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Aufstockung Kinderkrankentage: Eltern endlich verlässlich unterstützen!

20.04.2021 – Anlässlich der für morgen geplanten Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Aufstockung der Kinderkrankentage, fordert aber längerfristige Unterstützungsangebote für Familien

Im Rahmen der aktuellen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung eine weitere Ausweitung der Kinderkrankentage zur Unterstützung von Eltern während der Corona-Pandemie beschlossen. Nachdem die Anzahl der Kinderkrankentage bereits Anfang des Jahres erhöht wurde, ist nun angesichts des verschärften Lockdowns eine erneute Aufstockung um zehn Tage vorgesehen. Im Jahr 2021 stehen jedem Elternteil damit jeweils 30 Tage zu, Alleinerziehenden insgesamt 60 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich die Anzahl weiter. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Erwerbstätigkeit auch im Homeoffice geleistet werden kann oder die Schulen und Kitas geschlossen oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Die Regelung gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.

Britta Altenkamp, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt den Vorstoß, die Kinderkrankentage auszuweiten und somit einen individuellen Anspruch je Elternteil als Lohnfortzahlung zu gewähren, wenn Kinder während des Lockdowns zu Hause betreut werden müssen. Die Politik reagiert damit auf anhaltende Belastungen für Eltern, angesichts geschlossener oder nur teilweise offener Kitas und Schulen. Diese kurzfristige Hilfe reicht aber nicht aus, um Familien nachhaltig zu unterstützen. Sie ist zudem gleichstellungspolitisch nicht zielgenau und bei anhaltend hohen Infektionszahlen besteht die Gefahr, dass die Krankentage aufgebraucht sind, wenn sich Kinder im kommenden Herbst Erkältungskrankheiten zuziehen. Es braucht jetzt längerfristige Antworten auf die Bedarfe von Eltern.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Frauen sind in dieser Krise weiter fast selbstverständlich für die Sorgearbeit zuständig und übernehmen zusätzliche Betreuungs- und Erziehungsarbeit in deutlich größerem Umfang als Männer. Angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklung fordern wir die Politik dazu auf, die Auswirkungen auf die Geschlechter bei den Maßnahmen zu berücksichtigen und die ungerechte Arbeitsteilung endlich aktiv anzugehen. Eine Corona-Teilzeit mit Lohnausgleich oder eine Familienarbeitszeit wären hier die richtigen Impulse, um die gleichberechtigte Übernahme von Sorgearbeit zu unterstützen.“

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

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ZFF unterstützt Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“

25.03.2021 – Gemeinsam mit mehr als 100 Organisationen setzt sich das Zukunftsforum Familie (ZFF) für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.

Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen fordert die Bundestagsfraktionen und Bundesländer in einem gemeinsamen Appell dazu auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Der Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, der anlässlich der für morgen angesetzten 1. Lesung im Bundesrat veröffentlicht wird, kritisiert den vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute. Zentral sei eine Grundgesetzänderung die ausdrückliche Kinderrechte in einem eigenen Absatz aufnimmt. Die Organisationen legen Eckpunkte für eine solche Formulierung im gemeinsamen Appell vor.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Kinderrechte müssen endlich im Grundgesetz verankert werden! Wir unterstützen den Appell und fordern die Politik auf, bis zur Sommerpause ein Gesetz vorzulegen, das den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Als ZFF setzen wir uns dafür ein, die Trias aus Förderung, Beteiligung und Schutz vollumfänglich im entsprechenden Gesetz zu verankern und einen Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten unter allen Umständen zu vermeiden. Nur so können Kinderrechte effektiv gestärkt werden.“

Altenkamp führt weiter aus: „Eine gute Politik für Familien muss die Position von Kindern in unserer Gesellschaft stärken. Die Bundesregierung hat seit der Vereinbarung des Koalitionsvertrags viel Zeit verstreichen lassen, um einen Gesetzentwurf für die Aufnahme von Kinderrechten vorzulegen. Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Besonders der Anspruch auf Beteiligung, der in der Corona-Pandemie vielfach missachtet wurde, ist hier von Bedeutung. Zudem braucht es erweiterte, demokratische und wirksame Teilhabemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche auf allen Ebenen. Hierzu gehört auch die Einführung eines eigenständigen Wahlrechts für Kinder und Jugendliche.“

Den vollständigen Appell finden Sie hier.

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Equal Pay Day: Kleine Fortschritte bringen noch keine Gerechtigkeit

10.03.2021 – Anlässlich des Equal Pay Day 2021 setzt sich das Zukunftsforum Familie (ZFF) für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern ein und fordert nachhaltige politische Schritte, um Entgeltgleichheit zu erreichen.

Zum 14. Mal ruft der Business and Professional Women (BPW) Germany e.V. den Equal Pay Day aus, der auf die Entgeltungleichheit zwischen den Geschlechtern aufmerksam macht. Die diesjährige Kampagne steht unter dem Motto „GameChanger – Mach dich stark für equal pay!“ und zeigt anhand von Vorbildern aus Politik, Wirtschaft, Sport, Medien und Kultur, wie die deutsche Lohnlücke von 18 Prozent geschlossen werden kann. Nach der letzten Erhebung des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Pay Gap in Deutschland damit zwar weiterhin unter 20 Prozent, aber noch immer deutlich über dem EU-Durchschnitt von rund 15 Prozent.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die weiterhin bestehende Einkommensungleichheit zwischen Frauen und Männern ist nicht nur ungerecht, sondern wirkt sich für Familien auch unmittelbar auf die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit aus. Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig und oftmals strukturell verankert. So haben Frauen z.B. schlechtere Zugangschancen zu unterschiedlichen Berufen oder Karrierestufen und arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs. Hinzu kommt die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit: Frauen reduzieren häufiger als Männer familienbedingt ihre Erwerbsarbeitszeit und übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit – auch und gerade in der Corona-Pandemie. Von einer geschlechtergerechten Arbeitsteilung sind viele Familien weit entfernt. Besonders Alleinerziehende, überwiegend Frauen, sind durch den Gender Pay Gap benachteiligt.“ 

Altenkamp führt weiter aus: „Insbesondere im Wahljahr erwarten wir von der Politik, dass die Weichen für politische Lösungen gestellt werden, die es Männern wie Frauen gleichermaßen ermöglichen, familiäre Sorgeverpflichtungen zu übernehmen. Dazu müssen Regulierungen abgebaut werden, die einer geschlechtergerechten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entgegenstehen, wie etwa das Ehegattensplitting. Partnerschaftliche Ansätze bei Elterngeld und Pflegezeit müssen ausgebaut werden, sodass Verkürzungen der Arbeitszeit oder befristete Ausstiege aus dem Beruf für beide Geschlechter möglich sind, ohne die eigene soziale Absicherung zu gefährden.“

Alle Informationen zur Equal Pay Day Kampagne 2021 finden Sie unter www.equalpayday.de.

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Neunter Familienbericht: Gute Bedingungen für Elternschaft heute schaffen

05.03.2021 – Anlässlich des im Kabinett verabschiedeten Neunten Familienberichts der Bundesregierung unterstützt das ZFF eine Vielzahl der Vorschläge der zuständigen Sachverständigenkommission und fordert alle politischen Parteien auf, die Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen.

Der Neunte Familienbericht der Bundesregierung stellt die Eltern in den Mittelpunkt. Auf Basis der untersuchten gesellschaftlichen Anforderungen und Ansprüche an Elternschaft weist die Sachverständigenkommission auf vielfältige familienpolitische Handlungsfelder hin. Diese reichen von Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit oder zu Bildungsgerechtigkeit bis zu Empfehlungen zur Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität von Familien sowie zu Anpassungen verschiedener Rechtsbereiche angesichts vielfältig werdender Elternschaft.

Britta Altenkamp, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Erkenntnisse des Neunten Familienberichts bestärken schon lang geführte Debatten um eine gleichmäßigere elterliche Arbeitsteilung bei der Erwerbs- und Sorgearbeit: Es liegt in öffentlicher Verantwortung für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, die Männern wie Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu beiden Lebensbereichen verschaffen. Dafür sollten die partnerschaftlichen Ansätze im Elterngeld, wie vom Bericht empfohlen, weiter gestärkt werden und endlich „der Einstieg in den Ausstieg“ des Ehegattensplittings gewagt werden. Dieses setzt neben steuerfreien Minijobs und der beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung enorme Anreize für eine asymmetrische innerfamiliäre Arbeitsteilung. Die Sachverständigenkommission hat hier gute Reformvorschläge vorgelegt, wie diese dicken Bretter nachhaltig angegangen werden können.

Wir teilen außerdem die Kritik am aktuellen System der monetären Familienförderung, dass das Ziel der Armutsbekämpfung von Kindern und Familien klar verfehlt. Die Vorschläge für eine gebündelte Leistung einer Kinderabsicherung unterstützen wir ausdrücklich! Aus Sicht des ZFF ist es an der Zeit, die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen und endlich durch eine sozial gerechte und auskömmliche Kindergrundsicherung zu ersetzen.“

Altenkamp ergänzt: „Angesichts der gesellschaftlichen Anforderungen, die Eltern zunehmend unter Druck setzen, hätten wir auf mehr zeitpolitische Impulse seitens der Sachverständigenkommission gehofft. Aus Sicht des ZFF ist die partnerschaftliche Weiterentwicklung des Elterngelds nur ein Einstieg in Arbeitszeitkonzepte, die den familiären Sorgeverpflichtungen im Lebensverlauf Rechnung tragen. Eine Familienarbeitszeit mit teilweisem Lohnersatz bei einer Reduzierung der Arbeitszeit im Anschluss an die Elterngeldphase oder auch für eine Pflegephase wäre ein sinnvoller weiterer Schritt.“

Das Zukunftsforum Familie wird sich intensiv mit dem Bericht auseinandersetzen und zeitnah eine umfangreichere Einschätzung vorlegen.

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Oppositionsentwürfe zum Kinderkrankengeld: Notwendige Ausweitung, aber bitte nicht auf Kosten der Mütter!

24.02.2021 – Das Zukunftsforum Familie (ZFF) begrüßt anlässlich der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag die Reformansätze zur Neuregelung der Kinderkrankentage aus dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. und dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mahnt aber grundsätzlichere Schritte an, die eine partnerschaftliche Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen sollen. 

Beide Entwürfe schlagen vor, die Freistellungsmöglichkeiten von Eltern aufgrund der Erkrankung eines Kindes auch über die Pandemie hinaus auszuweiten und sozial abzusichern. Während der Antrag der Grünen in den aktuellen Regelungen des SGB V verbleibt, schlägt die Linke vor, die Erkrankung von Kindern denen von Erwachsenen systematisch gleichzustellen: Durch Änderungen im Entgeltfortzahlungsgesetz sollen Eltern, die ihr erkranktes Kind betreuen, Anspruch auf längere Freistellungen sowie Lohnfortzahlung erhalten. Arbeitgeber*innen erhalten im Rahmen des U2-Umlageverfahrens eine volle Erstattung des gezahlten Lohns von den Krankenkassen. Ist ein Kind schwer bzw. chronisch erkrankt und/oder lebt mit Behinderungen, so soll der Anspruch für beide Elternteile gleichzeitig gelten.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Aktuell zeigt sich, dass Eltern klare und verlässliche Regelungen benötigen, damit sie sich um ihr Kind bzw. ihre Kinder kümmern können, wenn diese sie brauchen. Das gilt sowohl in der Pandemie, solange der Zugang zu Kita und Schule nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, aber natürlich ebenso im Falle der Erkrankung eines Kindes. Wir begrüßen daher die vorgeschlagenen Regelungen und plädieren dafür, dass diese auch für die Zeit nach der Pandemie Eingang in die familienpolitische Regierungsarbeit finden. Denn eines bleibt klar: Die Erkrankung eines Kindes, erst recht dann, wenn das Kind chronisch krank ist oder mit Behinderungen lebt, richtet sich in der Dauer nicht nach den gesetzlichen Möglichkeiten der elterlichen Freistellung. Dass Eltern ihr krankes Kind betreuen, darf nicht wie eine Ausnahme von der Regel behandelt werden, sondern wie eine Selbstverständlichkeit!“

Nöhring ergänzt: „Sowohl der Gesetzesentwurf der Linken als auch der Antrag der Grünen tragen gute Ideen in sich: Das ZFF unterstützt auf der einen Seite die Idee der Linken, die Erkrankungen von Kindern denen von Eltern systematisch gleichzustellen und Eltern umfangreichere Freistellungsansprüche sowie eine Lohnfortzahlung zu ermöglichen. Auf der anderen Seite kann eine Anhebung der Altersgrenze von 12 auf 14 Jahre sowie eine verpflichtende Vorlage eines Krankenscheins des Kindes erst ab dem vierten Krankheitstag, wie die Grünen es vorschlagen, den Alltag vieler Familien entlasten. Beiden Entwürfen fehlen allerdings gleichstellungspolitische Perspektiven: Nach wie vor übernehmen Mütter den Löwenanteil an privat geleisteter Fürsorgearbeit und das erst recht bei der Betreuung kranker Kinder. Hier sind Nachbesserungen erforderlich, damit eine Ausweitung des Kinderkrankengeldes nicht den geschlechterpolitischen ‚Backlash‘, den wir derzeit erleben, zusätzlich unterstützt.“


Alexander Nöhring ist heute als Sachverständiger bei der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit geladen. Die öffentliche Anhörung wird zeitversetzt am 25.02. um 12 Uhr im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.


Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder“ (BT-Drs. 19/22496) sowie zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen – Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren“ (BT-Drs. 19/22501) finden Sie hier.

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Sozialschutzpaket III: Arme Familien verdienen mehr!

10.02.2021 -Anlässlich des gestrigen Kabinettsbeschluss des Sozialschutzpakets III begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die Einmalzahlung für Grundsicherungsempfänger*innen, mahnt aber eine nachhaltige Unterstützung armer Familien an.

Das Kabinett hat gestern das Sozialschutzpaket III beschlossen, welches verschiedene Vorhaben des letzten Koalitionsausschusses umsetzt. Zentrale Maßnahme ist eine Einmalzahlung von 150 Euro an erwachsene Grundsicherungsberechtigte, um coronabedingte Mehrausgaben abzufedern. Im Rahmen des Koalitionsausschusses hatte sich die Bundesregierung daneben auf einen weiteren Kinderbonus geeinigt. Der einmalige Zuschlag auf das Kindergeld soll 150 Euro pro Kind betragen, der bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleibt, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird.

Dazu erklärt Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF: „Armut in Corona-Zeiten grenzt Kinder, Jugendliche und ihre Familien aus, denn Bildungs- und Teilhabechancen bleiben vom Geldbeutel der Eltern abhängig. Wir begrüßen daher, dass Menschen in der Grundsicherung nun eine Einmalzahlung von 150 Euro erhalten sollen. Auch der angekündigte Kinderbonus soll armen Familien zu Gute kommen, denn er soll nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das ist das richtige Signal in der Krise, denn so können Familien unbürokratisch unterstützt werden. Anders als die Bonuszahlung aus dem letzten Jahr muss der Bonus aber tatsächlich bei allen Familien ankommen. Alleinerziehende müssen profitieren, dementsprechend darf der Bonus nicht zur Hälfte von der Unterhaltszahlung des anderen Elternteils abgezogen werden. Daneben müssen auch Familien, die keine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung haben, etwa ausländische Studierende oder viele Eltern mit einer Duldung, im Blick behalten werden. Diese waren von der letzten Bonuszahlung komplett ausgeschlossen. Wir fordern, es dieses Mal besser zu machen!“

Altenkamp ergänzt: „Angesichts der Belastungen armer Menschen in der aktuellen Krisensituation bleiben die Zahlungen ein Tropfen auf dem heißen Stein. Sie reichen bei Weitem nicht aus, um arme Kinder und Familien nachhaltig zu unterstützen. Wir setzen uns für längerfristige Aufstockungen der Regelsätze und krisenbedingte Erhöhungen, zumindest für die Zeit der Pandemie, ein. Darüber hinaus macht diese Krise deutlich, dass wir dringend nachhaltige Lösungen brauchen: Langfristig fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sozial gerecht absichert.“

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Stärkung der Familienbildung jetzt! Offener Brief anlässlich der Reform des SGB VIII

09.02.2021 – Anlässlich der aktuellen parlamentarischen Debatten um eine Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) sprechen sich 23 Organisationen gemeinsam dafür aus, die Familienbildung als niedrigschwellige und wirksame Unterstützung für Familien zu stärken. Das Zukunftsforum Familie (ZFF) zeichnet diesen Brief mit.

Der offene Brief wurde versendet an

  • die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  • die zuständigen Minister*innen der Bundesländer,
  • die Fraktionsspitzen im Deutschen Bundestag sowie
  • die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, erklärt: „Die Auswirkungen der Corona-Krise haben Familien in den vergangenen Monaten eine enorme Kraftanstrengung abverlangt. Gerade in dieser Situation brauchen sie eine verlässliche und niedrigschwellige Begleitung durch die Familienbildung vor Ort. Eine zentrale Aufgabe dieser Angebote ist es, Eltern in ihren Beziehungs- und Erziehungskompetenzen zu stärken, um Kindern ein Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Gute Familienbildung braucht dabei passende Rahmenbedingungen. Die Aussichten angesichts knapper werdender kommunaler Kassen sehen allerdings schlecht aus und Leistungen nach § 16 SGB VIII, zu denen die Angebote gehören, stehen oft an der Spitze der Kürzungslisten. Wir fordern daher dringend den Bund und die Länder auf, die aktuelle Reform des Kinder- und Jugendhilferechts zu nutzen und die Familienbildung zukunftsfest zu machen!“

Der Wortlaut des offenen Briefes:

Die Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet einen bedeutsamen Beitrag zur Gestaltung einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft. Sie bietet über alle Familienphasen hinweg Begleitung und Unterstützung bei der Erziehung, Bildung, Gesundheit und in Alltagsfragen und stärkt die Bindungs- und Beziehungsstabilität in Familien.

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, begrüßen es daher sehr, dass der Gesetzentwurf zur Reform des SGB VIII das inhaltliche Leistungsspektrum der Familienbildung in § 16 SGB VIII-E exemplarisch aufzeigt, Grundlagen für Kooperation und Vernetzung im Sozialraum schafft und mit der neu vorgeschlagenen Formulierung endlich Abstand nimmt von einem defizitären Blick auf Eltern und Familie.

Um ihrem wichtigen Auftrag aber gerecht werden zu können, braucht Familienbildung strukturelle Voraussetzungen, um dauerhaft, verlässlich und wirkungsvoll den Familien in ihrem Sozialraum zur Verfügung zu stehen.

Wir fordern Sie daher dringend auf, die Verbindlichkeit der Bereitstellung von Angeboten der Familienbildung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu erhöhen!

Dazu muss/müssen

  • in § 16 SGB VIII klargestellt werden, dass es sich bei der Formulierung („sollen…angeboten werden“) nicht um eine freiwillige Leistung der Kommune, sondern um eine Pflicht zur Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur handelt,
  • die Verpflichtung der Länder zur Formulierung konkreter Ausführungsbestimmungen und Förderrichtlinien im Hinblick auf die Leistungen in § 16 SGB VIII aufgenommen werden sowie
  • die §§ 74 Absatz 6 und 79 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII explizit um die Leistungen der Familienförderung und ihre Einrichtungen erweitert und somit der Förderung der Jugendarbeit gleichgestellt werden.

Der jetzt formulierte Zusatz in § 16 SGB VIII-E zur Entwicklung vernetzter, kooperativer und sozialraumorientierter Angebotsstrukturen unterstreicht die Bedeutung des § 79 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII-E, welcher klar die Gesamtverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Gewährleistung von Aufbau und Weiterentwicklung verbindlicher Strukturen zur Zusammenarbeit betont. Daraus folgt, dass auch für die Familienbildung die entsprechenden Mittel und Personalressourcen vorgehalten und finanziert werden müssen, um Zusammenarbeit vor Ort möglich zu machen.

Die soziale Krise als Folge der Corona-Pandemie zeigt uns deutlich, wie dringend Kinder, Jugendliche und ihre Familien vor Ort auf niedrigschwellige Unterstützung und Beratung angewiesen sind.

Dieser offene Brief wird mitgezeichnet von 23 Organisationen:

AKF – Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung e.V.

AWO Bundesverband e.V.

Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (DEAE) e.V.

Deutsche Liga für das Kind e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e.V.

familienbildung deutschland – Kath. BAG für Einrichtungen der Familienbildung

Familienbund der Katholiken e.V.

Humanistischer Verband Deutschlands Bundesverband

Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie

Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V.

Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.

Naturfreunde Thüringen e.V.

Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

PEKIP e.V.

Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

SHIA Bundesverband e.V.

Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May«

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Den Brief mit allen Logos finden Sie hier.

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13 Verbände fordern Umsetzung des Koalitionsvertrags für Alleinerziehende und Trennungsfamilien

02.02.2021 – Das Zukunftsforum Familie (ZFF) ist eine von 13 Organisationen, die sich heute gemeinsam mit der Aufforderung an die Politik wenden, vor dem Ende der Legislaturperiode Reformen im Existenzsicherungsrecht auf den Weg zu bringen, die die gemeinsame elterliche Verantwortung trotz Trennung ermöglichen.

Anlass für die gemeinsame Erklärung ist ein aktuell vorliegender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der verschiedene Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Bereich des Existenzsicherungsrechts umsetzen soll. Darin findet sich kein Vorhaben zur Unterstützung gemeinsamer Elternverantwortung für getrenntlebende Eltern im Grundsicherungsbezug.

Die gemeinsame Erklärung „Verbändebündnis fordert Umsetzung des Koalitionsvertrags für Alleinerziehende und Trennungsfamilien“ vom 02.02.2021 finden Sie hier.

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Elterngeld- und Elternzeit-Reform: Auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit

28.01.2021 – Anlässlich der für morgen geplanten Verabschiedung der Elterngeld- und Elternzeitreform im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie (ZFF) die beschlossenen Verbesserungen, v. a. für Familien mit Frühgeburten, mahnt zugleich aber umfassendere Reformen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit an.

Die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hat zum Ziel, Eltern flexiblere Angebote zur Nutzung von Elterngeld bzw.- Elternzeit zu machen, die den Wünschen und Bedarfen nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht, neben der Anhebung der Höchstarbeitsgrenze während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs und der Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus, weitere Verbesserungen für Eltern von Frühchen vor. Wird ein Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren, sollen Eltern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten. Bei früheren Frühgeburten soll der Anspruch erhöht werden – höchstens aber auf vier zusätzliche Elterngeld-Monate. Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Krise wird daneben die Regelung verlängert, dass der Anspruch auf einen Partnerschaftsbonus nicht verloren geht, wenn der verpflichtende Stundenkorridor wegen der Pandemie nicht eingehalten werden kann.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir begrüßen die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und sehen in den geplanten Neuregelungen wichtige Bausteine, damit Eltern diesen Schonraum in der frühen Familienphase partnerschaftlich organisieren können. Dazu zählen die Ausweitung der Höchstarbeitszeitgrenze oder die flexibleren Nutzungsmöglichkeiten des Partnerschaftsbonus. Mit der Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung zudem einen längst überfälligen Schritt um und wir begrüßen, dass sich die Koalitionspartner zu einer etwas großzügigeren Lösung durchringen konnten. Ebenso unterstützen wir, dass die Anpassung des Partnerschaftsbonus angesichts der fortdauernden Pandemie verlängert wird. Junge Eltern sind gerade in dieser Zeit auf verlässliche Maßnahmen angewiesen, damit sie ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben hineinfinden können“

Weiter erklärt Altenkamp: „Die meisten Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Aus Sicht des ZFF braucht es aber für die nachhaltige Unterstützung von jungen Eltern umfassendere Reform-Schritte. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Auch eine bezahlte Freistellung für Väter rund um die Geburt des Kindes, die nicht auf Elternzeit- und Elterngeld angerechnet wird, würde die gleichberechtigte Teilhabe an der familiären Sorgearbeit stärken und junge Eltern in der frühen Familienphase nachhaltig unterstützen!“

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Ausweitung Kinderkrankentage: Einen verlässlichen Fahrplan für Familien, bitte!

13.01.2021 – Anlässlich der gestern im Kabinett beschlossene Ausweitung der Kinderkranktage begrüßt das ZFF die vorgesehene Regelung, weist jedoch darauf hin, dass diesbezüglich noch Unklarheiten bestehen, was viele Eltern zusätzlich belastet.

Für das Jahr 2021 soll das Kinderkrankgeld um 10 Tage pro Elternteil und 20 Tage für Alleinerziehende ausgeweitet werden. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Anspruch soll unabhängig davon bestehen, ob Erwerbstätigkeit auch im Homeoffice geleistet werden kann oder die Schulen und Kitas geschlossen oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Die Regelung gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.

Britta Altenkamp (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die Kinderkrankentage auszuweiten und somit einen individuellen Anspruch je Elternteil als Lohnfortzahlung zu gewähren, wenn Kinder während des Lockdowns zu Hause betreut werden müssen. Die Politik hat endlich verstanden, dass Homeoffice, Home-Schooling und die Betreuung von Kita-Kindern nicht miteinander vereinbar sind.

Ratlos lässt uns aber die Vorgehensweise der Bundesregierung zurück, wenn es um eine verlässliche und rechtzeitige Kommunikation der neuen Regelung geht. Es ist bald Mitte Januar und viele Eltern wissen noch nicht, wo und wie sie die Krankentage beantragen können. Auch fragen sich viele Eltern, was passiert, wenn die Krankentage aufgebraucht sind, Kinder aber im Herbst wirklich krank sind und die Pflege der Eltern benötigen.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Darüber hinaus möchten wir zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass uns bei den meisten Regelungen, die in der Corona-Pandemie in einem Hau-Ruck Verfahren verabschiedet wurden, die gleichstellungspolitische Wachsamkeit fehlt. Auch Kinderkrankentage werden bislang weit überwiegend von Müttern in Anspruch genommen. Die bisherigen Erfahrungen in dieser Krise zeigen, dass sich das auch jetzt nicht ändern wird. Eine Corona-Teilzeit mit Lohnausgleich oder eine Familienarbeitszeit wären hier die richtigen Impulse, um die gleichberechtigte Übernahme von Sorgearbeit zu unterstützen.“

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

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Lockdown verlängert: Familien brauchen nachhaltige und verlässliche Unterstützung!

08.01.2021 – Anlässlich der Verlängerung des Corona-Lockdowns fordert das ZFF einen klaren Fahrplan zur Unterstützung von Familien, der auch die längerfristige Absicherung über den Januar hinaus umfasst.

Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehen haben die Bundesregierung und die Bundesländer den seit Mitte Dezember bestehenden Lockdown bis Ende Januar verlängert und teilweise verschärft. Auch Kitas und Schulen sollen in diesem Zeitraum geschlossen sein oder je nach Landesregelung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Britta Altenkamp (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Es ist absolut richtig, die anhaltend hohen Infektionszahlen nachhaltig zu reduzieren. Angesichts der fortdauernden Schließung von Kitas und Schulen begrüßen wir die Entscheidung, zehn zusätzliche Kinderkranktage pro Elternteil bzw. 20 für Alleinerziehende zu gewähren. Diese sollen auch dann genutzt werden können, wenn Kinder pandemiebedingt zu Hause betreut werden. Wird diese Regelung klar kommuniziert und tatsächlich einfach zugänglich gemacht, kann sie Eltern in dieser Krise entlasten!“

Britta Altenkamp fährt fort: „Eine Notfallregelung, die zwar tageweise freistellt, jedoch mit Lohneibußen und über den eigentlich systemfremden Umweg der Krankenkassen, ist keine nachhaltige und verlässliche Unterstützung von Familien. Gleichzeitig fehlt gleichstellungspolitische Wachsamkeit, denn Kinderkrankentage werden bislang weit überwiegend von Müttern in Anspruch genommen und die bisherigen Erfahrungen in dieser Krise zeigen, dass sich das auch jetzt nicht ändern wird. Zentral gilt es daher, diese  Ungerechtigkeit zu bekämpfen, denn Mütter dürfen nicht weiter die Hauptlast der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen. Eine Corona-Teilzeit mit Lohnausgleich oder eine Familienarbeitszeit wären hier die richtigen Impulse, um die gleichberechtigte Übernahme von Sorgearbeit zu unterstützen.

Zudem müssen die Bedarfe von armen und von Armut bedrohten Familien endlich ernst genommen werden. Es braucht dringend Maßnahmen, die ihren Kindern ein Aufwachsen frei von Mangel und Entbehrung in der Krise und darüber hinaus ermöglicht. Dazu gehören ein Nachteilsausgleich im SGB II, XII und dem Asylbewerber-Leistungsgesetz, die sofortige Auszahlung des Betrages für Mittagessen, welches sonst im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes übernommen wird sowie die zusätzliche Unterstützung für die Anschaffung digitaler Endgeräte für Schüler*innen überall dort, wo der Digitalpakt Schule noch nicht greift.“

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern!“ zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

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Archiv Pressemitteilung Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

Elterngeld-Reform: Mutigere Schritte für mehr Partnerschaftlichkeit, bitte!

14.12.2020 – Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Elterngeld-Reform begrüßt das ZFF einzelne Neuregelungen, mahnt aber grundsätzlichere Schritte im Sinne einer partnerschaftlicheren Gestaltung des Elterngelds an.

Die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hat zum Ziel, Eltern flexiblere Angebote zur Nutzung von Elterngeld bzw.- Elternzeit  zu machen, die den Wünschen und Bedarfen nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Dazu gehören die Anhebung der Höchstarbeitsgrenze während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs und die Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus. Daneben sollen Eltern von Frühchen durch einen zusätzlichen Elterngeld-Monat unterstützt werden.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Wir begrüßen die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und sehen in den geplanten Neuregelungen wichtige Verbesserungen für Familien. Dazu zählen die Ausweitung der Höchstarbeitszeitgrenze oder die flexibleren Nutzungsmöglichkeiten des Partnerschaftsbonus. Mit der Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung zudem einen längst überfälligen Schritt um, auch wenn wir uns hier eine deutlich großzügigere Regelung gewünscht hätten.“

Nöhring ergänzt: „Die meisten Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Aus Sicht des ZFF braucht es aber für die nachhaltige Unterstützung von jungen Eltern deutlich mutigere Reform-Schritte. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf Transferleistungen anzurechnen. Daneben muss die Lohnersatzrate, gerade bei kleinen Einkommen, erhöht werden. Nur so schaffen wir es allen Eltern tatsächlich Angebote für eine partnerschaftliche Familienorganisation zu machen!“

Alexander Nöhring wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird am 14. Dezember ab 17:30 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des ZFF zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 14. Dezember 2020 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ sowie zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. „Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen“ und der FDP-Fraktion „Elternzeit verlässlich und realitätsnah neu gestalten – Finanzielle Risiken für Eltern beseitigen“ finden Sie hier.

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Elterngeld- und Elternzeit-Reform: Ein bisschen mehr Mut für Familien bitte!

16.09.2020 – Anlässlich der Kabinettsbefassung mit der Elterngeld- und Elternzeitreform begrüßt das Zukunftsforum Familie die beschlossenen Verbesserungen, v. a. für Familien mit Frühgeburten, mahnt zugleich aber umfassendere Unterstützungsleistungen an.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Mit der heute beschlossenen Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung einen längst überfälligen Schritt zur weiteren Unterstützung von Familien um. Das starre Festhalten an der maximalen Bezugsdauer von 12 bzw. 14 Monaten beim Elterngeld, auch wenn Kinder weit vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen, setzt Familien mit Frühchen bislang unnötig unter Druck. Gerade diese Familien brauchen mehr Zeit, um gemeinsam und finanziell abgesichert ins Leben zu starten – auch um Übergänge, zum Beispiel in die Kita, gestärkt zu meistern. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Familien mit der Weiterentwicklung des Elterngelds bzw. der Elternzeit nun besser unterstützt werden.“

Reckmann fährt fort: „Aus unserer Sicht bleibt es allerdings vollkommen unverständlich, warum sich die Koalition nur auf eine vierwöchige Ausweitung des Anspruchs für Frühchen-Familien einigen konnte. Wir sprechen uns dagegen für eine flexible Verlängerung der Bezugsdauer aus, welche die Zeit bis zum errechneten Geburtstermin berücksichtigt und kompensiert. Auch mit Blick auf die partnerschaftliche Ausgestaltung der Leistung hätte sich das ZFF mutigere Reformschritte gewünscht. Eine Ausweitung der verpflichtenden Partnermonate, die insbesondere Väter in der frühen Familienphase unterstützt, wäre aus Sicht des ZFF ein wichtiger erster Schritt.“

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PM – Gründung Bündnis Sorgearbeit – ZFF u.a.

04.09.2020 – die Pressemitteilung zur heutigen Gründung des Bündnis „SORGEARBEIT FAIR TEILEN“ finden Sie hier.

Das ZFF ist eines von 13 Gründungsmitgliedern des Bündnisses, denn wir denn wir sind davon überzeugt, dass eine gute Politik für Familien nicht losgelöst von der gesellschaftlichen Gleichstellung aller Geschlechter gestaltet werden kann!

Weitere Informationen zum Bündnis, seinen Zielen und den Möglichkeiten, Mitglied zu werden, finden Sieunter Kooperationen.

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Kurzfristig Konjunkturpaket, langfristig Kindergrundsicherung!

04.06.2020 –Anlässlich des gestern im Koalitionsausschuss verabredeten Konjunkturpakets begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die beschlossenen Maßnahmen, mahnt aber langfristig eine zielgenaue Unterstützung für arme Familien an.

Der Koalitionsausschuss hat sich im Rahmen eines Konjunkturprogramms auf mehrere Unterstützungsleistungen verständigt, die Familien in Zeiten der Corona-Pandemie helfen sollen. Dazu gehören ein Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, der bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleibt, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird, zusätzliches Geld für den Kita-Aus- und Umbau, die Beschleunigung des Ausbaus der Ganztagsbetreuung in der Schule und die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von aktuell 1.908 auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, zeigt sich erfreut: „Familien haben in den vergangenen Monaten der Corona-Pandemie erheblich zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beigetragen. Daher begrüßen wir, dass sie durch das nun vorgelegte Konjunkturpaket unterstützt und entlastet werden sollen. Das ist bitter nötig, denn viele Familien werden nach wie vor zwischen Job, Home-Schooling und Kinderbetreuung zerrieben und fallen teilweise in ein finanzielles Loch. Die Senkung der Mehrwertsteuer, die Stabilisierung von Stromkosten, die zusätzliche Unterstützung zum Ausbau von Kindertagesbetreuung und Ganztag in der Schule – das alles hilft Familien und ihren Kindern. Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist zudem ein überfälliger Schritt, der auch ohne Corona dringend notwendig gewesen wäre.“

Mit Blick auf den geplanten Kinderbonus fährt Reckmann fort: „Der Kinderbonus in Höhe von einmalig 300 Euro pro Kind kann Familien unbürokratisch helfen, um z. B. aufgeschobene Anschaffungen nachzuholen. Dabei ist es für das ZFF von enormer Bedeutung, dass diese Einmalzahlung nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet wird und damit armen Familien direkt zu Gute kommen kann. Allerdings geht es beim Kinderbonus um einen kurzfristigen Konsumanreiz. Eine langfristige sozial gerechte Verteilung sieht für uns anders aus! Arme und von Armut bedrohte Familien brauchen eine dauerhafte Lösung, die ihren Kindern ein Aufwachsen frei von Mangel und Entbehrung ermöglicht. Die stabile und breite Öffnung der Kindertagesbetreuung und Schulen auf der einen und die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung auf der anderen Seite, die wir seit Jahren fordern, wäre angesichts der aktuellen Krise und ihrer langfristigen Folgen der richtige Weg!“

Anlässlich des Internationalen Kindertages forderte ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) und Koordination des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Bund, Länder und Kommunen auf, nachhaltige Konzepte zur Bekämpfung von Armut von Kindern und Jugendlichen vorzulegen. Die gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!“ finden Sie u>.

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100 Euro mehr, sofort: Spitzenvertreter*innen bundesweiter Verbände und Organisationen fordern Soforthilfe für arme Menschen

In einem gemeinsamen Aufruf fordern bundesweite Verbände und Organisationen 100 Euro monatliche Soforthilfe für Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Es seien auch heute die Ärmsten, die die Auswirkungen der Corona-Krise existentiell und mit besonderer Härte treffe. Die gemeinschaftliche Bewältigung der Corona-Pandemie sei „auch eine Herausforderung für den sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Rücksicht zu nehmen, füreinander einzustehen und finanzielle Lasten solidarisch zu teilen“, sei das „Gebot der Stunde“.

Angesichts spürbar steigender Kosten für Grundnahrungsmittel, zusätzlichen Ausgaben für notwendige Schutzkleidung und Hygieneartikel bei gleichzeitig wegfallenden oder nur eingeschränkten Unterstützungsangeboten, aber auch erhöhte Kommunikationskosten seien einkommensarme Menschen massiv belastet und in wachsender Not. Die Betroffenen verfügten in der Regel über keinerlei Rücklagen und viele von ihnen zählen zu den sogenannten Risikogruppen. „Zusätzlich zur sozialen Isolation leiden die Menschen unter materiellen Entbehrungen. Sie alle brauchen und verdienen unsere Solidarität und Unterstützung“, so der eindringliche Appell. Millionen Beziehende von Hartz IV und Altersgrundsicherung lebten schon vor Corona von Unterstützungsleistungen, die schlicht nicht ausreichten, um halbwegs über den Monat zu kommen bzw. das soziokulturelle Existenzminimum sicherzustellen, heißt es in einem begleitenden Anschreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Mit der Corona-Krise habe sich die Situation für die Betroffenen noch einmal drastisch verschärft, so dass unabhängig von der zum 1.1.2021 ohnehin anstehenden Neufestsetzung der Regelsätze, alle schon jetzt von Einkommensarmut betroffene Menschen ab sofort 100 Euro zusätzlich erhalten und damit in der Krise praktische Solidarität erfahren müssten. Mit „ein bisschen Catering für wenige Schulkinder“ sei es schlicht nicht getan.

Regierungen und Parlamente von Bund und Ländern hätten die Tragweite der Krise früh erkannt und unverzüglich Hilfen in einem bisher nicht für möglich gehaltenen Umfang bereitgestellt, was in dem Aufruf ausdrücklich begrüßt wird: „Die wichtigen und notwendigen Hilfen für Menschen und Unternehmen, denen innerhalb weniger Tage die Grundlagen ihrer wirtschaftlichen Existenz entzogen wurden, zeigen, was die Gesellschaft zu leisten vermag.“ Umso fataler und überhaupt nicht nachvollziehbar sei es, dass es trotz der offensichtlichen Mehrbedarfe der Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, bislang an einer gezielten Unterstützung ausgerechnet für sie fehle. „In der Sorge für diejenigen, die besonderer Hilfe bedürfen“, zeige sich letztlich „der Grad an sozialem Zusammenhalt einer Gesellschaft“, mahnen die Unterzeichnenden.

Der Aufruf „100 Euro mehr sofort: Solidarisch für sozialen Zusammenhalt und gegen die Krise“ wird unterstützt von Vertreter*innen folgender Organisationen: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Campact, Der Paritätische Gesamtverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Mieterbund, Diakonie Deutschland, foodwatch Deutschland, Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands, NaturFreunde Deutschlands, Sanktionsfrei, Sozialverband VdK Deutschland, SOVD Sozialverband Deutschland, Tafel Deutschland, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Volkssolidarität Bundesverband, Zukunftsforum Familie, Attac Deutschland.

Den Aufruf finden Sie hier: https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/aufruf-100-euro-mehr-sofort-solidarisch-fuer-sozialen-zusammenhalt-und-gegen-die-krise/

und als PDF hier:100EuroMehrSofort_Aufruf_Mai2020.pdf

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Entgelttransparenzgesetz: Noch einiges zu tun auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit!

Berlin, 10.07.2019 – Anlässlich des heute im Bundeskabinett diskutierten Evaluationsberichts des Entgelttransparenzgesetzes mahnt das ZFF weiteren Handlungsbedarf auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit an.

Zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern wurde Anfang 2017 das Entgelttransparenzgesetz beschlossen, das nun seit zwei Jahren in Kraft ist. Das Gesetz räumt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen die Möglichkeit eines individuellen Auskunftsrechts über die betriebsinternen Einkommen ein. Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten sind aufgefordert, bestehende Gehaltsunterschiede zu überprüfen und Maßnahmen zur Behebung zu dokumentieren.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Frauen verdienen im Schnitt etwa 20 Prozent weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts verbessert. Die Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes zeigt, dass auch diese Maßnahme wenig daran ändern wird: Nur vier von 100 Befragten in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten haben ihr individuelles Auskunftsrecht auch tatsächlich in Anspruch genommen. Bei den Unternehmen von 200 bis 500 Beschäftigten haben nur 43 Prozent und bei den Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nur 45 Prozent die eigenen Entgeltstrukturen überprüft. Zieht man daneben in Betracht, dass ein Großteil weiblicher Beschäftigter in kleineren Unternehmen tätig ist, geht die Regelung an den meisten Frauen komplett vorbei.

Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit. Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und guter Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zwischen den Geschlechtern.“

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Archiv Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, 10 Jahre Einsatz für eine gerechte Familienförderung

Berlin, 12. April 2019 – Vor genau 10 Jahren nahm das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seine Arbeit auf. Der AWO Bundesverband e.V. und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) gehörten damals zu den Gründungsmitgliedern. Anlässlich des Jubiläums veröffentlicht das Bündnis heute die Erklärung “Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“, die die gemeinsamen Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und einer grundlegenden Reform der Kinder- und Familienförderung nochmal bekräftigt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit und dies unverändert seit vielen Jahren. Um die Folgen von Kinderarmut zu beheben und langfristig allen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen, benötigen Kinder und ihre Familien ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien benötigen Zeit füreinander. Zudem müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereitstehen. Darüber hinaus dürfen wir aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Seit April 2009 treten der AWO Bundesverband und das ZFF daher im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein. Wir gehen mit Politik, gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und der Öffentlichkeit in den Austausch und setzen uns mit viel Leidenschaft und großer Fachkenntnis dafür ein, dass das derzeit bestehende ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt wird.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Das System vom Kopf auf die Füße stellen, heißt: Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Unser Modell sieht die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien zu einer Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro für jedes Kind vor, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

Seit 2009 hat unser Konzept viel Zuspruch erfahren. Wir sind mittlerweile ein großes und starkes Bündnis aus 14 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen. Die Kindergrundsicherung ist in aller Munde, trägt sich durch Landes- und Bundestagswahlprogramme und nimmt, ganz aktuell, einen großen Platz im Sozialstaatspapier der SPD-Bundestagfraktion ein. 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG heißt 10 Jahre vehementer Einsatz für eine gerechte Familienförderung!“

Die Erklärung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG „Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“ steht Ihnen hier zum Download bereit und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und deren Unterstützer*Innen finden sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Starkes-Familien-Gesetz: Mehr Mut für nachhaltigere Reformen!

Berlin, 11. März 2019 – Anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“ im Familienausschuss des Deutschen Bundestages begrüßt das ZFF das Gesetz, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Daneben soll das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter gesichert werden.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das Starke-Familien-Gesetz als einen wichtigen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Es ist aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gelten soll und die Leistung von weiteren Konstruktionsfehlern befreit wird. Wenn Eltern mehr arbeiten, soll der Bezug etwa nicht mehr abrupt enden. Darüber hinaus können die zusätzlichen Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu einer Verbesserung der soziokulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen führen.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Die Bemühungen dürfen hier aber nicht enden! Der Kinderzuschlag ist und bleibt eine komplizierte Leistung. Gerade für Familien, die versuchen mit kleinen Einkommen ihren Alltag zu meistern, braucht es einfachere Zugänge. Darüber hinaus muss die weiterhin bestehende Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld endlich überwunden werden.

Zu den Reformen beim BuT bleibt festzuhalten, dass die Inanspruchnahme auch davon abhängt, wie viele Angebote vor Ort vorhanden sind und ob beratende Angebote für die Beantragung der Leistungen existieren. Dort, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, können auch die Leistungen nicht abgerufen werden und der staatliche Auftrag, Bildung und Teilhabe aller Kinder sicherzustellen, wird nicht erfüllt.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, fordern wir mehr Mut und nachhaltigere Reformen. Bereits jetzt sollte auf eine Grenze bei zusätzlichem Kindeseinkommen verzichtet werden. In einem weiteren Schritt muss sodann die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums aufs Tableau. So könnten aus Sicht des ZFF bürokratische Hürden beseitigt und tatsächlich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Langfristig fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Die aktualisierte ZFF-Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 11. März 2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“, zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Kinderzuschlag automatisch auszahlen, verdeckte Armut überwinden“ und zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Teilhabe für alle Kinder sicherstellen, Bürokratie abbauen“ finden Sie hier.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird um 14 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
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Breites Bündnis fordert die Aufhebung von § 219a StGB

Berlin, 23. April 2018. In einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD fordern das Zukunftsforum Familie (ZFF) und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) gemeinsam mit einem breiten Bündnis von 26 Verbänden und Organisationen den §219a StGB aufzuheben. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.

Die ZFF Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt: „Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung, dazu gehört der Zugang zu niedrigschwelligen und sachlichen Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Frauen dieses Recht zu gewähren und Ärztinnen und Ärzte vor Strafverfolgung zu schützen, wenn sie öffentlich und sachlich darüber informieren!“

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt: „Anlässlich der aktuellen und von der Bundesregierung kontrovers geführten Debatte um eine Neuregelung des § 219a StGB, fordert die AWO das Recht auf Selbstbestimmung der Frau zu gewährleisten. In diesem Sinne muss der § 219a StGB ersatzlos gestrichen werden. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den persönlichsten Entscheidungen, die eine Frau treffen kann und muss als solche behandelt und respektiert werden. Es ist dringend erforderlich, schwangeren Frauen in solch einer Notsituation das Recht auf umfassende Informationen sowie auf freie Wahl der Ärztin/des Arztes zu gewähren. Der § 219a StGB schränkt den Zugang zu wichtigen Informationen ein und schafft Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte.“

Folgende Verbände haben den Offenen Brief unterzeichnet:

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF)

AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)

Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BAG Frauenpolitik)

BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros

Bundesjugendwerk der AWO e.V.

BFF Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V.

Bundesverband der Frauengesundheitszentren e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bundesverband Liberale Frauen e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

DGB Frauen

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (DGPFG)

Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS)

Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD)

Feministische Offensive der LINKEN.

Humanistischer Verband Deutschlands (HVD)

Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.

Netzwerk Frauengesundheit Berlin

pro familia Bundesverband e.V.

Schwangerschaftsberatungsstelle BALANCE

SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

Sozialverband Deutschland e.V. SoVD

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Zukunftsforum Familie e.V.

Den Offenen Brief finden Sie hier.

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ZFF-Info 19/2017

SCHWERPUNKT: Rechte intersexueller Menschen

Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.

Den kompletten Text finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 08.11.2017

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit der Beschränkung von Geschlechtseinträgen in das Geburtenregister festgestellt und damit ein klares Zeichen für die Rechte von trans- und intersexuellen Menschen gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich darüber hinaus für eine weitere gesellschaftliche Stärkung aus.

Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„In einem heute veröffentlichten Beschluss fordert das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit der Eintragung eines dritten Geschlechts im Geburtenregister. Damit stärkt das Gericht die Rechte von intersexuellen Menschen in Deutschland. Denn das Gericht macht deutlich, dass die Beschränkung auf die Geschlechtseinträge ‚weiblich‘ und ‚männlich‘ verfassungswidrig ist, soweit keine dritte Möglichkeit besteht, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Verbesserung der Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Jetzt muss es darum gehen, eine personenstandsrechtliche Neuregelung zu schaffen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und die Rechte intersexueller Menschen wahrt. Wir hoffen sehr, dass eine neue Bundesregierung hierzu möglichst schnell einen geeigneten Vorschlag vorlegen wird.

Gleichzeitig muss auch unabhängig von der heutigen Entscheidung weiterhin alles getan werden, damit Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Dafür müssen neben rechtlichen Regelungen auch medizinische und soziale Aspekte in den Blick genommen werden. Zudem müssen Initiativen gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie gestärkt werden, um einer gesellschaftlichen Diskriminierung und Stigmatisierung homo-, bi-, inter- und transsexueller Menschen entgegenzuwirken.“

Die komplette Mitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 08.11.2017

„Die AWO begrüßt die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht, das Personenstandsrecht um einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zu erweitern. Durch dieses Urteil wird wieder ein Stück mehr Gleichstellung von Menschen unabhängig ihres Geschlechts erreicht“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Leider kommen vom Gesetzgeber zu wenig eigene Impulse, aktiv Regelungen zu schaffen, um Lebensrealitäten anzuerkennen und Diskriminierungen zu verhindern. Immer wieder ist es das Bundesverfassungsgericht, das im Bereich der queeren Bewegung die Gleichstellung vorantreibt.“

Die AWO setzt sich schon lange für die Gleichstellung der Geschlechter ein und toleriert keine Ungleichbehandlung. Beim derzeitigen Verfahren bemängelte die AWO seit geraumer Zeit einenVerstoß gegen das Diskriminierungsverbot. „Dieses Urteil kann insofern als historisch bezeichnet werden, als das nun auch die konstruierte Zweigeschlechtlichkeit aufgehoben wird. Intergeschlechtlichkeit gab es schon immer, es wird Zeit dass dies sichtbar gemacht wird. Sie kann und darf nicht ignoriert werden. Wir fordern eine tiefgreifende Reform des Personenstandsrechts und die damit verbundene Gleichstellung von intergeschlechtlichen Menschen“, erklärt Stadler abschließend.

Mit Verweis auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht, hat das Bundesverfassungsgericht mit dem heutigen Urteil ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Die derzeitige Regelung, dass nur die Möglichkeiten „weiblich“ oder „männlich“ für den Geburtseintrag vorgesehen ist, ist nach Auffassung der Verfassungsrichter, nicht mit grundgesetzlichen Anforderungen vereinbar. Der Gesetzgeber hat nun eine Frist bis 31.12.2018 eine Neuregelung zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 09.11.2017

Lesben- und Schwulenverband begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Zu der heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober (1 BvR 2019/16) erklärt Sandro Wiggerich, Mitglied des Bundesvorstands des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute bekanntgegeben, dass die Regelungen des Personenstandsrechts nicht mit den Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar sind, soweit sie neben den Einträgen „männlich“ und „weiblich“ keine dritte positive Option zulassen. Als Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßen wir diese Entscheidung ausdrücklich.

Als Verband sprechen wir uns seit langem dafür aus, dass intersexuelle bzw. intergeschlechtliche Menschen in unserer Rechtsordnung selbstbestimmt leben können und ihnen rechtliche Anerkennung widerfährt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt einen wichtigen Schritt hin zu diesem Ziel dar. Der Gesetzgeber muss jetzt zügig eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen.

Der LSVD fordert den Gesetzgeber auf, einen umfassenden rechtlichen Rahmen für Personen zu schaffen, die sich einem dritten Geschlecht zugehörig fühlen. Dabei darf er nicht bei der Mindestvorgabe des Bundesverfassungsgerichts haltmachen, den dritten Geschlechtseintrag nur Personen mit biologischen Varianten der Geschlechtsentwicklung zu eröffnen. Maßgeblich ist das empfundene Geschlecht. Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur Intersexualität, die dem Deutschen Bundestag bereits 2012 vorlagen, müssen vollständig umgesetzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht folgt mit seiner Entscheidung auch der Forderung des Positionspapiers zum Schutz und zur Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt, dass bereits im September vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlich wurde.

Hintergrund

In Deutschland leben schätzungsweise 100.000 Intersexuelle, die mit unterschiedlichen Geschlechtermerkmalen ausgestattet sind und sich einer traditionellen Geschlechtszuordnung entziehen. Während sich viele von ihnen klar als Mann oder als Frau fühlen, lehnen andere eine solche Zuordnung ab oder empfinden sich als einem dritten Geschlecht zugehörig. Für diese Menschen besteht derzeit nur die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag vollständig streichen zu lassen, mit unabsehbaren rechtlichen Folgen für Partnerschaft und Familie. Zudem bedeutet das Konzept eines dritten Geschlechts nicht, überhaupt kein Geschlecht zu haben.

Trotzdem keine medizinische Notwendigkeit besteht wurden und werden durch die medizinische Kategorisierung als Störung oder Krankheit Intersexuelle in Deutschland bis heute gravierenden und irreversiblen chirurgischen und verstümmelnden Eingriffen und hormonellen Behandlungen unterzogen – oftmals bereits im Säuglingsalter. Es handelt sich um schwere Menschenrechtsverstöße. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde wird verletzt. Der LSVD fordert ein Ende dieser Zwangsoperationen. Chirurgische und/oder medikamentöse/hormonelle Eingriffe dürfen ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen intersexuellen Menschen erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband vom 08.11.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention geht ein weiteres Projekt zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen an den Start. Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit den Ländern entwickelte Bundes-Modellprojekt „Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt“ wird in fünf Bundesländern systematisch neue und innovative Ansätze zur bedarfsgerechten Ausgestaltung des Hilfesystems erproben. Das BMFSFJ setzt damit ein klares Zeichen dafür, dass die stetige Unterstützung der Länder bei der Weiterentwicklung ihrer Hilfesysteme ein wichtiges Instrument gegen geschlechtsspezifische Gewalt ist.

Hierzu erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die Istanbul-Konvention war ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Schutz von Frauen vor Gewalt. In diesem Sinne ist es wichtig, nicht stehen zu bleiben, sondern auch konkret zu handeln. Jede dritte Frau in Europa erfährt im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexuelle Gewalt. Wir brauchen deshalb effiziente Systeme, damit Unterstützung, Schutz und Beratung auch wirklich bei den Betroffenen ankommen. Mit dem jetzt gestarteten Modellprojekt können wir die Länder dabei unterstützen, neue Methoden in der Praxis zu erproben, um das bestehende Hilfesystem zu optimieren und an neueste Entwicklungen anzupassen.“

Denn mit dem Beitritt Deutschlands zum „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, der sogenannten Istanbul-Konvention, verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, die Betroffenen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Mit dem Bundes-Modellprojekt sollen gemeinsam mit den fünf teilnehmenden Bundesländern Konzepte und Instrumente in der Praxis entwickelt und erprobt werden, mit denen die Länder ihr Hilfesystem künftig besser planen und bedarfsgerecht weiterentwickeln können.

Das Modellprojekt steht unter einem gemeinsamen Leitbild von Bund und Ländern und wird von drei zentralen Leitfragen flankiert, die in besonderem Maße das Erkenntnisinteresse der Länder widerspiegeln:Erhalten alle gewaltbetroffenen Frauen zeitnah Schutz und Hilfe bei Gewalt?Welche Angebote brauchen Frauen in ihren unterschiedlichen Situationen? Sind die Bedarfe im ländlichen Raum, in Mittelzentren und in der Großstadt unterschiedlich?Wie kann das Hilfesystem (daran orientiert) passgenau (um)gestaltet werden? Wie können verlässliche Kooperationen mit Einrichtungen des Unterstützungssystems im Sinne einer ineinandergreifenden Versorgungskette geschaffen werden?

Bei der Auswahl der Modellstandorte wurde besonders im Hinblick auf die spätere Übertragbarkeit der Modellergebnisse auf einen breiten Mix aus regional unterschiedlich geprägten Standorten geachtet. Für den Erfolg des Modellprojekts ist die Erprobung und Entwicklung zielgruppenspezifischer, an den unterschiedlichen Bedarfen orientierter und übertragbarer Ansätze von entscheidender Bedeutung. An dem Modellprojekt teilnehmen werden: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.11.2017

Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung soll aufgehoben werden. Das fordert Die Linke in ihrem Antrag (19/13). Nach den Vorstellungen der Fraktion soll eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung in Artikel 91b des Grundgesetzes verankert werden. Ferner soll das Kooperationsverbot in Artikel 104b des Grundgesetzes, das heißt die Beschränkung der Bundesförderung auf Bereiche, in denen der Bund Gesetzgebungskompetenz besitzt, aufgehoben werden.

Nach wie vor sei das deutsche Bildungssystem deutlich unterfinanziert. Die öffentlichen Kassen in den Ländern und Kommunen seien seit langem nicht mehr in der Lage, ausreichend Geld für öffentliche Bildungsangebote aufzubringen. Daran ändere auch die von der Großen Koalition in der 18. Wahlperiode beschlossene BAföG-Reform nichts. Die durch die BAföG-Entlastung den Ländern zur Verfügung stehenden zusätzlichen finanziellen Mittel seien bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Auch die Aufstockung des Kommunalinvestitions-Förderungsfonds von 3,5 auf 7 Milliarden Euro zur Finanzierung des bundesweiten Schulsanierungsstaus sei angesichts des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs von 34 Milliarden Euro kaum nennenswert. Die Bundesländer müssten trotz der BAföG-Entlastung und der Finanzspritze für die Schulsanierung weiterhin die meisten Bildungsaufgaben selbst finanzieren. Finanzschwache Bundesländer hätten darunter besonders stark zu leiden.

Die sogenannte Exzellenzstrategie habe zur Folge, dass der Wettbewerb um knappe Finanzmittel zunehme, die Grundfinanzierung der Hochschulen durch die Länder zurückgehe und Kettenbefristungen an den Hochschulen ausuferten. Die bisherigen Strukturen und Verfahrensweisen bundesdeutscher Bildungspolitik, das Auflegen zahlreicher zeitlich befristeter Programme, die keinerlei Flächendeckung erreichten, seien nicht geeignet, die anstehenden Probleme nachhaltig und schnell zu lösen, befürchtet die Linke.

Die Fraktion weist darauf hin, dass das auch eine Reihe von Bundesländern erkannt hätten und eine entsprechende Bundesratsinitiative ins Leben gerufen hätten, die eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes und damit eine Grundgesetzänderung vorsehe (vgl. Bundesratsdrucksache 621/17).

Die Linke appelliert an die Länder mit dem Bund über geeignete Verfahren und Gremien zu verhandeln, die gewährleisten, dass der Bund sich an der Finanzierung gemeinsamer Bildungsaufgaben beteiligen kann, ohne dass die föderale Verantwortung der Länder in Frage gestellt werde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 560 vom 10.11.2017

„Es ist ein Skandal, dass in einem der reichsten Länder der Erde rund jeder fünfte Mensch in Armut leben muss. Doch obwohl die Fakten schon seit Jahren bekannt sind, hat die scheidende Bundesregierung es versäumt, wirkungsvolle Maßnahmen zur Armutsreduzierung zu ergreifen. Quer durch alle Bevölkerungsteile zieht sich das Problem: Betroffen sind Erwerbstätige und Erwerbslose, Familien mit Kindern, Rentnerinnen und Rentner. Für die neue Bundesregierung muss Armutsbekämpfung höchste Priorität haben. Sie muss sich daran messen lassen, ob es gelingt, möglichst viele Menschen aus der Armutsfalle zu holen. Die Zeit der Untätigkeit muss ein Ende haben“, erklärt Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zu aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes zu Armut und sozialer Ausgrenzung.

Zimmermann weiter: „Der Handlungsbedarf ist riesig. ‚Arm trotz Arbeit‘ darf es nicht länger geben. Unter anderem muss der Mindestlohn auf zwölf Euro erhöht, Leiharbeit und sachgrundlose Befristungen müssen verboten werden. Die soziale Sicherung bei Erwerbslosigkeit muss gestärkt werden, insbesondere durch Abschaffung von Hartz IV und Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung, die tatsächlich existenzsichernd ist. Die gesetzliche Rente muss durch Anhebung des Rentenniveaus auf mindestens 53 Prozent, Abschaffung der Kürzungsfaktoren und der Rente erst ab 67 sowie die Einführung einer Solidarischen Mindestrente gestärkt werden, damit niemand im Alter in Armut leben muss.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 08.11.2017

Rückholquoten müssen erhöht werden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat angekündigt, zum Januar 2018 die „Düsseldorfer Tabelle“ zu ändern und den Mindestunterhalt von minderjährigen Trennungskindern anzuheben. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der Kindesunterhalt an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wird und Scheidungskinder von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr Geld bekommen. Als Konsequenz steigt auch der Unterhaltsvorschuss und damit die Ausgaben des Staates, der einspringt, wenn Väter und Mütter ihren ehemaligen Partnern keinen Unterhalt zahlen. Die Union steht zu ihrer Verantwortung, Kinder und ihre Eltern, die vom säumigen Elternteil im Stich gelassen werden, nicht im Regen stehen zu lassen.

Dass es so viele Unterhaltspflichtige gibt, die ihrer Verantwortung für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder nicht nachkommen, ist ein Skandal. Es gibt Unterhaltspflichtige, die aufgrund ihres niedrigen Einkommen nicht zahlen können, aber eben auch die, die nicht zahlen wollen. Diese müssen wir stärker belangen. Bei der letzten Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes haben wir sie bereits stärker in die Pflicht genommen durch umfassende Nachweispflichten.

Kommunen und Länder sind aufgerufen, den Unterhalt entsprechend einzutreiben. Dazu gilt es, neue Modelle zu entwickeln und voneinander zu lernen. Bayern kann seit vielen Jahren eine höhere Rückholquote aufweisen als andere Länder: In den meisten Bundesländern sind die Sachbearbeiter der Jugendämter nicht nur für die Bewilligung des Unterhaltsvorschusses zuständig, sondern auch für die Durchführung des Regresses. In Bayern übernimmt das Landesamt für Finanzen das Verfahren zur gerichtlichen Geltendmachung der Zahlungsverpflichtung. Manche Fallkonstellationen im Bereich des Regresses sind für Mitarbeiter des Jugendamtes kompliziert, für das Landesamt sind sie Tagesgeschäft und routinierter zu bewältigen. Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher die Länder auf zu prüfen, ob sie nicht ähnliche Wege einschlagen können.“

Hintergrund:

Die „Düsseldorfer Tabelle“ des Oberlandesgerichts Düsseldorf dient seit 1962 bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.11.2017

Der Bundesrat hat am 3. November 2017 einer Regierungsverordnung zur Fortschreibung der Hartz-IV-Sätze zugestimmt. Damit steigt ab Januar 2018 der Hartz-IV-Regelsatz für Einpersonenhaushalte von derzeit 409 auf 416 Euro. Für Paare erhöht sich der Satz pro Person um 6 Euro. Kleinkinder erhalten monatlich drei, Kinder und Jugendliche fünf Euro mehr als bisher.

Die Fortschreibung erfolgt auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen und der Nettolohn- und -gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer. Sie lässt Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilhaben.

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und wie geplant zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Quelle: Newsletter Bundesrat vom 03.11.2017

Jungen halten sich in Mathe für begabter, als es die Noten rechtfertigen – Mädchen bescheinigen sich eher sprachliche Fähigkeiten – Unterschiede sind bereits in der fünften Klasse deutlich und bleiben in höheren Jahrgangsstufen bestehen.

Jungen schreiben sich im Schulfach Mathematik größere Fähigkeiten zu als Mädchen – in einem Ausmaß, das durch die tatsächlichen Schulnoten nicht gerechtfertigt ist. Die entsprechenden Selbsteinschätzungen von Schülerinnen und Schülern, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) untersucht hat, weichen bereits in der fünften Klasse deutlich voneinander ab. Bis einschließlich zur zwölften Jahrgangsstufe bleiben die Unterschiede weitgehend bestehen. Das geht aus einer aktuellen Studie des DIW-Bildungsforschers Felix Weinhardt hervor, der für Deutschland repräsentative Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) ausgewertet hat.

Die Ergebnisse sind vor allem mit Blick darauf relevant, dass Frauen an Universitäten und Fachhochschulen, aber auch in Ausbildungsberufen im sogenannten MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) deutlich unterrepräsentiert sind. „Frauen studieren diese Fächer offenbar auch deshalb weitaus seltener als Männer, weil sie ihre mathematischen Fähigkeiten schon sehr früh in ihrer Schulzeit unterschätzen und deshalb Präferenzen für andere Fächer, meist Sprachen, entwickeln“, so Weinhardt. „Damit gehen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im MINT-Bereich, die bereits vielfach beklagen, dass sie kaum noch Fachkräfte finden, womöglich viele talentierte Frauen verloren.“

Mädchen sollten bereits in der Grundschule in Einschätzungen ihrer mathematischen Fähigkeiten bestärkt werden

Für seine Studie hat DIW-Bildungsökonom Weinhardt Daten von rund 20.000 Schülerinnen und Schülern verwendet, die auf einer Skala von eins („trifft gar nicht zu“) bis vier („trifft völlig zu“) Auskunft gegeben haben zu der Aussage „Ich war schon immer gut in Mathematik“. Während Schüler in der fünften Klasse im Durchschnitt einen Wert von 3,1 angeben, liegen Schülerinnen mit 2,5 deutlich darunter. Wie weitergehende Berechnungen zeigen, ist dieser Abstand aber nur teilweise durch tatsächlich bessere Noten der Jungen im Fach Mathematik zu erklären. Vergleicht man nämlich nur Schülerinnen und Schüler mit exakt denselben Mathematiknoten, schätzen die Jungen ihre mathematischen Fähigkeiten noch immer um fast einen halben Skalenpunkt höher ein. Dabei ist auch berücksichtigt, dass Jungen ihre Fähigkeiten generell und fächerübergreifend höher bewerten als Mädchen. Für das Fach Deutsch liegen die Selbsteinschätzungen so kaum auseinander, obwohl Schülerinnen dort deutlich bessere Noten erzielen als Schüler. Weil Jungen und Mädchen ihre Kompetenzen bereits sehr frühzeitig sehr unterschiedlich wahrnehmen, möglicherweise bedingt durch gesellschaftliche Rollenbilder, ist es nach Weinhardts Ansicht von zentraler Bedeutung, rechtzeitig gegenzusteuern. „Lehrerinnen, Lehrer und Eltern sollten deutlich mehr dafür tun, Mädchen von ihren vorhandenen mathematischen Fähigkeiten zu überzeugen – nicht erst in der Sekundarschule, sondern bereits in der Grundschule“, empfiehlt Weinhardt. Umgekehrt könnten Jungen speziell im Fach Deutsch gefördert werden, um den sogenannten Vergleichseffekt zu reduzieren: Dieser führt dazu, dass Jungen aufgrund ihrer vergleichsweise schlechten Deutschleistungen tendenziell denken, sie seien mathematisch begabt. Ihre Klassenkameradinnen wiederum gehen aufgrund ihres Vorsprungs im Fach Deutsch davon aus, sie seien eher sprachlich begabt als in Mathematik, obwohl das nicht in jedem entsprechenden Einzelfall zutrifft.

DIW Wochenbericht 45/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 08.11.2017

Neue Auswertung des WSI

Menschen, die armutsgefährdet sind, leiden spürbar häufiger unter gravierenden Mängeln in ihrem Alltag als die Gesamtbevölkerung. Sie können beispielsweise seltener ausreichend heizen, haben öfter Feuchtigkeit in der Wohnung oder müssen auf ein Auto verzichten. Zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, das neue Armutsdaten aus der EU-SILC-Erhebung des Europäischen Statistikamts Eurostat ausgewertet hat*.

Als arm oder armutsgefährdet gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens aller Haushalte beträgt. In Deutschland lag die Armutsschwelle für eine alleinstehende Person nach EU-SILC im Einkommensjahr 2015 bei einem verfügbaren Einkommen von maximal 1064 Euro im Monat. Nach den neuen Eurostat-Zahlen sind 16,5 Prozent aller Menschen in der Bundesrepublik armutsgefährdet. Besonders hoch ist die Quote unter Arbeitslosen (knapp 71 Prozent sind arm) und Alleinerziehenden (32,5 Prozent; siehe auch die Abbildung auf Seite 1 des WSI Policy Briefs; Link unten).

„Auch wenn diese relative Armutsgrenze im reichen Deutschland höher liegt als in Süd- oder Osteuropa, wissen wir aus vielen Untersuchungen dass arme Menschen oft große Schwierigkeiten haben, am normalen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen“, erklärt WSI-Sozialexperte Dr. Eric Seils. „Die EU-SILC-Zahlen machen noch plastischer, dass damit nicht selten auch erhebliche Mängel im Alltag verbunden sind.“ Das zeigt ein Blick auf verschiedene Belastungen und „Mangellagen“, die im Rahmen der EU SILC-Befragung für das Jahr 2016 erhoben werden (siehe auch die Abbildung auf Seite 3).

  • Feuchtigkeit in den Wänden oder Fäulnis im Fensterrahmen ist für 13,1 Prozent der Gesamtbevölkerung, aber 21,3 Prozent der Einkommensarmen ein Problem.
  • Dabei mag sich das – finanziell bedingte – unzureichende Heizen in Schimmelbildung niederschlagen. Insgesamt haben 3,7 Prozent der Bevölkerung insgesamt, aber 12,4 Prozent der Menschen mit einem Einkommen unter der Armutsgrenze Schwierigkeiten, ihre Wohnung angemessen zu beheizen. Beim Vergleich ist jeweils zu bedenken, dass in den Zahlen zur „Bevölkerung insgesamt“ auch die Armen erfasst sind, der Unterschied gegenüber nicht-armen Haushalten also noch größer ausfällt.
  • Dass von der Einkommensarmut eine deutliche wirtschaftliche Belastung ausgeht, zeigt sich an der Verbreitung von Rückständen bei Zahlungen (an Versorgungsbetriebe, Hypotheken, Ratenkäufe). Hier geben insgesamt 4,2 Prozent der Befragten an, dass bei ihnen in den vergangenen 12 Monate solche Zahlungsrückstände aufgelaufen sind. Unter den Einkommensarmen fällt der Anteil mit 10,3 Prozent mehr als doppelt so hoch aus.
  • Ein erheblicher Unterschied zwischen den Einkommensarmen und der Gesamtbevölkerung zeigt sich auch, wenn danach gefragt wird, ob man sich ein Auto leisten könne. Insgesamt können sich nur 6,8 Prozent der Befragten kein Auto leisten. Unter den Armutsgefährdeten sind es hingegen mehr als ein Viertel (26,7 Prozent).
  • In Deutschland haben 25,1 Prozent aller Befragten in ihrer Wohnung mit Lärm aus der Umgebung zu kämpfen, aber 32,4 Prozent all jener, die unter der Armutsgrenze leben. Im europäischen Vergleich weist die dicht besiedelte Bundesrepublik damit – insgesamt und unter den Einkommensarmen – einen der höchsten Werte hinsichtlich der Lärmbelastung durch Nachbarn oder den Straßenverkehr auf.
  • Auch durch Vandalismus oder Kriminalität in ihrem Wohnumfeld sind arme Personen laut EU SILC überdurchschnittlich belastet. Allerdings fällt der Unterschied je nach Wohnort relativ gering aus: In Städten erleben 27,9 Prozent aller Armen, aber auch 22,9 Prozent der Gesamtbevölkerung Gewalt und Vandalismus in ihrer Umgebung. WSI-Forscher Seils sieht eine mögliche Erklärung darin, dass die Siedlungsdichte und die gemeinsame Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in den Städten zu einer Angleichung der Wahrnehmung zwischen den Einkommensgruppen führen. Auf dem Lande berichten insgesamt nur 5,9 Prozent von solcher Kriminalität, während es unter den Einkommensarmen immerhin 9,4 Prozent sind.
  • Der Mangel an sanitären Anlagen scheint hingegen in Deutschland überwunden. Selbst unter den Einkommensarmen hat nur jeder 1.000ste kein WC in der Wohnung. In Rumänien sind es hingegen 32,6 Prozent der Gesamtbevölkerung.

*Eric Seils, Jutta Höhne: Relative Einkommensarmut und realer Mangel. Eine Kurzauswertung aktueller Daten von Eurostat. WSI Policy Brief 16, November 2017 und alle Daten hier zum Download

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 08.11.2017

Gemeinsames Datenangebot von Destatis, BA und BAMF

Mit der Anwendung „Migration.Integration.Regionen“ veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) ein interaktives Kartenangebot, das einen Überblick über die regionale Verteilung von Ausländerinnen und Ausländern sowie Schutzsuchenden in Deutschland auf Kreisebene bietet. Die Anwendung entstand in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Durch die Kooperation konnten migrations- und integrationsrelevante Daten aus verschiedenen Quellen zusammengeführt werden. Die ausgewählten Informationen stehen in der interaktiven Karte nun erstmals in Kombination zur Verfügung und erleichtern dadurch vor allem regionale Analysen und Vergleiche. In der Anwendung werden Daten zu den Themen Ausländeranteil, ausländische Bevölkerung, Schutzsuchende sowie Ausländerinnen und Ausländern am Arbeitsmarkt visualisiert. Zu jedem Themenblock können verschiedene Indikatoren abgerufen werden.

  • Ausländeranteil nach der Bevölkerungsfortschreibung: Vor allem Ballungsräume wie das Ruhrgebiet, das Rhein-Main-Gebiet sowie die Großräume Stuttgart und München sind durch einen hohen Anteil an Ausländerinnen und Ausländern gekennzeichnet. Deutschlandweit am höchsten fiel der Ausländeranteil 2015 im Landkreis Offenbach am Main, Stadt aus: Hier hatte rund ein Drittel der Bevölkerung ausschließlich einen ausländischen Pass.
  • Ausländische Bevölkerung nach dem Ausländerzentralregister: Viele Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland stammen aus EU-Staaten. In einigen Grenzregionen machten sie 2016 mehr als 70% der ausländischen Bevölkerung aus – beispielsweise in den Landkreisen Grafschaft Bentheim und Kleve: Hier leben besonders viele Personen aus den benachbarten Niederlanden.

    Da in den ostdeutschen Flächenländern der Ausländeranteil generell in vielen Kreisen vergleichsweise niedrig ist, sind dort Schutzsuchende aus Staaten wie Syrien, die im Zuge der Flüchtlingskrise auf die einzelnen Kreise verteilt wurden, verhältnismäßig stärker vertreten als in anderen Regionen. Bezogen auf die gesamte ausländische Bevölkerung fällt der Anteil der Syrerinnen und Syrer in vielen Kreisen in den neuen Ländern besonders hoch aus – am höchsten in den Landkreisen Stendal (Sachsen-Anhalt) und Gera, Stadt (Thüringen; jeweils 29%).

  • Schutzsuchende nach dem Ausländerzentralregister: Oftmals ist der Anteil der Schutzsuchenden an der ausländischen Bevölkerung in den Kreisen besonders hoch, in denen generell eher wenige Ausländerinnen und Ausländer leben. Die vier Landkreise Elbe-Elster und Oder-Spree in Brandenburg sowie Mansfeld-Südharz und Stendal in Sachsen-Anhalt verzeichneten 2016 mit jeweils über 50% deutschlandweit die höchsten Anteile.
  • Ausländerinnen und Ausländer am Arbeitsmarkt nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Die Beschäftigungsquote von Ausländerinnen und Ausländern fällt in vielen Kreisen in Süddeutschland höher aus als im Rest der Bundesrepublik. Am höchsten lag sie im Juni 2016 im Landkreis Dingolfing-Landau (71%). Die hohen Anteile im Süden sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Beschäftigungsquote dort generell relativ hoch ist. Außerdem leben in Süddeutschland anteilig mehr Ausländerinnen und Ausländer, die sich schon seit vielen Jahren in Deutschland aufhalten und dementsprechend gut in den Arbeitsmarkt integriert sind.

Das Kartenangebot ist in jede Webseite einbettbar. Der komplette Datensatz, der hinter der Anwendung liegt, kann als tsv-Datei heruntergeladen werden.

Zur interaktiven Karte: „Migration.Integration.Regionen„

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.11.2017

Am 31.12.2016 waren 1,6 Millionen Schutzsuchende in Deutschland registriert, das waren 16% der ausländischen Bevölkerung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Ausländerzentralregisters (AZR) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Schutzsuchenden seit dem Jahresende 2014 um 851000 (+113%). Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen beispielsweise Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, subsidiär Schutzberechtigte sowie abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die sich weiterhin in Deutschland aufhalten. 392000 Ausländerinnen und Ausländer bleiben unberücksichtigt, weil sich auf Basis der Angaben im AZR derzeit nicht eindeutig bestimmen lässt, ob es sich um Schutzsuchende handelt oder nicht.

Schutzsuchende lassen sich nach dem so genannten Schutzstatus unterscheiden. Schutzsuchende, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde, haben einen offenen Schutzstatus. Am Jahresende 2016 waren dies 573000 (36%). 872000 Schutzsuchende (54%) verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Überwiegend war diese Anerkennung jedoch nur befristet (600000). Bei 158000 Schutzsuchenden wurde der Antrag auf Asyl abgelehnt. Diese Personen waren daher ohne Schutzstatus und grundsätzlich ausreisepflichtig. Bei 75% (118000) war diese Ausreisepflicht aufgrund einer Duldung jedoch vorübergehend ausgesetzt.

Die Zahl der Schutzsuchenden ist von 2014 auf 2016 in den neuen Ländern (ohne Berlin) um 153% gestiegen. Der prozentuale Anstieg fiel damit stärker aus als in den alten Bundesländern (mit Berlin) mit +107%. In den neuen Ländern (ohne Berlin) ist der Anstieg größer, weil hier im Jahr 2014 anteilig sehr viel weniger Schutzsuchende registriert waren als in den alten Ländern. Den größten prozentualen Zuwachs gab es in Brandenburg (+180%), den niedrigsten in Hamburg (+73%). In absoluten Zahlen lebte 2016 die große Mehrheit (85%) der Schutzsuchenden in den alten Bundesländern (mit Berlin) – die meisten in Nordrhein-Westfalen (429000 Personen oder 27% aller Schutzsuchenden), die wenigsten in Bremen (23000 Personen oder 1%). Der Anteil der Schutzsuchenden an allen Ausländerinnen und Ausländern war in Sachsen-Anhalt mit 37% am höchsten und in Bayern mit 11% am niedrigsten.

Etwa die Hälfte aller Schutzsuchenden kam aus drei Herkunftsländern: Syrien (455000), Afghanistan (191000) und Irak (156000). Die meisten Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus kamen aus Afghanistan (129000). Die Mehrheit der Schutzsuchenden mit befristeter Anerkennung stammte aus Syrien (347000). Bei der unbefristeten Anerkennung waren die Hauptherkunftsländer Russland und Irak (jeweils rund 31000 Personen). Die meisten Schutzsuchenden mit abgelehntem Antrag kamen aus Serbien (17000) und Albanien (15000).

Der Anteil der männlichen Personen unter den Schutzsuchenden lag bei 64%. Im Vergleich dazu waren 53% der ausländischen Bevölkerung und 49% der Bevölkerung insgesamt männlich. Schutzsuchende waren im Schnitt 29,4 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der ausländischen Bevölkerung lag dagegen bei 37,6 Jahren, das Durchschnittsalter der Bevölkerung insgesamt (Stand: Juni 2016) bei 44,2 Jahren.

Die komplette Pressemitteilung fnden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.11.2017, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die unterzeichnenden Organisationen sind in großer Sorge um den Fortbestand des Zugangs zum individuellen Asylrecht in Europa.

Gegenwärtig wird in Brüssel die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems verhandelt. Gleichzeitig finden in Deutschland Sondierungen für eine mögliche Jamaika-Koalition statt. Wir appellieren vor diesem Hintergrund an die Parteispitzen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, dafür zu sorgen, dass sich die Bundesregierung bei den kommenden EU-Ratsverhandlungen für den Erhalt der bisher geltenden völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und europarechtlichen Standards einsetzt. Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, brauchen Schutz – auch in Europa. Weder das Grundgesetz noch die Genfer Flüchtlingskonvention oder die Europäische Menschenrechtskonvention lassen eine Obergrenze zu.

Wir begrüßen ausdrücklich die Absicht, vermehrt legale Zugangswege für Schutzsuchende nach Europa zur Verfügung stellen zu wollen. Nur wenn diese tatsächlich in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, wird das Sterben entlang der Fluchtrouten reduziert werden können. Legale Zugangswege dürfen aber nicht anstelle des individuellen Zugangs zu Schutz in Europa stehen, sondern müssen diesen ergänzen. Die aktuellen Bemühungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie die Bestrebungen, die Zahl der nach Europa einreisenden Schutzsuchenden zu begrenzen, dürfen aus unserer Sicht nicht zu einer Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die ohnehin schon überbelasteten Krisen- und Transitstaaten führen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir, folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen:

1. Keine Absenkung von Schutzstandards bei der Definition sicherer Drittstaaten außerhalb der EU

Im Rahmen der aktuellen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems werden die Voraussetzungen diskutiert, unter denen Menschen auf einen Schutz außerhalb der EU verwiesen werden dürfen (sog. sicherer Drittstaat oder erstes Asylland). Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems darf jedoch in keinem Fall dazu führen, dass die Standards der Schutzgewährung abgesenkt werden. Der Verweis auf sog. sichere Drittstaaten darf deshalb – entsprechend den UNHCR-Kriterien – wenn überhaupt nur erfolgen, wenn dort effektiver Zugang zu Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährleistet ist und die Schutzsuchenden eine tragfähige Verbindung zu dem jeweiligen Drittstaat haben. Hierfür reicht der Transit ebenso wenig aus wie die Sicherheit in einem Teilgebiet des Staates. Kritisch sehen wir daher die aktuellen Bestrebungen, die Anforderungen, wann ein Drittstaat als sicher anzusehen ist, zu senken. So soll nur noch die Möglichkeit ausreichen, einen anderweitigen Schutz „im Einklang“ mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu erlangen, der Schutz und die Flüchtlingsanerkennung auf Grundlage der GFK wären in dem betreffenden Staat dann nicht mehr erforderlich.

2. Zugang zum inhaltlichen Asylverfahren sicherstellen

Mit den Plänen der EU-Kommission im EU-Recht, flächendeckend und verpflichtend sogenannte Zulässigkeitsverfahren dem eigentlichen Asylverfahren vorzuschalten, wird der Zugang zum Asylrecht in Europa deutlich erschwert, so wie es jetzt bereits durch das EU-Türkei-Abkommen praktiziert wird. Individuelle Fluchtgründe werden nach einer Unzulässigkeitsentscheidung nicht mehr geprüft, Familienzusammenführungen werden massiv erschwert und die EU-Staaten an den Außengrenzen noch mehr als bisher überfordert. Es droht die Zurückschiebung in Staaten wie die Türkei, die sich immer weiter von rechtsstaatlichen Verhältnissen entfernt. Die zwingende Einführung von vorgeschalteten Zulässigkeitsverfahren an den EU-Außengrenzen muss ebenso unterbleiben wie der Abschluss von Migrationsabkommen mit Transitstaaten, die die Einhaltung von Flüchtlings- und Menschenrechten nicht tatsächlich gewährleisten.

3. Keine Verschärfung der bestehenden Dublin-Verordnung

Die Regelungen der Dublin-III-Verordnung dürfen nicht weiter verschärft werden. Nach dem aktuellen Verhandlungsstand soll die Zuständigkeit der Ersteinreisestaaten auf 5 bis 10 Jahre verlängert oder sogar für immer aufrechterhalten werden. Die bisher geltende sechsmonatige Überstellungsfrist soll gestrichen werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass in vielen Fällen kein Asylverfahren durchgeführt wird und die Fluchtgründe inhaltlich nicht geprüft werden. Randstaaten der EU würde noch stärker als bisher die Verantwortung für das Asylverfahren aufgebürdet. Die Betroffenen werden recht- und schutzlos gestellt. Ob und welchen Status sie dann in Deutschland haben, ist vollkommen ungeklärt, da das bisher vorgesehene Selbsteintrittsrecht des Mitgliedsstaats entfallen soll. Ihnen stünden nach Plänen der Kommission keine Sozialleistungen, nur medizinische Notleistungen zu. Bisher werden nur rund 15% der Dublin-Fälle von Deutschland tatsächlich überstellt. Sollte die oben dargestellte Regelung in Kraft treten, wird dies dazu führen, dass zehntausende Schutzsuchende in der Illegalität leben oder ein Leben im Elend auf der Straße führen werden.

Mit der Umgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, wie sie derzeit geplant ist, geht ein gravierender Systemwechsel einher. Es geht gegenwärtig um die Grundlagen des Zusammenlebens in Deutschland und in Europa.

Wir fordern, alles dafür zu tun, dass auch weiterhin in Deutschland und in der EU eine Flüchtlingspolitik auf Basis der Menschenrechte, der EU-Grundrechtecharta, der EMRK, des internationalen Flüchtlingsrechts und selbstverständlich auch entsprechend den Werten und Normen des Grundgesetzes verfolgt wird. Deutschland und die EU sind historisch und rechtlich in der Verpflichtung und als eine der reichsten Regionen der Welt auch in der Lage, diese Rechte umzusetzen. Sie dienen vielen weiteren Regionen als Maßstab.

Quelle: gemeinsame Pressemitteilung Amnesty InternationalSektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland, Neue Richtervereinigung – Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. und Förderverein PRO ASYL e.V. vom 10.11.2017

Das Statistische Bundesamt veröffentlichte heute Zahlen zu Armut oder sozialer Ausgrenzung in Deutschland und Europa für das Jahr 2016. „Die Wahrscheinlichkeit in Zukunft von Armut betroffen zu sein, wächst noch immer“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die Zahlen. In Deutschland stieg der Anteil der Armutsgefährdeten auf 19,7 Prozent der Gesamtbevölkerung an. In der Europäischen Union lag er bei 23,5 Prozent. Stadler sieht die Verantwortung dafür in den politischen Rahmenbedingungen: „Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, wieso trotz sprudelnder Steuereinnahmen und immer neuer Beschäftigungsrekorde, die Armutsgefährdung in der Bundesrepublik seit Jahren zunimmt.“ Damit teile sich Deutschland, eines der führenden Industrieländer der Erde, immer weiter auf in wenige Gewinner und viele Verlierer. „Nur ein Politikwechsel kann diese Entwicklung stoppen“, betont Stadler und führt aus: „Wir müssen weg von der Niedriglohnpolitik und einem Minijobsystem, dass sich für immer mehr Menschen zur Armutsfalle entwickelt.“

„Wir spüren immer deutlicher, dass der nationale Sozialstaat im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt an seine Grenzen stößt. Die erzwungene Austeritätspolitik und eine zunehmende Konkurrenz der Sozialsysteme führen automatisch zu einem Sozialstaatsabbau und einer Zunahme von Ungleichheiten. Es ist dringend geboten, ein weiteres Auseinanderdriften der Gesellschaft zu verhindern“, betont Wolfgang Stadler. Von der zukünftigen Bundesregierung fordert Stadler: „Die neue Legislaturperiode muss im Namen der sozialen Gerechtigkeit stehen. Was wir brauchen sind Reformen und Veränderungen, die direkt und unmittelbar allen Mitgliedern der Gesellschaft helfen, soziale Probleme und deren Auswirkungen zu überwinden. Investieren müssen wir nicht nur in Bildung und Betreuung, um so die gleichen Teilhabechancen für alle Kinder herzustellen. Wir müssen uns auch für eine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik stark machen, die Qualifizierungs- und Beschäftigungskonzepte im Interesse der Erwerbslosen vorsieht.“

Auch das System der Grundsicherung müsste an mehreren Punkten überarbeitet werden: die Berechnung der SGB II-Regelbedarfe müsse neu angesetzt und um qualitative Erhebungen ergänzt werden und die Frage der Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten für Arbeitsuchende müsse neu in den Blick genommen werden. „Nur mit solch einem Gesamtkonzept kann es gelingen, Ungleichheiten zu überwinden und den solidarischen Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken“, bekräftigt Wolfgang Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 08.11.2017

Die Ergebnisse der HLS-GER-Studie zur Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in Deutschland an der Universität Bielefeld belegen, dass die Gesundheitskompetenz unmittelbar das Gesundheitsverhalten von Menschen beeinflusst. So hat eine niedrige Gesundheitskompetenz einen schlechteren subjektiven Gesundheitszustand und ein ungünstiges Ernährungs- und Bewegungsverhalten zur Folge.

Diese Ergebnisse aus Studien erläuterte Prof. Dr. Doris Schaeffer, Universität Bielefeld, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, anlässlich der Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. am 6. November 2017 in Dortmund. Ursula Horzetzky, Referatsleiterin Ernährungsprävention und Ernährungsinformation beim BMEL, verwies in ihren Ausführungen auf die Relevanz einer ausgewogenen Ernährung zur Vermeidung auch ernährungsbedingter Erkrankungen. Allen Menschen – vom ersten Lebenstag bis ins hohe Alter – sollte eine gesunde Lebensweise ermöglicht werden. Ziel des BMEL ist es, dass in den nächsten Jahren die Mahlzeitenangebote in der Gemeinschaftsverpflegung qualitativ verbessert werden und so älteren Menschen, die daran teilnehmen, eine genussvolle und ausgewogene Ernährung zur Verfügung steht. Auf welche Weise der Deutsche Turner-Bund mit seinen breitgefächerten Programmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz beiträgt, stellte Prof. Dr. Michael Tiemann, Professor für Sportwissenschaften, SRH Hochschule für Gesundheit Gera, praxisnah vor.

Mehr als 230 Teilnehmende aus den verschiedenen Handlungsfeldern der Seniorenarbeit, aus BAGSO-Mitgliedsverbänden und der Wissenschaft erörterten anschließend im Rahmen eines World Cafés wichtige Aspekte. Sie entwickelten viele Ideen, diskutierten erforderliche Rahmenbedingungen sowie Strategien für die Verbesserung der Angebote auf kommunaler Ebene in den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung sowie Gesundheitskompetenz. Eine zentrale Frage war auch, wie man besondere Zielgruppen älterer Menschen – z.B. sehr zurückgezogen lebende Seniorinnen und Senioren – erreichen kann.
Der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering ermutigte die Tagungsgäste zu verstärktem Engagement für die Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen vor allem in ländlichen Räumen und lud alle zum 12. Deutschen Seniorentag ein, der vom 28. bis 30. Mai 2018 in den Dortmunder Westfalenhallen stattfindet und von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eröffnet wird. Die Fachtagung wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen von IN FORM, Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung, gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. vom 08.11.2017

„Leider gar kein Anlass zum Jubeln!“ kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig die vor einigen Tagen bekannt gewordenen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle. Die Sätze für Kinder, die von ihren Eltern Barunterhalt erhalten, steigen ab 1. Januar 2018 um bis zu 7 EUR monatlich. Doch für die Masse der Kinder ist dies leider trotzdem ein Rückschritt, sie bekommen im Ergebnis sogar weniger Unterhalt. Denn gleichzeitig wurden die Einkommensgruppen angehoben und zwar um stolze 400 EUR je Stufe. Das führt dazu, dass die erwirtschafteten Einkommen nunmehr einer niedrigeren Einkommensgruppe zuzurechnen sind mit der Folge, dass der Kindesunterhalt tatsächlich sinkt. Dies ändert sich erst (wieder) bei Einkünften oberhalb von 4.300 EUR monatlich (netto). „In Zeiten steigender Gehälter, sinkender Arbeitslosenzahlen und sogar erhöhter Grundsicherungs- und Sozialhilfesätze einerseits und wachsender Kinderarmut vor allem in Haushalten von Alleinerziehenden andererseits ist das ein fatales Zeichen“, so die Präsidentin des djb weiter.

Berechnungsbeispiele Auswirkungen der Düsseldorfer Tabelle 2018

Ein Pflichtiger mit einem Einkommen zwischen 1.500 EUR und 1.900 EUR war bisher der zweiten Einkommensgruppe zuzuordnen und hatte einem bis zu sechs Jahre alten Kind 264 EUR im Monat an Unterhalt zu zahlen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 sind es durch die Zuordnung zur ersten Einkommensgruppe lediglich 251 EUR und damit 13 EUR WENIGER. Dies zieht sich konsequent durch alle Altersgruppen, d.h. in der ersten Einkommensgruppe werden ab dem 1. Januar 2018 in den jeweiligen Altersstufen 13 EUR, 15 EUR bzw. 17 EUR weniger zu leisten sein. Damit nichtgenug: Bei faktischer Umgruppierung muss ein Pflichtiger, der bisher bei einem Nettoeinkommen von 3.500 EUR für ein zehnjähriges Kind 408 EUR zu zahlen hatte, nach dem Jahreswechsel nur noch 382 EUR zum Lebensunterhalt des Kindes beisteuern. »Glücklich« können sich nur die Kinder schätzen, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bisher bis zu 1.500 EUR im Monat verdiente, da gibt’s bis zu 6 EUR mehr. Bei einem Pflichtigen, der mehr als 5.100 EUR monatlich verdient, erhalten die Kinder immerhin bis zu 11 EUR mehr an (Bar-)Unterhalt! Im Verhältnis zu den Kürzungen, die die Mehrheit der Kinder hinnehmen muss, allerdings kein Betrag, der sich sehen lassen kann. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, ist nicht einmal der Bedarfssatz angehoben worden. Die Beibehaltung des Bedarfs aus dem Jahr 2017 ist vielmehr »bis auf weiteres« geplant. Hier zeichnet sich eine Abschaffung der vierten Altersstufe ab, die das Budget des Elternteils, in dessen Haushalt das volljährige Kind wohnt, weiter strapazieren wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.11.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des heutigen 11. Deutschen Kongresses für Schulverpflegung in Berlin die bundesweite verbindliche Einführung von Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas und Schulen an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollten sich diese an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren. Zahlreiche Studien belegen, dass die von der DGE für diesen Bereich gegebenen Empfehlungen in den seltensten Fällen erfüllt werden.

„Deshalb sollte beim Kita- und Schulessen nicht weiter auf unverbindliche Freiwilligkeit mit Appellen und Ankündigungen gesetzt werden. Die gibt es schon seit Jahren zuhauf, ohne dass sich vielerorts substanziell etwas getan hätte. Außerdem plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk nachdrücklich für eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich. Die derzeit laufenden Sondierungsgespräche und etwaige Koalitionsverhandlungen sollten das auf die Agenda nehmen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule eine gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt eine Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, ausreichend Gemüse, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. „Es muss endlich Schluss sein mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen. Besonders wichtig ist es auch, die Kita-Kinder bzw. die Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Deren Kompetenz und Kreativität bleiben in der Regel völlig ungenutzt“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten möglichst heimische Produkte sowie Obst und Gemüse der Saison die Leitlinien für das Kita- und Schulessen sein. Wer in der Kindheit nicht erfährt und erlebt, was gesunde Ernährung ist und dass sie gut schmeckt, wird dies im Erwachsenenalter kaum nachholen können. Insofern ist eine gesunde Ernährung auch eine Grundsteinlegung für ein gesundes Leben. An dieser Stelle zu sparen ist langfristig verheerend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.11.2017

Sehr viele Erwachsene haben ein fehlendes Problembewusstsein in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte von Kindern, wenn es um die Veröffentlichung von Informationen oder Bildern über Soziale Medien wie WhatsApp, Facebook oder Instagram geht. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes. 34 Prozent derjenigen, die Bilder und Informationen von Kindern posten, gaben an, Kinder dabei gar nicht einzubeziehen, 30 Prozent informieren die Kinder lediglich. Eine explizite Erlaubnis der Kinder holt nur eine Minderheit von 31 Prozent der Befragten ein.

„Persönlichkeitsrechte von Kindern erstrecken sich über alle Lebensbereiche und damit auch auf den digitalen Raum. Es ist daher wichtig, nicht nur bei den Kindern selbst sondern auch bei Erwachsenen, insbesondere den Eltern, ein Bewusstsein für den Umgang mit persönlichen Informationen und Bildern von Kindern in Sozialen Medien zu schaffen. Ein großer Teil der Erwachsenen macht sich anscheinend keine Gedanken über die Risiken, dass Bildmaterial von ihren Kindern in falsche Hände gerät. Auch scheint es nur eine knappe Mehrheit zu interessieren, welche Rechte sie dabei an die Plattformen abgeben. Deshalb wird das Deutsche Kinderhilfswerk in Kürze eine Facebook-Kampagne starten, mit der Aufmerksamkeit für die Persönlichkeitsrechte von Kindern im Internet erzeugt und über einen angemessenen Umgang mit persönlichen Daten von Kindern in Sozialen Medien aufgeklärt werden soll. Die Kampagne will die Aufmerksamkeit auf die Rechte von Kindern insbesondere im digitalen Raum lenken“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes sind fast vier Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von der Veröffentlichung ihrer Bilder oder Informationen über sie in sozialen Medien betroffen. Gleichzeitig informieren sich lediglich 54 Prozent der Befragten über Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nutzung sozialer Medien. Das Thema Datenschutz ist für 51 Prozent relevant. Dabei sind Informationen in den Medien, zum Beispiel im Fernsehen, im Internet oder in Zeitschriften mit 75 Prozent die mit Abstand am häufigsten genutzte Informationsquelle. Gespräche mit Freunden oder Bekannten sind für 65 Prozent relevant. Die Plattformbetreiber selbst sind für 41 Prozent der Befragten Anlaufstelle zur Informationsbeschaffung. Bei ihnen wird auch die Hauptverantwortung für die Bereitstellung von Informationen zu rechtlichen Aspekten in Bezug auf die Nutzung sozialer Medien gesehen: 46 Prozent der Befragten antworteten entsprechend, bei staatlichen Behörden sehen die Hauptverantwortung lediglich 28 Prozent.

Der mit großem Abstand am häufigsten genutzte Dienst für die Verbreitung der Informationen und Bilder ist mit 84 Prozent WhatsApp. Facebook und Instagram folgen mit 33 bzw. 15 Prozent. Dagegen haben YouTube mit 6 Prozent und Twitter mit 5 Prozent nur wenig Relevanz. Zum Empfängerkreis der geposteten Bilder oder Informationen gehören die betroffenen Kinder bei 50 Prozent der Befragten immer bzw. häufig, bei 17 Prozent selten und bei 30 Prozent nie. Auf die Frage nach dem Alter, ab dem Kinder in die Entscheidung über eine Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten über Soziale Medien einbezogen werden sollten, antworteten die Erwachsenen mehrheitlich, dass dies erst ab einem Alter von 10 Jahren sinnvoll ist.

Für die repräsentative Umfrage wurden vom Politikforschungsinstitut Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.024 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI) befragt. Die Fehlertoleranz liegt zwischen 1,4 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) und 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Die Durchführung der Umfrage erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.11.2017

Familien in Deutschland leben vielfältige Formen. Sie übernehmen füreinander Verantwortung. Sie gestalten das Gemeinwesen durch unterschiedlichste Fähigkeiten und die Bereitschaft, ihre Zeit und Arbeitskraft, ihre Bildung, ihre Kultur, ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihr Geld einzubringen. Sie sind solidarisch für Menschen, die Zuwendung, Hilfe und Pflege brauchen. Ohne diese Leistungen könnte unsere Gesellschaft nicht bestehen. Das gilt in ganz besonderer Weise für das gute Aufwachsen aller Kinder.

Deshalb ist es in höchstem Maße alarmierend, wenn nachweislich die Zahl der Kinder, die in Armut und prekären Lebensverhältnissen leben, stetig wächst. Diese Kinder leben in Bezug auf Bildung, Gesundheit, Teilhabe, Wohnen, Kultur, Integration und soziale Sicherheit mit elementaren Defiziten. Ihre Familien, vor allem Einelternfamilien, Mehr-Kinder-Familien und Familien mit Migrationshintergrund, verfügen nicht über die notwendigen Handlungsmöglichkeiten und Kompetenzen, um Familie gut leben und den hohen gesellschaftlichen Anforderungen entsprechen zu können.

Die Politik der nächsten Jahre entscheidet darüber, ob es gelingt, diese Kluft zu überwinden und den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu bewahren. Zu verhindern sind Fehlentwicklungen, die individuelle Ungerechtigkeit vermehren und strukturell ein großes, auch ökonomisch relevantes Potential an Zukunftsbelastungen aufbauen.

Die eaf hält deshalb einen Perspektivenwechsel hin zu einem zeit- und realitätsgerechten Verständnis von öffentlicher Verantwortung für das Wohlergehen aller Kinder und deren gute Entwicklung und Entfaltung für dringend notwendig. Eltern, Familien und staatliche Gemeinschaft sorgen in diesem Sinne gemeinsam für gute Bedingungen. Der Staat versteht sich neben seiner Rolle als „Wächterstaat“ zunehmend auch als aktivierender, stärkender, für gute Ermöglichungsbedingungen Sorge tragender „Förderstaat“. Er tritt damit nicht in Konkurrenz zur Elternverantwortung, sondern ermöglicht und stärkt sie vielmehr.

In Dringlichkeit und Aktualität haben die 10 Forderungen an die Parteien der Koalitionsverhandlungen besondere Relevanz für die Umsetzung des geforderten Perspektivenwechsels.

Ein PDF dieser Forderungen steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 10.11.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 24. November 2017

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ort: Berlin

Die Einführung einer verbindlichen Geschlechterquote für neu zu besetzende Aufsichtsräte börsennotierter und voll mitbestimmter Unternehmen war ein echter Durchbruch. Frauen nehmen gegenwärtig mehr als 30 Prozent der Mandate in den Aufsichtsräten der DAX-Unternehmen wahr. Zu dieser Entwicklung hat der djb mit mehr als 400 Hauptversammlungsbesuchen vor rund einer halben Million Aktionärinnen und Aktionäre einen erheblichen Beitrag geleistet.

In den Vorständen der deutschen Wirtschaft sind Frauen dagegen deutlich seltener anzutreffen. Insoweit und für die übrigen Führungsebenen gilt – noch – keine verbindliche Geschlechterquote. Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils geben. Diese Zielgrößen und andere Daten hat der djb bei seinen diesjährigen Hauptversammlungsbesuchen kritisch hinterfragt.

„Die Antworten der Unternehmen auf unsere Fragen ließen ein mitunter alarmierend entspanntes Verhältnis zur Verantwortung erkennen, die der Gesetzgeber ihnen zur Anhebung des Frauenanteils im Vorstand übertragen hat“, resümiert Ramona Pisal, Past Präsidentin des djb, die diesjährigen Hauptversammlungsbesuche.

Der djb freut sich, Sie gemeinsam mit dem BMFSFJ zur Präsentation der Ergebnisse des Projekts „Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung 2017“ am 24. November 2017 einladen zu dürfen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 06. Dezember 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Demokratie, Vielfalt und Partizipation sind ein Recht von Kindern. Sie bieten Chancen zum aktiven Erleben von Handhabbarkeit und Mitgestaltung. Gleichzeitig stellen diese Prinzipien eine Herausforderung für pädagogische Fachkräfte im Arbeitsalltag dar. Die Gestaltung einer demokratischen, vorurteilsbewussten und vielfaltssensiblen Kindertageseinrichtung setzt voraus, dass die pädagogischen Fachkräfte sich gleichzeitig auf verschiedensten Ebenen mit Demokratie, Vielfalt und Partizipation auseinandersetzen.

Das Projekt „Demokratie, das sind wir alle. Vielfalt, das sind wir alle.“ (DEVI) möchte Kindertageseinrichtungen unterstützen und befähigen, sich dieses Prozesses anzunehmen, vorhandene Projekte zu unterstützen und für andere Einrichtungen beispielhaft aufzuarbeiten und verfügbar zu machen – ganz im Sinne einer partizipativen Beteiligung.

Bei der Auftaktveranstaltung „Kindertagesbetreuung in Bewegung. Demokratie und Vielfalt fördern – Diskriminierung und Barrieren abbauen“ am 6. Dezember 2017 erhalten Praktiker*innen die Möglichkeit, miteinander in den Austausch zu kommen. Durch Fachbeiträge wird über den aktuellen theoretischen Stand berichtet. Außerdem werden auf der Auftaktveranstaltung die Gewinner*innen des Wettbewerbs „Demokratie braucht Vielfalt“ bekanntgeben.

Die prämiierten Beiträge bekommen im Zuge dessen fachliche Unterstützung vor Ort. Darüber hinaus werden alle Projekte in einer Handreichung erfasst und so einem breiterem Publikum zugänglich gemacht.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 06./07. Dezember 2017

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit Studienzentrum der EKD für Genderfragen, Hannover

Ort: Rehburg-Loccum

Intersexualität – was ist das eigentlich? Der Begriff bezeichnet biologische Besonderheiten bei der Geschlechtsdifferenzierung. Intersexuelle Menschen leben von Geburt an in Körpern, die hinsichtlich der Chromosomen, der Keimdrüsen und/oder der Hormonproduktion nicht nur männlich oder nur weiblich erscheinen, sondern Ähnlichkeiten mit beiden Geschlechtern aufweisen. Schätzungen zu Folge trifft das allein in Deutschland auf 80.000 bis 120.000 Menschen zu.

Das Sprechen über die Existenz intersexueller Menschen war lange gesellschaftlich tabuisiert. Dazu haben auch feminisierende oder maskulinisierende Genitaloperationen bereits im Kindesalter beigetragen, die über Jahrzehnte an der Tagesordnung waren. Nun geraten Menschen mit intersexuellen Körpern immer öfter ins Blickfeld – z.B. in der Diskussion um ein drittes Geschlecht im Geburtenregister.

Der kirchliche Umgang mit intersexuellen Menschen zeichnet sich bislang freilich durch wenig Wissen und viel Unsicherheit aus. Für ein christlich getöntes bipolares Menschenbild birgt Intersexualität einiges Erschütterungspotential, stellt aber auch einen Testfall dar: Wie gehen wir in der gemeindlichen Praxis, in Kirchenleitungen und Gleichstellungsreferaten mit Verschiedenheit um? Entsprechend zielt die Tagung auf sorgfältige Information und erste Sondierungen:

  • Was ist in medizinischer Hinsicht wichtig zu wissen?
  • Welche rechtlichen und psychischen Probleme erschweren das Leben intersexueller Menschen?
  • Wie verändert die Wahrnehmung von Intersexualität das Nachdenken über menschliche Geschlechtlichkeit – auch im Sinne einer theologischen Anthropologie?
  • Welche Herausforderungen stellen sich schließlich für die kirchliche Praxis?

Kommen Sie und diskutieren Sie mit!

Information und Anmeldung hier

Termin: 08. Dezember 2017

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)

Ort: Bonn

Die Alterssicherung ist ein zentrales Politikfeld in der internationalen Altenpolitik. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für Autonomie und Selbstbestimmung im Alter. In vielen Ländern ist die Alterssicherung jedoch nicht selbstverständlich oder sie ist eng an die Forderung nach längerer Erwerbstätigkeit verknüpft. Ein Blick über den Tellerrand zeigt, dass seit den 1990er Jahren in vielen Ländern des Globalen Südens Sozialrenten eingeführt worden sind. Vielerorts werden neue Wege gegangen, weil die Versorgung über die Familie nicht mehr vorausgesetzt werden kann. Dennoch leben weltweit 80 Prozent der älteren Menschen ohne jegliche soziale Absicherung. Vor allem ältere Frauen sind betroffen. Auch in Deutschland wird schon lange über die Zukunft der Rente und die Gefahr wachsender Altersarmut diskutiert.

Im Workshop diskutieren Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über den aktuellen Stand der Alterssicherung und formulieren Forderungen für die weiterführende politische Debatte.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier.

AKTUELLES

Entwurf des Kindertagesförderungsgesetzes und der Kindertagesförderungsverordnung
(Drucksache 18/0590)

Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz und Wegfall der routinemäßigen Bedarfsprüfung vor dem dritten Geburtstag (§§ 4 und 7)

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Landesverband Berlin e. V. begrüßt ausdrücklichdie Erweiterung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für Kinder ab einemJahr von Halbtags auf Teilzeit. Sie hält dies für einen wichtigen Schritt zurVereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Ermöglichung von Chancengerechtigkeitfür alle Kinder. Die Abschaffung der Bedarfsprüfung von Amts wegen ist ein guter Schritt zumAbbau von Bürokratie und stärkt die Teilhabemöglichkeiten der Familien.

Verbesserung des Leitungsschlüssels (§11)

Die AWO Landesverband Berlin e. V. befürwortet ausdrücklich die Verbesserung des Leitungsschlüssels als Schritt in die richtige Richtung. Denn dieser wirkt sich nachweislich auf eine Qualitätsverbesserung in den Einrichtungen aus. Mehrere aktuelle Studien, darunter der Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann-Stiftung 2017, weisen nach, dass viele Leitungsaufgaben in großen wie in kleinen Kitas gleichermaßen anfallen. Deshalb fordert die Bertelsmann Stiftung, dass Kindertagesstätten bundesweit mindestens eine Ausstattung von einer halben Stelle zzgl. weitere Zeitanteile je Kind benötigen. Das Berliner Kitabündnis, dem auch die AWO angehört, hat bereits einen Schlüssel von 1:80 in einem ersten Schritt gefordert. Die LIGA Verbände fordern bereits seit längerer Zeit eine Ausstattung von 1:60.

Die gesetzlich verankerte Verbesserung des Leitungsschlüssels würde aus unserer Sicht jedoch aufgehoben durch einen vom Land Berlin überraschend in die Finanzierungsverhandlungen eingebrachten Ansatz zur Reduzierung der Stellenanteile bei den Personalzuschlägen, zu denen auch der Leitungszuschlag gehört. Hier ist es nicht zielführend, 2018 die Finanzierung auf 98% zu kürzen und 2019 wieder auszuweiten.

Zum Hintergrund: das KitaFöG hat die Regelausstattung für das pädagogische Personal auf der Basis von 38,5 Stunden Arbeitszeit festgelegt, die Zuschläge sind jedoch in der VO KitaFöG als Stellenanteile ausgewiesen. Durch Anpassungen an den TV-L Berlin wird ab 1.12.2017 eine Arbeitszeit von 39,4 Stunden festgelegt. Steigt nun die anteilige Arbeitszeit in den Zuschlägen mit dem TV-L oder werden diese auf 38,5 Stunden gekürzt? Letzteren Vorschlag hat das Land Berlin eingebracht. Würden die Personalzuschläge auf der Basis von 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit herunter gerechnet, bedeutet dies eine Kürzung der bestehenden Stellen für Facherzieher*innen Integration, Kitaleitungen, ndH – Stellenanteile und die Quartiersmanagementzuschläge. Möglicherweise werden berlinweit 80 Stellen eingespart durch eine Begrenzung der Zuschläge, in der einzelnen Kita werden jedoch stundenweise Kürzungen bemerkt, die die Personalverbesserungen aus dem KitaFöG konterkarieren. Eine Beibehaltung der bestehenden Stellenanteile entspricht aus unserer Sicht der Absicht des Gesetzgebers, Schritt für Schritt bessere Standards zu ermöglichen. Wir bitten die Abgeordneten hier um Ihre Unterstützung zur Finanzierung der Umsetzung des TV-L bei den Personalzuschlägen.

Zeit für Anleitung (VO KitaFöG §11)

Auch die Ausweitung der Freistellung für die Praxisanleitung von Kolleg*innen in berufsbegleitender Ausbildung stellt einen wichtigen Schritt zur Aufrechterhaltung der Qualitätsstandards des Berliner Bildungsprogramms, zur Gewinnung von Fachkräften und zur Verbesserung des Arbeitsfeldes Kindertageseinrichtungen dar. Ebenso wichtig ist jedoch die Begleitung von Quereinsteiger*innen aus verwandten Berufsgruppen bis diese ihre Fortbildungsauflagen erfüllt haben und durch Berufspraxis zu gleichwertigen Kolleg*innen werden. Hier schlägt die AWO Landesverband Berlin e. V. eine gleichartige einjährige Praxisanleitung vor. Die AWO Landesverband Berlin e. V. wünscht sich (noch) mehr Mut zur Ausweitung dieser Regelungen auf alle Bereiche der Jugendhilfe, insbesondere auch auf den Ganztagsbereich. Aus unserer Sicht ist dies unerlässlich zur Behebung des Fachkräftemangels.

Meldepflicht für Zuzahlungen der Eltern (§23(3,7,8))

Die AWO Landesverband Berlin e. V. teilt das Ziel des Gesetzentwurfes, die Eltern vor „Abzocke“ zu schützen und ihnen einen Kitaplatz ohne „Gebühren“ zu ermöglichen. Ausdrücklich begrüßen wir die Stärkung der Elternrechte und die Einrichtung eines niedrigschwelligen und diskriminierungsfreien Zugangs zur Kita. Gegenüber dem Gesetzentwurf vom 5.4.17 ist dieser aktuelle Entwurf deutlich klarer und verständlicher gehalten und vermeidet dadurch Fehlinterpretationen.

Die AWO Landesverband Berlin e. V. empfiehlt dringend die Beschreibung eines klaren Verfahrens. Denn die Verpflichtung zur Schaffung weiterer Regelungen und Bedingungen (Absatz 8) für Zuzahlungen sowie die in Aussicht gestellte Prüfung der Angemessenheit bieten den Trägern weiterhin keine Rechtssicherheit.

Solange die Finanzierung von Frühstück und Vesper bei einer siebenstündigen Anwesenheit (laut Rechtsanspruch) nicht im Kostenblatt enthalten ist, fallen bei den Kitas zusätzliche Elternbeiträge mindestens hierfür an. Darüber hinaus können Eltern Ansprüche an die Kita stellen, die nicht durch die Regelfinanzierung abgedeckt werden z. B. bei Bio-Essen oder besonderen Konzepten. Diese Kosten müssen auch weiterhin durch die Eltern getragen werden, wenn nicht die zusätzliche Leistung entfallen soll.

Regelungen zu Pflichtverletzungen der Träger (§23(4))

Die AWO Landesverband Berlin e. V. hält diesen Absatz für entbehrlich, da die Einrichtung einer Schiedsstelle Gegenstand der Rahmenvertragsverhandlungen ist. Die Verbände haben eine zweigleisige Lösung vorgeschlagen: in einem Schiedsstellenmodell könnte der Umgang mit Vertragsverletzungen geregelt werden. Für Elternbeschwerden empfehlen die Verbände eine
Ombudsstelle analog zu der bereits bestehenden Ombudsstelle der Jugendhilfe. Im Übrigen verweisen wir auf die gemeinsame Stellungnahme aller LIGA Verbände vom April 2017, in der es heißt: „Dabei wird eine Pflichtverletzung nicht weiter definiert und ausgeführt (so könnten Pflichtverletzungen organisatorischer, inhaltlicher, melderechtlicher, leistungsrechtlicher Natur usw. sein). Der Entwurf verwundert umso mehr, weil sich die Verhandlungspartner am Beginn der Verhandlungen zum Kostenblatt ab 2018 bereits im Januar 2017 dazu vereinbart hatten, sich in den laufenden Verhandlungsrunden über ein Ombuds- und Schiedsstellenmodell zu verständigen. … Die öffentliche Seite der Jugendhilfe fügt hier ein Ungleichgewicht ein, das letztlich zu Lasten der Kinder und ggf. der Eltern geht. Wenn die Finanzierung ausgesetzt oder teilweise ausgesetzt wird, kann die Leistung nur entsprechend gemindert erbracht werden. Ein Ausgleich für eine Pflichtverletzung an das Kind oder die Eltern erfolgt dabei nicht.“

Zusammenfassend möchte die AWO Landesverband Berlin e. V. vor einer Bündelung von Unsicherheitsfaktoren für Kitaträger warnen:

  • Die 2017 in Auftrag gegebene Gestehungskostenanalyse zeigt auf, dass Kitaträgern
    bis zu 30% zu niedrige Sachkosten finanziert werden.
  • Entgegen dem individuellen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gegenüber dem Land Berlin sollen Kitaträger 7% der Kosten für einen Kitaplatz selbst aufbringen.
  • Das Risiko für nicht belegte Plätze (z. B. weil keine Fachkräfte verfügbar sind) liegt ausschließlich bei jedem Träger, da nur belegte Plätze finanziert werden.

Kitaträger haben bisher partnerschaftlich gemeinsam mit dem Land Berlin den Platzausbau
gestaltet und mit viel Engagement und Einsatz von Eigenleistungen in den letzten Jahren 30.000 Plätze geschaffen. Wenn bis 2020 noch einmal so viele Plätze entstehen sollen, brauchen Kitaträger Unterstützung in den Rahmenbedingungen in Verbindung mit einer auskömmlichen Finanzierung. Dies sollte im Mittelpunkt des Dialogs zwischen dem Land Berlin und den Verbänden stehen anstelle einer Gesamttendenz, die zunehmend auf Beschränkungen und Sanktionierungsmaßnahmen ausgerichtet ist.

Quelle: Stellungnahme AWO Landesverband Berlin e.V. vom 08.11.2017

Die Arbeiterwohlfahrt steht solidarisch an der Seite von vielen alleinerziehenden Frauen und Männern. Trotz einiger familienpolitischer Leistungsverbesserungen ist die Lebenssituation von Alleinerziehenden leider weiterhin prekär. Es wird dringend Zeit, dass sich das ändert!

In einer bezirksübergreifenden Arbeitsgruppe wurde in den vergangenen Monaten das Positionspapier „Solidarität ist unsere Stärke! Alleinerziehende nicht alleine lassen“ entwickelt, welches zwölf Handlungsfelder aufzeigt, die berücksichtigt werden müssen, um soziale und berufliche Teilhabe für Alleinerziehende zu sichern. Dieses Positionspapier ist nun am 17.10.2017 durch den Vorstand der LAG AWO NRW verabschiedet worden.

Das Positionspapier wird im Rahmen von zwei AWO NRW Aktionswochen vom 13.-24. November 2017 veröffentlicht, um auf neue Wege aufmerksam zu machen, die Alleinerziehenden bessere Möglichkeiten und eine höhere Lebensqualität in allen Lebensbereichen sichern. An den Aktionswochen können sich alle Einrichtungen der AWO in NRW beteiligen, die dazu beitragen möchten, ein Zeichen zu setzen und auf die unzureichende Situation aufmerksam zu machen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Mitteilung Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e. V. vom 24.10.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet heute eine Facebook-Kampagne zu Persönlichkeitsrechten von Kindern im digitalen Raum. Die Kampagne arbeitet mit sechs aussagekräftigen, prägnanten Bildmotiven und entsprechenden Claims. Diese Bildmotive werden über einen Zeitraum von ca. drei Wochen auf Facebook geschaltet und führen die Nutzerinnen und Nutzer auf eine entsprechende Landing-Page mit Informationen rund um den verantwortungsbewussten Umgang mit Kinderfotos in Sozialen Medien.

„Wir möchten mit unserer Kampagne die Erwachsenen, und hier insbesondere Eltern, für die Persönlichkeitsrechte von Kindern in Sozialen Medien sensibilisieren. Viele teilen augenscheinlich unüberlegt Fotos von Kindern über soziale Netzwerke. Dabei ist es uns ein Anliegen, Erwachsenen keine Vorschriften zu machen, sondern sie in erster Linie zu Selbstreflektion und zum Dialog mit den Kindern anzuregen. Denn das Posten von Bildern oder von Informationen über Kinder ohne deren Zustimmung ist aus kinderrechtlicher Sicht in vielerlei Hinsicht bedenklich. Es verletzt zu allererst die Privatsphäre der Kinder. Es widerspricht auch ihrem Recht auf Beteiligung, zudem sind Schutzrechte in Gefahr. Denn oft sind Fotos im Netz frei zugänglich und können auch in falsche Hände geraten“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine in der letzten Woche vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte repräsentative Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass viele Erwachsene ein fehlendes Problembewusstsein in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte von Kindern haben, wenn es um die Veröffentlichung von Informationen oder Bildern über Soziale Medien wie WhatsApp, Facebook oder Instagram geht. 34 Prozent derjenigen, die Bilder und Informationen von Kindern posten, gaben an, Kinder dabei gar nicht einzubeziehen, 30 Prozent informieren die Kinder lediglich. Eine explizite Erlaubnis der Kinder holt nur eine Minderheit von 31 Prozent der Befragten ein.

Die Facebook-Kampagne erfolgt im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.11.2011

Zum Sommersemester 2018 startet erneut der Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ an der HAW Hamburg. Der 2013 eingerichtete berufsbegleitende Studiengang ist der erste interdisziplinäre Studiengang dieser Art im deutschsprachigen Raum. Im Zentrum des Masterprogramms steht die Familie, die unter anderem aus kultureller, politischer, psychologischer, rechtlicher und soziologischer Perspektive betrachtet wird. Das Weiterbildungsstudium vermittelt unter hohem Anwendungsbezug wissenschaftlich-theoretische Inhalte sowie professionelle Handlungskompetenzen. Seit 2015 können sich auch einschlägig Qualifizierte ohne einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben.

Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 10. Dezember 2017 verlängert. Eine Informationsveranstaltung zum Weiterbildungs-Master findet am 27. November an der HAW Hamburg statt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

LSVD-Projekt fördert selbstbestimmtes Handeln intergeschlechtlicher Menschen in Deutschland

Intergeschlechtliche Menschen – Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale – sind in Deutschland immer noch wenig sichtbar, ihre Körperlichkeit ist kaum akzeptiert. Variationen der Geschlechtsmerkmale gelten in vielen Fällen weiterhin als behandlungsbedürftig, geschlechtsverändernde Operationen an intergeschlechtlichen Kleinkindern und Kindern finden weiterhin statt. Die Kostendeckung für eine patient_innen-zentrierte medizinische Versorgung ist hingegen oft nicht gesichert. Diskriminierung in der Schule und im Arbeitsleben gehören zur Alltagserfahrung intergeschlechtlicher Menschen. Eine flächendeckende Beratungsstruktur für intergeschlechtliche Menschen und ihre Familien ist noch lange nicht erreicht.

Das neue bundesweit agierende Projekt„Miteinander stärken. Selbstbestimmt intergeschlechtlich leben“des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) will hier ein Zeichen der Veränderung setzen: Es will Aktivist*innen und Fachkräfte aus der Community und Bündnispartner*innen stärken und mit ihnen gemeinsam Strategien und Bündnisse für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt entwickeln. Das Projekt wird in Kooperation mit in Kooperation mit Intersexuelle Menschen e.V. und OII Deutschland e.V. durchgeführt.

Das Projekt „Miteinander stärken. Selbstbestimmt intergeschlechtlich leben“ trägt dazu bei, dass intergeschlechtliche Menschen – Menschen mit angeborenen Variationen der Geschlechtsmerkmale – als Teil des vielfältigen Mensch-Seins anerkannt und in ihrer Körperlichkeit als gleichberechtigt und gleichwertig akzeptiert werden. Gleichzeitig möchte es die Vernetzung von Organisationen intergeschlechtlicher Menschen stärken und ihre gesellschaftliche Reichweite erhöhen.

Das Projekt wird daher zum einen die Peer-Beratungskompetenz intergeschlechtlicher Menschen erhöhen: Betroffene und Angehörige sollen bundesweit und wohnortnah fachkundigen Rat und Hilfe erhalten. Ziel ist es die bundesweite Struktur von Peer-to-Peer-Beratung zu stärken. Verschiedene Angebote werden die Berater_innen darin unterstützen, ihre Kompetenzen im Bereich Intergeschlechtlichkeit zu stärken, sich mit den aktuellen Herausforderungen in den Themenbereichen geschlechtliche Vielfalt und Intergeschlechtlichkeit vertraut zu machen und Hürden für Ratsuchende zu verringern.

Den zweiten Schwerpunkt des Projekts bilden die Erstellung von Handreichungen, die spezifische Bedarfe von intergeschlechtlichen Menschen an Bundesregierung, Gesetzgeber und interessierte Öffentlichkeit kommunizieren. So sollen etwa für den Bereich Beratung Anforderungskataloge für professionelle Beratende erarbeitet, im Bereich Bildung sind Schulungskonzepte für lokale Bildungsträger geplant, um eine zeitgemäße Aufklärung zum Thema Intergeschlechtlichkeit sicherzustellen. Die Bedürfnisse und das Erfahrungswissen intergeschlechtlicher Menschen stehen dabei im Zentrum.

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen desBundesprogramms „Demokratie leben!“.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 08.11.2017

Für die Studie „Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf aus Sicht von Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen“ sucht das Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) noch pflegende Beschäftigte, die privat Pflegeaufgaben übernommen haben und gleichzeitig in einem Betrieb mit max. 25 Mitarbeiter_innen tätig sind.

SowiTra führt diese Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durch.

Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören und sich vorstellen könnten, von Ihren Erfahrungen in einem Interview zu erzählen, nehmen Sie doch bitte Kontakt mit Laura Rauschnick von SowiTra auf, um alle weiteren Details zu besprechen.

Weitere Informationen können Sie auch dem Info-Flyer de Projektes entnehmen.

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Verbände fordern einheitliche Qualitätsstandards für Kitas

Berlin, 17. Mai 2017. 30 Organisationen aus den Bereichen Wohlfahrtspflege, Familie, Kinderrechte sowie Gewerkschaften und Kita-Träger mahnen im Vorfeld der Jugend- und Familienministerkonferenz die zügige Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen an. Sie begrüßen in einem gemeinsamen Aufruf den eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege, heben jedoch hervor, dass nun zeitnah weitere Schritte mit konkreten Zielen, die auch die Finanzierung beinhalten, gegangen werden müssen. Die Konferenz der Landes- und Bundesfamilienminister ist aus Sicht des Bündnisses besonders geeignet, um gemeinsam wichtige Weichenstellungen für eine bundesweite gute Qualität der Kitas vorzunehmen. Gerade vor dem Hintergrund des Zeitpunkts der Konferenz, in unmittelbarer Nähe zum Tag der Familie am 15. Mai mit dem Motto „Familien, Bildung, Wohlbefinden“, sollte das Interesse von Familien und ihren Kindern an einer Qualitätsverbesserung der Kitas im Vordergrund stehen.

Wörtlich heißt es im Aufruf der 30 Verbände:

Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.
Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:

– Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien
– Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung
– Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
– Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z.B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
– Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
– Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung

Die Erklärung wird von den folgenden Organisationen getragen:

– Arbeiter-Samariter-Bund
– Arbeiterwohlfahrt
– Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen
– Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
– Bundesvereinigung Lebenshilfe
– Deutsche Liga für das Kind
– Deutscher Familienverband
– Deutscher Gewerkschaftsbund
– Deutscher Kinderschutzbund
– Deutsches Kinderhilfswerk
– Deutsches Netzwerk Schulverpflegung
– Deutsches Rotes Kreuz
– educcare
– evangelische arbeitsgemeinschaft familie
– Familienbund der Katholiken
– Fröbel-Gruppe
– Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
– Impuls – Soziales management
– Karl-Kübel-Stiftung
– Der Paritätische – Gesamtverband
– Pestalozzi-Fröbel-Verband
– plattform ernährung und bewegung
– SOS-Kinderdorf
– Stiftung Lesen
– Stiftung Haus der kleinen Forscher
– Verband alleinerziehender Mütter und Väter
– Verband binationaler Familien und Partnerschaften
– ver.di
– Vereinigung der Waldorfkindergärten
– Zukunftsforum Familie

Koordiniert durch: Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen

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Mutterschutzgesetz: Moderner Mutterschutz und zwar für alle Frauen!

Das ZFF begrüßt die heute in 2. Lesung verhandelte Novellierung des Mutterschutzgesetzes, mahnt aber weitere Handlungsschritte für eine verbesserte finanzielle Absicherung von Schwangeren und jungen Müttern an.
Die Große Koalition hat sich auf die Novellierung des Mutterschutzgesetzes geeinigt, die in 2. Lesung verhandelt wird. Die Reform soll Frauen zukünftig passgenauer bei der Vereinbarkeit von Beruf und Schwangerschaft und Stillzeit unterstützen. Mit der Neuregelung soll der (gesundheitliche) Mutterschutz neben Arbeitnehmerinnen auch auf arbeitnehmerähnliche Personen, Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen ausgeweitet werden.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:
„Endlich hat sich die Koalition auf die Reform des Mutterschutzgesetzes geeinigt! Besonders begrüßen wir, dass neben Arbeitnehmerinnen auch arbeitnehmerähnliche Personen, wie zum Beispiel die festen freien Mitarbeiterinnen von Medienunternehmen, sowie Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen in den Bereich des gesundheitlichen Mutterschutz aufgenommen werden sollen. Diese Frauen sollen zukünftig selbst entscheiden können, ob sie beispielsweise von der achtwöchigen Schutzfrist nach der Entbindung Gebrauch machen. Bei der Umsetzung muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass schwangere und stillende Frauen nicht unfreiwillig in Studium oder Ausbildung zurückgedrängt werden. Hier sind Schulen und Hochschulen in der Pflicht flexible Prüfungsregelungen für Mädchen und Frauen in der Zeit der Mutterschutzfristen zu gewährleisten. Perspektivisch sprechen wir uns daneben für eine finanzielle Unterstützung dieser Personengruppen rund um die Geburt aus: Denn eine Unterbrechung des Ausbildungsverhältnisses oder des Studiums kann sich nur diejenige leisten, die auch monetär abgesichert ist!
Im Sinne eines partnerschaftlichen Familienmodells müssen auch die Rechte von (werdenden) Vätern gestärkt werden, beispielsweise durch eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes bei der Ankündigung von Elternzeit oder durch die Einführung einer Vaterzeit, also einer kurzzeitigen bezahlten Freistellung direkt nach der Geburt.“

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Fachgespräch zum Familiennachzug: „Recht auf Familie muss für alle Menschen gelten!“

Gestern fand in Berlin ein Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Familiennachzug statt, an dem Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis teilnahmen. Ziel des Fachgesprächs war es, die Positionsbildung des Vorstands zu dem Thema zu diskutieren.

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Jeder Mensch, egal welcher Herkunft, hat ein Recht auf Familie. Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dazu gehören auch Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind, insbesondere Menschen mit Familienangehörigen, die in Nicht-EU Staaten leben. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema des Familiennachzugs politisch zunehmend kontrovers diskutiert.“

Reckmann stellt abschließend fest: „Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge und setzen uns dafür ein, Familienleben für alle Menschen möglich zu machen. Es muss endlich das Wohl der Familien in den Mittelpunkt der Debatte und politischen Entscheidungen gerückt werden, anstatt Angstszenarien zu entwerfen.“

Die Auseinandersetzung mit diesem Thema soll aber mit diesem Fachgespräch nicht enden. Anfang des neuen Jahres soll ein Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug erscheinen, das die Forderungen des Familienverbands zu dem Thema zusammenfasst.

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Existenzminimum bleibt sozial unausgewogen

Vor dem Hintergrund des gestern vom Bundesfinanzminister vorgelegten
11. Existenzminimumbericht der Bundesregierung und der Bundestags-Anhörung zur Höhe der SGBII-Regelsätze kritisiert das ZFF die weiterhin bestehende soziale Schieflage. Während etwa der steuerliche Freibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung (BEA) in Höhe von 220 Euro fortgeschrieben wird, gibt es weiterhin keine Entlastung für niedrigere Einkommen.

Dazu Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V.:

„Während für Familien im SGB II-Bezug kaum eine finanzielle Entlastung in Sicht ist, verteilt die Bundesregierung weiterhin Steuergeschenke für die höheren Einkommen. Dem BEA in Höhe von 220 Euro stehen durchschnittliche 19 Euro Bildungs- und Teilhabeleistungen für Hartz-IV-Empfänger gegenüber. Diese Schieflage muss beendet werden. Entlastungen sind vor allem dort nötig, wo die finanzielle Situation ohnehin schon prekär ist. Wir müssen das Wohl aller Familien und Kinder in den Vordergrund stellen – Arme Kinder verdienen eine echte Chance!“

Zum Hintergrund: Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

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Erhöhung des Kinderzuschlags: Chance vertan!

Das Bundeskabinett hat gestern die Erhöhung des Kinderzuschlags auf 170 Euro beschlossen. Ab dem 1. Januar erhalten Geringverdienende 10 Euro mehr im Monat.

Das Zukunftsforum Familie e. V. begrüßt diesen Schritt als eine dringende weitere Entlastung für Familien mit geringen Einkommen. Gleichzeitig bedauert das ZFF den fehlenden Mut zu weiteren Reformen.


Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., erklärt:

„Der Familienzuschlag bleibt auch nach dieser Erhöhung eine unausgewogene Leistung. Es ist schade, dass die Koalition nicht den Mut aufgebracht hat, die oberen Einkommensgrenzen abzuschaffen und stattdessen den Familienzuschlag mit steigendem Einkommen langsam auslaufen zu lassen. Dies hätte sehr viel mehr Familien erreicht, deren Einkommen nur knapp über der jetzigen Höchsteinkommensgrenze liegt. So könnten auch mehr Alleinerziehende davon profitieren, da bislang der Unterhalt auf den Familienzuschlag angerechnet und so oftmals die Höchsteinkommensgrenze für den Familienzuschlag knapp überschritten wird.“

Reckmann macht zudem deutlich, dass der Familienzuschlag nicht dabei hilft, Armut in Familien abzubauen: „Der Familienzuschlag ist als Instrument wichtig, um ein weiteres Abrutschen in Armut zu verhindern. Familien, die kein Erwerbseinkommen haben oder im SGB II aufstocken, hilft diese Reform nichts.“

Zum Hintergrund: Das ZFF fordert seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. In Verbindung mit der Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur könnte so ein wesentlicher Schritt getan werden, um den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen.

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Happy Birthday, ElterngeldPlus!

Berlin, 30.06.2016 Zum ersten Jahrestag der Einführung des ElterngeldPlus erklärt Birgit Merkel, stv. Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V.:

„Das ElterngeldPlus ist eine sinnvolle Ergänzung des ‚klassischen‘ Elterngeldes. Neueste Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass es auf positive Resonanz stößt und von den Eltern angenommen wird.

Das ElterngeldPlus erweitert die Optionen nach der Geburt eines Kindes und beendet die finanzielle Benachteiligung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Es macht damit die partnerschaftliche Aufteilung von familiärer Sorge und Erwerbsarbeit attraktiver.

Aus Sicht des ZFF ist das ElterngeldPlus ein Einstieg in Arbeitszeitkonzepte, die den familiären Sorgeverpflichtungen von Frauen wie auch Männern im Lebensverlauf Rechnung tragen. Eine Familienarbeitszeit mit teilweisem Lohnersatz bei einer Reduzierung der Arbeitszeit im Anschluss an die Elterngeldphase oder auch für eine Pflegephase wäre ein sinnvoller weiterer Schritt. Notwendig ist auch ein Ausbau der Partnermonate beim Elterngeld.“

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Equal Care Day: Sorgearbeit verdient mehr!

Berlin, 26.02.2016 Zum „Equal Care Day“ am kommenden Montag erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V.:

„Das Zukunftsforum Familie begrüßt und unterstützt die Initiative, um auf die vor allem von Frauen – im privaten wie professionellen Bereich – geleistete Sorgearbeit aufmerksam zu machen. Problematisiert wird auch die ungleiche Verteilung zwischen den Geschlechtern: Männer brauchen vier Jahre um dasselbe Ausmaß an Sorgearbeit zu leisten, das Frauen in einem Jahr erbringen.

Es ist eine hochpolitische Frage, welchen Stellenwert Care-Arbeit in unserer Gesellschaft hat und wer zu welchen Bedingungen Care-Arbeit leistet.

Für das ZFF liegt es in öffentlicher Verantwortung, für gute Rahmenbedingungen für – privat wie professionell erbrachte – Care-Arbeit zu sorgen. Politik muss ermöglichen, dass Menschen Sorgearbeit und Erwerbsarbeit zur eigenständigen Existenzsicherung in ihr Leben integrieren. Dafür müssen Phasen der Sorgearbeit finanziell und sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass sich im Leben aller Geschlechter Phasen von Erwerbsarbeit mit Phasen von Sorgearbeit abwechseln können, ohne dass daraus längerfristige und nicht mehr kompensierbare Nachteile resultieren. Professionell erbrachte Sorgearbeit muss durch bessere Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen aufgewertet werden.“

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Asylpaket II: Recht auf Familie massiv beschnitten!

Berlin, 25.02.2016 Zur heutigen abschließenden Beratung des Asylpakets II im Bundestag erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.:

„Das ZFF kritisiert scharf, dass das Asylpaket II nach wie vor die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz vorsieht. Das Recht auf ein Familienleben wird damit für eine Gruppe Geflüchteter massiv beschnitten. Die Restriktion beim Familiennachzug behindert nicht nur die Integration, sondern sendet außerdem ein fatales Signal an Frauen und Kinder in den Herkunftsländern, sich selbst auf gefährliche Fluchtwege zu begeben.

Das ZFF lehnt die Verschärfungen des Asylrechts, die mit dem Asylpaket II vorgenommen werden, grundsätzlich ab und hält die getroffenen Regelungen für gänzlich ungeeignet, die Situation geflüchteter Familien zu verbessern.“