Entgelttransparenzgesetz: Noch einiges zu tun auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit!

Berlin, 10.07.2019 – Anlässlich des heute im Bundeskabinett diskutierten Evaluationsberichts des Entgelttransparenzgesetzes mahnt das ZFF weiteren Handlungsbedarf auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit an.

Zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern wurde Anfang 2017 das Entgelttransparenzgesetz beschlossen, das nun seit zwei Jahren in Kraft ist. Das Gesetz räumt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen die Möglichkeit eines individuellen Auskunftsrechts über die betriebsinternen Einkommen ein. Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten sind aufgefordert, bestehende Gehaltsunterschiede zu überprüfen und Maßnahmen zur Behebung zu dokumentieren.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Frauen verdienen im Schnitt etwa 20 Prozent weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts verbessert. Die Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes zeigt, dass auch diese Maßnahme wenig daran ändern wird: Nur vier von 100 Befragten in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten haben ihr individuelles Auskunftsrecht auch tatsächlich in Anspruch genommen. Bei den Unternehmen von 200 bis 500 Beschäftigten haben nur 43 Prozent und bei den Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nur 45 Prozent die eigenen Entgeltstrukturen überprüft. Zieht man daneben in Betracht, dass ein Großteil weiblicher Beschäftigter in kleineren Unternehmen tätig ist, geht die Regelung an den meisten Frauen komplett vorbei.

Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit. Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und guter Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zwischen den Geschlechtern.“