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ZFF-Bewertung des Koalitionsvertrags: Familien haben mehr verdient!

01.03.2018 – Das Zukunftsforum Familie (ZFF) positioniert sich in einer umfangreichen Bewertung des Vertrags und weist darauf hin, dass die Vielfalt der Familien mehr Unterstützung brauchen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF erwartet von einer künftigen Bundesregierung, die Vielfalt der Familien durch eine Vielzahl von Maßnahmen und strukturellen Veränderungen zu unterstützen, sodass diese gut leben und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft sorgen können. Dies reicht von größeren Anstrengungen zur Bekämpfung der Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien über die Gleichstellung im Familienrecht sowie weiteren Schritten zur partnerschaftlichen Vereinbarkeit bis hin zu einem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung.“

Die umfangreiche Bewertung des Koalitionsvertrags durch das ZFF finden Sie hier.

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Elterngeld Plus: Wie geht es weiter mit der partnerschaftlichen Familienpolitik?

23.02.2018 – Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum Bericht der Bundesregierung zur Nutzung von Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus und Elternzeit freut sich das ZFF über die positive Entwicklung dieser Familienleistungen, bemängelt aber fehlende Impulse im Koalitionsvertrag für eine Weiterentwicklung einer partnerschaftlichen Zeitpolitik für Familien.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Immer mehr junge Eltern entscheiden sich für das Elterngeld Plus: Ende 2017 haben 28 Prozent der Elterngeld-Beziehenden Elterngeld Plus in Anspruch genommen und damit fast doppelt so viele wie noch 2015. Damit können sie von einer partnerschaftlichen Aufteilung von familiärer Sorge und Erwerbsarbeit profitieren.“

Allerdings, so Reckmann weiter: „Jetzt gilt es den familienpolitische Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit, der eine geschlechterechte Aufteilung von Sorge- und Erwerbstätigkeit unterstützt, konsequent weiterzuentwickeln. Trotz der wichtigen Fortschritte in der letzten Legislaturperiode weist der neue Koalitionsvertrag hier eine echte Lücke auf. Wir setzen uns weiter für eine partnerschaftliche und zeitbewusste Familienpolitik ein und fordern die Weiterentwicklung des guten Ansatzes des Elterngeld Plus hin zu einer Familienarbeitszeit mit dazugehörigem Familiengeld!“

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ZFF-Info 5 2018

SCHWERPUNKT: Welttag für soziale Gerechtigkeit

Am Welttag für soziale Gerechtigkeit macht das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam. Etwa 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche gelten derzeit als arm oder armutsgefährdet, das ist mehr als jedes fünfte Kind. Die Einführung einer Kindergrundsicherung würde damit Schluss machen. Neu angepasst hat das Bündnis seine Zahlen für 2018: 619 Euro braucht ein Kind im Monat für ein gutes Aufwachsen.

Ursachen und Folgen von Kinderarmut sind seit Jahren bekannt, die traurige Realität zeigt jedoch: Bei den von Armut betroffenen Familien kommt vom Flickenteppich staatlicher Fördermaßnahmen meist nicht genügend an. Zu kompliziert, zu bürokratisch und stigmatisierend ist die Familienförderung in Deutschland. Und Kinderarmut setzt sich fort: Wer als Kind finanziellen Mangel leidet, hat auch später im Leben oft die schlechteren Chancen.

„Kinderarmut gehört jeden Tag auf die Agenda“, fordert deshalb Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit. Aktuell sind über 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen, seit Jahren mit steigender Tendenz. Das sei für Kinder jeden Tag spürbar. „Zum Beispiel, wenn das Geld für die nötigsten Lernmaterialien in der Schule nicht reicht oder Kinder sich von gemeinsamen Aktivitäten mit Freunden zurückziehen, weil sie für vieles kein Geld haben. Das beschämt und entmutigt“, so Hilgers weiter.

Angesichts zuletzt ermutigender Signale aus der Politik, Kinderarmut zum Thema zu machen, fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG die Verantwortlichen auf, das Problem endlich engagiert anzugehen. „Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung und unbürokratischere Auszahlung des Kinderzuschlags, der zusammen mit dem Kindergeld die Höhe des sächlichen Existenzminimums abdecken soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung und sollte nun zügig umgesetzt werden“, so Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. und Sprecherin des Bündnisses.

Das Grundproblem in der Familienförderung bleibe jedoch unangetastet: der Dualismus aus Kindergeld und Kinderfreibetrag, der Kinder aus wohlhabenden Familien stärker fördert als arme Kinder. Gleichzeitig stünden sich das magere Bildungs- und Teilhabepaket und der großzügige Steuerfreibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung gegenüber. „Wir müssen daher endlich die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Wir brauchen eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von 619 Euro“, fordert Reckmann. Damit würde eine Vielzahl bisheriger Leistungen zusammengefasst und je nach Höhe des Einkommens der Eltern bis auf etwa 300 Euro im Monat abgeschmolzen.

Seit 2009 fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung.

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier.

Weitere Infos zum Thema Kinderarmut finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 20.02.2018

Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018

Der AWO Bundesverband legt nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD eine fachliche Stellungnahme vor. Darin finden einige Aspekte durchaus eine positiv Bewertung, gleichwohl auch noch Nachholbedarf identifiziert wurde. „In einem Land mit derart viel Kapital und Reichtum darf es keine Armut, keine Benachteiligungen und keine Ausgrenzung geben. Wir begrüßen deshalb, dass es sich die Koalitionäre zum Ziel gesetzt haben, den Wohlstand bei allen Menschen ankommen zu lassen. Oberstes Ziel der neuen Bundesregierung muss der Kampf gegen die soziale Ungleichheit und Armut sein“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Erforderlich dafür sei ein weiterer Ausbau des Sozialstaates, insbesondere realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen, sowie ausreichender und bezahlbarer Wohnraum und eine gerechte und transparente Förderung der Familien.

Trotz der erfolgreichen deutschen Wirtschaft sind gesellschaftliche Entwicklungen auszumachen, wie etwa der demografische Wandel, der Fachkräftemangel und die Digitalisierung, die zahlreiche, neue Verteilungsfragen aufwerfen. „Der zunehmenden Spaltung zwischen Arm und Reich muss auch durch eine höhere Besteuerung von Reichtum, Vermögen und Kapitalerträgen sowie durch eine Finanztransaktionssteuer begegnet werden“, erklärt Wolfgang Stadler.

Der Freien Wohlfahrtspflege kommt bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Überwindung der Spaltung in unserem Land eine zentrale Rolle zu. So hat die Freie Wohlfahrtspflege in der 18. Legislaturperiode mit über 2,5 Millionen Engagierten und über 1,6 Millionen Hauptamtlichen einen wesentlichen Beitrag für den Zusammenhalt in der Gesellschaft geleistet. Gemeinsam mit neu gegründeten Initiativen hat sie ein langfristiges Ankommen der über 1,6 Millionen Geflüchteten in dieser Zeit ermöglicht. „Die AWO begrüßt ausdrücklich das hervorgehobene Ziel der Koalitionspartner einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“ zu organisieren. Klar ist aber auch, dass dabei wie in der Vergangenheit die Freie Wohlfahrtspflege mit ihren verlässlichen Strukturen, ihren Diensten und Engagierten ein verlässlicher Partner sein muss“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 20.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit, armen Familien und Kindern in Deutschland bestehende Leistungen der Armutsprävention besser zugänglich zu machen. Dafür sollte der Bundestag baldmöglichst ein Bundeskinderteilhabegesetz auf den Weg bringen, mit dem Kinder und Heranwachsende aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe erhalten. Ziel ist dabei insbesondere, Bildung und soziale Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld der Familien und Kinder zu garantieren.

„Wir brauchen beispielsweise bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, die derzeit nur unzureichend bei den Kindern ankommen, eine wesentlich erleichterte Antragstellung, und die am besten dort, wo sich Kinder und Jugendliche ohnehin regelmäßig aufhalten, also in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Es wäre gut, wenn zukünftig nur noch ein Globalantrag gestellt werden müsste, und die Leistungen dann über die jeweiligen Institutionen abgerechnet werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Wünschenswert wäre auch eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld, um Kinderarmut gezielt zu bekämpfen. Bisher geht der Kinderzuschlag aufgrund seiner komplizierten Beantragungs- und Anrechnungsmechanismen an vielen Anspruchsberechtigten vorbei. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden“, so Hofmann weiter.

Um Kinder und Jugendliche als eigenständige Träger von Rechten und somit in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken, könnte mit einem Bundeskinderteilhabegesetz auch ein eigenständiges Antragsrecht für Kinder und Jugendliche eingeführt werden. Über dieses sollte sichergestellt werden, dass Leistungen bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Zudem könnte so die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen als Leistungsempfängerinnen und -empfänger gestärkt werden. Ein Bundeskinderteilhabegesetz sollte zudem in den Kommunen ein verbindliches Netzwerk nach dem Beispiel des Bundeskinderschutzgesetzes schaffen, in denen alle Akteure im Kontext der Förderung von Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, um die Bedarfe vor Ort zu ermitteln, die Angebote weiterzuentwickeln sowie die Information über existierende Leistungen zu verbreiten.

Zu den Möglichkeiten und Wirkungen eines Bundeskinderteilhabegesetzes hat das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Jahr gemeinsam mit der Heinrich-Böll-Stiftung die gemeinsame Studie „Wirksame Wege zur Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen“ herausgegeben. Diese steht unter www.dkhw.de/teilhabechancen und www.boell.de/teilhabe zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2018

An vielen Menschen geht der in Deutschland erwirtschaftete Reichtum vorbei. 16 Millionen Menschen sind von Armut bedroht, darunter viele Ältere: 350.000 Rentner müssen in Suppenküchen essen und sich bei den Tafeln kostenlos mit Lebensmitteln versorgen. Über zwei Millionen Kinder leben dauerhaft in armen Verhältnissen.

„Die deutsche Gesellschaft ist sozial gespalten“, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Wir brauchen eine Politik, die die soziale Spaltung im Land als Problem wahrnimmt und entschlossen dagegen vorgeht. Im Mittelpunkt der Politik und ihres Handelns muss wieder die soziale Gerechtigkeit stehen.“

Zu einer sozial gerechten Gesellschaft gehört, dass sich die Politik um die Bedarfe und Themen der Bürgerinnen und Bürger kümmert und ihr Handeln daran ausrichtet. Um verschiedenen sozialen Gruppen zu helfen, müssen unterschiedliche sozialpolitische Maßnahmen aufgelegt werden. „Um Arbeitnehmer zu unterstützen, sollte die Politik den Niedriglohnsektor eindämmen. Der VdK fordert die Einschränkung von Leiharbeit, von Befristungen und Minijobs sowie einen Mindestlohn von 12 Euro“, so Ulrike Mascher.

Um Altersarmut einzudämmen oder gar nicht erst entstehen zu lassen, ist im Koalitionsvertrag eine Grundrente geplant. Dabei dürfen die Einstiegshürden nicht zu hoch sein und Zeiten der Arbeitslosigkeiten sollten berücksichtigt werden. Wenn Menschen im Berufsleben krank werden und nicht mehr arbeiten können, sollten sie dennoch ein gutes Auskommen haben. „Erwerbsminderung darf nicht zur Armutsfalle werden“, sagt Ulrike Mascher. „Die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent müssen bei Neu- und Bestandsrenten entfallen.“

Zum Thema soziale Gerechtigkeit gehört dem Sozialverband VdK nach aber auch, Fragen nach einer gerechten Verteilung von Reichtum und finanziellen Ressourcen zu stellen. Aktuell gehören den oberen zehn Prozent der Bevölkerung 60 Prozent des Vermögens. Um hier zu mehr sozialer Gerechtigkeit zu kommen, fordert der Sozialverband VdK, den Steuersatz für Spitzenverdiener anzuheben und die Vermögenssteuer in zeitgemäßer Form wieder einzuführen. „Die Politik sollte auch die Steuern auf Erbschaften und Schenkungen anheben“, sagt Ulrike Mascher.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 20.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Tag und Nacht im Einsatz für gewaltbetroffene Frauen – über 143.000 Beratungen zwischen 2013 und Ende 2017

Morgen (Dienstag, 6. März 2018) wird das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ fünf Jahre alt. Über 143.000-mal haben sich zwischen März 2013 und Ende 2017 Ratsuchende an das Hilfetelefon gewandt: Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Personen aus dem sozialen Umfeld Betroffener, Fachkräfte, die Informationen benötigen.

Seit März 2013 sind qualifizierte Beraterinnen an 24 Stunden und 365 Tagen im Jahr unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Webseite www.hilfetelefon.de erreichbar – kostenlos, vertraulich und zu allen Formen von Gewalt. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist damit das einzige bundesweite und anonyme Angebot, das Betroffenen zu jeder Zeit zur Seite steht. Am häufigsten wurde in den vergangenen fünf Jahren zu Fällen häuslicher Gewalt/ Gewalt in Partnerschaften und sexualisierter Gewalt beraten.

„Das Hilfetelefon macht Mut und weist Wege aus der Gewalt. Es ist die Anlaufstelle, die bei Gewalt schnell, sensibel und kompetent Rat und Unterstützung anbietet. Die Bilanz nach fünf Jahren ist sehr positiv und zeigt, wie wichtig ein solches Angebot ist. Von Jahr zu Jahr melden sich mehr betroffene Frauen und ihnen nahestehende Personen, um Hilfe zu finden“, sagt Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Das Hilfetelefon ist längst zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Unterstützungssystems in Deutschland geworden.“

„Wir sind stolz darauf, dass wir mit dem Hilfetelefon Betroffenen und ihren Angehörigen auch in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden eine qualifizierte Erst- und Krisenberatung bieten können“, sagt die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Helga Roesgen. 38 Prozent der Beratungsgespräche fanden zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens statt.

Auch als zentrale Anlaufstelle für gewaltbetroffene Frauen, die nur wenig oder kein Deutsch sprechen, konnte sich das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ etablieren. Insgesamt wurden zwischen 2013 und Ende 2017 rund 5.500-mal Dolmetscherinnen für inzwischen 17 Fremdsprachen zu den Telefonaten hinzugeschaltet. Am häufigsten wurde auf Arabisch, Russisch und Türkisch beraten.

Im Zeitraum von März 2013 bis Ende 2017 wurden rund 69.000 hilfe- und schutzsuchende Personen an Unterstützungseinrichtungen vor Ort weitervermittelt, am häufigsten an Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen (über 37.000-mal) und Frauenhäuser (rund 18.000-mal).

Noch immer gibt es in Deutschland ein hohes Ausmaß an Gewalt gegen Frauen. Nach der Kriminalstatistischen Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2016 nahm die Anzahl gemeldeter Fälle weiter zu: Knapp 109.000 Frauen waren laut polizeilicher Registrierung Opfer versuchter und vollendeter Delikte wie Mord, Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking durch ihre Partner. Das Dunkelfeld ist erheblich größer.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ nahm am 06. März 2013 seine Arbeit auf. Es ist deutschlandweit, rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de über den Termin- und Sofort-Chat sowie per E-Mail erreichbar. Mehr als 60 qualifizierte Beraterinnen informieren und beraten von Gewalt betroffene Frauen, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Fachkräfte – kostenlos, anonym und vertraulich, in 17 Fremdsprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.

Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de

Den Jahresbericht zum Bestellen oder Herunterladen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.03.2018

Zum heutigen Equal Care Day erklärt Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflegepolitik:

„Menschen, die in Care-Berufen wie Pflege oder Kinderbetreuung arbeiten, legen das Fundament für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Verantwortung ist groß, das Gehalt dafür zu gering und die Arbeitsbedingungen sind oft schlecht. Das muss sich ändern. Die Bundesregierung muss endlich handeln und die Rahmenbedingungen für diese Berufsgruppen verbessern, damit Care-Berufe attraktiver werden.

Mit rund 80 Prozent Frauenanteil in diesen Berufen wird deutlich: Die Aufwertung von Care-Arbeit ist auch eine Frage von Gleichstellung. Das zeigt sich besonders im Pflegebereich: Nicht nur im privaten Bereich übernehmen viel mehr Frauen die pflegerische Betreuung ihrer Angehörigen. Auch im professionellen Bereich arbeiten über 80 Prozent Frauen, und das überwiegend in Teilzeit, oft schlecht bezahlt trotz großer Verantwortung. Hier stehen wir vor der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, den Pflegeberuf attraktiver zu machen, für jedes Alter und alle Geschlechter.

Dafür müssen wir zunächst den Personalmangel beheben, um die enorme Arbeitsbelastung der Pflegekräfte anzugehen und eine gute Versorgung sicherzustellen. Wir fordern mit unseren grünen Sofortprogrammen je 25.000 zusätzliche Pflegefachkraftstellen in der Altenpflege und im Krankenhaus. Zudem brauchen wir schnell ein Personalbemessungsinstrument, das die Zahl des Pflegepersonals bedarfsgerecht und verbindlich festlegt. Um die Arbeit der Pflegekräfte aufzuwerten, setzen wir uns auch für einen verbindlichen Tarifvertrag ein, für ein durchlässigeres Aus- und Weiterbildungssystem und mehr Mitspracherechte der Pflegekräfte im Pflege- und Gesundheitssystem. Damit sorgen wir für gute und attraktive Arbeitsbedingungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 01.03.2018

Zum Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung erklärt Beate Müller-Gemmeke MdB:

„Der Mindestlohn ist zu niedrig und muss deutlich steigen. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. In nahezu allen europäischen Ländern ist der Mindestlohn stärker gestiegen, als in Deutschland. Das ist bitter für die Beschäftigten, die davon betroffen sind. Der Bericht zeigt auch, dass der deutsche Mindestlohn gemessen am allgemeinen Lohnniveau in Deutschland niedrig ist und es deutliche Spielräume für Mindestlohnerhöhungen gibt. Und diese Spielräume müssen endlich genutzt werden.

Der Grund für das niedrige Niveau beim Mindestlohn liegt vor allem an der Festschreibung, dass sich die Erhöhung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung orientieren soll. Das ist zu wenig. Der Mindestlohn muss deutlich stärker steigen. Nur dann kann der Mindestlohn gesellschaftliche Teilhabe und Schutz vor Armut garantieren.

Die nächste Bundesregierung darf diese Fakten nicht weiter ignorieren. Sie muss die Mindestlohnkommission stärken und die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft aufwerten. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Mindestlohnkommission müssen endlich verändert werden, damit der Mindestlohn tatsächlich stärker und schneller steigen kann. Ziel muss sein, dass der Mindestlohn vor Armut schützt.“

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Den Antrag „Mindestlohn erhöhen und für alle konsequent durchsetzen“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.02.2018

Anlässlich der neuen Ergebnisse von Eurostat, wonach Deutschland die höchsten Armutszahlen bei Arbeitslosigkeit in der EU hat, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

„Erwerbslose Personen in Deutschland sind im europaweiten Vergleich die am stärksten von Armut bedrohte Bevölkerungsgruppe.

Laut neuer Zahlen von Eurostat beläuft sich die Armutsrisikoquote arbeitsloser Menschen bei über 70 Prozent – so hoch wie in keinem anderen Europäischen Land. Dies ist ein trauriger Beleg für die Unzulänglichkeiten unseres Sozialleistungssystems mit Blick auf den Schutz vor Armut.

Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II müssen armutsfest gestaltet sein, so dass sie bei Arbeitslosigkeit vor Armut schützen. Wir müssen den Zugang zur Arbeitslosenversicherung für alle Menschen verbessern, auch für Kurzzeitbeschäftigte, Selbstständige und anderweitig nicht Abgesicherte. Darüber hinaus muss der Regelsatz der Grundsicherung erhöht und die Sanktionen abgeschafft werden. Nur so kann das Recht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung gewährleistet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.02.2018

„Offenbar fehlt auch im Bundesrat der politische Wille, menschen- und flüchtlingsrechtliche Verpflichtungen ernst zu nehmen. Anders kann ich mir nicht erklären, dass die Länderkammer das flüchtlings- und familienfeindliche Gesetz der Großen Koalition in spe einfach durchgewinkt hat. Das ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der betroffenen Familien“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die heute erfolgte Zustimmung des Bundesrats zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte.

Jelpke weiter: „Die nun beschlossene Regelung verstößt besonders gegen die Rechte von Kindern. Zu diesem Ergebnis kommt im Übrigen auch ein vom deutschen Kinderhilfswerk in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Kinder dürfen nicht jahrelang von ihren Eltern getrennt werden – schon gar nicht, wenn dies allein dazu dient, den Forderungen rechter Hardliner nach einer Begrenzung der Einwanderung nachzukommen. Ich sage noch einmal deutlich: Flüchtlings- und Kinderrechte dürfen nicht einer willkürlich festgelegten Obergrenze geopfert werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.03.2018

„Es ist längst überfällig, den Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Er beschneidet das Informationsrecht von Frauen und ist nicht mehr zeitgemäß“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, im Vorfeld der ersten Lesung des Gesetzes zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche an diesem Donnerstag.

Möhring weiter: „Seit 1933 steht das ‚Werben‘ und damit auch jede öffentliche Information über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Ärzte dürfen zwar unter gewissen Umständen inzwischen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aber sie dürfen nicht darüber informieren. Das ist absurd.

Alle Frauen müssen die Möglichkeit haben, sich so umfassend wie möglich über Schwangerschaftsabbrüche und über entsprechende Ärztinnen und Ärzte zu informieren. Diese dürfen für diesen Eingriff und für das Bereitstellen von Informationen nicht kriminalisiert werden. Diese Forderung stößt auch in der Bevölkerung auf breite Zustimmung. So hat die Gießener Ärztin Kristina Hänel innerhalb kürzester Zeit 160.000 Unterschriften für die Sicherstellung des Informationsrechts für Frauen gesammelt.

Auch wenn die SPD in der morgigen ersten Lesung keinen eigenen Gesetzesantrag einbringt, gehe ich davon aus, dass sie sich nicht der ablehnenden und rückwärtsgewandten Position von CDU/CSU und AfD anschließen, sondern sich für die Informationsfreiheit von Frauen stark machen wird. Ich hoffe, dass wir zusammen mit den Grünen und der FDP zu einer gemeinsamen Lösung kommen werden, an deren Ende die Abschaffung dieses überalterten Paragraphen steht.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 21.02.2018

„Ein Baukindergeld ist der falsche Weg. Es ist keine Familienförderung, sondern eine indirekte Subvention der Bauwirtschaft“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen gemeinsamen Erklärung des Eigentümerverbands Haus und Grund und des Deutschen Mieterbunds (DMB) zum Baukindergeld.

Lay weiter: „Die Kritik des DMB und von Haus und Grund ist völlig berechtigt. Das von der Großen Koalition angekündigte Baukindergeld ist reine Symbolpolitik. Mit 1.200 Euro Förderung pro Jahr lassen sich weder rapide steigende Grundstückspreise kompensieren, noch ändert es etwas an der Tatsache, dass es den meisten Mittelschichtsfamilien angesichts der Mietenexplosion kaum möglich ist, Geld für den Eigenheimbau anzusparen.

Wer heute von Mieterhöhungen und Verdrängung bedroht ist, wird sich auch mit dem Baukindergeld keine Eigentumswohnung leisten können. Das Baukindergeld taugt bestenfalls als Subventionsprogramm für die Bauwirtschaft. Notwendig sind eine bessere Förderung von Familien, ein Stopp der Mietenexplosion und ein Neustart im sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau, damit es mehr bezahlbaren Wohnraum gibt. All das ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD leider nicht vorgesehen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.02.2018

Bildinformationen öff„Verfassungsauftrag zu Gleichstellung erfüllen – Frauenanteil im Deutschen Bundestag erhöhen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/962), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Fraktion darin ausführt, sind Frauen „in politischen Ämtern und Mandaten noch immer dramatisch unterrepräsentiert“. Mit 30,9 Prozent ist der Anteil weiblicher Mandatsträgerinnen im aktuellen Bundestag so niedrig wie zuletzt 1998.

Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass das Grundgesetz seit 1994 nicht mehr nur eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts verbiete, sondern mit Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 „die reale Verwirklichung der Gleichstellung“ verlange. Damit erteile das Grundgesetz dem Staat und seinen Organen den Verfassungsauftrag, „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken“. Auch stünden die Parteien in der Verantwortung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mehr Frauen für eine aktive Mitarbeit auf allen Ebenen zu gewinnen.

Dem Antrag zufolge soll der Bundestag seine Absicht bekunden, „im Rahmen der für die 19. Legislaturperiode geplanten Wahlrechtsreform die dringend erforderliche Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz durch eine gesetzliche Regelung zur Steigerung des Frauenanteils in Wahlmandaten zu berücksichtigen“. Die Bundesregierung wird in der Vorlage aufgefordert, „auf eine Steigerung des Anteils von Frauen in Wahlämtern hinzuwirken“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 111 vom 28.02.2018

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen von Unternehmen mit Bundesbeteiligung ist noch immer sehr niedrig. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/795) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. So lag der Anteil in den Vorständen und Geschäftsführungen von 65 Unternehmen mit unmittelbarer Bundesbeteiligung Ende 2017 bei lediglich 17,3 Prozent und damit sogar unter dem Wert von 18,2 Prozent im Jahr 2015. Leicht gestiegen ist hingegen der Frauenanteil in den Verwaltungs- beziehungsweise Aufsichtsräten dieser Unternehmen. Er stieg von 27,3 im Jahr 2015 auf 30,2 Prozent im Jahr 2017. Deutlich höher hingegen ist der Frauenanteil nach Regierungsangaben in den wesentlichen Gremien mit Bundesbeteiligung. Er lag Ende 2017 bei 42,4 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 101 vom 27.02.2018

Das zweijährige Modellprojekt „Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und vor häuslicher Gewalt“ wird durch das Bundesfamilienministerium in den Jahren 2017 bis 2019 mit insgesamt 329.000 Euro gefördert. Die fünf teilnehmenden Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachen-Anhalt und Sachsen bringen die restliche Finanzierung auf. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/752) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/554) mit. Alle 16 Länder seien eingeladen gewesen, an der Projektkonzeption mitzuwirken und Projektanträge einzureichen. Entscheidend bei der Auswahl der Projektanträge sei es gewesen, welcher „innovativen Ansatz“ gewählt wurde. Zudem sei auf einen breiten Mix aus unterschiedlichen konzeptionellen Ansätzen und auf regional unterschiedlich geprägte Standorte geachtet worden. Ziel des Modellprojektes sei es, Instrumente zu entwickeln und zu erproben, mit denen die Länder ihr Hilfesystem besser an den Bedürfnissen der von Gewalt betroffenen Frauen ausrichten können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 100 vom 27.02.2018

Studie des DIW Berlin untersucht Zusammenhang zwischen AfD-Zweitstimmenergebnis und verschiedenen ökonomischen und soziodemografischen Variablen auf Wahlkreisebene – In Westdeutschland war die AfD in Wahlkreisen stark, in denen die Einkommen niedrig sind und viele Beschäftigte in der Industrie arbeiten – Im Osten in Wahlkreisen mit hohem Anteil an Älteren und mit hoher Dichte von Handwerksbetrieben

DIW-Präsident Marcel Fratzscher und Ko-Autoren Christian Franz und Alexander Kritikos haben untersucht, wie das Wahlergebnis der Alternative für Deutschland (AfD) bei der letzten Bundestagswahl mit sieben ökonomischen und soziodemografischen Strukturvariablen der Wahlkreise im Zusammenhang steht. Bestimmte Merkmale, zum Beispiel die Arbeitslosenquote oder der Anteil an nichtdeutschen Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkreis, scheinen hierbei kaum eine Rolle zu spielen. Für andere Faktoren ergeben sich positive Korrelationen, das heißt, dass in Wahlkreisen, in denen die AfD stark war, diese Merkmale besonders ausgeprägt sind. Die Muster unterscheiden sich dabei zwischen West- und Ostdeutschland.

„Im Westen ist die AfD in Wahlkreisen stark, in denen das verfügbare Haushaltseinkommen unter dem Bundesdurchschnitt liegt und der Anteil an Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe überproportional hoch ist. Im Osten schneidet die AfD in Regionen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Menschen über 60 Jahren sowie in Regionen mit einer hohen Dichte an Handwerksbetrieben gut ab“, fasst Alexander Kritikos die Hauptergebnisse zusammen. Die Dichte der Handwerksbetriebe gibt Hinweise auf die Wirtschaftsstruktur eines Wahlkreises sowie auf seine Besiedlung: Landstriche mit anteilig überproportional vielen Handwerksbetrieben sind tendenziell dünner besiedelt. Demnach fährt die AfD besonders gute Ergebnisse in dünn besiedelten und überalterten Wahlkreisen ein.

Die Studie zeigt somit, dass monokausale Erklärungen für den Erfolg der AfD zu kurz greifen. „Die AfD ist eben nicht die Partei der Arbeitslosen, der Einkommensschwachen oder der Ostdeutschen, die Realität ist vielschichtiger“, so Christian Franz. „ Je nachdem, ob man West- oder Ostdeutschland betrachtet, scheinen andere Faktoren am Werk zu sein.“ Gleichzeitig betont er: „Unsere Untersuchung hat sich mit Strukturen und nicht mit individuellen Wahlentscheidungen und ihren Motivationen befasst.“

In einigen Wahlkreisen sind die untersuchten Faktoren weniger in der Lage, das AfD-Ergebnis abzubilden. Insbesondere in östlichen Grenzregionen in Sachsen und Bayern unterschätzt das Modell die Zustimmungsraten für die AfD. Die Autoren haben als zusätzliche Variable das Ergebnis der NPD bei der Bundestagswahl 2013 herangezogen, um diese Ausreißer in den AfD-Zweitstimmenergebnissen abzubilden. Tatsächlich besteht ein bedingt positiver Zusammenhang zwischen dem Zuspruch für die NPD vor vier Jahren und höheren Stimmanteilen für die AfD im Jahr 2017. Diese Korrelation ist für den Osten Deutschlands ausgeprägter als für den Westen.

„Wenn bestimmte strukturelle Merkmale besonders ausgeprägt sind, schwindet wohl der Rückhalt für etablierte Parteien und steigt offensichtlich der Zuspruch für die rechtspopulistische Partei AfD: niedrige Einkommen, ein starkes Gewicht der Industrie – hier könnte auch die Angst vor Jobverlusten durch Automatisierung und Digitalisierung eine Rolle spielen -, und eine überalterte Bevölkerung in dünn besiedelten Regionen“, schlussfolgert Marcel Fratzscher. „Gerade auf diese Landstriche im Osten der Republik, in denen viele Ältere leben und aus denen die Jüngeren wegziehen, muss die Politik ihr Augenmerk richten: Die soziale Teilhabe muss verbessert und mehr Gewicht auf öffentliche Investitionen gelegt werden, so dass die Grundversorgung aufrecht erhalten bleibt und diese Regionen wieder lebenswerter werden.“

Zu den Daten und zur Methode

Die Studie basiert auf einer multivariaten Regressionsanalyse. Herangezogen wurden sieben Variablen, die jeweils auf Ebene der einzelnen Wahlkreise verfügbar sind: (1) das durchschnittliche verfügbare Haushaltseinkommen, (2) die Arbeitslosenquote, (3) der Anteil der Beschäftigten, die im verarbeitenden Gewerbe tätig sind, (4) die Dichte an Handwerksbetrieben, gemessen an der Anzahl der Handwerksunternehmen pro 1.000 EinwohnerInnen, als Indikator für eine mehr oder weniger kleinteilige Wirtschaft und für die Besiedlungsdichte des Wahlkreises (5) der Anteil der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung, (6) der Anteil der Bevölkerung mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft (die Daten stammen allerdings hierbei aus dem Jahr 2015, und es haben in bestimmten Wahlkreisen seitdem erhebliche Änderungen stattgefunden), (7) die Abiturientenquote, als Indikator für den Bildungsgrad im Wahlkreis. Quelle für diese auf Wahlkreisebene aggregierten Daten ist der Bundeswahlleiter.

Berlin wurde aus der Analyse ausgeschlossen, da die Stadt aus 12 teils sehr unterschiedlichen Wahlkreisen besteht, die Daten aber nur für die ganze Stadt verfügbar waren.

DIW Wochenbericht 8/2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 21.02.2018

„Gleichstellung ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift. Allerdings ist sie nur für sehr wenige Unternehmen verpflichtend – dabei stellt die Gleichstellung von Frauen und Männern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Der Geltungsbereich könnte und sollte deshalb schrittweise ausgeweitet werden. Wie das gehen kann, zeigt Marion Weckes, Expertin für Unternehmensführung bei der Hans-Böckler-Stiftung: In zwei Schritten könnte die Quote von etwas über 100 auf rund 2250 Firmen ausgedehnt werden (siehe auch die Infografik im neuen Böckler Impuls 4/2018).

Seit 2016 gilt die Geschlechterquote: 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate der Kapitalgesellschaften, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind, müssen weiblich besetzt sein. So sitzen nun fast 29 Prozent Frauen in den Kontrollorganen der 107 betroffenen Unternehmen. 2015 waren es erst knapp 23 Prozent. „Es war zu erwarten, dass alle die Quote erfüllen. Andernfalls hätten Stühle in Aufsichtsräten leer bleiben müssen“, sagt die Ökonomin Weckes. Das Erreichte genüge aber nicht: „Wir sind noch weit entfernt von einer hinreichenden, flächendeckenden Beteiligung von Frauen in Leitungsgremien“, so Weckes. Der Geltungsbereich der Quote sei viel zu eng gesteckt. Es sei nicht plausibel, warum sie nur für jene börsennotierten Unternehmen gelte, die „voll mitbestimmt“ sind, wo den Beschäftigten also die Hälfte der Aufsichtsratssitze zusteht. Die Geschlechtergleichstellung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur den börsennotierten Unternehmen mit paritätischer Mitbestimmung übertragen werden könne. Zudem gebe es viele Firmen mit mehr als 2000 Beschäftigten, die keinen paritätisch besetzten Aufsichtsrat hätten.

Weckes plädiert dafür, den Geltungsbereich der Quote auszudehnen und das Kriterium „voll mitbestimmt“ zu streichen. Denkbar wäre, dass in einem ersten Schritt alle deutschen „kapitalmarktorientierten“ Gesellschaften verpflichtet werden. Damit würde die Frauenquote für alle diejenigen Unternehmen gelten, die wegen ihrer Relevanz für den Kapitalmarkt ohnehin unter strengerer Aufsicht stehen. Im Jahr 2017 waren das 561 Unternehmen. Die Liste der „kapitalmarktorientierten“ Gesellschaften wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geführt. Bei Firmen auf der Bafin-Liste wird die externe Berichterstattung in einem gesonderten Verfahren geprüft – eine Lehre aus Skandalen in den USA zu Beginn des Jahrtausends.

Langfristig fordert Weckes, die Aufgabe der Geschlechtergleichstellung allen großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs (ab 250 Beschäftigte) zu übertragen, unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Dann wären nicht nur börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch inhabergeführte GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat verpflichtet, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Insgesamt würde die Quote dann in rund 2250 Unternehmen gelten.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.03.2018

Studie: Viele Unternehmen nicht fit für die Arbeit 4.0

Für die Herausforderungen der Digitalisierung und des demografischen Wandels sind viele Unternehmen in Deutschland schlecht gerüstet. In jeweils rund 70 Prozent der größeren Betriebe werden großer Arbeitsdruck, damit verbundene psychische Belastungen und Defizite bei der Weiterqualifizierung als Probleme wahrgenommen, die Gesundheit und Zukunftsperspektiven der Beschäftigten gefährden können. Es hapert vor allem an einer ausreichenden Personalstärke, bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen, und im Gesundheitsschutz. 76 Prozent der Betriebe führen die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzungen nicht wie vorgesehen durch. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Basis ist eine Umfrage unter mehr als 2000 Betriebsräten.

Um einen Betrieb fit für die „Arbeit 4.0“ zu machen, müssen die Arbeitsbedingungen stimmen. Schließlich sind Motivation und Eigenverantwortung immer wichtiger, wenn die Arbeitsaufgaben komplexer werden. Und gesunde Beschäftigte sind doppelt wichtig, wenn das Fachkräfteangebot schrumpft. Doch große Teile der deutschen Wirtschaft sind in dieser Hinsicht noch nicht auf der Höhe der Zeit, zeigt die WSI-Betriebsrätebefragung.

Dabei stehen Beschäftigte den Daten zufolge, die auf Interviews mit mehr als 2000 Betriebsräten im Jahr 2016 beruhen, der Digitalisierung durchaus offen gegenüber: Zwei Fünftel der befragten Arbeitnehmervertreter verbinden die neuen Technologien mit positiven Auswirkungen. 38 Prozent sind der Meinung, dass Beschäftigte mehr Möglichkeiten haben, eigenverantwortlich zu arbeiten.

Die Chancen, die der digitale Wandel im Hinblick auf Flexibilität und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet, bleiben allerdings zum Teil ungenutzt: Nur 13 Prozent der Betriebe erlauben ihren Beschäftigten beispielsweise, zu Hause zu arbeiten. Allenfalls im IT-Sektor scheint sich das Homeoffice durchzusetzen, ein allgemeiner Trend in diese Richtung sei aber nicht zu erkennen, so Ahlers.

In manchen Branchen dominiert der Studie zufolge eine dezidiert kritische Sicht auf die Folgen der Digitalisierung. Bei den Banken und Versicherungen etwa befürchtet jeder dritte Betriebsrat negative Auswirkungen wie zunehmende Rationalisierung, Standardisierung und Leistungskontrolle. Tatsächlich seien weite Teile der digitalen Arbeitswelt bislang kaum reguliert und böten wenig Schutz vor Überwachung und Datenmissbrauch, warnt die Sozialwissenschaftlerin.

Arbeitsintensität weiter gestiegen, Zufriedenheit gesunken

Dass bei den betrieblichen Rahmenbedingungen noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, zeigt sich auch daran, dass laut 78 Prozent der Befragten die Arbeitsintensität in den vergangenen fünf Jahren gestiegen ist. Besonders stressig sind die Dienstleistungen: Im Bereich Erziehung, Gesundheit und Schule sind 84 Prozent von Arbeitsintensivierung betroffen. Im Durchschnitt aller Branchen berichten 56 Prozent der Betriebsräte, dass die Arbeitszufriedenheit gleichzeitig gesunken ist. Was den aktuellen Zustand angeht, diagnostizieren 73 Prozent Personalmangel, 60 Prozent dauerhaften Zeitdruck. 76 Prozent geben an, dass es in ihrem Betrieb keine ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilungen gibt – obwohl beispielsweise die systematische Erfassung psychischer Belastungen seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist.

In einem sehr großen Anteil der befragten Betriebe waren die Themen Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck Themen auf Betriebsversammlungen oder bei Verhandlungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgeber, so die Studie. „Die Betriebsräte sind aktiv, weil ihnen die Probleme unter den Nägeln brennen, trotzdem sehen sie offensichtlich oft nur langsame Fortschritte“, sagt WSI-Forscherin Ahlers. „Das ist auch ein Indiz dafür, dass es in Betrieben ohne Mitbestimmung, die wir mit unserer Befragung nicht untersuchen können, noch größere Probleme gibt.“

Wenn sie nach den wichtigsten Herausforderungen der nächsten Jahre gefragt werden, nennen fast drei Viertel der Arbeitnehmervertreter eine angemessene Personaldecke. 70 Prozent der Betriebsräte halten es für notwendig, den permanent hohen Arbeitsdruck zu verringern, der an vielen Arbeitsplätzen üblich ist. Die Belegschaft für die Digitalisierung zu qualifizieren, halten 69 Prozent für dringend geboten, eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben 63 Prozent. Dass der betriebliche Gesundheitsschutz an die neuen digitalen Bedingungen wie mobiles Arbeiten und ständige Erreichbarkeit angepasst werden muss, finden 58 Prozent.

Besonders gefragt: Mehr Personal, höhere Zeitsouveränität

Ahlers empfiehlt den Betrieben, ihr Personal so aufzustocken, dass die Beschäftigten ihre Arbeit ohne Risiken für die eigene Gesundheit bewältigen können. Besonders groß sei der Handlungsbedarf in Kitas und Krankenhäusern, wo zum Personalmangel oft noch widrige Arbeitsbedingungen und ungerechte Bezahlung hinzukämen. Zu mehr Zeitsouveränität könnten nach Einschätzung der Forscherin neben dem Homeoffice auch Arbeitszeitkonten beitragen. In der Gesundheitsprävention seien Ansätze gefragt, die dem Konflikt zwischen dem Wunsch nach mehr Arbeitsautonomie und der Gefahr von Selbstausbeutung Rechnung tragen und individuell stärkend Hilfestellung anbieten. Nötig wäre dabei mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Gesetzliche Regeln für einen präventiven betrieblichen Gesundheitsschutz mit partizipativen Gefährdungsbeurteilungen gebe es bereits – mit der Umsetzung sei es allerdings noch nicht weit her.

Quelle: Elke Ahlers: Sind die Betriebe in Deutschland fit für die Arbeitswelt 4.0?, WSI Policy Brief Nr. 20, 02/2018. Der Policy Brief steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 26.02.2018

Neue Studie

Abstiegsängste sind in Deutschland bis weit hinein in die Mitte der Gesellschaft verbreitet. Menschen mit geringem Einkommen und Arbeitsplatzsorgen sind am stärksten belastet. Doch auch etliche Beschäftigte, die ihren Job für sicher halten, sorgen sich um ihren Lebensstandard oder die Alterssicherung und erleben zunehmenden Druck und Kontrolle bei der Arbeit. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.*

Nach dem starken Abschneiden der AfD bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr stellt sich die Frage: Wie lässt sich erklären, dass diese Partei so viele Stimmen gewinnen konnte? Eine Analyse der Soziologin Prof. Dr. Bettina Kohlrausch kommt zu dem Ergebnis: Die AfD profitiert von Verunsicherung in der Bevölkerung. Vor allem weit verbreitete Abstiegsängste spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie reichen weit in die Mittelschicht bis hin zu Besserverdienern. Bei vielen Menschen kommt ein Gefühl des „Ausgeliefertseins“ hinzu, vor allem am Arbeitsplatz. Für ihre Untersuchung hat die Wissenschaftlerin der Universität Paderborn eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Umfrage ausgewertet, durchgeführt Anfang 2017 vom Meinungsforschungsinstitut Policy Matters. Dabei wurden knapp 5000 Personen ab 18 Jahren zu ihren politischen Einstellungen, Werten sowie Sichtweisen auf die Arbeitswelt befragt.

Viele Menschen in Deutschland fürchteten um ihren sozialen Status, konstatiert die Forscherin mit Blick auf die Ergebnisse der Umfrage. Knapp die Hälfte der Befragten stimmt beispielsweise der Aussage zu: „Ich befürchte, meinen Lebensstandard nicht dauerhaft halten zu können“. Ebenso groß ist der Anteil derer, die sich Sorgen um ihre finanzielle Situation im Alter machen. Nur etwa ein Viertel der Befragten macht sich jedoch Sorgen um den Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass viele der Befragten um ihren sozialen Status fürchten, obwohl sie dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert sind.

Abstiegsängste sind der Analyse zufolge am stärksten ausgeprägt bei Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen und sich am unteren Rand der Gesellschaft verorten. Von ihnen sorgen sich 90 Prozent um ihre finanzielle Situation. Diese Ängste nehmen mit höherem sozialen Status zunächst ab, wobei sie auch noch bei Personen, die sich der unteren Mittelschicht zuordnen, weit verbreitet sind und dort immerhin gut die Hälfte der Befragten betreffen. Auffällig ist, dass finanzielle Sorgen am oberen Ende wieder stärker ausgeprägt sind. Fast die Hälfte derer, die sich „ganz oben“ in der Gesellschaft verorten, sind betroffen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei einer anderen Frage: Die Sorge, den eigenen Lebensstandard nicht langfristig halten zu können, treibt mehr als 80 Prozent der Geringverdiener um, aber auch knapp 40 Prozent der Top-Verdiener. Abstiegsängste sind demnach nicht nur unter jenen verbreitet, die wenig haben, sondern auch unter jenen, die viel zu verlieren haben.

Die Verunsicherung in den unteren sozialen Schichten lasse sich mit der schwierigen materiellen Situation erklären, in der die Menschen stecken. In der Mittelschicht und insbesondere bei den Besserverdienern hat die Forscherin aber noch andere Ursachen beobachtet: Häufig entstehe Unsicherheit aufgrund bestimmter Erfahrungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel bei Menschen, die ständigem Druck und zunehmender Arbeitsverdichtung ausgesetzt sind. Die Auswirkungen der Digitalisierung beschäftigten viele Arbeitnehmer insbesondere in den mittleren Gehaltsgruppen. Gleichzeitig seien Abstiegsängste unter Personen, die der Aussage „Durch die Digitalisierung wird die Kontrolle und Überwachung an meinem Arbeitsplatz immer größer“ zustimmen, besonders ausgeprägt.

„Abstiegsängste speisen sich auch aus dem Gefühl, den gesellschaftlichen Veränderungen, die Digitalisierung oder Globalisierung mit sich bringen, ausgeliefert zu sein. Sie sind nicht zuletzt Ausdruck des Gefühls, die Kontrolle über die Gestaltung des eigenen Lebens verloren zu haben“, schreibt die Soziologin. Diese Angst ziehe sich durch alle Gehaltsgruppen – und sei damit ein Stück weit von der finanziellen Situation entkoppelt. Dennoch habe sie einen realen Bezug, schließlich beruhe sie auf konkreten Erfahrungen am Arbeitsplatz. Dieses Ergebnis deckt sich mit einer früheren Untersuchung, in der Kohlrausch und die Experten von Policy Matters nachgewiesen hatten, dass Unzufriedenheit mit der eigenen Lebenslage Menschen dazu bringt, rechte Parteien zu wählen – und nicht allein „kulturelle Faktoren“ wie etwa die Ablehnung von Zuwanderung.

Die AfD mache sich „das eher diffuse Gefühl einer allgemeinen sozialen Verunsicherung“ zunutze, erklärt Kohlrausch. „Eine Politik, die dem etwas entgegensetzen möchte, sollte daher einerseits Angebote zu einer besseren sozialen Absicherung machen. Andererseits geht es aber auch darum, besser zu vermitteln, dass die zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen politisch gestaltbar sind.“

*Die Studie „Bettina Kohlrausch: Abstiegsängste in Deutschland – Ausmaß und Ursachen in Zeiten des erstarkenden Rechtspopulismus, Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 58, Februar 2018“ steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 23.02.2018

Für die Ausbildung einer Schülerin oder eines Schülers an öffentlichen Schulen gaben die öffentlichen Haushalte im Jahr 2015 durchschnittlich 200Euro mehr aus als im Jahr 2014. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrugen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an öffentlichen Schulen im Jahr 2015 durchschnittlich 6900Euro.

Die Ausgaben variierten zwischen den einzelnen öffentlichen Schularten. An allgemeinbildenden Schulen wurden durchschnittlich 7500Euro ausgegeben und an beruflichen Schulen 4700Euro. Die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an Grundschulen betrugen 6000Euro und an Schulen mit mehreren Bildungsgängen sowie an Integrierten Gesamtschulen 8000Euro. Bei den Berufsschulen im dualen System lagen sie bedingt durch den Teilzeitunterricht bei 3000Euro.

Der größte Teil der Ausgaben für öffentliche Schulen wurde für das Personal aufgewendet. Im Bundesdurchschnitt entfielen hierauf 5600Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen durchschnittlich 400Euro je Schülerin beziehungsweise je Schüler ausgegeben.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin (8900Euro) und Hamburg (8600Euro) ermittelt, die niedrigsten für Nordrhein-Westfalen (6000Euro) und Schleswig-Holstein (6200Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, stehen in der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2015“ zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 22.02.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der aktuell veröffentlichten Daten zum Armutsrisiko bei Arbeitslosigkeit des EU-Statistikamtes Eurostat erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Es ist nicht hinnehmbar, dass in einem Land, in dem die Wirtschaft boomt und die Lage am Arbeitsmarkt so gut ist, die Gefahr bei Arbeitslosigkeit arm zu werden so groß ist, wie in keinem anderen EU-Land. Aus Sicht der AWO muss eine konsequente Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erfolgen, zum Beispiel durch realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen.

Die AWO fordert von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis, Armut und soziale Ausgrenzung konsequent bekämpfen zu wollen. Gefragt sind Taten. Hierzu gehört zum einen, der zunehmenden Spaltung zwischen arm und reich durch eine höhere Besteuerung von Reichtum, Vermögen und Kaitalerträgen sowie durch eine Finanztransaktionssteuer zu begegnen. Gleichzeitig müssen die sozialen Sicherungssysteme insgesamt gestärkt werden. Insbesondere der Zugang zum Arbeitslosengeld muss dringend erleichtert und die Bezugsdauer verlängert werden. Erforderlich sind außerdem ein weiterer Ausbau des Sozialstaates, insbesondere Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen, die den tatsächlichen Bedarfen entsprechen. Die AWO setzt sich schon seit vielen Jahren für mehr Verteilungsgerechtigkeit und eine konsequentere Armutsbekämpfung ein.

Diese wachsende soziale Ungleichheit bedeutet eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Deshalb werden die zentralen Aufgaben in der neuen Legislaturperiode, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Spaltung zu überwinden. Die AWO kann hierbei auf ein langjähriges sozialpolitisches Engagement zurückblicken. In ihren Einrichtungen und Diensten vor Ort setzt sie sich jeden Tag dafür ein, dass soziale Ungleichheiten ausgeglichen werden und alle Menschen eine Chance auf Teilhabe haben.

Den Zahlen von Eurostat zufolge lag das Armutsrisiko unter Arbeitslosen in Deutschland im Jahr 2016 bei 70,8 Prozent und damit höher als in jedem anderen Land der Europäischen Union. In der gesamten EU betrug das Armutsrisiko für Arbeitslose zwischen 16 und 64 Jahren 48,7 Prozent. Im Jahr 2006 waren es noch 41,5 Prozent gewesen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 27.02.2018

Vor genau einem Jahr veröffentlichte die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) das Leitbild für die Einwanderungsgesellschaft „Miteinander in Vielfalt“. Dieses Leitbild wurde in einer Kommission aus namhaften Mitgliedern* erarbeitet. Anlass genug für die FES heute zu einer Konferenz zu laden, um sich erneut mit diesem aktuellen gesellschaftspolitischen Thema auseinanderzusetzen. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker vertritt die AWO dort auf einer Podiumsdiskussion.

Döcker erklärt dazu: „Die Arbeiterwohlfahrt ist überzeugt, dass es für die Entwicklung der Gesellschaft im 21. Jahrhundert eine gezielte Politik der Vielfalt braucht. Vielfalt soll nicht nur toleriert werden, sondern eine Gesellschaft muss sich dafür aktiv einsetzen. Das Leitbild der FES hat nicht im Geringsten an Wichtigkeit verloren, im Gegenteil, es muss endlich gelebte Praxis werden. So muss das Miteinander in einer Gesellschaft, immer wieder neu austariert werden und sich ändernden Lebensrealitäten anpassen. Dabei stehen die Fragen des respektvollen Umgangs und der Gemeinsamkeiten im Mittelpunkt.

Das Leitmotiv der AWO für ihre praktische Arbeit hat schon 1953 ihre langjährige Geschäftsführerin Lotte Lemke beschrieben, indem sie betonte, dass Hilfe, an keine anderen Voraussetzungen geknüpft sein dürfe, als an das Vorhandensein von Not. Die AWO unterstützt das Leitbild „Miteinander in Vielfalt“, denn wir sind der festen Überzeugung, dass Einwanderung viele Chancen mit sich bringt, wenn sie aktiv gestaltet wird.“

Die FES Agenda für die Einwanderungsgesellschaft macht Vorschläge, wie ein neues Wir in unserer Gesellschaft entstehen kann. Dabei soll es bewusst darum gehen, nicht auf die Verschiedenheit und deren vorgebliche Probleme zu fokussieren, sondern darauf, wie die gemeinsame Zukunft gestaltet werden kann.

*Die AWO war Mitglied in der Expert*innenkommission, die das Leitbild erarbeitete.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 27.02.2018

„Viele Menschen in unserem Land sehen eine wachsende soziale Ungleichheit“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich des Welttages für soziale Gerechtigkeit. Eine repräsentative Umfrage der Diakonie Deutschland im August 2017 ergab, dass 61,7 Prozent der Deutschen meinen, in Deutschland ginge es nicht sozial gerecht zu. Mit ihrer aktuellen Kampagne „Unerhört!“ lässt die Diakonie Menschen, die sozial ausgegrenzt sind, zu Worte kommen. „Viele Menschen fühlen sich in unserer Gesellschaft unerhört: Flüchtlinge und Obdachlose, Hartz-IV-Empfänger und Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, alte Menschen und leider noch viele mehr“, betont Lilie.

„Wir müssen wieder lernen, zuzuhören“, sagt Lilie. Und weiter: „Wir dürfen den Populisten, die mit Sündenbock-Theorien und plakativen Lösungen auf Wählerfang gehen, nicht das Feld überlassen. Wir wollen mit Betroffenen sachlich über ihre Probleme diskutieren und gemeinsam nach Lösungen suchen“, erklärt Lilie. Die derzeitigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen förderten einen zunehmend härteren Existenzkampf, der mit schwindender sozialer Absicherung und Abstiegsängsten einhergeht. „All diese Umwälzungen haben ein erhebliches Potential, Menschen in `unerhörte` Lebenssituationen zu stoßen. Je nach dem, ob man in München, Düsseldorf oder Gelsenkirchen oder in ländlichen Regionen von Mecklenburg-Vorpommern lebt, verschärfen sich diese Lebensumstände erheblich“, sagt Lilie.

Weitere Informationen zur Unerhört!-Kampagne der Diakonie finden Sie unter www.unerhört.de

Eine Meinungsumfrage zur Unerhört!-Kampagne finden Sie hier im Video.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 19.02.2018

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Reformbedarf der Regelung des § 219a StGB bekräftigt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die Forderung nach einer Abschaffung der Regelung. „Ärztinnen und Ärzte müssen über das Thema Schwangerschaftsabbruch öffentlich und sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen.“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Nach einem im Dezember 2017 veröffentlichten Hintergrundpapier des djb ist die Abschaffung der Norm verfassungsrechtlich zulässig und bezogen auf sachliche Informationen durch Ärztinnen und Ärzte darüber hinaus verfassungsrechtlich geboten, weil die Kriminalisierung einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt.

Eine Streichung der Norm sollte flankiert werden durch die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestands, welcher grob anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche durch Dritte sanktioniert. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sollte explizit um Informationsbefugnisse für Ärztinnen bzw. Ärzte und Beratungsstellen ergänzt werden. Ein entsprechendes Informationsrecht von betroffenen Frauen gegenüber staatlichen Stellen wäre darüber hinaus ein wichtiger Schritt.

Sollte sich eine Mehrheit der Abgeordneten für eine Änderung statt Streichung des § 219a StGB aussprechen, sollte nach Auffassung des djb im Wortlaut der Norm explizit festgehalten werden, dass die öffentliche, sachliche Information über den Schwangerschaftsabbruch durch Ärztinnen und Ärzte, Beratungsstellen und staatliche Stellen von der Regelung nicht erfasst ist.

Hier finden Sie das Hintergrundpapier zur Zulässigkeit von Information und Werbung bei öffentlichen Hinweisen durch Ärzte und Ärztinnen auf die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und bestehende Reformoptionen vom 7.12.2017.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk bedauert die heutige Entscheidung des Bundesrates, beim „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation verletzt das Gesetz mehrere Grund- und Menschenrechte. Ein dazu gestern vom Deutschen Kinderhilfswerk vorgelegtes Gutachten stellt fest, dass das Gesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention verstößt. „Das Gesetz stellt Grund- und Menschenrechte zur Disposition und missachtet die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls. Kinder haben das Recht, in ihren Familien aufzuwachsen. Das ist international anerkannt und durch zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten des Deutschen Kinderhilfswerkes legt dar, dass sowohl die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31.07.2018 als auch die anschließende Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Personen im Monat mit Grund- und Menschenrechten, insbesondere dem Kindeswohl, nicht vereinbar ist. Daran ändert auch der Verweis auf die Härtefallklausel nach § 22 Aufenthaltsgesetz nichts. Denn auch diese ist nicht geeignet, das nötige behördliche Ermessen herbeizuführen, da sie von ihrer Konzeption her einen völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Grund voraussetzt.

Zudem hat die Praxis der vergangenen zwei Jahre gezeigt, dass die Härtefallklausel nur äußerst selten in besonderen Ausnahmefällen zum Zuge kommt, und damit den Kindern nicht hilft, ihre Familie nach Deutschland nachzuholen. Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss aber das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Problematisch ist zudem, dass es Betroffene sehr schwer haben, bei Behörden und vor Gerichten angehört zu werden.

Das Gutachten „Kinderrechtliche Aspekte zum Thema Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG“ wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von der Menschenrechtsorganisation JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/familiennachzug heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.03.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor einem weiteren Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit gerade einmal 4,08 Prozent den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erreicht hat. Dem Ausgabenanstieg für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt um mehr als 4,4 Milliarden Euro steht für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nur ein leichter Anstieg der Ausgaben um rund 71,6 Millionen Euro entgegen. Angesichts der wachsenden Herausforderungen für die Kinder- und Jugendarbeit ist diese Entwicklung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sehr bedenklich.

„Der kräftige Zuwachs der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt ist sehr zu begrüßen. Diese sind vor allem auf die gestiegenen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung und die Hilfen zur Erziehung zurückzuführen. Gleichzeitig wird aber die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland weiter marginalisiert. In den letzten Jahren mussten mehrere tausend Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, beispielsweise Jugendhäuser, Abenteuerspielplätze und Spielmobile, ihre Arbeit aufgrund finanzieller Probleme einstellen, die Zahl der Vollzeitstellen in diesem Bereich ist geradezu dramatisch zurückgegangen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das ist insbesondere angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, ein großes Problem. Denn diese Kinder leiden aufgrund ihrer oftmals erhöhten Förderbedarfe besonders unter einer schlechten finanziellen Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit. Armut stellt für Kinder ein bedrohliches Entwicklungsrisiko dar. Deshalb ist es erforderlich, dass alle Beteiligten der Kinder- und Jugendarbeit eine besondere Empathie für diese Gruppe entwickeln. Das ist jedoch nur möglich, wenn entsprechende Personal- und Ausstattungsressourcen vorhanden sind – in Jugendzentren, Verbänden, Zirkusprojekten und Zeltlagern, auf dem Abenteuerspielplatz, auf der Straße, an Szenetreffpunkten oder im Spielmobil“, so Hofmann weiter.

Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Ergänzung zum leistungsbezogenen Lernen in der Schule. Denn hier können Kinder und Jugendliche eigene Akzente setzen, sich neue soziale Beziehungen erschließen, selbst Strukturen gestalten und eigenen, individuellen Vorlieben und Kompetenzen nachgehen, die oftmals im Schulkontext nicht zum Tragen kommen. Zudem entwickeln sie dort gesellschaftlich bedeutsame Schlüsselqualifikationen. Und: Kinder und Jugendliche brauchen offene, freie Räume zur Entfaltung eigenständigen Engagements, um eine aktive partizipationsorientierte Rolle in der Gesellschaft zu entwickeln.

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt seit vielen Jahren Projekte, Einrichtungen und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte. Mit diesem finanziellen Engagement ermöglicht das Deutsche Kinderhilfswerk Maßnahmen und Projekte, die von der öffentlichen Förderung nicht unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.02.2018

Seit gestern herrscht endlich Klarheit: Es wird eine neue Große Koalition aus CDU/CSU und SPD geben. Damit tritt der zwischen diesen Parteien ausgehandelte Koalitionsvertrag in Kraft.

Zu begrüßen ist, dass die Koalition familienpolitisch einiges vorhat.

Welche Vorhaben geplant sind und an welchen Stellen aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) noch Nachbesserungsbedarf besteht, lesen Sie hier:

Positionierung der eaf zum Koalitionsvertrag (PDF)

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 05.03.2018

Elterngeld Plus zeigt, Väter beteiligen sich stärker an Aufgaben in der Familie. Drei Jahre nach dem Start legt die Bundesregierung den ersten Zwischenstand zum Elterngeld Plus vor, über den der Bundestag morgen berät. Die Bilanz ist positiv und zeigt, dass junge Familien vom neuen Elterngeld, dem Partnerschaftsbonus und der Flexibilisierung der Elternzeit profitieren. Die große Mehrheit der befragten Eltern (77%) bewertetet Elterngeld Plus als „gute Sache“, wobei insgesamt 28% das Elterngeld tatsächlich in Anspruch nahmen. „Endlich Zeit füreinander“ ist eines der Hauptargumente für den Bezug von Elterngeld Plus. Insbesondere Väter treten signifikant länger beruflich kürzer und können so einen größeren Beitrag zu einer partnerschaftlichen Aufteilung von Familienaufgaben und Erwerbsarbeit leisten. Partnerschaftlichkeit bei der Erziehung der Kinder zu unterstützen, war ein Ziel dieser Leistung für junge Familien.

„Ein Beispiel intelligenter Familienpolitik, die die Verantwortungsübernahme beider Elternteile unterstützt“, so Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin des Bundesverbands evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf). „Ebenso wie an der Inanspruchnahme des Elterngeldes überhaupt lässt sich daran erkennen, dass junge Väter sich mehr bei familiären Aufgaben engagieren wollen und auf entsprechende Anreize reagieren. Das sollte die Politik ermutigen, die Möglichkeiten vorübergehender Stundenreduzierungen sowohl für junge Eltern als auch für Angehörige von Pflegebedürftigen auszuweiten.“

Wichtig ist es, alle Familien im Blick zu behalten, nicht nur die einkommens- und bildungsstarken. So lag das durchschnittliche Nettoeinkommen der Elterngeld Plus-Beziehenden bei 3.120 Euro im Monat, doch nur 14 % hatten ein Einkommen unter 2.000 Euro. Dass Elternzeit auch noch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden kann, wusste nur die Hälfte der Eltern mit einfachem Schulabschluss. Familien, die auf den Partnerbonus verzichten, tun dies aus Sorge vor Einkommensverlusten, beruflichen Nachteilen oder Unwägbarkeiten aufgrund der geforderten Stundenanzahl. Dies alles sind Faktoren, die einkommensschwächere Familien definitiv härter treffen. An diesen Stellen besteht somit weiterhin Handlungsbedarf.

Die „Forderungen der eaf für eine familienorientierte Politik der 19. Legislaturperiode“ stehen Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 22.02.2018

Angebote der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung auch 2017 stark nachgefragt

Die Müttergenesung ist in Deutschland nach wie vor eine wichtige Stütze der Gesundheitsversorgung. Im vergangenen Jahr haben allein in den Kliniken der Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung 31.000 Mütter und Kinder die Chance auf einen gesundheitlichen Neuanfang genutzt. Die Auslastung im größten Trägerverband innerhalb des Müttergenesungswerks bleibt damit wie in den Vorjahren hoch. „Frauen müssen sich im Alltag komplexen Herausforderungen stellen. Darum suchen Sie nach speziellen Angeboten, die sie dauerhaft für ihre jeweilige Lebenssituation stärken“, sagt KAG-Geschäftsführerin Margot Jäger bei der Vorstellung des Jahresergebnisses in Freiburg.

Die 21 in der KAG zusammengeschlossenen Kliniken bieten verschiedene Schwerpunktmaßnahmen. Das Angebot ist breit gefächert: Stärkung der Erziehungskompetenz, Trauerarbeit, Ernährungsprobleme oder Familienberatung – all das gehört heute zu den Leistungen der Einrichtungen. „Die Frauen suchen weniger eine Universal-Maßnahme, sondern benötigen den passenden therapeutischen Schlüssel für ihre Situation“, beschreibt Margot Jäger die Lage der Frauen. Für sie ist die ungebrochen hohe Nachfrage ein Beleg dafür, dass die innerhalb der KAG aufgestellte Bandbreite richtig gewählt ist. Jüngstes Beispiel sind die Väterkuren nur für Männer, die 2017 weiter ausgebaut wurden.

Krankenkassen übernehmen Leistungen

Die therapeutischen Angebote für Mütter, Kinder und Väter sind schon seit vielen Jahren eine verlässliche Stütze für die Familiengesundheit in Deutschland. Als solche gehören sie zu den Regelleistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen. Liegt eine medizinische Indikation vor, stellen Mütter oder Väter einen entsprechenden Antrag bei ihrer Krankenkasse.

Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 2.000 Mütter und Kinder weniger betreut werden, weil die Kapazitäten in einigen Einrichtungen nicht voll zu verfügen standen. Die Klinikträger haben das Jahr für Renovierungen und Ausbauten genutzt, damit überall zeitgemäße Therapieräume und Unterkünfte zur Verfügung stehen. Geschäftsführerin Margot Jäger lobt diese „Investition in die Zukunft“, um mit Spezialisierungen dauerhaft der richtige Partner der Mütter und Kinder zu sein.

Die KAG Müttergenesung geht 2018 von Wartezeiten aus. Sie empfiehlt, sich frühzeitig mit den Beratungsstellen vor Ort in Verbindung zu setzen. Die Mütterberaterinnen helfen bei akuten Notfällen und der Suche nach geeigneten Einrichtungen. Bei allgemeinen Fragen zu Mutter-Kind-Kuren, Mütterkuren und Angeboten für Väter hilft auch das Service-Telefon der Arbeitsgemeinschaft unter der Nummer 0180/140 0 140 (3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz) weiter.

Quelle: Pressemitteilung Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 23.02.2018

„Das Alarmsignal der Essener Tafel ist eindeutig: Die Tafeln dürfen nicht länger Ausputzer der Nation sein. Die staatlichen Transferleistungen für Menschen, die von Armut betroffen sind, müssen deren Existenz zuverlässig sichern.“ sagt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Diakoniedirektorin in Berlin-Brandenburg.

Die Entscheidung der Essener Tafel, übergangsweise nur Menschen mit deutschem Pass neu in die Versorgung auf zunehmen, zeige überdeutlich, wie groß die Zahl derer ist, deren Existenzminimum nicht zum Leben reicht. „Es sind Wohnungslose, in Altersarmut Lebende, prekär Beschäftigte, Alleinerziehende, Erwerbslose und Geflüchtete, – viel zu viele, für die knappen sozialen Angebote und Hilfen.“

Es sei unerträglich, dass von Armut Betroffene Menschen jetzt je in Konkurrenz zueinander stehen. „Es kann nicht länger sein, dass staatliche Maßnahmen wie der Regelsatz das Auskommen nicht sichern und Ehrenamtliche einspringen sollen, die das an die Belastungsgrenze bringt.“

Die Nationale Armutskonferenz trete jeder Entsolidarisierung entgegen – alle in Armut lebenden Menschen litten unter einer ungerechten Politik, die Armut nicht bekämpft. Statt eine unsägliche Neiddebatte untereinander zu fördern, sei Solidarität der Wohlhabenden gefragt. „Daher fordern wir u.a. einen ausreichenden Regelsatz in der Grundsicherung und regelmäßige, angemessene Anpassung der Kosten der Unterkunft!“ so die Sprecherin der NAKund Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg. „Wir sehen in den nächsten Jahren einen eindeutigen zusätzlichen Bedarf im Bundeshaushalt in Milliardenhöhe pro Jahr, um die anstehenden Herausforderungen in den Bereichen Wohnen, Unterbringung, Bildung, Arbeit und Gesundheit bewältigen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 27.02.2018

Zu der Entscheidung der Essener Tafel erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

“Der von ehrenamtlichem Engagement getragene Verein ist angesichts einer großen Zahl an Bedürftigen ganz offensichtlich überfordert. Wie die Tafel in Essen dieses Problem jetzt aber lösen will, läuft auf eine ethnische Diskriminierung hinaus und ist völlig inakzeptabel. Es gibt genug andere Beispiele in der Praxis, wie man in einer solchen Situation auch anders agieren kann. Wir erwarten deshalb ganz klar von der Organisation, dass sie diese Diskriminierung sofort beendet. Hilfe für Menschen in Not von Herkunft und Ethnie abhängig zu machen – das geht gar nicht. Aber auch die Politik, kommunal und auf Bundesebene, ist in der Pflicht:Die Verantwortlichen vor Ort, Tafel, Kommune, nach Möglichkeit auch die Wohlfahrtsverbände, müssen sich umgehend an einen Tisch setzen und Maßnahmen erarbeiten, wie die Situation in Essen gelöst werden kann. Die künftige Bundesregierung muss endlich die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben und auch die Leistungen für Asylbewerber entsprechend anpassen. Ziel muss es sein, Tafeln überflüssig zu machen.Die Tafeln sind lediglich die Antwort auf das armutspolitische Versagen in diesem reichen Land.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 23.02.2018

Erste deutschlandweite Kita-Bewertungsplattform in Hannover vorgestellt

Am Dienstag, den 20. Februar 2018 präsentierte sich zum ersten Mal TopKita – die Online-Plattform zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Kitas auf der Bildungsmesse didacta in Hannover. TopKita ist die erste Kita-Bewertungswebsite, die Qualität in deutschen Kitas transparent und vergleichbar macht. Nach rund zwei Jahren Entwicklung haben Evaluations- und Pädagogik-Experten eine Plattform geschaffen, die einen echten Mehrwert für Kita-Mitarbeitende, Kita-Träger und Eltern darstellt. Dank verschiedener Unterstützer kann ein Großteil der Services auf topkita.de kostenfrei genutzt werden.

Dialogplattform für Transparenz und Austausch

TopKita ist eine Dialogplattform, die verschiedene Perspektiven mit einbezieht, um fundierte Aussagen zur Qualität in Kitas treffen zu können. Eltern geben per Online-Fragebogen direkt der Kita ihres Kindes Feedback. Sie helfen so dem Kita-Team, sich und ihre Arbeit besser einzuschätzen. Ein weiterer Service für Kitas: Auf der Plattform finden Pädagoginnen und Pädagogen eine umfangreiche Selbstevaluation, mit der sie ihre Arbeit analysieren können. Kita-Leitung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten die Fragen und analysieren gemeinsam die Ergebnisse in der Online-Ansicht. In Kombination mit der Elternbefragung hat die Kita so bereits die ersten wichtigen Schritte in Richtung Qualitätssicherung und -steigerung gemacht. Für ein ausgewogenes Bild tritt neben die eigene Sicht und die der Eltern die Einschätzung externer Fachleute. Kitas buchen dafür TopKita Evaluationsexperten für ein Audit.

Instrumente wissenschaftlich fundiert

Auf die hohe Qualität der angebotenen Instrumente können sich die Nutzerinnen und Nutzer verlassen. TopKita arbeitet eng mit der Evaluationsexpertin Professorin Irene Dittrich zusammen, die an der Hochschule Düsseldorf zum Thema Qualitätsentwicklung in der Kita lehrt. „Die Instrumente Selbstevaluation, Elternbefragung und Audit sind aufeinander abgestimmt. Sie bieten Kitas die Chance, die pädagogische Qualität in ihrer Einrichtung gut zu erfassen. Denn erst, wenn sie wissen, wo sie stehen, können sie sinnvolle Maßnahmen ergreifen, um noch besser zu werden“, erklärt Waltraud Weegmann, Initiatorin von TopKita.

„Wir möchten nicht länger auf das Qualitätsentwicklungsgesetz warten“

Der Beweggrund für die Entwicklung des Portals ist im Wesentlichen der Wunsch nach Transparenz für die Qualitätsentwicklung in deutschen Kitas. „Wir möchten nicht länger auf das Qualitätsentwicklungsgesetz warten“, so Weegmann, „ich erwarte, dass wir über TopKita noch mehr Interesse für Qualität in Kindertagesstätten erreichen.“ Weegmann ist Geschäftsführerin des 2017 ins Leben gerufenen TopKita Institut für Qualität.

Umsetzung dank großzügiger Unterstützung

TopKita wurde mit der Unterstützung der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda Bank Baden-Württemberg sowie der element-i Bildungsstiftung ins Leben gerufen. Daher kann ein Großteil der Angebote kostenfrei genutzt werden.

Weitere Infos zu TopKita sowie Bilder gibt es im Pressebereich auf www.topkita.de und auf Facebook unter www.facebook.com/TopKitaPortal

Quelle: Pressemitteilung TopKita Institut für Qualität gGmbH vom 20.02.2018

Seit dem Jahr 2000 wird der Internationale Tag der Muttersprache jährlich am 21. Februar begangen. Laut UNESCO werden heute rund 6.000 Sprachen gesprochen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften erinnert an die große Bedeutung der (Familien-)Sprachen.

„Wir hören immer wieder von unseren Mitgliedern, dass ihre Kinder ganz selbstverständlich mehrere Sprachen als ihre „Muttersprache“ verstehen und diese sprechen. Meist ist es für diese Kinder ein AHA-Erlebnis, wenn sie in den Kindergarten gehen und „einsprachige“ Kinder kennenlernen“, erklärt Maria Ringler, Referentin für interkulturelle Bildung und Beratung im Verband.

Frau Ringler gibt einen konkreten Familieneinblick: „So kann es durchaus vorkommen, dass ein Kind aus einer deutsch-iranischen Familie mit seinem Vater nur Farsi spricht. Das andere Kind redet hingegen lieber Deutsch mit seinem Vater. Wenn alle zusammen sind, dann nutzt die bikulturelle Famile häufig zusammen Farsi, vor allem, wenn es um familiäre Themen geht, aber bei Gesprächen rund um die Arbeit oder die Schule wechselt sie ins Deutsche. Und mit der deutschen Oma können sie eloquent auf hessisch babbele – sie hatte viele Jahre zuverlässig die Kinderbetreuung übernommen und den Kleinen immer Geschichten in ihrer Mundart erzählt.“

Für mehrsprachige Familien ist ein solches „Translanguaging“ normal: je nach Situation, Gesprächspartner oder auch nach „Lust und Laune“ nutzen sie unterschiedliche Sprachen. Sie setzen ihr individuelles sprachliches Repertoire in der Regel so ein, um sich ganz pragmatisch in ihrem mehrsprachig organisierten Alltag zu verständigen.

Es gilt nun, eine Übertragung vergleichbarer Situationen auch in den pädagogischen Alltag einzubinden. Es wäre sinnvoll, um für mehrsprachig aufwachsende Kinder Lernwelten und Alltagssituationen zu schaffen, in denen sie ihre Ressourcen wiederfinden und einsetzen können.

„Ich folge da ganz der Sprachwissenschaftlerin Argyro Panagiotopoulou“, erläutert Maria Ringler. „Es braucht Konzepte, mit denen versucht wird, einen alternativen entspannten Umgang mit dem Potential gelebter Mehrsprachigkeit von Kindern und pädagogischen Fachkräften zu ermöglichen. Diese innovativen sprachpädagogischen Konzepte scheinen dann auch eher den Belangen einer globalisierten mehrsprachigen Welt zu entsprechen.“

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 20.02.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. März 2018

Veranstalter: Amadeu Antonio Stiftung

Ort: Berlin

Die rechtsextremen „Identitären“ gehören ohne Zweifel zu den wichtigsten Akteur*innen des außerparlamentarischen Rechtsextremismus in Österreich und Deutschland. Ihr „Erfolgsrezept“ liegt einerseits darin begründet, sich nach außen hin vom Nationalsozialismus abzugrenzen und so behördlicher Repression nach dem „Verbotsgesetz“ aus dem Weg zu gehen und andererseits gesellschaftlich anschlussfähige Konzepte eines modernisierten völkischen Nationalismus zu propagieren. Dabei bedienen sie sich eines Straßenaktivismus, der geschickt mit Social-Media-Tools inszeniert und verbreitet wird. Bisherige Auseinandersetzungen mit diesem relativ jungen Phänomen übernahmen nicht selten unkritisch Selbstbezeichnungen der „Identitären“ als „weder links noch rechts“ oder „Neue Rechte“ und ließen dahinter stehende ideologische Denkmuster meist zu kurz kommen.

Der Sammelband nimmt daher eine kritische Analyse dieser Selbstinszenierungen vor, indem die hinter dem „identitären“ Denken stehenden Vordenker und Ideologeme wie (Neo-)Rassismus, Antisemitismus und Nationalismus analytisch durchdrungen und mit anderen Formen des Rechtsextremismus in Verbindung gesetzt werden. Ergänzend werden bislang vernachlässigte Themen wie subkulturelle Bezüge der „Identitären“, propagierte Geschlechterbilder, Rhetoriken der Angst sowie ihr Verhältnis zu Islamismus und eurasischer Ideologie ins Zentrum der Analyse gerückt.

In der Buchpräsentation wird schwerpunktmäßig Fragen nach dem (modernisierten) rechtsextremen Charakter der „Identitären“ sowie den Geschlechterpolitiken, Antifeminismus und Homofeindlichkeit in ihrem Denken nachgegangen – diese spielen vor allem für die hierarchische Festigung bewegungsintern und für Anknüpfungspunkte an szeneexterne Diskurse eine große Bedeutung. Auch wird es einen Austausch zu Handlungsmöglichkeiten und -strategien dagegen geben.

Weitere Informationen – auch zur Anmeldung – finden Sie hier.

Termin: 16. März 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Duisburg

Thematisiert wird die Bedeutung der Kategorie Geschlecht für die Entlohnung am Arbeitsmarkt in ihrer Perspektivenvielfalt sowie aktuelle Forschungsergebnisse mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Politik diskutiert. Die Debatte wird geleitet von der Frage, inwieweit wissenschaftliche Erkenntnisse und politische Maßnahmen bislang ineinandergreifen und an welchen Stellen weitere Handlungspotentiale liegen.

Die Tagung bildet den Abschluss des Forschungsprojekts „Comparable Worth – der blinde Fleck in der Ursachenanalyse des Gender Pay Gap“. Mit Gewerkschafterinnen werden zudem politische Perspektiven zur Entgeltgleichheit nach dem Entgelttransparenzgesetz erörtert.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 21.03.2018 und 30.05.2018

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Fachkräfte in Kindertagesstätten nehmen in ihrem beruflichen Alltag Eltern wahr, die sich ausgrenzend und abwertend gegenüber Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Sprache äußern. Einige Eltern transportieren ihre politischen Botschaften über Kleidung und Symbolik in die KiTa. Auch Kinder übernehmen die Vorurteile der Erwachsenen und diskriminieren Kinder.

  • Wie lässt sich eine Kooperation mit Eltern zum Wohle des Kindes gestalten, ohne deren politische Positionen zu verharmlosen? Was bedeutet das für die unmittelbare Interaktion?
  • Was sind ethische Grundlagen für einen professionellen Umgang angesichts dieser Herausforderungen?
  • Welche Kinderrechte und welche Elternrechte geraten hier in Konflikt?
  • Was tun, wenn Kinder diskriminieren?
  • Was sind präventive Bildungsansätze und Methoden in der Arbeit mit Eltern?
  • Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt es?

Ziel ist es, im kollegialen Austauschdurch Inputs und praktische Übungen die eigene Haltung und Handlungsfähigkeit zu stärken.

Bitte melden Sie sich mit der Nummer 4863/18 direkt beim SFBB, www.sfbb.berlin-brandenburg.de, an. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.

Termin: 28./29. September 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

Ort: Bochum

Soziale Benachteiligung hat viele Gesichter und soziale Ungleichheit ist eine Schande in einer reichen Gesellschaft. Deshalb müssen alle Anstrengungen unternommen werden, diese zu beseitigen, gerechte Verhältnisse herzustellen und die Betroffenen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Gerade sozialpädagogische Fachkräfte erfahren täglich in ihrer Arbeit, dass Unterstützung und Hilfe nur dann wirkungsvoll und nachhaltig ist, wenn sie der jeweils individuellen Situation entspricht.

In der Vergangenheit hat sich die Politik zwar immer wieder bemüht, das Missverhältnis in unserer Gesellschaft zu korrigieren. Der neue Armutsbericht zeigt jedoch, dass dies bisher noch nicht wirkungsvoll genug war. Politik braucht für eine gezielte Steuerung sowohl verlässliche Daten und vertiefende Studien der Wissenschaft als auch konkrete Rückmeldungen aus der sozialpädagogischen Praxis. Aus der Sicht des pfv kann deshalb eine Verbesserung der Situation nur dann wirkungsvoll gelingen, wenn Politik, Wissenschaft und Praxis eng zusammenarbeiten und die Veränderung der Verhältnisse als gemeinsame Arbeit begreifen.

Die Bundesfachtagung des pfv in Bochum wird eine Plattform bieten, sich mit verschiedenen Projekten, Programmen und Praxisansätzen sowie mit dem oben genannten Dreiecksverhältnis auseinanderzusetzen. Namhafte Referent*innen aus Wissenschaft, Politik und Praxis werden dazu ihre Expertise einbringen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

06.03.2018Entschlossene Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und eine sofortige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung für alle hier lebenden bedürftigen Menschen fordern über 30 bundesweit aktive Organisationen von der neuen Bundesregierung heute in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der aktuellen Debatte um die Tafeln. Dass Menschen, egal welcher Herkunft, überhaupt Leistungen der Tafeln in Anspruch nehmen müssten, sei Ausdruck politischen und sozialstaatlichen Versagens in diesem reichen Land, heißt es in der Erklärung, die u.a. vom DGB, der Nationalen Armutskonferenz, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Sozialverband VdK Deutschland, dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter, dem Deutschen Kinderschutzbund, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, PRO ASYL und dem Zukunftsforum Familie e.V. unterzeichnet wurde.

Konkret gefordert wird die Anhebung der Regelsätze in Hartz IV, der Sozialhilfe und der Leistungen für Asylbewerber auf ein bedarfsgerechtes und existenzsicherndes Niveau. „Die Leistungen in der Altersgrundsicherung, bei Hartz IV oder im Asylbewerberleistungsgesetz sind ganz einfach zu gering bemessen und schützen nicht vor Armut. Die Regelsätze müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe garantieren. Wir brauchen eine untere Haltelinie gegen die Spaltung in Arm und Reich und müssen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken“, so Annelie Buntenbach, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Es sei ein Skandal, dass die politisch Verantwortlichen das seit Jahren bestehende gravierende Armutsproblem verharmlosen und keine Maßnahmen zur Lösung einleiten, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Kritik äußert in diesem Zusammenhang Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, auch am Koalitionsvertrag der künftigen Regierung: „Wir wollen den Kern des Problems in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte und das Thema Armutsbekämpfung auf die Agenda der Großen Koalition setzen. Die Sicherung des Existenzminimums ist Aufgabe des Sozialstaates und nicht privater Initiativen und ehrenamtlichen Engagements. Niemand dürfte in unserem Sozialstaat auf Lebensmittelspenden angewiesen sein. Der Koalitionsvertrag zeigt hierzu eine bemerkenswerte Leerstelle.“

Nachbesserungsbedarf wird dabei unter anderem beim Thema Kinderarmut gesehen. Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB): „Die Tafeln leisten großartige Arbeit. Aber dass in einem reichen Land wie Deutschland 360.000 Kinder und Jugendliche gezwungen sind, die Tafeln zu nutzen, um satt zu werden, ist eine Schande. Der Staat hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass jemand, der Kinder hat, ganz normal im Supermarkt einkaufen gehen kann, und nicht auf kostenlose und freiwillige Angebote Dritter ausweichen muss. Dafür müssen die Regelsätze ausreichen und entsprechend bemessen werden.“

Gemeinsam positionieren sich die Organisationen ganz klar für Integration und eine offensive Sozialpolitik für alle hier lebenden Menschen. Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL: „Deutschland ist reich, in Deutschland gibt es genug Geld und erst recht genug Nahrung für alle. Flüchtlinge und Migranten werden als Sündenböcke instrumentalisiert und für Fehlentwicklungen wie Armut und Wohnungsnot verantwortlich gemacht, die die Politik zu verantworten hat. Wir brauchen eine auf Gerechtigkeit und Integration abzielende Sozialpolitik, die Flüchtlinge und Migranten einschließt. Dazu gehört auch die Sicherstellung des Existenzminimums für alle Menschen in Deutschland. Hilfsbedürftige dürfen nicht nach Pass oder Nationalität gegeneinander ausgespielt werden.“

Auch Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Diakoniedirektorin in Berlin-Brandenburg, warnt vor einer gesellschaftlichen Entsolidarisierung und unterstreicht: „Alle in Armut lebenden Menschen leiden unter einer ungerechten Politik, die Armut nicht bekämpft. Es ist unerträglich, dass von Armut Betroffene Menschen jetzt in Konkurrenz zueinander stehen. Es kann nicht länger sein, dass staatliche Maßnahmen wie der Regelsatz das Auskommen nicht sichern und Ehrenamtliche einspringen sollen, die das an die Belastungsgrenze bringt. Die Tafeln dürfen nicht länger die Ausputzer der Nation sein!“

Die Erklärung wird getragen von über 30 bundesweit aktiven Organisationen. Weitere interessierte Organisationen und Initiativen, auch lokal und regional aktive, sind eingeladen, den Aufruf mit zu unterstützen.

Mehr Informationen unter: www.der-paritaetische.de/aufruf

Liste der Träger des Aufrufs auf Bundesebene:

Der Paritätische Gesamtverband
Alevitische Gemeinde Deutschland
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“
Deutsche Diabetes-Hilfe
Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie
Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V.
Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation
Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V.
Erwerbslosenforum Deutschland
Fachverband Drogen- und Suchthilfe
Föderation Demokratischer Arbeitervereine e.V.
Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.
Guttempler in Deutschland e.V.
Hilfswerk der Unitarier (Gesamtverband) e.V.
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Nationale Armutskonferenz
NaturFreunde Deutschlands e.V.
PRO ASYL e.V.
Solidaritätsdienst International e.V.
SoVD – Sozialverband Deutschland e.V.
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Sozialwerk des Demokratischen Frauenbundes e.V.
Tafel Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.
Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V.
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 06.03.2018

Das Zukunftsforum Familie (ZFF) positioniert sich in einer umfangreichen Bewertung des Vertrags und weist darauf hin, dass die Vielfalt der Familien mehr Unterstützung braucht.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF erwartet von einer künftigen Bundesregierung, die Vielfalt der Familien durch eine Vielzahl von Maßnahmen und strukturellen Veränderungen zu unterstützen, sodass diese gut leben und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft sorgen können. Dies reicht von größeren Anstrengungen zur Bekämpfung der Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien über die Gleichstellung im Familienrecht sowie weiteren Schritten zur partnerschaftlichen Vereinbarkeit bis hin zu einem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung.“

Die umfangreiche Bewertung des Koalitionsvertrags durch das ZFF steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 01.03.2018

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum Bericht der Bundesregierung zur Nutzung von Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus und Elternzeit freut sich das ZFF über die positive Entwicklung dieser Familienleistungen, bemängelt aber fehlende Impulse im Koalitionsvertrag für eine Weiterentwicklung einer partnerschaftlichen Zeitpolitik für Familien.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Immer mehr junge Eltern entscheiden sich für das Elterngeld Plus: Ende 2017 haben 28 Prozent der Elterngeld-Beziehenden Elterngeld Plus in Anspruch genommen und damit fast doppelt so viele wie noch 2015. Damit können sie von einer partnerschaftlichen Aufteilung von familiärer Sorge und Erwerbsarbeit profitieren.“

Allerdings, so Reckmann weiter: „Jetzt gilt es den familienpolitische Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit, der eine geschlechterechte Aufteilung von Sorge- und Erwerbstätigkeit unterstützt, konsequent weiterzuentwickeln. Trotz der wichtigen Fortschritte in der letzten Legislaturperiode weist der neue Koalitionsvertrag hier eine echte Lücke auf. Wir setzen uns weiter für eine partnerschaftliche und zeitbewusste Familienpolitik ein und fordern die Weiterentwicklung des guten Ansatzes des Elterngeld Plus hin zu einer Familienarbeitszeit mit dazugehörigem Familiengeld!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 23.02.2018

AKTUELLES

Das bundesweites Bündnis AufRecht bestehen fordert, die Wohnsituation von Arbeitslosengeld-
II- und Sozialhilfeberechtigten deutlich zu verbessern.

Dazu ist der Flyer „Wohnen ist Menschenrecht für alle!“ erschienen.

Der Flyer kann bei der Koordinierungsstelle Gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppe zu den folgenden Konditionen bestellt werden: Versandkostenpauschale von 5 Euro plus Porto, Mindestmenge 50 Stück.

Kontakt:

Heike Wagner
Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.
(Träger der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen)
Alte Jakobstr. 149 (IG Metall Haus)
10969 Berlin
Tel. 030 / 86 87 67 0-0
Fax 030 / 86 87 67 0-21
Internet: info@erwerbslos.de

Quelle: Information Nationale Armutskonferenz vom 05.03.2018

Derzeit befinden sich über 2,5 Millionen syrische Kinder auf der Flucht. Sie erfahren Gewalt statt Bildung und Geborgenheit. 740.000 Kinder unter ihnen haben keinen Zugang zur Schule, obwohl sie im Schulalter sind.

Der World Vision Deutschland e.V. will am 15. März 2018, um 11:00 Uhr auf dem Gendarmenmarkt ein öffentliches Zeichen setzen!

Legen auch Sie einen Teddy auf die Stufen des Konzerthauses!

Zusammen mit Schülern, Jugendlichen, Unterstützern, Medienvertretern und anderen engagierten Politikern wird der World Vision Deutschland e.V. symbolisch für die 740.000 betroffenen Kinder 740 Teddys auf den Stufen des Konzerthauses am Gendarmenmarkt installieren und sich gegen die Gewalt engagieren, die der Krieg diesen hilflosen Kindern antut, ihnen ihr Recht auf Bildung verwehrt und ihre Kindheit zerstört.

Sie sind herzlich zu dieser Installation eingeladen! Seien auch Sie dabei und bringen Ihren Teddybären mit: Nach der Aktion freut sich ein Flüchtlingskind in Berlin oder in Azraq über Ihr Kuscheltier.

Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, sich über die World Vision Kampagne zu informieren und diese zu unterstützen: Machen Sie ein Selfie mit Ihrem Teddybären und laden sie es in Ihren social media Kanälen oder Ihrer Website mit dem Hashtag #jedekindheitzählt hoch. Alternativ lassen Sie sich von World Vision fotografieren und das Foto in den sozialen Medien platzieren.

Quelle: Information World Vision Deutschland e.V. vom 01.03.2018

Die Arbeitswelt verändert sich, und das immer schneller. Das hat insbesondere Auswirkungen auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die Gestaltung von Arbeit- und Gesundheitsschutz.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz §5 muss der/die Arbeitgeber*in bereits seit 1997 für alle Arbeitsplätze beurteilen, welche Gefährdungen für die Gesundheit bestehen können. Diese Gefährdungsbeurteilung ist so etwas wie der TÜV-Check für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Betrieb. Hierbei spielt das Thema „Gender im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ von Anfang an eine bedeutende Rolle, erlangte zunehmend mehr Aufmerksamkeit und hat sich weiterentwickelt.

Diese Handlungshilfe beruht in der ersten Fassung auf Ergebnissen eines Projekts „Gender-Stress. Geschlechterrollen und psychische Belastungen in der Arbeitswelt“, das im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und ver.di und von Sujet Organisationsberatung durchgeführt wurde. Die Ergebnisse flossen in weitere Forschungs- und Praxisvorhaben ein und dienten u.a. als ein wesentliches Beispiel für die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei gemeinsamen Beschlüssen der Bundesländer zum Thema.

Nachdem die erste Auflage des Handlungsleitfadens vergriffen war, haben wir dies zum Anlass genommen, bei den damals beteiligten Projektteilnehmenden nachzufragen, was sich denn nach dem Abschluss des Projekts weiter getan hat. Die Ergebnisse dieser Gespräche und die Erfahrungen mit den verallgemeinerten Projektergebnissen in Beratungen sind nun in dieser überarbeiteten Broschüre aufgenommen worden. Damit hat dieser Handlungsleitfaden eine weitere Konkretisierungsstufe erreicht.

Die 3. Auflage des Handlungsleitfadens steht Ihnen hier als PDF zur Verfügung.

Quelle: Information ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand vom 20.02.2018

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Archiv Aktuelle Hinweise

Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zum Welttag für soziale Gerechtigkeit: Kinderarmut gefährdet einen guten Start ins Leben

20.02.2018 – Am Welttag für soziale Gerechtigkeit macht das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam. Etwa 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche gelten derzeit als arm oder armutsgefährdet, das ist mehr als jedes fünfte Kind. Die Einführung einer Kindergrundsicherung würde damit Schluss machen. Neu angepasst hat das Bündnis seine Zahlen für 2018: 619 Euro braucht ein Kind im Monat für ein gutes Aufwachsen.

Ursachen und Folgen von Kinderarmut sind seit Jahren bekannt, die traurige Realität zeigt jedoch: Bei den von Armut betroffenen Familien kommt vom Flickenteppich staatlicher Fördermaßnahmen meist nicht genügend an. Zu kompliziert, zu bürokratisch und stigmatisierend ist die Familienförderung in Deutschland. Und Kinderarmut setzt sich fort: Wer als Kind finanziellen Mangel leidet, hat auch später im Leben oft die schlechteren Chancen.

„Kinderarmut gehört jeden Tag auf die Agenda“, fordert deshalb Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit. Aktuell sind über 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen, seit Jahren mit steigender Tendenz. Das sei für Kinder jeden Tag spürbar. „Zum Beispiel, wenn das Geld für die nötigsten Lernmaterialien in der Schule nicht reicht oder Kinder sich von gemeinsamen Aktivitäten mit Freunden zurückziehen, weil sie für vieles kein Geld haben. Das beschämt und entmutigt“, so Hilgers weiter.

Angesichts zuletzt ermutigender Signale aus der Politik, Kinderarmut zum Thema zu machen, fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG die Verantwortlichen auf, das Problem endlich engagiert anzugehen. „Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung und unbürokratischere Auszahlung des Kinderzuschlags, der zusammen mit dem Kindergeld die Höhe des sächlichen Existenzminimums abdecken soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung und sollte nun zügig umgesetzt werden“, so Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. und Sprecherin des Bündnisses.

Das Grundproblem in der Familienförderung bleibe jedoch unangetastet: der Dualismus aus Kindergeld und Kinderfreibetrag, der Kinder aus wohlhabenden Familien stärker fördert als arme Kinder. Gleichzeitig stünden sich das magere Bildungs- und Teilhabepaket und der großzügige Steuerfreibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung gegenüber. „Wir müssen daher endlich die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Wir brauchen eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von 619 Euro“, fordert Reckmann. Damit würde eine Vielzahl bisheriger Leistungen zusammengefasst und je nach Höhe des Einkommens der Eltern bis auf etwa 300 Euro im Monat abgeschmolzen.

Seit 2009 fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung.

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier.

Weitere Infos zum Thema Kinderarmut finden Sie hier.

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Koalitionsvertrag: Wo bleibt die soziale Gerechtigkeit in der Familienpolitik?

Berlin, 07.02.2018 – Anlässlich der heutigen Einigung von SPD und CDU/CSU auf einen Koalitionsvertrag weist das ZFF darauf hin, dass Anstrengungen hin zu einer sozial gerechten Familienpolitik weiterhin ausstehen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „SPD und CDU/CSU sind steckengeblieben: Eine sozial gerechte und innovative Familienpolitik sieht anders aus. Das Festhalten am Dualismus von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist fatal, ein Baukindergeld erreicht nur einen kleinen Teil gutverdienender Familien und Maßnahmen, um Partnerschaftlichkeit leben zu können, fehlen im Koalitionsvertrag komplett.

Zu einer sozial gerechten Familienpolitik gehört für uns, sich vom ungerechten System aus Kindergeld und Kinderfreibetrag zu verabschieden und stärker in Maßnahmen zu investieren, die prioritär Familien ohne oder mit geringem Einkommen entlasten. Zwar ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung, unbürokratischere Auszahlung und Zusammenlegung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld ein Schritt in die richtige Richtung, aber es fehlt der große Wurf: Gemeinsam mit einem Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden fordert das ZFF seit langem das System mit einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße zu stellen. So könnte Armut bekämpft und Teilhabe für alle Kinder gewährleistet werden. Wie notwendig dies ist, zeigen die heute veröffentlichten Studienergebnisse der Bertelsmann Stiftung zur Einkommenssituation von armen Familienhaushalten.

Schwer enttäuscht sind wir von den geplanten Regelungen zum Familiennachzug: Diese werden dem Recht aller Menschen auf ein Familienleben nicht gerecht.“

Reckmann erklärt weiter: „Eine weitere Leerstelle im Koalitionsvertrag bleibt die Partnerschaftlichkeit: Es ist dringend geboten, die gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, um ein partnerschaftliches Familienleben für alle zu ermöglichen. Wir halten an unserer Forderung nach einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld und der Abschaffung des Ehegattensplittings fest und setzen uns auch zukünftig für soziale Gerechtigkeit in der Familienpolitik ein!"

Weitere Infos zum Thema Kinderarmut finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier.

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ZFF-Info 4 2018

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Berlin, 07.02.2018 – Anlässlich der heutigen Einigung von SPD und CDU/CSU auf einen Koalitionsvertrag weist das ZFF darauf hin, dass Anstrengungen hin zu einer sozial gerechten Familienpolitik weiterhin ausstehen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „SPD und CDU/CSU sind steckengeblieben: Eine sozial gerechte und innovative Familienpolitik sieht anders aus. Das Festhalten am Dualismus von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist fatal, ein Baukindergeld erreicht nur einen kleinen Teil gutverdienender Familien und Maßnahmen, um Partnerschaftlichkeit leben zu können, fehlen im Koalitionsvertrag komplett.

Zu einer sozial gerechten Familienpolitik gehört für uns, sich vom ungerechten System aus Kindergeld und Kinderfreibetrag zu verabschieden und stärker in Maßnahmen zu investieren, die prioritär Familien ohne oder mit geringem Einkommen entlasten. Zwar ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung, unbürokratischere Auszahlung und Zusammenlegung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld ein Schritt in die richtige Richtung, aber es fehlt der große Wurf: Gemeinsam mit einem Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden fordert das ZFF seit langem das System mit einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße zu stellen. So könnte Armut bekämpft und Teilhabe für alle Kinder gewährleistet werden. Wie notwendig dies ist, zeigen die heute veröffentlichten Studienergebnisse der Bertelsmann Stiftung zur Einkommenssituation von armen Familienhaushalten.

Schwer enttäuscht sind wir von den geplanten Regelungen zum Familiennachzug: Diese werden dem Recht aller Menschen auf ein Familienleben nicht gerecht.“

Reckmann erklärt weiter: „Eine weitere Leerstelle im Koalitionsvertrag bleibt die Partnerschaftlichkeit: Es ist dringend geboten, die gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, um ein partnerschaftliches Familienleben für alle zu ermöglichen. Wir halten an unserer Forderung nach einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld und der Abschaffung des Ehegattensplittings fest und setzen uns auch zukünftig für soziale Gerechtigkeit in der Familienpolitik ein!"

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Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 07.02.2018

Union und SPD haben sich im Rahmen der Koalitionsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Auch wenn im Koalitionsvertrag Verbesserungen beim Bleiberecht und der Ausbildungsduldung vorgesehen sind, sieht der Bundesfachverband umF die Vereinbarungen zu minderjährigen Flüchtlingen mit großer Sorge.

Der gesetzliche Anspruch auf Familieneinheit für subsidiär Schutzberechtigte wird weiter ausgesetzt. Vielmehr ist ein Familiennachzug nur in Einzelfällen und im Rahmen von monatlichen Kontingenten vorgesehen. Dabei soll der Eltern- und Geschwisternachzug zu subsidiär geschützten, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen offenbar von dem monatlichen Kontingent von bis zu 1000 Personen ausgenommen zu werden.

Die geplanten Anker-Zentren könnten zudem zu Türstehern des Kinderschutzes werden. Unbegleitete Minderjährige sollen bis zu ihrer Alterseinschätzung dort verbleiben und erst danach von den Jugendämtern in Obhut genommen werden. Das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger soll dann nicht länger durch die kommunalen Jugendämter, sondern in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgen. Damit würde der Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe für junge Flüchtlinge faktisch abgeschafft.

Auch wenn der Wortlaut noch vieles offen lässt, ist die Richtung eindeutig: Mehr Härte beim Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete Minderjährige. Dies birgt die Gefahr, dass Minderjährige häufiger als bereits jetzt älter gemacht werden und damit ungeschützt in den Erwachsenensystemen verbleiben. Ein klares Bekenntnis zum Primat der Jugendhilfe und zum bestmöglichen Schutz von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen fehlt in dem Koalitionsvertrag.

Der Bundesfachverband umF befürchtet zudem, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die entweder mit ihren Eltern oder unerkannt als unbegleitete Minderjährige einreisen, über lange Zeiträume in nicht kindgerechten Anker-Einrichtungen leben müssen. Für Kinder und Jugendliche ist das Wohnen in Aufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl sowie mit zahlreichen rechtlichen Einschränkungen verbunden (Schule, Ausbildung, Wohnsituation, Ernährung, räumliche Beschränkung). Ein kindgerechtes Aufwachsen ist in solchen Einrichtungen nicht möglich.

Zahlreiche unbegleitete Kinder- und Jugendliche leiden bereits jetzt erheblich unter der Trennung von ihren Familien. 90,5 % der vom BumF befragten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe geben an, dass die Minderjährigen oft bzw. sehr oft in ihrem Alltag durch die Trennungssituationen beeinträchtigt sind. Statt die belastenden Trennungssituationen ernst zu nehmen, werden die Minderjährigen im Koalitionsvertrag jedoch zur expliziten Zielgruppe von Verschärfungen.

Bis zum 31.7.2018 soll eine Neuregelung geschaffen werden, nach der monatlich lediglich bis zu 1000 Personen nachziehen können, wobei kein Rechtsanspruch formuliert wird. Zudem scheint der Eltern- und Geschwisternachzug hierbei von dem Kontingent ausgenommen zu werden, da die Koalitionspartner bei der Neuregelung Anreize ausschließen wollen, „die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden". Das Kindeswohl der in Deutschland lebenden unbegleiteten Minderjährigen und ihr Recht auf Familie wird mit keinem Wort erwähnt.

Kindern und Jugendlichen das Recht auf Familieneinheit zu versagen widerspricht der im Koalitionsvertrag begrüßenswerterweise vorgesehenen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Den Familiennachzug zu Kindern und Jugendlichen nur bei Nachweis eines Härtefalls zu gewähren verlagert die rechtlich und bürokratisch aufwendige und langwierige Beweislast auf die Schultern Minderjähriger.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 09.02.2018

Nach langem Ringen haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag für eine weitere große Koalition geeinigt. Aus Familiensicht hat der Deutsche Familienverband (DFV) die wichtigsten familienpolitischen Aussagen in dem 177 Seiten dicken Papier bereits jetzt auf den Prüfstand gestellt.

Soviel vorab: Die Parteien bekennen sich zur Stärkung der Familien und wollen sie in den Mittelpunkt stellen. Auch ein eigenes Kapitel ist Familien und Kindern weit vorne im Vertrag gewidmet. Aber nach dieser klaren Ansage wird es bei den konkreten Maßnahmen leider sehr dünn: Gute Ansätze gibt es vor allem beim Wohnen, dafür bleibt hier die Ausgestaltung vage.Bei Kindergeld und Kinderfreibetrag sind nur kleine Schritte geplant, Verbesserungen für Familien werden ans Ende der Legislaturperiode und darüber hinaus verschoben, und zu den wichtigen Themen Sozialbeitragsentlastung und Wahlfreiheit für Familien schweigt sich der Vertrag ganz aus.

In den kommenden Jahren ist also viel Nachbesserungsarbeit und politische Einmischung erforderlich, damit es für Familien wirklich mit einem Aufbruch klappt.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.02.2018

Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass sich CDU/CSU und SPD in wichtigen Fragen zur Bildung einer Großen Koalition geeinigt haben. "Die getroffenen Vereinbarungen gehen in die richtige Richtung", sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie am Mittwoch in Berlin. "Sie bleiben allerdings in vielen Punkten weit hinter unseren Erwartungen zurück."

In der Familienpolitik und beim Thema Pflege vermisst die Diakonie den Mut zu strukturellen Veränderungen. "Kein Feuer wurde richtig gelöscht, die Milliarden werden wieder nach dem Gießkannenprinzip verteilt", kritisiert Lilie.

In der Flüchtlingspolitik ist die Diakonie Deutschland enttäuscht von den Ergebnissen. "Die Beschränkung beim Familiennachzug auf 1.000 Personen im Monat ist kleinherzig", sagt Lilie.

Bei aller Kritik sieht die Diakonie in den Koalitionsvereinbarungen Gestaltungsoptionen. "Wir sind gern bereit, uns an der Entwicklung von Lösungen bei den drängenden Problemen der Gesellschaft zu beteiligen", sagt der Diakonie- Präsident. "Es ist höchste Zeit, dass Deutschland wieder eine stabile Regierung erhält."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 07.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im bisher bekannt gewordenen Entwurf des Koalitionsvertrages von Union und SPD für Kinder und Familien in Deutschland Licht und Schatten. "Wir sehen im Koalitionsvertrag eine Reihe von Maßnahmen, die die Situation von Kindern und ihren Familien verbessern werden. Dazu zählen die Erhöhung und angestrebte Entbürokratisierung von Kinderzuschlag und Kindergeld, die Erhöhung des Schulstarterpakets und der Wegfall der Eigenanteile für arme Kinder beim Mittagessen in Schulen und Kitas und bei der Schülerbeförderung. Diese Einzelmaßnahmen sind richtig und wichtig, aber wir vermissen ein Gesamtkonzept, das Kinder nachhaltig aus der Armut herausführt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Gleichzeitig ist es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein Unding, dass es bei den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder keine Verbesserungen geben soll, um diese auf ein armutsfestes Niveau anzuheben und längerfristig die Bedarfe von Kindern auf eine solide Berechnungsgrundlage zu stellen. Zudem hätten wir uns wirkungsvolle Schritte hin zu einer Kindergrundsicherung gewünscht. An dieser Stelle setzen wir jetzt auf die Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die bis zum Ende dieses Jahres ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen will", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und vor allem die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Investitionen im allgemeinen Bildungsbereich positiv zu vermerken. Dadurch steht endlich mehr Geld für unsere Schulen zur Verfügung. Wichtig ist es an dieser Stelle, dass die Fachkräfteausbildung deutlich ausgebaut und so der Personalbedarf beispielsweise an Erzieherinnen und Erziehern sowie sozialpädagogischen Fachkräften gedeckt werden kann. Hierzu gehört nicht zuletzt auch eine angemessene Bezahlung für diese Gruppe. Auch die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sind aus Familiensicht zu begrüßen. Denn für Familien mit Kindern ist es immer schwieriger, gerade in Ballungsräumen bezahlbare Wohnungen zu finden.

"Und natürlich freuen wir uns als Kinderrechtsorganisation ganz besonders über die vereinbarte Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Wichtig ist es dabei, dass diese als Grundrechte im Grundgesetz verankert und die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gemäß der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben werden", so Hofmann.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass der Diskussionsprozess über notwendige Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe fortgesetzt werden soll. Dieser Prozess muss von Seiten der Bundesregierung transparent und offen gestaltet werden, insbesondere unter Beteiligung der Fachwelt, der Beschäftigten, der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie von Ländern und Kommunen. Eine solche Reform muss die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland forcieren, das Kinder- und Jugendhilfegesetz zu einem modernen Gesetz weiterentwickeln und zugleich die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt stärken.

Für Flüchtlingskinder ist das Ergebnis des Koalitionsvertrages aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine große Enttäuschung. Das Deutsche Kinderhilfswerk lehnt für Flüchtlingskinder das Konzept der sog. ANkER-Einrichtungen ab, da eine kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung der geflüchteten Kinder von Anfang an sichergestellt werden muss. Die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingskindern muss erhalten bleiben. Auch die Regelungen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sieht das Deutsche Kinderhilfswerk kritisch. "Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Koalitionsvertrag missachtet an dieser Stelle das Recht auf familiäres Zusammenleben für diese Flüchtlingskinder und verletzt damit elementare Rechte, die im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UN-Kinderrechtskonvention normiert sind", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.02.2018

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) begrüßt die Pläne von Union und SPD, Kinderrechte ausdrücklich als Kindergrundrecht in der Verfassung zu verankern. Auch bei der Bekämpfung von Kinderarmut sieht der DKSB substantielle Verbesserungen. Kritisch bewertet der Verband dagegen die Einigung zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus.

Seit mehr als 20 Jahren setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund dafür ein, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. „Nun soll das, was wir so lange gefordert haben, endlich Wirklichkeit werden. Darüber freuen wir uns sehr“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Es wäre ein Meilenstein für die Kinder in Deutschland und würde helfen, ihr Leben Schritt für Schritt zu verbessern.“ Laut Koalitionsvertrag soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe spätestens bis Ende 2019 einen konkreten Vorschlag für ein Kindergrundrecht vorlegen.

Fortschritte sieht der Verband auch bei der Bekämpfung von Kinderarmut. „Zum ersten Mal zeigt sich der Wille, systematisch an das Problem heranzugehen, indem man sich am Mindestbedarf des Kindes orientiert. Wenn die Pläne tatsächlich so umgesetzt werden, schafft das mehr Transparenz und baut Bürokratie ab“, so Hilgers. Zusammen mit den Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket wäre dies ein wichtiger Schritt gegen Kinderarmut – dieser dürfe allerdings nur ein Zwischenschritt bleiben. Dazu Heinz Hilgers: „Im Grundsatz drängen wir weiterhin auf die Einführung einer Kindergrundsicherung und lehnen das Bildungs- und Teilhabepaket als bürokratisch und stigmatisierend ab. Für viele Kinder und ihre Familien ist es mit großem Aufwand und dem Gefühl von Demütigung verbunden.“

Mehr als ein Wermutstropfen ist nach Ansicht des DKSB allerdings die Vereinbarung von Union und SPD zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte. „Diese Regelung ist kleinlich und peinlich und stellt den Verfassern des Koalitionsvertrages angesichts der niedrigen Fallzahlen bei der Härtefallregelung kein gutes Zeugnis aus“, so Heinz Hilgers. Für Kinder sei der Familienzusammenhalt so wichtig, dass eine gewaltsame Trennung über einen längeren Zeitraum zu Bindungs- und Beziehungsstörungen führen könne.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 07.02.2018

„Die familienpolitischen Vorhaben für die Fortsetzung der großen Koalition setzen grundsätzlich richtige Akzente“, sagte Familienbund-Präsident Stefan Becker zum Ende der Koalitionsgespräche. „Bei der konkreten politischen Umsetzung in nächster Zukunft würden wir uns für Familien jedoch noch mehr Ehrgeiz wünschen.“

Nachdem sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag verständigt haben, hat der Familienbund der Katholiken das mögliche künftige Regierungsprogramm einer kritischen familienpolitischen Bewertung unterzogen. Der Verband sieht zwar im Fall einer fortgesetzten großen Koalition die Familienpolitik grundsätzlich gestärkt. Er macht aber auch auf Korrekturbedarf und Fehlentwicklungen aufmerksam.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband vom 07.02.2018

Stellungnahme der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zum Ergebnis der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs begrüßt es, dass die zukünftige Bundesregierung laut Koalitionsvertrag sich weiterhin aktiv gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen einsetzen will. Es ist für den Kinderschutz in unserer Gesellschaft ganz wichtig, die Stelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu verstetigen. Und die Kommission schätzt es sehr hoch ein, dass im Koalitionsvertrag die Anerkennung und Wertschätzung des Engagements von sexueller Gewalt betroffener Menschen durch die Absicht, auch den Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten zu verstetigen, deutlich zum Ausdruck gebracht wird. Wir hoffen, dass für beide Stellen auch eine gesetzliche Verankerung beabsichtigt ist.

Aber Prävention ist auch auf Aufarbeitung angewiesen und gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zielt auf die Anerkennung erlittenen Unrechts und Respekt gegenüber betroffenen Menschen. Vor dem Hintergrund unserer nun seit zwei Jahren laufenden Arbeit haben wir uns gefragt, warum die Fortführung von Aufarbeitung und damit die Arbeit der Kommission explizit nicht im Koalitionsvertrag erwähnt wird. Wir hoffen sehr, dass die politisch Verantwortlichen auch an einer Weiterführung unabhängiger Aufarbeitung angesichts der großen Themen (z.B. Kindesmissbrauch in der Familie) und der Reichweite in die Gesellschaft hinein, interessiert sind und diese auch vorsehen.

Aufarbeitung ist wesentlich, um die Dimensionen und Folgen des Missbrauchs aufzuzeigen. Ohne Aufarbeitung der Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit kann kein nachhaltiger Schutz von Kindern und Jugendlichen gelingen.

Bei der Aufarbeitungskommission haben sich bisher 1500 Betroffene sexueller Gewalt gemeldet. Viele von ihnen können während der jetzigen Laufzeit der Kommission bis März 2019 nicht mehr angehört werden. Die Hoffnung dieser Betroffenen auf Anerkennung des erlittenen Leids und Unrechts in ihrer Kindheit und Jugend sollte von der Politik nicht enttäuscht werden.

Von Beginn an war klar, dass Aufarbeitung einen langen Atem benötigt, wenn wir den vielen Betroffenen und den zahlreichen Tatkontexten gerecht werden wollen. Bislang haben wir vertiefte Einblicke in die Tatkontexte Familie und DDR und wir arbeiten aktuell zu Kirchen und ritueller Gewalt. Aber andere Zusammenhänge etwa das Versagen von Jugendämtern in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik, Missbrauch in Schulen, in der Jugendbewegung beispielsweise bei den Pfadfindern oder im Sport haben wir noch nicht untersuchen können.

Wir würden gerne mit den politisch Verantwortlichen ins Gespräch kommen, wie die Arbeit der Aufarbeitungskommission über März 2019 hinaus weitergeführt werden kann – auf einer gesetzlichen Grundlage und mit einer angemessenen finanziellen Ausstattung. Die Gesellschaft muss sich ihrer Verantwortung gegenüber Mädchen und Jungen aber auch gegenüber erwachsenen Betroffenen bewusst werden. Hier ist noch ein weiter Weg zu gehen. Die Erwartungen von Betroffenen und ihren Angehörigen an die begonnene gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung sind sehr groß.

Wir rufen die zukünftige Bundesregierung auf, lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass Betroffene Anerkennung des erlittenen Leids und Unrechts erfahren, dass die Gesellschaft sich ihrer Verantwortung bewusst wird und dass Mädchen und Jungen in Zukunft besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden.

Betroffene und andere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die sich über die Arbeit der Kommission informieren oder einen schriftlichen Bericht einreichen möchten, können sich telefonisch (0800 4030040 – anonym und kostenfrei), per E-Mail oder Brief an die Kommission wenden. www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Stellungnahme Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 15.02.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt, dass CDU/CSU und SPD sich im Koalitionsvertrag auf Maßnahmen gegen Kinderarmut geeinigt haben. Damit ein erhöhter Kinderzuschlag bei der Mehrheit der in Armut lebenden Kinder ankommt, braucht es weitere Reformen an der Schnittstelle zum Unterhaltsvorschuss. Denn obwohl Einelternfamilien überproportional armutsgefährdet sind, erhalten sie bisher häufig gar keinen Kinderzuschlag und profitieren kaum von höherem Kindergeld.

Wie dringend der Handlungsbedarf ist, unterstreichen die Ergebnisse einer heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zur Einkommensentwicklung unterschiedlicher Familienformen. Demnach sind mit 68 Prozent deutlich mehr Alleinerziehende und ihre Kinder armutsgefährdet, als bislang angenommen. Dass ein Grund dafür im schlechten Zusammenwirken unterschiedlicher Leistungen liegt, zeigt auch eine aktuelle Umfrage des VAMV: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können mit dem erweiterten Unterhaltsvorschuss schlechter dastehen als zuvor, da sie keinen Kinderzuschlag, kein Wohngeld und damit auch keine Bildungs- und Teilhabeleistungen mehr erhalten.

Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, sagt dazu: „SPD und CDU/CSU wollen laut Koalitionsvertrag prüfen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt besser auf-einander abgestimmt werden können. Es ist ein Fortschritt, dass die Politik das Problem erkannt hat. Denn Alleinerziehende mit wenig Geld haben nur etwas von einem höheren Kinderzuschlag, wenn der Unterhaltsvorschuss nicht mehr angerechnet wird. Eine neue Regierung muss dieses Problem lösen, ansonsten gehen die geplanten Maßnahmen wieder einmal an der Mehrheit der armutsbetroffenen Kinder vorbei.

Die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie bestätigen uns in unserer Forderung, dass die Politik endlich den Mut zu einem grundlegenden Systemwechsel in der Familienförderung aufbringen muss. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung als einheitliche existenzsichernde Geldleistung, die alle Kinder gleichermaßen erreicht, unabhängig von der Familienform und dem Einkommen der Eltern. Wenn die Politik Alleinerziehende und ihre Kinder wirklich aus der Armut holen will, muss sie außerdem eine kostenfreie und bedarfsgerechte Infrastruktur für Bildung und Betreuung bereitstellen. Wir begrüßen, dass eine mögliche neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag weitere Schritte in diese Richtung machen möchte.“

Die ausführliche Auswertung unserer kürzlich veröffentlichten Umfrage inklusive anschaulicher Fallbeispiele finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 07.02.2018

Die Koalitionsverhandlungen sind beendet, Ministerien verteilt und Entscheidungen getroffen. Der Verband binationaler Familien zieht ein erstes Resümee aus Sicht einer vielfältigen Gesellschaft.

CDU/CSU und SPD betiteln ihren Koalitionsvertrag unter anderem als einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“. Die bange Frage ist, was bedeutet dabei „neu“? „Aus Sicht der Familien wurde einiges berücksichtigt, das Familienleben stärkt“, fasst Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes, zusammen. „Die Kinderrechte sollen gestärkt, Eltern entlastet, Schulen modernisiert, die Digitalisierung bewusst gestaltet werden – alles gute Ansätze für ein zukunftsfähiges Land.“

Die Frage bleibt jedoch, ob die GroKo (Große Koalition) auch die zum Teil spezifischen Herausforderungen von Familien und Menschen mit einer sogenannten Migrationsgeschichte in Deutschland wirklich in den Blick nimmt? Der Familiennachzug subsidiär Geschützter wurde erneut ausgesetzt und eine Obergrenze für Geflüchtete ist vorgesehen – somit Maßnahmen, die familienfeindlich wirken.

Das Innenministerium und der/die Staatsminister*in für Integration sind zwei wichtige Bereiche für die Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft. Nur hierin liegt die Chance, die gesellschaftliche Teilhabe für alle Familien und Menschen in Deutschland zu ermöglichen. Irritiert sind wir daher sehr über den neuen Zuschnitt des Ministeriums, das zukünftig einen Bereich Heimat hinzubekommt. Heimat für wen? Was soll in diesem Namen geschehen? Die Assoziationen mit diesem Begriff lassen eher Vergangenes und Überholtes aufleben, wo ist das „neue“, was versprochen wird? Wir erwarten und fordern vielmehr, Populismus und Rassismus in all seinen Formen entschieden entgegen zu treten und Deutschland auch in der Sicherheitspolitik vielfältig, demokratisch und offen zu denken.

Der Verband erwartet von den Verantwortlichen in der Koalition, die vielfältige Gesellschaft und Familien als Chance und zu schützendes Gut zu verstehen und dem radikalisierenden Populismus und Separatismus den Kampf anzusagen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 09.02.2018

SCHWERPUNKT II: Bertelsmann-Studie zu Familienarmut

Familien mit geringem Einkommen sind in den letzten 25 Jahren weiter abgehängt wor-den. Mit einer neuen Methodik haben Forscher im Auftrag der Bertelsmann Stiftung fest-gestellt, dass vor allem arme Familien bisher reicher gerechnet wurden als sie tatsächlich sind. Politisch gilt es nun, ein größeres Gewicht auf die Bekämpfung von Armut zu legen.

Die Einkommenssituation von vielen Familien und insbesondere Alleinerziehenden ist schlechter als bislang gedacht. In einer Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung haben Forscher der Ruhr-Universität Bochum jetzt erstmals für Deutschland ermittelt, welche zusätzlichen Kosten durch Kinder je nach Familientyp und Einkommensniveau entstehen. Dabei wird klar: je geringer das Familieneinkommen ist, desto schwerer wiegt die finanzielle Belastung durch jedes weitere Haushaltsmitglied.

Um die Einkommenssituation von verschiedenen Familientypen vergleichen zu können, wurden bisher die zusätzlichen Ausgaben für Kinder gemäß der OECD-Skala pauschal mit sogenannten Äquivalenzgewichten geschätzt. Bezugsgröße dabei sind die Ausgaben für einen alleinlebenden Erwachsenen. Ein zusätzliches Kind unter 14 Jahren erhält ein Gewicht von 0,3, eine zusätzliche Person über 14 Jahren von 0,5. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse machen jedoch deutlich, dass starre Skalen nicht angemes-sen sind. In der Studie wurden deswegen einkommensabhängige Äquivalenzgewichte berechnet, die einen realistischeren Blick auf die Einkommenssituation von Familien ermöglichen. Sie zeigen, dass die Anwendung der OECD-Skala die Einkommen armer Haushalte systematisch über- und jene reicher Haushalte unterschätzt. Denn für ärmere Familien ist die finanzielle Belastung durch Kinder im Ver-hältnis größer als für wohlhabende Familien. Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, ist deshalb klar: „Wir können Armut nur erfolgreich bekämpfen, wenn wir sie realistisch betrachten können.“

Kinderlose sind im Durchschnitt besser gestellt als Familien

Die Untersuchung zeigt ebenfalls, dass von 1992 bis 2015 Paare mit Kindern oder Alleinerziehende im Durchschnitt finanziell stets schlechter gestellt waren als kinderlose Paare. „Mit jedem zusätzlichen Kind wird die finanzielle Lage von Familien schwieriger. Kinder sind leider ein Armutsrisiko in Deutschland“, so Dräger. Zudem ist die Einkommensschere zwischen wohlhabenden und armen Familien in diesem Zeitraum weiter aufgegangen. Seit den 90er Jahren ist es nur jenen Familien gelungen, ihre Einkommenssituation zu halten oder zu verbessern, die ihren Erwerbsumfang ausweiten konnten – in der Regel durch eine umfänglichere Erwerbstätigkeit von Frauen. Entscheidend hierfür war der Ausbau der Kindertagesbetreuung. Kindergelderhöhungen hingegen haben die Einkommenssituation von Familien mit Kindern nicht nachhaltig verbessert. Diese Ergebnisse bestätigen frühere Untersuchungen, allerdings sind die Effekte – gemessen mit der neuen Methode – stärker als bislang gedacht. Darüber hinaus ergeben sich im Detail relevante Unterschiede.

Familien stärker von Armut betroffen als gedacht

So zeigt sich, dass die Armutsrisikoquote von Paarfamilien nach der neuen Berechnung knapp drei Prozentpunkte über den bisher ermittelten Werten liegt: nach neuer Berechnung sind 13 Prozent der Paare mit einem Kind armutsgefährdet, 16 Prozent jener mit zwei und 18 Prozent solcher mit drei Kindern. Besonders drastisch ist die Situation für Alleinerziehende. Lag deren Armutsrisikoquote nach früheren Berechnungen bei 46 Prozent – und damit schon sehr hoch –, sind es auf Basis der neuen Methode 68 Prozent. Gerade bei Alleinerziehenden führt die Anwendung der starren, einkommensunabhängigen OECD-Skala dazu, dass die zusätzlichen Ausgaben für ein Kind im Haushalt deutlich unterschätzt werden. Während beispielsweise ein Haushalt mit zwei Erwachsenen mit einem Schlaf- und einem Wohnzimmer auskommen kann, brauchen Alleinerziehende zusätzlich ein Kinderzimmer. Zudem fallen bei niedrigeren Einkommen die kinderspezifischen Ausgaben (etwa für Windeln, Schulsachen, neue und passende Kleidung) besonders ins Gewicht. Gleichzeitig ist es für Alleinerziehende aufgrund der aufwändigeren Betreuung und Fürsorge für die Kinder besonders schwer, ihren Erwerbsumfang zu vergrößern. Vergleichbar ist die Situation für kinderreiche Familien. Dräger fasst zusammen: „Von Armut sind vor allem die Familien betroffen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund besonders großer
Betreuungsverantwortung nicht steigern konnten.“

Armutsbekämpfung in den Mittelpunkt der Familienpolitik stellen

Politisch sollte deshalb ein größeres Gewicht auf die Bekämpfung von Armut gelegt werden. „Vor allem Alleinerziehende brauchen stärkere Unterstützung“, so Dräger. Zudem gilt es, die staatliche Existenzsicherung für Kinder neu aufzustellen. Dabei, so Dräger, sollte sich der Staat konsequent an den Bedürfnissen von Kindern orientieren. „Mit einem Teilhabegeld als neue familienpolitische Maßnahme können wir das Kindergeld, die SGB II-Regelsätze für Kinder und Jugendliche, den Kinderzuschlag und den größten Teil des Bildungs- und Teilhabepakets bündeln.“ Dieses neue Instrument soll gezielt arme Kinder und Jugendliche erreichen und mit steigendem Einkommen der Eltern abgeschmolzen werden. Darüber hinaus brauchen Kinder und Eltern in ihrer Umgebung gute Bildungs- und Freizeitangebote sowie eine passgenaue, unbürokratische Unterstützung. Zudem sollten die neuen methodischen Erkenntnisse
dieser Studie in der Armuts- und Sozialberichterstattung der Bundesregierung berücksichtigt
werden, damit die bisherigen Verzerrungen aufgrund der OECD-Skala zukünftig nicht weiter auftreten. „Ansonsten“, so Dräger, „verlieren wir genau die aus dem Blick, die am meisten auf Unterstützung angewiesen sind.“

Zusatzinformationen

In der Studie von Prof. Notburga Ott, Prof. Martin Werding und ihren Mitarbeitern an der Ruhr- Universität Bochum wird die Einkommenssituation von verschiedenen Familientypen seit Anfang der 90er Jahre differenziert nachgezeichnet und verglichen. Dazu werden in einem ersten Schritt sogenannte Äquivalenzskalen empirisch ermittelt, die man heranzieht, um Einkommen von Haushalten verschiedener Größe miteinander vergleichen zu können. Grundlage ist dabei die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes, die Daten zu den Ausgaben der betrachteten Haushaltstypen liefert. Im Unterschied zu bisher vorliegenden Untersuchungen für Deutschland wird dabei berücksichtigt, dass angemessene Äquivalenzskalen von der Wohlstandsposition der Haushalte abhängen können. In einem zweiten Schritt werden die neu ermittelten Äquivalenzskalen herangezogen, um die Einkommenssituation von Familienhaushalten zu untersuchen. Datengrundlage sind dafür
die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die in Deutschland regelmäßig für Analysen der Einkommensverteilung herangezogen werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es, die Effekte der neu ermittelten Äquivalenzskalen im Vergleich zu bisher üblichen Methoden der Äquivalenzgewichtung aufzuzeigen.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 07.02.2018

„Die Familienarmut ist seit Jahren zu gering berechnet worden. Besonders bei Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehenden ist das Armutsrisiko deutlich höher als bisher angenommen. Die Zahlen machen deutlich, dass der Kampf gegen Familienarmut endlich aufgenommen werden muss und die geplanten Maßnahmen der Groko zu dünn sind“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, mit Blick auf die aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung.

Werner weiter: „Familienarmut ist Elternarmut. Deswegen muss endlich etwas gegen unsichere und schlecht bezahlte Jobs getan werden. Ein Mindestlohn von zwölf Euro und ein Verbot von Leiharbeit wären ein Anfang. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder vor Armut schützt und Teilhabe ermöglicht. Als Sofortmaßnahme muss das Kindergeld auf 328 Euro für alle Kinder angehoben werden. Die geplante Kindergeld-Erhöhung der Groko ist deutlich zu niedrig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.02.2018

Überall auf der Welt, aber gerade auch bei uns in Deutschland, muss es das Ziel sein, Kinderarmut zu beseitigen. Kinderarmut bedeutet meist Armut ein Leben lang.

Katja Mast, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es zentral, die Bekämpfung von Kinderarmut konsequent anzugehen. Deshalb wollen wir ein großes Maßnahmenpaket auf den Weg bringen: Dazu gehört die Erhöhung und Verbesserung des Kinderzuschlags, und deutliche Verbesserungen der Leistungen für Kinder im Arbeitslosengeld II. Auch Verbesserungen der Erwerbssituation der Eltern durch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen für die Erwerbsbeteiligung der Eltern, wie etwa einer Initiative zur Teilzeitausbildung, werden wir umsetzen. Und nicht zuletzt sorgen wir mit einem Milliardenpaket für Kitas dafür, dass Kinder gut betreut und Eltern von den Gebühren entlastet werden. Mit gezielten Geldleistungen, qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten aber auch mit der besseren Qualifizierung und Förderung von Langzeitarbeitslosen haben wir die notwendigen Schwerpunkte gesetzt damit Kinder in Deutschland gut aufwachsen können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.02.2018

Zur heute veröffentlichten Bertelsmann-Studie mit dem Titel "Wie hat sich die Einkommenssituation von Familien entwickelt? Ein neues Messkonzept" sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Es ist ein Skandal, dass die Einkommensschere zwischen wohlhabenden und armen Familien in Deutschland in den letzten 25 Jahren immer weiter aufgegangen ist. Das Risiko in Armut zu leben, ist nach den Ergebnissen der Studie für kinderreiche Familien und Alleinerziehende noch größer als bisher gedacht.

Wir unterstützen den Appell der Studie, die bisherigen Instrumente der Familienpolitik neu zu denken. Um diese Ungerechtigkeit endlich auszugleichen, fordern wir einen Grundbetrag pro Kind. Wer daneben noch Wohngeld oder weitere ergänzende Hilfen, zum Beispiel für Schulmaterial, Mobilität oder Freizeit und Kultur braucht, soll diese bekommen – einfach, unbürokratisch und in Höhe der tatsächlichen Kosten. Dazu muss die Politik ihr Versprechen einlösen, die Rahmenbedingungen für familienfreundliche Erwerbstätigkeit zu verbessern."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 07.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine grundlegende Kraftanstrengung zur Bekämpfung der Familien- und Kinderarmut in Deutschland. Dazu braucht es aus Sicht des Verbandes ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und ressortübergreifend ansetzt, um Kinder nachhaltig aus der Armut herauszuführen. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt auf, wie dringend die Bekämpfung der Familien- und Kinderarmut in Deutschland ist. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber an vielen Stellen bei Weitem nicht aus", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie zur Entwicklung der Einkommenssituation von Familien der Bertelsmann Stiftung.

"Die Studie der Bertelsmann Stiftung belegt, was viele Familien mit Kindern seit Langem spüren, dass nämlich bei einem geringen Familieneinkommen die finanziellen Belastungen durch jedes weitere Haushaltsmitglied dramatisch steigen. Alleinerziehende sind hier vielfach in einer finanziell besonders prekären Situation. Deshalb brauchen wir eine zeitnahe Anhebung der Kinderregelsätze auf ein armutsfestes Niveau entlang der Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010 zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gemacht hat. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädieren wir für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren", so Hofmann weiter.

In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind. Deshalb brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. "Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Familienministerium baut Präventionsprogramm an Schulen aus

Um Jugendliche vor religiös begründeter Radikalisierung zu schützen, muss man sie dort erreichen und ansprechen, wo sich ihr Alltag abspielt – in der Schule. Um Schülerinnen und Schüler als mündige Bürgerinnen und Bürger zu stärken, bietet das Vorhaben „Jugendsozialarbeit an Schulen“ den Jugendlichen an 166 Standorten ab März bundesweit sozialpädagogische Begleitung, in der Schule und beim Übergang ins Berufsleben an. Der Halt und das Aufzeigen von Lebensperspektiven stabilisieren junge Menschen und sind damit ein wichtiger Schutz vor Radikalisierung. Hier setzt die Präventionsarbeit der Bundesregierung mit dem Nationalen Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus an. Gemeinsam mit den Ländern wird mit diesem Vorhaben das Engagement an Schulen erheblich ausgebaut.

„Eine funktionierende Präventionsarbeit kann vor Ort nur in Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Vereinen, Kommunen und weiteren relevanten Akteuren erfolgreich sein. Die Schule spielt dabei die zentrale Rolle. Mit dem Präventionsprogramm an Schulen unterbreiten wir allen Jugendlichen Angebote, mit denen sie lernen können, sich selbst in der Diskussion mit anderen zu positionieren und unterschiedliche Meinungen auszuhalten. So können sie gezielt stark gemacht und in die Lage versetzt werden, radikale Propaganda zu erkennen, ihr zu widerstehen und argumentativ zu entgegnen“, betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Umsetzungspartner des Vorhabens „Jugendsozialarbeit an Schulen“ sind neben den Ländern die Jugendmigrationsdienste, Schulen, Träger der Radikalisierungsprävention und der politischen Kinder- und Jugendbildung.

Ab 1. März 2018 werden in 15 Bundesländern rund 172,5 Vollzeitstellen finanziert, die neben individueller Begleitung auch Gruppenangebote und Veranstaltungen in Schulen gemeinsam mit Trägern der politischen Bildung und der Radikalisierungsprävention anbieten.

Das Vorhaben wird auch über 2018 hinaus fortgesetzt. Weitere Informationen finden sie unter https://www.bmfsfj.de/jugendsozialarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.02.2018

„Die 4. World Vision-Kinderstudie zeigt, was unter der Regierung von Union und SPD Realität geworden ist: die Rechte von Kindern werden durch die Politik ignoriert“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ergebnisse der aktuellen Studie.

Norbert Müller weiter: „Die Zahlen zeigen: Etwa jedes fünfte Kind in Deutschland erlebt sich oder seine Familie als arm. Kinder können die aus Armut resultierende Ausgrenzung deutlich spüren. Das beginnt bei Ausgrenzungserfahrungen in der Schule und geht damit weiter, dass häufig kein Geld für Freizeitaktivitäten oder einen Urlaub da ist. Die Bundesregierung hat es in den letzten vier Jahren massiv versäumt, etwas gegen Kinderarmut zu unternehmen. Zwar definiert der Entwurf des Koalitionsvertrages die Bekämpfung von Kinderarmut endlich als Ziel. Die aufgezeigten Maßnahmen reichen aber bei weitem nicht aus, um das Problem ernsthaft anzugehen. Damit wird das Recht der Kinder auf Teilhabe und eine gute Entwicklung weiter gefährdet.

Erfreulich sind hingegen die Ergebnisse hinsichtlich der Empathie von Kindern für die Lage von Flüchtlingen. Die Pläne von CDU/CSU und SPD zur faktischen Kasernierung von Flüchtlingen sprechen leider eine andere Sprache. Abschottung ist wie World Vision richtigerweise kritisiert ‚Gift für die Integration‘.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.02.2018

Liveübertragung: Donnerstag, 22. Februar, 17.40 Uhr

Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP machen sich für eine Abschaffung beziehungsweise Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ stark. Die drei Gesetzentwürfe, welche die Fraktionen zu diesem Zweck vorgelegt haben, debattiert der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2018, in erster 45-minütiger Lesung. Danach werden sie zur weiteren Beratung – voraussichtlich unter der Federführung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz – in die Ausschüsse überwiesen.

Linke will Paragrafen ersatzlos streichen

Während der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion eine „Einschränkung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ vorsieht, wollen Grüne und Die Linke den Straftatbestand aufheben. Laut dem von der Linksfraktion vorgelegten Gesetzentwurf (19/93) macht sich nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches strafbar, wer „des Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet.

Aufgrund des Paragrafen sei jüngst eine Ärztin in Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, so die Fraktion. Nach ihrer Ansicht besteht seit der Reform des Abtreibungsparagrafen 218 im Jahr 1976 „die widersprüchliche Rechtslage, dass Ärztinnen und Ärzte zwar unter den in § 218 StGB geregelten Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, jedoch diese Leistung nicht öffentlich anbieten dürfen“. Um diesen Widerspruch aufzulösen, hat Die Linke die Initiative ergriffen, Paragraf 219a ersatzlos zu streichen.

Grüne wollen sachliche Information ermöglichen

Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf (19/630) Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, umfassende sachliche Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zugänglich zu machen und potenzielle Patientinnen darauf hinzuweisen, dass sie derartige Abbrüche vornehmen. Die Gesetzesänderung sei zwingend erforderlich, um Straffreiheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten und Patientinnen Zugang zu Informationen und eine freie Arztwahl zu ermöglichen.

Die Fraktion will den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches daher aufheben und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren. Da das Berufsordnungsrecht der Ärzte anpreisende Werbung untersage, bleibe empfehlende oder lobende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche durch Ärztinnen und Ärzte auch in Zukunft unzulässig, betonen die Abgeordneten

Quelle: Information des Deutschen Bundestags vom 12.02.2018

Bildinformationen öffneLiveübertragung: Freitag, 23. Februar, 9 Uhr

Zu Beginn der Sitzung am Freitag, 23. Februar 2018, debattiert der Bundestag eine Stunde lang über den Bericht der Bundesregierung „über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“. Der Bericht wird im Anschluss zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung soll voraussichtlich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernehmen.

Vier zusätzliche Monate bei Teilzeitarbeit

Laut dem Bericht (19/400) nehmen Eltern immer häufiger das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus in Anspruch. So stieg vom dritten Quartal 2015 bis zum dritten Quartal 2017 der Anteil jener Eltern, die Elterngeld Plus beantragt haben, von 13,8 auf 28 Prozent aller Elterngeldbezieher. In einigen Regionen Deutschlands stieg ihr Anteil sogar auf bis zu 38,5 Prozent. Rund 27 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragten, entschieden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus trat zum 1. Juli 2015 in Kraft. Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie das herkömmliche Elterngeld, es beträgt dann aber auch nur maximal 50 Prozent des Elterngeldes. Als Partnerschaftsbonus können Eltern jeweils vier zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass in dieser Zeit beide Elternteile mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.

Quelle: Information des Deutschen Bundestags vom 07.02.2018

Im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005 ist die Teilzeitberufsausbildung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/683) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/412) hin. Auszubildende und Ausbildende können in einem gemeinsamen Antrag die Kürzung der Ausbildungszeit auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beantragen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Allerdings sei das gemäß Paragraph 8 Absatz 1 Satz 2 BBiG erforderliche "berechtigte Interesse" an einer Teilzeitausbildung beziehungsweise die genaue Adressatengruppe einer Teilzeitausbildung im BBiG nicht definiert.

Die Abgeordneten hatten in der Kleinen Anfrage von der Bundesregierung unter anderem wissen wollen, wie viele Ausbildungsstellen für Teilzeit seit 2005 ausgeschrieben wurden und wie viele Ausbildungsverträge in Voll- und Teilzeit seit 2005 abgeschlossen wurden. Laut Antwort sind im Jahr 2016 rund 0,4 Prozent der Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung in Teilzeit abgeschlossen worden, davon 0,06 Prozent für Männer und 0,95 Prozent für Frauen. 2008 waren insgesamt nur 0,1 Prozent aller Ausbildungsverträge solche mit Teilzeitregelung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 71 vom 15.02.2018

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über das Modellprojekt "Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zur Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt" des Bundesfamilienministeriums. In einer Kleinen Anfrage (19/554) will sie unter anderem wissen, welche Akteure an den Entwicklung des Projektes beteiligt waren und nach welchen Kriterien die fünf beteiligten Länder Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen ausgewählt wurden. Zudem will die Linksfraktion erfahren, auf welche Dauer das Projekt angelegt ist und mit welchen finanziellen Mitteln es gefördert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 53 vom 07.02.2018

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Belegrechte der Bundeswehr in Kinderbetreuungseinrichtungen. In einer Kleinen Anfrage (19/626) will sie unter anderem wissen, an welchen Standorten in den Jahren 2016 und 2017 Vereinbarungen zwischen der Bundeswehr und Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen über Belegrechte für die Kinder von Bundeswehrangehörigen bestanden, welche Kosten dadurch entstanden und an welchen Standorten weitere Vereinbarungen geplant sind. Zudem will die Fraktion erfahren, wo die Bundeswehr in eigene Kindertageseinrichtungen betreibt und welche Kosten dadurch entstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 51 vom 06.02.2018

Die Fraktion Die Linken fordert von der Bundesregierung, Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu besseren Konditionen zu vermieten. Damit soll gegen steigende Mieten in Großstädten vorgegangen und Gering- und Durchschnittsverdienern bezahlbarer Wohnraum geboten werden. In einem Antrag (19/613) fordert die Fraktion, Mieterhöhungen zu begrenzen,Mieterräte einzurichten und Härtefallregelungen zu schaffen. Die Fraktion argumentiert, dass die BImA in den vergangenen Jahren Mieten deutlich erhöht und sich an den ortsüblichen Preisen orientiert habe. Stattdessen sollten nach Willen der Linken soziale Belange bei der Vermietung bundeseigener Immobilien im Mittelpunkt stehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 52 vom 06.02.2018

Dem Bundesfamilienministerium sind im Rahmen des Dialogforums "Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" im vergangenen Jahr Kosten von insgesamt 60.434 Euro entstanden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/549) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/416) mit. Ziel des Dialogforums sei nicht gewesen, zu konkreten Ergebnissen zu kommen, sondern Meinungsbilder zu einzelnen Fragen und Problemfeldern in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe offenzulegen. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgte nach Angaben der Regierung durch das Bundesfamilienministerium und den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. aufgrund fachlicher Kriterien. Das Hauptaugenmerk bei der Auswahl der Teilnehmer habe darauf gelegen, alle wesentlichen Akteure der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe und der freien Träger, sowie der Fachverbände, Bundesländer und der Wissenschaft zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 50 vom 06.02.2018

Eltern nehmen immer häufiger das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus in Anspruch. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/400) hervor. So stieg vom dritten Quartal 2015 bis zum dritten Quartal 2017 der Anteil jener Eltern, die Elterngeld Plus beantragt haben, von 13,8 auf 28 Prozent aller Elterngeldbezieher. In einigen Regionen Deutschlands stieg ihr Anteil sogar auf bis zu 38,5 Prozent. Rund 27 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragten, entschieden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus trat zum 1. Juli 2015 in Kraft. Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie das herkömmliche Elterngeld, es beträgt dann aber auch nur maximal 50 Prozent des Elterngeldes. Als Partnerschaftsbonus können Eltern jeweils vier zusätzliche Monate mit Eltergeld Plus bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass in dieser Zeit beide Elternteile mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.

Nach Angaben der Regierung bewerten 77 Prozent der befragten Bezieher des Elterngeld Plus dies als "gute Sache", 19 Prozent sagten "teils, teils" und nur ein Prozent bezeichnete es als "keine gute Sache". Die Zustimmungsrate falle bei den befragten Vätern mit 84 Prozent höher aus als bei den Müttern mit 75 Prozent. Bei der Entscheidung für das Elterngeld Plus sei es 65 Prozent der Mütter und 63 Prozent der Väter nach eigenen Angaben besonders wichtig, mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen zu können. 55 Prozent der Bezieher des Elterngeld Plus verzichten nach Aussage der Regierung wegen Sorge vor Einkommensverlusten auf den Partnerschaftsbonus, 27 Prozent aus Angst vor beruflichen Nachteilen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 50 vom 06.02.2018

Das Risiko, durch Computer oder computergesteuerte Maschinen ersetzbar zu werden, steigt am schnellsten in Helferberufen. Viele neue Technologien sind marktreif geworden, die vor allem einfache Tätigkeiten ersetzen können. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Insgesamt sind 25 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland dem Risiko ausgesetzt, dass innerhalb ihres Berufs mehr als 70 Prozent der Tätigkeiten durch Computer oder computergesteuerte Maschinen übernommen werden könnten. Der größte Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, gut 46 Prozent, arbeitet in Berufen mit einer mittleren Substituierbarkeit. Das heißt, dass zwischen 30 und 70 Prozent der Tätigkeiten eines Berufs potenziell durch Computer erledigt werden könnten. Bei gut 28 Prozent der Beschäftigten könnten der IAB-Studie zufolge weniger als 30 Prozent der Tätigkeiten innerhalb des jeweiligen Berufs automatisiert werden.

Es sei aber keineswegs anzunehmen, dass dies in vollem Umfang geschehen werde, betonen die IAB-Forscherinnen Katharina Dengler und Britta Matthes. So können beispielsweise Kostengründe oder rechtliche Hürden dazu führen, dass nur ein Teil des technisch möglichen Automatisierungspotenzials ausgeschöpft wird.

Bildung und Qualifikation wirken tendenziell dem Risiko entgegen, dass berufliche Tätigkeiten von Computern übernommen werden könnten. So weisen Helferberufe, für die typischerweise keine berufliche Ausbildung benötigt wird, mit 58 Prozent das höchste Substituierbarkeitspotenzial auf. Bei Berufen, für die in der Regel ein vierjähriges Hochschulstudium erforderlich ist, liegt das Substituierbarkeitspotenzial bei 24 Prozent. Ein Vergleich mit einer von den beiden IAB-Forscherinnen drei Jahre zuvor erstellten Analyse der Substituierbarkeitspotenziale ergibt zudem, dass der Anstieg bei den Helferberufen mit rund zwölf Prozentpunkten doppelt so hoch ausfällt wie bei den Expertenberufen mit plus sechs Prozentpunkten. Während sich für die IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufe kaum Veränderungen in den drei Jahren ergeben haben, sind die Substituierbarkeitspotenziale in den Verkehrs- und Logistikberufen am stärksten gestiegen.

Insgesamt sprächen die Ergebnisse dafür, dass die Befürchtungen eines massiven Beschäftigungsabbaus im Zuge der Digitalisierung dennoch derzeit unbegründet seien, erläutern Dengler und Matthes. Es würden keineswegs nur Tätigkeiten wegfallen, sondern auch neue entstehen.

Innerhalb der Berufe werde es aber große Umbrüche geben, erklären die Forscherinnen. Entscheidend sei daher, Ausbildungen so zu gestalten, dass alle Auszubildenden mit den neuesten technologischen Innovationen in ihrem Beruf vertraut gemacht werden. Die Möglichkeiten zur Weiterbildung, Höherqualifizierung und Umschulung müssten ausgebaut werden. Die Aus- und Weiterbildung sollte dabei nicht nur auf digitale Inhalte, sondern auch auf den Erwerb sozialer und fachübergreifender Kompetenzen gerichtet sein. Mit der Digitalisierung verändere sich auch die Art und Weise, wie gearbeitet wird – beispielsweise gewinne Arbeit in virtuellen Teams an Bedeutung. Deshalb werde es zukünftig noch wichtiger, über soziale Kompetenzen wie Kooperationsbereitschaft, Kommunikationsstärke, Selbstmanagement oder Empathie zu verfügen.

Die Studie steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.02.2018

52 % der volljährigen Personen in Deutschland lebten im Jahr 2016 mit ihrem Ehepartner oder ihrer Ehepartnerin in einem gemeinsamen Haushalt. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Valentinstages auf der Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mit. Männer ab 18 Jahren lebten zu 53 % in einer Ehe, Frauen zu 51 %.

Je nach Alter ergeben sich dabei zum Teil deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen. In der Altersgruppe von 18 bis unter 35 Jahren waren Frauen bereits häufiger verheiratet: 26 % der Frauen gegenüber 16% der Männer lebten mit Ehepartner oder -partnerin zusammen. Im Alter von 35 bis unter 65 Jahren galt dies für 62% der Männer und 64% der Frauen. In dieser Altersspanne gab es also kaum Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Anders bei Personen im höheren Alter: Ab dem 65. Lebensjahr lebten 47% der Frauen in einer Ehe, auf Männer trifft dies für 74% zu. Der wichtigste Grund hierfür ist die höhere Lebenserwartung der Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 13.02.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Für die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen setzen sich bundesweit zahlreiche Verbände ein. Gemeinsam kritisieren diese Organisationen, dass sie die Rechte von Pflegebedürftigen, Behinderten und ihren Familien nicht ausreichend vertreten können, weil sie in den wichtigen Gremien der Pflege nur eine eingeschränkte Mitbestimmung haben. Die Verbände fordern Nachbesserungen von der Politik.

In Deutschland leben 7,5 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen, 2,9 Millionen sind pflegebedürftig; mit der Lebenserwartung steigt ihre Zahl weiter. Es ist wichtig, aber bisher nicht hinreichend gewährleistet, dass deren Interessen zur Finanzierung und Gestaltung ihrer Pflege bedarfsgerecht gesichert werden.

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen – und weitere Interessensverbände dieses Bereichs fordern mehr Mitbestimmung im Qualitätsausschuss Pflege, dem wichtigsten diesbezüglichen Gremium.

Es ist dringend erforderlich – wie im Bereich Patientenvertretung im Gesundheitsbereich generell üblich –, auch für den Bereich Behinderung und Pflege angemessene Bedingungen für eine qualifizierte Interessenvertretung zu schaffen.

„Gesetzliche Verbesserungen waren und bleiben wichtig, sind aber nicht ausreichend. In der praktischen Umsetzung ergeben sich immer wieder Regelungsbedarfe, die erhebliche Auswirkungen für die betroffenen Menschen haben. Wir wollen, dass dabei die Interessen dieser Menschen vertreten werden können und beachtet werden. Administration ist nicht beliebig, ihre Ausgestaltung im Interesse der betroffenen Menschen muss möglich sein. Dafür wollen wir uns einsetzen können“, so Franz Müntefering, BAGSO-Vorsitzender.

Um pflegebedürftigen und behinderten Menschen mehr Mitbestimmung und Einfluss in den Gremien der Pflege zu geben, fordern die Interessenverbände:

  • eine Stabsstelle, um die Arbeit der Interessenverbände inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen,
  • stärkere finanzielle Unterstützung von Verbandsvertretern bei ihrer Gremienarbeit,
  • ein Stimmrecht in Verfahrensfragen für Verbandsvertreter im Qualitätsausschuss Pflege, um die Beratung und die Verfahren in der Pflege mitzugestalten,
  • einen ständigen unparteiischen Vorsitzenden für den Qualitätsausschuss, den das Bundesministerium für Gesundheit benennt,
  • mehr Transparenz im Qualitätsausschuss durch öffentliche Sitzungen und öffentlich einsehbare Protokolle.

Zu den maßgeblichen Interessenverbänden, die die Kritik formulieren, gehören neben der BAGSO der Sozialverband VdK Deutschland, der SoVD Sozialverband Deutschland, die Verbraucherzentrale Bundesverband, die BAG SELBSTHILFE und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland. Diese Interessenvertretung von pflegebedürftigen und behinderten Menschen ist rechtlich in § 118 SGB XI geregelt, der die Beteiligung von Interessensvertretungen definiert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. vom 07.02.2018

Die nächste Bundesregierung steht nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor großen kinderpolitischen Baustellen. Dazu gehört vor allem die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Schwerpunkte sollten dabei die Themen Mitbestimmung und Beteiligung, Bekämpfung der Kinderarmut sowie die Integration von Flüchtlingskindern sein.

"Die heute vorgelegte 4. World Vision Kinderstudie zeigt deutlich auf, dass es mit der Partizipation von Kindern in Deutschland nicht voran geht. Dabei erleben wir derzeit ganz aktuell wie wichtig es ist, unsere Demokratie zu fördern und ein gesellschaftliches Miteinander zu ermöglichen. Dafür müssen wir Kindern Räume für echte Mitbestimmung eröffnen. Große Defizite gibt es vor allem bei der Beteiligung in Schule und Familie", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Es ist problematisch, dass die Kinderpolitik insgesamt immer noch ein Nischendasein fristet. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern. Wir müssen unseren Kindern helfen, stark und gleichberechtigt zu sein, damit sie mit ihrer Kreativität und Kompetenz unsere Gesellschaft mitgestalten können. Hier brauchen wir Konzepte, die die Interessen der Kinder konkret benennen und ihre Rechte als einen vorrangigen Gesichtspunkt in den Blick nehmen. Nur so werden wir dem Anspruch gerecht, verantwortlich für die heranwachsenden und zukünftigen Generationen zu handeln."

"Die Ergebnisse der 4. World Vision Kinderstudie zum Thema Kinderarmut lassen an Deutlichkeit nichts vermissen. Kinderarmut prägt die betroffenen Kinder nachhaltig und raubt ihnen an vielen Stellen ihre Zukunftschancen. Deshalb brauchen wir eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen in diesem Bereich und ein Gesamtkonzept gegen Kinderarmut, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für die Einführung eines Bundeskinderteilhabegesetzes, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren", so Hofmann weiter.

Dass schon die jüngsten Kinder sehr viel Empathie und Bereitschaft zum Teilen mitbringen, wenn es um geflüchtete Menschen geht, stimmt das Deutsche Kinderhilfswerk zuversichtlich. "Davon sollten sich die Erwachsenen eine Scheibe abschneiden. Die Ergebnisse der gerade abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen gehen ja leider in eine andere Richtung. Das Deutsche Kinderhilfswerk lehnt für Flüchtlingskinder das darin festgelegte Konzept der sog. ANkER-Einrichtungen ab, da eine kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung der geflüchteten Kinder von Anfang an sichergestellt werden muss. Die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingskindern muss erhalten bleiben. Auch die Regelungen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sieht das Deutsche Kinderhilfswerk kritisch. Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Koalitionsvertrag missachtet an dieser Stelle das Recht auf familiäres Zusammenleben für diese Flüchtlingskinder und verletzt damit elementare Rechte, die im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UN-Kinderrechtskonvention normiert sind", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.02.2018

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit besteht noch bis zum 31. März 2018 die Möglichkeit, einen Antrag bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.010 Projekte mit insgesamt rund 6.063.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.02.2018

Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Kinder brauchen Freiräume“. Damit rufen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk Bund, Länder und Kommunen dazu auf, mehr Möglichkeiten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Kinderrechtsorganisationen appellieren an Politikerinnen und Politiker, die Meinung der nachwachsenden Generation ernst zu nehmen und ihre Belange bei Entscheidungen, die sie betreffen, durchgehend zu berücksichtigen.

„Kinder und Jugendliche wollen ihren Platz in unserer Gesellschaft einnehmen. Dafür ist es notwendig, dass wir ihnen Freiräume eröffnen, damit sie ihre Ideen und Wünsche einbringen und ihr persönliches Potenzial entfalten können“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Es liegt in der Verantwortung der Politik, hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Nur eine Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche ernst genommen werden und mitgestalten können, wird wirklich kinderfreundlich und damit zukunftsfähig.“

„Städte und Gemeinden müssen Strukturen und Einrichtungen entwickeln, die sicherstellen, dass die Kinderinteressen mehr Gewicht bekommen“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Kinder und Jugendliche brauchen beispielsweise einen Platz am Verhandlungstisch, wenn es um die Planung von Spielplätzen oder von Jugendeinrichtungen geht. Die kommunale Politik muss Freiräume eröffnen, in denen echte Mitbestimmung und Entfaltung möglich wird.“

Kinder und Jugendliche brauchen aber auch in Schule und Freizeit mehr Freiräume. Ebenso sind Eltern dazu aufgerufen, ihren Kindern die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entwickeln. Dazu gehören vor allem Freiräume, in denen sie sich eigenständig ihr Umfeld erschließen und ihre eigene Persönlichkeit ausbilden können.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Meinungsäußerung, Beteiligung und freie Entfaltung sind in der weltweit gültigen UN-Kinderrechtskonvention garantiert, die Deutschland 1992 ratifiziert hat. Zum Weltkindertag rufen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam zum Einsatz für die Verwirklichung der Kinderrechte auf.

Anlässlich des Weltkindertags (20. September) entwickeln bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kinder brauchen Freiräume“ Aktionen und machen mit Informationsständen auf die Kinderrechte aufmerksam.

Am Sonntag, den 23. September 2018, finden in Berlin und in Köln unter demselben Motto die beiden größten Kinderfeste bundesweit statt. Dazu erwarten UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk jeweils 100.000 Besucherinnen und Besucher rund um den Potsdamer Platz in Berlin und im Kölner Rheingarten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 09.02.2018

Steigende Verbraucherpreise, starre Mehrwertsteuer – wann werden Kinderprodukte endlich geringer besteuert?

„Nur wenn wir es wiederholen, besteht Aussicht auf Besserung.“ Mit diesen Worten kommentiert Elisabeth Müller, die Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) die Forderung des Verbandes, bei Kinderprodukten zumindest den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent einzuführen. Seit Erhebung der Mehrwertsteuer im Jahr 1967 werden Baby-Strampler, Kinderwagen und Schulranzen immer noch mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent veranschlagt. „Gerade für Familien mit vielen Kindern, die hohe Konsumausgaben haben, ist eine entsprechende Ermäßigung gerechtfertigt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Hundefutter mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert wird, Windeln aber nicht“ erklärt Müller.

Auch der Gesamtvorstand des Verbandes hat auf seiner Sitzung im Januar noch einmal bekräftigt, dass viele Familien weiterhin auf eine Verbesserung dieser Situation warten. „Wir wissen,“ so der Bundesgeschäftsführer des KRFD, Florian Brich, „dass wir den Stand bei der Mehrwertsteuer nicht über Nacht verändern können. Dies bedeutet aber nicht, dass wir das Thema nicht weiter verfolgen. Gerade weil familien- und steuerpolitischen Maßnahmen in der Diskussion sind, weisen wir noch einmal auf den Handlungsbedarf bei der Besteuerung von Kinderprodukten hin“ so Brich. Um seine dauerhafte Unterstützung für reduzierte Mehrwertsteuersätze auf Kinderprodukte zu unterstreichen, wird der KRFD Bündnispartner bei der Kampagne „7% für Kinder“, die bereits vor einiger Zeit von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) und der JAKO-O GmbH ins Leben gerufen wurde.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 15.02.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. März 2018

Veranstalter: Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb)

Ort: Würzburg

Familie befand sich seit jeher und befindet sich im Wandel. Dies zeigt auch die Zunahme an Familien, in denen die bio-genetische, rechtliche und/oder soziale Elternschaft auf mehr als 2 Personen verteilt ist. In der Folge wachsen Kinder immer häufiger in Familien auf, an deren Gründung mehr als zwei Elternteile beteiligt sind. Historisch bekannte Formen sogenannter multipler Elternschaft sind Adoptiv-, Pflege- und Stieffamilien. Durch eine Liberalisierung der Gesellschaft und Fortschritte in der Reproduktionsmedizin differenziert sich Familie weiter aus und es kommen neuere Formen wie Regenbogenfamilien und Familien nach Gametenspende hinzu.

Für alle diese Familienformen stellt sich die Frage, wie Familie und Elternschaft definiert, hergestellt und nach außen kenntlich gemacht werden, wenn Abstammung als begründendes Element zwischen einigen oder allen Familienmitgliedern fehlt. Wie wird Familienleben jenseits gängiger Familienleitbilder gestaltet und gelebt? Die Fachtagung „Familien mit multipler Elternschaft“ soll genau diese Familienformen in den Blick nehmen und deren Herausforderungen und Chancen diskutieren. Eingeladen sind Fachkräfte der Familienbildung, der Kinder und Jugendhilfe sowie in der Beratung.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 14. März 2018

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand, Projekt "Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten!" gemeinsam mit dem DGB Hamburg

Ort: Hamburg

Ein Workshop für Betriebs- und Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte und weitere familienpolitische Akteur*innen

Am 1. Juli 2015 wurden ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus eingeführt. Beide Regelungen ermöglichen berufstätigen Eltern, länger und flexibler Elterngeld zu beziehen und geben ihnen mehr Spielraum, um Betreuungsphasen nach ihren Bedürfnissen und Lebensrealitäten zu gestalten. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sollen partnerschaftliche Vereinbarkeitslösungen unterstützen: Indem Mütter früher wieder in die Erwerbsarbeit einsteigen und Väter ihre Arbeitszeit für die Kinderbetreuung reduzieren. Damit beides funktioniert, müssen Betriebe und Verwaltungen z.B. Teilzeit möglich machen – ganz praktisch und ohne Nachteile für die Beschäftigten. Doch es braucht noch mehr für eine gute Praxis!

Betriebs- und Personalräte spielen hierbei eine große Rolle: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern gehört zu ihren Aufgaben, wie auch die Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Gesundheitsschutz. Im Workshop werden die Regelungen zu ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus vorgestellt und es wird Resumee gezogen: wie nutzen Eltern die neuen Möglichkeiten seit der Einführung 2015? Welchen Hindernissen stehen sie in der Praxis gegenüber? Es wird diskutiert, wie Interessenvertretungen dabei unterstützen können und welche betrieblichen Lösungen sich gut umsetzen lassen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 02. Juni 2018

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE gemeinsam mit der sächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE und der Leipziger Stadtratsfraktion DIE LINKE

Ort: Leipzig

Kinderarmutskongress " Armut hat ein Gesicht: Augen – Nase – Mund " – eine Veranstaltung des 2016 durch Dietmar Bartsch initiierten "Netzwerkes gegen Kinderarmut"

Die Veranstalter freuen sich über die Zusagen der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie des Freistaates Thüringen, Heike Werner; der Arbeits- und Sozialministerin des Landes Brandenburg, Diana Golze, dem Berliner Staatssekretär für Integration, Arbeit und Soziales, Alexander Fischer; des Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, und von Prof. Dr. Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal, Fachbereich Angewandte Kindheitswissenschaften.

Die Veranstalter bewegt zutiefst, dass die Zahl der in Armut lebenden Kinder und Jugendlichen in Deutschland seit langem stabil auf einem sehr hohen Niveau ist. Sie wissen, welche Folgen Armut hat. Traurige Wahrheit ist: Wer in Armut aufwächst, hat schlechtere Bildungschancen, schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und stirbt früher. Armut ist kein Naturgesetz und gerade für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, die Armutsspirale durchbrechen zu können, um nicht nur in eine glückliche Zukunft blicken, sondern sie auch erleben zu können. Wer als Kind schon ausgegrenzt wird, wird dieser Gesellschaft nicht viel abgewinnen können. Hier sind Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefragt.

Der Kongress soll die Gelegenheit bieten, ins Gespräch kommen, um zum einen dem Thema "Kinderarmut" mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu geben und zum anderen herauszuarbeiten, was in der jeweiligen Rolle – in Regierung, Opposition und außerparlamentarisch – zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderarmut beigetragen werden kann.

Weitere Infos finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) kooperiert eng mit anderen familien- und sozialpolitischen Akteuren und ist Mitglied diverser Vereine, Verbände und Bündnisse. Diese werden nun auch auf der ZFF-Homepage dargestellt: unter ÜBER UNS / Kooperationen.

AKTUELLES

Seit mehreren Jahren ist der AWO Bundesverband als Teil eines Trägerkonsortiums erfolgreich an der Umsetzung der ESF-Bundesprogramme Elternchance I und II beteiligt.

Im nun vorliegenden Positionspapier „ Konsortium Elternchance – Zwischenfazit und Forderungen nach fünf Jahren Umsetzungserfahrung mit der Weiterqualifizierung zum_zur Elternbegleiter*in“ beschreiben die beteiligten Verbände sowohl Aufgaben und Auftrag von Elternbegleiter*innen als auch ihr Selbstverständnis als Konsortium und blicken auf Erreichtes. Abschließend werden fachpolitische Forderungen zur Stärkung des Arbeitsfeldes Familienbildung und zur Verstetigung von Elternbegleitung formuliert.

Das Positionspapier steht Ihnen hier als PDF zum Download bereit.

Quelle: Information Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.02.2018

Das ISS freut sich, Ihnen das Veranstaltungsset „Weichen stellen durch Gleichstellung“ zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vorstellen zu dürfen.

Die Idee: Mithilfe des Veranstaltungssets möchte das ISS Sie dafür gewinnen, die Erkenntnisse und Empfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung zu verbreiten und zu nutzen. Mit den bereitgestellten Materialien des Veranstaltungssets wird Ihnen die Arbeit für die Organisation und Durchführung Ihrer Veranstaltung erleichtert.

Das Veranstaltungsset enthält die folgenden Materialien:

  • Sie erhalten einen ausführlichen Organisationsleitfaden, in dem zwei verschiedene Veranstaltungsformate (kurz und lang) ausgearbeitet sind.
  • Sie erhalten eine umfangreiche PowerPoint-Präsentation zu gleichstellungspolitischen Themen, die Sie nach Bedarf anpassen können.
  • Sie erhalten ein dazugehöriges Moderationsskript mit ausführlichen Notizen zu den einzelnen Folien der PowerPoint-Präsentation, das Sie bei Ihrem Vortrag unterstützt.
  • Sie erhalten Vorschläge für Einladungsschreiben, Handzettel- und Plakatvordrucke, die Sie ganz einfach individuell anpassen können.
  • Sie erhalten acht Kurzinfos, um einzelne Themen des Zweiten Gleichstellungsberichts vertiefen zu können.
  • Sie erhalten Zugang zu einem exklusiven Pool an externen Moderatorinnen und Moderatoren, die von uns speziell geschult worden sind und Sie bei Bedarf auf Ihrer Veranstaltung unterstützen können.

Das ISS würde sich freuen, wenn Sie mit dem Veranstaltungsset eine Veranstaltung organisieren, um den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zu diskutieren und konkrete Schritte anzustoßen.

Zugang zum Veranstaltungsset erhalten Sie hier.

Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zunächst einen Aktivierungslink, um Ihr Passwort einzurichten. Nachdem Sie sich mit diesen Zugangsdaten angemeldet haben, können Sie die Materialien zum Veranstaltungsset "Weichen stellen durch Gleichstellung" herunterladen.

Sie finden im Download-Bereich auch in Kürze einen Evaluierungsbogen. Bitte vergessen Sie nicht, dem ISS Ihre Rückmeldung zu Ihrer Veranstaltung zukommen zu lassen.

Bei Fragen zum Veranstaltungsset erreichen Sie das ISS von Montag bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr telefonisch unter 030/616 717 9-16 oder per E-Mail unter gleichstellung@iss-ffm.de.

Quelle: Information Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. vom 08.02.2018

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Kinderreport 2018: Armut wird immer sichtbarer!

Berlin, 02.02.2018 – Anlässlich des heute vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichten Kinderreports 2018 mit dem Schwerpunkt Kinderarmut weist das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) zum wiederholten Mal darauf hin, dass die Kinderarmut nur über eine Umgestaltung des Systems der Kinder- und Familienförderung nachhaltig bekämpft werden kann.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu:„ Regelmäßig der gleiche Befund: Kinderarmut ist eines der größten sozialen Probleme in unserem Land, das sieht die Mehrheit der Bevölkerung so – und es ändert sich substanziell nichts. Die Ergebnisse des Kinderreports 2018 und damit die Ergebnisse der Befragung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen zeigen das große Problembewusstsein innerhalb der Gesellschaft für die Thematik. Daraus lässt sich schließen: Armut von Kindern und Jugendlichen wird in einem reichen Land wie Deutschland immer sichtbarer.

Die Bekämpfung der Kinderarmut darf nicht bei leeren Versprechungen bleiben, sondern muss politisch endlich angegangen werden: Wir müssen weg von der Förderung über Steuer, weg von der Förderung der Ehe, hin zu einer Förderung der Kinder in Form einer Kindergrundsicherung. Eine Kindergrundsicherung, die das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellt und damit die Ungerechtigkeiten endlich beseitigt.

Darüber hinaus fordern wir eine Gesamtstrategie gegen Kinder- und Familienarmut, die neben der Umgestaltung des Systems der Kinder- und Familienarmut, bessere Löhne und Arbeitsbedingungen für die Eltern schafft und Alleinerziehende stärker in den Blick nimmt. Zudem braucht es bessere Zugänge zu einem guten Bildungs- und Betreuungssystem für alle Kinder.“

Weitere Infos zum Thema Kinderarmut finden Sie hier.

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Koalitionsverhandlungen: 10 Forderungen für die Vielfalt der Familie

Vier Monate nach der Bundestagswahl und inmitten der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD erneuert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) seine Forderung, die Vielfalt des Familienlebens ernst zu nehmen und eine Politik für alle Familien zu gestalten. Die "10 Forderungen für die Vielfalt der Familie stehen Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung:

"10 Forderungen für die Vielfalt der Familie"

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Koalitionsverhandlungen: 10 Forderungen für die Vielfalt der Familie

Berlin, 01.02.2018 – Vier Monate nach der Bundestagswahl und inmitten der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD erneuert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) seine Forderung, die Vielfalt des Familienlebens ernst zu nehmen und eine Politik für alle Familien zu gestalten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Nach wie vor steckt die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern noch in den Kinderschuhen. Sind Eltern nicht verheiratet, so hat dies Auswirkungen auf ihre steuerliche Belastung und ihre Alterssicherung. Die Kinderarmut ist in unserem reichen Land nicht beseitigt und Geflüchteten wird das Recht auf Familie teilweise verwehrt: Es ist dringend an der Zeit, dass sich die Politik ernsthaft den Herausforderungen annimmt, denen Familien täglich gegenüberstehen. Das ZFF bekräftigt daher seine Forderungen eines verstärkten Einsatzes für die Vielfalt des Familienlebens und damit einer guten Politik für Familien.“

Zur Bedeutung einer guten Politik für Familien führt Reckmann weiter aus: „Jeden Tag übernehmen Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung, tragen Sorge für andere und schenken sich Zuwendung. Dieses geschieht in ganz unterschiedlicher Form, denn Familien sind heute so bunt wie unsere Gesellschaft selbst. Daher fordern wir alle demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag auf, sich konsequent allen rückwärtsgewandten und diskriminierenden Familienbildern entgegenzustellen, indem sie die Vielfalt unserer Gesellschaft betonen und wertschätzen.“

Unsere „10 Forderungen für die Vielfalt der Familie“ stehen Ihnen hier zum Download bereit.

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Einigung beim Familiennachzug: Recht auf Familie und zwar für Alle!

Berlin, 30.01.2018 – Anlässlich der Einigung zum Familiennachzug in den Koalitionsverhandlungen kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) die geplanten Regelungen als unzureichend und fordert die Verhandlungspartner auf, das Recht auf Familie aller Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF kritisiert scharf, dass der heute erzielte Kompromiss beim Familiennachzug auf eine Fortsetzung der bestehenden Wartefrist beim Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz bis zum Sommer 2018 abzielt. Auch die anschließend geplante Regelung, die den Nachzug von Familienangehörigen von subsidiär Geschützten auf 1000 Personen pro Monat begrenzt, ergänzt durch eine Härtefallregelung, geht an der Realität vieler Geflüchteten vorbei. Bleibt es dabei, so leiden weiterhin viele minderjährige Geflüchtete oder auch Mütter und Väter, denen es versagt wird, als Familie sicher in Deutschland zusammenzuleben. Wir sprechen uns für ein Recht auf Familie für alle Geflüchtete aus, ohne Wenn und Aber!“

Das Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug finden Sie hier.