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ZFF-Info 21/2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley eröffnet den zweiten Deutschen EngagementTag in Berlin und übergibt den Deutschen Engagementpreis 2017

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) richtet gemeinsam mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) den zweiten „Deutschen EngagementTag“ aus, der in diesem Jahr unter dem Motto „Engagement.Vielfalt.Demokratie“ steht und am 5. und 6. Dezember 2017 in Berlin stattfindet. Heute, am Internationalen Tag des Ehrenamtes, wird am Abend zudem feierlich der „ Deutsche Engagementpreis 2017“ verliehen.

In ihrer Eröffnungsrede zum „Deutschen EngagementTag“ sagte Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley am Morgen: „Eine engagierte und selbstständige Zivilgesellschaft ist eine wichtige Säule für unsere Demokratie. Wir brauchen das Engagement in unserem Land in seiner gesamten Vielfalt. Darum verdient Engagement nachhaltige Strukturen, eine gesicherte Finanzierung und große Anerkennung, dafür setze ich mich weiterhin ein.“

Dr. Thomas Röbke, Vorsitzender des SprecherInnenrats des BBE: „Engagement gestaltet unsere Gesellschaft. Engagementpolitik ist Gesellschaftspolitik, das ist unsere Überzeugung im BBE. Das heißt für uns: Engagementpolitik muss bei den großen Themen, die jetzt anstehen wie demografischer Wandel, soziale Gerechtigkeit, Klima, Städtebau usw. als unverzichtbares Element immer mitgedacht werden. Wir freuen uns, die Vielfalt des Engagements aber auch der Akteure im Rahmen des EngagementTags sichtbar zu machen. Eine lebendige Zivilgesellschaft braucht eine sektoren- und ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Akteure.“

Der Deutsche EngagementTag

Der Deutsche EngagementTag findet zum zweiten Mal statt. Mit dem EngagementTag wollen BBE und das Bundesfamilienministerium als federführendes Bundesressort für Engagementpolitik den Stellenwert von bürgerschaftlichem Engagement als zentralem Faktor für eine lebendige und demokratische Gesellschaft sichtbar machen. Die Fachveranstaltung bietet eine Plattform für Diskussionen, Wissenstransfer und für die Vernetzung der vielfältigen Akteure aus dem Engagementbereich. Schwerpunktthemen sind unter anderem die Zusammenarbeit zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft für eine nachhaltige Engagementlandschaft, nachhaltige Infrastrukturen zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements und die Demokratieförderung und Extremismusprävention.

Der Deutsche Engagementpreis 2017

Der Deutsche Engagementpreis stärkt die Anerkennung von freiwilligem Engagement in Deutschland. Initiator und Träger des seit 2009 vergebenen Deutschen Engagementpreises ist das Bündnis für Gemeinnützigkeit. Förderer des Deutschen Engagementpreises sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Generali Deutschland AG und die Deutsche Fernsehlotterie. Sechs Preisträgerinnen und Preisträger werden für ihr freiwilliges Engagement ausgezeichnet:

In der Kategorie Demokratie stärken gewinnt die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg, die für eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema Rechtsextremismus kämpft.

In der Kategorie Leben bewahren wurden die engagierten Mitglieder der Bürgerwerke eG aus Baden-Württemberg ausgewählt, die Gemeinschaft aus 71 Energiegenossenschaften versorgt Haushalte mit Bürgerstrom aus Solar-, Wind- und Wasserkraft aus der Region.

Die Datteltäter aus Berlin gewinnen mit ihrem Satirekanal auf YouTube, der die Zuschauer mit viel Humor zum Nachdenken über gesellschaftskritische Themen wie Rassismus, Sexismus, Radikalisierung, Hass, Stereotype und Ausgrenzung bringt, in der Kategorie Grenzen überwinden.

Das ElKiS-Projekt des Friedenskreis Halle e. V. aus Sachsen-Anhalt, das freiwillige Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Kitas ausbildet, die kulturell sensibel zwischen Eltern und Erziehern vermitteln, kann sich in der Kategorie Chancen schaffen über den Sieg freuen.

In der Kategorie Generationen verbinden gewinnt die niedersächsische Jugendhilfe Göttingen e. V. mit ihrem Projekt der Leinefischer im Netz, das Computerkurse für ältere Menschen anbietet. Die Besonderheit: Jugendliche aus dem offenen Vollzug Göttingens fungieren als Mentoren für die Senioren, so werden gegenseitige Vorbehalte abgebaut und der Dialog der Generationen gestärkt. Sie erhalten den Preis aus den Händen von Familienministerin Barley.

Der mit 10.000 Euro dotierte Publikumspreis, für den 120.000 Menschen online abgestimmt haben, geht an DEIN STERNENKIND. In der bundesweiten Initiative aus Hessen haben sich rund 600 Fotografen zusammengeschlossen, die ehrenamtlich Erinnerungsfotos von Neugeborenen anfertigen, denen der Tod unausweichlich bevorsteht oder die bereits verstorben sind. Die Aufnahmen der Sternenkinder halten die kurze gemeinsame Zeit bildlich fest und helfen den Eltern, mit dem schweren Verlust umzugehen.

Ausgewählt wurden die Preisträgerinnen und Preisträger von einer zwölfköpfigen Fachjury. 685 Preisträgerinnen und Preisträger anderer Wettbewerbe für freiwilliges Engagement waren für den Deutschen Engagementpreis 2017 nominiert.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley sagte bei der Preisverleihung im TIPI am Kanzleramt: „Die Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Engagementpreises 2017 sind wichtige Vorbilder für eine tolerante, gerechte und solidarische Gesellschaft. Dafür danke ich Ihnen herzlich und gratuliere zur Auszeichnung!“

Moderiert wurde die Preisverleihung von Pinar Atalay, weitere prominente Gäste wie DFB-Integrationsbeauftragter Cacau, Kolumnist Harald Martenstein, die Schauspielerin Marie-Luise Marjan und der Schauspieler Richy Müller sowie die ARD-Generalsekretärin Dr. Susanne Pfab würdigten die Engagierten.

Außerdem kündigte die Bundesfamilienministerin den Start einer Wertschätzungskampagne mit einem Kinospot an. Unter dem Titel „Du bist unersetzlich! Danke sagen für ehrenamtliches Engagement!“ möchte das BMFSFJ gegenüber den mehr als 30 Millionen Engagierten in unserem Land noch einmal ein besonderes Zeichen der Wertschätzung setzen. Der Spot läuft ab Donnerstag bundesweit in vielen Kinos und ist bei Youtube abrufbar unter: https://youtu.be/Jvr7H73KkCQ

Weitere Informationen

Bildmaterial zu den Preisträgerinnen und Preisträger und der Preisverleihung ab 18 Uhr unter:https://www.deutscher-engagementpreis.de/presse/mediathek/

Weitere Informationen zum Deutschen Engagementpreis unter:www.deutscher-engagementpreis.de/presse

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.12.2017

„Das Ehegattensplitting begünstigt verheiratete Paare unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Es ist daher zur Unterstützung von Familien völlig ungeeignet. Nichteheliche Lebensgemeinschaften und alternative Familienformen kommen in dieser Logik gar nicht vor und werden steuerlich benachteiligt. Eine moderne Familienpolitik muss sich nach den Lebensweisen richten, die in einer Gesellschaft gelebt werden, und nicht nach einer verstaubten konservativen Idealvorstellung“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Katrin Werner (DIE LINKE) mit Blick auf einen Gastbeitrag der ehemaligen Familienministerin Kristina Schröder (CDU) in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung „Die Welt“. Werner weiter:

„DIE LINKE will das Ehegattensplitting abschaffen und durch ein familienfreundliches Steuermodell ersetzen, bei dem ein nicht ausgeschöpfter Grundfreibetrag zwischen verheirateten steuerlich übertragbar ist. Die Mehreinnahmen durch die Abschaffung des Ehegattensplittings wollen wir für eine Anhebung des Kindergelds auf 328 Euro verwenden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.12.2017

„Ein Grund zur Freude ist dieser Rekord nicht: Die hohe Zahl der Arbeitsstunden verteilt sich immer ungleicher. Während die einen bis zum Umfallen arbeiten, müssen sich die anderen mit Teilzeitstellen und Minijobs begnügen. Nie zuvor wurde so viel in prekären Beschäftigungsverhältnissen gearbeitet“, kommentiert Jutta Krellmann, Expertin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlichten Zahlen zu Arbeitsvolumen und Überstunden. Krellmann weiter:

„Unbezahlte Überstunden sind Lohnraub. Die Arbeitgeber nutzen die Unsicherheit prekärer Beschäftigung und gleichzeitig die Angst derer, die noch einen Arbeitsplatz haben, aus. Hier sieht man, wie prekäre Beschäftigung Menschen diszipliniert und immer mehr Druck auf die Beschäftigten ausübt. Dieser Entwicklung müssen wir endlich einen Riegel vorschieben und gute Arbeit reorganisieren. Wir brauchen sichere Arbeitsverhältnisse für alle: mit einer kürzeren Vollzeit bei vollem Lohnausgleich – kurz: ein neues Normalarbeitsverhältnis.

DIE LINKE fordert, die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden pro Woche zu senken. Die 35-Stundenwoche und weitere tarifliche Arbeitszeitverkürzungen wollen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften durchsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 05.12.2017

„Wer seine Arbeitszeit vorrübergehend reduziert, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen, darf nicht in der Teilzeitfalle hängenbleiben. Es ist höchste Zeit, dass ein Rückkehrrecht in Vollzeit gesetzlich verankert wird“, erklärt Jutta Krellmann, Expertin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Teilzeitbeschäftigung in Deutschland. Krellmann weiter:

„Ausreichend Vollzeitstellen – nicht nur für die Rückkehrer aus vorrübergehender Teilzeitbeschäftigung – fallen nicht vom Himmel. Sie entstehen nur, wenn die vorhandene Arbeit mit einem Entgeltausgleich umverteilt wird. Wir brauchen daher ein neues Normalarbeitsverhältnis mit einer kürzeren Vollzeit.

DIE LINKE setzt sich für ein neues Normalarbeitsverhältnis ein. Es beruht auf einer kurzen Vollzeit für alle. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit soll von 48 auf 40 Stunden gesenkt werden. Zudem ist ein Rechtsanspruch auf eine arbeitsvertragliche Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche notwendig, um unfreiwillige Teilzeit mit nur wenigen Wochenstunden einzudämmen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2017

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich Arbeitslosengeld II in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere daraus, dass sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundeshaushalt 2017 angenommen". Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/131) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 579 vom 04.12.2017

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die "Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung" in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere daraus, dass sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundeshaushalt 2017 angenommen". Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/130) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 579 vom 04.12.2017

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich Elterngeld in Höhe von bis zu 140 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere aus der aufgrund der Geburtenentwicklung verstärkten Nutzung des Elterngeldes". Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/58) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 579 vom 04.12.2017

Zum Jahresende2016 erhielten in Deutschland knapp 7,9Millionen Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,6% weniger Empfängerinnen und Empfänger als Ende 2015. Damals hatten knapp 8,0Millionen Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen erhalten.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Knapp 6,0Millionen Menschen erhielten Ende 2016 Gesamtregelleistungen (ArbeitslosengeldII/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII„Grundsicherung für Arbeitsuchende“; so genanntes Hartz IV). Gegenüber dem Vorjahr stieg damit die Anzahl der Regelleistungsberechtigten um 2,3%.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXII„Sozialhilfe“ erhielten gut 1,0Millionen Menschen. Die Anzahl ging damit gegenüber dem Vorjahr um 1,2% zurück.
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen rund 728000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang von 25,3%. Der Rückgang beruht insbesondere auf der hohen Zahl abgeschlossener beziehungsweise entschiedener Asylverfahren. Die betroffenen Personen erfüllen nicht mehr die Leistungsvoraussetzungen des AsylbLG.
  • Rund 133000 Menschen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGBXII„Sozialhilfe“. Gegenüber dem Vorjahr sank deren Anzahl um 2,7%.

Tabellen und Informationen zu den Mindestsicherungsleistungen in Deutschland – unter anderem nach Leistungssystemen – für die Berichtsjahre2006 bis2016 sowie Daten zu weiteren Armuts- und Sozialindikatoren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 29.11.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Auf dem SPD-Parteitag fordert heute das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ die Parteispitze auf, die soziale Handlungsfähigkeit des Staates auch in Zukunft sicherzustellen, indem eine Neuausrichtung der Steuer- und Finanzpolitik zur solidarischen Finanzierung des Gemeinwesens und der Einhaltung sozialstaatlicher Verpflichtungen fest in den Blick genommen wird.

Falls die SPD an einer Regierung beteiligt sein wird, sieht das Bündnis darin eine Chance, zurück zu einer sozialen Umverteilung zu gelangen. „Wir brauchen eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften“ heißt es in dem Brief, der heute stellvertretend für die gesamte SPD von MdB Daniela Kolbe, MdB Dagmar Schmidt und weiteren Unterstützer*innen übergeben wurde.

Seit Jahrzehnten nehmen in Deutschland soziale Ungleichheit und Unsicherheit zu. Zu beobachten ist eine soziale Spaltung in der Gesellschaft, die nicht zuletzt zum Erstarken der rechtsnationalistischen Kräfte bei der Bundestagswahl 2017 geführt hat. Als Bündnis von mehr als 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen betrachten wir diese Entwicklung mit großer Sorge.

Millionen Menschen in Deutschland sind von Erwerbslosigkeit oder Armut trotz Arbeit betroffen. Die Einkommen der Beschäftigten sind weit hinter der Entwicklung der Gewinne zurückgeblieben, viele Alleinerziehende, Kinder, Menschen mit Behinderung, Zugewanderte und andere Gruppen geraten immer mehr ins Abseits.

Wir brauchen dringend öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Gesundheitswesen und Pflege, Kultur, Arbeitsmarktintegration. Die Rechte der Beschäftigten müssen gestärkt, bezahlbare Wohnungen geschaffen, eine nachhaltige und preiswerte Energieversorgung gesichert sowie die soziale Absicherung aller Menschen in Deutschland gewährleistet werden.

Der Gradmesser für die Zukunft dieses Sozialstaates ist jedoch die Steuer- und Haushaltspolitik. Die soziale Handlungsfähigkeit des Staates entscheidet sich letztlich auf der Einnahmenseite. Wenn der Staat seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkommen soll und insbesondere in vielen Kommunen nicht weiter auf Verschleiß fahren will, braucht es zusätzliche Einnahmen.

Wir halten daher eine Neuausrichtung der Steuer- und Finanzpolitik zur solidarischen Finanzierung unseres Gemeinwesens für unumgänglich. Was wir dringend benötigen, ist eine Vermögensteuer und eine Reform der Erbschaftsteuer, die diesen Namen verdient. Sehr hohe Einkommen müssen wieder stärker besteuert und Kapitalerträge dürfen nicht privilegiert werden. Zudem müssen Steuerbetrug schärfer bekämpft und Steuerschlupflöcher geschlossen werden.

Wir appellieren an die Parteien einer möglichen Koalition, der Frage einer auskömmlichen und solidarischen Finanzierung unseres Sozialstaats in den laufenden Verhandlungen angemessen Rechnung zu tragen.

Fotos der Aktion: www.awo.org/buendnis-reichtum-umverteilen-fordert-notwendige-standfestigkeit-von-der-spd

Bündnis Umverteilen: www.reichtum-umverteilen.de/buendnis

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 07.12.2017

Heute stellt das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen 2. Bericht zur Lage der Menschenrechte in Deutschland vor. Der Bericht beschäftigt sich auch mit der Versorgungs- und Unterbringungssituation von im Jahr 2016 nach Deutschland geflüchteten Menschen mit Behinderungen.

AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt: „Der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte belegt: Asylsuchende Menschen mit Behinderungen erhalten oft keine bedarfsgerechte Versorgung und ihre Teilhabe- und Integrationschancen sind schlecht. Jetzt muss es darum gehen, die Situation der betroffenen Asylsuchenden mit Behinderung schnellstmöglich zu verbessern. Dazu muss Deutschland seiner Verantwortung nachkommen und die EU-Aufnahmerichtlinie umsetzen, um Schutzsuchende mit Behinderung mittels eines qualifizierten Verfahrens systematisch zu erfassen, um so ihre Bedarfe und Schutzrechte erkennen und sicherstellen zu können.“

Grundsätzlich muss nach Überzeugung der AWO der Leitsatz gelten, dass alle geflüchteten Menschen den Anspruch auf einen gleichberechtigen Zugang zu kulturellen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Ressourcen haben. Daher fordert die AWO den ins Bundesteilhabegesetz neu aufgenommenen §100 SGB IX ersatzlos zu streichen.Die AWO fordert ebenfalls, die familiäre Situation der geflüchteten Menschen mit Behinderungen, insbesondere die von Frauen und Mädchen,besonders zu berücksichtigen und beispielsweise durch beschleunigten Familiennachzug die Gewährung schneller und unbürokratischer Unterstützungsleistungen sowie die bevorzugte Vermittlung eines bedarfsgerechten, barrierefreien Wohnraumes zu stärken.

Damit Menschenrechte auch in Zusammenhang mit der Unterbringung besonders schutzbedürftiger Menschen beachtet und geschützt werden können, müssen inklusive Teilhabeangebot für Menschen mit Behinderungen vor Ort geschaffen und ausgebaut werden. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen sich vor Ort einbringen können, sich engagieren und an lokalen Angeboten teilhaben. Die Menschen, die hier Schutz finden, sollen Gelegenheit bekommen, sich einzubringen und der Gesellschaft, die sie aufgenommen hat, etwas geben zu können. Die AWO setzt sich daher für die interkulturelle Öffnung kommunaler Angebote und für die Schaffung eines inklusiven Sozialraumes ein. Aus Sicht der AWO sind daher Bund, Länder und Kommunen angehalten, inklusive Menschenrechtsarbeit und zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus zu fördern.

Nach Angaben des 2. Berichts zur Lage der Menschenrechte in Deutschland haben nach Deutschland geflüchtete Menschen mit Behinderungen oft einen schlechten und einen zeitlich stark verzögerten Zugang zu einer bedarfsgerechten medizinischen und psychosozialen Versorgung. Außerdem sind viele Beratungsstellen undGemeinschaftsunterkünfte nicht barrierefrei. Ebenfalls ist der Zugang zu Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten erschwert.

Der AWO Bundesverband hatte sich an der bundesweiten Konsultation des Deutschen Institutes für Menschenrechte beteiligt, eine eigene Stellungnahme veröffentlicht und wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung als Sachverständiger angehört.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 06.12.2017

Angesichts der am 7./8. Dezember tagenden Innenministerkonferenz, plädiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Unter den aktuellen Umständen darf die Bundesrepublik keine weiteren Abschiebungen nach Afghanistan oder Rückführungen nach Syrien durchführen. Die AWO fordert einen verantwortungsvolleren Umgang mit den schutzsuchenden Menschen bis sich die Lage in deren Heimatländern gebessert hat und damit sicherer ist.“ Eine Abschiebung nach Afghanistan geht im Hinblick auf die landesweit zunehmend eskalierende Gewalt mit unkalkulierbaren Risiken* für die Betroffenen einher.

In Deutschland sind afghanische Geflüchtete gegenüber Geflüchteten aus anderen Ländern deutlich schlechter gestellt. Zwar wurden ihnen seit Sommer 2017 Integrationsmaßnahmen des SGB III zugestanden, doch ab 01. Januar 2018 dürfen afghanische Geflüchtete in keinerlei Maßnahmen zu ausbildungsbegleitenden Hilfen, zur assistierten Ausbildung und zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen vermittelt werden. Eine Förderung von asylsuchenden Afghaninnen und Afghanen mit vermittlungsunterstützenden Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 44 und 45 SGB III) ist dann erst nach einer dreimonatigen Wartezeit möglich, soweit die Erwerbstätigkeit nicht sowieso generell untersagt ist.

Brigitte Döcker kritisiert dies und fordert: „Integrationsfördernde Instrumente sollten unterschiedslos für alle Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, zugänglich sein.“ So setzt sich die AWO mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Einrichtungen und Diensten und insbesondere mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern dafür ein, dass diese Menschen hier bleiben und aktive Mitglieder unserer Gesellschaft werden können. „Für viele ehrenamtlich Engagierte ist eine Abschiebung der von ihnen betreuten Personen in das derzeit lebensgefährliche Afghanistan absolut nicht nachvollziehbar“, betont Brigitte Döcker abschließend.

*Die UN-Agentur zur Koordinierung humanitärer Hilfe (OCHA) erklärte erst am 26.11.2017: „Der verschärfte Krieg in Afghanistan lässt die Anzahl der Verwundeten nach oben steigen. Bis Mitte November meldeten Kliniken und Organisationen im Gesundheitssektor schon 69.000 Fälle, 21 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.12.2017

#freiefahrtfuerfreiwillige – die Zentralstellen des FSJ, FÖJ und BFD unterstützen die Forderung von Freiwilligen nach kostenfreien oder kostengünstigen ÖPNV-Tickets für alle Freiwilligen in Deutschland in ihrem jeweiligen Bundesland. Rund 100.000 Freiwillige in ganz Deutschland engagieren sich pro Jahr in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD). Sie nehmen dabei Wege zur Einsatzstelle in Kauf, für die sie auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind. Busse und Bahnen sind die Verkehrsmittel Nr. 1 für viele Freiwillige.

Am 05.12. werden Freiwillige mit der Kampagne #freiefahrtfuerfreiwillige in den Sozialen Medien auf sich und ihre Forderungen aufmerksam machen. Dominik Evcimen, Bundessprecher der Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst 2016/2017, weiß, wie groß der Unmut auf Seiten der Freiwilligen bei teuren Nahverkehrstickets ist. Er hat daher die Aktion initiiert. „Es geht uns hierbei um Gerechtigkeit und Anerkennung unseres Engagements. Freiwilliges Engagement sollte gewürdigt werden und nicht noch durch Hürden wie teure Ticketpreise bei der Anreise zum Freiwilligendienst behindert werden“, erklärt Evcimen.

Busse und Bahnen sollten so günstig wie möglich für die Freiwilligen nutzbar sein. Das ist längst nicht überall der Fall. Deshalb unterstützen die Zentralstellen die Forderung, denn:

  1. Freiwillige müssen ihre Dienststelle erreichen,
  2. Freiwillige sollen sich einfach und schnell mit Gleichgesinnten treffen können,
  3. Freiwillige sollen ohne großen finanziellen Aufwand ihre Region erkunden können,
  4. Freiwilliges Engagement erhält so mehr Wertschätzung in der Öffentlichkeit.

„Die Freiwilligen schenken anderen Menschen ihre Zeit und Tatkraft und erleben ihren Dienst als eine wertvolle Zeit der Orientierung und der Bildung – persönlich wie sozial. Ein Freiwilligenticket wäre eine sehr konkrete und nachhaltige Wertschätzung dieses besonderen Engagements“, unterstützt Dr. Petra Bahr, Beauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Freiwilligendienste, die Forderungen.

„Durch Freiwillige wird unheimlich viel für die Gesellschaft geleistet. Die Politik ist gefragt, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen für Engagement zu verbessern. Die AWO hat auf ihrer Bundeskonferenz 2016 beschlossen, sich aktiv für die Möglichkeit der vergünstigten Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs einzusetzen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler warum die AWO die Aktion #freiefahrtfuerfreiwillige unterstützt.

Zum Hintergrund: Als Anerkennung erhalten Freiwillige kein Gehalt sondern unter anderem ein Taschengeld (zurzeit maximal 381 €, teilweise aber unter 200 € pro Monat), von dem oft auch noch das Fahrtgeld zur Dienststelle aufgebracht werden muss. Lasse (22, Freiwilliger in Schleswig-Holstein) findet es nicht gerecht, dass er von seinem Taschengeld auch noch 46,20 € für ein Monatsticket in Kiel bezahlen muss. Seiner Meinung nach müsse eine kostenfreie Nutzung des ÖPNVs im Bundesland für Freiwillige das Ziel sein. Wilma (17, Freiwillige in Thüringen) pendelt für ihren Freiwilligendienst zwischen Jena und Weimar. Das kostet sie monatlich sogar 101,30 €. Ihr bleiben am Ende noch 98,70 €, weil der Rest des Taschengeldes auf das Sozialgeld ihrer Familie angerechnet wird.

Die verbandlichen Zentralstellen und Bundestutorate der Freiwilligendienste in Deutschland (BFD, FÖJ, FSJ) unterstützen die Initiative der Freiwilligen sich für kostenfreie bzw. kostengünstige Nahverkehrstickets in jedem Bundesland einzusetzen. Die Freiwilligendienste sind wichtige Bildungsjahre und Orientierungszeiten und eine besondere Form des Bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland.

Die Aktion wird unterstützt durch die verbandlichen Zentralstellen und Träger im BFD, FSJ und FÖJ.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 30.11.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Zahl der Mindestsicherungsempfangenden 2016 erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Es ist erfreulich, dass die Zahl der Beziehenden von sozialen Mindestsicherungsleistungen zurückgegangen ist. Trotzdem sind 7,9 Millionen Betroffene immer noch viel zu viel. Die gute konjunkturelle Lage und der Aufschwung am Arbeitsmarkt gehen an zu vielen Menschen vorbei. Auch wenn die Zahl leicht gesunken ist, ist es völlig inakzeptabel, dass in Deutschland trotz der außergewöhnlich guten Ausgangslage noch immer rund 7,9 Millionen Menschen auf staatlicheUnterstützung angewiesen sind.

Der sicherste Weg nicht von staatlicher Unterstützung abhängig zu sein, ist eine auskömmliche Arbeit zu haben. Doch die unverändert hohe Zahl von Menschen, die langzeitarbeitslos und dauerhaft ohne Arbeit ist, ist ein schrillendes Alarmsignal. Es muss mehr für die Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt getan werden. Prosperierende Zeiten mit gefüllten Kassen müssen dafür genutzt werden, Menschen, die ansonsten nur schwer vermittelbar sind, an den Arbeitsmarkt heranzuführen und zu integrieren. Wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt, der langzeitarbeitslosen Menschen eine dauerhafte und möglichst marktnahe Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht.“

Dem Statistischen Bundesamt zufolge erhielten zum Jahresende2016 in Deutschland knapp 7,9 Mio. Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen. Diese Transferleistungen sind finanzielle Hilfen des Staates, die den grundlegenden Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu zählen Leistungen wie ArbeitslosengeldII/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXIIund Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 29.11.2017

Die aktuelle Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK) zeigt auf, mit welchen, zum Teil widersprüchlichen Entwicklungen das Feld der Kinder- und Jugendfarbeit angesichts gesellschaftlicher Wandlungsprozesse konfrontiert ist. Die Stellungnahme benennt zentrale Spannungsfelder und Herausforderungen, denen sich Verbände, Einrichtungen und Träger sowie politische und administrative Verantwortliche stärker als bisher stellen müssen.

Die Kinder- und Jugendarbeit ist neben Schule, Familie und Ausbildung ein wichtiger eigener Sozialisationsort für junge Menschen. Hier finden junge Menschen auf Freiwilligkeit basierende, altersgerechte, nichtkommerzielle Angebote und Gelegenheiten, mit Gleichaltrigen Lebenswelten zu gestalten, sich selbst zu erproben und Verantwortung zu übernehmen. Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind in ihren Strukturen, Formen und Einrichtungen ausgesprochen heterogen. Diese Vielfalt nimmt angesichts gesellschaftlicher Veränderungen noch weiter zu.

Durch die Ausweitung von Schule, die Pluralisierung sozialer Milieus und Lebensformen sowie die Digitalisierung und Kommerzialisierung der Lebens- und Freizeitwelten steigen die Erwartungen an die Kinder- und Jugendarbeit. Das sind zum Beispiel präventive Aufträge, die Inklusion von benachteiligten jungen Menschen, Betreuungsaufgaben und unterstützende Aufgaben im Kontext von (Ganztags-)Schule. Gleichzeitig deuten aktuelle Daten auf schleichende Rückgänge und strukturelle Veränderungen bei Personal und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hin.

Insgesamt ist die Kinder- und Jugendarbeit somit erheblichen Veränderungen unterworfen. Anlässlich des 15. Kinder- und Jugendberichts sowie der neu konzipierten amtlichen Statistik der öffentlich geförderten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, beleuchtet die Stellungnahme die grundlegenden Entwicklungen und Veränderungen im Feld der Kinder- und Jugendarbeit und benennt zentrale Spannungsfelder und Herausforderungen. Neben besseren Rahmenbedingungen für vielfältige Angebote sowie für die Qualifizierung von Fachkräften und jungen Ehrenamtlichen, spricht sich das BJK für eine bessere Sichtbarkeit der Kinder- und Jugendarbeit aus. Die stärkere wissenschaftliche Dauerbeobachtung des Feldes sowie ein bundesweites Netzwerk zur Stärkung der fachpolitischen Interessensvertretung seien hierfür dringend notwendig.

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit und kann dort auch bestellt werden.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugenkuratorium, Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 30.11.2017

Minderjährige Flüchtlinge, die alleine in Deutschland ankommen, bringen Konflikt-und Fluchterfahrungen mit und brauchen viel Unterstützung. "Der private Raum in einer Gastfamilie kann den jungen Menschen genau die Geborgenheit und den Schutz vermitteln, die sie benötigen, um gut in Deutschland anzukommen und ihre Fluchterlebnisse zu verarbeiten", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland am Freitag in Berlin anlässlich der Abschlusstagung des Projekts "Für junge Geflüchtete: Gastfamilien, Vormundschaften, Patenschaften", das die Diakonie Deutschland in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Pflegekinder durchgeführt hat.

Der Aufenthalt in einer Gastfamilie könne die Chancen der jungen Menschen auf Integration in die deutsche Gesellschaft deutlich verbessern. Die Förderung des Spracherwerbs und die Begleitung der Schul- und Ausbildung durch die sehr persönliche Unterstützung beeinflussten ihre Biographie positiv, betont Loheide. So wie Abdul, der mit 16 Jahren nach Deutschland kam und in einer Pflegefamilie lebt. In dem Video "Ich bin Abdul" schildern er und seine Gastfamilie ihr Zusammenleben: https://hilfe.diakonie.de/aus-dem-leben-eines-jungen-gefluechteten-in-einer-gastfamilie/

"Dennoch sind Gastfamilien kein Selbstläufer und brauchen professionelle und kontinuierliche Unterstützung durch die Jugendhilfe", erklärt Loheide. Dies gelte ebenso für weitere ehrenamtliche Unterstützungsstrukturen mit Vormündern und Paten, die sich engagiert für die Belange der jungen Geflüchteten einsetzten.

In knapp zweijähriger Arbeit haben die Diakonie Deutschland und das Kompetenzzentrum Pflegekinder gemeinsam mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe an der Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen zur Unterstützung von Gastfamilien, Patenschaften und Vormundschaften für junge Flüchtlinge
gearbeitet. Erfahrungen und Empfehlungen, insbesondere zur Vermittlung von jungen Flüchtlingen in Gastfamilien und zur Qualifizierung von Gasteltern für junge Geflüchtete werden auf der Abschlusstagung diskutiert. Das Projekt wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, dankte den Mitarbeitern des Diakonie-Projekts und den vielen ehrenamtlich Engagierten: "Sie bauen Brücken und geben jungen Menschen wieder eine Perspektive. Dieser anspruchsvolle Prozess braucht gute Rahmenbedingungen: die Flexibilität und das Know-How der Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die enorme Hilfsbereitschaft von Initiativen, Vereinen und einzelnen Personen vor Ort. Wir stärken und unterstützen dabei gerne und werden auch zukünftig eng mit Ihnen für einen guten Schutz und eine gelingende Integration der geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen zusammenarbeiten."

Informationen darüber, welche Voraussetzungen man als Gastfamilie für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling mitbringen muss, finden Sie hier.

Informationen über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.12.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des heutigen Internationalen Tages des Ehrenamtes eine bessere Absicherung des Engagements und der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen an. "Unser demokratisches System lebt auch vom ehrenamtlichen Engagement von Kindern und Jugendlichen. Und für den Fortbestand unserer Demokratie ist das ehrenamtliche Engagement schon im Kindesalter eine der wesentlichen Voraussetzungen. Eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes hat gezeigt, dass Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Bisher ist der öffentliche Fokus aber zu stark auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen gerichtet. Hier gilt es, das kulturelle, soziale und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen stärker anzuregen und auszuzeichnen, eben nicht nur durch die lokalen Einrichtungen selbst, sondern auch durch die Kommunen, die Länder und den Bund", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Wir sehen nach wie vor die grundsätzliche Bereitschaft und ein großes Interesse von Kindern und Jugendlichen am ehrenamtlichen Engagement in Deutschland. Leider werden ihre Fähigkeiten aber noch immer stark unterschätzt. Das liegt auch daran, dass die Mitarbeit und das Engagement in Kinder- und Jugendparlamenten, Kinder- und Jugendverbänden oder Kinder- und Jugendforen von Erwachsenen nicht ausreichend ernst genommen werden. Hier brauchen wir ein Umdenken hin zu mehr Akzeptanz und letztlich auch zur Bereitschaft der Erwachsenen, ihre Entscheidungsmacht mit den Kindern und Jugendlichen zu teilen. Kinder brauchen aber auch Zeit für gesellschaftliches Engagement. Die fehlt an vielen Stellen. So ist die Engagementquote bei Schülerinnen und Schülern im Ganztag niedriger als bei denen im Halbtag, und auch bei G8-Schülerinnen und Schülern ist diese Quote unterproportional. Hier müssen freiwilliges Engagement und Schule besser als bisher verzahnt werden", so Hofmann weiter.

Um das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen zu würdigen, verleiht das Deutsche Kinderhilfswerk auch im nächsten Jahr wieder die Goldene Göre. Mit der Goldenen Göre werden Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die Goldene Göre ist mit insgesamt 12.000 Euro dotiert und der renommierteste Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.12.2017

Krankenkassen sollten Kosten für PReP übernehmen

Anlässlich des Welt-AIDS-Tages am 01. Dezember erklärt Axel Hochrein, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Anlässlich des Welt-AIDS-Tages erinnert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) an die vielen Millionen Menschen, die den Kampf gegen die Immunschwächekrankheit verloren haben. In Deutschland können heute die meisten Menschen mit einer HIV-Infektion, dank der medizinischen Fortschritte und Versorgung, inzwischen ein selbstbestimmtes Leben führen. Sie sollten auch ein angst- und diskriminierungsfreies Leben führen können.

Selbstbewusst, offen und diskriminierungsfrei leben zu können ist auch eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Prävention und Therapie. Statt Sexualität zu tabuisieren muss zielgruppengerecht über Übertragungswege und Safer Sex aufgeklärt werden.

Als Safer Sex gelten neben der Verwendung von Kondomen auch die HIV-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) sowie Schutz durch Therapie. PrEP kann bei dauerhafter oder anlassbezogener Anwendung vor Risikosituationen eine HIV-Infektion verhindern. Der LSVD fordert den kostengünstigen Zugang und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Zur Prävention gehört auch eine sensible und altersgerechte Sexualaufklärung an Schulen, die als Teil des schulischen Bildungsauftrags die elterliche Sexualerziehung ergänzt. Ziel der Sexualaufklärung sollte die positive Einstellung zur eigenen Körperlichkeit und Sexualität sowie die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein für sich und andere sein. Für den LSVD ist es unverzichtbar, grundlegendes Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in die Sexualerziehung einzubinden, so wie es aktuell in den Lehrplänen einiger Bundesländer auch ausdrücklich vorgegeben ist.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 01.12.2017

Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik der AfD ist Frontalangriff auf Emanzipationserfolge

Anlässlich des Bundesparteitags der AfD am kommenden Wochenende in Hannover erklärt Jenny Renner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Eine freie Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein. Diskriminierung und Ausgrenzung schaden dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die AfD ist eine Partei, die unberechenbar, radikal und homo- und transphob auftritt. Da dürfen wir uns auch nicht von einer lesbischen Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion täuschen lassen.

Die Abgeordneten dieser Partei wollen eine autoritäre, antiliberale und völkisch-homogene Gesellschaft zur Leitkultur erheben. Die Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik der AfD ist ein kaum verhüllter Frontalangriff auf Emanzipationserfolge und gesellschaftliche Liberalisierung.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) wird gemeinsam mit vielen anderen weiter eintreten für eine vielfältige Gesellschaft, in der die Individualität jedes Menschen geachtet und respektiert wird. Davon haben wir alle was. Daher unterstützt der LSVD die Demonstration des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus.“

Demonstration am 02.12. in Hannover

Hintergrund

LSVD-Dossier „Die AfD – eine unberechenbare Alternative.“

LSVD-Projekt "Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegentreten."

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 30.11.2017

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert mangelnde Rechtssicherheit für ausbildungsbereite Betriebe und junge Geflüchtete, die in Deutschland einen Ausbildungsplatz in Aussicht haben. Die 2016 geschaffene Duldungsregelung sei unzureichend und werde in der Praxis zu restriktiv gehandhabt. Nach wie vor komme es häufig zu Ablehnungen und sogar Abschiebungen während bereits begonnener Ausbildungen. Der Paritätische fordert von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die heute und morgen in Potsdam tagt, umfassende Korrekturen der gesetzlichen Regelung sowie der Erteilungspraxis.

"Es kann nicht sein, dass ausgerechnet den jungen Menschen, die sich selbst um einen Ausbildungsplatz bemüht haben und die hier bleiben wollen, durch restriktives Vorgehen der Behörden Perspektiven verbaut und immer wieder neue Steine in den Weg gelegt werden", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Engagierte junge Menschen werden zum Nichtstun verdammt, auf die Wartebank oder schlimmstenfalls sogar in ihre Herkunftsländer abgeschoben, wo nach wie vor Bürgerkrieg herrscht, während Betriebe händeringend nach Nachwuchsfachkräften suchen. Wir schaffen uns hausgemachte Integrationsprobleme“, so Schneider.

Der Paritätische fordert Rechtssicherheit und Bleibeperspektiven für junge Geflüchtete. In einem offenen Brief an die Vorsitzende der ASMK fasst der Verband Problemanzeigen aus der Praxis und Korrekturvorschläge zusammen. Unter anderem brauche es einen unmissverständlichen Arbeitsauftrag an die Ausländerbehörden, die Potenziale junger geflüchteter Menschen zu nutzen und bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Ausbildungsduldung folgerichtig die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis vorzunehmen. Die Ausbildungsduldung müsse zudem bereits bei Abschluss eines Ausbildungsvertrags und nicht erst zum Ausbildungsbeginn erfolgen. „Wer es mit der Integration junger Geflüchteter ernst meint, muss sich den rechtlichen Regelungen für die Aufnahme einer Ausbildung dieser Zielgruppe annehmen und zeitnah Lösungen entwickeln. Ein weiteres Abwarten wäre aus jugend-, integrations- arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischer Sicht fatal“, so Schneider.

Unabhängig von dem Korrekturbedarf der Duldungsregelung verurteilt der Paritätische die für heute geplanten Abschiebungen nach Afghanistan aufs Schärfste.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.12.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. Dezember 2017

Veranstalter: GRIPS Theater

Ort: Berlin

Eintritt: kostenlos – um Anmeldung wird gebeten

Recherchiert – Expert*innen der Wirklichkeit im Gespräch über Kinderarmut und Chancengleichheit

Jedes vierte Kind in Deutschland ist laut aktuellen Studien von Armut betroffen. Doch was bedeutet „Armut“ in Deutschland? Welche sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Folgen hat es für Kinder, wenn das Geld der Eltern knapp ist? Wie wirkt sich das auf die Chancengleichheit aus? Was können Schule, Zivilgesellschaft und Politik tun, um dieser gesellschaftlichen Herausforderung sensibel und zielorientiert entgegenzutreten? Das GRIPS Theater lädt Sie ein, diese und ähnliche Fragen gemeinsam mit den geladenen Gästen und dem Inszenierungsteam von „Anton macht´s klar“ im Vorfeld der Premiere zu diskutieren.

Zur Auseinandersetzung mit einer alltagstauglichen „Philosophie des Geldes“ empfiehlt das GRIPS Theater außerdem den Besuch folgender Vorstellung:
Anton macht´s klar – Für Menschen ab 8 Jahren | Premiere 18. Januar 2018
Anton hat eine blühende Fantasie, manchmal eine ganz schön große Klappe und oft gute Ideen. Nur Heelys hat er keine – und das wurmt ihn. Denn alle in der Klasse haben diese schnellen Superrollschuhe! Von seinen Eltern aber bekommt er das Geld dafür nicht, schließlich ist gerade erst die Waschmaschine kaputt gegangen und sie sind pleite. Was tun? Ideen hat Anton genug. Doch ganz so einfach ist das mit dem Geld beschaffen nicht. Anton begreift, wie stark Geld das Leben beeinflusst, besonders wenn es fehlt.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Termin: 20. Januar 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit der Stadt Dortmund, Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente

Ort: Dortmund

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Für die Teilnahme ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Eine Einladung folgt.

Rechtspopulismus ist längst in Deutschland angekommen. Mit diffamierenden Kampfbegriffen und faktenfreien Kampagnen machen Gleichstellungsgegner*innen flankiert von religiös-fundamentalistischen Gruppen und völkischen Initiativen Stimmung gegen die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*). Mit ihren Angriffen und Diffamierungen wollen die Gegner*innen von Akzeptanz und Vielfalt einschüchtern und LSBTI* aus der gesellschaftlichen Sichtbarkeit drängen. Was kann dieser Entwicklung entgegengesetzt werden und welche Rolle spielen Religion, Rassismus und völkische Ideologien dabei?

Auf dem regionalen Vernetzungstreffen in Dortmund wollen wir menschenfeindliche Parolen analysieren, effektive Gegenstrategien diskutieren und neue Kooperationen und Bündnisse schmieden. Darüber hinaus wollen wir konkrete Anforderungen an Politik und Gesellschaft zur Umsetzung von Maßnahmen formulieren und ein Forum zum fachlich-qualifizierten Austausch und zur Vernetzung bieten.

Wann: Samstag, 20. Januar 2018, 09:30 Uhr – 17:00 Uhr

Wo: Rathaus Dortmund, Friedensplatz 1 in 44135 Dortmund

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*). Die Stärkung von LSBTI*, ihren Verbündeten und Fachkräften steht dabei ebenso im Vordergrund wie die Entwicklung nachhaltiger Strategien und der Aufbau zivilgesellschaftlicher Allianzen gegen Homo- und Transphobie, Rassismus, Antisemitismus, sowie gegen jede weitere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Das Projekt richtet sich an alle, die sich für demokratische Grundwerte und gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren.

Vorankündigung als pdf / Facebook-Veranstaltung

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Miteinander stärken“ sind: Jürgen Rausch (juergen.rausch@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 0221-92596113 und René Mertens (rene.mertens@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 030-78954778

Termin: 27. Februar 2018

Veranstalter: SHIA e.V. / LSVD Regenbogenfamilienzentrum Berlin / Konsultationsangebot zum Themenfeld Regenbogenfamilien in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG), der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 20. Februar 2018

Wie Familienvielfalt gelebt und welche Unterstützung benötigt wird: Die Fachveranstaltung bietet ein Diskussionsforum für Vertreter*innen verschiedener Familienformen. Im anschließenden Dialog mit dem Publikum sollen die vom Podium dargestellten Sachverhalte diskutiert, politische und strukturelle Voraussetzungen für die gelebte Vielfalt sowie mögliche Leerstellen und Handlungsoptionen für Politik, Betriebe und die Gesellschaft identifiziert werden.

Eine Anmeldung per Telefon (030 / 42 80 09 01), Mail (margaretha.mueller@shia-berlin.de) oder Fax (030 / 4 25 11 86) ist erforderlich. Anmeldeschluss ist der 20. Februar 2018.

Den Flyer zur Fachtagung finden Sie hier.

Der Deutsche Verein gestaltet mit den Fürsorgetagen Foren des fachlichen und fachpolitischen Diskurses. Fürsorgetage zeigen bedeutsame gesellschaftliche Entwicklungen auf und sind Seismographen sozialer Veränderungen und gesellschaftlicher Tiefenströmungen. Sie reflektieren soziale Veränderungen in ihrer Bedeutung für das gewachsene System sozialer Sicherung und sozialer Leistungen ebenso wie die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Soziale Arbeit und das soziale Leben insgesamt.

Mit dem Motto des 81. Deutschen Fürsorgetages „Zusammenhalt stärken – Vielfalt gestalten“ knüpft der Deutsche Verein an die momentan stürmischen Zeiten globaler Krisen und ihrer Folgen, aber auch an die gesellschaftlichen Veränderungen in Deutschland an. Die Vielgestaltigkeit einer offenen, in schneller Veränderung begriffenen und weniger verbindlich erscheinenden Gesellschaft braucht und fordert den sozialen Zusammenhalt und fordert ihn gleichzeitig heraus. Dieses Spannungsfeld zwischen sozialen Fliehkräften und sozialem Zusammenhalt in einer Gesellschaft mit vielen Gesichtern ist zu beleuchten.

Wie soll und muss es mit der Integration und Inklusion weitergehen? Wie müssen wir unsere sozialen Sicherungssysteme ausgestalten? Wie begegnen wir Familien in ihrer Vielfalt? Aber auch: Wie gelingt eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe? Wie wirkt das neue Bundesteilhabegesetz? Wie schaffen wir es, Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen? Was bringt die Digitalisierung für Änderungen mit sich? Dieses und vieles mehr steht im Fokus des kommenden Fürsorgetages.

Erwartet werden rund 2.000 Akteure aus Sozialpolitik, Sozialrecht und der Sozialen Arbeit, die drei Tage lang – über die Tagesaktualität hinaus – aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen sozialer Veränderungen reflektieren und diskutieren. Mit dem Ziel, wichtige Impulse zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen zu setzen. Denn vor allem die im sozialen Bereich Tätigen übernehmen viel Verantwortung bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der gelebten Vielfalt.

Den Raum dafür bieten die auf dem Programm des Fürsorgetages stehenden drei Symposien und die über 40 Fachforen.

Informationen und Anmeldung zum 81. Deutschen Fürsorgetag unter www.deutscher-fuersorgetag.de

AKTUELLES

Ob Tandem, Mentoring oder Patenschaft genannt: Eins-zu-Eins-Beziehungen zwischen Ehrenamtlichen und Geflüchteten boomen. Die Filmemacherin Julia Oelkers hat im Rahmen des Projektes „Koordinierung, Qualifizierung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge“ bei Tandempaaren nachgefragt: Was macht diese Art des freiwilligen Engagements so besonders?

Der Film steht auf der folgenden Website zur Verfügung:
https://fluechtlingshelfer.info/tandem/

Die Seite fluechtlingshelfer.info entstand im Rahmen des Programms „Koordinierung, Qualifizierung und Förderung der ehrenamtlichen Unterstützung von Flüchtlingen“. Im Rahmen dieses Programms werden ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer qualifiziert und Projekte für Asylsuchende und Flüchtlinge gefördert. Die Anschubfinanzierung für das Programm wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, zur Verfügung gestellt. Koordiniert werden die Projekte von den folgenden Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege:

  • AWO Bundesverband
  • Deutscher Caritasverband
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband
  • Der Paritätische – Gesamtverband

Im Auftrag dieser Verbände hat der Informationsverbund Asyl und Migration den Aufbau und die Pflege der Webseite "fluechtlingshelfer.info" übernommen. Auf der Seite finden Sie insbesondere Informationen für Koordinatorinnen und Koordinatoren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit, darüber hinaus aber auch Materialien für die ehrenamtliche Arbeit vor Ort. Weitere Informationen zum Informationsverbund Asyl und Migration finden Sie unter www.asyl.net.

Das LSVD-Projekt „Queer Refugees Deutschland“ vernetzt, unterstützt und berät deutschlandweit geflüchtete LSBTI und Anlaufstellen für geflüchtete LSBTI. Wer flieht, hat dafür gute Gründe. Dies gilt besonders für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI), die in ihren Herkunftsländern Verfolgung und Gewalt seitens des Staates, der Familie oder der Gesellschaft erfahren mussten. In über 90 Staaten der Erde droht LSBTI Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. In Deutschland angekommen, ist für viele LSBTI die Flucht noch nicht vorbei. Zu der existentiellen Unsicherheit, die mit den oft langwierigen und schwierigen Asylverfahren verbunden ist, kommen Erfahrungen von Rassismus, aber auch von LSBTI-Feindlichkeit hinzu. Besonders in Flüchtlingsunterkünften und Integrationskursen scheinen Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen von LSBTI eher die Regel als die Ausnahme zu sein. Zur Unterstützung der geflüchteten LSBTI haben sich aus der queeren Szene, aber auch seitens anderer gesellschaftlicher Akteur*innen, in ganz Deutschland eine ganze Reihe von Initiativen gegründet, die psycho-soziale Beratung leisten, Raum zur Begegnung bieten und geflüchtete LSBTI während des Asylverfahrens begleiten. Hierbei werden auch immer mehr geflüchtete LSBTI Teil dieser Initiativen oder bilden erste eigene Strukturen der Geflüchtetenselbsthilfe.

Ziel des neuen LSVD-Projektes „Queer Refugees Deutschland“ ist es, die deutschlandweit bestehenden Strukturen zu vernetzen und bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Ganz konkret heißt dies, dass die Internetseite www.queer-refugees.de relauncht werden soll, so dass auf ihr per Online-Mapping Geflüchteten und Hilfeleistenden alle Informationen und Anlaufstellen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen. Weiter besteht für Flüchtlingsunterkünfte und Beratungsstellen die Möglichkeit, im Rahmen des Projektes in Bezug auf ihre Arbeit mit geflüchteten LSBTI geschult oder beraten zu werden. In Zusammenarbeit mit den LSVD-Strukturen auf Landesebene wollen wir geflüchtete LSBTI bei der Selbstorganisation und beim Aufbau eigener Netzwerke unterstützen. Schließlich beinhaltet das Projekt auch eine eigene Rechts- und Sozialberatung für geflüchtete LSBTI. Das Projekt versteht sich auch als Lotsenstelle, über die Hilfesuchende Unterstützung erhalten und schnell und unbürokratisch an die nächstgelegene Anlaufstelle verwiesen werden können.

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Queer Refugees Deutschland“ sind

Das Projekt wird gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 08.12.2017

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Archiv Aktuelle Hinweise

ZFF: Endlich mehr Zeitsouveränität für Familien!

Berlin, 30.10.2017 – Anlässlich der heutigen Fortsetzung der Sondierungsgespräche u.a. zu den Themen Arbeit und Soziales unterstützt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die aktuelle IG-Metall Forderung nach einem individuellen Anspruch auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden und fordert mehr Zeitsouveränität für Familien.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Seit Jahren steigen die Anforderungen in der Arbeitswelt und gleichzeitig nehmen die Aufgaben zu, die Menschen in der Betreuung und Pflege von Angehörigen übernehmen. Die familiäre Verantwortungsübernahme ist den meisten Beschäftigten wichtig. Für das ZFF ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Aus diesem Grund unterstützen wir die Forderung der IG Metall nach einer temporären Verkürzung der Arbeitszeit auf 28 Stunden bei teilweisem Lohnausgleich durch die Arbeitgeber*innen. Doch dieses ist für uns nicht nur eine Aufgabe der Tarifparteien: Höhere Zeitsouveränität und zeitliche Entlastung für Familien müssen auf den Tisch der Verhandlungspartner*innen in der Bundespolitik, wenn sie eine familienfreundliche Politik gestalten möchten. Temporäre Arbeitszeitverkürzungen mit Lohnausgleich, Instrumente der Partnerschaftlichkeit sowie ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit gehören untrennbar dazu.“

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Archiv Aktuelle Hinweise

„Solidarität ist unsere Stärke: Alleinerziehende nicht alleine lassen!“

Alleinerziehende und deren Kinder sind in NRW besonders armutsgefährdet. Rund ein Fünftel aller Familien sind Ein-Eltern-Familien – 40 Prozent von ihnen leben von Hartz IV. „Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, müssen wir Alleinerziehende stärken“, so Jürgen Otto, Geschäftsführer der AWO NRW.

Ein unter Mitarbeit des ZFF entstandenes Positionspapier der AWO NRW verdeutlicht die Probleme und formuliert konkrete Forderungen an die Politik.

PDF "Solidarität ist unsere Stärke: Alleinerziehende nicht alleine lassen!" (219 KB)

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 20/2017

SCHWERPUNKT: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Bundesfamilienministerin Dr. Barley ruft zur Aktion „Wir brechen das Schweigen“ auf

Jahr für Jahr erinnert der weltweite Aktionstag am 25. November an das hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen. Ein Tabuthema nach wie vor auch in Deutschland: Jede dritte Frau ist betroffen. Viele schweigen aus Angst und Scham, aber auch das Umfeld schaut oftmals weg.

Daher rufen Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley und das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ die Öffentlichkeit dazu auf, sich an der Mitmachaktion „Wir brechen das Schweigen“ zu beteiligen. Unter dem Motto "WEG AUS DER GEWALT" zeigen sich viele Menschen solidarisch mit Betroffenen und bestärken sie darin, einen ersten Schritt zu wagen – weg aus der Gewalt, in ein neues Leben.

„Betroffene sollen wissen, dass sie auf dem Weg aus der Gewalt nicht allein sind und dass es Unterstützungsangebote wie das bundesweite Hilfetelefon gibt“, erklärt Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Als Schirmherrin lade ich jede und jeden dazu ein mitzumachen. Lassen Sie uns gemeinsam das Schweigen brechen und die Hilfetelefonnummer 08000 116 016 weiter bekannt machen.“

Der Hashtag für die Aktion in den Sozialen Netzwerken lautet #schweigenbrechen. Doch auch Personen, die keine sozialen Medien nutzen, können teilnehmen. Auf der Internetseite www.aktion.hilfetelefon.de sind sämtliche Aktionsideen und Materialien zu finden.

Viele Unterstützerinnen und Unterstützer sowie Prominente haben sich bereits an der Aktion beteiligt. „Ich bedanke mich bei allen, die an der Mitmachaktion teilnehmen. Die Beraterinnen des Hilfetelefons können nur dann helfen, wenn unser Unterstützungsangebot auch bekannt ist. Bislang wendet sich nur jede fünfte Betroffene an eine Beratungseinrichtung“, sagt Helga Roesgen, die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, auch zuständig für das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen".

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 17 Fremdsprachen. Von März 2013 bis Dezember 2016 verzeichnet das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ rund 105.000 Beratungskontakte per Telefon, Chat und E-Mail. Über 61.500 von Gewalt betroffene Personen haben das niedrigschwellige Angebot genutzt und sich individuell beraten lassen.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot erhalten Sie auf: www.hilfetelefon.de

Weitere Informationen zur Mitmachaktion finden Sie unter: www.aktion.hilfetelefon.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2017

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen veröffentlicht das Bundeskriminalamt heute die zweite jährliche „Kriminalstatistische Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften“. Die Zahlen zeigen, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen versuchte und vollendete Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei in 2016 bekannt geworden sind. Deutlich wird, in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander stehen und welche Delikte passiert sind.

Die Auswertung zeigt: Es sind zu über 80% Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Mehr als 51% von ihnen lebten in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen. Seit 2012 lässt sich ein kontinuierlicher Anstieg der Opferzahlen von Partnerschaftsgewalt feststellen.

Dazu Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley: „Wir müssen dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität einräumen. Die aktuellen Zahlen bestätigen, dass Gewalt gegen Frauen im eigenen Zuhause und in der Partnerschaft ein drängendes Problem ist. Die bei der Polizei registrierten Fälle reichen von Beleidigungen, Einschüchterungen und Bedrohungen zu physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigung sowie Mord und Totschlag. Jede Tat von häuslicher Gewalt, ob gegen Frauen, Männer oder die häufig mitbetroffenen Kinder gerichtet, ist eine Straftat und muss entsprechend verfolgt werden. Gleichzeitig müssen wir vorhandene Hilfestrukturen wie Frauenhäuser und Beratungsangebote weiter stärken.“

Zu den Zahlen:

Im Jahr 2016 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 133.080 Personen Opfer versuchter und vollendeter Delikte wie Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82% Frauen. Gegenüber 2015 ist die Anzahl der Opfer partnerschaftlicher Gewaltdelikte damit um 4,4% angestiegen, eine Entwicklung, die seit 2012 festzustellen ist.

Insgesamt waren 108.956 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Dies entspricht einem Anteil von 35% gemessen an allen unter den relevanten Straftatengruppen erfassten weiblichen Opfern.

In 2016 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt (versuchte und vollendete Delikte)

  • von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 69.700
  • von Bedrohung: über 16.700
  • von gefährlicher Körperverletzung: rund 11.900
  • von Stalking: über 7.600
  • von Mord und Totschlag: 357

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 99% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind 81% der Opfer Frauen.

In den einzelnen Straftatbereichen entfiel der größte Anteil der Opfer partnerschaftlicher Gewalt an der Gesamtopferzahl im Jahr 2016 auf Nachstellung (Stalking) (Anteil von Partnerschaftsgewalt bei den weiblichen Opfern 48%, bei den männlichen 23%), gefolgt von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 39,1%, bei den männlichen 6,1%) sowie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (Anteil bei den weiblichen Opfern 18,2%, bei den männlichen 3,5%). Der Anteil von Partnerschaftsgewalt bei Mord und Totschlag lag bei den weiblichen Opfern hoch (Anteil an den weiblichen Opfern 35,8%, bei den männlichen 4,2%).

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley erklärt: „Die Zahlen sind erschreckend – insbesondere mit Blick auf die vermutete Dunkelziffer. Die ansteigenden Zahlen der bekannt gewordenen Delikte sind aber auch ein Zeichen dafür, dass mehr Opfer Hilfe bei der Polizei suchen und erlittene Gewalttaten zur Anzeige bringen. Eine solche Entwicklung wird auch durch den veränderten gesellschaftlichen Umgang mit sexuellen Übergriffen und Diskriminierung, wie etwa aktuell durch die metoo-Debatte, befördert. Einen wichtigen Beitrag hat hier auch die Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ im Strafrecht geleistet. Ich wünsche mir, dass die Sensibilität für geschlechtsspezifische Gewalt weiterhin steigt, ebenso wie der Mut, das Tabu der Auseinandersetzung mit dem Thema und das Schweigen darüber zu brechen, damit möglichst viele einen Weg aus der Gewalt finden!“

Mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung angeboten, die kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in insgesamt 18 Sprachen ermöglicht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier und unter www.hilfetelefon.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.11.2017

Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt an Frauen am 25. November fordert der Deutsche Frauenrat die zukünftige Bundesregierung auf, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) vollständig umzusetzen.

Dazu sagt die Vorsitzende Mona Küppers: „Gut, dass die Istanbul-Konvention nun endlich auch in Deutschland zu geltendem Recht wird. Sie muss jedoch vollständig umgesetzt werden, um Betroffene von Gewalt wirksam zu schützen. Dafür brauchen wir einen Nationalen Aktionsplan. Außerdem muss der Vorbehalt der Bundesregierung zum Artikel 59, durch den zahlreichen Frauen der Zugang zu Schutz verweigert wird, schleunigst zurückgenommen werden.“

Mit seinem Vorbehalt zu Artikel 59 entzieht sich Deutschland der Vorschrift, geflüchteten oder migrierten Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Durch die dreijährige Ehebestandszeit bis zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels können gewaltbetroffene Frauen erneut massiver bis lebensbedrohender Gewalt ausgesetzt werden.

Das Gesetz zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention tritt zum 1. Februar 2018 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 23.11.2017

djb zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

"Gewalt gegen Frauen ist weiterhin ein massives gesellschaftliches Problem", stellt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November fest. "Der Staat darf nicht nachlassen, diese in allen Formen zu bekämpfen und ihr vorzubeugen. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist die Umsetzung aller Verpflichtungen aus der inzwischen ratifizierten Istanbul-Konvention."

In Deutschland ist weiterhin jeden Tag eine Frau von einem versuchten Tötungsdelikt durch den eigenen Ehemann, Partner oder Ex-Partner betroffen. Jede Woche sterben dabei drei Frauen. 35 Prozent der Frauen in Deutschland haben seit dem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren, weit überwiegend ebenfalls durch den eigenen Partner. Nur 5 bis 10 Prozent aller strafrechtlich relevanten sexuellen Übergriffe werden angezeigt. Rund 18.000 Frauen mit fast ebenso vielen Kindern werden jährlich in Frauenhäusern
aufgenommen. Zugleich müssen die Frauenhäuser jährlich aus Platzmangel rund 18.000 Abweisungen aussprechen. Unterstützungseinrichtungen sind nicht barrierefrei erreichbar, unterfinanziert und personell unterbesetzt. Dieser Befund widerspricht geltendem Recht, insbesondere Deutschlands Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

Die sogenannte Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – wurde 2011 erarbeitet. Sie enthält diverse Verpflichtungen zur strafrechtlichen Verfolgung verschiedener Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, aber auch zur Prävention sowie zur umfassenden Unterstützung und zum Schutz von Betroffenen. Deutschland ratifizierte die Konvention erst 2017, nachdem zuvor das Sexualstrafrecht entsprechend angepasst worden war. Innerstaatlich werden die
Regelungen daher ab Februar 2018 wirksam.

Der djb fordert, dass Deutschland Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpft und unverzüglich seine Verpflichtungen aus der Konvention umsetzt. Dazu gehört unter anderem ein flächendeckendes, zugängliches und finanziell ausreichend ausgestattetes Unterstützungssystem für Betroffene von Gewalt inklusive Sprachmittlung, Kinderbetreuung, Beratung und sicherer Unterkunft. Ferner sind verpflichtende Fortbildungen zu geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt für Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz vorzusehen. Jede Betroffene
von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt soll einen Anspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Die Misshandlung oder gar Tötung der Partnerin ist mit der Härte des Rechtsstaats zu verfolgen, und es sind effektive Präventionskonzepte gegen diese Gewaltformen zu entwickeln.

"Der Staat muss häusliche und sexualisierte Gewalt sowie Tötungsdelikte durch (Ex-)Partner endlich als ernsthafte Sicherheitsprobleme begreifen", so Wersig. "Ein Leben frei von Gewalt ist die Basis für alle anderen Menschenrechte."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.11.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) sehen die Arbeitgeber und die künftige Bundesregierung in der Pflicht, die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley sagte auf einer DGB-Fachtagung am Donnerstag in Berlin: „Noch immer verdienen Frauen fast ein Viertel weniger als Männer. Das können wir nicht hinnehmen. Die faire Bezahlung von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Viele junge Frauen wollen wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen, sie verdienen jedoch schlicht zu wenig, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Lohngerechtigkeit. Er reicht jedoch bei weitem noch nicht aus.“

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte: „Viele Frauen arbeiten unfreiwillig in Teilzeit, haben geringere Aufstiegschancen und werden schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. In vielen Unternehmen herrschen familienunfreundliche Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten. Wir müssen alles daran setzen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Hürden für Frauen einzureißen. Frauen müssen künftig die gleichen Chancen haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu gehört ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit.“

Die Fachtagung steht unter dem Motto „Den Wandel gestalten – Wir machen uns stark für die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen!“. Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley und die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack diskutieren mit 250 Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Gewerkschaften, Betrieben und Verwaltungen darüber, was nötig ist, damit Frauen – privat und im Beruf – ein selbstbestimmtes Leben führen können. Das gemeinsame Projekt von DGB und BMFSFJ "Was verdient die Frau? Wirtschaftliche Unabhängigkeit!" organisiert die Fachtagung.

Das Projekt hat eine neue Beratungsplattform gestartet: Unter www.dein-sprungbrett.info bietet es jungen Fragen in Webinaren qualifizierte Beratung – ob für den Sprung auf der Karriereleiter oder für den Balanceakt zwischen Arbeit und Privatleben –, eine Plattform mit nützlichen Infos und nicht zuletzt eine Community mit Gleichgesinnten.

Weitere Informationen zum Projekt und zur Fachtagung unter: www.was-verdient-die-frau.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2017

Anlässlich des morgigen (Samstag) Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch fordert Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley:

„Sexualisierte Gewalt an Jungen und Mädchen kann Leben zerstören. Sie verursacht extremes Leid und häufig lebenslange Belastungen für die Betroffenen. Deshalb müssen wir alles daran setzen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung offline wie online weiter konsequent zu verbessern. Betroffene brauchen nicht nur unsere Anerkennung, sondern auch konkrete Hilfen und Unterstützung.“

Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch findet auf Initiative des Europarats bereits zum dritten Mal statt und richtet in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf den Kinder- und Jugendschutz im digitalen Umfeld. Mit der Einsetzung dieses Tages will der Europarat auch die Umsetzung der Lanzarote-Konvention unterstützen, die seine Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, alle Formen sexualisierter Gewalt an Kindern zu verurteilen und dagegen anzukämpfen. Deutschland hat das Übereinkommen am 18. November 2015 ratifiziert.

Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung Betroffener in Deutschland ist das Netz spezialisierter Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, das sich in den letzten vierzig Jahren entwickelt hat. Es bietet Betroffenen unbürokratische und fachlich fundierte Unterstützung und Beratung. Darüber hinaus beraten spezialisierte Fachberatungsstellen Angehörige, Fachkräfte und Institutionen wie Kitas oder Schulen zum Thema sexualisierte Gewalt und sind damit auch wichtige Kompetenzzentren in der Prävention.

Mit dem Ziel, die Versorgung von Betroffenen zu verbessern, fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die „Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend“ (BKSF) als bundesweite Vernetzungsstelle und politische Interessenvertretung der spezialisierten Fachberatung. Am 16. und 17. November hat die BKSF zu einer Konferenz nach Berlin eingeladen. Hier wurden neue Strategien und Ideen für eine stabile und bedarfsgerechte Versorgung von Betroffenen diskutiert. An beiden Tagen fanden sich etwa 150 Fachleute zusammen, um gemeinsam Zukunftsmodelle zu entwickeln. Unter dem Motto „Auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Unterstützung von Betroffenen“ standen rechtliche und finanzielle Aspekte, aber auch transkulturelle Perspektiven im Mittelpunkt. Hier wurde etwa diskutiert, was die Fachpraxis tun kann, um bislang unterversorgte Gruppen besser zu erreichen. (www.bundeskoordinierung.de)

Einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung bietet auch das vom Bundesjugendministerium geförderte Kinder- und Jugendtelefon sowie das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer. Hier erhalten betroffene Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungspersonen kostenlos und anonym per E-Mail oder Telefon Rat, Hilfe und Unterstützung (www.nummergegenkummer.de).

Speziell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum weisen die vom Bundesjugendministerium geförderten Beschwerdestellen der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und des eco – Verband Internetwirtschaft sowie jugendschutz.net auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Fotos von Kindern und ein Bewusstsein für mögliche Risiken hin. Zur Aufklärung engagieren sich die Organisationen im Rahmen des Aktionstages mit verschiedenen Informationsaktivitäten in sozialen Netzwerken und geben fachliche Hinweise zum Thema (www.internet-beschwerdestellen.de).

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk sensibilisiert in einer aktuellen, vom Bundesjugendministerium finanziell unterstützen Kampagne für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen in digitalen Medien (www.dkhw.de/kinderfotos-im-netz).

Das Bundesjugendministerium engagiert sich beim Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter in der Behindertenhilfe. Das Bundesmodellprojekt „BeSt – Beraten und Stärken“ zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen wird bis 20120 verlängert. Es wird in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. (DGfPI) und bundesweit zehn spezialisierten Fachberatungsstellen durchgeführt wird.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.11.2017

Weitere 3,65 Mio. Euro für Betroffene sexueller Gewalt im familiären Bereich

Das Bundesland Hessen hat als drittes Bundesland eine Beitrittsvereinbarung zur Beteiligung am Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) unterzeichnet. Damit stehen 3,65 Mio. Euro mehr zur Finanzierung von Hilfeleistungen für Betroffene zur Verfügung, die ihre Anträge bis zur ursprünglichen Antragsfrist 30. April 2016 an den FSM gerichtet haben. Diese Frist hat der Bund aufgrund des fortwährend hohen Bedarfs an Hilfeleistungen ausgesetzt und stellt zunächst die Finanzierung für weiterhin eingehende Anträge alleine sicher.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die Übernahme von Hilfen für Betroffene, die sexuelle Gewalt innerhalb ihres eigentlichen Schutzumfeldes – der Familie – erleiden mussten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es freut mich daher sehr, dass sich auch nach mehrjährigem Bestehen des für Betroffene so wichtigen Fonds mit Hessen ein weiteres Bundesland dem FSM anschließt. Die Zahl der täglich in der Geschäftsstelle eingehenden Anträge zeigt uns auf erschreckende Weise, wie hoch der Bedarf ist. Wir können nicht verantworten, dass die dringend benötigten Hilfen abbrechen.“

Der FSM wurde im Mai 2013 in Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch (RTKM) durch den Bund zunächst mit einem Volumen von 50 Mio. Euro errichtet. Ende 2013 beteiligte sich als erstes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit einer Summe von 1,03 Mio. Euro, im Juli 2014 folgte der Freistaat Bayern und zahlte 7,61 Mio. Euro in den Fonds ein. Durch die Beteiligung Hessens erhöht sich das Gesamtvolumen des FSM auf rd. 62,3 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln werden Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich finanziert, die dazu beitragen sollen, das Erlittene zu verarbeiten. Bei der Geschäftsstelle des FSM können Sachleistungen wie Therapien (Psychotherapien, Komplementär-und Fachtherapien), Weiterbildungsmaßnahmen und individuelle Hilfeleistungen zur Aufarbeitung des widerfahrenen Leids beantragt werden. Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen bis zu einer maximalen Höhe von 10.000 Euro pro Antragsteller/in sind, dass diese nicht oder nicht mehr durch die gesetzlichen Leistungsträger finanziert werden und zudem geeignet sind, zur Auf- und Verarbeitung des Erlebten beizutragen. Neben der antragsbearbeitenden Geschäftsstelle befasst sich die unabhängige Clearingstelle, bestehend aus mittlerweile neun Gremien mit je vier Mitgliedern, intensiv mit den Einzelfällen. Die Fachleute aus dem medizinischen, psychotherapeutischen und juristischen Bereich sowie Vertreter/innen aus dem Kreis der Betroffenen begutachten mit hohem Einfühlungsvermögen und Sachverstand die Anträge und sprechen Empfehlungen zur Entscheidung aus.

Die Organisationsstrukturen, die für den FSM im familiären Bereich seinerzeit geschaffen wurden, nutzen auch institutionelle Vereinbarungspartner zur Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen. Viele Institutionen und Länder haben sich seit 2013 dem System angeschlossen und übernehmen Arbeitgeber-verantwortung. Auf Basis der Empfehlung der Clearingstelle treffen die Institutionen die Entscheidung zu Anträgen und finanzieren Hilfeleistungen eigenständig und unabhängig vom für den familiären Bereich bestehenden Fonds.

Auch im institutionellen Bereich sind weitere Vereinbarungspartner hinzugekommen. So haben sich im August dieses Jahres der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) e.V. und der Internationale Bund (IB): Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. entschieden, künftig im Rahmen ihrer Arbeitgeberverantwortung Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs zu finanzieren.

Insgesamt wurden seit Mai 2013 bisher rund 9.500 Anträge an die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch gerichtet; 95% dieser Anträge betreffen den familiären Bereich.

Umfassende Informationen zur Antragstellung, Details zum familiären und institutionellen Bereich sowie zu Beteiligungen sind auf der Webseite des FSM zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.11.2017

Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem Antrag (BT-Drs. 19/101) ein Weihnachtsgeld für Kinder und Jugendliche in Höhe des halben Kindergelds. Dazu erklärt die Initiatorin des Antrags, Katja Kipping, MdB:

„Zu Weihnachten gehört es auch, sich einmal im Jahr weniger Sorgen als im Alltag machen zu müssen. Für Eltern ist dabei wichtig, ihren Kindern ein schönes Fest zu ermöglichen. Für Kinder wiederum gehört es dazu, ihre Eltern sorgenfrei zu erleben. Um gleiche Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Kinder zu gewährleisten und um Kinderarmut zu vermeiden, empfehlen Verbände eigenständige Leistungen an Kinder. Dementsprechend halten wir eine weihnachtliche Unterstützung in Höhe des halben Kindergelds zusätzlich zum ausgezahlten Kindergeld für wichtig. Diese darf nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Auch Kinder von Geflüchteten und Asylbewerberinnen und -bewerber haben selbstverständlich einen Anspruch auf diese Leistung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2017

„Wer Frauen wirtschaftlich unabhängiger machen will, sollte keine Reden schwingen, sondern im Kampf gegen Lohnlücken, Teilzeitfallen und Befristungen loslegen“, kommentiert die Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl (DIE LINKE) die heute in Berlin stattfindende DGB-Fachtagung zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen.

Ferschl weiter: „Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen dazu, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, schlechter bezahlt werden, kaum Aufstiegsperspektiven haben und häufiger in Erwerbs- und Altersarmut landen. Nun gilt es, die Probleme endlich anzugehen und die Rahmenbedingungen zu verbessern, denn Arbeitgeberverbände haben offensichtlich immer noch ein großes Interesse daran, Frauen als billige und flexible Arbeitskräfte auszunutzen. Wenn wir arbeitende Frauen wirklich ernst nehmen wollen, müssen wir ihre Anliegen gesetzlich unterstützen. Die vergangenen Streiks im Einzelhandel oder im Sozial- und Erziehungsbereich haben aber auch gezeigt, dass sich immer mehr Frauen in einer Gewerkschaft organisieren, um entschlossen für bessere Entlohnung und Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Dies ist ein unverzichtbarer Schritt in Richtung Entgeltgleichheit.

DIE LINKE fordert ein gleichstellungspolitisches Gesamtpaket für gute Arbeit besonders für Frauen. Ein Rückkehrrecht auf Vollzeit muss eingeführt, die sachgrundlose Befristung endlich abgeschafft werden. Das Schließen der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen muss ebenso Realität werden wie ein flächendeckender armutsfester Mindestlohn von zwölf Euro und die Gleichstellung von Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 23.11.2017

„Die Rechte von Kindern müssen endlich im Grundgesetz verankert werden“, kommentiert Norbert Müller, Kinder- und Jugendpolitiker der LINKEN im Bundestag, zum Jahrestag der Verabschiedung der UN- Kinderrechtskonvention. Müller weiter:

„Die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen, aus denen sich kinderspezifische Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung ableiten, finden im Grundgesetz bisher keine Erwähnung. So wundert es kaum, dass die Interessen und Rechte der Kinder und Jugendlichen im Gesetzgebungsprozess viel zu oft vernachlässigt werden. Zwar gibt es seit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention immer wieder kleinere Verbesserungen, eine umfassende Strategie zum Schutz der Rechte von Kindern fehlt aber. Augenfälliges Beispiel ist das Thema Kinderarmut. Keine Bundesregierung der letzten Jahre hat etwas unternommen, um an der Situation der etwa 2,5 Millionen Kinder, die in Armut leben etwas zu ändern. Ich freue mich daher sehr über den erneuten Vorstoß der Brandenburger Landesregierung Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 19.11.2017

Die Fraktion DIE LINKE hat eine Kleine Anfrage (19/54) zum Arbeitszeitvolumen in Deutschland gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich das gesamtwirtschaftliche Arbeitszeitvolumen seit 2000 pro Jahr entwickelt hat. Diese Daten soll die Regierung differenziert nach verschiedenen Beschäftigungsformen (Teilzeit, Vollzeit, Minijob etc.) liefern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 568 vom 22.11.2017

Zum Thema Überstunden in Deutschland hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (19/70) gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie viel bezahlte und unbezahlte Überstunden seit 2017 geleistet wurden und wie sich diese auf verschiedene Arbeitsverhältnisse verteilen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 568 vom 22.11.2017

Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem Antrag (19/29) die vollständige Gleichstellung aller Kindererziehungszeiten bei der Mütterrente. Bisher werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit zwei Entgeltpunkten bei der Rente berücksichtigt. Für nach 1992 geborene Kinder gibt es drei Entgeltpunkte. Die Linke fordert nun drei Entgeltpunkte für alle Erziehungszeiten. Außerdem verlangt sie, dass die sogenannte Mütterrente aus Steuermitteln finanziert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 561 vom 15.11.2017

Vor den Sozialgerichten wird immer wieder darum gestritten, ob im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II die Kosten für die Wohnung nicht nur in „angemessener“, sondern in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Das Sozialgesetzbuch beschränkt die Erstattung auf „angemessene“ Aufwendungen. Die 2.Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden, dass diese Begrenzung mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Der Gesetzgeber muss keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Wohnungskosten vorsehen. Die Regelung ist auch ausreichend klar und verständlich. Damit hat der Gesetzgeber seiner aus der Verfassung herzuleitenden Pflicht genügt, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.

Sachverhalt:

Die Beschwerdeführerin bezieht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Sie bewohnt alleine eine 77 qm große Wohnung, für die das Jobcenter die Miet- und Heizkosten zunächst vollständig und seit 2008 nur teilweise übernahm. Ihre Klage auf vollständige Kostenübernahme wies das Sozialgericht ab; Berufung und Revision blieben erfolglos. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde trägt sie vor, in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt zu sein. Daneben hat das Sozialgericht Mainz dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren vorgelegt, weil es die Regelung in §22 Abs.1 Satz1Sozialgesetzbuch (SGB)II zu den Kosten der Unterkunft und Heizung für verfassungswidrig hält.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

1. Die mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen einer Verfassungswidrigkeit des §22 Abs.1 Satz1SGBII greifen nicht durch. Die Regelung genügt der Pflicht des Gesetzgebers, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.

a) Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gewährleistet das gesamte menschenwürdige Existenzminimum, zu dessen Sicherung auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu decken sind. Das Grundgesetz gibt keinen exakt bezifferten Anspruch auf Sozialleistungen vor. Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss aber durch ein Gesetz gesichert sein, das einen konkreten Leistungsanspruch enthält.

b) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat. Zwar betrifft diese Bedarfsposition die grundlegende Lebenssituation eines Menschen. Doch ergibt sich daraus nicht, dass auch jedwede Unterkunft im Falle einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu erstatten wären.

c) Der Gesetzgeber durfte den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit verwenden, um die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung zu begrenzen. Was hier als „angemessen“ zu verstehen ist, lässt sich durch Auslegung und insbesondere unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und der weiteren Regelungen des Sozialgesetzbuches ausreichend bestimmen. Danach ist der konkrete Bedarf der Leistungsberechtigten einzelfallbezogen zu ermitteln. Dabei gehen die Fachgerichte davon aus, dass anhand der im unteren Preissegment für vergleichbare Wohnungen am Wohnort der Leistungsberechtigten marktüblichen Wohnungsmieten ermittelt werden kann, welche Kosten konkret angemessen sind und übernommen werden müssen.

2. Mit separatem Beschluss hat die Kammer festgestellt, dass die Vorlagen des Sozialgerichts Mainz unzulässig sind. Es fehlte eine hinreichende Darlegung durch das vorlegende Gericht, dass und wie die Anspruchsgrundlage ausgelegt werden kann, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 14.11.2017

Frauen sind nach wie vor bei den Führungskräften deutscher Betriebe unterrepräsentiert. Im Jahr 2016 waren 26 Prozent der Führungskräfte der obersten Leitungsebene in der Privatwirtschaft Frauen. Auf der zweiten Führungsebene lag ihr Anteil bei 40 Prozent. Während sich der Anteil auf der ersten Führungsebene seit 2004 mit einem Plus von zwei Prozentpunkten nur wenig verändert hat, stieg er auf der zweiten Führungsebene um sieben Prozentpunkte. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Befragung von rund 16.000 Betrieben in Deutschland durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

In Ostdeutschland ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft höher als in Westdeutschland. Auf der ersten und zweiten Ebene liegt er bei 30 bzw. 47 Prozent, im Westen bei 25 bzw. 39 Prozent. Auf der zweiten Führungsebene ist er damit in Ostdeutschland nur einen Prozentpunkt unterhalb des Beschäftigtenanteils von Frauen. Dieser beträgt in Ostdeutschland 48 Prozent, in Westdeutschland 43 Prozent, in Deutschland insgesamt 44 Prozent.

Kleine Betriebe werden häufiger von Frauen geführt als große: In Großbetrieben mit mindestens 500 Beschäftigten sind 13 Prozent der Führungspositionen auf der ersten Ebene mit Frauen besetzt. In Betrieben mit zehn bis 49 Beschäftigten sind es 24 Prozent, in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten 28 Prozent.

Chefinnen sind am häufigsten in Dienstleistungsbereichen wie Gesundheit, Erziehung und Unterricht zu finden. Aber auch hier bleibt ihr Anteil hinter dem Beschäftigtenanteil von Frauen in der Branche zurück: Auf der ersten Führungsebene beträgt der Frauenanteil 46 Prozent, auf der zweiten Führungsebene 71 Prozent und bei den Beschäftigten insgesamt 75 Prozent.

Verglichen mit der Privatwirtschaft liegt der Frauenanteil im öffentlichen Sektor auf der ersten und zweiten Leitungsebene mit 34 bzw. 44 Prozent um acht bzw. vier Prozentpunkte höher. Gemessen an ihrem Beschäftigtenanteil von 61 Prozent sind Frauen jedoch im öffentlichen Sektor in Führungspositionen noch stärker unterrepräsentiert als in der Privatwirtschaft.

Der Aufstieg in Führungspositionen hängt auch von betrieblichen Rahmenbedingungen ab. „Betriebe engagieren sich zwar zunehmend im Bereich personalpolitischer Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Die gezielte Förderung von Frauen, insbesondere zur Vorbereitung auf Führungsaufgaben, ist aber nach wie vor selten zu finden“, so die IAB-Studie. Fünf Prozent der Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten verfügen beispielsweise über Mentoringprogramme, Frauenförderpläne oder Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils.

Die IAB-Studie ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 14.11.2017

Für 53300 Kinder oder Jugendliche in Deutschland haben die Jugendämter im Jahr 2016 eine Erziehung in einem Heim oder in einer anderen betreuten Wohnform eingeleitet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte mitteilt, waren das 20% mehr neue Heimerziehungen als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2014 betrug der Zuwachs sogar 50%.

Besonders stark war der Anstieg in der Altersgruppe der männlichen 16- und 17-Jährigen: Hier hat sich die Zahl der begonnenen Heimerziehungen von 7000 im Jahr 2014 über 14400 im Jahr 2015 auf 21600 mehr als verdreifacht. Damit stellten diese Altersjahrgänge mehr als die Hälfte (57%) aller begonnenen Hilfen für Jungen und junge Männer. Ein Grund für das Plus dürfte die hohe Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge der letzten Jahre sein.

Kinder, die zu ihrem eigenen Schutz oder aufgrund widriger Umstände nicht mehr in der Familie versorgt werden können, haben nach Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention einen Anspruch auf staatlichen Schutz und Beistand. Dazu zählt auch die Sicherstellung ihrer Betreuung in Heimen oder anderen Wohnformen. Nach Artikel 22 der Konvention gilt dies gleichermaßen für Flüchtlingskinder, die von der Familie getrennt leben.

Weitere Ergebnisse zur Inanspruchnahme von Heimerziehungen oder anderen Hilfen zur Erziehung und damit auch zur Umsetzung diverser UN-Kinderrechte in Deutschland stehen im Bereich Publikationen zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.11.2017

Am 18. November 2017 findet zum dritten Mal der „Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ statt, in diesem Jahr mit dem Fokus „Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch mittels digitaler Medien“. Anlässlich des Tages fordert der Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, die künftige Bundesregierung und die Internet-Unternehmen auf, jetzt konsequent gegen sexuelle Übergriffe in der digitalen Welt einzuschreiten.

Rörig: „Der Kinder- und Jugendschutz muss dringend an die digitale Welt angepasst werden. 95 Prozent der Mädchen und Jungen ab 12 Jahre besitzen ein internetfähiges Smartphone. Sie bewegen sich permanent und selbstverständlich im digitalen Raum. Hierbei erleiden immer mehr Minderjährige sexuelle Übergriffe durch Cybergrooming, durch die Erpressung und Bloßstellung im Zusammenhang mit Sexting oder durch die ungewollte Konfrontation mit Pornografie. Sie sind oftmals zu jung und unerfahren, um heikle oder gar gefährliche Situationen richtig einzuschätzen. Kinderschutz ist keine Wohltat, Kinderschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Politik und Gesellschaft können nicht einerseits den Kinderrechten Verfassungsrang einräumen wollen, beim Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum aber so zögerlich bis untätig sein. Der Kampf gegen sexuelle Cyberkriminalität muss jetzt genauso konsequent geführt werden wie gegen jede andere Form von Kriminalität im Netz!“

Die Bundesregierung sollte auch bei den großen Internet-Unternehmen nachdrücklich darauf hinwirken, dass für den digitalen Raum Konzepte und weitere Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger vor sexueller Gewalt entwickelt werden. Gleichzeitig seien aber auch die Unternehmen selbst in der Verantwortung. Rörig: „Kinderschutz muss vor Gewinnmaximierung stehen. Ich erwarte, dass die Internet-Unternehmen eine ihrer wichtigsten Zielgruppen, die minderjährigen „Digital Natives“, ausreichend vor sexueller Gewalt im Netz schützt. Das technische Knowhow und die finanziellen Ressourcen sind vorhanden, diesen Schutz zu gewährleisten. Ich fordere zum Beispiel wirksamere Zugangsbeschränkungen, realistische Alterskennzeichnungen, leicht sichtbare und auch barrierefreie Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, wirksamere Identifikationsverfahren und kinderschutzgerechte Grundkonfigurationen.“

Rörig: „Ich appelliere an die künftige Bundesregierung, das Ausmaß sexueller Gewalt nicht länger hinzunehmen. Missbrauch ist bekämpfbar, aber nicht mit Minimallösungen. Es muss jetzt konsequent, dauerhaft und systematisch gehandelt werden. Alle sollten wissen, was sexuelle Gewalt ist, wie Täter und Täterinnen in der analogen und digitalen Welt vorgehen und an wen man sich bei sexuellen Übergriffen und Vermutung und Verdacht wenden kann.“

Rörig verweist hierbei auch auf sein „Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ für die 19. Legislaturperiode". Darin fordert er unter anderem eine umfassende und über mehrere Jahre angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Sie soll Bürgerinnen und Bürger über alle relevanten Kanäle erreichen, Wissen vermitteln, Handlungskompetenz schaffen und Hilfeangebote bekannt machen.

Die Videobotschaft des Unabhängigen Beauftragten zum 3. Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch steht hier zur freien Verfügung.

Weitere Informationen und Statements des Betroffenenrates, Fachgremium beim Unabhängigen Beauftragten, ab 18.11.2017 auf Twitter unter: ubskm_de

Informationen zum Europäischen Tag:

Der „Europäische Tag zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt“ ist eine Initiative des Europarates und findet seit 2015 jährlich am 18. November statt. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Lösungen zu finden, wie Kinder besser vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung geschützt werden können. Ziel ist es, das Problembewusstsein in der Gesellschaft zu schärfen, der Stigmatisierung von Betroffenen entgegenwirken, gegen alle Formen sexueller Gewalt an Kindern anzukämpfen und nationale wie europaweite Aktivitäten besser zu vernetzen und bekannt zu machen. Der 3. Europäische Tag steht unter dem Motto: „Der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch mittels digitaler Medien“

https://www.coe.int/en/web/human-rights-channel/end-online-child-sex-abuse

#EndChildSexAbuseDay

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 16.11.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Bundesausschuss beschließt 1. Gleichstellungsbericht

Heute beschloss der AWO Bundesausschuss den 1. Gleichstellungsbericht der AWO. „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt sind Themen, mit denen sich die AWO auseinandersetzen muss, wenn sie langfristig als zukunftsfähiger Wohlfahrtsverband bestehen möchte“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler überzeugt. Stadler sieht den Gleichstellungsbericht als Grundlage für einen nachhaltigen Veränderungsprozess: „Das Ziel ist mehr Geschlechtergerechtigkeit in der AWO.“

Der 1. Gleichstellungsbericht belegt statistisch, dass es zu wenige Frauen in haupt- und ehrenamtlichen Führungspositionen gibt sowie Arbeitszeiten und Einkommen ungleich bzw. geschlechtsspezifisch verteilt sind. „Wir sehen uns in der Verantwortung, diese geschlechterstereotype Arbeitsverteilung zu überwinden und gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter innerhalb des Verbandes zu ermöglichen“, erklärt Wolfgang Stadler. In diesem Sinne beinhaltet der Bericht weitreichende Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen.

Dazu gehören u.a.:

  • Etablierung von klaren Verantwortlichkeitsstrukturen, um Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Verbandes umzusetzen,
  • Entwicklung einer AWO spezifischen geschlechtergerechten Organisationskultur für Haupt- und Ehrenamt, z.B. die inhaltliche und strukturelle Verankerung von Gleichstellung in den Einrichtungen und Diensten der AWO,
  • Geschlechtergerechte Personalentwicklung und -planung im Hauptamt mit dem Ziel der Heterogenisierung der Belegschaft,
  • Mehr Geschlechtergerechtigkeit im Ehrenamt durch die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts, z.B. Mentoring- oder Pat*innen-Programmen für ehrenamtliche Funktionen,
  • Etablierung einer kontinuierlichen Evaluation mit einheitlichen Standards zur Überprüfung der Erfolge und Misserfolge umgesetzter Maßnahmen sowie die Erhebung zusätzlicher Daten.

Die genannten Handlungsempfehlungen bilden den Auftakt zur Entwicklung einer konsistenten verbandlichen Gleichstellungsstrategie. „Noch lebt die AWO nicht alles, was sie gleichstellungspolitisch fordert. Um weiterhin glaubwürdig zu bleiben, müssen wir in unseren Reihen umsetzen, was wir von Politik und Wirtschaft verlangen“, merkt Wolfang Stadler selbstkritisch an. Helga Kühn-Mengel, Vorsitzende der neu eingerichteten Kommission „Geschlechtergerechtigkeit in der AWO“ und ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der AWO erklärt: „Alle Verbandsgliederungen der AWO sind nun aufgefordert, die Handlungsempfehlungen umzusetzen. Gleichstellung geht weder von selbst, noch darf es zur Frauensache deklariert werden.“

Mit dem vorliegenden Bericht macht sich die AWO nun auf den Weg, tradierte Arbeitsteilungen, gewohnte Normalitätsstandards und das gewachsene Selbstbild in den eigenen Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Sinne ihrer Gründerin Marie Juchacz geschlechtergerecht weiter zu wachsen, Neues aufzubauen und Bestehendes weiter zu entwickeln. Der Bericht wurde mit Hilfe vonSowiTra, einem sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitut erarbeitet.

Mit dem Beschluss des Bundesausschusses ist der Weg frei für eine Veröffentlichung des 1. Gleichstellungsberichtes der Arbeiterwohlfahrt, die im März 2018 erfolgen wird. Für Rückfragen ist Dr. Petra Rostock unter petra.rostock@awo.org zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.11.2017

Nach eingehender Prüfung möchte sich die AWO zu dem Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit (BA) äußern, im kommenden Jahr Arbeitslosengeld II auch an Supermarktkassen auszahlen zu lassen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Haben Menschen Ansprüche auf Sozialleistungen, ist es die Pflicht des Staates, diese Mittel in einem geschützten Bereich auszuzahlen. Eine Kasse in einem Supermarkt ist dazu in keinster Weise geeignet. Leistungsbeziehenden im SGB II dürfen grundsätzlich nicht stigmatisiert werden.

Die neue Form der Auszahlung von Barmitteln darf nicht dazu führen, dass sich die Betroffenen vor den Augen von Kunden und Kassierern als Erwerbslose outen müssen. Es ist stark zu bezweifeln, dass Auszahlungsberechtigungen so neutral gestaltet werden können, dass niemand in der dicht gedrängten Schlange des Supermarkts bemerkt, dass hier eine Sozialleistung ausgezahlt wird. Selbst wenn das Logo der Behörde auf dem Barcode-Zettel zur Geldabholung nicht vorgesehen ist, bleibt die Befürchtung, dass Betroffene allein durch das Procedere und die Situation in der Öffentlichkeit bloßgestellt werden könnten.

Sozialleistungsbeziehende haben wie alle anderen Verbraucherinnen und Verbraucher auch, ein Recht auf Diskretion. Für die Auszahlung von Sozialleistungen muss eine besondere Sensibilität gelten, nicht nur in datenschutzrechtlicher Hinsicht, sondern auch aus unserer sozialen Verantwortung heraus. Deshalb lehnt die AWO die Vorschläge der Bundesagentur für Arbeit in dieser Form ab.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.11.2017

Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe ist für viele Schulen unverzichtbar geworden. Deshalb veranstaltet der AWO Bundesverband heute die Fachtagung „Schulsozialarbeit als sozialräumlich ausgerichtetes Jugendhilfeangebot an der Schule.“ Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Schulsozialarbeit kann eine wichtige pädagogische Unterstützung bieten und eine Vernetzung der Schule mit dem sozialen Umfeld und den Eltern positiv befördern. Die hohen Anforderungen an die Schule lassen eine ganzheitliche Bildung notwendig werden, die das Individuum mit seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten ebenso ernst nimmt wie das soziale Lernen in der Gemeinschaft der Schulkinder.“

Schulsozialarbeiter verfügen über eine hohe Kompetenz darin, zwischen den Interessen von Schule und Jugendhilfe zu vermitteln und damit die Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen in der Schule zu fördern. In diesem Sinne wurde an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt der neue Masterstudiengang Schulsozialarbeit eingerichtet. Somit können sich auch interessierte sozialpädagogisch ausgebildete Hochschulabsolventen für das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit qualifizieren. „Die AWO begrüßt es, dass die bisherige Praxis der Schulsozialarbeit als ein originäres Professionsfeld der Jugendhilfe jetzt wissenschaftlich unterstützt wird.“

Der neue Masterstudiengang Schulsozialarbeit ist der erste Masterstudiengang im deutschsprachigen Raum, in dem Studierende der Sozialen Arbeit und des Lehramts gemeinsam in drei Semestern Schulsozialarbeit studieren. „Dieses innovative Studiengangangebot ist geeignet und in der Lage, die Kooperation der Erziehungs- und Bildungssysteme Jugendhilfe und Schule förderlich zu beeinflussen und zu bewegen“, zeigt sich Prof. Herbert Bassarak, Gründungsvater und Dozent im Masterstudiengang Schulsozialarbeit überzeugt.

Zurzeit ist Prof. Herbert Bassarak mit 23 Studierenden des ersten und zweiten Ausbildungsstudiengangs auf Praxisexkursion in Berlin. Heute nehmen die Studierenden an der AWO Fachtagung „Schulsozialarbeit als sozialräumlich ausgerichtetes Jugendhilfeangebot an der Schule“ teil. Sie hospitieren im Neuköllner Kiez Droryplatz an der Löwenzahn-Schule und der AWO Schulstation Pusteblume. Am Nachmittag diskutieren sie mit Verbandsvertretern und der Programmagentur „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ über die Entwicklungen und Herausforderungen einer zeitgemäßen Schulsozialarbeit.

Zeitgemäße Schulsozialarbeit bedeutet im Verständnis der AWO, wenn es gelingt die Schulsozialarbeit in eine verlässliche Kooperation mit der Schule zu bringen. Zudem erklärt der AWO Bundesvorsitzende: „Bund, Länder und Kommunen sollten ihre gemeinsame Verpflichtung anerkennen und verinnerlichen, dass eine eigenständige Jugendhilfe an Schulen einen systematischen Ausbau und eine professionelle Etablierung von Schulsozialarbeit erfordert. Dafür muss die Bundesregierung einen Rechtsrahmen und einen Finanzierungsweg schaffen, der auch Mindestqualitätsstandards für die Jugendhilfearbeit in der Schule festschreibt“.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 22.11.2017

Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, ist die Zahl der von den Jugendämtern eingeleiteten Hilfen in Heimen oder anderen betreuten Wohnformen wieder gestiegen. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler fordert mehr Aufmerksamkeit für diese Betreuungsform: „Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben können, brauchen erheblich mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit als dies bisher der Fall ist. Die nun erneut gestiegene Zahl der Hilfeeinleitungen in solche Wohnformen belegen, dass vieleEltern und Alleinerziehende sehr oft mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind.Zum anderen wird deutlich, dass die zu uns geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen eine sichere stationäre Betreuung benötigen.

Die AWO fordert dringend mehr Fachpersonal, um dem staatlichen Auftrag zum Schutz und der Betreuung der Kinder nachkommen zu können. Dies bleibt eine erhebliche Herausforderung für die Verbände und Kommunen gleichermaßen. Zudem fordert die AWO eine kontinuierlich bessere Finanzierung und Qualifizierung der stationären Erziehungshilfen. Über dieses wichtige Thema sollte nicht immer erst dann gesprochen werden, wenn Medien von einer schlagzeilenträchtigen und tragischen Kindeswohlgefährdung oder von Heimskandalen berichten.“

Das Statistische Bundesamt teilte mit, dass für 53.300 Kinder oder Jugendliche die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2016 eine Erziehung im Heim oder einer anderen betreuten Wohnform eingeleitet haben – das sind 20 Prozent mehr als 2015 und sogar 50 Prozent mehr als im Jahr 2014.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 20.11.2017

Mit großer Sorge betrachtet der AWO Bundesverband die Aktivitäten mehrerer Bundesländer Geflüchtete dauerhaft in Großeinrichtungen unterbringen zu wollen. Auch wenn dies gesetzlich bis zu 24 Monaten erlaubt ist, kritisiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker diese Möglichkeit: „Die betroffenen Geflüchteten werden dadurch dauerhaft ausgegrenzt und sozial isoliert, eine Integration ist so unmöglich. Zudem kann so kaum ein menschenwürdiges Leben geführt werden.“ Darüber hinaus befürchtet die AWO, dass durch Großunterkünfte die Ressentiments in der Bevölkerung vor Ort deutlich ansteigen könnten.

Besonders für Kinder und Minderjährige ist das dauerhafte Wohnen in großen Erstaufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl verbunden. So erhalten Minderjährige oftmals keinen oder nur einen sehr geringen Zugang zu Bildung während der Unterbringung in der Erstaufnahme, da die Mehrzahl der Bundesländer die Schulpflicht an das Verlassen der Aufnahmeeinrichtung bzw. die landesinternen Zuweisung knüpft. „Das Kindeswohl wird außer Acht gelassen“, kritisiert Brigitte Döcker vor allem die Folgen für die jüngsten Geflüchteten und erklärt: „Die AWO fordert die Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, von der Dauerunterbringung abzusehen. Schutzsuchende müssen menschenwürdig untergebracht werden. Nur so ist es möglich, vorhandene Berührungsängste abzubauen und Integration voranzubringen. Von der neuen Bundesregierung erwarten wir, die Kommunen bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Alle viel stärker zu unterstützen.“

Nach Meinung der AWO haben auch Personen deren Asylverfahren bereits beendet ist, Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung. Mit einer Dauerunterbringung bspw. in einer Erstaufnahmeeinrichtung können Selbsthilfefähigkeiten, Produktivität und seelische Gesundheit stark beeinträchtigt werden. Geflüchteten wird über eine zu lange Zeit der Zugang zu Bildung, Schule, Arbeit, Nachbarschaft und Gemeinschaft aber auch zur deutschen Sprache versperrt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 14.11.2017

Anlässlich der heutigen gemeinsamen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des AWO Bundesverbandes „Alterssicherung von Geringverdienenden: Herausforderungen und Optionen für eine zukunftsfeste Altersvorsorge – Aufgabe für die 19. Legislaturperiode erklärt der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt:

"In der letzten Legislaturperiode wurde rentenpolitisch einiges auf den Weg gebracht. Trotzdem besteht die Gefahr von Altersarmut fort, vor allem für Geringverdienende. Hier hat die große Koalition trotz der Ankündigungen im Koalitionsvertrag nicht geliefert. Dabei steht schon heute fest, dass vor allem Geringverdienende von Altersarmut betroffen sein werden. Sie leisten niedrige Beiträge und erhalten dafür niedrige Renten. Hinzu kommt, dass das Rentenniveau schrittweise sinken und damit die Lage der Geringverdienenden im Alter weiter verschlechtern wird. Schon heute muss ein Durchschnittsverdiener rund 29 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, um im Alter eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu bekommen. Geringverdienende müssen entsprechen länger Beiträge entrichten. Da ist Altersarmut programmiert.

Die Vorschläge, wie Altersarmut von Geringverdienenden verhindert werden kann, liegen seit langem auf dem Tisch. Es gibt gute Modelle für Ausgleichsleistungen für Geringverdienende in der Rente und in der Grundsicherung. Beide Wege wurden heute sehr eingehend auf einer gemeinsamen Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des AWO Bundesverbandes diskutiert. Jetzt ist der neue Bundestag am Zug. Denn unabhängig von einer neuen Regierungskonstellation darf der neu gewählte Bundestag nicht länger abwarten. Er muss seine ureigenste Aufgabe wahrnehmen und umgehend per Gesetz sicherstellen, dass Geringverdienende nicht in Altersarmut rutschen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 22.11.2017

Wer arm ist, soll zuhause bleiben!?!

Die AWO NRW protestiert gegen den Beschluss der Landesregierung, das 2011 eingeführte Sozialticket wieder abzuschaffen. Damit werde die ohnehin schon stark eingeschränkte Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen noch stärker beschnitten. Die Landesmittel für das Sozialticket, dürfen – nach Auffassung der AWO – nicht gestrichen, sondern müssen – im Gegenteil – aufgestockt werden, damit arme Menschen den öffentlichen Nahverkehr zukünftig kostenfrei nutzen können.

"Ich will nicht unterstellen, dass diese Kürzung gezielt dazu dient, arme Menschen in ihre vier Wände zu verbannen: Aber, dass man es gerne in Kauf nimmt, in der Öffentlichkeit nicht so oft mit Armut konfrontiert zu werden, das kann ich mir durchaus vorstellen", sagt Landesgeschäftsführer Jürgen Otto von der AWO NRW. "Wenn man Armut nicht zu sehen kriegt, gibt’s auch keine Armut! – Problem scheinbar gelöst!"

Die AWO weist darauf hin, dass selbst mit dem Sozialticket die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für arme Menschen kaum bezahlbar ist: Im Arbeitslosengeld II Regelsatz sind pro Monat 27,40 Euro für Fahrten mit dem ÖPNV vorgesehen. Weitere 6,50 Euro stehen für Fahrrad, Ersatzteile, Radreparaturen und Fernreisen (!) zur Verfügung. Ein VRR-Sozialticket kostet 37,80 Euro! Bei Einzeltickets – ca. 2,80 Euro – lassen sich im VRR wie im VRS aus dem Regelsatz pro Monat gerade einmal fünf Fahrten hin und zurück finanzieren. Das allerdings nur dann, wenn man die Stadtgrenze nicht über­schreitet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 23.11.2017

Immer häufiger finden Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, keinen Schutz mehr in einem Frauenhaus. "Es gibt nicht genügend Plätze in Frauenhäusern, um Frauen und Kinder, die vor Gewalt, vor körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung fliehen, zu schützen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November.

Nicht nur in Ballungsgebieten sei die Suche nach einem freien Platz in einem Frauenhaus geradezu aussichtslos. Auch im ländlichen Raum habe sich die Versorgungssituation drastisch verschlechtert, betont Loheide. "Viele Frauenhäuser müssen Frauen abweisen. Das Hilfesystem ist weder flächendeckend vorhanden noch ist es mit den erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen ausgestattet. Das ist nicht neu, dass zeigte bereits der Bericht der Bundesregierung über die Versorgungslandschaft von 2012", kritisiert Loheide. Die steigende Mieten sowie der Wohnraummangel verschärften das Problem. Hinzu käme, dass viele Frauen zur Bewältigung ihrer unterschiedlichen Problemlagen intensive Unterstützung brauchen.

"Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, müssen jederzeit unbürokratisch Schutz und Hilfe in einem Frauenhaus erhalten. Das geht nur, wenn Frauenhäuser in ausreichender Zahl vorhanden und überregional zugänglich sind", sagt Loheide. "Der Bund muss endlich die Initiative ergreifen und mit einem klaren Steuerungsauftrag die Länder und Kommunen für tragfähige Lösungen mit ins Boot holen. Hilfe bei Gewalt ist keine freiwillige Leistung. Häusliche Gewalt ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte: Der Staat ist zum Schutz der Grund- und Menschenrechte verpflichtet." Die bestehenden Probleme ließen sich durch einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt lösen. Erforderlich sei außerdem eine bundesweit verbindliche Rechtsgrundlage, die eine einzelfallunabhängige, kostendeckende und verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern gewährleistet.

Hintergrundinformation

Mehr als jede dritte Frau in Deutschland (35 Prozent) hat körperliche und/oder sexuelle Gewalt in der Partnerschaft oder durch andere Personen erlebt in unterschiedlich schweren Formen und in unterschiedlicher Häufigkeit. Der europäische Durchschnitt liegt bei 33 Prozent (Quelle: European Union Agency for Fundamental Rights (FRA): Violence against women: an EU-wide survey. Main results. March 2014) Laut einer Auswertung des Bundeskriminalamtes sind in Deutschland 2015 ca. 130.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden. Über 80 Prozent davon waren Frauen. Etwa 17.000 Frauen sind derzeit in den 350 Frauenhäusern untergebracht, davon gehören 33 zur Diakonie.

Mehr Informationen zu Frauenhäusern finden Sie hier.

Fragen und Antworten zum Schutz vor Gewalt für Frauen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.11.2017

Mit Sorge sieht die Diakonie die Diskussionen um die Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems. "Die Kooperation mit Drittstaaten und ein verstärkter Grenzschutz dürfen nicht dazu führen, dass nationale Asylstandards aufgeweicht und die individuellen Rechte von Schutzsuchenden eingeschränkt werden", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Dienstag vor der EKD-Synode in Bonn. Für Deutschland erwarte er von der neuen Bundesregierung, dass sie die Weichen für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren stelle. Der Diakonie-Präsident bezeichnet es zudem als kurzsichtig, dass vielerorts die Anstrengungen für eine erfolgreiche Integration der Geflüchteten aus Kostengründen wieder zurückgefahren würden. "Die Geflüchteten brauchen mehr als Schutz und Versorgung", betont Lilie. "Sie brauchen Perspektiven!"

Grundsätzlich müsse das physische und soziokulturelle Existenzminimum für alle in Deutschland lebenden Menschen in gleicher Weise gewährleistet werden, sagt Lilie: "Dies ist eine Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe." Was passiere, wenn Menschen sich nicht gehört und beteiligt fühlten, habe die Bundestagswahl gezeigt.

Die Diakonie appelliert an die Politik, sich für gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Deutschland einzusetzen. Es dürfe nicht zu einer dauerhaften Abwanderung aus strukturschwachen in wirtschaftlich attraktive Regionen kommen. "Woher man kommt, darf kein Hemmnis für Bildungschancen, Teilhabe am Erwerbsleben oder eine menschenwürdige Pflege im Alter sein", betont Lilie.

Lilie kritisiert die nach wie vor hohe Kinderarmut in Deutschland. Rund drei Millionen Kindern seien von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Das schränke die Bildungschancen dieser Kinder ein, aber auch ihre gesundheitliche Entwicklung sowie ihre Möglichkeiten zur kulturellen und sozialen Beteiligung. Die wirtschaftliche Situation der Eltern dürfe nicht länger in so hohem Maße über die Chancen ihrer Kinder entscheiden. "Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Schaffung von Bildungsgerechtigkeit und zur gesundheitlichen Prävention. Dabei geht es unter anderem um ein flächendeckendes Netz qualitativ guter Kindertageseinrichtungen, Frühförderung, Gesundheitserziehung und gesunde Ernährung für alle Kinder", sagt der Diakonie- Chef.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.11.2017

"Die juristische Ausbildung muss endlich verbessert werden. Der Beschluss der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) zur Juristenausbildung vom 9. November 2017 weist in Teilen in die richtige Richtung, darf aber in der Analyse nicht hier stehen bleiben. Die anschließenden Reformdiskussionen müssen sich nun darauf konzentrieren, wie die Ausbildung insgesamt so gestaltet werden kann, dass sie die gesellschaftliche Verantwortung von Juristinnen und Juristen reflektiert, wie der djb schon seit langem fordert", kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.

Aktuell bietet hauptsächlich das Schwerpunktstudium Raum für vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung und kritische Reflexion. Es ist daher erfreulich, dass die JuMiKo von dem Vorhaben Abstand genommen hat, zugunsten einer Harmonisierung die Gewichtung der Schwerpunktleistung herabzusenken. Es ist der JuMiKo auch insoweit beizupflichten, dass die Probleme im Verhältnis von Pflichtfachstudium und Schwerpunktbereichsstudium, die in der Diskussion zu Tage getreten sind, damit noch nicht befriedigend gelöst sind. Der Bericht des Koordinierungsausschusses der JuMiKo bringt das Problem auf den Punkt, wenn dort beispielsweise kritisch bewertet wird, dass erst im Schwerpunktbereich der "erste und teilweise einzige unmittelbare Diskurs mit den Lehrenden" stattfindet.

"Der djb fordert schon lange, dass die juristische Ausbildung reflexive Kompetenzen für den kritischen Umgang mit Recht vermittelt sowie für Rechtsfragen von Diskriminierung, Hierarchien und Ungleichheiten sensibilisiert. Es entspricht zwar diesen Zielen, wenn künftig auch, wie von der JuMiKo beschlossen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum arbeitsrechtlichen Pflichtstoff gehören soll. Damit ist aber längst nicht alles getan. Pflichtfachstudium und Pflichtfachprüfung müssen systematisch daraufhin überprüft werden, wie sie diesen Zielen besser genügen können", betont Wersig.

In diesem Zusammenhang hält der djb an seiner Forderung fest, Gender- und Diversity-Kompetenz als juristische Kernkompetenz in den Fächerkanon aufzunehmen. Darüber hinaus braucht es nach wie vor eine umfassende Untersuchung, welchen Einfluss bestimmte Vorannahmen über Geschlecht, Herkunft und Behinderung auf die Examensergebnisse haben. (Vgl. u.a. Towfigh, Emanuel/Traxler, Christian/Glöckner, Andreas, Zur Benotung in der Examensvorbereitung und im ersten Examen – Eine empirische Analyse, in:Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft 2014, S. 8-27.)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.11.2017

Die Berliner Erklärung 2017 stellt fest: unsere Kernforderungen zur Gleichstellungspolitik sind im aktuellen Sondierungsstand nicht berücksichtigt.

Die Verhandlungsergebnisse zum Kinderbetreuungsausbau oder zum Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit sind wichtig, uns fehlen aber progressive Schritte in der Gleichstellungspolitik. Zwei Zeilen ist nach den Ergebnissen der Sondierung alles, was die beteiligten Parteien gemeinsam an Handlungsbedarf in der Gleichstellungspolitik ausmachen können. Das ist zu wenig. Als weibliche Zivilgesellschaft erwarten wir, dass unsere Kernforderungen in den Sondierungsverhandlungen berücksichtigt werden: gleichberechtigte Teilhabe, gleiche Bezahlung sowie Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik. Der Zwischenstand von Donnerstagabend berücksichtigt diese Forderungen nicht und es steht zu befürchten, dass was nicht verhandelt und festgeschrieben, später auch nicht umgesetzt wird.

Weiter mit der Quote! Die bestehende Quoten-Regelung war nur ein erster kleiner Schritt. Wir fordern die Ausweitung der bisher nur für rund 100 Unternehmen geltenden Frauenquote von mindestens 30 Prozent bei Neubesetzung der Aufsichtsräte der ca. 3.500 mitbestimmten oder börsennotierten Unternehmen. Sie unterliegen bislang nur der Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand und den zwei obersten Managementebenen. Für die operativen Führungsebenen (Vorstand und die beiden darunterliegenden Managementebenen) fordern wir deutlich ambitioniertere Zielgrößen als bisher, sowie die Einführung wirksamer Sanktionen.

Entsprechende Regelungen fordern wir in gleichem Maße für die Bereiche Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft: die paritätische Besetzung der jeweiligen Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien, sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Fördermittel an mindestens 40 Prozent Frauen, sowie verbindliche Zielgrößen von mindestens 30 Prozent Frauen in den jeweiligen Führungspositionen.

Kein Stillstand bei der Entgeltgleichheit! Wir fordern eine Überarbeitung des Entgelttransparenzgesetzes. Wir brauchen umfassende Prüfverfahren und eine gerechte Bezahlung in den sozialen Berufen. Eine weitere zentrale Forderung ist die Reform des Ehegattensplittings mit Übergangsregelungen. Denn eine aktive Gleichstellungspolitik muss auch auf die Steuerpolitik einwirken. Das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Form geht an den Lebensrealitäten der Menschen völlig vorbei.

Über Gleichstellungspolitik wird in den Sondierungsrunden offensichtlich weder ausreichend gesprochen noch verhandelt. Insbesondere vermissen wir in den bisherigen Ausführungen zur Gleichstellungspolitik die Kernforderungen, die die Berliner Erklärung 2017 den Parteispitzen überreicht und intensive Gespräche dazu geführt hat. Jetzt setzen wir auf die handelnden AkteurInnen, die im Vorfeld der Bundestagswahl mehr Gleichstellung eingefordert hatten. Sie müssen Gleichstellung nun auch nach der Bundestagswahl im Sondierungsvertrag verankern.

Detaillierte Forderungen der Berliner Erklärung können Sie der Website http://www.berlinererklaerung.de/ entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.11.2017

Laut Presseberichten über die Sondierungsgespräche ist die Lohnsteuerklasse V vielleicht bald Geschichte. Die bisher kaum genutzte Steuerklassenkombination IV/IV mit dem sogenannten "Faktorverfahren" soll nach Vorstellungen der CDU zum Regelfall werden. Da sich die Forderung nach Abschaffung der Steuerklasse V auch im Wahlprogramm der FDP findet und den Zielen der Grünen nach mehr Geschlechtergerechtigkeit im Steuerrecht entspricht, stehen die Chancen auf eine entsprechende Reform gut. "Die Reform des Lohnsteuerverfahrens allein reicht aber nicht!", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Nach über 50 Jahren brauchen wir endlich eine zeitgemäße und gleichstellungsgerechte individuelle Besteuerung von Ehe und Lebenspartnerschaft. Daher muss in den Sondierungsgesprächen auch die Reform des Ehegattensplittings auf den Tisch!", fordert Wersig.

Das Faktorverfahren wurde bereits 2010 als gleichstellungsgerechtere Option zu den Lohnsteuerklassen III/V und IV/IV eingeführt. Beide Ehe- oder Lebenspartner/innen werden danach nur in Höhe ihrer tatsächlich individuell geschuldeten Lohnsteuer belastet. Über den Faktor wird zudem anteilig der Vorteil aus dem Splittingverfahren berücksichtigt (ausführlicher dazu die Pressemitteilung des djb 16-02 vom 11. Januar 2016).

Der djb setzt sich, ebenso wie zahlreiche andere Frauen- und Familienverbände, seit vielen Jahren für die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V ein. "Von einer solchen Änderung", so die djb-Präsidentin Prof. Dr. Wersig, "würden vor allem Frauen profitieren, die derzeit in Lohnsteuerklasse V einen Teil der Steuern ihrer Männer mittragen. Dies führt bei ohnehin schon geringerem Bruttoeinkommen zu unverhältnismäßig niedrigen Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen. Der Netto Pay Gap ist also noch größer als der Gender Pay Gap." Die Reform des Lohnsteuerverfahrens kann daher nur ein erster Schritt sein. Auch das Faktorverfahren beseitigt nämlich keineswegs die negativen Effekte des Ehegattensplittings. Es regelt lediglich die monatliche Aufteilung der Lohnsteuer zwischen Eheleuten, die über den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird. Am Ehegattensplitting selbst ändert sich nichts.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.11.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des morgigen Tages der Kinderrechte eine deutschlandweite Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte. Eine solche Offensive sollte vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene erreichen. "Kinderrechte im Sinne der UN- Kinderrechtskonvention gehören in schulische Lehrpläne ebenso wie in Bildungspläne von Kindertageseinrichtungen. Sie sind ein Querschnittsthema für das gesamte Handeln von Staat und Zivilgesellschaft und dürfen eben nicht nur dann ein Thema sein, wenn es um Kinderarbeit in Entwicklungsländern geht. Alle Kinder haben laut UN-Kinderrechtskonvention die gleichen Rechte, die auch in Deutschland nicht hinreichend umgesetzt werden, das gilt für den Bereich der Mitbestimmung genauso wie für soziale Sicherheit. Nur wer seine Rechte kennt, kann ihre Umsetzung vorantreiben. Kinderrechte haben eine besondere Bedeutung sowohl für die Lebensrealität als auch für die Wertevermittlung, für das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen. Wir brauchen selbstbewusste Menschen für die demokratische Gestaltung unseres Landes, insofern ist Kinderrechte-Bildung immer auch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich des morgigen Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt dafür ein, Kinderrechte in den Bildungseinrichtungen nicht nur als eines von vielen Projekten zu behandeln, sondern sie von Anfang an so zu thematisieren, dass sie gemeinsam von Erwachsenen und Kindern gelebt werden. Die Kultusminister der Länder sind aufgefordert, die Kinderrechte-Bildung durch eine Änderung der Lehrpläne flächendeckend verbindlich festzulegen. Um die herausgehobene Stellung der Kinderrechte deutlich zu machen, sollten die Bundesländer zudem die Bedeutung der Kinderrechte in den Schulgesetzen festschreiben. Das gilt analog auch für die Kita-Gesetze der Länder.

"Viele Kitas haben sich bereits auf den Weg gemacht, Kinderrechte schon in der vorschulischen Bildung altersgerecht und lebensnah zu vermitteln. Modellprojekte wie die ,Kinderstube der Demokratie‘ können hier Vorbild für alle Kitas in Deutschland sein. Zudem gibt es bereits eine Reihe von Kinderrechteschulen, in denen die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte mit den Schülerinnen und Schülern nicht nur abstrakt diskutiert werden, sondern ein konkreter Alltagsbezug aufgezeigt wird. Die Vermittlung und Umsetzung von Kinderrechten wird hier in den schulischen Leitbildern und Konzepten verankert und zu einem Leitgedanken der Einrichtungen gemacht. Dieses Modellprojekt des Deutschen Kinderhilfswerkes, das auch von der Kultusministerkonferenz und dem Bundesfamilienministerium unterstützt wird, sollte Vorbild für alle Schulen in Deutschland sein", so Krüger weiter.

In Deutschland bestehen erhebliche Defizite bei der Bekanntheit der Kinderrechte, obwohl sich aus der UN-Kinderrechtskonvention die Verpflichtung für die Vertragsstaaten ergibt, den Stand der Umsetzung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Defizite zeigt auch eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2017 auf. Dass sie sich hier "ganz gut auskennen und einzelne Kinderrechte nennen könnten", sagen nur 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 15 Prozent der Erwachsenen. 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen sowie 73 Prozent der Erwachsenen kennen Kinderrechte nur vom Namen her und wissen über Einzelheiten nicht so gut Bescheid. Etwa ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen (22 Prozent und ein Achtel der Erwachsenen (12 Prozent) haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.11.2017

CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben in ihren Sondierungsgesprächen erste Einigungen in der Kinder- und Familienpolitik erzielt. Nach Einschätzung des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) greifen diese zu kurz. Deshalb appelliert er an die Verhandlungsführerinnen und Verhandlungsführer Maßnahmen voranzustellen, die Kinderarmut tatsächlich verringern.

Noch bis heute Abend laufen die Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Aktuell stehen erste Einigungen in der Kinder- und Familienpolitik fest. So sollen Kindergeld und Kinderfreibetrag angehoben werden. Diese Maßnahme sei allerdings eine „Förderung mit der Gießkanne“, so Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
„Durch die geplante Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag vergrößert sich die Schere zwischen Arm und Reich weiter. Denn Familien mit sehr hohen Einkommen erhalten über den Freibetrag bis zu 100 Euro mehr als Familien, die Kindergeld beziehen.“ Insbesondere für Familien, die Hartz IV beziehen, ergeben sich also keine Verbesserungen, da das Kindergeld auf den Hartz IV-Satz angerechnet wird.

Vor allem hier müsste aber mit politischen Maßnahmen angesetzt werden, um Kinderarmut zu verhindern. „Denn“, so Heinz Hilgers weiter, „wer als Kind Armut erfährt, hat kaum Chancen auf echte gesellschaftliche Teilhabe.“ Der Deutsche Kinderschutzbund hält daher Veränderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket für dringend geboten, denn jedes Kind hat ein Recht auf die Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums, wozu auch Bildung und Teilhabe gehören. „Doch diese Anhebung darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss den Bedarf transparent und nachvollziehbar abdecken“, erklärt Heinz Hilgers und verweist dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010.

Da die geplanten Maßnahmen allerdings unter Finanzierungsvorbehalt stünden, appelliert der Deutsche Kinderschutzbund an die verhandelnden Parteien, denjenigen Maßnahmen Priorität einzuräumen, die Kinderarmut wirklich verringern. Daher ist die Reform des Kinderzuschlags richtig, auch wenn die konkreten Vorschläge erst im Detail geprüft werden müssen.

Insgesamt hat sich der Deutsche Kinderschutzbund mehr von den Sondierungsgesprächen erhofft. Um Kinderarmut nachhaltig zu verringern, wird sich der DKSB weiter im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine sozial gerechte Grundsicherung für alle Kinder einsetzen, die das aktuelle System vom Kopf auf die Füße stellt und allen Kindern das garantiert, was sie tatsächlich für ein gutes Aufwachsen benötigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 16.11.2017

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) hat auf seiner diesjährigen Hauptversammlung in Köln seine Forderungen an die Politik, die Rahmenbedingungen für Familien mit vielen Kindern wertschätzend zu verbessern, bekräftigt. Der bundesweit tätige Verband steht geschlossen für die Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zum Familiensplitting und dafür, dass die Zahl der Kinder bei der Berechnung der Sozialabgaben stärker berücksichtigt wird. „Von Köln senden wir ein klares Signal an die Verhandlungspartner der Jamaika-Koalition: Die Kinderreichen leben ein wichtiges Familienmodell, das konkret berücksichtigt sein muss“, kommentiert die Bundesvorsitzende des KRFD, Dr. Elisabeth Müller.

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. fordert in seinem Positionspapier „Deutschland – familienfreundlich und kinderreich“, den Kinderfreibetrag bzw. das damit zusammenhängende Kindergeld gestaffelt nach der Zahl der Kinder, ab dem zweiten Kind in Höhe von 350€ Kindergeld (8000€ Freibetrag) und ab dem dritten Kind in Höhe von 500 € Kindergeld (10.000 € Freibetrag) zu gewähren. „Kinder sind unsere Zukunft – Familien mit vielen Kindern brauchen eine gesicherte Zukunft“, betont Dr. Müller, die deutlich macht, „dass das Konzept des Verbandes nicht auf die gänzliche Abschaffung des Ehegattensplittings zielt." Der Bundesgeschäftsführer des KRFD, Florian Brich, weist darauf hin, dass die Forderungen des Verbandes zu steuerlicher Entlastung, Rente, Wohnraum, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Bildung, „bereits durch intensive Vorarbeiten des Bundesvorstandes unter Beteiligung der Landesverbände und des wissenschaftlichen Beirates erarbeitet wurden.“ „Die Bekräftigung durch die Hauptversammlung honoriert diese Arbeit und gibt den Forderungen die höchste Legitimation“, kommentiert Brich.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 16.11.2017

Die Nationale Armutskonferenz kritisiert Pläne der Bundesagentur für Arbeit, Sozialleistungen zukünftig in Supermärkten auszuzahlen.

Erwerbslose, die über kein eigenes Konto verfügen, sollen künftig ihre Sozialleistungen an der Supermarkt-Kasse erhalten. Die über 300 Bargeld-Automaten in Jobcentern werden laut der Bundesagentur aus Kostengründen abgeschafft. Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, erklärt hierzu: "Ein solches Verfahren trägt zur weiteren Stigmatisierung von Leistungsberechtigten bei, die sich vor den Augen von Kundinnen und Kassierern als Erwerbslose outen müssten. Sie haben aber ein Recht auf Diskretion. Diese zu gewährleiten ist eine staatliche Aufgabe – und nicht die von Drogeriemärkten oder Discountern".

Die Pläne der Bundesagentur sehen vor, dass Leistungsberechtigte zukünftig an der Supermarktkasse einen Barcode-Zettel vorlegen müssen. "Auch wenn diese Barcode-Zettel nicht mit dem Logo der Arbeitsagentur versehen sind, werden Leistungsberechtigte hiermit bloßgestellt", kritisiert Eschen.

Entgegen der Darstellung der Bundesagentur stellt das neue Verfahren, das bereits im zweiten Quartal 2018 beginnen soll, für die Betroffenen keine Vereinfachung dar. Den Barcode-Zettel müssten sie voraussichtlich weiterhin persönlich beim Jobcenter abholen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 15.11.2017

Ausmaß und Dynamik der wachsenden Altersarmut in Deutschland werden nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbands erheblich unterschätzt. Nach aktuellen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle steigt das Risiko, im Alter in Armut zu leben, mit jedem neuen Rentenjahrgang dramatisch. Innerhalb von zehn Jahren habe sich der Anteil der älteren Menschen unter 70, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, verdoppelt. Zwingend notwendig sei ein sofortiger Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik, insbesondere eine Anhebung des Rentenniveaus und eine Reform der Altersgrundsicherung.

„Lange Zeit war das Armutsrisiko älterer Menschen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung unterdurchschnittlich. Die Menschen konnten darauf hoffen, dass sie im Alter in der Regel einigermaßen abgesichert sind. Dies hat sich in den vergangenen zehn Jahren drastisch verändert: Die Armut von Rentnerinnen und Rentnern ist so stark gestiegen wie bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Altersarmut ist kein drohendes Problem am Horizont, sondern heute bereits bittere Realität“, so Dr. Joachim Rock, Rentenexperte des Paritätischen Gesamtverbands. Die Armutsquote bei Rentnerinnen und Rentnern stieg zwischen 2005 und 2016 von 10,7 auf 15,9 Prozent und damit um 49 Prozent. Besonders stark ist der Anstieg der Armut bei Männern über 65 in Ostdeutschland.

Die noch immer vergleichsweise moderat erscheinende Grundsicherungsquote älterer Menschen verschleiere dabei die Dynamik der Entwicklung: Wie eine aktuelle Analyse der Paritätischen Forschungsstelle zeigt, sind die neu ins Rentenalter eintretenden Jahrgänge sehr viel häufiger auf Grundsicherung angewiesen als noch vor zehn Jahren. Der Anteil der Grundsicherungsbeziehenden unter 70 Jahren hat sich von 2,4 Prozent (2005) auf 4,6 Prozent (2015) nahezu verdoppelt. Darüber hinaus sei gerade bei älteren Menschen die verdeckte Armut besonders hoch.

„Die rentenpolitischen Reformen der vergangenen Legislaturperioden haben erdrutschartige Verwerfungen ausgelöst. Wenn wir Armut und Bedürftigkeit im Alter heute bekämpfen und für die Zukunft verhindern wollen, müssen die politischen Weichen umgehend neu gestellt werden“, so Joachim Rock. Mit Blick auf den aktuellen Rentenversicherungsbericht appelliert der Paritätische an die Politik, nicht auf Beitragssenkungen zu setzen, sondern stattdessen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu verbessern. Der Verband fordert insbesondere eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und darüber hinaus gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut. In einem Konzept hat der Paritätische dazu konkrete Vorschläge formuliert.

Die Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle finden Sie hier.

Das Konzept "Mut zur Korrektur: ein alterssicherungspolitischer Auftrag" mit detaillierten Reformvorschlägen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.11.2017

Nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes unterstreichen die heute von der BAG Wohnungslosenhilfe vorgelegten Befunde den dringenden Handlungsbedarf am Wohnungsmarkt. Neben der schnellstmöglichen Schaffung preiswerten Wohnraums und Maßnahmen zur Prävention von Wohnungsverlust fordert der Paritätische eine grundlegende Reform des Wohnungsmarktes.

„Die schnellstmögliche Schaffung preiswerten Wohnraums ist das A und O, aber Bauen reicht dafür sicher nicht aus. Der Staat muss auch Belegrechte sichern, Wohnraum zurück kaufen und konsequent vorgehen gegen Leerstände, die nur Spekulationszwecken dienen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Für eine nachhaltige Lösung des Problems brauche es dringend eine Entfristung der Sozialbindung im öffentlich geförderten Wohnungsbau und dort, wo die Sozialbindung bereits ausgelaufen sei, müsse der Staat aktiv Belegrechte zurückkaufen.

Die Anstrengungen zum Schutz vor Wohnungsverlust müssen nach Ansicht des Paritätischen deutlich verstärkt werden, u.a. durch Regelungen zur Mietschuldenübernahme im SGB II, einen Ausbau von Beratungsangeboten und eine effektivere Kooperation und Vernetzung von Kommunen, freien Trägern und Wohnungsunternehmen vor Ort. Räumungsklagen und Zwangsräumungen gelte es konsequent zu verhindern.

Mittelfristig sei eine Strategie zur Reform des Wohnungsmarktes notwendig. Die Wiedereinführung des 1990 abgeschafften gemeinnützigen Wohnungsbaus ist nach Ansicht des Paritätischen das Gebot der Stunde: „Wir müssen strategisch Weichen stellen, wie wir den Wohnungsmarkt bedarfsgerecht weiter entwickeln können. Für den Paritätischen sind gemeinnütziger Wohnungsbau und eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft als Alternative zum gewinnorientierten Wohnungsmarkt unabdingbar. Wir müssen den Wohnungsmarkt langfristig gemeinwohlorientiert gestalten und dürfen ihn nicht allein den Profitinteressen weniger überlassen“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.11.2017

pro familia zum Prozess gegen Kristina Hänel am 24. November 2017

Der Ärztin Kristina Hänel wird vorgeworfen, gegen den §219a StGB zu verstoßen: Angeblich betreibe sie „Werbung“ für den Schwangerschaftsabbruch. Kristina Hänel führt Schwangerschaftsabbrüche durch. Aus diesem Grund hält sie auf ihrer Webseite Informationen zu einem straflosen Schwangerschaftsabbruch vor.

Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

Die reine Information darüber, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, darf nicht als Werbung angesehen werden. Der Strafrechtler Prof. Dr. Cornelius Nestler kam bereits 2005 in seiner Stellungnahme für pro familia zu dem Schluss, ein Gesetz, das derartige Informationen unter Strafe stelle, könne nicht verfassungsgemäß sein. Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 erklärt: „Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es dem Arzt auch ohne negative Folgen für ihn möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können.“*

Der §219a StGB wird zunehmend von Abtreibungsgegner*innen dazu benutzt, Ärzt*innen anzuzeigen und einzuschüchtern. In der Folge nehmen viele Ärzt*innen und Praxen aus Angst vor Strafverfolgung sachliche Informationen von ihren Webseiten herunter.

Nach §21 Schwangerschaftskonfliktgesetz haben Frauen jedoch das Recht auf eine „freie Wahl unter den Ärzten, Ärztinnen und Einrichtungen, die sich zur Vornahme des Eingriffs bereit erklären“. Der §219a StGB und seine juristische Auslegung führen leider dazu, dass es Frauen schwer gemacht wird, ihr Recht auf Information wahrzunehmen. Sie können sich nicht niedrigschwellig darüber informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können. Der §219a StGB behindert zudem das Recht auf Wahlfreiheit der Methode für den Eingriff, denn es wird nicht veröffentlicht, welche Gesundheitseinrichtungen welche Schwangerschaftsabbruchmethoden anbieten.

Aus Sicht von pro familia ist es dringend notwendig, umfassende, unabhängige Informationen zum Schwangerschaftsabbruch, über die regionale Versorgung und über die verwendeten Methoden zur Verfügung zu stellen. In Frankreich beispielsweise informiert eine vom Gesundheitsministerium betriebene Homepage ausführlich zum Schwangerschaftsabbruch (www.ivg.social-sante.gouv.fr). In der Schweiz, in der analog zu Deutschland der Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, aber straflos ist, sind die Kantone per Gesetz verpflichtet, lokale Praxen und Spitäler zu benennen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

pro familia fordert vom Gesetzgeber, zeitnah das Defizit bei der Information zum Schwangerschaftsabbruch zu beheben. „Ärzt*innen, die einen straflosen und sicheren Schwangerschaftsabbruch durchführen, dürfen nicht kriminalisiert werden. Frauen und Männer müssen Ärzt*innen frei wählen und sich medizinisch und sachlich richtig zum Schwangerschaftsabbruch informieren können.“ betont Davina Höblich, Vorsitzende des profamilia Bundesverbands.

*BVerfG, 1BvR 1060/02 vom 24.5.2006, http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060524_1bvr106002.html

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 20.11.2017

„Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!“ Mit dieser Forderung wendet sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) an die Urheber der „Düsseldorfer Tabelle 2018“.

Dies sind die Familienrichter der Senate der Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags. Sie haben in der Tabelle, die ab dem 01.01.2018 faktisch die Unterhaltssätze für Tren­nungskinder vorgeben wird, eine Verschiebung der Einkommensgruppen vorgenommen.

Die Wirkung: Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wurde massiv vergrößert und umfasst nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 1.900 Euro netto verdient (zuvor: 1.500 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen Existenzmini­mum. Dieses wird von Kritikern bereits als nicht ausreichend für die Ver­sorgung von Kindern angesehen.

Dieses Existenzminimum wurde durch den Gesetzgeber für 2018 geringfügig erhöht: 6 bzw. 7 Euro bekommen die Kinder in der neuen Ein­kommensgruppe 1 damit im nächsten Jahr monatlich mehr Mindest-unterhalt. Üblicherweise wird diese Erhöhung auf die Unterhaltssätze für Kinder, deren Eltern mehr verdienen, hochgerechnet. Doch diese Kinder sollen nächstes Jahr nicht nur leer ausgehen, sondern werden pauschal um eine ganze Einkommensgruppe herabgestuft und erhalten damit künftig zusätzlich zwischen 10 und 43 Euro im Monat weniger zum Leben. Durch die Um-Definition der Einkommensgruppen werden Unterhaltsverpflichtete so ab 2018 Geld auf dem Rücken ihrer Kinder sparen können, das diese dringend brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

„Das werden wir nicht einfach so hinnehmen“ sagt Erika Biehn, Bundesvor­sitzende des Verbandes. „Wir werden laut! In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kin­derarmut ganz vorne auf die politischen Agenda gehört, ist diese Entschei­dung der Familienrichter nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal. Hier muss die Frage nach der Legitimation der Richter­schaft als Urheber solcher Entscheidungen möglicherweise aufs Neue ge­stellt werden.“

Der Offene Brief und die Düsseldorfer Tabelle im Vergleich 2017 und 2018 unter: https://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 21.11.2017

Seit 1995 wird der Internationale Tag der Toleranz gefeiert. 2017 ist dieser Internationale Tag in Deutschland, Europa, der Welt so wichtig wie schon lange nicht mehr. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften erinnert an die Kraft des Zusammenhaltens.

Tolerieren heißt Andere, auch bislang Fremde anzuerkennen und ihnen einen Bedeutungsraum zuzugestehen. Konkret heißt das, sich auf einen anderen/fremden Menschen einzulassen, – etwas, was binationale Familien nur allzu gut kennen, lernen und einüben (müssen). Die Bereitschaft hierfür brauchen wir gerade JETZT, angesichts der separierenden Strömungen in Europa so dringend für Deutschland. Das Zusammenleben wird immer öfter in seiner Vielfalt in Frage gestellt und Andersartigkeit, andere Sitten oder Rituale als bedrohlich dargestellt.

Der Internationale Tag der Toleranz ist eine gute Gelegenheit, innezuhalten und sich der Kraft des Zusammenhaltens durch das Achten universeller Menschenrechte bewusst zu machen, das Verbindende zu betonen. Schafft man es, über seinen eigenen Tellerrand zu schauen und sich auch auf bislang Fremdes einzulassen, kann so viel Verbundenheit und gemeinsames Neues entstehen. So erhält jeder einen Platz und Herausforderungen können leichter und nachhaltig gemeistert werden.

Wie dies gelingen kann, kann man auf der Toleranzseite des Verbandes lesen: http://www.verband-binationaler.de/der-verband/toleranz-akzeptanzerfolgreiche-vielfalt/

Der internationale Tag für Toleranz findet 2017 am 16. November statt. Der Gedenktag geht zurück auf den 16. November 1995: damals unterzeichneten 185 Mitgliedsstaaten der UNESCO feierlich die Erklärung der Prinzipien zur Toleranz. Seitdem erinnert die UNESCO mit dem Tag für Toleranz jährlich an jene Regeln, die ein menschenwürdiges Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen und Religionen auf unserem Planeten ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 16.11.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07. Dezember 2017

Veranstalter: Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.

Ort: Berlin

Ein Tagungsbeitrag wird nicht erhoben.

Die Diakonie hat nach über zehn Jahren Erfahrungen mit dem SGB II Vorschläge für eine sanktionsfreie Mindestsicherung und Grundlagen für eine andere Institutionalisierung der sozio-kulturellen Mindestsicherung, der sozialen Beratung und der Arbeitsförderung erarbeitet. In diesem Kontext sollen neuere Ergebnisse über die Beratungspraxis in Jobcentern zur Kenntnis genommen und diskutiert werden. Es wird danach gefragt, wie sich Beratungs- und Steuerungspraxis entwickelt haben und welche Erkenntnisse aus der Praxis der Arbeitslosenberatung einen Beitrag zu einer Veränderten Form der Beratung in den Jobcentern leisten können. Es soll diskutiert werden, wie materielle Grundsicherung und personenbezogene Hilfen organisiert werden können. Dabei wird einen Blick über Deutschland hinaus geworfen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 12. Dezember 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand

Ort: Berlin

PIA, OptiPrax, duale (orientierte) Ausbildung, Fachkraft für Kindertageseinrichtungen u.v.m. Die zahlreichen Debatten zur Reform der Erzieher*innenausbildung sind so vielfältig wie unübersichtlich und vielfach entsteht der Eindruck babylonischer Sprachverwirrung. Einigkeit scheint darin zu bestehen, dass es dringend mehr Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung bedarf.Aber auch für den Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Schulen, für Horte, die Hilfen zur Erziehung und anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zeichnet sich eine Versorgungslücke an Erzieher*innen ab. Zur Gewinnung neuer Fachkräfte scheint die Ausbildung dabei als eine der zentralen Stellschrauben. Unser Workshop soll über die aktuellen Entwicklungen informieren und Akteur*innen aus Wissenschaft, Verbänden, Politik, Gewerkschaften, Landes- und Bundesministerinen die Gelegenheit zur Kommentierung und Einordnung der gegenwärtigen Entwicklungen geben.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Anmeldungen sind bis zum 06.12.2017 möglich. Das Anmeldeformular finden sie hier.

Termin: 13. Dezember 2017

Veranstalter: Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Wie funktioniert die "Dominanzkultur" in Deutschland? Wie kommt es, dass unsere Lebensweisen, Selbstinterpretationen sowie die Bilder, die wir vom Anderen entwerfen, in Kategorien der Über- und Unterordnung gefasst sind?

Sabine Hark und Paula-Irene Villa haben gemeinsam einen Essay verfasst, der aktueller nicht sein könnte.

Es werden gegenwärtige Funktionsweisen und Verschränkungen von Rassismus und Heteronormativität diskutiert und feministische Exitstrategien skizziert.

Information und Anmeldung hier

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Einigung der Jamaika Unterhändler zu den Familienleistungen bedauert das ZFF das Festhalten am dualen System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen. Die Förderung mit der Gießkanne muss beendet und eine Konzentration auf Maßnahmen gelegt werden, die zielgerichtet Familien mit geringem Einkommen helfen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist für uns nicht der richtige Weg. Dieser Ausbau ist eine Förderung mit der Gießkanne und Familien, die in Armut leben, werden davon kaum erreicht. Wir hoffen jedoch auf einen verstärkten Einsatz für eine neue und existenzsichernde Leistung: Kindergeld und Kinderzuschlag sollten zusammengeführt und einkommensabhängig mindestens in der Höhe des sächlichen Existenzminimums ausbezahlt werden. Diese Maßnahme würde zielgerichtet Familien mit geringem Einkommen helfen und sie vor Armut schützen. Um den Bedarf aller Kinder gleichermaßen zu decken und Kinderarmut langfristig zu bekämpfen, ist eine weitreichende Reform der Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung notwendig. Der Koalitionsvertrag ist noch nicht geschrieben. Wir hoffen daher auf den Mut für weitreichende und zielgerichtete Reformen.“

Weitere Informationen:

Zum Thema Kinderarmut: http://www.zukunftsforum-familie.de/themen/kinderarmut/

Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/

Zur aktuell laufenden Kampagne #stopkinderarmut! auf „we act“, die bereits von mehr als 37.000 Einzelpersonen unterzeichnet wurde: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.11.2017

AKTUELLES

„Demokratieferne Räume? Wahlkreisanalyse zur Bundestagswahl 2017“ vorgestellt

Die NPD hat der AfD den Weg geebnet: Sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland profitiert die AfD von einer lokalen politischen Kultur, in der sich Demokratieverdrossenheit und Rechtsextremismus normalisieren konnten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft im Auftrag der Amadeu Antonio Stiftung, die diese heute vorstellte. Bislang wurde der hohe Wahlerfolg der AfD überwiegend als Protestwahl gedeutet. Daher konzentrierte sich die Analyse vornehmlich auf sozioökonomische Ursachen wie Arbeitslosenquoteund Einkommen. Auf dieser Grundlage wird der AfD-Erfolg häufig als Protest von Modernisierungsverlierern in abgehängten Regionen gedeutet.

Die ergänzende Untersuchung von politisch-kulturellen Aspekten ermöglicht eine weitergehende Analyse des Wahlverhaltens. Für die bundesweite Wahlkreisanalyse zur Bundestagswahl 2017 wurde neben sozioökonomischen Rahmendaten ergänzend auf den Nichtwähleranteil sowie den Zweistimmenanteil der NPD zur Bundestagwahl 2013 zurückgegriffen. Diese Merkmale sind Ausdruck von Demokratieverdrossenheit und politischer Entfremdung. Die Studie konnte einen eindeutigen Zusammenhang zwischen demokratischer Entkoppelung und Abschneiden der AfD bei der diesjährigen Bundestagswahl zeigen. Dort wo die NPD 2013 einen hohen Stimmanteil verzeichnen konnte, hat auch die AfD signifikante Wahlergebnisse erreicht. […]

Die zweitstärkste Korrelation ergibt sich mit Blick auf den Nichtwähleranteil. Wo dieser 2013 höher ausfiel, konnte die AfD in diesem Jahr ebenfalls mehr Wähler an die Urnen mobilisieren, als dort, wo es zuvor eine höhere Wahlbeteiligung gab.[…]

Wolfgang Thierse, Bundestagspräsident a.D., kommentiert die Ergebnisse der Studie: „Der Wahlerfolg der AfD ist nicht allein aus politisch-ideologischen und sozial-ökonomischen Ursachen zu erklären. Ohnehin sind diese Konfliktlinien kaum voneinander zu trennen. Die politische und gesellschaftliche Aufgabe lautet daher, die Anstrengungen sowohl für kulturelle Gleichwertigkeit als auch für soziale Gerechtigkeit zu steigern. Man muss über reale und wahrgenommene Bedrohungen ebenso offen diskutieren wie über latent vorhandenen Rassismus in allen gesellschaftlichen Kreisen.“

Der Anteil der Nichtwähler ist nach wie vor viel größer als die Zahl der AfD-Wähler. Es ist zubefürchten, dass die Rechtspopulisten hier zukünftig weitere Wählerschichten erschließen. Die demokratischen Parteien sollten ihre Anstrengungen auf diese Gruppe lenken und sind gefordert, zukunftsfähige Konzepte und Programme zur Stärkung der demokratischen Kultur und rechtspopulistischen Ausgrenzung vorzulegen.

Über die Studie:

Für die Studie wurden in einer multivariablen Analyse zehn Mehrebenenmodelle hinsichtlich des Einflusses von 16 Variablen im sozioökonomischen und politisch-kulturellen Kontext in allen 299 Wahlkreisen untersucht. Die Datengrundlagen sind Angaben des Bundeswahlleiters sowie öffentlich einsehbare Daten der regionalen Statistikbehörden.

Die Studie steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Amadeu Antonio Stiftung und Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft vom 09.11.2011, gekürzt

Alleinerziehende und deren Kinder sind in NRW besonders armutsgefährdet. Rund ein Fünftel aller Familien sind Ein-Eltern-Familien – 40 Prozent von ihnen leben von Hartz IV. „Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, müssen wir Alleinerziehende stärken“, so Jürgen Otto, Geschäftsführer der AWO NRW.

Ein unter Mitarbeit des ZFF entstandenes Positionspapier "Solidarität ist unsere Stärke: Alleinerziehende nicht alleine lassen!" der AWO NRW verdeutlicht die Probleme und formuliert konkrete Forderungen an die Politik.

Das Positionspapier als PDF steht Ihnen hier zur Verfügung.

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ZFF-Info 19/2017

SCHWERPUNKT: Rechte intersexueller Menschen

Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.

Den kompletten Text finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 08.11.2017

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit der Beschränkung von Geschlechtseinträgen in das Geburtenregister festgestellt und damit ein klares Zeichen für die Rechte von trans- und intersexuellen Menschen gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich darüber hinaus für eine weitere gesellschaftliche Stärkung aus.

Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„In einem heute veröffentlichten Beschluss fordert das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit der Eintragung eines dritten Geschlechts im Geburtenregister. Damit stärkt das Gericht die Rechte von intersexuellen Menschen in Deutschland. Denn das Gericht macht deutlich, dass die Beschränkung auf die Geschlechtseinträge ‚weiblich‘ und ‚männlich‘ verfassungswidrig ist, soweit keine dritte Möglichkeit besteht, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Verbesserung der Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Jetzt muss es darum gehen, eine personenstandsrechtliche Neuregelung zu schaffen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und die Rechte intersexueller Menschen wahrt. Wir hoffen sehr, dass eine neue Bundesregierung hierzu möglichst schnell einen geeigneten Vorschlag vorlegen wird.

Gleichzeitig muss auch unabhängig von der heutigen Entscheidung weiterhin alles getan werden, damit Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Dafür müssen neben rechtlichen Regelungen auch medizinische und soziale Aspekte in den Blick genommen werden. Zudem müssen Initiativen gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie gestärkt werden, um einer gesellschaftlichen Diskriminierung und Stigmatisierung homo-, bi-, inter- und transsexueller Menschen entgegenzuwirken.“

Die komplette Mitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 08.11.2017

„Die AWO begrüßt die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht, das Personenstandsrecht um einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zu erweitern. Durch dieses Urteil wird wieder ein Stück mehr Gleichstellung von Menschen unabhängig ihres Geschlechts erreicht“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Leider kommen vom Gesetzgeber zu wenig eigene Impulse, aktiv Regelungen zu schaffen, um Lebensrealitäten anzuerkennen und Diskriminierungen zu verhindern. Immer wieder ist es das Bundesverfassungsgericht, das im Bereich der queeren Bewegung die Gleichstellung vorantreibt.“

Die AWO setzt sich schon lange für die Gleichstellung der Geschlechter ein und toleriert keine Ungleichbehandlung. Beim derzeitigen Verfahren bemängelte die AWO seit geraumer Zeit einenVerstoß gegen das Diskriminierungsverbot. „Dieses Urteil kann insofern als historisch bezeichnet werden, als das nun auch die konstruierte Zweigeschlechtlichkeit aufgehoben wird. Intergeschlechtlichkeit gab es schon immer, es wird Zeit dass dies sichtbar gemacht wird. Sie kann und darf nicht ignoriert werden. Wir fordern eine tiefgreifende Reform des Personenstandsrechts und die damit verbundene Gleichstellung von intergeschlechtlichen Menschen“, erklärt Stadler abschließend.

Mit Verweis auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht, hat das Bundesverfassungsgericht mit dem heutigen Urteil ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Die derzeitige Regelung, dass nur die Möglichkeiten „weiblich“ oder „männlich“ für den Geburtseintrag vorgesehen ist, ist nach Auffassung der Verfassungsrichter, nicht mit grundgesetzlichen Anforderungen vereinbar. Der Gesetzgeber hat nun eine Frist bis 31.12.2018 eine Neuregelung zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 09.11.2017

Lesben- und Schwulenverband begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Zu der heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober (1 BvR 2019/16) erklärt Sandro Wiggerich, Mitglied des Bundesvorstands des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute bekanntgegeben, dass die Regelungen des Personenstandsrechts nicht mit den Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar sind, soweit sie neben den Einträgen „männlich“ und „weiblich“ keine dritte positive Option zulassen. Als Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßen wir diese Entscheidung ausdrücklich.

Als Verband sprechen wir uns seit langem dafür aus, dass intersexuelle bzw. intergeschlechtliche Menschen in unserer Rechtsordnung selbstbestimmt leben können und ihnen rechtliche Anerkennung widerfährt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt einen wichtigen Schritt hin zu diesem Ziel dar. Der Gesetzgeber muss jetzt zügig eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen.

Der LSVD fordert den Gesetzgeber auf, einen umfassenden rechtlichen Rahmen für Personen zu schaffen, die sich einem dritten Geschlecht zugehörig fühlen. Dabei darf er nicht bei der Mindestvorgabe des Bundesverfassungsgerichts haltmachen, den dritten Geschlechtseintrag nur Personen mit biologischen Varianten der Geschlechtsentwicklung zu eröffnen. Maßgeblich ist das empfundene Geschlecht. Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur Intersexualität, die dem Deutschen Bundestag bereits 2012 vorlagen, müssen vollständig umgesetzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht folgt mit seiner Entscheidung auch der Forderung des Positionspapiers zum Schutz und zur Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt, dass bereits im September vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlich wurde.

Hintergrund

In Deutschland leben schätzungsweise 100.000 Intersexuelle, die mit unterschiedlichen Geschlechtermerkmalen ausgestattet sind und sich einer traditionellen Geschlechtszuordnung entziehen. Während sich viele von ihnen klar als Mann oder als Frau fühlen, lehnen andere eine solche Zuordnung ab oder empfinden sich als einem dritten Geschlecht zugehörig. Für diese Menschen besteht derzeit nur die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag vollständig streichen zu lassen, mit unabsehbaren rechtlichen Folgen für Partnerschaft und Familie. Zudem bedeutet das Konzept eines dritten Geschlechts nicht, überhaupt kein Geschlecht zu haben.

Trotzdem keine medizinische Notwendigkeit besteht wurden und werden durch die medizinische Kategorisierung als Störung oder Krankheit Intersexuelle in Deutschland bis heute gravierenden und irreversiblen chirurgischen und verstümmelnden Eingriffen und hormonellen Behandlungen unterzogen – oftmals bereits im Säuglingsalter. Es handelt sich um schwere Menschenrechtsverstöße. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde wird verletzt. Der LSVD fordert ein Ende dieser Zwangsoperationen. Chirurgische und/oder medikamentöse/hormonelle Eingriffe dürfen ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen intersexuellen Menschen erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband vom 08.11.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention geht ein weiteres Projekt zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen an den Start. Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit den Ländern entwickelte Bundes-Modellprojekt „Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt“ wird in fünf Bundesländern systematisch neue und innovative Ansätze zur bedarfsgerechten Ausgestaltung des Hilfesystems erproben. Das BMFSFJ setzt damit ein klares Zeichen dafür, dass die stetige Unterstützung der Länder bei der Weiterentwicklung ihrer Hilfesysteme ein wichtiges Instrument gegen geschlechtsspezifische Gewalt ist.

Hierzu erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die Istanbul-Konvention war ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Schutz von Frauen vor Gewalt. In diesem Sinne ist es wichtig, nicht stehen zu bleiben, sondern auch konkret zu handeln. Jede dritte Frau in Europa erfährt im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexuelle Gewalt. Wir brauchen deshalb effiziente Systeme, damit Unterstützung, Schutz und Beratung auch wirklich bei den Betroffenen ankommen. Mit dem jetzt gestarteten Modellprojekt können wir die Länder dabei unterstützen, neue Methoden in der Praxis zu erproben, um das bestehende Hilfesystem zu optimieren und an neueste Entwicklungen anzupassen.“

Denn mit dem Beitritt Deutschlands zum „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, der sogenannten Istanbul-Konvention, verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, die Betroffenen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Mit dem Bundes-Modellprojekt sollen gemeinsam mit den fünf teilnehmenden Bundesländern Konzepte und Instrumente in der Praxis entwickelt und erprobt werden, mit denen die Länder ihr Hilfesystem künftig besser planen und bedarfsgerecht weiterentwickeln können.

Das Modellprojekt steht unter einem gemeinsamen Leitbild von Bund und Ländern und wird von drei zentralen Leitfragen flankiert, die in besonderem Maße das Erkenntnisinteresse der Länder widerspiegeln:Erhalten alle gewaltbetroffenen Frauen zeitnah Schutz und Hilfe bei Gewalt?Welche Angebote brauchen Frauen in ihren unterschiedlichen Situationen? Sind die Bedarfe im ländlichen Raum, in Mittelzentren und in der Großstadt unterschiedlich?Wie kann das Hilfesystem (daran orientiert) passgenau (um)gestaltet werden? Wie können verlässliche Kooperationen mit Einrichtungen des Unterstützungssystems im Sinne einer ineinandergreifenden Versorgungskette geschaffen werden?

Bei der Auswahl der Modellstandorte wurde besonders im Hinblick auf die spätere Übertragbarkeit der Modellergebnisse auf einen breiten Mix aus regional unterschiedlich geprägten Standorten geachtet. Für den Erfolg des Modellprojekts ist die Erprobung und Entwicklung zielgruppenspezifischer, an den unterschiedlichen Bedarfen orientierter und übertragbarer Ansätze von entscheidender Bedeutung. An dem Modellprojekt teilnehmen werden: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.11.2017

Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung soll aufgehoben werden. Das fordert Die Linke in ihrem Antrag (19/13). Nach den Vorstellungen der Fraktion soll eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung in Artikel 91b des Grundgesetzes verankert werden. Ferner soll das Kooperationsverbot in Artikel 104b des Grundgesetzes, das heißt die Beschränkung der Bundesförderung auf Bereiche, in denen der Bund Gesetzgebungskompetenz besitzt, aufgehoben werden.

Nach wie vor sei das deutsche Bildungssystem deutlich unterfinanziert. Die öffentlichen Kassen in den Ländern und Kommunen seien seit langem nicht mehr in der Lage, ausreichend Geld für öffentliche Bildungsangebote aufzubringen. Daran ändere auch die von der Großen Koalition in der 18. Wahlperiode beschlossene BAföG-Reform nichts. Die durch die BAföG-Entlastung den Ländern zur Verfügung stehenden zusätzlichen finanziellen Mittel seien bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Auch die Aufstockung des Kommunalinvestitions-Förderungsfonds von 3,5 auf 7 Milliarden Euro zur Finanzierung des bundesweiten Schulsanierungsstaus sei angesichts des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs von 34 Milliarden Euro kaum nennenswert. Die Bundesländer müssten trotz der BAföG-Entlastung und der Finanzspritze für die Schulsanierung weiterhin die meisten Bildungsaufgaben selbst finanzieren. Finanzschwache Bundesländer hätten darunter besonders stark zu leiden.

Die sogenannte Exzellenzstrategie habe zur Folge, dass der Wettbewerb um knappe Finanzmittel zunehme, die Grundfinanzierung der Hochschulen durch die Länder zurückgehe und Kettenbefristungen an den Hochschulen ausuferten. Die bisherigen Strukturen und Verfahrensweisen bundesdeutscher Bildungspolitik, das Auflegen zahlreicher zeitlich befristeter Programme, die keinerlei Flächendeckung erreichten, seien nicht geeignet, die anstehenden Probleme nachhaltig und schnell zu lösen, befürchtet die Linke.

Die Fraktion weist darauf hin, dass das auch eine Reihe von Bundesländern erkannt hätten und eine entsprechende Bundesratsinitiative ins Leben gerufen hätten, die eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes und damit eine Grundgesetzänderung vorsehe (vgl. Bundesratsdrucksache 621/17).

Die Linke appelliert an die Länder mit dem Bund über geeignete Verfahren und Gremien zu verhandeln, die gewährleisten, dass der Bund sich an der Finanzierung gemeinsamer Bildungsaufgaben beteiligen kann, ohne dass die föderale Verantwortung der Länder in Frage gestellt werde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 560 vom 10.11.2017

„Es ist ein Skandal, dass in einem der reichsten Länder der Erde rund jeder fünfte Mensch in Armut leben muss. Doch obwohl die Fakten schon seit Jahren bekannt sind, hat die scheidende Bundesregierung es versäumt, wirkungsvolle Maßnahmen zur Armutsreduzierung zu ergreifen. Quer durch alle Bevölkerungsteile zieht sich das Problem: Betroffen sind Erwerbstätige und Erwerbslose, Familien mit Kindern, Rentnerinnen und Rentner. Für die neue Bundesregierung muss Armutsbekämpfung höchste Priorität haben. Sie muss sich daran messen lassen, ob es gelingt, möglichst viele Menschen aus der Armutsfalle zu holen. Die Zeit der Untätigkeit muss ein Ende haben“, erklärt Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zu aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes zu Armut und sozialer Ausgrenzung.

Zimmermann weiter: „Der Handlungsbedarf ist riesig. ‚Arm trotz Arbeit‘ darf es nicht länger geben. Unter anderem muss der Mindestlohn auf zwölf Euro erhöht, Leiharbeit und sachgrundlose Befristungen müssen verboten werden. Die soziale Sicherung bei Erwerbslosigkeit muss gestärkt werden, insbesondere durch Abschaffung von Hartz IV und Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung, die tatsächlich existenzsichernd ist. Die gesetzliche Rente muss durch Anhebung des Rentenniveaus auf mindestens 53 Prozent, Abschaffung der Kürzungsfaktoren und der Rente erst ab 67 sowie die Einführung einer Solidarischen Mindestrente gestärkt werden, damit niemand im Alter in Armut leben muss.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 08.11.2017

Rückholquoten müssen erhöht werden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat angekündigt, zum Januar 2018 die „Düsseldorfer Tabelle“ zu ändern und den Mindestunterhalt von minderjährigen Trennungskindern anzuheben. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der Kindesunterhalt an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wird und Scheidungskinder von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr Geld bekommen. Als Konsequenz steigt auch der Unterhaltsvorschuss und damit die Ausgaben des Staates, der einspringt, wenn Väter und Mütter ihren ehemaligen Partnern keinen Unterhalt zahlen. Die Union steht zu ihrer Verantwortung, Kinder und ihre Eltern, die vom säumigen Elternteil im Stich gelassen werden, nicht im Regen stehen zu lassen.

Dass es so viele Unterhaltspflichtige gibt, die ihrer Verantwortung für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder nicht nachkommen, ist ein Skandal. Es gibt Unterhaltspflichtige, die aufgrund ihres niedrigen Einkommen nicht zahlen können, aber eben auch die, die nicht zahlen wollen. Diese müssen wir stärker belangen. Bei der letzten Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes haben wir sie bereits stärker in die Pflicht genommen durch umfassende Nachweispflichten.

Kommunen und Länder sind aufgerufen, den Unterhalt entsprechend einzutreiben. Dazu gilt es, neue Modelle zu entwickeln und voneinander zu lernen. Bayern kann seit vielen Jahren eine höhere Rückholquote aufweisen als andere Länder: In den meisten Bundesländern sind die Sachbearbeiter der Jugendämter nicht nur für die Bewilligung des Unterhaltsvorschusses zuständig, sondern auch für die Durchführung des Regresses. In Bayern übernimmt das Landesamt für Finanzen das Verfahren zur gerichtlichen Geltendmachung der Zahlungsverpflichtung. Manche Fallkonstellationen im Bereich des Regresses sind für Mitarbeiter des Jugendamtes kompliziert, für das Landesamt sind sie Tagesgeschäft und routinierter zu bewältigen. Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher die Länder auf zu prüfen, ob sie nicht ähnliche Wege einschlagen können.“

Hintergrund:

Die „Düsseldorfer Tabelle“ des Oberlandesgerichts Düsseldorf dient seit 1962 bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.11.2017

Der Bundesrat hat am 3. November 2017 einer Regierungsverordnung zur Fortschreibung der Hartz-IV-Sätze zugestimmt. Damit steigt ab Januar 2018 der Hartz-IV-Regelsatz für Einpersonenhaushalte von derzeit 409 auf 416 Euro. Für Paare erhöht sich der Satz pro Person um 6 Euro. Kleinkinder erhalten monatlich drei, Kinder und Jugendliche fünf Euro mehr als bisher.

Die Fortschreibung erfolgt auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen und der Nettolohn- und -gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer. Sie lässt Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilhaben.

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und wie geplant zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Quelle: Newsletter Bundesrat vom 03.11.2017

Jungen halten sich in Mathe für begabter, als es die Noten rechtfertigen – Mädchen bescheinigen sich eher sprachliche Fähigkeiten – Unterschiede sind bereits in der fünften Klasse deutlich und bleiben in höheren Jahrgangsstufen bestehen.

Jungen schreiben sich im Schulfach Mathematik größere Fähigkeiten zu als Mädchen – in einem Ausmaß, das durch die tatsächlichen Schulnoten nicht gerechtfertigt ist. Die entsprechenden Selbsteinschätzungen von Schülerinnen und Schülern, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) untersucht hat, weichen bereits in der fünften Klasse deutlich voneinander ab. Bis einschließlich zur zwölften Jahrgangsstufe bleiben die Unterschiede weitgehend bestehen. Das geht aus einer aktuellen Studie des DIW-Bildungsforschers Felix Weinhardt hervor, der für Deutschland repräsentative Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) ausgewertet hat.

Die Ergebnisse sind vor allem mit Blick darauf relevant, dass Frauen an Universitäten und Fachhochschulen, aber auch in Ausbildungsberufen im sogenannten MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) deutlich unterrepräsentiert sind. „Frauen studieren diese Fächer offenbar auch deshalb weitaus seltener als Männer, weil sie ihre mathematischen Fähigkeiten schon sehr früh in ihrer Schulzeit unterschätzen und deshalb Präferenzen für andere Fächer, meist Sprachen, entwickeln“, so Weinhardt. „Damit gehen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im MINT-Bereich, die bereits vielfach beklagen, dass sie kaum noch Fachkräfte finden, womöglich viele talentierte Frauen verloren.“

Mädchen sollten bereits in der Grundschule in Einschätzungen ihrer mathematischen Fähigkeiten bestärkt werden

Für seine Studie hat DIW-Bildungsökonom Weinhardt Daten von rund 20.000 Schülerinnen und Schülern verwendet, die auf einer Skala von eins („trifft gar nicht zu“) bis vier („trifft völlig zu“) Auskunft gegeben haben zu der Aussage „Ich war schon immer gut in Mathematik“. Während Schüler in der fünften Klasse im Durchschnitt einen Wert von 3,1 angeben, liegen Schülerinnen mit 2,5 deutlich darunter. Wie weitergehende Berechnungen zeigen, ist dieser Abstand aber nur teilweise durch tatsächlich bessere Noten der Jungen im Fach Mathematik zu erklären. Vergleicht man nämlich nur Schülerinnen und Schüler mit exakt denselben Mathematiknoten, schätzen die Jungen ihre mathematischen Fähigkeiten noch immer um fast einen halben Skalenpunkt höher ein. Dabei ist auch berücksichtigt, dass Jungen ihre Fähigkeiten generell und fächerübergreifend höher bewerten als Mädchen. Für das Fach Deutsch liegen die Selbsteinschätzungen so kaum auseinander, obwohl Schülerinnen dort deutlich bessere Noten erzielen als Schüler. Weil Jungen und Mädchen ihre Kompetenzen bereits sehr frühzeitig sehr unterschiedlich wahrnehmen, möglicherweise bedingt durch gesellschaftliche Rollenbilder, ist es nach Weinhardts Ansicht von zentraler Bedeutung, rechtzeitig gegenzusteuern. „Lehrerinnen, Lehrer und Eltern sollten deutlich mehr dafür tun, Mädchen von ihren vorhandenen mathematischen Fähigkeiten zu überzeugen – nicht erst in der Sekundarschule, sondern bereits in der Grundschule“, empfiehlt Weinhardt. Umgekehrt könnten Jungen speziell im Fach Deutsch gefördert werden, um den sogenannten Vergleichseffekt zu reduzieren: Dieser führt dazu, dass Jungen aufgrund ihrer vergleichsweise schlechten Deutschleistungen tendenziell denken, sie seien mathematisch begabt. Ihre Klassenkameradinnen wiederum gehen aufgrund ihres Vorsprungs im Fach Deutsch davon aus, sie seien eher sprachlich begabt als in Mathematik, obwohl das nicht in jedem entsprechenden Einzelfall zutrifft.

DIW Wochenbericht 45/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 08.11.2017

Neue Auswertung des WSI

Menschen, die armutsgefährdet sind, leiden spürbar häufiger unter gravierenden Mängeln in ihrem Alltag als die Gesamtbevölkerung. Sie können beispielsweise seltener ausreichend heizen, haben öfter Feuchtigkeit in der Wohnung oder müssen auf ein Auto verzichten. Zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, das neue Armutsdaten aus der EU-SILC-Erhebung des Europäischen Statistikamts Eurostat ausgewertet hat*.

Als arm oder armutsgefährdet gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens aller Haushalte beträgt. In Deutschland lag die Armutsschwelle für eine alleinstehende Person nach EU-SILC im Einkommensjahr 2015 bei einem verfügbaren Einkommen von maximal 1064 Euro im Monat. Nach den neuen Eurostat-Zahlen sind 16,5 Prozent aller Menschen in der Bundesrepublik armutsgefährdet. Besonders hoch ist die Quote unter Arbeitslosen (knapp 71 Prozent sind arm) und Alleinerziehenden (32,5 Prozent; siehe auch die Abbildung auf Seite 1 des WSI Policy Briefs; Link unten).

„Auch wenn diese relative Armutsgrenze im reichen Deutschland höher liegt als in Süd- oder Osteuropa, wissen wir aus vielen Untersuchungen dass arme Menschen oft große Schwierigkeiten haben, am normalen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen“, erklärt WSI-Sozialexperte Dr. Eric Seils. „Die EU-SILC-Zahlen machen noch plastischer, dass damit nicht selten auch erhebliche Mängel im Alltag verbunden sind.“ Das zeigt ein Blick auf verschiedene Belastungen und „Mangellagen“, die im Rahmen der EU SILC-Befragung für das Jahr 2016 erhoben werden (siehe auch die Abbildung auf Seite 3).

  • Feuchtigkeit in den Wänden oder Fäulnis im Fensterrahmen ist für 13,1 Prozent der Gesamtbevölkerung, aber 21,3 Prozent der Einkommensarmen ein Problem.
  • Dabei mag sich das – finanziell bedingte – unzureichende Heizen in Schimmelbildung niederschlagen. Insgesamt haben 3,7 Prozent der Bevölkerung insgesamt, aber 12,4 Prozent der Menschen mit einem Einkommen unter der Armutsgrenze Schwierigkeiten, ihre Wohnung angemessen zu beheizen. Beim Vergleich ist jeweils zu bedenken, dass in den Zahlen zur „Bevölkerung insgesamt“ auch die Armen erfasst sind, der Unterschied gegenüber nicht-armen Haushalten also noch größer ausfällt.
  • Dass von der Einkommensarmut eine deutliche wirtschaftliche Belastung ausgeht, zeigt sich an der Verbreitung von Rückständen bei Zahlungen (an Versorgungsbetriebe, Hypotheken, Ratenkäufe). Hier geben insgesamt 4,2 Prozent der Befragten an, dass bei ihnen in den vergangenen 12 Monate solche Zahlungsrückstände aufgelaufen sind. Unter den Einkommensarmen fällt der Anteil mit 10,3 Prozent mehr als doppelt so hoch aus.
  • Ein erheblicher Unterschied zwischen den Einkommensarmen und der Gesamtbevölkerung zeigt sich auch, wenn danach gefragt wird, ob man sich ein Auto leisten könne. Insgesamt können sich nur 6,8 Prozent der Befragten kein Auto leisten. Unter den Armutsgefährdeten sind es hingegen mehr als ein Viertel (26,7 Prozent).
  • In Deutschland haben 25,1 Prozent aller Befragten in ihrer Wohnung mit Lärm aus der Umgebung zu kämpfen, aber 32,4 Prozent all jener, die unter der Armutsgrenze leben. Im europäischen Vergleich weist die dicht besiedelte Bundesrepublik damit – insgesamt und unter den Einkommensarmen – einen der höchsten Werte hinsichtlich der Lärmbelastung durch Nachbarn oder den Straßenverkehr auf.
  • Auch durch Vandalismus oder Kriminalität in ihrem Wohnumfeld sind arme Personen laut EU SILC überdurchschnittlich belastet. Allerdings fällt der Unterschied je nach Wohnort relativ gering aus: In Städten erleben 27,9 Prozent aller Armen, aber auch 22,9 Prozent der Gesamtbevölkerung Gewalt und Vandalismus in ihrer Umgebung. WSI-Forscher Seils sieht eine mögliche Erklärung darin, dass die Siedlungsdichte und die gemeinsame Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in den Städten zu einer Angleichung der Wahrnehmung zwischen den Einkommensgruppen führen. Auf dem Lande berichten insgesamt nur 5,9 Prozent von solcher Kriminalität, während es unter den Einkommensarmen immerhin 9,4 Prozent sind.
  • Der Mangel an sanitären Anlagen scheint hingegen in Deutschland überwunden. Selbst unter den Einkommensarmen hat nur jeder 1.000ste kein WC in der Wohnung. In Rumänien sind es hingegen 32,6 Prozent der Gesamtbevölkerung.

*Eric Seils, Jutta Höhne: Relative Einkommensarmut und realer Mangel. Eine Kurzauswertung aktueller Daten von Eurostat. WSI Policy Brief 16, November 2017 und alle Daten hier zum Download

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 08.11.2017

Gemeinsames Datenangebot von Destatis, BA und BAMF

Mit der Anwendung „Migration.Integration.Regionen“ veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) ein interaktives Kartenangebot, das einen Überblick über die regionale Verteilung von Ausländerinnen und Ausländern sowie Schutzsuchenden in Deutschland auf Kreisebene bietet. Die Anwendung entstand in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Durch die Kooperation konnten migrations- und integrationsrelevante Daten aus verschiedenen Quellen zusammengeführt werden. Die ausgewählten Informationen stehen in der interaktiven Karte nun erstmals in Kombination zur Verfügung und erleichtern dadurch vor allem regionale Analysen und Vergleiche. In der Anwendung werden Daten zu den Themen Ausländeranteil, ausländische Bevölkerung, Schutzsuchende sowie Ausländerinnen und Ausländern am Arbeitsmarkt visualisiert. Zu jedem Themenblock können verschiedene Indikatoren abgerufen werden.

  • Ausländeranteil nach der Bevölkerungsfortschreibung: Vor allem Ballungsräume wie das Ruhrgebiet, das Rhein-Main-Gebiet sowie die Großräume Stuttgart und München sind durch einen hohen Anteil an Ausländerinnen und Ausländern gekennzeichnet. Deutschlandweit am höchsten fiel der Ausländeranteil 2015 im Landkreis Offenbach am Main, Stadt aus: Hier hatte rund ein Drittel der Bevölkerung ausschließlich einen ausländischen Pass.
  • Ausländische Bevölkerung nach dem Ausländerzentralregister: Viele Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland stammen aus EU-Staaten. In einigen Grenzregionen machten sie 2016 mehr als 70% der ausländischen Bevölkerung aus – beispielsweise in den Landkreisen Grafschaft Bentheim und Kleve: Hier leben besonders viele Personen aus den benachbarten Niederlanden.

    Da in den ostdeutschen Flächenländern der Ausländeranteil generell in vielen Kreisen vergleichsweise niedrig ist, sind dort Schutzsuchende aus Staaten wie Syrien, die im Zuge der Flüchtlingskrise auf die einzelnen Kreise verteilt wurden, verhältnismäßig stärker vertreten als in anderen Regionen. Bezogen auf die gesamte ausländische Bevölkerung fällt der Anteil der Syrerinnen und Syrer in vielen Kreisen in den neuen Ländern besonders hoch aus – am höchsten in den Landkreisen Stendal (Sachsen-Anhalt) und Gera, Stadt (Thüringen; jeweils 29%).

  • Schutzsuchende nach dem Ausländerzentralregister: Oftmals ist der Anteil der Schutzsuchenden an der ausländischen Bevölkerung in den Kreisen besonders hoch, in denen generell eher wenige Ausländerinnen und Ausländer leben. Die vier Landkreise Elbe-Elster und Oder-Spree in Brandenburg sowie Mansfeld-Südharz und Stendal in Sachsen-Anhalt verzeichneten 2016 mit jeweils über 50% deutschlandweit die höchsten Anteile.
  • Ausländerinnen und Ausländer am Arbeitsmarkt nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Die Beschäftigungsquote von Ausländerinnen und Ausländern fällt in vielen Kreisen in Süddeutschland höher aus als im Rest der Bundesrepublik. Am höchsten lag sie im Juni 2016 im Landkreis Dingolfing-Landau (71%). Die hohen Anteile im Süden sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Beschäftigungsquote dort generell relativ hoch ist. Außerdem leben in Süddeutschland anteilig mehr Ausländerinnen und Ausländer, die sich schon seit vielen Jahren in Deutschland aufhalten und dementsprechend gut in den Arbeitsmarkt integriert sind.

Das Kartenangebot ist in jede Webseite einbettbar. Der komplette Datensatz, der hinter der Anwendung liegt, kann als tsv-Datei heruntergeladen werden.

Zur interaktiven Karte: „Migration.Integration.Regionen

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.11.2017

Am 31.12.2016 waren 1,6 Millionen Schutzsuchende in Deutschland registriert, das waren 16% der ausländischen Bevölkerung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Ausländerzentralregisters (AZR) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Schutzsuchenden seit dem Jahresende 2014 um 851000 (+113%). Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen beispielsweise Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, subsidiär Schutzberechtigte sowie abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die sich weiterhin in Deutschland aufhalten. 392000 Ausländerinnen und Ausländer bleiben unberücksichtigt, weil sich auf Basis der Angaben im AZR derzeit nicht eindeutig bestimmen lässt, ob es sich um Schutzsuchende handelt oder nicht.

Schutzsuchende lassen sich nach dem so genannten Schutzstatus unterscheiden. Schutzsuchende, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde, haben einen offenen Schutzstatus. Am Jahresende 2016 waren dies 573000 (36%). 872000 Schutzsuchende (54%) verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Überwiegend war diese Anerkennung jedoch nur befristet (600000). Bei 158000 Schutzsuchenden wurde der Antrag auf Asyl abgelehnt. Diese Personen waren daher ohne Schutzstatus und grundsätzlich ausreisepflichtig. Bei 75% (118000) war diese Ausreisepflicht aufgrund einer Duldung jedoch vorübergehend ausgesetzt.

Die Zahl der Schutzsuchenden ist von 2014 auf 2016 in den neuen Ländern (ohne Berlin) um 153% gestiegen. Der prozentuale Anstieg fiel damit stärker aus als in den alten Bundesländern (mit Berlin) mit +107%. In den neuen Ländern (ohne Berlin) ist der Anstieg größer, weil hier im Jahr 2014 anteilig sehr viel weniger Schutzsuchende registriert waren als in den alten Ländern. Den größten prozentualen Zuwachs gab es in Brandenburg (+180%), den niedrigsten in Hamburg (+73%). In absoluten Zahlen lebte 2016 die große Mehrheit (85%) der Schutzsuchenden in den alten Bundesländern (mit Berlin) – die meisten in Nordrhein-Westfalen (429000 Personen oder 27% aller Schutzsuchenden), die wenigsten in Bremen (23000 Personen oder 1%). Der Anteil der Schutzsuchenden an allen Ausländerinnen und Ausländern war in Sachsen-Anhalt mit 37% am höchsten und in Bayern mit 11% am niedrigsten.

Etwa die Hälfte aller Schutzsuchenden kam aus drei Herkunftsländern: Syrien (455000), Afghanistan (191000) und Irak (156000). Die meisten Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus kamen aus Afghanistan (129000). Die Mehrheit der Schutzsuchenden mit befristeter Anerkennung stammte aus Syrien (347000). Bei der unbefristeten Anerkennung waren die Hauptherkunftsländer Russland und Irak (jeweils rund 31000 Personen). Die meisten Schutzsuchenden mit abgelehntem Antrag kamen aus Serbien (17000) und Albanien (15000).

Der Anteil der männlichen Personen unter den Schutzsuchenden lag bei 64%. Im Vergleich dazu waren 53% der ausländischen Bevölkerung und 49% der Bevölkerung insgesamt männlich. Schutzsuchende waren im Schnitt 29,4 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der ausländischen Bevölkerung lag dagegen bei 37,6 Jahren, das Durchschnittsalter der Bevölkerung insgesamt (Stand: Juni 2016) bei 44,2 Jahren.

Die komplette Pressemitteilung fnden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.11.2017, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die unterzeichnenden Organisationen sind in großer Sorge um den Fortbestand des Zugangs zum individuellen Asylrecht in Europa.

Gegenwärtig wird in Brüssel die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems verhandelt. Gleichzeitig finden in Deutschland Sondierungen für eine mögliche Jamaika-Koalition statt. Wir appellieren vor diesem Hintergrund an die Parteispitzen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, dafür zu sorgen, dass sich die Bundesregierung bei den kommenden EU-Ratsverhandlungen für den Erhalt der bisher geltenden völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und europarechtlichen Standards einsetzt. Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, brauchen Schutz – auch in Europa. Weder das Grundgesetz noch die Genfer Flüchtlingskonvention oder die Europäische Menschenrechtskonvention lassen eine Obergrenze zu.

Wir begrüßen ausdrücklich die Absicht, vermehrt legale Zugangswege für Schutzsuchende nach Europa zur Verfügung stellen zu wollen. Nur wenn diese tatsächlich in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, wird das Sterben entlang der Fluchtrouten reduziert werden können. Legale Zugangswege dürfen aber nicht anstelle des individuellen Zugangs zu Schutz in Europa stehen, sondern müssen diesen ergänzen. Die aktuellen Bemühungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie die Bestrebungen, die Zahl der nach Europa einreisenden Schutzsuchenden zu begrenzen, dürfen aus unserer Sicht nicht zu einer Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die ohnehin schon überbelasteten Krisen- und Transitstaaten führen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir, folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen:

1. Keine Absenkung von Schutzstandards bei der Definition sicherer Drittstaaten außerhalb der EU

Im Rahmen der aktuellen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems werden die Voraussetzungen diskutiert, unter denen Menschen auf einen Schutz außerhalb der EU verwiesen werden dürfen (sog. sicherer Drittstaat oder erstes Asylland). Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems darf jedoch in keinem Fall dazu führen, dass die Standards der Schutzgewährung abgesenkt werden. Der Verweis auf sog. sichere Drittstaaten darf deshalb – entsprechend den UNHCR-Kriterien – wenn überhaupt nur erfolgen, wenn dort effektiver Zugang zu Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährleistet ist und die Schutzsuchenden eine tragfähige Verbindung zu dem jeweiligen Drittstaat haben. Hierfür reicht der Transit ebenso wenig aus wie die Sicherheit in einem Teilgebiet des Staates. Kritisch sehen wir daher die aktuellen Bestrebungen, die Anforderungen, wann ein Drittstaat als sicher anzusehen ist, zu senken. So soll nur noch die Möglichkeit ausreichen, einen anderweitigen Schutz „im Einklang“ mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu erlangen, der Schutz und die Flüchtlingsanerkennung auf Grundlage der GFK wären in dem betreffenden Staat dann nicht mehr erforderlich.

2. Zugang zum inhaltlichen Asylverfahren sicherstellen

Mit den Plänen der EU-Kommission im EU-Recht, flächendeckend und verpflichtend sogenannte Zulässigkeitsverfahren dem eigentlichen Asylverfahren vorzuschalten, wird der Zugang zum Asylrecht in Europa deutlich erschwert, so wie es jetzt bereits durch das EU-Türkei-Abkommen praktiziert wird. Individuelle Fluchtgründe werden nach einer Unzulässigkeitsentscheidung nicht mehr geprüft, Familienzusammenführungen werden massiv erschwert und die EU-Staaten an den Außengrenzen noch mehr als bisher überfordert. Es droht die Zurückschiebung in Staaten wie die Türkei, die sich immer weiter von rechtsstaatlichen Verhältnissen entfernt. Die zwingende Einführung von vorgeschalteten Zulässigkeitsverfahren an den EU-Außengrenzen muss ebenso unterbleiben wie der Abschluss von Migrationsabkommen mit Transitstaaten, die die Einhaltung von Flüchtlings- und Menschenrechten nicht tatsächlich gewährleisten.

3. Keine Verschärfung der bestehenden Dublin-Verordnung

Die Regelungen der Dublin-III-Verordnung dürfen nicht weiter verschärft werden. Nach dem aktuellen Verhandlungsstand soll die Zuständigkeit der Ersteinreisestaaten auf 5 bis 10 Jahre verlängert oder sogar für immer aufrechterhalten werden. Die bisher geltende sechsmonatige Überstellungsfrist soll gestrichen werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass in vielen Fällen kein Asylverfahren durchgeführt wird und die Fluchtgründe inhaltlich nicht geprüft werden. Randstaaten der EU würde noch stärker als bisher die Verantwortung für das Asylverfahren aufgebürdet. Die Betroffenen werden recht- und schutzlos gestellt. Ob und welchen Status sie dann in Deutschland haben, ist vollkommen ungeklärt, da das bisher vorgesehene Selbsteintrittsrecht des Mitgliedsstaats entfallen soll. Ihnen stünden nach Plänen der Kommission keine Sozialleistungen, nur medizinische Notleistungen zu. Bisher werden nur rund 15% der Dublin-Fälle von Deutschland tatsächlich überstellt. Sollte die oben dargestellte Regelung in Kraft treten, wird dies dazu führen, dass zehntausende Schutzsuchende in der Illegalität leben oder ein Leben im Elend auf der Straße führen werden.

Mit der Umgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, wie sie derzeit geplant ist, geht ein gravierender Systemwechsel einher. Es geht gegenwärtig um die Grundlagen des Zusammenlebens in Deutschland und in Europa.

Wir fordern, alles dafür zu tun, dass auch weiterhin in Deutschland und in der EU eine Flüchtlingspolitik auf Basis der Menschenrechte, der EU-Grundrechtecharta, der EMRK, des internationalen Flüchtlingsrechts und selbstverständlich auch entsprechend den Werten und Normen des Grundgesetzes verfolgt wird. Deutschland und die EU sind historisch und rechtlich in der Verpflichtung und als eine der reichsten Regionen der Welt auch in der Lage, diese Rechte umzusetzen. Sie dienen vielen weiteren Regionen als Maßstab.

Quelle: gemeinsame Pressemitteilung Amnesty InternationalSektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland, Neue Richtervereinigung – Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. und Förderverein PRO ASYL e.V. vom 10.11.2017

Das Statistische Bundesamt veröffentlichte heute Zahlen zu Armut oder sozialer Ausgrenzung in Deutschland und Europa für das Jahr 2016. „Die Wahrscheinlichkeit in Zukunft von Armut betroffen zu sein, wächst noch immer“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die Zahlen. In Deutschland stieg der Anteil der Armutsgefährdeten auf 19,7 Prozent der Gesamtbevölkerung an. In der Europäischen Union lag er bei 23,5 Prozent. Stadler sieht die Verantwortung dafür in den politischen Rahmenbedingungen: „Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, wieso trotz sprudelnder Steuereinnahmen und immer neuer Beschäftigungsrekorde, die Armutsgefährdung in der Bundesrepublik seit Jahren zunimmt.“ Damit teile sich Deutschland, eines der führenden Industrieländer der Erde, immer weiter auf in wenige Gewinner und viele Verlierer. „Nur ein Politikwechsel kann diese Entwicklung stoppen“, betont Stadler und führt aus: „Wir müssen weg von der Niedriglohnpolitik und einem Minijobsystem, dass sich für immer mehr Menschen zur Armutsfalle entwickelt.“

„Wir spüren immer deutlicher, dass der nationale Sozialstaat im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt an seine Grenzen stößt. Die erzwungene Austeritätspolitik und eine zunehmende Konkurrenz der Sozialsysteme führen automatisch zu einem Sozialstaatsabbau und einer Zunahme von Ungleichheiten. Es ist dringend geboten, ein weiteres Auseinanderdriften der Gesellschaft zu verhindern“, betont Wolfgang Stadler. Von der zukünftigen Bundesregierung fordert Stadler: „Die neue Legislaturperiode muss im Namen der sozialen Gerechtigkeit stehen. Was wir brauchen sind Reformen und Veränderungen, die direkt und unmittelbar allen Mitgliedern der Gesellschaft helfen, soziale Probleme und deren Auswirkungen zu überwinden. Investieren müssen wir nicht nur in Bildung und Betreuung, um so die gleichen Teilhabechancen für alle Kinder herzustellen. Wir müssen uns auch für eine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik stark machen, die Qualifizierungs- und Beschäftigungskonzepte im Interesse der Erwerbslosen vorsieht.“

Auch das System der Grundsicherung müsste an mehreren Punkten überarbeitet werden: die Berechnung der SGB II-Regelbedarfe müsse neu angesetzt und um qualitative Erhebungen ergänzt werden und die Frage der Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten für Arbeitsuchende müsse neu in den Blick genommen werden. „Nur mit solch einem Gesamtkonzept kann es gelingen, Ungleichheiten zu überwinden und den solidarischen Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken“, bekräftigt Wolfgang Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 08.11.2017

Die Ergebnisse der HLS-GER-Studie zur Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in Deutschland an der Universität Bielefeld belegen, dass die Gesundheitskompetenz unmittelbar das Gesundheitsverhalten von Menschen beeinflusst. So hat eine niedrige Gesundheitskompetenz einen schlechteren subjektiven Gesundheitszustand und ein ungünstiges Ernährungs- und Bewegungsverhalten zur Folge.

Diese Ergebnisse aus Studien erläuterte Prof. Dr. Doris Schaeffer, Universität Bielefeld, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, anlässlich der Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. am 6. November 2017 in Dortmund. Ursula Horzetzky, Referatsleiterin Ernährungsprävention und Ernährungsinformation beim BMEL, verwies in ihren Ausführungen auf die Relevanz einer ausgewogenen Ernährung zur Vermeidung auch ernährungsbedingter Erkrankungen. Allen Menschen – vom ersten Lebenstag bis ins hohe Alter – sollte eine gesunde Lebensweise ermöglicht werden. Ziel des BMEL ist es, dass in den nächsten Jahren die Mahlzeitenangebote in der Gemeinschaftsverpflegung qualitativ verbessert werden und so älteren Menschen, die daran teilnehmen, eine genussvolle und ausgewogene Ernährung zur Verfügung steht. Auf welche Weise der Deutsche Turner-Bund mit seinen breitgefächerten Programmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz beiträgt, stellte Prof. Dr. Michael Tiemann, Professor für Sportwissenschaften, SRH Hochschule für Gesundheit Gera, praxisnah vor.

Mehr als 230 Teilnehmende aus den verschiedenen Handlungsfeldern der Seniorenarbeit, aus BAGSO-Mitgliedsverbänden und der Wissenschaft erörterten anschließend im Rahmen eines World Cafés wichtige Aspekte. Sie entwickelten viele Ideen, diskutierten erforderliche Rahmenbedingungen sowie Strategien für die Verbesserung der Angebote auf kommunaler Ebene in den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung sowie Gesundheitskompetenz. Eine zentrale Frage war auch, wie man besondere Zielgruppen älterer Menschen – z.B. sehr zurückgezogen lebende Seniorinnen und Senioren – erreichen kann.
Der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering ermutigte die Tagungsgäste zu verstärktem Engagement für die Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen vor allem in ländlichen Räumen und lud alle zum 12. Deutschen Seniorentag ein, der vom 28. bis 30. Mai 2018 in den Dortmunder Westfalenhallen stattfindet und von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eröffnet wird. Die Fachtagung wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen von IN FORM, Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung, gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. vom 08.11.2017

„Leider gar kein Anlass zum Jubeln!“ kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig die vor einigen Tagen bekannt gewordenen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle. Die Sätze für Kinder, die von ihren Eltern Barunterhalt erhalten, steigen ab 1. Januar 2018 um bis zu 7 EUR monatlich. Doch für die Masse der Kinder ist dies leider trotzdem ein Rückschritt, sie bekommen im Ergebnis sogar weniger Unterhalt. Denn gleichzeitig wurden die Einkommensgruppen angehoben und zwar um stolze 400 EUR je Stufe. Das führt dazu, dass die erwirtschafteten Einkommen nunmehr einer niedrigeren Einkommensgruppe zuzurechnen sind mit der Folge, dass der Kindesunterhalt tatsächlich sinkt. Dies ändert sich erst (wieder) bei Einkünften oberhalb von 4.300 EUR monatlich (netto). „In Zeiten steigender Gehälter, sinkender Arbeitslosenzahlen und sogar erhöhter Grundsicherungs- und Sozialhilfesätze einerseits und wachsender Kinderarmut vor allem in Haushalten von Alleinerziehenden andererseits ist das ein fatales Zeichen“, so die Präsidentin des djb weiter.

Berechnungsbeispiele Auswirkungen der Düsseldorfer Tabelle 2018

Ein Pflichtiger mit einem Einkommen zwischen 1.500 EUR und 1.900 EUR war bisher der zweiten Einkommensgruppe zuzuordnen und hatte einem bis zu sechs Jahre alten Kind 264 EUR im Monat an Unterhalt zu zahlen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 sind es durch die Zuordnung zur ersten Einkommensgruppe lediglich 251 EUR und damit 13 EUR WENIGER. Dies zieht sich konsequent durch alle Altersgruppen, d.h. in der ersten Einkommensgruppe werden ab dem 1. Januar 2018 in den jeweiligen Altersstufen 13 EUR, 15 EUR bzw. 17 EUR weniger zu leisten sein. Damit nichtgenug: Bei faktischer Umgruppierung muss ein Pflichtiger, der bisher bei einem Nettoeinkommen von 3.500 EUR für ein zehnjähriges Kind 408 EUR zu zahlen hatte, nach dem Jahreswechsel nur noch 382 EUR zum Lebensunterhalt des Kindes beisteuern. »Glücklich« können sich nur die Kinder schätzen, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bisher bis zu 1.500 EUR im Monat verdiente, da gibt’s bis zu 6 EUR mehr. Bei einem Pflichtigen, der mehr als 5.100 EUR monatlich verdient, erhalten die Kinder immerhin bis zu 11 EUR mehr an (Bar-)Unterhalt! Im Verhältnis zu den Kürzungen, die die Mehrheit der Kinder hinnehmen muss, allerdings kein Betrag, der sich sehen lassen kann. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, ist nicht einmal der Bedarfssatz angehoben worden. Die Beibehaltung des Bedarfs aus dem Jahr 2017 ist vielmehr »bis auf weiteres« geplant. Hier zeichnet sich eine Abschaffung der vierten Altersstufe ab, die das Budget des Elternteils, in dessen Haushalt das volljährige Kind wohnt, weiter strapazieren wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.11.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des heutigen 11. Deutschen Kongresses für Schulverpflegung in Berlin die bundesweite verbindliche Einführung von Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas und Schulen an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollten sich diese an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren. Zahlreiche Studien belegen, dass die von der DGE für diesen Bereich gegebenen Empfehlungen in den seltensten Fällen erfüllt werden.

„Deshalb sollte beim Kita- und Schulessen nicht weiter auf unverbindliche Freiwilligkeit mit Appellen und Ankündigungen gesetzt werden. Die gibt es schon seit Jahren zuhauf, ohne dass sich vielerorts substanziell etwas getan hätte. Außerdem plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk nachdrücklich für eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich. Die derzeit laufenden Sondierungsgespräche und etwaige Koalitionsverhandlungen sollten das auf die Agenda nehmen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule eine gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt eine Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, ausreichend Gemüse, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. „Es muss endlich Schluss sein mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen. Besonders wichtig ist es auch, die Kita-Kinder bzw. die Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Deren Kompetenz und Kreativität bleiben in der Regel völlig ungenutzt“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten möglichst heimische Produkte sowie Obst und Gemüse der Saison die Leitlinien für das Kita- und Schulessen sein. Wer in der Kindheit nicht erfährt und erlebt, was gesunde Ernährung ist und dass sie gut schmeckt, wird dies im Erwachsenenalter kaum nachholen können. Insofern ist eine gesunde Ernährung auch eine Grundsteinlegung für ein gesundes Leben. An dieser Stelle zu sparen ist langfristig verheerend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.11.2017

Sehr viele Erwachsene haben ein fehlendes Problembewusstsein in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte von Kindern, wenn es um die Veröffentlichung von Informationen oder Bildern über Soziale Medien wie WhatsApp, Facebook oder Instagram geht. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes. 34 Prozent derjenigen, die Bilder und Informationen von Kindern posten, gaben an, Kinder dabei gar nicht einzubeziehen, 30 Prozent informieren die Kinder lediglich. Eine explizite Erlaubnis der Kinder holt nur eine Minderheit von 31 Prozent der Befragten ein.

„Persönlichkeitsrechte von Kindern erstrecken sich über alle Lebensbereiche und damit auch auf den digitalen Raum. Es ist daher wichtig, nicht nur bei den Kindern selbst sondern auch bei Erwachsenen, insbesondere den Eltern, ein Bewusstsein für den Umgang mit persönlichen Informationen und Bildern von Kindern in Sozialen Medien zu schaffen. Ein großer Teil der Erwachsenen macht sich anscheinend keine Gedanken über die Risiken, dass Bildmaterial von ihren Kindern in falsche Hände gerät. Auch scheint es nur eine knappe Mehrheit zu interessieren, welche Rechte sie dabei an die Plattformen abgeben. Deshalb wird das Deutsche Kinderhilfswerk in Kürze eine Facebook-Kampagne starten, mit der Aufmerksamkeit für die Persönlichkeitsrechte von Kindern im Internet erzeugt und über einen angemessenen Umgang mit persönlichen Daten von Kindern in Sozialen Medien aufgeklärt werden soll. Die Kampagne will die Aufmerksamkeit auf die Rechte von Kindern insbesondere im digitalen Raum lenken“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes sind fast vier Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von der Veröffentlichung ihrer Bilder oder Informationen über sie in sozialen Medien betroffen. Gleichzeitig informieren sich lediglich 54 Prozent der Befragten über Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nutzung sozialer Medien. Das Thema Datenschutz ist für 51 Prozent relevant. Dabei sind Informationen in den Medien, zum Beispiel im Fernsehen, im Internet oder in Zeitschriften mit 75 Prozent die mit Abstand am häufigsten genutzte Informationsquelle. Gespräche mit Freunden oder Bekannten sind für 65 Prozent relevant. Die Plattformbetreiber selbst sind für 41 Prozent der Befragten Anlaufstelle zur Informationsbeschaffung. Bei ihnen wird auch die Hauptverantwortung für die Bereitstellung von Informationen zu rechtlichen Aspekten in Bezug auf die Nutzung sozialer Medien gesehen: 46 Prozent der Befragten antworteten entsprechend, bei staatlichen Behörden sehen die Hauptverantwortung lediglich 28 Prozent.

Der mit großem Abstand am häufigsten genutzte Dienst für die Verbreitung der Informationen und Bilder ist mit 84 Prozent WhatsApp. Facebook und Instagram folgen mit 33 bzw. 15 Prozent. Dagegen haben YouTube mit 6 Prozent und Twitter mit 5 Prozent nur wenig Relevanz. Zum Empfängerkreis der geposteten Bilder oder Informationen gehören die betroffenen Kinder bei 50 Prozent der Befragten immer bzw. häufig, bei 17 Prozent selten und bei 30 Prozent nie. Auf die Frage nach dem Alter, ab dem Kinder in die Entscheidung über eine Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten über Soziale Medien einbezogen werden sollten, antworteten die Erwachsenen mehrheitlich, dass dies erst ab einem Alter von 10 Jahren sinnvoll ist.

Für die repräsentative Umfrage wurden vom Politikforschungsinstitut Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.024 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI) befragt. Die Fehlertoleranz liegt zwischen 1,4 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) und 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Die Durchführung der Umfrage erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.11.2017

Familien in Deutschland leben vielfältige Formen. Sie übernehmen füreinander Verantwortung. Sie gestalten das Gemeinwesen durch unterschiedlichste Fähigkeiten und die Bereitschaft, ihre Zeit und Arbeitskraft, ihre Bildung, ihre Kultur, ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihr Geld einzubringen. Sie sind solidarisch für Menschen, die Zuwendung, Hilfe und Pflege brauchen. Ohne diese Leistungen könnte unsere Gesellschaft nicht bestehen. Das gilt in ganz besonderer Weise für das gute Aufwachsen aller Kinder.

Deshalb ist es in höchstem Maße alarmierend, wenn nachweislich die Zahl der Kinder, die in Armut und prekären Lebensverhältnissen leben, stetig wächst. Diese Kinder leben in Bezug auf Bildung, Gesundheit, Teilhabe, Wohnen, Kultur, Integration und soziale Sicherheit mit elementaren Defiziten. Ihre Familien, vor allem Einelternfamilien, Mehr-Kinder-Familien und Familien mit Migrationshintergrund, verfügen nicht über die notwendigen Handlungsmöglichkeiten und Kompetenzen, um Familie gut leben und den hohen gesellschaftlichen Anforderungen entsprechen zu können.

Die Politik der nächsten Jahre entscheidet darüber, ob es gelingt, diese Kluft zu überwinden und den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu bewahren. Zu verhindern sind Fehlentwicklungen, die individuelle Ungerechtigkeit vermehren und strukturell ein großes, auch ökonomisch relevantes Potential an Zukunftsbelastungen aufbauen.

Die eaf hält deshalb einen Perspektivenwechsel hin zu einem zeit- und realitätsgerechten Verständnis von öffentlicher Verantwortung für das Wohlergehen aller Kinder und deren gute Entwicklung und Entfaltung für dringend notwendig. Eltern, Familien und staatliche Gemeinschaft sorgen in diesem Sinne gemeinsam für gute Bedingungen. Der Staat versteht sich neben seiner Rolle als „Wächterstaat“ zunehmend auch als aktivierender, stärkender, für gute Ermöglichungsbedingungen Sorge tragender „Förderstaat“. Er tritt damit nicht in Konkurrenz zur Elternverantwortung, sondern ermöglicht und stärkt sie vielmehr.

In Dringlichkeit und Aktualität haben die 10 Forderungen an die Parteien der Koalitionsverhandlungen besondere Relevanz für die Umsetzung des geforderten Perspektivenwechsels.

Ein PDF dieser Forderungen steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 10.11.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 24. November 2017

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ort: Berlin

Die Einführung einer verbindlichen Geschlechterquote für neu zu besetzende Aufsichtsräte börsennotierter und voll mitbestimmter Unternehmen war ein echter Durchbruch. Frauen nehmen gegenwärtig mehr als 30 Prozent der Mandate in den Aufsichtsräten der DAX-Unternehmen wahr. Zu dieser Entwicklung hat der djb mit mehr als 400 Hauptversammlungsbesuchen vor rund einer halben Million Aktionärinnen und Aktionäre einen erheblichen Beitrag geleistet.

In den Vorständen der deutschen Wirtschaft sind Frauen dagegen deutlich seltener anzutreffen. Insoweit und für die übrigen Führungsebenen gilt – noch – keine verbindliche Geschlechterquote. Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils geben. Diese Zielgrößen und andere Daten hat der djb bei seinen diesjährigen Hauptversammlungsbesuchen kritisch hinterfragt.

„Die Antworten der Unternehmen auf unsere Fragen ließen ein mitunter alarmierend entspanntes Verhältnis zur Verantwortung erkennen, die der Gesetzgeber ihnen zur Anhebung des Frauenanteils im Vorstand übertragen hat“, resümiert Ramona Pisal, Past Präsidentin des djb, die diesjährigen Hauptversammlungsbesuche.

Der djb freut sich, Sie gemeinsam mit dem BMFSFJ zur Präsentation der Ergebnisse des Projekts „Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung 2017“ am 24. November 2017 einladen zu dürfen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 06. Dezember 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Demokratie, Vielfalt und Partizipation sind ein Recht von Kindern. Sie bieten Chancen zum aktiven Erleben von Handhabbarkeit und Mitgestaltung. Gleichzeitig stellen diese Prinzipien eine Herausforderung für pädagogische Fachkräfte im Arbeitsalltag dar. Die Gestaltung einer demokratischen, vorurteilsbewussten und vielfaltssensiblen Kindertageseinrichtung setzt voraus, dass die pädagogischen Fachkräfte sich gleichzeitig auf verschiedensten Ebenen mit Demokratie, Vielfalt und Partizipation auseinandersetzen.

Das Projekt „Demokratie, das sind wir alle. Vielfalt, das sind wir alle.“ (DEVI) möchte Kindertageseinrichtungen unterstützen und befähigen, sich dieses Prozesses anzunehmen, vorhandene Projekte zu unterstützen und für andere Einrichtungen beispielhaft aufzuarbeiten und verfügbar zu machen – ganz im Sinne einer partizipativen Beteiligung.

Bei der Auftaktveranstaltung „Kindertagesbetreuung in Bewegung. Demokratie und Vielfalt fördern – Diskriminierung und Barrieren abbauen“ am 6. Dezember 2017 erhalten Praktiker*innen die Möglichkeit, miteinander in den Austausch zu kommen. Durch Fachbeiträge wird über den aktuellen theoretischen Stand berichtet. Außerdem werden auf der Auftaktveranstaltung die Gewinner*innen des Wettbewerbs „Demokratie braucht Vielfalt“ bekanntgeben.

Die prämiierten Beiträge bekommen im Zuge dessen fachliche Unterstützung vor Ort. Darüber hinaus werden alle Projekte in einer Handreichung erfasst und so einem breiterem Publikum zugänglich gemacht.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 06./07. Dezember 2017

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit Studienzentrum der EKD für Genderfragen, Hannover

Ort: Rehburg-Loccum

Intersexualität – was ist das eigentlich? Der Begriff bezeichnet biologische Besonderheiten bei der Geschlechtsdifferenzierung. Intersexuelle Menschen leben von Geburt an in Körpern, die hinsichtlich der Chromosomen, der Keimdrüsen und/oder der Hormonproduktion nicht nur männlich oder nur weiblich erscheinen, sondern Ähnlichkeiten mit beiden Geschlechtern aufweisen. Schätzungen zu Folge trifft das allein in Deutschland auf 80.000 bis 120.000 Menschen zu.

Das Sprechen über die Existenz intersexueller Menschen war lange gesellschaftlich tabuisiert. Dazu haben auch feminisierende oder maskulinisierende Genitaloperationen bereits im Kindesalter beigetragen, die über Jahrzehnte an der Tagesordnung waren. Nun geraten Menschen mit intersexuellen Körpern immer öfter ins Blickfeld – z.B. in der Diskussion um ein drittes Geschlecht im Geburtenregister.

Der kirchliche Umgang mit intersexuellen Menschen zeichnet sich bislang freilich durch wenig Wissen und viel Unsicherheit aus. Für ein christlich getöntes bipolares Menschenbild birgt Intersexualität einiges Erschütterungspotential, stellt aber auch einen Testfall dar: Wie gehen wir in der gemeindlichen Praxis, in Kirchenleitungen und Gleichstellungsreferaten mit Verschiedenheit um? Entsprechend zielt die Tagung auf sorgfältige Information und erste Sondierungen:

  • Was ist in medizinischer Hinsicht wichtig zu wissen?
  • Welche rechtlichen und psychischen Probleme erschweren das Leben intersexueller Menschen?
  • Wie verändert die Wahrnehmung von Intersexualität das Nachdenken über menschliche Geschlechtlichkeit – auch im Sinne einer theologischen Anthropologie?
  • Welche Herausforderungen stellen sich schließlich für die kirchliche Praxis?

Kommen Sie und diskutieren Sie mit!

Information und Anmeldung hier

Termin: 08. Dezember 2017

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)

Ort: Bonn

Die Alterssicherung ist ein zentrales Politikfeld in der internationalen Altenpolitik. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für Autonomie und Selbstbestimmung im Alter. In vielen Ländern ist die Alterssicherung jedoch nicht selbstverständlich oder sie ist eng an die Forderung nach längerer Erwerbstätigkeit verknüpft. Ein Blick über den Tellerrand zeigt, dass seit den 1990er Jahren in vielen Ländern des Globalen Südens Sozialrenten eingeführt worden sind. Vielerorts werden neue Wege gegangen, weil die Versorgung über die Familie nicht mehr vorausgesetzt werden kann. Dennoch leben weltweit 80 Prozent der älteren Menschen ohne jegliche soziale Absicherung. Vor allem ältere Frauen sind betroffen. Auch in Deutschland wird schon lange über die Zukunft der Rente und die Gefahr wachsender Altersarmut diskutiert.

Im Workshop diskutieren Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über den aktuellen Stand der Alterssicherung und formulieren Forderungen für die weiterführende politische Debatte.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier.

AKTUELLES

Entwurf des Kindertagesförderungsgesetzes und der Kindertagesförderungsverordnung
(Drucksache 18/0590)

Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz und Wegfall der routinemäßigen Bedarfsprüfung vor dem dritten Geburtstag (§§ 4 und 7)

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Landesverband Berlin e. V. begrüßt ausdrücklichdie Erweiterung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für Kinder ab einemJahr von Halbtags auf Teilzeit. Sie hält dies für einen wichtigen Schritt zurVereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Ermöglichung von Chancengerechtigkeitfür alle Kinder. Die Abschaffung der Bedarfsprüfung von Amts wegen ist ein guter Schritt zumAbbau von Bürokratie und stärkt die Teilhabemöglichkeiten der Familien.

Verbesserung des Leitungsschlüssels (§11)

Die AWO Landesverband Berlin e. V. befürwortet ausdrücklich die Verbesserung des Leitungsschlüssels als Schritt in die richtige Richtung. Denn dieser wirkt sich nachweislich auf eine Qualitätsverbesserung in den Einrichtungen aus. Mehrere aktuelle Studien, darunter der Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann-Stiftung 2017, weisen nach, dass viele Leitungsaufgaben in großen wie in kleinen Kitas gleichermaßen anfallen. Deshalb fordert die Bertelsmann Stiftung, dass Kindertagesstätten bundesweit mindestens eine Ausstattung von einer halben Stelle zzgl. weitere Zeitanteile je Kind benötigen. Das Berliner Kitabündnis, dem auch die AWO angehört, hat bereits einen Schlüssel von 1:80 in einem ersten Schritt gefordert. Die LIGA Verbände fordern bereits seit längerer Zeit eine Ausstattung von 1:60.

Die gesetzlich verankerte Verbesserung des Leitungsschlüssels würde aus unserer Sicht jedoch aufgehoben durch einen vom Land Berlin überraschend in die Finanzierungsverhandlungen eingebrachten Ansatz zur Reduzierung der Stellenanteile bei den Personalzuschlägen, zu denen auch der Leitungszuschlag gehört. Hier ist es nicht zielführend, 2018 die Finanzierung auf 98% zu kürzen und 2019 wieder auszuweiten.

Zum Hintergrund: das KitaFöG hat die Regelausstattung für das pädagogische Personal auf der Basis von 38,5 Stunden Arbeitszeit festgelegt, die Zuschläge sind jedoch in der VO KitaFöG als Stellenanteile ausgewiesen. Durch Anpassungen an den TV-L Berlin wird ab 1.12.2017 eine Arbeitszeit von 39,4 Stunden festgelegt. Steigt nun die anteilige Arbeitszeit in den Zuschlägen mit dem TV-L oder werden diese auf 38,5 Stunden gekürzt? Letzteren Vorschlag hat das Land Berlin eingebracht. Würden die Personalzuschläge auf der Basis von 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit herunter gerechnet, bedeutet dies eine Kürzung der bestehenden Stellen für Facherzieher*innen Integration, Kitaleitungen, ndH – Stellenanteile und die Quartiersmanagementzuschläge. Möglicherweise werden berlinweit 80 Stellen eingespart durch eine Begrenzung der Zuschläge, in der einzelnen Kita werden jedoch stundenweise Kürzungen bemerkt, die die Personalverbesserungen aus dem KitaFöG konterkarieren. Eine Beibehaltung der bestehenden Stellenanteile entspricht aus unserer Sicht der Absicht des Gesetzgebers, Schritt für Schritt bessere Standards zu ermöglichen. Wir bitten die Abgeordneten hier um Ihre Unterstützung zur Finanzierung der Umsetzung des TV-L bei den Personalzuschlägen.

Zeit für Anleitung (VO KitaFöG §11)

Auch die Ausweitung der Freistellung für die Praxisanleitung von Kolleg*innen in berufsbegleitender Ausbildung stellt einen wichtigen Schritt zur Aufrechterhaltung der Qualitätsstandards des Berliner Bildungsprogramms, zur Gewinnung von Fachkräften und zur Verbesserung des Arbeitsfeldes Kindertageseinrichtungen dar. Ebenso wichtig ist jedoch die Begleitung von Quereinsteiger*innen aus verwandten Berufsgruppen bis diese ihre Fortbildungsauflagen erfüllt haben und durch Berufspraxis zu gleichwertigen Kolleg*innen werden. Hier schlägt die AWO Landesverband Berlin e. V. eine gleichartige einjährige Praxisanleitung vor. Die AWO Landesverband Berlin e. V. wünscht sich (noch) mehr Mut zur Ausweitung dieser Regelungen auf alle Bereiche der Jugendhilfe, insbesondere auch auf den Ganztagsbereich. Aus unserer Sicht ist dies unerlässlich zur Behebung des Fachkräftemangels.

Meldepflicht für Zuzahlungen der Eltern (§23(3,7,8))

Die AWO Landesverband Berlin e. V. teilt das Ziel des Gesetzentwurfes, die Eltern vor „Abzocke“ zu schützen und ihnen einen Kitaplatz ohne „Gebühren“ zu ermöglichen. Ausdrücklich begrüßen wir die Stärkung der Elternrechte und die Einrichtung eines niedrigschwelligen und diskriminierungsfreien Zugangs zur Kita. Gegenüber dem Gesetzentwurf vom 5.4.17 ist dieser aktuelle Entwurf deutlich klarer und verständlicher gehalten und vermeidet dadurch Fehlinterpretationen.

Die AWO Landesverband Berlin e. V. empfiehlt dringend die Beschreibung eines klaren Verfahrens. Denn die Verpflichtung zur Schaffung weiterer Regelungen und Bedingungen (Absatz 8) für Zuzahlungen sowie die in Aussicht gestellte Prüfung der Angemessenheit bieten den Trägern weiterhin keine Rechtssicherheit.

Solange die Finanzierung von Frühstück und Vesper bei einer siebenstündigen Anwesenheit (laut Rechtsanspruch) nicht im Kostenblatt enthalten ist, fallen bei den Kitas zusätzliche Elternbeiträge mindestens hierfür an. Darüber hinaus können Eltern Ansprüche an die Kita stellen, die nicht durch die Regelfinanzierung abgedeckt werden z. B. bei Bio-Essen oder besonderen Konzepten. Diese Kosten müssen auch weiterhin durch die Eltern getragen werden, wenn nicht die zusätzliche Leistung entfallen soll.

Regelungen zu Pflichtverletzungen der Träger (§23(4))

Die AWO Landesverband Berlin e. V. hält diesen Absatz für entbehrlich, da die Einrichtung einer Schiedsstelle Gegenstand der Rahmenvertragsverhandlungen ist. Die Verbände haben eine zweigleisige Lösung vorgeschlagen: in einem Schiedsstellenmodell könnte der Umgang mit Vertragsverletzungen geregelt werden. Für Elternbeschwerden empfehlen die Verbände eine
Ombudsstelle analog zu der bereits bestehenden Ombudsstelle der Jugendhilfe. Im Übrigen verweisen wir auf die gemeinsame Stellungnahme aller LIGA Verbände vom April 2017, in der es heißt: „Dabei wird eine Pflichtverletzung nicht weiter definiert und ausgeführt (so könnten Pflichtverletzungen organisatorischer, inhaltlicher, melderechtlicher, leistungsrechtlicher Natur usw. sein). Der Entwurf verwundert umso mehr, weil sich die Verhandlungspartner am Beginn der Verhandlungen zum Kostenblatt ab 2018 bereits im Januar 2017 dazu vereinbart hatten, sich in den laufenden Verhandlungsrunden über ein Ombuds- und Schiedsstellenmodell zu verständigen. … Die öffentliche Seite der Jugendhilfe fügt hier ein Ungleichgewicht ein, das letztlich zu Lasten der Kinder und ggf. der Eltern geht. Wenn die Finanzierung ausgesetzt oder teilweise ausgesetzt wird, kann die Leistung nur entsprechend gemindert erbracht werden. Ein Ausgleich für eine Pflichtverletzung an das Kind oder die Eltern erfolgt dabei nicht.“

Zusammenfassend möchte die AWO Landesverband Berlin e. V. vor einer Bündelung von Unsicherheitsfaktoren für Kitaträger warnen:

  • Die 2017 in Auftrag gegebene Gestehungskostenanalyse zeigt auf, dass Kitaträgern
    bis zu 30% zu niedrige Sachkosten finanziert werden.
  • Entgegen dem individuellen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gegenüber dem Land Berlin sollen Kitaträger 7% der Kosten für einen Kitaplatz selbst aufbringen.
  • Das Risiko für nicht belegte Plätze (z. B. weil keine Fachkräfte verfügbar sind) liegt ausschließlich bei jedem Träger, da nur belegte Plätze finanziert werden.

Kitaträger haben bisher partnerschaftlich gemeinsam mit dem Land Berlin den Platzausbau
gestaltet und mit viel Engagement und Einsatz von Eigenleistungen in den letzten Jahren 30.000 Plätze geschaffen. Wenn bis 2020 noch einmal so viele Plätze entstehen sollen, brauchen Kitaträger Unterstützung in den Rahmenbedingungen in Verbindung mit einer auskömmlichen Finanzierung. Dies sollte im Mittelpunkt des Dialogs zwischen dem Land Berlin und den Verbänden stehen anstelle einer Gesamttendenz, die zunehmend auf Beschränkungen und Sanktionierungsmaßnahmen ausgerichtet ist.

Quelle: Stellungnahme AWO Landesverband Berlin e.V. vom 08.11.2017

Die Arbeiterwohlfahrt steht solidarisch an der Seite von vielen alleinerziehenden Frauen und Männern. Trotz einiger familienpolitischer Leistungsverbesserungen ist die Lebenssituation von Alleinerziehenden leider weiterhin prekär. Es wird dringend Zeit, dass sich das ändert!

In einer bezirksübergreifenden Arbeitsgruppe wurde in den vergangenen Monaten das Positionspapier „Solidarität ist unsere Stärke! Alleinerziehende nicht alleine lassen“ entwickelt, welches zwölf Handlungsfelder aufzeigt, die berücksichtigt werden müssen, um soziale und berufliche Teilhabe für Alleinerziehende zu sichern. Dieses Positionspapier ist nun am 17.10.2017 durch den Vorstand der LAG AWO NRW verabschiedet worden.

Das Positionspapier wird im Rahmen von zwei AWO NRW Aktionswochen vom 13.-24. November 2017 veröffentlicht, um auf neue Wege aufmerksam zu machen, die Alleinerziehenden bessere Möglichkeiten und eine höhere Lebensqualität in allen Lebensbereichen sichern. An den Aktionswochen können sich alle Einrichtungen der AWO in NRW beteiligen, die dazu beitragen möchten, ein Zeichen zu setzen und auf die unzureichende Situation aufmerksam zu machen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Mitteilung Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e. V. vom 24.10.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet heute eine Facebook-Kampagne zu Persönlichkeitsrechten von Kindern im digitalen Raum. Die Kampagne arbeitet mit sechs aussagekräftigen, prägnanten Bildmotiven und entsprechenden Claims. Diese Bildmotive werden über einen Zeitraum von ca. drei Wochen auf Facebook geschaltet und führen die Nutzerinnen und Nutzer auf eine entsprechende Landing-Page mit Informationen rund um den verantwortungsbewussten Umgang mit Kinderfotos in Sozialen Medien.

„Wir möchten mit unserer Kampagne die Erwachsenen, und hier insbesondere Eltern, für die Persönlichkeitsrechte von Kindern in Sozialen Medien sensibilisieren. Viele teilen augenscheinlich unüberlegt Fotos von Kindern über soziale Netzwerke. Dabei ist es uns ein Anliegen, Erwachsenen keine Vorschriften zu machen, sondern sie in erster Linie zu Selbstreflektion und zum Dialog mit den Kindern anzuregen. Denn das Posten von Bildern oder von Informationen über Kinder ohne deren Zustimmung ist aus kinderrechtlicher Sicht in vielerlei Hinsicht bedenklich. Es verletzt zu allererst die Privatsphäre der Kinder. Es widerspricht auch ihrem Recht auf Beteiligung, zudem sind Schutzrechte in Gefahr. Denn oft sind Fotos im Netz frei zugänglich und können auch in falsche Hände geraten“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine in der letzten Woche vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte repräsentative Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass viele Erwachsene ein fehlendes Problembewusstsein in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte von Kindern haben, wenn es um die Veröffentlichung von Informationen oder Bildern über Soziale Medien wie WhatsApp, Facebook oder Instagram geht. 34 Prozent derjenigen, die Bilder und Informationen von Kindern posten, gaben an, Kinder dabei gar nicht einzubeziehen, 30 Prozent informieren die Kinder lediglich. Eine explizite Erlaubnis der Kinder holt nur eine Minderheit von 31 Prozent der Befragten ein.

Die Facebook-Kampagne erfolgt im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.11.2011

Zum Sommersemester 2018 startet erneut der Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ an der HAW Hamburg. Der 2013 eingerichtete berufsbegleitende Studiengang ist der erste interdisziplinäre Studiengang dieser Art im deutschsprachigen Raum. Im Zentrum des Masterprogramms steht die Familie, die unter anderem aus kultureller, politischer, psychologischer, rechtlicher und soziologischer Perspektive betrachtet wird. Das Weiterbildungsstudium vermittelt unter hohem Anwendungsbezug wissenschaftlich-theoretische Inhalte sowie professionelle Handlungskompetenzen. Seit 2015 können sich auch einschlägig Qualifizierte ohne einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben.

Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 10. Dezember 2017 verlängert. Eine Informationsveranstaltung zum Weiterbildungs-Master findet am 27. November an der HAW Hamburg statt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

LSVD-Projekt fördert selbstbestimmtes Handeln intergeschlechtlicher Menschen in Deutschland

Intergeschlechtliche Menschen – Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale – sind in Deutschland immer noch wenig sichtbar, ihre Körperlichkeit ist kaum akzeptiert. Variationen der Geschlechtsmerkmale gelten in vielen Fällen weiterhin als behandlungsbedürftig, geschlechtsverändernde Operationen an intergeschlechtlichen Kleinkindern und Kindern finden weiterhin statt. Die Kostendeckung für eine patient_innen-zentrierte medizinische Versorgung ist hingegen oft nicht gesichert. Diskriminierung in der Schule und im Arbeitsleben gehören zur Alltagserfahrung intergeschlechtlicher Menschen. Eine flächendeckende Beratungsstruktur für intergeschlechtliche Menschen und ihre Familien ist noch lange nicht erreicht.

Das neue bundesweit agierende Projekt„Miteinander stärken. Selbstbestimmt intergeschlechtlich leben“des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) will hier ein Zeichen der Veränderung setzen: Es will Aktivist*innen und Fachkräfte aus der Community und Bündnispartner*innen stärken und mit ihnen gemeinsam Strategien und Bündnisse für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt entwickeln. Das Projekt wird in Kooperation mit in Kooperation mit Intersexuelle Menschen e.V. und OII Deutschland e.V. durchgeführt.

Das Projekt „Miteinander stärken. Selbstbestimmt intergeschlechtlich leben“ trägt dazu bei, dass intergeschlechtliche Menschen – Menschen mit angeborenen Variationen der Geschlechtsmerkmale – als Teil des vielfältigen Mensch-Seins anerkannt und in ihrer Körperlichkeit als gleichberechtigt und gleichwertig akzeptiert werden. Gleichzeitig möchte es die Vernetzung von Organisationen intergeschlechtlicher Menschen stärken und ihre gesellschaftliche Reichweite erhöhen.

Das Projekt wird daher zum einen die Peer-Beratungskompetenz intergeschlechtlicher Menschen erhöhen: Betroffene und Angehörige sollen bundesweit und wohnortnah fachkundigen Rat und Hilfe erhalten. Ziel ist es die bundesweite Struktur von Peer-to-Peer-Beratung zu stärken. Verschiedene Angebote werden die Berater_innen darin unterstützen, ihre Kompetenzen im Bereich Intergeschlechtlichkeit zu stärken, sich mit den aktuellen Herausforderungen in den Themenbereichen geschlechtliche Vielfalt und Intergeschlechtlichkeit vertraut zu machen und Hürden für Ratsuchende zu verringern.

Den zweiten Schwerpunkt des Projekts bilden die Erstellung von Handreichungen, die spezifische Bedarfe von intergeschlechtlichen Menschen an Bundesregierung, Gesetzgeber und interessierte Öffentlichkeit kommunizieren. So sollen etwa für den Bereich Beratung Anforderungskataloge für professionelle Beratende erarbeitet, im Bereich Bildung sind Schulungskonzepte für lokale Bildungsträger geplant, um eine zeitgemäße Aufklärung zum Thema Intergeschlechtlichkeit sicherzustellen. Die Bedürfnisse und das Erfahrungswissen intergeschlechtlicher Menschen stehen dabei im Zentrum.

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen desBundesprogramms „Demokratie leben!“.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 08.11.2017

Für die Studie „Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf aus Sicht von Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen“ sucht das Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) noch pflegende Beschäftigte, die privat Pflegeaufgaben übernommen haben und gleichzeitig in einem Betrieb mit max. 25 Mitarbeiter_innen tätig sind.

SowiTra führt diese Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durch.

Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören und sich vorstellen könnten, von Ihren Erfahrungen in einem Interview zu erzählen, nehmen Sie doch bitte Kontakt mit Laura Rauschnick von SowiTra auf, um alle weiteren Details zu besprechen.

Weitere Informationen können Sie auch dem Info-Flyer de Projektes entnehmen.

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ZFF und Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: Gesamtkonzept gegen Kinderarmut muss auf den Tisch!

Berlin, 27.10.2017 – Das ZFF fordert gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG die Verhandlungsführer*innen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf, in der kommenden Legislaturperiode eine Gesamtstrategie gegen Kinder- und Familienarmut vorzulegen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Die derzeitige Familienförderung muss neu gedacht werden! Seit 2009 arbeitet das ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG daher an einem Konzept, das das kindliche Existenzminimum langfristig durch eine einfache und unbürokratische Leistung für alle Kinder und Jugendlichen garantiert. Auf dem Weg zu einer umfassenden Kindergrundsicherung könnte aber auch ein erster und wirkungsvoller Schritt sein, das Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenzuführen und in der Höhe des sächlichen Existenzminimums einkommensabhängig auszubezahlen. Wir hoffen daher auf den politischen Mut und die politische Durchsetzungskraft von Vorschlägen, die die Kinderarmut nachweislich verringern können. Erheben Sie Ihre Stimme für eine sozial gerechte Familienförderung!“

Der Offenen Brief des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG steht hier zum Download bereit.

Weitere Informationen:

Zum Thema Kinderarmut: http://www.zukunftsforum-familie.de/themen/kinderarmut/

Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/

Zur aktuell laufenden Kampagne #stopkinderarmut! auf „we act“, die bereits von 37.000 Einzelpersonen unterzeichnet wurde: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen

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Einigung Jamaika Unterhändler: Familienförderung mit der Gießkanne!

Berlin, 15.11.2017 – Anlässlich der Einigung der Jamaika Unterhändler zu den Familienleistungen bedauert das ZFF das Festhalten am dualen System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen. Die Förderung mit der Gießkanne muss beendet und eine Konzentration auf Maßnahmen gelegt werden, die zielgerichtet Familien mit geringem Einkommen helfen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist für uns nicht der richtige Weg. Dieser Ausbau ist eine Förderung mit der Gießkanne und Familien, die in Armut leben, werden davon kaum erreicht. Wir hoffen jedoch auf einen verstärkten Einsatz für eine neue und existenzsichernde Leistung: Kindergeld und Kinderzuschlag sollten zusammengeführt und einkommensabhängig mindestens in der Höhe des sächlichen Existenzminimums ausbezahlt werden. Diese Maßnahme würde zielgerichtet Familien mit geringem Einkommen helfen und sie vor Armut schützen. Um den Bedarf aller Kinder gleichermaßen zu decken und Kinderarmut langfristig zu bekämpfen, ist eine weitreichende Reform der Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung notwendig. Der Koalitionsvertrag ist noch nicht geschrieben. Wir hoffen daher auf den Mut für weitreichende und zielgerichtete Reformen.“

Weitere Informationen:

Zum Thema Kinderarmut: http://www.zukunftsforum-familie.de/themen/kinderarmut/

Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/

Zur aktuell laufenden Kampagne #stopkinderarmut! auf „we act“, die bereits von mehr als 37.000 Einzelpersonen unterzeichnet wurde: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen

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10 Forderungen für die Vielfalt der Familie

Berlin, 26.10.2017 – Nach der Bundestagswahl und mit Blick auf die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) einen verstärkten Einsatz für die Vielfalt des Familienlebens.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Jeden Tag übernehmen Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung, tragen Sorge für andere und schenken sich Zuwendung. Dieses geschieht in ganz unterschiedlicher Form, denn Familien sind heute so bunt, wie unsere Gesellschaft selbst. In Fachveranstaltungen, politischen Diskussionsrunden und Analysen vor der Bundestagswahl haben wir uns intensiv mit dem Geschlechter- und Familienbild der Parteien auseinandergesetzt. Wir fordern wir für die nun folgende 19. Legislaturperiode den verstärkten Einsatz für die Vielfalt des Familienlebens in Deutschland!

Dazu gehören für uns u.a. eine Politik, die auf Gleichstellung und Partnerschaftlichkeit setzt, mehr Zeit für das Familienleben einräumt, sich der Bekämpfung der Kinderarmut endlich annimmt, die Alleinerziehenden konsequent unterstützt und den Nachzug von Familienangehörigen uneingeschränkt ermöglicht.

Darüber hinaus fordern wir alle demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag auf, sich konsequent allen rückwärtsgewandten und diskriminierenden Familienbildern entgegenzustellen, indem sie die Vielfalt unserer Gesellschaft betonen und wertschätzen.“

Unsere „10 Forderungen für die Vielfalt der Familie“ stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Zum Thema Vielfalt Familie: www.zukunftsforum-familie.de/themen/vielfalt-familie/
Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de

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Bekämpfung Kinderarmut: Kindergrundsicherung ist die Lösung!

Berlin, 23.10.2017 – Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Politik auf, endlich die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Armut grenzt aus, Armut macht krank, Armut vermindert die Teilhabechancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Dazu kommt: Je länger die Armutserfahrung anhält, desto gravierender sind die Auswirkungen für die Kinder. Damit zeigen die Ergebnisse der Bertelsmann Studie zum wiederholten Male, mit welchen Belastungsfaktoren Kinder und Jugendliche in ihrem Aufwachsen konfrontiert sind und stärkt mit ihren Lösungsvorschlägen die langjährigen Forderungen von ZFF und dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: Um Kinder- und Familienarmut wirksam zu bekämpfen und allen Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen in Wohlergehen zu garantieren, muss neben dem Ausbau einer armutssensiblen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur auch die derzeitige Familienförderung aufgebrochen und kinderorientiert, armutsfest und endlich gerecht gemacht werden. Seit 2009 fordert das ZFF gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden die Einführung einer neuen Leistung in Form einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro. Darüber hinaus möchten wir in einem ersten Schritt das kindliche und soziokulturelle Existenzminimum im Hinblick auf die Frage, was ein Kind wirklich braucht, realitäts- und bedarfsgerecht ermitteln.“

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ZFF-Info 18/2017

SCHWERPUNKT I: Bertelsmann Studie Kinderarmut

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Politik auf, endlich die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Armut grenzt aus, Armut macht krank, Armut vermindert die Teilhabechancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Dazu kommt: Je länger die Armutserfahrung anhält, desto gravierender sind die Auswirkungen für die Kinder. Damit zeigen die Ergebnisse der Bertelsmann Studie zum wiederholten Male, mit welchen Belastungsfaktoren Kinder und Jugendliche in ihrem Aufwachsen konfrontiert sind und stärkt mit ihren Lösungsvorschlägen die langjährigen Forderungen von ZFF und dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: Um Kinder- und Familienarmut wirksam zu bekämpfen und allen Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen in Wohlergehen zu garantieren, muss neben dem Ausbau einer armutssensiblen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur auch die derzeitige Familienförderung aufgebrochen und kinderorientiert, armutsfest und endlich gerecht gemacht werden. Seit 2009 fordert das ZFF gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden die Einführung einer neuen Leistung in Form einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro. Darüber hinaus möchten wir in einem ersten Schritt das kindliche und soziokulturelle Existenzminimum im Hinblick auf die Frage, was ein Kind wirklich braucht, realitäts- und bedarfsgerecht ermitteln.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 23.10.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zur Kinderarmut erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Dietmar Bartsch:

„Die Bekämpfung von Kinderarmut muss ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrages werden."

Der Studie zur Folge haben von Armut betroffene Kinder oft keine Chance, dieser Situation zu entkommen. 21 Prozent aller Mädchen und Jungen in Deutschland lebten dauerhaft oder wiederkehrend in einer Notlage.

„Diese Fakten sind endlich ernst zu nehmen“, so Bartsch weiter. „Seit Langem ist klar, dass dauerhafte Armutserfahrung im Kindesalter sich verheerend auf die Zukunftsperspektiven junger Menschen auswirkt. Kinderarmut ist das größte Zukunftsrisiko für unsere Gesellschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 23.10.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ fordert der AWO Bundesverband e.V. die zukünftige Regierung auf, Kinderarmut endlich ernst zu nehmen und zu bekämpfen.

Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO, erklärt dazu:

„Wenn jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwachsen muss, dann stimmt etwas nicht in unserem reichen Land. In Armut aufzuwachsen bedeutet nicht nur, wenig Geld zu haben: Kinderarmut zeigt sich in geringeren Bildungschancen, schlechterer Gesundheit und weniger sozialer Teilhabe. Also kein Fußball, Tanzen oder Schwimmen, weil eine Mitgliedschaft im Sportverein keine Selbstverständlichkeit ist.

Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass hier – in einem Land, in dem es der Wirtschaft äußerst gut geht – über 2,7 Mio. unserer Kleinsten nicht die gleichen Chancen in der Schule, in der Gesellschaft und später am Arbeitsmarkt erhalten.Die neue Studie bekräftigt alte Erkenntnisse. Wirksames Handeln gegen Kinderarmut ist also längst überfällig. Die AWO ist schon lange Expertin in Sachen Kinderarmut: Gemeinsam mit dem ISS Frankfurt e.V. forschen wir seit Mitte der 90er Jahre zum Thema. Die AWO fordert deshalb, dass die Politik dieses Thema endlich ernst nimmt.

Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, braucht es neben Geldleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche auch dauerhaft finanzierte Infrastrukturangebote und Unterstützungsmöglichkeiten im Einzelfall. Möchte man Kinder und Jugendliche bestmöglich fördern, müssen Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen gestärkt werden. Das zeigte auch die Studie von ISS und AWO ganz deutlich. Starke Institutionen können Kindern das bieten, was sie zu Hause eventuell nicht bekommen können.

Geldleistungen, Infrastrukturangebote und Unterstützungsangebote dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Kommunen, Länder und der Bund müssen gemeinsam ihre Verantwortung für die Ausgestaltung der Daseinsvorsorge für Familien wahrnehmen.“

Die AWO ist Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 23.10.2017

Die Studie „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“, die das Institut für Arbeitsmarktforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt hat, zeigt, dass Kinderarmut weiterhin ein ungelöstes Problem in Deutschland ist.

Die Studienergebnisse führen auf, dass sich zwei Drittel der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen dauerhaft oder wiederkehrend in einer Armutslage befinden. Bei Mehrkindfamilien ist die Lage besonders kritisch. Nur 16,5 % der Eltern mit drei und mehr Kindern leben überhaupt in dauerhaft gesicherten Verhältnissen. Die IAB stellt fest, dass weder der wirtschaftliche Aufschwung und die damit verbundene sinkende Arbeitslosigkeit noch zurückliegende Reformen in der Familienpolitik an der hohen Armutsquote von Kindern etwas ändern konnten.

„Kinderarmut ist gleichzeitig immer Familienarmut. Abermals zeigt eine Studie, wie dringend es ist, die politischen Weichen endlich auf den richtigen familienpolitischen Kurs zu stellen“, sagt Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes. „Dass ein Land wie Deutschland seit vielen Jahren ein erhebliches Problem mit Kinderarmut hat, ist in erster Linie einer familienblinden Sozialversicherung geschuldet, die Familien millionenfach in die Armut treibt. Bis heute findet die Politik nicht den Mut, diesbezügliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent umzusetzen, um Familienarmut zu verhindern.“

Bereits 2001 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren ist, dass diejenigen, die Kinder erziehen und betreuen mit demselben Geldbeitrag in der Sozialversicherung belastet werden, wie diejenigen, die keine aktive Verantwortung für Kinder tragen.

„Der fehlende Kinderfreibetrag in den Sozialversicherungszweigen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist einer der wesentlichen Gründe dafür, warum wir bei der Lösung der Kinder- und Familienarmut nicht vorankommen“, sagt Stresing.

Nach Berechnungen des Deutschen Familienverbandes („Horizontaler Vergleich“) ist bereits für ein Ehepaar mit zwei Kindern die Steuer- und Abgabenlast so hoch, dass die Familie trotz Kindergeld unter das von der Verfassung vorgesehene Existenzminimum fällt. Je mehr Kinder Eltern zu versorgen haben, desto dramatischer wirken sich familienblinde Sozialversicherungsabgaben auf das Familieneinkommen aus. Eine fünfköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro liegt beispielsweise 7.000 Euro unter dem gesetzlichen Existenzminimum.

„Trotz harter Arbeit sehen sich die meisten Eltern nicht in der Lage, ihre Kinder mindestens oberhalb der Grenze des existenzminimalen Lebensstandards zu erziehen, weil der Gesetzgeber Verfassungsvorgaben kontinuierlich ignoriert. Dieses Problem zu lösen, muss eine der wichtigsten Aufgaben der künftigen Bundesregierung sein“, so Vizepräsident Stresing.

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) klagen derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht eine familiengerechte Sozialversicherung ein. Drei Verfassungsbeschwerden stehen zur Annahme an.

Weitere Informationen:

Kampagne für eine familiengerechte Sozialversicherung „Wir jammern nicht, wir klagen“

Horizontaler Vergleich 2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 23.10.2017

Zu den Ergebnissen der neuen Bertelsmann-Studie über die Lebensumstände von Kindern im unteren Einkommensbereich sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Drei Millionen Kinder in Deutschland müssen auf vieles verzichten, was für andere zu einem normalen Leben dazu gehört: ein eigenes Zimmer, ein Internetzugang, Kicken im Fußballverein, Kinobesuche oder Urlaub mit der Familie. Wer als Kind von vielen gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen bleibt, hat weniger Bildungschancen und auch im späteren Leben erhebliche Benachteiligungen. Nötig sind gezielte Hilfen insbesondere für Alleinerziehende, Familien von Langzeit-Erwerbslosen und für kinderreiche Familien. Dazu brauchen wir eine einheitliche Sockelförderung als Kindergrundsicherung, die durch weitere Unterstützungen und Maßnahmen wie kostenlose Verpflegung in Kita und Schule, Bildungsförderung, Beratungs- und Freizeitangebote ergänzt wird. Über 37.000 Einzelpersonen und mehr als 30 Verbände haben im Wahljahr unsere Kampagne #stopkinderarmut! unterstützt. Nun muss die Politik endlich handeln und konkrete Maßnahmen gegen Kinderarmut im Koalitionsvertrag aufnehmen."

Hintergrund:

Die Diakonie Deutschland, die Nationale Armutskonferenz, der Deutsche Kinderschutzbund und das Kinderhilfswerk haben 37.000 Unterschriften für die Kampagne "Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut" gesammelt und den Parteispitzen von Union, SPD, Grünen, Linken und FDP übergeben:

https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 23.10.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt eine grundlegende Kraftanstrengung zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland an. Dazu muss es aus Sicht des Verbandes einen Bundesweiten Aktionsplan, der mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und ressortübergreifend an allen gesellschaftlichen Handlungsfeldern ansetzt, sowie grundlegende föderale Reformen für eine bessere Teilhabe von Kindern geben. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt deutlich auf, dass das Aufwachsen von Kindern in Armut weitreichende Langzeitfolgen für ihre Entwicklung hat. Deshalb brauchen wir eine zeitnahe Anhebung der Kinderregelsätze auf ein armutsfestes Niveau, eine Reform des Kinderzuschlags hin zu einer Kindergrundsicherung sowie ein Bundeskinderteilhabegesetz, mit dem Kinder und Heranwachsende aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe bekommen. Um die nachhaltige Förderung der Infrastruktur sozial benachteiligter junger Menschen zu ermöglichen, führt kein Weg an der Mitfinanzierung der Leistungen für Teilhabeförderung und Armutsprävention für junge Menschen durch den Bund vorbei. Dafür muss das Grundgesetz entsprechend geändert werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Armutsmuster in Kindheit und Jugend" der Bertelsmann Stiftung.

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt der letzten Bundesregierung in der Gesamtschau ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. Die wenigen Lichtblicke der letzten Legislaturperiode wie die Anhebung des Kinderzuschlags oder die Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss reichen bei weitem nicht aus. "In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind. Deshalb brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermisst die Kinderrechtsorganisation an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. "Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland schon seit zu vielen Jahren nach. Wir brauchen endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.10.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ fordert der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) die Politik auf, Kinderarmut endlich wirksam zu bekämpfen.

Heinz Hilgers (Präsident des DKSB) erklärt dazu:

„Kinderarmut wächst sich nicht aus, sondern wird von Generation zu Generation weitervererbt. Die Ergebnisse der Bertelsmann Stiftung bestätigen das nun erneut. Aktuell wachsen 2,7 Millionen Kinder und Jugendliche in Armut auf – mit weitreichenden Folgen. Wer als Kind Armut erfährt, hat kaum Chancen auf echte gesellschaftliche Teilhabe. Vor allem, wenn Armut zu einem Dauerzustand wird. Wir fordern das aktuelle System der Kinder- und Familienförderung mit einer Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße zu stellen, um so die soziale Schieflage zu beseitigen und gerade Kinder von Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern wirksam und unbürokratisch aus der Armut zu holen. Zusammen mit dem Ausbau der Infrastruktur vor Ort für Kinder und Familien kann so endlich ein Beitrag geleistet werden, echte Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 23.10.2017

Erst die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends, dann die der Bertelsmann-Stiftung zu Kinderarmut. Zwei erschütternde Studien innerhalb weniger Tage.

Die dramatischen Ergebnisse müssen wachrütteln. In fast allen Bundesländern schnitten die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen schlecht ab, schlechter noch als 5 Jahre zuvor. Es wird nicht leichter: Die Zahl der Kinder mit Flucht- und Migrationserfahrung nimmt zu; Kinder sind zunehmend von Armut bedroht; immer mehr Kinder wachsen in Ein-Eltern-Familien auf. Zudem herrscht an unseren Grundschulen erhöhter Fachkräftemangel; Lehrkräfte sind überfordert. Diese Umstände wirken sich nicht nur erheblich auf die Unterrichtsqualität aus, sondern auch auf die Lern- und damit Zukunftschancen unserer Kinder.

Was über alle Landesgrenzen hinaus gilt: Kinder aus armen Familien bleiben in der Regel hinter ihren schulischen und beruflichen Möglichkeiten zurück, weil sie unzureichend gefördert werden. Das schadet Mädchen und Jungen persönlich, weil sie heute nicht die Möglichkeiten bekommen, später ausreichend Geld für ein angenehmes und gesundes Leben zu verdienen. Volkswirtschaftlich bedeutet es, dass sie als Erwachsene mehr Sozialleistungen beziehen statt Steuern und Sozialabgaben zu bezahlen.

Je früher und je wirkungsvoller wir in die Bildung eines Kindes investieren, desto mehr legen wir die Grundlagen für ein Leben in persönlicher Lebenszufriedenheit und wirtschaftlicher Eigenständigkeit. Die Investition in Frühe Bildung lohnt sich also auch langfristig: Kinder, die sehr früh unterstützt werden, haben größere Entwicklungschancen, ihr Armutsrisiko ist geringer und sie werden später seltener delinquent.

Deutschland eilt – was Bildungschancen für Kinder angeht – ein schlechter Ruf voraus. Das gilt es, schnellstmöglich zu korrigieren. Als eine der reichsten Nationen der Welt sind wir es vor allem unseren Kindern schuldig. Doch bis tragfähige Lösungen entwickelt und Gesetze verabschiedet, ausreichend Fachkräfte ausgebildet und an den Grundschulen eingestellt werden, können Jahre vergehen. Diese Zeit muss verantwortungsvoll, gezielt und wirksam genutzt werden.

IMPULS Deutschland Stiftung e.V. fordert die Kommunen, Landesregierungen sowie die neue Bundesregierung auf, folgende kurzfristige Maßnahmen zu ermöglichen, um faire Bildungs- und damit spätere Beschäftigungschancen zu schaffen:

  1. Familienförderung ausbauen: Frühkindliche Bildung funktioniert am besten dort, wo Eltern mitwirken.
  1. Mütter und Väter ermutigen, sich an dem Heranwachsen ihrer Kinder zu beteiligen; sie in ihren Erziehungskompetenzen unterstützen.
  2. Kinder, die besondere Aufmerksamkeit benötigen, frühestmöglich stärken. Schon vor der Einschulung.
  3. Lehrkräfte an Grundschulen entlasten – mit bestehenden Konzepten und erprobtem Material.
  4. Präventiv denken: Lieber früh investieren als spät reparieren.

Quelle: Stellungnahme IMPULS Deutschland Stiftung e.V. vom 27.10.2017

Als einen „Beleg des armutspolitischen Scheiterns“ bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Kinderarmut in Deutschland, nach der 13 Prozent der Kinder in Deutschland dauerhaft seit fünf und mehr Jahren in Armut leben. Der Verband appelliert an die künftigen Koalitionäre, dem Thema Armutsbekämpfung endlich Priorität einzuräumen und fordert ein umfassendes Maßnahmenpaket.

„Es ist einfach beschämend, wie viele Kinder in diesem reichen Land in Armut aufwachsen. Wir reden hier von Millionen Kindern, die Ausgrenzung und Mangel Tag für Tag als Normalität erfahren, statt eine unbeschwerte Kindheit genießen zu dürfen. Es ist ein unglaubliches armuts- und gesellschaftspolitisches Versagen, das sich in diesen Zahlen ausdrückt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische fordert von der künftigen Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket, das nicht nur die Kinder, sondern die ganze Familie in den Blick nimmt. „Wir werden die Kinder auch mit noch so vielen Bildungsprogrammen niemals aus der Armut herausbekommen, wenn wir nicht die finanzielle Situation für die ganze Familie verbessern. Es gibt keine armen Kinder ohne arme Familien“, so Schneider.

Konkret fordert der Verband die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro, einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit, eine bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze auch für die Eltern in Hartz IV, einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung und weitere passgenaue Hilfen für Langzeitarbeitslose sowie gezielte Angebote zur Unterstützung Alleinerziehender.

„Die künftigen Koalitionäre sind aufgefordert, diesen ungeheuren kinder- und armutspolitischen Skandal des Nichtstuns endlich zu beenden, einen Masterplan zur Armutsbekämpfung auf den Weg zu bringen und insbesondere die Leistungen für Familien bedarfsgerecht zu gestalten“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 23.10.2017

SCHWERPUNKT II: Sondierungsgespräche

Anlässlich der heutigen Fortsetzung der Sondierungsgespräche u.a. zu den Themen Arbeit und Soziales unterstützt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die aktuelle IG-Metall Forderung nach einem individuellen Anspruch auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden und fordert mehr Zeitsouveränität für Familien.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Seit Jahren steigen die Anforderungen in der Arbeitswelt und gleichzeitig nehmen die Aufgaben zu, die Menschen in der Betreuung und Pflege von Angehörigen übernehmen. Die familiäre Verantwortungsübernahme ist den meisten Beschäftigten wichtig. Für das ZFF ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Aus diesem Grund unterstützen wir die Forderung der IG Metall nach einer temporären Verkürzung der Arbeitszeit auf 28 Stunden bei teilweisem Lohnausgleich durch die Arbeitgeber*innen. Doch dieses ist für uns nicht nur eine Aufgabe der Tarifparteien: Höhere Zeitsouveränität und zeitliche Entlastung für Familien müssen auf den Tisch der Verhandlungspartner*innen in der Bundespolitik, wenn sie eine familienfreundliche Politik gestalten möchten. Temporäre Arbeitszeitverkürzungen mit Lohnausgleich, Instrumente der Partnerschaftlichkeit sowie ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit gehören untrennbar dazu.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 30.10.2017

Das ZFF fordert gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG die Verhandlungsführer*innen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen auf, in der kommenden Legislaturperiode eine Gesamtstrategie gegen Kinder- und Familienarmut vorzulegen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Die derzeitige Familienförderung muss neu gedacht werden! Seit 2009 arbeitet das ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG daher an einem Konzept, das das kindliche Existenzminimum langfristig durch eine einfache und unbürokratische Leistung für alle Kinder und Jugendlichen garantiert. Auf dem Weg zu einer umfassenden Kindergrundsicherung könnte aber auch ein erster und wirkungsvoller Schritt sein, das Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenzuführen und in der Höhe des sächlichen Existenzminimums einkommensabhängig auszubezahlen. Wir hoffen daher auf den politischen Mut und die politische Durchsetzungskraft von Vorschlägen, die die Kinderarmut nachweislich verringern können. Erheben Sie Ihre Stimme für eine sozial gerechte Familienförderung!“

Der Offenen Brief des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG steht hier zum Download bereit.

Weitere Informationen:

Zum Thema Kinderarmut: http://www.zukunftsforum-familie.de/themen/kinderarmut/

Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/

Zur aktuell laufenden Kampagne #stopkinderarmut! auf „we act“, die bereits von 37.000 Einzelpersonen unterzeichnet wurde: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 27.10.2017

Nach der Bundestagswahl und mit Blick auf die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) einen verstärkten Einsatz für die Vielfalt des Familienlebens.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Jeden Tag übernehmen Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung, tragen Sorge für andere und schenken sich Zuwendung. Dieses geschieht in ganz unterschiedlicher Form, denn Familien sind heute so bunt, wie unsere Gesellschaft selbst. In Fachveranstaltungen, politischen Diskussionsrunden und Analysen vor der Bundestagswahl haben wir uns intensiv mit dem Geschlechter- und Familienbild der Parteien auseinandergesetzt. Wir fordern wir für die nun folgende 19. Legislaturperiode den verstärkten Einsatz für die Vielfalt des Familienlebens in Deutschland!

Dazu gehören für uns u.a. eine Politik, die auf Gleichstellung und Partnerschaftlichkeit setzt, mehr Zeit für das Familienleben einräumt, sich der Bekämpfung der Kinderarmut endlich annimmt, die Alleinerziehenden konsequent unterstützt und den Nachzug von Familienangehörigen uneingeschränkt ermöglicht.

Darüber hinaus fordern wir alle demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag auf, sich konsequent allen rückwärtsgewandten und diskriminierenden Familienbildern entgegenzustellen, indem sie die Vielfalt unserer Gesellschaft betonen und wertschätzen.“

Unsere „10 Forderungen für die Vielfalt der Familie“ stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Zum Thema Vielfalt Familie: www.zukunftsforum-familie.de/themen/vielfalt-familie/

Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 26.10.2017

Anlässlich der ersten Sondierungsrunde CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen zu den Themen „Haushalt, Finanzen und Steuern“ fordert ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften, um die soziale Handlungsfähigkeit des Staates auch in Zukunft sicherzustellen. Eine Neuausrichtung der Steuer- und Finanzpolitik sei zur solidarischen Finanzierung des Gemeinwesens und der Einhaltung sozialstaatlicher Verpflichtungen unumgänglich, heißt es in einem offenen Brief des Bündnisses „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ an die Parteivorsitzenden.

Die über 30 Bündnisorganisationen schlagen ein Bündel an Maßnahmen vor, um die Steuereinnahmen zu erhöhen und damit den Handlungsspielraum des Staates zu erweitern: „Was wir dringend benötigen ist eine Vermögensteuer und eine Reform der Erbschaftsteuer, die diesen Namen verdient. Sehr hohe Einkommen müssen wieder stärker besteuert und Kapitalerträge dürfen nicht privilegiert werden. Zudem müssen Steuerbetrug schärfer bekämpft und Steuerschlupflöcher geschlossen werden“, heißt es.

Dringenden Investitionsbedarf sehen die Bündnispartner in der Infrastruktur, der Bildung von der Kita bis zur Weiterbildung, dem Gesundheitswesen und der Pflege sowie der Kultur, Jugend und im Sport, aber auch in der Arbeitsmarktintegration und der Armutsbekämpfung. Die Rechte der Beschäftigten müssten gestärkt, bezahlbare Wohnungen geschaffen, eine nachhaltige und preiswerte Energieversorgung gesichert sowie die soziale Absicherungen aller Menschen in Deutschland gewährleistet werden, fordert das Bündnis.

Unabhängig von den sozialpolitischen Vorstellungen der verhandelnden Parteien im Detail, sei der Gradmesser für die Zukunft dieses Sozialstaates die Steuer- und Haushaltspolitik. „Die soziale Handlungsfähigkeit des Staates entscheidet sich letztlich auf der Einnahmenseite. Wenn der Staat seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkommen soll und insbesondere in vielen Kommunen nicht weiter auf Verschleiß fahren will, braucht es zusätzliche Einnahmen“, so das Bündnis.

Dem parteipolitisch unabhängigen Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" gehören auf Bundesebene 33 Organisationen an: Von Gewerkschaften wie ver.di und GEW über den Deutschen Mieterbund und Sozialverbände wie Arbeiterwohlfahrt (AWO), Paritätischer Wohlfahrtsverband und Volkssolidarität bis zu Attac und Oxfam Deutschland, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, Migrantenverbänden, Jugend- und Studierendenorganisationen, den Naturfreunden Deutschlands, dem BUND und dem Zukunftsforum Familie e.V..

Mehr Informationen und Zitate aller Bündnispartner finden Sie unter: https://www.reichtum-umverteilen.de/presse

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 24.10.2017

Bei den Sondierungsgesprächen der Parteien wird heute unter anderem über das Thema Bildung diskutiert. Das Dogma eines ausgeglichenen Haushaltes wird auch diese Verhandlungen beeinflussen. Der staatliche Sparzwang schadet einer gerechten Bildung. Die AWO fordert stattdessen deutlich mehr Investitionen in Bildung.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, erklärt dazu:

„Angesichts einer nach wie vor steigenden Anzahl von in Armut lebenden Kindern und maroden Schulen in Deutschland muss umso dringlicher in Bildung und die zum Teil desaströse bauliche und personelle Infrastruktur im Bildungswesen investiert werden. Das in den Sondierungsgesprächen angestrebte Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ist sicher zu begrüßen, darf aber nie Selbstzweck sein. Umso mehr, wenn er auf Kosten von Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen geht. Das kann und darf nicht das Ziel der künftigen Bundesregierung sein.

Gleichzeitig müssen Finanzierungsbarrieren zwischen Bund, Ländern und Kommunen weiter abgebaut werden. Seit der Grundgesetzänderung Mitte dieses Jahres darf sich der Bund an der Sanierung von Schulen beteiligen. Das war ein Schritt in die richtige Richtung, ist aber noch lange nicht ausreichend.

Kurzum: Für die Finanzierung unaufschiebbarer Investitionen in die Zukunft unseres Landes und die Ausbildung seiner jungen Menschen benötigen wir einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel. Steuerlasten und Vermögen in Deutschland müssen schlicht wieder gerechter verteilt und obere Einkommensklassen stärker zur Finanzierung des solidarischen Gemeinwesens herangezogen werden. Denn klar muss sein: Herkunft darf nie über den Bildungserfolg bestimmen und Kinder müssen sehr viel stärker individuell gefördert werden. Dazu erwarten wir von den Parteien substantielle Lösungen“.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 30.10.2017

Die AWO positioniert sich klar für den Schutz der Familie und das uneingeschränkte Recht auf Familienleben.

Die AWO fordert anlässlich der heutigen Sondierungsgespräche zu den Themen Migration, Integration und Flucht, dass die Aussetzung des Familiennachzugs abgeschafft wird.

Nur so kann die nach völker- und europarechtlichen Vorgaben und aus Sicht der AWO notwendige rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge beim Familiennachzug und bei gesellschaftlicher Teilhabe sowie das zentrale Recht auf ein Zusammenleben von Familienangehörigen verwirklicht werden.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied im AWO Bundesvorstand: „Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Deshalb muss der Familiennachzug unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Er ist aus humanitären Gesichtspunkten heraus nicht verhandelbar.“

Gegen den Familiennachzug wird häufig ins Feld geführt, dass so eine zu große Anzahl an Menschen unkontrolliert nach Deutschland einreisen könnte. Diese Befürchtung ist längst widerlegt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bereits seine Prognosen nach unten korrigiert. Und das Forschungsinstitut der Bundesanstalt für Arbeit legte nach einer repräsentativen Umfrage unter Geflüchteten Zahlen vor, nach denen für subsidiär Schutzbedürftige nur etwa 50.000 bis 60.000 Nachzüge zu erwarten wären.

„Es wird zu Unrecht das Schreckensbild eines unkontrollierten Flüchtlingsstroms durch den Familiennachwuchs gemalt. Diese Angstmache wird auf Kosten von Menschen betrieben, die jeden Tag Angst, Gewalt und Todesgefahr ausgesetzt sind. So darf nicht länger Politik gemacht werden!“, erklärt Döcker.

Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist eine der wenigen legalen und ungefährlichen Einreisemöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen. Auch subsidiär Schutzberechtigte werden genauso wie Genfer Konventionsflüchtlinge auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben, weil oft unklar ist, wie lange der Krieg in ihrer Heimat dauern wird. Die zurzeit für subsidiär Schutzberechtigte geltende 2-jährige Aussetzung des Familiennachzugs ist seit dem 17. 3. 2016 mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V vom 26.10.2017

Dringende Sozialreformen mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband in einem offenen Brief an die Parteispitzen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen anlässlich der laufenden Sondierungen zu einer möglichen Jamaika-Koalition an. Notwendig seien Investitionen in den
Sozialstaat und ein umfassendes und konsequentes Reformpaket, um der wachsenden sozialen Unsicherheit entgegenzuwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

"Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes muss in den nächsten vier Jahren zentrales Ziel für eine jede Bundesregierung sein. Keine Partei kann es sich erlauben, über die sozialen Schieflagen in Deutschland und die Nöte der vielen auf Hilfe und Unterstützung angewiesenen Menschen einfach hinwegzusehen", so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Unterschiedliche Gruppen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. "Ganz unabhängig von Weltanschauungen ist es jetzt ein Gebot
der Vernunft, Sozialpolitik so zu gestalten, dass keiner zurückgelassen und alle mitgenommen werden – Kinder, Alte, alle Menschen", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

In einem gemeinsamen Brief mahnen Rosenbrock und Schneider konkrete Maßnahmen und Reformen an, insbesondere im Kampf gegen Kinder- und Altersarmut. Die Forderungen reichen von der Einführung einer einkommensorientierten und bedarfsdeckenden Kindergrundsicherung bis zur Stärkung der gesetzlichen Rente unter anderem durch die Anhebung und Stabilisierung des Rentenniveaus. Besonders dringlich seien darüber hinaus Maßnahmen gegen die anhaltend hohe
Langzeitarbeitslosigkeit und Reformen in den Bereichen Bildung, Pflege, Wohnen und in der Asyl- und Integrationspolitik.

Den gemeinsamen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 27.10.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bei ihrem Besuch in der Fachstelle für pflegende Angehörige der Diakonie Berlin-Stadtmitte e.V. informierte sich Familienministerin Dr. Katarina Barley im Gespräch mit Kindern und Jugendlichen, die Pflegeverantwortung in der Familie übernommen haben, über die Probleme und Wünsche der jungen Menschen.

„Es ist beeindruckend zu sehen, mit welcher Energie und Kompetenz sich die jungen Menschen für ihre Großeltern, Eltern oder Geschwister einsetzen. Dafür verdienen sie unseren Respekt, aber sie benötigen auch unsere Hilfe. Die Angebote der Fachstelle für pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag für die Region. Von der hier angebotenen Online-Beratung können auch andere Einrichtungen profitieren“, erklärte Familienministerin Dr. Katarina Barley.

Im Gespräch mit den Jugendlichen wurde deutlich, welche große Verantwortung, aber auch Nähe und Vertrauen mit dem Einsatz für hilfebedürftige Familienmitglieder verbunden ist. Um daraus erwachsende positive Wirkungen zu verstärken, ist das Angebot von passenden Entlastungsangeboten und Auszeiten für die Jugendlichen von besonderer Bedeutung. Um pflegende Kinder und Jugendliche bundesweit zu unterstützen, wurde vom Bundesfamilienministerium deshalb das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ ins Leben gerufen.

Ab dem 1. Januar 2018 bekommen Kinder und Jugendliche Hilfe und Rat beim Kinder- und Jugendtelefon der „Nummer gegen Kummer“ – unter der kostenlosen Nummer 116 111. Die Beratung ist anonym und wird von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr angeboten. An Samstagen findet zudem eine „Peer-to-Peer“–Beratung durch speziell ausgebildete Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren statt. Auch online können sich Betroffene unter www.nummergegenkummer.de Rat und Hilfe holen.

Die Fachstelle für pflegende Angehörige ist Standort einer Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz. Im gleichnamigen Bundesmodellprogramm sind 500 Lokale Allianzen mit Fördermitteln des BMFSFJ seit 2012 entstanden. Sie vernetzen Akteure und Angebote vor Ort und sorgen für Verständnis und Akzeptanz im sozialen Umfeld Betroffener.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.10.2017

„Wir brauchen dringend höhere Löhne und mehr Personal im öffentlichen Dienst. Wer die Logik der Privatwirtschaft auf den öffentlichen Dienst gerade im sozialen Bereich überträgt, hat nichts verstanden. Arbeit am und mit Menschen kann und darf nicht in Kategorien von Produktivität und Wettbewerb gedacht werden. Produktivitätsfortschritt würde bedeuten, dass Lehrkräfte Klassen von 40 Kindern unterrichten oder auf einen Krankenpfleger 30 Patienten und mehr kommen. Das können wir nicht wollen“, erklärt Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heute veröffentlichten Kurz-Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zur Lohnentwicklung.

Krellmann weiter:

„Wenn sich die künftigen Koalitionäre im Bund auf eine schwarze Null verständigen, sehe ich schwarz für die Beschäftigen. Erste Aufgabe wäre es, sich um die soziale Sicherheit und eine gerechte Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums zu kümmern. Damit ist es die Aufgabe des Sozialstaates und somit auch Aufgabe der nächsten Bundesregierung, soziale Dienstleistungen mit guter Arbeit allen Menschen zur Verfügung zu stellen. Gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit, die mehrheitlich hierzulande von Frauen geleistet wird, muss entsprechend anerkannt und bezahlt werden. DIE LINKE will jährlich über 120 Milliarden Euro in die öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur investieren. Durch höhere Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen können diese Ausgaben mindestens zur Hälfte refinanziert werden. Durch mehr öffentliche Investitionen auf kommunaler Ebene, Bundes- und Länderebene und durch eine gerechte Verteilung der Arbeit können Millionen neue Arbeitsplätze in kurzer Vollzeit geschaffen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.10.2017

Die Bundesregierung soll eine Aushöhlung des Mindestlohngesetzes verhindern. Insbesondere soll eine Aufweichung der Dokumentationspflicht der Arbeitszeit verhindern werden. Die Dokumentationspflicht sei "eine notwendige Voraussetzung für eine wirksame Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns", verlangt die SPD-Fraktion in einem Antrag (19/17). Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, sich für eine Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit einzusetzen und damit eine wirksame Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu ermöglichen.

In ihrem Antrag ziehen die Abgeordneten auch eine Bilanz des seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland geltenden Mindestlohns. Rund vier Millionen Menschen hätten durch den Mindestlohn zum Teil deutliche Lohnerhöhungen erhalten. Kaufkraft und Binnennachfrage seien durch den Mindestlohn gestärkt worden. Auch die Betriebe würden den Mindestlohn reibungslos umsetzen. Die im Vorfeld der Mindestlohneinführung verbreiteten Horrorszenarien über Beschäftigungsverluste hätten sich als gegenstandslos erwiesen: "Die aktuellen Daten der Arbeitsmarktstatistik weisen vielmehr einen ungebrochenen Trend zu mehr Erwerbstätigkeit und einem höheren Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung aus", schreibt die SPD-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 551 vom 25.10.2017

Frauen erzielen in Deutschland nur die Hälfte des Gesamteinkommens der Männer und verdienen bei den Stundenlöhnen rund ein Fünftel weniger – Bei Erwerbseinkommen gibt es Gender Pay Gap zwischen „Männer-“ und „Frauenberufen“, aber auch innerhalb vieler Berufe – Deutschland weist eine im internationalen Vergleich hohe Lücke von rund 53 Prozent bei den Renteneinkommen aus – Handlungsbedarf der Politik an mehreren Fronten

Drei neue Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) befassen sich mit Einkommensungleichheiten zwischen Frauen und Männern. Die AutorInnen schließen auf einen Handlungsbedarf der Politik an gleich mehreren Fronten. Deswegen müsse die Gleichstellung von Frauen einen hohen Stellenwert haben in den aktuell stattfindenden Gesprächen zur Bildung einer Koalition.

DIW-Steuerexperte Stefan Bach hat die aktuellsten verfügbaren Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Jahres 2010 ausgewertet. Demnach erreichen Frauen beim gesamten Bruttoeinkommen insgesamt nur 51 Prozent des Einkommens der Männer.Bei den Arbeitseinkommen erreichen sie 52 Prozent des Einkommens der Männer.Bei Vermietungseinkünften oder Kapitalerträgen sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern weniger ausgeprägt.

Ein wesentlicher Grund für die Ungleichheit bei den Arbeitseinkommen ist die Lohnlücke, der sogenannte Gender Pay Gap. Dieser lag in Deutschland bezogen auf die Stundenlöhne zuletzt bei 21 Prozent und nimmt nur langsam ab.

Schon seit langem ist bekannt, dass ein Teil des Gender Pay Gaps mit der Berufswahl zusammenhängt, denn Berufe mit einem hohen Anteil an Frauen werden niedriger entlohnt als sogenannte „Männerberufe“, also solche, wo der Männeranteil bei mehr als 70 Prozent liegt. „Unsere Analysen zeigen aber, dass es auch innerhalb von Berufen mitunter sehr hohe Gender Pay Gaps gibt“, so Katharina Wrohlich, Autorin einer der Studien, die im aktuellen DIW Wochenbericht erschienen sind. So ist die Lohnlücke bei VerkäuferInnen (29 Prozent), Bankfachleuten (25 Prozent) und BuchhalterInnen (24 Prozent) noch höher als der durchschnittliche Gender Pay Gap. Entscheidet sich ein Mann für den typischen Frauenberuf der Sprechstundenhilfe, so verdient er im Durchschnitt sogar 43 Prozent mehr als seine Kolleginnen (siehe Grafik). Übt eine Frau als Dreherin oder Metallarbeiterin aber einen typischen Männerberuf aus, liegt ihr Gehalt auch unter dem ihrer männlichen Kollegen, und zwar um 28 Prozent.

„Andererseits gibt es auch Berufe, zum Beispiel KindergärtnerIn, bei denen wir keinen Gender Pay Gap beobachten“, so Studienautorin Aline Zucco. Es liegt nahe, dass Berufe, in denen der Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst besonders hoch ist, geringere Gender Pay Gaps aufweisen. Dies lässt sich mutmaßlich auf die tarifvertraglichen Regelungen im öffentlichen Dienst zurückführen, die weniger Spielraum für Verhandlungen lassen als in der Privatwirtschaft. Eine konsequente Implementierung des Entgelttransparenzgesetzes könnte auch im privaten Sektor zu geringeren Gender Pay Gaps führen, vermuten die StudienautorInnen.

Deutschland weist großen Gender Pension Gap auf

Der Gender Pay Gap, aber auch weitere Faktoren wie Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie durch Kindererziehung haben Folgenfür das Renteneinkommen von Frauen. So betrug der sogenannte Gender Pension Gap, also die Lücke bei den Renteneinkommen zwischen Frauen und Männern, in Deutschland im Jahr 2012 rund 53 Prozent. Das ist ein im internationalenVergleichhoherWert, in Dänemark lag der Unterschied im selben Jahr bei lediglich 24 Prozent.

Zusätzlich zu den Unterschieden bei den Gender Pension Gaps haben die DIW-ForscherInnen AnnaHammerschmid, CarlaRowold und Peter Haan Unterschiede bei der Gesundheit von älteren Menschen in Deutschland, Dänemark undFrankreich untersucht und festgestellt, dass es bei derAnfälligkeit für Depressionen ähnliche Muster zu den Pension Gaps gibt: Deutschland hat im Vergleich zu Dänemark nicht nur eine höhere Rentenlücke, sondern ältere Frauen sind hierzulande im Vergleich zu Männern noch häufiger von depressiven Symptomen betroffen.

„Wir können aus unseren Ergebnissen nicht ableiten, dass dasEine mit dem Anderen kausal zusammenhängt“, so Studienautorin AnnaHammerschmid, „aber dieHypothese liegt nahe, dass die geringeren Einkommen von Frauen erhebliche negative Effekte haben können, die über das reine Einkommen hinausgehen.“

Um dem entgegenzuwirken ist nach Ansicht der AutorInnen aller drei Berichte ein Kulturwandel in der Gesellschaft undvor allem in der Arbeitswelt nötig – aber auch die Politik ist am Zug. „Die Verdienstlücke zu schließen ist eine zentrale Voraussetzung für mehr Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern“, so Wrohlich. „Bessere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf – mehr und bessere Betreuung für kleine Kinder, mehr und qualitativ bessere Ganztagsschulen – sind hierbei wichtige Aufgaben für die Politik.“ Ebenso bedarf es stärkerer Anreize für eine ausgeglichene Aufteilung von Erwerb- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Verheiratete Frauen tragen als Zweitverdienerinnen häufig einen geringeren Teil zum Familieneinkommen bei. „Durch das Ehegattensplitting zahlen sie deutlich mehr Einkommensteuern als Ledige mit gleichen Einkommen, das ist einer der Gründe für den geringeren Erwerbsumfang vieler Frauen“, so Bach. „Das Ehegattensplitting muss auf den Prüfstand, denn es setzt in Kombination mit der Steuerbegünstigung von Mini-Jobs negative Erwerbsanreize für verheiratete Frauen.“ Auch könnte eine Verlängerung der sogenannten „Vätermonate“ beim Elterngeld bewirken, dass sich Männer mehr einbringen und die Sorgearbeit gleicher verteilt wird, so die DIW-ÖkonomInnen.

DIW Wochenbericht 43/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 25.10.2017

Wenn Menschen finanziell absteigen und nur noch ein Einkommen unter der Armutsgrenze zur Verfügung haben, führt das dazu, dass sich ihre sozialen Beziehungen verschlechtern. Das belegt nun erstmals eine für Deutschland repräsentative Studie auf Basis der Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin. Demnach treffen sich in Armut geratene Menschen seltener als zuvor mit Bekannten, Kollegen und Kolleginnen oder Menschen in ihrer Nachbarschaft. Außerdem verändert sich ihr Freundeskreis. Dort finden sich immer weniger Menschen mit einem festen Job. Die Studie wurde kürzlich in der Fachzeitschrift „European Sociological Review“ veröffentlicht.

Als armutsgefährdet gilt hierzulande, wer weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung hat. Um herauszufinden, wie sich Armut auf die sozialen Beziehungen auswirkt, analysierten die Hamburger SoziologInnen Petra Böhnke und Sebastian Link die Angaben von mehr als 50.000 Menschen, die zwischen 1992 und 2013 im Rahmen der Langzeitstudie SOEP in West- und Ostdeutschland immer wieder befragt wurden. Diese hatten unter anderem Fragen zu ihrem Einkommen und zur Häufigkeit ihrer sozialen Kontakte beantwortet.

Die Analyse der SOEP-Daten zeigt: In Armut geratene Menschen treffen sich weniger als zuvor mit anderen Menschen. Sie machen auch seltener Besuche oder empfangen Gäste. „Darüber hinaus ändert sich ihr Freundeskreis“, sagt Petra Böhnke. Zwar zählten in Armut geratene Menschen genauso viele Menschen zu ihrem Freundeskreis wie zuvor. Aber nach drei Jahren in Armut gehörten dazu beispielsweise weniger Menschen mit einem festen Arbeitsplatz. „Dadurch verringern sich die Möglichkeiten, wieder einen Weg aus der Armut heraus zu finden. Zum Beispiel, weil informelle Informationen zu Jobangeboten fehlen“, gibt Böhnke zu bedenken.

Die Beziehungen, die arme Menschen zu ihrer Familie pflegen, sind stabiler: Die SOEP-Daten zeigen, dass sich die Betroffenen im Durchschnitt genauso häufig mit Familienmitgliedern treffen wie zuvor. „Diese Beziehungen bilden ein starkes soziales Netz, das auch dafür sorgt, dass arme Menschen in der Regel nicht völlig sozial isoliert sind“, sagt Sebastian Link, Co-Autor der Studie.

Nichtsdestoweniger sei aus anderen Studien bekannt, dass sich arme Menschen sozial ausgegrenzt fühlten. Das sei ein Hinweis darauf, dass die Häufigkeit der Zusammentreffen nichts über die Qualität der Beziehungen in der Familie aussage. Zwar könnten Familien Notlagen auffangen, aber das würde auch zu Konflikten führen.

In ihrer Studie konnten die AutorInnen erstmals belegen, dass die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten ein wichtiger Grund dafür sind, dass sich die sozialen Beziehungen von armen Menschen zu deren Nachteil verändern. Darüber hinaus sei Armut oft mit Lebensumständen verbunden, die das soziale Gefüge aus FreundInnen und Bekannten ebenfalls belasten – etwa ein schlechter Gesundheitszustand.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 23.10.2017

14,6 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland beziehen Leistungen nach dem SGB II. Damit hat der Anteil der Kinder, die auf "Hartz IV" angewiesen sind, einen neuen Höchststand erreicht. Insgesamt leben rund 1,95 Millionen Kinder und Jugendliche in Familien, die SGB II beziehen – über 110.000 Kinder oder 0,8 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Das zeigt eine neue Auswertung der aktuellsten verfügbaren Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Stand Juni 2017) durch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Im Webangebot der Stiftung sind detaillierte Daten für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland verfügbar (Link unten).

Nach Analyse von WSI-Sozialexperten Dr. Eric Seils ist der Anstieg eine Folge der Zuwanderung, vor allem von Flüchtlingen, seit dem Jahr 2012. Zunächst hatte sie sich in einem Anstieg der Fallzahlen beim Asylbewerberleistungsgesetz bemerkbar gemacht, da Flüchtlinge in der Regel in den ersten 15 Monaten keinen Anspruch auf Hartz IV haben. Mit einer Verzögerung kam es dann zu einer starken Zunahme der Zahl ausländischer Kinder im SGB II-System. Diese hat sich seit Dezember 2011 von 291.373 auf 583.639 ziemlich genau verdoppelt. Der sukzessive Übergang in SGB II stellt für Flüchtlingsfamilien trotz des niedrigen Niveaus eine Leistungsverbesserung dar. Die Zahl der Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit – ohne und mit Migrationshintergrund – in SGB-II-Haushalten ist dagegen seit Dezember 2011 um über 120.000 gesunken.

Regional konzentriert sich die Zunahme der Kinder, die auf Hartz IV angewiesen sind, auf Westdeutschland. Im Osten war nur im vergangenen Jahr ein kleiner Anstieg festzustellen. In den vergangenen Jahren habe dies zu einer gewissen Angleichung in beiden Teilen Deutschlands beigetragen, schreibt Seils. Es gibt aber weiterhin große regionale Unterschiede, vor allem auf der Ebene der Städte und Kreise: Die höchsten SGB II-Quoten unter Minderjährigen weisen Gelsenkirchen (41,0 Prozent), Bremerhaven (36,1 Prozent) und Halle an der Saale (34,3 Prozent) auf. Die Kreise mit den niedrigsten SGB II-Quoten liegen alle in Bayern: Pfaffenhofen an der Illm (2,2 Prozent), Eichstätt (2,3 Prozent) und Donau-Ries (2,5 Prozent).

Für Seils zeigen die neuen Daten die Notwendigkeit, noch mehr für die soziale Inklusion zu tun: "Sicherlich ist es erfreulich, dass die verbesserte wirtschaftliche Entwicklung die Zahl der deutschen Kinder auf Hartz IV senkt. Aber dieser Rückgang vollzieht sich auf einem nach wie vor hohen Niveau und ist kein Selbstläufer", resümiert er. Auch die starke Zunahme der ausländischen Kinder im SGB-II-Bezug unterstreiche die Bedeutung von besserer Arbeitsmarktintegration der Eltern und von Bildungsinvestitionen – für Einwanderer, aber auch für die bereits länger in Deutschland lebende Bevölkerung. Die hohen Hartz-IV-Quoten in vielen ostdeutschen Regionen zeigten, dass die Masse der bedürftigen Kinder deutsche Staatsbürger seien. "Unabhängig von Herkunft und Wohnort profitieren alle Kinder von einer starken, kostenlosen Bildungsinfrastruktur und einer fairen Ordnung am Arbeitsmarkt, die es ihren Eltern möglich macht, die Familie aus eigener Kraft zu finanzieren", so Seils.

*Die Auswertung im WSI-Verteilungsmonitor mit allen Daten für die Städte und Kreise finden Sie hier: https://www.boeckler.de/wsi_111283.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 25.10.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Thomas Krüger ist auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Kinderhilfswerkes als Präsident der Kinderrechtsorganisation im Amt bestätigt worden. Der 58-jährige steht seit 1995 an der Spitze des Deutschen Kinderhilfswerkes. Als Vizepräsidentinnen wurden Anne Lütkes und Birgit Schmitz wiedergewählt. Den Vorstand komplettieren Volker Fentz, Harald Geywitz, Haimo Liebich und Nathalie Schulze-Oben.

"Das Deutsche Kinderhilfswerk wird sich weiterhin konsequent für die Kinderrechte in Deutschland einsetzen. Wir müssen in der Gesamtschau feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt. Deshalb werden wir gerade auch im Hinblick auf die neue Bundesregierung unsere Anstrengungen intensivieren, damit Deutschland zukünftig seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen nach der UN-Kinderrechtskonvention nachkommt. Beispielsweise bei der Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz oder bei der Etablierung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus", betont Thomas Krüger anlässlich seiner Wiederwahl.

Weitere zentrale Themen des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Fragen des Jugendmedienschutzes, der kinderfreundlichen Stadtentwicklung und die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sein. Zudem sollen bei der Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen wichtige Akzente in der kinderpolitischen Auseinandersetzung gesetzt werden. "Wir sind als Kinderrechtsorganisation insgesamt, und vor allem in unseren Schwerpunktthemen Bekämpfung der Kinderarmut, Beteiligung und Mitbestimmung, Bildungsgerechtigkeit sowie Integration von Flüchtlingskindern sehr gut aufgestellt und einer der zentralen kinderpolitischen Ansprechpartner in Deutschland. Auch aufgrund unserer finanziellen Unabhängigkeit durch private Mittel können wir eine konsequente Lobbyarbeit für Kinderrechte leisten und lokale Initiativen und Vereine in der Breite zu fördern", so Krüger weiter.

In der politischen Lobbyarbeit steht weiterhin die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ganz oben auf der Prioritätenliste des Deutschen Kinderhilfswerkes. Damit würde die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem gestärkt und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland gegeben. Mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist es an der Zeit, dass sich die Prinzipien dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.10.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. November 2017

Veranstalter: Deutsches Instituts für Wirtschaftsforschung und OECD Berlin Centre

Ort: Berlin

Bis zur Gleichstellung von Mann und Frau im OECD-Raum ist es noch ein weiter Weg. Junge Frauen sind im Schnitt besser gebildet als gleichaltrige Männer und auch die Erwerbsquote unter Frauen nähert sich immer mehr der von Männern an. Trotzdem verdienen sie nach wie vor durchschnittlich 15 Prozent weniger als Männer, sind seltener in Führungspositionen vertreten und erfahren häufiger Diskriminierung.

Welchen gläsernen Decken erschweren Frauen ihren beruflichen und wirtschaftlichen Werdegang? Wie können Regierungen sie dabei unterstützen, diese zu durchbrechen? Welche Auswirkung haben Familie und unbezahlte Arbeit auf das Einkommen und die Absicherung von Frauen?

Monika Queisser geht diesen und vielen anderen Fragen in ihrer Präsentation nach und stellt dabei die neuesten Zahlen aus der OECD-Studie „The Pursuit of Gender Equality – An Uphill Battle“ vor.

Nähere Informationen, auch zur Anmeldung, finden Sie hier.

Termin: 13. November 2017

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berlin

Ort: Berlin

Der gesellschaftliche Wandel sowie Migration und Integration verändern unsere Gesellschaft, in der Werte, Normen und Handlungsweisen stets neu ausgehandelt werden. Das Leben in pluralen Gesellschaften fordert von den Menschen Offenheit, sich in neuen Kontexten zu orientieren, andere Lebensweisen kennenzulernen und über seine eigenen Grenzen hinaus zu denken.

Jugendhilfe und Schule haben die Aufgabe junge Menschen auf ein Leben als mündige Bürger in der Demokratie vorzubereiten. Um dem gerecht zu werden müssen sie Erfahrungsräume zur Verfügung zu stellen, in denen junge Menschen soziale und demokratische Handlungskompetenz entwickeln und füreinander und im Umgang miteinander Verantwortung übernehmen

Ich, du, anders, normal?!: Was bedeutet eigentlich „normal“ in einer Gesellschaft, die durch Pluralität gekennzeichnet ist und wie kann das friedliche Zusammenleben in der Gemeinschaft gestaltet werden? Wie kann Demokratie für die jüngere Generation erlebbar gestaltet sein, in den Zusammenhängen, in denen sie sich tagtäglich bewegen? Im Rahmen des dritten bundesweiten Demokratietages soll darüber nachgedacht werden, welchen Beitrag Schule leisten kann zur Lösung der großen Herausforderungen, vor denen wir im Hinblick auf ein demokratisches Zusammenleben im 21. Jahrhundert noch immer (und wieder verstärkt) stehen.

Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. November 2017

Veranstalter: SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. / LSVD Regenbogenfamilienzentrum Berlin

Ort: Berlin

Einelternfamilien, Regenbogenfamilien, Pflegefamilien, Patchworkfamilien und viele weitere Familienmodelle gehören neben der Vater, Mutter, Kind(er)-Familie zu der real existierenden und gelebten Familienvielfalt. In allen diesen Familienmodellen übernehmen Menschen Verantwortung für Kinder und pflegebedürftige Personen.

Die Fachveranstaltung bietet ein Diskussionsforum für Vertreter*innen verschiedenster Familienformen. Im anschließenden Dialog mit dem Publikum solen die vom Podium dargestellten Sachverhalte diskutiert, politische und strukturelle Voraussetzungen für die gelebte Vielfalt sowie mögliche Leerstellen und Handlungsoptionen für Politik, Betriebe und Gesellschaft identifiziert werden.

Information und Anmeldung: margaretha.mueller@shia-berlin.de oder constanze.koerner@lsvd.de

Termin: 29. November 2017

Veranstalter: Konrad-Adenauer-Stiftung

Ort: Berlin

Kind und/oder Karriere? Zwischen Wunsch und Wirklichkeit – Vortrag mit anschließender Diskussion

Viele Paare leben heute in egalitären Partnerschaften, in denen Erwerbs- und Hausarbeit fair zwischen den Partnern aufgeteilt wird, v.a. wenn beide über einen ähnlichen sozioökonomischen Hintergrund verfügen: so schön, so gut. Sobald jedoch das erste Kind geboren wird, ändert sich dies häufig – in vielen Partnerschaften kommt es zu einem sogenannten Re-Traditionalisierungsschub. Geschlechterrollen müssen neu verhandelt werden und das Thema Vereinbarkeit beruflicher und familiärer Interessen wird lebensbestimmend/-entscheidend. Häufig stehen dabei Mütter im Fokus des Interesses (gender pay gap, gender care gap, motherhood penalty). Das Vereinbarkeitsproblem stellt sich jedoch auch für Väter, v.a. für jene, die eine aktive Vaterrolle anstreben (Partnermonate). Aktuelle Studien belegen, dass Mütter und Väter durch den Spagat zwischen Büro und Kinderzimmer in gleicherweise betroffen sind. Der Versuch, allen Ansprüchen gerecht zu werden, belastet beide Geschlechter, wobei es für Mütter in erster Linie um mehr Teilhabe am Erwerbsleben geht, während bei Vätern mehr Teilhabe am Familienleben im Fokus steht.

Im Rahmen des Vortrages werden beide Seiten der Vereinbarkeitsproblematik beleuchtet: Neben aktuellen familienpolitischen Gegebenheiten werden die Wünsche von Vätern und Müttern dargelegt und in einem weiteren Schritt mit der tatsächlichen Situation abgeglichen, um so mögliche Diskrepanzen aufzudecken. Dabei werden außerdem Ost-West-Unterschiede berücksichtigt, die nach wie vor erheblich sind: Die Mehrheit der Elternpaare in Ostdeutschland lebt ein Doppelverdienermodell (beide Vollzeit) während in Westdeutschland das sogenannte Hinzuverdienermodell (Mann Vollzeit/ Frau Teilzeit) dominiert. In einem Ausblick werden ferner Vereinbarkeitspotenziale diskutiert.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 05. Dezember 2017

Veranstalter: Frauen helfen Frauen e.V. Rostock, gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit

Ort: Rostock / Warnemünde

Teilnehmerbeitrag: 50 Euro

Aus fachlicher Perspektive ist die komplexe Wechselwirkung zwischen Sucht und Gewalt unumstritten, Auswirkungen auf die Kooperation zuständiger Hilfesysteme hatte dies bislang dennoch kaum. Besonders Frauen tragen schwer an dieser Situation, erfahren als gewaltbetroffen und suchtbelastet eine doppelte Stigmatisierung und erleben auf Seiten der professionellen Helfer*innen nicht selten dieselbe Überforderung und Hilflosigkeit, die sie selbst nur allzu gut kennen.

Das Bundesmodellprojekt GeSA hat sich die Entwicklung eines Kooperationsmodells unter Beteiligung der verschiedenen, an der Unterstützung und Versorgung betroffener Frauen beteiligten Hilfesysteme zum Ziel gesetzt. Anliegen war es, Schnittstellenprobleme zu reduzieren, eine Strategie für eine effiziente Zusammenarbeit unterschiedlichster Professionen sowie konkrete Formen und Möglichkeiten der Kooperation im Einzelfall zu entwickeln und zu erproben.

Gemeinsam mit Ihnen als Expert*innen aus Praxis, Politik und Wissenschaft sollen Erfahrungen und Ergebnisse diskutiert und Überlegungen zur Verstetigung und Nachhaltigkeit vorgestellt werden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 07. Dezember 2017

Veranstalter: Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.

Ort: Berlin

Ein Tagungsbeitrag wird nicht erhoben.

Die Diakonie hat nach über zehn Jahren Erfahrungen mit dem SGB II Vorschläge für eine sanktionsfreie Mindestsicherung und Grundlagen für eine andere Institutionalisierung der sozio-kulturellen Mindestsicherung, der sozialen Beratung und der Arbeitsförderung erarbeitet. In diesem Kontext sollen neuere Ergebnisse über die Beratungspraxis in Jobcentern zur Kenntnis genommen und diskutiert werden. Es wird danach gefragt, wie sich Beratungs- und Steuerungspraxis entwickelt haben und welche Erkenntnisse aus der Praxis der Arbeitslosenberatung einen Beitrag zu einer Veränderten Form der Beratung in den Jobcentern leisten können. Es soll diskutiert werden, wie materielle Grundsicherung und personenbezogene Hilfen organisiert werden können. Dabei wird einen Blick über Deutschland hinaus geworfen.

Der Veranstaltungsort ist barrierearm. Bitte teilen Sie eventuellen Unterstützungsbedarf möglichst bald mit.

Es wird um Anmeldung per E-Mail gebeten bis zum 22.11.2017 an arbeit-soziales@diakonie.de unter Angabe von Name, Institution, Funktion und Kontaktdaten. Eine Abmeldung (bei vorheriger Anmeldung) wird aus organisatorischen Gründen ebenfalls erbeten.

AKTUELLES

"Düsseldorfer Erklärung" verabschiedet

Auf der 8. Sozialkonferenz der AWO zur Kinder- und Jugendhilfe am 4.3.2017 trafen und diskutierten über 250 Ehren- und Hauptamtliche aus der AWO über aktuelle Entwicklungen, verbandliche Positionen und Forderungen an die Politik.

Die Dokumentation der Tagung mit der "Düsseldorfer Erklärung" ist jetzt erschienen und kann hier auf der AWO-Homepage heruntergeladen werden.

Quelle: Information AWO Bundesverband e. V. vom 26.10.2017

Auch in diesem Jahr führt der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) eine Online-Umfrage durch, die sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Pflegeeltern, Beratende und weitere Personen richtet, die mit unbegleiteten minderjährigen und jungen erwachsenen Geflüchteten in Kontakt stehen.

Mit dieser Befragung möchte sich der BumF einen Überblick über die Situation der Jugendlichen verschaffen, die sich in Deutschland aufhalten und im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe versorgt werden bzw. wurden.

Der BumF lädt Sie alle ganz herzlich ein, bis zum 03.11.2017 unter dem folgenden Link an der Umfrage teilzunehmen:

https://www.soscisurvey.de/Umfrage_BumF_2017/

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom 26.10.2017

Panini unterstützt LSVD

Am 12. Juni 2016 wurden bei einem Anschlag auf den Nachtclub Pulse in Orlando 49 Menschen brutal ermordet. Ein gezielter Gewaltakt gegen LSBTI und ihre Freund*innen, wie man ihn sich bis dahin nicht hatte vorstellen können. In der Comic-Anthologie „Love is Love“ von Panini reagieren die unterschiedlichsten Comic-Künstler*innen auf diese unfassbare Tat. In ihren Geschichten drücken sie Mitgefühl, Trauer und Sorge angesichts des Angriffs auf die homosexuelle Community aus, machen aber auch Hoffnung und setzen sich für Akzeptanz, Gleichberechtigung und Frieden ein.

In den USA wurde Love is Love zu einem großen Erfolg und der Gewinn der Veröffentlichung wurde an die Hinterbliebenen der Opfer gespendet. Vom Erlös des deutschen Bandes werden ebenfalls je drei Euro pro Band gespendet, zugunsten der LSBTI-Verbände in den USA und des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD).

Die Anthologie Love is Love ist eine Zusammenstellung kurzer Comic-Episoden, in denen einige der bekanntesten Comic-Schaffenden aus der ganzen Welt ihre Gefühle nach dem Attentat auf den überwiegend von Homosexuellen besuchten Club Pulse in Orlando zum Ausdruck bringen, sich gegen Gewalt und für die Akzeptanz und die Gleichberechtigung von Homosexuellen aussprechen.

Der LSVD bedankt sich sehr bei Panini für die Zusammenarbeit.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 24.10.2017

LSVD-Projekt startet mit ersten Vernetzungstreffen in Leipzig

Rechtspopulismus ist längst in Deutschland angekommen. Mit diffamierenden Kampfbegriffen und faktenfreien Kampagnen wird auch Stimmung gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI*) gemacht. Das neue bundesweit agierende Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) möchte Aktivist*innen und Fachkräfte aus der Community und Bündnispartner*innen stärken und mit ihnen gemeinsam Strategien und Bündnisse für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt entwickeln. Hierzu findet heute der Auftakt mit einem regionalen Vernetzungstreffen im Neuen Rathaus Leipzig statt.

Das Projekt „Miteinander stärken“ trägt dazu bei, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen als gleichberechtigt und gleichwertig akzeptiert und anerkannt werden. Gleichzeitig möchte es zusammen mit Partner*innen aus der Antirassismusarbeit, aus migrantischen Organisationen und aus vielen weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen Gegenstrategien entwickeln und Vernetzungsprozesse anstoßen. Denn von einer demokratischen und offenen Gesellschaft profitieren alle. Sie schafft die Voraussetzung dafür, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden sein zu können.

In regionalen Workshops, Konferenzen und bundesweiten Foren werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Das Projekt richtet sich an alle, die sich für demokratische Grundwerte und gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren: Vereine und Verbände, Gewerkschaften und Unternehmen, Medien, Wissenschaft, Kultur und Sport, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, migrantische und antirassistische Initiativen, Fachkräfte aus der Jugend-, Familien- und Bildungsarbeit und die LSBTI*-Community.

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

Vorankündigung: 09.12 in Mannheim: „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ – Regionales Vernetzungstreffen. Mehr auf www.miteinander-staerken.de

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 21.10.2017