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Gleichberechtigung wagen: Das Ehegattensplitting endlich reformieren!

Berlin, 01.10.2018 Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hat sich in einem Gutachten für die Abschaffung des Ehegattensplittings ausgesprochen. Das ZFF fordert schon lange eine Reform der überholten Regelung im Steuerrecht.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Auch das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordert eine Reform des Ehegattensplittings. Es stammt aus den 50er Jahren, als Ehe und Familie als deckungsgleich galten. Davon kann heute keine Rede mehr sein, die Vielfalt von Familie nimmt zu. Das Splitting kostet den Staat fast 20 Mrd. jährlich, es nützt Alleinerziehenden und unverheirateten Eltern aber überhaupt nichts.

Hinzu kommt, dass das Ehegattensplitting eine hierarchische Arbeitsteilung fördert überwiegend zu Lasten von Frauen mit negativen Auswirkungen auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt und die eigenständige Absicherung vor allem im Alter.

Das ZFF fordert deshalb eine Reform der Familienförderung: Weg von der Eheförderung, weg von der Förderung über Steuern hin zu einer Förderung, die geleistete Fürsorgearbeit ins Zentrum rückt. Dies beginnt bei einer Kindergrundsicherung, setzt sich fort in der Förderung von Partnerschaftlichkeit in der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und schließt mit einer Rente, die geleistete Fürsorge über den Lebensverlauf hinweg ernst nimmt.

Für Partnerschaften von Erwachsenen, ganz gleich, ob sie verheiratet, heterosexuell oder homosexuell sind, soll die Individualbesteuerung gelten: Es gilt für jede*n Arbeitnehmer*in die Lohnsteuerklasse 1 und bestehende Unterhaltspflichten werden über einen übertragbaren Grundfreibetrag berücksichtigt.“

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Arbeits- und Sozialminister beraten über Kindergrundsicherung – Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG nennt Kriterien für eine mutige Reform

Berlin, 16.08.2018. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) will noch in diesem Jahr ein Konzept für die Einführung einer Kindergrundsicherung vorlegen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine konsequente und mutige Reform und nennt Kriterien, an denen sich die Pläne messen lassen müssen. Oberstes Ziel muss sein, die Kinderarmut entschlossen zu bekämpfen und das Existenzminimum für alle Kinder zu sichern. Der Vorschlag, für den das Bündnis seit fast 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro pro Kind und Monat vor, die mit steigendem Haushaltseinkommen abgeschmolzen wird.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder aktuell umfassende Reformkonzepte prüfen und ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen wollen. Zudem freuen wir uns über die Beteiligung zahlreicher Akteure aus der Zivilgesellschaft. Wir erwarten nun, dass endlich entscheidende Schritte unternommen werden, um die drängenden Probleme anzugehen“, erklärt Christiane Reckmann, Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. Die ASMK will im Dezember ein erstes Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen, die vorbereitende Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung tagt dazu am 21. August 2018.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hat seinen Vorschlag in diesen Prozess eingebracht. „Wir stellen die Kinder in den Mittelpunkt, weil jedes Kind nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit hat. Jedes Kind muss deshalb Anspruch auf eine Kindergrundsicherung haben“, erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.

„Für uns ist eines wichtig: Wo Kindergrundsicherung draufsteht, muss auch Kindergrundsicherung drin sein“, führt Christiane Reckmann fort. „Eine Grundsicherung für Kinder muss alle Kinder im Blick haben und Armut tatsächlich verhindern. Auch Zwischenschritte wie die nun anstehende Reform des Kinderzuschlags müssen sich an diesen Kriterien messen lassen.“

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.

  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.

  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht- Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich deshalb für eine monatliche einkommensabhängige Grundsicherung von derzeit maximal 619 Euro im Monat für jedes Kind ein. Dem Bündnis gehören 14 Verbände und 13 Wissenschaftler*innen an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Viele Alleinerziehende können sich Urlaub mit ihren Kindern nicht leisten!

Berlin, 02.08.2018 Anlässlich der heutigen Veröffentlichung „Alleinerziehende in Deutschland 2017“ des Statistischen Bundesamtes fordert das ZFF den Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien prioritär zu behandeln, um die Armutsbetroffenheit von alleinerziehenden Müttern und Vätern schnell und zielgerichtet anzugehen.

Mittlerweile wachsen 2,4 Millionen minderjährige Kinder in einer Familie mit einem alleinerziehenden Elternteil auf. Die Zahl der Alleinerziehenden ist in den letzten 20 Jahren von 1,3 auf 1,6 Millionen angestiegen. Jede fünfte Familie in Deutschland ist damit eine Familie mit nur einem Elternteil. Mütter stellen unter den Alleinerziehenden die überwältigende Mehrheit dar, nur rund 12% der Alleinerziehenden sind Väter. Obwohl alleinerziehende Elternteile häufig einer Erwerbsarbeit nachgehen, sind 33% der Personen, die in Haushalten von Alleinerziehenden leben, armutsgefährdet. Bei einer Paarfamilie mit Kindern sind es hingegen nur 11%.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Kinder alleine großzuziehen und dabei im Spannungsfeld von Betreuung, Erziehung und einer Erwerbstätigkeit zu stehen, wird weiterhin hauptsächlich von Frauen gestemmt: 9 von 10 Alleinerziehenden sind Mütter. Dieser Spagat wird für viele Alleinerziehende zur Herausforderung: Obwohl sie mehr als Mütter in Paarfamilien einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, gehören für diese Familienform materielle Armut, Entbehrungen und Überschuldung zum Alltag. Es fehlt an passender Kinderbetreuung, guten Arbeitszeiten und flexiblen Arbeitsmöglichkeiten, aber auch an materieller Unterstützung. Schon die Miete für eine Wohnung mit einem Einkommen zu stemmen, ist bei den steigenden Mietpreisen fast nicht zu schaffen. Auch der Wunsch, gemeinsam mit den Kindern in den Urlaub zu fahren und dem anstrengendem Alltag ein wenig zu entfliehen, ist für fast 40% der Alleinerziehenden nicht realisierbar. Hierfür fehlt schlichtweg das Geld.“

Reckmann fordert weiter: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, muss die Politik endlich gute und existenzsichernde Erwerbsarbeit, mehr Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben und eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung bereitstellen. Dazu gehört für das ZFF in einem ersten Schritt eine Reform des Kinderzuschlags. Derzeit haben vor allem Alleinerziehende wenig von dieser Leistung, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Um die Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags zu beseitigen, fordert das ZFF u. a. eine Abschaffung der Einkommensgrenzen, eine automatische und gemeinsame Auszahlung mit dem Kindergeld und die Einführung von Freibeträgen beim Erhalt von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Langfristig fordert das ZFF seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie hier herunterladen.

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Brückenteilzeit: Raus aus der beruflichen Sackgasse – für alle!

Berlin, 05.07.2018 Die bundesweit agierenden Familienverbände fordern eine zügige Umsetzung des Gesetzesentwurfs zur sogenannten „Brückenteilzeit“ und mahnen dringend Nachbesserungen für Familien an. Der Bundesrat befasst sich morgen mit dem geplanten Rückkehrrecht nach befristeter Teilzeit auf die ursprüngliche Wochenarbeitszeit.

Fast jede zweite Frau ist hierzulande in Teilzeit beschäftigt, damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen der Spitzenplätze ein. Viele dieser Frauen haben sich auf Grund familiärer Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige für die Reduzierung ihrer Arbeitszeit entschieden. Hieraus ergeben sich allerdings viele Nachteile, etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Damit die reduzierte Arbeitszeit nicht dauerhaft zur beruflichen Sackgasse wird, hat die Bundesregierung bereits zum zweiten Mal die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts in einem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmer*innen sollen einen Anspruch auf ein Rückkehrrecht auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung erhalten. Bis zu einer Unternehmensgröße von 200 Beschäftigten soll dies für höchstens eine*n von 15 Beschäftigten gelten.

Die Familienverbände erklären: „Mit der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat die Große Koalition erneut eine wichtige Initiative für die Beschäftigten in Deutschland auf die Agenda gesetzt! Bisher erweist sich eine Reduzierung der Arbeitszeit allzu oft als Falle. Die eigentlich nur vorübergehend geplante Teilzeitbeschäftigung wird dann zur beruflichen Sackgasse. Von dem geplanten Rückkehrrecht profitieren vor allem Frauen: Sie übernehmen immer noch viel häufiger als Männer die private Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Das Rückkehrrecht entspricht aber auch dem Wunsch vieler Männer, die mehr Familienverantwortung übernehmen wollen, aber aus Angst vor der Teilzeitfalle bislang davor zurückschrecken. Im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien fordern wir die zügige Umsetzung der Brückenteilzeit!“

Allerdings, so die Verbände weiter:

„Viele Frauen arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und können damit nicht vom geplanten Rechtsanspruch Gebrauch machen. Zur Stärkung ihrer Zeitsouveränität fordern wir die Ausweitung des Rückkehrrechts auf möglichst alle Beschäftigten in allen Betriebsgrößen.

Um die Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt voranzutreiben, muss daneben noch ein grundsätzliches Problem angegangen werden: Männer verdienen für gleiche oder gleichwertige Arbeit heute immer noch deutlich mehr als Frauen. Niedrigere Löhne und Gehälter sind ein zentraler Grund für die hohe weibliche Teilzeitquote. Solange der Gender-Pay-Gap besteht, bleibt die Benachteiligung von Frauen bestehen – daran kann auch eine Brückenteilzeit nichts ändern.“

Die gemeinsame Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.

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Für Information und Selbstbestimmung – weg mit §219a StGB!

Berlin, 27.06.2018 Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im BT-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu §219a StGB fordert das ZFF die Aufhebung des Paragraphen, um umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Zum Recht auf reproduktive Selbstbestimmung jeder Frau gehört der freie Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und die freie Wahl eines Arztes oder einer Ärztin. §219a StGB schränkt diese Rechte ein: Ärztinnen und Ärzte können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind jedoch nicht befugt, öffentlich darüber zu informieren. Das ZFF unterstreicht seine Forderung, die es gemeinsam mit einem breiten Verbände-Bündnis in einem Offenen Brief an die Bundesregierung aufgestellt hat: Für einen freien Zugang zu sachlichen Information über Schwangerschaftsabbrüche fordert es die Streichung von §219a StGB. Nur so kann Rechtssicherheit für Ärztinnen, Ärzte und Frauen in diesem Land gewährleistet werden!“

Im April 2018 forderte das Zukunftsforum Familie (ZFF) gemeinsam mit 26 Verbänden und Organisationen in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD die Aufhebung von §219a StGB. Dieser kann hier heruntergeladen werden.

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Erwerbstätigkeit ist kein Allerheilmittel gegen Kinder- und Familienarmut!

Berlin, 27.06.2018 Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der IAB-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung „Aufwachsen in Armutslagen“ und der Kabinetts-Debatte zum Familienentlastungsgesetz fordert das ZFF den Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär zu behandeln, um das Problem der Kinderarmut schnell und zielgerichtet zu lösen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Eine Erwerbstätigkeit der Eltern und insbesondere der Mütter kann helfen, Ausgrenzung von Kindern zu minimieren, ist aber kein Allheilmittel gegen Armut. Vor allem Alleinerziehende schaffen es selten, aus dem Teufelskreislauf der Armut zu entkommen. Wie die Forscher*innen des IAB weiter zeigen, brauchen Alleinerziehende einen Vollzeitjob, um ihre Familie aus der Armut zu holen. Dies ist aber vielen Alleinerziehenden nicht möglich, da sie alleine für die Erziehung und Sorge ihrer Kinder und für das Haushaltseinkommen zuständig sind. Kinder dürfen nicht zum Armutsrisiko ihrer Eltern werden!“

Reckmann fordert weiter: „Neben guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit brauchen Kinder und ihre Familien eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung. Darüber hinaus muss der Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär behandelt werden, wie zum Beispiel der Ausbau des Kinderzuschlags. Das Familienentlastungsgesetz geht hier in die falsche Richtung, denn die Förderung von einkommensstarken Familien über die vorgesehenen Steuerentlastungen steht in einem starken Missverhältnis zu fehlenden bzw. im Koalitionsvertrag zu gering veranschlagten Förderung von Familien, die kein oder nur wenig Einkommen erzielen. Um langfristig Kinderarmut zu beseitigen und Teilhabe für alle Kinder zu sichern, fordert das ZFF daher seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Leistung soll allen Kindern zur Verfügung stehen und mit steigendem Einkommen der Eltern langsam abgeschmolzen werden.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie hier herunterladen.

Die ZFF-Stellungnahmen zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)“ finden Sie hier.

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Kinder brauchen mehr: Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen!

Berlin, 21.06.2018 Eine gerechte Familienförderung muss sich nach Ansicht des ZFF an den Familien und ihren tatsächlichen Lebensweisen orientieren und vor Armut schützen. Davon ist das System der ehe- und familienbezogenen Leistungen aber derzeit weit entfernt: Fast 3 Millionen Kinder- und Jugendliche sind von Armut bedroht. Aus diesem Grund positioniert sich das ZFF zu der Frage, wie die Existenzsicherung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien verlässlich, gerecht und zukunftsweisend gelingen kann.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Armut grenzt aus, Armut macht krank, Armut vermindert die Teilhabechancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Trotz dieser langjährigen Erkenntnisse unternimmt die Bundesregierung nicht genügend, um Armut von Kindern und Jugendlichen zu beseitigen und nimmt damit das Kindergesicht der Armut in Kauf. Vor allem die geplante Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträge läuft einer gerechten Familienförderung diametral entgegen. Durch die Kinderfreibeträge werden vor allem gutverdienenden Familien um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien mit weniger Einkommen. Das Kindergeld ist zwar eine bekannte und einfache Leistung, kommt jedoch bei vielen Familien gar nicht an, weil es mit anderen Leistungen verrechnet wird. Unter dem Strich haben Familien im SGB II Bezug oder Alleinerziehende nichts von einer Erhöhung. Das duale System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen zementiert damit die Ungerechtigkeiten des heutigen Systems monetärerer Leistungen und stellt eine Förderung mit der Gießkanne dar!“

Christiane Reckmann weiter:

„Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und neu zu denken. Wie dies gelingen kann, möchte das ZFF mit dem nun vorliegenden Hintergrund- und Positionspapier darlegen. Einerseits möchten wir einen Überblick über das derzeitigen System der Familienförderung liefern und Ungerechtigkeiten aufzeigen, andererseits kurz-, mittel-, bis langfristige Handlungsoptionen auf dem Weg zu einer gerechten und existenzsichernden Kinder- und Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung beschreiben.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie hier herunterladen.

Weitere Informationen:

Zum Zukunftsforum Familie e.V.: www.zukunftsforum-familie.de

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Kontakt:

Zukunftsforum Familie e.V., Markgrafenstr. 11, 10969 Berlin

Geschäftsführung: Alexander Nöhring (V. i. S. d. P.)

Tel.: 030 2592728-20 // Fax: 030 2592728-60 // Mail: info@zukunftsforum-familie.de

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Fachtagung „Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“

Berlin, 14.06.2018 Heute findet in Berlin die gemeinsame Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und des Lesben- und Schwulenverband (LSVD) unter dem Titel „Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“ statt. Gut 80 Fachleute und Interessierte werden teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, Konzepte zur Förderung vielfältiger Sorge- und Verantwortungsgemeinschaften zu diskutieren und damit den Blick auf eine inklusive Familienpolitik zu öffnen.

Caren Marks, parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, betont: „Familien sind zentral für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Sie müssen in ihrer Sorge für sich und andere umfassend gestärkt werden: Durch gute Kitas, Kindertagespflege und Hortplätze, durch Familienbegleitung und –Beratung, durch finanzielle Entlastungen und durch die Schaffung zeitlicher Freiräume. Eine gute Familienpolitik muss alle Familien und ihre Bedürfnisse im Blick behalten, unabhängig vom gelebten Familienmodell oder der sexuellen Identität der Familienmitglieder.“

Gabriela Lünsmann, Bundesvorstand Lesben- und Schwulenverband (LSVD), unterstreicht: „Familienleben ist vielfältig: Viele Kinder wachsen hierzulande in Regenbogenfamilien mit mindestens einem lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* oder intergeschlechtlichen Elternteil auf. Trotz gesellschaftlicher Fortschritte stoßen Regenbogenfamilien auf soziale und rechtliche Rahmenbedingungen, die ihre Lebensverhältnisse nicht angemessen berücksichtigen. Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung von Familien. Die jetzige gesellschaftliche und rechtliche Diskriminierung geht auch zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind darf aber bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), resümiert:

„Seit Jahren können wir eine Pluralisierung von Familienformen beobachten, der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Mehreltern- und Patchwork-Konstellationen sowie Regenbogenfamilien, Ein-Elternfamilien und Pflegefamilien nimmt zu – Vielfalt Familie ist längst gesellschaftliche Realität. Zugleich orientieren sich viele Rechtsbereiche, aber auch gesellschaftliche Vorstellungen über „die Familie“ nach wie vor an einem traditionellen Familienbild. Es liegt in öffentlicher Verantwortung, Familien in ihrer Vielfalt und ihrem Wandel zu akzeptieren und sie durch gute rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu unterstützen. Nur so können wir uns auf den Weg zu einer vielfaltssensiblen und inklusiven Familienpolitik machen!“

Weitere Informationen:

Zum Zukunftsforum Familie e.V.: www.zukunftsforum-familie.de

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Kontakt:

Zukunftsforum Familie e.V., Markgrafenstr. 11, 10969 Berlin

Geschäftsführung: Alexander Nöhring (V. i. S. d. P.)

Tel.: 030 2592728-20 // Fax: 030 2592728-60 // Mail: info@zukunftsforum-familie.de

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Familiennachzug: Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie!

Berlin, 09.05.2018Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung über die Neuregelung zum Familiennachzug für Geflüchtete kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den Kompromissvorschlag von CDU/CSU und SPD als unzureichend und fordert die Bundesregierung weiterhin auf, das Recht auf Familie für alle Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: "Wir sprechen uns für ein Recht auf Familie für alle Geflüchtete aus, ohne Wenn und Aber! Integration und ein Ankommen in einem fremden Land kann nur gelingen, wenn man seine Lieben in Sicherheit weiß, als Familie füreinander Verantwortung übernehmen kann und gemeinsam lebt. Dass die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschütze ab August zurückgenommen werden soll, ist eine längst überfällige Maßnahme. Aber die geplante Begrenzung des Nachzugs von Familienangehörigen auf 1000 Personen pro Monat, ergänzt durch eine Härtefallregelung, geht weiterhin an der Realität vieler Geflüchteten vollkommen vorbei. Dadurch leiden weiterhin viele minderjährige Geflüchtete oder auch Mütter und Väter, denen es versagt wird, als Familie sicher in Deutschland zusammenzuleben."

Das Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug finden Sie hier.

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Reform Kinderzuschlag: Konstruktionsfehler beseitigen, automatische Auszahlung einführen!

Berlin, 26.04.2018 – Anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte zum Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion „Kinderzuschlag automatisch auszahlen – Verdeckte Armut überwinden“ begrüßt das ZFF die darin enthaltenen Forderungen u.a. nach einer automatischen und gemeinsamen Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld. Langfristig setzen wir uns jedoch für eine Kindergrundsicherung ein.

Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein aufgrund des Bedarfs ihrer Kinder. Der Kinderzuschlag beträgt aktuell pro Kind maximal 170 Euro. Der gleichzeitige Bezug von Kinderzuschlag und SGB II-Leistungen ist ausgeschlossen.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Der Kinderzuschlag kommt nicht bei den berechtigen Kindern und ihren Familien an! Durch einen starren Einkommenskorridor und umständliche Antragsverfahren ist der Kinderzuschlag eine komplizierte, bürokratisch aufwändige Unterstützungsmaßnahme mit einer hohen Ablehnungsquote. Vor allem Alleinerziehende haben wenig von dieser Leistung, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss als Einkommen des Kindes angerechnet werden. Dadurch nehmen nur rund 30 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag überhaupt in Anspruch. Um die Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags zu beseitigen und Kinder aus der Armut zu holen, fordert das ZFF u.a. eine Abschaffung der Einkommensgrenzen, eine automatische und gemeinsame Auszahlung mit dem Kindergeld und die Einführung von Freibeträgen beim Erhalt von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform geht uns hier nicht weit genug!“

Christiane Reckmann weiter:

„Der Kinderzuschlag ist zwar wichtig, um ein weiteres Abrutschen in Armut zu verhindern. Familien, die kein Erwerbseinkommen haben, hilft er aber wenig. Um langfristig Kinderarmut zu beseitigen und Teilhabe für alle Kinder zu sichern, fordert das ZFF daher seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Leistung soll allen Kindern zur Verfügung stehen und mit steigendem Einkommen der Eltern langsam abgeschmolzen werden.“