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Vereinbarkeit und Sorge als gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Fachtagung „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ von ZFF und AWO Bundesverband

06.05.2021 – Heute findet die gemeinsame digitale Fachtagung „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und des AWO Bundesverbandes e.V. (AWO) statt. Rund 100 Interessierte und Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis nehmen teil.

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Von derzeit ca. vier Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa 3/4 zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Die Situation hat sich unter den Bedingungen der Corona-Krise weiter verschärft. In der Folge sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Mit dem Ziel einer Gesellschaft, die die Sorge um Pflegedürftige als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift, sollen auf der Fachtagung Konzepte für eine gute Vereinbarkeit diskutiert und weitergedacht werden.

So betont Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in ihrem Grußwort die gesellschaftliche Bedeutung der häuslichen Pflege durch Angehörige, deren Leistung bislang viel zu selten anerkannt werde und die besonders im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit einer Berufstätigkeit vor besonderen Herausforderungen stehen. Hier bestehe die Notwendigkeit, Bedürfnisse von Pflegenden stärker in den Blick zu nehmen. Vor allem Frauen stünden häufig vor der Aufgabe, Berufstätigkeit, Kindererziehung und Pflege miteinander zu vereinbaren.

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes e.V., unterstreicht: „Die Bedeutung der Familie als Ort der Pflege wächst: 80% der 4,1 Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Die Gesellschaft ist ihnen für ihren Dienst zu Dank verpflichtet, weil sie einen Großteil der Betreuung pflegebedürftiger Personen stemmen. Dafür verdienen sie nicht nur deutlich mehr Anerkennung, sondern vor allem auch jede mögliche Unterstützung und Entlastung. Ihre finanzielle Absicherung z.B. über die Einführung einer Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für bis zu 36 Monate sowie die Erhöhung der teilweisen Freistellungsmöglichkeiten sind hier bereits im 2019 veröffentlichten Abschlussbericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gefordert. Auch muss in der Gesundheitsvorsorge und Prävention auf die Zielgruppe der pflegenden Angehörigen besonderes Augenmerk gerichtet werden, damit sie nicht durch kontinuierliche Überlastung letztlich selbst krank werden.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), resümiert: „Für unsere Gesellschaft ist die Pflege alter und kranker Menschen genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern. Sie muss ebenfalls in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung abgesichert werden. Doch das Bedürfnis, füreinander Sorge zu tragen, trifft bislang nicht auf passende Rahmenbedingungen, die die Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Erwerbstätigkeit nachhaltig unterstützen. Es ist dringend an der Zeit, eine moderne Familien- und Sozialpolitik auf den Weg zu bringen, die die Bedürfnisse von erwerbstätigen, pflegenden Angehörigen und ihren Familien in den Mittelpunkt von Reformen zu stellt!“

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Familien vor Ort unterstützen: Familienbildung ist ein wesentlicher Teil der Familienförderung!

21.04.2021 – Im Zuge der Verabschiedung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Bundestag fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) im Hinblick auf die Reform der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erneut, die Familienbildung zu stärken und als wirksames Instrument der niedrigschwelligen Begleitung von Familien abzusichern.

Der Deutsche Bundestag verabschiedet morgen das neue Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG), wenig später folgt der Bundesrat. Im Zuge der langjährigen Debatten um diese Reform ist es gelungen, den inhaltlichen Leistungskatalog der Familienbildung, -beratung und -erholung nach § 16 SGB VIII im Gesetzentwurf auszudifferenzieren und bspw. ihre Bedeutung für das Erlernen eines demokratischen Miteinanders zu betonen. Das ZFF kritisiert jedoch die nach wie vor mangelnde Rechtsverbindlichkeit dieser Leistungen. Diese sorgt vor Ort für Unklarheiten bei der Finanzierung und damit oftmals für Diskontinuitäten in den Angeboten sowie prekäre Beschäftigungsverhältnisse der Fachkräfte.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Insbesondere das vergangene Jahr hat gezeigt, dass Familienbildung ein unverzichtbarer Teil der sozialen und niedrigschwelligen Infrastruktur ist, die Familien Beratung, Begleitung und Unterstützung bietet. Mancherorts waren die Angebote der Familienbildung die einzigen, die nach den Schließungen von Kitas und Schulen für Familien erreichbar waren und ihnen bei der Bewältigung der zweifellos enormen Herausforderungen in der Corona-Krise beistehen konnten.“

Altenkamp fährt fort: „Die Fachwelt ist sich einig, nun muss dringend das Gesetz folgen: Die Familienbildung wie auch die Familienberatung und -erholung nach § 16 SGB VIII muss gesetzlich eindeutig abgesichert und gestärkt werden. Dies nicht nur inhaltlich, sondern auch mit klaren Rechtsansprüchen für die Familien. Andernfalls drohen massive Kürzungen, wenn die kommunalen Haushalte nach der Krise umfassende Sparrunden erfahren. Die Corona-Krise ist für Familien und ihre Kinder, Jugendliche und Eltern noch lange nicht vorbei. Als Gesellschaft sind wir in der Pflicht, alles dafür zu tun, um Familien langfristig zu stärken!“

Bereits im Februar 2021 hat das ZFF gemeinsam mit 22 weiteren Organisationen den Appell „Stärkung der Familienbildung jetzt! Offener Brief anlässlich der Reform des SGB VIII“ veröffentlicht. Diesen finden Sie hier.

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Aufstockung Kinderkrankentage: Eltern endlich verlässlich unterstützen!

20.04.2021 – Anlässlich der für morgen geplanten Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Aufstockung der Kinderkrankentage, fordert aber längerfristige Unterstützungsangebote für Familien

Im Rahmen der aktuellen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung eine weitere Ausweitung der Kinderkrankentage zur Unterstützung von Eltern während der Corona-Pandemie beschlossen. Nachdem die Anzahl der Kinderkrankentage bereits Anfang des Jahres erhöht wurde, ist nun angesichts des verschärften Lockdowns eine erneute Aufstockung um zehn Tage vorgesehen. Im Jahr 2021 stehen jedem Elternteil damit jeweils 30 Tage zu, Alleinerziehenden insgesamt 60 Tage. Bei mehreren Kindern erhöht sich die Anzahl weiter. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob Erwerbstätigkeit auch im Homeoffice geleistet werden kann oder die Schulen und Kitas geschlossen oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Die Regelung gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.

Britta Altenkamp, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt den Vorstoß, die Kinderkrankentage auszuweiten und somit einen individuellen Anspruch je Elternteil als Lohnfortzahlung zu gewähren, wenn Kinder während des Lockdowns zu Hause betreut werden müssen. Die Politik reagiert damit auf anhaltende Belastungen für Eltern, angesichts geschlossener oder nur teilweise offener Kitas und Schulen. Diese kurzfristige Hilfe reicht aber nicht aus, um Familien nachhaltig zu unterstützen. Sie ist zudem gleichstellungspolitisch nicht zielgenau und bei anhaltend hohen Infektionszahlen besteht die Gefahr, dass die Krankentage aufgebraucht sind, wenn sich Kinder im kommenden Herbst Erkältungskrankheiten zuziehen. Es braucht jetzt längerfristige Antworten auf die Bedarfe von Eltern.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Frauen sind in dieser Krise weiter fast selbstverständlich für die Sorgearbeit zuständig und übernehmen zusätzliche Betreuungs- und Erziehungsarbeit in deutlich größerem Umfang als Männer. Angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklung fordern wir die Politik dazu auf, die Auswirkungen auf die Geschlechter bei den Maßnahmen zu berücksichtigen und die ungerechte Arbeitsteilung endlich aktiv anzugehen. Eine Corona-Teilzeit mit Lohnausgleich oder eine Familienarbeitszeit wären hier die richtigen Impulse, um die gleichberechtigte Übernahme von Sorgearbeit zu unterstützen.“

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

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ZFF unterstützt Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“

25.03.2021 – Gemeinsam mit mehr als 100 Organisationen setzt sich das Zukunftsforum Familie (ZFF) für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.

Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen fordert die Bundestagsfraktionen und Bundesländer in einem gemeinsamen Appell dazu auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Der Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, der anlässlich der für morgen angesetzten 1. Lesung im Bundesrat veröffentlicht wird, kritisiert den vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute. Zentral sei eine Grundgesetzänderung die ausdrückliche Kinderrechte in einem eigenen Absatz aufnimmt. Die Organisationen legen Eckpunkte für eine solche Formulierung im gemeinsamen Appell vor.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Kinderrechte müssen endlich im Grundgesetz verankert werden! Wir unterstützen den Appell und fordern die Politik auf, bis zur Sommerpause ein Gesetz vorzulegen, das den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Als ZFF setzen wir uns dafür ein, die Trias aus Förderung, Beteiligung und Schutz vollumfänglich im entsprechenden Gesetz zu verankern und einen Konflikt zwischen Eltern- und Kinderrechten unter allen Umständen zu vermeiden. Nur so können Kinderrechte effektiv gestärkt werden.“

Altenkamp führt weiter aus: „Eine gute Politik für Familien muss die Position von Kindern in unserer Gesellschaft stärken. Die Bundesregierung hat seit der Vereinbarung des Koalitionsvertrags viel Zeit verstreichen lassen, um einen Gesetzentwurf für die Aufnahme von Kinderrechten vorzulegen. Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Besonders der Anspruch auf Beteiligung, der in der Corona-Pandemie vielfach missachtet wurde, ist hier von Bedeutung. Zudem braucht es erweiterte, demokratische und wirksame Teilhabemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche auf allen Ebenen. Hierzu gehört auch die Einführung eines eigenständigen Wahlrechts für Kinder und Jugendliche.“

Den vollständigen Appell finden Sie hier.

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Equal Pay Day: Kleine Fortschritte bringen noch keine Gerechtigkeit

10.03.2021 – Anlässlich des Equal Pay Day 2021 setzt sich das Zukunftsforum Familie (ZFF) für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern ein und fordert nachhaltige politische Schritte, um Entgeltgleichheit zu erreichen.

Zum 14. Mal ruft der Business and Professional Women (BPW) Germany e.V. den Equal Pay Day aus, der auf die Entgeltungleichheit zwischen den Geschlechtern aufmerksam macht. Die diesjährige Kampagne steht unter dem Motto „GameChanger – Mach dich stark für equal pay!“ und zeigt anhand von Vorbildern aus Politik, Wirtschaft, Sport, Medien und Kultur, wie die deutsche Lohnlücke von 18 Prozent geschlossen werden kann. Nach der letzten Erhebung des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Pay Gap in Deutschland damit zwar weiterhin unter 20 Prozent, aber noch immer deutlich über dem EU-Durchschnitt von rund 15 Prozent.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die weiterhin bestehende Einkommensungleichheit zwischen Frauen und Männern ist nicht nur ungerecht, sondern wirkt sich für Familien auch unmittelbar auf die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit aus. Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig und oftmals strukturell verankert. So haben Frauen z.B. schlechtere Zugangschancen zu unterschiedlichen Berufen oder Karrierestufen und arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs. Hinzu kommt die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit: Frauen reduzieren häufiger als Männer familienbedingt ihre Erwerbsarbeitszeit und übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit – auch und gerade in der Corona-Pandemie. Von einer geschlechtergerechten Arbeitsteilung sind viele Familien weit entfernt. Besonders Alleinerziehende, überwiegend Frauen, sind durch den Gender Pay Gap benachteiligt.“ 

Altenkamp führt weiter aus: „Insbesondere im Wahljahr erwarten wir von der Politik, dass die Weichen für politische Lösungen gestellt werden, die es Männern wie Frauen gleichermaßen ermöglichen, familiäre Sorgeverpflichtungen zu übernehmen. Dazu müssen Regulierungen abgebaut werden, die einer geschlechtergerechten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entgegenstehen, wie etwa das Ehegattensplitting. Partnerschaftliche Ansätze bei Elterngeld und Pflegezeit müssen ausgebaut werden, sodass Verkürzungen der Arbeitszeit oder befristete Ausstiege aus dem Beruf für beide Geschlechter möglich sind, ohne die eigene soziale Absicherung zu gefährden.“

Alle Informationen zur Equal Pay Day Kampagne 2021 finden Sie unter www.equalpayday.de.

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Neunter Familienbericht: Gute Bedingungen für Elternschaft heute schaffen

05.03.2021 – Anlässlich des im Kabinett verabschiedeten Neunten Familienberichts der Bundesregierung unterstützt das ZFF eine Vielzahl der Vorschläge der zuständigen Sachverständigenkommission und fordert alle politischen Parteien auf, die Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen.

Der Neunte Familienbericht der Bundesregierung stellt die Eltern in den Mittelpunkt. Auf Basis der untersuchten gesellschaftlichen Anforderungen und Ansprüche an Elternschaft weist die Sachverständigenkommission auf vielfältige familienpolitische Handlungsfelder hin. Diese reichen von Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit oder zu Bildungsgerechtigkeit bis zu Empfehlungen zur Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität von Familien sowie zu Anpassungen verschiedener Rechtsbereiche angesichts vielfältig werdender Elternschaft.

Britta Altenkamp, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Erkenntnisse des Neunten Familienberichts bestärken schon lang geführte Debatten um eine gleichmäßigere elterliche Arbeitsteilung bei der Erwerbs- und Sorgearbeit: Es liegt in öffentlicher Verantwortung für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, die Männern wie Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu beiden Lebensbereichen verschaffen. Dafür sollten die partnerschaftlichen Ansätze im Elterngeld, wie vom Bericht empfohlen, weiter gestärkt werden und endlich „der Einstieg in den Ausstieg“ des Ehegattensplittings gewagt werden. Dieses setzt neben steuerfreien Minijobs und der beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung enorme Anreize für eine asymmetrische innerfamiliäre Arbeitsteilung. Die Sachverständigenkommission hat hier gute Reformvorschläge vorgelegt, wie diese dicken Bretter nachhaltig angegangen werden können.

Wir teilen außerdem die Kritik am aktuellen System der monetären Familienförderung, dass das Ziel der Armutsbekämpfung von Kindern und Familien klar verfehlt. Die Vorschläge für eine gebündelte Leistung einer Kinderabsicherung unterstützen wir ausdrücklich! Aus Sicht des ZFF ist es an der Zeit, die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen und endlich durch eine sozial gerechte und auskömmliche Kindergrundsicherung zu ersetzen.“

Altenkamp ergänzt: „Angesichts der gesellschaftlichen Anforderungen, die Eltern zunehmend unter Druck setzen, hätten wir auf mehr zeitpolitische Impulse seitens der Sachverständigenkommission gehofft. Aus Sicht des ZFF ist die partnerschaftliche Weiterentwicklung des Elterngelds nur ein Einstieg in Arbeitszeitkonzepte, die den familiären Sorgeverpflichtungen im Lebensverlauf Rechnung tragen. Eine Familienarbeitszeit mit teilweisem Lohnersatz bei einer Reduzierung der Arbeitszeit im Anschluss an die Elterngeldphase oder auch für eine Pflegephase wäre ein sinnvoller weiterer Schritt.“

Das Zukunftsforum Familie wird sich intensiv mit dem Bericht auseinandersetzen und zeitnah eine umfangreichere Einschätzung vorlegen.

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Oppositionsentwürfe zum Kinderkrankengeld: Notwendige Ausweitung, aber bitte nicht auf Kosten der Mütter!

24.02.2021 – Das Zukunftsforum Familie (ZFF) begrüßt anlässlich der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag die Reformansätze zur Neuregelung der Kinderkrankentage aus dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. und dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mahnt aber grundsätzlichere Schritte an, die eine partnerschaftliche Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen sollen. 

Beide Entwürfe schlagen vor, die Freistellungsmöglichkeiten von Eltern aufgrund der Erkrankung eines Kindes auch über die Pandemie hinaus auszuweiten und sozial abzusichern. Während der Antrag der Grünen in den aktuellen Regelungen des SGB V verbleibt, schlägt die Linke vor, die Erkrankung von Kindern denen von Erwachsenen systematisch gleichzustellen: Durch Änderungen im Entgeltfortzahlungsgesetz sollen Eltern, die ihr erkranktes Kind betreuen, Anspruch auf längere Freistellungen sowie Lohnfortzahlung erhalten. Arbeitgeber*innen erhalten im Rahmen des U2-Umlageverfahrens eine volle Erstattung des gezahlten Lohns von den Krankenkassen. Ist ein Kind schwer bzw. chronisch erkrankt und/oder lebt mit Behinderungen, so soll der Anspruch für beide Elternteile gleichzeitig gelten.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Aktuell zeigt sich, dass Eltern klare und verlässliche Regelungen benötigen, damit sie sich um ihr Kind bzw. ihre Kinder kümmern können, wenn diese sie brauchen. Das gilt sowohl in der Pandemie, solange der Zugang zu Kita und Schule nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, aber natürlich ebenso im Falle der Erkrankung eines Kindes. Wir begrüßen daher die vorgeschlagenen Regelungen und plädieren dafür, dass diese auch für die Zeit nach der Pandemie Eingang in die familienpolitische Regierungsarbeit finden. Denn eines bleibt klar: Die Erkrankung eines Kindes, erst recht dann, wenn das Kind chronisch krank ist oder mit Behinderungen lebt, richtet sich in der Dauer nicht nach den gesetzlichen Möglichkeiten der elterlichen Freistellung. Dass Eltern ihr krankes Kind betreuen, darf nicht wie eine Ausnahme von der Regel behandelt werden, sondern wie eine Selbstverständlichkeit!“

Nöhring ergänzt: „Sowohl der Gesetzesentwurf der Linken als auch der Antrag der Grünen tragen gute Ideen in sich: Das ZFF unterstützt auf der einen Seite die Idee der Linken, die Erkrankungen von Kindern denen von Eltern systematisch gleichzustellen und Eltern umfangreichere Freistellungsansprüche sowie eine Lohnfortzahlung zu ermöglichen. Auf der anderen Seite kann eine Anhebung der Altersgrenze von 12 auf 14 Jahre sowie eine verpflichtende Vorlage eines Krankenscheins des Kindes erst ab dem vierten Krankheitstag, wie die Grünen es vorschlagen, den Alltag vieler Familien entlasten. Beiden Entwürfen fehlen allerdings gleichstellungspolitische Perspektiven: Nach wie vor übernehmen Mütter den Löwenanteil an privat geleisteter Fürsorgearbeit und das erst recht bei der Betreuung kranker Kinder. Hier sind Nachbesserungen erforderlich, damit eine Ausweitung des Kinderkrankengeldes nicht den geschlechterpolitischen ‚Backlash‘, den wir derzeit erleben, zusätzlich unterstützt.“


Alexander Nöhring ist heute als Sachverständiger bei der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit geladen. Die öffentliche Anhörung wird zeitversetzt am 25.02. um 12 Uhr im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.


Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder“ (BT-Drs. 19/22496) sowie zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen – Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren“ (BT-Drs. 19/22501) finden Sie hier.

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Sozialschutzpaket III: Arme Familien verdienen mehr!

10.02.2021 -Anlässlich des gestrigen Kabinettsbeschluss des Sozialschutzpakets III begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die Einmalzahlung für Grundsicherungsempfänger*innen, mahnt aber eine nachhaltige Unterstützung armer Familien an.

Das Kabinett hat gestern das Sozialschutzpaket III beschlossen, welches verschiedene Vorhaben des letzten Koalitionsausschusses umsetzt. Zentrale Maßnahme ist eine Einmalzahlung von 150 Euro an erwachsene Grundsicherungsberechtigte, um coronabedingte Mehrausgaben abzufedern. Im Rahmen des Koalitionsausschusses hatte sich die Bundesregierung daneben auf einen weiteren Kinderbonus geeinigt. Der einmalige Zuschlag auf das Kindergeld soll 150 Euro pro Kind betragen, der bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleibt, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird.

Dazu erklärt Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF: „Armut in Corona-Zeiten grenzt Kinder, Jugendliche und ihre Familien aus, denn Bildungs- und Teilhabechancen bleiben vom Geldbeutel der Eltern abhängig. Wir begrüßen daher, dass Menschen in der Grundsicherung nun eine Einmalzahlung von 150 Euro erhalten sollen. Auch der angekündigte Kinderbonus soll armen Familien zu Gute kommen, denn er soll nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das ist das richtige Signal in der Krise, denn so können Familien unbürokratisch unterstützt werden. Anders als die Bonuszahlung aus dem letzten Jahr muss der Bonus aber tatsächlich bei allen Familien ankommen. Alleinerziehende müssen profitieren, dementsprechend darf der Bonus nicht zur Hälfte von der Unterhaltszahlung des anderen Elternteils abgezogen werden. Daneben müssen auch Familien, die keine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung haben, etwa ausländische Studierende oder viele Eltern mit einer Duldung, im Blick behalten werden. Diese waren von der letzten Bonuszahlung komplett ausgeschlossen. Wir fordern, es dieses Mal besser zu machen!“

Altenkamp ergänzt: „Angesichts der Belastungen armer Menschen in der aktuellen Krisensituation bleiben die Zahlungen ein Tropfen auf dem heißen Stein. Sie reichen bei Weitem nicht aus, um arme Kinder und Familien nachhaltig zu unterstützen. Wir setzen uns für längerfristige Aufstockungen der Regelsätze und krisenbedingte Erhöhungen, zumindest für die Zeit der Pandemie, ein. Darüber hinaus macht diese Krise deutlich, dass wir dringend nachhaltige Lösungen brauchen: Langfristig fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sozial gerecht absichert.“

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Stärkung der Familienbildung jetzt! Offener Brief anlässlich der Reform des SGB VIII

09.02.2021 – Anlässlich der aktuellen parlamentarischen Debatten um eine Reform des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) sprechen sich 23 Organisationen gemeinsam dafür aus, die Familienbildung als niedrigschwellige und wirksame Unterstützung für Familien zu stärken. Das Zukunftsforum Familie (ZFF) zeichnet diesen Brief mit.

Der offene Brief wurde versendet an

  • die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  • die zuständigen Minister*innen der Bundesländer,
  • die Fraktionsspitzen im Deutschen Bundestag sowie
  • die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, erklärt: „Die Auswirkungen der Corona-Krise haben Familien in den vergangenen Monaten eine enorme Kraftanstrengung abverlangt. Gerade in dieser Situation brauchen sie eine verlässliche und niedrigschwellige Begleitung durch die Familienbildung vor Ort. Eine zentrale Aufgabe dieser Angebote ist es, Eltern in ihren Beziehungs- und Erziehungskompetenzen zu stärken, um Kindern ein Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Gute Familienbildung braucht dabei passende Rahmenbedingungen. Die Aussichten angesichts knapper werdender kommunaler Kassen sehen allerdings schlecht aus und Leistungen nach § 16 SGB VIII, zu denen die Angebote gehören, stehen oft an der Spitze der Kürzungslisten. Wir fordern daher dringend den Bund und die Länder auf, die aktuelle Reform des Kinder- und Jugendhilferechts zu nutzen und die Familienbildung zukunftsfest zu machen!“

Der Wortlaut des offenen Briefes:

Die Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet einen bedeutsamen Beitrag zur Gestaltung einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft. Sie bietet über alle Familienphasen hinweg Begleitung und Unterstützung bei der Erziehung, Bildung, Gesundheit und in Alltagsfragen und stärkt die Bindungs- und Beziehungsstabilität in Familien.

Wir, die unterzeichnenden Organisationen, begrüßen es daher sehr, dass der Gesetzentwurf zur Reform des SGB VIII das inhaltliche Leistungsspektrum der Familienbildung in § 16 SGB VIII-E exemplarisch aufzeigt, Grundlagen für Kooperation und Vernetzung im Sozialraum schafft und mit der neu vorgeschlagenen Formulierung endlich Abstand nimmt von einem defizitären Blick auf Eltern und Familie.

Um ihrem wichtigen Auftrag aber gerecht werden zu können, braucht Familienbildung strukturelle Voraussetzungen, um dauerhaft, verlässlich und wirkungsvoll den Familien in ihrem Sozialraum zur Verfügung zu stehen.

Wir fordern Sie daher dringend auf, die Verbindlichkeit der Bereitstellung von Angeboten der Familienbildung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu erhöhen!

Dazu muss/müssen

  • in § 16 SGB VIII klargestellt werden, dass es sich bei der Formulierung („sollen…angeboten werden“) nicht um eine freiwillige Leistung der Kommune, sondern um eine Pflicht zur Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur handelt,
  • die Verpflichtung der Länder zur Formulierung konkreter Ausführungsbestimmungen und Förderrichtlinien im Hinblick auf die Leistungen in § 16 SGB VIII aufgenommen werden sowie
  • die §§ 74 Absatz 6 und 79 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII explizit um die Leistungen der Familienförderung und ihre Einrichtungen erweitert und somit der Förderung der Jugendarbeit gleichgestellt werden.

Der jetzt formulierte Zusatz in § 16 SGB VIII-E zur Entwicklung vernetzter, kooperativer und sozialraumorientierter Angebotsstrukturen unterstreicht die Bedeutung des § 79 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII-E, welcher klar die Gesamtverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Gewährleistung von Aufbau und Weiterentwicklung verbindlicher Strukturen zur Zusammenarbeit betont. Daraus folgt, dass auch für die Familienbildung die entsprechenden Mittel und Personalressourcen vorgehalten und finanziert werden müssen, um Zusammenarbeit vor Ort möglich zu machen.

Die soziale Krise als Folge der Corona-Pandemie zeigt uns deutlich, wie dringend Kinder, Jugendliche und ihre Familien vor Ort auf niedrigschwellige Unterstützung und Beratung angewiesen sind.

Dieser offene Brief wird mitgezeichnet von 23 Organisationen:

AKF – Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung e.V.

AWO Bundesverband e.V.

Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (DEAE) e.V.

Deutsche Liga für das Kind e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e.V.

familienbildung deutschland – Kath. BAG für Einrichtungen der Familienbildung

Familienbund der Katholiken e.V.

Humanistischer Verband Deutschlands Bundesverband

Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie

Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V.

Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.

Naturfreunde Thüringen e.V.

Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

PEKIP e.V.

Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

SHIA Bundesverband e.V.

Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May«

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Den Brief mit allen Logos finden Sie hier.

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13 Verbände fordern Umsetzung des Koalitionsvertrags für Alleinerziehende und Trennungsfamilien

02.02.2021 – Das Zukunftsforum Familie (ZFF) ist eine von 13 Organisationen, die sich heute gemeinsam mit der Aufforderung an die Politik wenden, vor dem Ende der Legislaturperiode Reformen im Existenzsicherungsrecht auf den Weg zu bringen, die die gemeinsame elterliche Verantwortung trotz Trennung ermöglichen.

Anlass für die gemeinsame Erklärung ist ein aktuell vorliegender Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der verschiedene Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Bereich des Existenzsicherungsrechts umsetzen soll. Darin findet sich kein Vorhaben zur Unterstützung gemeinsamer Elternverantwortung für getrenntlebende Eltern im Grundsicherungsbezug.

Die gemeinsame Erklärung „Verbändebündnis fordert Umsetzung des Koalitionsvertrags für Alleinerziehende und Trennungsfamilien“ vom 02.02.2021 finden Sie hier.