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Elterngeld- und Elternzeit-Reform: Auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit

28.01.2021 Anlässlich der für morgen geplanten Verabschiedung der Elterngeld- und Elternzeitreform im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie (ZFF) die beschlossenen Verbesserungen, v. a. für Familien mit Frühgeburten, mahnt zugleich aber umfassendere Reformen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit an.

Die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hat zum Ziel, Eltern flexiblere Angebote zur Nutzung von Elterngeld bzw.- Elternzeit zu machen, die den Wünschen und Bedarfen nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht, neben der Anhebung der Höchstarbeitsgrenze während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs und der Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus, weitere Verbesserungen für Eltern von Frühchen vor. Wird ein Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren, sollen Eltern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten. Bei früheren Frühgeburten soll der Anspruch erhöht werden – höchstens aber auf vier zusätzliche Elterngeld-Monate. Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Krise wird daneben die Regelung verlängert, dass der Anspruch auf einen Partnerschaftsbonus nicht verloren geht, wenn der verpflichtende Stundenkorridor wegen der Pandemie nicht eingehalten werden kann.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir begrüßen die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und sehen in den geplanten Neuregelungen wichtige Bausteine, damit Eltern diesen Schonraum in der frühen Familienphase partnerschaftlich organisieren können. Dazu zählen die Ausweitung der Höchstarbeitszeitgrenze oder die flexibleren Nutzungsmöglichkeiten des Partnerschaftsbonus. Mit der Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung zudem einen längst überfälligen Schritt um und wir begrüßen, dass sich die Koalitionspartner zu einer etwas großzügigeren Lösung durchringen konnten. Ebenso unterstützen wir, dass die Anpassung des Partnerschaftsbonus angesichts der fortdauernden Pandemie verlängert wird. Junge Eltern sind gerade in dieser Zeit auf verlässliche Maßnahmen angewiesen, damit sie ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben hineinfinden können“

Weiter erklärt Altenkamp: „Die meisten Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Aus Sicht des ZFF braucht es aber für die nachhaltige Unterstützung von jungen Eltern umfassendere Reform-Schritte. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Auch eine bezahlte Freistellung für Väter rund um die Geburt des Kindes, die nicht auf Elternzeit- und Elterngeld angerechnet wird, würde die gleichberechtigte Teilhabe an der familiären Sorgearbeit stärken und junge Eltern in der frühen Familienphase nachhaltig unterstützen!“

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Ausweitung Kinderkrankentage: Einen verlässlichen Fahrplan für Familien, bitte!

13.01.2021 Anlässlich der gestern im Kabinett beschlossene Ausweitung der Kinderkranktage begrüßt das ZFF die vorgesehene Regelung, weist jedoch darauf hin, dass diesbezüglich noch Unklarheiten bestehen, was viele Eltern zusätzlich belastet.

Für das Jahr 2021 soll das Kinderkrankgeld um 10 Tage pro Elternteil und 20 Tage für Alleinerziehende ausgeweitet werden. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Anspruch soll unabhängig davon bestehen, ob Erwerbstätigkeit auch im Homeoffice geleistet werden kann oder die Schulen und Kitas geschlossen oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Die Regelung gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.

Britta Altenkamp (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die Kinderkrankentage auszuweiten und somit einen individuellen Anspruch je Elternteil als Lohnfortzahlung zu gewähren, wenn Kinder während des Lockdowns zu Hause betreut werden müssen. Die Politik hat endlich verstanden, dass Homeoffice, Home-Schooling und die Betreuung von Kita-Kindern nicht miteinander vereinbar sind.

Ratlos lässt uns aber die Vorgehensweise der Bundesregierung zurück, wenn es um eine verlässliche und rechtzeitige Kommunikation der neuen Regelung geht. Es ist bald Mitte Januar und viele Eltern wissen noch nicht, wo und wie sie die Krankentage beantragen können. Auch fragen sich viele Eltern, was passiert, wenn die Krankentage aufgebraucht sind, Kinder aber im Herbst wirklich krank sind und die Pflege der Eltern benötigen.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Darüber hinaus möchten wir zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass uns bei den meisten Regelungen, die in der Corona-Pandemie in einem Hau-Ruck Verfahren verabschiedet wurden, die gleichstellungspolitische Wachsamkeit fehlt. Auch Kinderkrankentage werden bislang weit überwiegend von Müttern in Anspruch genommen. Die bisherigen Erfahrungen in dieser Krise zeigen, dass sich das auch jetzt nicht ändern wird. Eine Corona-Teilzeit mit Lohnausgleich oder eine Familienarbeitszeit wären hier die richtigen Impulse, um die gleichberechtigte Übernahme von Sorgearbeit zu unterstützen.“

Das ZFF-Positionspapier Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

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Lockdown verlängert: Familien brauchen nachhaltige und verlässliche Unterstützung!

08.01.2021 – Anlässlich der Verlängerung des Corona-Lockdowns fordert das ZFF einen klaren Fahrplan zur Unterstützung von Familien, der auch die längerfristige Absicherung über den Januar hinaus umfasst.

Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehen haben die Bundesregierung und die Bundesländer den seit Mitte Dezember bestehenden Lockdown bis Ende Januar verlängert und teilweise verschärft. Auch Kitas und Schulen sollen in diesem Zeitraum geschlossen sein oder je nach Landesregelung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Britta Altenkamp (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Es ist absolut richtig, die anhaltend hohen Infektionszahlen nachhaltig zu reduzieren. Angesichts der fortdauernden Schließung von Kitas und Schulen begrüßen wir die Entscheidung, zehn zusätzliche Kinderkranktage pro Elternteil bzw. 20 für Alleinerziehende zu gewähren. Diese sollen auch dann genutzt werden können, wenn Kinder pandemiebedingt zu Hause betreut werden. Wird diese Regelung klar kommuniziert und tatsächlich einfach zugänglich gemacht, kann sie Eltern in dieser Krise entlasten!“

Britta Altenkamp fährt fort: „Eine Notfallregelung, die zwar tageweise freistellt, jedoch mit Lohneibußen und über den eigentlich systemfremden Umweg der Krankenkassen, ist keine nachhaltige und verlässliche Unterstützung von Familien. Gleichzeitig fehlt gleichstellungspolitische Wachsamkeit, denn Kinderkrankentage werden bislang weit überwiegend von Müttern in Anspruch genommen und die bisherigen Erfahrungen in dieser Krise zeigen, dass sich das auch jetzt nicht ändern wird. Zentral gilt es daher, diese  Ungerechtigkeit zu bekämpfen, denn Mütter dürfen nicht weiter die Hauptlast der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen. Eine Corona-Teilzeit mit Lohnausgleich oder eine Familienarbeitszeit wären hier die richtigen Impulse, um die gleichberechtigte Übernahme von Sorgearbeit zu unterstützen.

Zudem müssen die Bedarfe von armen und von Armut bedrohten Familien endlich ernst genommen werden. Es braucht dringend Maßnahmen, die ihren Kindern ein Aufwachsen frei von Mangel und Entbehrung in der Krise und darüber hinaus ermöglicht. Dazu gehören ein Nachteilsausgleich im SGB II, XII und dem Asylbewerber-Leistungsgesetz, die sofortige Auszahlung des Betrages für Mittagessen, welches sonst im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes übernommen wird sowie die zusätzliche Unterstützung für die Anschaffung digitaler Endgeräte für Schüler*innen überall dort, wo der Digitalpakt Schule noch nicht greift.“

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern!“ zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

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Archiv Pressemitteilung Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

Elterngeld-Reform: Mutigere Schritte für mehr Partnerschaftlichkeit, bitte!

14.12.2020 – Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Elterngeld-Reform begrüßt das ZFF einzelne Neuregelungen, mahnt aber grundsätzlichere Schritte im Sinne einer partnerschaftlicheren Gestaltung des Elterngelds an.

Die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hat zum Ziel, Eltern flexiblere Angebote zur Nutzung von Elterngeld bzw.- Elternzeit  zu machen, die den Wünschen und Bedarfen nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Dazu gehören die Anhebung der Höchstarbeitsgrenze während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs und die Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus. Daneben sollen Eltern von Frühchen durch einen zusätzlichen Elterngeld-Monat unterstützt werden.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Wir begrüßen die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und sehen in den geplanten Neuregelungen wichtige Verbesserungen für Familien. Dazu zählen die Ausweitung der Höchstarbeitszeitgrenze oder die flexibleren Nutzungsmöglichkeiten des Partnerschaftsbonus. Mit der Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung zudem einen längst überfälligen Schritt um, auch wenn wir uns hier eine deutlich großzügigere Regelung gewünscht hätten.“

Nöhring ergänzt: „Die meisten Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Aus Sicht des ZFF braucht es aber für die nachhaltige Unterstützung von jungen Eltern deutlich mutigere Reform-Schritte. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf Transferleistungen anzurechnen. Daneben muss die Lohnersatzrate, gerade bei kleinen Einkommen, erhöht werden. Nur so schaffen wir es allen Eltern tatsächlich Angebote für eine partnerschaftliche Familienorganisation zu machen!“

Alexander Nöhring wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird am 14. Dezember ab 17:30 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des ZFF zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 14. Dezember 2020 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ sowie zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. „Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen“ und der FDP-Fraktion „Elternzeit verlässlich und realitätsnah neu gestalten – Finanzielle Risiken für Eltern beseitigen“ finden Sie hier.

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Elterngeld- und Elternzeit-Reform: Ein bisschen mehr Mut für Familien bitte!

16.09.2020 – Anlässlich der Kabinettsbefassung mit der Elterngeld- und Elternzeitreform begrüßt das Zukunftsforum Familie die beschlossenen Verbesserungen, v. a. für Familien mit Frühgeburten, mahnt zugleich aber umfassendere Unterstützungsleistungen an.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Mit der heute beschlossenen Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung einen längst überfälligen Schritt zur weiteren Unterstützung von Familien um. Das starre Festhalten an der maximalen Bezugsdauer von 12 bzw. 14 Monaten beim Elterngeld, auch wenn Kinder weit vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen, setzt Familien mit Frühchen bislang unnötig unter Druck. Gerade diese Familien brauchen mehr Zeit, um gemeinsam und finanziell abgesichert ins Leben zu starten – auch um Übergänge, zum Beispiel in die Kita, gestärkt zu meistern. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Familien mit der Weiterentwicklung des Elterngelds bzw. der Elternzeit nun besser unterstützt werden.“

Reckmann fährt fort: „Aus unserer Sicht bleibt es allerdings vollkommen unverständlich, warum sich die Koalition nur auf eine vierwöchige Ausweitung des Anspruchs für Frühchen-Familien einigen konnte. Wir sprechen uns dagegen für eine flexible Verlängerung der Bezugsdauer aus, welche die Zeit bis zum errechneten Geburtstermin berücksichtigt und kompensiert. Auch mit Blick auf die partnerschaftliche Ausgestaltung der Leistung hätte sich das ZFF mutigere Reformschritte gewünscht. Eine Ausweitung der verpflichtenden Partnermonate, die insbesondere Väter in der frühen Familienphase unterstützt, wäre aus Sicht des ZFF ein wichtiger erster Schritt.“

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PM – Gründung Bündnis Sorgearbeit – ZFF u.a.

04.09.2020 – die Pressemitteilung zur heutigen Gründung des Bündnis „SORGEARBEIT FAIR TEILEN“ finden Sie hier.

Das ZFF ist eines von 13 Gründungsmitgliedern des Bündnisses, denn wir denn wir sind davon überzeugt, dass eine gute Politik für Familien nicht losgelöst von der gesellschaftlichen Gleichstellung aller Geschlechter gestaltet werden kann!

Weitere Informationen zum Bündnis, seinen Zielen und den Möglichkeiten, Mitglied zu werden, finden Sieunter Kooperationen.

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Kurzfristig Konjunkturpaket, langfristig Kindergrundsicherung!

04.06.2020Anlässlich des gestern im Koalitionsausschuss verabredeten Konjunkturpakets begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die beschlossenen Maßnahmen, mahnt aber langfristig eine zielgenaue Unterstützung für arme Familien an.

Der Koalitionsausschuss hat sich im Rahmen eines Konjunkturprogramms auf mehrere Unterstützungsleistungen verständigt, die Familien in Zeiten der Corona-Pandemie helfen sollen. Dazu gehören ein Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, der bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleibt, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird, zusätzliches Geld für den Kita-Aus- und Umbau, die Beschleunigung des Ausbaus der Ganztagsbetreuung in der Schule und die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von aktuell 1.908 auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, zeigt sich erfreut: „Familien haben in den vergangenen Monaten der Corona-Pandemie erheblich zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beigetragen. Daher begrüßen wir, dass sie durch das nun vorgelegte Konjunkturpaket unterstützt und entlastet werden sollen. Das ist bitter nötig, denn viele Familien werden nach wie vor zwischen Job, Home-Schooling und Kinderbetreuung zerrieben und fallen teilweise in ein finanzielles Loch. Die Senkung der Mehrwertsteuer, die Stabilisierung von Stromkosten, die zusätzliche Unterstützung zum Ausbau von Kindertagesbetreuung und Ganztag in der Schule – das alles hilft Familien und ihren Kindern. Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist zudem ein überfälliger Schritt, der auch ohne Corona dringend notwendig gewesen wäre.“

Mit Blick auf den geplanten Kinderbonus fährt Reckmann fort: „Der Kinderbonus in Höhe von einmalig 300 Euro pro Kind kann Familien unbürokratisch helfen, um z. B. aufgeschobene Anschaffungen nachzuholen. Dabei ist es für das ZFF von enormer Bedeutung, dass diese Einmalzahlung nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet wird und damit armen Familien direkt zu Gute kommen kann. Allerdings geht es beim Kinderbonus um einen kurzfristigen Konsumanreiz. Eine langfristige sozial gerechte Verteilung sieht für uns anders aus! Arme und von Armut bedrohte Familien brauchen eine dauerhafte Lösung, die ihren Kindern ein Aufwachsen frei von Mangel und Entbehrung ermöglicht. Die stabile und breite Öffnung der Kindertagesbetreuung und Schulen auf der einen und die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung auf der anderen Seite, die wir seit Jahren fordern, wäre angesichts der aktuellen Krise und ihrer langfristigen Folgen der richtige Weg!“

Anlässlich des Internationalen Kindertages forderte ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) und Koordination des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Bund, Länder und Kommunen auf, nachhaltige Konzepte zur Bekämpfung von Armut von Kindern und Jugendlichen vorzulegen. Die gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!“ finden Sie u>.

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100 Euro mehr, sofort: Spitzenvertreter*innen bundesweiter Verbände und Organisationen fordern Soforthilfe für arme Menschen

In einem gemeinsamen Aufruf fordern bundesweite Verbände und Organisationen 100 Euro monatliche Soforthilfe für Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Es seien auch heute die Ärmsten, die die Auswirkungen der Corona-Krise existentiell und mit besonderer Härte treffe. Die gemeinschaftliche Bewältigung der Corona-Pandemie sei „auch eine Herausforderung für den sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Rücksicht zu nehmen, füreinander einzustehen und finanzielle Lasten solidarisch zu teilen“, sei das „Gebot der Stunde“.

Angesichts spürbar steigender Kosten für Grundnahrungsmittel, zusätzlichen Ausgaben für notwendige Schutzkleidung und Hygieneartikel bei gleichzeitig wegfallenden oder nur eingeschränkten Unterstützungsangeboten, aber auch erhöhte Kommunikationskosten seien einkommensarme Menschen massiv belastet und in wachsender Not. Die Betroffenen verfügten in der Regel über keinerlei Rücklagen und viele von ihnen zählen zu den sogenannten Risikogruppen. „Zusätzlich zur sozialen Isolation leiden die Menschen unter materiellen Entbehrungen. Sie alle brauchen und verdienen unsere Solidarität und Unterstützung“, so der eindringliche Appell. Millionen Beziehende von Hartz IV und Altersgrundsicherung lebten schon vor Corona von Unterstützungsleistungen, die schlicht nicht ausreichten, um halbwegs über den Monat zu kommen bzw. das soziokulturelle Existenzminimum sicherzustellen, heißt es in einem begleitenden Anschreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Mit der Corona-Krise habe sich die Situation für die Betroffenen noch einmal drastisch verschärft, so dass unabhängig von der zum 1.1.2021 ohnehin anstehenden Neufestsetzung der Regelsätze, alle schon jetzt von Einkommensarmut betroffene Menschen ab sofort 100 Euro zusätzlich erhalten und damit in der Krise praktische Solidarität erfahren müssten. Mit „ein bisschen Catering für wenige Schulkinder“ sei es schlicht nicht getan.

Regierungen und Parlamente von Bund und Ländern hätten die Tragweite der Krise früh erkannt und unverzüglich Hilfen in einem bisher nicht für möglich gehaltenen Umfang bereitgestellt, was in dem Aufruf ausdrücklich begrüßt wird: „Die wichtigen und notwendigen Hilfen für Menschen und Unternehmen, denen innerhalb weniger Tage die Grundlagen ihrer wirtschaftlichen Existenz entzogen wurden, zeigen, was die Gesellschaft zu leisten vermag.“ Umso fataler und überhaupt nicht nachvollziehbar sei es, dass es trotz der offensichtlichen Mehrbedarfe der Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, bislang an einer gezielten Unterstützung ausgerechnet für sie fehle. „In der Sorge für diejenigen, die besonderer Hilfe bedürfen“, zeige sich letztlich „der Grad an sozialem Zusammenhalt einer Gesellschaft“, mahnen die Unterzeichnenden.

Der Aufruf „100 Euro mehr sofort: Solidarisch für sozialen Zusammenhalt und gegen die Krise“ wird unterstützt von Vertreter*innen folgender Organisationen: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Campact, Der Paritätische Gesamtverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, foodwatch Deutschland, Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands, NaturFreunde Deutschlands, Sanktionsfrei, Sozialverband VdK Deutschland, SOVD Sozialverband Deutschland, Tafel Deutschland, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Volkssolidarität Bundesverband, Zukunftsforum Familie, Attac Deutschland.

Den Aufruf finden Sie hier: https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/aufruf-100-euro-mehr-sofort-solidarisch-fuer-sozialen-zusammenhalt-und-gegen-die-krise/

und als PDF hier:100EuroMehrSofort_Aufruf_Mai2020.pdf

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Entgelttransparenzgesetz: Noch einiges zu tun auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit!

Berlin, 10.07.2019 – Anlässlich des heute im Bundeskabinett diskutierten Evaluationsberichts des Entgelttransparenzgesetzes mahnt das ZFF weiteren Handlungsbedarf auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit an.

Zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern wurde Anfang 2017 das Entgelttransparenzgesetz beschlossen, das nun seit zwei Jahren in Kraft ist. Das Gesetz räumt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen die Möglichkeit eines individuellen Auskunftsrechts über die betriebsinternen Einkommen ein. Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten sind aufgefordert, bestehende Gehaltsunterschiede zu überprüfen und Maßnahmen zur Behebung zu dokumentieren.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Frauen verdienen im Schnitt etwa 20 Prozent weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts verbessert. Die Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes zeigt, dass auch diese Maßnahme wenig daran ändern wird: Nur vier von 100 Befragten in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten haben ihr individuelles Auskunftsrecht auch tatsächlich in Anspruch genommen. Bei den Unternehmen von 200 bis 500 Beschäftigten haben nur 43 Prozent und bei den Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nur 45 Prozent die eigenen Entgeltstrukturen überprüft. Zieht man daneben in Betracht, dass ein Großteil weiblicher Beschäftigter in kleineren Unternehmen tätig ist, geht die Regelung an den meisten Frauen komplett vorbei.

Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit. Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und guter Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zwischen den Geschlechtern.“

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Starkes-Familien-Gesetz: Mehr Mut für nachhaltigere Reformen!

Berlin, 11. März 2019Anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“ im Familienausschuss des Deutschen Bundestages begrüßt das ZFF das Gesetz, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Daneben soll das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter gesichert werden.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das Starke-Familien-Gesetz als einen wichtigen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Es ist aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gelten soll und die Leistung von weiteren Konstruktionsfehlern befreit wird. Wenn Eltern mehr arbeiten, soll der Bezug etwa nicht mehr abrupt enden. Darüber hinaus können die zusätzlichen Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu einer Verbesserung der soziokulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen führen.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Die Bemühungen dürfen hier aber nicht enden! Der Kinderzuschlag ist und bleibt eine komplizierte Leistung. Gerade für Familien, die versuchen mit kleinen Einkommen ihren Alltag zu meistern, braucht es einfachere Zugänge. Darüber hinaus muss die weiterhin bestehende Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld endlich überwunden werden.

Zu den Reformen beim BuT bleibt festzuhalten, dass die Inanspruchnahme auch davon abhängt, wie viele Angebote vor Ort vorhanden sind und ob beratende Angebote für die Beantragung der Leistungen existieren. Dort, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, können auch die Leistungen nicht abgerufen werden und der staatliche Auftrag, Bildung und Teilhabe aller Kinder sicherzustellen, wird nicht erfüllt.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, fordern wir mehr Mut und nachhaltigere Reformen. Bereits jetzt sollte auf eine Grenze bei zusätzlichem Kindeseinkommen verzichtet werden. In einem weiteren Schritt muss sodann die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums aufs Tableau. So könnten aus Sicht des ZFF bürokratische Hürden beseitigt und tatsächlich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Langfristig fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Die aktualisierte ZFF-Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 11. März 2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“, zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Kinderzuschlag automatisch auszahlen, verdeckte Armut überwinden“ und zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Teilhabe für alle Kinder sicherstellen, Bürokratie abbauen“ finden Sie hier.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird um 14 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.