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ZFF-Info 9 2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Deutscher Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung des vierten Investitionsprogramms

Am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beschlossen. Damit können 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen und qualitative Verbesserungen gefördert werden.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
„Gute Angebote der Kindertagesbetreuung ermöglichen Kindern gleiche Startchancen und verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich deshalb einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Da noch nicht ausreichend viele Plätze zur Verfügung stehen, treiben wir mit dem vierten Investitionsprogramm den Kita-Ausbau weiter voran.“

2017 wird der Bund die Rekordsumme von fast 2,5 Milliarden Euro in Kindertagebetreuung investieren. Allein mit dem vierten Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern von 2017 bis 2020 Finanzhilfen von über einer Milliarde Euro zur Verfügung. Damit kann der Kita-Ausbau und auch die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung weiter beschleunigt werden. Der Bund ermöglicht auch weiterhin die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, die beispielhaft der gesundheitlichen Versorgung, Inklusionsmaßnahmen oder der Einrichtung von Ganztagsplätzen dienen.

„Neben einem bedarfsgerechten Angebot ist jedoch auch die Qualität der Betreuungsangebote entscheidend. Nur qualitativ hochwertige Angebote eröffnen allen Kindern die gleichen Bildungschancen. Mit dem vierten Investitionsprogramm fördern wir deshalb auch die Qualität der Kindertagesbetreuung. Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Meilenstein“, so Manuela Schwesig.

Gemeinsam mit Ländern und Kommunen hat der Bund im November 2016 eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung gestartet. Ihr Ziel: Die Qualität der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsziele zu verbessern und eine solide Finanzierung dauerhaft zu sichern. Der Bund will dafür wesentlich mehr Mittel investieren. Das vierte Investitionsprogramm leistet dafür schon jetzt einen wichtigen Beitrag.

Durch das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau wird das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt. Erstmals werden auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.04.2017

Der Deutsche Bundestag hat ein viertes Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ einstimmig beschlossen. Damit investiert der Bund zusätzlich über eine Milliarde Euro in frühkindliche Bildung. Das gibt Rückenwind für unsere sozialdemokratische Politik für Kinderförderung, Elternunterstützung, Integrationsermöglichung, Armutsverhinderung und Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
„Bund und Länder unterstützen die Kommunen, indem sie sich an der Schaffung von mehr und besseren Kinderbetreuungsplätzen finanziell beteiligen. Damit setzen wir einen sozialdemokratischen Akzent auf gute Bildung für alle Kinder von Anfang an. Wir unterstützen Eltern, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren wollen. Gleichzeitig machen wir gezielte Qualifizierungsangebote für Benachteiligte und verbessern die Startbedingungen für die nach Deutschland ziehenden Familien. Mit Investitionen in frühkindliche Bildung ermöglichen wir es den Unternehmen, Eltern als Fachkräfte zu halten und sorgen zugleich für gut ausgebildete zukünftige Nachwuchskräfte.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Ausbauprozess von Kinderbetreuung mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz begonnen und führt in nun konsequent fort. Mit dem Gesetz wollen wir 100.000 zusätzliche Kita-Plätze bereitstellen, und zwar nicht nur für unter Dreijährige, sondern auch für die älteren Kinder. Wir investieren zusätzlich 1,126 Milliarden Euro, die übrigens auch für eine bessere Ausstattung verwendet werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.04.2017

Der Bund wird sich von 2017 bis 2020 mit weiteren 1,126 Milliarden Euro am Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" beteiligen, um gemeinsam mit den Bundesländern zusätzliche 100.000 Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/11408) verabschiedete der Familienausschuss am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen. Mit einem ebenfalls einstimmig angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verlängerte der Ausschuss die im Gesetz vorgesehene Bewilligungsfrist für die Bundesmittel um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019. Damit soll den Ländern mehr Zeit eingeräumt werden, um die entsprechenden Bauvorhaben zu planen und zu beantragen. Die Bundesgelder können für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen und Investitionen in die Ausstattung von Kitas eingesetzt werden. Die konkrete Verwendung liegt in der Hand der Länder.
Die Unions- und die SPD-Fraktion verwiesen darauf, dass der Bund zwischen 2008 und 2018 bereits mit 3,28 Milliarden Euro am Ausbau der Kindertagesbetreuung beteiligt und weitere 6,26 Milliarden Euro an Betriebskostenzuschüssen zur Verfügung gestellt hat. Trotzdem sei die weitere Finanzhilfe des Bundes für die Länder richtig und wichtig. Es bleibe abzuwarten, ob nicht weitere Mittel notwendig seien, hieß es aus den Reihen von CDU/CSU.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mahnten trotz ihrer Zustimmung, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen in den kommenden Jahren deutlich höher ausfalle als die anvisierten 100.000 Plätze. Mehr als 300.000 zusätzliche Plätze würden benötigt. Die Oppositionsfraktionen forderten zudem, ein bundesweit geltendes Qualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung auf den Weg zu bringen. Auch die SPD-Fraktion unterstützte die Forderung nach einem Qualitätsgesetz. Allerdings könne dies nur im Dialog und mit Einverständnis der Länder auf den Weg gebracht werden. Die Bundesregierung stehe bereits in einem entsprechenden Dialog mit den Ländern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 270 vom 26.04.2017

Zu den neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zur Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Das Bildungs- und Teilhabepaket wird seinem Anspruch nicht gerecht, soziale Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu ermöglichen. Antragshürden, Unwissenheit und Scham verhindern, dass Kinder nicht die Unterstützung bekommen, die ihnen zusteht. Das Bildungs- und Teilhabepaket bleibt ein Bürokratiemonster mit Verwaltungskosten von knapp 183 Millionen Euro pro Jahr. Die Verpflichtung des Bundes, für das Wohl aller Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern zu sorgen, muss endlich einfach und gerecht umgesetzt werden.

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde im Jahr 2010 in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingeführt, um den individuellen Rechtsanspruch auf soziale Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen Familien umzusetzen. Es musste umständlich um das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich herumgebaut werden. Das Ergebnis sind hohe Antragshürden für die Leistungsberechtigten und ein überbordender bürokratischer Aufwand für alle Beteiligten. Bürokratischer Aufwand und Ertrag für die betroffenen Familien stehen in keinem Verhältnis zueinander.

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist eine Sackgasse und gehört abgeschafft. Stattdessen sollen die Leistungen zum Teil im Regelsatz und zum Teil durch einen kostenlosen Anspruch auf Sachleistungen durch eine verbesserte Infrastruktur gewährt werden. Bis dahin sollte die Höhe der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes den tatsächlichen Bedarfen entsprechend angehoben und durch weniger Bürokratie der Zugang zu den Leistungen vereinfacht werden; dies kann geschehen durch einen Globalantrag, die Abschaffung des Eigenanteils beim Mittagessen und bessere Beratung für die Eltern. Außerdem müssen die Regelsätze für Kinder in der Grundsicherung endlich angehoben werden, so dass die tatsächlichen Bedarfe auch für Teilhabe gedeckt werden. Schließlich braucht es eine sozialpolitische Öffnung des Kooperationsverbotes, damit der Bund eine flächendeckende institutionelle Regelung der Bedarfsdeckung an den Schulen finanziell unterstützen kann.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.04.2017

Zur heutigen Verhinderung der Beschlussfassung über Oppositionsinitiativen zur Erleichterung des Familiennachzugs, erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Bereits vor einem Monat fand im Innenausschuss eine vielbeachtete Anhörung zu unseren Vorschlägen zur Erleichterung des Familiennachzugs statt – die Vorlagen sind also abstimmungsreif. Es ist einfach nur skandalös, dass die Koalition eine Entscheidung bei der jeder weitere Tag neues Leid für Geflüchtete bedeutet, wahltaktisch hinauszögert. Offenbar fürchtet die Koalition eine große Zahl an Befürwortern in den eigenen Reihen für die Oppositionsinitiativen.“
Die Regierungskoalition peitscht in Sondersitzungen in Höchstgeschwindigkeit Gesetze durch den Bundestag, wenn es um Asylrechtsverschärfungen und Abschiebungen geht. Doch wenn es Rechte für Geflüchtete und eine Zukunft für Flüchtlingsfamilien geht, dann setzt die Koalition auf eine unverantwortliche Blockadepolitik.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.04.2017

Am 24. September wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Die Parteien überschlagen sich im Vorfeld mit Versprechen für bessere Familienförderung – von kostenloser Kita bis hin zu Kindergrundsicherung. Wie Mütter und Väter ihre Situation wirklich empfinden, welche Wünsche und Bedürfnisse sie haben und dass diese mit den Annahmen der Politik über Familienleben oft nicht übereinstimmen, zeigt eine repräsentative Studie der Zeitschrift ELTERN und dem Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID.

Obwohl sich in den vergangenen Jahren die Familienförderung in Deutschland deutlich verbessert hat, z.B. durch Elterngeld und Vätermonate, Kindergelderhöhung und Kita-Ausbau, fühlen sich Eltern offenbar nicht entlastet, eher im Gegenteil: Laut den Studienergebnissen spüren 87 Prozent der befragten Eltern zunehmenden Druck. Einer der Gründe dafür scheint von der Berufstätigkeit auszugehen: 86 Prozent der Eltern meinen, dass Familien sich heute eher dem Arbeitsmarkt anpassen müssen als umgekehrt.

Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verschlechtert sich, anstatt sich zu verbessern: Während in der ELTERN-Studie vor vier Jahren noch 43 Prozent sagten, dass sie mit der Vereinbarkeit gut klarkommen, sind dies 2017 nur noch 29 Prozent der Befragten. 68 Prozent der Eltern geben heute an, sie hätten "einige", oder "große Probleme", Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.

Das Gefühl, bei der Gestaltung ihres Lebens nicht die Wahl zu haben, verstärkt den Druck auf Eltern zusätzlich. So sagen 61 Prozent der Befragten, dass sie es sich nicht aussuchen können, ob sie arbeiten oder zu Hause bei den Kindern bleiben. Zudem haben 84 Prozent den Eindruck, es werde von Eltern erwartet, die Kinder möglichst früh in der Kita betreuen zu lassen. Genau das wollen die meisten Eltern aber nicht – nur jede vierte Frau will nach einem Jahr zurück in den Beruf, die große Mehrheit hält einen Zeitpunkt zwischen eineinhalb und drei Jahren nach der Geburt des Kindes für richtig. Wichtiger als weiterer Ausbau der Kinderbetreuung ist den meisten Eltern finanzielle Familienförderung wie die kostenlose Krankenversicherung nicht berufstätiger Ehepartner (60 Prozent) oder deutlich mehr Kindergeld (55 Prozent).

Dass Väter und Mütter sich Job, Kindererziehung und Haushalt gerecht teilen, klingt zwar modern, ist aber zumindest für die ersten Jahre mit Kind nicht das Wunschmodell der befragten Eltern: Nur 23 Prozent wünschen sich dieses Modell. 41 Prozent der Befragten sind hingegen für "Vater Vollzeit, Mutter Teilzeit und kümmert sich um Hausarbeit und Kinderbetreuung". Auch die klassische Rollenverteilung (Vater ist Alleinverdiener, Mutter kümmert sich um Haushalt und Kinder) wird offensichtlich wieder attraktiver: Wollten dies 2013 nur sechs Prozent der Befragten, so sind es heute 17 Prozent. Vor allem jüngere Eltern unter 30 Jahren (23 Prozent) halten das für besonders erstrebenswert.

"Dass Eltern in Deutschland, ganz besonders die Mütter, sich heute mehr als je zuvor unter Druck fühlen, sollte alle Parteien aufrütteln", sagt ELTERN-Chefredakteurin Marie-Luise Lewicki, "zumal die Ergebnisse der Studie ganz klar zeigen, was Eltern wollen: die Freiheit, ihr Leben selbst zu gestalten. Das drückt sich im Wunsch vor allem nach finanzieller Förderung aus, aber auch in dem Wunsch, mindestens eineinhalb Jahre beim Kind zu bleiben. Mütter wissen heute, dass der Job zum Leben gehört, Hausfrau für immer möchte praktisch niemand mehr sein. Dass trotzdem so viele Eltern nach wie vor die "klassische Arbeitsteilung" (Papa Vollzeit, Mama Teilzeit oder erstmal gar nicht) vorziehen, ist kein Beleg für eine Retraditionalisierung, sondern eine sehr kluge Reaktion auf Lebensrealitäten: So lange in mehrheitlich von Männern ausgeübten Berufen sehr viel mehr verdient wird als in "Frauenberufen", und so lange sich die Anforderungen der Arbeitswelt am Leben kinderloser Singles orientieren, wird sich daran nichts ändern."

Die Zeitschrift ELTERN hat das Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID mit einer repräsentativen Studie beauftragt, für die 1.000 Frauen und Männer mit Kindern bis 10 Jahren befragt wurden.

Quelle: Pressemitteilung Gruner+Jahr, ELTERN vom 08.05.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Die Umfrage der Zeitschrift Eltern zeigt: Es reicht nicht mehr aus, an den einzelnen Schräubchen der Familienförderung zu drehen. Wenn Politik Familien wirklich erreichen will, muss sie endlich die geänderten Rahmenbedingungen für Familien berücksichtigen und sich an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern ausrichten. Für das ZFF gehört hier u.a. dazu: Die Sorge für Kinder unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern zu unterstützen, neue und moderne zeitpolitische Konzepte wie z.B. die Familienarbeitszeit umzusetzen, weiter und vermehrt in eine ausreichende und gute Infrastruktur zu investieren und das System der monetären Leistungen mit der Einführung einer Kindergrundsicherung endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen. Familien dürfen nicht länger nur auf gegebene Realitäten reagieren, sie müssen ihr Leben selbst gestalten können.

Im vergangenen Jahr sind 170 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge freiwillig aus Deutschland wieder ausgereist. 2017 waren es bislang neun Minderjährige, die mit dem Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme für Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) ausgereist sind, wie aus der Antwort (18/11989) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11716) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.
Die insgesamt 179 minderjährigen Flüchtlinge, die Deutschland verlassen haben, kamen überwiegend (74) aus Afghanistan, gefolgt von Albanien (34) und Irak (33). Aus Syrien waren es fünf Minderjährige.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 287 vom 05.05.2017

Die Armutsrisikoquote in Deutschland lag im Jahr 2014 bei knapp 16 Prozent und bewegt sich laut Bundesregierung damit seit 2005 auf etwa gleichem Niveau. Das schreibt die Bundesregierung im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht, der nun als Unterrichtung (18/11980) vorliegt. Dennoch zeige sich trotz der guten Konjunktur und der Beschäftigungszuwächse "eher ein Anstieg". Arbeitslose, Alleinerziehende, niedrig Qualifizierte haben dem Bericht zufolge ein sehr hohes Risiko, von Armut betroffen zu sein. Auch Kinder und Jugendliche seien überdurchschnittlich betroffen, heißt es darin weiter.
Zwischen sieben und acht Millionen Menschen beziehen in Deutschland Leistungen aus den Mindestsicherungssystemen. Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen dabei mit knapp sechs Millionen Menschen die größte Gruppe. Dazu gehören auch die sogenannten Aufstocker, die ergänzend zum Erwerbseinkommen SGB-II-Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass die vermögensstärksten zehn Prozent der Haushalte mehr als die Hälfte des gesamten Nettovermögens besitzen. Dieser Anteil ist seit 1998 immer weiter angestiegen. Die Haushalte der unteren Hälfte der Verteilung verfügen dagegen nur über rund ein Prozent des gesamten Nettovermögens.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 283 vom 03.05.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen, um Familien gezielter zu unterstützen. In ihrem entsprechenden Antrag (18/12110) spricht sich die Fraktion unter anderem für einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Kindertagesbetreuung, sozial gestaffelte Elternbeiträge und eine qualitative Verbesserung der Betreuungsangebote aus. Zudem soll auch ein Anspruch auf eine ganztägige Betreuung von Schulkindern gewährt werden.
Nach dem Willen der Grünen soll zudem im Teilzeit- und Befristungsgesetz ein Vollzeitkorridor mit Wahlarbeitszeiten zwischen 30 bis 40 Wochenstunden geschaffen werden. Ebenso soll der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit um ein Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang ergänzt und die Elternzeit zu einer 24 monatigen "Kinderzeit Plus" weiterentwickelt werden.
Die Grünen fordern auch, eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung einzuführen, die das Kindergeld und die Kinderfreibeträge zusammenfasst. Diese Kindergrundsicherung soll mit einer Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag gekoppelt werden. Nach Ansicht der Grünen kann so die Benachteiligung von unverheirateten Paaren mit Kindern beendet werden. Zusammen mit dem Kindergeld soll ein einkommensabhängiger Kindergeld-Bonus ausgezahlt werden, der das sächliche Existenzminimum garantiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 280 vom 27.04.2017

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämfung von Kinderehen (18/12086) eingebracht. Er soll bereits am Freitag in erster Lesung beraten werden. Mit dem Gesetz soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen.
Die Koalitionsfraktionen begründen die geplante Gesetzesänderung unter anderem mit einer großen Zahl verheirateter Minderjähriger, die in jüngster Zeit als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Ihre derzeitige Rechtslage werde "angesichts des Schutzbedürfnisses der Minderjährigen, die verheiratet in der Bundesrepublik Deutschland ankommen, zunehmend als unbefriedigend empfunden", heißt es in der Einleitung des Gesetzentwurfs.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 276 vom 27.04.2017

Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Der Finanzausschuss fasste am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss und fügte eine Änderung in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184) ein. Abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren nach Paragraf 169 der Abgabenordnung sieht die Neuregelung vor, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, soll das Kindergeld im laufenden Kalenderjahr die steuerliche Freistellung des Existenzminiums sicherstellen. Hierfür sei eine mehrjährige Rückwirkung nicht erforderlich, da Anträge auf Kindergeld "regelmäßig zeitnah" gestellt würden. Auf Nachfragen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erklärte ein Vertreter der Bundesregierung, das Thema sei aufgegriffen worden, um Anreize für betrügerisches Verhalten zu reduzieren. Die Oppositionsfraktionen lehnten den Änderungsantrag ab, die Koalitionsfraktionen waren dafür.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung insgesamt wurde mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Mit dem Gesetz werden Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers" gezogen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindert. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 270 vom 26.04.2017, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Nach eineinhalb Jahren eines intensiv geführten Bürger-Dialoges darüber, wie das soziale Europa gestärkt werden kann, stellte die Europäische Kommission ihre Pläne für die Ausgestaltung eines zukünftigen sozialen Europas vor. Die zuständige EU- Sozialkommissarin Marianne Thyssen stellte sich gestern in Berlin in einem Bürgerdialog den Fragen interessierter Bürgerinnen und Bürger zur Ausgestaltung eines soziale Europas. „Die Erwartungen an ein soziales Europa waren groß. Leider wurden sie nicht erfüllt“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Die bisherigen Bemühungen der EU-Kommission und deren Vorschläge für ein soziales Europa sind nicht ausreichend.“

Die AWO fordert beispielsweise die Einführung sozialer Mindeststandards in Europa, insbesondere durch die EU-weite Einführung nationaler Mindesteinkommen bei der Armutsbekämpfung. Zwar habe die EU-Kommissarin Thyssen im Bürgerdialog einen Vorschlag dazu zugesichert, doch die AWO sieht das grundsätzliche Problem in der Umsetzung solcher Vorschläge. So würde ein entsprechender Vorschlag zu sozialen Mindeststandards im Rahmen der sozialpolitischen Beobachtung in den EU-Mitgliedsländern geprüft, aber bei Nichtbeachtung nicht sanktioniert. „Ziel muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger Europas wieder für die europäische Idee zu gewinnen. So gelingt das nicht. Die Vorstellungen der EU-Kommission für ein sozialeres Europa müssen verbessert und vor allem konkreter werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen das Gefühl haben, dass sich Europa und seine Institutionen auch um ihr soziales Wohlergehen bemühen“, zeigt sich Stadler überzeugt.

Die vorgestern vorgestellten Vorschläge beinhalten ein umfassendes Paket, das im Wesentlichen aus einer Empfehlung (= 20 Prinzipien einer Sozialen Säule) und einem Vorschlag für eine gemeinsame Erklärung des EU-Parlaments, des Rats und der Kommission besteht. Der einzige legislative Vorschlag ist die Work-Life Balance Richtlinie, der Erleichterungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie enthält. Die Implementierung der Sozialen Säule soll durch ein sozialpolitisches Scoreboard beobachtet werden, indem verschiedene soziale Indikatoren (z.B. Ungleichheit und sozialer Aufstieg und Lebensbedingungen und Armut) von den Mitgliedstaaten beschrieben und mit aktuellen Daten und Fakten unterlegt werden. Daraus resultierende Bewertungen sollen in als Empfehlungen in die Europäische Politik einfließen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 28.04.2017

Die heutige Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) appelliert eindringlich an den Gesetzgeber die Einheit der Familie auch für Geflüchtete sicherzustellen. Mit Blick auf die morgige Sitzung des Bundestages, bei der ein entsprechender Antrag der Oppositionsfraktionen behandelt werden soll, fordern die Verbände, die Einschränkung des Familiennachzugs für Menschen mit subsidiärem Schutz rückgängig zu machen.
„Der Zusammenhalt von Familien muss geschützt und gestärkt werden, dieses Recht gilt auch für geflüchtete Menschen. Es ist nicht akzeptabel, dass der Familiennachzug als Steuerungsinstrument zur Begrenzung von Flüchtlingszahlen genutzt wird“, erklärt Stefan Becker, Vorsitzender der AGF.
Seit dem Asylpaket II gilt für Geflüchtete, die subsidiären Schutz erhalten, eine zweijährige Wartefrist für den Familiennachzug. In der Praxis kommen häufig weitere Wartezeiten für Termine bei Botschaften und Visa hinzu, so dass sich die Zeit bis zur tatsächlichen Familienzusammenführung weit über die gesetzliche Aussetzungsfrist erstreckt. Seit Einführung der Wartefrist hat sich die Zahl der Geflüchteten, die nur einen subsidiären Schutz erhalten, stark erhöht. Während im Jahr 2015 nur eine kleine Minderheit diesen geringeren Schutzstatus erhielt, war dies im Jahr 2016 bereits jeder fünfte anerkannte Geflüchtete. Doch auch subsidiär Schutzberechtigte fliehen vor Krieg oder Folter und können daher meist auf längere Zeit nicht zu ihren Familien zurückkehren, denen oft ebenfalls Gefahr droht. In der Folge versuchen Frauen und Kinder zunehmend über gefährliche Fluchtwege nachzukommen. Die AGF fordert daher ein uneingeschränktes Ehe- und Familienleben auch für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz.
Aktuelle Pläne der CDU/CSU, die Wartefrist sogar über das Frühjahr 2018 hinaus zu verlängern, lehnen die Familienorganisationen ab. „Restriktionen verstärken eine ablehnende Haltung gegenüber geflüchteten Menschen. Integration gelingt besser, wenn die Geflüchteten nicht in ständiger Angst um ihre Familien sind. Wie ernst es den Parteien wirklich mit einer besseren Politik für Familien ist, zeigt sich eben auch am Umgang mit den Familien von Geflüchteten“, fasst Stefan Becker die Kritik der Familienverbände zusammen.
Das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte war erst im August 2015 auf Grundlage einer EU-Richtlinie zur Anerkennung von international Schutzbedürftigen eingeführt worden. Nachziehen dürfen der/die Ehepartner/in und minderjährige Kinder sowie, bereits vor der Neuregelung, die Eltern geflüchteter Minderjähriger.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 26.04.2017

Kinder kosten Geld. „Nahrung, Kleider, Windeln, Schul- und Bastelmaterial, Autositz und Dreirad – derartige Produkte dürfen nicht länger mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent belegt werden“, fordert die Vize-Präsidentin des Deutschen Familienverbandes, Petra Nölkel. Während Käufer von Blumen, Hundefutter und Kunstgegenständen von der ermäßigten Mehrwertsteuer profitieren, werden Kinderprodukte zur Befriedigung von Grundbedürfnissen mit 19 Prozent besteuert. „Seit der Verabschiedung des Mehrwertsteuergesetzes vor 50 Jahren hat sich die Abgabe von 10 auf 19 Prozent fast verdoppelt“, betont die DFV-Vize-Präsidentin. „Hier muss die Politik dringend gegensteuern und die Mehrwertsteuer auf Kinderprodukte zumindest auf den ermäßigten Steuersatz senken!“
Denn vor allem Familien belastet der hohe Mehrwertsteuersatz überproportional. Sie müssen einen Großteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben, um für sich und den Nachwuchs zu sorgen. Durch das Wachstum bedingt brauchen Kinder mehrmals im Jahr neue Schuhe und Kleidung. Hohe Kosten für Spiel-, Lern- und Bastelmaterial oder Schul- und Kitaessen belasten das Familienportemonnaie zusätzlich.
„Die Eltern über den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu entlasten, ist ein wichtiger und dringend notwendiger erster Schritt“, so Nölkel. „Perspektivisch muss es für Familien eine Rückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt entfallen. Das ist jedoch nur ein Element auf dem Weg zu einer verfassungsgemäßen, nachhaltigen Familienpolitik. Auch die familienblinden Beiträge in den Sozialversicherungen müssen korrigiert werden. Künftig gehören alle Gesetze und Verordnungen auf einen Familien-TÜV, um Fehlentscheidungen in Sachen Familiengerechtigkeit wirksam zu verhindern.“
Die Mehrwertsteuer – eigentlich heißt sie Umsatzsteuer – ist eine allgemeine Verbrauchssteuer. Und sie ist familienblind: Weder gibt es einen Kinderfreibetrag, noch werden Kinderprodukte bisher davon ausgenommen oder wenigstens mit dem ermäßigten Steuersatz belegt. Paare und Alleinerziehende mit Kindern – vor allem mit mehreren – werden ebenso wie Menschen mit geringen Einkommen, Arbeitslose oder Rentner überdurchschnittlich belastet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.04.2017

Digitalisierung kann genutzt werden, um Arbeit zum Vorteil der Menschen und ihrer Gesundheit zu gestalten. Dass der Trend aber gerade in die andere Richtung geht, zeigt die Sonderauswertung „Digitalisierung und Arbeitsintensivierung“ des DGB-Index Gute Arbeit, die Annelie Buntenbach (DGB), Dr. Hans-Jürgen Urban (IG Metall) und Lothar Schröder (ver.di) am Mittwoch in Berlin vorgestellt haben*.

46 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Arbeitsbelastung aufgrund der Digitalisierung zugenommen hat. 54 Prozent berichten, ihre Arbeitsmenge sei größer geworden. Auch der Zeitdruck nimmt mit steigendem Digitalisierungsgrad zu: Während 51 Prozent derjenigen, die nicht digital arbeiten, davon berichten, sind es 60 Prozent derjenigen, die mit digitalen Mitteln arbeiten. Von ständigen Unterbrechungen und Störungen berichten 69 Prozent der Befragten (im Vergleich zu 36 Prozent, die nicht digital arbeiten). Daraus ergibt sich für den DGB sowie die Gewerkschaften Ver.di und IG Metall akuter politischer Handlungsbedarf.

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:
„Die Ergebnisse zeigen, dass Digitalisierung Arbeit nicht automatisch besser macht. Psychische Erkrankungen bewegen sich seit Jahren auf einem erschreckend hohen Niveau. Für uns steht außer Frage, dass schlecht organisierte Arbeit ein entscheidender Stressfaktor ist und die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigt. Trotz gemeinsamer Erklärungen mit den Arbeitgebern sind wir bei der Prävention noch nicht vorangekommen.“

Lothar Schröder, ver.di-Bundesvorstandsmitglied:
„Wer Einfluss auf die Digitalisierung nehmen kann, ist durch sie weniger belastet. Weil die Digitalisierung neue Formen der Arbeit fördert, brauchen Betriebsräte Mitbestimmung bei der Arbeitsmenge und Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, Belastungsanzeigen von Arbeitnehmern ernst zu nehmen. Verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen sind dringend notwendig in einer Arbeitswelt, in der häufig die Grenzlinien zwischen privat und beruflich an Eindeutigkeit verlieren. Weil die Digitalisierung in rascher Geschwindigkeit und Häufigkeit herkömmliche Prozesse verändert, ist ein ständiges Monitoring der Arbeitsbedingungen notwendig. Wir brauchen in allen Betrieben ein soziales Benchmarking, damit die Steuerung über immer feiner ziselierte Finanzkennziffern nicht das Menschliche erdrückt.“

Dr. Hans-Jürgen Urban, IG Metall-Vorstandsmitglied:
„Die Digitalisierung kann einen Beitrag leisten zur Humanisierung der Arbeit, tatsächlich hält sie aber vielfach nur als Rationalisierung von oben Einzug in die Betriebe. Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gewinnen an Bedeutung. Das goldene Dreieck mit dem Achtstundentag, der 40-Stundenwoche und mindestens 11 Stunden Ruhezeit gerade für die digitale Arbeit notwendig, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unzumutbarer Arbeitsverdichtung und Hetze bei der Arbeit zu schützen. Die Forderung der IG Metall nach einer Anti-Stress-Verordnung gewinnt durch die Digitalisierung weiter an Dringlichkeit."

*Der jährliche Report „DGB-Index Gute Arbeit“ erscheint seit 2007. Für die aktuelle Sonderauswertung wurden 2016 knapp 10.000 Beschäftigte aller Branchen und Berufsgruppen danach gefragt, wie sie die Auswirkungen der Digitalisierung auf ihre Arbeitsbedingungen einschätzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 03.05.2017

Anlässlich des Welthebammentages am 5. Mai ruft der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) zu gesetzlichen Maßnahmen auf, die die massive Versorgungskrise in der Geburtshilfe endlich lösen. Seit Jahren steht das Angebot an Leistungen durch Hebammen für schwangere Frauen quantitativ und qualitativ unter massivem Druck. Vor allem in ländlichen Regionen verschärft sich das Problem einer guten Versorgung mit wohnortnahen Leistungen und Sicherstellung der Wahlfreiheit für Geburtshilfe-, aber auch ihren Begleitleistungen. "Praktisch ist die Vielfalt der Leistungserbringer_innen im Bereich der Geburtshilfe schon jetzt nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Dabei haben schwangere Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine freie Wahl des Geburtsortes, sei es ambulant oder stationär im Krankenhaus, in einer von einer Hebamme geleiteten Einrichtung, in einer ärztlich geleiteten Einrichtung oder im Rahmen einer Hausgeburt. Die fehlende Umsetzung dieses Anspruchs betrifft ausschließlich Frauen in der Ausnahmesituation der Geburt, die ohne Selbstbestimmung und angemessene Begleitung eine besonders traumatisierende Erfahrung sein kann. Dies ist eines modernen Gesundheitssystems unwürdig und frauenpolitisch abzulehnen.", kritisiert Ramona Pisal, Präsidentin des djb.

Zu den Hintergründen:
Freiberuflich tätige Hebammen sind in ihrer wirtschaftlichen Existenz zunehmend bedroht. Sie müssen für ihre Tätigkeit berufshaftpflichtversichert sein. Die Prämien für die Berufshaftpflicht steigen seit einigen Jahren ungebremst jährlich an. Mittlerweile liegen die Kosten bei 6.843 Euro pro Jahr. Maßnahmen wie ein seit 2010 eingeführter spezieller Zuschlag zum Honorar der freiberuflich tätigen Hebammen in der gesetzlichen Krankenversicherung konnten die steigenden Prämien nicht auffangen. Bereits seit Sommer 2016 verhandeln die Krankenkassen und die Hebammenverbände erfolglos über die Höhe der Honorare; auch für die Geburtsbegleitung durch freiberufliche Hebammen in Kliniken ("Beleghebammen"). Die Belastung aufgrund der Prämien hat sich für freiberuflich tätige Hebammen, die Geburten begleiten, 2016 noch einmal signifikant erhöht (neun Prozent). Für 2017 ist ein Anstieg um weitere elf Prozent zu erwarten.

Gerade im ländlichen Raum werden Krankenhausgeburten in erheblichem Umfang durch freiberufliche Hebammen betreut. Durch die Entwicklung der Versicherungsprämien sinkt auch das Angebot an ambulanter Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung.

Gleichzeitig ist die Anzahl der Krankenhäuser, die Entbindungen durchführen, zwischen 1991 und 2015 um rund 40 Prozent zurückgegangen. Dabei kümmert sich nach einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages fast die Hälfte der Hebammen bei Geburten in den Krankenhäusern »um drei Frauen gleichzeitig während der Geburt«. Eine leitliniengerechte 1:1 Betreuung ist damit nicht während der gesamten Entbindung gesichert. Vor diesem Hintergrund erscheint es umso wichtiger, die bestehende Versorgung durch Beleghebammen im Krankenhaus zu stärken.

Forderungen des djb:
Der djb fordert Politik und Gesetzgebung auf,
– kurzfristig einen kostendeckenden Zuschlag für freiberuflich tätige Hebammen bei der Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich sicherzustellen,
– mittelfristig: Die Einführung eines Haftungsfonds zu projektieren, der bei Geburtshilfe-Schäden (oberhalb einer bestimmten Deckungssumme) einspringt und so die geburtsbegleitenden Hebammen finanziell entlastet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.05.2017

Die Familienförderung in Deutschland muss nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes von Grund auf reformiert werden. Direkte finanzielle Unterstützungen, Kinderbetreuungsangebote sowie das Steuer- und Abgabesystem auf der einen Seite und Maßnahmen im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf der anderen Seite müssen dabei ein stimmiges Gesamtkonzept bilden. Zugleich sollten die Kinderinteressen bei der Ausgestaltung der Familienpolitik stärker als bisher berücksichtigt werden. Kinder sind kein Anhängsel von Familien, sondern eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Interessen und Wünschen, die es zu berücksichtigen gilt.

"Die heute von der Zeitschrift ELTERN und dem Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID vorgelegte Studie zeigt, dass es gerade bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch erheblichen Reformbedarf gibt. Familienförderung darf nicht allein danach bewertet werden, wie gut und schnell Mütter wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie muss demgegenüber Voraussetzungen schaffen, die es Familien ermöglichen, ein eigenverantwortliches Leben mit Kindern zu führen. Dabei sind Mütter, Väter und Kinder gleichermaßen in den Blick zu nehmen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Die Familienpolitik muss stärkere Anstrengungen unternehmen, um den Zeitbedürfnissen von Familien gerecht zu werden. Ziel sollte es sein, dass Eltern flexibel über das Arbeitsleben hinweg Auszeiten nehmen oder Arbeitszeiten reduzieren können, um Zeit mit den Kindern zu verbringen. Damit geht aber auch einher, dass über die finanzielle Familienförderung mehr Möglichkeiten geschaffen werden, dass Mütter und Väter auch mit einer Teilzeitstelle den Lebensunterhalt der Familie sicherstellen können. Gleichzeitig muss die Kindertagesbetreuung, über ein Instrument der Vereinbarkeit hinaus, als ein Ort für Kinder begriffen werden, der die Chance bietet, ein anderes soziales Umfeld kennen zu lernen, Eigenständigkeit zu entwickeln und Beteiligungsstrukturen zu erfahren. Insbesondere Ganztagsangebote bieten hierfür den nötigen Raum", so Hofmann weiter.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bleibt der weitere quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung bei gleichzeitiger Erhöhung der Kita-Qualität wichtig und richtig. Deshalb ist die weitere finanzielle Unterstützung des Bundes von Ländern und Kommunen für Investitionen in zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung zu begrüßen, um die angespannte Situation in diesem Bereich zu entlasten. Eine im November letzten Jahres von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, dass sich neben zahlreichen Fachverbänden auch die Eltern für bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen in den Bereichen Personalschlüssel, Verpflegung und Ausbildung der Fachkräfte aussprechen. Bei der Festlegung solcher Standards kommt es darauf an, dass der von Bund und Ländern eingeschlagene Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege konsequent weiterverfolgt wird. So sind Kindertageseinrichtungen trotz der leichten Verbesserungen in den letzten Jahren beim Personalschlüssel fast flächendeckend noch immer weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt. Auch bei der Verpflegung besteht Handlungsbedarf. Diese muss sich unbedingt an anerkannten Ernährungsstandards orientieren. Zudem sollte die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.05.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im Vorfeld der morgigen Bundestagsdebatte zum Thema Kinderehen noch Änderungsbedarf an den Gesetzentwürfen im Sinne des Kindeswohls. Der Verband hofft, dass die vielfältig vorgetragenen Kritikpunkte an den Entwürfen im parlamentarischen Verfahren Berücksichtigung finden. "Die Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Das gilt auch für die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung Ausnahmen zuzulassen, wenn einer der Ehegatten 16 oder 17 Jahre alt ist. Das entspricht den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der bereits geschlossene Ehen, bei der ein Ehepartner 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern. Eine Anerkennung einer solchen Ehe kann beispielsweise dann akzeptabel sein, wenn sich die konkrete Beziehung als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die bei der Ermittlung des Kindeswohls unbedingt zu berücksichtigen ist", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gilt es auch bei der Heirat von 16- und 17-Jährigen mit einem Volljährigen, die sich entwickelnden Fähigkeiten und die Autonomie der Kinder bei sie betreffenden Entscheidungen zu respektieren. Gemäß der genannten UN-Empfehlungen können solche Ausnahmeentscheidungen richterlich getroffen werden, wenn das Kind die nötige Reife besitzt, sich für eine Heirat zu entscheiden. Voraussetzung ist die ausdrückliche, freie und auf Kenntnis der Sachlage gegründete Zustimmung des Kindes. Eine solche Regelung orientiert sich an der derzeitigen Rechtslage für Eheschließungen in Deutschland.

"Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es aus Kinderschutzgründen ein Fortschritt, dass Ehen von unter 16-jährigen zukünftig nicht mehr in Deutschland anerkannt werden dürfen. Allerdings sollten diese Ehen von einem Familiengericht aufgehoben werden. Das ist angesichts der geringen Fallzahlen problemlos möglich. Der Weg, sie für nichtig zu erklären, ist falsch, da er weitreichende Folgen für die Betroffenen hat. Zum Beispiel können Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, und Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen", so Krüger

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft im Vorfeld der morgigen Bundestagsdebatte nachdrücklich die Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU und SPD dazu auf, ihre ablehnende Haltung gegen den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu überdenken. "Wir appellieren eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben zu respektieren. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus trifft Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Und für die meisten unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es momentan unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für diese Kinder, verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister, hat sehr negative Auswirkungen auf ihre Integration", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug in der Realität praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind im Interesse des Kindeswohls und für ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz umgehend dahingehend geändert werden, die Aussetzung des Familiennachzugs von und zu Kindern mit einem gesicherten Alter unter 18 Jahren zurückzunehmen und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zur Entscheidungsgrundlage von Anträgen zu machen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Demnach widerspricht die konsequente Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte für sich genommen den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, da dadurch das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt wird, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.04.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. Mai – 01. Juni 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e.V. und Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In Deutschland ist derzeit ein Erstarken rechter Einstellungen zu beobachten, die sich zunehmend in Wahlerfolgen rechtspopulistischer Parteien widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund wollen das Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung und das Zukunftsforum Familie e. V. gemeinsam einen Blick auf das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie werfen.

Familie spielt im Zusammenhang mit rechtspopulistischer Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle. Zum einen ist Familienpolitik und der Schutz der traditionellen Kleinfamilie von hoher symbolischer Bedeutung. Zum anderen ist die Familie ein zentraler Ort für die Auseinandersetzung mit rechten Werten und Einstellungen.

Im Rahmen einer Abendveranstaltung und einer Fachtagung wollen wir die Beziehung von rechter Politik und Familie in den Blick nehmen und gemeinsam diskutieren, wie wir den Entwicklungen auf unterschiedlichen Ebenen begegnen können. Dabei gilt es insbesondere die Rolle der Familienpolitik in den Blick zu nehmen und der Frage nachzugehen, welche Angebote eine solidarische und auf Vielfalt ausgerichtete Politik geben kann.

Am ersten Tag werden wir im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung familienpolitische Positionen von rechtspopulistischen Akteuren in den Blick nehmen und gemeinsam mit unseren Gästen darüber diskutieren, wie man diesen begegnen kann.

Auf einer Fachtagung wollen wir am zweiten Tag diskutieren, welche Strategien und Ansätze in der Bildungsarbeit im Kampf gegen rechtspopulistische Positionen und rechtspopulistische Familienbilder erfolgreich sind. Dabei wollen wir ein besonderes Augenmerk darauf richten, wie in Familien Werte und Einstellungen reproduziert werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Termin: 16. – 17. Mai 2017

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung

Ort: Berlin

Kein Hetzen zu Kita und Büro, keine Hausaufgaben, kein Ich-muss-noch-einkaufen-und-kochen: Erholungszeiten in Familienferienstätten bieten eine Auszeit vom Alltag für Groß und Klein. Dieser „Tapetenwechsel“ ermöglicht noch viel mehr: Begegnung und lebendiges Miteinander.

Was geschieht, wenn WLAN und Fernseher ausgeschaltet bleiben? Lange Gesichter bei den Kindern, dann: aha… da sind echte Menschen, mit denen man spielen, lachen, sich unterhalten kann! Plötzlich haben Eltern Zeit für sich, plötzlich trifft sich die gesamte Familie am Esstisch.

Und im Austausch mit anderen Familien und Eltern passiert dann ganz viel „zwischen den Zeilen“, das im Fachdiskurs gerne mit großen Begriffen bezeichnet wird: informelles Lernen, Hilfe zur Selbsthilfe, Empowerment, Selbstachtung, Selbstwertgefühl, Resilienz …

Allen, die in Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitsförderung und anderen Feldern unterwegs sind, liegt daran, Kindern ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen und Eltern in ihrer vielfältigen Verantwortung zu stärken. Welches Potenzial dafür in der Familienerholung steckt, erfahren Sie auf dieser Fachtagung.

Nachdem der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge Empfehlungen für eine zeitgemäße Familienerholung ausgesprochen hatte, starteten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung ein dreijähriges Projekt, um Familienerholung als Leistung nach §16 SGB VIII weiter zu denken. Was brauchen Familien heute? Was muss geschehen, damit Kinder- und Jugendhilfe und Familienferienstätten dem gerecht werden können? Wo sind die Schnittstellen zu Bildung, Beratung, Gesundheitsförderung, …? Auf dieser Fachtagung finden Sie die Antworten aus erster Hand!

Lernen Sie die „Arbeit der Anderen“ kennen und holen sich Anregungen für Ihre eigene: Wie arbeiten andere Felder der Familien- und Gesundheitsförderung bereits mit der Familienerholung zusammen? Wie gestalten gemeinnützige Ferienstätten heute Familienerholung? Wie können wir gemeinsam mit Familien passende Erholungsangebote entwickeln? Begegnen Sie Kolleginnen & Kollegen, die vielleicht anders und doch/dabei für dasselbe arbeiten wie Sie. Begegnung und Netzwerken erwünscht!

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist online unter www.werkstatt-familienerholung.de möglich.

Termin: 30. Mai – 02. Juni 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Die Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet zum sechsten Mal ihre Themenwoche „Zeit für Gerechtigkeit“: In dieser widmen wir einer der wichtigsten internationalen Gerechtigkeitsfragen Diskussionen, Ausstellungen und Filmvorführungen an unterschiedlichen Orten in Berlin. In diesem Jahr steht die Gerechtigkeitswoche unter dem Motto: Ungleichheit hat ausgespielt | Inequality – Discarded!

Die acht reichsten Menschen der Welt besitzen laut Oxfam genauso viel wie die ärmere Hälfte der Menschheit, also 3,6 Milliarden Menschen. Auch andere Statistiken belegen, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter öffnet. Dabei bringt die zunehmende Ungleichheit dramatische Folgen mit sich: Sie gefährdet die politische Stabilität von Staaten, erschwert die Armutsbekämpfung und macht die Weltwirtschaft krisenanfälliger. Ungleichheit verfestigt zudem gesellschaftliche Macht- und Chancenverhältnisse. Viele Menschen verlieren das Vertrauen in die Politik und fühlen sich von ihr im Stich gelassen.

Was es mit der globalen Ungleichheit auf sich hat und wie wir sie langfristig und sozial gerecht abbauen können, wollen wir mit Ihnen und internationalen Expert_innen, Politiker_innen, Gewerkschafter_innen und Aktivist_innen vielseitig, lebendig und offen diskutieren.

Wir freuen uns auf Beiträge u.a. von Gesine Schwan, Vorsitzende der Grundwertekommission der SPD, Marion Lieser, Geschäftsführerin von Oxfam, Paul Nkamani und Jakob Preuss, Protagonist und Regisseur des Dokumentarfilms "Als Paul über das Meer kam", Gianluca Grimalda, Mitglied der T20 Task Force on Inequality, Henrik Berggren und Lars Trägårdh, Autoren des Buches "Ist der Schwede ein Mensch?", Habib Ayeb, Regisseur des Films "Gabes Labess", Denisse Legrand Koordinatorin eines Projekts für Jugendliche im Strafvollzug in Uruguay, Wilson Sossion, Generalsekretär der Kenianischen Lehrergewerkschaft KNUT, Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, Vorsitzende der Deutsch-Chinesischen Parlamentariergruppe im Bundestag, Frank Zimmermann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in Berlin und Susanne Hoffmann, Leiterin der internationalen Abteilung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Das vollständige Programm sowie Informationen zu den Sprecher_innen und Orten finden Sie auf unserer Website, auf der Sie sich auch zu Ihren Wunschveranstaltungen anmelden können: www.fes.de/gerechtigkeitswoche.

Den Programmflyer können Sie hier herunterladen: www.fes.de/lnk/gw2017

Termin: 08. Juni 2017, 11.00 – 17.00 Uhr

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berli

Ort: Berlin

Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession ist zunehmend antifeministischen Angriffen ausgesetzt. Diese reichen von direkten Angriffen auf Mitarbeiter*innen von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Hassreden und Gewalt im Netz gegenüber Klient*innen und Fachkräften bis hin zu Angriffen in öffentlichen Debatten auf plurale Lebens- und Familienformen oder sexuelle Identitäten und Lebensweisen. Fachkräfte in der Sozialen Arbeit fragen sich, wie sie damit angemessen umgehen können. Die Tagung bietet dazu Informationen und praktische Hilfestellungen.

Seit den späten 90er Jahren und verstärkt in den letzten fünf Jahren ist eine neue Welle antifeministischer Angriffe zu verzeichnen. Bislang sind die Auswirkungen dieser Angriffe kaum untersucht, obwohl sie bereits direkte Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen sozialer Arbeit haben. Auf dieser Fachtagung, die sich an Fachkräfte in der sozialen Arbeit und Multiplikator*innen richtet, werden diese Entwicklungen näher beleuchtet. Zentrale Fragen sind: Wer sind die antifeministischen Akteur*innen? Was sind ihre Themen? Welche Angriffsweisen kommen zum Einsatz? Welche historischen Kontinuitäten sind gegeben? Welche neuen Entwicklungen sind zu beobachten?

Für die Praxis werden konkrete Strategien im Umgang mit Antifeminist*innen vorgestellt (bezogen auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Kinder- und Jugendalter, Hate-Speech im Internet, Jugendarbeit, Frühkindliche Bildung/Kitas, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Frauenhäuser) und in Praxisworkshops bearbeitet.

Eine Kooperation von AWO Bundesverband e.V. und Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung e.V.

Bitte melden Sie sich über das elektronische Anmeldeformular an.

Termin: 19. – 21. Juni 2017

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum

Ort: Rehburg-Loccum

Teilnahmebeitrag: 175,- € für Übernachtung, Verpflegung, Kostenbeitrag. Für Schüler/innen, Studierende, Freiwilligendienstler und Arbeitslose Ermäßigung nur gegen Bescheinigung auf 80,- €

Pegida, AfD, Brexit, Trump: Insbesondere mit Blick auf das „Superwahljahr 2017“ gibt es heute viele beklemmende Anlässe, um sich mit dem Phänomen Populismus und seinen Folgen zu beschäftigen. Der Bedarf nach Deutungs- und Erklärungsversuchen ist groß, denn ein erstarkender Populismus signalisiert eine Krise der Demokratie. Umso drängender ist die Notwendigkeit, über geeignete strategische Ansätze für den richtigen Umgang mit Populisten und populismusaffinen Bevölkerungsteilen nachzudenken.

Die Medien spielen dabei eine besondere, aber gleichzeitig umstrittene Rolle. Hinsichtlich der Frage, wie die Gefährdung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie eingedämmt werden kann, sehen sich Journalisten häufig mit vielfältigen Forderungen und zum Teil widersprüchlichen Vorwürfen konfrontiert. Oft wird kritisiert, die Berichterstattung meide bei heiklen Themen wie Kriminalität, Flüchtlingen oder Terrorismus die klare Benennung von Fakten. Ebenso wird argumentiert, die klassischen Print-, Hörfunk-, und Fernsehmedien könnten angesichts der populistischen Meinungsmache im Netz keine brauchbaren Antworten mehr liefern. Wieder andere sagen, Medienvertreter würden Populisten zu viel Raum geben und so ihren Argumenten in fahrlässiger Weise eine Bühne bereiten.

Mit Expert/Innen aus Wissenschaft, Politik, Zivilgesellschaft und vor allem den Medien sollen während der Tagung die mit dem Populismus verknüpften Gefährdungen der Demokratie eingeschätzt werden. Welche Bewältigungsstrategien für den Umgang mit Populisten bieten sich an? Soll mit Populisten geredet oder der Dialog mit ihnen vermieden werden? Wann sind Tabus in der verantwortungsvollen Berichterstattung notwendig und wo ist schonungslose Transparenz gefordert? Welche Argumente können dem populistischen Narrativ entgegengehalten werden?

Das Programm und Teilnahmebedingungen finden Sie online unter: http://www.loccum.de/programm/p17127.html#thema

Anmelden können Sie sich unter: http://www.loccum.de/programm/anmeldung.html

Termin: 23. November 2017

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V.

Ort: Stendal

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit Kinder Stärken e.V., der Hochschule Magdeburg/Stendal, der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V. (BAG-BEK) und der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie statt.

Wir haben wieder namhafte ReferentInnen verpflichten können und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen!

Eine Einladung und das ausführliche Programm folgen rechtzeitig.

Anmeldungen sind ab September 2017 möglich.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://www.bundesverband-familienzentren.de/fachtagung-2017/

AUS DEM ZFF

Das ZFF positioniert sich zu Recht und Praxis beim Familiennachzug. Es fordert, das Wohl von Familien in den Mittelpunkt zu stellen, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen.

Die erhitzten Debatten rund um Migration und Flucht in Deutschland und Europa in den letzten Jahren hat der Vorstand des Zukunftsforums Familie (ZFF) zum Anlass genommen, sich zur rechtlichen Ausgestaltung und Praxis von Familienzusammenführungen zu positionieren. Das heute veröffentlichte Positionspapier ist auf Basis eines Fachgesprächs des ZFF-Vorstands gemeinsam mit Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis zu dem Thema entstanden.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF):
„Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie! Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dies betrifft insbesondere Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind. Zwar haben sie das Recht, enge Angehörige über eine Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen, dies ist aber meist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema Familiennachzug politisch zunehmend polarisierend diskutiert. Besonders erschreckend zeigt sich dies gerade bei der Einschränkung des Familiennachzugs bei Geflüchteten mit subsidiärem Schutz.

Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge. Wir positionieren uns für ein Aufenthaltsrecht, das nicht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg erzwingt, sondern Familienleben vielmehr in unterschiedlichen Konstellationen und über Generationen hinweg möglich macht. Als Familie füreinander Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam zu leben stellt nämlich keine Integrationsverhinderung dar, sondern ist im Gegenteil eine Voraussetzung für ein Ankommen in Deutschland!“

Das Positionspapier „Familiennachzug“ kann unter folgendem Link herunterladen werden:
http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_familiennachzug__002_.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.05.2017

AKTUELLES

Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist eine der wenigen legalen und ungefährlichen Einreisemöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen. Auch subsidiär Schutzberechtigte werden genauso wie Genfer Konventionsflüchtlinge auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben, weil oft unklar ist, wie lange der Krieg in ihrer Heimat dauern wird. Die zurzeit für subsidiär Schutzberechtigte geltende 2-jährige Aussetzung des Familiennachzugs ist seit dem 17. 3. 2016 mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) in Kraft.

Die Arbeiterwohlfahrt positioniert sich mit diesem Papier klar für den Schutz der Familie und das uneingeschränkte Recht auf Familienleben und spricht sich deutlich für die Abschaffung der derzeit geltenden Regelung einer Wartezeit für subsidiär Geschützte beim Recht auf Familiennachzug aus.

Heute fordert die Arbeiterwohlfahrt im Sinne der Gerechtigkeit und für einen angemessenen Schutz der Familie, dass die Aussetzung des Familiennachzugs im Zuge des Asylpakets II abgeschafft wird. Nur so kann die nach völker- und europarechtlichen Vorgaben und aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt notwendige rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge beim Familiennachzug und bei gesellschaftlicher Teilhabe sowie das zentrale Recht auf ein Zusammenleben von Familienangehörigen verwirklicht werden.

Das Präsidium der AWO hat im Februar 2016 beschlossen: „Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Deshalb muss der Familiennachzug unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Er ist aus humanitären Gesichtspunkten heraus nicht verhandelbar. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die Arbeiterwohlfahrt daher grundsätzlich ab.“

Quelle: Stellungnahme vom AWO Bundesverband e.V. vom 26.04.2017

Mit der Schriftenreihe macht die AGF eine Bestandsaufnahme über das aktuelle System zur Sicherung des Kinderexistenzminimums in Deutschland. Der erste Teil dieser Schriftenreihe "Das Kinderexistenzminimum im Sozialrecht" wurde heute veröffentlicht und kann als pdf heruntergeladen werden.

In der Schriftenreihe stellt die AGF die jeweilige Zusammensetzung und Berechnung des Kinderexistenzminimums im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht dar und verdeutlicht die vorhandenen Wechselwirkungen und ihre Folgen. Sie ist entstanden unter Mitwirkung von Heinrich Schürmann, Familienrechtler und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D. Die insgesamt vier Teile der Schriftenreihe werden nacheinander auf der Website der AGF veröffentlicht, beginnend heute mit dem Kinderexistenzminimum im Sozialrecht.

Mit der Veröffentlichung dieser Zusammenfassung zum Kinderexistenzminimum in Deutschland wollen die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände dazu beitragen, das derzeit gültige Nebeneinander unterschiedlicher Kinderexistenzminima zu hinterfragen und die fachliche wie politische Debatte über notwendige Reformen des aktuellen Systems der kindlichen Existenzsicherung befördern. Im Laufe der Zeit werden weitere Teile zum Steuerrecht, zum Unterhaltsrecht und zum Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss folgen.

Hintergrund der Auseinandersetzung sind zum einen die Ergebnisse der Schnittstellenstudie im Rahmen der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen sowie die Frage, inwieweit der tatsächliche Bedarf von Kindern bei der Festsetzung des kindlichen Existenzminimums derzeit eine Rolle spielt, ob die vorhandenen Definitionen und Bemessungsgrößen geeignet sind, diesen zu erfassen und was überhaupt zum existenziellen Bedarf eines Kindes gehört.

Seit letzter Woche erscheint die Website des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG im neuen Design. Unter www.kinderarmut-hat-folgen.de finden Sie alle aktuellen Informationen zum Konzept Kindergrundsicherung, den Bündnismitgliedern und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Wir wünschen allen Nutzer/-innen viel Spaß auf der neuen Seite!

Für Kinder mit zwei Elternhäusern

"Flechtwerk 2+1" bietet getrennt lebenden Vätern und Müttern bundesweit kostenfreie Übernachtungsmöglichkeiten bei Gastgebern, vermittelt am Besuchsort ein „Kinderzimmer auf Zeit“ und stärkt Väter und Mütter durch individuelles Elterncoaching.

Den neuen Info-Flyer können Sie sich herunterladen unter http://www.mein-papa-kommt.info/über-uns/download/fachkräfte

Sie möchten wissen, ob es auch in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis ehrenamtliche Gastgeber gibt, bei denen betroffene Väter oder Mütter übernachten können? Über den Link https://www.mein-papa-kommt.info/#karte gelangen Sie direkt zu einer täglich aktualisierten Karte, in der Sie über die Eingabe des Städtenamens in das Suchfeld über der Karte direkt zur Ansicht Ihrer Stadt/Ihres Landkreises mit den Gastgebervermerken gelangen.

Werfen Sie auch einen Blick auf den neuen Blog. Hier wird von den vielen Erfahrungen und Geschichten aus der Community aus getrennt erziehenden Eltern und wunderbaren Gastgebern berichtet: http://blog.mein-papa-kommt.info

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: www.mein-papa-kommt.de

Gute Bildung für alle und gute Arbeitsbedingungen sind zwei Seiten einer Medaille.
Kinder, Jugendliche, Studierende, Eltern und erwachsene Bildungsbeteiligte stellen die berechtigte Forderung nach qualitativ hochwertigen Lern- und Lehrangeboten. Die GEW setzt sich für gute Arbeitsbedingungen für Pädagoginnen und Pädagogen ein. Insgesamt bedarf es einer politischen Offensive für den qualitativen und quantitativen Ausbau des gesamten Bildungswesens. Wir wollen und müssen uns gute Bildung und gute Arbeit leisten!

Diesem Credo folgend kämpft die GEW mit ihrer Initiative „Bildung. Weiter denken!“ für bessere Lern- und Arbeitsbedingungen und deshalb für mehr Geld für Bildung. Gerade auch vor der diesjährigen Bundestagswahl wollen wir auf allen Ebenen den Druck auf die Politik erhöhen, endlich mehr Geld für Bildung in die Hand zu nehmen.

Und das tun wir nicht alleine! Die GEW hat eine große Zahl zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gewerkschaften für den Appell gewonnen, mit dem wir jetzt an die Öffentlichkeit gehen.

Der Appell ist ein erster Schritt eines gemeinsamen Engagements für mehr Geld für Bildung! Auch die Zahl der Organisationen, die den Appell mittragen, wird in den kommenden Monaten weiter wachsen. Nähere Informationen zur Initiative, dem Appell und den Trägerorganisationen des Appells finden sich unter www.gew.de/weiter-denken.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 8 2017

SCHWERPUNKT: Internationalen Tag der Familie

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung mit dem 5. Armuts- und Reichtumsbericht mahnt das ZFF weitere Anstrengungen an, um die hohe Armutsbetroffenheit von Kindern und Familien endlich zu durchbrechen.

Die Bundesregierung ist durch Beschlüsse des Deutschen Bundestages aufgefordert, regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht vorzulegen. Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde die 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fortgesetzt. Nach langer Diskussion innerhalb der Bundesregierung wird der 5. Armuts- und Reichtumsbericht heute dem Kabinett vorgelegt.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Obwohl Ungleichheit und Armut weiterhin zunehmen, fehlen dem Bericht konkrete politische Handlungsempfehlungen, um Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang muss die enorme Bedeutung der relativen Armut wieder stärker in den Blick genommen werden: Da sich Armut – insbesondere (aber nicht nur) bei Kindern und Jugendlichen – in verminderter Teilhabe und schlechteren Chancen äußert, sind ihre Bezugssysteme immer das Wohlergehen nicht-armer Kinder und Jugendlicher sowie deren Teilhabe und Chancen.

Das ZFF fordert daher die Einführung einer armutsfesten materiellen Existenzsicherung für alle Kinder in Deutschland, um Kindern ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt das ZFF für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Darüber hinaus bedarf es aber eines umfassenden Konzepts zur Verhinderung von Armut. Dazu gehören neben der materiellen Sicherung der Kinder, der Ausbau einer qualifizierten öffentlichen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ebenso wie die armutsfeste Ausgestaltung der sozialen Grundsicherungssysteme für Erwachsene und existenzsichernde Erwerbsarbeit. Denn: Arme Kinder leben in armen Familien. Diese müssen als Ganzes in den Blick genommen werden. “

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.04.2017

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des 5. Armuts- und Reichtumsberichts im Bundeskabinett erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht ist ein deutliches Alarmsignal. Er liefert wichtige Daten zur Entwicklung von Armut und Reichtum in Deutschland. Die Vermögensungleichverteilung hat sogar zugenommen und ist inzwischen eine der größten im gesamten Euroraum. Es ist in höchstem Maße besorgniserregend, dass sich die Spreizung der Löhne trotz der positiven Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung in den letzten Jahren verfestigt hat.

Die Politik darf das Auseinanderdriften unserer Gesellschaft in Arm und Reich nicht länger mitansehen, sondern muss endlich wirksame Umverteilungsmaßnahmen ergreifen. Vor allem darf sie angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen keine weiteren Steuergeschenke an Reiche und Vermögende versprechen.

Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht zeigt deutlich, dass eine höhere Besteuerung von Vermögen, Erbschaften, Kapitaleinkünften und Spitzeneinkommen als Umverteilungsinstrumente unumgänglich sind. Auch der kürzlich veröffentlichte Armutsbericht der AWO belegt: Armut ist kein selbst gewähltes Schicksal, sondern vor allem Folge von strukturellen und institutionellen Rahmenbedingungen. Die Politik ist gefordert, hieran etwas zu ändern.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.04.2017

5. ARB zeigt Handlungsbedarf, um den sozialen Zusammenhalt und Leistungsgerechtigkeit weiter zu stärken

Das Bundeskabinett hat heute den Fünften Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (5. ARB) "Lebenslagen in Deutschland" beschlossen. Der Bericht analysiert Lebenslagen in Deutschland wie die Erwerbstätigkeit, die Einkommens- und Bildungssituation, die Gesundheit und das Wohnen für Menschen unterschiedlicher Lebensphasen. Die soziale Lage in Deutschland wird dafür auf Basis vorliegender Statistiken und eigens in Auftrag gegebener Forschungsvorhaben ausführlich beschrieben. Der 5. ARB richtet stärker als die Vorgängerberichte den Blick auf die gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge von Armut, Reichtum und Ungleichheit. Dazu gehört ganz besonders die Entwicklung der Erwerbseinkommen, die für die große Mehrheit der Menschen die wichtigste Einkommensquelle darstellen.

Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles: "Der Bericht zeigt uns, dass es eine verfestigte Ungleichheit bei den Vermögen gibt. Die reichsten 10 Prozent der Haushalte besitzen mehr als die Hälfte des gesamten Netto-Vermögens. Die untere Hälfte nur 1 Prozent. Zudem kommt der wirtschaftliche Aufschwung nicht bei allen an. Die unteren 40 Prozent der Beschäftigten haben 2015 real weniger verdient als Mitte der 90er Jahre. Wenn sich harte Arbeit für die, die klein anfangen müssen, kaum auszahlt, schadet das uns allen. Die Studien zeigen aber auch: Wir können daran etwas ändern. Seit der Einführung des Mindestlohns geht die Schere wieder ein Stück zurück. Auch von der Eindämmung bei Leiharbeit und Werkverträgen erhoffen wir uns das. Doch das sind nur erste Schritte. Ich wünsche mir einen Pakt für anständige Löhne – im Handel etwa, in der Pflege oder bei anderen Dienstleistungen."

Alle Berichte sowie Begleitgutachten können unter www.armuts-und-reichtumsbericht.de abgerufen werden. Darüber hinaus sind dort umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht aller relevanten Indikatoren dargestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 12.04.2017, gekürzt

Anlässlich des heute im Kabinett verabschiedeten fünften Armuts- und Reichtumsberichts erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Mit äußerster Deutlichkeit legt der Armuts- und Reichtumsbericht das Versagen dieser Bundesregierung offen: Trotz guter Wirtschaft klafft die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Der Bericht zeigt: Armut im Alter steigt ebenso wie die Armut von Erwerbstätigen. Die Armut von Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt sich und die Kinderarmut ist auf einen erschreckenden Höchstwert gestiegen – und das im reichen Deutschland. Jedes fünftes Kind in Deutschland erlebt inzwischen Ausgrenzung und Armut.

Ein Handeln ist überfällig. Aber die Bundesregierung lehnt sich angesichts der guten ökonomischen Rahmendaten zurück – obwohl jetzt ein entschlossenes Vorgehen möglich wäre. Dabei ist sie für die Situation mit verantwortlich – die Union regiert schließlich seit fast 12 Jahren, davon die meiste Zeit zusammen mit der SPD.

Wir Grünen wollen gegen diese Missstände mit einem umfassenden Programm gegen Armut vorgehen, um damit endlich allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Mit dem Grünen Familienbudget wollen wir die soziale Teilhabe von allen Kindern unabhängig vom Status der Eltern einfach und unbürokratisch garantieren und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen um 12 Milliarden Euro entlasten. Steuern, Abgaben und soziale Leistungen wollen wir so aufeinander abzustimmen, dass Erwerbstätige mit geringem Einkommen entlastet werden und sich Erwerbsarbeit auch finanziell lohnt. Mit der grünen Garantierente und der Weiterentwicklung der Rentenversicherung zur Bürgerversicherung schützen wir die Menschen vor Altersarmut und mit einem sozialen Arbeitsmarkt verschaffen wir Langzeitarbeitslosen wieder einen Zugang zum Arbeitsmarkt. Wir wollen Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln, für Leiharbeit muss gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten, wir brauchen ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz und Befristungen ohne Sachgrund soll es nicht mehr geben. Schließlich wollen wir eine einfachere und transparente Grundsicherung ohne Sanktionen und diskriminierende Sonderregeln und in einer Höhe, die auch in Phasen mit keinem oder geringen Einkommen ein Leben in Würde ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.04.2017

„Trotz Schönfärberei zeigt der Bericht deutlich die soziale Spaltung im Land. Der eigentliche Skandal ist aber, dass die Bundesregierung – wie schon in der Vergangenheit – trotz eindeutiger Befunde nicht handelt. Zur Armutsberichterstattung gehört zwingend auch ein Programm zur Vermeidung und Bekämpfung von sozialer Ungleichheit, Armut und sozialer Ausgrenzung. Zudem ist es notwendig, dass die Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichtes auf eine unabhängige Institution übertragen wird“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sabine Zimmermann, mit Blick auf den Armuts- und Reichtumsbericht. Zimmermann weiter:
„Der Handlungsbedarf ist riesig. Arbeit muss wieder existenzsichernd werden, dazu bedarf es unter anderem der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro die Stunde, der Abschaffung der systematischen Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit und der Streichung der sachgrundlosen Befristung. Aber auch die soziale Absicherung muss auf eine neue Grundlage gestellt werden: Statt Hartz IV braucht es eine sanktionsfreie Mindestsicherung, die wirklich vor Armut schützt und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Diese Bundesregierung wollte und wird Armut aber nicht bekämpfen, dafür braucht es den Politikwechsel und eine starke LINKE.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 12.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert anlässlich des Kabinettbeschlusses zum Fünften Armuts- und Reichtumsbericht das Fehlen eines Gesamtkonzeptes zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. "Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht ausführlich mit den Folgen von Kinderarmut auseinandersetzt. Leider werden aus der Analyse jedoch keine entsprechenden Rückschlüsse gezogen und stattdessen versucht die Kinderarmut in Deutschland kleinzurechnen. Eine Definition von Kinderarmut, die sich nur auf erhebliche materielle Entbehrungen beschränkt, greift zu kurz. Die Bundesregierung muss sich des Themas endlich annehmen. Zwei Euro mehr Kindergeld oder eine Anhebung des Kinderzuschlags um 10 Euro sind dafür nicht genug. Um die anhaltend hohe Kinderarmut in Deutschland strukturell zu bekämpfen, brauchen wir einen bundesweiten Aktionsplan mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Der Armuts- und Reichtumsbericht ignoriert zudem die Ergebnisse des eigens von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Evaluationsberichtes zum Bildungs- und Teilhabepaket. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Leistungen nicht bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Hier erwarten wir keine Prüfung bürokratischer Hürden, sondern klare nächste Handlungsschritte", so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermisst der Verband an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. "Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland schon seit zu vielen Jahren nach. Hier reicht es nicht, wenn die Bundesregierung entsprechende Feststellungen im Armuts- und Reichtumsbericht trifft und sich dann auf die Länderhoheit beim Thema Bildung zurückzieht. Wir brauchen endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen", so Krüger abschließend.

Die Ergebnisse des Kinderreports 2017, den das Deutsche Kinderhilfswerk Anfang des Jahres vorgestellt hat, unterstreichen den Handlungsbedarf beim Thema Kinderarmut auch aus Sicht der Bevölkerung. So sieht ein Großteil der befragten Erwachsenen, aber auch der Kinder und Jugendlichen, strukturelle Ursachen für die Kinderarmut in Deutschland. 87 Prozent der Erwachsenen und 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen zu niedrige Einkommen vieler Eltern als wichtigen Grund für Kinderarmut in Deutschland an. 80 Prozent der Erwachsenen sowie 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen mahnen zudem an, dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk vom 12.04.2017

Die Nationale Armutskonferenz fordert die Bundesregierung auf, aus dem Armuts- und Reichtumsbericht endlich Konsequenzen zu ziehen und Armut in Deutschland konsequent zu bekämpfen.

Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg, sagte anlässlich der heutigen Befassung im Kabinett: „Im Armuts- und Reichtumsbericht steht, dass Kinder in Deutschland überwiegend in gesicherten Verhältnissen aufwüchsen. Das ist irritierend, wenn man bedenkt, dass Kinderarmut in Deutschland auf hohem Niveau stagniert und jedes fünfte Kind arm oder armutsgefährdet ist. Kinderarmut ist eine der größten Ungerechtigkeiten überhaupt. Armut bedeutet eine ganz bittere Ausgrenzungserfahrung für Kinder.“

Um Armut wirksam entgegenzutreten, fordert die Nationale Armutskonferenz: „Wir brauchen eine Aufwertung von Arbeit: Der Mindestlohn muss erhöht werden und für alle Arbeitnehmer gelten, bei öffentlichen Ausschreibungen sollte die tarifliche Bezahlung eine Rolle spielen. Wir brauchen eine einheitliche finanzielle Grundförderung für alle Kinder. Das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets ist zu kompliziert und ungerecht. Für in Armut lebende Kinder und Familien müssen zusätzliche Leistungen gewährt werden. Zudem benötigen wir auf kommunaler Ebene eine bessere Infrastruktur. Dazu zählen die Ganztagsbetreuung, kostengünstige Freizeitangebote und ein für einkommensarme Familien kostenfreies Schulmittagessen, um gerade auch die Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder zu verbessern“, so Eschen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 12.04.2017

Deutliche Kritik am Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung äußert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich seiner heutigen Befassung im Kabinett. Zugleich mahnt der Verband dringenden politischen Handlungsbedarf an. Der neue Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung belege zwar faktenreich die zunehmende Ungleichheit von Einkommen und Vermögen. Zu deren Bekämpfung biete er jedoch nur ein „Sammelsurium von Konjunktiven“.

„Der Umfang der sozialen Polarisierung steht in einem krassen Gegensatz zu den nun veröffentlichten Plänen und angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung. Es wird nicht erkennbar, dass die Bundesregierung Armut entschieden bekämpfen will“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Wir brauchen einen sozial- und steuerpolitischen Richtungswechsel, keine heiße Luft“.

Der Armuts- und Reichtumsbericht dokumentiere beispielsweise, dass 84 Prozent der Bevölkerung zwischen 2010 und 2015 eine Zunahme von Armut festgestellt hätten und dass in der Vergangenheit auch Kinderarmut und Ungleichheit gewachsen seien. Die Bundesregierung formuliere in ihrer erstmals veröffentlichten Schlussfolgerung dennoch nur wenige, unzusammenhängende Vorschläge dagegen.

Der Paritätische forderte deshalb ein Gesamtkonzept gegen Armut und Ausgrenzung, für sozialen Zusammenhalt. „Die Bundesregierung ist aufgefordert, verbindliche Ziele und Maßnahmen zum Abbau von Armut und sozialer Ungleichheit zu formulieren. Stückwerkpolitik hilft nicht “, betont Schneider. Zwingende Voraussetzung für eine effektive Armutsbekämpfung sei eine solidarische Steuerpolitik. „Wer den Leuten weismachen will, Armutsbekämpfung bekäme man zum Nulltarif, streut Sand in die Augen“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 12.04.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Schwarzarbeit verhindern, sozialversicherungspflichtige Jobs schaffen

Fachkräftebedarf in der Region sichern und Schwarzarbeit verhindern – darum geht es in einem neuen Modellprojekt rund um haushaltsnahe Dienstleistungen. Initiatoren sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg (WM), die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit (RD) und die Stiftung Diakonie Württemberg. Mittels Gutscheinen sollen Betroffene unterstützt werden, um haushaltsnahe Dienstleistungen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bezahlen zu können. Mit der Umsetzung ist das Diakonische Werk Württemberg beauftragt.

Die Idee: Frauen und Männer, die ihre Wochenarbeitszeit erhöhen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von acht Euro je Stunde, wenn sie sozialversicherungs-pflichtig haushaltnahe Dienstleistungen wie Putzen, Bügeln oder Wäschewaschen in Anspruch nehmen. Der Haushalt muss also trotz vollzeitnaher Arbeit nicht liegen bleiben. Gleichzeitig bieten die Agenturen für Arbeit Qualifizierungsmaßnahmen für Dienstleister an und tragen so zur Professionalisierung von haushaltsnahen Dienstleistungen bei. Die Idee stammt aus Belgien.

"Mit professioneller Hilfe im Haushalt wird es leichter Beruf und Familie zu vereinbaren. Unser Ziel ist es, qualifizierte Frauen, die stark in die Familienarbeit eingebunden sind, aber gerne wieder – oder wieder mehr – arbeiten würden, zu unterstützen. Durch haushaltsnahe Dienstleistungen können sie in ihrem Alltag entlastet werden", betonte Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium. „Auf der anderen Seite stärken wir mit dem Modellprojekt die Dienstleistungsunternehmen und bekämpfen wirksam Schwarzarbeit, da die Gutscheine nur da eingelöst werden können, wo die Firmen ihr Personal sozialversicherungspflichtig beschäftigen.“

„Unsere Erfahrung zeigt, dass häufig gut qualifizierte Frauen weniger Stunden arbeiten als sie möchten, um neben den familiären Verpflichtungen die Aufgaben im Haushalt erledigen zu können. Wenn diese Frauen ihre Wochenarbeitszeit um fünf bis zehn Stunden erhöhen und dafür von uns einen Gutschein bekommen, mit dem sie sich qualitativ gute Hilfe im Haushalt leisten können, schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe“, erklärt Christian Rauch, Vorsitzender der Geschäftsführung der RD Baden-Württemberg. Eine höhere Arbeitszeit ginge oft einher mit qualifizierteren Aufgaben und somit mehr Gehalt für die Arbeitssuchenden. Ebenso würden sozialversicherungspflichtige Jobs im Bereich haushaltsnahe Dienstleistungen geschaffen.

„Mit dem zweijährigen Modellprojekt übernimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle in Deutschland. Wir erproben innovative Handlungsansätze der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik und tragen mit den Gutscheinen sowohl zur Professionalisierung haushaltsnaher Dienstleistungen als auch zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung und des Arbeitsvolumens von Frauen bei. Unser Ziel ist es, das Fachkräftepotenzial von Frauen noch besser für die Südwestwirtschaft zu erschließen“, erklärt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Durch die Gutscheine können beispielsweise Wiedereinsteigerinnen dabei unterstützt werden, in den Beruf zurückzukehren und entsprechend ihrer Qualifikation berufstätig zu sein. Angesichts des demografischen und familialen Wandels eröffnen wir neue und zeitgemäße Möglichkeiten für die parallele Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wirken Schwarzarbeit im Sektor haushaltsnaher Dienstleistungen entgegen und stärken gleichzeitig die Regionen“, so die Ministerin weiter.

Mit der Möglichkeit für geringqualifizierte Personen, sich im Rahmen des Projekts weiterzubilden und einen hauswirtschaftlichen Abschluss zu erlangen, bieten haushaltsnahe Dienstleistungen eine attraktive Jobalternative. Momentan beschäftigen lediglich knapp ein Prozent der rund vier Millionen Privathaushalte Dienstleistende sozialversicherungspflichtig. Seriöse Dienstleistungs-unternehmen würden momentan von Internet-Anbietern verdrängt. „Dies hat zur Folge, dass zum einen die gute Qualität der Arbeit, zum anderen die soziale Absicherung der Dienstleistenden komplett außer Acht gelassen werden“, beschreibt der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg und der Stiftung Diakonie Württemberg, Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, seine Beobachtungen. „Wir brauchen aber dringend einen gleichberechtigten Zugang aller zur Erwerbsarbeit, damit wir eine gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft garantieren können!“

Hintergrund:

Seit dem 1.März 2017 läuft das Modellprojekt in den Arbeitsagenturen Aalen und Heilbronn, Projektende ist Februar 2019.Mit einem Gesamtvolumen von 1,6 Millionen Euro finanzieren BMFSFJ, RD Baden-Württemberg, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und Stiftung Diakonie das Projekt.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.04.2017

Gesetzentwurf sieht Verbesserungen beim Kinderschutz, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung der Pflegekinder und ihrer Familien sowie die inklusive Betreuung in Kitas vor.

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. „Starke Kinder und Jugendliche brauchen starke Rechte“, erklärte Schwesig. Wir müssen alles dafür tun, dass Kinder geschützt und sicher aufwachsen können.“ Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige Ziele des Koalitionsvertrages sowie der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt umgesetzt.

Konkret wird die Wirksamkeit von Instrumenten und Maßnahmen im Kinderschutz verbessert. Kinder und Jugendliche in Einrichtungen werden durch eine wirkungsvollere Heimaufsicht besser geschützt; Schutzlücken in Jugendclubs und Jugendfreizeitheimen geschlossen. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher und die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz verbessert. Ärztinnen und Ärzte, die das Jugendamt bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eingeschaltet haben, werden zukünftig besser über die weitere Entwicklung informiert.

Das Gesetz verbessert die Lebenssituation von Pflegekindern durch mehr Sicherheit, Stabilität und Kontinuität:
„Mit der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes setzen wir da an: Wir stellen die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt“, so Manuela Schwesig. „Die Unterstützung der Pflegefamilien wird verbessert und die Arbeit mit den Herkunftseltern gestärkt. Außerdem erhält das Gericht die Möglichkeit, den dauerhaften Verbleib in der Pflegefamilie anzuordnen, wenn eine Verbesserung der Erziehungsverhältnisse in der Herkunftsfamilie weder erreicht wurde noch zu erwarten sind.“

Für jedes Kind bedeutet Trennungsangst emotionalen Stress. Gerade Pflegekinder, die meist hoch belastet in einer Pflegefamilie untergebracht werden, sind aber einem hohen Risiko von Beziehungsabbrüchen, Bindungsverlusten und Brüchen im Lebenslauf ausgesetzt.

Die Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen werden zukünftig als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Konkret wird die inklusive Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas weiterentwickelt. Eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitsübergang wird eingeführt. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor. Dazu gehören insbesondere die Erweiterung des eigenen Beratungsanspruchs für Kinder und Jugendliche sowie die Verankerung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen.

Mit dem Gesetzentwurf werden weiterhin Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss vom 29. März 2017 umgesetzt: Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist demnach gegen alle Formen der Gewalt sicherzustellen, insbesondere auch gegen geschlechtsbezogene Gewalt und Übergriffe einschließlich sexueller Übergriffe und Belästigung. Hierzu werden die Träger von Aufnahmeeinrichtungen zur Entwicklung und Anwendung von Gewaltschutzkonzepten verpflichtet. Die Länder müssen zum Schutz von Minderjährigen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften insbesondere die Umsetzung dieser Anforderungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.

Ferner erhalten die Länder Steuerungsmöglichkeiten zur Finanzierung von Maßnahmen und Leistungen für unbegleitete ausländische junge Menschen.

Den Gesetzentwurf wird auf der Seite www.bmfsfj.de veröffentlicht.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.04.2017, gekürzt

„Die Zahl armer Kinder in Deutschland ist nach wie vor erschreckend hoch“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ergebnisse einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Laut Studie liegt die Armutsquote bei Kindern bei ca. 19 Prozent. Für das Jahr 2015 konstatiert die Studie sogar einen Anstieg der Armutsquote von 19 Prozent auf 19,7 Prozent. Die Studie erklärt dies mit der gestiegenen Zahl an Kindern mit Fluchthintergrund. Müller weiter:
„Bei 77.000 armen Kinder mehr als im Vorjahr alleine auf die Aufnahme von Flüchtlingsfamilien zu schauen, greift zu kurz. Denn trotz Wirtschaftswachstum, steigender Beschäftigung und voller Sozialkassen verharrt die Armutsquote auch bei Kindern ohne Migrationshintergrund auf skandalös hohem Niveau.
Zudem muss die Frage gestellt werden, ob Flüchtlingsfamilien tatsächlich in staatlich verordneter Armut leben müssen. Bei der Bekämpfung von Kinderarmut darf nicht unterschieden werden. Arme Kinder sind zunächst einmal arme Kinder und es ist unser aller Verpflichtung, ihnen bestmögliche Förderung zukommen zu lassen.
Die Bundesregierung hat bisher keine nennenswerten Bemühungen gezeigt, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 18.04.2017

Die Zahl der armen Kinder in Deutschland steigt seit einigen Jahren wieder an. Zuletzt war ein deutlicher Anstieg um 77.000 zu verzeichnen. Die Quote der Kinderarmut kletterte um 0,7 Prozentpunkte auf 19,7 Prozent. Am weitesten verbreitet ist Kinderarmut nach wie vor in Bremen (34,2 Prozent), Berlin (29,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (29 Prozent). Die Regierungsbezirke mit der geringsten Quote sind Oberbayern (10 Prozent), Tübingen (10,6 Prozent) und die Oberpfalz (11,0 Prozent). Das sind zentrale Ergebnisse aus dem neuen Kinderarmutsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Für diese Studie hat der WSI-Sozialexperte Dr. Eric Seils die neuesten verfügbaren Daten aus dem Mikrozensus für alle Bundesländer und detailliert für insgesamt 39 Regionen, meist Regierungsbezirke, ausgewertet (siehe auch die ausführlichen Tabellen im Anhang). Die im WSI-Bericht erstmals veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2015.

Als arm gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens beträgt. Für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsschwelle 2015 bei einem verfügbaren Nettoeinkommen von weniger als 1978 Euro im Monat. Den größten Einfluss auf Höhe und Entwicklung der Armutsquote hat laut Seils die Situation am Arbeitsmarkt. Aber auch die Familienstruktur spiele eine Rolle, weil Alleinerziehende und ihre Kinder besonders häufig von Armut betroffen sind. In Familien mit Migrationshintergrund trage wiederum eine oft unterdurchschnittliche Erwerbsbeteiligung von Frauen zum erhöhten Armutsrisiko bei. Hinzu kommt in letzter Zeit die Flüchtlingsmigration als Faktor, der sich spürbar in der Statistik niederschlägt.

– Einheimische Kinder von steigender Armut nicht betroffen – Der Anstieg der vergangenen Jahre beruht ganz überwiegend auf der starken Zuwanderung von Minderjährigen, die als Flüchtlinge zumeist unter der Armutsgrenze leben müssen. Dagegen hat sich das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland geboren wurden, seit Einsetzen der Flüchtlingszuwanderung kaum verändert. Bei Kindern ohne Migrationshintergrund ist die Quote zuletzt sogar geringfügig von 13,7 auf 13,5 Prozent zurückgegangen. "Der Anstieg der Kinderarmut durch die Flüchtlingseinwanderung ist damit an den einheimischen Kindern spurlos vorübergegangen", sagt Seils. Das Armutsrisiko der eingewanderten Kinder und Jugendlichen sei zwar enorm hoch, "kurzfristig kommt es aber vor allem darauf an, dass sie nun in Sicherheit sind. Längerfristig besteht die Herausforderung darin, die Eltern von Flüchtlingskindern zu Löhnen und Bedingungen in Arbeit zu bringen, die der gesamten Familie ein Leben über der Armutsgrenze und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Das geht nur mit intensiver Qualifizierung."

– In NRW Rückgang gegen den Bundestrend – Die Höhe der Kinderarmut unterscheidet sich regional stark. Auch bei der jüngsten Entwicklungstendenz gibt es Unterschiede: In 13 von 16 Bundesländern ist die Armutsquote von 2014 auf 2015 nach oben gegangen. Dagegen hat sie im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gegen den Bundestrend abgenommen – um 0,7 Prozentpunkte. Auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist der Anteil der Kinder, die in Armut leben, gesunken.

*Die Auswertung im WSI-Verteilungsmonitor mit allen Daten für die Regierungsbezirke finden Sie hier: http://www.boeckler.de/wsi_62998.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2017, gekürzt

Erwerbstätige Frauen arbeiten täglich 1,6-mal so lang unbezahlt wie Männer

Frauen leisten erheblich mehr in der Kindererziehung und Hausarbeit als Männer. Solange das so bleibt, ist eine Gleichstellung in Beruf und Gesellschaft nicht erreichbar. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Viele Paare wünschen sich eine partnerschaftliche Arbeitsteilung. Doch die Realität sieht anders aus: Den größten Teil der unbezahlten Arbeit – Hausarbeit, Kinderbetreuung und Pflege – leisten in Deutschland nach wie vor Frauen, wie eine aktuelle Auswertung des WSI GenderDatenPortals auf Basis der repräsentativen Zeitverwendungserhebung 2012/13 für Personen im Erwerbsalter zeigt. Frauen von 18 bis 64 Jahren verwenden demnach 2,4-mal so viel Zeit für unbezahlte Fürsorgearbeit und das 1,6-fache für Hausarbeit wie Männer dieser Altersgruppe. Noch deutlicher sind die Unterschiede bei Erwerbstätigen mit Kindern.

Zwar fällt die Gesamtarbeitszeit von erwerbstätigen Frauen und Männern ähnlich hoch aus – die Frauen arbeiten im Schnitt täglich 7:44 Stunden, die Männer 7:40 Stunden. Allerdings unterscheiden sich beide Geschlechter sehr deutlich in der Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit:

  • Erwerbstätige Männer verbringen im Durchschnitt täglich 5:32 Stunden mit bezahlter Arbeit, etwa 1,2-mal so viel Zeit wie erwerbstätige Frauen (4:15 Stunden; zur Erhebung und Berechnung der täglichen Arbeitszeiten siehe die methodischen Informationen am Ende der PM).
  • Erwerbstätige Frauen verwenden auf unbezahlte Arbeit im Schnitt 3:29 Stunden und damit etwa 1,6-mal so viel Zeit wie erwerbstätige Männer (2:08 Stunden).

Hoher Aufwand für häusliche Arbeit geht Hand in Hand mit reduzierten Arbeitszeiten im Beruf. Fast jede zweite Frau in Deutschland arbeitet in Teilzeit. Unter Müttern ist Vollzeitarbeit sogar die Ausnahme, während Männer – selbst dann, wenn sie Väter sind – fast ausschließlich in Vollzeit arbeiten. Für einen Mann, der voll arbeitet, besteht mit 73 Prozent der größte Teil seiner Gesamtarbeitszeit aus bezahlter Arbeit. Eine teilzeitbeschäftigte Frau wird hingegen nur für 43 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit entlohnt und leistet den größeren Teil ihrer Arbeit unbezahlt.

Besonders groß ist das Missverhältnis von beruflicher und häuslicher Arbeit zwischen den Geschlechtern, wenn Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Vollzeitbeschäftigte Väter mit kleinen Kindern haben mit 9:11 Stunden die längste Gesamtarbeitszeit von allen – nur ein Drittel davon verwenden sie auf Hausarbeit, Kinderversorgung und gegebenenfalls Pflegeaufgaben. Vollzeitbeschäftigte Mütter hingegen wenden dafür mehr als die Hälfte und teilzeitbeschäftigte Mütter sogar fast 70 Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit auf. Die Betreuung von Kleinkindern ist also nach wie vor weitgehend Frauensache.

Das lässt sich auch daran ablesen, dass Mütter deutlich häufiger und länger Elterngeld beziehen als Väter. Mehr als 90 Prozent der Elternzeit, für die Elterngeld gezahlt wird, entfallen bislang noch auf Frauen. Immerhin scheint sich hier etwas zu verändern – heute nehmen Männer häufiger Vätermonate in Anspruch als in früheren Jahren. Auch wenn die Elternzeit von Vätern meist nur von kurzer Dauer ist, ergeben sich daraus langfristige Effekte: Je mehr Männer sich um den Nachwuchs kümmern und darüber in Kontakt mit vorübergehender Teilzeitarbeit kommen, umso wahrscheinlicher wird es, dass sie auch über das Ende der Elternzeit hinaus ihre Arbeitszeit reduzieren. Etwa jeder vierte Vater verringert seine Arbeitszeitdauer im Anschluss an seine Elternmonate im Vergleich zu der Zeit vor der Geburt des Kindes um 10 bis 20 Prozent. Väter, die drei oder mehr Elterngeldmonate genommen haben, reduzieren anschließend besonders häufig ihre Arbeitszeit (42 Prozent). „Das Elterngeld scheint zu helfen, dem Wunsch nach einer eher partnerschaftlichen Aufteilung bei Paaren in der Realität zumindest für eine bestimmte Zeit näherzukommen“, schreiben die Forscherinnen und Forscher.

Neben der Betreuung von Kindern ist die Pflege von Angehörigen der zweite wichtige Bereich der Fürsorgearbeit. Auch hier engagieren sich Frauen sowohl häufiger als auch intensiver. Sie stellen mit 2,35 Millionen Pflegepersonen fast zwei Drittel derjenigen, die unbezahlte Pflegearbeit leisten. Drei Prozent der Frauen, aber nur ein Prozent der Männer bringen täglich mindestens zwei Stunden für die Pflege von Angehörigen auf. Vor allem im Erwerbsalter, also bis zum 65. Lebensjahr, unterstützen Frauen andere Menschen viel häufiger, als Männer dies tun. Der Anteil pflegender Frauen ist im Alter von 45 bis 74 Jahren am höchsten, während die meisten Männer eher später im Lebensverlauf pflegen. Dass Frauen ab 75 seltener pflegen als Männer in der gleichen Altersgruppe, liegt daran, dass sie häufiger verwitwet sind und somit keinen Partner mehr betreuen.

„Von einer gleichmäßigen Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern kann bislang keine Rede sein“, lautet das Fazit der Analyse. Dass Frauen im Beruf häufig zurückstecken, hänge direkt mit der ungleichen Aufteilung der häuslichen Arbeit zusammen – damit verbunden seien erheblichen Auswirkungen auf das Einkommen, die beruflichen Chancen und die Alterssicherung der Frauen. „Gleichstellungspolitik sollte daher berufliche Gleichstellung von Frauen mit Anreizen für eine Umverteilung von unbezahlter Arbeit hin zu Männern verknüpfen“, so die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, „und für beide Geschlechter bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit schaffen“.

*Dietmar Hobler, Christina Klenner, Svenja Pfahl, Peter Sopp, Alexandra Wagner: Wer leistet unbezahlte Arbeit? Hausarbeit, Kindererziehung und Pflege im Geschlechtervergleich, aktuelle Auswertungen aus dem WSI GenderDatenPortal, April 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_35_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.04.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

In Deutschland leisten Frauen deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer, darauf weist eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) hin. Konkret verwenden Frauen von 18 bis 64 Jahren 2,4-mal so viel Zeit für unbezahlte Fürsorgearbeit und das 1,6-fache für Hausarbeit wie Männer dieser Altersgruppe. Die daraus resultierende Arbeitszeitreduzierung trägt wiederum diverse Risiken in sich, etwa weibliche Altersarmut. Das ZFF fordert, Männer beispielsweise durch bezahlte Pflege-Auszeiten oder eine paritätischere Aufteilung der Elterngeldmonate stärker in die Sorgearbeit einzubinden und Frauen durch die Einführung des Rückkehrrechts aus der Teilzeit in ihrer Souveränität zu unterstützen!

Mit der Einführung des Mindestlohns im Januar 2015 ist die Zahl der Minijobs saisonbereinigt um 125.000 zurückgegangen. Der Rückgang wurde jedoch teilweise durch eine verstärkte Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeglichen. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Zahl der umgewandelten Minijobs verdoppelt. Ein Teil dieser Umwandlungen hat dabei andere Stellen ersetzt. Das geht aus einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Im Januar 2015, unmittelbar nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, lag die Zahl der Umwandlungen bei fast 110.000, und damit mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr (53.000). Dabei wurden verstärkt Minijobs von Frauen, Älteren, Ostdeutschen sowie von Beschäftigten in mittelgroßen Betrieben in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt. Stark überdurchschnittlich waren die Umwandlungen außerdem in den Wirtschaftsabschnitten „Verkehr und Lagerei“ sowie „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“.
In Betrieben mit relativ vielen Minijobs wurden diese nicht nur häufiger umgewandelt, in ihnen endeten auch tendenziell mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Zudem wurden in ihnen weniger neue Minijobs geschaffen. Die Zahl der Umwandlungen selbst hatte keinen zusätzlichen Effekt auf den Abbau der geringfügigen Beschäftigung im Betrieb. Allerdings gab es bei mehr umgewandelten Minijobs in einem Betrieb auch mehr Abgänge aus sozialversicherungspflichtigen Jobs. „Etwas weniger als die Hälfte der Umwandlungen bedeuten zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“, so die IAB-Forscher Philipp vom Berge und Enzo Weber.
Die im Zuge der Mindestlohneinführung umgewandelten Beschäftigungsverhältnisse waren bislang nicht weniger stabil als solche in der Vergangenheit: „Es stellt sich heraus, dass sich die Stabilität der umgewandelten Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zu den beiden Vorjahren sogar etwas erhöht hat“, schreiben vom Berge und Weber.
Die IAB-Studie ist abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb1117.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom 19.04.2017

Der Bundesrat plädiert für Änderungen an der Organisation der kommunalen Pflege und lehnt eine geplante Detailreform dazu ab, wie aus einer Unterrichtung (18/11930) der Bundesregierung hervorgeht. In einer Stellungnahme der Länder zu diesem Passus im Gesetzentwurf (18/11488) zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen heißt es, der Bundesrat begrüße, dass Änderungen an den "Modellkommunen Pflege" geplant seien, die eine Zusammenarbeit mit den Pflegekassen im Teilbereich der Pflegeberatung grundsätzlich ermöglichten.

Die Änderungen seien jedoch nicht geeignet, den "sozialräumlichen Beratungsansatz", den die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit den "Modellkommunen Pflege" verfolgt habe, in der Praxis zu realisieren. Ein ganzheitlicher Beratungsansatz könne nur durch eine umfassende Kooperation mit funktionierenden Beratungsstrukturen ermöglicht werden und nicht dadurch, dass einzelne Elemente der Beratung herausgegriffen würden.

Die Bundesregierung lehnte den Gegenvorschlag der Länder ab und erwiderte, die betreffende "normierte Vereinbarung" regele "allgemeine Fragen zur Zusammenarbeit zwischen den Antragstellern und den Pflegekassen bezogen auf die Durchführung des jeweiligen Modellvorhabens, nicht bezogen auf die Beratung selbst".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 250 vom 20.04.2017

Die stark steigenden Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/11951) der Fraktion Die Linke. 2014 habe der Bundestag mit dem Sicherstellungszuschlag auf dieses Problem reagiert. Damit solle vor allem die Prämiensteigerung von Hebammen mit einer geringen Zahl von betreuten Geburten finanziell ausgeglichen werden.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, wie sich der Sicherstellungszuschlag auf die Branche ausgewirkt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 250 vom 20.04.2017

Die möglichen Probleme bei der Versorgung von Kindern psychisch kranker oder suchtkranker Eltern sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/11848) der Fraktion Die Linke. Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland seien nach Angaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) von psychischen Erkrankungen ihrer Eltern betroffen. Vor allem Kinder unter drei Jahren seien in solchen Fällen in ihrer Entwicklung bedroht.
Die Abgeordneten wollen nun wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung zu dem Thema hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 250 vom 20.04.2017

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  • AWO-Bundesverband und Microsoft Bildungsinitiative „Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache“ starten bundesweite Kooperation
  • Kinder mit Flucht- und Migrationshintergrund profitieren von Schlaumäuse-Sprachlernsoftware
  • Staatsministerin Özoğuz unterstützt Schlaumäuse Bildungsinitiative zur Sprachförderung von Kindern

Der AWO-Bundesverband und die Microsoft Initiative Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache starten eine bundesweite Kooperation zur Sprachförderung von Kindern. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Schlaumäuse-App im vergangenen Jahr führt Microsoft eine bundesweite Kampagne zur Förderung der frühkindlichen Sprachentwicklung durch, in deren Fokus die Unterstützung der Arbeit mit geflüchteten Kindern steht. Zum Start der Kooperation übergibt die Initiative 75 Schlaumäuse-Starterpakete für AWO Einrichtungen, inklusive Tablets und Fortbildungen für die pädagogischen Fachkräfte.

Unsere Einrichtungen verstehen sich als zentrale Orte der Integration, an denen Kinder über kulturelle und soziale Grenzen hinweg gemeinsam spielerisch lernen.

Selvi Naidu, Vorstandsmitglied des AWO-Bundesverbandes, begrüßt die Zusammenarbeit: „Unsere Einrichtungen verstehen sich als zentrale Orte der Integration, an denen Kinder über kulturelle und soziale Grenzen hinweg gemeinsam spielerisch lernen. Durch den Einsatz der Schlaumäuse Sprachlernsoftware in den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt werden Kinder mit Migrations- und Fluchthintergrund beim Deutsch lernen unterstützt.“

Zur Bekanntgabe der Kooperation erläutert Staatsministerin Özoğuz die Bedeutung von Sprache für Bildung und Integration. Die Staatsministerin unterstützt die Microsoft-Bildungsinitiative Schlaumäuse, die sich zum Ziel gesetzt hat, jedes Kind spielerisch beim Deutsch lernen zu unterstützen.

„Sprache ist der Schlüssel für Bildung, Teilhabe und Integration in der Gesellschaft und kann nur erfolgreich gelingen, wenn Sprachbarrieren ab- und Sprachkompetenzen aufgebaut werden. Hier ist die neue Schlaumäuse-App eine geeignete Hilfe“, so Aydan Özoğuz, Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Sprachförderung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe
Die mehrfach ausgezeichnete Schlaumäuse-App wurde für Kinder mit Fluchthintergrund weiterentwickelt und ist seit Oktober 2016 neben Deutsch zusätzlich in den Sprachen Englisch, Französisch und Arabisch verfügbar. So können auch Kinder ohne deutsches Hörverständnis die Sprachlernsoftware nutzen und spielerisch Deutsch lernen. Seit der Einführung der neuen Version der Schlaumäuse-App wurde diese bereits 40.000 Mal installiert. Insgesamt nutzen mehr als 100.000 Kinder die Software.

Astrid Aupperle, Leiterin Gesellschaftliches Engagement bei Microsoft Deutschland: „Die Pädagogen der AWO leisten bei der frühkindlichen Sprachförderung- und Integration wertvolle Arbeit, die wir mit der neuen Schlaumäuse-App unterstützen wollen. Unsere Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, Kindern die besten Chancen für ein erfolgreiches Leben und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Sprachkompetenz ist dafür entscheidend und Apps die geeigneten Helfer.“

Schlaumäuse – eine Erfolgsgeschichte seit 13 Jahren
Schon seit 2003 trägt Microsoft mit der Initiative „Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache“ dazu bei, sprachliche Defizite abzubauen, um möglichst vielen Kindern in Deutschland einen erfolgreichen Start in der Schule zu ermöglichen. Im Zentrum der Initiative steht eine Sprachlernsoftware für Kinder zwischen fünf und neun Jahren. Heute arbeiten bereits mehr als 12.000 Kindertagesstätten und Schulen mit der vielfach ausgezeichneten Lernsoftware.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 21.04.2017

Zum Tag der älteren Generation, der jeweils am ersten Mittwoch im April begangen wird, veröffentlicht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) ihre Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2017.

Inhaltliche Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung. Wir bitten Sie, diese in Ihren Medien zu veröffentlichen bzw. in Ihrem Wirkungskreis weiterzuleiten.

Sie finden die Wahlprüfsteine als pdf zum Download unter www.bagso.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. vom 04.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert zusammen mit dem Paritätischen Gesamtverband e.V., dem Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.V., den Kinderschutz-Zentren und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) e.V. die Pläne der Bundesregierung, den Bundesländern im Zuge der voraussichtlich Morgen im Kabinett diskutierten SGB VIII-Reform die Möglichkeit zu geben, Standards bei der Aufnahme und Betreuung von geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusenken. Künftig soll es den Ländern erlaubt sein, die Kostenerstattungen an Kommunen einzustellen, wenn es keine gesonderten Rahmenverträge für Spezialeinrichtungen für Flüchtlinge gibt.

„Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier dürfen keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Flüchtlingskinder durchgesetzt werden. Unbegleitete Flüchtlingskinder stellen eine der schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt dar und haben ganz besondere Förder- und Unterstützungsbedarfe. Eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung darf nicht zur politischen Verhandlungsmasse werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sollten die jetzt zu uns kommenden Flüchtlingskinder als dauerhafte Einwanderer und ihren Zuzug als Gewinn für unsere Gesellschaft begreifen. Um eine gelingende Integration in den Kommunen und damit die Zukunftschancen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusichern, müssen entsprechende Standards in der Versorgung und Betreuung gewährleistet bleiben“, so Hofmann weiter.

„Diese Regelung verletzt den Gleichheitsgrundsatz“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Es dürfe kein Unterschied zwischen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und in Deutschland geborenen Kindern- und Jugendlichen gemacht werden. „Diese Regelung ist ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention“, betont Schneider.

Auch im Hinblick auf die Aufnahme und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit der Normierung einer vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls in allen gesellschaftlichen Bereichen, die Kinder betreffen. Bei aktuellen Gesetzesinitiativen werden sowie bei vergangenen Gesetzesinitiativen wurden die Interessen von Kindern jedoch nicht vorrangig berücksichtigt. Einige Länder würden ihre Kommunen bereits sehr engagiert bei der Bewältigung der Herausforderungen durch die teilweise hohen Zuwanderungszahlen unterstützen, loben die Sozialverbände und Organisationen. Es müsse weiterhin gewährleistet sein, den Kommunen die Aufwendung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erstatten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 11.04.2017

Bundesdelegiertenversammlung des Familienbundes verabschiedet Positionierung

Der Familienbund der Katholiken hat Populismus in der Familienpolitik verurteilt. Die Bundesdelegiertenversammlung verabschiedete am Samstag, 22. April in Berlin eine Positionierung, die eine Instrumentalisierung der Interessen von Familien für parteipolitische Zwecke ablehnt. Die Delegierten des Verbandes rufen Familien dazu auf, die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl im Herbst 2017 kritisch und im Gesamtzusammenhang zu prüfen und zur Wahl zu gehen.

Die Bundesdelegiertenversammlung des Familienbundes der Katholiken findet noch bis 23. April in Berlin unter dem Titel „Dem Volk auf´s Maul schauen – aber nicht nach dem Mund reden“ statt. Redner der Tagung, die das Thema Familienpolitik und Populismus im Wahljahr 2017 behandelt, sind unter anderen Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und der Publizist Dr. Andreas Püttmann.

Die Delegierten des Familienbundes der Katholiken verabschiedeten folgenden Beschluss im Wortlaut:
„Deutschland steht derzeit vor großen Herausforderungen. Die fortschreitende Globalisierung, die Krise der Europäischen Union und die Zuwanderung fordern von unserer Gesellschaft und unserem politischen System eine große Anpassungsleistung. Über die Bewältigung dieser Herausforderungen wird in einer öffentlichen Debatte diskutiert, teilweise in polarisierender und Andersdenkende diffamierender Weise. Immer wieder wird auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Staates verzerrt dargestellt oder gar in Frage gestellt.
Wir, die Mitglieder des Familienbundes der Katholiken, übernehmen als Christinnen und Christen Verantwortung für unsere Gesellschaft und die Familien, die in ihr leben. In Anbetracht des kommenden Bundestagswahlkampfes treten wir deshalb für einen politischen Diskurs ein, der sich an der Lösung von Sachfragen orientiert und Diffamierungen Andersdenkender unterlässt. Wir verteidigen die repräsentative, parlamentarische Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit und wehren uns gegen Versuche, diese zu entwerten oder gar zu beseitigen.
Grundlagen unserer Orientierungen und Positionen sind das christliche Menschenbild und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Diese garantieren jedem Menschen die gleiche Würde und den gleichen Schutz ihrer Grundrechte. Demagogische und populistische Hetze dürfen kein Mittel der Politik sein. Ausdrücklich stellen wir uns an die Seite der Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religion diskriminiert werden.
Wir wehren uns gegen alle Versuche, die Interessen von Familien für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren. Wir setzen uns ein für eine Familienpolitik, die individuelle Wünsche und Lebensentwürfe der Menschen respektiert und unterstützt. Eine freiheitliche und am christlichen Menschenbild orientierte Familienpolitik bedeutet, Politik für Familien um ihrer selbst Willen zu machen. Sie setzt die Rahmenbedingungen dafür, dass Familienverantwortung übernommen werden kann und Menschen ihr Familienmodell leben können. Dieser Anspruch gilt für alle Familien, gleich welcher Herkunft, welchen Glaubens und welcher Ausprägung. Wir setzen uns ein für eine Familienpolitik, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft zwischen den Geschlechtern und Generationen fördert. Familienpolitik darf nicht dazu benutzt werden, Familien gegeneinander aufzubringen und unser Land zu spalten.
Familienpolitik dient auch dazu, den Interessen der Familien in unserer parlamentarischen Demokratie Gehör und Geltung zu verschaffen. Wir fordern auf, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit Verantwortung zu übernehmen für eine Gesellschaft, in der Familien und ihre Kinder künftig leben werden. Wir rufen die Wählerinnen und Wähler auf, die Wahlprogramme der Parteien auf ihre Familiengerechtigkeit hin gründlich zu prüfen. Familienpolitische Positionen dürfen dabei nicht isoliert gelesen werden, sondern sind im Duktus der politischen Prämissen des Gesamtprogramms der jeweiligen Partei zu sehen. Eine Familienpolitik, für die der Familienbund der Katholiken steht, wird sich stets auf dem Boden der freiheitlich- demokratischen Grundordnung unseres Staates bewegen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken– Bundesgeschäftsstellevom 22.04.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Mai 2017, 13.00 – 19.00 Uhr

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Deutschland ist ein wohlhabendes Land – aber auch von großer Ungleichheit geprägt. Die Arbeitslosigkeit ist auf einem Rekordtief, doch Macht, Geld und Chancen sind ungleich verteilt. Obwohl sich die Wirtschaft positiv entwickelt, stagnieren Einkommensungleichheit und Armutsrisiken auf hohem Niveau. Zu wenig Menschen haben Chancen auf einen Aufstieg, auf gute Bildung und Gesundheit. Auch die Chancen auf politische Beteiligung sind ungleich verteilt: Studien belegen, dass Wohlhabende stärkeren Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen als einkommensschwache Menschen.

Ziel der grünen Bundestagsfraktion ist die Überwindung von Armut und der geringen sozialen Durchlässigkeit in Deutschland. So stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Akzeptanz unserer Demokratie. Auf unserer Konferenz diskutieren wir mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis die Ergebnisse aus dem diesjährigen Armuts- und Reichtumsbericht. Was können wir tun, um Ungleichheit zu verringern, Armut zu reduzieren und Chancen und Zugänge zu eröffnen?

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir Antworten finden. Wir freuen uns auf Sie.

Das Programm finden Sie unter www.gruene-bundestag.de/ungleichheit

Anmelden können Sie sich hier.

Termin: 18. – 19. Mai 2017

Veranstalter: IMPULS Deutschland Stiftung e.V.

Ort: Hannover

Unsere Gesellschaft verändert sich ständig und entwickelt sich weiter. Diese Änderungen bringen auch neue Erkenntnisse und große Herausforderungen für Familien mit sich.
Was das für frühkindliche Bildung und Familienarbeit bedeutet, ist Thema einer zweitägigen Fachtagung ausgerichtet von Impuls Deutschland e.V.. Fachvorträge und Kurzreferate geben Einblick in Debatten rund um die kulturelle Dimensionen, wissenschaftliche Erkenntnisse, gesellschaftliche Auswirkungen und präventive Funktionen der frühkindlichen Förderung. Wir freuen uns über Beiträge u.a. von Dr. Yvonne Anders, Berlin und Dr. Ilse Wehrmann, Bremen.
Aus verschiedenen Blickwinkeln und mit praxisnahen Beispielen werden sich ReferentInnen und TeilnehmerInnen über Erfahrungen, Ideen und Perspektiven austauschen können.
Herzlich eingeladen sind Interessierte aus den Bereichen Elternbildung, Frühe Hilfen, Kinderschutz, Jugendhilfe, Gesundheit, Bildung sowie Väterarbeit.

Anmeldungen telefonisch unter 0421 696786-12, online unter info@impuls-familienbildung.de.

Termin: 17. Mai 2017

Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Nds. e. V.

Ort: Hannover

Anmeldeschluss: 07.05.2017

Teilnahmebeitrag: 30 €

Wie kann ein Aufwachsen im Wohlergehen auch und gerade für jene gelingen, die schwierige Lebensbedingungen bewältigen müssen?
Präventionsketten gelten als Antwort auf diese Frage. Präventionsketten sind auf Strukturbildung in Kommunen ausgerichtet und sie führen Institutionen und Personen zusammen, die an einem gelingenden Aufwachsen von Kindern beteiligt sind. Das übergeordnete Ziel ist, Kindern umfassende Teilhabechancen zu eröffnen, ihre eigenen Ressourcen zu stärken und Chancengleichheit zu fördern.
Das Projekt "Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder!" sieht in einem Zeitraum von insgesamt sechseinhalb Jahren vor, dass in bis zu 38 niedersächsischen Kommunen kommunale Präventionsketten für ein gelingendes Aufwachsen in gemeinsamer Verantwortung aufgebaut werden. Kommunen werden dabei über drei Jahre von der Landeskoordinierungsstelle beraten und begleitet und können eine finanzielle Unterstützung erhalten. 2017 konnten bereits 8 Kommunen mit dem Auf- oder Ausbau einer Präventionskette beginnen. Interessierte Kommunen können sich ab dem 1. Mai 2017 für die 2. Förderphase unter www.praeventionsketten-nds.de bewerben.
Das Projekt wird von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V. durchgeführt und von der Auridis Stiftung gefördert. Die Schirmherrin des Projektes ist niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt.
Die Veranstaltung bietet nähere Informationen über das Programm und die Teilnahmebedingungen. Vorträge und Workshops vertiefen die inhaltliche Diskussion zu Präventionsketten.

Den Flyer mit Programm und Teilnahmebedingungen finden Sie online unter: www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/674-praeventionsketten-in-niedersachsen

Anmelden können Sie sich ab sofort unter: www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/anmeldung-zu-veranstaltungen

Termin: 15. – 16. Mai 2017

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berlin

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Die Zukunft der Familie ist bunt. Mit zunehmender Vielfalt der heutigen Solidarbeziehungen verändert sich auch die Politik, die diese Solidarbeziehungen in den Blick nimmt. Dabei besteht die aktuelle Herausforderung mehr denn je darin, den Zusammenhalt der Gesellschaft unter den Bedingungen zunehmender sozialer Differenzierung auch mit den Möglichkeiten der Familienpolitik zu gewährleisten. Dafür braucht es wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen, die es Menschen ermöglichen, die Entwicklung von Kindern zu fördern, Generationensolidarität zu leben und Fürsorge für andere als Teil der eigenen Lebensperspektive zu leben.

Jedes Jahr rufen die Vereinten Nationen am 15. Mai den Internationalen Tag der Familien aus. Der Tag soll das Bewusstsein dafür schärfen, die Familie als grundlegende Einheit der Gesellschaft wahrzunehmen und zu unterstützen. Wir nehmen den Tag zum Anlass um auf der Familien-Konferenz die Stellschrauben und Maßnahmen einer nachhaltigen und gerechten Politik für Familien in den Blick zu nehmen und zu diskutieren. Dabei werden vor allem folgende Themen diskutiert:

  • Vielfalt der Sorge- und Solidarbeziehungen anerkennen und absichern
  • Alleinerziehende besser absichern
  • Echte Teilhabe von Kindern gewährleisten
  • Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in der Sorge- und Erwerbsarbeit
  • Zeitsouveränität ermöglichen

Eine Anmeldung ist möglich unter https://anmeldung.boell.de/(S(hnq0gfs0jlkyhlch4ro03h10))/Default.aspx?pt=EVP-04015&tp=0.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://calendar.boell.de/de/event/familien-leben-vielfalt

Termin: 10. Mai 2017

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V.

Ort: Bonn

Anmeldeschluss: 02.05.2017

Die Gesundheitsförderung im Alter stellt Kommunen und Akteure in der Seniorenarbeit vor neue Herausforderungen. Auf der Tagung werden dazu die fachlichen Zusammenhänge erläutert und zentrale Fragen zur Gestaltung der Gesundheitsförderung auf kommunaler Ebene in Arbeitsgruppen erörtert.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://www.bagso.de/veranstaltungen.html

AUS DEM ZFF

Wir freuen uns, dass Janine Örs aus ihrer Elternzeit zurückgekehrt ist und das ZFF nun wieder tatkräftig in der Verwaltung unterstützt.

U.a. verantwortet Frau Örs die technische Erstellung sowie den Versand des ZFF-Info und betreut unsere Homepage.

AKTUELLES

„Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ Engagement ist tief in der Tradition der AWO verwurzelt und nicht zuletzt der Impuls, gemeinsam mit dem Bundesjugendwerk der AWO bundesweit eine AWO-Aktionswoche vom 13. bis 21. Mai 2017 durchzuführen, die nach innen und außen wirkt – und über zahlreiche soziale Themen informiert.

Der zentrale Auftakt für die AWO-Aktionswoche wird in Berlin stattfinden. Dieser Tag ist gleichzeitig für viele AWO-Gliederungen und Einrichtungen der Aktionstag in der Region.

Vielfalt wirkt vielfach: Die AWO ist in dieser Woche und im ganzen Jahr für alle Menschen mit unterschiedlichen Angeboten da. Wir freuen uns über zahlreiche interessierte Teilnehmer*innen bei den regionalen Aktionen im Rahmen der Aktionswoche in den AWO-Einrichtungen und Geschäftsstellen – von der KITA bis zum Seniorenwohnheim. Was wann und wo stattfindet, alle kleinen und großen Veranstaltungen, finden Sie unter der Rubrik „Kalender“ auf einen Blick. Für alle Bundesländer, für alle Tage.
Viel Spaß beim Stöbern!

Wir werden in dieser Woche bundesweit unsere Türen öffnen, um unsere engagierte, soziale Arbeit Ihnen zu präsentieren und Ihnen zu zeigen:

  • Was hinter der AWO steckt und was wir machen.
  • Die AWO ist offen für alle – jeder Mensch ist uns willkommen.
  • Jede und jeder kann bei den Angeboten der AWO mitmachen oder sie in Anspruch nehmen.
  • Warum es richtig und wichtig ist, sich in der AWO zu engagieren.
  • Wir legen Wert auf Tradition und sind zugleich modern, lebendig, innovativ, dynamisch, vielfältig und sind somit für alle Generationen interessant.

Bis zur Durchführung der AWO Aktionswoche im Juni 2017 werden wir regelmäßig in den unterschiedlichen Medien über unsere Arbeit und unser Engagement informieren. Auf dieser Website werden persönliche Berichte von engagierten Mitarbeiter/innen und Ehrenamtlichen der AWO, Tipps zu Veranstaltungsformaten für die Aktionswoche und Beiträge über die Arbeit der Einrichtungen und Gliederungen der AWO präsentiert. Darüber hinaus werden wir über diese Themen in den sozialen Netzwerken berichten. Machen Sie mit! Nutzen Sie für Veröffentlichungen Ihrer Beiträge Hashtag #echtawo

Weitere Informationen finden Sie auf http://www.echt-awo.org/aktionswoche-2017/.

Am 20. März 2017 veröffentlichte das EFZA das Dossier „Adoptionen in Deutschland“. Das Dossier stellt eine erste Bestandsaufnahme zu zentralen Bereichen des Adoptionswesens in Deutschland dar. Es informiert über wichtige Entwicklungen der nationalen und internationalen Adoptionen und gibt einen Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Strukturen sowie über die Prozesse von Adoptionsvermittlungen im Inland sowie über die Durchführung von internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren. Unter Einbeziehung empirischer Befunde, Erfahrungen aus der Praxis mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie im Austausch mit juristischen Expertinnen und Experten im materiellen Adoptionsrecht und Adoptionsvermittlungsrecht werden zentrale Probleme und Fragestellungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Adoptionswesen aufgezeigt und mögliche Reformvorschläge diskutiert.
Folgende zentrale Fragen werden behandelt: Wie viele Kinder werden adoptiert? Welche Kinder werden adoptiert? Welchen Stellenwert haben Adoptionen in Deutschland? Wie funktionieren Adoptionen in Deutschland? Welche rechtlichen Grundlagen haben Adoptionen in Deutschland? Wer darf Adoptionen vermitteln? Welche Unterstützung benötigen die an einer Adoption beteiligten Personen? Welche Besonderheiten gibt es im Bereich der internationalen Adoptionen? Welche Erkenntnisse liegen aus der nationalen und internationalen Forschung zu gelingenden Adoptionen vor?

Das komplette Dossier sowie die Kurzfassung finden Sie unter: http://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/expertise-und-forschungszentrum-adoption-efza/projekt-publikationen.html

Der Berliner Beirat für Familienfragen sucht zur Unterstützung der Geschäftsstelle von Juni bis Dezember 2017 (Verlängerung ggf. möglich) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden eine_n Studentische_n Mitarbeiter_in.

Der Berliner Beirat für Familienfragen ist ein politisch unabhängiges Gremium, das 2007 vom Senat eingerichtet worden ist. Im Familienbeirat sind die familienpolitischen Akteur_innen Berlins vertreten und beauftragt, Impulse für familienpolitische Maßnahmen zu geben, die Interessen von Familien in die Politik zu geben und regelmäßig einen Familienbericht zu erstellen.

Aufgaben
Inhaltliche und organisatorische Unterstützung der Geschäftsstelle: Literatur- und Internetrecherche, sachliche und organisatorische Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen (Familienforen, Unternehmenswettbewerbe, Diskussionsrunden), Unterstützung der redaktionellen Arbeiten am Familienportal, allgemeine Büroarbeiten

Voraussetzungen
Student/in der Sozialwissenschaften/der sozialen Arbeit/der Pädagogik, Kenntnisse im Bereich der Familienpolitik, Interessen an Methoden der Partizipation, Spaß an organisatorischen Aufgaben, sehr gute PC-Kenntnisse sowie Teamfähigkeit

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.familienbeirat-berlin.de/fileadmin/Aktuelles/Ausschreibung_BBfF_stud._MA_Juni_2017.pdf

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 7 2017

SCHWERPUNKT I: Familienarbeitszeit

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat ihr Konzept einer Familienarbeitszeit vorgestellt. Demnach sollen nicht nur Familien mit kleinen Kindern, sondern auch pflegende Angehörige zeitlich entlastet werden. Das ZFF unterstützt dieses Konzept ausdrücklich und hofft, dass es sich zu einem „Ass“ im Bundestagswahlkampf entwickelt.

Rund 60 Prozent der Eltern mit kleinen Kindern haben den Wunsch, sich Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen, jedoch können dies nur 14 Prozent tatsächlich leben. Neben immer noch fehlenden Plätzen in der Kindertagesbetreuung tragen zu hohe Lohneinbußen im Falle einer Arbeitszeitreduzierung von Vätern, familienfeindliche Unternehmenskulturen und traditionelle Rollenbilder erheblich dazu bei, dass Mütter und Väter ihre Wünsche nicht erfüllen können. Ein ähnliches Bild zeichnet sich im Bereich der privat erbrachten Pflege: Auch hier übernehmen Frauen den Großteil der Sorgearbeit für ihre Angehörigen mit der
Folge von zum Teil starker körperlicher, psychischer und finanzieller Belastung.
In beiden Fällen – bei der Kindererziehung sowie bei der Pflege von Angehörigen – soll die Familienarbeitszeit mit Familiengeld greifen, für zeitliche Entlastung sorgen und dabei partnerschaftliche Anreize setzen. 150 Euro jeweils für Mütter und Väter, wenn beide zwischen 26 und 36 Stunden in der Woche arbeiten. Für pflegende Angehörige gibt es zusätzlich eine bezahlte Auszeit von drei Monaten, analog zum Elterngeld.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, sagt dazu:
„Mit dem Konzept der Familienarbeitszeit wird der zeitlichen Not vieler Familien endlich Rechnung getragen! Immer noch schultern vor allem Frauen die Hauptlast in der Sorge für Angehörige, mit weit reichenden Folgen für ihr Gehalt und ihre Rente. Die Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld kann den Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit unterstützen! Dafür sorgt auch der relativ hoch angesetzte Arbeitszeitkorridor von 26 bis 36 Stunden: Für viele Frauen ist das ein Anreiz, ihre wöchentliche Arbeitszeit ein wenig zu erhöhen. Zudem – und dies ist vielleicht die wichtigste Botschaft in diesem Konzept – erleben wir hier den Einstieg in die bezahlte Auszeit von pflegenden Angehörigen, ein mehr als dringender Reformschritt!“

Mit Blick auf die Rahmenbedingungen der Familienarbeitszeit erklärt Reckmann weiter:
„Die Familienarbeitszeit mit Familiengeld wird erst dann richtig wirken, wenn ausreichend Plätze in der Kindertagesbetreuung und der Tagespflege für Menschen mit Pflegebedarf da sind. Und natürlich brauchen wir endlich Lohngerechtigkeit in Deutschland: Auch eine bezahlte Auszeit aus dem Erwerbsleben muss man (und v.a. Frau) sich leisten können.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 04.04.2017

AWO zum Vorschlag „Familienarbeitszeit“

Gestern stellte die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ein Modell zur Familienarbeitszeit vor. „Deutschland befindet sich in Bezug auf das fürsorgliche Miteinander in einer Krise. Die anstehenden Fragen verlangen eine gesamtgesellschaftliche Debatte zur Organisation von Fürsorge sowohl im privaten als auch im professionellen Bereich“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Der Vorschlag Schwesigs für die Erziehung von Kindern und die Pflege von Angehörigen neben einer vollzeitnahen Berufstätigkeit eine Familienarbeitszeit zu etablieren, geht auf diese Fragen ein und stößt damit aus Sicht der AWO wichtige Debatten an. Insbesondere das Neue am Vorschlag – die Einführung einer dreimonatigen Pflege- Freistellung und das Familiengeld für Pflege, setzt aus Sicht der AWO richtige Schwerpunkte in der Diskussion.
Ziel sollte aber zunächst sein, konkrete Punkte mit allen Akteuren und (möglichen) Betroffenen zu erörtern und den Blick darauf zu richten, wie den Familien ein Leben nach ihren Vorstellungen, wie also eine wirkliche Wahlfreiheit, ermöglicht werden kann. Denn Aufgabe von Familienpolitik ist nicht, nur ein Lebens- oder Familienmodell zu unterstützen. Und wenngleich davon auszugehen ist, dass eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf das Leitbild oder Ziel vieler Familien ist, so muss es doch auch andere Varianten geben können, familiale Fürsorge zu erbringen und auch diese bedürfen der Unterstützung des Staates. „Die AWO engagiert sich sehr für die Belange der Fürsorge, denn alle Menschen sind in bestimmten Lebensphasen und Lebenssituationen mehr oder weniger existenziell darauf angewiesen, dass sich andere Menschen verlässlich und verbindlich um sie kümmern. Und Menschen, die bereit sind, diese Aufgaben zu übernehmen, sollten in ihrem selbstbestimmten Leben bestärkt werden“, zeigt sich Wolfgang Stadler überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 04.04.2017

Manuela Schwesig hat heute ihr Konzept für eine Familienarbeitszeit vorgestellt. Danach sollen Eltern ein sogenanntes Familiengeld in Höhe von 300 Euro erhalten, wenn beide vollzeitnah (26 bis 36 Stunden) arbeiten und sich partnerschaftlich um das Kind kümmern wollen. Analog zu diesem Modell sollen auch pflegende Angehörige entlastet werden: mit einem Familiengeld für die Pflege von monatlich 150 Euro sollen sie ihre Arbeitszeit einfacher auf eine vollzeitnahe Beschäftigung reduzieren können. Mehr als jede/r zweite pflegende Angehörige arbeitet wöchentlich länger als 36 Stunden.
„Ein Großteil der Mütter will nach der Elternzeit nicht in der Zuverdienerinnen-Falle stecken bleiben, sondern ein existenzsicherndes Einkommen erzielen. Unterdessen wollen sich Väter neben ihrer Berufstätigkeit stärker in die Familienarbeit einbringen. Beides gelingt nur, wenn sich die Arbeitszeiten von Eltern annähern. Das Familiengeld schafft dafür die Voraussetzung.
Ein Familiengeld als Pauschalleistung ist grundsätzlich sinnvoller und gerechter als eine Entgeltersatzleistung: Es erreicht auch diejenigen Familien mit niedrigen Einkommen, die sich eine Arbeitszeitreduzierung bislang nicht leisten konnten.
Doch rechnet sich das Familiengeld für Eltern nicht alleine in der betreuungsintensiven Phase von Kindern: Das Einkommen von Familien, in denen beide Elternteile einer existenzsichernden Erwerbsarbeit nachgehen können, fällt langfristig höher aus. Zugleich werden der staatliche Unterstützungsbedarf von Frauen im Lebensverlauf und die geschlechtsspezifische Rentenlücke spürbar abnehmen.
Zur familiären Sorgearbeit zählt aber nicht nur die Betreuung von Kindern, sondern auch die Pflege von Angehörigen. Auch sie stellt die meist pflegenden Frauen zeitlich vor eine Zerreisprobe. Manuela Schwesig will deshalb auch hier Angebote für eine Entlastung machen: mit einem Familiengeld für Pflege und einer Lohnersatzleistung, die bis zu drei Monate gezahlt werden kann. Dies soll auch dazu beitragen, dass der Anteil pflegender Männer weiter zunimmt, ohne berufliche Nachteile befürchten zu müssen.
Dieses Konzept greift damit die gesellschaftliche Wirklichkeit von Familien und ihre jeweiligen Folgen für Frauen und Männer auf – gerecht, langfristig durchdacht und lebensnah.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 03.04.2017

Anlässlich der Vorstellung der Pläne für eine Familienarbeitszeit durch die Bundesfamilienminister Schwesig erklärt Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Mehr Zeit für Familie, sei es für die Kinder oder für pflegebedürftige Freunde oder Angehörige – das ist eine brennende Herausforderung für die Familienpolitik in Deutschland. Eltern wollen Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen, die wenigsten können dies im Alltag umsetzen. Menschen, die Angehörige oder Freunde pflegen, dürfen beruflich nicht länger ins Abseits gedrängt werden. Die große Koalition hat vier Jahre verplempert und die Herausforderungen ignoriert. Nun macht Ministerin Schwesig Vorschläge – aber auch hier gilt: ankündigen kann jede, auf die Umsetzung kommt es an.

Ministerin Schwesigs Vorschlag, der Ausweitung des sogenannte „Familiengelds“ auf pflegende Angehörige zu begrenzen, ist zu kurz gesprungen. Da Ministerin Schwesig NachbarInnen und Nachbarn und Freunde von der Leistung ausschließt, bleiben Pflegebedürftige, deren Kinder nicht in derselben Stadt wohnen, außen vor. Auch fehlt dem Konzept die notwendige Flexibilität, damit Pflegende auf Unvorhergesehenes spontan reagieren können.

Mit der KinderZeit Plus und der PflegeZeit Plus haben wir Vorschläge für eine besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Pflege und Beruf vorgelegt, die Familien zielgerichtet dort unterstützen, wo es nötig ist. Mit der KinderZeit Plus unterstützen wir junge Familien 24 Monate lang, jeweils 8 Monate für Vater und Mutter und weitere 8 aufteilbar zwischen den beiden oder 24 Monate komplett für Alleinerziehende, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Flexibel ohne enges Stundenkorsett; wer zum Beispiel um ein Fünftel seine Arbeit reduziert, erhält fünfmal so lange KinderZeit Plus.

Die grüne PflegeZeit Plus ermöglicht eine bis zu dreimonatige Freistellung für Menschen, die Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige, Nachbarn oder FreundInnen übernehmen. Außerdem sollen sich Pflegende – im Gegensatz zum geltenden Pflegezeitgesetz – über die gesamte Dauer der Pflegedürftigkeit hinweg jährlich bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen können, bei Zahlung einer Lohnersatzleistung ähnlich wie für Eltern, deren Kind krank ist.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.04.2017

SCHWERPUNKT II: Kinderrechte

196 Staaten haben die UN-Kinderrechtskonvention – ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, das wesentliche Standards zum Schutz von Kindern weltweit festlegt und Kinderrechte definiert – bis heute unterzeichnet. Damit ist sie der weltweit meistratifizierte völkerrechtliche Vertrag. Bereits vor 25 Jahren hat Deutschland sich vor der Staatengemeinschaft zu Kinderrechten bekannt. Um die Umsetzung der Konvention in Deutschland in den letzten 25 Jahren zu diskutieren und zu würdigen, veranstaltete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 4. April einen politischen Festakt.
„Durch die UN-Kinderrechtskonvention hat sich viel für Kinder in Deutschland verbessert, aber auch bei uns ist noch nicht alles gut. Immer noch hängt der Bildungserfolg von Kindern stark vom Einkommen ihrer Eltern ab. Immer noch sind Kinder in unserem Land arm, immer noch werden Kinder Opfer von Gewalt. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde den Kinderschutz konkret verbessern“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in ihrer Festrede.
Auf dem Podium diskutierte Ministerin Schwesig mit ihren Gästen: Bundesjustizminister Heiko Maas, der Vorsitzenden der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder Ministerin Petra Grimm-Benne, der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Prof. Dr. Beate Rudolf und dem Sprecher der National Coalition Prof. Dr. Jörg Maywald. Thema waren die Bedeutung des Vorrangs des Kindeswohls, die nötigen Verpflichtungen zur Umsetzung der Konvention und Möglichkeiten besserer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wo es um ihre Rechte geht. Einigkeit besteht darin: Deutschland muss bei der Stärkung der Kinderrechte noch einen Schritt weitergehen.
„Wir müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, da, wo die wichtigsten Werte für unser Zusammenleben festgeschrieben sind“, betonte Schwesig.
Sie begrüßte ausdrücklich die entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zur Erweiterung von Artikel 6 des Grundgesetzes. Der neue Absatz soll zwei zentrale Elemente der UN-Kinderrechtskonvention festschreiben: das „Kindeswohlprinzip“ und das „Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung“.
An den Festakt schloss sich eine Fachveranstaltung der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zur Bedeutung der Konvention für die Landes- und kommunalen Ebenen an.
Weiter Informationen unter: www.25-jahre-kinderrechte.de und www.bmfsfj.de/kinderrechte

Quelle: Pressemitteilung Bundesfamilienministerium vom 04.04.2017

Aus Anlass des Kinder- und Jugendhilfetages in Düsseldorf spricht sich die SPD-Bundestagsfraktion erneut für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz aus. Deshalb unterstützen wir eine entsprechende Bundesratsinitiative von NRW-Ministerpräsidentin Kraft. Ausdrücklich im Grundgesetz geregelte Kinderrechte sollen das Fundament für eine gute, gerechte, solidarische und zukunftsweisende Kinderpolitik sein. Jetzt muss lediglich noch die Union auf den großen Zug der Befürworter in Zivilgesellschaft, Parteien, Landesregierungen und Bundestagsfraktionen aufspringen.
„Kinderrechte im Grundgesetz sind zum Greifen nah. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt den aktuellen Anlauf von Ministerpräsidentin Kraft aus Nordrhein-Westfalen, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu regeln. Sie sollen die Basis für eine gute, gerechte, solidarische und zukunftsweisende sozialdemokratische Kinderpolitik sein. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen, dass eine solche Politik mit zusätzlichen Zukunftsinvestitionen in gute und gebührenfreie frühkindliche Bildung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, familienfreundliche Stadt- und Verkehrsplanung und armutsverhindernde Sozialleistungen verbunden ist.
Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet zu gewährleisten, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird. Das wollen wir jetzt auch an der Basis für unser gesamtes Rechtssystem, also im Grundgesetz, klar und deutlich regeln. Kinder sind beim Einfordern ihrer Rechte stets auf die Unterstützung durch andere angewiesen. Umso wichtiger sind spezielle, eigene und klar formulierte Rechte, die ihnen besonderen Schutz, bestmögliche Förderung und altersangemessene Beteiligung sichern. Damit stärken wir die Rechte und die Interessen von Kindern gegenüber dem Staat und gleichzeitig die Rechte von Eltern. Denn sie sind es, die die Interessen ihrer Kinder im Alltag vertreten und ihre Rechte durchsetzen. Wenn die Union mitmacht, werden wir noch in dieser Legislaturperiode ein gutes Fundament für eine gute Kinderpolitik durch die Aufnahme von Kinderechten im Grundgesetz bekommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.03.2017

Vor 25 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE dazu:

In Deutschland lebt jedes fünfte Kind in Armut. Es ist ein schönes Ziel, die Rechte von Kindern ins Grundgesetz zu schreiben, wie es Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig fordert. Wichtiger ist es jedoch, Kinderrechte jeden Tag walten zu lassen, indem man Kinder konkret jeden Tag schützt und fördert. DIE LINKE unterstützt die Forderung eines breiten Bündnisses für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro im Monat. Teile der SPD nähern sich dieser Maßnahme für soziale Gerechtigkeit für Kinder an. Ich frage an dieser Stelle: Frau Schwesig, wie halten Sie es mit der Kindergrundsicherung? Der heutige Tag wäre ein guter Anlass, um sich klar gegen Kinderarmut auszusprechen und sich der Forderung nach einer Kindergrundsicherung anzuschließen.

Auch chronisch kranke Kinder werden in Deutschland stark von der Politik benachteiligt. Jedem dritten chronisch kranken Kind wird eine Reha-Behandlung verweigert. Zu chronischen Krankheiten zählen unter anderem Epilepsie, Asthma, Neurodermitis oder Herzfehler. Die Lebensqualität der Kleinen und ihrer Familie wird bereits durch die Krankheit stark getrübt – Reha-Maßnahmen sind deshalb nicht nur medizinisch unerlässlich, sondern auch eine Frage sozialer Politik. Aktuellen Berichten zufolge geht die Zahl der genehmigten stationären Reha-Aufenthalte für Kinder seit zehn Jahren stark zurück. Es ist Zeit, die Gesundheitsversorgung in Deutschland fit für die Kinder und damit fit für die Zukunft zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 04.04.2017

Heute vor 25 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft, wenn auch zunächst mit Vorbehalten. Seit Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch die damalige Bundesregierung im Jahr 2010 gilt die Konvention als geltendes Recht uneingeschränkt für jedes in Deutschland lebende Kind. Gemäß Artikel 25 des Grundgesetzes nimmt sie den Rang eines einfachen Bundesgesetzes ein. Im Falle einer Konkurrenz zwischen Grundgesetz und Kinderrechtskonvention kommt dem Grundgesetz eine Vorrangstellung zu. Deshalb ist es so wichtig, die Kinderrechte endlich in der Verfassung zu verankern.
Seit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Position des Kindes auch im deutschen Recht deutlich verbessert. So hat jedes Kind inzwischen ein eigenes Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Im Falle einer Trennung oder Scheidung haben Kinder das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen, ein Verfahrensbeistand vertritt ihre Interessen vor dem Familiengericht. Auch im Kinder- und Jugendhilferecht stehen Kinder eigene Rechte zu, darunter ab Vollendung des ersten Lebensjahres das Recht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Das Grundgesetz allerdings enthält bislang kein ausdrücklich normiertes Grundrecht für Kinder. „Zwar hat das Bundesverfassungsgericht längst anerkannt, dass Kinder Grundrechtsträger sind und die Wahrung ihrer grundlegenden Rechte sowohl vom Staat als auch von den Eltern erwarten können. Im Wortlaut des Grundgesetzes aber tauchen Kinder nur als Anhängsel ihrer Eltern, also als Objekte, auf. Daher ist nicht gewährleistet, dass die internationalen Kinderrechte in Deutschland in jedem Fall Anwendung finden“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Besonders wichtig ist, durch die Verfassung zu gewährleisten, dass bei allen die Interessen und Rechte von Kindern betreffenden staatlichen Handlungen und Entscheidungen das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden muss. Auch die Rechte auf Förder ung und angemessene Beteiligung sollten in das Grundgesetz aufgenommen werden.“
Die Deutsche Liga für das Kind begrüßt die aktuelle Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen, die zum Ziel hat, die Kinderrechte in der Verfassung zu verankern. Im Rahmen des Aktionsbündnis Kinderrechte hat die Liga zusammen mit anderen Kinderrechtsorganisationen einen eigenen Formulierungsvorschlag vorgelegt (http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de). Der Deutsche Bundestag sollte noch in dieser Legislaturperiode die bestehenden Initiativen aufgreifen und mit der nötigen Zweidrittelmehrheit die Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen. Die regierende Große Koalition bietet dafür eine gute Grundlage.
Das Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vor einem Vierteljahrhundert macht auch deutlich, dass bei der Verwirklichung vieler Kinderrechte weiterhin großer Nachholbedarf besteht. Dies gilt unter anderem für die Chancengerechtigkeit in der Bildung, die dringend notwendige Verringerung der Kinderarmut und das Recht des Kindes auf Beteiligung. Erwogen werden sollte auch eine Herabsetzung der Wahlaltersgrenze, um auf diese Weise der nachwachsenden Generation mehr politisches Gewicht zu verleihen und für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 05.04.2017

Anlässlich des 25. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 5. April 1992 fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte, bundesweit lokale Anlaufstellen für Kinderrechte zu stärken und – wo nicht vorhanden – einzurichten.
„Jedes Kind in Deutschland soll eine Anlaufstelle für Kinderrechte in seinem unmittelbaren Lebensumfeld haben, die sich gemeinsam mit ihm für seine Interessen stark macht“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Kinderrechte sind Menschenrechte. Aber anders als Erwachsene können Kinder aufgrund ihres Kindseins ihre Rechte nur eingeschränkt wahrnehmen und einfordern“, so Kittel weiter. Deshalb brauche es Stellen, die Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, von ihren Rechten tatsächlichen Gebrauch zu machen. Augenblicklich gebe es in Deutschland in nur rund 100 Kommunen Kinderbeauftragte oder Kinderbüros, die Aufgaben einer Anlaufstelle für Kinderrechte übernehmen. Angesichts von rund 11.000 Kommunen in Deutschland sei das eine bedrückend geringe Zahl.
Aufgabe dieser Anlaufstellen für Kinderrechte müsse es sein, sich beispielsweise in der lokalen Städteplanung parteiisch für Kinder und Jugendliche einzusetzen und ihre Beteiligung vor Ort zu fördern. Außerdem sollten sie Kindern und Jugendlichen sowie deren Sorgeberechtigten einen Weg durch das vorhandene Angebot an Unterstützungsleistungen oder zu einem Gericht weisen. Häufig wüssten Kinder, Jugendliche und auch ihre Sorgeberechtigten nicht, an wen sie sich eigentlich wenden können.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist 1989 mit dem Ziel verabschiedet worden, Kinder vor Verletzungen ihrer Rechte besonders zu schützen, sie in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen bei der Einforderung ihrer Rechte mehr Gehör zu verschaffen. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert die Vertragsstaaten dazu auf, Institutionen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche bei der Vertretung ihrer Interessen unterstützen.
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, die in der Konvention verbrieften Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen. Diese Staatenverpflichtung ist für alle föderalen Ebenen bindend.
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet. Die Monitoring-Stelle berät die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kindgerechten Umsetzung der UN-Konvention. Die Monitoring-Stelle arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft, mit staatlichen Stellen, Forschungsinstituten und Kindern und Jugendlichen zusammen.
Weitere Informationen: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk/

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte vom 04.04.2017

Am 5. April 1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Nach Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch die Bundesregierung gilt die Konvention seit 2010 uneingeschränkt für jedes in Deutschland lebende Kind. Sie schafft subjektive Rechtspositionen und begründet innerstaatlich unmittelbar anwendbare Normen. Gerichte wie auch Regierungen und Behörden sind in vollem Umfang an sie gebunden. Allerdings haben die Kinderrechte immer noch keinen Verfassungsrang.
Auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention steht die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz weiterhin aus. „Die Bundesregierung sollte die Mahnungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes ernst nehmen. Kinderrechte im Grundgesetz würden der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einen deutlichen Schub geben“, sagt Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition. „Zwar hat sich die rechtliche Stellung der Kinder in vielen Feldern verbessert. Meilensteine hierfür waren die Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung und der Anspruch jedes Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen bei Trennung oder Scheidung der Eltern. Dennoch werden die Interessen von Kindern immer noch vernachlässigt. Es bleibt viel zu tun, um Kindern tatsächlich gerecht zu werden. Sei es in Kitas und Schulen, bei der Verkehrsplanung, im Umweltschutz, im Ausländer- und Asylrecht oder bei der Bekämpfung der Kinderarmut.& ldquo;
Die National Coalition begrüßt daher ausdrücklich die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0201-0300/234-17.pdf?__blob=publicationFile&v=5), die das Ziel hat, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Das Grundgesetz ist Ausdruck der wesentlichen Werte unserer Gesellschaft. Wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert sind, muss dem Vorrang des Kindeswohls und den Rechten jedes Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung mehr als bisher Rechnung getragen werden.
Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition, betont: „Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz führt nicht, wie von manchen befürchtet, zu einer Schwächung der Stellung der Eltern. Im Gegenteil, Eltern erhalten dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen tatsächlich durchzusetzen. Es ist zu erwarten, dass wichtige Anliegen wie etwa die Erhöhung der Chancengerechtigkeit in der Bildung, die Verringerung der Kinderarmut oder das Recht des Kindes auf Beteiligung durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz deutlich mehr Gewicht erhalten werden. Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen, wäre ein gutes Fundament, auf das wir in den kommenden 25 Jahren aufbauen können.“
In ihrem Hamburger Appell (http://www.netzwerk-kinderrechte.de/uploads/tx_news/Hamburger_Appell_September2016.pdf) fordert die National Coalition die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, die Mitglieder des Deutschen Bundestages, sowie die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum nächsten Deutschen Bundestag dazu auf, sich für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung stark zu machen.
Die National Coalition Deutschland. Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC) – ist ein Zusammenschluss auf Bundesebene von 120 Organisationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Sie setzt sich seit vielen Jahren nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.

Quelle: Pressemitteilung National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN – Kinderrechtskonvention vom 04.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt Staat und Zivilgesellschaft in Sachen Kinderrechte auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. „Die Kinderrechte fristen in Deutschland trotz einiger Fortschritte auch nach 25 Jahren immer noch ein Schattendasein. In der Gesamtschau müssen wir feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt. Auch wir als Kinderrechtsorganisation müssen uns selbstkritisch zurechnen lassen, dass es bisher nicht gelungen ist, die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls als Leitziel allen staatlichen und privaten Handelns zu etablieren. Deshalb werden wir gerade auch im Hinblick auf die neue Regierung nach der Bundestagswahl unsere Anstrengungen intensivieren, damit Deutschland zukünftig seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Beispielsweise bei der Bekämpfung der Kinderarmut in un serem Land, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz oder bei der Etablierung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
Damit Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag umfassend die Möglichkeit zur Beschwerde bei Verletzungen ihrer Rechte erhalten, sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes flächendeckend und niedrigschwellig arbeitende Ombudsstellen als adäquate und für alle Kinder leicht zugängliche Ansprechpartner vor Ort eingerichtet werden. Die Einrichtung von Ombudsstellen sollte zudem mit einem umfassenden Gesamtkonzept einhergehen. Für das erfolgreiche Arbeiten von Ombudsstellen im Sinne eines funktionierenden, kinderrechtlich fundierten Beschwerdemanagements ist ihre horizontale Verzahnung mit der kommunalen Ebene und ihre vertikale Verzahnung mit der Landes- und Bundesebene notwendig. Dadurch kann der Gefahr von isoliert und lediglich fallbezogen arbeitenden ombudschaftlichen Beratungsstellen vorgebeugt und eine nachhaltige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilfesystems in Deutschland begünstigt werden.
Deutschland hat zudem als einer der ersten Vertragsstaaten das Dritte Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention ratifiziert, so dass Kinder sich an den UN-Kinderrechtsausschuss wenden können, wenn alle rechtlichen Beschwerdemöglichkeiten auf der nationalen Ebene ausgeschöpft sind und sie ihr Recht in Deutschland nicht effektiv durchsetzen können. Vertragsstaaten haben damit auch die Pflicht, Kindern den Zugang zum Recht zu ermöglichen. Dazu gehört, Kinder, Eltern und Fachkräfte umfassend über Kinderrechte und Beschwerdemöglichkeiten zu informieren.
„Damit wir uns auf den Weg in eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen können, sollte die Bundesregierung ein breites gesellschaftliches ,Bündnis für Kinder‘ ins Leben rufen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es an der Zeit, dass sich Bund, Länder und Kommunen, Verbände, Wirtschaft, Medien, Wissenschaft und Forschung zu einem solchen Bündnis zusammenfinden und Initiativen und Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland ausarbeiten“, so Krüger weiter. „Kinderrechte sind kein Gedöns, sie gehören ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit. Wir erleben derzeit jeden Tag aufs Neue wie wichtig es ist, unsere Demokratie zu fördern und ein gesellschaftliches Miteinander zu ermöglichen. Dafür dürfen wir nicht nur Erwachsenen, sondern müssen auch Kindern Räume für echte Mitbestimmung eröffnen. Dazu gehört es außerdem, Kinderrechte endlich als eigenst ändige Rechte im Grundgesetz zu verankern.“
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind unter den vielen marginalisierten Gruppen in Deutschland die Kinder diejenigen, die am wenigsten Öffentlichkeit bekommen. Kinder werden in der Gesellschaft immer noch eher als zu betreuende Subjekte gesehen, und nicht gleichberechtigte Akteure und Partner. „Im Zuge des demografischen Wandels stehen massive gesellschaftliche Umstrukturierungen an, die nicht zu bewältigen sind, wenn wir uns nicht darauf besinnen, die Generationen zu stärken, die zukünftig die Gesellschaftslasten hauptsächlich werden tragen müssen“, so Krüger. Dazu zählt auch eine stärkere Förderung und bessere rechtliche Absicherung des Engagements von Kindern und Jugendlichen. Das stärkt auch ihre Resilienz, wovon insbesondere Kinder aus armen Familien profitieren. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes werden die Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen beim ehrenamtlichen Engagement noch immer st ark unterschätzt. So sind Förderprogramme mit entsprechenden Datenbanken und Freiwilligenagenturen ebenso wie viele Organisationen und Initiativen vor allem auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen ausgerichtet. Dabei zeigt eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes, wie wichtig das ehrenamtliche Engagement in jungen Jahren für unsere Gesellschaft ist. Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, werden sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Ehrenamtliches Engagement von Kindern und Jugendlichen ist also auch ein wichtiger Baustein für unsere Demokratie.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk vom 04.04.2017

Kinderrechte sind ein wichtiges Gut unserer Demokratie. „Vor 25 Jahren trat die Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft – doch nun gilt es, den Kindern mehr Mitbestimmungsrechte einzuräumen“, fordert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann. Die Kinderrechtskonvention stellt heraus, dass die Meinungen von Kindern wichtig sind und angehört werden müssen, bevor zum Beispiel Parlamente, Gerichte oder Ämter zu Entscheidungen kommen, die Kinder betreffen. Auf politischer Ebene jedoch geraten die Interessen von Kindern und Jugendlichen immer stärker in den Hintergrund.
Artikel 12 der Kinderrechtskonvention zum Beispiel gesteht Kindern das Recht auf freie Meinungsäußerung zu. Sie dürfen demonstrieren und tun es auch – zum Beispiel für Umweltschutz, Nachhaltigkeit oder mehr Toleranz. „Am Wahltag allerdings hält man Kinder und Jugendliche für zu wenig politisch gebildet, um eine Entscheidung zu treffen“, kritisiert Heimann. „Denn wahlberechtigt ist ein Bundesbürger bisher erst, wenn er 18 Jahre alt ist.“
Der Deutsche Familienverband will das ändern – gemeinsam mit vielen prominenten Unterstützern. Die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ setzt sich für ein Wahlrecht ab Geburt ein. Kinder bekommen damit eine Stimme, die sie abgeben können, sobald sie sich selbstständig ins Wählerverzeichnis eintragen. Bis dahin vertreten Eltern treuhänderisch die Interessen ihrer Kinder. Konsequenzen aus politischen Entscheidungen – etwa in Bildung, Betreuung, Chancengleichheit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz – spüren Minderjährige genauso wie Erwachsene. Doch ihre Chance, hier etwas mitzubewegen und unsere Gemeinschaft in zukunftsfeste Bahnen zu lenken, liegt bisher praktisch bei Null.
„Die Kinderrechtskonvention umzusetzen war ein wichtiger Schritt“, unterstreicht der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Doch jetzt geht es um den nächsten: Wagen wir mehr Demokratie! Kinder werden am längsten mit den Folgen der heutigen politischen Entscheidungen konfrontiert sein. Sie müssen die Chance zur Mitbestimmung bekommen – im Interesse ihrer und unserer Zukunft!“

Weitere Informationen: http://wahlrecht.jetzt/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.04.2017

SCHWERPUNKT III: Mutterschutz

Das ZFF begrüßt die in 2. Lesung verhandelte Novellierung des Mutterschutzgesetzes, mahnt aber weitere Handlungsschritte für eine verbesserte finanzielle Absicherung von Schwangeren und jungen Müttern an.
Die Große Koalition hat sich auf die Novellierung des Mutterschutzgesetzes geeinigt, die in 2. Lesung verhandelt wird. Die Reform soll Frauen zukünftig passgenauer bei der Vereinbarkeit von Beruf und Schwangerschaft und Stillzeit unterstützen. Mit der Neuregelung soll der (gesundheitliche) Mutterschutz neben Arbeitnehmerinnen auch auf arbeitnehmerähnliche Personen, Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen ausgeweitet werden.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:
„Endlich hat sich die Koalition auf die Reform des Mutterschutzgesetzes geeinigt! Besonders begrüßen wir, dass neben Arbeitnehmerinnen auch arbeitnehmerähnliche Personen, wie zum Beispiel die festen freien Mitarbeiterinnen von Medienunternehmen, sowie Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen in den Bereich des gesundheitlichen Mutterschutz aufgenommen werden sollen. Diese Frauen sollen zukünftig selbst entscheiden können, ob sie beispielsweise von der achtwöchigen Schutzfrist nach der Entbindung Gebrauch machen. Bei der Umsetzung muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass schwangere und stillende Frauen nicht unfreiwillig in Studium oder Ausbildung zurückgedrängt werden. Hier sind Schulen und Hochschulen in der Pflicht flexible Prüfungsregelungen für Mädchen und Frauen in der Zeit der Mutterschutzfristen zu gewährleisten. Perspektivisch sprechen wir uns daneben für eine finanzielle Unterstützung dieser Personengruppen rund um die Geburt aus: Denn eine Unterbrechung des Ausbildungsverhältnisses oder des Studiums kann sich nur diejenige leisten, die auch monetär abgesichert ist!
Im Sinne eines partnerschaftlichen Familienmodells müssen auch die Rechte von (werdenden) Vätern gestärkt werden, beispielsweise durch eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes bei der Ankündigung von Elternzeit oder durch die Einführung einer Vaterzeit, also einer kurzzeitigen bezahlten Freistellung direkt nach der Geburt.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 30.03.2017

Der Bundestag hat heute (Donnerstag) in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Mit diesem Gesetz soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2018 gelten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Mit der Reform wird nicht nur der Mutterschutz modernisiert – künftig sollen auch mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren. Er gilt mit dem neuen Gesetz auch für Studentinnen und Praktikantinnen. Besonders wichtig ist, dass wir den Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung verbessern konnten: Sie sollen künftig die Möglichkeit haben, ihre Schutzfrist um 4 Wochen zu verlängern, auf 12 Wochen, die es heute für Früh- und Mehrlingsgeburten schon gibt. Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt. Diese Regelungen treten bereits unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.“

Die bisherigen Regelungen zum Mutterschutz stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Seither hat sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit der Frauen selbst grundlegend gewandelt. Mit dem neuen Gesetz wird der Mutterschutz zeitgemäßer und den modernen Anforderungen angepasst. Bestehende Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen werden berücksichtigt und die besondere Situation schwangerer oder stillender Frauen ins Zentrum gerückt.

Die Neuregelung sieht im Wesentlichen vor:

Inkrafttreten nach Verkündung des Gesetzes für folgende Regelungen:Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist. Es wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt.

Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Januar 2018: Schülerinnen und Studentinnen werden dann in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.In den Anwendungsbereich fallen auch ausdrücklich die nach geltendem EU-Recht arbeitnehmerähnlichen Personen. Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere Beschäftigte nach dem MuSchG gilt. Der Mutterschutz wird für diese Sonderstatusgruppen jedoch wie bisher in gesonderten Verordnungen geregelt. Das Gesetz stellt zudem klar, dass entsprechend unionsrechtlichen Vorgaben auch für diese Personengruppe eine angemessene Kontrolle und Überwachung durch besondere Behörden sicherzustellen ist und daher eine „Eigenüberwachung“ durch die dienstvorgesetzte Stelle nicht ausreichend ist.Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt. Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeitgeber die Frau grundsätzlich weiterbeschäftigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher. Betriebe und Behörden werden durch die Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz in Umsetzungsfragen beraten und begleitet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.04.2017

Gestern Abend wurde das neue Mutterschutzgesetz im Bundestag verabschiedet. Eine Reform des Gesetzes war dringend notwendig. Denn es geht im Wesentlichen auf Regelungen aus dem Jahr 1952 zurück und ist somit – angesichts der veränderten Rolle der Frau in der Arbeitswelt – ein Gesetz aus einer anderen Zeit.
„Das neue Mutterschutzgesetz, das zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt, ist modern und zeitgemäß. Es schafft eine gute Balance zwischen dem Gesundheitsschutz für eine stillende oder schwangere Frau einerseits und der Selbstbestimmung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit und ihre Ausbildung andererseits.
Mit der Reform weiten wir außerdem die betroffene Zielgruppe aus. Künftig werden unter anderem auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen von den Regelungen profitieren. Für Frauen, die ein Kind mit Behinderungen zur Welt bringen, verlängert sich der nachgeburtliche Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen. Diese Verbesserung war uns besonders wichtig, so dass sie bereits zum 1. Juli 2017 in Kraft tritt. Außerdem dehnen wir den Kündigungsschutz für Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, auf mindestens vier Monate nach der Geburt aus.
In den Verhandlungen mit der Union haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für weitere Verbesserungen stark gemacht. Unter anderem haben wir uns für ein höheres Schutzniveau bei der Spätarbeit zwischen 20.00 und 22.00 Uhr eingesetzt. Spätarbeit ist ohnehin nur möglich, wenn die Frau sich ausdrücklich dazu bereit erklärt hat, ein ärztliches Attest vorliegt und Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Wir haben durchgesetzt, dass hier zusätzlich noch ein behördliches Genehmigungsverfahren erfolgen muss.
Zudem konnten wir bei der Überstundenregelung darauf hinwirken, dass Teilzeitbeschäftigte berücksichtigt werden. Denn gerade Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in Teilzeit – eine Anpassung war deshalb dringend notwendig. Darüber hinaus haben wir dafür gesorgt, dass ein Rückkehrrecht auf den gleichen oder vergleichbaren Arbeitsplatz im Gesetz verankert wird.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes schaffen wir moderne und praxisnahe Regelungen und den Spagat zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung der Frau.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 31.03.2017

Ab kommenden Jahr soll der Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen und arbeitnehmerähnliche Beschäftigungsverhältnisse gelten. Der Familienausschuss gab dem entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/8963) am Mittwoch grünes Licht. Der durch den Ausschuss geänderten Fassung der Gesetzesvorlage stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich der Stimme, die Linksfraktion stimmte dagegen.
Gemäß der Gesetzesnovelle können Schülerinnen und Studentinnen zukünftig während des Mutterschutzes für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Das Gesetz sieht zudem eine Verlängerung der Schutzfristen von acht auf zwölf Wochen für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes vor. Neu aufgenommen in das Mutterschutzgesetz wird ein viermonatiger Kündigungsschutz für Frauen bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
Mit der Novelle soll auch die Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz in das Mutterschutzgesetz integriert werden. Zukünftig sollen Arbeitsverbote nicht mehr gegen den Willen der schwangeren Frauen möglich sein. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Auch Sonntagsarbeit soll auf freiwilliger Basis ermöglicht werden. In diesem Bereich hatte der Ausschuss noch einmal Veränderungen an der Gesetzesvorlage vorgenommen. So soll prinzipiell ein Nachtarbeitsverbot für schwangere oder stillende Frauen von 20 Uhr bis 6 Uhr gelten. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr soll aber durch ein behördliches Genehmigungsverfahren ermöglicht werden, wenn die Frau dem ausdrücklich zustimmt, nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung spricht und eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
Vor allem an dieser Regelung stören sich Linksfraktion und Grüne. Sie verwiesen darauf, dass der Begriff "unverantwortbare Gefährung" im Arbeitsschutz bislang unbekannt sei und deshalb zu viele Interpretationsspielräume eröffne. Allerdings verabschiedete der Ausschuss einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, darauf hinzuwirken, dass für Arbeitgeber und Vollzugsbehörden Hinweise zur Umsetzung des Gesetzes erarbeitet werden. Die Grünen bezweifelten jedoch, dass dies bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes zu leisten sei. Die Linksfraktion befürchtet, dass die Liberalisierung bei den Arbeitszeiten in der Realität zu weniger Schutz für Schwangere führt, da Arbeitgeber Druck auf die Frauen ausüben könnten, um deren vermeintliche Zustimmung zu erzwingen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 212 vom 29.03.2017

Vor dem Bundestagsbeschluss des neuen Mutterschutzgesetzes sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am Mittwoch in Berlin:

„Die Reform des Mutterschutzes nach über sechzig Jahren war überfällig. Trotz heftigen Widerstands von Union und aus dem Arbeitgeberlager wurden viele Verbesserungen erreicht. Das festgelegte Genehmigungsverfahren für die Nachtarbeit lehnen wir jedoch kategorisch ab.

Künftig schützt das Gesetz mehr Frauen, ob in der Schule, in Ausbildung und im Studium. Es verbessert den Kündigungsschutz und verpflichtet die Arbeitgeber jetzt deutlicher, Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Schwangerschaft kein Aus für die Berufstätigkeit bedeuten muss. Eine gleichberechtigte berufliche Teilhabe von Frauen wird damit künftig besser möglich.

Bei der Nachtarbeit hatten sich die Gewerkschaften für eine eindeutige Genehmigungspflicht eingesetzt. Das nun im Gesetz festgelegte Genehmigungsverfahren durch die Aufsichtsbehörde ist völlig unzulänglich ausgestaltet – zulasten schwangerer und stillender Frauen und zugunsten der Arbeitgeber. Damit setzt der Gesetzgeber die Gesundheit werdender Mütter und ungeborener Kinder aufs Spiel. Die Aufsichtsbehörden sind bekanntermaßen personell unterbesetzt: Wie soll da sichergestellt werden, dass die einzureichenden Unterlagen – insbesondere die Gefährdungsbeurteilung – sorgfältig geprüft werden? Deshalb kann und darf nicht sein, dass ein Antrag als genehmigt gilt, wenn er nach sechs Wochen nicht bearbeitet wurde.

Wir erwarten, dass der neu einzurichtende Ausschuss für Mutterschutz sich kontinuierlich mit den Details der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen befassen wird und dabei auch die psychischen Belastungen im Blick behält.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund vom 29.03.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Kinderkommission hat sich in der Vorsitzzeit von Beate Walter-Rosenheimer schwerpunktmäßig mit dem Themenkomplex Kinderrechte für junge Flüchtlinge befasst und sich hierzu im Rahmen von drei öffentlichen Expertengesprächen die Expertise von Sachverständigen eingeholt.
Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben zu einem umfassenden Forderungskatalog geführt, den die Kinderkommission in einer Stellungnahme zusammengefasst hat.
Diese ist unter folgendem Link abgerufen werden:
http://www.bundestag.de/blob/502048/9c509a0b91695b5fa0ff2e6a0c60cffd/stellungnahme_kinderrechte_fluechtlingskinder-data.pdf

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 05.04.2017

Staatssekretär Dr. Kleindiek eröffnet Fachkonferenz „Kommunen in der alternden Gesellschaft“

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung hat deutlich gemacht: Für die Qualität des Lebens im Alter sind die Infrastruktur und die sozialen Netzwerke vor Ort entscheidend – in den Kommunen müssen daher die Weichen für die gesundheitliche wie pflegerische Versorgung und das Wohnumfeld älterer Menschen in der Zukunft gestellt werden. Heute (Dienstag) hat sich die Fachkonferenz „Kommunen in der alternden Gesellschaft“ mit den Empfehlungen des Siebten Altenberichts befasst. Mehr als 350 Vertreter aus Politik, Verbänden, Kirchen, Stiftungen und Seniorenorganisationen hatten die Gelegenheit, mit Mitgliedern der Sachverständigenkommission des Siebten Altenberichts zu diskutieren.

Eröffnet wurde die Konferenz von Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Deshalb muss unsere Politik für ältere Menschen stärker darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter zu unterstützen. Vor Herausforderungen stellt uns dabei die regionale und soziale Ungleichheit in Deutschland. Die Kommunen sind hier vor große Aufgaben gestellt und müssen in Zukunft noch stärker die Grundlage dafür schaffen, dass vor Ort gute Lebensbedingungen – nicht nur im Alter, sondern für alle Generationen – bestehen.“

Schon jetzt gehört in Deutschland mehr als jede vierte Person zur Generation 60 plus – 2050 wird es bereits mehr als jede dritte Person sein. Deshalb muss schon heute die Basis dafür geschaffen werden, um auch in Zukunft ein menschen-würdiges, solidarisches und selbstbestimmtes Leben für alle zu sichern. Hierfür seien starke, handlungsfähige Kommunen unverzichtbar, hat der Siebte Altenbericht festgestellt. Aber nicht alle Kommunen können schon heute ihre Seniorenpolitik so gestalten wie es für eine zeitgemäße Seniorenpolitik notwendig ist.

Deshalb betonte Staatssekretär Kleindiek: „Wenn einige Kommunen nicht mehr in der Lage sind, die Daseinsvorsorge sicherzustellen, so wie es die Sachverständigenkommission formuliert, dann haben wir im ganzen Land ein Problem – ungleiche Verhältnisse in der Lebensqualität sind auch eine Frage der Gerechtigkeit. Damit können wir die Kommunen nicht allein lassen“.

Die Sachverständigenkommission zum Siebten Altenbericht schlägt hierzu die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Demografie vor und hat damit die Diskussion zum Thema eröffnet. Außerdem setzen sich die Sachverständigen dafür ein, Altenhilfestrukturen zu fördern, auszubauen und zu verstetigen. Segmentierungen in Politik und Verwaltung sollen überwunden werden und die unterschiedlichen Bereiche – wie vor allem Gesundheit, Pflege, Wohnen und Engagement – vor Ort vernetzt werden.

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung wurde am 2. November 2016 als Bundestagsdrucksache 18/10210 veröffentlicht und steht unter www.siebter-altenbericht.de zur Verfügung.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.04.2017, gekürzt

Keine Einigung gab es beim Koalitionsausschuss am 29. März bei der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts zum Recht auf befristete Teilzeit und Rückkehr in Vollzeitarbeit. Die Union blockiert die längst überfällige Weiterentwicklung des Teilzeitrechts. Damit kann das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesvorhaben nicht mehr vor der Bundestagswahl verbschiedet werden.
„Die Weiterentwicklung der Teilzeitarbeit ist klar im Koalitionsvertrag verankert. Allerdings konnte im letzten Koalitionsausschuss am 29. März keine Einigung erzielt werden, da CDU/CSU forderten, dass diese neue Regelung nur für Unternehmen ab einer Größe von 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten solle. Im Gegensatz dazu enthält der Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles einen Rückkehranspruch für Beschäftigte in Betrieben ab 15 Angestellten. Dies ist auch sinnvoll, denn heute haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch von Voll- in Teilzeit zu wechseln, wenn das Unternehmen mindestens 15 Beschäftigte hat. Ein Wechsel zurück zur vorherigen Arbeitszeit müsste folglich dann auch in Betrieben ab 15 Beschäftigten möglich sein.
Wir haben in Deutschland seit 17 Jahren ein Recht auf Teilzeitarbeit. Viele Menschen machen davon gerne Gebrauch, 42 Prozent der Frauen und sieben Prozent der Männer, weil sie sich um Kinder oder Angehörige kümmern, die krank sind oder gepflegt werden müssen. Jetzt nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Rückkehrrecht in Vollzeit einräumen zu wollen, die in Unternehmen ab 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern arbeiten, wäre eine Ungerechtigkeit all den Beschäftigten gegenüber, die in kleineren Betrieben ihr Recht auf Teilzeit wahrgenommen haben und wieder mehr arbeiten wollen.
Ein zeitgemäßes Teilzeitrecht ist überfällig. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden dieses Vorhaben konsequent weiterverfolgen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 31.03.2017

Zur Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung (DIW) über eine Reform des Ehegattensplittings, erklärt Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik:

Die Studie stellt klar, dass das Ehegattensplitting ein überholtes System ist. Viele Kinder wachsen mittlerweile bei Familien auf, die davon überhaupt nicht profitieren: bei unverheirateten Eltern oder Alleinerziehenden. Die Milliarden Euro, die der Staat jährlich in das Ehegattensplitting steckt, kommen gerade bei den ärmsten Familien nicht an. Stattdessen profitieren auch Alleinverdiener-Ehepaare ohne Kinder mit sehr hohem Einkommen vom Ehegattensplitting. Das DIW hält auch fest: Das Ehegattensplitting führt Frauen in die Teilzeitfalle und damit häufig in die Altersarmut.

Für uns Grüne stehen bei der Familienförderung Kinder im Fokus – und nicht der Trauschein. Da sich aber bisher auch Ehepartner in ihrer Lebensplanung auf das Ehegattensplitting eingestellt haben, sollten schon Verheiratete das alte System mit Ehegattensplitting mit Kindergeld und Kinderfreibeträgen behalten können. Jenseits der bestehenden Ehen würde unser Familienbudget Familien um zwölf Milliarden Euro entlasten – vor allem Familien mit geringem und mittlerem Einkommen.

Für Neu-Ehen setzt unser Familienbudget neben Kindergrundsicherung und Kindergeldbonus auf Individualbesteuerung und erhöhte Grundfreibeträge. Schon Verheiratete können auf das Ehegattensplitting freiwillig verzichten, um für ihre Kinder die Kindergrundsicherung zu erhalten – die sicherstellt, dass endlich alle Kinder unabhängig vom Einkommen und Familienform abgesichert sind. Keine Familie wäre dann schlechter, aber viele besser gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.03.2017

Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Dies hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss bekräftigt und damit die Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin nicht zur Entscheidung angenommen, der die rentenrechtliche Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung in Kanada versagt worden war.

Sachverhalt:

Die im Jahr 1939 geborene Beschwerdeführerin ist deutsche Staatsbürgerin und bezieht seit dem Jahr 2004 Regelaltersrente von dem im Ausgangsverfahren beklagten Rentenversicherungsträger. Von 1968 bis 1973 lebte sie in Kanada. Während dieser Zeit ist ihr Sohn geboren. Vor ihrem Umzug nach Kanada entrichtete sie Pflichtbeiträge, für die Zeit in Kanada und die erste Zeit nach ihrer Rückkehr freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung. Im Januar 2015 beantragte sie beim Rentenversicherungsträger die Berücksichtigung ihrer Erziehungsleistung im Ausland. Dies blieb ebenso wie das nachfolgende Klageverfahren ohne Erfolg.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.

Die Beschwerdeführerin hat sich mit den bereits entwickelten Maßstäben zur Berücksichtigung von im Ausland zurückgelegten Kindererziehungszeiten nicht hinreichend auseinandergesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich gebilligt, dass grundsätzlich nur die Kindererziehung im Inland rentenrechtlich relevant ist, da der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sozialversicherungssysteme ist. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache Reichel‑Albert gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen; ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung der Erziehung in einem Drittstaat besteht nicht.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 31.03.2017

Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag schafft fiskalische Spielräume und erhöht die Erwerbsbeteiligung von Frauen

Die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag könnte bis zu gut 15 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen erzielen. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in einer aktuellen Studie. „Wenn man die Mehreinnahmen in den Ausbau und die qualitative Verbesserung von Kitas und Ganztagsschulen investiert, würde dies vor allem Familien mit Kindern – ob mit oder ohne Trauschein – zugutekommen. Belastet würden vor allem besserverdienende Ehepaare mit ungleich hohem Einkommen“, sagt DIW-Ökonomin Katharina Wrohlich, die die Studie zusammen mit Stefan Bach, Björn Fischer und Peter Haan durchgeführt hat. Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde auch spürbare Beschäftigungseffekte auslösen, da es die Arbeitsanreize für verheiratete Frauen erhöht. Daraus würden zusätzliche Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen entstehen.

Das Ehegattensplitting wird seit längerer Zeit kontrovers diskutiert. Kritisiert wird vor allem, dass der Status Quo in erster Linie Alleinverdiener-Ehepaare mit hohen Einkommen begünstigt und sich negativ auf die Arbeitsanreize von Zweitverdienern – in der Regel Frauen – auswirkt. Für eines der zahlreichen Reformmodelle, eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag, hat das DIW Berlin nun die Aufkommens-, Verteilungs- und Arbeitsangebotswirkungen berechnet. Bei einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag werden beide Partner getrennt zur Einkommensteuer veranlagt. Hat einer von ihnen kein zu versteuerndes Einkommen oder liegt dieses unter dem Grundfreibetrag, so kann der andere den zweiten Grundfreibetrag beziehungsweise den nicht ausgeschöpften Teil davon von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dadurch entspricht dieses Modell den verfassungsrechtlichen Anforderungen, dass Unterhaltsleistungen zwischen den Partnern zumindest bis zur Höhe des Existenzminimums steuerlich berücksichtigt werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 29.03.2017, gekürzt

Frauen, die mehr verdienen, bevorzugen finanzielle Unabhängigkeit durch getrennte Kassen

Die meisten Paare legen zwar ihr Einkommen zusammen. Doch wenn Frauen mehr verdienen, bevorzugen sie getrennte Kassen, zeigt eine neue Studie.* Die Sozialwissenschaftlerin Dr. Yvonne Lott von der Hans-Böckler-Stiftung weist darin nach, dass getrenntes Wirtschaften in einer Partnerschaft umso wahrscheinlicher wird, je mehr die Frau verdient. Nach ihrer Ansicht deutet das darauf hin, dass Frauen finanzielle Unabhängigkeit anstreben, wenn sie die Möglichkeit dazu haben.

Lott hat Daten des Sozio-oekonomischen Panels aus den Jahren 2004, 2005 und 2008 ausgewertet, die sich auf fast 2.900 heterosexuelle Paare in erwerbsfähigem Alter beziehen. Dabei hat sie eine "eher ungleiche Verteilung" von bezahlter und unbezahlter Arbeit ermittelt: Im Beobachtungszeitraum entfallen auf die Partnerinnen im Schnitt 78 Prozent der Arbeit im Haushalt und 89 Prozent der Kinderbetreuung. Der Anteil der Frauen am gemeinsamen Einkommen liegt dagegen lediglich bei 32 Prozent. Nur ein Drittel der Frauen arbeitet in Vollzeit.

Etwa drei Viertel der befragten Paare verwalten der Analyse zufolge ihr Geld gemeinsam, 15 Prozent unabhängig voneinander und 9 Prozent zum Teil getrennt. Dabei spielt die Form der Partnerschaft eine wichtige Rolle: Von den nichtehelichen Lebensgemeinschaften wirtschaftet weniger als ein Drittel gemeinsam, bei den Ehepaaren sind es hingegen 83 Prozent. Auch wenn Faktoren wie die Dauer der Beziehung, das Alter oder die Ausbildung der Partner herausgerechnet werden, bleibt ein signifikanter Unterschied. Wenn man nicht Paare mit und ohne Trauschein vergleicht, sondern untersucht, wie sich eine Eheschließung auf das Verhalten von Paaren auswirkt, ergibt sich ebenfalls ein deutlicher Effekt auf das partnerschaftliche Arrangement im Umgang mit Geld. Die Geburt eines Kindes hat dagegen keinen messbaren Einfluss.

Von maßgeblicher Bedeutung ist indes das Einkommen der Frau: Bei Paaren mit getrennter Kasse ist es im Schnitt fast doppelt so hoch wie bei denen, die ihre Finanzen gemeinsam verwalten. Einkommenszuwächse auf Seiten der Partnerin erhöhen signifikant die Wahrscheinlichkeit, dass Paare unabhängig voneinander haushalten.

Lott schließt daraus, dass Frauen in einer Beziehung stark an finanzieller Unabhängigkeit interessiert sind und diesen Wunsch realisieren, sobald sie sie es sich leisten können. Ein wichtiger Grund: In traditionellen Partnerschaften laufe ein gemeinsames Konto oft darauf hinaus, dass der Mann einseitig Kontrolle über die Finanzen ausübt. Zentrale Grundsätze der deutschen Familienpolitik, die beispielsweise beim Ehegatten-Splitting von gemeinsamen Ressourcen als Norm ausgeht, seien vor diesem Hintergrund problematisch, so die Forscherin.

*Yvonne Lott: When My Money Becomes Our Money: Changes in Couples‘ Money Management. Social Policy & Society 2/2017, Cambridge University Press

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.04.2017

Der Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, begrüßt den Kabinettsbeschluss, wonach Minderjährigen-Ehen in Deutschland automatisch ungültig sind, wenn einer der Partner bei der Trauung jünger als 16 Jahre gewesen ist. Bei 16- bis 18-Jährigen soll künftig das Familiengericht über eine Aufhebung entscheiden.
Rörig: „Ehe darf kein Freibrief sein, um Sex mit Minderjährigen zu rechtfertigen. Die Festlegung des Ehealters auf 18 Jahre ist ein klares Signal, was die Bundesregierung bei einer Gesetzesänderung auch international aussendet.“
Rörig betont die Wichtigkeit, alle behördlichen Entscheidungen bei der Aufhebung der Minderjährigen-Ehe vor allem am Kindeswohl auszurichten. „Im Vordergrund muss immer das individuelle Wohl der Kinder und Jugendlichen stehen. Die Minderjährigen sollten umfassend über ihre Rechte sowie Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgeklärt und bis zu ihrer Volljährigkeit durch die Jugendhilfe begleitet werden. Keinesfalls darf die Aufhebung der Ehen für die Minderjährigen dazu führen, dass ihre Rechte beschnitten werden, sie neuen Gefahren ausgesetzt sind oder dies zu asylrechtlichen Konsequenzen für sie führt.“
Rörig verweist zudem auf die bestehenden Strafvorschriften in Deutschland, wonach Sex mit unter 14-Jährigen sexueller Kindesmissbrauch und in jedem Fall strafbar ist.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchsvom 05.04.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte von der Bundesregierung Auskunft über die Zahl der im laufenden oder vergangenen Jahr aus Deutschland abgeschobenen unbegleiteten Minderjährigen haben. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (18/11716) danach, wie viele unbegleitete Minderjährige in den Jahren 2016 oder 2017 "in Rahmen einer freiwilligen Ausreise aus Deutschland ausgereist" sind". Zudem will sie unter anderem wissen, wie viele unbegleitete Minderjährige nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig vollziehbar ausreisepflichtig sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 222 vom 31.03.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Politik auf den Prüfstand

Die Arbeiterwohlfahrt stellt anlässlich der im September anstehenden Bundestagswahl die Politik auf den Prüfstand. Dafür hat sie 31 Fragen zu den dringendsten sozialen Problemen als so genannte Wahlprüfsteine zusammengetragen, die an die vier derzeit im Bundestag vertretenden Parteien (Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, Die Linke, SPD) geschickt werden. „Unsere Gesellschaft steht vor großen Herausforderungen und wir wollen wissen, wie die Parteien diese lösen wollen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die Beweggründe für die Erstellung der Wahlprüfsteine. Aus Sicht der AWO müssen weitere soziale Verbesserungen für die Menschen in Deutschland im Mittelpunkt der nächsten Legislaturperiode stehen. Nur so kann die zunehmende soziale und politische Spaltung überwunden und der spür¬baren Verunsicherung entgegengewirkt werden. Die Antworten der Parteien werden ausgewertet und auf www.awo.org veröffentlicht.
Gefragt wird zum Beispiel danach, welche Maßnahmen die Parteien ergreifen wollen, um die Attraktivität sozialer Berufe zu steigern. Im Sozialbereich arbeiten hauptsächlich Frauen unter ungünstigen Arbeitsbedingungen, mit geringer Entlohnung und begrenzten Aufstiegsmöglichkeiten. Schon heute fehlen vielerorts Fachkräfte, die Rahmenbedingungen müssen deshalb dringend geändert werden. Auch in Sachen Kinderbetreuung sieht die AWO Handlungsbedarf und will bspw. wissen, welche Partei sich für ein bundesweit geltendes Qualitätsgesetz einsetzt, damit die Qualität der Kinderbetreuung verbessert bzw. gesichert werden kann. Eine weitere Herausforderung sieht die AWO darin, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten bzw. zu schaffen und möchte von den Parteien wissen, was sie diesbezüglich unternehmen und wo sie den Bund in der Verantwortung sehen. Darüber hinaus interessiert die AWO aber auch, ob die Parteien vorhaben, die sozialstaatliche Infrastruktur durch erhöhte Investitionen zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 04.04.2017

Angesichts einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt der Deutsche Familienverband dringend vor politischen Überlegungen, das Ehegattensplitting abzuschaffen:
Das DIW rechnet vor, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings dem Staat mehr als 15 Milliarden Euro Steuern in die Kasse spülen würde. Anders ausgedrückt: Mit einem Aus fürs Ehegattensplitting werden Familien auf einen Schlag um 15 Milliarden Euro ärmer. "Die Abschaffung des Ehegattensplittings verstößt nicht nur gegen die Verfassung – sie macht Familien arm“, so der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes Sebastian Heimann.
Schon jetzt lebt eine Familie mit zwei Kindern sogar bei einem Durchschnittseinkommen von 35.000 Euro im Jahr nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum, wie der DFV regelmäßig in seinem horizontalen Einkommensvergleich vorrechnet. Das Aus fürs Splitting drückt sie endgültig in die Armut.
Für den Deutschen Familienverband steht außerdem fest, dass eine Abschaffung des Ehegattensplittings keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht hätte: „Das Ehegattensplitting ist keine milde Gabe, sondern die sachgerechte und verfassungskonforme Besteuerung der Ehe und übrigens auch der eingetragenen Lebenspartnerschaft als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder klar bestätigt, zuletzt 2013“, sagt Heimann.
„Statt sich beim Ehegattensplitting zu verkämpfen, fordern wir Politik und Politikberatung dringend auf, sich dort einzusetzen, wo es Sinn macht: Nämlich für die dringend überfällige Entlastung von Familien bei den völlig familienblinden Sozialabgaben. Auf den Tag genau heute vor 16 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil die Berücksichtigung des generativen Beitrags Kindererziehung in den umlagefinanzierten Generationenverträgen eingefordert. Aber auch über anderthalb Jahrzehnte später zahlen sogar Familien mit kleinen Einkommen noch immer verfassungswidrig Sozialbeiträge auf das Existenzminimum ihrer Kinder“, so DFV-Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann. "Deshalb jammern wir nicht, sondern klagen!" (Kampagnen-Webseite: www.elternklagen.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 03.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema Kinderehen, sieht aber gleichzeitig noch Änderungsbedarf im Sinne des Kindeswohls. "Die Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Das gilt auch für die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung Ausnahmen zuzulassen, wenn einer der Ehegatten 16 oder 17 Jahre alt ist. Damit bewegt sich der Gesetzentwurf entlang der Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der Ehen, bei der ein Ehepartner 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern. Eine Anerkennung einer solchen Ehe kann beispielsweise dann akzeptabel sein, wenn sich die konkrete Beziehung als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die unbedingt zu berücksichtigen ist", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gilt es auch bei der Heirat von 16- und 17-Jährigen mit einem Volljährigen, die sich entwickelnden Fähigkeiten und die Autonomie der Kinder bei sie betreffenden Entscheidungen zu respektieren. Gemäß der genannten UN-Empfehlungen können solche Ausnahmeentscheidungen richterlich getroffen werden, wenn das Kind die nötige Reife besitzt, sich für eine Heirat zu entscheiden. Voraussetzung ist die ausdrückliche, freie und auf Kenntnis der Sachlage gegründete Zustimmung des Kindes. Eine solche Regelung orientiert sich an der derzeitigen Rechtslage für Eheschließungen in Deutschland. Denn diese hat sich aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Vergangenheit bewährt. Sie gewährleistet den Schutz von Kindern und Jugendlichen auf der einen Seite und verliert dennoch das Kindeswohl im Einzelfall nicht aus dem Auge.

"Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es aus Kinderschutzgründen ein Fortschritt, dass Ehen von unter 16-jährigen zukünftig nicht mehr in Deutschland anerkannt werden dürfen. Allerdings sollten diese Ehen von einem Familiengericht aufgehoben werden. Der Weg, sie für nichtig zu erklären, geht in die falsche Richtung, da er weitreichende Folgen für die Betroffenen hat. Zum Beispiel können Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, und Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt zudem, dass das Voraustrauungsverbot für Minderjährige wieder eingeführt wird. Ein Fortschritt ist ebenso die angestrebte Klarstellung, dass auch verheiratete Minderjährige nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Obhut genommen werden können.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 05.04.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert im Vorfeld der heutigen Sitzung des Koalitionsausschusses nachdrücklich an CDU, CSU und SPD, das international und verfassungsrechtlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben aller Kinder in Deutschland zu respektieren. "Die seit einem Jahr mit dem Asylpaket II geltenden Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz schränken die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und trifft Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Für die meisten Flüchtlingskinder ist es momentan unmöglich, ihre Eltern und Geschwister in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Derzeit leben allein rund 2.200 syrische Kinder in Deutschland von ihren Eltern getrennt. Die Aussetzung des Familiennachzugs für diese Kinder, verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister, legt ihrer Integration weitere Steine in den Weg", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Die Verwaltungspraxis zeigt, dass der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug in der Realität praktisch nicht zur Anwendung kommt. So konnte bei einer Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages in der letzten Woche von der Bundesregierung kein Fall benannt werden, in dem auf diesem Weg Familien bisher vereint wurden. Wenn Kinder mehrere Jahre von ihren Eltern getrennt sind, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind im Interesse des Kindeswohls und für ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz schleunigst dahingehend geändert werden, die Aussetzung des Familiennachzugs von und zu Kindern mit einem gesicherten Alter unter 18 Jahren schnellstmöglich zurückzunehmen und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zur Entscheidungsgrundlage von Anträgen zu machen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Dort heißt es wörtlich: "Die konsequente Anwendung des (neuen) § 104 Abs. 13 AufenthG widerspricht für sich genommen den Bestimmungen der KRK, da die Norm das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen."

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 29.03.2017

CDU, CSU und SPD überbieten sich in den letzten Tagen mit Vorschlägen. Das ist erfreulich, denn der Alltag und die Unterstützungsnotwendigkeiten von Familien rücken damit stärker in den Mittelpunkt. Allerdings waren in den zurückliegenden vier Jahren Verbesserungen oftmals nur mit massivem öffentlichen Druck möglich, wie z. B. die Erhöhung des Kindergeldes oder die Reform des Unterhaltsvorschusses für Kinder Alleinerziehender.

Nun denken CDU und CSU über Hilfen für Familien beim Eigentumserwerb nach und Familienministerin Schwesig verfolgt ihr Projekt einer Familienarbeitszeit weiter, das nun auch auf Menschen, die Angehörige pflegen, erweitert wurde. „Die eaf erwartet, dass es sich bei allem nicht nur um öffentlichkeitswirksame Themen für den Wahlkampf handelt, sondern diese von der zukünftigen Bundesregierung auch umgesetzt werden“, sagt Bernd Heimberg, Vizepräsident der eaf. „Um Kinder und Familien besser in ihrem unmittelbaren Umfeld zu unterstützen, kommt es aber auch darauf an, Strukturen grundsätzlich zu verändern: Dazu zählt das Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen, das zu einem Kooperationsgebot werden muss. Außerdem sind die Rechte von Kindern endlich explizit im Grundgesetz zu verankern“, so Bernd Heimberg weiter.

Ein grundsätzlich anderes, erweitertes Verständnis von öffentlicher Verantwortung für das Gelingen von Familie greift die eaf mit dem aktuellen Positionspapier „In Verantwortung für Kinder – Für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik!“ auf.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 07.04.2017

Auf der Tagesordnung des Koalitionsausschusses steht heute auch das Rückkehrrecht aus Teilzeit. Teilzeitarbeit ist eine gute Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren. Meist sind es Frauen, die zugunsten der Familie ihre Arbeitszeit reduzieren, sich mittelfristig aber wünschen, zum ursprünglichen Stundenvolumen zurückzukehren. Nicht zuletzt weil Teilzeitarbeit immer noch berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten versperrt und hinsichtlich der sozialen Absicherung nicht ausreicht. Doch viel zu häufig bleibt ihnen der Weg aus der „Teilzeitfalle“ versperrt.

„Die eaf fordert die Mitglieder des Koalitionsausschusses auf, den Weg für eine Beendigung der Sackgasse Teilzeit freizumachen! Es kann nicht sein, dass vor allem Frauen dafür bestraft werden, dass sie sich um ihre Kinder kümmern oder kranke Angehörige pflegen. Das sind Aufgaben, die letztlich der gesamten Gesellschaft zugute kommen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Eine Befristung der Teilzeit würde diese Arbeitsform auch für Männer attraktiver machen und es ihnen erleichtern, Familie und Beruf zu vereinbaren. Denn: Aus zahlreichen Befragungen ist bekannt, dass viele Frauen mehr Stunden arbeiten wollen und viele Männer weniger.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 29.03.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. April 2017

Veranstalter: Statistisches Bundesamt

Ort: Berlin

Unter dem Titel "Gleiche Bezahlung von Frauen und Männern? – Zwischen Wunsch und Wirklichkeit" findet das nächste Hintergrundgespräche des Statistischen Bundesamt im i-Punkt Forum Berlin statt.

Folgende Themen werden im Fokus stehen:

  • Aktuelle Zahlen zum Verdienstunterschied von Frauen und Männern
  • Unbereinigter Gender Pay Gap 2016
  • Bereinigter Gender Pay Gap 2014 (neueste Angaben)
  • Datengrundlage und Berechnungsmethodik
  • Ursachenanalyse
  • Entwicklung im Zeitablauf
  • Europäischer Vergleich

Die Einladung inklusive Anmeldeformular folgt in Kürze.

Termin: 26. April 2017

Veranstalter: Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg e.V. und das Väterzentrum Berlin e.V.

Ort: Berlin

Anfang Februar 2017 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Entscheidung XII ZB 601/15 einen wegweisenden Beschluss zum Wechselmodell (Doppelresidenz), also zu der Betreuungsform, in der Kinder nach einer Trennung der Eltern paritätisch bei beiden Eltern zu Hause sind.

Die Doppelresidenz ist die plausible Fortsetzung der gemeinsamen Verantwortung für Beruf und Familie für Mütter und Väter. Immer mehr Eltern nehmen bereits heute die Verantwortung für ihre Kinder gemeinsam wahr, ob zusammenlebend oder nicht. Trotzdem gibt es noch menschliche und rechtliche Vorbehalte, diese Betreuungsform auch nach einer Trennung zu praktizieren. Grundsätzliche rechtliche Fragen wurden durch den BGH nun geklärt.

Angesichts dieser neuen Situation stellen sich für Eltern und mit dem Thema befasste Professionen weiterhin Fragen wie diese:

  • Was bedeutet die Entscheidung des BGH nun genau?
  • Müssen jetzt alle Kinder getrennter Eltern die Doppelresidenz leben?
  • Oder hat sich doch nichts geändert?
  • Wie geht es Kindern mit dem Leben in zwei Haushalten?
  • Wie lässt sich das finanziell bewältigen?
  • Wie leben Kinder getrennter Eltern in anderen Ländern?
  • Für wen passt die Doppelresidenz – und für wen nicht?

Der Väteraufbruch für Kinder Berlin-Brandenburg e.V. und das Väterzentrum Berlin e.V. laden Sie herzlich ein, über das Thema zu diskutieren, Fragen zu stellen oder auch von eigenen Erfahrungen zu berichten.

Eine Anmeldung ist möglich unter veranstaltung-berlin@vafk.de.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://berlin.vafk.de/index.php?id=2199

Termin: 17. Mai 2017, 18.00 – 19.30 Uhr mit anschließendem Get-together

Veranstalter: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Ort: Berlin

Kalte Progression, Mittelstandsbauch, Vermögensteuern oder Ehegattensplitting – die Steuerpolitik ist wieder Wahlkampfthema. Sind spürbare Steuerentlastungen möglich, vor allem für die arbeitende Mittelschicht? Brauchen wir mehr Progression und Umverteilung, vor allem bei hohen Einkommen und Vermögen? Wie können Familien mit Kindern steuerlich besser gefördert werden? Diese und weitere Themen wollen wir mit Steuerpolitikerinnen und -politikern der Bundestagsfraktionen diskutieren. Katharina Wrohlich und Stefan Bach vom DIW Berlin leiten mit einem Impuls die Veranstaltung ein.

Bitte melden Sie sich per E-Mail bis zum 12. Mai 2017 unter events@diw.de an.

Termin: 19. Mai 2017, 13.00 – 19.00 Uhr

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Deutschland ist ein wohlhabendes Land – aber auch von großer Ungleichheit geprägt. Die Arbeitslosigkeit ist auf einem Rekordtief, doch Macht, Geld und Chancen sind ungleich verteilt. Obwohl sich die Wirtschaft positiv entwickelt, stagnieren Einkommensungleichheit und Armutsrisiken auf hohem Niveau. Die Vermögensungleichheit ist nirgendwo in der EU höher als hierzulande. Zu wenig Menschen haben Chancen auf einen Aufstieg, auf gute Bildung und Gesundheit. Auch die Chancen auf politische Beteiligung sind ungleich verteilt. Studien belegen, dass Wohlhabende stärkeren Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen als einkommensschwache Menschen.

Auf der Konferenz wird mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis die Ergebnisse aus dem diesjährigen Armuts- und Reichtumsbericht diskutiert. Zu große materielle Ungleichheit und die Ungleichverteilung von Chancen und Macht schaden unserer Gesellschaft. Sie schwächen den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie. Welche Hebel hat die Politik in der Hand, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Was können wir tun, um Ungleichheit zu verringern, Armut zu reduzieren und Chancen und Zugänge zu eröffnen?

Auf diese Fragen sollen gemeinsam Antworten gefunden werden.

Bitte melden Sie sich per E-Mail bis zum 12. Mai 2017 unter events@diw.de an.

AUS DEM ZFF

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine sozial gerechte Kindergrundsicherung von 573 Euro im Monat. Die Höhe der Kindergrundsicherung wurde wegen des gestiegenen Existenzminimums neu berechnet. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unterstreicht: Nur die Kindergrundsicherung gibt allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe.

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder und Jugendlicher nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Aktuell leben mehr als 2,5 Millionen Kinder von ihnen in Armut. „Die Kinderarmut in Deutschland ist weiter skandalös hoch, auch weil die derzeitige Kinder- und Familienförderung sozial ungerecht und intransparent ist. Die Bundesregierung muss endlich ein Gesamtkonzept vorlegen, um die Kinderarmut in Deutschland wirksam zu bekämpfen“, fordert Heinz Hilgers, Präsident Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. Kinderarmut führt zu zahlreichen Benachteiligungen in vielen Lebenslagen. Mit gravierenden Folgen. Die Kinder haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und zu Freizeitaktivitäten. Sie weisen nicht selten gesundheitliche Defizite auf. „Diese Lebensumstände bestimmen nicht nur die aktuelle Situation vieler Kinder, sondern auch ihre Chancen, ihr persönliches Potenzial zu entfalten und sich zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln.

Kinderarmut ist ein Entwicklungsrisiko!“, betont Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender AWO Bundesverband e.V. „Deshalb müssen wir Kinderarmut endlich wirksam bekämpfen – mit der Zusammenlegung vieler Leistungen zu einer Kindergrundsicherung“, fordert Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. Die Kindergrundsicherung in Höhe von aktuell 573 Euro im Monat orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum. Durch die Besteuerung schmilzt die Kindergrundsicherung je nach Einkommen der Eltern langsam ab. Familien mit keinem oder nur geringem Einkommen erhalten so mehr Geld, das für die Versorgung der Kinder nötig ist. Familien mit hohem Einkommen bekommen dagegen genau so viel wie heute durch die maximale Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge. Wir favorisieren eine gestufte Kindergrundsicherung, die allen Kindern das sächliche Existenzminimum in Höhe von 393 Euro als unbürokratische Leistung garantiert. Bis der Staat sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung gebührenfrei zur Verfügung stellt, fordern wir den weiteren Betrag in Höhe von 180 Euro. „Denn Kinder und Familien brauchen mehr Geld und eine bessere Infrastruktur“, betont Norbert Hocke, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Vorstandsmitglied Bereich Jugendhilfe und soziale Arbeit. „Neben der Einführung einer Kindergrundsicherung brauchen wir ein Bildungs- und Erziehungssystem, das niemanden zurücklässt, um Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten.“ Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordern neun Verbände und 13 Wissenschaftler/innen seit 2009 einen Paradigmenwechsel bei der Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Kontakt: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin, Tel.: 030 214809-25, Fax: 030 214809-99, presse@dksb.de, www.dksb.de

Unterstützt durch die Wissenschaftler/innen:
Prof. Dr. Hans Bertram
Prof. Ullrich Gintzel
Prof. Dr. Walter Hanesch
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster
Prof. Dr. Heiner Keupp
Prof. Dr. Ronald Lutz
Dr. Gisela Notz
Christiane Meiner-Teubner M.A.
Prof. Dr. Stefan Sell
Prof. Dr. Margherita Zander
Prof. Jutta Allmendinger, PhD
Prof. Dr. Hans-Jürgen Schimke
Prof. Dr. Marcus Hussmann

Quelle: Pressemitteilung Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vom 06.04.2017

Anlässlich des Koalitionsausschusses kritisiert das ZFF das drohende Scheitern des im Koalitionsvertrag ausgehandelten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard und fordert dessen zügige Umsetzung.

Fast jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland ist in Teilzeit beschäftigt – damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen der Spitzenplätze ein. Der häufigste Grund für eine Arbeitszeitreduzierung ist dabei familiäre Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Daraus ergeben sich diverse Nachteile – etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Die im Koalitionsvertrag ausgehandelte Weiterentwicklung des Teilzeitrechts würde hier Abhilfe schaffen: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ein Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:
„Mit der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat die Große Koalition eine wichtige Initiative für die Beschäftigten in Deutschland auf die Agenda gesetzt! Bisher erweist sich eine Reduzierung der Arbeitszeit allzu oft als Falle. Die eigentlich nur vorübergehend geplante Teilzeitbeschäftigung wird dann zur beruflichen Sackgasse. Von dem geplanten Rückkehrrecht würden vor allem Frauen: Sie übernehmen immer noch viel häufiger als Männer die private Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Das Rückkehrrecht entspricht aber auch dem Wunsch vieler Männer, die mehr Familienverantwortung übernehmen wollen, aber aus Angst vor der Teilzeitfalle bislang davor zurückschrecken. Im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien fordern wir die zügige Umsetzung des neuen Teilzeitrechts!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.03.2017

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 6 2017

SCHWERPUNKT: Equal Pay Day

Anlässlich des Equal Pay Day fordert das ZFF, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern endlich zu durchbrechen und Erwerbs- und Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick zu nehmen.
Hintergrund des Aktionstags sind die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei insgesamt 21 Prozent liegen. Der Equal Pay Day ist dabei kein fixer Tag, sondern wird jedes Jahr neu berechnet. Das Datum des Aktionstags markiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen.

Hierzu erklärt Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF): „Es ist inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ muss endlich gelten, denn er ist ein wichtiger Baustein für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung – dem Motto des diesjährigen Equal Pay Day! Um Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männer endlich zu durchbrechen, braucht es neben einem wirksamen Entgelttransparenzgesetz endlich die Durchsetzung des Rückkehrrechts von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard. Zu hinterfragen sind zudem steuerliche Regelungen wie das Ehegattensplitting und nicht existenzsichernde Beschäftigungsformen wie Minijobs.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist nach wie vor sehr ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Um eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, unterstützt das ZFF die Einführung einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.03.2017

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des „Equal Pay Day“ am 18. März 2017 mitteilte, lag der durchschnittliche Bruttoverdienst von Frauen in der Bunderepublik 2016 mehr als ein Fünftel unter dem der Männer.

„In Sachen Gleichstellung ist und bleibt Deutschland ein Entwicklungsland. Durchschnittlich 21 Prozent weniger Gehalt, so sieht für Frauen in Deutschland noch immer die Realität aus. Das ist eine Ungerechtigkeit, die wir so nicht hinnehmen können“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich des morgigen Equal Pay Days. Abhilfe schaffen, könnte die Einführung eines Tarifvertrag Soziales.

Das von der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit ist ein erster Schritt hin zur Entgeltgleichheit. Dringend geboten ist aber eine Ausweitung der Auskunftspflicht auf kleinere und kleinste Unternehmen, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten. Die AWO fordert außerdem ein Verbandsklagerecht. In Sachen Gleichstellung am Arbeitsmarkt gibt es, abgesehen vom Lohnunterschied, noch viel zu tun. Neben dem weiterhin notwendigen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung, werden Arbeitszeitmodelle benötigt, die es Frauen und Männern ermöglichen, eine Führungsposition mit Familienaufgaben in Einklang zu bringen. Zudem kann nach Meinung der AWO, ein Rechtsanspruch auf Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeitbeschäftigung für mehr Gleichberechtigung sorgen.

„Berufsfelder, in denen vorrangig Frauen beschäftig sind, müssen finanziell deutlich aufgewertet werden. Denn obwohl Betreuung und Pflege zukunftsorientierte Arbeitsbereiche sind, werden sie zu schlecht bezahlt“, stellt Wolfgang Stadler fest. Die Lösung sieht Stadler in der Einführung eines Allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales. „Die AWO engagiert sich seit langem für einen einheitlichen Branchentarifvertrag Soziales. Dieser würde die tarifliche Aufwertung der sozialen Berufe insgesamt und auch die finanzielle Gleichstellung von Frauen und Männern beinhalten. Die Arbeit muss nach der erbrachten Leistung bewertet werden. Nur so können wir die Gleichstellung der sozialen mit den technischen Berufen in Hinblick auf Qualifizierung und Bezahlung vorantreiben“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.03.2017

Anlässlich des Equal Pay Days 2017 hat das Statistische Bundesamt Zahlen zum Gender Pay Gap veröffentlicht. Diese zeigen einen leichten Rückgang im Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern. Manuela Schwesig betonte: "Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer".

Am 18. März findet der zehnte Equal Pay Day in Deutschland statt. Seit zehn Jahren kämpfen Frauenverbände zusammen mit Gewerkschaften und zahlreichen Aktionsgruppen für die Schließung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, denn immer noch verdienen Frauen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer.

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Die unbereinigte Lohnlücke liegt noch immer bei 21 Prozent. Auch wenn man herausrechnet, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen oder eher in sozialen Berufen mit geringen Verdiensten tätig sind, verbleibt immer noch eine bereinigte Lücke von sechs Prozent im Durchschnitt.

Manuela Schwesig betonte: "Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Dafür müssen wir verkrustete Strukturen aufbrechen: Wir brauchen Transparenz über die Löhne und Gehälter, wenn wir wollen, dass Frauen und Männer bei der Bezahlung nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es gibt verschiedene Ursachen für die Lohnlücke von Frauen und Männern: Aber weil sie erklärbar ist, heißt das nicht, dass wir sie auch hinnehmen müssen. Wir brauchen das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, das zum ersten Mal den Grundsatz festschreibt: ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit‘."

Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Mit dem Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen will die Bundesregierung dem Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt zur Durchsetzung verhelfen: Das Gesetz schreibt erstmals den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" fest. Unternehmen und öffentlicher Dienst sollen sich mit den Ursachen der Lohnlücke auseinandersetzen. Durch die Transparenz von Entgeltsystemen soll mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern geschaffen werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.03.2017, gekürzt

DGB, Deutscher Frauenrat und Sozialverband Deutschland fordern gleiche Bezahlung für Frauen und Männer

Frauen müssen noch immer auf durchschnittlich 21 Prozent Einkommen verzichten. Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern verharrt seit Jahren auf hohem Niveau. Mit einer gemeinsamen Aktion vor dem Brandenburger Tor erhöhen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Frauenrat (DF) und der Sozialverband Deutschland (SoVD) anlässlich des Equal Pay Day den Druck auf Politik und Wirtschaft.

Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender:

"Die 21-Prozent-Lohnlücke ist für viele Frauen in Deutschland bittere Realität. Im Durchschnitt hat eine Frau im Jahr 3.700 Euro weniger Geld im Portmonee als ihr Kollege. Das hat Folgen für die soziale Absicherung bis hin zur Rente. Deutschland ist mit dieser Lohnlücke seit Jahren unter den Schlusslichtern in der EU. Die Bundesregierung muss endlich den Koalitionsvertrag umsetzen und den Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeitarbeit einführen. Das wäre ein großer Schritt in Richtung Entgeltgleichheit, denn viele teilzeitbeschäftigte Frauen wollen ihre Arbeitszeit wieder aufstocken. Union und Wirtschaftsverbände sollten endlich ihre Blockade gegen die Weiterentwicklung des Teilzeitrechtes aufgeben."

Lisi Maier, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:

"Es muss endlich Schluss sein, mit 21 Prozent weniger Geld in den Taschen von Frauen. Vieles von dem, was Frauen für dieses Land leisten, tun sie unbezahlt. Sie wenden täglich gut anderthalbmal so viel Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf wie Männer. Gemeinsam mit steuerlichen Fehlanreizen führt das dazu, dass Frauen im Lebensverlauf deutlich schlechter gestellt sind. Wir fordern deshalb die Ausweitung partnerschaftlicher, familienpolitischer Leistungen, die Aufwertung aller Berufe in den personenzentrierten Dienstleistungen und wir fordern grundsätzlich eine gerechte und nachhaltige Anerkennung der Leistung von Frauen – ihrer bezahlten und unbezahlten Arbeit."

Edda Schliepack, Präsidiumsmitglied des SoVD:

"Die Frauenaltersarmut in Deutschland wächst. Wenn diese folgenschwere Entwicklung gestoppt werden soll, müssen bereits im Erwerbsleben richtige Weichenstellungen erfolgen. Deshalb darf es keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben. Und zweifellos gehört auch gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu den Grundvoraussetzungen. Den größten Teil der weit über sieben Millionen Minijobs in Deutschland besetzen Frauen. Für sie rückt Existenzsicherung in weite Ferne. Es muss endlich Schluss sein mit dieser Niedriglohnpolitik, die Frauenalters-armut produziert."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund vom 17.03.2017

Die GEW mahnt die gleiche Bezahlung aller voll ausgebildeten Lehrkräfte an. "Wir fordern, dass alle verbeamteten Lehrkräfte nach A13 und Angestellte nach E13 bezahlt werden", sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe.

Anlässlich des "Equal Pay Day" am 18. März bekräftigt die GEW ihre Forderung nach A13 und E13 für alle. An Grundschulen unterrichteten zu 90 Prozent Frauen, die deutlich weniger Geld als ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Schulformen verdienten, kritisierte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. " Rechtsgutachten bestätigten, dass die schlechtere Besoldung an Grundschulen Frauen mittelbar diskriminiere und gegen das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes verstoße. Unter dem Motto "JA13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen" und unter dem Dach der Initiative "Bildung. Weiter denken!" verlangt die GEW eine Aufwertung der Berufsgruppe.

Während Grundschullehrkräfte in allen Bundesländern nach A12 besoldet oder als Angestellte in die Entgeltgruppen (E) 10 bis 12 einsortiert sind, werden voll ausgebildete Lehrkräfte in der Oberstufe überall nach A13 oder E13 bezahlt. Schon lange absolvierten alle Lehrkräfte jedoch eine gleichwertige und in vielen Bundesländern auch gleich lange wissenschaftliche Ausbildung, betonte Tepe. 2020 müssten alle Lehrkräfte mit Bachelor- und Master-Abschlüssen und Referendariat mindestens nach A13 oder E13 bezahlt werden. Zudem sollten die Landesregierungen Stufenpläne erarbeiten, damit auch Lehrkräfte mit anderen Ausbildungen A13 erreichten.

Quelle: PressemitteilungGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 17.03.2017

Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) unterstützt mit seinen Zielen als Kooperationspartner den Equal Pay Day seit seiner Einführung in Deutschland und fordert, endlich zu handeln statt Statistik zu diskutieren. Denn die Zahlen lassen sich drehen wie man will. Das Ergebnis bleibt das Gleiche: Frauen verdienen weniger als Männer. Bereinigt, unbereinigt und im echten Leben. Die Frage ist nur, wie groß ist das Missverhältnis? Und viel wichtiger noch: Was kann dagegen getan werden?

Gerne wird der unschönen Wahrheit der Einkommensungleichheit mit Statistik begegnet. Ist der Wert von 21% Lohndifferenz doch ein „unbereinigter“ Wert. Der „bereinigte“ Gender Pay Gap – d.h. die Differenz des Stundenlohns zwischen Männern und Frauen im gleichen Alter, bei vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung und gleicher Tätigkeit liegt bei ca. 6%. Also nur 6% „echte Diskriminierung“! Der Anteil darüber hinaus sei darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen, in Teilzeit und weniger in Führungspositionen arbeiten.

Berücksichtigt man ein Arbeitsleben, zeigt sich, was der Equal Pay Day noch gar nicht mit abbildet. Denn gemäß einer aktuellen Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), liegt der Unterschied zwischen Männern und Frauen, hinsichtlich des Einkommens, das über ein Arbeitsleben angesammelt wird, bei fast 50 %. „Das erklärt auch die deutlich größer ausfallende Lücke zwischen Männern und Frauen hinsichtlich der Rentensituation“, so Cornelia Spachtholz, die auch Initiatorin des Equal Pension Day ist. Der vom VBM erstmalig 2014 ausgerufene Aktionstag thematisiert die durchschnittlich knapp 60%-ige Rentenlücke zwischen Frauen und Männern, bei eigen erworbenen Ansprüchen. Er macht also den Gender Pension Gap deutlich, und zeigt wie dramatisch hoch die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern ausfällt, wenn am Ende eines Arbeitslebens abgerechnet wird.

Der VBM macht heute, zum Equal Pay Day erneut klar: Es wird höchste Zeit mutig zu handeln. Wie die Kennzahl auch berechnet wird, das Ergebnis ist immer das Gleiche: Frauen verdienen weniger als Männer. Es sind vielschichtige Ursachen. Doch es ist auch längst bekannt, wie diesen begegnet werden kann. Deshalb fordert der VBM:

  • mutige Initiativen (wie das "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern") zur Abschaffung der „echten Lohndifferenzen“
  • Rahmenbedingen, die es Frauen (wie Männern) ermöglichen, nach einer Teilzeitphase wieder in Vollzeittätigkeit zurückzukehren,
  • flexible Betreuungsinfrastruktur, die es Frauen (wie Männern) erlaubt, auch mit Familie erfolgreich zu arbeiten,
  • Flexibilität in den Köpfen aller und eine Quotierung von Jobsharing in Führung, damit pflege- und sorgebedingte Aus- und Teilzeit nicht mit einem Karriereaus gleichgesetzt werden, sowie
  • finanzielle Aufwertung der Pflege- und Sorgearbeit, die häufig von Frauen getan wird und meist schlecht bezahlt ist.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) vom 17.03.2017, gekürzt

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Bericht ist aktuell in der Ressortabstimmung und wird danach im Kabinett beschlossen, bevor er im Bundestag beraten wird.

Die breite Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland fußt auf zwei Perspektiven: Erstens, dass für jede und jeden durch Anstrengung und Leistung ein Aufstieg möglich ist, und zweitens, dass jede und jeder Anteil am gesellschaftlichen Wohlstand hat. Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung untersucht, inwieweit diese Perspektiven auch tatsächlich vorhanden sind. Der Bericht ist aktuell in der finalen Ressortabstimmung und wird danach im Kabinett beschlossen, bevor er im Bundestag beraten wird.

Fast zehn Jahre nach Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise steht Deutschland solide da. Kontinuierliches Wirtschaftswachstum und die höchste Beschäftigtenzahl sind Ausdruck dieser ökonomischen Stabilität. Die Sozialversicherungen und der Staatshaushalt profitieren von dieser Entwicklung, sodass in dieser Legislaturperiode auch erhebliche Leistungsverbesserungen bei den Sozialversicherungen möglich waren.

Allerdings sind in der Wahrnehmung der Bevölkerung die Perspektiven für Aufstieg und Teilhabe am Wohlstand längst nicht für alle in unserem Land vorhanden. Quer durch die Gesellschaft gibt es Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern, ob sie und ihre Kinder den erreichten sozialen Status verbessern oder wenigstens erhalten können. Die unteren 40 Prozent der Beschäftigten haben beim Bruttostundenlohn seit Mitte der 1990er Jahre real weniger auf dem Gehaltszettel. Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist damit immer noch groß.

Umso wichtiger ist es, genau anzuschauen, wie Armut und Reichtum in Deutschland verteilt sind und warum diese Verteilung so ist, wie sie ist. Der Armuts- und Reichtumsbericht hat vor allem Ungleichheit im Fokus: Wer hat im Vergleich zur gesamten Gesellschaft ganz besonders viel oder ganz besonders wenig zur Verfügung?

Alle bisher erschienenen Berichte sowie Begleitgutachten können unter www.armuts-und-reichtumsbericht.de abgerufen werden. Darüber hinaus sind dort umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht aller relevanten Indikatoren dargestellt.

Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 23.03.2017, gekürzt

Der Deutsche Bundestag hat 23.03.2017 in erster Lesung den Entwurf des „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beraten.Mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeiteten Gesetzentwurf können zusätzliche 100.000 Betreuungs-plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Das vierte Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist ein wichtiger Baustein unserer modernen Familienpolitik, die sich am Bedarf von Eltern und Kindern ausrichtet. Immer mehr Familien wünschen sich qualitativ gute Angebote der Kindertagesbetreuung, denn sie verbessern die Bildungschancen aller Kinder von Anfang an und ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Leider stehen noch nicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Durch die steigende Geburtenrate und die Integration von Kindern mit Fluchthintergrund wächst der Bedarf an Betreuungsplätzen weiter. Deshalb möchten wir gute Kindertagesbetreuungsangebote ausbauen. Das neue Investitionsprogramm wird uns dabei unterstützen. Ich freue mich sehr, dass wir nun einen weiteren wichtigen Schritt vorangekommen sind. “Frühe Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit für alle Kinder und hat eine immer größere gesamtgesellschaftliche Relevanz. So wird der Bund 2017 die Rekordsumme von fast 2,5 Milliarden Euro in Kindertages-betreuung – für die Betriebskosten, für Investitionen und für Qualität – investieren. Allein für das im Gesetz verankerte Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern von 2017 bis 2020 Finanzhilfen von über einer Milliarde Euro zur Verfügung.Der Gesetzesentwurf sichert mehr finanzielle Mittel für mehr BetreuungsplätzeIn dem Entwurf des Gesetzes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung wird die Grundlage für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung” 2017 – 2020 geschaffen. Erstmals fördert das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt. Mit dem Investitionsprogramm investiert der Bund nicht nur in den quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze, sondern ermöglicht auch weiterhin die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, die beispielhaft der gesundheitlichen Versorgung, Inklusionsmaßnahmen oder der Einrichtung von Ganztagsplätzen dienen.Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ des Bundes wird in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt, um den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung bundesweit voranzubringen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de und www.fruehe-chancen.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.03.2017

Modellprojekt „POINT● – Potentiale integrieren“ unterstützt in Berlin allein geflüchtete Frauen bei der Integration in Ausbildung und ArbeitsmarktIm Januar 2017 ist das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Projekt „POINT● – Potentiale integrieren“ gestartet, das geflüchtete Frauen in Berlin bei der Aufnahme einer existenzsichernden Beschäftigung oder Ausbildung unterstützt. „Frauen, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten und nun in Deutschland leben, benötigen Unterstützung bei der Integration. Dabei spielt das Erlernen der Sprache eine große Rolle, aber auch, sich in einem neuen und größtenteils fremden Land zurechtzufinden. Das gilt vor allem auch für Frauen, die alleine nach Deutschland gekommen sind“, sagte Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek bei der heute (23.03.) im Bundesfamilienministerium stattfindenden offiziellen Auftaktveranstaltung des Modellprojektes.Ziel des Projekts ist es, allein geflüchtete Frauen mit einer guten Bleibeperspektive auf ihrem Weg in einen Beruf zu unterstützen. Die Teilnehmerinnen erhalten professionelle und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Hilfestellungen durch Jobcoaches. Die Coaches helfen nicht nur bei der Qualifizierung, sie vermitteln den Frauen auch Förderangebote verschiedener Institutionen. Durch Vernetzung sollen Synergieeffekte geschaffen und der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden werden. Zudem werden den Frauen zur besseren Bewältigung der unterschiedlichen Herausforderungen ehrenamtliche Alltagsbegleiterinnen, sogenannte POINT sisters, zur Seite gestellt. Weitere Formate wie Workshops und Fachveranstaltungen runden das Angebot ab.Das hierdurch entstehende Begleitsystem soll modellhaft erprobt werden. Die Laufzeit des Projekts beträgt zunächst zwei Jahre.„Die Integration derjenigen Flüchtlinge, die bei uns bleiben werden, ist eine langfristige Aufgabe, die nur in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung gelingen kann. Ich freue mich daher sehr, dass unser Berliner Modellprojekt von einem breiten Netzwerk getragen wird und danke allen Beteiligten für ihr Engagement“, so Dr. Kleindiek. Um die bereits bestehenden regionalen Angebote bestmöglich zu bündeln und optimal zu verzahnen, wurde am heutigen Tage auch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem BMFSFJ, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundesagentur für Arbeit, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) unterzeichnet. Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung BDA: "Frauen sind Rollenvorbilder in der Familie und prägen die Sprache der Kinder. Deshalb gelingt die Integration der gesamten Familie besser, wenn die Frauen und Mütter über ihre Arbeit selbst gut integriert sind und über gute Sprachkenntnisse verfügen. Ich unterstütze dieses Projekt zur möglichst schnellen und nachhaltigen Integration von geflüchteten Frauen in die Erwerbsarbeit aus vollem Herzen. Das Anliegen ist von hoher Relevanz für die gesamte Gesellschaft."Bernd Becking, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit:„Die Integration in Arbeit und Ausbildung ist eine wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration. Die Bundesagentur für Arbeit hat viel Erfahrung und passende Instrumente für Qualifizierung, um diese Herausforderung zu meistern. Ich bewerte die Kooperation aller Beteiligten sehr positiv, jeder bringt seine Kompetenz bestmöglich ein. Am Ende gewinnen nicht nur die geflüchteten Frauen, sondern die Gesellschaft insgesamt.“Das Modellprojekt ist Teil der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“.Weitere Informationen: www.bmfsfj.de und www.goldnetz-berlin.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.03.2017

BMFSFJ und BMI fördern spezielle Kinderbetreuungsangebote in diesem Jahr mit zehn Millionen Euro

Die Bundesregierung erleichtert Eltern mit kleinen Kindern die Teilnahme an Integrationskursen. Ab sofort fördern das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern (BMI) für diese Mütter und Väter eine kursbegleitende Betreuung, wenn deren Kinder noch nicht in eine reguläre Kita oder Kindertagespflege gehen können.

Bundesfamilienministerin Schwesig betont: „Ich freue mich, dass wir mit diesem Angebot vor allem vielen geflüchteten Frauen mit kleinen Kindern helfen können. Künftig haben sie die gleichen Möglichkeiten wie Männer, einen Integrationskurs zu besuchen und unsere Sprache zu lernen – die Grundvoraussetzung für eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz. Das ist auch im Hinblick auf die Gleichberechtigung sehr wichtig. Die Fehler der Vergangenheit, sich nur auf die Arbeitsmarktintegration der Männer zu konzentrieren, dürfen wir nicht wiederholen.“

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: „Das Erlernen der deutschen Sprache ist das A und O gelingender Integration. Mir ist wichtig, dass unsere Integrationskurse auch wirklich besucht werden. Mit der Förderung von integrationskursbegleitender Kinderbetreuung und von Beratungsmöglichkeiten eröffnen wir Eltern dazu neue Möglichkeiten.“

Die Kosten von bis zu zehn Millionen Euro werden zu gleichen Teilen durch das BMFSFJ und das BMI finanziert. Gefördert werden: Die Möglichkeit einer privaten Kinderbetreuung in Verantwortung des Integrationskursträgers, wenn kein Regelbetreuungsangebot zur Verfügung steht oder die Inanspruchnahme aus persönlichen Gründen nicht zumutbar ist. Eine Beratungspauschale, die die Integrationskursträger für die Beratung und Unterstützung der Kursteilnehmenden im Hinblick auf Regelbetreuungs- oder Brückenangebote beantragen können.

Gemeinsames Ziel von BMI und BMFSFJ ist es, dass Kinder mit Fluchthintergrund so schnell wie möglich in eine reguläre Kindertagesbetreuung integriert werden. Kinder aus geflüchteten Familien haben deshalb ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – wie alle anderen Kinder auch – einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder auf eine Betreuung bei Tagesmüttern und -vätern.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.03.2017

Zur vorgestellten UNICEF-Studie „Kindheit im Wartestand“ zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland erklären Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Erstaufnahmeeinrichtungen sind kein guter Ort für Kinder. Wenig Privatsphäre, wenige geschützten Räume, teilweise schlechte hygienische Zustände. Oft haben Kinder und Jugendliche keinen geregelten Zugang zu Kitas und Schulen. Das kritisieren wir seit Monaten.
Die Bundesregierung hat mit ihren Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre die Lage für geflüchtete Kinder verschlimmert. Viele von ihnen müssen über Monate und manchmal Jahre hinweg in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen. Kinder und Jugendliche werden systematisch von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.
Daran muss sich dringend etwas ändern. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen muss so kurz wie möglich sein. Kinder brauchen Rückzugsmöglichkeiten und geschützte Räume. Der Zugang zu Bildung muss so schnell wie möglich erfolgen. Die Bundesregierung muss endlich das Kindeswohl in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen. Dazu hat sie sich mit der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet.
Denn Kinder sind in erster Linie Kinder. Sie alle haben das Recht auf dieselben Startchancen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2017

Zum Deutschen Kinder- und Jugend(hilfe)-Monitor 2017 erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Familienpolitik, und Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:
Die hohe Zahl an Kindern und Jugendlichen mit ungleichen Startchancen ist ein Skandal. Die Bundesregierung tut viel zu wenig gegen die grassierende Ungerechtigkeit im Bildungssystem. Die richtige Antwort lautet: Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland müssen das Recht auf qualitativ hochwertige Bildung von der Kita bis zur Hochschule haben.
Für Flüchtlingskinder ist der Besuch einer Kita besonders wichtig. Hier zählt jeder Tag, um sich in ihrer neuen Heimat wohlzufühlen, die Sprache besser zu lernen und neue Freunde zu finden. Ihre Familien brauchen gezielte und niedrigschwellige Hilfe beim Ankommen in Deutschland. Dass der Bedarf an Kitaplätzen weiter steigt, ist daher so sicher wie das Amen in der Kirche.
Deutschland braucht einen entsprechenden Ausbau qualitativ hochwertiger Kitaplätze, bessere flächendeckende Ganztagsschulen und eine Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen, egal ob sie aus Aachen oder Aleppo kommen. Herkunft darf nicht länger über Zukunft entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.03.2017

„Der Bericht zeigt, dass die soziale Ungleichheit in Deutschland sich auf einem skandalös hohen Niveau befindet. Trotz der vermeintlich positiven Wirtschaftslage werden viel zu viele Menschen von dem gesellschaftlichen Reichtum ausgeschlossen, den sie geschaffen haben“, kommentiert Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heute von Bundesministerin Andrea Nahles vorgestellten Armuts- und Reichtumsbericht. Zimmermann weiter:
„Erschreckend und völlig inakzeptabel ist, dass der Bundesregierung die soziale Realität im Land zwar bekannt ist, sie aber keine entschiedenen Maßnahmen ergreift, um daran etwas zu ändern. Offenbar glaubt man im Kabinett, mit dem Mantra der Kanzlerin, ‚Deutschland geht es gut‘, und ein paar halbherzigen Initiativen und einem schöngefärbten Bericht werde es schon irgendwie gehen. Das ist mitnichten der Fall. Der Mindestlohn ist auch nach der zum 1. Januar erfolgten Anpassung immer noch zu niedrig, um Armut – nicht zuletzt im Alter – wirksam zu bekämpfen. Initiativen wie das jüngst mit viel Tamtam von Nahles vorgestellte ALGQ sind ein Witz angesichts des arbeitsmarktpolitischen Kahlschlags der vergangenen Jahre. Und es wurde bislang viel zu wenig unternommen, um die Situation Alleinerziehender zu verbessern oder endlich die unerträgliche Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. Es ist Zeit für einen Politikwechsel hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 23.03.2017

„Die Untersuchungen von Charité und Unicef zu Flüchtlingsfrauen und -kindern in Sammelunterkünften sind eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Diese Art der Unterbringung ist offensichtlich weder kindgerecht, noch entspricht sie den Anforderungen bei der Unterbringung von Frauen und vor allem Müttern“, erklärt Sevim Dagdelen, Beauftragte der Fraktion DIE LINKE für Migration und Integration. Dagdelen weiter:
„Die Studien belegen erneut, dass das Zusammenpferchen von Flüchtlingen in Massenunterkünften unverzüglich beendet und stattdessen die Integration der Betroffenen in städtische und ländliche Wohnstrukturen gefördert werden sollte. Dafür muss die Bundesregierung endlich die Voraussetzungen schaffen.
Notwendig ist eine soziale Offensive für alle. Wir brauchen mehr Investitionen in die Bildung, den sozialen Wohnungsbau und das Gesundheitswesen. Das Geld dafür ist da. Für die Erneuerung des Sozialstaats müssen Reiche und Vermögende stärker belastet werden. Die Einführung einer Millionärssteuer ist überfällig.
Die Politik der Bundesregierung geht aktuell jedoch in eine ganz andere Richtung, sie ist extrem frauen- und kinderfeindlich. Durch einen faktischen Nachzugsstopp für Familienangehörige werden vor allem Frauen und Kinder auf gefährliche Fluchtrouten getrieben. Ein pauschaler Ausschluss des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten ist menschen- und grundrechtswidrig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 21.03.2017

Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde. Dieser erhöhte gesetzliche Mindestlohn gilt nach wie vor nicht für alle Beschäftigten, denn nach § 24 Mindestlohngesetz (MiLoG) sind Ausnahmen zulässig. Bis zum 31.12.2017 gehen abweichende Regelungen eines Tarifvertrages repräsentativer Tarifvertragsparteien dem Mindestlohn vor, wenn sie für alle unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich gemacht worden sind. Seit dem 1. Januar 2017 müssen abweichende Regelungen in diesem Sinne mindestens ein Entgelt von 8,50 €/Stunde vorsehen. Ab Januar 2018 muss der gesetzliche Mindestlohn in allen Branchen eingehalten werden.

Eine Analyse* des WSI-Tarifarchivs der tariflichen Vergütungsgruppen in 40 Branchen zeigt: Von dieser gesetzlichen Ausnahmeregelung machten Anfang 2017 nur wenige Branchen Gebrauch:

  • Für die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau gilt derzeit ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn von 8,60 €. Er steigt im November 2017 auf 9,10 € und überschreitet dann den gesetzlichen Mindestlohn deutlich.
  • In der Fleischindustrie beläuft sich der Mindestlohn auf 8,75 € mit einer Laufzeit bis Ende 2017.
  • Bei den Wäschereidienstleistungen beträgt der Mindestlohn ebenfalls 8,75 € mit einer Laufzeit bis Ende September 2017.
  • Für ZeitungszustellerInnen schreibt das MiLoG selbst für 2017 einen Mindestlohn von 8,50 € vor.

In anderen Branchen liegt ein Teil der tariflichen Vergütungsgruppen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes, ohne die Ausnahmebedingungen des MiLoG zu erfüllen. Diese tariflichen Niedriglohngruppen werden daher vom gesetzlichen Mindestlohn verdrängt. Dazu zählen u. a. (siehe auch Übersicht 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten):

  • Friseurhandwerk: Hier bestand bis Juli 2016 ein Branchenmindestlohn in Höhe von 8,50 €. Der gekündigte Branchenmindestlohn wurde noch nicht neu verhandelt.
  • Floristik: In der Branche liegen vier der zehn Vergütungsgruppen unterhalb von 8,84 €, zurzeit laufen Tarifverhandlungen.
  • Fleischerhandwerk: 9 von insgesamt 78 Vergütungsgruppen der regionalen Tarifverträge liegen unterhalb der Mindestlohngrenze, teilweise sind die Verträge bereits vor Jahren ausgelaufen und noch nicht erneuert.
  • Im Hotel- und Gaststättengewerbe erreichen neun von 152 Vergütungsgruppen nicht den Betrag von 8,84 €. Es handelt sich fast ausschließlich um ostdeutsche Tarifbereiche.

Alles in allem lagen Anfang 2017 knapp 6 Prozent der tariflichen Vergütungsgruppen unter 8,84 €, der Höhe des neuen gesetzlichen Mindestlohns. 2 Prozent sind durch die Ausnahmeregelungen des MiLoG abgedeckt, 4 Prozent dagegen nicht, sie werden vom Mindestlohn verdrängt.

Die Untersuchung zeigt nach Auffassung des Leiters des WSI-Tarifarchivs, Dr. Reinhard Bispinck: „Der gesetzliche Mindestlohn ist als Untergrenze wirksam.“ Die Verdrängung von zu niedrigen Tarifvergütungen trage dazu bei, die Tarifdynamik zu stärken, so der Tarifexperte. „Voraussetzung dafür ist allerdings eine stärkere Bereitschaft der Arbeitgeber, die oft gelobte Tarifautonomie auch mit Leben zu füllen.“

Die WSI-Untersuchung zeigt außerdem: Die große Mehrheit, 94 Prozent der Vergütungsgruppen aus Tarifverträgen, die DGB-Gewerkschaften abgeschlossen haben, sieht Stundenlöhne von 8,84 € und mehr vor (siehe Grafik in der pdf-Version). Insgesamt 87 Prozent der Vergütungsgruppen beginnen mit einem Stundensatz von mindestens 10 €. Letzteres gilt für alle Tarifgruppen in Branchen wie der Metall- und der Chemieindustrie, dem Bankgewerbe, dem Bauhauptgewerbe, der Süßwarenindustrie und der privaten Abfallwirtschaft. 15 Prozent der Tarifgruppen liegen sogar bei 20 € und mehr. Das Tarifsystem setzt so Untergrenzen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes.

* Reinhard Bispinck/WSI-Tarifarchiv, WSI Niedriglohn-Monitoring 2017, Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 83, Düsseldorf, März 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_ta_elemente_83_2017.pdf

Die PM mit Grafik-Anhang pdf: http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2017_03_27.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.03.2017

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz festschreiben lassen. Das Kabinett hat deshalb beschlossen, einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundesrat einzubringen. Die Stellung von Kindern in der Gesellschaft soll gestärkt und das allgemeine Bewusstsein dafür geschärft werden, dass Kinder eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind. Ziel ist es, einen neuen Absatz 5 in Artikel 6 des Grundgesetzes zu erwirken, der die Grundrechte von Kindern maßgeblich berücksichtigt.
„Wir müssen die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, stärker berücksichtigen. Wir müssen sie schützen gegen Gewalt und Vernachlässigung. Wir müssen sie fördern und beteiligen“, sagte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.
Familienministerin Christina Kampmann betonte, dass mit einer Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz Kinderinteressen beispielsweise bei Stadt- und Verkehrsplanung, im Bildungs- und Gesundheitsbereich und überall, wo ihre Belange berührt sind, maßgeblich beachtet werden: „Kinder sollen endlich den Stellenwert in unserer Gesellschaft bekommen, der ihnen zusteht. Durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz werden Kinder und Jugendliche endlich nicht mehr Objekte rechtlicher Bewertung, sondern eigenständige Rechtspersönlichkeiten. Die Kinder von heute sind die Erwachsenen von morgen. Sie sind unsere Zukunft.“
Der neue Absatz im Grundgesetz soll zwei zentrale Elemente und Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention enthalten, die im geltenden Recht und in der Rechtspraxis derzeit noch nicht hinreichend beachtet werden. Das ist zum einen das „Kindeswohlprinzip“ aus Artikel 3 Absatz 1 und das „Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung“ aus Artikel 12 Absatz 1. Viele Verbände, Nicht-Regierungs-Organisationen und Persönlichkeiten fordern bereits seit Jahren, die Rechte von Kindern durch Erwähnung im Grundgesetz zu bekräftigen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968 sind Kinder Träger subjektiver Rechte, Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das Grundgesetz erwähnt Kinder bislang jedoch ‚nur als Objekte der Pflege und Erziehung der Eltern‘. Das Grundgesetz trägt in seiner jetzigen Fassung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht Rechnung.
„Kinder sind unsere Zukunft! Und es ist wichtig, dass unsere Verfassung auch unserer Zukunft eine Stimme gibt. Kinder haben eigene Wünsche und Bedürfnisse. Die Grundbedürfnisse eines Kindes müssen zukünftig selbst Verfassungsrang haben“, erklärte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.
Als 1994 Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zum Staatsauftrag erhob, wurde dies als Symbolpolitik kritisiert. Die Folge war jedoch eine umfassende Gleichstellungspolitik. Wenn der Gesetzesantrag zu den Kinderrechten am 31. März 2017 im Bundesrat mehrheitlich beschlossen wird, hat der Deutsche Bundestag noch bis zum Ende seiner Legislaturperiode Zeit, eine solche Verfassungsänderung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zu beschließen.

Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.03.2017

Die geplante Finanzhilfe des Bundes an die Bundesländer in Höhe von 1,126 Milliarden Euro in den Jahren 2017 bis 2020 zur Finanzierung von weiteren 100.000 Plätzen in der Kindertagesbetreuung wird von Experten und Interessenvertretern begrüßt. Zugleich mahnen sie an, dass der Bedarf deutlich höher ausfällt. Dies wurde in der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (18/11408) deutlich.
Thomas Rauschenbach vom Deutschen Jugendinstitut erläuterte, dass der zusätzliche Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis zum Einschulungsalter auf rund 350.000 Plätze im Jahr 2020 steigen werde. Dies sei zum einen der steigenden Geburtenrate und der Zuwanderung von Flüchtlingen mit Kindern geschuldet. Zudem wünschten sich immer mehr Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder. Dieser Einschätzung schloss sich auch Uwe Lübking von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände an. Es sei zwar paradox, aber der Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren, habe gleichzeitig einen höheren Bedarf geschaffen. In der Vergangenheit hätten sich viele Eltern erst gar nicht um einen Platz bemüht, weil sie nicht davon ausgegangen seien, einen zu erhalten.
Renate Sternatz von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und Uwe Hocke von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warnten davor, dass der gleichzeitig steigende Bedarf an Fachkräften in der Kindertagesbetreuung bei anhaltender Entwicklung nicht mehr gedeckt werden kann. Bereits jetzt sei es sehr schwer, den Fachkräftebedarf zu decken. Hocke forderte die Bundesagentur für Arbeit auf, Kita-Erzieher in der Liste der Mangelberufe aufzunehmen. Dann könnten qualifizierte Kräfte aus dem Ausland schneller und einfacher eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten. Vor allem müsse sich aber die Kultusministerkonferenz der Ausbildungssituation bei den Erziehern annehmen. Sternatz mahnte, dass es allerdings zu keinen Schnellschüssen mit einer Schmalspurausbildung für Quereinsteiger kommen dürfe.
Unterschiedlich beantworteten die Sachverständigen die Frage, ob die Kindertagesbetreuung gebührenfrei sein sollte. Heiko Kraus vom Bundesverband für Kindertagespflege, Matthias Ritter-Engel vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt und Thomas Rauschenbach befürworteten zwar gebührenfreien Zugang zur Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig machten sie aber deutlich, dass dies nicht zu Lasten des quantitativen und qualitativen Ausbau gehen dürfe. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken, Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein und Uwe Lübking sprachen sich gegen aus Gebührenfreiheit, weil derzeit der Ausbau der Betreuung Priorität habe. Einig zeigten sich die Sachverständigen in der Einschätzung, dass bundesweit gewisse Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung gelten sollten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 200 vom 27.03.2017

Der Bund wird sich von 2017 bis 2020 mit weiteren 1,126 Milliarden Euro am Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" beteiligen, um gemeinsam mit den Bundesländern zusätzliche 100.000 Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vor (18/11408). Die Gelder des Bundes sind für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen, Renovierungen und Ausstattungsinvestitionen einsetzbar. Die konkrete Verwendung liegt in der Hand der Länder.
Der Bund begründet die erneute Finanzhilfe an die Länder mit dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen. Bei Kindern unter drei Jahren sei die Betreuungsquote von 17,6 Prozent im Jahr 2008 auf 32,7 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Laut einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts wünschten sich aber 43,2 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren. Für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung sei bundesweit bereits eine Betreuungsquote von 95,3 Prozent erreicht worden. Aufgrund der steigenden Geburtenrate und des Zuzugs von Flüchtlingskindern werde sich die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr weiterhin erhöhen.
Mit dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" hat sich der Bund zwischen 2008 und 2018 bereits mit insgesamt 3,28 Milliarden Euro am Ausbau der Kindertagesbetreuung beteiligt. Weitere 6,26 Milliarden Euro stellte der Bund an Betriebskostenzuschüssen zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 183 vom 22.03.2017

Die Forderung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, allen Flüchtlingen in Deutschland den Familiennachzug wieder ohne Einschränkung zu ermöglichen, ist unter Sachverständigen umstritten. In einer Anhörung des Innenausschusses war am Montag auf der einen Seite die Warnung zu hören, dass eine weitere erhebliche Zuwanderung die Aufnahmefähigkeit von Staat und Gesellschaft überlasten könnte. Dagegen stand der Hinweis, dass eine auch nur zeitweilige Verweigerung der Zusammenführung mit den Angehörigen die Betroffenen nicht nur psychisch in hohem Maße belaste, sonder auch ihre Integration in die deutsche Gesellschaft gefährde.
Das vor einem Jahr verabschiedete sogenannte "Asylpaket II" enthält unter anderem die Bestimmung, dass subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre lang, also noch bis zum März 2018, keinen Anspruch auf Nachzug ihrer Angehörigen geltend machen können. Dagegen richten sich ein Gesetzentwurf der Grünen (18/10044) und ein Antrag der Linken (18/10243), die beide darauf abzielen, die Aussetzung des Familiennachzuges unverzüglich rückgängig zu machen.
Als subsidiär schutzberechtigt gelten Flüchtlinge, die anders als in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vorgesehen nicht aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung verfolgt werden, aber darlegen können, dass ihnen im Herkunftsland Gefahr für Leib und Leben droht. In Deutschland wurden im vorigen Jahr 166.000 Syrer als GFK-Flüchtlinge und 121.500 als subsidiär schutzberechtigt anerkannt.
In der Anhörung äußerte der Konstanzer Völkerrechter und Leiter des "Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht", Kay Hailbronner, Unverständnis dafür, dass eine erst seit einem Jahr gültige Regelung schon wieder zur Debatte gestellt werden solle. Er betonte, dass syrische Bürgerkriegsflüchtlinge keinen zwingenden Anspruch auf Anerkennung nach der Genfer Konvention hätten. In Deutschland sei ihnen dieser Status lediglich aus Gründen der Verfahrensvereinfachung eine Zeit lang pauschal zuerkannt worden. Mittlerweile sei die Behörde wieder zur rechtlich korrekten Praxis der Einzelfallprüfung zurückgekehrt. Aus diesem Grund steige die Zahl der nur subsidiär Schutzberechtigten an. "Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug, weder im Völkerrecht noch aufgrund der UN-Charta," sagte Hailbronner. Eine Abwägung der Interessen des Staates gegen die des Flüchtlings sei daher zulässig.
Der Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Lübking, wies darauf hin, dass die zeitweilige Aussetzung des Familiennachzug "dringend notwendig" gewesen sei, um eine "Überforderung" der Kommunen zu "vermeiden". Bereits die Integration der jetzt in Deutschland lebenden Flüchtlinge sei ein "Riesenproblem". Lübking nannte Schätzungen, denen zufolge die Kommunen deswegen 60.000 zusätzliche Kita-Plätze vorhalten und 200.000 Kinder und Jugendliche in den Schule unterbringen müssten. Er wies darauf hin, dass die Gleichstellung von Konventionsflüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf den Familiennachzug erst 2015 erfolgt sei, und empfahl, zum vorherigen Rechtszustand zurückzukehren.
Der Vertreter des Auswärtigen Amtes, Philipp Schauer, schilderte die Anstrengungen der deutschen Vertretungen im Nahen Osten, um den Andrang zu bewältigen. Personal sei aufgestockt, Räumlichkeiten seien erweitert worden, doch die Kapazitäten seien begrenzt. Bisher seien 75.000 Visa für nachziehende Angehörige ausgestellt worden, weitere 110.000 Antragsteller warteten noch auf einen Termin. Die Terminvergabe für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter solle schon im Januar 2018 beginnen.
Der Vertreter des Deutsche Anwaltvereins, Tim Kliebe, und der Repräsentant der Deutschen Bischofskonferenz, Prälat Karl Jüsten, stellten Erfahrungen mit verzweifelten Flüchtlingen in Kanzleien und kirchlichen Beratungsstellen, mit Menschen, "die vollständig zusammenbrechen und sich fragen, warum Deutschland ihnen so etwas antue", in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Kliebe wies darauf hin, dass derzeit 50.000 Klagen von Flüchtlingen gegen ihre Einstufung als subsidiär schutzberechtigt anhängig seien, zu denen es ohne die Einschränkung des Familiennachzugs nie gekommen wäre. Die geltende Regelung führe also zur Überlastung der Justiz.
"Wir können gar nicht als katholische Kirche in irgendeiner Weise akzeptieren, dass Familien auf der Flucht getrennt werden", sagte Jüsten. Der Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Hendrik Cremer, geißelte die Aussetzung des Familiennachzugs als Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 174 vom 21.03.2017

Die Vorschläge von Linken und Grünen zur Reduzierung der Wochenhöchstarbeitszeit und zur Einführung von Wahlarbeitszeiten stoßen bei Arbeitgeberverbänden auf deutliche Kritik. Das wurde in einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Gegenstand der Anhörung war ein Antrag (18/8724) der Fraktion Die Linke, der unter anderem eine Reduzierung der wöchentlich zulässigen Arbeitszeit von 48 auf 40 Stunden fordert. Ebenfalls zur Diskussion stand ein Antrag (18/8241) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem sich die Fraktion unter anderem für einen Wahlarbeitszeitkorridor von 30 bis 40 Stunden ausspricht, in dessen Rahmen die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten nach oben oder unten anpassen können.
Als "vollkommen falsch" bezeichnete der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) die These, dass das Arbeitszeitrecht derzeit einseitig an den Interessen der Arbeitgeber ausgerichtet sei. In seiner schriftlichen Stellungnahme bezeichnet der Verband die tägliche Höchstarbeitszeit von regelmäßig acht Stunden als "nicht mehr zeitgemäß" und plädiert dafür, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu definieren. Diese jedoch auf 40 Stunden zu reduzieren, würde es den Unternehmen unmöglich machen, auf schwankenden Arbeitsanfall reagieren zu können. Ähnlich argumentiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks in seiner Stellungnahme. Dort heißt es, der Vorschlag der Linken würde bedeuten, dass an jedem Werktag nur noch 6,6 Stunden gearbeitet werden dürfte. Das entspreche weder der Realität noch den betrieblichen Notwendigkeiten. Nötig sei vielmehr, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu etablieren, schreibt der Verband.
Die Gewerkschaften und auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) äußerten sich dagegen zustimmend zu den Anträgen. So betont die ver.di-Bundesverwaltung in ihrer Stellungnahme, eine Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sei eine angemessene Reaktion auf die zunehmende psychische und physische Belastung der Beschäftigten im Rahmen ihrer Erwerbsarbeit. Eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit könne außerdem zum Abbau von Arbeitslosigkeit beitragen und Entlassungen verhindern, so ver.di. Die BAuA verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass die Arbeitszeitgestaltung eine zentrale Rolle für die Gesundheit und die Work-Life-Balance von Beschäftigten spiele. Insbesondere Arbeitszeiten, die ausreichende Erholung verhindern oder erschweren oder sozial wertvolle Zeiten (Wochenende, Abende) besetzen, sollten demnach vermieden werden, betont die BAuA.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 171 vom 20.03.2017

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AWO zum ARD Panorama-Bericht
Die ARD sendete gestern im Rahmen ihres Politikmagazins Panorama einen Beitrag namens „Blackbox Kita: Was passiert mit den Kindern?“. Dort wurde der Eindruck vermittelt, Kitas würden das Wohl von Kindern regelmäßig gefährden. Dazu äußerst sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler wie folgt:
„Eine Kita darf für Eltern keine Blackbox sein. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gut betreut werden. Als Träger von 2.200 Kitas wissen wir, wie wichtig ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Erzieherinnen und Erziehern und den Kindern und deren Eltern ist. Die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen ist in den vergangenen Jahren immer komplexer und anspruchsvoller geworden. Die Erzieherinnen und Erzieher bilden, betreuen und erziehen, sie fördern alltagsintegriert die Sprachentwicklung, ermöglichen Kindern Kontakt zu anderen Kindern. Kitas sind Integrationsmotoren und verbessern ganz nebenbei auch noch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Erzieherinnen und Erzieher machen einen großartigen Job. Doch auch die besten Fachkräfte können nichts an den strukturell häufig zu schlechten Rahmenbedingungen ändern. So ist eine Fachkraft großen Belastungen ausgesetzt, wenn sie zum Teil bis zu 20 Kinder betreuen muss, wenn Urlaubs- und Krankentage nicht hinreichend in der Personalberechnung berücksichtigt und wenn die Kita-Leitungen nicht für ihre Leitungsaufgaben freigestellt werden. Die AWO setzt sich seit Jahren mit der Frage nach der Verbesserung ihrer Angebote auseinander. So fordern wir, dass der Bund ein Berichtswesen für die Länder einführt, das Auskünfte über Qualitätsverbesserungen einfordert. Darüber hinaus fordern wir schon seit Langem, ein Bundesqualitätsgesetz zu verabschieden, dass die Strukturqualität bundeseinheitlich regelt. Bund und Länder haben im vergangenen November notwendige Qualitätsverbesserungen identifiziert. Nun müssen diese noch mit ausreichenden Finanzmitteln hinterlegt werden, denn klar ist, eine gute Betreuungsqualität kostet Geld.
Der Panorama-Bericht hat nicht zu entschuldigendes Fehlverhalten von Kita-Beschäftigten gezeigt. Den betroffenen Kindern wurde Schreckliches zugemutet. So etwas darf nicht passieren. Dennoch möchte ich dem Fazit des Panorama-Beitrages entschieden widersprechen: Eine Kita ist weder eine Blackbox noch ist die Betreuungsqualität ein Glücksspiel. In den allermeisten Kitas leisten die Erzieherinnen und Erzieher eine anspruchsvolle, engagierte und tolle Arbeit mit den Kindern, für die Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.03.2017

AWO nimmt Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
Der AWO-Bundesverband hat eine Stellungnahme zum vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzesentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verfasst. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Aus der angekündigten großen Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist nichts geworden. Der vorliegende Gesetzesentwurf des Bundesfamilienministeriums schlägt zwar die eine oder andere Änderung der bestehenden Gesetzgebung vor, eine wirkliche Reform ist das aber nicht. Auch wenn die AWO mehr Gründlichkeit und weniger Eile bei der Vorlage dieses Gesetzesentwurfs erwartet hätte, so erkennen wir an, dass auf strittige Punkte verzichtet wurde und Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und deren Familie möglich werden. Vor allem begrüßt die AWO die programmatische Verankerung des Inklusionsgedankens im Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Nach den zum Teil sehr kontrovers geführten Diskussionen zur SGB-VIII-Reform hat das Bundesministerium erkannt, dass es vor der Bundestagswahl nicht mehr zur Einigung über Themengebiete wie das Zusammenführen der Eingliederungshilfe und der Erziehungshilfe kommen kann. Auch die Widerstände gegen die geplanten Änderungen zur Steuerung der Erziehungshilfen zeigten Wirkung und sind aus dem Gesetzesvorhaben gestrichen worden.
Eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe benötigt die Akzeptanz aller Betroffenen. Nur die gründliche und ausgiebige Beteiligung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege kann überhaupt zur notwendigen Akzeptanz eines solchen Gesetzes führen.“
Die AWO hat zur Stellungnahme eine Synopse SGB VIII-KJSG erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.03.2017

Am 21. März – dem Internationalen Tag gegen Rassismus findet beim AWO Bundesverband ein Diskussionsforum statt. „Der politische Diskurs wird immer häufiger durch Vorurteile, Ressentiments und Populismus bestimmt. Den Internationalen Tag gegen Rassismus nehmen wir deshalb zum Anlass auf diese Entwicklung hinzuweisen und über Lösungen und Handlungsoptionen zu diskutieren“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Es entspricht der grundsätzlichen Überzeugung und Einstellung der AWO sich deutlich gegen rechtsextreme und menschenverachtende Ideologien zu positionieren und ihre Rolle als demokratische Akteurin der Zivilgesellschaft wahrzunehmen.

Das diesjährige Diskussionsforum wird eingeführt durch den Historiker Prof. Dr. Wolfgang Benz. Er bietet Impulse für die anschließende Diskussion, an der Wolfgang Thierse (Bundestagspräsident a.D.), Britta Hilpert (Leiterin ZDF-Landesstudio Brandenburg, Vorstandsmitglied „Reporter ohne Grenzen“), Dr. Britta Schellenberg (Politikwissenschaftlerin) und Gerwin Stöcken (Mitglied des Präsidiums der AWO) beteiligt sein werden.

Die AWO ist seit ihrer Gründung 1919 den Grundwerten Solidarität, Toleranz, Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit verpflichtet. Genauso ist es der AWO ein Anliegen, sich mit ihrem engagierten sozialpolitischen Handeln vor Ort dafür einzusetzen, dass allen Menschen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. In vielen Einrichtungen und Diensten der AWO sind Menschen mit ausländischen Wurzeln beschäftigt. „Die AWO bekennt sich nicht nur zur Vielfalt, die AWO lebt Vielfalt“, betont Brigitte Döcker. Deshalb ist es für die AWO mittlerweile eine wichtige Tradition, sich am 21. März deutlich für Vielfalt und gegen Rechtsextremismus zu engagieren.

In diesem Jahr ruft die AWO in den Sozialen Netzwerken dazu auf, vom 13. – 26. März, Stellung gegen Rassismus und für Vielfalt zu beziehen. Unter dem Motto „Ich bin gegen Rassismus“ können Selfies (via Bild oder Video) mit dem Hashtag #awogegenrassismus gepostet werden. Dazu erklärt Brigitte Döcker: „Klar ist: Wir dürfen nicht dabei zuschauen, wie rassistische Ansichten immer weiter in die gesellschaftliche Mitte vorstoßen. Rassismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 21.03.2017

Deutschland bietet Kindern und Jugendliche gute Start-Chancen fürs Leben – den meisten jedenfalls: Allerdings gehören immer noch rund 3,7 Millionen der Unter-18-Jährigen zu den Verlierern der jungen Generation. „Sie sind sozial abgehängt – durch Eltern ohne Berufsausbildung, ohne Job. Oder durch Elternhäuser, die von Armut bedroht sind“, sagte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Prof. Dr. Karin Böllert am Montag in Berlin bei der Vorstellung des „Deutschen Kinder- und Jugend(hilfe) Monitors 2017“. Die AGJ legte damit einen „Chancen-Check“ für die bundesweit rund 22 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 27 Jahren vor. Anlass ist der 16. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), zu dem in der kommenden Woche mehr als 30.000 Besucher auf dem Messegelände in Düsseldorf erwartet werden. Er steht unter dem Motto „22 Mio. junge Chancen – gemeinsam. gesellschaft. gerecht. gestalten.“

Zu einer gerechteren Gesellschaft gehört für die AGJ eine Neujustierung des Kindergeldes: „Eltern mit geringem oder keinem Einkommen müssen künftig besser gefördert werden. Armut darf nicht länger vererbt werden“, so Böllert. Wichtig für die Start-Chancen seien aber auch die Kitas. Ein Schwerpunkt des DJHT werde in der kommenden Woche deshalb eine Kita-Qualitätsoffensive sein. Ziel sei es, eine deutliche Verbesserung der Erziehung, Bildung und Betreuung zu erreichen. Dazu müsse es vor allem kleinere Gruppen – also eine bessere Erzieher-Kind-Relation – geben. „Für 2- und 3-Jährige ist es ideal, wenn sich eine Erzieherin lediglich um vier Kinder kümmert. Die meisten Gruppen sind heute allerdings größer“, sagte Karin Böllert. Damit gebe es einen enormen Nachholbedarf beim Personal. Dies beginne bereits bei den Leitungen der Kitas. Hier fehlten bundesweit rund 21.800 Vollzeitkräfte, die sich intensiv um das Kita-Management, um neue Konzepte und Elterngespräche kümmerten.

Unzufrieden zeigte sich die AGJ mit der Flüchtlingskinder-Quote in den Kitas: „Die Chance auf Integration per Kita ist enorm wichtig. Aber genau diese Chance wird heute viel zu oft verschenkt. Denn die meisten Flüchtlingsfamilien wissen gar nicht, dass ihre Kinder ein Recht auf einen Kitaplatz haben“, sagte Karin Böllert. Dies müsse den Flüchtlingsfamilien offensiv gesagt werden – und zwar in deren Landessprache. „Mit jedem Kind, das seine Kita-Chance verpasst, ist auch eine wertvolle Integrations-Chance vertan. Das Lernen der Sprache – und damit ein wichtiger Schritt in unsere Gesellschaft – fängt nicht erst mit der Schulpflicht in der Schule an“, so die AGJ-Vorsitzende. Ziel müsse es daher sein, möglichst viele der rund 120.000 Flüchtlingskinder unter sechs Jahren in einer Kita zu betreuen – im Idealfall durch Ganztagsplätze. Böllert kündigte an, dass die Integration von jungen Flüchtlingen ein weiterer Schwerpunkt des Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages sein werde.

Eine deutliche Kritik der AGJ trifft die Ganztagsschulen: „Sie sind heute nicht in der Lage, das oft starke Niveaugefälle, das durch drastische Bildungsunterschiede in Elternhäusern gegeben ist, auszugleichen. Beim Ziel, Kindern hier gleiche StartChancen zu geben, ist die Ganztagsschule gescheitert. Sie schafft es bislang nicht, Bildungsbenachteiligung zu beseitigen“, so Karin Böllert. Die AGJ-Vorsitzende forderte deshalb auch für Ganztagsschulen eine Qualitätsoffensive. Dabei müssten verstärkt auch die Bedürfnisse der Kinder und die Wünsche der Eltern berücksichtigt werden: „Vom Internet-Führerschein bis zur gezielten Berufsberatung – Ganztagsschulen sollten vom 08/15-Stundenplan auf lebensnahe und innovative Inhalte umschalten und dabei Kinder und Eltern mitnehmen“, forderte Karin Böllert. Hierzu werde der DJHT eine Fülle von Ideen und Konzepten präsentieren.

Zudem sprach sich die AGJ-Vorsitzende für einen stärkeren „Polit-Impuls“ an Schulen aus: Angesichts eines wachsenden Rechtspopulismus müssten Kinder und Jugendliche immer wieder vom Wert der Demokratie überzeugt werden. Die AGJ forderte deshalb, die politische Bildung zum Pflichtfach an Schulen zu machen. Jugendliche sollten zudem früher in der Politik mitmischen und eine „MitmachDemokratie“ erleben. Dazu sei es notwendig, 16-Jährige schon bei allen Wahlen mitbestimmen zu lassen. Auch das Wahlalter werde Thema auf dem 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag sein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 20.03.2017, gekürzt

Die aktuelle Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK) befasst sich mit den aktuellen Gesetzen und Konzepten, die das Ziel der Prävention von Kindern und Jugendlichen verfolgen. Das BJK fragt nach den Chancen und Grenzen von Prävention mit Bezug auf Kindheit und Jugend und fordert zu weiteren konzeptionellen Klärungen auf. Es regt dazu an, Prävention in den Kontext anderer Konzepte in der Kinder- und Jugendhilfe einzureihen und – statt den Präventionsbegriff expansiv zu betonen – den Begriff der Förderung von Gesundheit und Wohlergehen stärker in den Fokus zu rücken.

Präventionspolitik ist in den letzten zehn Jahren zum priorisierten Ansatz geworden, um einen förderlichen Einfluss auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu nehmen. Sowohl das Bundeskinderschutzgesetz als auch das Präventionsgesetz zielen darauf ab, Gefahren und Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden oder abzuwenden. Auf ebendiese beiden Gesetze bezieht sich das Bundesjugendkuratorium (BJK) in seiner neuen Stellungnahme schwerpunktmäßig und diskutiert diese im Zusammenhang und mit Blick auf ihr gemeinsames Anliegen, Gesundheits- und Entwicklungsgefährdungen in Kindheit und Jugend vorzubeugen.

Das BJK erkennt Prävention an, wo sie pragmatisch umsetzbar ist, und hinterfragt Prävention, wo Erwartungen überzogen erscheinen. Es fragt danach, welche Probleme sich mit Präventionskonzepten lösen lassen und welche nicht.
Für die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, gesundes und sicheres Aufwachsen junger Menschen zu ermöglichen, regt das BJK zu einer breit angelegten, grenzüberschreitenden Verantwortungsübernahme an, die nicht nur auf den Bereich der Gesundheitspolitik und der Kinder- und Jugendhilfe begrenzt bleiben darf.

Die Stellungnahme „Prävention, Kinderschutz und Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen. Anmerkungen zu aktuellen Präventionspolitiken und -diskursen“ steht auf der Homepage www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit. Sie kann dort auch bestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugendkuratorium vom 16.03.2017

Das Bündnis Reichtum Umverteilen setzt im Wahljahr 2017 auf soziale Gerechtigkeit und startet pünktlich zum Bundestagswahlkampf die Kampagne „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“. Insgesamt 30 Organisationen, von Gewerkschaften über Wohlfahrts- und Jugendverbände bis hin zu Migranten- und Umweltorganisationen, haben sich im Bündnis zusammengeschlossen, das heute in der Bundespressekonferenz in Berlin erstmals gemeinsam öffentlich auftrat. Strategisches Ziel ist es, neben der Frage der sozialen Gerechtigkeit die Steuer- und Umverteilungspolitik in den Mittelpunkt des Wahlkampfs zu rücken. Gefordert werden unter anderem die stärkere Besteuerung finanzstarker Unternehmen sowie großer Vermögen, Einkommen und Erbschaften.
„Die soziale Spaltung hat ein Ausmaß angenommen, das unerträglich ist“, so Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Seit Jahrzehnten nähmen weltweit und in Deutschland soziale Ungleichheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zu. Zentraler Schlüssel für eine gerechtere und bessere Politik für alle sei eine steuerpolitische Kehrtwende. Deshalb müssten Millionäre und Milliardäre stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden, so Bsirske.
Dem enormen privaten Reichtum stehe eine massive öffentliche Armut gegenüber, die in immer mehr Kommunen deutlich sichtbar werde. „Deutschland fährt auf Verschleiß. Aus finanzieller Not werden vielerorts Ausgaben für Kultur, Soziales und Bildung über die Schmerzgrenze hinaus zusammengestrichen. Eine solidarische Steuer- und Finanzpolitik ist letztlich die Nagelprobe und der Glaubwürdigkeitstest für einen jeden, der mit dem Versprechen eines guten Sozialstaats und mehr sozialer Gerechtigkeit antritt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
„Die zunehmende soziale Spaltung der Gesellschaft zeigt sich auch auf den Wohnungsmärkten. Wir brauchen dauerhaft preisgebundene Sozialwohnungen, mindestens 80.000 zusätzlich im Jahr, daneben ein bedarfsgerechtes Wohngeld sowie die Übernahme tatsächlich angemessener Wohnkosten bei den Regelsätzen in Hartz IV. Auch deshalb müssen finanzstarke Konzerne, große Vermögen, Milliardäre oder Millionäre stärker als bisher an den Kosten des Gemeinwohls beteiligt werden. Reichtum umverteilen heißt, Steuergerechtigkeit herstellen, Steuerschlupflöcher schließen und Steueroasen trockenlegen“, so Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes.
Die ungleiche Vermögensverteilung gehe weltweit einher mit ungleichen Machtverhältnissen und sei damit auch in Deutschland eine ernstzunehmende Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, warnt das Bündnis. Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg betont: „Deutschland ist ein reiches Land. Umso skandalöser ist es, dass so viele Menschen in Deutschland abgehängt sind, weil sie arm sind. Der Reichtum in Deutschland muss umverteilt werden. Und es muss endlich Schluss damit sein, verschiedene Gruppen von Bedürftigen gegeneinander aus zu spielen.“
Bestärkt in seinen Forderungen sieht sich das Aktionsbündnis auch durch den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, in dem diese selbst vor einer zu starken Spaltung der Gesellschaft warnt und einräumt, dass Beschäftigte ihre Anstrengungen vielfach als nicht ausreichend respektiert empfänden, Langzeitarbeitslose nicht proportional vom deutschen Job-Boom profitierten und der Dienstleistungsbereich bei den Lohnsteigerungen hinterherhinke. „Wir teilen diese Diagnose. Jetzt gilt es, den Worten Taten folgen zu lassen. Wer Armut bekämpfen will, muss die Tarifbindung stärken und die gesetzliche Rente stabilisieren und schrittweise wieder anheben“, so ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske.
Mehr Informationen unter: www.reichtum-umverteilen.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnisses „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ vom 28.03.2017

Zur Bundestagswahl 2017 richtet sich der Deutsche Frauenrat (DF) mit neun Forderungen an die Parteien im Wahlkampf. Mit diesen frauen- und gleichstellungspolitischen Forderungen geht der Deutsche Frauenrat in die Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Parteien und an die gesellschaftspolitische Öffentlichkeit.

„Wir fordern alle demokratischen Parteien auf, sich zu einer effektiven Gleichstellungspolitik zu bekennen. Rechtspopulismus ist eine Gefahr für die Freiheit der Geschlechter und für die Demokratie. Dem müssen wir aktiv entgegentreten,“ so Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

In den neun Forderungen des DF enthalten sind außerdem die Umsetzung von Vereinbarkeit und partnerschaftlicher Arbeitsteilung, eine strukturierte gendergerechte Finanzpolitik, Schutz und Stärkung von geflüchteten Frauen und Mädchen und die Forderung für ein geschlechtergerechtes Gesundheitswesen. Alle neun Forderungen des DF zur Bundestagswahl 2017 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 22.03.2017

Die neue Kampagne des Deutschen Familienverbandes ist gestartet: „Nur wer wählt, zählt!“ macht sich für ein Wahlrecht ab Geburt stark. „Bisher bleiben 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Gehör, wenn es um Mitbestimmung in unserem Land geht“, kritisiert die Schirmherrin der Kampagne, Renate Schmidt, anlässlich des bundesweiten Kampagnenstarts.

„Immer weniger junge Menschen stehen heute immer mehr älteren und wahlberechtigten Menschen gegenüber – die Interessen der Jüngsten dürfen nicht länger unter den Tisch fallen!“ Artikel 20 Grundgesetz gibt vor, dass „alle Staatsgewalt vom Volke“ ausgeht. Zum Volk gehören Kinder wie Erwachsene.

Doch an der Wahlurne endet bisher eines der wichtigsten Grundrechte. Denn laut Artikel 38 Grundgesetz darf nur wählen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. „Dieser Widerspruch muss endlich beseitigt werden“, fordert die Bundesfamilienministerin a.D. und frühere DFV-Präsidentin Renate Schmidt. „Mit unserer Kampagne wollen wir Kindern – und damit der Zukunft – endlich eine Stimme geben!“

Bisher können allein ihre Eltern mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel versuchen, die Politik in Richtung Nachhaltigkeit und Familiengerechtigkeit zu lenken. Kinder und Jugendliche dürfen heute zwar Aktien kaufen, Großunternehmen besitzen und Steuern zahlen – vertreten durch ihre Eltern. Doch von der politischen Mitwirkung sind sie ausgeschlossen. Ein Wahlrecht ab Geburt soll das ändern. Denn nur wer wählt, zählt!

Logo Wahlrecht„Damit Kinder sich an den demokratischen Prozessen beteiligen können, brauchen sie in ganz jungen Jahren Treuhänder, die stellvertretend ihr Wahlrecht wahrnehmen“, unterstreicht Schmidt. „Wie in allen anderen Belangen sind das ihre Eltern. Sobald ihr Interesse und ihr Wunsch zur politischen Teilhabe groß genug sind, können sie sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und das Treuhänderwahlrecht der Eltern erlischt.“ Voraussetzung ist nicht nur die Sensibilisierung für Politik durch Mutter und Vater, sondern auch ein guter und informativer Politik-Unterricht in der Schule. Beides bereitet die Kinder auf ihr Recht zu wählen und mitzubestimmen vor.

Weitere Informationen finden Sie auf der Kampagnen-Seite „Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt!“: www.wahlrecht.jetzt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.03.2017, gekürzt

Hierzu kommentiert das ZFF:

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie muss das Ziel, die Position von Kindern und Familien in unserer Gesellschaft zu stärken, auf andere Weise erreicht werden, als durch ein Familienwahlrecht oder eine Stellvertreterlösung: Durch eine gute Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien auf allen Ebenen, durch bessere Teilhabemöglichkeiten sowie den konsequenten Einbezug von Kindern, Jugendlichen und Familien in alle Belange, die sie betreffen. Ein eigenständiges Wahlrecht für Kinder und Jugendliche ist dabei ein Baustein dieser Stärkung. In diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls, die Kinderrechte als eigenständige Rechte in das Grundgesetz aufzunehmen.
Das Positionspapier des ZFF „Mehr Teilhabe für Familien und Kinder! Für ein eigenständiges Kinder- und Jugendwahlrecht und gegen ein Familienwahlrecht!“ finden Sie hier: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_kinderwahlrecht.pdf

Die Bundestagswahl und drei Landtagswahlen stehen bevor. Mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten sind Frauen. Doch die Parteien scheinen auf einem Auge
blind: Die für die Zukunft unserer Gesellschaft elementaren frauenpolitischen Themen spielen im Wahlkampf keine große Rolle. Das Grundgesetz fordert den Staat auf, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Aber wie das Beispiel der Besetzung politischer Ämter und aktuell der Listen und Aufstellungen für die Wahlen zeigt, fühlen sich die weitgehend vom Staat finanzierten Parteien diesem Verfassungsauftrag überwiegend nicht hinreichend verpflichtet. Doch wir Frauen haben die Wahl:
Mehr als die Hälfte – das bedeutet eine enorme Einflussmöglichkeit auf die Gestaltung zukünftiger Politik. Die heute vom Deutschen Juristinnenbund e.V.
(djb) veröffentlichten frauenrechtspolitischen Forderungen können Prüfmaßstab für die Wahlentscheidung sein.

Wir fordern von einer Bundesregierung in Zeiten rechtspopulistischer Strömungen vor allem eine konsistente und zukunftsweisende Gleichstellungspolitik in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wir verlangen eine Gleichverteilung von Status, Macht und Einkommen. Frauen müssen die realistische Chance haben, gleichberechtigt für die eigenständige Sicherung ihrer Existenz, inklusive Alterssicherung zu sorgen. Seit Jahrzehnten haben wir in Deutschland hervorragend ausgebildete Frauen, zahlenmäßig inzwischen mehr als Männer.
Aber ihre Gleichstellung – auch bei bezahlter und unbezahlter Arbeit – lässt weiterhin zu wünschen übrig. Weitere legislative Maßnahmen sind unerlässlich. Die Ausdehnung von Quotenregelungen auf alle Führungspositionen, Wahlarbeitszeitgarantien, Entgeltgleichheit, Beseitigung von Ehegattensplitting und der Privilegierung von Minijobs sowie beitragsfreier Mitversiche-rung sind neben Verbesserung der Betreuungsinfrastruktur und weiteren Anreizen für eine partnerschaftliche Aufteilung von unbezahlter Arbeit notwendige und effektive Maßnahmen für mehr Gleichstellung im Arbeitsleben. Auf EU-Ebene gesetzte Standards in Sachen Geschlechtergleichstellung führen zur Geschlechtergerechtigkeit in Europa, daher gehören Europathemen unabdinglich in die Wahlprogramme. Die Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses ist konsequent zu verfolgen.

Links zu den Forderungen des djb an die Parteilen im Einzelnen:
1. Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b1/
2. Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b2/
3. Strafrecht: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b3/
4. Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b4/
5. Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b5/
6. Europa- und Völkerrecht: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b6/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante weitere finanzielle Unterstützung des Bundes von Ländern und Kommunen für Investitionen in zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung. Der morgen im Bundestag diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung und die damit anvisierte Erhöhung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau", mit der 100.000 zusätzliche Kita-Plätze geschaffen werden sollen, wird die angespannte Situation in diesem Bereich deutlich entlasten. Zugleich kann dieser Ausbau aber nur ein erster Schritt sein, da Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts einen wesentlich höheren Bedarf an Kita-Plätzen ergeben haben."Die Aufstockung des Sondervermögens ,Kinderbetreuungsausbau‘ um rund 1,1 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren ist wichtig und richtig. Der Bedarf an Kita-Plätzen hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Mit dem quantitativen Ausbau muss aber im Interesse der betreuten Kinder auch eine Erhöhung der Kita-Qualität einhergehen. Deshalb unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf geforderte Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, mit der auch Investitionen aus dem Sondervermögen in die Kita-Qualität möglich wären. So wichtig der quantitative Ausbau auch ist, die Qualität der Kindertageseinrichtungen darf dabei nicht auf der Strecke bleiben", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.Bei der Festlegung von Qualitätsstandards kommt es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes darauf an, dass der von Bund und Ländern eingeschlagene Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege konsequent weiterverfolgt wird. Eine im Dezember letzten Jahres von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie hat gezeigt, dass sich neben zahlreichen Fachverbänden auch die Eltern für bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen in den Bereichen Personalschlüssel, Verpflegung und Ausbildung der Fachkräfte aussprechen. Bereits zur Vorstellung des Zwischenberichts von Bund, Ländern und Kommunen zur Kita-Qualität im November letzten Jahres hatte das Deutsche Kinderhilfswerk mit 15 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf für die Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards geworben. Wörtlich heißt es im Aufruf der Verbände: Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren. Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt der Bundesregierung in der Gesamtschau ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb dringend ein Gesamtkonzept an, mit dem die Situation der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen nachhaltig verbessert wird.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermisst der Verband an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. "Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland schon seit zu vielen Jahren nach. Wir brauchen endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen. Chancengerechtigkeit im Schulsystem darf keine hohle Phrase bleiben", so Hofmann abschließend.

Besorgniserregend ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch, dass sich beim Einsatz privater Mittel für die außerschulische Bildungsunterstützung immer deutlicher eine Spaltung abzeichnet. So zeigt eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung, dass außerschulische Nachhilfe die im Bildungssystem verursachten sozialen Ungleichheiten eher verstärken statt sie zu verringern. Denn Kinder aus finanziell gut ausgestatteten Elternhäusern bekommen wesentlich häufiger bezahlte Nachhilfestunden als Kinder aus armen Haushalten. Bezeichnenderweise wird hier auch das Versagen des Bildungs- und Teilhabepaketes deutlich. Deshalb ist es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringend geboten, andere Lösungen zu finden und die Förderung Kindern, über die Schule direkt, unbürokratisch und stigmatisierungsfrei zugänglich zu machen. Gute Beispiele wie etwa der Lübecker Bildungsfonds sollten vom Gesetzgeber hier als Anregung für grundlegende Reformen genommen werden.

Die Ergebnisse des Kinderreports 2017, den das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Monat vorgestellt hat, unterstreichen den Handlungsbedarf beim Thema Kinderarmut auch aus Sicht der Bevölkerung. So sieht ein Großteil der befragten Erwachsenen, aber auch der Kinder und Jugendlichen strukturelle Ursachen für die Kinderarmut in Deutschland. 87 Prozent der Erwachsenen und 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen zu niedrige Einkommen vieler Eltern als wichtigen Grund für Kinderarmut in Deutschland an. Und dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt, mahnen 80 Prozent der Erwachsenen sowie 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen an.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.03.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Aus Sicht des Verbandes werden mit dem heute im Bundestag diskutierten Gesetzentwurf grundlegende Kinderrechte, insbesondere die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls, missachtet. Der Entwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden kann. Die Folge wäre, dass Bundesländer die Möglichkeit bekämen, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet sind. Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf in bestimmten Fällen eine Pflicht der Jugendämter vor, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unverzüglich einen Antrag auf Asyl zu stellen. Der pauschale Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. Wichtig ist in solchen Fällen eine qualifizierte Einzelfallprüfung, denn nur diese ermöglicht die Berücksichtigung der spezifischen Interessen des jeweils betroffenen Kindes.

"Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte sind kein geeigneter Ort für Kinder, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Das Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engem Raum, mangelnde Privatsphäre und fehlende Rückzugsorte haben negative Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Zudem sind der Zugang zu Kitas und Schulen, zur Gesundheitsversorgung sowie zu Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen stark eingeschränkt. Das widerspricht der auch in Deutschland für alle Kinder verbindlich geltenden UN-Kinderrechtskonvention und den darin speziell festgeschriebenen Rechten der Flüchtlingskinder", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Die Klärung der Zuständigkeit von Jugendämtern für die Stellung von Anträgen im Asylverfahren ist grundsätzlich zu begrüßen. Der alleinige Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. In einigen Fällen ist die Stellung eines Asylantrags nicht im Sinne des Kindeswohls. Hier sind andere Anträge mit dem Ziel der Aufenthaltssicherung nach dem Aufenthaltsgesetz erfolgversprechender. Deshalb sollte es immer eine Einzelfallprüfung durch das Jugendamt geben. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die asyl- und aufenthaltsrechtliche Qualifikation der zuständigen Mitarbeitenden in den Jugendämtern, ein fundiertes asyl- und aufenthaltsrechtliches Clearing und damit verbundene zeitliche und fachliche Ressourcen", so Hofmann weiter.

Die Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht hatten 20 Verbände und Organisationen bereits im Februar dieses Jahres einer gemeinsamen Stellungnahme dargelegt. Zu den Unterzeichnern zählten neben dem Deutschen Kinderhilfswerk u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, Jugendliche ohne Grenzen, PRO ASYL und UNICEF Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 23.03.2017

Am Internationalen Tag gegen Rassismus ruft die GEW zu einem entschiedenen Vorgehen gegen Diskriminierung im Alltag, rassistische Hetze und Gewalt auf. Pädagoginnen und Pädagogen komme dabei eine besondere Verantwortung zu.

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus in Deutschland mahnt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ein entschiedenes Vorgehen gegen Rassismus und Nationalismus an. "Menschenverachtende Einstellungen und Taten sowie antidemokratische Tendenzen haben in unserer Gesellschaft keinen Platz", sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Frankfurt am Main anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus. Pädagoginnen und Pädagogen trügen bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu Toleranz und Wertschätzung eine besondere Verantwortung. Dabei bräuchten sie Unterstützung in Form von ausreichend Personal und Zeit sowie Fortbildungen.

Die GEW unterstützt das Netzwerk Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage, das sich aktiv mit allen Formen von Diskriminierung, Radikalisierung und Ideologisierung auseinandersetzt und an Schulen ein Klima der gegenseitigen Achtung und des Respekts schaffen will. Die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 (13. bis 26. März), welche die GEW zusammen mit rund 80 Organisationen unterstützt, haben das Motto. "100 Prozent Menschenwürde – Zusammen gegen Rassismus". Zu den Aktionstagen gibt es beispielsweise ein Materialheft mit Fachbeiträgen sowie themenspezifische Publikationen, Arbeitsmaterialien und Beispiele guter Praxis. Darüber hinaus stehen Materialien zur rassismuskritischen Bildungsarbeit mit Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in allen Schulstufen sowie in Kindertagesstätten als Download zur Verfügung.

Quelle: PressemitteilungGewerkschaft Erziehung und Wissenschaftvom 21.03.2017

Deutschland nimmt international eine Vorreiterrolle bei der Bewältigung der so genannten Flüchtlingskrise ein. Durch ihr großes Engagement und ihre Flexibilität haben Politik, Behörden und Zivilgesellschaft eine Notversorgung der Menschen sichergestellt. Trotz dieser großen Leistung sieht UNICEF Deutschland die Lebensumstände vieler Kinder und Jugendlichen unter den Geflüchteten jedoch als schwierig an. Laut einer neuen UNICEF-Studie „Kindheit im Wartezustand“ verbringen viele von ihnen lange Monate oder sogar Jahre in Flüchtlingsunterkünften, die häufig nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Dies erschwert ihre Integration.

Die Mädchen und Jungen leben dort – teils unter unzureichenden hygienischen Bedingungen – mit vielen fremden Menschen auf engem Raum und haben kaum Privatsphäre. Sie haben oft keine Ruhe zum Spielen und Lernen und sind nicht ausreichend vor Übergriffen geschützt. Je nachdem, wo in Deutschland sie untergebracht sind und wie lange die Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, ist ihr Zugang zu Kindergärten oder Schulen eingeschränkt. Eine zunehmend unterschiedliche Behandlung der geflüchteten Mädchen und Jungen zeichnet sich auch je nach Herkunftsland und damit verbundener Bleibeperspektive ab. Diese Situation dokumentiert die neue Studie, die durch den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. im Auftrag von UNICEF Deutschland erstellt wurde.

„Geflüchtete Familien wünschen sich nichts sehnlicher, als anzukommen und neu zu beginnen. Gerade den Kindern die bestmögliche Starthilfe in Deutschland zu geben, ist eine gute, wenn nicht eine der wichtigsten Investitionen für unsere Gesellschaft“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Kinder, die ihre Heimat verloren und Schlimmes durchgemacht haben, müssen rasch zur Normalität zurückfinden. Sie dürfen nicht noch mehr wertvolle Zeit ihrer Kindheit verlieren. Deshalb sollten sie nur so kurz wie möglich in Sammelunterkünften bleiben und so schnell wie möglich Kindergärten oder Schulen besuchen oder eine Berufsausbildung beginnen. Kinder sind nicht in erster Linie Asylbewerber, Migranten oder Flüchtlinge, sondern Kinder.“

„Viele Unterkünfte sind keine sicheren Orte für Kinder. Sachleistungen, fehlende Privatsphäre, nicht abschließbare Sanitäranlagen und das Miterleben von Gewalt und Konflikten führen zu Gefährdungsmomenten und beeinträchtigen die Entwicklung geflüchteter Kinder und Jugendlicher“, erklärte Adam Naber vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Mitautor der Studie. „Statt den Auszug aus Flüchtlingsunterkünften rechtlich zu erschweren, sollten Bund und Länder dringend Maßnahme ergreifen, um diesen zu erleichtern – egal aus welchem Herkunftsland die Familien kommen.“

In den vergangenen zwei Jahren kamen etwa 350.000 Kinder und Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland, um hier Schutz vor Krieg und Gewalt oder eine bessere Zukunft zu suchen. Die Studie „Kindheit im Wartezustand“ ist nicht repräsentativ. Dennoch ermöglicht sie einen breiten und bisher kaum verfügbaren Einblick in die Alltagswelt von Kindern und Jugendlichen, die sich in Begleitung ihrer Eltern in Flüchtlingsunterkünften aufhalten.

Für die Analyse haben die Autoren 2016 bundesweit eine quantitative, anonyme OnlineUmfrage unter haupt-und ehrenamtlichen Mitarbeitern von Flüchtlingseinrichtungen durchgeführt und ergänzende Interviews mit geflüchteten Familien geführt. Die Auswertung zeigt, dass viele geflüchtete Kinder mit Problemen zu kämpfen haben.

Forderungen von UNICEF Deutschland

Damit die geflüchteten Kinder und Jugendlichen gut geschützt und betreut werden und faire Chancen auf Versorgung, Teilhabe und Bildung haben, fordert UNICEF Deutschland:

  • Alle Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland Asyl und Schutz suchen, müssen – unabhängig von ihrem Herkunftsland und ihrer Bleibeperspektive – den gleichen, guten Zugang zu Schutz, Versorgung und Förderung haben.
  • Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sollten grundsätzlich so kurz wie möglich in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sein. Das ist besonders vor dem Hintergrund des derzeit diskutierten Gesetzentwurfes zur Durchsetzung der Ausreisepflicht zu betonen. Dieser sieht die Möglichkeit vor, den Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen über sechs Monate hinaus zu verlängern.
  • In Unterkünften, in denen Kinder leben, sollten außerdem verbindliche, familien- und kindgerechte Standards erfüllt und regelmäßig von den Aufsichtsbehörden überwacht werden. Dafür ist eine bundesgesetzliche Regelung notwendig.
  • Flüchtlingskinder sollten so schnell wie möglich Zugang zu Schulen und zur Kindertagespflege erhalten – und zwar unabhängig von ihrem Herkunftsland oder dem Status im Asylverfahren. Damit die Kinder und Jugendlichen nicht zu viel wertvolle Zeit verlieren, ist eine Schulpflicht ab der Zuweisung zu einem Bundesland und eine schnelle Verteilung auf die Kommunen besonders wichtig.

Service für Medien
Die vollständige Studie „Kindheit im Wartezustand“ kann unter presse@unicef.de

Quelle: PressemitteilungDeutsches Komitee für UNICEF e. V. vom 21.03.2017, gekürzt

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. März 2017

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Die vorgestellte Basisuntersuchung ermittelt, was sich seit der ersten Basisuntersuchung im Jahr 2007 zur Gleichstellung von Frauen und Männern „Rolle vorwärts – Rolle rückwärts“ verändert hat:

  • Wie sind heute bei Männern die Einstellungen zu Gleichstellung, Geschlechtergerechtigkeit und Männlichkeit?
  • Welche Strukturen und Entwicklungen zeigen sich innerhalb der sozialen Milieus und zwischen den Milieus?
  • Wie verändern sich Einstellungen und Verhaltensmuster im Lebensverlauf von Männern – lässt sich dies als Generationenwandel deuten?
  • Und (wie) haben sich die dominanten Geschlechtsidentitäten von 2007 bis heute verändert?

Dazu wurden mit denselben Untersuchungsmethoden wie 2007 insgesamt 3.011 Frauen und Männer im Alter ab 18 Jahren bevölkerungsrepräsentativ befragt, sowie in 18 qualitativen Gruppendiskussionen und 80 narrativen Einzelinterviews die Einstellungen und Erfahrungen, Ziele und Motive von Männern vertieft untersucht.

Es wird um eine kurze Anmeldung per E-Mail an info@bundesforum-maenner.de gebeten.

Termin: 5. Mai 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Es soll ein ressourcenorientierten Blick auf die Situation geflüchteter und vertriebener Jungen, Männer und Väter in Deutschland gerichten werden. Welche Bedingungen und Situationen finden sie hier vor und durch welche geschlechterbewussten Ansätze können wir sie in Bereichen wie Wohnen, Bildung, Arbeit, Sport und Gesundheit unterstützen?

Das Programm ist hier zu finden: http://movemen.org/wp-content/uploads/2017/03/Einladung-zum-Fachforum-M%C3%A4nnnlichkeit-Flucht-am-05.05.2017-1.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: http://movemen.org/anmeldung-zum-fachforum-maennlichkeit-und-flucht/.

Termin: 8. Juni 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Kooperation von AWO Bundesverband e.V. und Gunda-Werner-Institut

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession ist zunehmend antifeministischen Angriffen ausgesetzt. Diese reichen von direkten Angriffen auf Mitarbeiter*innen von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Hassreden und Gewalt im Netz gegenüber Klient*innen und Fachkräften bis hin zu Angriffen in öffentlichen Debatten auf plurale Lebens- und Familienformen oder sexuelle Identitäten und Lebensweisen. Fachkräfte in der Sozialen Arbeit fragen sich, wie sie damit angemessen umgehen können. Die Tagung bietet dazu Informationen und praktische Hilfestellungen.
Sozialarbeiter*innen unterstützen Menschen in sozial benachteiligenden Lebenslagen tagtäglich darin, ihr Wohlbefinden zu verbessern, gesellschaftlich teilhaben zu können und ihren eigenen Lebensweg selbstbestimmt zu gehen. Soziale Arbeit setzt sich gleichzeitig gegen Menschenrechtsverletzungen ein. Insbesondere feministisch ausgerichtete soziale Arbeit war schon früh Angriffen von außen ausgesetzt, etwa dort wo sie Missbrauch und Gewalt innerhalb von Familien thematisierte und Angebote wie bspw. Frauenberatungsstellen bei Gewalt entwickelte, in denen auch Lebensformen jenseits von gewalttätigen Partner*innen denkbar wurden. Seit den späten 90er Jahren und verstärkt in den letzten fünf Jahren ist eine neue Welle antifeministischer Angriffe zu verzeichnen.
Bis jetzt sind die Auswirkungen dieser Angriffe wenig untersucht, haben aber gleichzeitig schon direkte Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen sozialer Arbeit. Im Rahmen der Fachtagung, die sich an Fachkräfte in der sozialen Arbeit und Multiplikator*innen richtet, werden diese Entwicklungen näher beleuchtet. Wichtige Fragen sind: Wer sind die antifeministischen Akteur*innen? Was sind ihre Themen? Welche Angriffsweisen kommen zum Einsatz? Welche historischen Kontinuitäten sind gegeben? Welche neuen Entwicklungen sind zu beobachten?
Für die Praxis werden konkrete Strategien im Umgang mit Antifeminist*innen vorgestellt (bezogen auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Kindes- und Jugendalter, Hate Speech im Internet, Jugendarbeit, Frühkindliche Bildung/Kitas, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Frauenhäuser) und in Praxisworkshops bearbeitet.

Fachkontakte:

Gunda Werner Institut: Henning von Bargen, Email vonbargen@boell.de

AWO Bundesverband e.V.: Sarah Clasen, sarah.clasen@awo.org

Das Programm wird Ihnen ab April 2017 zugehen und auf den Websites von AWO und Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlicht. Ab dann ist auch eine Anmeldung möglich.

Termin: 19. Juni2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Kosten: 96,00 € für Mitglieder / 120,00 € für Nichtmitglieder

Anmeldeschluss: 21.04.2017

Die Familie ist immer noch die wichtigste Institution in der Bereitstellung von Pflegeleistungen. So wird die Mehrheit der Pflegebedürftigen größtenteils von Familienangehörigen zu Hause versorgt. Mit der Pflege eines hilfebedürftigen Menschen ändert sich häufig auch das Leben der Pflegenden komplett. Neben dem hohen Organisations- und Zeitaufwand kann die Pflege für die Angehörigen auch körperliche, emotionale und finanzielle Belastung mit sich bringen. Umso wichtiger sind gute Rahmenbedingungen auf kommunaler und betrieblicher Ebene zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie passgenaue Beratungs- und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige.
Vor diesem Hintergrund geht die Veranstaltung den Fragen nach, welche Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige bereits existieren, wie tragfähig diese sind und welche sie ggf. noch benötigen, um gesundheitliche, psychosoziale und finanzielle Belastungen besser bewältigen zu können.
Zielgruppe sind Praktiker/innen sowie Fach- und Führungskräfte der örtlichen und überörtlichen Fachberatung aus den Bereichen Pflege und Gesundheit, Pflegestützpunkte, Expertinnen und Experten für Vereinbarkeitsfragen und Fragen der Angehörigenpflege, Interessenvertretungen, Lokale Bündnisse für Familien, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte sowie weitere Interessierte.

Das Programm und die Anmeldung ist online hier möglich: https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/F_2276-17.

AUS DEM ZFF

Das ZFF begrüßt den AWO Unterbezirk Unna, den AWO Bezirksverband Württemberg e.V. und die Naturfreunde Thüringen e.V. als neue Mitglieder im Verband. Wir freuen uns auf den Austausch und die Impulse für die gemeinsame Gestaltung der Familienpolitik!

Weitere Informationen zu unseren Mitglieder finden Sie hier.

Anlässlich des Starts des 16. Kinder- und Jugendhilfetags in Düsseldorf fordern 27 Wohlfahrts-, Familien- und Kinderrechtsverbände sowie Gewerkschaften und Kita-Träger gemeinsam die Einführung von verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kitas. Die beteiligten Verbände begrüßen die von Bund und Ländern bereits erzielten Ergebnisse und gehen davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode verbindliche Umsetzungsschritte erarbeitet werden, die bestehende Prozesse der Kita-Qualitätsentwicklungen in den Ländern mit aufgreifen. Ziel ist es, in absehbarer Zeit überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen.

Gemeinsam erklären sie: Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.

Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:

  • Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien.
  • Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung.
  • Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
  • Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z. B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
  • Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
  • Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung.

Beteiligte Organisationen:

Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeiterwohlfahrt, Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Bundesvereinigung Lebenshilfe, Deutsche Liga für das Kind, Deutscher Familienverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsches Netzwerk Schulverpflegung, Deutsches Rotes Kreuz, educcare, evangelische arbeitsgemeinschaft familie, Familienbund der Katholiken, Fröbel-Gruppe, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Karl-Kübel-Stiftung, Der Paritätische – Gesamtverband, Pestalozzi-Fröbel-Verband, plattform ernährung und bewegung, SOS-Kinderdorf, Stiftung Lesen, Stiftung Haus der kleinen Forscher, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, Vereinigung der Waldorfkindergärten, Zukunftsforum Familie

Koordination durch: AGF

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 28.03.2017

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Thema Kinderarmut im Deutschen Bundestag unterstreicht das ZFF seine Forderung nach einem Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Die Zahl armer Kinder in Deutschland steigt. Fast jedes 5. Kind wächst in einer Familie auf, die von Armut bedroht ist oder SGB II-Leistungen für sich und ihre Kinder bezieht. Für Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, mit mehreren Geschwistern aufwachsen oder einen Migrationshintergrund haben, ist die Gefahr von Armut betroffen zu sein, besonders groß. So ist z.B. die Armutsgefährdungsquote in Haushalten von Alleinerziehenden dreimal so hoch wie bei Paaren mit Kindern. Armut ist darüber hinaus für viele Kinder ein Dauerzustand: Über die Hälfte der betroffenen Kinder und Jugendlichen erhalten 3 Jahre und länger SGBII-Leistungen.

Hierzu erklärt Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF): „Die Politik muss endlich ein Gesamtkonzept gegen die Armut von Kindern und ihren Familien vorlegen! Die heutige Anhörung im Deutschen Bundestag ist ein guter Anlass, um dieser Forderung erneut Gehör zu verschaffen.
Das derzeitige System der Familienförderung ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Armut wird für die Kinder dadurch zu einer zusätzlichen Entwicklungsaufgabe bzw. zu einer zusätzlichen Last für sie. Dies drückt sich auch in Stigmatisierungen und Diskriminierungen aus, die viele Kinder und Familien mit dem Bezug von Sozialleistungen erfahren: umständliche und lange Antrags- und Bewilligungssysteme, Sozialpässe o.ä. zum Nachweis für Reduktionen.
Zusätzlich grenzt Armut Kinder und Jugendliche aus: Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer Altersgenossen in der Schule sowie an all den wichtigen, gemeinschaftsbildenden Aktivitäten in der Freizeit.
Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und der Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und den Kreislauf der Armut durchbrechen!“

Die Stellungnahmen des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 20. März zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Kinderarmut können Sie hier herunterladen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/ZFF_Stellungnahme_Anhoerung_Kinderarmut_20170320.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.03.2017

Das ZFF wird auch auf dem diesjährigen 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (28. – 30. März 2017, Düsseldorf) vertreten sein. Wir freuen uns auf ihren Besuch an unserem Stand Nr. E38 in der Halle 3 und stehen für Fragen und Gespräche rund um das Thema Familienpolitik gerne zur Verfügung!
Außerdem wird unsere stellvertretende Vorsitzende Birgit Merkel an der Podiumsdiskussion des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) in Kooperation mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zum Thema „2,7 Mio. vertane Chancen – Auswirkungen von Armut auf die Lebensverläufe von Kindern und Jugendlichen“ teilnehmen.

Die Veranstaltung wird am Dienstag den 28.03.2017, von 14.30 – 16.30 Uhr im Raum 26 stattfinden.

Alle Aussteller des DJHT sind hier zu finden: http://www.jugendhilfetag.de/aussteller2017/.

Informationen zu der Podiumsdiskussion sind hier zu finden: http://express2.converia.de/frontend/index.php?page_id=2136&v=List&do=15&day=393&ses=34548#.

AKTUELLES

Deutschlandweit werden Familien für ein super spannendes und wichtiges Projekt gesucht: Eine vierstündigen Dokumentation soll an einem Samstag im September zur besten Sendezeit die Zuschauer motivieren, zur Bundestagswahl zu gehen. Hierfür sucht die 99pro Media aus Leipzig Familien, die wählen gehen und bereit sind über ihre Wahl zu sprechen. Die Dokumentation begleitet die aktuelle Lebenssituation der Familien und erfragt, wie die politische Haltung zustande kommt und was sie zu der Wahl ihrer Partei veranlasst. Dabei ist nicht entscheidend, ob jemand auch Parteimitglied ist. Vielmehr geht es darum zu sehen, wie viel Übereinstimmung es in alltäglichen Themen wie Arbeit, Bildung, Sicherheit, Finanzen und Freizeit gibt. Natürlich muss nicht die ganze Familie hinter derselben Partei stehen, es darf auch unterschiedliche Meinungen/Haltungen zu diesen Themen geben oder auch jemanden, der einer anderen Partei näher steht. Innerhalb des Produktionszeitraums bis August sollen die Familien ca. 10 Drehtage begleitet werden, selbstverständlich in enger Abstimmung, was die Termine betrifft.

Bei Interesse freut sich die Produktionsfirma über eine Kontaktaufnahme unter: saskia.heim@99pro.de

Allein im letzten Jahr verzeichnete der ISD im Deutschen Verein 834 Beratungsanfragen, in denen es um internationale Kindschaftskonflikte ging. Aus diesem Grund hat der ISD im Deutschen Verein den vom Gesamtverband International Social Service entwickelten Letifaden „Familienkonflikte bewältigen“ nun in deutscher Übersetzung herausgegeben.

Der Leitfaden informiert über die Möglichkeiten aber auch Grenzen der Mediation in grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten. Mit dem Leitfaden soll interessierten und betroffenen Personen ein erster Einblick in das internationale Mediationsverfahren gegeben werden. Neben ganz praktischen Fragen wie:

  • Internationale Familienmeditation
  • Für welche Konflikte und wann Meditation genutzt werden kann
  • Was spricht für eine internationale Familienmediation?
  • Wie läuft eine internationale Familienmediation ab?
  • Internationale Familienmediation, Recht und Gesetz
  • Unrechtmäßiges Verbringen oder Nicht-Rückkehr eines Kindes
  • Praktische Fragen

Den kompletten Leitfaden können Sie hier downloaden: https://www.deutscher-verein.de/de/internationaler-sozialdienst-familienmediation-leitfaden-2746.html

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ZFF-Info 5 2017

SCHWERPUNKT I: Internationaler Frauentag

"Der Einsatz für eine geschlechtergerechte Gesellschaft und gegen Diskriminierung ist eine Kernaufgabe der Demokratie, der sich Politik und Zivilgesellschaft gemeinsam stellen müssen“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler aus Anlass des morgigen Internationalen Frauentages.

Die Forderungen nach einem selbstbestimmten, gewaltfreien und ökonomisch abgesicherten Leben für alle Frauen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Alter, ihrem Status, ihrem Einkommen, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer körperlichen Befähigung, ihrem kulturellem Hintergrund oder ihrer Religionszugehörigkeit, bleiben erschreckend aktuell: Sexualisierte Gewalt ist immer noch Alltag für Frauen in Deutschland. Sie tragen die Hauptlast im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung, privat wie beruflich. Frauen sind gegenwärtig immer noch weniger als Männer in Erwerbsarbeit integriert und die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern ist in Deutschland höher als in den meisten anderen Ländern Europas.

Das heute veröffentlichte Gutachten zum zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erhärtet diese Befunde. Was aber fehlt ist eine Bilanz darüber, inwieweit die Empfehlungen der Sachverständigen des ersten Gleichstellungsberichtes umgesetzt wurden.

„Eine ehrlich gemeinte Frauen- und Gleichstellungspolitik braucht eine systematische Beschäftigung mit dem bisher Erreichten, auch den Fehlern, um mehr Erfolg in der Zukunft zu haben, “ zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt. Der Bericht verdeutliche weiterhin die Notwendigkeit, sich verstärkt mit der Organisation von Fürsorgetätigkeit zu befassen.

„Um tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen“, so Stadler, „brauchen wir auch eine gleichstellungsorientierte Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Dazu muss die Sorgetätigkeit grundsätzlich aufgewertet und Männer stärker an ihr beteiligt werden.“ Der Bericht und die andauernde Benachteiligung von Frauen zeigen sehr deutlich, dass Geschlechtergerechtigkeit nicht erreicht werden kann, wenn nur Verbesserung für einzelne Frauen oder nur in einzelnen gesellschaftlichen Bereichen erreicht werden.

„Die AWO steht für eine offene Gesellschaft, in der alle Frauen ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verwirklichen können. Dafür braucht es eine Bündelung aller gesellschaftlichen Kräfte und die Umsetzung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe“, schließt Wolfgang Stadler.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 07.03.2017

Die Bundesregierung hat am heutigen Internationalen Frauentag dem von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig eingebrachten Gesetzentwurf zum „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zugestimmt. Damit sind die Voraussetzungen für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention erfüllt. Deutschland hatte das Übereinkommen bereits im Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und angekündigt, es in nationales Recht umzusetzen.

Mit der Ratifizierung wird der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland weiter nachhaltig gestärkt. In den 81 Artikeln des Übereinkommens sind umfassende Verpflichtungen zur Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau enthalten; insbesondere das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Dazu Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Jeden Tag erleben Frauen Gewalt, auch mitten in unserer Gesellschaft. Betroffen sind Frauen jeden Alters, jeder sozialen Schicht, jeder Nationalität. Die Reform des Sexualstrafrechts, das den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umfasst, war der letzte wichtige Baustein, damit nun auch Deutschland die Istanbul-Konvention ratifizieren kann. Endlich – es war ein langer Weg bis dahin. Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Ich sage ganz klar: Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat und die Täter müssen bestraft werden.“

Damit es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen, ist es wichtig, dass möglichst alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats dem Übereinkommen beitreten. Bislang haben es 22 Mitgliedstaaten ratifiziert. Es wird eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten eingesetzt, die überprüfen und berichten, ob die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Sobald das Gesetz zum Beitritt in Kraft ist, können Bürgerinnen und Bürger etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2017

Frauen leisten täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und Hausarbeit. Das geht aus dem Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht vor, das Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig heute (Dienstag) mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Eva Kocher vorgestellt hat. Hierzu hat die Sachverständigenkommission eine neue Kennzahl entwickelt. Den Gender Care Gap, der derzeit bei 52,4 Prozent liegt.

Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern ist laut Gutachten der Sachverständigen noch nicht erreicht. So wenden Frauen deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Frauen erzielen pro Stunde und auch über den Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Die Sachverständigenkommission bewertet diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode vieles umgesetzt und angestoßen, damit Gleichberechtigung tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Es bleibt aber noch viel zu tun: Wie der Gender Care Gap zeigt, müssen wir dafür sorgen, dass die Care-Arbeit nicht zum großen Teil allein von Frauen erbracht wird. Dabei hilft auch meine Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld“, machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich. „Hinzu kommt, dass wir gerade jene Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten – wie in der Pflege und im sozialen Bereich – aufwerten und stärken müssen. Deshalb ist es wichtig, dass das Pflegeberufegesetz bald zum Abschluss gebracht wird, ebenso wie das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit.“

Das Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht wird von dem roten Faden durchzogen, dass Erwerbs- und Sorgearbeit zusammen gedacht werden müssen, wenn Gleichstellung erreicht werden soll. Das Gutachten betrachtet die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Erwerbsarbeit, Pflege, Kinderbetreuung und Hausarbeit.

„Alle Menschen sollen jederzeit und unabhängig von ihrem Geschlecht die Möglichkeit haben, private Sorgearbeit zusammen mit Erwerbsarbeit zu leben. Professionelle Sorgearbeit muss aufgewertet, besser anerkannt und entlohnt werden. Wir machen konkrete Vorschläge, welche Rahmenbedingungen sich wie ändern müssen, damit das gelingen kann.“ erläuterte die Vorsitzende der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Eva Kocher.

Bereits im Ersten Gleichstellungsbericht wurden wichtige Impulse gesetzt. Vieles davon ist mittlerweile auch Realität und wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern: Von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit wurden neue Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und zur dauerhaften eigenständigen Existenzsicherung geschaffen.

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten im Januar 2017 an die Ministerin übergeben. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Das Gutachten und die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten werden zusammen den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung bilden, der dem Kabinett nach Abschluss der Ressortabstimmung vorgelegt wird.

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: http://www.gleichstellungsbericht.de/.

Das Gutachten der Sachverständigenkommission ist hier zu finden: www.gleichstellungsbericht.de/gutachten2gleichstellungsbericht.pdf.

Die Themenblätter zum Sachverständigengutachten des Zweiten Gleichstellungsberichts sind hier zu finden: http://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/7.presse.html.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.03.2017

Der 8. März ist Internationaler Frauentag. Ein Tag, der die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten alljährlich in ihrem Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter bestärkt. In diesem Jahr geht ein wichtiges Signal vom Entgelttransparenzgesetz aus, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll.

„Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit? – Das klingt zwar logisch, ist aber bei weitem nicht der Fall. Nach wie vor liegen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen in Deutschland um 21 Prozent niedriger als die von Männern. Über 80 Prozent der Bevölkerung finden den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern empörend und ungerecht. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Um die Lohnlücke zu schließen, brauchen wir gesetzliche Maßnahmen. Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf, den Manuela Schwesig nach harten Verhandlungen im Koalitionsausschuss vorgelegt hat, jetzt im Parlament beraten.

Dieser sieht Folgendes vor: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten soll ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt werden. Damit erhalten bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen, die einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit nachgehen, bezahlt werden. Ebenso werden private Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten zukünftig dazu aufgefordert, regelmäßig ihre Löhne auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit im Betrieb zu überprüfen. Lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Transparenz in den Unternehmen herzustellen ist eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Denn viele Frauen (und auch Männer) wissen nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen beziehungsweise ihre Kolleginnen. Sie mit einem individuellen Auskunftsrecht auszustatten und die Unternehmen durch dieses Gesetz in die Pflicht zu nehmen, ist ein wichtiges Signal und ein gelungener Auftakt für weitere gesetzliche Initiativen in der nächsten Legislaturperiode.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2017

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Für ein selbstbestimmtes Leben ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen unerlässlich. Doch für die Gleichstellung von Frauen und Männern bestehen auch 2017 in Deutschland noch erhebliche Hürden. Die Bundesregierung kündigte in dieser Wahlperiode viele Maßnahmen an, auf den Weg gebracht hat sie bislang leider mutlose und zu wenig wirkungsvolle Gesetze. Die Frauen erwarten zu Recht deutlich mehr von dieser Bundesregierung.

Der zweite Gleichstellungsbericht listet detailliert auf, das noch viel zu tun ist. Die Ungerechtigkeiten müssen schneller abgebaut werden. Dafür haben wir Instrumente vorgelegt. Wir fordern gesetzliche Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen für die Privatwirtschaft, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln und das Ehegattensplitting endlich durch eine individuelle Besteuerung zu ersetzen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer muss endlich wirkungsvoll und leichter möglich werden. Mit unserem Konzept zur KinderZeitPlus wird Eltern mehr Zeit gegeben, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Es wäre sinnvoll, einen Wahlarbeitszeitkorridor von 30-40 Wochenstunden einzuführen, in dem Beschäftigte ihren Arbeitszeitumfang wählen können, und endlich das lange angekündigte Gesetz vorzulegen, das ein Rückkehrrecht auf die vorherige Stundenzahl ermöglicht. Auf diese Maßnahmen können Frauen nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten.

Wer für Pflegebedürftige Verantwortung übernimmt, braucht zeitliche Freiräume. Derzeit wird diese wichtige Aufgabe vor allem von Frauen erfüllt. Wir wollen das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für berufstätige Pflegende weiter entwickeln und eine dreimonatige PflegeZeitPlus mit Lohnersatzleistung einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 07.03.2017

Auf die Situation von geflüchteten Frauen und Mädchen macht der pro familia Bundesverband anlässlich des Weltfrauentags aufmerksam. Sie waren in ihrem Herkunftsland und auf dem Weg nach Deutschland in vielfältigster Weise schwierigen Situationen ausgesetzt. Flächendeckende Angebote könnten dabei helfen, ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit zu verwirklichen. Bei den Unterstützungsangeboten müsse es immer darum gehen, die Rechte der Geflüchteten zu stärken und nicht die eigenen Vorstellungen als einzige Normalität und Standard zu begreifen.

Rund ein Drittel von allen Geflüchteten, die in der Vergangenheit nach Deutschland kamen, waren Frauen. Sie verlassen ihr Land aufgrund von Krieg und Folter, Armut und Hunger aber auch aus geschlechtsspezifischen Gründen wie Zwangsheirat, Zwangsverschleierung oder Genitalverstümmelung. Obwohl die Frauen wissen, dass auf dem Weg in ein sicheres Land viele Gefahren auf sie warten, nehmen viele Frauen mit ihren Familien den beschwerlichen Weg auf sich. Auf der Flucht werden manche von ihnen Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Prostitution. Am Ziel angekommen, sind sie nicht immer vor Gewalt geschützt. In Deutschland erfuhren geflüchtete Frauen Gewalt zum Beispiel in den Sammelunterkünften.

„Gesundheit ist Voraussetzung für die Integration. Dazu zählt auch der Schutz vor sexueller Gewalt, die Betreuung während der Schwangerschaft und das Recht auf sexuelle Bildung“, sagte die pro familia Bundesvorsitzende Prof. Dr. Daphne Hahn. „Wir brauchen mehr Angebote für geflüchtete Frauen, die psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt waren.“

Allerdings sollten die Mädchen und Frauen nicht pauschal als Opfer wahrgenommen werden, sondern als Gestalterinnen ihres Lebens. Die Aufgabe psychosozialer Beratung sei, den individuellen Bedarf zu erkennen, zu begleiten und zu unterstützen. Von zentraler Bedeutung sei es, die jeweiligen Deutungs- und Orientierungssysteme, Handlungsrahmen und Lebensvorstellungen der geflüchteten Frauen anzuerkennen und nicht die eigenen Vorstellungen als einzige Normalität und Standard zu begreifen. Pro familia bietet in ihren Beratungsstellen Information und Beratung für geflüchtete Frauen und Mädchen an. Die Beraterinnen haben oft langjährige Erfahrung in der Migrationsarbeit und sind interkulturell kompetent. So überwinden sie Barrieren, die zwischen Gesundheitsangeboten und den Migrantinnen bestehen können. Allerdings sind qualifizierte Sprachmittlerinnen nach wie vor rar, hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.

„Unser Ziel ist, die gesundheitliche Situation von weiblichen Flüchtlingen in Bezug auf Familienplanung sowie bei gewollter und ungewollter Schwangerschaft zu verbessern“, so Hahn. „Deshalb ist es uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass geflüchtete Mädchen und Frauen geschlechtsbedingte Anforderungen und Bedürfnisse haben. Wir wollen Sie in ihrem Recht auf Schutz vor Gewalt, angemessene Gesundheitsversorgung, Bildung, Information, soziale Sicherung, Teilhabe und Beteiligung stärken.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V. Bundesverband vom 07.03.2017

„Schluss mit dem Geschlechterkampf! Wir brauchen einen zeitgemäßen Feminismus!“ fordert Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM). „Dazu müssen wir Frauen uns gegenseitig unterstützen und befördern. Wir müssen Netzwerke auch strategisch nutzen, und aufhören, uns selbst Konkurrenz zu machen bzw. uns gegenseitig zu behindern! Wenn wir dahin möchten, wo wir hingehören: mit besserer Bezahlung, beruflichem Umstieg, Weiterstieg und Aufstieg – in Gesellschaft und Wirtschaft, in Macht, Position und Posten. Dann darf es keine Rabenmutter, Helicoptermum oder Latte Macchiato Mami mehr geben!“ so die Vorsitzende.

„Nur im Schulterschluss zwischen uns und mit dem anderen Geschlecht kommen wir in Sachen Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung weiter“ ist Spachtholz überzeugt. „Das Geschlecht darf weder in Gesellschaft noch in Wirtschaft eine Rolle mehr spielen!“

„Nicht umsonst verfolgt unser Verband, als Lobby berufstätiger Mütter und solcher, die es werden möchten, seit Gründung einen ganzheitlichen Ansatz zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Lebensverlaufsperspektive! Und bereits seit einem Jahrzehnt mit dem Zusatz – für Frauen und Männer. Denn wir brauchen das andere Geschlecht – um Aufgaben in Familie und Haushalt zu übernehmen und in Wirtschaft und Gesellschaft Platz für uns zu machen! Aber warum muss das ein Kampf sein? Es ist doch wunderbar, wenn wir uns alle den Kuchen teilen – die Familien- Haushalts-, Freizeit-, Erwerbs- und Einkommenstorte. Es geht bei Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung doch darum, dass das jeweils in einem Bereich benachteiligte Geschlecht hierbei aufholen und gleichziehen kann. Also, lasst uns bei Familie und Haushalt und Sorgearbeit loslassen und das andere Geschlecht liebevoll in die Pflicht nehmen. Die hierbei frei werdenden Zeitressourcen können wir auch anders sinnvoll einsetzen: mit Erwerbsarbeit, Einkommen und Karriereoptionen. Das wird uns auch ein eigenes Auskommen im Alter ermöglichen.“

Spachtholz fordert auf: „Wir sollten frei von Ängsten alle Maßnahmen ergreifen, um Männer und Väter zu ermutigen und in die Pflicht zu nehmen, Sorgearbeit analog zu uns zu übernehmen. Wir sollten die Hand reichen, um Schulter an Schulter mit uns zu kämpfen um die Umsetzung unserer Forderungen, wie bspw.

  • Abschaffung des Ehegattensplittingsund Etablierung der Individualbesteuerung
  • Qualität und Ausbau von Kita & Co, auch mit 24h-Kitas
  • Gebundener rhythmisierter Ganztag – mit einem Rechtsanspruch von 0-14+ Jahren
  • Abschaffung von Minijob und Einführung der Sozialversicherungspflicht ab dem 1. Euro
  • Finanzielle Aufwertung von Berufen, in denen überrepräsentativ Frauen beschäftigt sind
  • Ausbau des Mutterschutzgesetzes zu einem Elternschutzgesetz mit Kündigungsschutz und Karenzzeit ab Geburt für den (werdenden) Vater
  • Volle Ausschöpfung des Elterngeldes nur bei hälftiger Aufteilung der Elternzeit
  • Familienzeit im Anschluss an die Elternzeit
  • Quotierung von paritätisch besetzen Teilzeit-Führungs-Tandems (Quotierung Job-Sharing auf allen Führungsebenen)
  • Wechselmodell / Doppelresidenz nach einer Trennung der Eltern als Paar

Das Bundestagswahljahr ist unsere Chance, von Männern in Macht, Posten und Positionen Bekenntnisse abzuringen, die nach der Wahl keine Lippenbekenntnisse bleiben! Wir müssen handeln – gemeinsam!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) vom 08.03.2017

SCHWERPUNKT II: Wechselmodell

Der unter anderem für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass und unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen darf.

[…]

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet. (3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. … (4) …) hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind ver pflichtet und berechtigt. Gemäß § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln.
Das Gesetz enthält keine Beschränkung des Umgangsrechts dahingehend, dass vom Gericht angeordnete Umgangskontakte nicht zu hälftigen Betreuungsanteilen der Eltern führen dürfen. Vom Gesetzeswortlaut ist vielmehr auch eine Betreuung des Kindes durch hälftige Aufteilung der Umgangszeiten auf die Eltern erfasst. Zwar orientiert sich die gesetzliche Regelung am Residenzmodell, also an Fällen mit überwiegender Betreuung durch einen Elternteil bei Ausübung eines begrenzten Umgangsrechts durch den anderen Elternteil. Dies besagt aber nur, dass der Gesetzgeber die praktisch häufigste Gestaltung als tatsächlichen Ausgangspunkt der Regelung gewählt hat, nicht hingegen, dass er damit das Residenzmodell als gesetzliches Leitbild festlegen wollte, welches andere Betreuungsmodelle ausschließt. Dass ein Streit über den Lebensmittelpunkt des Kindes auch die elterliche Sorge und als deren Teilbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft, spricht jedenfalls bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern nicht gegen die Anordnung des Wechselmodells im Wege einer Umgangsregelung. Eine zum paritätischen Wechselmodell führende Umgangsregelung steht vielmehr mit dem gemeinsamen Sorgerecht im Einklang, zumal beide Eltern gleichberechtigte Inhaber der elterlichen Sorge sind und die im Wechselmodell praktizierte Betreuung sich als entsprechende Sorgerechtsausübung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen hält.
Entscheidender Maßstab der Anordnung eines Umgangsrechts ist neben den beiderseitigen Elternrechten allerdings das Kindeswohl, das vom Gericht nach Lage des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen ist. Das Wechselmodell ist anzuordnen, wenn die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Wechselmodell gegenüber herkömmlichen Umgangsmodellen höhere Anforderungen an die Eltern und das Kind stellt, das bei doppelter Residenz zwischen zwei Haushalten pendelt und sich auf zwei hauptsächliche Lebensumgebungen ein- bzw. umzustellen hat. Das paritätische Wechselmodell setzt zudem eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus. Dem Kindeswohl entspricht es dagegen regelmäßig nicht, ein Wechselmodell zu dem Zweck anzuordnen, diese Voraussetzungen erst herbeizuführen. Ist das Verh&a uml;ltnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Wesentlicher Aspekt ist zudem der vom Kind geäußerte Wille, dem mit steigendem Alter zunehmendes Gewicht beizumessen ist.
Das Familiengericht ist im Umgangsrechtsverfahren zu einer umfassenden Aufklärung verpflichtet, welche Form des Umgangs dem Kindeswohl am besten entspricht. Dies erfordert grundsätzlich auch die persönliche Anhörung des Kindes. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht eine persönliche Anhörung des Kindes nicht durchgeführt, weil es zu Unrecht davon ausgegangen war, dass eine auf ein Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung nach der gesetzlichen Regelung nicht möglich sei. Das Verfahren ist daher zur Nachholung der Kindesanhörung und zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden.

Quelle: Pressemitteilung Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2017, gekürzt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals geurteilt, dass das sogenannte Wechselmodell nach heutiger Gesetzeslage von Familiengerichten angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

„Jede Familie ist anders, jede Trennung ist individuell. Es kann deshalb auch kein alleingültiges Umgangsmodell geben. Deshalb muss es möglich sein, dass ein Kind je zur Hälfte beim Vater und zur Hälfte bei der Mutter ist, wenn dies dem Kindeswohls entspricht. Einige Oberlandesgerichte untersagten aber dieses sogenannte Wechselmodell, weil es angeblich hierfür keine Rechtsgrundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt.

Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof nun in einem heute veröffentlichten Beschluss klargestellt hat, dass schon nach heutiger Rechtslage eine gerichtliche Umgangsregelung durchaus das paritätische Wechselmodell vorsehen kann. Eine gesetzliche Festlegung auf das Residenzmodell (das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil) kann der BGH nicht erkennen.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich durch den BGH-Beschluss bestätigt, an einer gesetzlichen Klarstellung zu arbeiten. Wir wollen im BGB ausdrücklich für Familiengerichte die Möglichkeit verankern, das Wechselmodell anordnen zu können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Der BGH hat klargestellt: Die hälftige Umgangsregelung ist vom Gesetz keineswegs ausgeschlossen – auch dann nicht, wenn ein Elternteil das Wechselmodell ablehnt. Ausschlaggebend für die Umgangsregelung sei im konkreten Einzelfall immer das Kindeswohl. Um das hinreichend beurteilen zu können, hält der BGH grundsätzlich die persönliche Anhörung des Kindes erforderlich.

Der Beschluss stärkt all jenen getrennten Elternteilen den Rücken, die ihr Kind zu gleichen Teilen betreuen wollen, wenn es nachweislich für das Kind am besten ist. Zugleich greifen die Richter die veränderten Rollenverteilungen auf: Immer mehr Väter und Mütter steuern auf eine gerechte Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit hin. Das muss sich naturgemäß auch nach der Trennung von Eltern niederschlagen. Insofern ist die heute veröffentlichte Entscheidung auch als logische Konsequenz unserer Familien- und Gleichstellungspolitik zu verstehen.“

Das SPD-Positionspapier zum Wechselmodell ist hier zu finden: http://www.spdfraktion.de/themen/wechselmodell-je-haelfte-mama-papa-wohnen.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.02.2017

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass das Familiengericht ein paritätisches Wechselmodell, also die hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen kann, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Das Kind soll grundsätzlich persönlich angehört werden. Dazu Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbund Bundesverbandes e. V. (DKSB): „Das Wechselmodel stellt an die Eltern besondere Herausforderungen, weil sie sehr gut miteinander kommunizieren und vor allem kooperieren müssen, um das Aufwachsen und den Alltag für das Kind optimal zu gestalten. Mit anderen Worten: Streiten sich Eltern darum, ob ein solches Wechselmodell in ihrer Familie nach einer Trennung praktiziert werden soll, ist es höchst zweifelhaft, dass die für das Wechselmodell notwendige kooperative Atmosphäre vorhanden ist.“Und weiter: „Kinder wollen regelmäßig beide Eltern haben und sollten nicht aus einem Loyalitätskonflikt einem Lebensmodell zustimmen, das sie nicht überschauen können. Daher muss ihnen in den gerichtlichen Kindesanhörungen in besonderem Maße verdeutlicht werden, was es für sie konkret bedeutet, ein Wechselmodell zu leben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 28.02.2017

Nachdem sich der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt am 11. Januar 2017 zum sogenannten paritätischen Wechselmodell geäußert hat, ist nun eine weitere Entscheidung bekannt geworden: Danach ist die Anordnung einer hälftigen Betreuung auch gegen den Willen des anderen Elternteils möglich, allerdings nicht einschränkungslos, wie man vielleicht – bei oberflächlicher Betrachtung – meinen könnte.

In der Vergangenheit haben vor allem Väter die Einrichtung des Wechselmodells gefordert, wobei sich gelegentlich der Eindruck aufgedrängt hat, dies geschehe vor allem mit Blick auf – vermeintliche – Entlastungen beim Unterhalt.

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) betont daher, dass der BGH das Kindeswohl als den entscheidenden Maßstab ansieht. Vor allem dann, wenn die Aufgabenteilung in der Ehe die Kinderbetreuung der Mutter zugewiesen hat, bestehen ernste Zweifel daran, dass die paritätische Betreuung nach Trennung der Eltern das "Beste" für das Kind ist. Nicht im wohlverstandenen Sinne sei die Anordnung des Wechselmodells auch bei erheblich konfliktbelasteten Eltern, wie der Senat ausführt. Der BGH bleibt damit bei seiner bisherigen Rechtsprechung, dass für ein Wechselmodell eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern Voraussetzung ist. Sie ist nicht erst durch das Wechselmodell herbeizuführen.

"Eine Vielzahl von Problemen bleibt offen. Diese dürfen vor allem bei einem Einkommensgefälle zwischen Müttern und Vätern nicht einseitig zu Lasten des geringer verdienenden Elternteils, in der Regel noch immer die Frau, gelöst werden", so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der djb-Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 01.03.2017

Der BGH hat heute klargestellt, dass ein Familiengericht ein Wechselmodell als Umgangsregelung anordnen kann. Maßstab ist für den BGH das Kindeswohl: Im Einzelfall muss ein Wechselmodell dem Kindeswohl am besten entsprechen, die Familiengerichte haben dies unter Anhörung des Kindes zu prüfen. Dazu erklärt Erika Biehn, Vizevorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV):

"Wenn die Eltern sich vor Gericht über ein Wechselmodell streiten, ist der Konsens als Grundvoraussetzung für ein Gelingen im Sinne des Kindes nicht gegeben. Der VAMV bezweifelt deshalb, dass es dem Kindeswohl entspricht, ein Wechselmodell gerichtlich anzuordnen.
Wir hoffen auf salomonische Urteile, die dem Wohl des Kindes gerecht werden: Es darf nicht darum gehen, das Kind gerecht zwischen den Eltern aufzuteilen, sondern das Kind mit seinen Bedürfnissen und Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen. Kommt ein Kind damit klar, zwei Zuhause zu haben statt eins? Gibt es eine primäre Bezugsperson oder zwei gleichwertige, wie haben die Eltern die Betreuung vor der Trennung geregelt? Für das Kind ist es nicht so sehr entscheidend, gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen, sondern gute Zeiten mit beiden Eltern zu haben.

Das Wechselmodell ist ein anspruchsvolles Modell: Die Eltern müssen trotz Trennung kooperieren und kommunizieren können, was mit dem Kind war, sie müssen die finanziellen Mittel haben, weil es teurer ist, ein Kind in zwei Haushalten zu betreuen. Sie sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Als Regelfall ist das Wechselmodell deshalb nicht geeignet, sondern nur im Einzelfall."

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. vom 27.02.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland beschlossen. Es ist die erste umfassende Bestandsaufnahme seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher am 1. November 2015. Fazit: Das Verfahren zur bundesweiten Aufnahme wird von den Ländern und Kommunen verantwortungsvoll umgesetzt und funktioniert im Wesentlichen gut.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort, die gerade auch in der akuten Notsituation Ende 2015 und Anfang 2016 Großartiges geleistet hätten: „Kinder und Jugendliche, die allein nach Deutschland geflüchtet sind und hier auf sich selbst gestellt sind, gehören zur schutzbedürftigsten Personengruppe überhaupt. Dass wir ihnen ein neues Zuhause bieten und sie gut versorgen können, verdient größte Anerkennung. Dennoch gibt es natürlich Probleme. So fehlt es in einigen Kommunen an personellen Ressourcen oder an bedarfsgerechten Unterbringungsmöglichkeiten. Außerdem stellt der Bericht großen Qualifikationsbedarf bei den Fachkräften fest, vor allem hinsichtlich des Ausländerrechts“, so Manuela Schwesig.

Die Entwicklung der Zahlen unbegleiteter Minderjähriger zeigen, dass die Einführung einer bundesweiten Aufnahme der unbegleiteten Minderjährigen dringend erforderlich war. Am 1. Februar 2017 waren 43.840 unbegleitete Minderjährige in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Der Höchststand war Ende Februar 2016 mit 60.638 unbegleiteten Minderjährigen erreicht. Die Zahl der jungen Volljährigen in der Jugendhilfe steigt demgegenüber: Zwischen November 2015 und Februar 2017 von knapp 6.400 auf 18.214.

Der Bericht belegt, dass die unbegleiteten Minderjährigen in der Regel gut und bedarfsgerecht versorgt werden. Mit großem Tempo wurden die dafür nötigen Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen.

Zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher stellt der Bericht zudem fest:Im Hinblick auf die Unterbringung während der Inobhutnahme und in den Anschlussmaßnahmen haben vor allem stationäre Einrichtungen und betreute Wohnformen eine große Bedeutung. Gast- und Pflegefamilien spielen bisher nur eine untergeordnete Rolle.Die Familienverhältnisse der in Deutschland ankommenden und hier lebenden unbegleiteten Minderjährigen sind oftmals noch ungeklärt. Dies erschwert kindeswohlorientiertes Handeln.Der Gesundheitszustand bei vielen unbegleiteten Minderjährigen ist durch fluchtbedingte extreme Belastungen gekennzeichnet.Zentrale Bedeutung für Lebensgestaltung und gelingende Integration hat für unbegleitete Minderjährige die Bestellung eines Vormunds. Diese dauert zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Bei den bestellten Vormundschaften handelt es sich in erster Linie um Amtsvormundschaften.Länder, Kommunen und Fachverbände sehen großen Weiterentwicklungsbedarf vor allem im Hinblick auf: das Ineinandergreifen der Sozialsysteme einschließlich der Zugänge zu Aus-/Bildungsangeboten, die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung, die Kooperation von Ausländer- und Jugendbehörden sowie die Qualifikation von Fachkräften und Vormündern.

Für den ersten Bericht zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland wurden Länder, Kommunen und Fachverbände befragt. Zudem wurden amtliche Statistiken, Verwaltungsdaten und der Stand der Forschung zu unbegleiteten Minderjährigen ausgewertet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.03.2017

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig feiert am 08.03.2017 in Berlin mit mehr als 600 Gästen das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus, das im Januar 2017 unter dem Motto „Wir leben Zukunft vor“ an den Start ging.

„Die Mehrgenerationenhäuser leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und sind aus den Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem neuen Bundesprogramm nicht nur das Erfahrungswissen eines Großteils der bisher geförderten Häuser erhalten, sondern sogar mehr als 100 zusätzliche Mehrgenerationenhäuser fördern können. Die große Unterstützung des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg zeigt: Die Kompetenz der Mehrgenerationenhäuser wird überaus geschätzt, gerade wenn es darum geht, die Kommunen zukunftsfest auszurichten“ so Schwesig.

Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus hat eine Laufzeit von vier Jahren. Das Budget beläuft sich auf insgesamt 17,5 Millionen Euro. Jedes Haus erhält – wie in den Vorläuferprogrammen einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Davon zahlt der Bund 30.000 Euro; die weiteren 10.000 Euro übernehmen Kommune, Landkreis und/oder Land.

Bundesweit können rund 550 Mehrgenerationenhäuser am neuen Bundesprogramm teilnehmen. Mit ihrer Arbeit für alle Generationen unterstützen Sie ihre Kommune noch enger als zuvor bei der Gestaltung des demografischen Wandels.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm sind hier zu finden: www.mehrgenerationenhaeuser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.03.2017

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas legen erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen vor

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig und Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas gemeinsam vorgelegte „Erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ beschlossen.

Damit kommt die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beobachtung der Wirkungen des am 1.Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) nach. Sie unterrichtet die Öffentlichkeit über die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen durch die Unternehmen und den Öffentlichen Dienst und schafft damit Transparenz. Im Bereich der Privatwirtschaft konnten im ersten Jahr 362 börsennotierte Unternehmen in die Auswertung einbezogen werden. Das Ergebnis: Alle börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die 2016 neue Aufsichtsratsposten zu besetzen hatten, haben sich an die feste Quote gehalten. Rund 70 Prozent der betrachteten Unternehmen haben sich Zielgrößen gesetzt.

[…]

Das Gesetz beinhaltet drei Säulen:

Säule 1 des Gesetzes – die feste Quote
Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen. Sie gilt aktuell für 106 börsennotierte und voll mitbestimmte Unternehmen.

Säule 2 des Gesetzes – die verbindlichen Zielvorgaben
Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, mussten bis zum 30. September 2015 erstmals Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand sowie erste und zweite Managementebene festlegen. Veröffentlicht werden diese Zahlen in den Lageberichten der Unternehmen. Nur börsennotierte Unternehmen mussten bereits bis zum 30. April 2016 diese Angaben für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlichen. Die anderen vom Gesetz betroffenen Unternehmen hatten bis zum Jahresende 2016 Zeit. Sie werden in der zweiten jährlichen Information erfasst.

Säule 3 des Gesetzes – Der öffentliche Dienst
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes lässt sich ebenfalls bereits eine positive Entwicklung erkennen. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Er hat sich für die Gremienbesetzung selbst strengere Regeln als der Privatwirtschaft gegeben. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Bundesregierung verpflichtet, bei der Bestimmung von Mitgliedern für Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, sukzessive für diese Sitze eine Geschlechterquote von 30 Prozent zu erreichen. Dabei verpflichtet das Gesetz zusätzlich, zur nächsten vollen Personenzahl aufzurunden. Darüber hinaus ist die Bundesverwaltung insgesamt verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen.

Der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des BMFSFJ erstellt hat, gibt Aufschluss über die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden. Auch hier geht der Bund bereits mit gutem Beispiel voran. Dennoch bleibt auch im öffentlichen Dienst noch einiges zu tun, um eine geschlechtergerechte Besetzung der Führungspositionen zu erreichen.Bei den beruflichen Aufstiegen ist keine Benachteiligung zu erkennen. Der Frauenanteil liegt hier insgesamt bei rund 53 Prozent.32,6 Prozent der mit Vorgesetzen- und Leitungsaufgaben Beschäftigten sind weiblich. 19 der 22 obersten Bundesbehörden beschäftigen nach wie vor mehr Männer als Frauen in Leitungsfunktionen.

Der Gleichstellungsbericht 2016 für die obersten Bundesbehörden ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/Gleichstellung/Gleichstellungsindex5799901167004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2017, gekürzt

Zu Berichten über konkrete Pläne der Bundesregierung, das Kindergeld zu kürzen, erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Nach dem Prinzip ´Augen zu und durch` will die Bundesregierung jetzt in Deutschland lebenden und arbeitenden EU-Ausländern das Kindergeld kürzen, deren Kinder im Herkunftsland leben. Damit biedern sich Union und SPD EU-Gegnern und Nationalisten an und setzen die Axt an das zentrale Prinzip der Freizügigkeit. Schwarz-Rot begibt sich mit diesem Vorstoß in einen offenen Rechtsstreit mit der EU-Kommission, stößt mehrere seiner osteuropäischen Partner vor den Kopf und erweist dem Gedanken des gemeinsamen Europa ausgerechnet zwei Wochen vor dem 60-jährigen Gründungsjubiläum der Römischen Verträge einen Bärendienst.

Der geplante Gesetzentwurf verstößt bewusst gegen geltendes Recht und dient als Druckmittel, um dieses Recht zu ändern. Die EU-Kommission und zahlreiche Mitgliedstaaten haben sich indes schon entschieden dagegen ausgesprochen. Letztlich dient der Gesetzentwurf also nur dazu, Punkte im Bundestagswahlkampf bei national denkenden und EU-kritischen Menschen zu gewinnen. Dabei ist der Entwurf nicht nur europapolitisch und europarechtlich fragwürdig, sondern ein bürokratischer Unsinn. Schätzungsweise knapp 160 Millionen Euro an Einsparungen würde die von Schäuble und Nahles geplante "Anpassung" des Kindergeldes bringen; was aber den damit verbundenen bürokratischen Aufwand betrifft – allen voran die Vergleichbarkeit der Lebenshaltungskosten – dazu sagt der Gesetzesentwurf nichts. Sie dürften aber enorm sein. Ähnlichkeiten zur Ausländer-Maut sind dabei nicht zufällig.

Wenn EU-Bürger sozialversicherungspflichtig in Deutschland arbeiten und hier auch Steuern zahlen, müssen sie genauso wie alle anderen von denselben Leistungen profitieren. So aber wird die krude Botschaft ausgesandt, dass deutsche Kinder mehr zählen als jene aus anderen EU-Staaten. Wo bleibt der entschiedene Protest des Ober-Europäers und SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz gegen diesen populistischen Vorstoß?

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2017

Zum Kabinettsbeschluss zur Ratifikation der EU-Istanbul-Konvention des Europarats durch Deutschland erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Das heutige Gesetz zur Ratifizierung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen – wenn auch die Ratifizierung mehr als überfällig war und die Bundesregierung sich weiter an bedenkliche Vorbehalte zum Übereinkommen klammert. Die Große Koalition muss nun weitere Schritte gehen, um die effektive Umsetzung der Istanbul-Konvention sicherzustellen.

Wir haben die Ratifizierung der Istanbul-Konvention schon seit langem gefordert. Jedoch hatten die Bundesregierung, insbesondere der Bundesjustizminister sowie das Kanzleramt, sehr lange gezögert, die überfällige Reform des Sexualstrafrechts mit dem Prinzip „Nein heißt Nein“ zu verwirklichen. Dies war letztlich dem großen Druck der Frauenverbände und auch den Grünen zu verdanken, die als erstes hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Dadurch wurde erst die Voraussetzung geschaffen, dass wir diese Konvention nun endlich ratifizieren können. Hinzukommen muss jetzt aber auch eine qualifizierte Notfallversorgung der Opfer sowie gut ausgestattete und geschulte Staatsanwaltschaften und Polizei.

Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles sondern ein gesellschaftliches Problem. Jede dritte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Ihnen Schutz und Hilfe zu gewähren, ist ein Menschenrecht und staatliche Verpflichtung. Die Bundesregierung muss deshalb weitere Schritte gehen, um den Schutz von Frauen zu verbessern. Dazu gehört eine deutlich verbesserte Ausstattung und Finanzierung von Beratungsstellen, Notrufen und Frauenhäusern durch Bund und Länder, damit allen von Gewalt betroffenen Frauen Zugang zu diesen Einrichtungen gewährt werden kann.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, ihren Vorbehalt zurückzunehmen, den sie zur Istanbul-Konvention eingelegt hat. Denn damit entzieht sich die Bundesregierung der Vorschrift der Istanbul-Konvention, die im Aufenthaltsrecht geflüchtete oder migrierte Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglichen soll.

Hintergrund: Mit der Ratifizierung zu dem völkerrechtlichen Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist Deutschland nun der 23. Staat, der diese wichtige Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt beitritt.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2017

Bei Paaren mit Kindern unter drei Jahren gingen im Jahr 2015 rund 83% der Väter einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit nach. Für die Mütter war eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit mit einem Anteil von 10% hingegen eher die Ausnahme. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des internationalen Frauentages am 8. März weiter mitteilt, waren im Westen Deutschlands nur rund 8% der in einer Partnerschaft lebenden Mütter von Kleinkindern in vollem Umfang erwerbstätig. Im Osten war der Anteil mit rund 21% deutlich höher. Bei diesen Angaben wurden Personen nur dann als erwerbstätig betrachtet, wenn sie nicht in Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit waren.

Noch deutlicher werden die Unterschiede im Erwerbsumfang, wenn die Erwerbsbeteiligung von Vätern und Müttern kombiniert betrachtet wird. Bei etwas mehr als der Hälfte (51%) der Paare mit Kindern unter drei Jahren ging 2015 der Vater einer Vollzeittätigkeit nach, während die Mutter nicht erwerbstätig war. Bei weiteren 24% der Paare war der Vater Vollzeit erwerbstätig, die Mutter Teilzeit. Lediglich bei 8% der Paare übten beide Elternteile eine Vollzeittätigkeit aus. Noch seltener war eine Kombination, bei der die Mutter einer Vollzeittätigkeit nachging und der Vater gar nicht oder in Teilzeit erwerbstätig war. Dies traf 2015 auf insgesamt 2% der Paare mit Kindern unter drei Jahren zu.

Diese Art der Arbeitsteilung ist im Zeitvergleich sehr stabil. Auch 2006 gingen rund 10% der in einer Partnerschaft lebenden Mütter einer Vollzeittätigkeit nach, wenn ihre Kinder jünger als drei Jahren waren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.03.2017

Im Jahr 2015 wurden 140.500 Angebote der Jugendarbeit von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit durchgeführt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren dies 97.300 Veranstaltungen und Projekte (zum Beispiel Jugendfreizeiten), 23.800 gruppenbezogene Angebote (regelmäßig und auf Dauer ausgelegte Gruppentreffen) sowie 19.300 offene Angebote (zum Beispiel Jugendzentren).

Mit der neu konzipierten Statistik der Angebote der Jugendarbeit wurden 2015 erstmals auch 567.000 Personen erfasst, die ehrenamtlich an der Durchführung der Angebote pädagogisch tätig waren. Hierbei können Personen, die bei den Trägern mehrfach ehrenamtlich tätig sind, auch mehrfach erfasst sein. Laut Angaben der Träger waren diese Ehrenamtler an 84.000 Angeboten der Jugendarbeit (rund 60% der Angebote insgesamt) beteiligt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.02.2017

Auf die steuerrechtliche Ländergruppeneinteilung könnte auch beim Kindergeld zurückgegriffen werden, falls das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an das dortige Lebenshaltungskostenniveau angepasst werden würde. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11340 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811340.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11130 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811130.pdf)) mitteilt, wird im Steuerrecht "zur angemessenen und notwendigen Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensverhältnisse im Ausland" diese Ländergruppenteilung verwendet. Das steuerrechtliche Einsparpotenzial bei Anwendung der Ländergruppeneinteilung wird auf 150 bis 200 Millionen Euro geschätzt, das sozialrechtliche Einsparpotenzial auf zehn bis 20 Millionen Euro. "Die Bundesregierung hält eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die die Anpassung von Familienleistungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes ermöglichen würde, für vereinbar mit den Vorgaben des Primärrechts der Europäischen Union", stellt die Bundesregierung fest. Die Meinungsbildung in der Regierung zum konkreten Änderungsbedarf sei aber noch nicht abgeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 155 vom 15.03.2017

Die Kinderkommission hat sich unter Vorsitz von Norbert Müller (DIE LINKE.) schwerpunktmäßig mit dem Thema Kinderarmut in Deutschland befasst und sich hierzu im Rahmen von fünf öffentlichen Expertengesprächen die Expertise von Sachverständigen eingeholt.

Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben zu einem umfassenden Forderungskatalog geführt, den die Kinderkommission in folgender Stellungnahme veröffentlicht: http://www.bundestag.de/blob/497498/c66c37d42ba37444019e0db142d6877f/stellungnahme_kinderarmut-data.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.03.2017

Um zwei Vorlagen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen geht es am Montag, dem 20. März 2017 in einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13:30 Uhr im Paul-Löbe (Raum 4.900) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 16. März beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Ziel des Gesetzentwurfs der Grünen-Fraktion (18/10044 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810044.pdf)) und eines Antrag der Fraktion Die Linke (18/10243 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810243.pdf)) ist es, die mit dem im März 2016 in Kraft getretenen "Asylpaket II" eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug zurückzunehmen. Wie die Grünen in ihrer Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren ("Asylpaket II") "eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt". Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit "zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien".

Die Linke kritisiert in ihrem Antrag, diese Trennung von Familien über Jahre hinweg sei "unmenschlich und menschenrechtswidrig". Im Gesetzgebungsverfahren zum Asylpaket II sei der Eindruck erweckt worden, die "Aussetzung des Familiennachzugs würde nur wenige Personen betreffen". Mit dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung sei indes die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geändert worden. Seitdem stiegen "der Anteil und die Zahl subsidiären Schutzes massiv an, obwohl sich an der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern nichts Grundlegendes geändert hat beziehungsweise sogar eher eine Verschlechterung festzustellen ist".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 153 vom 14.03.2017

Einen Umgangsmehrbedarf für alleinerziehende Bezieher von SGB II-Leistungen (ALG I) wird es vorerst nicht geben. Dies hatte die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/10283 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810283.pdf)) gefordert, den der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU ablehnte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dem Antrag zu.

Darin hatte Die Linke von der Bundesregierung verlangt, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so zu ändern, dass das Konstrukt der "temporären Bedarfsgemeinschaft" aufgelöst wird. Statt dessen sollte der Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, der ALG I-Leistungen erhält, sollte ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung sollte das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet werden, forderte Die Linke.

Während der abschließenden Ausschussberatung verwies Die Linke darauf, dass 39 Prozent aller Alleinerziehenden auf ALG I-Leistungen angewiesen seien. Ein Umgangsmehrbedarf würde vor allem den Frauen helfen, so Die Linke. Die Grünen betonten, dass die Mehrkosten, die entstehen, wenn ein Kind an zwei Orten lebt, derzeit durch die Regelsätze nicht abgedeckt seien. Für die SPD-Fraktion ging der Antrag "in die richtige Richtung", aber die Lösungsvorschläge der Linken seien nicht überzeugend, so die SPD. Die CDU/CSU-Fraktion war überzeugt, dass individuelle Lösungen einer pauschalen Erhöhung vorgezogen werden müssten. Auch im Rahmen der Familienpolitik müsste es zuerst darum gehen, den Menschen einen Weg raus aus dem SGB II zu bieten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 139 vom 08.03.2017

Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen zur Änderung der Regelungen des Kindesunterhalts insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, den auf die "Aufteilung von Betreuungs- und Barunterhalt nach Paragraf 1606 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)" abzielenden Teil einer Petition als Material an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, dass Unterhaltsregelungen bei Kindesunterhalt "die Gehaltssituation und die Familienumstände aller Beteiligten fair berücksichtigen". Aus Sicht der Petenten wird derzeit der "barunterhaltspflichtige Elternteil" zu stark belastet, insbesondere weil die bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts entstehenden Kosten – wie etwa Fahrtkosten – nicht berücksichtigt würden. Außerdem müsse bei der Unterhaltsberechnung auch die Einkommenssituation des betreuenden Elternteils berücksichtigt werden, "sofern dieser über ein deutlich höheres Einkommen als der barunterhaltspflichtige Elternteil verfügt".

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die im BGB enthaltende Regelung, wonach "in der Regel" der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil das Kind pflegt und erzieht (Betreuungsunterhalt) und der andere Elternteil die finanziellen Bedürfnisse des Kindes erfüllt (Barunterhalt). Dies führe grundsätzlich dazu, dass der betreuende Elternteil keinen Barunterhalt zu leisten habe.

Von diesem Grundsatz, so heißt es weiter, lasse die Rechtsprechung aber im Einzelfall Ausnahmen zu. Im Falle eines erweiterten Umgangs, der deutlich über das übliche Maß des klassischen Wochenendumgangs hinausgeht, könne etwa der barunterhaltspflichtige Elternteil dadurch finanziell entlastet werden, dass eine Herabstufung des Unterhalts um eine oder mehrere Einkommensgruppen der zur Unterhaltsberechnung herangezogenen sogenannten Düsseldorfer Tabelle erfolgt.

Auch bezüglich des Einkommensgefälles zugunsten des betreuenden Elternteils seien in der Rechtspraxis Ausnahmen anerkannt, schreibt der Petitionsausschuss. Wenn beispielsweise das bereinigte Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils deutlich höher ist als das des barunterhaltspflichtigen Elternteils könne die Barunterhaltspflicht "ganz oder teilweise auf den betreuenden Elternteil übergehen".

Insofern bestehe kein Handlungsbedarf, urteilt der Ausschuss. Vor dem Hintergrund, dass das Justizministerium derzeit prüfe, ob die bestehende Regelung insgesamt noch die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse angemessen abbildet oder ob Anpassungen insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs oder des Wechselmodells, bei dem beide Elternteile sich die Betreuungszeit teilen, erforderlich sind, hält der Petitionsausschuss die Eingabe für geeignet, in die anstehenden Überlegungen einbezogen zu werden, heißt es in der Vorlage.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 137 vom 08.03.2017

Das von der Bundesregierung geplante Entgelttransparenzgesetz wird von Sachverständigen und Interessenvertretern höchst unterschiedlich bewertet. In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Entwurf (18/11133 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811133.pdf)) und Anträge der Linksfraktion (18/4321 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804321.pdf)) und Bündnis 90/Die Grünen (18/847 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800847.pdf)) und 18/6550 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806550.pdf)) bekannten sich am Montag zwar alle geladenen Experten zum Grundsatz einer geschlechtergerechten Bezahlung. Allerdings bemängelten vor allem die Arbeitgebervertreterinnen den unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand des Gesetzes für Betriebe. Den Befürworterinnen des Gesetzes geht dieses an verschiedenen Punkten jedoch nicht weit genug.

Christina Boll vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) wies darauf hin, dass Deutschland mit 21 Prozent europaweit eine der größten Lohnlücken aufweise. Etwa 14 Prozent ließen sich statistisch erklären, weil Frauen beispielsweise öfter in Teilzeit und in schlechter bezahlten Berufen arbeiteten oder aufgrund schwangerschaftsbedingter Erwerbsunterbrechungen Karrierenachteile hinnehmen müssten. Die übrigen sieben Prozent, die sogenannte unerklärte oder bereinigte Lohnlücke ließe sich jedoch nicht automatisch mit der Diskriminierung von Frauen erklären, zumindest fehle es dafür an eindeutigen Belegen, erläuterte Boll. Den Gesetzentwurf begrüßte sie dennoch. Das Anliegen, mehr Transparenz in den Lohnstrukturen der Betriebe zu schaffen, sei der richtige Weg, um die Ursachen für die Lohnlücke zu erforschen.

Für mehr Transparenz bei den Löhnen sprachen sich auch Monika Arzberger vom Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB), die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG), Vera Egenberger, Elke Hannack vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Gisela Ludwig vom Deutschen Juristinnenbund, Henrike von Platen vom Forum Equal Pay Day und Kerstin Oster von den Berliner Wasserbetrieben aus. Allerdings bemängelten Monika Arzberger, Elke Hannack und Gisela Ludwig, dass die geplanten Engeltüberprüfungsverfahren nur in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten und auf freiwilliger Basis erfolgen sollen und dass die Messinstrumente nicht vorgeschrieben seien. Der Weg der Freiwilligkeit habe in der Vergangenheit schon zu keinem Erfolg geführt, kritisierte Hannack. Ludwig plädierte dafür, die Prüfverfahren verpflichtend auf alle Betriebe auszuweiten. Der ursprüngliche Referentenentwurf des Ministeriums sei weitergehend gewesen als der jetzige Gesetzentwurf.

Claudia Große-Leege vom Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) und Christina Raab von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßten ausdrücklich, dass die Prüfungen nicht verpflichtend, sondern freiwillig erfolgen sollen. Die Arbeitgeber hätten gar kein Interesse daran, ihre weiblichen Beschäftigten schlechter zu bezahlen und könnten sich dies "im Kampf um die besten Köpfe" auch gar nicht mehr erlauben. Löhne würden in der freien Marktwirtschaft nicht abstrakt festgelegt und könnten je nach Branchenentwicklung, Produktivität und Fachkräfte-nachfrage auch in gleichen Berufen und Tätigkeiten unterschiedlich ausfallen, argumentierte Claudia Große-Leege. Christina Raab sagte, das Gesetz verfehle sein berechtigtes Anliegen nach Lohngerechtigkeit. Allerdings gebe es keinerlei wissenschaftlichen Belege für geschlechtsbedingte Lohndiskriminierungen. Das Gesetz belaste umgekehrt die Betriebe mit unverhältnismäßigen Bürokratiekosten. Diese seien im Gesetzentwurf zu niedrig veranschlagt, sagte Raab.

Kritisch bewerten Vera Egenberger und Elke Hannack das fehlende Verbandsklagerecht im Fall von Lohndiskriminierungen. Es sei zwar zu begrüßen, dass in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht eingeführt werde, allerdings müssten Frauen mit beruflichen Benachteiligungen rechnen, wenn sie ihren Arbeitgeber im Alleingang verklagen. Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing kritisierte auch das Auskunftsrecht. Dies gebe im konkreten Fall nämlich nur Auskunft, wie hoch das Gehalt einer Frau im Vergleich zum Median der Männergehälter ausfalle. Selbst in einer diskriminierenden Vergütungsstruktur könne das Gehalt einer Frau höher ausfallen als dieser Median, erläuterte Thüsing. Diese Information sei zur Darlegung von Entgeltdiskriminierungen gänzlich ungeeignet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 134 vom 07.03.2017

Die geplante Ausweitung der Unterhaltsvorschusses findet im Grundsatz einhellige Zustimmung von Betroffenen und Sachverständigen. Dennoch lässt der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11131 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf) und 18/11135 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811135.pdf)) bei Familienverbänden noch erhebliche Wünsche offen, während Kommunalverteter vor zusätzlichen Belastungen der Haushalte von Städten und Gemeinden warnen. Dies ergab am Montag eine Anhörung des Haushaltsausschusses. Der Unterhaltsvorschuss ist der Betrag, den das Jugendamt Alleinerziehenden zahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommt. Schätzungen zufolge erhalten 50 Prozent der Alleinerziehenden gar keine und weitere 25 Prozent zu geringe Unterhaltszahlungen.

Mit der Neuregelung, die nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll, entfällt die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten, außerdem wird der Kreis der Bezugsberechtigten erweitert. Bisher erlischt der Anspruch, wenn das betroffene Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet. Künftig gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Allerdings sollen über zwölfjährige Kinder die Leistung nur dann beanspruchen dürfen, wenn sie nicht von Hartz IV abhängig sind und der betreuende Elternteil ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro bezieht. Die Kosten der Reform werden auf 350 Millionen Euro jährlich veranschlagt. Im Zuge der Neuregelung erhöht der Bund seinen Finanzierungsanteil von 33,5 auf 40 Prozent.

In der Anhörung begrüßte die Sprecherin des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Miriam Hoheisel, die Abschaffung der 72-Monats-Frist und die Erhöhung der Altersgrenze als "Meilenstein für Alleinerziehende" und als "eine echte Verbesserung, eine der ersten seit Jahren". Allerdings sei der Ausschluss der über zwölfjährigen Kinder im Hartz-IV-Bezug vom Leistungsanspruch eine "schwer zu schluckende Beschränkung". Für den Familienbund der Deutschen Katholiken machte dessen Vertreter Matthias Dantlgraber geltend, dass damit die Beseitigung der bisherigen Altersgrenze von zwölf Jahren "nicht vollständig" erreicht werde. Dafür gebe es "keinen sachlichen Grund". Die Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie, Insa Schöningh, wies darauf hin, dass die Regelung alleinerziehende Eltern über zwölfjähriger Kinder zwinge, ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen. Dies sei eine "Bedürftigkeitsprüfung bei der falschen Person".

Als Vertreterin einer betroffenen Kommune kritisierte Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf den Gesetzentwurf als in vielen Punkten "noch zu ungenau". Sie wies darauf hin, dass nach Schätzung der thüringischen Landesregierung die Zahl der Anspruchsberechtigten um 61 und die Kosten um 67 Prozent steigen würden. Diese Mehrbelastung sei durch die Erhöhung des Bundesanteils nicht aufzufangen. Wolf bezifferte den Zusatzbedarf in ihrem Haushalt auf eine halbe Million Euro jährlich, zusammengesetzt aus Mehrausgaben für die Leistung selbst und für zusätzliches Personal: "Das ist für eine Stadt wie Eisenach eine echte Hausnummer." Der Deutsche Städtetag erwartet, dass sich die Zahl der derzeit rund 450.000 Leistungsbezieher mindestens verdoppeln wird.

Thema der Anhörung war auch die Frage, wie sich der Staat das Geld von den Unterhaltspflichtigen zurückholen kann. Dies gelingt den Ländern bisher in sehr unterschiedlichem Maße. So verzeichnete Bayern 2015 mit 36 Prozent die höchste "Rückholquote", die niedrigste lag bei elf Prozent. Der langjährige Leiter des Würzburger Jugendamtes Wilfried Ziegler mahnte eine bessere zivilrechtliche Qualifizierung der zuständigen Sachbearbeiter an und wies darauf hin, dass in Bayern die Zuständigkeit für Unterhaltsfälle beim Landesamt für Finanzen zentralisiert sei. Die Vertreterin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Schöningh beklagte, dass die Motive von Zahlungsverweigerern völlig unzureichend erforscht seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 131 vom 06.03.2017

Für die Folgen von Armut und sozialer Ungleichheit für die Gesundheit interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11159 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811159.pdf)). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich die Ungleichheit bei der in Gesundheit verbrachten Lebensjahren in Abhängigkeit vom sozioökonomischen Status in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 117 vom 01.03.2017

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Über die Definition von Armut und über Armutssymptome wird viel gesprochen. Aus Sicht der AWO ist es aber mindestens genauso wichtig die Ursachen – also die Gründe für Armut zu untersuchen. Das hat die AWO getan und veröffentlicht heute eine umfassende Analyse von institutionellen und strukturellen Armutsursachen mit dem Titel: „Selber schuld? Analyse der AWO von strukturellen und institutionellen Armutsursachen“. „Die Analyse von Armutsursachen zeigt klar, dass strukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen Armut und soziale Ungleichheit verursachen und den sozialen Aufstieg verhindern. Es ist an der Zeit, das zu ändern“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Aus diesem Grund werden im Anschluss an die Analyse politische Schlussfolgerungen abgeleitet.

So schützt beispielsweise Erwerbstätigkeit nach wie vor am effektivsten gegen Einkommensarmut, aber gleichzeitig sind immer mehr erwerbstätige Personen armutsgefährdet. Die Ursache dafür liegt in den strukturellen Veränderungen des Arbeitsmarktes bspw. durch die Zunahme von atypischer Beschäftigung wie Leiharbeit, Minijobs, Teilzeit und prekärer Selbstständigkeit. Auch wenn Menschen bereits vor einer Erkrankung in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebten, vermag es das Sozialsystem in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht, Menschen im Krankheitsfall ausreichend abzusichern. Die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Pflegedienstleistungen sind für viele Menschen zu hoch und Unterstützungsleistungen zu gering.

Die soziale Ungleichheit wächst. „Armut und soziale Ungleichheit sind längst keine Randphänomene mehr, die einfach als individuelles Versagen abgetan werden können. Das Problem muss an den Wurzeln gepackt werden“, fordert Wolfgang Stadler. Wer in Armut lebt, wird von der Gesellschaft häufig stigmatisiert und ausgegrenzt. Zugleich müssen die Betroffenen mit ihren geringen finanziellen Ressourcen auskommen. Ihre Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sind stark begrenzt, sie werden häufiger krank und haben im Durchschnitt eine kürzere Lebenserwartung.

Das Analysepapier der AWO „Selber schuld? Analyse der AWO von strukturellen und institutionellen Armutsursachen“ strebt zwei Ziele an:

· Auf der Basis einer gesellschaftskritischen Analyse der strukturellen und institutionellen Armutsursachen werden politische Forderungen abgeleitet, die die strukturelle und institutionelle Ebene adressieren und somit eine echte Armutsbekämpfungspolitik initiieren sollen.

· Mit der Darstellung der strukturellen Einflüsse auf die Chancenlage der Betroffenen soll die Diskursebene beeinflusst werden und sowohl Aufklärungs- als auch Sensibilisierungsarbeit geleistet werden. Dadurch sollen Vorurteile gegenüber Menschen, die von Armut betroffen sind, aufgebrochen und Stigmatisierungen aufgehoben werden. Denn nicht nur durch die Tatsache, dass die soziale Ungleichheit wächst, die Armutszahlen steigen und die soziale Mobilität sinkt, sondern auch durch das mangelnde Verständnis der Gesellschaft den von Armut betroffenen Menschen gegenüber, wird der soziale Zusammenhalt gefährdet.

Die Analyse ist hier zu finden: http://www.awo.org/arm-und-selber-schuld-nein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 16.03.2017

Gemeinsam mit vielen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen engagiert sich die AWO im Rahmen der Internationalen Aktionswochen vom 13. März bis 26. März 2017 gegen Rassismus. Gliederungen und Einrichtungen der AWO sind aufgerufen, mit kreativen Aktionen ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen und sich zu beteiligen. „Die AWO ist auch 2017 wieder Kooperationspartnerin der Internationalen Wochen gegen Rassismus, denn als Organisation der Zivilgesellschaft sehen wir uns in der Pflicht, konsequent gegen Rassismus Stellung zu beziehen. Rassismus steht im krassen Widerspruch zu den Werten der AWO. Aufgrund eigener historischer Erfahrungen und unserer demokratischen Grundüberzeugung stellen wir uns gegen jede Vorstellung, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihres Glaubens in vermeintlich minderwertige Gruppen einteilt und ausgrenzt“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen finden in den letzten Jahren immer mehr ihren Weg in die Öffentlichkeit. Die Hürden, sich rassistisch zu äußern, sinken auch durch und mit den Sozialen Netzwerken. Dadurch, dass sich Menschen in den Sozialen Netzwerken vorwiegend mit Menschen vernetzen, die eine ähnliche politische Meinung vertreten, fühlen diese sich untereinander bestärkt, dass ihre rassistische Meinung mehrheitsfähig sei. Umso wichtiger ist es, in den Sozialen Netzwerken ein Gesicht gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit zu zeigen. Wie bereits sehr erfolgreich im vergangenen Jahr ruft die AWO wieder dazu auf, Stellung gegen Rassismus und für Vielfalt zu beziehen.

Unter dem Motto „Ich bin gegen Rassismus“ können vom 13. – 26. März 2017 Selfies (via Bild oder Video) in den Sozialen Netzwerken #awogegenrassismus gepostet werden. Weitere Informationen sind zu finden auf www.kampagnen.awo.org.

Für die AWO ist es seit ihrem Bestehen ein Anliegen, sich für die Rechte von Minderheiten einzusetzen und ihnen durch ein engagiertes sozialpolitisches Handeln vor Ort Teilhabe zu ermöglichen. In diesem Sinne fordert die AWO eine konsequente und entschlossene strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung von Taten und Worten, die rassistisch motiviert sind. Rassismus ist nicht nur ein fester ideologischer Bestandteil des Rechtsextremismus, sondern findet sich in allen Teilen der Gesellschaft wider, wie Studien immer wieder belegen. „Rassismus ist eine Bedrohung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das selbstbestimmte Leben von Minderheiten und gefährdet dadurch unsere Demokratie. Deshalb beteiligt sich die AWO bundesweit an den Internationalen Wochen gegen Rassismus mit vielfältigen Aktivitäten“, erklärt Brigitte Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 13.03.2017

Heute wurde von der Bertelsmann-Stiftung eine Studie veröffentlicht, nach der viele Kita-Leitungen ihre Einrichtung quasi nebenbei leiten müssen. 11 Prozent aller bundesdeutschen Kitas stellen wohl überhaupt keine Ressourcen für Leitungs- und Verwaltungsaufgaben zur Verfügung. „Die heute veröffentlichten Zahlen sind erschreckend und problematisch. Eine Kita kann man nicht so nebenbei leiten. Leitungsaufgaben in Kindertageseinrichtungen sind dafür zu vielfältig“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Ursache für den unterschiedlichen Umgang mit Leitungsfreistellungen liegt in der uneinheitlichen Finanzierung der Kitas durch die Länder und Kommunen. „Die Qualität und die Rahmenbedingungen der Arbeit, die in Kitas geleistet wird, sollten wir nicht Länderfinanzen überlassen, sondern mit einem Bundesgesetz einheitlich sicherstellen“, fordert deshalb Wolfgang Stadler.

Eine Kita-Leitung hat vielfältige Aufgaben, die zum Teil sehr zeitintensiv sind. So obliegt ihr die pädagogische Leitung und die Betriebsführung, sie übernimmt die pädagogische Führung und Förderung der Beschäftigten, sie organisiert die Zusammenarbeit im Team, mit Eltern und mit Kooperationspartnern von Schule über Beratungsstellen bis hin zu kulturellen Einrichtungen. Darüber hinaus organisiert eine Kita-Leitung die Organisationsentwicklung, beobachtet Rahmenbedingungen und Trends und plant strategisch ihr eigenes Leitungshandeln.

Die Lage in den Bundesländern variiert dabei ähnlich stark wie auch beim Fachkraft-Kind-Schlüssel, bei der Fachberatung oder der Qualifikation des Personals. AWO, Caritas und GEW fordern deshalb gemeinsam ein Bundesqualitätsgesetz in dem gute strukturelle Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit festgeschrieben sind. Leitungsfreistellung, Fachberatung, Fort- und Weiterbildung sind dabei wichtige Regelungsbereiche. „Grundsätzlich muss der Bund sein finanzielles Engagement für Kitas verstärken, damit auch für die Leitung von Einrichtungen mehr Mittel zur Verfügung stehen“, fordert Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 06.03.2017

Unter dem Motto „Stark für Kinder und Jugendliche. Wir. Die AWO.“ findet heute die 8. Sozialkonferenz der AWO in Düsseldorf statt. An der Konferenz nehmen über 300 Delegierte und Gäste teil.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eröffnete die Konferenz mit einemGrundsatzreferat, nachdem der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt die Teilnehmenden begrüßt hat.

"Kinder und Jugendliche sind ein Herzens-Thema der AWO. Mit unserem Haupt- und ehrenamtlichen Engagement in den vielen Einrichtungen und Diensten und auf bundes- und landespolitischer Ebene setzen wir uns dafür ein, die Bedingungen für ein gelingendes Aufwachsen zu verbessern und durch unsere Angebote mit sicherzustellen“, erklärte Wilhelm Schmidt zum Auftakt der Konferenz.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sagte: „Bei der AWO weiß man, dass manche Kinder einen schwierigen Start ins Leben haben und dass es diese Kinder sind, die unsere Unterstützung am dringendsten benötigen. Darum hilft die AWO Kindern und Familien in Nordrhein-Westfalen und bundesweit seit Jahrzehnten, auf eigenen Füßen zu stehen. Sie hilft unseren Kindern, an sich zu glauben und zeigt ihnen, was es bedeutet, Teil einer starken Gemeinschaft zu sein. Hier setzt die Landesregierung mit ihrer vorbeugenden Politik ‚Kein Kind zurücklassen!‘ an. Die Erfolge von ‚Kein Kind zurücklassen! ‘ tragen wir nun schrittweise in das ganze Land. Im nächsten Schritt kommen 22 neue Kommunen dazu. Wir erreichen dann rund 60 Prozent der Kinder in Nordrhein-Westfalen. Perspektivisch werden wir allen Kommunen in NRW ein Angebot machen. Damit Kinder und ihre Familien überall in Nordrhein-Westfalen gleiche Chancen für ein gelingendes Aufwachsen haben. Landesregierung und AWO sind hierbei starke Partner, weil wir gemeinsam für soziale Gerechtigkeit kämpfen.“

Die AWO als eine große Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe hat den Anspruch, ihren Beitrag für Chancengleichheit zu leisten. Ein zentrales Ziel dieser Sozialkonferenz ist deshalb die Positionsbestimmung der AWO für zukünftige politische Debatten zum Thema der Kinder- und Jugendpolitik. In diesem Sinne stehen folgende Fragen im Mittelpunkt dieser Sozialkonferenz: Wie schaffen wir es, Eltern, Familien – nicht nur materiell sondern viel umfassender – in die Lage zu versetzen, ihrer Sorge- und Erziehungsaufgabe gerecht werden zu können? Oder: Wie schaffen wir es, die Verantwortung der öffentlichen Gemeinschaft so zu stärken, um alle Kinder und Jugendlichen, in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung angemessen zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen sollen in verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet werden.

  • Ein durchdachtes Gesamtpaket, das sich nicht vorrangig an einer Kostenkontrolle orientiert, sondern mit dem eine Politik für Familien, für Kinder und Jugendliche durchgesetzt wird, die ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und deren gleichberechtigte Teilhabe zum Ziel hat.
  • Ein inklusives Leistungsgesetz, das gewährleistet, dass alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihres individuellen Bedarfes gefördert werden und der Zugang zu den medizinischen, therapeutischen, betreuerischen und erzieherischen Hilfen und Unterstützungen, die sie benötigen, sichergestellt ist.
  • Die Gewährleistung eines sicheren Aufwachsens und eines effektiven Schutzes vor Gewalt und Missbrauch, innerhalb und außerhalb der Familie, in den sozialen und digitalen Netzwerken.
  • Ein aufeinander bezogenes System von individuellen Ansprüchen auf erzieherische Hilfen und Unterstützungsleistungen, die aus einer sozialräumlichen Infrastruktur erbracht werden, aus Sozialraum- Stadtteilzentren, aus Eltern-Cafés usw.. Hierfür müssen rechtssichere Finanzierungsformen etabliert werden.
  • Die Entwicklung der Schule als Ganztagsschule zu einem Akteur innerhalb der sozialräumlichen Infrastruktur.
  • Gut ausgebildete Fachkräfte und eine Trägerlandschaft der öffentlichen und freien Jugendhilfe, um attraktiv und leistungsfähig zu sein, die geprägt ist von Transparenz, Nachhaltigkeit und Partnerschaftlichkeit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 04.03.2017

Die Armut in Deutschland ist auf einen neuen Höchststand von 15,7 Prozent angestiegen, so der Befund des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der dieses Jahr wieder unter Mitwirkung weiterer Verbände und Fachorganisationen erscheint. Nach Aussagen des Verbandes markiert dieser Höchstwert einen mehrjährigen Trend wachsender Armut. Er fordert die Politik zu einem entschlossenen Handeln in der Arbeitsmarktpolitik, beim Wohnungsbau, in der Bildung und dem Ausbau sozialer Dienstleistungen und Angebote in den Kommunen auf. Voraussetzung für eine offensive Armutsbekämpfung sei ein rigoroser Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik.

Erstmals ermöglicht der Bericht des Paritätischen einen Zehn-Jahres-Vergleich. Auffällig sei dabei der Rückgang der Armutsquote in allen ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Berlins. Auf der anderen Seite stieg die Armut in allen westdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Hamburgs und Bayerns merkbar an. Als besondere Problemregionen identifiziert der Bericht im Zehn-Jahres-Vergleich die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl, der Bevölkerungsdichte und der längerfristigen Trends müssten das Ruhrgebiet und Berlin als die armutspolitischen Problemregionen Deutschlands angesehen werden.

Bei allen bekannten Risikogruppen habe die Armut im Vergleich zum Vorjahr noch einmal zugenommen: Bei Erwerbslosen auf 59 Prozent, bei Alleinerziehenden auf 44 Prozent, bei kinderreichen Familien auf 25 Prozent, bei Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau auf 32 Prozent und bei Ausländern auf 34 Prozent. Alarmierend sei im Zehn-Jahres-Vergleich insbesondere die Armutsentwicklung bei Rentnerinnen und Rentnern. Ihre Armutsquote stieg zwischen 2005 und 2015 von 10,7 auf 15,9 Prozent und damit um 49 Prozent, ein völliger „Ausreißer in der Armutsstatistik“. Durchgreifende Reformen in der Alterssicherung seien daher unausweichlich, um Altersarmut vorzubeugen.

Der Armutsbericht enthält neben empirischen Daten zur Armutsentwicklung in Deutschland Analysen zur Lebenssituation und Armut einzelnen Personengruppen (Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche, Arbeitslose, Alte Menschen, Geflüchtete, Migranten, Menschen mit psychischer Erkrankung, Menschen mit Behinderung) sowie zu Querschnittsthemen (Wohnungslosigkeit, Gesundheit und Armut). Herausgeber des Armutsberichts sind Der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Kinderhilfswerk, der Volkssolidarität Bundesverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, der Deutsche Kinderschutzbund, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, PRO ASYL und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL).

Gemeinsam fordern die Organisationen von der Politik entschlossenes Handeln und eine Sozialpolitik, die alle Menschen mitnimmt. Es sei Zeit für einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um Armut zu bekämpfen und eine Verringerung sozialer Ungleichheit zu erreichen.

Für den 27. und 28. Juni 2017 kündigen die Organisationen den nächsten großen armutspolitischen Hauptstadtkongress an, für den u.a. auch der DGB und die Nationale Armutskonferenz als Mitveranstalter gewonnen werden konnten.

Den Bericht, weitere Infos und eine detaillierte Suchfunktion nach Postleitzahlen finden Sie im Internet unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht.

Details zum Armutskongress am 27. und 28. Juni 2017 in Berlin sind hier zu finden: www.armutskongress.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 02.03.2017

Der Familienbund der Katholiken hat den geplanten Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende nachdrücklich begrüßt.In der Anhörung am 6.3.17 vor dem Deutschen Bundestag, zu der der Familienbund als Sachverständiger geladen war, sagte FDK-Bundesgeschäftsführer Matthias Dantlgraber: „Diese Reform istein Meilenstein für Alleinerziehende. Die langjährigen Forderungen des Familienbundes werden endlich umgesetzt.“

Der Familienbund unterstützt vor allem die neue Regelung, denUnterhaltsvorschuss zukünftig länger als 72 Monate und über das 12. Lebensjahr des Kindes hinaus zu zahlen. „Das ist eine längst überfällige Änderung. Denn die derzeit noch geltende Alters- und 72-Monatsgrenze lässt sich nicht in der Sache, sondern nur durch haushaltspolitische Erwägungen begründen,“ heißt es in der Stellungnahme des Familienbundes.

Allerdings kritisiert der Familienbund, dass die Altersgrenze nicht vollständig beseitigt wird. In der Fassung, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorschlägt und die den derzeitigen politischen Kompromiss abbildet, gilt eineEinkommensgrenze von 600 Euro brutto, unterhalb derer Alleinerziehende mit Kindern ab zwölf Jahren keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, sondern auf die Grundsicherung verwiesen werden sollen.Diese neuen Differenzierungen schaffen neue Ungleichbehandlungen und sind aus Sicht des Familienbundes nicht überzeugend.„Das trübt den Gesamteindruck eines insgesamt sehr positiven Gesetzgebungsverfahrens“, sagte Matthias Dantlgraber.

Darüber hinaus fordert der Familienbund, das Kindergeld nicht in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Denn der Unterhaltsvorschuss tritt an die Stelle des Kindesunterhalts des nicht betreuenden Elternteils, beim dem das Kindergeld nur hälftig angerechnet wird.„Vom Kindergeld sollten alle Familien profitieren. Würde man das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen, hätten Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen, monatlich deutlich mehr Geld zur Verfügung. Das wäre zur Bekämpfung von Kinderarmut notwendig und angemessen“, so Matthias Dantlgraber.

Die vollständige Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.familienbund.org/public/oeffentliche_anhoerung_unterhaltsvorschuss_06.03.2017_-_stellungnahme_des_familienbundes_der_katholiken.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband vom 06.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 an Staat und Zivilgesellschaft, sich angesichts des Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen konsequent für die Wahrung der Menschenwürde und gegen Rassismus einzusetzen. Dabei sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein besonderer Fokus auf den Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen gelegt werden. So kann nachhaltig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglicht und entschiedener als bisher gegen jede Form von Rassismus angegangen werden.

"Die Begegnung und Auseinandersetzung mit dem Anderssein muss zu den frühen Kindheitserfahrungen zählen. Entsprechende Aushandlungsprozesse in der Kita, in der Schule oder im Sportverein sind ein Grundstein für unsere Demokratie. Ein offenes und einander wertschätzendes Miteinander fällt dabei nicht vom Himmel, sondern muss immer wieder neu eingefordert und gefördert werden. Hier zeigen beispielsweise viele Projekte zur Integration von Flüchtlingskindern, dass ein Miteinander von einheimischen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen wirksam gegen rassistisches Gedankengut schützt. Diese Impulse aus der Kinder- und Jugendarbeit gilt es aufzunehmen und als Modell für die Bildungsarbeit mit Erwachsenen zu nutzen. Vielfalt ist nicht Ausdruck von Schwäche, sondern von gesellschaftlichem Reichtum", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 als Kooperationspartner.

Die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 finden vom 13. bis 26. März statt und stehen unter dem Motto "100% Menschenwürde – Zusammen gegen Rassismus". Gemeinsam mit mehr als 70 bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert der Interkulturelle Rat in Deutschland dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Der bundesweite Veranstaltungskalender verzeichnet zum Start der Aktionswochen bereits über 1.280 Veranstaltungen. Angeboten werden neben Projekttagen und Projektwochen in Schulen, Berufsschulen und anderen Bildungseinrichtungen eine Vielzahl von Informationsständen in Fußgängerzonen sowie Seminare zur politischen Bildung oder Diskussionsveranstaltungen. Botschafterin für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 ist die ehemalige Fußballnationalspielerin und DFB-Integrationsbotschafterin Célia Šašić.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 13.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Entlastung Alleinerziehender die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Kinder. Denn die Sicherung des Existenzminimums von Kindern, die in zwei bedürftigen Haushalten leben, kostet deutlich mehr als derzeit sozialrechtlich anerkannt wird. So fallen beispielsweise Kosten für das Kinderzimmer, für Kleidung oder für Schulmaterial in beiden Haushalten an. Außerdem sollen mit einem Umgangsmehrbedarf positive Anreize zur Wahrnehmung des Umgangsrechts gesetzt werden. Kinder getrennter Eltern im Hartz-IV-Bezug, die Umgang mit Mutter und Vater pflegen, brauchen einen Umgangsmehrbedarf, der das Existenzminimum während der Umgangstage im Haushalt des ebenfalls hilfebedürftigen Elternteils sicherstellt. Kinder, die es durch die Hilfebedürftigkeit der Eltern ohnehin schon schwerer haben, dürfen hier nicht noch zusätzlich benachteiligt werden.

"Der Umgangsmehrbedarf sollte in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge als Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils eingeführt werden. Die von der Unionsfraktion in dieser Woche im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagenen individuellen Lösungen des Problems gehen in die falsche Richtung. Erst mit der Gewährung eines Umgangsmehrbedarfs sehen wir die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern im Hartz-IV-Leistungsbezug als tatsächlich gesichert an. Wir fordern alle beteiligten Akteure auf, die Interessen der Kinder Alleinerziehender mehr als bisher zu unterstützen. Der Umgang des Kindes mit beiden Eltern darf nicht vom Geldbeutel abhängen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Kinder getrennt lebender Eltern hatte bereits im Mai letzten Jahres ein breites Bündnis von Verbänden gefordert, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Juristinnenbund, die Diakonie Deutschland, der Familienbund der Katholiken, die Nationale Armutskonferenz und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Eine gleichlautende Forderung wurde im November letzten Jahres auch vom Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik beschlossen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 01.03.2017

Kommentar: Das Zukunftsforum Familie e. V. und 25 andere Verbände unterstützen die Forderung nach einen umfassenden Umgangsmehrbedarf. Die Erklärung dazu ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/Verbaende_Erklaerung_Umgangsmehrbedarf_300516.pdf.

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. Mai bis 1. Juni 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e. V. in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.

Ort: Berlin

Familie spielt im Zusammenhang mit rechter Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle: Zum einen bekennen sich rechte Bewegungen und Parteien immer lautstarker zu einem reaktionären Familienbild, zum anderen ist die Familie einer der wichtigsten Sozialisationsorte für die Herausbildung und Weitergabe von Werten.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

Termin: 21. März 2017, 14:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Vorurteile und populistische Hetze tragen zur Polarisierung der Gesellschaft bei. Die zunehmende Feindseligkeit und Aggression richtet sich gegen Flüchtlinge wie auch gegen Journalist*innen, Politiker*innen, Kirchenvertreter*innen und Personen, die sich im Menschenrechtsbereich engagieren. Sie werden angegriffen und bedroht.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen regt der AWO Bundesverband die Debatte an, wie mit diesen Tendenzen umzugehen ist und welche Maßnahmen erforderlich sind, damit sich die Gesellschaft nicht weiter spaltet, sondern ein Gesellschaftsmodell von Solidarität und Toleranz gefestigt wird.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://tagungen.awo.org/index.php?id=5&seminar=5e21d783c592d1910512f7f998849088.

Termin: 8. bis 9. April 2017

Veranstalter: Evangelischen Akademie Hofgeismar in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Akademien in Deutschland (EAD) e. V.

Ort: Hofgeismar

Referenz: Tagungsnummer 17046

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben.

Anmeldeschluss: 31. März 2017

Besonderheit: Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.

Kinder- und Jugendarmut ist in Deutschland nach wie vor ein großes Problem. Deshalb gehen wir auf dieser Tagung u. a. folgenden Fragen nach: Was macht Armut mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen? Worin liegen die Ursachen ihrer Armut? Welchen Beitrag kann die Gesellschaft zur Überwindung ihrer Armut leisten? Weiterhin beschäftigen wir uns eingehend mit der Armut alleinstehender Frauen und Männer, die eng mit der Kinder- und Jugendarmut verknüpft ist. Berücksichtigung werden juristisch-leistungsrechtliche, gesellschaftliche und psychologische Gesichtspunkte finden.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.akademie-hofgeismar.de/programm/detailansicht.php?category=start&exnr=17046.

Termin: 4. April 2017

Veranstalter: Deutsches Institut für Menschenrechte e. V. in Zusammenarbeit mit dem National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e. V.

Ort: Berlin

25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland laden die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erstmalig kinderpolitische Sprecher_innen der Landtagsfraktionen, kommunale Kinderinteressensvertretungen und zivilgesellschaftliche Akteure auf Bundesebene ein.

Mit der Fachveranstaltung, die Vorträge und einen strukturierten Austausch aller Anwesenden bietet, soll die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention für die Landesebene und kommunale Ebene konkretisiert werden. Wir wollen Erfahrungen und Ideen für die Umsetzung der Kinderrechte austauschen.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.25-jahre-kinderrechte.de/anmeldung.

Termin: 2. bis 4. Mai 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Nürnberg

AWO Familienbildung hat sich seit den Gründungsjahren des Verbandes als eigenständiges Arbeitsfeld etabliert und somit in ihrem Ansatz, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, eine lange Tradition. Heute finden Familien bei der AWO vielfältigste Angebote der Bildung, Beratung und Begleitung. Die Netzwerktagung 2017 dient der stärkeren verbandsinternen Vernetzung im Bereich der Familienbildung der Arbeiterwohlfahrt, der gemeinsamen Bearbeitung relevanter Themen und der Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit. Ergänzend sind die Vorstellung einiger Familienbildungsprojekte bzw. -programme aus AWO Einrichtungen, Exkursionen in Nürnberger Einrichtungen und ein thematischer Impuls geplant.

Die Netzwerktagung richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte, die in Einrichtungen und Diensten der AWO oder korporativer Mitglieder Aufgaben der Familienbildung erfüllen, Mitarbeitende aus Mehrgenerationenhäusern und der Familienerholung und an Elternbegleiter*innen.

Termin: 5. Mai 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Es soll ein ressourcenorientierten Blick auf die Situation geflüchteter und vertriebener Jungen, Männer und Väter in Deutschland gerichten werden. Welche Bedingungen und Situationen finden sie hier vor und durch welche geschlechterbewussten Ansätze können wir sie in Bereichen wie Wohnen, Bildung, Arbeit, Sport und Gesundheit unterstützen?

Das Programm ist hier zu finden: http://movemen.org/wp-content/uploads/2017/03/Einladung-zum-Fachforum-M%C3%A4nnnlichkeit-Flucht-am-05.05.2017-1.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: http://movemen.org/anmeldung-zum-fachforum-maennlichkeit-und-flucht/.

AUS DEM ZFF

Am 20. März beschäftigt sich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer öffentlichen mit den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. – "Kinder und Familien von Armut befreien – Aktionsplan gegen Kinderarmut" auf BT-Drs. 18/10628 sowie dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN – "Familien stärken – Kinder fördern" auf BT-Drs. 18/10473

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: http://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTcva3cxMi1wYS1mYW1pbGllLzQ5NzM5NA==&mod=mod493054.

Das ZFF wird auch auf dem diesjährigen 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (28. – 30. März 2017, Düsseldorf) vertreten sein. Wir freuen uns auf ihren Besuch an unserem Stand Nr. E38 in der Halle 3 und stehen für Fragen und Gespräche rund um das Thema Familienpolitik gerne zur Verfügung!
Außerdem wird unsere stellvertretende Vorsitzende Birgit Merkel an der Podiumsdiskussion des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) in Kooperation mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zum Thema „2,7 Mio. vertane Chancen – Auswirkungen von Armut auf die Lebensverläufe von Kindern und Jugendlichen“ teilnehmen.

Die Veranstaltung wird am Dienstag den 28.03.2017, von 14.30 – 16.30 Uhr im Raum 26 stattfinden.

Alle Aussteller des DJHT sind hier zu finden: http://www.jugendhilfetag.de/aussteller2017/.

Informationen zu der Podiumsdiskussion sind hier zu finden: http://express2.converia.de/frontend/index.php?page_id=2136&v=List&do=15&day=393&ses=34548#.

Quelle: Mitteilung vom 16.03.2017

Anlässlich der morgigen Tagung des Europäischen Rates fordern AWO und ZFF eine Abkehr von den Plänen der Bundesregierung, das Kindergeld für EU-Ausländer zu kürzen. In diesem Zusammenhang raten sie dringend davon ab, auf EU-Ebene einer solchen Änderung im Rahmen der "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" den Weg zu bereiten.

Die Bundesregierung plant, das Kindergeld für Kinder zu kürzen, deren Eltern in Deutschland arbeiten, die aber selbst im Ausland leben. Diese Idee verstößt derzeit gegen gültiges EU-Recht. Bei der morgigen Tagung des Europäischen Rates soll hier jedoch verhandelt werden – auf Initiative von u.a. Deutschland und Österreich.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler (AWO-Bundesvorsitzender): „Die hier vorgeschlagenen Regelungen verfolgen allein das Ziel einer Kürzung des Kindergeldes. Die AWO lehnt das vor allem aus zwei Gründen ab: Erstens bezweifeln wir, dass der vorgeschlagene Anpassungsmaßstab sachgerecht ist. So lässt er weder eine Berücksichtigung von unterhaltsrelevanten, kinderspezifischen Bedarfen erkennen, noch berücksichtigt er höhere Unterhaltsaufwendungen im Wohnsitzstaat des Kindes, die zum Beispiel in Luxemburg oder Norwegen der Fall wären. Zweitens existieren für eine Anpassung des Kindergeldes im EU-Ausland bisher noch keine europarechtlichen Grundlagen. AWO und ZFF halten es für bedenklich, wenn die Bundesrepublik die entsprechenden Grundlagen für eine derartige Regelung auf europäische Ebene durchboxen möchte.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Familie ist bunt und vielfältig. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist individuell und höchst unterschiedlich. Für die Vielfalt familiärer Lebensformen auf europäische Ebene stehen auch multilokale Familien, die an unterschiedlichen Orten leben. Für die AWO und das ZFF ist dies auch Ausdruck des europäischen Versprechens von Freiheit, Freizügigkeit und Solidarität. Gleichzeitig ist für diese Familien, auf Grund der räumlichen Distanz, die Herstellung von Familienleben und damit die Bewerkstelligung des Familienalltags besonders schwer.

Gerade in Zeiten von dumpfen nationalistischen Bewegungen ist ein gemeinsames und starkes Europa enorm wichtig und zukunftsweisend. Der vorgelegte Referentenentwurf untergräbt jedoch die grundlegenden Ziele und Werte der Europäischen Staatengemeinschaft und stellt damit europapolitisch und familienpolitisch ein verfehltes Signal dar.“

Die Stellungnahme des ZFF dazu ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/20170228_Stellungnahme_Anpassung_kindergeldrechtlicher__Regelungen_EU_ZFF.pdf.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.03.2017

Anlässlich der Expertenanhörung vom 06.03.2017 zur Reform des Unterhaltsvorschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF die weitreichenden Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder, weist aber darauf hin, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehenden erreicht werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems enthält in Artikel 23 „Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes“. Diese Änderungen sind Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, der im Januar 2017 ausgehandelt worden ist: Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Die Reform tritt zum 1. Juli in Kraft. Der Gesetzentwurf enthält ebenfalls die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern. Sie erhalten erst dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie ein Einkommen von mindestens 600 Euro im Monat erwirtschaften oder das Kind selbst keine SGB II-Leistungen bezieht.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF): „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Reform des Unterhaltsvorschusses nun als Gesetzentwurf vorliegt. Er hat am 16. Februar in 1. Lesung den Bundestag passiert und ist heute Gegenstand einer Expertenanhörung. Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Nicht oder in nicht ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt birgt eines der größten Armutsrisiken für Alleinerziehende. Sie brauchen daher unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung!

Wie einige Expert*innen der heutigen Anhörung bemängelt auch das Zukunftsforum Familie, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehende erreicht werden: Alleinerziehende im SGB II mit älteren Kindern erhalten nur dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie mindestens 600 Euro brutto verdienen oder die Kinder selbst keine SGB II-Leistungen beziehen. Damit wird eine Bedarfsprüfung impliziert, die nicht in die Systematik einer bedarfsunabhängigen Leistung wie den Unterhaltsvorschuss passt. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird.

Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung vom 06.03.2017

AKTUELLES

Ab sofort können sich Schulklassen und außerschulische Gruppen für das Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes bewerben. Bei diesem Wettbewerb sind Kinder und Jugendliche aufgerufen, kreative Ideen zu entwickeln, wie die Kinderrechte in ihrem Alltag bei Kindern und Erwachsenen bekannter gemacht und umgesetzt werden können. Möglich sind beispielsweise Videos, Fotostorys, gemalte Bilder, geschriebene Geschichten, Comics oder Hörspiele. Die Dokumentationen der durchgeführten Aktionen können bis zum 17. Juli 2017 als eingereicht werden. Eine Jury aus Kindern und Erwachsenen des Deutschen Kinderhilfswerkes wählt die drei kreativsten Einsendungen aus. Die Gewinner werden zum Weltkindertagsfest im September dieses Jahres nach Berlin eingeladen, um dort die Aktionen der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Weitere Infos zum Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes sind hier zu finden: www.kindersache.de/wettbewerb.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Berliner Kindertagesstätte gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium das neue Pixi-Buch "Alle sind dabei!" vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue Pixi-Buch befasst sich mit dem Thema Kinderarmut. Es ist nach den Pixi-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern sowie Schutz von Kindern vor Gewalt das dritte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

"Das Pixi-Buch "Alle sind dabei!" vermittelt auf anschauliche Weise, wie Armut Kinder belastet und ausgrenzt", betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. "Alle Kinder müssen die gleichen Chancen haben, egal ob sie aus armen oder reichen Familien kommen. Im Kampf gegen Kinderarmut brauchen wir einen umfassenden Ansatz. Dazu gehört auch, dass Kinderrechte ausdrücklich dort verankert werden, wo die grundsätzlichen Wert- und Leitentscheidungen der Staatsordnung getroffen werden: im Grundgesetz."

"Leider sind die Kinderrechte in Deutschland viel zu wenig bekannt. Hier brauchen wir eine Bildungsoffensive, die Kinder und Erwachsene erreicht. Das neue Pixi-Buch des Deutschen Kinderhilfswerkes ist eine wunderbare Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Viel zu viele Kinder sind in Deutschland von Armut betroffen. Hier müssen wir mehr tun, um auch diesen Kindern ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen", betont Regina Halmich, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser Pixi-Reihe ist es, dass vom Deutschen Kinderhilfswerk zu den kleinen Büchern Begleitmaterial zur Unterstützung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe herausgegeben wird. Mit diesen "Methoden für die Kitapraxis 3", die sich dem Thema Inklusion und Vielfalt im Hinblick auf Menschen mit Behinderung und Ausgrenzung aufgrund von Armut widmen, bekommen die Fachkräfte ein Handwerkzeug, um Kinderrechte spielerisch mit den Kindern zu erarbeiten.

Das Pixibuch kann hier bestellt werden: http://shop.dkhw.de/de/.

Wenn es bei einer vertraglichen Meinungsverschiedenheit keine einvernehmliche Lösung gibt, können Pflegeheimbewohner vor Gericht gehen – mitunter jedoch ein langes, aufwändiges und teures Verfahren. Nun gibt es auch für diese Fälle eine Alternative, nämlich die Möglichkeit einer außergerichtlichen Schlichtung.
Über diese informiert eine neue Broschüre, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Zusammenarbeit mit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) herausgegeben wird. Erarbeitet wurde der Ratgeber von Iris Anagnostopoulou und Ulrike Kempchen, erfahrene Juristinnen im Beratungsdienst der BIVA.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Publikationen/2017/Broschuere_Verbraucherschlichtung_2017_barrierefrei.pdf.

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ZFF-Info 4 2017

SCHWERPUNKT: Welttag sozialer Gerechtigkeit

Anlässlich des heutigen Welttages der Sozialen Gerechtigkeit weist das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) auf dringend notwendige Schritte hin, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen und damit allen Familien ein Mindestmaß an Teilhabe zu garantieren. Der Welttag der Sozialen Gerechtigkeit wurde 2009 von den Vereinten Nationen (VN) mit dem Ziel eingeführt, die Nationalstaaten aufzufordern, Ungerechtigkeiten zu bekämpfen und Chancen und Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Deutschland hat in Sachen soziale Gerechtigkeit noch enormen Nachholbedarf: Gut 18 Prozent der hier lebenden Menschen sind von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Mehrkindfamilien und Familien mit Migrationshintergrund. Die Armut der Erwachsenen betrifft auch die in den Familien lebenden Kinder.

Knapp drei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in materieller Armut auf und müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Schlechtere Ernährung, schlechtere materielle Grundversorgung, mitunter keine warme Mahlzeit am Tag und auch keine Urlaubsreise. Die Folgen sind gravierend: Der Mangel an Einkommen, Ressourcen und Lebensperspektiven für Kinder entwickelt sich zu Bildungs- und Teilhabearmut. Das ist in einem Land wie Deutschland nicht mehr länger hinnehmbar. Das ZFF setzt sich daher für eine sozial gerechte Kindergrundsicherung ein. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und soziale Gerechtigkeit für die Vielfalt der Familie herstellen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.02.2017

Am 20. Februar wird der von der UN initiierte Welttag der sozialen Gerechtigkeit begangen. „Unsere Gesellschaft basiert auf dem Ziel von sozialer Gerechtigkeit. Die AWO fordert, dass soziale Gerechtigkeit als Leitprinzip unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung unbedingte und umfassende Beachtung finden muss“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

„Soziale Gerechtigkeit basiert auf starken soziale Sicherungssystemen, die eine selbstbestimmte Teilhabe und wirtschaftliche Unabhängigkeit in allen Wechselfällen des Lebens garantieren, insbesondere bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Erwerbsminderung, Pflege und im Alter“, ist Stadler überzeugt. Demnach sollte nach Meinung der AWO die paritätische Finanzierung durch die Arbeitgeberseite und die Beschäftigten als Fundament der Sozialversicherung wiederhergestellt werden. Zugleich müsse die Solidarität in den sozialen Sicherungssystemen gestärkt werden. Dies erfordert, dass alle Bürgerinnen und Bürger in die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung einbezogen werden. Ebenso muss die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, die den Lebensstandard nach einem erfüllten Erwerbsleben wieder absichert und damit auch vor Altersarmut schützt.

Armut und soziale Ausgrenzung müssen nach Überzeugung der AWO in allen Lebenslagen konsequenter bekämpft werden. Dies erfordert einen weiteren Ausbau des Sozialstaates, insbesondere realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen sowie ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum. Der zunehmenden Spaltung zwischen Arm und Reich muss durch eine höhere Besteuerung von Reichtum und Vermögen begegnet werden. Darüber hinaus braucht es eine höhere Besteuerung der Kapitalerträge und eine Finanztransaktionssteuer, so kann die Finanzkraft des Staates gestärkt werden. Hierfür braucht es die Solidarität der Reichen und Vermögenden und eine gerechte Verteilungspolitik.

Eine wachsende soziale Ungleichheit bedeutet nicht nur eine Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. „Die zunehmende Ungleichheit untergräbt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und entlädt sich in einem Zulauf zu politischen Extremen. Angesichts dieser Entwicklungen wird es Aufgabe der Politik in diesem und in den kommenden Jahren sein, das verloren gegangene Vertrauen der Menschen in den demokratischen und sozialen Rechtsstaat wieder zurückzugewinnen“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.02.2017

Zum morgigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit erklären Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

„Soziale Ungleichheit“ und „Polarisierung“ werden mittlerweile sogar im Welt-Risiko-Bericht des Weltwirtschaftsforums als zwei der fünf Kernprobleme der Weltgemeinschaft gelistet. Dass dies auch für Deutschland gilt, verdeutlicht die Studie zu Hochvermögenden in Deutschland, die als eine Grundlage für den im Frühjahr erscheinenden 5. Armuts- und Reichtumsbericht erstellt wurde.

Die Studie weist zu Recht darauf hin, dass extremer Reichtum sowohl ein Gerechtigkeits- als auch ein Demokratieproblem darstellen: Immer dann, wenn Superreiche ihr Vermögen dafür einsetzen, gesellschaftlich Einfluss zu nehmen und die Politik zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Dass sie damit erfolgreich sind, zeigt eine weitere Studie, die für den Bericht erstellt wurde. Diese weist nach, dass die Politik ihre Entscheidungen an den Interessen der Einkommensstarken ausrichte und die Meinungen der unteren und mittleren Schichten kaum beachtet oder sogar missachte. Damit entsteht ein ernst zu nehmendes Problem für unsere Gesellschaft und den Zusammenhalt ihrer Menschen. Dass sich relevante Bevölkerungsgruppen von demokratischen Parteien nicht mehr vertreten fühlen, muss für uns alle ein Warnsignal sein.

Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt wieder zu stärken, müssen wir der Spaltung in arm und reich entgegenwirken. Durch den entschlossenen Kampf gegen Steuerhinterziehung und -umgehung kann ein Zeichen gesetzt werden, dass sich Politik eben nicht nur an den Interessen der Reichen und Mächtigen orientiert. Einer starken Vermögensungleichheit und damit einer sozialen Spaltung kann zudem mit einer verfassungsfesten, ergiebigen und umsetzbaren Vermögensteuer für Superreiche entgegengewirkt werden, die den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Innovationskraft von Unternehmen berücksichtigt. Gleichzeitig braucht es entschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Armut und zur Entlastung von unteren Einkommensgruppen. Wir Grüne haben dazu zahlreiche Vorschläge vorgelegt, von der Kindergrundsicherung bis zur Garantierente, zur Entlastung von hohen Wohnkosten und für eine einfachere und armutsfeste Grundsicherung.

Der Blick in die USA zeigt: Es ist brandgefährlich, die Augen vor den Gefahren der sozialen Spaltung und Politikverdrossenheit zu verschließen. Statt die brisantesten Textpassagen zu streichen, wie es die Bundesregierung im Vorfeld der Veröffentlichung des Armuts- und Reichtumsberichts getan hat, muss der Zusammenhalt in der Gesellschaft aktiv gestärkt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.02.2017

Eine steuerpolitische Kehrtwende zur Finanzierung von mehr sozialer Sicherheit und notwendigen Investitionen in das Gemeinwesen fordert das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle“ anlässlich des Welttags der Sozialen Gerechtigkeit am kommenden Montag.

„Es ist Zeit für soziale Gerechtigkeit“, sagt der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske. „Dafür brauchen wir eine Kehrtwende in der Steuerpolitik, die den Reichtum im Lande so umverteilt, dass die Beschäftigten davon mehr profitieren und einen Kurswechsel in der Rentenpolitik, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Würde von ihrer Rente leben können“, so Bsirske. Gerade im Wahljahr 2017 sei es wichtig, die Politik dafür in die Pflicht zu nehmen.

„Unser Bündnis wird dafür sorgen, dass sich alle Parteien in diesem Wahlkampf zum Thema Vermögens-, Erbschafts- und Einkommensteuer verhalten müssen. Ein guter Sozialstaat braucht zwingend eine solidarische und nachhaltige Finanzierung. Davon sind wir in Deutschland weit entfernt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

„Die starken sozialen Ungleichheiten in Deutschland zeigen sich in den vielen Kommunen, welche von Haushaltsproblemen und zunehmender öffentlicher Armut geprägt sind. Diese unhaltbare Situation lässt sich effektiv nur durch eine gerechte Umverteilungspolitik von ganz oben nach unten bekämpfen, denn Geld ist genug da – es muss nur gerechter verteilt werden!", so Ingo Meyer, vom Netzwerk Umverteilen in Nordrhein-Westfalen.

Seit dem Auftakt im Januar 2017 haben sich inzwischen über 30 bundesweit aktive Organisationen und Initiativen dem Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ angeschlossen. Soziale Gerechtigkeit zum zentralen Thema im Bundestagswahljahr 2017 zu machen, ist das erklärte gemeinsame Ziel. Das Bündnis setzt auf die Bündelung der individuellen Stärken und Aktivitäten der beteiligten Organisationen: Umverteilung für mehr soziale Gerechtigkeit wird beispielsweise auch ein Schwerpunkt des diesjährigen Armutskongresses sein, der auf Initiative des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des DGB und der Nationalen Armutskonferenz am 27. und 28. Juni in Berlin stattfindet. Wie internationale Steuergerechtigkeit zum Abbau sozialer Ungleichheit beitragen kann, verdeutlicht eine aktuelle Kampagne von Oxfam. Weitere Kampagnen und Veranstaltungen der einzelnen Bündnispartner zum Thema sind in Planung.

Über die Bündnisplattform unter www.reichtum-umverteilen.de unterstreichen die Bündnispartner den inneren Zusammenhang ihrer Kampagnen und Aktionen in diesem Wahljahr. Ein gemeinsamer Veranstaltungskalender, eine Sammlung von relevanten Fachinformationen sowie ein Blog bündeln die Expertise. Geplant sind gemeinsame Presse- und Lobbyaktivitäten und unter anderem die Veröffentlichung eines Comics. Zudem will das Bündnis offensiv den Kontakt mit Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl suchen, um für seine Forderungen zu werben.

Auch lokal und regional gründen sich immer mehr Umverteilen-Bündnisse. Bereits am 6. April wird ein NRW-weites Bündnis eine Aktion vor dem Landtag in Düsseldorf durchführen. Für Samstag, den 6. Mai, werden im Rahmen eines dezentralen Aktionstages in verschiedenen Städten Aktionen und Veranstaltungen stattfinden.

Der Aufruf als Flyer ist hier zu finden: http://www.reichtum-umverteilen.de/fileadmin/files/Dokumente/RU_Dokumente/umverteilen_flyer-2017_PRINT-allgemein.pdf.

Mehr Informationen und eine Liste der beteiligten Bündnispartner sind hier zu finden: www.reichtum-umverteilen.de/buendnis/.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis Reichtum umverteilen c/o Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.02.2017

Dass Menschen füreinander einstehen, macht unsere Gesellschaft sozial. „Doch obwohl Familien dabei eine wichtige Rolle spielen und Leistungsträger unserer Gemeinschaft sind, werden sie durch eine familienblinde Steuer- und Abgabenpolitik arm gemacht“, kritisiert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann. Anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit fordert er deshalb familiengerechte Beiträge in den Sozialversicherungen, eine familienorientierte Arbeitsmarktpolitik und Transparenz in der Darstellung familienpolitischer Förderung.

„Immer wieder wird mit der gigantischen Summe von 200 Milliarden Euro Familienförderung operiert“, kritisiert Heimann. „Doch tatsächlich sind drei Viertel dieser Leistungen keine Förderung. Beim steuerlichen Kinderfreibetrag zum Beispiel handelt es sich um ein steuerliches Instrument, das zur Freistellung des Existenzminimums von Kindern dient.“ Und auch das damit verrechnete Kindergeld ist kein „Geschenk“, sondern lediglich die Rückzahlung von zu viel bezahlten Steuern. Der frühere hessische Landessozialrichter Dr. Jürgen Borchert nennt das Kindergeld zu Recht eine „Rückgabe von Diebesgut“.

Auch in den Beiträgen zu den Sozialversicherungen werden Familien verfassungswidrig benachteiligt. Deshalb haben der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken die Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen!“ ins Leben gerufen. Inzwischen streiten tausende Familien für familiengerechte Beiträge in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Denn Familien sorgen mit ihrem Nachwuchs nicht nur für die Stabilität und Zukunft der Sozialversicherungssysteme, sie zahlen außerdem finanzielle Beiträge ein, als hätten sie keine Kinder.

„Familien sind die Säulen unserer Gemeinschaft. Das müssen Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit endlich anerkennen“, fordert der DFV-Bundesgeschäftsführer. “Familienpolitik darf nicht länger Arbeitsmarktpolitik sein!“ Um der Zukunft eine Stimme zu geben, startet der DFV im Frühjahr 2017 die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“. Sie macht sich für ein Wahlrecht ab Geburt stark. „So bekommen Familien endlich mehr Gehör und 13 Millionen Kinder und Jugendliche bleiben mit ihren Anliegen nicht länger ungehört.“

Die Kampagne "Wir Jammern nicht, wir klagen!" ist hier zu finden: http://elternklagen.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 24.02.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Deutschland hat mit dem Ausbau der Kinderbetreuung sowie mit der Ausgestaltung des Elterngeldes bereits wichtige Voraussetzungen für eine gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen beiden Eltern geschaffen. Eine gezielte Weiterentwicklung bestehender Instrumente sowie Anpassungen im Steuer- und Transfersystem könnten dazu beitragen, dass es mehr Müttern und Vätern gelingt, umfänglich erwerbstätig zu sein und Zeit für Kinder und Partnerschaft zu haben. Zu diesem Schluss kommt die OECD-Studie „Dare to Share“ zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf in Deutschland, die heute (Montag) veröffentlicht wurde.

In Deutschland waren 2013 rund 70 Prozent der Mütter erwerbstätig, ein Wert, der ungefähr dem OECD-Schnitt entspricht, jedoch hinter die Erwerbsquoten in Dänemark oder Schweden zurückfällt, wo rund 82 Prozent der Mütter einem Beruf nachgehen. Allerdings arbeiteten mit 39 Prozent überdurchschnittlich viele Mütter in Deutschland in Teilzeit und ihre Wochenarbeitszeit ist mit durchschnittlich 20 Stunden relativ kurz. Nur in den Niederlanden und in Österreich ist die Teilzeitquote unter Müttern noch höher. Gleichzeitig übernehmen Frauen fast zwei Drittel der Hausarbeit, der Betreuung von Kindern und anderen Familienangehörigen. In Ländern, in denen Frauen in größerem Umfang arbeiten und es eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung wie etwa in Finnland,oder Norwegen gibt, teilen Eltern unbezahlte Arbeit dagegen ausgewogener auf. Insgesamt wird nach den Ergebnissen der Studie die unbezahlte Arbeit partnerschaftlicher aufgeteilt, je höher der Erwerbsumfang ist.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sieht ihre Politik durch die Studie bestätigt: „Ich freue mich, dass die OECD Deutschland ausdrücklich ermutigt, die Bemühungen fortzusetzen, Eltern bei der partnerschaftlichen Vereinbarkeit besser zu unterstützen. Das ist der Wunsch der Mehrheit der Mütter und Väter in Deutschland. Nur leider gelingt es nur wenigen, diese Lebenswünsche zu verwirklichen.

Diesen Eltern, die sich gemeinsam intensiv ums Kind kümmern und engagiert im Beruf sein wollen, möchte ich mit der Familienarbeitszeit und dem Familiengeld ein Angebot machen. Ich möchte Väter ermutigen, sich mehr Zeit für ihre Kinder zu nehmen, wie sie es sich wünschen. Und ich möchte Mütter ermutigen, ihre Chancen im Berufsleben zu ergreifen und ihre Existenzen zu sichern, wie sie es sich wünschen und wie sie es benötigen. Die Ergebnisse der OECD machen deutlich: Die Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld ist der richtige Weg.“

"Deutschland hat in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für die Erwerbstätigkeit von Müttern deutlich verbessert. Auch gesellschaftlich wird heute die Erwerbstätigkeit von Müttern eher akzeptiert als noch vor 15 Jahren. Die hohe Teilzeitquote bei Müttern zeigt jedoch, dass eine wirklich ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit innerhalb von Familien noch nicht die Regel ist. Dies schwächt nicht nur die wirtschaftliche Stellung von Frauen, angesichts des demografischen Wandels bleiben so auch wirtschaftliche Potenziale ungenutzt“, sagte die OECD-Sozialexpertin Monika Queisser.

Der Bericht empfiehlt unter anderem, mehr Väter zur Inanspruchnahme von Elternzeit zu ermutigen. Betreuungsangebote für Kleinkinder und auch für Grundschuldkinder sollten weiter ausgebaut und flexibler gestaltet werden. Ein Anspruch auf Rückkehr zu voller Erwerbstätigkeit nach einer familienbedingten Teilzeitphase könnte helfen, die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu erhöhen. Durch eine Weiterentwicklung familienpolitischer Förderinstrumente könnte Eltern eine Erwerbstätigkeit in größerem Umfang ermöglicht werden. Im Bereich Steuern und Transfers könnte das System so angepasst werden, dass Paare zu einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erwerbstätigkeit ermutigt werden. und damit dazu beitragen, dass die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen weiter verringert werden.

Den Gesamtbericht zur Studie sowie eine Zusammenfassung sind hier zu finden: www.oecd.org/berlin/publikationen/dare-to-share.htm.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.02.2017

Heute hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beraten. Der Gesetzentwurf wurde am 11. Januar 2017 vom Bundeskabinett beschlossen.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir eine klare Rechtsgrundlage für den Anspruch auf gleichen Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit unabhängig vom Geschlecht. Und zwar für alle Beschäftigten. Bis zu 14 Millionen Männer und Frauen können durch den Auskunftsanspruch erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Große Unternehmen müssen sich künftig erstmals durch Berichtspflichten und Prüfverfahren mit ihren Lohnstrukturen beschäftigen. Bisher gibt es kein Gesetz, dass das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt. Ich bin sehr froh, dass wir hier einen echten Durchbruch geschafft haben.“

Der Gesetzentwurf enthält folgende Bausteine:

1. Einen individuellen Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.

2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Am 6. März 2017 findet eine Anhörung mit Sachverständigen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Das Gesetz soll am 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.02.2017

Der Bundestag hat heute in erster Lesung den Entwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses beraten. Dem Entwurf des Bundesfamilienministeriums hat der Bundesrat am 10. Februar 2017 bereits zugestimmt. Das sind gute Nachrichten für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb unsere besondere Unterstützung brauchen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: "Kinder, deren Elternteile keinen Unterhalt zahlen, brauchen unsere Unterstützung. Deshalb soll der staatliche Vorschuss jetzt für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Ich freue mich, dass wir uns in intensiven Verhandlungen mit den Ländern geeinigt haben. Bislang zahlt der Staat höchstens sechs Jahre lang und für Elternteile mit Kindern ab zwölf Jahren gar nicht. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Ihr Bedarf steigt: neben neuen Jacken und Schuhen muss auch das Geld für den Schulausflug aufgebracht werden. Da fehlt es den Alleinerziehenden oft an Geld, wenn der frühere Partner keinen Unterhalt zahlt."

Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.“

Weitere Informationen hierzu sind hier zu finden: www.familien-wegweiser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.02.2017

Rechtsextreme versuchen mit perfiden Methoden im Internet verstärkt Jugendliche zu ködern. Themen wie Hip-Hop oder Onlinespiele nutzen sie als Türöffner. Mit Fake-News schüren sie zudem Hass gegen Geflüchtete, Muslime und andere Minderheiten. Aktuelle Erkenntnisse zum Rechtsextremismus im Netz haben heute (Dienstag) das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die Bundeszentrale für politische Bildung und jugendschutz.net in Berlin vorgestellt.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betonte: „Hass und Hetze haben weder auf der Straße noch im Netz etwas zu suchen. Viele Jugendliche sind per Smartphone oder Tablet praktisch überall und rund um die Uhr erreichbar. Umso wichtiger ist es, dass gerade sie die Gefahren im Netz erkennen, widersprechen lernen und Hass-Beiträge auch melden können. Wir müssen die digitale Zivilgesellschaft stärken und zugleich die Betreiber von Internetdiensten in die Pflicht nehmen, Hass und Gewalt konsequent von ihren Plattformen zu verbannen.“, so Manuela Schwesig weiter.

Zuvor hatte der stellvertretende Leiter von jugendschutz.net, Stefan Glaser, die Ergebnisse des Monitorings 2016 präsentiert: Gegen 1.678 rechtsextreme Angebote ist jugendschutz.net 2016 vorgegangen. 94 Prozent wurden bei Facebook, YouTube und Twitter festgestellt. In über 80 Prozent der Fälle gelang es, über eine Kontaktaufnahme zum Anbieter die Inhalte schnell zu entfernen oder für den Zugriff aus Deutschland sperren zu lassen. "Falschmeldungen werden gezielt lanciert, um Hass zu schüren", betonte Glaser. Die mediale Inszenierung habe dabei eine neue Qualität erreicht, der extremistische Hintergrund sei häufig verschleiert. "Rechtsextreme vermitteln ihre Botschaften über stylische Memes und Videos. Da verpackt die Identitäre Bewegung ihre Propaganda in coole Hip-Hop-Songs oder es tauchen bei Facebook Nazi-Parolen zwischen Fotos von Erdbeerkuchen und Müsli auf", erklärte Glaser.

Die Bevölkerung reagiert spürbar sensibilisiert auf die Entwicklung. Insgesamt 1.794 Hinweise auf Verstöße gingen 2016 bei jugendschutz.net über die online-Beschwerdestelle ein – doppelt so viele wie 2014. "Wir brauchen eine junge Generation, die für demokratische Werte und Menschenrechte eintritt und entschieden die Grundfeste unserer Gesellschaft verteidigt", forderte der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger. Politische Bildung müsse Jugendliche dabei unterstützen, Fake-News zu erkennen, Hetze entgegen zu treten und sich mit den Opfern von Hass zu solidarisieren. „Bildung und Aufklärung sind der Schlüssel“, ergänzte Krüger.

Das BMFSFJ fördert jugendschutz.net im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Einer der neuen Schwerpunkte wird in diesem Jahr das Thema „Stärkung des Engagements im Netz – gegen Hass im Netz“ sein.

Informationen und Hinweise zum Bundesprogramm sind hier zu finden: http://www.hass-im-netz.info/ und hier: http://www.demokratie-leben.de/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.02.2017

Die Beratungen zwischen den Unions-Bundestagsfraktionen und der SPD-Bundestagsfraktion zu der Reform des Mutterschutzgesetzes befinden sich auf der Zielgeraden. In den vergangenen Wochen ist es gelungen, strittige Punkte zwischen den Koalitionspartnern zu klären und sinnvolle Kompromisse zu verabreden.

„Nach der Einigung mit unserem Koalitionspartner ist der Weg zu einem zeitgemäßen Mutterschutz jetzt frei. Mit dieser Reform stärken wir den Gesundheitsschutz für Mutter und Kind. Gleichzeitig verbessern wir die Rahmenbedingungen, um Schwangerschaft und Stillzeit mit Beruf und Ausbildung in Einklang zu bringen.

Dabei weiten wir den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes aus: Künftig werden auch Studentinnen, Praktikantinnen, Auszubildende und Schülerinnen vom Mutterschutz profitieren. Auch Selbständigen wird die Möglichkeit eröffnet, sich für die Zeit des Mutterschutzes besser finanziell abzusichern.

Eine der wichtigsten Regelungen ist für uns, dass die Schutzfrist für Mütter von behinderten Kindern von acht auf zwölf Monate verlängert wird. Und: der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, wird verbessert.

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Die Reform schafft den Spagat zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung. Sie ist ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nicht zuletzt für die gleichberechtige Teilhabe von Frauen in der Arbeitswelt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 17.02.2017

Anlässlich der heutigen Aktion zum „Red Hand Day“ im Deutschen Bundestag erklärenBeate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik und Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, undFranziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Waffen gehören nicht in Kinderhände. Immer noch werden circa 250.000 Kinder- und Jugendliche weltweit als Kindersoldaten missbraucht. Nur wenigen von ihnen gelingt die Flucht. Das ist grausam. Die wenigen traumatisierten Kinder und Jugendliche, die die Flucht nach Deutschland schaffen, benötigen dringend angemessene Betreuungs- und Bildungsangebote sowie psychologische Unterstützung. Doch leider sieht die Realität oft anders aus: Deutschland verstößt beim Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen, insbesondere bei Unbegleiteten, seit Jahren gegen die UN-Kinderrechtskonvention und erfasst noch nicht einmal, wie viele von ihnen ehemalige Kindersoldaten sind. Dabei trägt die Bundesrepublik als weltweit drittgrößter Waffenexporteur auch noch eine besondere Verantwortung: es sind oft Pistolen und Gewehre aus Deutschland, die tausendfach in Kinderhänden landen.
Wir fordern die Bundesregierung auf,das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention bereits in allen aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahrensschritten vorrangig zu berücksichtigen und sicher zu stellen, dass das BAMF und die Verwaltungsgerichte kinderspezifische Verfolgungsgründe prüfen und als solche anerkennen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2017

Weiterbildung ist in der digitalen Arbeitswelt so wichtig wie nie. Doch die Qualifizierungslandschaft ist zersplittert. Bei Arbeitslosen sind mit den Hartz-Reformen kleinteilige Ad-Hoc-Maßnahmen an die Stelle vertiefter Qualifizierungen getreten. Es ist Zeit für einen Neustart, der eine solidere Finanzierung, einheitliche Qualitätsstandards und neutrale Beratungsangebote für alle Weiterbildungswilligen umfassen sollte. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise.*

In Deutschland besucht rund die Hälfte der Menschen im Erwerbsalter Kurse, hört Vorträge oder nimmt an Onlineschulungen teil. Das klingt gut, es heißt aber nicht, dass in Sachen Weiterbildung alles in Ordnung wäre. Die Bildungs- und Arbeitsmarktexperten Dr. Alexandra Bläsche, Ruth Brandherm, Christoph Eckhardt, Prof. Dr. Bernd Käpplinger, Prof. Dr. Matthias Knuth, PD Dr. Thomas Kruppe, Dr. Michaela Kuhnhenne und Dr. Petra Schütt machen in ihrer Expertise zentrale Schwächen des deutschen Systems der Weiterbildung aus. Das größte Problem sehen sie darin, dass die Weiterbildungslandschaft in vieler Hinsicht "segmentiert" und wenig verzahnt ist – anders als beispielsweise in den Niederlanden oder Dänemark. Sie ist unübersichtlich, die Angebote sind nicht aufeinander abgestimmt und vor allem: Von Weiterbildung profitieren in erster Linie diejenigen, die bereits mit beiden Beinen in der Arbeitswelt stehen, während Geringqualifizierte und Arbeitslose häufig leer ausgehen.

Verbreitet sind drei Arten von Fortbildung: Betriebliche Weiterbildung: Darauf entfallen 70 Prozent aller Schulungsaktivitäten. Häufig handelt es sich um Veranstaltungen mit relativ kurzer Dauer. Die meisten Angebote gibt es in Großbetrieben und für Hochqualifizierte. Ein Fünftel der Stunden kommt allerdings schon durch, oft gesetzlich vorgeschriebene, Kurse zu Arbeits- und Gesundheitsschutz zusammen. Individuelle Weiterbildung, die nicht während der Arbeitszeit oder bei bezahlter Freistellung stattfindet, hat meist einen größeren zeitlichen Umfang als betriebliche Angebote. Die Teilnehmer erwerben häufiger Zertifikate als bei betrieblicher Fortbildung und tragen den größten Teil der Kosten selbst.

Weiterbildung für Arbeitslose: Die Teilnehmerzahlen gehen bei den Angeboten der Bundesagentur für Arbeit seit Jahren zurück. Die Zahl der Hartz-IV-Bezieher sank zwischen 2010 und 2015 um neun Prozent, die Weiterbildungsausgaben für diese Gruppe wurden jedoch um 26 Prozent reduziert. Seit kurzem scheine die BA ihr Angebot wieder etwas auszuweiten, beobachten die Forscher. Aber längst nicht im notwendigen Maße. Von den rund 1,3 Millionen ungelernten Arbeitslosen begannen zuletzt jährlich nur knapp 50.000 eine Fortbildung mit dem Ziel einen beruflichen Abschluss zu erlangen. Seit den Hartz-Reformen haben schnelle und kostengünstige Trainings, die zu einer zügigen Vermittlung führen sollen, Priorität gegenüber umfassenden beruflichen Qualifizierungen.

Diese Strategie sei jedoch kurzsichtig, mahnen die Experten. Neuere Studien zeigten, dass sich – anders als zu Zeiten der Hartz-Reformen oft behauptet – umfangreiche Qualifizierung durchaus auszahlt. Das tut sie zwar nicht von heute auf morgen: Eine im Durchschnitt um etwa ein Fünftel erhöhte Beschäftigungswahrscheinlichkeit lässt sich erst nach einigen Jahren nachweisen. Dennoch sollte die "abschlussbezogene Weiterbildungsförderung" künftig Vorrang bekommen, fordert die Expertengruppe.

Auch bei betrieblicher und individueller Weiterbildung, wo es Hunderte Fortbildungsordnungen, aber keine einheitlichen Standards gibt, sehen die Fachleute Reformbedarf. Notwendig sei ein Bundesweiterbildungsgesetz. Es sollte verbindliche Maßstäbe für Weiterbildungsabschlüsse, Zertifizierungen oder die Zulassung von Weiterbildungsträgern setzen und für mehr Qualität und Transparenz sorgen. Darüber hinaus befürworten sie einen Ausbau der Arbeitslosenversicherung zu einer "Arbeitsversicherung", die Ansprüche auf Weiterbildung und deren Finanzierung begründet. Zudem lohne es sich, ein Netz neutraler Beratungsangebote für Weiterbildungsinteressierte aufzubauen. Schließlich seien Beschäftigte heute gezwungen, "sich in immer kürzeren Abständen schnell neues Wissen anzueignen" – und noch dazu länger zu arbeiten.

Das Arbeitspapier ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_025_2017.pdf.

Ein Videobericht zum Thema der Studie mit Aussagen vom Autor Prof. Dr. Matthias Knuth ist hier zu finden: http://www.youtube.com/watch?v=M4y-qZRU7xE&feature=youtu.be.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.02.2017

Im Jahr 2015 lebten in Deutschland knapp 40,9 Millionen Erwachsene mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin unter einem Dach. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus mitteilt, entspricht dies 60% der Bevölkerung ab 18 Jahre. Die überwältigende Mehrheit davon lebte in einer Ehe (86%).

26,8 Millionen Erwachsene wohnten 2015 ohne Partner oder Partnerin im eigenen Haushalt (Alleinstehende, Alleinerziehende sowie ledige erwachsene Kinder im Haushalt der Eltern). Über Paarbeziehungen, die über die Grenzen eines Haushaltes hinweg bestehen, können auf Grundlage des Mikrozensus keine Aussagen getroffen werden.

Auf Ebene der Bundesländer fallen vor allem die Stadtstaaten auf: Dort lebte 2015 nur etwa jede zweite erwachsene Person mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin zusammen (Berlin: 49%; Bremen: 52%; Hamburg: 52%). In den Flächenländern lag der entsprechende Anteil der Bevölkerung in Paarbeziehungen mit durchgängig knapp über 60% deutlich höher.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 21.02.2017

Für mehr als jedes dritte Kind (35,7%), das im zweiten Quartal 2015 in Deutschland geboren wurde, bezog der Vater Elterngeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich die sogenannte Väterbeteiligung beim Elterngeld damit im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,3Prozentpunkte erhöht. Dies zeigen die aktuellen Berechnungen zu den abgeschlossenen Leistungsbezügen für im zweiten Quartal 2015 geborene Kinder aus der amtlichen Statistik zum Elterngeld.

Sachsen war im zweiten Quartal 2015 mit inzwischen 46,7% weiterhin Spitzenreiter bei der Väterbeteiligung, gefolgt von Bayern mit 43,4% und Thüringen (42,7%). Die geringsten Werte wiesen Bremen mit 27,3% und das Saarland mit 24,5% auf.

Die Väterbeteiligung steigt seit Beginn der Berechnungen (Geburtsjahr 2008) kontinuierlich an. Bei den im zweiten Quartal 2008 geborenen Kindern war es bundesweit noch jedes fünfte Kind (20,5%) gewesen, für das der Vater Elterngeld in Anspruch nahm. Zwei Jahre später war es bereits jedes vierte Kind (25,4%). Die Mütterbeteiligung am Elterngeld lag während des gesamten Zeitraums bei 95 bis 96%.

Deutschlandweit ist die Väterbeteiligung zwischen dem zweiten Quartal 2008 und dem zweiten Quartal 2015 um 15,2 Prozentpunkte gestiegen. Ausgehend von unterschiedlichen Niveaus in den einzelnen Bundesländern gab es in den letzten 7 Jahren die höchsten Anstiege in Baden-Württemberg (+20,0Prozentpunkte), Sachsen (+19,6 Prozentpunkte) und Thüringen (+17,5 Prozentpunkte), die geringste Zunahme wies Bremen auf (+9,8 Prozentpunkte).

Mit Einführung des Elterngeld Plus für ab dem dritten Quartal 2015 geborene Kinder wurde die maximale Elterngeld-Bezugsdauer von 14 bis auf nun 32 Monate erweitert. Für die Berechnungen zur Väterbeteiligung müssen alle Leistungsbezüge für den betrachteten Geburtenzeitraum abgeschlossen sein. Vergleichbare Aussagen für ab dem dritten Quartal2015 geborene Kinder können daher erst nach einem entsprechend längerem Zeitraum getroffen werden.

Weitere detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im zweiten Quartal 2015 geborene Kinder sowie Ergebnisse zum Elterngeld Plus (detaillierte Ergebnisse zu Bestandsdaten bis zum dritten Quartal 2016) sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter Publikationen abrufbar.

Weitere Informationen zur Statistik über das Elterngeld sind hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Elterngeld/ElterngeldGeburtenVj.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.02.2017

Wie Kindergeldzahlungen an EU-Bürger, deren Kinder nicht in Deutschland leben, an das in den jeweilige Länder bestehende Lebenshaltungskostenniveau angepasst werden könnten, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11130 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811130.pdf)) von der Bundesregierung erfahren. Gefragt wird auch, für wie viele im Ausland lebende Kinder Kindergeld gezahlt wird und wie hoch die Beträge sind. Außerdem sollen die Einsparungen beziffert werden, falls das Kindergeld an das Lebenshaltungskostenniveau im Ausland angepasst werden könnte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 111 vom 23.02.2017

Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Angestellten auf Anfrage mitteilen, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11133 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811133.pdf)) zur Schaffung von mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen vor. Zudem sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet werden, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Lohngleichheit von Männern und Frauen zu überprüfen und entsprechende Berichte vorzulegen, die frei einsehbar sind.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten im Jahr 2016 Frauen gegenüber Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und Qualifikation noch immer sieben Prozent weniger. Die Regierung erhofft sich, mit ihrem Gesetz für mehr Transparenz und Lohngerechtigkeit in den Betrieben zu sorgen. In ihrer Gesetzesbegründung beruft sich die Bundesregierung auf den Verfassungsauftrag nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, nach dem der Staat "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern und auf "die Beseitigung bestehender Nachteile"hinzuwirken habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 94 vom 15.02.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das Bundeskabinett fordern 20 Verbände und Organisationen, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden können. Die Folge wäre, dass Bundesländer die Möglichkeit bekämen, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Damit wäre zum Beispiel einer großen Zahl von Kindern dauerhaft der Zugang zu Schulen verwehrt, befürchten die unterzeichnenden Organisationen. Sie unterstreichen, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich so kurz wie möglich in Flüchtlingseinrichtungen untergebracht werden sollten, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Das Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engem Raum, mangelnde Privatsphäre und fehlende Rückzugsorte haben negative Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Zudem sind der Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie zu Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen stark eingeschränkt.

Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf in bestimmten Fällen eine Pflicht der Jugendämter vor, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unverzüglich einen Antrag auf Asyl zu stellen.

Grundsätzlich begrüßen die unterzeichnenden Organisationen und Verbände die Klärung der Zuständigkeit von Jugendämtern für die Stellung von Anträgen im Asylverfahren. Der alleinige Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. In einigen Fällen ist die Stellung eines Asylantrags nicht im Sinne des Kindeswohls. Hier sind andere Anträge mit dem Ziel der Aufenthaltssicherung nach dem Aufenthaltsgesetz erfolgsversprechender. Die unterzeichnenden Organisationen sprechen sich deshalb für eine Einzelfallprüfung durch das Jugendamt aus. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die asyl- und aufenthaltsrechtliche Qualifikation der zuständigen Mitarbeitenden in den Jugendämtern, ein fundiertes asyl- und aufenthaltsrechtliches Clearing und damit verbundene zeitliche und fachliche Ressourcen.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Die AWO lehnt die geplante Regelung ab, da Kinder und Jugendliche, die Flucht erfahren mussten besonders schutzbedürftig sind. Es gilt, ihnen eine kindergerechte Umgebung zu gewähren, um deren Entwicklung zu fördern. Die im Gesetzentwurf geforderte Praxis widerspricht dem Recht auf gesellschaftliche Teilhabe der Kinder und Jugendlichen.

Die gemeinsame Stellungnahme von 20 Bündnispartnern ist hier zu finden: http://www.awo.org/sites/default/files/2017-02/2017_02_21_PM_Gesetz%20zur%20besseren%20Durchsetzung%20derAusreisepflicht.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 22.02.2017

Das Lohntransparenzgesetz wird heute mit der ersten Lesung in den Bundestag eingebracht. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, sagte dazu am Donnerstag in Berlin:

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, für Frauen und Männer – weil es das in diesem Land immer noch nicht gibt, kommt nun das Lohntransparenzgesetz. Es ist ein wichtiges Signal auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit. Das Tabu über Gehälter zu sprechen, dürfte damit ein Stück weit gebrochen werden. Es ist nun an den Abgeordneten, das Gesetz zügig zu beschließen. Allerdings gilt es nachzubessern. Wir setzen darauf, dass dies im parlamentarischen Verfahren auch passiert.

Betriebliche Prüfverfahren sind bislang nicht verbindlich festgeschrieben. Ein Teil der Lohnlücke entsteht aber auf betrieblicher Ebene und nur ein Prüfverfahren kann Klarheit bringen, an welcher Stelle Frauen beim Gehalt benachteiligt werden. Mindestens für tarifungebundene Unternehmen sollten zertifizierte Prüfverfahren verpflichtend sein.

Der individuelle Auskunftsanspruch, nach dem Frauen künftig nachfragen dürfen, wie ihr Gehalt im Vergleich zu dem männlicher Kollegen gestaltet ist, gilt nur für Betriebe ab 200 Beschäftigten. Die Richtung stimmt, nur sollte dieser Auskunftsanspruch für alle Betriebe gelten."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund vom 16.02.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e. V. (DKSB) begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen. Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: „Die Aktivitäten der Bundesregierung, eine Klärung bezüglich Frühehen herbeizuführen, sind wichtig und richtig. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Ehemündigkeit ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden soll. Der Gesetzgeber folgt damit den Empfehlungen der UN-Kinderrechtskonvention und setzt diese konsequent um. Dadurch werden endlich die Kinder in den Blick genommen.“ Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Minderjährige infolge der Unwirksamkeit oder der Aufhebung ihrer Ehe keine rechtlichen Nachteile im Hinblick auf ihr Aufenthaltsrecht haben sollen.

„Hier fordern wir die Bundesregierung auf, klar Position zu beziehen“, so Hilgers weiter. Denn diese Umschreibung lasse die Möglichkeit zu, dass nach Aufhebung der Ehe und mit Eintritt in die Volljährigkeit ins Heimatland zurückgeführt werden könne. „Für die jungen Menschen bedeutet dies allerdings unter Umständen Verfolgung und eine existentielle Bedrohung im Herkunftsland. Es gilt daher, ganz klar darzulegen, dass bereits beim geringsten Verdacht einer Ächtung im Herkunftsland keine Ausweisung der Betroffenen vollzogen wird“, betont DKSB-Präsident Hilgers.

Die ausführliche Stellungnahme ist hier zu finden: www.dksb.de/Content/shownews.aspx?news=341.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 23.02.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk dringt anlässlich der Medienberichte zu einer Einigung der Regierungskoalition zum Thema Kinderehen auf eine Rechtsverbesserung im Sinne des Kindeswohls. „Wir begrüßen, dass zukünftig im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland grundsätzlich nur dann anerkannt werden sollen, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind. Im Sinne einer angemessenen Berücksichtigung des Kindeswohls gilt es dabei allerdings Schutzrechte und andere Rechte von Kindern in Balance zu halten. Daher sollten Ausnahmen möglich sein, wenn Familiengerichte im Einzelfall zu der Einschätzung gelangen, dass die Untergrenze bei einem der Partner bei 16 Jahren liegen darf. Das kann beispielsweise dann akzeptabel sein, wenn sich eine konkrete Beziehung trotz der Minderjährigkeit eines Partners als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eine Ehe ausnahmslos für nichtig zu erklären, bei der mindestens eine beziehungsweise einer der Eheschließenden 16 oder 17 Jahre alt waren, kann weitreichende Folgen für die Betroffenen haben. Zum Beispiel können Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, die Rückkehr kann durch soziales Stigma erschwert werden und Kinder aus solchen Ehen würden als unehelich angesehen. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die unbedingt zu berücksichtigen ist“, so Hofmann weiter.

Als Kinderrechtsorganisation orientiert sich das Deutsche Kinderhilfswerk in allererster Linie an den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, die seit ihrer Ratifizierung im Jahre 1992 in Deutschland geltendes Recht ist. Grundsätzlich tritt das Deutsche Kinderhilfswerk in Übereinstimmung mit dieser Konvention und den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes im General Comment Nr. 18 dafür ein, dass Ehen in Deutschland grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind. Ausnahmen sind jedoch unter Umständen bei einer Untergrenze von 16 Jahren und unter Einbeziehung des Familiengerichtes denkbar. Starre Regelungen werden dem Kindeswohl nach Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention nicht gerecht, sondern es braucht hier eine Regelung mit Augenmaß.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 16.02.2017

Kindertageseinrichtungen vor allem in Stadtteilen und Regionen mit besonderem Entwicklungsbedarf können sich ab sofort wieder für eine Kindergarten plus Sonderförderung bewerben. Diese wird durch die Unterstützung der Initiative DEUTSCHLAND RUNDET AUF ermöglicht und soll Kindern aus belasteten Familien zu Gute kommen.
Persönlichkeitsbildung in Kindertageseinrichtungen mittels einer intensiven sozialen und emotionalen Förderung ist das Ziel, das die Deutsche Liga für das Kind mit der Implementierung des Programms Kindergarten plus deutschlandweit erfolgreich verfolgt. Durch die Umsetzung des Programms erhalten Kinder die Chance, wichtige Basisfähigkeiten wie Selbst- und Fremdwahrnehmung, Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit zu erwerben und einzuüben. Dabei werden Selbstwirksamkeit, Beziehungsfähigkeit, Leistungsmotivation und die Fähigkeit, Konflikte zu lösen, gefördert. Materialien und Methoden von Kindergarten plus richten sich an vier- und fünfjährige Kinder in Kindertageseinrichtungen. Die Eltern werden einbezogen. Das Programm bietet Erzieherinnen und Erziehern eine einführende Fortbildung sowie einen Themenleitfaden, umfangreiche pädagogische Materialien sow ie einen Reflexionstag, um das nachhaltig wirksame Programm in ihrer Kita zu etablieren.
Kindergarten plus stärkt Kinder mittels der Arbeit an neun Themenbausteinen und einem schulvorbereitenden Vertiefungsmodul.

Auch Kinder im Zweitspracherwerb Deutsch oder mit Fluchthintergrund können vom ersten Treffen an integriert werden. Dies belegt beispielhaft die Rückmeldung der Erzieherinnen und Erzieher der DRK Betreuungsdienste Glückstadt: „Gerade durch die Arbeit mit Tula und Tim (den Handpuppen des Programms) bricht das Eis in der Beziehung zueinander. Die Kinder können Angst und Scheu (…) überwinden. Das ist sehr, sehr wertvoll! Alle Kinder sprechen sofort deutsche Wörter nach (…). Dies bedeutet für die Kinder hier Zugang zu Bildung und somit Teilhabe ab dem ersten Tag ihrer Ankunft in Deutschland! Kindergarten plus kann auch für die Arbeit mit Kindern mit Fluchthintergrund wertvolle Anregungen geben.“
Bewerbungen von bis zu zehn Kindertageseinrichtungen, z. B. eines Trägers oder innerhalb eines Verbundes sowie Einzelbewerbungen können berücksichtigt werden. Die Eigenbeteiligung der Kitas beträgt, abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kinder, 100,- bis maximal 200,- Euro.

Weitere Informationen sind hier zu finden: www.kindergartenplus.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft (Initiative gegen frühkindliche Deprivation) e. V. vom 23.02.2017

Mit Erstaunen haben der Verband kinderreicher Familien (KRFD) und der ABC Club e. V. die Entscheidung des Stuttgarter Sozialministeriums zur Kenntnis genommen, den Landeszuschuss an Eltern mit Mehrlingsgeburten zu streichen. Bislang hat das Land Baden-Württemberg Familien mit Mehrlingsgeburten mit einer Einmalzahlung von 2500 Euro pro Kind unterstützt. „Der Landeszuschuss war eine enorme Hilfe, denn eine Mehrlingsgeburt bedeutet neben der Freude über den geballten Familienzuwachs eben gerade am Anfang massive finanzielle Ausgaben und eine komplette Umstellungen aller Lebensvollzüge“, so Ulf Köster, 1. Vorsitzender des ABC Club e. V. Deutschland. Die internationale Drillings- und Mehrlingsinitiative ist seit dem Jahr 2016 Kooperationspartner des KRFD.

Diese Maßnahme sei ein „bedrückender Hinweis auf die Blindheit und Kurzsichtigkeit politisch Verantwortlicher gegenüber den Familien, ihren Bedarfen und schlussendlich auch gegenüber der Zukunft unseres Landes“, kommentiert Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des KRFD und selbst Mutter von sechs Kindern. Unserer Gesellschaft fehlten Kinder und besonders fehle es vielen Eltern an Mut zum dritten oder vierten Kind, obwohl sie es sich eigentlich wünschten. Eltern, die die Herausforderung Großfamilie annehmen, die Unterstützung zu verweigern, sei nicht nachvollziehbar. Zumal diese Einmalzahlung im Jahr 2015 nur bei 44 Familien angezeigt war und den Landeshaushalt mit lediglich 400.000 Euro belastet habe. „Diese eine Sparmentalität simulierende Entscheidung zu Lasten der Familie zerstört das Vertrauen von zukünftigen Eltern und bestätigt junge Menschen in ihrem Verdacht, dass Familiengründung bestraft wird“, führt Müller aus. „Mehrlingsgeburten bedeuten für die Eltern oft die Suche nach neuem Wohnraum, einem neuen Auto, teureren Mehrlingskinderwagen und entsprechender häuslicher Ausstattung“, erklärt Ulf Köster die rein finanziellen Herausforderungen für Mehrlingseltern konkret. „Nachhaltige Familienpolitik braucht klare Analyse und Empathie und beides fehle bei der aktuellen Entscheidung“, fassen Müller und Köster zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 16.02.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. März 2017, 19:30 Uhr

Veranstalter: zakk gGmbH in Zusammenarbeit mit dem Düsseldorfer Aufklärungsdienst VHS Düsseldorf

Ort: Düsseldorf

Welche Rolle übernimmt der Staat in der Familienpolitik und wie werden diese gefördert? Wie kann die «normalbesetzte» Kleinfamilie in der Kinder erzogen und pflegebedürftige Menschen versorgt werden sollen aufgebrochen werden?

Informationen zur Veranstaltung sind hier zu finden: http://www.zakk.de/event-detail?event=5232.

Termin: 24. März 2017, 10:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. in Zusammenarbeit mit der Nationalen Armutskonferenz c/o Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V.

Ort: Berlin

Hinweis: Es wird um eine frühzeitige Anmeldung gebeten.

Das Fachgespräch will der Frage nachgehen, inwieweit die Rechte Armutsbetroffener verletzt werden und welche Mechanismen Ihnen zur Verfügung stehen, um zu Ihrem Recht zu kommen. Hierzu wird mit Vertreter_innen von Beratungsstellen erörtert, welche Themen in der Beratung besonders häufig nachgefragt werden und welche Veränderung seit der Einführung des Regelvereinfachungsgesetzes sich manifestiert haben. Berichten werden u. a. Bernd Eckhard (Nürnberg), Harald Thomé (Wuppertal), sowie Beratende aus der Arbeitslosen-Selbsthilfe-Organisation Oldenburg (ALSO) und aus Beratungsstellen der Diakonie.

Die Anmeldung ist hier möglich: armutskonferenz@diakonie.de.

Informationen zur Veranstaltung sind hier zu finden: http://info.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Termine/2017-3-24_Recht_Arme.pdf.

Termin: 31. Mai 2017

Veranstalter: Bertelsmann-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Ort: Berlin

Hintergrund des Forums ist ein Kooperationsprojekt der Bertelsmann Stiftung mit der Kindheitsforscherin und Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Tanja Betz und ihrem Team von der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Erste Forschungsergebnisse daraus sollen auf dem Expertenforum vorgestellt und gemeinsam mit den Teilnehmern diskutiert werden. Im Diskurs sollen Handlungsimpulse für die Bildungs- und Sozialpolitik entwickelt werden. Ziel ist es, die Zusammenarbeit von Fach- und Lehrkräften, Eltern sowie Kindern so zu gestalten, dass Bildungschancen eröffnet oder verbessert werden.

Das Programm soll (zukünftig) hier zu finden sein: http://www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/familie-und-bildung-politik-vom-kind-aus-denken/projektnachrichten/save-the-date/.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heute veröffentlichten OECD-Studie „Dare to Share“ fordert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) eine zügige Umsetzung weiterer Maßnahmen, um die partnerschaftliche Aufgabenteilung zu fördern.

Was sind die Hintergründe und entscheidenden Fragen bei der Förderung einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung in Familie und Beruf in Deutschland? In der OECD-Studie werden die deutschen Erfahrungen dabei im internationalen Vergleich untersucht, u. a. mit Blick auf Frankreich und die nordischen Länder, die seit langem eine Politik zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Stärkung der Geschlechtergleichstellung verfolgen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF): „Die Bemühungen um mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf dürfen nicht abreißen. Das ZFF setzt sich daher für eine schnelle Umsetzung der Idee einer Familienarbeitszeit ein.Ebenfalls muss das Rückkehrrecht aus der Teilzeit noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Nur in der Trias Entgeltgleichheit, Rückkehrrecht aus der Teilzeit und Familienarbeitszeit kommen wir bei der Unterstützung junger Familien erheblich weiter. Obwohl hierzulande große Fortschritte bei der Förderung von erwerbstätigen Eltern und der partnerschaftlichen Aufgabenteilung erzielt wurden, hat Deutschland – vor allem mit Blick auf die Lage der Frauen – in Sachen Vereinbarkeit im internationalen Vergleich noch Nachbesserungsbedarf: Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Teilzeit, tragen damit nur in einem geringen Umfang zum Haushaltseinkommens bei und übernehmen größtenteils und unfreiwillig die unbezahlte Arbeit zu Hause und bei der Erziehung der Kinder. Deutschland muss daher mehr Partnerschaftlichkeit wagen. Gerade in Wahlkampfzeiten muss sich die Politik verstärkt für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, eine stärkere Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung und Hausarbeit bewirken und damit Müttern eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit höherer Stundenzahl ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.02.2017

Heute hat das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Nutzung des Elterngeldes veröffentlicht. Das ZFF freut sich über die positive Entwicklung dieser Familienleistung, regt jedoch weitere Verbesserungen an.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist zu einer wichtigen gleichstellungpolitischen Leistung geworden. Eine Leistung, die nicht mehr abfällig als „Wickelvolontariat“ abgestempelt werden kann, sondern die Normen verändert hat und starre Rollenmodelle verschwinden lässt. Es handelt sich hierbei natürlich nicht um ein Allerheilmittel: Auch wenn immer mehr Väter das Elterngeld nutzen, nutzen sie doch überwiegend eine zweimonatige Auszeit. Häufig fehlt es an Verständnis der Kollegen und Kolleginnen, an starren Arbeitszeitmodellen und Präsenzkulturen. Nicht zuletzt reicht es nicht bei allen Einkommen aus, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Als ZFF fordern wir daher eine Ausweitung der Partnermonate. Dies würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Auch viele Unternehmen könnten davon profitieren und ihr Vertretungsmanagement einfacher und effektiver gestalten. Darüber hinaus brauchen wir dringend andere Arbeitszeitmodelle und existenzsichernde Arbeitsbedingungen, damit Partnerschaftlichkeit in allen Familien gelebt werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.02.2017

AKTUELLES

Die sich stetig verändernden Ansprüche an das Pädagogische Fachpersonal in der Frühen Bildung führen auch zu einem Bedeutungszuwachs der Aus-, Fort- und Weiterbildung dieser Fachkräfte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat daher im Jahr 2011 die Forschungsförderung „Ausweitung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ (AWiFF) initiiert. Im Mittelpunkt standen u. a. Fragen rund um die Berufseinmündung der frühpädagogischen Fachkräfte in den Arbeitsmarkt sowie die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung. Auch Fragen zur Berufswahl, zum Studium der Kindheitspädagogik und zu Qualifikationsprofilen des Personals wurden betrachtet. In diesen Themenfeldern haben die Projekte vielfältige neue Erkenntnisse geliefert.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.bmbf.de/pub/Profis_fuer_die_Kita.pdf.

Der Film zum Ehegattensplitting – auf Anregung der ÜPFI (Überparteiliche Fraueninitiative Berlin – Stadt der Frauen e. V.) entstanden – ist gerade fertig geworden und wird im März zur Frauenwoche auf dem Sendeplatz des Wirtschaftsmagazins makro in 3sat ausgestrahlt: „Ehe-Bonus vor dem Aus?“ am 10. März um 21:00 auf 3sat.

Weitergehende Informationen dazu sind hier zu finden: http://pressetreff.3sat.de/startseite/artikel/macht-euch-stark/.

Der Niedersächsische Landesverband Intersexuelle Menschen e. V. hat eine Broschüre mit dem Titel „Wenn das Erscheinungsbild ihres Kindes in kein Geschlecht zu passen scheint… – Eine Broschüre von Eltern für Eltern“ herausgegebenen. Thematisch liegt der Fokus auf Varianten der Geschlechtsentwicklung, genauer gesagt Intersexualität, Intergeschlechtlichkeit, DSD und Hermaphroditismus bei Neugeborenen und Kindern.

Die Broschüre soll offene Fragen betroffener Eltern beantworten und Hilfestellungen mit der unbekannten Situation bieten.

Eine Leseprobe sowie Informationen zu den Bezugsmöglichkeiten sind hier zu finden: http://nds.intersexuelle-menschen.net/aktivitaeten/.

Mit dem Modellprojekt „Beratungskompetenz für Regenbogenfamilien“ leistet der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Beitrag, damit die Mitglieder von Regenbogenfamilien wohnortnah fachkundigen Rat und Hilfe erhalten und sich willkommen fühlen können. Fachkräfte in Beratungseinrichtungen machen sich seit Sommer 2016 bundesweit durch die Fortbildungen unseres Projektes mit den Herausforderungen und Potenzialen von Regenbogenfamilien vertraut.

Hierzu gehört der neue Flyer „Mit RegenbogenFAMILIEN neue Wege gehen“!

Der Flyer ist hier zu finden: http://www.regenbogenkompetenz.de/wp-content/uploads/2017/02/LSVD_Beratungsstellenflyer_RZ-fin.pdf.

Weitere Informationen zum Projekt sind hier zu finden: http://www.regenbogenkompetenz.de/.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 3 2017

SCHWERPUNKT I: Kinderreport 2017

Heute hat das Deutsche Kinderhilfswerk den Kinderreport 2017 in Berlin vorgestellt. Neben Fragen von Demokratieförderung, Partizipation und Kinderrechten wurden insgesamt 1.703 Kinder, Jugendliche und Erwachsene nach ihrer Meinung zum Thema Kinderarmut befragt. 93% der Kinder und Jugendlichen und 87% der Erwachsenen, die befragt wurden, nennen ein zu niedriges Einkommen als Ursache für Kinderarmut.

„Die wirtschaftliche Stabilität der Familie ist einer der Schlüssel zur Demokratieförderung im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“, sagt Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V.

Merkel betont weiter, dass es ein großes Bewusstsein für soziale Missstände gibt: „Die Ergebnisse des Kinderreports sprechen für sich. Niedriges Einkommen, eine zu geringe staatliche Unterstützung und ein Bildungssystem, welches arme Kinder und Jugendliche benachteiligt – all dies wird von den Familien klar als Ursache von Armut und langfristigen Armutsfolgen erkannt. Dabei widerspricht dies dem in der UN-Kinderrechtskonvention festgestellten Rechten des Kindes auf Bildung auf Grundlage der Chancengleichheit sowie dem Recht auf Gewährleistung eines angemessen Lebensstandards. Es ist an der Zeit, dass die Politik das Problem der Kinderarmut umfassend angeht!“

Das ZFF fordert perspektivisch, die Familienförderung ‘vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen: mit einer sozial gerechten KINDERGRUNDSICHERUNG von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.02.2017

Nur rund zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland (64 Prozent) traut der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Dabei steigt das Zutrauen mit zunehmendem Alter und steigendem Einkommen deutlich an. Ein Drittel der Bevölkerung (33 Prozent) zweifelt an der Demokratiefähigkeit der nachfolgenden Generation. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2017.

Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich ein durchaus differenziertes Bild. Das größte Vertrauen in die Jugend haben in dieser Frage die FDP-Anhänger/innen (84 Prozent) und Grünen-Anhänger/innen (78 Prozent), während SPD-Anhänger/innen (69 Prozent) und Unions-Anhänger/innen (66 Prozent) nur knapp über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegen. Deutlich skeptischer in Bezug auf die Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen zeigen sich AfD- (58 Prozent) und Linke-Anhänger/innen (56 Prozent). Bei der Frage, wer hauptsächlich die Verantwortung dafür trägt, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern, sehen 90 Prozent der Befragten Familie und Elternhaus in der Pflicht, 65 Prozent Schule und Kita. Mit weitem Abstand folgen in dieser Frage Sportvereine (12 Prozent), politische Parteien (10 Prozent), die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugendverbände (jeweils 7 Prozent).

Um demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern, halten 92 Prozent der Befragten mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit für sinnvoll. Als weitere wichtige Maßnahmen werden eine Stärkung des Gesellschaftskundeunterrichts in den Schulen (89 Prozent) und die stärkere Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen in der Politik (83 Prozent) befürwortet. Sehr verbreitet sind darüber hinaus Meinungen, dass Trainerinnen und Trainer in Sportvereinen Vorbilder in Sachen Demokratie sein sollten (79 Prozent), und dass politische Bildung Pflichtfach in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern (78 Prozent) sein sollte. Eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen halten 66 Prozent für sinnvoll, politische Bildung schon ab der Grundschule 48 Prozent.

„Die Vermittlung von Demokratiefähigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das geringe Vertrauen Erwachsener in die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, die Demokratie in Deutschland auch zukünftig zu bewahren, erfüllt uns mit Sorge. Gleichzeitig bietet der Kinderreport 2017 aber auch Hinweise auf Strategien zur Stärkung unserer Demokratie durch eine Förderung demokratischer Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen. Wenn diese Förderung von nachhaltiger Wirkung sein soll, muss sie frühzeitig ansetzen und vor allem milieuübergreifend erfolgen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Demokratie normiert unser Zusammenleben und gibt den geregelten Rahmen für politische Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse vor. Sie ist aber nur dann verwirklicht, wenn jeder einzelne sie unabhängig vom Alter als Möglichkeit zur Selbstentfaltung begreift und gleichzeitig die vielfältigen Meinungen und Bedürfnisse anderer nicht aus dem Blick verliert. Wir müssen unsere Demokratie mit Leben füllen, ihre Voraussetzungen bewahren und sie offensiv gegen Bedrohungen verteidigen – und zwar jeden Tag aufs Neue“, so Krüger weiter.

„Demokratische Bürgerrechte und soziale Sicherheit dürfen weder hierarchisiert, noch gegeneinander aufgerechnet werden. Das ist eine meiner zentralen Lehren, aus dem Scheitern des real existierenden Sozialismus. Und sie bleibt aktuell angesichts zunehmend fataler Defizite des real existierenden Kapitalismus“, sagt Petra Pau, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 02.02.2017, gekürzt

Anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2017 des Deutschen Kinderhilfswerks erklären KatjaDörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

"Die Forderung des Deutschen Kinderhilfswerks, Demokratie und Beteiligung von klein auf zu stärken und zu fördern, ist richtig und wichtig. Wenn Kinder und Jugendliche nicht nur zu Hause, sondern auch in der Kita und Schule oder im Sportverein von Anfang an echte Mitbestimmung erleben, prägt das ein Leben lang.

Dass nur rund zwei Drittel der Erwachsenen Kindern und Jugendlichen den Erhalt unserer Demokratie zutrauen, muss Anlass zum Handeln sein. Kinder und Jugendliche brauchen echte verankerte Mitbestimmungsrechte.

Demokratische Entscheidungen, egal ob in Kita, Schule, Jugendeinrichtung oder Wohnviertel, in die Kinder und Jugendliche eingebunden sind, haben eine breitere Akzeptanz und sind in der Regel auch qualitativ besser. Kinder und Jugendliche werden als Expertinnen und Experten in eigener Sacheernst genommen, werden in ihrer Persönlichkeit gestärkt und entwickeln sich zu aktiven Bürgerinnen und Bürgern.

Auf diesem Weg müssen nicht nur ihre Mitbestimmungsrechte, sondern auch ihre grundsätzlichen Rechte gewahrt und unmissverständlich klargestellt werden. Dafür braucht es, die längst überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz."

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.02.2017

„Der Kinderreport 2017 legt den Finger in die Wunde“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu dem heute vorgestellten Bericht des Kinderhilfswerks. Norbert Müller weiter:

„Über 80 Prozent der Befragten, Kinder wie Erwachsene, wissen, dass Kinderarmut vom geringen Einkommen der Eltern abhängt. Sie wissen auch: Alleinerziehende werden zu wenig unterstützt und rutschen so in Armut ab. Auch der Bundesregierung ist das seit Jahren bekannt. Allein: Sie tut nichts, um diese Zustände endlich zu beseitigen.

Als Fraktion haben wir mittels eines Antrags den Aktionsplan gegen Kinderarmut eingebracht. 328 Euro Kindergeld bilden dabei gemeinsam mit einer gut ausgebauten sozialen Infrastruktur und einer starken Kinder- und Jugendhilfe das Fundament. Den kindbezogenen Steuerfreibetrag überführen wir in das Kindergeld, so dass jedes Kind nach gleichem Wert bemessen wird.

Für all diejenigen Kinder, bei denen das Kindergeld nicht reicht, sie aus der Armut zu befreien und ihnen Teilhabe zu ermöglichen, müssen wir die bestehenden sozialstaatlichen Unterstützungssysteme ausbauen und diskriminierungs- und sanktionsfrei gestalten. Dazu muss das Sanktionsregime bei Hartz IV abgeschafft, die Regelsätze deutlich erhöht und das Bildungs- und Teilhabepaket in den Regelsatz überführt werden. Das Wohngeld muss erhöht, der Kinderzuschlag massiv ausgebaut und der Unterhaltsvorschuss entfristet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 02.02.2017

Anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2017 fordert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes Sebastian Heimann das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche: „Kinder sind unsere Zukunft, aber an der Wahlurne kommen sie nicht vor. 13 Millionen Bundesbürger unter 18 Jahren sind vom Wahlrecht und damit vom wichtigsten Grundrecht ausgeschlossen. Hier klafft ein riesiges Demokratiedefizit! Grundrechte gelten von Geburt an und nicht erst ab der Volljährigkeit. Wir brauchen deshalb ein Wahlrecht von Geburt an, das treuhänderisch von den Eltern ausgeübt wird, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen. Gebt den Kindern eine Stimme – sie haben unser Vertrauen verdient“, fordert Heimann.
Dass das Vertrauen in die Kinder und Jugendlichen gerechtfertigt ist, bestätigt auch eine repräsentative Befragung zum Kinderreport: „Junge Menschen haben eine hohe Wertschätzung für die Demokratie und wollen darüber mitbestimmen, wer künftig ihre Zukunft gestaltet. Aber sie dürfen nicht wählen, obwohl sie dazu fähig und in der Lage sind.

64 Prozent der Erwachsenen in Deutschland vertrauen laut Kinderreport in die Demokratiefähigkeit der nachfolgenden Generation, bei den liberalen Parteien ist das Vertrauen in die Jugend noch stärker. Angst vor der Zukunft gibt es vor allem an den Rändern des politischen Spektrums. Angesichts der demografischen und politischen Entwicklung gilt mehr denn je: Demokratie lebt von einer Beteiligung aller, kein Bundesbürger darf von seinem Grundrecht ausgeschlossen werden. Erst das Wahlrecht von Geburt an macht die Demokratie zukunftsfest“, so Heimann.
Für das Wahlrecht von Geburt an sprechen sich bereits zahlreiche prominente und fachkundige Persönlichkeiten, wie die ehemalige Bundesfamilienministern Renate Schmidt und der bekannte Verfassungsrechtler Paul Kirchhof, aus. Auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat sich mehrfach positiv zum Familienwahlrecht geäußert.
„Der DFV wird sich im Bundestagswahlkampf überparteilich und auf breiter Basis für das Wahlrecht ab Geburt einsetzen. Interessierte können sich an den DFV wenden. Engagieren Sie sich mit uns, dass es nicht noch einmal eine Bundestagswahl ohne die Stimmen der jüngsten Generation gibt“, so Verbandsgeschäftsführer Heimann.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 06.02.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie muss das Ziel, die Position von Kindern und Familien in unserer Gesellschaft zu stärken, auf andere Weise erreicht werden, als durch ein Familienwahlrecht oder eine Stellvertreterlösung: Durch eine gute Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien auf allen Ebenen, durch bessere Teilhabemöglichkeiten sowie den konsequenten Einbezug von Kindern, Jugendlichen und Familien in alle Belange, die sie betreffen. Ein eigenständiges Wahlrecht für Kinder und Jugendliche ist dabei ein Baustein dieser Stärkung. In diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls, die Kinderrechte als eigenständige Rechte in das Grundgesetz aufzunehmen.

Das Positionspapier des ZFF „Mehr Teilhabe für Familien und Kinder! Für ein eigenständiges Kinder- und Jugendwahlrecht und gegen ein Familienwahlrecht!“ finden Sie hier: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_kinderwahlrecht.pdf.

SCHWERPUNKT II: 15. Kinder- und Jugendbericht

Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass das Jugend- und junge Erwachsenenalter eine eigenständige Lebensphase mit besonderen Herausforderungen ist. Daraus leitet sich der Anspruch einer Eigenständigen Jugendpolitik ab.

Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erklärt: „Der Bericht bestätigt unser Verständnis von Jugendpolitik. Sie muss sich an zwei Maßstäben orientieren: An Interessen und Bedürfnissen der Jugend selbst und am Zusammenwirken aller Akteure für eine jugendgerechte Gesellschaft.“ Der 15. Kinder- und Jugendbericht mit dem Titel „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsent-wicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“ wurde von einer unabhängige Sachverständigenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, dem Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI), im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet.

Der Bericht zeichnet ein aktuelles Bild der Lebenslagen und des Alltags Jugendlicher und junger Erwachsener. So wird „Jung sein heute“ durch den demografischen Wandel und unsere Migrationsgesellschaft bestimmt, ebenso wie durch (ungleiche) sozioökonomische Rahmenbedingungen und die Einbettung in Bildung, Ausbildung und Beschäftigung. Betrachtet wurden auch Familienbeziehungen, Gleichaltrigen- und Paarbeziehungen sowie Jugendkulturen und -szenen. Darüber hinaus analysiert der Bericht das Verhältnis von Jugend zu Politik und Religion, zu Gegenwart und Zukunft – bei regional unterschiedlichen Rahmenbedingungen und im Kontext von Mobilität, Digitalisierung und Globalisierung.

Ein ganzes Kapitel ist dem digital-vernetzten Leben Jugendlicher gewidmet. Darüber hinaus zieht der 15. Kinder- und Jugendbericht auch eine Zwischenbilanz zur Ganztagsschule aus der Jugendperspektive und analysiert die Situation und die Herausforderungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der sozialen Dienste im gesellschaftlichen Wandel. Der 15. Kinder- und Jugendbericht formuliert ein eindrückliches Plädoyer für eine neue Jugendorientierung in Politik und Gesellschaft. Prof. Dr. Thomas Rauschenbach unterstreicht die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen: „Jugend wird meist als individuelle Aufgabe betrachtet: Jeder Jugendliche muss sein Aufwachsen eigenständig bewältigen. Der 15. Kinder- und Jugendbericht weist darauf hin, dass diese Sichtweise zu kurz greift. Denn es gibt einen gesellschaftlichen Rahmen, in dem Jugendliche aufwachsen. Den sollten wir genauer betrachten und möglicherweise auch verändern. Das ist eine Aufgabe für die Politik, für die Kinder- und Jugendhilfe, für Bildungseinrichtungen und viele andere.“

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Stellungnahme zum 15. Kinder- und Jugendbericht beschlossen. In den Jugendbericht sind auch erstmals unmittelbar Sichtweisen junger Menschen eingeflossen. Ein zehnköpfiges Redaktionsteam der Jugendpresse Deutschland hat außerdem ergänzend zum Bericht eine Jugendbroschüre erstellt, die zentrale Themen aus der Sicht der Jungredakteure aufbereitet.

Den 15. Kinder- und Jugendbericht mit der Stellungnahme der Bundesregierung finden Sie unter www.bmfsfj.de/15-kjb.

Die Jugendbroschüre zum 15. Kinder- und Jugendbericht ist unter www.bmfsfj.de/jugend-ermoeglichen abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.02.2017

„Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt sehr, dass das Jugendalter als eigenständige Lebensphase im Kinder- und Jugendbericht hervorgehoben wird“, erläutert Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes. „Die Bundesregierung muss aber der Ankündigung, die Interessen der 12- bis 27-Jährigen in den Fokus politischen Handelns zu setzen, weitere Taten folgen lassen. Das betrifft die Beteiligung und Chancengleichheit ebenso wie die digitale Teilhabe und die Aufnahme bzw. Integration von geflüchteten Jugendlichen. Die Bundesregierung muss den Ankündigungen weitere Taten folgen lassen.“

Der Bericht verdeutlicht, dass sich die Jugendphase heute teilweise bis Ende 20 ausdehnt. Jugendliche seien in einer Drucksituation, welche durch den Fokus auf Schul- und Berufsabschlüsse verstärkt werde. Zum Jugendalter, so der Bericht, gehöre aber auch die Fähigkeit, sozial, politisch und ökonomisch Verantwortung zu übernehmen und sich persönlich frei zu entwickeln.

Berufsausbildung und ökonomische bzw. familiäre Verselbstständigung sind weniger denn je mit dem Erreichen der Volljährigkeit abgeschlossen. „Daher müssen die jugendspezifischen Unterstützungsformen und Politikstrategien länger greifen als bis zum 18. Geburtstag. Jugendliche und junge Erwachsene brauchen Angebote der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit oder auch der Erziehungshilfe. Diese müssen über die Volljährigkeit hinaus abrufbar sein“, fordert Wolfgang Stadler abschließend.

Das Bundeskabinett hat gestern den 15. Kinder- und Jugendbericht beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Eine unabhängige Sachverständigenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts, hat den Bericht unter dem Titel „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter" erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 02.02.2017

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den heute vom Kabinett beschlossenen 15. Kinder- und Jugendbericht. Wir laden alle jungen Menschen dazu ein, mitzumachen, um gemeinsam die besten Lösungen für die Zukunft zu finden. Das haben wir mit der Jugendstrategie 2015 – 2018 begonnen und das werden wir fortsetzen.

„Der Titel des 15. Kinder- und Jugendberichts lautet: „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass Jugendliche nicht zwischen allen Stühlen sitzen. Wir unterstützen sie darin, ihren festen Platz in unserer Gesellschaft zu finden. Denn gemeinsam mit ihnen gestalten wir unsere Zukunft. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Politikfelder auch junge Menschen in den Blick nehmen. Deshalb halten wir an unserem Vorhaben fest, einen Jugendcheck einzuführen, mit dem wir die Auswirkungen von Bundesgesetzen auf junge Menschen überprüfen wollen. Mit diesem umfassenden jugendpolitischen Ansatz fühlen wir uns durch den heute im Kabinett beschlossenen 15. Kinder- und Jugendbericht bestätigt.

Eine wichtige Grundlage für gute und gerechte Jugendpolitik ist, dass wir den Jugendlichen und ihren Familien soziale Sicherheit bieten. Aus diesem Grund kämpfen wir weiter für ausreichende Sozialleistungen, gute Ausbildungs- und Familienförderungen und für fair bezahlte Arbeit.

Wir wollen beste Bildungschancen von Anfang an, aber auch ausreichende Freiräume zur individuellen Entfaltung. Darum setzen wir auf moderne Ganztagsschulen, eine Berufsausbildungsgarantie, Ausbildungsmodelle in Teilzeit, Wechselmöglichkeiten zwischen beruflicher und akademischer Bildung und auf gebührenfreie und gut ausgestattete Studienplätze. Jugendliche möchten mitmischen. Sie sollen möglichst früh Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen können – und zwar in Schule, Kinder- und Jugendarbeit, Vereinen, Parlamenten, Gewerkschaften und in der Nachbarschaft.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.02.2017

Zum heute veröffentlichten 15. Kinder- und Jugendbericht erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:

Jugendliche brauchen Freiräume, um ihre Fähigkeiten und Interessen entdecken zu können. Nur so kann kreatives und innovatives Denken entstehen, das für unsere Gesellschaft so wichtig ist. Der frühe Schulbeginn, die Schulzeitverkürzung und die Straffung des Studiums haben zu einer Verkürzung der Jugendzeit geführt. Jugendliche stehen inzwischen unter einem immensen Druck zur Selbstoptimierung. Die Bundesregierung muss die Jugendlichen stärker in den Blick nehmen. Sie muss unter anderem die Jugendarbeit stärken und damit neue Freiräume für junge Menschen schaffen.

Der Zugang zu Bildung, Ausbildung und zum Arbeitsmarkt muss allen Jugendlichen gleichermaßen offenstehen, egal aus welchen familiären Verhältnissen sie stammen oder ob sie einen Migrationshintergrund haben. Daran muss die Bundesregierung weiterarbeiten. Unser Konzept der Grünen Ausbildungsgarantie würde allen jungen Menschen einen Berufsabschluss und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Auch bei den Beteiligungsmöglichkeiten bleibt einiges zu tun. Jugendliche müssen sich einmischen können, nicht nur, wenn es um ihre direkten Belange geht. Sie müssen politisch gehört und ernst genommen werden. Wir fordern eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, damit die Anliegen Jugendlicher auch endlich in der Politik eine wichtige Rolle spielen.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 31.01.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung hat das Bundesfrauenministerium erstmals eine empirische Studie mit Zahlen für Deutschland vorgestellt. Demnach leben hierzulande knapp 50.000 Frauen, die Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Nach Schätzungen sind zwischen 1.500 und 5.700 Mädchen, die in Deutschland leben, davon bedroht.

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek, der die Ergebnisse der Studie am Montag präsentierte, unterstrich: „Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie verursacht unfassbare körperliche Qualen und seelisches Leid. Die Studie zeigt, dass das Thema auch bei uns in Deutschland hochaktuell ist – gerade auch vor dem Hintergrund von Flucht und Migration. Deshalb müssen wir handeln: Mit Aufklärung, Prävention und Strafverfolgung“, sagte Kleindiek auf einer Fachkonferenz von TERRE DES FEMMES, die heute im BMFSFJ stattfand.

Der Studie zufolge ist die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche Genitalverstümmelung besonders verbreitet ist, in Deutschland von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen stieg demnach um knapp 30 Prozent. Die vom Bundesfrauenministerium geförderte Studie wurde von Integra, der Dachorganisation von Nichtregierungsorganisationen (NRO) gegen weibliche Genitalverstümmelung, in Zusammenarbeit mit der Ramboll Management Consulting GmbH durchgeführt. Die fünf Hauptherkunftsländer, aus denen die meisten der in Deutschland betroffenen Frauen und Mädchen stammen, sind: Eritrea, Irak, Somalia, Ägypten und Äthiopien.

Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES erklärte: „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, an der die meisten Frauen ein Leben lang leiden. Wir fordern, dass alle Regierungen weltweit diesen Eingriff in die Unversehrtheit von Mädchen und Frauen gesetzlich verbieten und aktiv bekämpfen“, so Christa Stolle weiter.

Weibliche Genitalverstümmelung ist nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar (§§ 226a, 5 StGB). Um Verstöße im Ausland zu erschweren, hat die Bundesregierung im Dezember 2016 auf Initiative des BMFSFJ eine Änderung des Passgesetzes beschlossen. Wer mit Mädchen oder Frauen ins Ausland reisen will, um dort eine Genitalverstümmelung vornehmen zu lassen, dem droht künftig der Entzug des Passes. Die Maßnahme dient der Verhinderung sogenannter „Ferienbeschneidungen“. Hierfür reisen in Deutschland lebende Familien in den Ferien in ihre Herkunftsländer, um dort an den Mädchen eine Genitalverstümmelung durchführen zu lassen.

Das Bundesfrauenministerium leitet die Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland, in der sechs Bundesressorts, die Bundesländer, die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Bundesärztekammer sowie Integra vertreten sind. Die Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland.

Die „Empirische Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland“ ist abrufbar unter: http://www.netzwerk-integra.de/startseite/studie-fgm/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.02.2017

Immer mehr Frauen haben beruflichen Erfolg und gelangen in Führungspositionen. Das zeigen die Ergebnisse des Gleichstellungsindex 2016, den das Statistische Bundesamt heute (Mittwoch) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht hat. Der Gleichstellungsindex untersucht die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden.

„Über ein Drittel Frauen in Führungsverantwortung zeigt: Es geht voran mit der Gleichstellung von Frauen und Männern in den obersten Bundesbehörden. Wir haben viel geschafft“, begrüßte Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig die Ergebnisse des Gleichstellungsindexes 2016. Insgesamt liegt der Beschäftigungsanteil von Frauen in den obersten Bundesbehörden bei 54 Prozent. Erfreulich sind auch die Ergebnisse zu Frauen in Leitungsfunktionen. Hier zeigt sich, dass mittlerweile 34 Prozent Frauen Führungsverantwortung tragen.

In den obersten Bundesbehörden werden Leitungsaufgaben überwiegend von Beschäftigten des höheren Dienstes wahrgenommen. Ausschlaggebend für die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen ist hier daher die Beschäftigungszahl von Frauen im höheren Dienst. Der Gleichstellungsindex zeigt, dass auch dort der Frauenanteil im Vergleich zu 2015 weiter gestiegen ist. Mittlerweile sind über 45 Prozent der im höheren Dienst Beschäftigten Frauen. Der Gleichstellungsindex wird jährlich im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Weitere Informationen und den Gleichstellungsindex 2016 sind hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Fachberichte/Fachberichte.html und http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/Gleichstellung/Gleichstellungsindex.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.02.2017

Die aktuellen Zahlen zeigen: Der Ausbau in der Kindertagesbetreuung muss weitergehen. In der Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ hat das BMFSFJ die aktuellen Zahlen zusammengetragen. Erstmals auch für Grundschulkinder bis 11 Jahre. Der Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren ist weiter gestiegen, von 43,6 % in 2015 auf 46% in 2016. Doch nur 32,7% der Kinder dieser Altersgruppe – das entspricht einer Zahl von knapp 720.000 Kindern – wurden auch tatsächlich in 2016 betreut.

Nicht nur das Platzangebot, sondern auch die angebotenen Betreuungsumfänge sind für Eltern ein wichtiges Thema. Bei etwa der Hälfte der Eltern von Drei- bis Fünfjährigen unterschreitet die tatsächliche Betreuungszeit der Kinder die von ihren Eltern benötigte Betreuungszeit um mindestens fünf Stunden die Woche. Auch ein Teil der Eltern von Grundschulkindern bis unter elf Jahren hat einen erweiterten Betreuungsbedarf. Eltern von Kindern ohne Betreuungsangebot nach dem Unterricht äußern einen zusätzlichen Betreuungsbedarf von über 22 Prozent. Aber auch bei Eltern von Kindern, die einen Hort besuchen, haben 14 Prozent einen zusätzlichen Betreuungsbedarf von durchschnittlich 10 Stunden pro Woche. Bei Ganztagsschülerinnen und -schülern nennen über 22 Prozent der Eltern einen zusätzlichen Bedarf von durchschnittlich 9 Stunden pro Woche. Es zeigt sich, dass ganztägige Betreuungsangebote auch für Grundschulkinder weiter auszubauen sind.

Dazu erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Mein Ziel ist, dass alle Kinder und Familien gleichermaßen von einer guten Kindertagesbetreuung profitieren können. Ich freue mich daher sehr, dass wir im Dezember 2016 im Kabinett das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beschlossen haben. Damit wird die Grundlage für das neue Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 geschaffen, und es können zusätzlich 100.000 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt geschaffen werden.“

Für das neue Investitionsprogramm soll das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Neben zusätzlichen Plätzen soll mit diesen Mitteln auch die Qualität in der Kindertagesbetreuung vorangebracht werden. So können qualitative Ausstattungs-investitionen wie Sport- und Bewegungsräume, die Einrichtung von Küchen, eine barrierefreie Ausstattung und Räumlichkeiten für Elterngespräche gefördert werden.

Mit dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ werden 2016 bis 2019 Kitas, Kindertagespflegestellen und Horte mit einem Fördervolumen von 100 Mio. Euro gefördert, die ihre Betreuungszeiten bedarfsgerechter gestalten.

Weitere Informationen sind hier zu finden: www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.02.2017

Mit dem „Tag der Kinderhospizarbeit“ am 10. Februar wird auf die Situation und die Arbeit in Kinderhospizen aufmerksam gemacht. Wir rufen dazu auf, den Weg des Hospiz- und Palliativgesetzes konsequent weiterzugehen und die Lebensqualität schwerstkranker Kinder und ihrer Familien zu verbessern.

„Wenn Kinder an schweren unheilbaren Krankheiten leiden, steht die ganze Familie vor einer kaum zu bewältigenden Situation. Kinderhospize haben es sich hier zur Aufgabe gemacht, Kinder und ihre Angehörigen zu unterstützen, zu begleiten und zu entlasten.

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz haben wir die Versorgung in Kinderhospizen den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen weiterhin angepasst. Lebensbedrohlich erkrankte Kinder benötigen oft über einen längeren Zeitraum professionelle Betreuung, da ihre prognostizierte Lebenserwartung deutlich höher ist, als bei vielen schwerstkranken Erwachsenen. Sie brauchen altersgerechte Maßnahmen, bei denen die Angehörigen aktiv in die Versorgung mit eingebunden werden und die Betreuung der Geschwisterkinder gewährleistet ist.

Wir haben mit dem Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung sichergestellt, dass sich die finanzielle Förderung stationärer wie auch ambulanter Hospizdienste verbessert. So wird es auch in strukturschwachen Regionen mehr Angebote zur Versorgung schwerstkranker Kinder geben. Mit einer zusätzlichen Rahmenvereinbarung wird die Möglichkeit geboten, eine gesonderte Vereinbarung für Kinderhospize abzuschließen.

Wir fordern den weiteren Ausbau ambulanter Kinderhospizdienste. Lebensverkürzend erkrankte Kinder und ihre Familien brauchen langfristige Unterstützung in der häuslichen Umgebung, um lange Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Notwendig sind, neben der qualifizierten ambulanten und palliativen Versorgung, die Koordination der verschiedenen Hilfen, die Kooperation der Ärztinnen und Ärzte und eine Stärkung der Kinderkrankenpflege.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.02.2017

Anlässlich der bekannt gewordenen Pläne von Finanzminister Schäuble Kindergeld für EU-Bürger zu kürzen, erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

„Es ist schon sehr erstaunlich, dass sich der überzeugte Europäer Wolfgang Schäuble jetzt dazu treiben lässt, auf diesen Zug aufzuspringen. Die EU-Kommission hat bereits klargestellt, dass sie beim Thema Verrechnung des Kindergelds keinen Handlungsbedarf sieht. Es steht zu befürchten, dass eine solche mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Maßnahme in keinem Verhältnis zu den Erträgen stünde. Das Signal, das indes dadurch gesendet würde, ist fatal. Deutschland reiht sich ein in jene Gruppe von Staaten, die die Freizügigkeit in der EU – vorsichtig gesagt – kritisch sehen. Und was passiert eigentlich mit Kindern von Deutschen, die in EU-Staaten leben, wo der Lebensstandard noch höher ist als bei uns?“

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 10.02.2017

„Die heute im Bundesrat verabschiedete Änderung zum Unterhaltvorschussgesetz ist zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, kommentiert Jörn Wunderlich, familienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die beschlossenen Änderungen zum Unterhaltvorschussgesetz. Wunderlich weiter:

„Wir fordern schon sehr lange die Entfristung des Unterhaltsvorschusses, da er ein wirksames Werkzeug ist, um Kinderarmut zu verhindern. Aber mit dem jetzigen Kompromiss wird der bürokratische Aufwand noch größer, und es werden eben nicht alle Kinder erreicht, die man erreichen müsste. Zukünftig müssen Alleinerziehende einen Bescheid des Jobcenters vorlegen, dass sie keine SGB II-Leistungen beziehen. Damit werden sie dazu genötigt, sich erstmal in die Mühlen des Jobcenters zu begeben, obwohl dies nicht unbedingt notwendig wäre. Anstatt die Zahlungsfähigkeit beim zahlungspflichtigen Elternteil zu prüfen, soll die Bedürftigkeit des Berechtigen geprüft werden – dies pervertiert das gesamte System des Unterhaltsvorschusses.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 10.02.2017

Bei der Altersversorgung ist die Kluft zwischen Männern und Frauen in Deutschland noch deutlich größer als bei den Löhnen. In Westdeutschland fällt der so genannte Gender Pension Gap zudem fast doppelt so hoch aus wie im Osten. In Zukunft wird der Abstand zwar schrumpfen. Doch das hat nur zum kleineren Teil mit einer besseren Altersversorgung von Frauen zu tun. Vor allem liegt es daran, dass künftig die durchschnittliche gesetzliche Rente von Männern im Vergleich zu heutigen Rentnern geringer sein wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.* Eine Forschergruppe des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) um den Ökonomen Dr. Markus Grabka hat dafür geschlechtsspezifische Unterschiede bei der gesetzlichen Rente analysiert. Die Untersuchung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels und der Rentenversicherung.

Der Studie zufolge erhielten westdeutsche Männer im Ruhestand 2014 monatlich im Schnitt 994 Euro und damit 418 Euro oder 42 Prozent mehr aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) als die weiblichen Ruheständler. In den neuen Bundesländern, wo die Männer im Schnitt auf 1.057 Euro kommen, betrug die Differenz 239 Euro oder 23 Prozent.

Verantwortlich für den Rückstand der Frauen seien in erster Linie Unterschiede beim sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, schreiben die DIW-Wissenschaftler. Im Schnitt verdienten Arbeitnehmerinnen deutlich weniger als Arbeitnehmer – unter anderem, weil sie öfter in schlecht bezahlten Berufen tätig sind, seltener in Führungspositionen gelangen und häufiger in Teilzeit arbeiten. Hinzu komme, dass Frauen wesentlich häufiger als Männer ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, um sich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Infolgedessen übertreffe der Gender Pension Gap deutlich den Gender Pay Gap, der zuletzt deutschlandweit bei 21 Prozent (West 23 Prozent, Ost 8 Prozent) lag.

Die Unterschiede sind in den ärmeren Einkommensschichten besonders stark ausgeprägt: Bei Westdeutschen der Jahrgänge 1936 bis 1945 variiert die geschlechtsspezifische Differenz bei der Rente zwischen 40 Prozent im Zehntel mit dem höchsten Rentenanspruch und 75 Prozent im Zehntel mit der niedrigsten Rente. Nach Ansicht der Autoren dürfte das mit den vielen teilzeitbeschäftigten und nicht erwerbstätigen Frauen in der unteren Hälfte der Verteilung zusammenhängen.

Im Verlauf der letzten beiden Jahrzehnte ist der Gender Pension Gap langsam kleiner geworden. Das zeigt ein Blick auf Neurentnerinnen und Neurentner: 1995 lag der Abstand zwischen westdeutschen Männern und Frauen, die erstmals eine Rente der GRV bezogen, noch bei 48 Prozent. 2014 waren es 39 Prozent. Im Osten, wo die Differenzen durchgehend kleiner sind, ging die geschlechtsspezifische Lücke von 33 auf 10 Prozent zurück. Als maßgeblichen Grund nennen die Ökonomen die gestiegene Frauenerwerbstätigkeit, eine zunehmend bessere Ausbildung von Frauen und einen wenn auch langsam sinkenden Gender Pay Gap. – Blick in die Zukunft: Renten der Männer sinken, die von Frauen steigen nur im Westen –

In Zukunft wird aber noch ein anderer Faktor bei der Angleichung an Gewicht gewinnen: sinkende Rentenansprüche bei Männern. Mithilfe eines Simulationsmodells haben die Experten auch berechnet, was heute Berufstätigen im Alter finanziell blüht. Männern in Ost und West, die zwischen 1966 und 1970 geboren wurden, drohen demnach geringere Alterseinkommen im Vergleich zu heute bereits Verrenteten. Ihre gesetzlichen Rentenansprüche im Alter von 65 Jahren werden nach den Berechnungen im Westen um monatlich rund 170 Euro niedriger liegen als bei Männern der Geburtsjahrgänge 1936 bis 1945. Im Osten dürfte der Rückgang sogar 220 Euro betragen. Die Gründe: häufigere Erwerbsunterbrechungen, längere Ausbildung, mehr Teilzeit. Bei den westdeutschen Frauen wird die zunehmende Erwerbsbeteiligung zu etwas höheren durchschnittlichen Rentenansprüchen führen, während es im Osten, wo die weibliche Erwerbsbeteiligung bereits zu DDR-Zeiten relativ hoch war, kaum Veränderungen gibt. Gesamtdeutsch dürfte der Gender Pension Gap bei den Jahrgängen 1966 bis 1970 im Vergleich zu den 1936 bis 1945 Geborenen 15 Prozentpunkte geringer ausfallen.

Um die eigenständige Altersversorgung von Frauen weiter zu stärken, empfehlen die Forscher den Ausbau einer unterstützenden Infrastruktur für Familien. Dies würde es vor allem Frauen ermöglichen, ihre Arbeitszeit auch mit Sorgeverpflichtung aufrecht zu erhalten und Erwerbsunterbrechungen zu begrenzen. Darüber hinaus gelte es, alle Säulen der Alterssicherung im Auge zu behalten. Die gesetzliche Rente, die bei Frauen der Jahrgänge 1966 bis 1970 im Schnitt bei knapp über 700 Euro liegen wird, dürfte allein kaum vor Altersarmut schützen. Schon gar nicht, wenn das Rentenniveau künftig deutlich sinken sollte. Allerdings gebe es bislang auch bei der betrieblichen Altersvorsorge einen Gender Pension Gap, so die Forscher.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.02.2017

Für die Ausbildung einer Schülerin oder eines Schülers an öffentlichen Schulen gaben die öffentlichen Haushalte im Jahr 2014 durchschnittlich 300Euro mehr aus als im Jahr 2013. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrugen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler im Jahr 2014 durchschnittlich 6.700 Euro. Die Ausgaben variierten zwischen den einzelnen öffentlichen Schularten. An allgemeinbildenden Schulen wurden durchschnittlich 7.400Euro ausgegeben und an beruflichen Schulen 4.600Euro. Die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an Grundschulen betrugen 5.900Euro und an Gymnasien 7.800Euro. Bei den Berufsschulen im dualen System lagen sie bedingt durch den Teilzeitunterricht bei 2.900 Euro.

Der größte Teil der Ausgaben für öffentliche Schulen wurde für das Personal aufgewendet. Hierauf entfielen im Bundesdurchschnitt 5.500Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen wurden durchschnittlich 400Euro je Schülerin beziehungsweise je Schüler ausgegeben.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg (jeweils 8.500Euro) ermittelt, die niedrigsten für Schleswig-Holstein (5.800Euro) und Nordrhein-Westfalen (5.900Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, stehen in der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2014“ zur Verfügung.

Die Publikation ist hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/BildungKulturFinanzen/AusgabenSchueler5217109147004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.02.2017

Im Jahr 2015 hatten 33% der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Deutliche Unterschiede bestanden zwischen den alten Bundesländern inklusive Berlin (36 %) und den neuen Ländern (10 %). Insgesamt war der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen damit deutlich größer als in der Gesamtbevölkerung (21%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage des Mikrozensus weiter mitteilt, wies die Mehrheit dieser Schülerinnen und Schüler keine eigene Migrationserfahrung auf, sondern wurde in Deutschland geboren und hatte von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft (69%).

Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sinkt in höheren Klassenstufen und unterscheidet sich zwischen den Schularten: Im Grundschulalter lag der Anteil im Jahr 2015 bei 36%, in der Mittelstufe bei 33% und in der Oberstufe bei 26%. In der Mittelstufe war der Anteil an Hauptschulen (51%) erheblich höher als an Gymnasien (27%).

Weitere Ergebnisse finden sich in der Fachserie 1 Reihe 2.2 „Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2015“.

Der Mikrozensus ist hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Migrationshintergrund2010220157004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.02.2017

Durchschnittlich 180 Euro gaben die privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2015 für Spielwaren (einschließlich Elektronikspiele) aus. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Spielwarenmesse in Nürnberg (1.bis6.Februar) mit.

Haushalte mit Kindern hatten naturgemäß höhere Ausgaben für diesen Bereich als kinderlose Haushalte. So gaben Paarhaushalte mit Kindern im Jahr 2015 durchschnittlich 468Euro für Spielwaren aus und Haushalte von Alleinerziehenden 216Euro. Im Vergleich dazu investierten kinderlose Paarhaushalte im Schnitt 156 Euro und Alleinlebende 84 Euro in Spielwaren.

Insgesamt hatten knapp 54% aller privaten Haushalte in Deutschland Ausgaben für diesen Konsumbereich.

Die Laufende Wirtschaftsrechnung 2015 mit weiteren Informationen ist hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/EinkommenKonsumLebensbedingungen/EinkommenVerbrauch/EinnahmenAusgabenprivaterHaushalte2150100157004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 31.01.2017

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages lädt auch in diesem Jahr zur Aktion Rote Hand gegen den Einsatz von Kindern und Jugendlichen in Kriegen ein.

Die Kinderkommission teilt dazu mit: „Jedes Jahr engagieren sich Kinder und Jugendliche in aller Welt mit der Aktion Rote Hand gegen den Einsatz von Kindern und Jugendlichen in Kriegen. Das Symbol der Aktion, die rote Hand, steht dabei für das „Nein“ zur Rekrutierung und zum Einsatz von Kindersoldaten. Die Kinderkommission möchte auch in diesem Jahr mit einem eigenen Stand ein Zeichen gegen den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen als Soldaten setzen. Das ist ihr gerade im Hinblick auf die vielen jungen Geflüchteten aus Bürgerkriegsländern mit entsprechenden Erfahrungen ein besonderes Anliegen. Hier können Abgeordnete, Beschäftigte und Gäste des Deutschen Bundestages ihre Handabdrücke abgeben und damit gegen den Einsatz von Kindersoldaten protestieren. Zur Eröffnung der Aktion wird auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erwartet. Die gesammelten Handabdrücke leitet die Kinderkommission an die Vereinten Nationen weiter."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 10.02.2017

Um den Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10960 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810960.pdf)). Darin verweist die Fraktion darauf. dass immer mehr syrischen Schutzsuchenden seit dem Frühjahr 2016 "nur noch ein subsidiärer Schutzstatus statt eines Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention" erteilt werde. Nach der Neuregelung des Asylpakets II werde ihnen damit ein Familiennachzug bis zum März 2018 versagt.

Wissen will die Fraktion, wie viele syrische Staatsangehörige derzeit in Deutschland mit welchem Aufenthaltstitel leben. Auch erkundigt sie sich danach, "wie viele Asylanträge von Asylsuchenden aus Syrien und welche diesbezüglichen Asylentscheidungen" es seit 2011 gegeben hat und wie viele Menschen als Familienangehörige anerkannter syrischer Flüchtlinge seit 2011 eingereist sind. Ferner fragt sie unter anderem, mit welcher Zahl nachziehender Familienangehöriger zu syrischen Flüchtlingen mit eine Schutzstatus die Bundesregierung für die kommenden Jahre rechnet.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 65 vom 02.02.2017

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat im Jahr 2016 bei rund 1,115 Millionen Steuerpflichtigen zu einer Verringerung der Einkommensteuer geführt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10743 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810743.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10580 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810580.pdf)) weiter mitteilt, handelt es sich um etwa 945.000 Frauen und rund 170.000 Männer. Die Steuerentlastung habe in der Summe etwa 595 Millionen Euro betragen. Im Durchschnitt habe die steuerliche Entlastung bei Alleinerziehenden mit einem Kind im Jahr 2016 bei 494 Euro gelegen, mit zwei Kindern bei 590 Euro und bei drei und mehr Kindern bei 696 Euro.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 57 vom 30.01.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am Mittwoch wird im Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Reform des Teilzeitrechts beraten. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Familien brauchen ein Teilzeitrecht, das sich ihren jeweils aktuellen Bedürfnissen anpasst.

Das bisherige Teilzeitrecht ist veraltet, vor allem weil es so unflexibel ist. Familien brauchen ein Teilzeitrecht, das sich ihren jeweils aktuellen Bedürfnissen anpasst. Von daher begrüßt die AWO die anstehende Reform. Familien müssen über Zeitsouveränität verfügen. Insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ein modernes Teilzeitrecht ein bedeutender Aspekt, der es Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht, Fürsorgeaufgaben wahrnehmen zu können. So fallen in Familien vielfältige und zum Teil unvorhersehbare Aufgaben an, für die es Zeit und Flexibilität braucht. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ein Schritt in die richtige Richtung.

Kritik gibt es aus Sicht der AWO vor allem an zwei Punkten: dem Geltungsbereich und der Sperrfrist. Der bisherige Reformentwurf schließt zu viele Frauen aus, da gerade Frauen besonders häufig in kleinen Betrieben mit weniger als 15 Beschäftigten tätig sind. Auch für diese Frauen müssen Regelungen für flexible Teilzeitmöglichkeiten gefunden werden. Als wenig zielführend sieht die AWO zudem die vorgeschlagene Ausschlussfrist von einem Jahr. Sie ist deutlich zu lang. Wenn Beschäftigte nach einer temporären Arbeitszeitreduzierung ein Jahr warten müssen, ehe sie einen erneuten Antrag auf befristete Teilzeit stellen können, geht das an der Lebensrealität vieler Familien vorbei. Hier benötigen Familien noch mehr Flexibilität. Nur wenn sich alle Beteiligten an der Unterstützung von Familien beteiligen, wird das Problem aller Familien gelöst, eine Balance zu finden zwischen ihren familiären Notwendigkeiten und der Berufstätigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 14.02.2017

33 Prozent aller Schulkinder an allgemeinbildenden Schulen hatten im Jahr 2015 einen Migrationshintergrund. Damit lag ihr Anteil deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung (21 Prozent). Zu dieser heute vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahl erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Interkulturelle Öffnung, Ausbau der Ganztagsschulen und die Etablierung von Schulsozialarbeit ist zentral.

Es muss das Ziel unseres Schulsystems sein, allen Kindern die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen. Die Schule als ein Ort des Lernens darf Kinder und Jugendliche nicht nach ihrer sozialen Herkunft einteilen oder gar benachteiligen. Es ist aber unbestritten, dass das Schulsystem in unserer Einwanderungsgesellschaft vor immer größer werdenden Herausforderungen steht. Diese können nach Meinung der AWO nur durch den Dreiklang aus interkultureller Öffnung, Ausbau der Ganztagsschulen und der Etablierung von Schulsozialarbeit gelöst werden. Die veränderte Schülerzusammensetzung muss sich in den Schulstrukturen widerspiegeln.

Nach Meinung der AWO sind Ganztagsschulen ein geeignetes Mittel, um die spezifischen Bedürfnisse und Entwicklungsthemen eines jeden Kindes adäquat unterstützen zu können. Gute Ganztagsschulen können nachweislich das Sozialverhalten, die Motivation und die Schulleistungen der Kinder verbessern. Doch diese positiven Entwicklungsmöglichkeiten sind kein Selbstläufer. Gute Ganztagsschulen benötigen politische Unterstützung und zusätzliche Ressourcen, um ihre Möglichkeiten ausschöpfen zu können.

Ein zusätzlicher wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Schullaufbahn ist eine professionelle Schulsozialarbeit. Sie fungiert als Klammer zwischen dem Bildungssystem und der Jugend- und Familienhilfe, stärkt die Chancengerechtigkeit und kann dabei helfen, herkunftsbedingte Bildungsbenachteiligungen abzubauen. Die AWO fordert deshalb, ein bundesweit verbindlich geregeltes, qualitativ abgesichertes und dauerhaft etabliertes Jugendhilfeangebot an Schulen zu verankern.

Auch die interkulturelle Öffnung ist eine wichtige Maßnahme, um der Realität an den Schulen gerecht zu werden. Schulen können sich interkulturell öffnen beispielsweise durch eine systematische Qualifizierung der Lehrkräfte, durch Identifizierung des Istzustandes der Segregation an der eigenen Schule, Anpassung der Rahmenbedingungen und der Anpassung der Qualifizierung des Schulpersonals und des Schulkonzeptes an die Einwanderungsrealität. Klar ist, dass die Schulen auch hierfür sehr viel mehr finanzielle Unterstützung und Fachpersonal benötigen.

Der aktuell veröffentlichte 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass die soziale Herkunft den schulischen Erfolg von Kindern und Jugendlichen beeinflusst. Bildung ist der Schlüssel zur Ausbildung, zum Arbeitsmarkt, zum selbstbestimmten Leben, zur gesellschaftlichen Inklusion, zur Akzeptanz der gesellschaftlichen Werte und Normen. Deshalb setzt sich die AWO dafür ein, dass die soziale Herkunft, der Lebensort oder das Familieneinkommen nicht über die Zukunft der Kinder und Jugendlichen entscheiden dürfen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 07.02.2017

Knapp 43.500 Personen haben im Jahr 2016 Kinder in Tagespflege betreut. Nach einer längeren Wachstumsperiode von 2006 bis 2014 ist die Anzahl der Tagesmütter und -väter das zweite Jahr in Folge rückläufig. Prozentual fällt die Abnahme der Tagespflegepersonen allerdings mit 1% im Jahr 2016 und 2% im Vorjahr moderat aus. Der Rückgang ist bundesweit zu beobachten: Seit 2014 ist die Anzahl der Tagespflegepersonen in allen Ländern außer Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zurückgegangen. Das zeigen aktuelle Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF).

Trend zur Verberuflichung: Gleichzeitig werden immer mehr Kinder in Tagespflege betreut: Ihre Zahl ist im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 2,8% auf 153.000 gestiegen. Damit betreut eine Tagespflegeperson im Durchschnitt so viele Kinder wie noch nie: Während im Jahr 2006 2,0 Kinder auf eine Betreuungsperson kamen, sind es 3,5 Kinder im Jahr 2016. Damit setzt sich der Trend zur Verberuflichung in der Kindertagespflege fort.

Fachkräftebarometer Frühe Bildung: Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert auf Basis der amtlichen Statistik ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Qualifizierung in der Frühpädagogik. Die Publikation wurde im November 2014 erstmals veröffentlicht. Die zweite Ausgabe erscheint im Sommer 2017. Fachkraeftebarometer.de präsentiert einen Überblick über Bundestrends und Entwicklungen in den Ländern. Darüber hinaus wird jeden Monat eine aktuelle Zahl vorgestellt, die die Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung fortschreibt.

Das Fachkräftebarometer ist hier zu finden: http://www.fachkraeftebarometer.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e. V. vom 02.02.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk betont anlässlich des „Safer Internet Day“ am 7. Februar die enormen Partizipationsmöglichkeiten, mit denen im Internet eine Brücke von direkter zu repräsentativer Demokratie geschlagen werden kann. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes mindern Soziale Medien vor allem für Kinder und Jugendliche die Hemmschwelle zur gesellschaftlichen Partizipation, und damit zur Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben und zu dessen demokratischer Mitgestaltung. Das gilt es für den langfristigen Erhalt der Demokratie in Deutschland zu nutzen. Gleichzeitig birgt das Internet auch Gefahren, beispielsweise durch die ungeprüfte Verbreitung von Informationen. Fake News und Hetze drohen dadurch Meinungsbildung und politischen Austausch im demokratischen System zu vergiften.
„Das Internet und insbesondere Soziale Medien sind ein integraler Bestandteil des Alltagslebens von Kindern und Jugendlichen, und somit auch ein Ort möglicher politischer Partizipation und Demokratieförderung. Gerade aber Soziale Netzwerke sind inzwischen auch eine Plattform für Diskriminierung, für Mobbing, für antidemokratische Ideologien, für Fake News und ‚postfaktische‘ Auseinandersetzungen. Hier brauchen Kinder und Jugendliche Wegweiser. Deshalb sind das Löschen von entsprechenden Inhalten und die Verfolgung strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens auch im Netz unerlässlich. Wir brauchen gleichzeitig bedarfs- und altersgerechte Medien für Kinder und Jugendliche und einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zudem ein verstärktes und verbindliches schulisches Engagement im Bereich der Medienkompetenzförderung. Die Schule ist neben den Familien und dem sozialen Umfeld einer der wichtigsten Orte der Mediensozialisation. Schule kann Kindern Wissen über die Funktionen und Fähigkeiten zum verantwortlichen Verhalten im Internet vermitteln. Um hier unterstützend wirken zu können, sollten Bund und Länder eine bundesweit flächendeckende Förderstruktur von Medienkompetenzprogrammen aufbauen. Das könnte durch eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene „Stiftung Medienkompetenz“ erreicht werden.
Neben der Medienkompetenzförderung braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein breites Angebot guter Kinder-Internetseiten. „Hier steht die Bundesregierung in der Verantwortung, die Existenz guter Kinder-Internetseiten dauerhaft sicherzustellen. Diese sind, sofern sie als nichtkommerzielle Angebote den Ansprüchen von Werbefreiheit und ausreichendem Kinderschutz genügen sollen, wirtschaftlich kaum tragfähig und brauchen entsprechende Förderungen“, so Hofmann weiter. Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert seit mehr als 20 Jahren zahlreiche Medienkompetenz-Projekte in ganz Deutschland, die Kindern Spaß, Wissen und kritisches Bewusstsein zum Thema Medien vermitteln. Zudem bietet die Kinderrechtsorganisation Kindern und Eltern verschiedene Möglichkeiten, Sicherheit im Umgang mit Medien zu gewinnen, die Medienwelt aktiv mitzugestalten, Inhalte kritisch zu hinterfragen und sich Meinungen zu bilden.

Die Internetseiten sind hier zu finden: www.juki.de und www.kindersache.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 06.02.2017

„Kindern eine Stimme geben!“ – unter dieses Motto stellen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk den diesjährigen Weltkindertag am 20. September. Im Vorfeld der Bundestagswahl rufen die Kinderrechtsorganisationen gemeinsam dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen. Bei der Bundestagswahl dürfen Kinder nicht mit abstimmen. Deshalb appellieren UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk an die Parteien, Kinderinteressen in ihren Wahlprogrammen zu berücksichtigen und in konkrete Politik für Kinder umzusetzen. „Um uns für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einzusetzen, müssen wir Kindern die Möglichkeit geben, sich Gehör zu verschaffen. Nur so schaffen wir die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern stetig zur Geltung bringt. Auch fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, müssen wir in unserem Land eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen feststellen. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Jedes Kind hat ein Recht darauf, bei wichtigen Entscheidungen gehört zu werden. In einer Gesellschaft, die immer mehr von älteren Menschen geprägt wird, ist die Stimme der nachwachsenden Generation ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Neueste Umfragen zeigen, dass sich über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland gerne in ihren Städten und Gemeinden politisch einbringen wollen. Politik wird besser, wenn wir die Kinder fragen.“ Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe und Religion. Die Kinderrechte gelten in den Entwicklungsländern ebenso wie in Industrieländern wie Deutschland. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention vor genau 25 Jahren, im April 1992, ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen. Zum Weltkindertag am 20. September 2017 machen bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kindern eine Stimme geben!“ auf die Kinderrechte aufmerksam. Am Sonntag, den 17. September, finden in Berlin und in Köln die beiden größten Kinderfeste bundesweit statt. Dazu erwarten UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk jeweils 100.000 Besucherinnen und Besucher rund um den Potsdamer Platz in Berlin und im Kölner Rheingarten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF e. V. vom 26.01.2017

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) fordert zum heutigen Internationalen Tag gegen die weibliche Genitalverstümmelung ihre nachhaltige Überwindung und weitreichende Aufklärung über die menschenrechtsverletzende Praxis der Verstümmelung weiblicher Genitalien.

Weltweit zählen 130 Millionen Mädchen und Frauen zu den Opfern der Female Genital Mutilation (FGM). Unzähligen wird ihre sexuelle Selbstbestimmung genommen, viele Mädchen sterben an den Folgen weiblicher Genitalverstümmelung. In Europa sind jährlich 180.000 Mädchen und Frauen der Gefahr von Genitalverstümmelung ausgesetzt, in Deutschland sind es mehrere Tausend.

Die inkriminierten Eingriffe am weiblichen Genital führen nicht nur zu schweren und schwersten Verletzungen und psychischen Belastungen. Sie sprechen den Frauen und Mädchen vor allem das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ab und sind Ausdruck der Abwertung und Herabsetzung von Frauen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber diesen Sonderfall der Körperverletzung mit § 226 a StGB als eigenen Tatbestand hervorgehoben und so mit einem besonderen Unwerturteil versehen.

Angesichts der zunehmenden Zahl von Opfern in Deutschland fordert der djb wirkungsvolle Strategien der Prävention, umfassenden Schutz der betroffenen Mädchen und Frauen und die Unterstützung von Einrichtungen, die sich ihrer Beratung annehmen. "Gerade der Schutz gefährdeter Mädchen muss gewährleistet sein, um derartige Menschenrechtsverletzungen zu verhindern", so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. "Politik, Polizei, Lehr- und medizinisches Personal müssen sensibilisiert werden." Darüber hinaus bedarf es der Bereitstellung von Aufklärungsangeboten, insbesondere für Migrant_innen sowie der Etablierung eines flächendeckenden, angemessen ausgestatteten Beratungsangebots für betroffene Frauen.

Der djb begrüßt ausdrücklich die Einrichtung der Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Nichtregierungsorganisationen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung und die »European Female Genital Mutilation (FGM) Conference«, die am 28. Januar 2017 in Berlin stattfand.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 06.02.2017

In diesem Jahr finden neben den Wahlen zum Deutschen Bundestag Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen statt. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen selbstverständlich ein Wahlrecht. Um dieses wahrzunehmen, müssen sie vorab ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

In jedem Fall gilt es, Menschen ohne festen Wohnsitz den Gang zur Wahlurne ohne großen bürokratischen Aufwand zu gewährleisten. „Die Kommunen sollten den wohnungslosen Bürgerinnen und Bürgern den Eintrag in das Wählerverzeichnis komplikationslos ermöglichen und an den Treffpunkten und Anlaufstellen der Wohnungslosen entsprechend informieren“, erklärte Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W).

Saarländische Landtagswahl am 26. März 2017: Wählen kann im Saarland nur, wer bis zum 3. März 2017 in einem solchen Verzeichnis eingetragen ist. Darauf wies heute die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) in Berlin hin.

Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune gelistet. Dennoch haben sie ein Wahlrecht, wenn sie als deutsche Staatsbürger zum Wahltermin volljährig sind und sich in den drei Monaten zuvor gewöhnlich im Saarland aufgehalten haben. Um bei den kommenden Wahlen zum saarländischen Landesparlament wählen zu können, müssen Wohnungslose zuvor die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Dies ist gemäß Wahlordnung bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahlund somit im Zeitraum zwischen dem 19. Februar und dem 5. März 2017 möglich. Da der 5.März 2017 ein Sonntag ist, empfiehlt die BAGW eine Registrierung bis zum Vormittag des 3.März 2017.

Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist das Wahlamt der Gemeindeverwaltung, welches sich vielerorts im Rathaus befindet. Dort kann ein entsprechender Antrag ausgefüllt und unterschrieben werden. Bestandteil dieses Antrags sind der vollständige Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort sowie die schriftliche Versicherung, sich während der vorangegangenen drei Monate gewöhnlich im Saarland aufgehalten und in keiner anderen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt zu haben. Anschließend kann der bzw. die Antragstellende entscheiden, ob die Stimmenabgabe am Wahltag in einem zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen soll. Im Falle einer Briefwahl können die Wahlunterlagen auch direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Letzteres Vorgehen wird vom Wahlamt und von der BAG W als das einfachste angesehen und daher empfohlen.

Sammelanträge stellen: Die BAG Wohnungslosenhilfe weist darauf hin, dass – anders als bei den Bundestagswahlen –Sammelanträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht in der saarländischen Wahlordnung vorgesehen sind. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe können jedoch einen entsprechenden Vordruck entwerfen, diesen vervielfältigen und von ihren Klientinnen und Klienten ausfüllen und unterschreiben lassen. Es ist möglich, diese Anträge gesammelt beim Wahlamt einzureichen. Die persönliche Anwesenheit der Antragstellenden ist hierbei nicht vorgeschrieben.

Weitere Wahlen im Jahr 2017: Die Wahl zum Landtag in Schleswig-Holstein erfolgt am 7. Mai 2017. Die Wahl in Nordrhein-Westfalen ist für den 14. Mai 2017 angesetzt und die Bundestagswahl findet am 24. September 2017 statt. Da auch hierbei die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse bis zum 21.Tag vor dem Wahltermin erfolgen müssen, sollten entsprechende Anträge bis zum 14. April 2017 (Schleswig-Holstein), bis zum 21. April 2017 (NRW) und bis zum 1. September 2017 (alle Bundesländer) erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. vom 07.02.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. Februar 2017

Veranstalter: Deutscher Bundestag – Kinderkommission

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 14.02.2017, 16:00 Uhr

Einzelsachverständige:

– Claudia Dantschke, Leiterin der Beratungsstelle für Eltern und Lehrer „Hayat“

– Michaela Glaser, Deutsches Jugendinstitut e. V., Projektleitung Arbeits- & Forschungsstelle
Rechtsextremismus und Radikalisierungsprävention

Die Anmeldung ist hier möglich: kinderkommission@bundestag.de.

Termin: 1. März 2017, 09:30 bis 17:00 Uhr

Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V.

Ort: Hannover

Anmeldeschluss: 15.02.2017

Kosten: Es wird ein Teilnahmegebühr erhoben.

Die UN-Kinderrechtskonvention formuliert Schutz, Förderung und Beteiligung als zentrale Rechte für Kinder und Jugendliche. Das deutsche Jugendhilferecht schließt daran an und formuliert zudem weitgehende Rechte für Eltern im Umgang mit Einrichtungen, Diensten und Jugendämtern. In ähnlicher Weise sind demokratische Teilhabemöglichkeiten in Schulgesetzen verankert. Dennoch will eine lebendige, dialogische und streitbare Kultur der Partizipation noch nicht überall gelingen.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/644-wir-koennen-auch-anders-17.

Die Anmeldung ist hier möglich: http://www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/anmeldung-zu-veranstaltungen.

Termin: 9./10. März 201, 09:00 bis 16:00 Uhr

Veranstalter: Plattform Ernährung und Bewegung e. V. (peb)

Ort: Berlin

In insgesamt sechs zweitägigen Workshops in Berlin, Köln und Augsburg sollen in kleinen ressortübergreifenden Arbeitsgruppen praxisrelevante Lösungen für die Verbesserung der kommunalen Gesundheitsförderung diskutiert und erarbeitet werden.

Die verschiedenen Programmpunkte des Workshops in Berlin beleuchten von mehreren Seiten das Wunschthema der Teilnehmer "Verankerung von Gesundheitsförderung in administrativen Strukturen". In einem Wechsel aus wissenschaftlichen Vorträgen und der Präsentationen kommunaler Good-Practice-Beispiele erhalten die Teilnehmer eine fundierte Grundlage, auf der sie an eigenen Praxisbeispielen aus ihrem Arbeitsalltag arbeiten können.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://kgm.pebonline.de/fileadmin/rmp/PDF_2017/Kommunale_Gesundheitsf%C3%B6rderung_-Workshop_Berlin.pdf.

AUS DEM ZFF

Das ZFF unterstützt mit anderen Verbänden und Gewerkschaften den Aufruf: „Bedürfnisse der Beschäftigten ernst nehmen: Weiterentwicklung des Teilzeitrechts jetzt!“ und fordert die Bundesregierung und die Politik auf, den vorgelegten Entwurf des Arbeitsministeriums zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts zügig umzusetzen.

Der Aufruf ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/2017-02-14_Aufruf_Reform_Teilzeitrecht.pdf.

Quelle: Aufruf vom 14.02.2017

AKTUELLES

Um Familien über die Möglichkeiten und Chancen frühkindlicher Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu informieren, haben die Bundesländer Bayern und Hessen gemeinsam mit dem Didacta-Verband ein Filmprojekt umgesetzt. In acht Kurzfilmen werden die Arbeit von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie die Grundlagen der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern vorgestellt:

  • Film 1: Chancen für Kinder – Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren,
  • Film 2: Spielen heißt Lernen,
  • Film 3: Gelebte Vielfalt: Alle Kinder gehören dazu,
  • Film 4: Sprache öffnet Türen,
  • Film 5: Kindertagesbetreuung und Familie: Partnerschaft für Kinder,
  • Film 6: Kleinkinder behutsam begleiten – Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren,
  • Film 7: Gemeinschaft leben – soziale Kontakte der Kinder stärken und
  • Film 8: Kinder vorbereiten für das Leben – auf dem Weg in die Schule.

Die Filme lassen sich über YouTube beziehen und liegen in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi) vor und sind hier zu finden: http://www.youtube.com/channel/UCl0FroO4AoHTp8JLM9EUw0g.

Die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrtorganisation hat ihre aktuellen Beschlüsse veröffentlicht.

Die Beschlüsse sind hier zu finden: http://buko2016.awo.org/beschluesse/.

Anlässlich des Day of General Discussion des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, der am 23. September 2016 unter dem Motto „Children’s Rights and the Environment“ in Genf stattfand, hat die National Coalition einen schriftlichen Diskussionsbeitrag eingebracht. Diesen finden Sie in der Broschüre „Kinderrechte und Umwelt“ veröffentlicht.
Enthalten ist darüber hinaus ein kurzes Statement von Prof. Kirsten Sandberg, Berichterstatterin des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und Vorsitzende der Arbeitsgruppe des Day of General Discussion, sowie ein Interview mit Josephine Hebling, Freiburger Kinder- und Jugendbeirat und Mitglied des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerks e. V. Das herausnehmbare Poster enthält aussagekräftige Statements von Kindern und Jugendlichen zum Thema „Ökologische Kinderrechte“.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.netzwerk-kinderrechte.de/fileadmin/bilder/user_upload/dgd_brochure_web.pdf.

Das Poster ist hier zu finden: http://www.netzwerk-kinderrechte.de/fileadmin/bilder/user_upload/POSTER_FINAL_PRINT.pdf.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 2 2017

SCHWERPUNKT: Reform des Unterhaltsvorschuss

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) begrüßt den gestrigen Beschluss von Bund und Ländern zum Unterhaltsvorschuss, hofft aber auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Bund und Länder haben sich in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober 2016 auf konkrete Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses verständigt. Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Der Unterhaltsvorschuss tritt jedoch erst zum 1. Juli in Kraft und wird nicht, wie u. a. vom ZFF gefordert, rückwirkend zum 1. Januar gezahlt. Ebenfalls ist Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, die Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern abzuschaffen. Sie müssen nun bis zu 600 Euro dazuverdienen, um den Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen zu können.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu:„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich Bund und Länder in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober auf weitere Eckpunkte zur Reform des Unterhaltvorschusses geeinigt haben! Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Alleinerziehende leisten so viel, sie brauchen unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung. Durch die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für ältere Kinder bleibt jedoch zu befürchten, dass Alleinerziehende letztendlich länger als nötig im SGB II Bezug verbleiben. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird. Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.01.2017

Bund und Länder haben sich auf Drängen der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig auf eine Reform des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Der neue Unterhaltsvorschuss ist ein richtiges Signal. Endlich wird die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre erhöht. Zudem wird die Höchstbezugsdauer aufgehoben. Als Kritikpunkt sieht die AWO allerdings, dass viele Kinder von Hartz-IV-Beziehenden bei dieser Reform leer ausgehen werden.“

Ab Sommer bekommen mehr Kinder von Alleinerziehenden staatliche Unterstützung, wenn sie von dem anderen Elternteil finanziell im Stich gelassen werden. Die Neuregelung hätte eigentlich schon zu Jahresbeginn in Kraft treten sollen. Als problematisch betrachtet die AWO, dass der Bezug von Hartz-IV-Leistungen eine Verrechnung nach sich zieht. So zeigt eine aktuelle Berechnung des Statistischen Bundesamtes, dass 87 Prozent der Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen, auch Leistungen nach dem SGB II erhalten. Für die meisten gilt damit, dass sie trotz der Änderungen nicht mehr Geld zur Verfügung haben werden.

So ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ein richtiger und wichtiger Schritt, aber kein wirksames Mittel zur weitgehenden und flächendeckenden Armutsbekämpfung alleinerziehender Familien. Hier fordert die AWO wirksamere Instrumente wie zum Beispiel den flächendeckenden Ausbau mit qualitativ hochwertiger Kinderganztagsbetreuung in Kita und Schule. „Eine gute Kinderbetreuung ermöglicht es den Eltern einer auskömmlichen Beschäftigung nachzugehen und so sich und ihre Familie aus dem Sozialbezug zu befreien“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Stadler überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.01.2017

Dank Familienministerin Schwesig und der SPD-Bundestagsfraktion sind die überfälligen Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss endlich in trockenen Tüchern. Nun steht einer Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Kinder von Alleinerziehenden nichts mehr im Wege. Der Staat springt in Zukunft deutlich länger ein, wenn Unterhaltszahlungen für Kinder ausbleiben. Dabei beziehen wir endlich auch die Kinder zwischen 12 und 18 Jahren mit ein und verzichten auf eine Höchstbezugsdauer.

„Endlich stehen die schon seit Monaten angekündigten Verbesserungen für Kinder von Alleinerziehenden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben durchgesetzt, dass der Unterhaltsvorschuss künftig bis zum 18. Geburtstag, statt bisher höchstens bis zum zwölften, gezahlt wird. Und die Begrenzung auf höchstens sechs Jahre ist endlich weg. Das sind gute Nachrichten für die häufig von Armut bedrohten Einelternfamilien.

Leider mussten wir in den Verhandlungen mit den Bundesländern und der CDU/CSU-Fraktion auch Kröten schlucken. Die Reform kommt erst zum 1. Juli 2017. Außerdem haben wir dem Wunsch der Kommunen nach weniger Bürokratie entsprochen. Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf SGB II – Leistungen angewiesen sind, gibt es Sonderregelungen. Diese berücksichtigen, dass der Unterhaltsvorschuss bereits nach aktueller Rechtlage auf Grundsicherungsleistungen angerechnet wird. Finanziert wird der Unterhaltsvorschuss zukünftig zu 40 Prozent vom Bund und zu 60 Prozent von den Ländern. Bisher war das Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel.

Diese Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder mussten wir gegenüber der CDU/CSU-Fraktion durchboxen. Unserem Fraktionsbeschluss vom November 2016 wollte die Union zunächst nicht folgen. Für uns ist das nichts Neues: Auch bei den Steuererleichterungen für Alleinerziehende und beim Kinderbetreuungsausbau mussten wir intensive Überzeugungsarbeit leisten. Das sind uns die Kinder in Einelternfamilien aber allemal wert.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.01.2017

Endlich, die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist da! Lange wurde zwischen Bund, Ländern und Gemeinden um eine Einigung gerungen. Unterhaltsvorschuss steht Kindern geschiedener oder getrennt lebender Eltern zu, deren anderer Elternteil (meist der Vater) keinen Kindesunterhalt zahlt oder zahlen kann. Bislang besteht für diese Zahlung allerdings eine Höchstbezugsdauer und eine Höchstbezugsgrenze: maximal sechs Jahre lang und nicht über das 12. Lebensjahr hinaus. Aber auch nach Erreichen dieser Grenzen kosten Kinder Geld. Ab dem 1. Juli gibt es Unterhaltsvorschuss auch für Kinder bis 18 Jahre und länger als nur sechs Jahre. „Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Alleinerziehenden und ihre Kinder und ein wirksamer Schritt zur Armutsbekämpfung“, freut sich Insa Schöningh, die Bundesgeschäftsführerin der eaf.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 24.01.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e. V. (DKSB) begrüßt, dass sich Bund und Länder am gestrigen Montag, 23. Januar 2017, nach langem Streit endlich auf eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses geeinigt haben. Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: „Kinderarmut ist eines der größten Zukunftsrisiken Deutschlands. Durch die Reform des Unterhaltsvorschusses können viele Alleinerziehende aus Hartz IV geholt werden bzw. müssen nicht mehr aufstocken.“
Die Entscheidung, die Begrenzung der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen, sei ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut bei Alleinerziehenden.
„Details werden wir bewerten, sobald der Gesetzesentwurf vorliegt“, so Hilgers weiter. Für die Reform des Unterhaltsvorschusses hatte sich zuletzt auch ein Bündnis aus 20 Verbänden und Organisationen mit dem Aufruf „Kinderarmut bekämpfen – Ausbau Unterhaltsvorschuss jetzt!“ eingesetzt und auf eine schnelle Lösung noch in dieser Legislaturperiode gedrängt.

Zum Hintergrund: Die Hälfte aller Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für 75 Prozent dieser Kinder wird kein Unterhalt oder nur in unzureichender Höhe gezahlt. Dies ist in circa 80 Prozent der Unterhaltsfälle so, weil der Unterhaltspflichtige kein ausreichendes Einkommen hat. Der Unterhaltsvorschuss soll als Ausfall- oder Ersatzleistung diesen Mangel kompensieren. Bislang ist er altersabhängig und zeitlich begrenzt. Ab Juli 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 24.01.2017

Jetzt können die Sektkorken knallen. Alleinerziehende und ihre Kinder haben heute Grund zum Feiern! Nach monatelangem Ringen haben sich Bund, Länder und Kommunen auf einen Kompromiss beim Ausbau des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Die willkürlich gesetzte Altersgrenze wird fallen, der Unterhaltsvorschuss als Ersatzleistung für nicht gezahlten Unterhalt ab 1. Juli 2017 über das 12. Lebensjahr der Kinder hinaus bis zum 18. Lebensjahr und somit in den meisten Fällen bis zum Ende der Unterhaltspflicht gezahlt.
"Damit erfüllt sich nicht nur eine langjährige Forderung unseres Verbandes, diese Entscheidung ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Bekämpfung der Kinderarmut im Land", freut sich Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). "Wir sind dankbar und glücklich, dass der Ausbau des Unterhaltsvorschusses nun endlich kommt", erklärte sie. Für die alleinerziehenden Eltern – zu 90 Prozent
Mütter – von über einer Million Kindern bedeutet das weniger Sorge und Last bei der Sicherung der Existenz ihrer Kinder. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für alle unterhaltspflichtigen Väter (und Mütter) ein, damit auch ein Kind getrennter Eltern das allernötigste Geld zum Leben hat. Bisher wurde der Vorschuss jedoch nur an Unterzwölfjährige gezahlt und nach spätestens 6 Jahren war Schluss. Mit der neuen Regelung werden nun 46.000 Kinder zwischen 6 und 12 Jahren weiter Unterhaltsvorschuss beziehen können. Auch über das 12. Lebensjahr hinaus besteht ein Anspruch auf die Ersatzleistung. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Hierdurch werden 75.000 weitere Kinder erreicht. Der VAMV hatte bislang eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert, findet aber: Es ist ein guter Kompromiss! "Unserer besonderer Dank richtet sich an Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, die sich in den letzten Wochen und Monaten unermüdlich für den längst überfälligen Ausbau des Unterhaltsvorschusses eingesetzt hat", betont sie, "aber auch an alle anderen Beteiligten, die mit diesem Schritt allen Alleinerziehenden Unterstützung und Anerkennung geben."

Der VAMV hatte im Vorfeld der Verhandlungen von Regierungs- und Ländervertreter/innen vergangene Woche gemeinsam mit ver.di einen von 20 Verbänden und Organisationen getragenen Aufruf ins Leben gerufen und mit einem Offenen Brief an die Beteiligten darauf gedrungen, eine gute Lösung zu finden. Innerhalb weniger Tage fand eine begleitende Unterschriftenkampagne über 40.000 Unterstützer/innen.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. vom 24.01.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Erfolg für das Bundesprogramm „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz“: Seit September 2016 sind 128 Allianzen an den Start gegangen. Deutschlandweit werden nun insgesamt 500 Initiativen aus Bundesmitteln gefördert, das Förderziel des Bundesprogramms ist erreicht. Stellvertretend für die neuen Allianzen haben Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig und Staatssekretär Nikolaus Voss, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern heute (Mittwoch) in Ziegendorf, im Ruhner Land, den 500. Förderbescheid, an den Verein ‚Neues Landleben e. V.‘ übergeben.

„Wir dürfen Menschen, die an Demenz erkrankt sind, und ihre Familien nicht allein lassen. Besonders auf dem Land sind das Engagement und die Ideenvielfalt der Menschen beim Umgang mit der demografischen Veränderung gefordert. Die Landfrauen aus Ziegendorf sorgen dafür, dass hier niemand zurück gelassen wird. Ich freue mich über den großen Einsatz der Gemeinde und der im Ruhner Land lebenden Menschen und wünsche ihnen viel Erfolg bei ihrer Arbeit“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig bei der Übergabe des Förderbescheids.

„Mit vielen Projekten belebt der gemeinnützige Verein ‚Neues Landleben‘ über soziale und geografische Grenzen hinweg das gemeinschaftliche Leben auf dem Land. Mir imponiert besonders, wie offen auf Demenzkranke zugegangen wird und die Betroffenen mit vielfältigen Angeboten wie Seniorentreffen oder Musikangebote für Jung und Alt in das Gemeindeleben integriert werden“, sagte der Staatssekretär des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern Nikolaus Voss. Das Bundesprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ist eine zentrale Maßnahme des Bundesfamilienministeriums im Rahmen der Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“, die von den Mitgliedern der Allianz für Menschen mit Demenz auf Bundesebene seit September 2014 umgesetzt wird. Sie ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Nationalen Demenzstrategie. Der Zwischenbericht wurde am 21.09.2016 zum Weltalzheimertag veröffentlicht. 2018 wird der Abschlussbericht vorgelegt.

Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz entwickeln Angebote für Betroffene und ihre Familien. Der Verein ‚Neues Landleben e. V.‘ hat sich die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Familien zum Ziel gesetzt. Unter dem Motto: “Treffpunkt Altes Pfarrhaus – gemeinsam statt einsam“ werden alle Bürgerinnen und Bürger durch die Landfrauen motiviert, sich einzubringen. Neben Seniorentreffen und Musikangeboten für Jung und Alt gehören dazu z,B. auch Urlaubsfahrten. Hinzu kommen präventive Angebote, die den Krankheitsverlauf verzögern und Angehörige entlasten können. Bis zu 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Dabei leiden Menschen mit Demenz nicht nur unter ihrer Erkrankung, sondern auch unter sozialer Ausgrenzung. Ziel des Bundesprogramms „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ist es, Demenzerkrankten und ihren Angehörigen direkt in ihrem Wohnumfeld die bestmögliche Unterstützung zu bieten und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Gefördert werden die Allianzen mit Bundesmitteln aus dem Bundesaltenplan.

Das Bundesprogramm „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz“ ist hier zu finden: www.lokale-allianzen.de und www.allianz-fuer-demenz.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.01.2017

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) baut seine Beratungsangebote für junge Flüchtlinge aus: Künftig sollen an allen Standorten der Jugendmigrationsdienste junge Flüchtlinge, die rechtmäßig oder mit Duldung in Deutschland leben, beraten und begleitet werden.

Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im BMFSFJ, betont: „Die große Nachfrage an Beratung und Begleitung hat uns dazu bewogen, die guten Erfahrungen der 24 Modellstandorte schon jetzt auf alle Einrichtungen zu übertragen und damit bereits vor Ablauf der Modellphase Ende 2017 die Jugendmigrationsdienste für alle jungen Flüchtlinge zu öffnen. Die Bundesregierung leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Starke und selbstbewusste junge Menschen, die frühzeitig in Deutschland gute Unterstützung bekommen, sind weniger anfällig dafür, Opfer radikaler Gruppierungen zu werden.“

In den bisher 16 Monaten Laufzeit sind an den 24 Modellstandorten über 3.600 junge Menschen betreut worden. Die Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, Syrien und Irak. Der Schwerpunkt der Begleitung lag auf der Stabilisierung der persönlichen Situation sowie bei der Unterstützung beim Zugang zu Sprachförderangeboten und der Aufnahme einer Beschäftigung. Das BMFSFJ fördert bundesweit über 450 Jugendmigrationsdienste (JMD) in Trägerschaft der Bundesarbeitsgemeinschaften Katholische und Evangelische Jugendsozialarbeit, des Internationalen Bundes und der Arbeiterwohlfahrt. Die JMD beraten und begleiten 12- bis 27-jährige Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer schulischen, beruflichen, sozialen und sprachlichen Integration mit Schwerpunkt am Übergang Schule-Beruf. Sie kooperieren dabei mit verschiedenen Stellen und Personen, die für die Integration relevant sind, darunter vor allem Eltern, Schulen, Sprachkursträgern, Jobcentern und Betrieben. 2016 wurden bundesweit insgesamt 100.000 junge Menschen beraten und begleitet. Das Bundesfamilienministerium stellt für diese Aufgabe über 50 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Ab Januar treten zudem die neuen Förderrichtlinien des Garantiefonds Hochschule in Kraft.

Dr. Ralf Kleindiek erläutert: „Da die Nachfrage an qualifizierten Deutschsprachkursen für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge ungebrochen ist, haben wir die Förderrichtlinien Garantiefonds-Hochschulbereich grundlegend überarbeitet. Die Neugestaltung der Sprachfördermaßnahmen für Flüchtlinge, die ein Studium anstreben, ist eine sinnvolle Ergänzung der Sprachangebote zur Integration von hochqualifizierten Flüchtlingen. Wir stärken damit den Zugang zu den Universitäten, gerade auch für Frauen, die im Rahmen des Familiennachzugs einreisen.“

Die Kurse bauen auf den Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf und enden – je nach Bedarf – mit einem C1 Zertifikat oder mit einer weiteren Test Sprachprüfung, die Voraussetzung für die Aufnahme an einer Hochschulen ist. Das neue Angebot fokussiert sich stärker als bisher auf den voruniversitären Bereich. Zum förderberechtigen Personenkreis gehören künftig – zu den bisher schon förderfähigen Familienangehörigen von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern – auch die nachreisenden Ehegattinnen und Ehegatten von Asylberechtigen und anerkannten Flüchtlingen. In 2017 werden rund 22 Millionen Euro aus dem Etat des Bundesfamilienministeriums bereitgestellt.

Das Onlineportal zu den Jugendmigrationsdiensten ist hier zu finden: www.jmd-portal.de.

Der Bildungsberatung-Fond ist hier zu finden: www.bildungsberatung-gfh.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.01.2017

Unternehmen haben einen wesentlichen Einfluss darauf, ob sich Mütter und Väter mit kleinen Kindern die Aufgaben in Familie und Beruf partnerschaftlich aufteilen können – oder nicht. Wie die Arbeitsteilung in Familien gelingt hängt mit angebotenen Arbeitszeitmodellen, deren Nutzungsmöglichkeiten und beruflichen Entwicklungsperspektiven beider Eltern zusammen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), die im Rahmen einer repräsentativen Paarbefragung erstmals systematisch die Rolle der Betriebe für die partnerschaftliche Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Aufgaben untersucht. Die Studie wurde vom Bundesfamilienministerium gefördert.

„Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich eine partnerschaftliche Vereinbarkeit – das ist der Zukunftstrend. Besonders Väter sind unzufrieden mit ihren überlangen Arbeitszeiten und wollen etwas verändern. Sie sind die Motoren des Wandels. Auf die Väter kommt es an, wenn es um mehr Partnerschaftlichkeit geht. Hierbei spielen die Betriebe eine zentrale Rolle, denn sie müssen Müttern und Vätern innovativere Angebote mit Blick auf die Arbeitszeiten machen. Die Wünsche der Eltern stellen keine Belastung für ihre Arbeitgeber dar, sondern eine Chance. Wer in eine familienfreundliche Unternehmens- und Führungskultur investiert, wird mit hoher Loyalität und Arbeitgeberattraktivität belohnt. Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung mit unserem Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Die Präsidentin des WZB, Prof. Jutta Allmendinger, erläuterte: "Viele Eltern haben sich vom überholten Konzept einer klaren Arbeitsteilung zwischen Müttern und Vätern verabschiedet.“. Beide Elternteile wollen im Beruf bleiben, sich weiterentwickeln und für ihre finanzielle Unabhängigkeit sorgen. Beide wollen aber auch Verantwortung für die Kinder übernehmen, Zeit mit ihnen verbringen, Nähe spüren. Neben der Politik können die Betriebe ganz besonders dabei helfen, diese Ziele auch umzusetzen. Verlieren können sie wenig, gewinnen sehr viel."

Gerade bei den Vätern klaffen Wunsch und Wirklichkeit weit auseinander: während 83 Prozent keine oder höchstens zwei Monate Elternzeit genommen haben, hätte sich mehr als die Hälfte (52%) mindestens drei Monate Elternzeit gewünscht. 35 Prozent der Mütter und 42 Prozent der Väter wünschen sich eine egalitäre Aufteilung von beruflichen und familiären Aufgaben. Eine solche partnerschaftliche Vereinbarkeit ist dann eher möglich, wenn Eltern in Betrieben arbeiten, die Familienfreundlichkeit mit Gleichstellungszielen verbinden und in denen Frauen wie Männer Voll- und Teilzeitmodelle ohne Karrierenachteile flexibel nutzen können. Derzeit arbeiten rund 20 Prozent der Eltern kleiner Kinder in Deutschland in solchen Betrieben. Dieser Betriebstypus findet sich bei Beschäftigten aller Qualifikationsniveaus und in allen Wirtschaftszweigen wieder: auch wenn es in den Branchen unterschiedliche Herausforderungen gibt, kommt es vor allem auf den betrieblichen Gestaltungswillen an. Familienfreundliche Rahmenbedingungen lohnen sich auch aus unternehmerischer Sicht. Denn sie gehen seltener mit Zeitkonflikten für die Eltern, höherer betrieblicher Verbundenheit und weniger Kündigungsabsichten einher. So erfahren in familienunfreundlichen Unternehmen rund 70 Prozent der Väter Zeitkonflikte zwischen Arbeit und Familie. Und: in solchen Betrieben planen über 80 Prozent der Väter, den Arbeitgeber zu wechseln.

Die Kurzfassung der Studie ist hier zu finden: http://www.bmfsfj.de/blob/113574/3cd29d24646edd89dd142af44c28e47b/mff-sonderausgabe-vereinbarkeit-data.pdf.

Die ausführliche Studie als WZB Diskussionspapier ist hier zu finden: www.wzb.eu/de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.01.2017

Mehr staatliche Unterstützung beim Deutschlernen und weitere Investitionen in die Bildung von Geflüchteten verbessern nicht nur deren Integration in den deutschen Arbeitsmarkt, sondern lohnen sich langfristig auch für die öffentlichen Haushalte. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor. Zusätzliche Investitionen von 3,3 Milliarden Euro in Sprachkenntnisse und Bildung der 2015 zugewanderten Flüchtlinge können die fiskalischen Kosten bis zum Jahr 2030 um elf Milliarden Euro reduzieren.

Bei ihren Berechnungen sind die Forscher davon ausgegangen, dass durch verstärkte öffentliche Investitionen in Integrations- und Sprachkurse der Anteil der Geflüchteten mit guten oder sehr guten deutschen Sprachkenntnissen zehn Jahre nach dem Zuzug um 20 Prozentpunkte von 46 auf 66 Prozent erhöht werden kann. Ein solches Niveau werde von anderen Migrantengruppen auch erreicht. Zudem nehmen die Forscher an, dass durch zusätzliche Investitionen in die Allgemein- und Berufsbildung Geflüchteter der Anteil der Personen, die in Deutschland einen beruflichen Abschluss erwerben, um ebenfalls 20 Prozentpunkte von 13 auf 33 Prozent erhöht werden kann. „Auch bei anderen Migrantengruppen erwerben bis zu einem Drittel noch berufliche Abschlüsse in Deutschland“, argumentieren die Arbeitsmarktforscher.

„In der Vergangenheit haben der Erwerb eines deutschen Bildungsabschlusses und das Erreichen von guten oder sehr guten Deutschkenntnissen die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Flüchtlingen jeweils um rund 20 Prozentpunkte und die Verdienste jeweils um rund 20 Prozent erhöht“, betonen die Autoren der Studie. Dies spare Sozialausgaben und erhöhe die Steuereinnahmen.

Daher sei es sinnvoll, die Investitionen in den Spracherwerb und den Erwerb zusätzlicher Bildungsabschlüsse zu beschleunigen und den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern, so die Arbeitsmarktforscher. Mit der Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber, die aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive stammen, wurde zwar bereits ein wichtiger Schritt für die Investitionen in die Sprachkenntnisse von Geflüchteten gemacht. „Allerdings bleiben große Gruppen weiterhin bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens ausgeschlossen, obwohl auch von ihnen ein erheblicher Teil länger in Deutschland bleiben wird“, schreiben die Forscher. Vor dem Hintergrund der hohen Erträge sollte daher beispielsweise überdacht werden, ob die Integrationskurse nicht von vornherein für alle Asylbewerber, und nicht nur für Asylbewerber aus Ländern mit einer hohen Anerkennungswahrscheinlichkeit, geöffnet werden.

Die Studie beruht auf einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanzierten Forschungsprojekt, das die gesamtwirtschaftlichen und fiskalischen Wirkungen der Flüchtlingszuwanderung aus dem Jahr 2015 bis zum Jahr 2030 analysiert. 2015 wurden 890.000 neu zugezogene Flüchtlinge in Deutschland gezählt.

Die Studie ist im Internet hier zu finden: http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb0217.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 18.01.2017

Zur Forderung von Familienministerin Schwesig an die Unternehmen, bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen, erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Appelle der Familienministerin an die Unternehmen, mehr für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun, sind wohlfeil. Die Bundesregierung selbst hatte es in der Hand, die Rahmenbedingungen für Beschäftigte zu verbessern, ist aber untätig geblieben. Sogar das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückkehrrecht auf Vollzeit ist immer noch nicht in trockenen Tüchern, von weitergehenden Ideen ganz zu schweigen. Wir haben umsetzbare Vorschläge für Wahlarbeitszeiten und ein Recht auf Home-Office auf den Tisch gelegt, durch die die Beschäftigten mehr Mitspracherechte über das Wieviel, Wann und Wo ihrer Erwerbsarbeit bekommen. Diese Initiative hätte die Bundesregierung leicht aufgreifen können. Dann hätten Beschäftigte heute mehr Spielräume, um Familie und Beruf besser und partnerschaftlicher unter einen Hut zu bringen. sich selbst wünschen und wollen daher das Ehegattensplitting für Neuehen abschaffen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.01.2017

Die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte in Deutschland sind von 1991 bis 2014 real, also unter Berücksichtigung der Preisentwicklung, um zwölf Prozent gestiegen. Das war jedoch deutlich weniger als der Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in diesem Zeitraum, das real um 22 Prozent zulegte. Gleichzeitig hat die Einkommensungleichheit zugenommen: Während die mittleren verfügbaren Einkommen um mehr als acht Prozent stiegen und die höchsten Einkommen sogar um knapp 27 Prozent, mussten die zehn Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen nach Abzug der Inflation sogar Verluste hinnehmen. Insgesamt blieben die unteren 40 Prozent der Einkommensskala deutlich hinter den Einkommenszuwächsen der oberen 60 Prozent zurück. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), für die die DIW-Verteilungsforscher Markus Grabka und Jan Goebel frühere Studien um die aktuellsten verfügbaren Zahlen für das Jahr 2014 ergänzt haben. Dabei ergaben sich auch erste Anzeichen für eine wieder steigende Einkommensungleichheit. Diese war zunächst zwischen 1991 und 2005 gestiegen und stagnierte in den Jahren 2005 bis 2013 auf diesem Niveau. Auch das Armutsrisiko nimmt der Untersuchung zufolge wieder zu, wenngleich der Anstieg zumindest im Vorjahresvergleich zwischen 2013 und 2014 nicht im statistischen Sinne signifikant ist.

Bestimmend für diese Entwicklungen ist nach Ansicht der Autoren der Arbeitsmarkt: Niedriglohnsektor und atypische Beschäftigungsverhältnisse haben über die vergangenen 20 Jahre an Bedeutung gewonnen. „Eine Erwerbstätigkeit schützt zwar nach wie vor am effektivsten gegen Einkommensarmut, allerdings sind auch immer mehr erwerbstätige Personen armutsgefährdet“, so Grabka. Dem entgegenwirken könne eine Eindämmung des Niedriglohnsektors, etwa indem die Privilegierung von Minijobs mit Blick auf Steuern und Sozialabgaben aufgegeben wird. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse weiter verbessert werden. Zudem sollten Alleinerziehende nicht länger steuerlich – insbesondere gegenüber kinderlosen Paarhaushalten – benachteiligt werden. Dies könnte auch das Armutsrisiko von Kindern reduzieren.

[…]

Die Vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.diw.de/de/diw_01.c.100319.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen.html?id=diw_01.c.550957.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) vom 25.01.2017, gekürzt

Im Jahr 2015 wurden 2.268 Kinder von Frauen geboren, die 45 Jahre oder älter waren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 0,3% aller lebend geborenen Babys dieses Jahres. Ähnlich viele Geburten hatten Mütter ab 45 Jahre bereits vor 50 Jahren gehabt. Im Jahr 1965 hatten sie 2491 Babys zur Welt gebracht, was 0,2% aller Geborenen entsprochen hatte. Danach hat nicht nur die Zahl der Geburten insgesamt, sondern auch die Zahl der Geburten von älteren Müttern abgenommen. Im Jahr 2000 hatten 706Neugeborene eine Mutter, die 45 Jahre oder älter war (0,1% aller Geburten). Seitdem stiegen die Geburten in dieser Altersgruppe kontinuierlich und haben sich bis 2015 mehr als verdreifacht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.01.2017

Die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren betrug als Summe aus Haupt- und Nebentätigkeiten im Jahr 2015 durchschnittlich 35,6Stunden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, würde die Berücksichtigung aller Arbeitszeitwünsche – rein rechnerisch – im Saldo zu einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 0,5Stunden je Erwerbstätigen führen. Dabei wurden die Befragten gebeten, zu berücksichtigen, dass Mehrarbeit mit einem entsprechend höheren und Minderarbeit mit einem entsprechend geringeren Verdienst einhergehen würde.

Unter Berücksichtigung eventueller zweiter Tätigkeiten hatten Erwerbstätige in Vollzeit 2015 – nach Ergebnissen des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung – eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 41,7Stunden. Teilzeitbeschäftigte kamen auf durchschnittlich 19,7 Wochenarbeitsstunden. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Wochenarbeitszeit bei den Vollzeittätigen um 0,2 Stunden zurück, während die Wochenarbeitszeit der Teilzeittätigen durchschnittlich um 0,2 Stunden anstieg.

Von den 28,9Millionen Erwerbstätigen in Vollzeit wollten knapp 93% ihre Wochenarbeitszeit nicht ändern. Bei den 11,1Millionen Erwerbstätigen in Teilzeit waren dies mit 85% deutlich weniger. Insgesamt wünschten sich rund 2,7Millionen aller Erwerbstätigen mehr Arbeit (Unterbeschäftigte), während zugleich 1 Million Erwerbstätige weniger arbeiten wollte (Überbeschäftigte).

Unterbeschäftigte in Teilzeit hatten mit 19,3Stunden eine geringere Wochenarbeitszeit als der Durchschnitt aller Teilzeitbeschäftigten, Überbeschäftigte in Teilzeit mit 26,2 Stunden eine höhere. Unterbeschäftigte in Teilzeit wollten ihre Wochenarbeitszeit um durchschnittlich 14,6Stunden erhöhen, Überbeschäftigte in Teilzeit um 8,0Stunden verringern.

Sämtliche Angaben zur geleisteten Wochenarbeitszeit enthalten – soweit vorhanden – gewöhnlich geleistete Wochenarbeitsstunden der Nebentätigkeit. 5% der Erwerbstätigen hatten 2015 nach eigenen Angaben eine Nebentätigkeit. Betrachtet man nur die Haupttätigkeit der Erwerbstätigen, dann reduziert sich die durchschnittliche Wochenstundenzahl auf 35,2 Stunden (Teilzeit: 19,1 Stunden; Vollzeit: 41,4 Stunden).

[…]

Eine ausführende Tabelle dazu ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/01/PD17_024_133.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.01.2017, gekürzt

Krankenversicherte Frauen haben nach Auskunft der Bundesregierung während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Dies schließe Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge ein, heißt es in der Antwort (18/10845 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/108/1810845.pdf)) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/10765 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810765.pdf)) der Fraktion Die Linke.

Ausgeschlossen sei die Abrechnung von Leistungen durch eine Hebamme, wenn eine Vorsorgeuntersuchung bereits durch einen anderen Leistungserbringer (zum Beispiel einen Frauenarzt) übernommen wurde. Wie es in der Antwort weiter heißt, sollen die Schwangeren gemäß den gesetzlichen Regelungen den Arzt innerhalb eines Kalenderjahres nur aus wichtigem Grund wechseln, etwa dann, wenn eine weitere Behandlung nicht mehr zumutbar sei, weil das Vertrauensverhältnis zu dem Arzt gestört ist. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) von 2015 könnte in dem Fall eine wiederholte Berechnung der entsprechenden Gebührenposition des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (GOP 01770 EBM) ausnahmsweise erlaubt werden. Das Gericht habe ansonsten ausgeschlossen, dass diese Gebührenposition innerhalb eines Vierteljahres von mehreren Ärzten abgerechnet wird. Die gesetzliche Regelung, wonach diese Abrechnungsposition im Laufe eines Quartals nur von einem Arzt abgerechnet werden kann, lasse keine Ausnahme zu. Gleiches gelte für den Wechsel der Hebamme in der Schwangerenvorsorge. Die Abrechnungsregelung werde derzeit vom Bewertungsausschuss überprüft.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 47 vom 25.01.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

„Kindern eine Stimme geben!“ – unter dieses Motto stellen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk den diesjährigen Weltkindertag am 20. September. Im Vorfeld der Bundestagswahl rufen die Kinderrechtsorganisationen gemeinsam dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen. Bei der Bundestagswahl dürfen Kinder nicht mit abstimmen. Deshalb appellieren das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF an die Parteien, Kinderinteressen in ihren Wahlprogrammen zu berücksichtigen und in konkrete Politik für Kinder umzusetzen. „Um uns für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einzusetzen müssen wir Kindern die Möglichkeit geben, sich Gehör zu verschaffen. Nur so schaffen wir die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern stetig zur Geltung bringt. Auch fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen wir in unserem Land eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen feststellen. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Jedes Kind hat ein Recht darauf, bei wichtigen Entscheidungen gehört zu werden. In einer Gesellschaft, die immer mehr von älteren Menschen geprägt wird, ist die Stimme der nachwachsenden Generation ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Neueste Umfragen zeigen, dass sich über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland gerne in ihren Städten und Gemeinden politisch einbringen wollen. Politik wird besser wenn wir die Kinder fragen!“

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe und Religion. Die Kinderrechte gelten in den Entwicklungsländern ebenso wie in Industrieländern wie Deutschland. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention vor genau 25 Jahren, im April 1992, ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen. Zum Weltkindertag am 20. September 2017 machen bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kindern eine Stimme geben!“ auf die Kinderrechte aufmerksam. Am Sonntag, den 17. September, finden in Berlin und in Köln die beiden größten Kinderfeste bundesweit statt. Dazu erwarten das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland jeweils rund 100.000 Besucherinnen und Besucher rund um den Potsdamer Platz in Berlin und im Kölner Rheingarten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 26.01.2017

Die Familienorganisationen der AGF fordern eine detaillierte Möglichkeit, die Arbeitnehmer/innen den Weg zurück in Vollzeit erleichtern soll, nachdem sie sich für eine Teilzeitarbeit entschieden haben. Anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Daten zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen vom Statistischen Bundesamt unterstützen die Organisationen die Gesetzesinitiative von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, den Weg in die Teilzeit auf Wunsch zu befristen.„Wir unterstützen Frau Nahles in ihrem Bestreben, das Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nun möglichst schnell gesetzlich umzusetzen. Denn angesichts der Leistungen, die Familien bei dem täglichen Spagat zwischen beruflichen Anforderungen und familiärer Verantwortung erbringen müssen, braucht es dringend bessere Rahmenbedingungen“, so der Vorsitzende der AGF, Stefan Becker.Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen machen deutlich, dass viele Teilzeitbeschäftigte mit ihrem Arbeitsumfang unzufrieden sind: fast 15 Prozent der Arbeitnehmer/innen in Teilzeit sind „unterbeschäftigt“ und würden gern ihre Arbeitsstunden erhöhen. Gleichzeitig wünschen sich zahlreiche Personen, die in Vollzeit arbeiten eine Reduzierung ihrer beruflichen Wochenarbeitsstunden.Insbesondere Frauen reduzieren zugunsten der Familie häufig ihre Arbeitszeit. Der Grund dafür sind oft Sorgeaufgaben in der Familie, vor allem die Betreuung von Kindern oder zu pflegenden Angehörigen. Mittel- und langfristig stellt sich diese Entscheidung allerdings oft als ungewünschte Einbahnstraße heraus, weil der Weg zurück in die ursprüngliche Arbeitszeit versperrt ist.Angesichts der Wünsche der Familien treten die Familienorganisationen für einen allgemeinen Anspruch auf Befristung der Teilzeit ein. Ziel sollte es sein, dass mit Auslaufen der Befristung automatisch ein Rückkehrrecht bis hin zum vorherigen Arbeitsumfang gilt. Im Fall widerstreitender Interessen sollen Beschäftigte mit minderjährigen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen vorrangig berücksichtigt werden.Eine solche Befristung sollte nach Vorstellungen der AGF innerhalb einer sechsmonatigen Frist vor Ablauf verlängert werden können. Diese Frist gilt auch für eine Rückkehr zu einem Arbeitsumfang mit einer geringeren als der ursprünglich gültigen Wochenstundenzahl. Ansonsten sollte nach Ablauf der befristeten Teilzeit wieder automatisch die ursprüngliche Wochenarbeitszeit gelten. Die Möglichkeit, leichter zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung zu wechseln, könnte auch dazu beitragen, dass mehr Männer ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren, um Sorgearbeiten innerhalb der Familie zu übernehmen.Aus Sicht der AGF sind weitere grundsätzliche Änderungen am Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) notwendig: Die Ablehnung eines Teilzeitwunsches soll nur dann möglich sein, wenn dem „dringende betriebliche Gründe“ entgegenstehen. Zudem sollte Arbeitnehmer/innen die Aufstockung des Arbeitsumfangs erleichtert werden, insbesondere für Personen mit familiären Sorgeaufgaben.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. vom 19.01.2017

Donald Trump hat die „Global Gag Rule“ unterzeichnet. Das wird sich verheerend auf die Frauengesundheit weltweit auswirken, die Raten der Müttersterblichkeit werden vor allem in ärmeren Ländern wieder ansteigen. Dieses Dekret definiert, welche Familienplanungsorganisationen und Gesundheitsdienste von den USA finanziell unterstützt werden. So will es Trump: Alle Organisationen, die direkt oder indirekt Angebote zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen machen, werden kein Geld mehr bekommen. Dies gilt ebenso für Kliniken und Gesundheitsdienste in den USA. Davon betroffen ist auch die International Planned Parenthood Federation (IPPF) und diejenigen ihrer 170 Mitgliedsorganisationen weltweit, die US-Entwicklungsgelder erhalten und weltweit jährlich 70 Millionen Familienplanungsdienste anbieten. Es sei denn, sie unterzeichnen eine Selbstverpflichtung, dass sie den Schwangerschaftsabbruch aus ihren beratenden und medizinischen Dienstleistungen ausklammern.

„Wir werden niemals die Global Gag Rule unterzeichnen. Jeder Mensch hat das Recht, über die eigene Gesundheit zu entscheiden“, betonte die IPPF in einer am 23. Januar 2017 veröffentlichten Erklärung. „Wir werden mit Regierungen und Gebern zusammenarbeiten, um die Finanzierungs- und Dienstleistungslücken, die sich durch die Global Gag Rule für uns auftun, zu überbrücken. Wir werden dafür sorgen, dass Frauen ihre Rechte wahrnehmen und Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch und zu Familienplanung bekommen.“

pro familia befürchtet, dass die Wiedereinführung der Global Gag Rule sich weltweit negativ auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit auswirken wird. Ursprünglich unter Präsident Reagan 1984 eingeführt und später von den jeweiligen republikanischen Präsidenten fortgesetzt, hat sich gezeigt, dass dieser Knebelvertrag nicht wie gewünscht und behauptet, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche reduzieren konnte. Zahlreiche wissenschaftlichen Fachleute stellten stattdessen fest, dass sowohl der Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert wurde als auch ungewollte Schwangerschaften und unsicherer Schwangerschaftsabbrüche zugenommen haben. Davon betroffen waren vor allem Frauen in ärmeren Ländern. Präsident Trump geht mit der neuen Global Gag Rule sogar noch einen Schritt weiter als sein republikanischer Vorgänger Bush. Er will nicht nur Familienplanungsorganisationen, sondern auch HIV/AIDS-Präventionsprogramme, Mütter- und Kindergesundheitsdienste und Zika-Informationsstellen in die Regelung miteinbeziehen. All diesen Organisationen und Projekten werden US-amerikanische Entwicklungsgelder gestrichen, falls sie Informationen, Beratungen und Dienstleistungen für einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch bereitstellen – selbst wenn sie diese Dienste mit eigenen Mitteln finanzieren. pro familia appelliert an die deutsche Regierung, sich an dem internationalen Fonds zu beteiligen, den die Niederlande einrichten will, um die durch die Global Gag Rule entstehenden Finanzierungslücken zu schließen. Damit würde Deutschland ebenfalls ein wichtiges Signal setzen: Millionen von Menschen dürfen nicht den Zugang zu Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit verlieren.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V., Bundesverband vom 26.01.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 6. Februar 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Landesbüro NRW in Zusammenarbeit mit dem FORUM Volkshochschule am Neumarkt

Ort: Köln

Vor zwei Jahren wurde vom Landtag NRW die Enquetekommission zur "Zukunft der Familienpolitik in NRW" eingesetzt. Ziel der Kommission ist es, eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation der Familien vorzunehmen und entsprechende Handlungsempfehlungen für eine an den Bedürfnissen von Familien orientierte Familienpolitik zu entwickeln.

Ende Januar 2017 werden nun der Bericht und die Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Aktuelle Diskussionen über die "Generation Rushhour" und die Familienzeit machen deutlich, dass die Politik gefordert ist, Antworten in einer veränderten Gesellschaft und Arbeitswelt zu liefern. Dabei gilt es bessere Lösungen für alle Familien gleichermaßen zu entwickeln.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltung/veranstaltung/detail/211130/.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltungen/?Veranummer=211130.

Das ZFF: Unser Vorstandsmitglied Renate Drewke wird an dieser Veranstaltung teilnehmen.

Termin: 9. März 2017, 09:00 – 16:00 Uhr

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO)

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 01.03.2017

Die Sachverständigenkommission des Siebten Altenberichts betont die kommunale Verantwortung für die Aufgaben der Daseinsvorsorge, die sich aus Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes(GG) ableiten. Die Bundesregierung hält es – auch im Hinblick auf die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse – für angezeigt, dass bundesweit Altenhilfestrukturen verstärkt geplant, auf- und ausgebaut werden. Dies stellt alle verantwortlichen Akteure auf kommunaler Ebene vor komplexe Aufgaben.

Gemeinsam mit erfahrenen Mittagstisch-Anbietern erörtern die Teilnehmenden in Arbeitsgruppen, auf welche Weise organisierte Mittagstische einen Beitrag zur Versorgung und Gesundheitsförderung älterer Menschen leisten können. Ein neues Praxis-Handbuch für Organisatoren von Mittagstisch-Angeboten sowie die Dokumentation der IN FORM Mittagstischstartwoche, die im Oktober 2016 in 113 Kommunen durchgeführt wurde, werden vorgestellt.

Das Program ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Veranstaltungen/2017/Einladung_Tagung_Berlin_03-2017.pdf.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Veranstaltungen/2017/Anmeldebogen_Berlin-1.pdf.

Termin: 9. Mai 2017, 09:00 – 17:30 Uhr

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Besonderheit: Es werden 4 Workshop stattfinden

Eltern stehen nicht selten vor Herausforderungen, die ohne eine kompetente und unterstützende Beratung schwer zu meistern sind. Das trifft auf Regenbogenfamilien ebenso zu wie auf alle anderen Familienformen. Doch bisher meiden viele lesbische Mütter, schwule Väter oder Trans*-Eltern lokale Familien- und Erziehungsberatungsstellen, weil sie befürchten, auf Unwissen und Vorurteile zu stoßen.

Mittels bundesweiter Fortbildungen, die seit Sommer 2016 durchgeführt werden, geben wir Fachkräften in Beratungseinrichtungen Gelegenheit, sich mit den Herausforderungen und Potenzialen von Regenbogenfamilien vertraut zu machen.:

Das Vorabprogramm sowie die Voranmeldung ist hier zu finden: http://www.regenbogenkompetenz.de/fachtagung/.

Hinweis (14.02.2017): Der Name des Veranstalters wurde aus Wiedererkennungsgründen verkürzt.

AUS DEM ZFF

Heute fand das Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e. V. zum Thema „Väter und das ElterngeldPlus“ statt. Über 40 Fachleute und Interessierte nahmen an der Veranstaltung teil und erörterten die Wünsche der Väter im Hinblick auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ElterngeldPlus wurde für Geburten ab dem 1. Juli 2015 eingeführt und ermöglicht Eltern einen längeren Elterngeldbezug, insbesondere wenn sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Erste Daten zeigen, dass 18,3 Prozent der Elterngeldbezieher*innen das ElterngeldPlus bereits nutzen, Tendenz steigend. Ziel der Flexibilisierung dieser Leistung ist es u. a., die Familienorientierung von Männern weiter zu stärken.

„Immer mehr Väter wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und ihre Partnerin beim Wiedereinstieg unterstützen. Männer wollen aktive Väter sein und Partnerschaftlichkeit leben. Das ElterngeldPlus schafft neue Gestaltungsspielräume für Väter und eine neue Qualität der Vereinbarkeit. Sie müssen sich nicht mehr zwischen einem zeitweisen Ausstieg und einer Vollzeiterwerbstätigkeit entscheiden, sondern können flexibel arbeiten. Das entspricht mehrheitlich ihren Wünschen“, betont die Parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks.

„Die neue Vätergeneration entwickelt sich zunehmend zu aktiven Vätern und sowohl das Elterngeld wie auch das ElterngeldPlus sind eine Erfolgsgeschichte! Dabei entspricht die Einführung eines Teil-Elterngeldes im Rahmen des ElterngeldPlus einer langjährigen Forderung des ZFF. Mit seinen Voraussetzungen bringt das ElterngeldPlus eine Flexibilisierung der Fürsorge und einen weiteren Anreiz für Väter, in Elternzeit zu gehen oder sich diese mit ihrer Partnerin zu teilen. Um Partnerschaftlichkeit in der Familie wirklich leben zu können, braucht es jedoch noch weitere Instrumente, die bereits auf den Weg gebracht wurden: Lohngerechtigkeit, die Einführung einer Familienarbeitszeit und natürlich ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit“, resümiert die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.01.2016

AKTUELLES

„Ich freue mich über unsere neue Internetseite awo.org“, erklärt der AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler anlässlich der heute vorgestellten neukonzipierten Webseiten des AWO Bundesverbandes. „Die Vielfalt an Inhalten und Dienstleistungsangeboten der AWO sind für die Nutzerinnen und Nutzer mit wenigen Klicks zu erreichen. Aufgrund der unkomplizierten Menüführung und der angenehmen Gestaltung regen die Seiten dazu an, sich in die neue Internetpräsenz zu vertiefen.“ Die neue Internetseite awo.org ist barrierefrei, auf allen Endgeräten (responsive design) einsehbar und gibt einen umfassenden Einblick in die Arbeit und Angebote der AWO.

Gemeinsam mit der Agentur HenkelHiedl hat ein Redaktionsteam des Bundesverbandes seit einem Jahr dafür gesorgt, dass verschiedene Internetpräsenzen der AWO wieder unter einem Dach zusammengeführt wurden, um den Nutzerinnen und Nutzern einen zeitgemäßen Einblick in die Arbeit der AWO anzubieten. Die Seite umfasst sehr viele Inhalte und ist zugleich visuell „ein Hingucker“. Dazu tragen im hohen Maße auch die Fotos des Fotografen Frank Schinski von der Agentur Ostkreuz bei.

Die neue Website ist unter der alten Adresse erreichbar: www.awo.org.

Das Unternehmen "Flechtwerk 2+1 gGmbH" mit Sitz in München ist Träger des Programms "Mein Papa kommt" und vermittelt getrennt lebenden Vätern und Müttern Übernachtungsmöglichkeiten bei ehrenamtlichen Gastgebern am Wohnort des Kindes.

Die Idee dazu hatte die Pädagogin Annette Habert im Jahr 2008, als ein neunjähriger Junge ihr einen Wunsch anvertraute: „Mein Papa besucht mich jedes Wochenende. Aber das geht nur im Sommer. Da kann er im Auto schlafen. Kannst du da was machen?“.Die Vorstellung, dass ein Kind nach dem Papa-Tag im Kinderzimmer in dem Wissen einschläft, dass sein Vater draußen auf dem Parkplatz pennen muss, hatte Annette Haberttief betroffen gemacht. So war die Idee zum Programm "Mein Papa kommt“ geboren.

Die Intitative (Besuchsprogramm) ist online hier zu finden: http://www.mein-papa-kommt.info.

Www.gewerkschaftsgeschichte.de hat sein kostenloses Angebot für Schule, Universität, Erwachsenenbildung und alle historisch Interessierten ausgebaut. Das Internet-Portal zur Geschichte von Arbeit, Gewerkschaftsbewegung und Mitbestimmung in Deutschland bietet künftig noch mehr Video- und Tonclips mit Originalaufnahmen, Hunderte Fotos aus zahlreichen Archiven sowie mehr als 100 historische Originaldokumente zum direkten Download. Neu sind auch die beiden Filme, die das Portal in weniger als 40 Sekunden vorstellen.

Entwickelt hat das Info-Angebot die Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Zahlreiche Museen und Archive haben Bildmaterial zur Verfügung gestellt. Von Dampfmaschine und Kinderarbeit bis zu den Herausforderungen durch Globalisierung und Digitalisierung – wie sich Arbeitswelt, Wirtschaft, soziale Situation und Arbeiterbewegung in Deutschland entwickelt haben, wird auf dem Portal multimedial und interaktiv erfahrbar.

Laien finden einfache, kurze Einstiege und anschaulich geschriebene Überblicksartikel zu jeder Epoche seit 1830. Fachleute und stärker Interessierte können vertiefend sehr detailreiche Informationen zu den einzelnen historischen Phasen und politischen Aspekten der Epoche abrufen. Die Ereignisse der Gewerkschaftsentwicklung sind in knappe Rahmentexte eingebunden, die den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund beleuchten. Bilderstrecken erzählen Kurzgeschichten vom Wandel der Arbeitswelt, stellen etwa die Wohnsituation von Arbeiterfamilien im Laufe der Jahrhunderte dar, zeigen die Frauenerwerbstätigkeit auf ihrem „langen Weg zur Anerkennung“ oder präsentieren Plakate aus der Gewerkschaftsgeschichte zwischen Kunst und Kitsch.

Die Rubrik „Nachschlagen“ erlaubt einen direkten Zugriff auf die Lebensgeschichten von mehr als 80 Gewerkschaftern und Gewerkschafterinnen, bietet eine ausführliche Chronik seit 1830, ein Glossar, Statistiken und eine Fülle weiterer Informationen aus der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung. Ein Quiz und weitere Spiele runden das Angebot ab.

Das Internetportal ist hier zu finden: www.gewerkschaftsgeschichte.de.

Werbevideos auf Youtube zum Portal sind hier zu finden: http://www.youtube.com/playlist?list=PLRIU-ZP0fg50MoTMqfWBtpqqSS8aVfz8R.

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ZFF-Info Sonderausgabe 2016

AUS DEM ZFF

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) wurde der siebenköpfige Vorstand heute im Amt bestätigt.

Gewählt wurden:ChristianeReckmann(Vorsitzende),Dieter Heinrich(Stellv. Vorsitzender),Birgit Merkel(Stellv. Vorsitzende),Wolfgang Stadler(Beisitzer),AnitaLeese-Hehmke(Beisitzerin),RenateDrewke(Beisitzerin) undInge Höcker(Beisitzerin).
Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit.

Zudem hat das ZFF ein neues familienpolitisches Grundlagenpapier beschlossen. Darin fordert der Verband, dass eine gute Politik für Familien die Vielfalt familiären Lebens im Blick haben muss. Das Papier wird im Frühjahr 2017 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.12.2016

Das Zukunfstsforum Familie e. V. (ZFF) gratuliert seiner ehemaligen Geschäftsführerin, Barbara König, zu ihrer Benennung als Berliner Staatssekretärin für Pflege und Gleichstellung. Barbara König war von 2005 bis 2015 Geschäftsführerin des ZFF und anschließend Geschäftsführerin des AWO-Landesverbands Berlin, bevor sie gestern Abend zur Staatssekretärin für Pflege und Gleichstellung im neuen Berliner Senat ernannt wurde. Wir gratulieren ihr herzlich und wünsche Ihr auch weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 09.12.2016

Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle schafft nicht mehr Gerechtigkeit, sondern kann sogar soziale Errungenschaften gefährden. Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) streitet deshalb für die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung, um Kinderarmut sinnvoll und sozial gerecht zu bekämpfen.

[…]

Der vollständige Artikel ist hier zu finden: http://www.vorwaerts.de/artikel/kindergrundsicherung-besser-grundeinkommen-alle.

Quelle: Alexander Nöhring, Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft mbH vom 07.12.2016, gekürzt

Gestern fand in Berlin ein Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Familiennachzug statt, an dem Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis teilnahmen. Ziel des Fachgesprächs war es, die Positionsbildung des Vorstands zu dem Thema zu diskutieren.

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Jeder Mensch, egal welcher Herkunft, hat ein Recht auf Familie. Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dazu gehören auch Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind, insbesondere Menschen mit Familienangehörigen, die in Nicht-EU Staaten leben. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema des Familiennachzugs politisch zunehmend kontrovers diskutiert.“

Reckmann stellt abschließend fest: „Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge und setzen uns dafür ein, Familienleben für alle Menschen möglich zu machen. Es muss endlich das Wohl der Familien in den Mittelpunkt der Debatte und politischen Entscheidungen gerückt werden, anstatt Angstszenarien zu entwerfen.“

Die Auseinandersetzung mit diesem Thema soll aber mit diesem Fachgespräch nicht enden. Anfang des neuen Jahres soll ein Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug erscheinen, das die Forderungen des Familienverbands zu dem Thema zusammenfasst.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 09.12.2016

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ZFF-Info 1 2017

SCHWERPUNKT: Lohngerechtigkeitsgesetz

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zum Lohngerechtigkeitsgesetz in Teilen, mahnt aber zugleich weiteren Handlungsbedarf an.

Mehr als 20% verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts gebessert. Zur Bekämpfung dieser Ungleichheit wurde schon im Koalitionsvertrag ein Lohngerechtigkeitsgesetz vereinbart. Dem nun vorgelegten Entwurf zufolge sollen Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen ein individuelles Auskunftsrecht über die betriebsinternen Einkommen erhalten. Daneben sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten dazu aufgefordert werden, bestehende Gehaltsunterschiede zu dokumentieren und künftig zu beheben.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Wir haben lange darauf gewartet, nun ist es endlich da: Ein Gesetz zur Bekämpfung der Entgeltdiskriminierung von Frauen. Wir begrüßen das grundsätzlich, denn der Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit’ ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für eine ausgeglichene Aufteilung von privater Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Der Gesetzesentwurf ist deshalb ein wichtiger Schritt in Richtung Lohngerechtigkeit – aber leider kein besonders großer. Ein Beispiel: Die geplante Regelung schließt alle Frauen aus, die in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten arbeiten. Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit.

Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es auch einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und der Umsetzung des angekündigten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.01.2017

Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Schwesig zur Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern soll heute im Bundeskabinett beschlossen werden. „Das Gesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte der Frauenpolitik“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Von dem Gesetz erhofft sich Stadler weniger von Altersarmut betroffene Frauen: „Wer heute weniger verdient, bekommt morgen weniger Rente. Das Gesetz zur Lohngerechtigkeit beseitigt damit für viele Frauen nicht nur eine nicht zu erklärende Ungerechtigkeit, sondern verschafft ihnen auch ein besseres Einkommen und damit eine bessere Rente.“ Klar ist aber auch, dass viele Frauen von dem Gesetz nicht profitieren, da vor allem Frauen in kleinen und mittleren Betrieben arbeiten, die weniger als 200 Mitarbeitende beschäftigen. „Die Grenze von 200 Beschäftigten ist zu hoch gegriffen. Hier muss nachgebessert werden“, kritisiert Stadler.

Wie wichtig Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern bei gleicher Qualifikation ist, zeigt der Fakt, dass Frauen in Deutschland im Schnitt über 20 Prozent weniger Gehalt und über 50 Prozent weniger Rente als Männer bekommen. Ein Blick auf die tatsächliche Verteilung von beispielsweise Geld und Macht in Deutschland offenbart große Unterschiede. Solche so genannten Gender Gaps in den Bereichen Bildung, Einkommen, Beteiligung zeigen, dass Gleichstellung nur als Querschnittsaufgabe zu realisieren ist. So ist beispielsweise die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben eng an eine verbesserte Kindertagesbetreuung geknüpft. „Gleichstellungspolitik muss endlich ins Zentrum der Politik gerückt werden. Sie ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe für alle Arbeitsfelder und muss umfassend mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden“, schließt Wolfgang Stadler ab.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.01.2017

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) beschlossen.

„Die Lohnlücke von 21 Prozent ist ungerecht. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz. Denn bisher gab es kein Gesetz, das das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt. Das schaffen wir jetzt und ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg gebracht haben. Das ist ein Durchbruch“, so Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.

Ministerin Schwesig erklärte weiter: „Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Dafür haben Frauen – aber auch Männer -künftig die Möglichkeit, in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schauen, ob sie tatsächlich gerecht bezahlt werden. Das sind 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit diesem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren wird die Unternehmenskultur verändert.“

Das Gesetz sieht folgende Bausteine vor:Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot

Mit diesem Gesetz gelingt nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten nun ein weiterer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Es schafft nun neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt auch beim Lohn voranzutreiben.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.01.2017

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz von Bundesministerin Manuela Schwesig. Nach langen Verhandlungen mit der Union ist dies ein erster, aber wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schließung der Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen.

„Seit über 50 Jahren ist das Gebot des Gleichberechtigungsgrundsatzes für Frauen und Männer geltendes Recht – doch in der Praxis wird dieses Gebot nicht umgesetzt. Nach wie vor klafft eine deutliche Lohnlücke zwischen den Geschlechtern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Aktuell liegt diese bei 21 Prozent.

Um diese Lücke zu schließen und für Lohngerechtigkeit zu sorgen, hat das Bundeskabinett heute den von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen. Darin werden private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten aufgefordert, betriebliche Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit durchzuführen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Berichtspflicht über Frauenförderung und Entgeltgleichheit für diese Arbeitgeber vor. Zudem wird mit dem Gesetzentwurf ein individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten eingeführt. Insgesamt werden mit diesem Gesetzentwurf auch die Aufgaben und Rechte der betrieblichen Interessenvertretungen konkretisiert und gestärkt. Das Gesetz ergänzt unsere sozialdemokratische Politik für mehr Lohngerechtigkeit. Dazu gehören unter anderen unsere Erfolge zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Einführung einer gesetzlichen Quote für Frauen in Führungspositionen. Auch die aktuellen Gesetzesinitiativen zu einem Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit und zur Aufwertung der Pflegeberufe zielen in diese Richtung.

Frauen haben seit über fünf Jahrzehnten ein Recht auf Entgeltgleichheit. Diesem Ziel werden wir mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetz einen wichtigen Schritt näherkommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.01.2017

Zu dem Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde, erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Übrig bleibt von dem ursprünglich avisierten Gesetz zur Entgeltgleichheit nicht viel. Die geplanten Regelungen sind letztlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein und werden nur die wenigsten Frauen erreichen. Denn das Gesetz soll nur für Betriebe ab 200 Beschäftigte gelten. Die meisten Frauen arbeiten jedoch in kleinen und mittelständischen Betrieben mit weitaus weniger Beschäftigten. Sie gehen alle leer. Das Recht auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit gilt aber für alle Frauen. Dem wird der Gesetzesentwurf nicht gerecht.

Außerdem kommt für Betriebe ab 500 Beschäftigten keine verbindliche Prüfpflicht. Unternehmen sind jetzt nur noch „aufgefordert“, zu prüfen, ob sie gerecht bezahlen. Damit sind wir wieder bei den Selbstverpflichtungen der Wirtschaft aus vergangenen Jahren. Bewirken wird ein solches Gesetz nichts. Zumal es nichts daran ändert, dass typische Frauenberufe schlechter bezahlt werdenals typische Männerjobs. Frauen sollen künftig weiterhin individuell klagen, wenn sie ungerecht bezahlt werden. Doch ein Verbandsklagerecht, dass sie dabei unterstützt, fehlt völlig. Dabei bräuchten Verbände oder Gewerkschaften dringend ein solches Recht, um strukturelle Diskriminierung aufzudecken. Echte Entgeltgleichheit gibt es mit diesem Gesetz nur auf dem Papier.

Es bleibt zu hoffen, dass im parlamentarischen Verfahren nachgebessert wird und Frauen ein wirksameres Instrument an die Hand bekommen, damit sie zu ihrem Recht kommen. Denn für Frauen steht viel auf dem Spiel.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.01.2017

„Was lange währt, wird manchmal schlechter. Dass ein Entgeltgleichheitsgesetz, das die Handschrift der großen Koalition trägt, ein zahnloser Tiger wird, war abzusehen. Das, was nun nach zähen Verhandlungen präsentiert wird, hilft aber wirklich keiner Frau, deren Arbeit tagtäglich weniger wertgeschätzt wird als die ihrer männlichen Kollegen. Schade, dass sich Ministerin Manuela Schwesig nicht gegen den wirtschaftsliberalen Flügel der Union durchsetzen konnte und es jetzt noch nicht einmal verpflichtende Lohnvergleichsverfahren gibt. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dieses Gesetz bricht keine verkrusteten Strukturen in der Arbeitswelt auf. Im Gegenteil: Es gaukelt eine Lösung vor, die keine ist und leistet damit der Sache einen Bärendienst“, so Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Möhring weiter:

„Absichtserklärungen und Auskunftsrechte sind zwar schön und gut, Transparenz alleine reicht aber nicht aus. Es braucht klare Lohnprüfinstrumente und vor allem Mechanismen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit bei einer festgestellten Diskriminierung. Nicht zuletzt deshalb fordern wir – genauso wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ja seit Jahren – die Einführung des Verbandsklagerechts.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 11.01.2017

Das Bundeskabinett hat heute das Lohngerechtigkeitsgesetz beschlossen und damit das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, sagte dazu am Mittwoch in Berlin:

„Das Tabu, über Gehälter zu sprechen, muss endlich gebrochen werden. Deutschland ist mit seiner Lohnlücke zwischen Frauen und Männergehältern von im Schnitt 21 Prozent unter den Schlusslichtern in der EU. Deshalb begrüßen wir den Beschluss der Bunderegierung für ein wirksames Lohngerechtigkeitsgesetz, den Bundesministerin Schwesig nur gegen heftigen Widerstand durchsetzen konnte. Angesichts der engen Vorgaben des Koalitionsvertrages kann dieses Gesetz allerdings nur ein erstes Signal sein in Richtung Entgeltgleichheit in Betrieben und Dienststellen. Wir Gewerkschaften hätten uns mehr gewünscht und setzen darauf, dass es im Bundestag noch zu Änderungen kommt.

Ein Gesetz, von dem alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, war und bleibt uns wichtig. Das neue Gesetz soll erst für Beschäftigte in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten. Sie hätten künftig einen individuellen Auskunftsanspruch über das eigene Entgelt im Vergleich zu Kollegen. Das ist gut und richtig. Wichtiger wäre allerdings, dass die Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und Benachteiligungen systematisch abzubauen. Der DGB fordert die Abgeordneten auf, sich im Interesse der Frauen einen Ruck zu geben und zumindest für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten betriebliche Prüfverfahren verbindlich vorzuschreiben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftbund Bundesvorstand vom 11.01.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Vor zehn Jahren, am 01.01.2007, wurde das Elterngeld eingeführt – der Beginn einer Erfolgsgeschichte: Denn seitdem haben acht Millionen Mütter und Väter diese Familienleistung bezogen. Die Resonanz ist eindeutig: 82 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher sagen, dass das Elterngeld besonders wichtig für ihr Familieneinkommen ist.

Eine positive Bilanz zieht auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Das Elterngeld ist ein voller Erfolg. Es schafft jungen Familien in der Auszeit mit einem Baby materielle Sicherheit, es unterstützt Eltern genau dann verlässlich und gut, wenn sie es am meisten brauchen. Außerdem hat das Elterngeld dazu geführt, dass Frauen wieder stärker in den Beruf einsteigen können und dass sich Väter mehr Zeit für ihre Kinder nehmen. Mich freut es besonders, dass heute bereits jeder dritte Vater in Elternzeit geht. Das zeigt, dass wir den Wünschen und den Bedürfnissen der heutigen Eltern gerecht werden“, so Manuela Schwesig.

Die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 markiert einen Richtungswechsel in der Familienpolitik. Mit den sogenannten Partnermonaten, die der Familie nur dann zustehen, wenn beide Elternteile Elterngeldmonate in Anspruch nehmen, wurden erstmals beide Eltern in ihrer Familienverantwortung angesprochen und väterliches Engagement durch zusätzliche Elterngeldmonate belohnt. Inzwischen nehmen 34 Prozent der Väter Elterngeldmonate in Anspruch – in einigen Regionen sind es sogar bis zu 58 Prozent. Vor der Einführung des Elterngeldes waren es durchschnittlich etwa zwei Prozent. Diese Entwicklung führt dazu, dass immer mehr Mütter früher wieder in den Beruf einsteigen.

Mit dem ElterngeldPlus wurde die Leistung im Jahr 2015 modernisiert und genauer an die Wünsche und Bedürfnisse junger Eltern von heute angepasst. Das ElterngeldPlus erleichtert die Kombination aus Teilzeitarbeit und Elterngeldbezug und begünstigt zudem eine partnerschaftliche Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen Mutter und Vater. Der Partnerschaftsbonus soll Eltern dazu ermutigen, sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement zu entscheiden. So besteht die Möglichkeit, vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen, wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Der Partnerschaftsbonus kommt besonders bei den Vätern gut an: Bis zu 41 Prozent der Väter, die ElterngeldPlus beantragen, entscheiden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.

„Junge Paare wünschen sich heute, dass sie beide berufstätig sein können, Mann und Frau, aber das sie eben auch beide Zeit für Kinder haben“, betont Bundesfamilienministerin Schwesig. „Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Lebensform besser unterstützen. Das Elterngeld kann da nur der Anfang sein. Denn es sichert ja die Eltern vor allem im ersten Lebensjahr des Kindes ab. Deshalb möchte ich gerne, dass wir in der nächsten Legislaturperiode die Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld einführen. Mit ihr wird es dann möglich wieder in den Job einzusteigen, aber eben auch Teilzeit zu arbeiten und auch in dieser Zeit materielle Unterstützung zu bekommen. Das ElterngeldPlus ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit.“

Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie zusätzliche Monatsbeträge. Obwohl es erst zwei Jahre alt ist, haben es bereits 150.000 Eltern in Anspruch genommen. Das zeigt, dass wir mit der Leistung den Wünschen und den Bedürfnissen der heutigen Eltern gerecht werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.12.2016

„Wir leben Zukunft vor“ – unter diesem Motto geht am 1. Januar 2017 das neue Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus an den Start. Bundesweit rund 550 Einrichtungen wurden ausgewählt und werden für einen Zeitraum von vier Jahren gefördert.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont: „Die Mehrgenerationen-häuser leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und sind aus vielen Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken: Hier treffen sich Jung und Alt, sie lernen voneinander, sind gemeinsam aktiv und machen sich zusammen für ihre Interessen vor Ort stark. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem neuen Bundesprogramm nicht nur das Erfahrungswissen der bisher geförderten Häuser erhalten, sondern sogar mehr als 100 zusätzliche Mehrgenerationenhäuser fördern können. Die große Unterstützung des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg zeigt: Die Kompetenz der Mehrgenerationenhäuser wird überaus geschätzt, gerade wenn es darum geht, die Kommunen zukunftsfest auszurichten“, so Schwesig.

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Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.12.2016, gekürzt

Das Bundeskabinett hat heute das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz sollen 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Die Bedeutung für frühe Bildung hat zugenommen: 2017 wird der Bund die Rekordsumme von fast 2,5 Mrd. Euro für frühe Bildung ausgeben. Allein für das neue Investitionsprogramm gibt der Bund über eine Milliarde Euro.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Eltern und Kinder wünschen sich gute Angebote der Kindertagesbetreuung. Denn sie verbessern die Start- und Bildungschancen aller Kinder und fördern die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Außerdem stärken sie Familien und ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders wichtig ist mir, dass erstmalig auch Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren, also Kinder bis zum Schuleintritt, gefördert werden. Unser Ziel ist, dass alle Kinder und Familien gleichermaßen von einer guten Kindertagesbetreuung profitieren können. Dafür stehen jedoch noch nicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir das neue Programm heute auf den Weg bringen können.“

Viertes Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“: In dieser Legislaturperiode unterstützt der Bund bereits den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit 550 Millionen Euro aus dem dritten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“. Zudem erhalten die Länder die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel in Höhe von rund 2 Milliarden Euro bis 2018 für Zwecke der Kinderbetreuung. Mit dem neuen Gesetz wird die Grundlage für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung” 2017 – 2020 geschaffen. Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen umfasst das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt.

„Die meisten Kinder dieser Altersgruppe nehmen Kindertagesbetreuung zwar schon in Anspruch“, erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Durch die steigende Geburtenrate und durch die Integration von Kindern mit Fluchthintergrund wird der Bedarf zukünftig jedoch erheblich steigen.“ Weiterhin wird auch die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, für neue Küchen oder Bewegungsräume, wieder verankert. Für das neue Investitionsprogramm soll das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Die Mittel werden den Ländern zur Bewältigung der Herausforderungen für einen weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.12.2016

Anlässlich der Veröffentlichung der DIW-Studie zum Elterngeld erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Einführung des Elterngeldes vor nunmehr zehn Jahren war richtig und wichtig. Das Elterngeld hat einen Paradigmenwechsel eingeläutet und den Frauen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Somit war die Einführung ein erster Schritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Seitdem hat sich der Alltag in den Familien weiterentwickelt. Damit haben sich auch die Anforderungen an eine moderne Familienpolitik verändert. Jetzt heißt es erneut, die Familienförderung an den Wünschen der Eltern nach einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit auszurichten.

Deswegen schlagen wir vor, das Elterngeld zu einer KinderZeit Plus weiterzuentwickeln. 24 Monate lang, jeweils acht Monate für beide Elternteile und weitere acht aufteilbar zwischen den beiden oder 24 Monate komplett für Alleinerziehende, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Flexibel ohne enges Stundenkorsett; wer zum Beispiel um ein Fünftel seine Arbeit reduziert, erhält fünfmal so lange KinderZeit Plus. So bleibt mehr Zeit für Kinder, Zeit für Familie, und sowohl für Mütter als auch für Väter. Um auf einen gesellschaftlichen Wandel zu reagieren, müssen aber auch die Rahmenbedingungen stimmen. Nach wie vor hält das Ehegattensplitting die Frauen vom Arbeitsmarkt fern und ist somit eins der größten Hindernisse für eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit. Wir möchten, dass Menschen so leben können, wie sie es sich selbst wünschen und wollen daher das Ehegattensplitting für Neuehen abschaffen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.12.2016

„Das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist eine alte Forderung der LINKEN. Ich begrüße es, dass Ministerin Nahles diesen Vorschlag aufgreift. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, wäre zum Beispiel auch notwendig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinen Kindern das Recht bekommen, von Schichtarbeit, insbesondere Nachtschicht, in Normalschicht zu wechseln, inklusive Rückkehrrecht. Darüber hinaus brauchen junge Eltern einen besonderen Kündigungsschutz“, so Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Ernst weiter:

„Die Vorschläge von Frau Nahles, die Grenzen der täglichen Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz auszuweiten und Ruhezeiten zu beschneiden, sind absurd. Dieser Vorstoß führt nicht zu mehr Zeitsouveränität der Beschäftigten, sondern bedeutet für sie Mehrarbeit und Mehrbelastung. Flexibilität erhalten nur die Unternehmen. Zeitsouveränität der Beschäftigten erfordert im Übrigen mehr Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte. Und wer Beschäftigte entlasten möchte, muss die Wochenhöchstarbeitszeit gesetzlich reduzieren. Auch die Anti-Stress-Verordnung ist längst überfällig. Hierzu ist Andrea Nahles einen Vorschlag schuldig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 04.01.2017

Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft Berlin fehlen bundesweit fast 230.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Rosemarie Hein: „Auch mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des bundesweiten Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz für Unter-Dreijährige kann nicht für alle Eltern, die dies wünschen, ein solcher Platz bereitgestellt werden.“ Hein weiter: „Nicht einmal das Ausbauziel für August 2013 wurde bis heute erreicht. Inzwischen ist erfreulicherweise aber nicht nur die Zahl der neugeborenen Kinder gestiegen, die einen Platz beanspruchen können, sondern auch die Betreuungswünsche vieler Eltern. Heute wollen 43 Prozent der Eltern eine gute Betreuung für ihre Kleinsten in Kindertageseinrichtungen. Wenn die Politik diesem Anspruch gerecht werden will, muss sie deutlich mehr in den Ausbau von Kindereinrichtungen investieren. Das gilt für Länder und Kommunen genauso wie für den Bund.

Das Problem ist aber deutlich größer: 230.000 zusätzlich zu betreuende Kinder benötigen mindestens 76.000 zusätzliche gut ausgebildete Fachkräfte. Das kommt zum Personalmangel in vielen Einrichtungen noch hinzu. Es bedarf einer großen bundesweiten Kraftanstrengung, zusätzliches Personal gut auszubilden und die Arbeitsbedingungen und tarifliche Entlohnung so zu gestalten, dass in Kitas von Anfang an eine gute Bildungs- und Betreuungsarbeit geleistet werden kann.

Die LINKE bleibt bei ihrer Forderung, in Bund und Ländern gute frühkindliche Bildung nicht nur in Sonntagsreden auf die Tagesordnung zu setzen, sondern im praktischen politischen Handeln.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 30.12.2016

Der Anteil der Geburten von nicht miteinander verheirateten Eltern an allen lebend geborenen Kindern hat sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in den letzten 25 Jahren mehr als verdoppelt: Er stieg von 15 % im Jahr 1990 auf rund 35 % im Jahr 2015. Der Trend zu mehr außerehelichen Kindern hat allerdings an Tempo verloren. Seit 2012 hat sich ihr Anteil nur geringfügig verändert.

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Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.12.2016, gekürzt

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, "umgehend einen mehrjährigen und umfassenden Aktionsplan gegen Kinderarmut" aufzulegen. Besondere Berücksichtigung sollen dabei Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Familien mit Migrationshintergrund finden. Kinderarmut sei nach wie vor eines der "prägendsten und gravierendsten Probleme" Deutschlands und habe zugenommen, schreibt die Linksfraktion in ihrem Antrag (18/10628(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/106/1810628.pdf). So seien laut Mikrozensus im Jahr 2015 19,7 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von Armut bedroht gewesen, im Jahr 2014 seien es noch 19 Prozent gewesen.

Nach dem Willen der Linksfraktion soll mit dem Aktionsplan unter anderem eine Kindergrundsicherung eingeführt werden. So soll das Kindergeld einheitlich auf 328 Euro erhöht und im Gegenzug die Steuerfreibeträge gestrichen werden. Alle Kinder müssten gleich behandelt werden. Zudem müssten die sozialen Grundsicherungssysteme wie Hartz IV "repressionsfrei und sanktionsfrei" ausgestaltet werden. Die Regelbedarfe für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr seien auf 326 Euro, für Kinder vom siebten bis 13. Lebensjahr auf 366 Euro und für Kinder vom 14. bis 18. Lebensjahr auf 401 Euro anzuheben. Ebenso soll der Kinderzuschlag erhöht werden: Auf 220 Euro für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, auf 260 Euro bis zum zwölften Lebensjahr und auf 300 Euro nach dem zwölften Lebensjahr.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 741 vom 15.12.2016

Im Kampf gegen die Kinderarmut wollen Bündnis 90/Die Grünen mehr Geld für arme Familien ausgeben. Darin werden sie von Die Linke unterstützt, die Union bremst. Die SPD dagegen fordert einen ganzen Systemwechsel. Diese unterschiedlichen Positionen wurden in der ersten Beratung eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen zur Familienpolitik mit dem Titel „Familien stärken – Kinder fördern“ (18/10473(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/104/1810473.pdf)) amFreitag, den 2. Dezember2016, deutlich.

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw48-de-kinderfoerderung/481830.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 02.12.2016, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum heutigen Auftakt des von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgerufenen Themenjahres für sexuelle Vielfalt unter dem Motto „Gleiches Recht für jede Liebe“ erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Es freut uns, dass die Antidiskriminierungsstelle den Fokus auf geschlechtliche und sexuelle Gleichstellung richtet. Für die AWO war und ist das Thema Gleichstellung immer ein zentrales Anliegen gewesen. Neben der Gleichstellung von Mann und Frau ist uns auch wichtig, geschlechtliche und sexuelle Vielfalt anzuerkennen und als gleichwertig zu verstehen. Die AWO unterstützt das Themenjahr mit Nachdruck und steht für eine bedingungslose gesetzliche Gleichstellung nicht-heterosexueller Lebensweisen.“

Im Zuge des heutigen Auftaktes stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes heute repräsentative Umfrageergebnisse einer Studie zu Bevölkerungseinstellungen gegenüber homo- und bisexuellen Menschen vor. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen einzig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität heutzutage ausgegrenzt oder diskriminiert werden. Dies gilt ganz besonders für eine institutionalisierte Diskriminierung. So existieren noch immer zahlreiche gesetzliche Vorgaben, welche Menschen aufgrund ihrer nicht heterosexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität diskriminieren.

Zahlreiche Studien belegen, dass lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen einzig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Ausgrenzung, Mobbing und Diffamierung erfahren und dies unabhängig von Herkunft und Alter. Die Studienlage verdeutlicht, dass es noch immer große Vorbehalte gegenüber queeren Menschen bis in die Mitte der Bevölkerung gibt. Auch in weiten Teilen der Politik stehen solche Vorurteile und Klischees einer gelingenden und vollständigen Gleichstellung entgegen.

Um die Betroffenen vor Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlicher Identität zu schützen, fordert die AWO:

1. Bestehende rechtliche Ungleichheiten zu beseitigen und u. a. die Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu öffnen und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesetzlich zu verankern.

2. Die Aufnahme des Merkmals sexuelle Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes.

3. Die Aspekte von trans*- und inter*- geschlechtlichen Menschen stärker in den Fokus zu rücken, bspw. mittels Aufklärungskampagnen. Sowie frühzeitige geschlechtszuweisende Operationen an körperlich gesunden Kindern zu verbieten.

4. Eine breite Beteiligung und Unterstützung der Wohlfahrtsverbände und der Zivilgesellschaft, um nationale Aktionspläne gegen Trans*-, Bi- und Homophobie in der Mitte der Gesellschaft umzusetzen.

„Sexuelle Orientierung und geschlechtlichen Identität sind unabhängig ihrer Ausrichtung anzuerkennen und dürfen keinen Grund für Separation und Deklassierung mehr darstellen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.01.2017

Derzeit prüft eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, ob das Ehemündigkeitsalter in Deutschland ausnahmslos auf 18 Jahre angehoben werden soll und ob nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen die Anerkennung pauschal versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht. Zum 31. Juli 2016 waren 1.475 minderjährige ausländische Staatsangehörige als in Deutschland lebend und verheiratet erfasst: 1.152 Mädchen und 317 Jungen. 361 davon waren Kinder unter 14 Jahren, 120 waren 14 oder 15 Jahre und 994 waren zwischen 16 und 18 Jahre alt. Zahlen nach dem Ausländerzentralregister zit. nach: Deutsches Institut für Menschenrechte (DIM): Ehen von Minderjährigen: Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen.

In Deutschland liegt das Mindestalter für Ehen nach § 1303 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) generell bei 18 Jahren. Eine Heirat ist jedoch schon ab 16 Jahren möglich, wenn ein Familiengericht dies genehmigt und eine der beteiligten Personen volljährig ist (§ 1303 Abs. 2 BGB). Maßstab der Entscheidung des Familiengerichts ist dabei ausschließlich das Wohl des/der Minderjährigen. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) enthält keine ausdrückliche Vorgabe zum Ehemündigkeitsalter. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 411 und in einer gemeinsamen Allgemeinen Bemerkung mit dem Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Nr. 1812 den Vertragsstaaten, das Mindestalter für die Eheschließung auf 18 Jahre heraufzusetzen. Allerdings kann nach dieser Empfehlung auch eine Eheschließung eines Kindes, das mindestens 16 Jahre alt ist, von einem Gericht auf gesetzlicher Grundlage erlaubt werden, wenn das jeweilige Kind die Reife besitzt, diese Entschei­dung freiwillig zu treffen – also im Kern die bestehende deutsche Regelung.

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Die Präsentation zu den Zahlen des DIM sind hier zu finden: www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/position-ehen-von-minderjaehrigen-das-kindeswohl-in-den-mittelpunkt-stellen.

Die vollständige Pressemitteilung des Paritäters ist hier zu finden: http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews%5btt_news%5d=13706&tx_ttnews%5bbackPid%5d=67&cHash=664014051.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.12.2016, gekürzt

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) fordert die generelle Heraufsetzung des Ehealters auf 18 Jahre. Er begrüßt es, dass Heiko Maas als Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Handlungsbedarf sieht, den Schutz junger Mädchen und Frauen zu stärken und Ehen Minderjähriger zu verhindern. Der Staat hat kompromisslos darüber zu wachen, dass die Eingehung von Minderjährigenehen in Deutschland unterbunden wird und Möglichkeiten der religiösen Verheiratung – nach Aufhebung des Voraustrauungsverbots – nicht missbraucht werden.

Eine im Ausland (und unter Umständen sogar im Inland) entgegen den in Deutschland geltenden Ehemündigkeitsvorschriften geschlossene Ehe sollte aber nicht ohne weiteres nichtig sein, da stets der Einzelfall im Blick zu behalten ist und eine pauschale Regelung dem Wohl und den Interessen der Betroffenen nicht in jedem Fall gerecht werden kann. Gerade dann, wenn die Eheschließung Jahre zurückliegt und die Eheleute die eheliche Gemeinschaft als ehemündige Volljährige weitergelebt haben, verdient die so bestätigte Ehe Beachtung. Aber auch andere Fälle sind denkbar, in denen die Nichtigkeit der Ehe von Minderjährigen eine unbillige Härte bedeuten und ihrem Wohl nicht entsprechen würde.

"Bei aller Skepsis gegenüber der freien Willensentscheidung junger Mädchen, die vor ihrem 18. Lebensjahr geheiratet haben, darf nicht die Autonomie der Frauen missachtet werden", so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der Kommission "Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften" des djb. Es wäre ein falsches Signal, per se die Nichtigkeit zu normieren, zumal sich der (nationale) Gesetzgeber mit dem Eheschließungsrechtsgesetz (1998) bewusst für die Aufhebbarkeit fehlerhafter Ehen und damit auch für eine Einzelfallbetrachtung ausgesprochen hat. Die Aufhebbarkeit der Ehe auf Antrag der zu schützenden Mädchen und jungen Frauen (auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters), die Möglichkeit, sich von dem Ehemann zu trennen und nicht zuletzt auch die flankierenden Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes sind ausreichend.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 12.01.2017

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, 2005) sowie mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG, 2008) wurden der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beschlossen. Versäumt wurde dabei jedoch, sich neben den Vereinbarungen zum quantitativen Ausbau auch über notwendige Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Qualität des Betreuungsangebots verbindlich zu verständigen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Paritätische bereits im September 2014 mit dem Thema im Vorstand beschäftigt und dort die verbandliche Vorgehensweise abgestimmt und verabschiedet. Danach hat sich der Paritätische für die Entwicklung und Implementierung eines umfassenden und verbindlichen Aktionsplans ausgesprochen. Ein Plan, der auf der Basis gemeinsamer, wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse klare Ziele benennt, die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer berücksichtigt und konkrete Handlungsschritte und Zeitrahmen vereinbart. Dieser könnte auch über Staatsverträge oder Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern in eine verbindliche Form gebracht werden und müsste zudem die notwendigen Finanzierungsfragen regeln.

[…]

Die vollständige Pressemitteilung des Paritäters ist hier zu finden: http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews%5btt_news%5d=13705&tx_ttnews%5bbackPid%5d=127&cHash=843620823.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.12.2016, gekürzt

Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit helfen dabei, Berufstätigkeit und Familie besser zu vereinbaren. Doch sie können zum Problem für die Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt werden, wenn sie nur von bestimmten Beschäftigtengruppen genutzt werden und gleichzeitig negative Konsequenzen für das berufliche Fortkommen haben. Beides ist in Deutschland trotz einiger Fortschritte noch oft der Fall, zeigt eine neue Studie von Dr. Yvonne Lott, Arbeitszeitexpertin der Hans-Böckler-Stiftung*: 80,8 Prozent der Teilzeitbeschäftigten waren 2015 Frauen. Auf Leitungspositionen wird Teilzeitarbeit von deutschen Unternehmen meist nicht möglich gemacht, der Anteil der Teilzeitbeschäftigten mit Management- oder weitergehenden Führungsaufgaben lag zuletzt zusammengenommen bei knapp 11 Prozent, bei herausgehobenen Führungsposten sogar bei nur 6,5 Prozent, zeigt Lott (zum Vergleich: 28,4 Prozent Teilzeitanteil bei Stellen ohne Führungsaufgaben, siehe auch die Grafik auf Seite 11 der Studie; Link unten). Dass es häufig der Karriere schadet, die Arbeitszeit vereinbarkeitsorientiert zu gestalten, diese Erfahrung machten auch Männer, wenn sie mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen. Und selbst in den Niederlanden, dem Land mit der längsten Teilzeittradition in Europa, liegt der Anteil Teilzeitbeschäftigter in Führungspositionen bei gerade einmal 12 Prozent.

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Zu den wichtigsten Hürden zählt die Wissenschaftlerin dünne Personaldecken in den Betrieben, Widerstände von Vorgesetzten und Unternehmenskonzepte, die flexible Arbeitszeiten einseitig zur Produktivitätssteigerung vorsähen. Aber auch nach wie vor bestehende Lücken im Angebot zur Kinderbetreuung und vor allem steuerliche Anreize wirkten sich negativ aus: In Ländern mit Ehegattensplitting ist der Abstand zwischen den Arbeitszeiten von Frauen und Männern in Partnerschaften deutlich größer als in Staaten mit Individualbesteuerung. So arbeiten Frauen in Deutschland im Durchschnitt mehr als 16 Stunden weniger als ihr männlicher Partner. Das ist der drittgrößte Rückstand unter den 28 EU-Ländern – nach Malta und Italien (Grafik auf S. 5).

Erst wenn flexible Arbeitszeiten unabhängig von Geschlecht, Qualifikation oder Hierarchiestufe zur Normalität würden, ließen sich Nebenwirkungen wie die Verstärkung sozialer Ungleichheiten abstellen, betont Lott. Neben Führungskräften, Betriebs- und Personalräten sowie den Tarifvertragsparteien sieht die Forscherin auch die Politik gefordert. Als vielversprechende Vorstöße sieht sie die Pläne des Bundesarbeitsministeriums für ein Rückkehrrecht von Beschäftigten nach einer Teilzeitphase auf eine Vollzeitstelle und Vorschläge für ein Wahlarbeitszeitgesetz, das es allen Beschäftigten ermöglichen soll, die Arbeitszeit an verschiedene Lebensphasen, an Familie, Weiterbildungsbedürfnisse oder Pflegeaufgaben anzupassen. Auch eine Familienarbeitszeit, welche die gleichzeitige Teilzeitarbeit von Müttern und Vätern und damit die Partnerschaftlichkeit in der Familie unterstützt, weise in die richtige Richtung.

Der Report ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_report_001_2017.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.01.2017, gekürzt

Das Jahr 2016 ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein „Jahr der verpassten Chancen“ bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Die Bundesregierung hat es verpasst, in den großen Reformprozessen dieses Jahres einen deutlichen Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit für Kinder zu machen. Das gilt auch für die notwendige Reform der Familienförderung insgesamt, um die soziale Gerechtigkeit in Deutschland zu steigern. „Trotz verschwindend geringer Lichtblicke herrscht in Deutschland bei der Bekämpfung der Kinderarmut weitgehend Stillstand. Eine Hartz-IV-Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren, nur fünf Euro mehr für Jugendliche im Hartz-IV-Bezug, eine weitere Nullrunde beim Schulbedarfspaket, lediglich zwei Euro mehr Kindergeld: Die finanziellen Spielräume angesichts sprudelnder Steuereinnahmen werden nicht zugunsten armer Kinder und Jugendlicher genutzt. Auch im Bildungsbereich, das belegt die neue PISA-Studie eindrücklich, gibt es leider nichts Neues: Trotz steigender Bildungsausgaben hängt der Bildungserfolg immer noch stark von der sozialen Herkunft ab. Hier vermissen wir an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. Das gilt auch für die Gesundheitsversorgung. Denn Kinderarmut und gesundheitliche Risikofaktoren gehen Hand in Hand. Trotz der prinzipiell kostenlosen Gesundheitsversorgung für Kinder und der kostenfreien Früherkennungsuntersuchungen werden insbesondere Mädchen und Jungen aus finanziell benachteiligten Verhältnissen von diesen Angeboten immer noch nicht erreicht. Auch hier besteht dringender Reformbedarf. Kinderarmut lässt sich nicht mit politischen Kleckereien bekämpfen. Kinderarmut ist nur durch grundsätzliche Reformen zu überwinden, die auch spürbar bei den Betroffenen ankommen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

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Zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für ein ressortübergreifendes Bundesweites Programm aus. Ein solches Programm sollte bei der Beschäftigungspolitik ansetzen, damit Eltern durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage bieten können. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem gemeinsam dafür sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten adäquat fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Bildung stärken wir die Kinder als Subjekte und ermöglichen es ihnen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und nicht in Resignation zu versinken. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von Kindern eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt. Nicht zuletzt gilt es der fortschreitenden Segregation von armen und reichen Familien entgegenzuwirken. Wir verstärken die vorhandenen Probleme wenn wir zulassen, dass arme Familien in manchen Stadteilen unter sich sind. Deutschland darf bei der sozialen Gerechtigkeit nicht im Mittelmaß stecken bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 28.12.2016, gekürzt

Der Katholische Deutsche Frauenbund e. V. (KDFB) begrüßt die Pläne zur Einführung des Rechtsanspruchs auf befristete Teilzeit als wichtige Stellschraube für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Familie und Ehrenamt im Lebensverlauf.

Nach KDFB-Meinung sind Arbeitsmodelle notwendig, die es Frauen (und Männern) ermöglichen, die berufliche Tätigkeit sowohl mit der Übernahme von Sorgearbeit als auch mit ehrenamtlichem Engagement zu vereinbaren. Ein erhöhtes Altersarmutsrisiko muss jedoch ausgeschlossen sein. „Die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ist eine Chance, Arbeitszeiten den Lebensphasen anzupassen. Mit diesem Vorhaben kann die so genannte Teilzeitfalle für Frauen endlich besser geschlossen werden“, stellt KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth fest. Bedacht werden muss, so Flachsbarth, dass Arbeitnehmerinnen nicht gegeneinander ausgespielt werden. „Die geplante Regelung, die voraussichtlich zunächst vor allem in von Frauen dominierten Branchen Anwendung finden würde, muss sowohl die Rechte und Interessen der Stelleninhaberin als auch die der Stellenvertretung gleichermaßen berücksichtigen“, erklärt KDFB-Präsidentin Flachsbarth.

In Deutschland arbeiten ca. 10 Millionen Menschen in Teilzeit. Über 80 % von ihnen sind Frauen, die vielfach unfreiwillig oder länger als beabsichtigt in einem solchen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Das hat gravierende negative Konsequenzen für ihre Karrierechancen, die eigenständige Existenzsicherung sowie eine ausreichende Altersvorsorge. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine zeitliche Begrenzung der Teilzeitarbeit und Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung in Phasen von vermehrter Familien-, Sorge- und Ehrenamtstätigkeit trägt laut KDFB zu einer zukunftsfähigen Arbeits- und Lebensgestaltung von Frauen und Männern bei.

Quelle: Pressemitteilung Katholischer Deutscher Frauenbund e. V. vom 12.01.2017

Innerhalb kürzester Zeit waren die Wartelisten brechend voll. Werbung war nicht nötig, als der Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) Berlin vor zwei Jahren Alleinerziehenden eine Betreuung ihrer Kinder außerhalb der regulären Kita- und Hortzeiten anbot. Finanziert wird das Modellprojekt von der Gütersloher Walter Blüchert Stiftung. Die benötigte Hilfe ist individuell und meist auch sehr dringend. Mütter oder Väter können Spätschichten übernehmen, die in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen sind, die sie aber ohne flexible Kinderbetreuung nicht leisten könnten. Eine Studentin kann nun auch Vorlesungen am Nachmittag besuchen und sich auf den Abschluss ihres Studiums konzentrieren, weil ihre Dreijährige aus der Kita abgeholt wird. Eine Mutter hat sich selbstständig gemacht. Allen drei Fällen ist gemeinsam: Sie benötigen aus beruflichen Gründen eine Kinderbetreuung zu sogenannten „Randzeiten“. Zwei weitere Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls das Ziel, Alleinerziehende mit ganzheitlicher Beratung und einem konkreten Angebot an flexibler ergänzender Betreuung zu unterstützen. Auch sie werden wie das Modellprojekte in Berlin von der Walter Blüchert Stiftung gefördert und vom VAMV Bundesverband begleitend evaluiert, um die Wirkung flexibler ergänzender Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Situation von Einelternfamilien exemplarisch zu erfassen und Rückschlüsse auf politischen Handlungsbedarf ziehen zu können. Nach zwei Jahren Projektlaufzeit liegt nun der Zwischenbericht zur Evaluation vor, und er zeigt, – wenig überraschend – dass der vermutete Bedarf an ergänzender Kinderbetreuung über die Öffnungszeiten vorhandener Einrichtungen hinaus tatsächlich besteht – und zwar regelmäßig und langfristig. Und in vielen Fällen dringend. Auch kann bereits festgestellt werden, dass sich die Inanspruchnahme der ergänzenden Kinderbetreuung positiv auf die sozioökonomische Situation der Alleinerziehenden und ihrer Kinder auswirkt: Mittelbar werden ihre Erwerbschancen erhöht und das Haushaltseinkommen stabilisiert. Bei den teilnehmenden Alleinerziehenden steigt zudem die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachweislich an, und sie konstatierenmehrheitlich positive Veränderungen in ihrer Ausbildungs- und Erwerbssituation.

„Bereits die ersten Ergebnisse der Evaluation zeigen: Das Schließen von Betreuungslücken durch ergänzende Kinderbetreuung hat positive Wirkungen für Alleinerziehende und ihre Kinder. Dieses Angebot sollte es überall in Deutschland geben“, so das Zwischenresümee der Bundesvorsitzenden des VAMV, Solveig Schuster. „Wir freuen uns, dass diese Modellprojekte so viel Zuspruch finden“, unterstreicht Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung. „Mit den Angeboten wollen wir Alleinerziehende in die Lage versetzen, System-Barrieren zu überwinden, damit sich ihnen mehr Chancen eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Evaluationsergebnisse belegen: Wir sind auf dem richtigen Weg“.

Der Zwischenbericht ist hier zu finden: http://www.vamv.de/modellprojekt-kinderbetreuung.html.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 02.12.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. und 24. Januar 2017

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Teilhabe ist heute eine der zentralen Kategorien gesellschaftlicher Lagebestimmung. Die Beschreibung sozialer Probleme erfolgt zunehmend nicht mehr nach dem bloßen Kriterium der materiellen Unterschiede, sondern nach dem Maßstab des gesellschaftlichen Ein- oder Ausschlusses von zentralen Orten, Netzen und Systemen. Teilhabe ist damit Gerechtigkeitsnorm und Zielbestimmung gesellschaftlicher Entwicklung gleichermaßen. Der Begriff spiegelt den Anspruch auf Zugang und Partizipation an den grundlegenden öffentlichen Gütern. Ob und wie dieser Anspruch verwirklicht werden kann, wird maßgeblich von politischen Rahmenbedingungen und sozioökonomischen Faktoren bestimmt.

Das Program ist hier zu finden: http://calendar.boell.de/de/event/verunsicherung-brueche-repressionen-was-soziale-teilhabe-deutschland-bedroht.

Termin: 3. Februar 2017

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V.

Ort: München

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 30.01.2017

Die Dialogveranstaltung dient – nach einem kurzen regionalspezifischen Input – in erster Linie einem Austausch zwischen ExpertInnen, die in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Kindertagesbetreuung mit Kindern und Eltern mit Fluchterfahrung befasst sind. Sie erhalten Informationen und können von den Konzepten und Erfahrungen anderer ExpertInnen profitieren.

Das Programm ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2017/01/Einladung_Dialogveranstaltung_M%C3%BCnchen-03-02-2017_final.pdf.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2017/01/Anmeldeblatt-pfv-Dialog_M%C3%BCnchen_02-2017.pdf.

Termin: 6. Februar 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Landesbüro NRW in Zusammenarbeit mit dem FORUM Volkshochschule am Neumarkt

Ort: Köln

Vor zwei Jahren wurde vom Landtag NRW die Enquetekommission zur "Zukunft der Familienpolitik in NRW" eingesetzt. Ziel der Kommission ist es, eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation der Familien vorzunehmen und entsprechende Handlungsempfehlungen für eine an den Bedürfnissen von Familien orientierte Familienpolitik zu entwickeln.

Ende Januar 2017 werden nun der Bericht und die Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Aktuelle Diskussionen über die "Generation Rushhour" und die Familienzeit machen deutlich, dass die Politik gefordert ist, Antworten in einer veränderten Gesellschaft und Arbeitswelt zu liefern. Dabei gilt es bessere Lösungen für alle Familien gleichermaßen zu entwickeln.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltung/veranstaltung/detail/211130/.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltungen/?Veranummer=211130.

Das ZFF: Unser Vorstandsmitglied Renate Drewke wird an dieser Veranstaltung teilnehmen.

Termin: 14. Februar 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Hannover

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 01.02.2017

Kurse, offene Treffs für Familien und zahlreiche andere Angebote erfordern eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, um viele Menschen zu erreichen. Und das soll selbstverständlich auf pfiffige, freundliche, wirksame und einfache Weise passieren, mit kaum Finanz- und wenig Personaleinsatz.

Der Workshop stellt ungewöhnliche und freche Ideen vor, die ohne Aufwand viele Menschen erreichen. Wir schauen uns Aktionen, Medien, kleine Strategie- und Kampagnenkonzepte an, die schon bei der Umsetzung Spaß machen.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.eaf-bund.de/documents/Familienbildung/Flyer/161122_Flyer_Oeffentlichkeitsarbeit.pdf.

Die Anmeldung ist hier möglich: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V., Forum Familienbildung, Auguststraße 80, 10117 Berlin, Fax: 030 28395450, info@eaf-bund.de.

Termin: 8. März 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Hannover

Anmeldeschluss: 22.02.2017

Eltern ziel-, ressourcen- und lösungsorientiert zu begegnen sind wesentliche Merkmale in der Weiterqualifizierung zum/zur Elternbegleiter/in. Auch in Einrichtungen der Familienbildung und Kindertagesstätten wird dies im alltäglichen Miteinander angestrebt.
Ein wichtiger Kommunikationsweg – und die am häufigsten genutzte Form der Elternarbeit – ist das informelle Gespräch, oft in Bring- und Abholsituationen: „Kann ich Sie mal kurz sprechen?“, „Haben Sie mal fünf Minuten Zeit für mich?“. Diese Fragen kennt wohl jede pädagogische Fachkraft. Im Rahmen des Fachtags wird in die Methode des „zielorientierten Kurzgesprächs“ eingeführt.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.eaf-bund.de/documents/Familienbildung/Flyer/170109_Flyer_Fachtag_Elternchance.pdf.

Die Anmeldung ist hier möglich: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V., Forum Familienbildung, Auguststraße 80, 10117 Berlin, Fax: 030 28395450, tesch@eaf-bund.de.

Termin: 22. März 2017, 14:00 Uhr bis 24. März 2017, 13:00 Uhr

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. in Zusammenarbeit mit dem Wyndham Garden Berlin Mitte

Ort: Berlin

Kosten: Es wird ein Veranstaltungsbeitrag und einen zusätzlichen Tagungsstättenbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 20.01.2017

Besonderheit: Zweite Anmeldung beim Veranstaltungsort wird verlangt

Familienrat, auch bekannt als Verwandtschaftsrat oder Familiengruppenkonferenz, ist ein in Deutschland zunehmend bekannter werdendes Verfahren der Hilfeplanung in der Sozialen Arbeit. Seinen Ursprung hat das Verfahren in Neuseeland. Im Laufe der vergangenen Jahre ist der Familienrat in verschiedenen anderen Ländern und Regionen erfolgreich eingeführt worden. Mittlerweile ist in Deutschland eine zunehmende Verbreitung dieses innovativen Verfahrens, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, festzustellen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung wird das Verfahren u.a. in Workshops, ausgehend von den Erfahrungen der letzten Jahre und deren wissenschaftlicher Begleitung, vor- und zur Diskussion gestellt. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten des Familienrats bzw. Nachbarschaftsrat zur besseren Integration von Flüchtlingsfamilien thematisiert.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen-2017-familienrat-innovatives-verfahren-in-der-arbeit-mit-familien-und-moeglichkeit-zur-besseren-integration-von-fluechtlingsfamilien-2528,936,1000.html.

Die Anmeldung beim DVF ist hier zu finden: http://fachveranstaltungen.deutscher-verein.de/Events/Register/3d1da07f-cb70-4b33-9ea0-7a439452958f.

Die Anmeldung bei der Tagungsstätte (seperate, verlangte zweite Anmeldung): http://www.deutscher-verein.de/de/fachveranstaltungen-akademie-anmeldung-tagungsstaette-1866.html?veranstaltung=936.

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) begrüßt den heutigen Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion "Gute Zeiten für Familien", regt aber langfristig eine grundlegende Reform der Familienleistungen an.

Das Beschlusspapier der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt vielfältige Familienformen mit einem Mix aus Zeit, Geld und Infrastruktur. Die Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion beziehen sich u.a. auf die Einführung einer Familienarbeitszeit mit der Komponente eines Familiengeldes in Höhe von 300 Euro, wenn sich Eltern über das 1. Lebensjahr des Kindes hinaus Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftliche teilen. Ebenfalls spricht sich das Papier für die Einführung eines nach Einkommen und Kinderzahl gestaffeltes Kindergeldes und eine stärkere Berücksichtigung des Vorhandenseins von Kindern – unabhängig vom Trauschein der Eltern und der Familienform – im Steuerrecht aus.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: Derzeit ist die Förderung von Familien bürokratisch und sozial ungerecht. Mit dem heutigen Beschluss kann diese Schieflage teilweise behoben werden: Kindergeld und Kinderzuschlag sollen gemeinsam ausgezahlt und nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt werden. Das ist eine gezielte Entlastung vor allem für Familien mit geringem Einkommen. Auch das Familiengeld, das im Zuge der Einführung einer Familienarbeitszeit diskutiert wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade junge Eltern brauchen zeitliche Entlastungen. Wenn dieses auch noch dazu führt, dass sich Familien partnerschaftlich organisieren, dann erhält das Modell einer Familienarbeitszeit unsere volle Unterstützung! Die Idee der steuerlichen Familienkomponente greift aus Sicht des ZFF allerdings zu kurz, sofern dadurch auch weiterhin höhere Einkommen stärker von der Steuerlast befreit werden als niedrige Einkünfte. Das ZFF fordert perspektivisch, die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.01.2016

Zum gestrigen 10. Jahrestag der Einführung des Elterngelds gratuliert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ganz herzlich, mahnt aber zugleich die weitere Ausgestaltung der Familienleistung an

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell! Mittlerweile nutzen knapp 96 Prozent der Mütter und immerhin schon 34 Prozent der Väter diese Leistung, um nach der Geburt eines Kindes als Familie zusammenzuwachsen. Die Weiterentwicklung zum ElterngeldPlus und – hoffentlich bald – zu einer Familienarbeitszeit mit Familiengeld sind sinnvoll und unterstützen Familien dabei, Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufzuteilen.“

Allerdings, so Reckmann weiter, gebe es nach wie vor Verbesserungsbedarf: „Die Ausweitung der Partnermonate würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Darüber hinaus profitieren Eltern, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, bislang nicht vom Elterngeld, da die Familienleistung gegengerechnet wird. Als ZFF fordern wir, dass zumindest das Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro bei Familien verbleiben muss, um auch armen Familien ein gutes und finanziell abgesichertes Ankommen im Familienleben zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.01.2017

Unser Mitglied, die ElternService AWO GmbH wird zum 1. Februar 2017 zur awo lifebalance GmbH: War in der Anfangszeit noch die Kinderbetreuung das Kerngeschäft, bietet sie inzwischen Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen aus den unterschiedlichsten Bereichen an, wie z. B. Pflege von Angehörigen, psychosoziale Beratung oder haushaltsunterstützende Dienstleistungen. Der Name ElternService AWO wurde dem erfolgreich erweiterten Servicespektrum nicht mehr gerecht. Der neue Name bildet das breite Portfolio an Dienstleistungen wesentlich besser ab.

Die Geschäftsform bleibt erhalten und somit bleiben auch alle anderen wichtigen Daten unverändert. Dies gilt im Besonderen für die Handelsregisternummer, Bankverbindungen und Umsatzsteuer ID-Nummer.

Quelle: Pressemitteilung ElternService AWO GmbH vom 16.12.2016

AKTUELLES

Das neue Web-Portal www.klischee-frei.de informiert und unterstützt bei der Berufs- und Studienwahl ohne einschränkende Vorurteile. Im Mittelpunkt stehen dabei allein die Interessen und Fähigkeiten. Das neue Portal bietet gebündelte Informationen und praktische Hinweise für Bildungseinrichtungen, Arbeitgeber und auch Eltern, um eine klischeefreie Berufs- und Studienorientierung aufzubauen.

Das unter dem Dach des Bundesinstituts für Berufsbildung in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit entwickelte Web-Portal ist die Kommunikationsplattform der Initiative „Nationale Kooperationen zur geschlechtergerechten Berufs- und Studienwahl“, die von den drei Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Bildung und Forschung sowie für Arbeit und Soziales initiiert wurde. Am Aufbau haben außerdem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Bundesagentur für Arbeit, das Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland, das Bundesinstitut für Berufsbildung, das Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V., die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen und das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut mitgewirkt. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Im Frühjahr 2017 ist die erste Fachtagung der „Nationalen Kooperationen zur geschlechtergerechten Berufs- und Studienwahl“ geplant. Dabei werden die Ansätze der Initiative diskutiert und die Inhalte der Öffentlichkeit ausführlich vorgestellt.

Das Internetportal ist hier zu finden: www.klischee-frei.de.

Als Auftakt für eine neue Schwerpunktsetzung und intensive Auseinandersetzung zum Thema Gleichstellungspolitik in der AWO führt die Arbeiterwohlfahrt vom 15.03.2015 bis zum 14.03.2018 das Projekt Gleichstellungsbericht durch.

Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie im fünften Newsletter. Der nächste Newsletter erscheint voraussichtlich im März 2017.

Für Anregungen und Rückfragen steht die Projektleiterin Dr. Petra Rostock zur Verfügung unter der E-Mail: petra.rostock@awo.org und Tel: 030 26309-145.

Der "Newsletter Nr. 5" des AWO-Gleichstellungsbericht ist hier zu finden: http://www.awo-informationsservice.org/uploads/media/5._Newsletter_Gleichstellungsbericht_Dezember_2016.pdf.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Landesverband Berlin e. V. ist ein parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Im Zuge einer Nachfolgeregelung suchen wir zum nächstmöglichen Termin eine*n Landesgeschäftsführer*in die oder der in enger Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Vorstand die AWO in Berlin operativ führt und strategisch weiterentwickelt. Der oder Die Landesgeschäftsführer*in ist Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes nach § 26 BGB.

Die Position ist gleichermaßen anspruchsvoll wie vielseitig und bietet ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten in einem gesellschaftlich relevanten und sich wandelnden Umfeld.

Die vollständige Stellenauschreibung ist hier zu finden: http://www.awoberlin.de/Stellenausschreibung-Landesgeschaeftsfuehrung-887196.html.

Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland findet, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle in der Bundesrepublik diskriminiert werden und spricht sich für ihre rechtliche Gleichstellung aus. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zum Auftakt ihres Themenjahres für sexuelle Vielfalt „Gleiches Recht für jede Liebe.“ in Auftrag gegeben wurde. Demnach stimmen 83 Prozent der Befragten der Aussage zu, Ehen zwischen zwei Frauen bzw. zwei Männern sollten erlaubt sein. Rund 95 Prozent bezeichneten es außerdem als gut, dass homosexuelle Menschen gesetzlich vor Diskriminierung geschützt sind.

Der vollständigen Auszug aus der Studie ist hier zu finden: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/20170112_PM_TJ2017.html?nn=6570036.

Seit 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Allerdings erhalten weder alle Familien den benötigten Platz noch ist der Anspruch immer juristisch durchsetzbar. Zu diesen Ergebnissen gelangen verschiedene Beiträge im Fokus der aktuellen Ausgabe der djbZ, der Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbunds e. V.(djb).

Die djb-Kommission "Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich" nimmt den bestehenden Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) interdisziplinär unter die Lupe und zieht Bilanz. In rechts- und sozialwissenschaftlichen Aufsätzen wird untersucht, inwieweit der Rechtsanspruch der Kinder in der Lebenswirklichkeit der Eltern den gewünschten Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe der Eltern am Berufsleben leistet. "Die Bereitstellung einer Betreuungsinfrastruktur, die in Qualität und Quantität den Bedürfnissen von Müttern und Vätern in allen Lebenslagen entspricht, ist entscheidend für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung", erläutert djb-Präsidentin Ramona Pisal.

Der Fokus der djbZ 4/2016 legt den Grundstein für die weitere Beobachtung der Entwicklung des Kita-Platz-Anspruchs und dessen Umsetzung in der Praxis. Der djb hat auch künftig zur Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Berufsleben eine quantitativ und qualitativ hinreichende Kinderbetreuung im Blick.

Die Zeitschrift djbZ 4/2016 ist online hier zu finden: http://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2016-4/.