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Familien zielgenau unterstützen – dauerhaften Kinderbonus in Höhe von 78 Euro einführen!

Berlin, 31.08.2022 – Mit Blick auf die weiter steigende Inflation und damit der Preise vor allem für Nahrungsmittel, Verkehr und Energie fordert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die Bundesregierung auf, in dem anstehenden dritten Entlastungspaket einen dauerhaften Kinderbonus in Höhe von 78 Euro pro Monat und Kind – dies entspricht der Höhe der derzeit willkürlich gekürzten Grundsicherungsbeträge – einzuführen, um Familien zielgenau zu unterstützen. Dieser Bonus muss gezahlt werden, bis eine angemessene Kindergrundsicherung umgesetzt ist.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Preise vor allem für Nahrungsmittel, Energie und Verkehr steigen weiter und es ist kein Ende in Sicht. Im Gegenteil: Die höheren Kosten für Gas werden erst im Herbst in den Familien zu Buche schlagen, wenn horrende Nachzahlungen anfallen und monatliche Abschläge erhöht werden. Wir begrüßen es daher sehr, dass die Bundesregierung derzeit ein drittes Entlastungspaket schnürt. Allerdings darf dabei nicht aus dem Blick geraten, wer am stärksten unter den aktuellen Preisanstiegen zu leiden hat und wer daher am stärksten unterstützt werden muss. Es sind vor allem einkommensarme Familien und Haushalte knapp oberhalb der Sozialleistungsgrenze. Bereits jetzt wissen viele Eltern schon nicht mehr, wie sie morgen noch etwas zu Essen auf den Tisch bringen sollen. Dies gilt umso mehr für Alleinerziehenden-Haushalte und Familien mit mehreren Kindern. Und dies nach Jahren der Corona-Krise mit all ihren Einschränkungen und erhöhten Kosten. Es droht eine soziale Katastrophe!“

Altenkamp ergänzt: „Ein dauerhafter Kinderbonus wäre aus unserer Sicht ein geeignetes Mittel, um jetzt schnell zu unterstützen. Dieser muss für alle Kinder und Jugendliche ausgezahlt werden, die hier aufwachsen, mit den Kinderfreibeträgen in der Steuer verrechnet, in den Sozialleistungen anrechnungsfrei gestellt werden und vollständig auch bei Kindern in Alleinerziehenden-Haushalten ankommen. Die Höhe kann sich aus dem ableiten, was Kindern und Jugendlichen derzeit in den Sozialleistungen durch willkürliche Streichungen durch den Staat vorenthalten wird: 78 Euro pro Monat und Kind. Mittelfristig muss das sozioökonomische Existenzminimum für Kinder und Jugendliche neu und realistisch bemessen werden und in der Kindergrundsicherung aufgehen.“

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ZFF-Sonderinfo: Save the Date: Fachtagung „Arbeitsmarkt und Familie: Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?“ am 11. Oktober 2022 in Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

wir möchten Sie heute auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

„Arbeitsmarkt und Familie: Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?“

Termin: 11. Oktober 2022

Ort: Hotel Aquino, Hannoversche Str. 5B, 10115 Berlin

– Eine Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. –

Schon länger lässt sich die Erwerbsbeteiligung und die Übernahme von Sorgearbeit miteinander in Einklang bringen – zumindest, wenn wir der politischen Programmatik der vergangenen Jahre Glauben schenken. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler junger Eltern: Eine Mehrheit gibt an, Beruf und Familienarbeit partnerschaftlich vereinbaren zu wollen. Die Realität zeigt allerdings, wo das Modell an Grenzen stößt. Frauen übernehmen weiter den Großteil der Sorgearbeit und gehen vielfach einer nicht existenzsichernden Beschäftigung nach. Männer kehren nach einer kurzen Elternzeit häufig in eine überlange Vollzeittätigkeit zurück.

Verschiedene Trends und Strukturen auf dem Arbeitsmarkt verstärken die Herausforderungen für eine gute Vereinbarkeit. Hierzu zählen u. a. die zunehmende Flexibilisierung, die Verdichtung des Arbeitsaufkommens oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Aus Sicht des ZFF müssen gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie auch Arbeitsverhältnisse selbst, so gestaltet sein, dass Sorgearbeit als selbstverständlicher Teil von Erwerbsverläufen ermöglicht wird. Aber wie können diese Rahmenbedingungen mit Blick auf den Arbeitsmarkt ausgestaltet werden? Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und Teresa Bücker, wollen wir in unterschiedlichen Formaten diskutieren, wie der Weg zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt aussehen kann.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nöhring                                             

Geschäftsführer, ZFF                                               

 

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Bündnis Sorgearbeit fair teilen: Krisenfeste Gleichstellungspolitik muss die faire Verteilung von Sorgearbeit voranbringen!

Berlin, 29.06.2022Anlässlich der Konferenz der Gleichstellungsminister*innen 2022 fordert das Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ die Landesminister*innen und Senator*innen auf, die Folgen, die sich für viele Frauen aus der Corona-Pandemie ergeben, ernst zu nehmen und sich für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern stark zu machen.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

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Alleinerziehende stärken: mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen!

Berlin, 20.06.2022 – In der heutigen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die darin geforderten Sofortmaßnahmen für Alleinerziehende. Allerdings gehen uns die geforderten Maßnahmen zur Unterstützung Alleinerziehender nicht weit genug.  

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Die Corona-Krise, aber auch die anhaltend hohe Inflation stellen Familien und insbesondere Alleinerziehende vor besondere Herausforderungen. Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, steigende Lebensmittelpreise und kaum oder keine Unterstützung durch einen zweiten Elternteil bringen Alleinerziehende vielfach an ihre Belastungsgrenze. Um diesen Belastungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung in der letzten, aber auch in der aktuellen Legislaturperiode einige Maßnahmen zur Unterstützung von Familien auf den Weg gebracht. Diese gehen aber teilweise an Alleinerziehenden vorbei oder erreichen sie nur unzureichend, weil z.B. durch Verrechnungen mit dem Kindesunterhalt Leistungen nur zur Hälfte beim alleinerziehenden Elternteil ankommen (Kinderbonus) oder das Einkommen so gering ist, dass Steuerentlastungen gar nicht spürbar sind.“

Nöhring ergänzt: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, muss die Politik endlich gute und existenzsichernde Erwerbsarbeit, mehr Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben und eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung bereitstellen. Wir brauchen daher dringend eine geschlechtergerechte Verteilung und Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit vom Beginn des Familienlebens an. Damit könnte die eigene Existenzsicherung für Alleinerziehende – weit überwiegend Frauen – nach einer Trennung wahrscheinlicher werden. Darüber hinaus brauchen Alleinerziehende dringend eine Kindergrundsicherung in ausreichender Höhe. Auch der geplante einfache Zugang zu der Leistung kann dafür Sorge tragen, dass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen auch wirklich erhalten, die ihnen zustehen.“  

Alexander Nöhring nimmt heute als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung teil. Diese wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet unter www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagfraktion „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen“ finden Sie hier

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Familien in der Sozialversicherung: keine neuen Gerechtigkeitsprobleme schaffen!

Berlin, 24.05.2022 – Das BVerfG hat für morgen einen Senatsbeschluss angekündigt, der die Verfassungsbeschwerden über eine beitragsseitige Entlastung von Familien in der Sozialversicherung beinhaltet. Das ZFF und der AWO Bundesverband haben sich die letzten Jahre intensiv mit dem Problem des generativen Beitrags in der Sozialversicherung auseinandergesetzt. Sie kommen jedoch zum Schluss, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist.

Eltern übernehmen für die Sozialversicherung eine doppelte Rolle: Sie entrichten Sozialversicherungsbeiträge und erbringen mit ihren Erziehungsleistungen einen „generativen Beitrag“, indem sie die künftige Generation der Beitragszahler*innen großziehen. Gleichzeitig kommt es für sie aber zu einer spezifischen Benachteiligung im lohn- und beitragsorientierten Sozialversicherungssystem: Viele Eltern müssen ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung einschränken, so dass die Höhe der abgeführten Beiträge niedriger ist, als bei kinderlosen Versicherten. Aus niedrigen Beiträgen resultieren im lohn- und beitragsorientierten System der Sozialversicherung allerdings geringere zukünftige Leistungen.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familien leisten durch die Erziehung von Kindern einen enormen Beitrag zum Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme. Wir sehen aber auch, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist, um Familien gerecht zu werden. Unserer Ansicht nach ist das System der Sozialversicherung nicht alleine dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen für die Versicherten bereitzustellen. Diese Leistungen gilt es zu erhalten und an einigen Stellen auszubauen. Und nicht durch massive Beitragseinbußen, die ein Absenken von Beitragspflichten vermutlich zur Folge hätte, zu gefährden.“

Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, ergänzt: „Den besonderen Belastungen und Benachteiligungen von Versicherten mit Kindern auf der Leistungsseite müssen wir besser als bisher gerecht werden. Dazu gehören für uns eine bessere Anerkennung der Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Angehörigen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Finanzierung aus Steuermitteln – außerdem muss der Familienlastenausgleich außerhalb der Sozialversicherung in Form einer Kindergrundsicherung endlich „vom Kopf auf die Füße“ gestellt werden. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP macht hier die richtigen Vorschläge. Setzen wir diese so schnell wie möglich um!“

 

Der AWO Bundesverband und das ZFF haben im Sommer 2019 eine Erklärung unter dem Titel „Für einen Ausbau der Leistungen zur Kinderziehung“ veröffentlicht. Darin gehen wir intensiv darauf ein, warum eine Entlastung auf der Beitragsseite zu neuen Gerechtigkeitsproblemen führen würde und welche Lösungswege sich aus unserer Sicht anbieten.

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Kinder-Sofortzuschlag: Arme Kinder, Jugendliche und ihre Familien verdienen mehr!

Berlin, 27.04.2022 – Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zum Kinder-Sofortzuschlag im Deutschen Bundestag am morgigen Donnerstag fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Nachbesserungen, um arme Familien und ihre Kinder nachhaltig zu entlasten.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro für Kinder und Jugendliche vor, die Leistungen der Grundsicherung, des Asylbewerberleistungsgesetzes oder den Kinderzuschlag beziehen. Die Leistung soll zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Corona Pandemie und die steigende Inflation schnell und zielgenau abfedern. Der Zuschlag soll bis zur Einführung der neuen Kindergrundsicherung ausgezahlt werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche ist ein gutes und richtiges Vorhaben der Ampel-Koalition. Familien ohne oder mit kleinen Einkommen sind derzeit besonders von der steigenden Inflation belastet und haben damit unbürokratisch mehr Geld in der Tasche. Besonders begrüßen wir, dass auch Kinder im Asylbewerberleistungsbezug vom Zuschlag profitieren sollen. Für eine nachhaltige Unterstützung von armen Kindern und ihren Familien braucht es aber einen größeren Wurf, denn die Höhe der Leistung fällt eindeutig zu gering aus und kommt Anfang Juli auch reichlich spät. Mit 20 Euro können die zusätzlichen Belastungen durch die Corona Pandemie und die steigende Inflation kaum abgefedert werden.“

Altenkamp ergänzt: „Wir schlagen vor, den Sofortzuschlag bis zur Neubemessung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der Einführung der Kindergrundsicherung in Höhe von 78 Euro bereitzustellen. Das ist der Betrag, der zusammen mit den Regelsätzen den Bedarf von Kindern und Jugendlichen annährend abdecken könnte. Die Koalition hat sich vorgenommen, soziale Ungerechtigkeit für Kinder und Jugendliche nachhaltig zu bekämpfen. Dieses Ziel muss sie auch beim Sofortzuschlag im Blick behalten!“

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. zum „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) finden Sie hier.

Das Zukunftsforum Familie e.V. ist Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, welches sich seit 2009 für eine sozial gerechte Umkehr in der Familienförderung einsetzt.

Weitere Informationen zum Kindergrundsicherungsmodell des Bündnisses finden Sie hier.

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Energie-Entlastungspaket: Die Ampel muss arme Kinder und ihre Familien nachhaltig entlasten!

Berlin, 25.03.2022 – Anlässlich der Einigung der Bundesregierung auf ein Energie-Entlastungspaket, fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) arme Kinder und ihre Familien nachhaltiger zu unterstützen.

Die Ampelregierung hat sich vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten auf ein Energie-Entlastungspaket geeinigt. Dies sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor: eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige und Selbstständige, ein Familienzuschuss, der als Einmalbonus in Höhe von 100 Euro mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll und eine Verdopplung der Einmalzahlung von 100 Euro an Empfänger*innen von Sozialleistungen. 

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Angesichts steigender Kosten von Strom, Lebensmitteln oder dem Heizen begrüßen wir die Initiative der Ampel, die Menschen durch ein breites Maßnahmenbündel zu entlasten! Aus Sicht von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien erweist sich das Paket allerdings als durchwachsen. Der Familienzuschuss soll zusammen mit dem Kindergeld als Einmalbonus in der Höhe von 100 Euro ausbezahlt werden. Dies ist zwar ein schnell umsetzbares und unbürokratisches Instrument, ist aber sozial unausgewogen. So gehen Familien ohne Kindergeldberechtigung, etwa Familien mit Aufenthaltsgestattung, leer aus. Außerdem bleibt unklar, ob Alleinerziehenden, bei denen die Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnet wird, von der vollen Höhe der Einmalzahlung profitieren. Bereits beim Corona-Kindergeldbonus haben wir diese fehlende Zielgenauigkeit beobachten können, nun ist es an der Ampel, diesen Fehler der alten Bundesregierung nicht zu wiederholen! “

Altenkamp ergänzt: „Es braucht eine nachhaltige Entlastung für Menschen, die am meisten von steigenden Preisen betroffen sind: die Ärmsten in unserer Gesellschaft!  Die Verdopplung der Einmalzahlung von 100 Euro an Menschen in Hartz IV und der bereits beschlossene Energiekosten-Zuschuss bei Sozialleistungsbezug sind gute Schritte, reichen aber bei Weitem nicht aus!“

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EU-Kindergarantie: AWO und ZFF fordern entschlossene Umsetzung der Bundesregierung

Berlin, 17.03.2022Mit dem heute veröffentlichten Impulspapier „Europäische Garantie für Kinder umsetzen, Nationalen Aktionsplan entwickeln, Kinderarmut bekämpfen.“ richten sich der AWO Bundesverband und das Zukunftsforum Familie mit konkreten Impulsen für eine ambitionierte Umsetzung der EU-Kindergarantie an die Bundesregierung. Sie fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, zeitnah eine*n nationale*n Koordinator*in für die EU-Kindergarantie zu benennen und einen wirksamen nationalen Aktionsplan vorzulegen.

Dazu sagt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Um allen Kindern und Jugendlichen soziokulturelle Teilhabe und einen gleichberechtigten, niederschwelligen und diskriminierungsfreien Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu garantieren, braucht es eine wirksame Umsetzung der EU-Kindergarantie auf nationaler Ebene. Ein wesentlicher Fokus des Nationalen Aktionsplans muss auf dem Aus- und Aufbau der sozialen Infrastruktur liegen. Insbesondere müssen die in vielen Kommunen bewährten Präventionsketten für gutes und gesundes Aufwachsen verankert und ausgebaut werden. Durch ein integriertes und vernetztes Handeln aller relevanten Akteur*innen und Angebote werden Kinder von der Geburt bis zur Ausbildung wirkungsvoll begleitet. Gleichzeitig muss der Aktionsplan Maßnahmen berücksichtigen, die die Armutssensibilität von Fachkräften stärken, damit diese kenntnisreich und sensibel auf Familien zugehen können.“

In Forschung und Praxis ist belegt: Eine engmaschige institutionelle Begleitung ist für das Aufwachsen im Wohlergehen von armutsbetroffenen Kindern unverzichtbar. Auch die AWO-ISS-Kinderarmutsstudie hat die hohe Bedeutung und Wirksamkeit von Präventionsketten bei der Unterstützung armutsbetroffener Kinder und ihrer Familien gezeigt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, unterstreicht: „Die Umsetzung der EU-Kindergarantie ist nicht nur EU-weit ein wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung, sie ist gleichzeitig eines der ersten armutspolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung. Als Familienverband fordern wir dazu auf, bereits in der Phase der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans diejenigen einzubeziehen, die von den Maßnahmen erreicht werden sollen, nämlich armutsbetroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien selbst. Sie sind die größten Expert*innen in eigener Sache! Die Wirksamkeit des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der EU Kindergarantie hängt zudem entscheidend von den Rahmenbedingungen ab, in welchen dieser entwickelt wird: Es wird Zeit für eine starke Europäische Säule Sozialer Rechte, für die umfassende Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz sowie für die Umsetzung einer Kindergrundsicherung für ausnahmslos alle Kinder und Jugendliche, die hier aufwachsen.“

Zum Hintergrund:

Im Juni 2021 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der EU-Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Sie sind dazu aufgefordert, unter Einbindung von Interessensträgern bis März diesen Jahres Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie zu erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell eine*n nationale*n Koordinator*in einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Die AWO und das ZFF setzen sich gemeinsam dafür ein, dass die EU-Kindergarantie in der nationalen Umsetzung einen wirksamen Beitrag gegen Kinderarmut leisten wird. Dafür setzen sie sich auch im Bündnis mit anderen ein. Beide Verbände haben gemeinsam mit 15 weiteren Organisationen und Verbänden vor Kurzem das Eckpunktepapier „Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland – Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan“ veröffentlicht. Das vorliegende Impulspapier knüpft daran an.

Das Impulspapier kann hier abgerufen werden.

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Umsetzung der Kindergrundsicherung: Wir brauchen einen echten Systemwechsel

Berlin, 16.03.2022 – Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Kindergrundsicherung verständigt. Das Zukunftsforum Familie e. V. ist Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Mit dem Bündnis begrüßen wird dieses Vorhaben ausdrücklich, stellen jedoch in der heute veröffentlichten Stellungnahme klare Anforderungen zur Ausgestaltung. Die Kindergrundsicherung ist eine grundlegende Reform, die Umsetzung muss sich an den großen Zielen Bekämpfung der Kinderarmut und Stärkung von Familien messen lassen. Eine Beteiligung aller relevanter Akteure am Vorbereitungs- und Umsetzungsprozess muss gewährleistet sein.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforum Familie e. V., wird die Perspektiven des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG heute im Rahmen eines Fachgesprächs im Familienausschuss vorstellen.

Die Pressemitteilung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier. Die Stellungnahme zu den konkreten Eckpunkten einer Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP finden Sie hier.

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Bündnis Sorgearbeit fair teilen: Die faire Verteilung von Sorgearbeit muss erklärtes politisches Ziel werden

Berlin, 28.02.2022 – Vor dem Hintergrund von Equal Care Day, Equal Pay Day und Internationalem Frauentag veröffentlicht das Bündnis Sorgearbeit fair teilen seine Bewertung des Koalitionsvertrags. Trotz begrüßungswerter Vorhaben der Koalition sieht das zivilgesellschaftlichem Bündnis Defizite und fordert von der Bundesregierung umfassendere Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier. Die ausführliche Bewertung und die Forderungen der Bündnismitglieder an die Koalition sind online verfügbar.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de