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ZFF-Info 11/2018

SCHWERPUNKT I: Familienentlastungsgesetz

Das ZFF hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)" aktuell dazu geäußert.

Aus unserer Sicht verdient das „Familienentlastungsgesetz“ seinen Namen nicht, denn die Förderung von einkommensstarken Familien über die vorgesehenen Steuerentlastungen steht in einem starken Missverhältnis zu fehlenden bzw. im Koalitionsvertrag zu gering veranschlagten Förderung von Familien, die kein oder nur wenig Einkommen erzielen. Zudem hätte der Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär behandelt werden müssen, um das Problem der Kinderarmut schnell und zielgerichtet zu lösen. Die Bundesregierung sollte daher ihre Bemühungen zunächst auf eine ausreichende Reform des Kinderzuschlags richten und dessen Schnittstellenprobleme beseitigen. Die Stellungnahme des ZFF können Sie hier herunterladen: u>

Die Große Koalition entlastet Familien. Mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes wird das Kindergeld erhöht. Es werden der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag angehoben. Außerdem werden die Steuermehreinnahmen aufgrund der kalten Progression zurückgegeben.

„Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes beschlossen. Damit werden Familien entlastet und Steuererleichterungen für sämtliche Einkommensteuerzahler auf den Weg gebracht.

Im Mittelpunkt stehen die Familien. Das Kindergeld wird um zehn Euro pro Monat ab dem 1. Juli 2019 angehoben. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend erhöht.

Eine weitere Kindergelderhöhung von 15 Euro pro Monat und eine zusätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags werden wir 2021 vornehmen.

Außerdem wird der Grundfreibetrag für Erwachsene erhöht. Vor allem werden die heimlichen Steuermehreinnahmen aufgrund der sogenannten kalten Progression an die Steuerzahler zurückgegeben.

Die Gesetzesvorlage führt insgesamt zu einer Steuerentlastung von knapp zehn Milliarden Euro. Die Steuersenkung kommt bei den Bürgern und vor allem bei den Familien an. Ledige mit einem Bruttolohn von 40.000 Euro zahlen ab 2020 181 Euro weniger Steuern. Verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern und einem Bruttolohn von 75.000 Euro werden um 605 Euro entlastet.“

Quelle:Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.06.2018

„Das Familienentlastungsgesetz verdient seinen Namen nicht, denn es geht an den Familien vorbei, die es am dringendsten benötigen. Familien in Hartz-IV-Bezug und Einelternfamilien, die Unterhaltsvorschuss beziehen, gehen leer aus. Die Erhöhung des Kindergelds wird vollständig auf ihre Leistungen angerechnet und von Kinderfreibeträgen profitieren nur gut verdienende Familien“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Werner weiter:

„Damit ist das Gesetz im Kampf gegen Kinderarmut völlig ungeeignet. Es kommt vor allem den Familien mit mittleren und hohen Einkommen zugute. Sinnvoller wäre es, den Kinderzuschlag schnell bedarfsgerecht auszuweiten und so auszugestalten, dass er für alle armutsbetroffenen Familien zur Verfügung steht. Dazu wäre es notwendig, die Anrechnung auf Unterhalt und Unterhaltsvorschuss abzuschaffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 27.06.2018

Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Familienentlastungsgesetz sieht eine geringfügige Erhöhung des Kindergeldes in Höhe von 10 Euro sowie die Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 7.812 Euro bis 2020 vor.

„Das Familienentlastungsgesetz wird Familien als großes Koalitionsgeschenk verkauft. Doch die geplanten Maßnahmen sind verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Es geht nicht um ein Wollen, sondern um ein Müssen“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh.

Um der Familienrealität gerecht zu werden, muss der Kinderfreibetrag auf die Höhe des Grundfreibetrages angehoben werden. Denn Kinder sind nicht nur „kleine Menschen“, die nur einen Bruchteil der materiellen und finanziellen Bedarfe von Erwachsenen hätten.„Die Gleichstellung des Kinderfreibetrages mit dem Grundfreibetrag wurde Familien bereits mehrfach zugesagt, zuletzt unmittelbar vor den Bundestagswahlen 2017 von der damaligen und jetzigen Bundeskanzlerin“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Die Bundesregierung sollte zu ihrem Wort stehen. Jetzt werden Familien abermals enttäuscht!“

Beim Kindergeld ist es dringend geboten, die Erhöhung deutlich nach oben zu korrigieren. Gemäß dem Grundsatz „Jedes Kind muss dem Staat gleich viel Wert sein“ muss das Kindergeld an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrages gekoppelt werden. Bei einem Gesamtkinderfreibetrag von 9.408 Euro (Grundfreibetrag 2020) entspricht dies einem Kindergeld in Höhe von 330 Euro.Berechnungen des Deutschen Familienverbandes zeigen, dass bereits eine Familie mit zwei Kindern und einem Facharbeiterlohn durch Steuern und Sozialabgaben finanziell dermaßen belastet ist, dass sie regelmäßig unter das steuerliche Existenzminimum fällt.

„Familien brauche ehrliche und gerechte Entlastungen. Dazu gehört ein existenzsicherndes Kindergeld von 330 Euro, die Gleichstellung des Kinderfreibetrages mit dem Grundfreibetrag und ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung“, sagt Klaus Zeh. „Diese Maßnahmen wären eine gute und nachhaltige Entlastung des Familienbudgets. Das Familienentlastungsgesetz wirkt dazu nur wie ein Etikettenschwindel.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 27.06.2018

Heute wurde der Referentenentwurf für ein Familienentlastungsgesetz vorgestellt. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Das Gesetz soll Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer angemessen berücksichtigen und so Familien- und Kinderarmut verhindern. Leider ist dieser Weg viel zu kurz gesprungen und geht an den Familien völlig vorbei, die eine solche Unterstützung am nötigsten brauchen. Der Entwurf mit dem Fokus auf die steuerrechtliche Entlastung wird seinem Anspruch, Familien zu stärken und zu entlasten, nicht gerecht. Familien im Hartz IV-Bezug profitieren nicht von diesem Gesetz. Dabei treffen die im Gesetzentwurf berücksichtigten Preisentwicklungen Familien im Hartz IV-Bezug genauso wie Familien mit einem existenzsichernden Einkommen. Gemessen an den zu niedrigen Regelsätzen für Kinder im SGB II fallen steigende Kosten sogar noch stärker als bei größeren Einkommen ins Gewicht."

Die Diakonie Deutschland setzt dieser Benachteiligung der finanziell schwächsten Familien ein eigenes Konzept entgegen: Eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder tritt an die Stelle der gegenwärtigen einzelnen Bausteine wie Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderregelsätze, über die das Existenzminimum von Familien gesichert werden soll. Eine solche Leistung würde auch endlich einen Schlussstrich unter die unnötige und komplizierte Bürokratie mit hoher Fehlerquote, bei der Abstimmung der unterschiedlichen Leistungen untereinander ziehen. In besonderen schwierigen Notlagen sollten zusätzliche Leistungen den Hilfebedarf decken.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk bewertet im Vorfeld der heutigen Kabinettssitzung das geplante Familienentlastungspaket der Bundesregierung als ambitioniert, kritisiert das Paket zugleich aber als sozial unausgewogen und armutspolitisch verfehlt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es erfreulich, dass die Bundesregierung viel Geld für die Familienförderung zur Verfügung stellt, diese sollte jedoch konsequent am Ziel der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ausgerichtet sein. Die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen ist hingegen keine geeignete armutspolitische Maßnahme.

"Es gibt im Koalitionsvertrag einige Ansatzpunkte im Kampf gegen die Kinderarmut, doch diese werden auf die lange Bank geschoben. Die vorgesehene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird die soziale Spaltung sogar noch weiter vorantreiben, da die maximale monatliche Entlastungswirkung durch den Kinderfreibetrag für gut verdienende Eltern die vorgesehene monatliche Erhöhung des Kindergeldes für Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen übersteigt. Zudem setzt die Erhöhung des Kinderfreibetrages bereits mit Beginn des Jahres 2019 an, während das Kindergeld erst zur Mitte des Jahres erhöht wird. Dies widerspricht aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dem Grundsatz, dass alle Kinder dem Staat gleich viel wert sein sollten", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch, dass die besonders bedürftigen Kinder im Hartz-IV-Bezug komplett leer ausgehen, da das Kindergeld voll auf den Regelsatz angerechnet wird. Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen, wird das Kindergeld vollständig auf diese Leistung angerechnet. Damit wird keine Verteilungsgerechtigkeit geschaffen, sondern im Gegenteil diejenigen Familien bevorteilt, die ihren Kindern durch höhere Einkommen ohnehin bessere Startbedingungen geben können. Ein Familienentlastungsgesetz sollte alle Familien entlasten. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert daher dafür, die oben beschriebenen Differenzen zu beseitigen und allen Kindern eine bedarfsgerechte Förderung zukommen zu lassen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich grundsätzlich für eine bessere monetäre und infrastrukturelle Förderung von Familien und Kindern ein. Im Koalitionsvertrag sieht die Bundesregierung sinnvolle erste Schritte für die Bekämpfung der Kinderarmut vor. So ist eine Reform des Kinderzuschlages sowie eine Erhöhung und Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vorgesehen. Beide Maßnahmen begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk. Gleichzeitig bedauert der Verband, dass – während die Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag noch vor Veröffentlichung des Existenzminimumberichts vorangebracht wird – die spezifisch an arme Kinder gerichteten Reformen weiter auf sich warten lassen.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine Neuausrichtung der Förderung von Familien und Kindern insbesondere durch die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst und das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 27.06.2018

Der Gesetzentwurf zur Entlastung von Familien greift zu kurz, kritisiert der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB). Die geplanten Maßnahmen kommen zwar vielen Kindern und Familien zugute, Kinder aus ärmeren Familien gehen jedoch leer aus. Damit vergibt die Bundesregierung die Chance, die Familienförderung neu auszurichten und entschlossen gegen Kinderarmut vorzugehen.

Fast jedes vierte Kind in Deutschland lebt nach neuesten Zahlen in Armut, deshalb muss die Verringerung von Kinderarmut oberstes Ziel der Bundesregierung sein, wie sie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, fordert der DKSB.

„Das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben kostet den Staat viel Geld, bringt aber für Kinder in Armut unterm Strich nicht viel“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des DKSB. „Familien, die Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, gehen leer aus. Bei ihnen wird das erhöhte Kindergeld mit der jeweiligen Leistung verrechnet.“

Damit geht die Schere zwischen Arm und Reich in der Familienförderung weiter auseinander. Familien mit höherem Einkommen werden bereits jetzt über den Freibetrag um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien der unteren und mittleren Einkommensgruppen über das Kindergeld. Für die Jahre 2019/2020 sieht der Gesetzentwurf vor, dass Familien mit unteren Einkommen über das Kindergeld insgesamt 180 Euro zusätzlich für beide Jahre erhalten. Familien mit sehr hohem Einkommen werden über den Kinderfreibetrag jedoch im gleichen Zeitraum um bis zu 273 Euro entlastet.

Dazu erklärt DKSB-Präsident Hilgers: „Maßnahmen, die wirklich etwas gegen Kinderarmut ausrichten könnten, hat die Regierung nicht in Angriff genommen, wie etwa eine Reform des Kinderzuschlags oder des Bildungs- und Teilhabepakets. Deshalb führt für uns mittelfristig kein Weg an der Einführung einer Kindergrundsicherung vorbei.“

Im Bündnis Kindergrundsicherung fordert der DKSB gemeinsam mit 13 anderen Verbänden und 13 renommierten Wissenschaftler*innen eine am kindlichen Existenzminimum ausgerichtete Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.

Die Stellungnahme finden Sie hier: https://www.dksb.de/fileadmin/user_upload/stellungnahme_des_dksb_zum_gesetzesentwurf_des_bmf___anlage.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 15.06.2018

10 Euro mehr Kindergeld und eine höherer Kinderfreibetrag ab 2019 – bei den meisten Alleinerziehenden wird trotzdem nicht mehr Geld im Portmonee ankommen. Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an. Der VAMV fordert deshalb, das angekündigte Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut zügig umzusetzen und insbesondere den Kinderzuschlag für Alleinerziehende zu verbessern. Insgesamt plädiert der VAMV für einen Systemwechsel raus aus dem Steuerrecht hin zu einer Kindergrundsicherung. Die Stellungnahme des VAMV zum Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes finden Sie unter: www.vamv.de.

Quelle:Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vom 19.06.2018

SCHWERPUNKT II: Bertelsmann-Studie „Aufwachsen in Armutslagen“

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der IAB-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung „Aufwachsen in Armutslagen“ und der Kabinetts-Debatte zum Familienentlastungsgesetz fordert das ZFF den Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär zu behandeln, um das Problem der Kinderarmut schnell und zielgerichtet zu lösen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Eine Erwerbstätigkeit der Eltern und insbesondere der Mütter kann helfen, Ausgrenzung von Kindern zu minimieren, ist aber kein Allheilmittel gegen Armut. Vor allem Alleinerziehende schaffen es selten, aus dem Teufelskreislauf der Armut zu entkommen. Wie die Forscher*innen des IAB weiter zeigen, brauchen Alleinerziehende einen Vollzeitjob, um ihre Familie aus der Armut zu holen. Dies ist aber vielen Alleinerziehenden nicht möglich, da sie alleine für die Erziehung und Sorge ihrer Kinder und für das Haushaltseinkommen zuständig sind. Kinder dürfen nicht zum Armutsrisiko ihrer Eltern werden!“

Reckmann fordert weiter: „Neben guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit brauchen Kinder und ihre Familien eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung. Darüber hinaus muss der Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien dringend prioritär behandelt werden, wie zum Beispiel der Ausbau des Kinderzuschlags. Das Familienentlastungsgesetz geht hier in die falsche Richtung, denn die Förderung von einkommensstarken Familien über die vorgesehenen Steuerentlastungen steht in einem starken Missverhältnis zu fehlenden bzw. im Koalitionsvertrag zu gering veranschlagten Förderung von Familien, die kein oder nur wenig Einkommen erzielen. Um langfristig Kinderarmut zu beseitigen und Teilhabe für alle Kinder zu sichern, fordert das ZFF daher seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Leistung soll allen Kindern zur Verfügung stehen und mit steigendem Einkommen der Eltern langsam abgeschmolzen werden.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie hier herunterladen.

Die ZFF-Stellungnahmen zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 27.06.2018

Wenn Mütter nicht erwerbstätig sind, droht ihren Kindern Armut. Doch die Rahmenbedingungen für eine Erwerbstätigkeit sind nicht immer gegeben. Dabei muss Kinderarmut unabhängig von der familiären Situation vermieden werden, denn arme Kinder sind dem Risiko ausgesetzt, vom sozialen Leben abgekoppelt zu werden. Ein neues Teilhabegeld für Kinder und unbürokratische Hilfe vor Ort könnten Abhilfe schaffen.

Das klassische Ein-Verdiener-Modell in Familien reicht in vielen Fällen nicht aus, um Kindern ein finanziell abgesichertes Aufwachsen zu ermöglichen. Wenn die Mutter erwerbstätig ist, ist das Risiko dagegen gering, dass die Kinder Armutserfahrungen machen. Kinder in Paarfamilien, deren Mütter dauerhaft in Vollzeit (mehr als 30 Wochenstunden), Teilzeit oder Minijobs arbeiten, sind fast alle finanziell abgesichert. Das Bild ändert sich aber deutlich, wenn die Mütter in Paarfamilien über einen längeren Zeitraum nicht erwerbstätig sind: 38 Prozent der Kinder gelten dann als finanziell abgesichert, 32 Prozent erleben dauerhaft oder wiederkehrend Armutslagen, 30 Prozent kurzzeitig. Für Kinder, deren Mütter im fünfjährigen Untersuchungszeitraum ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder verlieren, steigt das Armutsrisiko zudem signifikant an. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. In einer Armutslage leben laut Definition dieser Studie Kinder in Familien, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren äquivalenzgewichteten Haushaltsnettoeinkommens auskommen müssen oder staatliche Grundsicherungsleistungen (SGB II/Hartz IV) beziehen.

In Ein-Eltern-Familien hängt das Armutsrisiko von Kindern noch stärker an der Erwerbstätigkeit der Mütter. Nur wenn eine alleinerziehende Mutter über einen längeren Zeitraum in Vollzeit erwerbstätig ist (mehr als 30 Wochenstunden), kann in den meisten Fällen verhindert werden, dass ihre Kinder in einer dauerhaften Armutslage aufwachsen. Auch dann machen noch 16 Prozent der Kinder zumindest zeitweise Armutserfahrungen. Bei einer stabilen Teilzeitbeschäftigung der Mutter – oder wenn sie einen Minijob hat – leben 20 Prozent der Kinder dauerhaft oder wiederkehrend in Armutslagen, weitere rund 40 Prozent zumindest zeitweise. Ist eine alleinerziehende Mutter nicht erwerbstätig, wachsen ihre Kinder fast immer in einer dauerhaften oder wiederkehrenden Armutslage auf (96 Prozent). Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, sind diese Zahlen alarmierend: "Kinderarmut hängt maßgeblich an der Erwerbstätigkeit von Frauen. Ob in Paarfamilien oder für Alleinerziehende: Müttern muss es erleichtert werden, arbeiten zu gehen. Gleichzeitig brauchen Kinder gemeinsame Zeit und Betreuung, so dass nicht in jeder Familiensituation eine umfängliche Erwerbstätigkeit für Mütter möglich ist." Er fordert: "Kinder müssen unabhängig von ihren Familien so unterstützt werden, dass sie nicht vom gesellschaftlichen Leben abgekoppelt sind."

Soziale Teilhabe von Kindern in Armutslagen deutlich eingeschränkt

Armut bedeutet in Deutschland in der Regel nicht, obdachlos oder hungrig zu sein. Sie geht aber dennoch mit materiellen Entbehrungen und insbesondere Einschränkungen in der sozialen und kulturellen Teilhabe einher. 75 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die dauerhaft finanziell gesichert aufwachsen, sind in Vereinen aktiv – bei denjenigen in dauerhaften Armutslagen hingegen weniger als 40 Prozent. Diese Jugendlichen geben doppelt so häufig wie abgesicherte Jugendliche an, in ihrer Freizeit nicht an ihrer Wunschaktivität teilnehmen zu können. Sie fühlen sich zudem weniger zugehörig zur Gesellschaft und schätzen ihre eigene gesellschaftliche Position schlechter ein als Gleichaltrige. Sie wissen also schon in jungen Jahren, dass ihnen weniger Möglichkeiten offenstehen als finanziell besser gestellten Jugendlichen. "Schon früh erhalten Kinder in Armutslagen das Gefühl, ausgeschlossen zu sein und am gesellschaftlichen Leben weniger teilhaben zu können als abgesicherte Kinder in ihrem Umfeld", so Dräger. Was zum normalen Aufwachsen in Deutschland dazu gehöre, bliebe vielen von ihnen versagt. Dräger folgert: "Wenn Vereinsmitgliedschaft und andere Freizeitaktivitäten weiterhin stark vom Einkommen der Eltern abhängen, dann reicht das Bildungs- und Teilhabepaket hier offensichtlich nicht."

Kinder in dauerhaften Armutslagen sind zudem weniger stark vernetzt. Sie geben seltener als ihre besser gestellten Altersgenossen an, viele enge Freunde zu haben. Für Dräger hat dies auch mit den leeren Geldbeuteln der Eltern zu tun: "Wer aus finanziellen Gründen seine Freunde nicht nach Hause einladen kann oder kein Geld für gemeinsame Hobbies hat, dem fällt es schwerer, dabei zu sein und Freundschaften zu knüpfen."

Ein Teilhabegeld kann die Situation von Kindern verbessern

Laut Dräger haben alle Kinder ein Recht auf gutes Aufwachsen und faire Bildungs- und Teilhabechancen – egal in welcher Familienform sie aufwachsen oder wie ihre Eltern erwerbstätig sind. Denn insbesondere alleinerziehenden Eltern sei es in vielen Fällen aufgrund der oftmals alleinigen Verantwortung für die Kinder nicht möglich, in Vollzeit zu arbeiten.

Die Bertelsmann Stiftung hat zur Verringerung von Kinderarmut ein drei Bausteine umfassendes Konzept entwickelt.

•Erstens ist eine Bedarfserhebung vorgesehen, in der eine belastbare Fakten-Grundlage darüber geschaffen wird, was junge Menschen brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
•Zweitens soll ein Teilhabegeld diese Bedarfe für alle Kinder sichern. Dieses Teilhabegeld ersetzt und bündelt das Kindergeld, den Kinderzuschlag, den SGB-II Regelsatz für Kinder, den Unterhaltsvorschuss und einige Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Es müsste, so Dräger, zudem einkommensabhängig abgeschmolzen werden, um gezielt Armut zu vermeiden. "Das vorhandene Geld muss dort ankommen, wo es am meisten gebraucht wird."
•Als drittes sieht das Konzept vor, eine hochwertige Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur zu gewährleisten, die durch ein gutes Unterstützungssystem vor Ort ergänzt wird.

Die Studie finden Sie unter : https://www.bertelsmann-stiftung.de//de/publikationen/publikation/did/5837/.

Quelle:Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 27.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundesregierung und Bundestag auf, die Familienförderung in Deutschland konsequenter an der Bekämpfung der Kinderarmut auszurichten. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, wie stark das Armutsrisiko von Kindern an der Erwerbstätigkeit der Mütter hängt. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass die Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit beider Elternteile verbessert werden. Ein besonderes Augenmerk braucht es zudem für die Situation von Alleinerziehenden. Auch sie müssen dabei unterstützt werden, dass sie sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz-IV-Regelsätze", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Aufwachsen in Armutslagen" der Bertelsmann Stiftung.

"Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber an vielen Stellen bei Weitem nicht aus. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet", so Hofmann weiter.

Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.06.2018

Die aktuelle Studie der Bertelsmannstiftung belegt, dass Kinder in Einelternfamilien mit 62 Prozent deutlich häufiger dauerhaft oder wiederkehrend in Armut leben als Kinder in Paarfamilien mit 12 Prozent. „Um kein Kind zurückzulassen, brauchen wir endlich eine Kindergrundsicherung in Höhe von 619 Euro pro Monat!“, fordert Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Eine Erwerbstätigkeit der Mütter schützt Kinder vor Armut, so ein weiteres Ergebnis der Studie. Bei Alleinerziehen um so mehr, je höher der Arbeitsumfang ist. „Gerade für Alleinerziehende sind aber die Rahmenbedingungen für eine gute Vollzeitstelle nicht da: Alleinerziehende wollen eine gute Arbeit, von der sie leben können und eine Kinderbetreuung, die zu ihren Arbeitszeiten passt. Stattdessen sitzen sie nach einer Trennung häufig in der Teilzeitfalle oder kleben in einem Minijob. Für eine bessere Vereinbarkeit braucht es einen Anspruch auf ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der Familien sowie eine Stärkung der Arbeitszeitsouveränität von Beschäftigten“, unterstreicht Erika Biehn.

„Die aktuelle Familienpolitik kann ganz offensichtlich Kinderarmut nicht vermeiden“, bemängelt Biehn. „Alleinerziehende fallen bei den Leistungen für Familien durchs Raster. Verbesserungen werden vielfach von der rechten in die linke Tasche geschoben und kommen nicht an. Wir fordern deshalb ein Umdenken hin zum Kind, alle kindbezogenen Leistungen sollten gebündelt werden: Eine solche Kindergrundsicherung holt jedes Kind aus der Armut, unabhängig von der Familienform und dem Einkommen der Eltern. Außerdem brauchen wir eine Zeitpolitik, die auch Alleinerziehenden ausreichend Zeit mit ihren Kindern ermöglicht“, fordert Biehn.

Die Studie hat herausgearbeitet, welche Armut hat negative Folgen auf die Kinder: Mangelnde soziale und kulturelle Teilhabe koppelt Kinder von der Gesellschaft ab und mindert ihr Wohlbefinden und ihre Lebenszufriedenheit. Kinder in Armut sind seltener in Vereinen aktiv, Freundschaften zu pflegen ist für sie schwerer.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 28.06.2018

SCHWERPUNKT III: Weg mit § 219a StGB

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im BT-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu §219a StGB fordert das ZFF die Aufhebung des Paragraphen, um umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Zum Recht auf reproduktive Selbstbestimmung jeder Frau gehört der freie Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und die freie Wahl eines Arztes oder einer Ärztin. §219a StGB schränkt diese Rechte ein: Ärztinnen und Ärzte können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind jedoch nicht befugt, öffentlich darüber zu informieren. Das ZFF unterstreicht seine Forderung, die es gemeinsam mit einem breiten Verbände-Bündnis in einem Offenen Brief an die Bundesregierung aufgestellt hat: Für einen freien Zugang zu sachlichen Information über Schwangerschaftsabbrüche fordert es die Streichung von §219a StGB. Nur so kann Rechtssicherheit für Ärztinnen, Ärzte und Frauen in diesem Land gewährleistet werden!“

Im April 2018 forderte das Zukunftsforum Familie (ZFF) gemeinsam mit 26 Verbänden und Organisationen in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD die Aufhebung von §219a StGB. Dieser kann u> heruntergeladen werden.

Quelle: PressemitteilungZukunftsforum Familiee.V.vom 27.06.2018

Zur heutigen öffentlichen Bundestagsanhörung in Punkto § 219a StGB erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Nachdem das parlamentarische Verfahren aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den Regierungsparteien ins Stocken geraten ist, begrüßen wir, dass die Diskussion um die Abschaffung des § 219a StGB fortgesetzt wird. Es muss dringend eine Lösung für die bestehende Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte geben und Frauen und Paare der öffentliche Zugang zu wichtigen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch gewährt werden. Das kann unserer Überzeugung nach nur durch die Abschaffung des § 219a StGB gelingen.

Was in der Diskussion häufig vergessen wird, ist, dass es eben nicht um die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geht. Es geht um das Recht, sich sachlich und neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren zu können. In dieser schwierigen Zeit ihres Lebens müssen Frauen darin unterstützt werden, eine selbstbestimmte und informierte Entscheidung treffen zu können.

Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der AWO beraten Frauen und Paare qualifiziert und ergebnisoffen zu allen Fragen des Schwangerschaftsabbruchs. Dabei sind sie auf die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen angewiesen, um eine fachgerechte Begleitung gewähren zu können. Der freie Zugang zu Informationen über den Schwangerschaftsabbruch und über die entsprechenden Ärztinnen und Ärzte vor Ort, würde die Beratungspraxis erleichtern und die zunehmende Rechtsunsicherheit, auch für die Beratungsstellen, aufheben.“

In der heutigen Anhörung im Bundestag werden drei oppositionelle Gesetzesentwürfe zum § 219a StGB „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ diskutiert. Gefordert wird eine Abschaffung beziehungsweise Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“.

Der Bundesverband der AWO hatte sich bereits im Mai 2018 in einem breiten Bündnis von Verbänden und Organisationen in einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CSU/CDU und SPD für die Abschaffung des §219a StGB eingesetzt.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 27.06.2018

Der Deutsche Frauenrat fordert die Abschaffung des §219a StGB und setzt sich ein für einen uneingeschränkten Zugang zu sachlichen Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche und das Recht auf Selbstbestimmung und freie Arzt- oder Ärztinnenwahl von Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 24.06.2018

Heute findet im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Reform beziehungsweise Streichung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) statt. Als Sachverständige für den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt Prof. Dr. Ulrike Lembke, Vorsitzende des Arbeitsstabs »Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte« und Vorsitzende der Kommission »Europa- und Völkerrecht« im djb, teil.

In seiner heute geltenden Fassung wird nach § 219a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert, wer »öffentlich« »seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise« »eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs« oder entsprechende Mittel oder Verfahren »anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt«. Damit ist nach herrschender Meinung nicht nur die überschriftgebende »Werbung« vom Tatbestand erfasst, sondern auch die sachliche Information insbesondere durch Ärztinnen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.

Wie der djb in seiner ausführlichen Stellungnahme vom 26. Juni 2018 erläutert, ist § 219a StGB kein integraler Bestandteil des in den 1990er Jahren gefundenen Kompromisses zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Darüber hinaus ist die Regelung verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Sie greift unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten ein und verletzt das Recht von (potentiellen) Patientinnen auf Zugang zu Informationen, gesundheitliche Selbstbestimmung sowie freie Arztwahl. Schließlich wirft § 219a StGB wesentliche Fragen mit Blick auf das Gebot der Gleichberechtigung der Geschlechter auf.

Des Weiteren ist die Aufrechterhaltung einer Norm, welche die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, die eine (umstrittene) medizinische Dienstleistung für Frauen in Notsituationen anbieten, nicht tragbar. Die steigenden Zahlen von Anzeigen und dutzende Ermittlungsverfahren in den letzten Jahren zeigen, dass dies kein abstraktes Problem darstellt. Entgegen der Entscheidung des demokratischen Gesetzgebers, Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen als tatbestandslos oder rechtmäßig anzusehen, werden Staatsanwaltschaften und Gerichte missbraucht, um eine Rechtswirklichkeit durchzusetzen, für die es keine Mehrheiten gibt.

Der djb fordert daher eine Streichung von § 219a StGB und eine Neuregelung zur Deckung des verbleibenden Regelungsbedarfs im Recht der Ordnungswidrigkeiten.

»Verfassungsrechtliche, rechtssystematische und rechtspolitische Argumente sprechen dringend dafür, eine Reform nun zügig auf den Weg zu bringen. Die übereinstimmende Einschätzung der vorliegenden Entwürfe, dass Ärztinnen und Ärzte bezogen auf die Zulässigkeit der sachlichen Information über den Schwangerschaftsabbruch Rechtssicherheit brauchen, macht Hoffnung auf eine fraktionsübergreifende Lösung«, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Weitere Informationen:

Stellungnahme (18-09) des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) vom 26.6.2018 für eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags am 27. Juni 2018 zu den Gesetzentwürfen zur Änderung des Strafgesetzbuches – Einschränkung bzw. Aufhebung von § 219a StGB – BT-Drs. 19/820 (Gesetzentwurf der Fraktion der FDP), BT-Drs. 19/93 (Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE) und BT-Drs. 19/630 (Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)auf der djb-Webseite: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASRep/st18-09/

als pdf: https://www.djb.de/static/common/download.php/save/2553/st18-09_219a.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.06.2018

pro familia legt im Rechtsausschuss des Bundestags dar, warum der §219a StGB gestrichen werden muss

Heutefindet im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung zum §219a StGB statt. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

Frauen und Männer haben in Deutschland ein Recht auf Zugang zu Gesundheits- und medizinischen Angeboten für den rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch. Dazu gehört neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Arztwahl. Der §219a StGB schränkt dieses Recht wesentlich ein. Er stellt nicht nur die unbotmäßige Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe. §219a StGB erschwert Schwangeren bereits den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs. Ärztinnen und Ärzte stoßen auf eine widersprüchliche Rechtslage. Sie dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche rechtmäßig vornehmen, sind aber nicht berechtigt, öffentlich darüber zu informieren. Dieser Zustand sollte beendet werden.

pro familia spricht sich für die Gesetzesentwürfe zur Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch aus. Die Streichung ist notwendig, um die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen und Männern auf Zugang zur ärztlichen Information und den Zugang zu medizinischer Versorgung zu sichern und zugleich die Rechte von Ärztinnen und Ärzten umzusetzen. Eine Reform des §219a StGB, wie sie von Abgeordneten der FDP vorgeschlagen wird, eröffnet dagegen neue Auslegungsspielräume, die geeignet sind, Druck auf Ärztinnen und Ärzten auszuüben und gegen die Informationsrechte zu verstoßen.

pro familia hat dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine ausführliche Stellungnahme vorgelegt, die die Notwendigkeit einer Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch verdeutlicht. Die Gesundheitswissenschaftlerin und ehemalige pro familia Bundesvorsitzende Prof. Dr. Daphne Hahn wird dem Ausschuss als pro familia Sachverständige zur Verfügung stehen.

Die Stellungnahme ist hier abrufbar https://www.profamilia.de/ueber-pro-familia/aktuelles/219a-stgb-informationen-zum-schwangerschaftsabbruch.html.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.06.2018

SCHWERPUNKT IV: Weltflüchtlingstag

AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstages: „Die AWO tritt dafür ein, dass allen Verfolgten und Schutzsuchenden das Asylrecht als individuelles Recht gewährt wird. In diesem Sinne fordern wir die Bundesregierung auf, sich zu den Inhalten ihres Koalitionsvertrages zu bekennen.“ Demnach müsse sich die Bundesrepublik zu ihren bestehenden rechtlichen und humanitären Verpflichtungen bekennen und würde das Grundrecht auf Asyl nicht antasten. „Statt über Zurück- oder Abweisungen an deutschen Grenzen zu debattieren, muss die Bundesregierung ihren humanitären Verpflichtungen nachkommen“, fordert dann auch Döcker.

Des Weiteren wurde im Koalitionsvertrag schriftlich niedergelegt, sich zur Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), zu den aus dem Recht der EU resultierenden Verpflichtungen zur Bearbeitung jedes Asylantrags sowie zur UN-Kinderrechtskonvention und zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu bekennen. Damit die Schutzsuchenden von ihren Rechten Gebrauch machen können, fordert die AWO seit Langem, sichere Fluchtkorridore einzurichten. Ohne einen sicheren Weg nach Europa bezahlen weiterhin viele tausend Menschen ihren Fluchtversuch mit ihrem Leben. „Sichere Wege nach Europa stellen die beste Möglichkeit dar, den Schlepperbanden das Handwerk zu legen“, zeigt sich Brigitte Döcker überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung des AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Weltflüchtlingstag an Staat und Gesellschaft, bei der Integration von Flüchtlingskindern nicht nachzulassen. Dazu sollte das Integrationsgesetz novelliert und sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft stärker als bisher befördert werden. "Es ist sehr erfreulich, dass wir bei der Integration von Flüchtlingskindern in Deutschland in den letzten drei Jahren große Fortschritte gemacht haben. Darauf müssen wir aufbauen und die notwendigen Integrationsmaßnahmen nicht nur weiterführen, sondern verstärken. Dazu gehören passende Angebote zum schnellen Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Ausbildungsstätten sowie eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive. Und auch die Teilnahme an niedrigschwelligen Kultur- und Freizeitangeboten mit gleichaltrigen Kindern in der Nachbarschaft sind als Schlüsselfaktoren unabdingbar", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Dabei kann eine gute Bildung schon für Kita-Kinder die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Schulen, Sprachlerneinrichtungen, Vorbereitungskurse und örtliche Vereine müssen für die Kinder gut zugänglich, also örtlich erreichbar und durch entsprechende Verkehrsmittel angebunden sein. Gleichzeitig sollte eine Ausstattung der Kinder mit Fahrtickets und ausreichend Lernmitteln gewährleistet werden. All das kann am besten durch eine Novellierung des Integrationsgesetzes sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft stärker als bisher befördert", so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es auch eine nachhaltig ausgerichtete Demokratiebildung in Schule, Kita und Vereinen, um geflüchteten Kindern und Jugendlichen das Wissen um unsere demokratische Gesellschaft zu vermitteln und Möglichkeiten für demokratisches Engagement erlebbar zu machen. Zugleich müssen den Menschen in Zeiten des Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen die Sorgen und Ängste genommen werden, dass einheimische Kinder darunter leiden, wenn Flüchtlingskinder, die in Deutschland leben, von Anfang an die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben.

Bei der Debatte zur Errichtung von AnkER-Zentren ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zu beachten, dass solche Maßnahmen der strukturellen Isolation die Integration und Teilhabe von Kindern und ihren Familien verhindern. Ein kindgerechtes Aufwachsen ist in Massenunterkünften außerhalb von Ortschaften ohne Zugang zu Regelschulen, Freizeiteinrichtungen und Beratungsangeboten nicht möglich. Kinderrechte wie das Recht auf Bildung, Privatsphäre oder der Schutz vor Gewalt werden bereits in existierenden Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften verletzt.

"Nächstenliebe darf nicht an der geschürten und unbegründeten Angst scheitern, die Herausforderungen durch den Zuzug von geflüchteten Kindern nicht bewältigen zu können. Es muss klar sein: Der Zuzug von geflüchteten Kindern kann unser Land bereichern, insbesondere auch in Zeiten des demographischen Wandels. Flüchtlingskinder brauchen von Anfang an eine Zukunftsperspektive", so Lütkes abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.06.2018

Modellprojekt von pro familia unterstützt engagierte Helfer*innen mit Online-Plattform und Fachwissen

Schwangere, geflüchtete Frauen haben ein Recht auf medizinische Betreuung und psychosoziale Beratung. Für die Umsetzung dieses Rechts kommt es auf die Unterstützung durch Professionelle und Ehrenamtliche an. Anlässlich des Weltflüchtlingstags am Mittwoch, den 20. Juni 2018 informiert pro familia über die Bedarfe der Frauen und welche Angebote Fachkräfte nutzen können, um effizienter Hilfe zu leisten.

Zentrale Faktoren, die den Zugang zu medizinischer Versorgung erschweren

„Schwangere, geflüchtete Frauen stehen meist vor mehreren gleichzeitigen Belastungen und brauchen daher schnelle und einfache – vor allem trägerübergreifende – Unterstützung“, erklärt Dr. John Litau, Leiter des Modellprojekts „Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen“. Eine Schwangerschaft stellt eine Ausnahmesituation im Leben einer Frau dar. Das Leben nach einer Flucht potenziert die Belastung um ein Vielfaches. Einfache Fragen können nur kompliziert gelöst werden: Welche Möglichkeiten der Versorgung stehen mir zur Verfügung? Wo und wie finde ich eine Frauenärztin? Wie kann mir durch eine Beratungsstelle geholfen werden? „Wer das Gesundheitssystem nicht kennt, kann sich ohne Unterstützung nicht die Hilfe holen, die benötigt wird“, führt Litau aus. Hinzu kommen pragmatische Fragen danach, wer sich um vorhandene Kinder während der Geburt kümmert, was normalerweise durch Familienstrukturen aufgefangen wird. Oder wie ein Neugeborenes in einer Sammelunterkunft adäquat versorgt werden kann und die Mutter selbst mal zur Ruhe kommt. Litau weist darauf hin, dass dies nur beispielhafte Faktoren sind, welche die Zugangsbarrieren von schwangeren, geflüchteten Frauen zu medizinischer Versorgung beschreiben: „Unsere Vernetzungsarbeit in acht Regionen in Deutschland und eine beauftragte Expertise zur Bestandsaufnahme vorliegender Angebote zeigen eindeutig, dass hier noch mehr Faktoren eine Rolle spielen. Nicht zuletzt auch ein teils nicht darauf eingerichtetes Gesundheitssystem. Insofern haben es auch Fachkräfte, die Hilfe leisten können, zum Teil schwer, schnell wirksame Unterstützung zu vermitteln.“

Vernetzung über Datenbank und Fachveranstaltungen

Mit dem Modellprojekt adressiert pro familia alle engagierten Helfer*innen und stellt eine Online-Plattform mit umfassendem, leicht zugänglichem und qualitativ hochwertigem Fachwissen zur Verfügung. Unter www.fachdialognetz.de finden Menschen, die mit betroffenen Frauen arbeiten, inzwischen bereits über 270 Fachangebote und mehr als 230 Publikationen mit Hintergrundwissen und konkreten Handlungshilfen. Die Fachkoordinator*innen aus den acht Modellprojektstandorten und das Leitungsteam aus dem pro familia Bundesverband setzen darüber hinaus vor allem auf inhaltliche Auseinandersetzung: über 20 Fachveranstaltungen seit 2017. Teilnehmer*innen bekommen zum Beispiel Einblicke in kulturelle Traditionen rund um Schwangerschaft und Geburt und erweitern ihr Wissen zur Stärkung von Resilienz oder im professionellen Umgang mit Trauma-Erfahrungen.

Über das Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen

Das Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen ist ein Modellprojekt des pro familia Bundesverbandes. Es dient der professionellen Vernetzung, dem Austausch und der gegenseitigen Unterstützung von multidisziplinären Fachkräften, ehrenamtlichen Initiativen und Migrantenorganisationen – zum Beispiel aus dem Gesundheitswesen, der Geburtshilfe, der psychosozialen Beratung sowie aus Migrationsdiensten oder der Jugendhilfe. Ziel ist es Fachkompetenz zur Wahrung und Wahrnehmung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte im Dialog weiterzuentwickeln. Das Fachdialognetz wird über drei Jahre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert

Über den Weltflüchtlingstag

Seit 2001 ruft die UNO jedes Jahr am 20. Juni zum Weltflüchtlingstag auf. Mit weltweiten Aktionen soll die Lebenssituation der Millionen von Menschen auf der Flucht gewürdigt werden, insbesondere die Stärke, den Mut und die Widerstandsfähigkeit, die Flüchtlinge, Binnenvertriebene und Staatenlose täglich aufbringen.

Mehr Informationen unter: www.fachdialognetz.de.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 18.06.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt heute die Arbeit der Bundesstiftung Frühe Hilfen vor

Für junge Familien in schwierigen Lebenslagen muss es nach der Geburt eines Kindes Unterstützungsangebote geben. Das Bundesfamilienministerium hat für diese wichtige Aufgabe die Bundesstiftung Frühe Hilfen ins Leben gerufen. Mit einem jährlichen Budget von 51 Millionen Euro fördert die Stiftung Angebote des präventiven Kinderschutzes. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellte heute gemeinsam mit Partnern und Fachleuten vor Ort die Arbeit der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Mutter-Kind-Zentrum des Vivantes Klinikums Neukölln vor.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass es jedes Kind packt. Jedes Kind hat das Recht darauf, gesund und gewaltfrei aufzuwachsen. Wenn junge Familien überfordert sind, brauchen sie Unterstützung. Mit der Bundesstiftung Frühen Hilfen helfen wir jungen Eltern in schwierigen Lebenslagen. Wir stärken damit den Schutz der Kinder, dauerhaft – und bevor etwas passiert. Die Frühen Hilfen werden von Eltern sehr gut angenommen.“

Die Idee der Frühen Hilfen ist es, junge Eltern einfach, schnell und unkompliziert zu unterstützen und ihnen dadurch den Start ins Leben als Familie zu erleichtern. Die Angebote der Frühen Hilfen richten sich nach den Bedürfnissen der Familien. Sie bieten Hilfe etwa nach einer schwierigen Schwangerschaft, im Falle einer Erkrankung oder wenn ein familiäres Netzwerk fehlt. Auch im schwierigen Fall einer Trennung oder wenn junge Eltern Geldsorgen haben, gibt es passende Unterstützungsangebote im Netzwerk der Frühen Hilfen. Vor Ort helfen Familienhebammen, die junge Eltern im ersten Jahr nach der Geburt besuchen und ihnen praktische Tipps für den Alltag geben. Anderen jungen Eltern ist schon geholfen, wenn ehrenamtliche Paten durch ihren Besuch einmal in der Woche etwas Luft verschaffen. Oder Familien nehmen die Hilfe von Babylotsen in Anspruch, die helfen, die für sie passenden Unterstützungsangebote wie eine Eltern-Kind-Gruppe im Wohnumfeld zu finden.

Dilek Kolat, die Berliner Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, stellte das Projekt der Berliner Babylotsen vor, das von der für Jugend zuständigen Verwaltung aufgebaut wurde und nun von der Gesundheitsverwaltung auf die ganze Stadt ausgeweitet wird: „Wir erleben gerade einen Babyboom in Berlin. Das ist sehr erfreulich. Leider werden aber nicht alle Kinder in ideale Verhältnisse hinein geboren. Sie und ihre Eltern brauchen sehr früh unsere Hilfe. Für diese Familien ist das Projekt Babylotsen eine elementare Unterstützung. Berlin ist das so wichtig, dass wir die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen durch eigene Landesmittel ergänzen. Ich freue mich, dass wir die bewährten Babylotsen auf alle Geburtskliniken in Berlin ausweiten.“

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Ich freue mich, dass das Nationale Zentrum Frühe Hilfen in der BZgA, in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI), die Bundesstiftung weiter unterstützen wird. Wir tragen mit unseren Maßnahmen aus Forschung, Qualitätsentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit dazu bei, dass die Netzwerke der Frühen Hilfen die Familien noch besser erreichen und sie wirkungsvoll unterstützen können.“

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey machte auch auf eine Kampagne zur Prävention von Schütteltraumata aufmerksam. Die Gefahren des Schüttelns von Säuglingen und Kleinkindern werden vielfach unterschätzt. Mit einem bundesweiten Bündnis gegen Schütteltrauma klärt das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) seit November 2017 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums über die Gefahren des Schüttelns auf und zeigt Eltern Wege auf, mit schwierigen Situationen besser umzugehen. Für die Kampagne stehen dieses Jahr 1 Million Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.06.2018

Betreuungsquote bei unter Dreijährigen steigt auf 33,1 Prozent. Bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt sie bei 93,6 Prozent.

Der Ausbau der Kindestagesbetreuung kommt gut voran, dennoch ist der Bedarf an Plätzen weiterhin hoch. Das zeigen die aktuellsten Zahlen, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die dritte Ausgabe der Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ zusammengestellt hat. Demnach wurden am Stichtag 1. März 2017 bundesweit 762.300 Kinder unter drei Jahren und damit 42.800 mehr als im Vorjahr in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreut. Die Betreuungsquote stieg auf 33,1 Prozent. 2016 lag sie bei 32,7 Prozent.

Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis sechs Jahren ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 41.500 auf knapp 2,4 Millionen gestiegen. Das entspricht einer Betreuungsquote von 93,6 Prozent. Dass die Betreuungsquoten trotz des massiven Ausbaus von Plätzen nicht höher sind, ist auf die höhere Geburtenrate und auf die Zuwanderung zurückzuführen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey erklärt dazu: „In der Kita und in der Kindertagespflege werden die Weichen gestellt für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Damit es jedes Kind packt, müssen wir weiter in die frühkindliche Bildung investieren. Jedes Kind muss deutsch sprechen, sich anziehen und einen Stift halten können, bevor es in die erste Klasse kommt. Damit es später einen Schulabschluss schafft, eine Ausbildung oder ein Studium. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz verbessern wir die Qualität der Kitas und wir entlasten die Eltern bei den Gebühren. Davon profitieren vor allem Familien mit geringem Einkommen. Im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes wird der Bund in den nächsten drei Jahren 3.500 Millionen Euro an die Länder geben – parallel dazu starten wir eine Fachkräfteoffensive. Denn für mehr Plätze und bessere Qualität brauchen wir natürlich auch mehr Menschen, die sich für den Erzieherberuf entscheiden. All das sind lohnende Investitionen in unsere Zukunft.“

Auch die Bedeutung der Hortbetreuung wächst: Die Zahl der Grundschulkinder bis elf Jahren in der Hortbetreuung ist von 2016 zu 2017 um 13.800 auf 477.400 gestiegen. Die Betreuungsquote lag 2017 bundesweit bei 16,5 Prozent. Allerdings bestehen große Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während einige Länder die außerschulische Betreuung vor allem durch Hortangebote umsetzen, bauen andere Länder die Ganztagsschulen aus.

Insgesamt lag die Zahl der Kinder unter elf Jahren, die in Kitas, Kindertagespflegestellen oder Horten betreut wurden, um 98.200 höher als noch 2016. Trotzdem besteht in allen Altersgruppen eine Lücke zwischen der Betreuungsquote und dem eigentlichen Betreuungsbedarf der Eltern. Bei Kindern unter Drei liegt diese bei gut 12 Prozentpunkten: 45,2 Prozent der Eltern wünschen sich einen Betreuungsplatz für ihr Kind, es werden jedoch nur 33,1 Prozent der Kinder betreut. Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt liegt die Differenz bei 3 Prozentpunkten und bei den Grundschulkindern bis unter elf Jahren bei 7 Prozentpunkten.

Der Bund wird daher nicht nur mit dem Gute-KiTa-Gesetz für bessere Qualität sorgen, sondern auch auf den weiter steigenden Bedarf an Plätzen reagieren. Mit dem vierten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ stellt der Bund den Ländern und Kommunen für den Ausbau von Betreuungsplätzen von 2017 bis 2020 insgesamt 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung. Hierdurch können bis zu 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.

Hintergrund zu den Zahlen:

Für die dritte Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ bilden die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik und die DJI-Kinderbetreuungsstudie U15 des Deutschen Jugendinstituts (DJI) die Datengrundlage. Unter www.fruehe-chancen.de/Betreuungszahlen sind die Betreuungszahlen in Deutschland und den Bundesländern in interaktiven Grafiken abrufbar.

Weitere Informationen: www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2018

Rund 30.000 Menschen in Deutschland dürfen sich „Demenz Partner“ nennen. Seit heute (Montag) gehören auch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu. Sie besuchten gemeinsam einen Kurs der Initiative „Demenz Partner“ der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.. In diesen 90-minütigen Kursen wird Grundwissen über Demenzerkrankungen und den Umgang mit betroffenen Menschen vermittelt – zum Beispiel geht es um Kommunikationsregeln: So lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie Blickkontakt mit Erkrankten aufnehmen können und dass für die Kommunikation einfache, kurze Sätze wichtig sind.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Verständnis wecken und Berührungsängste abbauen – das sind zwei zentrale Ziele dieser Initiative. Ich bin froh, dass ich heute die Gelegenheit hatte diesen Kurs zu besuchen: Weil ich viel dazugelernt habe über Demenz und vor allem darüber, was das für die Betroffenen bedeutet. In manchen Familien stellt die Diagnose Demenz ja das ganze Leben auf den Kopf. Für die Betroffenen ist es wichtig, aktiv zu bleiben und soziale Kontakte zu pflegen. Dem stehen oft aber Tabus und Vorurteile im Wege. Damit müssen wir aufräumen und alle noch stärker für das Thema Demenz sensibilisieren – zum Beispiel durch die Kurse der Initiative ‚Demenz Partner‘.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen dürfen wir nicht allein lassen. Wir müssen alle lernen, mit dieser Krankheit im Alltag umzugehen, sie zu erkennen und ihr mit viel Verständnis zu begegnen. Wenn wir diese Krankheit verschweigen oder tabuisieren, hilft das weder den Erkrankten noch ihren Familien. Wir können Demenz nur gemeinsam begegnen. Für mich war die Schulung lehrreich und interessant. Ich kann sie nur weiter empfehlen – es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen teilnehmen.“

Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „Ich freue mich sehr, dass die Ministerin und der Minister mit gutem Beispiel vorangegangen sind und sich für das Thema Demenz engagieren. Dies ist auch im Hinblick auf die weiteren Arbeiten auf politischer Ebene, wie zum Beispiel für die Weiterentwicklung der Allianz für Menschen mit Demenz ein wichtiges Zeichen.“

Gefördert wird „Demenz-Partner“ durch die gemeinnützige SKala-Initiative sowie das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In den bundesweit stattfindenden Kursen werden neben Wissen zum Krankheitsbild wichtige Tipps zum Umgang mit Menschen mit Demenz vermittelt. Wer an den kostenlosen Kursen teilnimmt, erhält als Teilnahmebestätigung eine Urkunde und einen Anstecker (Vergissmeinnicht), der ihn als "Demenz Partner" ausweist.

Die Initiative knüpft an Aktivitäten der weltweiten Aktion „Dementia Friends“ an.

In Deutschland leben derzeit 1,7 Mio. Menschen mit Demenz und die Zahl nimmt um geschätzt 40.000 Personen pro Jahr zu. Für das Jahr 2050 wird die Zahl der Menschen mit der Diagnose Alzheimer oder einer anderen Demenzerkrankung auf über 3 Millionen Menschen geschätzt.

Weitere Informationen finden Sie unter

www.demenz-partner.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.bmfsfj.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.06.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt 2018 erstmals über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Mehr Geld für das Familienministerium bedeutet mehr Geld in der Familienkasse. Die Botschaft an alle gemeinnützigen Vereine und Initiativen ist, dass ihre Arbeit mehr denn je gebraucht und gewürdigt wird.

„Es ist ein positives Signal, dass der Haushalt des Familienministeriums Jahr für Jahr wächst. Die steigenden Ausgaben für das Elterngeld und das ElterngeldPlus zeigen, wie wichtig es Müttern und immer mehr Vätern ist, für ihr Kind da zu sein und gleichzeitig Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses, die die SPD letztes Jahr durchgesetzt hat, zahlt sich jetzt aus: Alleinerziehende, deren Ex-Partner sich aus der Verantwortung für ihre Kinder stehlen, erhalten jetzt unbefristet bis zum 18. Lebensjahr ihrer Kinder den staatlichen Unterhaltsvorschuss (vorher maximal 72 Monate bis zum 12. Lebensjahr).

Mit dem Geld, das wir dem Familienministerium geben, fördern wir gleichzeitig den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir unterstützen die vielen Tausend Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich in Vereinen und Initiativen engagieren. So läuft das Programm ,Demokratie leben!‘ künftig unbefristet; das Programm ‚Menschen stärken Menschen wird ausgeweitet.

Diese familienfreundliche Politik werden wir Sozialdemokraten konsequent fortführen. Familienministerin Franziska Giffey bringt das Gute-Kita-Gesetz auf den Weg, mit dem wir in dieser Wahlperiode 3,5 Milliarden Euro zusätzlich ausgeben werden zur Verbesserung der Kita-Qualität – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. So geht soziale Sicherheit und Zukunftssicherung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.06.2018

Zur Veröffentlichung des Berichts "Bildung in Deutschland 2018" erklärt MargitStumpp, Sprecherin für Bildungspolitik:

Der Bildungsbericht 2018 ist damit ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, endlich mehr in die Zukunft junger Menschen zu investieren. Das 10-Prozent-Ziel bei Bildungsausgaben ist noch immer nicht erreicht. Das trifft vor allem Kinder aus bildungsfernen Haushalten und von Alleinerziehenden besonders hart. Während die Bildungsbeteiligung weiter steigt, herrscht in Sachen Chancengerechtigkeit unverantwortlicher Stillstand.

Noch immer wächst jedes vierte Kind in Deutschland in bildungsbezogenen Risikolagen auf. Gerade Kinder mit Migrationshintergrund und von Alleinerziehenden bleiben zu oft von Aufstieg durch Bildung ausgeschlossen. Sie werden häufiger krank, leben unzufriedener und verdienen weniger. Solange Herkunft derart gravierend über Zukunftschancen entscheidet, ist etwas gehörig faul in der selbsternannten Bildungsrepublik.

Die Bundesregierung muss ihre Arbeit machen und allen jungen Menschen von der Kita über die allgemeinbildende Schule und die Berufsschule bis zur Hochschule unabhängig von ihrer Herkunft gleiche Chancen und gute Lebensperspektiven ermöglichen. Damit die soziale und regionale Schere geschlossen und alle Potenziale gefördert werden können, muss der Bund nicht nur mehr Geld in die Hand nehmen, sondern auch die Grundlage für einen modernen Bildungsföderalismus schaffen.

Denn auch das zeigt der Bericht: Der zunehmenden Vielfalt in deutschen Kitas und Klassenzimmern können Bund und Länder nur gemeinsam gerecht werden. Der Ausbau von Ganztagsschulen, die Digitalisierung im Klassenzimmer und die Gewinnung von Fachkräften im Bildungsbereich dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Ein inklusives und durchlässiges Bildungssystem stärkt den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft und ist damit bestes Mittel gegen nationalistischen Populismus und rassistische Ausgrenzung.

Davon profitiert jedes Kind und ganz besonders auch die Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.06.2018

Die Weltgesundheitsorganisation(WHO) hat angekündigt, Transsexualität und andere Diagnosen in Zusammenhang mit Trans*Identitäten aus dem Katalog der psychischen Krankheiten zu streichen. Dazu erklärt SvenLehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Der Entschluss der WHO ist ein Meilenstein für die Menschenrechte. Transsexuelle und transgeschlechtliche Personen sind nicht krank. Sie leben einfach ihr gutes Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Es ist also längst überfällig, dass die WHO dies auch in ihrem Katalog der psychischen Krankheiten berücksichtigt. Die Ankündigung ist ein wichtiger Beitrag zur psychischen Gesundheit. Leider hat die WHO gleichzeitig eine Diagnose für Trans*Kinder vor der Pubertät eingeführt. Das kritisieren wir scharf, denn Kinder brauchen keine aufgezwungenen diagnostischen Prozesse, sondern ein akzeptierendes Umfeld, das sie in ihrem So-Sein annimmt und stärkt.

Die Bundesregierung muss die Entscheidung der WHO zum Anlass nehmen, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung zu ersetzen. Denn bisher werden transgeschlechtliche Menschen in Deutschland gezwungen, sich als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um ihren Personenstand zu ändern. Das ist aber eine freie und selbstbestimmte Entscheidung. Wir brauchen einfache Verfahren zur Änderung des Personenstandes und Vornamens, ohne psychologische Zwangsgutachten.

Ebenso brauchen wir ein Verbot von geschlechtszuweisenden Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen ohne medizinische Indikation.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber auferlegt, bis Ende diesen Jahres das Personenstandsrecht zu überarbeiten und eine "Dritte Option" beim Geschlechtseintrag zu ermöglichen. Leider ist aus dem Hause Seehofer bisher nur ein Schmalspur-Gesetz bekannt, das die großen Fragen geschlechtlicher Selbstbestimmung ignoriert. Wir werden gemeinsam mit den Verbänden weiter Druck machen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.06.2018

Die Umsetzung von Kinderrechten in den geplanten Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen für Flüchtlinge thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/2902). Darin erkundigen sie sich unter anderem danach, welche Herausforderungen und Problemstellungen hinsichtlich der "besonderen Bedarfe" von Kindern und Jugendlichen die Bundesregierung bei der Implementierung der sogenannten Anker-Einrichtungen sieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.455 vom 26.06.2018

Ende Dezember 2017 hatten 641.320 Kinder alleinerziehender Eltern Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2531) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2175) mit. Zudem hätten 266.000 Kinder in Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezogen. Rund 130.000 Kinder alleinerziehender Elternteile haben nach Angaben der Regierung im Jahr 2016 Wohngeld bezogen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.455 vom 26.06.2018

Der FDP-Antrag zur "Reform der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur assistierten Reproduktion" (19/585) stößt bei Experten in weiten Teilen mehrheitlich auf Zustimmung. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag deutlich. Die Sachverständigen sprachen sich überwiegend dafür aus, dass entweder der Staat oder die gesetzlichen Kassen einen höheren Anteil der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen sollen.

Mehrheitlich lehnten die Experten die derzeitige Regelung, nach der der Bund 25 Prozent der Kosten für drei Versuche einer künstlichen Befruchtung bei kinderlosen Paaren übernimmt, wenn das Bundesland sich in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt, als ungerecht ab. Die Übernahme der Kosten dürfe nicht vom Wohnort eines Paares abhängen. Die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung dürfe auch nicht vom Einkommen eines Paares abhängen. Einkommensschwache Menschen seien nicht schlechtere Eltern als wohlhabende Menschen, sagte Inge Landgraf von Donum Vitae in Bayern. Die Medizinethikerin Sigrid Graumann von der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Boch sagte, dass es zwar keine moralische Verpflichtung gebe, fortpflanzungsmedizinische Leistungen für ungewollt kinderlose Paare bereitzustellen. Wenn dies jedoch geschehe, dann müsste dies aus ethischer Sicht nach dem Gleichheitsgrundsatz geschehen.

Unterschiedlich bewerteten jedoch die Experten die Frage, ob auch Alleinstehende und unverheiratete Paare in den Genuss einer Übernahme der Kosten kommen sollten. Der Medizinethiker Axel W. Bauer vom Universitätsklinikum Mannheim verwies darauf, dass bereits 2,34 Millionen Kinder bei Alleinerziehenden lebten. Die Erziehungsleistung von Alleinerziehenden sei zwar zu würdigen. Es sei jedoch etwas völlig anderes, diese Situation mit Hilfe der Reproduktionstechnik planvoll herbei zu führen und dies auch noch staatlich zu finanzieren. Die Frauenärztin Ute Czeromin von der Kinderwunschpraxis Gelsenkirchen sprach sich ebenfalls gegen die Übernahme der Kosten bei Alleinstehenden aus. Kinder bräuchten Eltern, sagte sie. Diese müssten nicht zwangsläufig verheiratet sein, sollten sich aber eben beide für das Wohl des Kindes verantwortlich fühlen. Auch der Reproduktionsmediziner Jürgen Krieg vom Kinderwunschzentrum Amberg argumentierte ähnlich. Er plädierte sogar dafür, eine Übernahme der Kosten nur für Eheleute zu gewähren.

Überwiegend kritisch hinterfragten die Sachverständigen die derzeit geltenden Unter- und Obergrenzen beim Alter von Frauen. Der Reproduktionsmediziner Jan-Steffen Krüssel von der Universitätsfrauenklinik der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf argumentierte, dass es keinen Grund gebe, eine Übernahme der Kosten nur Frauen ab 25 Jahren zu gewähren. Ebenso sei die Obergrenze von 40 Jahren willkürlich. Jürgen Krieg argumentierte, auch Frauen über 40 Jahre könnten prinzipiell schwanger werden und ein Kind austragen. Die Frage der Erfolgswahrscheinlichkeit müsse individuell von einem Arzt beurteilt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.448 vom 25.06.2018

Überwiegend skeptisch bewerten Sachverständige einen Gesetzentwurf (19/1174) der FDP-Fraktion zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Die FDP möchte die Regelungen für eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit abschaffen. Gegenstand der Anhörung waren neben dem Gesetzentwurf noch zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke plädiert in ihrem Antrag (19/2522) unter anderem für ein stärkeres Mitbestimmungsrecht von Betriebs- und Personalräten bei Fragen der Personalbemessung und der Arbeitszeiten. Die Grünen verlangen in ihrem Antrag (19/2511), dass Beschäftigte im Rahmen von 30 bis 40 Stunden pro Woche ihre Arbeitszeit selber regulieren können.

In der Anhörung verwies Beate Beermann von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin auf den "ungünstigen Einfluss" längerer täglicher Arbeitszeiten auf das Unfallrisiko, die Produktivität und die Gesundheit der Beschäftigten. "Um abschalten zu können, ist eine bestimmte Ruhezeit einfach nötig", sagte sie. Kai Seiler, Leiter des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, betonte, die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Aufweichung der Ruhezeiten sei "auf Dauer keine günstige Kombination". Denn dann müsse am Schlaf gekürzt werden, mit den bekannten gesundheitlichen Folgen, so Seiler. Beide Sachverständige verwiesen außerdem darauf, dass der heutige Rechtsrahmen genügend Möglichkeiten für flexible Arbeitszeiten biete. Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes lehnte auch Nadine Absenger vom Deutschen Gewerkschaftsbund ab. "Längere Arbeitszeiten erfordern längere Ruhezeiten. Wie soll das funktionieren, wenn man aber die Arbeitszeit ausdehnen und die Ruhezeit gleichzeitig verkürzen will?", fragte sie. Der Arbeitsrechtler Wolfhard Kohte kritisierte, dass der FDP-Entwurf keinerlei Begrenzungspunkte sowohl für die Arbeitszeiten als auch die Ruhezeiten enthalte. Dadurch löse sich die Korrelation zwischen Belastung und Dauer der Arbeit auf, sagte er.

Zustimmung zu dem Anliegen der FDP kam dagegen von den Arbeitgebern. Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände sagte, dies würde zu einer Entzerrung der Arbeitszeiten führen, sie könnten so einfacher über die Woche verteilt werden. "Die Arbeitszeit bleibt gleich, sie wird nur anders verteilt", versicherte Wolf. Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) äußerte sich zustimmend. Das Arbeitszeitgesetz passe nicht mehr in die moderne Zeit und auch die Arbeitnehmer würde eine Flexibilisierung einfordern, sagte Dirk Wohlfeil vom HDE. Ablehnend äußerten sich beide Vertreter zu den Oppositionsanträgen. Das Betriebsverfassungsgesetz garantiere den Betriebsräten schon heute ausreichend Mitspracherechte. "Es gibt keinerlei Bedarf, das noch auszudehnen", sagte Wolf. Dirk Wohlfeil ergänzte, die Dienstleistungsbranche müsse sich an den Wünschen der Kunden orientieren und entsprechend planen und könne nicht danach gehen, wann die Beschäftigten arbeiten wollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.445 vom 25.06.2018

Im Oktober 2017 waren 1,16 Millionen Erwerbstätige auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen. Das entspricht einem Anteil von 27 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). 1,08 Millionen waren abhängig beschäftigt und 89.000 Personen waren selbständig tätig. Rund die Hälfte von ihnen lebte in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2804) auf eine Kleine Anfrage (19/2211) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.441 vom 25.06.2018

Seit 2009 ist die Zahl der Kinder gestiegen, die sonderpädagogisch gefördert werden. Waren es 1990 noch 483.267 Schüler, hatte sich die Zahl 2016 auf 523.813 Schüler erhöht. Damit ist die Förderquote von 6,032 Prozent auf 6,990 Prozent gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2685) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2067). Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage unterstrichen, dass trotz des Rechts auf inklusive Bildung noch viel getan werden müsste, bis inklusive Bildung auch in Deutschland für alle Schüler Realität geworden sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.433 vom 21.06.2018

Die Bundesregierung arbeitet noch an der konkreten Ausgestaltung des angekündigten Baukindergeldes, mit dem Familien beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden sollen. Aus der Antwort (19/2684) auf eine Kleine Anfrage (19/2105) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass sowohl Voraussetzungen als auch Nachweise und Kontrollen noch in der Abstimmung sind.

Zugleich sieht die Bundesregierung Unterschiede zur früheren Eigenheimzulage, die vor mehr als zehn Jahren aus Kostengründen eingestellt wurde. Das Baukindergeld sei zielgerichteter, da ausschließlich Familien mit Kindern gefördert werden sollen. "Die vorgesehene Ausgestaltung als KfW-Programm erlaubt zudem die Förderparameter leichter und schneller zu ändern und zu optimieren, wenn neue Erkenntnisse durch Monitoring oder Änderungen der Rahmenbedingungen eintreten", heißt es weiter. Dem Staat gingen durch die Zulage den Angaben zufolge Milliarden Euro verloren – im Jahr 2006 beliefen sich die Mindereinnahmen auf mehr als 9,3 Milliarden Euro, 2005 waren es 10,2 Milliarden Euro, 2004 mehr als 10,8 Milliarden Euro. Die Summen beziehen sich auf Grundförderung, ökologische Zusatzförderung und Kinderzulage.

Das Baukindergeld soll bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.431 vom 21.06.2018

Die möglichen Auswirkungen einer Akademisierung der Hebammenausbildung werden noch geprüft. 2015 wurde eine Modellklausel, die seit 2009 erstmals eine akademische Ausbildung der Hebammen zuließ, evaluiert, heißt es in der Antwort (19/2709) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2295) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Im Ergebnis seien weitere Erkenntnisse notwendig, um die langfristigen Auswirkungen der Akademisierung auf den beruflichen Alltag von Hebammen und deren Arbeitsmarkt beurteilen zu können. Die Modellklausel wurde in der Folge bis 2021 verlängert.

Die Hebammenausbildung muss den Angaben zufolge aufgrund von EU-Vorgaben novelliert werden. 2013 sei die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen durch die Richtlinie 2013/55/EU geändert worden. Dabei sei die Zugangsvoraussetzung zur Hebammenausbildung von einer zehnjährigen auf eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung angehoben worden. Die Richtlinie müsse bis zum 18. Januar 2020 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Bundesregierung prüfe derzeit die Einzelheiten der Novelle. In einer begleitenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe suche der Bund den Austausch mit Ländern über die Ausgestaltung der künftigen Hebammenausbildung. Die Gespräche seien noch nicht abgeschlossen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wird in zahlreichen europäischen Ländern eine Hebammenausbildung auf akademischem Niveau angeboten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.427 vom 20.06.2018

Die Fraktion Die Linke fordert die kostenlose Ausgabe von Verhütungsmitteln. Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel würden ab dem 21. Lebensjahr nur dann von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet, wenn sie medizinisch notwendig seien, heißt es in einem Antrag (19/2699) der Fraktion. Nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmethoden würden nicht übernommen

Auch Notfallkontrazeptiva werden nur nach der Beratung durch einen Arzt und mit Rezept von der GKV erstattet. Damit werde die seit 2015 geltende Rezeptfreiheit, die eine zeitnahe und niedrigschwellige Einnahme ermöglichen solle, für "sozial marginalisierte Frauen" faktisch wirkungslos.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe wie die Sterilisation ohne Alters- und Indikationseinschränkung in die Leistungspflicht der GKV aufzunehmen. Auch wirksame nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sollten erstattungsfähig sein.

Dazu sollte den Versicherten ein monatliches Budget bereitgestellt werden, das für eine erstattungsfähige Verhütungsmethode ihrer Wahl inklusive Kontrazeptiva abgerufen werden könne.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.422 vom 18.06.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die abstammungsrechtlichen Regelungen an die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen angepasst werden sollen. Hintergrund ist dem Entwurf (19/2665) zufolge, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zwar die Ungleichbehandlung lesbischer und schwuler Paare gegenüber heterosexuellen Paaren im Eherecht beseitigt hat, die geltenden Abstammungsregeln daran aber noch nicht angepasst seien. Deshalb soll, so der Entwurf, die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert werden. Zweitens eröffne die neue Regelung die Möglichkeit der Mutterschaftsanerkennung analog zur Vaterschaftsanerkennung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.417 vom 14.06.2018

Für die Lücke bei den Wohnkosten im Arbeitslosengeld II (ALG II) interessiert sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/2536) fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in wie vielen Fällen seit 2005 und in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht vollständig übernommen wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.414 vom 14.06.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will über den Fachkräftebedarf in der Kindertagesbetreuung informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/2504) möchte sie wissen, wie groß in den Bundesländern der zusätzliche Personalbedarf für die Kita-Betreuung, in der Hort- und Ganztagsschulbetreuung für Grundschulkinder und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist. Zudem wollen die Grünen über das Verhältnis von arbeitslosen Fachkräften und offenen Stellen unterrichtet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.406 vom 13.06.2018

Im Jahr 2014 hatten 19 000 von allen in Deutschland erfassten Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Einkünfte von mindestens einer Million Euro – das waren knapp 1 600 Steuerpflichtige mehr als 2013. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrug das Durchschnittseinkommen dieser Gruppe 2,7 Millionen Euro.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 21.06.2018

Im Jahr 2017 haben 1,35 Millionen Mütter und 410 000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das insgesamt 7 % mehr Personen als im Jahr 2016. Während die Anzahl der Mütter mit Elterngeld um 6 % zunahm, stieg die Zahl der Elterngeld beziehenden Väter um gut 11 %.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 14.06.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am Freitag fand im Rahmen des Bundesausschusses der AWO ein Festakt zum 40. Dienstjubiläum des AWO Bundesvorsitzenden Wolfgang Stadler statt. Neben den knapp 100 Delegierten ließen sich zur großen Überraschung von Wolfgang Stadler dieses Ereignis auch prominente Gäste nicht nehmen, wie der BAG-Präsident Dr. Neher, der Präsident des Deutschen Vereins Johannes Fuchs, ver.di Vorstandsmitglied Sylvia Bühler, der Direktor des Deutschen Jugendinstituts Prof. Rauschenbach, der Präsident der AWO Ostwestfalen-Lippe Norbert Wellmann.

Der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt dankte Wolfgang Stadler für sein 40 Jahre andauerndes Engagement im Sinne einer gerechteren und solidarischen Gesellschaft. Alle prominenten Gäste, die meisten von ihnen sind langjährige Wegbegleiter Wolfgang Stadlers, wollten ihm in so genannten Blitzstatements ihre Anerkennung zeigen. Neben amüsanten Anekdoten, wurde er vor allem als wichtiger Akteur der Zivilgesellschaft gewürdigt. Die dafür notwendige Glaubwürdigkeit hat er in seinem gesamten Berufsleben immer wieder bewiesen. Hervorgehoben wurde sein unermüdlicher Einsatz, gepaart mit seiner hohen Kompetenz, Kreativität und seinem Durchhaltevermögen. Inhaltlich wurden vor allem sein hoher Sachverstand in der Kinder- und Jugendhilfe und sein Engagement für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege betont.

Wolfgang Stadler ist seit 2010 Vorsitzender des Vorstandes des Bundesverbandes der AWO. Der gebürtige Duisburger, Jahrgang 1954, hat unmittelbar nach seinem Studium der Soziologie seinen Zivildienst bei der AWO verrichtet. Seitdem ist er der AWO eng verbunden, er leitete bei der AWO in Ostwestfalen-Lippe bis 1982 ein Weiterbildungswerk, wurde dann stellvertretender Bezirksgeschäftsführer, bis er von 1993-2009 Geschäftsführer des AWO-Bezirksverbandes wurde. Er begründete 2006 den AWO ElternService – heute AWO lifebalance – und ist dort bis heute als Geschäftsführer tätig. Beim AWO Bundesverband liegen seine Schwerpunkte in den Themenbereichen Arbeit und Soziales, Kinder und Jugend und Verbandspolitik und-entwicklung. Wolfgang Stadler war maßgeblich verantwortlich dafür, dass in dem gesamten Verband der AWO 2017 verbindliche Richtlinien für eine verantwortungsvolle Verbands- und Unternehmensführung und –kontrolle eingeführt wurden. In den Jahren 20113 und 2014 war er Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.06.2018

Anlässlich der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Anzahl von Beschäftigten mit Mindestlohn erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„1,4 Mio. Menschen in Deutschland werden zum gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.Januar 2015 war ein sozialpolitischer Meilenstein. Die Wahrheit ist aber auch: Der gesetzliche Mindestlohn ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Es würden viel mehr Menschen vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren, wenn seine Einhaltung schärfer kontrolliert und die zahlreichen Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn endlich auf den Prüfstand gestellt würden. Es ist nicht hinnehmbar, dass langzeitarbeitslose Menschen in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind. Dies öffnet einer „hire and fire“-Politik zu Lasten der langzeitarbeitslosen Menschen Tür und Tor und erschwert ihre langfristige Wiedereingliederung am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Aus Sicht der AWO muss der gesetzliche Mindestlohn deutlich angehoben werden. Seit eineinhalb Jahren verharrt er bei 8,84Euro, obgleich die Tariflöhne seit Anfang 2017 kräftig gestiegen sind. Vollzeitbeschäftigte erhalten bei einem Mindestlohn von 8,84Euro gerade einmal rund 47Prozent des aktuellen Durchschnittslohns in der Rentenversicherung. Nach Berechnungen der AWO müsste der gesetzliche Mindestlohn in diesem Jahr aber 12,19Euro pro Stunde betragen, damit Vollzeitbeschäftigte nach 45Beitragsjahren eine Rente in Höhe des Sozialhilfeniveaus erhalten. Beim gegenwärtigen Mindestlohn von 8,84 Euro müssen Vollzeitbeschäftigte hingegen mehr als 60Jahre arbeiten, um im Alter eine Rente auf Sozialhilfeniveau zu erhalten. Deshalb muss die Bundesregierung unabhängig von der Mindestlohnhöhe auch bei der Rente sicherstellen, dass Niedrigverdienende im Alter ausreichend abgesichert sind. Die Bundesregierung ist jetzt am Zug und muss ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.06.2018

7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen – Schwerbehindertenstatistik zeigt erneuten Anstieg

Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, leben derzeit rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Dies entspricht einem Anteil von 9,4 Prozent an der Gesamtbevölkerung. „Die Zahlen belegen, dass Deutschland mehr in Barrierefreiheit und Bewusstseinsbildung investieren muss. Der AWO Bundesverband fordert, dringend gesetzliche Regelungen bezüglich einer verpflichtenden Barrierefreiheit für private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen festzuschreiben“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Döcker und ergänzt: „Menschen mit Behinderungen muss endlich die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen garantiert werden.“

In Deutschland fehlt es an geeignetem barrierefreiem Wohnraum, passenden Arbeitsplätzen und an einem gleichberechtigten Zugang zu Reha-Maßnahmen besonders für ältere Betroffene. Schon Kinder mit Behinderungen werden mit Diskriminierung und Vorurteilen konfrontiert. So wird bspw. in einigen Bundesländern das inklusive Schulsystem in Frage gestellt bzw. es mangelt an qualifizierter Umsetzung. „Es gilt auch die Barrieren in den Köpfen durch gezielte Maßnahmen der Bewusstseinsbildung zu entkräften. Die grundsätzliche Voraussetzung für Teilhabe ist eine vollumfängliche Barrierefreiheit “, erklärt Brigitte Döcker. In diesem Sinne habe die AWO begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag entsprechende Initiativen, wie mehr barrierefreie Bahnhöfe, Förderprogramme für mehr kommunale Barrierefreiheit, Förderung von Modellvorhaben der beruflichen Rehabilitation und das Hinwirken auf mehr barrierefreie Angebote in Film und Fernsehen, ankündigte.

„Damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt ihren Beitrag zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt Deutschlands leisten können, fordert die AWO Bund, Länder und Kommunen auf, mehr in Barrierefreiheit und Menschenrechte zu investieren. Die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden, Dienstleitungen und Produkten muss verbessert werden", so Vorstandmitglied Döcker weiter. Die Arztpraxis um die Ecke nützt auf den Rollstuhl angewiesenen Menschen nichts, wenn eine Treppe zum Eingang führt. Wie gut erreich- und nutzbar ist der Supermarkt für blinde Menschen, wenn es keinen Leitstreifen vom Gehweg zum Markt gibt und auch ein taktiler Übersichtsplan mit der Anordnung der Regale fehlt? Und wie können Menschen mit Lernschwierigkeiten am Geldautomaten Geld abheben, wenn die Bedienung der Automaten von Gerät zu Gerät variiert? „Der Handlungsbedarf ist noch immer erschreckend groß“, fast Döcker abschließend zusammen.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 25.06.2018

Die Familienorganisationen der AGF fordern die Bundesregierung eindringlich auf, beim Treffen des Ministerrats am 21. Juni die europäische Initiative für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Dies erklären die Organisationen im Vorfeld des Treffens, bei dem über die Initiative der Europäischen Kommission entschieden wird und deren Verabschiedung noch nicht sicher ist.

„Das Paket für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auf der europäischen Ebene die wichtigste und konkreteste Maßnahme für die Familien seit langem und enthält spürbare Verbesserungen für die Familien in Europa“, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, Stefan Becker. „Dies darf auf keinen Fall ausgerechnet an der deutschen Regierung scheitern, die doch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als wichtiges Ziel benannt hat.“

Die Familienorganisationen der AGF begrüßen das Vorhaben der Europäischen Kommission ausdrücklich und unterstützen die geplante europäische Direktive, die wesentliche familienpolitische Maßnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit für Eltern und pflegende Angehörige vorsieht. Die Verbände stellen fest, dass die Initiative wichtige Anliegen des Koalitionsvertrages unterstützt, wie zum Beispiel die partnerschaftlich ausgehandelte Aufgabenverteilung zwischen Eltern und in Familien mit Pflegeaufgaben. Zudem setze die Kommission ein besonderes Augenmerk auf Maßnahmen für Väter, die vor diesem Hintergrund durchaus positiv seien. Eine Ablehnung des Pakets stünde daher im direkten Widerspruch zu den Verlautbarungen der Bundesregierung, sich für eine bessere Vereinbarkeit einzusetzen.

Die Familienorganisationen fordern die Bundesregierung daher eindringlich auf, das Maßnahmenpaket der EU-Kommission konstruktiv zu unterstützen und mit der Zustimmung des Pakets ein wichtiges Signal für Familienfreundlichkeit zu setzen, sowohl innerhalb der EU als auch mit Blick auf die deutsche Familienpolitik. Auf keinen Fall dürften die Inhalte der Erklärung weiter verwässert werden, wie dies in den bisherigen Ratsberatungen im Laufe der letzten Wochen und Monate bereits geschehen ist oder es gar zu einem Scheitern der Initiative kommen.

Zum Hintergrund: die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr einen Vorschlag für eine neue Vereinbarkeitsrichtlinie (sogenanntes „Paket für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ oder „Work-Life-Balance Package“) vorgelegt, die derzeit unter den EU Mitgliedstaaten abgestimmt wird. In ihm finden sich unter anderem Vorschläge für Eltern- sowie Väter und Mütterzeiten und Auszeiten für die Pflege von Angehörigen. Nach einem längeren Beratungsprozess findet nun am 21. Juni die Sitzung des Ministerrats statt. Parallel zum Prozess zwischen den Staaten beraten die Ausschüsse des EU-Parlaments, in denen sich eine große Unterstützung der Initiative durch das Europäische Parlament abzeichnet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 18.06.2018

Die Präsidenten der beiden christlichen Wohlfahrtsverbände, Caritas-Präsident Peter Neher und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie, warnen vor einer Abriegelung der deutschen Grenzen zulasten Schutzsuchender. Beide Präsidenten erklären:

"Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, dürfen auch künftig nicht an unseren Grenzen zurückgewiesen werden. Wir sehen mit Sorge die politischen Forderungen nach einem deutschen Alleingang in der Flüchtlings- und Asylpolitik.

Die Bundesregierung muss Rücksicht auf unsere europäischen Partner und auf internationales Recht nehmen.

Wir begrüßen eine Reform der so genannten Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union. Sie darf aber nicht zulasten von Schutzsuchenden gehen. Ein rechtsstaatliches Verfahren für Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, muss weiterhin gewährleistet bleiben.

Dazu gehört die Klärung, welcher EU-Mitgliedsstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Das muss nach geltendem EU-Recht nicht zwingend das Land sein, in dem ein Flüchtling erstmals die EU betreten hat. Diese rechtliche Überprüfung – etwa bei Fragen der Familienbindung oder des Kindeswohls – muss weiter möglich bleiben.

Die Überstellung eines Geflüchteten in einen anderen EU-Mitgliedsstaat setzt zudem die offizielle Zustimmung dieses Staates voraus. Wer darauf keine Rücksicht nimmt, riskiert, dass Schutzsuchende in der EU umherirren. Das kann und darf kein Ziel deutscher Politik sein. Es drohen Kettenreaktionen europäischer Partner, die weder humanitär noch politisch gewollt sein können.

Angesichts rückläufiger Zahlen von Asylbewerbern sehen wir keine Notlage, die ein schärferes Kontrollregime an den deutschen Grenzen erfordert. Dies würde die Freizügigkeit im Schengen-Raum gefährden und damit auch Wirtschaft und Arbeit in der Europäischen Union. Die europäische Integration ist ein Garant für Frieden und Wohlstand auf unserem Kontinent. Dieses in sieben Jahrzehnten errungene hohe Maß an Stabilität darf nicht kurzsichtigen politischen Interessen geopfert werden."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 26.06.2018

Für eine solidarische Lösung in der europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik

Angesichts der stockenden Reformen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) und der aufgeheizten Diskussion in Deutschland rufen Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland die Europäische Union auf, sich beim kommenden EU-Ratsgipfel auf die Vision eines geeinten Europas der Menschenrechte zurückzubesinnen. "Es ist ein Bruch mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen, unsolidarisch und bedenklich kurzsichtig, dass einige EU- Regierungen sich weigern, überhaupt noch Schutzsuchende aufzunehmen. Damit wird ein Grundgedanke der EU leichtfertig aufgegeben, um kurzfristig innenpolitischen Druck abzuleiten.

So schieben wir die globale Verantwortung für die Folgen von Krieg und Gewalt von uns weg, während wir gleichzeitig davon reden, dass wir mehr globale Verantwortung übernehmen müssen", sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, die Präsidentin von Brot für die Welt. Das evangelische Hilfswerk und die Diakonie Deutschland erfüllt diese Entwicklung mit großer Sorge.

Die aktuelle Reform des GEAS zielt darauf, Asylsuchende in "sichere Drittstaaten" abzuweisen. Darüber hinaus werden Auffanglager für Flüchtlinge im Westbalkan und in Nordafrika diskutiert. Auch in der innenpolitischen Debatte dominieren diese Forderungen. Die rechtstaatliche Notwendigkeit der Überprüfung aller Einzelfälle gerät so mehr und mehr in den Hintergrund.

"Dies hat zu einer gefährlichen und fahrlässigen Emotionalisierung der Debatte auf Kosten der Schutzbedürftigen geführt und könnte eine Kettenreaktion nationaler Alleingänge in Gang setzen", sagt Ulrich Lilie, der Präsident der Diakonie Deutschland: "Wir müssen diese verheerende Abwärtsspirale im Flüchtlingsschutz stoppen. Vor allem den Bedürftigsten dürfen wir nicht verweigern Asyl zu bekommen, wenn Europa ein Europa der Menschenrechte bleiben will. Konzeptionelle Schnellschüsse wie Auffanglager außerhalb der EU mit völlig ungeklärten Rechtsgrundlagen tragen eher zur Verunklarung als zur Klärung der in der Tat drängenden Fragen bei."

Eine nachhaltige und faire Einigung über die Verteilung Schutzsuchender ist im Dublin-System nicht in Sicht. Lilie: "Zurückweisungen an der Grenze oder bilaterale Abkommen sind keine Lösung, Schutzsuchende gerecht auf die EU-Länder zu verteilen. So wird die Spaltung der EU nur weiter vorangetrieben. Die Probleme der Dublin-Verordnung sind nicht neu, das Prinzip der Zuständigkeit durch Ersteinreise hat schon immer zu einer unfairen Verteilung geführt." Die EU müsse endlich zu einer Sachpolitik zurückkehren, die nicht nur die nächsten Wahlen vor Augen habe, sondern einen echten Interessenausgleich der Mitgliedstaaten herstelle und auch Familie und sonstige Bindungen der Asylsuchenden berücksichtige.

Aktuell stellt die EU-Kommission ihren Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 vor. Darin koppelt sie gezielt Entwicklungsprogramme für afrikanische Staaten an Migrationskontrolle. Verstärkter Grenzschutz bedeutet oftmals die militärische Aufrüstung autokratischer Regime mit Geldern aus der Entwicklungszusammenarbeit. "Statt nachhaltige Perspektiven zu schaffen, wie es Kernaufgabe der Entwicklungspolitik ist, soll kurzfristig die Zahl neuankommender Geflüchteter gesenkt werden – unter Inkaufnahme von Menschenrechtsverletzungen, Vertreibungen und Diskriminierungen in den ‚Partnerstaaten’", sagt Füllkrug-Weitzel. Diese Politik stärke Autokraten und schaffe kurz- und mittelfristig zusätzliche Fluchtgründe, sie sei mithin kurzsichtig. "Eine zukunftsfähige Politik hingegen muss den Menschen in ihrer Heimat eine dauerhafte Perspektive bieten. Hierfür wären etwa eine energischere Klimaschutzpolitik und eine fairere Handelspolitik viel aussichtsreicher", so die Präsidentin von Brot für die Welt.

Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland appellieren an die Bundesregierung, auf europäischer Ebene für den Flüchtlingsschutz und ein starkes Recht auf Asyl einzutreten. Auf UN-Ebene müssen die Verhandlungen zum Global Compact on Refugees im Geist der internationalen Kooperation und Solidarität vorangetrieben werden.

Die Diakonie Deutschland hat – mit Expertise von Brot für die Welt – am 16.04.2018 im Innenausschuss des Bundestages zur aktuellen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems Stellung genommen: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/reform-des-gemeinsamen-europaeischen-asylsystems-geas/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.06.2018

"Die 100 Tage Bilanz der Bundesregierung auf dem Gebiet der Frauen- und Gleichstellungspolitik ist durchwachsen", erklärt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Mit der Brückenteilzeit hat ein wichtiges und längst überfälliges Vorhaben zur Beendigung der Teilzeitfalle das Bundeskabinett passiert. Für wesentliche gleichstellungsrelevante Vorhaben, wie ein Kita-Qualitätsgesetz und Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt sind erste Weichenstellungen erkennbar. Die Leerstellen im Koalitionsvertrag bleiben bestehen, dies sind zum Beispiel die Themen Frauen in Führungspositionen, Entgeltgleichheit und das Steuerrecht.

Gleichstellung ist ein Querschnittsthema – dies muss in der Handschrift aller Ressorts der Bundesregierung sichtbar werden und sich sowohl inhaltlich als auch personell abbilden. Bezogen auf Spitzenämter der Politik hat auch diese Bundesregierung die paritätische Teilhabe von Frauen nicht annähernd erreicht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.06.2018, gekürzt

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 13. Sitzung am 6. Juni 2018 beschlossen, eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum sogenannten Wechselmodell durchzuführen. Dazu liegen u.a. Anträge der Fraktionen FDP und DIE LINKE vor, die sich mit der Frage der Kinderbetreuung im Wechselmodell nach Trennung und Scheidung beschäftigen. Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) diese Initiativen. "Die aktuelle Forderung, das Wechselmodell als Leitbild oder als gesetzlichen Regelfall festzuschreiben, ist allerdings keine Lösung", so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Zwar kann auch in Konfliktfällen eine gemeinsame Betreuung gerichtlich angeordnet werden; entscheidend ist im Streitfall allein das Kindeswohl. Dazu fehlt es aber an empirischen Untersuchungen, gerade zu dem in diesem Zusammenhang gern herangezogenen Kindeswillen, so die Fachkommission des djb. Es gibt keine zuverlässigen Studien, ob und unter welchen Bedingungen Wechselmodelle dem Kindeswohl entsprechen, etwa inwieweit Kinder die gemeinsame Betreuung durch beide Elternteile in zwei verschiedenen Wohnungen und die damit verbundenen häufigen Wechsel vom einen Haushalt in den anderen dauerhaft mittragen. Gleiches gilt für die Frage, ob sich ein etwaiger Wunsch ab einem bestimmbaren Alter erschöpft. Häufig zeigen sich erst in der praktischen Umsetzung dieses Betreuungsmodells dessen tatsächliche Defizite. Das Wechselmodell eignet sich deshalb nicht als Regelvorgabe für alle Kinder und Familien.

Darüber hinaus ist die Frage des Unterhalts und dessen Durchsetzung derzeit nicht zufriedenstellend gelöst. Das Wechselmodell darf nicht als Geschenk an den barunterhaltspflichtigen Elternteil, in der Regel noch immer der Vater, missverstanden werden. Denn Kinder brauchen beides – sowohl finanzielle Versorgung als auch Pflege, Erziehung und Betreuung. Das Unterhaltsrecht bietet zahlungsunwilligen Unterhaltsverpflichteten derzeit Anreize, sich über das Wechselmodell ihren Unterhaltspflichten zu entziehen, ohne echte Erziehungsverantwortung übernehmen zu wollen.

Entscheidend ist, den Bedarf des Kindes sicherzustellen und abzudecken. Allein die Betreuung genügt nicht. Besonders deutlich wird diese Problematik in den Fällen, in denen ein oder beide Elternteile Arbeitslosengeld II beziehen.

Unterhalts- und Existenzsicherungsrecht müssen gemeinsame Betreuungsmodelle (bis hin zum Wechselmodell) ermöglichen und dabei den Bedarf von Kindern, die zwischen zwei Haushalten pendeln, verlässlich absichern.

Fazit: Nicht das Wechselmodell steht zur Diskussion, sondern Unterhalt und Existenzsicherung. Die Präsidentin des djb betont: "Der Gesetzgeber ist gefordert, Mütter und Väter, die trotz Trennung gemeinsame Sorgeverantwortung übernehmen wollen, zu unterstützen und entsprechende für die Kinder passende Rahmenbedingungen zu gewährleisten."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.06.2018

Teilzeit ist für viele zur "Teilzeitfalle" geworden: "Einmal Teilzeit" bedeutete bisher oft "immer Teilzeit" – und dies stellt eine wesentliche Ursache für den Gender Pay Gap und den Gender Pension Gap dar. Längst überfällig war daher die Einführung eines Anspruchs auf befristete Teilzeitarbeit und ein leichter als bisher durchsetzbarer Anspruch für unbefristet in Teilzeit Beschäftigte auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass es endlich gelungen ist, den Widerstand aus der Wirtschaft und der Union gegen den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu überwinden und zu einem Kabinettsbeschluss zu kommen. Das nunmehr auf den Weg gebrachte Gesetz löst zwar nicht alle Probleme von unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten. Aber ein befristeter Anspruch auf Teilzeit und die damit verbundene Möglichkeit für Arbeitnehmer*innen auf Rückkehr zu Vollzeit ist ein wichtiger erster Schritt.

Bedeutsam ist auch die Vervollständigung dieses Anspruchs um eine effektivere Ausgestaltung des Rechts auf Erhöhung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, wie sie der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält. Dieser Punkt war besonders umstritten und es konnte auch nur eine Minimallösung erreicht werden.

Aber auch hier gilt: Kleine Schritte sind besser als keine Schritte! Zumindest ist es zu einem Teil gelungen, die Rechtsstellung auch derjenigen zu verbessern, die von Beginn an nur einen Teilzeitarbeitsvertrag abschließen wollten oder konnten.

Die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig stellt fest: "Teilzeitarbeit wird ganz überwiegend von Frauen geleistet. Denn sie sind es, die familiäre und andere Sorgeverpflichtungen überwiegend übernehmen, weshalb Erwerbstätigkeit oft nur in Teilzeit möglich erscheint. Der Kampf gegen die ‚Teilzeitfalle‘ ist auch gleichstellungspolitisch zu begrüßen."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein gesetzliches Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer schlägt die Kinderrechtsorganisation im Vorfeld der Gesundheitsministerkonferenz in Düsseldorf eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, um Kinder und Jugendliche auch in diesem Bereich vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier gesetzlich abgesichert werden.

"In vielen europäischen Ländern ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakqualm in Fahrzeugen bereits gesetzlich normiert, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen, darauf haben die Kinder ein Recht", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Laut Deutschem Krebsforschungszentrum sind rund eine Million Kinder in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren, befürworten nach Ergebnissen des Gesundheitsmonitors 2014 rund 87 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Konkret schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk folgende Formulierung für die Verankerung eines Rauchverbotes in der Straßenverkehrsordnung vor:

§ 23a StVO

(1) Das Rauchen ist in Fahrzeugen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Abs. 1 raucht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Entsprechend geändert werden sollte nach Änderung der Straßenverkehrsordnung die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), in der dann die Höhe des Bußgeldes festgelegt wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die heutige Bundestagsentscheidung zum Familiennachzug als menschenrechtliche Katastrophe. Die Kinderrechtsorganisation ist enttäuscht darüber, dass der Bundestag die zahlreichen Kritikpunkte von zivilgesellschaftlichen Organisationen und vielen Bundesländern ignoriert hat und das Grundrecht auf Familie für subsidiär Geschützte aushebelt. Ein vor kurzem vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichtes Rechtsgutachten legt dar, dass das Gesetz mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar ist. Es missachtet zudem die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls.

"Das Familiennachzugsneuregelungsgesetz mit seiner starren Kontingentlösung lässt nicht ausreichend Raum für Kindeswohlerwägungen. Es wird in der Praxis sehr negative Auswirkungen für die Integration und Entwicklung von Flüchtlingskindern haben. Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Gerade geflüchtete Kinder sind auf besonderen Schutz angewiesen. Es ist eine menschenrechtliche Katastrophe, wenn Kinder mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt das Familiennachzugsneuregelungsgesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw. Aufenthaltsstatus gelten. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften bei Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft das Gesetz insbesondere durch Kontingentierungen nicht die Voraussetzungen, die für einen schnellen Familiennachzug erforderlich wären und wird Familien dauerhaft trennen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde im Bundestag an die Bundesregierung, die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung zu nutzen. "Es darf kein ,Weiter so‘ in der Familienförderung, sondern es muss eine konsequentere Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland geben. Es müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden, und da reichen die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen bei weitem nicht aus. Wir brauchen insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung. Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Viele Menschen verzweifeln an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht, beispielsweise den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bereits vor fast zwei Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. "Gerade durch die politische Kleinrechnung der Regelsätze wird armen Menschen in Deutschland das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Sozialexperten haben unlängst ermittelt, dass die Bundesregierung durch das Herunterrechnen der Hartz-IV-Sätze jährlich 25 Milliarden Euro spart. Es hilft also nicht ein Herumdoktern an Sonderbedarfen oder minimale Erhöhungen des Regelsatzes, sondern es braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit", so Krüger weiter.

Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.06.2018

Kindes- und Familienwohl durch Modernisierung im Abstammungsrecht stärken

Anlässlich der Plenardebatte zum Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Anpassung des Abstammungsrechts erklärt Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Auch nach Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gibt es hier noch gesetzlichen Regelungsbedarf: Die Ehefrau der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden: Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher, dass die Fraktion der Grünen die Diskriminierung von verpartnerten bzw. verheirateten Frauenpaaren mit Kindern im Abstammungsrecht aufgreift.

Gleichzeitig werden zunehmend auch Familiengründungen geplant und Familienformen gelebt, bei denen mehrere Personen faktisch Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen der Kinder übernehmen; hier muss Rechtssicherheit geschaffen werden, die allen beteiligten Müttern und Vätern eine gemeinsame Familienplanung auf verlässlicher Grundlage erlaubt.

Der LSVD drängt daher darauf, dass entsprechende weitere Reformen in dieser Wahlperiode ebenfalls zügig angegangen werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Denn auch diese neuen Familienformen mit Mehrelternschaft müssen im Abstammungs- und Familienrecht angemessen berücksichtigt werden. Der LSVD fordert dafür einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Sie sollten eine Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung formulieren können. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden. Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören auch Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Sie haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen und diskriminierungsfrei behandelt zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 14.06.2018

Heute regiert die große Regierungskoalition seit 100 Tagen. Nach den Medienberichten dominiert der Streit um Flüchtlinge zwischen CDU und CSU die Koalition. "Wir fragen uns: war da noch wer und etwas anderes?" verleiht Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, ihrer Irritation Ausdruck. "Seit Jahren steigen die Armutszahlen in Deutschland, obwohl die Arbeitslosigkeit sinkt. 3 Millionen Kinder und mehr als jede dritte Alleinerziehende leben in Armut. Die prekäre Beschäftigung ist auf dem Vormarsch. Es gibt genug Handlungsbedarf in der Armutsbekämpfung." Statt die wichtigen sozialpolitischen Themen anzupacken, zerlege sich die Union in der Frage, wie man Menschen in Not am Besten abwehren kann und die SPD sehe staunend zu.

Im Koalitionsvertrag gebe es immerhin ein paar Ansatzpunkte im Kampf gegen Kinderarmut. "Das Mittagessen in den Schulen soll für arme Kinder kostenlos sein, das Schulbedarfspaket solle erhöht werden. So steht es im Koalitionsvertrag würde diese Unterstützung direkt bei den Ärmsten ankommen.

"Statt an dieser Stelle mit einem Sofortprogramm für schnelle Hilfe zu sorgen, schiebt die Koalition Maßnahmen gegen Kinderarmut auf die lange Bank", kritisiert Eschen. Stattdessen wurde das Kindergeld erhöht und direkt auf Hartz IV angerechnet, so kommt von der Hilfe bei den Hilfsbedürftigen nichts an. "Auch die Reform des Kinderzuschlags steckt noch in den Kinderschuhen", beobachtet die Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz. Die angekündigte Entbürokratisierung familienpolitischer Leistungen sei nur noch ein lauwarmer Prüfauftrag ans Ministerium.

Eine weitere besondere Notsituation zeichnet sich auf dem Wohnungsmarkt ab.

Immer mehr Menschen können sich die steigenden Mietkosten nicht mehr leisten, Menschen, die bereits in Armut sind, finden keine Bleibe oder werden von Mietwucher überrascht. Vor allem in Ballungsgebieten und Großstädten ist die Lage alarmierend.

Die Gesundheitsversorgung muss ebenfalls zugänglicher werden.

Vor allem auf dem Gesundheitssektor wird deutlich, dass Armut und Gesundheit eng verknüpft sind. Die Präventionsmaßnahmen und die niedrigschwellige Hilfe und Unterstützung reicht bei Weitem nicht aus. Studien belegen deutlich, dass es einen Zusammenhang zwischen Armut und Gesundheit bzw. der Höhe der Lebenserwartung gibt.

Insgesamt gäbe es einen hohen Handlungsbedarf, um Armut zu überwinden.

"Existenzsicherende Regelsätze, eine Ende existenzbedrohlicher Sanktionen, klare Regeln für gute Arbeit, eine soziale Beschäftigungsförderung nicht erst nach Jahren der Arbeitslosigkeit und ein höherer Mindestlohn – das sind nur einige Stichworte für eine dringend notwendige sozialpolitische Agenda", fasst Eschen zusammen. "Statt dem Schwesterstreit zuzusehen, fordern wir die SPD auf, ihr soziales Profil zu schärfen und sich darauf zu fokussieren. Es kann nicht sein, dass Hilfen für die Ärmsten in Deutschland im Unionsstreit einfach vergessen werden und ansonsten so getan wird, als wäre die Hauptbedrohung für die in Deutschland Lebenden die Hilfe für Menschen in Not." Vielmehr sei eine entschlossene Sozialpolitik gefragt. Außerdem soll die Große Koalition nach 100 Tagen an ihr Versprechen erinnert werden, nah an den Menschen und ihren sozialen Bedürfnissen zu sein und auf diese einzugehen. Eschen: "Soziale Politik ist die beste Hilfe gegen soziale Verunsicherung. Es wäre an der Großen Koalition, das nun endlich deutlich zu machen."

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 21.06.2018

Vor einer massiven Einschränkung des Flüchtlingsschutzes in Europa warnt ein Bündnis von Flüchtlingshilfe-, Menschenrechts- und Wohlfahrtsorganisationen im Vorfeld des EU-Gipfels zur gemeinsamen Asylpolitik. Die 17 Unterzeichnerorganisationen der „Berliner Erklärung zum Flüchtlingsschutz“, darunter PRO ASYL, Der Paritätische Gesamtverband, amnesty international und die Seenotrettungsorganisationen SOS Mediterranée und Sea-Watch, appellieren an die deutsche Bundesregierung, Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa zu übernehmen und fordern eine asylpolitische Kurskorrektur.

Unter der Überschrift „Verfolgte Menschen brauchen Schutz – auch in Europa“ sprechen sich die Organisationen in der aktuellen Debatte konsequent gegen die Zurückweisung von schutzsuchenden Menschen an nationalen oder europäischen Grenzen aus. Der Zugang zu einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren müsse gewährleistet sein. Vorschläge, Schutzsuchende in nordafrikanische Staaten und damit vor Europas Grenzen „aus- bzw. zwischenzulagern“ und nur gezielt einige Menschen im Rahmen besonderer Programme aufzunehmen, seien keine akzeptable Lösung. „Das individuelle Recht auf Asyl kann nicht durch die Aufnahme einiger weniger Ausgewählter ersetzt werden“, heißt es in der Erklärung.

Die Organisationen eint die große Sorge, „dass die aktuelle deutsche wie europäische Asylpolitik nicht mehr primär dem Schutz der Flüchtlinge als vielmehr dem Schutz der Grenzen dient.“ Trotz anhaltender Konflikte in Ländern wie Syrien, Afghanistan, dem Südsudan, Myanmar oder Somalia und weltweit steigender Flüchtlingszahlen, fänden schon jetzt immer weniger Flüchtlinge in Europa und Deutschland Schutz. Am Umgang mit Flüchtlingen zeige sich jedoch, wie verlässlich das Versprechen Europas sei, die Menschenrechte einzuhalten, heißt es in der Erklärung. Die Bundesregierung müsse klar Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa übernehmen. Die „solidarische Aufnahme von Schutzsuchenden in der EU statt nationaler Abschottung“ seien das Gebot der Stunde.

Insbesondere angesichts der dramatisch zugespitzten Situation im Mittelmeer warnt das Bündnis vor einer „Erosion der Menschenrechte“ und fordert die Europäische Union auf, endlich wirksame Schritte einzuleiten, um Menschen aus Seenot zu retten: „Wir fordern die Rettung von Menschen in Seenot im Mittelmeer und ihre Ausschiffung in den nächsten europäischen Hafen.“ Zivile Seenotrettungsorganisationen dürften nicht an ihrer Arbeit gehindert werden. „Das Recht auf Leben gilt auch auf Hoher See.“

Die Erklärung finden Sie als pdf zum Download hier: https://www.der-paritaetische.de/presse/eu-gipfel-breites-buendnis-fordert-von-bundesregierung-verantwortung-fuer-den-fluechtlingsschutz-in-d/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 27.06.2018

Als „völlig unzureichend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die leichte Erhöhung des Mindestlohns um gerade einmal 35 Cent auf 9,19 Euro. Der Paritätische fordert einen Mindestlohn von mindestens 12,63 Euro.

Die Erhöhung sei selbstverständlich begrüßenswert, erklärt der Paritätische, doch sei der Mindestlohn mit 9,19 Euro armutspolitisch nach wie vor kaum relevant. „Dieser Mindestlohn schützt nicht vor Armut“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Schon bei Single-Haushalten sei der Abstand zu Hartz IV selbst bei Vollzeitbeschäftigten nicht allzu hoch. Bei Haushalten mit Kindern werde die Grundsicherungsschwelle endgültig nicht mehr erreicht.

Kritik übt der Verband in diesem Zusammenhang auch an den Arbeitgeberverbänden. „Die mittlerweile ritualisierten Krisenszenarien und Unkenrufe, mit denen die Arbeitgeber jegliche armutsfeste Anpassung des Mindestlohns verhindern wollen, sind schon peinlich, betrachten wir die gesamtwirtschaftliche Lage“, so Schneider.

Als Maßstab für einen angemessenen Mindestlohn schlägt der Verband die zu erwartende Rente nach 45 Versicherungsjahren vor, die auch bei Mindestlohn oberhalb des Mindestlohns liegen müsse. Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums wären dies derzeit 12,63 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.06.2018

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. schaut auf 100 Tage Koalitionsarbeit und sieht vor allem eine Fokussierung auf das Thema Migration, das zudem einseitig als Bedrohung und Sicherheitsrisiko dargestellt wird. Es wird Zeit für eine Regierungsarbeit, die weitere wichtige gesellschaftliche Themen aufnimmt und sich für alle Familien stark macht.

Wir haben lange auf die Regierungsbildung warten müssen. Wir haben auch sehr genau hingeschaut auf die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, die vor allem binationale und zugewanderte Familien betreffen. Wir haben uns für eine menschenrechtskonforme, familienfreundliche und weltoffene Politik positioniert. Nach den ersten 100 Tagen Koalition stellen wir fest: „Themen wie der begrenzte Familiennachzug, Ankerzentren, ein Migrations-Masterplan, der bislang nicht öffentlich ist, aber vehement für Streit sorgt, lassen die Koalitionsarbeit menschenrechtlich in einer Schieflage und vor allem thematisch in einer einseitigen und negativen Fokussierung zurück“, resümiert Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes.

„Dieser negative Blick auf Migration verkennt die Realität einer vielfältigen und offenen Gesellschaft und schadet letztendlich einem friedlichen Zusammenleben.

Wir fordern stattdessen den Fokus auf Maßnahmen zu richten, die ein gelingendes interkulturelles Zusammenleben stärken und die gesellschaftliche Teilhabe voranbringen. Es gilt die Repräsentanz von Menschen mit Migrationshintergrund auf allen Ebenen in den Unternehmen, gesellschaftlichen Einrichtungen und vor allem auch im öffentlichen Dienst zu verbessern.

Wir sehen viele weitere dringliche Fragen wie: Familien zu stärken und monetär zu entlasten, die Armut zu bekämpfen und die prekäre Wohnsituation in den Städten anzugehen, die Kinderbetreuung zu verbessern und die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern. Das Gesetz zur Verbesserung der Kita-Qualität ist ein Schritt in die richtige Richtung, für mehr Bildungsgerechtigkeit sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich.

Die Menschen brauchen ein verlässliches und auf ihre Lebensbedürfnisse ausgerichtetes Regierungshandeln. Es ist Zeit, interne parteipolitische Querelen endlich einzustellen.

Quelle: PressemitteilungVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.06.2018

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. verwehrt sich gegen den wachsenden sogenannten Scheineheverdacht und die Kriminalisierung von binationalen und internationalen Paaren.

Im Zuge von Einschränkungen des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte und der kontroversen Diskussion über Ankerzentren wird nun wieder einmal die „Keule“ Scheinehe hervorgekramt. Das bedeutet ganz konkret, dass immer mehr binationale Ehen unter Generalverdacht gestellt werden. Verdächtigt werden die binationalen Paare, nur zur Erschleichung eines Aufenthaltstitels zu heiraten. Ihnen wird die Beweislast auferlegt, aus den „richtigen“ Gründen zu heiraten. Um das zu beweisen, müssen sie teilweise sehr intime Befragungen und Eingriffe in ihre Privatsphäre über sich ergehen lassen.

Ein zukunftsfähiges, offenes und modernes Deutschland schätzt seine interkulturelle Gesellschaft und weiß, dass gerade in binationalen Paaren und Familien eine große integrative Kraft liegt. Diese zu kriminalisieren, ist ein absolut falsches Signal für ein erfolgreiches Zusammenleben.

„Der grundgesetzlich verankerte besondere Schutz von Ehe und Familie wird in der aktuellen Visavergabepraxis und im Erwerb eines Aufenthaltstitels viel zu oft missachtet“, kritisiert Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes. „Wir erleben in unserer Beratung wieder verstärkt, dass binationale Paare verdächtigt werden, illegale Migration zu betreiben.“

Im Jahr 2017 wurden 30 Fälle eines Verdachts (!) auf sogenannte Scheinehe von der Bundespolizei erfasst (Vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 19/2220). In der medialen Öffentlichkeit wird mit der wachsenden Fokussierung auf wenige Fälle jedoch ein Bild der massenhaften Bedrohung auch durch binationale Paare vermittelt. Als Vergleich: man verdächtigt auch nicht generell alle Fahrer eines Fahrzeuges in einer Großstadt einer fehlenden Fahrerlaubnis. Ja, man würde einige wenige identifizieren, aber der Großteil fährt zu Recht das Fahrzeug.

„Das ist diskriminierend und alarmierend. Es muss aufhören, dass binationale Paare neben den vielen rechtlichen Herausforderungen und Schwierigkeiten (bspw. dem Sprachnachweis vor Einreise) auch noch diesen unerhörten Verdächtigungen ausgesetzt sind“, so Stöcker-Zafari. Dabei muss es auch den zuständigen Behörden bewusst sein, dass sie sich nicht zum Spielball populistischer Kräfte machen lassen dürfen. Gerade strukturelle Diskriminierung wird durch solche Verstärkungen in der Überprüfungspraxis verfestigt und nicht reduziert – ein Unterfangen, das nicht zuletzt in der gestrigen Integrationskonferenz im Bundeskanzleramtes als wichtiger Fokus gesehen wurde.

Quelle: PressemitteilungVerband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 14.06.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 04. – 05.Juli 2018

Veranstalter:Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Ort: Berlin

9,19 Euro Mindestlohn pro Stunde sollen die Beschäftigte in Deutschland ab 2019 erhalten, 9,35 euro ab 2020. So hat es die Mindeslohnkommission diese Woche festgelegt.

Wie hat sich der 2015 eingeführte Mindestlohn bisher auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt? Was hat er für die Menschen in unterschiedlichen Branchen und aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen gebracht? Welche Verteilungseffekte hat die Mindestlohneinführung mit sich gebracht und wie hat sich die Arbeitszufriedenheit verändert?

Im Projekt „Evaluation des Mindestlohns in Deutschland“ (EVA-MIN) haben WissenschaftlerInnen des Sozio-oekonomischen Panel am DIW Berlin gemeinsam mit Forschenden der Universität Potsdam und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die Auswirkungen des Mindestlohns untersucht. Ihre wichtigsten Ergebnisse stellen Sie vor:

auf der Konferenz zur „Evaluierung des Mindestlohns“ am Mittwoch, den 4. und Donnerstag, den 5. Juli 2018 im DIW Berlin, Mohrenstraße 58, 10117 Berlin

Das genaue Programm finden Sie hier: https://eva-min.soep.de/?p=571

Wir bitten um Anmeldung unter presse@diw.de.

Termin: 05. Juli 2018

Veranstalter: Bertelsmann-Stiftung

Ort: Berlin

Auf dem Podium sitzen:

  • Diana Golze, Brandenburger Arbeits- und Sozialministerin
  • Prof. Dr. Sabine Andresen, Kindheitsforscherin, Goethe-Universität Frankfurt
  • Dr. Holger Stichnoth, ZEW Mannheim
  • Dr. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung

Moderiert wird die Diskussion von Ute Holzhey, rbb. Im Rahmen der Inforadiosendung „Das Forum“ wird der rbb die Veranstaltung am 08.07.2018 ausstrahlen.

Nähere Informationen finden sich hier: https://www.inforadio.de/medienpartnerschaften/teaser_podiumsdiskussion/kinder-haben-ein-recht-auf-gutes-leben–.html

Termin:19.September 2018

Veranstalter: Deutscher Bundesjungendring

Ort: Duisburg

Während über (Kinder)Armut in Gesellschaft, Politik und Verwaltung zunehmend diskutiert wird, wird Jugendarmut als eigenständiges, separat zu betrachtendes Phänomen kaum wahrgenommen. Beim Fachtag am 19. September 2018 soll sichüber Ursachen und Folgen ausgetauscht werden, über den Umgang mit Jugendarmut und mit Maßnahmen gegen Jugendarmut.

Gerade für junge Menschen bedeutet Armut oft Verlust persönlicher Zukunftsperspektiven, sie verlieren das Vertrauen in die Gesellschaft und in sich selbst. Dabei sind sie ohnehin in einer Lebensphase mit entscheidenden Umbrüchen am Anfang ihres eigenständigen Lebensweges.

Über Jugendarmut im aktuellen gesellschaftspolitischen Diskurs wird Professor Dr. Christoph Butterwegge sprechen. Als Dozent war er an der Universität zu Köln (Humanwissenschaftliche Fakultät – Politikwissenschaft) beschäftigt, ist inzwischen erimitiert und beschäft sich weiter intensiv mit sozialen Fragen und als einer der wenigen Wissenschaftler explizit mit Jugendarmut. Ein weiterer Impuls nennt Zahlen und Fakten zum Stand der Jugendarmut in Deutschland.

Geplant sind Workshops zu folgenden Them

  • Übergänge: Armutsrisiken zwischen Schule, Ausbildung und Beruf
  • Kann ich mir nicht leisten: Zum Umgang mit Armut und deren Folgen
  • Solidarität erleben: Empowerment durch die Jugend(verbands)arbeit

Die Abschlussdiskussion trägt den Titel „Armutskreislauf überwinden?!“. In Tischrunden wird mit Expert_innen aus Politik und Gesellschaft über Herausforderungen und Strategien zur Bekämpfung der Jugendarmut diskutiert.

Der Fachtag richtet sich an Expert_innen und Multiplaktor_innen aus dem Feld der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit.

Zur Anmeldung.

Termin:19. – 20.Oktober 2018

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Ort: Wiesbaden

Kinder verbringen zunehmend mehr Zeit in Tagesbetreuung. Das Eintrittsalter rückt nach vorne und die wöchentliche Betreuungszeit nimmt zu. Vor diesem Hintergrund wird eine gut funktionierende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen immer wichtiger. Was aber bedeutet Partnerschaft genau? Wie können sich Eltern und pädagogische Fachkräfte oder Tagespflegepersonen in ihren Perspektiven, Aufgaben und Kompetenzen sinnvoll ergänzen? Welche Formen der Kooperation mit Eltern sind notwendig? Und nicht zuletzt: was tun, wenn es zu Konflikten kommt? Auf der Tagung wird erörtert, wie eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zum Wohl des Kindes gelingen kann, welche Aufgaben Fachkräfte, Leitungen und Träger haben und was die Politik tun sollte.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung gehören: Daniela Kobelt Neuhaus, Karl Kübel Stiftung (Wie Zusammenarbeit zwischen Familie und Kita/Kindertagespflege gelingt); Prof‘in Dr. Tanja Betz, Goethe-Universität Frankfurt am Main (Familie und Kita: Zusammenarbeit ungleicher Partner); Dr. Thomas Meysen, International Centre for Socio-Legal Studies, Heidelberg (Die Zusammenarbeit zwischen Familie und Kindertagesbetreuung aus juristischer Perspektive); Prof‘in Dr. Birgit Leyendecker, Ruhr-Universität Bochum (Zusammenarbeit zwischen zugewanderten Familien und Kita); Prof’in Dr. Rahel Dreyer, Alice Salomon Hochschule Berlin (Die Zusammenarbeit zwischen Familie und Kita aus Sicht des Kindes); Claudia Ullrich-Runge, Deutsches Jugendinstitut, Halle (Herausforderungen der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen); Prof. Dr. Bernhard Kalicki, Deutsches Jugendinstitut, München (Erziehungspartnerschaft: die Perspektiven der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte auf frühe Bildung und Elternkooperation).

Online-Anmeldung unter: http://www.fruehe-kindheit-online.de/index.php?cat=c13_Jahrestagung-2018-Jahrestagung-2018.html

AUS DEM ZFF

Eine gerechte Familienförderung muss sich nach Ansicht des ZFF an den Familien und ihren tatsächlichen Lebensweisen orientieren und vor Armut schützen. Davon ist das System der ehe- und familienbezogenen Leistungen aber derzeit weit entfernt: Fast 3 Millionen Kinder- und Jugendliche sind von Armut bedroht. Aus diesem Grund positioniert sich das ZFF zu der Frage, wie die Existenzsicherung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien verlässlich, gerecht und zukunftsweisend gelingen kann.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Armut grenzt aus, Armut macht krank, Armut vermindert die Teilhabechancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Trotz dieser langjährigen Erkenntnisse unternimmt die Bundesregierung nicht genügend, um Armut von Kindern und Jugendlichen zu beseitigen und nimmt damit das Kindergesicht der Armut in Kauf. Vor allem die geplante Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträge läuft einer gerechten Familienförderung diametral entgegen. Durch die Kinderfreibeträge werden vor allem gutverdienenden Familien um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien mit weniger Einkommen. Das Kindergeld ist zwar eine bekannte und einfache Leistung, kommt jedoch bei vielen Familien gar nicht an, weil es mit anderen Leistungen verrechnet wird. Unter dem Strich haben Familien im SGB II Bezug oder Alleinerziehende nichts von einer Erhöhung. Das duale System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen zementiert damit die Ungerechtigkeiten des heutigen Systems monetärerer Leistungen und stellt eine Förderung mit der Gießkanne dar!“

Christiane Reckmann weiter:

„Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und neu zu denken. Wie dies gelingen kann, möchte das ZFF mit dem nun vorliegenden Hintergrund- und Positionspapier darlegen. Einerseits möchten wir einen Überblick über das derzeitigen System der Familienförderung liefern und Ungerechtigkeiten aufzeigen, andererseits kurz-, mittel-, bis langfristige Handlungsoptionen auf dem Weg zu einer gerechten und existenzsichernden Kinder- und Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung beschreiben.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie u> herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 21.06.2018

Heute findet in Berlin die gemeinsame Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und des Lesben- und Schwulenverband (LSVD) unter dem Titel „Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“ statt. Gut 80 Fachleute und Interessierte werden teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, Konzepte zur Förderung vielfältiger Sorge- und Verantwortungsgemeinschaften zu diskutieren und damit den Blick auf eine inklusive Familienpolitik zu öffnen.

Caren Marks, parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, betont: „Familien sind zentral für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Sie müssen in ihrer Sorge für sich und andere umfassend gestärkt werden: Durch gute Kitas, Kindertagespflege und Hortplätze, durch Familienbegleitung und –Beratung, durch finanzielle Entlastungen und durch die Schaffung zeitlicher Freiräume. Eine gute Familienpolitik muss alle Familien und ihre Bedürfnisse im Blick behalten, unabhängig vom gelebten Familienmodell oder der sexuellen Identität der Familienmitglieder.“

Gabriela Lünsmann, Bundesvorstand Lesben- und Schwulenverband (LSVD), unterstreicht: „Familienleben ist vielfältig: Viele Kinder wachsen hierzulande in Regenbogenfamilien mit mindestens einem lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* oder intergeschlechtlichen Elternteil auf. Trotz gesellschaftlicher Fortschritte stoßen Regenbogenfamilien auf soziale und rechtliche Rahmenbedingungen, die ihre Lebensverhältnisse nicht angemessen berücksichtigen. Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung von Familien. Die jetzige gesellschaftliche und rechtliche Diskriminierung geht auch zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind darf aber bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), resümiert:

„Seit Jahren können wir eine Pluralisierung von Familienformen beobachten, der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Mehreltern- und Patchwork-Konstellationen sowie Regenbogenfamilien, Ein-Elternfamilien und Pflegefamilien nimmt zu – Vielfalt Familie ist längst gesellschaftliche Realität. Zugleich orientieren sich viele Rechtsbereiche, aber auch gesellschaftliche Vorstellungen über „die Familie“ nach wie vor an einem traditionellen Familienbild. Es liegt in öffentlicher Verantwortung, Familien in ihrer Vielfalt und ihrem Wandel zu akzeptieren und sie durch gute rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen zu unterstützen. Nur so können wir uns auf den Weg zu einer vielfaltssensiblen und inklusiven Familienpolitik machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 14.06.2018

AKTUELLES

Aus seiner Praxiserfahrung heraus nimmt der Internationale Sozialdienst im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. wahr, dass Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe mit grenzüberschreitenden Fragestellungen, wie Kindesentführungen, Kinderschutz und auch Platzierung im Ausland konfrontiert sind.

Jedes Land hat eigene Familienrechts- und Jugendhilfesysteme. Hinzu kommen kulturelle Unterschiede und Sprachbarrieren, was leicht zu Missverständnissen bei den Betroffenen führen und den Hilfeprozess erschweren kann. Zusätzlich müssen internationale Übereinkommen zwischen den Staaten und auf europäischer Ebene beachtet werden.

Vor diesem Hintergrund legt der Deutsche Verein nun eine Handreichung für die grenzüberschreitende Einzelfallarbeit vor. Die Handreichung zeigt anhand von Beispielen Handlungswege zu typischen Fallkonstellationen auf, gibt Informationen zum rechtlichen Rahmen, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartner/innen.

Sie finden die Handreichung auf der Webseite des Deutschen Vereins unter https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2018-handreichung-zur-grenzueberschreitenden-einzelfallarbeit-in-der-kinder-und-jugendhilfe-2986,1375,1000.html

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ZFF-Info 10/2018

SCHWERPUNKT: Sanktionen bei Hartz IV

Zur heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zur Sanktionspraxis bei Hartz IV erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die heutige Anhörung hat gezeigt, dass die Sanktionspraxis in den Jobcentern nicht mehr haltbar ist. Sieben von zehn Sachverständigen sprechen sich für eine Entschärfung der Sanktionsregeln oder sogar für eine vollständige Abschaffung aus. Die Bundesregierung darf die warnenden Stimmen aus der Wissenschaft und der Verbändelandschaft nicht länger ignorieren. Arbeitsminister Heil hat angekündigt, die Sanktionen kritisch zu überprüfen. Das darf nicht länger auf sich warten lassen.

Menschen das Existenzminimum zu nehmen, geht gar nicht. Die Sanktionen in der sozialen Grundsicherung schaffen ein Klima der Angst. Wenn das gesetzlich garantierte – eh schon auf Kante genähte – Existenzminimum gekürzt oder gar komplett gestrichen wird, dann kann kein Vertrauen zwischen Arbeitssuchenden und Jobcentern entstehen. Sanktionen führen vielmehr zu sozialen Härten bis hin zur Wohnungslosigkeit. Sie basieren auf der falschen Annahme, Erwerbslosigkeit sei individuelles Versagen. Fakt ist aber, dass ausreichende Arbeitsplätze, gerade für Langzeitarbeitslose, und individuelle Qualifizierungsangebote fehlen.

Die Bundesregierung sollte die Jobcenter bedarfsdeckend ausstatten und die Fördermaßnahmen verbessern, statt an der unwürdigen und ideologischen Sanktionspraxis festzuhalten. Wir Grüne halten an unserer Forderung fest, eine sanktionsfreie, würdevolle Grundsicherung zu schaffen. Dazu gehören auch das Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Eingliederungsmaßnahmen und bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Quelle:Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.06.2018

Anlässlich der Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen“ (BT-Drs. 19/103) erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion und Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

„38,5 Prozent aller Klagen gegen Sanktionen bei Hartz IV gehen zugunsten der Betroffenen aus. Das deutet auf eine enorm hohe Fehlerquote bei Entscheidungen der Jobcenter hin. Daran sind aber nicht die Beschäftigten dort schuld, vielmehr läuft systematisch etwas falsch. Hier besteht wirklich ein Aufklärungs-, Untersuchungs- und Handlungsbedarf, denn wir reden bei Hartz-IV-Betroffenen von Menschen, die kein finanzielles Polster haben. Sanktionen bedeuten deshalb fast immer wirkliche Existenznot. Die Bundesregierung, speziell Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, steht in der Pflicht aufzuklären, wie es zu derart vielen Fehlern kommt – Fehlern, die unmittelbar zu Existenznot führen. Durch Sanktionen geraten die Betroffenen in Bedrängnis, streichen Arztbesuche, mitunter droht der Verlust der Wohnung oder der Krankenversicherung. Kurz: Diese Menschen stehen mit dem Rücken zur Wand.

Deshalb: Weg mit Hartz IV und den Sanktionen. Wir fordern gute Arbeit, eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung in Höhe von derzeit 1.050 Euro netto sowie eine eigenständige Kindergrundsicherung von etwa 600 Euro monatlich.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein Ende der Hartz-IV-Sanktionen gegen Familien mit minderjährigen Kindern. Von den Kürzungen sind jeden Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Wenn den Eltern die Regelsätze gekürzt werden, leiden Kinder zwangsläufig mit darunter. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollte deshalb baldmöglichst eine Reform der Hartz-IV-Gesetze sicherstellen, dass Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen ausgenommen werden.

"Eine Kürzung des sozialrechtlichen Mindestbedarfs der Familie aufgrund von Jobcenter-Sanktionen ist für die betroffenen Kinder und Jugendlichen äußerst heftig. Schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet, entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und lässt damit sehr wenig Spielraum. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es sogar Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen erhalten. Dies kann beispielsweise mit Energiesperren oder drohender Wohnungslosigkeit weitreichende Folgen für die Familien haben. Sanktionen treffen Kinder in sozialer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht besonders hart. Hier sind schleunigst Änderungen angesagt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zu Hartz-IV-Sanktionen und sozialer Teilhabe.

Die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit minderjährigen Kindern sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit und den sozialen Rechten wie zum Beispiel dem Recht auf Bildung und Gesundheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 04.06.2018

Perspektiven statt Drangsalierung fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heutigen Anhörung zu Hartz IV Sanktionen im Deutschen Bundestag. Zu einer grundlegenden Neuausrichtung gehörten insbesondere längerfristige Förderungsmöglichkeiten, ein verbessertes Qualifizierungssystem für Langzeitarbeitslose und eine damit verbundene, deutliche Aufstockung der Mittel für Eingliederungsmaßnahmen. Zwingend notwendig, auch verfassungsrechtlich geboten, sei insbesondere die sofortige Abschaffung der Sanktionen.

„Das Hartz IV-Sanktionsregime beruht auf der abwegigen Annahme, dass allein die Androhung von Strafe geeignet ist, eine Mitwirkung zur Aufnahme von Beschäftigung zu erzielen. Abgesehen davon, dass dies ein verqueres Menschenbild beweist, zeigt auch die Empirie, dass dies völlig unsinnig ist.“ so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Das Instrument der Sanktionen, mit dem Menschen häufig in existenzielle Notlagen gezwungen würden, betrachtet der Verband als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend. „Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden durch Sanktionen noch weiter in die Not und schlimmstenfalls sogar in die Obdachlosigkeit gedrängt“, kritisiert Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Insbesondere die besondere Härte gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen nach aktueller Gesetzeslage die Leistungen komplett und selbst die Unterkunftskosten gestrichen werden könnten, sei nicht nachvollziehbar. „Es zeugt von einer besonderen Kaltherzigkeit, dass 34.000 Menschen durch Totalsanktionen sogar jegliche staatliche Unterstützung zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts verwehrt wurde“, ergänzt Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 04.06.2018

SCHWERPUNKT: Familiennachzug

Der Gesetzesvorschlag zum Familiennachzug zielt auf die Begrenzung des Nachzugs von Familienangehörigen auf 1000 Personen pro Monat ab. Zwar wird er durch eine Härtefallregelung ergänzt, dennoch geht die geplante Regelung an der (Familien-)Realität vieler Geflüchteter vorbei. Das ZFF kritisiert den getroffenen Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern als völlig unzureichend und fordert die die Verhandlungspartner auf, das Recht auf Familie aller Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Das ZFF-Positionspapier „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie“ finden Sie hier.

Um je einen Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke zum künftigen Regelung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Ausländern in Deutschland geht es am Montag, 11. Juni 2018, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Saal 3.101) beginnt, werden acht Sachverständige erwartet. Interessierte Besucher werden gebeten, sich bis zum 8. Juni mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2438) sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie – Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder – zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren. Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

Neben dem auf 1.000 Menschen im Monat begrenzten Familiennachzug soll insbesondere bei dringenden humanitären Gründen Familienangehörigen subsidiär Geschützter in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder Angehörige im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder berücksichtigt werden können. Vom Familiennachzug ausgeschlossen bleiben sollen in der Regel Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden. "Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Gefährder handelt", heißt es in der Vorlage weiter.

Die FDP-Fraktion sieht in ihrem Gesetzentwurf (19/2523) vor, den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen für weitere zwei Jahre auszusetzen, aber zugleich für verschiedene Ausnahmen wieder zuzulassen werden. Dabei sollen Ausnahmen für solche Fälle vorgesehen werden, "in denen eine weitere Verzögerung der Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft aus Gründen nicht gerechtfertigt ist", die sowohl in der Person des Nachzugsberechtigten als auch in der Person in Deutschland liegen können, zu der der Zuzug erfolgen soll. Zugleich betont die Fraktion in der Vorlage, dass es sich bei der Aussetzung des Familiennachzugs nur um eine Übergangslösung handeln könne, "bis der Gesetzgeber das Aufenthalts- und Asylrecht in einem Einwanderungsgesetzbuch neu geregelt hat".

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten "aus verfassungsrechtlichen, humanitären und integrationspolitischen Gründen" mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Das Recht auf Familienleben für international Schutzberechtigte müsse wieder uneingeschränkt gelten, fordern die Abgeordneten in ihrer Vorlage (19/2515).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 381 vom 06.06.2018

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" (19/2438) vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung debattiert. Der Entwurf sieht vor, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie – Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder – zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August dieses Jahres für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren.

Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis zum Jahresende kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

Neben dem auf 1.000 Menschen im Monat begrenzten Familiennachzug soll insbesondere bei dringenden humanitären Gründen Familienangehörigen subsidiär Geschützter in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder Angehörige im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder berücksichtigt werden können. Vom Familiennachzug ausgeschlossen bleiben sollen in der Regel Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden. "Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Gefährder handelt", heißt es in der Vorlage weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 370 vom 06.06.2018

Anlässlich der heutigen Anhörung und der anstehenden Beratungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Familiennachzug im Bundestag und Bundesrat fordern die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Diakonie Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, VENRO sowie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gemeinsam, der geplanten Einschränkung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen.

In einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten sowie an die Bundesminister des Inneren und für Familie drücken die beteiligten Organisationen ihre Sorge über den aktuellen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zum Familiennachzug von Geflüchteten mit subsidiärem Schutz aus. Dieser sieht eine neuerliche erhebliche Einschränkung desFamiliennachzugs vor, mit Ausnahmen lediglich aus humanitären Gründen und nur für ein schmales Kontingent von Angehörigen.

Die Unterzeichner des Briefes halten die damit verbundene Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer für nicht hinnehmbar: „Sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention schützen das familiäre Zusammenleben als grundlegenden Bestandteil des Familienlebens in besonderer Weise. Dieser Schutz gilt auch für geflüchtete Menschen." Zudem haben die Organisationen massive Zweifel an der Anwendbarkeit des Entwurfs und beklagen, dass dieser noch nicht einmal eine zwingend notwendige Evaluation vorsieht.

Weiter mahnen sie an: „Die Argumentation um mögliche Grenzen der ‚Integrationsfähigkeit‘ sehen wir als irreführend an. Vielmehr kann die Zusammenführung der Kernfamilie einen Beitrag für eine erfolgreiche Integration leisten, da sie die Betroffenen anspornt und von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen befreit."

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Diakonie Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, VENRO sowie das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordern Abgeordnete und Regierung auf, statt Ängste zu schüren ein Signal zu setzen, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie ist und seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie auch für Geflüchtete gerecht wird.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 11.06.2018

Die Diakonie Deutschland lehnt den aktuellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Eltern und minderjährige Kinder ab. "Der Familiennachzug muss subsidiär Schutzberechtigten genau so ermöglicht werden, wie anerkannten Flüchtlingen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfes im Bundestag. "Die Lebenssituation von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten ist vergleichbar und rechtfertigt keine unterschiedliche Behandlung. Beide können in ihren Herkunftsländern nicht als Familie zusammen leben", betont Loheide.

Besonders dramatisch ist die Situation für unbegleitete minderjährige Schutzberechtigte. Der Gesetzentwurf sieht lediglich den Elternnachzug vor und keinen Familiennachzug inklusive Geschwisterkinder. "Es ist unzumutbar, dass sich Eltern entscheiden müssen, ob sie ihr Kind in Deutschland oder ihr Kind im Herkunftsland allein lassen oder ob sie sich trennen. Der Schutz der Familie gilt der ganzen Familie", erklärt Loheide. Daher muss auch der Nachzug minderjähriger Geschwister gemeinsam mit den Eltern möglich sein.

Kritisch beurteilt die Diakonie auch, dass der Gesetzentwurf keine klaren Kriterien enthält und offen lässt, welcher humanitäre Grund – Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit – stärker gewichtet oder welchem Integrationsaspekt mehr Gewicht beigemessen wird. "Das halten wir für problematisch", betont Loheide und fragt, ob Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Integrationserfolge vorweisen können, dann überhaupt eine Chance hätten, ihre Familie nachzuholen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte über das Familiennachzugsneuregelungsgesetz erneut nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus umfassend zu ermöglichen. Ein vor kurzem von der Kinderrechtsorganisation veröffentlichtes Rechtsgutachten legt dar, dass der Gesetzentwurf mit Grund- und Menschenrechten nicht vereinbar ist. Er missachtet zudem die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls.

"Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Das Familiennachzugsneuregelungsgesetz mit seiner starren Kontingentlösung lässt nicht ausreichend Raum für Kindeswohlerwägungen und wird in der Praxis sehr negative Auswirkungen für die Integration und Entwicklung von Flüchtlingskindern haben. Diese leben in ständiger Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister, und brauchen ein Gesetz, das es ihnen ermöglicht, schnellstmöglich mit ihrer Familie in Deutschland zusammenleben zu können. Gerade geflüchtete Kinder mit belastenden Erfahrungen sind auf besonderen Schutz angewiesen. Stabilität und Unterstützung durch die Wiederherstellung der Einheit der Familie ist für die Entwicklung dieser Kinder von essentieller Bedeutung. Wenn Kinder mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Zudem lässt es der Gesetzentwurf an Klarheit vermissen. Das hat jüngst auch der Nationale Normenkontrollrat gerügt. Wir brauchen klare, nachvollziehbare Regelungen, wie der Familiennachzug in der Verwaltungspraxis zukünftig geregelt werden soll", so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt der Entwurf desFamiliennachzugsneuregelungsgesetzes gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw. Aufenthaltsstatus gelten. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften bei Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft der Gesetzentwurf insbesondere durch Kontingentierungen nicht die Voraussetzungen, die für einen schnellen Familiennachzug erforderlich wären und wird Familien dauerhaft trennen.

Das Gutachten zu kinderrechtlichen Aspekten der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von der Menschenrechtsorganisation JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/familiennachzug heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.06.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey plant "Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen"

Gewalt, die oft in den eigenen vier Wänden stattfindet, also an einem Ort, wo man sich eigentlich sicher fühlen sollte – ist leider für viele Frauen und ihre Kinder Realität. Allein 2016 waren fast 110.000 Frauen in Deutschland von Partnerschaftsgewalt betroffen – und das sind nur die Fälle, die der Polizei gemeldet werden. Die Dunkelziffer ist weitaus höher.

„Diese Frauen brauchen dringend Schutz. Der Staat muss dafür sorgen, dass es genügend Angebote gibt, um Frauen in Notmomenten aufzufangen und ihnen dabei zu helfen, sich dauerhaft aus Gewaltsituationen zu befreien. Darum plane ich ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen“, machte Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) in Bremerhaven deutlich.

Jedes Jahr finden über 34.000 von Gewalt betroffene Frauen mit ihren Kindern Zuflucht in einem der rund 350 Frauenhäuser sowie einer der 40 Schutz- bzw. Zufluchtswohnungen. Darüber hinaus gibt es mittlerweile mehr als 800 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen. Doch vielerorts reicht das Angebot leider nicht aus. Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung an.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey:

„Mein Ziel ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Ich werde deshalb einen „Runden Tisch“ einberufen, an dem Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit Praktikern über sinnvolle und notwendige Maßnahmen beraten. Zu den finanziellen Mitteln bin ich bereits mit dem Bundesfinanzminister im Gespräch.“

Auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz warb Bundesministerin Dr. Franziska Giffey für ihr Vorhaben:

„Wir brauchen eine Lösung, die auch langfristig trägt. Das wird nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Darum will ich, dass Bund, Länder und Kommunen hier eng zusammen arbeiten.“

Der Runde Tisch soll in der zweiten Jahreshälfte seine Arbeit aufnehmen. Ein zentrales Ziel der Gespräche werden Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote sein. Außerdem werden Eckpunkte für das Aktionsprogramm besprochen, das Innovations- und Investitionsaspekte beinhalten soll. Auch weitergehende bundesgesetzliche Lösungen sollen diskutiert und entwickelt werden, z.B. in Form einer Kostenübernahme für die Unterkunft im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung. Mit dem Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen will der Bund einen Beitrag zur Schließung von Lücken im Versorgungssystem leisten.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.06.2018

Bundesfamilienministerin Giffey ernennt die Engagement-Botschafterinnen und Botschafter 2018

Über 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind in Deutschland ehrenamtlich aktiv – auf ganz unterschiedliche Art und Weise. Das spiegelt sich auch in den sehr unterschiedlichen Projekten der diesjährigen Engagement-Botschafter und der –Botschafterin wider, die dieser Vielfalt ihr Gesicht geben und mit ihrem Einsatz als Vorbilder glänzen.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey und Brigitta Wortmann Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) haben heute (Montag) die Engagement-Botschafter und die -Botschafterin 2018 ernannt. Deutschlands größte Freiwilligenbewegung – die Kampagne „Engagement macht stark!“ – wählt jedes Jahr drei beeindruckende Persönlichkeiten aus, die zeigen, was durch Engagement alles möglich ist. Sie stehen stellvertretend für die Millionen von Ehrenamtlichen und Freiwilligen, die mit ihrem Einsatz in Initiativen, Projekten und Vereinen unsere Gesellschaft lebenswerter machen.

Die Engagement-Botschafter 2018 sind: Klaus Hirrich, vom Verein FAL e.V. aus Wangelin, Johannes Müller, CorrelAid e.V. aus Konstanz und die Engagement-Botschafterin 2018 ist Katja Sinko, von The European Moment aus dem Raum Berlin-Brandenburg.

„Diejenigen die sich für den gemeinschaftlichen Zusammenhalt verantwortlich fühlen, die sich dafür engagieren, sich kümmern, die da anpacken, wo Hilfe benötigt wird, sind das Herz unserer Gesellschaft. Deshalb freue ich mich sehr, dass ich heute die Gelegenheit habe, den diesjährigen Engagement-Botschaftern und der Engagement-Botschafterin meine persönliche Anerkennung auszusprechen und ihnen – stellvertretend für die vielen Engagierten bundesweit – für ihren Einsatz zu danken“, sagte Dr. Franziska Giffey bei der feierlichen Ernennung.

Brigitta Wortmann fügte hinzu: „Es gibt sie, die Menschen, die sich für andere einsetzen – sei es, indem sie die ländlichen Räume wieder lebendiger gestalten, ihr digitales Know-How für gute Zwecke zur Verfügung stellen oder den europäischen Gedanken vorantreiben. Unsere Engagement-Botschafter und –Botschafterinnen zeigen vorbildlich wie das ganz konkret funktionieren kann.“

Das sind die Engagement-Botschafter und die -Botschafterin 2018:

Klaus Hirrich, FAL e.V., Wangelin

Botschafter Engagement in ländlichen Räumen

Der gelernte Schlosser Klaus Hirrich begann nach dem Fall der Mauer, das Schicksal seines kleinen Wohnortes Wangelin bei Plauen am See in Mecklenburg-Vorpommern selbst in die Hand zu nehmen. Aus einer „ausgeräumten Landschaft“, vielen zu Ruinen verfallenen Häusern und einem ehemaligen sowjetischen Schießplatz machten er und seine Mitstreiter*innen einen lebenswerten und blühenden Ort. Gemeinsam wurden über 50.000 Bäume und Sträucher gepflanzt. Seit seiner Gründung hat der Verein den sowjetischen Schießplatz in ein Naturschutzgebiet von europäischem Rang verwandelt und die Europäische Bildungsstätte für Lehmbau gegründet. Viele der einstmals verfallenen Häuser wurden fachgerecht mit dem günstigen Baustoff Lehm saniert. Nach und nach zogen Kunsthandwerker und Kunsthandwerkerinnen dort ein. Deren Produkte verkauft der FAL. e.V. im eigenen Laden.

„Wir wollen den Beweis antreten, dass durch gemeinsames Engagement ein nachhaltiges Leben auf ökologischer Grundlage machbar ist – und haben noch sehr viel vor“, freut sich der frisch ernannte Engagement-Botschafter Klaus Hirrich.

Mehr zu den Nominierten, dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und der Kampagne unter www.engagement-macht-stark.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.06.2018, gekürzt

Bundesfamilienministerin Giffey verleiht erstmals Preis für Mehrgenerationenhäuser

540 Mehrgenerationenhäuser bringen Alt und Jung in ganz Deutschland zusammen, bieten Beratung in allen Lebenslagen und nachbarschaftliche Hilfe. Fünf dieser Mehrgenerationenhäuser hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute (Montag) als „DemografieGestalter 2018“ ausgezeichnet. Der mit jeweils 2.000 Euro dotierte „Mehrgenerationenhauspreis“ wird in diesem Jahr zum ersten Mal verliehen. In vier Kategorien und einer Sonderkategorie wurden besonders gelungene Projekte bei der Bewältigung des demografischen Wandels gewürdigt. Über 70 Mehrgenerationenhäuser hatten sich beworben.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte bei der feierlichen Preisverleihung: „Alle, die sich in den Mehrgenerationenhäusern engagieren, haben großes Lob verdient. Allen voran die Preisträger, unsere „DemokratieGestalter“. In den Mehrgenerationenhäuser, die es in ganz Deutschland gibt, leisten Menschen gute Arbeit. Denn nichts hält die Gesellschaft so zusammen wie Hilfe und Kontakt in der Nachbarschaft. Und nichts ist für Menschen so wichtig wie Andere, die sich um sie kümmern. Was diese Männer und Frauen leisten, verdient unsere größte Anerkennung. Ihre Arbeit muss sichtbarer werden. Deshalb freue ich mich, heute diesen Preis überreichen zu können. In den Mehrgenerationenhäusern wird das Miteinander der Generationen gelernt und gelebt. Deshalb sind sie aus den Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken.“

Als „DemografieGestalter 2018“ in der Kategorie Kultur- und Freizeitangebote wurde das Mehrgenerationenhaus Kelsterbach ausgezeichnet – für sein Projekt „Das Café-Bike bringt Menschen zusammen“. Die Jury begründete ihre Entscheidung damit, dass das Haus die Menschen mit dem zum Mini-Café umgebauten Lastenfahrrad auf kreative Art und Weise und mit geringen Kosten dort abholt, wo sie sich gerade befinden: auf Märkten, Spielplätzen oder Festen.

Den Preis in der Kategorie Bildung, Beratung, Betreuung erhielt das Mehrgenerationenhaus Vinetazentrum Kiel. Das Projekt U.Sch.I – Unsere Schulinitiative“ konnte mit einem Konzept überzeugen, bei dem junge alleinerziehende Mütter, die ihren Schulabschluss nachholen wollen, u.a. durch die Betreuung ihrer Kinder unterstützt werden.

Das Mehrgenerationenhauses Taufkirchen (Vils) gewann mit dem Projekt „Taufkirchen für alle – eine Gemeinde praktiziert Inklusion“ in der Kategorie Partizipationsprozesse. Damit sollen alle Menschen, auch die mit Behinderungen, gleichberechtigt in das gesellschaftliche Leben eingebunden werden und daran teilhaben.

In der Kategorie Integrationsarbeit wurde das Mehrgenerationenhaus „Gelbe Villa“ Kirchen mit dem Projekt „Fahrradwerkstatt mit Verkehrssicherheitstraining“ gekürt. Die Fahrradwerkstatt verbindet Menschen mit und ohne Fluchtgeschichte über Sprachgrenzen hinweg in der gemeinsamen Arbeit und beim Sicherheitstraining, so die Jury, und ganz nebenbei tausche man sich über Regeln und Gepflogenheiten des Zusammenlebens in Deutschland aus.

Preisträger des Sonderpreises „Gestaltung des demografischen Wandels“ wurde das Mehrgenerationenhaus Dorflinde Langenfeld mit dem Projekt „Daheim statt im Heim!“ Engagierte Bürgerinnen und Bürger unterstützen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, um Strukturschwächen in der dortigen ländlichen Region erfolgreich zu kompensieren.

Der „DemografieGestalter – Der Mehrgenerationenhauspreis“ wird auch im nächsten Jahr verliehen. Ab Herbst sind die rund 540 Mehrgenerationenhäuser wieder aufgerufen, sich mit ihren besten Projekten zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen vor Ort zu bewerben.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.06.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey besucht heute (01. Juni 2018, 12:00 Uhr) das Kindertagsfest im „FEZ“ in der Wuhlheide in Berlin. Vor Ort spricht sie über Kinderrechte und ihre Vorhaben, die Unterstützung für Kinder und ihre Familien zu verbessern. Ministerin Giffey:

„Ich will, dass es jedes Kind packt, egal ob die Eltern reich oder arm sind. Jede einzelne Initiative, die ich dazu anschiebe wird ganz konkret die Lage von Kindern und ihren Familien verbessern. Wir erhöhen das Kindergeld, wir verbessern den Kinderzuschlag, wir bieten neue Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets und wir wollen ganz explizit Alleinerziehende stärken – zum Beispiel stellen wir deutlich mehr Geld für die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses bereit. Aber auch die Kitas und die Kindertagespflege müssen gestärkt werden. Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ investieren wir bis 2021 insgesamt 3.500 Millionen Euro in mehr Qualität und weniger Kita-Gebühren.“

Der Internationale Kindertag wird weltweit begangen, um auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und ihre Rechte aufmerksam zu machen. Das FEZ-Berlin informiert im Rahmen des Kindertagsfestes über Kinderrechte, aber auch über Themen wie Sport, Spiel und Natur. Auf ca. 40.000qm werden verschiedene Aktionen angeboten, die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey gemeinsam mit dem Bezirksbürgermeister von Treptow-Köpenick, Oliver Igel, auf einem Rundgang über das Fest besichtigt.

Die spezifischen Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern hält das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die UN-Kinderrechtskonvention, fest. Sie wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und zählt zu den am meisten unterzeichneten Menschenrechtsverträgen. In Deutschland trat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Deutschland in Kraft und gilt seit 2010 ohne Vorbehalte.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2018

Das Familienministerium und die BZgA ziehen positive Bilanz zur Landeskooperation mit Berlin und sprechen über Zukunftsperspektiven

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt auch nach 2018 jährlich jeweils rund zwei Millionen Euro zur Verfügung, um die bundesweite Initiative „Trau dich!“ zur Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch fortzuführen. Die bisherige Finanzierung wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen. Die Initiative wird gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und in Kooperation mit verschiedenen Bundesländern umgesetzt.

Im Mittelpunkt der Initiative steht das Theaterstück „Trau dich!“, das Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), heute im Heimathafen Neukölln besuchen. Kinderrechte, körperliche Selbstbestimmung und sexueller Missbrauch sind die Themen des Theaterstücks, das heute vor rund 600 Kindern und ihren Lehrerinnen und Lehrern aufgeführt wird. Es sensibilisiert Kinder und gibt ihnen die Möglichkeit, über diese Themen zu sprechen. Mädchen und Jungen zwischen acht und zwölf Jahren werden über ihre Rechte aufgeklärt. Dadurch wird ihr Selbstbewusstsein gestärkt und sie erfahren, wo sie im Falle eines Übergriffs Hilfe finden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Jedes Kind muss lernen zu erkennen, wann Grenzen überschritten sind oder Regeln missachtet werden. Es muss wissen: Wenn mich jemand so anspricht oder so anfasst oder wenn ich ein komisches Gefühl habe – dann ist das nicht richtig! Das Stück ‚Trau dich!‘ ist ein gutes Beispiel dafür, wie Präventionsarbeit gelingen kann. Ich werde die Initiative zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auch in den kommenden Jahren fortführen und dafür die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, damit auch die restlichen Bundesländer davon profitieren können.“

In Berlin wird die Initiative seit April 2017 erfolgreich unter der Schirmherrschaft von Sandra Scheeres, der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, durchgeführt.

Bislang haben bundesweit fast 50.000 Kinder das Theaterstück „Trau dich!“ gesehen. Allein in Berlin waren es im vergangenen Jahr 3.700 Kinder aus den Klassen 5 und 6, knapp 440 Berliner Mütter und Väter besuchten Elternabende zum Thema sexueller Kindesmissbrauch und über 500 Lehrkräfte bildeten sich in Workshops zum Thema weiter.

Anlässlich der vorläufig letzten Theateraufführung im Rahmen der Landestour erklärt Senatorin Sandra Scheeres, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin: „Vielen Kindern, Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen hat die Initiative ‚Trau dich!‘ geholfen, sich diesem schwierigen Thema zu nähern, Hilfen zu erkennen und in Anspruch zu nehmen. Deshalb möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken. Leider sind in den letzten Jahren die bekanntgewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen stark angestiegen. Deshalb setze ich mich für Projekte wie diese auch weiter ein, um damit die Sensibilisierung des Themas sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bei Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen weiter voranzubringen.“

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „Ich danke allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit. Es ist in Berlin gelungen, Kinder, Eltern, Schulen und verantwortliche Stellen mit dem schwierigen, oftmals tabuisierten Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu erreichen. Die Initiative ‚Trau dich!’ hat Wege aufgezeigt, um für das Thema zu sensibilisieren, ins Gespräch zu kommen sowie Partner vor Ort vorgestellt, die Betroffenen im Ernstfall Hilfe leisten.“

Berlin ist nach Schleswig-Holstein, Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern das achte Bundesland, das mit der Bundesinitiative „Trau dich!“ kooperiert. Die Landestour des Theaterstücks wird heute vorerst beendet, die Kooperation mit dem Land Berlin läuft noch bis Ende 2018 weiter. Die BZgA arbeitet bei der Umsetzung eng mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer und mit weiteren Partnern zusammen.

Die ARD-Moderatorin Caren Miosga unterstützt die Initiative „Trau dich!“ als Botschafterin. Sie sagt: „Als Mutter weiß ich, wie schwierig es sein kann, für das Thema Missbrauch die richtigen Worte zu finden. Genau hier hilft die Initiative ‚Trau dich!‘. Eltern erfahren, wie sie mit ihren Kindern offen über Gefühle, Grenzüberschreitungen und sexuellen Missbrauch reden können. Das stärkt das Selbstbewusstsein unserer Kinder – und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich eher jemandem anvertrauen.“

Alle Eltern erhalten vor den Aufführungen Informationen über das Theaterstück und Hinweise für das Gespräch mit ihren Kindern. Für sie bietet die Initiative „Trau dich!“ einen Eltern-Ratgeber an.

Die Lehrkräfte und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bilden sich durch auf sexualisierte Gewalt spezialisierte Fachberatungsstellen vor Ort weiter. In einem eigens für sie entwickelten Methodenheft erhalten sie Anregungen zur Vor- und Nachbereitung des Theaterstücks.

Broschüren mit dem Titel „Du bist stark!“ für Mädchen und Jungen motivieren die Kinder, den eigenen Gefühlen zu vertrauen und sich an eine Vertrauensperson zu wenden.

Für die niedrigschwellige Beratung und Hilfe kooperiert die BZgA mit der kostenfreien, bundesweiten „Nummer gegen Kummer“ (116111), einem Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche.

Hintergrundinformation: Im Jahr 2017 wurden bundesweit 11.547 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern bundesweit erfasst. In Berlin waren es 774 aktenkundig gewordene Fälle. Damit ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle in Berlin im Vergleich zum Vorjahr um 12,8 Prozentgestiegen: 2016 und 2015 lag die Zahl bei 686 Fällen. (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Berlin)

Pressefotos stehen im Laufe des Nachmittags bereit unter: www.bzga.de/presse/pressemotive/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.05.2018

Bereits zum neunten Mal hat eine Kinderkommission ihre verantwortungsvolle Arbeit aufgenommen. Der Deutsche Bundestag bringt damit auch in dieser Legislaturperiode zum Ausdruck, wie wichtig ihm eine fraktionsübergreifende Kinder- und Jugendpolitik ist.

Die neue Kinderkommission setzt sich wie folgt zusammen: Abgeordnete Bettina M. Wiesmann (CDU/CSU), Abgeordnete Susann Rüthrich (SPD), Abgeordneter Johannes Huber (AfD), Abgeordneter Matthias Seestern-Pauly (FDP), Abgeordneter Norbert Müller (DIE LINKE.) und Abgeordneter Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Die Mitglieder der Kommission wechseln sich im Vorsitz ab. Entsprechend der Fraktionsstärke ist die Abgeordnete Wiesmann die erste Vorsitzende. Sie erklärt zur Konstituierung: „Ich freue mich, dass heute die Kinderkommission des 19. Deutschen Bundestages ihre Arbeit aufnehmen kann. Sechs Fraktionen werden ihre Themen einbringen und so erwarte ich eine große Vielfalt an Fragen, denen die Kinderkommission nachgehen wird, um den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern in Deutschland zu sichern. Mir liegen während meines Vorsitzes vor allem zwei Fragen am Herzen: Wie können wir Kindern in familiengerichtlichen Verfahren gerecht werden? Und: Wie können wir die Chancen der digitalisierten Gesellschaft ohne Risiken für die Kinder wahrnehmen, damit sie weiterhin frei und chancenreich aufwachsen können? Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit in der Kommission, damit wir gemeinsam unseren Beitrag zum Wohl der Kinder leisten können.“

Kinder und Jugendliche gehören zu den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft und bedürfen des besonderen Schutzes und der Unterstützung. Aufgabe der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt werden. Als Anwältin der Kinder und Jugendlichen ist die Kinderkommission auch Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen sowie Eltern und Kinder.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 07.06.2018

Am heutigen Internationalen Tag des Kindes schaut auch Deutschland aufmerksam hin: Jedes fünfte Kind lebt hier zu Lande über mindestens fünf Jahre dauerhaft oder wiederkehrend in Armut. Dabei haben vor allem Kinder von Alleinerziehenden ein erhöhtes Risiko, langfristig in Armut zu leben. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass auch diese Kinder gut aufwachsen können.

„Oft bleibt der Kindesunterhalt nach Trennung der Eltern wegen Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils aus. Der Staat springt dann mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Die Leistung wurde in der vergangenen Legislaturperiode reformiert und wird seither bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt. Doch bestehen nach wie vor Schnittstellenprobleme zwischen Unterhaltsvorschuss zu Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, die der Unterhaltsvorschuss nicht immer ausgleichen kann. Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass diese Schnittstellenprobleme korrigiert werden. Denn die Trennung der Eltern darf für kein Kind in Deutschland ein Armutsrisiko sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.06.2018

Die Brückenteilzeit wird kommen, nicht nur weil sie im Koalitionsvertrag vereinbart ist, sondern weil sie der Lebenswirklichkeit der Menschen entspricht. Die Menschen brauchen eine Arbeitszeitbrücke zur Vereinbarkeit mit der Familie, dem Ehrenamt und für Weiterbildung.

„Bundesminister Heil hat einen entsprechenden Vorschlag gemacht, der dem Koalitionsvertrag und der Lebenswirklichkeit der Menschen entspricht. Führende Vertreter von CDU und CSU wissen das eigentlich. Wir nehmen mit Verwunderung zur Kenntnis, dass CDU und CSU offenbar noch internen Klärungsbedarf haben, so dass der Gesetzentwurf am heutigen Mittwoch noch nicht im Kabinett sein wird. Die SPD ist klar und entschlossen. In jedem Fall muss das Kabinett vor der Sommerpause den Gesetzentwurf auf den Weg bringen, damit die Brückenteilzeit ab dem 1. Januar.2019 durch Gesetz Wirklichkeit wird. Wir sind sicher, das Gesetz wird kommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 30.05.2018

Zum geplanten Familienentlastungspaket von Finanzminister Olaf Scholz erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und LisaPaus, Sprecherin für Finanzpolitik:

Über die geplante Familienentlastung dürfen sich viele Kinder und Familien freuen, das ist gut so. Doch leider geht diese Erhöhung an armen Kindern und Familien komplett vorbei. Angesichts der jüngsten Veröffentlichungen über Kinderarmut ist das ein fatales Signal. In Deutschland lebt jedes fünfte Kind in Armut, das darf der Bundesregierung nicht egal sein.

Zentraler Fehler ist, dass jeder Euro mehr Kindergeld bei Familien im ALG-II-Bezug wie auch bei Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss erhalten, direkt wieder abgezogen wird. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll nicht angehoben werden.

CDU/CSU und SPD verteilen weiterhin das Geld mit der Gießkanne anstatt Kinder- und Familienarmut wirksam zu bekämpfen. Das ist in Anbetracht der seit Jahren hohen Zahlen armer Kinder besonders bitter.

Wir brauchen endlich eine umfassende Kindergrundsicherung, die den Anrechnungswirrwarr der unterschiedlichen Leistungen beendet. Als einen ersten Schritt haben wir einen Vorschlag zur Reform des Kinderzuschlags vorgelegt. Er muss erhöht werden und mit der automatischen Auszahlung auch bei allen, die Anspruch haben, ankommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.06.2018

Zur Veröffentlichung der neuen Richtlinien der Bundesärztekammer zur künstlichen Befruchtung erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

Die neuen Richtlinien der Bundesärztekammer zu assistierten Reproduktion sind ein großer Schritt nach vorn. Endlich werden auch im ärztlichen Berufsrecht alle Familienkonstellationen gleich behandelt. Die Bundesärztekammer hat verstanden, dass es darauf ankommt, dass Kinder willkommen sind und nicht darauf, ob ihre Eltern verschieden- oder gleichgeschlechtlich, ob sie verheiratet sind oder nicht.

Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Es ist beschämend, dass sie als letzter Dinosaurier unverheirateten und gleichgeschlechtlichen Paaren eine Gleichberechtigung bei der künstlichen Befruchtung verweigert. Wir brauchen dringend eine gesetzliche Änderung, damit auch diese Paare gleichberechtigt durch Bund und Krankenkassen finanziell bei der Kinderwunschbehandlung unterstützt werden. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt. Jetzt muss die Große Koalition nur noch ihr überkommenes Gesellschaftsbild loswerden.“

Hier finden Sie den Grünen Gesetzesentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/018/1901832.pdf

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.06.2018

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur "Dritten Option" und möglicher Auswirkungen auf das Transsexuellengesetz gestellt. Zur vorliegenden Antwort der Bundesregierung (anbei) erklärt SvenLehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Das Hick-Hack innerhalb der Bundesregierung verschleppt die Anerkennung der geschlechtlichen Vielfalt in Deutschland. Anders kann ich mir die schmallippige Antwort der Bundesregierung nicht erklären. Fast ein dreiviertel Jahr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes findet die Bundesregierung keine Antwort darauf, wie sie das Urteil umsetzen will. Ich finde es unfassbar, dass das federführende Heimatministerium bisher keinen Kontakt zu den Fachverbänden aufgenommen hat, gleichzeitig aber die Arbeitsgruppe "Intersexualität/Transsexualität" für beendet erklärt. Das Heimatministerium bietet offenbar nicht allen Menschen in Deutschland eine Heimat.

Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich einen abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen. Die Umsetzung der Dritten Option darf keine neuen Diskriminierungen mit sich bringen. Menschen sind nicht einfach „anders“, sondern haben das Recht auf einen positiven Geschlechtseintrag jenseits von männlich und weiblich. Auch den Eintrag offen zu lassen sollte eine Möglichkeit sein. Geschlechtszuweisende Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen ohne medizinische Indikation sind leider traurige Realität in Deutschland und ein Eingriff in die Selbstbestimmung. Sie müssen verboten werden.

Wir fordern zudem, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als Chance genutzt wird, das Transsexuellengesetz durch ein menschenrechtskonformes Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Transsexualität ist keine Krankheit, wird aber im deutschen Recht noch so behandelt. Denn es zwingt Menschen, sich als psychisch krank begutachten zu lassen, um ihren Geschlechtseintrag zu korrigieren. Die Verfahren dazu sind entwürdigend und bürokratisch.

Unsere Gesellschaft ist reich an geschlechtlicher Vielfalt. Wir brauchen ein Gesetz, das diese Vielfalt anerkennt und Menschen die selbstbestimmte Entscheidung über ihren Personenstand ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.05.2018

Anlässlich des Armutskongresses des Netzwerkes gegen Kinderarmut „Armut hat ein Gesicht: Augen – Nase – Mund“ am 2. Juni 2018 in Leipzig erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. Im Deutschen Bundestag, Dr. Dietmar Bartsch:

„Kinderarmut ist in Deutschland zu einer Klassenfrage geworden: Über 2,7 Mio. Kinder bekommen schlechtere oder keine Chancen zum Aufstieg. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Kinder, die in Armut aufwachsen, haben weniger Bildungs- und später schlechtere Einkommenschancen. Sie leben häufiger ungesund, was zu einer schlechteren Lebensperspektive und einer geringeren Lebenserwartung führt. Kinder brauchen unseren Schutz. Tatsache ist: Kinderarmut wird in der Gesellschaft häufig negiert, weder ernst genommen, noch ernsthaft bekämpft. Wenn das so bleibt, berauben wir uns unserer eigenen Zukunft.

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, stellte im Rahmen des gestrigen Armutskongresses klar, dass „es wesentliches Moment ist, dass unsere Gesellschaft ihre Haltung zu Kindern und Familien verändert. Kinderarmut ist nicht selbstverschuldet und es muss alles dafür getan werden, dass Kinder aus der Armutsspirale herausgeholt werden.“

„Die momentane Familienpolitik folgt dem Matthäus-Prinzip: Wer hat dem wird gegeben.“, so Professor Dr. Michael Klundt. Dies unterstützte die Familienministerin des Landes Thüringen, Heike Werner und wies darauf hin: „Die zunehmende Ungleichheit in der Gesellschaft gefährdet unsere Demokratie.“

Der Journalist, Alexander Hagelüken (Süddeutsche Zeitung) spitzt die Situation zu, nimmt das Wort „Bürgerkrieg“ in den Mund und sagt deutlich: „dass nur ein neuer Gesellschaftsvertrag sozialen Frieden und Gerechtigkeit sowie Wohlstand für alle sichern kann.“

Der Kampf gegen Kinderarmut duldet keinen Aufschub. Jedes verlorene Jahr ist ein Lebensjahr eines Kindes. Kinderarmut raubt Lebensfreude und Lebenschancen, sie zerstört Kindheit. Wir müssen die zivilisatorische Errungenschaft „Kindheit“ bewahren und verteidigen. Kinderarmut ist eine zivilisatorische Tragödie! Ich danke den engagierten Referenten: Dr. Thomas Lampert, Robert-Koch-Institut und Wolf Dermann, Geschäftsführer von Arbeiterkind.de <http://Arbeiterkind.de> .

Wir brauchen in Deutschland keine Worte mehr, sondern entschlossene Taten. Wir werden den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, den Kampf gegen Kinderarmut entschlossen anzugehen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 03.06.2018

Das Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug wird Ende 2018 nicht verlängert. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2341) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1963) mit. Im Rahmen des Sonderprogramms, das 2015 aufgelegt und bis zum 31. Dezember 2018 befristet wurde, waren jährlich 10.000 zusätzliche Stelle im Bundesfreiwilligendienst geschaffen worden für Tätigkeiten im Bereich der Flüchtlingshilfe. Nach Angaben der Regierung ist dieses Kontingent jedoch nie ausgeschöpft worden. So traten seit Beginn des Programms am 1. Dezember 2015 bis zum 4. Mai 2018 lediglich 11.040 Freiwillige ihren Dienst im Rahmen des Programms an. Bei der Festlegung auf 10.000 Plätze jährlich seien die hohen Zuwanderungsraten sowie das enorme Engagement in der Bevölkerung für Flüchtlinge ausschlaggebend gewesen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Doch bereits bei Aufbau des Programms gingen die Zuwanderung von Flüchtlingen bereits wieder zurück.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.383 vom 07.06.2018

Die Länder konnten durch freigewordene BAföG-Mittel rund 1,077 Milliarden Euro einsparen und für den Bildungsbereich ausgeben. Das sind rund 1,7 Millionen Euro mehr als für das Jahr 2016 angegeben wurden. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/2498) hervor.

Mit Beschluss vom 4. November 2015 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung gebeten, ihn jeweils nach Ende eines Haushaltsjahres darüber zu unterrichten, wie die Länder die Gelder eingesetzt haben, die dadurch frei geworden sind, dass der Bund sie seit dem Jahr 2015 von den Ausgaben für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entlastet hat.

Zehn Länder meldeten nahezu dieselbe Entlastungssumme für 2017 wie für das Jahr 2016 (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt). Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen meldeten einen leichten Anstieg der freigewordenen BAföG-Mittel (um rund 1,7 Millionen Euro beziehungsweise 2 Millionen Euro), ebenso Schleswig-Holstein (rund 1,6 Millionen Euro) und Thüringen (rund 280.000 Euro).

Hamburg und Sachsen verzeichneten einen leichten Rückgang der verwendeten BAföG-Entlastung in Höhe von rund 3 Millionen Euro und rund 120.000 Euro. Im Vorjahresvergleich wurde das freigewordene Kapital über alle Länder hinweg in nahezu identischer Höhe für den Schul- sowie Hochschulbereich ausgegeben.

Nun haben einige Länder andere Schwerpunkte gesetzt: Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen verwendeten etwas weniger Gelder im Hochschulbereich als im Vorjahr (bis zu 2 Millionen Euro). Sachsen-Anhalt hingegen verdoppelte im Vergleich zum Vorjahr die Beträge im Hochschulbereich, indem die gesamten freigewordenen Gelder in diesem Bereich eingesetzt wurden. Hamburg gab an, die freigewordenen BAföG-Mittel 2017 für Verbesserungen im Bildungsbereich genutzt zu haben, wobei nicht weiter nach Schule und Hochschule differenziert wurde. (Die Mittel werden daher wie im vergangenen Jahr dem Hochschulbereich zugeordnet.)

Einen deutlichen Anstieg im frühkindlichen Bildungsbereich verzeichnete Niedersachsen mit 17,8 Millionen Euro. Wie auch im Vorjahr seien die Beträge für ein Stufenkonzept zur Einführung einer dritten Kraft in Krippengruppen eingesetzt worden. Hessen erhöhte mit einem Teil der freigewordenen BAföG-Mittel die Grundfinanzierung der Hochschulen (um rund 11,5 Millionen Euro). Sachsen gab an, mehr Kapital für die Verbesserung der Qualität der Lehre und der Teilhabe von Studenten sowie Mitarbeiter mit Behinderung an Lehre und Forschung verwendet zu haben (rund 10 Millionen Euro); dafür seien rund 12,7 Millionen Euro weniger für investive Maßnahmen im Hochschulbau verwendet worden.

Schleswig-Holstein gab an, die Mittel im Jahr 2017 ausschließlich im schulischen Bereich eingesetzt zu haben; Hessen und Sachsen-Anhalt verwendeten die Etats dagegen ausschließlich im Hochschulbereich. Im Schulbereich haben die Länder die BAföG-Mittel vornehmlich für mehr Personal (mehr Lehrkräfte, Unterrichtsvertretungen), Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung, sonderpädagogischen Förderbedarf, den Ausbau der Ganztagsbetreuung und für die Stärkung der Aus- und Weiterbildung eingesetzt. Einige Länder investierten Teile des Geldes auch in Schulsanierungsmaßnahmen (Berlin) beziehungsweise in die Ausstattung der Schulen (Bremen) oder den Aufbau eines digitalen Unterrichtshilfeportals (Mecklenburg-Vorpommern).

Im Hochschulbereich gaben die Länder an, in der Regel mit den freigewordenen BAföG-Mitteln vornehmlich die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie Infrastruktur oder den Hochschulpakt mit zu finanzieren (Nordrhein-Westfalen und Hessen). Mittel wurden auch zur Ko-Finanzierung des Professorinnenprogramms (Saarland), zur Verbesserung der Qualität in der Lehre oder zur Förderung der Sanierung von Studentenwohnheimen verwendet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.380 vom 06.06.2018

Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über die Effizienz der familienpolitischen Leistungen des Bundes. In einer Kleine Anfrage (19/2232) will sie unter anderem wissen, welche Bürokratiekosten auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung beim Bildungs- und Teilhabepaket, beim Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag, beim Unterhaltsvorschuss, bei Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, beim Wohngeld für Geringverdiener mit Kindern, beim Arbeitslosengeld I für Arbeitslose mit Kindern und beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anfallen. Zudem erkundigt sie sich nach den messbaren Kosten für die Antragsteller, die durch Informationsbeschaffung, Beratung und Antragstellung entstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.365 vom 04.06.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die Auswirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vom 1. Juli 2017. In einer Kleinen Anfrage (19/2175) will sie unter anderem wissen, wie viele Alleinerziehende derzeit Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beziehen, wie viele den Kinderzuschlag und wie viele Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Zudem möchte sie erfahren, wie viele Kinder von Alleinerziehenden einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben und wie viele mindestens eine dieser Leistungen erhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.349 vom 30.05.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (19/2211) zu erwerbstätigen Armen in Deutschland gestellt. Sie fragt die Bundesregierung unter anderem, wie viele erwerbstätige Menschen ein Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle haben und wie lange erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher durchschnittlich diese Leistungen beziehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.348 vom 30.05.2018

Künftig soll eine Lernförderung über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch möglich sein, wenn die Versetzung eines Kindes nicht unmittelbar gefährdet ist. Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2268) auf eine Kleine Anfrage (19/1806) der FDP-Fraktion an. Die Regierung verweist dabei auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der verbesserte Leistungen für Bildung und Teilhabe vorsieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.348 vom 30.05.2018

DIW-Studie analysiert, wie sich die Klassengröße auf den Lernerfolg in Grundschulen auswirkt – Positiver Effekt einer reduzierten Klassengröße zeigt sich für große Klassen ab etwa 20 SchülerInnen – Dort führen kleinere Klassen zu besseren Leistungen in Deutsch und Mathematik – Auch der Anteil der Klassenwiederholungen sinkt in kleineren Klassen

Kleinere Klassen in Grundschulen führen zu besseren Leistungen der SchülerInnen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Außerdem senken sie die Wahrscheinlichkeit, dass SchülerInnen eine Klasse wiederholen müssen. Das sind die zentralen Ergebnisse einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Dafür haben die Autoren Maximilian Bach und Stephan Sievert aus der Abteilung Bildung und Familie des DIW Berlin Ergebnisse in Deutsch- und Mathetests von mehr als 38.000 SchülerInnen ausgewertet, die im Rahmen landesweiter Orientierungsarbeiten im Saarland erhoben wurden.

„Bisher lagen für Deutschland keine Studien vor, die methodisch exakt zeigen können, dass ein besserer Lehrer-Schüler-Schlüssel tatsächlich bessere schulische Leistungen zur Folge hat“, erklärt DIW-Bildungsökonom Maximilian Bach. „Mit unseren Daten und dank einer weiterentwickelten Methodik können wir nun aber sehr deutlich zeigen, dass die Klassengröße für die schulischen Leistungen entscheidend ist und Kinder in kleineren Klassen mehr lernen.“ Die Methodik erlaubt es unter anderem, mögliche Verzerrungen des Klassengrößeneffekts auszuklammern, beispielsweise, dass leistungsschwächere SchülerInnen von vornherein kleineren Klassen zugeordnet werden.

Effekt fast ausschließlich in großen Klassen ab etwa 20 SchülerInnen

Vor allem in großen Klassen, in denen mindestens 20 SchülerInnen unterrichtet werden, zeigt sich ein Effekt, wenn die Schülerzahl reduziert wird. Jedes Kind weniger führt in solchen Klassen in der dritten Jahrgangsstufe im Fach Deutsch zu Leistungszuwächsen, die – bezogen auf ein Schuljahr – denen von zweieinhalb Unterrichtswochen entsprechen. Das bedeutet: Derselbe Unterrichtsstoff kann ohne Leistungseinbußen in mehr als zwei Wochen weniger vermittelt werden. Die Auswirkungen einer durchaus realistischen Reduzierung einer großen Klasse um fünf SchülerInnen entsprächen den Leistungszuwächsen von knapp drei Monaten. Im Fach Mathematik sind in kleineren Klassen vor allem bei Mädchen bessere Testresultate zu erwarten, Jungen profitieren hingegen eher wenig.

Auch die Wahrscheinlichkeit, eine Jahrgangsstufe wiederholen zu müssen, sinkt in kleineren Klassen: In der ersten Klasse führt jedes Kind weniger im Klassenverbund zu einem um 0,1 Prozentpunkte niedrigeren Anteil an SitzenbleiberInnen, wie Studienautor Stephan Sievert erklärt. „Das klingt im ersten Moment nicht nach einem großen Effekt – da aber der Anteil der Klassenwiederholungen im ersten Schuljahr insgesamt bei nur 2,3 Prozent liegt, führt jedes Kind weniger zu einer Reduzierung der Wiederholerquote um knapp fünf Prozent.“

Kleinere Klassen könnten sich gesamtwirtschaftlich lohnen

Die DIW-Studie zeigt, dass es sich lohnen könnte, große Klassen zu verkleinern, um das Leistungsniveau von GrundschülerInnen anzuheben. Zwar würden dadurch die Personalkosten für LehrerInnen steigen, jedoch führen bessere Leistungen in der Schule beispielsweise häufig zu höheren Einkommen im Berufsleben. Auf diese Weise könnten sich die staatlichen Mehrausgaben im Schulbereich über höhere Einkommensteuereinnahmen als rentabel erweisen. „Eine Reduzierung der Klassengröße in kleineren Klassen, die weniger als 20 Schülerinnen und Schüler haben, ist auf Grundlage unserer Berechnungen dagegen nicht zu empfehlen. Das würde Geld kosten, ohne die gewünschten Lernerfolge zu bringen“, erläutert DIW-Forscher Maximilian Bach.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 30.05.2018

Selbst Fachkräfte in Kranken- und Altenpflege verdienen deutlich unterdurchschnittlich – Aufwertung sozialer Berufe gegen Pflegenotstand

Fachkräfte für soziale Dienstleistungen, insbesondere in der Alten- und Krankenpflege, werden dringend gesucht. Die Bundesagentur für Arbeit signalisiert für alle 16 Bundesländer beginnende oder bereits gravierende Fachkräfteengpässe. Trotzdem sind die Brutto-Stundenlöhne von examinierten Kräften in der Altenpflege mit im Mittel 14,24 Euro, in der Krankenpflege (16,23 Euro) und von Erzieherinnen und Erziehern (15,91 Euro) spürbar niedriger als der Mittelwert für alle Beschäftigten in Deutschland, der bei 16,97 Euro liegt. Das zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung.* Helferinnen und Helfer in der Kranken- und der Altenpflege verdienen mit 11,09 bzw. 11,49 Euro brutto pro Stunde noch deutlich weniger (siehe auch Abbildung 1 in der Studie; Link unten). Das niedrige Einkommen ist ein zentraler Faktor, der eine Beschäftigung in sozialen Dienstleistungsberufen unattraktiv macht. Weitere Hürden sind körperliche und seelische Überlastung, oft in Folge zu schlechter Personalausstattung, für den Lebensunterhalt zu kurze, ungünstige Arbeitszeiten, oft am Abend oder am Wochenende, und ein unübersichtliches Ausbildungssystem in diesen Berufen, das berufliche Mobilität und Entwicklung im Lebensverlauf erschwert.

„Soziale Dienstleistungen sind Teil der gesellschaftlichen Infrastruktur“, schreiben die Böckler-Expertinnen Christina Schildmann und Dr. Dorothea Voss in ihrer Untersuchung. „Wo sie nicht zur Verfügung stehen, wird das Leben im Alltag oft zur Zerreißprobe“. Deshalb könne es sich eine moderne, individualisierte, zudem alternde Gesellschaft wie die deutsche nicht länger leisten, bei der Versorgung mit Pflege- oder Erziehungsleistungen implizit immer noch auf ein „familienbasiertes“ System zu setzen, bei dem ein großer Teil der Arbeit von Angehörigen oder Freunden scheinbar kostenlos übernommen werde. Da Deutschland wegen des demografischen Wandels auf eine steigende Erwerbsbeteiligung, insbesondere von Frauen angewiesen ist, sei diese „Fiktion, extrem wichtige Dienstleistungen umsonst zu bekommen“ ohnehin nicht mehr aufrecht zu erhalten, betonen die Wissenschaftlerinnen. Eine umfassende „Aufwertung sozialer Dienstleistungen“, die Sozialberufe attraktiver macht, sei deshalb auch volkswirtschaftlich absolut sinnvoll, zumal durch höhere Löhne und größeres Arbeitszeitvolumen der Beschäftigten Staat und Sozialversicherungen zusätzliche Einnahmen erzielten.

In ihrer Untersuchung zeigen Schildmann und Voss über umfangreiche Daten auf, wie man den oft problematischen Ist-Zustand im Sozialbereich verbessern könnte – und wo derzeit Stolpersteine liegen.

*Christina Schildmann, Dorothea Voss: Aufwertung von sozialen Dienstleistungen. Warum sie notwendig ist und welche Stolpersteine noch auf dem Weg liegen. Forschungsförderung Report Nr. 4, Juni 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_report_004_2018.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 04.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Stellungnahme der AWO zur Einrichtung sogenannter AnkER-Zentren.

Wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 07.02.2018 vereinbart, plant die Bundesregierung die Einrichtung von sogenannten AnkER- (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungs-) Zentren. Dazu erklärt Brigitte Döcker vom Vorstand des AWO Bundesverbandes:

„Die Arbeiterwohlfahrt lehnt die geplanten AnkER-Zentren entschieden ab. Diese bedeuten – nach allem, was bis zu diesem Zeitpunkt darüber und über die Probleme in den bayerischen Vorbild-Lagern bekannt ist – eine systematische Strategie zur Desintegration von Geflüchteten. Dies erscheint nicht nur flüchtlings-, sondern auch zuwanderungs- und arbeitsmarktpolitisch als weitgehend fehlgeleiteter Ansatz im Umgang mit den geflüchteten, schutzsuchenden Menschen. Zudem sind die geplanten AnkER-Zentren aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt nicht in Einklang zu bringen mit dem Bekenntnis zu den völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland.“

Das Bundesinnenministerium will bald einen Plan für die Umsetzung vorlegen, so dass im September die ersten fünf bis sechs AnkER-Zentren als Pilotprojekte eröffnen können. In den neuen AnkER-Zentren sollen zunächst alle Schutzsuchenden bis zu 18 Monate untergebracht werden. Nach einer umfassenden Identitätsfeststellung und der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten wird dort dann bei den volljährigen Geflüchteten das Asylverfahren durchlaufen.

„Geflüchtete, die in Deutschland ankommen, brauchen Schutz und eine menschenwürdige Unterbringung. Dazu gehört der Zugang zu Sprachkursen, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sowie der Zugang zu einer umfassenden gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung und die Möglichkeit, einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen. Die Unterbringung in AnkER-Zentren verhindert all dieses und birgt zudem ein unnötiges Konfliktpotenzial unter den Bewohner*innen und mit der Nachbarschaft“, so Döcker weiter.

Die vollständige Stellungnahme (PDF) zum Download.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 07.06.2018

Über 30 pädagogische Fachkräfte der AWO Ganztagsbetreuung an Ganztagsschulen trafen sich vom 04. bis 06. Juni zu ihrer diesjährigen Jahrestagung, um über Faktoren gelingender Schulkindbetreuung zu diskutieren.

„Bis überall in Deutschland eine gelingende und chancengerechte Bildung für alle Schüler verwirklicht werden kann, ist es noch ein weiter Weg“ so die Einschätzung von Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes. „Die Zusage der neuen Bundesregierung, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einzuführen, ist ein richtiger Schritt in Richtung einer gesicherten qualifizierten Schulkindbetreuung. Die Erfahrungen aus der Umsetzung der Rechtsansprüche U 3 und Kita zeigen, dass eine solche Entscheidung ein zentraler Gelingensfaktor für die qualitative Ausgestaltung wichtiger Sozialisationsfelder der Kinder- und Jugendhilfe ist.“

Schwerpunkte der Beratungen in Haus Humboldtstein in Remagen-Rolandseck waren zentrale Qualitätsaspekte einer gelingenden Schulkindbetreuung an Ganztagsschulen. Dabei wurde deutlich, wie anforderungsvoll diese pädagogische Arbeit in der Schule ist und wie schwierig oft die Rahmenbedingungen vor Ort sind, unter denen diese Arbeit am Kind geleistet werden muss.

Die Teilnehmenden der Jahrestagung arbeiteten an einem Profil einer qualifizierten Schulkindbetreuung. Zu dessen gelingender Umsetzung bedarf es pädagogisch qualifizierten Personals, geeigneter Räumlichkeiten, gut ausgestatteter Angebote, der Einbindung in ein professionelles Team an der Schule und einer Verlässlichkeit und Kontinuität in der finanziellen Förderung.

Wolfgang Stadler erklärt: „Die AWO begrüßt ausdrücklich, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII geregelt werden soll. Diese rechtliche Zuordnung ist ein folgerichtiger Schritt, um qualitätsvolle und damit an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientierte pädagogische Arbeit in Ganztagsschulen und weiterer Ganztagsbetreuungsangebote zu ermöglichen“.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 07.06.2018

Landhaus Fernblick ist Deutschlands erste Vorsorgeklinik für pflegende Angehörige

Das Landhaus Fernblick der AWO darf sich nun offiziell als erste stationäre Vorsorgeeinrichtung speziell für pflegende Angehörige in Begleitung des an Demenz erkrankten Partners bezeichnen. Die Entwicklungsschritte vom Erholungsangebot zur ersten Vorsorge-/ Kureinrichtung Deutschlands dieser Art wurde über mehrere Jahre durch die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen in Westfalen-Lippe proaktiv begleitet. Die Einrichtung der AW Kur- und Erholungs GmbH, in Trägerschaft des AWO Bezirksverbandes Westliches Westfalen, ist die erste Vorsorgeeinrichtung Deutschlands dieser Art. Sie befindet sich in Winterberg im Sauerland (NRW).

„Pflegende Angehörige können sich hier präventiv für ihren anstrengenden Alltag stärken. Wir haben Strategien und Therapien entwickelt, mit denen wir Menschen, die pflegen, vorsorglich behandeln, bevor es zu ernsthaften Belastungsstörungen kommt“, so Andreas Frank, Geschäftsführer der AW Kur und Erholung, ein Tochterunternehmen des AWO Bezirksverbandes Westliches Westfalen mit Sitz in Dortmund.

Die Notwendigkeit und Wirksamkeit eines kassenfinanziertes Vorsorgeangebotes für pflegende Angehörige hat bereits die Medizinische Hochschule Hannover bestätigt. Sie hat von 2016 bis 2017 eine groß angelegte Studie im Landhaus Fernblick durchgeführt und pflegende Angehörige befragt.

„Menschen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, benötigen dringend Entlastung und Entspannung. Während einer Kur lernen sie Methoden kennen, die ihnen das Leben deutlich erleichtern“, so Frank.

„Auch die Krankenkassen in Westfalen-Lippe begrüßen es sehr, dass es nun eine Vorsorgeeinrichtung gibt, die sich auf diese Zielgruppe spezialisiert hat“, so Oliver Knies von der AOK Nordwest.

Die Besonderheit der AWO-Vorsorgeklinik: Auch die pflegebedürftigen Angehörigen können mitkommen und werden im Landhaus Fernblick von erfahrenen Fachkräften betreut. „Das ist für die meisten besonders wichtig, weil sie oft Hemmungen haben, ihre Angehörigen etwa in einer Kurzzeitpflege unterzubringen, während sie eine Kur machen“, sagt Andreas Frank.

"Mit der freiwilligen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen leisten pflegende Angehörige einen wertvollen Beitrag zum solidarischen Zusammenleben. Doch viele Angehörige pflegen unter prekären Bedingungen und die sozialen Risiken sind immens. Die AWO fordert hier schon lange Entlastung. Mit der stationären Vorsorgeeinrichtung für pflegende Angehörige gehen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen, dass das Landhaus Fernblick nur die erste von vielen solcher Einrichtungen ist“, so AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler.

Die Vorsorgeklinik Landhaus Fernblick bildet therapeutische Maßnahmen in den Indikationsbereichen Muskel- oder Skeletterkrankungen, psychosomatische Beschwerden oder Diabetes Typ 2 ab .

Weitere Informationen unter www.aw-kur.de

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 31.05.2018

Die finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung, die mit den Pflegereformen vor zwei Jahren beschlossen wurden, reichen nicht aus. Dies führt zu einem stetigen Kaufkraftverlust bei den Pflegebedürftigen. Die Kosten für Pflege steigen vor allem durch die Lohnentwicklung. Die gesetzlich festgelegten und gedeckelten Leistungen passen sich aber nicht entsprechend an. Die Folge: Pflegebedürftige können bei gleichem Bedarf weniger Pflegeleistungen einkaufen. Sie müssen diese Kosten selbst tragen. Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen fordern deshalb, dass die Leistungen der Pflegekassen jährlich automatisch angepasst werden müssen.

Die Eigenanteile an der Pflege im ambulanten und stationären Bereich belaufen sich fürPflegebedürftige bereits auf beinahe 50 Prozent. Laut Barmer Pflegereport 2017 zahlen pflegebedürftige Menschen im stationären Sektor im Schnitt 587 Euro monatlich aus eigener Tasche für die Pflegekosten. Zusammen mit weiteren Kosten etwa für Unterkunft und Verpflegung und den sogenannten Investitionskosten ergibt sich eine monatliche Gesamtbelastung von 2.278 Euro. „Das Risiko der Pflegebedürftigkeit darf nicht privatisiert werden. Die Vorstellung, die wachsende Versorgungslücke privat schließen zu können, führt zur finanziellen Überforderung weiter Teile der Bevölkerung und letztlich zur ,,Mehrklassenpflege". Deswegen fordern wir, dass Pflege für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wieder bezahlbar wird", sagt Olaf Christen, Sprecher der Pflegebedürftigenverbände.

Dynamisierung auch an Lohnkosten orientieren

Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen begrüßen, dass die Große Koalition das Problem angehen und die die Sachleistungen laut Koalitionsvertrag kontinuierlich an die Personalentwicklung anpassen will. Dabei sollten folgende Punkte Berücksichtigung finden:

* Die Dynamisierung muss jährlich erfolgen, um der Geschwindigkeit der Kostenentwicklungstandzuhalten.

* Sie muss sich neben der Preisentwicklung an der Lohnkostenentwicklung orientieren, dadiese die entscheidende Größe bei den Pflegekosten ist.

* Der bereits entstandene Kaufkraftverlust muss unmittelbar durch eine einmalige Anpassungausgeglichen werden.

Bisherige Instrumente kosten den Pflegebedürftigen viel Geld

Seit Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 bis zum Jahr 2008 kam es durch die Orientierung der Leistungen an den Einnahmen der Pflegeversicherung zu einem Wertverlust von ca. 20 Prozent, der bis heute nicht wett gemacht worden ist. Dies bedeutet für pflegebedürftige Menschen, dass sie bei gleicher Leistung ein Fünftel der Pflegekosten selbst tragen mussten und müssen. 2008 erfolgte zwar eine Änderung der Dynamisierungsregel, die sich nun im Drei-JahresRhythmus an der Inflationsrate orientiert. Doch auch diese Ausrichtung nach der allgemeinen Preisentwicklung greift zu kurz, da gut zwei Drittel der Kosten im Pflegesektor Personalkosten sind, die sich nicht im Warenkorb der Preisindexberechnung wiederfinden. Die Erhöhungen der Jahre 2008 bis 2014 lagen damit ebenfalls deutlich unter den Preissteigerungen für Pflegeleistungen.

Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen

Die Interessensvertretung der Pflegebedürftigen nach § 118 SGB XI besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der sechs maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Dazu gehören: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die BAG SELBSTHILFE, die Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland, der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Bundesarbeitsgemeinschaft der SeniorenOrganisationen (BAGSO) und der Sozialverband VdK Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 04.06.2018

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor sexualisierter Gewalt. Die Folgen belasten meist ein Leben lang. "Wir verurteilen sexualisierte Gewalt. Wir wollen, dass Kindern und Jugendlichen umfassender Schutz zuteil wird, insbesondere dort, wo individuelle und strukturelle Handlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik bei der Vorstellung des Bundesrahmenhandbuchs "Diakonie-Siegel: Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt" am Mittwoch, 30. Mai in Berlin.

Um Schutzkonzepte in Einrichtungen einzuführen und umzusetzen, ist ein Prozess der Qualitätsentwicklung erforderlich. Der vorliegende Leitfaden soll diesen Prozess unterstützen. Ziel ist es, den Schutz vor sexualisierter Gewalt als festen Bestandteil des eigenen Wertekanons in Einrichtungen und Organisationen zu verankern und das fachliche Handeln danach auszurichten.

Das Bundesrahmenhandbuch versteht sich als ein Angebot zur kritischen Überprüfung, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität. Das Handbuch dient den Mitarbeitenden der Einrichtungen als Orientierung, zur Reflexion und Weiterentwicklung der Arbeit.

Die Erarbeitung des Bundesrahmenhandbuches "Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt" erfolgte in Zusammenarbeit des Diakonischen Instituts für Qualitätsentwicklung mit Expertinnen und Experten aus den Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, den Diakonischen Werken und Fachverbänden, die sich mit dem Thema Schutzkonzepte befassen, und dem Projekt "Begleitung bei der Aufarbeitung und Implementierung von Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt" der Diakonie Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.05.2018

In gut einem Jahr ist die Wahl zum Europäischen Parlament (EP). Deutschland hat dort derzeit 96 Sitze, von denen lediglich 33,1 Prozent auf Frauen entfallen.

Der Frauenanteil bleibt damit sogar hinter dem durchschnittlichen Anteil von Frauen im EP in Höhe von 36,1 Prozent zurück. "Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert Geschlechtergerechtigkeit für die Wahlen zum Europäischen Parlament", so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. "Dafür müssen die Wahllisten der Parteien alternierend mit Frauen und Männern besetzt sein."

Die Landesverbände aller Parteien beginnen schon jetzt, erste Kandidat*innen für die EP-Wahl zu nominieren. Die Listen der Grünen werden paritätisch ausgestaltet sein. Auch die SPD und Die Linke achten bei der Aufstellung ihrer Wahllisten auf Geschlechtergerechtigkeit. Diese Parteien haben sich entsprechende Selbstverpflichtungen auferlegt. Andere Parteien verweigern ihren Beitrag zur Geschlechterdemokratie.

Wenn die Parteien intern selbst keine geschlechtergerechten Zugangsvoraussetzungen regeln, ist der Bund verpflichtet, aktiv zu werden, um flächendeckend die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik zu gewährleisten. Das Europawahlgesetz äußert sich hierzu nicht, doch ergeben sich die entsprechenden staatlichen Handlungspflichten aus Artikel 4 und 7 der für alle Mitgliedstaaten verbindlichen UN-Frauenrechtskonvention (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW). Auch die auf die Beseitigung von Diskriminierung und die Gewährleistung substantieller Gleichberechtigung zielenden Artikel 21 und 23 der Europäischen Charta der Grundrechte gebieten dies.

In CEDAW hat sich die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich dazu verpflichtet, zu gewährleisten, dass Frauen hinsichtlich ihrer Wählbarkeit nicht diskriminiert werden – auch nicht durch verkrustete Strukturen in den Parteien. Die Quotierung von Wahllisten adressiert diese Strukturen. Sie ist nötig, um diskriminierende Praxen im Zugang zu Wahlämtern effektiv zu beseitigen. Der CEDAW-Ausschuss hat Deutschland wiederholt, zuletzt nochmals 2017, aufgefordert, die Anzahl von Frauen in Parlamenten auf allen Ebenen zu erhöhen.

Prof. Dr. Maria Wersig erklärt: "Selbstverpflichtungen einiger Parteien sind nicht genug. Der Staat ist in der Pflicht, die menschenrechtlich gebotene umfassende, gleichberechtigte, freie und demokratische Teilhabe von Frauen am politischen Leben zu garantieren. Sie ist die Basis für die vollständige Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen. Demokratie gelingt nur, wenn ihre Spielregeln nicht diskriminieren."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.06.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert erneut nachdrücklich für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation fehlt dort bislang der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten.

Heute kommt erstmals eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zusammen, die bis Ende 2019 einen Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorlegen soll. An der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Arbeitsgruppe sind das Bundesjustizministerium, das Bundesfamilienministerium, das Bundesinnenministerium und das Kanzleramt beteiligt, auf Seiten der Länder sind Vertreter von Justiz- und Familienministerien Teil der Kommission.

"Wir müssen endlich mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Breite Mehrheiten dafür gibt es derzeit in Bundestag und Bundesrat. Diese müssen jetzt genutzt werden. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dies würde sich bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern positiv auswirken", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Kinderrechte können in das Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen", so Krüger weiter.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vor kurzem vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-ins-grundgesetz heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.06.2018

Anlässlich des Internationalen Kindertages wenden sich Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und PRO ASYL gegen die Errichtung sogenannter AnKER-Einrichtungen. Studien von Verbänden und Organisationen und die Erfahrungen aus der Arbeits- und Beratungspraxis der Flüchtlingsräte zeichnen bundesweit ein klares Bild: Die Unterbringung von Kindern in großen Sammelunterkünften gefährden das Wohl der dort lebenden Kinder und verletzen elementare Rechte von Minderjährigen.

Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, wie es CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, ist zu begrüßen. Überzeugen kann der Ansatz allerdings nur, wenn dieser auch diskriminierungsfrei für alle Kinder gilt – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus.

Bereits jetzt ist der Alltag der Kinder und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Transitzentren, die als Vorbild der AnKER-Zentren dienen sollen, jedoch oft geprägt von beengten Wohnverha¨ltnissen, fehlender Privatspha¨re, dem Ausschluss von der Regelschule, unzureichender gesundheitlicher Versorgung sowie vom Nichtstun, vom Warten und dem Miterleben von Gewalt. Abschiebungen, die zum Teil mitten in der Nacht durchgeführt werden, sorgen für eine Situation der Schutzlosigkeit und Angst. Sachleistungsversorgung, fehlende Therapieangebote und mangelnde Hygiene in überlasteten Sanitärbereichen verschärfen vielerorts die Situation.

Innen- und Heimatminister Horst Seehofer plant die Isolation und Diskriminierung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch das Sondersystem der AnKER-Zentren weiter voran zu treiben.

In den AnKER-Einrichtungen sollen die Aufnahme, die Alterseinschätzung von unbegleiteten Minderjährigen, Asylverfahren und die Abschiebung nach Ablehnung eines Asylantrages gebündelt werden. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge droht damit eine Unterbringung in Einrichtungen für und mit (fremden) Erwachsenen bis zu ihrer Inobhutnahme durch die Jugendämter. Dies widerspricht dem Minderjährigenschutz sowie dem Primat der Kinder- und Jugendhilfe und ist mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren.

Darüber hinaus sollen unbegleitete Minderjährige, deren Minderjährigkeit nicht anerkannt wird, und begleitete Kinder und Jugendliche bis zu 18 Monaten oder länger in den AnKEREinrichtungen verbleiben müssen.

(Schutz)Standards, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten, werden nicht berücksichtigt.

„Der Aufenthalt in der Erstaufnahme macht Kinder krank. Viele von ihnen haben ihre Kindheit in Lagern verbracht – in der Türkei, im Sudan, in Libyen, in Griechenland, im Libanon. Sie hoffen auf Schule, ein Zuhause und Sicherheit. Was sie dann aber in Deutschland erwartet, sind neue Lager mit Stacheldraht",

berichtet Jibran Khalil, Mitglied der Initiative Jugendliche ohne Grenzen, der eigene Erfahrungen im Erstaufnahmelager in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) gemacht hat.

Die geplanten AnKER-Zentren, die die Kasernierung von Kindern und ihreDiskriminierung durch Sondergesetzgebung auf die Spitze treiben, sind das Zeichen einer absoluten Verrohung der Politik", so Khalil weiter.

Die Landesflüchtlingsräte, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Jugendliche ohne Grenzen und PRO ASYL fordern die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie ihr Wohl in allen flüchtlingspolitischen Erwägungen diskriminierungsfrei zu gewährleisten und die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in Wohnungen zu forcieren.

Die Organisationen fordern daher alle Bundesländer auf, sich nicht am Pilot-Projekt der AnKER-Zentren zu beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung dieLandesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und PRO ASYLvom 31.05.2018

Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sieht ebenfalls Reformbedarf

Die 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat sich auf ihrer Frühjahrskonferenz für eine Modernisierung des Abstammungsrechts ausgesprochen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

„Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Unterstützung der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister für eine Modernisierung des Abstammungsrechts. Nun ist Justizministerin Barley am Zug. Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht wäre eine von der Bundesregierung versprochene Stärkung und Entlastung von Familien. Zudem darf kein Kind wegen seiner Familienform diskriminiert werden. Das schadet dem Kindeswohl. Die jetzige Situation geht auch zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Familien mit mindestens einem lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- oder intergeschlechtlichen Elternteil aufwachsen.“

Hintergrund
Die als Grundlage von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hervorgehobenen Vorschläge des Arbeitskreises Abstammungsrechts sind erste Schritte in die richtige Richtung. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert dieser Arbeitskreis mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können. Bis heute ist trotz Eheöffnung immer eine langwierige und diskriminierende Stiefkindadoption notwendig.

Es gibt aber noch weiteren Reformbedarf, zum Beispiel hinsichtlich Mehrelternfamilien. Hier sieht der Arbeitskreis Abstammungsrecht keine Änderungen vor. Der LSVD fordert hingegen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können.

Der LSVD kritisiert zudem, dass die bestehenden Regelungen transgeschlechtlichen Personen die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verbietet. Eltern, deren Vorname oder deren Geschlechtseintrag geändert worden ist, sollten wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlechtseintrag oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten rechtlichen Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht, das eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ einfordert.

Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“
Gemeinsame Fachtagung mit dem Zukunftsforum Familie e.V. am Donnerstag, den 14.06.2018, Centre Monbijou, Berlin
LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“
Elternschaft im Wandel – Anforderungen an ein modernes Abstammungsrecht. Beschluss der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister Landesverfassung.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 08.06.2018

Anerkennung des Unrechts, Konsequenz der Aufarbeitung und Garantie für ein „Nie wieder“

Anlässlich der Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz erklärt Henny Engels, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

In Artikel 3 unseres Grundgesetzes muss endlich stehen, dass auch niemand wegen seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität diskriminiert werden darf. Das wäre eine Anerkennung des Unrechts, eine Konsequenz der Aufarbeitung und eine Garantie für ein „Nie wieder“. Wir brauchen einen verbrieften Antidiskriminierungsschutz, der nicht mit einfacher Mehrheit gekippt werden kann. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher die entsprechende Bundesratsinitiative und fordert die anderen Bundesländer dazu auf, diese Initiative zu unterstützen. 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre – das wäre ein guter Anlass, um die Ergänzung zügig auf den Weg zu bringen.

Ein solches ausdrückliches Diskriminierungsverbot bringt unmissverständlich eine klare Ablehnung von Ideologien zum Ausdruck, die eine Ungleichwertigkeit von Menschen propagieren. Es wäre ein staatliches Bekenntnis, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen gleichwertig zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben. Das würde auch unser Vertrauen in den Rechtstaat und eine demokratische Gesellschaft stärken. In seiner jetzigen Fassung hatte es das Grundgesetz nicht vermocht, Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland vor Verfolgung und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen zu schützen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 08.06.2018

Als wichtigen Schritt, die Arbeitslosenversicherung wieder funktionsfähig zu machen und den heutigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen, begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Reformpläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Durch die angekündigte Verlängerung der Rahmenfrist sowie die Absenkung der Mindestversicherungszeit würden insbesondere Beschäftigte an den prekären Rändern des Arbeitsmarkts vor dem sofortigen Sturz in Hartz IV bewahrt. Neben der Stärkung der Arbeitslosenversicherung sei jedoch eine grundlegende Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende notwendig.

„Wer Hartz IV politisch hinter sich lassen will, muss in einem ersten Schritt an dem der Grundsicherung vorgelagerten System, dem Arbeitslosengeld, ansetzen. Mit den Hartz-Reformen ist die Arbeitslosenversicherung als armutspolitisches Instrument zunehmend ausgehöhlt worden. Die Hürden zum Anspruch auf Arbeitslosengeld wurden erhöht, seine maximale Bezugsdauer verkürzt und die Arbeitslosenhilfe gleich ganz abgeschafft“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Im Ergebnis erhalte nicht einmal mehr jeder dritte registrierte Arbeitslose Arbeitslosengeld. „Wenn der Minister sich jetzt mit seinen Ideen durchsetzt, drückt er einen entscheidenden Hebel zur zukunftsfesten Restaurierung der maroden Arbeitslosenversicherung. Hunderttausend Arbeitslose könnten durch den Anspruch auf Arbeitslosengeld vor dem Fall in Hartz IV bewahrt werden“, so Schneider.

Angesichts der Zunahme nur kurzzeitiger, befristeter Beschäftigungsverhältnisse und sogenannter Mehrfacharbeitslosigkeit seien Reformen dringend erforderlich. „Ich freue mich, dass Hubertus Heil hier notwendige Kurskorrekturen einleitet. Die solidarische Unterstützung für die, die darauf angewiesen sind, ist Kern unseres Sozialstaates. Die Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung muss Priorität haben, bevor über großzügige Beitragssenkungen verhandelt wird“, fordert Schneider mit Blick auf die Kritik von Arbeitgeberseite an den Plänen des Arbeitsministers, die Beiträge der Arbeitslosenversicherung lediglich um 0,3 Prozent abzusenken.

In einem Elf-Punkte-Programm skizziert der Paritätische ein Konzept zur grundlegenden Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Er fordert darin neben der Stärkung der Arbeitslosenversicherung und einer Anhebung der Regelsätze in Hartz IV u.a. die Abschaffung der Sanktionen, den massiven Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 31.05.2018

Höheres Kindergeld, steigende Steuerfreibeträge – das wird viele Familien freuen. Unter ihnen auch einzelne Alleinerziehende, sofern das Einkommen so hoch ist, dass sie von den angekündigten Steuervorteilen profitieren. Für den Großteil der Alleinziehenden wird das allerdings nicht der Fall sein. Anlässlich der Ankündigung des Finanzministeriums, das Familienentlastungsgesetz auf den Weg zu bringen, erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Das Familienentlastungsgesetz muss Hand in Hand mit den angekündigten Maßnahmen gegen Kinderarmut gehen. Sonst wird es für Alleinerziehende erneut heiße Luft statt Entlastung für ihre Familie geben. Das Kindergeld soll um 10 Euro erhöht werden – aber im gleichen Zuge sinkt der Unterhaltsvorschuss oder das Hartz IV-Geld. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an.

Die Reform des Kinderzuschlags gehört nach oben auf die Agenda. Es braucht kurzfristig eine Verbesserung des Kinderzuschlags für Alleinerziehende. Dieser kann nur dann Armut in Einelternfamilien senken, wenn das Anrechnen von Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt nicht mehr zum Wegfall des Kinderzuschlags führen. Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss vergangenes Jahr hat dieses Problem sogar ausgeweitet und manche Alleinerziehende mit kleinen Einkommen schlechter gestellt. Statt rechte Tasche – linke Tasche zu spielen, müssen Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld und das Bildungs- und Teilhabepakt so aufeinander abgestimmt werden, dass unterm Strich der Ausbau des Unterhaltsvorschuss bei allen Alleinerziehenden im Portmonee ankommt.

Insgesamt brauchen wir einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung, damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 06.06.2018

Viele Eltern können ein Lied davon singen: Die Kita öffnet um 8:00, die Schicht beginnt um 6:00. Solche Betreuungslücken bedeuten für Alleinerziehende oft das Aus. Deshalb fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) die Politik auf, einen Anspruch auf ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der Familien einzuführen sowie durch das Arbeitsrecht die Arbeitszeitsouveränität von Beschäftigten zu stärken.

Im Rahmen der Fachtagung „Betreuungslücken schließen – Chancen und Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung“ hat Antje Beierling vom VAMV-Landesverband NRW das Modellprojekt „Sonne, Mond und Sterne“ vorgestellt. Dank der ergänzenden Kinderbetreuung früh, spät und am Wochenende konnten Alleinerziehende ihre Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung sichern. Als besonders positiv hob die Projektleiterin hervor, dass sich auch Teilhabe und Perspektive der Kinder verbessert haben. Auch Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe als Mitglied des Beirats der begleitenden Evaluation stellte die Erfolgsgeschichte der Modellprojekte heraus, welche der VAMV ergänzend zu den Regeleinrichtungen in Essen, Berlin und Mainz angeboten hat: Die Zufriedenheit der Teilnehmenden mit der ökonomischen Situation sowie mit der Vereinbarkeit ist deutlich gestiegen. Meier-Gräwe regte Gutscheine für haushaltsnahe Dienstleistungen als einen gangbaren Weg an, um ergänzende Kinderbetreuung in die Fläche zu bringen.

Die Fachtagung hat gezeigt: Familienfreundliche Arbeitszeiten und Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen sind zwei Seiten einer Medaille. „Wir müssen das Ganze von oben in Bewegung bringen und rechtliche Ansprüche verankern. Denn Familien sollen nicht gezwungen sein, sich einseitig den Zeitanforderungen des Arbeitsmarkts anzupassen, sondern auch die Arbeitswelt muss familienfreundlicher werden“, forderte Elisabeth Küppers, VAMV-Bundesvorstand, beim abschließenden Podiumsgespräch.

Die Handlungsempfehlungen des VAMV „Betreuungslücken schließen: Bedarfsgerechte Öffnungszeiten der Regeleinrichtungen und ergänzende Kinderbetreuung auf den Weg bringen – Arbeitszeitsouveränität stärken!“ können Sie hier lesen. Die Evaluation zu den Modellprojekten Ergänzende Kinderbetreuung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 30.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

DGBTermin: 18. Juni 2018

Veranstalter: DGB-Bildungswerk NRW in Kooperation mit dem DGB NRW

Ort: Düsseldorf

Seminarkostenpauschale: 225 Euro (USt-frei), zzgl. ca. 30 Euro Verpflegung (zzgl. USt)

Die Konferenz zeigt die Vielfalt der Anforderungen an Gleichstellung in der Arbeitswelt auf, fokussiert dabei auf Chancen und Herausforderungen aktueller Entwicklungen und stärkt die Handlungskompetenz der gesetzlichen Interessenvertretung zur Förderung von Gleichstellung in Betrieb und Dienststelle. Möglichkeiten zum kollegialen Erfahrungsaustausch, Vernetzungsangebote sowie die Ausstellung "Lust auf Gleichstellung" runden die Konferenz für erfahrene und neue gewählte Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte ab.

Ziel

  • Qualifizierung
  • Möglichkeiten zum kollegialen Erfahrungsaustausch
  • Vernetzungsangebote

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22. Juni 2018

Veranstalter: KOFRA e.V., Kommunikationszentrum für Frauen zur Arbeits- und Lebenssituation

Ort: München

Das „Wechselmodell“, die Betreuung des Kindes nach der Trennung der Eltern je zur Hälfte bei Mutter und Vater in der jeweiligen Wohnung, wird immer häufiger von Vätern gegen den Willen der Mütter gerichtlich verlangt. Dies geschieht gerade in Fällen, in denen die Beziehung der Eltern hochkonflikthaft ist und der Vater einen Anspruch auf das Kind erhebt. In diesen Fällen steht nicht das Wohl des Kin des im Mittelpunktsondern, sondern Anspruchsdenken sowie gegen den Willen der Mutter zu handeln und ihr damit zu schaden und letztlich geht es auch um Geld: der Mutter kein Betreuungsgeld mehr zu zahlen. Auch bei kleinen Kindern wurde das Wechselmodell bereits gerichtlich durchgesetzt. Es wird von den BefürworterInnen die Auffassung vertreten, es sei gut für das Kind, die Lebenswelt beider Eltern zu kennen und engen Kontakt zu beiden zu haben, auch gegen den Willen der Mutter und des Kindes. Dieser Auffassung wird besonders in ausländischer Forschung vehement widersprochen, insbesondere, wenn es um kleine Kinder geht. Französische KinderpsychiaterInnen z.B. kämpfen energisch dagegen, das Modell als Regelfall einzuführen unter Hinweis auf nachweislich große Probleme, die für Kinder häufig entstehen.

Auf dieser Fachtagung werden die einschlägigen Forschungsergebnisse und die Situation in mehreren Ländern referiert. Es werden die Möglichkeiten diskutiert, wie das Erleben der Kinder in den Mittelpunkt der Beachtung auch in Deutschland gestellt werden kann, um die für sie beste Betreuung in einer für sie ohnehin oft belastenden Situation zu fördern, einer deutlichen Mütterfeindlichkeit und dem bereits geforderten 50/50- Wechselmodell als Regelfall entgegenzutreten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:27.September 2018

Veranstalter: DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ort: Berlin

Interessenvertretung der Zukunft
Perspektiven für eine Erneuerung der Arbeitsbeziehungen

Sozio-ökonomische Unsicherheit und Abstiegsängste dominieren seit einigen Jahren die politische Auseinandersetzung. Trotz guter Beschäftigungsentwicklung gibt es einen großen Diskussions- und Handlungsbedarf zu Themen wie soziale Gerechtigkeit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Pflegenotstand, bezahlbares Wohnen und Durchsetzung von Mindestlöhnen. Frühere Gewissheiten z.B. über den Wert beruflicher Bildung sind in dem Maße abhanden gekommen, wie sich der Niedriglohnsektor auch in qualifizierten Berufen ausgebreitet hat. Viele Menschen erleben das Arbeitsleben als unsicherer, belastender und unübersichtlicher als früher. Die sich abzeichnende Veränderung von Produktions- und Geschäftsmodellen im Zuge der Digitalisierung wird diesen Trend verstärken. Angesichts dieser Entwicklungen sollen beim diesjährigen WSI-Herbstforum die grundsätzliche Frage gestellt werden: Welche Rolle können Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen in Zeiten verstärkter Unsicherheit spielen?

In den Wohlfahrtsstaaten der Nachkriegszeit waren stark organisierte kollektive Akteure das Rückgrat der Arbeitsbeziehungen, sie prägten die Regulierung von Arbeit und Arbeitsmarkt sowie die sozialen Sicherungssysteme. Seit Mitte der 1990er Jahre ist nicht zuletzt in Deutschland eine Erosion der Institutionen der Arbeitsbeziehungen zu beobachten. Die Tarifbindung sinkt, betriebliche Interessenvertretungen verlieren an Boden und Gewerkschaften wie Arbeitgeberverbände erleben einen Mitgliederrückgang.

Lassen sich die kollektiven Arbeitsbeziehungen in einer digitalen und entgrenzten Welt stabilisieren und revitalisieren? Welche Strategien lassen sich im Umgang mit neuen Beschäftigungs- und Unternehmensformen entwickeln? Wie hat sich das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Parteien verändert, und welche Rolle spielen Gewerkschaften in der Sozialpolitik? Welche Rechtsdurchsetzungsmechanismen brauchen wir dort, wo sich Gewerkschaften und Betriebsräte als nachhaltig schwach erweisen? Und wie kann kollektive Regulierung mit einem Mehr an Beteiligung und Gestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigten verbunden werden?

Diese Fragensollen auf dem Herbstforum 2018 mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wie auch Praktikerinnen und Praktikern aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Betrieben diskutiert werden.

Informationen zu Programm und Anmeldung folgen.

AKTUELLES

Im Jahr 2015 hat der Deutsche Verein Empfehlungen zur vertraulichen Geburt verabschiedet, die auf dem in 2014 in Kraft getretenen „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ basieren. Aufbauend auf der in 2017 veröffentlichten Gesetzesevaluation Ihres Hauses („Evaluation zu den Auswirkungen aller Maßnahmen und Hilfsangebote, die auf Grund des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ergriffen wurden“) und den Entwicklungen in der Praxis hat der Deutsche Verein diese Empfehlungen nun aktualisiert.

Die aktualisierten Empfehlungen des Deutschen Vereins zur vertraulichen Geburt finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 9 2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey besucht den 12. Deutschen Seniorentag und ehrt Deutschlands coolste Seniorensportgruppe

Unter dem Motto „Brücken bauen“ hat heute (Montag) in Dortmund der 12. Deutsche Seniorentag begonnen. Zu dem dreitägigen Kongress werden rund 15.000 Besucher erwartet. Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey stellt vor allem das große freiwillige Engagement von Seniorinnen und Senioren in den Vordergrund:

„Viele Seniorinnen und Senioren bauen Brücken: denn sie engagieren sich oft ehrenamtlich in ihrem Heimatort. Vor allem in kleinen Städten und in ländlichen Gegenden sind es oft Ältere, die die Vereine tragen und in der Kommunalpolitik aktiv sind. Außerdem kümmern sie sich um ihre Enkelkinder und pflegen oft auch den Partner oder die Partnerin. Der Deutsche Seniorentag macht sichtbar, was ältere Menschen in unserer Gesellschaft leisten – und dass es ohne sie nicht geht“, so Ministerin Giffey.

Der 12. Deutsche Seniorentag zeigt mit seinen vielen Angeboten und seinem Motto „Brücken bauen“, wie wichtig ein solidarisches Miteinander von Jung und Alt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. In mehr als 200 Veranstaltungen informieren und diskutieren Expertinnen und Experten außerdem über aktuelle seniorenpolitische Themen, eines davon ist die Pflege. Hier machte Bundesseniorenministerin Giffey noch einmal deutlich, wie wichtig die Aufwertung der sozialen Berufe ist:

„Ein Fünftel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland arbeitet in den sozialen Berufen. Diese Frauen und Männer sind unverzichtbar – in der frühkindlichen Bildung genauso wie in der Pflege. Zwar können Hilfsmittel wie ein Rollator oder ein altersgerechter Umbau der Wohnung das Leben sehr erleichtern, aber letztendlich braucht man Menschen, die sich kümmern. Unser Fokus deshalb: Mehr Frauen und Männer für den Pflegeberuf zu gewinnen. Ein erster Schritt ist mit dem Pflegeberufegesetz gemacht. In Zukunft muss kein Schulgeld gezahlt werden, stattdessen erhalten die Azubis eine Ausbildungs-vergütung. Denn niemand soll sich mehr die Frage stellen: Kann ich es mir leisten, Pflegefachkraft zu werden. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen, indem wir für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung sorgen“, so Franziska Giffey weiter.

Zum Auftakt des Seniorentages hatte die Ministerin die Preise für „Deutschlands coolste Seniorensportgruppe“ verliehen – ein Wettbewerb, den der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) initiiert hat. Insgesamt fünf Gruppen konnten sich gegen die 319 weiteren Bewerber durchsetzen. Der erste Platz ging an die Gruppe SILBERFIT des Tai Chi Zentrums in Bühlertal, die für ihre gemeinsamen Aktivitäten mit einem lokalen Seniorenzentrum ausgezeichnet wurde und sich über ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro freuen darf. Den zweiten Platz belegte die Gruppe „Raus aus dem Haus“, die in Hamburg-Langenhorn den Kiez auf sehr kreative Weise für Sport und Bewegung nutzt. Der dritte Platz ging an die Inliner- und Tischtennisgruppe des Fördervereins für Bewegungswissenschaften der Universität Hamburg. Auf den Plätzen vier und fünf folgten die inklusive Tanzgruppe des Magdeburger Turnvereins sowie der Boxclub 20/50 aus Dortmund.

Franziska Giffey unterstrich bei der Preisverleihung: „Ich bin begeistert, dass so viele Seniorensportgruppen an diesem Wettbewerb teilgenommen haben. Vom Inliner bis zum Boxer – alles ist mit dabei. Nie waren so viele Ältere so fit, so gesund und so aktiv wie heute. Und all diese Frauen und Männer sind tolle Vorbilder für andere. Indem wir dieses Engagement unterstützen, unterstützen wir das ‚aktive Altern‘.“

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.05.2018

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird entfristet und damit auch nach 2019 weitergeführt. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte heute (Freitag) am Rande eines Besuchs im sächsischen Pirna:

„Menschen in ganz Deutschland engagieren sich jeden Tag gegen Extremismus und für eine vielfältige Demokratie. Gerade in Zeiten, in denen Populismus und Hetze um sich greifen, müssen wir diesen Menschen vor Ort den Rücken stärken. Wir kümmern uns um die Kümmerer! Das Programm „Demokratie leben!“ hat sich bewährt und die Arbeit ist eine Daueraufgabe. Es macht keinen Sinn, alle fünf Jahre völlig neu zu starten. Das Engagement braucht Planungssicherheit. Darum habe ich entschieden, das Programm zu entfristen.“

In Pirna trifft Bundesfamilienministerin Giffey heute Vertreter der Aktion Zivilcourage und Vertreter der Politik vor Ort. Darunter den Landrat im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Michael Geisler und den Oberbürgermeister der Stadt Pirna, Klaus-Peter Hanke.

Mit der Entscheidung ist gesichert, dass das Programm auch über 2019 hinaus fortgeführt wird. Die Aktivitäten des Bundes werden sich künftig noch stärker konkret an den Problemen vor Ort orientieren. Dazu soll das Programm noch besser mit den Aktivitäten der Länder, der Kommunen und der Zivilgesellschaft verzahnt werden.

Zivilgesellschaftliches Engagement für unsere Demokratie und gegen jede Form des Extremismus ist eine Grundvoraussetzung für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Zentrale Orte dieser gelebten Demokratie sind die bundesweit rund 600 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ direkt geförderten Projekte. Durch das Programm werden derzeit in ganz Deutschland insgesamt 265 Städte, Gemeinden und Landkreise darin unterstützt, Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln. Dies geschieht im Rahmen von lokalen „Partnerschaften für Demokratie". Mehr als 3.600 Einzelmaßnahmen konnten 2017 durch die Partnerschaften vor Ort umgesetzt werden. Darüber hinaus unterstützen in jedem Bundesland Landes-Demokratiezentren die Weiterentwicklung vonKonzepten und Strategien zur Förderung von Demokratie und Vielfalt und sorgen für eine Vernetzung der lokalen Aktivitäten. Ebenso werden wichtige nichtstaatliche Organisationen durch das Bundesprogramm bei ihrer Professionalisierung unterstützt. Hinzu kommt die überregionale Förderung von aktuell über 260 Modellprojekten in unterschiedlichen Themenbereichen der Demokratieförderung und Extremismusprävention.

2017 war das Bundesprogramm mit einem finanziellen Volumen von 104,5 Millionen Euro ausgestattet. Für den Haushalt 2018 wurde seitens des BMFSFJ eine Summe von 115,5 Millionen Euro angemeldet.

Im Rahmen von „Demokratie leben!“ hat das BMFSFJ in dieser Woche ein neues Interessenbekundungsverfahren für Städte und Kommunen gestartet.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesprogramms „Demokratie leben!": www.demokratie-leben.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.05.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Einzelplan des Bundesfamilienministeriums im Bundestag vor

Die Bundesregierung bringt den Haushaltsentwurf 2018 in die parlamentarischen Beratungen ein. 10,2 Milliarden Euro stehen dem BMFSFJ danach in 2018 zur Verfügung – das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 681 Millionen Euro. Mittel, die gut investiert werden. Unter anderem in eine gute Kinderbetreuung, eine bessere Unterstützung für Alleinerziehende, für ältere Menschen und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sagte bei der Vorstellung des Haushaltsplans im Deutschen Bundestag:

"Wir investieren in gute, faire Chancen für alle Kinder. Damit alle Talente gefördert werden und Träume fliegen lernen. Damit es jedes Kind packt. Wir investieren in gute Kinderbetreuung und damit in die Fachkräfte, die für einen wichtigen sozialen Beruf mehr Anerkennung verdient haben. Wir kümmern uns um die Kümmerer. Und wir investieren in starke Familien, in starke Frauen und Mütter, Männer und Väter, die alles können: Familie und Beruf zusammen. All das sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes."

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag

Die Zahlen zeigen: Elterngeld und ElterngeldPlus kommen bei den Familien gut an. Immer mehr Väter nehmen sich eine berufliche Auszeit und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. 6,67 Milliarden Euro stehen deshalb laut Haushaltsentwurf für das Elterngeld zur Verfügung. Das sind rund 270 Millionen Euro mehr als noch im vergangenen Jahr.

Auch die Hilfen für Alleinerziehende werden weiter ausgebaut. Gerade jene, die keine Unterstützung des anderen Elternteils bekommen, brauchen die Hilfe des Staates. Deshalb werden 2018 gut 866 Millionen Euro für den Unterhaltsvorschuss veranschlagt. Künftig erhalten Kinder bis 18 Jahre Unterhaltsvorschuss, und das ohne eine maximale Bezugsdauer. Der Unterhaltsvorschuss ist eine der wichtigsten Leistungen, die Alleinerziehende dabei unterstützt, ihren Kindern ein gutes Leben zu bieten.

Eine weitere Erhöhung der Investitionen wird es im kommenden Jahr mit der Reform des Kinderzuschlags geben. Dafür werden jetzt die Vorbereitungen getroffen. Im Jahr 2018 sind bereits 390 Millionen Euro für den Kinderzuschlag veranschlagt. Damit bekommen Familien mit kleinen Einkommen mehr Geld. Der Kinderzuschlag wird erhöht, für Alleinerziehende weiter geöffnet und verbessert. Wir wollen mehr Kinder erreichen und den Kinderzuschlag vereinfachen. Durch ihn kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden.

Gute Kinderbetreuung

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2018 planmäßig 400 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zufließen. Hinzu kommen zusätzliche 263 Millionen Euro für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung durch Programme wie etwa "KitaPlus" und "Sprachkitas". Insgesamt werden damit über 7000 Kitas und Kindertagesstätten gefördert.

Noch nicht im Haushalt 2018 enthalten sind die Investitionen für das Gute-Kita-Gesetz, das zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten soll. Damit wird sich der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sowohl in den Kitas als auch in der Kindertagespflege beteiligen. Das Gesetz enthält neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. Der Bund stellt den Ländern dafür allein in dieser Legislaturperiode zusätzliche 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.05.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey spricht auf dem 81. Deutschen Fürsorgetag in Stuttgart

In Stuttgart ist heute (Dienstag) im Beisein von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey der 81. Deutsche Fürsorgetag eröffnet worden: „Zusammenhalt stärken – Vielfalt gestalten“ lautet das Motto des dreitägigen Kongresses für die Zukunft der sozialen Arbeit in Deutschland. Die Bundesfamilienministerin ist Schirmherrin dieser Fachtagung, die alle drei Jahre stattfindet.

In einer Grundsatzrede zur Eröffnung des Fürsorgetages betonte Franziska Giffey: „Fürsorge heißt für mich: Befähigen, nicht versorgen! Wir haben einen leistungsfähigen Sozialstaat, und es ist unsere Aufgabe, soziale Unterschiede auszugleichen und den Menschen, die es aus eigener Kraft nicht packen, verlässlich Sicherheit zu geben. Wenn es ums Befähigen geht, dann müssen viele zusammenarbeiten, natürlich auch die freien Träger und die Zivilgesellschaft. Mit Ihnen will ich dabei an einem Strang ziehen. Wir kümmern uns um die Kümmerer“, so die Ministerin.

Der Deutsche Fürsorgetag, der seit der Gründung des Deutschen Vereins vor 138 Jahren regelmäßig stattfindet, bringt diejenigen zusammen, die sich um ein solidarisches Miteinander in Deutschland kümmern. Er erkennt wie ein Seismograph frühzeitig aktuelle soziale Entwicklungen und Herausforderungen, und bietet denjenigen, die sich im Sozialbereich engagieren, den nötigen Raum für Debatten und Austausch. In diesem Jahr werden 1.500 Gäste aus ganz Deutschland erwartet.

Thema wird auch der Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung und in der Pflege sein. Ministerin Giffey machte deutlich, was der Personalmangel für Kitas und Seniorenheime bedeutet: „Weniger Leute machen die Arbeit, für die eigentlich mehr Leute notwendig sind. Das bedeutet mehr Stress und weniger Zeit für das, was eigentlich am wichtigsten ist: die Menschen. Viele Fachkräfte steigen aus: wegen der Arbeitsbedingungen oder auch wegen der Bezahlung. Auch Nachwuchs zu finden, ist nicht leicht. Deshalb haben wir uns vorgenommen, das Schulgeld für die Sozial- und Gesundheitsberufe abzuschaffen. Denn niemand darf sich die Frage stellen, ob er oder sie es sich leisten kann, einen sozialen Beruf zu lernen.“

Nach ihrer Rede besuchte die Bundesministerin auf dem „Markt der Möglichkeiten“ einige der Stände und informierte sich unter anderem über die Förderung von sozialen Innovationen in den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege.

Weitere Informationen zum 81. Deutschen Fürsorgetag finden Sie hier: https://www.deutscher-fuersorgetag.de/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2018

Das Rückkehrrecht von Teilzeit zurück in Vollzeit ist lange überfällig. Im Koalitionsvertrag wurde schon vor Monaten eine Einigung mit der Union erzielt. Bundesarbeitsminister Heil hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Das Gesetz muss jetzt kommen.

„Viele Beschäftigte verringern ihre Arbeitszeit, um Familie, Pflege von Angehörigen und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Wer nicht Vollzeit arbeitet, verdient weniger und bezieht dann im Alter eine entsprechend geringere Rente. Vor allem Frauen sind betroffen und sitzen, wenn sie wieder mehr Stunden arbeiten wollen, in der ‘Teilzeitfalle‘. Sie haben das Versprechen der Koalitionspartner CDU/CSU und SPD, dass diese Situation endlich überwunden wird. Unverständlich ist, dass Arbeitgeberverbände hier auf der Bremse stehen. Gerade in Zeiten von Arbeitskräftemangel sollte es auch im Interesse der Arbeitgeber sein, den Wünschen von Beschäftigten nach mehr Arbeitsstunden nachzukommen. Die Union sollte sich nicht zum Sprachrohr der Arbeitgeberverbände degradieren lassen und den Weg für das neue Gesetz zur Brückenteilzeit endlich frei machen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.05.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Fast jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland ist in Teilzeit beschäftigt, der häufigste Grund für eine Arbeitszeitreduzierung ist dabei familiäre Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Daraus ergeben sich diverse Nachteile – etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Erneut wurde im Koalitionsvertrag die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ausgehandelt, die hier Abhilfe schaffen würde: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ein Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden. Das ZFF setzt sich für eine zügige Umsetzung dieser Gesetzesinitiative ein und fordert die Koalitionspartner dazu auf sich im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien endlich zu einigen!

Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik, und Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Politischer Druck hat in Deutschland dazu geführt, die Ehe für alle durchzusetzen. Doch weder hier noch in der EU oder weltweit sind Rechte für LGBTTIQ* eine Selbstverständlichkeit – im Gegenteil. Überall arbeiten Populist*innen, Nationalist*innen und Neokonservative mit vereinten Kräften daran, die Errungenschaften unserer freien und demokratischen Gesellschaft zurückzudrehen. Auch die Bundesregierung plant derzeit, die Länder Marokko, Tunesien und Algerien zu sogenannten "sicheren Herkunftsländer" zu erklären.

Länder, in denen sexuelle Minderheiten diskriminiert und bedroht werden, sind aber nicht sicher. Wir werden nicht aufgeben, bis wir in einer gerechten, freien Welt leben, in der jeder Mensch so leben und lieben kann, wie sie oder er es will.

Hintergrund:

Seit 2005 findet am 17. Mai jährlich der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) statt. Am 17. Mai 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität von ihrer Liste der psychischen Krankheiten, auf welcher Transidentität allerdings bis heute zu finden ist. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Intersexuelle sowie queere Personen (LGBTTIQ*) setzen am 17. Mai auf der ganzen Welt Zeichen gegen Homo-, Bi-, Trans*- und Interfeindlichkeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

Anlässlich der heutigen Vorstellung aktueller Umfrageergebnisse zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland durch das Deutsche Kinderhilfswerk erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

In Sachen Kinderrechte muss in Deutschland dringend etwas passieren. Es ist erschreckend, dass weder unter Kindern und Jugendlichen noch unter Erwachsenen die Kinderrechte als eigenständige Rechte umfassend bekannt sind. Und das, obwohl die Bundesrepublik sich vor mehr als 25 Jahren mit der UN-Kinderrechtskonvention auf die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland verpflichtet hat.

Kinder können die ihnen zustehenden Rechte nur einfordern, wenn sie sie auch kennen. Wir fordern die Bundesregierung auf, für eine breit angelegte Aufklärung über die konkreten Kinderrechte und ihre Relevanz zu sorgen.

Es ist längst überfällig, die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Hier müssen Union und SPD zeigen, ob sie es wirklich ernst meinen mit ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag. Die Kinderrechte müssen mit einer klaren Formulierung eindeutig genannt und gestärkt werden. Nur damit würden Kinder und Jugendliche endlich in allen sie betreffenden Angelegenheiten umfassend und angemessen beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

Zum Streit zwischen den Koalitionspartnern SPD und Union über die befristete Teilzeit erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Wieder einmal verfallen die Koalitionspartner in Streitigkeiten um die Regelungen für eine befristete Teilzeit. Wenn auch der zweite Anlauf für dieses Gesetz scheitert, dann wäre das ein Armutszeugnis für die Große Koalition. Nach all den Ankündigungen müssen endlich Taten folgen. Das Taktieren der Union darf auf keinen Fall dazu führen, dass das Gesetz entweder gar nicht kommt oder noch weiter verwässert wird. Die geplanten Regelungen sind jetzt schon viel zu bürokratisch und zu wenige werden davon profitieren. Die Bundesregierung muss endlich Wort halten und die berufstätigen Frauen stärken. Denn sie sind es vor allem, die von einer befristeten Teilzeit profitieren. Immer noch arbeiten viele Frauen unfreiwillig in Teilzeit. Damit muss Schluss sein und daher brauchen wir klare und einfache Lösungen für ein Rückkehrrecht auf Vollzeit. Und zwar für alle.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

„Alle bisherigen Initiativen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit hatten das gleiche Ziel, das Arbeitszeitgesetz im Sinne der Arbeitgeber zu lockern. Die SPD scheint gar nicht zu merken, dass sie sich hier vor den Karren der Arbeitgeber spannen lässt. Die Arbeitgeber wollen Beschäftigte, die rund um die Uhr verfügbar sind. Diese Idee eines unbegrenzten Arbeitstages ist nicht neu, sondern entspringt dem Denken des frühindustriellen 19. Jahrhunderts. Die Digitalisierung wird von den Arbeitgebern lediglich als Scheinargument vorgeschoben, um fundamentale Rechte der Beschäftigten auszuhebeln. Das Arbeitszeitgesetz aufzuweichen ist weder sinnvoll noch notwendig. Schon heute gibt es genug Möglichkeiten, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten“, erklärt Jessica Tatti, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit 4.0, zur Ankündigung einer Initiative für flexiblere Arbeitszeiten durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Tatti weiter:

„Immer mehr Menschen werden durch überlange Arbeitszeiten und Dauerstress am Arbeitsplatz krank. Der Anstieg der Krankentage aufgrund arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen in den letzten 15 Jahren ist dramatisch. Eine Bundesregierung, die Arbeitszeiten über zehn Stunden hinaus ermöglicht, wird dieses Problem nicht bekämpfen, sondern verschärfen. Beschäftigte wollen nicht arbeiten ohne Ende, sondern mehr Zeitsouveränität und eine bessere Work-Life-Balance. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Ausweitung der zwingenden Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten auf Dauer und Lage der Arbeitszeiten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 18.05.2018

Kita-Beiträge belasten laut einer neuen Elternbefragung vor allem arme Haushalte überproportional. Dennoch wäre eine Mehrheit aller Eltern bereit, noch höhere Kosten für Kitas in Kauf zu nehmen, sofern die Qualität besser wird. Eine politisch gewünschte Beitragsfreiheit würde nach neusten Schätzungen pro Jahr 7,3 Mrd. Euro benötigen und den Qualitätsausbau ausbremsen.

Gütersloh 28.05.2018. Die finanzielle Belastung durch Kita-Beiträge ist ungerecht verteilt: Haushalte unterhalb der Armutsrisikogrenze müssen einen fast doppelt so hohen Anteil ihres Einkommens für den Kita-Beitrag ihrer Kinder aufbringen wie wohlhabendere Eltern – trotz einer vielerorts gültigen Sozialstaffel. Denn Eltern, die über weniger als 60 Prozent eines durchschnittlichen Einkommens verfügen, zahlen monatlich durchschnittlich 118 Euro und damit zehn Prozent ihres Einkommens für den Kita-Besuch ihres Kindes; bei denjenigen Eltern oberhalb der Armutsrisikogrenze sind es hingegen nur rund fünf Prozent des Einkommens, im Durchschnitt 178 Euro. Zudem gibt es erhebliche regionale Unterschiede zwischen den Bundesländern. Zu diesen Ergebnissen kommt der ElternZOOM, eine repräsentativ angelegte Befragung von Kita-Eltern, die von infratest dimap im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt wurde.

Darüber hinaus werden ärmere Haushalte durch Zusatzkosten – etwa für Ausflüge, Verpflegung oder Bastelmaterialen – mehr als doppelt so stark belastet wie wohlhabendere Haushalte: Sie zahlen dafür 3,3 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens, während wohlhabendere Familien lediglich 1,4 Prozent hierfür aufwenden müssen. Diese Zusatzgebühren werden unabhängig von der finanziellen Lage der Familie veranschlagt, monatlich rund 45 Euro.

Für eine generelle Beitragsfreiheit müsste der Staat den Berechnungen der Bertelsmann Stiftung zufolge jährlich rund 5,7 Mrd. Euro aufbringen, für Zusatzgebühren weitere 1,6 Mrd. Euro. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, weist darauf hin, dass bereits für den Aufbau ausreichender und kindgerechter Kita-Plätze allein acht Mrd. Euro im Jahr aufgebracht werden müssten. "Bei der Kita-Finanzierung klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander." Beitragsfreiheit und Qualitätsausbau kosten insgesamt jährlich 15,3 Mrd. Euro – dem gegenüber hat der Bund bislang 3,5 Mrd. Euro für die aktuelle Legislaturperiode zugesagt. Allein im Jahr 2021 fehlen nach aktuellen Planungen 13,3 Mrd. Euro. "Dem politischen Versprechen der Beitragsfreiheit fehlt die finanzielle Substanz. Aktuell ist zu befürchten, dass die Qualität auf der Strecke bleibt."

Für Eltern steht Qualität vor Beitragsfreiheit

Trotz der Belastung durch Kita-Beiträge und Zusatzgebühren wäre – unabhängig vom Einkommen – die Mehrheit der Eltern bereit, für eine bessere Qualität noch höhere Kita-Beiträge zu bezahlen: 59 Prozent der Eltern oberhalb, aber auch 53 Prozent der Eltern unterhalb der Armutsrisikogrenze würden für mehr Personal und bessere Ausstattung auch höhere Beiträge akzeptieren. Dazu Dräger: "Gute Qualität in den Kitas ist Eltern wichtig. Dafür sind sie auch bereit, zu zahlen." Derzeit haben 17 Prozent der Eltern ein Haushaltseinkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze. Zwei Drittel von ihnen zahlen Kita-Beiträge, obwohl diese sozial gestaffelt sind. Dräger fordert daher: "Wir brauchen eine Befreiung einkommensschwacher Familien von Kita-Kosten." Laut Schätzungen auf Basis des ElternZOOMs würde dies rund 730 Mio. Euro jährlich kosten.

Wohnort bestimmt maßgeblich über finanzielle Belastung durch Kita-Besuch

Zusätzlich zur repräsentativ angelegten Umfrage hat die Bertelsmann Stiftung sechstausend Eltern aus der ganzen Republik über einen Onlinefragebogen zu ihrer Perspektive auf Kitas befragt. Im Ergebnis wurden große regionale Unterschiede bei der finanziellen Belastung der Eltern zwischen den Bundesländern sichtbar.

Ein Beispiel hierfür ist Berlin mit weitgehender Beitragsfreiheit: Die Gesamtkosten für Kita-Betreuung, also die Summe von Kita-Beiträgen und Zusatzgebühren, machen nur rund zwei Prozent eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens von Kita-Eltern aus. Gleichzeitig ist die Qualität der Krippengruppen, gemessen am Personalschlüssel, in Berlin deutlich schlechter als im Bundesdurchschnitt. In Baden-Württemberg sind die Personalschlüssel demgegenüber bundesweit die Besten, hier beteiligen sich Eltern mit rund sieben Prozent eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens an der Kita-Finanzierung. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Personalschlüssel bundesweit mit die ungünstigsten, gleichwohl müssen Eltern mehr als acht Prozent ihres Haushaltseinkommens für Kita-Beiträge und Zusatzgebühren zahlen.

Dräger kritisiert, dass der Wohnort maßgeblich über die finanzielle Belastung der Eltern entscheide. Fairer wäre es, die Kita-Beiträge bundesweit einheitlich zu bemessen – etwa prozentual am Äquivalenzeinkommen. Berücksichtigt würde dabei nur jener Teil des Einkommens, der oberhalb der Armutsrisikogrenze liegt. Armutsgefährdete Eltern sollten vollständig sowohl von den Kita-Beiträgen als auch den Zusatzgebühren befreit werden. Mit Blick auf die enormen Herausforderungen im Kita-Bereich rät Dräger davon ab, die Beitragsfreiheit für alle Eltern zu überstürzen: "Bundesweit fehlen Erzieherinnen und Erzieher, und die Betreuungsschlüssel stimmen in vielen Kitas nicht. Jetzt alle Eltern zu entlasten, würde den politischen Handlungsspielraum für den Qualitätsausbau unnötig verengen." Für ihn ist klar: "Erst die Qualität und dann die Beitragsfreiheit."

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 28.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

Die verfügbaren Einkommen der Personen in privaten Haushalten sind in Deutschland im Durchschnitt und für die meisten Einkommensklassen gestiegen – Die Einkommen bei den 20 Prozent der Personen mit den niedrigsten Einkommen allerdings nicht – Steigender Anteil älterer Menschen und Zuwanderung entscheidend für diese Entwicklung – Zielgenauere Unterstützung von Zuwanderinnen und Zuwanderern ab dem Zeitpunkt ihrer Ankunft erforderlich

Die realen verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte sind in Deutschland im Zeitraum von 1991 bis 2015 um 15 Prozent gestiegen. Die meisten Einkommensgruppen haben davon profitiert, die untersten aber nicht. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis der letzten verfügbaren Daten der Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Unterteilt man die Bevölkerung in zehn gleich große Gruppen nach Höhe des Einkommens (Dezile), so haben die acht oberen Dezile Einkommenszuwächse erfahren – zwischen fünf Prozent für das dritte und 30 Prozent für das oberste Dezil, also die einkommensstärksten zehn Prozent. Bei den zehn Prozent der Personen mit den niedrigsten Einkommen, die monatlich im Durchschnitt real über rund 640 Euro verfügen, waren die Einkommen im Vergleich zum Jahr 1991 rückläufig; im zweiten Dezil haben sie stagniert. „Das heißt nicht zwangsläufig, dass die Menschen, die in den 1990er Jahren niedrige Einkommen erzielten, heute individuell schlechter gestellt sind, denn sie können sich mittlerweile in einer anderen Einkommensgruppe befinden,“ erklärt Studienautor Markus Grabka. „Aber es zeigt, dass bei weitem nicht alle von der positiven Einkommensentwicklung, die in den letzten Jahren im Wesentlichen dank der boomenden Wirtschaft und dem Rückgang der Arbeitslosigkeit stattgefunden hat, profitiert haben.“

Dafür gibt es mehrere Gründe, unter anderem die Ausweitung des Niedriglohnsektors und der wachsende Bevölkerungsanteil älterer Menschen, deren Alterseinkommen im Schnitt geringer als deren Erwerbseinkommen sind. Eine weitere Rolle spielt auch die Zuwanderung. „Die Zuwanderung hat seit dem Jahr 2007 zugenommen, das heißt, dass viele Menschen noch relativ neu im Land sind. Diese neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben aber in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft in der Regel niedrige Einkommen“, erläutert Jan Goebel, der andere Autor der Studie. „Das zeigt sich auch daran, dass der Anteil der Personen mit direktem Migrationshintergrund, die also selbst nach Deutschland zugewandert sind, an den niedrigen Einkommensgruppen zunimmt – mittlerweile liegt er in den zwei untersten Dezilen bei etwa einem Viertel.“

Die Daten des SOEP zeigen jedoch auch, dass sich die Einkommensposition der Migrantinnen und Migranten verbessert, je länger sie sich im Land aufhalten.

Im Vergleich zu früheren Migrationswellen sind die seit dem Jahr 2000 gekommenen neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger zudem qualifizierter beziehungsweise sie haben ein höheres Bildungsniveau, was ihren Arbeitsmarkterfolg und damit die Angleichung ihrer Einkommen beschleunigen dürfte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 24.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

DIW-Studie untersucht relative und absolute soziale Mobilität im Berufsstatus der Jahrgänge 1939 bis 1971 in Westdeutschland – Vor allem für untere Statusgruppe verringert sich die soziale Durchlässigkeit hinsichtlich des Berufsstatus – In allen untersuchten Geburtsjahrgängen stiegen absolut betrachtet mehr Personen auf als ab – Männer steigen öfter ab als früher, Frauen steigen öfter auf

Von starker sozialer Durchlässigkeit mit Blick auf den Berufsstatus ist Deutschland immer noch weit entfernt. Das ist das Fazit einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die die soziale Mobilität in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg auf Basis der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) untersucht hat. Dabei haben Autorin Sandra Bohmann und Autor Nicolas Legewie nicht nur die absolute soziale Mobilität unter die Lupe genommen, also inwieweit sich die tatsächliche soziale Stellung im Vergleich zu den Eltern verändert hat. Sie betrachteten auch die relative soziale Mobilität, also inwiefern Kinder im Vergleich zu anderen aus der gleichen Generation besser gestellt sind, als dies bei ihren Eltern der Fall war. So können die verhältnismäßigen Aufstiegswahrscheinlichkeiten in einer Gesellschaft untersucht werden.
„Es hat sich gezeigt, dass es zwar in allen Kohorten mehr Auf- als Abstiege gab, bei der relativen Durchlässigkeit dagegen aber nur geringe Veränderungen zu finden sind“, fasst Studienautor Legewie die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 16.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

50 Prozent der männlichen und gut 40 Prozent der weiblichen Beschäftigten würden ihre Arbeitszeit gerne um mindestens 2,5 Wochenstunden verkürzen. Überdurchschnittlich häufig wollen Beschäftigte mit höheren Bildungsabschlüssen und größerer beruflicher Autonomie weniger arbeiten. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

„Gerade in anspruchsvollen Jobs besteht ein hohes Risiko, in Wochenstundenzahlen hineinzurutschen, die man eigentlich nicht wollte“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Flexible Arbeitszeitmodelle wie eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung, Langzeit-Arbeitszeitkonten sowie ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit wären hier mögliche Lösungsansätze.

Mindestens 2,5 Stunden pro Woche länger arbeiten würden gerne 17 Prozent der weiblichen Beschäftigten. Oft stehen diesem Wunsch jedoch Haushaltsverpflichtungen sowie fehlende Kinderbetreuungsangebote entgegen. Eine partnerschaftliche Aufgabenteilung auch im Haushalt, umfassende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie bessere steuerliche Anreize für eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Ehefrauen könnten hier Veränderungen bringen, heißt es in der Studie. Derzeit würden das Ehegattensplitting und die Minijob-Regelungen einer Ausweitung der Arbeitszeiten von Frauen tendenziell entgegenwirken. Der Anteil der männlichen Beschäftigten, die mindestens 2,5 Stunden mehr arbeiten wollen, liegt bei knapp zehn Prozent. Männer geben als Grund für Teilzeitarbeit am häufigsten an, dass eine Vollzeitstelle nicht zu finden sei, wohingegen Frauen in Teilzeit insbesondere familiäre Verpflichtungen nennen.

Jeweils rund 40 Prozent der männlichen und weiblichen Beschäftigten sind mit dem Umfang ihrer Arbeitszeit zufrieden. Im Durchschnitt würden Männer gerne rund 37 Wochenstunden arbeiten, Frauen rund 30.

Die Daten zu den Arbeitszeitwünschen und den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden stammen aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), einer jährlich durchgeführten Befragung von 30.000 Personen. Je nach Befragungsweise können die gemessenen Arbeitszeitdiskrepanzen variieren. Daher fallen sie beispielsweise im Mikrozensus geringer aus.

Die Studie von Enzo Weber und Franziska Zimmert ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1318.pdf.

Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 22.05.2018

Die Anzahl der Integrierten Gesamtschulen hat sich seit dem Schuljahr 2006/2007 auf rund 2100 Schulen im Schuljahr 2016/2017 nahezu verdreifacht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Daten aus der Broschüre „Schulen auf einen Blick 2018“ weiter mitteilt, waren dagegen vor allem Hauptschulen von Schließungen betroffen: Von 2006/2007 bis 2016/2017 ging ihre Zahl um 45% auf 2600 zurück. Bei den Realschulen belief sich der Rückgang auf 30%, bei den Förderschulen auf 14 %. Insgesamt gab es im Schuljahr 2016/2017 in Deutschland 33500 allgemeinbildende Schulen. Dies waren 8% oder 2800 Schulen weniger als vor zehn Jahren.

Von den knapp 8,4Millionen Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2016/2017 an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet wurden, gingen 34% auf eine Schule des Primarbereichs. Knapp die Hälfte (49 %) aller Schülerinnen und Schüler besuchte den Sekundarbereich I und 12% den Sekundarbereich II. Im Vergleich zum Schuljahr 2006/2007 gingen die Schülerzahlen insgesamt um 11% zurück. Insbesondere aus demografischen Gründen war die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich (–10%) und in der Sekundarstufe I (–14%) niedriger als vor zehn Jahren. Immer mehr junge Menschen streben den Erwerb der Hochschulreife an: Im Schuljahr 2016/2017 besuchten 13% mehr Schülerinnen und Schüler einen allgemeinbildenden Bildungsgang im SekundarbereichII als noch zehn Jahre zuvor.

Diese und weitere aktuelle statistische Kennzahlen sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf werden in der Broschüre „Schulen auf einen Blick“ zusammengefasst dargestellt und anschaulich beschrieben.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 16.05.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gebührengerechtigkeit für Kindertagesstätten.

Berlin, den 28.05.2018. Die Belastung durch Kita-Gebühren ist sozial höchst ungerecht verteilt. Das zeigte jetzt eine von der Bertelsmann-Stiftung vorgelegte Studie auf Grundlage einer Elternbefragung.

„Gebührenfreiheit, zumindest aber Gebührengerechtigkeit, sind das Gebot der Stunde“, so Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO. „Es gilt in jedem Fall zu verhindern, dass Kinder aufgrund von Gebühren der Besuch einer Kindertageseinrichtung oder eines Kindertagespflegeangebotes nicht möglich ist. Dass ca. die Hälfte der Eltern der unteren Einkommensschichten dennoch bereit ist, für gute Kitas zu zahlen, zeigt, wie wichtig ihnen die Qualität der Angebote ist“, so Stadler weiter.

„Um die in Kindertagesstätten gestellten Erwartungen erfüllen zu können, brauchen diese mehr Personal, freigestellte Leitungen und gute fachliche Begleitung. Die hierfür im Koalitionsvertrag vereinbarten Mittel von 3,5 Mrd. Euro für die gesamte Legislatur reichen hier bei Weitem nicht aus. So verführerisch es auch erscheinen mag: Gebührenfreiheit und Qualität dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eltern dürfen nicht vor die Wahl zwischen Urlaub oder Kita, Fahrrad oder Bildung gestellt werden. Alle Kinder haben ein Recht auf gute Bildung, Betreuung und Erziehung. Ausgaben in diesem Bereich sind nichts anderes als eine Investition in die Zukunft“ so Stadler abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.05.2018

Die AWO fordert gemeinsam mit über 20 Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter PRO ASYL, Deutsches Kinderhilfswerk, Der Paritätische Wohlfahrtsverband und terre des hommes, in einem Offenen Brief an die Städte und Gemeinden sowie das Innen- und das Familienministerium, die Rechte und das Wohl von Kindern in der Debatte um die geplanten Ankerzentren zu achten.

»Auf Grundlage der bisher bekannten Pläne steht für uns fest: Ankerzentren werden keine geeigneten Orte für Kinder und Jugendliche sein«, sagte terre des hommes-Kinderrechtsexperte Thomas Berthold.

45 Prozent der 2017 nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge waren Kinder und Jugendliche. Ihre Rechte müssen in allen Verfahren berücksichtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Besuch von Schulen und Kindergärten und eine Umgebung, in der Kinder sicher und gesund aufwachsen können. »Es ist pädagogisch und rechtlich außer Frage, dass Kinder nicht nur besonderen Schutz benötigen, sondern ihnen elementare Rechte nicht vorenthalten werden dürfen. Das Kindeswohl muss Vorrang vor flüchtlingspolitischen Erwägungen haben«, so Nerea González Méndez de Vigo, juristische Referentin beim Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. »Die geplante Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Ankerzentren gemeinsam mit Erwachsenen widerspricht dem Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe«.

Ankerzentren stoppen! Der Offene Brief der Verbände

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.05.2018

20 Forderungen für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II

Berlin, 18. Mai 2018. Die Arbeitslosen- und Sozialhilfe – kurz Hartz IV – sorgt auch nach mehr als 12 Jahren noch für heftige Diskussionen. Nach aktuellen Berichten des Politmagazins Monitor ist es wohl gängige Praxis, den Hartz-IV-Regelsatz runter zu rechnen. Empfänger müssten demnach monatlich 155 Euro mehr bekommen. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu:

„Bei den Ärmsten der Armen zu tricksen, um zu sparen, ist mehr als beschämend. Und es zeigt mal wieder ganz deutlich, dass das aktuelle System der Grundsicherung – kurz Hartz-IV –nicht funktioniert. Die AWO fordert eine einfachere, transparentere und betroffenenorientiertere Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Menschen müssen wieder in den Mittelpunkt der Leistung gerückt werden. Sie müssen zuverlässiger und transparenter nachvollziehen können, welche Ansprüche ihnen zustehen und welche Institution verantwortlich ist. Nur so kann es ihnen gelingen, ihre Hilfsbedürftigkeit dauerhaft zu überwinden und aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zurückzufinden.

Bis heute fehlt ein Konzept, eine klare Stoßrichtung für eine Grundsicherungsleistung im Sinne der Betroffenen. Das System muss deshalb grundlegend überarbeitet werden, denn seine Bilanz fällt nach mehr als 12 Jahren vernichtend aus. Hartz-IV wurde zum Inbegriff des gesellschaftlichen Abstiegs. Um dem entgegenzutreten, hat die AWO 20 Forderungen für eine Grundsicherung im Sinne der Betroffenen entwickelt.

Die vorliegenden 20 Forderungen der AWO für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II sollen dazu dienen, die soziale Situation und Rechtsstellung der Leistungsbeziehenden zu stärken und damit auch die Servicequalität der Jobcenter zu verbessern.“

Zusammenfassend beinhalten die 20 Forderungen für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II nachfolgenden Ansprüche:

  1. Regelbedarfe müssen bedarfsgerecht bemessen werden.
  2. Mobilitätsbedarfe müssen angemessen berücksichtigt werden.
  3. Existenzsichernde Deckung der Unterkunftsbedarfe.
  4. Neuausrichtung der Bedarfe für Bildung Teilhabe.
  5. Gesonderte Bedarfe, wie weiße Ware.
  6. Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen.
  7. Überarbeitung der Sanktionsregelungen im SGB II, insbesondere Abschaffung der schärferen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige.
  8. Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarkts.
  9. Umfassender Leistungszugang für EU-Ausländer*innen/EU-Migrant*innen.
  10. Integration der Ansprüche für Asylsuchende, Geduldete und Menschen mit humanitärem Aufenthaltsstatus in die Grundsicherung und Sozialhilfe.
  11. Integration aller voll erwerbsgeminderter Hilfebedürftigen in die Grundsicherung.
  12. Stärkere Berücksichtigung von Fragen der individuellen Beschäftigungsfähigkeit.
  13. Neuausrichtung der Bedarfsgemeinschaft.
  14. Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtern und die Bezugsdauer verlängern.
  15. Vorgelagertes System von BAföG, BAB und Ausbildungsgeld bedarfsdeckend und zeitgemäß ausgestalten.
  16. Einführung einer einkommensabhängigen und bedarfsgerechten Kindergrundsicherung.
  17. Anerkennung von Mehrbedarfen wegen Trennung.
  18. Leistungskatalog in der GKV umfassend wiederherstellen.
  19. Schnittstellenprobleme zwischen SGB II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beheben.
  20. Zwangsverrentung von SGB II-Leistungsbeziehenden ersatzlos streichen.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 18.05.2018

Die Pläne des Pflegebeauftragten der Bundesregierung Andreas Westerfellhausen mit Hilfe von Prämienzahlungen mehr Fachkräfte in den Beruf zurückzuholen, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler wie folgt:

„Der Fachkräftemangel in der Pflege lässt sich nicht mit einmaligen Geldgeschenken bekämpfen. Prämien haben nur einen kurzfristigen Effekt. Zudem wären solche Prämien ein demotivierendes Signal für diejenigen, die den Beruf seit Jahren zuverlässig ausüben. Ihre Arbeit würde damit weniger wertgeschätzt. Die Lösung für dauerhaft mehr Fachkräfte liegt darin, endlich einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflegebranche einzuführen. Hierfür müssen von Seiten der Politik endlich die Voraussetzungen geschaffen werden. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Pflege würde die Arbeitsbedingungen verbessern und eine höhere Bezahlung der Pflegekräfte ermöglichen.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 17.05.2018

Berlin, 17. Mai 2018. Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage der Arbeitgeberverbände von AWO, DRK und Paritätischem recht gegeben: Die Besetzung der 3. Pflegekommission war rechtswidrig. „Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Pflege würde solche Klagen überflüssig machen“, sagt der Vorsitzende des AGV AWO, Rifat Fersahoglu-Weber.

Hintergrund für die Klage war die Ablehnung des Ministeriums, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände in die Kommission zu berufen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Verbänden in seinem Urteil nun recht gegeben: Das Ministerium hat die freigemeinnützigen Träger zu Unrecht nicht berücksichtigt, obwohl sie über die meisten Beschäftigten verfügen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V., Rifat Fersahoglu-Weber:

„Die Streitigkeiten bei der Besetzung der Kommission zeigen, dass wir dringend einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Pflege brauchen, der über einen reinen Mindestlohn hinausgeht. Das Ziel sind spürbare Verbesserungen für die Beschäftigten in der Altenpflege, um eine höher Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen zu garantieren. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag wäre ein wichtiges Signal für die gesellschaftliche Bedeutung der Pflege.

Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung im Koalitionsvertrag, dass flächendeckende Tarifverträge in der Altenpflege zur Anwendung kommen sollen. Die Politik ist nun aufgefordert, schnell die Weichen für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu stellen. Mit tariflich geregelten Arbeitsbedingungen würde langfristig kein Pflegemindestlohn mehr notwendig sein.“

Quelle: Pressemitteilung AGV Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. vom 17.05.2018

„In unserem Sozialstaat ist die Politik verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch im Alter für alle ein würdiges Leben möglich ist", erklärte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Eröffnung des 12. Deutschen Seniorentages am 28. Mai 2018 in den Westfalenhallen Dortmund. In seiner Festrede sprach er den vielen Seniorinnen und Senioren, die sich für andere einsetzen, Dank und Anerkennung aus. Die Älteren bildeten „das Rückgrat der Ehrenamtlichen". Mit Blick auf die Herausforderungen in der Pflegepolitik forderte er, dass die pflegenden Berufe endlich die verdiente Wertschätzung erhalten. „Ich hoffe, dass das Wort ‚Pflegenotstand‘ nicht dauerhaft zum deutschen Sprachgebrauch gehören muss", so Steinmeier.

Im Anschluss an die Festrede des Bundespräsidenten richteten Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Ullrich Sierau, Oberbürgermeister der Stadt Dortmund ihre Grußworte an die Besucherinnen und Besucher. Alle Redner hoben das große gesellschaftliche Engagement älterer Menschen hervor. Bundesseniorenministerin Giffey versprach, sich um diese Kümmerer zu kümmern.

Zuvor hatte die Ministerin gemeinsam mit Franz Müntefering, dem Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), bereits die Messe des 12. Deutschen Seniorentages eröffnet. Mit über 200 Ausstellerinnen und Ausstellern auf 10.000 Quadratmetern Fläche ist sie ein fester Bestandteil des Deutschen Seniorentages.

Der Deutsche Seniorentag ist seit 1987 eine der wichtigsten Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren in Deutschland. Bis zum 30. Mai werden mehr als 15.000 Besucherinnen und Besucher erwartet. Einzelpersonen, Seniorengruppen und Fachpublikum informieren sich in mehr als 200 Veranstaltungen zu den Themen Gesundheit und Pflege, Bildung und soziales Engagement. Der Deutsche Seniorentag wird BAGSO ausgerichtet.

Aktuelle Bilder zum 12. Deutschen Seniorentag finden Sie in Kürze hier: http://www.deutscher-seniorentag.de/presse/pressefotos.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 28.05.2018

Die Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) sucht ab sofort „Leuchtturmprojekte" aus den Bereichen Seniorenbildung und Digitalisierung. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen und Initiativen aus ganz Deutschland. Die Organisatoren schreiben Fördergelder in Höhe von 200.000 Euroaus.

Mit bis zu 5.000 Euro werden 40 „Leuchtturmprojekte", die Bildungs- undDigitalisierungsangebote für ältere Menschen in ihren Fokus stellen, ein Jahr lang bezuschusst. Die BAGSO ermutigt besonders jene Projekte eine Bewerbung einzureichen, die sich an schwer erreichbare Zielgruppen richten: zum Beispiel an ältere Migrantinnen und Migranten, Seniorinnen und Senioren mit wenig Bildungserfahrung, Ältere im ländlichen Raum und körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigte ältere Menschen. Eine Expertenjury wählt bis zu 40 innovative Projekte mit einem niedrigschwelligen Angebot für die Förderung aus.

Die Bewerbungsunterlagen können online ausgefüllt werden unter: www.wissensdurstig.de

Die Ausschreibung endet am 30. Juni 2018.

Portal wissensdurstig.de stellt „Leuchtturmprojekte" vor

Die „Leuchtturmprojekte" werden auf der Onlineplattform wissensdurstig.de als gute Beispiele aus der Praxis vorgestellt. Ab Ende Mai bietet die Informationsplattform der Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" Informationen rund um Bildung und neue Medien im Alter. Auf dem Portal finden sich Projektbeispiele sowie Tipps und Materialien für Bildungsanbieter. Eine Datenbank für Veranstaltungen, Kurse und Treffen bringt Seniorinnen und Senioren mit Bildungsanbietern in ihrer Nähe zusammen. Die Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 09.05.2018

Bei der Jahrestagung der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am 24. und 25. Mai in Goslar steht u.a. das Thema "Bürgerfreundliche Sprache in der Finanzverwaltung" auf der Tagesordnung. "Eine gute Gelegenheit, nun endlich auch für diskriminierungsfreie Steuervordrucke der Finanzverwaltung zu sorgen", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.

Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung und die offizielle Anleitung zur Einkommensteuererklärung sind durchsetzt von Rollenstereotypen, die dringend beseitigt werden müssen. Unmittelbar diskriminierend enthalten sie das Bild des männlichen "Ernährers" und der weiblichen "Zuverdienenden". So ist im Vordrucke für die Einkommensteuererklärung bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren ausdrücklich der "Ehemann" als steuerpflichtige Person einzutragen, die nachrangige zweite Rubrik ist ausdrücklich für die "Ehefrau"« vorgesehen. Diese Reihung ist auch dann einzuhalten, wenn sie mehr verdient als er und selbst dann, wenn Frauen das Familieneinkommen allein erwirtschaften. Die Einkommensteuer­erklärung wird immer unter dem Namen des Ehemannes geführt.

Bis 2010 galt das Konto des Ehemannes sogar als Regelfall für Erstattungen.

Die ehemalige Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, räumte schon vor mehr als zehn Jahren ein, dass sich die Vordrucke am tradierten Leitbild der Einverdienstehe orientieren – aus organisatorischen Gründen. Für eingetragene Lebenspartnerschaften bzw. gleichgeschlechtliche Ehen scheinen diese organisatorischen Gründe lösbar.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften im Mai 2013 wurden die Steuervordrucke zur Einkommensteuererklärung überarbeitet. In der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2013 konnten sich Lebenspartner*innen bereits als Lebenspartner/in A oder B eintragen. Nach der Einführung der Ehe für alle ermöglicht der Mantelbogen für die 2018 abzugebende Einkommensteuerklärung gleichgeschlechtlichen Paaren, sich als "Person A"/"Person B" bzw. "Ehegatte A"/"Ehegatte B" einzutragen. An der – fett gedruckten – Zuordnung von "Ehemann" und "Ehefrau" hat sich jedoch nichts geändert.

Das überkommene Rollenklischee wird in der offiziellen Anleitung zur Einkommensteuererklärung fortgesetzt: Nach dem "Beispiel" in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2017 arbeitet Frau Muster halbtags, Herr Muster offenbar Vollzeit. Die Vordrucke, so ist zu lesen, füllt Herr Muster für beide Eheleute aus (obwohl Frau Muster selbst Buchhalterin ist). Dieses Bild spricht für sich und ist in staatlichen Vordrucken fehl am Platz.

Auch die Gleichstellungs- und Frauenminister*innen und -senator*innen der Länder (GMFK) haben mehrfach eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung von Steuervordrucken eingefordert. Die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig:

"Es ist nicht nachvollziehbar, warum die für gleichgeschlechtliche Ehen geltenden Ordnungsprinzipien der Steuerverwaltung nicht auf verschiedengeschlechtliche Ehen übertragbar sind. Die Steuervordrucke sind umgehend diskriminierungsfrei zu gestalten. Überkommene Rollenklischees haben darin nichts zu suchen und auch im Hinblick auf eine Sprache, die alle anspricht – statt wie bisher nur das generische Maskulinum zu verwenden – ist noch viel Luft nach oben."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 25.05.2018

Ab sofort sind Bewerbungen für den neuen Mikroförderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes für die frühkindliche Demokratiebildung möglich. Mit diesem Förderfonds unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die Beschaffung von Praxismaterialien sowie die Inanspruchnahme von Teamfortbildungen. Ziel ist es dabei, frühkindliche Beteiligung, Demokratiebildung und vielfaltsbewusste Arbeit in Kindertageseinrichtungen zu fördern. Anträge können Kindertageseinrichtungen, frühkindliche Kindertagespflegeeinrichtungen und sonstige Einrichtungen des frühkindlichen Bildungsbereichs stellen. Bewerbungen sind bis zum 15.07.2018 möglich. Die Mikroförderung beträgt bis zu 1.000 Euro.

"Die Beteiligung von Kindern und Demokratieförderung kennen keine Altersuntergrenze. Deshalb wollen wir Kindertageseinrichtungen bei ihrer Arbeit in diesem Themenfeld unterstützen. Bereits im Kita-Alltag muss es darum gehen, ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird und das alle Kinder aktiv mitgestalten können. Denn eine beteiligungsorientierte und vielfaltsbewusste Arbeit im frühkindlichen Bildungsbereich stärkt die demokratischen Kompetenzen von Kindern und beugt gleichermaßen Tendenzen von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im späteren Erwachsenenalter vor", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Anträge sind im Online-Verfahren über die Datenbank des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen. Konkret können die Beschaffung von Spiel- und Lesematerialien zu den Themenbereichen Kinderrechte, Demokratiebildung und vielfaltsbewusste Arbeit im frühkindlichen Erziehungs- und Bildungsbereich in Höhe von bis zu 300 Euro, sowie die Inanspruchnahme von externer Expertise in Form von Teamfortbildungen zu diesen Themen in Höhe von bis zu 700 Euro beantragt werden. Beide Förderoptionen können auch in kombinierter Form beantragt werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/mikrofonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.05.2018

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zur UN-Kinderrechtskonvention zeigt an vielen Stellen Umsetzungsdefizite konkreter Kinderrechte in verschiedenen lebensweltlichen Bereichen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. So sagen nur 19 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 23 Prozent der Eltern, dass sie sich mit den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechten "ganz gut auskennen". Nur 2 Prozent der Kinder und Jugendlichen werden bei kommunalen Angelegenheiten häufig nach ihrer Meinung gefragt, 13 Prozent gelegentlich.

39 Prozent der Kinder und Jugendlichen gaben an, dass es in ihrer Schule einen Internetzugang für alle Schülerinnen und Schüler gibt, bei weiteren 21 Prozent einen für bestimmte Altersgruppen. Im Unterricht spielen wichtige Themen in Bezug auf digitale Medien, wie Mobbing im Internet (58 Prozent), Urheberrechte (56 Prozent), Datenschutz (55 Prozent) oder Cyber-Grooming (51 Prozent) nur in gut der Hälfte der Klassenzimmer eine Rolle.

Nur ein geringer Teil der Kinder und Jugendlichen nutzt häufig Spielplätze

(6 Prozent), Parks und öffentliche Grünanlagen (12 Prozent), Jugendzentren und Jugendclubs (5 Prozent) oder Sportanlagen (31 Prozent). Hier gibt es allerdings sehr starke Altersdifferenzierungen, außerdem nutzt ein Teil der Befragten diese Angebote zumindest gelegentlich. Als häufigsten Grund für die Nichtnutzung gaben die Befragten an, dass es kein passendes Angebot für ihr Alter gibt oder ihnen das Angebot nicht gefällt. Eltern sehen die Qualität von Spielplätzen eher positiv, insbesondere wenn es um die leichte und sichere Erreichbarkeit geht. Gleichzeitig hält nur eine knappe Mehrheit (58 Prozent) die Spielplätze für sauber, und nur 49 Prozent sind der Auffassung, dass die Spielplätze vielfältig und anregend gestaltet sind.

Diese zentralen Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public stellte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, gemeinsam mit Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes, heute in Berlin vor.

Die Daten wurden für die Pilotstudie "Kinderrechte-Index" erhoben, die das Deutsche Kinderhilfswerk im Herbst dieses Jahres vorstellen wird. Bei dieser Studie wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert.

"Auch wenn wir bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention an einigen Stellen in den letzten Jahren Fortschritte erzielt haben, müssen wir in der Gesamtschau feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt. Bisher ist es nicht gelungen, die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls als Leitziel allen staatlichen und privaten Handelns zu etablieren. An diesem Ziel müssen wir uns aber als eine der reichsten Industrienationen der Welt messen lassen. Deshalb sollten wir unsere Anstrengungen intensivieren, damit Deutschland zukünftig seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen vollständig nachkommt", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Systematische Datenerhebungen sind ein wichtiger Baustein, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu bewerten. Dies hat auch der UN-Kinderrechteausschuss mehrmals in seinen Empfehlungen an Deutschland angemerkt. Im Pilotprojekt Kinderrechte-Index werden aussagekräftige, wissenschaftlich fundierte Kinderrechte-Indikatoren zu verschiedenen Themenbereichen der UN-Kinderrechtskonvention entwickelt und für ihre Bewertung relevante Daten und Studienergebnisse zusammengetragen. Der Kinderrechte-Index soll langfristig die Entwicklung der Umsetzung der Kinderrechte in den einzelnen Bundesländern messen", sagt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Charts mit den Ergebnissen der aktuellen Umfrage für den Kinderrechte-Index finden sich unter www.dkhw.de/umfrage-kinderrechte2018sowie eine Zusammenfassung unter www.dkhw.de/zusammenfassung-umfrage-kinderrechte2018.

Für die aktuelle Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Kinderrechte-Index wurden vom Politikforschungsinstitut Kantar Public deutschlandweit 3.182 Personen befragt: 1.591 Kinder und Jugendliche (10 bis 17 Jahre) und 1.591 Eltern/Erziehungsberechtigte (ab 18 Jahre). Die Befragungen wurden online unter Nutzung eines Access-Panels durchgeführt.

Manche Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren. Die Schwankungsbreite der Gesamtergebnisse in den beiden Umfragen liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter 1,1 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. unter 2,5 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.05.2018

LSVD und Bundesvereinigung Trans* schreiben offenen Brief

Berlin, am 24. Mai2018 – Bundesinnenminister Horst Seehofer hat laut Medienberichten vor, die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur sogenannten Dritten Option im Personenstandsrecht mit einem unzureichenden Minimalgesetz umzusetzen: Danach sollen sich intergeschlechtliche Menschen künftig in Ausweispapieren in der Kategorie „anderes“ eintragen lassen können, wenn sie sich selbst weder weiblich noch männlich verorten. Dafür sind ärztliche Bescheinigungen notwendig. Dies schließt viele Menschen aus, weil es eine medizinische Diagnose zur Voraussetzung macht. Außerdem verstößt die geplante Regelung gegen Menschenrechte, da sie eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts darstellt und zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Daher wenden sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) mit einem offenen Brief an den Bundesinnenminister und fordern eine menschenrechtskonforme Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Dritten Option auf Basis von Selbstbestimmung.

Mio Lindner vom Vorstand der Bundesvereinigung Trans* erklärt:
„Der Vorschlag des Innenministers ist nicht nur herabsetzend und unzureichend, sondern auch nicht menschenrechtskonform. Indem ärztliche Bescheinigungen verlangt werden, wird die unwürdige Praxis der Fremdbestimmung von Menschen durch Gutachten und Gerichte weitergeführt. Außerdem schließt der Entwurf zahlreiche Menschen aus, da er sich bisher ausschließlich auf intergeschlechtliche Menschen bezieht. Laut Studien wurde in Deutschland bis zu 1,3 Millionen Menschen bei der Geburt ein Geschlecht zugewiesen, das sie falsch oder unzureichend benennt. Dies kann sowohl intergeschlechtliche Menschen als auch trans* Personen betreffen. Wir fordern einen Gesetzesentwurf auf Basis von Selbstbestimmung, der allen Menschen offensteht.“

Gabriela Lünsmann vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes ergänzt:
„25 Jahre nach der Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität aus dem Verzeichnis der Krankheiten zu streichen, wird voraussichtlich auch Transsexualität demnächst aus dem Katalog der psychischen Erkrankungen gestrichen. Die WHO folgt damit der wissenschaftlichen Erkenntnis, nach der die Geschlechtsidentität eine Vielzahl von Ausprägungen aufweist, die gleichwertig und ohne unmittelbaren Krankheitswert sind. Davon abgesehen fehlen in dem Entwurf Folgeregelungen, wie Menschen mit dem Geschlecht ‚anders‘ im Recht behandelt werden sollen. Viele Regelungen gehen davon aus, dass es nur Menschen mit dem Geschlecht ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ gibt. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich die Chance, das deutsche Personenstandsrecht an internationale Standards anzugleichen und den wissenschaftlich-medizinischen Kenntnisstand über die geschlechtliche Vielfalt von Menschen zur Grundlage der entsprechenden Regelungen zu machen.“

Der LSVD und die BVT* unterstützen Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey, die den Entwurf ebenfalls deutlich kritisieren.

Offener Brief an Innenminister Horst Seehofer

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 24.05.2018

Ergänzung von Artikel 3 um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen
Identität

Am morgigen 23.05. ist der Tag des Grundgesetzes. Dazu erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) sollten dort endlich sichtbar sein. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die explizite Aufnahme der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den Gleichheitsartikel. 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Das wäre ein guter Anlass, um die Ergänzung von Artikel 3 nun zügig auf den Weg zu bringen. Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus ist der verfassungsmäßige

Schutz des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Die rechtliche Gleichstellung kann erst dann als abgeschlossen gesehen werden, wenn sie auch den verfassungsmäßigen Schutz hat, und somit nicht zurückgedreht werden kann. Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen im demokratischen Deutschland nach 1945 war auch deshalb möglich, weil das Grundgesetz dies nicht von Anfang an verboten hat. Die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in den Gleichheitsartikel ist auch eine Konsequenz der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels unserer Geschichte und der in der vergangenen Legislatur verabschiedeten Rehabilitierung der nach Paragraph 175 StGB Verurteilten.

Der LSVD begrüßt und unterstützt daher die geplante Gesetzesinitiative des Landes Berlin zusammen mit Rheinland-Pfalz zur Ergänzung des Grundgesetzes.

Hintergrund
Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder korrigierend gegenüber diskriminierendem staatlichem Handeln eingreifen, um den Grundrechten von LSBTI auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Geltung zu verschaffen. In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 22.05.2018

Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie

Anlässlich des Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie (IDAHOT) am 17.05.2018 erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet und verspricht den Respekt für geschlechtliche Vielfalt und dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können. Damit diese Zusage mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis bleibt, fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) eine engagierte Politik für alltägliche Akzeptanz und rechtliche Anerkennung. Denn auch nach der Eheöffnung gilt es in den kommenden Jahren eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und weiter zu stärken.

Notwendig sind

  • ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit
  • die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
  • eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität
  • die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien durch eine Modernisierung des Familien- und Abstammungsrechts
  • eine menschenrechtskonforme LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
  • ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.

Am 17.05.2018 finden weltweit Aktionen unter dem diesjährigen globalen Motto „Alliances for Solidarity“ statt. In Deutschland ist der LSVD an zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen beteiligt. Einen Überblick gibt es hier.

Hintergrund
Am 17.05.1990 hat die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel gestrichen. Homosexualität gilt seitdem offiziell nicht mehr als Krankheit. Transgeschlechtliche Menschen hingegen werden nicht nur in Deutschland noch immer pathologisiert und müssen demütigende Verfahren über sich ergehen lassen. Auch an intergeschlechtlichen Menschen werden noch heute irreversible verstümmelnde Eingriffe und hormonelle Behandlungen vorgenommen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 16.05.2018

Als Ausdruck verteilungspolitischen Versagens bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die aktuellen Armutsquoten des DIW, nach denen die Armut in Deutschland auf 16,8 Prozent und damit einen neuen traurigen Rekordstand gestiegen ist. Der Verband kritisiert, dass das Thema Armutsbekämpfung im Koalitionsvertrag von Union und SPD so gut wie keine Berücksichtigung findet. Notwendig seien konsequente armutspolitische Maßnahmen und eine offensive Sozial- und Integrationspolitik für alle.

„Es ist ein Armutszeugnis sondergleichen, dass die Armut trotz boomender Wirtschaft in diesem reichen Land Jahr für Jahr steigt. Diese Gesellschaft befindet sich vor einer sozialen Zerreißprobe. Immer mehr Menschen geraten in existenzielle Not, sind im Alltag ausgegrenzt und abgehängt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wir brauchen endlich konsequente armutspolitische Maßnahmen und können uns nicht länger mit großkoalitionären Halbheiten zufriedengeben.“

Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition enthalte keine überzeugenden Antworten auf die zunehmende Spaltung dieser Gesellschaft, kritisiert der Paritätische. „Die Lösung der wirklich großen sozialen Probleme, vor denen wir stehen, ist die Große Koalition noch schuldig geblieben. Altersarmut, Wohnungsnot oder Kinderarmut werden zwar behandelt, aber nicht konsequent genug angegangen. Mit dem Verzicht auf einen steuerpolitischen Kurswechsel hat sich die Koalition schlicht selber armutspolitisch lahmgelegt“, so Schneider. „Wenn nicht auch diese Legislaturperiode armutspolitisch vergeudet werden soll, muss jetzt umgesteuert werden.“

Notwendig sei eine offensive Sozial- und Integrationspolitik, die alle mitnehme und keinen zurücklasse. „Wir brauchen eine intensive Integrationspolitik. Voraussetzung dafür sind bezahlbare Wohnungen, bessere Mindestlöhne, mehr Qualifikation und bedarfsgerechte Grundsicherungsleistungen für alle, genauso wie mehr Bildungsanstrengungen für alle benachteiligten Kinder und Jugendliche“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.05.2018

pro familia froh über das Ergebnis des Referendums zum Schwangerschaftsabbruch

Die Mehrheit der Irinnen und Iren will die Rechte von Frauen auf Zugang zu Gesundheitsangeboten für den Schwangerschaftsabbruch umsetzen. Das ist das erfreuliche Ergebnis des Referendums vom Freitag.

Zukünftig soll es in Irland erlaubt sein, dass Frauen und Ärzt*innen eine Schwangerschaft in den ersten Monaten abbrechen können. Die unwürdige und teure Reise ins Ausland, die 5000 Frauen pro Jahr machen mussten, wird damit der Vergangenheit angehören. Das Abstimmungsergebnis ist ein Erfolg der Aufklärungsarbeit und der breiten politischen Debatten für reproduktive Rechte von Frauen und Männern, an der sich viele Menschen in Irland beteiligt haben. Unter dem Motto „Würde, Mitgefühl, Gesundheit“ hatten in den vergangenen Wochen Organisationen für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, Parteien und Frauenverbände für das Ja zu dem Referendum geworben, das von der irischen Regierung unter dem Premier Leo Varadkar vorangetrieben wurde.

Seit 2013 ist der Schwangerschaftsabbruch in Irland nur erlaubt, wenn das Leben der Frau gefährdet ist. Vor diesem Zeitpunkt war er gänzlich ausgeschlossen. Erst, nachdem eine Frau an einer Blutvergiftung starb, weil ihr die ärztliche Hilfe verweigert wurde, setzte eine breite gesellschaftliche Debatte ein, die schließlich zu einem Wandel der Einstellungen im ehemals sehr katholischen Irland führten.

„Wir sind sehr froh über den Ausgang des Referendums in Irland. Frauen müssen vor Ort die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs haben“, sagte Prof. Dr. Davina Höblich, pro familia Bundesvorsitzende. „Wenn eine Frau sich entscheidet, eine Schwangerschaft nicht weiter fortzuführen, berührt das ihr Menschenrecht auf Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit über ihren Körper.“

Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte sind von der International Planned Parenthood Federation (IPPF) nach der UN-Weltbevölkerungskonferenz 1993 in Kairo formuliert worden. Sie müssen garantiert und geschützt werden.

pro familia Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbruch. Fakten und Hintergründe https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Fachpublikationen/Schwangerschaftsabbruch/Hintergrund-Schwangerschaftsabbruch.pdf

Schwangerschaftsabbruch in Kürze. Zahlen und Hintergründe https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/Schwangerschaftsabbruch_kurz_2018-04.pdf

Schwangerschaftsabbruch. Was Sie wissen sollten – Was Sie beachten müssen https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Reihe_Koerper_und_Sexualtitaet/schwangerschaftsabbruch.pdf

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 28.05.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) veröffentlicht heute ein Positionspapier zum Wechselmodell. Der Bundestag berät zur Zeit über Anträge und gesetzliche Änderungswünsche hierzu. Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgibt, verhindert er damit jedoch die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall.   

„Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht. Bei vielen getrennt lebenden Eltern liegen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht vor, besonders nicht bei Eltern, die sich streiten. Ihnen ein Betreuungsmodell zu verordnen, das besonders viel Kommunikation und Kooperation erfordert, wird dem Wohl der betroffenen Kinder nicht dienen", erläutert Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende. „Aus psychologischer Sicht ist nicht die Quantität, sondern die Qualität des Kontaktes entscheidend. Generelle Vorteile eines Wechselmodells für Kinder hat die Forschung bislang nicht gefunden."

Auch die Lebensverlaufsperspektive findet zu wenig Beachtung. Gerne ist die Rede von Eltern, die sich bereits vor der Trennung Erwerbs- und Sorgearbeit gleichmäßig aufteilen. Diese jedoch kann man in Deutschland mit der Lupe suchen: „In über 80 Prozent der Familien mit Kindern ist der Mann der Hauptverdiener. Die Mütter übernehmen dafür den Löwenanteil an der Kindererziehung und gehen – im Gegensatz zu den Vätern – selten mit einer existenzsichernden Berufstätigkeit in die Trennung", so Biehn. Hier sieht der VAMV Handlungsbedarf: Eltern, die ein Wechselmodell leben möchten, brauchen faire Unterhaltslösungen, die weder das Kind noch den ökonomisch schwächeren Elternteil benachteiligen.

Ein Betreuungsmodell sollte in erster Linie den Bedürfnissen des Kindes und nicht der Gleichstellung der Eltern dienen. „Das Umgangsrecht verzichtet bislang aus guten Gründen auf eine Festlegung von Betreuungsanteilen, um individuelle Lösungen zum Wohl des Kindes zu ermöglichen", betont Biehn. „Das sollte im Interesse der Kinder auch so bleiben. Das Umgangsrecht ist nicht der richtige Ort für Gleichstellungspolitik. Diese muss zu Beginn des Familienlebens ansetzen und nicht nach der Trennung."

Das Positionspapier ist als Download auf www.vamv.deverfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 23.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15.Juni 2018

Veranstalter:Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt/M.

Vielfältige Lebens- und Familienformen sind Ausdruck einer diversen Gesellschaft und gelebte Realität in Deutschland. Dass ein gemeinsames Zusammenleben dabei nicht immer konfliktfrei abläuft, steht außer Frage. Dies kennen binationale/bikulturelle Familien aus eigenem Erleben. Von ihnen wissen wir: Herausforderungen und Schwierigkeiten zu erkennen, anzunehmen und mit ihnen konstruktiv umzugehen, sind wesentliche Voraussetzungen dafür, Aushandlungsprozesse auch als bereichernd ansehen und gestärkt weiter machen zu können und zu wollen. Es lohnt sich daher, den Blick auf die Potentiale der Familien zu werfen. Selbst unterstützende Angebote für spezifische Bedarfe bikultureller oder eingewanderter Familien lassen Raum für die Einbindung vorhandener Ressourcen.

Und vor allem: nur auf diese Weise gelingt es, Angebote zu entwickeln, die in der Praxis wirklich benötigt werden.

Über die Anforderungen in einer diversen Gesellschaft wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen und dabei die Praxis nicht zu kurz kommen lassen.

Zum geplanten Ablauf:

Es wurde Prof. Dr. Vassilis Tsianos, Fachhochschule Kiel, für denEinführungsvortrag gewonnen . Er wird über die Rahmenbedingungen und ebenso über Haltungen und Einstellungen sprechen, die für ein gesellschaftliches Zusammenleben unterstützend und förderlich sind.

Anhand ausgewählter Praxisbeispiele werden Standpunkte überprüft und mit denProtagonist*innen der Projekte in wechselnden Foren vertieft. Diese sind:

* „Bewusst – gesund-aktiv" – Gesundheitsförderung von Familien in benachteiligten Stadtteilen mit einem partizipativen Ansatz.

* „Eltern gemeinsam aktiv" – Eltern unterschiedlicher Herkunft erfahren gegenseitige Unterstützung und Empowerment.

* „Vaterzeit im Ramadan?!" – gesellschaftliche Sensibilisierung für eine differenzierte Sicht auf migrantische muslimische Väter.

* „Familie Schwarz-weiß" – Empowerment von Familien im Umgang mit Rassismus.

* „Das interkulturelle Spielzimmer" – Einsatz von Spielmaterialien, die Vielfalt wertschätzend darstellen und die Entwicklung eines positiven Selbstbildes fördern.

* „Bilder im Kopf" – Vorurteile in Kinder- und Jugendmedien erkennen und bewusst damit umgehen.

Den detaillierten Ablauffinden Sie in Kürze auf der Internetseite www.verband-binationaler.de

Die Teilnahme ist kostenfrei. Fahrtkosten können auf Antrag erstattet werden.

Termin: 15. Juni 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: München

Teilnahmegebühr 15,00 €

Der Fachkräftemangel beschäftigt inzwischen zahlreiche soziale Berufe, auch die Kinder- und Jugendhilfe. Trotz Ausbaus der Ausbildungskapazitäten wird die Situation immer drängender und das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) droht zu kollabieren. Viele Träger haben bereits Probleme, geeignete und qualifizierte Fachkräfte für die verantwortungsvolle Tätigkeit in den Einrichtungen zu gewinnen. So müssen mancherorts aufgrund von fehlendem Personal bereits die Öffnungszeiten eingeschränkt und vereinzelt sogar Gruppen geschlossen werden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, nicht nur für die Eltern, die eine verlässliche Betreuung benötigen, und die Fachkräfte vor Ort, die diesen Mangel täglich ausgleichen müssen, sondern auch fürdie Kinder, deren Recht auf einen Kitaplatz beschnitten wird. Die zuständigen Bundesländer haben inzwischenverschiedene Maßnahmen ergriffen, die jedoch teilweise unter dem Aspekt der pädagogischen Qualität fragwürdig erscheinen. In jedem Fall aber sind kreative Wege erforderlich, der aktuellen Situation wirkungsvoll zu begegnen.

Gemeinsam mit Ihnensoll die aktuelle Situation diskutiert werden.

* Wie ist die Situation bundesweit zu bewerten und wie gehen einzelne Länder damit um?

* Welche Lösungsansätze und Unterstützungsmaßnahmen kommen von der Politik?

* Wie stellt sich die Situation für die Träger dar und welche Lösungsansätze werden hier diskutiert?

* Welchen Beitrag kann die Ausbildung leisten?

* Welche Erfahrungen und Perspektiven gibt es?

Es wurde Katharina Stadler eine Mitarbeiterin der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) für einen fachlichen Input gewonnen. Sie wird zum Auftakt der Dialogveranstaltung einige aktuelle Forschungsergebnisse vorstellen und über unterschiedliche Ansätze berichten. Danach soll mit Ihnen gemeinsam über Erfahrungen und Erkenntnisse zum Thema ausgetauscht werden, unterschiedliche Praxisansätze beleuchten, aber auch Probleme und Grenzen in der täglichen Arbeit benennen.

Ihre Fragen und Erfahrungen sind wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.

Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Magda Göller, der Leiterin der pfv-Geschäftsstelle, sowie von Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin:16. -18.September 2018

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Karlsruhe

Der Empfang der Stadt Karlsruhe wird am Sonntag, den 16. September 2018 ab 18.00 Uhr, im ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe | http://zkm.de/ stattfinden.

Die Konferenz tagt am 17. und 18. September 2018 in der Messe Karlsruhe.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey wird zur Eröffnung ein Grußwort halten. Ebenso Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

www.messe-karlsruhe.de/messe_karlsruhe/slider/aktionshalle.php

Die Konferenz ermöglicht die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit aktuellen frauen- und gleichstellungspolitischen Themen und Herausforderungen. Als Treffpunkt des bundesweiten Netzwerkes der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und in der gemeinsamen Arbeit mit Expertinnen und Experten aus anderen Zusammenhängen dient die Konferenz der Weiterentwicklung von Inhalten, Strategien und Strukturen kommunaler Gleichstellungspolitik.

Fast siebzig Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes gilt es unserem gemeinsamen Auftrag deutlich mehr Nachdruck zu verleihen, dem „Verfassungsauftrag Gleichstellung“.

Der Programmflyer ist auf der BAG Internetseite zu finden: www.frauenbeauftragte.org/sites/default/files/programmflyer_25._buko_karlsruhe_2018_0.pdf

Der Teilnahmebeitrag incl. Tagungsverpflegung für die Bundeskonferenz beträgt in diesem Jahr 170,00 Euro. Darin enthalten ist bei dieser Konferenz ein Kombiticket für die drei Konferenztage für den Öffentlichen Nahverkehr.

Die Fahrkarte für den ÖPNV erhalten Sie als Anhang der Teilnahmebestätigung nach der Anmeldung zur 25. Bundeskonferenz.

Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite frauenbeauftragte.de. Dort finden Sie kompakt alle Informationen rund um die Bundeskonferenz: www.frauenbeauftragte.org/g%C3%A4steanmeldung-25-bundeskonferenz-2018-karlsruhe

Übernachtungen aus den Hotelkontingenten für die Teilnehmer_innen der 25. Bundes-konferenz, buchbar bis spätestens zum 15. August 2018, können Sie über diese Portalseite direkt buchen: www.hrs.de/web3/?clientId=ZGVfX2J1a29iYWc,1

Die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH stellt Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bahn ein exklusives Angebot für Ihre bequeme An- und Abreise zur Bundeskonferenz zur Verfügung. Dieses müssen Sie über folgende Internetseite unter dem Punkt „Anreise mit der Bahn“ buchen: www.messe-karlsruhe.de/messe_karlsruhe/besucher/anreise/anreise.php

Rahmenprogramm

Auch die Anmeldung zu den Rahmenprogrammpunkten am Montag, den 17.9.18 ab ca. 18 Uhr, erfolgt über die Internetseite der BAG. Die Inhaltsbeschreibungen der einzelnen Angebote des Rahmenprogramms sind ebenfalls auf der Internestseite einzusehen.

Vor Ort ist eine Anmeldungen zu den Führungen nicht mehr möglich.

Wir bitten den Teilnahmebeitrag und die Unkosten für das Rahmenprogramm, bitte getrennt, auf folgendes Konto zu überweisen:

Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse, IBAN DE97 1005 0000 0073 7277 17 BIC BELADEBEXXX

Termin:27.September 2018

Veranstalter: DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ort: Berlin

Mit hochkarätigen Gästen wollen wir unter anderem die Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit und der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen diskutieren. In den letzten Jahren wurde viel unternommen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern. Ist das gelungen? Wem nützen die gleichstellungspolitischen Neuerungen des letzten Jahrzehnts und aktuelle Vorhaben? Wer profitiert von Elterngeld und Frauenquote? Nur eine erfolgreiche karriereorientierte Mittelschicht? In welchem Zielkonflikt stehen Gleichstellungspolitik und Verteilungspolitik? Kann dieser Konflikt aufgelöst werden und wenn ja, wie?

Derzeit ist eine Anmeldung noch nicht möglich.

Die Einladung und das Programm werden voraussichtlich im Juni verschickt.

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ZFF-Info 8 2018

SCHWERPUNKT: Neufassung Familiennachzug

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung über die Neuregelung zum Familiennachzug für Geflüchtete kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den Kompromissvorschlag von CDU/CSU und SPD als unzureichend und fordert die Bundesregierung weiterhin auf, das Recht auf Familie für alle Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: "Wir sprechen uns für ein Recht auf Familie für alle Geflüchtete aus, ohne Wenn und Aber! Integration und ein Ankommen in einem fremden Land kann nur gelingen, wenn man seine Lieben in Sicherheit weiß, als Familie füreinander Verantwortung übernehmen kann und gemeinsam lebt. Dass die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschütze ab August zurückgenommen werden soll, ist eine längst überfällige Maßnahme. Aber die geplante Begrenzung des Nachzugs von Familienangehörigen auf 1000 Personen pro Monat, ergänzt durch eine Härtefallregelung, geht weiterhin an der Realität vieler Geflüchteten vollkommen vorbei. Dadurch leiden weiterhin viele minderjährige Geflüchtete oder auch Mütter und Väter, denen es versagt wird, als Familie sicher in Deutschland zusammenzuleben."

Das Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 09.05.2018

Heute wird das Bundeskabinett die Neuregelung der Großen Koalition zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit subsidiärem Status beschließen. Die AWO hat dazu eine Stellungnahme verfasst. Dementsprechend kommentiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker die Regelung wie folgt:

„Die Willkommenskultur der Bundesregierung hat den Stresstest nicht bestanden. In ihrer Not greift die Große Koalition nun zu immer restriktiveren Gesetzen. Die AWO lehnt die Regelung zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz ab. Das individuelle Recht auf Asyl lässt sich nicht durch eine Kontingentlösung auflösen. Die geplante Regelung, ein monatliches Kontingent von 1.000 Nachzügen einzuführen, dürfte auch juristisch auf Dauer kaum zu halten sein. Die im Gesetzentwurf beschriebenen humanitären Kriterien der Auslese treffen auf so viele Menschen zu, dass letztlich das Kriterium der Integration ausschlaggebend sein wird. Das ist aber weder definiert noch ist geklärt, wer Integrationsaspekte feststellt und wie sie ermittelt und bewertet werden sollen. Zudem ist es unter der Sorge um Familienangehörige in Kriegs- und Krisengebieten sehr schwer, deutsch zu lernen und sich zu integrieren. Bei dieser Regelung besteht die Gefahr willkürlicher und intransparenter Entscheidungen.

Für den allergrößten Teil der Betroffenen bedeutet die Begrenzung, noch deutlich länger von ihren Familienmitgliedern getrennt zu sein. Bei nur 12.000 zugelassenen Familienangehörigen pro Jahr, soweit dieses Kontingent überhaupt ausgeschöpft wird, wird es viele Jahre dauern, bis die letzten Familienangehörigen wieder zusammen sind. Die damit verbundene langfristige Trennung von Familien bringt nicht endendes Leid und große Trauer für die betroffenen Menschen mit sich.

Auch die geplante Härtefallregelung halten wir nicht für eine geeignete Lösung, um der Vielzahl an Einzelschicksalen gerecht zu werden, insbesondere als die bisherige Härtefallregelung im vergangenen Jahr dazu geführt hat, dass nur wenige Dutzend Verwandte nachziehen konnten. Subsidiär Schutzberechtigte werden genauso wie Genfer Konventionsflüchtlinge auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben, weil globale Krisenherde und kriegerische Auseinandersetzungen häufig langfristig bestehen und eine Rückkehr der Menschen in ihre Heimatregionen verhindern. Ungerechte Regelungen für den Familiennachzug führen zu Verzweiflungstaten und lebensgefährlichen Versuchen auf allen Wegen der legalen oder illegalen Migration Familienangehörige nach zu holen.“

Quelle: Pressemitteilung des AWO Bundesverband e. V. vom 09.05.2018

Zum Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) erklärt LuiseAmtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Viele Geflüchtete in Deutschland haben vor zwei Jahren darauf vertraut, dass der Familiennachzug nur zeitweilig ausgesetzt wird. Die alte und die neue Große Koalition hat dieses Vertrauen und ihr Versprechen gebrochen und treibt schutzsuchende Menschen in eine verzweifelte Situation.

Bereits jetzt liegen 26.000 Anträge auf Familiennachzug vor. Jeden Tag kommen neue Anträge hinzu. Mit der Kontingentierung auf 1.000 Menschen pro Monat wird es auch für die, die das Glück haben, in dieses Kontingent aufgenommen zu werden, absehbar Jahre dauern, bis die Familieneinheit wieder hergestellt ist. Für viele gibt es überhaupt keine Chance mehr, mit ihren Familien in Sicherheit in Deutschland zu leben. Das ist gerade für Familien mit kleinen Kindern ein untragbarer Zustand. Hinzu kommt, dass der Nachzug von Geschwistern komplett versagt wird und auch die Härtefallregelung absehbar ins Leere laufen wird.

Geld für Hartherzigkeit scheint allerdings da zu sein, denn allein die Umsetzung dieser komplizierten Kontingentlösung, die viele Menschen komplett außen vor lässt, wird mehrere Millionen Euro kosten.

Statt den Fokus auf die Menschen zu richten, stiften Union und SPD mit der geplanten Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes bei der Auswahl der Familiennachzugsberechtigten absehbar weiteres Chaos. Als hätte man aus den Problemen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge überhaupt nichts gelernt.

Für uns Grüne bleibt klar: Ein Grundrecht kann nicht kontingentiert werden. Das gilt auch für das Recht auf Familieneinheit. Wir werden dieses Gesetz im Bundestag entschieden ablehnen.

Quelle:Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.05.2018

„Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass Kriegsflüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus weiter auf Jahre von ihren engsten Angehörigen getrennt bleiben. Das ist ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Familien. Der Bundestag darf diesem flüchtlingsfeindlichen und verfassungswidrigen Gesetz auf keinen Fall zustimmen“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Jelpke weiter:

„Die weitreichenden Einschränkungen werden mit der irreführenden Behauptung begründet, beim subsidiären Schutz handle es sich um einen nur vorübergehenden Schutzstatus. Das ist jedoch falsch. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Menschen, die einen subsidiären Schutzstatus erhalten haben, ganz überwiegend auf Dauer in Deutschland bleiben. Am stärksten betroffen sind Geflüchtete aus Syrien. Angesichts der dramatischen Entwicklungen in dem Land kann niemand ernsthaft erwarten, dass eine gefahrlose Rückkehr für sie in naher Zukunft möglich sein wird.

Die geplante Regelung ist das Gegenteil von humanitär. Sie ist die pure Grausamkeit. Subsidiär Schutzberechtigten muss der Familiennachzug endlich wieder in vollem Umfang ermöglicht werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.05.2018

Die Familienorganisationen fordern die Mitglieder des Bundeskabinetts auf, den morgen zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf für den Familiennachzug zu subsidiär Geflüchteten noch einmal zu überarbeiten und der geplanten Einschränkung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. Statt auf dem Rücken von Familien mit abstrakten Zahlen zu jonglieren sollte Deutschland besser einen Beitrag zum Schutz der Familien aus Kriegs- und Krisengebieten leisten.

„Die Regierungsparteien haben stets betont, dass die Unterstützung von Familien in dieser Legislaturperiode von hoher Priorität sein soll“, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, Stefan Becker, „gleich in einem ihrer ersten Gesetzesentwürfe tut sie leider das Gegenteil, in dem sie einem Großteil der subsidiär Geflüchteten die Grundlage für ein Familienleben entzieht.“

Mit großer Sorge betrachten die Familienorganisationen die aktuellen Vorschläge zum Familiennachzug zu subsidiär Geflüchteten, die eine neuerliche erhebliche Einschränkung des Familiennachzugs vorsehen, mit Ausnahmen lediglich aus humanitären Gründen.

Die Organisationen betonen, dass die Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer nicht hinnehmbar ist: Aus guten Gründen schützen sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention das familiäre Zusammenleben als grundlegenden Bestandteil des Familienlebens in besonderer Weise – auch für geflüchtete Menschen.

Die Familienorganisationen beunruhigt auch der zunehmende Einwand von vermeintlich erreichten Grenzen der „Integrationsfähigkeit“: er ist irreführend, da die Zusammenführung der Kernfamilie gerade einen Beitrag für eine erfolgreiche Integration leisten kann, indem sie die Betroffenen anspornt und von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen befreit.

„Statt mit unrealistisch hohen Nachzugszahlen und Begriffen wie „mangelnder Integrationsfähigkeit“ Ängste zu schüren, sollte die Regierung besser ein christlich-humanitäres Signal setzen und dafür einstehen, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie ist und seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie gerecht wird“ betont Stefan Becker.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 08.05.2018

Zur morgigen Kabinettsbefassung mit dem Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Dem Gesetzesentwurf gelingt es nicht, den Grund- und Menschenrechten von Familien und insbesondere Kindern gerecht zu werden. Beim Vorrang von Familien mit minderjährigen Kindern und beim Nachzug von minderjährigen ledigen Geschwistern sind dringend Nachbesserungen erforderlich. Den Schutz von Ehe und Familie darf man nicht zahlenmäßig begrenzen, auch nicht bei subsidiär Schutzberechtigten. Wir können die Augen nicht davor verschließen, dass die Kriege in Syrien und anderswo andauern und eine Rückkehr für die Betroffenen bis auf weiteres lebensgefährlich wäre."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.05.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die heute vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung zum Familiennachzug scharf. Die geplante Abschaffung des subjektiven Rechts auf Familiennachzug für Menschen mit nur subsidiärem Schutzstatus verstoße gegen das Diskriminierungsverbot, das sowohl im Grundgesetz als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Die zusätzlich vorgesehenen Restriktionen seien grund- und menschenrechtswidrig. Insbesondere die geplante Obergrenze von maximal 1000 Menschen, denen pro Monat der Nachzug überhaupt gewährt werden soll, sei absolut inakzeptabel. Der Verband appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Der Paritätische fordert stattdessen die Gleichbehandlung von subsidiär Schutzberechtigten und Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention(GFK). Für beide Gruppen soll der Familiennachzug gleichermaßen uneingeschränkt möglich sein.

Der Paritätische kritisiert, es sei irreführend jemandem „vorgaukeln“ zu wollen, Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien oder Irak seien nur für kurze Zeit hier und damit die Einschränkung des Familiennachzugs zu begründen. „Es geht um Menschen, die vor drohender Todesstrafe, Folter oder anderen Bedrohungen von Leib und Leben geflohen sind. Ob und wann eine Rückkehr und damit eine Familienzusammenführung in ihrem Heimatland möglich sein wird, ist in der Regel nicht absehbar. Den Betroffenen in ihrer Not zu verwehren, ihre Familie nachzuholen, ist schlicht inhuman“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische spricht sich grundsätzlich gegen eine Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte aus. Das geplante Gesetz, das für tausende Familien eine zwangsweise dauerhafte Trennung bedeute, sei dabei auch integrationspolitisch unvernünftig, warnt der Verband: „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass die Trennung von Familienangehörigen und damit die Sorge um die Familie eine erhebliche psychische Belastung darstellt, die den Integrationsprozess entscheidend erschweren kann. Wer also tatsächlich die mit der Integration der Flüchtlinge verbundenen Herausforderungen angehen will, darf nicht mit der Verzögerung oder gar Verweigerung der Familienzusammenführung ein zentrales Integrationshemmnis aufbauen“, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf. In diesem Zusammenhang spricht sich der Verband auch für eine Erweiterung des Anspruchs auf Familiennachzug für volljährige Geschwister aus.

Insgesamt sei die Bundesregierung gefordert, legale Zugangswege zu internationalem Schutz in Deutschland auszubauen statt immer weiter einzuschränken. Dazu gehörten neben der wirksamen Ermöglichung des Familiennachzugs nicht nur der massive Ausbau von Resettlementprogrammen sondern auch weitere Möglichkeiten humanitärer Visa und Aufnahmeprogramme.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.05.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt auf Fachtag Unterstützungsprojekt „Pausentaste“ vor

Wenn Papa an Krebs erkrankt, wenn die kleine Schwester plötzlich einen Rollstuhl braucht und nachts künstlich beatmet werden muss oder wenn die Oma auf einmal nicht mehr für sich selbst sorgen kann – dann übernehmen Kinder und Jugendliche oft Aufgaben, die schon für erwachsene Angehörige sehr belastend sind. Mit der Situation dieser jungen Menschen hat sich heute (Montag) der Fachtag „Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung“ in Berlin beschäftigt.

Als Gastrednerin betonte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Für über 230.000 Kinder und Jugendliche ist es Realität, dass sie Familienangehörige pflegen, beim Essen helfen, den Haushalt schmeißen, sich um jüngere Geschwister kümmern. Diese jungen Menschen verdienen unseren Respekt, aber sie brauchen auch unsere Hilfe. Denn oft fällt ihnen einfach die Decke auf den Kopf. Sie fühlen sich allein gelassen und wissen nicht, mit wem sie reden können. Das Projekt „Pausentaste“ hilft direkt: Anrufen, mailen – da gibt es jemanden, der zuhört. Und darüber reden, das hilft.“

Mit dem Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ soll pflegenden Kindern und Jugendlichen ein bundesweites Beratungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, Überlastungen abzubauen und einer Isolation der Betroffenen entgegenzuwirken. Nach einer Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) versorgen und pflegen rund 230.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland substanziell und regelmäßig Angehörige. Oft machen sie sich große Sorgen um ihre hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen. Sie haben meistens neben Schule und Pflege nur wenig Freizeit, sind körperlich angestrengt und haben niemanden, um über ihre Situation zu reden.

Ziele des Projekts

„Pausentaste" hilft jungen Pflegenden dabei, Pausen einzulegen, zu reflektieren, Hilfsangebote wahrzunehmen oder über die eigene Situation zu sprechen – auch anonym. www.pausentaste.de richtet sich aber nicht nur an pflegende Kinder und Jugendliche. Mit dem Projekt sollen auch Lehrerinnen und Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit auf das Thema aufmerksam gemacht werden.

Die drei Säulen des Projekts

Das Projekt besteht im Wesentlichen aus der Website www.pausentaste.de, einer Telefon-Hotline und einer E-Mail-Beratung. Die Website präsentiert seit dem 1. Januar 2018 Erfahrungsberichte, Interviews, Videos und Hinweise auf Beratungsangebote vor Ort. Auch Informationen zu Erkrankungen und Leseempfehlungen werden zur Verfügung gestellt, alles optimiert für mobile Endgeräte. Demnächst geht auch ein Chat an den Start.

„Nummer gegen Kummer“ e.V. übernimmt die Telefon- und E-Mail-Beratung für ratsuchende pflegende Kinder und Jugendliche. Diese können sich kostenlos – auch anonym – an die Hotline des Kinder- und Jugendtelefons der „Nummer gegen Kummer“ wenden – unter der Nummer 116 111 oder rund um die Uhr per E-Mail über www.nummergegenkummer.de.

Die speziell ausgebildeten, ehrenamtlich tätigen Beraterinnen und Berater des Kinder- und Jugendtelefons der „Nummer gegen Kummer“ unterstützen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Die Hotline ist von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr erreichbar. An Samstagen gibt es zudem eine „Peer-to-Peer“–Beratung durch ehrenamtliche Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren.

Im Juli 2017 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zudem ein Netzwerk zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Pflegeverantwortung ins Leben gerufen. Bisher nehmen 20 Initiativen teil. Dem Netzwerk gehören u.a. verschiedene Hilfetelefone und Interessenvertretungen pflegender Angehöriger an.

Weitere Informationen: www.pausentaste.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.05.2018

Jeden Tag leisten Kita-Fachkräfte und Tageseltern wertvolle Arbeit, damit Kinder gut aufwachsen können. Am Tag der Kinderbetreuung soll diesem Einsatz die nötige Anerkennung gezollt werden. Davon unabhängig kann die Qualität in der Kinderbetreuung noch besser werden.

„Der Bund greift den Ländern beim Qualitätsausbau in der Kinderbetreuung kräftig unter die Arme: mit zusätzlich 3,5 Milliarden in dieser Legislaturperiode. Mehr Qualität und weniger Gebühren. Das Gute-Kita-Gesetz schafft die Grundlage für gute Bildung von Anfang an. Damit jedes Kind es packt.

Wichtig ist uns als SPD-Bundestagsfraktion: Jedes Kind überall in Deutschland soll die beste Betreuung bekommen – und das unabhängig vom Einkommen der Eltern. Um die unteren Einkommen zu entlasten, sollen sozial gestaffelte Elternbeiträge in allen Bundesländern Pflicht werden. Zusätzlich sollen Familien mit geringem oder ohne eigenes Einkommen von den Kita-Gebühren befreit werden.

Die Länder sollen das Geld dort investieren können, wo es am meisten hilft. Sie wissen selbst am besten, wo die eigenen Kitas noch besser werden können. Weniger Gebühren, mehr Erzieherinnen und Erzieher, Betreuung in Randzeiten – die Länder können je nach Bedarf entscheiden, an welcher Stelle sie die zusätzlichen Mittel des Bundes einsetzen.

Das Beste für die Kleinsten – das Gute-Kita-Gesetz sorgt dafür.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.05.2018

Das Bundeskabinett hat heute die Änderungen des Grundgesetzes beschlossen, die es dem Bund ermöglichen, Investitionen in die Bildungsinfrastruktur der Länder und Kommunen vorzunehmen. Damit wird die Grundlage geschaffen, um zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags wie den Digitalpakt für Schulen umzusetzen.

„Der alte Geist, der Bund und Länder in der Bildungspolitik in Konkurrenz zueinander gesetzt hat, wird mit der vorliegenden Änderung des Grundgesetzes überwunden. Mit dem neuen Geist des kooperativen Bildungsföderalismus können wir die Herausforderungen in unserem Bildungssystem entschlossen angehen. Es ist für die SPD-Bundestagsfraktion ein großer Erfolg, dass das Kooperationsverbot fällt.

Die neuen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen wollen wir schnell nutzen. Beim Digitalpakt haben sich Bund und Länder weitgehend auf eine Vereinbarung geeinigt. Es gilt, die Umsetzung schnell auf die Schiene zu setzen. Damit stellen wir die Wirkung des kooperativen Bildungsföderalismus im Alltag spürbar unter Beweis.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 02.05.2018

Zum angekündigten Kita-Qualitätsgesetz sowie der angedachten finanziellen Bundesbeteiligung erklären Ekin Deligöz MdB und Annalena Baerbock MdB:

Man darf auf das vollmundig angekündigte Vorhaben gespannt sein. Erhebliche Skepsis ist angebracht, wenn dabei primär auf politische Vereinbarungen statt auf bundesgesetzliche Standards gesetzt wird. Eines steht aber schon fest: die geplante Bundesfinanzierung ist vollkommen unzureichend. Auch die neue Familienministerin ist in die Falle getappt, Großes in diesem Bereich anzukündigen, ohne das finanziell angemessen hinterlegen zu können.

Die Liste der GroKo-Versprechen bei der Kinderbetreuung ist lang. Sie verspricht einen deutlichen Platzaufwuchs, die Streichung von Kita Gebühren und, nicht zuletzt, umfängliche Qualitätssteigerungen. Ministerin Giffey plädiert auch fortwährend für eine bessere Entlohnung des Kita-Personals. Für all das will der Bund in dieser Wahlperiode gerade mal 3,5 Milliarden Euro aufbringen. Das ist bei weitem zu wenig, um diese wichtigen Schritte erfolgreich gehen zu können. Die Enttäuschung bei Kindern und Familien, aber auch beim Kitapersonal und Tagesmüttern, ist vorprogrammiert. Und die Kommunen, die das größtenteils schultern müssen, sehen sich dann auch noch mit dem angekündigten, unterfinanzierten Betreuungsanspruch von Schulkindern konfrontiert. Wir werden die Haushaltsberatungen des Bundes in diesem Jahr nutzen, die unsolide Finanzierung dieser Vorhaben und konstruktive Alternativen aufzuzeigen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 02.05.2018

„Das Gute-Kita-Gesetz von Franziska Giffey scheint nicht mehr als eine Worthülse zu sein. Klar ist schon jetzt: Die 3,5 Milliarden Euro, die die Bundesregierung in dieser Wahlperiode zur Verfügung stellen will, reichen nicht einmal, um den bundesweiten Mangel an Kita-Plätzen zu beheben. Einen Ausbau der Qualität oder gar einen Einstieg in die Gebührenfreiheit wird es so nicht geben“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ankündigung des Familienministeriums, zeitnah mit dem Gesetzesvorhaben in die Ressortabstimmung zu gehen. Müller weiter:

„Als die Ministerin ihr Vorhaben vergangene Woche im Ausschuss vorstellte, konnte sie weder Nachfragen zu ihrem Gesetz beantworten noch dazu, wie sie das Fachkräfteproblem in den Griff bekommen will. Es ist daher zu befürchten, dass von dem Vorschlag für ein Gute-Kita-Gesetz nicht mehr bleibt als eine gute Überschrift. Wir fordern daher von der Ministerin, ein echtes Kita-Qualität-Gesetz vorzulegen. Dieses Gesetz muss eine echte finanzielle Beteiligung des Bundes und klare Standards für die Qualität in den Kindertageseinrichtungen festschreiben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.05.2018

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode bekräftigen CDU, CSU und SPD weiterhin die Pläne für den bereits im Jahr 2016 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgeschlagenen "DigitalPakt Schule" zwischen Bund und Ländern. Die FDP möchte in ihrer Kleinen Anfrage (19/1973) wissen, wie der genaue Zeitplan der Bundesregierung aussieht und wann die geplante Änderung des Artikel 104c Grundgesetz in Kraft tritt.

Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen seitens des Bundes fünf Milliarden Euro für die Förderung digitaler Ausstattung an Schulen bereitgestellt werden, während die Länder für weitere finanzielle Mittel, Qualifikation der Lehrkräfte, pädagogische Konzepte und Betrieb der Infrastruktur verantwortlich bleiben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 303 vom 11.05.2018

Nach einer möglichen Anpassung der Vergütung von Vormündern und Berufsbetreuern fragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/1974). Sie will von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob sie plant, auf die Handlungsempfehlungen des Forschungsprojektes "Qualität in der rechtlichen Betreuung" (460/1/17) zu reagieren. Das Forschungsprojekt war vom Justizministerium in Auftrag gegeben und Ende 2017 veröffentlicht worden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (17/12427) war in der vergangenen Legislaturperiode im Bundesrat mit der Begründung nicht beraten worden, dass erst die Ergebnisse des Vorhaben abgewartet werden sollten. In den Handlungsempfehlungen heißt es unter anderem, dass eine Erhöhung der Stundensätze beziehungsweise der Vergütung geboten sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 302 vom 11.05.2018

Die Zahl der Krankenhäuser in Deutschland mit einer Entbindungsstation ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen. 2006 waren es 880 Kliniken, 2016 nur noch 690, wie aus der Antwort (19/1924) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1619) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.

Auch die Zahl der Geburtshäuser ist tendenziell rückläufig. 2010 waren es den Angaben zufolge 135, 2016 noch 112. Die Anzahl der freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen hat sich den Angaben zufolge hingegen in den vergangenen Jahren erhöht, von 4.516 im Jahr 2009 auf 5.518 im Jahr 2017.

Die Zahlen zu den Hebammen stammten aus der Vertragspartnerliste des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die für 2017 angegebene Zahl gehe auf Angaben der Hebammen selbst zurück und sei deutlich höher als die Zahl der Hebammen (3.040), die den Sicherstellungszuschlag beantragt hätten.

Der GKV-Spitzenverband gehe daher davon aus, dass die der Vertragspartnerliste entnommene Zahl überhöht sei. Einige der freiberuflich tätigen Hebammen seien zugleich in Kliniken und Geburtshäusern angestellt und tauchten somit auch in der dortigen Statistik auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.295 vom 07.05.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für eine Erhöhung und eine automatisierte Auszahlung des Kinderzuschlags ein. In einem entsprechenden Antrag (19/1854) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den bisherigen Kinderzuschlag ersetzt und sicherstellt, dass die Auszahlung der Leistung ebenso einfach geregelt wird wie die automatische Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibeträgen im Rahmen der Steuererklärung. Zudem soll der maximale Auszahlungsbetrag so erhöht werden, dass er zusammen mit dem Kindergeld für Kinder jeden Alters existenzsichernd ist. Ebenso sollen die Mindest- und Höchsteinkommensgrenzen abgeschafft werden. Bei Alleinerziehenden, bei denen ein Elternteil den Unterhalt für sein Kind nach einer Trennung nicht zahlt, sollen der Unterhaltsvorschuss und der Kinderzuschlag in voller Höhe zusammengeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 279 vom 27.04.2018

Wer sind die sechs Prozent der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, die keine Kita besuchen? DIW-Studie zeigt, dass Nicht-Kita-Kinder beispielsweise häufiger einen Migrationshintergrund haben, das trifft aber längst nicht auf alle zu – Kita-Pflicht hätte vermutlich nur einen äußerst geringen Nutzen – Besser wäre eine gezieltere Förderung, beispielsweise von Kindern mit Sprachförderbedarf

Kinder, die im Alter ab drei Jahren bis zur Einschulung nicht in eine Kindertageseinrichtung gehen, kommen – anders, als vor allem BefürworterInnen einer Kita-Pflicht häufig annehmen – keinesfalls nur aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten. Zwar haben Nicht-Kita-Kinder – im Altersbereich von drei bis sechs Jahren handelt es sich um sechs Prozent aller Kinder – tatsächlich häufiger einen Migrationshintergrund und kommen eher aus Haushalten, die in die untere Hälfte der Einkommensverteilung fallen. Das trifft aber längst nicht auf alle Kinder zu, wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt. Demnach gibt es über alle Einkommens- und Bildungsgruppen hinweg Familien, die ihr Kind nicht in einer Kita betreuen lassen.

„Eine pauschale Kita-Pflicht für alle Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung wäre daher kaum geeignet, gezielt Kinder aus sozioökonomisch schlechter gestellten Haushalten zu fördern“, sagt DIW-Bildungs- und Familienökonomin C. Katharina Spieß, die gemeinsam mit Sophia Schmitz untersucht hat, aus welchen Haushalten Nicht-Kita-Kinder kommen. Dafür verwendeten die Forscherinnen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin und der Zusatzstichprobe „Familien in Deutschland“. Stattdessen sollten tatsächlich förderbedürftige Kinder gezielter unterstützt werden, etwa wenn es um Sprachfähigkeiten geht. „Das wäre effizienter und damit auch kostengünstiger zu machen als mit einer Kita-Pflicht“, so Spieß.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 09.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

In Deutschland hatten im Jahr 2016 rund 2,4 % der Erstgeborenen eine Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt mindestens 40 Jahre alt war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Muttertages weiter mitteilt, ist der Anteil gegenüber 2010 (2,5%) relativ stabil. Die Zahl der erstgeborenen Kinder mit einer Mutter ab 40 Jahren erhöhte sich zwischen 2010 und 2016 von rund 8500 auf rund 9200.

In elf EU-Staaten war der Anteil der Erstgeborenen von Müttern im höheren gebärfähigen Alter größer als in Deutschland. Nach Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat hatten 2016 in Italien bereits 7,2% der Erstgeborenen eine Mutter ab 40 Jahren. In Spanien waren es 6,6% und in Griechenland 5,3%. Am geringsten war der Anteil in Litauen mit 1,0%. Der EU-Durchschnitt lag bei 3,2%.

Die Daten stehen in der Eurostat Datenbank zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 11.05.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Haus- und Straßensammlung des Müttergenesungswerks hat begonnen

Bis zum Muttertag am 13. Mai sind wieder viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer auf den Straßen und an den Türen unterwegs, um Spenden für erschöpfte und kranke Mütter zu sammeln. Die Spendenaktion – dieses Jahr unter dem Motto „Mission Mutter: Überlasteten Müttern neuen Antrieb geben“ – wird seit 1950 vom Müttergenesungswerk (MGW) durchgeführt. Elke Büdenbender, Schirmherrin der gemeinnützigen Stiftung, rief mit einem Spendenappell zur Unterstützung auf.

„Hilfe und Unterstützung für Mütter und ihre Familien sind heute notwendiger denn je. Ich freue mich sehr, dass sich auch in diesem Jahr viele Sammlerinnen und Sammler in Kommunen, Kirchengemeinden, Frauenverbänden, Schulen und Vereinen engagieren und dazu beitragen, dass erschöpfte und kranke Mütter eine Kurmaßnahme in Anspruch nehmen können. Für die Arbeit des MGW ist die Sammlung von großer Bedeutung“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks.

Wofür das Müttergenesungswerk sammelt

Rund zwei Millionen Mütter sind durch die Doppel- und Dreifachbelastung in Familie, Haushalt und Beruf so erschöpft und ausgelaugt, dass sie als kurbedürftig gelten. Doch nur ein Bruchteil nimmt an einer Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur teil. Im MGW sind es rund 50.000 Mütter pro Jahr. Zusätzlich stärkt das MGW Mütter nicht nur mit Kurmaßnahmen, sondern oft auch mit direkten finanziellen Zuschüssen: Wenn Mütter sich die gesetzliche Zuzahlung, Kurausstattung oder Taschengeld nicht leisten können, können sie ggf. einen Zuschuss aus Spendenmitteln erhalten, damit sie nicht auf die dringend benötigte Kurmaßnahme verzichten müssen.

In den bundesweit rund 1.200 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im MGW-Verbund können sich Mütter kostenlos zu allen Fragen rund um die Kurmaßnahme beraten lassen. Zudem unterstützen Nachsorgeangebote Mütter in ihrem Alltag, um den Kurerfolg langfristig zu sichern.

Auch online Spenden sammeln

In diesem Jahr gibt es eine Neuerung: Alle, die die Sammlung unterstützen wollen, können online ihre eigene Spendenaktion starten. Freundinnen und Freunde, Bekannte und Verwandte werden per Link zur Unterstützung eingeladen. Zum Muttertag wollen wir die Spenden-Rakete für Mütter zünden – gemeinsam mit den Sammlerinnen und Sammlern auf den Straßen und an den Türen, den Beratungsstellen und Kliniken und allen weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern online und vor Ort. Jede Hilfe ist willkommen! www.muettergenesungswerk.de/spenden-und-helfen.

Spendenkonto: IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04, BIC: BFSWDE33MUE

Weitere Informationen und Kontakt:

Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk

Bergstraße 63, 10115 Berlin

Ansprechpartnerin für die Sammlung: Petra Gerstkamp

Tel.: 030/33 00 29-12, gerstkamp@muettergenesungswerk.de

Kurtelefon: 030/33 00 29-29

www.muettergenesungswerk.de

www.muettergenesungswerk.de/sammlungen

Pressebilder zur Muttertagssammlung 2018 finden Sie hier.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 11.05.2018

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai macht Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, auf die belastende Lebensphase von Paaren aufmerksam, bei denen es mit einer Schwangerschaft nicht klappt:

"Die allermeisten Menschen wünschen sich Familie mit einem eigenen Kind. Aber nicht immer geht dieser Wunsch in Erfüllung. 6 Millionen Männer und Frauen in Deutschland im Alter zwischen 25 und 59 Jahren (2016) sind ungewollt kinderlos.

Schwangerschaftsberatungsstellen der Diakonie begleiten Frauen, Männer und Paare auch mit unerfülltem Kinderwunsch. Denn gerade in dieser oft belastenden Lebensphase brauchen Paare neben der medizinischen Abklärung psychosoziale Unterstützung. Viele Paare sind, wenn sie in die Beratung kommen, erschöpft durch einen immer wiederkehrenden Kreislauf des Hoffens und Bangens um ein Kind, das nicht kommen will. Sie fühlen sich angesichts der zahlreichen medizinisch- technischen Möglichkeiten oft überfordert. Die Beraterinnen und Beratern nehmen sich viel Zeit um Paaren bei der Klärung von persönlichen und auch finanziellen Fragen zu begleiten.

Egal, ob sich der Traum vom eigenen Kind erfüllt oder nicht, die Schwangerenberatungsstellen helfen den Paaren, mit ihren Gefühlen und mit den Belastungen zu recht zu kommen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.05.2018

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am Donnerstag, den 3. Mai 2018, die Mitglieder der Rentenkommission vorgestellt, die – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – bis März 2020 Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme aufzeigen soll.

Immerhin vier der zehn Mitglieder der Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" sind Frauen. Das Ziel der paritätischen Gremienbesetzung ist damit fast erreicht. Gleichzeitig wurden u.a. mit Annelie Buntenbach (DGB), und Prof. Dr. Simone Scherger (Universität Bremen) Personen einbezogen, die Geschlechtergerechtigkeit in der Rente mitdenken.

Auftrag der Kommission ist es, vor dem Hintergrund im Wandel begriffener Beschäftigungsstrukturen und demographischen Veränderungen ein neues Fundament für die gesetzliche, private und betriebliche Rente zu entwickeln. "Der Entwurf für einen verlässlichen Generationenvertrag trägt allerdings nur dann, wenn auch die Frage nach einer angemessenen Alterssicherung von Frauen beantwortet wird", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Der Gender Pension Gap, das heißt die Differenz der Alterseinkommen zwischen Frauen und Männern, die in Deutschland mit 46 Prozent besonders hoch ist, darf nicht weiter zementiert werden."

Die zurückliegenden Rentenreformen innerhalb der Europäischen Union haben gezeigt, dass Maßnahmen, die ausschließlich die Finanzierbarkeit des Rentensystems betreffen, zu kurz greifen. Mit der Verlagerung der Alterssicherung auf private und betriebliche Vorsorgearten besteht beispielsweise das Risiko, dass Frauen noch schlechter gestellt werden, weil Sorgearbeit in der zweiten und dritten Säule weniger berücksichtigt wird und die Alterssicherung noch stärker von der Erwerbsdauer und der Einkommenshöhe abhängt.

Rentensysteme müssen vor diesem Hintergrund nicht nur nachhaltig konzipiert sein, sondern eine angemessene Alterssicherung gewährleisten können. Dazu gehört u.a., geschlechtsbezogene Ungleichheiten im Lebensverlauf und deren Ursachen besonders in den Blick zu nehmen, die sich im Gender Pension Gap manifestieren: Erwerbsverläufe, Einkommensdifferenzen, Sorgearbeit.

Gleichzeitig geht es um die Ausgestaltung des Rentensystems selbst, das etwa durch die unzureichende Berücksichtigung von Sorgearbeit oder aber den unterschiedlichen Zugang zu betrieblicher Altersvorsorge und daran anknüpfenden Steuervorteilen zum Gender Pension Gap beiträgt. Im Koalitionsvertrag finden sich hier erste, aber immer noch unzureichende Ansätze.

Das Europäische Parlament (EP) hat erst Mitte des letzten Jahres die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Gender Pension Gap zu reduzieren.[1] Dazu – so das EP – sind vielschichtige Maßnahmen erforderlich, die erstens bei Nachteilen im Erwerbsleben und der Verteilung von Sorgearbeit im Lebensverlauf und zweitens beim Rentensystem selbst ansetzen. Darüber hinaus müssen Reformen im Hinblick auf gleichstellungspolitische Ziele analysiert und ggf. angepasst werden. Für die Rentenkommission folgt daraus: Jede Reform muss einen Abbau des Gender Pension Gaps zum Ziel haben und jeder Änderungsvorschlag muss aus gleichstellungspolitischer Sicht evaluiert werden. Zugegeben, keine leichte Aufgabe, aber die Kommission muss die Voraussetzungen für eine angemessene und zumindest existenzsichernde Alterssicherung schaffen: für Männer UND Frauen.

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[1] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2017 zur Notwendigkeit einer EU-Strategie zur Beendigung und Vermeidung des geschlechtsspezifischen Rentengefälles (2016/2061(INI)), http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2016/2061%28INI%29

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom ´07.05.2018

Deutsche Männer haben bessere Chancen als Frauen und Personen mit Migrationshintergrund, die juristischen Staatsprüfungen mit Prädikatsexamen abzuschließen. Dies gilt umso mehr, wenn die Prüfungskommission ausschließlich männlich besetzt ist – was in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2006 bis 2016 in 65 Prozent der mündlichen Prüfungen so war. Dies zeigt eine aktuelle Studie für das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt zu den Ergebnissen: "Wir müssen das Problem von Diskriminierung in der juristischen Ausbildung systematisch und strukturell in den Blick nehmen. Es braucht mehr Frauen als Vorbilder und Prüferinnen."

Die aktuellen Daten bestätigen: Die juristische Ausbildung hat ein Diskriminierungsproblem. Der djb-Arbeitsstab "Ausbildung und Beruf" fordert schon länger eine stereotypenfreie Gestaltung von Ausbildungsmaterial und mehr weibliche Lehrpersonen an juristischen Fakultäten und in der Referendar*innen-Ausbildung.

Die nun vorliegende Studie zeigt in einer wissenschaftlichen Langzeitstudie auf breiter Datengrundlage, dass Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund in der Benotung statistisch signifikant schlechter abschneiden. Frauen mit Migrationshintergrund trifft diese Form der Benachteiligung doppelt hart.

Die Präsidentin des djb weiter: "In kaum einem Fachgebiet hängt der berufliche Weg so sehr von der Abschlussnote ab wie in Jura. Ein Prädikatsexamen ist auch heute noch in vielen juristischen Berufsfeldern Voraussetzung für die Einstellung. Diese Aussagekraft der Abschlussnote ist zu hinterfragen, wenn die Note von Geschlecht oder Herkunft beeinflusst ist."

Zentrale Ergebnisse der Studie

In einem interdisziplinären Team haben die Professoren Andreas Glöckner, Emanuel V. Towfigh und Christian Traxler die Benotung in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen von 2006 bis 2016 in einer methodisch aufwändigen Studie untersucht. Die Ergebnisse ihrer Analyse von rund 18.000 Jura-Abschlüssen stellten sie am 26. April 2018 in Berlin vor. Die Auswertung zeigt:

* Frauen schneiden in beiden Staatsexamina statistisch schlechter ab als Männer

– sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung. Für letztere gilt dies selbst dann, wenn sie zuvor in den schriftlichen Prüfungen gleiche Ergebnisse erzielten.

* Die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen die Schwelle zu einem Prädikatsexamen überwinden, ist deutlich geringer als bei Männern.

* Noch deutlicher zeigt sich die ungleiche Benotung bei Absolvent*innen mit Migrationshintergrund oder ausländisch klingendem Namen. Auch sie erreichen mit deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit ein Prädikatsexamen.

* Die Zusammensetzung der Kommission in der mündlichen Examensprüfung beeinflusst deren Notengebung. Wenn Frauen mitprüfen, verschwindet zumindest der Geschlechterunterschied in der mündlichen Prüfung.

Empirische Untersuchung zur Benotung in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen von 2006 bis 2016, vorgelegt von Prof. Dr. Andreas Glöckner, Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh, Prof. Dr. Christian Traxler:

https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/juristenausbildung/180331-v_fin-Abschlussbericht-korr1.pdf

Zusammenfassung der Studie:https://www.hertie-school.org/fileadmin/4_Debate/Press_releases/2018-04-26_Traxler_juristischer_Staatsexamen/Zusammenfassung_Geschlechts-undHerkunftseffektebei_der_Benotung_juristischer_Staatsexamen.pdf

djb-Stellungnahme vom 16.11.2016 zur juristischen Ausbildung anlässlich der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 17. November 2016 in Berlin: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st16-25/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 02.05.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt im Vorfeld der heutigen Familienministerkonferenz bei Bund, Ländern und Kommunen wesentlich mehr Kraftanstrengungen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an. Das jetzt von Bundesfamilienministerin Giffey auf den Weg gebrachte "Gute-KiTa-Gesetz" darf aus Sicht der Kinderrechtsorganisation nicht dazu führen, dass sich die Kita-Qualität in den Bundesländern noch weiter voneinander entfernt. "Es steht zu befürchten, dass sich beispielsweise die enormen regionalen Unterschiede beim Kita-Personalschlüssel durch das Gesetz eher verstärken. Der Bund muss bei den angestrebten Vereinbarungen mit den Bundesländern darauf achten, dass die im Gesetz enthaltenen Kriterien so genutzt werden, dass möglichst bundesweit einheitliche Verhältnisse bei der Kita-Qualität entstehen. Hier wird es maßgeblich auf das Verhandlungsgeschick des Bundes ankommen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Das wird an vielen Stellen auch mit deutlich mehr Investitionen in die Kita-Qualität einhergehen müssen. Deshalb spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für ein Investitionsprogramm in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich für die nächsten Jahre zur Verbesserung der Kita-Qualität aus. So hatte es die Große Koalition im Jahre 2016 als mittelfristiges Ziel auch angekündigt. Das müssen uns unsere Kinder wert sein", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes steht zu befürchten, dass durch die Verlagerung der Diskussion um die Kita-Qualität auf die Länderebene sowie durch die Vielzahl der Kriterien und Vereinbarungen die Situation und die Vergleichbarkeit der Kita-Qualität noch undurchsichtiger wird. "Zudem besteht die Gefahr, dass einzelne Bundesländer ihnen nicht genehme Kriterien abblenden. Diese hängen jedoch sehr eng zusammen und bedingen sich an vielen Stellen gegenseitig. Kritisch ist aus kinderrechtlicher Sicht auch zu sehen, dass die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen nicht als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rückt. Dabei könnten so die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Denn wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.05.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Kinderzuschlag die Bundesregierung auf, mit einer umfassenden Reform des Kinderzuschlags einen notwendigen Schritt zur Reduzierung der Kinderarmut in Deutschland einzuleiten. Neben einer notwendigen Erhöhung der Leistung sollte dabei die Entbürokratisierung des Kinderzuschlags im Mittelpunkt der Reform stehen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollte der Kinderzuschlag so gestaltet werden, dass alle anspruchsberechtigten Kinder die Leistung auch tatsächlich erhalten.

"Der Kinderzuschlag ist ein wirksames Instrument, um das Armutsrisiko von Familien zu verringern. Nur leider erreicht der Kindergeldzuschlag sehr viele Familien mit Kindern gar nicht erst. Armutsforscher gehen davon aus, dass rund zwei Drittel der Anspruchsberechtigten den Kinderzuschlag nicht in Anspruch nehmen. Komplizierte Beantragungsprozeduren, komplexe Anrechnungsregelungen und die Höchsteinkommensgrenze führen dazu, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht. Deshalb brauchen wir beim Kinderzuschlag eine grundlegende Reform", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum Antrag von Bündnis90/Die Grünen "Kinderzuschlag automatisch auszahlen – verdeckte Armut überwinden".

"Gute Ideen dazu hat die Jugend- und Familienministerkonferenz bereits vor zwei Jahren präsentiert. Sie schlägt als Ansatzpunkte die Abschaffung der Höchsteinkommensgrenze, eine Neuregelung der Anrechnung von Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss und die Prüfung eines Mehrbedarfs zugunsten von Alleinerziehenden vor. Auch soll die Höhe des Kinderzuschlags regelmäßig überprüft werden. Diese Empfehlungen müssen jetzt von der Bundesregierung zügig in ein entsprechendes Reformgesetz umgesetzt werden. Beim Kinderfreibetrag, von dem vor allem gut verdienende Eltern profitieren, prüft das Finanzamt von Amts wegen die Anspruchsberechtigung, beim Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern werden diese vom Staat allein gelassen. Wünschenswert wäre hier eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld, um Kinderarmut gezielt zu bekämpfen", so Hofmann weiter.

Der Kinderreport 2018, den das Deutsche Kinderhilfswerk im Februar vorgelegt hat, zeigt klar und deutlich, dass die Menschen in Deutschland Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, entschiedener als bisher die Kinderarmut in unserem Land zu bekämpfen. Geldleistungen sind dabei nur ein Baustein von vielen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.04.2018

Familien sind eine der wichtigsten Grundlagen der Gesellschaft. Sie sorgen für Zusammenhalt und Unterstützung, für das gute Heranwachsen von Kindern und sie pflegen Familienmitglieder. Um all das zu leisten, brauchen sie die Stärkung ihrer Ressourcen und – wenn nötig – Hilfe. Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai ist Anlass, die Leistungen von Familien zu würdigen.

Die eaf tritt für einen Perspektivwechsel der Familienpolitik ein: Die staatliche Gemeinschaft sollte nicht erst tätig werden, wenn es (fast) zu spät ist, sondern grundsätzlich fördernde Strukturen für alle bereit halten, wie z. B. Familienbildung und Familienberatung. Familien, deren Kinder eine Behinderung haben, brauchen tatsächliche Inklusion in allen Lebensbereichen von Anfang an.

Noch viel zu oft werden sie zwischen verschiedenen Bereichen des Sozialrechts hin- und hergeschoben. „Unser gesamtes Sozialrecht ist auf den Einzelnen fokussiert und berücksichtigt Familienzusammenhänge zu wenig“, stellt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf, fest. „Es ist wenig hilfreich, alle Belange der Kinder- und Jugendlichen auf ein Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu konzentrieren. Die Perspektive von Kindern, Jugendlichen und Familien muss vielmehr grundsätzlich in der Sozialgesetzgebung verankert werden. Wir fordern eine entsprechende Berücksichtigung im Sozialgesetzbuch I (SGB I), sozusagen als Präambel für alle zwölf Sozialgesetzbücher“, so Frau Riemann-Hanewinckel weiter.

Zum Perspektivwechsel in der Familienpolitik hat die eaf ein Positionspapier veröffentlicht: www.eaf-bund.de

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)vom 14.05.2018

Eine bezahlbare und ausreichend große Wohnung ist der dringende Wunsch vieler Familien, ganz besonders natürlich von armen Familien. Wohnraum ist vor allem für junge Familien mit kleinen Kindern in den Städten kaum noch zu finden. Die Wohnung ist aber der unmittelbare Lebens- und Entwicklungsraum für kleine Kinder.

Zur Aktionswoche „Wohnen ist ein Menschenrecht für Alle“ erklärt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf:

„Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, für mehr Wohnungsbau zu sorgen, aber dafür müssen sie nun auch zügig die Voraussetzungen schaffen. Mehr Wohnungen mit bezahlbaren Mieten sind wichtiger als das verabredete Baukindergeld. Das wird kaum eine Familie, die nicht ohnehin schon Eigentumserwerb plant, veranlassen zu bauen oder zu kaufen.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)vom 02.05.2018

Internationaler Regenbogenfamilientag

Anlässlich des Internationalen Regenbogenfamilientags mit dem Motto „Children‘s Rights Matter“ am Sonntag, den 06. Mai, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Familie ist, wo Kinder sind. Die staatliche Verpflichtung, Familien zu schützen, ist im Grundgesetz festgelegt. Zudem hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Stärkung und Entlastung von Familien ausdrücklich zum Ziel gesetzt und sich verpflichtet, kein bestimmtes Familienmodell vorzuschreiben. Eine Stärkung und spürbare Entlastung wäre ein modernes Familien- und Abstammungsrecht. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen. Homophobie und Transfeindlichkeit schaden dem Kindeswohl und Familien.

Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden.

Ferner verspricht die Bundesregierung, Anpassungen des Abstammungsrechts unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Arbeitskreises Abstammungsrecht zu prüfen. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert dieser Arbeitskreis mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können. Bis heute ist trotz Eheöffnung immer eine langwierige und diskriminierende Stiefkindadoption notwendig. Der LSVD fordert außerdem, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der es den Beteiligten einer Regenbogenfamilie über eine Elternschaftsvereinbarung ermöglicht, rechtsverbindliche Vereinbarungen bereits vor der Zeugung zu treffen. Die Empfehlungen des Arbeitskreises gehen hier nicht weit genug bzw. bleiben zu vage.

Der LSVD kritisiert zudem, dass die bestehenden Regelungen transgeschlechtlichen Personen die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verbietet. Rechtunsicherheit gibt es auch bei der Elternschaft von Personen ohne Geschlechtseintrag. Eltern, deren Vorname oder deren Geschlechtseintrag geändert worden ist, sollten wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlechtseintrag oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht, das entweder eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ oder die Streichung des Geschlechtseintrags einfordert.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 04.05.2018

Verbandswochenende von pro familia rückt die Auseinandersetzung um den §219a StGB in den Mittelpunkt

pro familia wird sich weiterhin für die Abschaffung des §219a StGB einsetzen und sich solidarisch mit Ärzt*innen zeigen. Der Verband sucht den Dialog mit politischen Vertreter*innen und stellt seine fachliche Expertise zu Verfügung. Gleichzeitig muss in die aktuelle Diskussion die defizitäre Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch einbezogen werden, ebenso wie die Stigmatisierung, die immer noch mit dem Thema verbunden ist. So lautete das Fazit der pro familia Fachtagung, die am 5. Mai 2018 in Offenbach stattfand.

Unter dem Titel „Kann Aufklären Sünde sein? Die Informationsrechte von Menschen zum Schwangerschaftsabbruch stärken“ diskutierten die Teilnehmer*innen der Fachtagung darüber, wie der §219a StGB sich auf das Recht auf Information auswirkt.

„Menschen werden daran gehindert, sich niedrigschwellig und umfassend über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren, Ärzt*innen wird verweigert, im Netz sachlich über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren, den sie in ihrer Praxis durchführen, und Beratungsstellen werden verunsichert, ob sie vom §219a StGB betroffen sind und welche Informationen über Ärzt*innen sie weitergeben dürfen. Deshalb ist die Streichung des §219a StGB dringend erforderlich“, resümiert die pro familia Bundesvorsitzende, Prof. Dr. Davina Höblich.

Die Diskussion der letzten Monate habe allerdings weitere Defizite in der Versorgung deutlich gemacht. So gebe es keine Erkenntnisse darüber, was die Länder dafür tun, „ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen“ sicherzustellen, wie es der §13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes fordere. Denn Meldungen beispielsweise aus Niedersachsen und aus Bayern weisen schon jetzt auf Defizite in der Versorgung hin. Zudem werden die Stigmatisierung und Kriminalisierung von Ärzt*innen und die fehlenden Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten dazu führen, dass es künftig immer weniger Ärzt*innen geben wird, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

„Wir sehen kritisch, welches Frauenbild bei den aktuellen Diskussionen über den Schwangerschaftsabbruch zutage tritt“, so Höblich weiter. „Frauen wird immer noch das Recht und die Fähigkeit abgesprochen, selbstbestimmt und verantwortlich mit ungewollten und ungeplanten Schwangerschaften umzugehen.“

Auf dem Podium der Diskussionsveranstaltung am Abend herrschte Einigkeit über den Änderungsbedarf beim §219a StGB: Dr. Katja Mast (SPD), Cornelia Möhring (Die Linke), Cordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Grüne) und Stephan Thomae (FDP) verdeutlichten die Haltung ihrer jeweiligen Fraktion und ließen den klaren Willen zur Zusammenarbeit zu diesem Thema erkennen. Ein/e CDU-Vertreter*in für die Podiumsdiskussion konnte im Vorfeld nicht gefunden werden. Die Ärztin Kristina Hänel bereicherte die Diskussion um Beispiele aus ihrer ärztlichen Praxis, die deutlich machen, dass Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, gute Gründe dafür haben und Unterstützung benötigen, anstatt verurteilt und diffamiert zu werden. Die pro familia Bundesvorsitzende versprach, weiterhin mit fachlicher Arbeit, Dialogen und Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. „Wir werden unsere föderative Struktur nutzen und uns auf Orts-. Landes- und Bundesebene für die Informationsrechte zum Schwangerschaftsabbruch einsetzen“, so Höblich.

Auf der Bundesdelegiertenversammlung am 6. Mai 2018 wurde eine neue stellvertretende Vorsitzende gewählt: Dr. med. Gülhan Inci, Gynäkologin an der Charité in Berlin, trat die Nachfolge von Verena Mörath an. Der Schatzmeister Dr. Dirk-Oliver Kaul wurde für weitere drei Jahre in den Bundesvorstand gewählt.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 07.05.2018

Am 09. Mai ist Europatag und als VBM unterstützen wir die Initiative der Frauen, die sich rund um Pulse of Europe im März 2017 in Berlin gefunden haben, einen Frauenmarsch für Europa zu organisieren. Dieser Frauenmarsch und das Frauenfest am 09. Mai 2018 von 11.-14.00 Uhr am Brandenburger Tor, Berlin, sollen ein deutliches Signal für humanistische Werte in unserer Gesellschaft und gegen „toxic masculinity“ senden..

Mit dem Motto „Women for Europe und Europe for Women“ möchten die Veranstalterinnen neue Wege von Frauen und Männern im Zusammenleben in unserer Gesellschaft aufzeigen. Hierbei verfolgen sie das Ziel gegen Populismus, Autokratie und Patriarchat sowohl in Deutschland als auch in Europa zu bewegen.

Das Programm und die Redner*innenliste liest sich spannend, so wird z.B. Bundesministerin Frau Dr. Franziska Giffey vor Ort sein.

„Wir müssen ein deutliches Signal setzen, da wir bisher weder Art. 1 und Art. 3 unserer Verfassung noch Art. 1 und Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erfüllen“, so Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM). und fordert. „Es ist längst überfällig, dass wir Frauen die gleiche Bezahlung für vergleichbare Arbeit erhalten müssen, dass die Berufe, in denen überrepräsentativ wir Frauen beschäftigt sind, deutlich finanziell aufgewertet werden müssen und dass wir als Frauen in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik ebenso in allen Führungsebenen vertreten sind wie das männliche Geschlecht. Die klare Forderung heißt: Equal Care, Equal Pay, Equal Position und Equal Pension. Why not? Unsere Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey ist überzeugt, dass Frauen Alles können. Ja, wir können Alles – aber wir brauchen endlich auch den Rahmen hierfür, mit einer konsistenten, in sich stimmigen zeitgemäßen gleichstellungsorientierten Familienpolitik für die gesamte Lebensverlaufsperspektive, z. B. weg mit dem Ehegattensplitting hin zur Individualbesteuerung, weg mit dem Kindergeld und hin zur Kindergrundsicherung und wo bleibt eigentlich die Krippe, Kita & Co sowie Schule mit einem guten pädagogischen Konzept hin zu einem Lern- und Lebensort, genügend gut qualifizierten Personal, bedarfsgerechten Öffnungszeiten und das Ganze bitte kostenfrei?!“

Spachtholz macht deutlich, dass lange genug diskutiert und wissenschaftlich geforscht wurde und wir jetzt mit „Women4Europe – Europe4Women“ auch noch ein weiteres Mal dazu aufstehen und marschieren – zu einem weiteren Aktionstag neben dem Internationalen Frauentag, dem Equal Pay Day und dem Equal Pension Day – und dass es an den politischen Entscheider*innen und den Entscheider*innen in der Wirtschaft läge, endlich zu handeln, den Rahmen zu gestalten und zu verändern, dann gelänge auch ein kultureller Wandel. „Es ist wie mit der Gurtpflicht“, so Spachtholz, „es gab Menschen, die nutzten den Gurt bereits vor Einführung der Gurtpflicht, mit der Einführung der Gurtpflicht gab es Widerstand und Aufschrei… und heute…Jahre später? Es ist in der Regel eine Selbstverständlichkeit, sich vor dem Losfahren im Auto den Gurt anzulegen, mit den bekannten positiven Effekten! Und genauso eine Selbstverständlichkeit wünschen wir uns für unsere Vita als Frauen in der Ausübung unserer Rechte, die verfassungsrechtlich geschützt sind, aber auch mit Leben gefüllt sein müssen – hin zu echter Gleichberechtigung und Gleichstellung und das hat nicht nur eine deutsche Dimension, sondern eine europäische!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 08.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. Mai 2018

Veranstalter:Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Stuttgart

Der Teilnahmebeitrag für die Tagung beträgt 20 Euro.

Auf der diesjährigen Fachtagung zum Thema „Betreuungslücken schließen – Chancen und Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung“soll diskutiert werden, wie Eltern in ihrer Erwerbstätigkeit und eigenständiger Existenzsicherung effektiv durch Angebote ergänzender Kinderbetreuung unterstützt werden können.

Trotz bundesweiter Ausbauanstrengungen erleben Familien immer noch, dass Arbeitszeiten und Öffnungszeiten der institutionellen Kinderbetreuungsangebote selten aufeinander abgestimmt sind. Das betrifft insbesondere Alleinerziehende, die nicht mit der Unterstützung eines Partners bzw. einer Partnerin rechnen können. Zu 90 Prozent Mütter, sind Alleinerziehende außerdem häufig in frauentypischen Branchen im sozialen Bereich oder Dienstleistungssektor mit atypischen Arbeitszeiten tätig. An dieser Ausgangssituation haben drei Modellprojekte des VAMV angesetzt: Die Projekte in Berlin, Essen und Mainz haben zwischen 2014 und 2017 durch ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der teilnehmenden Alleinerziehenden Betreuungslücken früh, spät und am Wochenende geschlossen.

Die Fachtagung hat das Ziel, ausgehend von den Modellprojekten und den Ergebnissen der Evaluation mit Fachleuten aus Wissenschaft und Verwaltungen zu diskutieren, wie Betreuungslücken für Eltern effektiv geschlossen werden können. Wie können Angebote ergänzender Kinderbetreuung bundesweit in die Fläche gebracht bzw. verstetigt und für alle Eltern gleichermaßen verfügbar werden? Wie können durch familienfreundliche Arbeitsbedingungen Betreuungslücken reduziert werden?

Aus dem Programm:

Vortrag

„Sonne, Mond und Sterne‘ – Erfahrungen und Erfolge des Modellprojekts Ergänzende Kinderbetreuung des VAMV NRW“, Antje Beierling, Projektleiterin, VAMV NRW

Vortrag

„Bertreuungslücken schließen: Das Potenzial ergänzender Kinderbetreuung und arbeitsrechtliche Reformbedarfe“, Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Uni Gießen und Mitglied des Beirats für die Evaluation der VAMV-Modellprojekte

Podiumsdiskussion

Ergänzende Kinderbetreuung in die Fläche – was bringt‘s und wer macht’s?

Es diskutieren:

  • Marion Binder, Leiterin des Referats für Ausbau und Qualität der Kinderbetreuung, BMFSFJ
  • Ilse Petilliot-Becker, Leiterin des Referats für Grundschulen, Frühkindliche Bildung und Erziehung, Kultusministerium Baden-Württemberg
  • Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Uni Gießen und Mitglied des Beirats für die Evaluation der VAMV-Modellprojekte
  • Antje Beierling, Projektleiterin „Sonne, Mond und Sterne“, VAMV NRW
  • Moderation: Inge Michels

Flyer mit ausführlichem Programm unter: https://www.vamv.de

Wir bitten um Anmeldung bis zum 14.5.2018 (siehe Flyer).

Termin: 28. Mai 2018

Veranstalter: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Ort: Berlin

Der sich seit langem anbahnende Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung sowie Kinder- und Jugendhilfe wird zusehends gravierender und öffentlich spürbar. Kaum ein anderer Bereich der Arbeitswelt ist in den letzten Jahren so sehr gewachsen wie die Kindertagesbetreuung. Trotz Beschäftigtenzahlen auf Rekordhoch fehlen zehntausende Fachkräfte. Die Folgen: Der Kitaausbau stockt, die Jugendämter haben Schwierigkeiten, Personal für ihre gesetzlichen Aufgaben zu finden und die freien und öffentlichen Träger werben teilweise verzweifelt um neue Mitarbeiter/-innen.

Die Bundespolitik schaut konzeptlos zu. Leidtragende davon sind neben den Kindern, Jugendlichen und Familien die Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund wollen wir am 28. Mai mit Euch Ursachen für den Fachkräftemangel diskutieren, die Bedingungen für die Beschäftigten analysieren und Lösungsansätze skizieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 02. Juni 2018

Veranstalter: DIE LINKE. und Netzwerk gegen Kinderarmut

Ort: Leipzig

Die Zahl der in Armut lebenden Kinder und Jugendlichen in Deutschland befindet sich seit langem stabil auf einem sehr hohen Niveau. Wir wissen, welche Folgen Armut hat. Traurige Wahrheit ist: Wer in Armut aufwächst, hat schlechtere Bildungschancen, schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und stirbt früher. Armut ist kein Naturgesetz,und gerade für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, die Armutsspirale durchbrechen zu können, um nicht nur in eine glückliche Zukunft blicken, sondern sie auch erleben zu können. Wer als Kind schon ausgegrenzt wird, kann dieser Gesellschaft sicherlich nicht viel abgewinnen. Hier sind Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefragt.

Man möchte gemeinsam mit Ihnen ins Gespräch kommen, um zum einen dem Thema Kinderarmut mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu geben und zum anderen herauszuarbeiten, was in der jeweiligen Rolle – in Regierung, Opposition und außerparlamentarisch – zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderarmut beigetragen werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 14. -15.Juni 2018

Veranstalter: Kinderschutz-Zentren

Ort: Leipzig

Die Kinderschutz-Zentren veranstalten in Kooperation mit dem Kinderschutz-Zentrum Leipzig am 14. und 15. Juni den Kongress „Hochstrittige Eltern und das Wohl des Kindes“. Hochstrittige Eltern bilden einen spannungsvollen und belastungsreichen Entwicklungskontext für Kinder und Jugendliche. Wenn Eltern sich immer weiter voneinander entfernen und Streit und gegenseitige Verletzungen an Schärfe zunehmen, birgt dieses Konfliktmilieu immense Entwicklungsrisiken und Gefährdungen für Kinder. Sie werden immer weniger als Individuen mit eigenen Bedürfnissen und Wünschen wahrgenommen, geraten zunehmend aus dem Blick oder werden im elterlichen Konflikt instrumentalisiert.
Gemeinsam wollen wir diskutieren, was Kinder und ihre hochstrittigen Eltern brauchen, welche methodischen Ansätze es gibt und welche Handlungsmöglichkeiten es zum Beispiel für Kita-Fachkräfte im Umgang mit betroffenen Eltern gibt. Das komplette Programm lesen Sie im Flyer.

Termin: 22. -23.Juni 2018

Veranstalter: FernUniversität in Hagen (Lehrstuhl von Prof. Dr. Ulrike Lembke) in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund djb e.V. (djb-Kommission "Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften« und der djb-Arbeitsstab "Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte")

Ort: Hagen

Ist das geltende Abstammungsrecht unter Berücksichtigung moderner Lebensformen, aber auch fortschreitender Medizintechnik noch zeitgemäß?

Reformbedarf lässt sich in vielfacher Richtung ausmachen, wie die Ergebnisse des Arbeitskreises Abstammungsrecht (BMJV) zeigen. An welchen Schnittstellen konkreter gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und wie er umzusetzen ist, soll erörtert werden ebenso wie die Frage, ob die Praxis andere Weg geht und nach Alternativlösungen sucht.

Rechtliche Folgeprobleme wie die Anerkennung ausländischer Entscheidungen im Inland oder der Umgang mit sozialer Elternschaft schließen sich an. Dabei darf nicht aus dem Fokus geraten, dass alle Überlegungen am Kindeswohl auszurichten sind. Keine leichte Aufgabe!

Programm und Informationen zur Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2018/180622-23_AbstammungsR/

Termin:29.Juni 2018

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Zu dieser Tagung werden familien- und sozialpolitische, finanz- und steuerpolitische Expert/innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft herzlich eingeladen.

Die Vermeidung von Armutsrisiken für Familien und Kindern ist eine der zentralen familienpolitischen Zielsetzungen. Dass dieses Ziel noch nicht hinreichend erreicht ist, zeigen die nach wie vor hohen Zahlen von Kindern und Jugendlichen, die in einem armutsgefährdeten Haushalt aufwachsen. Der aktuelle Koalitionsvertrag hat das Thema nun aufgegriffen und sieht neben der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen ein Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut vor. Darunter sind insbesondere Veränderungen beim Kinderzuschlag und dem Bildungs- und Teilhabepaket gefasst. Das diesjährige Forum monetärer Leistungen für Familien und Kinder nimmt dies zum Anlass, sich über Handlungsbedarfe und Reformvorschläge auszutauschen und insbesondere darüber zu diskutieren, welche Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen „Masterplan gegen Kinderarmut“ notwendig sind. Wie bereits in den Vorjahren versteht sich der Fachtag dabei auch weiterhin als Forum für den Austausch über eine weiterreichende Umstrukturierung des Systems monetärer Leistungen.

Das Programm mit weiteren Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Sie unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/f_2263-18.

Ihre Anmeldung wird bis zum 17. Mai 2018 erbeten.

Wir freuen uns sehr, dass die ZFF-Vorsitzende, Christiane Reckmann, auf dem Podium der Veranstaltungen mitdiskutiert und unseren „Masterplan gegen Kinderarmut“ vertreten wird.

Termin:29.Juni 2018

Veranstalter: PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH

Ort: Nürnberg

Kosten: 95 € inkl. Fortbildungsunterlagen, Snacks und Getränken

Das Assessment-Instrument „Life Skills Progression“ (LSP) unterstützt Sie bei der systematischen Erfassung familialer Kompetenzen, sowohl als Erfahrene/r als auch als Neueinsteiger/in in der aufsuchenden Arbeit mit Familien. In der praxisnahen Fortbildung werden Sie mit der Durchführung und Auswertung des LSP vertraut gemacht und erfahren, wie Sie die Ergebnisse optimal für Ihre Arbeit mit Familien nutzen können.

Nähere Informationen zu den Inhalten und den Anmeldemodalitäten der Fortbildung finden Sie im auf der Homepage.

Termin:02.Juli 2018

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Das diesjährige Europäische Fachgespräch der AGF findet am 02. Juli 2018 zusammen mit der deutschen Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin statt. Im bewährten europäischen Austausch wollen wir aus den Perspektiven verschiedener Akteure der europäischen Ebene und einzelner Mitgliedstaaten das Work-Life-Balance-Paket der Europäischen Kommission diskutieren.

Im letzten Jahr hat die Europäische Kommission das Paket zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vorgestellt. Es enthält teilweise sehr konkrete Maßnahmen und neue bzw. ausgeweitete Mindeststandards, u.a. hinsichtlich Elternzeiten, Pflegezeiten und flexiblen Arbeitszeitregelungen. Derzeit erarbeiten der Europäische Rat und das Europäische Parlament ihre jeweiligen Stellungnahmen zum Paket. Entsteht aus dem Vorschlag eine europäische Richtlinie, kann dies unmittelbare Folgen für die Rechtssetzung in den einzelnen Staaten haben, sind sie doch verpflichtet, diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen – sofern die nationalen Regelungen den neuen Richtlinien nicht bereits entsprechen oder diese übertreffen.

Das Fachgespräch wird den aktuellen Stand und die weiteren Planungen hinsichtlich des WLB-Pakets aufgreifen und dabei den Blick vor allem auf die Bewertung der Maßnahmen und die nationalen Debatten dazu richten, aber auch die möglicherweise nötigen Veränderungen der vorhandenen Vereinbarkeitsregelungen in den Mitgliedstaaten thematisieren. Inputs kommen von der Europäischen Kommission, dem Bundesfamilienministerium, der COFACE – Families Europe sowie voraussichtlich aus Finnland, Österreich, Italien und von weiteren Akteuren aus dem Teilnehmer/innenkreis.

Alle Beiträge werden simultan deutsch-englisch übersetzt, eine Reisekostenbeteiligung wird angestrebt.

Die Einladung und das finale Programm folgen demnächst.

AUS DEM ZFF

Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung„Vielfalt im Blick: Rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens“ am 14.06.2018, 10-16 Uhr im Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin.

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie hier.

Die Anmeldung kann bequem online über www.zukunftsforum-familie.de/anmeldung erfolgen. Alternativ können Sie sich auch postalisch oder per Fax anmelden. Nutzen Sie hierzu bitte das Formular in der Einladung.

Anmeldeschluss ist der 4. Juni 2018. Wenn Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 18. Mai 2018.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

Am morgigen Internationalen Tag der Familie ist es soweit: unserer aktuelle Verbandszeitschrift „vielfalt familie“ Nr. 28/2018 erscheint. Unter dem Schwerpunktthema „Vielfalt im Blick: Auf dem Weg zu einer modernen Familienpolitik“ beleuchten wir rechtliche und soziale Herausforderungen für die Vielfalt des Familienlebens und stimmen uns auf unsere gemeinsame Fachtagung mit dem LSVD am 14.06. in Berlin ein. Darüber hinaus haben wir ein Interview mit der Wissenschaftlerin Dr. Andrea Buschner geführt. Sie forscht u.a. zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und der Pluralisierung von Familienformen. Unser Mitglied der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. stellt sich mit seinem vielversprechenden Projekt Mo.Ki vor und was „Familie ist“, das sagt uns dieses Mal Erich Fenninger, der Bundesgeschäftsführer der Volkshilfe Österreich. Viel Spaß beim Lesen uns Stöbern!

Unsere Zeitschrift „vielfalt familie“ wird morgen verschickt und kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden.

Weltweit zeichnet sich ein menschenrechtlicher Trend ab, Menschen mit so genannten „geschlechtlichen Normabweichungen”, wie transsexuelle und intersexuelle Menschen, in ihrem eigentlichen Geschlecht, das vom standesamtlich eingetragenen abweichen kann, auch rechtlich anzuerkennen. Dänemark folgte als erstes Land in Europa dem Vorbild Argentiniens, die rechtliche Anerkennung nicht mehr von medizinischen Bedingungen abhängig zu machen. Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte 2011 Teile des “Transsexuellengesetzes” als nicht verfassungskonform erachtet, in denen körperliche Voraussetzungen für die Änderung des Personenstandes vorgeschrieben wurden.

Die „Stuttgarter Erklärung" von 2015 ist eine Aktion Transsexualität und Menschenrecht ( ATME) e. V.-Initiative in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung. Sie ist eine Übereinkunft, Menschen das Wissen um ihr Geschlecht zuzugestehen und dieses Wissen als wahrhaftig anzuerkennen, eine Initiative zur Einhaltung ethischer Standards und Menschenrechten. Mit der vorliegenden Erklärung wollen wir ethische und menschenrechtliche Aspekte des respektvollen Umgangs im Bereich der Medizin, Psychotherapie, Beratung und Begleitung mit geschlechtsvarianten und allen von geschlechtlichen Normen abweichenden Menschen aufzeigen und erklären, was möglich und notwendig ist, um sinnvolle Hilfe und Unterstützung, sowie respektvollen Umgang miteinander möglich zu machen.

Die Erklärung können Sie hier herunterladen und unterzeichnen: www.die-erklärung.de

Quelle: www.die-erlärung.de, gekürzt

AKTUELLES

Die neue Landkarte der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte bildet ab, welche Regelungen bei Besuchen von Kindern bei ihrem inhaftierten Elternteil in den 16 Bundesländern gelten. Grundlage hierfür bilden eine Auswertung der Monitoring-Stelle der Justiz- und Strafvollzugsgesetze der 16 Länder sowie Ergebnisse einer schriftlichen Befragung der Landesjustizministerien.

Das Ergebnis: Wie oft und wie lange Kinder ihren inhaftierten Vater oder ihre inhaftierte Mutter sehen können ist davon abhängig, in welchem Bundesland die Haftstrafe angetreten wird.

Laut UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) hat jedes Kind das Recht auf einen regelmäßigen, persönlichen und direkten Kontakt mit beiden Elternteilen – so steht es in Artikel 9 der Konvention. Mit Ratifikation der UN-KRK hat sich Deutschland dazu verpflichtet, die Vorgaben der Konvention für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen.

Claudia Kittel, die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, erklärt im Interview, was sich bundesweit ändern müsste, um die Lebenssituation von Kindern von Inhaftierten zu verbessern. Hilde Kugler, Geschäftsführerin von Treffpunkt e. V., Beratungsstelle für Angehörige von Inhaftierten, führt im Interview aus, warum eine breite Vernetzung unterschiedlichster Akteur_innen dafür von großer Bedeutung ist.

Die beiden Interviews können Sie hier lesen: Interview mit Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, und Hilde Kugler, Geschäftsführerin von Treffpunkt e. V.

Weitere Informationen:

Landkarte Kinderrechte – Besuchszeitenregelungen für Kinder von Inhaftierten

Menschenrechtsbericht 2017 des Deutschen Instituts für Menschenrechte mit Schwerpunkt auf dem Recht von Kindern auf Kontakt zu ihrem inhaftierten Elternteil

"Children’s Right to Contact with their Incarcerated Parent", english translation of the chapter of the Human Rights Report 2017

Kurzfassung Menschenrechtsbericht 2017

Human Rights Report 2017 Short Version

Kurzfassung Menschenrechtsbericht 2017 in Leichter Sprache

Die Dokumentation zum Europäischen Fachgespräch „Auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit – So wird die Beteiligung von Vätern an Familienarbeit in Europa gefördert“ ist veröffentlicht!

Die Dokumentation steht hier zum Download für Sie bereit.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend (BMFSFJ) und die Beobachtungsstelle luden für den 29. und 30. Mai 2017 zum Europäischen Fachgespräch nach Berlin ein. Es bildete den Auftakt zu einer Reihe von Fachgesprächen zur Vereinbarkeitspolitik in Europa. Expertinnen und Experten nutzen diese Möglichkeit, sich über staatliche Maßnahmen zur Steigerung von Väterbeteiligung an Familienarbeit auszutauschen. Insgesamt wurden Politikinstrumente und deren Erfolge aus acht europäischen Staaten diskutiert. Die Dokumentation bietet eine Zusammenfassung der einzelnen Inputs und einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Fachgespräches.

Die Broschüre „Familien nach Trennung und Scheidung in Deutschland“ ist vor Kurzem online erschienen. Sie stellt aktuelle sozialwissenschaftliche Befunde zur Lebenswirklichkeit von Nachtrennungsfamilien in Deutschland in knapper Form dar. Online finden Sie die Broschüre unter https://doi.org/10.24352/UB.OVGU-2018-096.

Quelle:Hertie School of Governance gemeinnützige GmbH vom 27.04.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 7 2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey besucht Schule für Altenpflege in Berlin

Wir werden immer älter. Was dazu führt, dass immer mehr Menschen im Alter auf professionelle Pflege angewiesen sind. Doch es fehlen schon heute die Fachkräfte dafür. Unsere Aufgabe ist deshalb, mehr Menschen für diesen Zukunftsberuf zu begeistern.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute (Mittwoch) die Berufsfachschule für Altenpflege des Evangelischen Johannesstifts in Berlin-Spandau besucht, um mit Auszubildenden zu sprechen und sich einen Eindruck über die Bedingungen zu verschaffen.

„Wer Menschen pflegt und sich um sie kümmert, verdient Anerkennung – und bekommt doch leider viel zu wenig Geld für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Das ist ein Grund, warum wir einen Mangel an Fachkräften in der Pflege haben“, betonte die Ministerin. „Das fängt schon in der Ausbildung an. Deshalb ist es der einzige richtige Schritt, dass Azubis ab 2020 kein Schulgeld mehr zahlen müssen, sondern stattdessen eine Ausbildungsvergütung bekommen, wenn sie diesen Beruf erlernen. Denn niemand soll sich die Fragen stellen müssen: Kann ich es mir leisten, Pflegefachfrau oder -mann zu werden?“

Anna Schlicht, Schulbereichsleitung der Berufsfachschule für Altenpflege erklärte: „Das Arbeiten in der Altenpflege ist ein schöner, erfüllender Beruf. Aber für so eine hochspezialisierte, professionelle Tätigkeit benötigen wir qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte. Daher müssen die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen der Komplexität der Pflegeausbildung angepasst werden. In ein so wichtiges Arbeitsfeld muss jetzt investiert werden.“

Wichtiges Thema in den Gesprächen mit Vertretern der Einrichtung und des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) war die Frage, wie die gemeinsam vom Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerium eingebrachte Reform der Pflegeberufe umgesetzt werden soll. Dabei ging es auch um begleitende Unterstützungsmaßnahmen zum Beispiel durch Musterlehrpläne.

Ministerin Giffey unterstrich: „Die Modernisierung der Ausbildung ist wichtig. Dazu gehören auch eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen von Pflegekräften. Immer weniger Pflegeprofis sorgen für immer mehr Patienten. Die Folge: weniger Zeit fürs Kümmern, mehr Stress für die Pflegekräfte. Unsere Aufgabe ist es, uns um die „Kümmerer“ zu kümmern – und mehr Menschen für diesen wichtigen Beruf zu gewinnen.“

Hintergrund zum Pflegeberufegesetz:

Durch das Pflegeberufegesetz werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt – mit einem einheitlichen Berufsabschluss als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“. In der neuen Ausbildung soll der pflegewissenschaftliche Fortschritt berücksichtigt werden. Es wird eine übergreifende pflegerische Kompetenz für Menschen jeden Alters vermittelt, ob in Krankenhäusern, in stationären Pflegeeinrichtungen oder in der ambulanten Pflege. Denn Pflegefachkräfte müssen in jedem Berufsfeld zunehmend auch chronisch und mehrfach erkrankte Menschen versorgen, in Krankenhäusern kümmern sich Pflegerinnen und Pfleger beispielsweise oft auch um demente Patienten.

Auszubildende haben jedoch auch in Zukunft die Möglichkeit, sich für einen gesonderten Berufsabschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege zu entscheiden, wenn sie für das letzte Ausbildungsdrittel eine entsprechende Spezialisierung wählen. Die neue Ausbildung startet ab dem 1. Januar 2020.

Weitere Informationen:

Zur Reform der Pflegeberufe informiert die Homepage „altenpflegeausbildung.net“ des BMFSFJ und das „Beratungsteam Altenpflegeausbildung“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.04.2018

Bundesfamilienministerin Giffey will auch die Qualität in der Kindertagespflege stärken

Kuchenbacken im Sandkasten, Papiergirlanden basteln oder Märchen vorlesen, zwischendurch Windeln wechseln und Trost spenden, und mittags das Essen für die Kleinen kochen – Daniela Reschkes Alltag mit ihren vier Tagespflegekindern ist vielseitig und anspruchsvoll. Sie ist eine von bundesweit 44.000 Tagesmüttern und –vätern, die in Deutschland Kinder unter drei Jahren betreuen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute (Freitag) die Kindertagespflegestelle von Daniela Reschke in Herne besucht und ist überzeugt: „Hierher bringen Eltern ihre Kinder gerne und mit gutem Gewissen – denn die Kleinen sind hier nicht nur gut aufgehoben, es ist weit mehr: sie können sich in familiärer Atmosphäre bestens entwickeln und ihre Talente voll entfalten. Auch in der Kindertagespflege brauchen wir mehr Plätze – auch mit guter Qualität. Deshalb wird das geplante Gute-Kita-Gesetz auch die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit und für die Kindertagespflegepersonen weiter verbessern.“

Das Gesetz will Bundesfamilienministerin Giffey in enger Abstimmung mit den Ländern vor dem Sommer vorlegen. Der Bund stellt in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Eine Investition, die sich lohnt.

„In der Kita und in der Kindertagespflege wird die Basis für die Entwicklung eines Kindes gelegt“, so Dr. Franziska Giffey. „Ein Fünfjähriger, der sich nicht alleine anziehen kann, Probleme beim Sprechen hat und keinen Stift halten kann, hat keine guten Startbedingungen für die 1. Klasse. Schlimmstenfalls endet das einmal mit einem Schulabgang ohne Abschluss. Das bedeutet: keine Ausbildung, keine Arbeit. Wir müssen deshalb so früh wie möglich ansetzen, um ungleiche Startchancen der Kinder auszugleichen – damit es jedes Kind packt!“

Daniela Reschke, selbst Mutter zweier Kinder, ist seit fast zehn Jahren mit Herzblut Kindertagespflegeperson. Sie bildet sich regelmäßig fort, um ihre pädagogische Arbeit weiter zu verbessern. Dabei profitiert sie davon, dass die Stadt Herne im Rahmen des Bundesprogramms „Kindertagespflege: Weil die Kleinsten große Nähe brauchen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Das Bundesprogramm stärkt das System und die pädagogische Qualität der Kindertagespflege. Von Januar 2016 bis Dezember 2018 werden rund 30 Modellstandorte aus 11 Bundesländern gefördert, die das „Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch (QHB) Kindertagespflege“ implementieren sowie die damit verbundenen strukturellen Erweiterungen im regionalen System der Kindertagespflege umsetzen.

Rund 15 Prozent aller Kinder, die in Deutschland von Kindertagesbetreuung profitieren, werden von Kindertagesmüttern oder –vätern betreut. Insgesamt sind es etwa 160.000 Kinder, zwei Drittel davon sind jünger als drei Jahre. Die Kindertagespflegepersonen sind zu 95 Prozent Frauen. Im Schnitt betreuen sie 3,5 Kinder, meist im eigenen Haushalt.

Weitere Informationen: www.fruehe-chancen.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.04.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey lobt in Dortmund die Rolle der Mehrgenerationenhäuser in Städten und Gemeinden

Freiwilliges Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen – und zentrale Orte dafür sind die bundesweit rund 540 Mehrgenerationenhäuser (MGH). Heute (Freitag) hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey das Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum Dortmund e.V. besucht. Von der Hausaufgabenhilfe über Sprachkurse und Erzählcafés bis hin zur Vermittlung von Wunschgroßeltern an junge Familien reichen die Angebote. Dahinter steckt die Arbeit von acht hauptamtlich Beschäftigten und 55 freiwillig Engagierten – über die Hälfte der Angebote wären ohne die Ehrenamtlichen nicht möglich.

Ein Engagement, das immer noch nicht genügend Wertschätzung erfährt, findet die Familienministerin: „Wer sich um andere kümmert, macht unser Land stärker. Was diese Menschen leisten, verdient mehr Anerkennung, muss sichtbarer werden. Die Mehrgenerationenhäuser leisten Großartiges für unsere Gesellschaft, gerade auch bei der Integration, und sie sind als Orte des Miteinanders aus den Städten und Gemeinden nicht wegzudenken“, so Dr. Franziska Giffey.

Die Ministerin sprach im MGH mit großen und kleinen Besuchern, mit freiwillig Engagierten und hauptamtlich Tätigen. Der Koordinatorin des Hauses, Anke Piepenstock, übergab sie ein Set der sogenannten MINT-Starterboxen. Das sind Experimentierkästen für die Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Dem gemeinsamen Werkeln, Löten und Programmieren von Jung und Alt steht nun nichts mehr im Wege. Im vergangenen Jahr wurden bereits an140 MGH solche Starterboxen verteilt, in diesem Jahr werden weitere 155 Häuser damit unterstützt.

Das MGH Mütterzentrum Dortmund ist ein Mehrgenerationenhaus der ersten Stunde und wird bereits seit 2006 gefördert. Einer der Schwerpunkte des Hauses liegt in der Förderung von Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen. Eine große Rolle spielt zudem die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte.

Nach ihren Gesprächen im MGH stattete Dr. Franziska Giffey auch dem Demokratie-Festival auf dem nahe gelegenen Wilhelmplatz einen Besuch ab. Mit der Veranstaltung setzt der Verein zur Förderung von Respekt, Toleranz und Verständigung in Dortmund Dorstfeld e.V. ein Zeichen gegen Rechts – unter dem Motto: “Vielfalt lieben, Dorstfeld leben”. Das MGH Mütterzentrum sowie mehrere durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Projekte sind auf dem dreitägigen Festival mit einem eigenen Stand vertreten.

Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus werden rund 540 Mehrgenerationenhäuser gefördert. Die Häuser haben täglich insgesamt über 60.000 Besucher. Mehr als 33.000 Freiwillige halfen im Jahr 2017 dabei, die rund 18.000 Angebote bundesweit umzusetzen. Die Mehrgenerationenhäuser stärken damit die Nachbarschaften und helfen, die Herausforderungen des demografischen Wandels in den Kommunen besser zu bewältigen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.04.2018

Am heutigen 26. April 2018 findet wie jedes Jahr der Girls‘ Day statt, der einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit von Mädchen und Frauen in der Ausbildung und im Erwerbsleben leistet. Auch dieses Mal beteiligt sich die SPD-Bundestagsfraktion wieder daran und bietet 50 Mädchen einen Einblick in die Arbeit des Parlaments. Denn wir brauchen mehr Frauen in allen Männerdomänen – auch und gerade in der Politik.

„Es ist wichtig, dass junge Frauen ihre Perspektiven im Berufsleben überblicken und sich auch damit auseinandersetzen können, wie die Arbeit in Berlin aussieht. Deshalb lernen die Mädchen bei einer Besichtigung des Reichstagsgebäudes und der Teilnahme an einer Plenarsitzung den parlamentarischen Alltag kennen. Bei einem Planspiel erhalten die jungen Frauen vertiefte Einblicke in den Prozess der Gesetzgebung – vom ersten Entwurf eines Gesetzes bis zu dessen Verabschiedung. Wie Frauen erfolgreich im politischen Betrieb arbeiten können, ist schließlich Gegenstand einer Diskussionsrunde, bei der erfahrene Politikerinnen den Mädchen Rede und Antwort stehen. Auch die alltägliche Büroarbeit der Abgeordneten lernen die Teilnehmerinnen kennen.

Der Girls’ Day unterstützt junge Frauen bei der Berufsorientierung. Um deren Perspektiven auch über die Berufswahl hinaus zu stärken, haben wir uns dafür eingesetzt, dass zahlreiche Verbesserungen für Frauen in der Arbeitswelt im Koalitionsvertrag verankert wurden. So wird sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit der Einführung der Brückenteilzeit noch in diesem Jahr deutlich verbessern. Auch einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wird es bald geben. Außerdem werden wir soziale Berufe aufwerten und Befristungen ohne Sachgrund drastisch einschränken. Damit machen wir unbefristete Arbeit wieder zur Regel. So stärken wir allen Frauen den Rücken – sowohl im Berufsleben als auch auf dem Weg dorthin.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 26.04.2018

Zum heute vorgestellten Konzept des Paritätischen Gesamtverbandes zur Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitssuchende erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Der Paritätische Gesamtverband hat heute mit Vorschlägen zur Neuausrichtung der Grundsicherung einen wichtigen Beitrag in der Debatte um Hartz IV vorgelegt. Wir Grüne begrüßen diesen Vorstoß ausdrücklich. Hartz IV wird dem Anspruch, ein Leben in Würde zu ermöglichen, nicht gerecht. Die Bundesregierung hat auch bei der letzten Regelsatzneuermittlung die Regelsätze durch eine Vielzahl von Rechentricks künstlich kleingerechnet. Herausgekommen sind zu niedrige Regelsätze, die auf Kante genäht sind und für die knapp sechs Millionen Grundsicherungsbeziehende in Deutschland, darunter zwei Millionen Kinder, nicht ausreichen, um ihr Anrecht auf Wohnen angemessen zu realisieren und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Ein Drehen an kleinen Stellschrauben ist aber nicht genug. Wir müssen die HartzIV-Logik der Stigmatisierung von Erwerbslosen überwinden. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel, der mit der Logik des Misstrauens und der Kontrolle bricht. Dazu gehört auch eine Abschaffung der Sanktionen, die ineffektiv und bürokratisch sind. Die Würde des Menschen ist sanktionsfrei und genau so sollte die Grundsicherung auch sein. In den Jobcentern der Zukunft sollte es eine Beratung und Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe zwischen Jobcenter-Mitarbeitenden und Leistungsberechtigten geben.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.04.2018

Zu den Ausführungen der Bundesregierung zum Verwaltungshaushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklärt BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Bundesregierung heute einräumen müssen, dass die Lücke im Verwaltungshaushalt der Jobcenter weiter gestiegen ist. Sie übersteigen seit Jahren das im Haushalt vorgesehene Budget. Während im Jahr 2016 die Mehrausgaben, die aus dem Eingliederungstitel umgeschichtet wurden, 766 Millionen Euro betrugen, waren es 2017 bereits 911 Millionen Euro. Das sind alarmierende Zahlen, die den Handlungsdruck deutlich machen. Diese 911 Millionen Euro fehlten im letzten Jahr für die Eingliederung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt.

Seit Jahren ist der Verwaltungshaushalt der Jobcenter unterfinanziert. Im Jahr 2017 haben mittlerweile über 900 Millionen Euro gefehlt und die wurden – wie jedes Jahr – mit einem Griff in das Eingliederungsbudget gedeckt. Das ist nicht akzeptabel, denn diese Mittel fehlen für notwendige Maßnahmen zur Integration von Arbeitslosen. Besonders betroffen sind davon all jene, die schon längere Zeit erwerbslos sind und drohen weiter in der Langzeitarbeitslosigkeit festzustecken. Gerade diese Personengruppe braucht aber deutlich mehr Unterstützung, als sie sie in der Vergangenheit bekommen hat.

Wir fordern von der Bundesregierung, die Jobcenter endlich so zu finanzieren, dass diese ihrem Auftrag endlich gerecht werden können, die soziale und berufliche Integration zu fördern und Arbeitssuchenden Chancen und Perspektiven zu bieten. Alles andere geht zulasten der Menschen, die Unterstützung brauchen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 18.04.2018

Zum angekündigten Gesetzesentwurf über eine befristete Teilzeit erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Die geplanten Regelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, bleiben aber viel zu bürokratisch und ein Gesetz nur für wenige. Wenn in vielen Betrieben nur einer von 15 Beschäftigten von der befristeten Teilzeit Gebrauch machen kann, ist das keine stabile Brücke sondern ein höchst ungerechtes Behelfskonstrukt, das zu Konflikten im Betrieb führen wird.

Dringend notwendig ist eine klare und einfache Lösung für alle, die von einer befristeten Teilzeit Gebrauch machen wollen oder müssen. Komplizierte Regelungen aber werden es den Beschäftigten schwer machen, ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Große Koalition mit ihrem Gesetzesentwurf erneut in Details verliert und der Gesetzesentwurf wieder in der Versenkung verschwindet.

In einer modernen Gesellschaft muss die Arbeit besser ins Leben passen. Darauf muss sich auch die Politik einstellen. Auch um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten brauchen wir ein praktikables und gerechtes Gesetz. Vor allem Frauen, die nach einer Familienphase auch wieder mehr Stunden arbeiten wollen, müssen davon profitieren. Heute bleiben sie häufig unfreiwillig in Teilzeit hängen. Wenn Zeitsouveränität für die Beschäftigt möglich wird und zwar einfach und gerecht, dann haben letztendlich alle etwas davon: die Beschäftigten und auch die Betriebe.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.04.2018

Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll eine Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, verheirateten lesbischen Ehepartnern und nichtehelichen Lebenspartnerschaften ermöglicht werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (19/1832) vor. Viele nicht verheiratete Paare blieben in Deutschland kinderlos, argumentieren die Grünen. Es gebe zwar kein Recht auf Elternschaft, aber darauf, bei der Chance auf eine Elternschaft nicht benachteiligt zu werden.

Nach der derzeitigen Regelung des Paragrafen 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch haben nach Angaben der Grünen lediglich verheiratete Paare einen Anspruch, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Dies gelte nur für homologe Befruchtungen, dass heißt wenn Samen und Eizelle der jeweiligen Partner verwendet werden. Diese Regelung, so kritisieren die Grünen, schließe unverheiratete Paare ebenso aus wie lesbische Paare, unabhängig davon, ob diese verheiratet sind oder nicht. Das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 18. November 2014 festgestellt, dass gesetzliche Krankenkassen selbst auf freiwilliger Basis die Kosten einer künstlichen Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren nicht übernehmen dürfen, da die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen. Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Februar 2007 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Ermessen des Gesetzgebers liege, die Gewährung von Leistungen nach Paragraf 27a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch näher zu bestimmen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 275 vom 26.04.2018

Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn soll es nicht mehr geben. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/1829). Zwar dürfe seit 2018 grundsätzlich in keiner Branche der Mindestlohn unterschritten werden, dennoch seien weiter Personengruppen vom Mindestlohn ausgenommen, für die es keine Rechtfertigung gebe, kritisieren die Abgeordneten. Auch für Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Langzeitarbeitslose müsse der Mindestlohn uneingeschränkt gelten, verlangen die Linken deshalb.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 267 vom 25.04.2018

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will noch in diesem Jahr ein Gesetz zur Qualität der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege in die parlamentarische Beratung einbringen. Dies kündigte Giffey am Mittwoch vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Ziel des Gesetzes sei es, bundesweit gültige Qualitätskriterien für die Kinderbetreuung festzulegen und die Gebühren für Kitas zu senken. Gemeinsam mit den Ländern habe man sich auf verschiedene Instrumente, etwa beim Betreuungsschlüssel, geeinigt, führte die Ministerin aus. Giffey informierte den Ausschuss über ihre Vorhaben für 2018 und stellte sich den Nachfragen der Abgeordneten.

Vorbereitet werden soll in diesem Jahr auch die Verankerung auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter im Achten Buch Sozialgesetzbuch. Dieses Gesetzesvorhaben werde allerdings noch etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, sagte Giffey. In die Ressortabstimmung zwischen den zuständigen Ministerien soll zudem die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags gehen. Es sei ein "Fehlanreiz", wenn der Kinderzuschlag gänzlich entfalle, wenn eine Mutter sich entschließe, etwas mehr zu arbeiten und zu verdienen, sagte Giffey. Diese "harte Abbruchkante" soll durch ein stufenweises Abschmelzen des Kinderzuschlages ersetzt werden, kündigte sie an.

Ministerin Giffey kündigte an, die sozialen Berufe in Deutschland aufwerten zu wollen. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium werde man deshalb ein Gesetz auf den Weg bringen, um die Ausbildung, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung im Pflegebereich zu verbessern. Geplant sei eine kostenfreie Ausbildung beziehungsweise Umschulung zur Pflegekraft.

Die Familienministerin will zudem verstärkt gegen Mobbing von Kindern und Jugendlichen an Schulen vorgehen. Mit Beginn des neuen Schuljahres würden deshalb 170 "Anti-Mobbing-Profis" an die betroffenen Schulen entsandt, um entsprechende Workshops zu veranstalten und zu beraten. Dafür würden in diesem Jahr rund 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, sagte Giffey. Fortgesetzt werden soll auch das Bundesprogramm "Demokratie leben!". Dieses war ursprünglich bis 2019 begrenzt gewesen. Fortgesetzt und ausgebaut werden soll zudem das Bundesprogramm "Menschen stärken Menschen", das Patenschaften zu Flüchtlingen vermittelt und unterstützt. Zukünftig sollen auch prinzipiell benachteiligte Menschen in dieses Programm einbezogen werden. Giffey kündigte zudem ein Aktionsprogramm gegen Gewalt gegen Frauen an. Zu diesem Zweck werde noch in diesem Jahr ein Runder Tisch eingerichtet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 265 vom 25.04.2018

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, die für die Zahlung von Kinderpflegekrankengeld bestehende Altersgrenze der erkrankten Kinder heraufzusetzen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "als Material" zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestags "zur Kenntnis zu geben".

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, haben Versicherte nach Paragraf 45 des Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld (bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber) , wenn das entsprechend einem ärztlichen Zeugnis erkrankte Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Anspruch bestehe in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens zehn Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens 20 Arbeitstage, schreibt der Ausschuss. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung des Anspruches sei, dass das zu beaufsichtigende, zu betreuende und zu pflegende Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist – etwa durch eine Familienversicherung.

Was die Altersgrenze angeht, so habe diese bis 1991 bei acht Jahren gelegen und sei dann auf zwölf Jahre erhöht worden, heißt es in der Vorlage. Damit habe der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass er Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr körperlich, geistig, und seelisch durchschnittlich soweit entwickelt sieht, "dass kein unmittelbarer Bedarf zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege besteht".

Der Petitionsausschuss verweist in der Beschlussempfehlung auf weitere – neben den erwähnten sozialrechtlichen Regelungen zur Freistellung von der Arbeitspflicht und zu Entgeltersatzleistungen – Regelungen zivilrechtlicher Art, die die Betreuung erkrankter Kinder ermöglichen würden. So bestehe zum einen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber gemäß Paragraf 275 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das nicht an Altersgrenzen gebunden sei.

Außerdem bestehe der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Betreuung eines erkrankten Kindes gemäß Paragraf 616 Satz 1 BGB. Danach verliert der Arbeitnehmer den Anspruch auf Vergütung nicht, wenn er "unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleitung gehindert ist". Nach Ansicht des Petitionsausschusses kann die Betreuung eines erkrankten Kindes darunter fallen. Altersgrenzen, so heißt es in der Vorlage, seien in diesem Fall nicht festgelegt.

Trotz der dargestellten Situation sieht der Petitionsausschuss Handlungsbedarf in Sachen Anhebung der Altersgrenze bei erkrankten Kindern. Neben der Materialüberweisung an das BMG empfehlen die Abgeordneten daher auch, die Petition den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, "da sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet scheint".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 259 vom 25.04.2018

Laut der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes verfügen Studenten in Deutschland durchschnittlich über 918 Euro im Monat zur Deckung ihres Lebensunterhalts, der Hälfte aller Studenten stehen sogar nur 860 Euro oder weniger zur Verfügung. Das schreibt die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/1748). Sie fordert die Bundesregierung auf, umgehend den Entwurf einer Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vorzulegen und den BAföG-Fördersatz unter anderem für den Grundbedarf auf 560 Euro und die Wohnpauschale auf 370 Euro zu erhöhen.

Ferner soll eine Pauschale für ausbildungsbedingte Ausgaben von 120 Euro eingerichtet werden. Die Berücksichtigung des Einkommens von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Eltern soll entfallen. Zudem tritt die Fraktion dafür ein, das BAföG "Bologna-tauglich" zu machen. Masterstudiengänge sollten uneingeschränkt gefördert werden, auch wenn das Studium unterbrochen wurde. Ferner soll nach Vorstellung der Linken die Altersgrenzen abgeschafft werden und Teilzeitstudien grundsätzlich förderfähig sein.

Die Abgeordneten argumentieren, dass unter einem monatlichen Einkommen von 1.050 Euro netto monatlich Armut droht und schlussfolgern, dass Studieren somit für die überwältigende Mehrheit der Studenten ein Leben deutlich unterhalb der Armutsrisikogrenze bedeute. Aber auch für Auszubildende und Studenten gelte uneingeschränkt das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gemäß Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Die Förderung nach dem BAföG sei nach Zuschüssen von Familienangehörigen und eigenem Einkommen heutzutage nur die drittwichtigste Einnahmequelle der Studenten. Das BAföG sei damit zwar weiterhin die zentrale Säule der staatlichen Studienfinanzierung. Seinem Zweck, wirksam soziale Zugangsbarrieren zu einem Hochschulstudium zu beseitigen sowie bedarfsgerecht Lebensunterhalt und Ausbildung zu fördern, werde das BAföG allerdings nicht mehr gerecht.

Aktuell erhalte nur noch ein Sechstel aller Studenten Leistungen nach dem BAföG, während über zwei Drittel aller Studenten (69 Prozent) neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgingen. Dies stelle eine erhebliche Belastung für die Betroffenen dar, die die volle Konzentration auf das Studium erschwere und sich die Zahl der Studienabbrüche erhöhe.

Der BAföG-Höchstsatz von 735 Euro, von denen 250 Euro für Unterkunftskosten und 86 Euro für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vorgesehen seien, reiche nicht aus, um den Anspruchsberechtigten die Deckung ihrer notwendigen Ausgaben zu ermöglichen. Der Bedarfssatz für den Lebensunterhalt liege im BAföG noch unter dem Niveau Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV.

Ebenso befände sich die Wohnpauschale noch deutlich unter den nach SGB II anerkannten Kosten der Unterkunft. Gleichzeitig würden die Mietpreise für studentische Unterkünfte, selbst für die raren Plätze in studentischen Wohnheimen, laut aktuellen Erhebungen unterschiedlicher Forschungsinstitute wie des Moses Mendelssohn Instituts oder des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im bundesweiten Durchschnitt weit über 250 Euro liegen, und nur in vier der 93 deutschen Universitätsstädte im Rahmen der BAföG-Wohnkostenpauschale.

Der freie Zugang zu Bildung sei ein Menschenrecht. Bildung dürfe nicht von Einkommen, Vermögen oder Bildungsstand des Elternhauses abhängen, wie es in Deutschland viel zu häufig der Fall sei, argumentieren die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 254 vom 23.04.2018

Gesundheits- und Sozialexperten sind sich einig: In der Kranken- und Altenpflege werden mehr Fachkräfte gebraucht. Anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch im Bundestag machten Experten deutlich, dass in allen Pflegebereichen das Personal aufgestockt werden müsste. Zugleich wiesen Sachverständige auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen darauf hin, dass eine verbesserte Pflegeversorgung mehr Geld kosten wird, zumal aufgrund der demografischen Entwicklung perspektivisch mit viel mehr Pflegefällen zu rechnen sei.

Zur Debatte standen je zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/30; 19/79) und Bündnis 90/Die Grünen (19/446; 19/447), die darauf abzielen, die Personalausstattung in der Pflege zu verbessern und damit auch die Arbeitsbedingungen der Pflegefachkräfte. Dazu wird eine verbindliche Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen eingefordert. Zudem sprechen sich Grüne und Linke dafür aus, den Pflegevorsorgefonds umzuwidmen oder aufzulösen und mit dem Geld das Pflegepersonal aufzustocken. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag ein Sofortprogramm Pflege mit 8.000 neuen Fachkraftstellen vereinbart.

Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist die Pflegeversorgung "am Limit". Arbeitsverdichtung und chronischer Personalmangel bestimmten den Alltag der Pflegekräfte. In der Folge drohten vermehrt Behandlungs- und Pflegefehler. Verbindliche Personalschlüssel seien überfällig, wobei eine gute Pflege an den Bedürfnissen der Patienten zu orientieren sei und nicht an Mindestanforderungen. Um mehr Personal zu gewinnen, müsse der Pflegeberuf attraktiver werden, mit insgesamt besseren Arbeitsbedingungen, einem Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit und Weiterqualifizierung.

Was die mögliche Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte betreffe, müssten Qualifikationen und Sprachkenntnisse intensiv überprüft werden. Die Stiftung sprach sich dafür aus, auch die Pflegeversicherung in eine "echte Teilkaskoversicherung" umzuwandeln und damit die Eigenanteile der Versicherten zu begrenzen. Bis dahin sollten die Pflegesachleistungen pauschal um 500 Euro monatlich erhöht werden.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit verwies auf die im internationalen Vergleich "ausgesprochen niedrige" Pflegekraftquote in Deutschland sowie die "hohen physischen und psychischen Belastungen der Pflegekräfte". Dies habe unmittelbare Auswirkungen auf die Patientensicherheit. Mit Sorge sieht das Bündnis Berichte über Personalleasing bei Pflegekräften. Dies könne die Belastung des festen Personals noch erhöhen, wenn die Leasingkräfte jeweils eingewiesen werden müssten. Jobangebote sollte es auch für ausländische Pflegekräfte geben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sprach sich dafür aus, den Pflegevorsorgefonds aufzulösen. Mit dem Geld könnten rund 20.000 Vollzeitstellen in der Pflege finanziert werden. Allerdings könnten derzeit 17.000 Stellen in den rund 13.500 stationären Pflegeeinrichtungen wegen Personalmangels nicht besetzt werden. Wichtig seien auch eine Entlastung der Fachkräfte von Bürokratie sowie die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Nach Darstellung der Gewerkschaft Verdi gehört die hohe Teilzeitquote in der Pflege zu den großen Problemen der Branche. Zunehmend reduzierten Beschäftigte ihre Arbeitszeit, um ihre Gesundheit zu schützen. Tatsächlich werde die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Pflegekräfte "messbar" verschlissen. Bessere Arbeitsbedingungen könnten "die Flucht in die Teilzeitarbeit stoppen".

Der Wirtschaftsexperte Jochen Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln ging auf die zunehmenden Pflegekosten ein. Die personelle Ausstattung des Pflegedienstes in Krankenhäusern etwa werde sich angesichts des demografischen bedingt wachsenden Versorgungsbedarfs "dynamisch" entwickeln müssen. Bis 2030 müsse mit 3,1 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet werden, bis 2050 mit vier Millionen. Für das Jahr 2030 ergebe sich ein um mindestens 40 Prozent erhöhtes Ausgabenniveau, bis 2050 sogar eine Steigerung um 80 Prozent gemessen am Status quo. Bei einem unveränderten Beitragssatz drohe eine Deckungslücke in der Pflegeversicherung bis 2030 von 7,6 Milliarden Euro und bis 2050 von mehr als 16,5 Milliarden Euro.

Der Versorgungsforscher Stefan Greß von der Hochschule Fulda sagte, mit den Mitteln des Pflegevorsorgefonds könnten dauerhaft 40.000 zusätzliche Pflegestellen finanziert werden. Dies wäre ein wichtiges politisches Zeichen zur Aufwertung des Pflegeberufs. Der Fonds sei ohnehin zu klein, um den nach 2035 zu erwartenden Beitragsanstieg spürbar reduzieren zu können. Zudem müsse die Entlohnung der Langzeitpflege besser werden, da die Fachkräfte dort mit 2.621 Euro brutto 16 Prozent weniger verdienten als im Schnitt der Beschäftigten. Um die Finanzierung langfristig zu sichern, führe an einer Pflegebürgerversicherung kein Weg vorbei.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (DRG) im Krankenhaus ist nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes aufwendig. Eine solche Änderung der Vergütungssystematik brauche eine ausreichende Vorbereitungszeit. Es dürfe zudem keinen Rückfall in die "ineffiziente Selbstkostendeckung" geben. Mit der Einführung des DRG-Systems seien Anreize für wirtschaftliches Handeln gesetzt worden. Wesentlich sei, dass die in den DRG’s kalkulierten Personalkosten auch tatsächlich für das Pflegepersonal eingesetzt und nicht für Sanierungen der Häuser zweckentfremdet würden. Eine entsprechende Nachweispflicht sei unumgänglich.

Der Pflegeexperte Josef Hug, der im Städtischen Klinikum Karlsruhe als Pflegedirektor arbeitet, warnte vor einer demografischen Delle. Wenn die Generation der Babyboomer in den nächsten zehn bis 15 Jahren in den Ruhestand gehe, fehlten den Kliniken bis zu 40 Prozent des derzeit eingesetzten Pflegepersonals. Hug sprach von einer der größten Herausforderungen bei der Personalgewinnung der kommenden Jahre.

Einen Blick in den problematischen Pflegealltag gewährte der Auszubildende Alexander Jorde, der auch als Sachverständiger in die Anhörung eingeladen war. Jorde warnte, wenn sich für Patienten und Pflegekräfte die Lage nicht bald entscheidend bessere, sei der jetzige Pflegenotstand gemessen an dem, was noch komme, "pillepalle". Die Politik müsse "klare Anreize schaffen", um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, finanziell und inhaltlich. Derzeit hätten Pflegekräfte gar keine Zeit, um im Dienst ihren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden, das sei frustrierend und demotivierend.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 244 vom 18.04.2018

Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (19/1687) zur Bekämpfung der Armut in Deutschland vorgelegt. Er wird am morgigen Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten. Die Linke fordert darin zum einen, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen. Über eine sanktionsfreie Mindestsicherung soll zudem sichergestellt werden, dass niemand von weniger als derzeit 1.050 Euro im Monat leben muss. Prekäre Beschäftigungsformen sollen zurückgedrängt werden, indem Mini- und Midijobs voll in die Sozialversicherungspflicht einbezogen werden, sachgrundlose Befristungen abgeschafft und Leiharbeitsverhältnisse strikt begrenzt und langfristig verboten werden sollen. Als Sofortmaßnahme soll das Kindergeld auf 328 Euro pro Kind erhöht und sichergestellt werden, dass auch Kinder im SGB-II-Bezug diese Erhöhung erreicht. Schließlich soll das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent angehoben werden, verlangt Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 241 vom 18.04.2018

Mit den in den vergangenen Jahren beschlossenen Reformgesetzen entrichten nach Angaben der Bundesregierung Pflegebedürftige der bisherigen Pflegestufen II und III in der vollstationären Pflege geringere Eigenanteile. Der Anteil der Pflegebedürftigen, die ergänzend Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen mussten, sei zwischen 2011 und 2016 leicht rückläufig gewesen, heißt es in der Antwort (19/1572) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1170) der Fraktion Die Linke.

Die durchschnittlichen einheitlichen Eigenanteile lagen den Angaben zufolge zu Jahresbeginn 2017 bundesweit bei rund 555 Euro. In den bisherigen Pflegestufen I, II und III lagen die Eigenanteile zum Ende des Jahres 2015 bei rund 426 (I), rund 643 (II) und rund 873 (III) Euro.

Die durchschnittlichen Eigenanteile fallen in den jeweiligen Bundesländern aktuell sehr unterschiedlich aus. Die Spannweite liegt zwischen rund 171 Euro in Thüringen und rund 830 Euro in Berlin. Zur Entwicklung des durchschnittlichen einheitlichen Eigenanteils und der sonstigen Heimkosten seit Jahresbeginn 2018 lägen noch keine Informationen vor, hieß es.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 237 vom 18.04.2018

Die Bundesregierung hat nicht vor, die Deutsche Gebärdensprache als Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen anzuerkennen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/1620) auf eine Kleine Anfrage (19/1242) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Gebärdensprache sei bereits als eigenständige Sprache anerkannt, während die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen auf den Schutz von herkömmlicherweise in einem bestimmten Gebiet eines Staates gebrauchten Sprachen abzielt, so die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 237 vom 18.04.2018

Die Vorstellungen über die derzeit diskutierte Reform des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" gehen auch unter Experten weit auseinander. Dies wurde am Montag in einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zu Anträgen der Links- (19/577) und der Grünen-Fraktion (19/244) zu der Reform deutlich.

Die Linke dringt in ihrem Antrag auf eine "offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Asylpolitik" der EU und fordert, Initiativen zur "Auslagerung des Flüchtlingsschutzes aus der EU" zu widersprechen. Die Grünen pochen in ihrer Vorlage auf die "Sicherung menschen- und grundrechtlicher Standards" bei der Reform und wenden sich gegen einen Umbau des EU-Asylsystems "zu einem Abbauprogramm von Flüchtlingsrechten".

Dieter Amann, Mitarbeiter der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sagte, Befürchtungen der Antragsteller um die künftige Ausgestaltung des Asyl- und Flüchtlingsrechts der EU sei zu widersprechen. Amann sprach zugleich vor einem "enormen Zuwanderungsdruck der Zukunft", von dem eine "existenzielle Bedrohung einiger europäischen Staaten" ausgehen werde. Auch warnte er davor, "dass die Europäer als – global betrachtet – kleine ethnische Minderheit binnen historisch kurzer Zeit durch hunderte Millionen afrikanischer und nahöstlicher Einwanderer ausgelöscht werden könnten".

Kerstin Becker vom Paritätischen Gesamtverband betonte dagegen, mit der Reform des europäischen Asylsystems drohten weitgehende Absenkungen der aktuellen Schutzstandards. Sie berge auch das Risiko, den Zugang zum individuellen Asylrecht in Europa abzuschaffen und "den Flüchtlingsschutz perspektivisch sehr weitgehend aus Europa auszulagern". Die Konzepte erster Asylstaaten und sicherer Drittstaaten dienten im wesentlichen dazu, Asylsuchende an andere Staaten zu verweisen, die an Stelle der EU-Länder die Flüchtlingsverantwortung übernehmen sollen. Die zur Rechtfertigung dieser Politik angeführte Überforderung des europäischen Asylsystems liege jedoch nicht vor und sei aktuell auch nicht zu befürchten.

Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz warb dafür, Asylbewerber bei der Ersteinreise in ein EU-Land zu registrieren und unmittelbar einem zuständigen Staat zuzuweisen. Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten und sicheren Drittstaaten sollten nach seinen Worten "von der Verteilung ausgenommen sein und bereits in EU-Aufnahmeeinrichtungen in einem beschleunigten Asylverfahren überprüft und gegebenenfalls mit Unterstützung der europäischen Grenz- und Küstenschutzbehörde umgehend in ihre Heimat oder sichere Drittstaaten zurückgeführt werden".

Professor Marcel Kau von der Universität Konstanz bejahte die Frage, ob sich die vorgesehene Harmonisierung des Asylrechts "außerhalb der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" bewege. Dies sei jedoch keine gravierende Einschränkung. Das Bundesverfassungsgericht werde prüfen, "ob der Grundrechtsschutz, der im neuen System gewährt wird, im wesentlichen vergleichbar ist", und dies sei hier der Fall. Wenn es überhaupt eine Reduzierung des Grundrechtsschutzes gebe, sei diese nur "sehr gradueller Natur".

Gerald Knaus von der "Europäischen Stabilitätsinitiative" (ESI) mahnte, man brauche so schnell wie möglich "ein humanes, effizientes, mehrheitsfähiges und europäisches System". Ein solches System habe es in den vergangenen 20 Jahren nicht gegeben, und es werde auch nicht mit den Vorschlägen der EU-Kommission sowie des Rates und des Europäischen Parlaments geschaffen. Gebraucht werde ein System, bei dem ab einem Stichtag schnell entschieden werden könne, wer Schutz benötigt, sowie Abkommen mit Herkunftsländern in Afrika, "die ab diesem Stichtag jeden zurücknehmen, der nach einem fairen Verfahren keinen Schutz bekommt".

Professorin Anna Lübbe von der Hochschule Fulda verwies darauf, dass die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) "keine Minimalversorgung" regele, sondern Gleichbehandlungsrechte. Zugleich mahnte sie, dass für Drittstaaten-Konzepte der GFK-Standard verbindlich sein müsse. Das könne durch weitere menschenrechtsbasierte Anforderungen an den Drittstaat ergänzt, aber nicht ersetzt werden.

Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sagte, bei der Reform müsse es darum gehen, die Zahl der Flüchtlinge, die Aufnahme in Europa suchen, dauerhaft zu begrenzen. Das setze vor allem eine wirksame Bekämpfung der Fluchtursachen in den Heimatländern voraus. Darüber hinaus solle man "bei voller Anerkennung des Völkerrechts und unserer menschenrechtlichen Verpflichtungen" dafür sorgen, dass nur tatsächlich schutzbedürftige Menschen aufgenommen werden. Deshalb begrüße er Vorschläge zu einer "konsequenten Anwendung des Konzepts der sicheren Drittstaaten und des sicheren Herkunftslandes".

Katharina Stamm von der Diakonie Deutschland sagte, ihr Verband unterstütze das Anliegen der Links- und der Grünen-Fraktion, "der aktuellen Entwicklung deutlich entgegenzutreten, den individuellen Flüchtlingsschutz in entscheidenden Punkten im EU-Recht abzuschwächen". Die derzeitige Diskussion über eine Absenkung der hohen Standards im europäischen Flüchtlingsschutz "auf das gerade noch völkerrechtlich erlaubte Minimum" sei völlig verfehlt.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, zahlreiche Urteile nationaler und europäischer Gerichte zeigten, dass die EU-Gesetzgebung teilweise über die völker- und menschenrechtlichen Mindeststandards hinausgingen. Den EU-Organen stehe es jedoch auch "frei, überobligatorische Bestimmungen abzubauen, so wie es die Staats- und Regierungschefs für sichere Drittstaaten wünschen". Dabei berührten die neuen Drittstaatsklauseln "nicht das Herzstück der GFK, das Refoulement-Verbot".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.234 vom 16.04.2018

Um den "Zusammenhang zwischen sozialer Lage und Wahlbeteiligung" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1548). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob die Bundesregierung Erkenntnisse darüber hat, "unter welchen Bedingungen Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne, geringe Schulzeiten und andere sozial- und arbeitsrechtliche Merkmale von Prekarisierung beziehungsweise prekären Lebenslagen zu in der Tendenz dauerhafter Wahlenthaltung führen". Auch will sie wissen, ob die Bundesregierung eine Gefahr für die Demokratie sieht, "wenn bestimmte soziale Schichten aus dem demokratischen Prozess ausscheiden".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 235 vom 17.04.2018

Wirtschaftsleistung und Beschäftigung im Sozialwesen sind in den vergangenen Jahren enorm gewachsen Löhne liegen allerdings weit unter dem Durchschnitt, gleichzeitig fehlt es an qualifiziertem Personal

Die Wirtschaftsleistung im Sozialwesen, zu dem insbesondere die ambulante und stationäre Altenpflege sowie die Kinder- und Jugendhilfe gehören, ist zwischen 1991 und 2015 überdurchschnittlich gestiegen: um 140 Prozent. In der gesamten Wirtschaft waren es 40 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten hat sich in diesem Bereich seitdem fast verdoppelt, während sie in der gesamten Volkswirtschaft lediglich um elf Prozent stieg. Die Löhne im Sozialwesen erreichen indes nur etwa 60 Prozent des durchschnittlichen Lohnniveaus in Deutschland – und das, obwohl die Nachfrage nach qualifizierten Kräften vor allem im Bereich der Pflege wächst. Seit 2012 spiegelt sich dies nun auch in stärker steigenden Löhnen wider. Das sind die Hauptergebnisse einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) über die Entwicklung des Sozialwesens in Deutschland. Die DIW-Ökonomen Karl Brenke, Thore Schlaak und Leopold Ringwald haben zu diesem Zweck Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, die Statistik der Arbeitnehmerverdienste sowie die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zusammengetragen und ausgewertet.

Während auf das Sozialwesen gerade mal zwei Prozent an der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung entfallen, ist seine Bedeutung gerade für die Beschäftigung enorm. Seit Anfang der 90er Jahre entfiel jeder fünfte zusätzlich geschaffene Arbeitsplatz in Deutschland auf das Sozialwesen. Inzwischen zählen knapp sechs Prozent aller Erwerbstätigen zum Sozialwesen, 1991 waren es lediglich etwas mehr als drei Prozent. Das Wachstum hat sich vor allem in den vergangenen Jahren noch mal beschleunigt; dasselbe gilt für die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden. Rund 15 Prozent hat das Sozialwesen zur Ausweitung der geleisteten Arbeitsstunden beigetragen.

Hohe Arbeitsintensität und niedriges Lohnniveau

Die Arbeitsintensität im Sozialwesen ist in der Regel enorm hoch, das Lohnniveau aber zugleich gering. Das ist überall in Europa so. In Deutschland zeigt sich aber, dass der Abstand zum gesamtwirtschaftlichen Lohnniveau besonders groß ist. Nur in fünf anderen europäischen Ländern (Estland, Griechenland, Kroatien, Rumänien sowie Vereinigtes Königreich) liegen die Löhne im Sozialwesen so weit unter dem nationalen Durchschnitt wie in der Bundesrepublik.

Nur zu einem kleinen Teil ist die niedrige Entlohnung darauf zurückzuführen, dass einfache Tätigkeiten im Sozialwesen relativ stark verbreitet sind. Denn auch qualifizierte Tätigkeiten werden immer noch vergleichsweise gering bezahlt. Allerdings haben seit 2012 die Stundenentgelte kräftiger als in der Gesamtwirtschaft zugelegt. Besonders stark fiel der Anstieg bei den Löhnen jener Beschäftigten aus, die eine Tätigkeit im mittleren Qualifikationssegment oder in den unteren Leistungsgruppen ausüben. Das dürfte Ausdruck des schon seit geraumer Zeit bestehenden Mangels an Arbeitskräften sein – insbesondere an qualifizierten.

Im Sozialwesen ist Teilzeitarbeit stark verbreitet. Die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse sind Teilzeittätigkeiten. Das hängt auch damit zusammen, dass in diesem Wirtschaftsbereich die Beschäftigung von Frauen stark verbreitet ist, denn drei Viertel der Beschäftigten sind weiblich. „Da im Sozialwesen weibliche Beschäftige weit überrepräsentiert sind, drängt sich der Eindruck auf, dass das Lohnniveau immer noch von der unseligen Tradition beeinflusst ist, Arbeit von Frauen nur unterdurchschnittlich zu bezahlen“, sagt Studienautor Karl Brenke.

Politik muss gegensteuern

„Zu den niedrigen Löhnen trägt auch die Politik bei“, konstatiert Studienautor Thore Schlaak. Der Versuch der Politik, die Beitragssätze in der Pflege niedrig zu halten, ziehe eine Deckelung der Preise und damit der Löhne im Sozialwesen nach sich. „Angesichts der demografischen Entwicklung und damit zunehmender Nachfrage nach Pflegekräften muss darüber diskutiert werden, was die Leistungen des Sozialwesens der Gesellschaft heute und in Zukunft wert sein sollen“, resümiert Studienautor Brenke. Das gelte umso mehr, als sich abzeichne, dass das Sozialwesen weiter an Bedeutung gewinne. So ist in den skandinavischen Ländern der auf das Sozialwesen entfallende Anteil an der Wirtschaftsleistung mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland; auch in den Niederlanden oder in Frankreich spielt dieser Wirtschaftszweig eine viel größere Rolle als hierzulande.

Die Pläne der neuen großen Koalition, 8000 neue Stellen im Pflegebereich zu schaffen, gingen zwar in die richtige Richtung, meinen die Ökonomen. Ob aber genug Fachkräfte gefunden würden, bleibe abzuwarten. Realitätsnäher seien die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziele, die Ausbildung in pflegerischen Berufen finanziell attraktiver zu gestalten, Weiterbildungsmöglichkeiten für die Beschäftigten zu verbessern und den Flächentarifvertrag zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 18.04.2018

DIW-BildungsökonomInnen untersuchen längerfristige Effekte eines frühen Kita-Besuchs – Jugendliche, die ein Jahr eher einen Kita-Platz bekamen, sind durchsetzungsfähiger und gewissenhafter – Kita-Ausbau sollte noch mehr forciert werden, um Zugang für alle zu gewährleisten

Gehen Kinder ein Jahr früher in eine Kindertageseinrichtung (Kita) als andere, sind sie im Alter von etwa 15 Jahren kommunikativer, durchsetzungsfähiger und gewissenhafter. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die als eine der ersten für Deutschland die längerfristigen Auswirkungen eines frühen Kita-Eintritts auf die Persönlichkeitseigenschaften im Jugendalter untersucht. Dafür haben die DIW-BildungsökonomInnen Maximilian Bach, Josefine Koebe und Frauke Peter Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) zu mehr als 4.500 NeuntklässlerInnen analysiert, die entweder ab 1997 oder 1998 eine Kita besuchten.

„Ein zusätzliches Kita-Jahr wirkt sich deutlich auf Persönlichkeitseigenschaften aus, die auch für den späteren Bildungs- und Arbeitsmarkterfolg entscheidend sind“, sagt Studienautorin Frauke Peter. „Das unterstreicht, wie wichtig es ist, grundsätzlich allen Kindern und ihren Eltern Zugang zu früher Kinderbetreuung zu gewähren.“

Kita-Eintrittsalter hängt in der Studie nur von verfügbaren Kita-Plätzen ab

Seit die Politik im Jahr 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem zweiten Lebensjahr eingeführt hat, sind die Betreuungskapazitäten für Kinder unter drei Jahren noch stärker in den Fokus gerückt. Vielerorts deckt der Kita-Ausbau aber noch immer nicht den Bedarf. Ähnlich war die Situation Ende der 1990er Jahre, nachdem 1996 ein Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung ab dem vierten Lebensjahr eingeführt wurde. Da die Kommunen mit dem Ausbau nicht nachkamen, wurde eine Stichtagsregelung erlassen: Nur Kinder, die vor Beginn eines Kita-Jahres im August oder September drei Jahre alt wurden, bekamen noch im selben Jahr einen Platz, alle anderen erst ein Jahr später.

Diese Konstellation ermöglichte es den StudienautorInnen, das Kita-Eintrittsalter ausschließlich in Abhängigkeit von den verfügbaren Plätzen zu betrachten. Andere Einflussfaktoren auf das Eintrittsalter rechneten sie heraus – dazu zählen etwa der Bildungshintergrund der Eltern oder das Haushaltseinkommen. Den Berechnungen zufolge sind Jugendliche, die Ende der 1990er Jahre aufgrund ausreichend vorhandener Plätze mit drei Jahren in eine Kita gehen konnten, deutlich kommunikativer und durchsetzungsstärker als Jugendliche, die erst ein Jahr später einen Kita-Platz bekamen. Der entsprechende Effekt liegt bei acht Prozent, bei der Persönlichkeitsdimension Gewissenhaftigkeit sind es sieben Prozent.

Weitergehende Analysen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigen, dass diese Ergebnisse auch dann Bestand haben, wenn man den möglichen Einfluss durch die Persönlichkeitseigenschaften der Eltern herausrechnet.

Studienergebnisse dürften auf heutige Situation übertragbar sein

Auch wenn die Studienergebnisse auf Daten zu mindestens drei Jahre alten Kindern beruhen, die Ende der 1990er Jahre in die Kita gingen, ließen sich Parallelen zur heutigen Situation vermuten, sagt Bildungsökonomin Josefine Koebe: „Auch für das heute noch jüngere Kita-Eintrittsalter ist zu erwarten, dass ein Unterschied beim Kita-Eintritt um ein Jahr die Persönlichkeitseigenschaften längerfristig beeinflusst.“ Dafür spreche auch, dass für die aktuelle DIW-Studie zwei völlig voneinander unabhängige Datensätze verwendet wurden, die beide zum selben Ergebnis führen.

Der Kita-Ausbau sollte demnach noch mehr forciert werden, um den Bedarf zu decken. Mit Blick auf die Entwicklung der Kinder dürfe aber nicht in Vergessenheit geraten, dass auch die Kita-Qualität steigen müsse, betont Studienautor Maximilian Bach. Das könne etwa durch einen verbesserten Personalschlüssel oder mehr Vor- und Nachbereitungszeiten für das pädagogische Fachpersonal gelingen. „Davon würden nicht nur die Kinder selbst, sondern die Volkswirtschaft als Ganzes profitieren – schließlich legt eine qualitativ gute frühkindliche Bildung heute den Grundstein für gut ausgebildete Erwerbstätige von morgen“, so Bach.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 11.04.2018

Studie: Potenziale für mehr und bessere Beschäftigung nutzen

Belastungsanstieg durch demografischen Wandel lässt sich auf ein Drittel bis ein Fünftel reduzieren

Die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die deutsche Gesellschaft, gerade auch die Sozialsysteme, können durch eine bessere Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik auf etwa ein gutes Drittel bis ein Fünftel reduziert werden. Damit blieben die Auswirkungen der gesellschaftlichen Alterung bis 2060 finanziell gut beherrschbar, größere Eingriffe ins Rentensystem könnten dauerhaft vermieden werden. Der Schlüssel dazu liegt in einer besseren Erwerbsintegration, indem die Erwerbstätigenquote vor allem von Frauen und Migranten erhöht und Unterbeschäftigung mit sehr kurzen Arbeitszeiten, insbesondere in Minijobs, abgebaut wird. Dabei geht es um durchaus realistische Ziele: Die genannte Pufferwirkung um knapp zwei Drittel bis vier Fünftel (Berechnung dazu unten) lässt sich erreichen, wenn in Deutschland bis 2050 eine Erwerbsbeteiligung erreicht wird, wie sie Schweden bereits heute hat. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie, die das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans Böckler Stiftung gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Stiftung, mit Forschern der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien sowie Prof. Dr. Camille Logeay (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und Senior Research Fellow des IMK) erarbeitet hat.* Die Untersuchung wird heute in Berlin vorgestellt.

Viele gängige Prognosen zum demografischen Wandel und seinen Wirkungen auf die Alterssicherung verharrten ohne Not bei "Katastrophen-Szenarien", konstatieren die Forscher. Zentrale Gründe dafür: Sie schreiben vermeintlich stabile demografische Trends über Jahrzehnte fort, obwohl es signifikante Änderungen gibt. Zudem setzen sie auf ungeeignete Indikatoren. So wird, anders als oft dargestellt, das für die Lastenverteilung sehr wichtige Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und (Sozial-)Leistungsempfängern nicht nur durch den "Altenquotienten" (Altersgruppe 65+ relativ zur Altersgruppe 15-64) bestimmt. Mindestens ebenso wichtig wie die Demografie ist der ökonomische Status der Menschen, so die neue Studie. Dazu komme, dass viele Einschätzungen auf Arbeitsmarktdaten beruhen, in denen die Erwerbstätigkeit über- und Arbeitslosigkeit unterschätzt wird. Ausgeblendet werde damit, dass in Deutschland trotz deutlich gesunkener Arbeitslosigkeit heute und in der Zukunft noch erhebliche Beschäftigungspotenziale brachliegen. Werden diese Potenziale ins Blickfeld gerückt, wird deutlich, dass dem Arbeitsmarkt die "Schlüsselrolle" für eine "sozial und ökonomisch sinnvolle Bewältigung des demografischen Wandels" zukommt, so die Wissenschaftlerin und die Wissenschaftler. Das hat erhebliche sozialpolitische Folgen: "Mit besserer Erwerbsintegration kann der demografisch bedingte Ausgabenanstieg ganz erheblich eingedämmt werden, ohne die Leistungsniveaus schmälern zu müssen und ohne das gesetzliche Rentenalter weiter nach oben zu verschieben", schreiben Dr. Rudolf Zwiener (IMK), Dr. Florian Blank (WSI), Prof. Dr. Camille Logeay, Mag. Erik Türk und Dr. Josef Wöss (AK Wien) in ihrem Fazit (weiteres Zitat zur Studie am Ende der PM).

Die vollständige PM finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2018, gekürzt

WSI und IMK haben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme für die Mindestlohnkommission Bilanz gezogen: Der gesetzliche Mindestlohn hat sich bewährt – ist aber noch kein "Living wage". Wer zum Mindestlohn beschäftigt ist, kann in vielen Großstädten auch als Alleinstehender oft kein Leben ohne zusätzlichen Hartz-IV-Bezug führen. Eine deutliche Erhöhung wäre sozial- und wirtschaftspolitisch sinnvoll. Außerdem sollte parallel das Tarifsystem gestärkt werden.
WSI Policy Brief 24 (pdf)
Kernaussagen im Videoüberblick (youtube)

Quelle: Pressemitteilung Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung vom 23.04.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO und FES beschäftigen sich mit Gleichstellung

Im öffentlichen Bereich gibt es Gleichstellungsgesetze, in der Privatwirtschaft eine Quotenregelung für Aufsichtsräte, doch wie sieht es im Non-Profit-Sektor aus? Mit dieser Frage beschäftigte sich gestern die Fachveranstaltung von AWO und Friedrich-Ebert-Stiftung „Gleichstellung – (k)ein Thema in Non-Profit-Organisationen?“. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärte in seiner Begrüßung: „Für uns als Arbeiterwohlfahrt war die Veröffentlichung unseres ersten Gleichstellungsberichtes Anfang dieses Jahres der Anlass, die heutige Veranstaltung zu organisieren. Wir möchten uns nun auch mit anderen Verbänden über drängende Fragen in Punkto Vielfalt und Gleichstellung austauschen. Gefragt sind erfolgreiche Strategien für mehr Vielfalt und Geschlechtergerechtigkeit.“ Die Leiterin des Forums Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung Dr. Stefanie Elies forderte dann auch in ihrer Begrüßung: „Wir brauchen einen geschlechtergerechten Kulturwandel in der Arbeitswelt.“

Im Verlauf der Veranstaltung wurde immer wieder deutlich, dass Veränderungen häufig erst durch Druck von außen entstehen. Klar benannt wurde ebenso, dass Führungskräfte entscheidende Akteure sind, um Gleichstellung voranzutreiben und Gleichstellung mehr bedeuten muss, als eine größere Vielfalt in Führungspositionen zu fördern. Auch das Verhältnis von Gleichstellung und Vielfalt wurde kontrovers diskutiert. Elena Kalogeropoulos, Geschäftsführerin von Deutsch Plus e.V. – Initiative für eine plurale Republik forderte in der abschließenden Podiumsdiskussion die bisherige „Monodimensionierung“ zu überwinden: „Wir können die einzelnen Vielfaltsmerkmale nicht auseinander dividieren oder addieren sondern müssen sie im Zusammenhang denken.“

Alle Teilnehmenden waren sich einig, dass die mangelnde Geschlechtergerechtigkeit im Non-Profit-Sektor auch aus ihrer Tätigkeit selbst resultiert. So forderte Barbara König, Staatssekretärin in der Berliner Senatsverwaltung: „Ich will eine gerechte Bezahlung. Der Dienst am Menschen soll genauso viel wert sein wie der Dienst an der Maschine.“

Der Titel des ersten Gleichstellungsberichtes der AWO lautet: „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt: Eine Frage des verbandlichen Überlebens“. Für die AWO ist klar, dass Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt Themen sind, an denen die AWO nicht vorbeikommt, möchte sie langfristig als zukunftsfähiger Wohlfahrtsverband bestehen. So schlussfolgerte Wolfgang Stadler auch klar: „Als Mitgliederverband, als Arbeitgeberin, als Anbieterin sozialer Dienste und als gleichstellungspolitische Akteurin muss sich die Arbeiterwohlfahrt an ihre Grundwerte von Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz binden und sich daran messen lassen. Mit ihrem Gleichstellungsbericht hat sich die AWO auf den Weg gemacht, tradierte Arbeitsteilungen, lieb gewordene Normalitätsstandards und das gewachsene Selbstbild in den eigenen Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Sinne ihrer Gründerin geschlechtergerecht weiterzuwachsen, Neues aufzubauen und Bestehendes weiterzuentwickeln“.

Eine Tagungsdokumentation wird im Kürze auf unserer Webseite www.awo.org veröffentlicht.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 25.04.2018

"Einander anzuhören, sich Zeit nehmen, den Anderen – wir sagen: den Nächsten – zu verstehen: Das ist dringend geboten und neu einzuüben in unserer Gesellschaft, die älter, bunter und ungleicher wird. In der gesamten Gesellschaft ebenso wie für uns in der Diakonie", sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Mittwoch beim Wichernempfang der Diakonie im Museum für Kommunikation in Berlin vor rund 200 Gästen aus Politik und Verbänden, Kirche und Diakonie, Wirtschaft und Wissenschaft. Unter dem Motto #zuhören wirbt die Diakonie in ihrer aktuellen Kampagne für eine offene Gesellschaft und dafür, einander zuzuhören statt zu verurteilen.

"Zusammenhalt wird weniger über gemeinsame Werte erzeugt, sondern mehr über Erfahrungen von Sicherheit und Gerechtigkeit für alle und das Gefühl aller Gruppen, gehört zu werden und mitgestalten zu können", sagte der Soziologe und Sozialphilosoph Professor Hans Joas in seiner Rede. Teilhabe und Wohlstand seien für den Zusammenhalt wichtiger als ein gemeinsamer Wertekanon. "Auch die zustimmende Haltung zur Demokratie in Deutschland-West wurde in den 50-er Jahren ja durch das Wirtschaftswunder gestützt", betonte Joas und plädierte für echte Gespräche, die ein Klima des Respekts entstehen ließen, das den Umgang miteinander nachhaltig verändere.

Weiterer Redner beim Wichernempfang war Staatssekretär Steffen Seibert, Sprecher der Bundesregierung und Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.

Die Diakonie Deutschland setzt sich mit ihrer neuen Kampagne "Unerhört!" für den Zusammenhalt in der Gesellschaft ein. Sie gibt Menschen, die sich in dieser Gesellschaft unerhört und an den Rand gedrängt fühlen, eine Stimme und ein Gesicht. Ziel ist eine öffentliche Debatte gegen Ausgrenzung und für soziale Gerechtigkeit.

Nähere Informationen zur "Unerhört!"-Kampagne der Diakonie Deutschland finden Sie im Internet unter www.unerhört.de.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 18.04.2018

Auf Vorschlag der EU-Kommission hat der Rat im letzten Jahr Deutschland im Rahmen des Europäischen Semesters zum wiederholten Mal auf die hohe steuerliche Belastung von Zweitverdienenden hingewiesen und angemahnt, Fehlanreize, die Zweitverdienende von einer Erwerbstätigkeit abhalten, zu verringern und den Übergang in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu erleichtern.[1] Nach den inzwischen regelmäßig veröffentlichten Zahlen zur Steuer- und Abgabenbelastung von Zweitverdienenden, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, steht Deutschland nach wie vor besonders schlecht da.[2] Als Gründe für die hohe finanzielle Belastung, die vor allem Frauen trifft, nennt die EU ausdrücklich die gemeinsame Einkommensteuerveranlagung von Ehegatten, das heißt das Ehegattensplitting und die kostenfreie Krankenversicherung nicht erwerbstätiger Ehegatten.[3]

Das jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Reformprogramm (NRP) beschränkt sich dem Vernehmen nach jedoch nach wie vor auf marginale Änderungen beim Lohnsteuerverfahren: den seit dem 1. Januar 2018 erleichterten Wechsel in die Steuerklassenkombination IV und die schon lange beschlossenen Erleichterungen bei der Beantragung des Faktorverfahren ab 2019.

Die Ausführungen entsprechen den im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen.

Änderungen beim Ehegattensplitting selbst waren in einer Koalition von CDU/CSU und SPD nicht zu erwarten. Umso enttäuschender, dass noch nicht einmal die Lohnsteuerklasse V gestrichen werden soll, die dazu führt, dass die ohnehin niedrigeren Einkommen von Frauen und die daran anknüpfenden Lohnersatzleistungen netto noch geringer ausfallen.

Ebenso wie im letzten Koalitionsvertrag soll lediglich die Akzeptanz des Faktorverfahrens verbessert werden, diesmal durch einen Hinweis im Steuerbescheid. Es ist höchst fraglich, ob die Information über das Faktorverfahren im Steuerbescheid genügt, um eine gerechte Verteilung der Steuerlast bei Ehepaaren zu gewährleisten und die hohe steuerliche Belastung von Zweitverdienenden zu senken. Die beitragsfreie Krankenversicherung ist weder im Koalitionsvertrag noch im NRP erwähnt.

Das NRP wird von der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, als »enttäuschend" kritisiert: »Die vorgesehenen marginalen Änderungen beim Lohnsteuerverfahren sind nicht geeignet, die Steuer- und Abgabenbelastung von Frauen spürbar zu reduzieren. Was fehlt, sind effektive Reformen, die den Wechsel in reguläre existenzsichernde Beschäftigung erleichtern und Fehlanreize zu Lasten von Frauen im Steuer- und Sozialversicherungssystem abbauen.«

Eine wirklich effektive – und politisch machbare – Maßnahme wäre die Streichung der Lohnsteuerklasse V, die das Faktorverfahren faktisch zum Regelfall machen würde. Davon würden nicht nur Frauen, sondern auch der Staat profitieren, denn in der Steuerklassenkombination III/V werden monatlich häufig zu wenig Steuern gezahlt. Einnahmen, die dem Staat frühestens im Folgejahr zur Verfügung stehen. Ein weiterer Schritt wäre eine gleichstellungsorientierte Berücksichtigung der Kosten für die Betreuung von Kindern als erwerbsbedingte Aufwendungen. Ob die im Koalitionsvertrag geplanten Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen im Bereich Kinderbetreuung und Pflege diese Belastungen zu Verbesserungen führen, muss sich erst zeigen. Das im zweiten Gleichstellungsbericht empfohlene Gutscheinsystem könnte zumindest eine Alternative zur steuerlichen Förderung in § 35a EStG sein. Derzeit ist dessen gleichstellungspolitische Wirkung sehr begrenzt, denn für einen Großteil der Haushalte mit mittleren oder geringen Einkommen sind Steuererleichterungen einkommensbedingt keine Unterstützung. Auch bei den für Sozialversicherungsbeiträge geplanten Entlastungen in unteren Einkommensbereichen kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Eine Steuergutschrift würde beispielsweise gerade Menschen mit geringen Einkommen erreichen und damit auch Frauen nützen, die einen Weg aus der Minijobfalle suchen.

[1] Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2017 (2017/C 261/05), siehe http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017H0809(05)&from=EN.

[2] European Commission (2017), Tax Policies in the European Union. 2017 Survey, S. 55f., https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/tax_policies_survey_2017.pdf

[3] Erwägungsgrund 15 der Empfehlung des Rates vom 7. Juli 2017 (siehe Fn. 1)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom ´25.04.2018

"In Sachen Gleichstellung hat der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) viel erreicht. Von Anfang an setzte er sich für Gleichberechtigung und Frauenrechte ein. Viele der heute fast selbstverständlichen Errungenschaften im Recht wurden unter großem Einsatz der djb-Mitglieder durchgesetzt." resümiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Unter dem Motto "Viel erreicht – noch viel zu tun" findet am 13. und 14. April 2018 in Dortmund die Jubiläumsveranstaltung zum 70-jährigen Bestehen des djb statt.

Mit Grußworten von Dr. Katarina Barley (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin), Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin), Dr. Ricarda Brandts (Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Münster) und Manfred Sauer (Bürgermeister der Stadt Dortmund) wird das Jubiläum am Freitagabend im Westfälischen Industrieklub festlich begangen.

"In Fragen der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau begleitet der djb nun seit 70 Jahren nicht nur die Rechts- und Sozialpolitik durchsetzungsfähig mit wichtigen kreativen Impulsen, sondern bietet auch eine unverzichtbare Plattform für sachliche Diskussionen und ein Netzwerk für persönliche Kontakte", fasst Dr. Ricarda Brandts anlässlich der Feierlichkeiten die Geschichte des djb zusammen.

"Der Fortschritt ist auch im Recht oft weiblich. Das beweist die eindrucksvolle Liste von Vorhaben, die engagierte Juristinnen in den vergangenen 70 Jahren durchgesetzt haben, oft gegen heftige Widerstände.

Ihrer Arbeit ist es zu verdanken, dass wir heute in einer gerechteren Gesellschaft leben. Gerade bei der Gleichstellung von Frauen und Männern bleibt aber noch viel zu tun", so Dr. Katarina Barley zu Bedeutung und Entwicklung des djb seit seiner Gründung vor sieben Jahrzehnten.

Auch Dr. Franziska Giffey wirft einen Blick auf die zukünftigen Aufgaben des djb: "Wir müssen uns weiter gemeinsam für gleiche Rechte von Frauen und Mädchen einsetzen. Das fängt an mit dem Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und den Partner oder die Partnerin frei zu wählen. Und das reicht bis zu der Chance, Vorstandsvorsitzende eines großen Unternehmens oder Abgeordnete zu werden. Ich sage ganz deutlich: Frauen können alles. Deshalb werden wir auch gemeinsam weiter für die Gleichstellung kämpfen", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bürgermeister Manfred Sauer misst den Jubiläumsfeierlichkeiten in zweifacher Hinsicht besondere Bedeutung bei: "Der Deutsche Juristinnenbund e.V. feiert in diesem Jahr sein 70-jähriges Bestehen. Für die Stadt Dortmund ist das ein doppelter Grund zur Freude: zum einen über eine sieben Jahrzehnte währende Erfolgsgeschichte eines Vereins, der immerhin einJahr älter ist als unser Grundgesetz. Und insbesondere freuen wir uns darüber, dass der in Berlin beheimatete Juristinnenbund sein Jubiläum dort feiert, wo er 1948 gegründet worden ist: in Dortmund", kommentiert Manfred Sauer die Jubiläumsfeierlichkeiten in der Ruhrmetropole.

Den inhaltlichen Rahmen bilden verschiedene Redebeiträge, Schlaglichter zur Historie des djb und Workshops zu vielfältigen Themen, unter anderem "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung", "Sexismus und Diskriminierung in der juristischen Ausbildung" und "Juristinnen der ersten Stunde".

Abschließend wird am 14. April 2018 zu Ehren von Rechtsanwältin und Notarin Hildegard Gethmann, Gründungsmitglied und 1. Vorsitzende des djb, an ihrem ehemaligen Kanzleisitz eine Gedenktafel enthüllt. An diesem Ort trafen sich am 28. August 1948 sieben Frauen und gründeten die "Vereinigung weiblicher Juristen und Volkswirte e.V." als Nachfolgeorganisation des1914 gegründeten und in den 30er Jahren aufgelösten "Deutschen Juristinnen-Vereins".

"Die Erfolgsgeschichte unseres Verbands gibt allen Anlass, das Jubiläum würdig zu feiern", so Prof. Dr. Wersig. "Sie ist uns aber auch Ansporn und Ermutigung, weiterhin mit ausgewiesener Kompetenz für die Rechte von Frauen einzutreten."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.04.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundesrat dazu auf, mit einer Änderung der Leistungen für Bildung und Teilhabe den Eigenanteil armer Kinder bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas abzuschaffen. Dieser Eigenanteil führt regelmäßig zu einem unmittelbaren Ausschluss der betroffenen Kinder von der Mittagsverpflegung und teilweise auch zu einem Verlust des Betreuungsplatzes. Außerdem entstehen ein großer Verwaltungsaufwand und damit verbunden unverhältnismäßig hohe Bürokratiekosten.

"Die Abschaffung des Eigenanteils armer Kinder bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas ist ein erster kleiner Schritt für mehr Teilhabe armutsbetroffener Kinder. Wichtig ist es dabei, dass alle Kinder davon erfasst werden, also auch diejenigen, die mittags in Kindertageseinrichtungen wie beispielsweise Horten essen. Und auch die Ferienzeiten müssen in die Regelung mit einbezogen werden. Insgesamt greifen die Vorschläge des Bundesrates aber zu kurz. Zu einer wirksamen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland reichen Trippelschritte nicht aus, sondern es sollte zügig eine umfassende Reform für eine Verbesserung der sozialen Sicherheit aller Kinder in Deutschland auf den Weg gebracht werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Bundesratsdebatte über den Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zur Übernahme der gesamten Aufwendungen für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk, das Bildungs- und Teilhabepaket zu den Akten zu legen. So stellt die bereits vor zwei Jahren veröffentlichte "Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe" fest, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Wesentlichen gescheitert ist. Die geringe Inanspruchnahme zeigt deutlich, dass die Leistungen viel zu wenige Kinder erreichen. Die Gründe dafür sind vor allem falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten. Deshalb plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren. Dafür sollen die Leistungen für Bildung und Teilhabe entbürokratisiert, über eine zentrale Stelle vermittelt sowie an Orten "angedockt" werden, an denen sich Kinder ohnehin regelmäßig aufhalten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.04.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Kommunen und Landkreise dazu auf, mehr temporäre Spielstraßen einzurichten. Ein jetzt veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses von Berlin legt dar, dass eine solche Einrichtung nach den derzeitigen Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) problemlos möglich ist. Anwohner-Initiativen, aber auch Kinder- und Jugendparlamente sind aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Straßenverkehrsbehörden der Kommunen oder Landkreise zu stellen. Die kommunalen Spitzenverbände sollten bei ihren Mitgliedern offensiv auf das Gutachten hinweisen und für die Einrichtung von temporären Spielstraßen werben.

"Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes können temporäre Spielstraßen dafür sorgen, dass auch Kinder in dicht bebauten Innenstadtbereichen zumindest zeitweise ausreichende Bewegungs- und Freiflächen direkt in ihrem Wohn- und Lebensumfeld vorfinden. Denn durch die zunehmende Verdichtung und Versiegelung unserer Städte gehen für Kinder und Jugendliche wichtige Freiflächen und Spielmöglichkeiten verloren. Auch die Stadtplanung und als Teil davon die Freiraumplanung haben sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren, was zuvorderst die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Stadtgestaltung notwendig macht. Dabei geht es um die ganzheitliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen. Wir sollten uns ein Beispiel an Städten wie London nehmen. Dort wurden durch Beschluss der Stadtregierung und bürokratische Erleichterungen in den letzten drei Jahren rund 100 temporäre Spielstraßen eingerichtet", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Laut Gutachten "bleibt die Einrichtung von temporären Spielstraßen [straßenrechtlich gesehen] ohne Folgen, da ein zeitlich begrenzter Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs keinen nachhaltigen Eingriff in den Gemeingebrauch darstellt und somit keine Teilentwidmung der betroffenen Straße erforderlich macht." Das Gutachten führt weiter aus, dass "die Einwirkungen auf den Verkehr hierbei wesentlich geringer sind als bei dauerhaften Spielstraßen, die mit einem zeitlich unbegrenzten Fahrverbot verbunden sind. Insbesondere würde die Problematik einer Sperrung der Straße für den Anliegerverkehr nicht dasselbe Gewicht haben wie bei den auf Dauer angelegten Spielstraßen. (.) Zur Beschilderung könnte neben dem Zeichen 250 (Fahrverbot) und dem Zusatzzeichen 1010-10 (Ballspielendes Kind) ein weiteres beschränkendes Zusatzzeichen wie 1042-34 dienen, auf dem die Wochentage und die Uhrzeit des Fahrverbots angegeben sind."

Studien des Deutschen Kinderhilfswerkes belegen eindeutig, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. Gleichzeitig verbessert sich das soziale Klima in dem Maße, wie die Qualität des Wohnumfeldes steigt. Deshalb brauchen wir dringend eine auf Kinder bezogene Stadtentwicklungspolitik, um die Lebensqualität und die Entwicklungschancen von Kindern zu verbessern.

Weitere Infos zum Thema unter https://bit.ly/2JQ4wNE

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.04.2018

„Die zum 1. Januar 2019 geplante Anhebung der Rente für Mütter oder auch Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, begrüßen wir. Gleichzeitig fordern wir, dass auch Frauen, die ihr drittes Kind erst nach 1992 geboren haben, die Mütterrente II verdienen.“ kommentiert Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) im Vorfeld des Gesetzentwurfes, der in den nächsten Wochen vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegt werden soll. Frauen oder Väter, die drei oder mehr Kinder erzogen haben, haben in vielen Fällen eine eingeschränkte berufliche Entwicklung. Für sie ist – wie auch im Koalitionsvertrag ausdrücklich erwähnt – die Mütterrente II ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut und der Wertschätzung ihrer Leistung für die Gesellschaft. „Daher ist es umso wichtiger“, so Elisabeth Müller, „dass rasch Klarheit über den Empfängerkreis besteht und alle kinderreichen Familien berücksichtigt werden.“

DIe knappe Passage, die im Koalitionsvertrag zur Mütterrente II enthalten ist, trifft keine eindeutige Aussage darüber, zu welchem Zeitpunkt Väter und Mütter drei und mehr Kinder erzogen haben müssen, damit sie künftig das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Sollte die in der bisherigen Medienberichterstattungdargestellte Lesart, dass für die Gewährung des dritten Entgeltpunktes pro Kind die Geburt von drei und mehr Kindern vor 1992 erforderlich ist, zutreffen, ist in jedem Fall eine Korrektur erforderlich.Denn dies führt sonst zu einer Schlechterstellung der Anspruchsberechtigten in kinderreichen Familien, in denen das dritte Kind erst nach 1992 geboren wurde, gegenüber solchen in denen drei und mehr geborene Kinder vor oder nach diesem Datum erzogen wurden. „Alle Mütter oder auch Väter aus kinderreichen Familien verdienen die Mütterrente II. Es geht darum, eine Gesetzeslücke zu schließen – nicht darum, eine neue zu schaffen“ bekräftigt Elisabeth Müller die Haltung des KRFD.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.vom 25.04.2018

Lesbeninklusive Gleichstellungspolitik voranbringen

Anlässlich des Tages der Lesbischen Sichtbarkeit am heutigen 26.04. erklärt Ulrike Schmauch, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Lesben sollten in jedem Lebensalter und in ihren unterschiedlichen Lebenslagen, in ihrer Vielfalt und ihrer Power, mit ihren Themen und Interessen, ihren Beiträgen zu Kultur und Geschichte und insbesondere zu Geschichte der Frauenemanzipation sichtbar sein. Allerdings werden die Bedürfnisse und Belange von lesbischen Frauen in Gesellschaft, Politik und Öffentlichkeit aber auch in der Community wenig bis gar nicht thematisiert. Lesben werden sowohl mit ihren Potentialen als auch mit ihren spezifischen Ausgrenzungserfahrungen ignoriert oder nur unzureichend wahrgenommen.

Die kommende Bundesregierung verspricht Maßnahmen zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, zur Bekämpfung von Sexismus sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention und ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) muss die spezifische Situation von Lesben in all diesen gleichstellungspolitischen Maßnahmen Berücksichtigung finden.

Zudem fordert der LSVD ein modernes Familien- und Abstammungsrecht, das Lesben und ihre Familien anerkennt und rechtlich absichert. Trotz Eheöffnung ist bis heute eine langwierige und diskriminierende Stiefkindaoption notwendig. Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können, wenn keine anderslautende Elternschaftsvereinbarung vorliegt.

Das neue Projekt des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) „Miteinander stärken – Lesbengruppen vernetzen“ tritt für das politische Anliegen ein, die Sichtbarkeit von Lesben in Politik und Gesellschaft zu verbessern. Ein für November 2018 geplantes bundesweites Treffen von Lesben soll den Austausch und die Vernetzung untereinander fördern. Es sollen Forderungen und Handlungsstrategien erarbeitet werden, um Erfahrungen und Bedürfnisse von Lesben deutlich zu machen und ihre Interessen wirksam zu vertreten.

Hintergrund
Lesben unterliegen grundsätzlich der Mehrfachdiskriminierung aufgrund ihres Geschlechts und aufgrund ihrer sexuellen Identität. Lesben sind keine homogene Gruppe. Ihre Erfahrungen, Chancen und Identitäten sind neben ihrem Geschlecht auch von vielen anderen Faktoren geprägt. So sind Schwarze Lesben, Lesben of Color, migrantische Lesben, körperlich und geistig beeinträchtigte Lesben, Lesben aus der Arbeiter*innenklasse, akademische und nicht akademische Lesben, Lesben mit Fluchterfahrung, alte und /oder transgeschlechtliche Lesben von zusätzlicher Mehrfachdiskriminierung betroffen. In der Verschiedenheit lesbischer Identitäten wird die komplexe Interdependenz von Diskriminierungserfahrungen deutlich.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 26.04.2018

30. LSVD-Verbandstag: „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“

In jahrzehntelangen Kämpfen wurden Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) erreicht. Gleichzeitig steht die liberale Demokratie weltweit unter Druck und homophobe und transfeindliche Stimme sind in jüngster Zeit wieder deutlich lautstärker geworden. Vor diesem Hintergrund verabschiedete die Mitgliederversammlung auf dem 30. LSVD-Verbandstag ein neues Grundsatzprogramm unter dem Motto „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“ mit deutlichen Schwerpunkten in Sichtbarkeit, Repräsentanz und Teilhabe.

Neben den Grundsätzen finden sich daher auch zehn Eckpunkte für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt.

  1. Die Gleichstellung im Recht weiter entwickeln
  2. Gesellschaftliche Akzeptanz stärken – Vielfalt wertschätzen
  3. Respekt schaffen in Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Kultur
  4. Hass und Hetze entgegentreten
  5. Familie umfassend denken
  6. Vielfalt der Generationen und Lebenslagen im Blick haben
  7. Eine aufgeklärte und solidarische Gesundheitspolitik durchsetzen
  8. Verantwortung für die Vergangenheit wahrnehmen
  9. Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt in Europa befördern
  10. Die Achtung der Menschenrechte weltweit voranbringen

Eingeladen war auch die Historikerin Kirsten Plötz. Sie verwies auf die Notwendigkeit geschlechtsspezifischer Definition von Homophobie, Verfolgung und Repression. Für lesbische Frauen zeigten diese sich in erster Linie die generelle Unterordnung von Frauen sowie der gesetzliche und soziale Rahmen der Ehe. Die Ehe mit einem Mann war die einzig mögliche soziale Absicherung für Frauen. Sie bedeutete zugleich eine rechtlich extrem untergeordnete Rolle und die Unmöglichkeit lesbischen Begehrens und lesbischer Liebe. Sie verwies auf die gesellschaftliche, politische und wissenschaftliche Abwertung, Ignoranz und Unachtsamkeit, die es bis heute unmöglich machen, Biographien und Geschichte von lesbischen Frauen ausreichend zu erforschen und sichtbar zu machen. Mit Auswirkungen bis in die Gegenwart: Lesben werden mit ihren Potentialen und Interessen sowie ihren spezifischen Ausgrenzungserfahrungen in Gesellschaft, Politik und Öffentlichkeit noch längst nicht ausreichend wahrgenommen. Das neue LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Lesbengruppen vernetzen“ tritt für das politische Anliegen ein, die Sichtbarkeit von Lesben in Politik und Gesellschaft zu verbessern. Ein für November 2018 geplantes bundesweites Treffen von Lesben soll den Austausch und die Vernetzung fördern, um Erfahrungen und Bedürfnisse zu verdeutlichen und ihre Interessen wirksam zu vertreten.

Als Gäste begrüßte der LSVD die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker für ein Grußwort sowie Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in Nordrhein-Westfalen, der in seiner Rede versprach, dass die Landesregierung ein starker Partner für die Anliegen der Community und des LSVD ist.

Mit einer Schweigeminute gedachte der LSVD auch an den im Herbst 2017 verstorbenen Eduard Stapel, die treibende Kraft bei der Gründung unseres Verbandes 1990 in Leipzig. Die Mitarbeitenden des LSVD stellten zudem die Projekte

Beratungskompetenz zu Regenbogenfamilien, Miteinander stärken und Queer Refugees Deutschland vor. Bei den Wahlen zum Bundesvorstand stellten sich Imke Duplitzer, Benjamin Rottmann und Sandro Wiggerich nicht erneut zur Wahl und wurden mit herzlichem Dank aus dem Gremium verabschiedet. Im Amt bestätigt wurden Günter Dworek, Henny Engels und Stefanie Schmidt. Neu gewählt wurden Timon Delawari, Marion Lüttig und Christian Rudolph. Weiterhin gehören die 2017 für eine zweijährige Amtszeit gewählten Axel Hochrein, Gabriela Lünsmann, Helmut Metzner, Inken Renner, Jenny Renner, Ulrike Schmauch und Uta Schwenke dem LSVD-Bundesvorstand an.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 23.04.2018

Notwendige Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angehen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass es Gegenstand einer gerichtlichen Kontrolle sein muss, ob Bewerberinnen und Bewerber für eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer bestimmten Religion angehören müssen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Ein wirksamer Diskriminierungsschutz für alle Menschen ist eine Frage der Chancengleichheit und Gerechtigkeit und so für den Zusammenhalt einer Gesellschaft unabdingbar. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum kirchlichen Arbeitsrecht. Kirchen können sich nicht länger pauschal auf ihr Selbstbestimmungsrecht und ihre Ausnahme vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz berufen. Das Urteil zeigt folglich die Notwendigkeit einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 2006 war ein erster wichtiger Schritt der Bundesregierung, um Menschen vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung u.a. aufgrund der sexuellen Identität im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften zu schützen. Doch nach wie vor gibt es deutliche Lücken. Der LSVD fordert, die ungerechtfertigten Ausnahmen vom Diskriminierungsschutz für Beschäftigte im kirchlichen Bereich bzw. von Einrichtungen religiöser Träger zu beenden. Es ist nicht weiter hinzunehmen, dass Beschäftige im kirchlichen Bereich pauschal vom Diskriminierungsschutz ausgeschlossen werden. Außerhalb des Bereichs der Verkündigung muss für diese Beschäftigen das allgemeine Arbeitsrecht gelten.

Immer wieder kommt es zu Kündigungen von bei kirchlichen Trägern angestellten Lesben und Schwulen, wenn sie sich verpartnert haben bzw. eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen. Das kann als arbeitsrechtlich zu ahnender Verstoß behandelt werden. Im Koalitionsvertrag verspricht die Regierung, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 18.04.2018

Mit einem „Konzept zur Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose“ mischt sich der Paritätische Wohlfahrtsverband in die aktuelle parteiübergreifende Debatte zur Überwindung von Hartz IV ein. Der Verband fordert einen konsequenten Paradigmenwechsel, der mit dem negativen Menschenbild, das dem System Hartz IV zu Grunde liege, bricht, und Respekt und die Würde des Menschen in das Zentrum des Hilfe- und Unterstützungssystems für Arbeitslose rückt. Insgesamt elf konkrete Reformmaßnahmen schlägt der Paritätische vor, die von einer Stärkung der Arbeitslosenversicherung, über die Abschaffung von Sanktionen und den Ausbau von Qualifizierungs- und öffentlichen Beschäftigungsangeboten bis hin zu einer Anhebung der Regelsätze auf ein menschenwürdiges Niveau reichen. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle ist dafür eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf 571 Euro (statt derzeit 416 Euro) erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung.

Hartz IV sei gefloppt, konstatiert der Paritätische. Zwar sei mit guter Konjunktur und entsprechend guter Arbeitsmarktlage über die Jahre die Zahl der offiziell gezählten Langzeitarbeitslosen zurückgegangen, 42 Prozent der Langzeitarbeitslosen sei jedoch schon länger als vier Jahre im Bezug und über eine Million Menschen bereits seit Einführung des Systems auf Leistungen angewiesen. Die faktische Vermittlungsquote der Arbeitsverwaltung bei arbeitslosen Hartz IV-Beziehern liege bei lediglich etwa fünf Prozent. Die Regelleistungen schützten zudem in keiner Weise vor Armut. Entsprechend gering sei die Akzeptanz in der Bevölkerung. „Hartz IV steht in der Bevölkerung längst nicht mehr für Hilfe. Hartz IV wird heute ganz überwiegend als ein System wahrgenommen, das im besseren Fall von Tristesse und im schlechteren Fall von Sanktionierungen gekennzeichnet ist“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Verband fordert vor diesem Hintergrund unter dem Motto „Hartz IV hinter uns lassen“ eine konsequente Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose. „Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden“, so Ulrich Schneider. Der Leitsatz des Förderns und Forderns sei mit Blick auf die Realitäten nur noch ein Euphemismus. „Kompass für Reformen muss der Respekt vor dem Mittel- und Arbeitslosen und seinen Angehörigen sein. Menschenwürde und Individualität statt Massenverwaltungstauglichkeit, Hilfe statt Strafe sind die Leitlinien, an denen sich echte Reformen der Grundsicherung für Arbeitssuchende orientieren müssen.“

Notwendig seien u.a. eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung und der Umbau der Arbeitsförderung von dem bisherigen Sanktionssystem zu einem echten Hilfesystem. Der Paritätische fordert in seinem Elf-Punkte-Programm dazu unter anderem die Abschaffung der Sanktionen, den massiven Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes. „Nur indem wir den Menschen wieder in den Mittelpunkt stellen und ihn in seinen individuellen Fähigkeiten, aber auch in seinem individuellen Unvermögen annehmen, kann es uns gelingen, ein System zu schaffen, das von Respekt und Rücksicht geprägt ist und zugleich Potentiale von Menschen zu entdecken und zu fördern in der Lage ist“, so Schneider. Darüber hinaus fordert der Paritätische als Sofortmaßnahme die Erhöhung der Regelsätze um 37 Prozent und die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die sich mit der Frage des Mindestbedarfes von Menschen und seiner Bemessung in grundlegender Weise auseinandersetzt. Die Neuausrichtung der Grundsicherung müsse zudem zwingend mit der Einführung einer allgemeinen existenzsichernden Kindergrundsicherung verknüpft werden.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.04.2018

Der Paritätische mit seinen Mitgliedsorganisationen steht für eine demokratische, offene, vielfältige Gesellschaft, in der alle Menschen gleichwürdig teilhaben und Schutz erfahren – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität, materieller Situation, Behinderung, Beeinträchtigung, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit. Unser Verband wird getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichwertigkeit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten. Wir sehen uns verpflichtet, allen Ideologien der Ungleichwertigkeit entschieden entgegenzutreten.

Die Funktionäre der AfD vertreten ein nationalistisches, anti-egalitäres und antisoziales, in einigen Aspekten faschistisches Programm. Sie tolerieren Ideologien der Ungleichwertigkeit in den eigenen Reihen nicht nur, teilweise propagieren sie diese ganz offen. Sie stellen sich offen rassistisch und aggressiv in Ton und Inhalt gegen die Aufnahme von Geflüchteten, wollen individuelle Grundrechte wie das Recht auf Asyl abschaffen bzw. einschränken, lehnen die Gleichstellung von Mann und Frau ab oder sprechen sich ausdrücklich gegen Inklusion als staatliches Ziel und gemeinschaftlichen Wert aus.

Die bisherigen Erfahrungen mit der AfD, auch in den Parlamenten, offenbaren eine Strategie, die versucht, Menschen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Offenheit, Vielfalt und Toleranz engagieren, öffentlich zu diskreditieren. Fakten werden dabei planmäßig und bewusst verzerrt und verfälscht. Wut und Angst werden mobilisiert, die sich auch in Taten niederschlagen. Beleidigungen, persönliche Herabwürdigungen und sogar Gewalttaten werden in Kauf genommen. Tabubrüche und eine menschenverachtende Rhetorik sind genauso Kalkül wie vermeintlich sachliche Auftritte, die die Grenzen des Sagbaren nach rechts verschieben.

All dies ist mit den Werten des Paritätischen unvereinbar. Mit derartigen Strategien, Positionen und Haltungen kann es keinen Ausgleich geben.

Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbands hat vor diesem Hintergrund einstimmig am 19. April 2018 die "Positionierung zu Rechtsextremismus und Politik der AfD" beschlossen.

Mehr Informationen unter: www.vielfalt-ohne-alternative.de

Quelle: Positionierung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.04.2018

Anlässlich der heutigen Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zur zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik (GEAS) fordert der Paritätische die Bundesregierung auf, auch zukünftig den Zugang zum individuellen Recht auf Asyl innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen.

Der Paritätische Gesamtverband ist in großer Sorge, dass insbesondere mit den vorgeschlagenen Änderungen zum sicheren Drittstaaten-Konzept der Zugang zum individuellen Asylrecht in Europa perspektivisch abgeschafft werden soll. Um „Anreize zu vermeiden“, soll Schutzsuchenden, die „illegal“ eingereist sind, der Zugang zu einer inhaltlichen Prüfung ihres Schutzbegehrens versagt und sie weitgehend bereits vor der Einleitung eines Asylverfahrens in Europa auf andere Staaten außerhalb der EU verwiesen werden. „Es kann und darf nicht sein, dass die Europäische Union so weit wie möglich die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz auf Dritt- und Transitstaaten abwälzt. Der Zugang zum individuellen Asylrecht muss erhalten bleiben. Das darf nicht an dem Unvermögen scheitern, sich auf eine solidarische Flüchtlingsaufnahme innerhalb der EU zu einigen“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Wenn selbst ein so reicher Kontinent wie Europa seine Grenzen für Schutzsuchende verschließt, bierge dies zum einen das Risiko von Nachahmung in weniger wohlhabenden Ländern. Zum anderen aber belaste es die Staaten, die bereits jetzt den weitaus größten Teil der Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen übernehmen, zusätzlich. Tatsächlich sei es bereits jetzt so, dass immer mehr Staaten in der Region um Syrien ihre Grenzen verschließen, so der Verband.

Statt die Verantwortung aus der EU auszulagern, müsse die Europäische Union alles daran setzen, eine solidarische Verantwortungsteilung für die Aufnahme von Flüchtlingen innerhalb der EU zu erreichen. Dabei müssten die Bedürfnisse der Schutzsuchenden zwingend Berücksichtigung finden, fordert der Paritätische. In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages konkretisiert der Verband seine Forderungen.

Quelle: Pressemitteilung der Paritätische Gesamtverband vom 16.04.2018

Der Bundesverband Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender SHIA e.V. appelliert dringlichst an die neue Bundesregierung, eine bundesweite Gesamtstrategie gegen die ARMUT ALLEINERZIEHENDER ELTERN UND DIE DRASTISCHEN FOLGEN DER KINDERARMUT IN DEUTSCHLAND vorzulegen, diese mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten und zielgerichtet umzusetzen!

19,3 Prozent aller Kinder in Deutschland – d.h. jedes 5. Kind – sind laut Daten des europäischen Statistikamtes Eurostat von Armut und Segregation betroffen. Dabei dürfte die Zahl armer Kinder, wie Wissenschaftler_innen der Universität Bochum im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung im Februar veröffentlichten, aufgrund unangemessener Berechnungsmethoden noch weit höher liegen. Über die Hälfte dieser Kinder wächst länger als zehn Jahre in Armut auf und ist aufgrund der prekären finanziellen Situation ihrer Eltern von gleichberechtigter soziokultureller Teilhabe in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport ausgeschlossen. In dem sich durch soziale Selektivität auszeichnenden bundesdeutschen Bildungssystem werden arme Kinder bereits im Kleinkind- und Vorschulalter, fortgesetzt im dreigliedrigen Schulsystem und in der weiterführend Ausbildung wie im Studium benachteiligt, mit schwerwiegenden Folgen für den gesamten Bildungs-, Entwicklungs- und weiteren Lebensweg dieser Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Arm zu sein bedeutet für diese Kinder unfreiwilligen Verzicht auf das, was für andere ganz selbstverständlich zu einem normalen Leben gehört: ausreichend witterungsgerechte Kleidung, gesunde Ernährung, Mitgliedschaft im Sportverein, Erlernen eines Musikinstrumentes, Kinobesuche mit Freundinnen und Freunden, Kindergeburtstage, Urlaub in Familie etc. Armut bedeutet Scham und Ausgrenzung. Insbesondere die Kinder Alleinerziehender leben dauerhaft in Armut. Deutschlandweit sind 43 Prozent der Alleinerziehendenhaushalte auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II angewiesen, in deutschen Großstädten sind bis zu 70 Prozent aller Kinder alleinerziehender Mütter arm.

Quelle: Pressemitteilung Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.V. vom 19.04.2018, gekürzt

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07.Mai 2018

Veranstalter: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit

Ort: Nürnberg

1000 Euro im Monat – einfach so und für jeden? Die Befürworter argumentieren unter anderem damit, dass die Digitalisierung menschliche Arbeitskraft, insbesondere für Geringqualifizierte, zusehends überflüssig mache. Das bedingungslose Grundeinkommen würde die Betroffenen von Existenznöten und dem Zwang zur schlecht bezahlten Erwerbsarbeit befreien – und mehr Raum für gemeinnützige Arbeit und ehrenamtliches Engagement bieten. Zugleich entfielen damit die hohen Verwaltungskosten für das komplexe Hartz-IV-System. Klingt erst mal gut. Doch stimmt die Prämisse, dass vielen Deutschen bald die Arbeit ausgeht? Und ist Erwerbsarbeit nicht auch eine Frage der Beteiligungsgerechtigkeit, das bedingungslose Grundeinkommen mithin eine „Stilllegungsprämie“, wie dessen Gegner einwenden? Schließlich: Wie soll es finanziert werden? Welche anderen Sozialleistungen soll es ersetzen? Und fördert es den „Sozialtourismus“ nach Deutschland?

Bei den Nürnberger Gesprächen am 7. Mai 2018 sollen diese und andere Fragen nachgegangen werden. Auf dem Podium diskutieren Heinrich Alt, ehemaliges Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Ronald Blaschke, Mitgründer des Netzwerks Grundeinkommen, Prof. Anke Hassel, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, und Georg Schürmann, Geschäftsleiter der Triodos Bank N.V. Deutschland, einer Nachhaltigkeitsbank, die mit den Einlagen ihrer Kunden Projekte und Unternehmen mit sozialem, ökologischem oder kulturellem Mehrwert finanziert.

Die Nürnberger Gespräche finden ab 18 Uhr im Heilig-Geist-Saal der Stadt Nürnberg statt (Spitalgasse 16, 90403 Nürnberg). Das IAB, die Bundesagentur für Arbeit und die Stadt Nürnberg lädt Sie herzlich dazu ein. Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.iab.de/de/veranstaltungen/events/ng1_2018.aspx.

Termin: 26.Mai 2018

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Stuttgart

Auf der diesjährigen Fachtagung zum Thema „Betreuungslücken schließen – Chancen und Möglichkeiten ergänzender Kinderbetreuung“ soll mit Ihnen am 26. Mai 2018 in Stuttgart diskutiert werden, wie Eltern in ihrer Erwerbstätigkeit und eigenständigen Existenzsicherung effektiv durch Angebote ergänzender Kinderbetreuung unterstützt werden können.

Trotz bundesweiter Ausbauanstrengungen erleben Familien immer noch, dass Arbeitszeiten und Öffnungszeiten der institutionellen Kinderbetreuungsangebote selten aufeinander abgestimmt sind. Das betrifft insbesondere Alleinerziehende, die nicht mit der Unterstützung eines Partners bzw. einer Partnerin rechnen können. Zu 90 Prozent Mütter, sind Alleinerziehende außerdem häufig in frauentypischen Branchen im sozialen Bereich oder Dienstleistungssektor mit atypischen Arbeitszeiten tätig. An dieser Ausgangssituation haben drei Modellprojekte des VAMV angesetzt: Die Projekte in Berlin, Essen und Mainz haben zwischen 2014 und 2017 durch ergänzende Kinderbetreuung im Haushalt der teilnehmenden Alleinerziehenden Betreuungslücken früh, spät und am Wochenende geschlossen.

Die begleitende Evaluation hat gezeigt, dass flexible ergänzende und weitestgehend gebührenfreie Kinderbetreuung die Erwerbschancen von Alleinerziehenden erhöht und zur Steigerung des Erwerbseinkommens bis hin zur Unabhängigkeit von sozialen Transferleistungen führen kann: https://www.vamv.de/modellprojekt-kinderbetreuung/.

Die Fachtagung hat das Ziel, ausgehend von den Modellprojekten und den Ergebnissen der Evaluation mit Fachleuten aus Wissenschaft und Verwaltungen zu diskutieren, wie Betreuungslücken für Eltern effektiv geschlossen werden können. Wie können Angebote ergänzender Kinderbetreuung bundesweit in die Fläche gebracht bzw. verstetigt und für alle Eltern gleichermaßen verfügbar werden?

Termin:26.Mai 2018

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespfl

Ort: Weimar

Elternvertreter_innen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gründen ein Bundeselterngremium, das sich für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege einsetzt.

Das Interesse ist es, die begonnene Kooperation zu intensivieren: Als ein gemeinsames Gremium, wollen diesen Kindern und ihren Familien bundesweit eine Stimme gegeben werden. Es soll die Ausgestaltung der frühkindlichen Bildungseinrichtungen mitgestaltet werden. Elternmitwirkung ist dabei unverzichtbar. Es soll erreicht werden, dass keine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege auf Elternmitwirkung verzichtet. Eltern sind eine wichtige Säule der frühkindlichen Bildung. Die Einrichtung von Mitwirkungsgremien darf keine freiwillige Aufgabe darstellen, sondern muss Pflicht sein. Es soll erreicht werden, dass die Elternvertretungen Teil der Kindertagesstättenförderungsgesetze in den Bundesländern werden und als solche gesetzlich verankert sind. Und mehr noch, die Mitwirkungsrechte der Eltern müssen darin verbindlich beschrieben sein.

Es begann die Zusammenarbeit auf der Bundesebene mit Elternvertreter_innen aus 13 Bundesländern. Das Ziel ist es, Elternvertreter_innen aus allen 16 Bundesländern in den neuen Gremium zu vereinigen. Daher wird das Ziel verfolgt in allen 16 Bundesländern die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen.

Die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist ein familienergänzendes Angebot. Eltern und Erzieher_innen begegnen sich als zwei Expert_innen auf Augenhöhe. Es soll erreicht werden, dass Eltern und Fachkräfte eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft nicht nur eingehen, sondern täglich leben können – zum Wohle unserer Kinder.

Anmeldungen sind per E-Mail bis zum 11. Mai möglich.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22.September 2018

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und Landeselternvertretung der KiTa Eltern von Schleswig-Holstein

Ort: Kiel

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) veranstaltet mit der Landeselternvertretung der KiTa Eltern von Schleswig-Holstein und gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihren jährlichen Bundeselternkongress in Kiel.

Es wird Vorträge, Workshops, einen Markt der Begegnungen und Gelegenheiten geben zum Austausch rund um das Thema:

Frühkindliche Bildung Mehrwert für Gesellschaft und Eltern!

Unter www.bevki.de und www.kita-eltern-sh.de werden wir regelmäßig Updates zu den Referent_innen veröffentlichen. Dort finden Sie ebenfalls die Möglichkeit sich anzumelden.

Aktuell zusagt haben:

Dr. Franziska Giffey, Bundesfamilienministerin für das Grußwort

Dr. Ilse Wehrmann zum Thema „Kindergarten-Rechtsansprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit"

Unternehmensberatung Roland Berger mit einem Vortrag zum Thema „Digitalisierung und Möglichkeiten für flexibleres Arbeiten sowie die Anforderungen an eine familienfreundliche Unternehmenskultur"

Dr. Petra Schulze-Lohmann, Deutsche Gesellschaft für Ernährung zum Thema "Kita-Verpflegung heute: Essen lernen – Essen genießen – mit dem Essen wachsen"

Es wird verschiedene Workshops von Multiplikator_innen des Konzepts „Die Kinderstube der Demokratie" zum Thema „Partizipation in Kindertageseinrichtungen" geben. Referent_innen: Kari Bischof-Schiefelbein, Anke Petersen, Jessica Schuch, Daniel Frömbgen und Andreas Schönefeld.

Die Moderation erfolgt durch Jörg Asmussen, freiberuflicher Moderator (asdor-MODERATION Neumünster) und Leiter des Fachdienstes Frühkindliche Bildung in Neumünster.

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Daher melden Sie sich rechtzeitig an unterhttp://www.kita-eltern-sh.de/teilnahmeformular/#c950.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Ein kleines Mittagessen, Wasser und Kaffee stehen ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Lediglich die Anfahrtskosten müssen Sie selbst tragen.

Kinderbetreuung ist möglich.

Für Nachfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Termin: 15. und 16.November 2018

Veranstalter:Bundesverbandes der Familienzentren e.V.

Ort: Berlin

Die Ansprüche und Erwartungen an eine inklusive und partizipative Praxis in Familienzentren sind vielschichtig. Zwischen Konzeptionen, pädagogischen Haltungen und dem gemeinsam mit Familien gelebten Alltag in Familienzentren sind vielfältige Herausforderungen versteckt. Wie gelingt es, Familien so zu begleiten, dass sie ihre Stärken und Begabungen erkennen und ihre individuellen Potenziale entfalten? Welche Organisationsformen, Strukturen, Arbeitsweisen und Gestaltungsfreiräume sind hilfreich und unterstützend? Wie fördern Familienzentren Selbstorganisation, Selbstverantwortung und Selbstständigkeit von Familien? Welche Methoden und Instrumente unterstützen Familienzentren auf dem Weg hin zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis?

Familienzentren können es nicht dem Zufall überlassen, ob Familien erreicht werden oder nicht. Sie nehmen eine aktive Rolle im Sozialraum ein und stellen insbesondere die Belange von Familien in den Mittelpunkt, die Gefahr laufen an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Die passgenaue Weiterentwicklung der Angebotsstruktur und die Kooperation mit den Netzwerkpartnern im Sozialraum fordert Familienzentren in besondere Weise heraus.

Für die Fachtagung konnten wieder namhafte ReferentInnen verpflichten werden und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen! Bitte merken Sie sich diesen Termin bereits vor.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz (KiJu), Hamburg, dem Hamburger Senat, der Ev. Lutherische Kirche in Norddeutschland, der HAG | Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. und der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie statt.

Der Bundesverband der Familienzentren e.V. (BVdFZ) versteht sich als Fachverband der Familienzentren in der Bundesrepublik Deutschlands. Seine Ziele sind die Entwicklung bzw. Umsetzung von Qualitätsstandards für Familienzentren, ohne deren Vielfalt einzuschränken, die bundesweite fachliche Entwicklung und Vernetzung sowie die Vertretung der Anliegen von Familienzentren gegenüber Politik und Gesellschaft.

Nähere Informationen zum Bundesverband finden Sie unter www.bundesverband-familienzentren.de.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte zum Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion „Kinderzuschlag automatisch auszahlen – Verdeckte Armut überwinden“ begrüßt das ZFF die darin enthaltenen Forderungen u.a. nach einer automatischen und gemeinsamen Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld. Langfristig setzen wir uns jedoch für eine Kindergrundsicherung ein.

Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein aufgrund des Bedarfs ihrer Kinder. Der Kinderzuschlag beträgt aktuell pro Kind maximal 170 Euro. Der gleichzeitige Bezug von Kinderzuschlag und SGB II-Leistungen ist ausgeschlossen.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Der Kinderzuschlag kommt nicht bei den berechtigen Kindern und ihren Familien an! Durch einen starren Einkommenskorridor und umständliche Antragsverfahren ist der Kinderzuschlag eine komplizierte, bürokratisch aufwändige Unterstützungsmaßnahme mit einer hohen Ablehnungsquote. Vor allem Alleinerziehende haben wenig von dieser Leistung, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss als Einkommen des Kindes angerechnet werden. Dadurch nehmen nur rund 30 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag überhaupt in Anspruch. Um die Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags zu beseitigen und Kinder aus der Armut zu holen, fordert das ZFF u.a. eine Abschaffung der Einkommensgrenzen, eine automatische und gemeinsame Auszahlung mit dem Kindergeld und die Einführung von Freibeträgen beim Erhalt von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform geht uns hier nicht weit genug!“

Christiane Reckmann weiter:

„Der Kinderzuschlag ist zwar wichtig, um ein weiteres Abrutschen in Armut zu verhindern. Familien, die kein Erwerbseinkommen haben, hilft er aber wenig. Um langfristig Kinderarmut zu beseitigen und Teilhabe für alle Kinder zu sichern, fordert das ZFF daher seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Leistung soll allen Kindern zur Verfügung stehen und mit steigendem Einkommen der Eltern langsam abgeschmolzen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 26.04.2018

In einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD fordern das Zukunftsforum Familie (ZFF) und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) gemeinsam mit einem breiten Bündnis von 26 Verbänden und Organisationen den §219a StGB aufzuheben. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.

Die ZFF Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt: „Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung, dazu gehört der Zugang zu niedrigschwelligen und sachlichen Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Frauen dieses Recht zu gewähren und Ärztinnen und Ärzte vor Strafverfolgung zu schützen, wenn sie öffentlich und sachlich darüber informieren!“

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt: „Anlässlich der aktuellen und von der Bundesregierung kontrovers geführten Debatte um eine Neuregelung des § 219a StGB, fordert die AWO das Recht auf Selbstbestimmung der Frau zu gewährleisten. In diesem Sinne muss der § 219a StGB ersatzlos gestrichen werden. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den persönlichsten Entscheidungen, die eine Frau treffen kann und muss als solche behandelt und respektiert werden. Es ist dringend erforderlich, schwangeren Frauen in solch einer Notsituation das Recht auf umfassende Informationen sowie auf freie Wahl der Ärztin/des Arztes zu gewähren. Der § 219a StGB schränkt den Zugang zu wichtigen Informationen ein und schafft Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte.“

Den Offenen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 23.04.2018

Die Bundesregierung plant die Beantragung von Elterngeld und ElterngeldPlus durch das Onlinportal „ElterngeldDigital" künftig zu vereinfachen. In einer Stellungnahme begrüßt das ZFF die Maßnahme, weist aber darauf hin, dass auch der Zugang zu anderen Familienleistungen erleichtert werden muss – in einem guten Mix aus Online-Angebot und Offline-Struktur!

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.

AKTUELLES

Für alle, die einen aktuellen Fortbildungs- und Beratungsbedarf haben, wirdam 30.05.18 von 9.00 – 16.30 Uhrin eine (kostenlose)Fortbildung angeboten.

Das Thema ist: "Diskriminierende Einstellungen von Eltern in Kita und Familienzentren".

Infos und Anmeldung unter der Email post@licht-blicke.orgoder mobil 0177/ 6843959. Sie erhalten dannalle weiteren wichtigen Informationen zum Ort und Thema.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 6 2018

SCHWERPUNKT I: Wechselmodell

14.03.2018Anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte zur Einführung eines Wechselmodell als Regelfall nach Trennung und Scheidung der Eltern spricht sich das ZFF für eine bessere Unterstützung für Alleinerziehende und gemeinsam getrennt erziehende Eltern aus. Gleichzeitig stellen wir uns gegen eine rechtliche Vorrangstellung des Wechselmodells.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Nach der Trennung von Eltern ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche gut begleitet und in ihrem Aufwachsen gestärkt werden. Wenn sich ehemalige Paare dazu entscheiden, hierfür gemeinsam zu sorgen, verdient das Respekt und Anerkennung. Aus Sicht des ZFF braucht es aber mehr als eine bestimmte Umgangsregelung, um nach einer Trennung gemeinsam für Kinder Sorge zu tragen. Dazu gehören die Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit schon ab Beginn des Familienlebens, eine bessere Anerkennung des Umgangsmehrbedarfs im Sozial-, Unterhalts- und Steuerrecht, der Ausbau von Beratungs-, Mediations- und Unterstützungsangeboten für Trennungsfamilien sowie qualitativ hochwertige familiengerichtliche Verfahren.“

Zu einer rechtlichen Vorrangstellung eines Wechselmodells erklärt Reckmann weiter:

„Ein Wechselmodell ist für alle Beteiligten sehr voraussetzungsvoll, denn es geht nicht nur um geteilte Betreuungszeit, sondern auch um geteilte Verantwortung in allen Lebensbereichen: von der Kitaplatzwahl über den Besuch von Elternabenden bis hin zur emotionalen Begleitung in Pubertät und bei der Berufswahl. Dies fordert ein hohes Maß an elterlicher Kooperation und Konfliktfähigkeit, die nicht in allen Trennungsfamilien vorhanden ist. Darüber hinaus haben auch Kinder nach einer Trennung der Eltern vielfältige Bedürfnisse, die durch unterschiedliche Umgangsmodelle gewährleistet werden müssen. Aus diesem Grund lehnen wir die rechtliche Vorrangstellung des Wechselmodells ab und fordern die Anerkennung der Vielfalt von Trennungsfamilien.“

Unser Positionspapier zum Wechselmodell „Vielfalt Familie – vielfältige Trennungsfamilie“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 14.03.2018

Familien sind so unterschiedlich, wie die Menschen, die in ihnen leben. Und so ist auch unser Anspruch an das Familienrecht: vielfältigen Familienkonstellationen gerecht zu werden. Dabei stehen für uns die Kinder und ihr Wohlergehen im Mittelpunkt.

Eine Trennung oder Scheidung ist für Eltern und Kinder nicht einfach. Um sich einvernehmlich und ohne Hilfe des Familiengerichts auf ein dem Kindeswohl entsprechendes Modell zu einigen, braucht es eine gute Kommunikation zwischen den Eltern. Da dies gerade im Trennungsfall oft schwierig ist, muss für Eltern ein qualifiziertes Beratungsangebot zur Verfügung stehen. Beratungstermine beim Jugendamt, einer Erziehungsberatungsstelle oder einem qualifizierten freien Träger muss es ohne lange Wartezeiten geben, damit sich die Fronten der Eltern bei einer Trennung nicht immer weiter verhärten.

Es ist wünschenswert, dass nach einer Trennung und Scheidung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern können. Denn Kinder profitieren – ganz unabhängig von einer Trennung – davon, wenn beide Eltern für sie da sind. Zudem schützt die Berufstätigkeit beider Elternteile Familien vor Armut und vor allem Frauen vor der Altersarmut.

Kinder nicht belasten

Die Frage, wie sich die Eltern diese Verantwortung im Alltag aufteilen und dabei ihren Kindern gerecht werden, ist komplex und muss individuell beantwortet werden. Bei hohem Konfliktniveau zwischen den Eltern ist das Wechselmodell für Kinder beispielsweise oft sehr belastend. Deshalb braucht es Einzelfallentscheidungen und keine starren Lösungen – so wie es das Recht bereits heute vorsieht.

Wir wollen kein Modell gesetzlich privilegieren, sondern alle gleichermaßen ermöglichen. Dafür müssen rechtliche Hürden, die dem Wechselmodell im Wege stehen identifiziert und abgebaut werden, etwa im Unterhaltsrecht oder durch einen Umgangsmehrbedarf im Sozialrecht. Egal ob Residenz-, Nest- oder Wechselmodell – maßgeblich muss in jedem Fall das Kindeswohl sein.

Verbindliche Qualitätsstandards für FamilienrichterInnen

Kommt es zu familiengerichtlichen Verfahren, ist es wichtig, dass die GutachterInnen eine (sozial-) pädagogische Berufsqualifikation oder entsprechende Zusatzqualifikation haben. Ebenso wichtig sind die Standards bei den Verfahrensbeistandsschaften, die im Streitfall die Kinder vertreten. FamilienrichterInnen tragen eine hohe Verantwortung in hochkonflikthaften Sorge- und Umgangsstreitigkeiten und komplexen Kinderschutzverfahren. Sie brauchen Querschnittskompetenzen im kommunikativen und analytisch-diagnostischen Bereich.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass es etwa für InsolvenzrichterInnen strengere Vorgaben für das Vorhandensein von Fachkenntnissen gibt, als für FamilienrichterInnen. Diese Qualifikationsanforderungen müssen verbindlich gesetzlich geregelt werden und es sind dafür entsprechende Einrichtungen und Ressourcen bereit zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

„Das Wechselmodell ist sehr voraussetzungsreich: Kindeswille, hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern, sichere Bindung des Kindes zu beiden Eltern. Ist das nicht gegeben, geht es immer zu Lasten der Kinder. Daher sind wir gegen eine Festschreibung als Regelfall. Es kommt immer auf eine Analyse des Einzelfalls an“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag.

Werner weiter: „Das Wechselmodell kann für viele Familien das richtige Modell sein, wenn sie sich gemeinsam darauf einigen. Wenige hochstrittige Fälle landen vor Gericht. Wir wollen Familien in der Entscheidungsfindung besser unterstützen und begleiten. Dazu sind unter anderem eine bessere Ausstattung der Jugendämter und mehr Mediatorinnen und Mediatoren notwendig.“

Den Antrag „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen – Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell“ können Sie hier als PDF herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

Mit der Frage, wie es für die Kinder im Falle der Trennung der Eltern weitergehen soll, hatsich den Bundestag am Donnerstag, 15. März 2018, beschäftigt. Die FDP-Fraktion (19/1175) und die Fraktion Die Linke (19/1172) haben dazu Anträge vorgelegt, die der Bundestag nach 45-minütiger erster Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen hat.Die Linke hätte die Federführung für ihren Antrag lieber beim Familienausschuss gesehen, konnte sich in der Abstimmung gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.

Antrag der FDP

Die Liberalen fordern in ihrem Antrag, das familienrechtliche Wechselmodell, bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden, als Regelfall einzuführen. Das Wechselmodell solle bei einer Trennung als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden, sofern es keine einvernehmliche Regelung der Eltern gibt und es im Einzelfall nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Im Kindesunterhaltsrecht plädiert die FDP für eine anteilige Beteiligung der Eltern sowohl am Bar- als auch am Naturalunterhalt als Regelfall. Das Kindergeld solle beiden Elternteilen je zur Hälfte zustehen. Zu prüfen sei, inwieweit die Mehrbedarfe von Trennungsfamilien im Wechselmodell sowohl steuerlich als auch beim Bezug von Sozialleistungen berücksichtigt werden können.

Die FDP will zudem prüfen lassen, ob die Regelungen zum Ehegattenunterhalt, zur alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Elternteils in Angelegenheiten des täglichen Lebens, zum melderechtlichenWohnsitz,zur örtlichen Gerichtszuständigkeit sowie zu rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten reformiert werden müssen.

Antrag der Linken

Der Antrag der Linksfraktion will genau das verhindern und spricht sich gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall aus. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes vor allem im Falle häuslicher Gewalt und im Falle von Kindesmissbrauch gesetzlich auszuschließen.

Zudem solle die Regierung Modelle entwickeln, um die Unterhaltsbeiträge beim Wechselmodell zu ermitteln. Dabei müsse vom tatsächlichen Bedarf des Kindes ausgegangen werden. Die Mehrkosten, die durch das Wechselmodell entstehen, müssten einbezogen werden. Auch müsse eine Benachteiligung des ökonomisch schlechter gestellten Elternteils verhindert werden.

Die Debatte im Bundestag steht Ihnen hier als Podcast zur Verfügung.

Quelle: Information Bundestag vom 15.03.2018

Die Fraktion Die Linke spricht sich in einem Antrag (19/1172) gegen die Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell bei der Betreuung von Kindern nach der Trennung der Eltern aus. Dieses Modell, bei dem ein Kind etwa hälftig von beiden Elternteilen betreut wird, sei mit vielen Schwierigkeiten verbunden und stelle nicht das Kindeswohl in den Mittelpunkt, schreiben die Abgeordneten. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall vorzunehmen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes auszuschließen. Des weiteren sollen die Länder und Kommunen in die Lage versetzt werden, die Familien in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung zu unterstützen, die Benachteiligung des ökonomisch schlechter gestellten Elternteils soll verhindert werden, und es soll Familien erleichtert werden, eine partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungs-, Haus- und Sorgearbeit vorzunehmen. Der Antrag wird zusammen mit dem der FDP, der eine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall vorsieht, am Donnerstag, 15. März 2018, im Plenum diskutiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 152 vom 14.03.2018

Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/1175) eingebracht, mit dem das Wechselmodell bei der Kinderbetreuung im Fall der Trennung der Eltern als Regelfall gesetzlich festgeschrieben werden soll. Der Bundestag solle feststellen, heißt es darin, dass die Politik mit gesetzlichen Rahmenbestimmungen Eltern in ihrem Wunsch unterstützen muss, die gemeinsame Verantwortung für Kinder auch nach der Trennung beizubehalten. Das Parlament solle die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Mit diesem solle das Wechselmodell bei einer Trennung als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden, sofern es keine einvernehmliche Regelung der Eltern gibt und es im Einzelfall nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Die Familienpolitik sei der wachsenden Bedeutung des "getrennt gemeinsamen" Erziehens nur ungenügend gefolgt und bleibe weit hinter der gesellschaftlichen Realität zurück, heißt es in dem Antrag. Das Wechselmodell als Regelmodell werde dem Anliegen, dass beide Eltern auch nach der Trennung Verantwortung übernehmen müssen, am ehesten gerecht. Es sei jedoch nicht im Sinne starr paritätischer Betreuungsanteile zu interpretieren, sondern flexibel anzuwenden. Zur Begründung des Antrags erklärten die Abgeordneten, das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall werde dem Kindeswohl am besten gerecht und sei gerechter als das Residenzmodell. Das Prinzip "Eine(r) betreut, eine(r) bezahlt" sei überholt. Der Antrag wird zusammen mit dem der Fraktion Die Linke, die gegen eine Festschreibung ist, am Donnerstag, 15. März 2018, im Plenum diskutiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 152 vom 14.03.2018

Der Bundestag diskutiert heute darüber, ob das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall für alle Trennungskinder gelten soll. Einen entsprechenden Antrag hat die FDP-Fraktion eingebracht. Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) sieht diese Forderung kritisch. Zwar kann das Wechselmodell durchaus im besten Interesse des Kindes sein, als gesetzlicher Regelfall ist es aber ungeeignet.
Das Wechselmodell sieht vor, dass Kinder nach einer Trennung von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden. Damit es gelingen kann, sind vor allem folgende Voraussetzungen notwendig: Das Wechselmodell muss auch der Wunsch des Kindes sein, die Eltern müssen trotz der Trennung gut miteinander kommunizieren können, in räumlicher Nähe zueinander wohnen und die finanziellen Mittel haben, um die Mehrkosten für Doppelanschaffungen zu tragen.
Für den DKSB ist klar: Oberste Priorität bei allen Trennungs- und Scheidungsprozessen muss stets das Wohl des Kindes haben. Dazu Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbundes: „Kinder wollen regelmäßig Kontakt zu beiden Eltern haben und sollten nicht in einen Loyalitätskonflikt gestürzt werden. Sie müssen altersgerecht darüber aufgeklärt werden, was es konkret für sie bedeutet, ein Wechselmodell zu leben und bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt werden. Dabei müssen die Wünsche des Kindes ernst genommen werden.“
Gerade in hoch konfliktbehafteten Trennungssituationen ist die für ein Wechselmodell notwendige Gesprächs- und Aktionsbasis oft nicht vorhanden. So hat der Bundesgerichtshof zu Recht entschieden, dass ein Wechselmodell nicht geeignet ist, die notwendige Kommunikation zwischen den Eltern herzustellen.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbundes vom 15.03.2018

Gesetz kann Voraussetzungen nicht verordnen!

Der Bundestag wird morgen über das Wechselmodell diskutieren und die Frage, ob es als Regelfall für alle Trennungsfamilien in Frage kommt. Diese wird vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) klar verneint: „Das Wechselmodell ist ein sehr anspruchsvolles Modell für Kinder und Eltern. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht, auch wenn es im Einzelfall eine gute Lösung darstellen kann“, betont Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende.

Bei einem Wechselmodell müssen Eltern trotz Trennung eng kooperieren und konstruktiv kommunizieren. Sie müssen ausreichende finanzielle Mittel für die – wesentlich teurere – Betreuung des Kindes in zwei Haushalten haben und sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Eine repräsentative Befragung von Trennungseltern im Auftrag des BMFSFJ hat gezeigt: Für über die Hälfte kommt ein Wechselmodell nicht in Frage, weniger als 8 Prozent praktizieren es. Jene, die es praktizieren, haben ähnliche Vorstellungen in Erziehungsfragen, ziehen an einem Strang und haben erlebt, dass Absprachen funktionieren. „Diese Voraussetzungen lassen sich nicht per Gesetz verordnen“, gibt Biehn zu bedenken.

„Es ist positiv, wenn Eltern bewusst überlegen, wie sie das Familienleben nach der Trennung gestalten. Dabei sollten sie Bedürfnisse und Bindungen des Kindes bzw. ihrer Kinder in den Mittelpunkt stellen und Übergänge behutsam gestalten. Eltern, die ein Wechselmodell in Betracht ziehen, sollten die Auswirkungen auf den Alltag ihrer Kinder und ihren eigenen gut bedenken“, so Biehn. „Bislang sind in Paarfamilien vorwiegend die Mütter für die Kindererziehung verantwortlich und stecken beruflich zurück, der Gender Care Gap liegt bei 83 Prozent. In der Folge tragen Mütter überwiegend die finanziellen Risiken einer Trennung. Väter haben stärker Angst, die Beziehung zum Kind zu verlieren. Wer hier etwas verändern will, sollte mit dem Stärken von Partnerschaftlichkeit in Paarfamilien beginnen“, fordert Biehn. „Eine Individualbesteuerung für alle wäre auf diesem Weg ein überfälliger Schritt.“

Von einem Wechselmodell spricht die Fachwelt, wenn ein Kind annähernd hälftig bei beiden Eltern lebt und die Erziehungsverantwortung gleich zwischen den Eltern verteilt ist (BGH XII ZR 234/13).

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 14.03.2018

SCHWERPUNKT II: Equal Pay Day

Anlässlich des am Sonntag stattfindenden Equal Pay Day fordert das ZFF, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern auf allen Ebenen zu bekämpfen und so langfristig zu beseitigen.

Auch in diesem Jahr macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei 21 Prozent liegen. Zur Bekämpfung dieser Ungleichheit wurde in der letzten Legislatur ein Lohngerechtigkeitsgesetz verabschiedet. Dieses sichert Frauen (und Männern) in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrechts über Kriterien der Bezahlung zu. Der Anspruch ist seit Januar 2018 in Kraft.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ ist eine Frage der Gerechtigkeit und muss für alle Frauen gelten. Zwar hat sich das kürzlich in Kraft getretene Lohngerechtigkeitsgesetz die Bekämpfung dieser Lohnlücke zum Ziel gesetzt, es geht aber leider an der Realität vieler Frauen vorbei. So arbeitet ein Großteil weiblicher Beschäftigter in kleineren Unternehmen und kann so nicht vom individuellen Auskunftsrecht profitieren. Wir fordern daher ein Auskunftsanspruch für Beschäftigte aller Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit. Daneben warten wir weiter auf die Umsetzung des schon lange angekündigten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist nach wie vor sehr ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit zukünftig politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 16.03.2018

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten im Jahr 2017 Frauen noch immer 21 Prozent weniger als Männer. „Deutschland muss endlich einen Schritt in Richtung Moderne gehen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts der massiven Ungerechtigkeit in Bezug auf die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern. Der Equal Pay Day am 18. März sei eine gute Möglichkeit, Bilanz zu ziehen: „In Sachen Gleichstellung ist Deutschland ein Entwicklungsland Von Gerechtigkeit keine Spur“, kritisiert Stadler.

Noch viel zu häufig führten Schwangerschaft und Elternzeit zu deutlichen „Lohnstrafen“ für Frauen. Der AWO Bundesvorsitzende fordert deshalb endlich echte Reformen: „Wir brauchen nicht nur Entgeltgleichheit und diskriminierungsfreie Tarifverträge, sondern Arbeitszeitmodelle, die auch die Ausübung anspruchsvoller Tätigkeiten mit Familienaufgaben in Einklang bringen. Solange es auf der Führungsebene so wenige Frauen gibt, wird sich auch an der unterschiedlichen Bezahlung nichts ändern.“

Gleichzeitig fordert Stadler die Rücknahme von Anreizen, die das alte Rollenmodell in Familien zementieren. „Vor allem das Ehegattensplitting, das die geringer Verdienenden beim Steuerabzug schlechter stellt, muss weg“, betont Stadler. Im bisherigen Steuer- und Sozialsystem lohne eine volle Berufstätigkeit von Frauen selten. „Der so häufig und absolut zu Recht geforderte Ausbau der Kinderbetreuung auch von Schulkindern ist nur einer der notwendigen Schritte zur Gleichbehandlung von Mann und Frau. Mindestens genauso wichtig ist es, an den politischen Stellschrauben zu drehen“, betont Stadler abschließend.

Der Equal Pay Day ist der internationale Aktionstag für die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Er markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied von aktuell 21 Prozent. Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn, dann steht der Equal Pay Day für den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten. während Männer schon seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 16.03.2018

„Am 18. März ist Equal Pay Day. Er steht für das Datum, bis zu dem Frauen vom 1. Januar an aufs Jahr gerechnet mehr arbeiten müssen, um auf das gleiche Bruttoentgelt zu kommen wie Männer. Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen liegt unverändert bei durchschnittlich 21 Prozent. Diese Kluft zeigt beispielhaft, dass die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern noch in weiter Ferne liegt“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Achelwilm weiter: „Während Island kürzlich mit dem ‚Equal Pay Act‘ Lohngleichheit gesetzlich festgeschrieben hat, sieht der Koalitionsvertrag ein entsprechendes verbindliches Lohngleichheitsgesetz auch weiterhin nicht vor, obwohl ausgerechnet Deutschland eine der gravierendsten Lohnlücken in Europa hat. Die Ursachen für die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern sind vielschichtig und gründen tief. Die Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, sind in der Regel die mit den schlechteren Gehältern; viele Frauen arbeiten in kleineren Betrieben mit geringeren Löhnen und – familienbedingt – in Teilzeit. Frauen werden seltener befördert und steigen deshalb seltener in hochbezahlte Führungspositionen auf. Diese Benachteiligungen schafft man nicht aus der Welt, indem man Frauen nahelegt, doch einfach gut bezahlte Berufe oder Vollzeitstellen zu wählen. Wir müssen an die Wurzel der Probleme. Das bedeutet, dass die beruflichen Anforderungen und Belastungen in ‚Frauen-dominierten Berufen‘ – zum Beispiel soziale Arbeit, Pflege, Bildung – genauso honoriert werden müssen wie die in vergleichbaren männlich geprägten Berufen – beispielsweise IT- oder metallverarbeitende Industrie.

Angesichts der beschämenden Bilanz in Sachen Geschlechtergerechtigkeit muss die Koalition einräumen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht greifen. Das Lohntransparenzgesetz der Vorgänger-Koalition wurde im Zuge der Gesetzgebung dermaßen weichgespült, dass es kaum ernsthafte Effekte bringt. Deshalb muss spätestens jetzt ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz her, das ein Verbandsklagerecht, verpflichtende Prüfungen der Entgeltgleichheit und Unternehmensstrafen bei Diskriminierung vorsieht. Die Betriebs- und Personalräte und die Frauenbeauftragten sollen verbindliche Mitbestimmungsrechte bei der Herstellung tatsächlicher Entgeltgleichheit gegenüber den Arbeitgebern erhalten. Die Lohndiskriminierung gegenüber Frauen fängt bereits bei der Bewertung von Arbeit an, und sie hat Auswirkungen bis über das Erwerbsleben hinaus. Mit dem Eintritt ins Rentenalter wird aus der Lohnlücke von 21 Prozent eine Rentenlücke von über 50 Prozent. Diese Spirale muss gestoppt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 16.03.2018

Am 18. März ist Equal-Pay-Day – der „Tag für gleiche Bezahlung“ von Frauen und Männern. Er markiert in jedem Jahr symbolisch den Tag der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen: Während Männer bereits ab dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden, arbeiten Frauen quasi bis zum 18. März umsonst – und das für die gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit. Die SPD-Bundestagsfraktion wird auch in dieser Legislaturperiode die strukturellen Ungleichgewichte zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt konsequent abbauen – gleich zu Beginn mit dem Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit.

„Es ist ungerecht, dass Frauen für die gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit am Ende des Monats 21 Prozent weniger in der Tasche haben als ihre männlichen Kollegen. Und das hat weitreichende Folgen. So erzielen Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens deutlich weniger Einkommen und bekommen obendrein noch weniger Rente.

Mit der Einführung des Mindestlohns, dem Gesetz für Entgelttransparenz und der gesetzlichen Regelung für mehr Frauen in Führungspositionen haben wir bereits wichtige Schritte hin zu mehr Entgeltgleichheit erreicht. Klar ist aber auch: Es gibt nicht das eine Gesetz, das die Lohnlücke auf einen Schlag schließt.

Mit den Verabredungen im gerade erst unterzeichneten Koalitionsvertrag werden wir den eingeschlagenen Weg des Lückenschlusses beim Lohn fortsetzen. Wir stärken die Tariflöhne in der Pflege und bauen finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen ab. Da über 85 Prozent der Beschäftigten in dieser Branche weiblich sind, kommt dies vor allem Frauen zugute. Der öffentliche Dienst soll Vorbild sein. Dort sollen bis zum Jahr 2025 in Leitungsfunktionen genauso viele Frauen wie Männer vertreten sein. Und gleich zu Beginn werden wir das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit auf den Weg bringen. Das ist ein großer Schritt nach vorn, denn endlich haben Frauen und Männer die Möglichkeit, nach einer Teilzeitphase wieder auf die vorherige Arbeitszeit aufzustocken – und nicht länger in der Teilzeitfalle stecken zu bleiben. Außerdem honorieren wir mit der Einführung der Grundrente die Lebensleistung vieler Frauen und bekämpfen damit Altersarmut.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das muss für Frauen und Männer uneingeschränkt gelten. Wir wollen, dass der Equal-Pay-Day in Zukunft auf den 1. Januar fällt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

Zum diesjährigen Equal Pay Day am 18. März erklären UlleSchauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

"Der Gender Pay Gap ist unverändert groß. Das macht ein Blick auf die neuesten Zahlen deutlich: es sind immer noch 21 Prozent, die Frauen weniger als Männer verdienen. Die Bundesregierung darf diese Ungerechtigkeit nicht einfach so hinnehmen. Die Frauenministerin muss als eine der ersten Amtshandlungen wirksame Maßnahmen ergreifen, um das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu reduzieren.

Das Gesetz zur Entgelttransparenz reicht nämlich nicht aus. Die Bundesregierung lobt sich für ein Gesetz, das wirkungslos ist. Denn nur ein Bruchteil der Frauen hat ein Auskunftsrecht. Betrieben ist es auch völlig frei gestellt, ob sie ihre Entgeltstrukturen auf Benachteiligungen überprüfen. Sie können, aber sie müssen nicht. Um geschlechtergerechte Bezahlung zu erreichen, muss konsequent nachgesteuert werden. Wir brauchen endlich ein wirksames Gesetz mit verbindlichen und zertifizierten Prüfverfahren. Wir fordern, dass viel mehr Frauen einen Auskunftsanspruch erhalten. Außerdem brauchen wir ein Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht weiterhin alleine den schwierigen Klageweg beschreiten müssen.

Die Entgeltlücke darf nicht kleingeredet oder verharmlost werden. Eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Instituts (WSI) des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) zeigt, dass typische „Frauenberufe“ insgesamt schlechter bezahlt werden als „Männerberufe“. Wieso soll eine Altenpflegerin weniger verdienen als ein Techniker? Diese mittelbare Diskriminierung ist keine Lappalie. Sie ist schlicht und einfach ungerecht. Frauen haben mehr verdient, die Entgeltlücke muss geschlossen werden – dafür muss die neue Bundesregierung mehr tun als bisher. Sonst begehen wir den Equal Pay Day noch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will ein Verbandsklagerecht im Fall von systematischer Lohndiskriminierung einführen. In einem Antrag (19/1192) fordert sie eine entsprechende Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes. Frauen, die von Lohndiskriminierung betroffen sind, schreckten häufig davor zurück, ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber gerichtlich durchzusetzen. Fehlende finanzielle Mittel und die Tatsache, dass die Arbeitgeberseite über größere Ressourcen an Zeit und Energie verfüge, erweise sich als Barriere bei der Durchsetzung bestehenden Rechts, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.

Nach den Vorstellungen der Grünen soll der Betriebsrat, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder ein anerkannter Verband Klage auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Entgeltgleichheitsgebot erheben dürfen. Frauen seien auf dem Arbeitsmarkt noch immer benachteiligt und verdienten rund 21 Prozent weniger als Männer, argumentieren die Grünen. Zudem fordern sie, dass der im Entgelttransparenzgesetz verankerte Auskunftsanspruch auf die betrieblichen Entgeltstrukturen, nicht nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten gelten soll, sondern ausgeweitet wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 162 vom 15.03.2018

Entgelttransparenz ist eine entscheidende Voraussetzung für die Bekämpfung von Entgeltdiskriminierung. Fehlen Rechte für durchsetzungsstarke Akteur*innen zu ihrer Beseitigung, bleibt Transparenz folgenlos. Das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz versagt beides. Gerade hinsichtlich der von der EU-Kommission jüngst vorgeschlagenen Kernmaßnahmen zur Erhöhung der Entgelttransparenz besteht Nachbesserungsbedarf: Der auf Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten begrenzte Auskunftsanspruch kommt bei einem Großteil der Frauen nicht an, weil sie in kleineren Betrieben arbeiten, und legt zudem zu hohe prozedurale Voraussetzungen fest.

Sanktionen für Verstöße gegen die Berichtspflicht, die überdies nur große Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten betrifft, fehlen. Das dem Grunde nach besonders aussichtsreiche Prüfverfahren zur Aufdeckung diskriminierender Entgeltstrukturen ist nicht verpflichtend ausgestaltet. Die Privilegierung tarifvertraglicher Entgeltregelungen durch eine "Angemessenheitsvermutung" ist europarechtswidrig. Tarifverträge wie auch ihre Umsetzung können zumindest mittelbar diskriminierend sein, die Beweislast dafür darf nicht der einzelnen Frau aufgebürdet werden. Vor allem aber kann es nicht weiterhin den einzelnen Beschäftigten überlassen bleiben, auf eigenes Risiko gegen ihre Diskriminierung vorzugehen. Hierfür ist ein Verbandsklagerecht dringend geboten, aber das fehlt im Entgelttransparenzgesetz.

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt: "Dieser Papiertiger muss dringend zu einem effektiven Gleichstellungsrecht umgestaltet werden. Auf Freiwilligkeit der Arbeitgeber und Vereinzelung der Beschäftigten basierende Ansätze haben sich als nicht effektiv erwiesen, um Entgeltgleichheit herzustellen. Die Arbeitgeber müssen konsequenter in die Pflicht genommen werden. Das Warten auf die im Koalitionsvertrag für Juli 2019 vereinbarte Evaluation des Gesetzes ist angesichts dessen offensichtlicher Schwächen nicht gerechtfertigt."

Allerdings sind auch über ein Entgeltgleichheitsgesetz hinaus gesetzliche Maßnahmen erforderlich, etwa in Bezug auf Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. In frauendominierten Branchen werden erheblich geringere Entgelte gezahlt als in männerdominierten, was erheblich zur Entgeltlücke beiträgt. Hier aber stellen weder das geltende europäische noch das nationale Recht eine Rechtsgrundlage zur Verfügung. Sollte die neue Große Koalition ihr Versprechen wahrmachen, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar zu verbessern, würde dies einen Beitrag zu geschlechtergerechten Entgelten bedeuten.

Nicht zuletzt wirkt sich die Ausgestaltung von Sozialabgaben und Steuern in vielfältiger Weise auf das letztlich verfügbare Einkommen aus. Beispielsweise kommen Steuervergünstigungen häufig nur in hohen Einkommensgruppen an und orientieren sich an typisch männlichen Erwerbsmustern. "Entgeltgleichheit darf sich nicht nur am Bruttoeinkommen bemessen, sondern muss auch das Nettoeinkommen im Blick behalten", so Präsidentin Wersig. "Daher sollte künftig neben dem Gender Pay Gap, der sich am Bruttostundenlohn orientiert, auch ein am Nettoeinkommen orientierter Gender Pay Gap, ein sogenannter Gender Netto Pay Gap, berechnet werden."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 16.03.2018

Der 18. März ist das offizielle Datum für den diesjährigen Equal Pay Day. Es signalisiert, dass die geschlechtsspezifische Entgeltlücke in Deutschland seit langem bei rund 21 Prozent klafft. Das ist ein Armutszeugnis für unser Land, in dem 90 Prozent der Bevölkerung der Meinung sind, dass Frauen und Männer selbstverständlich gleich bezahlt werden sollen. Der Weg zur Entgeltgleichheit muss aus Sicht des Deutschen Frauenrats daher von wirksameren Gesetzen begleitet werden.

„Denn das neue Entgelttransparenzgesetz reicht nicht aus, um dem Gender Pay Gap entgegen-zuwirken. Es muss zu einem echten Entgeltgleichheitsgesetz ausgebaut werden,“ sagt Lisi Maier, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats. Dieses Gesetz muss einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in allen Unternehmen enthalten. Alle Unternehmen müssen verpflichtet werden, Entgeltdiskriminierung aufzudecken und zu beseitigen. Darüber hinaus muss im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz endlich ein Verbandsklagerecht verankert werden, dass Organisationen wie Antidiskriminierungsverbände, Gewerkschaften, Betriebs- sowie Personalräten und Mitarbeitervertretungen erlaubt, stellvertretend für die Betroffenen zu klagen.

„Frauen müssten nicht mehr alleine vor Gericht ziehen. Sie würden damit gestärkt und ermutigt ihr Recht zu erstreiten. Denn Entgeltdiskriminierung ist kein individuelles Problem. Es sind die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die wir grundsätzlich verändern müssen“, so Lisi Maier.

Dreh- und Angelpunkt für eine geschlechtergerechte Bezahlung ist, der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung auf allen Ebenen entgegenzuwirken. Das ist auch die zentrale Empfehlung aus dem Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Männer und Frauen müssen Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit gleichermaßen miteinander vereinbaren können. Außerdem muss die professionelle Sorgearbeit – wie sie tagtäglich beispielsweise von Erzieherinnen, Altenpflegerinnen oder Hauswirtschafterinnen geleistet wird– aufgewertet und endlich angemessen bezahlt werden.

„Die rücksichtslose Delegation der unbezahlten Sorgearbeit an Frauen wirkt sich direkt auf die Bezahlung professioneller Sorgearbeit aus. Denn was in der Familie ‚umsonst‘ geleistet wird, kann im Beruf keinen angemessenen ökonomischen Wert erzielen. Der Gender Pay Gap drückt also die Geringschätzung weiblicher Arbeit aus. Und daher sind wir im Deutschen Frauenrat davon überzeugt, dass es ohne geschlechtergerechte Verteilung der Sorgearbeit keine Entgeltgleichheit geben wird – und umgekehrt“, so die stellvertretende Vorsitzende Lisi Maier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat – Lobby der Frauen in Deutschland e.V. vom 16.03.2018

Equal-Pay-Day am 18. März -Weibliche Arbeit weniger wert? Neue Forschungsergebnisse zum Gender Pay Gap

Bis zum 18. März arbeiten Frauen in diesem Jahr umsonst. Erst dann haben sie statistisch die geschlechtsspezifische Lohnlücke für das laufende Jahr abgearbeitet. Anlässlich des "Equal Pay Day" präsentieren das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen auf einer Tagung am 16. März am Campus Duisburg neue Forschungsergebnisse zum Gender Pay Gap.* Ein zentraler Befund: In Berufen, in denen viele Frauen arbeiten, wird meist schlechter gezahlt als in "männerdominierten" Berufen – auch wenn die Arbeitsanforderungen gleichwertig sind. Und höhere Anforderungen und Belastungen gehen in "Männerberufen" mit stärkeren Lohnzuwächsen einher als in "Frauenberufen".

Die Ursachen der Verdienstlücke sind vielfältig und wurden stellenweise statistisch noch nicht ausreichend untersucht. Um die Bewertungen und Bezahlungen weiblicher Erwerbsarbeit statistisch kritisch zu hinterfragen, haben die Forscherinnen von IAQ und WSI in Anlehnung an ein geschlechtsneutrales Arbeitsbewertungsverfahren (Paarvergleich aus dem eg-check) den "Comparable Worth-Index" (CW) entwickelt, der bei der Arbeitsbewertung nicht nur Wissen und Können erfasst, sondern z.B. auch Verantwortung für Andere oder psycho-soziale und physische Arbeitsanforderungen berücksichtigt. Der "CW-Index" ist ein Messinstrument, mit dem statistisch die Anforderungen und Belastungen in Berufen geschlechtsneutral verglichen werden können.

Die Analysen zeigen, dass insgesamt die Anforderungen und Belastungen in "Frauenberufen" geringer entlohnt werden als in "Männerberufen" und auch die Arbeitsleistung von Frauen im Allgemeinen geringer honoriert wird als die von Männern. "Hier können wir erstmals statistisch nachweisen, dass weibliche Erwerbsarbeit von systematischen Abwertungen betroffen ist, d.h. gemessen an ihren Anforderungen und Belastungen vergleichsweise geringer entlohnt wird als männliche Erwerbsarbeit", stellt die IAQ-Forscherin Sarah Lillemeier fest. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt 2 "Männerberufe" (Kraftfahrzeugführer, Lkw- und Busfahrer), die im Vergleich mit gleichwertigen "Frauenberufen" geringer entlohnt werden.

– Bewertung und Bezahlung per Tarifvertrag schützt – Tendenziell nimmt die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern mit denselben oder vergleichbaren beruflichen Anforderungen und Belastungen mit steigendem Anforderungsniveau zu. Die Tarifbindung der Beschäftigten verringert Unterschiede: "Wer tariflich entlohnt wird, ist meist besser dran. Denn dann fallen die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleichen oder gleichwertigen beruflichen Anforderungen und Belastungen deutlich geringer aus", stellt Dr. Christina Klenner vom WSI fest.

"Die Leistungen von Frauen und Männern sowie in "Frauen"- und "Männerberufen" werden am Arbeitsmarkt nicht gleichermaßen honoriert", kritisieren die Forscherinnen und weisen darauf hin, dass dieses Ergebnis nur schwer zu vereinbaren ist mit dem gesellschaftlich vorherrschenden Legitimationsprinzip der Leistungsgerechtigkeit. Dabei bestätigt sich die These der bestehenden Abwertung weiblicher Erwerbarbeit ("Devaluationshypothese") auch unter Berücksichtigung weiterer verdienstrelevanter Faktoren, wie beispielsweise der Arbeitszeit, der Berufserfahrung, der Tarifbindung und der Branchenzugehörigkeit der Beschäftigten. Unter Kontrolle dieser Faktoren führt die Zunahme der beruflichen Anforderungen und Belastungen (der CW-Index steigt um eine Einheit) zu je einem Verdienstzuwachs von mehr als 6 Prozent bei den Männern und weniger als 5 Prozent bei den Frauen (siehe auch die Abbildung im Anhang der PDF-Version dieser PM; Link unten).

In vielen weiblich dominierten Bereichen wie Erziehung und Pflege sind die beruflichen Anforderungen und Belastungen vergleichsweise hoch, gleichzeitig fallen die Verdienste dort geringer aus. Legt man den "CW-Index" als Maßstab an, haben die Beschäftigten in der größtenteils von Frauen ausgeübten Altenpflege vergleichbar hohe Anforderungen und Belastungen zu bewältigen wie die in den männlich dominierten IT- und Technikberufen. Allerdings bekommen die Beschäftigten in der Altenpflege durchschnittlich nur 14,42 Euro pro Arbeitsstunde und die Beschäftigten im Technik- und IT-Bereich zwischen 25,72 Euro und 27,92 Euro. "Hier gibt es einen ganz zentralen politischen Handlungsbedarf, der insbesondere die Aufwertung der gesellschaftlich hoch relevanten personennahen Dienstleistungen zum Ziel haben sollte", fordert IAQ-Direktorin Prof. Dr. Ute Klammer.

*Zur Tagung: "Frauenverdienste – Männerverdienste", u.a. mit der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack, laden wir Journalistinnen und Journalisten herzlich ein. Das Programm als PDF finden Sie hier. Anmeldungen bitte an presse@boeckler.de

Die PM mit Grafik als PDF steht hier zum Download bereit.

Basisdaten zur Entgeltungleichheit finden Sie hier im WSI-GenderDatenPortal.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 12.03.2018

Am 18. März ist Equal Pay Day, ein Tag, der zeigen soll, wie viel weniger Frauen im Vergleich zu Männern verdienen. Durchschnittlich sind es 21 % weniger – und das ohne signifikante Veränderung in den letzten Jahren! Der Equal Pay Day markiert also den Tag, bis zu dem Frauen rechnerisch noch für das Vorjahr arbeiten, um auf das gleiche Jahresgehalt wie Männer zu kommen.

Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) unterstützt mit seinen Zielen als Kooperationspartner den Equal Pay Day seit seiner Einführung in Deutschland und hat den BPW bereits Anfang 2014 darauf hingewiesen, dass -so gut die Kampagnenarbeit auch sei- es wichtig wäre, endlich an den Kern, an die Wurzel des Übels der Lohn- und GehaltsUNgleichheit zu gehen: „Die Grundlage der Lohn-und Gehaltsungerechtigkeit ist doch, erst mal zu wissen, worüber wir sprechen. Wir brauchen Transparenz der Gehälter und Löhne und ein Ende der Tabuisierung. Über Geld spricht man nicht, frau schon!“, so Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin des Equal Pension Day. Frauen erzielen weniger Einkommen v.a. aufgrund ihrer Berufswahl, ihren familienbedingten Auszeiten und weil sie häufiger wegen Kindererziehung, und -betreuung oder Angehörigenpflege in Teilzeit arbeiten. Das bedeutet auch, dass Frauen aus diesen Gründen pro Stunde weniger verdienen, weil z.B. noch immer eine Präsenz- und Verfügbarkeitskultur vorherrscht die selten Führen in Teilzeit unterstützt, oder nach Elternzeit oder in Teilzeit nicht im gleichen Maße Weiterbildung angeboten oder auch befördert wird. Berücksichtigt man ein ganzes Arbeitsleben, zeigt sich, was der Equal Pay Day noch gar nicht mit abbildet. Gemäß einer Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), liegt der Unterschied zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Einkommens, das über ein Arbeitsleben angesammelt wird, bei fast 50 %. „Das erklärt auch die deutlich größer ausfallende Lücke zwischen Männern und Frauen hinsichtlich der Rentensituation, ist doch die Rente ein Spiegel der Erwerbsleistung anstelle der Lebensleistung“, so Cornelia Spachtholz,Initiatorin des Equal Pension Day. Der vom VBM erstmalig 2014 ausgerufene Aktionstag thematisiert die durchschnittlich ca. 53%-ige Rentenlücke zwischen Frauen und Männern, bei eigen erworbenen Ansprüchen. Er macht also den Gender Pension Gap deutlich, und zeigt, wie dramatisch hoch die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern ausfällt, wenn am Ende eines Arbeitslebens abgerechnet wird.

Der VBM macht heute, zum Equal Pay Day erneut klar: Es wird höchste Zeit mutig zu handeln. Wie die Kennzahl auch berechnet wird, ob unbereinigt oder bereinigt, das Ergebnis ist immer das Gleiche: Frauen verdienen weniger als Männer und die Abrechnung kommt nach dem Erwerbsleben mit der Rente. Für die Einkommensunterschiede gibt es vielschichtige Ursachen. Doch es ist auch längst bekannt, wie diesen begegnet werden kann. Deshalb fordert der VBM:

  • mutige Initiativen (wie das "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern") zur Abschaffung der „echten Lohndifferenzen“,
  • Rahmenbedingen, die es Frauen (wie Männern) ermöglichen, nach einer Teilzeitphase wieder in Vollzeittätigkeit zurückzukehren ohne Angst auf Karriereaus (Rückkehrrecht von Teilzeit auf vorherige Arbeitszeit bzw. Vollzeit),
  • flexible Betreuungsinfrastruktur, die es Frauen (wie Männern) erlaubt, auch mit Familie erfolgreich zu arbeiten,
  • bundeseinheitliche Bildungsstandards zur Chancengleichheit aller Kinder und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Flexibilität in den Köpfen aller und eine Quotierung von Gender Jobsharing in Führung, damit pflege- und sorgebedingte Aus- und Teilzeit nicht mit einem Karriereaus gleichgesetzt werden, sowie
  • finanzielle Aufwertung der Pflege- und Sorgearbeit, die häufig von Frauen geleistet wird und meist schlecht bezahlt ist.
  • Abschaffung des Ehegattensplittings mit Einführung der Individualbesteuerung und Begrenzung der Familienmitversicherung für Ehepartner*innen – um Fehlanreize zu beseitigen
  • und anstelle des Kindergeldes die Einführung einer Kindergrundsicherung, um kein Kind zurückzulassen und einen Beitrag zur Chancengleichheit aller Kinder zu leisten

„Unser Wunsch an die neue Bundesregierung: Es wird Zeit, dass die Entscheiderinnen und Entscheider aus Politik und Wirtschaft endlich zukunftsweisend die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen der beiden Gleichstellungsberichte der Bundesregierung aus 2011 und 2017 umsetzen und an einem Strang ziehen – für alle Beschäftigten: also auch für Frauen und insbesondere für berufstätige Mütter! “, fordert Cornelia Spachtholz mit Nachdruck.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 16.03.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Giffey und Bildungssenatorin Scheeres zu Besuch in der Kita „Abenteuerland“ in Marzahn-Hellersdorf

Gute frühe Bildung und Betreuung eröffnet Kindern bessere Chancen – und die Sprache spielt dabei eine Schlüsselrolle. Davon hat sich Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute ein eigenes Bild gemacht. Gemeinsam mit der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie im Land Berlin, Sandra Scheeres besuchte sie die Kita „Abenteuerland“ im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf. Die Einrichtung mit insgesamt 140 Kindern wird als Sprach-Kita im Rahmen des gleichnamigen Bundesprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey betonte: „Im Kitaalter wird die Basis für die Entwicklung eines Kindes gelegt, deshalb muss die Qualität in den Kitas auch gut sein. Es geht darum, dass Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, egal, ob sie in einer reichen oder armen Familie geboren sind, ihren Weg machen können. Mit dem Gesetz für mehr Kitaqualität werden wir die Kindertagesbetreuung weiter verbessern. Wir brauchen aber zugleich mehr Anerkennung, besseres Gehalt und eine Ausbildungsvergütung für Erzieherinnen und Erzieher. Es kann nicht sein, dass junge Leute, die Erzieherin oder Erzieher werden wollen, sich die Frage stellen müssen, ob sie sich das leisten können. Deshalb setze ich mich für eine Fachkräfteoffensive ein, die von Bund und Ländern getragen wird.“

Bildungssenatorin Scheeres unterstrich: „40.000 neue Kita-Plätze, Verbesserungen beim Personalschlüssel und die Abschaffung der Gebühren – das Land Berlin hat in den vergangenen Jahren im Kita-Bereich sehr viel erreicht. Diesen Weg wollen wir fortsetzen, möglichst mit dem Bund an unserer Seite. Berlin hat das Fachkräfte-Thema schon in den vergangenen Jahren immer wieder auf die bundespolitische Agenda gesetzt und ich freue mich sehr, dass die neue Bundesfamilienministerin Frau Dr. Franziska Giffey hier gleich zu Beginn ihrer Amtszeit so klar Position bezieht.“

Auch im Gespräch mit der Leitung und Beschäftigten der Kita „Abenteuerland“ wurde deutlich, wie wichtig eine gute, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung ist – gerade für benachteiligte Kinder. Neben der sprachlichen Förderung ist die Kita „Abenteuerland“ bewegungsorientiert und experimentierfreudig ausgerichtet. So gibt es hier eine Bewegungsbaustelle, einen Sportraum, Lernwerkstätten und Bereiche zum Experimentieren für die Kinder. Im Kita-Garten befindet sich zudem ein Gewächshaus, in dem die Kinder Gemüse anbauen und ernten können. Denn in dieser Kita wird auch auf ein „gesundes Aufwachsen“ der Kinder sehr viel Wert gelegt.

Gute frühe Bildung und Betreuung kann Kindern bessere Chancen vermitteln. Zuallererst trifft dies auf benachteiligte Kinder zu. Und dabei gilt: Je früher die Förderung einsetzt, desto besser! Gute Kindertagesbetreuung legt den entscheidenden Grundstein für die Bildungsbiographie, die Schule baut darauf auf.

Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2016 bis Ende 2020 die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien in den Kitas. Mit der Verdopplung der Mittel ab 2017 auf jährlich 200 Millionen Euro können insgesamt bis zu 7.000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in Kitas und in der Fachberatung geschaffen werden.

Das Programm richtet sich an Kindertageseinrichtungen, die von einer großen Zahl von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf besucht werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.03.2018

Bundesfamilienministerium und Bundesagentur für Arbeit feiern 10 Jahre Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“

Seit dem 8. März 2008 unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) Wiedereinsteigende bei der Rückkehr in das Berufsleben mit dem Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“.

Im Fokus des Aktionsprogramms stehen Frauen und Männer, die ihre Berufstätigkeit für einen längeren Zeitraum unterbrochen haben, um Kinder zu betreuen oder Pflegeaufgaben wahrzunehmen. Nach einer solchen Familienphase ist der Wiedereinstieg in das Berufsleben oftmals mit Hürden versehen. Für diesen Prozess bietet „Perspektive Wiedereinstieg“ seit nunmehr 10 Jahren verschiedene Unterstützungsangebote.

„Ich freue mich sehr, dass wir in den vergangenen 10 Jahren viele Frauen und Männer bei einem perspektivreichen Wiedereinstieg unterstützen konnten“, so Dr. Ralf Kleindiek Staatssekretär im BMFSFJ. „Wir werden als Bundesfrauenministerium auch weiter Wiedereinsteigende bei einer ausbildungsadäquaten und möglichst vollzeitnahen Rückkehr in das Berufsleben unterstützen. Dabei legen wir auch einen Schwerpunkt auf die verbesserte Vereinbarkeit von Wiedereinstieg und der Verantwortung für zu pflegende Angehörige oder Freunde“, betont Dr. Ralf Kleindiek, „denn immer mehr Menschen steigen aus diesen Gründen aus dem Erwerbsleben aus. Und wir werden auch weiter für eine zeitliche Entlastung beim Wiedereinstieg durch die Inanspruchnahme von Haushaltsnahen Dienstleistungen werben“, so der Staatssekretär im Bundesfrauenministerium. „Damit wird gleichzeitig die legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, insbesondere von Frauen, gefördert.“

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, betont die Bedeutung der Initiative angesichts des wachsenden Bedarfs an Fachkräften: „Seit 10 Jahren unterstützen wir gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern die Perspektive Wiedereinstieg. „Frauen und Männer, die nach einer Familien- oder Pflegezeit zurück in den Beruf möchten, auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, wird angesichts des kontinuierlich steigenden Fachkräftebedarfs in Deutschland immer wichtiger. Diese Menschen stellen ein wichtiges Arbeitskräftepotenzial dar: Sie bringen wertvolle Lebens- und Berufserfahrung mit; darauf bauen wir auf. Unsere Beauftragten für Chancengleichheit spielen mit ihren Beratungsangeboten dabei eine besondere Rolle.“

Auf der Plattform www.perspektive-wiedereinstieg.de werden seit März 2008 umfangreiche Informationen rund um das Thema Wiedereinstieg bereit gehalten. Monatlich erfolgen ca. 300.000 Zugriffe auf diese Informationsplattform, die Wiedereinsteigende wie ein Lotse durch den Wiedereinstiegsprozess führt. Da der Wiedereinstieg komplex ist und viele Lebensbereiche berührt, richtet sich das Lotsenportal nicht nur an Wiedereinsteigende, sondern auch an ihre Partnerinnen und Partner, Familien und Unternehmen.

Seit März 2009 gibt es auf dem Lotsenportal einen Wiedereinstiegsrechner, mit dem sich in 4 einfachen Schritten berechnen lässt, dass sich der Wiedereinstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lohnt. Die XING-Gruppe: „Perspektive Wiedereinstieg: Klick Dich rein – für neue Wege“ bietet Möglichkeiten des Austauschs mit anderen Wiedereinsteigenden sowie Kontakte zu Unternehmen und ist ebenfalls über das Lotsenportal zu erreichen.

Herzstück des Aktionsprogramms sind die über den Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Projekte. Deren Projektträger begleiten und unterstützen bundesweit Wiedereinsteigende und beziehen dabei Unternehmen in ihre Netzwerke ein.

In der ESF-Förderperiode 2007-2013 wurden im Rahmen des ESF-Programms „Perspektive Wiedereinstieg“ über 30.000 Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger informiert und beraten. Knapp 7.000 wurden bei der Rückkehr in den Beruf eng unterstützt – das Ergebnis: eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Qualifizierung bei mehr als 65 Prozent der Teilnehmenden.

Im aktuellen ESF-Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen“ beraten und coachen seit Juli 2015 Projektträger an 22 Standorten bundesweit Wiedereinstiegsinteressierte. Gemeinsam mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agenturen für Arbeit und Jobcenter vor Ort unterstützen die Projektträger einen qualitativen und nachhaltigen beruflichen Wiedereinstieg. Eine Liste mit den Standorten finden Sie hier.

Mit „PWE@online“ werden den Wiedereinsteigenden hier außerdem innovative Module der online-Qualifizierung zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe sie sich örtlich und zeitlich flexibel weiterbilden und digitale Arbeitsformen erproben können.

Eine 2. Förderphase des ESF-Programms ist ab 01.01.2019 geplant. Für die aktuelle ESF-Förderperiode stellt das BMFSFJ im Zeitraum von 2015 bis 2021 rund 28 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Die innovativen Ansätze des Aktionsprogramms „Perspektive Wiedereinstieg“ wurden bereits mehrfach ausgezeichnet, u.a. mit dem United Nations Public Service Award (2013), dem Comenius Siegel (2014) und beim Global Summit of Women (2015).

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.bmfsfj.de

www.perspektive-wiedereinstieg.de

www.wiedereinstiegsrechner.de

www.esf.de/pwe

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2018

Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Freibeträge für Kinder:Informationen ab sofort in sechs EU-Fremdsprachen

In Deutschland leben gut vier Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten. Ihre Familien haben im Rahmen der EU-Freizügigkeit Anspruch auf Leistungen wie beispielsweise das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder. Häufig bestehen jedoch sprachliche Hürden, sich über die Möglichkeiten der Inanspruchnahmen von Familienleistungen oder steuerlichen Freibeträgen zu informieren.

Das Bundesfamilienministerium bietet deshalb in Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ab sofort Infografiken und Erklärfilme zu verschiedenen Leistungen für Familien in sechs EU-Sprachen an. Die Informationen werden auf der Internetseitewww.bundesfamilienministerium.dein der Mediathek neben Deutsch zukünftig in den Sprachen Englisch, Spanisch, Französisch, Polnisch, Bulgarisch und Rumänisch bereitgestellt. Erklärt werden die FamilienleistungenKindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.Künftig sollen weitere Leistungen für Familien, beispielsweise das Elterngeld, in den genannten EU-Sprachen erklärt werden.

Die Infografiken und Erklärfilme in den sechs EU-Fremdsprachen sind auch auf Youtube verfügbar. Alle Videos stehen unter der Creative Commons Lizenzby-nc-nd/3.0/. Das heißt, sie dürfenfür nicht-kommerzielle Zwecke unverändert und mit Nennung des Urhebers „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration“ weiterverbreitet und veröffentlicht werden.

Die fremdsprachigen Playlists auf Youtube sind unter folgenden Links zu finden:

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.03.2018

Zu Berichten über den Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

„Wenn sich die ersten Meldungenüber den Entwurfzur Neuregelung des Familiennachzugs bewahrheiten, dann wird es noch schlimmer, als befürchtet.

Der Kreis der Nachzugsberechtigten darin ist viel zu eng und lässt Geschwister zurück. Nur wer weiß, dass seine Familie in Sicherheit lebt, wird sich schnell in Deutschland integrieren können. Minister Seehofer erreicht mit dem Gesetzentwurf das Gegenteil dessen, was gute Integration möglich macht.

Sollte es eine Verknüpfung des Nachzugsrechts aus humanitären Gründen mit der Eigensicherung des Lebensunterhalts geben, wäre das absurd und geht weit an der Lebensrealität von Schutzsuchenden vorbei. Es dauert seine Zeit, bis Sprache erlernt wird und Abschlüsse anerkannt werden.Mit dieser Regelung würde durch die Hintertür das Kontingent weiter reduziert.

Ich fordere die SPD auf, sich den Plänen wenigstens dieses Mal entgegen zu stellen und Nachbesserungen zu erwirken.

Als Grüne bleiben wir dabei: Das Grundrecht auf Zusammenleben der Familie gilt nicht nur für Deutsche.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

Zu den jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu Kindern in Hartz IV-Bezug erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Wahrscheinlichkeit für Kinder, in Hartz IV aufzuwachsen, ist wieder gestiegen und erreicht mit über zwei Millionen Kindern im Hartz IV-Bezug einen desaströsen Höchststand. Weder der wirtschaftliche Aufschwung noch die sinkende Arbeitslosenzahl hat die hohe Kinderarmut verringert. Es braucht neue politische Antworten zur Beseitigung der Kinderarmut. Die Große Koalition macht jedoch da weiter, wo sie 2017 aufgehört hat: statt gezielter Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut gibt sie Geld mit der Gießkanne aus. Die geplante Kindergelderhöhung geht an armen Familien vorbei, denn das Kindergeld wird auf Hartz IV angerechnet. Die Reform des Kinderzuschlags bleibt halbherzig.

Deutschland braucht eine Regierung, die die Bekämpfung von Kinderarmut endlich ernst nimmt und Kinderarmut beseitigt. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwerbslosen. Sie gehören nicht in das Hartz IV-Regime des Förderns und Forderns. Wir brauchen ein neues System der Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, welches ihre Rechte und Interessen in den Mittelpunkt stellt und Teilhabe für alle Kinder garantiert. Wir Grüne fordern daher die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung, die Kinderarmut wirksam reduziert

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

Seit einem halben Jahr dürfen Lesben und Schwule inDeutschland heiraten.Dazu erklären Ulle Schauws und Sven Lehmann, queerpolitische Sprecherin und Sprecher:

„Seit einem halben Jahr genießen lesbische und schwule Paare die Eheschließungsfreiheit, die ihnen vorher verwehrt war. Seit einem halben Jahr dürfen sie sich, wie heterosexuelle Paare auch, das gleichberechtigte Ja-Wort geben. Tausende haben es seitdem getan. Damit wurde die Verheißung des Grundgesetzes nach gleichen Rechten für alle wahr – 30 Jahre nach den ersten Forderungen seitens mutiger Aktivisten und den Grünen. Gleichwohl ist nichts davon eingetreten, wovor die Gegnerinnen und Gegner immer gewarnt haben: Niemandem wurde etwas weggenommen, die deutschen Ehen und Familien fallen nicht auseinander, die Geburtenrate ist nicht gesunken. Vielleicht ein guter Moment, sich für die jahrelange Verleumdungskampagne zu entschuldigen?“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.03.2018

"Wenn Franziska Giffey es ernst meint und Frauen bei selbstbestimmten Entscheidungen stärken will, dann sollte sie dafür sorgen, dass die SPD bei dieser Frage die Fraktionsdisziplin aufhebt und die Abstimmung freigibt. Wir stehen bereit, gemeinsam mit Abgeordneten von SPD, Linken und FDP, den Frauen ihr Recht auf Information zu ermöglichen und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu verschaffen. Wenn die SPD ihre Glaubwürdigkeit zurückgewinnen will, muss sie auch im Parlament handeln. Sonst werden vor allem Frauen den schönen Worten keinen Glauben mehr schenken."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.03.2018

Zur Konstituierung der interministeriellen Arbeitsgruppe am 12. März, die Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern psychisch kranker Eltern erarbeiten soll, erklären Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik und Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

"Unsere Anstrengungen haben sich gelohnt. Die Einsetzung der Arbeitsgruppe resultiert aus einem interfraktionellen Antrag, der im vergangenen Juni einstimmig vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und der aus einer Initiative der Grünen Bundestagsfraktion hervorging.

Wenn Eltern psychisch krank werden, hatdas Auswirkungen auf die ganze Familie. Kinderpsychisch kranker Eltern sind deswegen ganz besonders auf ein unterstützendes soziales Umfeld undqualifizierte Hilfe angewiesen.Bei der Behandlung der Eltern werden Kinder bislang zu oft nicht mitgedacht und bleiben mit ihren Sorgen und ihrer Belastung häufig alleine. Das erhöht ihr Risiko, später selbst an einer psychischen Störung zu erkranken. Es fehlt an speziell zugeschnittenen Hilfs- und Präventionsangeboten, die die Kinder und ihre gesamte Familie in den Blick nehmen. Experten gehen immerhin von drei bis vier Millionen betroffenen Kindern in Deutschland aus.

Deshalb ist es so wichtig, dass die interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe jetzt endlich substanzielle Vorschläge erarbeitet, um die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen nachhaltig, effektiv und passgenau zu verbessern.

Seit dem Bundestagsbeschluss ist schon viel Zeit vergangen und der im Antrag genannte Stichtag zur Vorlage des Berichts am 1. Juli 2018 wird nicht mehr zu halten sein. Wir appellieren deshalb an die zuständigen Ministerien nun möglichst zügig einen Bericht vorzulegen und dem Bundestag zuzuleiten. Wir werden den Prozess auf jeden Fall aufmerksam begleiten."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.03.2018

„Jedes Kind in Armut ist ein Kind in Armut zu viel. Zwei Millionen Kinder in Hartz IV sind beschämend. Der Kampf gegen Kinderarmut muss zur Chefsache werden, denn jedes Kind verdient es, die gleichen Chancen im Leben zu haben“, erklärt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Bartsch weiter:

„Wir werden die neue Bundesfamilienministerin an den Ergebnissen bei der Bekämpfung von Kinderarmut messen. Wir können und dürfen es uns nicht leisten, systematisch Kinder von gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen und auf ihre Fähigkeiten in Zukunft zu verzichten. Hartz IV bleibt ein menschenunwürdiges System, welches die Bundesregierung dazu nutzt, Menschen in Armut zu parken und in Billigjobs zu bringen. Wir brauchen einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit sinnvollen und gut bezahlten Jobs."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

„Die Forderungen der Arbeitgeberverbände, den Acht-Stunden-Tag und die gesetzlichen Ruhezeiten aufzuweichen, stellen massive Angriffe auf die Rechte der Beschäftigten dar. Hierbei wird die Digitalisierung als Drohkulisse missbraucht, um auf die Politik Druck auszuüben“, erklärt Jessica Tatti, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit 4.0, zur Forderung der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände nach mehr Flexibilisierung der Arbeitszeitregeln. Tatti weiter:

„Die Behauptung, das heutige Arbeitszeitgesetz sei starr, ist schlicht unwahr und geht an der betrieblichen Praxis komplett vorbei: Zig Betriebsvereinbarungen zu Langzeitkonten, Vertrauensarbeitszeit, flexiblen Arbeitszeiten oder Schichtsystemen belegen, dass Flexibilität in den Betrieben bereits gelebt wird. Die Abschaffung des Acht-Stunden-Tags ist weder notwendig noch im Interesse der Beschäftigten. Sie birgt stattdessen das gravierende Risiko, dass Arbeitgeber immer stärker in die Freizeit der Beschäftigten eingreifen, gerade weil online jederzeit hier und da Arbeit erledigt werden kann, selbst von zu Hause aus. Eine zunehmende Entgrenzung der Arbeitszeit wäre die Folge. Beschäftigte müssen ein Recht auf Feierabend haben, damit ungestörte Zeit für sich, Erholung und die Familie bleibt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

Das Bundesjustizministerium hat den Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vorgelegt. In einer Unterrichtung des Bundestages (19/1450) heißt es, die Ergebnisse des dem Bericht zugrunde liegenden Forschungsprojekts zeigten zum einen, dass viele Befürchtungen, die mit der Einführung des vereinfachten Sorgeverfahrens verbunden waren und die Anlass zu dem Evaluierungsauftrag waren, nicht eingetreten sind. Zum anderen zeichne sich ab, dass die neuen Regelungen in der Praxis durchaus handhabbar sind. Aus dem Bericht ergebe sich daher zunächst kein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Nach Artikel 6 des Gesetzes hat das Bundesjustizministerium dem Bundestag einen solchen Bericht vorzulegen. Mit der Evaluierung sollte geprüft werden, ob sich die 2013 in Kraft getretene gesetzliche Neuregelung, die seinerzeit ein Kompromiss zwischen zwei intensiv diskutierten Regelungsmodellen war, bewährt hat. Mit dem Forschungsvorhaben zum Thema "Auswertung der Sondererhebung zu § 1626a BGB in Verbindung mit § 155a FamFG zur Evaluation des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" hatte das Ministerium die Evangelische Hochschule Nürnberg beauftragt. Hintergrund der Neuregelung ist eine Rüge durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von 2009 und der diesem folgende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2010 (1 BVR 420/09).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 216 vom 06.04.2018

Mit dem Scheineheverdacht bei Familiennachzugsverfahren befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/1485). Viele binationale Paare begegneten dem Problem, dass Behörden die Schutzwürdigkeit ihrer Ehe anzweifelten. So werde bei Ehen zwischen Deutschen und Ausländern sowie zwischen zwei Ausländern unterschiedlicher Nationalität oft unterstellt, dass die Ehe nur zum Zweck des Erwerbs eines Aufenthaltstitels geschlossen worden sei.

Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nun unter anderem, wie viele Visumsanträge zum Ehegattennachzug 2017 gestellt wurden und wie viele abgelehnt worden sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 215 vom 05.04.2018

Männer zahlen in Deutschland durchschnittlich 39,6 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung ein, die durchschnittliche Beitragszeit für Frauen lag 2016 bei 27,6 Jahren. Das geht aus der Antwort (19/1222) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/945) der Fraktion Die Linke hervor. Darin heißt es weiter, dass 2016 313.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 60 Jahren und älter Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also Arbeitslosengeld II, erhielten. Das waren 7,3 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II. Die Armutsrisikoquote der Bevölkerung ab 65 Jahren ist demnach nach den Daten des Mikrozensus von elf Prozent im Jahr 2005 auf 14,8 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Frauen sind mit 16,4 Prozent stärker betroffen als Männer mit 12,7 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 188 vom 26.03.2018

Die Bundesregierung geht davon aus, dass 200.000 Familien mit rund 300.000 Kindern das geplante Baukindergeld in Anspruch nehmen können. Wie es in einer Antwort der Regierung (19/1276) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1022) heißt, entstehe damit ein direktes Fördervolumen von rund 400 Millionen Euro pro Jahr und Förderjahrgang. "Unter Berücksichtigung eines unterstellten Förderzeitraums von zehn Jahren wäre damit im Jahr der vollen Wirksamkeit von jährlichen Gesamtausgaben für den Bund von bis zu vier Milliarden Euro auszugehen", heißt es in der Antwort weiter. Auf die Frage, wie viele zusätzliche Wohnungen durch die Zahlung von Baukindergeld entstehen könnten, heißt es in der Antwort, mit dem Baukindergeld könne die Anzahl der Baugenehmigungen von selbstgenutztem Wohneigentum verstetigt und damit eine Trendumkehr bei den Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser ermöglicht werden.
Welche Steuermindereinnahmen durch die Einführungen neuer Abschreibungsmöglichkeiten beim Wohnungsbau entstehen könnten, kann die Bundesregierung nicht angeben. Zu der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reduzierung des Solidaritätszuschlages heißt es, bei einer Anhebung der Freigrenze auf 16.998 Euro würde es im Jahr 2021 bei unverändertem Steuertarif zu einer Entlastung von zehn Milliarden Euro kommen. 90 Prozent der bisherigen Zahler des Solidaritätszuschlages müssten diesen dann nicht mehr bezahlen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 187 vom 26.03.2018

Studie vergleicht Einkommen und Mieten in 77 Städten

In Deutschlands Großstädten fehlen fast zwei Millionen bezahlbare Wohnungen

In den 77 deutschen Großstädten fehlen gut 1,9 Millionen bezahlbare Wohnungen, darunter etwa 1,4 Millionen günstige Apartments unter 45 Quadratmetern für Einpersonenhaushalte. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.* Gemessen an den finanziellen Möglichkeiten der lokalen Bevölkerung besteht ein besonders großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum einerseits in einwohnerstarken Städten mit vielen Niedrigverdienern (etwa Berlin, Leipzig, Dresden), andererseits in Großstädten mit hohem Mietniveau (z.B. München, Stuttgart, Düsseldorf). Konkret fehlen in Berlin mit rund 310.000 bundesweit die meisten bezahlbaren Wohnungen. Es folgen Hamburg mit einer Lücke von 150.000, Köln mit 86.000 und München mit 78.000 Wohnungen. Doch selbst in Großstädten mit relativ kleinen "Versorgungslücken" wie Moers, Wolfsburg, Koblenz oder Ulm überschreitet der Bedarf an günstigen Wohnungen das Angebot jeweils um mehrere tausend. Schaut man auf die Bundesländer, ist das Defizit im bevölkerungsstärksten Land Nordrhein-Westfalen mit knapp 550.000 Wohnungen am größten, gefolgt von Berlin, Bayern (rund 192.000), Baden-Württemberg (rund 156.000), Niedersachsen (110.000) und Sachsen (105.000) (Einzeldaten für alle Städte im Datenblatt zur PM sowie Daten für alle Bundesländer Karte 12 in der Studie; beides unten verlinkt).

In der Untersuchung gleichen Stadtsoziologen der Humboldt-Universität Berlin und der Goethe-Universität Frankfurt die jeweiligen Einkommen von Großstadthaushalten und das lokale Angebot an Mietwohnungen miteinander ab. Auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten aus dem Mikrozensus 2014 liefern sie detaillierte Zahlen für alle deutschen Großstädte. Trotz stärkerer Neubautätigkeit dürfte die Versorgungslücke derzeit weiter wachsen, warnen die Wissenschaftler. Denn die Angebotsmieten bei Neuvermietung sind in fast allen Großstädten höher als die Bestandsmieten "und bieten keinen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Wohnungsversorgung in den Großstädten", konstatieren die Forscher Dr. Henrik Lebuhn, Dr. Andrej Holm, Stephan Junker und Kevin Neitzel. Um die Lücke bei bezahlbaren Wohnungen zu verkleinern, sei es sehr wichtig, das Angebot an Kleinwohnungen mit Nettokaltmieten von vier bis fünf Euro pro Quadratmeter stark auszubauen. "Das ist nur durch eine deutliche Stärkung des sozialen Wohnungsbau möglich", betonen die Wissenschaftler. "Dazu müssen einerseits weitaus mehr Sozialwohnungen als in den vergangenen Jahren neu entstehen. Andererseits muss auch die Sozial- und Mietpreisbindung im Wohnungsbestand wieder ausgeweitet werden." Dazu könnten beispielsweise öffentliche Träger Privatvermietern Wohnungen abkaufen.

Die Forscher hatten in einer ebenfalls von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Untersuchung vom September 2017 bereits ermittelt, dass vier von 10 Großstadt-Haushalten in Deutschland mindestens 30 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Bruttokaltmiete – das heißt, inklusive Nebenkosten, ohne Heizkosten – zahlen müssen. Bei Sozialwissenschaftlern wie bei Immobilienexperten gilt eine Mietbelastungsquote oberhalb von 30 Prozent des Haushaltseinkommens als problematisch. Auch viele Vermieter ziehen hier eine Grenze, weil sie zweifeln, dass Mieter sich ihre Wohnung dauerhaft leisten können.

In der neuen Studie widmen sich die Forscher nun dem "harten Kern" der aktuellen Wohnungsnot. Dazu leuchten sie die Lücke zwischen Nachfrage und Angebot aus, die sich im vorhandenen Wohnungsbestand auch theoretisch nicht schließen ließe – indem man etwa alle Haushalte in einer Stadt zu einem Stichtag in die in Puncto Größe und Miethöhe für sie am ehesten passende Wohnung umziehen ließe. Selbst unter diesen – faktisch unrealistischen – "Idealbedingungen" bleiben in den Großstädten 1,9 Millionen Haushalte mit etwas über zwei Millionen Personen übrig, die keine finanziell passende Unterkunft finden und auf Wohnungen ausweichen müssen, die eigentlich einen zu hohen Mietpreis pro Quadratmeter haben und/oder zu groß sind. Daher müssen diese Haushalte mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Bruttowarmmiete (inklusive Neben- und Heizkosten) ausgeben und sind dadurch überlastet. Sozialtransfers und Wohngeld sind bei der Berechnung bereits berücksichtigt.

Das etwas weiter gefasste Kriterium für finanzielle Überlastung legen die Forscher an, weil die betroffenen Haushalte meist ein verfügbares Einkommen von maximal 80 Prozent des deutschen Mittelwerts haben. Knapp 1,5 Millionen von ihnen verfügen sogar nur über maximal 60 Prozent des mittleren Einkommens und gelten deshalb als armutsgefährdet. Das entspricht inklusive aller Sozialtransfers weniger als 1.1187 Euro (unter 60%: 890 Euro) monatlich bei einem Single-Haushalt oder 2.374 Euro (1.781 Euro) bei einem Drei-Personenhaushalt. Haushalten mit so geringen Einkommen bleibt absolut nur wenig Geld für die tägliche Lebensführung, wenn sie 30 Prozent oder mehr ihres Einkommens für die Warmmiete ausgeben müssen.

Da sich die Zahl von 1,9 Millionen Haushalten, für die bezahlbare Wohnungen fehlen, aus dem Mikrozensus 2014 ergibt und die Mieten seitdem weiter deutlich gestiegen sind, gehen die Forscher davon aus, dass die Lücke mittlerweile sogar noch größer ist.

Die Studie gibt auch Aufschluss darüber, welche deutschen Großstädte sich Angehörige bestimmter Einkommensklassen noch "leisten" können und welche nicht. So haben maximal 40 Prozent unter den armutsgefährdeten Haushalten in sämtlichen Millionenstädten, aber auch in zahlreichen anderen Orten wie Freiburg, Stuttgart, Düsseldorf, Kiel, Bonn, Münster, Regensburg, Aachen oder Darmstadt eine für sie bezahlbare Wohnung. Relativ entspannt ist die Situation nach den Mikrozensus-Daten lediglich in wenigen Städten, darunter Bottrop oder Ulm.

Unter Haushalten mit Einkommen von 60 bis 80 Prozent des Mittelwerts ist die "Versorgungsquote" generell höher. Doch auch von ihnen leben in Städten wie Heidelberg, Bergisch-Gladbach, Wiesbaden, Münster, Hamburg, Darmstadt oder München maximal 75 Prozent in bezahlbaren Wohnungen.

Schaut man auf alle Haushalte mit Einkommen bis zum Mittelwert, ist es in gefragten Studentenstädten wie Freiburg, Regensburg, Münster oder Aachen am schwierigsten, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

*Andrej Holm, Henrik Lebuhn, Stephan Junker, Kevin Neitzel: Wie viele und welche Wohnungen fehlen in deutschen Großstädten? Working Paper Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung, Nr. 63, April 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_063_2018.pdf

Datenblatt mit den zentralen Ergebnissen für alle 77 Großstädte: https://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2018_04_08.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 08.04.2018

Im Jahr 2016 lebten 81% der zehnjährigen Kinder in Deutschland mit Geschwistern zusammen in einem Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Geschwister am 10.April 2018 mitteilt, wächst damit ein Großteil der Kinder mit mindestens einer Schwester oder einem Bruder auf.

In einem Vergleich gegenüber 2006 blieb der Wert nahezu unverändert. Vor zehn Jahren lebten 82% der zehnjährigen Kinder mit Geschwistern zusammen.

Unterschiede zeigen sind hingegen zwischen Ost- und Westdeutschland. Während 2016 im Osten nur 75% der zehnjährigen Kinder mit Bruder oder Schwester zusammenlebten, betrug der Anteil der Kinder dieses Alters mit Geschwistern im Westen 82%.

Unterschiede gibt es auch zwischen großen und kleinen Gemeinden. Während in kleinen Gemeinden bis 5000 Einwohner 83% der zehnjährigen Kinder mit Geschwistern lebten, lag dieser Wert in Gemeinden ab 500000 Einwohnern bei 78%.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, für den jährlich 1% der Haushalte befragt wird. Hierbei werden ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen befragt, über den Haushalt hinaus bestehende familiäre Verbindungen werden dabei nicht betrachtet. Über das Aufwachsen mit Geschwistern liefern die Lebensumstände von zehnjährigen Kindern daher gute Hinweise, weil jüngere Geschwister in der Regel bereits geboren sind und auch ältere überwiegend noch im elterlichen Haushalt leben.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 09.04.2018

2016 wurden in Deutschland 792 131 Kinder geboren. Das waren 54 556 Babys oder 7 % mehr als 2015 (737 575). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Anzahl der Geborenen damit das fünfte Jahr in Folge und erreichte wieder das Niveau von 1996. In allen Bundesländern kamen 2016 mehr Kinder zur Welt als im Vorjahr. In den westdeutschen Flächenländern und in den Stadtstaaten stieg die Geborenenzahl durchschnittlich um 8 %, während sie in den ostdeutschen Flächenländern mit + 4 % etwas schwächer zunahm.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 28.03.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Mit dem Thema „Universal Health Coverage“ des diesjährigen Weltgesundheitstages am 07. April 2018 weist die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darauf hin, wie wichtig eine flächendeckende Gesundheitsversorgung ist. „Als Verband der freien Wohlfahrtspflege tritt die AWO in anwaltschaftlicher Funktion für sozial benachteiligte Menschen ein. Der Zugang zum Gesundheitssystem muss allen Menschen unabhängig von ihrem sozialen und rechtlichen Status möglich sein“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und fügt hinzu: „Die AWO fordert Leistungsverbesserungen, die insbesondere sozial benachteiligten Menschen eine bessere Gesundheitsversorgung ermöglichen. Gesundheit darf nicht vom sozialen Status abhängen.“

Rechtlich besteht zwar eine Absicherung im Krankheitsfall für alle Bürgerinnen und Bürger doch hat die Versorgungsforschung wiederholt nachgewiesen, dass soziale Faktoren wie Geschlecht, Alter, Behinderung sowie Einkommen und Bildungsstand Einfluss auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen haben. Das bleibt nicht ohne Folgen für die gesundheitliche Situation sozial ohnehin schon benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Wie informiert ein Patient ist, in welchem Maße er seine Leistungsansprüche durchsetzt und was ihm durch den Arzt verordnet wird, hängt wesentlich vom sozialen Status des Patienten ab.

„Die AWO setzt sich ein für ein inklusives und interkulturelles Gesundheitssystem, dass sehr viel stärker als bisher die sozialen Lebenslagen berücksichtigt und gleichzeitig auf geschlechts- und altersbedingte Besonderheiten eingeht“, fordert Döcker. Dazu gehören für die AWO beispielsweise Maßnahmen wie das Gesundheitssystem für Menschen ohne Krankenversicherung zu öffnen, wovon Menschen ohne Papiere profitieren könnten. Zudem müssen Geflüchtete und Asylbewerberinnen und Asylbewerber einen diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung erhalten. Auch für viele EU-Staatsbürger oder privat Versicherte ist das deutsche Gesundheitssystem zu schwer zugänglich. Weiterhin muss die gesundheitliche Versorgung von Straffälligen, z.B. durch eine freie Ärztewahl während der Haftzeit, verbessert werden. Für Menschen in besonderen Lebenslagen, vor allem ohne Papiere, fordert die AWO die Erweiterung der Möglichkeiten, Gesundheitsleistungen anonym in Anspruch nehmen zu können.

Die WHO befürwortet zum Weltgesundheitstag, dass überall auf der Welt jeder Mensch Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen können soll, ohne dabei in eine finanzielle Notlage zu geraten.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.04.2018

Die neue Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat eine Debatte um die Bezahlung von Kita-Erzieherinnen und Erziehern angestoßen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Die AWO begrüßt den Vorstoß von Dr. Giffey für eine bessere Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern und hofft, dass hiervon mehr als nur eine Signalwirkung ausgeht. Diesen Beruf besser zu bezahlen ist mehr als überfällig. Im Bereich der Kleinkinderbetreuung klaffen gesellschaftlicher Anspruch und tatsächliche Rahmenbedingungen weit auseinander. Die Anforderungen an den Beruf sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Kita-Fachpersonal wird dringend gebraucht. Die Fachkraft ist die entscheidende Stellschraube für eine gute Betreuungsqualität und die hat einen Anspruch darauf, gut bezahlt zu werden.

Der Vorstoß der Ministerin betrifft somit gleich zwei zentrale Herausforderungen in Sachen guter Betreuung für Kleinkinder: Die Vergütung und den Fachkräftemangel. Vielerorts können bereits heute Krippengruppen nicht eröffnet und Einrichtungen nicht ausgebaut werden, weil es an qualifiziertem Personal fehlt. Der Bund muss in die Pflicht und mehr Gelder für diese gesellschaftlich so wichtige Aufgabe der Kinderbetreuung übernehmen. Kommunen, Länder, Kitaträger und Eltern darf man damit nicht alleine lassen.

Als Trägerin von über 2.500 Kitas kennt die AWO das Problem des Fachkräftemangels sehr gut. Die Gründe dafür sind vielfältig. Neben der wenig attraktiven Vergütung, ist die Ausbildung mit bis zu fünf Jahren deutlich zu lang und zu wenig praxisorientiert. Im Wettbewerb um Fachkräfte hat der Kinderbetreuungsbereich damit immense Nachteile.

Umso erfreulicher ist es, dass sich die neue Bundesfamilienministern unmittelbar nach Amtsantritt, die Bezahlung und Betreuungsqualität von Kleinkindern in den Fokus stellt. Gerade in ihrem Eintreten für bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen ist dieser Vorstoß ein wichtiges Signal über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus. Die AWO engagiert sich schon lange für ein Bundesqualitätsgesetz, das eine gute Betreuung von Kindern in der Kita sicherstellt.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 26.03.2018

Armut endlich wirkungsvoll bekämpfen / Bedürftige nicht gegeneinander ausspielen

Die AWO NRW kritisiert die aktuelle Diskussion um die Tafeln. Sie fordert die Politik auf, endlich zu handeln und Armut zu bekämpfen. Ansonsten drohe eine Eskalation der Situation. „Es darf nicht sein, dass Menschen, die von Armut betroffen sind, gegeneinander ausgespielt werden und aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität von Hilfen ausgeschlossen werden“, so Uwe Hildebrandt, Geschäftsführer der AWO in NRW.

„Die Politik hat das Thema Armut verdrängt. Es ist lange bekannt, dass die Situation vieler Menschen vor allem im Ruhrgebiet alarmierend ist.“

„Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt. Es ist eine Schande, dass es hier überhaupt Menschen gibt, die nicht genug Geld haben, um sich und ihre Familien mit Nahrungsmitteln zu versorgen.“ Die AWO NRW fordert, die Regelsätze für Hartz 4‐Empfänger anzupassen. Diese sehen zurzeit für einen Ein‐Personenhaushalt und Alleinerziehende täglich 4,75 Euro für Essen und Getränke vor.

Der Wohlfahrtsverband fordert zudem eine Kindergrundsicherung in Höhe von 572 Euro. Leidtragende seien vor allem Kinder. Besonders betroffen seien Kinder von Alleinerziehenden. „Ein Fünftel aller Familien in NRW sind Ein‐Eltern‐Familien. 40 Prozent von ihnen leben von Hartz 4.“

Es werde höchste Zeit zu handeln, damit sich die Situation nicht weiter verschärfe. Mit Blick auf die große Koalition fordert die AWO, die steigende Armut nicht weiter zu ignorieren. „Wir brauchen eine Sozialpolitik, die Bedingungen schafft, dass Menschen in unserem Land nicht mehr um abgelaufene Lebensmittel streiten müssen!“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBezirksverband Westliches Westfalen e.V.vom 07.03.2018

Zum Tag der älteren Generation, der in diesem Jahr am 4. April begangen wird, fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) eine mehrmonatige Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit.

Der Vorsitzende Franz Müntefering betont: „In Deutschland werden die meisten Pflegebedürftigen zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Viele der pflegenden Angehörigen sind berufstätig. Sie brauchen Unterstützung, um diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe leisten zu können. Was uns für Eltern heute als selbstverständlich erscheint, muss auch für pflegende Angehörige gelten. Sie brauchen eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung – mindestens für einige Monate."

Die aktuellen Regelungen des Pflegezeitgesetzes, die zur Vereinbarkeit von beruflichen und pflegerischen Aufgaben beitragen sollen, reichen nicht aus. Das zinslose Darlehen, das pflegenden Angehörigen seit 2015 angeboten wird, wurde nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums im Jahr 2017 lediglich 181 Mal bewilligt und hat sich damit nicht bewährt.

Die BAGSO fordert, dass die Ansprüche von Beschäftigten, die einen Angehörigen pflegen, nach dem Vorbild der Regelungen für Eltern ausgestaltet werden. Deshalb sind gesetzliche Neuregelungen notwendig. Mehrmonatige berufliche Freistellungen sollten – wie beim Elterngeld – aus Steuergeldern finanziert werden. Vor allem aber brauchen die Pflegenden eine Rückkehrgarantie in ihren Betrieb.

Änderungen sind auch beim Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage bei kurzzeitiger Verhinderung durch Pflegeaufgaben notwendig. Beschäftigten mit Pflegeverantwortung sollten diese zehn Tage nicht nur einmalig, sondern jährlich zustehen, wie berufstätigen Eltern, deren Kinder erkranken. Zudem müssen die Tage flexibel eingesetzt werden können.

Alle Ansprüche müssen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten gelten und auch kurzfristig in Anspruch genommen werden können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. vom 03.04.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute im Labyrinth Kindermuseum in Berlin gemeinsam mit dem Schauspieler Dietmar Bär das neue PIXI-Buch „Nur mit Mama UND Papa!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Thema „Recht auf beide Elternteile“. Es ist nach den PIXI-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern, Schutz von Kindern vor Gewalt sowie Kinderarmut das vierte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

„Kinder haben eigene Rechte, und diese sollten immer und überall geachtet werden. Dafür setze ich mich seit Langem international ein, aber auch hier in Deutschland müssen wir uns um die Einhaltung der Kinderrechte kümmern. Deshalb freut es mich, dass das Deutsche Kinderhilfswerk mit seinen PIXI-Büchern schon Kindern im Kita-Alter ihre Rechte näher bringt. Die in der UN-Kinderrechtskonvention festlegten Kinderrechte müssen für alle Kinder gelten, und alle Kinder sollten darüber Bescheid wissen“, sagt Schauspieler Dietmar Bär bei der Vorstellung des neuen PIXI-Buches im Labyrinth Kindermuseum in Berlin.

„Kinder brauchen besonderen Schutz und Förderung. Leider sind die Kinderrechte auch mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch viel zu wenig bekannt. Das neue PIXI-Buch ist eine tolle Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Eltern sind grundsätzlich gemeinsam für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich und sollten sich auch nach einer Trennung oder Scheidung dieser Verantwortung bewusst sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist es, dass vom Deutschen Kinderhilfswerk zu den kleinen Büchern ein Begleitmaterial zur Unterstützung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe herausgegeben wird. Mit diesen „Methoden für die Kitapraxis 4“, die sich den Themen Inklusion und Vielfalt, beispielsweise in Hinblick auf unterschiedliche Familienmodelle, widmen, bekommen die Fachkräfte ein Handwerkszeug, um Kinderrechte sowohl alltagsnah als auch altersgerecht mit den Kindern zu erarbeiten.

Im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes können gegen Porto und Verpackungskosten ein Ansichtsexemplar oder Kita-Pakete (incl. Begleitheft für Erzieher/innen) à 30 oder 60 Stück bestellt werden: www.dkhw.de/shop

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.03.2018

Kindertageseinrichtungen sind nach eigener Auffassung auf gesellschaftliche Vielfalt gut vorbereitet und weitgehend in der Lage, alle Kinder unabhängig von Migrationshintergrund, Religion, Behinderung oder Familienform zu inkludieren. Dabei erschweren eng bemessene Personalschlüssel und Probleme bei der Gewinnung von Fachkräftenachwuchs die Umsetzung gewünschter pädagogischer Aktivitäten wie einer verbesserten und intensiveren Zusammenarbeit mit Eltern, individuellen pädagogischen Angeboten für Kinder und Teamentwicklung. Unter engen räumlichen Bedingungen und defizitärer personeller Ausstattung leiden insbesondere Kinder, die auch aus dem familiären Umfeld weniger Bildungsressourcen mitbringen. Kinderarmut wirkt sich so doppelt negativ aus. Das sind die zentralen Ergebnisses des Forschungsberichts "Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen in einer vielfältigen Gesellschaft" der Hochschule Rosenheim im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Zuwanderung, demografische Veränderungen und familialer Wandel betreffen alle gesellschaftlichen Bereiche und Akteure. Kindertageseinrichtungen als erste und wichtigste Bildungs- und Sozialisationsinstanzen nach den Eltern sind davon nicht ausgenommen. Im Gegenteil: Kinderarmut, Zeitknappheit von Familien, Migration und soziale Ungleichheiten kommen hier zuallererst an und stellen die Einrichtungen vor neue Herausforderungen. Hinzu kommen gesellschaftliche Bewegungen, wie der neu erstarkte Rechtspopulismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Abwertung bis zu Rechtsextremismus. Hier muss mit verstärkter Demokratieförderung, Demokratiebildung und Partizipation entgegen gehalten werden", sagt Prof. Dr. Sabina Schutter von der Hochschule Rosenheim.

"Abstiegsängste und Ehrgeiz der Eltern bezogen auf ihre Kinder dringen direkt zu den Kitas durch, die Angst der Eltern vor dem Scheitern wächst und äußert sich als Druck auf die pädagogischen Fachkräfte. Zudem haben viele Einrichtungsleitungen Erfahrungen mit rechtsradikalen Familien. Da diese sich meist unauffällig verhalten gibt es insbesondere Unsicherheiten im pädagogischen Umgang mit deren Kindern. Mit den daraus resultierenden Anforderungen dürfen die Kitas nicht alleine gelassen werden", so Schutter weiter.

"Wir brauchen ein Kita-Programm der frühen Förderung von Demokratiebildung, Partizipation sowie eines wertschätzenden Umgangs mit Vielfalt. Dabei muss es insbesondere darum gehen, auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention partizipative Prozesse sowie ein vielfalts- und vorurteilsbewusstes Miteinander in Kindertageseinrichtungen zu verankern. Dazu werden wir als Kinderrechtsorganisationen mit unseren Partnern einen Beitrag leisten", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Forschungsbericht zeigt auch das mehrdimensionale Spannungsfeld auf, in dem sich die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen befinden: Die Erwartungen von Eltern mit hohen Bildungsansprüchen stehen in Spannung zu den Bildungserfordernissen von Kindern mit weniger Ressourcen. Gleichzeitig stehen die Erwartungen der Grundschulen an die abrufbaren Bildungsleistungen von Kindern im Widerspruch zu einer offenen situationsorientierten Pädagogik. In diesem doppelten Spannungsverhältnis sind Einrichtungsleitungen gefordert, den Bedürfnissen gerecht zu werden und gleichzeitig ihren Konzepten treu zu bleiben. Zugleich äußern die Kita-Fachkräfte Fortbildungsbedarf im Bereich Kinderrechte, Partizipation und Umgang mit Vielfalt. Die Untersuchung hat darüber hinaus Fortbildungsbedarfe im Bereich der pädagogischen Qualität mit engen Ressourcen und im Bereich Umgang mit Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit identifiziert.

Der Forschungsbericht hat 94 Leitungen von Kindertageseinrichtungen in Sachsen und Thüringen nach ihren Umgangsweisen mit gesellschaftlicher Vielfalt gefragt. Hierzu wurde spezifisch der Umgang mit benachteiligten Gruppen und mit Diversität untersucht. 10 qualitative Experteninterviews mit Einrichtungsleitungen wurden ergänzend dazu durchgeführt, um spezifischen und sensiblen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die Ergebnisse des Forschungsberichts "Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen in einer vielfältigen Gesellschaft" sind in großen Teilen bundesweit übertragbar. Der Forschungsbericht und eine Zusammenfassung können unter www.dkhw.de/vielfalt-in-kitas heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.03.2018

pro familia fordert Sperrzonen, damit Frauen vor den Beratungsstellen von Demonstrierenden unbehelligt bleiben

Frauen haben das Recht auf eine ergebnisoffene und anonyme Beratung vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch. Es muss uneingeschränkt sichergestellt sein, dass sie diese Beratung aufsuchen können, ohne bevormundet und gedemütigt zu werden. Der pro familia Bundesverband unterstützt die pro familia Beratungsstellen Frankfurt, Pforzheim, München und Wiesbaden in ihrer Forderung, dass für Demonstrationen gegen den Schwangerschaftsabbruch vor Beratungsstellen eine Sperrzone gelten muss. Nur so können Frauen unbehelligt die gesetzlich vorgeschriebene Beratung wahrnehmen.

Seit Aschermittwoch demonstrieren Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung von „40daysforlife“ vor den pro familia Beratungsstellen in Frankfurt, Pforzheim und Wiesbaden. In München stehen an jedem 24. oder 25. des Monats Verfechter*innen reproduktiver Dogmen vor der Beratungsstelle. Erklärtes Ziel aller Demonstrierenden ist es, Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zu verhindern und die Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen zu „bekehren“. Sie beeinflussen ratsuchende Frauen, Männer und Paare mit Parolen, großen Fotos von Embryos, lauten Gebeten und Gesängen und mit aufgestellten kleinen Kindersarg-Attrappen. Der Gang in die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch wird auf diese Weise zu einem Spießrutenlauf. Diese Demonstrationen behindern Frauen, Männer und Paare in der Wahrnehmung ihres Rechts auf eine verantwortungsvolle und selbstbestimmte Familienplanung und auf Informationen und Beratung im Falle ungeplanter Schwangerschaften.

„Ungewollt schwangere Frauen werden gedemütigt und traumatisiert. Das können und wollen wir nicht hinnehmen“, betont Prof. Dr. Davina Höblich, Bundesvorsitzende von pro familia. „Unsere staatlich anerkannten Beratungsstellen haben den gesetzlichen Auftrag, die Beratung nach §219 StGB durchzuführen. Sie müssen dieser Aufgabe in Ruhe nachkommen können. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass es bei der Beratung keinerlei Beeinflussung von außen geben darf. Angesichts der massiven Eingriffe ist dies nicht möglich.“

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, sicherzustellen, dass Schwangerschaftsberatungsstellen ihren gesetzliche Auftrag erfüllen können: Frauen zu helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen und dabei gemäß §5 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu handeln: „Die Beratung ist ergebnisoffen zu führen und geht von der Verantwortung der Frau aus. Sie soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden“.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 15.03.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert den vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte scharf. Die Vorschläge stellten eine massive Verschärfung des ohnehin schon restriktiven Koalitionskompromisses zwischen Union und SPD dar, klagt der Verband. Die Hürden für den Familiennachzug drohten so hoch gelegt zu werden, dass es faktisch einer Abschaffung gleich komme. Darüber hinaus werde quasi „en passant“ der Familiennachzug für die Gruppe derjenigen, denen bei einer Abschiebung Gefahr für Leib und Leben drohen würde, komplett abgeschafft. Der Paritätische fordert Kabinett und Bundeskanzlerin auf, solchen Regelungen schnellstmöglich eine Absage zu erteilen.

„Schon die im Koalitionsvertrag vereinbarte Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat war menschenrechtlich höchst fragwürdig. Es kann nicht angehen, dass nun die Hürden so hoch geschraubt werden, dass der Familiennachzug für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter faktisch nahezu ausgeschlossen wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Ganz selbstverständlich könne nicht davon ausgegangen werden, dass zu uns kommende Familienangehörige in der Regel sofort von Sozialleistungen unabhängig seien und sogar Deutsch sprechen können. „Es ist ein wenig verschleierter Versuch, den Nachzugskompromiss zur Gänze auszuhebeln.“

Mit Blick auf die Begründung der Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte kritisiert der Verband, es sei irreführend jemandem vorgaukeln zu wollen, Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien oder Irak seien nur für kurze Zeit hier. Der Paritätische verweist darauf, dass er daher nach wie vor grundsätzlich eine Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte als inhuman ablehnt.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 05.04.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt das Vorhaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, den Koalitionsvertrag beim Wort zu nehmen und einen Sozialen Arbeitsmarkt für bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose zu schaffen und darüber hinaus zu einer generellen Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu gelangen. Der Paritätische reagiert damit auf einen Gastbeitrag von Hubertus Heil in der FAZ.

„Wir haben hunderttausende langzeitarbeitslose Menschen, die kaum noch auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Es ist höchste Zeit, dass Politik auch für diese Menschen Perspektiven schafft. Da wo der erste Arbeitsmarkt keinen Platz bereithält, braucht es passgenaue Hilfen und öffentlich geförderte gute Beschäftigung. Es ist gut, dass der Arbeitsminister das jetzt anpackt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Pläne des Bundesarbeitsministers, bei der Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarktes auf längerfristige sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei unterschiedlichen Arbeitgebern – von privat-gewerblichen über gemeinnützigen bis hin zu kommunalen Arbeitgebern – zu setzen, markierten einen Meilenstein. Der Paritätische wirbt seit vielen Jahren für solche Beschäftigungsangebote. Die vorgesehenen vier Milliarden Euro zur Förderung entsprechender Angebote für zunächst 150.000 Langzeitarbeitslose könnten zwar nur ein Einstieg sein. Nichtsdestotrotz sei es ein ganz wichtiger Schritt nach vorn.

Positiv bewertet der Paritätische zudem die angekündigte grundsätzliche Neuausrichtung des Umgangs mit Menschen in Hartz IV. „Es wäre schön, wenn der Arbeitsminister mit dazu beiträgt dass das negative Menschenbild, das Hartz IV prägt, endlich revidiert wird“, so Schneider. Respekt und Teilhabe seien dabei grundsätzlich die richtige Richtschnur für Reformen. Konsequenterweise müssten die Regelsätze auf eine bedarfsgerechtes Niveau angehoben werden, das Teilhabe tatsächlich ermöglicht und die schikanösen Sanktionen abgeschafft werden.

Quelle: Pressemitteilung der Paritätische Gesamtverband vom 29.03.2018

Am Wochenende wird die Zeit um eine Stunde vorgestellt. Anlässlich der Amtsübernahme der neuen Bundesregierung in der vergangenen Woche fragt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): Plant auch die Große Koalition mit ihrer Familienpolitik eine Zeitumstellung? Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode greift wichtige Anliegen von Alleinerziehenden wie etwa Kinderbetreuung auf, die Vereinbarungen zwischen CDU/CSU und SPD sind aber nicht weitreichend genug. Insbesondere bei der Familienförderung ist weiterhin die Zeit stehen geblieben.

Hierzu erklärt Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende:
„Auch in der kommenden Legislatur gilt leider: Es hakt im Uhrwerk bei einer Förderung, die der Vielfalt der Familienformen gerecht wird. Für Alleinerziehende verpufft die Kindergelderhöhung, da diese vollständig auf den Unterhaltsvorschuss oder Hartz-IV angerechnet wird. Damit das Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut für Einelternfamilien nicht zur Luftnummer wird, darf es beim Umgangsmehrbedarf im SGB II und einer besseren Abstimmung von Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss nicht bei einer Prüfung bleiben. Hier besteht dringender Reformbedarf. Auch bei der Kinderbetreuung muss endlich ein Angebot sichergestellt werden, das tatsächlich bedarfsgerecht ist und auch Randzeiten abdeckt. Die Politik bewegt sich weiterhin in Trippelschrittchen auf ein neues Zeitalter in der Familienpolitik zu.“

Die Bewertung des VAMV zum Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode finden Sie unter: www.vamv.de.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 23.03.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt, dass die neue Regierung das Thema Kinderarmut auf die Agenda setzen will. „Allerdings müssen die Maßnahmen gegen Kinderarmut so gestrickt sein, dass sie bei Allein­erziehenden ankommen können. Sonst wird das Paket gegen Kinderarmut eine Luftnummer“, mahnt Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende.

Die geplanten höheren Leistungen für Familien verpuffen für viele Alleinerziehende, da sie verrechnet werden: Das Kindergeld soll um 25 Euro erhöht werden – aber im gleichen Zuge sinkt der Unterhalts­vorschuss oder das Hartz IV-Geld. Der Kinderzuschlag soll als Maß­nahme gegen Kinderarmut steigen – aber solange Unterhalts­vorschuss und Unterhalt diesen mindern, wird er nicht die Armut von Alleinerziehenden und ihrer Kinder senken. Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss hatte dieses Problem sogar ausgeweitet. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei Familien mit kleinen Einkommen nicht an. Alleinerziehende haben mit 44 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien. Nach neuen, realitätsge­rechteren Berechnungen liegt es sogar bei 68 Prozent.

„Unterm Strich fallen Alleinerziehende weiter durchs Raster“, bemän­gelt Erika Biehn. „Statt rechte Tasche – linke Tasche zu spielen, braucht es kurzfristig eine Reform des Kinderzuschlags. Allein­erziehende mit wenig Geld haben nur etwas von einem höheren Kin­derzuschlag, wenn Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt nicht mehr angerechnet werden. Die neue Regierung muss dieses Problem lösen, ansonsten gehen die geplanten Maßnahmen gegen Kinde­rarmut wieder einmal an der Mehrheit der armutsbetroffenen Kinder vorbei“, unterstreicht Biehn.

„Wenn die Politik Alleinerziehende und ihre Kinder wirklich aus der Armut holen will, muss sie außerdem eine gebührenfreie und tat­sächlich bedarfsgerechte Infrastruktur für Bildung und Betreuung bereitstellen. Wir begrüßen, dass die neue Bundesregierung weitere Schritte in diese Richtung machen möchte“, so Biehn.

Eine aktuelle Umfrage zur Wirkung des erweiterten Unterhaltsvor­schuss als PDF finden Sie hier.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 13.03.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 20.April 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Bochum

Teilnahmegebühr: 15,00 €

Das Thema Fachkräftemangel ist inzwischen ein zentrales Thema in der Kinder- und Jugendhilfe.
Trotz Ausbau der Ausbildungskapazitäten wird die Situation immer drängender und das System der außerfamiliären BEB droht zu kollabieren. Viele Träger haben bereits Probleme, geeignete und qualifizierte Fachkräfte für die verantwortungsvolle Tätigkeit in den Einrichtungen zu gewinnen. So müssen teilweise aufgrund von fehlendem Personal bereits die Öffnungszeiten eingeschränkt und vereinzelt sogar Gruppen geschlossen werden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, nicht nur für die Eltern, die verlässliche Öffnungszeiten benötigen, und die Fachkräfte vor Ort, die diesen Mangel täglich ausgleichen müssen, sondern auch für die Kinder, deren Recht auf einen Kitaplatz beschnitten wird.
Die zuständigen Bundesländer haben inzwischen verschiedene Maßnahmen ergriffen, die jedoch
teilweise unter dem Fokus von Qualitätserhalt und -ausbau fragwürdig erscheinen. In jedem Fall aber sind kreative Wege erforderlich, der aktuellen Situation wirkungsvoll zu begegnen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die aktuelle Situation in NRW und Bochum diskutieren.

  • Wie sieht die Situation in NRW und insbesondere in Bochum aus?
  • Welche Lösungsansätze und Unterstützungsmaßnahmen kommen von der Politik?
  • Wie stellt sich die Situation für die Träger dar und welche Lösungsansätze werden diskutiert?
  • Welchen Beitrag kann die Ausbildung (Fach- und Hochschulen) leisten?
  • Welche Erfahrungen und Perspektiven gibt es?

Diese und Ihre spezifischen Themen möchten wir nach einem kurzen Input mit Ihnen gemeinsam
diskutieren. Ihre Fragen und Erfahrungen sind uns wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.
Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Magda Göller, der Leiterin der pfv-Geschäftsstelle, sowie von Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Um Anmeldung bis spätestens 13.04.2018 wird gebeten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 24.April 2018

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Im öffentlichen Sektor gibt es Gleichstellungsgesetze, in der Privatwirtschaft seit Kurzen immerhin eine Quotenregelung für Aufsichtsräte. Doch wie sieht es im Non-Profit-Sektor aus? Welches Verständnis von Gleichstellung und welche Bemühungen zur Verwirklichung von Gleichstellung finden sich in unterschiedlichen Organisationen? Was sind Good-Practice Beispiele und welche Empfehlungen lassen sich daraus ableiten?

In Kooperation mit dem AWO Bundesverband lädt die Friedrich-Ebert-Stiftung Sie herzlich dazu ein, diese und andere Fragen am 24. April im Rahmen einer Fachtagung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wohlfahrtsverbänden und Non-Profit-Organisationen zu diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin:27. April 2018, 19:00 Uhr und28. April 2018, 10:00 – 17:30 Uhr

Veranstalter: Stiftung Frauen in Europa, Heinrich-Böll-Stiftung Hessen, Frauen macht Politik, Gender- und Frauenforschungszentrumder Hessischen Hochschulen und Cornelia Goethe Centrum

Ort: Frankfurt/Main

Tagungsbeitrag:20,– Euro, ermäßigt 10,– Euro, Freitagabend Eintritt frei

Die Geschlechter- und Gleichstellungspolitiken der Europäischen Union galten einige Jahrzehnte lang als Erfolgsgeschichte. Inzwischen entwickeln sich europaweit rechtspopulistische Bewegungen, die gegen Genderpolitiken und sexuelle Selbstbestimmung mobilisieren. Erkämpfte Rechte und Praktiken, etwa im Bereich der Sexualität und Fortpflanzung, werden wieder in Frage gestellt.

Zusammen mit europäischen Expertinnen aus Politik, Wissenschaft und Praxis wollen wir untersuchen, aus welchen historischen und ideologischen Quellen sich der gegenwärtige Antifeminismus speist und wie sich die Mobilmachung von RechtspopulistInnen auf Europa und die EU-Politik auswirkt.

Könnte in dieser Umbruchsituation nicht auch die Chance liegen, emanzipatorische Politik neu zu denken und zu begründen?

Die Tagung wird deutsch-englisch simultan übersetzt.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 17. Mai 2018

Veranstalter:Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ennepe-Ruhr (AWO EN)

Ort: Schwelm

Prävention im Fokus gegen Kinder- und Jugendkriminalität

Zu ihrem mittlerweile fünften Fachtag "Hinschauen, Gewalt verhindern & Opfer schützen" lädt die AWO EN am Donnerstag, 17. Mai, ins Schwelmer Ibach-Haus ein.

Hier können Sie den Flyer mit dem Programm des Fachtags als PDF herunterladen, hier das Anmeldeformular.

Termin: 05. Juli 2018

Veranstalter:Bertelsmann Stiftung

Ort: Berlin

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gutes Aufwachsen und Teilhabe – unabhängig von ihrer sozialen und ökonomischen Herkunft oder der Familienform, in der sie leben. In Deutschland ist aber jedes vierte Kind von Armut betroffen. Für die meisten von ihnen ist Armut ein Dauerzustand. Verzicht, Ausgrenzung und das Wissen um fehlende Chancen gehören für sie zum Alltag. Die Möglichkeit, ihre Situation aus eigener Kraft zu verändern, haben sie nicht.

Kinder- und Familienarmut muss endlich wirksam vermieden werden. Wir brauchen eine Abkehr vom bisherigen System der Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, denn das ist offensichtlich gescheitert! Es wird daher dazu eingeladen, neu zu denken, um allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe zu sichern. Dazuwird am 5. Juli 2018 ein neues Konzept für eine Teilhabe gewährleistende Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche vorgestellt, das gemeinsam mit einem interdisziplinären Expertenbeirat entwickelt wurde.

Das Konzept besteht aus drei Bausteinen, die erläutert und mit Ihnen diskutieren werden sollen:

  1. einer neuen und kontinuierlichen Bedarfserhebung mit und für Kinder und Jugendliche,
  2. dem Teilhabegeld für Kinder und Jugendliche sowie
  3. einem erreichbaren, kompetenten und unbürokratischen Unterstützungssystem für Kinder, Jugendliche und ihre Familien vor Ort.

Ein empirischer Blick auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, neue Studienergebnisse zur Frage, ob Geldleistungen bei Kindern ankommen, Erfahrungen aus der kommunalen Arbeit und eine Podiumsdiskussion ergänzen die Vorstellung des Konzeptes.

Besonders gespannt können Sie auf die Ideen und Standpunkte des „JugendExpertenTeams“ sein, das das Konzept aus Sicht junger Menschen kritisch geprüft und kommentiert hat.

Tagungsort ist das Hotel Berlin, Berlin, Lützowplatz 17.

Die Einladung und das Programm zur Tagungfolgen Anfang Mai 2018.

Das „Konzept für eine Teilhabe gewährleistende Existenzsicherung" können Sie hier herunterladen.

Termin: 14. / 15.November 2018

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Berlin

Der diesjährige Paritätische Pflegekongress nimmt alle Schwerpunktthemen in den Fokus, die durch die Pflegestärkungsgesetze und das Pflegeberufereformgesetz angeschoben oder umgesetzt wurden. Der Kongress soll aufzeigen, was die Politik in der Dauerkrise tut bzw. tun muss und wie es weitergeht. Wie steht es um das Recht auf gute Pflege?

Anhand von Fachvorträgen und Workshops aus Praxis, Wissenschaft und Politik wird der Stand der Umsetzung der letzten Gesetzgebungen und Reformen und der weitere Handlungsbedarf in der Altenhilfe und Pflege insbesondere zu folgenden Schwerpunkten thematisiert:

  • Pflegekosten und die Gestaltung der Pflegeversicherung – Rationierung und Rationalisierung oder Evolution des Leistungsrechts?
  • Sozialraumgestaltung, Altenhilfe und Pflege – Die Rolle der Kommunen und der Wohlfahrtspflege.
  • Wie weiter mit dem Personal? Fachkraftquote, Personalmix, Personalbemessungsinstrument und Co.
  • Die neue Pflege: Stärkung der Fachlichkeit durch den neuen Pflegebegriff und durch die neue Ausbildung.
  • Satellitenthemen in der Pflege: Entsäulung und neue Wohnformen, Prävention, Digitalisierung.

Das Programm bietet daneben zwei exklusive Fachforen zu folgenden Themen an:

  • Qualitätsprüfung und -darstellung: Die Einführung des indikatorengestützten Verfahrens zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität und die Abschaffung der Pflegenoten im stationären Bereich in 2019.
  • Schnittstelle Eingliederungshilfe / Pflege: Das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe zu Leistungen der Pflege.

Der Paritätische Pflegekongress richtet sich an Mitgliedsorganisationen, Paritätische Landesverbände, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflegekräfte, Betroffenenverbände und Politik. Die Veranstaltung wird im Tagungswerk Jerusalemkirche in der Lindenstraße 85 in 10969 Berlin-Kreuzberg stattfinden.

Das Programm und die konkrete Anmeldemöglichkeitfolgen im April. Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen Frau Lisa Schmidt und Herr Thorsten Mittag unter altenhilfe@paritaet.org gerne zur Verfügung.

AUS DEM ZFF

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordern den Paragraphen §219a Strafgesetzbuch (StGB) ersatzlos zu streichen.

Paragraph §219a StGB stellt „die Werbung“ über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe und wird zunehmend genutzt, um gegen Ärztinnen, Ärzte und Beratungsstellen vorzugehen. Wer öffentlich oder in Beratungsstellen über Schwangerschaftsabbrüche informiert, kann angezeigt und mit Bußgeldern belegt werden. Inzwischen hat die Debatte den Bundestag erreicht, einige Fraktionen haben Anträge zur Aufhebung von Paragraf 219a gestellt.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt:

„Auf Basis ihrer Grundsätze geht die AWO vom Recht auf Selbstbestimmung der Frau aus. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den persönlichsten Entscheidungen, die eine Frau treffen kann und muss als solche behandelt und respektiert werden. Dazu gehört neben dem Recht auf umfassende Informationen, das Recht auf eine freie Arztwahl. Die AWO sorgt in zahlreichen Schwangerschaftsberatungsstellen für eine Beratung, die den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Frau entspricht. Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sind keinesfalls als Werbung sondern als eine sachliche und neutrale Informationsweitergabe zu verstehen. Nur diese ermöglicht es den Frauen, in einer solchen Krisensituation, aufgeklärt und eigenverantwortlich zu entscheiden. Deshalb fordern wir die Regierungskoalition zum Handeln im Sinne der betroffenen Frauen auf. Die aktuelle Situation ist unhaltbar.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Alle Frauen haben das Recht, frei und selbstbestimmt die Entscheidung für oder gegen die Gründung einer Familie zu treffen. Das Gesetz § 219a StGB eröffnet jedoch eine völlig widersprüchliche Rechtslage. Ärztinnen und Ärzte können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind jedoch weder befugt darauf hinzuweisen noch darüber zu informieren. Wir fordern die Abgeordneten im Bundestag dazu auf, klare Verhältnisse für Ärzt*innen, Beratungsstellen und Frauen in diesem Land zu schaffen und den veralteten Paragraphen 219a StGB endlich abzuschaffen. Nur eine umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche kann eine selbstbestimmte Entscheidung von Frauen gewährleisten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 20.03.2018

AKTUELLES

Dein Ring tut Gutes

Scheidungsringe für Kinder ist eine Spendenkampagne, die Menschen dazu bewegen möchte, ihre abgelegten und in Schubladen schlummernden Eheringe, Verlobungsringe oder anderen Schmuck für Trennungskinder – oder wie wir lieber sagen für Kinder mit zwei Elternhäusern – zu spenden. Viele Kinder in Deutschland leben nach der Scheidung oder Trennung der Eltern oft hunderte Kilometer von einem Elternteil entfernt. Längst nicht jeder Vater und jede Mutter kann sich die Fahrt- und Übernachtungskosten leisten, die mit der räumlichen Distanz verbunden sind. Oft verfügen die Eltern auch nicht über ein unterstützendes Netzwerk von Familie und Freunden am Wohnort des Kindes. Genau hier setzt Deine Spende für Kinder an!

Der Erlös Deines gespendeten Rings oder Schmuckstücks kommt unserem von Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgezeichneten Besuchsprogramm Mein Papa kommt zugute. Mit Mein Papa kommt bewahren wir die Eltern-Kind-Bindung, indem wir bundesweit getrennt lebenden Vätern und Müttern kostenfreie Übernachtungen und kinderfreundliche Umgangsorte am Wohnort des Kindes vermitteln. Und wir stärken in dieser herausfordernden Zeit die Eltern mit einer individuellen pädagogischen Elternbegleitung zu praktischen Themen rund um den Umgang aus der Ferne und vor Ort.

Mit Sicherheit verbunden

Mein Papa kommt ist eine Initiative der gemeinnützigen Flechtwerk 2+1 gGmbH. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle Kinder eine für ihr Leben bedeutsame und innige Beziehung zu ihren beiden Eltern aufbauen können, unabhängig von der geografischen Distanz und vom Kontostand der Eltern. Denn eine gute Bindungserfahrung ist eine wichtige Grundlage für die Entwicklung anderer sozialer Kompetenzen im Laufe eines Lebens.

Wir geben Deinem abgelegten Schmuck eine neue Bestimmung damit noch mehr Scheidungskinder sagen können: „Weißt Du was? Mein Papa / Meine Mama kommt.“

Weitere Informationen findest du hier.

Im Rahmen des Forschungsprojektes „VielFam. Doing family und doing reproduction in vielfältigen Familen“ an der Humboldt-Universität zu Berlin werden vielfältige Familienkonstellationen untersucht. Was eine Familie ist und wie sie zustande kommt, sind zentrale Fragen, mit denen sichdas Projekt beschäftigt. Dazu sollen lesbisch, bi, schwul, trans*, queer Familien zum Thema Kinder, Elternschaft und Familienleben interviewt werden- egal, ob alleine, als Paar, Co-Parenting oder Mehrelternkonstellation, egal, ob bereits Kinder da sind oder (weitere) geplant sind.

Die Daten der Teilnehmenden werden streng vertraulich behandelt. Alle Hinweise auf persönliche Informationen werden so verändert, dass die Identität der Interviewten vollständig anonym bleibt.

Wenn Sie selbst Interesse an einem Interview haben oder Kontakte zu passenden Familien vermitteln können oder den Aufruf an entsprechende Personen weiterleiten, freuensich die Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiterüber Ihre Unterstützung.

Für weitere Informationen und Fragen steht man sehr gern zur Verfügung.

Kontakt:
Dr. Almut Peukert/Julia Teschlade, M.A.
Humboldt-Universität zu Berlin
Institut für Sozialwissenschaften
vielfamilie-sowi@hu-berlin.de
Tel: 0170 – 50 19 32 9
https://www.projekte.hu-berlin.de/de/ambivalente-anerkennung

Mittlerweile sind weitere Publikationen zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung verfügbar.

Wie es um die Gleichstellung in Deutschland steht, was erreicht wurde und was noch zu tun ist – eine neue Broschüre des BMFSFJ fasst die Erkenntnisse und Empfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung zusammen. Sie können sie hier herunterladen (PDF 2 MB). Diese Zusammenfassung ist auch in Englisch und Französisch verfügbar.

Das Veranstaltungsset zum Zweiten Gleichstellungsbericht ist jetzt online. Hier erhalten Sie Materialien für die einfache Planung und Durchführung von Veranstaltungen zu gleichstellungspolitischen Themen.

Strategien und Handlungsempfehlungen vom Vernetzungstreffen in Mannheim

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Diezweite Broschüre des Projektsdokumentiert nun Strategien und Handlungsempfehlungen, die beim zweiten Vernetzungstreffen in Mannheim entwickelt wurden.

Mit

  • Eine europäische Herausforderung für Akzeptanz?“ (Nina Horaczek, Chefreporterin des Falter, Wien)
  • „Islamfeindlichkeit, Homophobie und Rechtspopulismus“ (Danijel Cubelic, Universität Heidelberg)
  • „Die Familie als sogenannte Keimzelle der Gesellschaft. Fundamental-christliche und neurechte Agitationen gegen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ (Tanja Gäbelein, freie Referentin)

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Miteinander stärken“ sind:

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 09.03.2018

Die Studie "Kinderbetreuung über Nacht" wurde nun veröffentlicht.

Sie ist in der Study-Reihe bei der Hans-Böckler-Stiftung erschienen und unter folgendem Link als kostenloses E-Book zu finden: https://www.boeckler.de/5248.htm?produkt=HBS-006836&chunk=1&jahr=

Quelle: Information SowiTra – Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer vom 04.04.2018

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 ist eine wichtige amtliche Statistik über die Lebens­verhältnisse in Deutschland. Sie liefert Informationen über die Einkommens-, Vermögens- und Schulden­situation, die Konsumausgaben, die Ausstattung mit Gebrauchsgütern sowie die Wohnsituation der privaten Haushalte.

Seit Januar 2018 führen bundesweit bereits viele tausend Haushalte für drei Monate ein Haushaltsbuch. Dadurch verschaffen sie sich einen guten Überblick über ihre persönliche Haushaltskasse und sind zugleich Teil einer unverzichtbaren Informationsquelle für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Um ein realistisches Bild über die Lebenssituation der privaten Haushalte in Deutschland zu gewinnen, brauchen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auch weiterhin Ihre Unterstützung.

Es wird insbesondere um die Mithilfe von weiteren

  • Paarhaushalten mit Kindern
  • Alleinerziehendenhaushalten
  • Mehrgenerationenhaushalten
  • Haushalten von Selbstständigen oder Landwirten
  • Haushalten von Arbeitern
  • Haushalten von Nichterwerbstätigen (ausgenommen Rentnern/Pensionären)
  • Haushalten mit einem Nettoeinkommen unter 1 700 Euro

gebeten.

Als Dankeschön für Ihre Teilnahme erhalten Sie eine Geldprämie.

Mitmachen!? So geht’s!

Sie möchten teilnehmen? Dann füllen Sie einfach das Teilnahmeformular Ihres Bundeslandes aus. Aus allen Anmeldungen wird eine repräsentative Stichprobe gezogenund somit die Teilnehmer­innen und Teilnehmer der EVS2018 ausgewählt. Ihr Statistisches Landesamt kontaktiert und informiert Sie zeitnah zu Einzelheiten und zum Ablauf der Erhebung. Muster der verschiedenen Erhebungsbogen stehen zur Ansicht zur Verfügung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statistischen Landesämter sind für Sie während der gesamten Erhebung stets per Telefon oder E-Mail ansprechbar und helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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ZFF-Info 5 2018

SCHWERPUNKT: Welttag für soziale Gerechtigkeit

Am Welttag für soziale Gerechtigkeit macht das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam. Etwa 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche gelten derzeit als arm oder armutsgefährdet, das ist mehr als jedes fünfte Kind. Die Einführung einer Kindergrundsicherung würde damit Schluss machen. Neu angepasst hat das Bündnis seine Zahlen für 2018: 619 Euro braucht ein Kind im Monat für ein gutes Aufwachsen.

Ursachen und Folgen von Kinderarmut sind seit Jahren bekannt, die traurige Realität zeigt jedoch: Bei den von Armut betroffenen Familien kommt vom Flickenteppich staatlicher Fördermaßnahmen meist nicht genügend an. Zu kompliziert, zu bürokratisch und stigmatisierend ist die Familienförderung in Deutschland. Und Kinderarmut setzt sich fort: Wer als Kind finanziellen Mangel leidet, hat auch später im Leben oft die schlechteren Chancen.

„Kinderarmut gehört jeden Tag auf die Agenda“, fordert deshalb Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit. Aktuell sind über 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen, seit Jahren mit steigender Tendenz. Das sei für Kinder jeden Tag spürbar. „Zum Beispiel, wenn das Geld für die nötigsten Lernmaterialien in der Schule nicht reicht oder Kinder sich von gemeinsamen Aktivitäten mit Freunden zurückziehen, weil sie für vieles kein Geld haben. Das beschämt und entmutigt“, so Hilgers weiter.

Angesichts zuletzt ermutigender Signale aus der Politik, Kinderarmut zum Thema zu machen, fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG die Verantwortlichen auf, das Problem endlich engagiert anzugehen. „Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung und unbürokratischere Auszahlung des Kinderzuschlags, der zusammen mit dem Kindergeld die Höhe des sächlichen Existenzminimums abdecken soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung und sollte nun zügig umgesetzt werden“, so Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. und Sprecherin des Bündnisses.

Das Grundproblem in der Familienförderung bleibe jedoch unangetastet: der Dualismus aus Kindergeld und Kinderfreibetrag, der Kinder aus wohlhabenden Familien stärker fördert als arme Kinder. Gleichzeitig stünden sich das magere Bildungs- und Teilhabepaket und der großzügige Steuerfreibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung gegenüber. „Wir müssen daher endlich die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Wir brauchen eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von 619 Euro“, fordert Reckmann. Damit würde eine Vielzahl bisheriger Leistungen zusammengefasst und je nach Höhe des Einkommens der Eltern bis auf etwa 300 Euro im Monat abgeschmolzen.

Seit 2009 fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung.

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier.

Weitere Infos zum Thema Kinderarmut finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 20.02.2018

Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018

Der AWO Bundesverband legt nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD eine fachliche Stellungnahme vor. Darin finden einige Aspekte durchaus eine positiv Bewertung, gleichwohl auch noch Nachholbedarf identifiziert wurde. „In einem Land mit derart viel Kapital und Reichtum darf es keine Armut, keine Benachteiligungen und keine Ausgrenzung geben. Wir begrüßen deshalb, dass es sich die Koalitionäre zum Ziel gesetzt haben, den Wohlstand bei allen Menschen ankommen zu lassen. Oberstes Ziel der neuen Bundesregierung muss der Kampf gegen die soziale Ungleichheit und Armut sein“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Erforderlich dafür sei ein weiterer Ausbau des Sozialstaates, insbesondere realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen, sowie ausreichender und bezahlbarer Wohnraum und eine gerechte und transparente Förderung der Familien.

Trotz der erfolgreichen deutschen Wirtschaft sind gesellschaftliche Entwicklungen auszumachen, wie etwa der demografische Wandel, der Fachkräftemangel und die Digitalisierung, die zahlreiche, neue Verteilungsfragen aufwerfen. „Der zunehmenden Spaltung zwischen Arm und Reich muss auch durch eine höhere Besteuerung von Reichtum, Vermögen und Kapitalerträgen sowie durch eine Finanztransaktionssteuer begegnet werden“, erklärt Wolfgang Stadler.

Der Freien Wohlfahrtspflege kommt bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Überwindung der Spaltung in unserem Land eine zentrale Rolle zu. So hat die Freie Wohlfahrtspflege in der 18. Legislaturperiode mit über 2,5 Millionen Engagierten und über 1,6 Millionen Hauptamtlichen einen wesentlichen Beitrag für den Zusammenhalt in der Gesellschaft geleistet. Gemeinsam mit neu gegründeten Initiativen hat sie ein langfristiges Ankommen der über 1,6 Millionen Geflüchteten in dieser Zeit ermöglicht. „Die AWO begrüßt ausdrücklich das hervorgehobene Ziel der Koalitionspartner einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“ zu organisieren. Klar ist aber auch, dass dabei wie in der Vergangenheit die Freie Wohlfahrtspflege mit ihren verlässlichen Strukturen, ihren Diensten und Engagierten ein verlässlicher Partner sein muss“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 20.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit, armen Familien und Kindern in Deutschland bestehende Leistungen der Armutsprävention besser zugänglich zu machen. Dafür sollte der Bundestag baldmöglichst ein Bundeskinderteilhabegesetz auf den Weg bringen, mit dem Kinder und Heranwachsende aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe erhalten. Ziel ist dabei insbesondere, Bildung und soziale Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld der Familien und Kinder zu garantieren.

„Wir brauchen beispielsweise bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, die derzeit nur unzureichend bei den Kindern ankommen, eine wesentlich erleichterte Antragstellung, und die am besten dort, wo sich Kinder und Jugendliche ohnehin regelmäßig aufhalten, also in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Es wäre gut, wenn zukünftig nur noch ein Globalantrag gestellt werden müsste, und die Leistungen dann über die jeweiligen Institutionen abgerechnet werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Wünschenswert wäre auch eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld, um Kinderarmut gezielt zu bekämpfen. Bisher geht der Kinderzuschlag aufgrund seiner komplizierten Beantragungs- und Anrechnungsmechanismen an vielen Anspruchsberechtigten vorbei. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden“, so Hofmann weiter.

Um Kinder und Jugendliche als eigenständige Träger von Rechten und somit in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken, könnte mit einem Bundeskinderteilhabegesetz auch ein eigenständiges Antragsrecht für Kinder und Jugendliche eingeführt werden. Über dieses sollte sichergestellt werden, dass Leistungen bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Zudem könnte so die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen als Leistungsempfängerinnen und -empfänger gestärkt werden. Ein Bundeskinderteilhabegesetz sollte zudem in den Kommunen ein verbindliches Netzwerk nach dem Beispiel des Bundeskinderschutzgesetzes schaffen, in denen alle Akteure im Kontext der Förderung von Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, um die Bedarfe vor Ort zu ermitteln, die Angebote weiterzuentwickeln sowie die Information über existierende Leistungen zu verbreiten.

Zu den Möglichkeiten und Wirkungen eines Bundeskinderteilhabegesetzes hat das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Jahr gemeinsam mit der Heinrich-Böll-Stiftung die gemeinsame Studie „Wirksame Wege zur Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen“ herausgegeben. Diese steht unter www.dkhw.de/teilhabechancen und www.boell.de/teilhabe zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2018

An vielen Menschen geht der in Deutschland erwirtschaftete Reichtum vorbei. 16 Millionen Menschen sind von Armut bedroht, darunter viele Ältere: 350.000 Rentner müssen in Suppenküchen essen und sich bei den Tafeln kostenlos mit Lebensmitteln versorgen. Über zwei Millionen Kinder leben dauerhaft in armen Verhältnissen.

„Die deutsche Gesellschaft ist sozial gespalten“, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Wir brauchen eine Politik, die die soziale Spaltung im Land als Problem wahrnimmt und entschlossen dagegen vorgeht. Im Mittelpunkt der Politik und ihres Handelns muss wieder die soziale Gerechtigkeit stehen.“

Zu einer sozial gerechten Gesellschaft gehört, dass sich die Politik um die Bedarfe und Themen der Bürgerinnen und Bürger kümmert und ihr Handeln daran ausrichtet. Um verschiedenen sozialen Gruppen zu helfen, müssen unterschiedliche sozialpolitische Maßnahmen aufgelegt werden. „Um Arbeitnehmer zu unterstützen, sollte die Politik den Niedriglohnsektor eindämmen. Der VdK fordert die Einschränkung von Leiharbeit, von Befristungen und Minijobs sowie einen Mindestlohn von 12 Euro“, so Ulrike Mascher.

Um Altersarmut einzudämmen oder gar nicht erst entstehen zu lassen, ist im Koalitionsvertrag eine Grundrente geplant. Dabei dürfen die Einstiegshürden nicht zu hoch sein und Zeiten der Arbeitslosigkeiten sollten berücksichtigt werden. Wenn Menschen im Berufsleben krank werden und nicht mehr arbeiten können, sollten sie dennoch ein gutes Auskommen haben. „Erwerbsminderung darf nicht zur Armutsfalle werden“, sagt Ulrike Mascher. „Die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent müssen bei Neu- und Bestandsrenten entfallen.“

Zum Thema soziale Gerechtigkeit gehört dem Sozialverband VdK nach aber auch, Fragen nach einer gerechten Verteilung von Reichtum und finanziellen Ressourcen zu stellen. Aktuell gehören den oberen zehn Prozent der Bevölkerung 60 Prozent des Vermögens. Um hier zu mehr sozialer Gerechtigkeit zu kommen, fordert der Sozialverband VdK, den Steuersatz für Spitzenverdiener anzuheben und die Vermögenssteuer in zeitgemäßer Form wieder einzuführen. „Die Politik sollte auch die Steuern auf Erbschaften und Schenkungen anheben“, sagt Ulrike Mascher.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 20.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Tag und Nacht im Einsatz für gewaltbetroffene Frauen – über 143.000 Beratungen zwischen 2013 und Ende 2017

Morgen (Dienstag, 6. März 2018) wird das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ fünf Jahre alt. Über 143.000-mal haben sich zwischen März 2013 und Ende 2017 Ratsuchende an das Hilfetelefon gewandt: Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Personen aus dem sozialen Umfeld Betroffener, Fachkräfte, die Informationen benötigen.

Seit März 2013 sind qualifizierte Beraterinnen an 24 Stunden und 365 Tagen im Jahr unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Webseite www.hilfetelefon.de erreichbar – kostenlos, vertraulich und zu allen Formen von Gewalt. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist damit das einzige bundesweite und anonyme Angebot, das Betroffenen zu jeder Zeit zur Seite steht. Am häufigsten wurde in den vergangenen fünf Jahren zu Fällen häuslicher Gewalt/ Gewalt in Partnerschaften und sexualisierter Gewalt beraten.

„Das Hilfetelefon macht Mut und weist Wege aus der Gewalt. Es ist die Anlaufstelle, die bei Gewalt schnell, sensibel und kompetent Rat und Unterstützung anbietet. Die Bilanz nach fünf Jahren ist sehr positiv und zeigt, wie wichtig ein solches Angebot ist. Von Jahr zu Jahr melden sich mehr betroffene Frauen und ihnen nahestehende Personen, um Hilfe zu finden“, sagt Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Das Hilfetelefon ist längst zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Unterstützungssystems in Deutschland geworden.“

„Wir sind stolz darauf, dass wir mit dem Hilfetelefon Betroffenen und ihren Angehörigen auch in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden eine qualifizierte Erst- und Krisenberatung bieten können“, sagt die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Helga Roesgen. 38 Prozent der Beratungsgespräche fanden zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens statt.

Auch als zentrale Anlaufstelle für gewaltbetroffene Frauen, die nur wenig oder kein Deutsch sprechen, konnte sich das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ etablieren. Insgesamt wurden zwischen 2013 und Ende 2017 rund 5.500-mal Dolmetscherinnen für inzwischen 17 Fremdsprachen zu den Telefonaten hinzugeschaltet. Am häufigsten wurde auf Arabisch, Russisch und Türkisch beraten.

Im Zeitraum von März 2013 bis Ende 2017 wurden rund 69.000 hilfe- und schutzsuchende Personen an Unterstützungseinrichtungen vor Ort weitervermittelt, am häufigsten an Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen (über 37.000-mal) und Frauenhäuser (rund 18.000-mal).

Noch immer gibt es in Deutschland ein hohes Ausmaß an Gewalt gegen Frauen. Nach der Kriminalstatistischen Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2016 nahm die Anzahl gemeldeter Fälle weiter zu: Knapp 109.000 Frauen waren laut polizeilicher Registrierung Opfer versuchter und vollendeter Delikte wie Mord, Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking durch ihre Partner. Das Dunkelfeld ist erheblich größer.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ nahm am 06. März 2013 seine Arbeit auf. Es ist deutschlandweit, rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de über den Termin- und Sofort-Chat sowie per E-Mail erreichbar. Mehr als 60 qualifizierte Beraterinnen informieren und beraten von Gewalt betroffene Frauen, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Fachkräfte – kostenlos, anonym und vertraulich, in 17 Fremdsprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.

Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de

Den Jahresbericht zum Bestellen oder Herunterladen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.03.2018

Zum heutigen Equal Care Day erklärt Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflegepolitik:

„Menschen, die in Care-Berufen wie Pflege oder Kinderbetreuung arbeiten, legen das Fundament für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Verantwortung ist groß, das Gehalt dafür zu gering und die Arbeitsbedingungen sind oft schlecht. Das muss sich ändern. Die Bundesregierung muss endlich handeln und die Rahmenbedingungen für diese Berufsgruppen verbessern, damit Care-Berufe attraktiver werden.

Mit rund 80 Prozent Frauenanteil in diesen Berufen wird deutlich: Die Aufwertung von Care-Arbeit ist auch eine Frage von Gleichstellung. Das zeigt sich besonders im Pflegebereich: Nicht nur im privaten Bereich übernehmen viel mehr Frauen die pflegerische Betreuung ihrer Angehörigen. Auch im professionellen Bereich arbeiten über 80 Prozent Frauen, und das überwiegend in Teilzeit, oft schlecht bezahlt trotz großer Verantwortung. Hier stehen wir vor der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, den Pflegeberuf attraktiver zu machen, für jedes Alter und alle Geschlechter.

Dafür müssen wir zunächst den Personalmangel beheben, um die enorme Arbeitsbelastung der Pflegekräfte anzugehen und eine gute Versorgung sicherzustellen. Wir fordern mit unseren grünen Sofortprogrammen je 25.000 zusätzliche Pflegefachkraftstellen in der Altenpflege und im Krankenhaus. Zudem brauchen wir schnell ein Personalbemessungsinstrument, das die Zahl des Pflegepersonals bedarfsgerecht und verbindlich festlegt. Um die Arbeit der Pflegekräfte aufzuwerten, setzen wir uns auch für einen verbindlichen Tarifvertrag ein, für ein durchlässigeres Aus- und Weiterbildungssystem und mehr Mitspracherechte der Pflegekräfte im Pflege- und Gesundheitssystem. Damit sorgen wir für gute und attraktive Arbeitsbedingungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 01.03.2018

Zum Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung erklärt Beate Müller-Gemmeke MdB:

„Der Mindestlohn ist zu niedrig und muss deutlich steigen. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. In nahezu allen europäischen Ländern ist der Mindestlohn stärker gestiegen, als in Deutschland. Das ist bitter für die Beschäftigten, die davon betroffen sind. Der Bericht zeigt auch, dass der deutsche Mindestlohn gemessen am allgemeinen Lohnniveau in Deutschland niedrig ist und es deutliche Spielräume für Mindestlohnerhöhungen gibt. Und diese Spielräume müssen endlich genutzt werden.

Der Grund für das niedrige Niveau beim Mindestlohn liegt vor allem an der Festschreibung, dass sich die Erhöhung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung orientieren soll. Das ist zu wenig. Der Mindestlohn muss deutlich stärker steigen. Nur dann kann der Mindestlohn gesellschaftliche Teilhabe und Schutz vor Armut garantieren.

Die nächste Bundesregierung darf diese Fakten nicht weiter ignorieren. Sie muss die Mindestlohnkommission stärken und die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft aufwerten. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Mindestlohnkommission müssen endlich verändert werden, damit der Mindestlohn tatsächlich stärker und schneller steigen kann. Ziel muss sein, dass der Mindestlohn vor Armut schützt.“

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Den Antrag „Mindestlohn erhöhen und für alle konsequent durchsetzen“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.02.2018

Anlässlich der neuen Ergebnisse von Eurostat, wonach Deutschland die höchsten Armutszahlen bei Arbeitslosigkeit in der EU hat, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

„Erwerbslose Personen in Deutschland sind im europaweiten Vergleich die am stärksten von Armut bedrohte Bevölkerungsgruppe.

Laut neuer Zahlen von Eurostat beläuft sich die Armutsrisikoquote arbeitsloser Menschen bei über 70 Prozent – so hoch wie in keinem anderen Europäischen Land. Dies ist ein trauriger Beleg für die Unzulänglichkeiten unseres Sozialleistungssystems mit Blick auf den Schutz vor Armut.

Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II müssen armutsfest gestaltet sein, so dass sie bei Arbeitslosigkeit vor Armut schützen. Wir müssen den Zugang zur Arbeitslosenversicherung für alle Menschen verbessern, auch für Kurzzeitbeschäftigte, Selbstständige und anderweitig nicht Abgesicherte. Darüber hinaus muss der Regelsatz der Grundsicherung erhöht und die Sanktionen abgeschafft werden. Nur so kann das Recht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung gewährleistet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.02.2018

„Offenbar fehlt auch im Bundesrat der politische Wille, menschen- und flüchtlingsrechtliche Verpflichtungen ernst zu nehmen. Anders kann ich mir nicht erklären, dass die Länderkammer das flüchtlings- und familienfeindliche Gesetz der Großen Koalition in spe einfach durchgewinkt hat. Das ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der betroffenen Familien“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die heute erfolgte Zustimmung des Bundesrats zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte.

Jelpke weiter: „Die nun beschlossene Regelung verstößt besonders gegen die Rechte von Kindern. Zu diesem Ergebnis kommt im Übrigen auch ein vom deutschen Kinderhilfswerk in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Kinder dürfen nicht jahrelang von ihren Eltern getrennt werden – schon gar nicht, wenn dies allein dazu dient, den Forderungen rechter Hardliner nach einer Begrenzung der Einwanderung nachzukommen. Ich sage noch einmal deutlich: Flüchtlings- und Kinderrechte dürfen nicht einer willkürlich festgelegten Obergrenze geopfert werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.03.2018

„Es ist längst überfällig, den Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Er beschneidet das Informationsrecht von Frauen und ist nicht mehr zeitgemäß“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, im Vorfeld der ersten Lesung des Gesetzes zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche an diesem Donnerstag.

Möhring weiter: „Seit 1933 steht das ‚Werben‘ und damit auch jede öffentliche Information über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Ärzte dürfen zwar unter gewissen Umständen inzwischen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aber sie dürfen nicht darüber informieren. Das ist absurd.

Alle Frauen müssen die Möglichkeit haben, sich so umfassend wie möglich über Schwangerschaftsabbrüche und über entsprechende Ärztinnen und Ärzte zu informieren. Diese dürfen für diesen Eingriff und für das Bereitstellen von Informationen nicht kriminalisiert werden. Diese Forderung stößt auch in der Bevölkerung auf breite Zustimmung. So hat die Gießener Ärztin Kristina Hänel innerhalb kürzester Zeit 160.000 Unterschriften für die Sicherstellung des Informationsrechts für Frauen gesammelt.

Auch wenn die SPD in der morgigen ersten Lesung keinen eigenen Gesetzesantrag einbringt, gehe ich davon aus, dass sie sich nicht der ablehnenden und rückwärtsgewandten Position von CDU/CSU und AfD anschließen, sondern sich für die Informationsfreiheit von Frauen stark machen wird. Ich hoffe, dass wir zusammen mit den Grünen und der FDP zu einer gemeinsamen Lösung kommen werden, an deren Ende die Abschaffung dieses überalterten Paragraphen steht.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 21.02.2018

„Ein Baukindergeld ist der falsche Weg. Es ist keine Familienförderung, sondern eine indirekte Subvention der Bauwirtschaft“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen gemeinsamen Erklärung des Eigentümerverbands Haus und Grund und des Deutschen Mieterbunds (DMB) zum Baukindergeld.

Lay weiter: „Die Kritik des DMB und von Haus und Grund ist völlig berechtigt. Das von der Großen Koalition angekündigte Baukindergeld ist reine Symbolpolitik. Mit 1.200 Euro Förderung pro Jahr lassen sich weder rapide steigende Grundstückspreise kompensieren, noch ändert es etwas an der Tatsache, dass es den meisten Mittelschichtsfamilien angesichts der Mietenexplosion kaum möglich ist, Geld für den Eigenheimbau anzusparen.

Wer heute von Mieterhöhungen und Verdrängung bedroht ist, wird sich auch mit dem Baukindergeld keine Eigentumswohnung leisten können. Das Baukindergeld taugt bestenfalls als Subventionsprogramm für die Bauwirtschaft. Notwendig sind eine bessere Förderung von Familien, ein Stopp der Mietenexplosion und ein Neustart im sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau, damit es mehr bezahlbaren Wohnraum gibt. All das ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD leider nicht vorgesehen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.02.2018

Bildinformationen öff„Verfassungsauftrag zu Gleichstellung erfüllen – Frauenanteil im Deutschen Bundestag erhöhen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/962), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Fraktion darin ausführt, sind Frauen „in politischen Ämtern und Mandaten noch immer dramatisch unterrepräsentiert“. Mit 30,9 Prozent ist der Anteil weiblicher Mandatsträgerinnen im aktuellen Bundestag so niedrig wie zuletzt 1998.

Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass das Grundgesetz seit 1994 nicht mehr nur eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts verbiete, sondern mit Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 „die reale Verwirklichung der Gleichstellung“ verlange. Damit erteile das Grundgesetz dem Staat und seinen Organen den Verfassungsauftrag, „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken“. Auch stünden die Parteien in der Verantwortung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mehr Frauen für eine aktive Mitarbeit auf allen Ebenen zu gewinnen.

Dem Antrag zufolge soll der Bundestag seine Absicht bekunden, „im Rahmen der für die 19. Legislaturperiode geplanten Wahlrechtsreform die dringend erforderliche Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz durch eine gesetzliche Regelung zur Steigerung des Frauenanteils in Wahlmandaten zu berücksichtigen“. Die Bundesregierung wird in der Vorlage aufgefordert, „auf eine Steigerung des Anteils von Frauen in Wahlämtern hinzuwirken“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 111 vom 28.02.2018

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen von Unternehmen mit Bundesbeteiligung ist noch immer sehr niedrig. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/795) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. So lag der Anteil in den Vorständen und Geschäftsführungen von 65 Unternehmen mit unmittelbarer Bundesbeteiligung Ende 2017 bei lediglich 17,3 Prozent und damit sogar unter dem Wert von 18,2 Prozent im Jahr 2015. Leicht gestiegen ist hingegen der Frauenanteil in den Verwaltungs- beziehungsweise Aufsichtsräten dieser Unternehmen. Er stieg von 27,3 im Jahr 2015 auf 30,2 Prozent im Jahr 2017. Deutlich höher hingegen ist der Frauenanteil nach Regierungsangaben in den wesentlichen Gremien mit Bundesbeteiligung. Er lag Ende 2017 bei 42,4 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 101 vom 27.02.2018

Das zweijährige Modellprojekt „Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und vor häuslicher Gewalt“ wird durch das Bundesfamilienministerium in den Jahren 2017 bis 2019 mit insgesamt 329.000 Euro gefördert. Die fünf teilnehmenden Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachen-Anhalt und Sachsen bringen die restliche Finanzierung auf. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/752) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/554) mit. Alle 16 Länder seien eingeladen gewesen, an der Projektkonzeption mitzuwirken und Projektanträge einzureichen. Entscheidend bei der Auswahl der Projektanträge sei es gewesen, welcher „innovativen Ansatz“ gewählt wurde. Zudem sei auf einen breiten Mix aus unterschiedlichen konzeptionellen Ansätzen und auf regional unterschiedlich geprägte Standorte geachtet worden. Ziel des Modellprojektes sei es, Instrumente zu entwickeln und zu erproben, mit denen die Länder ihr Hilfesystem besser an den Bedürfnissen der von Gewalt betroffenen Frauen ausrichten können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 100 vom 27.02.2018

Studie des DIW Berlin untersucht Zusammenhang zwischen AfD-Zweitstimmenergebnis und verschiedenen ökonomischen und soziodemografischen Variablen auf Wahlkreisebene – In Westdeutschland war die AfD in Wahlkreisen stark, in denen die Einkommen niedrig sind und viele Beschäftigte in der Industrie arbeiten – Im Osten in Wahlkreisen mit hohem Anteil an Älteren und mit hoher Dichte von Handwerksbetrieben

DIW-Präsident Marcel Fratzscher und Ko-Autoren Christian Franz und Alexander Kritikos haben untersucht, wie das Wahlergebnis der Alternative für Deutschland (AfD) bei der letzten Bundestagswahl mit sieben ökonomischen und soziodemografischen Strukturvariablen der Wahlkreise im Zusammenhang steht. Bestimmte Merkmale, zum Beispiel die Arbeitslosenquote oder der Anteil an nichtdeutschen Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkreis, scheinen hierbei kaum eine Rolle zu spielen. Für andere Faktoren ergeben sich positive Korrelationen, das heißt, dass in Wahlkreisen, in denen die AfD stark war, diese Merkmale besonders ausgeprägt sind. Die Muster unterscheiden sich dabei zwischen West- und Ostdeutschland.

„Im Westen ist die AfD in Wahlkreisen stark, in denen das verfügbare Haushaltseinkommen unter dem Bundesdurchschnitt liegt und der Anteil an Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe überproportional hoch ist. Im Osten schneidet die AfD in Regionen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Menschen über 60 Jahren sowie in Regionen mit einer hohen Dichte an Handwerksbetrieben gut ab“, fasst Alexander Kritikos die Hauptergebnisse zusammen. Die Dichte der Handwerksbetriebe gibt Hinweise auf die Wirtschaftsstruktur eines Wahlkreises sowie auf seine Besiedlung: Landstriche mit anteilig überproportional vielen Handwerksbetrieben sind tendenziell dünner besiedelt. Demnach fährt die AfD besonders gute Ergebnisse in dünn besiedelten und überalterten Wahlkreisen ein.

Die Studie zeigt somit, dass monokausale Erklärungen für den Erfolg der AfD zu kurz greifen. „Die AfD ist eben nicht die Partei der Arbeitslosen, der Einkommensschwachen oder der Ostdeutschen, die Realität ist vielschichtiger“, so Christian Franz. „ Je nachdem, ob man West- oder Ostdeutschland betrachtet, scheinen andere Faktoren am Werk zu sein.“ Gleichzeitig betont er: „Unsere Untersuchung hat sich mit Strukturen und nicht mit individuellen Wahlentscheidungen und ihren Motivationen befasst.“

In einigen Wahlkreisen sind die untersuchten Faktoren weniger in der Lage, das AfD-Ergebnis abzubilden. Insbesondere in östlichen Grenzregionen in Sachsen und Bayern unterschätzt das Modell die Zustimmungsraten für die AfD. Die Autoren haben als zusätzliche Variable das Ergebnis der NPD bei der Bundestagswahl 2013 herangezogen, um diese Ausreißer in den AfD-Zweitstimmenergebnissen abzubilden. Tatsächlich besteht ein bedingt positiver Zusammenhang zwischen dem Zuspruch für die NPD vor vier Jahren und höheren Stimmanteilen für die AfD im Jahr 2017. Diese Korrelation ist für den Osten Deutschlands ausgeprägter als für den Westen.

„Wenn bestimmte strukturelle Merkmale besonders ausgeprägt sind, schwindet wohl der Rückhalt für etablierte Parteien und steigt offensichtlich der Zuspruch für die rechtspopulistische Partei AfD: niedrige Einkommen, ein starkes Gewicht der Industrie – hier könnte auch die Angst vor Jobverlusten durch Automatisierung und Digitalisierung eine Rolle spielen -, und eine überalterte Bevölkerung in dünn besiedelten Regionen“, schlussfolgert Marcel Fratzscher. „Gerade auf diese Landstriche im Osten der Republik, in denen viele Ältere leben und aus denen die Jüngeren wegziehen, muss die Politik ihr Augenmerk richten: Die soziale Teilhabe muss verbessert und mehr Gewicht auf öffentliche Investitionen gelegt werden, so dass die Grundversorgung aufrecht erhalten bleibt und diese Regionen wieder lebenswerter werden.“

Zu den Daten und zur Methode

Die Studie basiert auf einer multivariaten Regressionsanalyse. Herangezogen wurden sieben Variablen, die jeweils auf Ebene der einzelnen Wahlkreise verfügbar sind: (1) das durchschnittliche verfügbare Haushaltseinkommen, (2) die Arbeitslosenquote, (3) der Anteil der Beschäftigten, die im verarbeitenden Gewerbe tätig sind, (4) die Dichte an Handwerksbetrieben, gemessen an der Anzahl der Handwerksunternehmen pro 1.000 EinwohnerInnen, als Indikator für eine mehr oder weniger kleinteilige Wirtschaft und für die Besiedlungsdichte des Wahlkreises (5) der Anteil der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung, (6) der Anteil der Bevölkerung mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft (die Daten stammen allerdings hierbei aus dem Jahr 2015, und es haben in bestimmten Wahlkreisen seitdem erhebliche Änderungen stattgefunden), (7) die Abiturientenquote, als Indikator für den Bildungsgrad im Wahlkreis. Quelle für diese auf Wahlkreisebene aggregierten Daten ist der Bundeswahlleiter.

Berlin wurde aus der Analyse ausgeschlossen, da die Stadt aus 12 teils sehr unterschiedlichen Wahlkreisen besteht, die Daten aber nur für die ganze Stadt verfügbar waren.

DIW Wochenbericht 8/2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 21.02.2018

„Gleichstellung ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift. Allerdings ist sie nur für sehr wenige Unternehmen verpflichtend – dabei stellt die Gleichstellung von Frauen und Männern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Der Geltungsbereich könnte und sollte deshalb schrittweise ausgeweitet werden. Wie das gehen kann, zeigt Marion Weckes, Expertin für Unternehmensführung bei der Hans-Böckler-Stiftung: In zwei Schritten könnte die Quote von etwas über 100 auf rund 2250 Firmen ausgedehnt werden (siehe auch die Infografik im neuen Böckler Impuls 4/2018).

Seit 2016 gilt die Geschlechterquote: 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate der Kapitalgesellschaften, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind, müssen weiblich besetzt sein. So sitzen nun fast 29 Prozent Frauen in den Kontrollorganen der 107 betroffenen Unternehmen. 2015 waren es erst knapp 23 Prozent. „Es war zu erwarten, dass alle die Quote erfüllen. Andernfalls hätten Stühle in Aufsichtsräten leer bleiben müssen“, sagt die Ökonomin Weckes. Das Erreichte genüge aber nicht: „Wir sind noch weit entfernt von einer hinreichenden, flächendeckenden Beteiligung von Frauen in Leitungsgremien“, so Weckes. Der Geltungsbereich der Quote sei viel zu eng gesteckt. Es sei nicht plausibel, warum sie nur für jene börsennotierten Unternehmen gelte, die „voll mitbestimmt“ sind, wo den Beschäftigten also die Hälfte der Aufsichtsratssitze zusteht. Die Geschlechtergleichstellung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur den börsennotierten Unternehmen mit paritätischer Mitbestimmung übertragen werden könne. Zudem gebe es viele Firmen mit mehr als 2000 Beschäftigten, die keinen paritätisch besetzten Aufsichtsrat hätten.

Weckes plädiert dafür, den Geltungsbereich der Quote auszudehnen und das Kriterium „voll mitbestimmt“ zu streichen. Denkbar wäre, dass in einem ersten Schritt alle deutschen „kapitalmarktorientierten“ Gesellschaften verpflichtet werden. Damit würde die Frauenquote für alle diejenigen Unternehmen gelten, die wegen ihrer Relevanz für den Kapitalmarkt ohnehin unter strengerer Aufsicht stehen. Im Jahr 2017 waren das 561 Unternehmen. Die Liste der „kapitalmarktorientierten“ Gesellschaften wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geführt. Bei Firmen auf der Bafin-Liste wird die externe Berichterstattung in einem gesonderten Verfahren geprüft – eine Lehre aus Skandalen in den USA zu Beginn des Jahrtausends.

Langfristig fordert Weckes, die Aufgabe der Geschlechtergleichstellung allen großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs (ab 250 Beschäftigte) zu übertragen, unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Dann wären nicht nur börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch inhabergeführte GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat verpflichtet, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Insgesamt würde die Quote dann in rund 2250 Unternehmen gelten.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.03.2018

Studie: Viele Unternehmen nicht fit für die Arbeit 4.0

Für die Herausforderungen der Digitalisierung und des demografischen Wandels sind viele Unternehmen in Deutschland schlecht gerüstet. In jeweils rund 70 Prozent der größeren Betriebe werden großer Arbeitsdruck, damit verbundene psychische Belastungen und Defizite bei der Weiterqualifizierung als Probleme wahrgenommen, die Gesundheit und Zukunftsperspektiven der Beschäftigten gefährden können. Es hapert vor allem an einer ausreichenden Personalstärke, bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen, und im Gesundheitsschutz. 76 Prozent der Betriebe führen die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzungen nicht wie vorgesehen durch. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Basis ist eine Umfrage unter mehr als 2000 Betriebsräten.

Um einen Betrieb fit für die „Arbeit 4.0“ zu machen, müssen die Arbeitsbedingungen stimmen. Schließlich sind Motivation und Eigenverantwortung immer wichtiger, wenn die Arbeitsaufgaben komplexer werden. Und gesunde Beschäftigte sind doppelt wichtig, wenn das Fachkräfteangebot schrumpft. Doch große Teile der deutschen Wirtschaft sind in dieser Hinsicht noch nicht auf der Höhe der Zeit, zeigt die WSI-Betriebsrätebefragung.

Dabei stehen Beschäftigte den Daten zufolge, die auf Interviews mit mehr als 2000 Betriebsräten im Jahr 2016 beruhen, der Digitalisierung durchaus offen gegenüber: Zwei Fünftel der befragten Arbeitnehmervertreter verbinden die neuen Technologien mit positiven Auswirkungen. 38 Prozent sind der Meinung, dass Beschäftigte mehr Möglichkeiten haben, eigenverantwortlich zu arbeiten.

Die Chancen, die der digitale Wandel im Hinblick auf Flexibilität und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet, bleiben allerdings zum Teil ungenutzt: Nur 13 Prozent der Betriebe erlauben ihren Beschäftigten beispielsweise, zu Hause zu arbeiten. Allenfalls im IT-Sektor scheint sich das Homeoffice durchzusetzen, ein allgemeiner Trend in diese Richtung sei aber nicht zu erkennen, so Ahlers.

In manchen Branchen dominiert der Studie zufolge eine dezidiert kritische Sicht auf die Folgen der Digitalisierung. Bei den Banken und Versicherungen etwa befürchtet jeder dritte Betriebsrat negative Auswirkungen wie zunehmende Rationalisierung, Standardisierung und Leistungskontrolle. Tatsächlich seien weite Teile der digitalen Arbeitswelt bislang kaum reguliert und böten wenig Schutz vor Überwachung und Datenmissbrauch, warnt die Sozialwissenschaftlerin.

Arbeitsintensität weiter gestiegen, Zufriedenheit gesunken

Dass bei den betrieblichen Rahmenbedingungen noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, zeigt sich auch daran, dass laut 78 Prozent der Befragten die Arbeitsintensität in den vergangenen fünf Jahren gestiegen ist. Besonders stressig sind die Dienstleistungen: Im Bereich Erziehung, Gesundheit und Schule sind 84 Prozent von Arbeitsintensivierung betroffen. Im Durchschnitt aller Branchen berichten 56 Prozent der Betriebsräte, dass die Arbeitszufriedenheit gleichzeitig gesunken ist. Was den aktuellen Zustand angeht, diagnostizieren 73 Prozent Personalmangel, 60 Prozent dauerhaften Zeitdruck. 76 Prozent geben an, dass es in ihrem Betrieb keine ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilungen gibt – obwohl beispielsweise die systematische Erfassung psychischer Belastungen seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist.

In einem sehr großen Anteil der befragten Betriebe waren die Themen Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck Themen auf Betriebsversammlungen oder bei Verhandlungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgeber, so die Studie. „Die Betriebsräte sind aktiv, weil ihnen die Probleme unter den Nägeln brennen, trotzdem sehen sie offensichtlich oft nur langsame Fortschritte“, sagt WSI-Forscherin Ahlers. „Das ist auch ein Indiz dafür, dass es in Betrieben ohne Mitbestimmung, die wir mit unserer Befragung nicht untersuchen können, noch größere Probleme gibt.“

Wenn sie nach den wichtigsten Herausforderungen der nächsten Jahre gefragt werden, nennen fast drei Viertel der Arbeitnehmervertreter eine angemessene Personaldecke. 70 Prozent der Betriebsräte halten es für notwendig, den permanent hohen Arbeitsdruck zu verringern, der an vielen Arbeitsplätzen üblich ist. Die Belegschaft für die Digitalisierung zu qualifizieren, halten 69 Prozent für dringend geboten, eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben 63 Prozent. Dass der betriebliche Gesundheitsschutz an die neuen digitalen Bedingungen wie mobiles Arbeiten und ständige Erreichbarkeit angepasst werden muss, finden 58 Prozent.

Besonders gefragt: Mehr Personal, höhere Zeitsouveränität

Ahlers empfiehlt den Betrieben, ihr Personal so aufzustocken, dass die Beschäftigten ihre Arbeit ohne Risiken für die eigene Gesundheit bewältigen können. Besonders groß sei der Handlungsbedarf in Kitas und Krankenhäusern, wo zum Personalmangel oft noch widrige Arbeitsbedingungen und ungerechte Bezahlung hinzukämen. Zu mehr Zeitsouveränität könnten nach Einschätzung der Forscherin neben dem Homeoffice auch Arbeitszeitkonten beitragen. In der Gesundheitsprävention seien Ansätze gefragt, die dem Konflikt zwischen dem Wunsch nach mehr Arbeitsautonomie und der Gefahr von Selbstausbeutung Rechnung tragen und individuell stärkend Hilfestellung anbieten. Nötig wäre dabei mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Gesetzliche Regeln für einen präventiven betrieblichen Gesundheitsschutz mit partizipativen Gefährdungsbeurteilungen gebe es bereits – mit der Umsetzung sei es allerdings noch nicht weit her.

Quelle: Elke Ahlers: Sind die Betriebe in Deutschland fit für die Arbeitswelt 4.0?, WSI Policy Brief Nr. 20, 02/2018. Der Policy Brief steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 26.02.2018

Neue Studie

Abstiegsängste sind in Deutschland bis weit hinein in die Mitte der Gesellschaft verbreitet. Menschen mit geringem Einkommen und Arbeitsplatzsorgen sind am stärksten belastet. Doch auch etliche Beschäftigte, die ihren Job für sicher halten, sorgen sich um ihren Lebensstandard oder die Alterssicherung und erleben zunehmenden Druck und Kontrolle bei der Arbeit. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.*

Nach dem starken Abschneiden der AfD bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr stellt sich die Frage: Wie lässt sich erklären, dass diese Partei so viele Stimmen gewinnen konnte? Eine Analyse der Soziologin Prof. Dr. Bettina Kohlrausch kommt zu dem Ergebnis: Die AfD profitiert von Verunsicherung in der Bevölkerung. Vor allem weit verbreitete Abstiegsängste spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie reichen weit in die Mittelschicht bis hin zu Besserverdienern. Bei vielen Menschen kommt ein Gefühl des „Ausgeliefertseins“ hinzu, vor allem am Arbeitsplatz. Für ihre Untersuchung hat die Wissenschaftlerin der Universität Paderborn eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Umfrage ausgewertet, durchgeführt Anfang 2017 vom Meinungsforschungsinstitut Policy Matters. Dabei wurden knapp 5000 Personen ab 18 Jahren zu ihren politischen Einstellungen, Werten sowie Sichtweisen auf die Arbeitswelt befragt.

Viele Menschen in Deutschland fürchteten um ihren sozialen Status, konstatiert die Forscherin mit Blick auf die Ergebnisse der Umfrage. Knapp die Hälfte der Befragten stimmt beispielsweise der Aussage zu: „Ich befürchte, meinen Lebensstandard nicht dauerhaft halten zu können“. Ebenso groß ist der Anteil derer, die sich Sorgen um ihre finanzielle Situation im Alter machen. Nur etwa ein Viertel der Befragten macht sich jedoch Sorgen um den Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass viele der Befragten um ihren sozialen Status fürchten, obwohl sie dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert sind.

Abstiegsängste sind der Analyse zufolge am stärksten ausgeprägt bei Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen und sich am unteren Rand der Gesellschaft verorten. Von ihnen sorgen sich 90 Prozent um ihre finanzielle Situation. Diese Ängste nehmen mit höherem sozialen Status zunächst ab, wobei sie auch noch bei Personen, die sich der unteren Mittelschicht zuordnen, weit verbreitet sind und dort immerhin gut die Hälfte der Befragten betreffen. Auffällig ist, dass finanzielle Sorgen am oberen Ende wieder stärker ausgeprägt sind. Fast die Hälfte derer, die sich „ganz oben“ in der Gesellschaft verorten, sind betroffen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei einer anderen Frage: Die Sorge, den eigenen Lebensstandard nicht langfristig halten zu können, treibt mehr als 80 Prozent der Geringverdiener um, aber auch knapp 40 Prozent der Top-Verdiener. Abstiegsängste sind demnach nicht nur unter jenen verbreitet, die wenig haben, sondern auch unter jenen, die viel zu verlieren haben.

Die Verunsicherung in den unteren sozialen Schichten lasse sich mit der schwierigen materiellen Situation erklären, in der die Menschen stecken. In der Mittelschicht und insbesondere bei den Besserverdienern hat die Forscherin aber noch andere Ursachen beobachtet: Häufig entstehe Unsicherheit aufgrund bestimmter Erfahrungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel bei Menschen, die ständigem Druck und zunehmender Arbeitsverdichtung ausgesetzt sind. Die Auswirkungen der Digitalisierung beschäftigten viele Arbeitnehmer insbesondere in den mittleren Gehaltsgruppen. Gleichzeitig seien Abstiegsängste unter Personen, die der Aussage „Durch die Digitalisierung wird die Kontrolle und Überwachung an meinem Arbeitsplatz immer größer“ zustimmen, besonders ausgeprägt.

„Abstiegsängste speisen sich auch aus dem Gefühl, den gesellschaftlichen Veränderungen, die Digitalisierung oder Globalisierung mit sich bringen, ausgeliefert zu sein. Sie sind nicht zuletzt Ausdruck des Gefühls, die Kontrolle über die Gestaltung des eigenen Lebens verloren zu haben“, schreibt die Soziologin. Diese Angst ziehe sich durch alle Gehaltsgruppen – und sei damit ein Stück weit von der finanziellen Situation entkoppelt. Dennoch habe sie einen realen Bezug, schließlich beruhe sie auf konkreten Erfahrungen am Arbeitsplatz. Dieses Ergebnis deckt sich mit einer früheren Untersuchung, in der Kohlrausch und die Experten von Policy Matters nachgewiesen hatten, dass Unzufriedenheit mit der eigenen Lebenslage Menschen dazu bringt, rechte Parteien zu wählen – und nicht allein „kulturelle Faktoren“ wie etwa die Ablehnung von Zuwanderung.

Die AfD mache sich „das eher diffuse Gefühl einer allgemeinen sozialen Verunsicherung“ zunutze, erklärt Kohlrausch. „Eine Politik, die dem etwas entgegensetzen möchte, sollte daher einerseits Angebote zu einer besseren sozialen Absicherung machen. Andererseits geht es aber auch darum, besser zu vermitteln, dass die zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen politisch gestaltbar sind.“

*Die Studie „Bettina Kohlrausch: Abstiegsängste in Deutschland – Ausmaß und Ursachen in Zeiten des erstarkenden Rechtspopulismus, Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 58, Februar 2018“ steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 23.02.2018

Für die Ausbildung einer Schülerin oder eines Schülers an öffentlichen Schulen gaben die öffentlichen Haushalte im Jahr 2015 durchschnittlich 200Euro mehr aus als im Jahr 2014. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrugen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an öffentlichen Schulen im Jahr 2015 durchschnittlich 6900Euro.

Die Ausgaben variierten zwischen den einzelnen öffentlichen Schularten. An allgemeinbildenden Schulen wurden durchschnittlich 7500Euro ausgegeben und an beruflichen Schulen 4700Euro. Die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an Grundschulen betrugen 6000Euro und an Schulen mit mehreren Bildungsgängen sowie an Integrierten Gesamtschulen 8000Euro. Bei den Berufsschulen im dualen System lagen sie bedingt durch den Teilzeitunterricht bei 3000Euro.

Der größte Teil der Ausgaben für öffentliche Schulen wurde für das Personal aufgewendet. Im Bundesdurchschnitt entfielen hierauf 5600Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen durchschnittlich 400Euro je Schülerin beziehungsweise je Schüler ausgegeben.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin (8900Euro) und Hamburg (8600Euro) ermittelt, die niedrigsten für Nordrhein-Westfalen (6000Euro) und Schleswig-Holstein (6200Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, stehen in der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2015“ zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 22.02.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der aktuell veröffentlichten Daten zum Armutsrisiko bei Arbeitslosigkeit des EU-Statistikamtes Eurostat erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Es ist nicht hinnehmbar, dass in einem Land, in dem die Wirtschaft boomt und die Lage am Arbeitsmarkt so gut ist, die Gefahr bei Arbeitslosigkeit arm zu werden so groß ist, wie in keinem anderen EU-Land. Aus Sicht der AWO muss eine konsequente Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erfolgen, zum Beispiel durch realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen.

Die AWO fordert von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis, Armut und soziale Ausgrenzung konsequent bekämpfen zu wollen. Gefragt sind Taten. Hierzu gehört zum einen, der zunehmenden Spaltung zwischen arm und reich durch eine höhere Besteuerung von Reichtum, Vermögen und Kaitalerträgen sowie durch eine Finanztransaktionssteuer zu begegnen. Gleichzeitig müssen die sozialen Sicherungssysteme insgesamt gestärkt werden. Insbesondere der Zugang zum Arbeitslosengeld muss dringend erleichtert und die Bezugsdauer verlängert werden. Erforderlich sind außerdem ein weiterer Ausbau des Sozialstaates, insbesondere Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen, die den tatsächlichen Bedarfen entsprechen. Die AWO setzt sich schon seit vielen Jahren für mehr Verteilungsgerechtigkeit und eine konsequentere Armutsbekämpfung ein.

Diese wachsende soziale Ungleichheit bedeutet eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Deshalb werden die zentralen Aufgaben in der neuen Legislaturperiode, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Spaltung zu überwinden. Die AWO kann hierbei auf ein langjähriges sozialpolitisches Engagement zurückblicken. In ihren Einrichtungen und Diensten vor Ort setzt sie sich jeden Tag dafür ein, dass soziale Ungleichheiten ausgeglichen werden und alle Menschen eine Chance auf Teilhabe haben.

Den Zahlen von Eurostat zufolge lag das Armutsrisiko unter Arbeitslosen in Deutschland im Jahr 2016 bei 70,8 Prozent und damit höher als in jedem anderen Land der Europäischen Union. In der gesamten EU betrug das Armutsrisiko für Arbeitslose zwischen 16 und 64 Jahren 48,7 Prozent. Im Jahr 2006 waren es noch 41,5 Prozent gewesen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 27.02.2018

Vor genau einem Jahr veröffentlichte die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) das Leitbild für die Einwanderungsgesellschaft „Miteinander in Vielfalt“. Dieses Leitbild wurde in einer Kommission aus namhaften Mitgliedern* erarbeitet. Anlass genug für die FES heute zu einer Konferenz zu laden, um sich erneut mit diesem aktuellen gesellschaftspolitischen Thema auseinanderzusetzen. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker vertritt die AWO dort auf einer Podiumsdiskussion.

Döcker erklärt dazu: „Die Arbeiterwohlfahrt ist überzeugt, dass es für die Entwicklung der Gesellschaft im 21. Jahrhundert eine gezielte Politik der Vielfalt braucht. Vielfalt soll nicht nur toleriert werden, sondern eine Gesellschaft muss sich dafür aktiv einsetzen. Das Leitbild der FES hat nicht im Geringsten an Wichtigkeit verloren, im Gegenteil, es muss endlich gelebte Praxis werden. So muss das Miteinander in einer Gesellschaft, immer wieder neu austariert werden und sich ändernden Lebensrealitäten anpassen. Dabei stehen die Fragen des respektvollen Umgangs und der Gemeinsamkeiten im Mittelpunkt.

Das Leitmotiv der AWO für ihre praktische Arbeit hat schon 1953 ihre langjährige Geschäftsführerin Lotte Lemke beschrieben, indem sie betonte, dass Hilfe, an keine anderen Voraussetzungen geknüpft sein dürfe, als an das Vorhandensein von Not. Die AWO unterstützt das Leitbild „Miteinander in Vielfalt“, denn wir sind der festen Überzeugung, dass Einwanderung viele Chancen mit sich bringt, wenn sie aktiv gestaltet wird.“

Die FES Agenda für die Einwanderungsgesellschaft macht Vorschläge, wie ein neues Wir in unserer Gesellschaft entstehen kann. Dabei soll es bewusst darum gehen, nicht auf die Verschiedenheit und deren vorgebliche Probleme zu fokussieren, sondern darauf, wie die gemeinsame Zukunft gestaltet werden kann.

*Die AWO war Mitglied in der Expert*innenkommission, die das Leitbild erarbeitete.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 27.02.2018

„Viele Menschen in unserem Land sehen eine wachsende soziale Ungleichheit“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich des Welttages für soziale Gerechtigkeit. Eine repräsentative Umfrage der Diakonie Deutschland im August 2017 ergab, dass 61,7 Prozent der Deutschen meinen, in Deutschland ginge es nicht sozial gerecht zu. Mit ihrer aktuellen Kampagne „Unerhört!“ lässt die Diakonie Menschen, die sozial ausgegrenzt sind, zu Worte kommen. „Viele Menschen fühlen sich in unserer Gesellschaft unerhört: Flüchtlinge und Obdachlose, Hartz-IV-Empfänger und Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, alte Menschen und leider noch viele mehr“, betont Lilie.

„Wir müssen wieder lernen, zuzuhören“, sagt Lilie. Und weiter: „Wir dürfen den Populisten, die mit Sündenbock-Theorien und plakativen Lösungen auf Wählerfang gehen, nicht das Feld überlassen. Wir wollen mit Betroffenen sachlich über ihre Probleme diskutieren und gemeinsam nach Lösungen suchen“, erklärt Lilie. Die derzeitigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen förderten einen zunehmend härteren Existenzkampf, der mit schwindender sozialer Absicherung und Abstiegsängsten einhergeht. „All diese Umwälzungen haben ein erhebliches Potential, Menschen in `unerhörte` Lebenssituationen zu stoßen. Je nach dem, ob man in München, Düsseldorf oder Gelsenkirchen oder in ländlichen Regionen von Mecklenburg-Vorpommern lebt, verschärfen sich diese Lebensumstände erheblich“, sagt Lilie.

Weitere Informationen zur Unerhört!-Kampagne der Diakonie finden Sie unter www.unerhört.de

Eine Meinungsumfrage zur Unerhört!-Kampagne finden Sie hier im Video.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 19.02.2018

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Reformbedarf der Regelung des § 219a StGB bekräftigt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die Forderung nach einer Abschaffung der Regelung. „Ärztinnen und Ärzte müssen über das Thema Schwangerschaftsabbruch öffentlich und sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen.“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Nach einem im Dezember 2017 veröffentlichten Hintergrundpapier des djb ist die Abschaffung der Norm verfassungsrechtlich zulässig und bezogen auf sachliche Informationen durch Ärztinnen und Ärzte darüber hinaus verfassungsrechtlich geboten, weil die Kriminalisierung einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt.

Eine Streichung der Norm sollte flankiert werden durch die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestands, welcher grob anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche durch Dritte sanktioniert. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sollte explizit um Informationsbefugnisse für Ärztinnen bzw. Ärzte und Beratungsstellen ergänzt werden. Ein entsprechendes Informationsrecht von betroffenen Frauen gegenüber staatlichen Stellen wäre darüber hinaus ein wichtiger Schritt.

Sollte sich eine Mehrheit der Abgeordneten für eine Änderung statt Streichung des § 219a StGB aussprechen, sollte nach Auffassung des djb im Wortlaut der Norm explizit festgehalten werden, dass die öffentliche, sachliche Information über den Schwangerschaftsabbruch durch Ärztinnen und Ärzte, Beratungsstellen und staatliche Stellen von der Regelung nicht erfasst ist.

Hier finden Sie das Hintergrundpapier zur Zulässigkeit von Information und Werbung bei öffentlichen Hinweisen durch Ärzte und Ärztinnen auf die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und bestehende Reformoptionen vom 7.12.2017.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk bedauert die heutige Entscheidung des Bundesrates, beim „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation verletzt das Gesetz mehrere Grund- und Menschenrechte. Ein dazu gestern vom Deutschen Kinderhilfswerk vorgelegtes Gutachten stellt fest, dass das Gesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention verstößt. „Das Gesetz stellt Grund- und Menschenrechte zur Disposition und missachtet die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls. Kinder haben das Recht, in ihren Familien aufzuwachsen. Das ist international anerkannt und durch zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten des Deutschen Kinderhilfswerkes legt dar, dass sowohl die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31.07.2018 als auch die anschließende Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Personen im Monat mit Grund- und Menschenrechten, insbesondere dem Kindeswohl, nicht vereinbar ist. Daran ändert auch der Verweis auf die Härtefallklausel nach § 22 Aufenthaltsgesetz nichts. Denn auch diese ist nicht geeignet, das nötige behördliche Ermessen herbeizuführen, da sie von ihrer Konzeption her einen völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Grund voraussetzt.

Zudem hat die Praxis der vergangenen zwei Jahre gezeigt, dass die Härtefallklausel nur äußerst selten in besonderen Ausnahmefällen zum Zuge kommt, und damit den Kindern nicht hilft, ihre Familie nach Deutschland nachzuholen. Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss aber das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Problematisch ist zudem, dass es Betroffene sehr schwer haben, bei Behörden und vor Gerichten angehört zu werden.

Das Gutachten „Kinderrechtliche Aspekte zum Thema Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG“ wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von der Menschenrechtsorganisation JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/familiennachzug heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.03.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor einem weiteren Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit gerade einmal 4,08 Prozent den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erreicht hat. Dem Ausgabenanstieg für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt um mehr als 4,4 Milliarden Euro steht für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nur ein leichter Anstieg der Ausgaben um rund 71,6 Millionen Euro entgegen. Angesichts der wachsenden Herausforderungen für die Kinder- und Jugendarbeit ist diese Entwicklung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sehr bedenklich.

„Der kräftige Zuwachs der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt ist sehr zu begrüßen. Diese sind vor allem auf die gestiegenen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung und die Hilfen zur Erziehung zurückzuführen. Gleichzeitig wird aber die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland weiter marginalisiert. In den letzten Jahren mussten mehrere tausend Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, beispielsweise Jugendhäuser, Abenteuerspielplätze und Spielmobile, ihre Arbeit aufgrund finanzieller Probleme einstellen, die Zahl der Vollzeitstellen in diesem Bereich ist geradezu dramatisch zurückgegangen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das ist insbesondere angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, ein großes Problem. Denn diese Kinder leiden aufgrund ihrer oftmals erhöhten Förderbedarfe besonders unter einer schlechten finanziellen Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit. Armut stellt für Kinder ein bedrohliches Entwicklungsrisiko dar. Deshalb ist es erforderlich, dass alle Beteiligten der Kinder- und Jugendarbeit eine besondere Empathie für diese Gruppe entwickeln. Das ist jedoch nur möglich, wenn entsprechende Personal- und Ausstattungsressourcen vorhanden sind – in Jugendzentren, Verbänden, Zirkusprojekten und Zeltlagern, auf dem Abenteuerspielplatz, auf der Straße, an Szenetreffpunkten oder im Spielmobil“, so Hofmann weiter.

Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Ergänzung zum leistungsbezogenen Lernen in der Schule. Denn hier können Kinder und Jugendliche eigene Akzente setzen, sich neue soziale Beziehungen erschließen, selbst Strukturen gestalten und eigenen, individuellen Vorlieben und Kompetenzen nachgehen, die oftmals im Schulkontext nicht zum Tragen kommen. Zudem entwickeln sie dort gesellschaftlich bedeutsame Schlüsselqualifikationen. Und: Kinder und Jugendliche brauchen offene, freie Räume zur Entfaltung eigenständigen Engagements, um eine aktive partizipationsorientierte Rolle in der Gesellschaft zu entwickeln.

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt seit vielen Jahren Projekte, Einrichtungen und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte. Mit diesem finanziellen Engagement ermöglicht das Deutsche Kinderhilfswerk Maßnahmen und Projekte, die von der öffentlichen Förderung nicht unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.02.2018

Seit gestern herrscht endlich Klarheit: Es wird eine neue Große Koalition aus CDU/CSU und SPD geben. Damit tritt der zwischen diesen Parteien ausgehandelte Koalitionsvertrag in Kraft.

Zu begrüßen ist, dass die Koalition familienpolitisch einiges vorhat.

Welche Vorhaben geplant sind und an welchen Stellen aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) noch Nachbesserungsbedarf besteht, lesen Sie hier:

Positionierung der eaf zum Koalitionsvertrag (PDF)

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 05.03.2018

Elterngeld Plus zeigt, Väter beteiligen sich stärker an Aufgaben in der Familie. Drei Jahre nach dem Start legt die Bundesregierung den ersten Zwischenstand zum Elterngeld Plus vor, über den der Bundestag morgen berät. Die Bilanz ist positiv und zeigt, dass junge Familien vom neuen Elterngeld, dem Partnerschaftsbonus und der Flexibilisierung der Elternzeit profitieren. Die große Mehrheit der befragten Eltern (77%) bewertetet Elterngeld Plus als „gute Sache“, wobei insgesamt 28% das Elterngeld tatsächlich in Anspruch nahmen. „Endlich Zeit füreinander“ ist eines der Hauptargumente für den Bezug von Elterngeld Plus. Insbesondere Väter treten signifikant länger beruflich kürzer und können so einen größeren Beitrag zu einer partnerschaftlichen Aufteilung von Familienaufgaben und Erwerbsarbeit leisten. Partnerschaftlichkeit bei der Erziehung der Kinder zu unterstützen, war ein Ziel dieser Leistung für junge Familien.

„Ein Beispiel intelligenter Familienpolitik, die die Verantwortungsübernahme beider Elternteile unterstützt“, so Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin des Bundesverbands evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf). „Ebenso wie an der Inanspruchnahme des Elterngeldes überhaupt lässt sich daran erkennen, dass junge Väter sich mehr bei familiären Aufgaben engagieren wollen und auf entsprechende Anreize reagieren. Das sollte die Politik ermutigen, die Möglichkeiten vorübergehender Stundenreduzierungen sowohl für junge Eltern als auch für Angehörige von Pflegebedürftigen auszuweiten.“

Wichtig ist es, alle Familien im Blick zu behalten, nicht nur die einkommens- und bildungsstarken. So lag das durchschnittliche Nettoeinkommen der Elterngeld Plus-Beziehenden bei 3.120 Euro im Monat, doch nur 14 % hatten ein Einkommen unter 2.000 Euro. Dass Elternzeit auch noch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden kann, wusste nur die Hälfte der Eltern mit einfachem Schulabschluss. Familien, die auf den Partnerbonus verzichten, tun dies aus Sorge vor Einkommensverlusten, beruflichen Nachteilen oder Unwägbarkeiten aufgrund der geforderten Stundenanzahl. Dies alles sind Faktoren, die einkommensschwächere Familien definitiv härter treffen. An diesen Stellen besteht somit weiterhin Handlungsbedarf.

Die „Forderungen der eaf für eine familienorientierte Politik der 19. Legislaturperiode“ stehen Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 22.02.2018

Angebote der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung auch 2017 stark nachgefragt

Die Müttergenesung ist in Deutschland nach wie vor eine wichtige Stütze der Gesundheitsversorgung. Im vergangenen Jahr haben allein in den Kliniken der Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung 31.000 Mütter und Kinder die Chance auf einen gesundheitlichen Neuanfang genutzt. Die Auslastung im größten Trägerverband innerhalb des Müttergenesungswerks bleibt damit wie in den Vorjahren hoch. „Frauen müssen sich im Alltag komplexen Herausforderungen stellen. Darum suchen Sie nach speziellen Angeboten, die sie dauerhaft für ihre jeweilige Lebenssituation stärken“, sagt KAG-Geschäftsführerin Margot Jäger bei der Vorstellung des Jahresergebnisses in Freiburg.

Die 21 in der KAG zusammengeschlossenen Kliniken bieten verschiedene Schwerpunktmaßnahmen. Das Angebot ist breit gefächert: Stärkung der Erziehungskompetenz, Trauerarbeit, Ernährungsprobleme oder Familienberatung – all das gehört heute zu den Leistungen der Einrichtungen. „Die Frauen suchen weniger eine Universal-Maßnahme, sondern benötigen den passenden therapeutischen Schlüssel für ihre Situation“, beschreibt Margot Jäger die Lage der Frauen. Für sie ist die ungebrochen hohe Nachfrage ein Beleg dafür, dass die innerhalb der KAG aufgestellte Bandbreite richtig gewählt ist. Jüngstes Beispiel sind die Väterkuren nur für Männer, die 2017 weiter ausgebaut wurden.

Krankenkassen übernehmen Leistungen

Die therapeutischen Angebote für Mütter, Kinder und Väter sind schon seit vielen Jahren eine verlässliche Stütze für die Familiengesundheit in Deutschland. Als solche gehören sie zu den Regelleistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen. Liegt eine medizinische Indikation vor, stellen Mütter oder Väter einen entsprechenden Antrag bei ihrer Krankenkasse.

Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 2.000 Mütter und Kinder weniger betreut werden, weil die Kapazitäten in einigen Einrichtungen nicht voll zu verfügen standen. Die Klinikträger haben das Jahr für Renovierungen und Ausbauten genutzt, damit überall zeitgemäße Therapieräume und Unterkünfte zur Verfügung stehen. Geschäftsführerin Margot Jäger lobt diese „Investition in die Zukunft“, um mit Spezialisierungen dauerhaft der richtige Partner der Mütter und Kinder zu sein.

Die KAG Müttergenesung geht 2018 von Wartezeiten aus. Sie empfiehlt, sich frühzeitig mit den Beratungsstellen vor Ort in Verbindung zu setzen. Die Mütterberaterinnen helfen bei akuten Notfällen und der Suche nach geeigneten Einrichtungen. Bei allgemeinen Fragen zu Mutter-Kind-Kuren, Mütterkuren und Angeboten für Väter hilft auch das Service-Telefon der Arbeitsgemeinschaft unter der Nummer 0180/140 0 140 (3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz) weiter.

Quelle: Pressemitteilung Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 23.02.2018

„Das Alarmsignal der Essener Tafel ist eindeutig: Die Tafeln dürfen nicht länger Ausputzer der Nation sein. Die staatlichen Transferleistungen für Menschen, die von Armut betroffen sind, müssen deren Existenz zuverlässig sichern.“ sagt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Diakoniedirektorin in Berlin-Brandenburg.

Die Entscheidung der Essener Tafel, übergangsweise nur Menschen mit deutschem Pass neu in die Versorgung auf zunehmen, zeige überdeutlich, wie groß die Zahl derer ist, deren Existenzminimum nicht zum Leben reicht. „Es sind Wohnungslose, in Altersarmut Lebende, prekär Beschäftigte, Alleinerziehende, Erwerbslose und Geflüchtete, – viel zu viele, für die knappen sozialen Angebote und Hilfen.“

Es sei unerträglich, dass von Armut Betroffene Menschen jetzt je in Konkurrenz zueinander stehen. „Es kann nicht länger sein, dass staatliche Maßnahmen wie der Regelsatz das Auskommen nicht sichern und Ehrenamtliche einspringen sollen, die das an die Belastungsgrenze bringt.“

Die Nationale Armutskonferenz trete jeder Entsolidarisierung entgegen – alle in Armut lebenden Menschen litten unter einer ungerechten Politik, die Armut nicht bekämpft. Statt eine unsägliche Neiddebatte untereinander zu fördern, sei Solidarität der Wohlhabenden gefragt. „Daher fordern wir u.a. einen ausreichenden Regelsatz in der Grundsicherung und regelmäßige, angemessene Anpassung der Kosten der Unterkunft!“ so die Sprecherin der NAKund Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg. „Wir sehen in den nächsten Jahren einen eindeutigen zusätzlichen Bedarf im Bundeshaushalt in Milliardenhöhe pro Jahr, um die anstehenden Herausforderungen in den Bereichen Wohnen, Unterbringung, Bildung, Arbeit und Gesundheit bewältigen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 27.02.2018

Zu der Entscheidung der Essener Tafel erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

“Der von ehrenamtlichem Engagement getragene Verein ist angesichts einer großen Zahl an Bedürftigen ganz offensichtlich überfordert. Wie die Tafel in Essen dieses Problem jetzt aber lösen will, läuft auf eine ethnische Diskriminierung hinaus und ist völlig inakzeptabel. Es gibt genug andere Beispiele in der Praxis, wie man in einer solchen Situation auch anders agieren kann. Wir erwarten deshalb ganz klar von der Organisation, dass sie diese Diskriminierung sofort beendet. Hilfe für Menschen in Not von Herkunft und Ethnie abhängig zu machen – das geht gar nicht. Aber auch die Politik, kommunal und auf Bundesebene, ist in der Pflicht:Die Verantwortlichen vor Ort, Tafel, Kommune, nach Möglichkeit auch die Wohlfahrtsverbände, müssen sich umgehend an einen Tisch setzen und Maßnahmen erarbeiten, wie die Situation in Essen gelöst werden kann. Die künftige Bundesregierung muss endlich die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben und auch die Leistungen für Asylbewerber entsprechend anpassen. Ziel muss es sein, Tafeln überflüssig zu machen.Die Tafeln sind lediglich die Antwort auf das armutspolitische Versagen in diesem reichen Land.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 23.02.2018

Erste deutschlandweite Kita-Bewertungsplattform in Hannover vorgestellt

Am Dienstag, den 20. Februar 2018 präsentierte sich zum ersten Mal TopKita – die Online-Plattform zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Kitas auf der Bildungsmesse didacta in Hannover. TopKita ist die erste Kita-Bewertungswebsite, die Qualität in deutschen Kitas transparent und vergleichbar macht. Nach rund zwei Jahren Entwicklung haben Evaluations- und Pädagogik-Experten eine Plattform geschaffen, die einen echten Mehrwert für Kita-Mitarbeitende, Kita-Träger und Eltern darstellt. Dank verschiedener Unterstützer kann ein Großteil der Services auf topkita.de kostenfrei genutzt werden.

Dialogplattform für Transparenz und Austausch

TopKita ist eine Dialogplattform, die verschiedene Perspektiven mit einbezieht, um fundierte Aussagen zur Qualität in Kitas treffen zu können. Eltern geben per Online-Fragebogen direkt der Kita ihres Kindes Feedback. Sie helfen so dem Kita-Team, sich und ihre Arbeit besser einzuschätzen. Ein weiterer Service für Kitas: Auf der Plattform finden Pädagoginnen und Pädagogen eine umfangreiche Selbstevaluation, mit der sie ihre Arbeit analysieren können. Kita-Leitung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten die Fragen und analysieren gemeinsam die Ergebnisse in der Online-Ansicht. In Kombination mit der Elternbefragung hat die Kita so bereits die ersten wichtigen Schritte in Richtung Qualitätssicherung und -steigerung gemacht. Für ein ausgewogenes Bild tritt neben die eigene Sicht und die der Eltern die Einschätzung externer Fachleute. Kitas buchen dafür TopKita Evaluationsexperten für ein Audit.

Instrumente wissenschaftlich fundiert

Auf die hohe Qualität der angebotenen Instrumente können sich die Nutzerinnen und Nutzer verlassen. TopKita arbeitet eng mit der Evaluationsexpertin Professorin Irene Dittrich zusammen, die an der Hochschule Düsseldorf zum Thema Qualitätsentwicklung in der Kita lehrt. „Die Instrumente Selbstevaluation, Elternbefragung und Audit sind aufeinander abgestimmt. Sie bieten Kitas die Chance, die pädagogische Qualität in ihrer Einrichtung gut zu erfassen. Denn erst, wenn sie wissen, wo sie stehen, können sie sinnvolle Maßnahmen ergreifen, um noch besser zu werden“, erklärt Waltraud Weegmann, Initiatorin von TopKita.

„Wir möchten nicht länger auf das Qualitätsentwicklungsgesetz warten“

Der Beweggrund für die Entwicklung des Portals ist im Wesentlichen der Wunsch nach Transparenz für die Qualitätsentwicklung in deutschen Kitas. „Wir möchten nicht länger auf das Qualitätsentwicklungsgesetz warten“, so Weegmann, „ich erwarte, dass wir über TopKita noch mehr Interesse für Qualität in Kindertagesstätten erreichen.“ Weegmann ist Geschäftsführerin des 2017 ins Leben gerufenen TopKita Institut für Qualität.

Umsetzung dank großzügiger Unterstützung

TopKita wurde mit der Unterstützung der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda Bank Baden-Württemberg sowie der element-i Bildungsstiftung ins Leben gerufen. Daher kann ein Großteil der Angebote kostenfrei genutzt werden.

Weitere Infos zu TopKita sowie Bilder gibt es im Pressebereich auf www.topkita.de und auf Facebook unter www.facebook.com/TopKitaPortal

Quelle: Pressemitteilung TopKita Institut für Qualität gGmbH vom 20.02.2018

Seit dem Jahr 2000 wird der Internationale Tag der Muttersprache jährlich am 21. Februar begangen. Laut UNESCO werden heute rund 6.000 Sprachen gesprochen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften erinnert an die große Bedeutung der (Familien-)Sprachen.

„Wir hören immer wieder von unseren Mitgliedern, dass ihre Kinder ganz selbstverständlich mehrere Sprachen als ihre „Muttersprache“ verstehen und diese sprechen. Meist ist es für diese Kinder ein AHA-Erlebnis, wenn sie in den Kindergarten gehen und „einsprachige“ Kinder kennenlernen“, erklärt Maria Ringler, Referentin für interkulturelle Bildung und Beratung im Verband.

Frau Ringler gibt einen konkreten Familieneinblick: „So kann es durchaus vorkommen, dass ein Kind aus einer deutsch-iranischen Familie mit seinem Vater nur Farsi spricht. Das andere Kind redet hingegen lieber Deutsch mit seinem Vater. Wenn alle zusammen sind, dann nutzt die bikulturelle Famile häufig zusammen Farsi, vor allem, wenn es um familiäre Themen geht, aber bei Gesprächen rund um die Arbeit oder die Schule wechselt sie ins Deutsche. Und mit der deutschen Oma können sie eloquent auf hessisch babbele – sie hatte viele Jahre zuverlässig die Kinderbetreuung übernommen und den Kleinen immer Geschichten in ihrer Mundart erzählt.“

Für mehrsprachige Familien ist ein solches „Translanguaging“ normal: je nach Situation, Gesprächspartner oder auch nach „Lust und Laune“ nutzen sie unterschiedliche Sprachen. Sie setzen ihr individuelles sprachliches Repertoire in der Regel so ein, um sich ganz pragmatisch in ihrem mehrsprachig organisierten Alltag zu verständigen.

Es gilt nun, eine Übertragung vergleichbarer Situationen auch in den pädagogischen Alltag einzubinden. Es wäre sinnvoll, um für mehrsprachig aufwachsende Kinder Lernwelten und Alltagssituationen zu schaffen, in denen sie ihre Ressourcen wiederfinden und einsetzen können.

„Ich folge da ganz der Sprachwissenschaftlerin Argyro Panagiotopoulou“, erläutert Maria Ringler. „Es braucht Konzepte, mit denen versucht wird, einen alternativen entspannten Umgang mit dem Potential gelebter Mehrsprachigkeit von Kindern und pädagogischen Fachkräften zu ermöglichen. Diese innovativen sprachpädagogischen Konzepte scheinen dann auch eher den Belangen einer globalisierten mehrsprachigen Welt zu entsprechen.“

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 20.02.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. März 2018

Veranstalter: Amadeu Antonio Stiftung

Ort: Berlin

Die rechtsextremen „Identitären“ gehören ohne Zweifel zu den wichtigsten Akteur*innen des außerparlamentarischen Rechtsextremismus in Österreich und Deutschland. Ihr „Erfolgsrezept“ liegt einerseits darin begründet, sich nach außen hin vom Nationalsozialismus abzugrenzen und so behördlicher Repression nach dem „Verbotsgesetz“ aus dem Weg zu gehen und andererseits gesellschaftlich anschlussfähige Konzepte eines modernisierten völkischen Nationalismus zu propagieren. Dabei bedienen sie sich eines Straßenaktivismus, der geschickt mit Social-Media-Tools inszeniert und verbreitet wird. Bisherige Auseinandersetzungen mit diesem relativ jungen Phänomen übernahmen nicht selten unkritisch Selbstbezeichnungen der „Identitären“ als „weder links noch rechts“ oder „Neue Rechte“ und ließen dahinter stehende ideologische Denkmuster meist zu kurz kommen.

Der Sammelband nimmt daher eine kritische Analyse dieser Selbstinszenierungen vor, indem die hinter dem „identitären“ Denken stehenden Vordenker und Ideologeme wie (Neo-)Rassismus, Antisemitismus und Nationalismus analytisch durchdrungen und mit anderen Formen des Rechtsextremismus in Verbindung gesetzt werden. Ergänzend werden bislang vernachlässigte Themen wie subkulturelle Bezüge der „Identitären“, propagierte Geschlechterbilder, Rhetoriken der Angst sowie ihr Verhältnis zu Islamismus und eurasischer Ideologie ins Zentrum der Analyse gerückt.

In der Buchpräsentation wird schwerpunktmäßig Fragen nach dem (modernisierten) rechtsextremen Charakter der „Identitären“ sowie den Geschlechterpolitiken, Antifeminismus und Homofeindlichkeit in ihrem Denken nachgegangen – diese spielen vor allem für die hierarchische Festigung bewegungsintern und für Anknüpfungspunkte an szeneexterne Diskurse eine große Bedeutung. Auch wird es einen Austausch zu Handlungsmöglichkeiten und -strategien dagegen geben.

Weitere Informationen – auch zur Anmeldung – finden Sie hier.

Termin: 16. März 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Duisburg

Thematisiert wird die Bedeutung der Kategorie Geschlecht für die Entlohnung am Arbeitsmarkt in ihrer Perspektivenvielfalt sowie aktuelle Forschungsergebnisse mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Politik diskutiert. Die Debatte wird geleitet von der Frage, inwieweit wissenschaftliche Erkenntnisse und politische Maßnahmen bislang ineinandergreifen und an welchen Stellen weitere Handlungspotentiale liegen.

Die Tagung bildet den Abschluss des Forschungsprojekts „Comparable Worth – der blinde Fleck in der Ursachenanalyse des Gender Pay Gap“. Mit Gewerkschafterinnen werden zudem politische Perspektiven zur Entgeltgleichheit nach dem Entgelttransparenzgesetz erörtert.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 21.03.2018 und 30.05.2018

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Fachkräfte in Kindertagesstätten nehmen in ihrem beruflichen Alltag Eltern wahr, die sich ausgrenzend und abwertend gegenüber Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Sprache äußern. Einige Eltern transportieren ihre politischen Botschaften über Kleidung und Symbolik in die KiTa. Auch Kinder übernehmen die Vorurteile der Erwachsenen und diskriminieren Kinder.

  • Wie lässt sich eine Kooperation mit Eltern zum Wohle des Kindes gestalten, ohne deren politische Positionen zu verharmlosen? Was bedeutet das für die unmittelbare Interaktion?
  • Was sind ethische Grundlagen für einen professionellen Umgang angesichts dieser Herausforderungen?
  • Welche Kinderrechte und welche Elternrechte geraten hier in Konflikt?
  • Was tun, wenn Kinder diskriminieren?
  • Was sind präventive Bildungsansätze und Methoden in der Arbeit mit Eltern?
  • Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt es?

Ziel ist es, im kollegialen Austauschdurch Inputs und praktische Übungen die eigene Haltung und Handlungsfähigkeit zu stärken.

Bitte melden Sie sich mit der Nummer 4863/18 direkt beim SFBB, www.sfbb.berlin-brandenburg.de, an. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.

Termin: 28./29. September 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

Ort: Bochum

Soziale Benachteiligung hat viele Gesichter und soziale Ungleichheit ist eine Schande in einer reichen Gesellschaft. Deshalb müssen alle Anstrengungen unternommen werden, diese zu beseitigen, gerechte Verhältnisse herzustellen und die Betroffenen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Gerade sozialpädagogische Fachkräfte erfahren täglich in ihrer Arbeit, dass Unterstützung und Hilfe nur dann wirkungsvoll und nachhaltig ist, wenn sie der jeweils individuellen Situation entspricht.

In der Vergangenheit hat sich die Politik zwar immer wieder bemüht, das Missverhältnis in unserer Gesellschaft zu korrigieren. Der neue Armutsbericht zeigt jedoch, dass dies bisher noch nicht wirkungsvoll genug war. Politik braucht für eine gezielte Steuerung sowohl verlässliche Daten und vertiefende Studien der Wissenschaft als auch konkrete Rückmeldungen aus der sozialpädagogischen Praxis. Aus der Sicht des pfv kann deshalb eine Verbesserung der Situation nur dann wirkungsvoll gelingen, wenn Politik, Wissenschaft und Praxis eng zusammenarbeiten und die Veränderung der Verhältnisse als gemeinsame Arbeit begreifen.

Die Bundesfachtagung des pfv in Bochum wird eine Plattform bieten, sich mit verschiedenen Projekten, Programmen und Praxisansätzen sowie mit dem oben genannten Dreiecksverhältnis auseinanderzusetzen. Namhafte Referent*innen aus Wissenschaft, Politik und Praxis werden dazu ihre Expertise einbringen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

06.03.2018Entschlossene Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und eine sofortige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung für alle hier lebenden bedürftigen Menschen fordern über 30 bundesweit aktive Organisationen von der neuen Bundesregierung heute in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der aktuellen Debatte um die Tafeln. Dass Menschen, egal welcher Herkunft, überhaupt Leistungen der Tafeln in Anspruch nehmen müssten, sei Ausdruck politischen und sozialstaatlichen Versagens in diesem reichen Land, heißt es in der Erklärung, die u.a. vom DGB, der Nationalen Armutskonferenz, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Sozialverband VdK Deutschland, dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter, dem Deutschen Kinderschutzbund, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, PRO ASYL und dem Zukunftsforum Familie e.V. unterzeichnet wurde.

Konkret gefordert wird die Anhebung der Regelsätze in Hartz IV, der Sozialhilfe und der Leistungen für Asylbewerber auf ein bedarfsgerechtes und existenzsicherndes Niveau. „Die Leistungen in der Altersgrundsicherung, bei Hartz IV oder im Asylbewerberleistungsgesetz sind ganz einfach zu gering bemessen und schützen nicht vor Armut. Die Regelsätze müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe garantieren. Wir brauchen eine untere Haltelinie gegen die Spaltung in Arm und Reich und müssen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken“, so Annelie Buntenbach, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Es sei ein Skandal, dass die politisch Verantwortlichen das seit Jahren bestehende gravierende Armutsproblem verharmlosen und keine Maßnahmen zur Lösung einleiten, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Kritik äußert in diesem Zusammenhang Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, auch am Koalitionsvertrag der künftigen Regierung: „Wir wollen den Kern des Problems in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte und das Thema Armutsbekämpfung auf die Agenda der Großen Koalition setzen. Die Sicherung des Existenzminimums ist Aufgabe des Sozialstaates und nicht privater Initiativen und ehrenamtlichen Engagements. Niemand dürfte in unserem Sozialstaat auf Lebensmittelspenden angewiesen sein. Der Koalitionsvertrag zeigt hierzu eine bemerkenswerte Leerstelle.“

Nachbesserungsbedarf wird dabei unter anderem beim Thema Kinderarmut gesehen. Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB): „Die Tafeln leisten großartige Arbeit. Aber dass in einem reichen Land wie Deutschland 360.000 Kinder und Jugendliche gezwungen sind, die Tafeln zu nutzen, um satt zu werden, ist eine Schande. Der Staat hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass jemand, der Kinder hat, ganz normal im Supermarkt einkaufen gehen kann, und nicht auf kostenlose und freiwillige Angebote Dritter ausweichen muss. Dafür müssen die Regelsätze ausreichen und entsprechend bemessen werden.“

Gemeinsam positionieren sich die Organisationen ganz klar für Integration und eine offensive Sozialpolitik für alle hier lebenden Menschen. Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL: „Deutschland ist reich, in Deutschland gibt es genug Geld und erst recht genug Nahrung für alle. Flüchtlinge und Migranten werden als Sündenböcke instrumentalisiert und für Fehlentwicklungen wie Armut und Wohnungsnot verantwortlich gemacht, die die Politik zu verantworten hat. Wir brauchen eine auf Gerechtigkeit und Integration abzielende Sozialpolitik, die Flüchtlinge und Migranten einschließt. Dazu gehört auch die Sicherstellung des Existenzminimums für alle Menschen in Deutschland. Hilfsbedürftige dürfen nicht nach Pass oder Nationalität gegeneinander ausgespielt werden.“

Auch Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Diakoniedirektorin in Berlin-Brandenburg, warnt vor einer gesellschaftlichen Entsolidarisierung und unterstreicht: „Alle in Armut lebenden Menschen leiden unter einer ungerechten Politik, die Armut nicht bekämpft. Es ist unerträglich, dass von Armut Betroffene Menschen jetzt in Konkurrenz zueinander stehen. Es kann nicht länger sein, dass staatliche Maßnahmen wie der Regelsatz das Auskommen nicht sichern und Ehrenamtliche einspringen sollen, die das an die Belastungsgrenze bringt. Die Tafeln dürfen nicht länger die Ausputzer der Nation sein!“

Die Erklärung wird getragen von über 30 bundesweit aktiven Organisationen. Weitere interessierte Organisationen und Initiativen, auch lokal und regional aktive, sind eingeladen, den Aufruf mit zu unterstützen.

Mehr Informationen unter: www.der-paritaetische.de/aufruf

Liste der Träger des Aufrufs auf Bundesebene:

Der Paritätische Gesamtverband
Alevitische Gemeinde Deutschland
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“
Deutsche Diabetes-Hilfe
Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie
Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V.
Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation
Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V.
Erwerbslosenforum Deutschland
Fachverband Drogen- und Suchthilfe
Föderation Demokratischer Arbeitervereine e.V.
Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.
Guttempler in Deutschland e.V.
Hilfswerk der Unitarier (Gesamtverband) e.V.
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Nationale Armutskonferenz
NaturFreunde Deutschlands e.V.
PRO ASYL e.V.
Solidaritätsdienst International e.V.
SoVD – Sozialverband Deutschland e.V.
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Sozialwerk des Demokratischen Frauenbundes e.V.
Tafel Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.
Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V.
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 06.03.2018

Das Zukunftsforum Familie (ZFF) positioniert sich in einer umfangreichen Bewertung des Vertrags und weist darauf hin, dass die Vielfalt der Familien mehr Unterstützung braucht.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF erwartet von einer künftigen Bundesregierung, die Vielfalt der Familien durch eine Vielzahl von Maßnahmen und strukturellen Veränderungen zu unterstützen, sodass diese gut leben und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft sorgen können. Dies reicht von größeren Anstrengungen zur Bekämpfung der Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien über die Gleichstellung im Familienrecht sowie weiteren Schritten zur partnerschaftlichen Vereinbarkeit bis hin zu einem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung.“

Die umfangreiche Bewertung des Koalitionsvertrags durch das ZFF steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 01.03.2018

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum Bericht der Bundesregierung zur Nutzung von Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus und Elternzeit freut sich das ZFF über die positive Entwicklung dieser Familienleistungen, bemängelt aber fehlende Impulse im Koalitionsvertrag für eine Weiterentwicklung einer partnerschaftlichen Zeitpolitik für Familien.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Immer mehr junge Eltern entscheiden sich für das Elterngeld Plus: Ende 2017 haben 28 Prozent der Elterngeld-Beziehenden Elterngeld Plus in Anspruch genommen und damit fast doppelt so viele wie noch 2015. Damit können sie von einer partnerschaftlichen Aufteilung von familiärer Sorge und Erwerbsarbeit profitieren.“

Allerdings, so Reckmann weiter: „Jetzt gilt es den familienpolitische Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit, der eine geschlechterechte Aufteilung von Sorge- und Erwerbstätigkeit unterstützt, konsequent weiterzuentwickeln. Trotz der wichtigen Fortschritte in der letzten Legislaturperiode weist der neue Koalitionsvertrag hier eine echte Lücke auf. Wir setzen uns weiter für eine partnerschaftliche und zeitbewusste Familienpolitik ein und fordern die Weiterentwicklung des guten Ansatzes des Elterngeld Plus hin zu einer Familienarbeitszeit mit dazugehörigem Familiengeld!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 23.02.2018

AKTUELLES

Das bundesweites Bündnis AufRecht bestehen fordert, die Wohnsituation von Arbeitslosengeld-
II- und Sozialhilfeberechtigten deutlich zu verbessern.

Dazu ist der Flyer „Wohnen ist Menschenrecht für alle!“ erschienen.

Der Flyer kann bei der Koordinierungsstelle Gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppe zu den folgenden Konditionen bestellt werden: Versandkostenpauschale von 5 Euro plus Porto, Mindestmenge 50 Stück.

Kontakt:

Heike Wagner
Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.
(Träger der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen)
Alte Jakobstr. 149 (IG Metall Haus)
10969 Berlin
Tel. 030 / 86 87 67 0-0
Fax 030 / 86 87 67 0-21
Internet: info@erwerbslos.de

Quelle: Information Nationale Armutskonferenz vom 05.03.2018

Derzeit befinden sich über 2,5 Millionen syrische Kinder auf der Flucht. Sie erfahren Gewalt statt Bildung und Geborgenheit. 740.000 Kinder unter ihnen haben keinen Zugang zur Schule, obwohl sie im Schulalter sind.

Der World Vision Deutschland e.V. will am 15. März 2018, um 11:00 Uhr auf dem Gendarmenmarkt ein öffentliches Zeichen setzen!

Legen auch Sie einen Teddy auf die Stufen des Konzerthauses!

Zusammen mit Schülern, Jugendlichen, Unterstützern, Medienvertretern und anderen engagierten Politikern wird der World Vision Deutschland e.V. symbolisch für die 740.000 betroffenen Kinder 740 Teddys auf den Stufen des Konzerthauses am Gendarmenmarkt installieren und sich gegen die Gewalt engagieren, die der Krieg diesen hilflosen Kindern antut, ihnen ihr Recht auf Bildung verwehrt und ihre Kindheit zerstört.

Sie sind herzlich zu dieser Installation eingeladen! Seien auch Sie dabei und bringen Ihren Teddybären mit: Nach der Aktion freut sich ein Flüchtlingskind in Berlin oder in Azraq über Ihr Kuscheltier.

Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, sich über die World Vision Kampagne zu informieren und diese zu unterstützen: Machen Sie ein Selfie mit Ihrem Teddybären und laden sie es in Ihren social media Kanälen oder Ihrer Website mit dem Hashtag #jedekindheitzählt hoch. Alternativ lassen Sie sich von World Vision fotografieren und das Foto in den sozialen Medien platzieren.

Quelle: Information World Vision Deutschland e.V. vom 01.03.2018

Die Arbeitswelt verändert sich, und das immer schneller. Das hat insbesondere Auswirkungen auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die Gestaltung von Arbeit- und Gesundheitsschutz.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz §5 muss der/die Arbeitgeber*in bereits seit 1997 für alle Arbeitsplätze beurteilen, welche Gefährdungen für die Gesundheit bestehen können. Diese Gefährdungsbeurteilung ist so etwas wie der TÜV-Check für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Betrieb. Hierbei spielt das Thema „Gender im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ von Anfang an eine bedeutende Rolle, erlangte zunehmend mehr Aufmerksamkeit und hat sich weiterentwickelt.

Diese Handlungshilfe beruht in der ersten Fassung auf Ergebnissen eines Projekts „Gender-Stress. Geschlechterrollen und psychische Belastungen in der Arbeitswelt“, das im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und ver.di und von Sujet Organisationsberatung durchgeführt wurde. Die Ergebnisse flossen in weitere Forschungs- und Praxisvorhaben ein und dienten u.a. als ein wesentliches Beispiel für die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei gemeinsamen Beschlüssen der Bundesländer zum Thema.

Nachdem die erste Auflage des Handlungsleitfadens vergriffen war, haben wir dies zum Anlass genommen, bei den damals beteiligten Projektteilnehmenden nachzufragen, was sich denn nach dem Abschluss des Projekts weiter getan hat. Die Ergebnisse dieser Gespräche und die Erfahrungen mit den verallgemeinerten Projektergebnissen in Beratungen sind nun in dieser überarbeiteten Broschüre aufgenommen worden. Damit hat dieser Handlungsleitfaden eine weitere Konkretisierungsstufe erreicht.

Die 3. Auflage des Handlungsleitfadens steht Ihnen hier als PDF zur Verfügung.

Quelle: Information ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand vom 20.02.2018

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ZFF-Info 4 2018

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Berlin, 07.02.2018 – Anlässlich der heutigen Einigung von SPD und CDU/CSU auf einen Koalitionsvertrag weist das ZFF darauf hin, dass Anstrengungen hin zu einer sozial gerechten Familienpolitik weiterhin ausstehen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „SPD und CDU/CSU sind steckengeblieben: Eine sozial gerechte und innovative Familienpolitik sieht anders aus. Das Festhalten am Dualismus von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist fatal, ein Baukindergeld erreicht nur einen kleinen Teil gutverdienender Familien und Maßnahmen, um Partnerschaftlichkeit leben zu können, fehlen im Koalitionsvertrag komplett.

Zu einer sozial gerechten Familienpolitik gehört für uns, sich vom ungerechten System aus Kindergeld und Kinderfreibetrag zu verabschieden und stärker in Maßnahmen zu investieren, die prioritär Familien ohne oder mit geringem Einkommen entlasten. Zwar ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung, unbürokratischere Auszahlung und Zusammenlegung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld ein Schritt in die richtige Richtung, aber es fehlt der große Wurf: Gemeinsam mit einem Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden fordert das ZFF seit langem das System mit einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße zu stellen. So könnte Armut bekämpft und Teilhabe für alle Kinder gewährleistet werden. Wie notwendig dies ist, zeigen die heute veröffentlichten Studienergebnisse der Bertelsmann Stiftung zur Einkommenssituation von armen Familienhaushalten.

Schwer enttäuscht sind wir von den geplanten Regelungen zum Familiennachzug: Diese werden dem Recht aller Menschen auf ein Familienleben nicht gerecht.“

Reckmann erklärt weiter: „Eine weitere Leerstelle im Koalitionsvertrag bleibt die Partnerschaftlichkeit: Es ist dringend geboten, die gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, um ein partnerschaftliches Familienleben für alle zu ermöglichen. Wir halten an unserer Forderung nach einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld und der Abschaffung des Ehegattensplittings fest und setzen uns auch zukünftig für soziale Gerechtigkeit in der Familienpolitik ein!"

Weitere Infos zum Thema Kinderarmut finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 07.02.2018

Union und SPD haben sich im Rahmen der Koalitionsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Auch wenn im Koalitionsvertrag Verbesserungen beim Bleiberecht und der Ausbildungsduldung vorgesehen sind, sieht der Bundesfachverband umF die Vereinbarungen zu minderjährigen Flüchtlingen mit großer Sorge.

Der gesetzliche Anspruch auf Familieneinheit für subsidiär Schutzberechtigte wird weiter ausgesetzt. Vielmehr ist ein Familiennachzug nur in Einzelfällen und im Rahmen von monatlichen Kontingenten vorgesehen. Dabei soll der Eltern- und Geschwisternachzug zu subsidiär geschützten, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen offenbar von dem monatlichen Kontingent von bis zu 1000 Personen ausgenommen zu werden.

Die geplanten Anker-Zentren könnten zudem zu Türstehern des Kinderschutzes werden. Unbegleitete Minderjährige sollen bis zu ihrer Alterseinschätzung dort verbleiben und erst danach von den Jugendämtern in Obhut genommen werden. Das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger soll dann nicht länger durch die kommunalen Jugendämter, sondern in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgen. Damit würde der Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe für junge Flüchtlinge faktisch abgeschafft.

Auch wenn der Wortlaut noch vieles offen lässt, ist die Richtung eindeutig: Mehr Härte beim Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete Minderjährige. Dies birgt die Gefahr, dass Minderjährige häufiger als bereits jetzt älter gemacht werden und damit ungeschützt in den Erwachsenensystemen verbleiben. Ein klares Bekenntnis zum Primat der Jugendhilfe und zum bestmöglichen Schutz von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen fehlt in dem Koalitionsvertrag.

Der Bundesfachverband umF befürchtet zudem, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die entweder mit ihren Eltern oder unerkannt als unbegleitete Minderjährige einreisen, über lange Zeiträume in nicht kindgerechten Anker-Einrichtungen leben müssen. Für Kinder und Jugendliche ist das Wohnen in Aufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl sowie mit zahlreichen rechtlichen Einschränkungen verbunden (Schule, Ausbildung, Wohnsituation, Ernährung, räumliche Beschränkung). Ein kindgerechtes Aufwachsen ist in solchen Einrichtungen nicht möglich.

Zahlreiche unbegleitete Kinder- und Jugendliche leiden bereits jetzt erheblich unter der Trennung von ihren Familien. 90,5 % der vom BumF befragten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe geben an, dass die Minderjährigen oft bzw. sehr oft in ihrem Alltag durch die Trennungssituationen beeinträchtigt sind. Statt die belastenden Trennungssituationen ernst zu nehmen, werden die Minderjährigen im Koalitionsvertrag jedoch zur expliziten Zielgruppe von Verschärfungen.

Bis zum 31.7.2018 soll eine Neuregelung geschaffen werden, nach der monatlich lediglich bis zu 1000 Personen nachziehen können, wobei kein Rechtsanspruch formuliert wird. Zudem scheint der Eltern- und Geschwisternachzug hierbei von dem Kontingent ausgenommen zu werden, da die Koalitionspartner bei der Neuregelung Anreize ausschließen wollen, „die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden". Das Kindeswohl der in Deutschland lebenden unbegleiteten Minderjährigen und ihr Recht auf Familie wird mit keinem Wort erwähnt.

Kindern und Jugendlichen das Recht auf Familieneinheit zu versagen widerspricht der im Koalitionsvertrag begrüßenswerterweise vorgesehenen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Den Familiennachzug zu Kindern und Jugendlichen nur bei Nachweis eines Härtefalls zu gewähren verlagert die rechtlich und bürokratisch aufwendige und langwierige Beweislast auf die Schultern Minderjähriger.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 09.02.2018

Nach langem Ringen haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag für eine weitere große Koalition geeinigt. Aus Familiensicht hat der Deutsche Familienverband (DFV) die wichtigsten familienpolitischen Aussagen in dem 177 Seiten dicken Papier bereits jetzt auf den Prüfstand gestellt.

Soviel vorab: Die Parteien bekennen sich zur Stärkung der Familien und wollen sie in den Mittelpunkt stellen. Auch ein eigenes Kapitel ist Familien und Kindern weit vorne im Vertrag gewidmet. Aber nach dieser klaren Ansage wird es bei den konkreten Maßnahmen leider sehr dünn: Gute Ansätze gibt es vor allem beim Wohnen, dafür bleibt hier die Ausgestaltung vage.Bei Kindergeld und Kinderfreibetrag sind nur kleine Schritte geplant, Verbesserungen für Familien werden ans Ende der Legislaturperiode und darüber hinaus verschoben, und zu den wichtigen Themen Sozialbeitragsentlastung und Wahlfreiheit für Familien schweigt sich der Vertrag ganz aus.

In den kommenden Jahren ist also viel Nachbesserungsarbeit und politische Einmischung erforderlich, damit es für Familien wirklich mit einem Aufbruch klappt.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.02.2018

Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass sich CDU/CSU und SPD in wichtigen Fragen zur Bildung einer Großen Koalition geeinigt haben. "Die getroffenen Vereinbarungen gehen in die richtige Richtung", sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie am Mittwoch in Berlin. "Sie bleiben allerdings in vielen Punkten weit hinter unseren Erwartungen zurück."

In der Familienpolitik und beim Thema Pflege vermisst die Diakonie den Mut zu strukturellen Veränderungen. "Kein Feuer wurde richtig gelöscht, die Milliarden werden wieder nach dem Gießkannenprinzip verteilt", kritisiert Lilie.

In der Flüchtlingspolitik ist die Diakonie Deutschland enttäuscht von den Ergebnissen. "Die Beschränkung beim Familiennachzug auf 1.000 Personen im Monat ist kleinherzig", sagt Lilie.

Bei aller Kritik sieht die Diakonie in den Koalitionsvereinbarungen Gestaltungsoptionen. "Wir sind gern bereit, uns an der Entwicklung von Lösungen bei den drängenden Problemen der Gesellschaft zu beteiligen", sagt der Diakonie- Präsident. "Es ist höchste Zeit, dass Deutschland wieder eine stabile Regierung erhält."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 07.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im bisher bekannt gewordenen Entwurf des Koalitionsvertrages von Union und SPD für Kinder und Familien in Deutschland Licht und Schatten. "Wir sehen im Koalitionsvertrag eine Reihe von Maßnahmen, die die Situation von Kindern und ihren Familien verbessern werden. Dazu zählen die Erhöhung und angestrebte Entbürokratisierung von Kinderzuschlag und Kindergeld, die Erhöhung des Schulstarterpakets und der Wegfall der Eigenanteile für arme Kinder beim Mittagessen in Schulen und Kitas und bei der Schülerbeförderung. Diese Einzelmaßnahmen sind richtig und wichtig, aber wir vermissen ein Gesamtkonzept, das Kinder nachhaltig aus der Armut herausführt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Gleichzeitig ist es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein Unding, dass es bei den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder keine Verbesserungen geben soll, um diese auf ein armutsfestes Niveau anzuheben und längerfristig die Bedarfe von Kindern auf eine solide Berechnungsgrundlage zu stellen. Zudem hätten wir uns wirkungsvolle Schritte hin zu einer Kindergrundsicherung gewünscht. An dieser Stelle setzen wir jetzt auf die Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die bis zum Ende dieses Jahres ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen will", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und vor allem die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Investitionen im allgemeinen Bildungsbereich positiv zu vermerken. Dadurch steht endlich mehr Geld für unsere Schulen zur Verfügung. Wichtig ist es an dieser Stelle, dass die Fachkräfteausbildung deutlich ausgebaut und so der Personalbedarf beispielsweise an Erzieherinnen und Erziehern sowie sozialpädagogischen Fachkräften gedeckt werden kann. Hierzu gehört nicht zuletzt auch eine angemessene Bezahlung für diese Gruppe. Auch die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sind aus Familiensicht zu begrüßen. Denn für Familien mit Kindern ist es immer schwieriger, gerade in Ballungsräumen bezahlbare Wohnungen zu finden.

"Und natürlich freuen wir uns als Kinderrechtsorganisation ganz besonders über die vereinbarte Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Wichtig ist es dabei, dass diese als Grundrechte im Grundgesetz verankert und die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gemäß der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben werden", so Hofmann.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass der Diskussionsprozess über notwendige Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe fortgesetzt werden soll. Dieser Prozess muss von Seiten der Bundesregierung transparent und offen gestaltet werden, insbesondere unter Beteiligung der Fachwelt, der Beschäftigten, der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie von Ländern und Kommunen. Eine solche Reform muss die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland forcieren, das Kinder- und Jugendhilfegesetz zu einem modernen Gesetz weiterentwickeln und zugleich die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt stärken.

Für Flüchtlingskinder ist das Ergebnis des Koalitionsvertrages aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine große Enttäuschung. Das Deutsche Kinderhilfswerk lehnt für Flüchtlingskinder das Konzept der sog. ANkER-Einrichtungen ab, da eine kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung der geflüchteten Kinder von Anfang an sichergestellt werden muss. Die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingskindern muss erhalten bleiben. Auch die Regelungen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sieht das Deutsche Kinderhilfswerk kritisch. "Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Koalitionsvertrag missachtet an dieser Stelle das Recht auf familiäres Zusammenleben für diese Flüchtlingskinder und verletzt damit elementare Rechte, die im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UN-Kinderrechtskonvention normiert sind", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.02.2018

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) begrüßt die Pläne von Union und SPD, Kinderrechte ausdrücklich als Kindergrundrecht in der Verfassung zu verankern. Auch bei der Bekämpfung von Kinderarmut sieht der DKSB substantielle Verbesserungen. Kritisch bewertet der Verband dagegen die Einigung zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus.

Seit mehr als 20 Jahren setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund dafür ein, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. „Nun soll das, was wir so lange gefordert haben, endlich Wirklichkeit werden. Darüber freuen wir uns sehr“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Es wäre ein Meilenstein für die Kinder in Deutschland und würde helfen, ihr Leben Schritt für Schritt zu verbessern.“ Laut Koalitionsvertrag soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe spätestens bis Ende 2019 einen konkreten Vorschlag für ein Kindergrundrecht vorlegen.

Fortschritte sieht der Verband auch bei der Bekämpfung von Kinderarmut. „Zum ersten Mal zeigt sich der Wille, systematisch an das Problem heranzugehen, indem man sich am Mindestbedarf des Kindes orientiert. Wenn die Pläne tatsächlich so umgesetzt werden, schafft das mehr Transparenz und baut Bürokratie ab“, so Hilgers. Zusammen mit den Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket wäre dies ein wichtiger Schritt gegen Kinderarmut – dieser dürfe allerdings nur ein Zwischenschritt bleiben. Dazu Heinz Hilgers: „Im Grundsatz drängen wir weiterhin auf die Einführung einer Kindergrundsicherung und lehnen das Bildungs- und Teilhabepaket als bürokratisch und stigmatisierend ab. Für viele Kinder und ihre Familien ist es mit großem Aufwand und dem Gefühl von Demütigung verbunden.“

Mehr als ein Wermutstropfen ist nach Ansicht des DKSB allerdings die Vereinbarung von Union und SPD zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte. „Diese Regelung ist kleinlich und peinlich und stellt den Verfassern des Koalitionsvertrages angesichts der niedrigen Fallzahlen bei der Härtefallregelung kein gutes Zeugnis aus“, so Heinz Hilgers. Für Kinder sei der Familienzusammenhalt so wichtig, dass eine gewaltsame Trennung über einen längeren Zeitraum zu Bindungs- und Beziehungsstörungen führen könne.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 07.02.2018

„Die familienpolitischen Vorhaben für die Fortsetzung der großen Koalition setzen grundsätzlich richtige Akzente“, sagte Familienbund-Präsident Stefan Becker zum Ende der Koalitionsgespräche. „Bei der konkreten politischen Umsetzung in nächster Zukunft würden wir uns für Familien jedoch noch mehr Ehrgeiz wünschen.“

Nachdem sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag verständigt haben, hat der Familienbund der Katholiken das mögliche künftige Regierungsprogramm einer kritischen familienpolitischen Bewertung unterzogen. Der Verband sieht zwar im Fall einer fortgesetzten großen Koalition die Familienpolitik grundsätzlich gestärkt. Er macht aber auch auf Korrekturbedarf und Fehlentwicklungen aufmerksam.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband vom 07.02.2018

Stellungnahme der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zum Ergebnis der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs begrüßt es, dass die zukünftige Bundesregierung laut Koalitionsvertrag sich weiterhin aktiv gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen einsetzen will. Es ist für den Kinderschutz in unserer Gesellschaft ganz wichtig, die Stelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu verstetigen. Und die Kommission schätzt es sehr hoch ein, dass im Koalitionsvertrag die Anerkennung und Wertschätzung des Engagements von sexueller Gewalt betroffener Menschen durch die Absicht, auch den Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten zu verstetigen, deutlich zum Ausdruck gebracht wird. Wir hoffen, dass für beide Stellen auch eine gesetzliche Verankerung beabsichtigt ist.

Aber Prävention ist auch auf Aufarbeitung angewiesen und gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zielt auf die Anerkennung erlittenen Unrechts und Respekt gegenüber betroffenen Menschen. Vor dem Hintergrund unserer nun seit zwei Jahren laufenden Arbeit haben wir uns gefragt, warum die Fortführung von Aufarbeitung und damit die Arbeit der Kommission explizit nicht im Koalitionsvertrag erwähnt wird. Wir hoffen sehr, dass die politisch Verantwortlichen auch an einer Weiterführung unabhängiger Aufarbeitung angesichts der großen Themen (z.B. Kindesmissbrauch in der Familie) und der Reichweite in die Gesellschaft hinein, interessiert sind und diese auch vorsehen.

Aufarbeitung ist wesentlich, um die Dimensionen und Folgen des Missbrauchs aufzuzeigen. Ohne Aufarbeitung der Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit kann kein nachhaltiger Schutz von Kindern und Jugendlichen gelingen.

Bei der Aufarbeitungskommission haben sich bisher 1500 Betroffene sexueller Gewalt gemeldet. Viele von ihnen können während der jetzigen Laufzeit der Kommission bis März 2019 nicht mehr angehört werden. Die Hoffnung dieser Betroffenen auf Anerkennung des erlittenen Leids und Unrechts in ihrer Kindheit und Jugend sollte von der Politik nicht enttäuscht werden.

Von Beginn an war klar, dass Aufarbeitung einen langen Atem benötigt, wenn wir den vielen Betroffenen und den zahlreichen Tatkontexten gerecht werden wollen. Bislang haben wir vertiefte Einblicke in die Tatkontexte Familie und DDR und wir arbeiten aktuell zu Kirchen und ritueller Gewalt. Aber andere Zusammenhänge etwa das Versagen von Jugendämtern in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik, Missbrauch in Schulen, in der Jugendbewegung beispielsweise bei den Pfadfindern oder im Sport haben wir noch nicht untersuchen können.

Wir würden gerne mit den politisch Verantwortlichen ins Gespräch kommen, wie die Arbeit der Aufarbeitungskommission über März 2019 hinaus weitergeführt werden kann – auf einer gesetzlichen Grundlage und mit einer angemessenen finanziellen Ausstattung. Die Gesellschaft muss sich ihrer Verantwortung gegenüber Mädchen und Jungen aber auch gegenüber erwachsenen Betroffenen bewusst werden. Hier ist noch ein weiter Weg zu gehen. Die Erwartungen von Betroffenen und ihren Angehörigen an die begonnene gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung sind sehr groß.

Wir rufen die zukünftige Bundesregierung auf, lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass Betroffene Anerkennung des erlittenen Leids und Unrechts erfahren, dass die Gesellschaft sich ihrer Verantwortung bewusst wird und dass Mädchen und Jungen in Zukunft besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden.

Betroffene und andere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die sich über die Arbeit der Kommission informieren oder einen schriftlichen Bericht einreichen möchten, können sich telefonisch (0800 4030040 – anonym und kostenfrei), per E-Mail oder Brief an die Kommission wenden. www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Stellungnahme Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 15.02.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt, dass CDU/CSU und SPD sich im Koalitionsvertrag auf Maßnahmen gegen Kinderarmut geeinigt haben. Damit ein erhöhter Kinderzuschlag bei der Mehrheit der in Armut lebenden Kinder ankommt, braucht es weitere Reformen an der Schnittstelle zum Unterhaltsvorschuss. Denn obwohl Einelternfamilien überproportional armutsgefährdet sind, erhalten sie bisher häufig gar keinen Kinderzuschlag und profitieren kaum von höherem Kindergeld.

Wie dringend der Handlungsbedarf ist, unterstreichen die Ergebnisse einer heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zur Einkommensentwicklung unterschiedlicher Familienformen. Demnach sind mit 68 Prozent deutlich mehr Alleinerziehende und ihre Kinder armutsgefährdet, als bislang angenommen. Dass ein Grund dafür im schlechten Zusammenwirken unterschiedlicher Leistungen liegt, zeigt auch eine aktuelle Umfrage des VAMV: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können mit dem erweiterten Unterhaltsvorschuss schlechter dastehen als zuvor, da sie keinen Kinderzuschlag, kein Wohngeld und damit auch keine Bildungs- und Teilhabeleistungen mehr erhalten.

Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, sagt dazu: „SPD und CDU/CSU wollen laut Koalitionsvertrag prüfen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt besser auf-einander abgestimmt werden können. Es ist ein Fortschritt, dass die Politik das Problem erkannt hat. Denn Alleinerziehende mit wenig Geld haben nur etwas von einem höheren Kinderzuschlag, wenn der Unterhaltsvorschuss nicht mehr angerechnet wird. Eine neue Regierung muss dieses Problem lösen, ansonsten gehen die geplanten Maßnahmen wieder einmal an der Mehrheit der armutsbetroffenen Kinder vorbei.

Die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie bestätigen uns in unserer Forderung, dass die Politik endlich den Mut zu einem grundlegenden Systemwechsel in der Familienförderung aufbringen muss. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung als einheitliche existenzsichernde Geldleistung, die alle Kinder gleichermaßen erreicht, unabhängig von der Familienform und dem Einkommen der Eltern. Wenn die Politik Alleinerziehende und ihre Kinder wirklich aus der Armut holen will, muss sie außerdem eine kostenfreie und bedarfsgerechte Infrastruktur für Bildung und Betreuung bereitstellen. Wir begrüßen, dass eine mögliche neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag weitere Schritte in diese Richtung machen möchte.“

Die ausführliche Auswertung unserer kürzlich veröffentlichten Umfrage inklusive anschaulicher Fallbeispiele finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 07.02.2018

Die Koalitionsverhandlungen sind beendet, Ministerien verteilt und Entscheidungen getroffen. Der Verband binationaler Familien zieht ein erstes Resümee aus Sicht einer vielfältigen Gesellschaft.

CDU/CSU und SPD betiteln ihren Koalitionsvertrag unter anderem als einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“. Die bange Frage ist, was bedeutet dabei „neu“? „Aus Sicht der Familien wurde einiges berücksichtigt, das Familienleben stärkt“, fasst Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes, zusammen. „Die Kinderrechte sollen gestärkt, Eltern entlastet, Schulen modernisiert, die Digitalisierung bewusst gestaltet werden – alles gute Ansätze für ein zukunftsfähiges Land.“

Die Frage bleibt jedoch, ob die GroKo (Große Koalition) auch die zum Teil spezifischen Herausforderungen von Familien und Menschen mit einer sogenannten Migrationsgeschichte in Deutschland wirklich in den Blick nimmt? Der Familiennachzug subsidiär Geschützter wurde erneut ausgesetzt und eine Obergrenze für Geflüchtete ist vorgesehen – somit Maßnahmen, die familienfeindlich wirken.

Das Innenministerium und der/die Staatsminister*in für Integration sind zwei wichtige Bereiche für die Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft. Nur hierin liegt die Chance, die gesellschaftliche Teilhabe für alle Familien und Menschen in Deutschland zu ermöglichen. Irritiert sind wir daher sehr über den neuen Zuschnitt des Ministeriums, das zukünftig einen Bereich Heimat hinzubekommt. Heimat für wen? Was soll in diesem Namen geschehen? Die Assoziationen mit diesem Begriff lassen eher Vergangenes und Überholtes aufleben, wo ist das „neue“, was versprochen wird? Wir erwarten und fordern vielmehr, Populismus und Rassismus in all seinen Formen entschieden entgegen zu treten und Deutschland auch in der Sicherheitspolitik vielfältig, demokratisch und offen zu denken.

Der Verband erwartet von den Verantwortlichen in der Koalition, die vielfältige Gesellschaft und Familien als Chance und zu schützendes Gut zu verstehen und dem radikalisierenden Populismus und Separatismus den Kampf anzusagen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 09.02.2018

SCHWERPUNKT II: Bertelsmann-Studie zu Familienarmut

Familien mit geringem Einkommen sind in den letzten 25 Jahren weiter abgehängt wor-den. Mit einer neuen Methodik haben Forscher im Auftrag der Bertelsmann Stiftung fest-gestellt, dass vor allem arme Familien bisher reicher gerechnet wurden als sie tatsächlich sind. Politisch gilt es nun, ein größeres Gewicht auf die Bekämpfung von Armut zu legen.

Die Einkommenssituation von vielen Familien und insbesondere Alleinerziehenden ist schlechter als bislang gedacht. In einer Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung haben Forscher der Ruhr-Universität Bochum jetzt erstmals für Deutschland ermittelt, welche zusätzlichen Kosten durch Kinder je nach Familientyp und Einkommensniveau entstehen. Dabei wird klar: je geringer das Familieneinkommen ist, desto schwerer wiegt die finanzielle Belastung durch jedes weitere Haushaltsmitglied.

Um die Einkommenssituation von verschiedenen Familientypen vergleichen zu können, wurden bisher die zusätzlichen Ausgaben für Kinder gemäß der OECD-Skala pauschal mit sogenannten Äquivalenzgewichten geschätzt. Bezugsgröße dabei sind die Ausgaben für einen alleinlebenden Erwachsenen. Ein zusätzliches Kind unter 14 Jahren erhält ein Gewicht von 0,3, eine zusätzliche Person über 14 Jahren von 0,5. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse machen jedoch deutlich, dass starre Skalen nicht angemes-sen sind. In der Studie wurden deswegen einkommensabhängige Äquivalenzgewichte berechnet, die einen realistischeren Blick auf die Einkommenssituation von Familien ermöglichen. Sie zeigen, dass die Anwendung der OECD-Skala die Einkommen armer Haushalte systematisch über- und jene reicher Haushalte unterschätzt. Denn für ärmere Familien ist die finanzielle Belastung durch Kinder im Ver-hältnis größer als für wohlhabende Familien. Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, ist deshalb klar: „Wir können Armut nur erfolgreich bekämpfen, wenn wir sie realistisch betrachten können.“

Kinderlose sind im Durchschnitt besser gestellt als Familien

Die Untersuchung zeigt ebenfalls, dass von 1992 bis 2015 Paare mit Kindern oder Alleinerziehende im Durchschnitt finanziell stets schlechter gestellt waren als kinderlose Paare. „Mit jedem zusätzlichen Kind wird die finanzielle Lage von Familien schwieriger. Kinder sind leider ein Armutsrisiko in Deutschland“, so Dräger. Zudem ist die Einkommensschere zwischen wohlhabenden und armen Familien in diesem Zeitraum weiter aufgegangen. Seit den 90er Jahren ist es nur jenen Familien gelungen, ihre Einkommenssituation zu halten oder zu verbessern, die ihren Erwerbsumfang ausweiten konnten – in der Regel durch eine umfänglichere Erwerbstätigkeit von Frauen. Entscheidend hierfür war der Ausbau der Kindertagesbetreuung. Kindergelderhöhungen hingegen haben die Einkommenssituation von Familien mit Kindern nicht nachhaltig verbessert. Diese Ergebnisse bestätigen frühere Untersuchungen, allerdings sind die Effekte – gemessen mit der neuen Methode – stärker als bislang gedacht. Darüber hinaus ergeben sich im Detail relevante Unterschiede.

Familien stärker von Armut betroffen als gedacht

So zeigt sich, dass die Armutsrisikoquote von Paarfamilien nach der neuen Berechnung knapp drei Prozentpunkte über den bisher ermittelten Werten liegt: nach neuer Berechnung sind 13 Prozent der Paare mit einem Kind armutsgefährdet, 16 Prozent jener mit zwei und 18 Prozent solcher mit drei Kindern. Besonders drastisch ist die Situation für Alleinerziehende. Lag deren Armutsrisikoquote nach früheren Berechnungen bei 46 Prozent – und damit schon sehr hoch –, sind es auf Basis der neuen Methode 68 Prozent. Gerade bei Alleinerziehenden führt die Anwendung der starren, einkommensunabhängigen OECD-Skala dazu, dass die zusätzlichen Ausgaben für ein Kind im Haushalt deutlich unterschätzt werden. Während beispielsweise ein Haushalt mit zwei Erwachsenen mit einem Schlaf- und einem Wohnzimmer auskommen kann, brauchen Alleinerziehende zusätzlich ein Kinderzimmer. Zudem fallen bei niedrigeren Einkommen die kinderspezifischen Ausgaben (etwa für Windeln, Schulsachen, neue und passende Kleidung) besonders ins Gewicht. Gleichzeitig ist es für Alleinerziehende aufgrund der aufwändigeren Betreuung und Fürsorge für die Kinder besonders schwer, ihren Erwerbsumfang zu vergrößern. Vergleichbar ist die Situation für kinderreiche Familien. Dräger fasst zusammen: „Von Armut sind vor allem die Familien betroffen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund besonders großer
Betreuungsverantwortung nicht steigern konnten.“

Armutsbekämpfung in den Mittelpunkt der Familienpolitik stellen

Politisch sollte deshalb ein größeres Gewicht auf die Bekämpfung von Armut gelegt werden. „Vor allem Alleinerziehende brauchen stärkere Unterstützung“, so Dräger. Zudem gilt es, die staatliche Existenzsicherung für Kinder neu aufzustellen. Dabei, so Dräger, sollte sich der Staat konsequent an den Bedürfnissen von Kindern orientieren. „Mit einem Teilhabegeld als neue familienpolitische Maßnahme können wir das Kindergeld, die SGB II-Regelsätze für Kinder und Jugendliche, den Kinderzuschlag und den größten Teil des Bildungs- und Teilhabepakets bündeln.“ Dieses neue Instrument soll gezielt arme Kinder und Jugendliche erreichen und mit steigendem Einkommen der Eltern abgeschmolzen werden. Darüber hinaus brauchen Kinder und Eltern in ihrer Umgebung gute Bildungs- und Freizeitangebote sowie eine passgenaue, unbürokratische Unterstützung. Zudem sollten die neuen methodischen Erkenntnisse
dieser Studie in der Armuts- und Sozialberichterstattung der Bundesregierung berücksichtigt
werden, damit die bisherigen Verzerrungen aufgrund der OECD-Skala zukünftig nicht weiter auftreten. „Ansonsten“, so Dräger, „verlieren wir genau die aus dem Blick, die am meisten auf Unterstützung angewiesen sind.“

Zusatzinformationen

In der Studie von Prof. Notburga Ott, Prof. Martin Werding und ihren Mitarbeitern an der Ruhr- Universität Bochum wird die Einkommenssituation von verschiedenen Familientypen seit Anfang der 90er Jahre differenziert nachgezeichnet und verglichen. Dazu werden in einem ersten Schritt sogenannte Äquivalenzskalen empirisch ermittelt, die man heranzieht, um Einkommen von Haushalten verschiedener Größe miteinander vergleichen zu können. Grundlage ist dabei die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes, die Daten zu den Ausgaben der betrachteten Haushaltstypen liefert. Im Unterschied zu bisher vorliegenden Untersuchungen für Deutschland wird dabei berücksichtigt, dass angemessene Äquivalenzskalen von der Wohlstandsposition der Haushalte abhängen können. In einem zweiten Schritt werden die neu ermittelten Äquivalenzskalen herangezogen, um die Einkommenssituation von Familienhaushalten zu untersuchen. Datengrundlage sind dafür
die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die in Deutschland regelmäßig für Analysen der Einkommensverteilung herangezogen werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es, die Effekte der neu ermittelten Äquivalenzskalen im Vergleich zu bisher üblichen Methoden der Äquivalenzgewichtung aufzuzeigen.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 07.02.2018

„Die Familienarmut ist seit Jahren zu gering berechnet worden. Besonders bei Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehenden ist das Armutsrisiko deutlich höher als bisher angenommen. Die Zahlen machen deutlich, dass der Kampf gegen Familienarmut endlich aufgenommen werden muss und die geplanten Maßnahmen der Groko zu dünn sind“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, mit Blick auf die aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung.

Werner weiter: „Familienarmut ist Elternarmut. Deswegen muss endlich etwas gegen unsichere und schlecht bezahlte Jobs getan werden. Ein Mindestlohn von zwölf Euro und ein Verbot von Leiharbeit wären ein Anfang. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder vor Armut schützt und Teilhabe ermöglicht. Als Sofortmaßnahme muss das Kindergeld auf 328 Euro für alle Kinder angehoben werden. Die geplante Kindergeld-Erhöhung der Groko ist deutlich zu niedrig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.02.2018

Überall auf der Welt, aber gerade auch bei uns in Deutschland, muss es das Ziel sein, Kinderarmut zu beseitigen. Kinderarmut bedeutet meist Armut ein Leben lang.

Katja Mast, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es zentral, die Bekämpfung von Kinderarmut konsequent anzugehen. Deshalb wollen wir ein großes Maßnahmenpaket auf den Weg bringen: Dazu gehört die Erhöhung und Verbesserung des Kinderzuschlags, und deutliche Verbesserungen der Leistungen für Kinder im Arbeitslosengeld II. Auch Verbesserungen der Erwerbssituation der Eltern durch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen für die Erwerbsbeteiligung der Eltern, wie etwa einer Initiative zur Teilzeitausbildung, werden wir umsetzen. Und nicht zuletzt sorgen wir mit einem Milliardenpaket für Kitas dafür, dass Kinder gut betreut und Eltern von den Gebühren entlastet werden. Mit gezielten Geldleistungen, qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten aber auch mit der besseren Qualifizierung und Förderung von Langzeitarbeitslosen haben wir die notwendigen Schwerpunkte gesetzt damit Kinder in Deutschland gut aufwachsen können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.02.2018

Zur heute veröffentlichten Bertelsmann-Studie mit dem Titel "Wie hat sich die Einkommenssituation von Familien entwickelt? Ein neues Messkonzept" sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Es ist ein Skandal, dass die Einkommensschere zwischen wohlhabenden und armen Familien in Deutschland in den letzten 25 Jahren immer weiter aufgegangen ist. Das Risiko in Armut zu leben, ist nach den Ergebnissen der Studie für kinderreiche Familien und Alleinerziehende noch größer als bisher gedacht.

Wir unterstützen den Appell der Studie, die bisherigen Instrumente der Familienpolitik neu zu denken. Um diese Ungerechtigkeit endlich auszugleichen, fordern wir einen Grundbetrag pro Kind. Wer daneben noch Wohngeld oder weitere ergänzende Hilfen, zum Beispiel für Schulmaterial, Mobilität oder Freizeit und Kultur braucht, soll diese bekommen – einfach, unbürokratisch und in Höhe der tatsächlichen Kosten. Dazu muss die Politik ihr Versprechen einlösen, die Rahmenbedingungen für familienfreundliche Erwerbstätigkeit zu verbessern."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 07.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine grundlegende Kraftanstrengung zur Bekämpfung der Familien- und Kinderarmut in Deutschland. Dazu braucht es aus Sicht des Verbandes ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und ressortübergreifend ansetzt, um Kinder nachhaltig aus der Armut herauszuführen. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt auf, wie dringend die Bekämpfung der Familien- und Kinderarmut in Deutschland ist. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber an vielen Stellen bei Weitem nicht aus", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie zur Entwicklung der Einkommenssituation von Familien der Bertelsmann Stiftung.

"Die Studie der Bertelsmann Stiftung belegt, was viele Familien mit Kindern seit Langem spüren, dass nämlich bei einem geringen Familieneinkommen die finanziellen Belastungen durch jedes weitere Haushaltsmitglied dramatisch steigen. Alleinerziehende sind hier vielfach in einer finanziell besonders prekären Situation. Deshalb brauchen wir eine zeitnahe Anhebung der Kinderregelsätze auf ein armutsfestes Niveau entlang der Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010 zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gemacht hat. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädieren wir für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren", so Hofmann weiter.

In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind. Deshalb brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. "Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Familienministerium baut Präventionsprogramm an Schulen aus

Um Jugendliche vor religiös begründeter Radikalisierung zu schützen, muss man sie dort erreichen und ansprechen, wo sich ihr Alltag abspielt – in der Schule. Um Schülerinnen und Schüler als mündige Bürgerinnen und Bürger zu stärken, bietet das Vorhaben „Jugendsozialarbeit an Schulen“ den Jugendlichen an 166 Standorten ab März bundesweit sozialpädagogische Begleitung, in der Schule und beim Übergang ins Berufsleben an. Der Halt und das Aufzeigen von Lebensperspektiven stabilisieren junge Menschen und sind damit ein wichtiger Schutz vor Radikalisierung. Hier setzt die Präventionsarbeit der Bundesregierung mit dem Nationalen Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus an. Gemeinsam mit den Ländern wird mit diesem Vorhaben das Engagement an Schulen erheblich ausgebaut.

„Eine funktionierende Präventionsarbeit kann vor Ort nur in Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Vereinen, Kommunen und weiteren relevanten Akteuren erfolgreich sein. Die Schule spielt dabei die zentrale Rolle. Mit dem Präventionsprogramm an Schulen unterbreiten wir allen Jugendlichen Angebote, mit denen sie lernen können, sich selbst in der Diskussion mit anderen zu positionieren und unterschiedliche Meinungen auszuhalten. So können sie gezielt stark gemacht und in die Lage versetzt werden, radikale Propaganda zu erkennen, ihr zu widerstehen und argumentativ zu entgegnen“, betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Umsetzungspartner des Vorhabens „Jugendsozialarbeit an Schulen“ sind neben den Ländern die Jugendmigrationsdienste, Schulen, Träger der Radikalisierungsprävention und der politischen Kinder- und Jugendbildung.

Ab 1. März 2018 werden in 15 Bundesländern rund 172,5 Vollzeitstellen finanziert, die neben individueller Begleitung auch Gruppenangebote und Veranstaltungen in Schulen gemeinsam mit Trägern der politischen Bildung und der Radikalisierungsprävention anbieten.

Das Vorhaben wird auch über 2018 hinaus fortgesetzt. Weitere Informationen finden sie unter https://www.bmfsfj.de/jugendsozialarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.02.2018

„Die 4. World Vision-Kinderstudie zeigt, was unter der Regierung von Union und SPD Realität geworden ist: die Rechte von Kindern werden durch die Politik ignoriert“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ergebnisse der aktuellen Studie.

Norbert Müller weiter: „Die Zahlen zeigen: Etwa jedes fünfte Kind in Deutschland erlebt sich oder seine Familie als arm. Kinder können die aus Armut resultierende Ausgrenzung deutlich spüren. Das beginnt bei Ausgrenzungserfahrungen in der Schule und geht damit weiter, dass häufig kein Geld für Freizeitaktivitäten oder einen Urlaub da ist. Die Bundesregierung hat es in den letzten vier Jahren massiv versäumt, etwas gegen Kinderarmut zu unternehmen. Zwar definiert der Entwurf des Koalitionsvertrages die Bekämpfung von Kinderarmut endlich als Ziel. Die aufgezeigten Maßnahmen reichen aber bei weitem nicht aus, um das Problem ernsthaft anzugehen. Damit wird das Recht der Kinder auf Teilhabe und eine gute Entwicklung weiter gefährdet.

Erfreulich sind hingegen die Ergebnisse hinsichtlich der Empathie von Kindern für die Lage von Flüchtlingen. Die Pläne von CDU/CSU und SPD zur faktischen Kasernierung von Flüchtlingen sprechen leider eine andere Sprache. Abschottung ist wie World Vision richtigerweise kritisiert ‚Gift für die Integration‘.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.02.2018

Liveübertragung: Donnerstag, 22. Februar, 17.40 Uhr

Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP machen sich für eine Abschaffung beziehungsweise Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ stark. Die drei Gesetzentwürfe, welche die Fraktionen zu diesem Zweck vorgelegt haben, debattiert der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2018, in erster 45-minütiger Lesung. Danach werden sie zur weiteren Beratung – voraussichtlich unter der Federführung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz – in die Ausschüsse überwiesen.

Linke will Paragrafen ersatzlos streichen

Während der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion eine „Einschränkung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ vorsieht, wollen Grüne und Die Linke den Straftatbestand aufheben. Laut dem von der Linksfraktion vorgelegten Gesetzentwurf (19/93) macht sich nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches strafbar, wer „des Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet.

Aufgrund des Paragrafen sei jüngst eine Ärztin in Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, so die Fraktion. Nach ihrer Ansicht besteht seit der Reform des Abtreibungsparagrafen 218 im Jahr 1976 „die widersprüchliche Rechtslage, dass Ärztinnen und Ärzte zwar unter den in § 218 StGB geregelten Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, jedoch diese Leistung nicht öffentlich anbieten dürfen“. Um diesen Widerspruch aufzulösen, hat Die Linke die Initiative ergriffen, Paragraf 219a ersatzlos zu streichen.

Grüne wollen sachliche Information ermöglichen

Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf (19/630) Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, umfassende sachliche Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zugänglich zu machen und potenzielle Patientinnen darauf hinzuweisen, dass sie derartige Abbrüche vornehmen. Die Gesetzesänderung sei zwingend erforderlich, um Straffreiheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten und Patientinnen Zugang zu Informationen und eine freie Arztwahl zu ermöglichen.

Die Fraktion will den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches daher aufheben und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren. Da das Berufsordnungsrecht der Ärzte anpreisende Werbung untersage, bleibe empfehlende oder lobende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche durch Ärztinnen und Ärzte auch in Zukunft unzulässig, betonen die Abgeordneten

Quelle: Information des Deutschen Bundestags vom 12.02.2018

Bildinformationen öffneLiveübertragung: Freitag, 23. Februar, 9 Uhr

Zu Beginn der Sitzung am Freitag, 23. Februar 2018, debattiert der Bundestag eine Stunde lang über den Bericht der Bundesregierung „über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“. Der Bericht wird im Anschluss zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung soll voraussichtlich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernehmen.

Vier zusätzliche Monate bei Teilzeitarbeit

Laut dem Bericht (19/400) nehmen Eltern immer häufiger das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus in Anspruch. So stieg vom dritten Quartal 2015 bis zum dritten Quartal 2017 der Anteil jener Eltern, die Elterngeld Plus beantragt haben, von 13,8 auf 28 Prozent aller Elterngeldbezieher. In einigen Regionen Deutschlands stieg ihr Anteil sogar auf bis zu 38,5 Prozent. Rund 27 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragten, entschieden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus trat zum 1. Juli 2015 in Kraft. Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie das herkömmliche Elterngeld, es beträgt dann aber auch nur maximal 50 Prozent des Elterngeldes. Als Partnerschaftsbonus können Eltern jeweils vier zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass in dieser Zeit beide Elternteile mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.

Quelle: Information des Deutschen Bundestags vom 07.02.2018

Im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005 ist die Teilzeitberufsausbildung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/683) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/412) hin. Auszubildende und Ausbildende können in einem gemeinsamen Antrag die Kürzung der Ausbildungszeit auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beantragen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Allerdings sei das gemäß Paragraph 8 Absatz 1 Satz 2 BBiG erforderliche "berechtigte Interesse" an einer Teilzeitausbildung beziehungsweise die genaue Adressatengruppe einer Teilzeitausbildung im BBiG nicht definiert.

Die Abgeordneten hatten in der Kleinen Anfrage von der Bundesregierung unter anderem wissen wollen, wie viele Ausbildungsstellen für Teilzeit seit 2005 ausgeschrieben wurden und wie viele Ausbildungsverträge in Voll- und Teilzeit seit 2005 abgeschlossen wurden. Laut Antwort sind im Jahr 2016 rund 0,4 Prozent der Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung in Teilzeit abgeschlossen worden, davon 0,06 Prozent für Männer und 0,95 Prozent für Frauen. 2008 waren insgesamt nur 0,1 Prozent aller Ausbildungsverträge solche mit Teilzeitregelung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 71 vom 15.02.2018

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über das Modellprojekt "Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zur Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt" des Bundesfamilienministeriums. In einer Kleinen Anfrage (19/554) will sie unter anderem wissen, welche Akteure an den Entwicklung des Projektes beteiligt waren und nach welchen Kriterien die fünf beteiligten Länder Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen ausgewählt wurden. Zudem will die Linksfraktion erfahren, auf welche Dauer das Projekt angelegt ist und mit welchen finanziellen Mitteln es gefördert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 53 vom 07.02.2018

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Belegrechte der Bundeswehr in Kinderbetreuungseinrichtungen. In einer Kleinen Anfrage (19/626) will sie unter anderem wissen, an welchen Standorten in den Jahren 2016 und 2017 Vereinbarungen zwischen der Bundeswehr und Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen über Belegrechte für die Kinder von Bundeswehrangehörigen bestanden, welche Kosten dadurch entstanden und an welchen Standorten weitere Vereinbarungen geplant sind. Zudem will die Fraktion erfahren, wo die Bundeswehr in eigene Kindertageseinrichtungen betreibt und welche Kosten dadurch entstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 51 vom 06.02.2018

Die Fraktion Die Linken fordert von der Bundesregierung, Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu besseren Konditionen zu vermieten. Damit soll gegen steigende Mieten in Großstädten vorgegangen und Gering- und Durchschnittsverdienern bezahlbarer Wohnraum geboten werden. In einem Antrag (19/613) fordert die Fraktion, Mieterhöhungen zu begrenzen,Mieterräte einzurichten und Härtefallregelungen zu schaffen. Die Fraktion argumentiert, dass die BImA in den vergangenen Jahren Mieten deutlich erhöht und sich an den ortsüblichen Preisen orientiert habe. Stattdessen sollten nach Willen der Linken soziale Belange bei der Vermietung bundeseigener Immobilien im Mittelpunkt stehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 52 vom 06.02.2018

Dem Bundesfamilienministerium sind im Rahmen des Dialogforums "Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" im vergangenen Jahr Kosten von insgesamt 60.434 Euro entstanden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/549) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/416) mit. Ziel des Dialogforums sei nicht gewesen, zu konkreten Ergebnissen zu kommen, sondern Meinungsbilder zu einzelnen Fragen und Problemfeldern in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe offenzulegen. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgte nach Angaben der Regierung durch das Bundesfamilienministerium und den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. aufgrund fachlicher Kriterien. Das Hauptaugenmerk bei der Auswahl der Teilnehmer habe darauf gelegen, alle wesentlichen Akteure der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe und der freien Träger, sowie der Fachverbände, Bundesländer und der Wissenschaft zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 50 vom 06.02.2018

Eltern nehmen immer häufiger das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus in Anspruch. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/400) hervor. So stieg vom dritten Quartal 2015 bis zum dritten Quartal 2017 der Anteil jener Eltern, die Elterngeld Plus beantragt haben, von 13,8 auf 28 Prozent aller Elterngeldbezieher. In einigen Regionen Deutschlands stieg ihr Anteil sogar auf bis zu 38,5 Prozent. Rund 27 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragten, entschieden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus trat zum 1. Juli 2015 in Kraft. Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie das herkömmliche Elterngeld, es beträgt dann aber auch nur maximal 50 Prozent des Elterngeldes. Als Partnerschaftsbonus können Eltern jeweils vier zusätzliche Monate mit Eltergeld Plus bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass in dieser Zeit beide Elternteile mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.

Nach Angaben der Regierung bewerten 77 Prozent der befragten Bezieher des Elterngeld Plus dies als "gute Sache", 19 Prozent sagten "teils, teils" und nur ein Prozent bezeichnete es als "keine gute Sache". Die Zustimmungsrate falle bei den befragten Vätern mit 84 Prozent höher aus als bei den Müttern mit 75 Prozent. Bei der Entscheidung für das Elterngeld Plus sei es 65 Prozent der Mütter und 63 Prozent der Väter nach eigenen Angaben besonders wichtig, mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen zu können. 55 Prozent der Bezieher des Elterngeld Plus verzichten nach Aussage der Regierung wegen Sorge vor Einkommensverlusten auf den Partnerschaftsbonus, 27 Prozent aus Angst vor beruflichen Nachteilen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 50 vom 06.02.2018

Das Risiko, durch Computer oder computergesteuerte Maschinen ersetzbar zu werden, steigt am schnellsten in Helferberufen. Viele neue Technologien sind marktreif geworden, die vor allem einfache Tätigkeiten ersetzen können. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Insgesamt sind 25 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland dem Risiko ausgesetzt, dass innerhalb ihres Berufs mehr als 70 Prozent der Tätigkeiten durch Computer oder computergesteuerte Maschinen übernommen werden könnten. Der größte Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, gut 46 Prozent, arbeitet in Berufen mit einer mittleren Substituierbarkeit. Das heißt, dass zwischen 30 und 70 Prozent der Tätigkeiten eines Berufs potenziell durch Computer erledigt werden könnten. Bei gut 28 Prozent der Beschäftigten könnten der IAB-Studie zufolge weniger als 30 Prozent der Tätigkeiten innerhalb des jeweiligen Berufs automatisiert werden.

Es sei aber keineswegs anzunehmen, dass dies in vollem Umfang geschehen werde, betonen die IAB-Forscherinnen Katharina Dengler und Britta Matthes. So können beispielsweise Kostengründe oder rechtliche Hürden dazu führen, dass nur ein Teil des technisch möglichen Automatisierungspotenzials ausgeschöpft wird.

Bildung und Qualifikation wirken tendenziell dem Risiko entgegen, dass berufliche Tätigkeiten von Computern übernommen werden könnten. So weisen Helferberufe, für die typischerweise keine berufliche Ausbildung benötigt wird, mit 58 Prozent das höchste Substituierbarkeitspotenzial auf. Bei Berufen, für die in der Regel ein vierjähriges Hochschulstudium erforderlich ist, liegt das Substituierbarkeitspotenzial bei 24 Prozent. Ein Vergleich mit einer von den beiden IAB-Forscherinnen drei Jahre zuvor erstellten Analyse der Substituierbarkeitspotenziale ergibt zudem, dass der Anstieg bei den Helferberufen mit rund zwölf Prozentpunkten doppelt so hoch ausfällt wie bei den Expertenberufen mit plus sechs Prozentpunkten. Während sich für die IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufe kaum Veränderungen in den drei Jahren ergeben haben, sind die Substituierbarkeitspotenziale in den Verkehrs- und Logistikberufen am stärksten gestiegen.

Insgesamt sprächen die Ergebnisse dafür, dass die Befürchtungen eines massiven Beschäftigungsabbaus im Zuge der Digitalisierung dennoch derzeit unbegründet seien, erläutern Dengler und Matthes. Es würden keineswegs nur Tätigkeiten wegfallen, sondern auch neue entstehen.

Innerhalb der Berufe werde es aber große Umbrüche geben, erklären die Forscherinnen. Entscheidend sei daher, Ausbildungen so zu gestalten, dass alle Auszubildenden mit den neuesten technologischen Innovationen in ihrem Beruf vertraut gemacht werden. Die Möglichkeiten zur Weiterbildung, Höherqualifizierung und Umschulung müssten ausgebaut werden. Die Aus- und Weiterbildung sollte dabei nicht nur auf digitale Inhalte, sondern auch auf den Erwerb sozialer und fachübergreifender Kompetenzen gerichtet sein. Mit der Digitalisierung verändere sich auch die Art und Weise, wie gearbeitet wird – beispielsweise gewinne Arbeit in virtuellen Teams an Bedeutung. Deshalb werde es zukünftig noch wichtiger, über soziale Kompetenzen wie Kooperationsbereitschaft, Kommunikationsstärke, Selbstmanagement oder Empathie zu verfügen.

Die Studie steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.02.2018

52 % der volljährigen Personen in Deutschland lebten im Jahr 2016 mit ihrem Ehepartner oder ihrer Ehepartnerin in einem gemeinsamen Haushalt. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Valentinstages auf der Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mit. Männer ab 18 Jahren lebten zu 53 % in einer Ehe, Frauen zu 51 %.

Je nach Alter ergeben sich dabei zum Teil deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen. In der Altersgruppe von 18 bis unter 35 Jahren waren Frauen bereits häufiger verheiratet: 26 % der Frauen gegenüber 16% der Männer lebten mit Ehepartner oder -partnerin zusammen. Im Alter von 35 bis unter 65 Jahren galt dies für 62% der Männer und 64% der Frauen. In dieser Altersspanne gab es also kaum Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Anders bei Personen im höheren Alter: Ab dem 65. Lebensjahr lebten 47% der Frauen in einer Ehe, auf Männer trifft dies für 74% zu. Der wichtigste Grund hierfür ist die höhere Lebenserwartung der Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 13.02.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Für die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen setzen sich bundesweit zahlreiche Verbände ein. Gemeinsam kritisieren diese Organisationen, dass sie die Rechte von Pflegebedürftigen, Behinderten und ihren Familien nicht ausreichend vertreten können, weil sie in den wichtigen Gremien der Pflege nur eine eingeschränkte Mitbestimmung haben. Die Verbände fordern Nachbesserungen von der Politik.

In Deutschland leben 7,5 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen, 2,9 Millionen sind pflegebedürftig; mit der Lebenserwartung steigt ihre Zahl weiter. Es ist wichtig, aber bisher nicht hinreichend gewährleistet, dass deren Interessen zur Finanzierung und Gestaltung ihrer Pflege bedarfsgerecht gesichert werden.

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen – und weitere Interessensverbände dieses Bereichs fordern mehr Mitbestimmung im Qualitätsausschuss Pflege, dem wichtigsten diesbezüglichen Gremium.

Es ist dringend erforderlich – wie im Bereich Patientenvertretung im Gesundheitsbereich generell üblich –, auch für den Bereich Behinderung und Pflege angemessene Bedingungen für eine qualifizierte Interessenvertretung zu schaffen.

„Gesetzliche Verbesserungen waren und bleiben wichtig, sind aber nicht ausreichend. In der praktischen Umsetzung ergeben sich immer wieder Regelungsbedarfe, die erhebliche Auswirkungen für die betroffenen Menschen haben. Wir wollen, dass dabei die Interessen dieser Menschen vertreten werden können und beachtet werden. Administration ist nicht beliebig, ihre Ausgestaltung im Interesse der betroffenen Menschen muss möglich sein. Dafür wollen wir uns einsetzen können“, so Franz Müntefering, BAGSO-Vorsitzender.

Um pflegebedürftigen und behinderten Menschen mehr Mitbestimmung und Einfluss in den Gremien der Pflege zu geben, fordern die Interessenverbände:

  • eine Stabsstelle, um die Arbeit der Interessenverbände inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen,
  • stärkere finanzielle Unterstützung von Verbandsvertretern bei ihrer Gremienarbeit,
  • ein Stimmrecht in Verfahrensfragen für Verbandsvertreter im Qualitätsausschuss Pflege, um die Beratung und die Verfahren in der Pflege mitzugestalten,
  • einen ständigen unparteiischen Vorsitzenden für den Qualitätsausschuss, den das Bundesministerium für Gesundheit benennt,
  • mehr Transparenz im Qualitätsausschuss durch öffentliche Sitzungen und öffentlich einsehbare Protokolle.

Zu den maßgeblichen Interessenverbänden, die die Kritik formulieren, gehören neben der BAGSO der Sozialverband VdK Deutschland, der SoVD Sozialverband Deutschland, die Verbraucherzentrale Bundesverband, die BAG SELBSTHILFE und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland. Diese Interessenvertretung von pflegebedürftigen und behinderten Menschen ist rechtlich in § 118 SGB XI geregelt, der die Beteiligung von Interessensvertretungen definiert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. vom 07.02.2018

Die nächste Bundesregierung steht nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor großen kinderpolitischen Baustellen. Dazu gehört vor allem die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Schwerpunkte sollten dabei die Themen Mitbestimmung und Beteiligung, Bekämpfung der Kinderarmut sowie die Integration von Flüchtlingskindern sein.

"Die heute vorgelegte 4. World Vision Kinderstudie zeigt deutlich auf, dass es mit der Partizipation von Kindern in Deutschland nicht voran geht. Dabei erleben wir derzeit ganz aktuell wie wichtig es ist, unsere Demokratie zu fördern und ein gesellschaftliches Miteinander zu ermöglichen. Dafür müssen wir Kindern Räume für echte Mitbestimmung eröffnen. Große Defizite gibt es vor allem bei der Beteiligung in Schule und Familie", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Es ist problematisch, dass die Kinderpolitik insgesamt immer noch ein Nischendasein fristet. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern. Wir müssen unseren Kindern helfen, stark und gleichberechtigt zu sein, damit sie mit ihrer Kreativität und Kompetenz unsere Gesellschaft mitgestalten können. Hier brauchen wir Konzepte, die die Interessen der Kinder konkret benennen und ihre Rechte als einen vorrangigen Gesichtspunkt in den Blick nehmen. Nur so werden wir dem Anspruch gerecht, verantwortlich für die heranwachsenden und zukünftigen Generationen zu handeln."

"Die Ergebnisse der 4. World Vision Kinderstudie zum Thema Kinderarmut lassen an Deutlichkeit nichts vermissen. Kinderarmut prägt die betroffenen Kinder nachhaltig und raubt ihnen an vielen Stellen ihre Zukunftschancen. Deshalb brauchen wir eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen in diesem Bereich und ein Gesamtkonzept gegen Kinderarmut, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für die Einführung eines Bundeskinderteilhabegesetzes, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren", so Hofmann weiter.

Dass schon die jüngsten Kinder sehr viel Empathie und Bereitschaft zum Teilen mitbringen, wenn es um geflüchtete Menschen geht, stimmt das Deutsche Kinderhilfswerk zuversichtlich. "Davon sollten sich die Erwachsenen eine Scheibe abschneiden. Die Ergebnisse der gerade abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen gehen ja leider in eine andere Richtung. Das Deutsche Kinderhilfswerk lehnt für Flüchtlingskinder das darin festgelegte Konzept der sog. ANkER-Einrichtungen ab, da eine kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung der geflüchteten Kinder von Anfang an sichergestellt werden muss. Die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingskindern muss erhalten bleiben. Auch die Regelungen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sieht das Deutsche Kinderhilfswerk kritisch. Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Koalitionsvertrag missachtet an dieser Stelle das Recht auf familiäres Zusammenleben für diese Flüchtlingskinder und verletzt damit elementare Rechte, die im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UN-Kinderrechtskonvention normiert sind", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.02.2018

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit besteht noch bis zum 31. März 2018 die Möglichkeit, einen Antrag bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.010 Projekte mit insgesamt rund 6.063.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.02.2018

Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Kinder brauchen Freiräume“. Damit rufen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk Bund, Länder und Kommunen dazu auf, mehr Möglichkeiten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Kinderrechtsorganisationen appellieren an Politikerinnen und Politiker, die Meinung der nachwachsenden Generation ernst zu nehmen und ihre Belange bei Entscheidungen, die sie betreffen, durchgehend zu berücksichtigen.

„Kinder und Jugendliche wollen ihren Platz in unserer Gesellschaft einnehmen. Dafür ist es notwendig, dass wir ihnen Freiräume eröffnen, damit sie ihre Ideen und Wünsche einbringen und ihr persönliches Potenzial entfalten können“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Es liegt in der Verantwortung der Politik, hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Nur eine Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche ernst genommen werden und mitgestalten können, wird wirklich kinderfreundlich und damit zukunftsfähig.“

„Städte und Gemeinden müssen Strukturen und Einrichtungen entwickeln, die sicherstellen, dass die Kinderinteressen mehr Gewicht bekommen“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Kinder und Jugendliche brauchen beispielsweise einen Platz am Verhandlungstisch, wenn es um die Planung von Spielplätzen oder von Jugendeinrichtungen geht. Die kommunale Politik muss Freiräume eröffnen, in denen echte Mitbestimmung und Entfaltung möglich wird.“

Kinder und Jugendliche brauchen aber auch in Schule und Freizeit mehr Freiräume. Ebenso sind Eltern dazu aufgerufen, ihren Kindern die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entwickeln. Dazu gehören vor allem Freiräume, in denen sie sich eigenständig ihr Umfeld erschließen und ihre eigene Persönlichkeit ausbilden können.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Meinungsäußerung, Beteiligung und freie Entfaltung sind in der weltweit gültigen UN-Kinderrechtskonvention garantiert, die Deutschland 1992 ratifiziert hat. Zum Weltkindertag rufen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam zum Einsatz für die Verwirklichung der Kinderrechte auf.

Anlässlich des Weltkindertags (20. September) entwickeln bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kinder brauchen Freiräume“ Aktionen und machen mit Informationsständen auf die Kinderrechte aufmerksam.

Am Sonntag, den 23. September 2018, finden in Berlin und in Köln unter demselben Motto die beiden größten Kinderfeste bundesweit statt. Dazu erwarten UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk jeweils 100.000 Besucherinnen und Besucher rund um den Potsdamer Platz in Berlin und im Kölner Rheingarten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 09.02.2018

Steigende Verbraucherpreise, starre Mehrwertsteuer – wann werden Kinderprodukte endlich geringer besteuert?

„Nur wenn wir es wiederholen, besteht Aussicht auf Besserung.“ Mit diesen Worten kommentiert Elisabeth Müller, die Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) die Forderung des Verbandes, bei Kinderprodukten zumindest den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent einzuführen. Seit Erhebung der Mehrwertsteuer im Jahr 1967 werden Baby-Strampler, Kinderwagen und Schulranzen immer noch mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent veranschlagt. „Gerade für Familien mit vielen Kindern, die hohe Konsumausgaben haben, ist eine entsprechende Ermäßigung gerechtfertigt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Hundefutter mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert wird, Windeln aber nicht“ erklärt Müller.

Auch der Gesamtvorstand des Verbandes hat auf seiner Sitzung im Januar noch einmal bekräftigt, dass viele Familien weiterhin auf eine Verbesserung dieser Situation warten. „Wir wissen,“ so der Bundesgeschäftsführer des KRFD, Florian Brich, „dass wir den Stand bei der Mehrwertsteuer nicht über Nacht verändern können. Dies bedeutet aber nicht, dass wir das Thema nicht weiter verfolgen. Gerade weil familien- und steuerpolitischen Maßnahmen in der Diskussion sind, weisen wir noch einmal auf den Handlungsbedarf bei der Besteuerung von Kinderprodukten hin“ so Brich. Um seine dauerhafte Unterstützung für reduzierte Mehrwertsteuersätze auf Kinderprodukte zu unterstreichen, wird der KRFD Bündnispartner bei der Kampagne „7% für Kinder“, die bereits vor einiger Zeit von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) und der JAKO-O GmbH ins Leben gerufen wurde.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 15.02.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. März 2018

Veranstalter: Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb)

Ort: Würzburg

Familie befand sich seit jeher und befindet sich im Wandel. Dies zeigt auch die Zunahme an Familien, in denen die bio-genetische, rechtliche und/oder soziale Elternschaft auf mehr als 2 Personen verteilt ist. In der Folge wachsen Kinder immer häufiger in Familien auf, an deren Gründung mehr als zwei Elternteile beteiligt sind. Historisch bekannte Formen sogenannter multipler Elternschaft sind Adoptiv-, Pflege- und Stieffamilien. Durch eine Liberalisierung der Gesellschaft und Fortschritte in der Reproduktionsmedizin differenziert sich Familie weiter aus und es kommen neuere Formen wie Regenbogenfamilien und Familien nach Gametenspende hinzu.

Für alle diese Familienformen stellt sich die Frage, wie Familie und Elternschaft definiert, hergestellt und nach außen kenntlich gemacht werden, wenn Abstammung als begründendes Element zwischen einigen oder allen Familienmitgliedern fehlt. Wie wird Familienleben jenseits gängiger Familienleitbilder gestaltet und gelebt? Die Fachtagung „Familien mit multipler Elternschaft“ soll genau diese Familienformen in den Blick nehmen und deren Herausforderungen und Chancen diskutieren. Eingeladen sind Fachkräfte der Familienbildung, der Kinder und Jugendhilfe sowie in der Beratung.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 14. März 2018

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand, Projekt "Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten!" gemeinsam mit dem DGB Hamburg

Ort: Hamburg

Ein Workshop für Betriebs- und Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte und weitere familienpolitische Akteur*innen

Am 1. Juli 2015 wurden ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus eingeführt. Beide Regelungen ermöglichen berufstätigen Eltern, länger und flexibler Elterngeld zu beziehen und geben ihnen mehr Spielraum, um Betreuungsphasen nach ihren Bedürfnissen und Lebensrealitäten zu gestalten. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sollen partnerschaftliche Vereinbarkeitslösungen unterstützen: Indem Mütter früher wieder in die Erwerbsarbeit einsteigen und Väter ihre Arbeitszeit für die Kinderbetreuung reduzieren. Damit beides funktioniert, müssen Betriebe und Verwaltungen z.B. Teilzeit möglich machen – ganz praktisch und ohne Nachteile für die Beschäftigten. Doch es braucht noch mehr für eine gute Praxis!

Betriebs- und Personalräte spielen hierbei eine große Rolle: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern gehört zu ihren Aufgaben, wie auch die Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Gesundheitsschutz. Im Workshop werden die Regelungen zu ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus vorgestellt und es wird Resumee gezogen: wie nutzen Eltern die neuen Möglichkeiten seit der Einführung 2015? Welchen Hindernissen stehen sie in der Praxis gegenüber? Es wird diskutiert, wie Interessenvertretungen dabei unterstützen können und welche betrieblichen Lösungen sich gut umsetzen lassen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 02. Juni 2018

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE gemeinsam mit der sächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE und der Leipziger Stadtratsfraktion DIE LINKE

Ort: Leipzig

Kinderarmutskongress " Armut hat ein Gesicht: Augen – Nase – Mund " – eine Veranstaltung des 2016 durch Dietmar Bartsch initiierten "Netzwerkes gegen Kinderarmut"

Die Veranstalter freuen sich über die Zusagen der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie des Freistaates Thüringen, Heike Werner; der Arbeits- und Sozialministerin des Landes Brandenburg, Diana Golze, dem Berliner Staatssekretär für Integration, Arbeit und Soziales, Alexander Fischer; des Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, und von Prof. Dr. Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal, Fachbereich Angewandte Kindheitswissenschaften.

Die Veranstalter bewegt zutiefst, dass die Zahl der in Armut lebenden Kinder und Jugendlichen in Deutschland seit langem stabil auf einem sehr hohen Niveau ist. Sie wissen, welche Folgen Armut hat. Traurige Wahrheit ist: Wer in Armut aufwächst, hat schlechtere Bildungschancen, schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und stirbt früher. Armut ist kein Naturgesetz und gerade für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, die Armutsspirale durchbrechen zu können, um nicht nur in eine glückliche Zukunft blicken, sondern sie auch erleben zu können. Wer als Kind schon ausgegrenzt wird, wird dieser Gesellschaft nicht viel abgewinnen können. Hier sind Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefragt.

Der Kongress soll die Gelegenheit bieten, ins Gespräch kommen, um zum einen dem Thema "Kinderarmut" mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu geben und zum anderen herauszuarbeiten, was in der jeweiligen Rolle – in Regierung, Opposition und außerparlamentarisch – zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderarmut beigetragen werden kann.

Weitere Infos finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) kooperiert eng mit anderen familien- und sozialpolitischen Akteuren und ist Mitglied diverser Vereine, Verbände und Bündnisse. Diese werden nun auch auf der ZFF-Homepage dargestellt: unter ÜBER UNS / Kooperationen.

AKTUELLES

Seit mehreren Jahren ist der AWO Bundesverband als Teil eines Trägerkonsortiums erfolgreich an der Umsetzung der ESF-Bundesprogramme Elternchance I und II beteiligt.

Im nun vorliegenden Positionspapier „ Konsortium Elternchance – Zwischenfazit und Forderungen nach fünf Jahren Umsetzungserfahrung mit der Weiterqualifizierung zum_zur Elternbegleiter*in“ beschreiben die beteiligten Verbände sowohl Aufgaben und Auftrag von Elternbegleiter*innen als auch ihr Selbstverständnis als Konsortium und blicken auf Erreichtes. Abschließend werden fachpolitische Forderungen zur Stärkung des Arbeitsfeldes Familienbildung und zur Verstetigung von Elternbegleitung formuliert.

Das Positionspapier steht Ihnen hier als PDF zum Download bereit.

Quelle: Information Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.02.2018

Das ISS freut sich, Ihnen das Veranstaltungsset „Weichen stellen durch Gleichstellung“ zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vorstellen zu dürfen.

Die Idee: Mithilfe des Veranstaltungssets möchte das ISS Sie dafür gewinnen, die Erkenntnisse und Empfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung zu verbreiten und zu nutzen. Mit den bereitgestellten Materialien des Veranstaltungssets wird Ihnen die Arbeit für die Organisation und Durchführung Ihrer Veranstaltung erleichtert.

Das Veranstaltungsset enthält die folgenden Materialien:

  • Sie erhalten einen ausführlichen Organisationsleitfaden, in dem zwei verschiedene Veranstaltungsformate (kurz und lang) ausgearbeitet sind.
  • Sie erhalten eine umfangreiche PowerPoint-Präsentation zu gleichstellungspolitischen Themen, die Sie nach Bedarf anpassen können.
  • Sie erhalten ein dazugehöriges Moderationsskript mit ausführlichen Notizen zu den einzelnen Folien der PowerPoint-Präsentation, das Sie bei Ihrem Vortrag unterstützt.
  • Sie erhalten Vorschläge für Einladungsschreiben, Handzettel- und Plakatvordrucke, die Sie ganz einfach individuell anpassen können.
  • Sie erhalten acht Kurzinfos, um einzelne Themen des Zweiten Gleichstellungsberichts vertiefen zu können.
  • Sie erhalten Zugang zu einem exklusiven Pool an externen Moderatorinnen und Moderatoren, die von uns speziell geschult worden sind und Sie bei Bedarf auf Ihrer Veranstaltung unterstützen können.

Das ISS würde sich freuen, wenn Sie mit dem Veranstaltungsset eine Veranstaltung organisieren, um den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zu diskutieren und konkrete Schritte anzustoßen.

Zugang zum Veranstaltungsset erhalten Sie hier.

Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zunächst einen Aktivierungslink, um Ihr Passwort einzurichten. Nachdem Sie sich mit diesen Zugangsdaten angemeldet haben, können Sie die Materialien zum Veranstaltungsset "Weichen stellen durch Gleichstellung" herunterladen.

Sie finden im Download-Bereich auch in Kürze einen Evaluierungsbogen. Bitte vergessen Sie nicht, dem ISS Ihre Rückmeldung zu Ihrer Veranstaltung zukommen zu lassen.

Bei Fragen zum Veranstaltungsset erreichen Sie das ISS von Montag bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr telefonisch unter 030/616 717 9-16 oder per E-Mail unter gleichstellung@iss-ffm.de.

Quelle: Information Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. vom 08.02.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 3 2018

SCHWERPUNKT I: Familiennachzug

Anlässlich der Einigung zum Familiennachzug in den Koalitionsverhandlungen kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) die geplanten Regelungen als unzureichend und fordert die Verhandlungspartner auf, das Recht auf Familie aller Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF kritisiert scharf, dass der heute erzielte Kompromiss beim Familiennachzug auf eine Fortsetzung der bestehenden Wartefrist beim Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz bis zum Sommer 2018 abzielt. Auch die anschließend geplante Regelung, die den Nachzug von Familienangehörigen von subsidiär Geschützten auf 1000 Personen pro Monat begrenzt, ergänzt durch eine Härtefallregelung, geht an der Realität vieler Geflüchteten vorbei. Bleibt es dabei, so leiden weiterhin viele minderjährige Geflüchtete oder auch Mütter und Väter, denen es versagt wird, als Familie sicher in Deutschland zusammenzuleben. Wir sprechen uns für ein Recht auf Familie für alle Geflüchtete aus, ohne Wenn und Aber!“

Das Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 30.01.2018

„Union und SPD bereiten die Umwandlung des Menschenrechts auf Familienleben in ein kontingentiertes Gnadenrecht vor“, kritisiert die Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, den heute von den Regierungsfraktionen vorgestellten Änderungsantrag zum Familiennachzug. Jelpke weiter:

„Der Änderungsantrag enthält für die Zeit ab August 2018 eine bloße Kann-Regelung. Die Zahl von 1000 ist nicht garantiert, es können auch wesentlich weniger sein. Jeglicher Rechtsanspruch auf Nachzug wird damit komplett abgeschafft. Vom Völkerrecht und dem Schutz der Familie haben sich die Koalitionäre verabschiedet, stattdessen fordern sie einen willkürlichen Umgang mit den Flüchtlingen. Das Trostpflaster Härtefallregelung ändert daran rein gar nichts: Als `Härtefälle´ konnten in den letzten zwei Jahren gerade einmal etwa 100 Personen nach Deutschland einreisen. Das ist reine Symbolpolitik, um die SPD-Basis für die Große Koalition einzunehmen.

Wir reden über etwa 60.000 Angehörige, meist Frauen und Kinder, die bereits seit zwei Jahren oder noch länger sehnsüchtig auf die Zusammenführung mit ihren in Deutschland lebenden Angehörigen warten. Nach der vorgesehenen Kontingentregelung würde es weitere fünf Jahre dauern, bis diese Familien endlich zusammenkommen können. Und wer in der Zwischenzeit volljährig wird, hat jeglichen Anspruch verwirkt. Diese Regelung ist unmenschlich, grausam und inakzeptabel.

Der Änderungsantrag enthält im Kern einen vollständig neuen Regelungsgehalt. Deswegen hat DIE LINKE für die Sitzung des Hauptausschusses heute Abend den Antrag auf eine erneute Sachverständigenanhörung gestellt. Ich hoffe auf die Zustimmung von Grünen und FDP.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.12.2017

Die künftige Ausgestaltung des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Flüchtlingen, also solchen mit eingeschränkten Schutzstatus, ist auch unter Sachverständigen umstritten. Dies wurde am Montag bei einer öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses zu vier Gesetzentwürfen und einem Antrag zum Familiennachzug deutlich.

Nach einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (19/439) soll die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen, die Mitte März ausläuft, verlängert werden. In der Vorlage verweist die Fraktion "auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll". Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung soll die Aussetzung des Familiennachzugs dem Gesetzentwurf zufolge verlängert werden.

Die AfD-Fraktion will dagegen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte auf Dauer ausschließen. Ihr Gesetzentwurf (19/182) sieht einen "völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter" vor.

Nach einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/425) soll der Nachzug grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden.

Die Linke fordert demgegenüber in ihrem Gesetzentwurf (19/241), die derzeitige Warteregelung mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/454) die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung zu ergreifen.

In der Anhörung argumentierte Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag, dass man zur Integration "Wohnraum, Sprachkurse, soziale Teilhabe, Kitas, Jobs, Schulen" brauche, die "knappe Güter" seien. Andererseits seien auch "familiäre Rahmenbedingungen" für die Geflüchteten essentiell. Daraus folge, dass seine Organisation keiner Politik die Hand reiche, die allein auf die Aussetzung des Familiennachzugs oder aber auf dessen dessen gänzlichen Freigabe setze. Denkbar sei, den Familiennachzug grundsätzlich weiter auszusetzen und Ausnahmen in bestimmten Maß zuzulassen.

Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützte Überlegungen, "an der Aussetzung des Familiennachzugs zeitlich begrenzt mit dem Ziel festzuhalten, eine Anschlussregelung zu finden", die bestimmten Anforderungen entspreche. Seine Organisation lehne dagegen eine sofortige bedingungslose Aufhebung der Aussetzung ebenso ab wie deren unbegrenzte Festschreibung.

Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag verwies darauf, dass sein Verband die Aussetzung des Familliennachzugs im Jahr 2016 ausdrücklich begrüßt habe. Die dafür tragenden Gründe "gelten weitgehend fort", sagte Ruge. Die derzeit diskutierten Vorschläge sowohl für eine Fortführung der Aussetzung als auch eine Begrenzung des Familiennachzugs halte seine Organisation "für durchaus akzeptabel", lehne aber eine voraussetzungslose Ermöglichung des Nachzugs oder seine generelle Abschaffung ab.

Dieter Amann, Mitarbeiter der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sagte, die Mehrheit der betroffenen Familienväter werde schon aufgrund ihres Alters "niemals die Sprache in einer Weise lernen, die ihnen einen eigenständigen Lebensunterhalt" in Deutschland ermöglichen würde. Dasselbe gelte für ihre nachziehenden Frauen und "abgestuft nach Alter" mehr oder minder ebenso für ihre Kinder. "Die übergroße Mehrheit der Nachziehenden wird sofort und meist für immer ins deutsche soziale Netz nachziehen", fügte Amann hinzu.

Roland Bank vom UNHCR Deutschland warb dafür, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten zu beenden. Die Familienzusammenführung sei "zentral für einen sicheren und geregelten Zugang zu internationalem Schutz in den Aufnahmeländern". Auch seien negative Auswirkungen einer Familientrennung integrationshemmend. Dies gelte insbesondere für die dauernde Sorge um die Angehörigen.

Auch Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte verwies darauf, dass das Recht auf Familienleben im Grundgesetz sowie in zahlreichen Menschenrechtsverträgen verankert sei. Sein Institut empfehle, keine weitere Aussetzung des Familiennachzugs vorzunehmen. Vielmehr solle der Gesetzgeber den Familiennachzug ab dem 16. März wieder voraussetzungslos zu ermöglichen.

Prälat Karl Jüsten vom Kommissariat der Deutschen katholischen Bischöfe verwies darauf, dass sich die beiden großen Kirchen in Deutschland "mit großer Entschiedenheit gegen die Aussetzung des Familiennachzugs" gewandt hätten. Dies gelte nun auch für eine Verlängerung der Aussetzung oder gar den völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs. Bereits die Diskussion über eine weitere Aussetzung zeige negative Auswirkungen: "Die Betroffenen sind verunsichert und können mit der Ungewissheit nur schwer umgehen."

Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz hob hervor, dass es "keine aus dem Verfassungsrecht, Unions- oder Völkerrecht ableitbaren Gründe" für ein generelles Recht auf Gewährung des Familiennachzugs gebe. Für die Regelung des Familiennachzugs könne "eine Fülle von unterschiedlichen Abwägungskriterien wie insbesondere Integrationsvoraussetzungen oder das öffentliche Interesse an der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs der Ausländer" herangezogen werden.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, eine verlängerte Aussetzung des Familiennachzugs sei grundrechtskonform, solange für Härtefälle eine Ausnahme gelte. Thym verwies zugleich auf die Möglichkeit, unterschiedliche Regelungen zum Familiennachzug für bereits in Deutschland Lebende und für künftige Neuankömmlinge zu treffen.

Professor Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass eine generelle Versagung des Nachzugs zu subsidiär Geschützten ohne die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung völkerrechtlich problematisch scheine. Dies gelte insbesondere, wenn an den Fällen Kinder beteiligt seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 36 vom 29.01.2018

Laut Medienberichten haben sich Union und SPD auf einen Gesetzesvorschlag zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit subsidiärem Status geeinigt. Dieser soll schon diesen Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker kommentiert dies wie folgt:

„Die AWO lehnt die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges entschieden ab. Eine weitere Aussetzung verweigert den Betroffenen das Recht auf ein Familienleben und ist damit grund- und menschenrechtswidrig. Zudem verstößt eine noch länger dauernde Trennung von Eltern und Kindern gegen das in der UN Kinderrechtskonvention geschützte Kindeswohl.

Zudem lehnt die AWO die geplante Regelung ab, ein monatliches Kontingent von Nachzügen einzuführen. Die Höchstzahl von 1.000 Nachzügen ab August 2018 bedeutet für den allergrößten Teil der Betroffenen faktisch einen Ausschluss des Familiennachzugs. Bei nur 12.000 zugelassenen Familienangehörigen pro Jahr wird es viele Jahre dauern bis die letzten Familienangehörigen einreisen können. Die damit verbundene langfristige Trennung von Familien bringt nicht endendes Leid und große Trauer für die betroffenen Menschen mit sich.

Auch die geplante Härtefallregelung halten wir nicht für eine geeignete Lösung, um der Vielzahl an Einzelschicksalen gerecht zu werden, insbesondere als die bisherige Härtefallregelung im vergangenen Jahr dazu geführt hat, dass nur wenige Dutzend Verwandte nachziehen konnten.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 30.01.2018

Zur heute bekanntgewordenen Einigung von Union und SPD zum Thema Familiennachzug von Flüchtlingen erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

"Die Diakonie Deutschland ist von dem Kompromiss von Unionsparteien und SPD zum Familiennachzug enttäuscht. Wir können keinen großen Fortschritt gegenüber dem Sondierungspapier erkennen.

Die Härtefallregelung war schon bisher unzureichend, sie wird auch künftig nicht ausreichen. Ein reiches Land wie Deutschland muss in der Lage sein, an dieser Stelle menschliche Not zu lindern. Insbesondere, wenn unbegleitete Minderjährige ohne ihre Familien aufwachsen müssen, ist das ein verheerendes integrationspolitisches Signal.

Aus Sicht der beiden Kirchen ist rechtlich, politisch und ethisch geboten, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in demselben Maß zu ermöglichen wie zu anerkannten Flüchtlingen und damit die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sofort zu beenden."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 30.01.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Einigung zwischen SPD und Union zum Familiennachzug bei den Koalitionsverhandlungen als inhuman. Der Verband appelliert an alle Bundestagsabgeordneten, dem Gesetzentwurf von SPD und Union zur Verlängerung der geltenden Aussetzung des Familiennachzugs bis zum 31. Juli am kommenden Donnerstag nicht zuzustimmen.

Der Verband lehnt darüber hinaus die Pläne der Koalitionsverhandler für eine weiterhin restriktive Familiennachzugsregelung und die geplante Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat als inhuman ab. Auch in der angekündigten Weiterführung der existierenden Härtefallregelung sieht der Paritätische keine substantielle Verbesserung.

„Die festgelegte Zahl von 1000 Menschen pro Monat, die zu ihren Familienangehörigen nachziehen dürfen, ist willkürlich und moralisch fragwürdig. Im Klartext heißt diese Obergrenze, dass zehntausenden von Menschen der Familiennachzug verweigert wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Schneider weiter: „Familien gehören zusammen, ganz egal wo sie herkommen. Der Schutz der Familieneinheit ist Menschenrecht! Es ist schlicht unvorstellbar, dass jemand auf Basis einer Nachzugsobergrenze seine Verwandten einen Monat länger in Unsicherheit und schwierigsten Bedingungen lassen soll.“

Die bestehende Härtefallregelung ist aus Sicht des Verbandes völlig unzureichend, da sie nur für ganz wenige Ausnahmen gilt und an der Lebensrealität der Betroffenen vorbei geht. „Das Gesetz ist jetzt schon ein Rohrkrepierer. Faktisch ist die Zahl von Geflüchteten, die davon profitieren, bereits jetzt minimal. Trotzdem versucht uns die SPD dies als Verhandlungserfolg zu verkaufen“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 30.01.2018

Als Verband binationaler Familien und Partnerschaften kennen wir die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen, die für einen Familiennachzug maßgebend sind, aus unserer langjährigen Arbeit und leider auch aus eigener Erfahrung. Nicht selten müssen wir um eine Familienzusammenführung kämpfen. Dabei geht es eigentlich um ein Menschenrecht – das Recht auf Familienleben!

Seit 2015 wird der Familiennachzug vor allem mit den Geflüchteten und deren Wunsch nach Zusammenführung mit ihren Angehörigen verbunden – ein Umstand, der in Hinsicht auf die lebensbedrohlichen Situationen in den Herkunftsländern nur allzu nachvollziehbar ist. Geflüchtete haben einfach keine andere Möglichkeit des Zusammenlebens außer in dem Land, in dem sie Schutz gesucht und gefunden haben.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren am 17. März 2016 wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigten für die Dauer von zwei Jahren ausgesetzt. Danach soll er wieder wie zuvor automatisch in Kraft treten, also am 17. März 2018.

Aktuell wird folglich subsidiär Schutzberechtigten das Recht auf Familiennachzug verwehrt – obwohl die Einschätzung, ob ein Geflüchteter vollen oder nur subsidiären Schutz erhält – sehr diskussionswürdig erscheint. Immer mehr Geflüchtete erhielten diesen Titel nachdem die Bestimmung der Aussetzung des Familiennachzugs in Kraft war – was den Eindruck nahelegt, dass hier eine Begrenzung der Zuwanderung praktiziert wird, die subtil und undurchsichtig ist und auf den Rücken der Familien ausgetragen wird.

Familiennachzug konkret

Familiennachzug hört sich groß und über mehrere Genrationen hinweg an, doch es betrifft tatsächlich nur die Kernfamilie. Das bedeutet beispielweise für einen geflüchteten Syrer, dass er seine Frau und seine minderjährigen Kinder nachholen darf. Dies ist ein Recht, das er hat und in Anspruch nehmen kann und das ihm gleichzeitig die Grundlage dafür bietet, in einem neuen, ihm fremden Land anzukommen. Die Familie ist eine starke Einheit, die trägt, unterstützt und steuert – und das macht sie mit allen Familienmitgliedern gleichermaßen. Menschlich und moralisch völlig absurd erscheint dabei die rechtliche Regelung, dass einem unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zwar seine Mutter, nicht aber seine minderjährige Schwester folgen darf.

Allein an diesen beiden Beispielen sehen wir eine Schieflage in der Gleichstellung vor dem Gesetz und damit in dem Schutz der Familien – den sich ja so viele Parteien auf die Fahne geschrieben haben.

Familienleben ist ein Menschenrecht

Der Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz (Art 6. (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.). Aber was ist dieser Artikel wert, wenn die Familie in zwei, drei Klassen unterteilt wird und nicht als grundsätzliches Menschenrecht verstanden wird? In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16, Abs.3 heißt es „Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“ Und dies betrifft jede Familie. Familien sind die ersten Erfahrungen im sozialen Miteinander. Erziehung zu demokratischen, sozialen Wesen ist vor allem in sicheren, sorglosen, lebbaren Familiensituationen möglich und formt nicht nur Einzelne sondern eine Gesellschaft nachhaltig. Daher ist es eine Pflicht und eine strategische sinnvolle und zukunftsorientierte Entscheidung, auch Migrant*innen und Geflüchteten das Familienleben und ein gesichertes Zusammenleben zu ermöglichen.

Ende oder Verlängerung des Nachzugsstopps?

Am 16. März 2018 läuft der Nachzugsstopp für subsidiär Schutzberechtigte aus. Zahlreiche Menschen vertrauen darauf, dass sie danach ihre engsten Angehörigen nachholen können – so wie es bei der Gesetzesänderung in 2016 festgeschrieben wurde.

Nun plant die Union auf die Schnelle, diesen Nachzugsstopp erst einmal zu verlängern. Ihre Fokussierung liegt ausschließlich auf eine zahlenmäßige Begrenzung, von der man sich eine Sicherheit für Deutschland erhofft, die menschenrechtlich und moralisch nicht nachvollziehbar ist. Dabei bleiben sowohl die prekären Lebenssituationen (Flucht vor Tod, Folter und Verfolgung) und die Gründe für eine Flucht, sowie die deprimierenden, angstbesetzten und frustrierenden Lebenssituationen im Aufnahmeland Deutschland – ohne die Familienmitglieder als stärkende Einheit – außen vor.

Wer einer Verlängerung zustimmt muss sich den Vorwurf gefallen lassen, das Interesse an Familien und deren Schutz nicht wirklich im Sinn zu haben. Außerdem wird das Vertrauen der geflüchteten Menschen missbraucht, die davon ausgingen, dass sie ab Mitte März 2018 ihre Angehörigen nachziehen lassen können.

Der Verband binationaler Familien lehnt ein Nachzugsstopp ab, der eine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Auch eine Härtefallregelung kann diese Schieflage nicht auffangen und ist daher ebenfalls abzulehnen.

Es gilt jetzt zu beweisen, dass Deutschland ein starkes Land ist, das in Europa und der Welt eine Verantwortung für den Schutz und die Verteidigung von Menschenrechten, Demokratie und einer gemeinsamen lebenswerten Zukunft übernimmt. Diese Kraft hat dieses Land und es kann ein starkes Zeichen gegen den Rechtpopulismus und gegen den Zerfall von humanistischen Werten sein, für die Menschen in diesem Land immer wieder leidenschaftlich eingetreten sind.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 22.01.2018

SCHWERPUNKT II: Koalitionsverhandlungen

Laut Medienberichten haben sich die Koalitionäre auf ein Sofortprogramm in der Pflege mit einer besseren Personalausstattung in der Altenpflege geeinigt. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen dringend verbessert werden. Die AWO begrüßt, dass die möglichen Koalitionäre beim Thema Pflege auf mehr Fachkräfte setzen wollen. Allerdings bedeuten 8.000 zusätzliche Stellen umgerechnet auf die Zahl der deutschen Pflegeheime einmalig nur 0,6 Stellen pro Einrichtung. Die Situation in der ambulanten Pflege wird dabei ganz außen vor gelassen. Die Effekte des Sofortprogramms sind damit weder nachhaltig noch geeignet, die Situation vor Ort spürbar zu verbessern. Nach Ansicht der AWO muss das Sofortprogramm vor allem darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, damit der Pflegeberuf insgesamt attraktiver wird.

Die AWO unterstützt daher die Forderung des Bündnisses für Gute Pflege mindestens den gegenwärtig höchsten Personalrichtwert in den Bundesländern für ganz Deutschland festzuschreiben, und auch für die ambulante Pflege ist eine adäquate Zwischenlösung zu finden.

Mehrkosten, die durch Personalverbesserungen entstehen, dürfen nicht allein zu Lasten der betroffenen Pflegebedürftigen gehen, sondern sie müssen und können stattdessen von der Pflegeversicherung getragen werden. Geld dafür wäre durchaus vorhanden. Allein durch die Übernahme der Kosten der medizinischen Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen aus der Krankenversicherung stünden für die Leistungen aus der Pflegeversicherung mindestens drei Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Dieses wäre eine systemische Verbesserung mit langfristigem Effekt. Darüber hinaus könnten durch Umwidmung des Pflegevorsorgefonds weitere finanzielle Mittel für mehr Personal und bessere Löhne bereitgestellt werden. Im Pflegevorsorgefonds werden jährlich rund 1,2 Milliarden Euro bei der Bundesbank geparkt, um ab 2035 Beitragssteigerungen in der Pflegeversicherung abzufedern. Aufgrund der aktuellen Zinslage fallen für die Anlage aber Negativzinsen an, so dass hier Geld für dringend benötigte Leistungsverbesserungen vernichtet wird.

Mit diesem Betrag würde der personellen Unterausstattung durch Behebung eines Systemfehlers begegnet und eine dauerhafte Verbesserung von deutlich mehr als 8.000 Stellen – für ca. 25.000 stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen – erreicht.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 31.01.2018

Offener Brief der Berliner Erklärung 2017 vom 26.1.2018 an die Verhandlungsführer der Koalitionsgespräche: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Horst Seehofer, Ministerpräsident des Freistaates Bayern, Vorsitzender der CSU Martin Schulz, Vorsitzender der SPD

* Exemplarisch wird der Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel versandt*

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

der kanadische Premierminister Justin Trudeau wird im Rahmen des G7-Vorsitzes von Kanada die Gleichstellung der Geschlechter in den Mittelpunkt der politischen Agenda rücken. Dies hat er bei seiner Rede auf dem Weltwirtschaftsforum 2018 in Davos nochmals bekräftigt.

Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass bei den Sondierungen zur Bildung einer Bundesregierung die Gleichstellungspolitik bisher als Randthema behandelt wurde. Trudeaus Positionierung sollte für alle am Verhandlungstisch als Zielmarke dienen. Da wäre ein "we too" eine klare Botschaft. Lippenbekenntnisse und ein "Weiter so" reichen uns nicht!

Die in der Berliner Erklärung 2017 zusammengeschlossenen Frauenverbände akzeptieren keine gleichstellungspolitischen Lücken in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD. Im bisherigen Sondierungspapier fehlen verbindliche Maßnahmen, über die in den wesentlichen Fragen der gleichberechtigten Teilhabe, der gleichen Bezahlung und dem Mo-nitoring von Gleichstellungspolitik konkrete Fortschritte erzielt werden können. Substanzielle Verbesserungen und eine Agenda für Gleichstellung sind der Gradmesser für die Ernsthaf-tigkeit der nächsten Regierung.

Als führende Frauenverbände, die die Interessen von 12,5 Millionen Frauen in Deutschland vertreten, fordern wir von den Koalitionsgesprächen in den drei zentralen Themenbereichen Frauen in Führungspositionen, Entgeltgleichheit sowie Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik verpflichtende Schritte und gesetzliche Maßnahmen.

[…]

Den vollständigen offenen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.01.2018

In wichtigen Bereichen wie Steuerpolitik, Bildung und Energie muss die zukünftige Große Koalition deutlich ambitionierter sein – Reformbedarf in Deutschland wird unzureichend angepackt.

Deutschlands nächste Regierung wird höchstwahrscheinlich erneut eine Große Koalition. Die Ergebnisse der Sondierungen zwischen Unionsparteien und SPD, die als Basis für die gegenwärtigen Verhandlungen dienen, adressieren den großen Reformbedarf in Deutschland aber nur unzureichend. Das ist das Fazit mehrerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Es gibt bei den Sondierungsergebnissen gute Ansätze, aber zu Europa, in der Steuerpolitik, in der Bildung, bei den Investitionen und auch in anderen Bereichen fehlt es an Visionen und Ambitionen“, fasst DIW-Präsident Marcel Fratzscher zusammen. „Die Koalitionsverhandlungen sollten mehr als nur ein Absegnen der erreichten Einigung bringen. Sie sollten dafür genutzt werden, an vielen Stellen nachzubessern. Deutschland mag es wirtschaftlich gut gehen, aber das Land braucht dringend Reformen. Gerade jetzt ist die Zeit, sie anzustoßen, um nicht weitere vier Jahre zu verschenken.“

Zu einzelnen Handlungsfeldern äußern sich DIW-Forscherinnen und -Forscher wie folgt:

Steuern: „Um geringe Einkommen zu entlasten, müssen indirekte Steuern gesenkt werden“

„Die Steuerpolitik ist eines der wenigen Felder, in denen Union und SPD politisch weit auseinanderliegen. Dementsprechend wenig ambitioniert fallen in diesem Bereich die Sondierungsergebnisse aus. An Steuerentlastungen ist nur ein Abbau des Solidaritätszuschlags ab 2020/21 vorgesehen, was überwiegend Besserverdienenden zugutekommt. Für stärkere Entlastungen geringer und mittlerer Einkommen müsste man indirekte Steuern senken, beispielsweise die Mehrwertsteuer, oder die Sozialbeiträge gezielter reduzieren. Dazu fehlt das Geld, da man die Überschüsse vorrangig für Ausgabenprogramme verwenden will. Bei den Sozialbeiträgen werden die ArbeitnehmerInnen moderat entlastet, die Rückkehr zur Parität der Krankenversicherungsbeiträge belastet aber die Arbeitgeber. Der Groko 3.0 fehlt zudem eine klare Vision, die Staatsfinanzen langfristig zukunftsfähig zu machen. Sobald die Zinsen wieder steigen, werden sich die Überschüsse schnell zurückbilden“, sagt Steuerexperte Stefan Bach, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Staat.

Rente: „Ohne Stärkung der privaten Vorsorge kann das Rentenniveau nicht glaubwürdig garantiert werden“

„Im Rentenbereich sehe ich bei den Sondierungsergebnissen an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Die Rolle der privaten Vorsorge, vor allem für Menschen mit geringen Einkommen, muss präzisiert werden. Damit diese Säule ihre Rolle bei der Alterssicherung angemessen spielt, muss die aktuell freiwillige private Vorsorge gestärkt und vielleicht sogar Pflicht werden. Ohne eine Neudefinition dieser Säule kann das Rentenniveau nicht glaubwürdig garantiert werden. Die Vorschläge zur Bekämpfung von Altersarmut sind nicht ausreichend. Die vorgeschlagene Grundrente schafft mit viel bürokratischem Aufwand eine neue Form von Sozialhilfe für eine kleine Gruppe älterer Menschen: Die wenigsten dürften die notwendigen 35 Beitragsjahre vorweisen können und trotzdem bedürftig sein. Stattdessen kann man mit weniger Aufwand die Freibetragsregelungen bei der Grundsicherung erweitern und die GRV gezielt für Geringverdienende stärken. Um Altersarmut langfristig vorzubeugen, muss auch an anderer Stelle angesetzt werden: Bei besseren Chancen während der Erwerbszeit“, sagt Rentenexperte Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat.

Gleichstellung von Frauen und Männern: „Ehegattensplitting schafft die falschen Anreize und muss reformiert werden“

„Im Sondierungspapier wird das Ziel der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zwar erwähnt, aber ein zentraler Aspekt, das Steuersystem, bei dieser Frage außer Acht gelassen. Das Ehegattensplitting, vor allem in Kombination mit Mini-Job-Regelungen, schafft negative Anreize für Frauen, mehr und länger zu arbeiten, und sollte reformiert werden. Hier wäre eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag ein vielversprechender Ansatz. Ein weiterer Ansatzpunkt für mehr Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist eine Verstärkung der Partnerschaftskomponenten bei Familienleistungen, beispielsweise eine Verlängerung der Partner-Monate beim Elterngeld“, äußert sich Katharina Wrohlich, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe Gender Studies.

Bildung und Familie: „Bundesbeteiligung und Qualität der Bildungseinrichtungen müssen noch stärker in den Vordergrund rücken“

„Begrüßenswert ist, dass die Koalitionäre Familien stärken und gleiche Bildungschancen für alle schaffen wollen. Die vereinbarte Kindergelderhöhung ist allerdings nicht zielführend: Sie ist teuer und bringt wenig. Die Beschlüsse enthalten auch gute Ansätze, zum Beispiel die Einführung eines Rechtanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Aber hier, genau wie beim Ausbau der frühkindlichen Bildung, reicht Quantität nicht aus, sondern muss die Qualität der Angebote noch stärker in den Vordergrund rücken. Alles in allem ist in diesem Bereich ein größeres Engagement des Bundes gefragt, sowohl im Bereich der Qualitätsregulierung, damit Deutschland in dieser Hinsicht kein Flickenteppich mehr ist, als auch bei der Finanzierung. Ich rate dringend davon ab, Kitas für alle Kinder flächendeckend gebührenfrei zu machen. Vielmehr könnte der Bund verbindlich regeln, dass die Gebührenstaffelung überall progressiver wird. Auch sollte das Kooperationsverbot in diesen Bereichen zumindest gelockert werden“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie.

Energie: „Der Kohleausstieg muss jetzt eingeleitet werden und bis 2030 abgeschlossen sein“

„Die Koalitionäre bekennen sich zwar zu den Klimazielen und zum Ausbau der erneuerbaren Energien und wollen schrittweise den Kohleausstieg einleiten, die Beschlüsse zur Energiepolitik sind aber insgesamt zu halbherzig. Ich vermisse Anreize für einen gezielten Ausbau der Erneuerbaren, also für einen lastnahen Zubau samt optimiertem Lastmanagement und dezentraler Smart Grids sowie für zusätzliche Speicher. Zudem sind mir die Absprachen in Sachen Kohleausstieg zu zaghaft: Der Kohleausstieg muss jetzt eingeleitet und bis 2030 abgeschlossen sein. Energiesparmaßnahmen sollen forciert und die nachhaltige Verkehrswende inklusive Elektromobilitätsquote und Erhöhung der Dieselsteuer durchgeführt werden“, kommentiert Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt.

Digitalisierung: „Klug gestaltete regulatorische Rahmenbedingungen statt staatliche Finanzierung um jeden Preis“

„In Sachen Digitalisierung strotzen die Sondierungsergebnisse vor guten Absichten, vom Ausbau der Infrastruktur bis zur umfassenden Digitalisierung der Verwaltung. Das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus von Gigabit-Netzen bis zum Jahr 2025 ist sicherlich wichtig, aber zu pauschal formuliert. Es sollte nur dort investiert werden, wo der künftige ökonomische Nutzen die Kosten übersteigt. Subventionen für den Netzausbau sollen zudem laut Sondierungspapier an die Glasfasertechnologie gebunden werden, womit das Prinzip der Technologieneutralität verletzt wird. So kann nicht sichergestellt werden, dass sich die beste Lösung durchsetzt. Staatliche Subventionen führen darüber hinaus in aller Regel zu Mitnahmeeffekten und damit zu Kosten, die bei klug gestalteten regulatorischen Rahmenbedingungen vermieden werden könnten. Die Vision eines Staates 4.0 ist ansprechend, leider fehlt aber ein konkreter Plan, wie man dahingelangen soll. Insbesondere sind die Kompetenzen zwischen Bund und Kommunen nicht klar definiert“, so Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte.

Investitionen: „Investitionsschwäche in der Industrie und bei den Kommunen muss angegangen werden“

„Deutschland leidet seit Jahren an einer ausgeprägten Investitionsschwäche. Um dies zu adressieren, ist den Koalitionären nicht viel eingefallen. Eine investitionsorientierte Unternehmenssteuerreform kann aber bei den privaten Investitionen einen wichtigen Impuls liefern: Unternehmen, die in Deutschland investieren, sollen weniger Steuern zahlen als solche, die nicht investieren. Umsetzen lässt sich das durch Änderungen bei den Abschreibungsregeln. Es können entweder die steuerlich anzusetzende Nutzungsdauer verringert oder degressive Abschreibungssätze eingeführt werden. So würden vor allem für die Industrie Anreize geschaffen, in die Zukunft des Produktionsstandortes Deutschland zu investieren. Der Investitionsschwäche bei den Kommunen ließe sich durch die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe ´Kommunale Investitionen´ entgegenwirken. Ähnlich der vorhandenen Gemeinschaftsaufgabe ´Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur´ könnten hier Bund und Ländern verfassungskonform gezielt Investitionsprojekte in klammen Gemeinden anstoßen“, sagt Martin Gornig, Forschungsdirektor Industriepolitik.

Wohnen: „Reform der Grundsteuer könnte mehr Bauland verfügbar machen und Not auf dem Wohnungsmarkt lindern“

„Die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt werden für die nächste Bundesregierung nicht kleiner werden – ganz im Gegenteil: Nach wie vor steigen die Mieten in Ballungszentren und vielen großen Städten kräftig, weil Wohnraum immer knapper wird. Unsere jüngste Prognose zeigt, dass der Neubauboom auf dem Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren zu Ende gehen wird, was die Lage noch verschärfen dürfte. Es greift viel zu kurz, den daraus resultierenden steigenden Mieten nur mit einer Mietpreisbremse begegnen zu wollen. Bestenfalls kann die Politik damit Zeit erkaufen, um das Problem endlich an der Wurzel zu packen. Dazu zählt, die Rahmenbedingungen für einen verstärkten Neubau von Wohnungen zu verbessern. Vor allem die Kommunen sind gefragt, mehr Flächen als Bauland auszuweisen und Brachen zu aktivieren. Ein möglicher Hebel dafür wäre eine durchdachte Reform der Grundsteuer: Würde statt des Gebäudewerts ein hypothetischer Bodenwert besteuert, errechnet aus den möglichen Nutzungserträgen einer Bebauung, entstünden daraus sehr wahrscheinlich Anreize für Investorinnen und Investoren, Grundstücke nicht mehr ungenutzt liegen zu lassen, sondern mehr Wohnungen zu bauen. Zudem muss der Fokus verstärkt auf bereits erschlossene Grundstücke gerichtet werden, wo man bestehende Gebäude aufstocken oder Hinterhöfe bebauen könnte. Dies könnte eine neue Bundesregierung mit einem Zuschussprogramm zur Stärkung des Eigenkapitals der Investorinnen und Investoren unterstützen“, so Immobilienökonom Claus Michelsen, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Konjunkturpolitik.

Europa: „Die neue Bundesregierung muss schnell die Initiative ergreifen für eine umfassende Reform Europas“

„Die Sondierungsergebnisse räumen Europa einen großen Stellenwert ein. Das ist ein erfreuliches Zeichen, muss aber mehr als ein Lippenbekenntnis sein. Unmittelbar nach der Regierungsbildung muss Berlin die ausgestreckte Hand aus Paris ergreifen und sich aktiv und konstruktiv in einen Reformprozess des Euroraums und der EU einbringen, der sowohl dem Wunsch vieler Mitgliedsländer nach mehr Risikoteilung als auch den deutschen Bestrebungen nach mehr Marktdisziplin gerecht wird. Dafür ist es höchste Zeit, denn Europas Wirtschaft ist noch fragil und die Währungsunion anfällig für Krisen. Für eine umfassende Reform liegen Vorschläge auf dem Tisch, unter anderem für eine neue Ausgabenregel, die das Maastricht-Defizitkriterium ersetzen würde. Wichtig ist bei dem Reformprozess, dass die Bundesregierung anderen gegenüber nicht belehrend auftritt, anders als es in der Vergangenheit oft der Fall war“, sagt DIW-Präsident Marcel Fratzscher.

Wochenbericht 1+2/2018 "Bauwirtschaft: Ende des Neubaubooms"

Wochenbericht 48/2017 "Gesetzliche Rente"

Wochenbericht 41/2017 „Kindertageseinrichtungen: Ausgaben der Familien sind von 1996 bis 2015 mitunter deutlich gestiegen“

Wochenbericht 20/2017 "Wie können mittlere Einkommen beim Einkommensteuertarif entlastet werden?"

Wochenbericht 13/2017 „Ehegattenbesteuerung: Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag schafft fiskalische Spielräume“

Wochenbericht 11/2017: „Kommunale Investitionsschwäche: Engpässe bei Planungs- und Baukapazitäten bremsen Städte und Gemeinden aus“

Wochenbericht 47/2016: „Ganztagsschule und Hort erhöhen die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Grundschulkindern“

DIW aktuell Nr. 6: „Steuerpolitik zwischen Jamaika und GroKo 3.0: Untere und mittlere Einkommen gezielt entlasten“

DIW aktuell Nr. 4: „Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehrssektor“

DIW aktuell Nr. 1: „Grundsicherung im Alter: Neuer Freibetrag macht private Vorsorge für GeringverdienerInnen attraktiver“

Wie Risikoteilung und Marktdisziplin in Einklang gebracht werden können: ein konstruktiver Vorschlag zur Reform des Euroraums (Kurzfassung, deutsch)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 31.01.2018

Zweiter Teilschritt erst für 2021 geplant – Frühere Umsetzung nötig.

„So wichtig und begrüßenswert die in den GroKo-Koalitionsverhandlungen geplante Kindergelderhöhung um 25 Euro pro Kind und Monat ist, so verbesserungsbedürftig ist der hierfür geplante Zeitrahmen“, kommentiert Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) die Beschlusslage der auf der Zielgeraden befindlichen Verhandlungen. „Dass die zweite, höhere Tranche der Kindergelderhöhung erst 2021 greifen soll, bremst die unterstützende Wirkung für Familien“, so Müller.

Der KRFD fordert daher, dass die Kindergelderhöhung komplett im Juli 2019 umgesetzt wird. Nach derzeitigem Stand ist für Juli 2019 zunächst eine Erhöhung um zehn Euro und eine weitere um 15 EUR erst für Beginn 2021 vorgesehen. Gerade kinderreiche Familien sind von den derzeit stark steigenden Verbraucherpreisen – insbesondere bei Nahrungsmitteln und Energie – betroffen. Laut jüngsten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes erhöhten sich die Verbraucherpreise in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2017 um 1,8 % gegenüber 2016 und damit stärker als in den letzten vier Jahren. Auch mit Blick auf diese Entwicklung spricht sich der Gesamtvorstand des KRFD für ein klares „Jetzt“ an Stelle eines „Klein anfangen und später durchstarten“ aus.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 05.02.2018

Anlässlich der Koalitionsverhandlungen fordert die Nationale Armutskonferenz (nak) CDU/CSU und SPD auf, den Interessen einkommensarmer Menschen bei der Gesundheitsversorgung Priorität einzuräumen.

"Gesundheit ist ein Menschenrecht. In den Koalitionsverhandlungen spielt das Thema ‚gerechte Gesundheitsversorgung‘ seit langem endlich wieder eine Rolle. Die Einführung der paritätischen Finanzierung der Krankenkassen ist ein wichtiger Schritt hin zu einem solidarischen Gesundheitssystem." sagt Barbara Eschen, Sprecherin der nak und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Für sozial benachteiligte Menschen, die von Hartz IV ihre Existenz sichern müssen, sei dies jedoch keine ausreichende Lösung.

Das Gesundheitsbudget im Regelsatz von 15,80 Euro pro Monat ist viel zu gering. "Davon können sich die Menschen weder eine Brille noch Zahnersatz leisten", kritisiert Eschen. Auch das Ernährungsbudget – für ein 5-jähriges Kind werden beispielsweise 2,80 Euro pro Tag bemessen – lässt eine gesunde Ernährung nicht zu. "Gesundheit und gesunde Ernährung dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen", sagt die nak-Sprecherin. Deshalb fordert die nak, für Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener die Eigenbeteiligungen wie beispielsweise bei Rezeptgebühren, Zuzahlungen bei physiotherapeutischen Maßnahmen und Krankenhausaufenthalten zu streichen.

Zudem müsse die Finanzierung einer Sehhilfe nach dem 18. Lebensjahr dringend wieder von den Krankenkassen als Regelleistung übernommen werden. "Es ist paradox, dass beispielsweise die Behandlungskosten eines Unfalls aufgrund einer Sehschwäche bezahlt werden, die Anschaffungskosten einer Brille jedoch nicht übernommen werden", kritisiert der Sprecher der AG Gesundheit in der nak, Prof. Gerhard Trabert. Auch die oft sehr hohe Eigenbeteiligung trotz Härtefallregelung bei Zahnbehandlungen müsse gesenkt werden. "Sozial benachteiligte Menschen müssen sich genau wie alle anderen auch gesunde Zähne leisten können. Soziale Herkunft darf nicht am Zahnstatus erkennbar sein", betont Trabert. Die Koalitionsverhandlungen seien ein guter Zeitpunkt für die Politik zu reagieren und die Gesundheitsversorgung sozial gerecht zu gestalten.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz c/o Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.01.2018

Als „Augenwischerei“ und „armutspolitisch wirkungslos“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband das rentenpolitische Gesamtkonzept, auf das sich Union und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen verständigt haben. Die geplante „Grundrente“ sei lediglich eine „Sozialhilfe plus“ für einige wenige, der Großteil der von Armut im Alter betroffenen Menschen gehe leer aus.

„Es sind keinerlei wesentliche Verbesserungen im Vergleich zum Sondierungspapier feststellbar. Union und SPD lassen jedes ernstzunehmende Engagement bei der Bekämpfung von Armut im Alter vermissen und bleiben die Antwort schuldig, wie sie der wachsenden Altersarmut in Deutschland entgegen wirken wollen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die geplante „Grundrente“ komme nur wenigen zu Gute und werde zu neuen Verwerfungen führen, warnt der Verband: Wer keine 35 Versicherungsjahre nachweisen könne oder eine Rente knapp über dem Grundsicherungsniveau habe, gehe leer aus. Auch die geplanten Verbesserungen bei der Mütterrente gingen ausgerechnet an den Ärmsten vorbei, da die Leistungen voll auf die Sozialhilfe angerechnet werden.

„Wer Altersarmut wirklich bekämpfen will, kommt um eine deutliche Erhöhung der Regelleistung für alle Altersgrundsicherungsbezieher nicht herum“, erklärt Schneider. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müssten die Regelsätze in der Altersgrundsicherung um fast 40 Prozent angehoben werden, um das Existenzminimum im Alter abzudecken und Armut zu verhindern. Darüber hinaus fordert der Verband großzügige Freibeträge auf Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Schließlich fordert der Verband, das Rentenniveau von 48 Prozent wieder auf 53 Prozent anzuheben. „Was uns hier von Union und SPD als ausgewogenes Gesamtkonzept verkauft werden soll, geht an der Lebensrealität der wachsenden Zahl an Menschen, deren Rente im Alter nicht zum Leben reicht, einfach vorbei“, so Schneider.

Mit großer Skepsis sieht der Verband zudem die geplante Beitragsdeckelung bis zum Jahr 2025. „Wenn die Beiträge in der Rentenversicherung gedeckelt und keine weiteren Steuermittel fließen sollen, beraubt sich diese Koalition auf absehbare Zeit jedes rentenpolitischen Spielraums. Die Rücklagen würden aufgebraucht und ab 2025 wird es dann erst richtig hart. Die angekündigte Rentenkommission wird so letztlich nur noch Mangel moderieren können“, warnt Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 01.02.2018

Aus Sicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sind die von Union und SPD vereinbarten Verbesserungen bei der Pflege nicht annähernd ausreichend, um den Pflegenotstand wirksam zu beheben. Die Verständigung auf die Einführung flächendeckender Tarifverträge sei unbedingt zu begrüßen, doch müsse dies konsequenterweise auch auf die Häusliche Krankenpflege ausgeweitet werden. Auf keinen Fall dürfe die Umsetzung mit einer finanziellen Mehrbelastung der Pflegebedürftigen einhergehen, warnt der Verband. Die angekündigten 8.000 neuen Stellen dürften, so der Paritätische, zudem nur ein Einstieg sein. Der Verband verlangt eine Vereinbarung auch dazu, wie und bis wann insgesamt 100.000 zusätzliche Pflegekräfte gewonnen und finanziert werden sollen.

Der Paritätische begrüßt die Pläne zur Einführung flächendeckender Tarifverträge in der Pflege, fordert jedoch eine Klarstellung von Union und SPD, dass es zu keiner zusätzlichen finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen kommen darf. „Es ist gut und ein überfälliger Schritt, wenn Tarifverträge in der Pflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Wenn die angehenden Koalitionäre dabei jedoch die Frage der Refinanzierung ausklammerten, wäre das ganze letztlich nicht mehr als ein ungedeckter Scheck. Es muss sichergestellt werden, dass es am Ende nicht die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Sozialhilfeträger sind, die die Zeche zahlen. Eine weitere finanzielle Belastung ist den Betroffenen nicht zuzumuten“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische fordert eine gesetzliche Regelung, dass die Pflegeversicherung künftig grundsätzlich mindestens 85 Prozent der Kosten übernimmt und der Eigenanteil der Pflegebedürftigen damit auf 15 Prozent gedeckelt wird.

Den Bedarf an zusätzlichem Pflegepersonal insgesamt schätzt der Paritätische mittelfristig auf rund 100.000 Pflegekräfte. Sollten dem Sofortprogramm für 8000 neue Stellen in der medizinischen Behandlungspflege keine weiteren verbindlichen Schritte folgen, sei das allenfalls ein „Trostpflaster“, das die Dauerkrise in der Pflege nicht heilen könne. „In der Pflege ist es mit Stückwerk nicht mehr getan. Gemessen an den Wahlkampfversprechungen von Schulz und Merkel ist es eigentlich ein schlechter Witz, was dem Publikum hier angeboten wird. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass den berechtigten Wahlkampfversprechen nun auch Taten folgen“, so Schneider.

Der Verband unterstreicht, dass deutlich umfassendere Maßnahmen und eine solidarische Strategie zur Refinanzierung der Kosten erforderlich sind, um den Pflegenotstand wirklich zu beenden. „Eine menschenwürdige gute Pflege für alle ist nicht zum Nulltarif zu haben. Wenn die künftige Bundesregierung den Pflegenotstand endlich stoppen will, muss sie zusätzliche Milliarden in die Hand nehmen“, so Schneider. Ohne Beitragserhöhungen oder zusätzliche Steuermittel sei die Krise nicht zu beheben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 31.01.2018

SCHWERPUNKT III: Kinderreport

Anlässlich des heute vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichten Kinderreports 2018 mit dem Schwerpunkt Kinderarmut weist das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) zum wiederholten Mal darauf hin, dass die Kinderarmut nur über eine Umgestaltung des Systems der Kinder- und Familienförderung nachhaltig bekämpft werden kann.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu:„ Regelmäßig der gleiche Befund: Kinderarmut ist eines der größten sozialen Probleme in unserem Land, das sieht die Mehrheit der Bevölkerung so – und es ändert sich substanziell nichts. Die Ergebnisse des Kinderreports 2018 und damit die Ergebnisse der Befragung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen zeigen das große Problembewusstsein innerhalb der Gesellschaft für die Thematik. Daraus lässt sich schließen: Armut von Kindern und Jugendlichen wird in einem reichen Land wie Deutschland immer sichtbarer.

Die Bekämpfung der Kinderarmut darf nicht bei leeren Versprechungen bleiben, sondern muss politisch endlich angegangen werden: Wir müssen weg von der Förderung über Steuer, weg von der Förderung der Ehe, hin zu einer Förderung der Kinder in Form einer Kindergrundsicherung. Eine Kindergrundsicherung, die das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellt und damit die Ungerechtigkeiten endlich beseitigt.

Darüber hinaus fordern wir eine Gesamtstrategie gegen Kinder- und Familienarmut, die neben der Umgestaltung des Systems der Kinder- und Familienarmut, bessere Löhne und Arbeitsbedingungen für die Eltern schafft und Alleinerziehende stärker in den Blick nimmt. Zudem braucht es bessere Zugänge zu einem guten Bildungs- und Betreuungssystem für alle Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 02.02.2018

Zum Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Wenn Kinder und Jugendliche in unserem reichen Land in Armut leben müssen, ist das ein unerträglicher Skandal. Wenn sie zudem den Eindruck haben, dass sich die Politik nicht für ihre Nöte interessiert und Abhilfe schafft, dann ist das unfassbar beschämend. Deswegen ist der Kinderarmutsreport ein unmissverständlicher Auftrag an die nächste Bundesregierung, beim Thema Kinderarmut nicht mehr zu kleckern, sondern endlich umfassende und wirksame Maßnahmen anzugehen.

Es ist ungerecht, wenn dem Staat Kinder unterschiedlich viel wert sind. Es kann nicht sein, dass bei Kindern, die im Sozialbezug leben, das Kindergeld auf diese Leistungen angerechnet wird, während andere Kinder durch Kinderfreibeträge und Ehegattensplitting in viel höherem Maße profitieren. Deshalb muss die Ehe- und Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Wir brauchen eine Familienförderung, die das Existenzminimum von Kindern sichert und Teilhabe für alle Kinder gewährleistet. Ziel muss sein, dass Familien mit Kindern, die jetzt wenig oder kein Einkommen haben, sich materiell deutlich besser stellen.

Kinderarmut und eingeschränkte Teilhabe zeigen sich im Alltag besonders, wenn Kinder sich beispielsweise das Mittagessen in Kitas und Schulen nicht leisten können und in ihren Freizeitmöglichkeiten deutlich eingeschränkt sind. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist ein Bürokratiemonster und hat sein Ziel weit verfehlt. Die meisten Familien, die den Kinderzuschlag benötigen, kommen gar nicht in den Genuss der Leistung. Deshalb fordern wir eine Abschaffung des BuT und stattdessen das kostenfreie Mittagessen in Schulen und Kitas sowie einen freien und unbürokratischen Zugang zu Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten.

Kinder und Jugendliche brauchen zudem Begleitung und Unterstützung durch entsprechend ausgebildetes Personal in Kitas und Schulen. Deswegen muss der Bund wieder mehr Verantwortung übernehmen, um ausreichend Fachkräfte in Kitas und Sozialarbeit in Schulen flächendeckend sicherzustellen. Diese Aufgabe darf nicht alleine auf die Kommunen und Länder abgewälzt und der dortigen Kassenlage überlassen werden.

Am heutigen Freitag hat das Deutsche Kinderhilfswerk den Kinderreport 2018 vorgestellt. 90 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen und 70 Prozent der befragten Erwachsenen geben an, dass es Kinderarmut in Deutschland gibt, weil sich die Politik diesem Problem nur unzureichend widme.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 02.02.2018

„Der Kinderreport des Kinderhilfswerks mit dem Schwerpunkt Kinderarmut zeigt deutlich, dass die soziale Spaltung der Gesellschaft und der Abbau des Sozialstaats vielfach auf dem Rücken von Kindern ausgetragen wird“, sagt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Bartsch weiter:

„Die Bekämpfung von Kinderarmut ist ein zentrales Zukunftsthema. Es ist gut, dass der Kinderreport 2018 das Thema so klar in den Vordergrund stellt. Kinder, die in Armut aufwachsen, haben weniger Chancen, ihr Potential zu entfalten. Sie sind im Alltag Scham und Ausgrenzung ausgesetzt. Sie haben weniger Möglichkeiten, an der Gesellschaft teilzuhaben. Kurz: Sie haben weniger Chancen auf ein gesundes und erfülltes Leben, so der Kinderreport 2018.

Es ist nicht hinnehmbar, dass in einem reichen Land wie Deutschland jedes 4. Kind armutsgefährdet ist oder bereits in Armut lebt. Seit Jahren müssen wir beobachten, dass Kinderarmut zunimmt und die Politik viel zu wenig tut. Kindergelderhöhungen oder die Erhöhung des Kinderfreibetrags helfen am Ende des Tages nur gut Verdienenden. Alleinerziehende werden weiterhin im Stich gelassen. Im Jahr 13 nach der Agenda 2010 wissen wir, wer die Zeche für Hartz IV zahlen muss: Kinder. Die Kinderarmut hat sich seitdem mehr als verdoppelt.

Der Bericht zeigt aber auch, dass die meisten Menschen in Deutschland Kinderarmut nicht hinnehmen wollen und sehr genau wissen, wer dafür verantwortlich ist: Herrschende Politik. 64 Prozent der Erwachsenen gaben an, dass sie Steuererhöhungen befürworten, wenn damit Kinderarmut bekämpft wird. Die deutliche Mehrheit gibt an, dass Deutschland die wirtschaftliche Möglichkeit hat, armen Kindern zu helfen. Das zeigt: Die Menschen in Deutschland sind für Umverteilung zu Gunsten armer Kinder. In der zu bildenden Bundesregierung muss die Bekämpfung der Kinderarmut endlich Chefsache werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.02.2018

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland stellt Staat und Gesellschaft ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. Rund drei Viertel sind der Ansicht, dass diese "eher wenig" oder "sehr wenig" tun, um Kinderarmut wirkungsvoll entgegenzutreten. Neben diesem unzureichenden Engagement sind zu geringe Einkommen der Eltern durch prekäre Arbeitsverhältnisse sowie die zu geringe Unterstützung für Alleinerziehende die wichtigsten Auslöser für Kinderarmut in Deutschland. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2018, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, und der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil heute in Berlin vorstellten.

"Der Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt klar und deutlich, dass die Menschen in Deutschland Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, entschiedener als bisher die Kinderarmut in unserem Land zu bekämpfen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil würdigte bei der Präsentation der Kinderreports 2018 den Einsatz des Deutschen Kinderhilfswerkes. Sorge bereite ihm insbesondere die anhaltend hohe Kinderarmut. Die im Sondierungspapier von Union und SPD vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes von 25 Euro reiche nicht, um die bedrückende Kinderarmut zu verringern. "Wir müssen deshalb intensiv über die Einführung einer Kindergrundsicherung diskutieren", sagte Weil. Trotz der hohen Armutsquote sei er aber optimistisch, sagte der Ministerpräsident. Die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung oder die Einsetzung einer Kinderkommission haben die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen gestärkt, "und auf Bundesebene rückt die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz in greifbare Nähe".

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, fordert ein Großteil der Bevölkerung eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Unterstützung von einkommensschwachen Familien mit Lehrmittelfreiheit, kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport, sowie kostenlose Ganztagsbetreuungen und kostenfreies Essen in Schulen und Kitas. Sehr stark verbreitet ist auch die Forderung, in Schulen und Kitas mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einzusetzen. Ebenso wird mehr Beratung, zum Beispiel in staatlichen Einrichtungen, als wichtig erachtet. Von der Mehrheit der Bevölkerung werden außerdem eine Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und eine Erhöhung des Kindergeldes als notwendig bewertet.

Auch bei der Frage der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen gibt es eine große Übereinstimmung: Knapp zwei Drittel der befragten Erwachsenen wären bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Gleichlautende Bekundungen finden sich in fast allen politischen Lagern.

"Wer Vollzeit arbeitet muss in der Lage sein, den Familienunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Deshalb brauchen wir armutsfeste Löhne in Deutschland. Wenn Eltern dies nicht aus eigener Kraft können, muss der Staat Kinder materiell absichern und ihre Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten. Die Zusammenführung von Kindergeld und Kinderzuschlag bei gleichzeitiger Anhebung der Kombileistung ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein sinnvoller erster Schritt zur Vereinfachung des Systems. Weiterhin gilt es, die Kinderregelsätze möglichst zügig auf ein armutsfestes Niveau anzuheben", so Thomas Krüger weiter. "Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädieren wir für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren."

Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2018 im Einzelnen:

Bewertung der Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Die befragten Kinder und Jugendlichen stellen Staat und Gesellschaft in dieser Frage ein eher schlechtes Zeugnis aus. Für 3 Prozent wird "sehr viel" und für 20 Prozent wird "eher viel" von Staat und Gesellschaft getan, um die Kinderarmut zu bekämpfen. Mit 66 Prozent ("eher wenig") bzw. 11 Prozent ("sehr wenig") überwiegt der Anteil derer deutlich, die die Maßnahmen als unzureichend sehen.

Bewertung der Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Die befragten Erwachsenen kommen zu ähnlichen Einschätzungen wie die Kinder und Jugendlichen. Lediglich 5 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass "sehr viel" getan wird, für 19 Prozent wird "eher viel" getan. Knapp drei Viertel beurteilen die Aktivitäten von Staat und Gesellschaft hingegen eher negativ. Für 58 Prozent wird "eher wenig" und für 14 Prozent sogar "sehr wenig" in dieser Hinsicht getan.

Gründe für Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

94 Prozent der Kinder und Jugendlichen ("trifft voll und ganz zu" und "trifft eher zu") erachten geringe Einkommen als Hauptgrund für Kinderarmut in Deutschland. Daneben wird Kinderarmut in Deutschland aus Sicht der Kinder und Jugendlichen außerdem dadurch begünstigt, dass das Thema von der Politik vernachlässigt wird: 90 Prozent sind der Ansicht, dass sich Politikerinnen und Politiker zu wenig um dieses Problem kümmern. Etwa ebenso viele Kinder und Jugendliche (89 Prozent) sehen eine zu geringe Unterstützung von Alleinerziehenden als ursächlichen Faktor für Kinderarmut in Deutschland an. Gut zwei Drittel (68 Prozent) sehen Kinderarmut darin begründet, dass arme Kinder zu wenig unterstützt werden, um einen guten Bildungsabschluss und damit einen Beruf zu bekommen. Dass wirtschaftliche Gründe eine zentrale Rolle spielen und sich Deutschland mehr Unterstützung für arme Kinder nicht leisten kann, glaubt lediglich ein Viertel (26 Prozent).

Gründe für Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Die Einschätzung der Erwachsenen ähnelt im Wesentlichen dem Meinungsbild der Kinder und Jugendlichen. Neben zu geringen Einkommen (84 Prozent) halten es gut vier Fünftel (81 Prozent) für zutreffend, dass eine unzureichende Unterstützung von Alleinerziehenden Kinderarmut begünstigt. Fehlende Bildungschancen für arme Kinder (78 Prozent) und ein unzureichendes Engagement der Politik (73 Prozent) beurteilen immer noch deutliche Mehrheiten als wichtige Einflussfaktoren für Kinderarmut hierzulande. Dass die wirtschaftliche Lage Deutschlands mehr Unterstützung nicht gestattet, glaubt hingegen nur eine Minderheit von 32 Prozent.

Bekämpfung von Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, fordert ein Großteil der Kinder und Jugendlichen eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Besonders favorisiert werden hier die Lehrmittelfreiheit ("sehr wichtig" und "wichtig" für 97 Prozent), mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die sich um benachteiligte Kinder kümmern (93 Prozent) sowie kostenfreies Essen in Schule und Kita (92 Prozent). Aber auch eine Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder (92 Prozent), kostenlose Ganztagsbetreuungen in Schulen und Kitas (91 Prozent) und eine Erhöhung des Kindergeldes (89 Prozent) werden überdurchschnittlich oft befürwortet. Daneben werden Gutscheine für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (86 Prozent) bzw. kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport (85 Prozent) als wirksame mögliche Unterstützungen bewertet.

Bekämpfung von Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Auch bei den befragten Erwachsenen gibt es durchgehend sehr hohe Zustimmungswerte zu den einzelnen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Als Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut werden vor allem gefordert, einkommensschwache Familien und deren Kinder mit Lehrmittelfreiheit (94 Prozent), kostenfreien Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport (87 Prozent) sowie kostenlosen Ganztagsbetreuungen in Schulen und Kitas (87 Prozent) und kostenfreiem Essen in Schule und Kita (84 Prozent) zu unterstützen. Sehr stark verbreitet ist auch die Forderung, in Schulen und Kitas mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (93 Prozent) einzusetzen, die sich um benachteiligte Kinder kümmern, ebenso wird mehr Beratung, zum Beispiel durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder in staatlichen Einrichtungen (84 Prozent), als wichtig erachtet. Auch wenn sich noch eine große Mehrheit der Bevölkerung dafür ausspricht: Am geringsten sind die Zustimmungswerte hinsichtlich einer Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder (72 Prozent) und Erhöhungen des staatlichen Kindergeldes (72 Prozent) als wirksame Unterstützungen.

Erhöhung von Steuern zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Entlang des Konzeptes für den Kinderreport 2018 wurde die Frage nach der Befürwortung oder Ablehnung möglicher Steuererhöhungen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland sprachlich angepasst und vereinfacht auch den Kindern und Jugendlichen gestellt. Das Ergebnis weicht deutlich von dem der Erwachsenen ab: Eine Steuererhöhung wird von einer Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (27 Prozent dafür, 73 Prozent dagegen) abgelehnt. Diese stark gegenläufigen Befunde lassen jedoch vermuten, dass die Frage von den befragten Kindern und Jugendlichen anders interpretiert wurde als von den Erwachsenen. Ein inhaltlicher Vergleich dieses Ergebnisses wird daher nicht vorgenommen.

Erhöhung von Steuern zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Bereitschaft zu höheren Steuerzahlungen mit immerhin fast zwei Dritteln (64 Prozent) der befragten Erwachsenen durchaus ausgeprägt ist. Die deutlichsten Unterschiede gibt es hier bei den Zustimmungsraten entlang der politischen Lager. Dabei variiert die Zustimmung zwischen 81 Prozent bzw. 74 Prozent bei den Grünen- und Linken-Anhängerinnen und -Anhängern, 67 Prozent bzw. 64 Prozent bei denen der SPD und der Union bis hin zu 61 Prozent bei der FDP. Am geringsten ist die Zustimmung bei der AfD, bei ihr sind als einziger im Bundestag vertretener Partei die Anhängerinnen und Anhänger mehrheitlich gegen entsprechende Steuererhöhungen (46 zu 53 Prozent).

Bekanntheit von Kinderrechten – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Bei der Bekanntheit der Kinderrechte bestehen in Deutschland weiterhin erhebliche Defizite. Dass sie sich hier "ganz gut auskennen", sagen nur 16 Prozent der Kinder und Jugendlichen. 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen kennen Kinderrechte nur vom Namen her. Etwa ein Viertel der Kinder und Jugendlichen (24 Prozent) haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Bekanntheit von Kinderrechten – Ergebnisse Erwachsene

Auch bei den Erwachsenen ist die UN-Kinderrechtskonvention weitgehend unbekannt. Nur 12 Prozent der Befragten kennen sich "ganz gut aus", 75 Prozent der Erwachsenen kennen Kinderrechte nur vom Namen her. Etwa ein Achtel (12 Prozent) haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Wenn es um ihr unmittelbares Lebensumfeld geht, plädieren Kinder und Jugendliche vor allem für mehr Mitbestimmung in der Familie ("sehr wichtig" und "wichtig" für 96 Prozent) und in der Schule (96 Prozent). Eine sehr große Mehrheit von ihnen (86 Prozent) wünscht sich auch mehr Mitspracherechte im organisierten Sport-, Kultur- oder Freizeitbereich. Schlusslicht ist wie in den Vorjahren die Forderung nach mehr Mitbestimmungsrechten in Kitas mit lediglich 42 Prozent. Mehr Mitspracherechte in Deutschland insgesamt hält eine sehr große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (79 Prozent) für "sehr wichtig" bzw. "wichtig", für den kommunalen Bereich sehen das 70 Prozent so und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten im Wohngebiet wünschen sich 60 Prozent.

Mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen – Ergebnisse Erwachsene

Die Erwachsenen sehen das in der Tendenz genauso, allerdings teilweise auf niedrigerem Niveau. Die Befragten plädieren vor allem für mehr Mitbestimmung im organisierten Sport-, Kultur- oder Freizeitbereich ("sehr wichtig" und "wichtig" für 83 Prozent), in der Familie (81 Prozent) und in der Schule (79 Prozent). Mehr Mitbestimmung in Kitas wünschen sich 44 Prozent. Mehr Mitspracherechte in Deutschland insgesamt hält eine Mehrheit der Erwachsenen (70 Prozent) für "sehr wichtig" bzw. "wichtig", für den kommunalen Bereich sehen das 65 Prozent so und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten im Wohngebiet wünschen sich 59 Prozent.

Erhebung und Untersuchungsdesign

Für den Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Politikforschungsinstitut Kantar Public zwei Umfragen, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-jährige), in Deutschland durch. Befragt wurden insgesamt 1.621 Personen, davon 620 Kinder und Jugendliche sowie 1.001 Erwachsene. Die Befragungen wurden online unter Nutzung eines Access-Panels (Kinder und Jugendliche) sowie mittels computergestützter Telefoninterviews (Erwachsene) durchgeführt. Die Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren. Die Fehlertoleranz der Umfrage bei den Kindern und Jugendlichen liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter 1,7 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 4,0 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent), die bei den Erwachsenen bei unter 1,4 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Frauen in Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden

In den obersten Bundesbehörden fehlen Frauen in Führungspositionen, auch wenn die Zahl weiblicher Führungskräfte wächst – wie der Gleichstellungsindex 2017 zeigt. Der Gleichstellungsindex misst jährlich die Geschlechteranteile von Führungspositionen in den Bundesbehörden und wird vom Statistischen Bundesamt heute (Montag) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley betont: „Wir haben viele engagierte und gute Frauen, das muss sich auch noch mehr in den Spitzenpositionen widerspiegeln. Dem öffentlichen Dienst kommt für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Vorbildfunktion zu. Das gilt für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen ebenso wie für die Übernahme von Führungsaufgaben in Teilzeit.“

Mittlerweile sind 35,3 Prozent Frauen in Leitungsfunktionen – gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 1,3 Prozentpunkte. In 19 von insgesamt 24 Behörden hat sich der Frauenanteil im vergangenen Jahr erhöht. Bei den beruflichen Aufstiegen kletterte der Frauenanteil sogar um 4 Prozentpunkte auf 58 Prozent.

„Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der Frauen in Führungsverantwortung. Der Bund geht in Sachen Gleichstellung mit gutem Beispiel voran“, betont Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley, „doch können wir auch hier noch besser werden.“

Seit 2015 ist der Anteil an Frauen in Führungsverantwortung in den obersten Bundesbehörden um 2,7 Prozentpunkte gestiegen.

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Eine interaktive Aufbereitung aller Daten aus dem Gleichstellungsindex finden Sie im Datentool auf www.bmfsfj.de/quote.

Der Gleichstellungsindex ist außerdem hier auf der Seite des Statistischen Bundesamts abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.01.2018

„Eine bessere finanzielle Unterstützung von Menschen mit Kinderwunsch unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Beziehungsstatus ist überfällig. Die Vorschläge der FDP gehen aber am Problem vorbei: Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur für heterosexuelle Paare die verheiratet sind. Nichtverheiratete, gleichgeschlechtliche Paare und Alleinstehende erhalten keine Zuwendungen. Ihr Kinderwunsch scheitert häufig an den sehr hohen Kosten“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag.

Werner weiter: „Wer etwas an dieser ungerechten Situation ändern möchte, der muss sich für eine volle Kostenübernahme der Krankenkassen einsetzen. Dafür brauchen wir eine Krankenkasse, in die alle nach der Höhe ihres gesamten Einkommens einzahlen. Eine Versicherung in der alle die gleichen Leistungen erhalten und zwar ohne Zuzahlung: unabhängig von Geschlecht, der sexuellen Orientierung oder dem Beziehungsstatus.“

Quelle: Pressemitteilung Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 01.02.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/527) Kosten und Wirkungen wohnungspolitischer Instrumente. Die Fragesteller interessieren sich unter anderem für Auswirkungen des diskutierten Baukindergeldes. Auch erkundigen sich die Grünen nach möglichen Steuermindereinahmen bei der Einführung einer degressiven Abschreibung für den Wohnungsneubau.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 49 vom 05.02.2018

Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, medizinische Kinderwunschbehandlungen unabhängig vom Wohnort zu fördern und dazu die betreffende Richtlinie des Bundesfamilienministeriums zur assistierten Reproduktion zu ändern. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernehme lediglich für Ehepaare die Hälfte der Kosten für die ersten drei Versuche bei einer künstlichen Befruchtung, heißt es in einem Antrag (19/585) der Fraktion.

Die Übernahme der anderen Hälfte der Kosten sei hingegen keine Regelleistung. Die nicht durch die GKV übernommenen Kosten beliefen sich für Ehepaare auf bis zu 6.000 Euro für die ersten drei Versuche und auf bis zu 10.000 Euro bei einem vierten Versuch, den die GKV grundsätzlich nicht unterstütze.

Die Restkosten werden teilweise durch eine Bund-Länder-Förderung getragen. Durch die geänderte Richtlinie des Familienministeriums profitieren seit 2016 auch unverheiratete Paare von der Förderung des Bundes und der Länder.

Die Förderung des Bundes könnten Paare jedoch nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Heimatbundesland über eine entsprechende Förderrichtlinie verfüge, heißt es weiter. In dem Fall übernähmen Bund und Land zu gleichen Teilen ein Viertel der Kosten. Ein Großteil der Bundesländer habe jedoch bisher keine oder eine unzureichende Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Bundesförderung voll greife.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag konkret, die Richtlinie so zu ändern, dass der Bund unabhängig von einer Kofinanzierung durch die Länder 25 Prozent der Kosten für die ersten vier Versuche übernimmt. Die Förderung müsse auf Alleinstehende ausgedehnt werden. Zudem sollte auch die Nutzung von Samenzellspenden gefördert werden sowie die Nutzung von kryokonservierten (eingefrorenen) Ei- und Samenzellen. Ferner sollte geprüft werden, inwiefern die für eine Förderung geltenden Altersgrenzen bei Frauen (vom 25. bis zum 40. Lebensjahr) noch der Lebenswirklichkeit entsprächen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 44 vom 31.01.2018

Sabine Zimmermann (Linke) übernimmt in der 19. Wahlperiode den Vorsitz im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In seiner konstituierenden Sitzung unter der Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) bestimmte der Ausschuss am Mittwoch gemäß einer interfraktionellen Einigung die Linken-Parlamentarierin zu seiner Vorsitzenden. Die CDU/CSU-Fraktion entsendet 14 Abgeordnete in den insgesamt 40 Mitglieder umfassenden Ausschuss, die SPD neun und die AfD fünf Abgeordnete. Die FDP, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind mit jeweils vier Mitgliedern vertreten.

Die Unionsfraktion ist mit Maik Beermann, Melanie Bernstein, Silvia Breher, Ursula Groden-Kranich, Torbjörn Kartes, Michael Kießling, Silke Launert, Sylvia Pantel, Martin Patzelt, Stephan Pilsinger, Josef Rief, Felix Schreiner, Marcus Weiberg und Bettina Wiesmann im Ausschuss vertreten. Die SPD entsendet Ulrike Bahr, Leni Breymaier, Josephine Ortleb, Sönke Rix, Susann Rüthrich, Ursula Schulte, Stefan Schwartze, Svenja Stadler und Gülistan Yüksel. Für die AfD sitzen Thomas Ehrhorn, Mariana Iris Harder-Kühnel, Nicole Höchst, Frank Pasemann und Martin Reichardt im Ausschuss. Die FDP vertreten Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Daniel Först und Matthias Seestern-Pauly. Die Linke entsendet neben Sabine Zimmermann zudem Doris Achelwilm, Norbert Müller und Katrin Werner. Für die Grünen sitzen Annalena Baerbock, Katja Dörner, Ulle Schauws und Beate Walter-Rosenheimer im Familienausschuss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 42 vom 31.01.2018

Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung trotz des Gebots zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet" nicht zu einem umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/523) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/364).

Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage einen umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen gefordert, wodurch gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland hergestellt werden sollen. Nach Auffassung der Linken müsse der Bildungsplan auf Bundesebene gestaltet werden und nicht auf Grundlage "isolierter Förderprogramme oder gesetzlicher Interpretationsspielräume".

Die Bundesregierung tritt der Auffassung entgegen, dass das sogenannte Kooperationsverbot mitursächlich für viele der im Bildungsbereich bestehenden Herausforderungen und regionalen Disparitäten sei. Tatsächlich handele es sich bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht um ein eigenständiges Verfassungspostulat, schreibt die Bundesregierung. Sie unterstreicht, dass sich für das föderative Staatsprinzip der Parlamentarische Rat 1949 in bewusster Abkehr vom nationalsozialistischen Zentralstaat entschieden habe. Denn es biete zusätzlich zur klassischen Gewaltenteilung eine Aufteilung der staatlichen Macht zwischen Bund und Ländern und ermögliche damit orts- und bürgernahe Entscheidungen.

Nach Auffassung der Bundesregierung sollen also nicht überall identische Bedingungen hergestellt werden, Leitbild sei vielmehr Vielfalt in der Ausgestaltung und Wettbewerb der Länder untereinander mit dem Ziel des föderalen Erfolgs. Das Grundgesetz ordne den staatlichen Ebenen (Bund und Ländern) Aufgabenbereiche zu und bestimmt, welche Ebene für die Gesetzgebung, den Vollzug und die Finanzierung der Aufgaben verantwortlich sei. Dies gelte für sämtliche Politikfelder.

Der Bildungsbereich sei ganz überwiegend den Ländern zugeordnet (Artikel 30, 70, 104a Absatz 1 GG). Das Bundesverfassungsgericht bezeichne die Kultushoheit der Länder dabei als Kernbereich ihrer Eigenstaatlichkeit. Es sei Bund und Ländern unbenommen, inhaltlich – im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten – zusammenzuarbeiten.

Grundsätzlich unterstreicht die Bundesregierung, dass der Bund die Länder und Kommunen in den letzten Jahren finanziell erheblich entlastet habe. Allein 2016 hätte der Bund den Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten mit insgesamt 9,34 Milliarden Euro unterstützt. Daneben seien weitere Hilfen im Bereich der Sozialausgaben erfolgt, sowie in der Unterstützung der kommunalen Investitionstätigkeit. Ab dem Jahr 2018 würden die Kommunen darüber hinaus jährlich um 5 Milliarden Euro entlastet.

Im Sommer 2017 sei zudem der bundesstaatliche Finanzausgleich im Einvernehmen von Bund und Ländern neu geregelt worden; durch die Neuordnung würden die Länder ab 2020 weiter um rund 10 Milliarden Euro jährlich durch den Bund unterstützt. Den Ländern stünden somit ausreichende Finanzmittel zur Deckung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Ausgaben zur Verfügung. Dabei könnten sie bildungspolitische Prioritäten setzen.

Um Bildung als nachhaltige Entwicklung ganzheitlich im deutschen Bildungswesen zu verankern, habe die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) 2015 einen partizipativen Multi-Akteur-Prozess angelegt. Mitglieder in der Plattform seien ebenfalls Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und der Umweltministerkonferenz (UMK) der Länder. Die Umsetzung erfolge entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit. Hinweise auf etwaige Hindernisse lägen der Bundesregierung nicht vor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 39 vom 30.01.2018

Der Plan, Bargeld-Auszahlungen beim Arbeitslosengeld II (zum Beispiel für Vorschüsse und in akuten Notlagen) künftig über Supermarktkassen abzuwickeln, gewährleistet den Sozialdatenschutz in vollem Umfang. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/507) auf eine Kleine Anfrage (19/371) der Fraktion Die Linke.

Die Bundesagentur für Arbeit beginnt in diesem Frühjahr die Testphase für dieses Auszahlungssystem, das ab Ende 2018 dann die Auszahlungsautomaten in den Jobcentern ersetzen soll. Über den Zahlungsdienstleister Cash Payment Solutions (CPS) sollen solche Auszahlungen überall dort möglich sein, wo der Einzelhandel bereits mit CPS zusammenarbeitet. "Weder die CPS noch die Einzelhandelsgeschäfte unterliegen dem Sozialdatenschutz. Allerdings erhalten weder der Dienstleister noch der Einzelhandel personenbezogene Daten, da der Auszahlungsschein keine personenbezogenen Daten enthält", schreibt die Bundesregierung. Den Auszahlungsschein sollen Arbeitslosengeld-II-Bezieher nach wie vor vom Jobcenter erhalten und mit diesem dann an den Kassen des Einzelhandels Geld abheben können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 30.01.2018

Mehr als die Hälfte der Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/506) auf eine Kleine Anfrage (19/369) der Fraktion Die Linke. Demnach profitierten 56 Prozent der Beschäftigten im Jahr 2016 von flexiblen Arbeitszeitmodellen. In der öffentlichen Verwaltung verfügten 78 Prozent der Beschäftigten über flexible Arbeitszeitregelungen, in der Branche Bergbau, Energie, Wasser waren es 77 Prozent, im Gastgewerbe waren es dagegen nur 34 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 30.01.2018

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Arbeit des vom Bundesfamilienministerium 2017 einberufenen Dialogforums "Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe". In einer Kleinen Anfrage (19/416) will sie unter anderem wissen, welche Vereine, Verbände und Träger der Jugendhilfe teilgenommen haben und nach welchen Kriterien die Teilnehmer ausgewählt wurden. Zudem will die Linksfraktion erfahren, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Dialogforum zieht und welche Ergebnisse in welcher Form in dieser Legislaturperiode politisch berücksichtigt werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 33 vom 25.01.2018

Nach den "Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2017" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/485). Unter anderem möchte sie von der Bundesregierung wissen, wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg im vergangenen Jahr von deutschen Flughäfen aus vorgenommen wurden und wie viele Abschiebungen 2017 auf dem Land- beziehungsweise Seeweg erfolgten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 31 vom 24.01.2018

Studie: Lohnuntergrenze wirkt trotz Umgehungen positiv gegen Armut

In Betrieben mit Betriebsrat und Tarifvertrag wird das Mindestlohngesetz weitaus konsequenter eingehalten als in Firmen, in denen beides fehlt. Umgehungen des Mindestlohns kommen in mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben etwa fünf Mal seltener vor. Gesamtwirtschaftlich sind Verstöße gegen den Mindestlohn aber weiterhin ein Problem: 2016 bekamen rund 2,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland weniger als den Mindestlohn, obwohl er ihnen zustand. Damit erhielten 9,8 Prozent aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Mindestlohn hatten, weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde. Legale Ausnahmen vom Mindestlohn sind dabei bereits herausgerechnet. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).*

Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Armut unter Beschäftigten im Niedriglohnbereich (unter 10 Euro Stundenlohn) zurückgegangen, zeigen die Berechnungen des WSI-Arbeitsmarktexperten Dr. Toralf Pusch: 2014 hatten noch 20 Prozent von ihnen ein so geringes Einkommen, dass ein – realisierter oder nicht realisierter – Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen bestand. Bis 2016 sank die Aufstocker-Quote auf 17 Prozent, weil extrem niedrige Stundenlöhne erhöht wurden. Die Erwerbsarmut könnte aber noch deutlich stärker reduziert werden, wenn sich alle Arbeitgeber auch an das Mindestlohngesetz halten würden, betont der Forscher: „Die insgesamt sehr positive Bilanz des Mindestlohns wird getrübt, weil nach den neuesten verfügbaren Daten auch mehr als ein Jahr nach der Einführung noch zahlreiche Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich das Problem seitdem erledigt hat.“ Denn nach wie vor sei die Kontrolldichte relativ gering, die zuständige Einheit des Zolls unterbesetzt.

Die SOEP-Auswertung zeigt auch, welche Unternehmens-internen Faktoren verhindern können, dass Beschäftigte um den Mindestlohn geprellt werden. So können sich Betriebsräte und Tarifbindung positiv auswirken, macht die Analyse deutlich. In Betrieben mit Arbeitnehmervertretung und Tarifvertrag lag die Quote der Mindestlohn-Umgehungen 2016 bei nur 3,2 Prozent. Fehlte beides, erhielten hingegen 18,6 Prozent der Beschäftigten nicht den Mindestlohn, also mehr als fünfmal so viele. Eine Stärkung von Mitbestimmung und Tarifbindung kann zu faireren Arbeitsbedingungen beitragen, betont Pusch. […]

*Die vollständige Untersuchung "Toralf Pusch: Bilanz des Mindestlohns: deutliche Lohnerhöhungen, verringerte Armut, aber auch viele Umgehungen. WSI Policy Brief Nr. 19, Januar 2018" steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.01.2018, gekürzt

Durch die Zuwanderung wächst auch das Angebot an Haushaltsdienstleistungen, beispielsweise im Bereich der Hauswirtschaft, der Kinderbetreuung oder der häuslichen Altenpflege. Eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt: Ein Anstieg des Anteils der Migrantinnen an der Bevölkerung in einer Region erhöht bei den einheimischen Frauen die Wahrscheinlichkeit, mehr Stunden erwerbstätig zu sein. Gleichzeitig wenden die einheimischen Frauen dann im Schnitt weniger Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit wie Waschen, Kochen und Putzen auf.

Ein Anstieg im Anteil der Migrantinnen an der Bevölkerung in einer Region um zehn Prozent, zum Beispiel von drei Prozent auf 3,3 Prozent, führt laut der Studie zu einer Erhöhung des Angebots von Haushaltsdienstleistungen um 18 Prozent. „Eine bessere Verfügbarkeit von Haushaltsdienstleistungen kann einheimische Frauen entlasten und damit einen möglichen Konflikt bei der Entscheidung zwischen Familie und Beruf entschärfen“, heißt es in der Studie.

Ein Anstieg im Anteil der Migrantinnen an der Bevölkerung um zehn Prozent erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass einheimische Frauen länger als 30 Stunden erwerbstätig sind, um 0,9 Prozentpunkte. Die Wahrscheinlichkeit steigt dann von durchschnittlich 53 auf 53,9 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, dass einheimische Frauen mehr als 35 Stunden arbeiten, steigt um einen ganzen Prozentpunkt von 46 auf 47 Prozent.

Bei den einheimischen Frauen mit mittlerer Qualifikation ist der Effekt am stärksten. Hier beträgt er 1,2 Prozentpunkte bei einem Ausgangsniveau von 52 Prozent bei der 30-Stunden-Schwelle. Bei der 35-Stunden-Schwelle beträgt der Zuwachs 1,3 Prozentpunkte ausgehend von einem Niveau von 45 Prozent.

Zudem steigt bei den einheimischen Frauen mit mittlerer Qualifikation bei einem höheren Anteil der Migrantinnen an der Bevölkerung auch die Wahrscheinlichkeit, ein Kind zu bekommen. So erhöht ein Anstieg im Anteil der Migrantinnen an der Gesamtbevölkerung einer Region um zehn Prozent die Wahrscheinlichkeit, ein Kind unter einem Jahr zu haben, im Durchschnitt für einheimische Frauen mittlerer Qualifikation um 0,3 Prozentpunkte. Da diese Wahrscheinlichkeit im Durchschnitt bei 4,4 Prozent liegt, bedeutet das einen Anstieg auf 4,7 Prozent.

Dass der Effekt bei den Frauen mit mittlerer Qualifikation wie einer Berufsausbildung am stärksten ist, wird in der Studie damit erklärt, dass Akademikerinnen häufig finanziell besser gestellt seien und sich damit Haushaltsdienstleistungen oft selbst dann noch leisten können, wenn das Angebot knapper ist. Geringqualifizierte Frauen, also Frauen ohne Berufsabschluss, würden dagegen häufig so starken finanziellen Einschränkungen unterliegen, dass sie auch bei einer Ausweitung des Angebots an Haushaltsdienstleistungen diese kaum in Anspruch nehmen.

„Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass einheimische Frauen, insbesondere diejenigen mit mittlerem Qualifikationsniveau, mithilfe der Zuwanderung sowohl Erwerbstätigkeit und Hausarbeit als auch Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung leichter vereinbaren können“, lautet das Fazit der Studie.

Die IAB-Studie bezieht sich in ihren Ergebnissen auf einheimische Frauen im Alter von 22 bis 45 Jahren. Der Untersuchungszeitraum sind die Jahre 1999 bis 2012. Die Studie ist online hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 06.02.2018

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, äußert sich anlässlich des „Safer Internet Day“ besorgt über den fehlenden Kinder- und Jugendschutz im Netz: "Der Schutz in der analogen Welt muss auch für den digitalen Raum gelten.“

Rörig begrüßt den Vorstoß der Koalitionäre, das Jugendmedienschutzrecht zu reformieren und mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Dieses müsse auch den digitalen Raum berücksichtigen. 0,5 % des für den Digitalpakt vorgesehen Budgets sollte laut Rörig in den digitalen Kinder- und Jugendschutz investiert werden.

Rörig: „Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verändert sich durch die digitalen Medien fundamental. Immer mehr Minderjährige erleiden sexuelle Übergriffe durch Cybergrooming, durch die Erpressung und Bloßstellung im Zusammenhang mit Sexting und durch die ungewollte Konfrontation mit Pornografie und Exhibitionismus. Bereits 95 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren besitzen ein Smartphone. Täter und Täterinnen haben dadurch nahezu ungestörte Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen. Dennoch findet Kinder- und Jugendschutz im Netz nicht statt. Politik muss beim digitalen Kinder- und Jugendschutz endlich eine deutliche Schlüsselposition einnehmen. Ich erwarte von der künftigen Bundesregierung, dass sie den Kinder- und Jugendschutz im Netz zügig auf die Agenda ihres politischen Handelns hebt. Mindestens 0,5 Prozent des für den Digitalpakt angedachten Budgets sollte jetzt für eine „Agenda digitaler Kinder- und Jugendschutz“ zur Verfügung gestellt werden. Kinderschutz ist keine Wohltat, Kinderschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Auch die großen Internet-Unternehmen müssen sich stärker für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum engagieren. Mädchen und Jungen haben ein Recht darauf, sicher mit digitalen Medien aufzuwachsen.“

Rörig: „Von den Internet-Unternehmen erwarte ich, dass sie ihrer Verantwortung künftig stärker nachkommen und ihre wichtigste Zielgruppe, die „Digital Natives“, viel besser vor sexueller Gewalt schützen. Ich fordere zum Beispiel wirksame Zugangsbeschränkungen und Identifikationsverfahren, realistische Alterskennzeichnungen, leicht sichtbare und niedrigschwellige Beschwerde-möglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie kinder- und jugendschutzgerechte Grundkonfigurationen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich beispielsweise ein Jugendlicher, der ungewollt mit Pornografie konfrontiert wird und diese melden möchte, keine oder nur sehr versteckte Hinweise zu Hilfe- und Meldeangeboten findet. Ein zeitgemäßer Kinder- und Jugendschutz im Internet bedeutet, dass junge Userinnen und User die Möglichkeiten der modernen Mediengesellschaft unbeschwert, sicher und selbstbestimmt nutzen können.“

Rörig verweist in Bezug auf den Digitalpakt und eine „Agenda digitaler Kinder- und Jugendschutz“ auf sein Programm JETZT HANDELN zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen für die 19. Legislaturperiode. Darin fordert er auch eine zeitgemäße Medienbildung im vorschulischen und schulischen Alltag sowie eine umfassende und über mehrere Jahre angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Diese soll Bürgerinnen und Bürgern vermitteln, was sexueller Missbrauch ist, wie Täter und Täterinnen vorgehen, was man bei Verdacht oder Vermutung tun und an welche Hilfeangebote man sich wenden kann.

Weitere Informationen zum Programm JETZT HANDELN finden Sie hier.

Informationen zum Safer Internet Day:

Der jährliche internationale Safer Internet Day (SID) findet am 6. Februar 2018 statt. Unter dem Motto "Safer Internet Day 2018 – Create, connect and share respect: A better internet starts with you" ruft die Initiative der Europäischen Kommission weltweit zu Veranstaltungen und Aktionen rund um das Thema Internetsicherheit auf. Das Motto soll ein Aufruf an alle Stakeholder sein, ihren Teil der Verantwortung zur Schaffung eines besseren Internets für alle, insbesondere für die jüngsten Nutzerinnen und Nutzer, zu übernehmen. Jedes Jahr richtet der SID die Aufmerksamkeit auf ein aktuelles Online-Problem. Klicksafe initiiert und koordiniert die Aktivitäten in Deutschland mit dem Ziel, möglichst viele Akteure und Institutionen für den weltweiten Aktionstag zu gewinnen. Zum deutschen Safer Internet Center gehören klicksafe, die Internet-Hotlines von eco, FSM und jugendschutz.net sowie die Nummer gegen Kummer.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten www.saferinternet.de und www.saferinternetday.org.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 04.02.2018

Altersverteilung der Beschäftigten nähert sich dem Gesamtarbeitsmarkt an

Im Jahr 2017 waren bundesweit knapp 173.000 Kita-Beschäftigte 50 Jahre und älter. Ihre Zahl hat sich von knapp 69.000 im Jahr 2006mehr als verdoppelt. Damit hat im ehemals jungen Arbeitsfeld Frühe Bildung im Zuge der Personalexpansion ein Alterungsprozess stattgefunden: Der Anteil älterer Beschäftigter am pädagogischen und leitenden Personal ist um 10 Prozentpunkte auf 29% gestiegen. Der längere Verbleib von Beschäftigten im Beruf sowie die Gewinnung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben dazu geführt, dass sich das Altersgefüge in der Frühen Bildung dem des Gesamtarbeitsmarkts angleicht. Dort waren 2014 etwa 35% der Beschäftigten mindestens 50 Jahre alt. Dies zeigen Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung.

Mehr ältere Fachkräfte im Osten

Während im Bundesschnitt das Verhältnis von jüngeren und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgewogen ist, zeigen sich starke regionale Unterschiede. So ist in Ostdeutschland die Gruppe der 50-Jährigen und Älteren mit 36% deutlich größer als in Westdeutschland (27%). Bei den Bundesländern verzeichnen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit 41% und 40% Kita-Fachkräften der Generation 50plus die im Schnitt ältesten Beschäftigten, wohingegen in Bayern und Baden-Württemberg nur 23% und 26% des Kita-Personals 50 Jahre erreicht hat. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf unterschiedliche Ausbaudynamiken: Bis 2002 waren die Beschäftigtenzahlen in ostdeutschen Kitas rückläufig, was mit niedrigen Ausbildungszahlen und wenigen offenen Stellen einherging.

Die allgemein ausgewogene Altersverteilung der Beschäftigten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auf Einrichtungsebene durchaus überalternde Teams gibt. „In mehr als jeder fünften Kita besteht die Belegschaft mindestens zur Hälfte aus Personen, die das fünfzigste Lebensjahr erreicht haben“, sagt Karin Beher von der Autorengruppe Fachkräftebarometer. „Angesichts der niedrigen Arbeitslosigkeit und des steigenden Personalbedarfs in der Frühen Bildung, können Generationswechsel dort nur schwer durch Neueinstellungen kompensiert werden.“

Fachkräftebarometer Frühe Bildung

Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert auf Basis amtlicher Daten ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Ausbildung und Qualifizierung in der Frühpädagogik. Das Beobachtungs- und Analyseinstrument erscheint etwa alle zwei Jahre. Die letzte Ausgabe wurde im Juni 2017 veröffentlicht. fachkraeftebarometer.de präsentiert einen Überblick über Bundestrends und Entwicklungen in den Ländern. Darüber hinaus wird jeden Monat eine aktuelle Zahl vorgestellt, die die Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung fortschreibt.

Downloads:

Grafik "Pädagogisches Personal und Leitungen nach Altersgruppen 2016 bis 2017" (PNG)

Weitere Daten zum Alter der Kita-Fachkräfte

Quelle: Pressemitteilung Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) vom 31.01.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Neu in Deutschland angekommene Menschen müssen ihre Rechte und Möglichkeiten der Teilhabe kennen und bei deren Inanspruchnahme unterstützt werden. „Der AWO Bundesverband möchte geflüchtete Menschen darüber informieren, welche Rechte ihnen zustehen. Sie sollen über die Information hinaus erfahren, wo sie bei Bedarf Beistand für die Durchsetzung ihrer Rechte bekommen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, geht heute www.einfachmeinrecht.awo.org an den Start.

In vier Sprachen wird dort grundlegend informiert und hilfreicheInformationsmaterialien für Geflüchtete, aber auch Migrantinnen und Migranten zur Verfügung gestellt. So klären beispielsweise Flyer in acht Sprachen, verschiedene Plakate sowie drei Erklärfilme über das Recht auf Schutz, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Bleiben auf. Zudem können Beratungsstellen zu verschiedenen Themen, wie Gesundheit und Arbeit, gesucht werden, die zu diesen Themen weiterführend beraten und unterstützen.

„Grundsätzlich geht es darum, den Menschen zu verdeutlichen, dass sie einen Anspruch auf Unterstützung haben und ihnen, falls es notwendig sein sollte, die Möglichkeit offen steht, sich beraten und unterstützen zu lassen“, erklärt Brigitte Döcker. Genau hier setzt das Projekt „Einfach mein Recht“ an. Dank der Förderung durch Aktion Deutschland hilft sowie der Begleitung und Unterstützung durch Schutzsuchende aus Berliner Flüchtlingsunterkünften ist dies gelungen. Ab dem heutigen Tag werden die Materialien online zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.02.2018

Mit ihrem heute veröffentlichen Positionspapier „Gute Orte für Kinder – Anforderungen und Herausforderungen für eine gelingende Bildung von Schulkindern“ fordert die AWO ein gemeinsam von Schule und Jugendhilfe verantwortetes und qualitativ gut ausgestattetes Angebot an Ganztagsschulen. „Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule ist ein guter Weg, soziale Benachteiligungen abzubauen“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler überzeugt und ergänzt: „Das Potenzial von Ganztagsschulen bleibt viel zu häufig ungenutzt. Gute Ganztagsschulen sind mehr als Schule, sie sind ein Lern- und Lebensort, um das Sozialverhalten, die Motivation und die Schulleistungen ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Gute Ganztagsschulen können wirksame Beiträge zur Chancengerechtigkeit und zum Bildungserfolg unabhängig von der Herkunft leisten.“

Die AWO zeigt in dem Positionspapier ganz klar die Mängel des bisherigen Ganztagsschulsystems auf. „Der Ausbau der Ganztagsschule ist bis heute nicht an bundesweite vergleichbare Mindestqualitätsstandards gebunden. Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich deshalb stark in den Bundesländern und in den einzelnen Schulformen. Es existiert kein einheitliches Profil, kein vergleichbares pädagogisches Konzept und keine vergleichbare auskömmliche Finanzierung“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende. Hier setzt die AWO mit ihrem Positionspapier an und stellt für die Bereiche: Warum brauchen Schulkinder eine ganzheitliche Bildung?, Schule braucht Jugendhilfe!, und Ganztägige Bildung ist mehr als Betreuung! ihre Forderungen auf.

Zu ihren Forderungen gehören u.a.:

  • Richtlinien der Bundesländer für Standards für den Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Ausstattung, die Räumlichkeiten, die Inhalte der Angebote, sowie den Ausbau der Jugendhilfeangebote an einer Ganztagsschule;
  • die Beteiligung von Schule und Jugendhilfe an der Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung;
  • Qualifiziertes Fachpersonal von Jugendhilfeträgern arbeitsrechtlich abzusichern und tariflich zu entlohnen sowie
  • die kostenfreie Teilnahme von Kindern an allen Betreuungsangeboten in der Schule sowie ein gesundes Mittagessen.

Der derzeit von den Koalitionären geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gelingt nur, wenn neben dem quantitativen Ausbau insbesondere auch qualitative Regelungen wie etwa gemeinsame Qualitätsstandards für alle Ganztagsschulen verbindlich vorgegeben werden“, schließt Wolfgang Stadler. Hier wird auch die Fachkräftesituation zentraler Faktor für den Ausbau erfolgreicher Ganztagsschulen sein. Die aktuelle Studie „Lehrkräfte dringend gesucht. Bedarf und Angebot für die Primarstufe“ zeigt was getan werden muss, um einem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 31.01.2018

Die AWO hat die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD vom 12. Januar 2018 eingehend geprüft und im Hinblick auf die nun anstehenden Koalitionsverhandlungen eine Stellungnahme erarbeitet.

Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das Sondierungspapier enthält viele richtige Vorschläge, aber auch Lücken und Unklarheiten. Vor den potentiellen Koalitionspartnern liegt noch ein langer Verhandlungsweg. Die AWO steht mit Anregungen und Hinweisen unterstützend zur Seite. Sie kann auf langes sozialpolitisches Engagement zurückblicken und hat sich dabei stets für die Überwindung von sozialen Problemen stark gemacht.

Die AWO begrüßt das klare Bekenntnis, die Europäische Union stärken zu wollen. Das Soziale Europa muss in den Mittelpunkt des europäischen Integrationsprozesses rücken. Es braucht eine klare Formulierung, was die potentiellen Koalitionspartner unter dem Begriff „Sozialpakt“ verstehen und wie das „Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort in der EU“ verwirklicht werden soll. Ziel muss mehr Verteilungsgerechtigkeit in unserer Gesellschaft sein. Viele der Vorschläge auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik sowie in den Bereichen Familie und Soziales weisen in eine richtige Richtung. Bei so essentiellen Vorhaben wie der Bekämpfung von Kinderarmut dürfen wir uns aber nicht in Einzellösungen wie der Anhebung des Kindergeldes oder der Ausweitung des Kinderzuschlags verlieren. Hier braucht es den Mut für eine Gesamtlösung. Die AWO setzt sich deshalb schon seit vielen Jahren für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein.

Zu den großen Herausforderungen der neuen Legislatur werden auch die Bereiche Rente, Gesundheit und Pflege zählen. Aus Sicht der AWO muss das Rentenniveau dauerhaft verbessert werden. Zudem bedarf es einer besseren Absicherung von Geringverdienenden und Erwerbsgeminderten. Die AWO unterstützt ausdrücklich die Vereinbarung, die gesetzliche Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu finanzieren. Auch in Sachen Pflege begrüßt die AWO, insbesondere die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung des Pflegepersonals verbessern zu wollen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Verbesserungen vollständig und dauerhaft aus Mitteln der Pflegeversicherung refinanziert werden und nicht zu Lasten des Eigenanteils der Pflegebedürftigen gehen. In den Bereichen Migration und Integration fordert die AWO, in den Koalitionsverhandlungen jegliche Begrenzung im Asylrecht zu unterlassen. Es muss das individuelle Recht auf Asyl gelten. Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte würde diesen Menschen das Recht auf ein Familienleben absprechen.

Als soziale Dienstleisterin vermisst die AWO in einigen Bereichen des Sondierungspapiers ein klareres Bekenntnis zur Freien Wohlfahrtspflege, denn diese leistet einen unersetzlichen Beitrag für soziale Gerechtigkeit und Teilhabe. Wir fordern wieder verstärkte Investitionen in den Sozialstaat, seine Infrastruktur sowie die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips.“

Die Stellungnahme der AWO steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 25.01.2018

Der Bundesfachverband umF hat eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt. Ein Großteil der Jugendlichen ist demnach durch das Erleben von Gewalt und Missbrauch im Herkunftsland sowie während der Flucht belastet. Laut 57,7% der Befragten berichten die Jugendlichen oft bzw. immer von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen. Jugendämter, Träger und zuständige Ministerien müssen sich darauf einstellen, dass der Anteil (schwer) traumatisierter Minderjähriger weiter ansteigt, da die Fluchtrouten gefährlicher geworden sind.

Die Gesamtzahl junger Flüchtlinge in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit ist in 2017 um ca. 9.000 Personen auf 54.962 junge Menschen gesunken (Stand: 8.12.2017). 44% von ihnen sind junge Volljährige. Der BumF appelliert an Politik und Jugendämter diese jungen Menschen weiterhin zu unterstützen, abrupte Hilfebeendigungen zu vermeiden und Zukunftsperspektiven abzusichern. Die, in vielen Bundesländern oft als schlecht oder sehr schlecht bewertete, Bildungssituation älterer Jugendlicher muss dringend verbessert werden.

Der BumF fordert zudem, den Familiennachzug aus dem Ausland und Zusammenführungen innerhalb Deutschlands zu erleichtern. Besonders schlecht bewerten die Fachkräfte zurzeit die Verfahren zum Eltern- und Geschwisternachzug. Doch auch bei der Zusammenführung von Minderjährigen mit ihren Angehörigen und Bezugspersonen innerhalb Deutschlands wird von 44% angegeben, dass diese (sehr) schlecht funktionieren. Als häufigsten Grund (59,5% der Befragten) für Abgänge aus Einrichtungen wird daher angegeben, dass Jugendliche sich auf eigene Faust zu Angehörige bzw. Freunde begeben, die an anderen Orten leben. Sie gelten in der Folge vielfach als „vermisst“.

Am besten wurde die Unterbringungs- und Betreuungsqualität im Bereich der Hilfen zur Erziehung mit zu 56,1% guten oder sehr guten Einschätzungen bewertet, am schlechtesten bei der vorläufigen Inobhutnahme mit nur 32,2% und den Hilfen für junge Volljährige mit 45,1% (sehr)guten Bewertungen. Trotz der gesunkenen Einreisezahlen und Verbesserungen gegenüber 2016 ist eine flächendeckend gute Unterbringungs- und Betreuungsqualität danach noch nicht überall hergestellt worden. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf – insbesondere im Bereich der (vorläufigen) Inobhutnahme sowie bei den Hilfen für junge Volljährige.

Während die Gesundheitsversorgung bei physischen Erkrankungen überwiegend positiv bewertet wird, ist sie bei psychischen Erkrankungen von 53,7% der Befragten als schlecht bzw. sehr schlecht eingeschätzt worden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Dazu gehören u.a. der Ausbau der Strukturen der Psychosozialen Zentren durch Bundes- und Landesmittel sowie eine gesetzliche Sicherstellung der Erstattung von Sprachmittlungskosten.

Methodik

Insgesamt haben sich vom 19. Oktober bis 3. November 2017 2.211 Personen an der Online-Umfrage beteiligt. Der Auswertung wurden jedoch nur die Antworten von insgesamt 1.347 Personen zugrunde gelegt, die den Fragebogen vollständig beantwortet haben. Obwohl keine repräsentative Zufallsstichprobe unter den Fachkräften gezogen wurde, kann aufgrund der großen Zahl der Teilnehmenden davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse eine hohe Aussagekraft besitzen.

Die Auswertung der Online-Umfrage als PDF steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 27.01.2018

Istanbul-Konvention muss vorbehaltlos umgesetzt werden

Nach über drei Jahren tritt am 01.02.2018 die Istanbul- Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland in Kraft. Damit verpflichtet sich Deutschland zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. "Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Darauf hat jede Frau einen Anspruch, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort, Aufenthaltsstatus gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Fakt ist jedoch, dass in Deutschland nach wie vor nicht ausreichend Hilfsangebote für betroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus haben nicht alle Frauen gleichermaßen Zugang dazu. Für Frauen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist es beispielsweise sehr schwierig, einen Platz im Frauenhaus zu bekommen, da etwa 90 Prozent der Schutzeinrichtungen nicht oder nur teilweise barrierefrei sind. Auch Migrantinnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und geflüchtete Frauen haben durch das derzeitige Aufenthalts- und Asylgesetz nur eingeschränkt Zugang zu den Hilfen.

"Das muss sich dringend ändern. Die Diakonie fordert deshalb seit langen ein Bundesgesetz mit einem Rechtsanspruch für alle Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie eine vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul- Konvention", sagt Loheide. Die von der Bundesregierung eingelegten Vorbehalte müssten aufgehoben werden. Geflüchtete oder Frauen und Mädchen in der Migration benötigten für ihren Schutz oder wenn sie als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen wollen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

"Wir begrüßen sehr, dass CDU/CSU und SPD in ihren Sondierungsgesprächen vereinbart haben, ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffener Frauen und Kindern aufzulegen und die Hilfestrukturen zu verbessern. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Diesen Absichtserklärungen müssen rasch Taten folgen, um sexualisierter und häuslicher Gewalt konsequent entgegenzuwirken", betont Loheide.

Zum Hintergrund:

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft. Bis November 2017 wurde das Übereinkommen von 45 Staaten unterzeichnet und von 27 ratifiziert. Deutschland hat am 12. Oktober 2017 ratifiziert. Am 01. Februar 2018 tritt das Übereinkommen des Europarts zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland in Kraft.

Die Istanbul-Konvention ist die erste international rechtsverbindliche Übereinkunft, die potenziell allen Staaten der Welt offensteht und die ein umfassendes Paket an Maßnahmen bereitstellt, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 31.01.2018

Am 25. und 26. Januar 2018 treffen sich die EU-Justiz- und Innenminister zu einem informellen Treffen in Sofia. Aus diesem Anlass appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an die Teilnehmer des Treffens:

"Die geltenden völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und europarechtlichen Standards für Flüchtlinge müssen erhalten bleiben. Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, brauchen Schutz – auch in Europa. Die aktuellen Bemühungen zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems dürfen nicht zu einer Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die ohnehin stärker belasteten Krisen- und Transitstaaten führen. In der EU muss weiterhin um eine faire Verteilung der Schutzsuchenden gerungen werden. Nur wenn hier eine gute Lösung gefunden wird, kann Europa seiner weltweiten Verantwortung gerecht werden."

Die Diakonie Deutschland veröffentlicht heute gemeinsam mit elf weiteren Verbänden und Flüchtlingsorganisation das Positionspapier "Für den Fortbestand des Zugangs zum individuellen Asylrecht in Europa – zu den aktuellen Reformvorschlägen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)". Darin fordern sie einen weiterhin unbeschränkten Zugang zum Asylverfahren mit einer inhaltlichen Prüfung des Asylgesuchs in Europa. Sie lehnen insbesondere eine verpflichtende Drittstaatenregelung ab, die gleichzeitig mit der Absenkung von Standards für die Sicherheit der Flüchtlinge in diesen Staaten verbunden werden soll.

Das gemeinsame Positionspapier finden hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 25.01.2018

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten spricht sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz aus. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert ist. So besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen.

"Wir müssen endlich mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Breite Mehrheiten dafür gibt es derzeit in Bundestag und Bundesrat. Diese müssen jetzt genutzt werden. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dies würde sich bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern positiv auswirken", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten analysiert Gerichtsentscheidungen in verschiedenen Rechtsgebieten und kommt zu dem Schluss, dass eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen würden, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Es stellt fest, dass ausdrückliche Kindergrundrechte ein deutlicher und rechtsstaatlich hinreichend bestimmter Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes wären und damit die Anwendung sämtlichen Rechts prägen könnten. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte positiv auswirken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht nur um die symbolische Funktion einer Verfassungsänderung, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen. Die explizite Normierung von Kinderrechten im Grundgesetz würde also die Realisierung ihrer Rechte quer durch die Rechtsgebiete stärken. Das Gutachten bezieht sich auch auf die Feststellungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, dass die Gewährung von Rechten, die für alle Menschen gelten, nicht genügt, um die Beachtung von Kinderrechten sicherzustellen.

Kinderrechte im Grundgesetz sollten laut Gutachten den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten. "Kinderrechte können in das Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen", so Thomas Krüger.

Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann und Dr. Philipp B. Donath von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-ins-grundgesetz heruntergeladen werden. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte beim Deutschen Kinderhilfswerk begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.01.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Februar 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit dem Referent_innenRat der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin

In jahrzehntelangen Kämpfen konnten wesentliche Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) erreicht werden. Aber auch nach der Öffnung der Ehe und dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlecht bleibt noch viel zu tun. Homophobie, Transfeindlichkeit und weitere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit sind in vielen gesellschaftlichen Bereichen allgegenwärtig. Zusätzlich machen Gleichstellungsgegner*innen flankiert von religiös-fundamentalistischen Gruppen und völkischen Initiativen Stimmung gegen die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in unserer Gesellschaft.

Im Rahmen des bundesweit ersten Regenbogenparlaments soll gemeinsam darüber diskutiert werden, wie „Regenbogenkompetenz“ in der Sozialen Arbeit, im Sport, in Religionsgemeinschaften, bei der Versorgung und Integration von Geflüchteten, in den Medien und auch in der auswärtigen Kultur- und Sprachpolitik erhöht werden kann. Für den Bereich Soziale Arbeit wird ein Fachforum mit Fortbildungscharakter speziell für Fachkräfte der Sozialen Arbeit angeboten. In den Fachforen sollen Strategien und Anforderungen zur Umsetzung formuliert und ein Forum zum fachlich qualifizierten Austausch und zur Vernetzung angeboten werden.

Die Veranstaltung richtet sich an LSBTI*-Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, aus der Jugendarbeit und aus migrantischen Organisationen. Darüber hinaus versteht sich das Format als Schnittstelle zwischen der Bundespolitik und den Ländern bzw. den Kommunen.

Um Anmeldung bis spätestens 09.02.2018 wird gebeten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22. Februar 2018

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Berlin

Moderne Gleichstellungspolitik muss darauf zielen, Frauen und Männern gleichermaßen zu ermöglichen, ihre Lebensentwürfe ohne Rollenzwänge und Benachteiligungen zu gestalten. Dazu ist es notwendig, sowohl strukturelle Rahmenbedingungen zu hinterfragen, als auch die spezifischen Belange, Bedarfe und Benachteiligungen von Frauen wie von Männern in den Blick zu nehmen. Um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, muss Gleichstellungspolitik die Perspektiven von Jungen, Vätern und Männern systematisch mit einbeziehen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung zu männerpolitischen Perspektiven in der neuen Legislaturperiode wird mit Vertreter_innen aus Politik und Verbänden über Impulse für eine gleichstellungsorientierte Jungen-, Väter- und Männerpolitik diskutiert werden.

Neben zwei Inputs zu Bedarfen bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie zur Einordnung und Positionsbestimmung gleichstellungsorientierter Männerpolitik wird es eine Podiumsdiskussion mit Vertreter_innen des Deutschen Frauenrats, der IG Metall, des Zukunftsforums Familie (Geschäftsführer Alexander Nöhring) und Mitgliedern des Deutschen Bundestags aus verschiedenen Parteien geben. Abschließend wird bei einem Empfang Gelegenheit zur Vernetzung und zu persönlichem Austausch sein.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 03. März 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD)

Ort: Magdeburg

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen.

Das nächste regionale Vernetzungstreffen findet am 03. März im Familienhaus Magdeburg statt. Mit ihren Angriffen und Diffamierungen wollen die Gegner*innen von Akzeptanz und Vielfalt einschüchtern und LSBTI aus der gesellschaftlichen Sichtbarkeit drängen. Was kann dieser Entwicklung entgegengesetzt werden und welche Rolle spielen Religion, Rassismus und völkische Ideologien dabei?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 05.-07. März 2018

Veranstalter: Die Armutskonferenz – Österreichisches Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung

Ort: Salzburg

Armut ist nicht nur ein Verlust an Einkommen. Armut ist stets verbunden mit einem Verlust an sozialem Status. In der Geschichte der Armutsdiskurse werden seit jeher die jeweiligen Verlierer*innengruppen eines grundlegenden sozialenWandels für ihre verschlechterte ökonomische Lage selbst verantwortlich gemacht, beschimpft und abgewertet. In dieser Arena des Kampfs um Anerkennungkommen die Begleitfolgen sozialen Abstiegs zum Vorschein: soziale Disqualifizierung, verletzte Gerechtigkeitsgefühle, Ohnmachtserfahrungen.

Die 11. Österreichische Armutskonferenz macht die Abwertungsspirale und das Ringen nach Anerkennung, Wertschätzung und Würde zum Thema. Sie nimmt dabei Bezug auf eine langjährige Tradition an theoretischen Beiträgen und Debatten in Armuts- und Verteilungsforschung und bezieht sich auf die unmittelbaren Erfahrungen von Menschen mit Armuts- und Ausgrenzungserfahrungen. In den Blick genommen werden auch die Zusammenhänge zwischen mangelnder Anerkennung, gesellschaftlichen Abstiegsängsten und dem Anstieg an gesellschaftlich wahrnehmbaren Aggressionen, die vor allem gegenüber so genannten Randgruppen zum Ausdruck gebracht werden. Wie können wir eine Politik der Umverteilung mit einer Politik der sozialen Anerkennung verbinden?

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22. Juni 2018

Veranstalter: Deutscher Frauenrat Lobby der Frauen in Deutschland e.V.

Ort: Berlin

Nachrichten bekommen wir auf unser Smartphone, Technologien verändern Berufe, unsere Netzwerke sind die Soziale Medien – die Digitalisierung spielt eine immer größere Rolle in unserem Leben. Deshalb geht es bei der diesjährigen DF-Fachveranstaltung um das Thema „Frauen und Digitalisierung“. Es wird gezeigt, wie vielfältig die Auswirkungen der Digitalisierung sind – Chancen und Herausforderungen werden unter einem gendersensiblen Blick diskutiert.

Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Am Ort der Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD macht heute das Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" seine Erwartungen an die Politik der neuen Koalition deutlich. Die Aktion steht unter dem Motto: Ein gerechtes Land für alle! Reiche besteuern statt beschenken! Statt Steuergeschenke für Reiche zu planen, die bereits in den vergangenen Jahrzehnten massiv entlastet worden sind, seien für einen leistungsfähigen Sozialstaat höhere Einnahmen erforderlich, so das breite Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Das Bündnis fordert, dass sich die Politik in den kommenden Jahren darauf konzentriert, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern und mehr soziale Gerechtigkeit durchzusetzen. Die Bündnispartner sehen dringenden Investitionsbedarf sowohl in die Infrastruktur als auch in die Bildung – von Kitas bis zur Erwachsenenbildung, in das Gesundheitswesen und die Pflege sowie für mehr bezahlbare Wohnungen. Nötig seien darüber hinaus bessere gesetzliche Renten und größere Anstrengungen in der Bekämpfung von Langzeiterwerbslosigkeit und Armut sowie für die Integration von Flüchtlingen und Eingewanderten. Angesichts der großen ungedeckten Bedarfe ist es aus Sicht des Bündnisses unvertretbar, den Solidaritätszuschlag wie geplant ersatzlos abzuschmelzen. Die einkommensärmere Hälfte der Bevölkerung hätte davon gar nichts. Zwar sollen im ersten Schritt die Hochverdiener noch nicht entlastet werden, doch der Wegfall des Zuschlags käme letztlich hauptsächlich den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung zugute. Das Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" fordert stattdessen, sehr hohe Einkommen stärker als bisher zu besteuern, etwa durch eine spürbare Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommenssteuer.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, sagt: "Ohne den Mut zur Umverteilung bleiben alle Pläne für eine anspruchsvolle Sozial-, Bildungs- und Pflegepolitik letztlich Makulatur. Steuerliche Mehreinnahmen sind das Gebot der Stunde. Gerecht und vernünftig ist eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und sehr hoher Einkommen."

Dazu erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands: "Der ökologische Umbau der Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung. Die neue Bundesregierung muss die Energiewende, eine ökologische Verkehrswende und einen ökologischen Umbau der Industriegesellschaft beschleunigen. Deshalb fordern die NaturFreunde die Einführung einer Reichensteuer und einer Vermögensabgabe zur Finanzierung dieser notwendigen Investitionen. Die Reichen und Spitzenverdienenden müssen endlich ihren angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Staates leisten."

Sophie Schwab, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, ergänzt: "Insbesondere die wachsende Anzahl von Kindern, die in Armut aufwachsen müssen, gibt Anlass zu großer Sorge. Wir brauchen einen finanzstarken Sozialstaat, der all die wichtigen Investitionen in Bildung leisten kann, die wir dringend brauchen. Um das Problem der Kinderarmut endlich wirksam zu bekämpfen, muss Geld in die Hand genommen werden und sowohl die monetären Leistungen für alle Kinder – auch die im SGB II-Bezug – verbessert, als auch die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ausgebaut werden."

Das reichste Zehntel der Bevölkerung in Deutschland verfügt über etwa 40 Prozent der Einkommen und zwei Drittel des gesamten Privatvermögens, allein das reichste ein Prozent über etwa 13 Prozent der Einkommen und ein Drittel des Vermögens. Das Bündnis bekräftigt daher seine Forderungen unter anderem nach der Wiedereinführung einer Vermögensteuer und einer Reform der Erbschaftsteuer, um Millionäre und Milliardäre gerechter an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen und die zunehmende Ungleichheit einzudämmen.

Dem Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" gehören über 30 bundesweite Organisationen an, darunter die Gewerkschaften ver.di, GEW und NGG, der Paritätische Gesamtverband sowie AWO, Sozialverband Deutschland, Volkssolidarität, der Deutsche Kinderschutzbund und die nationale Armutskonferenz, der Deutsche Mieterbund, Attac, BUND, Naturfreunde und OXFAM.

Mehr Infos auch zu weiteren Unterstützern unter: www.reichtum-umverteilen.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 02.02.2018

Anlässlich der erneuten Verhandlungsrunde begrüßt das ZFF die IG-Metall Tarifforderung nach einer Wahloption auf Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden, unterstützt durch einen Entgeltzuschuss für Beschäftige mit Sorgeaufgaben für Kinder oder ältere Angehörige.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Die Tarifforderung der IG Metall kommt genau zum richtigen Zeitpunkt! Seit vielen Jahren sind steigende Arbeitsanforderungen von Seiten der Arbeitgeber*innen zu beobachten, die der Verantwortungsübernahme von Betreuungs- und Pflegeaufgaben für Kinder und ältere Angehörige zum Teil komplett zuwiderlaufen. Dabei ist die familiäre Sorgearbeit für die Beschäftigten zentral: Männer und Frauen wollen Arbeitszeiten, die zu ihrem Leben passen! Auch die Seite der Arbeitgeber*innen muss endlich verstehen, dass diese Forderungen nicht im Gegensatz zu ihren Unternehmensinteressen stehen. Im Gegenteil: Ohne eine gute Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist keine gute Arbeit möglich!“

Reckmann erklärt weiter: „Vor diesem Hintergrund können wir die IG-Metall Tarifforderung nur unterstützen: Ein individueller Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für bis zu 24 Monate mit dazugehörigem Rückkehrrecht schafft mehr Zeit für das Familienleben. Wir begrüßen überdies die Forderung nach einem Entgeltzuschuss für Beschäftigte in besonders belastenden Arbeitszeitmodellen sowie für Arbeitnehmer*innen mit Betreuungsaufgaben für Kinder bis zu 14 Jahren oder ältere Angehörige. Neben den Tarifparteien ist aber auch die künftige Bundespolitik aufgefordert, Zeitpolitik für Familien ernst zu nehmen, die modernen Lebensrealitäten endlich anzuerkennen und das Arbeitsleben familienfreundlicher zu gestalten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 24.01.2018

AKTUELLES

Die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) hat die fachliche und gesellschaftspolitische Diskussion um das sogenannte Wechselmodell für Kinder nach elterlicher Trennung aufgegriffen und kommt zu dem Schluss: Das Wechselmodell ist nichts für jede*n und taugt nicht als Leitmodell für den Regelfall.

Das AGIA Positionspapier zum Wechselmodell steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Information Fachbereiche Häusliche Gewalt/Gewaltschutz/AGIA – Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. vom 29.01.2018

Der Deutsche Bundestag hat im vergangenen Juni sein Schweigen über eines der bestgehüteten Tabus unserer Gesellschaft beendet: In einem fraktionsübergreifenden Antrag erkannte das Parlament erstmals an, dass in Deutschland drei bis vier Millionen Kinder mit psychisch kranken und 2,65 Millionen Kinder mit suchtkranken Eltern aufwachsen. Der Antrag benennt das erhöhte Risiko dieser Kinder, selber psychische oder Suchterkrankungen zu entwickeln und anerkennt ihren Anspruch auf Hilfe.

Der Bundestag greift in dem Antrag die seit Jahren von uns im Rahmen der Aktionswoche erhobene Forderung auf, dass die bislang nur spärlich vorhandenen Hilfen für die Kinder „personell und finanziell zu einem strukturellen und flächendeckenden Unterstützungssystem ausgebaut werden“ müssen. Dafür sollen „erprobte Modelle in die sozialen Regelsysteme überführt und verstetigt werden“. Als ersten Schritt fordert der Antrag die Bundesregierung auf, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einzurichten, die die Vorschläge zur Verbesserung der Situation betroffener Kindern und Jugendlicher erarbeitet und diese der neuen Bundesregierung vorlegt. Darüber hinaus fordert der Antrag Aufklärungsmaßnahmen zur Enttabuisierung von Sucht und psychischer Erkrankung in der deutschen Gesellschaft und die Verankerung dieser Themen in der Aus- und Weiterbildung aller Berufsgruppen, die an der Versorgung von Kindern und d eren psychisch kranken Eltern beteiligt sind.

Die Initiatoren der Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien begrüßen diese Entwicklung. Wir fordern die künftige Bundesregierung dazu auf, den Arbeitsauftrag ernst zu nehmen, den der 18. Deutsche Bundestag ihr gegeben hat. Sie möge die interdisziplinäre Arbeitsgruppe nun rasch einrichten und deren Arbeitsergebnisse umsetzen. Insbesondere die auskömmliche Finanzierung eines flächendeckenden Unterstützungssystems für Kinder aus sucht- oder psychisch kranken Familien muss zwischen Bund, Ländern und Kommunen geregelt werden, damit sich entsprechende Netzwerkstrukturen bilden und nachhaltig entwickelt werden können. Diese Investitionen würden sich durch enorme Einsparungen in der Kranken- und Rentenversicherung innerhalb weniger Jahre auszahlen. Die günstige Finanzlage sollte unbedingt für diesen überfälligen Schritt genutzt werden.

Wie in jedem Jahr wird die bundesweite Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien die politischen Forderungen mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen unterstreichen. Alle Einrichtungen, Initiativen, Projekte und die Verbände der Sucht-Selbsthilfe sind eingeladen, ihre Stimme für die vergessenen Kinder zu erheben. Die Veranstaltungen sorgen dafür, dem Thema Kinder aus Suchtfamilien mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, Wissen zu vermitteln, Hoffnung zu verbreiten und betroffenen Familien und den Kindern Wege zu Hilfe und Genesung zu weisen.

Die Fort- und Weiterbildungsangebote im Rahmen der Aktionswoche zielen insbesondere auf Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Gesundheitssystem, Jugendhilfe und Suchthilfe. Denn diese Einrichtungen sind in besonderer Weise geeignet, die Kinder so zu unterstützen, dass sie sich trotz Widrigkeiten relativ gesund entwickeln können.

Alle Informationen zu den Veranstaltungen und Tipps, wie jedermann und jedefrau an der Aktionswoche teilnehmen kann, finden sich auf der Website www.coa-aktionswoche.de. Die Aktionswoche läuft parallel zur Children of Alcoholics Week in den USA und in Großbritannien. Sie steht in Deutschland unter der Schirmherrschaft der Schauspielerin Katrin Sass. Die Aktionswoche wird unterstützt von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH).

Quelle: Presseinformation der NACOA Deutschland vom 22.1.2018

Quelle: Newsletter der Deutschen Liga fuer das Kind Nr. 694 vom 25. Januar 2018

Gegensteuern – Rechtspopulismus und Gleichstellungsgegner*innen die Stirn bieten

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Die erste Broschüre des Projekts dokumentiert die beim ersten Vernetzungstreffen in Leipzig entwickelten Strategien und Handlungsempfehlungen zu Themen wie Pädagogik der Vielfalt, Rechtspopulismus sowie Religion und Fundamentalismus.

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Miteinander stärken“ sind:

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 30.01.2018

Armut hat viele Facetten. Geld hat entscheidenden Einfluss auf die Qualität wichtiger Lebensbereiche wie Wohnen, Ernährung, Gesundheit und Bildung. Geldknappheit kann Mobilität und Freizeitverhalten und somit auch die soziale Teilhabe einschränken. Für einige Bevölkerungsgruppen in Deutschland ist das Armutsrisiko besonders hoch. Wer hierzulande zu den Betroffenen zählt, zeigt die neue Ausgabe von STATISTIKBRIEF:

Februar 2018: Armut in Deutschland: Wer ist gefährdet?

Quelle: Mitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 02.02.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 2 2018

SCHWERPUNKT I: Familiennachzug

Anlässlich der morgigen Beratungen im Bundestag zum Familiennachzug fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, das Recht auf Familie von Geflüchteten anzuerkennen und auf eine weitere Verlängerung der derzeitigen Wartefrist beim Familiennachzug für subsidiär Geschützte zu verzichten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF kritisiert scharf, dass die morgigen Beratungen auf eine Fortsetzung der bestehenden Wartefrist beim Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz abzielen. Das Recht auf ein Familienleben wird damit für eine Gruppe Geflüchteter weiterhin massiv beschnitten. Die Restriktion beim Familiennachzug behindert nicht nur die gesellschaftliche Integration, sondern sendet weiterhin ein fatales Signal an Frauen und Kinder in den Herkunftsländern, sich selbst auf gefährliche Fluchtwege zu begeben. Als Familie füreinander Verantwortung zu übernehmen ist ein humanitäres Gebot und nicht weiter verhandelbar!“

Das ZFF-Positionspapier zum Thema Familiennachzug „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie“ kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.01.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, den Familiennachzug auch zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen zu ermöglichen. In einem Antrag (19/454), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht, fordert sie die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für solche Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus zu ergreifen. Vielmehr soll die Regierung dem Antrag zufolge das Personal bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens aufstocken, "um die höhere Nachfrage nach Visa zum Familiennachzug bearbeiten zu können".

In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass das Recht auf Wahrung der Familieneinheit grundrechtlich geschützt sei. Eine Verlängerung der derzeitigen Wartefrist beim Familiennachzug für die subsidiär Geschützten bis zum 16. März 2018 widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte vor rund zwei Jahren habe "fatale Folgen für alle Beteiligten", schreiben die Abgeordneten in der Begründung. Die Angehörigen im Herkunfts- oder Drittstaat seien teils lebensgefährlichen Umständen ausgesetzt; das Familienmitglied in Deutschland habe Angst um die eigene Familie und vermisse sie. Oft könnten sich die Betroffenen in Deutschland kaum auf weitere Integrationsschritte konzentrieren, wenn sie in ständiger Sorge um die Familie seien. Subsidiär Schutzberechtigte dürften zwar in Deutschland bleiben, weil ihnen im Herkunftsland zum Beispiel Folter oder Krieg drohen würden. Ihren ebenso schutzbedürftigen Kernfamilien – Ehegatten und minderjährige Kinder – werde jedoch zwei Jahre lang der Nachzug verwehrt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 23 vom 18.01.2018

Die zum 16. März dieses Jahres auslaufende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion verlängert werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/439) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Parlaments steht.

Darin verweisen die Abgeordneten "auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll". Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung soll die Aussetzung des Familiennachzugs der Vorlage zufolge verlängert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 21 vom 17.01.2018

Der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen in Deutschland soll nach den Willen der FDP-Fraktion grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (19/425) zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor, der in dieser Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Darin verweist die Fraktion darauf, dass der Familiennachzug für subsidiär Geschützte im Jahr 2016 mit dem sogenannten "Asylpaket II" bis zum 16. März dieses Jahres ausgesetzt wurde. Während die Kapazitäten zur Integration weiterhin angespannt seien und durch einen Familiennachzug der Angehörigen subsidiär Schutzbedürftiger zusätzlich stark belastet würden, stelle für die Betroffenen die Wartezeit bis zu einer Zusammenführung der Familie bereits jetzt eine große Härte dar.

Wie die Fraktion ausführt, bringt die Einschränkung der allgemeinen Regelungen zum Familiennachzug für weitere zwei Jahre für die Betroffenen eine "erhebliche Belastung" mit sich, "da sie nun in der Regel mindestens vier Jahre warten müssen, bis die familiäre Lebensgemeinschaft wiederhergestellt werden kann". Dies sei "gerade im Verhältnis zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern ein langer Zeitraum".

Die vorgesehenen Ausnahmefälle sollen laut Vorlage unter anderem Konstellationen erfassen, "in denen es den betroffenen Personen nicht mehr zumutbar ist, länger auf den Familiennachzug zu warten". Dies könne "aufgrund eines individuellen Härtefalls für die Person, zu welcher der Zuzug nach Deutschland erfolgen soll, oder für die nachzugsberechtigten Personen oder aufgrund einer Verschlechterung der humanitären Lage im Aufenthaltsstaat und einer daraus folgenden Gefahr von Leib, Leben und Freiheit der nachzugsberechtigen Personen der Fall sein".

Da der Familiennachzug "aufgrund der großen integrationspolitischen Herausforderungen in Deutschland beschränkt wird", ist es der Fraktion zufolge "nur konsequent", einen Familiennachzug ferner in den Fällen zu erlauben, in denen der Integrationsaufwand voraussichtlich gering sein wird. "Dies ist zum einen in den Fällen anzunehmen, in denen die Person, zu welcher der Nachzug erfolgt, den Lebensunterhalt sowohl für sich als auch die nachzugsberechtigten Personen sichern kann. Darüber hinaus sollte ein Nachzug aber auch erlaubt werden, wenn die Person, zu welcher der Nachzug erfolgt, sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland integriert hat".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 19 vom 16.01.2018

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes, kommentiert den heutigen Gesetzesentwurf der Fraktion CDU/CSU zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten.

„Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, wie es der Gesetzesentwurf der CDU/CSU vorsieht, spricht diesen Menschen das Recht auf ein Familienleben ab und ist somit grund- und menschenrechtswidrig. Diese Geflüchteten haben darauf gehofft, dass die Aussetzung am 17. März 2018 endet. Durch jegliche Neuänderungen wird ihr Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat geschwächt. Wir fordern deshalb mit Nachdruck, die Aussetzung im März dieses Jahres auslaufen zu lassen. Eine monatliche Höchstzahl von 1000 Nachzügen ab August 2018 lehnen wir zudem ab. Der Familiennachzug für subsidiär Geschützte muss unter den gleichen Bedingungen ermöglicht werden wie für Geflüchtete mit Schutzstatus nach die Genfer Flüchtlingskonvention. Familiennachzug trägt zu einer guten Integration bei und ermöglicht den Geflüchteten ein echtes Ankommen in der Bundesrepublik. Und das muss das Ziel der Politik sein.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 19.01.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte zum Familiennachzug nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten, die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu beenden. "Die seit dem Asylpaket II geltenden Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz schränken die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und trifft Kinder besonders hart. Die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf viele Jahre", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Für fast alle unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es derzeit unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs ist für diese Kinder verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister und hat somit sehr negative Auswirkungen auf das Einleben in ihrem Umfeld und ihre Integration. Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben auch für diese Flüchtlingskinder zu respektieren", so Lütkes weiter.

In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug bei Flüchtlingskinder mit subsidiärem Schutzstatus praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind für ihr Wohl und ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk wird zu den kinderrechtlichen Aspekten des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kürze ein neues Rechtsgutachten veröffentlichen. Der Schwerpunkt dieses Gutachtens liegt auf den menschenrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Völkerrecht ergeben, vor allem aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.01.2018

Vor den am morgigen Freitag im Bundestag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug fordert der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), dass die Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Geschützte nicht verlängert wird.

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. kritisiert die Aussetzung des Familiennachzuges für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus scharf. Sie widerspreche Geist und Inhalt der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 6 des Deutschen Grundgesetzes, so der DKSB. „Menschenrechte sind nicht nur eine Schönwetterangelegenheit“, mahnt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Gerade in schwierigen Zeiten und bei besonders Schutzbedürftigen müssen sie eingehalten werden.“

Für Kinder sei der Familienzusammenhalt während des Krieges, auf der Flucht und nach ihrer Ankunft in einem anderen Land das Wichtigste, so der DKSB. Eine gewaltsame Trennung über einen langen Zeitraum führe oft zu gravierenden Bindungs- und Beziehungsstörungen, die irreparable Entwicklungsverzögerungen und Traumatisierungen verursachen können. Zudem sei eine Aussetzung des Familiennachzuges nicht integrationsfördernd.

Der Deutsche Kinderschutzbund lehnt deshalb eine Verlängerung des ursprünglich bis zum 16. März 2018 geltenden Gesetzes bis Ende Juli strikt ab. „Wir hoffen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dem nicht zustimmen werden“, erklärt Heinz Hilgers. „Die Menschenrechte dürfen nicht ausgehebelt werden. Dieser Tatsache muss auch eine künftige Regelung einer neuen Regierung Rechnung tragen. Die betroffenen Menschen hoffen oft seit Jahren darauf, wieder mit ihren Familien vereint zu werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 18.01.2018

Heute wird über das Recht auf Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus im Bundestag debattiert. „Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages nachdrücklich auf, dieses Recht wieder in Kraft zu setzen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel. „Familie ist ein grundrechtlich geschütztes Gut und nicht verhandelbar. Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern,“ so die Präsidentin der eaf weiter.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 19.01.2018

Zur Debatte um den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte

Im Februar 2016 hat der Bundestag die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte bis zum 16. März 2018 beschlossen (Asylpaket II). Gegenwärtig wird darüber debattiert, ob der Familiennachzug auch über dieses Datum hinaus eingeschränkt werden soll.
Warum sind geflüchtete Familien überhaupt getrennt? Welche Flüchtlinge können gegenwärtig welche Familienmitglieder nach Deutschland nachholen? Wo finden sich die wesentlichen grund- und menschenrechtlichen Grundlagen für den Familiennachzug? Wie wäre eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs zu bewerten? Wie wäre eine Regelung zu bewerten, die eine Kontingentierung vorsehen würde, etwa 1000 Menschen pro Monat?

Antworten auf diese und weitere, häufig gestellte Fragen zum Thema Familiennachzug hat das Institut in einem FAQ zusammengestellt:

Oft gestellte Fragen zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte

Quelle: Information Deutsches Institut für Menschenrechte e.V. vom 12.01.2018

Mit Blick auf die am Freitag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug appelliert der Paritätische Wohlfahrtsverband an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, keiner weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte zuzustimmen.

Es sei ein Gebot humanitärer Verantwortung, die Regelung zur Beschränkung des Familiennachzugs nicht zu verlängern, mahnt der Paritätische. Der Schutz der Familieneinheit sei ein Menschenrecht, das es zu achten gilt. Die Aussetzung des Rechtes auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte stelle eine erhebliche Belastung der Betroffenen dar, behindere ihre Integration und dürfe auf keinen Fall über März 2018 hinaus verlängert werden.

„Hier wird der unverfrorene Versuch unternommen, noch vor einer Regierungsbildung im Sinne einer Fortsetzung der GroKo Fakten zu schaffen. Es kann nicht sein, dass parteitaktische Spielchen auf dem Rücken der hier lebenden Flüchtlinge und ihrer Familien ausgetragen und Grundrechte mit Füßen getreten werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, einer Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. „Es gibt ein Gesetz, das regelt, dass diese unsägliche Beschränkung des Familiennachzugs am 16. März ein Ende hat. Und daran sollten sich nun auch alle halten“, so Schneider. Viele Familien warteten seit mittlerweile über zwei Jahren darauf, ihre Angehörigen wiederzusehen und hätten auf die Verlässlichkeit des deutschen Rechts vertraut.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.01.2018

SCHWERPUNKT II: Sondierungsergebnisse / Koalitionsverhandlungen

Anlässlich der Sondierungsergebnisse von CDU, CSU und SPD sieht das ZFF gute Ansatzpunkte für die weitere Familienförderung, vermisst jedoch innovative und nachhaltige Maßnahmen. Kritisch beurteilen wir die Vereinbarungen zum Familiennachzug.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Das Ergebnis der Sondierungen ist aus familienpolitischer Sicht unzureichend. Mit der vorgesehenen deutlichen Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages wird an dem ungerechten System der Familienförderung festgehalten. Um Kinder und deren Familien vor Armut zu schützen, begrüßen wir aber die angestrebte Zusammenführung von Kindergeld und Kinderzuschlag auf dem Niveau des sächlichen Existenzminimums und die Erhöhung der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Diese sollten aber so rasch wie möglich umgesetzt und perspektivisch zu einer Kindergrundsicherung ausgebaut werden.

Positiv sehen wir die geplante Einführung eines Anspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt und die soziale Integration der Kinder gefördert.

Allerdings ist es aus Sicht des ZFF enttäuschend, dass sich die SPD offensichtlich nicht damit durchsetzen konnte, die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wieder zurückzunehmen! Dabei ist es gerade das Wissen um die Sicherheit und Absicherung der eigenen Familie, die eine Integration erst möglich macht.

Als ZFF hoffen wir darauf, dass diese bisherigen Sondierungsergebnisse stabilisiert und im Rahmen von Koalitionsverhandlungen ausgebaut werden. Familien sind ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft und sie haben es verdient, gut und gemeinsam leben zu können“.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 12.01.2018

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler kommentiert das heute veröffentlichte Ergebnis der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD.

„In dem heute veröffentlichten Sondierungspapier sehen wir Licht und Schatten. Wir hätten uns mehr sozialpolitische Akzente erwartet. Es fehlt ein Maßnahmenpaket für die Bekämpfung der wachsenden Armut und sozialen Ungleichheit in der Gesellschaft. Eine schrittweise Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder aber auch eine stärkere Besteuerung von Vermögen bleibt aus. Insgesamt enthält das Sondierungspapier viele richtige Vorschläge, aber auch viele Lücken und fragliche Weichenstellungen. Vor den potentiellen Koalitionspartnern liegt noch ein langer Verhandlungsweg. Dabei müssen insbesondere auch die folgenden Problempunkte aus Sicht der AWO Schwerpunkte der Koalitionsverhandlungen bilden:

Positiv ist, dass die Sondierer in der Rentenversicherung weitere Leistungsverbesserungen einführen wollen, das gilt auch für die angekündigte Mütterrente II, die für die Betroffenen eine weitere Leistungsverbesserung bedeuten würde. Aber nur wenn die Mütterrente vollständig aus Steuermitteln finanziert wird, kann auch ein verlässlicher Generationenvertrag sichergestellt werden.

Die AWO unterstützt zwar die Forderung, dass die gesetzliche Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden soll und die Zusatzbeiträge abgeschafft werden sollen, dennoch können wir nicht nachvollziehen, warum die Bürgerversicherung mit keinem Wort erwähnt wird. Für die Koalitionsverhandlungen fordern wir, sich auf eine gerechte und zukunftsfähige Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung zu verständigen.

In Sachen Pflege begrüßt die AWO die geplanten Verbesserungen. Es muss aber sichergestellt werden, dass diese Verbesserungen vollständig refinanziert werden. Die Leistungsverbesserungen dürfen nicht auf die Pflegebedürftigen oder Einrichtungen abgewälzt werden. Die bessere Bezahlung und die flächendeckende Erstreckung von Tarifverträgen sind überfällige Schritte. Die Blockadehaltung von privaten Anbietern muss unterbunden werden.

Ein Gesetz zur bundesweiten Sicherstellung von Qualität in der Kinderbetreuung fehlt im Sondierungspapier. Im Gegenteil soll der Länderflickenteppich in Sachen Kitaqualität und Finanzierung sogar verstärkt werden, indem die Länderkompetenzen garantiert werden. Wie gut ein Kleinkind betreut wird, ist so weiterhin vom Wohnort abhängig. Auch der Rechtsanspruch auf Hilfe für von Gewalt betroffenen Frauen fehlt.

Widersprüchlich ist zudem, dass das Grundrecht auf Asyl nicht angetastet werden, de facto aber eine Obergrenze eingeführt werden soll. Die AWO fordert in den Koalitionsverhandlungen jegliche Begrenzung zu unterlassen und stattdessen den Familiennachzug auch für subsidiäre Schutzbedürftige zu ermöglichen.

Die AWO begrüßt die Stärkung der Zivilgesellschaft zum Beispiel durch den Ausbau der Freiwilligendienste. Viele Punkte bleiben aber noch offen und müssen in Koalitionsverhandlungen konkretisiert werden, zum Beispiel auch der Engagementbereich. Hier erwarten wir konkrete Vorschläge für die Entbürokratisierung des Engagements und den Ausbau der Freiwilligendienste.

Selten waren die Ausgangsbedingungen für Koalitionsverhandlungen so günstig wie aktuell: eine gute Konjunktur, hohe Steuereinnahmen und eine niedrige Arbeitslosigkeit. Ein Grund sich auszuruhen, ist das allerdings nicht, weil die Herausforderungen vor denen die Bundesrepublik steht keineswegs kleiner geworden sind.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 12.01.2018

Union und SPD haben sich im Rahmen der Sondierungsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Der Bundesfachverband umF begrüßt, dass Verbesserungen beim Bleiberecht geplant sind. Besorgniserregend sind jedoch die Einigungen zum Familiennachzug, zu den Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER-Einrichtungen) sowie den sicheren Herkunftsstaaten. Geflüchtete Kinder und Jugendliche drohen damit zu den Leidtragenden der Beschlüsse zu werden. Der Bundesfachverband umF warnt insbesondere vor einem Systembruch im Kinderschutz.

Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen

Bundesweit sollen in zentralen ANkER-Einrichtungen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Abschiebung stattfinden. Auf die Kommunen verteilt werden sollen nur noch diejenigen, bei denen eine „positive Bleibeprognose“ besteht.

Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen vor ihrer Inobhutnahme durch die Jugendämter in den ANkER-Einrichtungen registriert und ihr Alter soll dort festgestellt werden. Damit wird die Primärzuständigkeit der Jugendhilfe für die Feststellung, ob eine Person unbegleitet und minderjährig, und damit besonders schutzbedürftig ist, in Frage gestellt. Ein klares Bekenntnis zum Primat der Jugendhilfe und zum bestmöglichen Schutz von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen fehlt in dem Sondierungsergebnis.

Der Bundesfachverband umF befürchtet, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die entweder mit ihren Eltern oder unerkannt als unbegleitete Minderjährige einreisen, über lange Zeiträume in nicht kindgerechten Einrichtungen leben müssen. Für Kinder und Jugendliche ist das Wohnen in Aufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl sowie zahlreichen rechtlichen Einschränkungen verbunden (Schule, Ausbildung, Wohnsituation, Ernährung, räumliche Beschränkung). Ein kindgerechtes Aufwachsen ist in solchen Einrichtungen nicht möglich.

Der Bundesfachverband umF lehnt das Konzept der ANkER-Einrichtungen ab. Die Verteilung auf die Kommunen und der Anschluss an die kommunale Versorgung müssen so schnell wie möglich erfolgen. Nur so kann ein zügiger Zugang zu Schule, Kita und Betreuung sichergestellt werden. Eine kind- und jugendgerechte Unterbringung muss ab dem ersten Tag sichergestellt werden. Die Primärzuständigkeit für die Identifizierung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen liegt bei der Kinder- und Jugendhilfe. Neuregelungen, die dieses Primat umgehen, lehnt der Bundesfachverband umF ab.

Familiennachzug

Der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll ausgesetzt bleiben. Bis zum 31.7.2018 soll eine Neuregelung geschaffen werden, nach der monatlich bis zu 1000 Personen nachziehen können, sofern hierdurch nicht die Obergrenze von 180.000–220.000 Zuwandernden (ohne Erwerbsmigration) insgesamt überschritten wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Eltern- und Geschwisternachzug zu unbegleiteten Minderjährigen scheint hierbei ausgeschlossen werden zu sollen.

Die Familie ist Grundvoraussetzung für ein kind- und jugendgerechtes Aufwachsen. Mit einer erneuten Aussetzung würden Minderjährige dazu gezwungen ohne (beide) Eltern aufzuwachsen. Dies gilt auch und insbesondere für unbegleitete Minderjährige. Für ihr Wohl ist der Nachzugsanspruch entscheidend, hierzu gehört auch die Zusammenführung mit Geschwistern.

Der Bundesfachverband umF fordert, die belastenden Trennungssituationen ernst zu nehmen, den Familiennachzug zu ermöglichen und einen Anspruch auf Eltern- und Geschwisternachzug sicherzustellen. Einer erneuten Aussetzung ohne zeitliche Beschränkung stehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegen.

Sichere Herkunftsstaaten

Algerien, Tunesien und Marokko sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden, ebenso Länder, deren Anerkennungsquote unter 5 Prozent liegt. Das bedeutet insbesondere eine höhere Darlegungs- und Beweislast der Schutzsuchenden sowie erhebliche Einschränkungen im Rechtschutzverfahren – auch für Minderjährige.

Die Einstufung eines Landes als sicher darf nur erfolgen, wenn in diesem Land keine Verfolgung herrscht. Dies muss der Gesetzgeber prüfen. Die Anerkennungsquote sagt nichts darüber aus, ob ein Staat als sicher eingestuft werden darf oder nicht. Wie aus Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, lag zudem die bereinigte Schutzquote zuletzt für Marokko bei zwölf Prozent, für Algerien bei zehn Prozent.

Der Bundesfachverband umF lehnt das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab. Die Einschränkungen, die hiermit einhergehen, sind u.a. mit dem Kindeswohl und der Garantie fairer Asylverfahren nicht vereinbar.

Bleiberecht und Ausbildungsduldung

Das Sondierungsergebnis sieht Verbesserungen bei den Bleiberechtsregelungen sowie eine einheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung vor.

Junge Menschen, die Integrationsleistungen erzielt haben, können nach vier Jahren ein Bleiberecht erhalten. Allerdings bestehen Altersgrenzen bei der Beantragung, die insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge trotz gelungener Integration von der Regelung ausschließen. Zudem führen die uneinheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung sowie der breite Auslegungsspielraum im Gesetzestext momentan dazu, dass das Gesetzgebungsziel verfehlt wird und Ausbildungen nicht begonnen werden können.

Der Bundesfachverband umF begrüßt, dass Verbesserungen beim Bleiberecht angestrebt werden. Insbesondere die Altersgrenzen der Bleiberechtsregelung sollten gestrichen werden. Auch bei der Ausbildungsduldung muss gesetzlich nachgebessert werden. Der Bundesfachverband umF fordert, Ausbildungen umfänglich zu ermöglichen, bestehende Ausschlussgründe zu streichen und einen Anspruch auf die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. 12.01.2018

Das Bundesforum Männer, Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V., fordert zum Start der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD von der zukünftigen Bundesregierung, Männer als gleichstellungspolitische Akteure in allen Politikfeldern stärker einzubeziehen.

„Gleichstellungspolitik ist Gesellschaftspolitik und gehört auf die Agenda der Koalitionsverhandlungen“, so Martin Rosowski, Vorsitzender des Bundesforum Männer. „Um erfolgreich zu sein, muss moderne Gleichstellungspolitik auch Männer stärker in den Fokus nehmen“, erklärt Rosowski weiter.

Das Bundesforum Männer erwartet von der zukünftigen Bundesregierung gerade bei den Themen Vereinbarkeit, Familienpolitik, Gesundheit sowie Gewalt gleichstellungsorientierte männerpolitische Maßnahmen:

Bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit, Familien und Väter

Sorge- und Erwerbsarbeit sind zwischen Frauen und Männern nach wie vor ungleich verteilt. Nötig ist eine Gleichstellungspolitik, die strukturelle Benachteiligungen und Geschlechterstereotype abbaut und die Männern mehr Zeit für Familie, Hausarbeit und Pflege verschafft. Dazu gehören eine 2-wöchige Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt mit Lohnfortzahlung, eine bedarfsorientierte Familienarbeitszeit mit Rückkehrrecht auf Vollzeit, Abbau der steuer- und sozialrechtlichen Anreize für das traditionelle Ernährermodell sowie verbesserte Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige.

Die Voraussetzungen dafür müssen verbessert werden, dass Eltern in Nachtrennungsfamilien weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder übernehmen können. Dazu sollte die Position von getrennten Vätern mehr in den Blick genommen und das Wechselmodell als eine mögliche Umgangs- und Betreuungsform neben anderen gestärkt werden. Insgesamt braucht es eine größere Anerkennung und Unterstützung aller Formen von Familie, in denen langfristige Verantwortung für Kinder übernommen wird.

Regelmäßiges Berichtswesen zu Männergesundheit

Männer haben ein anderes Gesundheitsverhalten und einen anderen Bedarf an Gesundheitsangeboten als Frauen. Die wissenschaftliche Datenlage und -qualität zu Ursachen und Hintergründen ist unzureichend. Das Bundesforum Männer fordert eine regelmäßige Männergesundheitsberichterstattung und den Ausbau gendersensibler Präventions-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Jungen und Männer.

Schutz für männliche Opfer von Gewalt

Männer müssen beim Thema Gewalt nicht nur als Täter, sondern auch als Betroffene verstanden werden. Nötig ist beides: Der Gewaltschutz für Frauen muss gestärkt werden. Zugleich braucht es Hilfestrukturen für Männer, die nicht mehr Täter sein wollen oder die selbst Opfer von Gewalt geworden sind. Das Bundesforum Männer fordert eine Studie über Gewaltbetroffenheit von Männern und die Schaffung flächendeckender Schutz- und Beratungsangebote für beispielsweise von Partnerschaftsgewalt betroffene Männer.

Quelle: Pressemitteilung Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. vom 22.01.2018

Der Deutsche Frauenrat (DF) erwartet von den VerhandlerInnen der CDU/CSU und SPD starke gleichstellungspolitische Fortschritte. Die Sondierungsergebnisse zeigen, dass es für die Gleichstellungspolitik in die richtige Richtung geht. Aber beispielsweise beim Ehegattensplitting, Familiennachzug sowie beim Gewaltschutz besteht ein erheblicher Verbesserungsbedarf.

Zu den Sondierungsergebnissen sagt Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:
„Zum Ehegattensplitting können wir in den Sondierungsergebnissen nichts finden. Das ist schier unverständlich. Der DF fordert seit Langem das Ziel einer Reform des Ehegattensplittings. Nachdem die Jamaika-Sondiererenden mit der Abschaffung der Steuerklasse V bereits einen Schritt nach vorne gegangen sind, erwarten wir von CDU/CSU und SPD mehr.

Mit dem geplanten Familiennachzug von 1.000 Menschen pro Monat liegt der Kompromiss weit hinter dem Anfang der Woche geäußerten Vorschlag der SPD von 40.000 Menschen im Jahr. Stellen Sie sich vor, Sie warten seit drei Jahren darauf, Ihrem Ehemann nach Deutschland folgen zu können. Bei einer Quote von nur 1.000 Personen pro Monat können sich Familien ausrechnen, dass das Wiedersehen noch eine Weile dauern wird.“

Der Deutsche Frauenrat fordert von der zukünftigen Bundesregierung ein klares Bekenntnis zu Gewaltfreiheit und Antisexismus in Deutschland. Deshalb sollten die Verhandlungsführenden die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention vereinbaren. „Das geplante Investitions- und Sanierungsprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und Kindern ist ausdrücklich zu begrüßen. Doch wir brauchen nach wie vor die Einrichtung einer Koordinierungs- und unabhängigen Monitoringstelle, so wie es in der am 1.2.2018 in Kraft tretenden Istanbul-Konvention steht“ so Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin der Frauenlobby.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 12.01.2018

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie fordert von Union und SPD Nachbesserungen bei Koalitionsverhandlungen.

Nach den Sondierungen von CDU/CSU und SPD für eine Große Koalition befürchtet die Diakonie Deutschland eine Wende in der Flüchtlingspolitik zu Lasten der Schutzbedürftigen.

"SPD und Unionsparteien verfolgen offenbar mit Vorrang, dass möglichst viele Geflüchtete rasch wieder ausreisen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Dies sei ein Rückschritt zu den bisherigen Zielen und Erfolgen zur Integration.

Lilie ist enttäuscht darüber, dass die Hürden für den Familiennachzug zu Geflüchteten mit subsidiärem Schutz nicht abgeräumt werden. "Die Diakonie appelliert an die Parteien, in den anstehenden Koalitionsverhandlungen noch einmal deutlich nachzubessern", sagt Lilie. "Eine Begrenzung auf 1.000 Personen im Monat ist für das wirtschaftlich prosperierende Deutschland kleinherzig." Vor allem unbegleitete Minderjährige bräuchten den Anschluss an ihre Angehörigen.

Die Diakonie sieht besonders die geplanten zentralen Aufnahmezentren kritisch.

In diesen Zentren sollen Flüchtlinge so lange bleiben, bis über Verbleib oder Rückführung entschieden ist. Vor allem die Beratungsarbeit der Wohlfahrtsverbände für die Geflüchteten werde dadurch erschwert. "CDU/CSU und SPD sagen nichts über eine flächendeckende und unabhängige Asylverfahrensberatung", bemängelt Diakonie-Präsident Lilie. "Die Jamaika- Sondierungen waren an dieser Stelle weiter gekommen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 13.01.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU/CSU und SPD als gute Grundlage für eine zukunftsweisende Kinder- und Jugendpolitik in Deutschland. "Insbesondere das vereinbarte Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland mit einer Erhöhung von Kinderzuschlag und Kindergeld ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das gilt auch für die angestrebte Verbesserung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe, die Erhöhung des Schulstarterpakets und den Wegfall der Eigenanteile beim Mittagessen in Schulen und Kitas. Wichtig ist es aber auch, die Hartz-IV-Regelsätze auf ein armutsfestes Niveau anzuheben. Hier muss noch nachgebessert werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und vor allem der Wegfall des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im allgemeinen Bildungsbereich sind positiv zu vermerken. Jetzt kann endlich mehr Geld in unsere Schulen investiert werden. Und natürlich freuen wir uns als Kinderrechtsorganisation ganz besonders über die vereinbarte Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Wichtig ist es dabei, dass diese als Grundrechte im Grundgesetz verankert werden und dem in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kernprinzip des Kindeswohls entsprechen", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besteht allerdings erheblicher Verbesserungsbedarf im Bereich der Flüchtlingspolitik. "Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Hier hoffen wir auf ein Einlenken und spürbare Verbesserungen für diese besonders schutzbedürftige Gruppe", so Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.01.2018

DGB und Mitgliedsgewerkschaften zu den Sondierungsergebnissen von CDU, CSU und SPD

Nach einer ersten Analyse der Sondierungsergebnisse kommen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften zu der Einschätzung:

Im Vergleich zu den Jamaika-Verhandlungen enthält dieses Ergebnis weit mehr Substanz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören die Stabilisierung der Rente, die Wiederherstellung der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Stärkung von Bildung und die Verbesserung der Pflege. Auch die Vorschläge für ein solidarisches und soziales Europa sind ein wichtiger Schritt.

Im Rahmen von Koalitionsverhandlungen muss es bei erkennbaren Schwachpunkten Verbesserungen geben, um die Herausforderungen der digitalen Transformation zu gestalten. Das betrifft insbesondere eine stärkere Akzentuierung von Zukunftsinvestitionen mit einer soliden Finanzierung und die Förderung von sicherer Arbeit und Tarifbindung.

Mit den Sondierungsergebnissen im Einzelnen wird sich der DGB-Bundesvorstand in der kommenden Woche beschäftigen.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 12.01.2018

„Mutige Ziele“ sehen anders aus

Anlässlich der Veröffentlichung des Sondierungspapiers von Union und SPD erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das bisherige Sondierungspapier verspricht „mutige Ziele“ und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, ignoriert Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen aber weitgehend. Das ist enttäuschend. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert bei möglichen Koalitionsverhandlungen deutliche Nachbesserungen. Denn die Erfahrung zeigt, was nicht explizit im Koalitionsvertrag vereinbart wird, wird in der Regel auch nicht gemacht. Diskriminierung und Ausgrenzung sind eine Gefahr für die Demokratie und schaden auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Das Versprechen auf eines modernes Familien- und Abstammungsrecht muss ausdrücklich auch die Vielfalt der Familienformen ansprechen und alle Familien stärken. Auch Kinder in Regenbogenfamilien müssen rechtlich abgesichert und anerkannt werden. Die Vereinbarung für ein modernes Recht im Bereich Gleichberechtigung / Vielfalt muss explizit auch eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität erwähnen.

Besonders enttäuschend ist auch das Fehlen eines in die Zukunft gerichteten Aktionsplans gegen Homo- und Transphobie bzw. eines Bund-Länder-Programms zur Prävention und Bekämpfung vorurteilsmotivierter Kriminalität bzw. Hasskriminalität. Das ist angesichts des Anstiegs homo- und transphober Hasskriminalität skandalös. Alle Menschen müssen in Sicherheit leben können.

Das Vorhaben die Verfolgerstaaten Algerien, Tunesien und Marokko zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zu erklären verstößt wissentlich gegen die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In allen drei Staaten werden Homosexuelle als soziale Gruppe verfolgt, ist einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. Menschen werden eingesperrt und misshandelt, nur weil sie anders lieben. Ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von LSBTI sieht anders aus, selbst wenn Union und SPD beteuern „sich für die unteilbaren und universellen Menschenrechte einzusetzen“.

Link zum Sondierungspapier

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 12.01.2018

Als "dreisten Etikettenschwindel" und "armutspolitisch wirkungslos" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne der Sondierenden aus Union und SPD zur Einführung einer sogenannten "Grundrente". "Die Voraussetzungen sind zu hoch, die Umsetzung zu kompliziert und die Leistungen zu niedrig", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle, die der Verband heute vorlegte, kann gerade einmal ein Fünftel der Altersgrundsicherungsbezieher 35 Jahre und mehr beitragspflichtige Erwerbsarbeit als Voraussetzung für die so genannte Grundrente vorweisen. Hinzu käme, dass nach den Plänen der Sondierenden die gleichen Kriterien wie bei der Sozialhilfe angelegt werden: Erst müsse angespartes Vermögen eingesetzt werden und auch falls weitere ausreichende Einkommen, etwa von Ehepartnern vorhanden sind, entfalle der Anspruch auf die Leistung. "Hier von Rente zu sprechen, ist schon ein dreister Etikettenschwindel. Eine Rente ist ein Anspruch, der ganz unabhängig von weiteren Einkommen oder Vermögen erworben wird. Das hier ist keine Rente, sondern eine Sozialhilfe Plus für lediglich einen kleinen Teil der von Armut bedrohten Menschen", so Schneider.

"Armutspolitisch verpufft das Ganze im Nichts, da die Regelsätze in der Altersgrundsicherung eklatant kleingerechnet sind und damit nicht vor Armut schützen", so Schneider. Der Verband weist darauf hin, dass nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle die Regelsätze in der Altersgrundsicherung um fast 40 Prozent angehoben werden müssten, um das Existenzminimum im Alter abzudecken und Armut zu verhindern. "Ein zehnprozentiges Trostpflästerchen hilft vor diesem Hintergrund armutspolitisch überhaupt nicht weiter", so Schneider. "Wer Altersarmut wirklich bekämpfen will, kommt um eine deutliche Erhöhung der Regelleistung für alle Altersgrundsicherungsbezieher nicht herum. Doch dazu findet sich in dem Sondierungspapier kein Wort."

Statt der komplizierten und armutspolitisch wirkungslosen Neuregelung plädiert der Paritätische für die einfache Erhöhung der Grundsicherungssätze für alle Altersarmen sowie die Einführung von großzügigen Freibeträgen auf Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. "Der Vorteil wäre, dass hierbei alle erreicht würden, deren Rente nicht zum Leben reicht und nicht nur die wenigen mit 35 und mehr Versicherungsjahren", so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 19.01.2018

Als sozialpolitisch unambitioniert und flüchtlingspolitisch inakzeptabel bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Ergebnisse der Sondierungen zwischen Union und SPD. Viele wichtige Themen würden zwar angesprochen, seien aber genau wie im letzten Koalitionsvertrag der Großen Koalition entweder nur unter Finanzierungsvorbehalt oder von vorneherein unterfinanziert. Das Versprechen der Verhandlungspartner, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, werde nicht eingelöst, vielmehr sei zu erwarten, dass sich die Spaltung durch die skizzierten Maßnahmen noch verschärfe.

„Das Sondierungsergebnis verspricht nicht mehr als ein konservatives Weiter so. Wirklich Neues lässt sich nicht erkennen. Es gibt keine großen Würfe, weder bei der Bekämpfung der Kinderarmut, noch bei der Rente“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So gebe es zwar beispielsweise leichte Nachbesserungen und einen neuen Namen für die Grundrente, die bereits im letzten Koalitionsvertrag stand. Keine der vorgeschlagenen Renten-Maßnahmen sei jedoch geeignet, Altersarmut wirksam zu vermeiden und bekämpfen. Viele gute Themen – vom BAföG, neuen Angeboten für Arbeitslose bis zum Wohngeld – würden angesprochen, blieben jedoch wie schon beim letzten Koalitionsvertrag unverbindlich. Angekündigte Verbesserungen bei dem Bildungs- und Teilhabepaket oder zu der Pflege finden sich im Finanzierungsplan nicht wieder. „Es gibt zu viele ungedeckte Schecks.“

„Das Hauptmanko ist und bleibt die Unterfinanzierung all dessen, was nötig wäre“, bilanziert Schneider. „Wenn Union und SPD weder Beiträge noch Steuern erhöhen wollen, wird es keinen Spielraum für große Würfe geben. Wenn eine neue Große Koalition weiter darauf verzichtet sehr große Einkommen, Vermögen und Erbschaften endlich stärker als bisher zur solidarischen Finanzierung unseres Gemeinwesens heranzuziehen, bleibt das Sondierungspapier zum größten Teil heiße Luft.“

Scharf kritisiert der Paritätische insbesondere die Kompromisse zur Flüchtlingspolitik. „Die doppelte Obergrenze beim Familiennachzug ist unter humanitären Gesichtspunkten völlig inakzeptabel genau wie die geplanten Sammellager für Asylbewerber und die massive Ausweitung der vermeintlich sicheren Herkunftsländer. Es geht hier ganz faktisch um die Exklusion geflüchteter Menschen. Wesentliche für den gesellschaftlichen Zusammenhalt notwendige Prinzipien wie Solidarität oder auch humanitäre Hinwendung werden mit diesen Plänen schleichend aufgegeben“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 12.01.2018

Damit der erweiterte Unterhaltsvorschuss gegen Kinderarmut in allen Einelternfamilien wirkt, muss die Schnittstelle zum Kinderzuschlag reformiert werden. Eine aktuelle Umfrage des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) zeigt: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können durch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss schlechter gestellt werden. Finanziell profitieren Einelternfamilien ohne An­sprüche auf andere Sozialleistungen.

Viele Alleinerziehende mit kleinem Gehalt erhielten bisher Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dort wirkt der Unterhaltsvorschuss anspruchsmindernd. Betroffene rechneten uns vor, dass der Unterhaltsvorschuss die Kürzung oder gar den Verlust anderer Leistungen nicht ausgleichen kann. Außerdem gibt es in manchen Kommunen zu Beginn des Jahres 2018 immer noch Einelternfamilien, welche auf die Bearbeitung ihres Antrags auf Unterhaltsvorschuss warten.

Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, sagt dazu:

„Nachdem sich CDU/CSU und SPD bei den Sondierungsgesprächen auf die Bekämpfung von Kinderarmut verständigt haben, sollten sie im Koalitionsvertrag dringend Verbesserungen für Einelternfamilien bei diesen Sozialleistungen vereinbaren. Der VAMV fordert seit der Einführung des Kinderzuschlags in 2005, den Unterhaltsvorschuss nicht mehr als Einkommen des Kindes bei der Leistung anzurechnen. Nun kann dieses Problem nicht länger ignoriert werden. Bis zu einer gesetzlichen Änderung sollten Alleinerziehende zwischen Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss wählen können. Zudem ist unverständlich, dass immer noch nicht alle Anträge vom Sommer letzten Jahres bearbeitet sind. Das gilt insbesondere, nachdem die Kommunen ein zusätzliches halbes Jahr erhalten haben, um sich personell und organisatorisch auf die Reform des Unterhaltsvor­schussgesetzes vorzubereiten.“

Zwischen September und Dezember 2017 forderte der VAMV Alleinerzie­hende auf, von ihren Erfahrungen mit den Behörden und ihrer finanziellen Situation vor und nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zu berichten. Die Antworten von 38 Alleinerziehenden aus dem gesamten Bundesgebiet zeigen exemplarisch, auf welche Probleme Einelternfamilien stoßen, die Anspruch auf erweiterten Unterhaltsvorschuss haben. Mit der Begrenzung des Anspruchs bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und der maximalen Bezugsdauer von 72 Monaten wurden zum 1. Juli 2017 endlich zwei lebensferne Regelungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz gestrichen.

Die ausführliche Auswertung unserer Umfrage inklusive anschaulicher Fall­beispiele finden Sie unter www.vamv.de

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 22.01.2018

Guter Schritt in Richtung Verbandsforderungen – eigenständige Familienpolitik für Kinderreiche bleibt Ziel des KRFD.

Mönchengladbach, den 19.01.2018: Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) begrüßt die im Rahmen der GroKo-Sondierungsgespräche geplante Erhöhung des Kindergeldes um 25 EUR pro Kind. „Für eine Familie mit drei Kindern sind 75 EUR im Monat eine spürbare Unterstützung und Wertschätzung“, kommentiert Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes. Verständnis hat Müller für die vom bayerischen Landesverband angemahnte raschere Einführung der Kindergelderhöhung: „Die zweite Stufe der schrittweisen Erhöhung ist erst für 2021 vorgesehen, während beständig steigende Lebenshaltungskosten gerade Familien mit vielen Kindern treffen.“ Mit Blick auf das Gesamtpaket wird die Lockerung der harten Abbruchkante beim Kinderzuschlag einkommensschwache kinderreiche Familien entlasten. Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche stellen ferner bei vielen weiteren Themen relevante Verbesserungen in Aussicht. „Von der flexibel ausgestalteten Ganztagsbetreuung über die Mütterrente II bis hin zu den vorgesehenen Erleichterungen bei Wohnungsbau und Miete sind viele Einzelmaßnahmen vorgesehen, die für Mehrkindfamilien in ihrer jeweiligen Lebenslage wertvoll sind“, so Müller. Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD, ergänzt: „Die Ergebnisse der Sondierungskommission in ihrer Gesamtheit stellen einen wichtigen Schritt in Richtung auf die Forderungen unseres Verbandes dar. Gleichzeitig vermissen wir eine eigenständige Familienpolitik für die Bedarfe kinderreicher Familien.“ Daher tritt der KRFD weiterhin für eine ergänzende Erhöhung des Kindergeldes ab dem dritten Kind ein.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 19.01.2018

SCHWERPUNKT III: Elterngeld

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung mit einem Bericht des Bundesfamilienministeriums zur Nutzung von Elterngeld Plus freut sich das ZFF über die positive Entwicklung dieser Familienleistung und fordert die Weiterentwicklung zu einer Familienarbeitszeit.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Elterngeld Plus erweist sich als Erfolgsmodell für junge Eltern! Mittlerweile entscheiden sich 28 Prozent der Elterngeld-Beziehenden für ein Elterngeld Plus und können von einer partnerschaftlichen Aufteilung von familiärer Sorge und Erwerbsarbeit profitieren. Konkret erweitert die Familienleistung die Optionen nach der Geburt eines Kindes und beendet die finanzielle Benachteiligung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Eltern können flexibler entscheiden, wie sie die Sorge für ihr Kind und ihren Beruf verbinden – und zwar auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus.“

Allerdings, so Reckmann weiter: „Der familienpolitische Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit, die den Sorgeverpflichtungen von Frauen und Männern im Lebensverlauf Rechnung trägt, muss unbedingt weiterentwickelt werden. Eine Familienarbeitszeit mit teilweisem Lohnersatz bei einer Reduzierung der Arbeitszeit im Anschluss an die Elterngeldphase oder auch für eine Pflegephase wäre hier ein sinnvoller nächster Schritt!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 10.01.2018

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley vorgelegten Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit beschlossen.

Vor knapp zweieinhalb Jahren wurde das Elterngeld weiterentwickelt, um junge Eltern in ihrem Wunsch nach Familie und Beruf für beide Partner besser zu unterstützen. Mit dem Elterngeld Plus können Eltern, die in Teilzeit erwerbstätig sind, das Elterngeld seither länger beziehen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley zieht eine positive Bilanz: „Das Elterngeld Plus ist ein voller Erfolg. Es unterstützt Eltern genau dann verlässlich und gut, wenn sie es am meisten brauchen. Das Elterngeld Plus hat dazu geführt, dass Frauen wieder stärker in den Beruf einsteigen können und dass sich Väter mehr Zeit für ihre Kinder nehmen: Der Partnerschaftsbonus ermutigt Eltern, die sich die Zeit für Familie und Beruf gleichmäßig aufteilen möchten, diesen Wunsch umzusetzen. Der Bericht zeigt: Die neuen Familienleistungen kommen gut bei den Eltern an und sie wirken.“

Elterngeld Plus kommt gut an

Die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus ist seit Einführung der Leistung stetig angestiegen und hat sich bis 2017 verdoppelt: Im 3. Quartal 2017 haben sich 28 Prozent – in einigen Regionen sogar bis 38,5 Prozent – der Eltern, die Elterngeld beantragt haben, für das Elterngeld Plus entschieden. Mehr als drei Viertel der Nutzerinnen und Nutzern (77 Prozent) bewertet das Elterngeld Plus als „gute Sache“.

Der Wunsch nach mehr Zeit mit dem Kind ist für Mütter und für Väter wichtigster Beweggrund, die Leistung zu beantragen. Die Väter sehen zudem den Vorteil, einen größeren Anteil der Kinderbetreuung zu übernehmen und die Kinder partnerschaftlich zu erziehen. 41 Prozent der Elterngeld Plus beziehenden Väter hätten sich ohne das Elterngeld Plus weniger Zeit für die Betreuung des eigenen Kindes genommen.

Partnerschaftsbonus stärkt Väter in der Kinderbetreuung

Bei den Vätern ist der Partnerschaftsbonus, der eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Eltern stärkt, besonders beliebt: In einzelnen Bundesländern entscheiden sich bis zu 40 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragen, zugleich für den Partnerschaftsbonus, im Bundesdurchschnitt sind es gut 27 Prozent.

Mit dem Elterngeld Plus, vor allem aber mit dem Partnerschaftsbonus, erfüllt sich für Eltern der Wunsch danach, sich die Betreuung des Kindes gleichmäßig aufzuteilen: während des Bezugs von Elterngeld Plus betreuen 24 Prozent der Mütter und Väter ihr Kind etwa gleich viel, während der Partnerbonusmonate trifft dies auf die große Mehrheit der Eltern zu (82 Prozent).

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus erreichen ihre Ziele

Mit dem Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus unterstützt die Familienpolitik Eltern wirksam dabei, sich Zeit für ihre kleinen Kinder zu nehmen, dabei weiter im Beruf engagiert zu bleiben und sich auch gegenseitig zu unterstützen – so wie sie es sich wünschen und ohne dass die wirtschaftliche Stabilität der Familie gefährdet wird. Denn im Bezug von Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus sind deutlich mehr Eltern erwerbstätig als während des Bezugs von Basiselterngeld.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley fordert: „Wir müssen die Wünsche der Mütter und Väter weiterhin im Blick behalten. Es wird darauf ankommen, Müttern und verstärkt auch Vätern Zeit für Familie und Beruf und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zu geben – frühzeitig nach der Geburt und auch über die Kleinkindphase hinaus. Dann könnten auch mehr Kinder ihre Eltern als gleichermaßen enge Bezugspersonen im Alltag erleben und davon profitieren.“

Mit dem Bericht erfüllt die Bundesregierung die im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gesetzlich vorgegebene Berichtspflicht. Grundlage des Berichts sind Daten des Statistischen Bundesamtes zur Elterngeldnutzung sowie Ergebnisse einer Befragung von Bezieherinnen und Beziehern von Elterngeld Plus durch das Institut für Demoskopie Allensbach.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.01.2018

„Vom Elterngeld und Elterngeld Plus profitieren vor allem Familien mit mittlerem und hohem Einkommen. Familien mit geringem Einkommen oder Hartz IV-Bezug werden diskriminiert, da die Leistungen sich nach der Höhe des vorherigen Einkommens richten und auf ALG-II-Bezüge angerechnet werden. Elterngeld und Elterngeld Plus sind damit keine geeigneten Instrumente, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen“, sagt Katrin Werner, Fraktion DIE LINKE, Expertin für Familienpolitik, mit Blick auf einen Bericht des Bundesfamilienministeriums, nach dem sich der Bezug von Elterngeld Plus seit Einführung des Instruments verdoppelt hat.

Werner weiter: „Die Anrechnung von Elterngeld und Elterngeld Plus auf Hartz-IV-Leistungen muss abgeschafft werden, denn sie führt dazu, dass Eltern nach der Geburt des Kindes häufig in Armut leben. Solange das nicht geändert wird, gehen die Leistungen an denen vorbei, die sie am dringendsten brauchen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 10.01.2018

Bericht des Familienministeriums zeigt, dass gesteckte Ziele erreicht wurden

Am heutigen Mittwoch wird das Bundeskabinett den Bericht des Familienministeriums über die Wirkung der Neuregelung zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus beschließen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher, Marcus Weinberg:

Nadine Schön:

„Der Bericht zeigt, dass die neuen Familienleistungen wirken und wir den Eltern bei der Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe noch besser entgegenkommen konnten. Wir wollten Eltern mehr Zeit und Flexibilität bei der Gestaltung ihres Familienlebens geben. Das ist uns gelungen. Seit der Einführung des Elterngeld Plus hat sich die Inanspruchnahme verdoppelt. Väter nutzen die Partnerschaftsbonusmonate gerne, um sich mehr Zeit für die Familien zu nehmen. Die Folge ist, dass sich die Eltern gegenseitig unterstützen und die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen: Geben dies lediglich 17 Prozent der Eltern an, die das Basiselterngeld beziehen, erhöht sich die Zahl beim Elterngeld Plus auf 24 Prozent und beim Bezug des Partnerschaftsbonus auf 82 Prozent.“

Marcus Weinberg:

„Die ersten Ergebnisse des Berichts machen deutlich, dass insbesondere auch Väter durch die Inanspruchnahme von Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus davon profitieren, mehr Zeit mit dem Kind verbringen zu können. Sie zeigen aber auch, dass wir bei den familienpolitischen Maßnahmen die unterschiedlichen Lebensmodelle der Familien weiterhin im Blick haben müssen. Alle Familien müssen uns gleich viel wert sein – unabhängig davon, ob sich ein Elternteil in den ersten Lebensjahren ganz der Kinderbetreuung widmet, oder ob sich die Eltern die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen. Eine abschließende Bewertung über die Auswirkungen der Leistungen werden wir erst dann vornehmen, wenn uns eine vollständige Auswertung der Gesamtdaten zu den Auswirkungen der Leistungen Mitte 2019 vorliegt.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 10.01.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bedarf besteht insbesondere bei der Bewältigung des demographischen Wandels

Langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit für ihre Investitionen in soziale Infrastrukturprojekte erfahren die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege durch die heutige Unterzeichnung des neuen Revolvingertrages zwischen Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek und dem Vorstandsvorsitzenden der Bank für Sozialwirtschaft AG, Herrn Prof. Dr. Harald Schmitz.

Der Vertrag sichert ab 2020 für weitere 30 Jahre das diesem zugrundeliegende Bundesvermögen von 176 Mio. €, mit dem die Wohlfahrtsverbände ihre Projekte von bundesweiter Bedeutung mit bis zu 50 Prozent durch ein zinsloses Darlehen finanzieren können. Die Bank für Sozialwirtschaft AG verwaltet den Fonds und trägt für eine ordnungsgemäße Einhaltung der Finanzierungsregelungen gewähr.

Investitionsbedarf besteht in den kommenden Jahren insbesondere bei der infrastrukturellen Bewältigung des demographischen Wandels. Dabei handelt es sich um eine gesamtdeutsche Herausforderung, die viele wirtschaftlich schwächere und periphere Regionen, aber auch strukturschwache Städte betrifft. Wachsende wie auch schrumpfende Regionen stehen vor der Herausforderung, ihre sozialen und technischen Infrastrukturen an die Veränderungen der Bevölkerung anzupassen.

Daher werden mit der neuen Vertragslaufzeit auch wieder Projekte in der alten Bundesrepublik förderfähig sein. Derzeit sind auf Grund einer Regelung aus dem Jahr 1991 ausschließlich Vorhaben im Beitrittsgebiet der damals neuen Bundesländer förderfähig. Das war damals ein wichtiger Schritt, um zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Ost und West beizutragen.

Anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Staatsekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek:

„Ich bin froh, dass es gelungen ist, den Vertrag für die nächsten Jahrzehnte als Finanzierungsinstrument zu sichern. Ich danke der Bank für Sozialwirtschaft sowie den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für ihr Engagement, mit nachhaltigen sozialen Investitionen die soziale Infrastruktur der Bundesrepublik auszubauen und zu gestalten. In der Neuausrichtung des Revolvingvertrages sehe ich eine Chance, den aktuellen Herausforderungen, insbesondere denen des demographischen Wandels, erfolgreich zu begegnen. So tragen wir dazu bei, den Zusammenhalt der Gesellschaft in Ost und West zu stärken.“

Der Vorsitzende der BAGFW-Finanzkommission, Hans Jörg Millies, Finanz und Personalvorstand des Deutschen Caritasverbandes, ergänzt:

„Für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege mit ihren Mitgliedern stellt der neue Revolvingvertrag und die damit verbundenen, verbesserten Rahmenbedingungen bei der Finanzierung von sozialer Infrastruktur einen echten Meilenstein dar. Wir sind dem Familienministerium für diese Unterstützung unserer Arbeit sehr dankbar. Mit diesem Finanzierungsinstrument werden wir zukünftig bundesweit noch intensiver den Herausforderungen des demographischen Wandels begegnen können“.

Der Revolvingvertrag hat eine nicht nur sozialpolitische, sondern auch volkswirtschaftlich beeindruckende Wirkung. Da die ausgeliehenen Darlehen mit Rückzahlung durch die Darlehensnehmer in den Fonds zurückfließen, stehen die Mittel für immer neue Projekte („revolvierend“) zur Verfügung, ohne dass dies die öffentlichen oder Verbandskassen neu belastet. Seit dem Bestehen des Fonds sind nach einer Erhebung der Bank für Sozialwirtschaft AG weit über 1500 Projekte teilfinanziert worden. Bisher konnten im Schnitt jährlich etwa 38 Darlehen vergeben werden, die ein Investitionsvolumen von rund 80 Mio. € mobilisierten.

„Wir freuen uns, dass wir mit der Fortführung des Revolvingfondsvertrages die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege auch in den nächsten Jahrzehnten bei ihren gesellschaftlich wichtigen Investitionsvorhaben tatkräftig unterstützen können“, sagt Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft AG. „Die Konstruktion des Revolvingfonds sorgt dafür, dass die Wirkung der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellten Gelder vervielfältigt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.01.2018

Ministerien fördern neues Programm "Jugendmigrationsdienste im Quartier"

Seit 2017 fördern das Bundesbau- und Bundesfamilienministerium gemeinsam Maßnahmen zur Stärkung von Jugendlichen in sozial benachteiligten Quartieren. Ab 2018 bauen beide Ressorts mit dem Modellprogramm „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ ihr Engagement an weiteren Standorten aus. Ab sofort wird jedes Bundesland mit einem Modellprojekt unterstützt, um das gemeinsame Miteinander von Jugendmigrationsdienst und Nachbarschaft zu stärken und das Wohnumfeld junger Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu verbessern.

In den Jugendmigrationsdiensten, die bisher vornehmlich individuelle Begleitung für junge Menschen mit Migrationshintergrund anbieten, werden zukünftig auch gemeinschaftliche Aktivitäten in ihrem Wohnumfeld unter Einbeziehung der Nachbarschaft erprobt.

Das Vorhaben wird in sozial benachteiligten und strukturschwachen Stadt- und Ortsteilen umgesetzt und dient dem Ziel, das Miteinander in den Ortteilen zu verbessern und die gegenseitige Akzeptanz der unterschiedlichen Menschen in den Wohnvierteln zu erhöhen. Es sollen lebendige Nachbarschaften befördert und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden.

Die Maßnahmen reichen von kreativen Workshops für Jung und Alt bis hin zu gemeinsamen Exkursionen zwischen der einheimischen und der zugewanderten Bevölkerung. Vorhandene Angebote und Akteure im Quartier werden in Planung und Durchführung der Vorhaben so weit wie möglich einbezogen. Für das Programm stellen die beiden Ressorts in den nächsten Jahren knapp 7 Millionen Euro zur Verfügung. 2018 werden die 16 Modellvorhaben umgesetzt.

„Mit der Öffnung der Jugendmigrationsdienste für das Wohnumfeld erhoffen wir uns positive Impulse für den Zusammenhalt in strukturschwachen Wohnquartieren , da die Angebote nicht nur den jungen Menschen, sondern dem sozialen Umfeld als Lebensraum zu Gute kommen“, betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesbauministerium: „Deutschlandweit können junge Menschen von den gemeinsamen Projekten profitieren. Die Mittel werden gezielt in sozialen Brennpunkten und benachteiligten Stadtgebieten einsetzt.“

Das Modellprogramm „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ wird an folgenden Standorten umgesetzt: Stuttgart, Berlin, Potsdam, Hamburg, Frankfurt, Neubrandenburg, Peine/Salzgitter, Wuppertal, Trier, Völklingen und Wernigerode, Bremen, Ingolstadt, Dresden, Flensburg und Gotha.

Das Förderprogramm ist ein weiterer Baustein der ressortübergreifenden Zusammenarbeit für benachteiligte Quartiere. Seit 2017 stellt der Bund jährlich insgesamt 10 Mio. Euro für die modellhafte Förderung ressortübergreifender Maßnahmen zur Verfügung, die in sozial benachteiligten Quartieren einen Beitrag für mehr Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Die Maßnahmen ergänzen die baulich-investiven Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt.

Mit dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt unterstützt die Bundesregierung bereits seit 1999 gemeinsam mit den Ländern die Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Stadtteile. 2017 stellte der Bund 190 Mio. Euro zur Verfügung, um Quartiere und Nachbarschaften für alle Menschen lebenswert zu gestalten und Integration und das nachbarschaftliche Zusammenleben zu fördern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2018

„Die neue Bundesregierung muss deutlich mehr für pflegende Angehörige tun. Diese Menschen tragen eine ungeheure Verantwortung, mit der sie finanziell und organisatorisch meist allein gelassen werden. Zudem belasten sie ihre eigene Gesundheit und werden nicht selten selbst krank und frühzeitig pflegebedürftig“, erklärt Pia Zimmermann, Pflegeexpertin der Fraktion DIE LINKE, angesichts einer heute veröffentlichten Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege, die belegt, dass pflegende Angehörige unzureichend über ihren eigenen Gesundheitsschutz informiert und kaum auf passende Angebote hingewiesen werden.

Zimmermann weiter: „Die Hauptlast der Pflege in Deutschland liegt auf den Schultern der pflegenden Angehörigen. Das war das Credo der bisherigen Regierungspolitik und wurde durch die Pflegegesetze der letzten Jahre noch verschärft. Es ist längst überfällig, die betroffenen Angehörigen zu entlasten, zu unterstützen und sie vor gesundheitlichen Schäden als Folge ihrer freiwilligen Arbeit zu bewahren. Der Pflegenotstand beschränkt sich nicht auf Krankenhäuser und Pflegeheime, er betrifft alle, die mit Pflege beschäftigt sind. Die Folgen einer verfehlten Pflegepolitik dürfen nicht auf dem Rücken der Familien mit Pflegebedarf ausgetragen werden. Wir brauchen dringend mehr Prävention, Personal und Fachkompetenz, insbesondere in der häuslichen Pflege. Hier muss eine neue Regierung ansetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 10.01.2018

Die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/412). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Ausbildungsstellen für Teilzeit seit 2005 ausgeschrieben wurden, wie viele in welchen Berufsgruppen unbesetzt blieben und wie viele Ausbildungsverträge in Voll- und Teilzeit seit 2005 abgeschlossen wurden. Zudem fragt die Fraktion, welche Kenntnisse die Bundesregierung über Beweg- und Hinderungsgründe von Arbeitgebern hat, eine Teilzeit-Ausbildung aktiv anzubieten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 22 vom 17.01.2018

Über die Zahl der seit 2015 "im Wege des Familiennachzugs zu allen Drittstaatsangehörigen eingereisten Personen" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/388) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/295). Danach lag diese Zahl im Jahr 2015 bei insgesamt 89.724 und im Jahr 2016 bei insgesamt 114.511. Im vergangenen Jahr belief sie sich mit Stand vom 30. November 2017 auf insgesamt 84.961.

Die Zahl der vom Auswärtigen Amt weltweit bearbeiteten Anträge auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug betrug im Jahr 2015 laut Bundesregierung 81.052 und im Folgejahr 115.095 sowie im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende September vergangenen Jahres 103.915.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 16 vom 12.01.2018

Für die Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten auf die Beschäftigten interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/369). Aus ihrer Sicht gehen durch flexible Arbeitsmodelle Grenzen verloren und festgelegte Zeiten werden überschritten. Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Arbeitnehmer zurzeit in einem flexiblen Arbeitszeitmodell oder im Home Office arbeiten und ob solche Möglichkeiten gesundheitliche Folgen haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 14 vom 10.01.2018

Die Auszahlungspraxis der Jobcenter beim Arbeitslosengeld II steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (19/371) der Fraktion Die Linke. Darin geht es um den Plan, Auszahlungen von Bargeld (zum Beispiel für Vorschüsse) künftig nicht mehr über einen Auszahlungsautomaten im Jobcenter, sondern über Supermarktkassen abzuwickeln. Dies solle laut Bundesagentur für Arbeit Behördengänge ersparen. Die Linke befürchtet dagegen eine Stigmatisierung der Erwerbslosen und ein Risiko für den Datenschutz. Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie der Sozialdatenschutz gewährleistet wird, wie eine Diskriminierung verhindert werden kann und inwieweit Kassenpersonal speziell geschult werden soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 14 vom 10.01.2018

Im Rahmen der Initiative „Ein Netz für Kinder“ fördert die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, die Modernisierung qualitativ hochwertiger Internetseiten für Kinder.

Kindgerechte Angebote sollen verstärkt auch auf Mobilgeräten genutzt und mehrsprachig angeboten werden können.

Monika Grütters betonte: „Die mediale Welt der Kinder hat sich in den letzten Jahren enorm weiter entwickelt. Es ist daher wichtig, hochwertige Kinderangebote im Netz auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Mit dem Förderprogramm wollen wir dazu beitragen, die hohe Qualität und Vielfalt kindgerechter Internetangebote zu erhalten und zu sichern.“

Die Sitzung der Jury, die für dieses Förderprogramm berufen wurde, fand im Dezember 2017 statt. Den Empfehlungen der unabhängigen Jury folgend unterstützt die Staatsministerin die Modernisierung der acht nachfolgend genannten Internetseiten für Kinder mit insgesamt rund 230.000 Euro:

  • www.audiyou.de ist eine Online-Audiothek, in der Kinder kostenlos Geräusche, Musikstücke und andere Audiodateien für die Produktion eigener Hörspiele herunterladen und ihre eigenen Aufnahmen mit anderen teilen können.
  • Die kostenlose und werbefreie Seite www.ohrka.de bietet Kindern von professionellen Sprechern vertonte Hörbücher, Hörspiele und Reportagen.
  • www.klexikon.de ist ein Online-Lexikon für Kinder.
  • Mit www.kinderzeitmaschine.de können Kinder virtuell durch die verschiedenen geschichtlichen Epochen reisen und Wissenswertes dazu erfahren.
  • www.frieden-fragen.de beantwortet kindgerecht Fragen rund um Krieg, Frieden, Streit und Leben in Vielfalt • www.junge-klassik.de führt Kinder durch Videos, interaktive Spiele und kurze Wissenstexte in die Welt der klassischen Musik ein und regt sie an, selbst zu musizieren. • www.kwerx.de vermittelt Kindern interaktiv und multimedial Wissen von der altägyptischen Kunst über die Kunst der Antike, des Barock und der Renaissance bis hin zur Kunst des Impressionismus und Expressionismus.
  • In der pädagogisch betreuten Videoplattform www.juki.de finden Kinder ausschließlich altersgerechte Videos und lernen, wie sie eigene Trickfilme und Videos erstellen und mit anderen teilen können.

Der Jury gehörten an:

Mechthild Appelhoff, Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Andrea Kallweit, jugendschutz.net Marek Matysek, Deutsche Welle Anke Meinders, fragFINN e.V Jörg Risken, Egmont Ehapa Media GmbH

Das Förderprogramm „Ein Netz für Kinder“ ist eine Säule der gleichnamigen Initiative, die im Jahr 2007 gemeinsam von Politik, Wirtschaft und Institutionen des Jugendmedienschutzes ins Leben gerufen wurde. Die andere Säule ist die von der Wirtschaft getragene Kindersuchmaschine fragFINN.de.

Nähere Informationen zur Förderung „Ein Netz für Kinder“ sind im Internet unter www.enfk.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung "Chef vom Dienst" vom 10.01.2018

ZQP-Bevölkerungsbefragung: Prävention kommt in der häuslichen Pflege offenbar oft zu kurz. Es fehlt unter anderem an wirksamer Beratung und Zeit zur Umsetzung.

Menschen ab 50 Jahren sind für die Themen Gesundheitsförderung und Prävention – gerade auch im Kontext Pflege – eine besonders wichtige Zielgruppe. Sie sind häufiger selbst von gesundheitlichen Belastungen und chronischen Erkrankungen betroffen als jüngere Menschen. Zugleich sind pflegende Angehörige am stärksten in der Altersgruppe zwischen 50 und 69 Jahren vertreten. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) wollte daher wissen, welche Erfahrungen Menschen ab 50 Jahren in Deutschland mit Prävention, insbesondere im Kontext Pflege haben.

Die Studie mit über 1.000 Befragten zeigt: 72 Prozent der über 50-Jährigen haben großes Interesse an Informationen zur Prävention von Gesundheitsproblemen.

Bei den Personen, die selbst einen pflegebedürftigen Menschen zuhause versorgen oder dies getan haben, zeigt sich indes, wie schwierig es sein kann, die Gesundheit des Pflegebedürftigen zu schützen und zu fördern. Weniger als die Hälfte (46 Prozent) von den Befragten mit einer solchen Pflegeerfahrung war nach eigener Aussage von einem Pflegeberater oder Pflegedienst darüber informiert worden, wie man gesundheitlichen Problemen des Pflegebedürftigen vorbeugen kann. Von diesen 46 Prozent setzte knapp ein Drittel (32 Prozent) die empfohlenen Maßnahmen nur teilweise oder gar nicht um. Gründe hierfür waren Zeitmangel (22 Prozent) oder Unsicherheit, wie die Maßnahmen richtig durchgeführt werden sollten (18Prozent).

Aus Sicht des ZQP zeichnet sich hier ein relevantes Problem ab: „Es ist sehr bedeutsam, pflegebedürftige Menschen so zu pflegen, dass ihre Fähigkeiten gestärkt werden. Das fördert die noch vorhandene Selbstständigkeit und kann den Verlauf von Pflegebedürftigkeit positiv beeinflussen“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. „Gesundheitsförderung und Prävention sind zugleich auch für pflegende Angehörige selbst wichtig. Pflege sollte nicht krank machen – aber viele Angehörige sind erschöpft und überlastet. Da müssen heute schon vorhandenen Leistungen der Pflegeversicherung besser genutzt werden, wie zum Beispiel die kostenlosen Beratungs- und Schulungsangebote“, so Suhr weiter.

Tatsächlich geben die Zahlen Hinweise darauf, dass es um Gesundheitsschutz und -förderung von pflegenden Angehörigen oft nicht gut bestellt sein dürfte. So gaben 73 Prozent der Befragten mit Pflegerfahrung an, keine Beratung zur Prävention in Fragen der eigenen Gesundheit von einem Pflegedienst oder Pflegeberater erhalten zu haben. Von den 23 Prozent, die sagten eine solche Beratung erhalten zu haben, wurden wichtige Präventionsthemen aus den Gesprächen häufig nicht erinnert. So sah sich von diesem knappen Viertel nur die Hälfte (50 Prozent) auf Unterstützungsangebote wie Pflegekurse und Pflegeschulungen hingewiesen. Zudem empfanden wiederum 53 Prozent in dieser Gruppe es als teilweise schwierig oder gar nicht möglich, genannte Präventionshinweise zur ihrer eigenen Gesundheit im Alltag umzusetzen. Als wichtigster Grund hierfür wurde fehlende Zeit genannt (34 Prozent).

Daniela Sulmann, Pflegeexpertin des ZQP, kennt diese Probleme: „Um Zeit zu sparen oder weil Techniken nicht gelernt sind, wird der Körper oft stärker beansprucht als nötig wäre. Aktivierend zu pflegen, kann zum Beispiel zur Schonung des Rückens des Pflegenden und gleichzeitig zur Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen beitragen.“ Denn bei der aktivierenden Pflege nimmt man dem Pflegebedürftigen nach Möglichkeit nicht einfach alles ab, sondern nutzt seine Fähigkeiten soweit wie möglich. In Kinästhetik-Kursen kann man lernen, den eigenen Körper zum Beispiel beim Transfer des Pflegebedürftigen vom Bett in den Sessel kraftschonend einzusetzen und gleichzeitig die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu nutzen. Um einer Überlastung vorzubeugen, sollten pflegende Angehörige vor allem einen Satz möglichst selten sagen: „Ich schaff‘ das schon alleine.“ Stattdessen sucht man sich besser Hilfe von anderen Familienangehörigen, Nachbarn, Ehrenamtlichen oder einem Pflegedienst.

Informationen zum Thema Prävention in der Pflege bietet das ZQP auf seiner Internetseite bestellung@zqp.de kostenlos bestellen.

Methoden und Vorgehensweise der Untersuchung

Diese Analyse beleuchtet das Thema Prävention von Gesundheitsproblemen aus Bevölkerungssicht. Hierfür wurden 1.042 zufällig ausgewählte Personen über 50 Jahre anonym zu ihrer Einstellung aus den Themenbereichen „Prävention von Gesundheitsproblemen“ und „Prävention in der Pflege“ befragt. Die Stichprobe ist repräsentativ für die deutschsprachige Bevölkerung ab 50 Jahren in Deutschland. Die Befragung wurde vom 02.bis13.November2017 durchgeführt. Als Erhebungsmethode kam das computergestützte Telefoninterview (CATI) anhand eines strukturierten Fragebogens zum Einsatz. Anschließend wurde die Stichprobe nach Geschlecht, Alter und Region gewichtet. Die statistische Fehlertoleranz der Untersuchung in der Gesamtstichprobe liegt bei +/-drei Prozentpunkten.

Quelle: Pressemitteilung Zentrum für Qualität in der Pflege vom 10.01.2018

Männer und Frauen werden in Deutschland tendenziell immer später Eltern. Dies bedeutet jedoch keinen generell abnehmenden Trend zur Familiengründung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand eines Vergleichs von zusammengefassten Geburtsjahrgängen mitteilt, ist es bei Frauen zu Beginn des fünften Lebensjahrzehnts nach wie vor die Regel, als Mutter in einer Familie zu leben. Der Anteil der 40-jährigen Frauen der zusammengefassten Geburtsjahrgänge 1970 – 1974, welche als Mutter in einer Familie leben, ist mit 75% ähnlich hoch wie rund 15 Jahre zuvor. Damals hatte der Wert bei 78% (Geburtsjahrgänge 1955 – 1959) gelegen.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, welcher ausschließlich Personen als Eltern erfasst, die im gemeinsamen Haushalt mit ihren ledigen Kindern leben. Verlässt ein Elternteil (in der Regel der Vater) nach einer Trennung den gemeinsamen Haushalt, wird er nicht länger als Elternteil erfasst. Dies führt dazu, dass es bei den Männern eine andere Entwicklung gibt als bei den Frauen: 66% der 40-jährigen Männer der zusammengefassten Geburtsjahrgänge 1955 – 1959 hatten als Väter in einer Familie gelebt. Mit dem gestiegenen Anteil der alleinerziehenden Mütter ist dieser Wert in den vergangenen Jahren auf 55% gesunken (Geburtsjahrgänge 1970 – 1974).

Detaillierte Analysen zur Partnerschaft, Elternschaft und Familiengröße finden sich im Beitrag „Familiengründung und -erweiterung im Kohortenvergleich“, der in der Zeitschrift Wirtschaft und Statistik (Heft 6/2017) erschienen ist.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 10.01.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO veröffentlicht ihren 1. Gleichstellungsbericht

Der Bundesverband der AWO veröffentlicht heute den 1. Gleichstellungsbericht der Arbeiterwohlfahrt. Damit setzt der Verband ein klares Zeichen, denn: „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt sind Themen, mit denen sich die AWO auseinandersetzen muss, wenn sie langfristig als zukunftsfähiger Wohlfahrtsverband bestehen möchte“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler überzeugt. Stadler sieht den Gleichstellungsbericht als Grundlage für einen nachhaltigen Veränderungsprozess: „Das Ziel ist mehr Geschlechtergerechtigkeit in der AWO.“

Der 1. Gleichstellungsbericht belegt statistisch, dass es zu wenige Frauen in haupt- und ehrenamtlichen Führungspositionen gibt sowie Arbeitszeiten und Einkommen ungleich bzw. geschlechtsspezifisch verteilt sind. „Wir sehen uns in der Verantwortung, diese geschlechterstereotype Arbeitsverteilung zu überwinden und gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter innerhalb des Verbandes zu ermöglichen“, erklärt Wolfgang Stadler. In diesem Sinne beinhaltet der Bericht weitreichende Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen.

Dazu gehören u.a.:

  • Etablierung von klaren Verantwortlichkeitsstrukturen, um Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Verbandes umzusetzen,
  • Entwicklung einer AWO spezifischen geschlechtergerechten Organisationskultur für Haupt- und Ehrenamt, z.B. die inhaltliche und strukturelle Verankerung von Gleichstellung in den Einrichtungen und Diensten der AWO,
  • Geschlechtergerechte Personalentwicklung und -planung im Hauptamt mit dem Ziel der Heterogenisierung der Belegschaft,
  • Mehr Geschlechtergerechtigkeit im Ehrenamt durch die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts, z.B. Mentoring- oder Pat*innen-Programmen für ehrenamtliche Funktionen,
  • Etablierung einer kontinuierlichen Evaluation mit einheitlichen Standards zur Überprüfung der Erfolge und Misserfolge umgesetzter Maßnahmen sowie die Erhebung zusätzlicher Daten.

Die Handlungsempfehlungen bilden den Auftakt zur Entwicklung einer konsistenten verbandlichen Gleichstellungsstrategie. „Noch lebt die AWO nicht alles, was sie gleichstellungspolitisch fordert. Um weiterhin glaubwürdig zu bleiben, müssen wir in unseren Reihen umsetzen, was wir von Politik und Wirtschaft verlangen“, merkt Wolfang Stadler selbstkritisch an. Helga Kühn-Mengel, Vorsitzende der neu eingerichteten Kommission „Geschlechtergerechtigkeit in der AWO“ und ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der AWO erklärt: „Alle Verbandsgliederungen der AWO sind nun aufgefordert, die Handlungsempfehlungen umzusetzen. Gleichstellung geht weder von selbst, noch darf es zur Frauensache deklariert werden.“

Mit dem vorliegenden Bericht macht sich die AWO auf den Weg, tradierte Arbeitsteilungen, gewohnte Normalitätsstandards und das gewachsene Selbstbild in den eigenen Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Sinne ihrer Gründerin Marie Juchacz geschlechtergerecht weiter zu wachsen, Neues aufzubauen und Bestehendes weiter zu entwickeln. Mit der Veröffentlichung des Berichtes wird nach einem fast dreijährigen Prozess der Datenerhebung und intensiven innerverbandlichen Auseinandersetzung eine langjährige Forderung nach einer Gleichstellungsberichterstattung und der Implementierung von Maßnahmen zu mehr innerverbandlicher Geschlechtergerechtigkeit endlich erfüllt.

Der Bericht besteht aus zwei Teilen: Teil I bilden die Stellungnahme und Handlungsempfehlungen des AWO Bundesverbandes. Teil II ist der 1. Gleichstellungsbericht der Arbeiterwohlfahrt, der von SowiTra, einem sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitut, erstellt wurde.

Für Rückfragen ist Dr. Petra Rostock unter petra.rostock@awo.org zu erreichen.

Den Gleichstellungsbericht der AWO können sie hier als PDF herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 22.01.2018

Gastrede von Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell

Am gestrigen Abend fand der Neujahrsempfang der AWO in Berlin statt. Der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt begrüßte die mehr als 150 Gäste: „Das Jahr 2018 beginnt mit einer ungewohnten politischen Situation – es verspricht spannend zu werden. Doch ganz gleich welche Regierungskonstellation wir bekommen – die AWO hat Visionen und die werden wir versuchen, durchzusetzen.“ Der feierliche Empfang ließ Gelegenheit die Ergebnisse und Erfolge des zurückliegenden Jahres Revue passieren zu lassen und zugleich einen Ausblick auf die Herausforderungen des Jahres 2018 zu geben. In politischer Hinsicht, so stellte AWO Präsident Schmidt klar, gelten für die AWO klare Grundsätze: ,,Als Arbeiterwohlfahrt akzeptieren wir keine Einschränkung des individuellen Rechts auf Asyl“, und ergänzte: ,,Wir stehen für Vielfalt. Deshalb kämpfen wir für eine gerechte Gesellschaft und gegen jede Form von Rechtsextremismus.“

Einen interessanten Gastvortrag hielt der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell. Er setzte sich vor allem mit den Ergebnisse der Sondierung von SPD, CDU und CSU auseinander und kritisierte: „Es fehlt der große Wurf und der Wille zu grundlegenden Reformen. Wir werden einen massiven Anstieg von Altersarmut erleben, wenn wir nicht entscheidend etwas ändern.“

Für Unterhaltung sorgte das Bühnenprogramm „FLÜCHTLINGEN EIN GESICHT GEBEN" der AWO Hochsauerland/Soest von Flüchtlingen für Flüchtlinge. Im Anschluss bat Wilhelm Schmidt die Gäste zum Abendessen. Bei musikalischer Begleitung konnten sich die Gäste in entspannter Atmosphäre über die vor allen liegenden Herausforderungen des Jahres 2018 austauschen.

Zum Neujahrsempfang geladen, waren sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Vertreter*innen der AWO, sowie hochrangige Vertreter*innen aus Politik, Gesellschaft und anderen Verbänden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 17.01.2018

Den Unerhörten in dieser Gesellschaft eine Stimme und ein Gesicht geben, will die neue Diakonie-Kampagne "Unerhört!". Ab Januar schafft die Diakonie Deutschland damit eine Plattform für eine öffentliche Debatte gegen Ausgrenzung und für mehr soziale Teilhabe.

"Mit unserer neuen Kampagne geben wir Menschen eine Stimme, die sich an den Rand der Gesellschaft gedrängt fühlen: den Obdachlosen, Flüchtlingen, Homosexuellen, Hartz-IV-Empfängern, Alten und vielen anderen Gruppen. Wir treten damit ein für eine offene, lebendige und vielfältige Gesellschaft", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie heute in Berlin. "Dabei spielen wir ganz bewusst mit der Doppeldeutigkeit des Begriffs, Unerhört!‘. Er soll provozieren und den Blick auf Menschen am Rande der Gesellschaft lenken, die sich unerhört fühlen", betont Lilie. "Unsere eindeutige Antwort heißt:

Zuhören! Der Anfang aller diakonischen Arbeit ist das Zuhören, die vorbehaltlose Zuwendung." Mit der Kampagne wolle die Diakonie aufrütteln und eine Diskussion anstoßen über soziale Teilhabe und das Miteinander in der Gesellschaft.

Der Diakonie-Präsident sieht in der ganzen Gesellschaft einen Bedarf, stärker einander zuzuhören. "Und das bedeutet ausdrücklich nicht immer nur Zustimmung, sondern auch, den Weg eines strittigen Diskurses zu gehen", so Lilie weiter.

Die auf drei Jahre angelegte Kampagne "Unerhört!" ist eine integrierte Kommunikationskampagne, die nicht nur über Außenwerbung verbreitet wird, sondern auch über Dialogveranstaltungen, Aktionen, Social Media und im Internet. Im Rahmen der Kampagne, die mit den Plakaten "Unerhört! Diese Obdachlosen!" und "Unerhört! Diese Flüchtlinge!" startet, erzählen Unerhörte ihre Geschichte auf www.unerhört.de.

In seinem Blog schreibt Diakonie-Präsident Lilie, warum die Kampagne gerade jetzt notwendig ist.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 10.01.2018

„Lasst uns draußen spielen!“ ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2018. Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ darauf aufmerksam machen, dass die Bedingungen für das Draußenspiel von Kindern verbessert werden müssen. Gleichzeitig ist das Motto ein Aufruf an die Eltern, ihren Kindern den nötigen Freiraum dafür zu geben. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aufmerksamkeit erregenden Aktion am Weltspieltag 2018 teilzunehmen.

„Kinder sollen möglichst viel draußen spielen. So können sie am besten ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben, wichtige Naturerfahrungen machen und sich ihren eigenen Sozialraum aneignen. Aber die Bedingungen dafür haben sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert, auch durch die zunehmende Verdichtung und Versiegelung unserer Städte, durch die immer mehr Freiflächen und Spielmöglichkeiten für Kinder verloren gehen. Zudem fahren gerade in Wohngebieten viele Autos zu schnell oder nehmen parkend den Kindern den Platz zum Spielen. Das führt zusammen mit maroden Spielplätzen und meckernden Erwachsenen dazu, dass unsere Kinder zu wenig draußen spielen. Auch den Jugendlichen fehlen wohnortnahe Aufenthaltsräume im Freien, an denen sie sich treffen können, ohne in Konflikt mit anderen Nutzern zu geraten. Durch die zunehmende Ökonomisierung der Agrarwirtschaft lädt selbst der ländliche Raum nicht mehr selbstverständlich zum Draußenspiel ein, zumal hier vielfach der öffentliche Spielplatz als Treffpunkt für alle fehlt. Wir brauchen dringend eine kinderfreundlichere Gestaltung des öffentlichen Raums und mehr Toleranz und Akzeptanz für spielende Kinder“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Studien des Deutschen Kinderhilfswerkes belegen eindeutig, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. Gleichzeitig verbessert sich das soziale Klima in dem Maße, wie die Qualität des Wohnumfeldes steigt“, so Hofmann weiter.

Der Weltspieltag 2018 wird deutschlandweit zum elften Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine witzige, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Spielaktion durchzuführen. Die Partner der im letzten Jahr rund 300 Aktionen sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Weltspieltag zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.01.2018

In einem Offenen Brief an die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD fordert der Deutsche Kinderschutzbund die Parteien aus aktuellem Anlass auf, ihr eigenes Wahlprogramm ernst zu nehmen und die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern:

An die Vorsitzende der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, MdB
An den Vorsitzenden der Christlich Sozialen Union, Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer
An den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Herrn Martin Schulz, MdB

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Seehofer, sehr geehrter Herr Schulz,

mit Verwunderung und Unverständnis haben wir die Äußerungen des gerade gewählten Ministerpräsidenten von Sachsen, Michael Kretschmer, über die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz gelesen. Dass er diesen längst überfälligen Schritt für unnötig hält, finden wir – 25 Jahre, nachdem Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention zwar ratifiziert, aber noch nicht vollständig umgesetzt hat – für die Interessen von Kindern in Deutschland verheerend.

Darüber hinaus ist es in unseren Augen nur schwer nachvollziehbar, dass ein Ministerpräsident eines deutschen Bundeslandes und einflussreiches Mitglied der Christlich Demokratischen Union sich in der Öffentlichkeit gegen eine Forderung ausspricht, die explizit im Wahlprogramm der CDU/CSU steht. Wir zitieren: „Schon jetzt stellt das Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Auch Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte in das Grundgesetz aufnehmen.“

In diesen Tagen führen Sie erste Gespräche über eine mögliche neue Große Koalition. Verhandelt wird dabei auch über die Kinder- und Familienpolitik der nächsten Jahre – und dabei explizit über die Kinderrechte. Ministerpräsident Kretschmer allerdings äußert sich zum Start der Gespräche mit der Situation in Deutschland zufrieden und zweifelt daran, dass Probleme durch Rechte im Grundgesetz gelöst werden können.

Wir vom Kinderschutzbund sagen dagegen: Natürlich sind auch Kinder Menschen. Überflüssig sind Kinderrechte im Grundgesetz dadurch aber noch lange nicht, im Gegenteil. Gerade weil Kinder besonderen Schutz vor Gewalt, eine Förderung ihrer Entwicklung und eine altersangemessene Beteiligung brauchen, müssen für sie eigene Kinderrechte gelten. Darüber hinaus darf man nicht vergessen: Auch für Eltern sind Kinderrechte wichtig, denn dann können sie diese für ihre Kinder auch endlich einklagen.

Bei vielen wichtigen Entscheidungen in Politik, Verwaltung oder in der Rechtsprechung werden die Rechte von Kindern bislang zu wenig berücksichtigt. Durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz müssten die Interessen von Kindern stärker berücksichtigt werden, etwa bei Städtebauprojekten oder wenn es um die Unterbringung bei Pflegeeltern geht.

Im Aktionsbündnis Kinderrechte fordern deshalb UNICEF, der Deutsche Kinderschutzbund und das Deutsche Kinderhilfswerk in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind seit langem, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Auch die Aufnahme einer reinen Staatszielbestimmung anstelle konkreter Kinderrechte wird dem Anliegen nicht gerecht. Eine solche Staatszielbestimmung hätte lediglich deklaratorische Bedeutung und würde, wie der sächsische Ministerpräsident dann zu Recht bemerken würde, keine Probleme lösen. Vielmehr würde sie das wichtige Thema Kinderrechte in der Verfassung für Jahre blockieren und damit dem Anliegen schaden.

Wir als Aktionsbündnis Kinderrechte haben einen konkreten Vorschlag zur Einfügung eines Artikels 2a in das Grundgesetz gemacht, der Ihnen bekannt ist. Er orientiert sich auch an Artikel 24 der Grundrechtecharta der Europäischen Union, der bei der Anwendung von Europarecht bereits unmittelbar geltendes Verfassungsrecht in Deutschland ist. Hinter dieser Bestimmung darf eine entsprechende Regelung im deutschen Grundgesetz keinesfalls zurückbleiben.

Wir fordern von Ihren Parteien, dass Sie in den laufenden Gesprächen Ihr eigenes Wahlprogramm ernst nehmen und sich an die Ankündigungen halten, die Sie darin gemacht haben.

Zu einem Austausch über dieses Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Herzlichst,
Heinz Hilgers, Präsident Deutscher Kinderschutzbund

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 10.01.2018

Mit Blick auf die am Freitag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug appelliert der Paritätische Wohlfahrtsverband an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, keiner weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte zuzustimmen.

Es sei ein Gebot humanitärer Verantwortung, die Regelung zur Beschränkung des Familiennachzugs nicht zu verlängern, mahnt der Paritätische. Der Schutz der Familieneinheit sei ein Menschenrecht, das es zu achten gilt. Die Aussetzung des Rechtes auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte stelle eine erhebliche Belastung der Betroffenen dar, behindere ihre Integration und dürfe auf keinen Fall über März 2018 hinaus verlängert werden.

„Hier wird der unverfrorene Versuch unternommen, noch vor einer Regierungsbildung im Sinne einer Fortsetzung der GroKo Fakten zu schaffen. Es kann nicht sein, dass parteitaktische Spielchen auf dem Rücken der hier lebenden Flüchtlinge und ihrer Familien ausgetragen und Grundrechte mit Füßen getreten werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, einer Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. „Es gibt ein Gesetz, das regelt, dass diese unsägliche Beschränkung des Familiennachzugs am 16. März ein Ende hat. Und daran sollten sich nun auch alle halten“, so Schneider. Viele Familien warteten seit mittlerweile über zwei Jahren darauf, ihre Angehörigen wiederzusehen und hätten auf die Verlässlichkeit des deutschen Rechts vertraut.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.01.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Zunahme der Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV und fordert eine Abschaffung des Instruments, das Betroffene häufig in existenzielle Notlagen zwinge.

„Hinter jeder dieser Strafmaßnahmen steckt ein Einzelschicksal. Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden dadurch noch weiter in die Not gedrängt. Sanktionen sind keine pädagogischen Antworten, sondern lediglich Drangsalierung und häufig Ausdruck sozialer Ignoranz“ erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die ersatzlose Streichung von Hartz IV-Sanktionen und verweist auf deren Folgen, bis hin zu Obdachlosigkeit. Das Instrument der Sanktionen sei verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend.

Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es in den ersten neun Monaten des letzten Jahres 718.803 ausgesprochene Kürzungen oder gleich Streichungen der Regelleistungen, was ein Plus von zwei Prozent oder 14.410 Sanktionen mehr bedeutet. Einen starken Anstieg gab es im September 2017 zu verzeichnen. Die durchschnittliche Leistungskürzung betrug 108 Euro.

Ulrich Schneider warnt vor Pauschalurteilen gegen Menschen, die Transfer-Leistungen erhalten: „Der überwiegende Teil der Sanktionen geht auf Banalitäten wie Terminversäumnisse zurück. Das ist überzogen und absolut unverhältnismäßig.“

Programmhinweis: Über das Thema Sanktionen berichtet MDR "exakt – die Story" heute Abend um 20:45 Uhr. Im Gespräch dort auch Tina Hoffmann, Arbeitsmarktexpertin beim Paritätischen Gesamtverband.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.01.2018

Scharfe Kritik übt der Paritätische Wohlfahrtsverband an der restriktiven Anerkennungspraxis des BAMF, nach der hunderttausende Asylbewerber voreilig und zu Unrecht abgelehnt werden oder ihnen voller Schutz vorenthalten wird. Nach aktuellen Angaben der Bundesregierung erhalten 44 Prozent der Asylbewerber im Falle einer Klage gegen ihren Asylbescheid nachträglich vor Gericht Recht. Es sei ein Skandal, dass das Grund- und Menschenrecht auf Asyl Schutzbedürftigen offenbar systematisch vorenthalten werde. Auch die Pläne von Union und SPD, Asylbewerber künftig für die gesamte Verfahrensdauer in zentralen Lagern festzuhalten, verurteilt der Verband.

„Es kann nicht sein, dass das Recht auf Schutz, Zuflucht und Hilfe aus migrationspolitischen Abwägungen oder parteipolitischen Interessen ausgehöhlt und nur nach Gutdünken gewährt wird. Das Recht auf Asyl ist ein universelles Menschenrecht. Es ist eines Rechtsstaates wie Deutschland unwürdig, wenn sich die Anerkennungspraxis des BAMF trotz der eindeutigen Entscheidungen der Gerichte nicht ändert“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Angesichts der hohen Zahl der bei den Gerichten anhängigen Klageverfahren und den guten Erfolgsaussichten für die Kläger seien die Pläne von Union und SPD für eine weitere Asylrechtsverschärfung und insbesondere die weitere Beschränkung des Familiennachzugs und die dauerhafte Unterbringung in Sammellagern inakzeptabel. „Integration muss vom ersten Tag an erfolgen. Insbesondere wenn Kinder und Jugendliche sich bis zu zwei Jahren in Lagern aufhalten müssen, um dann doch anerkannt zu werden, ist dies unter humanitären und Gründen der Vernunft völlig kontraproduktiv“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.01.2018

In Deutschland sind knapp acht Millionen Menschen, darunter viele Alleinerziehende, Erwerbstätige mit Niedriglöhnen, Erwerbsminderungsrentner und in Altersarmut lebende Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Das ist mehr als ein Zehntel der Bevölkerung. „Eine Neuauflage der großen Koalition kann nur erfolgreich sein, wenn sie die sozialen Probleme im Land endlich anpackt und den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben gewährleistet“. Das fordert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, für das „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ anlässlich der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD. Das Bündnis setzt sich für eine existenzsichernde Mindestsicherung ein und ist ein Zusammenschluss aus Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden.

Hartz IV und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zählen zu den Mindestsicherungsleistungen. „Die dort geltenden Regelsätze reichen aber nicht zum Leben, denn sie sind künstlich kleingerechnet“, so Mascher. Die VdK-Präsidentin verweist darauf, dass einem alleinstehenden Grundsicherungs-Empfänger nur 4,69 Euro pro Tag für Essen und Trinken zur Verfügung stehen. Einem zehnjährigen Kind aus einem Haushalt im Hartz IV-Bezug werden im Monat rechnerisch nur 2,71 Euro für Bücher zugestanden.

„Deshalb fordert das ‚Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum‘ von einer neuen Regierung eine grundsätzliche Neuberechnung und deutliche Erhöhung der Regelsätze“, so Ulrike Mascher. „Außerdem muss die künftige Regierung Sofortmaßnahmen umsetzen, damit sich die Situation der Betroffenen schnell und spürbar verbessert.“

So müssen für die Anschaffung langlebiger Gebrauchsgegenstände wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Brillen wieder zusätzliche Einmalleistungen gezahlt werden. „Es ist unmöglich, solche Gegenstände aus dem Regelsatz zu finanzieren“, betont Mascher. Heute müssen immer mehr Hartz-IV-Bezieher für den Kauf solcher Gegenstände Darlehen bei den Jobcentern beantragen, die ihnen vom Regelsatz abgezogen werden.

„Unverzüglich verbessern muss sich die Situation der knapp zwei Millionen Kinder und Jugendlichen, die meist dauerhaft im Hartz-IV-Bezug leben“, fordert die VdK-Präsidentin. Sie erneuert die Forderungen des „Bündnisses“ nach einer Erhöhung des Schulbedarfspaketes und der Streichung des Eigenanteils bei der Mittagsverpflegung. Diese Forderungen hatten schon Eingang bei den Sondierungsgesprächen von Union, FDP und Grünen gefunden. Dahinter dürfen zukünftige Verhandlungen nicht zurückfallen.

Im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum arbeiten u.a. mit: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, Sozialverband Deutschland, Sozialverband VdK Deutschland, Ver.di Erwerbslosenbundesausschuss

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 10.01.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 02. Februar 2018

Veranstalter: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Ort: Berlin

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt am 02.02.2018 gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten, Stephan Weil, den Kinderreport 2018 vor. Der Kinderreport greift in jährlichem Rhythmus Fragen zu kinderrechtlichen Kernthemen auf, um sowohl einen aktuellen Zustand abzubilden als auch eine Entwicklung in kinderrechtlich relevanten Gesellschaftsbereichen sichtbar zu machen. Dabei bilden Fragen zur Bekanntheit der UN-Kinderrechtskonvention und den darin festgeschriebenen Kinderrechten, zu Gründen für die Kinderarmut in Deutschland und zur Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft die drei stetigen Säulen unserer Befragung.

Als thematischen Schwerpunkt behandelt der Kinderreport 2018 vertiefend Fragen zur Kinderarmut in Deutschland. Derzeit ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen, eine erschreckend hohe Zahl für eine der reichsten Industrienationen der Welt. In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind.

Dabei liefert der Kinderreport mit einer repräsentativen Umfrage unter Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen aktuelle Daten zu Einstellungen und Meinungen der Bevölkerung in Deutschland zum Thema Kinderarmut, zudem werden ausführlich einzelne Aspekte des Schwerpunktthemas Kinderarmut beleuchtet und diskutiert.

Die repräsentative Umfrage durch das Politikforschungsinstitut Kantar Public beantwortet folgende Fragen:

  • Wie bewerten die Menschen in Deutschland die Aktivitäten von Staat und Gesellschaft, um Kinderarmut hierzulande zu bekämpfen?
  • Was sind die Ursachen für die hohe Kinderarmutsquote in Deutschland?
  • Welche Maßnahmen werden präferiert, um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen?
  • Wären die Menschen dazu bereit, mehr Steuern zu zahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirkungsvoll bekämpft werden könnte?
  • Wie bekannt sind die Kinderrechte und die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland?
  • Wo sollten Kindern und Jugendlichen mehr Rechte auf Mitbestimmung eingeräumt werden?

Die ausführlichen Ergebnisse der repräsentativen Umfrage wollen wir Ihnen ebenso vorstellen wie eine politische Einschätzung, was getan werden sollte, um die Ursachen der Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen.

Weitere Infos zur Vorstellung des Kinderreports 2018 und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. Februar 2018

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e.V.

Ort: Berlin

Fast 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind hierzulande armutsgefährdet. Diese jungen Menschen haben oft schlechtere Bildungschancen, stehen häufiger im gesellschaftlichen Abseits und sind vielfach in ihrer gesundheitlichen Entwicklung beeinträchtigt. Das schränkt ihre Zukunftschancen von Anfang an ein. Wir sind der Überzeugung, dass sich unsere Gesellschaft diese Missstände nicht leisten darf.

Welche Lösungsansätze bietet die Politik, um dem anhaltenden Problem der Kinderarmut in Deutschland entgegenzusteuern? Welche Weichenstellungen müssen unternommen werden, um Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft möglichst gerechte Teilhabechancen zu bieten? Wie kann der Armutskreislauf junger Menschen mit konkreten Reformen im Bereich der Sozial-, Bildungs- und Familienpolitik durchbrochen werden?

Diese und weitere Fragen sollen gemeinsam mit politischen Entscheidungsträger/-innen sowie Vertreter/-innen aus Wissenschaft und sozialen Organisationen am Welttag der sozialen Gerechtigkeit diskutieret werden – bei der:

Abendveranstaltung von SOS-Kinderdorf e.V.
„Reiches Land, arme Kinder – ist das gerecht? Kinderarmut in Deutschland“
am 20. Februar 2018, ab 18:30 Uhr
in der Botschaft für Kinder, Lehrter Str. 66, 10557 Berlin

Die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Frau Professorin Jutta Allmendinger, wird mit einem Impulsvortrag in das Thema einführen. Anschließend wird in einer Paneldiskussion debattiert, welche Lösungsansätze Politik, soziale Organisationen und Wissenschaft bereitstellen, um Kinderarmut entschlossen zu bekämpfen.

Das vollständige Programm als PDF finden Sie hier.

Anmeldungen sind bis zum 2. Februar 2018 unter botschaft@sos-kinderdorf.de möglich. Geben Sie bei Ihrer Rückmeldung bitte an, falls Sie eine Kinderbetreuung während der Veranstaltung in Anspruch nehmen möchten. Für Rückfragen zur Veranstaltung steht Ihnen Herr Christoph Leisering telefonisch unter 030 / 288765 963 zur Verfügung.

Termin: 22. Februar 2018

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Berlin

Moderne Gleichstellungspolitik muss darauf zielen, Frauen und Männern gleichermaßen zu ermöglichen, ihre Lebensentwürfe ohne Rollenzwänge und Benachteiligungen zu gestalten. Dazu ist es notwendig, sowohl strukturelle Rahmenbedingungen zu hinterfragen, als auch die spezifischen Belange, Bedarfe und Benachteiligungen von Frauen wie von Männern in den Blick zu nehmen. Um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, muss Gleichstellungspolitik die Perspektiven von Jungen, Vätern und Männern systematisch mit einbeziehen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung zu männerpolitischen Perspektiven in der neuen Legislaturperiode wird mit Vertreter_innen aus Politik und Verbänden über Impulse für eine gleichstellungsorientierte Jungen-, Väter- und Männerpolitik diskutiert werden.

Neben zwei Inputs zu Bedarfen bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie zur Einordnung und Positionsbestimmung gleichstellungsorientierter Männerpolitik wird es eine Podiumsdiskussion mit Vertreter_innen des Deutschen Frauenrats, der IG Metall, des Zukunftsforums Familie und Mitgliedern des Deutschen Bundestags aus verschiedenen Parteien geben. Abschließend wird bei einem Empfang Gelegenheit zur Vernetzung und zu persönlichem Austausch sein.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 28. Februar 2018

Veranstalter: Deutscher Caritasverband e.V., Referat Kinder, Jugend, Familie, Generationen in Kooperation mit Referat Sozialraum, Engagement, Besondere Lebenslagen

Ort: Erfurt

Der Fachtag "Endlich angekommen – aber noch nicht Zuhause! Wie kann die Integration von jungen Geflüchteten und ihren Familien im Sozialraum gelingen?" des Deutschen Caritasverbandes wird sich den Themen Sozialraumorientierung und Partizipation in einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft widmen und sich dabei mit folgenden Fragen auseinander setzen:

  • Wie können Geflüchtete beim Ankommen und bei der Orientierung in ihrem neuen Quartier bestmöglich unterstützt werden?
  • Wie können sie von den sozialen Diensten der Caritas erreicht, wie beteiligt werden? Und was sind mögliche Zugangsbarrieren?
  • Welchen Beitrag können Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die erfolgreiche Integration der jungen Geflüchteten im Sozialraum und damit auch in unsere Gesellschaft leisten?

Herr Prälat Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes wird die Fachveranstaltung eröffnen. Des Weiteren wird Frau Prof. Dr. Gaby Straßburger von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin als Gastrednerin erwartet. Sie wird die aktuellen Erkenntnisse aus der Wissenschaft vorstellen. Anhand von Praxisbeispielen soll die Erreichbarkeit von geflüchteten Familien im Sozialraum sowie die Möglichkeiten für eine gelingende Integration diskutiert und ein Transfer in die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ermöglicht werden. Der Austausch über konkrete Fragen in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe soll dabei zentraler Bestandteil der Veranstaltung sein.

Der Fachtag richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte in der Kinderhilfe, Erziehungshilfe, Jugendsozialarbeit, Familienpflege/Dorfhilfe, Schwangerschaftsberatung sowie an alle an der Sozialraumorientierung Interessierten in den Diözesen/Verbänden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 07. März 2018

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Leipzig

Familienbildung mit ihren unterschiedlichen Facetten – Herausforderungen und Gelingensbedingungen für eine gute familienbezogene Arbeit

In komplexer werdenden Gesellschaften sind Familien für ein gelingendes Familienleben und ein erfolgreiches Ausfüllen ihrer Rolle als Sozialisationsinstanz in zunehmendem Maß auf Unterstützung angewiesen. Angebote der Familienbildung bieten hier eine wichtige Hilfestellung.

Familienbildung versteht sich dabei als präventive und informative soziale Dienstleistung, die einzelne Familienmitglieder wie die Familie als Ganzes in ihrem Familienleben stärkt.

Was ist nötig, damit die Angebote der Familienbildung die Familien erreichen und auch eine Wirkung entfalten können? Welches sind die Herausforderungen, die den Mitarbeitenden im Arbeitsfeld begegnen? Das sind die Fragen, um die es hier gehen wird. Dabei werden auch zahlreiche Beispiele aus der Praxis der Familienbildung einfließen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AKTUELLES

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts tritt zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft. Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ informiert Sie ausführlich über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz. Es werden wichtige Regelungen zu Ihren Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen erklärt. Im Anhang finden Sie den Gesetzestext zum neuen Mutterschutzgesetz, einzelne Vorschriften zu Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) sowie des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die Broschüre ist aktualisiert und berücksichtigt alle Änderungen im Bereich des Mutterschutzes, die mit dem neuen Mutterschutzgesetz 2018 in Kraft treten. Außerdem enthält sie eine Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen zum Heraustrennen.

Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ können Sie hier bestellen oder als PDF herunterladen.

Quelle: Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 12.01.2018

Die Dokumentation der Veranstaltung 2. Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ am 20. September 2017 in Berlin kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Weitere Informationen rund um die Veranstaltung finden Sie hier.

Quelle: Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 12.01.2018