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Internationaler Kindertag: Gutes Aufwachsen für alle Kinder ermöglichen!

Berlin, 01.06.2017 – Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert das ZFF alle Parteien dazu auf, endlich wirksame Konzepte gegen Kinder- und Familienarmut im Bundestagswahlkampf vorzulegen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:
„In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit. Mehr als 3 Millionen Kinder in Deutschland müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Sie sind teilweise schlechter ernährt, leben in beengteren Wohnverhältnissen und sie haben seltener ein eigenes Zimmer. Arme Kinder erleben weniger gemeinsame Aktivitäten mit der Familie und haben weniger Kontakte mit Gleichaltrigen. Viele Kinder fühlen sich dadurch abgehängt und von der Gesellschaft nicht ernst genommen.
Dieser Zustand ist so nicht haltbar! Um die Spirale der Armut endlich zu durchbrechen und Teilhabe- und Bildungschancenchancen für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, wird dringend ein wirksames Gesamtkonzept benötigt. Eines, das Eltern in gute und existenzsichernde Arbeit bringt, die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur so ausstattet, dass arme Kinder und Jugendliche echte Chancen erhalten und eine einheitliche Geldleistung, die sie soziokulturellen Teilhabebedarfe wirklich abdeckt.
Im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt das ZFF seit Langem für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur mit einer armutsfesten materiellen Existenzsicherung ermöglichen wir Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen.
Gemeinsam mit weiteren Verbänden hat das ZFF außerdem eine online-Kampagne gestartet, die Parteien zur Bundestagswahl auffordert, wirksame Konzepte gegen Kinderarmut vorzulegen. Unter der Überschrift „Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ auf der Plattform „we act“ haben mittlerweile über 36.000 Menschen den Aufruf unterzeichnet.“

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Fachtagung „Keimzelle der Nation?! Familien(-politik) und rechte Werte“

Berlin, 31.05.2016 Heute startet in Berlin die zweitägige gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Thema „Keimzelle der Nation?! Familien(-politik) und rechte Werte“, an der gut 80 Fachleute und Interessierte teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie auszuloten und zu diskutieren, welche Handlungsoptionen bestehen, um rechten Einstellungen in Politik und in Familien zu begegnen.

Rechtsextremismusprävention und das Einstehen für demokratische Werte sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zentraler Teil dieser Aufgabe ist der Einsatz für die Pluralität von Familien, denn diese wird heutzutage auf ganz unterschiedliche Weise gelebt. Gemeinsam müssen wir für eine Gesellschaft streiten, die vielfältige Lebensentwürfe und kulturelle Hintergründe als Bereicherung für Deutschland begreift.

Dr. Stefanie Elies, Leiterin des Forum Politik und Gesellschaft und Genderkoordinatorin der Friedrich-Ebert-Stiftung, betont: „Das rückwärtsgewandte Familienbild, das viele Akteure aus dem rechtspopulistischen Spektrum vertreten, droht viele Menschen an den Rand der Gesellschaft jenseits „der gesellschaftlichen Normalität“ zu drängen. Das können wir nicht akzeptieren. Als politische Stiftung setzen wir uns daher für eine offene und tolerante Gesellschaft ein, in der alle Menschen die Freiheit haben, ihr Leben nach ihren persönlichen Vorstellungen zu gestalten.“

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Auch das ZFF beobachtet mit großer Sorge, wie sich rechte Bewegungen und Parteien immer lautstarker zu einem reaktionären Familien- und Geschlechterbild bekennen und dabei die Vielfalt von Familie verunglimpfen. Wir brauchen einen konsequenten Einsatz für eine demokratische Gesellschaft, in der Vielfalt positive Wertschätzung erfährt. Dazu gehören Rahmenbedingungen, die Familien und Fachkräfte in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit unterstützen!

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Internationaler Tag der Familie: „Die Zukunft der Vielfalt von Familie stärken!“

Berlin, 15.05.2017 – Anlässlich des Internationalen Tages der Familie und der Veröffentlichung des Berichts "Familien stärken, Vielfalt ermöglichen" der Familienpolitischen Kommission der Heinrich-Böll-Stiftung begrüßt das ZFF die zunehmende Wertschätzung der Vielfalt der Familie in Politik, Gesellschaft und Wissenschaft. Gleichzeitig betrachtet das ZFF die Hinwendung einzelner Parteien zu konservativen und rückwärtsgewandten Familienbildern mit Sorge.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF):

„Das ZFF beobachtet mit großer Sorge, wie rechtspopulistische Politik rückwärtsgewandte Familienbilder aufkommen lassen, die die Vielfalt von Familie verunglimpft und in Frage stellt. Das Bild von Familie ist in den letzten Jahrzehnten vielfältiger und bunter geworden. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist heute individuell und höchst unterschiedlich. Aufgabe von Politik und Gesellschaft muss es daher sein, die Zukunft der Vielfalt von Familie zu stärken.

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie gehören dazu mehrere Bausteine: die Ehe darf als Lebensform nicht bevorzugt werden, die Sorge für Kinder muss unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern unterstützt werden und neue und moderne zeitpolitische Konzepte wie z.B. die Familienarbeitszeit und das Rückkehrrecht von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard müssen dringend umgesetzt werden.

Des Weiteren sieht das ZFF dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die Bekämpfung der Kinderarmut: Um allen Kindern gute Teilhabechancen zu eröffnen wird ein Mix aus Geld- und Infrastrukturmaßnahmen benötigt. Dazu gehört die vermehrte Investition in eine gute und ausreichende Infrastruktur vor Ort. Gleichzeitig muss aber auch das System der monetären Leistungen mit der Einführung einer Kindergrundsicherung endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“

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ZFF-Positionspapier Familiennachzug: „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie!“

Berlin, 02.05.2017 – Das ZFF positioniert sich zu Recht und Praxis beim Familiennachzug. Es fordert, das Wohl von Familien in den Mittelpunkt zu stellen, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen.

Die erhitzten Debatten rund um Migration und Flucht in Deutschland und Europa in den letzten Jahren hat der Vorstand des Zukunftsforums Familie (ZFF) zum Anlass genommen, sich zur rechtlichen Ausgestaltung und Praxis von Familienzusammenführungen zu positionieren. Das heute veröffentlichte Positionspapier ist auf Basis eines Fachgesprächs des ZFF-Vorstands gemeinsam mit Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis zu dem Thema entstanden.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF):
„Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie! Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dies betrifft insbesondere Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind. Zwar haben sie das Recht, enge Angehörige über eine Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen, dies ist aber meist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema Familiennachzug politisch zunehmend polarisierend diskutiert. Besonders erschreckend zeigt sich dies gerade bei der Einschränkung des Familiennachzugs bei Geflüchteten mit subsidiärem Schutz.

Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge. Wir positionieren uns für ein Aufenthaltsrecht, das nicht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg erzwingt, sondern Familienleben vielmehr in unterschiedlichen Konstellationen und über Generationen hinweg möglich macht. Als Familie füreinander Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam zu leben stellt nämlich keine Integrationsverhinderung dar, sondern ist im Gegenteil eine Voraussetzung für ein Ankommen in Deutschland!“

Das Positionspapier „Familiennachzug“ kann unter folgendem Link herunterladen werden:
http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_familiennachzug__002_.pdf

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Kinder brauchen mehr! Bündnis erneuert Forderung nach Kindergrundsicherung

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine sozial gerechte Kindergrundsicherung von 573 Euro im Monat. Die Höhe der Kindergrundsicherung wurde wegen des gestiegenen Existenzminimums neu berechnet. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unterstreicht: Nur die Kindergrundsicherung gibt allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe.

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder und Jugendlicher nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Aktuell leben mehr als 2,5 Millionen Kinder von ihnen in Armut. „Die Kinderarmut in Deutschland ist weiter skandalös hoch, auch weil die derzeitige Kinder- und Familienförderung sozial ungerecht und intransparent ist. Die Bundesregierung muss endlich ein Gesamtkonzept vorlegen, um die Kinderarmut in Deutschland wirksam zu bekämpfen“, fordert Heinz Hilgers, Präsident Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. Kinderarmut führt zu zahlreichen Benachteiligungen in vielen Lebenslagen. Mit gravierenden Folgen. Die Kinder haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und zu Freizeitaktivitäten. Sie weisen nicht selten gesundheitliche Defizite auf. „Diese Lebensumstände bestimmen nicht nur die aktuelle Situation vieler Kinder, sondern auch ihre Chancen, ihr persönliches Potenzial zu entfalten und sich zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln.

Kinderarmut ist ein Entwicklungsrisiko!“, betont Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender AWO Bundesverband e.V. „Deshalb müssen wir Kinderarmut endlich wirksam bekämpfen – mit der Zusammenlegung vieler Leistungen zu einer Kindergrundsicherung“, fordert Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. Die Kindergrundsicherung in Höhe von aktuell 573 Euro im Monat orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum. Durch die Besteuerung schmilzt die Kindergrundsicherung je nach Einkommen der Eltern langsam ab. Familien mit keinem oder nur geringem Einkommen erhalten so mehr Geld, das für die Versorgung der Kinder nötig ist. Familien mit hohem Einkommen bekommen dagegen genau so viel wie heute durch die maximale Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge. Wir favorisieren eine gestufte Kindergrundsicherung, die allen Kindern das sächliche Existenzminimum in Höhe von 393 Euro als unbürokratische Leistung garantiert. Bis der Staat sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung gebührenfrei zur Verfügung stellt, fordern wir den weiteren Betrag in Höhe von 180 Euro. „Denn Kinder und Familien brauchen mehr Geld und eine bessere Infrastruktur“, betont Norbert Hocke, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Vorstandsmitglied Bereich Jugendhilfe und soziale Arbeit. „Neben der Einführung einer Kindergrundsicherung brauchen wir ein Bildungs- und Erziehungssystem, das niemanden zurücklässt, um Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten.“ Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordern neun Verbände und 13 Wissenschaftler/innen seit 2009 einen Paradigmenwechsel bei der Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Kontakt: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin, Tel.: 030 214809-25, Fax: 030 214809-99, presse@dksb.de, www.dksb.de

Unterstützt durch die Wissenschaftler/innen:
Prof. Dr. Hans Bertram
Prof. Ullrich Gintzel
Prof. Dr. Walter Hanesch
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster
Prof. Dr. Heiner Keupp
Prof. Dr. Ronald Lutz
Dr. Gisela Notz
Christiane Meiner-Teubner M.A.
Prof. Dr. Stefan Sell
Prof. Dr. Margherita Zander
Prof. Jutta Allmendinger, PhD
Prof. Dr. Hans-Jürgen Schimke
Prof. Dr. Marcus Hussmann

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Armuts- und Reichtumsbericht: Kinder- und Familienarmut endlich bekämpfen!

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung mit dem 5. Armuts- und Reichtumsbericht mahnt das ZFF weitere Anstrengungen an, um die hohe Armutsbetroffenheit von Kindern und Familien endlich zu durchbrechen.

Die Bundesregierung ist durch Beschlüsse des Deutschen Bundestages aufgefordert, regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht vorzulegen. Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde die 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fortgesetzt. Nach langer Diskussion innerhalb der Bundesregierung wird der 5. Armuts- und Reichtumsbericht heute dem Kabinett vorgelegt.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Obwohl Ungleichheit und Armut weiterhin zunehmen, fehlen dem Bericht konkrete politische Handlungsempfehlungen, um Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang muss die enorme Bedeutung der relativen Armut wieder stärker in den Blick genommen werden: Da sich Armut – insbesondere (aber nicht nur) bei Kindern und Jugendlichen – in verminderter Teilhabe und schlechteren Chancen äußert, sind ihre Bezugssysteme immer das Wohlergehen nicht-armer Kinder und Jugendlicher sowie deren Teilhabe und Chancen.

Das ZFF fordert daher die Einführung einer armutsfesten materiellen Existenzsicherung für alle Kinder in Deutschland, um Kindern ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt das ZFF für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Darüber hinaus bedarf es aber eines umfassenden Konzepts zur Verhinderung von Armut. Dazu gehören neben der materiellen Sicherung der Kinder, der Ausbau einer qualifizierten öffentlichen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ebenso wie die armutsfeste Ausgestaltung der sozialen Grundsicherungssysteme für Erwachsene und existenzsichernde Erwerbsarbeit. Denn: Arme Kinder leben in armen Familien. Diese müssen als Ganzes in den Blick genommen werden. “

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Zeit für Familie als Ass im Wahlkampf: Manuela Schwesig stellt SPD-Konzept der Familienarbeitszeit vor

Gestern hat die stellvertretende SPD-Vorsitzende und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ihr Konzept einer Familienarbeitszeit vorgestellt. Demnach sollen nicht nur Familien mit kleinen Kindern, sondern auch pflegende Angehörige zeitlich entlastet werden. Das ZFF unterstützt dieses Konzept ausdrücklich und hofft, dass es sich zu einem „Ass“ im Bundestagswahlkampf entwickelt.

Rund 60 Prozent der Eltern mit kleinen Kindern haben den Wunsch, sich Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen, jedoch können dies nur 14 Prozent tatsächlich leben. Neben immer noch fehlenden Plätzen in der Kindertagesbetreuung tragen zu hohe Lohneinbußen im Falle einer Arbeitszeitreduzierung von Vätern, familienfeindliche Unternehmenskulturen und traditionelle Rollenbilder erheblich dazu bei, dass Mütter und Väter ihre Wünsche nicht erfüllen können. Ein ähnliches Bild zeichnet sich im Bereich der privat erbrachten Pflege: Auch hier übernehmen Frauen den Großteil der Sorgearbeit für ihre Angehörigen mit der
Folge von zum Teil starker körperlicher, psychischer und finanzieller Belastung.
In beiden Fällen – bei der Kindererziehung sowie bei der Pflege von Angehörigen – soll die Familienarbeitszeit mit Familiengeld greifen, für zeitliche Entlastung sorgen und dabei partnerschaftliche Anreize setzen. 150 Euro jeweils für Mütter und Väter, wenn beide zwischen 26 und 36 Stunden in der Woche arbeiten. Für pflegende Angehörige gibt es zusätzlich eine bezahlte Auszeit von drei Monaten, analog zum Elterngeld.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, sagt dazu:
„Mit dem Konzept der Familienarbeitszeit wird der zeitlichen Not vieler Familien endlich Rechnung getragen! Immer noch schultern vor allem Frauen die Hauptlast in der Sorge für Angehörige, mit weit reichenden Folgen für ihr Gehalt und ihre Rente. Die Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld kann den Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit unterstützen! Dafür sorgt auch der relativ hoch angesetzte Arbeitszeitkorridor von 26 bis 36 Stunden: Für viele Frauen ist das ein Anreiz, ihre wöchentliche Arbeitszeit ein wenig zu erhöhen. Zudem – und dies ist vielleicht die wichtigste Botschaft in diesem Konzept – erleben wir hier den Einstieg in die bezahlte Auszeit von pflegenden Angehörigen, ein mehr als dringender Reformschritt!“

Mit Blick auf die Rahmenbedingungen der Familienarbeitszeit erklärt Reckmann weiter:
„Die Familienarbeitszeit mit Familiengeld wird erst dann richtig wirken, wenn ausreichend Plätze in der Kindertagesbetreuung und der Tagespflege für Menschen mit Pflegebedarf da sind. Und natürlich brauchen wir endlich Lohngerechtigkeit in Deutschland: Auch eine bezahlte Auszeit aus dem Erwerbsleben muss man (und v.a. Frau) sich leisten können.“

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Rückkehrrecht nach Teilzeit: Wo bleibt das neue Teilzeitrecht?!

Anlässlich des heutigen Koalitionsausschusses kritisiert das ZFF das drohende Scheitern des im Koalitionsvertrag ausgehandelten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard und fordert dessen zügige Umsetzung.

Fast jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland ist in Teilzeit beschäftigt – damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen der Spitzenplätze ein. Der häufigste Grund für eine Arbeitszeitreduzierung ist dabei familiäre Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Daraus ergeben sich diverse Nachteile – etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Die im Koalitionsvertrag ausgehandelte Weiterentwicklung des Teilzeitrechts würde hier Abhilfe schaffen: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ein Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:
„Mit der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat die Große Koalition eine wichtige Initiative für die Beschäftigten in Deutschland auf die Agenda gesetzt! Bisher erweist sich eine Reduzierung der Arbeitszeit allzu oft als Falle. Die eigentlich nur vorübergehend geplante Teilzeitbeschäftigung wird dann zur beruflichen Sackgasse. Von dem geplanten Rückkehrrecht würden vor allem Frauen: Sie übernehmen immer noch viel häufiger als Männer die private Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Das Rückkehrrecht entspricht aber auch dem Wunsch vieler Männer, die mehr Familienverantwortung übernehmen wollen, aber aus Angst vor der Teilzeitfalle bislang davor zurückschrecken. Im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien fordern wir die zügige Umsetzung des neuen Teilzeitrechts!“

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Verbände fordern einheitliche Qualitätsstandards für Kitas

Anlässlich des Starts des 16. Kinder- und Jugendhilfetags in Düsseldorf fordern 27 Wohlfahrts-, Familien- und Kinderrechtsverbände sowie Gewerkschaften und Kita-Träger gemeinsam die Einführung von verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kitas. Die beteiligten Verbände begrüßen die von Bund und Ländern bereits erzielten Ergebnisse und gehen davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode verbindliche Umsetzungsschritte erarbeitet werden, die bestehende Prozesse der Kita-Qualitätsentwicklungen in den Ländern mit aufgreifen. Ziel ist es, in absehbarer Zeit überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen.

Gemeinsam erklären sie: Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.

Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:

  • Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien.
  • Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung.
  • Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
  • Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z. B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
  • Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
  • Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung.

Beteiligte Organisationen:

  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • Arbeiterwohlfahrt
  • Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  • Bundesvereinigung Lebenshilfe
  • Deutsche Liga für das Kind
  • Deutscher Familienverband
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Kinderschutzbund
  • Deutsches Kinderhilfswerk
  • Deutsches Netzwerk Schulverpflegung
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • educcare
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie
  • Familienbund der Katholiken
  • Fröbel-Gruppe
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
  • Karl-Kübel-Stiftung
  • Der Paritätische – Gesamtverband
  • Pestalozzi-Fröbel-Verband
  • plattform ernährung und bewegung
  • SOS-Kinderdorf
  • Stiftung Lesen
  • Stiftung Haus der kleinen Forscher
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter
  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften
  • Vereinigung der Waldorfkindergärten
  • Zukunftsforum Familie

Koordination durch: AGF

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Kinderarmut: Kreislauf der Armut endlich durchbrechen!

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung am 20.03.2017 zum Thema Kinderarmut im Deutschen Bundestag unterstreicht das ZFF seine Forderung nach einem Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Die Zahl armer Kinder in Deutschland steigt. Fast jedes 5. Kind wächst in einer Familie auf, die von Armut bedroht ist oder SGB II-Leistungen für sich und ihre Kinder bezieht. Für Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, mit mehreren Geschwistern aufwachsen oder einen Migrationshintergrund haben, ist die Gefahr von Armut betroffen zu sein, besonders groß. So ist z.B. die Armutsgefährdungsquote in Haushalten von Alleinerziehenden dreimal so hoch wie bei Paaren mit Kindern. Armut ist darüber hinaus für viele Kinder ein Dauerzustand: Über die Hälfte der betroffenen Kinder und Jugendlichen erhalten 3 Jahre und länger SGBII-Leistungen.

Hierzu erklärt Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF): „Die Politik muss endlich ein Gesamtkonzept gegen die Armut von Kindern und ihren Familien vorlegen! Die heutige Anhörung im Deutschen Bundestag ist ein guter Anlass, um dieser Forderung erneut Gehör zu verschaffen.

Das derzeitige System der Familienförderung ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Armut wird für die Kinder dadurch zu einer zusätzlichen Entwicklungsaufgabe bzw. zu einer zusätzlichen Last für sie. Dies drückt sich auch in Stigmatisierungen und Diskriminierungen aus, die viele Kinder und Familien mit dem Bezug von Sozialleistungen erfahren: umständliche und lange Antrags- und Bewilligungssysteme, Sozialpässe o.ä. zum Nachweis für Reduktionen.

Zusätzlich grenzt Armut Kinder und Jugendliche aus: Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer Altersgenossen in der Schule sowie an all den wichtigen, gemeinschaftsbildenden Aktivitäten in der Freizeit.

Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und der Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und den Kreislauf der Armut durchbrechen!“

Die Stellungnahmen des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 20. März zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Kinderarmut können Sie hier herunterladen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/ZFF_Stellungnahme_Anhoerung_Kinderarmut_20170320.pdf.

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Equal Pay Day: Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich gestalten!

Anlässlich des morgigen Equal Pay Day fordert das ZFF, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern endlich zu durchbrechen und Erwerbs- und Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick zu nehmen.

Hintergrund des Aktionstags sind die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei insgesamt 21 Prozent liegen. Der Equal Pay Day ist dabei kein fixer Tag, sondern wird jedes Jahr neu berechnet. Das Datum des Aktionstags markiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen.

Hierzu erklärt Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF): „Es ist inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ muss endlich gelten, denn er ist ein wichtiger Baustein für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung – dem Motto des diesjährigen Equal Pay Day! Um Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männer endlich zu durchbrechen, braucht es neben einem wirksamen Entgelttransparenzgesetz endlich die Durchsetzung des Rückkehrrechts von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard. Zu hinterfragen sind zudem steuerliche Regelungen wie das Ehegattensplitting und nicht existenzsichernde Beschäftigungsformen wie Minijobs.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist nach wie vor sehr ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Um eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, unterstützt das ZFF die Einführung einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

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Reform Unterhaltsvorschuss: Bessere Unterstützung für Alleinerziehende ist auf dem Weg!

Anlässlich der heutigen Expertenanhörung zur Reform des Unterhaltsvorschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF die weitreichenden Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder, weist aber darauf hin, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehenden erreicht werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems enthält in Artikel 23 „Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes“. Diese Änderungen sind Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, der im Januar 2017 ausgehandelt worden ist: Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Die Reform tritt zum 1. Juli in Kraft. Der Gesetzentwurf enthält ebenfalls die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern. Sie erhalten erst dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie ein Einkommen von mindestens 600 Euro im Monat erwirtschaften oder das Kind selbst keine SGB II-Leistungen bezieht.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF): „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Reform des Unterhaltsvorschusses nun als Gesetzentwurf vorliegt. Er hat am 16. Februar in 1. Lesung den Bundestag passiert und ist heute Gegenstand einer Expertenanhörung. Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Nicht oder in nicht ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt birgt eines der größten Armutsrisiken für Alleinerziehende. Sie brauchen daher unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung!

Wie einige Expert*innen der heutigen Anhörung bemängelt auch das Zukunftsforum Familie, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehende erreicht werden: Alleinerziehende im SGB II mit älteren Kindern erhalten nur dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie mindestens 600 Euro brutto verdienen oder die Kinder selbst keine SGB II-Leistungen beziehen. Damit wird eine Bedarfsprüfung impliziert, die nicht in die Systematik einer bedarfsunabhängigen Leistung wie den Unterhaltsvorschuss passt. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird.

Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

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EU-Kindergeldanpassung: Falsches Signal für Europa!

Anlässlich der morgigen Tagung des Europäischen Rates fordern AWO und ZFF eine Abkehr von den Plänen der Bundesregierung, das Kindergeld für EUAusländer zu kürzen. In diesem Zusammenhang raten sie dringend davon ab, auf EU-Ebene einer solchen Änderung im Rahmen der "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" den Weg zu bereiten.

Die Bundesregierung plant, das Kindergeld für Kinder zu kürzen, deren Eltern in Deutschland arbeiten, die aber selbst im Ausland leben. Diese Idee verstößt derzeit gegen gültiges EURecht. Bei der morgigen Tagung des Europäischen Rates soll hier jedoch verhandelt werden – auf Initiative von u. a. Deutschland und Österreich.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler (AWO-Bundesvorsitzender): „Die hier vorgeschlagenen Regelungen verfolgen allein das Ziel einer Kürzung des Kindergeldes. Die AWO lehnt das vor allem aus zwei Gründen ab: Erstens bezweifeln wir, dass der vorgeschlagene Anpassungsmaßstab sachgerecht ist. So lässt er weder eine Berücksichtigung von unterhaltsrelevanten, kinderspezifischen Bedarfen erkennen, noch berücksichtigt er höhere Unterhaltsaufwendungen im Wohnsitzstaat des Kindes, die zum Beispiel in Luxemburg oder Schweden der Fall wären. Zweitens existieren für eine Anpassung des Kindergeldes im EUAusland bisher noch keine europarechtlichen Grundlagen. AWO und ZFF halten es für bedenklich, wenn die Bundesrepublik die entsprechenden Grundlagen für eine derartige Regelung auf europäische Ebene durchboxen möchte.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Familie ist bunt und vielfältig. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist individuell und höchst unterschiedlich. Für die Vielfalt familiärer Lebensformen auf europäische Ebene stehen auch multilokale Familien, die an unterschiedlichen Orten leben. Für die AWO und das ZFF ist dies auch Ausdruck des europäischen Versprechens von Freiheit, Freizügigkeit und Solidarität. Gleichzeitig ist für diese Familien, auf Grund der räumlichen Distanz, die Herstellung von Familienleben und damit die Bewerkstelligung des Familienalltags besonders schwer. Gerade in Zeiten von dumpfen nationalistischen Bewegungen ist ein gemeinsames und starkes Europa enorm wichtig und zukunftsweisend. Der vorgelegte Referentenentwurf untergräbt jedoch die grundlegenden Ziele und Werte der Europäischen Staatengemeinschaft und stellt damit europapolitisch und familienpolitisch ein verfehltes Signal dar.“

Die Stellungnahme des ZFF zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen“ finden Sie hier.

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Vereinbarkeit: Deutschland muss mehr Partnerschaftlichkeit wagen!

Anlässlich der heute veröffentlichten OECD-Studie „Dare to Share“ fordert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) eine zügige Umsetzung weiterer Maßnahmen, um die partnerschaftliche Aufgabenteilung zu fördern.

Was sind die Hintergründe und entscheidenden Fragen bei der Förderung einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung in Familie und Beruf in Deutschland? In der OECD-Studie werden die deutschen Erfahrungen dabei im internationalen Vergleich untersucht, u. a. mit Blick auf Frankreich und die nordischen Länder, die seit langem eine Politik zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Stärkung der Geschlechtergleichstellung verfolgen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF): „Die Bemühungen um mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf dürfen nicht abreißen. Das ZFF setzt sich daher für eine schnelle Umsetzung der Idee einer Familienarbeitszeit ein.Ebenfalls muss das Rückkehrrecht aus der Teilzeit noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Nur in der Trias Entgeltgleichheit, Rückkehrrecht aus der Teilzeit und Familienarbeitszeit kommen wir bei der Unterstützung junger Familien erheblich weiter.

Obwohl hierzulande große Fortschritte bei der Förderung von erwerbstätigen Eltern und der partnerschaftlichen Aufgabenteilung erzielt wurden, hat Deutschland – vor allem mit Blick auf die Lage der Frauen – in Sachen Vereinbarkeit im internationalen Vergleich noch Nachbesserungsbedarf: Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Teilzeit, tragen damit nur in einem geringen Umfang zum Haushaltseinkommens bei und übernehmen größtenteils und unfreiwillig die unbezahlte Arbeit zu Hause und bei der Erziehung der Kinder. Deutschland muss daher mehr Partnerschaftlichkeit wagen. Gerade in Wahlkampfzeiten muss sich die Politik verstärkt für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, eine stärkere Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung und Hausarbeit bewirken und damit Müttern eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit höherer Stundenzahl ermöglichen.“

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Soziale Gerechtigkeit für die Vielfalt der Familie!

Anlässlich des Welttages der Sozialen Gerechtigkeit weist das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) auf dringend notwendige Schritte hin, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen und damit allen Familien ein Mindestmaß an Teilhabe zu garantieren.

Der Welttag der Sozialen Gerechtigkeit wurde 2009 von den Vereinten Nationen (VN) mit dem Ziel eingeführt, die Nationalstaaten aufzufordern, Ungerechtigkeiten zu bekämpfen und Chancen und Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Deutschland hat in Sachen soziale Gerechtigkeit noch enormen Nachholbedarf: Gut 18 Prozent der hier lebenden Menschen sind von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Mehrkindfamilien und Familien mit Migrationshintergrund. Die Armut der Erwachsenen betrifft auch die in den Familien lebenden Kinder.

Knapp drei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in materieller Armut auf und müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Schlechtere Ernährung, schlechtere materielle Grundversorgung, mitunter keine warme Mahlzeit am Tag und auch keine Urlaubsreise. Die Folgen sind gravierend: Der Mangel an Einkommen, Ressourcen und Lebensperspektiven für Kinder entwickelt sich zu Bildungs- und Teilhabearmut. Das ist in einem Land wie Deutschland nicht mehr länger hinnehmbar. Das ZFF setzt sich daher für eine sozial gerechte Kindergrundsicherung ein. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und soziale Gerechtigkeit für die Vielfalt der Familie herstellen!“

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Elterngeld: Neue Väter hat das Land!

Heute hat das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Nutzung des Elterngeldes veröffentlicht. Das ZFF freut sich über die positive Entwicklung dieser Familienleistung, regt jedoch weitere Verbesserungen an.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist zu einer wichtigen gleichstellungpolitischen Leistung geworden. Eine Leistung, die nicht mehr abfällig als „Wickelvolontariat“ abgestempelt werden kann, sondern die Normen verändert hat und starre Rollenmodelle verschwinden lässt. Es handelt sich hierbei natürlich nicht um ein Allerheilmittel: Auch wenn immer mehr Väter das Elterngeld nutzen, nutzen sie doch überwiegend eine zweimonatige Auszeit. Häufig fehlt es an Verständnis der Kollegen und Kolleginnen, an starren Arbeitszeitmodellen und Präsenzkulturen. Nicht zuletzt reicht es nicht bei allen Einkommen aus, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Als ZFF fordern wir daher eine Ausweitung der Partnermonate. Dies würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Auch viele Unternehmen könnten davon profitieren und ihr Vertretungsmanagement einfacher und effektiver gestalten. Darüber hinaus brauchen wir dringend andere Arbeitszeitmodelle und existenzsichernde Arbeitsbedingungen, damit Partnerschaftlichkeit in allen Familien gelebt werden kann.“

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Kinderreport 2017: Familien wissen, was sie brauchen!

Heute hat das Deutsche Kinderhilfswerk den Kinderreport 2017 in Berlin vorgestellt. Neben Fragen von Demokratieförderung, Partizipation und Kinderrechten wurden insgesamt 1.703 Kinder, Jugendliche und Erwachsene nach ihrer Meinung zum Thema Kinderarmut befragt. 93% der Kinder und Jugendlichen und 87% der Erwachsenen, die befragt wurden, nennen ein zu niedriges Einkommen als Ursache für Kinderarmut.

„Die wirtschaftliche Stabilität der Familie ist einer der Schlüssel zur Demokratieförderung im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“, sagt Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V.

Merkel betont weiter, dass es ein großes Bewusstsein für soziale Missstände gibt: „Die Ergebnisse des Kinderreports sprechen für sich. Niedriges Einkommen, eine zu geringe staatliche Unterstützung und ein Bildungssystem, welches arme Kinder und Jugendliche benachteiligt – all dies wird von den Familien klar als Ursache von Armut und langfristigen Armutsfolgen erkannt. Dabei widerspricht dies dem in der UN-Kinderrechtskonvention festgestellten Rechten des Kindes auf Bildung auf Grundlage der Chancengleichheit sowie dem Recht auf Gewährleistung eines angemessen Lebensstandards. Es ist an der Zeit, dass die Politik das Problem der Kinderarmut umfassend angeht!“

Das ZFF fordert perspektivisch, die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen: mit einer sozial gerechten KINDERGRUNDSICHERUNG von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.

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Fachgespräch: Väter und das ElterngeldPlus

Heute fand das Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e.V. zum Thema „Väter und das ElterngeldPlus“ statt. Über 40 Fachleute und Interessierte nahmen an der Veranstaltung teil und erörterten die Wünsche der Väter im Hinblick auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das ElterngeldPlus wurde für Geburten ab dem 1. Juli 2015 eingeführt und ermöglicht Eltern einen längeren Elterngeldbezug, insbesondere wenn sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Erste Daten zeigen, dass 18,3 Prozent der Elterngeldbezieher*innen das ElterngeldPlus bereits nutzen, Tendenz steigend. Ziel der Flexibilisierung dieser Leistung ist es u.a., die Familienorientierung von Männern weiter zu stärken.

„Immer mehr Väter wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und ihre Partnerin beim Wiedereinstieg unterstützen. Männer wollen aktive Väter sein und Partnerschaftlichkeit leben. Das ElterngeldPlus schafft neue Gestaltungsspielräume für Väter und eine neue Qualität der Vereinbarkeit. Sie müssen sich nicht mehr zwischen einem zeitweisen Ausstieg und einer Vollzeiterwerbstätigkeit entscheiden, sondern können flexibel arbeiten. Das entspricht mehrheitlich ihren Wünschen“, betont die Parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks.

„Die neue Vätergeneration entwickelt sich zunehmend zu aktiven Vätern und sowohl das Elterngeld wie auch das ElterngeldPlus sind eine Erfolgsgeschichte! Dabei entspricht die Einführung eines Teil-Elterngeldes im Rahmen des ElterngeldPlus einer langjährigen Forderung des ZFF. Mit seinen Voraussetzungen bringt das ElterngeldPlus eine Flexibilisierung der Fürsorge und einen weiteren Anreiz für Väter, in Elternzeit zu gehen oder sich diese mit ihrer Partnerin zu teilen. Um Partnerschaftlichkeit in der Familie wirklich leben zu können, braucht es jedoch noch weitere Instrumente, die bereits auf den Weg gebracht wurden: Lohngerechtigkeit, die Einführung einer Familienarbeitszeit und natürlich ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit“, resümiert die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann.

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Reform Unterhaltsvorschuss: Glückwunsch, Frau Schwesig!

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) begrüßt den gestrigen Beschluss von Bund und Ländern zum Unterhaltsvorschuss, hofft aber auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Bund und Länder haben sich in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober 2016 auf konkrete Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses verständigt. Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Der Unterhaltsvorschuss tritt jedoch erst zum 1. Juli in Kraft und wird nicht, wie u. a. vom ZFF gefordert, rückwirkend zum 1. Januar gezahlt. Ebenfalls ist Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, die Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern abzuschaffen. Sie müssen nun bis zu 600 Euro dazuverdienen, um den Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen zu können.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu:„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich Bund und Länder in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober auf weitere Eckpunkte zur Reform des Unterhaltvorschusses geeinigt haben! Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Alleinerziehende leisten so viel, sie brauchen unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung. Durch die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für ältere Kinder bleibt jedoch zu befürchten, dass Alleinerziehende letztendlich länger als nötig im SGB II Bezug verbleiben. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird. Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

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Aufruf: Kinderarmut bekämpfen – Ausbau Unterhaltsvorschuss jetzt!

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) und 20 Verbände und Organisationen gehen heute mit einem Aufruf an die Öffentlichkeit und fordern: „Schluss mit dem Finanzgerangel auf dem Rücken der Kinder“!

Die Fakten sind bekannt, die Lösung ist bekannt, es fehlt die Tat: Obwohl der Ausbau des Unterhaltsvorschusses von Familienministerin Schwesig bereits im letzten Jahr auf die Agenda gesetzt und von der Ministerpräsident/innenkonferenz und vom Bundeskabinett beschlossen wurde, scheitert er bislang an Verwaltungsargumenten und Bürokratiebedenken der Städte und Kommunen. Für diese Blockadehaltung haben die Unterstützer/innen des Aufrufs kein Verständnis. Sie erwarten von der Arbeitsgruppe aus Länder- und Regierungsvertreter/innen, die diese Woche tagen soll, einen Lösungsvorschlag, der für die Kinder von Alleinerziehenden bessere Perspektiven schafft. Dazu gehört es auch, den Unterhaltsvorschuss weiterhin vorrangig zu gewähren, auch wenn ein Anspruch auf SGB II-Leistungen besteht. Bund und Länder müssen den Kommunen dafür ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Der Unterhaltsvorschuss muss rückwirkend zum Jahresanfang allen Kindern von Alleinerziehenden zu Gute kommen, die keinen oder keinen ausreichenden Kindesunterhalt vom anderen Elternteil bekommen!

Zum Aufruf und der Liste der Unterstützer/-innen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/170118_Aufruf_Unterhaltsvorschuss_jetzt_.pdf.

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Lohngerechtigkeitsgesetz: Es bleibt noch einiges zu tun!

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zum Lohngerechtigkeitsgesetz in Teilen, mahnt aber zugleich weiteren Handlungsbedarf an.

Mehr als 20% verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts gebessert. Zur Bekämpfung dieser Ungleichheit wurde schon im Koalitionsvertrag ein Lohngerechtigkeitsgesetz vereinbart. Dem nun vorgelegten Entwurf zufolge sollen Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen ein individuelles Auskunftsrecht über die betriebsinternen Einkommen erhalten. Daneben sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten dazu aufgefordert werden, bestehende Gehaltsunterschiede zu dokumentieren und künftig zu beheben.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir haben lange darauf gewartet, nun ist es endlich da: Ein Gesetz zur Bekämpfung der Entgeltdiskriminierung von Frauen. Wir begrüßen das grundsätzlich, denn der Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit’ ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für eine ausgeglichene Aufteilung von privater Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Der Gesetzesentwurf ist deshalb ein wichtiger Schritt in Richtung Lohngerechtigkeit – aber leider kein besonders großer. Ein Beispiel: Die geplante Regelung schließt alle Frauen aus, die in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten arbeiten. Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit.

Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es auch einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und der Umsetzung des angekündigten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung.“

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Zeit, groß zu werden – Das ZFF gratuliert dem Elterngeld zum 10. Geburtstag!

Zum gestrigen 10. Jahrestag der Einführung des Elterngelds gratuliert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) ganz herzlich, mahnt aber zugleich die weitere Ausgestaltung der Familienleistung an.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell! Mittlerweile nutzen knapp 96 Prozent der Mütter und immerhin schon 34 Prozent der Väter diese Leistung, um nach der Geburt eines Kindes als Familie zusammenzuwachsen. Die Weiterentwicklung zum ElterngeldPlus und – hoffentlich bald – zu einer Familienarbeitszeit mit Familiengeld sind sinnvoll und unterstützen Familien dabei, Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufzuteilen.“

Allerdings, so Reckmann weiter, gebe es nach wie vor Verbesserungsbedarf: „Die Ausweitung der Partnermonate würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Darüber hinaus profitieren Eltern, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, bislang nicht vom Elterngeld, da die Familienleistung gegengerechnet wird. Als ZFF fordern wir, dass zumindest das Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro bei Familien verbleiben muss, um auch armen Familien ein gutes und finanziell abgesichertes Ankommen im Familienleben zu ermöglichen.“

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Zeit und Geld für Familien!

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) begrüßt den heutigen Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion "Gute Zeiten für Familien", regt aber langfristig eine grundlegende Reform der Familienleistungen an.

Das Beschlusspapier der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt vielfältige Familienformen mit einem Mix aus Zeit, Geld und Infrastruktur. Die Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion beziehen sich u.a. auf die Einführung einer Familienarbeitszeit mit der Komponente eines Familiengeldes in Höhe von 300 Euro, wenn sich Eltern über das 1. Lebensjahr des Kindes hinaus Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftliche teilen. Ebenfalls spricht sich das Papier für die Einführung eines nach Einkommen und Kinderzahl gestaffeltes Kindergeldes und eine stärkere Berücksichtigung des Vorhandenseins von Kindern – unabhängig vom Trauschein der Eltern und der Familienform – im Steuerrecht aus.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Derzeit ist die Förderung von Familien bürokratisch und sozial ungerecht. Mit dem heutigen Beschluss kann diese Schieflage teilweise behoben werden: Kindergeld und Kinderzuschlag sollen gemeinsam ausgezahlt und nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt werden. Das ist eine gezielte Entlastung vor allem für Familien mit geringem Einkommen. Auch das Familiengeld, das im Zuge der Einführung einer Familienarbeitszeit diskutiert wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade junge Eltern brauchen zeitliche Entlastungen. Wenn dieses auch noch dazu führt, dass sich Familien partnerschaftlich organisieren, dann erhält das Modell einer Familienarbeitszeit unsere volle Unterstützung! Die Idee der steuerlichen Familienkomponente greift aus Sicht des ZFF allerdings zu kurz, sofern dadurch auch weiterhin höhere Einkommen stärker von der Steuerlast befreit werden als niedrige Einkünfte. Das ZFF fordert perspektivisch, die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

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Vorstand des Zukunftsforum Familie e. V. wiedergewählt

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) wurde der siebenköpfige Vorstand heute im Amt bestätigt.

Gewählt wurden:ChristianeReckmann(Vorsitzende),Dieter Heinrich(Stellv. Vorsitzender),Birgit Merkel(Stellv. Vorsitzende),Wolfgang Stadler(Beisitzer),AnitaLeese-Hehmke(Beisitzerin),RenateDrewke(Beisitzerin) undInge Höcker(Beisitzerin).
Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit.

Zudem hat das ZFF ein neues familienpolitisches Grundlagenpapier beschlossen. Darin fordert der Verband, dass eine gute Politik für Familien die Vielfalt familiären Lebens im Blick haben muss. Das Papier wird im Frühjahr 2017 veröffentlicht.

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Barbara König neue Staatssekretärin für Frauen

Das Zukunfstsforum Familie e. V. (ZFF) gratuliert seiner ehemaligen Geschäftsführerin, Barbara König, zu ihrer Benennung als Berliner Staatssekretärin für Frauen.

Barbara König war von 2005 bis 2015 Geschäftsführerin des ZFF und anschließend Geschäftsführerin des AWO-Landesverbands Berlin, bevor sie gestern Abend zur Staatssekretärin für Frauen im neuen Berliner Senat ernannt wurde. Wir gratulieren ihr herzlich und wünsche Ihr auch weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

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„Jedes Kind ist gleich viel wert“ – Verbände starten Online-Petition gegen Kinderarmut

„Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ – Mit dieser gemeinsamen Online-Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände gemeinsam mit Familien- und Kinderrechtsorganisationen ab morgen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam.

„Gerade in der Weihnachtszeit wird deutlich, wie groß der Mangel bei armen Familien ist“, betonen die Initiatoren, die am 6. Dezember gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz das Online-Portal für die Kampagne öffnen. „Der Nikolaus und der Weihnachtsmann machen oft einen Bogen um die Zimmer armer Kinder“, so die Bündnispartner. Im Regelsatz seien nicht einmal die Kosten für Adventsschmuck und Weihnachtsbaum eingerechnet. „Wir sagen: Das darf nicht sein! Gemeinsam müssen wir alles unternehmen, damit Kinder gut aufwachsen können! Jedes Kind ist gleich viel wert!“

Die Petition von Nationaler Armutskonferenz, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutschem Kinderschutzbund, Deutschem Kinderhilfswerk, Verband Alleinerziehender Mütter und Väter sowie Zukunftsforum Familie kann ab heute/morgen auf dem Portal von Campact unterzeichnet werden. Mit ihrer Initiative wollen die Verbände einen breiten Unterstützerkreis gewinnen, der im Wahljahr Druck auf die Parteien macht.

Nach Angaben der Initiatoren leben rund drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland in Armut. Es gehe darum, diesen Kindern jetzt ein Leben mit Perspektiven und ohne Ausgrenzung zu ermöglichen: „Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, fasst der Petitionstext zusammen.

Im Einzelnen stellt die Petition fest:

• Die Hartz IV-Sätze für Kinder sind zu gering. Sie basieren auf ungenauen Rechnungen und willkürlichen Abschlägen.

• Arme Familien müssen mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet.

• Staatliche Unterstützung muss einfach gestaltet und leicht zugänglich sein. Derzeit gehen viele Hilfen an den Familien und Kindern, die diese brauchen, vorbei.

Vielfältige Aktionen werden die Online-Petition im Wahljahr begleiten: „Wir werden aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen, einer Koalitionsvereinbarung und in Gesetzgebungsvorhaben erhält und ob konkret benannt wird, bis wann und wie Kinderarmut in Deutschland überwunden sein soll.“

Die Petition kann unter dem folgenden Link von Einzelpersonen unterzeichnet werden:

https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen

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Das ZFF gratuliert Christiane Reckmann und Inge Höcker zur Wahl ins AWO Bundespräsidium

Die Arbeiterwohlfahrt hat bei ihrer Bundeskonferenz am Wochenende in Wolfsburg zwei Vorstandsmitglieder des ZFF in das Bundespräsidium gewählt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF wurde als Beisitzerin im Bundespräsidium der AWO wiedergewählt. Neu als Beisitzerin im AWO Bundespräsidium ist Inge Höcker. Sie ist ebenfalls Mitglied im Vorstand des ZFF.

Wir gratulieren herzlich zur Wahl und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit von ZFF und AWO!

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Hartz IV: Existenzminimum endlich realistisch bemessen!

Im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales wird heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über Änderungen an den Hartz-IV-Regelbedarfen diskutiert. Aus diesem Anlass unterstreicht das Zukunftsforum Familie e.V. seine Forderung, endlich die statistischen Schwächen bei der Berechnung der Regelsätze zu beseitigen und künftig den sogenannten Umgangsmehrbedarf für getrennt lebende Eltern anzuerkennen.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze geht an der Realität vorbei – das tatsächliche, soziokulturelle Existenzminimum, wie vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, wird so bisher nicht garantiert. Einer der Hauptgründe davon sind methodische Schwächen und politische Eingriffe, die wir bereits in der Vergangenheit angemahnt haben. Leider sieht der nun von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung der entsprechenden Gesetze keinerlei Verbesserung hinsichtlich dieser Schwächen vor. Auch die Anerkennung des Umgangsmehrbedarfs ist bisher nicht vorgesehen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und Alleinerziehende sind von diesem Missstand betroffen! “

Zum Hintergrund: Umgangsmehrbedarf entsteht dann, wenn Kinder getrennt lebender Eltern (teilweise) in zwei Haushalten aufwachsen: Es entstehen zusätzliche einmalige (z.B. für Möbel) sowie regelmäßige (z.B. für Kleidung oder Mobilfunkverträge) Kosten. „Um die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern zu gewährleisten, müssen auch diese Kosten realistisch ermittelt und als Mehrbedarf anerkannt werden“, so Merkel weiter. „Wir appellieren an alle Parteien, die Gelegenheit zu nutzen, und heute einen wichtigen Schritt zu machen – gegen Kinderarmut und für ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit!“

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Reform des Unterhaltsvorschusses: Schritt in die richtige Richtung

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zur Reform des Unterhaltsvorschusses. Die unzureichende Höhe des Unterhaltsvorschusses bleibt aber ein Problem.

Mehr als zwei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in der Obhut Alleinerziehender Elternteile auf. In 90% der Fälle handelt es sich dabei um Alleinerziehende Mütter, die dabei gemeinsam mit ihren Kindern besonders oft von Armut bedroht sind: Ihre Armutsrisiko-Quote liegt bei über 40% – Tendenz steigend. Was erschwerend hinzukommt: In knapp der Hälfte aller Fälle werden den Alleinerziehenden die Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil ganz oder teilweise verweigert. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt in diesen Fällen der Staat ein. Dieser Vorschuss wurde bisher nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und für maximal 72 Monate übernommen. Doch das soll sich nun ändern: Der Unterhaltsvorschuss soll künftig bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, die zeitliche Obergrenze soll entfallen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Wir begrüßen die Einigung von Bund und Ländern zur geplanten Reform des UVG ausdrücklich. Diese Reform ist längst überfällig – sie wird für viele Betroffene die unzumutbare Belastung durch dauerhaft ausbleibende Unterhaltszahlungen deutlich besser abfedern als bisher. Kritisch sehen wir allerdings noch die Berechnung der Höhe des Vorschusses. Wir sprechen uns dafür aus, dass das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte, und nicht mehr wie bisher in vollem Umfang angerechnet wird.“

Langfristig müsse aber ein grundsätzliches Umdenken erfolgen, denn nur so könne man gerade die Kinderarmut effektiv bekämpfen, so Reckmann weiter: „Die UVG-Reform stellt zwar einen Schritt in die Richtige Richtung dar – auf Dauer sind die Instrumente, welche die finanzielle Grundausstattung gerade von Kindern sicherstellen sollen, jedoch auch in ihrer Summe unzureichend. Es bestehen nach wie vor zu viele rechtliche Untiefen und Benachteiligungen, vor allem für Familien mit geringen Einkommen. Unserer Überzeugung nach ist und bleibt eine Kindergrundsicherung die beste Alternative zu den bestehenden Regelungen!“

Zum Hintergrund: Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

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ZFF: Für die Kindergrundsicherung, gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend im NRW-Landtag zu den Themen Kindergrundsicherung und bedingungsloses Grundeinkommen unterstreicht das ZFF seine Forderung nach einer Kindergrundsicherung und begrüßt die zunehmend breitere politische Aufmerksamkeit für dieses Instrument.

3 Millionen Kinder sind in Deutschland von Armut bedroht, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. In Nordrhein-Westphalen hat sich der Anteil der Kinder, die an oder unterhalb der Armutsgrenze leben, letztes Jahr auf 18,6% erhöht und liegt damit sogar über dem Bundesdurchschnitt. Vor diesem Hintergrund begrüßt das ZFF insbesondere die Diskussion zur Kindergrundsicherung nunmehr auch im Familienausschuss auf Landesebene in NRW.

Der als Sachverständiger an der Anhörung des Landtags in Düsseldorf teilnehmende Geschäftsführer des Zukunftsforums Familie e. V., Alexander Nöhring, erklärt dazu:

„Kinderarmut in Deutschland ist ein großes soziales Problem, dass die Politik bisher nicht ausreichend adressiert. Der bisher bestehende Familienlastenausgleich ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Das von uns vertretene Modell einer Kindergrundsicherung kann hier Abhilfe schaffen und die finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern sozial gerechter gestalten – und zwar für alle Formen von Familie, und nicht nur für verheiratete Paare aus Mann und Frau. Ich freue mich deshalb, dass das Thema auch auf Landesebene in NRW so intensiv diskutiert wird.“

Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

„Das heute ebenfalls diskutierte Instrument eines bedingungslosen Grundeinkommens jedoch lehnen wir ab“, so Nöhring weiter. „Im Gegensatz zur Kindergrundsicherung ist die Finanzierung eines BGE vollkommen unklar, und es besteht unter den Befürwortern keine Einigkeit über die Details der zahlreichen unterschiedlichen Konzepte, zum Beispiel hinsichtlich eines gesetzlichen Mindestlohnes. Auch bedroht ein BGE unter Umständen andere sozial- und arbeitsmarktpolitische Errungenschaften wie Tarifverträge und steht zudem im Widerspruch mit dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit.“

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ZFF: Mit guter Familienpolitik Kinderarmut effektiver bekämpfen!

Anlässlich des heutigen internationalen Tages zur Beseitigung der Armut fordert das Zukunftsforum Familie e. V. mit Blick auf die Programme der Parteien zur Bundestagswahl im nächsten Jahr ein Umdenken in der Familienpolitik.

3 Millionen Kinder sind in Deutschland von Armut bedroht, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Die vom ZFF mitinitiierte Erklärung der nationalen Armutskonferenz „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen“ mahnt deshalb konsequente politische Maßnahmen an. Konkret fordern die 40 unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände sowie Kinderschutzorganisationen:

1. Eine realistischere Ermittlung des Existenzminimums von Kindern;
2. Die Beseitigung der Ungerechtigkeiten in der Familienförderung;
3. Eine einfachere Gestaltung und einen leichteren Zugang zu entsprechenden Leistungen.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., erklärt:
„Die Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland sind bedrückend. Dass es bisher kein umfassendes politisches Konzept zur Bekämpfung dieser gibt, ist enttäuschend. Die Instrumente, welche die finanzielle Grundausstattung von Familien und die soziale, kulturelle und Bildungsteilhabe gerade von Kindern sicherstellen sollen, sind unzureichend. Sie benachteiligen durch Steuerfreibeträge Familien mit geringen Einkommen gegenüber solchen mit höheren Einkommen – Dieser Zustand ist unhaltbar!“

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

„Angesetzt werden muss zudem nicht nur an den konkreten Regelungen zu monetären Leistungen für Kinder. Nur im Rahmen einer zeitgemäßen und umfassenden Familienpolitik kann Kinderarmut effektiv und nachhaltig bekämpft werden“, so Reckmann weiter. „Mit Blick auf die Bundestagswahl ist es nun an den Parteien, effektive Familien- und sozialpolitische Konzepte zu entwickeln. Gemeinsam mit den anderen zahlreichen Unterzeichnern der Erklärung der Nationalen Armutskonferenz werden wir aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen erhält.“

Weitere Informationen zur Erklärung der Nationalen Armutskonferenz sowie zum Zukunftsforum Familie e. V., unseren familienpolitischen Forderungen und unserem Konzept zur Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.nationalearmutskonferenz.de bzw. www.zukunftsforumfamilie.de sowie unter www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Bertelsmann-ISS-Studie: Familienförderung geht an armen Kindern vorbei!

Berlin, 12.09.2016
Eine Steigerung der SGB II-Quote von Kindern auf 14,7% (2011: 14,3%), Armut bei der Hälfte aller Kinder von Alleinerziehenden und einem guten Drittel in Mehrkindfamilien. Die Studie „Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche“, die die Bertelsmann-Stiftung und das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik heute vorgestellt haben, weist eindrücklich darauf hin, dass Armut bei Kindern und Jugendlichen keine Bagatelle ist. Viele Kinder bleiben lange Zeit im SGB II-Bezug, Einschränkungen in der materiellen, der sozialen, der kulturellen und der gesundheitlichen Lage sind die Folgen. Arme Kinder wachsen oftmals „isoliert“ auf.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, macht deutlich:

„Die Studie zeigt, dass unser System des Familienlastenausgleichs nicht darauf ausgerichtet ist, allen Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Kinder im SGB II-Bezug haben nicht die gleichen Chancen, wie andere Kinder und häufig führt die Armut dazu, dass sie auch als Erwachsene ihre Existenz nicht eigenständig sichern können. Gleichzeitig sehen wir, dass die Harz IV-Sätze für die 3-6 Jährigen, die am häufigsten von Armut betroffen sind, auch in 2017 nicht steigen sollen. Die Politik muss endlich aufwachen und wirksame Konzepte gegen die Armut von Kindern und ihren Familien vorlegen!“

Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur so, in Verbindung mit der Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur, gelingt es uns, den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen.

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Anstieg der Harz IV-Regelsätze in 2017: Arm bleibt arm

Berlin, 31.08.2016 Drei Millionen Kinder in Deutschland erleben täglich was es heißt, arm zu sein: Schlechtere Bildungschancen, geringere soziale Teilhabe, schlechtere materielle Grundversorgung, mitunter keine warme Mahlzeit am Tag und auch keine Urlaubsreise. In den letzten Tagen konnten wir in der Presse davon lesen.

Er war lange angekündigt, nun ist er da: Der Referentenentwurf zur veränderten Ermittlung von Regelbedarfen im SGB II und SGB XII. Die Bundesregierung versucht damit nachzuvollziehen, was Arbeitsloseninitiativen und Verbände längst bemerkt haben: Die Regelsätze, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sind zu niedrig. Sie sollen ab 2017 bei den 6-8 Jährigen um 21 Euro steigen. Für ältere Kinder bleiben sie jedoch nahezu konstant und für kleine Kinder gibt es keine Veränderungen.

Nach den Berechnungen werden auch weiterhin in den Referenzgruppen die Haushalte von Aufstocker*innen nicht ausgeschlossen. Zudem werden lediglich die Haushaltsausgaben der unteren 20 Prozent der Einkommensbezieher*innen betrachtet.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., kritisiert:
„Der vorgelegte Referentenentwurf ist nichts als heiße Luft! Natürlich hilft armen Familien erst einmal jeder Euro, den sie mehr in der Tasche haben. Doch was hier vorgelegt wird bleibt der bisherigen Politik treu, Armut fest- und fortzuschreiben. Demnach können Jugendliche von 14 Jahren für höchstens 4,77 Euro im Monat mit ihren Freund*innen essen gehen und vom 15. bis zum 18. Lebensjahr werden ihnen 22 Cent pro Monat für reguläre Bildungsausgaben genehmigt. Das ist eines reichen Staates nicht würdig!“

Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur so, in Verbindung mit der Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur, gelingt es uns, den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen.

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Familienarbeitszeit: Bleiben Sie dran, Frau Schwesig!

Berlin, 18.07.2016 Mangelnde Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, unterschiedliche Löhne bei Männern und Frauen und eine Arbeitszeitkultur, die auf Präsenz statt auf Ergebnisse setzt führen dazu, dass viele junge Familien unter Druck stehen. Einen Ausweg aus dieser Situation bietet oftmals nur das klassische Familienmodell mit dem Vater als Hauptverdiener und der Mutter als Zuverdienerin. Dagegen wünschen sich aber 60 Prozent der Eltern mit kleinen Kindern, Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich aufzuteilen.

Nachdem Verbände und Wirtschaftsinstitute seit längerer Zeit darüber diskutieren, hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig heute ihrerseits konkrete Eckpunkte zu einer Familienarbeitszeit vorgelegt. Eltern, die beide zwischen 80 und 90 Prozent einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, sollen eine pauschale Lohnersatzleistung von 300 Euro im Monat erhalten, die jeweils zur Hälfte an die Partner/innen ausgezahlt wird. Dieses gilt für 24 Monate.

Das Zukunftsforum Familie e.V. begrüßt die Idee als einen Schritt in die richtige Richtung. Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, erklärt:

"Gerade junge Eltern brauchen zeitliche Entlastungen. Wenn dieses auch noch dazu führt, dass sich Familien partnerschaftlich organisieren, dann erhält das Modell einer Familienarbeitszeit unsere volle Unterstützung! Der Arbeitszeitkorridor von 80 bis 90 Prozent kann dazu beitragen, dass es für Familien attraktiver wird, wenn beide Elternteile einer vollzeitnahen Beschäftigung nachgehen. In diesem Sinne ist die Familienarbeitszeit auch Frauenförderung. Ebenso unterstützen wir den Vorschlag, eine pauschale Leistung im Gegenzug zur Arbeitszeitverkürzung anzubieten. Dieses stärkt Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, lässt aber auch höhere Einkommen nicht außen vor.“

Allerdings, so Reckmann weiter, kann eine Familienarbeitszeit nur im Zusammenspiel mit weiteren Regelungen richtig wirken:

„Ohne ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit in die vorherige Arbeitszeit sowie ein Gesetz, welches die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen in den Blick nimmt, besteht die Gefahr, dass die Familienarbeitszeit verpufft. In der Trias Entgeltgleichheit, Rückkehrrecht aus der Teilzeit und Familienarbeitszeit kommen wir bei der Unterstützung junger Familien erheblich weiter.“

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Kinder in den Mittelpunkt stellen!

Berlin, 06.07.2016 Zu den heute veröffentlichten Studien der Bertelsmann-Stiftung zur Situation von Alleinerziehenden erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.:

"Die Familienpolitik muss endlich die Kinder in den Mittelpunkt stellen. Davon würden insbesondere die Kinder von Alleinerziehenden profitieren, die von Armut und prekären Lebensverhältnissen besonders betroffen sind.

Um das Armutsrisiko von Kindern Alleinerziehender zu senken, muss der Unterhaltsvorschuss reformiert werden: Die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate und die Altersgrenze von zwölf Jahren sollten abgeschafft bzw. ausgedehnt werden. Auch der volle Abzug des Kindergeldes muss geändert werden.

Der Kinderzuschlag ist so zu reformieren, dass er mehr Kindern in Alleinerziehenden-Haushalten zugutekommt. Dafür sollte ein Freibetrag für Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Waisenrente eingeführt bzw. die Anrechnung dieser Leistungen vermindert werden. Zudem bedarf es höherer, altersabhängiger Beträge und eines vereinfachten Antragsverfahrens.

Die Mehrbedarfe, die durch einen Wechsel der Kinder zwischen zwei elterlichen Haushalten entstehen, müssen im Sozialrecht angemessene Berücksichtigung finden.

Langfristig setzt sich das ZFF für eine sozial gerechte Kindergrundsicherung ein. Diese dient der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums aller Kinder unabhängig von der Familienform, in der sie leben und aufwachsen.“

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Fachtagung „Die partnerschaftliche Familie: Wunschbild oder Wirklichkeit“

Berlin, 10.06.2016 Gestern fand in Berlin die gemeinsame Fachtagung von Deutschem Jugendinstitut e. V. (DJI) und Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Thema
„Die partnerschaftliche Familie“ statt, an der gut 70 Fachleute und Interessierte teilnahmen. Ziel der Fachtagung war es, das Konzept der Partnerschaftlichkeit auszuloten und zu diskutieren, unter welchen Rahmenbedingungen eine partnerschaftliche Familienorganisation gelingen kann und wo politische Handlungsoptionen bestehen.

„Alle reden von der partnerschaftlichen Familie, aber nur wenige leben sie. Der DJI-Studie AID:A zufolge teilen sich heute nur 8% der befragten Paare mit Kindern Beruf und Familie wirklich egalitär, d. h. beide Partner sind exakt gleich lang erwerbstätig und übernehmen Familien-arbeit zu gleichen Anteilen. Auch wenn es nicht immer eine Fifty-Fifty-Lösung sein muss, ist mehr Partnerschaftlichkeit unverzichtbar, um der Krise der Sorgearbeit beizukommen“, so Dr. Karin Jurczyk vom DJI.

Prof. Dr. Gesine Schwan, die ein Resümee zur partnerschaftlichen Familie als öffentliches Gut zog, unterstreicht: „Es liegt in öffentlicher Verantwortung, den Familien das zu ermöglichen, was sie sich wünschen: Eine gute, frei vereinbarte Balance zwischen Beruf und Familienleben, zwischen Verantwortung bei der Arbeit und Verantwortung in der Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Neben dem Staat sind hier auch Wirtschaft und Zivilgesellschaft angesprochen.“

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Partnerschaftlichkeit ist keine Privatsache! Unsere Gesellschaft steht vor der Herausforderung, welchen Stellenwert Care-Arbeit in unserer Gesellschaft bekommt und wer zu welchen Bedingungen Care-Arbeit leistet. Für das ZFF liegt es in öffentlicher Verantwortung, für gute Rahmenbedingungen für – privat wie professionell erbrachte – Care-Arbeit zu sorgen.“

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Internationaler Tag der Familie: Gesundes Aufwachsen für alle Kinder!

Berlin, 12.05.2015 Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.:

„Das ZFF begrüßt, dass der diesjährige internationale Tag der Familie die zentrale Rolle von Familien für ein gesundes Aufwachsen von Kindern in den Mittelpunkt stellt.

Familien sind der primäre Sozialisationsort von Kindern, sie tragen wesentlich zu ihrem Wohlbefinden bei. Studien weisen aber darauf hin, dass insbesondere einkommensarme Familien von gesundheitlichen Belastungen betroffen sind. Dies zeigt einmal mehr, dass Kinder- und Familienarmut nicht nur ein geringes Einkommen bedeutet, sondern mit Risiken in unterschiedlichen Lebensbereichen einhergeht.

Um ein gelingendes Aufwachsen für alle Kinder zu gewährleisten, bedarf es einer umfassenden strukturellen Armutsprävention im Sinne eines vielfältigen und ressortübergreifenden Ansatzes. Präventionsketten und Bildungsverbünde sind hierbei erprobte und erfolgreiche Modelle. Daneben brauchen Familien aber auch finanzielle Sicherheit, denn Kinder dürfen kein Armutsrisiko darstellen. Das ZFF setzt sich seit 2009 in einem Bündnis aus Verbänden und Wissenschaftler/-innen für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein.“

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AfD: Das ZFF fordert Vielfalt statt reaktionärer Einheitlichkeit!

Berlin, 02.05.2016 Zur Verabschiedung des Grundsatzprogramms der Alternative für Deutschland (AfD) am Wochenende erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V.:

"Mit ihrem gestern verabschiedeten Grundsatzprogramm schreibt die AfD ihren reaktionären familienpolitischen Kurs fest. Das konservative Familienbild inklusive antiquiertem Geschlechterbild wird als politische Leitlinie verankert.

Das Zukunftsforum Familie wendet sich entschieden gegen diese rückwärtsgewandte Politik, die die Augen vor der Vielfalt gelebter Familienformen verschließt und Ressentiments gegen-über Minderheiten schürt. Wir setzen uns für die Akzeptanz und solidarische Unterstützung aller familialen Lebensformen und für eine Politik ein, die Vielfalt als Bereicherung begreift!

Für das Zukunftsforum Familie ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Familie wird heute in vielen Formen gelebt, beispielsweise als verheiratetes Elternpaar mit (leiblichen) Kindern, als Eineltern-, Patchwork-, Regenbogen- oder Wahlfamilie und in all ihrer kulturellen Vielfalt. Dem muss politisch Rechnung getragen werden.“

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5 Jahre Bildungs- und Teilhabepaket: keine Erfolgsgeschichte

Berlin, 07.04.2016 Zum fünften Jahrestag der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.:

"Das Bildungs- und Teilhabepaket ist nicht geeignet, um den Bildungs- und Teilhabebedarf von Kindern zu sichern. Das ZFF hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Leistungen in der Höhe unzureichend sind. Zudem ist der Zugang zu bürokratisch und mit einem stigmatisierenden ‚Outing‘ verbunden.

Aus Sicht des ZFF muss die Infrastruktur für Bildung und Teilhabe vor Ort gestärkt werden. Dazu gehören für uns u.a. der qualitative und quantitative Ausbau der Kinderbetreuung, niedrig-schwellige Beratungs- und Bildungsangebote als Regelleistungen und die flächendeckende Einführung von Ganztagsschulen. Hierzu ist dringend eine verfassungsrechtliche Neuordnung der Kompetenz- und Finanzierungsstrukturen zwischen Bund und Ländern not-wendig.

Zudem fordert das ZFF gemeinsam mit einem Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden, Gewerkschaften und Wissenschaftler/innen eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung. Nur mit diesem Mix aus Geld und Infrastrukturleistungen können langfristig allen Kindern gute Bildungs-und Teilhabechancen eröffnet werden.“

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Equal Pay Day: Professionelle Care-Arbeit endlich besser entlohnen!

Berlin, 17.03.2016 Zum „Equal Pay Day“ am Samstag erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.:

" ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit‘ ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine wichtige Voraussetzung zur partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit zwischen den Geschlechtern.

Das ZFF unterstützt nachdrücklich, dass der diesjährige Equal Pay Day die fehlende monetäre Wertschätzung sozialer Berufe in den Mittelpunkt stellt. Sogenannte typische Frauenberufe, insbesondere im Bereich der sozialen Dienstleistungen, sind nach wie vor vergleichsweise schlechter bezahlt. Das ZFF fordert, professionelle Care-Arbeit finanziell aufzuwerten und die Arbeitsbedingungen in sozialen Berufen zu verbessern. Dafür müssen sich die Tarifparteien künftig stark machen. Um die Entgeltunterschiede zwischen den Geschlechtern nachhaltig zu verringern, fordert das ZFF zudem die Umsetzung des Entgeltgleichheitsgesetzes und des angekündigten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung.“

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Internationaler Frauentag: Teilzeit darf keine Sackgasse sein

Berlin, 08.03.2016 Zum „Internationalen Frauentag“ erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V.:

"Das Zukunftsforum Familie unterstützt gemeinsam mit anderen Verbänden die Initiative des DGB, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung des Teilzeitrechts anzumahnen.

Das ZFF fordert seit längerem ein Rückkehrrecht auf den vorherigen Arbeitszeitstandard, um Teilzeit nicht zur dauerhaften beruflichen Sackgasse für Frauen werden zu lassen. Auch für Männer wird es damit attraktiver, zugunsten der Familie eine Zeitlang beruflich kürzer zu treten.“

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Modernen Mutterschutz für alle Frauen gewährleisten!

Berlin, 04.05.2016 Zur heutigen Kabinettsbefassung mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.:

„Das ZFF begrüßt die Novellierung des Mutterschutzgesetzes, die das Potenzial hat, Frauen passgenauer bei der Vereinbarkeit von Beruf und Schwangerschaft sowie Stillzeit zu unterstützen.

Positiv bewertet das ZFF, dass arbeitnehmerähnliche Personen, wie zum Beispiel die festen freien Mitarbeiterinnen von Medienunternehmen, sowie Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen in den Bereich des gesundheitlichen Mutterschutz aufgenommen werden sollen. Diese Frauen sollen zukünftig selbst entscheiden können, ob sie beispielsweise von der achtwöchigen Schutzfrist nach der Entbindung Gebrauch machen.
Perspektivisch sollte für diese Personengruppen ebenso wie für selbstständige Frauen ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung rund um die Geburt eingeführt werden. Insbesondere prekäre Selbstständige können sich in der Zeit vor und nach der Geburt bislang keine Erwerbsunterbrechung leisten.

Im Sinne eines partnerschaftlichen Familienmodells müssen auch die Rechte von (werdenden) Vätern gestärkt werden, beispielsweise durch eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes bei der Ankündigung von Elternzeit oder durch die Einführung einer Vaterzeit, also einer kurzzeitigen bezahlten Freistellung direkt nach der Geburt.“