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Bundestag berät über Kindergrundsicherung: Es ist Zeit, zu handeln!

Berlin, 24.10.2019 – Anlässlich der heutigen Beratung im Bundestag u.a. zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Faire Chancen für jedes Kind – Kindergrundsicherung einführen“ fordern das ZFF und die AWO endlich zu handeln und die guten Konzepte, die für eine Reform der Familienförderung nun vorliegen, auch umzusetzen.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Armut grenzt aus, Armut tut weh und ist für viel zu viele Kinder und Jugendliche ein lebenslanger Begleiter. Die derzeitige Kinder- und Familienförderung kann diesen Missstand nicht beheben, denn sie ist bürokratisch, intransparent und wirkt nach dem Matthäus-Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben! Es ist daher dringend an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen. Neben einer guten und armutssensiblen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und existenzsichernder Arbeit für die Eltern, braucht es auch dringend mehr Geld in den Familien. AWO und ZFF setzten sich daher seit 2009 gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine neue Leistung in Höhe von 628 Euro ein, die ein Existenzminimum für alle Kinder und Jugendlichen sichert, sozial gerecht ausgestaltet ist und unbürokratisch, einkommensabhängig und direkt ausbezahlt wird. Seit nunmehr 10 Jahren diskutieren wir unser Konzept mit allen demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag.“

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen macht mit ihrem Vorschlag einen großen Schritt in die richtige Richtung. Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Vorschlag unsere langjährige Forderung nach einer Neuberechnung des Existenzminimums endlich aufgreift, eine automatische Auszahlung der neuen Leistung fordert und ein eigener Anspruch der Kinder gelten soll. Auch die SPD hat gute Ideen für eine Reform der Familienförderung. Für uns ist und bleibt es aber wichtig, dass jedes Kind unserer Gesellschaft gleich viel wert sein muss. Das bedeutet, dass das Existenzminimum, auf welches jedes Kind und jede*r Jugendliche*r Anspruch hat, gleich hoch sein muss und dies unabhängig vom finanziellen Hintergrund der Eltern. Die heutige Bundestagsdebatte und die vielen Konzepte und Ideen, die derzeit im Umlauf sind, sind wichtig für die weitere Diskussion um eine ausreichende Existenzsicherung für alle Kinder, Jugendlichen und ihre Familien. Denn nur gemeinsam sind wir stark!“

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„Wohnen ist Menschenrecht“: Mehr bezahlbaren Wohnraum für alle, anstatt Rendite für wenige!

Berlin, 12.09.2019Das Aktionsbündnis „Wohnen ist Menschenrecht“ zieht ein Jahr nach dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt eine erste Bilanz. Nichts hat sich geändert: Eine Million bezahlbare Mietwohnungen fehlen in Deutschland, die Mieten steigen weiter und die Bundesregierung bleibt nahezu untätig. Das ZFF unterstützt das Aktionsbündnis und fordert auch die Familienpolitik dazu auf, über Wohnbedürfnisse und die Sicherung des familiären Zuhauses nachzudenken.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Wohnungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe, denn sie kann als ein Baustein dazu beitragen, Armut zu verringern, bessere Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gestalten.

In den vergangenen Jahren hat sich Wohnen für Familien immer mehr zu einem Luxusgut entwickelt. Vor allem für Familien mit wenig Einkommen oder Alleinerziehende wird es dadurch immer schwerer, angemessenen Wohnraum zu finden. Nicht selten werden sie aus ihren gewohnten Umgebungen verdrängt und auf preiswerte Wohnungen in sozial benachteiligten Quartieren verwiesen. Das verfestigt die soziale Segregation und bedeutet vor allem negative Folgen für die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen.

Wir rufen die Politik dazu auf, endlich Lösungen in der Wohnungs- und Mietenpolitik vorzulegen, die auch Familien helfen. Dafür muss die Wohnungsfrage auch wieder stärker mit der Frage der sozialen Infrastruktur verknüpft werden, denn Familien brauchen mehr als ein Dach über dem Kopf.“

Weitere Informationen zu den Träger*innen und Forderungen des Aktionsbündnisses „Wohnen ist Menschenrecht“ finden Sie unter https://menschenrecht-wohnen.org.

Das Thema „Familie und Wohnen“ ist ein Schwerpunktthema des ZFF im Jahr 2019. Neben unserer Verbandszeitschrift „vielfalt familie“ haben wir das Thema auch auf einer großen Fachtagung mit dem Titel „Familie braucht ein Zuhause“, gemeinsam mit der FES, im Juni 2019 intensiv diskutiert. Eine umfangreiche Dokumentation der Fachtagung wird in Kürze erscheinen.

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DIW-Studie zum Elterngeld: Der Fortschritt ist eine Schnecke!

Berlin, 28.08.2019Anlässlich der heute veröffentlichten Studie des DIW Berlin zur Inanspruchnahme des Elterngelds und des Elterngeld Plus von Müttern und Vätern fordert das ZFF die Politik auf, stärkere Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung zwischen den Elternteilen zu setzen.

Die heute veröffentlichte Studie des DIW Berlin zur Inanspruchnahme von Elterngeld und Elterngeld Plus von Müttern und Vätern kommt zu einem klaren Ergebnis: Die Aufteilung zwischen den Geschlechtern ist nach wie vor sehr ungleich. Seit Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist die Inanspruchnahme von Vätern zwar deutlich gestiegen – von etwa drei Prozent auf 37 Prozent im Jahr 2016 – im Vergleich nutzen Mütter die Lohnersatzleistung jedoch deutlich häufiger und länger. So haben 2018 unter den Vätern 72 Prozent das Elterngeld nur für die zwei Partnermonate bezogen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Laut der Studie liegen die zentralen Beweggründe für die ausbleibende oder nur kurze Elterngeldnutzung von Vätern in der Sorge um langfristige berufliche Nachteile und in finanziellen Erwägungen. Gerade für einkommensschwache Familien bleibt es eine Herausforderung, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben längerfristig zu reduzieren.“

Christiane Reckmann weiter:

„Aus Sicht des ZFF muss die partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngelds deutlich gestärkt werden. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Basis-Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf SGB-II-Leistungen, Sozialhilfe und den Kinderzuschlag anzurechnen. Daneben muss die Lohnersatzrate, gerade bei kleinen Einkommen, erhöht werden!“

Das ZFF hat sich ausführlich zu einer partnerschaftlich orientierten Familienpolitik positioniert. Das Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ können Sie hier herunterladen.

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Aktionstag „Pflegende Angehörige“: Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf endlich verbessern!

Berlin, 06.09.2019 – Anlässlich des bundesweiten Aktionstags „Pflegende Angehörige“ am 8. September fordert das ZFF die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern und die Pflege- und Familienpflegezeit zusammenzuführen und als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld auszugestalten.

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit: Unter den 3,41 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, werden 76 Prozent zu Hause versorgt und dabei überwiegend durch Angehörige gepflegt, so das Statistische Bundesamt. Viele Angehörige stehen dabei vor der enormen Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit einem Beruf zu vereinbaren.

Dazu Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Für unsere Gesellschaft ist die Pflege alter Menschen genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern. Sie muss ebenfalls in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung abgesichert werden. Mit der Pflege- und Familienpflegezeit sind zwar Instrumente geschaffen worden, um die Vereinbarkeit von informeller Pflege und Erwerbstätigkeit zu verbessern, die gesetzlichen Regelungen lassen die meisten pflegenden Angehörige jedoch im Stich.

Die niedrige Inanspruchnahme zeigt, dass die Leistungen für informell Pflegende wenig attraktiv sind. Vor diesem Hintergrund fordert das ZFF, die Pflegezeit und Familienpflegezeit als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung zusammenzuführen und analog zum Elterngeld auszugestalten!“

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ZFF begrüßt Vorstoß in Richtung Kindergrundsicherung!

Berlin, 06.08.2019Anlässlich der gestrigen Vorstellung eines Gutachtens zur besseren Absicherung von Kindern durch die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann (SPD) und der Autorin des Gutachtens Prof. Dr. Anne Lenze begrüßt das ZFF diesen wichtigen Vorstoß in Richtung einer Kindergrundsicherung.

Anlass des Gutachtens, das das System des derzeitigen Familienlastenausgleichs kritisch beleuchtet, ist der Beschluss der Sozialministerkonferenz von Dezember 2018. Dieser Beschluss zielt auf die Ausarbeitung eines Konzepts zur Kindergrundsicherung. Niedersachsen ist derzeit federführend in einer Länderinitiative, die die möglichen Wege zur Einführung dieser neuen Leistung prüft.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Kinder und Jugendliche aus armen und einkommensschwachen Haushalten brauchen mehr! Sie und ihre Familien brauchen mehr Geld, unbürokratische Zugänge zu Leistungen und mehr Möglichkeiten der Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen. Aus diesem Grund fordert das ZFF mit einem breiten Bündnis aus Verbänden und Wissenschaftler*innen seit 2009 die Einführung einer Kindergrundsicherung. Nur wenn wir das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellen, können die Ungerechtigkeiten endlich beseitigt werden. Wir begrüßen daher sehr, dass sich die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann auf den Weg macht und die Kindergrundsicherung zum zentralen Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut erklärt. Wir sind der Meinung: Nur gemeinsam können wir den Folgen von Kinderarmut langfristig begegnen.“

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Grüne Kindergrundsicherung: Neuer Schwung im Kampf gegen Kinderarmut

Berlin, 13.06.2019Bündnis 90/Die Grünen haben heute in einer Bundespressekonferenz ihr Konzept für eine Grüne Kindergrundsicherung vorgestellt. Der AWO Bundesverband e.V. (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßen das Konzept, da es viele Bestandteile des Modells des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG enthält, für das sich AWO und ZFF seit nunmehr zehn Jahren einsetzen.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Armut ist der größte Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Armut grenzt aus und ist für viele ein lebenslanger Begleiter. Neben einer guten und armutssensiblen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und existenzsichernder Arbeit für die Eltern, brauchen arme Kinder und ihre Familien eine gerechte monetäre Förderung in Form einer Kindergrundsicherung. Der Vorstoß der Grünen ist für die weitere Diskussion um ein ausreichendes Existenzminimum für Kinder sehr wichtig. Im Kampf gegen Kinderarmut müssen alle gesellschaftlichen Akteur*innen zusammenarbeiten. Denn nur gemeinsam können wir den Folgen von Kinderarmut langfristig begegnen.“

Die ZFF Vorsitzende Christiane Reckmann ergänzt: „Die Erhöhung des Kinderzuschlags, die Reform des Bildungs- und Teilhabepakets und die Erhöhung des Kindergeldes sind zweifellos erste Schritte, um Familien besser zu stellen. Sie können aus unsere Sicht allerdings nicht dazu beitragen, Kinderarmut langfristig und zielgerichtet zu bekämpfen. Eine Reform der monetären Förderung für Familien kann nur gelingen, wenn bestimmte Grundsätze eingehalten werden. Um die derzeitige soziale Schieflage des Systems zu vermeiden, muss u. a. das Existenzminimum für alle Kinder in einem eigenen Rechtsanspruch gesichert werden. Auf dieser Basis diskutieren wir mit allen demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag. Nur so kann erreicht werden, dass endlich jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist. Langfristig fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Leistung in Höhe von 628 Euro für jedes Kind, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt.“

Die AWO und das ZFF sind Gründungsmitglieder des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Die heutige PM des Bündnisses und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

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Aufruf zu #kigg19 – Initiative Kinderrechte ins Grundgesetz – Jetzt!

Die aktuelle Koalition auf Bundesebene hat sich vorgenommen, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Eine langjährige Forderung des ZFF, der AWO und vieler weiterer Verbände. Um dieser Forderung etwas Nachdruck zu verleihen haben wir uns gemeinsam mit über 50 Organisationen der „Initiative Kinderrechte ins Grundgesetz“ angeschlossen, die vom Deutschen Kinderhilfswerk koordiniert wird. Hier eine Liste aller teilnehmender Organisationen: www.dkhw.de/kigg19

Anlässlich des Jubiläums unseres Grundgesetzes planen wir eine Social Media Aktion am 22. Mai, zu der wir Euch/Sie herzlich einladen wollen: Alle sind eingeladen/aufgerufen, am 22. Mai ein Statement auf Seiten in Sozialen Netzwerken zu vervollständigen und zu posten, das folgendermaßen beginnt: „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit …!“

Im Post bitten wir zudem darum, einen der folgenden Hashtags zu verwenden: #kigg19 und #KinderrechteInsGrundgesetz.

Und gerne darf die Werbung im Vorfeld des 22.5. breit gestreut werden.

Hier findet ihr/finden Sie

  • das Logo der Initiative (Kind mit Megaphone, grün/blau)
  • den Aufruftext als Worddatei, den ihr/Sie gerne 1:1 in Ihre Formate der Öffentlichkeitsarbeit übernehmen oder kurzerhand weiterverwenden könnt/können. Wir haben eine Version mit „Sie“-Ansprache und eines mit „Du“-Ansprache
  • zwei Share-Pics (Bällebad; Weil KR Kinder stark machen) für das Posten des Satzes „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit …!“ bei facebook. Durch Bilder wird die Reichweite verstärkt, da die Algorithmen von facebook Bilder und Videos mögen.

Wir freuen uns über zahlreiche Unterstützung!

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ZFF Zeitschrift ‚vielfalt familie‘ Ausgabe Nr. 29: „Familie braucht ein Zuhause!“

„Familie braucht ein Zuhause!“ – Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen

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Thema: Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen / Interview mit Dr. Patrick Schreiner (ver.di) / Aus dem ZFF: Positionspapier und Jubiläen / Unsere Mitglieder: AWO-Landesverband Berlin / Buch-Tipp: Mieten Wahnsinn. Warum Wohnen immer teurer wird und wer davon profitiert

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Kabinettsbefassung zu § 219a StGB-Reform: Ein enttäuschender Kompromiss!

Berlin, 06.02.2019 – § 219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert auch den freien Zugang zu sachlichen Informationen und über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Nachdem im Dezember 2018 nach langen Verhandlungen ein Kompromiss innerhalb der Regierungskoalition ausgehandelt wurde, will das Kabinett heute den Gesetzentwurf zur Reform von § 219a StGB verabschieden.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Nachdem die Bundesregierung nun fast ein Jahr um den Umgang mit § 219a StGB politisch gerungen hat, liegt die Einigung zur Reform des Paragraphen heute dem Kabinett vor. Aus Sicht des ZFF ist der getroffene Kompromiss leider mehr als enttäuschend.

Konkret sieht der Reformvorschlag vor, dass Ärzt*innen nun öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen – für weitere Informationen, wie beispielsweise die Methode eines Abbruchs, müssen sie aber auf Listen von Bundesbehörden verweisen. So kommt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Bundesärztekammer künftig die Aufgabe zu, Kontakte von Ärzt*innen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zusammenzutragen sowie über angewendete Methoden zu informieren. Wir halten die Einführung einer zentralen Liste insgesamt für unnötig kompliziert, zudem läuft sie Gefahr lückenhafte Angaben bereitzustellen. Es bleibt völlig unklar, warum Ärzt*innen weiter nicht zugetraut wird, medizinisch umfassend zu informieren. Dieser Flickenteppich trägt insgesamt nur partiell zur Informationsfreiheit bei und ist weiter Ausdruck von Misstrauen gegenüber Ärzt*innen und Frauen in diesem Land.

Das der Bundesgesundheitsminister im Rahmen des Reformprozesses eine Studie zu seelischen Folgen eines Abbruchs, dem so genannten Post-Abortion-Syndrom, in Auftrag geben lassen will, halten wir für ein unerträgliches Zugeständnis an die Polemik von Abtreibungsgegner*innen. Wir setzen uns weiter für eine umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche ein und bestärken unsere Forderung nach einer ersatzlosen Streichung von § 219aStGB!“

Für eine ausführliche Stellungnahme verweist das ZFF auf die Positionierung des AWO Bundesverbands zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2019/Downloads/30012019_Stellungnahme_AWO_Schwangerschaft.pdf;jsessionid=3E0FE96CD486B949B9250A2545983E17.2_cid334?__blob=publicationFile&v=2

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Was Kinder in Armut für mehr Teilhabe brauchen: Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG legt neue Zahlen vor

Berlin, den 07.02.2019. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen, hat sein Konzept für eine Grundsicherung für alle Kinder überarbeitet. Auf Basis des neuen Existenzminimumberichtes der Bundesregierung schlägt das Bündnis eine Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro im Monat vor und benennt Kriterien, die für eine durchschlagende Reform unverzichtbar sind.

„Das bürokratische Nebeneinander von Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderfreibetrag und vielem mehr wird von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr verstanden. Was wir brauchen, ist eine Leistung, eine echte Kindergrundsicherung und die muss unbürokratisch, effizient, gerecht und auskömmlich sein. Dies gilt für alle, die mit diesem Titel arbeiten wollen“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnisses, mit Blick auf die bevorstehende Klausur der SPD am kommenden Wochenende.

Die Höhe der Kindergrundsicherung müsse an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das auch Bildung und Teilhabe von Kindern umfasst, so die Bündnisforderung. Nach aktuellen Berechnungen läge dies bei 628 Euro. Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers könnten dann gebündelt in einer solchen umfassenden Kindergrundsicherung aufgehen, die mit steigendem Haushaltseinkommen langsam abgeschmolzen wird.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator betont: „Wir wollen, dass das Geld einfach, unbürokratisch und direkt ausgezahlt wird und wirklich da ankommt, wo es gebraucht wird. Daran müssen sich alle Konzepte messen lassen. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von 60-70 Prozent sind einfach nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt, dass das Konzept einer Grundsicherung für Kinder zunehmend gesellschaftliche sowie politische Unterstützung findet. Nach Bündnis 90/ Grüne und Linkspartei fordert inzwischen auch die SPD eine eigenständige Grundsicherung für Kinder. Über die konkrete Ausgestaltung will die Partei am 10./11. Februar 2019 auf einer Vorstandssitzung diskutieren. Eine grundsätzliche Bereitschaft für eine größere Reform hat auch die FDP signalisiert.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG existiert seit 2009. Ihm gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an. Mehr dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.