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Oppositionsentwürfe zum Kinderkrankengeld: Notwendige Ausweitung, aber bitte nicht auf Kosten der Mütter!

24.02.2021 – Das Zukunftsforum Familie (ZFF) begrüßt anlässlich der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag die Reformansätze zur Neuregelung der Kinderkrankentage aus dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. und dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mahnt aber grundsätzlichere Schritte an, die eine partnerschaftliche Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen sollen. 

Beide Entwürfe schlagen vor, die Freistellungsmöglichkeiten von Eltern aufgrund der Erkrankung eines Kindes auch über die Pandemie hinaus auszuweiten und sozial abzusichern. Während der Antrag der Grünen in den aktuellen Regelungen des SGB V verbleibt, schlägt die Linke vor, die Erkrankung von Kindern denen von Erwachsenen systematisch gleichzustellen: Durch Änderungen im Entgeltfortzahlungsgesetz sollen Eltern, die ihr erkranktes Kind betreuen, Anspruch auf längere Freistellungen sowie Lohnfortzahlung erhalten. Arbeitgeber*innen erhalten im Rahmen des U2-Umlageverfahrens eine volle Erstattung des gezahlten Lohns von den Krankenkassen. Ist ein Kind schwer bzw. chronisch erkrankt und/oder lebt mit Behinderungen, so soll der Anspruch für beide Elternteile gleichzeitig gelten.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Aktuell zeigt sich, dass Eltern klare und verlässliche Regelungen benötigen, damit sie sich um ihr Kind bzw. ihre Kinder kümmern können, wenn diese sie brauchen. Das gilt sowohl in der Pandemie, solange der Zugang zu Kita und Schule nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, aber natürlich ebenso im Falle der Erkrankung eines Kindes. Wir begrüßen daher die vorgeschlagenen Regelungen und plädieren dafür, dass diese auch für die Zeit nach der Pandemie Eingang in die familienpolitische Regierungsarbeit finden. Denn eines bleibt klar: Die Erkrankung eines Kindes, erst recht dann, wenn das Kind chronisch krank ist oder mit Behinderungen lebt, richtet sich in der Dauer nicht nach den gesetzlichen Möglichkeiten der elterlichen Freistellung. Dass Eltern ihr krankes Kind betreuen, darf nicht wie eine Ausnahme von der Regel behandelt werden, sondern wie eine Selbstverständlichkeit!“

Nöhring ergänzt: „Sowohl der Gesetzesentwurf der Linken als auch der Antrag der Grünen tragen gute Ideen in sich: Das ZFF unterstützt auf der einen Seite die Idee der Linken, die Erkrankungen von Kindern denen von Eltern systematisch gleichzustellen und Eltern umfangreichere Freistellungsansprüche sowie eine Lohnfortzahlung zu ermöglichen. Auf der anderen Seite kann eine Anhebung der Altersgrenze von 12 auf 14 Jahre sowie eine verpflichtende Vorlage eines Krankenscheins des Kindes erst ab dem vierten Krankheitstag, wie die Grünen es vorschlagen, den Alltag vieler Familien entlasten. Beiden Entwürfen fehlen allerdings gleichstellungspolitische Perspektiven: Nach wie vor übernehmen Mütter den Löwenanteil an privat geleisteter Fürsorgearbeit und das erst recht bei der Betreuung kranker Kinder. Hier sind Nachbesserungen erforderlich, damit eine Ausweitung des Kinderkrankengeldes nicht den geschlechterpolitischen ‚Backlash‘, den wir derzeit erleben, zusätzlich unterstützt.“


Alexander Nöhring ist heute als Sachverständiger bei der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit geladen. Die öffentliche Anhörung wird zeitversetzt am 25.02. um 12 Uhr im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.


Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder“ (BT-Drs. 19/22496) sowie zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen – Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren“ (BT-Drs. 19/22501) finden Sie hier.

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Sozialschutzpaket III: Arme Familien verdienen mehr!

10.02.2021 -Anlässlich des gestrigen Kabinettsbeschluss des Sozialschutzpakets III begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die Einmalzahlung für Grundsicherungsempfänger*innen, mahnt aber eine nachhaltige Unterstützung armer Familien an.

Das Kabinett hat gestern das Sozialschutzpaket III beschlossen, welches verschiedene Vorhaben des letzten Koalitionsausschusses umsetzt. Zentrale Maßnahme ist eine Einmalzahlung von 150 Euro an erwachsene Grundsicherungsberechtigte, um coronabedingte Mehrausgaben abzufedern. Im Rahmen des Koalitionsausschusses hatte sich die Bundesregierung daneben auf einen weiteren Kinderbonus geeinigt. Der einmalige Zuschlag auf das Kindergeld soll 150 Euro pro Kind betragen, der bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleibt, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird.

Dazu erklärt Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF: „Armut in Corona-Zeiten grenzt Kinder, Jugendliche und ihre Familien aus, denn Bildungs- und Teilhabechancen bleiben vom Geldbeutel der Eltern abhängig. Wir begrüßen daher, dass Menschen in der Grundsicherung nun eine Einmalzahlung von 150 Euro erhalten sollen. Auch der angekündigte Kinderbonus soll armen Familien zu Gute kommen, denn er soll nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das ist das richtige Signal in der Krise, denn so können Familien unbürokratisch unterstützt werden. Anders als die Bonuszahlung aus dem letzten Jahr muss der Bonus aber tatsächlich bei allen Familien ankommen. Alleinerziehende müssen profitieren, dementsprechend darf der Bonus nicht zur Hälfte von der Unterhaltszahlung des anderen Elternteils abgezogen werden. Daneben müssen auch Familien, die keine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung haben, etwa ausländische Studierende oder viele Eltern mit einer Duldung, im Blick behalten werden. Diese waren von der letzten Bonuszahlung komplett ausgeschlossen. Wir fordern, es dieses Mal besser zu machen!“

Altenkamp ergänzt: „Angesichts der Belastungen armer Menschen in der aktuellen Krisensituation bleiben die Zahlungen ein Tropfen auf dem heißen Stein. Sie reichen bei Weitem nicht aus, um arme Kinder und Familien nachhaltig zu unterstützen. Wir setzen uns für längerfristige Aufstockungen der Regelsätze und krisenbedingte Erhöhungen, zumindest für die Zeit der Pandemie, ein. Darüber hinaus macht diese Krise deutlich, dass wir dringend nachhaltige Lösungen brauchen: Langfristig fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sozial gerecht absichert.“

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Stärkung der Familienbildung jetzt! Offener Brief anlässlich der Reform des SGB VIII

09.02.2021 – Anlässlich der aktuellen parlamentarischen Debatten um eine Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) sprechen sich 23 Organisationen gemeinsam dafür aus, die Familienbildung als niedrigschwellige und wirksame Unterstützung für Familien zu stärken. Das Zukunftsforum Familie (ZFF) zeichnet diesen Brief mit.

Der offene Brief wurde versendet an

  • die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  • die zuständigen Minister*innen der Bundesländer,
  • die Fraktionsspitzen im Deutschen Bundestag sowie
  • die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, erklärt: „Die Auswirkungen der Corona-Krise haben Familien in den vergangenen Monaten eine enorme Kraftanstrengung abverlangt. Gerade in dieser Situation brauchen sie eine verlässliche und niedrigschwellige Begleitung durch die Familienbildung vor Ort. Eine zentrale Aufgabe dieser Angebote ist es, Eltern in ihren Beziehungs- und Erziehungskompetenzen zu stärken, um Kindern ein Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Gute Familienbildung braucht dabei passende Rahmenbedingungen. Die Aussichten angesichts knapper werdender kommunaler Kassen sehen allerdings schlecht aus und Leistungen nach § 16 SGB VIII, zu denen die Angebote gehören, stehen oft an der Spitze der Kürzungslisten. Wir fordern daher dringend den Bund und die Länder auf, die aktuelle Reform des Kinder- und Jugendhilferechts zu nutzen und die Familienbildung zukunftsfest zu machen!“

Der Wortlaut des offenen Briefes:

Die Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet einen bedeutsamen Beitrag zur Gestaltung einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft. Sie bietet über alle Familienphasen hinweg Begleitung und Unterstützung bei der Erziehung, Bildung, Gesundheit und in Alltagsfragen und stärkt die Bindungs- und Beziehungsstabilität in Familien.

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, begrüßen es daher sehr, dass der Gesetzentwurf zur Reform des SGB VIII das inhaltliche Leistungsspektrum der Familienbildung in § 16 SGB VIII-E exemplarisch aufzeigt, Grundlagen für Kooperation und Vernetzung im Sozialraum schafft und mit der neu vorgeschlagenen Formulierung endlich Abstand nimmt von einem defizitären Blick auf Eltern und Familie.

Um ihrem wichtigen Auftrag aber gerecht werden zu können, braucht Familienbildung strukturelle Voraussetzungen, um dauerhaft, verlässlich und wirkungsvoll den Familien in ihrem Sozialraum zur Verfügung zu stehen.

Wir fordern Sie daher dringend auf, die Verbindlichkeit der Bereitstellung von Angeboten der Familienbildung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu erhöhen!

Dazu muss/müssen

  • in § 16 SGB VIII klargestellt werden, dass es sich bei der Formulierung („sollen…angeboten werden“) nicht um eine freiwillige Leistung der Kommune, sondern um eine Pflicht zur Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur handelt,
  • die Verpflichtung der Länder zur Formulierung konkreter Ausführungsbestimmungen und Förderrichtlinien im Hinblick auf die Leistungen in § 16 SGB VIII aufgenommen werden sowie
  • die §§ 74 Absatz 6 und 79 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII explizit um die Leistungen der Familienförderung und ihre Einrichtungen erweitert und somit der Förderung der Jugendarbeit gleichgestellt werden.

Der jetzt formulierte Zusatz in § 16 SGB VIII-E zur Entwicklung vernetzter, kooperativer und sozialraumorientierter Angebotsstrukturen unterstreicht die Bedeutung des § 79 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII-E, welcher klar die Gesamtverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Gewährleistung von Aufbau und Weiterentwicklung verbindlicher Strukturen zur Zusammenarbeit betont. Daraus folgt, dass auch für die Familienbildung die entsprechenden Mittel und Personalressourcen vorgehalten und finanziert werden müssen, um Zusammenarbeit vor Ort möglich zu machen.

Die soziale Krise als Folge der Corona-Pandemie zeigt uns deutlich, wie dringend Kinder, Jugendliche und ihre Familien vor Ort auf niedrigschwellige Unterstützung und Beratung angewiesen sind.

Dieser offene Brief wird mitgezeichnet von 23 Organisationen:

AKF – Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung e.V.

AWO Bundesverband e.V.

Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (DEAE) e.V.

Deutsche Liga für das Kind e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e.V.

familienbildung deutschland – Kath. BAG für Einrichtungen der Familienbildung

Familienbund der Katholiken e.V.

Humanistischer Verband Deutschlands Bundesverband

Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie

Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V.

Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.

Naturfreunde Thüringen e.V.

Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

PEKIP e.V.

Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

SHIA Bundesverband e.V.

Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May«

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Den Brief mit allen Logos finden Sie hier.

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13 Verbände fordern Umsetzung des Koalitionsvertrags für Alleinerziehende und Trennungsfamilien

02.02.2021 – Das Zukunftsforum Familie (ZFF) ist eine von 13 Organisationen, die sich heute gemeinsam mit der Aufforderung an die Politik wenden, vor dem Ende der Legislaturperiode Reformen im Existenzsicherungsrecht auf den Weg zu bringen, die die gemeinsame elterliche Verantwortung trotz Trennung ermöglichen.

Anlass für die gemeinsame Erklärung ist ein aktuell vorliegender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der verschiedene Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Bereich des Existenzsicherungsrechts umsetzen soll. Darin findet sich kein Vorhaben zur Unterstützung gemeinsamer Elternverantwortung für getrenntlebende Eltern im Grundsicherungsbezug.

Die gemeinsame Erklärung „Verbändebündnis fordert Umsetzung des Koalitionsvertrags für Alleinerziehende und Trennungsfamilien“ vom 02.02.2021 finden Sie hier.

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Elterngeld- und Elternzeit-Reform: Auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit

28.01.2021 Anlässlich der für morgen geplanten Verabschiedung der Elterngeld- und Elternzeitreform im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie (ZFF) die beschlossenen Verbesserungen, v. a. für Familien mit Frühgeburten, mahnt zugleich aber umfassendere Reformen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit an.

Die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hat zum Ziel, Eltern flexiblere Angebote zur Nutzung von Elterngeld bzw.- Elternzeit zu machen, die den Wünschen und Bedarfen nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht, neben der Anhebung der Höchstarbeitsgrenze während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs und der Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus, weitere Verbesserungen für Eltern von Frühchen vor. Wird ein Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren, sollen Eltern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten. Bei früheren Frühgeburten soll der Anspruch erhöht werden – höchstens aber auf vier zusätzliche Elterngeld-Monate. Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Krise wird daneben die Regelung verlängert, dass der Anspruch auf einen Partnerschaftsbonus nicht verloren geht, wenn der verpflichtende Stundenkorridor wegen der Pandemie nicht eingehalten werden kann.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir begrüßen die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und sehen in den geplanten Neuregelungen wichtige Bausteine, damit Eltern diesen Schonraum in der frühen Familienphase partnerschaftlich organisieren können. Dazu zählen die Ausweitung der Höchstarbeitszeitgrenze oder die flexibleren Nutzungsmöglichkeiten des Partnerschaftsbonus. Mit der Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung zudem einen längst überfälligen Schritt um und wir begrüßen, dass sich die Koalitionspartner zu einer etwas großzügigeren Lösung durchringen konnten. Ebenso unterstützen wir, dass die Anpassung des Partnerschaftsbonus angesichts der fortdauernden Pandemie verlängert wird. Junge Eltern sind gerade in dieser Zeit auf verlässliche Maßnahmen angewiesen, damit sie ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben hineinfinden können“

Weiter erklärt Altenkamp: „Die meisten Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Aus Sicht des ZFF braucht es aber für die nachhaltige Unterstützung von jungen Eltern umfassendere Reform-Schritte. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Auch eine bezahlte Freistellung für Väter rund um die Geburt des Kindes, die nicht auf Elternzeit- und Elterngeld angerechnet wird, würde die gleichberechtigte Teilhabe an der familiären Sorgearbeit stärken und junge Eltern in der frühen Familienphase nachhaltig unterstützen!“

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Ausweitung Kinderkrankentage: Einen verlässlichen Fahrplan für Familien, bitte!

13.01.2021 Anlässlich der gestern im Kabinett beschlossene Ausweitung der Kinderkranktage begrüßt das ZFF die vorgesehene Regelung, weist jedoch darauf hin, dass diesbezüglich noch Unklarheiten bestehen, was viele Eltern zusätzlich belastet.

Für das Jahr 2021 soll das Kinderkrankgeld um 10 Tage pro Elternteil und 20 Tage für Alleinerziehende ausgeweitet werden. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Anspruch soll unabhängig davon bestehen, ob Erwerbstätigkeit auch im Homeoffice geleistet werden kann oder die Schulen und Kitas geschlossen oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Die Regelung gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.

Britta Altenkamp (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die Kinderkrankentage auszuweiten und somit einen individuellen Anspruch je Elternteil als Lohnfortzahlung zu gewähren, wenn Kinder während des Lockdowns zu Hause betreut werden müssen. Die Politik hat endlich verstanden, dass Homeoffice, Home-Schooling und die Betreuung von Kita-Kindern nicht miteinander vereinbar sind.

Ratlos lässt uns aber die Vorgehensweise der Bundesregierung zurück, wenn es um eine verlässliche und rechtzeitige Kommunikation der neuen Regelung geht. Es ist bald Mitte Januar und viele Eltern wissen noch nicht, wo und wie sie die Krankentage beantragen können. Auch fragen sich viele Eltern, was passiert, wenn die Krankentage aufgebraucht sind, Kinder aber im Herbst wirklich krank sind und die Pflege der Eltern benötigen.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Darüber hinaus möchten wir zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass uns bei den meisten Regelungen, die in der Corona-Pandemie in einem Hau-Ruck Verfahren verabschiedet wurden, die gleichstellungspolitische Wachsamkeit fehlt. Auch Kinderkrankentage werden bislang weit überwiegend von Müttern in Anspruch genommen. Die bisherigen Erfahrungen in dieser Krise zeigen, dass sich das auch jetzt nicht ändern wird. Eine Corona-Teilzeit mit Lohnausgleich oder eine Familienarbeitszeit wären hier die richtigen Impulse, um die gleichberechtigte Übernahme von Sorgearbeit zu unterstützen.“

Das ZFF-Positionspapier Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

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Lockdown verlängert: Familien brauchen nachhaltige und verlässliche Unterstützung!

08.01.2021 – Anlässlich der Verlängerung des Corona-Lockdowns fordert das ZFF einen klaren Fahrplan zur Unterstützung von Familien, der auch die längerfristige Absicherung über den Januar hinaus umfasst.

Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehen haben die Bundesregierung und die Bundesländer den seit Mitte Dezember bestehenden Lockdown bis Ende Januar verlängert und teilweise verschärft. Auch Kitas und Schulen sollen in diesem Zeitraum geschlossen sein oder je nach Landesregelung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Britta Altenkamp (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Es ist absolut richtig, die anhaltend hohen Infektionszahlen nachhaltig zu reduzieren. Angesichts der fortdauernden Schließung von Kitas und Schulen begrüßen wir die Entscheidung, zehn zusätzliche Kinderkranktage pro Elternteil bzw. 20 für Alleinerziehende zu gewähren. Diese sollen auch dann genutzt werden können, wenn Kinder pandemiebedingt zu Hause betreut werden. Wird diese Regelung klar kommuniziert und tatsächlich einfach zugänglich gemacht, kann sie Eltern in dieser Krise entlasten!“

Britta Altenkamp fährt fort: „Eine Notfallregelung, die zwar tageweise freistellt, jedoch mit Lohneibußen und über den eigentlich systemfremden Umweg der Krankenkassen, ist keine nachhaltige und verlässliche Unterstützung von Familien. Gleichzeitig fehlt gleichstellungspolitische Wachsamkeit, denn Kinderkrankentage werden bislang weit überwiegend von Müttern in Anspruch genommen und die bisherigen Erfahrungen in dieser Krise zeigen, dass sich das auch jetzt nicht ändern wird. Zentral gilt es daher, diese  Ungerechtigkeit zu bekämpfen, denn Mütter dürfen nicht weiter die Hauptlast der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen. Eine Corona-Teilzeit mit Lohnausgleich oder eine Familienarbeitszeit wären hier die richtigen Impulse, um die gleichberechtigte Übernahme von Sorgearbeit zu unterstützen.

Zudem müssen die Bedarfe von armen und von Armut bedrohten Familien endlich ernst genommen werden. Es braucht dringend Maßnahmen, die ihren Kindern ein Aufwachsen frei von Mangel und Entbehrung in der Krise und darüber hinaus ermöglicht. Dazu gehören ein Nachteilsausgleich im SGB II, XII und dem Asylbewerber-Leistungsgesetz, die sofortige Auszahlung des Betrages für Mittagessen, welches sonst im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes übernommen wird sowie die zusätzliche Unterstützung für die Anschaffung digitaler Endgeräte für Schüler*innen überall dort, wo der Digitalpakt Schule noch nicht greift.“

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern!“ zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

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Archiv Pressemitteilung Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

Elterngeld-Reform: Mutigere Schritte für mehr Partnerschaftlichkeit, bitte!

14.12.2020 – Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Elterngeld-Reform begrüßt das ZFF einzelne Neuregelungen, mahnt aber grundsätzlichere Schritte im Sinne einer partnerschaftlicheren Gestaltung des Elterngelds an.

Die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hat zum Ziel, Eltern flexiblere Angebote zur Nutzung von Elterngeld bzw.- Elternzeit  zu machen, die den Wünschen und Bedarfen nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Dazu gehören die Anhebung der Höchstarbeitsgrenze während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs und die Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus. Daneben sollen Eltern von Frühchen durch einen zusätzlichen Elterngeld-Monat unterstützt werden.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Wir begrüßen die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und sehen in den geplanten Neuregelungen wichtige Verbesserungen für Familien. Dazu zählen die Ausweitung der Höchstarbeitszeitgrenze oder die flexibleren Nutzungsmöglichkeiten des Partnerschaftsbonus. Mit der Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung zudem einen längst überfälligen Schritt um, auch wenn wir uns hier eine deutlich großzügigere Regelung gewünscht hätten.“

Nöhring ergänzt: „Die meisten Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Aus Sicht des ZFF braucht es aber für die nachhaltige Unterstützung von jungen Eltern deutlich mutigere Reform-Schritte. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf Transferleistungen anzurechnen. Daneben muss die Lohnersatzrate, gerade bei kleinen Einkommen, erhöht werden. Nur so schaffen wir es allen Eltern tatsächlich Angebote für eine partnerschaftliche Familienorganisation zu machen!“

Alexander Nöhring wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird am 14. Dezember ab 17:30 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des ZFF zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 14. Dezember 2020 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ sowie zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. „Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen“ und der FDP-Fraktion „Elternzeit verlässlich und realitätsnah neu gestalten – Finanzielle Risiken für Eltern beseitigen“ finden Sie hier.

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Elterngeld- und Elternzeit-Reform: Ein bisschen mehr Mut für Familien bitte!

16.09.2020 – Anlässlich der Kabinettsbefassung mit der Elterngeld- und Elternzeitreform begrüßt das Zukunftsforum Familie die beschlossenen Verbesserungen, v. a. für Familien mit Frühgeburten, mahnt zugleich aber umfassendere Unterstützungsleistungen an.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Mit der heute beschlossenen Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung einen längst überfälligen Schritt zur weiteren Unterstützung von Familien um. Das starre Festhalten an der maximalen Bezugsdauer von 12 bzw. 14 Monaten beim Elterngeld, auch wenn Kinder weit vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen, setzt Familien mit Frühchen bislang unnötig unter Druck. Gerade diese Familien brauchen mehr Zeit, um gemeinsam und finanziell abgesichert ins Leben zu starten – auch um Übergänge, zum Beispiel in die Kita, gestärkt zu meistern. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Familien mit der Weiterentwicklung des Elterngelds bzw. der Elternzeit nun besser unterstützt werden.“

Reckmann fährt fort: „Aus unserer Sicht bleibt es allerdings vollkommen unverständlich, warum sich die Koalition nur auf eine vierwöchige Ausweitung des Anspruchs für Frühchen-Familien einigen konnte. Wir sprechen uns dagegen für eine flexible Verlängerung der Bezugsdauer aus, welche die Zeit bis zum errechneten Geburtstermin berücksichtigt und kompensiert. Auch mit Blick auf die partnerschaftliche Ausgestaltung der Leistung hätte sich das ZFF mutigere Reformschritte gewünscht. Eine Ausweitung der verpflichtenden Partnermonate, die insbesondere Väter in der frühen Familienphase unterstützt, wäre aus Sicht des ZFF ein wichtiger erster Schritt.“

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PM – Gründung Bündnis Sorgearbeit – ZFF u.a.

04.09.2020 – die Pressemitteilung zur heutigen Gründung des Bündnis „SORGEARBEIT FAIR TEILEN“ finden Sie hier.

Das ZFF ist eines von 13 Gründungsmitgliedern des Bündnisses, denn wir denn wir sind davon überzeugt, dass eine gute Politik für Familien nicht losgelöst von der gesellschaftlichen Gleichstellung aller Geschlechter gestaltet werden kann!

Weitere Informationen zum Bündnis, seinen Zielen und den Möglichkeiten, Mitglied zu werden, finden Sieunter Kooperationen.