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Kinderarmut: Kreislauf der Armut endlich durchbrechen!

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung am 20.03.2017 zum Thema Kinderarmut im Deutschen Bundestag unterstreicht das ZFF seine Forderung nach einem Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Die Zahl armer Kinder in Deutschland steigt. Fast jedes 5. Kind wächst in einer Familie auf, die von Armut bedroht ist oder SGB II-Leistungen für sich und ihre Kinder bezieht. Für Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, mit mehreren Geschwistern aufwachsen oder einen Migrationshintergrund haben, ist die Gefahr von Armut betroffen zu sein, besonders groß. So ist z.B. die Armutsgefährdungsquote in Haushalten von Alleinerziehenden dreimal so hoch wie bei Paaren mit Kindern. Armut ist darüber hinaus für viele Kinder ein Dauerzustand: Über die Hälfte der betroffenen Kinder und Jugendlichen erhalten 3 Jahre und länger SGBII-Leistungen.

Hierzu erklärt Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF): „Die Politik muss endlich ein Gesamtkonzept gegen die Armut von Kindern und ihren Familien vorlegen! Die heutige Anhörung im Deutschen Bundestag ist ein guter Anlass, um dieser Forderung erneut Gehör zu verschaffen.

Das derzeitige System der Familienförderung ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Armut wird für die Kinder dadurch zu einer zusätzlichen Entwicklungsaufgabe bzw. zu einer zusätzlichen Last für sie. Dies drückt sich auch in Stigmatisierungen und Diskriminierungen aus, die viele Kinder und Familien mit dem Bezug von Sozialleistungen erfahren: umständliche und lange Antrags- und Bewilligungssysteme, Sozialpässe o.ä. zum Nachweis für Reduktionen.

Zusätzlich grenzt Armut Kinder und Jugendliche aus: Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer Altersgenossen in der Schule sowie an all den wichtigen, gemeinschaftsbildenden Aktivitäten in der Freizeit.

Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und der Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und den Kreislauf der Armut durchbrechen!“

Die Stellungnahmen des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 20. März zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Kinderarmut können Sie hier herunterladen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/ZFF_Stellungnahme_Anhoerung_Kinderarmut_20170320.pdf.

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Equal Pay Day: Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich gestalten!

Anlässlich des morgigen Equal Pay Day fordert das ZFF, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern endlich zu durchbrechen und Erwerbs- und Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick zu nehmen.

Hintergrund des Aktionstags sind die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei insgesamt 21 Prozent liegen. Der Equal Pay Day ist dabei kein fixer Tag, sondern wird jedes Jahr neu berechnet. Das Datum des Aktionstags markiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen.

Hierzu erklärt Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF): „Es ist inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ muss endlich gelten, denn er ist ein wichtiger Baustein für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung – dem Motto des diesjährigen Equal Pay Day! Um Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männer endlich zu durchbrechen, braucht es neben einem wirksamen Entgelttransparenzgesetz endlich die Durchsetzung des Rückkehrrechts von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard. Zu hinterfragen sind zudem steuerliche Regelungen wie das Ehegattensplitting und nicht existenzsichernde Beschäftigungsformen wie Minijobs.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist nach wie vor sehr ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Um eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, unterstützt das ZFF die Einführung einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

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ZFF-Info 5 2017

SCHWERPUNKT I: Internationaler Frauentag

"Der Einsatz für eine geschlechtergerechte Gesellschaft und gegen Diskriminierung ist eine Kernaufgabe der Demokratie, der sich Politik und Zivilgesellschaft gemeinsam stellen müssen“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler aus Anlass des morgigen Internationalen Frauentages.

Die Forderungen nach einem selbstbestimmten, gewaltfreien und ökonomisch abgesicherten Leben für alle Frauen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Alter, ihrem Status, ihrem Einkommen, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer körperlichen Befähigung, ihrem kulturellem Hintergrund oder ihrer Religionszugehörigkeit, bleiben erschreckend aktuell: Sexualisierte Gewalt ist immer noch Alltag für Frauen in Deutschland. Sie tragen die Hauptlast im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung, privat wie beruflich. Frauen sind gegenwärtig immer noch weniger als Männer in Erwerbsarbeit integriert und die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern ist in Deutschland höher als in den meisten anderen Ländern Europas.

Das heute veröffentlichte Gutachten zum zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erhärtet diese Befunde. Was aber fehlt ist eine Bilanz darüber, inwieweit die Empfehlungen der Sachverständigen des ersten Gleichstellungsberichtes umgesetzt wurden.

„Eine ehrlich gemeinte Frauen- und Gleichstellungspolitik braucht eine systematische Beschäftigung mit dem bisher Erreichten, auch den Fehlern, um mehr Erfolg in der Zukunft zu haben, “ zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt. Der Bericht verdeutliche weiterhin die Notwendigkeit, sich verstärkt mit der Organisation von Fürsorgetätigkeit zu befassen.

„Um tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen“, so Stadler, „brauchen wir auch eine gleichstellungsorientierte Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Dazu muss die Sorgetätigkeit grundsätzlich aufgewertet und Männer stärker an ihr beteiligt werden.“ Der Bericht und die andauernde Benachteiligung von Frauen zeigen sehr deutlich, dass Geschlechtergerechtigkeit nicht erreicht werden kann, wenn nur Verbesserung für einzelne Frauen oder nur in einzelnen gesellschaftlichen Bereichen erreicht werden.

„Die AWO steht für eine offene Gesellschaft, in der alle Frauen ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verwirklichen können. Dafür braucht es eine Bündelung aller gesellschaftlichen Kräfte und die Umsetzung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe“, schließt Wolfgang Stadler.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 07.03.2017

Die Bundesregierung hat am heutigen Internationalen Frauentag dem von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig eingebrachten Gesetzentwurf zum „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zugestimmt. Damit sind die Voraussetzungen für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention erfüllt. Deutschland hatte das Übereinkommen bereits im Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und angekündigt, es in nationales Recht umzusetzen.

Mit der Ratifizierung wird der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland weiter nachhaltig gestärkt. In den 81 Artikeln des Übereinkommens sind umfassende Verpflichtungen zur Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau enthalten; insbesondere das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Dazu Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Jeden Tag erleben Frauen Gewalt, auch mitten in unserer Gesellschaft. Betroffen sind Frauen jeden Alters, jeder sozialen Schicht, jeder Nationalität. Die Reform des Sexualstrafrechts, das den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umfasst, war der letzte wichtige Baustein, damit nun auch Deutschland die Istanbul-Konvention ratifizieren kann. Endlich – es war ein langer Weg bis dahin. Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Ich sage ganz klar: Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat und die Täter müssen bestraft werden.“

Damit es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen, ist es wichtig, dass möglichst alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats dem Übereinkommen beitreten. Bislang haben es 22 Mitgliedstaaten ratifiziert. Es wird eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten eingesetzt, die überprüfen und berichten, ob die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Sobald das Gesetz zum Beitritt in Kraft ist, können Bürgerinnen und Bürger etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2017

Frauen leisten täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und Hausarbeit. Das geht aus dem Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht vor, das Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig heute (Dienstag) mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Eva Kocher vorgestellt hat. Hierzu hat die Sachverständigenkommission eine neue Kennzahl entwickelt. Den Gender Care Gap, der derzeit bei 52,4 Prozent liegt.

Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern ist laut Gutachten der Sachverständigen noch nicht erreicht. So wenden Frauen deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Frauen erzielen pro Stunde und auch über den Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Die Sachverständigenkommission bewertet diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode vieles umgesetzt und angestoßen, damit Gleichberechtigung tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Es bleibt aber noch viel zu tun: Wie der Gender Care Gap zeigt, müssen wir dafür sorgen, dass die Care-Arbeit nicht zum großen Teil allein von Frauen erbracht wird. Dabei hilft auch meine Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld“, machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich. „Hinzu kommt, dass wir gerade jene Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten – wie in der Pflege und im sozialen Bereich – aufwerten und stärken müssen. Deshalb ist es wichtig, dass das Pflegeberufegesetz bald zum Abschluss gebracht wird, ebenso wie das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit.“

Das Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht wird von dem roten Faden durchzogen, dass Erwerbs- und Sorgearbeit zusammen gedacht werden müssen, wenn Gleichstellung erreicht werden soll. Das Gutachten betrachtet die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Erwerbsarbeit, Pflege, Kinderbetreuung und Hausarbeit.

„Alle Menschen sollen jederzeit und unabhängig von ihrem Geschlecht die Möglichkeit haben, private Sorgearbeit zusammen mit Erwerbsarbeit zu leben. Professionelle Sorgearbeit muss aufgewertet, besser anerkannt und entlohnt werden. Wir machen konkrete Vorschläge, welche Rahmenbedingungen sich wie ändern müssen, damit das gelingen kann.“ erläuterte die Vorsitzende der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Eva Kocher.

Bereits im Ersten Gleichstellungsbericht wurden wichtige Impulse gesetzt. Vieles davon ist mittlerweile auch Realität und wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern: Von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit wurden neue Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und zur dauerhaften eigenständigen Existenzsicherung geschaffen.

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten im Januar 2017 an die Ministerin übergeben. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Das Gutachten und die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten werden zusammen den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung bilden, der dem Kabinett nach Abschluss der Ressortabstimmung vorgelegt wird.

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: http://www.gleichstellungsbericht.de/.

Das Gutachten der Sachverständigenkommission ist hier zu finden: www.gleichstellungsbericht.de/gutachten2gleichstellungsbericht.pdf.

Die Themenblätter zum Sachverständigengutachten des Zweiten Gleichstellungsberichts sind hier zu finden: http://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/7.presse.html.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.03.2017

Der 8. März ist Internationaler Frauentag. Ein Tag, der die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten alljährlich in ihrem Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter bestärkt. In diesem Jahr geht ein wichtiges Signal vom Entgelttransparenzgesetz aus, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll.

„Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit? – Das klingt zwar logisch, ist aber bei weitem nicht der Fall. Nach wie vor liegen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen in Deutschland um 21 Prozent niedriger als die von Männern. Über 80 Prozent der Bevölkerung finden den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern empörend und ungerecht. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Um die Lohnlücke zu schließen, brauchen wir gesetzliche Maßnahmen. Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf, den Manuela Schwesig nach harten Verhandlungen im Koalitionsausschuss vorgelegt hat, jetzt im Parlament beraten.

Dieser sieht Folgendes vor: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten soll ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt werden. Damit erhalten bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen, die einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit nachgehen, bezahlt werden. Ebenso werden private Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten zukünftig dazu aufgefordert, regelmäßig ihre Löhne auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit im Betrieb zu überprüfen. Lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Transparenz in den Unternehmen herzustellen ist eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Denn viele Frauen (und auch Männer) wissen nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen beziehungsweise ihre Kolleginnen. Sie mit einem individuellen Auskunftsrecht auszustatten und die Unternehmen durch dieses Gesetz in die Pflicht zu nehmen, ist ein wichtiges Signal und ein gelungener Auftakt für weitere gesetzliche Initiativen in der nächsten Legislaturperiode.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2017

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Für ein selbstbestimmtes Leben ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen unerlässlich. Doch für die Gleichstellung von Frauen und Männern bestehen auch 2017 in Deutschland noch erhebliche Hürden. Die Bundesregierung kündigte in dieser Wahlperiode viele Maßnahmen an, auf den Weg gebracht hat sie bislang leider mutlose und zu wenig wirkungsvolle Gesetze. Die Frauen erwarten zu Recht deutlich mehr von dieser Bundesregierung.

Der zweite Gleichstellungsbericht listet detailliert auf, das noch viel zu tun ist. Die Ungerechtigkeiten müssen schneller abgebaut werden. Dafür haben wir Instrumente vorgelegt. Wir fordern gesetzliche Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen für die Privatwirtschaft, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln und das Ehegattensplitting endlich durch eine individuelle Besteuerung zu ersetzen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer muss endlich wirkungsvoll und leichter möglich werden. Mit unserem Konzept zur KinderZeitPlus wird Eltern mehr Zeit gegeben, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Es wäre sinnvoll, einen Wahlarbeitszeitkorridor von 30-40 Wochenstunden einzuführen, in dem Beschäftigte ihren Arbeitszeitumfang wählen können, und endlich das lange angekündigte Gesetz vorzulegen, das ein Rückkehrrecht auf die vorherige Stundenzahl ermöglicht. Auf diese Maßnahmen können Frauen nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten.

Wer für Pflegebedürftige Verantwortung übernimmt, braucht zeitliche Freiräume. Derzeit wird diese wichtige Aufgabe vor allem von Frauen erfüllt. Wir wollen das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für berufstätige Pflegende weiter entwickeln und eine dreimonatige PflegeZeitPlus mit Lohnersatzleistung einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 07.03.2017

Auf die Situation von geflüchteten Frauen und Mädchen macht der pro familia Bundesverband anlässlich des Weltfrauentags aufmerksam. Sie waren in ihrem Herkunftsland und auf dem Weg nach Deutschland in vielfältigster Weise schwierigen Situationen ausgesetzt. Flächendeckende Angebote könnten dabei helfen, ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit zu verwirklichen. Bei den Unterstützungsangeboten müsse es immer darum gehen, die Rechte der Geflüchteten zu stärken und nicht die eigenen Vorstellungen als einzige Normalität und Standard zu begreifen.

Rund ein Drittel von allen Geflüchteten, die in der Vergangenheit nach Deutschland kamen, waren Frauen. Sie verlassen ihr Land aufgrund von Krieg und Folter, Armut und Hunger aber auch aus geschlechtsspezifischen Gründen wie Zwangsheirat, Zwangsverschleierung oder Genitalverstümmelung. Obwohl die Frauen wissen, dass auf dem Weg in ein sicheres Land viele Gefahren auf sie warten, nehmen viele Frauen mit ihren Familien den beschwerlichen Weg auf sich. Auf der Flucht werden manche von ihnen Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Prostitution. Am Ziel angekommen, sind sie nicht immer vor Gewalt geschützt. In Deutschland erfuhren geflüchtete Frauen Gewalt zum Beispiel in den Sammelunterkünften.

„Gesundheit ist Voraussetzung für die Integration. Dazu zählt auch der Schutz vor sexueller Gewalt, die Betreuung während der Schwangerschaft und das Recht auf sexuelle Bildung“, sagte die pro familia Bundesvorsitzende Prof. Dr. Daphne Hahn. „Wir brauchen mehr Angebote für geflüchtete Frauen, die psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt waren.“

Allerdings sollten die Mädchen und Frauen nicht pauschal als Opfer wahrgenommen werden, sondern als Gestalterinnen ihres Lebens. Die Aufgabe psychosozialer Beratung sei, den individuellen Bedarf zu erkennen, zu begleiten und zu unterstützen. Von zentraler Bedeutung sei es, die jeweiligen Deutungs- und Orientierungssysteme, Handlungsrahmen und Lebensvorstellungen der geflüchteten Frauen anzuerkennen und nicht die eigenen Vorstellungen als einzige Normalität und Standard zu begreifen. Pro familia bietet in ihren Beratungsstellen Information und Beratung für geflüchtete Frauen und Mädchen an. Die Beraterinnen haben oft langjährige Erfahrung in der Migrationsarbeit und sind interkulturell kompetent. So überwinden sie Barrieren, die zwischen Gesundheitsangeboten und den Migrantinnen bestehen können. Allerdings sind qualifizierte Sprachmittlerinnen nach wie vor rar, hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.

„Unser Ziel ist, die gesundheitliche Situation von weiblichen Flüchtlingen in Bezug auf Familienplanung sowie bei gewollter und ungewollter Schwangerschaft zu verbessern“, so Hahn. „Deshalb ist es uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass geflüchtete Mädchen und Frauen geschlechtsbedingte Anforderungen und Bedürfnisse haben. Wir wollen Sie in ihrem Recht auf Schutz vor Gewalt, angemessene Gesundheitsversorgung, Bildung, Information, soziale Sicherung, Teilhabe und Beteiligung stärken.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V. Bundesverband vom 07.03.2017

„Schluss mit dem Geschlechterkampf! Wir brauchen einen zeitgemäßen Feminismus!“ fordert Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM). „Dazu müssen wir Frauen uns gegenseitig unterstützen und befördern. Wir müssen Netzwerke auch strategisch nutzen, und aufhören, uns selbst Konkurrenz zu machen bzw. uns gegenseitig zu behindern! Wenn wir dahin möchten, wo wir hingehören: mit besserer Bezahlung, beruflichem Umstieg, Weiterstieg und Aufstieg – in Gesellschaft und Wirtschaft, in Macht, Position und Posten. Dann darf es keine Rabenmutter, Helicoptermum oder Latte Macchiato Mami mehr geben!“ so die Vorsitzende.

„Nur im Schulterschluss zwischen uns und mit dem anderen Geschlecht kommen wir in Sachen Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung weiter“ ist Spachtholz überzeugt. „Das Geschlecht darf weder in Gesellschaft noch in Wirtschaft eine Rolle mehr spielen!“

„Nicht umsonst verfolgt unser Verband, als Lobby berufstätiger Mütter und solcher, die es werden möchten, seit Gründung einen ganzheitlichen Ansatz zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Lebensverlaufsperspektive! Und bereits seit einem Jahrzehnt mit dem Zusatz – für Frauen und Männer. Denn wir brauchen das andere Geschlecht – um Aufgaben in Familie und Haushalt zu übernehmen und in Wirtschaft und Gesellschaft Platz für uns zu machen! Aber warum muss das ein Kampf sein? Es ist doch wunderbar, wenn wir uns alle den Kuchen teilen – die Familien- Haushalts-, Freizeit-, Erwerbs- und Einkommenstorte. Es geht bei Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung doch darum, dass das jeweils in einem Bereich benachteiligte Geschlecht hierbei aufholen und gleichziehen kann. Also, lasst uns bei Familie und Haushalt und Sorgearbeit loslassen und das andere Geschlecht liebevoll in die Pflicht nehmen. Die hierbei frei werdenden Zeitressourcen können wir auch anders sinnvoll einsetzen: mit Erwerbsarbeit, Einkommen und Karriereoptionen. Das wird uns auch ein eigenes Auskommen im Alter ermöglichen.“

Spachtholz fordert auf: „Wir sollten frei von Ängsten alle Maßnahmen ergreifen, um Männer und Väter zu ermutigen und in die Pflicht zu nehmen, Sorgearbeit analog zu uns zu übernehmen. Wir sollten die Hand reichen, um Schulter an Schulter mit uns zu kämpfen um die Umsetzung unserer Forderungen, wie bspw.

  • Abschaffung des Ehegattensplittingsund Etablierung der Individualbesteuerung
  • Qualität und Ausbau von Kita & Co, auch mit 24h-Kitas
  • Gebundener rhythmisierter Ganztag – mit einem Rechtsanspruch von 0-14+ Jahren
  • Abschaffung von Minijob und Einführung der Sozialversicherungspflicht ab dem 1. Euro
  • Finanzielle Aufwertung von Berufen, in denen überrepräsentativ Frauen beschäftigt sind
  • Ausbau des Mutterschutzgesetzes zu einem Elternschutzgesetz mit Kündigungsschutz und Karenzzeit ab Geburt für den (werdenden) Vater
  • Volle Ausschöpfung des Elterngeldes nur bei hälftiger Aufteilung der Elternzeit
  • Familienzeit im Anschluss an die Elternzeit
  • Quotierung von paritätisch besetzen Teilzeit-Führungs-Tandems (Quotierung Job-Sharing auf allen Führungsebenen)
  • Wechselmodell / Doppelresidenz nach einer Trennung der Eltern als Paar

Das Bundestagswahljahr ist unsere Chance, von Männern in Macht, Posten und Positionen Bekenntnisse abzuringen, die nach der Wahl keine Lippenbekenntnisse bleiben! Wir müssen handeln – gemeinsam!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) vom 08.03.2017

SCHWERPUNKT II: Wechselmodell

Der unter anderem für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass und unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen darf.

[…]

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet. (3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. … (4) …) hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind ver pflichtet und berechtigt. Gemäß § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln.
Das Gesetz enthält keine Beschränkung des Umgangsrechts dahingehend, dass vom Gericht angeordnete Umgangskontakte nicht zu hälftigen Betreuungsanteilen der Eltern führen dürfen. Vom Gesetzeswortlaut ist vielmehr auch eine Betreuung des Kindes durch hälftige Aufteilung der Umgangszeiten auf die Eltern erfasst. Zwar orientiert sich die gesetzliche Regelung am Residenzmodell, also an Fällen mit überwiegender Betreuung durch einen Elternteil bei Ausübung eines begrenzten Umgangsrechts durch den anderen Elternteil. Dies besagt aber nur, dass der Gesetzgeber die praktisch häufigste Gestaltung als tatsächlichen Ausgangspunkt der Regelung gewählt hat, nicht hingegen, dass er damit das Residenzmodell als gesetzliches Leitbild festlegen wollte, welches andere Betreuungsmodelle ausschließt. Dass ein Streit über den Lebensmittelpunkt des Kindes auch die elterliche Sorge und als deren Teilbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft, spricht jedenfalls bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern nicht gegen die Anordnung des Wechselmodells im Wege einer Umgangsregelung. Eine zum paritätischen Wechselmodell führende Umgangsregelung steht vielmehr mit dem gemeinsamen Sorgerecht im Einklang, zumal beide Eltern gleichberechtigte Inhaber der elterlichen Sorge sind und die im Wechselmodell praktizierte Betreuung sich als entsprechende Sorgerechtsausübung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen hält.
Entscheidender Maßstab der Anordnung eines Umgangsrechts ist neben den beiderseitigen Elternrechten allerdings das Kindeswohl, das vom Gericht nach Lage des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen ist. Das Wechselmodell ist anzuordnen, wenn die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Wechselmodell gegenüber herkömmlichen Umgangsmodellen höhere Anforderungen an die Eltern und das Kind stellt, das bei doppelter Residenz zwischen zwei Haushalten pendelt und sich auf zwei hauptsächliche Lebensumgebungen ein- bzw. umzustellen hat. Das paritätische Wechselmodell setzt zudem eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus. Dem Kindeswohl entspricht es dagegen regelmäßig nicht, ein Wechselmodell zu dem Zweck anzuordnen, diese Voraussetzungen erst herbeizuführen. Ist das Verh&a uml;ltnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Wesentlicher Aspekt ist zudem der vom Kind geäußerte Wille, dem mit steigendem Alter zunehmendes Gewicht beizumessen ist.
Das Familiengericht ist im Umgangsrechtsverfahren zu einer umfassenden Aufklärung verpflichtet, welche Form des Umgangs dem Kindeswohl am besten entspricht. Dies erfordert grundsätzlich auch die persönliche Anhörung des Kindes. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht eine persönliche Anhörung des Kindes nicht durchgeführt, weil es zu Unrecht davon ausgegangen war, dass eine auf ein Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung nach der gesetzlichen Regelung nicht möglich sei. Das Verfahren ist daher zur Nachholung der Kindesanhörung und zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden.

Quelle: Pressemitteilung Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2017, gekürzt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals geurteilt, dass das sogenannte Wechselmodell nach heutiger Gesetzeslage von Familiengerichten angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

„Jede Familie ist anders, jede Trennung ist individuell. Es kann deshalb auch kein alleingültiges Umgangsmodell geben. Deshalb muss es möglich sein, dass ein Kind je zur Hälfte beim Vater und zur Hälfte bei der Mutter ist, wenn dies dem Kindeswohls entspricht. Einige Oberlandesgerichte untersagten aber dieses sogenannte Wechselmodell, weil es angeblich hierfür keine Rechtsgrundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt.

Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof nun in einem heute veröffentlichten Beschluss klargestellt hat, dass schon nach heutiger Rechtslage eine gerichtliche Umgangsregelung durchaus das paritätische Wechselmodell vorsehen kann. Eine gesetzliche Festlegung auf das Residenzmodell (das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil) kann der BGH nicht erkennen.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich durch den BGH-Beschluss bestätigt, an einer gesetzlichen Klarstellung zu arbeiten. Wir wollen im BGB ausdrücklich für Familiengerichte die Möglichkeit verankern, das Wechselmodell anordnen zu können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Der BGH hat klargestellt: Die hälftige Umgangsregelung ist vom Gesetz keineswegs ausgeschlossen – auch dann nicht, wenn ein Elternteil das Wechselmodell ablehnt. Ausschlaggebend für die Umgangsregelung sei im konkreten Einzelfall immer das Kindeswohl. Um das hinreichend beurteilen zu können, hält der BGH grundsätzlich die persönliche Anhörung des Kindes erforderlich.

Der Beschluss stärkt all jenen getrennten Elternteilen den Rücken, die ihr Kind zu gleichen Teilen betreuen wollen, wenn es nachweislich für das Kind am besten ist. Zugleich greifen die Richter die veränderten Rollenverteilungen auf: Immer mehr Väter und Mütter steuern auf eine gerechte Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit hin. Das muss sich naturgemäß auch nach der Trennung von Eltern niederschlagen. Insofern ist die heute veröffentlichte Entscheidung auch als logische Konsequenz unserer Familien- und Gleichstellungspolitik zu verstehen.“

Das SPD-Positionspapier zum Wechselmodell ist hier zu finden: http://www.spdfraktion.de/themen/wechselmodell-je-haelfte-mama-papa-wohnen.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.02.2017

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass das Familiengericht ein paritätisches Wechselmodell, also die hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen kann, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Das Kind soll grundsätzlich persönlich angehört werden. Dazu Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbund Bundesverbandes e. V. (DKSB): „Das Wechselmodel stellt an die Eltern besondere Herausforderungen, weil sie sehr gut miteinander kommunizieren und vor allem kooperieren müssen, um das Aufwachsen und den Alltag für das Kind optimal zu gestalten. Mit anderen Worten: Streiten sich Eltern darum, ob ein solches Wechselmodell in ihrer Familie nach einer Trennung praktiziert werden soll, ist es höchst zweifelhaft, dass die für das Wechselmodell notwendige kooperative Atmosphäre vorhanden ist.“Und weiter: „Kinder wollen regelmäßig beide Eltern haben und sollten nicht aus einem Loyalitätskonflikt einem Lebensmodell zustimmen, das sie nicht überschauen können. Daher muss ihnen in den gerichtlichen Kindesanhörungen in besonderem Maße verdeutlicht werden, was es für sie konkret bedeutet, ein Wechselmodell zu leben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 28.02.2017

Nachdem sich der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt am 11. Januar 2017 zum sogenannten paritätischen Wechselmodell geäußert hat, ist nun eine weitere Entscheidung bekannt geworden: Danach ist die Anordnung einer hälftigen Betreuung auch gegen den Willen des anderen Elternteils möglich, allerdings nicht einschränkungslos, wie man vielleicht – bei oberflächlicher Betrachtung – meinen könnte.

In der Vergangenheit haben vor allem Väter die Einrichtung des Wechselmodells gefordert, wobei sich gelegentlich der Eindruck aufgedrängt hat, dies geschehe vor allem mit Blick auf – vermeintliche – Entlastungen beim Unterhalt.

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) betont daher, dass der BGH das Kindeswohl als den entscheidenden Maßstab ansieht. Vor allem dann, wenn die Aufgabenteilung in der Ehe die Kinderbetreuung der Mutter zugewiesen hat, bestehen ernste Zweifel daran, dass die paritätische Betreuung nach Trennung der Eltern das "Beste" für das Kind ist. Nicht im wohlverstandenen Sinne sei die Anordnung des Wechselmodells auch bei erheblich konfliktbelasteten Eltern, wie der Senat ausführt. Der BGH bleibt damit bei seiner bisherigen Rechtsprechung, dass für ein Wechselmodell eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern Voraussetzung ist. Sie ist nicht erst durch das Wechselmodell herbeizuführen.

"Eine Vielzahl von Problemen bleibt offen. Diese dürfen vor allem bei einem Einkommensgefälle zwischen Müttern und Vätern nicht einseitig zu Lasten des geringer verdienenden Elternteils, in der Regel noch immer die Frau, gelöst werden", so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der djb-Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 01.03.2017

Der BGH hat heute klargestellt, dass ein Familiengericht ein Wechselmodell als Umgangsregelung anordnen kann. Maßstab ist für den BGH das Kindeswohl: Im Einzelfall muss ein Wechselmodell dem Kindeswohl am besten entsprechen, die Familiengerichte haben dies unter Anhörung des Kindes zu prüfen. Dazu erklärt Erika Biehn, Vizevorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV):

"Wenn die Eltern sich vor Gericht über ein Wechselmodell streiten, ist der Konsens als Grundvoraussetzung für ein Gelingen im Sinne des Kindes nicht gegeben. Der VAMV bezweifelt deshalb, dass es dem Kindeswohl entspricht, ein Wechselmodell gerichtlich anzuordnen.
Wir hoffen auf salomonische Urteile, die dem Wohl des Kindes gerecht werden: Es darf nicht darum gehen, das Kind gerecht zwischen den Eltern aufzuteilen, sondern das Kind mit seinen Bedürfnissen und Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen. Kommt ein Kind damit klar, zwei Zuhause zu haben statt eins? Gibt es eine primäre Bezugsperson oder zwei gleichwertige, wie haben die Eltern die Betreuung vor der Trennung geregelt? Für das Kind ist es nicht so sehr entscheidend, gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen, sondern gute Zeiten mit beiden Eltern zu haben.

Das Wechselmodell ist ein anspruchsvolles Modell: Die Eltern müssen trotz Trennung kooperieren und kommunizieren können, was mit dem Kind war, sie müssen die finanziellen Mittel haben, weil es teurer ist, ein Kind in zwei Haushalten zu betreuen. Sie sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Als Regelfall ist das Wechselmodell deshalb nicht geeignet, sondern nur im Einzelfall."

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. vom 27.02.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland beschlossen. Es ist die erste umfassende Bestandsaufnahme seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher am 1. November 2015. Fazit: Das Verfahren zur bundesweiten Aufnahme wird von den Ländern und Kommunen verantwortungsvoll umgesetzt und funktioniert im Wesentlichen gut.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort, die gerade auch in der akuten Notsituation Ende 2015 und Anfang 2016 Großartiges geleistet hätten: „Kinder und Jugendliche, die allein nach Deutschland geflüchtet sind und hier auf sich selbst gestellt sind, gehören zur schutzbedürftigsten Personengruppe überhaupt. Dass wir ihnen ein neues Zuhause bieten und sie gut versorgen können, verdient größte Anerkennung. Dennoch gibt es natürlich Probleme. So fehlt es in einigen Kommunen an personellen Ressourcen oder an bedarfsgerechten Unterbringungsmöglichkeiten. Außerdem stellt der Bericht großen Qualifikationsbedarf bei den Fachkräften fest, vor allem hinsichtlich des Ausländerrechts“, so Manuela Schwesig.

Die Entwicklung der Zahlen unbegleiteter Minderjähriger zeigen, dass die Einführung einer bundesweiten Aufnahme der unbegleiteten Minderjährigen dringend erforderlich war. Am 1. Februar 2017 waren 43.840 unbegleitete Minderjährige in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Der Höchststand war Ende Februar 2016 mit 60.638 unbegleiteten Minderjährigen erreicht. Die Zahl der jungen Volljährigen in der Jugendhilfe steigt demgegenüber: Zwischen November 2015 und Februar 2017 von knapp 6.400 auf 18.214.

Der Bericht belegt, dass die unbegleiteten Minderjährigen in der Regel gut und bedarfsgerecht versorgt werden. Mit großem Tempo wurden die dafür nötigen Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen.

Zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher stellt der Bericht zudem fest:Im Hinblick auf die Unterbringung während der Inobhutnahme und in den Anschlussmaßnahmen haben vor allem stationäre Einrichtungen und betreute Wohnformen eine große Bedeutung. Gast- und Pflegefamilien spielen bisher nur eine untergeordnete Rolle.Die Familienverhältnisse der in Deutschland ankommenden und hier lebenden unbegleiteten Minderjährigen sind oftmals noch ungeklärt. Dies erschwert kindeswohlorientiertes Handeln.Der Gesundheitszustand bei vielen unbegleiteten Minderjährigen ist durch fluchtbedingte extreme Belastungen gekennzeichnet.Zentrale Bedeutung für Lebensgestaltung und gelingende Integration hat für unbegleitete Minderjährige die Bestellung eines Vormunds. Diese dauert zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Bei den bestellten Vormundschaften handelt es sich in erster Linie um Amtsvormundschaften.Länder, Kommunen und Fachverbände sehen großen Weiterentwicklungsbedarf vor allem im Hinblick auf: das Ineinandergreifen der Sozialsysteme einschließlich der Zugänge zu Aus-/Bildungsangeboten, die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung, die Kooperation von Ausländer- und Jugendbehörden sowie die Qualifikation von Fachkräften und Vormündern.

Für den ersten Bericht zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland wurden Länder, Kommunen und Fachverbände befragt. Zudem wurden amtliche Statistiken, Verwaltungsdaten und der Stand der Forschung zu unbegleiteten Minderjährigen ausgewertet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.03.2017

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig feiert am 08.03.2017 in Berlin mit mehr als 600 Gästen das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus, das im Januar 2017 unter dem Motto „Wir leben Zukunft vor“ an den Start ging.

„Die Mehrgenerationenhäuser leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und sind aus den Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem neuen Bundesprogramm nicht nur das Erfahrungswissen eines Großteils der bisher geförderten Häuser erhalten, sondern sogar mehr als 100 zusätzliche Mehrgenerationenhäuser fördern können. Die große Unterstützung des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg zeigt: Die Kompetenz der Mehrgenerationenhäuser wird überaus geschätzt, gerade wenn es darum geht, die Kommunen zukunftsfest auszurichten“ so Schwesig.

Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus hat eine Laufzeit von vier Jahren. Das Budget beläuft sich auf insgesamt 17,5 Millionen Euro. Jedes Haus erhält – wie in den Vorläuferprogrammen einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Davon zahlt der Bund 30.000 Euro; die weiteren 10.000 Euro übernehmen Kommune, Landkreis und/oder Land.

Bundesweit können rund 550 Mehrgenerationenhäuser am neuen Bundesprogramm teilnehmen. Mit ihrer Arbeit für alle Generationen unterstützen Sie ihre Kommune noch enger als zuvor bei der Gestaltung des demografischen Wandels.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm sind hier zu finden: www.mehrgenerationenhaeuser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.03.2017

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas legen erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen vor

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig und Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas gemeinsam vorgelegte „Erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ beschlossen.

Damit kommt die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beobachtung der Wirkungen des am 1.Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) nach. Sie unterrichtet die Öffentlichkeit über die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen durch die Unternehmen und den Öffentlichen Dienst und schafft damit Transparenz. Im Bereich der Privatwirtschaft konnten im ersten Jahr 362 börsennotierte Unternehmen in die Auswertung einbezogen werden. Das Ergebnis: Alle börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die 2016 neue Aufsichtsratsposten zu besetzen hatten, haben sich an die feste Quote gehalten. Rund 70 Prozent der betrachteten Unternehmen haben sich Zielgrößen gesetzt.

[…]

Das Gesetz beinhaltet drei Säulen:

Säule 1 des Gesetzes – die feste Quote
Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen. Sie gilt aktuell für 106 börsennotierte und voll mitbestimmte Unternehmen.

Säule 2 des Gesetzes – die verbindlichen Zielvorgaben
Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, mussten bis zum 30. September 2015 erstmals Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand sowie erste und zweite Managementebene festlegen. Veröffentlicht werden diese Zahlen in den Lageberichten der Unternehmen. Nur börsennotierte Unternehmen mussten bereits bis zum 30. April 2016 diese Angaben für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlichen. Die anderen vom Gesetz betroffenen Unternehmen hatten bis zum Jahresende 2016 Zeit. Sie werden in der zweiten jährlichen Information erfasst.

Säule 3 des Gesetzes – Der öffentliche Dienst
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes lässt sich ebenfalls bereits eine positive Entwicklung erkennen. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Er hat sich für die Gremienbesetzung selbst strengere Regeln als der Privatwirtschaft gegeben. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Bundesregierung verpflichtet, bei der Bestimmung von Mitgliedern für Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, sukzessive für diese Sitze eine Geschlechterquote von 30 Prozent zu erreichen. Dabei verpflichtet das Gesetz zusätzlich, zur nächsten vollen Personenzahl aufzurunden. Darüber hinaus ist die Bundesverwaltung insgesamt verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen.

Der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des BMFSFJ erstellt hat, gibt Aufschluss über die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden. Auch hier geht der Bund bereits mit gutem Beispiel voran. Dennoch bleibt auch im öffentlichen Dienst noch einiges zu tun, um eine geschlechtergerechte Besetzung der Führungspositionen zu erreichen.Bei den beruflichen Aufstiegen ist keine Benachteiligung zu erkennen. Der Frauenanteil liegt hier insgesamt bei rund 53 Prozent.32,6 Prozent der mit Vorgesetzen- und Leitungsaufgaben Beschäftigten sind weiblich. 19 der 22 obersten Bundesbehörden beschäftigen nach wie vor mehr Männer als Frauen in Leitungsfunktionen.

Der Gleichstellungsbericht 2016 für die obersten Bundesbehörden ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/Gleichstellung/Gleichstellungsindex5799901167004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2017, gekürzt

Zu Berichten über konkrete Pläne der Bundesregierung, das Kindergeld zu kürzen, erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Nach dem Prinzip ´Augen zu und durch` will die Bundesregierung jetzt in Deutschland lebenden und arbeitenden EU-Ausländern das Kindergeld kürzen, deren Kinder im Herkunftsland leben. Damit biedern sich Union und SPD EU-Gegnern und Nationalisten an und setzen die Axt an das zentrale Prinzip der Freizügigkeit. Schwarz-Rot begibt sich mit diesem Vorstoß in einen offenen Rechtsstreit mit der EU-Kommission, stößt mehrere seiner osteuropäischen Partner vor den Kopf und erweist dem Gedanken des gemeinsamen Europa ausgerechnet zwei Wochen vor dem 60-jährigen Gründungsjubiläum der Römischen Verträge einen Bärendienst.

Der geplante Gesetzentwurf verstößt bewusst gegen geltendes Recht und dient als Druckmittel, um dieses Recht zu ändern. Die EU-Kommission und zahlreiche Mitgliedstaaten haben sich indes schon entschieden dagegen ausgesprochen. Letztlich dient der Gesetzentwurf also nur dazu, Punkte im Bundestagswahlkampf bei national denkenden und EU-kritischen Menschen zu gewinnen. Dabei ist der Entwurf nicht nur europapolitisch und europarechtlich fragwürdig, sondern ein bürokratischer Unsinn. Schätzungsweise knapp 160 Millionen Euro an Einsparungen würde die von Schäuble und Nahles geplante "Anpassung" des Kindergeldes bringen; was aber den damit verbundenen bürokratischen Aufwand betrifft – allen voran die Vergleichbarkeit der Lebenshaltungskosten – dazu sagt der Gesetzesentwurf nichts. Sie dürften aber enorm sein. Ähnlichkeiten zur Ausländer-Maut sind dabei nicht zufällig.

Wenn EU-Bürger sozialversicherungspflichtig in Deutschland arbeiten und hier auch Steuern zahlen, müssen sie genauso wie alle anderen von denselben Leistungen profitieren. So aber wird die krude Botschaft ausgesandt, dass deutsche Kinder mehr zählen als jene aus anderen EU-Staaten. Wo bleibt der entschiedene Protest des Ober-Europäers und SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz gegen diesen populistischen Vorstoß?

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2017

Zum Kabinettsbeschluss zur Ratifikation der EU-Istanbul-Konvention des Europarats durch Deutschland erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Das heutige Gesetz zur Ratifizierung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen – wenn auch die Ratifizierung mehr als überfällig war und die Bundesregierung sich weiter an bedenkliche Vorbehalte zum Übereinkommen klammert. Die Große Koalition muss nun weitere Schritte gehen, um die effektive Umsetzung der Istanbul-Konvention sicherzustellen.

Wir haben die Ratifizierung der Istanbul-Konvention schon seit langem gefordert. Jedoch hatten die Bundesregierung, insbesondere der Bundesjustizminister sowie das Kanzleramt, sehr lange gezögert, die überfällige Reform des Sexualstrafrechts mit dem Prinzip „Nein heißt Nein“ zu verwirklichen. Dies war letztlich dem großen Druck der Frauenverbände und auch den Grünen zu verdanken, die als erstes hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Dadurch wurde erst die Voraussetzung geschaffen, dass wir diese Konvention nun endlich ratifizieren können. Hinzukommen muss jetzt aber auch eine qualifizierte Notfallversorgung der Opfer sowie gut ausgestattete und geschulte Staatsanwaltschaften und Polizei.

Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles sondern ein gesellschaftliches Problem. Jede dritte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Ihnen Schutz und Hilfe zu gewähren, ist ein Menschenrecht und staatliche Verpflichtung. Die Bundesregierung muss deshalb weitere Schritte gehen, um den Schutz von Frauen zu verbessern. Dazu gehört eine deutlich verbesserte Ausstattung und Finanzierung von Beratungsstellen, Notrufen und Frauenhäusern durch Bund und Länder, damit allen von Gewalt betroffenen Frauen Zugang zu diesen Einrichtungen gewährt werden kann.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, ihren Vorbehalt zurückzunehmen, den sie zur Istanbul-Konvention eingelegt hat. Denn damit entzieht sich die Bundesregierung der Vorschrift der Istanbul-Konvention, die im Aufenthaltsrecht geflüchtete oder migrierte Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglichen soll.

Hintergrund: Mit der Ratifizierung zu dem völkerrechtlichen Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist Deutschland nun der 23. Staat, der diese wichtige Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt beitritt.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2017

Bei Paaren mit Kindern unter drei Jahren gingen im Jahr 2015 rund 83% der Väter einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit nach. Für die Mütter war eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit mit einem Anteil von 10% hingegen eher die Ausnahme. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des internationalen Frauentages am 8. März weiter mitteilt, waren im Westen Deutschlands nur rund 8% der in einer Partnerschaft lebenden Mütter von Kleinkindern in vollem Umfang erwerbstätig. Im Osten war der Anteil mit rund 21% deutlich höher. Bei diesen Angaben wurden Personen nur dann als erwerbstätig betrachtet, wenn sie nicht in Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit waren.

Noch deutlicher werden die Unterschiede im Erwerbsumfang, wenn die Erwerbsbeteiligung von Vätern und Müttern kombiniert betrachtet wird. Bei etwas mehr als der Hälfte (51%) der Paare mit Kindern unter drei Jahren ging 2015 der Vater einer Vollzeittätigkeit nach, während die Mutter nicht erwerbstätig war. Bei weiteren 24% der Paare war der Vater Vollzeit erwerbstätig, die Mutter Teilzeit. Lediglich bei 8% der Paare übten beide Elternteile eine Vollzeittätigkeit aus. Noch seltener war eine Kombination, bei der die Mutter einer Vollzeittätigkeit nachging und der Vater gar nicht oder in Teilzeit erwerbstätig war. Dies traf 2015 auf insgesamt 2% der Paare mit Kindern unter drei Jahren zu.

Diese Art der Arbeitsteilung ist im Zeitvergleich sehr stabil. Auch 2006 gingen rund 10% der in einer Partnerschaft lebenden Mütter einer Vollzeittätigkeit nach, wenn ihre Kinder jünger als drei Jahren waren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.03.2017

Im Jahr 2015 wurden 140.500 Angebote der Jugendarbeit von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit durchgeführt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren dies 97.300 Veranstaltungen und Projekte (zum Beispiel Jugendfreizeiten), 23.800 gruppenbezogene Angebote (regelmäßig und auf Dauer ausgelegte Gruppentreffen) sowie 19.300 offene Angebote (zum Beispiel Jugendzentren).

Mit der neu konzipierten Statistik der Angebote der Jugendarbeit wurden 2015 erstmals auch 567.000 Personen erfasst, die ehrenamtlich an der Durchführung der Angebote pädagogisch tätig waren. Hierbei können Personen, die bei den Trägern mehrfach ehrenamtlich tätig sind, auch mehrfach erfasst sein. Laut Angaben der Träger waren diese Ehrenamtler an 84.000 Angeboten der Jugendarbeit (rund 60% der Angebote insgesamt) beteiligt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.02.2017

Auf die steuerrechtliche Ländergruppeneinteilung könnte auch beim Kindergeld zurückgegriffen werden, falls das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an das dortige Lebenshaltungskostenniveau angepasst werden würde. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11340 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811340.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11130 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811130.pdf)) mitteilt, wird im Steuerrecht "zur angemessenen und notwendigen Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensverhältnisse im Ausland" diese Ländergruppenteilung verwendet. Das steuerrechtliche Einsparpotenzial bei Anwendung der Ländergruppeneinteilung wird auf 150 bis 200 Millionen Euro geschätzt, das sozialrechtliche Einsparpotenzial auf zehn bis 20 Millionen Euro. "Die Bundesregierung hält eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die die Anpassung von Familienleistungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes ermöglichen würde, für vereinbar mit den Vorgaben des Primärrechts der Europäischen Union", stellt die Bundesregierung fest. Die Meinungsbildung in der Regierung zum konkreten Änderungsbedarf sei aber noch nicht abgeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 155 vom 15.03.2017

Die Kinderkommission hat sich unter Vorsitz von Norbert Müller (DIE LINKE.) schwerpunktmäßig mit dem Thema Kinderarmut in Deutschland befasst und sich hierzu im Rahmen von fünf öffentlichen Expertengesprächen die Expertise von Sachverständigen eingeholt.

Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben zu einem umfassenden Forderungskatalog geführt, den die Kinderkommission in folgender Stellungnahme veröffentlicht: http://www.bundestag.de/blob/497498/c66c37d42ba37444019e0db142d6877f/stellungnahme_kinderarmut-data.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.03.2017

Um zwei Vorlagen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen geht es am Montag, dem 20. März 2017 in einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13:30 Uhr im Paul-Löbe (Raum 4.900) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 16. März beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Ziel des Gesetzentwurfs der Grünen-Fraktion (18/10044 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810044.pdf)) und eines Antrag der Fraktion Die Linke (18/10243 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810243.pdf)) ist es, die mit dem im März 2016 in Kraft getretenen "Asylpaket II" eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug zurückzunehmen. Wie die Grünen in ihrer Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren ("Asylpaket II") "eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt". Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit "zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien".

Die Linke kritisiert in ihrem Antrag, diese Trennung von Familien über Jahre hinweg sei "unmenschlich und menschenrechtswidrig". Im Gesetzgebungsverfahren zum Asylpaket II sei der Eindruck erweckt worden, die "Aussetzung des Familiennachzugs würde nur wenige Personen betreffen". Mit dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung sei indes die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geändert worden. Seitdem stiegen "der Anteil und die Zahl subsidiären Schutzes massiv an, obwohl sich an der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern nichts Grundlegendes geändert hat beziehungsweise sogar eher eine Verschlechterung festzustellen ist".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 153 vom 14.03.2017

Einen Umgangsmehrbedarf für alleinerziehende Bezieher von SGB II-Leistungen (ALG I) wird es vorerst nicht geben. Dies hatte die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/10283 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810283.pdf)) gefordert, den der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU ablehnte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dem Antrag zu.

Darin hatte Die Linke von der Bundesregierung verlangt, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so zu ändern, dass das Konstrukt der "temporären Bedarfsgemeinschaft" aufgelöst wird. Statt dessen sollte der Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, der ALG I-Leistungen erhält, sollte ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung sollte das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet werden, forderte Die Linke.

Während der abschließenden Ausschussberatung verwies Die Linke darauf, dass 39 Prozent aller Alleinerziehenden auf ALG I-Leistungen angewiesen seien. Ein Umgangsmehrbedarf würde vor allem den Frauen helfen, so Die Linke. Die Grünen betonten, dass die Mehrkosten, die entstehen, wenn ein Kind an zwei Orten lebt, derzeit durch die Regelsätze nicht abgedeckt seien. Für die SPD-Fraktion ging der Antrag "in die richtige Richtung", aber die Lösungsvorschläge der Linken seien nicht überzeugend, so die SPD. Die CDU/CSU-Fraktion war überzeugt, dass individuelle Lösungen einer pauschalen Erhöhung vorgezogen werden müssten. Auch im Rahmen der Familienpolitik müsste es zuerst darum gehen, den Menschen einen Weg raus aus dem SGB II zu bieten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 139 vom 08.03.2017

Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen zur Änderung der Regelungen des Kindesunterhalts insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, den auf die "Aufteilung von Betreuungs- und Barunterhalt nach Paragraf 1606 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)" abzielenden Teil einer Petition als Material an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, dass Unterhaltsregelungen bei Kindesunterhalt "die Gehaltssituation und die Familienumstände aller Beteiligten fair berücksichtigen". Aus Sicht der Petenten wird derzeit der "barunterhaltspflichtige Elternteil" zu stark belastet, insbesondere weil die bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts entstehenden Kosten – wie etwa Fahrtkosten – nicht berücksichtigt würden. Außerdem müsse bei der Unterhaltsberechnung auch die Einkommenssituation des betreuenden Elternteils berücksichtigt werden, "sofern dieser über ein deutlich höheres Einkommen als der barunterhaltspflichtige Elternteil verfügt".

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die im BGB enthaltende Regelung, wonach "in der Regel" der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil das Kind pflegt und erzieht (Betreuungsunterhalt) und der andere Elternteil die finanziellen Bedürfnisse des Kindes erfüllt (Barunterhalt). Dies führe grundsätzlich dazu, dass der betreuende Elternteil keinen Barunterhalt zu leisten habe.

Von diesem Grundsatz, so heißt es weiter, lasse die Rechtsprechung aber im Einzelfall Ausnahmen zu. Im Falle eines erweiterten Umgangs, der deutlich über das übliche Maß des klassischen Wochenendumgangs hinausgeht, könne etwa der barunterhaltspflichtige Elternteil dadurch finanziell entlastet werden, dass eine Herabstufung des Unterhalts um eine oder mehrere Einkommensgruppen der zur Unterhaltsberechnung herangezogenen sogenannten Düsseldorfer Tabelle erfolgt.

Auch bezüglich des Einkommensgefälles zugunsten des betreuenden Elternteils seien in der Rechtspraxis Ausnahmen anerkannt, schreibt der Petitionsausschuss. Wenn beispielsweise das bereinigte Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils deutlich höher ist als das des barunterhaltspflichtigen Elternteils könne die Barunterhaltspflicht "ganz oder teilweise auf den betreuenden Elternteil übergehen".

Insofern bestehe kein Handlungsbedarf, urteilt der Ausschuss. Vor dem Hintergrund, dass das Justizministerium derzeit prüfe, ob die bestehende Regelung insgesamt noch die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse angemessen abbildet oder ob Anpassungen insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs oder des Wechselmodells, bei dem beide Elternteile sich die Betreuungszeit teilen, erforderlich sind, hält der Petitionsausschuss die Eingabe für geeignet, in die anstehenden Überlegungen einbezogen zu werden, heißt es in der Vorlage.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 137 vom 08.03.2017

Das von der Bundesregierung geplante Entgelttransparenzgesetz wird von Sachverständigen und Interessenvertretern höchst unterschiedlich bewertet. In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Entwurf (18/11133 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811133.pdf)) und Anträge der Linksfraktion (18/4321 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804321.pdf)) und Bündnis 90/Die Grünen (18/847 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800847.pdf)) und 18/6550 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806550.pdf)) bekannten sich am Montag zwar alle geladenen Experten zum Grundsatz einer geschlechtergerechten Bezahlung. Allerdings bemängelten vor allem die Arbeitgebervertreterinnen den unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand des Gesetzes für Betriebe. Den Befürworterinnen des Gesetzes geht dieses an verschiedenen Punkten jedoch nicht weit genug.

Christina Boll vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) wies darauf hin, dass Deutschland mit 21 Prozent europaweit eine der größten Lohnlücken aufweise. Etwa 14 Prozent ließen sich statistisch erklären, weil Frauen beispielsweise öfter in Teilzeit und in schlechter bezahlten Berufen arbeiteten oder aufgrund schwangerschaftsbedingter Erwerbsunterbrechungen Karrierenachteile hinnehmen müssten. Die übrigen sieben Prozent, die sogenannte unerklärte oder bereinigte Lohnlücke ließe sich jedoch nicht automatisch mit der Diskriminierung von Frauen erklären, zumindest fehle es dafür an eindeutigen Belegen, erläuterte Boll. Den Gesetzentwurf begrüßte sie dennoch. Das Anliegen, mehr Transparenz in den Lohnstrukturen der Betriebe zu schaffen, sei der richtige Weg, um die Ursachen für die Lohnlücke zu erforschen.

Für mehr Transparenz bei den Löhnen sprachen sich auch Monika Arzberger vom Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB), die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG), Vera Egenberger, Elke Hannack vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Gisela Ludwig vom Deutschen Juristinnenbund, Henrike von Platen vom Forum Equal Pay Day und Kerstin Oster von den Berliner Wasserbetrieben aus. Allerdings bemängelten Monika Arzberger, Elke Hannack und Gisela Ludwig, dass die geplanten Engeltüberprüfungsverfahren nur in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten und auf freiwilliger Basis erfolgen sollen und dass die Messinstrumente nicht vorgeschrieben seien. Der Weg der Freiwilligkeit habe in der Vergangenheit schon zu keinem Erfolg geführt, kritisierte Hannack. Ludwig plädierte dafür, die Prüfverfahren verpflichtend auf alle Betriebe auszuweiten. Der ursprüngliche Referentenentwurf des Ministeriums sei weitergehend gewesen als der jetzige Gesetzentwurf.

Claudia Große-Leege vom Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) und Christina Raab von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßten ausdrücklich, dass die Prüfungen nicht verpflichtend, sondern freiwillig erfolgen sollen. Die Arbeitgeber hätten gar kein Interesse daran, ihre weiblichen Beschäftigten schlechter zu bezahlen und könnten sich dies "im Kampf um die besten Köpfe" auch gar nicht mehr erlauben. Löhne würden in der freien Marktwirtschaft nicht abstrakt festgelegt und könnten je nach Branchenentwicklung, Produktivität und Fachkräfte-nachfrage auch in gleichen Berufen und Tätigkeiten unterschiedlich ausfallen, argumentierte Claudia Große-Leege. Christina Raab sagte, das Gesetz verfehle sein berechtigtes Anliegen nach Lohngerechtigkeit. Allerdings gebe es keinerlei wissenschaftlichen Belege für geschlechtsbedingte Lohndiskriminierungen. Das Gesetz belaste umgekehrt die Betriebe mit unverhältnismäßigen Bürokratiekosten. Diese seien im Gesetzentwurf zu niedrig veranschlagt, sagte Raab.

Kritisch bewerten Vera Egenberger und Elke Hannack das fehlende Verbandsklagerecht im Fall von Lohndiskriminierungen. Es sei zwar zu begrüßen, dass in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht eingeführt werde, allerdings müssten Frauen mit beruflichen Benachteiligungen rechnen, wenn sie ihren Arbeitgeber im Alleingang verklagen. Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing kritisierte auch das Auskunftsrecht. Dies gebe im konkreten Fall nämlich nur Auskunft, wie hoch das Gehalt einer Frau im Vergleich zum Median der Männergehälter ausfalle. Selbst in einer diskriminierenden Vergütungsstruktur könne das Gehalt einer Frau höher ausfallen als dieser Median, erläuterte Thüsing. Diese Information sei zur Darlegung von Entgeltdiskriminierungen gänzlich ungeeignet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 134 vom 07.03.2017

Die geplante Ausweitung der Unterhaltsvorschusses findet im Grundsatz einhellige Zustimmung von Betroffenen und Sachverständigen. Dennoch lässt der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11131 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf) und 18/11135 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811135.pdf)) bei Familienverbänden noch erhebliche Wünsche offen, während Kommunalverteter vor zusätzlichen Belastungen der Haushalte von Städten und Gemeinden warnen. Dies ergab am Montag eine Anhörung des Haushaltsausschusses. Der Unterhaltsvorschuss ist der Betrag, den das Jugendamt Alleinerziehenden zahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommt. Schätzungen zufolge erhalten 50 Prozent der Alleinerziehenden gar keine und weitere 25 Prozent zu geringe Unterhaltszahlungen.

Mit der Neuregelung, die nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll, entfällt die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten, außerdem wird der Kreis der Bezugsberechtigten erweitert. Bisher erlischt der Anspruch, wenn das betroffene Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet. Künftig gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Allerdings sollen über zwölfjährige Kinder die Leistung nur dann beanspruchen dürfen, wenn sie nicht von Hartz IV abhängig sind und der betreuende Elternteil ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro bezieht. Die Kosten der Reform werden auf 350 Millionen Euro jährlich veranschlagt. Im Zuge der Neuregelung erhöht der Bund seinen Finanzierungsanteil von 33,5 auf 40 Prozent.

In der Anhörung begrüßte die Sprecherin des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Miriam Hoheisel, die Abschaffung der 72-Monats-Frist und die Erhöhung der Altersgrenze als "Meilenstein für Alleinerziehende" und als "eine echte Verbesserung, eine der ersten seit Jahren". Allerdings sei der Ausschluss der über zwölfjährigen Kinder im Hartz-IV-Bezug vom Leistungsanspruch eine "schwer zu schluckende Beschränkung". Für den Familienbund der Deutschen Katholiken machte dessen Vertreter Matthias Dantlgraber geltend, dass damit die Beseitigung der bisherigen Altersgrenze von zwölf Jahren "nicht vollständig" erreicht werde. Dafür gebe es "keinen sachlichen Grund". Die Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie, Insa Schöningh, wies darauf hin, dass die Regelung alleinerziehende Eltern über zwölfjähriger Kinder zwinge, ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen. Dies sei eine "Bedürftigkeitsprüfung bei der falschen Person".

Als Vertreterin einer betroffenen Kommune kritisierte Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf den Gesetzentwurf als in vielen Punkten "noch zu ungenau". Sie wies darauf hin, dass nach Schätzung der thüringischen Landesregierung die Zahl der Anspruchsberechtigten um 61 und die Kosten um 67 Prozent steigen würden. Diese Mehrbelastung sei durch die Erhöhung des Bundesanteils nicht aufzufangen. Wolf bezifferte den Zusatzbedarf in ihrem Haushalt auf eine halbe Million Euro jährlich, zusammengesetzt aus Mehrausgaben für die Leistung selbst und für zusätzliches Personal: "Das ist für eine Stadt wie Eisenach eine echte Hausnummer." Der Deutsche Städtetag erwartet, dass sich die Zahl der derzeit rund 450.000 Leistungsbezieher mindestens verdoppeln wird.

Thema der Anhörung war auch die Frage, wie sich der Staat das Geld von den Unterhaltspflichtigen zurückholen kann. Dies gelingt den Ländern bisher in sehr unterschiedlichem Maße. So verzeichnete Bayern 2015 mit 36 Prozent die höchste "Rückholquote", die niedrigste lag bei elf Prozent. Der langjährige Leiter des Würzburger Jugendamtes Wilfried Ziegler mahnte eine bessere zivilrechtliche Qualifizierung der zuständigen Sachbearbeiter an und wies darauf hin, dass in Bayern die Zuständigkeit für Unterhaltsfälle beim Landesamt für Finanzen zentralisiert sei. Die Vertreterin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Schöningh beklagte, dass die Motive von Zahlungsverweigerern völlig unzureichend erforscht seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 131 vom 06.03.2017

Für die Folgen von Armut und sozialer Ungleichheit für die Gesundheit interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11159 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811159.pdf)). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich die Ungleichheit bei der in Gesundheit verbrachten Lebensjahren in Abhängigkeit vom sozioökonomischen Status in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 117 vom 01.03.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Über die Definition von Armut und über Armutssymptome wird viel gesprochen. Aus Sicht der AWO ist es aber mindestens genauso wichtig die Ursachen – also die Gründe für Armut zu untersuchen. Das hat die AWO getan und veröffentlicht heute eine umfassende Analyse von institutionellen und strukturellen Armutsursachen mit dem Titel: „Selber schuld? Analyse der AWO von strukturellen und institutionellen Armutsursachen“. „Die Analyse von Armutsursachen zeigt klar, dass strukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen Armut und soziale Ungleichheit verursachen und den sozialen Aufstieg verhindern. Es ist an der Zeit, das zu ändern“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Aus diesem Grund werden im Anschluss an die Analyse politische Schlussfolgerungen abgeleitet.

So schützt beispielsweise Erwerbstätigkeit nach wie vor am effektivsten gegen Einkommensarmut, aber gleichzeitig sind immer mehr erwerbstätige Personen armutsgefährdet. Die Ursache dafür liegt in den strukturellen Veränderungen des Arbeitsmarktes bspw. durch die Zunahme von atypischer Beschäftigung wie Leiharbeit, Minijobs, Teilzeit und prekärer Selbstständigkeit. Auch wenn Menschen bereits vor einer Erkrankung in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebten, vermag es das Sozialsystem in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht, Menschen im Krankheitsfall ausreichend abzusichern. Die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Pflegedienstleistungen sind für viele Menschen zu hoch und Unterstützungsleistungen zu gering.

Die soziale Ungleichheit wächst. „Armut und soziale Ungleichheit sind längst keine Randphänomene mehr, die einfach als individuelles Versagen abgetan werden können. Das Problem muss an den Wurzeln gepackt werden“, fordert Wolfgang Stadler. Wer in Armut lebt, wird von der Gesellschaft häufig stigmatisiert und ausgegrenzt. Zugleich müssen die Betroffenen mit ihren geringen finanziellen Ressourcen auskommen. Ihre Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sind stark begrenzt, sie werden häufiger krank und haben im Durchschnitt eine kürzere Lebenserwartung.

Das Analysepapier der AWO „Selber schuld? Analyse der AWO von strukturellen und institutionellen Armutsursachen“ strebt zwei Ziele an:

· Auf der Basis einer gesellschaftskritischen Analyse der strukturellen und institutionellen Armutsursachen werden politische Forderungen abgeleitet, die die strukturelle und institutionelle Ebene adressieren und somit eine echte Armutsbekämpfungspolitik initiieren sollen.

· Mit der Darstellung der strukturellen Einflüsse auf die Chancenlage der Betroffenen soll die Diskursebene beeinflusst werden und sowohl Aufklärungs- als auch Sensibilisierungsarbeit geleistet werden. Dadurch sollen Vorurteile gegenüber Menschen, die von Armut betroffen sind, aufgebrochen und Stigmatisierungen aufgehoben werden. Denn nicht nur durch die Tatsache, dass die soziale Ungleichheit wächst, die Armutszahlen steigen und die soziale Mobilität sinkt, sondern auch durch das mangelnde Verständnis der Gesellschaft den von Armut betroffenen Menschen gegenüber, wird der soziale Zusammenhalt gefährdet.

Die Analyse ist hier zu finden: http://www.awo.org/arm-und-selber-schuld-nein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 16.03.2017

Gemeinsam mit vielen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen engagiert sich die AWO im Rahmen der Internationalen Aktionswochen vom 13. März bis 26. März 2017 gegen Rassismus. Gliederungen und Einrichtungen der AWO sind aufgerufen, mit kreativen Aktionen ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen und sich zu beteiligen. „Die AWO ist auch 2017 wieder Kooperationspartnerin der Internationalen Wochen gegen Rassismus, denn als Organisation der Zivilgesellschaft sehen wir uns in der Pflicht, konsequent gegen Rassismus Stellung zu beziehen. Rassismus steht im krassen Widerspruch zu den Werten der AWO. Aufgrund eigener historischer Erfahrungen und unserer demokratischen Grundüberzeugung stellen wir uns gegen jede Vorstellung, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihres Glaubens in vermeintlich minderwertige Gruppen einteilt und ausgrenzt“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen finden in den letzten Jahren immer mehr ihren Weg in die Öffentlichkeit. Die Hürden, sich rassistisch zu äußern, sinken auch durch und mit den Sozialen Netzwerken. Dadurch, dass sich Menschen in den Sozialen Netzwerken vorwiegend mit Menschen vernetzen, die eine ähnliche politische Meinung vertreten, fühlen diese sich untereinander bestärkt, dass ihre rassistische Meinung mehrheitsfähig sei. Umso wichtiger ist es, in den Sozialen Netzwerken ein Gesicht gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit zu zeigen. Wie bereits sehr erfolgreich im vergangenen Jahr ruft die AWO wieder dazu auf, Stellung gegen Rassismus und für Vielfalt zu beziehen.

Unter dem Motto „Ich bin gegen Rassismus“ können vom 13. – 26. März 2017 Selfies (via Bild oder Video) in den Sozialen Netzwerken #awogegenrassismus gepostet werden. Weitere Informationen sind zu finden auf www.kampagnen.awo.org.

Für die AWO ist es seit ihrem Bestehen ein Anliegen, sich für die Rechte von Minderheiten einzusetzen und ihnen durch ein engagiertes sozialpolitisches Handeln vor Ort Teilhabe zu ermöglichen. In diesem Sinne fordert die AWO eine konsequente und entschlossene strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung von Taten und Worten, die rassistisch motiviert sind. Rassismus ist nicht nur ein fester ideologischer Bestandteil des Rechtsextremismus, sondern findet sich in allen Teilen der Gesellschaft wider, wie Studien immer wieder belegen. „Rassismus ist eine Bedrohung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das selbstbestimmte Leben von Minderheiten und gefährdet dadurch unsere Demokratie. Deshalb beteiligt sich die AWO bundesweit an den Internationalen Wochen gegen Rassismus mit vielfältigen Aktivitäten“, erklärt Brigitte Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 13.03.2017

Heute wurde von der Bertelsmann-Stiftung eine Studie veröffentlicht, nach der viele Kita-Leitungen ihre Einrichtung quasi nebenbei leiten müssen. 11 Prozent aller bundesdeutschen Kitas stellen wohl überhaupt keine Ressourcen für Leitungs- und Verwaltungsaufgaben zur Verfügung. „Die heute veröffentlichten Zahlen sind erschreckend und problematisch. Eine Kita kann man nicht so nebenbei leiten. Leitungsaufgaben in Kindertageseinrichtungen sind dafür zu vielfältig“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Ursache für den unterschiedlichen Umgang mit Leitungsfreistellungen liegt in der uneinheitlichen Finanzierung der Kitas durch die Länder und Kommunen. „Die Qualität und die Rahmenbedingungen der Arbeit, die in Kitas geleistet wird, sollten wir nicht Länderfinanzen überlassen, sondern mit einem Bundesgesetz einheitlich sicherstellen“, fordert deshalb Wolfgang Stadler.

Eine Kita-Leitung hat vielfältige Aufgaben, die zum Teil sehr zeitintensiv sind. So obliegt ihr die pädagogische Leitung und die Betriebsführung, sie übernimmt die pädagogische Führung und Förderung der Beschäftigten, sie organisiert die Zusammenarbeit im Team, mit Eltern und mit Kooperationspartnern von Schule über Beratungsstellen bis hin zu kulturellen Einrichtungen. Darüber hinaus organisiert eine Kita-Leitung die Organisationsentwicklung, beobachtet Rahmenbedingungen und Trends und plant strategisch ihr eigenes Leitungshandeln.

Die Lage in den Bundesländern variiert dabei ähnlich stark wie auch beim Fachkraft-Kind-Schlüssel, bei der Fachberatung oder der Qualifikation des Personals. AWO, Caritas und GEW fordern deshalb gemeinsam ein Bundesqualitätsgesetz in dem gute strukturelle Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit festgeschrieben sind. Leitungsfreistellung, Fachberatung, Fort- und Weiterbildung sind dabei wichtige Regelungsbereiche. „Grundsätzlich muss der Bund sein finanzielles Engagement für Kitas verstärken, damit auch für die Leitung von Einrichtungen mehr Mittel zur Verfügung stehen“, fordert Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 06.03.2017

Unter dem Motto „Stark für Kinder und Jugendliche. Wir. Die AWO.“ findet heute die 8. Sozialkonferenz der AWO in Düsseldorf statt. An der Konferenz nehmen über 300 Delegierte und Gäste teil.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eröffnete die Konferenz mit einemGrundsatzreferat, nachdem der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt die Teilnehmenden begrüßt hat.

"Kinder und Jugendliche sind ein Herzens-Thema der AWO. Mit unserem Haupt- und ehrenamtlichen Engagement in den vielen Einrichtungen und Diensten und auf bundes- und landespolitischer Ebene setzen wir uns dafür ein, die Bedingungen für ein gelingendes Aufwachsen zu verbessern und durch unsere Angebote mit sicherzustellen“, erklärte Wilhelm Schmidt zum Auftakt der Konferenz.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sagte: „Bei der AWO weiß man, dass manche Kinder einen schwierigen Start ins Leben haben und dass es diese Kinder sind, die unsere Unterstützung am dringendsten benötigen. Darum hilft die AWO Kindern und Familien in Nordrhein-Westfalen und bundesweit seit Jahrzehnten, auf eigenen Füßen zu stehen. Sie hilft unseren Kindern, an sich zu glauben und zeigt ihnen, was es bedeutet, Teil einer starken Gemeinschaft zu sein. Hier setzt die Landesregierung mit ihrer vorbeugenden Politik ‚Kein Kind zurücklassen!‘ an. Die Erfolge von ‚Kein Kind zurücklassen! ‘ tragen wir nun schrittweise in das ganze Land. Im nächsten Schritt kommen 22 neue Kommunen dazu. Wir erreichen dann rund 60 Prozent der Kinder in Nordrhein-Westfalen. Perspektivisch werden wir allen Kommunen in NRW ein Angebot machen. Damit Kinder und ihre Familien überall in Nordrhein-Westfalen gleiche Chancen für ein gelingendes Aufwachsen haben. Landesregierung und AWO sind hierbei starke Partner, weil wir gemeinsam für soziale Gerechtigkeit kämpfen.“

Die AWO als eine große Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe hat den Anspruch, ihren Beitrag für Chancengleichheit zu leisten. Ein zentrales Ziel dieser Sozialkonferenz ist deshalb die Positionsbestimmung der AWO für zukünftige politische Debatten zum Thema der Kinder- und Jugendpolitik. In diesem Sinne stehen folgende Fragen im Mittelpunkt dieser Sozialkonferenz: Wie schaffen wir es, Eltern, Familien – nicht nur materiell sondern viel umfassender – in die Lage zu versetzen, ihrer Sorge- und Erziehungsaufgabe gerecht werden zu können? Oder: Wie schaffen wir es, die Verantwortung der öffentlichen Gemeinschaft so zu stärken, um alle Kinder und Jugendlichen, in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung angemessen zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen sollen in verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet werden.

  • Ein durchdachtes Gesamtpaket, das sich nicht vorrangig an einer Kostenkontrolle orientiert, sondern mit dem eine Politik für Familien, für Kinder und Jugendliche durchgesetzt wird, die ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und deren gleichberechtigte Teilhabe zum Ziel hat.
  • Ein inklusives Leistungsgesetz, das gewährleistet, dass alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihres individuellen Bedarfes gefördert werden und der Zugang zu den medizinischen, therapeutischen, betreuerischen und erzieherischen Hilfen und Unterstützungen, die sie benötigen, sichergestellt ist.
  • Die Gewährleistung eines sicheren Aufwachsens und eines effektiven Schutzes vor Gewalt und Missbrauch, innerhalb und außerhalb der Familie, in den sozialen und digitalen Netzwerken.
  • Ein aufeinander bezogenes System von individuellen Ansprüchen auf erzieherische Hilfen und Unterstützungsleistungen, die aus einer sozialräumlichen Infrastruktur erbracht werden, aus Sozialraum- Stadtteilzentren, aus Eltern-Cafés usw.. Hierfür müssen rechtssichere Finanzierungsformen etabliert werden.
  • Die Entwicklung der Schule als Ganztagsschule zu einem Akteur innerhalb der sozialräumlichen Infrastruktur.
  • Gut ausgebildete Fachkräfte und eine Trägerlandschaft der öffentlichen und freien Jugendhilfe, um attraktiv und leistungsfähig zu sein, die geprägt ist von Transparenz, Nachhaltigkeit und Partnerschaftlichkeit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 04.03.2017

Die Armut in Deutschland ist auf einen neuen Höchststand von 15,7 Prozent angestiegen, so der Befund des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der dieses Jahr wieder unter Mitwirkung weiterer Verbände und Fachorganisationen erscheint. Nach Aussagen des Verbandes markiert dieser Höchstwert einen mehrjährigen Trend wachsender Armut. Er fordert die Politik zu einem entschlossenen Handeln in der Arbeitsmarktpolitik, beim Wohnungsbau, in der Bildung und dem Ausbau sozialer Dienstleistungen und Angebote in den Kommunen auf. Voraussetzung für eine offensive Armutsbekämpfung sei ein rigoroser Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik.

Erstmals ermöglicht der Bericht des Paritätischen einen Zehn-Jahres-Vergleich. Auffällig sei dabei der Rückgang der Armutsquote in allen ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Berlins. Auf der anderen Seite stieg die Armut in allen westdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Hamburgs und Bayerns merkbar an. Als besondere Problemregionen identifiziert der Bericht im Zehn-Jahres-Vergleich die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl, der Bevölkerungsdichte und der längerfristigen Trends müssten das Ruhrgebiet und Berlin als die armutspolitischen Problemregionen Deutschlands angesehen werden.

Bei allen bekannten Risikogruppen habe die Armut im Vergleich zum Vorjahr noch einmal zugenommen: Bei Erwerbslosen auf 59 Prozent, bei Alleinerziehenden auf 44 Prozent, bei kinderreichen Familien auf 25 Prozent, bei Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau auf 32 Prozent und bei Ausländern auf 34 Prozent. Alarmierend sei im Zehn-Jahres-Vergleich insbesondere die Armutsentwicklung bei Rentnerinnen und Rentnern. Ihre Armutsquote stieg zwischen 2005 und 2015 von 10,7 auf 15,9 Prozent und damit um 49 Prozent, ein völliger „Ausreißer in der Armutsstatistik“. Durchgreifende Reformen in der Alterssicherung seien daher unausweichlich, um Altersarmut vorzubeugen.

Der Armutsbericht enthält neben empirischen Daten zur Armutsentwicklung in Deutschland Analysen zur Lebenssituation und Armut einzelnen Personengruppen (Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche, Arbeitslose, Alte Menschen, Geflüchtete, Migranten, Menschen mit psychischer Erkrankung, Menschen mit Behinderung) sowie zu Querschnittsthemen (Wohnungslosigkeit, Gesundheit und Armut). Herausgeber des Armutsberichts sind Der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Kinderhilfswerk, der Volkssolidarität Bundesverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, der Deutsche Kinderschutzbund, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, PRO ASYL und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL).

Gemeinsam fordern die Organisationen von der Politik entschlossenes Handeln und eine Sozialpolitik, die alle Menschen mitnimmt. Es sei Zeit für einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um Armut zu bekämpfen und eine Verringerung sozialer Ungleichheit zu erreichen.

Für den 27. und 28. Juni 2017 kündigen die Organisationen den nächsten großen armutspolitischen Hauptstadtkongress an, für den u.a. auch der DGB und die Nationale Armutskonferenz als Mitveranstalter gewonnen werden konnten.

Den Bericht, weitere Infos und eine detaillierte Suchfunktion nach Postleitzahlen finden Sie im Internet unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht.

Details zum Armutskongress am 27. und 28. Juni 2017 in Berlin sind hier zu finden: www.armutskongress.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 02.03.2017

Der Familienbund der Katholiken hat den geplanten Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende nachdrücklich begrüßt.In der Anhörung am 6.3.17 vor dem Deutschen Bundestag, zu der der Familienbund als Sachverständiger geladen war, sagte FDK-Bundesgeschäftsführer Matthias Dantlgraber: „Diese Reform istein Meilenstein für Alleinerziehende. Die langjährigen Forderungen des Familienbundes werden endlich umgesetzt.“

Der Familienbund unterstützt vor allem die neue Regelung, denUnterhaltsvorschuss zukünftig länger als 72 Monate und über das 12. Lebensjahr des Kindes hinaus zu zahlen. „Das ist eine längst überfällige Änderung. Denn die derzeit noch geltende Alters- und 72-Monatsgrenze lässt sich nicht in der Sache, sondern nur durch haushaltspolitische Erwägungen begründen,“ heißt es in der Stellungnahme des Familienbundes.

Allerdings kritisiert der Familienbund, dass die Altersgrenze nicht vollständig beseitigt wird. In der Fassung, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorschlägt und die den derzeitigen politischen Kompromiss abbildet, gilt eineEinkommensgrenze von 600 Euro brutto, unterhalb derer Alleinerziehende mit Kindern ab zwölf Jahren keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, sondern auf die Grundsicherung verwiesen werden sollen.Diese neuen Differenzierungen schaffen neue Ungleichbehandlungen und sind aus Sicht des Familienbundes nicht überzeugend.„Das trübt den Gesamteindruck eines insgesamt sehr positiven Gesetzgebungsverfahrens“, sagte Matthias Dantlgraber.

Darüber hinaus fordert der Familienbund, das Kindergeld nicht in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Denn der Unterhaltsvorschuss tritt an die Stelle des Kindesunterhalts des nicht betreuenden Elternteils, beim dem das Kindergeld nur hälftig angerechnet wird.„Vom Kindergeld sollten alle Familien profitieren. Würde man das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen, hätten Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen, monatlich deutlich mehr Geld zur Verfügung. Das wäre zur Bekämpfung von Kinderarmut notwendig und angemessen“, so Matthias Dantlgraber.

Die vollständige Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.familienbund.org/public/oeffentliche_anhoerung_unterhaltsvorschuss_06.03.2017_-_stellungnahme_des_familienbundes_der_katholiken.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband vom 06.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 an Staat und Zivilgesellschaft, sich angesichts des Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen konsequent für die Wahrung der Menschenwürde und gegen Rassismus einzusetzen. Dabei sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein besonderer Fokus auf den Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen gelegt werden. So kann nachhaltig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglicht und entschiedener als bisher gegen jede Form von Rassismus angegangen werden.

"Die Begegnung und Auseinandersetzung mit dem Anderssein muss zu den frühen Kindheitserfahrungen zählen. Entsprechende Aushandlungsprozesse in der Kita, in der Schule oder im Sportverein sind ein Grundstein für unsere Demokratie. Ein offenes und einander wertschätzendes Miteinander fällt dabei nicht vom Himmel, sondern muss immer wieder neu eingefordert und gefördert werden. Hier zeigen beispielsweise viele Projekte zur Integration von Flüchtlingskindern, dass ein Miteinander von einheimischen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen wirksam gegen rassistisches Gedankengut schützt. Diese Impulse aus der Kinder- und Jugendarbeit gilt es aufzunehmen und als Modell für die Bildungsarbeit mit Erwachsenen zu nutzen. Vielfalt ist nicht Ausdruck von Schwäche, sondern von gesellschaftlichem Reichtum", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 als Kooperationspartner.

Die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 finden vom 13. bis 26. März statt und stehen unter dem Motto "100% Menschenwürde – Zusammen gegen Rassismus". Gemeinsam mit mehr als 70 bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert der Interkulturelle Rat in Deutschland dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Der bundesweite Veranstaltungskalender verzeichnet zum Start der Aktionswochen bereits über 1.280 Veranstaltungen. Angeboten werden neben Projekttagen und Projektwochen in Schulen, Berufsschulen und anderen Bildungseinrichtungen eine Vielzahl von Informationsständen in Fußgängerzonen sowie Seminare zur politischen Bildung oder Diskussionsveranstaltungen. Botschafterin für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 ist die ehemalige Fußballnationalspielerin und DFB-Integrationsbotschafterin Célia Šašić.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 13.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Entlastung Alleinerziehender die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Kinder. Denn die Sicherung des Existenzminimums von Kindern, die in zwei bedürftigen Haushalten leben, kostet deutlich mehr als derzeit sozialrechtlich anerkannt wird. So fallen beispielsweise Kosten für das Kinderzimmer, für Kleidung oder für Schulmaterial in beiden Haushalten an. Außerdem sollen mit einem Umgangsmehrbedarf positive Anreize zur Wahrnehmung des Umgangsrechts gesetzt werden. Kinder getrennter Eltern im Hartz-IV-Bezug, die Umgang mit Mutter und Vater pflegen, brauchen einen Umgangsmehrbedarf, der das Existenzminimum während der Umgangstage im Haushalt des ebenfalls hilfebedürftigen Elternteils sicherstellt. Kinder, die es durch die Hilfebedürftigkeit der Eltern ohnehin schon schwerer haben, dürfen hier nicht noch zusätzlich benachteiligt werden.

"Der Umgangsmehrbedarf sollte in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge als Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils eingeführt werden. Die von der Unionsfraktion in dieser Woche im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagenen individuellen Lösungen des Problems gehen in die falsche Richtung. Erst mit der Gewährung eines Umgangsmehrbedarfs sehen wir die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern im Hartz-IV-Leistungsbezug als tatsächlich gesichert an. Wir fordern alle beteiligten Akteure auf, die Interessen der Kinder Alleinerziehender mehr als bisher zu unterstützen. Der Umgang des Kindes mit beiden Eltern darf nicht vom Geldbeutel abhängen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Kinder getrennt lebender Eltern hatte bereits im Mai letzten Jahres ein breites Bündnis von Verbänden gefordert, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Juristinnenbund, die Diakonie Deutschland, der Familienbund der Katholiken, die Nationale Armutskonferenz und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Eine gleichlautende Forderung wurde im November letzten Jahres auch vom Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik beschlossen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 01.03.2017

Kommentar: Das Zukunftsforum Familie e. V. und 25 andere Verbände unterstützen die Forderung nach einen umfassenden Umgangsmehrbedarf. Die Erklärung dazu ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/Verbaende_Erklaerung_Umgangsmehrbedarf_300516.pdf.

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. Mai bis 1. Juni 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e. V. in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.

Ort: Berlin

Familie spielt im Zusammenhang mit rechter Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle: Zum einen bekennen sich rechte Bewegungen und Parteien immer lautstarker zu einem reaktionären Familienbild, zum anderen ist die Familie einer der wichtigsten Sozialisationsorte für die Herausbildung und Weitergabe von Werten.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

Termin: 21. März 2017, 14:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Vorurteile und populistische Hetze tragen zur Polarisierung der Gesellschaft bei. Die zunehmende Feindseligkeit und Aggression richtet sich gegen Flüchtlinge wie auch gegen Journalist*innen, Politiker*innen, Kirchenvertreter*innen und Personen, die sich im Menschenrechtsbereich engagieren. Sie werden angegriffen und bedroht.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen regt der AWO Bundesverband die Debatte an, wie mit diesen Tendenzen umzugehen ist und welche Maßnahmen erforderlich sind, damit sich die Gesellschaft nicht weiter spaltet, sondern ein Gesellschaftsmodell von Solidarität und Toleranz gefestigt wird.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://tagungen.awo.org/index.php?id=5&seminar=5e21d783c592d1910512f7f998849088.

Termin: 8. bis 9. April 2017

Veranstalter: Evangelischen Akademie Hofgeismar in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Akademien in Deutschland (EAD) e. V.

Ort: Hofgeismar

Referenz: Tagungsnummer 17046

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben.

Anmeldeschluss: 31. März 2017

Besonderheit: Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.

Kinder- und Jugendarmut ist in Deutschland nach wie vor ein großes Problem. Deshalb gehen wir auf dieser Tagung u. a. folgenden Fragen nach: Was macht Armut mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen? Worin liegen die Ursachen ihrer Armut? Welchen Beitrag kann die Gesellschaft zur Überwindung ihrer Armut leisten? Weiterhin beschäftigen wir uns eingehend mit der Armut alleinstehender Frauen und Männer, die eng mit der Kinder- und Jugendarmut verknüpft ist. Berücksichtigung werden juristisch-leistungsrechtliche, gesellschaftliche und psychologische Gesichtspunkte finden.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.akademie-hofgeismar.de/programm/detailansicht.php?category=start&exnr=17046.

Termin: 4. April 2017

Veranstalter: Deutsches Institut für Menschenrechte e. V. in Zusammenarbeit mit dem National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e. V.

Ort: Berlin

25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland laden die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erstmalig kinderpolitische Sprecher_innen der Landtagsfraktionen, kommunale Kinderinteressensvertretungen und zivilgesellschaftliche Akteure auf Bundesebene ein.

Mit der Fachveranstaltung, die Vorträge und einen strukturierten Austausch aller Anwesenden bietet, soll die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention für die Landesebene und kommunale Ebene konkretisiert werden. Wir wollen Erfahrungen und Ideen für die Umsetzung der Kinderrechte austauschen.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.25-jahre-kinderrechte.de/anmeldung.

Termin: 2. bis 4. Mai 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Nürnberg

AWO Familienbildung hat sich seit den Gründungsjahren des Verbandes als eigenständiges Arbeitsfeld etabliert und somit in ihrem Ansatz, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, eine lange Tradition. Heute finden Familien bei der AWO vielfältigste Angebote der Bildung, Beratung und Begleitung. Die Netzwerktagung 2017 dient der stärkeren verbandsinternen Vernetzung im Bereich der Familienbildung der Arbeiterwohlfahrt, der gemeinsamen Bearbeitung relevanter Themen und der Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit. Ergänzend sind die Vorstellung einiger Familienbildungsprojekte bzw. -programme aus AWO Einrichtungen, Exkursionen in Nürnberger Einrichtungen und ein thematischer Impuls geplant.

Die Netzwerktagung richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte, die in Einrichtungen und Diensten der AWO oder korporativer Mitglieder Aufgaben der Familienbildung erfüllen, Mitarbeitende aus Mehrgenerationenhäusern und der Familienerholung und an Elternbegleiter*innen.

Termin: 5. Mai 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Es soll ein ressourcenorientierten Blick auf die Situation geflüchteter und vertriebener Jungen, Männer und Väter in Deutschland gerichten werden. Welche Bedingungen und Situationen finden sie hier vor und durch welche geschlechterbewussten Ansätze können wir sie in Bereichen wie Wohnen, Bildung, Arbeit, Sport und Gesundheit unterstützen?

Das Programm ist hier zu finden: http://movemen.org/wp-content/uploads/2017/03/Einladung-zum-Fachforum-M%C3%A4nnnlichkeit-Flucht-am-05.05.2017-1.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: http://movemen.org/anmeldung-zum-fachforum-maennlichkeit-und-flucht/.

AUS DEM ZFF

Am 20. März beschäftigt sich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer öffentlichen mit den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. – "Kinder und Familien von Armut befreien – Aktionsplan gegen Kinderarmut" auf BT-Drs. 18/10628 sowie dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN – "Familien stärken – Kinder fördern" auf BT-Drs. 18/10473

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: http://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTcva3cxMi1wYS1mYW1pbGllLzQ5NzM5NA==&mod=mod493054.

Das ZFF wird auch auf dem diesjährigen 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (28. – 30. März 2017, Düsseldorf) vertreten sein. Wir freuen uns auf ihren Besuch an unserem Stand Nr. E38 in der Halle 3 und stehen für Fragen und Gespräche rund um das Thema Familienpolitik gerne zur Verfügung!
Außerdem wird unsere stellvertretende Vorsitzende Birgit Merkel an der Podiumsdiskussion des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) in Kooperation mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zum Thema „2,7 Mio. vertane Chancen – Auswirkungen von Armut auf die Lebensverläufe von Kindern und Jugendlichen“ teilnehmen.

Die Veranstaltung wird am Dienstag den 28.03.2017, von 14.30 – 16.30 Uhr im Raum 26 stattfinden.

Alle Aussteller des DJHT sind hier zu finden: http://www.jugendhilfetag.de/aussteller2017/.

Informationen zu der Podiumsdiskussion sind hier zu finden: http://express2.converia.de/frontend/index.php?page_id=2136&v=List&do=15&day=393&ses=34548#.

Quelle: Mitteilung vom 16.03.2017

Anlässlich der morgigen Tagung des Europäischen Rates fordern AWO und ZFF eine Abkehr von den Plänen der Bundesregierung, das Kindergeld für EU-Ausländer zu kürzen. In diesem Zusammenhang raten sie dringend davon ab, auf EU-Ebene einer solchen Änderung im Rahmen der "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" den Weg zu bereiten.

Die Bundesregierung plant, das Kindergeld für Kinder zu kürzen, deren Eltern in Deutschland arbeiten, die aber selbst im Ausland leben. Diese Idee verstößt derzeit gegen gültiges EU-Recht. Bei der morgigen Tagung des Europäischen Rates soll hier jedoch verhandelt werden – auf Initiative von u.a. Deutschland und Österreich.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler (AWO-Bundesvorsitzender): „Die hier vorgeschlagenen Regelungen verfolgen allein das Ziel einer Kürzung des Kindergeldes. Die AWO lehnt das vor allem aus zwei Gründen ab: Erstens bezweifeln wir, dass der vorgeschlagene Anpassungsmaßstab sachgerecht ist. So lässt er weder eine Berücksichtigung von unterhaltsrelevanten, kinderspezifischen Bedarfen erkennen, noch berücksichtigt er höhere Unterhaltsaufwendungen im Wohnsitzstaat des Kindes, die zum Beispiel in Luxemburg oder Norwegen der Fall wären. Zweitens existieren für eine Anpassung des Kindergeldes im EU-Ausland bisher noch keine europarechtlichen Grundlagen. AWO und ZFF halten es für bedenklich, wenn die Bundesrepublik die entsprechenden Grundlagen für eine derartige Regelung auf europäische Ebene durchboxen möchte.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Familie ist bunt und vielfältig. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist individuell und höchst unterschiedlich. Für die Vielfalt familiärer Lebensformen auf europäische Ebene stehen auch multilokale Familien, die an unterschiedlichen Orten leben. Für die AWO und das ZFF ist dies auch Ausdruck des europäischen Versprechens von Freiheit, Freizügigkeit und Solidarität. Gleichzeitig ist für diese Familien, auf Grund der räumlichen Distanz, die Herstellung von Familienleben und damit die Bewerkstelligung des Familienalltags besonders schwer.

Gerade in Zeiten von dumpfen nationalistischen Bewegungen ist ein gemeinsames und starkes Europa enorm wichtig und zukunftsweisend. Der vorgelegte Referentenentwurf untergräbt jedoch die grundlegenden Ziele und Werte der Europäischen Staatengemeinschaft und stellt damit europapolitisch und familienpolitisch ein verfehltes Signal dar.“

Die Stellungnahme des ZFF dazu ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/20170228_Stellungnahme_Anpassung_kindergeldrechtlicher__Regelungen_EU_ZFF.pdf.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.03.2017

Anlässlich der Expertenanhörung vom 06.03.2017 zur Reform des Unterhaltsvorschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF die weitreichenden Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder, weist aber darauf hin, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehenden erreicht werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems enthält in Artikel 23 „Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes“. Diese Änderungen sind Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, der im Januar 2017 ausgehandelt worden ist: Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Die Reform tritt zum 1. Juli in Kraft. Der Gesetzentwurf enthält ebenfalls die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern. Sie erhalten erst dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie ein Einkommen von mindestens 600 Euro im Monat erwirtschaften oder das Kind selbst keine SGB II-Leistungen bezieht.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF): „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Reform des Unterhaltsvorschusses nun als Gesetzentwurf vorliegt. Er hat am 16. Februar in 1. Lesung den Bundestag passiert und ist heute Gegenstand einer Expertenanhörung. Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Nicht oder in nicht ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt birgt eines der größten Armutsrisiken für Alleinerziehende. Sie brauchen daher unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung!

Wie einige Expert*innen der heutigen Anhörung bemängelt auch das Zukunftsforum Familie, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehende erreicht werden: Alleinerziehende im SGB II mit älteren Kindern erhalten nur dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie mindestens 600 Euro brutto verdienen oder die Kinder selbst keine SGB II-Leistungen beziehen. Damit wird eine Bedarfsprüfung impliziert, die nicht in die Systematik einer bedarfsunabhängigen Leistung wie den Unterhaltsvorschuss passt. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird.

Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung vom 06.03.2017

AKTUELLES

Ab sofort können sich Schulklassen und außerschulische Gruppen für das Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes bewerben. Bei diesem Wettbewerb sind Kinder und Jugendliche aufgerufen, kreative Ideen zu entwickeln, wie die Kinderrechte in ihrem Alltag bei Kindern und Erwachsenen bekannter gemacht und umgesetzt werden können. Möglich sind beispielsweise Videos, Fotostorys, gemalte Bilder, geschriebene Geschichten, Comics oder Hörspiele. Die Dokumentationen der durchgeführten Aktionen können bis zum 17. Juli 2017 als eingereicht werden. Eine Jury aus Kindern und Erwachsenen des Deutschen Kinderhilfswerkes wählt die drei kreativsten Einsendungen aus. Die Gewinner werden zum Weltkindertagsfest im September dieses Jahres nach Berlin eingeladen, um dort die Aktionen der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Weitere Infos zum Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes sind hier zu finden: www.kindersache.de/wettbewerb.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Berliner Kindertagesstätte gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium das neue Pixi-Buch "Alle sind dabei!" vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue Pixi-Buch befasst sich mit dem Thema Kinderarmut. Es ist nach den Pixi-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern sowie Schutz von Kindern vor Gewalt das dritte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

"Das Pixi-Buch "Alle sind dabei!" vermittelt auf anschauliche Weise, wie Armut Kinder belastet und ausgrenzt", betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. "Alle Kinder müssen die gleichen Chancen haben, egal ob sie aus armen oder reichen Familien kommen. Im Kampf gegen Kinderarmut brauchen wir einen umfassenden Ansatz. Dazu gehört auch, dass Kinderrechte ausdrücklich dort verankert werden, wo die grundsätzlichen Wert- und Leitentscheidungen der Staatsordnung getroffen werden: im Grundgesetz."

"Leider sind die Kinderrechte in Deutschland viel zu wenig bekannt. Hier brauchen wir eine Bildungsoffensive, die Kinder und Erwachsene erreicht. Das neue Pixi-Buch des Deutschen Kinderhilfswerkes ist eine wunderbare Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Viel zu viele Kinder sind in Deutschland von Armut betroffen. Hier müssen wir mehr tun, um auch diesen Kindern ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen", betont Regina Halmich, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser Pixi-Reihe ist es, dass vom Deutschen Kinderhilfswerk zu den kleinen Büchern Begleitmaterial zur Unterstützung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe herausgegeben wird. Mit diesen "Methoden für die Kitapraxis 3", die sich dem Thema Inklusion und Vielfalt im Hinblick auf Menschen mit Behinderung und Ausgrenzung aufgrund von Armut widmen, bekommen die Fachkräfte ein Handwerkzeug, um Kinderrechte spielerisch mit den Kindern zu erarbeiten.

Das Pixibuch kann hier bestellt werden: http://shop.dkhw.de/de/.

Wenn es bei einer vertraglichen Meinungsverschiedenheit keine einvernehmliche Lösung gibt, können Pflegeheimbewohner vor Gericht gehen – mitunter jedoch ein langes, aufwändiges und teures Verfahren. Nun gibt es auch für diese Fälle eine Alternative, nämlich die Möglichkeit einer außergerichtlichen Schlichtung.
Über diese informiert eine neue Broschüre, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Zusammenarbeit mit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) herausgegeben wird. Erarbeitet wurde der Ratgeber von Iris Anagnostopoulou und Ulrike Kempchen, erfahrene Juristinnen im Beratungsdienst der BIVA.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Publikationen/2017/Broschuere_Verbraucherschlichtung_2017_barrierefrei.pdf.

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Archiv Aktuelle Hinweise

Reform Unterhaltsvorschuss: Bessere Unterstützung für Alleinerziehende ist auf dem Weg!

Anlässlich der heutigen Expertenanhörung zur Reform des Unterhaltsvorschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF die weitreichenden Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder, weist aber darauf hin, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehenden erreicht werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems enthält in Artikel 23 „Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes“. Diese Änderungen sind Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, der im Januar 2017 ausgehandelt worden ist: Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Die Reform tritt zum 1. Juli in Kraft. Der Gesetzentwurf enthält ebenfalls die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern. Sie erhalten erst dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie ein Einkommen von mindestens 600 Euro im Monat erwirtschaften oder das Kind selbst keine SGB II-Leistungen bezieht.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF): „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Reform des Unterhaltsvorschusses nun als Gesetzentwurf vorliegt. Er hat am 16. Februar in 1. Lesung den Bundestag passiert und ist heute Gegenstand einer Expertenanhörung. Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Nicht oder in nicht ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt birgt eines der größten Armutsrisiken für Alleinerziehende. Sie brauchen daher unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung!

Wie einige Expert*innen der heutigen Anhörung bemängelt auch das Zukunftsforum Familie, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehende erreicht werden: Alleinerziehende im SGB II mit älteren Kindern erhalten nur dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie mindestens 600 Euro brutto verdienen oder die Kinder selbst keine SGB II-Leistungen beziehen. Damit wird eine Bedarfsprüfung impliziert, die nicht in die Systematik einer bedarfsunabhängigen Leistung wie den Unterhaltsvorschuss passt. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird.

Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

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EU-Kindergeldanpassung: Falsches Signal für Europa!

Anlässlich der morgigen Tagung des Europäischen Rates fordern AWO und ZFF eine Abkehr von den Plänen der Bundesregierung, das Kindergeld für EUAusländer zu kürzen. In diesem Zusammenhang raten sie dringend davon ab, auf EU-Ebene einer solchen Änderung im Rahmen der "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" den Weg zu bereiten.

Die Bundesregierung plant, das Kindergeld für Kinder zu kürzen, deren Eltern in Deutschland arbeiten, die aber selbst im Ausland leben. Diese Idee verstößt derzeit gegen gültiges EURecht. Bei der morgigen Tagung des Europäischen Rates soll hier jedoch verhandelt werden – auf Initiative von u. a. Deutschland und Österreich.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler (AWO-Bundesvorsitzender): „Die hier vorgeschlagenen Regelungen verfolgen allein das Ziel einer Kürzung des Kindergeldes. Die AWO lehnt das vor allem aus zwei Gründen ab: Erstens bezweifeln wir, dass der vorgeschlagene Anpassungsmaßstab sachgerecht ist. So lässt er weder eine Berücksichtigung von unterhaltsrelevanten, kinderspezifischen Bedarfen erkennen, noch berücksichtigt er höhere Unterhaltsaufwendungen im Wohnsitzstaat des Kindes, die zum Beispiel in Luxemburg oder Schweden der Fall wären. Zweitens existieren für eine Anpassung des Kindergeldes im EUAusland bisher noch keine europarechtlichen Grundlagen. AWO und ZFF halten es für bedenklich, wenn die Bundesrepublik die entsprechenden Grundlagen für eine derartige Regelung auf europäische Ebene durchboxen möchte.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Familie ist bunt und vielfältig. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist individuell und höchst unterschiedlich. Für die Vielfalt familiärer Lebensformen auf europäische Ebene stehen auch multilokale Familien, die an unterschiedlichen Orten leben. Für die AWO und das ZFF ist dies auch Ausdruck des europäischen Versprechens von Freiheit, Freizügigkeit und Solidarität. Gleichzeitig ist für diese Familien, auf Grund der räumlichen Distanz, die Herstellung von Familienleben und damit die Bewerkstelligung des Familienalltags besonders schwer. Gerade in Zeiten von dumpfen nationalistischen Bewegungen ist ein gemeinsames und starkes Europa enorm wichtig und zukunftsweisend. Der vorgelegte Referentenentwurf untergräbt jedoch die grundlegenden Ziele und Werte der Europäischen Staatengemeinschaft und stellt damit europapolitisch und familienpolitisch ein verfehltes Signal dar.“

Die Stellungnahme des ZFF zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen“ finden Sie hier.

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ZFF-Info 4 2017

SCHWERPUNKT: Welttag sozialer Gerechtigkeit

Anlässlich des heutigen Welttages der Sozialen Gerechtigkeit weist das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) auf dringend notwendige Schritte hin, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen und damit allen Familien ein Mindestmaß an Teilhabe zu garantieren. Der Welttag der Sozialen Gerechtigkeit wurde 2009 von den Vereinten Nationen (VN) mit dem Ziel eingeführt, die Nationalstaaten aufzufordern, Ungerechtigkeiten zu bekämpfen und Chancen und Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Deutschland hat in Sachen soziale Gerechtigkeit noch enormen Nachholbedarf: Gut 18 Prozent der hier lebenden Menschen sind von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Mehrkindfamilien und Familien mit Migrationshintergrund. Die Armut der Erwachsenen betrifft auch die in den Familien lebenden Kinder.

Knapp drei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in materieller Armut auf und müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Schlechtere Ernährung, schlechtere materielle Grundversorgung, mitunter keine warme Mahlzeit am Tag und auch keine Urlaubsreise. Die Folgen sind gravierend: Der Mangel an Einkommen, Ressourcen und Lebensperspektiven für Kinder entwickelt sich zu Bildungs- und Teilhabearmut. Das ist in einem Land wie Deutschland nicht mehr länger hinnehmbar. Das ZFF setzt sich daher für eine sozial gerechte Kindergrundsicherung ein. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und soziale Gerechtigkeit für die Vielfalt der Familie herstellen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.02.2017

Am 20. Februar wird der von der UN initiierte Welttag der sozialen Gerechtigkeit begangen. „Unsere Gesellschaft basiert auf dem Ziel von sozialer Gerechtigkeit. Die AWO fordert, dass soziale Gerechtigkeit als Leitprinzip unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung unbedingte und umfassende Beachtung finden muss“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

„Soziale Gerechtigkeit basiert auf starken soziale Sicherungssystemen, die eine selbstbestimmte Teilhabe und wirtschaftliche Unabhängigkeit in allen Wechselfällen des Lebens garantieren, insbesondere bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Erwerbsminderung, Pflege und im Alter“, ist Stadler überzeugt. Demnach sollte nach Meinung der AWO die paritätische Finanzierung durch die Arbeitgeberseite und die Beschäftigten als Fundament der Sozialversicherung wiederhergestellt werden. Zugleich müsse die Solidarität in den sozialen Sicherungssystemen gestärkt werden. Dies erfordert, dass alle Bürgerinnen und Bürger in die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung einbezogen werden. Ebenso muss die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, die den Lebensstandard nach einem erfüllten Erwerbsleben wieder absichert und damit auch vor Altersarmut schützt.

Armut und soziale Ausgrenzung müssen nach Überzeugung der AWO in allen Lebenslagen konsequenter bekämpft werden. Dies erfordert einen weiteren Ausbau des Sozialstaates, insbesondere realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen sowie ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum. Der zunehmenden Spaltung zwischen Arm und Reich muss durch eine höhere Besteuerung von Reichtum und Vermögen begegnet werden. Darüber hinaus braucht es eine höhere Besteuerung der Kapitalerträge und eine Finanztransaktionssteuer, so kann die Finanzkraft des Staates gestärkt werden. Hierfür braucht es die Solidarität der Reichen und Vermögenden und eine gerechte Verteilungspolitik.

Eine wachsende soziale Ungleichheit bedeutet nicht nur eine Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. „Die zunehmende Ungleichheit untergräbt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und entlädt sich in einem Zulauf zu politischen Extremen. Angesichts dieser Entwicklungen wird es Aufgabe der Politik in diesem und in den kommenden Jahren sein, das verloren gegangene Vertrauen der Menschen in den demokratischen und sozialen Rechtsstaat wieder zurückzugewinnen“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.02.2017

Zum morgigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit erklären Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

„Soziale Ungleichheit“ und „Polarisierung“ werden mittlerweile sogar im Welt-Risiko-Bericht des Weltwirtschaftsforums als zwei der fünf Kernprobleme der Weltgemeinschaft gelistet. Dass dies auch für Deutschland gilt, verdeutlicht die Studie zu Hochvermögenden in Deutschland, die als eine Grundlage für den im Frühjahr erscheinenden 5. Armuts- und Reichtumsbericht erstellt wurde.

Die Studie weist zu Recht darauf hin, dass extremer Reichtum sowohl ein Gerechtigkeits- als auch ein Demokratieproblem darstellen: Immer dann, wenn Superreiche ihr Vermögen dafür einsetzen, gesellschaftlich Einfluss zu nehmen und die Politik zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Dass sie damit erfolgreich sind, zeigt eine weitere Studie, die für den Bericht erstellt wurde. Diese weist nach, dass die Politik ihre Entscheidungen an den Interessen der Einkommensstarken ausrichte und die Meinungen der unteren und mittleren Schichten kaum beachtet oder sogar missachte. Damit entsteht ein ernst zu nehmendes Problem für unsere Gesellschaft und den Zusammenhalt ihrer Menschen. Dass sich relevante Bevölkerungsgruppen von demokratischen Parteien nicht mehr vertreten fühlen, muss für uns alle ein Warnsignal sein.

Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt wieder zu stärken, müssen wir der Spaltung in arm und reich entgegenwirken. Durch den entschlossenen Kampf gegen Steuerhinterziehung und -umgehung kann ein Zeichen gesetzt werden, dass sich Politik eben nicht nur an den Interessen der Reichen und Mächtigen orientiert. Einer starken Vermögensungleichheit und damit einer sozialen Spaltung kann zudem mit einer verfassungsfesten, ergiebigen und umsetzbaren Vermögensteuer für Superreiche entgegengewirkt werden, die den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Innovationskraft von Unternehmen berücksichtigt. Gleichzeitig braucht es entschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Armut und zur Entlastung von unteren Einkommensgruppen. Wir Grüne haben dazu zahlreiche Vorschläge vorgelegt, von der Kindergrundsicherung bis zur Garantierente, zur Entlastung von hohen Wohnkosten und für eine einfachere und armutsfeste Grundsicherung.

Der Blick in die USA zeigt: Es ist brandgefährlich, die Augen vor den Gefahren der sozialen Spaltung und Politikverdrossenheit zu verschließen. Statt die brisantesten Textpassagen zu streichen, wie es die Bundesregierung im Vorfeld der Veröffentlichung des Armuts- und Reichtumsberichts getan hat, muss der Zusammenhalt in der Gesellschaft aktiv gestärkt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.02.2017

Eine steuerpolitische Kehrtwende zur Finanzierung von mehr sozialer Sicherheit und notwendigen Investitionen in das Gemeinwesen fordert das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle“ anlässlich des Welttags der Sozialen Gerechtigkeit am kommenden Montag.

„Es ist Zeit für soziale Gerechtigkeit“, sagt der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske. „Dafür brauchen wir eine Kehrtwende in der Steuerpolitik, die den Reichtum im Lande so umverteilt, dass die Beschäftigten davon mehr profitieren und einen Kurswechsel in der Rentenpolitik, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Würde von ihrer Rente leben können“, so Bsirske. Gerade im Wahljahr 2017 sei es wichtig, die Politik dafür in die Pflicht zu nehmen.

„Unser Bündnis wird dafür sorgen, dass sich alle Parteien in diesem Wahlkampf zum Thema Vermögens-, Erbschafts- und Einkommensteuer verhalten müssen. Ein guter Sozialstaat braucht zwingend eine solidarische und nachhaltige Finanzierung. Davon sind wir in Deutschland weit entfernt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

„Die starken sozialen Ungleichheiten in Deutschland zeigen sich in den vielen Kommunen, welche von Haushaltsproblemen und zunehmender öffentlicher Armut geprägt sind. Diese unhaltbare Situation lässt sich effektiv nur durch eine gerechte Umverteilungspolitik von ganz oben nach unten bekämpfen, denn Geld ist genug da – es muss nur gerechter verteilt werden!", so Ingo Meyer, vom Netzwerk Umverteilen in Nordrhein-Westfalen.

Seit dem Auftakt im Januar 2017 haben sich inzwischen über 30 bundesweit aktive Organisationen und Initiativen dem Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ angeschlossen. Soziale Gerechtigkeit zum zentralen Thema im Bundestagswahljahr 2017 zu machen, ist das erklärte gemeinsame Ziel. Das Bündnis setzt auf die Bündelung der individuellen Stärken und Aktivitäten der beteiligten Organisationen: Umverteilung für mehr soziale Gerechtigkeit wird beispielsweise auch ein Schwerpunkt des diesjährigen Armutskongresses sein, der auf Initiative des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des DGB und der Nationalen Armutskonferenz am 27. und 28. Juni in Berlin stattfindet. Wie internationale Steuergerechtigkeit zum Abbau sozialer Ungleichheit beitragen kann, verdeutlicht eine aktuelle Kampagne von Oxfam. Weitere Kampagnen und Veranstaltungen der einzelnen Bündnispartner zum Thema sind in Planung.

Über die Bündnisplattform unter www.reichtum-umverteilen.de unterstreichen die Bündnispartner den inneren Zusammenhang ihrer Kampagnen und Aktionen in diesem Wahljahr. Ein gemeinsamer Veranstaltungskalender, eine Sammlung von relevanten Fachinformationen sowie ein Blog bündeln die Expertise. Geplant sind gemeinsame Presse- und Lobbyaktivitäten und unter anderem die Veröffentlichung eines Comics. Zudem will das Bündnis offensiv den Kontakt mit Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl suchen, um für seine Forderungen zu werben.

Auch lokal und regional gründen sich immer mehr Umverteilen-Bündnisse. Bereits am 6. April wird ein NRW-weites Bündnis eine Aktion vor dem Landtag in Düsseldorf durchführen. Für Samstag, den 6. Mai, werden im Rahmen eines dezentralen Aktionstages in verschiedenen Städten Aktionen und Veranstaltungen stattfinden.

Der Aufruf als Flyer ist hier zu finden: http://www.reichtum-umverteilen.de/fileadmin/files/Dokumente/RU_Dokumente/umverteilen_flyer-2017_PRINT-allgemein.pdf.

Mehr Informationen und eine Liste der beteiligten Bündnispartner sind hier zu finden: www.reichtum-umverteilen.de/buendnis/.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis Reichtum umverteilen c/o Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.02.2017

Dass Menschen füreinander einstehen, macht unsere Gesellschaft sozial. „Doch obwohl Familien dabei eine wichtige Rolle spielen und Leistungsträger unserer Gemeinschaft sind, werden sie durch eine familienblinde Steuer- und Abgabenpolitik arm gemacht“, kritisiert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann. Anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit fordert er deshalb familiengerechte Beiträge in den Sozialversicherungen, eine familienorientierte Arbeitsmarktpolitik und Transparenz in der Darstellung familienpolitischer Förderung.

„Immer wieder wird mit der gigantischen Summe von 200 Milliarden Euro Familienförderung operiert“, kritisiert Heimann. „Doch tatsächlich sind drei Viertel dieser Leistungen keine Förderung. Beim steuerlichen Kinderfreibetrag zum Beispiel handelt es sich um ein steuerliches Instrument, das zur Freistellung des Existenzminimums von Kindern dient.“ Und auch das damit verrechnete Kindergeld ist kein „Geschenk“, sondern lediglich die Rückzahlung von zu viel bezahlten Steuern. Der frühere hessische Landessozialrichter Dr. Jürgen Borchert nennt das Kindergeld zu Recht eine „Rückgabe von Diebesgut“.

Auch in den Beiträgen zu den Sozialversicherungen werden Familien verfassungswidrig benachteiligt. Deshalb haben der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken die Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen!“ ins Leben gerufen. Inzwischen streiten tausende Familien für familiengerechte Beiträge in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Denn Familien sorgen mit ihrem Nachwuchs nicht nur für die Stabilität und Zukunft der Sozialversicherungssysteme, sie zahlen außerdem finanzielle Beiträge ein, als hätten sie keine Kinder.

„Familien sind die Säulen unserer Gemeinschaft. Das müssen Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit endlich anerkennen“, fordert der DFV-Bundesgeschäftsführer. “Familienpolitik darf nicht länger Arbeitsmarktpolitik sein!“ Um der Zukunft eine Stimme zu geben, startet der DFV im Frühjahr 2017 die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“. Sie macht sich für ein Wahlrecht ab Geburt stark. „So bekommen Familien endlich mehr Gehör und 13 Millionen Kinder und Jugendliche bleiben mit ihren Anliegen nicht länger ungehört.“

Die Kampagne "Wir Jammern nicht, wir klagen!" ist hier zu finden: http://elternklagen.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 24.02.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Deutschland hat mit dem Ausbau der Kinderbetreuung sowie mit der Ausgestaltung des Elterngeldes bereits wichtige Voraussetzungen für eine gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen beiden Eltern geschaffen. Eine gezielte Weiterentwicklung bestehender Instrumente sowie Anpassungen im Steuer- und Transfersystem könnten dazu beitragen, dass es mehr Müttern und Vätern gelingt, umfänglich erwerbstätig zu sein und Zeit für Kinder und Partnerschaft zu haben. Zu diesem Schluss kommt die OECD-Studie „Dare to Share“ zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf in Deutschland, die heute (Montag) veröffentlicht wurde.

In Deutschland waren 2013 rund 70 Prozent der Mütter erwerbstätig, ein Wert, der ungefähr dem OECD-Schnitt entspricht, jedoch hinter die Erwerbsquoten in Dänemark oder Schweden zurückfällt, wo rund 82 Prozent der Mütter einem Beruf nachgehen. Allerdings arbeiteten mit 39 Prozent überdurchschnittlich viele Mütter in Deutschland in Teilzeit und ihre Wochenarbeitszeit ist mit durchschnittlich 20 Stunden relativ kurz. Nur in den Niederlanden und in Österreich ist die Teilzeitquote unter Müttern noch höher. Gleichzeitig übernehmen Frauen fast zwei Drittel der Hausarbeit, der Betreuung von Kindern und anderen Familienangehörigen. In Ländern, in denen Frauen in größerem Umfang arbeiten und es eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung wie etwa in Finnland,oder Norwegen gibt, teilen Eltern unbezahlte Arbeit dagegen ausgewogener auf. Insgesamt wird nach den Ergebnissen der Studie die unbezahlte Arbeit partnerschaftlicher aufgeteilt, je höher der Erwerbsumfang ist.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sieht ihre Politik durch die Studie bestätigt: „Ich freue mich, dass die OECD Deutschland ausdrücklich ermutigt, die Bemühungen fortzusetzen, Eltern bei der partnerschaftlichen Vereinbarkeit besser zu unterstützen. Das ist der Wunsch der Mehrheit der Mütter und Väter in Deutschland. Nur leider gelingt es nur wenigen, diese Lebenswünsche zu verwirklichen.

Diesen Eltern, die sich gemeinsam intensiv ums Kind kümmern und engagiert im Beruf sein wollen, möchte ich mit der Familienarbeitszeit und dem Familiengeld ein Angebot machen. Ich möchte Väter ermutigen, sich mehr Zeit für ihre Kinder zu nehmen, wie sie es sich wünschen. Und ich möchte Mütter ermutigen, ihre Chancen im Berufsleben zu ergreifen und ihre Existenzen zu sichern, wie sie es sich wünschen und wie sie es benötigen. Die Ergebnisse der OECD machen deutlich: Die Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld ist der richtige Weg.“

"Deutschland hat in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für die Erwerbstätigkeit von Müttern deutlich verbessert. Auch gesellschaftlich wird heute die Erwerbstätigkeit von Müttern eher akzeptiert als noch vor 15 Jahren. Die hohe Teilzeitquote bei Müttern zeigt jedoch, dass eine wirklich ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit innerhalb von Familien noch nicht die Regel ist. Dies schwächt nicht nur die wirtschaftliche Stellung von Frauen, angesichts des demografischen Wandels bleiben so auch wirtschaftliche Potenziale ungenutzt“, sagte die OECD-Sozialexpertin Monika Queisser.

Der Bericht empfiehlt unter anderem, mehr Väter zur Inanspruchnahme von Elternzeit zu ermutigen. Betreuungsangebote für Kleinkinder und auch für Grundschuldkinder sollten weiter ausgebaut und flexibler gestaltet werden. Ein Anspruch auf Rückkehr zu voller Erwerbstätigkeit nach einer familienbedingten Teilzeitphase könnte helfen, die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu erhöhen. Durch eine Weiterentwicklung familienpolitischer Förderinstrumente könnte Eltern eine Erwerbstätigkeit in größerem Umfang ermöglicht werden. Im Bereich Steuern und Transfers könnte das System so angepasst werden, dass Paare zu einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erwerbstätigkeit ermutigt werden. und damit dazu beitragen, dass die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen weiter verringert werden.

Den Gesamtbericht zur Studie sowie eine Zusammenfassung sind hier zu finden: www.oecd.org/berlin/publikationen/dare-to-share.htm.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.02.2017

Heute hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beraten. Der Gesetzentwurf wurde am 11. Januar 2017 vom Bundeskabinett beschlossen.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir eine klare Rechtsgrundlage für den Anspruch auf gleichen Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit unabhängig vom Geschlecht. Und zwar für alle Beschäftigten. Bis zu 14 Millionen Männer und Frauen können durch den Auskunftsanspruch erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Große Unternehmen müssen sich künftig erstmals durch Berichtspflichten und Prüfverfahren mit ihren Lohnstrukturen beschäftigen. Bisher gibt es kein Gesetz, dass das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt. Ich bin sehr froh, dass wir hier einen echten Durchbruch geschafft haben.“

Der Gesetzentwurf enthält folgende Bausteine:

1. Einen individuellen Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.

2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Am 6. März 2017 findet eine Anhörung mit Sachverständigen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Das Gesetz soll am 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.02.2017

Der Bundestag hat heute in erster Lesung den Entwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses beraten. Dem Entwurf des Bundesfamilienministeriums hat der Bundesrat am 10. Februar 2017 bereits zugestimmt. Das sind gute Nachrichten für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb unsere besondere Unterstützung brauchen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: "Kinder, deren Elternteile keinen Unterhalt zahlen, brauchen unsere Unterstützung. Deshalb soll der staatliche Vorschuss jetzt für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Ich freue mich, dass wir uns in intensiven Verhandlungen mit den Ländern geeinigt haben. Bislang zahlt der Staat höchstens sechs Jahre lang und für Elternteile mit Kindern ab zwölf Jahren gar nicht. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Ihr Bedarf steigt: neben neuen Jacken und Schuhen muss auch das Geld für den Schulausflug aufgebracht werden. Da fehlt es den Alleinerziehenden oft an Geld, wenn der frühere Partner keinen Unterhalt zahlt."

Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.“

Weitere Informationen hierzu sind hier zu finden: www.familien-wegweiser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.02.2017

Rechtsextreme versuchen mit perfiden Methoden im Internet verstärkt Jugendliche zu ködern. Themen wie Hip-Hop oder Onlinespiele nutzen sie als Türöffner. Mit Fake-News schüren sie zudem Hass gegen Geflüchtete, Muslime und andere Minderheiten. Aktuelle Erkenntnisse zum Rechtsextremismus im Netz haben heute (Dienstag) das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die Bundeszentrale für politische Bildung und jugendschutz.net in Berlin vorgestellt.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betonte: „Hass und Hetze haben weder auf der Straße noch im Netz etwas zu suchen. Viele Jugendliche sind per Smartphone oder Tablet praktisch überall und rund um die Uhr erreichbar. Umso wichtiger ist es, dass gerade sie die Gefahren im Netz erkennen, widersprechen lernen und Hass-Beiträge auch melden können. Wir müssen die digitale Zivilgesellschaft stärken und zugleich die Betreiber von Internetdiensten in die Pflicht nehmen, Hass und Gewalt konsequent von ihren Plattformen zu verbannen.“, so Manuela Schwesig weiter.

Zuvor hatte der stellvertretende Leiter von jugendschutz.net, Stefan Glaser, die Ergebnisse des Monitorings 2016 präsentiert: Gegen 1.678 rechtsextreme Angebote ist jugendschutz.net 2016 vorgegangen. 94 Prozent wurden bei Facebook, YouTube und Twitter festgestellt. In über 80 Prozent der Fälle gelang es, über eine Kontaktaufnahme zum Anbieter die Inhalte schnell zu entfernen oder für den Zugriff aus Deutschland sperren zu lassen. "Falschmeldungen werden gezielt lanciert, um Hass zu schüren", betonte Glaser. Die mediale Inszenierung habe dabei eine neue Qualität erreicht, der extremistische Hintergrund sei häufig verschleiert. "Rechtsextreme vermitteln ihre Botschaften über stylische Memes und Videos. Da verpackt die Identitäre Bewegung ihre Propaganda in coole Hip-Hop-Songs oder es tauchen bei Facebook Nazi-Parolen zwischen Fotos von Erdbeerkuchen und Müsli auf", erklärte Glaser.

Die Bevölkerung reagiert spürbar sensibilisiert auf die Entwicklung. Insgesamt 1.794 Hinweise auf Verstöße gingen 2016 bei jugendschutz.net über die online-Beschwerdestelle ein – doppelt so viele wie 2014. "Wir brauchen eine junge Generation, die für demokratische Werte und Menschenrechte eintritt und entschieden die Grundfeste unserer Gesellschaft verteidigt", forderte der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger. Politische Bildung müsse Jugendliche dabei unterstützen, Fake-News zu erkennen, Hetze entgegen zu treten und sich mit den Opfern von Hass zu solidarisieren. „Bildung und Aufklärung sind der Schlüssel“, ergänzte Krüger.

Das BMFSFJ fördert jugendschutz.net im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Einer der neuen Schwerpunkte wird in diesem Jahr das Thema „Stärkung des Engagements im Netz – gegen Hass im Netz“ sein.

Informationen und Hinweise zum Bundesprogramm sind hier zu finden: http://www.hass-im-netz.info/ und hier: http://www.demokratie-leben.de/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.02.2017

Die Beratungen zwischen den Unions-Bundestagsfraktionen und der SPD-Bundestagsfraktion zu der Reform des Mutterschutzgesetzes befinden sich auf der Zielgeraden. In den vergangenen Wochen ist es gelungen, strittige Punkte zwischen den Koalitionspartnern zu klären und sinnvolle Kompromisse zu verabreden.

„Nach der Einigung mit unserem Koalitionspartner ist der Weg zu einem zeitgemäßen Mutterschutz jetzt frei. Mit dieser Reform stärken wir den Gesundheitsschutz für Mutter und Kind. Gleichzeitig verbessern wir die Rahmenbedingungen, um Schwangerschaft und Stillzeit mit Beruf und Ausbildung in Einklang zu bringen.

Dabei weiten wir den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes aus: Künftig werden auch Studentinnen, Praktikantinnen, Auszubildende und Schülerinnen vom Mutterschutz profitieren. Auch Selbständigen wird die Möglichkeit eröffnet, sich für die Zeit des Mutterschutzes besser finanziell abzusichern.

Eine der wichtigsten Regelungen ist für uns, dass die Schutzfrist für Mütter von behinderten Kindern von acht auf zwölf Monate verlängert wird. Und: der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, wird verbessert.

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Die Reform schafft den Spagat zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung. Sie ist ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nicht zuletzt für die gleichberechtige Teilhabe von Frauen in der Arbeitswelt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 17.02.2017

Anlässlich der heutigen Aktion zum „Red Hand Day“ im Deutschen Bundestag erklärenBeate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik und Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, undFranziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Waffen gehören nicht in Kinderhände. Immer noch werden circa 250.000 Kinder- und Jugendliche weltweit als Kindersoldaten missbraucht. Nur wenigen von ihnen gelingt die Flucht. Das ist grausam. Die wenigen traumatisierten Kinder und Jugendliche, die die Flucht nach Deutschland schaffen, benötigen dringend angemessene Betreuungs- und Bildungsangebote sowie psychologische Unterstützung. Doch leider sieht die Realität oft anders aus: Deutschland verstößt beim Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen, insbesondere bei Unbegleiteten, seit Jahren gegen die UN-Kinderrechtskonvention und erfasst noch nicht einmal, wie viele von ihnen ehemalige Kindersoldaten sind. Dabei trägt die Bundesrepublik als weltweit drittgrößter Waffenexporteur auch noch eine besondere Verantwortung: es sind oft Pistolen und Gewehre aus Deutschland, die tausendfach in Kinderhänden landen.
Wir fordern die Bundesregierung auf,das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention bereits in allen aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahrensschritten vorrangig zu berücksichtigen und sicher zu stellen, dass das BAMF und die Verwaltungsgerichte kinderspezifische Verfolgungsgründe prüfen und als solche anerkennen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2017

Weiterbildung ist in der digitalen Arbeitswelt so wichtig wie nie. Doch die Qualifizierungslandschaft ist zersplittert. Bei Arbeitslosen sind mit den Hartz-Reformen kleinteilige Ad-Hoc-Maßnahmen an die Stelle vertiefter Qualifizierungen getreten. Es ist Zeit für einen Neustart, der eine solidere Finanzierung, einheitliche Qualitätsstandards und neutrale Beratungsangebote für alle Weiterbildungswilligen umfassen sollte. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise.*

In Deutschland besucht rund die Hälfte der Menschen im Erwerbsalter Kurse, hört Vorträge oder nimmt an Onlineschulungen teil. Das klingt gut, es heißt aber nicht, dass in Sachen Weiterbildung alles in Ordnung wäre. Die Bildungs- und Arbeitsmarktexperten Dr. Alexandra Bläsche, Ruth Brandherm, Christoph Eckhardt, Prof. Dr. Bernd Käpplinger, Prof. Dr. Matthias Knuth, PD Dr. Thomas Kruppe, Dr. Michaela Kuhnhenne und Dr. Petra Schütt machen in ihrer Expertise zentrale Schwächen des deutschen Systems der Weiterbildung aus. Das größte Problem sehen sie darin, dass die Weiterbildungslandschaft in vieler Hinsicht "segmentiert" und wenig verzahnt ist – anders als beispielsweise in den Niederlanden oder Dänemark. Sie ist unübersichtlich, die Angebote sind nicht aufeinander abgestimmt und vor allem: Von Weiterbildung profitieren in erster Linie diejenigen, die bereits mit beiden Beinen in der Arbeitswelt stehen, während Geringqualifizierte und Arbeitslose häufig leer ausgehen.

Verbreitet sind drei Arten von Fortbildung: Betriebliche Weiterbildung: Darauf entfallen 70 Prozent aller Schulungsaktivitäten. Häufig handelt es sich um Veranstaltungen mit relativ kurzer Dauer. Die meisten Angebote gibt es in Großbetrieben und für Hochqualifizierte. Ein Fünftel der Stunden kommt allerdings schon durch, oft gesetzlich vorgeschriebene, Kurse zu Arbeits- und Gesundheitsschutz zusammen. Individuelle Weiterbildung, die nicht während der Arbeitszeit oder bei bezahlter Freistellung stattfindet, hat meist einen größeren zeitlichen Umfang als betriebliche Angebote. Die Teilnehmer erwerben häufiger Zertifikate als bei betrieblicher Fortbildung und tragen den größten Teil der Kosten selbst.

Weiterbildung für Arbeitslose: Die Teilnehmerzahlen gehen bei den Angeboten der Bundesagentur für Arbeit seit Jahren zurück. Die Zahl der Hartz-IV-Bezieher sank zwischen 2010 und 2015 um neun Prozent, die Weiterbildungsausgaben für diese Gruppe wurden jedoch um 26 Prozent reduziert. Seit kurzem scheine die BA ihr Angebot wieder etwas auszuweiten, beobachten die Forscher. Aber längst nicht im notwendigen Maße. Von den rund 1,3 Millionen ungelernten Arbeitslosen begannen zuletzt jährlich nur knapp 50.000 eine Fortbildung mit dem Ziel einen beruflichen Abschluss zu erlangen. Seit den Hartz-Reformen haben schnelle und kostengünstige Trainings, die zu einer zügigen Vermittlung führen sollen, Priorität gegenüber umfassenden beruflichen Qualifizierungen.

Diese Strategie sei jedoch kurzsichtig, mahnen die Experten. Neuere Studien zeigten, dass sich – anders als zu Zeiten der Hartz-Reformen oft behauptet – umfangreiche Qualifizierung durchaus auszahlt. Das tut sie zwar nicht von heute auf morgen: Eine im Durchschnitt um etwa ein Fünftel erhöhte Beschäftigungswahrscheinlichkeit lässt sich erst nach einigen Jahren nachweisen. Dennoch sollte die "abschlussbezogene Weiterbildungsförderung" künftig Vorrang bekommen, fordert die Expertengruppe.

Auch bei betrieblicher und individueller Weiterbildung, wo es Hunderte Fortbildungsordnungen, aber keine einheitlichen Standards gibt, sehen die Fachleute Reformbedarf. Notwendig sei ein Bundesweiterbildungsgesetz. Es sollte verbindliche Maßstäbe für Weiterbildungsabschlüsse, Zertifizierungen oder die Zulassung von Weiterbildungsträgern setzen und für mehr Qualität und Transparenz sorgen. Darüber hinaus befürworten sie einen Ausbau der Arbeitslosenversicherung zu einer "Arbeitsversicherung", die Ansprüche auf Weiterbildung und deren Finanzierung begründet. Zudem lohne es sich, ein Netz neutraler Beratungsangebote für Weiterbildungsinteressierte aufzubauen. Schließlich seien Beschäftigte heute gezwungen, "sich in immer kürzeren Abständen schnell neues Wissen anzueignen" – und noch dazu länger zu arbeiten.

Das Arbeitspapier ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_025_2017.pdf.

Ein Videobericht zum Thema der Studie mit Aussagen vom Autor Prof. Dr. Matthias Knuth ist hier zu finden: http://www.youtube.com/watch?v=M4y-qZRU7xE&feature=youtu.be.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.02.2017

Im Jahr 2015 lebten in Deutschland knapp 40,9 Millionen Erwachsene mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin unter einem Dach. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus mitteilt, entspricht dies 60% der Bevölkerung ab 18 Jahre. Die überwältigende Mehrheit davon lebte in einer Ehe (86%).

26,8 Millionen Erwachsene wohnten 2015 ohne Partner oder Partnerin im eigenen Haushalt (Alleinstehende, Alleinerziehende sowie ledige erwachsene Kinder im Haushalt der Eltern). Über Paarbeziehungen, die über die Grenzen eines Haushaltes hinweg bestehen, können auf Grundlage des Mikrozensus keine Aussagen getroffen werden.

Auf Ebene der Bundesländer fallen vor allem die Stadtstaaten auf: Dort lebte 2015 nur etwa jede zweite erwachsene Person mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin zusammen (Berlin: 49%; Bremen: 52%; Hamburg: 52%). In den Flächenländern lag der entsprechende Anteil der Bevölkerung in Paarbeziehungen mit durchgängig knapp über 60% deutlich höher.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 21.02.2017

Für mehr als jedes dritte Kind (35,7%), das im zweiten Quartal 2015 in Deutschland geboren wurde, bezog der Vater Elterngeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich die sogenannte Väterbeteiligung beim Elterngeld damit im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,3Prozentpunkte erhöht. Dies zeigen die aktuellen Berechnungen zu den abgeschlossenen Leistungsbezügen für im zweiten Quartal 2015 geborene Kinder aus der amtlichen Statistik zum Elterngeld.

Sachsen war im zweiten Quartal 2015 mit inzwischen 46,7% weiterhin Spitzenreiter bei der Väterbeteiligung, gefolgt von Bayern mit 43,4% und Thüringen (42,7%). Die geringsten Werte wiesen Bremen mit 27,3% und das Saarland mit 24,5% auf.

Die Väterbeteiligung steigt seit Beginn der Berechnungen (Geburtsjahr 2008) kontinuierlich an. Bei den im zweiten Quartal 2008 geborenen Kindern war es bundesweit noch jedes fünfte Kind (20,5%) gewesen, für das der Vater Elterngeld in Anspruch nahm. Zwei Jahre später war es bereits jedes vierte Kind (25,4%). Die Mütterbeteiligung am Elterngeld lag während des gesamten Zeitraums bei 95 bis 96%.

Deutschlandweit ist die Väterbeteiligung zwischen dem zweiten Quartal 2008 und dem zweiten Quartal 2015 um 15,2 Prozentpunkte gestiegen. Ausgehend von unterschiedlichen Niveaus in den einzelnen Bundesländern gab es in den letzten 7 Jahren die höchsten Anstiege in Baden-Württemberg (+20,0Prozentpunkte), Sachsen (+19,6 Prozentpunkte) und Thüringen (+17,5 Prozentpunkte), die geringste Zunahme wies Bremen auf (+9,8 Prozentpunkte).

Mit Einführung des Elterngeld Plus für ab dem dritten Quartal 2015 geborene Kinder wurde die maximale Elterngeld-Bezugsdauer von 14 bis auf nun 32 Monate erweitert. Für die Berechnungen zur Väterbeteiligung müssen alle Leistungsbezüge für den betrachteten Geburtenzeitraum abgeschlossen sein. Vergleichbare Aussagen für ab dem dritten Quartal2015 geborene Kinder können daher erst nach einem entsprechend längerem Zeitraum getroffen werden.

Weitere detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im zweiten Quartal 2015 geborene Kinder sowie Ergebnisse zum Elterngeld Plus (detaillierte Ergebnisse zu Bestandsdaten bis zum dritten Quartal 2016) sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter Publikationen abrufbar.

Weitere Informationen zur Statistik über das Elterngeld sind hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Elterngeld/ElterngeldGeburtenVj.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.02.2017

Wie Kindergeldzahlungen an EU-Bürger, deren Kinder nicht in Deutschland leben, an das in den jeweilige Länder bestehende Lebenshaltungskostenniveau angepasst werden könnten, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11130 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811130.pdf)) von der Bundesregierung erfahren. Gefragt wird auch, für wie viele im Ausland lebende Kinder Kindergeld gezahlt wird und wie hoch die Beträge sind. Außerdem sollen die Einsparungen beziffert werden, falls das Kindergeld an das Lebenshaltungskostenniveau im Ausland angepasst werden könnte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 111 vom 23.02.2017

Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Angestellten auf Anfrage mitteilen, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11133 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811133.pdf)) zur Schaffung von mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen vor. Zudem sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet werden, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Lohngleichheit von Männern und Frauen zu überprüfen und entsprechende Berichte vorzulegen, die frei einsehbar sind.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten im Jahr 2016 Frauen gegenüber Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und Qualifikation noch immer sieben Prozent weniger. Die Regierung erhofft sich, mit ihrem Gesetz für mehr Transparenz und Lohngerechtigkeit in den Betrieben zu sorgen. In ihrer Gesetzesbegründung beruft sich die Bundesregierung auf den Verfassungsauftrag nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, nach dem der Staat "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern und auf "die Beseitigung bestehender Nachteile"hinzuwirken habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 94 vom 15.02.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das Bundeskabinett fordern 20 Verbände und Organisationen, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden können. Die Folge wäre, dass Bundesländer die Möglichkeit bekämen, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Damit wäre zum Beispiel einer großen Zahl von Kindern dauerhaft der Zugang zu Schulen verwehrt, befürchten die unterzeichnenden Organisationen. Sie unterstreichen, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich so kurz wie möglich in Flüchtlingseinrichtungen untergebracht werden sollten, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Das Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engem Raum, mangelnde Privatsphäre und fehlende Rückzugsorte haben negative Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Zudem sind der Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie zu Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen stark eingeschränkt.

Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf in bestimmten Fällen eine Pflicht der Jugendämter vor, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unverzüglich einen Antrag auf Asyl zu stellen.

Grundsätzlich begrüßen die unterzeichnenden Organisationen und Verbände die Klärung der Zuständigkeit von Jugendämtern für die Stellung von Anträgen im Asylverfahren. Der alleinige Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. In einigen Fällen ist die Stellung eines Asylantrags nicht im Sinne des Kindeswohls. Hier sind andere Anträge mit dem Ziel der Aufenthaltssicherung nach dem Aufenthaltsgesetz erfolgsversprechender. Die unterzeichnenden Organisationen sprechen sich deshalb für eine Einzelfallprüfung durch das Jugendamt aus. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die asyl- und aufenthaltsrechtliche Qualifikation der zuständigen Mitarbeitenden in den Jugendämtern, ein fundiertes asyl- und aufenthaltsrechtliches Clearing und damit verbundene zeitliche und fachliche Ressourcen.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Die AWO lehnt die geplante Regelung ab, da Kinder und Jugendliche, die Flucht erfahren mussten besonders schutzbedürftig sind. Es gilt, ihnen eine kindergerechte Umgebung zu gewähren, um deren Entwicklung zu fördern. Die im Gesetzentwurf geforderte Praxis widerspricht dem Recht auf gesellschaftliche Teilhabe der Kinder und Jugendlichen.

Die gemeinsame Stellungnahme von 20 Bündnispartnern ist hier zu finden: http://www.awo.org/sites/default/files/2017-02/2017_02_21_PM_Gesetz%20zur%20besseren%20Durchsetzung%20derAusreisepflicht.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 22.02.2017

Das Lohntransparenzgesetz wird heute mit der ersten Lesung in den Bundestag eingebracht. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, sagte dazu am Donnerstag in Berlin:

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, für Frauen und Männer – weil es das in diesem Land immer noch nicht gibt, kommt nun das Lohntransparenzgesetz. Es ist ein wichtiges Signal auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit. Das Tabu über Gehälter zu sprechen, dürfte damit ein Stück weit gebrochen werden. Es ist nun an den Abgeordneten, das Gesetz zügig zu beschließen. Allerdings gilt es nachzubessern. Wir setzen darauf, dass dies im parlamentarischen Verfahren auch passiert.

Betriebliche Prüfverfahren sind bislang nicht verbindlich festgeschrieben. Ein Teil der Lohnlücke entsteht aber auf betrieblicher Ebene und nur ein Prüfverfahren kann Klarheit bringen, an welcher Stelle Frauen beim Gehalt benachteiligt werden. Mindestens für tarifungebundene Unternehmen sollten zertifizierte Prüfverfahren verpflichtend sein.

Der individuelle Auskunftsanspruch, nach dem Frauen künftig nachfragen dürfen, wie ihr Gehalt im Vergleich zu dem männlicher Kollegen gestaltet ist, gilt nur für Betriebe ab 200 Beschäftigten. Die Richtung stimmt, nur sollte dieser Auskunftsanspruch für alle Betriebe gelten."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund vom 16.02.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e. V. (DKSB) begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen. Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: „Die Aktivitäten der Bundesregierung, eine Klärung bezüglich Frühehen herbeizuführen, sind wichtig und richtig. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Ehemündigkeit ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden soll. Der Gesetzgeber folgt damit den Empfehlungen der UN-Kinderrechtskonvention und setzt diese konsequent um. Dadurch werden endlich die Kinder in den Blick genommen.“ Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Minderjährige infolge der Unwirksamkeit oder der Aufhebung ihrer Ehe keine rechtlichen Nachteile im Hinblick auf ihr Aufenthaltsrecht haben sollen.

„Hier fordern wir die Bundesregierung auf, klar Position zu beziehen“, so Hilgers weiter. Denn diese Umschreibung lasse die Möglichkeit zu, dass nach Aufhebung der Ehe und mit Eintritt in die Volljährigkeit ins Heimatland zurückgeführt werden könne. „Für die jungen Menschen bedeutet dies allerdings unter Umständen Verfolgung und eine existentielle Bedrohung im Herkunftsland. Es gilt daher, ganz klar darzulegen, dass bereits beim geringsten Verdacht einer Ächtung im Herkunftsland keine Ausweisung der Betroffenen vollzogen wird“, betont DKSB-Präsident Hilgers.

Die ausführliche Stellungnahme ist hier zu finden: www.dksb.de/Content/shownews.aspx?news=341.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 23.02.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk dringt anlässlich der Medienberichte zu einer Einigung der Regierungskoalition zum Thema Kinderehen auf eine Rechtsverbesserung im Sinne des Kindeswohls. „Wir begrüßen, dass zukünftig im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland grundsätzlich nur dann anerkannt werden sollen, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind. Im Sinne einer angemessenen Berücksichtigung des Kindeswohls gilt es dabei allerdings Schutzrechte und andere Rechte von Kindern in Balance zu halten. Daher sollten Ausnahmen möglich sein, wenn Familiengerichte im Einzelfall zu der Einschätzung gelangen, dass die Untergrenze bei einem der Partner bei 16 Jahren liegen darf. Das kann beispielsweise dann akzeptabel sein, wenn sich eine konkrete Beziehung trotz der Minderjährigkeit eines Partners als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eine Ehe ausnahmslos für nichtig zu erklären, bei der mindestens eine beziehungsweise einer der Eheschließenden 16 oder 17 Jahre alt waren, kann weitreichende Folgen für die Betroffenen haben. Zum Beispiel können Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, die Rückkehr kann durch soziales Stigma erschwert werden und Kinder aus solchen Ehen würden als unehelich angesehen. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die unbedingt zu berücksichtigen ist“, so Hofmann weiter.

Als Kinderrechtsorganisation orientiert sich das Deutsche Kinderhilfswerk in allererster Linie an den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, die seit ihrer Ratifizierung im Jahre 1992 in Deutschland geltendes Recht ist. Grundsätzlich tritt das Deutsche Kinderhilfswerk in Übereinstimmung mit dieser Konvention und den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes im General Comment Nr. 18 dafür ein, dass Ehen in Deutschland grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind. Ausnahmen sind jedoch unter Umständen bei einer Untergrenze von 16 Jahren und unter Einbeziehung des Familiengerichtes denkbar. Starre Regelungen werden dem Kindeswohl nach Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention nicht gerecht, sondern es braucht hier eine Regelung mit Augenmaß.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 16.02.2017

Kindertageseinrichtungen vor allem in Stadtteilen und Regionen mit besonderem Entwicklungsbedarf können sich ab sofort wieder für eine Kindergarten plus Sonderförderung bewerben. Diese wird durch die Unterstützung der Initiative DEUTSCHLAND RUNDET AUF ermöglicht und soll Kindern aus belasteten Familien zu Gute kommen.
Persönlichkeitsbildung in Kindertageseinrichtungen mittels einer intensiven sozialen und emotionalen Förderung ist das Ziel, das die Deutsche Liga für das Kind mit der Implementierung des Programms Kindergarten plus deutschlandweit erfolgreich verfolgt. Durch die Umsetzung des Programms erhalten Kinder die Chance, wichtige Basisfähigkeiten wie Selbst- und Fremdwahrnehmung, Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit zu erwerben und einzuüben. Dabei werden Selbstwirksamkeit, Beziehungsfähigkeit, Leistungsmotivation und die Fähigkeit, Konflikte zu lösen, gefördert. Materialien und Methoden von Kindergarten plus richten sich an vier- und fünfjährige Kinder in Kindertageseinrichtungen. Die Eltern werden einbezogen. Das Programm bietet Erzieherinnen und Erziehern eine einführende Fortbildung sowie einen Themenleitfaden, umfangreiche pädagogische Materialien sow ie einen Reflexionstag, um das nachhaltig wirksame Programm in ihrer Kita zu etablieren.
Kindergarten plus stärkt Kinder mittels der Arbeit an neun Themenbausteinen und einem schulvorbereitenden Vertiefungsmodul.

Auch Kinder im Zweitspracherwerb Deutsch oder mit Fluchthintergrund können vom ersten Treffen an integriert werden. Dies belegt beispielhaft die Rückmeldung der Erzieherinnen und Erzieher der DRK Betreuungsdienste Glückstadt: „Gerade durch die Arbeit mit Tula und Tim (den Handpuppen des Programms) bricht das Eis in der Beziehung zueinander. Die Kinder können Angst und Scheu (…) überwinden. Das ist sehr, sehr wertvoll! Alle Kinder sprechen sofort deutsche Wörter nach (…). Dies bedeutet für die Kinder hier Zugang zu Bildung und somit Teilhabe ab dem ersten Tag ihrer Ankunft in Deutschland! Kindergarten plus kann auch für die Arbeit mit Kindern mit Fluchthintergrund wertvolle Anregungen geben.“
Bewerbungen von bis zu zehn Kindertageseinrichtungen, z. B. eines Trägers oder innerhalb eines Verbundes sowie Einzelbewerbungen können berücksichtigt werden. Die Eigenbeteiligung der Kitas beträgt, abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kinder, 100,- bis maximal 200,- Euro.

Weitere Informationen sind hier zu finden: www.kindergartenplus.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft (Initiative gegen frühkindliche Deprivation) e. V. vom 23.02.2017

Mit Erstaunen haben der Verband kinderreicher Familien (KRFD) und der ABC Club e. V. die Entscheidung des Stuttgarter Sozialministeriums zur Kenntnis genommen, den Landeszuschuss an Eltern mit Mehrlingsgeburten zu streichen. Bislang hat das Land Baden-Württemberg Familien mit Mehrlingsgeburten mit einer Einmalzahlung von 2500 Euro pro Kind unterstützt. „Der Landeszuschuss war eine enorme Hilfe, denn eine Mehrlingsgeburt bedeutet neben der Freude über den geballten Familienzuwachs eben gerade am Anfang massive finanzielle Ausgaben und eine komplette Umstellungen aller Lebensvollzüge“, so Ulf Köster, 1. Vorsitzender des ABC Club e. V. Deutschland. Die internationale Drillings- und Mehrlingsinitiative ist seit dem Jahr 2016 Kooperationspartner des KRFD.

Diese Maßnahme sei ein „bedrückender Hinweis auf die Blindheit und Kurzsichtigkeit politisch Verantwortlicher gegenüber den Familien, ihren Bedarfen und schlussendlich auch gegenüber der Zukunft unseres Landes“, kommentiert Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des KRFD und selbst Mutter von sechs Kindern. Unserer Gesellschaft fehlten Kinder und besonders fehle es vielen Eltern an Mut zum dritten oder vierten Kind, obwohl sie es sich eigentlich wünschten. Eltern, die die Herausforderung Großfamilie annehmen, die Unterstützung zu verweigern, sei nicht nachvollziehbar. Zumal diese Einmalzahlung im Jahr 2015 nur bei 44 Familien angezeigt war und den Landeshaushalt mit lediglich 400.000 Euro belastet habe. „Diese eine Sparmentalität simulierende Entscheidung zu Lasten der Familie zerstört das Vertrauen von zukünftigen Eltern und bestätigt junge Menschen in ihrem Verdacht, dass Familiengründung bestraft wird“, führt Müller aus. „Mehrlingsgeburten bedeuten für die Eltern oft die Suche nach neuem Wohnraum, einem neuen Auto, teureren Mehrlingskinderwagen und entsprechender häuslicher Ausstattung“, erklärt Ulf Köster die rein finanziellen Herausforderungen für Mehrlingseltern konkret. „Nachhaltige Familienpolitik braucht klare Analyse und Empathie und beides fehle bei der aktuellen Entscheidung“, fassen Müller und Köster zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 16.02.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. März 2017, 19:30 Uhr

Veranstalter: zakk gGmbH in Zusammenarbeit mit dem Düsseldorfer Aufklärungsdienst VHS Düsseldorf

Ort: Düsseldorf

Welche Rolle übernimmt der Staat in der Familienpolitik und wie werden diese gefördert? Wie kann die «normalbesetzte» Kleinfamilie in der Kinder erzogen und pflegebedürftige Menschen versorgt werden sollen aufgebrochen werden?

Informationen zur Veranstaltung sind hier zu finden: http://www.zakk.de/event-detail?event=5232.

Termin: 24. März 2017, 10:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. in Zusammenarbeit mit der Nationalen Armutskonferenz c/o Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V.

Ort: Berlin

Hinweis: Es wird um eine frühzeitige Anmeldung gebeten.

Das Fachgespräch will der Frage nachgehen, inwieweit die Rechte Armutsbetroffener verletzt werden und welche Mechanismen Ihnen zur Verfügung stehen, um zu Ihrem Recht zu kommen. Hierzu wird mit Vertreter_innen von Beratungsstellen erörtert, welche Themen in der Beratung besonders häufig nachgefragt werden und welche Veränderung seit der Einführung des Regelvereinfachungsgesetzes sich manifestiert haben. Berichten werden u. a. Bernd Eckhard (Nürnberg), Harald Thomé (Wuppertal), sowie Beratende aus der Arbeitslosen-Selbsthilfe-Organisation Oldenburg (ALSO) und aus Beratungsstellen der Diakonie.

Die Anmeldung ist hier möglich: armutskonferenz@diakonie.de.

Informationen zur Veranstaltung sind hier zu finden: http://info.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Termine/2017-3-24_Recht_Arme.pdf.

Termin: 31. Mai 2017

Veranstalter: Bertelsmann-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Ort: Berlin

Hintergrund des Forums ist ein Kooperationsprojekt der Bertelsmann Stiftung mit der Kindheitsforscherin und Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Tanja Betz und ihrem Team von der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Erste Forschungsergebnisse daraus sollen auf dem Expertenforum vorgestellt und gemeinsam mit den Teilnehmern diskutiert werden. Im Diskurs sollen Handlungsimpulse für die Bildungs- und Sozialpolitik entwickelt werden. Ziel ist es, die Zusammenarbeit von Fach- und Lehrkräften, Eltern sowie Kindern so zu gestalten, dass Bildungschancen eröffnet oder verbessert werden.

Das Programm soll (zukünftig) hier zu finden sein: http://www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/familie-und-bildung-politik-vom-kind-aus-denken/projektnachrichten/save-the-date/.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heute veröffentlichten OECD-Studie „Dare to Share“ fordert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) eine zügige Umsetzung weiterer Maßnahmen, um die partnerschaftliche Aufgabenteilung zu fördern.

Was sind die Hintergründe und entscheidenden Fragen bei der Förderung einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung in Familie und Beruf in Deutschland? In der OECD-Studie werden die deutschen Erfahrungen dabei im internationalen Vergleich untersucht, u. a. mit Blick auf Frankreich und die nordischen Länder, die seit langem eine Politik zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Stärkung der Geschlechtergleichstellung verfolgen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF): „Die Bemühungen um mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf dürfen nicht abreißen. Das ZFF setzt sich daher für eine schnelle Umsetzung der Idee einer Familienarbeitszeit ein.Ebenfalls muss das Rückkehrrecht aus der Teilzeit noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Nur in der Trias Entgeltgleichheit, Rückkehrrecht aus der Teilzeit und Familienarbeitszeit kommen wir bei der Unterstützung junger Familien erheblich weiter. Obwohl hierzulande große Fortschritte bei der Förderung von erwerbstätigen Eltern und der partnerschaftlichen Aufgabenteilung erzielt wurden, hat Deutschland – vor allem mit Blick auf die Lage der Frauen – in Sachen Vereinbarkeit im internationalen Vergleich noch Nachbesserungsbedarf: Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Teilzeit, tragen damit nur in einem geringen Umfang zum Haushaltseinkommens bei und übernehmen größtenteils und unfreiwillig die unbezahlte Arbeit zu Hause und bei der Erziehung der Kinder. Deutschland muss daher mehr Partnerschaftlichkeit wagen. Gerade in Wahlkampfzeiten muss sich die Politik verstärkt für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, eine stärkere Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung und Hausarbeit bewirken und damit Müttern eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit höherer Stundenzahl ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.02.2017

Heute hat das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Nutzung des Elterngeldes veröffentlicht. Das ZFF freut sich über die positive Entwicklung dieser Familienleistung, regt jedoch weitere Verbesserungen an.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist zu einer wichtigen gleichstellungpolitischen Leistung geworden. Eine Leistung, die nicht mehr abfällig als „Wickelvolontariat“ abgestempelt werden kann, sondern die Normen verändert hat und starre Rollenmodelle verschwinden lässt. Es handelt sich hierbei natürlich nicht um ein Allerheilmittel: Auch wenn immer mehr Väter das Elterngeld nutzen, nutzen sie doch überwiegend eine zweimonatige Auszeit. Häufig fehlt es an Verständnis der Kollegen und Kolleginnen, an starren Arbeitszeitmodellen und Präsenzkulturen. Nicht zuletzt reicht es nicht bei allen Einkommen aus, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Als ZFF fordern wir daher eine Ausweitung der Partnermonate. Dies würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Auch viele Unternehmen könnten davon profitieren und ihr Vertretungsmanagement einfacher und effektiver gestalten. Darüber hinaus brauchen wir dringend andere Arbeitszeitmodelle und existenzsichernde Arbeitsbedingungen, damit Partnerschaftlichkeit in allen Familien gelebt werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.02.2017

AKTUELLES

Die sich stetig verändernden Ansprüche an das Pädagogische Fachpersonal in der Frühen Bildung führen auch zu einem Bedeutungszuwachs der Aus-, Fort- und Weiterbildung dieser Fachkräfte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat daher im Jahr 2011 die Forschungsförderung „Ausweitung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ (AWiFF) initiiert. Im Mittelpunkt standen u. a. Fragen rund um die Berufseinmündung der frühpädagogischen Fachkräfte in den Arbeitsmarkt sowie die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung. Auch Fragen zur Berufswahl, zum Studium der Kindheitspädagogik und zu Qualifikationsprofilen des Personals wurden betrachtet. In diesen Themenfeldern haben die Projekte vielfältige neue Erkenntnisse geliefert.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.bmbf.de/pub/Profis_fuer_die_Kita.pdf.

Der Film zum Ehegattensplitting – auf Anregung der ÜPFI (Überparteiliche Fraueninitiative Berlin – Stadt der Frauen e. V.) entstanden – ist gerade fertig geworden und wird im März zur Frauenwoche auf dem Sendeplatz des Wirtschaftsmagazins makro in 3sat ausgestrahlt: „Ehe-Bonus vor dem Aus?“ am 10. März um 21:00 auf 3sat.

Weitergehende Informationen dazu sind hier zu finden: http://pressetreff.3sat.de/startseite/artikel/macht-euch-stark/.

Der Niedersächsische Landesverband Intersexuelle Menschen e. V. hat eine Broschüre mit dem Titel „Wenn das Erscheinungsbild ihres Kindes in kein Geschlecht zu passen scheint… – Eine Broschüre von Eltern für Eltern“ herausgegebenen. Thematisch liegt der Fokus auf Varianten der Geschlechtsentwicklung, genauer gesagt Intersexualität, Intergeschlechtlichkeit, DSD und Hermaphroditismus bei Neugeborenen und Kindern.

Die Broschüre soll offene Fragen betroffener Eltern beantworten und Hilfestellungen mit der unbekannten Situation bieten.

Eine Leseprobe sowie Informationen zu den Bezugsmöglichkeiten sind hier zu finden: http://nds.intersexuelle-menschen.net/aktivitaeten/.

Mit dem Modellprojekt „Beratungskompetenz für Regenbogenfamilien“ leistet der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Beitrag, damit die Mitglieder von Regenbogenfamilien wohnortnah fachkundigen Rat und Hilfe erhalten und sich willkommen fühlen können. Fachkräfte in Beratungseinrichtungen machen sich seit Sommer 2016 bundesweit durch die Fortbildungen unseres Projektes mit den Herausforderungen und Potenzialen von Regenbogenfamilien vertraut.

Hierzu gehört der neue Flyer „Mit RegenbogenFAMILIEN neue Wege gehen“!

Der Flyer ist hier zu finden: http://www.regenbogenkompetenz.de/wp-content/uploads/2017/02/LSVD_Beratungsstellenflyer_RZ-fin.pdf.

Weitere Informationen zum Projekt sind hier zu finden: http://www.regenbogenkompetenz.de/.

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Vereinbarkeit: Deutschland muss mehr Partnerschaftlichkeit wagen!

Anlässlich der heute veröffentlichten OECD-Studie „Dare to Share“ fordert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) eine zügige Umsetzung weiterer Maßnahmen, um die partnerschaftliche Aufgabenteilung zu fördern.

Was sind die Hintergründe und entscheidenden Fragen bei der Förderung einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung in Familie und Beruf in Deutschland? In der OECD-Studie werden die deutschen Erfahrungen dabei im internationalen Vergleich untersucht, u. a. mit Blick auf Frankreich und die nordischen Länder, die seit langem eine Politik zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Stärkung der Geschlechtergleichstellung verfolgen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF): „Die Bemühungen um mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf dürfen nicht abreißen. Das ZFF setzt sich daher für eine schnelle Umsetzung der Idee einer Familienarbeitszeit ein.Ebenfalls muss das Rückkehrrecht aus der Teilzeit noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Nur in der Trias Entgeltgleichheit, Rückkehrrecht aus der Teilzeit und Familienarbeitszeit kommen wir bei der Unterstützung junger Familien erheblich weiter.

Obwohl hierzulande große Fortschritte bei der Förderung von erwerbstätigen Eltern und der partnerschaftlichen Aufgabenteilung erzielt wurden, hat Deutschland – vor allem mit Blick auf die Lage der Frauen – in Sachen Vereinbarkeit im internationalen Vergleich noch Nachbesserungsbedarf: Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Teilzeit, tragen damit nur in einem geringen Umfang zum Haushaltseinkommens bei und übernehmen größtenteils und unfreiwillig die unbezahlte Arbeit zu Hause und bei der Erziehung der Kinder. Deutschland muss daher mehr Partnerschaftlichkeit wagen. Gerade in Wahlkampfzeiten muss sich die Politik verstärkt für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, eine stärkere Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung und Hausarbeit bewirken und damit Müttern eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit höherer Stundenzahl ermöglichen.“

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Soziale Gerechtigkeit für die Vielfalt der Familie!

Anlässlich des Welttages der Sozialen Gerechtigkeit weist das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) auf dringend notwendige Schritte hin, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen und damit allen Familien ein Mindestmaß an Teilhabe zu garantieren.

Der Welttag der Sozialen Gerechtigkeit wurde 2009 von den Vereinten Nationen (VN) mit dem Ziel eingeführt, die Nationalstaaten aufzufordern, Ungerechtigkeiten zu bekämpfen und Chancen und Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Deutschland hat in Sachen soziale Gerechtigkeit noch enormen Nachholbedarf: Gut 18 Prozent der hier lebenden Menschen sind von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Mehrkindfamilien und Familien mit Migrationshintergrund. Die Armut der Erwachsenen betrifft auch die in den Familien lebenden Kinder.

Knapp drei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in materieller Armut auf und müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Schlechtere Ernährung, schlechtere materielle Grundversorgung, mitunter keine warme Mahlzeit am Tag und auch keine Urlaubsreise. Die Folgen sind gravierend: Der Mangel an Einkommen, Ressourcen und Lebensperspektiven für Kinder entwickelt sich zu Bildungs- und Teilhabearmut. Das ist in einem Land wie Deutschland nicht mehr länger hinnehmbar. Das ZFF setzt sich daher für eine sozial gerechte Kindergrundsicherung ein. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und soziale Gerechtigkeit für die Vielfalt der Familie herstellen!“

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Elterngeld: Neue Väter hat das Land!

Heute hat das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Nutzung des Elterngeldes veröffentlicht. Das ZFF freut sich über die positive Entwicklung dieser Familienleistung, regt jedoch weitere Verbesserungen an.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist zu einer wichtigen gleichstellungpolitischen Leistung geworden. Eine Leistung, die nicht mehr abfällig als „Wickelvolontariat“ abgestempelt werden kann, sondern die Normen verändert hat und starre Rollenmodelle verschwinden lässt. Es handelt sich hierbei natürlich nicht um ein Allerheilmittel: Auch wenn immer mehr Väter das Elterngeld nutzen, nutzen sie doch überwiegend eine zweimonatige Auszeit. Häufig fehlt es an Verständnis der Kollegen und Kolleginnen, an starren Arbeitszeitmodellen und Präsenzkulturen. Nicht zuletzt reicht es nicht bei allen Einkommen aus, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Als ZFF fordern wir daher eine Ausweitung der Partnermonate. Dies würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Auch viele Unternehmen könnten davon profitieren und ihr Vertretungsmanagement einfacher und effektiver gestalten. Darüber hinaus brauchen wir dringend andere Arbeitszeitmodelle und existenzsichernde Arbeitsbedingungen, damit Partnerschaftlichkeit in allen Familien gelebt werden kann.“

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ZFF-Info 3 2017

SCHWERPUNKT I: Kinderreport 2017

Heute hat das Deutsche Kinderhilfswerk den Kinderreport 2017 in Berlin vorgestellt. Neben Fragen von Demokratieförderung, Partizipation und Kinderrechten wurden insgesamt 1.703 Kinder, Jugendliche und Erwachsene nach ihrer Meinung zum Thema Kinderarmut befragt. 93% der Kinder und Jugendlichen und 87% der Erwachsenen, die befragt wurden, nennen ein zu niedriges Einkommen als Ursache für Kinderarmut.

„Die wirtschaftliche Stabilität der Familie ist einer der Schlüssel zur Demokratieförderung im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“, sagt Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V.

Merkel betont weiter, dass es ein großes Bewusstsein für soziale Missstände gibt: „Die Ergebnisse des Kinderreports sprechen für sich. Niedriges Einkommen, eine zu geringe staatliche Unterstützung und ein Bildungssystem, welches arme Kinder und Jugendliche benachteiligt – all dies wird von den Familien klar als Ursache von Armut und langfristigen Armutsfolgen erkannt. Dabei widerspricht dies dem in der UN-Kinderrechtskonvention festgestellten Rechten des Kindes auf Bildung auf Grundlage der Chancengleichheit sowie dem Recht auf Gewährleistung eines angemessen Lebensstandards. Es ist an der Zeit, dass die Politik das Problem der Kinderarmut umfassend angeht!“

Das ZFF fordert perspektivisch, die Familienförderung ‘vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen: mit einer sozial gerechten KINDERGRUNDSICHERUNG von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.02.2017

Nur rund zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland (64 Prozent) traut der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Dabei steigt das Zutrauen mit zunehmendem Alter und steigendem Einkommen deutlich an. Ein Drittel der Bevölkerung (33 Prozent) zweifelt an der Demokratiefähigkeit der nachfolgenden Generation. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2017.

Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich ein durchaus differenziertes Bild. Das größte Vertrauen in die Jugend haben in dieser Frage die FDP-Anhänger/innen (84 Prozent) und Grünen-Anhänger/innen (78 Prozent), während SPD-Anhänger/innen (69 Prozent) und Unions-Anhänger/innen (66 Prozent) nur knapp über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegen. Deutlich skeptischer in Bezug auf die Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen zeigen sich AfD- (58 Prozent) und Linke-Anhänger/innen (56 Prozent). Bei der Frage, wer hauptsächlich die Verantwortung dafür trägt, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern, sehen 90 Prozent der Befragten Familie und Elternhaus in der Pflicht, 65 Prozent Schule und Kita. Mit weitem Abstand folgen in dieser Frage Sportvereine (12 Prozent), politische Parteien (10 Prozent), die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugendverbände (jeweils 7 Prozent).

Um demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern, halten 92 Prozent der Befragten mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit für sinnvoll. Als weitere wichtige Maßnahmen werden eine Stärkung des Gesellschaftskundeunterrichts in den Schulen (89 Prozent) und die stärkere Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen in der Politik (83 Prozent) befürwortet. Sehr verbreitet sind darüber hinaus Meinungen, dass Trainerinnen und Trainer in Sportvereinen Vorbilder in Sachen Demokratie sein sollten (79 Prozent), und dass politische Bildung Pflichtfach in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern (78 Prozent) sein sollte. Eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen halten 66 Prozent für sinnvoll, politische Bildung schon ab der Grundschule 48 Prozent.

„Die Vermittlung von Demokratiefähigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das geringe Vertrauen Erwachsener in die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, die Demokratie in Deutschland auch zukünftig zu bewahren, erfüllt uns mit Sorge. Gleichzeitig bietet der Kinderreport 2017 aber auch Hinweise auf Strategien zur Stärkung unserer Demokratie durch eine Förderung demokratischer Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen. Wenn diese Förderung von nachhaltiger Wirkung sein soll, muss sie frühzeitig ansetzen und vor allem milieuübergreifend erfolgen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Demokratie normiert unser Zusammenleben und gibt den geregelten Rahmen für politische Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse vor. Sie ist aber nur dann verwirklicht, wenn jeder einzelne sie unabhängig vom Alter als Möglichkeit zur Selbstentfaltung begreift und gleichzeitig die vielfältigen Meinungen und Bedürfnisse anderer nicht aus dem Blick verliert. Wir müssen unsere Demokratie mit Leben füllen, ihre Voraussetzungen bewahren und sie offensiv gegen Bedrohungen verteidigen – und zwar jeden Tag aufs Neue“, so Krüger weiter.

„Demokratische Bürgerrechte und soziale Sicherheit dürfen weder hierarchisiert, noch gegeneinander aufgerechnet werden. Das ist eine meiner zentralen Lehren, aus dem Scheitern des real existierenden Sozialismus. Und sie bleibt aktuell angesichts zunehmend fataler Defizite des real existierenden Kapitalismus“, sagt Petra Pau, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 02.02.2017, gekürzt

Anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2017 des Deutschen Kinderhilfswerks erklären KatjaDörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

"Die Forderung des Deutschen Kinderhilfswerks, Demokratie und Beteiligung von klein auf zu stärken und zu fördern, ist richtig und wichtig. Wenn Kinder und Jugendliche nicht nur zu Hause, sondern auch in der Kita und Schule oder im Sportverein von Anfang an echte Mitbestimmung erleben, prägt das ein Leben lang.

Dass nur rund zwei Drittel der Erwachsenen Kindern und Jugendlichen den Erhalt unserer Demokratie zutrauen, muss Anlass zum Handeln sein. Kinder und Jugendliche brauchen echte verankerte Mitbestimmungsrechte.

Demokratische Entscheidungen, egal ob in Kita, Schule, Jugendeinrichtung oder Wohnviertel, in die Kinder und Jugendliche eingebunden sind, haben eine breitere Akzeptanz und sind in der Regel auch qualitativ besser. Kinder und Jugendliche werden als Expertinnen und Experten in eigener Sacheernst genommen, werden in ihrer Persönlichkeit gestärkt und entwickeln sich zu aktiven Bürgerinnen und Bürgern.

Auf diesem Weg müssen nicht nur ihre Mitbestimmungsrechte, sondern auch ihre grundsätzlichen Rechte gewahrt und unmissverständlich klargestellt werden. Dafür braucht es, die längst überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz."

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.02.2017

„Der Kinderreport 2017 legt den Finger in die Wunde“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu dem heute vorgestellten Bericht des Kinderhilfswerks. Norbert Müller weiter:

„Über 80 Prozent der Befragten, Kinder wie Erwachsene, wissen, dass Kinderarmut vom geringen Einkommen der Eltern abhängt. Sie wissen auch: Alleinerziehende werden zu wenig unterstützt und rutschen so in Armut ab. Auch der Bundesregierung ist das seit Jahren bekannt. Allein: Sie tut nichts, um diese Zustände endlich zu beseitigen.

Als Fraktion haben wir mittels eines Antrags den Aktionsplan gegen Kinderarmut eingebracht. 328 Euro Kindergeld bilden dabei gemeinsam mit einer gut ausgebauten sozialen Infrastruktur und einer starken Kinder- und Jugendhilfe das Fundament. Den kindbezogenen Steuerfreibetrag überführen wir in das Kindergeld, so dass jedes Kind nach gleichem Wert bemessen wird.

Für all diejenigen Kinder, bei denen das Kindergeld nicht reicht, sie aus der Armut zu befreien und ihnen Teilhabe zu ermöglichen, müssen wir die bestehenden sozialstaatlichen Unterstützungssysteme ausbauen und diskriminierungs- und sanktionsfrei gestalten. Dazu muss das Sanktionsregime bei Hartz IV abgeschafft, die Regelsätze deutlich erhöht und das Bildungs- und Teilhabepaket in den Regelsatz überführt werden. Das Wohngeld muss erhöht, der Kinderzuschlag massiv ausgebaut und der Unterhaltsvorschuss entfristet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 02.02.2017

Anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2017 fordert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes Sebastian Heimann das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche: „Kinder sind unsere Zukunft, aber an der Wahlurne kommen sie nicht vor. 13 Millionen Bundesbürger unter 18 Jahren sind vom Wahlrecht und damit vom wichtigsten Grundrecht ausgeschlossen. Hier klafft ein riesiges Demokratiedefizit! Grundrechte gelten von Geburt an und nicht erst ab der Volljährigkeit. Wir brauchen deshalb ein Wahlrecht von Geburt an, das treuhänderisch von den Eltern ausgeübt wird, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen. Gebt den Kindern eine Stimme – sie haben unser Vertrauen verdient“, fordert Heimann.
Dass das Vertrauen in die Kinder und Jugendlichen gerechtfertigt ist, bestätigt auch eine repräsentative Befragung zum Kinderreport: „Junge Menschen haben eine hohe Wertschätzung für die Demokratie und wollen darüber mitbestimmen, wer künftig ihre Zukunft gestaltet. Aber sie dürfen nicht wählen, obwohl sie dazu fähig und in der Lage sind.

64 Prozent der Erwachsenen in Deutschland vertrauen laut Kinderreport in die Demokratiefähigkeit der nachfolgenden Generation, bei den liberalen Parteien ist das Vertrauen in die Jugend noch stärker. Angst vor der Zukunft gibt es vor allem an den Rändern des politischen Spektrums. Angesichts der demografischen und politischen Entwicklung gilt mehr denn je: Demokratie lebt von einer Beteiligung aller, kein Bundesbürger darf von seinem Grundrecht ausgeschlossen werden. Erst das Wahlrecht von Geburt an macht die Demokratie zukunftsfest“, so Heimann.
Für das Wahlrecht von Geburt an sprechen sich bereits zahlreiche prominente und fachkundige Persönlichkeiten, wie die ehemalige Bundesfamilienministern Renate Schmidt und der bekannte Verfassungsrechtler Paul Kirchhof, aus. Auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat sich mehrfach positiv zum Familienwahlrecht geäußert.
„Der DFV wird sich im Bundestagswahlkampf überparteilich und auf breiter Basis für das Wahlrecht ab Geburt einsetzen. Interessierte können sich an den DFV wenden. Engagieren Sie sich mit uns, dass es nicht noch einmal eine Bundestagswahl ohne die Stimmen der jüngsten Generation gibt“, so Verbandsgeschäftsführer Heimann.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 06.02.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie muss das Ziel, die Position von Kindern und Familien in unserer Gesellschaft zu stärken, auf andere Weise erreicht werden, als durch ein Familienwahlrecht oder eine Stellvertreterlösung: Durch eine gute Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien auf allen Ebenen, durch bessere Teilhabemöglichkeiten sowie den konsequenten Einbezug von Kindern, Jugendlichen und Familien in alle Belange, die sie betreffen. Ein eigenständiges Wahlrecht für Kinder und Jugendliche ist dabei ein Baustein dieser Stärkung. In diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls, die Kinderrechte als eigenständige Rechte in das Grundgesetz aufzunehmen.

Das Positionspapier des ZFF „Mehr Teilhabe für Familien und Kinder! Für ein eigenständiges Kinder- und Jugendwahlrecht und gegen ein Familienwahlrecht!“ finden Sie hier: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_kinderwahlrecht.pdf.

SCHWERPUNKT II: 15. Kinder- und Jugendbericht

Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass das Jugend- und junge Erwachsenenalter eine eigenständige Lebensphase mit besonderen Herausforderungen ist. Daraus leitet sich der Anspruch einer Eigenständigen Jugendpolitik ab.

Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erklärt: „Der Bericht bestätigt unser Verständnis von Jugendpolitik. Sie muss sich an zwei Maßstäben orientieren: An Interessen und Bedürfnissen der Jugend selbst und am Zusammenwirken aller Akteure für eine jugendgerechte Gesellschaft.“ Der 15. Kinder- und Jugendbericht mit dem Titel „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsent-wicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“ wurde von einer unabhängige Sachverständigenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, dem Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI), im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet.

Der Bericht zeichnet ein aktuelles Bild der Lebenslagen und des Alltags Jugendlicher und junger Erwachsener. So wird „Jung sein heute“ durch den demografischen Wandel und unsere Migrationsgesellschaft bestimmt, ebenso wie durch (ungleiche) sozioökonomische Rahmenbedingungen und die Einbettung in Bildung, Ausbildung und Beschäftigung. Betrachtet wurden auch Familienbeziehungen, Gleichaltrigen- und Paarbeziehungen sowie Jugendkulturen und -szenen. Darüber hinaus analysiert der Bericht das Verhältnis von Jugend zu Politik und Religion, zu Gegenwart und Zukunft – bei regional unterschiedlichen Rahmenbedingungen und im Kontext von Mobilität, Digitalisierung und Globalisierung.

Ein ganzes Kapitel ist dem digital-vernetzten Leben Jugendlicher gewidmet. Darüber hinaus zieht der 15. Kinder- und Jugendbericht auch eine Zwischenbilanz zur Ganztagsschule aus der Jugendperspektive und analysiert die Situation und die Herausforderungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der sozialen Dienste im gesellschaftlichen Wandel. Der 15. Kinder- und Jugendbericht formuliert ein eindrückliches Plädoyer für eine neue Jugendorientierung in Politik und Gesellschaft. Prof. Dr. Thomas Rauschenbach unterstreicht die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen: „Jugend wird meist als individuelle Aufgabe betrachtet: Jeder Jugendliche muss sein Aufwachsen eigenständig bewältigen. Der 15. Kinder- und Jugendbericht weist darauf hin, dass diese Sichtweise zu kurz greift. Denn es gibt einen gesellschaftlichen Rahmen, in dem Jugendliche aufwachsen. Den sollten wir genauer betrachten und möglicherweise auch verändern. Das ist eine Aufgabe für die Politik, für die Kinder- und Jugendhilfe, für Bildungseinrichtungen und viele andere.“

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Stellungnahme zum 15. Kinder- und Jugendbericht beschlossen. In den Jugendbericht sind auch erstmals unmittelbar Sichtweisen junger Menschen eingeflossen. Ein zehnköpfiges Redaktionsteam der Jugendpresse Deutschland hat außerdem ergänzend zum Bericht eine Jugendbroschüre erstellt, die zentrale Themen aus der Sicht der Jungredakteure aufbereitet.

Den 15. Kinder- und Jugendbericht mit der Stellungnahme der Bundesregierung finden Sie unter www.bmfsfj.de/15-kjb.

Die Jugendbroschüre zum 15. Kinder- und Jugendbericht ist unter www.bmfsfj.de/jugend-ermoeglichen abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.02.2017

„Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt sehr, dass das Jugendalter als eigenständige Lebensphase im Kinder- und Jugendbericht hervorgehoben wird“, erläutert Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes. „Die Bundesregierung muss aber der Ankündigung, die Interessen der 12- bis 27-Jährigen in den Fokus politischen Handelns zu setzen, weitere Taten folgen lassen. Das betrifft die Beteiligung und Chancengleichheit ebenso wie die digitale Teilhabe und die Aufnahme bzw. Integration von geflüchteten Jugendlichen. Die Bundesregierung muss den Ankündigungen weitere Taten folgen lassen.“

Der Bericht verdeutlicht, dass sich die Jugendphase heute teilweise bis Ende 20 ausdehnt. Jugendliche seien in einer Drucksituation, welche durch den Fokus auf Schul- und Berufsabschlüsse verstärkt werde. Zum Jugendalter, so der Bericht, gehöre aber auch die Fähigkeit, sozial, politisch und ökonomisch Verantwortung zu übernehmen und sich persönlich frei zu entwickeln.

Berufsausbildung und ökonomische bzw. familiäre Verselbstständigung sind weniger denn je mit dem Erreichen der Volljährigkeit abgeschlossen. „Daher müssen die jugendspezifischen Unterstützungsformen und Politikstrategien länger greifen als bis zum 18. Geburtstag. Jugendliche und junge Erwachsene brauchen Angebote der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit oder auch der Erziehungshilfe. Diese müssen über die Volljährigkeit hinaus abrufbar sein“, fordert Wolfgang Stadler abschließend.

Das Bundeskabinett hat gestern den 15. Kinder- und Jugendbericht beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Eine unabhängige Sachverständigenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts, hat den Bericht unter dem Titel „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter" erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 02.02.2017

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den heute vom Kabinett beschlossenen 15. Kinder- und Jugendbericht. Wir laden alle jungen Menschen dazu ein, mitzumachen, um gemeinsam die besten Lösungen für die Zukunft zu finden. Das haben wir mit der Jugendstrategie 2015 – 2018 begonnen und das werden wir fortsetzen.

„Der Titel des 15. Kinder- und Jugendberichts lautet: „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass Jugendliche nicht zwischen allen Stühlen sitzen. Wir unterstützen sie darin, ihren festen Platz in unserer Gesellschaft zu finden. Denn gemeinsam mit ihnen gestalten wir unsere Zukunft. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Politikfelder auch junge Menschen in den Blick nehmen. Deshalb halten wir an unserem Vorhaben fest, einen Jugendcheck einzuführen, mit dem wir die Auswirkungen von Bundesgesetzen auf junge Menschen überprüfen wollen. Mit diesem umfassenden jugendpolitischen Ansatz fühlen wir uns durch den heute im Kabinett beschlossenen 15. Kinder- und Jugendbericht bestätigt.

Eine wichtige Grundlage für gute und gerechte Jugendpolitik ist, dass wir den Jugendlichen und ihren Familien soziale Sicherheit bieten. Aus diesem Grund kämpfen wir weiter für ausreichende Sozialleistungen, gute Ausbildungs- und Familienförderungen und für fair bezahlte Arbeit.

Wir wollen beste Bildungschancen von Anfang an, aber auch ausreichende Freiräume zur individuellen Entfaltung. Darum setzen wir auf moderne Ganztagsschulen, eine Berufsausbildungsgarantie, Ausbildungsmodelle in Teilzeit, Wechselmöglichkeiten zwischen beruflicher und akademischer Bildung und auf gebührenfreie und gut ausgestattete Studienplätze. Jugendliche möchten mitmischen. Sie sollen möglichst früh Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen können – und zwar in Schule, Kinder- und Jugendarbeit, Vereinen, Parlamenten, Gewerkschaften und in der Nachbarschaft.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.02.2017

Zum heute veröffentlichten 15. Kinder- und Jugendbericht erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:

Jugendliche brauchen Freiräume, um ihre Fähigkeiten und Interessen entdecken zu können. Nur so kann kreatives und innovatives Denken entstehen, das für unsere Gesellschaft so wichtig ist. Der frühe Schulbeginn, die Schulzeitverkürzung und die Straffung des Studiums haben zu einer Verkürzung der Jugendzeit geführt. Jugendliche stehen inzwischen unter einem immensen Druck zur Selbstoptimierung. Die Bundesregierung muss die Jugendlichen stärker in den Blick nehmen. Sie muss unter anderem die Jugendarbeit stärken und damit neue Freiräume für junge Menschen schaffen.

Der Zugang zu Bildung, Ausbildung und zum Arbeitsmarkt muss allen Jugendlichen gleichermaßen offenstehen, egal aus welchen familiären Verhältnissen sie stammen oder ob sie einen Migrationshintergrund haben. Daran muss die Bundesregierung weiterarbeiten. Unser Konzept der Grünen Ausbildungsgarantie würde allen jungen Menschen einen Berufsabschluss und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Auch bei den Beteiligungsmöglichkeiten bleibt einiges zu tun. Jugendliche müssen sich einmischen können, nicht nur, wenn es um ihre direkten Belange geht. Sie müssen politisch gehört und ernst genommen werden. Wir fordern eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, damit die Anliegen Jugendlicher auch endlich in der Politik eine wichtige Rolle spielen.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 31.01.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung hat das Bundesfrauenministerium erstmals eine empirische Studie mit Zahlen für Deutschland vorgestellt. Demnach leben hierzulande knapp 50.000 Frauen, die Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Nach Schätzungen sind zwischen 1.500 und 5.700 Mädchen, die in Deutschland leben, davon bedroht.

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek, der die Ergebnisse der Studie am Montag präsentierte, unterstrich: „Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie verursacht unfassbare körperliche Qualen und seelisches Leid. Die Studie zeigt, dass das Thema auch bei uns in Deutschland hochaktuell ist – gerade auch vor dem Hintergrund von Flucht und Migration. Deshalb müssen wir handeln: Mit Aufklärung, Prävention und Strafverfolgung“, sagte Kleindiek auf einer Fachkonferenz von TERRE DES FEMMES, die heute im BMFSFJ stattfand.

Der Studie zufolge ist die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche Genitalverstümmelung besonders verbreitet ist, in Deutschland von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen stieg demnach um knapp 30 Prozent. Die vom Bundesfrauenministerium geförderte Studie wurde von Integra, der Dachorganisation von Nichtregierungsorganisationen (NRO) gegen weibliche Genitalverstümmelung, in Zusammenarbeit mit der Ramboll Management Consulting GmbH durchgeführt. Die fünf Hauptherkunftsländer, aus denen die meisten der in Deutschland betroffenen Frauen und Mädchen stammen, sind: Eritrea, Irak, Somalia, Ägypten und Äthiopien.

Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES erklärte: „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, an der die meisten Frauen ein Leben lang leiden. Wir fordern, dass alle Regierungen weltweit diesen Eingriff in die Unversehrtheit von Mädchen und Frauen gesetzlich verbieten und aktiv bekämpfen“, so Christa Stolle weiter.

Weibliche Genitalverstümmelung ist nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar (§§ 226a, 5 StGB). Um Verstöße im Ausland zu erschweren, hat die Bundesregierung im Dezember 2016 auf Initiative des BMFSFJ eine Änderung des Passgesetzes beschlossen. Wer mit Mädchen oder Frauen ins Ausland reisen will, um dort eine Genitalverstümmelung vornehmen zu lassen, dem droht künftig der Entzug des Passes. Die Maßnahme dient der Verhinderung sogenannter „Ferienbeschneidungen“. Hierfür reisen in Deutschland lebende Familien in den Ferien in ihre Herkunftsländer, um dort an den Mädchen eine Genitalverstümmelung durchführen zu lassen.

Das Bundesfrauenministerium leitet die Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland, in der sechs Bundesressorts, die Bundesländer, die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Bundesärztekammer sowie Integra vertreten sind. Die Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland.

Die „Empirische Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland“ ist abrufbar unter: http://www.netzwerk-integra.de/startseite/studie-fgm/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.02.2017

Immer mehr Frauen haben beruflichen Erfolg und gelangen in Führungspositionen. Das zeigen die Ergebnisse des Gleichstellungsindex 2016, den das Statistische Bundesamt heute (Mittwoch) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht hat. Der Gleichstellungsindex untersucht die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden.

„Über ein Drittel Frauen in Führungsverantwortung zeigt: Es geht voran mit der Gleichstellung von Frauen und Männern in den obersten Bundesbehörden. Wir haben viel geschafft“, begrüßte Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig die Ergebnisse des Gleichstellungsindexes 2016. Insgesamt liegt der Beschäftigungsanteil von Frauen in den obersten Bundesbehörden bei 54 Prozent. Erfreulich sind auch die Ergebnisse zu Frauen in Leitungsfunktionen. Hier zeigt sich, dass mittlerweile 34 Prozent Frauen Führungsverantwortung tragen.

In den obersten Bundesbehörden werden Leitungsaufgaben überwiegend von Beschäftigten des höheren Dienstes wahrgenommen. Ausschlaggebend für die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen ist hier daher die Beschäftigungszahl von Frauen im höheren Dienst. Der Gleichstellungsindex zeigt, dass auch dort der Frauenanteil im Vergleich zu 2015 weiter gestiegen ist. Mittlerweile sind über 45 Prozent der im höheren Dienst Beschäftigten Frauen. Der Gleichstellungsindex wird jährlich im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Weitere Informationen und den Gleichstellungsindex 2016 sind hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Fachberichte/Fachberichte.html und http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/Gleichstellung/Gleichstellungsindex.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.02.2017

Die aktuellen Zahlen zeigen: Der Ausbau in der Kindertagesbetreuung muss weitergehen. In der Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ hat das BMFSFJ die aktuellen Zahlen zusammengetragen. Erstmals auch für Grundschulkinder bis 11 Jahre. Der Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren ist weiter gestiegen, von 43,6 % in 2015 auf 46% in 2016. Doch nur 32,7% der Kinder dieser Altersgruppe – das entspricht einer Zahl von knapp 720.000 Kindern – wurden auch tatsächlich in 2016 betreut.

Nicht nur das Platzangebot, sondern auch die angebotenen Betreuungsumfänge sind für Eltern ein wichtiges Thema. Bei etwa der Hälfte der Eltern von Drei- bis Fünfjährigen unterschreitet die tatsächliche Betreuungszeit der Kinder die von ihren Eltern benötigte Betreuungszeit um mindestens fünf Stunden die Woche. Auch ein Teil der Eltern von Grundschulkindern bis unter elf Jahren hat einen erweiterten Betreuungsbedarf. Eltern von Kindern ohne Betreuungsangebot nach dem Unterricht äußern einen zusätzlichen Betreuungsbedarf von über 22 Prozent. Aber auch bei Eltern von Kindern, die einen Hort besuchen, haben 14 Prozent einen zusätzlichen Betreuungsbedarf von durchschnittlich 10 Stunden pro Woche. Bei Ganztagsschülerinnen und -schülern nennen über 22 Prozent der Eltern einen zusätzlichen Bedarf von durchschnittlich 9 Stunden pro Woche. Es zeigt sich, dass ganztägige Betreuungsangebote auch für Grundschulkinder weiter auszubauen sind.

Dazu erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Mein Ziel ist, dass alle Kinder und Familien gleichermaßen von einer guten Kindertagesbetreuung profitieren können. Ich freue mich daher sehr, dass wir im Dezember 2016 im Kabinett das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beschlossen haben. Damit wird die Grundlage für das neue Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 geschaffen, und es können zusätzlich 100.000 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt geschaffen werden.“

Für das neue Investitionsprogramm soll das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Neben zusätzlichen Plätzen soll mit diesen Mitteln auch die Qualität in der Kindertagesbetreuung vorangebracht werden. So können qualitative Ausstattungs-investitionen wie Sport- und Bewegungsräume, die Einrichtung von Küchen, eine barrierefreie Ausstattung und Räumlichkeiten für Elterngespräche gefördert werden.

Mit dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ werden 2016 bis 2019 Kitas, Kindertagespflegestellen und Horte mit einem Fördervolumen von 100 Mio. Euro gefördert, die ihre Betreuungszeiten bedarfsgerechter gestalten.

Weitere Informationen sind hier zu finden: www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.02.2017

Mit dem „Tag der Kinderhospizarbeit“ am 10. Februar wird auf die Situation und die Arbeit in Kinderhospizen aufmerksam gemacht. Wir rufen dazu auf, den Weg des Hospiz- und Palliativgesetzes konsequent weiterzugehen und die Lebensqualität schwerstkranker Kinder und ihrer Familien zu verbessern.

„Wenn Kinder an schweren unheilbaren Krankheiten leiden, steht die ganze Familie vor einer kaum zu bewältigenden Situation. Kinderhospize haben es sich hier zur Aufgabe gemacht, Kinder und ihre Angehörigen zu unterstützen, zu begleiten und zu entlasten.

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz haben wir die Versorgung in Kinderhospizen den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen weiterhin angepasst. Lebensbedrohlich erkrankte Kinder benötigen oft über einen längeren Zeitraum professionelle Betreuung, da ihre prognostizierte Lebenserwartung deutlich höher ist, als bei vielen schwerstkranken Erwachsenen. Sie brauchen altersgerechte Maßnahmen, bei denen die Angehörigen aktiv in die Versorgung mit eingebunden werden und die Betreuung der Geschwisterkinder gewährleistet ist.

Wir haben mit dem Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung sichergestellt, dass sich die finanzielle Förderung stationärer wie auch ambulanter Hospizdienste verbessert. So wird es auch in strukturschwachen Regionen mehr Angebote zur Versorgung schwerstkranker Kinder geben. Mit einer zusätzlichen Rahmenvereinbarung wird die Möglichkeit geboten, eine gesonderte Vereinbarung für Kinderhospize abzuschließen.

Wir fordern den weiteren Ausbau ambulanter Kinderhospizdienste. Lebensverkürzend erkrankte Kinder und ihre Familien brauchen langfristige Unterstützung in der häuslichen Umgebung, um lange Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Notwendig sind, neben der qualifizierten ambulanten und palliativen Versorgung, die Koordination der verschiedenen Hilfen, die Kooperation der Ärztinnen und Ärzte und eine Stärkung der Kinderkrankenpflege.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.02.2017

Anlässlich der bekannt gewordenen Pläne von Finanzminister Schäuble Kindergeld für EU-Bürger zu kürzen, erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

„Es ist schon sehr erstaunlich, dass sich der überzeugte Europäer Wolfgang Schäuble jetzt dazu treiben lässt, auf diesen Zug aufzuspringen. Die EU-Kommission hat bereits klargestellt, dass sie beim Thema Verrechnung des Kindergelds keinen Handlungsbedarf sieht. Es steht zu befürchten, dass eine solche mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Maßnahme in keinem Verhältnis zu den Erträgen stünde. Das Signal, das indes dadurch gesendet würde, ist fatal. Deutschland reiht sich ein in jene Gruppe von Staaten, die die Freizügigkeit in der EU – vorsichtig gesagt – kritisch sehen. Und was passiert eigentlich mit Kindern von Deutschen, die in EU-Staaten leben, wo der Lebensstandard noch höher ist als bei uns?“

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 10.02.2017

„Die heute im Bundesrat verabschiedete Änderung zum Unterhaltvorschussgesetz ist zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, kommentiert Jörn Wunderlich, familienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die beschlossenen Änderungen zum Unterhaltvorschussgesetz. Wunderlich weiter:

„Wir fordern schon sehr lange die Entfristung des Unterhaltsvorschusses, da er ein wirksames Werkzeug ist, um Kinderarmut zu verhindern. Aber mit dem jetzigen Kompromiss wird der bürokratische Aufwand noch größer, und es werden eben nicht alle Kinder erreicht, die man erreichen müsste. Zukünftig müssen Alleinerziehende einen Bescheid des Jobcenters vorlegen, dass sie keine SGB II-Leistungen beziehen. Damit werden sie dazu genötigt, sich erstmal in die Mühlen des Jobcenters zu begeben, obwohl dies nicht unbedingt notwendig wäre. Anstatt die Zahlungsfähigkeit beim zahlungspflichtigen Elternteil zu prüfen, soll die Bedürftigkeit des Berechtigen geprüft werden – dies pervertiert das gesamte System des Unterhaltsvorschusses.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 10.02.2017

Bei der Altersversorgung ist die Kluft zwischen Männern und Frauen in Deutschland noch deutlich größer als bei den Löhnen. In Westdeutschland fällt der so genannte Gender Pension Gap zudem fast doppelt so hoch aus wie im Osten. In Zukunft wird der Abstand zwar schrumpfen. Doch das hat nur zum kleineren Teil mit einer besseren Altersversorgung von Frauen zu tun. Vor allem liegt es daran, dass künftig die durchschnittliche gesetzliche Rente von Männern im Vergleich zu heutigen Rentnern geringer sein wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.* Eine Forschergruppe des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) um den Ökonomen Dr. Markus Grabka hat dafür geschlechtsspezifische Unterschiede bei der gesetzlichen Rente analysiert. Die Untersuchung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels und der Rentenversicherung.

Der Studie zufolge erhielten westdeutsche Männer im Ruhestand 2014 monatlich im Schnitt 994 Euro und damit 418 Euro oder 42 Prozent mehr aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) als die weiblichen Ruheständler. In den neuen Bundesländern, wo die Männer im Schnitt auf 1.057 Euro kommen, betrug die Differenz 239 Euro oder 23 Prozent.

Verantwortlich für den Rückstand der Frauen seien in erster Linie Unterschiede beim sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, schreiben die DIW-Wissenschaftler. Im Schnitt verdienten Arbeitnehmerinnen deutlich weniger als Arbeitnehmer – unter anderem, weil sie öfter in schlecht bezahlten Berufen tätig sind, seltener in Führungspositionen gelangen und häufiger in Teilzeit arbeiten. Hinzu komme, dass Frauen wesentlich häufiger als Männer ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, um sich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Infolgedessen übertreffe der Gender Pension Gap deutlich den Gender Pay Gap, der zuletzt deutschlandweit bei 21 Prozent (West 23 Prozent, Ost 8 Prozent) lag.

Die Unterschiede sind in den ärmeren Einkommensschichten besonders stark ausgeprägt: Bei Westdeutschen der Jahrgänge 1936 bis 1945 variiert die geschlechtsspezifische Differenz bei der Rente zwischen 40 Prozent im Zehntel mit dem höchsten Rentenanspruch und 75 Prozent im Zehntel mit der niedrigsten Rente. Nach Ansicht der Autoren dürfte das mit den vielen teilzeitbeschäftigten und nicht erwerbstätigen Frauen in der unteren Hälfte der Verteilung zusammenhängen.

Im Verlauf der letzten beiden Jahrzehnte ist der Gender Pension Gap langsam kleiner geworden. Das zeigt ein Blick auf Neurentnerinnen und Neurentner: 1995 lag der Abstand zwischen westdeutschen Männern und Frauen, die erstmals eine Rente der GRV bezogen, noch bei 48 Prozent. 2014 waren es 39 Prozent. Im Osten, wo die Differenzen durchgehend kleiner sind, ging die geschlechtsspezifische Lücke von 33 auf 10 Prozent zurück. Als maßgeblichen Grund nennen die Ökonomen die gestiegene Frauenerwerbstätigkeit, eine zunehmend bessere Ausbildung von Frauen und einen wenn auch langsam sinkenden Gender Pay Gap. – Blick in die Zukunft: Renten der Männer sinken, die von Frauen steigen nur im Westen –

In Zukunft wird aber noch ein anderer Faktor bei der Angleichung an Gewicht gewinnen: sinkende Rentenansprüche bei Männern. Mithilfe eines Simulationsmodells haben die Experten auch berechnet, was heute Berufstätigen im Alter finanziell blüht. Männern in Ost und West, die zwischen 1966 und 1970 geboren wurden, drohen demnach geringere Alterseinkommen im Vergleich zu heute bereits Verrenteten. Ihre gesetzlichen Rentenansprüche im Alter von 65 Jahren werden nach den Berechnungen im Westen um monatlich rund 170 Euro niedriger liegen als bei Männern der Geburtsjahrgänge 1936 bis 1945. Im Osten dürfte der Rückgang sogar 220 Euro betragen. Die Gründe: häufigere Erwerbsunterbrechungen, längere Ausbildung, mehr Teilzeit. Bei den westdeutschen Frauen wird die zunehmende Erwerbsbeteiligung zu etwas höheren durchschnittlichen Rentenansprüchen führen, während es im Osten, wo die weibliche Erwerbsbeteiligung bereits zu DDR-Zeiten relativ hoch war, kaum Veränderungen gibt. Gesamtdeutsch dürfte der Gender Pension Gap bei den Jahrgängen 1966 bis 1970 im Vergleich zu den 1936 bis 1945 Geborenen 15 Prozentpunkte geringer ausfallen.

Um die eigenständige Altersversorgung von Frauen weiter zu stärken, empfehlen die Forscher den Ausbau einer unterstützenden Infrastruktur für Familien. Dies würde es vor allem Frauen ermöglichen, ihre Arbeitszeit auch mit Sorgeverpflichtung aufrecht zu erhalten und Erwerbsunterbrechungen zu begrenzen. Darüber hinaus gelte es, alle Säulen der Alterssicherung im Auge zu behalten. Die gesetzliche Rente, die bei Frauen der Jahrgänge 1966 bis 1970 im Schnitt bei knapp über 700 Euro liegen wird, dürfte allein kaum vor Altersarmut schützen. Schon gar nicht, wenn das Rentenniveau künftig deutlich sinken sollte. Allerdings gebe es bislang auch bei der betrieblichen Altersvorsorge einen Gender Pension Gap, so die Forscher.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.02.2017

Für die Ausbildung einer Schülerin oder eines Schülers an öffentlichen Schulen gaben die öffentlichen Haushalte im Jahr 2014 durchschnittlich 300Euro mehr aus als im Jahr 2013. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrugen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler im Jahr 2014 durchschnittlich 6.700 Euro. Die Ausgaben variierten zwischen den einzelnen öffentlichen Schularten. An allgemeinbildenden Schulen wurden durchschnittlich 7.400Euro ausgegeben und an beruflichen Schulen 4.600Euro. Die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an Grundschulen betrugen 5.900Euro und an Gymnasien 7.800Euro. Bei den Berufsschulen im dualen System lagen sie bedingt durch den Teilzeitunterricht bei 2.900 Euro.

Der größte Teil der Ausgaben für öffentliche Schulen wurde für das Personal aufgewendet. Hierauf entfielen im Bundesdurchschnitt 5.500Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen wurden durchschnittlich 400Euro je Schülerin beziehungsweise je Schüler ausgegeben.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg (jeweils 8.500Euro) ermittelt, die niedrigsten für Schleswig-Holstein (5.800Euro) und Nordrhein-Westfalen (5.900Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, stehen in der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2014“ zur Verfügung.

Die Publikation ist hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/BildungKulturFinanzen/AusgabenSchueler5217109147004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.02.2017

Im Jahr 2015 hatten 33% der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Deutliche Unterschiede bestanden zwischen den alten Bundesländern inklusive Berlin (36 %) und den neuen Ländern (10 %). Insgesamt war der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen damit deutlich größer als in der Gesamtbevölkerung (21%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage des Mikrozensus weiter mitteilt, wies die Mehrheit dieser Schülerinnen und Schüler keine eigene Migrationserfahrung auf, sondern wurde in Deutschland geboren und hatte von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft (69%).

Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sinkt in höheren Klassenstufen und unterscheidet sich zwischen den Schularten: Im Grundschulalter lag der Anteil im Jahr 2015 bei 36%, in der Mittelstufe bei 33% und in der Oberstufe bei 26%. In der Mittelstufe war der Anteil an Hauptschulen (51%) erheblich höher als an Gymnasien (27%).

Weitere Ergebnisse finden sich in der Fachserie 1 Reihe 2.2 „Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2015“.

Der Mikrozensus ist hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Migrationshintergrund2010220157004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.02.2017

Durchschnittlich 180 Euro gaben die privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2015 für Spielwaren (einschließlich Elektronikspiele) aus. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Spielwarenmesse in Nürnberg (1.bis6.Februar) mit.

Haushalte mit Kindern hatten naturgemäß höhere Ausgaben für diesen Bereich als kinderlose Haushalte. So gaben Paarhaushalte mit Kindern im Jahr 2015 durchschnittlich 468Euro für Spielwaren aus und Haushalte von Alleinerziehenden 216Euro. Im Vergleich dazu investierten kinderlose Paarhaushalte im Schnitt 156 Euro und Alleinlebende 84 Euro in Spielwaren.

Insgesamt hatten knapp 54% aller privaten Haushalte in Deutschland Ausgaben für diesen Konsumbereich.

Die Laufende Wirtschaftsrechnung 2015 mit weiteren Informationen ist hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/EinkommenKonsumLebensbedingungen/EinkommenVerbrauch/EinnahmenAusgabenprivaterHaushalte2150100157004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 31.01.2017

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages lädt auch in diesem Jahr zur Aktion Rote Hand gegen den Einsatz von Kindern und Jugendlichen in Kriegen ein.

Die Kinderkommission teilt dazu mit: „Jedes Jahr engagieren sich Kinder und Jugendliche in aller Welt mit der Aktion Rote Hand gegen den Einsatz von Kindern und Jugendlichen in Kriegen. Das Symbol der Aktion, die rote Hand, steht dabei für das „Nein“ zur Rekrutierung und zum Einsatz von Kindersoldaten. Die Kinderkommission möchte auch in diesem Jahr mit einem eigenen Stand ein Zeichen gegen den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen als Soldaten setzen. Das ist ihr gerade im Hinblick auf die vielen jungen Geflüchteten aus Bürgerkriegsländern mit entsprechenden Erfahrungen ein besonderes Anliegen. Hier können Abgeordnete, Beschäftigte und Gäste des Deutschen Bundestages ihre Handabdrücke abgeben und damit gegen den Einsatz von Kindersoldaten protestieren. Zur Eröffnung der Aktion wird auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erwartet. Die gesammelten Handabdrücke leitet die Kinderkommission an die Vereinten Nationen weiter."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 10.02.2017

Um den Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10960 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810960.pdf)). Darin verweist die Fraktion darauf. dass immer mehr syrischen Schutzsuchenden seit dem Frühjahr 2016 "nur noch ein subsidiärer Schutzstatus statt eines Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention" erteilt werde. Nach der Neuregelung des Asylpakets II werde ihnen damit ein Familiennachzug bis zum März 2018 versagt.

Wissen will die Fraktion, wie viele syrische Staatsangehörige derzeit in Deutschland mit welchem Aufenthaltstitel leben. Auch erkundigt sie sich danach, "wie viele Asylanträge von Asylsuchenden aus Syrien und welche diesbezüglichen Asylentscheidungen" es seit 2011 gegeben hat und wie viele Menschen als Familienangehörige anerkannter syrischer Flüchtlinge seit 2011 eingereist sind. Ferner fragt sie unter anderem, mit welcher Zahl nachziehender Familienangehöriger zu syrischen Flüchtlingen mit eine Schutzstatus die Bundesregierung für die kommenden Jahre rechnet.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 65 vom 02.02.2017

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat im Jahr 2016 bei rund 1,115 Millionen Steuerpflichtigen zu einer Verringerung der Einkommensteuer geführt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10743 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810743.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10580 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810580.pdf)) weiter mitteilt, handelt es sich um etwa 945.000 Frauen und rund 170.000 Männer. Die Steuerentlastung habe in der Summe etwa 595 Millionen Euro betragen. Im Durchschnitt habe die steuerliche Entlastung bei Alleinerziehenden mit einem Kind im Jahr 2016 bei 494 Euro gelegen, mit zwei Kindern bei 590 Euro und bei drei und mehr Kindern bei 696 Euro.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 57 vom 30.01.2017

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Am Mittwoch wird im Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Reform des Teilzeitrechts beraten. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Familien brauchen ein Teilzeitrecht, das sich ihren jeweils aktuellen Bedürfnissen anpasst.

Das bisherige Teilzeitrecht ist veraltet, vor allem weil es so unflexibel ist. Familien brauchen ein Teilzeitrecht, das sich ihren jeweils aktuellen Bedürfnissen anpasst. Von daher begrüßt die AWO die anstehende Reform. Familien müssen über Zeitsouveränität verfügen. Insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ein modernes Teilzeitrecht ein bedeutender Aspekt, der es Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht, Fürsorgeaufgaben wahrnehmen zu können. So fallen in Familien vielfältige und zum Teil unvorhersehbare Aufgaben an, für die es Zeit und Flexibilität braucht. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ein Schritt in die richtige Richtung.

Kritik gibt es aus Sicht der AWO vor allem an zwei Punkten: dem Geltungsbereich und der Sperrfrist. Der bisherige Reformentwurf schließt zu viele Frauen aus, da gerade Frauen besonders häufig in kleinen Betrieben mit weniger als 15 Beschäftigten tätig sind. Auch für diese Frauen müssen Regelungen für flexible Teilzeitmöglichkeiten gefunden werden. Als wenig zielführend sieht die AWO zudem die vorgeschlagene Ausschlussfrist von einem Jahr. Sie ist deutlich zu lang. Wenn Beschäftigte nach einer temporären Arbeitszeitreduzierung ein Jahr warten müssen, ehe sie einen erneuten Antrag auf befristete Teilzeit stellen können, geht das an der Lebensrealität vieler Familien vorbei. Hier benötigen Familien noch mehr Flexibilität. Nur wenn sich alle Beteiligten an der Unterstützung von Familien beteiligen, wird das Problem aller Familien gelöst, eine Balance zu finden zwischen ihren familiären Notwendigkeiten und der Berufstätigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 14.02.2017

33 Prozent aller Schulkinder an allgemeinbildenden Schulen hatten im Jahr 2015 einen Migrationshintergrund. Damit lag ihr Anteil deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung (21 Prozent). Zu dieser heute vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahl erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Interkulturelle Öffnung, Ausbau der Ganztagsschulen und die Etablierung von Schulsozialarbeit ist zentral.

Es muss das Ziel unseres Schulsystems sein, allen Kindern die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen. Die Schule als ein Ort des Lernens darf Kinder und Jugendliche nicht nach ihrer sozialen Herkunft einteilen oder gar benachteiligen. Es ist aber unbestritten, dass das Schulsystem in unserer Einwanderungsgesellschaft vor immer größer werdenden Herausforderungen steht. Diese können nach Meinung der AWO nur durch den Dreiklang aus interkultureller Öffnung, Ausbau der Ganztagsschulen und der Etablierung von Schulsozialarbeit gelöst werden. Die veränderte Schülerzusammensetzung muss sich in den Schulstrukturen widerspiegeln.

Nach Meinung der AWO sind Ganztagsschulen ein geeignetes Mittel, um die spezifischen Bedürfnisse und Entwicklungsthemen eines jeden Kindes adäquat unterstützen zu können. Gute Ganztagsschulen können nachweislich das Sozialverhalten, die Motivation und die Schulleistungen der Kinder verbessern. Doch diese positiven Entwicklungsmöglichkeiten sind kein Selbstläufer. Gute Ganztagsschulen benötigen politische Unterstützung und zusätzliche Ressourcen, um ihre Möglichkeiten ausschöpfen zu können.

Ein zusätzlicher wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Schullaufbahn ist eine professionelle Schulsozialarbeit. Sie fungiert als Klammer zwischen dem Bildungssystem und der Jugend- und Familienhilfe, stärkt die Chancengerechtigkeit und kann dabei helfen, herkunftsbedingte Bildungsbenachteiligungen abzubauen. Die AWO fordert deshalb, ein bundesweit verbindlich geregeltes, qualitativ abgesichertes und dauerhaft etabliertes Jugendhilfeangebot an Schulen zu verankern.

Auch die interkulturelle Öffnung ist eine wichtige Maßnahme, um der Realität an den Schulen gerecht zu werden. Schulen können sich interkulturell öffnen beispielsweise durch eine systematische Qualifizierung der Lehrkräfte, durch Identifizierung des Istzustandes der Segregation an der eigenen Schule, Anpassung der Rahmenbedingungen und der Anpassung der Qualifizierung des Schulpersonals und des Schulkonzeptes an die Einwanderungsrealität. Klar ist, dass die Schulen auch hierfür sehr viel mehr finanzielle Unterstützung und Fachpersonal benötigen.

Der aktuell veröffentlichte 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass die soziale Herkunft den schulischen Erfolg von Kindern und Jugendlichen beeinflusst. Bildung ist der Schlüssel zur Ausbildung, zum Arbeitsmarkt, zum selbstbestimmten Leben, zur gesellschaftlichen Inklusion, zur Akzeptanz der gesellschaftlichen Werte und Normen. Deshalb setzt sich die AWO dafür ein, dass die soziale Herkunft, der Lebensort oder das Familieneinkommen nicht über die Zukunft der Kinder und Jugendlichen entscheiden dürfen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 07.02.2017

Knapp 43.500 Personen haben im Jahr 2016 Kinder in Tagespflege betreut. Nach einer längeren Wachstumsperiode von 2006 bis 2014 ist die Anzahl der Tagesmütter und -väter das zweite Jahr in Folge rückläufig. Prozentual fällt die Abnahme der Tagespflegepersonen allerdings mit 1% im Jahr 2016 und 2% im Vorjahr moderat aus. Der Rückgang ist bundesweit zu beobachten: Seit 2014 ist die Anzahl der Tagespflegepersonen in allen Ländern außer Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zurückgegangen. Das zeigen aktuelle Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF).

Trend zur Verberuflichung: Gleichzeitig werden immer mehr Kinder in Tagespflege betreut: Ihre Zahl ist im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 2,8% auf 153.000 gestiegen. Damit betreut eine Tagespflegeperson im Durchschnitt so viele Kinder wie noch nie: Während im Jahr 2006 2,0 Kinder auf eine Betreuungsperson kamen, sind es 3,5 Kinder im Jahr 2016. Damit setzt sich der Trend zur Verberuflichung in der Kindertagespflege fort.

Fachkräftebarometer Frühe Bildung: Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert auf Basis der amtlichen Statistik ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Qualifizierung in der Frühpädagogik. Die Publikation wurde im November 2014 erstmals veröffentlicht. Die zweite Ausgabe erscheint im Sommer 2017. Fachkraeftebarometer.de präsentiert einen Überblick über Bundestrends und Entwicklungen in den Ländern. Darüber hinaus wird jeden Monat eine aktuelle Zahl vorgestellt, die die Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung fortschreibt.

Das Fachkräftebarometer ist hier zu finden: http://www.fachkraeftebarometer.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e. V. vom 02.02.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk betont anlässlich des „Safer Internet Day“ am 7. Februar die enormen Partizipationsmöglichkeiten, mit denen im Internet eine Brücke von direkter zu repräsentativer Demokratie geschlagen werden kann. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes mindern Soziale Medien vor allem für Kinder und Jugendliche die Hemmschwelle zur gesellschaftlichen Partizipation, und damit zur Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben und zu dessen demokratischer Mitgestaltung. Das gilt es für den langfristigen Erhalt der Demokratie in Deutschland zu nutzen. Gleichzeitig birgt das Internet auch Gefahren, beispielsweise durch die ungeprüfte Verbreitung von Informationen. Fake News und Hetze drohen dadurch Meinungsbildung und politischen Austausch im demokratischen System zu vergiften.
„Das Internet und insbesondere Soziale Medien sind ein integraler Bestandteil des Alltagslebens von Kindern und Jugendlichen, und somit auch ein Ort möglicher politischer Partizipation und Demokratieförderung. Gerade aber Soziale Netzwerke sind inzwischen auch eine Plattform für Diskriminierung, für Mobbing, für antidemokratische Ideologien, für Fake News und ‚postfaktische‘ Auseinandersetzungen. Hier brauchen Kinder und Jugendliche Wegweiser. Deshalb sind das Löschen von entsprechenden Inhalten und die Verfolgung strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens auch im Netz unerlässlich. Wir brauchen gleichzeitig bedarfs- und altersgerechte Medien für Kinder und Jugendliche und einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zudem ein verstärktes und verbindliches schulisches Engagement im Bereich der Medienkompetenzförderung. Die Schule ist neben den Familien und dem sozialen Umfeld einer der wichtigsten Orte der Mediensozialisation. Schule kann Kindern Wissen über die Funktionen und Fähigkeiten zum verantwortlichen Verhalten im Internet vermitteln. Um hier unterstützend wirken zu können, sollten Bund und Länder eine bundesweit flächendeckende Förderstruktur von Medienkompetenzprogrammen aufbauen. Das könnte durch eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene „Stiftung Medienkompetenz“ erreicht werden.
Neben der Medienkompetenzförderung braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein breites Angebot guter Kinder-Internetseiten. „Hier steht die Bundesregierung in der Verantwortung, die Existenz guter Kinder-Internetseiten dauerhaft sicherzustellen. Diese sind, sofern sie als nichtkommerzielle Angebote den Ansprüchen von Werbefreiheit und ausreichendem Kinderschutz genügen sollen, wirtschaftlich kaum tragfähig und brauchen entsprechende Förderungen“, so Hofmann weiter. Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert seit mehr als 20 Jahren zahlreiche Medienkompetenz-Projekte in ganz Deutschland, die Kindern Spaß, Wissen und kritisches Bewusstsein zum Thema Medien vermitteln. Zudem bietet die Kinderrechtsorganisation Kindern und Eltern verschiedene Möglichkeiten, Sicherheit im Umgang mit Medien zu gewinnen, die Medienwelt aktiv mitzugestalten, Inhalte kritisch zu hinterfragen und sich Meinungen zu bilden.

Die Internetseiten sind hier zu finden: www.juki.de und www.kindersache.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 06.02.2017

„Kindern eine Stimme geben!“ – unter dieses Motto stellen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk den diesjährigen Weltkindertag am 20. September. Im Vorfeld der Bundestagswahl rufen die Kinderrechtsorganisationen gemeinsam dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen. Bei der Bundestagswahl dürfen Kinder nicht mit abstimmen. Deshalb appellieren UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk an die Parteien, Kinderinteressen in ihren Wahlprogrammen zu berücksichtigen und in konkrete Politik für Kinder umzusetzen. „Um uns für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einzusetzen, müssen wir Kindern die Möglichkeit geben, sich Gehör zu verschaffen. Nur so schaffen wir die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern stetig zur Geltung bringt. Auch fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, müssen wir in unserem Land eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen feststellen. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Jedes Kind hat ein Recht darauf, bei wichtigen Entscheidungen gehört zu werden. In einer Gesellschaft, die immer mehr von älteren Menschen geprägt wird, ist die Stimme der nachwachsenden Generation ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Neueste Umfragen zeigen, dass sich über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland gerne in ihren Städten und Gemeinden politisch einbringen wollen. Politik wird besser, wenn wir die Kinder fragen.“ Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe und Religion. Die Kinderrechte gelten in den Entwicklungsländern ebenso wie in Industrieländern wie Deutschland. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention vor genau 25 Jahren, im April 1992, ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen. Zum Weltkindertag am 20. September 2017 machen bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kindern eine Stimme geben!“ auf die Kinderrechte aufmerksam. Am Sonntag, den 17. September, finden in Berlin und in Köln die beiden größten Kinderfeste bundesweit statt. Dazu erwarten UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk jeweils 100.000 Besucherinnen und Besucher rund um den Potsdamer Platz in Berlin und im Kölner Rheingarten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF e. V. vom 26.01.2017

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) fordert zum heutigen Internationalen Tag gegen die weibliche Genitalverstümmelung ihre nachhaltige Überwindung und weitreichende Aufklärung über die menschenrechtsverletzende Praxis der Verstümmelung weiblicher Genitalien.

Weltweit zählen 130 Millionen Mädchen und Frauen zu den Opfern der Female Genital Mutilation (FGM). Unzähligen wird ihre sexuelle Selbstbestimmung genommen, viele Mädchen sterben an den Folgen weiblicher Genitalverstümmelung. In Europa sind jährlich 180.000 Mädchen und Frauen der Gefahr von Genitalverstümmelung ausgesetzt, in Deutschland sind es mehrere Tausend.

Die inkriminierten Eingriffe am weiblichen Genital führen nicht nur zu schweren und schwersten Verletzungen und psychischen Belastungen. Sie sprechen den Frauen und Mädchen vor allem das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ab und sind Ausdruck der Abwertung und Herabsetzung von Frauen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber diesen Sonderfall der Körperverletzung mit § 226 a StGB als eigenen Tatbestand hervorgehoben und so mit einem besonderen Unwerturteil versehen.

Angesichts der zunehmenden Zahl von Opfern in Deutschland fordert der djb wirkungsvolle Strategien der Prävention, umfassenden Schutz der betroffenen Mädchen und Frauen und die Unterstützung von Einrichtungen, die sich ihrer Beratung annehmen. "Gerade der Schutz gefährdeter Mädchen muss gewährleistet sein, um derartige Menschenrechtsverletzungen zu verhindern", so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. "Politik, Polizei, Lehr- und medizinisches Personal müssen sensibilisiert werden." Darüber hinaus bedarf es der Bereitstellung von Aufklärungsangeboten, insbesondere für Migrant_innen sowie der Etablierung eines flächendeckenden, angemessen ausgestatteten Beratungsangebots für betroffene Frauen.

Der djb begrüßt ausdrücklich die Einrichtung der Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Nichtregierungsorganisationen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung und die »European Female Genital Mutilation (FGM) Conference«, die am 28. Januar 2017 in Berlin stattfand.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 06.02.2017

In diesem Jahr finden neben den Wahlen zum Deutschen Bundestag Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen statt. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen selbstverständlich ein Wahlrecht. Um dieses wahrzunehmen, müssen sie vorab ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

In jedem Fall gilt es, Menschen ohne festen Wohnsitz den Gang zur Wahlurne ohne großen bürokratischen Aufwand zu gewährleisten. „Die Kommunen sollten den wohnungslosen Bürgerinnen und Bürgern den Eintrag in das Wählerverzeichnis komplikationslos ermöglichen und an den Treffpunkten und Anlaufstellen der Wohnungslosen entsprechend informieren“, erklärte Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W).

Saarländische Landtagswahl am 26. März 2017: Wählen kann im Saarland nur, wer bis zum 3. März 2017 in einem solchen Verzeichnis eingetragen ist. Darauf wies heute die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) in Berlin hin.

Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune gelistet. Dennoch haben sie ein Wahlrecht, wenn sie als deutsche Staatsbürger zum Wahltermin volljährig sind und sich in den drei Monaten zuvor gewöhnlich im Saarland aufgehalten haben. Um bei den kommenden Wahlen zum saarländischen Landesparlament wählen zu können, müssen Wohnungslose zuvor die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Dies ist gemäß Wahlordnung bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahlund somit im Zeitraum zwischen dem 19. Februar und dem 5. März 2017 möglich. Da der 5.März 2017 ein Sonntag ist, empfiehlt die BAGW eine Registrierung bis zum Vormittag des 3.März 2017.

Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist das Wahlamt der Gemeindeverwaltung, welches sich vielerorts im Rathaus befindet. Dort kann ein entsprechender Antrag ausgefüllt und unterschrieben werden. Bestandteil dieses Antrags sind der vollständige Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort sowie die schriftliche Versicherung, sich während der vorangegangenen drei Monate gewöhnlich im Saarland aufgehalten und in keiner anderen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt zu haben. Anschließend kann der bzw. die Antragstellende entscheiden, ob die Stimmenabgabe am Wahltag in einem zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen soll. Im Falle einer Briefwahl können die Wahlunterlagen auch direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Letzteres Vorgehen wird vom Wahlamt und von der BAG W als das einfachste angesehen und daher empfohlen.

Sammelanträge stellen: Die BAG Wohnungslosenhilfe weist darauf hin, dass – anders als bei den Bundestagswahlen –Sammelanträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht in der saarländischen Wahlordnung vorgesehen sind. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe können jedoch einen entsprechenden Vordruck entwerfen, diesen vervielfältigen und von ihren Klientinnen und Klienten ausfüllen und unterschreiben lassen. Es ist möglich, diese Anträge gesammelt beim Wahlamt einzureichen. Die persönliche Anwesenheit der Antragstellenden ist hierbei nicht vorgeschrieben.

Weitere Wahlen im Jahr 2017: Die Wahl zum Landtag in Schleswig-Holstein erfolgt am 7. Mai 2017. Die Wahl in Nordrhein-Westfalen ist für den 14. Mai 2017 angesetzt und die Bundestagswahl findet am 24. September 2017 statt. Da auch hierbei die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse bis zum 21.Tag vor dem Wahltermin erfolgen müssen, sollten entsprechende Anträge bis zum 14. April 2017 (Schleswig-Holstein), bis zum 21. April 2017 (NRW) und bis zum 1. September 2017 (alle Bundesländer) erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. vom 07.02.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. Februar 2017

Veranstalter: Deutscher Bundestag – Kinderkommission

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 14.02.2017, 16:00 Uhr

Einzelsachverständige:

– Claudia Dantschke, Leiterin der Beratungsstelle für Eltern und Lehrer „Hayat“

– Michaela Glaser, Deutsches Jugendinstitut e. V., Projektleitung Arbeits- & Forschungsstelle
Rechtsextremismus und Radikalisierungsprävention

Die Anmeldung ist hier möglich: kinderkommission@bundestag.de.

Termin: 1. März 2017, 09:30 bis 17:00 Uhr

Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V.

Ort: Hannover

Anmeldeschluss: 15.02.2017

Kosten: Es wird ein Teilnahmegebühr erhoben.

Die UN-Kinderrechtskonvention formuliert Schutz, Förderung und Beteiligung als zentrale Rechte für Kinder und Jugendliche. Das deutsche Jugendhilferecht schließt daran an und formuliert zudem weitgehende Rechte für Eltern im Umgang mit Einrichtungen, Diensten und Jugendämtern. In ähnlicher Weise sind demokratische Teilhabemöglichkeiten in Schulgesetzen verankert. Dennoch will eine lebendige, dialogische und streitbare Kultur der Partizipation noch nicht überall gelingen.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/644-wir-koennen-auch-anders-17.

Die Anmeldung ist hier möglich: http://www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/anmeldung-zu-veranstaltungen.

Termin: 9./10. März 201, 09:00 bis 16:00 Uhr

Veranstalter: Plattform Ernährung und Bewegung e. V. (peb)

Ort: Berlin

In insgesamt sechs zweitägigen Workshops in Berlin, Köln und Augsburg sollen in kleinen ressortübergreifenden Arbeitsgruppen praxisrelevante Lösungen für die Verbesserung der kommunalen Gesundheitsförderung diskutiert und erarbeitet werden.

Die verschiedenen Programmpunkte des Workshops in Berlin beleuchten von mehreren Seiten das Wunschthema der Teilnehmer "Verankerung von Gesundheitsförderung in administrativen Strukturen". In einem Wechsel aus wissenschaftlichen Vorträgen und der Präsentationen kommunaler Good-Practice-Beispiele erhalten die Teilnehmer eine fundierte Grundlage, auf der sie an eigenen Praxisbeispielen aus ihrem Arbeitsalltag arbeiten können.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://kgm.pebonline.de/fileadmin/rmp/PDF_2017/Kommunale_Gesundheitsf%C3%B6rderung_-Workshop_Berlin.pdf.

AUS DEM ZFF

Das ZFF unterstützt mit anderen Verbänden und Gewerkschaften den Aufruf: „Bedürfnisse der Beschäftigten ernst nehmen: Weiterentwicklung des Teilzeitrechts jetzt!“ und fordert die Bundesregierung und die Politik auf, den vorgelegten Entwurf des Arbeitsministeriums zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts zügig umzusetzen.

Der Aufruf ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/2017-02-14_Aufruf_Reform_Teilzeitrecht.pdf.

Quelle: Aufruf vom 14.02.2017

AKTUELLES

Um Familien über die Möglichkeiten und Chancen frühkindlicher Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu informieren, haben die Bundesländer Bayern und Hessen gemeinsam mit dem Didacta-Verband ein Filmprojekt umgesetzt. In acht Kurzfilmen werden die Arbeit von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie die Grundlagen der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern vorgestellt:

  • Film 1: Chancen für Kinder – Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren,
  • Film 2: Spielen heißt Lernen,
  • Film 3: Gelebte Vielfalt: Alle Kinder gehören dazu,
  • Film 4: Sprache öffnet Türen,
  • Film 5: Kindertagesbetreuung und Familie: Partnerschaft für Kinder,
  • Film 6: Kleinkinder behutsam begleiten – Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren,
  • Film 7: Gemeinschaft leben – soziale Kontakte der Kinder stärken und
  • Film 8: Kinder vorbereiten für das Leben – auf dem Weg in die Schule.

Die Filme lassen sich über YouTube beziehen und liegen in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi) vor und sind hier zu finden: http://www.youtube.com/channel/UCl0FroO4AoHTp8JLM9EUw0g.

Die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrtorganisation hat ihre aktuellen Beschlüsse veröffentlicht.

Die Beschlüsse sind hier zu finden: http://buko2016.awo.org/beschluesse/.

Anlässlich des Day of General Discussion des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, der am 23. September 2016 unter dem Motto „Children’s Rights and the Environment“ in Genf stattfand, hat die National Coalition einen schriftlichen Diskussionsbeitrag eingebracht. Diesen finden Sie in der Broschüre „Kinderrechte und Umwelt“ veröffentlicht.
Enthalten ist darüber hinaus ein kurzes Statement von Prof. Kirsten Sandberg, Berichterstatterin des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und Vorsitzende der Arbeitsgruppe des Day of General Discussion, sowie ein Interview mit Josephine Hebling, Freiburger Kinder- und Jugendbeirat und Mitglied des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerks e. V. Das herausnehmbare Poster enthält aussagekräftige Statements von Kindern und Jugendlichen zum Thema „Ökologische Kinderrechte“.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.netzwerk-kinderrechte.de/fileadmin/bilder/user_upload/dgd_brochure_web.pdf.

Das Poster ist hier zu finden: http://www.netzwerk-kinderrechte.de/fileadmin/bilder/user_upload/POSTER_FINAL_PRINT.pdf.