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„Vielfalt Familie“: Für eine moderne Familienpolitik

Erfurt, 21.08.2017 Familienleben verändert sich und wird vielfältiger. Vor diesem Hintergrund sind Ideen für eine solidarische Zukunft für alle gefragt. Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und die NaturFreunde Thüringen e.V. laden daher heute um 19 Uhr zu einem Austausch mit Wahlkreiskandidat*innen über moderne Familienpolitik in das Erfurter „Cafe Nerly“ (Marktstraße 6) ein.

Es diskutieren:

Carsten Schneider, MdB (SPD) Stephanie Erben (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN)

Antje Tillmann, MdB (CDU) Thomas L. Kemmerich (FDP)

Martina Renner, MdB (DIE LINKE)

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, betont: „Familienpolitik steht im Zentrum des diesjährigen Bundestagswahlkampfes. Dabei liegen viele gute Vorschläge auf dem Tisch, die die Vielfalt familiärer Lebensformen unterstützen, stärken und als Chance begreifen. Gerade Menschen, die in Patchworkfamilien leben, allein- oder getrennt erziehend sind oder über Ländergrenzen hinweg zueinanderfinden wollen, stehen vielfach vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig beobachtet das ZFF mit großer Sorge, wie rechtspopulistische Bewegungen und Parteien in die öffentliche Wahrnehmung rücken und reaktionäre Familienbilder propagieren, die vielfältige Lebensweisen verunglimpfen.“

Die Vorsitzende der NaturFreunde Thüringen, Anja Zachow, fährt fort: „Wir vertreten eine demokratische Gesellschaft, in der vielfältige Familienformen als Bereicherung gesehen werden. Gerade jetzt müssen wir rechtspopulistischen Positionen mit Perspektiven guter Familienpolitik antworten. Wir freuen uns auf den heutigen Austausch mit den Wahlkreiskandidatinnen und Kandidaten der einzelnen Parteien und über ihre konkreten Vorschläge für eine gute und moderne Familienpolitik für Erfurt, Thüringen und den Bund.“

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Eltern in Arbeit – Kinder in Armut Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zu aktuellen Zahlen zum hohen Armutsrisiko von Kindern

Berlin, 29.08.2017 – Kinder und Jugendliche sind in Deutschland weiterhin am stärksten armutsgefährdet. Das zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Armutsgefährdungsquote. Demnach ist mehr als jedes fünfte Kind (20,2 Prozent) von Armut bedroht – trotz der anhaltend guten Wirtschaftslage und der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine Reform der Kinder- und Familienförderung, die allen Kindern das Existenzminimum von 573 Euro monatlich garantiert.

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode einige Schritte unternommen, um das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sie hat jedoch die Chance auf eine echte Reform der Kinder- und Familienförderung verpasst und keine Maßnahmen geschaffen, um Kinder und Jugendliche wirklich und nachhaltig aus der Armut zu holen. Diesen Zustand dürfen wir nicht länger hinnehmen“, erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. und Sprecherin des Bündnisses.

Immer wieder wird von der guten Konjunktur und dem Aufschwung am Arbeitsmarkt gesprochen. „Eine Erwerbstätigkeit der Eltern ist kein Allheilmittel gegen Armut und Ausgrenzung, wie die Parteien uns dies im Wahlkampf versprechen. Obwohl viele Eltern in Arbeit sind, leben die Kinder und damit die ganze Familie in Armut. Kinder dürfen nicht zum Armutsrisiko ihrer Eltern werden. Neben guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit brauchen Eltern und Familien eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung. Dafür hat der Staat Sorge zu tragen“, so Christiane Reckmann.

Trotz Erwerbsarbeit von Unterstützungsleistungen abhängig zu sein ist ein riesiger Stressfaktor und beschämend für Eltern und Kinder. Auch wenn sie weniger verdienen als andere, wollen Eltern Vorbilder für ihre Kinder sein. „Aber gleichzeitig müssen sie ständig Rechenschaft ablegen und Berge von Anträgen ausfüllen. Geldgeschenke zum Geburtstag der Kinder müssen offen gelegt oder für jede zusätzliche Leistung der Kinder für Bildung und Teilhabe, wie Klassenfahrt und Zoobesuch, ein weiterer Antrag gestellt werden. Es ist ohnehin unerträglich, dass Eltern, die arbeiten, nicht mehr zur Verfügung haben, als würden Sie keiner Arbeit nachgehen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt deshalb für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Sie orientiert sich daran, was Kinder tatsächlich für ein gutes Aufwachsen benötigen und verhindert so Kinderarmut nachhaltig. Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordern elf Verbände und dreizehn Wissenschaftler/innen seit 2009 einen Paradigmenwechsel in der Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

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Rechtsanspruch auf Schulkinder ausweiten!

Berlin, 31.07.2017- Anlässlich des morgigen vierten Jahrestages des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Kita-Betreuung und Förderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres fordert das ZFF weitere Anstrengungen, um neben dem quantitativen Ausbau auch auf die Qualität der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu achten. Gleichzeitig sollte der Rechtsanspruch hin zu einem Ganztagsanspruch ausgeweitet werden, der auch für Schulkinder gilt.

Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Kita-Betreuung und Förderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Dies hat in den letzten Jahren zu einem Ausbau von Betreuungseinrichtungen geführt: Mittlerweile werden 763.000 Kinder in einer Kita oder Kindertagespflege betreut – mit steigender Tendenz. Betreuung von Kindern darf jedoch nicht mit dem Schulanfang enden. Nach Erkenntnissen der Prognos AG wünschen sich Eltern mehrheitlich, dass Familienpolitik einen weiteren Schwerpunkt auf den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder legen sollte.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Kitas haben sich in den letzten Jahren vielfach zu einer Institution der Bildung und Sozialisierung von Kindern entwickelt und unterstützen Mütter und Väter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es fehlt jedoch weiterhin an ausreichenden und vor allem qualitativ guten Kitaplätzen. Hier muss dringend nachgebessert werden. Gemeinsam mit anderen Verbänden und Gewerkschaften fordert das ZFF, dass länderübergreifende Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung festgeschrieben werden. Auch sollte der Rechtsanspruch zu einem Ganztagesanspruch ausgeweitet werden. Gute und ausreichende Bildung- und Betreuungsangebote dürfen jedoch nicht mit der Einschulung von Kindern enden. Gerade hier klaffen derzeit enorme Versorgungslücken. Der Rechtsanspruch sollte daher auf Schulkinder ausgeweitet werden und einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung enthalten.

Familien müssen durch qualitativ hochwertige, sozial gerechte und kostenfreie Bildungsangebote für Kita- und Schulkinder unterstützt werden. Zusammen mit einer Reform der monetären Familienförderungen können wir so gerechte Bildungschancen für alle Kinder schaffen und Familienarmut endlich vermeiden!“

Das heute veröffentlichte Chartbook „Gute und verlässliche Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ der Prognos AG können Sie hier herunterladen:

https://www.bmfsfj.de/blob/117804/ba8d863ca9b4110f066f5756aca3176f/chartbook-gute-ganztagesangebote-fuer-grundschulkinder-data.pdf

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Für Vielfalt und Gleichberechtigung! Wahlaufruf für Frauen: GEHEN SIE WÄHLEN! Wählen Sie die Parteien, die für eine gleichberechtigte Gesellschaft stehen!

Berlin, 21.07.2017- Neun Wochen vor der Bundestagswahl rufen über 40 Frauenverbände und zivilgesellschaftliche Organisationen die Frauen in Deutschland dazu auf, ihre Stimme für Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt, für Respekt, Toleranz und Mitmenschlichkeit und für eine demokratische Gesellschaft abzugeben. Vor fast 100 Jahren hatten Frauen in Deutschland erstmals das Recht, sich an Wahlen zu beteiligen. Das historische Datum erinnert und mahnt, dieses Recht in Anspruch zu nehmen.

Das ZFF ist Unterstützer des Wahlaufrufs!

Wo Wahl draufsteht, muss Demokratie herauskommen!

Der Wahlaufruf als Download.

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ZFF-Info 14/2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz haben heute mit Migrantenorganisationen und den Neuen Deutschen Organisationen über eine verbesserte Teilhabe und interkulturelle Öffnung in der Engagement-, Familien, Frauen-, Kinder- und Jugendpolitik sowie der Wohlfahrtspflege gesprochen.

Integration und Migration stellen Querschnittsthemen für das Bundesfamilienministerium als „Gesellschaftsministerium“ dar. Grundvoraussetzungen für eine gelungene Integration sind dabei eine verbesserte Teilhabe und die interkulturelle Öffnung von Programmen, Hilfsangeboten und Regelsystemen. Dazu die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley: „Ich möchte den Dialog, den wir heute begonnen haben, zeitnah fortsetzen. Mit konkreten Zielen, die wir gemeinsam und verbindlich erarbeiten. Das Impulspapier der Migrantenorganisationen ist dafür eine gute Diskussionsgrundlage. Integration ist keine Einbahnstraße. Stärker als bisher müssen wir uns der Frage widmen, wie wir eine echte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen gesellschaftlichen Bereichen erreichen können. Migration und gesellschaftliche Vielfalt müssen als selbstverständlich begriffen werden.“

Staatsministerin Aydan Özoğuz: „Die Migrantenorganisationen sind längst nicht nur bewährte Partner und Brückenbauer zwischen Alteingesessenen und neu Ankommenden. Sie liefern auch wichtige Impulse, wie sich unsere Gesellschaft in der ganzen Bandbreite ihrer Organisationen und Institutionen nachhaltig interkulturell öffnen kann.“

Vor mehr als einem halben Jahr haben anlässlich des von der Integrationsbeauftragten ausgerufenen Themenjahres „Partizipation“ mehr als 50 Migrantenorganisationen zum 9. Integrationsgipfel auf Anregung der Beauftragten ein Impulspapier zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft veröffentlicht. Mit dem Impulspapier haben die Migrantenorganisationen ihre Vorstellungen zusammengetragen, wie Teilhabe unter anderem durch interkulturelle Öffnung von Organisationen und Institutionen gelingen kann. Ziel des Papiers war es auch, Umsetzungsmöglichkeiten mit Organisationen aus Politik und Zivilgesellschaft zu diskutieren.

Das BMFSFJ ist das erste Bundesministerium, das in einen Dialog mit den Migrantenorganisationen zu den Forderungen und Vorschlägen des Impulspapiers getreten ist. Das BMFSFJ plant, den Dialog in den nächsten Monaten mit weiteren Akteuren fortzusetzen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.07.2017

Bundesfamilienministerin Dr. Barley stellt Evaluationsbericht zum Gesetz der vertraulichen Geburt vor

Die Hilfe für schwangere Frauen in Notsituationen kommt an. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt hervor, den das Bundeskabinett heute (Mittwoch) verabschiedet hat. Der Bericht fußt auf den Ergebnissen der Evaluation, die von einem unabhängigen Institut durchgeführt wurde.

Das Gesetz trat am 1. Mai 2014 mit dem Ziel in Kraft, die Angebote zur Unterstützung von Schwangeren auszubauen. “Durch die gut zugänglichen Angebote erreichen wir viele Frauen, die sonst den Weg in die Beratungsstellen vielleicht nicht gefunden hätten”, betont Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. “Vor allem das Hilfetelefon ‘Schwangere in Not’ und die Online-Angebote erleichtern vielen den Schritt in die Beratung. Ich freue mich, dass der von uns stark forcierte Ausbau der Hilfen dazu geführt hat, dass das Hilfesystem gut angenommen wird. Und ich freue mich, dass sich 60 Prozent der Frauen, die wir erreicht haben, für eine Lösung im Sinne des Kindes entschieden haben.“

Über 16.000 Gespräche wurden seit Mai 2014 durch qualifizierte Beraterinnen des Hilfetelefons mit schwangeren Frauen in Not und deren Umfeld geführt. “Gemeinsam mit den Frauen loten wir aus, welche Wege es gibt und welche Unterstützung sie brauchen, wenn sie nicht mehr weiter wissen”, erklärt die Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting. “Und wir ermutigen die Frauen, eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort aufzusuchen, damit sie im persönlichen Kontakt einen Ausweg aus der Krise finden.”

Neben dem Hilfeangebot bietet das Gesetz Frauen, die auch nach umfassender Beratung ihre Anonymität nicht aufgeben möchten, mit der vertraulichen Geburt eine rechtssichere Alternative. Vertrauliche Geburt bedeutet: Die Mutter bleibt anonym, ihre Identität wird aber in einem sicher aufbewahrten Herkunftsnachweis festgehalten. So kann das Kind seine Abstammung erfahren, wenn es 16 Jahre alt ist. Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley: “Das ist eine gute Lösung für Mutter und Kind. Beide werden bei der Geburt medizinisch betreut und das Kind kann später erfahren, woher es kommt.”

Dr. Jörn Sommer, Sozialwissenschaftler und Leiter der Evaluationsstudie, ergänzt: “Viele der Schwangeren, die ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten wollen, nutzten die vertrauliche Geburt als Alternative zur anonymen Form der Kindsabgabe.”

Bundesfrauenministerin Dr. Barley ist zufrieden: “Wir haben das übergeordnete Ziel des Gesetzes erreicht: Viele betroffene Frauen haben sich statt einer anonymen oder vertraulichen Geburt für ein Leben mit dem Kind oder eine Adoptionsfreigabe entschieden. Die Hilfe kommt an.”

Das Hilfetelefon “Schwangere in Not” ist rund um die Uhr unter der Nummer 0800/ 40 40 020 erreichbar. Es ist kostenlos, barrierefrei, vertraulich und sicher und in 18 Sprachen verfügbar. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt.

Die Evaluation ist auf der Hompage des BMFSFJ veröffentlicht und kann hier http://www.bmfsfj.de/vertrauliche-geburt-evaluation eingesehen werden.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.07.2017

BMFSFJ stellt erste vorläufige Ergebnisse einer Befragung von Trennungseltern vor

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley stellte heute (11.7.) im Rahmen des hauseigenen Zukunftsgesprächs „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ erste Ergebnisse einer durch das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des BMFSFJ durchgeführte Befragung von Trennungseltern vor. Danach wünscht sich über die Hälfte der Trennungseltern (51 %) eine hälftige bzw. annähernd hälftige Aufteilung der Betreuung der Kinder. 15 Prozent der Trennungseltern erziehen bereits gemeinsam. Unter diesen Eltern haben die allermeisten eher gute bis sehr gute Erfahrungen mit ihrem Betreuungsmodell gemacht (93%). Die Ergebnisse der Befragung geben ebenfalls Aufschluss darüber, wie Eltern in die gewünschte Betreuungskonstellation hineinfinden und was nötig ist, damit eine partnerschaftliche Betreuung gelingt.

Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Moderne Familien wünschen sich Partnerschaftlichkeit. Auch die getrennten Eltern.“ Barley wertete dies als gutes Zeichen. „Eine partnerschaftliche Einstellung ist eine gute Grundlage, um Kinder nach einer Trennung gemeinsam zu erziehen. Im Vordergrund muss dabei das Wohlergehen der Kinder stehen, die diesen Einschnitt im Leben zu bewältigen haben.“

Mit dem Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ setzt das Bundesfamilienministerium einen Dialogprozess über die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse getrennter Eltern in Gang. Dabei soll es auch darum gehen, wie die Familienpolitik Eltern, die bereits gemeinsam erziehen oder sich dies wünschen, besser unterstützen kann. Die Befragungsergebnisse liefern dafür den Ausgangspunkt.

Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Ich nehme es sehr ernst, dass die Mehrheit der getrennt lebenden Eltern sich nicht genügend vom Staat anerkannt fühlt. Deswegen müssen wir noch bessere Rahmenbedingungen für diese Familien schaffen.“

Den Ergebnissen der Studie zufolge, wünschen sich vor allem die Väter bessere rechtliche Bedingungen für getrennt erziehende Eltern. Der großen Mehrheit geht es dabei um finanzielle Unterstützung (68 %) Viele wünschen sich auch eine stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kosten, die Getrennterziehenden entstehen (60 %). Gerade die Väter wünschen sich häufig auch, dass ihr Betreuungsanteil im Unterhaltsrecht Berücksichtigung findet.

Grundlage der von Allensbach durchgeführten Studie war eine Stichprobe von April und Mai 2017, von 603 Müttern und Vätern, die repräsentativ für die Eltern mit Kindern aus früheren Partnerschaften ist. Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um erste vorläufige Ergebnisse. Abschließende Studienergebnisse werden bis zum Herbst erwartet.

Hier finden Sie den Link zur Studie des Allensbach Instituts: http://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/Gemeinsam_erziehen_Kernergebnisse.pdf

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.07.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

„Familien sind heute bunt und vielfältig. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist heute individuell und höchst unterschiedlich. Es überwiegt jedoch der Wunsch, sich Familie und Beruf partnerschaftlicher zu teilen. Viele Väter sehen sich dabei nicht mehr alleine in der Rolle des Ernährers: fast jeder 3. Vater geht zumindest für einige Monate in Elternzeit und nimmt das Elterngeld in Anspruch. Mit der wachsenden Bedeutung von Vaterschaft innerhalb der Familien wächst das Bedürfnis vieler Väter, auch nach einer Trennung gleichberechtigt mit der Mutter für die Kinder da zu sein. Auch Mütter bewerten die Bereitschaft von Vätern sehr positiv, sich auch nach der Trennung stärker in die Betreuung und Erziehung einzubringen. Das ZFF begrüßt es daher sehr, dass sich die Familienministerin Katarina Barley stärker für die Bedürfnisse von Trennungseltern einsetzen möchte. Gleichzeitig warnt das ZFF davor, die Situation aller Trennungseltern gleichzusetzen. Denn genau wie Familienformen vielfältig sind, trifft dies auch auf Trennungsfamilien zu. Darüber hinaus ist auch bei der Begriffsbestimmung Vorsicht geboten: Trennungseltern teilen sich im Jahr 2017 nicht alle die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Hier grundlegend von dem Begriff „getrennt erziehend“ auszugehen, würde daher in die falsche Richtung gehen und den vielen Frauen und wenigen Männern, die ihre Kinder alleine und ohne die Hilfe eines Partners oder einer Partnerin erziehen, nicht gerecht werden.“

Heute hat das Plenum des Bundesrates dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und der Änderung des Einkommensteuergesetzes (StrRehaHomG) zugestimmt.

Das Gesetz sieht eine pauschale Rehabilitierung und individuelle Entschädigung der Betroffenen vor. Auf diese Weise wird der fortwährende Strafmakel der Betroffenen durch die aus heutiger Sicht menschenrechtswidrige Verfolgung und Verurteilung beseitigt.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Wir können geschehenes Leid nicht ungeschehen machen. Mit der Rehabilitierung erhalten die Betroffenen ein Stück ihrer Würde zurück, die ihnen genommen wurde. Das ist eine Form von später Gerechtigkeit. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die rund 5.000, oft hochbetagten Personen, die Unterstützung, Beratung und individuelle Entschädigung bekommen, die ihnen zusteht.“

BISS richtet Beratungshotline ein

Um die Regelungen des Gesetzes bekannt zu machen und die Betroffenen adäquat zu beraten und zu begleiten, fördert das Bundesfamilienministerium ein Projekt der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS). Dafür soll eine Hotline eingerichtet werden, die über bestehende Beratungsmöglichkeiten vor Ort informiert und die Betroffenen bei der Abwicklung der Entschädigungsanträge über das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) unterstützt.

Link zur BISS: http://schwuleundalter.de/

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.07.2017

Demokratieförderung beginnt bereits im Frühkindalter. Deshalb legt ein neuer Teilbereich des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" den Fokus auf frühkindliche Demokratiebildung und Extremismusprävention. Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek unterzeichnete eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

Am 4. Juli hat der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek, eine Kooperationsvereinbarung zu Demokratiebildung und Extremismusprävention in der Kindertagesbetreuung unterzeichnet. Im Rahmen des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" bildet die Vereinbarung den Auftakt für mehrere Projekte in Kindertagesstätten. Kooperationspartner des Bundesfamilienministeriums sind die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände sowie die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AGJ).

Dr. Ralf Kleindiek betonte:

"Die Jugend wird schon morgen über die Zukunft der Demokratie entscheiden. Deshalb ist es bereits heute wichtig, im Frühkindalter mit Demokratiebildung zu beginnen und für ein Leben in Vielfalt zu sensibilisieren. Wir freuen uns, diese wegweisende Kooperation mit solchen engagierten Partnern auf den Weg bringen zu können."

Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt für die Jahre 2017 bis 2019 2.987.000 Euro. Die Projekte sollen frühzeitig den Grundstein dafür legen, dass Vielfalt und Toleranz vom Frühkindalter an gelebt werden. Konzipiert werden sie durch den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, den Deutschen Caritasverband, den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland sowie die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Der AGJ kommt eine koordinierende und vernetzende Funktion zu.

Zielgerichtete Präventionsstrategien und Angebote, die Demokratie und Vielfalt im frühkindlichen Bildungsbereich fördern, sollen im Rahmen der Kooperation weiterentwickelt werden. Zielgruppen der Projekte sind neben Kindern auch Eltern und das Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen. Beide stellen unmittelbare Bezugspersonen für die Kinder da und sind damit wichtige Multiplikatoren für ein vielfältiges, demokratisches Miteinander und das Erlernen von gesellschaftlichem Engagement. Darüber hinaus sollen Akteure in der Praxis bundesweit vernetzt werden.

Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" unterstützt Initiativen, Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland, die sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen. Die Kooperationsvereinbarung ist im neuen Teilbereich "Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung" des Programmbereichs "Demokratiebildung im Bildungsbereich" angesiedelt.

Schon bisher wurden unter anderem im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ einzelne Projekte im Bereich der frühkindlichen Präventionsarbeit gefördert. Durch die Bündelung der Ressourcen wird den Vertragspartnern nun ermöglicht, modellhaft gemeinsam tätig zu werden und Projekte im Rahmen des entsprechenden Teilbereichs wirkungsvoller zu verwirklichen als es ihnen einzeln möglich wäre.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.07.2017

Die Expertinnen und Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4. Juli 2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben.

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte den Arbeitskreis im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. Anlass gaben die zunehmende Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin, durch die fraglich ist, ob das geltende Abstammungsrecht den gelebten Familienmodellen noch ausreichend gerecht wird.

Maas betonte bei der Übergabe des Berichts:

„Die soziale Wirklichkeit der Familienmodelle verändert sich, und unser Recht muss mit diesem Veränderungsprozess Schritt halten, wenn seine Gestaltungskraft nicht leiden soll. Ein Prozess des Umdenkens setzt in einer lebendigen Demokratie immer eine intensive Debatte voraus – und der Abschlussbericht liefert einen wichtigen Beitrag zu dieser Debatte.“

Die Vorsitzende des Arbeitskreises, Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin a.D. des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats des Bundesgerichtshofs, erklärte: „"Infolge der Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin wird die herkömmliche Anknüpfung des Gesetzes an die genetische Abstammung eines Kindes für seine Zuordnung zu seinen Eltern nicht mehr allen Fallgestaltungen gerecht. Für eine neue Regelung dieser rechtlichen Zuordnung bleibt jedoch ein Grundgedanke bestimmend:

"Wunscheltern", die durch ihre Entscheidung für eine vom natürlichen Weg abweichende Zeugung die Entstehung menschlichen Lebens verursachen, müssen an ihrer Verantwortlichkeit für das so gezeugte Kind ebenso festgehalten werden wie natürliche Eltern. Nur dadurch wird eine Gleichsetzung natürlicher Elternschaft mit der Wunschelternschaft erreicht, und zwar gleichgültig, ob die Partner in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher, ehelicher oder nichtehelicher Gemeinschaft leben. Gesetzgeberisches Ziel der von Seiten der Wunscheltern unauflöslichen rechtlichen Zuordnung ist die Gewährleistung der Statussicherheit des Kindes und der Stabilität seiner Lebensverhältnisse, die – vermittels der sich hieraus ergebenden elterlichen Pflichten – seine künftige Entwicklung und seinen Werdegang bestimmen."

Zu den Kernthesen des Arbeitskreises zählen u.a.:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Den Abschlussbericht finden Sie unter: www.bmjv.de/Abschlussbericht-AK-Abstammungsrecht

Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 04. Juli 2017

US-Präsident Trump reaktivierte am 23. Januar 2017 die Global Gag Rule. Sie streicht allen ausländischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die zum Thema Schwangerschaftsabbruch beraten oder diese direkt anbieten, die finanziellen Mittel der US-Regierung. Hieraus ergeben sich erhebliche Einschränkungen für den gesamten Gesundheitsbereich in Entwicklungsländern, mit bis zu 9,5 Milliarden fehlenden US-Dollar. Dies ist ein Rückschlag für die weltweiten Frauenrechte und ein eklatantes Hindernis in der Entwicklungszusammenarbeit.

„Die Global Gag Rule steht im fundamentalen Widerspruch zur UN-Agenda. Wir appellieren anlässlich des heutigen Family Planning Summit 2020 in London sowohl an Bundesentwicklungsminister Müller als auch an die Staatengemeinschaft, sich verstärkt für selbstbestimmte Familienplanung in Entwicklungsländern zu engagieren.

Die mangelnde sexuelle Selbstbestimmtheit von Frauen in Subsahara-Afrika trägt dazu bei, dass sich dort die Zahl der Menschen bis zum Jahr 2050 auf 2,4 Milliarden verdoppeln wird. Durch das starke Bevölkerungswachstum und dessen Folgen ist es fraglich, ob die globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der UN erreicht werden können.

In Entwicklungsländern kommt es jährlich zu 74 Millionen ungewollten Schwangerschaften. Daraus resultieren 36 Millionen Abtreibungen, von denen 20 Millionen unsicher sind und so die Gesundheit der Frauen gefährden. Etwa 220 Millionen Frauen in Entwicklungsländern würden verhüten, doch es fehlt der Zugang zu Verhütungsmitteln oder schlicht das nötige Wissen.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.07.2017

Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hat sich die Erwerbsarmut in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Dazu erklären BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland sinkt, aber die Armut von Erwerbstätigen steigt. Es ist völlig inakzeptabel, dass Menschen arbeiten und von dem Lohn, den sie erhalten nicht leben können. 3,6 Millionen Menschen geht es in Deutschland so. Sie sind trotz regelmäßiger Arbeit arm. Paradox daran ist: In unserem Land stieg die Beschäftigungsrate zwischen 2004 und 2014 stärker als in jedem anderen europäischen Land, gleichzeitig verzeichnete Deutschland im Europavergleich den höchsten Zuwachs an Erwerbsarmut. Dass der Anteil derjenigen, die sich arm arbeiten so rasant in den letzten Jahren angestiegen ist, liegt vor allem daran, dass unser Arbeitsmarkt immer stärker dereguliert wurde. Außerdem ist der Druck auf Erwerbslose gewachsen, Stellen anzunehmen, auch wenn sie schlecht bezahlt werden. Und darüber hinaus gibt es immer mehr prekäre Selbständige. Für zu viele Erwerbstätige, insbesondere Alleinerziehende, reicht daher das Einkommen nicht.

So werden aus arbeitslosen Armen erwerbstätige Arme. Das ist nicht hinnehmbar. Wir brauchen endlich wieder gute Arbeit, die es den Beschäftigten ermöglicht, von ihrem Entgelt auskömmlich zu leben. Arbeit muss endlich wieder adäquat bezahlt werden. Für Selbständige brauchen wir Mindesthonorare.

Gleichzeitig zeigt sich, dass die positive wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land in keiner Weise Erwerbsarmut verringert. Im Gegenteil, die Schere zwischen Arm und Reich klafft trotz Wirtschaftswachstum immer weiter auseinander. Dagegen muss die Bundesregierung endlich etwas unternehmen. Indem sie beispielsweise ein Rückkehrrecht auf Vollzeit schafft, damit die Menschen nicht langfristig in Teilzeitjobs oder Minijobs stecken bleiben. Indem sie die sachgrundlose Befristung endlich abschafft. Und indem sie die Leiharbeit reformiert. Wir brauchen dringend soziale Leitplanken auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem dürfen Kinder kein Armutsrisiko sein. Das Grüne Familienbudget mit Kindergrundsicherung und Kindergeld-Bonus würde gerade erwerbstätige Eltern entlasten und vor Armut schützen.

Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.07.2017

Zum heutigen Treffen von Vertreter/innen von Wohlfahrtsverbänden und Wissenschaftler/innen vom Bündnis Kindergrundsicherung mit der Vorsitzenden der Partei DIE LINKE und mit den Sozialministerinnen Elke Breitenbach (Berlin), Diana Golze (Brandenburg) und Heike Werner (Thüringen), erklärte Katja Kipping:

Wem das Wohl von Kindern und Jugendlichen in unserem Land am Herzen liegt, der versucht, gemeinsam an einem Strang zu ziehen – unabhängig vom Parteibuch oder von der Organisationszugehörigkeit. Das heutige Treffen mit Vertreter/innen des Bündnisses Kindergrundsicherung und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband zeigte eins: Eine Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Abschaffung der Armut von Kindern und Jugendlichen sowie der Überwindung bestehender bürokratischer, nicht zielführender Sicherungssysteme.

Eltern von Kindern und vor allem Alleinerziehende haben schon viel um die Ohren, müssen Job und die Erziehung der Kinder unter einen Hut bekommen. Die bisher vorhandenen Leistungen für Kinder sind meist bürokratisch und kompliziert bei unterschiedlichen Stellen zu beantragen. Gerade Alleinerziehende fühlen sich dabei oft wie Jongleure. Wer ihnen wirklich helfen will, soll auf einfache, universelle Lösungen setzen wie die Kindergrundsicherung.

Gemeinsam diskutiert wurde, wie das Konzept Kindergrundsicherung weiterentwickelt werden kann. Besprochen wurde auch, wie andere Parteien und Organisationen für die Unterstützung gewonnen werden können.

Ich meine, diese gemeinsamen Anstrengungen sind wir allen Kindern und Jugendlichen in unserem Land schuldig.

DIE LINKE steht an der Seite des Bündnisses Kindergrundsicherung und fordert in ihrem Wahlprogramm ebenfalls eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro.

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 07.07.2017

„Die drastische Zunahme der Erwerbsarmut zeigt, dass diese Bundesregierung genauso wie die vorherigen bei der Sicherung guter Arbeit auf ganzer Linie versagt hat. DIE LINKE fordert die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro in der Stunde sowie die Abschaffung aller Ausnahmen. Zudem muss die systematische Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit ebenso abgeschafft werden wie die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung. Arbeit, von der man leben kann, sollte wieder das Maß der Dinge sein, dafür muss die Politik die Voraussetzungen schaffen. Arm trotz Arbeit darf es nicht länger geben“, erklärt Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu einer Studie des WSI der Hans-Böckler-Stiftung, der zufolge die Erwerbsarmut in Deutschland stark zugenommen hat. Zimmermann weiter:

„Verfehlte Arbeitsmarktpolitik und insbesondere die Hartz-Reformen haben erheblich zum Anstieg der Erwerbsarmut beigetragen. Die Zumutbarkeitskriterien wurden im Lauf der Zeit immer weiter verschärft und es wurde Druck auf Erwerbslose ausgeübt, niedrig entlohnte und nicht dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung aufzunehmen. Prekärer Beschäftigung und Lohndumping wird so Vorschub geleistet, erworbene berufliche Qualifikationen werden entwertet. Diese Regelungen müssen verbessert bzw. abgeschafft werden. Niemand darf gezwungen werden, jede noch so schlechte Tätigkeit anzunehmen. Die soziale Absicherung muss auf eine neue Grundlage gestellt werden. Statt Hartz IV brauchen wir eine sanktionsfreie Mindestsicherung, die wirklich vor Armut schützt und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.“

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 06.07.2017

DIW Berlin untersucht Entwicklung der Einkommensschichtung im Zusammenspiel mit Entwicklung der Erwerbsformen – Anteil der Bevölkerung in Deutschland mit mittlerem Einkommen ist zwischen 1995 und 2015 gesunken, Anteil der Armutsbedrohten und der Reichen hat zugenommen – In unteren Einkommensschichten sind niedrig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse mehr verbreitet als noch vor 20 Jahren, in oberen Schichten haben mehr Menschen reguläre Stellen.

Nicht alle in Deutschland haben vom Beschäftigungsboom der letzten Jahre gleich profitiert. Trotz deutlichem Rückgang der Arbeitslosigkeit sind die Einkommen heute ungleicher verteilt als noch vor 20 Jahren, was im Wesentlichen an einer Zunahme der Ungleichheit bis zum Jahr 2005 liegt. Zudem sind in unteren Einkommensschichten Niedriglöhne weiter verbreitet als früher, während reguläre Arbeitsverhältnisse in den oberen Einkommensschichten häufiger sind als vor 20 Jahren. Das sind die Kernergebnisse einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die frühere Analysen des DIW Berlin und anderer Forscher aufgreift und verfeinert.

Auf Basis von Daten der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) haben die Autoren Peter Krause, Christian Franz und Marcel Fratzscher die Entwicklung der Einkommensverteilung sowie der Erwerbsformen der Menschen in Deutschland zwischen 1995 und 2015 untersucht. Die Verknüpfung der Einkommens- und Erwerbsbetrachtung erlaubt es, Verschiebungen der Erwerbsformen innerhalb der Einkommensgruppen zu identifizieren. Hierbei wurde sehr feinmaschig mit 15 verschiedenen Erwerbsformen gearbeitet. Eine Besonderheit der Studie ist auch, dass sie die gesamte Bevölkerung betrachtet, und nicht, wie in Bezug auf Erwerbsformen oft der Fall, nur 25- bis 64-Jährige.

Der Anteil derer, die über Einkommen um den Median verfügen (77 bis 130 Prozent des Medians), ist über den gesamten Zeitraum um gute sechs Prozentpunkte zurückgegangen (von 47,8 auf 41,4 Prozent). Gleichzeitig gab es im Jahr 2015 mehr Menschen (29 Prozent), die über ein Einkommen unterhalb von 77 Prozent des Medians verfügten, als 20 Jahre zuvor (25 Prozent). Der Anteil derer mit einem Einkommen über 169 Prozent des Medians ist von 12 auf 14 Prozent gestiegen. „Diese waren aber keine kontinuierlichen Entwicklungen“, so DIW-Präsident Marcel Fratzscher, „der Rückgang in der Mitte fand insbesondere bis 2005 statt. Seitdem hat sich der Prozess stabilisiert und verlangsamt“.

Parallel dazu hat die Erwerbsbeteiligung in Deutschland seit 1995 deutlich zugenommen, insbesondere bei Frauen und Älteren, die Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen und der Anteil der Bevölkerung ohne Erwerb hat sich in der Altersgruppe zwischen 25 und 64 Jahren halbiert. „Andere Trends auf dem Arbeitsmarkt waren eine Zunahme der Lohnspreizung bis 2005 und ausdifferenzierte Arbeitszeiten, mit einer Verbreitung zum Beispiel von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen“, so Christian Franz. „Die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Einkommensverteilung sind allerdings nicht eindeutig, vielmehr wirken diese Faktoren in komplexer Weise zusammen und manchmal auch in gegenläufige Richtungen.“

So ist in den unteren Einkommensschichten der Anteil der Beschäftigten mit niedrigen Löhnen (für das Jahr 2015 entspricht das Stundenlöhnen unter 10,66 Euro brutto) stetig gestiegen, und zwar mehr als in anderen Schichten. Die Nicht-Erwerbstätigkeit ging zurück. In den Gruppen mit mittlerem Einkommen blieb die Quote der Beschäftigten in regulären Arbeitsverhältnissen (Vollzeit) stabil, aber es gingen auch mehr Menschen einer niedrig entlohnten Beschäftigung nach. In den oberen Einkommensgruppen gibt es mehr Beschäftigte mit „normalen“ Arbeitsverhältnissen.

„Insgesamt hat die Bedeutung der typischen Arbeitsverhältnisse keineswegs abgenommen, sie sind aber weniger als früher auch in den unteren Einkommensschichten verbreitet. Dort ist Nichterwerbstätigkeit häufig atypischer Erwerbstätigkeit gewichen“, so Peter Krause.

„Insgesamt machen diese Entwicklungen deutlich, dass der erfreuliche Beschäftigungsanstieg der vergangenen Jahre nicht alle gleich erreicht hat und alleine nicht ausreichen dürfte, um allen in der Gesellschaft Wohlstand und Teilhabe zu ermöglichen“, so Fratzscher.

Zum Medianeinkommen
Das Medianeinkommen (auch mittleres Einkommen) ist das Einkommen, bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt. Würde man die Bevölkerung nach der Höhe ihres Einkommens sortieren und dann zwei gleich große Gruppen bilden, würde die Person, die genau in der Mitte dieser Verteilung steht das Medianeinkommen beziehen. In Deutschland betrug das äquivalenzgewichtete Haushaltsmedianeinkommen im Durchschnitt der Jahre 2014 und 2015 20 053 Euro pro Person.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 05.07.2017

IFA gestaltet und bewertet Muster-Kita

Schon einfache und kostengünstige Maßnahmen fördern Gesundheit und Motivation im Kita-Team und schaffen damit auch ein gesundes und lernförderliches Umfeld für die Kinder.(© Christine Bay / Unfallkasse Rheinland-Pfalz)

Die Arbeit in Kitas ist oft kein Kinderspiel. Ungünstige Arbeitsbedingungen, wie Lärm, Raumluft, Licht und fehlende Ergonomie, haben einen großen Einfluss auf die Gesundheit und Arbeitszufriedenheit der Erzieherinnen und Erzieher. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat gemeinsam mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz den Nachweis in einem Praxisprojekt erbracht: Laut IFA-Report "Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz Kita" fördern schon einfache und kostengünstige Maßnahmen Gesundheit und Motivation im Kita-Team und schaffen damit auch ein gesundes und lernförderliches Umfeld für die Kinder.

Die Studie "Strukturqualität und Erzieher_innengesundheit in Kindertageseinrichtungen" (STEGE) hat gezeigt: 60 Prozent des pädagogischen Personals in Kitas klagen über Muskel-Skelett-Beschwerden. Sie sind der dritthäufigste Grund für eine Arbeitsunfähigkeit. 73,3 Prozent der pädagogischen Fachkräfte in Kitas empfinden ihre Arbeit grundsätzlich als körperlich anstrengend. Optimal gestaltete Kitas sind deshalb ein wichtiger Beitrag, damit gesunde Kita-Beschäftigte gute Erziehungsarbeit leisten können.

"In mehreren Vorläuferprojekten hatten wir bereits Maßnahmen identifiziert, die zum einen Muskel-Skelett-Belastungen im Kita-Alltag erfolgreich vorbeugen", sagt Professor Rolf Ellegast, stellvertretender Leiter des IFA und Projektverantwortlicher. Zum anderen habe man auch Stellschrauben entwickelt und erprobt, mit denen sich Belastungen durch weitere Faktoren, nämlich Akustik, Raumklima und Beleuchtung, reduzieren lassen.

Alle im Vorfeld gesammelten Erkenntnisse sind in die Gestaltung einer so genannten Musterkita eingeflossen, die von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und einem städtischen Träger in Neuwied realisiert wurde. Das IFA-Projektteam erhob den Status quo der Belastungen vor Projektstart, begleitete die Planungs- und Bauphase und ermittelte die Arbeitssituation der Beschäftigten nach erfolgter Grundsanierung und Teilneubau. Dabei kamen Messungen und Befragungen gleichermaßen zum Einsatz.

Ellegast: "Ob in puncto Lärm, Licht, Klima oder Ergonomie, wir konnten zeigen, dass die Maßnahmen die Arbeitssituation der Erzieherinnen verbessern und dass die Betroffenen das auch so empfinden, teils natürlich in unterschiedlichem Maße."

Oft helfen schon einfache Dinge: Schadstoffarme Baustoffe und Möbel verbessern von vornherein die Raumluft. Einfach nachzurüstende Akustikdecken verringern den Geräuschpegel und tragen so zu einer entspannten Arbeitsatmosphäre bei. Der punktuelle Einsatz von Stehlampen hilft bei besonderen Sehaufgaben wie Dokumentationsarbeit. Leichte und rollbare Möbel, zargenfreie Tische und höhenverstellbare Rollhocker schonen Rücken und Gelenke der Kita-Beschäftigten.

Ellegast: "Vor allem mit Blick auf die körperlichen Belastungen ist es außerdem wichtig, nicht nur die Rahmenbedingungen zu verbessern, sondern das Personal für ein gesundheitsgerechtes Verhalten zu sensibilisieren und zu schulen. Und ganz grundsätzlich gilt: Beziehen Sie alle Beteiligten in den Prozess ein. Dann steigt die Erfolgswahrscheinlichkeit!"

Die Ergebnisse aus dem Praxisprojekt sollen zusätzlich in die Weiterentwicklung von Kita-Mobiliar einfließen und in Form neuer Lehrmodule die Ausbildung des pädagogischen Fachpersonals ergänzen.

Weiterführende Informationen zum Thema:

Quelle: Pressemitteilung Deutschen Gsetzlichen Unfallversicherung vom 12.07.2017

Immer mehr Menschen in Europa sind arm, obwohl sie arbeiten. Am stärksten stieg die sogenannte Erwerbsarmut in den vergangenen Jahren in Deutschland: Zwischen 2004 und 2014 hat sich der Anteil der „working poor“ an allen Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren verdoppelt (siehe auch die Abbildungen 2 und 3 in der Studie; Link unten). Das hängt auch damit zusammen, dass Arbeitslose stärker unter Druck stehen, eine schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Dr. Dorothee Spannagel, Dr. Daniel Seikel, PD Dr. Karin Schulze Buschoff und Helge Baumann haben untersucht, wie sich arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen, die Menschen schneller in Jobs bringen sollen, auf die Erwerbsarmut in 18 EU-Ländern ausgewirkt haben. Datengrundlagen sind die neuesten verfügbaren Zahlen aus der Europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und eine OECD-Datenbank.

Der Anteil der armen oder armutsgefährdeten Erwerbstätigen in der EU betrug im Jahr 2014 rund zehn Prozent – gemessen nach den gängigen EU-Statistikstandards an der erwerbstätigen Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 64 Jahren. Obwohl sie regelmäßig arbeiten, müssen diese Menschen mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens in ihrem Land auskommen (mehr zur Methode und zur Armutsgrenze in Deutschland unten). Am höchsten war der Anteil in Rumänien mit 18,6 Prozent, gefolgt von Griechenland mit 13,4 Prozent und Spanien mit 13,2 Prozent. Mit 4,5 Prozent oder weniger hatten Belgien, die Tschechische Republik und Finnland die geringsten Erwerbsarmutsquoten. Deutschland lag mit 9,6 Prozent genau im Durchschnitt der EU-Länder (siehe auch die Abbildung 1 in der Studie).

Das Beispiel Deutschland sei „besonders bemerkenswert“, so die Forscher. Einerseits stieg die Beschäftigungsrate zwischen 2004 und 2014 stärker als in jedem anderen europäischen Land, andererseits verzeichnete Deutschland den höchsten Zuwachs an Erwerbsarmut – trotz eines kleinen Rückgangs von 2013 auf 2014. Wie passt das zusammen? „Offensichtlich ist der Zusammenhang zwischen Beschäftigungswachstum und Armut komplizierter als gemeinhin angenommen“, so die Wissenschaftler. Mehr Arbeit sei keine Garantie für weniger Armut – zumindest dann nicht, wenn die neuen Jobs niedrig entlohnt werden und/oder nur einen geringen Umfang haben.

Die positive Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt beruhe zu einem großen Teil auf einer Zunahme atypischer Beschäftigung, vor allem Teilzeit, häufig im Dienstleistungsbereich und im Niedriglohnsektor. Die Ausweitung des Niedriglohnsektors sei durch weitgehende Deregulierungen des Arbeitsmarktes, die Kürzung von Transferleistungen und verschärfte Zumutbarkeitsregelungen beschleunigt worden. Der Druck auf Arbeitslose sei gestiegen, möglichst schnell eine Arbeit zu finden. „Maßnahmen, die Arbeitslose dazu zwingen, Jobs mit schlechter Bezahlung oder niedrigem Stundenumfang anzunehmen, können dazu führen, dass die Erwerbsarmut steigt, weil aus arbeitslosen armen Haushalten erwerbstätige arme Haushalte werden“, schreiben die Wissenschaftler.

Die Anfänge dieser sogenannten Aktivierungspolitik, in Deutschland bekannt unter dem Stichwort „Fördern und Fordern“, reichen zurück in die 1990er-Jahre. Eine ähnliche Entwicklung wie in Deutschland fand auch in anderen europäischen Ländern statt, wenn auch zunächst nicht so tiefgreifend. Im Zeitraum zwischen 2004 bis 2014 ist es nur in Polen gelungen, die Beschäftigung zu erhöhen und gleichzeitig die Erwerbsarmut zu senken. In Österreich und der Tschechischen Republik gab es ähnlich wie in Deutschland einen vergleichsweise starken Beschäftigungsanstieg, allerdings hier nur geringfügig mehr armutsgefährdete Erwerbstätige.

In den meisten Ländern ist die Erwerbsarmut schon vor Beginn der Krise im Euroraum gestiegen. Im Zuge der Krise hat sich die Lage in etlichen Staaten noch verschärft: Die Rezepte zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit sahen eine weitere Deregulierung der Arbeitsmärkte sowie eine Kürzung von Transferleistungen vor. In einigen Krisenländern, allen voran Griechenland, ging aber trotzdem die Erwerbstätigkeit so stark zurück, dass der statistische Anstieg bei der Erwerbsarmut relativ niedrig ausfiel.

Die Forscher können einen direkten Zusammenhang zwischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Erwerbsarmut belegen: Während niedrige Lohnersatz- und Sozialleistungen sowie strenge Auflagen für den Bezug von Transferleistungen zu höherer Erwerbsarmut führen, wirken sich hohe Ausgaben für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen wie Aus- und Weiterbildung positiv aus: „Unsere Ergebnisse verdeutlichen, dass eine Kombination aus investiver aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik in Form von auskömmlichen Lohnersatz- und Transferleistungen der beste Weg ist, um Erwerbsarmut zu bekämpfen“, schreiben die WSI-Experten. Immerhin sei der Mindestlohn ein erster Schritt zur Reduzierung der Armutsgefährdung von Erwerbstätigen. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Niedriglohnbereiches müssten folgen. Möglichkeiten der beruflichen Qualifikation und Weiterbildung sollten ausgebaut und für atypisch Beschäftigte beziehungsweise für Beschäftigte im Niedriglohnbereich geöffnet werden, empfehlen die Wissenschaftler. Hartz-IV-Leistungen sollten erhöht, Sanktionen und Zumutbarkeitsregeln entschärft werden.

Information zur Methode:

Als erwerbsarm gelten nach Definition der EU Personen, die im Jahr mehr als sechs Monate erwerbstätig sind und in einem Haushalt leben, der mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens der Bevölkerung auskommen muss. Für Deutschland bedeutet das beispielsweise: Ein Alleinstehender, der weniger als 869 Euro netto im Monat verdiente, war im Jahr 2012 armutsgefährdet. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsschwelle bei 1.826 Euro.

*Dorothee Spannagel, Daniel Seikel, Karin Schulze Buschoff, Helge Baumann: Aktivierungspolitik und Erwerbsarmut in Europa und Deutschland, WSI-Report Nr. 36, Juli 2017. Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_36_2017.pdf

Infografik zum Download im neuen Böckler Impuls 12/2017: https://www.boeckler.de/109849_109869.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.07.2017

2016 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss 1238 eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften aufgehoben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren Lebenspartnerschaften von Frauen mit 698 Fällen häufiger betroffen als von Männern (540 Fälle).

Gegenüber 2015 hat sich die Zahl der Aufhebungen um etwa 9 Prozent erhöht: (2015: 1136 insgesamt, davon 610 von Frauen und 526 von Männern).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 11.07.2017

Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 162 397 Ehen geschieden, das waren knapp 1 000 oder 0,6% weniger als im Vorjahr. Den Scheidungen ging in den meisten Fällen eine vorherige Trennungszeit der Partner von einem Jahr voraus (82,6%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stellten die Ehefrauen 51,3% der Scheidungsanträge, die Ehemänner 40,9% und die übrigen wurden von beiden gemeinsam gestellt.

Gut die Hälfte der geschiedenen Ehepaare (50,5 %) hatte minderjährige Kinder und von diesen wiederum 52,4% nur ein minderjähriges Kind. Insgesamt waren von der Scheidung ihrer Eltern im Jahr 2016 knapp 132 000 Kinder unter 18 Jahren betroffen.

Die Trends zur längeren durchschnittlichen Ehedauer wie auch zum höheren Durchschnittsalter der Geschiedenen setzten sich 2016 weiter fort. Die Ehen hatten im Durchschnitt 15 Jahre bis zur Scheidung bestanden, wobei etwa jede sechste Scheidung (15,6 %) sogar erst nach mehr als 25 gemeinsamen Jahren erfolgte. Durchschnittlich waren die Männer 2016 bei ihrer Scheidung 46 Jahre und 7 Monate alt und die Frauen 3 Jahre jünger (43 Jahre und 7 Monate).

1991 waren Ehen dagegen nach durchschnittlich nur 11 Jahren und 9 Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der niedrigere Anteil der geschiedenen Langzeitehen: Nur etwa jede elfte Ehe (gut 9 Prozent) war damals nach mehr als 25 Jahren Ehedauer beendet worden. Das Durchschnittsalter der Geschiedenen hatte 1991 noch um über 7Jahre niedriger gelegen (Männer: gut 39 Jahre, Frauen: gut 36 Jahre). Allerdings wurde damals auch noch in jüngerem Alter geheiratet.

Der endgültige Anteil an Scheidungen für einen Eheschließungsjahrgang kann erst nach Ablauf einer sehr langen Zeitspanne bestimmt werden. So beträgt im Jahr 2016 die Scheidungsrate für die im Jahr 1991 geschlossenen Ehen – also nach 25 Jahren Ehedauer – bisher 392,6 Scheidungen je 1 000 Ehen. Da aber auch in den Folgejahren noch Ehen dieser Kohorte geschieden werden, wird der Anteil der nach 30 oder 40 Jahren durch Scheidungen beendeten Ehen noch höher liegen.

Die zusammengefasste ehedauerspezifische Scheidungsziffer beschreibt dagegen die aktuellen Scheidungsverhältnisse. Dabei werden die Ehen einbezogen, die in den letzten 25 Jahren geschlossen und im aktuellen Jahr geschieden wurden. Nur wenn das Scheidungsverhalten über 25 Jahre hinweg genauso gewesen wäre wie im betrachteten Jahr, würde nach 25 Jahren ein entsprechender Anteil an Ehen geschieden sein. 2016 lag diese Ziffer bei 346,3.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Ehen nicht allein gerichtlich durch Scheidungen gelöst werden. Auch Wanderungen oder der Tod eines Partners verändern ihren Bestand permanent.

Basisdaten und Zeitreihen zur Statistik rechtskräftiger Urteile in Ehesachen können über die Tabelle Ehescheidungen in Deutschland (12631) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 11.07.2017

"Scheinvaterschaften zur Aufenthaltsrechtserlangung" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/12911). Darin erkundigt sie sich danach, welche "generelle Kenntnis oder konkreten Kenntnisse" die Bundesregierung darüber hat, dass schwangere Ausländerinnen "deutsche Staatsangehörige für die Anerkennung von Vaterschaften bezahlen, um auf diese Weise ein Aufenthaltsrecht zu erlangen". Ferner fragt die Fraktion unter anderem, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Summe ist, die ausländische Frauen für eine falsche Vaterschaftsanerkennung durch einen Deutschen zahlen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 425 vom 07.07.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/13037) zur Rentenlücke zwischen Männern und Frauen gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie hoch diese Lücke in den verschiedenen Systemen der Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge) ist. Ferner möchte sie Auskünfte über die wesentlichen Einkommensquellen der Menschen über 65 Jahre erhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 423 vom 06.07.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Fast jedes zweite Kind (40 Prozent) besucht in Deutschland eine Ganztagsschule. Doch das damit verbundene Versprechen auf bessere individuelle Förderung und mehr Chancengerechtigkeit für die Kinder wird kaum eingelöst. Für den AWO Bundesvorsitzenden Wolfgang Stadler liegen die Gründe auf der Hand: „Zu oft geht es nur darum, Plätze zu schaffen. Auf die Qualität und die Ausgestaltung dieser Plätze wird zu wenig geachtet. Auch erschwert die vielfach unzureichende Finanzierung die kontinuierliche und gute pädagogische Ganztagsbetreuung. Die AWO fordert eine Qualitätsoffensive für Ganztagsschulen.“ In diesem Sinne initiierte die Freie Wohlfahrtspflege NRW unter dem Vorsitz der AWO im März 2017 die Kampagne „Gute OGS darf keine Glückssache sein! Qualität sichern. Standards ausbauen“, die heute vor dem Düsseldorfer Landtag ihren Abschluss findet.

Das bei Familien beliebte Ganztagsschulmodell kann nachweislich zu einer besseren Chancengerechtigkeit und zum Bildungserfolg beitragen – allerdings nur, wenn es entsprechend ausgestattet ist. „Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft eines Kindes abhängen. Hier bieten Ganztagschulen die optimale Grundlage, alle Kinder individuell zu fördern“, erklärt Wolfgang Stadler. Doch der bisherige Ausbau sei nach dem Motto „Masse statt Klasse“ verlaufen. Zudem gibt es große regionale Unterschiede hinsichtlich Finanzierung, Standards und Strukturen. Deshalb fordert der AWO Bundesvorsitzende: „Der Bund muss sich dauerhaft stärker finanziell beteiligen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist sicherlich das Bekenntnis beider großer Volksparteien, sich für einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder einzusetzen. Neben bedarfsgerechten Kitas sind auch Ganztagsschulen gute und entscheidende Voraussetzungen für die Verbesserung von Teilhabechancen, insbesondere von Kindern aus benachteiligten Familien. Der Bund kann die Länder und Kommunen damit nicht allein lassen.“

Ganztagsschulen sind eine politische Antwort auf den PISA-Schock, der 2001 verdeutlicht hatte, wie stark der Bildungserfolg von Kindern von ihrer sozialen Herkunft, von ihrem Elternhaus, abhängig ist. Der Ruf nach Chancengerechtigkeit in der Bildung hat bundesweit zu einem flächendeckenden Ausbau an Ganztagsschulen geführt – allein im Primar- und Sekundarbereich I besuchten im Schuljahr 2015/2016 fast 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Ganztagsschule (2002 erst 10 Prozent).

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW hat unter dem Vorsitz der AWO im März 2017 die Kampagne „Gute OGS darf keine Glückssache sein! Qualität sichern. Standards ausbauen“ gestartet. Mit viel Unterstützung und zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen wurde in ganz Nordrhein-Westfalen auf die schwierige Situation in der Offenen Ganztagsschule aufmerksam gemacht. Die Abschlusskundgebung findet am heutigen 12.07.2017 vor dem Düsseldorfer Landtag statt, zu der der neue NRW-Ministerpräsident Armin Laschet eingeladen wurde.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.07.2017

Hartz-IV-Beziehende sind nach einem Zeitungsbericht immer länger arbeitslos. „Alle Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, in das Arbeitsleben integriert zu werden und das ermöglicht nur ein Sozialer Arbeitsmarkt.Klar ist, dass eine gute wirtschaftliche Lage für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen kein Selbstläufer ist. Um langzeitarbeitslose Menschen wieder in Lohn und Brot zu bringen, braucht es passgenaue Maßnahmen und einen langen Atem. Die AWO sieht die Lösung in einem Sozialen Arbeitsmarkt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Für Langzeitarbeitslose ist der Soziale Arbeitsmarkt eine echte Chance, am Arbeitsleben teilzuhaben.“

Nach Medienangaben habe in der Gruppe der Arbeitsfähigen, die im vergangenen Jahr auf Hartz-IV angewiesen war, die Dauer der Arbeitslosigkeit im Schnitt bei 629 Tagen gelegen. Die AWO setzt sich seit Jahren für einen Sozialen Arbeitsmarkt ein, bei dem die soziale Teilhabe der Menschen im Mittelpunkt steht. Er kann einer bestimmten Personengruppe von Langzeitarbeitslosen eine Chance bieten, mit entsprechenden Unterstützungsleistungen dauerhaft am Arbeitsleben und der Gesellschaft teilzuhaben. Er muss Instrumente beinhalten, die den Neigungen und Bedürfnissen der arbeitslosen Menschen entgegenkommen. Wenn nötig, müsse zudem sozialpädagogische Begleitung und Qualifizierung der Betroffenen gewährleistet sein.

„Es liegt in der Verantwortung unserer Gesellschaft, die Würde der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen zu bewahren und zu stärken. Vorschläge, wie ein Sozialer Arbeitsmarkt aussehen und finanziert werden könnte, liegen auf dem Tisch. Die AWO unterstützt das Modell des Passiv-Aktiv-Transfers, wonach Geldleistungen, die bisher für die Unterstützung von arbeitslosen Menschen verwendet werden, stattdessen für die Finanzierung von Arbeitsplätzen genutzt werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Weiter Informationen

Auf ihrer Bundeskonferenz verabschiedete die AWO 2016 den Beschluss: Für einen sozialen Arbeitsmarkt und öffentlich geförderte Beschäftigung.

Beschluss AWO Buko 2016

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 11.07.2017

In elf Wochen gilt es, den deutschen Bundestag zu wählen. Heute beginnt die zweite Themenwoche des AWO Wahlcountdowns. Diese Woche dreht sich alles um die Frage der Kinder- und Jugendpolitik. „Wie zukunftsfähig eine Gesellschaft ist, entscheidet sich an ihrer Kinder- und Familienfreundlichkeit. Junge Menschen benötigen soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer erklärt dazu in dem Drei-Fragen-Interview dieser Woche: „Deutschland ist noch weit davon entfernt, kinderfreundlich zu sein. Kinder können ihre Rechte oftmals nicht selbst einfordern. Um jedoch die Rechtsstellung von Kindern zu stärken, fordern wir, dass die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert sind.“

Eines der Hauptanliegen der AWO ist der Kampf gegen Kinderarmut. So erklärt Anna Pfeiffer: „Es ist ein Skandal, dass in einem so reichen Land wie Deutschland, fast jedes fünfte Kind von Armut betroffen oder bedroht ist. Frühe Erfahrungen von Armut und sozialer Ausgrenzung haben erhebliche Auswirkungen auf das das gesamte Leben. Deshalb setzen sich AWO und Jugendwerk für eine nachdrückliche Bekämpfung von Kinderarmut ein. Wir fordern bessere Geldleistungen für betroffene Familien und deren Kinder. Ebenso brauchen wir niedrigschwellige Angebote vor Ort. Dazu müssen Akteure vor Ort wie Kita, Schule, Jugendamt oder Sozialamt besser vernetzt sein.“

Grundsätzlich muss es darum gehen, allen Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Dass kann nur auf der Grundlage eines abgestimmten Bildungs-, Sozialstaats- und Finanzierungskonzeptes gegen Kinder- und Jugendarmut mit konkreten und nachprüfbaren Zielvereinbarungen gelingen. Damit Chancengerechtigkeit in der Bildung erreicht werden kann, fordert die AWO, dass Bildung nicht nach der jeweiligen politischen Couleur der Regierungen oder in Abhängigkeit des jeweiligen Wohnorts unterschiedlich weitreichend und intensiv umgesetzt wird. Der AWO Bundesvorsitzende erklärt dazu: „Es muss ein abgestimmtes Bildungskonzept im frühkindlichen und schulischen Bereich erarbeitet werden. Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen.“

Im Rahmen ihres Wahlcountdowns leitet die AWO seit dem 03. Juli 2017, jeweils montags durch ein Drei-Fragen-Interview eine Themenwoche ein. Alle Infos werden auf der AWO Homepage awo.org und in den Social-Media-Kanälen des AWO Bundesverbandes gestreut. Die Kampagne wird im Netz unter dem Hashtag #awobtw17 gebündelt. Heute beginnt die zweite Themenwoche zur Kinder- und Jugendpolitik.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 10.07.2017

Morgen steht im Bundesrat das so genannte Ehegattenbeistandsgesetz* auf der Tagesordnung. Daran verknüpft ist eine längst überfällige und dringend notwendige Reglung zur Erhöhung der Stundensätze im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.

„Die AWO appelliert an die Länder, dem Gesetzesentwurf in der Bundesratssitzung am Freitag zuzustimmen“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker, denn: „Betreuungsvereine sichern die Beteiligung und das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Betreuungswesen, sie fördern das ehrenamtliche Engagement, die Nachbarschaftshilfe und sozialraumorientierte Quartiersarbeit.“

Der Gesetzentwurf zum Ehegattenbeistandsrecht sieht unter anderem vor, die Stundensätze für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer um 15 Prozent zu erhöhen. Dazu erklärt Döcker: „Die Existenz vieler Betreuungsvereine steht auf dem Spiel, denn die Stundensätze wurden seit 2005 nicht mehr an die allgemeine Preis- und Gehaltsentwicklung angepasst. Damit ist diese moderate Erhöhung längst überfällig.“

Seit 2013 mussten schon 28 Betreuungsvereine ihre Tätigkeit aufgeben, weitere mussten ihre Schließung bereits ankündigen. Betreuerinnen und Betreuer erhalten eine tarifgebundene Bezahlung, damit sind die Ausgaben in den letzten Jahren um über 20 Prozent gestiegen. Mit den seit 12 Jahren stagnierenden Vergütungssätzen des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) können diese Steigerungen durch die Vereine nicht mehr refinanziert werden.

Auch wenn die geplant höheren Stundensätze nur einen Teil der Kostenentwicklung auffangen können und auch keine Dynamisierung vorgesehen ist, wird den Betreuungsvereinen dadurch aber ermöglicht, bis zur Umsetzung von weiteren notwendigen, grundlegenderen Reformen durchzuhalten.

* Offiziell lautet es "Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung".

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 06.07.2017

Zum 25. Jahrestag des vom Deutschen Familienverband (DFV) erstrittenen Trümmerfrauenurteils vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fordert Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh, die verfassungswidrige Ausbeutung von Familien in der Rente zu beenden.

„„Das Bundesverfassungsgericht hat im Trümmerfrauenurteil den Gesetzgeber zur Rentengerechtigkeit für Familien verpflichtet. Aber auch ein Vierteljahrhundert später bestraft das Rentensystem Familien, weil Rentenansprüche zu eng an Erwerbseinkommen gekoppelt sind und Kindererziehung – ausgerechnet die Leistung, die das System überhaupt erst am Leben hält – kaum berücksichtigt wird. Der verfassungswidrige Raubbau an Familien muss endlich ein Ende haben“, so Zeh.

Mit dem Trümmerfrauenurteil hat das BVerfG am 7. Juli 1992 die bestandssichernde Bedeutung der Erziehungsleistung für die gesetzliche Rente bestätigt und klargestellt, dass die Ausgestaltung der Rentenversicherung zu einer Benachteiligung von Familien, namentlich mit mehreren Kindern, führt. Eine der Klägerinnen war die kinderreiche DFV-Frau Rosa Rees. Ihre neun Kinder zahlten monatliche Rentenbeiträge in Höhe von rund 8.500 DM für die Allgemeinheit, während sie im Alter für ihre Erziehungsleistung mit einer Minirente von knapp 350 DM abgespeist wurde. 2001 hat das Bundesverfassungsgericht nachgelegt und Familiengerechtigkeit auch bei den Beiträgen zu den umlagefinanzierten Sozialversicherungen gefordert.

Das Trümmerfrauenurteil verpflichtet den Gesetzgeber, mit jedem weiteren Reformschritt die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht spürbar zu verringern und stellt klar, dass eine maßvolle Umverteilung der Rentenansprüche hin zu Familien mit dem Eigentumsschutz der Verfassung vereinbar ist. Aber auch 25 Jahre später ignoriert der Bundestag die Verpflichtung zur intragenerationellen Gerechtigkeit zwischen Familien und denjenigen, die keine Unterhaltspflichten für Kinder zu tragen haben.

Weiterhin müssen Familien in der aktiven Erziehungsphase von ihrem ohnehin geringeren Einkommen hohe Strafbeiträge in die Sozialversicherung zahlen, weil sie mit den gleichen Rentenbeiträgen belastet werden wie Kinderlose. Martin Werding, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum bezeichnet das Rentensystem „als nicht familiengerecht“ und empfiehlt dringend Reformen. Sein Fazit: Ein heute 13-Jähriger wird im Laufe seines Lebens durchschnittlich 77.000 Euro mehr in die Rentenkasse einzahlen als er selbst an Rente beziehen wird. Seine Eltern jedoch haben davon wenig. Zwar haben sie mit der Gründung einer Familie und ihrer Erziehungsleistung der Rentenkasse diesen Überschuss erst ermöglicht. Aber weder erhöht sich dadurch ihre eigene Rente wesentlich, noch zahlen sie weniger Beiträge als Kinderlose.

Und im Alter werden Eltern für ihre Erziehungsleistung mit Hungerrenten bestraft: Für die jahrelange Erziehung eines Kindes erhalten Eltern aus den Kindererziehungszeiten maximal nicht einmal 100 Euro Rente. „Diese Altersarmut hat die Politik selbst gemacht, denn sie betrifft vor allem Mütter, die wegen der Erziehung von Kindern auf eine bruchlose Erwerbsbiografie verzichtet haben“, sagt Zeh.

Gegen diesen Raubbau an Familien zieht der Deutsche Familienverband mit dem Familienbund der Katholiken derzeit mit über 2.500 Familien vor das Bundesverfassungsgericht. Am 20. Juli wird sich das Bundessozialgericht zum zweiten Mal mit den Elternklagen befassen. Dem Bundesverfassungsgericht liegen bereits mehrere Verfassungsbeschwerden vor (www.elternklagen.de).

Der DFV fordert umgehend die Einführung eines Kinderfreibetrags in die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung analog zum Einkommensteuerrecht und die Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten von jetzt 2 bzw. 3 Jahren auf 6 Jahre pro Kind.

„Familien sind es leid, für ihr Recht immer wieder vor Gerichte ziehen zu müssen. Die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht gehört endlich auf die politische Agenda – nicht nur im Wahlkampf“, fordert Verbandspräsident Klaus Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 06.07.2017

Wenn es um Gerechtigkeit geht, braucht man die Konstitution eines Leistungssportlers. Genau genommen, die eines Langstreckenläufers.

Seit nunmehr 16 Jahren (ja, richtig gelesen!) klagen wir zusammen mit dem Familienbund gegen Sozialversicherungsbeiträge, die Eltern massiv benachteiligen (rund240 € je Kind und Monat). 2001 urteilte das Bundesverfassungsgericht, es wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Eltern doppelt in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einzahlen. Die monatlichen Geldbeiträge und die Kindererziehung seien gleichwertig. Eltern würden verfassungswidrig belastet und benachteiligt.

Am 20. Juli 2017 stehen zwei weitere Familien vor dem Bundessozialgericht (BSG) und kämpfen mit unserer Unterstützung für familiengerechte Beiträge in der Sozialversicherung.Der zuständige Senat, unter neuem Vorsitz, hat schließlich einiges nachzuholen,nachdem die juristische Fachliteratur das erste BSG-Urteil vom 30. September 2015 förmlich in der Luft zerrissen hat. Es war die Rede von rechtlichem Eigensinn und schweren methodischen Fehlern.

Nur dank der Hilfe unserer Mitglieder und Spender können wir seit 16 Jahren den juristischen Marathonlauf für Familien durchhalten. Helfen auch Sie – mit Ihrer abzugsfähigen Spende für die Aktion "Wir jammmern nicht, wir klagen!"

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 04.07.2017

Die kommende Bundestagswahl lässt befürchten, dass der Frauenanteil im Bundestag auf unter 30 Prozent absinken wird. Die Zusammensetzung der Landeslisten der sich zur Wahl stellenden politischen Parteien lässt leider vergleichbare Rückschritte wie bei den diesjährigen Landtagswahlen erwarten.

Denn die Landtagswahlen im Saarland im März 2017 sowie in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im Mai haben gemeinsam: In allen drei Ländern ist der Frauenanteil in den Parlamenten zurückgegangen. Im Saarland von 39,2 Prozent auf 35,3 Prozent, in Schleswig-Holstein von 39,1 Prozent auf 30,1 Prozent, in Nordrhein-Westfalen von 29,5 Prozent auf 27,1 Prozent. Einzig Parteien, die sich in ihrer Satzung zu einer deutlichen Frauenquote bekannt haben – wie Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und mit geringerer Quote auch die SPD -, sorgen derzeit noch dafür, dass der Frauenanteil in den Parlamenten nicht auf einen Stand wie vor 1980 zurückfällt. Die neue Partei des französischen Staatspräsidenten Macron hat es vorgemacht, wie es geht: Sie stellte hälftig Frauen zur Wahl. Das führt in der neuen französischen Nationalversammlung dazu, dass seit Juni 2017 deren Frauenanteil von fast 27 Prozent auf nahezu 39 Prozent gestiegen ist.

Wenn mehr als die Hälfte der Bevölkerung Frauen sind, kann es nicht gleichgültig sein, wie viele Frauen am Ende in den Parlamenten zu finden sind.

Die Wählerinnen und Wähler können – von Parteimitgliedern abgesehen – auf die Landeslisten der Parteien keinen Einfluss nehmen. Umso wichtiger wird es sein, dass sie ihre Wahl auch davon abhängig machen, inwieweit sich Parteien dazu verpflichten, die Lebensumstände und -bedingungen für Frauen in der Bundesrepublik zu verbessern. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat hierzu in seiner Pressemitteilung vom 24. März 2017 (https://www.djb.de/st-pm/pm/pm17-15/) deutliche Wahlforderungen genannt. Es gilt, die Wahlprogramme der Parteien hieran zu messen. Ob aber Parteien geglaubt werden kann, dass sie ihre frauenrelevanten Wahlversprechen auch halten werden, bedarf ebenfalls der Prüfung. "Die Erfahrung lehrt, dass Politik, die die Lebenssituation von Frauen ernst nimmt und gezielt verbessern will, häufiger von weiblichen Politikern vorrangig gefordert und durchgesetzt wird. Auch deshalb ist es ganz und gar nicht gleichgültig, wie viele weibliche Abgeordnete in den Parlamenten sitzen", erklärt Ramona Pisal, Präsidentin des djb, "- und es müssen noch deutlich mehr werden."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 10.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund und Länder, gemeinsam eine nachhaltige Strategie für die quantitativen und qualitativen Herausforderungen im deutschen Bildungssystem auf den Weg zu bringen. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zur Entwicklung der Schülerzahlen legt nahe, dass wir mit einem ,Weiter so‘ die Zukunftsaufgaben im Bildungssystem nicht bewältigen können. Bereits jetzt besteht bei der Modernisierung von Schulgebäuden ein massiver Investitionsstau in Milliardenhöhe. Mit den prognostizierten steigenden Schülerzahlen wird das Probleme der maroden Schulen noch drängender, gleichzeitig steht zu befürchten, dass die Qualität und die Bildungsgerechtigkeit weiter unter die Räder kommen, wenn wir nicht vehement gegensteuern. Schon die letzte PISA-Studie hatte die vorhandenen Schwachstellen in Bezug auf die Chancengerechtigkeit im deutschen Schulsystem aufgezeigt. Dem deutschen Bildungssystem gelingt es nach wie vor nicht, den kausalen Zusammenhang zwischen Elternhaus und Bildungskarriere aufzulösen. Das Deutsche Kinderhilfswerk vermisst an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen von Armut betroffener Kinder in Deutschland anzunehmen. Wir hoffen, dass der heutige Weckruf der Bertelsmann Stiftung bei der Kultusministerkonferenz nicht ungehört bleibt. Bund und Länder sind angehalten, endlich gemeinsam eine strukturell und wirtschaftlich weitsichtige Bildungspolitik anzustoßen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Demographischer Wandel adé – Aktuelle Bevölkerungsentwicklung und Folgen für die allgemeinbildenden Schulen" der Bertelsmann Stiftung.

Die von der Bertelsmann Stiftung prognostizierten großen regionalen Unterschiede bei der Entwicklung der Schülerzahlen zeigen deutlich, dass es zu einer verstärkten bundesweiten Koordinierung der Bildungspolitik kommen muss. Das gilt insbesondere auch im Bereich der Bildungsgerechtigkeit, die nach Expertenmeinung ein Schlüssel zur erfolgreichen Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen darstellt. Hier braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen und der zunehmenden sozialen Segregation in Schulen entgegen zu wirken. Dafür müssen sowohl finanzielle Ressourcen mobilisiert und zielgerichteter gesteuert, als auch Schule und Schulunterricht selbst verändert werden. Dazu zählt beispielsweise die Vermittlung von Kinderrechten, die in Schulen zu einem Leitgedanken gemacht werden sollten, und die ins Leitbild jeder Schule gehören. Dazu sollte aber auch mehr Wert auf die Persönlichkeitsbildung von Schülerinnen und Schülern gelegt werden, beispielsweise mittels Politik-, Ethik- oder Philosophieunterricht. "Mit dem derzeit gesetzlich fixierten Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im schulischen Bereich wird uns das nicht gelungen. Deshalb gehört das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich der schulischen Bildung komplett abgeschafft", so Hofmann weiter.

Zum Thema Bildungsgerechtigkeit hatte das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Jahr den Kinderreport 2016 vorgestellt. Nach der dem Kinderreport zugrunde liegenden repräsentativen Befragung fordert eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland umfangreiche Reformen im Bildungssystem, um von Armut betroffenen Kindern mehr Bildungschancen zu bieten. 93 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass dafür ein einheitliches Bildungssystem ohne deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern "sehr wichtig" oder "wichtig" ist. Als weitere wichtige Maßnahmen werden die spezielle Förderung von benachteiligten Kindern in Kitas und Schulen (95 Prozent), mehr Erzieher/innen und Lehrer/innen (95 Prozent), aktuelleres und besseres Lehrmaterial (92 Prozent) sowie geringere Kostenbeiträge für Kita und Schule und Kostenfreistellungen für Lernmaterial, Tagesverpflegung und Teilnahme an Sport und Kultur (92 Prozent) befürwortet. Sehr verbreitet sind darüber hinaus Meinungen, dass auch eine bessere Qualifikation und Leistungsanerkennung von Erzieher/innen und Lehrer/innen (88 Prozent), die Stärkung sozialer Kompetenzen (88 Prozent) und die individuelle Förderung armer Kinder (85 Prozent) helfen könne. Hohe Zustimmungsraten erzielen zudem die Forderung nach mehr Ganztagsbetreuung (82 Prozent) und ein längeres gemeinsames Lernen von Kindern mit unterschiedlichen Leistungsniveaus (78 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 12.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt ausdrücklich, dass nach SPD und Grünen auch CDU und CSU die explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz in ihr Wahlprogramm aufgenommen haben. "Damit scheint nach der Bundestagswahl endlich die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat gesichert zu sein. Es ist an der Zeit, mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu geben. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zur konkreten Ausgestaltung einer Grundgesetzergänzung hat das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und die Deutsche Liga für das Kind – einen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Dieser lässt ausdrücklich die Rechte der Eltern nach Art. 6 Grundgesetz unangetastet. Um die Rechtsposition sowohl der Kinder als auch der Eltern zu verbessern, wird die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, die Eltern bei ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Diese Unterstützung soll rechtzeitig erfolgen, bevor ein Eingriff in die elterliche Sorge droht. Auf diese Weise kann das Recht des Kindes auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit, das Recht auf Schutz und das Recht auf angemessene Beteiligung am besten mit dem Recht des Kindes auf seine Eltern und den Rechten der Eltern verbunden werden.

Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte unter: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 04.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert, zukünftig Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen auszunehmen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit leben in jedem dritten der mit Sanktionen belegten Haushalte minderjährige Kinder, dies waren im Monatsdurchschnitt des letzten Jahres rund 44.000 Haushalte. Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes sind in diesen Haushalten jeden Monat rund 76.000 Kinder und Jugendliche von den Kürzungen betroffen.

"Die geltenden Hartz-IV-Regelbedarfe haben bereits in der Ermittlung methodische Schwächen und halten durch politisch gesetzte Streichungen den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum, eine Kürzung aufgrund von Jobcenter-Sanktionen ist für die betroffenen Kinder und Jugendlichen deshalb besonders gravierend. Den Daten der Bundesagentur für Arbeit zufolge gibt es sogar Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen erhalten. Dies kann beispielsweise mit Energiesperren oder drohender Wohnungslosigkeit weitreichende Folgen für die Familien haben. Es ist im höchsten Maße ungerecht und in keinster Weise vereinbar mit dem in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrang des Kindeswohls, dass Kinder bei Fehlern ihrer Eltern in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb sollte nach der Bundestagswahl baldmöglichst eine Reform der Hartz-IV-Gesetze sicherstellen, dass Kinder nicht von diesen Sanktionen betroffen sind", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit minderjährigen Kindern sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit und den sozialen Rechten wie zum Beispiel dem Recht auf Bildung und Gesundheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 04.07.2017

Ehe für Alle: Bundesrat macht Weg frei

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesrats zur Eheöffnung erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

„Die Ehe für Alle kommt. Ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht, entscheidet zukünftig nicht mehr das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das schnelle und eindeutige Votum des Bundesrats für die Eheöffnung. Eine Blockade wäre ein Schlag ins Gesicht all jener gewesen, die sich über ein Vierteljahrhundert für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt eingesetzt haben.“

Ehe für Alle. Eine Chronik
Ratgeber zum Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Hintergrund

Vor einer Woche hat der Bundestag die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen und einen entsprechenden Gesetzesantrag aus dem Bundesrat angenommen. Die Länderkammer hatte sich bereits 2013 und 2015 für die Ehe für alle ausgesprochen. Das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat muss nicht formal zustimmen, hätte aber den Vermittlungsausschuss anrufen können.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 07.07.2017

Vorschläge des Arbeitskreises Abstammungsrecht gehen nicht weit genug

Der Arbeitskreis Abstammungsrecht des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat nach zweijähriger Arbeit seinen Bericht zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein modernes Familienrecht unabdingbar. Die rechtliche Anerkennung von Familienvielfalt dient dem Wohl der Kinder. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Daher begrüßt der LSVD, dass mit dem Bericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht nun erstmals konkrete Reformvorschläge vorliegen, die jedoch nicht weitgehend genug sind. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert der Arbeitskreis Abstammungsrecht mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Wenn Kinder von lesbischen Paaren als Wunschkinder in deren Partnerschaften hineingeboren werden, müssen beide Mütter endlich von Geburt an gleichberechtigte rechtliche Eltern ihres Kindes sein können.

In Deutschland gibt es jedoch die unterschiedlichsten Formen von Familien. Keine Familienform darf wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität eines ihrer Mitglieder diskriminiert werden. Der LSVD fordert, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der es den Beteiligten einer Regenbogenfamilie über eine Elternschaftsvereinbarung ermöglicht, rechtsverbindliche Vereinbarungen bereits vor der Zeugung zu treffen. Die Empfehlungen des Arbeitskreises gehen hier nicht weit genug bzw. bleiben zu vage.

Es gibt noch weiteren Reformbedarf, zum Beispiel hinsichtlich Mehrelternfamilien. Hier sieht der Arbeitskreis Abstammungsrecht keine Änderungen vor. Der LSVD fordert hingegen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Das wäre auch für heterosexuelle Patchworkfamilien eine mögliche Option.

Abstammungs- und Familienrecht müssen in der nächsten Legislaturperiode umfassend an die neuen, in Deutschland bereits gelebten Familienformen und die neuen medizin-technischen Zeugungsmöglichkeiten angepasst werden. Dazu hat der LSVD das Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“ veröffentlicht.

Hintergrund
Während der Ehemann der Mutter automatisch rechtlich anerkannter Vater und damit zweites Elternteil ist, muss die Lebenspartnerin der Mutter (die Co- bzw. Mit-Mutter), das entwürdigende und langwierige Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Erst so kann sie auch rechtlich anerkanntes Elternteil werden. Das wird sich leider auch nicht mit der Eheöffnung ändern. Diese diskriminierende Ungleichbehandlung muss dringend beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 05.07.2017

Durchgreifende Reformen in der Arbeitsmarktpolitik fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband angesichts aktueller Zahlen, nach denen die Verweildauer von Arbeitslosen in Hartz IV erneut gestiegen ist. Einmal arbeitslos, sei es immer schwerer für Hartz-IV-Beziehende, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Durchschnittlich dauere es mittlerweile 21 Monate, bevor die Menschen überhaupt Beschäftigung fänden, rund 400.000 Langzeitarbeitslose seien auf absehbare Zeit so gut wie gar nicht mehr in den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar. Der Verband fordert vor diesem Hintergrund öffentlich geförderte Beschäftigungsangebote.

Nach Auffassung des Verbandes zeigt sich aktuell, dass Hartz IV kein Sprungbrett ist und niemals war. „Wenn überhaupt dann werden die Menschen zu großen Teilen in einem Hamsterrad gehalten, aber sie werden nicht in gute Beschäftigung vermittelt. Hartz IV ist für viele Menschen schlicht eine Sackgasse“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband weist darauf hin, dass die faktische Vermittlungsquote von arbeitslosen Hartz-IV-Beziehenden in Arbeit durch die Jobcenter lediglich bei knapp fünf Prozent liegt.

Das gesamte System Hartz IV gehöre auf den Prüfstand, fordert der Paritätische. Zwingend notwendig sei die Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV und ein Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung. „Alle Praktiker wissen, dass die Betreuung alleine nicht mehr weiter führt bei rund 400.000 Langzeitarbeitslosen, die praktisch nicht mehr auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln sind. Wenn es aber der erste Arbeitsmarkt nicht hergibt, dann braucht es andere Angebote“, so Schneider. „Statt sanktionsflankierter Maßnahmen ohne Perspektive brauchen wir echte maßgeschneiderte Betreuung in einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor“, fordert Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 11.07.2017

Gemeinsame Erklärung zum aktuellen UN-Staatenberichtsverfahren zu den sozialen Menschenrechten

von:Janina Trebing

Die Bundesregierung hat kürzlich (verspätet) dem UN-Sozialausschuss den 6. Deutschen Staatenbericht zu den im UN-Sozialpakt zugesicherten Rechten vorgelegt. In dem Berichtsverfahren wird geprüft, ob und wie diese Rechte umgesetzt werden – also das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Gesundheitsversorgung sowie die Rechte auf Bildung, angemessene Nahrung und Wohnung. Auch diesmal ist die Zivilgesellschaft aufgerufen, zum Staatenbericht Stellung zu beziehen, damit der UN-Sozialausschuss die kritischen Anmerkungen in seine Empfehlungen an die deutsche Regierung aufnehmen kann.

Eine wesentliche Kritik wird die ausstehende Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt sein. Die Bundesregierung hierzu: „In dieser Legislaturperiode wurde das Prüfverfahren zur Ratifizierung neu eingeleitet. Angesichts der weitreichenden Implikationen des Sozialpaktes ist die Prüfung der Ratifizierung komplex und deshalb noch nicht abgeschlossen.“

Dieser Erklärungsversuch ist völlig unzureichend. Bereits im Jahr 2008 hat die UN-Generalversammlung das Zusatzprotokoll zum Sozialpakt beschlossen, auf dessen Basis sich Einzelpersonen nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges bei der UN wegen Verstößen gegen soziale Menschenrechte beschweren können. Inzwischen wurde es von 22 Staaten ratifiziert, darunter Frankreich, Spanien und Italien. Deutschland gehört bisher nicht dazu, obwohl es zu allen anderen Menschenrechtsabkommen die jeweiligen Beschwerdeverfahren anerkannt hat.

Die individuellen Freiheits- und Bürgerrechte können nur verwirklicht werden (so die Präambel zum UN-Sozialpakt, dessen 50 jähriges Bestehen 2016 gefeiert wurde, vgl. unsere gemeinsame Erklärung), „wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder seine wirtschaftlichen, sozialen wie kulturellen Rechte ebenso wie seine bürgerlichen und politischen Rechte genießen kann.“ Dies ist in Zeiten zunehmender sozialer Spaltung aktueller denn je.

Wir rufen auch im Hinblick auf die Bundestagswahlen dazu auf, sich für die Umsetzung der sozialen Menschenrechte in Deutschland einzusetzen und damit die Voraussetzungen zu schaffen für eine soziale Gerechtigkeit, die ihren Namen verdient. Dazu könnten dienen die Unterstützung der Schattenberichte an die Bundesregierung und kritische Interventionen zur Bundestagswahl mit „Wahlprüfsteinen“ und Anfragen an die Parteien über Abgeordnetenwatch.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „In Zeiten sozialer Spaltung beobachten wir mit Sorge, wie in der deutschen Politik und Öffentlichkeit die Sensibilität für Menschenrechte nachlässt. Die sozialen Menschenrechte müssen endlich stärkere Beachtung finden. Wachsende Armut und Ausgrenzung müssen auf solider Grundlage bekämpft werden können. Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls und die Erfüllung der Forderungen der Schattenberichte wären eine wichtige Botschaft an die Bevölkerung.“

PMZusatzprotokoll4_7.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 28.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 26. Juli 2017

Veranstalter: Statistisches Bundesamt

Ort: Berlin

Mitwirkende:

  • Dr. Georg Thiel, Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes
  • Olga Pötzsch, Themenbereich „Kinderlosigkeit und Geburten“
  • Dr. Irene Kahle, Themenbereich „Familien“
  • Klaus Pötzsch, Pressesprecher

Die Geburtenzahl steigt und Entbindungsstationen melden Engpässe. Hat Deutschland sein Geburtenproblem gelöst? Deutschlands wichtigste Datenquelle zu Kinderlosigkeit und Müttern – der Mikrozensus – liefert aufschlussreiche Informationen zum Geburtenverhalten von Frauen und zur Situation der Familien.

Im Mikrozensus 2016 wurden Frauen zum dritten Mal seit 2008 zur Geburt von Kindern befragt. Neue Ergebnisse zeigen, welche Veränderungen in den letzten acht Jahren stattfanden.

Beantwortet werden unter anderem die folgenden Fragen:

  • Wie hoch ist aktuell das Kinderlosigkeitsniveau und wie unterscheidet es sich regional?
  • Wie hoch ist derzeit die Kinderlosigkeit bei Akademikerinnen?
  • Wird die Kinderlosigkeit in Deutschland weiter steigen?
  • Welche Rolle spielen Bildung und Geburtsland der Mutter bei der Zahl der geborenen Kinder?
  • Wie sieht die Familienlandschaft heute aus?
  • Wie hat sich die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Kleinkindern verändert?

Im Falle einer geplanten Teilnahme wird eine Anmeldung empfohlen.

Die Pressekonferenz-Einladung sowie weitere Informationen dazu, sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de zu finden.

Termin: 25. – 27. September 2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Kosten für Mitglieder betragen 135 € bzw. für Nichtmitglieder 169 € zzgl. Tagungsstättenkosten.

Eine souveräne Mitgestaltung des digitalen Wandels durch die Fachkräfte der sozialen Arbeit und der Kommunalverwaltung ist anspruchsvoll und setzt entsprechende digitale Kompetenzen voraus. Ziel der Fachveranstaltung ist es, neue Entwicklungen in der Mediennutzung durch Eltern und Jugendliche, innovative Projekte und drängende Handlungsfelder zu diskutieren und Ansätze für die Umsetzung vor Ort auszutauschen.

Anmeldeschluss ist der 27.7.2017.

Nähere Informationen und die Anmeldeformulare (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) finden Sie online unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/F_2279-17.

Termin: 04. Oktober 2017

Veranstalter: Projektgruppe Frauen des AWO Bezirksverbandes Niederrhein e.V

Ort: Berlin

Im Februar diesen Jahres wurde im BMFSFJ eine erste umfassende qualitative und quantitative Studien zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland“ vorgelegt.

Der Studie zufolge ist die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche Genitalverstümmelung besonders verbreitet ist, in Deutschland von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen stieg demnach um knapp 30 Prozent.

Die vom Bundesfrauenministerium geförderte Studie wurde von Integra, der Dachorganisation von Nichtregierungsorganisationen gegen weibliche Genitalverstümmelung, in Zusammenarbeit mit der Ramboll Management Consulting GmbH durchgeführt. (Link zur Studie: https://www.netzwerk-integra.de/startseite/studie-fgm/)

Es konnten zwei Autorinnen der Studie, Frau Dr. Isabell Ihring und Frauke Czelinski, gewonnen werden, die wesentliche Ergebnisse vorzustellen. Im Rahmen des Vortrags sollen unterschiedliche Aspekte der Arbeit gegen weibliche Genitalbeschneidung sichtbar gemacht werden, mit dem Ziel, die Perspektive betroffener Menschen zu verdeutlichen und daraus Handlungsschritte abzuleiten. Aus einer machtkritischen Perspektive sollen gesellschaftliche, globale, (post)koloniale Verhältnisse reflektiert werden, um einen einseitigen ‚westlich‘ geprägten Blick zu vermeiden und aufzuzeigen, welche Schritte nötig sind, um Betroffene zu erreichen.

Die Veranstaltung wendet sich an alle Menschen, die sich eingehender mit dem Thema beschäftigen möchten.

Es wird um Anmeldung unter loreagneshaus@awo-niederrhein.de gebeten.

AUS DEM ZFF

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Sommer.

Unser nächster Info-Dienst wird Mitte September erscheinen.

AKTUELLES

Gemeinsam mit der Stadt Monheim am Rhein und mehr als 60 Kooperationspartnern hat der AWO Bezirksverband Niederrhein in Monheim das Mo.Ki-Netzwerk zur Förderung von Familien und Kindern und damit einen zukunftsweisenden Ansatz zur Prävention von Kinderarmut entwickelt. Das Mo.Ki Netzwerk ist eine auf Prävention angelegte Infrastruktur. Entsprechend sind die Angebote konzipiert und aufeinander abgestimmt. Möglichen Probleme von vor allem armen Kindern und Jugendlichen soll somit systematisch entgegengewirkt werden; die soziale Benachteiligung und Ausgrenzung zum frühestmöglichen Zeitpunkt verhindert werden.

Die kind- und jugendbezogene Präventionskette ist „von der Geburt bis zum erfolgreichen Beruf(seinstieg)“ angelegt. Langfristiges Ziel ist der Ausbau einer präventiven Infrastruktur für Kinder und Jugendliche, um mit dem Motto „Stärken stärken und Schwächen schwächen“ in die Zukunft der jungen Generation und damit auch der Kommune zu investieren.

Mit der Entwicklung der Mo.Ki-Präventionskette wurde die kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in Monheim am Rhein völlig neu ausgerichtet. Seit 2005 hat die Mo.Ki Präventionskette vier Elemente für die Altersgruppe 0 bis 17 Jahren entwickelt.

Weitere Informationen

Zum Projekt Monheim für Kinder.

Mo.Ki-Internetseite

Jedes fünfte Kind, das sind rund 2,5 Millionen Kinder, ist von Armut betroffen oder bedroht. Dies ist ein großes Gerechtigkeitsproblem, denn die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind in Deutschland von Geburt an höchst ungleich verteilt. Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es aus unserer Sicht nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen. Langfristig lässt sich das Problem der Kinderarmut weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung lösen. Vielmehr ist eine grundlegende Reform unserer Transferleistungssysteme erforderlich, wenn das Problem der Kinderarmut nachhaltig und effektiv bekämpft werden soll.

Widersprüche im gegenwärtigen Sozialsystem

Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finanziell gefördert: Kinder von Erwerbslosen bzw. Geringverdienenden beziehen in der Regel Sozialgeld in einer nach dem Alter gestaffelten Höhe. Dabei wird das Kindergeld in Höhe von 192Euro für das erste und zweite Kind, 198 Euro für das dritte Kind und 223 Euro für das vierte und jede weitere Kind vollständig auf das Sozialgeld angerechnet. Demgegenüber steht das Kindergeld denjenigen Erwerbstätigen, die mit ihrem unteren bis mittleren Einkommen den Lebensunterhalt ihrer Familie decken können und nicht ergänzend auf Hartz IV angewiesen sind, zusätzlich zur Verfügung. Die Gut- und Spitzenverdienenden profitieren darüber hinaus mit steigendem Einkommen von den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Diese wirken sich aufgrund des progressiven Steuersystems bei den höchsten Einkommen am stärksten aus. Aktuell beträgt die maximale Entlastung aufgrund der Freibeträge gut 290 Euro monatlich. Zusätzlich können Beziehende hoher Einkommen ihre Ausgaben für häusliche Kinderbetreuung und/oder für Privatschulen steuersparend absetzen.

Kindergrundsicherung zur Gleichbehandlung aller Kinder

Diese unterschiedliche finanzielle Förderung von Kindern muss beendet werden. Unserer Gesellschaft sollte jedes Kind gleich viel wert sein. Die AWO fordert deshalb eine Kindergrundsicherung, die jedem Kind gleiche Chancen gewährt, eine bessere soziale Infrastruktur vorsieht und höhere materielle Leistungen für Kinder umfasst. Im Gegenzug kann das komplizierte und ungerechte System des Familienlastenausgleichs abgelöst werden.

Weitere Informationen

Die AWO wirkt bereits seit langem im Bündnis Kindergrundsicherung mit, in dem sich zahlreiche Verbände zusammengeschlossen haben.

Bündnis für Kindergrundsicherung

Internetseite Kindergrundsicheurung

Noch 11 Wochen bis zur Wahl:
Chancengerechtigkeit für alle Kinder

In elf Wochen wird der neue Bundestag gewählt. Die AWO startet dazu heute ihren Wahlcountdown. 12 Forderungen an die Politik, eingebettet in 12 Themenwochen. Bis zum Wahltag am 24. September 2017.

Thema diese Woche: Zukunft für Kinder und Jugend.

Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer erklärt unter anderem im 3-Fragen-Interview dieser Woche: „Deutschland ist noch weit davon entfernt, kinderfreundlich zu sein. Kinder können ihre Rechte oftmals nicht selbst einfordern. Um jedoch die Rechtsstellung von Kindern zu stärken, fordern wir, dass die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert sind.“

Wichtig ist der konsequente Kampf gegen Kinderarmut. „Es ist ein Skandal", so Pfeiffer, "dass in einem so reichen Land wie Deutschland, fast jedes fünfte Kind von Armut betroffen oder bedroht ist. Frühe Erfahrungen von Armut und sozialer Ausgrenzung haben erhebliche Auswirkungen auf das das gesamte Leben. Deshalb setzen sich AWO und Jugendwerk für eine nachdrückliche Bekämpfung von Kinderarmut ein. Wir fordern bessere Geldleistungen für betroffene Familien und deren Kinder. Ebenso brauchen wir niedrigschwellige Angebote vor Ort. Dazu müssen Akteure vor Ort wie Kita, Schule, Jugendamt oder Sozialamt besser vernetzt sein.“

Grundsätzlich muss es darum gehen, allen Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Dass kann nur auf der Grundlage eines abgestimmten Bildungs-, Sozialstaats- und Finanzierungskonzeptes gegen Kinder- und Jugendarmut mit konkreten und nachprüfbaren Zielvereinbarungen gelingen. Damit Chancengerechtigkeit in der Bildung erreicht werden kann, fordert die AWO, dass Bildung nicht nach der jeweiligen politischen Couleur der Regierungen oder in Abhängigkeit des jeweiligen Wohnorts unterschiedlich weitreichend und intensiv umgesetzt wird. Der AWO Bundesvorsitzende erklärt dazu: „Es muss ein abgestimmtes Bildungskonzept im frühkindlichen und schulischen Bereich erarbeitet werden. Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen.“

Politik für Vielfalt

LGBTIQ Menschen erleben immer noch Ablehnung, Diskriminierung und Gewalt. AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler fordert in seinem heutigen Kommentar eine Politik für Vielfalt.

Projekt WAKE UP! Dein Weg in die Zukunft!

WAKE UP, ein Projekt der AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) gGmbH für junge Menschen von 12 bis 26 Jahren mit Problemen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Mehr

Internationaler Jugendaustausch als Chance!

Kurz- und mittelfristige Auslandsaufenthalte ermöglichen Jugendlichen den Erwerb sozialer, sprachlicher und interkultureller Kompetenzen. Die AWO setzt sich daher für eine konsequente Förderung des Internationalen Jugendaustauschs ein. Mehr

Kinderarmut im Ansatz verhindern

Zukunftsweisender Ansatz zur Prävention von Kinderarmut in Monheim am Rhein von der AWO entwickelt und umgesetzt.

AWO für eine Kindergrundsicherung

2,5 Millionen Kinder sind von Armut betroffen oder bedroht.Die AWO fordert daher eine Kindergrundsicherung, die jedem Kind gleiche Chancen gewährt.

Die von 1997 bis 2012 durchgeführte AWO-ISS-Studie „Lebenssituation und Zukunftschancen von (armen) Kindern und Jugendlichen“ bietet Forschungsdaten, und breites Wissen über das Aufwachsen junger Menschen unter Armutsbedingungen in Deutschland.

AWO-ISS-Langzeitstudie zur Kinderarmut

AWO-ISS Studie zum Kindgesicht der Armut

Der dritte Gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages wurde vorgestellt.

  • Arbeitsleben
  • Private Dienstleistungen und Zugang zu Gütern
  • Wohnungsmarkt
  • Gesundheit und Pflege
  • Ämter und Behörden
  • Justiz und Polizei
  • Bildungsbereich
  • Öffentlichkeit und Freizeit, Medien und Internet

Der überwiegende Anteil der Beratungsanfragen betrifft den Bereich Arbeitsleben. Bei den an die ADS herangetragenen Fällen spielen sich 41 Prozent im Arbeitsleben ab. Insbesondere der Einstieg in den Arbeitsmarkt ist für bestimmte Gruppen mit hohen Diskriminierungsrisiken verbunden. So klagen z. B. Menschen mit Behinderung, ungeachtet ihrer Qualifikation nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Menschen mit ausländisch klingenden Namen sehen sich ebenfalls ausgeschlossen, genau wie ältere Menschen. Frauen werden häufig im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Elternschaft vom Zugang in den Arbeitsmarkt abgehalten, muslimische Frauen mit Kopftuch wegen ihrer Religion.

Menschen erleben Diskriminierung und suchen Unterstützung, auch wenn die Benachteiligung in keinem vom AGG geschützten Lebensbereich stattfindet oder nicht an ein geschütztes Merkmal anknüpft. Das betrifft vor allem die Lebensbereiche Bildung, Ämter und Behörden sowie Öffentlichkeit und Freizeit. Auch Benachteiligungen wegen Merkma­len außerhalb von § 1 AGG werden als Diskriminierung benannt, insbesondere die „soziale Herkunft“, der Familienstand, die Staatsangehörigkeit oder die äußere Erscheinung.

Hintergrund des Berichts

Diskriminierungen aufgrund bestimmter tatsächlich vorhandener oder zugeschriebener Merkmale können den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhalt unterminieren. Für demokratisch verfasste und der Idee der Menschenrechte verpflichtete Gesellschaften ist daher der Grundsatz fundamental und leitend, dass alle Menschen über gleiche Rechte und gleiche Chancen verfügen sollen.

Ziel dieses Berichts ist es, subjektive Diskriminierungserfahrungen sichtbar zu machen und Diskriminierungsrisiken zu identifizieren. Neben den in § 1 des AGG genannten Merkmalen ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Identität spielen auch weitere Erfahrungen – etwa aufgrund der „sozialen Herkunft“, des Familienstatus oder des Aussehens – eine Rolle.

Grundlage bilden die Beratungsanfragen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), anderer staatlicher und nichtstaatlicher Antidiskriminierungsstellen, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration; und schließlich noch die Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene. Ausführlich werden daneben die Ergebnisse der von der ADS in Auftrag gegebenen Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ vorgestellt. Diese besteht zum einen aus einer Repräsentativbefragung, mit der ermittelt wurde, wie verbreitet Diskriminierungserfahrungen aufgrund der unter­schiedlichen Merkmale in verschiedenen Lebensbereichen sind. Zum anderen besteht sie aus einer nicht repräsentativen Betroffenenbefragung, in der die rund 18.000 Teilnehmenden eigene oder beobachtete Diskriminierungssituationen schildern konnten.

Weitere Informationen

Hier gehts zum direkten Download des Berichts (4,4 MB, 534 Seiten)

Hier gehts zur Pressemeldung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Alleinerziehende sind wahre Superhelden. Aber Anerkennung, Unterstützung und Honorierung fehlen. In Deutschland gibt es über 1,6 Millionen Alleinerziehende – 1,5 Millionen alleinerziehende Mütter und 157.000 alleinerziehende Väter. Das ist jede 5. Familie. Und diese sind besonders oft von Armut betroffen. Zeit, das zu ändern!

Mit der Aktionswoche möchten die AWO diese Thematik sensibilisieren, die Schnittstellen zum AWO Bezirksverband Potsdam e.V. öffentlichkeitswirksam darstellen und Forderungen an die Politik erarbeiten. Sie wollen Wege aufzeigen, die Alleinerziehenden bessere Möglichkeiten und eine höhere Lebensqualität in allen Bereichen sichern.

Als Ergebnis der Woche wird eine Broschüre mit Forderungskatalog entstehen, diese finden Sie unter: https://www.awo-potsdam.de/alleinerziehende.html#_blank

Die Kinderkommission setzte sich im letzten Quartal des Jahres 2015 mit der Fragestellung „was brauchen Kinder, um gut aufzuwachsen?“ auseinander. In drei öffentlichen Anhörungen wurde mit eingeladenen Expertinnen und Experten über die Themen „Wahrnehmung der Belange der Kinder, gesundheitliche Ausstattung“ (am 4.November2015), „Kinderarmut verhindern“ (am 11.November2015) und „Kinder brauchen Zeit“ (am 2.Dezember2015) diskutiert. Die veröffentlichte Stellungnahme ist eine Zusammenfassung der Inhalte und Konsequenzen, die die Kinderkommission daraus zieht.

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 28.06.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF freut sich, dass es mit seiner Expertise wichtige Impulse in die Stellungnahme der Kinderkommission einbringen konnte: Am 11. November 2015 haben Alexander Nöhring und Nikola Schopp bei einer Anhörung der Kinderkommission zum Thema „Kinderarmut verhindern“ das Konzept des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vorgestellt. Um langfristig, effizient und zielgerichtet die stetig steigende Kinderarmut zu beseitigen und damit auch den verheerenden Folgen von Armut zu begegnen, reicht es nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im System zu drehen. Seit 2009 fordert das ZFF zusammen mit mittlerweile 12 Verbänden und zwölf namhaften Wissenschaftlern/-innen im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der derzeitigen Familienförderung. Das bürokratische und sozial ungerechte System aus Kindergeld, Kinderfreibeträgen und Hartz-IV-Regelsätzen soll durch eine Kindergrundsicherung in Höhe von aktuell 573 Euro pro Kind und Monat ersetzt werden.

Vielleicht haben Sie schon einmal von Anna Julia Cooper, der Gründerin der „Colered Women’s League of Washington“, gehört oder von Käthe Leichter, die als promovierte Sozialökonomin die erste Frauenreferentin der Arbeiterkammer wurde und zu einer der bedeutendsten Persönlichkeiten der österreichischen Arbeiterbewegung zählte, vielleicht auch von Victoria Woodhull, die US-Amerikanische Journalistin und Frauenrechtlerin, die 1872 die „Equal Rights Party“ gründete und als Präsidentschaftskandidatin nominiert wurde. Aber kennen Sie Tatjana
Barbakoff, die russisch-jüdische Tänzerin, die im Februar 1944 in Ausschwitz ermordet wurde? Und wer war Lily Elbe, die dänische Künstlerin und eine der ersten intersexuellen Menschen? Oder Rirette Maitrejean, die Anarchafeministin, die 1940 vor den Nazis aus Paris flüchten musste und sich noch im Alter an den Kampagnen der Kriegsdienstverweigerer im Algerienkrieg beteiligte? Der Wandkalender 2018 im DIN A3-Format mit 12 Wegbereiterinnen der emanzipatorischen Frauenbewegung gibt über diese und andere Frauen Auskunft. Er erscheint 2018 zum sechzehnten Mal. Zwölf AutorInnen haben an den internationalen Biografien gearbeitet. Sie schreiben über Frauen, die zwischen den Welten gewandert sind und zeitlebens keine Ruhe geben wollten.

Bestellung: ISBN 978-3-945959-18-3 Konzipiert und herausgegeben wird der Kalender von Gisela Notz, Berlin.

Tel.: 07308 / 91 92 61 Fax: 07308 / 91 90 95

E-Mail: spak-buecher@leibi.de Web: www.agspak-buecher.de

Das Projekt „Ressourcen Geflüchteter nutzen – Erzieher/in werden“ wird seit Mai 2017 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und einer eingerichteten Regiestelle an der Stiftung SPI umgesetzt wird.

Menschen mit Fluchtgeschichte haben aufgrund fehlender formaler Zugangsvoraussetzungen in der Regel keine Möglichkeit, eine Erzieherausbildung zu beginnen. Trotz vorhandener hoher Motivation und fachlicher Eignung können sie ihre Potenziale nicht nutzen. Diesen Personenkreis möchte das Projekt erreichen und Geflüchtete mit pädagogischer Vorbildung im Rahmen des Schulversuchs in Fachschulen für Sozialpädagogik zu Erzieher/innen ausbilden. Geplant sind derzeit zwei Ausbildungsgänge, der erste ab Februar 2018, der zweite ab September 2018.
Kandidatinnen und Kandidaten mit einer pädagogischen Vorbildung werden in Plausibilitätsgesprächen durch die Regiestelle sowie über Empfehlungen durch den Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Erfolgsfähigkeit der Ausbildung im Vorfeld sorgfältig eingeschätzt.

Für verschiedene Praxisphasen werden ab sofort interessierte Träger gesucht, die Praktika anbieten: Zunächst soll den Teilnehmenden im Rahmen eines Sommerprogramms zwischen Juli und September ein paar Schnuppertage in Einrichtungen ermöglicht werden, ab Oktober sind im Rahmen der Vorbereitungsphase mit einem B2-Sprachkurs (inhaltliche Ausrichtung auf den Erzieherberuf) mehrwöchige Praktika vorgesehen.
Ab Februar 2018 benötigen die Teilnehmenden Praxisplätze im Rahmen der berufsbegleitenden Ausbildung.

Wenn Sie Interesse an einer Beteiligung als Praxisträger haben, können Sie das
gerne bis möglichst zum 19. Juli zurückmelden an ressourcen.gefluechteter@stiftungspi.de.

Kontaktieren Sie bei Fragen vorab auch gerne die Regiestelle der Stiftung SPI, die für die kontinuierliche Begleitung der Zielgruppe sowie die Koordination der Partner verantwortlich ist.
Kontakt:  ressourcen.gefluechteter@stiftung-spi.de  030/ 61 62 48 43

Frauen, die Stalking erleben oder erlebt haben, fühlen sich von ihrem Umfeld oftmals nicht richtig ernst genommen und machen sich selbst für ihre Situation verantwortlich. Dabei gibt es Beratungsstellen und Projekte, die spezifische Unterstützung und Wege aus der Isolation anbieten. In der letzten Newsletter-Ausgabe des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ wurden zwei Berliner Einrichtungen vorgestellt: das Anti-Stalking-Projekt des FRIEDA Frauenzentrum e.V. und Stop-Stalking, ein Angebot des Krisen- und Beratungsdienst e.V.

Beide Newsletter-Beiträge können Sie hier nachlesen: http://bit.ly/2rjrh5Q

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ stellt die Inhalte des Newsletters interessierten Verbänden, Organisationen und Beratungsstellen vorbehaltlich der Zustimmung durch AutorInnen und ProtagonistInnen kostenfrei zur Verfügung. Der Newsletter erscheint vierteljährlich und informiert über das Beratungsangebot des Hilfetelefons, aber auch über Aktionen aus dem Partner- und Unterstützernetzwerk des Hilfetelefons.

Hier können Sie den Newsletter des Hilfetelefons kostenfrei abonnieren.

Der Bereich Genderpolitik veranstaltete am 07. Juli 2017 in Kooperation mit dem Referat Migrationspolitik und der FES, Forum Politik und Gesellschaft den 20. Gender Fachdialog mit über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Unter dem Titel „11 Jahre Antidiskriminierungsgesetz – Anforderungen an gelebte Vielfalt in der Arbeitswelt“ stand die im Auftrag der Bundesregierung von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) durchgeführte Evaluation zu 10 Jahren AGG. Es referierten u.a. Christine Lüders, Leiterin der ADS, und Micha Klapp vom Büro für Recht und Wissenschaft.

„Diskriminierung im Arbeitsleben ist heute klar geächtet und wird zunehmend offen thematisiert“, so Lüders. Die Leiterin der ADS des Bundes betonte, gerade deshalb und angesichts der aktuellen Herausforderungen zur Integration von MigrantInnen ins Erwerbsleben und zur Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit ist das AGG heute aktueller den je.

Micha Klapp vom Büro für Recht und Wissenschaft ist es in ihrer Präsentation ausgesprochen gut gelungen, die rechtlichen Aspekte zum AGG zu vermitteln und in der Diskussion auf die Möglichkeiten der Rechtsanwendung hinzuweisen.

Hier ist die Dokumentation und weiterführende Literatur sowie Handlungshilfen zu finden https://gender.verdi.de/service/++co++59e56b02-6bad-11e3-b045-52540059119e

und hier der Link zum Film: https://www.dropbox.com/sh/wm5d3ji5fxvyxl4/AAARYnBDy9BUehYoOrDBUm5za?dl=0

Angriffe gegen Feminismus, gleichgeschlechtliche Lebensweisen und emanzipative Familien- und Lebensmodelle, gegen Gender Studies, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitiken werden seit längerem in Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Blogs, Artikeln und Büchern kontrovers verhandelt. Dies spiegelt sich auch in vielen Auseinandersetzungen im Alltag, in der Kneipe und auf Veranstaltungen wider. Mit dem Satz «Das muss man doch mal sagen dürfen…» werden rassistische, sexistische und anti-egalitäre Parolen und Verunglimpfungen formuliert. Sie finden Resonanz in einem gesellschaftlichen Klima, das sich von emanzipativen Positionen und Diskursen weg nach rechts verschiebt.
Nicht allein rechts-gerichtete oder christlich-fundamentalistische Akteur*innen sind hier aktiv. Manches Argument findet auch in einer weiteren bürgerlich-konservativen Öffentlichkeit Anklang.
Der Kampf um errungene Gleichstellungs- und Emanzipationsziele von Frauen, Schwulen und Lesben, für alternative Formen des Familie-Lebens, für reproduktive Rechte und sexuelle Selbstbestimmung ist daher wichtiger denn je.
Geschlechterverhältnisse und Geschlecht zu leben, bedeutet eben nicht, biologische Faktoren gesellschaftlichen Verhältnissen voranzustellen, sondern zu verstehen, dass Erziehung, Kultur, Ökonomie und Machtstrukturen sich auf Geschlechterverhältnisse und Lebensweisen strukturierend auswirken.
Die gemeinsam von der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Heinrich-Böll-Stiftung herausgegebene Broschüre stellt zwölf gängigen antifeministischen Positionen Richtigstellungen gegenüber und gibt Hintergrundinformationen. Sie liefert Argumente, z.B. gegen überkommene und national-konservative Vorstellungen von Familie und der Rolle und vermeintlichen Zuständigkeiten von Frauen für Kindererziehung oder dagegen, Geflüchtete als ‹Gefahr von außen› darzustellen und damit rassistische Ausgrenzungen zu legitimieren.

Download unter:
http//:www.rosalux.de/antifeminismus

http://www.gwi-boell.de/de/2017/07/04/gender-raus-12-richtigstellungen-zu-antifeminismus-und-gender-kritik

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Archiv Aktuelle Hinweise

SPD Wahlprogramm: Zeit für Gerechtigkeit für Familien!

Berlin, 26.06.2017 – Das ZFF begrüßt das gestern beschlossene Bundestagswahlprogramm der SPD, denn gute und gerechte Familienpolitik werden darin als eines der wichtigsten Themen für die kommende Legislaturperiode gesetzt. Gleichzeitig vermisst das ZFF aber konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung und Höhe einzelner familien- und sozialpolitischer Leistungen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die SPD setzt die Familienpolitik in ihrem Wahlprogramm ganz oben auf ihre politische Agenda. Dazu gehören u.a. die Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familientarif mit Kinderbonus, die Zusammenlegung von Kindergeld und Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien zu einem erweiterten Kindergeld, die Einführung einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld für Eltern und pflegende Angehörige, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule und gebührenfreie Kitas sowie eine dreimonatige Pflege(aus)zeit mit zugehöriger Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Das ZFF begrüßt diese Vorschläge, denn sie versprechen Familien in ihrer Vielfalt durch einen guten Mix aus Zeit Geld und Infrastruktur zu entlasten, in ihrem Alltag zu unterstützen und Partnerschaftlichkeit zu ermöglichen. Darüber hinaus freuen wir uns über die Zusage, die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs nicht zu verlängern. Das Wohl von Familien muss in den Mittelpunkt gestellt werden, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Angehörigen über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen!

Aber: Gute und gerechte Familienpolitik braucht konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung und Höhe einzelner familienpolitischer Leistungen. Ansonsten bleiben sie leere Wahlversprechen! Dies vermisst das ZFF an einigen Stellen des Wahlprogramms. Dem ZFF ist es ein besonderes Anliegen, die Existenzsicherung der Kinder in den Mittelpunkt zu rücken: Ein erweitertes Kindergeld, welches das bisherige Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenfasst ist ein erster wichtiger Schritt, sollte aber in seiner Höhe so ausgestaltet werden, dass es zumindest das sächliche Existenzminimum absichert. Auch die Ministerin Katarina Barley hat sich am Wochenende in ähnlicher Weise geäußert und strebt für die Zeit nach der Wahl eine umfassende Reform des Kindergeldes und des Kinderzuschlags an. Folgerichtig wäre es zudem auch, über die verminderte Anrechnung im SGB II-Bezug nachzudenken und besondere Bedarfe, wie bspw. von Alleinerziehenden-Haushalten, noch stärker in den Blick zu nehmen. Langfristig setzen wir uns für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro ein, die das soziokulturelle Existenzminimum abdeckt und mit steigendem Haushaltseinkommen sinkt.“

Das SPD-Wahlprogramm steht hier zum download bereit: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Bundesparteitag_2017/Es_ist_Zeit_fuer_mehr_Gerechtigkeit-Unser_Regierungsprogramm.pdf

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Ehe für alle: Eine Frage der Gerechtigkeit!

Berlin, 29.06.2017 – Das ZFF begrüßt, dass über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare morgen im Bundestag abgestimmt werden soll und fordert alle Abgeordneten auf, die bestehende rechtliche Diskriminierung gegenüber Lesben und Schwulen in Deutschland endlich zu beenden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Anfang der Woche das Ende der Blockadehaltung der Bundestagsfraktion CDU/CSU bei der Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule signalisiert. Nachdem am gestrigen Mittwoch der Rechtsausschuss den seit langem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" mit einer rot-rot-grünen Mehrheit gebilligt hat, soll morgen die Schlussabstimmung im Plenum folgen. Kommt es dort zu der erforderlichen Mehrheit, dann kann der Bundesrat das Vorhaben noch vor der Bundestagswahl zum Abschluss bringen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Das ZFF freut sich sehr, dass die Öffnung der Ehe noch vor der Bundestagswahl zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht werden soll. Es ist an der Zeit, die rechtliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlicher Liebe und Verantwortungsübernahme endlich zu beenden! Als familienpolitischer Fachverband setzen wir uns seit unserer Gründung für die Anerkennung der Vielfalt von Familien ein, denn Familie ist überall dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Vor diesem Hintergrund fordern wir rechtliche Rahmenbedingungen, die den tatsächlichen Lebens- und Sorgeverhältnissen von Menschen und ihren Familien Rechnung tragen. Dazu gehört ganz zentral die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts und das dazugehörige Recht auf Adoption. Auch die Möglichkeit einer einfachen Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht den Wünschen vieler gleichgeschlechtlicher Paare. Die Einführung der „Ehe für alle“ und die Akzeptanz vielfältiger Familienmodelle stellt nicht nur eine Anerkennung gesellschaftlicher Realitäten dar, sondern ist überdies eine Frage der Gerechtigkeit. Wir fordern: die „Ehe für alle“ und zwar sofort!“

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Unicef-Studie: Der Staat muss arme Familien endlich besser unterstützen!

Berlin, 22.06.2017 – Anlässlich der heute veröffentlichten Analyse von Prof. Dr. Hans Bertram „Offene Gesellschaft, Teilhabe und die Zukunft für Kinder“ im Auftrag für das deutsche Komitee für UNICEF weist das ZFF nochmal auf den dringenden Handlungsbedarf hin, für Chancen- und Teilhabgerechtigkeit aller Kinder zu sorgen. Gerade im Bundestagswahljahr sind die Parteien dazu aufgerufen, gute Konzepte zur Bekämpfung der Kinderarmut vorzulegen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die Unicef-Studie bestätigt einmal mehr die bittere Wahrheit: Die Bekämpfung der Kinderarmut ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Viele Kinder und Jugendliche werden durch Armut dauerhaft abgehängt. Ihnen fehlt es an Teilhabe, Bildung, ausreichendem Platz zum Spielen und für die Hausaufgaben und an gesunder Ernährung. Viele arme Eltern sind erschöpft, denn sie versuchen mit aller Kraft, dass ihre Kinder möglichst wenig unter ihrer Geldnot leiden. Vor allem bei Alleinerziehenden ist dies fast unmöglich geworden: Hier reicht häufig nicht mal eine Vollzeitbeschäftigung aus, um die Miete für eine angemessene Wohnung zu bezahlen. Der Staat muss Kinder, Jugendliche und ihre Familien endlich besser unterstützen. Gerade im Wahlkampf müssen die Parteien gute Konzepte für ein gesundes und sorgenfreies Aufwachsen aller Kinder vorlegen. Konzepte die kein leeres Wahlversprechen bleiben, sondern Wirklichkeit werden. Für das ZFF ist klar: Nur mit einer armutsfesten, materiellen Existenzsicherung in Form einer Kindergrundsicherung ermöglichen wir Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen.“

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ZFF-Info 13/2017

SCHWERPUNKT I: Bundestagswahl 2017

Das ZFF begrüßt, dass über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare morgen im Bundestag abgestimmt werden soll und fordert alle Abgeordneten auf, die bestehende rechtliche Diskriminierung gegenüber Lesben und Schwulen in Deutschland endlich zu beenden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Anfang der Woche das Ende der Blockadehaltung der Bundestagsfraktion CDU/CSU bei der Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule signalisiert. Nachdem am gestrigen Mittwoch der Rechtsausschuss den seit langem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" mit einer rot-rot-grünen Mehrheit gebilligt hat, soll morgen die Schlussabstimmung im Plenum folgen. Kommt es dort zu der erforderlichen Mehrheit, dann kann der Bundesrat das Vorhaben noch vor der Bundestagswahl zum Abschluss bringen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Das ZFF freut sich sehr, dass die Öffnung der Ehe noch vor der Bundestagswahl zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht werden soll. Es ist an der Zeit, die rechtliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlicher Liebe und Verantwortungsübernahme endlich zu beenden! Als familienpolitischer Fachverband setzen wir uns seit unserer Gründung für die Anerkennung der Vielfalt von Familien ein, denn Familie ist überall dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Vor diesem Hintergrund fordern wir rechtliche Rahmenbedingungen, die den tatsächlichen Lebens- und Sorgeverhältnissen von Menschen und ihren Familien Rechnung tragen. Dazu gehört ganz zentral die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts und das dazugehörige Recht auf Adoption. Auch die Möglichkeit einer einfachen Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht den Wünschen vieler gleichgeschlechtlicher Paare. Die Einführung der „Ehe für alle“ und die Akzeptanz vielfältiger Familienmodelle stellt nicht nur eine Anerkennung gesellschaftlicher Realitäten dar, sondern ist überdies eine Frage der Gerechtigkeit. Wir fordern: die „Ehe für alle“ und zwar sofort!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.06.2017

Der beharrliche und stetige Kampf der queeren Bürgerrechtsbewegung scheint nun auch in Deutschland Erfolg zu haben. Gestern teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit, dass sich die CDU/CSU, als letzte vertretene Fraktion im Deutschen Bundestag, nicht mehr gegen die Ehe für alle stellen würde.

„Es gibt keine Berechtigung dafür, eine Eheschließung nur gegengeschlechtlichen Paaren zu ermöglichen. Die Ehe für alle ist ein längst überfälliger Schritt, der die Gerechtigkeit und Gleichstellung vielfältiger Lebensweisen anerkennt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Wir erwarten jetzt noch vor der Bundestagswahl im September eine Abstimmung im Deutschen Bundestag.“

In vielen anderen europäischen Ländern – wie Spanien, Portugal, Frankreich, Großbritannien, Irland, Niederlande, Belgien, Norwegen, Dänemark oder Schweden – ist die Ehe für alle schon längst gelebte Normalität. Auch in der Unionspartei scheint sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht mehr zu rechtfertigen ist – und nie zu rechtfertigen war. „Auch wenn der Schritt schon viel früher hätte kommen müssen – es ist ein Schritt in die richtige Richtung“, führt Wolfgang Stadler aus und ergänzt: „Die AWO fordert seit Langem die komplette rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von nicht-heterosexuellen Lebensweisen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2017

Bundeskanzlerin Angela Merkel schlägt eine Diskussion zur Ehe für alle als Gewissensentscheidung vor. Damit vollzieht die Kanzlerin wieder einmal eine 180-Grad-Kehrtwende gegen eigene Überzeugungen. Im Wahlkampf 2013 hatte sie noch beteuert, sie tue sich schwer mit der kompletten Gleichstellung und lehne einen Gesetzentwurf zum Adoptionsrecht für homosexuelle Paare kategorisch ab.

„Das hat was von Torschlusspanik: Bundeskanzlerin Angela Merkel rückt von ihren Glaubenssätzen gegen die Gleichstellung homosexueller Paare ab – und das kurz vor der parlamentarischen Sommerpause. Vier Jahre hatten die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gelegenheit, ihr Gewissen zu befragen und über die Ehe für alle abzustimmen. Dass Merkel ausgerechnet jetzt diese Kehrtwende vollzieht, zeigt ihre Politik gegen die eigene Überzeugung.

Die Kanzlerin behauptet, die SPD hätte sich in den vergangenen vier Jahren nicht zur Ehe für alle ausgesprochen. Das ist nachweislich falsch. Schon in den Koalitionsverhandlungen 2013 haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für die Öffnung der Ehe stark gemacht. Das war mit der ideologisch festgelegten Union nicht zu machen. Doch wir sind unserer Linie treu geblieben und haben das Thema immer wieder in Gesprächen mit der Union auf die Tagesordnung gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird der Öffnung der Ehe jedenfalls in dieser Woche zustimmen. Um also den Ball an Merkel bzw. die CDU/CSU zurückzuspielen: Seltsam ist, vier Jahre die Ehe für alle zu blockieren – und es nicht mitzubekommen.

Schon im Jahr 2009 hat die Universität Bamberg im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine repräsentative Studie zur Situation von Kindern in Regenbogenfamilien durchgeführt. Das Ergebnis: Kindern mit homosexuellen Eltern geht es gut, sie sind in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt. Merkel und der Union dürfte die Studie bekannt sein. Insofern verwundert die gestrige Aussage der Kanzlerin, sie könne nach einer persönlichen Begegnung mit einer lesbischen Mutter mit sechs Pflegekindern nicht länger gegen das Kindeswohl in Regenbogenfamilien argumentieren.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.06.2017

„LINKS wirkt! Und nicht zum ersten Mal“, erklärt Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die von Martin Schulz angekündigte Öffnung der „Ehe für alle“ im Deutschen Bundestag in der Woche des internationalen CSD und die Aussage der Kanzlerin vom 26. Juni, nun doch die Abstimmung der Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare zu befürworten. „Wir haben erfolgreich für die Entschädigung und Rehabilitierung der nach Paragraph 175 verurteilten schwulen Männer gekämpft. Und wir wurden nie müde, immer wieder die Große Koalition aufzufordern, endlich die Beratung und Abstimmung der Anträge für die Eheöffnung anzugehen. Wir haben seit 2013, dem Jahr als DIE LINKE den ersten Gesetzentwurf für die ‚Ehe für alle‘ einreichte, der dreist-beharrlichen Blockadehaltung von CDU/CSU und SPD getrotzt und immer wieder im Bundestag und in der Öffentlichkeit die Debatte am Laufen gehalten. Schließlich zogen 2015 die Grünen und 2016 der Bundesrat nach.“ Harald Petzold weiter:

„Bislang wurde die Beratung dreißigmal seitens der SPD und CDU/CSU verhindert. Nun endlich zeichnet sich in dieser zermürbenden und die Betroffenen entwürdigenden Verzögerungstaktik ein Licht am Ende des Tunnels ab. Ich begrüße sehr die positive Äußerung Angela Merkels zur Eheöffnung sowie die Ansage von Martin Schulz, noch in dieser Woche endlich die Abstimmung im Deutschen Bundestag durchzuführen. Dies kann ein historischer Moment für die deutsche Demokratie werden, ausgerechnet in der Woche des internationalen Christopher Days. Nun sind CDU/CSU und SPD gefordert, ihre parteipolitischen Spielchen aufzugeben und diese Legislaturperiode noch möglichst würdig zu beenden. Ich hoffe sehr auf das demokratische Verständnis von Vielfalt und Menschenrechten im Bundestag und somit auf ein positives Ergebnis.“

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 27.06.2017

LSVD legt Entwurf für Umsetzungsregelung vor

Zu den Äußerungen von Bundesinnenminister de Maizière, die Ehe für alle sei technisch „nicht ohne Weiteres umsetzbar", erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) warnt den Bundesinnenminister davor, die Ehe für alle zu verschleppen. Das vom Bundesrat vorgelegte und vom Bundestag verabschiedete Gesetz enthält neben der Öffnung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch auch klare und eindeutige gesetzliche Regelungen zur Umwandlung bestehender Lebenspartnerschaften in die Ehe. Diese gesetzlichen Neuregelungen müssen nun lediglich durch Anpassungen vor allem in der Personenstandsverordnung umgesetzt werden.

Es ist absurd, dass eine Riesenbehörde wie das Bundesinnenministerium es binnen dreier Monate nicht schaffen soll, die notwendigen Verwaltungsregelungen für die Ehe für alle auf den Wegen zu bringen.

Der LSVD hat einen Entwurf für die notwendigen Regelungen in der Personenstandsverordnung innerhalb von nur drei Tagen ausgearbeitet und heute dem Bundesinnenminister übersandt. Wir wollen sichergehen, dass die Öffnung der Ehe dort zügig und seriös angepackt wird.

Es die Pflicht des Bundesinnenministers, für die fristgerechte Umsetzung des vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossenen Gesetzes zu sorgen. Dabei darf es keine Rolle spielen, dass de Maizière persönlich ein harter Kämpfer für die Fortsetzung der Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist. Wenn er als Bundesinnenminister die Umsetzung der Ehe für alle verschleppt, wäre das klarer Amtsmissbrauch.

Brief an Innenminister Thomas de Maizière

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 03.07.2017

LSVD feiert die Ehe für Alle

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundestages, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, erklärt der Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Das ist ein historischer Tag! Nicht nur für Lesben und Schwule, sondern auch für eine gerechtere und demokratischere Gesellschaft. Ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht entscheidet, zukünftig nicht mehr das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dankt allen Bundestagsabgeordneten, die heute ihrem Gewissen gefolgt sind und für die Liebe und die Gleichwertigkeit von homo- und heterosexuellen Partnerschaften gestimmt haben. Nun wird es darum gehen, aus der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im Alltag zu machen. Denn eine offene und freie Gesellschaft muss es allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein.

Bereits 1990 forderte der damalige Schwulenverband in Deutschland (SVD) mit seinem ersten Grundsatzprogramm die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Vor genau 25 Jahren, im August 1992, hat unser Verband die „Aktion Standesamt“ organisiert. 250 lesbische und schwule Paare haben damals bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot bestellt und für sich das Recht auf Eheschließung eingefordert. Seitdem kämpfte der LSVD zusammen mit immer mehr Verbündeten auf allen Ebenen für die Öffnung der Ehe."

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 30.06.2017

Der Familienbund der Katholiken erhofft sich von der heutigen Entscheidung des Bundestages zur „Ehe für alle“ einen Impuls für eine bessere Förderung von Ehen und Familien. „Das Leitbild einer Beziehung, in der zwei Menschen verbindlich und dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, hat zu Recht eine hohe Anziehungskraft“, sagte der Präsident des Familienbundes, Stefan Becker. „Die Leidenschaft, mit der in den letzten Tagen diskutiert wurde, wünschen wir uns auch bei der Frage, wie Familien so unterstützt werden können, dass jede Familie – unabhängig von ihrer jeweiligen Ausprägung – bestmöglich gelingen kann. Das Gesetz ist verabschiedet, aber die öffentliche Debatte um eine bessere Förderung von Ehe und Familie geht weiter!“

Für den Familienbund ist entscheidend, dass Kinder in guten und stabilen Verhältnissen aufwachsen. „Die rechtliche Form des Zusammenlebens der Eltern ist für Kinder weniger entscheidend als die konkreten Umstände des Zusammenlebens in der Familie. Staat und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass alle Kinder optimale Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung vorfinden.“

In der Debatte, ob das Rechtsinstitut der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden sollte, hatte der Familienbund eine differenzierte Meinung vertreten. Hierzu Stefan Becker: „Wir hatten uns dafür eingesetzt, die rechtliche Gleichstellung in den zwei unterschiedlichen Rechtsinstituten der Ehe und der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu verwirklichen. Die kirchliche Ehe hat nun stärker als bisher ein Eigenprofil gegenüber der Zivilehe. Die Idee einer Lebens- und Liebesgemeinschaft von Frau und Mann als prinzipiell lebenslange Verbindung mit der grundsätzlichen Offenheit für die Weitergabe von Leben ist nach unserer Auffassung ein attraktives Lebensmodell, das eine besondere Bedeutung für die Gesellschaft hat und für das wir weiter werben werden.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesgeschäftsstelle vom 30.06.2017

Der Bundestag hat heute (am 30. Juni 2017) für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gestimmt. pro familia begrüßt diese parlamentarische Entscheidung als einen wichtigen Schritt, die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Deutschland zu verwirklichen.

„Als führender Fachverband für Sexualberatung, Sexualpädagogik und Familienplanung in Deutschland tritt pro familia für das Recht aller Menschen auf eine selbstbestimmte Sexualität ein. Wir wollen, dass die Akzeptanz der vielfältigen sexuellen Lebensformen in allen Bereichen gefördert wird. Die rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare spielt dabei eine wichtige Rolle“, unterstreicht Prof. Dr. Davina Höblich, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands.

Von der neuen Gesetzesformulierung geht eine Signalwirkung aus: Endlich wird eine Tür für die volle Gleichbehandlung von heterosexuellen und homosexuellen Ehepaaren bei der Adoption von Kindern geöffnet. Lesbische Ehepaare könnten künftig wie heterosexuelle verheiratete Frauen einen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu Samenspenden über eine Samenbank und bei ärztlich vorgenommener Insemination haben.

„Durch die Öffnung der Ehe für alle wird die Gleichwertigkeit von hetero- und homosexuellen Beziehungen betont. Wir hoffen, dass sich dies positiv auf das gesellschaftliche Klima auswirkt, so dass sexuelle Vielfalt und die Vielfalt von Familienformen in unserer Gesellschaft selbstverständlich werden“, so Höblich. „pro familia wird ihren Beitrag leisten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass Sexuelle Vielfalt fester Bestandteil in allen Angeboten der Sexualpädagogik, Sexualberatung und der Familienplanung ist.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 30.06.2017

SCHWERPUNKT II: Unicef Studie

Anlässlich der heute veröffentlichten Analyse von Prof. Dr. Hans Bertram „Offene Gesellschaft, Teilhabe und die Zukunft für Kinder“ im Auftrag für das deutsche Komitee für UNICEF weist das ZFF nochmal auf den dringenden Handlungsbedarf hin, für Chancen- und Teilhabgerechtigkeit aller Kinder zu sorgen. Gerade im Bundestagswahljahr sind die Parteien dazu aufgerufen, gute Konzepte zur Bekämpfung der Kinderarmut vorzulegen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die Unicef-Studie bestätigt einmal mehr die bittere Wahrheit: Die Bekämpfung der Kinderarmut ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Viele Kinder und Jugendliche werden durch Armut dauerhaft abgehängt. Ihnen fehlt es an Teilhabe, Bildung, ausreichendem Platz zum Spielen und für die Hausaufgaben und an gesunder Ernährung. Viele arme Eltern sind erschöpft, denn sie versuchen mit aller Kraft, dass ihre Kinder möglichst wenig unter ihrer Geldnot leiden. Vor allem bei Alleinerziehenden ist dies fast unmöglich geworden: Hier reicht häufig nicht mal eine Vollzeitbeschäftigung aus, um die Miete für eine angemessene Wohnung zu bezahlen. Der Staat muss Kinder, Jugendliche und ihre Familien endlich besser unterstützen. Gerade im Wahlkampf müssen die Parteien gute Konzepte für ein gesundes und sorgenfreies Aufwachsen aller Kinder vorlegen. Konzepte die kein leeres Wahlversprechen bleiben, sondern Wirklichkeit werden. Für das ZFF ist klar: Nur mit einer armutsfesten, materiellen Existenzsicherung in Form einer Kindergrundsicherung ermöglichen wir Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 22.06.2017

Zur Studie von UNICEF über Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

„Die Ergebnisse des von UNICEF vorgelegten Berichtes sind bitter, aber leider nicht verwunderlich. Wenn eine Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag das Thema Kinderarmut ignoriert und keine Konsequenzen aus vorliegenden Evaluationen zieht, sei es zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zur Familienförderung, ist kein beherztes Handeln im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu erwarten.

Wir dürfen nicht akzeptieren, dass in einem reichen Land wie Deutschland der Anteil armer Familien und Kinder gleichbleibend hoch ist. Kinderarmut hat viele Ursachen und genauso vielfältig und breit aufgestellt müssen auch die Antworten der Politik sein.

Die wenigen Reformen der Großen Koalition sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn am System einer ungerechten Familienförderung wurde nichts geändert. Über die Freibeträge profitieren Familien mit besonders hohem Einkommen auch besonders von der staatlichen Familienförderung. Mit diesem „Wer hat dem wird gegeben“ in der Familienförderung muss endlich Schluss sein.

Genau hier hat die Bundesregierung versagt, sei es, endlich das Bürokratiemonster Bildungs- und Teilhabepaket abzuschaffen oder eine armutsfeste Familienförderung zu gestalten. Seit langem ist bekannt, dass der Bildungsweg der Kinder vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Umso mehr brauchen wir endlich gute Kitas und Ganztagsschulen, die Kinder gut fördern und damit Eltern endlich bedarfsgerechte Angebote finden.

Zu einem menschenwürdigen Existenzminimum gehört die Teilhabe an Freizeit- und Kulturangeboten. Deshalb muss gewährleistet sein, dass alle Kinder zum Beispiel ein Instrument lernen oder einen Sportverein besuchen können, wenn sie das möchten. Ebenso muss Nachhilfe möglich sein, bevor im Zeugnis überall Fünfen stehen und zwar direkt in der Schule. Das Kooperationsverbot gehört daher endlich auf den Müllhaufen der Geschichte.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.06.2017

Analyse zur Lage von Kindern in Deutschland

Rund 100 Tage vor der Bundestagswahl ruft UNICEF Deutschland die Parteien dazu auf, sich für das Recht aller Kinder in Deutschland auf faire Teilhabe einzusetzen.

Die meisten Mädchen und Jungen in Deutschland wachsen – im internationalen Vergleich – in begünstigten materiellen und sozialen Verhältnissen auf. In einer Analyse für das deutsche Komitee für UNICEF, warnt der renommierte Mikrosoziologe Professor Hans Bertram jedoch davor, dass ein signifikanter Teil von Kindern in Deutschland dauerhaft abgehängt wird.

  • So wachsen der Analyse zufolge in manchen Städten im Ruhrgebiet oder in Berlin zwischen 30 und 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Haushalten auf, die von Hartz IV leben.
  • Kinder von Alleinerziehenden tragen ein doppelt so hohes Risiko in relativer Armut aufzuwachsen, wie ihre Altersgenossen in Familien mit beiden Elternteilen – selbst dann, wenn ihre Mütter oder Väter einen Arbeitsplatz haben.
  • Besonders häufig von relativer Armut betroffen sind Kinder aus zugewanderten Familien, deren Mütter selbst keine Schul- oder Berufsausbildung haben.

„Wenn Kinder und Jugendliche erleben, dass ihre Familien völlig von staatlichen Sozialleistungen abhängen, wird ein Zukunftsbild sozialer Abhängigkeit statt Selbstständigkeit und Selbstverantwortung vermittelt“, sagt Professor Bertram. „Faire Chancen und die Erfahrung, dass sie gebraucht werden, sind Voraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche Freiheit und Verantwortung leben lernen und in unserer Zeit des Umbruchs die Zukunft aktiv mitgestalten.“

„Trotz vieler Investitionen und einer vergleichsweisen guten Wirtschaftslage ist es in Deutschland in den vergangenen Jahren nicht gelungen, die Chancen für benachteiligte Kinder deutlich zu verbessern“, sagte Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender von UNICEF Deutschland. „Wir brauchen eine politische Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden, um die Teilhabe benachteiligter Kinder zu stärken. Jedes Kind braucht faire Chancen, ganz gleich in welcher Form von Familie oder an welchem Ort es aufwächst.“

Welche Kinder tragen das höchste Risiko für relative Armut?
In einer Analyse für UNICEF Deutschland hat der bekannte Wissenschaftler Hans Bertram aktuelle empirische Daten zu materiellem Wohlbefinden und zu Bildungschancen von Kindern in Deutschland und den OECD-Staaten ausgewertet. Danach sind in allen europäischen Staaten – auch bei hoher Erwerbstätigkeit der Frauen – erhebliche öffentliche Transferleistungen notwendig, um Kinder vor relativer Armut zu bewahren.

Ohne staatliche Hilfe liegt die unbekämpfte relative Kinderarmut in Deutschland auf der Basis von 50 Prozent des Medianeinkommens bei 24 Prozent.

Durch staatliche Transferleistungen sinkt diese Quote auf sieben Prozent. Allerdings erreicht diese Unterstützung Kinder sehr unterschiedlich: Während die Armutsquoten bei Kindern mit beiden Elternteilen auf etwa vier Prozent sinken, bleiben sie bei Alleinerziehenden mit 16 Prozent sehr hoch.

Würden zum Beispiel bei berufstätigen Alleinerziehenden die Beiträge für Krankenkasse und Rente wegfallen, würde das relative Armutsrisiko dieser Gruppe um rund sechs Prozent deutlich gesenkt. Bei Ehepaaren, bei denen ein Partner nicht arbeitet, ist dieser durch den berufstätigen Partner automatisch abgesichert.

Regionale Trends in Deutschland
Relative Kinderarmut ist in Deutschland sehr unterschiedlich verteilt. So hat sich etwa die Lage in den neuen Bundesländern in den vergangenen zehn Jahren verbessert. In Dresden leben noch 15 Prozent der Kinder in solchen Haushalten – gegenüber 30 Prozent in Berlin. Auch Leipzig hat sich von 40 auf 25 Prozent erkennbar verbessert. Um die Lebenssituation der betroffenen Familien einschätzen zu können, müssen diese regional differenziert betrachtet werden. So müssen zum Beispiel in München mit sehr hohen Einkommen auch sehr hohe Mieten gezahlt werden. In Rostock – wo eine viel höhere relative Kinderarmut festgestellt wird – fallen dagegen auch deutlich geringere Mieten an.

Mütter stärken – Chancen für Teilhabe und Integration verbessern
Besondere Kraftanstrengungen sind aus der Sicht von UNICEF für Kinder und Frauen aus zugewanderten Familien notwendig, damit diese ihre Kinder besser unterstützen können.

  • So waren 2011 – bereits vor dem aktuellen Zustrom von Flüchtlingen – zum Beispiel in Essen 35 Prozent aller Kinder, deren Mütter einen Migrationshintergrund haben, von relativer Armut bedroht. In Hamburg waren es 20 und in München zehn Prozent.
  • In Berlin oder im Ruhrgebiet haben 15 bis 17 Prozent der zugewanderten Frauen keinen Schulabschluss; etwa 30 bis 40 Prozent auch keine Berufsausbildung. Unterstützung und Qualifizierungsangebote für diese Mütter und jungen Frauen sind ein Schlüssel für die Förderung und die Integration ihrer Kinder.

Fürsorgeleistung der Eltern anerkennen
Die meisten Eltern – so die Analyse im Auftrag von UNICEF – neigen entgegen häufig geäußerter Vorurteile dazu, ihre Zeit und finanziellen Ressourcen als erstes in ihre Kinder zu investieren. Sie verzichten lieber auf eigene freie Zeit oder Ausstattung mit materiellen Gütern. Hierdurch versuchen Eltern – vielfach erfolgreich – Nachteile für ihre Töchter und Söhne aufgrund materieller und sozialer Belastungen auszugleichen.

Aus der Perspektive der Kinderrechte stellt sich die Frage: „Dürfen die Chancen eines Kindes, das in einer ökonomisch schwierigen Lebenslage aufwächst, allein von der Opferbereitschaft seiner Eltern abhängen – oder muss der Staat nicht gerade diese Kinder besser unterstützen?“, so Professor Bertram.

Empfehlungen von UNICEF Deutschland

  • Zur Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland müssen die Transferleistungen für Familien erhalten und weiterentwickelt werden. Sie müssen alle Kinder unabhängig von der Lebensform ihrer Eltern vor relativer Armut schützen.
  • Besonders in den Regionen, in denen sich negative Faktoren für das Aufwachsen von Kindern häufen, müssen Maßnahmen für die Teilhabe benachteiligter Kinder in ihrem direkten Lebensumfeld verstärkt werden. Dazu gehören Investitionen in frühkindliche, schulische und außerschulische Bildung sowie eine Stärkung der Jugendhilfe.
  • Als einen wichtigen Beitrag für eine zukunftsfähige und inklusive Gesellschaft empfiehlt UNICEF erneut die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Die vollständige Analyse „Offene Gesellschaft, Teilhabe und die Zukunft für Kinder“ steht hier zum Download bereit.

Parallel erscheint in Herausgeberschaft von Prof. Hans Bertram gemeinsam mit UNICEF das Buch „Zukunft mit Kindern, Zukunft für Kinder“. Die Publikation im Verlag Barbara Budrich umfasst aktuelle Fachbeiträge zum kindlichen Wohlbefinden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 22.06.2017

SCHWERPUNKT III: Reform der Kinder- und Jugendhilfe

In der vergangenen Nacht hat der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Am 7. Juli wird der Bundesrat noch zustimmen, so dass es zum 1. Januar 2018 in Kraft treten kann.

Damit findet ein Gesetzesvorhaben noch vor der Bundestagswahl einen Abschluss, welches als Reform der Kinder- und Jugendhilfe gestartet war. Der Bundestagsfamilienausschuss hat aus der Gesetzesvorlage der Bundesregierung wesentliche strittige Punkte entfernt. So wurden die Änderungen zum Pflegekinderwesen zurückgenommen, ebenso die Einschränkungen des Jugendwohnens. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wurden Beratungsansprüche erweitert und die Befugnisse der Heimaufsicht erweitert.

„Die AWO ist erleichtert, dass der Familienausschuss und jetzt auch der Bundestag die breite Kritik der Verbände und Sachverständigen aufgenommen hat und einige Streitpunkte aus dem Gesetz gestrichen hat. Gerade noch rechtzeitig wurde damit der Sachverstand aus Forschung und Praxis berücksichtigt, was zuvor leider vernachlässigt worden war. Zum Beispiel bleibt das Jugendwohnen erhalten und unabhängige Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche sollen gestärkt werden,“ äußert sich Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes zur Bundestagsentscheidung. „Mit Unverständnis nehmen wir jedoch zur Kenntnis, dass dennoch den Ländern jetzt die Möglichkeit gegeben werden soll, auf die finanzielle Ausstattung von Leistungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete Einfluss zu nehmen. Hier haben die rein fiskalischen Argumente der Länder sich durchgesetzt, was sich zu Lasten der Leistungsstandards für junge Geflüchtete in der Jugendhilfe auswirken kann. Das kann und darf nicht zum Einstieg in eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe führen! Die kommende Bundesregierung wird die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe erneut aufnehmen müssen. Die AWO geht davon aus, dass der Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und einer besseren Ausgestaltung von Leistungsangeboten nur über einen transparenten Aushandlungsprozess mit einer breiten Beteiligungsbasis beschritten werden kann. Erst so kann eine wirkliche Stärkung von Kindern und Jugendlichen per Gesetz erfolgen.“

Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.06.2017

Dr. Katarina Barley und Johannes-Wilhelm Rörig: Kinder und Jugendliche werden künftig besser vor Gewalt geschützt

Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen mit wichtigen Verbesserungen im Kinderschutz beschlossen. Er setzt damit wichtige Ziele des Koalitionsvertrages, der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts des Bundesfamilienministeriums für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt um.

„Für mich hat der Schutz von Kindern oberste Priorität. Das Gesetz stärkt Kinder und Jugendliche durch einen wirksameren Kinderschutz, vor allem durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Ärztinnen und Ärzten. Starke Kinder mit starken Rechten können wirkungsvoller die Verantwortung von Staat und Gesellschaft für ihren Schutz einfordern. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht mit Blick auf ihre Schweigepflicht von Zweifeln daran gehindert werden, einen Missbrauchsverdacht dem Jugendamt zu melden. Hier schafft das Gesetz Klarheit“, sagt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley.

Ärztinnen und Ärzte, die dem Jugendamt einen Verdachtsfall gemeldet haben, erhalten künftig eine Rückmeldung, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht, und werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen. Ärztinnen und Ärzte erhalten auch mehr Klarheit, wann sie ihre Schweigepflicht brechen und an das Jugendamt einen Verdachtsfall melden dürfen.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: „Ich freue mich, dass sich viele meiner Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Gewalt in dem Gesetz wiederfinden. Mit dem heutigen Wissen über Prävention und sexuelle Gewalt war es dringend an der Zeit, dass die Betriebserlaubnis an die Vorlage eines Gewaltschutzkonzeptes gekoppelt wird.“

Das Gesetz verbessert darüber hinaus die Heimaufsicht und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. Hierzu werden insbesondere die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis erweitert. Das Gesetz stärkt Kinder und Jugendliche, indem es dafür sorgt, dass sie sich bei Beschwerden an Ansprechpersonen außerhalb der Einrichtung wenden können.

Das Gesetz erweitert darüber hinaus Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen. So wird die Errichtung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen gesetzlich verankert. Kinder und Jugendliche erhalten mit dem Gesetz auch einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe auch ohne Kenntnis ihrer Eltern.

„Die Beratungsstelle oder das Jugendamt muss nicht wie bisher zuerst prüfen, ob eine Notlage vorliegt, bevor es dem Kind oder dem Jugendlichen unabhängig von den Eltern hilft. Das erweitert den Beratungszugang für Kinder und Jugendliche, stärkt ihre Rechte und baut Hürden ab“, so Dr. Katarina Barley.

Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist danach gegen alle Formen der Gewalt durch geeignete Maßnahmen der Länder sicherzustellen, aber auch unmittelbar durch die Träger vor allem mittels der Anwendung von Schutzkonzepten.

Johannes-Wilhelm Rörig: „Bereits seit Sommer 2015 habe ich wiederholt gesetzliche Mindeststandards gefordert. Tausende geflüchtete Mädchen und Jungen sind täglich der Gefahr von sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Ich bin sehr froh, dass sie jetzt den Schutz erhalten, der ihnen zusteht, und es nicht länger vom Zufall oder Engagement Einzelner abhängt, ob sie bei uns geschützt aufwachsen.“

Im Gesetz wird auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz im Kinderschutz verbessert. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher. Das Gesetz trägt einer zunehmend mediatisierten, pluralisierten und zugleich individualisierten Gesellschaft Rechnung und stellt klar, dass die Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist.

Zudem sieht das Gesetz eine Stärkung der gemeinsamen Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kitas vor, führt eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitswechsel ein und schafft Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderungen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2017

„Die Neuregelung der Kinder- und Jugendhilfe ist gescheitert. Gut, dass das auch die Unionsfraktion erkannt hat", so Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu den deutlichen Distanzierungen der Unionsfraktion von der geplanten Gesetzesänderung. Nach einer für die Bundesregierung verheerenden Anhörung im Familienausschuss hatte Nadine Schön, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, per Pressemitteilung angekündigt, dass die Unionsfraktion die vom Familienministerium eingebrachte Reform des SGB VIII nicht mitträgt. Norbert Müller dazu weiter:
„In einem völlig intransparenten Verfahren versucht sich das Familienministerium seit mehr als zwei Jahren an einer Reform des SGB VIII. Auch wenn der jetzige Entwurf als deutlich abgeschwächt gegenüber den Vorgängerversionen erscheint, ist die fachliche Kritik an ihm breit. So stünde laut Einsicht mehrerer Sachverständiger zu befürchten, dass die ohnehin schon hohe Zahl an Inobhutnahmen von Kindern weiter ansteigt, während andere präventive Hilfeformen weiter zurückgefahren würden. Die im Gesetz vorgesehene Zweite-Klasse-Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge war bereits vor der Anhörung von einem breiten Bündnis der Wohlfahrtsverbände zurückgewiesen worden.
Wir fordern die Familienministerin Katarina Barley auf, das Gesetzvorhaben umgehend zu stoppen. Sie hat jetzt die Chance, den Scherbenhaufen ihrer Vorgängerin zu beseitigen und die seit Monaten vorgetragene Kritik aus der Fachwelt ernst zu nehmen.“

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 20.06.2017

Bei Experten stößt das geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz überwiegend auf Kritik. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/12330) und einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Stark ins eigene Leben – Wirksame Hilfen für junge Menschen" (18/12374) deutlich.

Nach Ansicht des Soziologen Wolfgang Hammer entspricht der Gesetzentwurf nicht dem Forschungsstand und dem Erfahrungswissen über Stärken und Fehlentwicklungen. So finde beispielsweise der 15. Kinder- und Jugendbericht nahezu keine Berücksichtigung. Hammer forderte, das Gesetzgebungsverfahren zu stoppen und in der kommenden Legislaturperiode eine Enquete-Kommission für eine breit angelegte Reform der Kinder- und Jugendhilfe. So weit wollte Jörg M. Fegert von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zwar nicht gehen. Die konkreten Verbesserungen im Gesetzentwurf vor allem für Pflegekinder sollten umgesetzt werden. Allerdings kritisierte er, dass mit dem Gesetzgebungsverfahren die ursprüngliche anvisierte "Große Lösung" bei der Reform des Achten Sozialgesetzbuches aus Anlass der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention nicht realisiert werde. In der kommenden Legislaturperiode müsse sich der Gesetzgeber diesem Problem erneut annehmen.

Die Familientherapeutin Marie-Luise Conen hingegen monierte die Regelungen des Gesetzentwurfes zu Pflegekindern. Er komme erneut nicht der Forderung von Experten nach, Kinder und ihre Herkunftsfamilien zu stärken. Es fehle eine verbindliche Regelung, die eine gezielte Rückführung von Kindern aus Pflegefamilien in ihre Herkunftsfamilien ermögliche. Der Gesetzentwurf schwäche die Stellung der leiblichen Eltern in einem hohen Maß und ignoriere die Bindungen der Kinder zu ihnen. Deutschland sei mit einer Rückführungsquote von fünf Prozent ein Schlusslicht im internationalen Vergleich. Auch der Sozialpädagoge Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin mahnte an, dass der Staat zunächst die Verpflichtung habe, die strukturellen Rahmenbedingungen für die Herkunftsfamilien zu verbessern. Statt dessen verlagere sich der Schutz von Kindern zunehmend in Richtung sozialer Kontrolle.

Positiv bewertet wurde von den Sachverständigen die Einrichtung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Rechtswissenschaftler Ludwig Salgo von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main plädierte allerdings dafür, aus der Kann-Bestimmung im Gesetzentwurf eine Soll-Bestimmung zu machen. Alles andere wäre "kleinlich". Unabhängige Ombudsstellen hätten sich bewährt und seien anerkannt.

Der Rechtsanwalt Thomas Mörsberger bemängelte prinzipiell eine ausufernde Bürokratie in der Kinder- und Jugendarbeit und bei der Arbeit mit Familien. Dies monierten auch Lisi Maier vom Deutschen Bundesjugendring und Stefan Funck vom Landesjugendamt des Saarlandes am Beispiel der ehrenamtlichen Jugendarbeit. So erschwere die geplante Ausweitung der Meldepflichten für erlaubnispflichtige Einrichtungen auch auf nicht erlaubnispflichtige Einrichtungen die ehrenamtliche Arbeit unnötig und stehe in keinem Verhältnis zum Regelungsbedarf.

Auf Ablehnung stieß die geplante Öffnungsklausel für die Bundesländer bei vorläufigen Leistungen an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Nach dieser Regelung könnte die Kostenerstattung der Länder an die Kommunen vom Abschluss eines Rahmenvertrages abhängig gemacht werden, monierten Ulrike Schwarz vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Sonja Schmidt von der Diakonie Deutschland. Diese Regelung sei diskriminierend und führe zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe, sagte Schwarz.

Nach Ansicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kommt auf die Kommunen als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe eine massive Ausgabenerhöhung durch das Gesetzesvorhaben zu. Die Kosten seien im Entwurf nicht korrekt benannt. "Wir erwarten volle Kostentransparenz und einen vollständigen Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen", sagte Stefan Hahn vom Deutschen Städtetag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 378 vom 20.06.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die geplante Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als unausgegoren und unzureichend. "Nach monatelangem Ringen um das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist vom anfänglichen Ansatz der Reform ,vom Kind her zu denken‘ nicht mehr viel übrig geblieben. Eine komplexe Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes lässt sich nur in einem partizipativen und transparenten Diskussionsprozess mit Verbänden, Expertinnen und Experten sowie der Praxis realisieren. Wir hoffen, dass es in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf und ausführliche Diskussionsprozesse für die notwendige Reform gibt. Hierbei sollten auch die Bedenken in Bezug auf die bestehenden finanziellen Lücken bei gleichzeitigem Anstieg der Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe Gehör finden, die letztlich nur durch eine Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in diesem Bereich zu stemmen sind", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.

"Einige der vorgesehenen Verbesserungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz sind wichtig und richtig. Zu nennen sind hier beispielsweise der uneingeschränkte Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen unabhängig von einer Krisensituation und den Eltern, oder die stärkere Einbeziehung von Medienkompetenzförderung in die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe. Und auch die Verankerung von fachlich ungebundenen, weisungsunabhängigen Ombudsstellen ist zu begrüßen, wenngleich eine verbindlichere Regelung besser gewesen wäre. Auf der anderen Seite befürchtet das Deutsche Kinderhilfswerk durch die Reform eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen in Deutschland, bei der Leistungen für junge Geflüchtete zukünftig nicht nach Bedarf, sondern nach Kasse gewährt werden. Ein solches Vorhaben ist diskriminierend und verstößt damit gegen das Grundgesetz sowie die UN-Kinderrechtskonvention. Für uns als Kinderrechtsorganisation ist klar: Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier appellieren wir insbesondere an die Länder, keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Geflüchteten durchzusetzen", so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt grundsätzlich die Initiative, den Schutz von Minderjährigen und Frauen vor Gewalt in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Hierzu bedarf es jedoch einer gesetzlich klar normierten Verpflichtung zur Festlegung und Umsetzung von entsprechenden Schutzkonzepten. Sollen Frauen und Minderjährige vor Gewalt in solchen Einrichtungen nachhaltig geschützt werden, müssen die Träger dieser Einrichtungen effektiv verpflichtet werden, konkret vorgegebene Standards zu erfüllen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft, dass zu Beginn der nächsten Legislaturperiode der Diskussionsprozess über notwendige Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe fortgesetzt wird. Dieser Prozess muss von Seiten der Bundesregierung transparent und offen gestaltet werden, insbesondere unter Beteiligung der Fachwelt, der Beschäftigten, der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie von Ländern und Kommunen. Eine solche Reform muss die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland forcieren, das Kinder- und Jugendhilfegesetz zu einem modernen Gesetz weiterentwickeln und zugleich die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 29.06.2017

… als Bettvorleger gelandet“, an diesen Spruch wird man unweigerlich anlässlich der gestrigen spätabendlichen Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) erinnert. Von einer großen Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war und mit der die Inklusion flächendeckend eingeführt werden sollte, ist nicht einmal mehr ein Reförmchen übrig geblieben! Im nunmehr vorliegenden Gesetz finden sich einige mehr oder weniger sinnvolle kleine Anpassungen und Änderungen, aber ein Wurf ist das nicht, nicht einmal ein kleiner Wurf.

Damit sind die Verabredungen des Koalitionsvertrags keineswegs erfüllt. „In der nächsten Legislaturperiode muss die große Reform früher und energischer auf den Weg gebracht werden. Dringend erforderlich ist ein wirklicher Perspektivwechsel “, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Nur eine breite, gute und bedarfsgerechte Unterstützung versetzt Familien in die Lage, Kinder und Jugendliche zu stärken. Das ist eine wichtige Voraussetzung für gelingendes Familienleben in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Staat. „Die Jugendhilfe muss unbedingt ihre Reparaturfunktion abstreifen und für alle Familien Angebote bereit halten“, so Christel Riemann-Hanewinckel weiter.

Die Forderungen der eaf für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik finden Sie hier: http://www.eaf-bund.de/de/projekte/perspektivwechsel.

Sie basieren auf dem aktuellen Positionspapier der eaf >>>„In Verantwortung für Kinder – Für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik!“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 30.06.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses ist Teil des umfangreichen "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften". Hierzu läuft noch das übliche formelle Prüfverfahren, bevor es dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt wird. Im Gesetzentwurf ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Verbesserungen auch bei einer Ausfertigung nach dem 1. Juli 2017 rückwirkend zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten und dass alleinerziehende Mütter und Väter die notwendige Unterstützung erhalten.

Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen oft, dass der Unterhalt durch den Partner fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Alleinerziehenden wird empfohlen, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach den neuen Regelungen noch im Juli 2017 beim zuständigen Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) zu stellen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2017

10 Punkte-Plan zur gesellschaftspolitischen Gestaltung der Digitalisierung vorgestellt

Die Digitalisierung muss aktiv gestaltet werden, wenn sie zu einer für alle lebenswerten Gesellschaft beitragen soll. Welche Schritte dafür notwendig sind, diskutierten Fachleute und Engagierte aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und der Netzgemeinde auf einer eintägigen Fachkonferenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Berlin.

Die Digitalisierung beeinflusst alle gesellschaftlichen Bereiche. Entsprechend umfangreich waren die Themenpalette und Fragestellungen der Fachkonferenz des BMFSFJ zur Digitalisierung. Im Zentrum stand die Frage, wie Digitalisierung im Interesse der Menschen und im Einklang mit den Werten einer vielfältigen, demokratischen Gesellschaft gestaltet werden kann.

Auf Basis eines Impulspapiers diskutierten Expertinnen und Experten aus Unternehmen, Verbänden, Initiativen und dem Ehrenamt in thematischen Workshops die gesellschaftspolitischen Aspekte der Digitalisierung, benannten aktuelle Herausforderungen und erarbeiteten Handlungskonzepte für das zukünftige Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft.

Bundesministerin Dr. Katarina Barley betonte anlässlich der Veranstaltung: „Digitalisierung ist ein Instrument des gesellschaftlichen Fortschritts. Wenn wir es klug anpacken, liegt in der Digitalisierung die Chance für mehr Lebensqualität und Zeit in unserer Gesellschaft. Digitale Technologien können den Weg zu mehr beruflicher und privater Selbstbestimmung, engerem persönlichen Austausch und gutem Zugang zu Bildung und Wissen ebnen. Dafür setze ich mich ein.“

Grundlage der Diskussionen war ein Impulspapier des BMFSFJ, in dem auch ein 10-Punkte-Plan mit Maßnahmen und Handlungsfeldern einer aktiven, digitalen Gesellschaftspolitik vorgestellt wurde. Dazu gehören die Stärkung digitaler Kompetenzen in allen Generationen und gesellschaftlichen Gruppen, die Nutzung technischer Mittel zur Stärkung der Teilhabe, die Verbesserung der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie die Digitalisierung ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements. Auch die bessere Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt in der digitalen Welt ist ein Anliegen des BMFSFJ. Derzeit sind zum Beispiel Frauen in der Digitalwirtschaft unterrepräsentiert. Dadurch fehlen Perspektiven bei der Gestaltung dieser Zukunftsbranche und werden Potenziale verschenkt. Die Digitalisierung gesellschaftspolitisch zu gestalten bedarf deshalb der Verständigung über gemeinsame Werte und Visionen und vielfältiger Anstrengungen aller gesellschaftlichen Akteure.

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek stellte klar: „Deshalb gehen wir als BMFSFJ mit gutem Beispiel voran. Wir wollen ein digitales Familienministerium sein. Wir werden digitale Technologien dazu nutzen, den Zugang zu familienpolitischen Leistungen leichter zu machen. Schon bald können sich junge Familien mit dem Infotool Familienleistungen unkompliziert darüber informieren, welche Unterstützung ihnen zur Verfügung steht. Aber auch die Beantragung wollen wir vereinfachen. In wenigen Wochen wird es Schritt für Schritt möglich sein, Elterngeld als erste familienpolitische Leistung online zu beantragen.“

Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt das BMFSFJ ebenfalls neue Maßstäbe. Beinahe alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf Basis einer kürzlich geschlossenen Dienstvereinbarung auch mobil arbeiten. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch digitale Technologien entscheidend verbessert.

Das Impulspapier ist unter folgendem Link www.bmfsfj.de/impulspapier-digitalisierung abrufbar.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.06.2017

Starts des vierten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und Verkündung des „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“

Heute wird das „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ als Grundlage des vierten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit rückwirkender Inkraftsetzung zum 1. Januar 2017 verkündet. Mit einem Volumen von 1,126 Milliarden Euro können hierdurch 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, erstmals auch für Kinder bis zum Schuleintritt.

„Wir brauchen mehr Betreuungsplätze“, so die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley. „Denn immer mehr junge Eltern möchten früher wieder in den Beruf zurückkehren, immer mehr Kinder werden geboren. Und immer mehr Eltern wissen: Gute Angebote der Kindertagesbetreuung ermöglichen Kindern gleiche Startchancen und gutes Aufwachsen. Betreuung verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daher treiben wir mit dem vierten Investitionsprogramm den Ausbau der Plätze voran. Fest steht, der Bund muss die Länder und Kommunen dabei unterstützen.“

Durch die ersten beiden Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wurden bereits mehr als 2,73 Milliarden Euro umgesetzt und auch im dritten Investitionsprogramm wird eine vollständige Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel signalisiert.

Die Entwicklung der Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren zeigt, dass die Investitionen wirken. Seit Beginn der Investitionsprogramme im Jahr 2008 hat sich die Betreuungsquote im bundesweiten Durchschnitt von 17,6 Prozent auf 32,7 Prozent (Stand 2016) fast verdoppelt.

43,2 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren wünschen sich einen Betreuungsplatz für ihr Kind (Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts e.V. 2015). Auch für die zu uns geflüchteten Kinder werden zusätzliche Betreuungsplätze benötigt.

Neben dem quantitativen Ausbau ist die zweite große Herausforderung, die Qualität der Angebote zu verbessern.

„Auch für die Verbesserung der Qualität der Betreuung muss der Bund eine größere finanzielle Verantwortung übernehmen“, sagt Bundesfamilienministerin Dr. Barley.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder hat im Mai Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz verabschiedet, die große Unterstützung bei Fachkräften, Eltern und Trägern erfahren. Auch die Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben sich in der vergangenen Woche der Forderung nach mehr und dauerhaften Bundesmitteln für bessere Qualität angeschlossen.

„Die Zeit ist also reif für ein stärkeres Bundesengagement. Dies muss eine der zentralen Aufgaben der nächsten Bundesregierung sein“, so Barley.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.06.2017

Vorstellung von Erkenntnissen aus Studien zu

Hundertjährigen / Langlebigen

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner, hat heute in einem Grußwort auf der Veranstaltung „Langlebige – Gesundheit und Teilhabe einer Bevölkerungsgruppe mit Zukunft“ die Studien des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft der Charité – Universitätsmedizin in der Hochaltrigenforschung gewürdigt.

Hochaltrige sind eine in Forschung und Öffentlichkeit bislang nicht ausreichend beachtete Bevölkerungsgruppe. Dabei ist die Gruppe der über Hundertjährigen die am schnellsten wachsende Altersgruppe in Deutschland. Die aktuellen Studien der Charité widmen sich diesem neuen Phänomen und stellten heute ihre Ergebnisse zu Lebensperspektiven und zur Versorgungssituation hochaltriger Menschen vor.

Der Trend zum immer längeren Leben ist ungebrochen, ein Ende gegenwärtig nicht absehbar. Der 100. Geburtstag kommt immer häufiger vor und ist ein viel bewundertes Jubiläum. Die steigende Zahl Hundertjähriger macht auf beeindruckende Weise sichtbar, dass die Lebenserwartung weiter steigt. Erfreulich dabei ist, dass die meisten Menschen aufgrund der immer besseren Lebensbedingungen relativ gesund älter werden und der Pflegebedarf erst im hohen Alter deutlich ansteigt.

Die entscheidende Frage aus Sicht der Politik ist: „Wie gelingt es, älteren Menschen – auch bei Unterstützungsbedarf – ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben bis ins höchste Alter zu ermöglichen?“

Grundgedanke dabei ist, dass ältere Menschen weiter an der Gesellschaft teilhaben können. Teilhabe ist unverzichtbar für ein menschenwürdiges Leben. Förderung und Erhalt von Zugehörigkeit und Teilhabe stehen ganz oben auf der Agenda der Politik mit und für ältere Menschen.

Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner: "Vor Ort muss Politik für ältere Menschen greifen; dort muss unsere Gesellschaft altersgerecht werden. Denn auch hochaltrige Menschen wollen solange wie möglich selbstbestimmt leben. Sie wollen mitbestimmen und mitgestalten. Teilhabe und Zugehörigkeit sind unverzichtbar für ein menschen-würdiges Leben. Deshalb ist es unser Ziel, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass ältere Menschen in der Mitte der Gesellschaft bleiben können.“

Im Fokus der Veranstaltung standen sowohl die Lebensperspektiven von sehr alten Menschen als auch die ihrer Angehörigen. Sie gewährten den Teilnehmenden einen Einblick in generationsübergreifende Beziehungen und ihre Lebenssituation. Darüber hinaus lieferte eine Studie mit Krankenkassendaten Erkenntnisse zur Versorgungssituation hochaltriger Menschen im Alter von 80-89, 90-99, 100 Jahre und älter.

Die Ergebnisse zeigen, dass Hundertjährige heute an einer geringeren Anzahl von Krankheiten leiden als jüngere Kohorten hochaltriger Menschen. Im Quartal vor dem Tod wiesen Menschen, die als Hundertjährige verstarben im Durchschnitt 3,3 Erkrankungen auf. Im Vergleich dazu waren es 4,6 Erkrankungen bei Menschen, die als Achtzigjährige starben.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.06.2017

Zweiter Gleichstellungsbericht vom Kabinett beschlossen

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode viel für Gleichstellung getan, aber wir sind längst noch nicht am Ziel“. Das betonte heute (Mittwoch) Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley anlässlich der Verabschiedung des Zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung im Kabinett. „Bei der Verteilung von Belastungen und Chancen zwischen den Geschlechtern geht es in unserer Gesellschaft immer noch ungerecht zu: Frauen arbeiten oft mehr und bekommen dafür weniger“, so die Ministerin.

Der Zweite Gleichstellungsbericht besteht aus einem Gutachten einer Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Die Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz von Frau Professorin Dr. Eva Kocher empfiehlt in ihrem Gutachten, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit in der Familie und für die Gesellschaft gerecht zwischen Frauen und Männern aufgeteilt werden kann. Sie hat dazu eine neue Kennzahl entwickelt. Den Gender Care Gap, der bei 52,4 Prozent liegt. Frauen wenden danach deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Zudem erzielen Frauen pro Stunde und auch über den Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Die Sachverständigenkommission bewertet diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.

In ihrer Stellungnahme schließt sich die Bundesregierung dieser Analyse an: „Gleiche Verwirklichungschancen von Frauen und Männern sind nach Auffassung der Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass die grundgesetzlich festgeschriebene Gleichstellung von Frauen und Männern auch tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Die statistisch nachweisbaren Unterschiede in der Lebensrealität von Frauen und Männern sind ein Indiz dafür, dass Gleichstellung im Sinne verwirklichter Lebensplanungen noch nicht erreicht ist.“

Wichtige Schritte für mehr Gleichstellung sind nach Auffassung der Bundesregierung zum Beispiel die Aufwertung sozialer Berufe und die Schaffung weiterer Spielräume zugunsten von Familien für mehr Zeitsouveränität. Darüber hinaus werden die Impulse des Gutachtens gewürdigt, sich mit Gleichstellungspolitik weiter auch an Männer zu wenden und Strukturen der Gleichstellungspolitik zu stärken.

„Mit dem Zweiten Gleichstellungsbericht ist das Thema längst nicht abgeschlossen“, sagte Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Die Empfehlungen der Sachverständigen müssen jetzt intensiv diskutiert werden. Um mehr Gleichstellung zu erreichen, brauchen wir eine bessere Unterstützung von Familien. Außerdem müssen wir mehr Möglichkeiten schaffen, um Familie und Beruf auch wirklich gut vereinbaren zu können. Eines meiner zentralen Anliegen ist die Aufwertung von sozialen Berufen. Hiervon werden in erster Linie Frauen profitieren.“

Der Zweite Gleichstellungsbericht knüpft an den Ersten Gleichstellungsbericht an, der bereits wichtige Impulse gesetzt hat. Vieles davon ist mittlerweile Realität und wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern: Von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit wurden neue Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und zur dauerhaften eigenständigen Existenzsicherung geschaffen. In ihrer Bilanz stellt die Bundesregierung fest: Der Erste Gleichstellungsbericht hat gewirkt.

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten im Januar 2017 an die damalige Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig übergeben und im März 2017 veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.gleichstellungsbericht.de/

Das Gutachten der Sachverständigenkommission als Download: www.gleichstellungsbericht.de/gutachten2gleichstellungsbericht.pdf

Themenblätter zum Sachverständigengutachten Zweiter Gleichstellungsbericht: http://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/7.presse.html

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.06.2017

Eine Personalpolitik zu schaffen, die Familien und die individuellen Lebensphasen der Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt – dieser Aufgabe hatten sich in den vergangenen zwölf Monaten 353 Arbeitgeber (erneut) mit dem erfolgreichen Abschluss des Auditierungsverfahrens der berufundfamilie Service GmbH gestellt. Heute (Dienstag) sind sie dafür mit dem Zertifikat zum audit berufundfamilie bzw. audit familiengerechte hochschule ausgezeichnet worden. Die Urkunden zu dem Qualitätssiegel erhielten die 159 Unternehmen, 153 Institutionen und 41 Hochschulen aus den Händen von Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dirk Wiese, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, John-Philip Hammersen, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, und Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH.

Das audit-Verfahren unterstützt Arbeitgeber darin, maßgeschneiderte und gewinnbringende Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben umzusetzen und die Vereinbarkeit in der Unternehmenskultur zu verankern.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betonte: „Familienfreundlich zu sein und auf Vereinbarkeitsfragen einzugehen, lohnt sich für jeden Arbeitgeber: Die Motivation der Beschäftigten steigt und die Bindung an das Unternehmen wächst. Ich freue mich, dass dies immer mehr Arbeitgeber erkennen. Sie wissen, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute beides wollen – Zeit für die Familie und Zeit für den Beruf. Familienfreundliche Maßnahmen sind für die Beschäftigten wichtig, um beruflichen und familiären Verpflichtungen nachkommen zu können. Daher sind parallel zu staatlichen Investitionen in die Betreuung und in gezielte Familienleistungen auch Investitionen der Unternehmen in familienfreundliche Angebote notwendig. Dazu gehören zum Beispiel mobiles Arbeiten, Betriebskitas und innovative Arbeitszeitmodelle. Bessere Arbeit und Erfolg durch mehr Familie: Davon profitieren wir auch im Bundesfamilienministerium. Ich bin stolz, dass mein Ministerium heute zum fünften Mal das Zertifikat erhält.“

Parlamentarischer Staatssekretär Dirk Wiese unterstrich: „Das Bundeswirtschaftsministerium war das erste Bundesressort, dass das Zertifikat erhalten hat. Es freut mich, dass heute für viele Unternehmen die Vereinbarkeit von „Beruf und Familie“ selbstverständlicher Teil ihrer zukunftsgerichteten Personalpolitik ist. Gleichzeitig gilt es, auch den Bedürfnissen älterer Kolleginnen und Kollegen gerecht zu werden. Damit ihre Erfahrungen langfristig genutzt werden können, sollte ihre Lebens- und Arbeitswelt partnerschaftlich mit einem aktiven Age-Management gestaltet werden. Mit der fortschreitenden Digitalisierung bieten sich heute vielfältige Möglichkeiten, die Arbeitswelt für alle Beschäftigten an ihre jeweilige Lebensphase anzupassen. Dies sollten Sie aktiv nutzen.“

Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, erklärte: „Niemals zuvor umfasste die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben so viele Themen wie heute: von der Kinderbetreuung über pflegebewusste Angebote bis hin zu Lösungen zur erhöhten Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Hinzu kommt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fragen vermehrt individuelle Lösungen nach. Das ist ein Effekt des Megatrends der Individualisierung, wird aber auch durch die Möglichkeiten, die die Digitalisierung erhoffen lässt, befördert. Führungskräfte befinden sich damit in einem wachsenden Spannungsfeld zwischen den betrieblichen, persönlichen und Team-Belangen. Lösungen, die alle Drei zufriedenstellen, lassen sich nur in dem finden, was wir als Vereinbarkeits-Trialog bezeichnen: ein strukturierter und inhaltlich ausgestalteter Aushandlungsprozess, der die Tätigkeit des Beschäftigten und die betrieblichen Erfordernisse in den Blick nimmt, auf die Belange des Beschäftigten zugeschnitten und auf die Bedarfe des Teams abgestimmt ist. Vereinbarkeit funktioniert nur im Trialog.“

Das audit setzt auf die Stärken des Aushandlungsprozesses und damit auf den nachhaltigen Effekt des Vereinbarkeits-Trialogs. Das haben auch Arbeitgeber erkannt, die bereits zum wiederholten Mal das audit erfolgreich durchlaufen haben: 74 der heute insgesamt 353 geehrten Arbeitgeber erhalten zum zweiten Mal das Zertifikat zum audit und 123 zum dritten Mal. 78 Arbeitgeber wurden zum vierten, 19 zum fünften und vier bereits zum sechsten Mal ausgezeichnet. Ein Teil dieser langjährig engagierten Arbeitgeber durchlief das neue Dialogverfahren, das in einem Zertifikat mit dauerhaftem Charakter mündet.

Insgesamt 677.900 Beschäftigte und 567.200 Studierende können das familien- und lebensphasenbewusste Angebot der diesjährigen Zertifikatsempfänger nutzen. Insgesamt tragen derzeit 971 Arbeitgeber das Zertifikat – mit insgesamt 1,86 Millionen Beschäftigten und 1,46 Millionen Studierenden.

Die berufundfamilie Service GmbH besitzt die europaweite Lizenz für das audit, das von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft – BDA, BDI, DIHK und ZDH – empfohlen wird.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2017

Bundesinitiative legt überarbeitete und erweiterte Leitlinien zum Schutz von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften vor

Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF überarbeitete sowie erweiterte „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ herausgegeben. Die unter der fachlichen Beteiligung von vielen Partnern erarbeitete Neuauflage enthält erstmals auch Leitlinien zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen und LSBTI* Geflüchteten.

Neben Kindern, Jugendlichen und Frauen stehen diese beiden Personengruppen in Flüchtlingsunterkünften vor besonders großen Problemen. Trotz einiger positiver Beispiele können der Schutz vor Gewalt und Missbrauch sowie eine uneingeschränkte Teilhabe und bedarfsgerechte Versorgung in Flüchtlingsunterkünften noch nicht flächendeckend gewährleistet werden. Vielerorts sind Unterkünfte weder kindgerecht, sicher, noch barrierefrei.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Wir brauchen dringend eine bundesgesetzliche Regelung, die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Einführung von Schutzkonzepten verpflichtet. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aktuell in der Abstimmung ist. Bei der Einführung von Schutzkonzepten können die erweiterten Mindeststandards als wichtige Orientierungshilfe dienen.“

„Behörden sowie die Träger und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften haben die Pflicht, den Schutz und die Unterstützung für alle Bewohner der Einrichtungen – insbesondere für Kinder, Jugendliche und Frauen – sicherzustellen“, sagt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF. „Während es das oberste Ziel sein muss, geflüchtete Menschen möglichst schnell in einer eigenen Wohnung unterzubringen, muss gleichzeitig alles dafür getan werden, den in Flüchtlingsunterkünften lebenden Menschen ein schützendes und förderndes Umfeld zu bereiten.“

Das Bundesfamilienministerium und UNICEF entwickelten bereits 2016 Mindeststandards, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung zu verbessern. Sie erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Die Neuauflage der Mindeststandards basiert auf den aktuellen Lebensumständen von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften und deren Rückmeldungen. So befragte Plan International Deutschland geflüchtete Kinder und Erwachsene zu ihrem Schutz in Flüchtlingsunterkünften. Im Rahmen von Gesprächsgruppen und Workshops schilderten 138 geflüchtete Kinder, Frauen und Männer aus Hamburger Unterkünften ihre Perspektive. Ihr Feedback teilte Plan International Deutschland mit dem Bundesfamilienministerium.

Hinzu kommen die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Praktikern und Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung neben den zusätzlichen Kapiteln zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTI* Geflüchtete sowie geflüchtete Menschen mit Behinderungen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften.

Die Entwicklung, Überarbeitung und Erweiterung der Mindestschutzstandards fand unter der Federführung des BMFSFJ und UNICEF statt. Fachlich beteiligt waren unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V., der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland, die Frauenhauskoordinierung, das International Rescue Commitee Deutschland, medica mondiale, Plan International Deutschland, Save the Children Deutschland, die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, TERRE DES FEMMES, der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie zahlreiche weitere Verbände, Organisationen und Akteure der Zivilgesellschaft.

Die überarbeitete Ausgabe der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ steht unter folgendem Link zum Download bereit: www.bmfsfj.de/mindeststandards

Die Überarbeitung der Mindeststandards erfolgte im Rahmen der „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die im Frühjahr 2016 gemeinsam vom BMFSFJ und UNICEF ins Leben gerufen wurde. Das BMFSFJ stellt Mittel für bundesweit 100 Koordinatoren für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften bereit. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln die Gewaltschutzkoordinatoren spezifische Schutzkonzepte und setzen diese um. UNICEF unterstützt über ein Schulungsprogramm die Mitarbeiter der Einrichtungen hierbei sowie bei der Entwicklung kinderfreundlicher Orte und Angebote und dem Monitoring der erzielten Fortschritte. Für die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften können Kommunen vergünstigte Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/

Weitere Informationen unter: www.gewaltschutz-gu.de und www.bmfsfj.de/mindeststandards

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2017

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Eilanträge der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare abgelehnt. Die Anträge richten sich gegen die unterbliebene Beschlussfassung über die entsprechenden Gesetzentwürfe durch den zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages. Dem Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung steht nach der Entscheidung des Senats entgegen, dass die Hauptsache jedenfalls offensichtlich unbegründet wäre. Dem Vorbringen der Bundestagsfraktion ist eine missbräuchliche Handhabung des Gesetzesinitiativrechts und damit eine Verletzung des Befassungsanspruchs des Gesetzesinitianten nicht zu entnehmen.

Sachverhalt:

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Antragstellerin) begehrt, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages (Antragsgegner) im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, über drei weitgehend inhaltsgleiche Gesetzentwürfe der Antragstellerin, der Bundestagsfraktion DIE LINKE und des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare so zeitnah, spätestens aber am 28. Juni 2017, zu beschließen, dass eine Beschlussfassung des 18. Deutschen Bundestages hierüber in seiner letzten planmäßigen Sitzung am 30. Juni 2017 möglich ist.

Die Gesetzentwürfe liegen dem Antragsgegner als federführendem Ausschuss seit Dezember 2013, Juni 2015 beziehungsweise November 2016 vor. Danach wurde die Behandlung der Gesetzentwürfe in den Sitzungen des Antragsgegners bis Mai 2017 in einer Vielzahl von Fällen vertagt.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben keinen Erfolg.

1. Das Bundesverfassungsgericht kann einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (§ 32 Abs. 1 BVerfGG). Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kann allein der vorläufigen Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird.

2. Nach diesen Grundsätzen sind die Anträge der Antragstellerin abzulehnen. Dabei kann dahinstehen, ob ein noch einzuleitendes Hauptsacheverfahren überhaupt zulässig wäre. Die Anträge wären jedenfalls offensichtlich unbegründet. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand kann weder eine willkürliche Verschleppung der Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzesvorlagen noch eine Entleerung des Gesetzesinitiativrechts der Antragstellerin festgestellt werden.

a) Aus dem Gesetzesinitiativrecht (Art. 76 Abs. 1 GG) folgt das Recht des Initianten, dass das Gesetzgebungsorgan sich mit seinem Vorschlag beschäftigt. Es muss darüber beraten und Beschluss fassen. Von einer Verletzung des Befassungsanspruchs ist auszugehen, wenn die Beratung und Beschlussfassung eines Gesetzentwurfs ohne sachlichen Grund gänzlich oder auf unbestimmte Zeit verweigert wird.

In zeitlicher Hinsicht beinhaltet das Befassungsrecht des Gesetzesinitianten die Pflicht des Gesetzgebungsorgans, über Vorlagen „in angemessener Frist“ zu beraten und Beschluss zu fassen. Allerdings enthalten weder das Grundgesetz noch die Geschäftsordnung des Bundestages konkrete Vorgaben zur Bestimmung der Angemessenheit der Dauer einer Gesetzesberatung. Dies ist Konsequenz des Umstandes, dass letztlich eine abstrakte Bestimmung der Angemessenheit der Dauer einer konkreten Gesetzesberatung nicht möglich ist. Stattdessen bedarf es einer Berücksichtigung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalles sowohl hinsichtlich des konkreten Gesetzentwurfs als auch hinsichtlich weiterer die Arbeitsabläufe des Parlaments beeinflussender Faktoren. Dabei ist es grundsätzlich dem Parlament vorbehalten, die Prioritäten bei der Bearbeitung der ihm vorliegenden Angelegenheiten selbst zu bestimmen. Insbesondere folgt aus dem Befassungsanspruch des Gesetzesinitianten keine Pflicht des Ausschusses oder des Bundestages, über sämtliche vorliegenden Gesetzesvorhaben innerhalb einer Legislaturperiode abschließend zu entscheiden. Vielmehr ist hinzunehmen, dass vorliegende Gesetzentwürfe mit dem Ende der Legislaturperiode der Diskontinuität anheimfallen können.

Daher wird eine Verletzung des Anspruchs des Initianten auf Beratung und Beschlussfassung über seinen Gesetzentwurf allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Denkbar ist dies, wenn die Behandlung eines Gesetzentwurfs erkennbar ohne jeden sachlichen Grund verschleppt und auf diese Weise versucht wird, das Gesetzesinitiativrecht zu entleeren. Wann über ein Gesetzesvorhaben abzustimmen ist, bestimmt sich allerdings – wie der vorliegende Fall zeigt – gerade in politisch und gesellschaftlich umstrittenen Zusammenhängen auch nach Gesichtspunkten, die in stärkerem Maße das Ergebnis einer politischen Mehrheitsbildung als dasjenige einer rechtlich strukturierten und gerichtlich überprüfbaren Entscheidung sind.

b) Davon ausgehend kann eine Verletzung des Gesetzesinitiativrechts nicht festgestellt werden.

aa) Gegen die Annahme einer willkürlichen Verschleppung der Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzentwürfe ohne jeden sachlichen Grund spricht, dass auch nach der Darstellung der Antragstellerin die regelmäßige Vertagung der Beratung und Beschlussfassung der vorgelegten Gesetzentwürfe durch den Antragsgegner Teil eines nicht abgeschlossenen politischen Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses gewesen sein könnte. So trägt die Antragstellerin selbst vor, sie habe bis März 2017 nicht von einer Blockade ihrer Gesetzesvorlage ausgehen können, zumal auch in der mehrheitlich ablehnenden Unionsfraktion unterschiedliche Positionen erkennbar gewesen seien. Vor diesem Hintergrund erscheint es denkbar, dass der Verzicht auf die Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzentwürfe mit dem Ziel der Herstellung oder Verbreiterung einer mehrheitlichen Unterstützung für das Projekt der gleichgeschlechtlichen Ehe und damit nicht ohne sachlichen Grund erfolgte.

bb) Einer Verletzung des Gesetzesinitiativrechts steht ferner entgegen, dass die streitgegenständlichen Gesetzentwürfe Gegenstand mehrfacher und ausführlicher Beratungen im Plenum des Deutschen Bundestages waren. Selbst nach Einschätzung der Antragstellerin ist der Inhalt der Gesetzentwürfe damit „bis zum Überdruss aller Beteiligten“ erörtert worden. Angesichts dieser Abläufe ist aber für die Annahme eines „Leerlaufens“ des Gesetzesinitiativrechts im vorliegenden Fall kein Raum. Der Bundestag hat sich mit den Gesetzentwürfen mehrfach intensiv befasst; die Gesetzesinitianten hatten die Möglichkeit, öffentlich die Inhalte der von ihnen vorgelegten Gesetzentwürfe vorzutragen und zu begründen und dadurch auf die politische Willensbildung Einfluss zu nehmen. Zugleich waren die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien gezwungen, sich zu den vorgelegten Gesetzentwürfen zu positionieren. Allein der Umstand, dass es bisher nicht zu einer abschließenden Beschlussfassung über die Gesetzentwürfe gekommen ist, vermag die Annahme einer Entleerung des Gesetzesinitiativrechts nicht zu rechtfertigen.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 46/2017 vom 20. Juni 2017

Heute beschließt der Bundestag die Reform der Pflegeberufe. Ab 2020 werden die bislang getrennten Ausbildungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege zusammengelegt und bundeseinheitlich über einen Fonds finanziert.

„Mit dem Pflegeberufereformgesetz kommt die längst überfällige Neuausrichtung der Pflegeberufe. Die Koalition reagiert damit auf die sich ändernden Pflegesettings, stellt die Berufsausbildung in der Pflege breiter auf und erhält den Pflegeberuf für die Zukunft attraktiv. Außerdem wird die Ausbildung durch die Abschaffung des Schulgeldes für alle endlich kostenfrei.

Die Reform der Pflegeberufe bildet den berufsrechtlichen Abschluss zahlreicher Gesetzesinitiativen, mit denen die Koalition in dieser Wahlperiode weitreichende Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte auf den Weg gebracht hat.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist wichtig: Das Gesetz führt die generalistische Pflegeausbildung als Regelausbildung ein. Für eine Übergangszeit wird es in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege – als Wahloption und als Ausnahme zur generalistischen Regelausbildung – eine spezialisierte Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr geben. Wir gehen davon aus, dass sich die Auszubildenden überwiegend für die generalistische Variante entscheiden werden, die ihnen den Einsatz in allen Arbeitsbereichen der Pflege ermöglicht.

Durch die Wahloption zur Spezialisierung, die langen Übergangs- und Bestandsschutzfristen, sowie durch den Start der neuen Ausbildung im Jahr 2020 haben Schulen und Ausbildungsträger ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen. Das Gesetz sieht außerdem zahlreiche Hilfen zur Umstellung vor.

Die SPD-Bundestagsfraktion geht davon aus, dass die noch ausstehende Ausbildungs- und Prüfungsordnung, für die das Gesetz einen Parlamentsvorbehalt vorsieht, zeitnah dem Bundestag zugeleitet wird. Alle Akteure der Pflegeausbildung sind jetzt aufgerufen, sich konstruktiv an der Umsetzung der Reform zu beteiligen.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 22.06.2017

Zum zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erklärt Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

Die gleichstellungspolitische Bilanz der Bundesregierung ist miserabel. Für mehr Arbeit in Fürsorge und Pflege werden Frauen mit weniger Rentenansprüchen bestraft. Mit der Geburt des ersten Kindes trennen sich die Welten von Männern und Frauen. Dann werden aus Männern Ernährer und aus Frauen Zuverdienerinnen, die sich um Haushalt, Kinder und zu pflegende Angehörige kümmern. Die große Koalition hat versäumt, die richtigen Anreize dafür zu setzen, dass jedes Paar die für sich geeignete Arbeitsteilung wählen kann. Es ist fatal, dass die Bundesregierung das Rückkehrrecht auf Vollzeit versenkt hat. Das Familienministerium hat vier Jahre für die Familienarbeitszeit getrommelt, doch am Ende nichts geliefert. Auch Aufsichtsratsquötchen und weichgespültes Entgelttransparenzgesetz kratzen allenfalls an der Oberfläche. Die Bundesregierung muss endlich Frauen in den Blick nehmen und stärken: Durch eine bessere Bezahlung in den sozialen Berufe, ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz, flexiblere Arbeitszeitmodelle für Familien und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit.

Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.06.2017

„Es ist gut, dass Martin Schulz die vorhandene Mehrheit im Bundestag für die Durchsetzung der Ehe für alle nutzen will. Aber das Eintreten des SPD-Spitzenkandidaten für mehr Gerechtigkeit ist nicht glaubwürdig, solange er die für wichtige soziale Forderungen ebenfalls vorhandene Mehrheit ungenutzt lässt“, kommentiert Sahra Wagenknecht die Ankündigung der SPD, in der letzten Sitzungswoche die Ehe für alle durchzusetzen. Die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die SPD ist unglaubwürdig, wenn sie auf dem Parteitag die Abschaffung der Abgeltungssteuer beschließt, aber die dafür vorhandene Mehrheit mit Grünen und Linken im Bundestag nicht nutzt. Das Gleiche gilt für viele andere Beispiele, wie die Abschaffung der Zusatzbeiträge bei der Krankenkasse oder das Verbot der sachgrundlosen Befristung. Der Verweis auf die Koalitionsdisziplin gilt jetzt nicht mehr. Offenbar lag es also doch am mangelnden eigenen Mut, soziale Forderungen gegen die Union durchzusetzen, die die Selbstbereicherung der oberen Zehntausend ernsthaft stören könnten."

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 27.06.2017

Obwohl gut verdienende und besser gebildete Eltern stärker von der Elterngeldreform profitieren, hat sich die Ungleichheit zwischen Kindern nicht erhöht – Keine Effekte auf sprachliche und motorische Fähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und schulischen Förderbedarf

Die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 hat nicht dazu geführt, dass sich Kinder ungleicher entwickeln als zuvor. Das geht aus einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die als eine der ersten der Frage nachgeht, ob die Elterngeldreform sprachliche und motorische Fähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und den schulischen Förderbedarf beeinflusst. Mit dem Elterngeld, das im Gegensatz zum vorherigen Erziehungsgeld nahezu alle Eltern in Anspruch nehmen können und nicht nur bestimmte Einkommensgruppen, verbanden viele Kritikerinnen und Kritiker die Sorge, dass sich mit Blick auf die Entwicklung von Kindern die soziale Ungleichheit erhöhen würde. Denn seit der Reform erhalten auch viele Familien mit mittleren und hohen Einkommen durch das Elterngeld nicht unerhebliche staatliche Leistungen im ersten Jahr nach der Geburt ihres Kindes. Somit können nun auch besser gebildete Mütter häufiger und länger vom Job pausieren und damit grundsätzlich mehr Erziehungszeit mit ihren Kindern verbringen.

Doch weder für Kinder bildungsnaher noch für Kinder weniger gebildeter Eltern konnten C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin, Mathias Huebener und Daniel Kühnle statistisch signifikante Veränderungen der Elterngeldeinführung auf die Entwicklung von Kindern feststellen. Folglich hat die Reform auch nicht dazu geführt, dass sich Kinder höher und niedriger gebildeter Elternhäuser ungleicher entwickeln als zuvor. „Das Ergebnis, dass sich die Elterngeldreform nicht auf die kindliche Entwicklung auswirkt, ist durchaus beruhigend“, so Spieß. „Somit werden andere positiv zu beurteilende Effekte des Elterngeldes zumindest nicht durch eine zunehmende Ungleichheit in der kindlichen Entwicklung geschmälert.“

Studie basiert auf Daten aus Schuleingangsuntersuchungen
Für die Studie haben Spieß und ihre beiden Ko-Autoren Daten aus sogenannten Schuleingangsuntersuchungen in Schleswig-Holstein ausgewertet. Im Rahmen solcher Untersuchungen schätzen Expertinnen und Experten des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der Gesundheitsämter unter anderem ein, ob ein Kind ohne zusätzlichen Förderbedarf eingeschult werden kann. Solche Untersuchungen sind in fast allen Bundesländern obligatorisch, Schleswig-Holstein ist jedoch eines der wenigen Länder, das die Daten zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt hat. Da sich die Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit Blick auf Bildungsniveau, Haushaltseinkommen und andere Merkmale kaum von anderen Bundesländern unterscheidet, dürften die Ergebnisse über Schleswig-Holstein hinaus gültig sein.
Im Durchschnitt weisen etwa 72 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger ausreichende Sprachfähigkeiten auf, 83 Prozent ausreichende motorische Fähigkeiten und 81 Prozent sind in ihrem sozial-emotionalen Verhalten unauffällig. Dies hat sich durch die Elterngeldreform nicht verändert. Um auszuschließen, dass manche Kinder profitiert haben und andere nicht und sich beide Effekte gegenseitig aufheben, haben die Autorin und die Autoren der Studie separate Analysen, beispielsweise nach dem Bildungshintergrund der Eltern und dem Geschlecht des Kindes, durchgeführt. Die Ergebnisse blieben jedoch bestehen: „Trotz sehr präziser Schätzungen, die auf den Ergebnissen von rund 45.000 Kindern basieren, lassen sich keine statistisch signifikanten Effekte des Elterngeldes mit Blick auf sprachliche und motorische Fähigkeiten, Verhalten und Förderbedarf der Kinder feststellen“, so Daniel Kühnle von der Universität Erlangen-Nürnberg.

Betreuungsalternativen spielen eine wichtige Rolle
Der Befund kann mehrere Ursachen haben: So waren besser gebildete Mütter, die heute häufiger und länger nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben, vor der Elterngeldeinführung meist teilzeiterwerbstätig. Das hat aber nicht so große Auswirkungen auf die Kinder wie eine Vollzeittätigkeit. Zudem blieben auch besser gebildete und verdienende Mütter schon vor der Elterngeldreform meist zumindest in den ersten sechs Monaten nach der Geburt zu Hause. „Diese Monate sind sehr entscheidend für die kindliche Entwicklung. In diesem Zeitraum gab es durch das Elterngeld aber kaum Veränderungen“, erklärt Mathias Huebener, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. Mit Blick auf einkommensschwächere Mütter, die heute – im Gegensatz zu Zeiten des bis zu zwei Jahre lang ausgezahlten Erziehungsgeldes – früher wieder in ihren Beruf zurückkehren, kommt es zudem darauf an, wie die Kinder stattdessen betreut werden, zum Beispiel in einer Kindertageseinrichtung mit hoher Betreuungsqualität.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 27.06.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

„Der Befund, dass das Elterngeld nicht zu mehr Ungleichheit in der kindlichen Entwicklung führt, ist wichtig und bestärkt die Politik darin, das Elterngeld als wichtiges Instrument weiter auszubauen. Als ZFF wünschen wir uns jedoch darüber hinaus eine Debatte darüber, wie durch das Elterngeld Ungleichheit verringert werden kann, immerhin ist es mit mehr als 6 Mrd. Euro pro Jahr eine der wichtigen finanziellen Leistungen für Familien. Die Nichtanrechnung des Basiselterngeldes in Höhe von 300 Euro auf Leistungen nach dem SGB II/XII wären ein wichtiger Schritt, ebenso die Überprüfung der prozentualen Abstufung bei der Bemessung der Bezugshöhe. Aus der Erfahrung anderer Länder wissen wir zudem, dass eine Erhöhung der verbindlichen Partnermonate ebenso dazu beitragen kann, die gesamte Familie zu stabilisieren und die Ungleichheit im Aufwachsen der Kinder zu verringern.“

Ausschließlich am Kapitalmarkt orientierte Investoren wie US-Vermögensverwaltungen bauen im Zuge des Booms von passiven ETF-Fonds ihre Beteiligungen an deutschen Unternehmen aus. Allein dem Vermögensverwalter Black Rock gehörten Ende 2015 gut 5 Prozent aller Aktien der DAX-Unternehmen. Damit war das US-Unternehmen einer der größten Anteilseigner quer durch alle Branchen. Gleichzeitig verändert die Digitalisierung die Arbeitswelt in Deutschland tiefgreifend. Die Mitbestimmung der Beschäftigten ist in dieser Situation ein besonders wichtiger Stabilitätsanker für Gesellschaft und Wirtschaft, weil sie dazu beiträgt, dass sich Menschen am Arbeitsplatz weniger "ausgeliefert" fühlen. Dass die Beschäftigten in den Aufsichtsräten bei wichtigen Unternehmensentscheidungen mitbestimmen und von Betriebsräten unterstützt werden, kann Frustrations- und Entfremdungsgefühlen entgegenwirken, die zugespitzte Konflikte um Arbeitsplätze und politische Radikalisierung auslösen (siehe auch die Zitate). Das kommt allen zugute: Studien zeigen, dass mitbestimmte Betriebe innovativer sind.

Allerdings erfassen die rechtlichen Regelungen zur Mitbestimmung, 40 Jahre oder älter, nicht mehr alle gängigen Unternehmensformen. Die Folge: Unternehmen nutzen, teilweise durch Europarecht entstandene, juristische Schlupflöcher, um ihren Beschäftigten Mitbestimmungsrechte im Aufsichtsrat vorzuenthalten. Davon sind derzeit mehr als 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, mit steigender Tendenz (mehr Informationen in unserer digitalen Infomappe; Link unten). Unternehmen nutzen vor allem Lücken in der Gesetzgebung zur Europäischen Aktiengesellschaft SE, im Drittelbeteiligungsgesetz und bei exotischen Rechtsformkonstruktionen wie der plc & Co. KG, um Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu verhindern. Wie Mitbestimmung gesichert und gestärkt werden kann und welche politischen Kräfte sich im Wahljahr dafür einsetzen, steht im Mittelpunkt der heute begonnenen Böckler-Konferenz für Aufsichtsräte.

Bei der Konferenz sprechen unter anderem Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB und des Vorstands der Hans-Böckler-Stiftung und der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte, Direktor der NRW School of Governance. Ihre Reden und weitere Beiträge, unter anderem von parteipolitisch engagierten Aufsichtsräten, können Sie ab 11:30Uhr im Livestream verfolgen (Link siehe unten). Statements:

Andrea Nahles: "Die Mitbestimmung ist eine tragende Säule unserer starken Wirtschaft und unserer Wettbewerbsfähigkeit. Aber es gibt gesellschaftliche, unternehmerische und rechtliche Entwicklungen, die mir ernstlich Sorgen machen. Sie drohen, die Mitbestimmung in den Unternehmen auszuhöhlen. Doch Tarifautonomie und Mitbestimmung müssen auch in der digitalen Wirtschaft das Fundament unserer sozialen Marktwirtschaft bilden. Denn nur die Sozialpartnerschaft ermöglicht es, passgenaue Lösungen und gute Kompromisse auszuhandeln, die allen dienen. Der Staat kann und soll Raum für Aushandlungen lassen. Damit sind wir bisher in Deutschland sehr gut gefahren. Aber es gilt auch: Wo die Sozialpartner nicht mehr in der Lage sind, Probleme zu lösen, wo die Sozialpartnerschaft erodiert, ist der Staat gefordert. Dabei steht fest: Jede Lösung, die wir zum Erhalt der Mitbestimmung erfolgreich angehen wollen, wird auch eine europäische Dimension haben müssen."

Reiner Hoffmann: "Wenn wir jetzt nicht einschreiten, dann wird sich der Geltungsbereich der Mitbestimmung sukzessive auf die bereits heute mitbestimmten Unternehmen beschränken. Junge und wachsende Unternehmen werden sich vor der Mitbestimmung drücken. Das deutsche System verliert damit langfristig seine Relevanz als Gegenmodell zum angelsächsischen Modell, bei dem die Kapitalmärkte den Takt vorgeben. Wenn Finanzinvestoren Unternehmen und Arbeitsplätze als eine Art Handelsware sehen, liefert die Mitbestimmung das Gegenkonzept: Mitbestimmung im Aufsichtsrat bewirkt buchstäblich, dass der menschliche Maßstab für Unternehmen zum Führungsziel wird. Die deutsche Politik muss schnell aktiv werden, ehe der Standortvorteil Mitbestimmung verspielt ist.

Diese Einschätzung teilt auch der Deutsche Bundesrat.

Er hat in seiner Entschließung ,Mitbestimmung zukunftsfest gestalten‘ im Februar festgestellt, er betrachte mit großer Sorge, dass, ich zitiere, ,sich junge, wachsende Kapitalgesellschaften zunehmend dem Geltungsbereich der Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung entziehen‘ und damit ,den gesellschaftlichen Konsens und die Zukunft der Sozialpartnerschaft in Deutschland in Frage‘ stellen. Weiter heißt es: ,Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher dazu auf, Lücken im deutschen Mitbestimmungsrecht zu schließen und gleichzeitig auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass entsprechende Schlupflöcher geschlossen und keine neuen Umgehungstatbestände geschaffen werden‘. Damit ist die nächste Bundesregierung am Zug – wer immer sie auch stellt."

Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte: "Die Mitbestimmung gehört zur institutionellen Ausstattung der deutschen Gesellschaft, die durch ihre sozial ausgleichende Wirkung verhindert, dass die politischen Ränder ähnlich stark wachsen wie in unseren europäischen Nachbarländern."

Die Veranstaltung im Livestream verfolgen: https://www.boeckler.de/veranstaltung_107066.htm

Aktuelle Hintergrundinformationen in unserer digitalen Infomappe: https://www.boeckler.de/Hans-Boeckler-Stiftung_Mitbestimmung_Gestaltungsprinzip-der-Sozialen-Marktwirtschaft.pdf

Entschließung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten": http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/740-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.06.2017

Die Arbeitswelt wird sich in den kommenden Jahren stärker wandeln als in den vergangenen Dekaden. Doch in welche Richtung die Veränderung geht, ist keine zwangsläufige Folge der Technikentwicklung, sondern gesellschaftlich und politisch beeinflussbar. Frühkapitalismus 4.0 oder menschengerechtere digitale Arbeit? Die Weichen werden heute gestellt. "Wie man es besser nicht machen sollte, zeigt der Blick in die USA: Dort hat man es allein dem Silicon Valley überlassen, den Weg in die Digitalisierung vorzugeben. Das Ergebnis ist eine beeindruckende Dynamik, die aber auch krasse Schattenseiten hat: Es dominiert eine Kombination von Technikfixierung und Geschäftsideen, die auf maximale Marktmacht abzielen. Wir haben ein anderes Ziel: Die Frage zu klären, wie technische Innovationen in sozialen Fortschritt münden, der möglichst vielen Menschen zugute kommt", sagt Reiner Hoffmann.

Der Vorsitzende des DGB und des Vorstandes der Hans-Böckler-Stiftung hat, gemeinsam mit der Soziologin Prof. Dr. Kerstin Jürgens, eine Kommission geleitet, die Möglichkeiten auslotet, die Arbeit der Zukunft menschengerecht zu gestalten. Insgesamt 33 hochkarätige Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Mitbestimmung, Unternehmensleitung und Politik haben auf Initiative der Hans-Böckler-Stiftung in den vergangenen zwei Jahren ihre Expertise eingebracht. Dabei stand nicht nur die Digitalisierung im Vordergrund, sondern auch weitere Großtrends, die Arbeitsmarkt und Gesellschaft prägen: der demografische Wandel, die veränderten Lebensentwürfe von Frauen und Männern, neue Ansprüche an die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit sowie die Zuwanderung.

Die Kommissionsvorsitzenden stellen Empfehlungen und Denkanstöße der Kommission heute auf einer Veranstaltung in Berlin vor. Dazu diskutieren sie unter anderem mit dem BdA-Präsidenten Ingo Kramer und der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

"Arbeit transformieren!" – Der Abschlussbericht der Kommission ist ab sofort in einer Kurz- und einer Langfassung online erschlossen unter: http://www.arbeit-der-zukunft.de

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 28.06.2017

Im Jahr 2016 haben 1,64 Millionen Mütter und Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 5% mehr als im Jahr 2015. Während die Anzahl der Mütter um gut 3% zunahm, stieg die Zahl der Elterngeld beziehenden Väter um fast 12%.

Das Elterngeld wurde deutlich häufiger an Mütter als an Väter ausgezahlt: Die 1,28 Millionen Empfängerinnen machten 77,8% der Beziehenden aus. Der Anteil der Väter lag im Jahr 2016 bei 22,2% (2015: 20,9%). Den höchsten Väteranteil gab es 2016 in Sachsen mit 26,5%, den niedrigsten im Saarland mit 17,0%. Der Mütter- oder Väteranteil ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Mütter- oder Väterbeteiligung, das heißt mit dem Anteil der Kinder, deren Mutter oder Vater Elterngeld bezogen hat. Diese Beteiligung kann erst ermittelt werden, wenn alle Elterngeldbezüge für einen Geburtszeitraum abgeschlossen wurden.

Im Jahr 2016 gab es 1,2 Millionen Leistungsbezieher, deren Kind nach dem 30. Juni 2015 geboren wurde. Für diesen Personenkreis galten bereits die neuen Wahlmöglichkeiten des Elterngeld Plus, das insbesondere die Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges attraktiver machen soll. Das Elterngeld Plus kam vor allen bei den Frauen auf Anhieb gut an: Jede fünfte Mutter (20,1%), die im Jahr 2016 Elterngeld erhielt und die rechtliche Möglichkeit dazu hatte, plante im Rahmen ihres Elterngeldbezuges Elterngeld Plus ein. Bei den Vätern lag dieser Anteil lediglich bei 8,2%. Insgesamt entschieden sich 17,4% der Beziehenden für die neue Form der Leistungsgewährung. Die Inanspruchnahme ist dabei regional unterschiedlich: Während in Hamburg nur 11,8% der Beziehenden Elterngeld Plus beantragten, waren es in Thüringen 26,9%.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.06.2017

Setzt sich der Trend zu einem immer längeren Leben fort, dann könnten 2017 geborene Jungen durchschnittlich bis zu 90 Jahre, Mädchen bis zu 93 Jahre alt werden. Grundlage dieses Ergebnisses ist die höhere Variante der neu vorgelegten Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für Kohortensterbetafeln der Geburtsjahrgänge von 1871 bis 2017. Nach der niedrigeren Variante würde die durchschnittliche Lebenserwartung für heute geborene Jungen 84 Jahre und für Mädchen 88 Jahre erreichen. Vor 100 Jahren geborene Jungen und Mädchen hatten im Durchschnitt lediglich eine Lebenserwartung von 55 beziehungsweise 62 Jahren.

Die Ergebnisse der Kohortensterbetafeln verdeutlichen die gestiegenen Chancen, ein hohes Alter zu erreichen. Nur etwa 54 % der Männer und 65 % der Frauen, die 1917 geboren wurden, sind mindestens 65 Jahre alt geworden. Von den 2017 Geborenen könnten dagegen bis zu 95 % der Jungen und 97 % der Mädchen dieses Alter erreichen. Das Alter von 90 Jahren würden dann immer noch rund 62 % der Männer und 73 % der Frauen erleben. Eine Chance 100 Jahre alt zu werden, hätten bis zu 16 % der 2017 geborenen Jungen und bis zu 22 % der heute geborenen Mädchen. Voraussetzung ist, dass der Trend zu einem immer längeren Leben anhält. Dieser ist eng mit weiteren Fortschritten in der Medizin, mit gesünderen Lebensstilen und einem steigenden Wohlstand der Bevölkerung verknüpft. Ereignisse mit negativen Auswirkungen auf die Lebenserwartung wie Kriege, Umwelt- oder Wirtschaftskatastrophen müssten ausbleiben.

Methodische Hinweise
Für die Berechnung von Kohortensterbetafeln werden die Sterbefälle und die Bevölkerungszahlen eines Geburtsjahrgangs über die Zeit hinweg betrachtet. Kohortensterbetafeln sind als Modellrechnung anzusehen, weil einerseits bei älteren Geburtsjahrgängen Datenlücken geschlossen und Gebietsveränderungen berücksichtigt werden müssen. Anderseits sind Schätzungen zur Sterblichkeit der Geburtsjahrgänge notwendig, deren Angehörige noch leben. Mit den Kohortensterbetafeln kann dann jedoch der Frage nachgegangen werden, welche durchschnittliche Lebenserwartung einzelne Geburtsjahrgänge unter Berücksichtigung der möglichen künftigen Entwicklung der Sterblichkeit erreichen können. Hierfür wurden zwei verschiedene Sterblichkeitstrends unterstellt. Diese lehnen sich an die beiden Annahmen zur Entwicklung der Sterblichkeit aus der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes an.

Eine Kohortensterbetafel unterscheidet sich von den sogenannten Periodensterbetafeln, die das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Abständen veröffentlicht. Periodensterbetafeln bilden die durchschnittliche Lebenserwartung der gesamten Bevölkerung während bestimmter Kalenderjahre ab, zuletzt für den Zeitraum 2013/2015. Sie beruhen auf der Zahl der Gestorbenen und der Bevölkerung in diesem Zeitraum. Als Beschreibung der gegenwärtigen Sterblichkeitsverhältnisse sind sie unverzichtbar. Im Gegensatz zu den hier vorgelegten Ergebnissen aus Kohortensterbetafeln werden bei den Periodensterbetafeln jedoch keine Vorausschätzungen künftiger Sterblichkeitsverhältnisse berücksichtigt.

Detaillierte methodische Erläuterungen und weitere Ergebnisbeschreibungen können der Publikation „Kohortensterbetafeln für Deutschland – Methoden- und Ergebnisbericht zu den Modellrechnungen für Sterbetafeln der Geburtsjahrgänge 1871–2017“ entnommen werden. Den Tabellenband mit Übersichtstabellen und den ausführlichen Kohortensterbetafeln für einzelne Geburtsjahrgänge finden Sie ebenfalls im Themenbereich Bevölkerung unseres Internetangebots.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2017

Die meisten Menschen wählen eine Partnerin oder einen Partner mit gleichem Bildungsniveau. So hatten 2015 bei 62 % der 20,3 Millionen Paare in Deutschland die Lebensgefährten einen gleichen oder ähnlichen Bildungsabschluss. Wenn das Bildungsniveau sich unterscheidet, dann verfügt meistens der Mann über einen höheren Abschluss. Das war bei immerhin 28 % der Fall. Die umgekehrte Situation – dass die Frau einen höheren Bildungsstand hatte – gab es lediglich bei etwa jedem zehnten Paar (10 %).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die schrittweise Einführung einer Bürgerversicherung. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beruhe derzeit fast ausschließlich aus Einkünften aus Beschäftigung und werde hauptsächlich von Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen getragen, heißt es in einem Antrag (18/12951) der Fraktion. Das sei unsolidarisch und gefährde die finanzielle Stabilität.

Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, Beamte, Minister, Abgeordnete und viele Selbstständige sorgten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) nur für sich selbst vor. Viele wünschten sich im Alter bei sinkenden Einkommen und steigenden Prämien eine solidarische Absicherung.

Das gespaltene Krankenversicherungssystem führe zu Rosinenpickerei und zu einer Zwei-Klassen-Medizin. Das System biete für viele ältere Versicherte, für kleine Handwerker oder Soloselbstständige mit geringem Einkommen keine bezahlbare soziale Absicherung. Die Menschen müssten jedoch darauf vertrauen können, dass sie auch in Zukunft verlässlich und mit bezahlbaren Beiträgen abgesichert seien.

In die Bürgerversicherung müssten alle nach ihren finanziellen Möglichkeiten einzahlen. Auch andere Einkunftsarten wie Aktiengewinne würden in die Finanzierung einbezogen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden wieder jeweils zur Hälfte an den Beiträgen beteiligt. Die Zusatzbeiträge würden abgeschafft. Die Leistungen von Ärzten würden einheitlich vergütet und abgerechnet.

Zudem soll dem Antrag zufolge die Wahlfreiheit ausgebaut werden. So könne die Bürgerversicherung auch von der PKV angeboten werden, die sich dann dem Wettbewerb mit den gesetzlichen Krankenkassen stellen müssten. Alle Bürger könnten somit frei zwischen gesetzlichen und privaten Kassen wählen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 407 vom 28.06.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/12794) die Einführung eines Rückkehrrechts auf Vollzeit. Die sogenannte Teilzeitfalle, in der sich vor allem Frauen befänden, habe erhebliche negative Folgen für deren berufliche Entwicklung, das Einkommen sowie die Alterssicherung, kritisieren die Grünen.Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sei ein Rückkehrrecht auf Vollzeitstellen nötig, fordern die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 407 vom 28.06.2017

Die Grünen verlangen von der Bundesregierung, ein Maßnahmepaket für eine bessere gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen auf den Weg zu bringen. In einem entsprechenden Antrag (18/12795) fordern sie unter anderem, das Bildungs- und Teilhabepaket abzuschaffen. Stattdessen sollten die bisherigen Leistungen für Bildung und Teilhabe zum Teil im Regelsatz und zum Teil durch einen kostenlosen Zugang zu Freizeit- und Bildungsangeboten gewährt werden, heißt es in dem Antrag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 407 vom 28.06.2017

Gesundheitsexperten sind in der Frage eines möglichen Systemwechsels in der Krankenversicherung gespalten. Befürworter der sogenannten Bürgerversicherung argumentieren mit den stetig steigenden Gesundheitsausgaben und setzen auf eine verbreiterte Einnahmebasis in einem einheitlichen Krankenversicherungssystem.

Gegner dieses Modells sehen in dem dualen System aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung (GKV/PKV) hingegen die beste Lösung und warnen vor negativen wirtschaftlichen Folgen sowie erheblichen Belastungen für Ärzte und andere Gesundheitsberufe. Die Systemfrage war am Mittwoch Thema einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Die Linke.

Mit einem Systemwechsel kann nach Ansicht der Linksfraktion die Gesundheitsversorgung billiger und besser gestaltet werden. In ihrem Antrag (18/11722) fordern die Abgeordneten die Einführung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung und die Abschaffung der privaten Krankenvollversicherung.

Mehrere Sachverständige wandten sich, auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen, entschieden gegen einen solchen Systemwechsel. Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, das Nebeneinander von GKV und PKV sei "ein wesentlicher Grund dafür, dass das deutsche Gesundheitssystem einen weltweit so herausragend hohen Entwicklungsstand erreichen konnte".

Eine "Einheitsversicherung" biete auch keine Antwort auf die Frage, wie das Gesundheitswesen angesichts der älter werdenden Gesellschaft dauerhaft finanziert werden könne. Zudem würden der ärztlichen Versorgung bis zu 5,3 Milliarden Euro pro Jahr entzogen, warnte die Ärzteorganisation in Anspielung auf die höheren Gebührensätze für Privatversicherte. Auch etwa Hebammen oder Physiotherapeuten müssten nicht unerhebliche Mindereinnahmen hinnehmen.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) sieht in der solidarischen Bürgerversicherung vor allem ökonomische Risiken. Bei einer Abschaffung der Zusatzbeiträge müssten die Arbeitgeber in der ersten Runde sechs Milliarden Euro zusätzlich an Beiträgen zahlen. Die Firmen würden dann "nach Möglichkeiten suchen, diese zusätzliche Belastung zu kompensieren". Eine "pauschale Zuschreibung von solidarischen Eigenschaften" sei auch nicht möglich, zumal PKV-Mitglieder für die altersbedingt steigenden Ausgabenrisiken selbst vorsorgen müssten und auch nicht von der beitragsfreien Versicherung von Familienangehörigen profitierten.

Der Rechtsexperte Helge Sodan machte in der Anhörung verfassungsrechtliche Bedenken geltend, falls die PKV-Vollversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft würden. Die Altversicherten in der PKV könnten sich auf einen Bestandsschutz berufen. Die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze wäre überdies "eindeutig unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig", weil mit steigendem Einkommen die Krankenversicherungsbeiträge grenzenlos mit ansteigen würden.

Der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda machte als Befürworter der Bürgerversicherung "schwerwiegende Defizite" im dualen System aus. Die jetzigen Verzerrungen im System gingen zu Lasten der GKV und führten zu "nicht begründbaren Ungleichbehandlungen zwischen unterschiedlichen Versichertengruppen".

Die Integration der Versicherungssysteme "würde einheitliche Rahmenbedingungen für den Wettbewerb der Krankenversicherer untereinander schaffen" und damit die Ursachen für Risikoselektion, Ungleichbehandlungen und Fehlanreize beseitigen. Greß sprach sich für eine Stichtagsregelung aus, um die Vorzüge des neuen Systems sofort wirksam werden zu lassen. Die bisherigen PKV-Versicherten könnten ein Wechselrecht unter Mitnahme der Altersrückstellungen bekommen.

Der Sozialverband Deutschland monierte, die eigentliche Frage einer langfristig stabilen und gerechten Finanzierung der GKV sei bisher nicht im Sinne der Versicherten angegangen worden. Stattdessen seien Leistungen ausgegliedert, gekürzt und die Versicherten immer stärker einseitig belastet worden. Künftig sollten alle Bürger entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an der solidarischen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung beteiligt werden. Für PKV-Versicherte sollte es Übergangsregelungen und einen Stichtag geben, bis zu dem sie entscheiden müssten, in welchem System sie versichert sein wollten. Dabei könnten sie auch weiter in der PKV bleiben. Die Altersrückstellungen der Wechselwilligen müssten in die Bürgerversicherung überführt werden.

Der GKV-Spitzenverband wollte sich zur Systemfrage nicht grundsätzlich positionieren, merkte aber kritisch an, dass bei einigen gesetzlichen Neuregelungen der Infrastruktur und Versorgungsstruktur die PKV auf Kosten der GKV profitiert habe. So sei etwa die PKV am Strukturfonds zur Reform der Krankenhauslandschaft nicht beteiligt, obwohl sie gleichermaßen vom Abbau der Überkapazitäten einen Nutzen habe. Was die Zuzahlungen der Versicherten angehe, verwies der Spitzenverband auf die Steuerungswirkung für eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Leistungen. Die Zuzahlungen erbrächten rund vier Milliarden Euro, die nicht aus Beiträgen, Zusatzbeiträgen oder Bundesmitteln finanziert werden müssten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 390 vom 21.06.2017

Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung nach einem bundesweiten Aktionsplan gegen Sexismus im Familienausschuss gescheitert. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD lehnte der Ausschuss den entsprechenden Antrag (18/8723) gegen das Votum der Linken und Bündnis/Die Grünen ab.
Aus den Reihen der Linksfraktion hieß es, dass gesamtgesellschaftliche Problem des Sexismus reiche von der ungleichen Bezahlung aufgrund des Geschlechts bis hin zu sexistischer Werbung. Deshalb müsse die Bekämpfung von Sexismus entsprechend breit angelegt sein. Hierbei sei auch staatliches Handeln gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes gefordert. Die Linksfraktion verwies zudem darauf, dass auch die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses den Antrag mehrheitlich unterstützt hätten.

Die Unionsfraktion argumentierte, die Koalition habe in der laufenden Legislaturperiode bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen gegen Sexismus und für die Gleichstellung von Frauen auf den Weg gebracht, zum Beispiel durch die Reform des Sexualstrafrechts, die Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates, die Einrichtung des Hilfetelefons für Frauen oder das Gesetz zur Transparenz von Entgeltstrukturen. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben einen Plan, wir brauchen keinen", hieß es von Seiten der CDU/CSU.

Die Grünen hingegen schlossen sich der Forderung und der Argumentation der Linken an. Die Behauptung, die Koalition habe ihre Hausaufgaben gemacht, zeige lediglich, dass die Union nicht bereit sei, an einer konstruktiven Lösung des Problems Sexismus zu arbeiten.

Auch die SPD verwies auf die Politik der Koalition in den vergangenen vier Jahren. Trotzdem sei man der Linksfraktion "dankbar" für den ihren Antrag. Auch wenn die Koalition "viel erreicht" habe, müsse Sexismus und die Ungleichbehandlung von Frauen auch in der kommenden Legislaturperiode konsequent bekämpft werden. Allerdings sei der Sexismus-Begriff im Antrag der Linken zu ungenau definiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 386 vom 21.06.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Heute geht der Trailer zum AWO Wahlcountdown zur Bundestagswahl online. Der kurze Spot gibt einen Vorgeschmack auf den AWO Wahlcountdown, mit dem der AWO Bundesverband die heiße Phase des Wahlkampfes intensiv begleiten wird. Der Wahlcountdown startet nächsten Montag, den 03. Juli 2017. Dann sind es noch zwölf Wochen bis zur Wahl . 12 Wochen = 12 Forderungen an die Politik, bis zum Wahltag am 24. September 2017. Die AWO steht für eine gerechte und solidarische Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 26.06.2017

„Das lange Ringen um die Ausbildung in den Pflegeberufen endet heute mit einem Kompromiss. Auch wenn bei vielen Regelungen noch nicht klar ist, wie sie umgesetzt werden können, steht fest, dass auf die Einrichtungen und Dienste in der Pflege und die Pflegeschulen viel Arbeit zukommen wird. Deshalb ist es wichtig, dass die Umsetzung des Gesetzes durch ein breites Monitoring der Akteure in der Alten- und Krankenpflege intensiv begleitet wird, um eventuelle Fehlentwicklungen schnell korrigieren zu können.

Den neu zu gründenden Ausbildungsfond begrüßt die AWO. Dass endlich das Schulgeld abgeschafft wird, muss als ein großer Erfolg der Reform gelten. Ob die neue Ausbildung dazu beitragen kann, den Fachkräftemangel zu beheben, bleibt abzuwarten. Sie muss aber gewährleisten, dass genügend Auszubildende gewonnen werden können. Dabei müssen alle Auszubildenden die erforderlichen Kompetenzen erlangen, alte Menschen fachgerecht pflegen zu können.

Zukünftig absolvieren die Auszubildenden nach den ersten beiden Ausbildungsjahren eine Zwischenprüfung. Diese kann von den Bundesländern als Abschluss zur Pflegeassistenz anerkannt werden. Nach Meinung der AWO sollte diese gute Möglichkeit genutzt werden.

Grundsätzlich ist ein Kompromiss besser als keine Lösung und weitere jahrelange Unsicherheit für alle Beteiligten, vor allem für die Ausbildungsstätten. Allerdings birgt dieser Kompromiss die Gefahr, dass die Arbeit in der Altenpflege weiterhin schlechter bezahlt wird. Die Altenpflege darf aber nicht zu einem Pflegeberuf zweiter Klasse werden. Die Einführung eines Tarifvertrages Soziales wäre eine sinnvolle Lösung.“

Zum Gesetz:

Zukünftig wird es eine dreijährige generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau/man geben, allerdings können sich die Auszubildenden nach zwei Jahren entscheiden, ein spezialisiertes drittes Ausbildungsjahr zu absolvieren und dieses als Altenpflegende oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende abzuschließen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 22.06.2017

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände appellieren anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung eindringlich, die Bekämpfung der Kinderarmut zu einer politischen Aufgabe ersten Ranges zu machen, die auch im nächsten Koalitionsvertrag Eingang finden muss und nach der Bundestagswahl Bestand hat.

„Im bevorstehenden Wahlkampf und vor allem in der kommenden Legislaturperiode muss die Armutsproblematik von Kindern und Familien besonders in den Blick genommen werden“, fordert Stefan Becker, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen. „Wir müssen als Gesellschaft endlich Maßnahmen verankern, die erstens kurzfristig Abhilfe schaffen und zweitens langfristig strukturelle Reformen beinhalten. Denn jedem Kind ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen, ist eine staatliche Pflicht.“

Die Verbände halten es daher für zwingend notwendig, die Bekämpfung von Kinderarmut als prioritäres Ziel im nächsten Koalitionsvertrag festzuschreiben. Sie weisen darauf hin, dass arme Kinder in der Regel in armen Familien leben und politische Maßnahmen zur Beseitigung der Armut sowohl bei den Familien als auch bei den Kindern und Jugendlichen direkt ansetzen müssen.

Bereits Anfang des Monats hatten die Familienorganisationen gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk in einem Brief an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie an die beiden Bundesministerinnen für Soziales und Familie gefordert, einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut zu erstellen, der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist und mehrdimensional an den verschiedenen Lebenslagen von Kindern ansetzt sowie alle relevanten Politikbereiche umfasst.

Wörtlich heißt es in dem Brief unter anderem: „Wir fordern Ihre Partei auf, sich umgehend für erste Schritte zur Bekämpfung von Kinderarmut einzusetzen. Dazu gehört die Neuberechnung der Regelbedarfe. Die geltenden Regelbedarfe haben in der Ermittlung methodische Schwächen und halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Zügig umzusetzen ist darüber hinaus die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Leistungen für Kinder. (…) Zudem sollten aus unserer Sicht die Hauptrisikogruppen für Kinderarmut, also Kinder von Alleinerziehenden, Kinder in Mehrkindfamilien und Kinder mit Migrationshintergrund besonders in den Blick genommen werden.“

Weitere Inhalte aus dem gemeinsamen Brief der Familienorganisationen und dem DKHW:
http://www.ag-familie.de/news/1496301507_PM_Kinderarmut_DKHW.html

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 28.06.2017

Mit einem Aufruf zur Verteidigung der Demokratie und Frauenrechte ist die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrats am 25. Juni in Berlin zu Ende gegangen. Zwei Tage lang diskutierten die über 100 Delegierten aktuelle Herausforderungen, legten die politischen Schwerpunkte für das kommende Jahr fest, bestimmten Positionen und verabschiedeten ein Grundsätze-Papier.

Eröffnet wurde die Mitgliederversammlung mit einem Auftritt der neuen Bundesfrauenministerin Katerina Barley (SPD). „Die Demokratie ist längst nicht so sicher, wie wir geglaubt haben“, warnte sie mit Blick auf rechtspopulistische und -extreme Bewegungen nicht nur in Deutschland, sondern europa- und weltweit: „Wenn Frauenrechte angegriffen werden, trifft das jede und jeden, es ist ein Angriff auf die Demokratie.“

Eine starke Demokratie – nur mit Geschlechtergerechtigkeit

Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat der Deutsche Frauenrat sein Selbstverständnis und seine Grundsätze umfassend niedergelegt. Ein entsprechendes Grundsatz-Papier wurde verabschiedet.

Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung wiederholte die Zustimmung des Deutschen Frauenrats zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung und forderte diese auf, die Empfehlungen der Sachverständigenkommission zur Umsetzung von Gleichstellung im Lebensverlauf unverzüglich anzugehen. Darüber hinaus wurden u.a. folgende Forderungen beschlossen: ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit; die Berücksichtigung des Mutterschutzes bei der Rente; eine differenzierte Bewertung des sogenannten Wechselmodells für Getrennterziehende; eine stärkere Ahndung digitaler Gewalt gegen Frauen; ein bundesweites, ganzheitliches und interdisziplinäres Hilfesystem bei Gewalt gegen Frauen. Mit Blick auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung von Kinder- bzw. Minderjährigenehen fordert der Deutsche Frauenrat eine stärkere Ausrichtung auf das spezifische Wohl des Kindes. Darüber hinaus lehnt er ein generelles Verbot der Vollverschleierung in Deutschland ab.

Schwerpunktthemen

Ein neuer Fachausschuss „Digitale Transformation“ wird das Schwerpunktthema „Digitalisierung und die Auswirkungen auf die Lebensbereiche von Frauen“ aufarbeiten. Drei weitere Schwerpunktthemen, „Geschlechtervielfalt im gesellschaftlichen Diskurs“, „Sorgearbeit“ und „Geschlechtergerechte Haushaltspolitik – strukturierte Finanzierung der Gleichstellungspolitik“, stehen für das neue Geschäftsjahr auf der Agenda.

Neu im Vorstand

Mit Birte Siemonsen (BPW Germany) als Leiterin des neuen Fachausschusses „Digitale Transformation“ zieht ein neues Mitglied in das sechsköpfige Führungsgremium des DF ein, das weiterhin unter Leitung von Mona Küppers (DOSB) arbeitet. Anna-Maria Mette (kfd), zuletzt Leiterin des Fachausschusses „Frauengesundheit“, schied aus dem Vorstand aus.

Neu im Verband

Gleich drei neue Mitglieder verstärken ab sofort die Lobby der Frauen. Aufgenommen wurden der Bundesverband der Mütterzentren, die Bundesfrauenkonferenz der Sozialistischen Jugend Deutschlands – die Falken und die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF).

Aktiv für Demokratie und Frauenrechte

Mit einer Resolution zur Verteidigung von Demokratie und Frauenrechte endete die zweitägige Mitgliederversammlung am 25. Juni. Darin fordert die Frauenlobby im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 alle KandidatInnen der demokratischen Parteien auf, sich angesichts wachsenden Zuspruchs für Rechtspopulismus und Antifeminismus für eine konsequente lebenslauforientierte Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik für Frauen und Männer stark zu machen und im Falle ihrer Wahl umzusetzen.

Grundsätze Eine starke Demokratie – nur mit Geschlechtergerechtigkeit

Alle Beschlüsse der MV 2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 12.06.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft, dass durch die heute in Kraft tretende Reform des Unterhaltsvorschusses möglichst viele Kinder nachhaltig vor Armut geschützt werden können. "Der Unterhaltsvorschuss kann für Kinder von Alleinerziehenden ein wirksamer Schutz vor Armut sein. Da mit zunehmendem Alter der Kinder die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung steigen, ist die Verlängerung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr richtig und wichtig. Auch die Aufhebung der maximalen Bezugsdauer von sechs Jahren wird den Kreis der Unterhaltsvorschussberechtigten stark ausweiten. Damit die Leistung jetzt zügig bewilligt und ausgezahlt werden kann, müssen die Jugendämter entsprechend organisatorisch und personell ausgestattet werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Trotz der positiven Änderungen beim Unterhaltsvorschuss bleibt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes aber noch eine Menge zu tun, nächste Schritte für Alleinerziehende und ihre Kinder müssen folgen. "So ist beispielsweise die volle Anrechnung des Kindergeldes bei Unterhaltsvorschussleistungen vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht nicht nachvollziehbar. Zudem sollte die Regelung, nach der der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder zwischen 12 bis 18 Jahren nur wirksam wird, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt, geändert werden. Der Unterhaltsvorschuss sollte für alle Kinder eine vorrangige Leistung sein", so Krüger weiter.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk, durch eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kommt bei vielen von ihnen nicht an. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet, damit Alleinerziehende und ihre Kinder gar nicht erst in den Grundsicherungsbezug rutschen. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz IV-Regelsätze. Außerdem sollte es gerade für Alleinerziehende zukünftig möglich sein, Sozialleistungen möglichst bei nur einer staatlichen Stelle beantragen zu können. Damit würde ein Hin- und Herschieben zwischen Jobcentern, Jugendämtern, Familienkassen und Wohngeldbehörden entfallen und gleichzeitig sichergestellt, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht unter das Existenzminimum rutschen, weil nicht alle zustehenden Sozialleistungen beantragt wurden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Sozial- und Familienministerien der Bundesländer, stärker auf die Möglichkeiten der direkten Bezuschussung von Ferienfahrten armer Familien hinzuweisen. Der Verband begrüßt die vielfältigen Bemühungen der Bundesländer, armen Kindern und ihren Familien durch Individualzuschüsse einen kostengünstigen Zugang zu Ferienfahrten und Maßnahmen der Familienerholung zu ermöglichen. Nach einer aktuellen Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes gewähren 10 von 16 Bundesländern direkte Landeszuschüsse für arme Familien. Entsprechende Anträge können in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen gestellt werden, während Familien mit Kindern in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein keine direkten Zuschüsse erhalten können. Allerdings gibt es in diesen Bundesländern – wie teilweise auch in den Bundesländern mit direkten Zuschüssen – Landesprogramme zur Förderung von gemeinnützigen Familienferienstätten, Ferienfahrten für Kinder oder andere Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.

"Während für den Großteil der Kinder mit den Sommerferien und einer Familienreise die schönste Zeit des Jahres beginnt, müssen viele aus finanziellen Gründen auf eine gemeinsame Ferienreise mit ihren Eltern verzichten. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass es trotz der enormen finanziellen Herausforderungen für die Bundesländer flächendeckend Unterstützung für arme Kinder und Familien für die Familienerholung gibt. Insbesondere für arme Kinder ist es wichtig, einen Ausgleich zu den häufig belastenden Familienverhältnissen zu erleben. Dabei ist eine Ferienfahrt nicht nur Erholung für kurze Zeit, sondern das Kind profitiert nachhaltig. Ziel sollte sein, dass es zukünftig in allen Bundesländern eine direkte Unterstützung in diesem Bereich gibt, durch Werbe- und Aufklärungsmaßnahmen auch möglichst alle anspruchsberechtigten Familien davon wissen und genügend Geld für alle armen Kinder zur Verfügung steht. Langfristig gilt es jedoch strukturelle Lösungen gegen Kinderarmut und die damit einhergehenden Benachteiligungen zu finden, damit allen Kindern und ihren Familien genügend Geld für eine Reise in den Ferien zur Verfügung steht. Dafür brauchen wir einen umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan gegen Kinderarmut mit einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die direkte Unterstützung von Familien mit Kindern unterscheidet sich je nach Bundesland ganz erheblich. So sind etwa die Einkommensgrenzen, die notwendige Familiengröße, die Höhe des Zuschusses sowie die Förderungsdauer und -art von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. Manche Bundesländer fördern nur Eltern mit mindestens drei Kindern, andere fördern grundsätzlich nur die Kinder oder vorrangig Familien mit einem behinderten Kind.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 28.06.2017

Der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung legt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringende kinder- und jugendpolitische Handlungsbedarfe in Deutschland offen. Durch die leitende Perspektive "Jugend ermöglichen" zeichnet die Sachverständigenkommission ein differenziertes Bild der heutigen Lebensrealitäten von Jugendlichen in Deutschland. Handlungsbedarfe ergeben sich insbesondere bei der Chancengleichheit, aber auch bei der Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut, im Bereich Beteiligung und in der Medienpolitik.

Der Bericht macht deutlich, dass die Lebenslagen junger Menschen in Deutschland durch erhebliche soziale Ungleichheiten gekennzeichnet sind, insbesondere im Bildungssystem. Zudem konstatiert der Kinder- und Jugendbericht zunehmende Segregationsprozesse in städtischen Wohnregionen.

Noch immer entscheidet die familiäre und regionale Herkunft, der soziale Status, die ethnische und nationale Zugehörigkeit, das Geschlecht, aber auch beispielsweise die körperliche Verfasstheit über die Verteilung der sozialen Teilhabechancen. Geflüchtete Jugendliche sind besonderen Diskriminierungen ausgesetzt. Deshalb müssen Kindern und Jugendlichen, die nach Deutschland geflüchtet sind, ihre Rechte transparenter gemacht werden. Außerdem sollten sie stärker vor rassistischen und diskriminierenden Zuschreibungen und Ausgrenzungen geschützt werden. Dafür braucht es belastbarere kommunale Strukturen, die zur Not auch über Bundesmittel abgesichert werden müssen.

"Die Ergebnisse des 15. Kinder- und Jugendberichts zeigen, dass in unserer Gesellschaft nicht allen jungen Menschen die gleichen Rechte und Möglichkeiten eingeräumt werden. Kinder und Jugendliche in Deutschland müssen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrer körperlichen Verfasstheit und ihrer nationalen Zugehörigkeit eine gute Kindheit und Jugend erfahren und gestalten können. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte zudem im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermissen wir aktuell den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher in Deutschland anzunehmen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 15. Kinder- und Jugendbericht. "Bei der Integration von Flüchtlingskindern haben wir in Deutschland in den letzten zwei Jahren große Fortschritte gemacht. Jetzt gilt es, die notwendigen Integrationsmaßnahmen nicht nur weiterzuführen, sondern zu verstärken. Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive, sind hier Schlüsselfaktoren. Das gilt auch für die Förderung der Beteiligung von geflüchteten jungen Menschen bei den sie betreffenden Entscheidungen.

Außerdem müssen wir sie zu gesellschaftlichem Engagement ermutigen", so Hofmann weiter.

Soziale Unterschiede zeigen sich auch beim politischen Interesse und bei der Zufriedenheit mit der Demokratie als Staatsform: Je höher das soziale Milieu, die ökonomische Lage der Familie und die Bildung, desto höher das politische Interesse junger Menschen und die Akzeptanz der Demokratie. Der Kinder- und Jugendbericht fordert daher, die Stärkung der Beteiligung als partizipatives Grundelement des Aufwachsens und als Voraussetzung für Demokratiebildung zu verstehen.

"Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht die Vermittlung von Demokratiefähigkeit als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kinder und Jugendliche sind die zukünftigen Akteurinnen und Akteure in einem funktionierenden demokratischen System. Wer früh beteiligt wird, engagiert sich später auch mit höherer Wahrscheinlichkeit politisch. Der Ausbau und die Stärkung von politischen Beteiligungsstrukturen von Kindern und Jugendlichen unter besonderer Förderung derjenigen aus sozial benachteiligten Familien muss daher eine zentrale politische Konsequenz aus den Befunden des Kinder- und Jugendberichts sein", so Hofmann weiter.

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf den medienpolitischen Herausforderungen durch die Folgen der Digitalisierung. Zur Ermöglichung von Jugend in der digitalen Welt bedürfe es einer Jugendmedienpolitik, die sich als Anwältin von Jugend zur Durchsetzung von Medienbildungsinteressen versteht und dafür einsetzt, dass Institutionen und Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen und zu einem effizienten, kinder- und jugendgerechten Daten- und Verbraucherschutz verpflichtet werden. "Kinder und Jugendliche auch in medialen Räumen zu schützen und in ihren spezifischen Bedarfen zu unterstützen, erfordert ein Zusammenwirken von Staat, Eltern, Bildungsinstitutionen und Medienanbietern gleichermaßen.

Dabei ist nicht zuletzt die Vermittlung von Medienkompetenzen zentral, um die Rolle von Kindern und Jugendlichen als kompetent handelnde Personen in der digitalen Welt zu stärken", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 23.06.2017

Auf Einladung der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen sprach Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg als Sachverständige im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.

Barbara Eschen stellte die Kritikpunkte der Nationalen Armutskonferenz vor. Dazu gehören:

Wohnungsnot:
„Wohnungsnot ist ein zentrales Armutsrisiko. Wirksame Steuerungsinstrumente im Sinne eines sozialen Wohnungsmarktes sind nötig. Die bestehenden Steuerungsinstrumente reichen nicht aus. Die Mietpreisbremse ist unwirksam. Es fehlt ein nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Nicht einmal eine bundesweite Wohnungslosenstatistik liegt vor“, sagte NAK-Sprecherin und Diakoniedirektorin Eschen.

Grundsicherung:
Eschen sagte: „Die Grundsicherung hat eine zentrale Bedeutung für in Armut Lebende. Das Existenzminimum muss ausreichend und sicher sein. Das ist nicht der Fall: der Regelsatz wird künstlich kleingerechnet. Die Bundesregierung hat die Gelegenheit verstreichen lassen, hinreichende Regelsätze und ein sanktionsfreies Mindestniveau der Grundsicherung zu verwirklichen.“

Gesundheit:
„Die Gesundheitsversorgung für in Armut Lebende ist in Deutschland schlechter als für andere Personen. Wichtige gesundheitliche Leistungen fehlen, weil sie weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch in der ergänzenden Grundsicherung voll abgedeckt sind. Für alle in Deutschland Lebenden müssen alle notwendigen Gesundheitsleistungen umfassend gewährleistet werden. Die Bundesregierung hat keine Initiativen in dieser Richtung ergriffen“, kritisierte Eschen weiter.

Die komplette Stellungnahme der Nationalen Armutskonferenz zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2017/06/5.-ARB-Stellungnahme-nak_final_17-6-16erg.pdf

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 19.06.2017

Eine gerechte Steuerpolitik, gute Arbeit statt prekäre Beschäftigung und Sozialleistungen, die zum Leben reichen – das fordern die Veranstalter des zweiten Armutskongresses in ihrem gemeinsamen Aufruf. Der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Nationale Armutskonferenz wollen damit anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl zeigen, auf welche Politik es ankommt, um Armut wirkungsvoll einzudämmen. Unterstützt wird der Aufruf von 13 weiteren Sozial-, Wohlfahrts- und Fachverbänden sowie gewerkschaftlichen Organisationen.

Armut und Armutsgefährdung seien in Deutschland längst keine Randerscheinung mehr, sondern ein massenhaftes Phänomen mitten in unserer Gesellschaft, das auf mehreren Ebenen bekämpft werden müsse.

„Um die Schere in der ungleichen Einkommens- und Vermögensverteilung zu schließen und um eine weitere Spreizung der Gesellschaft zu verhindern, muss in der Steuerpolitik konsequent umgesteuert werden“, sagt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. „Die dazu aktuell in der Diskussion stehenden Vorschläge der großen Parteien sind vom Umfang und der Zielrichtung her viel zu ambitionslos. Wir brauchen eine wirklich mutig eingreifende Steuer- und Finanzpolitik, um den anstehenden gesellschaftlichen und sozialpolitischen Herausforderungen gerecht zu werden.“

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, verwies auf den Zusammenhang von Armut und prekärer Beschäftigung: „Die Politik muss endlich umsteuern und der Spaltung am Arbeitsmarkt entgegentreten. Es geht darum, den Niedriglohnbereich auszutrocknen, Minijobs in abgesicherte Beschäftigung umzuwandeln und die sachgrundlose Befristung abzuschaffen.“ Besonders junge Beschäftigte würden immer öfter nur befristet Arbeit bekommen. Auch der Missbrauch von Werkverträgen und prekärer Soloselbständigkeit müsse gestoppt werden. „Die Menschen brauchen gute und sichere Arbeit, die anständig entlohnt wird und deren Arbeitsbedingungen stimmen. Wichtig dafür ist auch eine vollwertige Berufsausbildung – jedoch bieten die Arbeitgeber zu wenige Ausbildungsplätze an. Die Politik muss endlich eine gesetzliche Ausbildungsgarantie beschließen.“

Zu den Auswirkungen von Armut auf unser demokratisches Gemeinwesen sagte Barbara Eschen, Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg und Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz: „Die Regelsätze von Hartz IV sind zu niedrig. Maßstab bei der Berechnung scheint zu sein: Es muss Mangel da sein, damit sich die Menschen nicht einrichten.“ Trotzdem blieben fast die Hälfte der Menschen über vier Jahre im Leistungsbezug und hätten trotz aller Bemühungen keine Chance. „Prekär Beschäftigten soll anscheinend bewiesen werden: es geht noch schlechter. Das ist ein Druckmittel. Dabei geht es uns um viel mehr: Um echte Teilhabe. Arme Menschen haben Ideen, Wünsche, Vorstellungen, sie tun alles Mögliche, um ihre Situation zu verändern. Das wird nicht anerkannt. Wir als Nationale Armutskonferenz stärken die Stimme der in Armut Lebenden, damit sie sich einbringen können“.

Über den Armutskongress: Über 500 von Armut betroffene Menschen, Experten aus Politik, Wissenschaft, Praxis und Journalismus diskutieren noch bis einschließlich morgen, 28. Juni, unter dem Motto „Umsteuern: Armut stoppen, Zukunft schaffen“. Unterstützt wird der Kongress von 18 weiteren Sozial-, Wohlfahrtsund Fachverbänden, Selbsthilfe- und Betroffeneninitiativen sowie Gewerkschaften. Mehr unter: www.armutskongress.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 28.06.2017

Auch das ZFF gehört zu den Unterstützer*innen des Aufrufs. Den Aufruf können Sie hier herunterladen.

Das zentrale Versprechen der sozialen Marktwirtschaft, wer sich anstrengt und sich bildet, kann auch sozial aufsteigen, wird trotz der anhaltend guten Wirtschaftsentwicklung in Deutschland immer weniger eingelöst, so der Befund des aktuellen Jahresgutachtens des Paritätischen Gesamtverbandes zur sozialen Lage in Deutschland. Der Bundesregierung sei es nicht gelungen, Armut und Ungleichheit spürbar zu reduzieren und mehr soziale Aufwärtsmobilität zu ermöglichen, so das Ergebnis zahlreicher Studien, die der Paritätische für das Jahresgutachten ausgewertet hat. Der Paritätische fordert eine "Agenda des Sozialen" und in der Konsequenz einen rigorosen Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik.
"Ungleichheit und die Blockade von Aufstiegschancen werden immer mehr zu einer Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt" warnt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Wachsende soziale Verwundbarkeit lasse sich nicht nur in einzelnen, vorübergehenden Lebensphasen beobachten, sondern bestehe heute über die gesamte Biografie und sogar generationenübergreifend.
Der Ausgrenzungsprozess beginne schon in der Kindheit. "Die seit Jahren relativ stabile Zahl von etwa 2,5 Millionen Kindern und Jugendlichen, die an oder unter der Armutsgrenze leben, bestätigt nachdrücklich nicht nur das Versagen der bestehenden Sicherungssysteme, sondern auch das fehlende Interesse, daran etwas zu ändern", so Rosenbrock. Armut und wachsende soziale Ungleichheit seien mit Chancengleichheit und sozialer Aufwärtsmobilität nicht vereinbar.
Der Paritätische fordert in seinem Jahresgutachten eine „Agenda des Sozialen“, die u.a. eine nachhaltige Bildungsoffensive, einen sozialen Arbeitsmarkt, der Langzeitarbeitslosen Chancen eröffnet, eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in Hartz IV sowie eine durchgreifende Rentenreform enthalten muss. Um dies zu finanzieren, sei ein konsequentes Umsteuern in der Steuerpolitik unumgänglich. So müssten etwa große Erbschaften und Vermögen deutlich stärker zur Finanzierung sozialer Investitionen herangezogen werden. "Mit ein bisschen höheren Spitzensteuersätzen, ein bisschen mehr Reichensteuer und vagen Andeutungen zur Erbschaftsteuer kann es nicht getan sein", mahnte Prof. Rosenbrock, Vorsitzender des Verbandes.

Hier finden Sie das Pressestatement von Prof. Dr. Rolf Rosenbrock und das Jahresgutachten in voller Länge.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.06.2017

Der Zukunftskongress für Bildung und Betreuung „Invest in Future“ zeigt am 26. und 27. September 2017 in Stuttgart Chancen und Entwicklungen für neue Lern- und Arbeitswelten in einer „Gesellschaft 4.0“ auf. Fachleute aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft sowie Expertinnen und Experten von Bildungsträgern und aus der pädagogischen Praxis präsentieren Zukunftstrends und diskutieren sie mit dem Fachpublikum. Was bedeuten die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse für Kitas? Müssen wir frühe Bildung und Betreuung neu denken? „Invest in Future“ soll Lust darauf machen, innovativ zu sein und immer wieder neue Antworten auf die Frage zu finden, wie wir Bildung heute gestalten müssen, damit unsere Kinder in Zukunft gut mit den Auswirkungen leben können. Weitere Infos unter: www.invest-in-future.de

Stuttgart, 27. Juni 2017 – Ungewohnte Sichtweisen kennenlernen, neue Gedanken erproben, Impulse für den eigenen Arbeitsbereich mitnehmen: „Invest in Future“, der Zukunftskongress für Bildung und Betreuung, der 2017 zum 13. Mal in Stuttgart stattfindet, regt an, querzudenken und mit an der Zukunft zu bauen. Er ist interdisziplinär ausgerichtet und erhebt das Über-den-Tellerrand-Schauen zum Prinzip.

„In einer zunehmend digital vernetzten Welt verändern sich nicht nur Arbeits- und Produktionsprozesse, auch soziale Strukturen und Denkmuster wandeln sich. Was bedeutet das für die Arbeit von Menschen, die Bildungswelten (mit)gestalten und Rahmenbedingungen für das Lernen schaffen?“, fragt Kongress-Initiatorin Waltraud Weegmann von der Konzept-e für Bildung und Betreuung gGmbH, die das Symposium am 26. und 27. September 2017 zusammen mit der element-i-Bildungsstiftung veranstaltet. Invest in Future versteht sich als Ideenwerkstatt, die dieses Jahr unter dem Motto „Gesellschaft 4.0 – Auswirkungen auf die Kita-Welt“ steht. Der Kongress beleuchtet Chancen und Entwicklungen in unserer „Gesellschaft 4.0“ und bezieht sie auf die frühe Bildung. Er soll dazu beitragen, Antworten auf die Frage zu finden, wie wir (Früh)-Pädagogik gestalten müssen, damit sie unsere Kinder in die Lage versetzt, die vielfach noch unbekannten Herausforderungen der Zukunft gut zu meistern.

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, engagiert sich als Schirmherr für die Veranstaltung.

Renommierte Vortragende – spannende Themen

Roger Spindler vom Zukunftsinstitut, einem der wichtigsten Think-Tanks der Zukunftsforschung, ist Trendexperte für Bildung und neue Medien. In seinem Eröffnungsvortrag spricht er über „Bildung der Zukunft – Wie der gesellschaftliche Wandel unsere Lebensformen und -stile prägt“. In einem anschließenden Themenforum geht er mit interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Frage nach, wie sich die Kita der Zukunft mit der smarten Gesellschaft vernetzen kann.

In einem für die Öffentlichkeit kostenfrei zugänglichen Plenumsvortrag mit dem Titel „Groß werden in einer digitalisierten Welt – die Zukunft unserer Kinder in der Gesellschaft 4.0“ spricht der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm darüber, wie die nachfolgenden Generationen eine „neue soziale Marktwirtschaft“ in digitalen Zeiten entwickeln und welche Rolle dabei Lernen, Bildung und Arbeit spielen könnten.

Die sogenannte „Arbeitswelt 4.0“ verändert auch die Rahmenbedingungen für Kitas. Was bedeutet das für die Bildungseinrichtungen? Dieser Frage widmen sich Brigitte Preuß, Leiterin Personal bei der Allianz Deutschland AG, Stuttgart, und Professorin Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability, Ludwigshafen.

Gibt es so etwas wie eine Kita-Welt 4.0? Eine Querdenkerin mit „fächerübergreifendem Kompetenzprofil“, Dr. Cornelia Heintze, Leipzig, erklärt, wie sich eine zunehmende Digitalisierung und Vernetzung im Wirtschaftsleben auf Kinderbetreuung und frühe Bildung auswirken könnte.

Einblicke in eine „Pädagogik der Zukunft“ gibt außerdem Margret Rasfeld, Berlin, Gründerin der Initiative Schule im Aufbruch, die für einen radikalen Wandel in der Lern- und Schulkultur plädiert. Dr. Maike Rönnau-Böse, Professorin an der Evangelischen Hochschule Freiburg, berichtet von den Erkenntnissen aus ihrem Forschungsprojekt „Kinder stärken!“, das untersuchte, wie Kindertageseinrichtungen die Resilienz und seelische Gesundheit von Kindern fördern können.

„Die Bedeutung des Freispiels für die Zukunftsfähigkeit der Kinder“ ist Thema der bekannten Sozialpädagogin und Autorin Freya Pausewang. Zur Vertiefung ihres Vortrags finden anschließend eine Besichtigung und ein Workshop in einer Stuttgarter Kita statt.

Ein eigenes Themensegment richtet sich an Interessierte aus Wirtschaftsunternehmen. Es geht um Aspekte der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflegeaufgaben. Die Referentinnen und Referenten gehen der Frage nach, wie sich die Digitalisierung der Arbeitswelt auf Konzepte für die Work-Life-Balance auswirkt und zeigen neue Möglichkeiten, die sich durch den digitalen Fortschritt eröffnen. Auch Babyboomer werden alt: Ihre Kinder stehen vielfach vor der Herausforderung, sie betreuen, pflegen und erwerbstätig sein zu müssen. Unternehmerinnen und Unternehmer diskutieren über Konzepte, die es ihren Beschäftigten erleichtern, den Spagat zu bewältigen.

Es erwarten die Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmer insgesamt drei spannende Plenumsveranstaltungen sowie 16 teilweise parallel stattfindende Themenforen, aus denen sie sich ihren „eigenen“ Kongress zusammenstellen können.

Abendveranstaltung: Verleihung des KitaStar
Am Abend des 26. September vergibt die element-i-Bildungsstiftung den Pädagogik-Innovationspreis KitaStar 2017 und lädt dazu in das Eventcenter SpardaWelt ein. Die Jury prämiert die besten Kita-Konzepte zum Thema „Die Welt ‚da draußen’“. Mit der Vergabe des Preises möchte die Stiftung innovative Konzepte und Lösungsansätze für die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern zwischen null und zehn Jahren bekannt machen und zur Nachahmung anregen.

Weitere Informationen zum Kongress „Invest in Future“, das komplette Programm sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Interessierte unter: www.invest-in-future.de. Für Fragen steht Projektkoordinatorin Nicole Lessig unter Telefon +49 (0)711-656960-35 zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Invest the Future vom 27.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. Juli 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Berlin Kreisverband Südost e. V.

Ort: Berlin

Familien sind vielfältig: Sie sind jung oder alt, multilingual oder einsprachig, arm oder reich, gleich- oder mehrgeschlechtlich … und immer auch ein bisschen dazwischen. – Wie gelingt die Balance zwischen Autonomie und Zwang in der Familienförderung? – Wie wird Geld am sinnvollsten investiert? – Wem kann wann und wo geholfen werden?

Diese und viele andere Fragen sollen gemeinsam mit Ihnen diskutiert werden.

Unsere Gesprächspartner*innen sind:
• Dr. Fritz Felgentreu, MdB
• Dr. Verena Wittke, Familienbildungsreferentin der AWO BV
• Alexander Nöhring, Geschäftsführer ZFF (Zukunftsforum Familie)

Die Moderation übernimmt Micaela Daschek, stellv. Geschäftsführung AWO Berlin Kreisverband Südost e.V.

Bitte melden Sie sich bis spätestens 07.Juli 2017 telefonisch unter 030-613 963 22 oder per E-Mail an stefanie-brenneis@awo-suedost.de an.

Termin: 21. September 2017

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Am 21. September 2017 findet beim AWO Bundesverband e.V. in Berlin die Fachtagung zur Gewaltprävention in stationären Einrichtungen statt.

Mitarbeiter*innen und verantwortliche Führungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind tagtäglich mit unterschiedlichen Formen der Gewalt konfrontiert. Die ehrliche Auseinandersetzung mit diesem Phänomen ist der erste Schritt hin zur Gewaltprävention.

Hierzu bietet der AWO Bundesverband e.V. mit dieser Fachtagung eine Plattform zum innerverbandlichen Austausch an. Mit Fachvorträgen und Umsetzungsbeispielen aus der Praxis ist es Ziel der Veranstaltung, zum Thema Gewalt zu sensibilisieren und Ansätze zur Gewaltprävention aufzuzeigen.

Anmeldungen und weitere Informationen sind unter: Website der AWO Bundesakademie

Weitere Informatione: Programm

Anmeldebogen

Termin: 04. – 05. Oktober 2017

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz (nak)

Ort: Berlin

Seit 2006 organisiert die Nationale Armutskonferenz einmal jährlich ein Treffen der Menschen mit Armutserfahrung. Die Treffen sollen eine Plattform für Austausch und Vernetzung bieten und fördern die politische Teilhabe der Menschen, die in Armut leben. In diesem lädt die NAK unter dem Motto „Flagge zeigen – Soziale Rechte, Beteiligung, Menschenrecht“ am 4. und 5. Oktober 2017 bundesweit zum 12. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung ein.

Bitte melden Sie sich bis zum 3. September 2017 auf folgender Seite an: Zur Anmeldung zum Treffen der Menschen mit Armutserfahrung

An der Veranstaltung können bis zu 120 von Armut Betroffene teilnehmen. Die Anmeldebestätigungen wird nach Eingang der Anmeldungen versendet.

Die Nationale Armutskonferenz kann für maximal die Hälfte der Teilnehmenden Fahrt- und Unterkunftskosten übernehmen. Daher wird darum gebeten, wenn möglich die Förderung über eine Ihnen bekannte Einrichtung oder Organisation zu beantragen.

Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, sich online anzumelden, können Sie auch das ausgefüllte Anmeldeformular per Post oder per Mail zusenden. Einladung und Anmeldeformular

AUS DEM ZFF

Anlässlich des heute in Kabinett und Bundestag diskutierten 2. Gleichstellungsberichts der Bundesregierung unterstützt das ZFF die Vorschläge der zuständigen Sachverständigenkommission und fordert alle politischen Parteien auf, die Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen. Insbesondere die Forderung nach einem Wahlarbeitszeitgesetz unterstreicht das ZFF ausdrücklich!

Das Gutachten der Sachverständigenkommission für den 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt vielfältige gleichstellungspolitische Handlungsfelder auf. Zentral wird die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern thematisiert. So zeigt der erstmals berechnete Gender Care Gap, dass Frauen täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere leisten als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und der Hausarbeit. Der Bericht weist in dem Zusammenhang deutlich auf die Rolle widersprüchlicher politischer Leitbilder und Politiken bei der Herausbildung geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung hin.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Die Erkenntnisse des 2. Gleichstellungsbericht bestärken schon lang geführte Debatten um eine gleichstellungsorientierte Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit: Es liegt in öffentlicher Verantwortung für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, die Männern wie Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu beiden Lebensbereichen verschaffen. Dafür brauch es, wie vom Bericht empfohlen, ein Wahlarbeitszeitgesetz, das es Beschäftigten ermöglicht, in bestimmten Phasen ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen und wieder auf Vollzeit aufzustocken. Damit man sich diese Auszeiten auch leisten kann, müssen gesellschaftlich notwendige Sorgephasen durch Lohnersatzleistungen abgesichert werden: Das gilt für Zeiten der Kinderbetreuung genauso wie für Zeiten der Pflege von Angehörigen.

Der Bericht muss Ansporn für alle politischen Parteien im Bundestagswahlkampf in diesem Jahr sein! Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit endlich gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 21.06.2017

Das ZFF begrüßt das gestern beschlossene Bundestagswahlprogramm der SPD, denn gute und gerechte Familienpolitik werden darin als eines der wichtigsten Themen für die kommende Legislaturperiode gesetzt. Gleichzeitig vermisst das ZFF aber konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung und Höhe einzelner familien- und sozialpolitischer Leistungen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die SPD setzt die Familienpolitik in ihrem Wahlprogramm ganz oben auf ihre politische Agenda. Dazu gehören u.a. die Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familientarif mit Kinderbonus, die Zusammenlegung von Kindergeld und Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien zu einem erweiterten Kindergeld, die Einführung einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld für Eltern und pflegende Angehörige, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule und gebührenfreie Kitas sowie eine dreimonatige Pflege(aus)zeit mit zugehöriger Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Das ZFF begrüßt diese Vorschläge, denn sie versprechen Familien in ihrer Vielfalt durch einen guten Mix aus Zeit Geld und Infrastruktur zu entlasten, in ihrem Alltag zu unterstützen und Partnerschaftlichkeit zu ermöglichen. Darüber hinaus freuen wir uns über die Zusage, die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs nicht zu verlängern. Das Wohl von Familien muss in den Mittelpunkt gestellt werden, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Angehörigen über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen!

Aber: Gute und gerechte Familienpolitik braucht konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung und Höhe einzelner familienpolitischer Leistungen. Ansonsten bleiben sie leere Wahlversprechen! Dies vermisst das ZFF an einigen Stellen des Wahlprogramms. Dem ZFF ist es ein besonderes Anliegen, die Existenzsicherung der Kinder in den Mittelpunkt zu rücken: Ein erweitertes Kindergeld, welches das bisherige Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenfasst ist ein erster wichtiger Schritt, sollte aber in seiner Höhe so ausgestaltet werden, dass es zumindest das sächliche Existenzminimum absichert. Auch die Ministerin Katarina Barley hat sich am Wochenende in ähnlicher Weise geäußert und strebt für die Zeit nach der Wahl eine umfassende Reform des Kindergeldes und des Kinderzuschlags an. Folgerichtig wäre es zudem auch, über die verminderte Anrechnung im SGB II-Bezug nachzudenken und besondere Bedarfe, wie bspw. von Alleinerziehenden-Haushalten, noch stärker in den Blick zu nehmen. Langfristig setzen wir uns für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro ein, die das soziokulturelle Existenzminimum abdeckt und mit steigendem Haushaltseinkommen sinkt.“

Das SPD-Wahlprogramm steht hier zum download bereit: www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Bundesparteitag_2017/Es_ist_Zeit_fuer_mehr_Gerechtigkeit-Unser_Regierungsprogramm.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.06.2017

AKTUELLES

Die Broschüre „Miteinander gegen Hass, Diskriminierung und Ausgrenzung“ ist im Zusammenwirken der fünf Verbände der Freien Wohlfahrtspflege – AWO, Caritas, Diakonie, Der Paritätische und ZWST – entstanden. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege setzen sich hiermit gemeinsam ein für den Erhalt einer demokratischen Gesellschaft und eines sozialen Staates gegen zunehmende rechtsextreme Einstellungen und Handlungen.

Wohlfahrtsverbände sind flächendeckend präsent, arbeiten seit Jahrzehnten für eine solidarische Gesellschaft und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihr Engagement für sozial benachteiligte und von Ausgrenzung bedrohte Menschen, wie auch ihre Tätigkeit in sozialen Einrichtungen (Kita, Beratungsstellen, Pflegeheimen, u.a.) erfordert bei der Auseinandersetzung mit rechtsextremen und rassistischen Erscheinungsformen eine klare Haltung. Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl fasst dies im Interview (S. 20-30) wie folgt zusammen: „Die Wohlfahrtsverbände haben ein politisches Mandat aus der Verfassung! Es ist ihnen nicht nur erlaubt, sich gegen Rechtsextremismus zu engagieren – es gehört sogar untrennbar zu ihrem Auftrag, sich für eine sozial gerechte Ordnung einzusetzen.“

In diesem Sinne soll die Handreichung zu einer stärkeren Sensibilisierung führen, Wissen über Strategien und Erscheinungsformen von Rechtsextremismus und Rechtspopulismus vermitteln sowie Hinweise auf Beratungs- und Unterstützungsangebote bieten.

Die Broschüre kann im AWO-Shop bestellt werden (Bestell-Nr. 04042): https://www.awo.org/sites/default/files/2017-06/Katalog_06_2017.pdf

„Weil jeder Kita-Platz ein guter sein muss!“ rufen die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege –Spitzenverbände im Land Brandenburg gemeinsam mit Fröbel und der LSB SportService GmbH zu einer Postkarten-Aktion auf. Ziel ist es, dass die zentralen Handlungsziele für qualitätssteigernde Rahmenbedingungen in Brandenburg ab 2018 verbindlich festgelegt werden und damit sichergestellt wird, dass weitere Bundes- und Landesmittel in die Qualität von Kitas investiert werden.

Vielen Dank für die vielen Unterstützer. Nunmehr geht es auch um Ihre Unterstützung der Aktion: Sorgen Sie für eine breite Verteilung der Information und auch eine breite Beteiligung Ihrer Einrichtungen und Eltern!

Nähere Informationen und Bestellmöglichkeiten finden sich unter www.kita-ist-bildung.de

Die kürzlich veröffentliche Handreichung der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. gibt Impulse und bietet Hintergrundwissen für die kommunale Familienpolitik.

Familien haben großen Informationsbedarf – egal wie alt die Kinder sind und vor welchen Herausforderungen sie als Familie gerade stehen. Vielerorts sehen Akteur/innen der kommunalen Familienpolitik und Familienarbeit Entwicklungsbedarf für ihr eigenes Webangebot: Familien nehmen das digitale Informationsangebot vor Ort noch zu wenig als geeignete Informationsquelle und Wegweiser durch die Informations- und Angebotsfülle wahr. Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. im Jahr 2016 Expertinnen und Experten aus der kommunalen Praxis und Verbänden befragt und die Ergebnisse in einer Handreichung zusammengeführt.

Was erwartet die Leserinnen und Leser? Die Handreichung sondiert, welche Rolle kommunale Familienseiten im Unterstützungsangebot für Familien entfalten können, wo die kommunale Praxis aktuell steht und welche Entwicklungspotenziale die befragten Expertinnen und Experten sehen. Sie stellt folgende Fragen: Was zeichnet ein gutes kommunales Informationsangebot für Familien im Netz aus? Welche Rolle spielen Funktionalität, Adressat/innenbezug und Niedrigschwelligkeit für kommunale Familienseiten? Welche Entwicklungen sind wünschenswert, welche sind machbar? Welche Bausteine haben sich bewährt und werden von erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern zur Nachahmung empfohlen?

Ziel der Handreichung ist, engagierten Akteur/innen der kommunalen Praxis Argumentationshilfen und Impulse für eine bedarfsgerechtere Gestaltung ihrer Familienseiten im Netz zu geben. Sie bietet außerdem einen Überblick über einige wichtige Trends, die den Wandel des Familienlebens durch digitale Medien und digitale Alltagstools kennzeichnen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins möchte damit die Weiterentwicklung der kommunalen Familienpolitik im Bereich der digitalen Angebote für Familien begleiten.

Die Handreichung „Familien digital erreichen – Entwicklungspotenziale kommunaler Familienseiten“ kann kostenfrei unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/handreichung_familie-digital-erreichen.pdf heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Thema bietet ebenfalls die Expertise der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins „Um die Ecke und als App – welche digitalen Angebote brauchen Eltern?“ .

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlicht Handreichung zur Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung. Damit sollen vor allem Behörden und Beratungsstellen vor Ort unterstützt werden.

„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Familienzusammenführung oft nur schleppend oder gar nicht gelingt, selbst bei rechtlich eindeutigen und einfachen Fallkonstellationen, wie die Zusammenführung von Kernfamilien“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Gründe seien unter anderem unklare Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten. Auch würden seit 2015 Beratungsstellen mit dem Thema Familienzusammenführung befasst, die früher mit dieser komplexen Thematik keine Berührungspunkte hatten.

Vor diesem Hintergrund bietet die Handreichung des Deutschen Vereins Informationen zum rechtlichen Rahmen, zu Zuständigkeiten, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Außerdem zeigten die Ausführungen, dass die Aufgaben im Bereich Familienzusammenführung nur erfolgreich erfüllt werden könnten, wenn die beteiligten Behörden flächendeckend mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet seien.

Die Handreichung ist abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/handreichung_familienzusammenfuehrung.pdf

Dank einer finanziellen Anerkennung von ‚Deutschland rundet auf‘ kann IMPULS insgesamt 600 zusätzliche Kinder und ihre Familien fördern.

Wie geht das? Mit Opstapje / Opstapje Baby, dem kindergartenergänzenden Hausbesuchsprogramm, das Müttern und Vätern mehr Sicherheit und Selbstvertrauen im Umgang mit ihren Kindern gibt. Das stärkt die ganze Familie.

Welche Rolle spielen Sie dabei? Sie sind eine gemeinnützige Organisation? In der freien Kinder- und Jugendhilfe tätig? Mitarbeiterin im Jugendamt? Oder Träger der Wohlfahrtspflege? Oder Sie bieten bereits Opstapje /Opstapje Baby an, möchten aber mehr Familien die Teilnahme ermöglichen? Dann bietet Ihnen IMPULS eine Anschubfinanzierung von maximal EUR 12.000 für bis zu 30 Familien – für Schulungen zur Koordinatorin oder zur Hausbesucherin sowie für das Opstapje / Opstapje Baby-Programmmaterial.

Zahlreiche Kooperationspartner konnten von den 600 schon 550 Kinder und ihre Familien unterstützen. Wie zum Beispiel Malika und ihren Sohn Mimoun in Wiesbaden – lesen Sie dazu unseren kleinen Bericht Opstapje wirkt – ‚Deutschland rundet auf‘ für Kinder wie Mimoun.

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie an: 0421-696786-11 oder schreiben Sie: daja.wuebbens@impuls-deutschland.de

Sie möchten sich gleich anmelden? Schicken Sie Ihre Unterlagen:

  • formloses Antragsschreiben mit Darstellung des Bedarfes (ca. 1-2 DIN A4 Seiten);
  • Kurzvorstellung Ihrer Organisation (inkl. Satzung);
  • den aktuellen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes;
  • eine kurze Projektskizze, aus dem hervorgeht, wie das einzusetzende Personal (KoordinatorIn, HausbesucherInnen) finanziert wird.

Quelle: Pressemitteilung IMPULS Deutschland Stiftung e.V. vom 20.06.2017

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Archiv Aktuelle Hinweise

2. Gleichstellungsbericht: Erwerbs- und Sorgearbeit gleichberechtigt im Blick!

Berlin, 21.06.2017 – Anlässlich des heute in Kabinett und Bundestag diskutierten 2. Gleichstellungsberichts der Bundesregierung unterstützt das ZFF die Vorschläge der zuständigen Sachverständigenkommission und fordert alle politischen Parteien auf, die Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen. Insbesondere die Forderung nach einem Wahlarbeitszeitgesetz unterstreicht das ZFF ausdrücklich!

Das Gutachten der Sachverständigenkommission für den 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt vielfältige gleichstellungspolitische Handlungsfelder auf. Zentral wird die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern thematisiert. So zeigt der erstmals berechnete Gender Care Gap, dass Frauen täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere leisten als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und der Hausarbeit. Der Bericht weist in dem Zusammenhang deutlich auf die Rolle widersprüchlicher politischer Leitbilder und Politiken bei der Herausbildung geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung hin.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Die Erkenntnisse des 2. Gleichstellungsbericht bestärken schon lang geführte Debatten um eine gleichstellungsorientierte Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit: Es liegt in öffentlicher Verantwortung für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, die Männern wie Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu beiden Lebensbereichen verschaffen. Dafür brauch es, wie vom Bericht empfohlen, ein Wahlarbeitszeitgesetz, das es Beschäftigten ermöglicht, in bestimmten Phasen ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen und wieder auf Vollzeit aufzustocken. Damit man sich diese Auszeiten auch leisten kann, müssen gesellschaftlich notwendige Sorgephasen durch Lohnersatzleistungen abgesichert werden: Das gilt für Zeiten der Kinderbetreuung genauso wie für Zeiten der Pflege von Angehörigen.

Der Bericht muss Ansporn für alle politischen Parteien im Bundestagswahlkampf in diesem Jahr sein! Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit endlich gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“