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ZFF-Info 03/2019

SCHWERPUNKT I: Kompromiss 219a StGB

Anlässlich des beschlossenen Eilverfahrens im Bundestag sowie der morgigen Debatte im Bundesrat zum Kompromiss des §219a fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF), Frauen und Ärzt*innen endlich ernst zu nehmen und den Paragraphen ersatzlos zu streichen.

Mit der erneuten Einbringung des Regierungsentwurfs zur Reform des § 219a StGB als Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD ist der Weg frei für ein beschleunigtes Verfahren im Parlament. Bereits Ende kommender Woche soll die Reform verabschiedet werden. Gleichzeitig beraten aber erst morgen der Bundesrat sowie der Bundestag in erster Lesung über das geplante Gesetz.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Mit der Einbringung des Gesetzestextes als Fraktionsantrag bedienen sich die Regierungsparteien eines Kniffs, der dafür sorgt, dass die politische Debatte im parlamentarischen Verfahren so gut wie vorbei ist, bevor sie erst richtig losgehen konnte. Das ist der Bedeutung dieses frauenpolitisch so wichtigen Themas unwürdig!“

Reckmann fordert: „§219a StGB entmündigt Frauen und begegnet Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mit Misstrauen. Daran ändert auch die geplante Reform nichts. Zwar mag es an einzelnen Stellen Verbesserungen geben, indem etwa Ärztinnen und Ärzte künftig öffentlich sagen dürfen, dass sie Abbrüche vornehmen. Auch eine qualitativ aufgewertete Adressliste sowie die gesicherte Information über Methoden des Abbruchs verbessert die Informationslage. Allerdings dürfen Ärztinnen und Ärzte weiterhin nicht öffentlich selbst darüber informieren, wie sie bei einem Abbruch vorgehen. Es kann nicht sein, dass den Fachleuten unlautere Absichten unterstellt werden, während radikale Abtreibungsgegner*innen ihre Ansichten ungehindert im Netz verbreiten dürfen. Wir fordern die ersatzlose Streichung des § 219a!“

Im April und Oktober veröffentlichte ein breites Bündnis von Organisationen einen Offenen Brief zur Aufhebung des § 219a StGB, den das ZFF mit auf den Weg gebracht hat. Diesen finden Sie u>.

Für eine ausführliche Stellungnahme verweist das ZFF auf die Positionierung des AWO Bundesverbands zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Information_Schwangerschaftsabbruch219a.html

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.02.2019

Zum Kabinettsbeschluss zu Paragraf 219a erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Was uns die Bundesregierung bei §219a als Lösung zu verkaufen versucht, ist keine wirkliche Verbesserung, sondern ein restriktiver Gesetzentwurf. Anstatt endlich für Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen, verstärkt die Regierung vor allem das Misstrauen und die Stigmatisierung von Frauen und Ärztinnen und Ärzten. Das lehnen wir Grüne ab.

Es ist doch absurd, dass Ärztinnen und Ärzten ausschließlich das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ erlaubt werden soll, jede weitere Silbe und individuelle Informationen jedoch strafbar bleiben sollen. Anklagen gegen Ärztinnen und Ärzte sind den Plänen zufolge weiterhin möglich. Sie blieben kriminalisiert und könnten strafrechtlich belangt werden.

Ein so fortbestehender §219a Strafgesetzbuch gefährdet auch die Versorgungssicherheit von ungewollt Schwangeren, da er zur Stigmatisierung von Abbrüchen beiträgt. Die Union hat sich bei diesem Kompromiss offensichtlich durchgesetzt – selbst mit einem Gutachten über ein sogenanntes Post-Abortion-Syndrom, welches durch verschiedene Studien bereits widerlegt wird. Das zeugt nicht von Vertrauen in Frauen und Ärztinnen und Ärzte, was sehr bedauerlich und bitter ist. Dies kann die SPD so nicht hinnehmen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zu ändern. Unsere Hoffnungen liegen auf der SPD. Sie kann jetzt die Chance ergreifen, den parlamentarischen Prozess zur Korrektur zu nutzen. Gemeinsam mit uns kann sie sich für die geradlinige Lösung entscheiden. Eine, die ohne Umwege für Klarheit und Rechtssicherheit von Ärztinnen und Ärzten sorgt und Frauen vertraut. Diese Lösung heißt: Streichung von §219a aus dem Strafgesetzbuch. Eine Mehrheit im Bundestag steht dafür bereit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.02.2019

Zur geplante Studie zu psychischen Folgen von Abtreibungen erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Spahns Studie zu den seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen wird keinen Erkenntnisgewinn bringen. Denn deren psychische Folgen sind seit Jahren ausführlich und umfassend untersucht. Das bestätigen Mediziner und Psychologen. Spahns Studie hat einen anderen Sinn: Sie soll keinem wissenschaftlichen Zweck dienen, sondern ist ein Zugeständnis an radikale Lebensschützer. Dass der Steuerzahler für diesen Unsinn auch noch fünf Millionen Euro bezahlen darf, setzt dem Ganzen die Krone auf. Stattdessen wäre ein enttabuisierter und aufgeklärter Umgang mit dem sensiblen Thema angebracht. Studien legen nämlich nahe, dass mitunter dieStigmatisierung zupsychischen Problemen bei den Betroffenen führen kann. Die FDP-Fraktion fordert daher einen Stopp der geplanten Studie und darüber hinaus eine Streichung des Paragrafen 219a. Das würde Frauen wirklich helfen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 11.02.2019

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 36. Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch(19/7693) an. Der Abstimmung voran ging eine ausführliche kontroverse Diskussion, in der die Opposition vor allem das Gesetzgebungsverfahren kritisierten und die Verfassungsrechtlichkeit des Entwurfs infrage stellten. Laut Vorlage dürfen Ärzte zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Verweis auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. In einer öffentlichen Anhörung am Montag hatte sich die Mehrheit der Sachverständigen gegen den Entwurf ausgesprochen. Ein gleichlaufender Entwurf der Regierung war von der Tagesordnung gestrichen worden.

In der Diskussion in der nichtöffentlichen Sitzung sagte Katja Keul (Grüne), der Entwurf habe nichts mit dem Schutz des ungeboren Lebens zu tun, wie von der Union behauptet, und sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. Zudem sei er nicht eindeutig formuliert. Jens Meier (AfD) sprach sich dafür aus, unnötige Reformen zu vermeiden. Zumindest bleibe in dem Entwurf das ungeborene Leben unangetastet. Marco Buschmann (FDP) zeugte sich mit dem Verfahren unzufrieden. So ein wichtiges und gleichzeitig schwieriges Thema im Schnelldurchgang durchzuziehen, sei dem Parlament nicht angemessen. Für Die Linke erneuerte Niema Movassat die Forderung, Paragraf 219a zu streichen. Mit dem Entwurf solle der Koalitionsfrieden gewahrt werden, dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen werde er nicht gerecht. Ingmar Jung (CDU) wies die Kritik der Opposition zurück. Der Entwurf sei intensiv und lange diskutiert worden, und auch der Vorwurf der fehlenden Rechtssicherheit gehe ins Leere. Letztendlich gehe es um Rechtspositionen, die „sehr hart gegeneinander stehen“. Die Diskussion sei auch noch nicht zu Ende.

Johannes Fechner (SPD) erklärte, in seiner Fraktion gebe es keine Begeisterung über den Entwurf, da man 219a am liebsten streichen würde. Nach insgesamt zwei Anhörungen zu dem Thema habe sich aber gezeigt, dass für die SPD aktuell keine weiteren Verbesserungen möglich seien. Alle Argumente seien ausgetauscht. Fechners Fraktionskollegin Eva Högl sprach von einem ersten wichtigen Schritt. Der Entwurf der Koalition wurde mit einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Die Gesetzentwürfe von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Streichung von 219a wurden mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.

Im weiteren Verlauf der Sitzung lehnte der Ausschuss einen Antrag der AfD zur Aufhebung zweier Gesetze zum europäischen Patentwesen (19/1180) sowie zwei AfD-Anträge zur Durchführung öffentlicher Anhörungen zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes mit Blick auf die ungestörte Religionsausübung (19/4484) und zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Begründungspflicht beim Bundesverfassungsgericht (19/5492) ab. Ein Antrag der Linken zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe (19/1689) wurde dagegen angenommen. Sie soll am 03. April 2019 stattfinden. Die Beschlussfassung über die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien (19/4557) wurde vertagt.

Die Parlamentarischen Staatssekretäre Christian Lange und Rita Hagl-Kehl (beide SPD) beantworteten Fragen der Abgeordneten zu Aktivitäten des Bundesjustizministeriums auf EU-Ebene, zur Anpassung des anwaltlichen Berufsrechts an den Brexit und zum Bericht der Bundesregierung über festgestellte Mängel bei den Transparenzberichten nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Zum letzten Punkt hieß es, aufgrund der beim Bundesamt für Justiz laufenden Bußgeldverfahren gegen verschiedene Anbieter, die zu Stellungnahmen aufgefordert worden seien, seien detaillierte Auskünfte nicht möglich. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.190 vom 20.02.2019

Überwiegend kritisch sahen die geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (19/7693). Unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) stellten sich acht Rechts- und Sozialwissenschaftler, Juristen und Ärzte zweieinhalb Stunden lang den Fragen der Abgeordneten in der bereits zweiten Anhörung zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Der Gesetzentwurf der Regierung, der wortgleich mit dem bereits in der vergangenen Woche im Plenum erörterten Entwurf der Fraktionen ist, steht am Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundestages.

Hintergrund ist das Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB), nach dem auch die Information darüber strafbar sein kann. Laut Entwurf soll der Paragraf um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt werden. Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Verweis auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. Das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch soll erhalten bleiben, um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen.

Während die beiden geladenen Ärzte widersprüchliche Meinungen zum Entwurf vertraten, war die Ablehnung der Wissenschaftler fast einmütig. Die wegen eines Verstoßes gegen 219a angezeigte Kasseler Gynäkologin Nora Szász meinte, dass die Gesetzesreform mit der Prämisse des Erhalts des Paragrafen 219a gesellschaftliche Realitäten rund um Frauengesundheit und frauenärztliche Tätigkeit nicht berücksichtige und dabei wesentliche Grundrechte missachte. Zwar seien die Ziele – Verbesserung der Information für Frauen und Rechtssicherheit für Ärzte – grundsätzlich zu begrüßen, der vorliegende Entwurf könne diese Ziele aber nicht erreichen. In den zentralen Punkten hinke er gesellschaftlichen Realitäten hinterher.

Dagegen bezeichnete der Frauenarzt Wolfgang Vorhoff aus Bad Aibling den Gesetzentwurf als ausgewogen und meinte, er werde die Informationen für ungewollt Schwangere verbessern. Ohnehin verstehe er als mit der Beratung befasster Arzt die Diskussion um den Paragrafen 219a nicht, denn Schwangere könnten sich in der heutigen Zeit sehr wohl zeitgemäß und sachgerecht über den Ort, den Arzt und die Methoden des Schwangerschaftsabbruches informieren. Eine komplette Abschaffung des Werbeverbotes wird Vorhoff zufolge zu einem Wettbewerb um die beste Werbung für die jeweilige einen Schwangerschaftsabbruch durchführende Institution führen. Beide Ärzte betonten die Notwendigkeit eines besseren Schutzes von Berufskollegen und -kolleginnen, die Abtreibungen vornehmen. Diese dürften nicht länger stigmatisiert werden. Um die Frage des Schutzes der Ärzte durch den Staat bewegten sich auch viele Fragen der Abgeordneten, die sich darüber hinaus vor allem für eine klare Definition des in Frage stehenden Rechtsguts und die Möglichkeiten der vom Gesetzgeber vorgesehen Informationspraxis interessierten.

?Der Rechtswissenschaftler Michael Kubiciel von der Universität Augsburg lehnte eine ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a ab. Der Entwurf der Koalition stelle die deutlich vorzugswürdige Alternative dar, führte der Strafrechtsprofessor in seiner Stellungnahme aus. Er beseitige Informationsdefizite und sorge für eine einheitliche qualitativ hochwertige Information auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie anderer Institutionen und auf der Homepage von Ärzten und Krankenhäusern, die dazu lediglich eine Verlinkung herstellen müssten. Zudem verschaffe er Ärzten die lange geforderte Rechtssicherheit. Den Klagen selbst- und sogenannter Lebensschützer sei damit endgültig die Basis entzogen. Auch in rechtspolitischer Hinsicht sei der Entwurf zu begrüßen, da er einen ideologisch aufgeladenen und parteipolitisch hart umkämpften Streit beende. Er sehe jedoch einen „Optimierungsuftrag“ für den Gesetzgeber.

Eine gänzlich andere Auffassung vertrat Reinhard Merkel von der Universität Hamburg. Da Werbung weiter strafbedroht sein soll, könne der mit dem Entwurf nur unzulänglich korrigierte Paragraf 219a vor der Verfassung weiterhin keinen Bestand haben. Er finde es befremdlich, sagte der Strafrechtsprofessor, dass in der rechtspolitischen Diskussion das Problem des 219a offenbar allein unter dem Gesichtspunkt wahrgenommen und erörtert wird, ob sich Frauen hinreichend informieren können – und nicht unter dem offensichtlich vorrangigen, nämlich, was der Staat legitimerweise mit Strafe bedrohen darf. Die geplante Gesetzesänderung führe zu großen rechtsstaatlichen Ungereimtheiten und sei nicht akzeptabel.

Ulrike Busch vom Institut für Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg hält den Gesetzentwurf für ungeeignet, um die Information über den Schwangerschaftsabbruch wirksam zu verbessern. Nach wie vor blieben die Informationsrechte von Frauen und Ärzten strafrechtlich limitiert, sagte die Professorin für Familienplanung. Der Entwurf betrachte weiterführende sachliche Information durch Ärzte als Straftatbestand, dieselbe Information auf der Liste beziehungsweise den Verweis auf der ärztlichen Homepage darauf aber nicht. Er sei Ärzten gegenüber diskreditierend und von Misstrauen geprägt. Aus ideologischen Gründen und letztlich auch parteipolitischen Erwägungen werde an einem verzichtbaren und gesellschaftlich überholten Paragrafen festgehalten.

Elisa Marie Hoven von der Universität Leipzig sagte, der Gesetzentwurf stelle zwar eine Verbesserung der Informationslage dar, löse aber nicht das grundsätzliche Problem des Paragrafen 219a. Durch die fortgeltende Kriminalisierung sachlicher Information würden weiterhin Handlungen unter Strafe gestellt, die keinen Unrechtsgehalt aufweisen. Inhalte, die auf den Homepages von Ärztekammern oder Beratungsstellen zulässig und erwünscht sind, könnten nicht dadurch Gegenstand eines strafrechtlichen Vorwurfs werden, dass sie im Namen von Ärzten verbreitet werden, sagte die Strafrechtsprofessorin. Das Verbot lasse sich auch nicht mit der Annahme begründen, dass Ärzte im Einzelfall die Grenze zur anpreisenden Werbung überschreiten könnten, denn dies sei ohnehin mit Sanktionen verbunden.

Der Deutsche Juristinnenbund begrüße grundsätzlich, dass die Bundesregierung die andauernde Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie ungewollt schwangere Frauen beseitigen möchte, sagte dessen Vertreterin Ulrike Lembke. Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen könnten aber die verfassungsrechtlichen Mängel der Regelung in Paragraf 219a nicht beseitigen, sagte die Vorsitzende des Arbeitsstabs Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte. Er sei „rechtsdogmatisch grober Unfug“ und ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit. Zudem könne er zu einer Verschlechterung der Versorgungslage führen. Der Juristinnenbund fordere daher die Streichung des Paragrafen. Stattdessen sollte ein Ordnungswidrigkeitentatbestand im Schwangerschaftskonfliktgesetz geschaffen werden.

Nadine Mersch, Leiterin der Stabsstelle Sozialpolitik beim Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), betonte in ihrer Stellungnahme, 219a könne nicht aufgegeben werden, ohne die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensschutz zu unterlaufen und die Gesamtstatik der gesetzlichen Lösung zu gefährden. Der SkF sei erleichtert, dass die Fraktionen von CDU/ CSU und SPD mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf einen Kompromiss gefunden haben, mit dem unter Beibehaltung des Werbeverbotes vorhandene Informationslücken geschlossen werden können und mehr Rechtssicherheit für Ärzte, Ärztinnen und Kliniken erreicht wird. Damit komme der Staat seiner Pflicht und Verantwortung nach, das Schutzkonzept für das ungeborene Leben zu bewahren und gleichzeitig Frauen in Not- und Konfliktsituationen die angemessenen Informationen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.178 vom 18.02.2019

Anlässlich der heutigen öffentlichen Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Reform des §219a StGB erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die breit geführte Debatte um die Durchsetzung des Informationsrechts von ungewollt schwangeren Frauen und um die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten zeigt, wie groß das öffentliche Interesse an diesem Thema ist. Dieses berechtigte Interesse durch ein Eilverfahren im Bundestag zu ignorieren und damit die politische Auseinandersetzung einfach so abzuwürgen, anstatt sie im Parlament angemessen zu Ende zu führen, wird weder dem Thema noch dem Interesse der Menschen gerecht.“

Die SPD-Bundestagsfraktion hat den bisherigen Kompromiss der Großen Koalition zur Reform des §219a StGB als eigenen Gesetzentwurf zusätzlich in den Bundestag eingebracht und dadurch das parlamentarische Verfahren deutlich beschleunigt. Das Reformvorhaben sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Eine öffentliche Information über diesbezügliche Methoden wird aber weiterhin als Werbung und damit als Straftat gewertet. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Informationen, die für die freie Arztwahl von großer Bedeutung sind, auf einer von der Bundesärztekammer geführten Liste legal sind, nicht aber auf der Homepage des Arztes oder der Ärztin stehen dürfen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende vor allem vor dem Hintergrund, dass Abtreibungsgegner weiterhin ungestraft Falsch- und Schmähinformationen über Ärztinnen und Ärzte im Internet verbreiten dürfen. „Die AWO setzt sich nach wie vor für die ersatzlose Streichung des §219a StGB ein. Wir stehen für das Selbstbestimmungsrecht der Frau, die Durchsetzung der Informationsfreiheit und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.vom 18.02.2019

Koalition einigt sich auf Kompromiss

Nicht ersatzlos streichen, nur ergänzen: Die Bundesregierung will den Zugang zu Informationen erleichtern, hält aber an dem umstrittenen Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fest. „Besser wäre es gewesen, klare Kante gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte zu zeigen“, kritisiert DGB-Vize Elke Hannack.

Gesetz verbietet „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“

Ärztinnen und Ärzte, die über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs infomieren, können sich strafbar machen: Eine Ärztin aus Gießen ist verurteilt worden, weil sie auf ihrer Website eine Infodatei zu dem Thema zum Download angeboten hat. Grundlage dafür ist Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verbietet.

Dieses Werbeverbot ist stark umstritten. Die Bundesregierung hat nun beschlossen: Paragraf 219a soll beibehalten, aber ergänzt werden. Schwangere sollen sich künftig leichter darüber informieren können, wo in ihrer Nähe mit welchen Methoden ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann. Am 6. Februar soll das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden.

Frauen haben Recht auf Information

„Das Gesetz schafft immerhin mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, aber es ist und bleibt bedauerlich, dass sich die Union nicht zur Abschaffung des §219a durchringen konnte“, kritisiert Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende und CDU-Mitglied. „Es bleibt abzuwarten, ob die weitere Ausnahme im Gesetz ausreicht, um das heuchlerische Geschäft der selbsternannten Lebensschützer zu unterbinden. Besser wäre es gewesen, klare Kante gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte zu zeigen. Allebetroffenen Frauen haben ein Recht auf Informationen über die Möglichkeit und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen – auch und gerade im Netz.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 29.01.2019

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) formuliert in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ vom 28. Januar 2019 und zum Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ vom 12. Dezember 2018 erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Ergänzung von § 219a StGB. „Die vorgeschlagene Regelung belässt es bei einem unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte“, kommentiert djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. Es entstehen neue Wertungswidersprüche, indem Ärztinnen und Ärzte zwar über die Tatsache öffentlich informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, schon bei Informationen zu Methoden aber auf Listen anderer Stellen verweisen müssen.

Der djb fordert weiterhin die Abschaffung von § 219a StGB. Für die Regelung der Grenzen des öffentlichen Diskurses über den Schwangerschaftsabbruch präsentiert der Verband einen Formulierungsvorschlag für eine Regelung im Ordnungswidrigkeitenrecht. Darin soll das kommerzialisierte oder grob anstößige Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen durch Dritte, auf welche die Ärztinnen und Ärzte keinen Einfluss haben, geregelt werden. Auch Werbung für rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche soll darin erfasst sein.

Die Schaffung eines solchen Ordnungswidrigkeitentatbestands zur Wahrung eines minimalen gesellschaftlichen „Klimaschutzes“ muss schließlich auch die immer häufiger zu beobachtende Relativierung, Instrumentalisierung und Verharmlosung des Holocaust in diesem Kontext unterbinden. Der politische Missbrauch jener deutschen Vergangenheit, die nie vergeht, stört nicht nur den öffentlichen Frieden, sondern ist auch eine reale Verletzung der Opfer und ihrer Angehörigen. „Wer über die Grenzen des gesellschaftlichen Diskurses über Schwangerschaftsabbrüche reden will, darf über Holocaust-Vergleiche nicht schweigen“, wirbt die Präsidentin um Unterstützung für den Vorschlag des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.01.2019

pro familia spricht sich in einer Stellungnahme erneut für die Streichung des §219a StGB aus

Morgen, am 6. Februar 2019, will sich das Bundeskabinett mit dem §219a StGB beschäftigen. Zur Diskussion und Abstimmung steht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, den das Ministerium vor einer Woche vorgelegt hatte.

Der pro familia Bundesverband hat eine Stellungnahme zu diesem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ abgegeben. Darin kritisiert pro familia, dass die Informationsrechte weiterhin eingeschränkt bleiben sollen. Auch werde der Referentenentwurf dem Anspruch nicht gerecht, juristisch und gesellschaftlich der Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs und der Stigmatisierung von Ärzt*innen, die ihn medizinisch durchführen, entgegenzuwirken.

pro familia spricht sich in der Stellungnahme erneut für die ersatzlose Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch aus. Die Einführung zentraler Listen von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, lehnt der Verband ab. Diese Listen wären nie vollständig, denn pro familia weiß um die Problematik vieler Ärzt*innen, die zwar Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aber in dem gesellschaftlichen Klima der Stigmatisierung nicht öffentlich genannt sein wollen.

Für pro familia ist es nicht plausibel, warum die gesetzliche Änderung des §219a StGB mit der Heraufsetzung der Altersgrenze für kostenlose, ärztlich verordnete Verhütungsmittel auf 22 Jahre verknüpft wird, zumal diese neue Altersgrenze willkürlich ist. Zu den sexuellen und reproduktiven Rechten gehört, dass alle Menschen Zugang zu sicheren und gesundheitsschonenden Verhütungsmitteln haben müssen. „Wenn die Bundesregierung einerseits anerkennt, dass die hohen Verhütungskosten eine Belastung sind, die eine Finanzierung durch die Krankenkasse erfordert, und sie andererseits die Überzeugung vertritt, dass kostenlos zur Verfügung stehende Verhütungsmittel die Schwangerschaftsabbruchzahlen senken, dann ergibt eine Altersgrenze keinen Sinn“, heißt es in der Stellungnahme. pro familia setzt sich deshalb für den kostenlosen Zugang zu allen – auch nicht verschreibungspflichtigen – Verhütungsmitteln für alle Menschen ein. Die derzeit im Deutschen Bundestag und in der Gesellschaft geführten Debatten über den Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln müssen weitergeführt werden. Zu kurz greifende, schnelle Lösungen werden dem Recht auf gute gesundheitliche Versorgung, das alle Menschen haben, nicht gerecht.

Die Stellungnahme ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 05.02.2019

SCHWERPUNKT II: Bundestagsanhörung zum Wechselmodell

Anlässlich der morgigen öffentlichen Anhörung zum Thema Wechselmodell plädiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) dafür, vielfältiges Familienleben auch nach einer Trennung der Eltern wahrzunehmen und das Wechselmodell im Umgangsrecht zu ermöglichen, jedoch nicht zum Regelfall zu erheben.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz diskutiert am morgigen Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung die Anträge der FDP, die das Wechselmodells im Umgangsrecht als Regelfall etablieren möchten, sowie der Linken, die dieses ablehnen. Das ZFF hat sich bereits Anfang 2018 dazu umfassend positioniert.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Vielfältige Familienformen brauchen vielfältige Regelungen, auch im Umgangs- und Unterhaltsrecht. Im Sinne des Kindeswohls ist es daher wichtig, nach einer Trennung jede Familie mit ihrem individuellen Bedarf wahrzunehmen und das für sie passende Umgangsmodell zu finden.

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Bei einer Trennung muss aber genau bedacht werden, wie die bisherige Aufteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit innerhalb der Familie vor der Trennung war, wer künftig welche zeitlichen und verantwortungsvollen Anteile übernehmen kann und welche Aufteilung, zumindest am Anfang, die höchste Kontinuität für die Kinder darstellt. Dieses Verhältnis muss sich auch in der Aufteilung der Barunterhaltspflichten ausdrücken, denn der Unterhalt dient in erster Linie der Sicherstellung der wirtschaftlichen Existenz des Kindes und darf nicht zum Spielball elterlicher Konflikte werden.“

Im Hinblick auf das Wechselmodell fordert Reckmann: „Ein Wechselmodell ist für alle Beteiligten sehr voraussetzungsvoll, denn es geht nicht nur um geteilte Betreuungszeit, sondern auch um geteilte Verantwortung in vielen Lebensbereichen. Um ein Wechselmodell für diejenigen lebbar zu machen, die nach einer Trennung Zeit und Verantwortung für ihre Kinder wirklich teilen wollen, fordert das ZFF u.a. den Ausbau von Beratungs-, Mediations- und Unterstützungsangeboten für alle Trennungsfamilien, qualitativ hochwertige familiengerichtliche Verfahren sowie eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung, um die wirtschaftliche Existenz aller Kinder sicher zu stellen. Darüber hinaus braucht es bessere Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Familienorganisation vom Beginn des Familienlebens an.

Alle Familien und alle Kinder haben ein Recht darauf, mit ihren individuellen Bedürfnissen ernst genommen zu werden, auch im Trennungsfall. Daher lehnen wir eine rechtliche Situation, die ein Wechselmodell im Umgangsrecht als ‚Regelfall‘ definiert, ab. Vielmehr muss daran gearbeitet werden, jeder Trennungsfamilie das Umgangsmodell zu ermöglichen, welches sie leben will und kann – ganz im Sinne des Wohlergehens der Kinder.“

Das ZFF-Positionspapier „Vielfalt Familie – vielfältige Trennungsfamilie“ (Januar 2018) finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 12.02.2019

Für eine bessere Betreuung von Kindern geschiedener Eltern, aber gegen eine Festlegung auf das sogenannte Wechselmodell sprach sich die Mehrheit der Sachverständigen am Mittwoch in einer Anhörung im Rechtsausschuss zu Anträgen der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke aus. Während die FDP (19/1175) das familienrechtliche Wechselmodell als Regelfall einführen will, ist Die Linke (19/1172) gegen eine Festschreibung des Modells, bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden. Sie fordert aber eine Neuregelung des Unterhalts. Der FDP-Antrag war vor rund einem Jahr bereits Thema einer Plenardebatte, wurde aber von den anderen Fraktionen abgelehnt.

Mehrere Experten verwiesen in ihren Stellungnahmen auf die bereits seit Jahren zum Teil heftig und auch ideologisch geführte Diskussion zum Thema Wechselmodell. Auch sähen weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof eine Pflicht des Gesetzgebers, getrennt lebenden Eltern eine paritätische Betreuung vorzugeben. Die Abgeordneten wollten von den Sachverständigen vor allem wissen, wie mögliche Reformen im Umgangsrecht aussehen könnten, wie sich das Wechselmodell in finanzieller Hinsicht auf die Eltern auswirkt und wie der Staat bei einer stärkeren paritätischen Betreuung Unterstützung leisten kann.

Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund plädierte im Ergebnis der jahrelangen Diskussion gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als gesetzlichen Regelfall und für mit Bedacht geführte Diskussionen zu Änderungen im Kindesunterhalt. Zudem müssten tragfähige Lösungen für paritätische Betreuungsmodelle auch für getrennt lebende Eltern und ihre Kinder im Grundsicherungsbezug entwickelt werden. Meyer-Wehage betonte wie auch die anderen Sachverständigen, dass jede gesetzliche Änderung unter dem Vorbehalt des Kindeswohls zu stehen habe. Für Anja Kannegießer vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen zeigt sich kein einheitliches Bild in den internationalen Forschungsergebnissen zum Thema Wechselmodell, wobei sich in Deutschland nur wenig Forschung dazu finde. Die Praxis zeige, dass es die Dominanz eines Modells aus der Kinderperspektive nicht geben könne. Vielmehr müsste im Einzelfall auf die Bedürfnisse des Kindes und die Familiensituation abgestellt werden.

Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, begrüßte den Antrag der Linken und warnte in ihrer Stellungnahme vor der Vorgabe des Wechselmodells als Regelfall durch den Gesetzgeber, denn er verhindere damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl. Deshalb sollten Eltern ihr Familienleben weiterhin autonom und individuell gestalten und sich für ein Betreuungsmodell entscheiden, welches den Bedürfnissen aller Beteiligten, aber vorrangig dem Wohl ihres Kindes Rechnung trägt. Nötig sei dabei eine ergebnisoffene Beratung. Auch Hoheisel gab zu Bedenken, dass Vorteile eines Wechselmodells für Kinder wissenschaftlich nicht belegt und die langfristigen Wirkungen auf Kinder noch nicht ausreichend erforscht seien. Zudem stelle es hohe Anforderungen an alle Beteiligten und eigne sich nicht als gleichstellungspolitisches Instrument. Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein verwies wie auch andere Sachverständige auf die Rechtssprechung des BGH, wonach die Gerichte bei der Entscheidung über den Kindesumgang frei sind, und damit einem Wechselmodell nichts im Weg stehe. Dies sei eine gute Grundlage für eine Reform des Familienrechts. Eine Festlegung auf ein Modell sei dagegen nicht empfehlenswert. Stattdessen bräuchten die Eltern mehr staatliche Unterstützung zum Beispiel bei der Mediation. Ferner regte sie an, außergerichtliche Einigungen verbindlich zu machen.

Heinz Kindler, Diplompsychologe vom Deutschen Jugendinstitut, konstatierte ein wachsendes Interesse am Wechselmodell. Hier sei die Politik gefordert, Voraussetzungen zu schaffen. Keine Grundlage sehe er jedoch für die Einführung des Wechselmodells als Regelfall. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut, verwies auf das gestiegene Engagement der Väter in der Kinderbetreuung. Aus ihrer Sicht spreche dem Wechselmodell als Regelfall jedoch entgegen, dass es keine paritätische Rollenverteilung gebe. Walper sprach sich stattdessen dafür aus, die Elternautonomie weiter zu stärken. Mathias Zab, Fachanwalt für Familienrecht, sieht ebenfalls keine Notwendigkeit, das ohnehin praktizierte Wechselmodell gesetzlich festzulegen. Die bestehenden Vorgaben reichten völlig aus. Entscheidend beim Wechselmodell sei die Frage des Unterhalts. Aus seiner Sicht profitiere das besserverdienende Elternteil von diesem Modell.

Hildegund Sünderhauf-Kravets von der Evangelischen Hochschule Nürnberg sprach sich dagegen für das Wechselmodell als „Leitbild“ aus. Die gesellschaftliche Realität habe sich geändert. Die von den meisten Eltern gelebte und gewünschte partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit in der Partnerschaft werde nach Beendigung der Partnerschaft im Wechselmodell fortgesetzt. Auch stehe das Leitbild des Wechselmodells im Einklang mit Grundrechten von Kindern und Eltern. Sünderhauf-Kravets schränkte jedoch ein, dass das Wechselmodell weder eine Lösung für jede Trennungsfamilie, noch ein Allheilmittel für alle Probleme zwischen Trennungseltern ist. Für flexible Regelungen, die Eltern und Kindern zugute kommen, sprach sich Josef Linsler vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht aus. Modelle dürften nicht praktischen Regelungen im Wege stehen. Am sichersten und gerechtesten werde die gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung umgesetzt, wenn beide Elternteile ihre individuelle Regelung treffen. Hier sei das Wechselmodell eine mögliche Antwort. Der FDP-Antrag liefere indes einen Impuls für ein notwendiges Update des Familienrechts.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.167 vom 14.02.2019

Wochentags bei der Mutter, jedes zweite Wochenende beim Vater – so sieht der Lebensalltag von 73 Prozent aller Scheidungskinder aus. Das so genannte Wechselmodell sieht eine andere gesetzliche Regelung als Normalfall vor. Dabei leben die Kinder abwechselnd zu gleichen Teilen bei der Mutter und dem Vater. Der Bundestag wird sich mit diesem Betreuungsmodell beschäftigen. „So vielfältig wie Familien sind, so individuell müssen die Lösungen sein, wenn sich Eltern nach Trennung oder Scheidung gemeinsam um ihre Kinder kümmern wollen“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag.

„Entscheidend ist, dass sich getrennt lebende Eltern, die sich die elterlichen Aufgaben weitgehend paritätisch teilen wollen, einvernehmlich verständigen. Ob die Kinder mal bei dem einen oder anderen Elternteil wohnen, muss dabei in der Eigenverantwortung der Eltern bleiben und darf nicht gesetzlich vorgeschrieben werden „, betont Loheide. Die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Betreuungsmodell müsse sich vor allem am Wohl der Kinder orientieren. „Das Wechselmodell stellt für Eltern und Kinder eine große Herausforderung dar.

Außerdem sind viele familien- und steuerrechtliche sowie sozialrechtliche Fragen noch nicht geklärt. Das führe bei dem einen oder anderen Elternteil zu Ungerechtigkeiten „, sagt Loheide.

Die Diakonie hält nichts von einer gesetzlichen Verankerung eines einheitlichen Betreuungsmodells. „Notwendig ist eine gute Begleitung und ein leicht erreichbares und flächendeckendes Beratungsangebot für Familien in der Trennungsphase, um die beste Lösungen für die Kinder und die Eltern zu finden.“, betont Loheide.

Die Position der Diakonie zum Wechselmodell finden Sie unter https://www.diakonie.de/diakonie-texte/05-2018-wechselmodell-nur-unter-beachtung-des-kindeswohls/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 13.02.2019

Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgibt, verhindert er damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall. Anlässlich der morgigen Anhörung des Rechtsausschusses zum „Wechselmodell als Regelfall“ erklärt Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht. Bei vielen getrennt lebenden Eltern liegen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht vor, besonders nicht bei Eltern, die sich streiten. Ausgerechnet ihnen ein Betreuungsmodell zu verordnen, das besonders viel Kommunikation und Kooperation erfordert, ist für das Wohl des Kindes risikobehaftet und nicht zu empfehlen. Kinder leiden unter den Konflikten ihrer Eltern, nicht unter Betreuungsmodellen.

Wir müssen weg von der ideologischen Diskussion, welches Modell das Beste ist, hin zu der Frage, welches Modell für jedes einzelne Kind das Beste ist. Es geht also um Vielfalt und nicht darum, Trennungsfamilien ein Leitmodell vorzuschreiben. Das Umgangsrecht verzichtet bislang aus guten Gründen auf eine Festlegung von Betreuungsanteilen, um individuelle Lösungen zum Wohl des Kindes zu ermöglichen. Das sollte im Interesse der Kinder auch so bleiben.

Das Umgangsrecht ist deshalb nicht der richtige Ort für Gleichstellungspolitik. Diese muss zu Beginn des Familienlebens ansetzen und nicht erst nach der Trennung. In über 80 Prozent der Familien mit Kindern ist der Mann der Hauptverdiener. Die Mütter übernehmen dafür den Löwenanteil an der Kindererziehung und gehen selten mit einer existenzsichernden Berufstätigkeit in die Trennung. Hier besteht Handlungsbedarf: Eltern, die ein Wechselmodell leben möchten, brauchen faire Unterhaltslösungen, die weder das Kind noch den ökonomisch schwächeren Elternteil benachteiligen.“

Ein Positionspapier zum Wechselmodell ist als Download auf www.vamv.de verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 12.02.2019

SCHWERPUNKT III: Starke-Familien-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Februar 2019 in erster Lesung den Entwurf für ein Starke-Familien-Gesetz debattiert. Damit verbessern wir Unterstützungsleistungen für Familien mit kleinem Einkommen. Auch für diese Leistungsträgerinnen und Leistungsträger wird es sich in Zukunft lohnen, mehr Einkommen zu erzielen.

„Familien mit kleinem Einkommen profitieren nicht oder kaum von Steuererleichterungen. Deshalb setzen wir für sie nicht im Steuer- sondern im Sozialleistungsrecht an. Wir unterstützen armutsgefährdete Kinder mit einem besseren Kinderzuschlag und besseren Leistungen für Bildung und Teilhabe. Weil wir es nicht nur gut meinen, sondern auch gut machen wollen, haben wir bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs die Wechselwirkungen dieser Leistungen mit Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschussleistungen und Grundsicherungsleistungen beachtet.

Wir bauen den Kinderzuschlag aus. Er hilft Eltern, die zwar für sich selbst sorgen können, aber deren Einkommen nicht mehr für die Bedürfnisse ihrer Kinder reicht. Für sie verringern wir die Anrechnung von Eltern- und Kindeseinkommen und bauen bürokratische Hürden ab. Wir machen den Kinderzuschlag insgesamt attraktiver und werden damit in Zukunft deutlich mehr Kinder und ihre Familien erreichen, darunter auch viele Alleinerziehende.

Für Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherungsleistungen beziehen, werden wir in Zukunft verbesserte Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zur Verfügung stellen. Wir erhöhen das Schulstarterpaket auf 150 Euro, streichen die Eigenanteile beim Mittagessen und bei der Schülerbeförderung und ermöglichen für mehr Schülerinnen und Schüler individuelle Lernförderung.

Das alles sind wichtige Schritte in Richtung einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung, die allen Kindern gleiche Chancen ermöglicht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.02.2019

Die Bundesregierung plant eine Erhöhung des Kinderzuschlags und den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets. Dies sieht der gemeinsam von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Entwurf eines sogenannten Starke-Familien-Gesetzes (19/7504) vor, mit dem Familien mit geringem Einkommen finanziell stärker unterstützt und die Teilhabe ihrer Kinder am gesellschaftlichen und schulischen Leben verbessert werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht eine Neugestaltung des Kinderzuschlags in zwei Schritten vor: Zum 1. Juli 2019 soll er von derzeit maximal 170 Euro pro Monat und Kind auf 185 Euro erhöht werden. Zudem soll der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet werden. So soll das Einkommen der Kinder – wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen – bis zu einer Höhe von 100 Euro den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern. Zukünftig soll der Zuschlag für sechs Monate gewährt und rückwirkend nicht mehr überprüft werden.

Zum 1. Januar 2020 soll dann die sogenannte „Abbruchkante“ durch Aufhebung der oberen Einkommensgrenzen entfallen. Zusätzliches Einkommen der Eltern soll den Kinderzuschlag nur noch zu 45 statt 50 Prozent mindern. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Familien auch dann den Kinderzuschlag erhalten, wenn die Eltern kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hilfsbedürftigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu vermeiden. Dieser erweiterte Zugang zum Kinderzuschlag für Familien in verdeckter Armut soll allerdings zunächst auf drei Jahre befristet werden.

Im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets sieht der Gesetzentwurf zum 1. August 2019 eine Erhöhung des „Schulstarterpakets“ von 100 auf 150 Euro vor. Zudem sollen die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Schülerbeförderung entfallen. Darüber hinaus sollen die Mittel für Lernförderung zukünftig auch dann bewilligt werden, wenn die Versetzung eines Schülers nicht unmittelbar gefährdet ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 156 vom 13.02.2019

Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird der Kinderzuschlags neu geregelt und das Bildungs- und Teilhabepaket verändert. Die Bundesregierung will damit Familien mit geringem Einkommen und in verdeckter Armut zukünftig besser sozial absichern. „Das „Starke-Familien-Gesetz“ ist leider nur ein halber Schritt in die richtige Richtung und hält nicht, was es verspricht“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Nach Meinung von Fachleuten würden nur 35 Prozent der anspruchsberechtigten Familien die erforderlichen Anträge auf Leistungen stellen, hat der Ausschuss für Familien im Bundesrat ermittelt. Heute wird sich der Bundestag in 1. Lesung, am Freitag der Bundesrat mit dem Starke-Familien- Gesetz befassen.

„Endlich wird das Mittagessen in der Schule für arme Kinder kostenfrei sein. Die Förderung des Schulbedarfs zu erhöhen war längst überfällig, deckt aber leider nicht die tatsächlichen Kosten“, erklärt Loheide. Ebenso fehle eine konkrete Bedarfsermittlung, die auch der Situation in den Bundesländern gerecht werde.

Aus Sicht der Diakonie Deutschland ist das Antragsverfahren nach wie vor zu kompliziert und die anspruchsberechtigten Familien müssen besser über den Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket informiert werden. Die Diakonie Deutschland setzt sich außerdem für realistische und gerechte Berechnungen sowie ein unbürokratisches Antragsverfahren ein. „Um Armut von Kindern und ihren Familien wirksam zu vermeiden, müssen weitere Leistungen wie z.B. das Wohngeld in den Blick genommen werden. Die hohen Mieten in unseren Städten belasten gerade Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen enorm“, betont Loheide.

Die Stellungnahme der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege finden Sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-bundesarbeitsgemeinschaft-der-freien-wohlfahrtspflege-bagfw-zum-entwurf-eines-st/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 14.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über das „Starke-Familien-Gesetz“ umfangreiche Nachbesserungen zur wirksamen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung darf nicht das Ende der Fahnenstange sein. Natürlich begrüßen wir es sehr, dass armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick genommen werden sollen. Das ‚Starke-Familien-Gesetz‘ ist ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und stellt wichtige Weichen, um zukünftig Familien und ihre Kinder auch in verdeckter Armut besser zu erreichen. Aber zugleich werden grundlegende Widersprüche im System der Förderung armer Kinder nicht konsequent behoben. Der Kinderzuschlag bleibt weiter so kompliziert, dass selbst die Bundesregierung davon ausgeht, dass auch nach Inkrafttreten des Gesetzes nur etwa 35 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Das zeigt, dass hier noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht. Deshalb sollte vor allem eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags an alle Berechtigten in Angriff genommen werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch beim Bildungs- und Teilhabepaket sind substantielle Verbesserungen dringend notwendig. Die letzte Evaluation des Pakets hat gezeigt, dass die Leistungen nur bei jedem zweiten berechtigten Kind ankommen. Das ist insofern besonders bedenklich, als damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2010, das ein Mindestmaß an Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben einfordert, unterlaufen wird. Die bisher vorgesehenen marginalen Verbesserungen sind absolut unzureichend und dürfen sich außerdem nicht nur auf den schulischen Bereich beschränken, sondern müssen auch den Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen erfassen. Ziel muss es sein, dass allen Kindern an ihrem Lebensort über eine bedarfsgerechte Infrastruktur Teilhabe ermöglicht wird“, so Hofmann.

„Wir brauchen eine Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben. Und es muss besser daran gearbeitet werden, dass durch Schnittstellenproblematiken Familien und ihre Kinder durch Anrechnungen zukünftig weniger Einkommen zur Verfügung haben als bisher. Hier ist noch viel Detailarbeit am Gesetzentwurf nötig“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.02.2019

„Der Kinderzuschlag muss konsequent für Alleinerziehende verbessert werden, damit diese nicht länger im Bermudadreieck von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld verloren gehen,“ fordert Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) anlässlich der morgigen ersten Lesung des „Starke-Familien-Gesetzes“ im Bundestag. „Die 100 Euro Grenze für unberücksichtigtes Kindeseinkommen beim Kinderzuschlag muss entfallen.“

Der Kinderzuschlag soll Familienarmut verhindern. Die Hälfte der Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Ausgerechnet diese profi­tieren bislang kaum vom Kinderzuschlag, trotz niedriger Erwerbsein­kommen. Denn Einkommen des Kindes wie Unterhalt und Unterhaltsvorschuss werden bislang zu 100 Prozent vom Kinderzuschlag abgezogen.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Verbesserungen bei der Anrech­nung von Kindeseinkommen auf den Kinderzuschlag kommen sollen“, betont Biehn. „Nach 15 Jahren ist es überfällig, diesen Geburtsfehler des Kindeszuschlags zu korrigieren. Die Pläne werden unterm Strich aber nicht ausreichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Denn die geplante Regelung kann nicht einmal die seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 bestehende Schlechterstellung von Einelternfamilien mit älteren Kindern aufheben, die zuvor Wohngeld und Kinderzuschlag parallel beziehen konnten.“

Maximal 100 Euro Kindeseinkommen dürfen unberücksichtigt bleiben. Diese geplante Regelung zum Kindeseinkommen ist in­transparent und bürokratisch. „Auch nach viel Beratung und Rechnen werden Alleinerziehende mit älteren Kindern und kleinen Einkommen feststellen: Auf mehr als 285 Euro aus Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt und Kinderzuschlag wird ihr Kind nicht kommen, dort schließt sich der Deckel. Das steht im Widerspruch zum Unterhaltsrecht. Hier steigt der Anspruch des Kindes, je älter es wird. Wir appellieren deshalb an die Abgeordneten des Bundestags sich dafür stark zu machen, den 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz raus-zunehmen“, unterstreicht Biehn.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 13.02.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey legt den Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland vor

Das Bundeskabinett hat heute den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, auch bekannt als sogenannte „UN-Kinderrechtskonvention“ von 1989 beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Unser Anspruch ist, zu einem der kinderfreundlichsten Länder Europas zu werden. Der Bericht zeigt, dass Deutschland auf einem guten Weg ist. In den letzten Jahren haben wir dazu die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den verschiedensten Bereichen gestärkt. So haben wir beim Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Verbesserungen erreicht – im Strafrecht, im Strafverfahren und bei der Beratung und Unterstützung von Kindern. Und es werden auch die Interessen von Kindern inzwischen stärker berücksichtigt, wenn es in Gerichtsverfahren um die Trennung der Eltern und die Belange der Kinder geht. Wir tun aber noch mehr. Mit dem Gute-Kita-Gesetz verbessern wir die Qualität der Kindertagesbetreuung und mit dem Starke-Familien-Gesetz gehen wir gegen Kinderarmut vor. Als nächsten Schritt werden wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern.“

Mit dem Fünften und Sechsten Staatenbericht werden zwei Berichtszeiträume zusammengefasst. Auf insgesamt mehr als 400 Seiten informiert der Bericht über die wichtigsten Entwicklungen mit Bezug zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit dem Jahr 2014. Außerdem geht es um die Umsetzung von zwei Fakultativprotokollen zur Kinderrechtskonvention. Im Vordergrund stehen hier das Verbot der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie das Verbot von Menschenhandel mit Minderjährigen und der sexuellen Ausbeutung von Kindern.

Zum ersten Mal wurden vor der Erstellung des Staatenberichts die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen direkt mit einbezogen. Dazu wurden repräsentative Studien, in denen Kinder und Jugendliche befragt wurden, ausgewertet und zusätzliche Befragungen von Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Auch die Bundesländer wurden an der Erstellung des Staatenberichts beteiligt.

Zudem konnten Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft Stellungnahmen im Berichtsverfahren abgeben.

Der Staatenbericht beinhaltet eine umfangreiche Datensammlung. Diese fasst die wichtigsten Statistiken und Erhebungen mit Bezug auf die Situation von Kindern in Deutschland und die Umsetzung ihrer Rechte zusammen.

Damit sich auch Kinder gut informieren können, wie ihre Rechte in unserem Land umgesetzt werden, wird es im April auch eine für Kinder geeignete Fassung des Staatenberichts geben.

Hintergrund zur Kinderrechtskonvention:

Sie gilt für alle Kinder unter 18 Jahren und besteht aus insgesamt 54 Artikeln. Basis der Konvention sind vier Grundprinzipien: das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, das Beteiligungsrecht und der Vorrang des Kindeswohls.

In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit 1992. Damit hat Deutschland sich verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechteausschuss, gemäß Artikel 44 regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Kinderrechte und die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen.

Den gesamten Staatenbericht finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/staatenbericht-kinderrechtskonvention

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.02.2019

Für mehr Qualifizierung, für bessere Arbeitsbedingungen und für gute Zusammenarbeit in der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege steht heute als familiennahe, attraktive und bedarfsgerechte Betreuungsform gleichberechtigt neben der Betreuung in der Kita. Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege stieg zwischen 2006 und 2018 um 280 Prozent. Knapp 44.200 Kindertagesmütter und -väter betreuen heute rund 167.500 Kinder in ganz Deutschland.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellte heute (1. Februar) das neue Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ vor: Bis 2021 wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bundesweit 43 Standorte mit insgesamt 22,5 Mio Euro dabei unterstützen, die Kindertagespflege weiter zu stärken.

„Die Kindertagespflege ist für viele Eltern mit kleinen Kindern eine gute Alternative zur klassischen Kindertagesstätte. Hier können Kinder in kleinen Gruppen spielen, toben und entdecken. Begleitet werden sie von engagierten Tagesmüttern und –vätern. Sie werden wir stärken, denn gemeinsam mit den Eltern sind sie die ersten Bezugspersonen für die Kinder und legen den Grundstein für deren weiteren Bildungsweg. Mit unserem neuen Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ unterstützen wir Kommunen und Landkreise dabei, Kindertagesmütter und –väter gut zu qualifizieren und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern“, so Bundesfamilienministerin Giffey.

Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ setzt nach dem Motto „Qualifiziert Handeln und Betreuen“ drei Schwerpunkte: mehr Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen, zum Beispiel durch Fortbildungsförderung. Bessere Arbeitsbedingungen, indem unter anderem praktische Vertretungsregelungen für Krankheitsfälle und Urlaube erarbeitet werden. Und: Gute Zusammenarbeit, beispielsweise durch die Finanzierung einer Koordinierungsstelle bei den jeweiligen Jugendämtern, die sich der Vernetzung und Beratung der Kindertagespflegepersonen widmet.

Bei einem gemeinsamen Besuch einer Tagespflegestelle in Berlin übergab Bundesfamilienministerin Giffey der Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres die erste Förderzusage im Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ in Höhe von 430.000 Euro für 2019 bis 2021.

Sandra Scheeres, Berlins Senatorin für Bildung, Jugend und Familie:

„Berlin steht aufgrund der steigenden Kinderzahlen vor der Herausforderung, neue und gute Betreuungsplätze gerade auch in der Kindertagespflege zu schaffen und zu sichern. Dabei setzen wir auf eine bessere Qualifizierung und auf die Weiterentwicklung der Kindertagespflege, zum Beispiel im Bereich Inklusion. Gemeinsam mit den zwölf Bezirken will das Land die Standards in den Fachberatungen weiterentwickeln und das Profil der Kindertagesbetreuung bekannter machen.“

Mit den jährlich von BMFSFJ fließenden bis zu 150.000 EUR wird Berlin wie alle anderen 42 Standorte in ganz Deutschland eine Koordinierungsstelle zur Unterstützung der Tagespflegestellen vor Ort einrichten und die Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) finanzieren, das sind Schulungen mit 300 Unterrichtseinheiten, davon140 Stunden berufsbegleitend. Mit dem QHB soll neues Personal für die abwechslungsreiche Tätigkeit angeworben werden. Für die gut 1200 Tagespflegepersonen, die in Berlin derzeit rund 5700 Kinder betreuen, werden die Angebote zur Beratung und Begleitung und insbesondere zur gegenseitigen Vertretung ausgebaut.

Weitere Informationen: www.prokindertagespflege.fruehe-chancen.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.02.2019

Heute wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe im Deutschen Bundestag debattiert. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den im Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend gestarteten umfassenden Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“. Damit wollen wir die Grundlage für eine behutsame und passgenaue Reform des 8. Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) legen.

„Unser Kinder- und Jugendhilfegesetz ist auch nach mehr als einem Vierteljahrhundert seit Inkrafttreten immer noch modern. Es sieht individuelle Hilfen für Familien vor. Mit vielfältigen Instrumenten schützen, fördern und beteiligen wir Kinder und Jugendliche. Das Gesetz ist gut, aber besser geht immer.

Deshalb wollen wir an unsere Vorarbeiten aus der vergangenen Legislaturperiode anknüpfen. Alle beteiligten Stellen sollen beim Kinderschutz verlässlich zusammenarbeiten. Wir wollen flächendeckend unabhängige Ombudsstellen, die Kindern, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten bei Konflikten mit einzelnen Leistungsanbietern und Jugendämtern helfen. Familien sollen Hilfen aus einer Hand bekommen und nicht zwischen mehreren in Frage kommenden Sozialleistungsträgern hin und her geschoben werden.

Darüber hinaus wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten alle Regelungen der Kinder und Jugendhilfe noch einmal unter die Lupe nehmen und besonders aus der Perspektive der Kinder und Jugendlichen kritisch prüfen.

Wir halten daran fest, dass wir die Hilfen für körperlich und geistig behinderte Kinder langfristig mit in das SGB VIII integrieren wollen. Die einzelnen Regelungen sollen so gestaltet werden, dass alle Kinder und Jugendliche eingeladen werden und niemand ausgeschlossen wird – passgenau, inklusiv und solidarisch.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 21.02.2019

„Seit der Reform des Unterhaltsvorschusses 2017 sind die Jugendämter mit einer steigenden Zahl von Anträgen konfrontiert, es gibt zahlreiche Beschwerden über die Bearbeitungszeit, und nun sinkt auch noch die Rückholquote. Es ist dringend geboten, die Jugendämter personell besser auszustatten, damit sie ihre Arbeit verrichten können“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf aktuelle Berichte über sinkende Rückzahlungen beim Unterhaltsvorschuss. Werner weiter:

„Die Regierung ist in der Verantwortung, Menschen in die Lage zu versetzen, Unterhalt zahlen zu können. Dazu braucht es eine gute Arbeitsmarktpolitik: zwölf Euro Mindestlohn, Kampf gegen den Niedriglohnsektor und gegen Leiharbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 18.02.2019

Die Bundesregierung plant keine Reform des sogenannten steuerlichen Ehegattensplittings. Das teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/7611) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7323) mit. Die Abgeordneten hatten in ihrer Kleinen Anfrage auf die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen verwiesen, wonach das Ehegattensplitting die Spezialisierung in der Ehe im Sinne der Erwerbstätigkeit des einen Partners und der Bereitstellung häuslicher Dienste durch den anderen Partner begünstigen würde. Die Bundesregierung erklärte dazu, sie nehme die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats zur Kenntnis. Die Erwerbsentscheidungen von Ehegatten würden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst und seien nicht durch eine einzige Tatsache allein bestimmt.

Die FDP-Fraktion hatte sich auch nach der Haltung der Bundesregierung zur Ansicht des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung erkundigt, das in einer Studie unter anderem die Progression in der Einkommensteuer insbesondere für niedrige Einkommen als anreizfeindlich beurteilt hatte. Dazu erklärt die Regierung, der Einkommensteuertarif gewährleiste durch den Grundfreibetrag, die Freistellung des Existenzminimums und darüber hinaus durch den progressiven Tarifverlauf eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zur Entlastung der Einkommensteuerpflichtigen habe die Bundesregierung zu Jahresbeginn erneut den Grundfreibetrag erhöht, und zum Ausgleich der kalten Progression seien die übrigen Tarifeckwerte angepasst worden. Um zudem gezielt Geringverdiener bei den Sozialabgaben zu entlasten, werde zur Jahresmitte die Midi-Job-Regelung ausgeweitet. Insgesamt würden damit für Geringverdiener stärkere Arbeitsanreize gesetzt als bei einer etwaigen Verringerung der steuerlichen Progressionswirkung im unteren Tarifbereich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 213 vom 25.02.2019

Die FDP-Fraktion fordert eine Reform der kinderbezogenen Leistungen für Familien. In einem Antrag (19/7692) spricht sie sich dafür aus, die bisher den Eltern zustehenden Leistungen in einem „Kinderchancengeld“ zu bündeln. Diese Bündelung schaffe die Möglichkeit für eine zentrale Stelle für Beantragung, Beratung und Auszahlung der Leistung.

Das Kinderchancengeld soll nach dem Willen der Liberalen in drei Säulen aufgeteilt werden. In der ersten Säule sollen alle bisherigen einkommensunabhängigen Leistungen gebündelt werden und nicht mehr nach der Zahl der Kinder differenziert werden. Dieser Grundbetrag soll jedem Kind zustehen und automatisiert ausgezahlt werden. In der zweiten Säule sollen insbesondere die Leistungen für Kinder nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch und den rechnerischen Anteil an Wohngeld, Unterkunft und Heizung sowie das Kinderwohngeld zusammenfassen. Die dritte Säule soll schließlich die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakt beinhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 170 vom 14.02.2019

Ein nationales Aktionsprogramm gegen Obdachlosigkeit – das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/7734). Unter dem Titel „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen“ rufen die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, mit einem Bündel von Maßnahmen bis 2030 Obdachlosigkeit in Deutschland zu beseitigen. Mit weiteren vielfältigen Projekten solle zudem darauf hingewirkt werden, dass Wohnungslosigkeit gar nicht erst entsteht. Neben dem Ausbau der Daten- und Forschungsgrundlage geht es um mehr Geld, mehr sozialen Wohnungsbau und die Wiedereinführung von Gemeinnützigkeit im Wohnungsbaubereich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.169 vom 14.02.2019

Für die sozialen Auswirkungen von Arbeit 4.0 auf Frauen und die Geschlechtergerechtigkeit interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/7204). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach einer Bewertung der Chancen der digitalisierten Arbeitswelt im Hinblick auf Arbeitszeitsouveränität.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 109 vom 30.01.2019

Die zukünftigen zentralen Herausforderungen für Kinderrechte sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/7251) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wie die Bundesregierung zu der Forderung steht, für Entscheidungen auf internationaler Ebene eine Ombudsstelle einzurichten, die politische Entscheidungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Wohl künftiger Generationen überprüfen soll. Außerdem interessiert sie, welche Maßnahmen die Koalition ergreift, um Partnerländer beim Aufbau von Systemen für zivile Registrierung und Bevölkerungsstatistiken (CRVS) zu unterstützen, um so zu einer umfassenden Registrierung aller Kinder beizutragen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 102 vom 29.01.2019

Kinderarmut zu vermeiden steht hoch auf der aktuellen politischen Agenda. Wir haben Kinder und Jugendliche gefragt, was sie aus ihrer Sicht zum guten Aufwachsen brauchen. Die ersten Ergebnisse zeigen: Eine bessere materielle Ausstattung allein reicht nicht.

Die meisten Kinder und Jugendlichen in Deutschland sind nach eigenem Bekunden gut versorgt. Zwar gibt mehr als die Hälfte von ihnen an, sich gelegentlich, häufig oder immer um die finanzielle Situation ihrer Familie zu sorgen. Doch sie zeigen sich grundsätzlich zufrieden mit ihrer materiellen Ausstattung. Aus zahlreichen Armutsstudien wissen wir aber, dass es etwa jedem vierten Kind kaum möglich ist, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Daher schlagen wir ein Teilhabegeld vor – eine finanzielle Direktleistung, die besonders arme Kinder und Jugendliche unterstützt.

Eine repräsentative Befragung, die Prof. Sabine Andresen von der Goethe-Universität Frankfurt gemeinsam mit uns mit rund 3.450 Kindern und Jugendlichen durchgeführt hat, deckt allerdings Nöte fernab der finanziellen Absicherung auf, die sonst unter der Oberfläche bleiben. Sicherheit, Zeit mit Eltern und Freunden, Zuwendung sowie erwachsene Vertrauenspersonen und Beteiligungsmöglichkeiten zählen aus Sicht der großen Mehrheit der Kinder und Jugendlichen zum guten Aufwachsen. In zusätzlichen ausführlichen Gruppendiskussionen konnte die Studie aufzeigen, was Kinder und Jugendliche belastet. Dazu gehört, dass sie Erfahrungen mit Ausgrenzung machen und den Eindruck haben, keine Stimme bei politisch weitreichenden Entscheidungen zu haben. Andresen schlussfolgert: „Kinder und Jugendliche sind Experten. Wissenschaft und Politik sollten sie zu ihren Rechten, Interessen und Bedarfen systematisch und regelmäßig anhören.“

Gutes Aufwachsen ist mehr als finanzielle Absicherung

Gut fünf Prozent der Achtjährigen finden nicht, dass es in ihrer Familie jemanden gibt, der sich um sie kümmert. Bei den 14-Jährigen sind es sogar rund zehn Prozent. Überraschenderweise beklagen gerade ältere Kinder häufiger die fehlende Zeit ihrer Eltern. Auch mit Blick auf Vertrauenspersonen in der Schule hat ungefähr die Hälfte der älteren Schüler nicht den Eindruck, dass sich ihre Lehrer um sie kümmern oder ihnen bei Problemen helfen. Für unseren Vorstand Jörg Dräger leitet sich daraus ab, dass die Gesellschaft insgesamt mehr für Kinder und Jugendliche da sein muss:

Besorgt blickt Dräger deshalb auch auf eines der Studienergebnisse, laut dem sich rund ein Drittel der Kinder an Haupt-, Gesamt- oder Sekundarschulen nicht sicher fühlt: „Kinder müssen sich an ihrer Schule sicher fühlen können. Das ist eine Grundvoraussetzung für Lernen und Chancengerechtigkeit.“ Zudem geben 50 bis 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen an, nicht oder nicht sicher über ihre Rechte Bescheid zu wissen. Je älter die Kinder werden, desto weniger haben sie den Eindruck, tatsächlichen Einfluss auf Entscheidungen in der Schule nehmen zu können.

Kinder und Jugendliche für Sozialberichterstattung selber befragen

Dräger ist der Auffassung, die Politik sollte ihr Ohr näher an den jungen Menschen haben und sie konsequent beteiligen. Er fordert eine neue Art der Sozialberichterstattung, die Kinder und Jugendliche direkt zu ihren Bedarfen und Interessen befragt: „Wir brauchen eine solide Grundlage, um die Höhe des Teilhabegeldes zur Bekämpfung von Kinderarmut festlegen zu können. Mit einer konsequenten Befragung von Kindern und Jugendlichen ließe sich die Unterstützung und Infrastruktur bedarfsgerecht ausrichten. Zudem können durch regelmäßige Befragungen politische Maßnahmen überprüft und besser angepasst werden.“

Link zur Studie:

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2019/februar/fragt-sie-doch-selbst-kinder-und-jugendliche-sind-experten-ihrer-lebenswelt/

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 19.02.2019

Die öffentlichen Haushalte gaben im Jahr 2016 für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an öffentlichen Schulen durchschnittlich 7100Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einem Anstieg von rund 200 Euro gegenüber dem Vorjahr.

Zwischen den einzelnen Schularten variierten die Pro-Kopf-Ausgaben: So wurden an allgemeinbildenden Schulen durchschnittlich 7700Euro je Schülerin und Schüler aufgewendet. An Grundschulen beliefen sich die Ausgaben auf 6200Euro und an Integrierten Gesamtschulen waren es 8200Euro. An beruflichen Schulen lagen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler mit 4900Euro deutlich niedriger als an allgemeinbildenden Schulen. Dies ist insbesondere auf den Teilzeitunterricht an Berufsschulen im Dualen System zurückzuführen.

Circa 80% der Ausgaben für öffentliche Schulen wurden für Personal aufgewendet. Im Bundesdurchschnitt entfielen hierauf 5800Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro je Schülerin beziehungsweise Schüler ausgegeben und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen 400 Euro.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin (9200Euro) und Hamburg (9000Euro) ermittelt, die niedrigsten für Nordrhein-Westfalen (6200Euro) und Schleswig-Holstein (6300Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, können der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2016“ entnommen werden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 21.02.2019

91% der Väter im Alter zwischen 18 und 64 Jahren gingen 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, lag der Anteil der erwerbstätigen Männer dieser Altersgruppe ohne Kinder niedriger und betrug 77%. Väter sind in allen Altersgruppen zwischen 18 und 64 Jahren häufiger erwerbstätig als Männer ohne Kinder. Für Mütter zwischen 18 und 64 Jahren lag die Erwerbstätigenquote bei 71% und unterschied sich kaum von der Quote der Frauen ohne Kinder (74%).

Väter arbeiten auch häufiger in Vollzeit: Der Anteil erwerbstätiger Väter im Alter von 18 bis 64 Jahren, die Vollzeit arbeiteten, lag 2017 bei 94%. Bei den Männern ohne Kinder waren es nur 88%. Dagegen gingen nur zwei Drittel der erwerbstätigen Frauen ohne Kinder (67%) einer Vollzeittätigkeit nach und nur ein Drittel der Mütter (34%).

Als Väter und Mütter werden im Mikrozensus Personen gezählt, die mit ihren Kindern im selben Haushalt wohnen. Die hier betrachtete realisierte Erwerbstätigkeit berücksichtigt nur Väter, die ihrer Erwerbstätigkeit tatsächlich nachgehen und nicht in Elternzeit sind. 0,5% aller Väter zwischen 18 und 64 Jahren befanden sich 2017 in Elternzeit.

Diese und weitere Ergebnisse finden sich im Fachbericht „Lebenssituation von Männern – Ergebnisse des Mikrozensus 2017„.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 20.02.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Ausbau der Ganztagsgrundschulen, Einführung der Kindergrundsicherung, Stärkung der Familienzentren sind nur drei der insgesamt 61 Forderungen, die heute im Rahmen der Abschlussveranstaltung der Kampagne gegen Kinderarmut an Vertretungen von Kommune, Land und Bund übergeben worden sind. Hannovers Dezernentin für Jugend, Bildung und Familie Rita Maria Rzyski, Staatssekretär für Soziales Heiger Scholz und die Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack sagten zu, sich der Forderungen anzunehmen.

„Die Kampagne gegen Kinderarmut war ein voller Erfolg“, sind sich Afra Gamoori, schul- und bildungspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion, und Christopher Finck, jugendpolitischer Sprecher, einig. Beide hatten die Kampagne „Gemeinsam Chancen schaffen gegen Kinderarmut“ federführend für die SPD-Ratsfraktion gestaltet. „Wir haben in Netzwerktreffen und Fachgesprächen intensiv gearbeitet und wollten Hannover zur Ideenschmiede zur Bekämpfung von Kinderarmut machen. Wir sind froh und dankbar, dass viele sich daran beteiligt und ihr Spezialwissen eingebracht haben“, so Finck.

„Uns war es wichtig, die Aufmerksamkeit für das Thema noch einmal zu erhöhen. Das Einkommen der Eltern darf nicht über den Lebensweg der Kinder entscheiden“, ergänzt Gamoori. „Daran kann und muss auf jeder politischen Ebene gearbeitet werden.“ Die breite Beteiligung von verschiedenen Organisationen, u.a. Trägern der freien Jugendhilfe, zeige, wie wichtig das Thema sei. Der Forderungskatalog habe man gemeinsam erarbeitet.

Dieser Forderungskatalog soll nun als weiterhin wichtiger Schwerpunkt in die politische Arbeit einfließen und Grundlage für Anträge der SPD-Ratsfraktion sein. Ein Ziel ist dabei, die Netzwerke zur Umsetzung der Forderungen zu nutzen und alle Beteiligten weiterhin für das Thema Kinderarmut zu sensibilisieren.

Quelle: Pressemitteilung SPD Ratsfraktion Hannovervom 23.02.2019

Gestern veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zu seinem Urteil, nachdem die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die schuldunfähig eine rechtswidrige Tat begangen und in einer Psychiatrie untergebracht sind, verfassungswidrig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Deutschland wurde eine wichtige Lektion erteilt: Wieder einmal musste ein Gericht dafür Sorge tragen, dass Menschen ihre Grundrechte genießen können. Die AWO hat sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass dieses seit langem bekannte, gesetzliche Unrecht endlich beendet wird.“ Die AWO würdigt daher ganz besonders das politische Engagement der acht Menschen und ihrer Unterstützer, die den langen Weg durch die gerichtlichen Instanzen der Bundesrepublik auf sich genommen haben. „Durch dieses mutige Engagement werden sie zu gesellschaftlichen Vorbildern“, betont Brigitte Döcker. Die AWO fordert, dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts bereits zur Europawahl im Mai Folge zu leisten.

Die AWO würdigt daher ganz besonders das politische Engagement der acht Menschen und ihrer Unterstützer, die den langen Weg durch die gerichtlichen Instanzen der Bundesrepublik auf sich genommen haben. „Durch dieses mutige Engagement werden sie zu gesellschaftlichen Vorbildern“, betont Brigitte Döcker. Die AWO fordert, dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts bereits zur Europawahl im Mai Folge zu leisten.

Damit Wählerinnen und Wähler selbstbestimmt wählen können, sind Wahlen generell barrierefrei zu gestalten. Brigitte Döcker fordert daher: „Der Deutsche Bundestag ist aufgerufen, bestehende Barrieren abzubauen und angemessene Unterstützungsmechanismen, wie beispielsweise durch die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbilder der Kandidaten auf Stimmzetteln, Vergrößerung der Schrift und die Verwendung von Leichter Sprache auf Wahlmustern, zu ermöglichen.“ Von diesen Maßnahmen würden über 7,5 Millionen Menschen – insbesondere ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit Lese-Rechtschreibschwäche – profitieren.

Hintergrund: Die Allgemeinheit der Wahl ist einer der zentralen Grundsätze des deutschen Wahlrechts, denn das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist das grundlegendste politische Mitwirkungsrecht in einer Demokratie. Alle Bürger haben das Recht zu wählen und gewählt zu werden, so steht es in Artikel 38 unseres Grundgesetzes. Seit Jahren fordern Betroffene und zahlreiche Verbände dass die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse in § 13 Nr. 2 und Nr. 3 Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden müssen. Der Wahlrechtsausschluss erstreckt sich aufgrund gleichlautender Vorschriften in den betreffenden Gesetzen ebenfalls auf die Teilhabe an Europa-, vielen Landtags- und Kommunalwahlen. Bei der letzten Bundestagswahl wurden 84.550 Menschen an der Ausübung ihres aktiven und passiven Wahlrechts durch ein an dieser Stelle diskriminierendes und im Ergebnis willkürliches Bundeswahlgesetz gehindert. Acht Menschen zogen – nachdem ihr Einspruch gegen die Bundestagswahl vom damaligen Bundestag abgelehnt wurde – mit einer Wahlprüfungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht. Außerdem wurden die Wahlrechtsausschlüsse 2015 vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Staatenberichtsprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert. 2016 rügte das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem ersten Menschenrechtsbericht die Wahlrechtsausschlüsse als diskriminierende und unverhältnismäßige Eingriffe in das menschenrechtlich und verfassungsrechtlich garantierte staatsbürgerschaftliche Recht, zu wählen und gewählt zu werden. 2019 stellt nun das Bundesverfassungsgericht klar, dass die bestehenden Wahlrechtsauschlüsse nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sind und erzwingt dadurch politischen Handlungsbedarf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.02.2019

Juchacz Denkmal wird Teil der „Straße des Friedens“

Mit einer Gedenkveranstaltung ehrt die AWO heute einen besonderen Moment in der Geschichte des deutschen Parlaments – zum 100. Mal jährt sich, dass mit der Sozialdemokratin Marie Juchacz erstmals eine Frau im deutschen Reichstag eine Rede hielt. Noch im selben Jahr war Marie Juchacz verantwortlich für die Gründung der Arbeiterwohlfahrt (als Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt in der SPD). An der heutigen Veranstaltung nahmen rund 100 Gäste aus der AWO und der Sozialdemokratischen Partei teil. Dazu erklärt der AWO Präsident Wilhelm Schmidt: „Marie Juchacz war zu einer Zeit politisch hochengagiert, in der Frauen Politik gänzlich verboten war. Sie kämpfte stellvertretend für alle Frauen in diesem Land für Gleichberechtigung, Solidarität und Gerechtigkeit. Und ihr Kampf ist noch nicht zu Ende. Es gibt noch viel zu leisten in diesem Land bis Männer und Frauen und Männer nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch in der Praxis gleichberechtigt sind.“

Die SPD Parteivorsitzende Andrea Nahlesbekräftigte: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden auch in Zukunft das fortführen, was Marie Juchacz begonnen hat: Wir kämpfen für die Gleichstellung als unumstößliches Menschenrecht. Denn wer den Frauen dieses Menschenrecht abspricht, der spricht ihnen auch das Menschsein ab.“

Auch der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller würdigte Marie Juchacz und erklärte warum, der Berliner Senat sich dafür entschieden habe, den 08. März, also den internationalen Frauentag, zum Feiertag zu machen. Ziel sei es, mit Hilfe dieses Feiertages immer wieder eine kritische und öffentliche Diskussion zu führen, wie es um die Rechte der Frauen stehe.

Ein weiterer Höhepunkt der heutigen Veranstaltung bestand darin, dass das Denkmal der AWO Gründerin Juchacz im Rahmen der Veranstaltung offiziell als Denkmal in die Straße des Friedens aufgenommen wurde. Verantwortlich ist der Verein „Straße des Friedens – Straße der Skulpturen in Europa – Otto Freundlich Gesellschaft e.V.“. Hierbei handelt es sich um ein von Leo Kornbrust initiiertes Kunstprojekt mit internationaler Bedeutung.

Das Denkmal für Marie Juchacz wurde 2017 feierlich enthüllt. Der Platz für das Denkmal wurde wohlbedacht gewählt. So befanden sich unweit des heutigen Mehringplatzes in Berlin-Kreuzbergbis 1933 die Zentrale und die Wohlfahrtsschule der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

„Wir Frauen sind uns sehr bewusst, dass in zivilrechtlicher wie auch in wirtschaftlicher Beziehung die Frauen noch lange nicht die Gleichberechtigten sind.“

Marie Juchacz, 19.02.1919

Marie Juchacz: Sie gründete die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und war von 1919 bis 1933 deren Vorsitzende. Sie gehörte zu den Frauen, die in Deutschland gegen erbitterten Widerstand das Frauenwahlrecht erstritten. Marie Juchacz war von 1917-1933 war Mitglied des SPD-Parteivorstandes und Leiterin des Frauenbüros der Partei und von 1919 bis 1933 Mitglied der Weimarer Nationalversammlung und des Reichtages. In der Weimarer Nationalversammlung hielt sie am 19. Februar 1919 als erste Frau eine Rede in einem gewählten Parlament in Deutschland. Bis 1933 blieb sie als führende Sozial- und Frauenpolitikerin der SPD Mitglied des Reichstags.

Als Marie Juchacz 1919 die Arbeiterwohlfahrt gründete, hat sie ganz sicher nicht im Sinn gehabt, dass die Arbeiterwohlfahrt rund einhundert Jahre nach ihrer Gründung bundesweit von über 335.000 Mitgliedern, 66.000 ehrenamtlich engagierten Helfenden sowie 215.000 hauptamtlichen Mitarbeitenden getragen wird.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.02.2019

Anlässlich der Verabschiedung des Papiers „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit. Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit.“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die AWO begrüßt, dass die Sozialdemokratie sich auf ihre Wurzeln besinnt und wieder stärker den Arbeitsalltag der Menschen in den Blick nehmen möchte. So zum Beispiel setzt sich die AWO für eine starke Tarifbindung auch im sozialen Bereiche ein. Soziale Arbeit schafft die Basis für eine funktionierende Gesellschaft. Das muss sich auch in den Löhnen widerspiegeln. Nur so wird Soziale Arbeit wieder attraktiv, denn gerade hier macht sich ein Fachkräftemangel verstärkt bemerkbar.“

Die AWO unterstützt zudem das Vorhaben Hartz IV abzuschaffen. „Hartz IV funktioniert nicht. Es ist vielmehr eine Brandmarke dafür, ganz unten zu stehen. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass sich Arbeit lohnen muss. Wer arbeiten geht, muss besser gestellt sein, als jemand der es nicht tut“, betont Stadler. Auch die leidige Sanktionspraxis sollte durch mehr persönliche Beratung und Betreuung ersetzt werden. Nach Ansicht der AWO ist die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für diejenigen, die lange gearbeitet haben, ein richtiger Schritt. In wie weit sich ein Verzicht auf Prüfung von Vermögen bei der Beantragung des Bürgergeldes sich in der Praxis bewährt, muss abgewartet werden.

Nach Ansicht der AWO sind alle Vorschläge unterstützenswert, die es Familien ermöglichen, ihre Arbeit so flexibel wie möglich an ihre familiären Bedürfnisse anzupassen. Familien müssen über Zeitsouveränität verfügen. Insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist beispielsweise ein modernes Teilzeitrecht ein bedeutender Aspekt, der es Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht, Fürsorgeaufgaben wahrnehmen zu können. So fallen in Familien vielfältige und zum Teil unvorhersehbare Aufgaben an, für die es Zeit und Flexibilität braucht.

In Sachen finanzielle Absicherung von Familien beschloss die AWO bereits im Jahr 2008 auf ihrer Bundeskonferenz die Forderung nach Einführung einer Kindergrundsicherung. „Die derzeitige Kinder- und Familienförderung ist sozial ungerecht und intransparent. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt. Aus Sicht der AWO stellt die Kindergrundsicherung eine gute Möglichkeit dar, allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe zu geben. Gleichwohl müssen neben einer verbesserten finanziellen Unterstützung für Familien, Einrichtungen, wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen gestärkt werden, damit Kinder und Jugendliche qualitativ gut betreut, gefördert und beraten werden können. „Die AWO unterstützt die Forderung nach mehr kostenfreien Betreuungs- und Essensangeboten für Kinder. Dies darf aber nicht zu qualitativ schlechterem Essen oder dazu führen, dass immer mehr Kinder von immer weniger Fachpersonal betreut werden. Deshalb setzt sich die AWO schon lange für ein bundesweit geltendes Gesetz ein, dass eine qualitativ gute Betreuung von Kindern sicherstellt.“

Alles in allem finden sich in dem „Sozialstaatspapier“ der SPD Bundestagsfraktion viele solidarische und gerechte Ideen und Forderungen, die es nach Meinung der AWO zu unterstützen lohnt. „Wir hoffen, viele der Vorhaben in den nächsten Jahren auch in konkreten Gesetzesvorhaben wiederzusehen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.02.2019

Zum Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Mit seinem Konzept für eine Grundrente hat Hubertus Heil einen guten und klugen Vorschlag zur Umsetzung des Koalitionsvertrages vorgelegt, der jetzt schnell auf den Weg gebracht werden muss.

Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Das Grundrentenkonzept von Hubertus Heil setzt dieses Ziel um und trägt der langjährigen AWO-Forderung Rechnung, dass Leistungsverbesserungen für Niedrigverdiener in der Rentenversicherung nicht bedürftigkeitsabhängig sein dürfen. Die Höhe einer Rente muss sich nach der Lebensleistung des einzelnen Versicherten richten und nicht nach der Höhe des Partnereinkommens. Diese entscheidende Bedingung erfüllt die Grundrente im Gegensatz zu den früheren Modellen voll und ganz.

Auch beim Wohngeld und bei der Grundsicherung muss es Verbesserungen geben. Denn Rente, Wohngeld und Grundsicherung sind kommunizierende Röhren. Das Wohngeld sorgt bei vielen Rentnern dafür, dass sie nicht zum Grundsicherungsamt gehen müssen. Es ist deshalb richtig, dass Rentner mit einem niedrigen Einkommen einen besseren Zugang zum Wohngeld erhalten sollen. Damit das vor dem Hintergrund der vielerorts rasant steigenden Mieten auch so bleibt, muss das Wohngeld regelmäßig angepasst werden. Wer trotz der Grundrente und des Wohngeldes auf Grundsicherung angewiesen ist, hat für jahrzehntelange Arbeit ebenfalls Respekt und Anerkennung verdient. Für Kleinstrenten muss es daher Verbesserungen in der Grundsicherung geben. Ein Freibetrag in der Grundsicherung, wie es ihn heute schon für Betriebsrenten und Privatvorsorge gibt, ist hierfür der richtige Weg.“ Link

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.02.2019

Der Bundesverband der Familienzentren (BVdFZ) stellte auf seiner Fachtagung am 14. Februar 2019 in Heilbronn die erste Landeskoordinierungsstelle für Familienzentren und ihre Aufgaben vor.

Die neue Koordinierungsstelle in Stuttgart gibt Impulse für regionale Weiterentwicklungen und informiert über Best-Practice-Beispiele. Sie bietet Vernetzungsmöglichkeiten, lädt zu regionalen Fachtreffen und Diskussionsrunden ein und sucht den Austausch mit den zuständigen Regierungsstellen und Trägern von Familienzentren.

„Mit dieser Koordinierungsstelle schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle in Baden-Württemberg, an die sich Familienzentren mit ihren Fragen wenden können. In den Angeboten werden insbesondere landesspezifische Chancen und Herausforderungen zum Thema Familienzentren berücksichtigt. Wir hoffen natürlich, dass weitere Koordinierungsstellen in anderen Bundesländern folgen“, sagte BVdFZ-Präsidiumsmitglied Dorothea Rieber. Sie wird künftig die unabhängige Koordinierungsstelle in Stuttgart ehrenamtlich leiten. Zu erreichen ist sie per E-Mail unter info@bundesverband-familienzentren.de.

Brigitte Lösch, Mitglied des Landtags und Vorsitzende des Ausschusses für Kultus, Jugend & Sport, begrüßte die Koordinierungsstelle als trägerübergreifende fachliche Stärkung der Praxisorte. Auch die Vertreterinnen der evangelischen Landeskirche Württemberg, Birgit Kleinert, und der Caritas, Ulrike Wehinger, zeigten sich begeistert und freuen sich auf die künftige bereichernde Zusammenarbeit.

Zentrales Thema der Fachtagung im Hans-Rießer-Haus der Evang. Kirche Heilbronn war „Partizipation – Leitgedanke für Familienzentren“. Daniela Kobelt Neuhaus, Präsidentin des BVdFZ, betonte in ihrem Vortrag, dass es wichtig sei, Eltern und Kinder in all ihren Belangen zu beteiligen und ihre Selbstwirksamkeit zu stärken: „Partizipation ist dann gelungen, wenn für alle Beteiligten eine Win-win-Situation entsteht. Wenn Menschen mitwirken und mitentscheiden stärkt das ihr Verantwortungsgefühl, ihr Selbstbewusstsein und letztlich auch ihr Demokratieverständnis.“

Familienzentren richten daher den Blick sowohl auf das „System Familie“ als auch auf das soziale Umfeld: Wenn es Eltern gut geht, geht es auch den Kindern gut. Im Familienzentrum arbeiten und kooperieren Fachkräfte, die Kinder fördern sowie Erwachsene bilden und beraten. Pädagogische Unterstützung und gesellschaftliche Vielfalt sind hier ebenso Thema wie die gemeinsame Gestaltung eines familienfreundlichen Lebensumfelds.

Auf dem Podium „Partizipation aus dem Blickwinkel der Praxis“ beschrieben drei Leitungskräfte von Familienzentren (FZ) anhand von Beispielen, wie wichtig es ist, das Fachteam im Familienzentrum, die Eltern und die Kinder passgenau zu stärken. Monika Hülle (Kinderhaus Bachwiesenstraße Stuttgart), Gerhard Loewe (St.Josefs gGmbH Stuttgart) und Martina Werz (FZ Schillerstraße Heilbronn) waren sich trotz der unterschiedlichen Entwicklung ihrer Einrichtungen einig, dass Eltern sich gerne mit ihren Ideen einbringen, wenn für diese ernsthaft eine Umsetzung angestrebt wird. Konsens bestand auch darin, dass eine verlässliche, kontinuierliche und den Aufgaben angemessene Förderung durch das Land und die Träger für die Planung und Entwicklung eines Familienzentrums zwingend nötig wären. Der Bundesverband der Familienzentren fordert sogar eine volle zusätzliche Stelle pro Familienzentrum, um eine zielführende Kooperation mit anderen Akteuren im Quartier sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Familienzentren e.V. (BVdFZ) vom 15.02.2019

Deutscher Familienverband fordert von der Rentenkommission die Einführung eines Kinderfreibetrags in der Rentenversicherung und eine eigenständige Elternrente

Der Deutsche Familienverband (DFV) zeigt in seinem aktuellen Positionspapier Wege für eine familienorientierte Reform auf und fordert die eingesetzte Rentenkommission unter Vorsitz von Karl Schiewerling (CDU) und Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) zum Handeln auf.

„Die Rentenversicherung hat einen folgenschweren Konstruktionsfehler. Eltern werden mit den hohen Kosten der Kindererziehung allein gelassen und gleichzeitig mit niedrigen Renten in die Altersarmut gedrängt“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Jede Rentenreform, die die Bedeutung der Kindererziehung für die Existenz der Rentenversicherung übersieht, fährt unweigerlich gegen die Wand.“

Der DFV kritisiert in seinem Positionspapier die bis heute übliche Diskriminierung von – insbesondere kinderreichen – Familien in der Rente: Mit der Erziehung ihrer Kinder leisten Eltern einen kostenintensiven Beitrag für die Zukunft der Rentenversicherung. Gleichzeitig zahlen Eltern – bei gleichem Einkommen – genauso hohe Rentenbeiträge wie kinderlose Versicherte.

„Gleiches muss gleich und Ungleiches muss ungleich behandelt werden. Das ist ein Verfassungsprinzip“, sagt Zeh. „In der Sozialversicherung wird das Grundgesetz ignoriert. Familien zahlen doppelt ein, mit der Kindererziehung und mit Geldbeiträgen. Damit macht sich der Sozialstaat mitverantwortlich für die Kinderarmut in Deutschland.“

Reformnotwendigkeit: Kinderfreibetrag und Elternrente

Für eine familiengerechte Rente muss die Rentenkommission die Erziehungsleistung von Eltern deutlich berücksichtigen, will sie die Zukunft des Rentensystems sichern. Zur Umsetzung schlägt der DFV die Einführung eines Kinderfreibetrages in die Gesetzliche Rentenversicherung – analog zum Einkommenssteuerrecht – vor.

Der DFV hält es für dringend notwendig, die rentenrechtliche Anrechnung von Kindererziehungszeiten zu verändern. Der Beitrag, den Eltern durch die Erziehung von Kindern für die Rentenversicherung leisten, muss hervorgehoben werden. Eine Elternrente muss sich an der Dauer der gesamten Erziehungszeit richten und von Rentenkürzungen ausgenommen sein, die durch eine ältere werdende Bevölkerung entstehen. „Durch die Erziehung von drei Kindern über einen Zeitraum von mindestens 18 Jahren würde ein Rentenanspruch ergeben, der dem einer durchschnittlich entlohnten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle entspricht“, so Zeh.

Kein Mut mehr zu Familie

Das Positionspapier des Deutschen Familienverbands hebt hervor, dass sich seine Forderungen auf wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts stützen. Drei Mal hat das höchste Gericht die grundlegende Bedeutung des generativen Beitrags – also der Kindererziehung – in der Vergangenheit bestätigt und die Politik zum Handeln aufgefordert. Drei Mal wurden Familien von der Politik enttäuscht.

„Die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte haben zu Folge, dass immer weniger Menschen den Mut haben, eine Familie zu gründen – geschweige denn eine mit mehreren Kindern. Wer zwei oder mehr Kinder erzieht, sorgt zwar gut für das Rentensystem vor, läuft aber Gefahr im Alter selbst arm zu sein“, sagt Zeh.

Der DFV hat bereits 2015 gemeinsam mit dem Familienbund der Katholiken (FDK) zum ersten Elternaufstand in der Geschichte der Bundesrepublik aufgerufen (Kampagne: „Wir jammern nicht, wir klagen!“ / www.elternklagen.de). Tausende Familien haben sich angeschlossen und werden von den Verbänden juristisch begleitet. Klagen zur Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung sind inzwischen beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Das Positionspapier „DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag“ ist auf der Website des Deutschen Familienverbandes zum Download verfügbar: https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/stellungnahmen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.02.2019

1. Vor 100 Jahren haben Frauen für Frauen das Wahlrecht erkämpft. Nun ist es an uns Frauen, dieses Recht zu nutzen und am 26. Mai 2019 unsere Europaabgeordneten zu wählen. Wir dürfen die demokratische Teilhabe an der Europäischen Union nicht anderen überlassen.

2. Durch eine hohe Wahlbeteiligung von Frauen zeigen wir, dass wir überall gleichberechtigt mitwirken und die große Bedeutung des Engagements des Europäischen Parlaments für Frauenrechte sowie Geschlechtergleichstellung in der Europäischen Union besonders in Zeiten einer lebhaften Wertediskussion anerkennen.

3. Ein demokratisches, gerechtes und solidarisches Europa braucht ein starkes Europäisches Parlament, in dem Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sind. Frauen stellen mehr als die Hälfte der Bevölkerung Europas, aber nur gut ein Drittel des Europäischen Parlaments. Unsere Abgeordneten im Europäischen Parlament sollen auch zur Hälfte Frauen sein und insgesamt die Vielfalt der Menschen widerspiegeln.

4. Erstwählerinnen vergesst nicht, dass wir – anders als unsere Großmütter und Bürgerinnen Großbritanniens nach einem Austritt aus der Europäischen Union – bei unserer Entwicklung zu selbstbestimmten und wirtschaftlich unabhängigen Frauen vom Einsatz des Europäischen Parlaments für fortschrittliche Politiken profitieren. Nicht nur die Freizügigkeit in der Europäischen Union, die Anerkennung von Schul- und Studienabschlüssen, die Erasmus-Programme, die Abschaffung der Roaming-Gebühren sind Errungenschaften, die es zu bewahren und weiterzuentwickeln gilt, sondern auch zahlreiche gleichstellungspolitische Errungenschaften wie unter anderem der Grundsatz der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, Regelungen gegen die Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben, das Verbot sexueller Belästigung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elternzeiten und Mutterschutz, geschlechtergerechte Steuerpolitiken sowie Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

5. Das Europäische Parlament soll weiter als Garant und Motor für die Gleichstellung der Geschlechter die notwendigen Arbeiten engagiert fortführen. Dafür bieten die europäischen Verträge und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ein solides Fundament. Das Europäische Parlament steht hier in der Verantwortung.

6. Das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber auf Augenhöhe mit den Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat profiliert sich als unermüdlicher Mahner und Verfechter von zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben und Projekten zur Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung. Die Teilerfolge müssen mit folgenden Zielen fortentwickelt werden:
– der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern,
– dem gleichen Entgelt für Frauen und Männer,
– Gerechtigkeit in der Alterssicherung insbesondere zur Bekämpfung der Altersarmut,
– gleicher Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, auf dem Arbeitsmarkt und in Entscheidungspositionen in Politik und Wirtschaft,
– der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben unter anderem durch verpflichtende Elterngeldmonate, Pflege- und Väterzeiten,
– der aktiven und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in der digitalen Welt und
– der Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte.

7. Das Europäische Parlament ruft nachdrücklich zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt auf. Konsequent fordert das Europäische Parlament die Ratifikation der Istanbul-Konvention, das heißt des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von 2011, durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und durch die Europäische Union selbst.

8. Die #metoo-Debatte hat das Ausmaß der sexuellen Grenzüberschreitungen verdeutlicht. Das Europäische Parlament hat sich in die Debatte aktiv eingeschaltet. Es fordert »null Toleranz« bei sexuellen Belästigungen und wendet sich gegen Frauenfeindlichkeit und Hassrede im Netz.

9. Ohne das Europäische Parlament kann der EU-Haushalt nicht verabschiedet werden. Dabei achtet das Europäische Parlament auf Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe. Es sollte nachdrücklich Gender Budgeting fordern und durchsetzen und jedweden Kürzungen im Bereich Frauenrechte und Gleichstellung eine Absage erteilen.

10. Eine Europäische Außenpolitik, welche die Teilhabe, den Schutz und die Rechte von Frauen bei der Friedenspolitik anerkennt, und damit zugleich für die Aufrechterhaltung von 70 Jahren Frieden in Europa einsteht, kann nur mit der weiteren Unterstützung des Europäischen Parlaments gelingen.

Der djb appelliert daher an alle Frauen, ihr Europawahlrecht zu nutzen und durch eine hohe Wahlbeteiligung von Frauen die Rolle des Europäischen Parlaments als Vorreiter bei der Geschlechtergleichstellung anzuerkennen und zu unterstützen.
Das Europäische Parlament sollte sich die Forderung des djb nach einer ambitionierten und nachhaltigen Geschlechtergleichstellungsstrategie auf europäischer Ebene zu Eigen machen und dabei den gegenwärtigen gefährlichen Regressionstendenzen entschieden entgegentreten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 05.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit, die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland im Bundeshaushalt deutlich stärker zu priorisieren. Dafür muss aus Sicht der Kinderrechtsorganisation neben Maßnahmen wie dem „Starke-Familien-Gesetz“, das nur ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ist, dringend die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze in den Blick genommen werden. „Die Bundesregierung spart durch das aus unserer Sicht politische Herunterrechnen der Hartz-IV-Sätze jährlich 25 Milliarden Euro. Deshalb helfen hier kein Herumbasteln an Sonderbedarfen oder die jährlichen Erhöhungen des Regelsatzes um ein paar Euro. Eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation von Armut betroffener Kinder braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit. Referenz muss dabei ein gutes Aufwachsen und die Teilhabe aller Kinder sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bereits vor mehr als zwei Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche geübt. Demnach werden diese nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. „Dadurch wird armen Kindern das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Damit muss endlich Schluss sein“, so Hofmann weiter.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Children’s Worlds+“ der Bertelsmann Stiftung eine Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen insbesondere durch die Verankerung von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und eine Absenkung des Wahlalters. „Wenn sich jedes zweite Kind Sorgen um die finanzielle Situation der Familie macht, ist das ein Alarmsignal, das aufschrecken muss. Dabei ist gutes Aufwachsen mehr als materielle Absicherung, sondern umfasst auch strukturelle Rahmenbedingungen für eine altersgerechte gesellschaftliche Teilhabe und andere Aspekte subjektiven Wohlbefindens. Dazu gehören beispielsweise Ansprechpartner in Familie und Schule, die ihnen auf Augenhöhe begegnen, die sie ernst nehmen und an die sie sich jederzeit wenden können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie „Children’s Worlds+“ zeigt sehr deutlich, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden muss. Dafür brauchen wir dringend ein gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte aufgeklärt. Und es braucht mehr Qualifizierungsangebote für die Unterstützung bei der Durchführung von Beteiligungsprozessen ebenso wie ein Programm, das gezielt Kinder anspricht, die von Armut betroffen sind und sie zur Mitwirkung motiviert. Denn viel zu oft werden gerade die Interessen benachteiligter Gruppen nicht gehört. Außerdem wird Kinder- und Jugendarbeit insgesamt durch Beteiligung passgenauer und bedürfnisgerechter“, so Hofmann.

Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention steht Deutschland bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor einem föderalen Flickenteppich. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert. Frühe Beteiligung von Kindern leistet aber auch einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. „Kinder und Jugendliche haben bisher häufig nicht die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun, so dass ihre Perspektive keine Beachtung findet. Beteiligungsrechte sind eng mit dem Kindeswohl verbunden, da sie der Feststellung der kindlichen Interessen dienen. Es geht darum, die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen unterscheiden“, so Hofmann weiter.

Wichtig ist zudem die Vermittlung von Kinderrechten und Beteiligungsmethoden von Kindern und Jugendlichen in den Curricula zentraler Berufsgruppen. Dieses Wissen muss in allen Berufen etabliert werden, die Entscheidungen über das Aufwachsen und die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen treffen. „Beteiligung fördert Resilienz, Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeit, stärkt somit alle Kinder und Jugendlichen und insbesondere auch sozial benachteiligte Kinder, denn Beteiligung hilft auf die längere Sicht dabei, die Armutsvererbung zu durchbrechen. Zudem vergrößert die Beteiligungserfahrung als Kind und Jugendlicher die Wahrscheinlichkeit, sich auch als Erwachsener kommunal zu engagieren“, so Hofmann.

Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk außerdem dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen, also von der Europa- bis zu den Kommunalwahlen, zunächst auf 16 Jahre, und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken. Eine Senkung des Wahlalters würde nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung tragen, da es seit einigen Jahren mehr Rentnerinnen und Rentner als Kinder und Jugendliche gibt. Mit dieser veränderten Struktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention als gute Grundlage, die Kinderrechte in Deutschland umfassender als bisher zu verwirklichen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sind insbesondere das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die angestrebte dauerhafte Absicherung der unabhängigen Monitoring-Stelle zur Überwachung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention wichtige Schritte. Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass erstmalig vor Erstellung des Berichts Kinder und Jugendliche zu ihren Perspektiven auf die Umsetzung des Übereinkommens befragt wurden. Das gilt auch für die Planung der Bundesregierung, eine für Kinder geeignete Version des Staatenberichtes zu veröffentlichen.

„Der Staatenbericht zeigt aber auch ganz deutlich, dass bei der vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch viel Luft nach oben ist. Hier sehen wir die Bundesregierung insbesondere bei der Bekämpfung der anhaltend hohen Kinderarmut in Deutschland in der Pflicht. Und auch beim Thema Beteiligung geht es insgesamt zu langsam voran. Bundesländer und Kommunen müssen zügig weitere gesetzliche Maßnahmen in die Wege leiten, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen abzusichern. Eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist die Ausgestaltung der Justiz in kindgerechter Weise, um den Zugang zum Recht für Kinder zu garantieren. Große Herausforderungen bestehen aktuell auch im Hinblick auf die Umsetzung von Kinderrechten beim digitalen Aufwachsen. Es wird stärker als bislang Aufgabe der Bundesregierung sein müssen, sowohl den Schutz als auch die Teilhabe und Förderung von Kindern in digitalen Lebenswelten nachhaltig abzusichern. Zudem bleibt die bedeutende Frage, wie Kindeswohlüberlegungen systematisch Eingang in Entscheidungen von Behörden, Gerichten und des Gesetzgebers finden insbesondere in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter Kinder mit ihren Familien und den Familiennachzug. Bei all diesen Themen können wir uns eine Politik der kleinen Trippelschritte nicht leisten. Deshalb sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen darüber nachdenken, wieder einen ,Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland‘ auf den Weg zu bringen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sind schon gespannt, wie der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen den Staatenbericht bewerten wird. Kernpunkte der Kritik am letzten Bericht waren vor allem, dass im Grundgesetz keine Kinderrechte verankert sind, dass es keine zentrale Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche gibt, und die hohe Zahl armutsbetroffener Kinder in Deutschland. Bei allen drei Themen sind wir nicht ausreichend vorangekommen. Insofern muss sich die Bundesregierung wiederum auf harsche Kritik des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes einstellen“, so Hofmann weiter. „Wichtig ist auch der Ergänzende Bericht, den die Kinderrechtsorganisationen und weitere Verbände der Zivilgesellschaft bei den Vereinten Nationen einreichen werden. Nur so ergibt sich ein komplettes Bild der Kinderrechtssituation in Deutschland, aus der sich Kritik und Handlungserfordernisse ableiten“, so Hofmann.

Alle Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, müssen regelmäßig vor dem Kinderrechte-Ausschuss in Genf berichten, wie sie mit deren Umsetzung in ihrem Land vorankommen. Dazu reichen die Staaten Berichte ein, aber auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen werden dem Ausschuss Alternativberichte vorgelegt. Nach der Untersuchung durch den UN-Ausschuss erhält die Regierung Empfehlungen für die bessere Umsetzung der Konvention. Das Berichtssystem mit einer regelmäßigen kinderrechtsbasierten Datenerhebung ist damit eine Grundlage für eine umfassende Evaluation des Umsetzungsstandes der Kinderrechte. Nachdem in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 in Kraft trat, erfolgt dieses Jahr die vierte Veröffentlichung eines Staatenberichts.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Safer Internet Day wirksamere gesetzliche Maßnahmen für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz im Internet. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation versagt der Kinder- und Jugendschutz im Internet sowohl beim Schutz vor Belästigungen und Abzocke als auch bei der Einstufung und konsequenten Durchsetzung von Altersgrenzen beim Zugang zu Spiele-Apps. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten die entsprechenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auf den Prüfstand und schleunigst nachgebessert werden, insbesondere im Bereich der Spiele-Apps.

„Kinder- und Jugendschutz im Internet ist ein dickes Brett, das Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesjustizministerin Barley gemeinsam bohren müssen. Aber die Zeit drängt. Denn Studien wie beispielsweise der Stiftung Warentest oder von jugendschutz.net zeigen dringende Handlungsbedarfe in diesem Bereich. Wenn der Schutz von Kindern vor Belästigungen und Cyber-Grooming vernachlässigt wird oder die Alterseinstufung von Apps nur sehr unzureichend funktioniert, wenn ein simples Häkchen ausreicht, um Altersgrenzen zu umgehen oder Kinder durch Spiele-Apps abgezockt werden, brauchen wir verbesserte gesetzliche Schutzmaßnahmen und gleichzeitig verstärkte Kontrollen, damit gesetzliche Vorgaben nicht wie bisher teils systematisch unterlaufen werden können. Und wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, gehören die entsprechenden Apps in Deutschland vom Markt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Eine Jugendmedienschutzreform sollte aus unserer Sicht sowohl den Schutz als auch die Teilhabe und die Förderung von Kindern und Jugendlichen konsequent in den Blick nehmen. Die aktive Beteiligung von Kindern an der Diskussion um Medieninhalte selbst sowie die Förderung von Medienkompetenz können Kindern dabei auch einen kompetenteren Umgang mit potenziellen Gefahren in und durch Medien gewährleisten“, so Hofmann weiter.

Probleme gibt es beispielsweise bei vielen Spiele-Apps mit den Datenschutzerklärungen, die in der Regel so kompliziert und umfangreich sind, dass auch vielen Erwachsenen nicht bewusst ist, wie ihre Daten verarbeitet und weitergegeben werden. Für Kinder sind diese Bestimmungen undurchschaubar. In Spiele-Apps enthaltene Werbung muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes so gekennzeichnet sein, dass Kinder sie als solche erkennen können. Insbesondere dürfen Kinder nicht in die Situation gebracht werden, vom weiteren Spielverlauf ausgeschlossen zu werden, wenn sie keinen Kauf tätigen. „Außerdem muss bei Spiele-Apps für Kinder sichergestellt werden, dass nicht Werbung für ein anderes Spiel mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren gezeigt wird. Das geht gar nicht“, so Hofmann.

Wichtig ist zudem ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Belästigungen und Cyber-Grooming. Kinder müssen die Möglichkeit haben, Spiele-Apps ungefährdet nutzen zu können, ohne in integrierten Chats von Fremden belästigt zu werden. Hierfür haben die Anbieter Sorge zu tragen, indem sie ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen. „Unmoderierte Chats in Spiele-Apps für Kinder passen dazu nicht. Hier ist einem Missbrauch von Kindern Tür und Tor geöffnet“, so Hofmann weiter.

Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch das System der Alterseinstufung von Apps. „Die Bestimmung der Altersgrenze über einen Fragenkatalog, den das Unternehmen selbst ausfüllt, kann nur funktionieren, wenn dieses System ausreichend kontrolliert und bei Verstößen Sanktionen drohen. Wenn jugendschutz.net feststellt, dass von 100 Apps aus den Top-Listen des Google Play Stores die meisten zu niedrig eingestuft sind und daraus anscheinend keine Konsequenzen folgen, ist dieses System ad absurdum geführt“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.02.2019

Aus Anlass des Internationalen Tages der Muttersprache am 21. Februar hat der Verband binationaler Familien und Partnerschaften eine kleine Umfrage durchgeführt: welche Wörter gibt es in anderen Sprachen, die es im Deutschen nicht gibt und umgekehrt.

Die Einreichungen reichen von Mahtab (beschreibt im Persischen den feinen Ring um den Mond) über die Feststellung, dass es im Deutschen zwei Plurale für Wort gibt: Wörter und Worte bis zum türkischen Herz. Hier gibt es mehrere Wörter für Herz, u.a. Liebesherz Gönül, ein Mutherz yürek oder einfach nur das Organ kalp. Das zeigt, dass die eigene Welt, so wie wir sie über unsere Sprache wahrnehmen und erklären, immer nur relativ ist.

Einsprachige Gesellschaften sind ein Mythos, auch Deutschland war und ist mehrsprachig. Von den anerkannten Minderheitensprachen über die vielfältigen Dialekte bis hin zur lebensweltlichen Mehr-sprachigkeit heute. Menschen sind nicht auf Einsprachigkeit angelegt, die meisten Menschen sind mehr-sprachig.

Im deutschen Bildungssystem ist gelebte Mehrsprachigkeit im Unterricht noch kaum integriert. Von solch einer Integration würden alle Schüler*innen profitieren. Studien belegen, dass das Vertiefen der sogenannten Erst- oder Herkunftssprache auch den Spracherwerb im Deutschen und in weiteren Sprachen fördert. Mehrsprachigkeit ist Gehirnjogging – das Verwenden mehrerer Sprachen fördert die Aufnahme- und Verarbeitungsfähigkeit unserer Gehirne – ergo: es fördert die gesamte kognitive Entwicklung

Von dem Ziel eines mehrsprachigen inklusiven Unterrichts ist das deutsche Bildungssystem noch weit entfernt. 10 Bundesländer bieten den sogenannten herkunftssprachlichen Unterricht an und dies auch nicht flächendeckend. An Stelle der Schulen treten Konsulate, Gemeinden oder Verbände. Diese Angebote sind nicht im Regelunterricht.

Laut Statischem Bundes­amt (2018) hat etwa ein Drittel der rund 11 Millionen Schüler*innen in Deutschland einen Migrations­hinter­grund und 10,7 Prozent der Kinder besitzen nicht die deutsche Staats­angehörig­keit. Viele dieser Familien leben mehrsprachig.

„Angesichts unserer globalisierten Welt ist es eine nicht nachzuvollziehende Ressourcenverschwendung, Mehrsprachigkeit nicht stärker zu fördern,“ meint dazu die Expertin für Mehrsprachigkeit, Maria Ringler, vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Das müsse schon in den Kitas mit einem wertschätzenden Umgang der unterschiedlichen Familiensprachen der Kinder beginnen „Es muss viel stärker schon in Kitas darauf geachtet werden, dass sprachliche Vielfalt Kompetenz bedeutet. Statt nur danach zu schauen, wie gut ein Kind Deutsch spricht.“

Seit einigen Jahren veröffentlicht der Verband Broschüren zu mehrsprachiger Erziehung, zweisprachig in das Thema einführen. Mittlerweile gibt es die Broschüren in 12 Sprachen. Gerade erschienen die Broschüren in rumänisch-deutsch und französisch-deutsch.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.02.2019

Elternbroschüre zur mehrsprachigen Erziehung jetzt auch in Französisch und Rumänisch

Mehrsprachigkeit ist immer ein Potential und die Elternbroschüre „In vielen Sprachen zu Hause“ will Familien unterstützen, dieses Potential zu fördern. Die Broschüre ist mit Unterstützung des Landesfamilienministeriums NRW nun in zwei weiteren Ausgaben in den Sprachen deutsch-französisch und deutsch-rumänisch kostenlos erhältlich.

Für rund einem Drittel der Familien in Deutschland gehören mehrere Sprachen zum Alltag. Doch zwei- oder mehrsprachig leben in einer sich einsprachig verstehenden Gesellschaft, geht nicht ohne weiteres zusammen. Mehrsprachige Erziehung stellt daher viele Eltern vor Herausforderungen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. möchte diese Eltern stärken und sie bei dieser Aufgabe unterstützen.

Überfordert Kinder das Aufwachsen in mehreren Sprachen? Wie können Eltern die sprachliche Entwicklung ihrer Kinder gut begleiten? In wieweit hat die Förderung der Familiensprache auch einen positiven Einfluss auf die Sprachentwicklung in weiteren Sprachen? Gibt es an öffentlichen Schulen Angebote für die Familiensprachen? Auf diese und andere Fragen gehen die ansprechend gestalteten Broschüren ein. Sie sind insbesondere für die Auslage in Kindertagesstätten und Familienzentren, Kinderarztpraxen oder Beratungsstellen geeignet.

Die Broschüren in den zwölf Sprachen Deutsch-Arabisch, -Bulgarisch, -Englisch, -Französisch, -Italienisch, -Kurdisch, -Polnisch, -Portugiesisch, -Rumänisch, -Russisch, -Spanisch und -Türkisch erhalten Sie gegen Erstattung der Versandkosten unter nrw@verband-binationaler.de und unter www.mehrsprachigvorlesen.verband-binationaler.de zum Download.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 20.02.2019

Nun hat auch das Bundesministerium des Innern eingelenkt

Das Eheöffnungsgesetz bestimmt: „Für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner bleibt nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft weiterhin maßgebend.“ (Art. 3 Abs. 2 EheöffngsG). In der Begründung der Vorschrift wird gesagt, dass der Gesetzgeber damit die bestehende Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit Ehegatten rückwirkend beseitigt habe. Deshalb müssten bestimmte sozial- und steuerrechtliche Entscheidungen neu getroffen werden.

Die rückwirkende Änderung von rechtkräftigen Verwaltungsakten ist im Einkommensteuerrecht in § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und im Verwaltungsrecht, also hinsichtlich des Familienzuschlags, in § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG des Bundes bzw. in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Bundesländer vorgesehen. Der Antrag auf Nachzahlung des rückständigen Familienzuschlags muss binnen drei Monaten nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe gestellt werden.

Die Steuerverwaltung und viele Besoldungsstellen haben zunächst bestritten, dass aus Art. 3 Abs. 2 EheöffnungsG solche Ansprüche abgeleitet werden können. Auf unseren Druck hin haben die Koalitionsfraktionen den Anspruch auf nachträgliche Zusammenveranlagung durch Art. 97 § 9 Abs. 5 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) bejaht und geregelt.

Daraufhin hat nun auch das Bundesministerium des Innern eingelenkt. Das Bundesverwaltungsamt hat einem Betroffenen mitgeteilt, „dass ich aufgrund der Entscheidung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, dass Ansprüche nach dem Bundesbesoldungsgesetz aufgrund des Eheöffnungsgesetzes nunmehr zu erfüllen sind, meinen ablehnenden Bescheid“ widerrufen habe. Sie können die Mitteilung des Bundesverwaltungsamt hier herunterladen.

Wenn Sie mit Ihrem Besoldungsamt über die Nachzahlung des rückständigen Familienzuschlags streiten oder Klage erhoben haben, empfehlen wir Ihnen, die Mitteilung des Bundesverwaltungsamts Ihrer Besoldungsstelle zu übersenden. Wir gehen davon aus, dass Ihre Besoldungsstelle dann bei seinem Landesinnenministerium nachfragen wird, wie es sich verhalten soll, und dass das Landesinnenministerium genauso reagieren wird wie das Bundesinnenministerium.

Falls Sie schon Klage erhoben haben, sollten Sie die Mitteilung des Bundesverwaltungsamts auch dem Verwaltungsgericht übersenden und hinzufügen, dass Sie davon ausgehen, dass das Landesinnenministerium genauso reagieren wird wie das Bundesinnenministerium.

Eine Erläuterung der Rechtslage samt entsprechenden Mustertexten finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 20.02.2019

Bundesregierung muss Verbot endlich auf den Weg bringen

Das Europäische Parlament hat heute die erste Resolution zu den Menschenrechten intergeschlechtlicher Menschen angenommen. Darin werden normalisierende Operationen und Behandlungen scharf verurteilt und die zügige gesetzliche Anerkennung der körperlichen Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Menschen gefordert. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Resolution des Europäischen Parlaments und fordert ein schnelles Verbot von Zwangsoperationen und Zwangsbehandlungen an intergeschlechtlichen Menschen. Das hätte bereits im Zuge der Erweiterung des Personenstandsrechts um eine dritte Geschlechtsoption passieren müssen. Auf was wartet die Bundesregierung?

Diese Operationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde. In Deutschland verstoßen Ärztinnen und Ärzte tagtäglich gegen bestehende medizinische Leitlinien und unternehmen diese unnötige Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Menschen. Die Bundesregierung muss das im Koalitionsvertrag beschlossene Verbot endlich auf den Weg bringen! Chirurgische, medikamentöse und hormonelle Eingriffe dürfen ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen Menschen erfolgen. Begleitend sind umfassende und vorurteilsfreie Informationen für Eltern intergeschlechtlicher Kinder notwendig.

Hintergrund

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat bereits 2017 einen Vorschlag gemacht, wie ein solches Verbot gesetzlich umgesetzt werden kann. Der LSVD unterstützt diesen Vorschlag.

Zwischen 2005 und 2016 wurden in Deutschland jährlich durchschnittlich 1.871 „feminisierende“ oder „maskulinisierende“ Operationen an Kindern unter zehn Jahren durchgeführt. Obwohl bestehende medizinische Leitlinien von diesen Eingriffen abraten. 2016 wurden sogar 2.079 solcher Operationen durchgeführt. Das sind zwischen fünf bis sechs Operationen pro Tag.

European Parliament resolution on the rights of intersex people (2018/2878(RSP))

Häufigkeit normangleichender Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter. Follow Up‐Studie von Josch Hoenes, Eugen Januschke, Ulrike Klöppel und Katja Sabisch (2019)

Gesetzesvorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Gutachten „Geschlechtervielfalt im Rechte“ (2017). S. 9.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 14.02.2019

Durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages und die Aufnahme des Themas in den Koalitionsvertrag der GroKo stehen die „vergessenen Kinder“ endlich auf der politischen Agenda. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Hilfen für diese Kinder endlich gesetzlich geregelt und finanziert werden.

„Sie leiden extrem – nicht nur unter der Krankheit in der Familie, sondern vor allem auch unter der Stigmatisierung und Tabuisierung der Erkrankung der Eltern“, sagte heute Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes auf der Auftaktpressekonferenz zur zehnten bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien in Berlin. „Diese Kinder suchen sich oft keine Hilfe, aus Scham oder aus Angst vor den Konsequenzen. Stattdessen übernehmen sie in ihren Familien Rollen, die weder ihrem Entwicklungsstand noch ihren Kräften entsprechen. Das alles hat häufig zur Folge, dass sie selbst eine Erkrankung entwickeln.“

Kinder aus Suchtfamilien sind die größte bekannte Risikogruppe für eine eigene Suchterkrankung und lebenslang hochgefährdet für psychische Krankheiten sowie soziale Störungen. Laut dem aktuellen DAK-Kinderreport haben diese Kinder um 32 Prozent erhöhte Gesundheitskosten. Internationale Studien legen nahe, dass die Schädigungen der Kinder in der lebenslangen Perspektive zu Kosten in Milliardenhöhe führen. Das Leid der Kinder ist mit Geld nicht zu ermessen.

Der Deutsche Bundestag hat 2017 in einem überfraktionellen Antrag beschlossen, dass Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern in Deutschland Hilfen bekommen sollen. Derzeit arbeitet eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge für die Bundesregierung aus.

Der Bundestag trug der Bundesregierung darüber hinaus auf, Sucht und psychische Erkrankungen mit Aufklärungskampagnen zu entstigmatisieren und diese Themen in die Aus- und Weiterbildung aller Erzieher/ innen, Lehrer/innen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeut/innen aufzunehmen. Beides ist bislang nicht ansatzweise umgesetzt.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, die vom Parlament beschlossenen Aufklärungsmaßnahmen für die Bevölkerung sowie die geplante Entstigmatisierungskampagne 2019 bundesweit zu starten und die dafür notwendigen finanziellen Mittel in angemessenem Umfang im Bundeshaushalt 2020 auszuweisen und bereitzustellen“, forderte Rolf Rosenbrock.

Auf die Wichtigkeit der Aus- und Weiterbildung wies Henning Mielke von der Geschäftsstelle der Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien, NACOA, hin: „Nur eine winzige Zahl von Kindern hat heute in Deutschland das Glück, ein spezialisiertes Hilfeangebot für Kinder von Suchtkranken nutzen zu können. Umso wichtiger ist es, dass in jeder Kita und jeder Schule die dort tätigen Menschen in der Lage sind, diese Kinder zu erkennen, zu verstehen und zu unterstützen, damit sie nicht die Süchtigen und psychisch Kranken von morgen werden.“

Die bundesweite Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien startet mit einem reichen Angebot von 120 Veranstaltungen in über 60 deutschen Städten. Viele davon sind Weiterbildungen für Fachkräfte. Das Programm der Aktionswoche ist unter www.coa-aktionswoche.de zu finden. Die Schauspielerin Katrin Sass ist Schirmherrin der Aktionswoche. Sie wird von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) gefördert. Zeitgleich finden Aktionswochen auch in den USA, Großbritannien und erstmals auch in der Schweiz statt.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 11.02.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Februar – 01.März 2019

Veranstalter: ROSA LUXEMBURG STIFTUNG

Ort: Berlin

«Wem gehört die Stadt? Euch gehört die Stadt! Das Menschenrecht auf Wohnen! Zusammen gegen Mietenwahnsinn! Eine Stadt für Alle» – für einen Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist die Wohnungsfrage zu einer der wichtigsten sozialen Fragen überhaupt, wenn nicht zu DER sozialen Frage geworden. Auch die Bundesregierung hat das erkannt und legt Sonderprogramme auf, brüstet sich mit Investitionen und Anreizen für den Wohnungsneubau und veranstaltet sogenannte Wohngipfel. Die Maßnahmen der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD gehen aber an den wirklich wichtigen Fragen und den grundsätzlichen Fragen in Bezug auf die Wohnungsversorgung, die Mietsituation, die Realisierung des Rechts auf Stadt für Alle, für eine nachhaltige Stadtentwicklung vorbei. In Berlin versucht der Rot-Rot-Grüne Senat seit gut zwei Jahren auch in der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik neue Wege zu gehen. 30.000 neue Wohnungen sollen bis zum Ende der Legislaturperiode entstehen, die geplanten 194.000 neuen Wohnungen bis 2030 zur Hälfte im gemeinwohlorientierten Wohnungsbau entstehen, die Bürger sollen beteiligt werden, das Vorkaufsrecht wird verstärkt genutzt, die Zweckentfremdung von Wohnraum wird erschwert, Initiativen werden gefördert, Genossenschaften werden verstärkt einbezogen, eine andere Bodenpolitik wird diskutiert; vieles weitere kann genannt werden.

Die Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung will diese und weitere Fragen kritisch unter der Überschrift RLS-Cities diskutieren. Was ist aktuell eine Rebellische, eine Linke, eine Solidarische Wohnungs-, Mieten- und Stadtentwicklungspolitik? Was sind aktuelle politische Praxen? Was sind die politischen Schlüsselthemen? Was muss noch auf die Rot-Rot-Grüne Agenda? Die Konferenz will kommunalpolitisch Aktive und Mandatsträger, VertreterInnen von Inititativen und Gruppen und Bewegungen, Betroffene, kritische Wissenschaft, Verwaltung und Verbände ansprechen und sowohl Mut machen für eine noch stärkere Vernetzung als auch das Forum bieten für mehr inhaltlichen Austausch über die politische Praxis. Die Schlüsselfrage lautet: «Was kann und will linke Stadt- und Wohnungspolitik?»

Programm und Anmeldung

Facebook Event

Termin: 01.März 2019

Veranstalter: Heinz und Heide Dürr Stiftung und das DIW Berlin

Ort: Hamburg

Die Heinz und Heide Dürr Stiftung fördert und unterstützt seit 20 Jahren bundesweit die Implementierung des Early-Excellence-Ansatzes in Deutschland, der auf eine gute Einbindung von Familien in frühkindliche Bildungsprozesse zielt. Das DIW Berlin befasst sich mit bildungs- und familienrelevanten Fragen, vor allem auch im Hinblick auf eine zukunftsweisende „Bildungsrendite“.

Das DIW Berlin hat in einer Studie zusammengestellt, welchen Auftrag frühkindliche Bildungsinstitutionen haben, Familien in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen. In der Studie wurden auch internationale und nationale Ansätze zusammengetragen, die in Richtung von Zentren für Familien gehen.

Bitte melden Sie sich hier an: https://www.diw.de/de/diw_01.c.610843.de/veranstaltung_familien_im_zentrum_warum_wir_eine_staerkere_familienorientierung_in_kindertageseinrichtungen_brauchen_online_registrierung_2019.html

Termin: 08.März 2019

Veranstalter: SPD-Parteivorstand gemeinsam mit den SPD-Frauen und den Jusos

Ort: Berlin

War’s das schon?! 100 Jahre Frauenwahlrecht, 100 Jahre Kampf um eine geschlechtergerechte Gesellschaft, und jetzt?!

Jetzt stehen wir vor einer Europawahl, in der es um die Grundwerte der Europäischen Union geht: Es geht um den Erhalt einer freiheitlichen Demokratie, es geht um Rechtsstaatlichkeit, es geht um den Frieden in Europa.Vor allem für uns Frauen ist die Europawahl im Mai 2019 eine Richtungsentscheidung. Wird dieEuropäische Union weiter vorangehen bei der Gleichstellung auf dem europäischen Arbeitsmarkt? Wird sie weiterhin einstehen für gleiche Rechte und Chancen? Wird sie konsequent jegliche Art von Gewalt gegen Frauen bekämpfen? Oder wird der nationalchauvinistische und antifeministische Druck von rechts stärker und wir erleben eine Rückwärtsrolle bei Frauenrechten und Selbstbestimmung?

Für uns ist klar: Unser Europa muss ein Europa der Frauenrechte und des Zusammenhalts sein.

Dr. Katarina Barley, SPD-Spitzenkandidatin bei der Europawahl, Andrea Nahles, SPD-Parteivorsitzende und Ferda Ataman, Journalistin und Sprecherin der Neuen Deutschen Organisationendiskutieren darüber, was das konkret heute bedeutet.

Außerdem freut man sich auf die Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey und die Europakandidatinnen Delara Burkhardt, Maria Noichl und Gabriele Bischoff.

Also kommt zusammen für ein Europa der Frauen!

Bitte nutzen Sie, um sich anzumelden, folgenden Link: https://link.spd.de/Frauentag2019

Termin: 11.März 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

2019 jährt sich die Friedliche Revolution zum 30. Mal. Ein Grund zum Feiern! Aber auch ein Grund für eine kritische Bestandsaufnahme. Anlässlich des Internationalen Frauentages wollen wir uns diesem besonderen Ereignis aus feministischer Perspektive nähern.

Mutige Bürgerinnen und Bürger haben 1989 durch friedlichen Protest und politisches Handeln tiefgreifende soziale, gesellschaftliche und politische Veränderungen herbeigeführt. Für viele Frauen bedeutete die Friedliche Revolution in erster Linie: Freiheit und einen Aufbruch zu neuen Ufern. Gleichzeitig bedeutete das neue Zeitalter aber auch: ökonomische Unsicherheit, Arbeitsplatzverlust, komplette Neuerfindung des eigenen Selbst. 30 Jahre später kämpfen Frauen in Ost und West noch immer für gleiche Chancen, gerechte Teilhabe und für eine geschlechtergerechtere Gesellschaft. Ist es also Zeit für ein feministisches Update? Wie kann durch den Einbezug deutsch-deutscher Perspektiven der gleichstellungspolitische Fortschritt in Gesamtdeutschland befeuert werden?

Wir wollen zurückblicken: Von welchen Frauen war die friedliche Revolution getragen? Welche Bedeutung haben die Vorkämpferinnen von damals auch heute noch? Was bedeutete die friedliche Revolution für Frauen und die Geschlechterverhältnisse in Ost und West? Wir wollen das Jetzt analysieren: Welche Ungleichheiten schreiben sich auch heute zwischen den Frauen in Ost und West fort? Brauchen wir einen differenzierteren Feminismus – treiben Frauen in Ost und West andere Fragen und Herausforderungen um? Wenn ja, welche?

Wir wollen für die Zukunft lernen: Was können wir von den Vorkämpferinnen der friedlichen Revolution für die aktuellen feministischen Kämpfe lernen? Wie trägt man den Hashtag-Aktivismus aus dem Internet zum friedlichen Protest auf die Straße? Was bedeutet es heute, Bürgerrechtlerin zu sein?

ANMELDUNG bitte unter folgendem Link:https://www.fes.de/veranstaltungen/?Veranummer=232339oder per Fax an: 030-26935-9241

Anmeldebestätigungen werden nicht versandt.

Termin: 13. -14.März 2019

Veranstalter: Evangelischen Akademie Loccum in Kooperation mit bigas – Bremer Institut für Gender-, Arbeits- und Sozialrecht und eaf – evangelische arbeitsgemeinschaft Familie

Ort: Berlin

Familienpolitik war in der Bundesrepublik Deutschland lange Zeit auf das Modell des verheirateten (meist männlichen) Alleinverdieners ausgerichtet. Wichtige ihrer Instrumente setzten an der Ehe an. Der gesellschaftliche Wertewandel und die stärkere Orientierung von Frauen an der Erwerbstätigkeit führten zu einem Prozess, der als „Erosion der Familie“ beschrieben wurde. Die Schwierigkeiten, Erwerbs- und Familienarbeit unter einen Hut zu bringen, führten vermehrt dazu, dass Menschen ihre Kinderwünsche nicht in dem von ihnen eigentlich erhofften Maße realisierten.

Die traditionelle Familienpolitik, die als Normalfall voraussetzte, dass „die Leute immer Kinder kriegen“, führte aber unintendiert auch dazu, dass Familien im Vergleich zu Kinderlosen tendenziell wirtschaftlich schlechter gestellt wurden. Vor allem Familien von Alleinerziehenden wurden, wie auch Mehrkindfamilien, häufig in schwierige wirtschaftliche Lagen gebracht.

Trotz erheblicher Änderungen und einem bedeutenden Ausbau der sozialen Infrastrukturen zur Unterstützung von Familien in den letzten Jahren und Jahrzehnten haben zentrale Elemente dieser Familienpolitik weiter Bestand.

Im Inland und v.a. im Ausland gibt es deutliche Hinweise darauf, dass eine Familienpolitik, deren Leistungen stärker an den Kindern ansetzt und eine gleichmäßigere Erwerbs- und Familienbeteiligung in Partnerschaften ermöglicht, zu einem „Aufschwung der Familie“ führen kann. Strukturelle Rahmenbedingungen, die an den Erfordernissen von Familien und Kindern in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit ansetzen, ermöglichen es den Menschen, gehegte Kinderwünsche zu realisieren und Familie zu leben.

Für die Familienpolitik wurde daher ein Perspektivenwechsel gefordert (https://www.eaf-bund.de/documents/Veroeffentlichungen/Positionspapier-In_Verantwortung_fr_Kinder.pdf): Demzufolge ist das subsidiäre Verhältnis von Familie, Gesellschaft und Staat neu auszutarieren: Gesellschaft und Staat sind gefordert, Familien stärker zu unterstützen, aber nicht, sie zu ersetzen. Der Workshop soll zur Klärung der Frage beitragen, wie ein solches neues Gleichgewicht in konkreten, aktuell diskutierten Politikfeldern ausgestaltet werden kann.

Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion dieser Frage zu beteiligen.

Prof. Dr. Ursula Rust, bigas, Universität Bremen; Vorsitzende des Beirats, Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie eaf e.V.
Dr. Joachim Lange, Tagungsleiter, Evangelische Akademie Loccum
Dr. Stephan Schaede, Akademiedirektor

Das Programm als pdf >

Tagungsgebühr: 100,- € für Übernachtung, Verpflegung, Kostenbeitrag. Für Schüler/innen, Studierende bis 35 Jahre, Freiwilligendienstler und Arbeitslose Ermäßigung nur gegen Bescheinigung auf 50,- €. Eine Reduzierung der Tagungsgebühr für eine zeitweise Teilnahme ist nicht möglich.

> zur online-Anmeldung

Termin: 14.März 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Die Wahlen zum Europaparlament werden von Rechten und Anti-Gender-Bewegungen dazu genutzt, die liberalen Demokratien in Europa anzugreifen und grundlegend zu verändern. Das Feindbild „Gender-Ideologie“ bildet dabei den symbolischen Kitt zwischen verschiedenen religiösen, fundamentalistischen und politischen Kräften. Menschenrechte und die Gleichheit aller Geschlechter werden in Frage gestellt, gesellschaftliche Diskurse immer weiter nach rechts verschoben.

Ausgehend von aktuellen Entwicklungen in Ungarn analysiert Prof. Andrea Petö, was das Neue an diesen Angriffen auf feministische Errungenschaften ist. Aktuell äußert sie sich auch in der New York Times zu bevölkerungspolitischen Maßnahmen Orbans. Anti-Gender-Bewegungen sind eine nationalistische, neokonservative Antwort auf die Krise der globalen neoliberalen Weltordnung. Umso wichtiger ist es, sich ihnen entgegenzustellen.

Andrea Petö ist Professorin für Gender Studies an der Central European University in Budapest und eine der profiliertesten Historikerinnen Ungarns. Ihre Arbeiten zu Gender, Politik, Holocaust und Krieg wurden in 18 Sprachen übersetzt. Sie forscht zurzeit am Institut für Zeitgeschichte der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Für die Heinrich-Böll-Stiftung hat sie eine feministische Einschätzung zur Niederschlagung des Aufstandes in Ungarn 1956 abgegeben.

Die Veranstaltung wird auch als Livestream übertragen.

Weitere Informationen dazu im Web und auf Facebook.

Termin: 15.März 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

u.a. mit Sven Lehmann MdB, Sprecher für Sozialpolitik, Annalena Baerbock MdB, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Katja Dörner MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, Dr. Irene Becker, Dipl.-Volkswirtin, freiberufliche Wissenschaftlerin, Schwerpunkt: Empirische Verteilungsforschung, Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die sachgerechte und verlässliche Ermittlung der Regelsätze in der Grundsicherung ist eine zentrale Voraussetzung für die Verwirklichung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Wir Grüne kritisieren die geltende Praxis der Regelsatzermittlung als völlig unzureichend. Die nächste Regelsatzermittlung auf Basis der neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe ist die Chance die Regelsätze endlich fair und verlässlich zu ermitteln.

Es soll mit Ihnen diskutiert werden: Was sind die Alternativen der Regelsatzermittlung zum Status Quo? Wie stellen wir sicher, dass die Regelsätze tatsächlich soziale Teilhabe ermöglichen? Welche Bedarfe sind überhaupt pauschalierbar? Wie können die bisherigen Leistungen für Bildung und Teilhabe im Regelsatz aufgehen? Wie kann der elterliche Bedarf berücksichtigt werden?

Gemeinsam mit Ihnen sollen Antworten gefunden werden.

Die Online-Anmeldung ist bis zum 13. März 2019 möglich.

Termin: 18.März 2019

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE

Ort: Berlin

Familienentlastungsgesetz, Starke-Familien-Gesetz, Gute-Kita-Gesetz: Wenn man sich die Überschriften anschaut, könnte man meinen, die Regierung tue alles, um die Situation von Familien zu verbessern. Genaueres Hinsehen zeigt: Die Gesetze haben erhebliche Mängel und die Verbesserungen gehen an den Familien vorbei, die sie am dringendsten benötigen.

Doch was müssen wir tun, um Familien wirksam vor Armut zu schützen? Wie muss eine unterstützende Infrastruktur ausgestaltet sein und welche besonderen Bedürfnisse haben Einelternfamilien? Wie können wir Familien im Alltag stärken, beispielsweise bei der Pflege von Angehörigen oder in außergewöhnlichen Lebenslagen wie Trennungssituationen? Familie ist dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Sexualität. Doch was ist notwendig, um die Vielfalt von Familienformen im Recht abzubilden und wie können Familiengründungen erleichtert werden?

Diese und weitere Fragen sollen auf der familienpolitischen Konferenz gestellt und gemeinsam mit Referent*innen und Gästen Lösungen diskutiert werden.

Unser Geschäftsführer Alexander Nöhring hält hier eine Diskussionsinput zum Thema "Was brauchen Familien, um den Alltag zu bewältigen?"

Termin: 19. März 2019

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie

Ort: Berlin

Rassismus hierarchisiert und entwertet Menschen. Die Zuschreibung von konstruierten, meist negativen gruppenbezogenen Merkmalen und Eigenschaften führt zu Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen im Alltag. Betroffen davon sind alle Lebensbereiche und gesellschaftlichen Ebenen.

In welchen Situationen zeigt sich Alltagsrassismus?

Welche individuellen und strukturellen Ausprägungen hat er? Welche Rolle spielen Vorurteile und Macht? Wie rassismuskritisch ist mein Sprachgebrauch? Was können wir gegen Alltagsrassismus tun? Mit diesen Fragen möchten wir uns auf unserer Veranstaltung beschäftigen. Am Vormittag werden uns Ibrahim Gülnar (Islamwissenschaftler M.A.) und Katrin Riedel (Pädagogin M.A.) vom Mobilen Beratungsteam Berlin – für Demokratieentwicklung von der Stiftung SPI eine Einführung in das Thema geben.

In den Workshops am Nachmittag wollen wir unsere Erfahrungen aus einer persönlichen Perspektive betrachten und verstehen. Praktische Übungen sollen dabei zu Selbstreflexion anregen und gewonnene Erkenntnisse vertiefen.

Weitere Informationen und den Anmeldebogen finden Sie hier.

Termin: 05.April 2019

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verbands e. V. in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung Stuttgart

Ort: Stuttgart

Kitas sind heute zunehmend vergleichbar mit kleinen oder mittelständischen Unternehmen. Sie müssen sich wandelnden gesellschaftlichen, aber auch neuen pädagogischen Anforderungen stellen und sich deshalb weiterentwickeln. Doch wie können solche Entwicklungsprozesse in den Einrichtungen selbst und auf Trägerebene sinnvoll gefördert und gesteuert werden? Wie gehen pädagogische Fachkräfte mit immer neuen Erwartungen und Herausforderungen um?

Mit dem Handbuch „Organisationsentwicklung in Kitas – Beispiele gelungener Praxis“, das in gemeinsamer Arbeit der Universitäten Heidelberg und Hildesheim mit der Robert Bosch Stiftung entstanden ist, werden gelungene Veränderungsprozesse sicht- und nutzbar gemacht. Es bietet Leitungskräften, Trägern und Fachberatungen konkrete Ansätze und neue Impulse für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen.

Orientiert an den vier Hauptthemen: „Partizipation“, „Leitung“, „Personal“ und „Wachstum“ werden Ergebnisse aus Fallstudien in verschiedenen elementarpädagogischen Einrichtungen für die konkrete Arbeit in Entwicklungs- und Veränderungsprozessen aufbereitet mit dem Ziel Kitas dabei zu unterstützen, Herausforderungen und Möglichkeiten zu reflektieren und die eigene Entwicklung zukunftsweisend zu gestalten.

Professorin Monika Buhl und Dr. Ariane Wahl von der Universität Heidelberg werden das Projekt rund um die Entstehung des Studienbuches vorstellen. Als Impuls werden die beiden den innovativen Organisationsentwicklungsansatz von Frédéric Laloux (Reinventing Organizations) vorstellen und anhand verschiedener Praxisbeispiele und Ergebnisse aus den Fallstudien die Möglichkeiten der Übertragbarkeit in Kitas aufzeigen.

Anschließend laden wir Sie alle herzlich ein, mit uns gemeinsam über den Vortrag und das Thema ins Gespräch zu kommen: Welche Fragen und Erfahrungen haben Sie? Der Dialog über aktuelle Themen ist uns wichtig.

Der pfv wird die Diskussionsergebnisse der Dialogveranstaltung in weitere kindheitspädagogische, politische sowie in Diskurse über die strukturelle Weiterentwicklung des frühpädagogischen Feldes einbringen.

Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Dorothea Rieber, Mitglied im Vorstand des pfv, sowie von den weiteren Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular spätestens bis 27.3. an.

Durch die Zusammenarbeit mit der Robert Bosch Stiftung, die die Räume, Verpflegung und die Referierenden zur Verfügung stellt, ist die Veranstaltung kostenfrei.

Termin: 08. – 09.April 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Hannover

Die Tagung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Jobcenter und Arbeitsagenturen, an Flüchtlingskoordinator/innen in Jugend- und Sozialämtern, politische Entscheidungsträger/innen sowie Vertreter/innen aus Wissenschaft und Fachverbänden. Im Mittelpunkt steht der fachliche Austausch zu Unterstützungsmöglichkeiten für geflüchtete junge Erwachsene.

Junge volljährige Geflüchtete erleben ihren Alltag häufig als unsicher und vielfach belastet. Der Wegfall der Möglichkeit des Familiennachzugs, eingeschränkte persönliche Ressourcen sowie ggf. das Auslaufen von Jugendhilfemaßnahmen erschweren den Anschluss an schulische und berufliche Bildungsangebote. Für etliche ist zudem der Übergang ins Erwachsenenleben mit einer unsicheren oder schlechten Bleibeperspektive und infolgedessen einem eingeschränkten Zugang zu Arbeits- und Ausbildungsförderung verknüpft.

Gleichzeitig werden an das Gelingen der Integration dieser jungen Menschen hohe Erwartungen geknüpft, auch in Bezug auf die Deckung des lokalen und bundesweiten Fachkräftemangels.

Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen an eine konkrete rechtskreis-, träger- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit bei der Unterstützung von Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarktintegration und Aufenthaltssicherung besonders hoch.

Die Fachveranstaltung will zur Vernetzung und zur Verbreitung sinnvoller Konzepte beitragen und die Praxis vor Ort stärken.

Unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen und bestehender rechtlicher Regelungen werden fachliche Konzepte und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zum Wohl der jungen Menschen eruiert.

Bitte melden Sie sich bis zum 1.3.19 an (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-junge-volljaehrige-gefluechtete.

Die Seminarkosten betragen 150 € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 187,50 € für Nichtmitglieder. Die Tagungsstätte berechnet auf Grundlage von Pauschalen: 141,00 (TP 1: Übernachtung/Frühstück/Mittag-/Abendessen), 76,00 € (TP 2: Mittag-/Abendessen) oder 56,00 € (TP 3: Mittagessen), jeweils inkl. Pausenverpflegung.

Termin: 30.April 2019

Veranstalter: Diakonie Deutschland

Ort: Berlin

Zu Fragen der Beteiligung von in Armut Lebenden hat die Diakonie Deutschland die Arbeitshilfe „Armut Macht Ohnmacht – Strategien“ der Ermutigung entwickelt. https://www.diakonie.de/diakonie-texte/082018-armut-macht-ohnmacht-strategien-der-ermutigung/).

Der Text ist selbst Ergebnis eines beteiligungsorientierten Prozesses.

Auf diesem Fachtag soll Beteiligung diskutiert und reflektiert werden:

Die Arbeitshilfe „Armut Macht Ohnmacht – Strategien der Ermutigung“

Praktische Erfahrungen in der Betroffenenbeteiligung in diakonischen Projekten

Erfahrungen aus der Federführung der Diakonie in der Nationalen Armutskonferenz 2017/2018

Perspektiven einer besseren Beteiligungskultur in der Diakonie

Die Kolleginnen und Kollegen von der Diakonie Deutschland würden sich freuen, wenn Sie sich über den folgenden Link anmelden: https://eveeno.com/320697614

Besondere Unterstützungsbedarfe vermerken Sie bitte dort im Anmeldeformular.

Termin: 08. und 09. Mai 2019

Veranstalter: Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Hannover

An dieser Veranstaltung (Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte öffentlicher und freier Träger, die mit der Beratung von Migrantinnen und Migranten, der Gewährung von Leistungen an sie oder der Wahrnehmung von Integrationsaufgaben befasst sind.) können noch weitere Interessierte teilnehmen.

Anmeldeschluss ist am 8. März 2019.

Das Programm mit weiteren Informationen finden Sie hier; Ihre Anmeldung ist online möglich (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-integration-migranten.

Die Seminarkosten betragen 180 € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 225 € für Nichtmitglieder. Die Tagungsstätte berechnet auf Grundlage von Pauschalen: 141,00 (TP 1: Übernachtung/Frühstück/Mittag-/Abendessen), 76,00 € (TP 2: Mittag-/Abendessen) oder 56,00 € (TP 3: Mittagessen), jeweils inkl. Pausenverpflegung.

Termin: 03. Mai 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt

So vielfältig unsere Gesellschaft ist, so vielfältig sind die Familien und auch familiäre Zuschreibungen. Bei muslimischen oder als muslimisch markierten Familien können Zuschreibungen auch Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe haben. Familien berichten in diesem Kontext immer wieder von erlebten Ausgrenzungen. Die Tagung will auf diesen Zusammenhang aufmerksam machen.

Prof. Dr. Annette Treibel-Illian von der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe thematisiert die Wirkung von Zuschreibungen und Markierungen von Familien. Sie nimmt Bezug darauf, wie Zugänge zu Bildung und gesellschaftliche Teilhabe dieser Familien beeinflusst werden.

Dr. Anja Stichs vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt die Erwartungen der (muslimischen) Familien an die Qualität einer vorschulischen Kinderbetreuung anhand der BAMF-Studie „Vorschulische Kinderbetreuung aus Sicht muslimischer Familien“ (2017) dar.

In drei Workshops sollen weitere Aspekte vertieft werden:

1. „Kita“: hier steht der Umgang Fachkräfte und Familie im Vordergrund.

2. „(K)ein muslimischer Vater“: beschäftigt sich mit dem Männerbild, das im Rahmen des antimuslimischen Rassismus bedient wird.

3. „Familie“: hier bewerten Familien selbst ihre Situation und entwickeln Strategien für das eigene Empowerment.

Ab 19 Uhr ist ein Abendprogramm vorgesehen.

Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen sowie an die interessierte Öffentlichkeit.

Anmeldung hier

AUS DEM ZFF

Anlässlich des SPD-Beschlusses zum neuen Sozialstaat unterstreicht das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bedeutung einer Familienpolitik, die auf soziale Gerechtigkeit und Zeitsouveränität setzt.

Der gestern gefasste Beschluss des SPD Parteivorstandes „Sozialstaat für eine neue Zeit“ macht konkrete Vorschläge, um Arbeit, soziale Absicherung und Zeitsouveränität für Familien miteinander in Einklang zu bringen. Dazu gehören ein höherer Mindestlohn, ein „Recht auf Arbeit“, eine Familienarbeitszeit mit Familiengeld, ein persönliches Zeitkonto sowie eine Kindergrundsicherung.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Der gefasste Beschluss des SPD-Parteivorstandes ist wegweisend und kann dazu beitragen, Familien das richtige Maß an Unterstützung in den Bereichen Zeit, Geld und Infrastruktur zu gewährleisten!

Für eine gute Absicherung von Familien ist die eigenständige Existenzsicherung grundlegend. Deshalb sind die Vorschläge zur Erhöhung des Mindestlohns und die bessere Absicherung neuer Erwerbsformen überfällig. Darüber hinaus fordert das ZFF die Abschaffung der Minijobs, da hier maßgeblich Frauen und Mütter unter der mangelnden sozialen Sicherheit leiden.

Dass die SPD zudem das Konzept der Familienarbeitszeit mit Familiengeld wieder aufgreift, welches sowohl für Kinderbetreuung als auch für die Pflege von Angehörigen genutzt werden kann, stimmt uns hoffnungsvoll. Als ZFF unterstützen wir Instrumente, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen, ausdrücklich! Dieses entspricht dem Wunsch der allermeisten Familien.“

Zur Forderung einer Kindergrundsicherung sagt Reckmann:

„Als ZFF fordern wir gemeinsam seit nunmehr 10 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen das gleiche Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Umso mehr freuen wir uns, dass sich nun auch die SPD eindeutig zu einer Kindergrundsicherung bekennt!

Ebenso unterstützen wir ausdrücklich das Vorhaben, allen Kindern einen Zugang zu guter Infrastruktur im Bereich Bildung, Begleitung und Freizeit sicherzustellen. Allerdings wird die Teilhabe nie ganz kostenfrei sein – insofern setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, dass neben dem sächlichen Existenzminimum in Höhe von derzeit 408 Euro pro Kind und Monat auch mehr Geld für Bildung und Freizeit in den Familien ankommt. Unser Konzept sieht in Abhängigkeit vom Familieneinkommen einen maximalen Betrag von derzeit 628 Euro pro Kind und Monat vor. Das ist exakt der Betrag, um welchen gut verdienende Familien bereits heute bei der Steuer entlastet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.02.2019

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen, hat sein Konzept für eine Grundsicherung für alle Kinder überarbeitet. Auf Basis des neuen Existenzminimumberichtes der Bundesregierung schlägt das Bündnis eine Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro im Monat vor und benennt Kriterien, die für eine durchschlagende Reform unverzichtbar sind.

„Das bürokratische Nebeneinander von Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderfreibetrag und vielem mehr wird von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr verstanden. Was wir brauchen, ist eine Leistung, eine echte Kindergrundsicherung und die muss unbürokratisch, effizient, gerecht und auskömmlich sein. Dies gilt für alle, die mit diesem Titel arbeiten wollen“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnisses, mit Blick auf die bevorstehende Klausur der SPD am kommenden Wochenende.

Die Höhe der Kindergrundsicherung müsse an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das auch Bildung und Teilhabe von Kindern umfasst, so die Bündnisforderung. Nach aktuellen Berechnungen läge dies bei 628 Euro. Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers könnten dann gebündelt in einer solchen umfassenden Kindergrundsicherung aufgehen, die mit steigendem Haushaltseinkommen langsam abgeschmolzen wird.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator betont: „Wir wollen, dass das Geld einfach, unbürokratisch und direkt ausgezahlt wird und wirklich da ankommt, wo es gebraucht wird. Daran müssen sich alle Konzepte messen lassen. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von 60-70 Prozent sind einfach nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt, dass das Konzept einer Grundsicherung für Kinder zunehmend gesellschaftliche sowie politische Unterstützung findet. Nach Bündnis 90/ Grüne und Linkspartei fordert inzwischen auch die SPD eine eigenständige Grundsicherung für Kinder. Über die konkrete Ausgestaltung will die Partei am 10./11. Februar 2019 auf einer Vorstandssitzung diskutieren. Eine grundsätzliche Bereitschaft für eine größere Reform hat auch die FDP signalisiert.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG existiert seit 2009. Ihm gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an. Mehr dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. u. a. vom 07.02.2019

AKTUELLES

„Zwölf Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender-Kritik“ in aktualisierter Neuauflage

Moderne Gesellschaften ermöglichen grundsätzlich, das eigene Leben auf vielfältige Art und Weise zu gestalten: So ist z.B. gleichgeschlechtliche Liebe weitgehend akzeptiert, Frauen und Männer sind gesetzlich gleichgestellt und können im Prinzip entscheiden, wie sie leben wollen. Allerdings werden diese Errungenschaften von rechtspopulistischen und religiös-fundamentalistischen Kräften, aber auch aus der bürgerlichen Mitte heraus zunehmend bekämpft und infrage gestellt. Das betrifft Diskussionen im Alltag, in der Kneipe, auf Veranstaltungen oder Beiträge in Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Internet-Blogs, Artikeln und Büchern. Von „Gender-Ideologie“ ist die Rede oder „Frühsexualisierung unserer Kinder“. Mit dem Satz „Das muss man doch mal sagen dürfen…“ werden z.B. rassistische, sexistische und anti-egalitäre Parolen, Hass und Verunglimpfungen in die Welt getragen und gerechtfertigt.

Ist Ihnen das auch schon begegnet? Wollten Sie Behauptungen in Gesprächen und Diskussionen gerne widerlegen, wussten aber nicht genau wie? Die Broschüre „‘Gender raus!‘ Zwölf Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender-Kritik“ bietet verständliche Argumente und Anregungen, wie antifeministische Behauptungen und Parolen entlarvt und richtiggestellt werden können.

Die gemeinsam vom Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung herausgegebene Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit der Autorin Franziska Schutzbach 2017 erstellt und jetzt aktualisiert.

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Wechselwirkungen von Medizin und Gesellschaft

Die medizinischen Möglichkeiten, die Fortpflanzung des Menschen zu beeinflussen, nehmen zu. Reproduktions- und Pränatalmedizin eröffnen Handlungsoptionen, um Fruchtbarkeit, Schwangerschaft und Geburt mit hoher Präzision zu gestalten. Social Freezing, das die Flexibilität für die Verwirklichung eines Kinderwunsches vergrößern soll, und nichtinvasive Pränataltests (NIPT), mit denen ohne gravierende Risiken für Mütter und ungeborene Kinder nach genetischen Auffälligkeiten gesucht werden kann, sind aktuelle Beispiele, deren gesellschaftliche Folgen diskutiert werden müssen.

Diskussionspapier der Konrad Adenauer Stiftung und Leopoldina Nationale Akademie der Wissenschaften „Planbare Schwangerschaft – perfektes Kind“ kann hier heruntergeladen werden.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 02/2019

SCHWERPUNKT: 100 Jahre Frauenwahlrecht

Die politische Teilhabe von Frauen stand im Vordergrund einer Podiumsdiskussion im Bundespräsidialamt, zu der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier anlässlich des Jubiläums 100 Jahre Frauenwahlrecht geladen hatte. Dr. Franziska Giffey forderte dabei mehr Unterstützung für Frauen in der Politik.

Vor hundert Jahren, am 19. Januar 1919, durften Frauen zum ersten Mal in Deutschland wählen. Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Deutsche Juristinnenbund haben zu diesem Anlass am 15. Januar zur Matinee „100 Jahre Frauenwahlrecht – Parität in der Politik“ ins Schloss Bellevue eingeladen. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey forderte während einer Podiumsdiskussion vor Ort mehr Unterstützung für Frauen in der Politik sowie die Verankerung von Geschlechterparität in der anstehenden Wahlrechtsreform.

Dr. Franziska Giffey:

„Es ist eine beschämende Entwicklung, dass der Frauenanteil im Bundestag von 38 auf 31 Prozent gesunken ist – und dies hundert Jahre nachdem das Frauenwahlrecht eingeführt wurde und dadurch auch Frauen in Ämter gewählt werden können! Wir müssen dringend verstärkt Frauen ansprechen und für politische Beteiligung gewinnen. Deshalb unterstützt das Bundesfrauenministerium Netzwerke für mehr Frauen in der Politik wie zum Beispiel das Helene Weber-Kolleg. Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden, um Frauen für eine politische Karriere zu ermutigen. Aber auch das Wahlrecht müssen wir uns anschauen. So gibt es bereits in vielen Ländern Regelungen, die sicherstellen, dass Frauen und Männer paritätisch in allen Parlamenten vertreten sind.“

Noch immer keine gleichberechtigte politische Teilhabe

Auch hundert Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts gibt es immer noch keine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen. Aktuell ist der Frauenanteil im deutschen Bundestag so niedrig wie seit knapp 20 Jahren nicht mehr. In den Landtagen zeigt sich ein allgemeiner Rückgang des Frauenanteils mit Werten von bis zu zwölf Prozent.

An der Veranstaltung nahmen neben Dr. Franziska Giffey unter anderem auch die Juristin und Frau des Bundespräsidenten Elke Büdenbender sowie Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), teil.

Auch der Deutsche Bundestag würdigt das Jubiläum: Am 17. Januar wird eine Feierstunde im Plenarsaal abgehalten, an der auch die Bundesfrauenministerin teilnehmen wird.

Bundesweite Kampagne „100 Jahre Frauenwahlrecht“

Das Bundesfamilienministerium hat zusammen mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin (EAF) in Berlin eine Jubiläumskampagne zu „100 Jahre Frauenwahlrecht“ erarbeitet. Die Kampagne wird von mehr als 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter anderem mit einem Statement auf der Kampagnenwebseite unterstützt. Neben umfassenden Hintergrundinformationen gibt es dort monatliche Essays zu Sonderthemen sowie eine Aktionslandkarte für einen Überblick über zahlreiche Veranstaltungen im Bundesgebiet. Die Materialien zur Kampagne können kostenfrei genutzt werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2019

Am 19. Januar 1919 durften Frauen zum ersten Mal wählen und gewählt werden. Es waren allen voran couragierte Sozialdemokratinnen wie Marie Juchacz, Clara Zetkin und Luise Zietz, die das aktive und passive Wahlrecht für Frauen hart erkämpft hatten. Der Deutsche Bundestag hat diesen historischen Wendepunkt heute mit einer Feierstunde gewürdigt.

„Die politischen Erfolge der Frauen in den vergangenen hundert Jahren waren keine Selbstläufer. Das sind sie bis heute nicht – im Gegenteil: Durch eine rückwärtsgewandte Rhetorik und Programmatik nicht nur von Rechtspopulisten – auch auf europäischer Ebene – fühlen sich jene gestärkt, die diesen gesellschaftlichen Fortschritt zurückdrehen wollen.

Auch wenn sich der übergroße Teil der Gesellschaft zur Gleichstellung der Geschlechter bekennt, werden die Errungenschaften der Frauen- und Gleichstellungspolitik neuerdings infrage gestellt. Das ist auch ablesbar am erstmals seit Langem gesunkenen Frauenanteil im Deutschen Bundestag. Nur 31 Prozent der Mitglieder des 19. Deutschen Bundestages sind Frauen. So gering war der Anteil zuletzt nach der Bundestagswahl 1998. Dieser Entwicklung stellt sich die SPD-Bundestagsfraktion mit aller Entschlossenheit entgegen. Auch wenn der Frauenanteil in der SPD-Bundestagsfraktion deutlich über dem Schnitt liegt, ist das kein Grund nachzulassen. Mindestens die Hälfte der sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten müssen Frauen sein. Denn die Hälfte der Macht für Frauen ist eine Selbstverständlichkeit. Dafür braucht es ein Wahlgesetz, das die paritätische Besetzung des Bundestages vorschreibt. Eine Selbstverständlichkeit, dass die anstehende Wahlrechtsreform diesen Anspruch einlöst. “

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 17.01.2019

Am 19. Januar vor 100 Jahren hieß es in Deutschland zum ersten Mal „Frauen an die Urnen!“. Und einen Monat danach bereits „Frauen in das Parlament!“. Nachdem mehr als 80 Prozent der Frauen ihre Stimme abgegeben hatten, zogen 37 weibliche Abgeordnete in die Nationalversammlung ein. Ein kleiner erster Schritt, bedenkt man, dass dort insgesamt 423 Abgeordnete saßen.

Dieser kleine erste Schritt war der Beginn einer neuen Selbstverständlichkeit sein. Eine Selbstverständlichkeit, die uns heute oft davon ablenkt, dass Frauen nach wie vor nicht so gleichgestellt sind, wie es uns das Papier und manch andere Partei manchmal versucht glauben zu machen. Zwar dürfen wir wählen und uns zur Wahl stellen. Wir haben auch eine Bundeskanzlerin. Aber Parität herrscht in unseren Parlamenten auch nach 100 Jahren Frauenwahlrecht nicht. Politikerinnen sind zudem weiterhin einem extremen Druck ausgesetzt, werden häufiger unterbrochen, unterschätzt, auf Grund ihres Geschlechts beleidigt und bedroht und oft erst in höhere Ämter berufen, wenn sich Männer einig sind, dass dort gerade nichts mehr zu retten ist.

Unseren sozialdemokratischen Schwestern und Brüdern verdanken wir, dass der Gang zum Wahllokal und die Teilhabe in der Politik für uns Frauen heute eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Unsere Aufgabe, 100 Jahre später, ist es dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in unseren Parlamenten vertreten sind und damit die Gesellschaft und ihre Vielfalt widerspiegeln und dementsprechend vertreten. Deshalb ist klar: der nächste Schritt muss die Parität sein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) vom 17.01.2019

Anlässlich des 100. Jahrestags des Frauenwahlrechts erklärt Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

„Heute feiern wir den Erfolg der Frauen vor 100 Jahren, morgen arbeiten wir wieder weiter in ihrer Tradition an unserer nächsten Aufgabe: Die Hälfte der Parlamentssitze den Frauen. Davon sind wir noch ein gutes Stück entfernt, der Rückgang des Frauenanteils ist ein Armutszeugnis vor allem für Union, FDP und AfD. Wenn diese Parteien eine gerechte Vertretung des Wahlvolkes so offensichtlich nicht hinkriegen wollen oder können, brauchen wir ein Paritégesetz. Daran werden wir mit aller Kraft arbeiten, um eine Lösung aus der Mitte des Hauses für den Bundestag zu finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.01.2019

Zu 100 Jahren Einführung des Frauenwahlrechts erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Stefan Ruppert:

„Das Frauenwahlrecht ist eine der großen Errungenschaften unserer Demokratie. Starke Frauen haben lange dafür gekämpft. Ein Beispiel ist die Liberale Marianne Weber, die als erste Frau 1919 eine Rede in einem deutschen Parlament gehalten hat. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Anteil der Frauen im Deutschen Bundestag so gering ist. Dieses Problem lässt sich aber nicht mit gesetzlichem Zwang beheben. Wählerinnen und Wählern vorschreiben zu wollen, welches Geschlecht ihre Abgeordneten haben müssen, wäre eine Beschränkung der freien Wahl. Das lehnt die Fraktion der Freien Demokraten ab. Wir wollen mit einer Reform des Wahlrechts am Grundsatz festhalten, dass frei, gleich und geheim gewählt wird. Das Wahlrecht darf nicht vorab festlegen, wie das Ergebnis einer Wahl auszusehen hat. Notwendig sind weitere gesamtgesellschaftliche Anstrengungen, damit mehr Frauen erfolgreich bei Wahlen kandidieren. Nur so wird es gelingen, mehr Frauen in die Parlamente zu bringen, ohne unsere Verfassung zu verletzen – und die gesamte Bevölkerung dabei mitzunehmen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 17.01.2019

Am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen und gewählt werden. Seitdem ist vieles für die Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht worden, aber es bleibt auch noch viel zu tun – auch bei der Repräsentanz in den Parlamenten. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag mit 30,7 Prozent niedriger als vor über 20 Jahren. Deshalb startet der Deutsche Frauenrat mit dem Aufruf #mehrfrauenindieparlamente seine Kampagne für Parität in der Politik. Darin werden die demokratischen Parteien aufgefordert, im Rahmen von Wahlrechtsreformen sicherzustellen, dass Männer und Frauen je zur Hälfte in den Parlamenten vertreten sind – sowohl bei Listen- als auch bei Direktmandaten.

Dazu sagt Elke Ferner, DF-Vorstandsmitglied und Leiterin des DF-Fachausschusses Parität: „Wir fordern vor allem die weiblichen Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen, Kreistagen und Gemeinderäten auf, fraktionsübergreifende Initiativen für Parität in den Parlamenten zu ergreifen und einer Wahlrechtsreform ohne Parität nicht zuzustimmen. Die gleichberechtigte Teilhabe in den Parlamenten ist in erster Linie eine politische Frage. Wenn der politische Wille vorhanden ist, sind auch rechtliche Änderungen möglich. Die Beispiele in anderen Ländern zeigen das.“

Die DF-Vorsitzende Mona Küppers sagt: „Wir brauchen einen Wandel in der politischen Kultur. Denn Frauen wollen nicht nur wählen. Sie wollen auch selbst gewählt werden und über die Geschicke der Gesellschaft gleichberechtigt mitbestimmen. Ohne Geschlechterparität bleibt die Demokratie unvollendet. Wir lassen uns nicht mit Argumenten abspeisen, dass ein Paritätsgesetz verfassungswidrig sei. Solche Todschlagargumente ersticken die notwendige politische Debatte im Keim.“

Der Aufruf #mehrfrauenindieparlamente wird von über 200 ErstunterzeichnerInnen aus Politik, Gewerkschaften, Wissenschaften, Medien und Verbänden mitgetragen und wirbt um weitere Unterstützerinnen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 16.01.2019

Vor fast genau 100 Jahren, am 19. Januar 1919, konnten Frauen zum ersten Mal wählen und gewählt werden, ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichberechtigung der Geschlechter. Der Bundespräsident und Elke Büdenbender gaben heute zu diesem Anlass gemeinsam mit dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) eine Matinee im Schloss Bellevue „100 Jahre Frauenwahlrecht – Parität in der Politik“. In seiner Ansprache betonte der Bundespräsident: „Es kann keine Demokratie als Idee von Freiheit und Gerechtigkeit geben, an der Männer und Frauen nicht gleichberechtigt beteiligt sind.“

Das historische Jubiläum bedeutet auch einen Auftrag für die Zukunft. Denn Frauen sind in deutschen Parlamenten massiv unterrepräsentiert. „Gleiche Rechte auf dem Papier führen eben nicht automatisch zu gleichen Chancen und gleichen Entfaltungsmöglichkeiten. Das haben wir mühsam lernen müssen.

Gleichberechtigung ist ein Versprechen, das eingelöst werden muss, täglich aufs Neue! Gerade auch, wenn es um politische Partizipation geht. Das aktive und passive Wahlrecht, von Frauen vor 100 Jahren hart erkämpft, ist dafür die Voraussetzung. Aber verbriefte Rechte müssen auch gelebt werden können.“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb in ihrer Begrüßungsansprache.

Die Schauspielerin Esther Schweins las Auszüge aus Reden mutiger Kämpferinnen für das Frauenwahlrecht, wie Anita Augspurg, Juristin und Aktivistin, und Marie Juchacz, Politikerin, Sozialreformerin und erste weibliche Abgeordnete. In der anschließenden Podiumsdiskussion, hochkarätig besetzt mit Elke Büdenbender, Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Barbara Stamm, Landtagspräsidentin a.D., PD Dr. Hedwig Richter, Historikerin und Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, wurde darüber debattiert, wie gleiche politische Teilhabe 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts endlich zur Realität werden kann. „Wir müssen Erfolgsgeschichten erzählen, um Frauen Mut zu machen. Erfolge feiern heißt aber nicht, sich mit dem Erreichten zufriedengeben.“, so Elke Büdenbender.

Im Vorfeld der heutigen Veranstaltung hat der djb in einem Forderungspapier erste Schritte vorgeschlagen, wie Parität – den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt – gefördert werden kann. Im Parteiengesetz könnten Parteien verpflichtet werden, geeignete Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit zu ergreifen, wie beispielsweise quotierte Wahllisten. Auch dürfen Parteien, deren Wahllisten einen Frauenanteil von 35 Prozent aufwärts enthalten, im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung begünstigt werden.

Zudem fordert der djb eine Frauenquote von 40 Prozent für die Besetzung von parlamentarischen Ausschüssen und Unterausschüssen.

Frauen leisten 60 Prozent mehr an unbezahlter Arbeit als Männer. Ihre Unterrepräsentanz in der Politik liegt nicht an ihrem fehlenden Engagement. Das zeigte schon ein Blick in den Saal, bis auf den letzten Platz besetzt mit hoch engagierten Vertreterinnen aus Politik und Zivilgesellschaft. »Es geht um Macht. Wer den Frauen die Verantwortung für ihre strukturelle Benachteiligung zuschreiben will, dem geht es letztlich um die Verteidigung des Status quo.«, so Wersig.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 15.01.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Um den drohenden Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen, sollen deutlich mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden als bisher. Die Auszubildendenzahlen sollen bis 2023 um zehn Prozent steigen. Auch die Zahl der Ausbildungsstätten für die Pflege soll bis 2023 um zehn Prozent erhöht werden. Die entsprechende Vereinbarung wurde von der Arbeitsgruppe 1 der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) vorbereitet und heute von den Partnern der KAP beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Pflege ist ein digitalisierungssicherer Zukunftsberuf, allerdings mit Rahmenbedingungen, die wir unbedingt verbessern müssen. Mit der Einführung der neuen Pflegeausbildungen am 1. Januar 2020 machen wir die Ausbildung moderner und attraktiver. Niemand wird in Deutschland mehr Schulgeld bezahlen müssen. Alle Auszubildenden bekommen eine angemessene Ausbildungsvergütung. Heute machen wir den nächsten Schritt: Wir starten die ‚Ausbildungsoffensive Pflege‘ (2019-2023), die wir in der Arbeitsgruppe 1 der KAP unter Vorsitz meines Hauses zusammen mit unseren Partnern erarbeitet haben: 111 konkrete Maßnahmen, um mehr Menschen für diesen Beruf zu begeistern und die Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Neben einer großangelegten Informationskampagne geht es auch darum, die Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen fit zu machen und Menschen aller Altersgruppen mit einer gezielten Berufsberatung für die Pflege zu gewinnen. Damit legen wir jetzt los.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Um mehr Pflegekräfte zu gewinnen, müssen wir ihre Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern. Unsere Entscheidungen heute helfen dabei. Auch das Gesundheitsministerium wird sich an der Ausbildungsförderung beteiligen. Wer sich vom Pflegehelfer zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren möchte, soll künftig weiter das Pflegehelfergehalt bekommen können. Mit dem Ausbildungspaket heute legt die Konzertierte Aktion erste Ergebnisse vor. Das ist ein Anfang, um Pflege attraktiver zu machen. Mitte des Jahres folgt dann das Gesamt-Paket.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Es ist gut, dass wir die Herausforderungen im Arbeitsbereich Pflege gemeinsam anpacken. Ohne gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne steuern wir auf eine Krisensituation zu. Daher freut es mich, dass derzeit mehrere Arbeitgeber aus der Wohlfahrt daran arbeiten, einen mitgliederoffenen Arbeitgeberverband zu gründen. Dies istnotwendig, um bundesweite Tarifverträge schließen und damit letztlich auch eine bessere Bezahlung für die Pflegenden erreichen zu können. Ich appelliere an alle Beteiligten, dieses Vorhaben möglichst bald umzusetzen. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu unserem Ziel, den Fachkräftebedarf im Inland zu decken.“

Der Inhalt der „Ausbildungsoffensive Pflege“

Auf insgesamt 111 Initiativen haben sich die Beteiligten der Konzertierten Aktion geeinigt. Dazu zählen unter anderem:eine ausreichende Anzahl an Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Schul- und Studienplätzen zur Verfügung zu stellen; die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden sollen bis zum Ende der Ausbildungsoffensive 2023 im Bundesdurchschnitt um 10 Prozent (gegenüber 2019) gesteigert werdeneine bundesweite durch das BMFSFJ gemeinsam mit den Partnern umzusetzende Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Pflegeberufdie Pflegeschulen sollen befähigt werden, die digitalen Weiterentwicklungen im Arbeitsfeld Pflege im Unterricht adäquat abzubildenKrankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nutzen die künftigen Fördermöglichkeiten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zurVereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, zur betrieblichenGesundheitsförderung sowie für Investitionen in Digitalisierung und AusbildungMit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildung von Pflegehelferinnen und -helfern zu Pflegefachpersonen noch besser gefördertDie Verbände der Pflegeeinrichtungen stellen mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern zur Verfügung.

Die Konzertierte Aktion Pflege hat das Ziel, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern werden dazu bis zum Sommer 2019 konkrete Maßnahmen erarbeitet.

Weitere Informationen sowie den Vereinbarungstext im Wortlaut finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de sowie unter www.pflegeausbildung.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.01.2019

Auf Bestreben der SPD-Bundestagsfraktion hat die große Koalition heute einen Antrag zur Unterstützung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration beschlossen. Das Programm wird zeitnah starten, über zehn Jahre laufen und ein Gesamtvolumen von 125 Millionen Euro haben.

„Die soziale Herkunft und der Ort, an dem man lebt, haben in unserem Land nach wie vor einen viel zu großen Einfluss auf den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen. Schulen in benachteiligten sozialen Lagen stehen hier vor ganz besonders großen Herausforderungen. Wir dürfen sie, ihre Lehrkräfte und ihre Schülerinnen und Schüler mit ihren Problemen nicht alleine lassen.

Vorbild für die Ausgestaltung ist die Bund-Länder-Initiative zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler, die bereits erfolgreich in den Ländern umgesetzt wird. Das Vorhaben beginnt mit einer Erprobungsphase an bundesweit ausgewählten Modellschulen, auf die der Transfer von bewährten Praxisbeispielen in die Fläche folgt. Der Bund wird dabei für die Förderung der begleitenden Forschung und für die Evaluierung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zuständig sein. Aufgabe der Länder ist die Auswahl der Schulen sowie die Begleitung und Förderung der teilnehmenden Schulen.

Damit das wichtige Vorhaben so schnell wie möglich beginnen kann, wurden für den Haushalt 2019 bereits zwei Millionen Euro als Anschubfinanzierung eingestellt. Dieses Geld soll zum Beispiel für eine noch in diesem Jahr stattfindende Fachkonferenz genutzt werden.

Die Unterstützung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und besonderen Aufgaben der Integration ist ein wichtiger Schritt in Richtung gerechter Zugänge zu Bildung und gleicher Aufstiegschancen für alle. Gemeinsam werden Bund und Länder nun daran arbeiten, dass die Umsetzung in den Schulen zum zweiten Schulhalbjahr 2019/2020 starten kann.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.01.2019

Zur heutigen Anhörung beim Bundesverfassungsgericht über die Sanktionen bei Hartz IV erklärt Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die deutliche Kritik im Rahmen der heutigen Anhörung zeigt, dass die Sanktionen in ihrer jetzigen Form nicht mehr zu halten sind. Wenn Minister Heil schlau ist, kommt er einem Urteil des Verfassungsgerichtes zuvor und legt jetzt endlich einen Gesetzentwurf vor. Dieser muss zumindest die besonders harten Sanktionen für junge Arbeitssuchende entschärfen, Gelder für Heizung und Unterkunft von Sanktionen ausnehmen und dafür sorgen, dass niemand mehr von einer kompletten Streichung der Grundsicherung bedroht ist. Dass aktuell rund 40 Prozent der beklagten Sanktionen durch Urteile der Sozialgerichte wieder zurückgenommen werden müssen, zeigt, wie falsch auch rechtlich die jetzige Praxis ist. In der Situation in der sich viele Arbeitssuchende befinden, sind individuelle Unterstützung und Augenhöhe entscheidend, um Mitwirkung zu erreichen – nicht Androhung und Strafe.

Wir Grüne halten an unserer Forderung nach einer sanktionsfreien Garantiesicherung fest. Sanktionen können Stromsperren oder Wohnungslosigkeit auslösen und damit Menschen in existenzielle Notlagen drängen. Das ist mit dem Auftrag des Grundgesetzes, die Würde des Menschen zu wahren, nicht vereinbar.

Sanktionen belasten das Klima in den Jobcentern und rauben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wertvolle Zeit, die ihnen bei der wichtigen Vermittlungsarbeit fehlt. Außerdem sind Sanktionen kein Beitrag zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt.

Ein moderner Sozialstaat setzt auf Motivation und individuelle Förderung statt auf Sanktionen und Gängelung. Wir brauchen bessere Hinzuverdienstregeln, ein Recht auf individuelle Qualifizierung und Umschulungen und einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung.

Es ist bedauerlich, dass weder Bundesregierung noch Bundestag mehrheitlich diesen Weg gehen wollen. Wir hoffen daher, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auffordern wird, einen Umgang mit Erwerbslosen zu finden, bei dem die Würde der Betroffenen im Vordergrund steht. Kürzungen unter das Existenzminimum müssen endlich ein Ende finden.

Zu Ihrer freien Verwendung finden Sie auch ein kurzes Audiostatement zu selben Thema hier.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.01.2019

„Was auf den ersten Blick nach einer Verbesserung aussieht, zeigt auf den zweiten Blick das skandalöse Frauenbild der Regierungskoalition: Schwangere Frauen dürfen sich weiterhin nicht frei informieren, Ärztinnen und Ärzte dürfen weiterhin nicht frei informieren“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Referentenentwurf des Justizministeriums zum Paragraphen 219a. Möhring weiter:

„Die Gängelung von Ärztinnen geht damit weiter. Bei keiner anderen medizinischen Leistung gibt es solche kruden Vorschriften. Der Entwurf erlaubt Medizinern lediglich die Information, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Jegliche weitere Information, zum Beispiel über die verschiedenen Methoden, bleibt ihnen weiterhin verwehrt und ist nur über die Verlinkung zu staatlichen Seiten möglich. Schwangerschaftsabbrüche sollen nach dem Willen der Regierung in der Schmuddelecke bleiben, tabuisiert und ausgegrenzt werden. Webseiten wie die Homepage der Ärztin Kristina Hänel würden somit weiterhin verboten bleiben.

Die Regierung will uns mit diesem Entwurf an der Nase herumführen. Das Bereitstellen von Informationen zum Schwangerschaftsabbruch über staatliche Seiten und über Listen ist jetzt schon problemlos möglich. Dafür brauchen wir keine Reform des Paragraphen 219a.

Auch scheint die Regierungskoalition noch nicht verstanden zu haben, dass ihr Festhalten am Verbot für ‚Werbung‘ für Schwangerschaftsabbrüche, um das ‚Rechtsgut des ungeborenen Leben zu schützen‘, vollkommen an der Realität vorbeigeht. Keine Frau entscheidet sich aufgrund von ‚Werbung‘ für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Die Regierung scheint zu denken, dass Frauen derart blöd und manipulierbar seien.

Wir brauchen keinen ‚Ausnahmetatbestand‘ – wir brauchen die Abschaffung dieses unsäglichen Paragraphen, der auch nach einer Reform den schwangeren Frauen und den Ärztinnen das Leben erschwert. Die Bundesregierung muss endlich verstehen, dass Frauen vernunftbegabte Wesen sind, die selber über ihren Körper zu entscheiden haben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 29.01.2019

Im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie will die Bundesregierung mit den Sozialpartnern und den Ländern gemeinsam Weichen stellen, um eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren. Arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente sollen besser verzahnt und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern gebündelt werden. Das schreibt sie in der Antwort (19/7037) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6205). Dabei handelt es sich um einen Beratungs- und Diskussionsprozess, der am 12. November 2018 mit einer Auftaktsitzung offiziell begonnen hat. Die Strategie soll im Sommer 2019 vorlegt werden.

Im Jahr 2016 hätten 50 Prozent aller Deutschen im erwerbsfähigen Alter an mindestens einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Die Weiterbildungsbeteiligung verbleibe damit auf hohem Niveau, nachdem sie zwischen 2010 und 2012 stark angestiegen sei. Besonders weiterbildungsaktiv seien die Altersgruppen bis 50 Jahre, aber auch die Generation der über 50-Jährigen habe in den letzten zehn Jahren ihre Weiterbildungsbeteiligung kontinuierlich gesteigert. Bei den über 65-Jährigen nehme immerhin noch jeder Fünfte an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Die Weiterbildungsbeteiligung von Deutschen mit Migrationshintergrund sei seit 2012 um zehn Prozentpunkte auf 43 Prozent gestiegen.

Im Rahmen der weiteren Beratungen zur Weiterbildungsstrategie würden viele der gestellten Fragen, unter anderem zu dem Zuschnitt von Qualifikationsangeboten, der Finanzierung, möglicher Modellversuche, jeweilige Verantwortlichkeiten der Akteure sowie Aspekte von etwaigen Rechtsansprüchen oder ähnlichem thematisiert und diskutiert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hätten innerhalb der Bundesregierung die Federführung für die Erarbeitung einer Nationalen Weiterbildungsstrategie. Die Nationale Weiterbildungsstrategie werde gemeinsam mit den Sozialpartnern, Kammern und der Bundesagentur für Arbeit sowie in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 80 vom 23.01.2019

Der Zugang zu Bildung ist aus Sicht der Fraktion Die Linke nach wie vor nicht für alle Menschen gleichermaßen gewährleistet. Zu viele bleiben im Laufe ihres Lebens aufgrund ihrer sozialen Herkunft von höherer Bildung ausgeschlossen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/7026) und beziehen sich darin auf den Nationalen Bildungsbericht 2018.

Vom Mangel an frühkindlichen Bildungsangeboten seien vor allem Kinder mit Migrationshintergrund betroffen. Die Betreuungsquote der Kinder ohne Migrationshintergrund sei mit 40 Prozent doppelt so hoch wie die bei Kindern mit Migrationshintergrund. Benachteiligte Kinder hätten seltener Zugang zu frühkindlicher Bildung in der Kita als andere. Nur 16,4 Prozent der Kinder, deren Eltern über einen Hauptschulabschluss verfügten, besuchten eine Kindertagesstätte. Von diesen Bildungsangeboten profitierten dagegen 37,7 Prozent der Kinder, deren Eltern die Hochschulreife erworben hätten. Für die Kompetenzentwicklung könne gerade der Besuch einer Kindertagesstätte später zu einer höheren Bildungsbeteiligung beitragen.

Obwohl Kinder während der Grundschulzeit oft gemeinsam lernen, zeigten sich auch dort soziale Ungleichheiten. Diese würden sich vor allem aus der voranschreitenden sozialen Entmischung von Wohngebieten ergeben, die sich dann ebenfalls in der Schülerschaft widerspiegele. Beim Wechsel in eine weiterführende Schulform habe ein Viertklässler aus einer Akademikerfamilie bei gleicher kognitiver Fähigkeit und gleicher Lesekompetenz durchschnittlich eine fast vier Mal größere Chance, eine Gymnasialempfehlung zu erhalten, als ein Kind aus einer Arbeiterfamilie.

Der Nationale Bildungsbericht zeige, dass Kinder in den unterschiedlichen Schulformen von unter-schiedlichen Lernzuwächsen profitierten. Besonders große Unterschiede gebe es auch zwischen strukturschwachen und prosperierenden Regionen. Ostdeutschland sei flächendeckend von einer doppelt so hohen Zahl von jungen Menschen ohne Schulabschluss wie die westdeutschen Bundesländer betroffen. In einigen ostdeutschen Regionen würden nahezu 16 Prozent der Jugendlichen die Schule abbrechen. Die niedrigsten Schulabbruchquoten gebe es in Südwestdeutschland. Infolgedessen verschärfe sich auch die soziale Lage der strukturschwachen Regionen immer weiter, weil beispielsweise die Arbeitslosigkeit steige oder das allgemeine Bildungsniveau stärker absinke.

Junge Menschen mit akademisch gebildeten Eltern studierten fast zu 80 Prozent. Verfügten jedoch beide Elternteile über keinen beruflichen Abschluss, begännen nur zwölf Prozent ein Studium. Auch in der beruflichen Bildung dominierten sozialstrukturelle Aspekte die Erfolgschancen junger Leute. Das zeige die geringe Einmündungsquote von 18 Prozent der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss in eine vollqualifizierende Ausbildung. Hauptschülerinnen und Hauptschüler könnten sich auf mehr als 60 Prozent aller angebotenen Ausbildungsplätze bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) nicht einmal bewerben. Mittlerweile verfügten über zwei Millionen junge Erwachsene im Alter von 20 bis 34 Jahren verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Verantwortungsvolle und nachhaltige Bildungspolitik müsse einen Schwerpunkt auf den Abbau von sozialer Ungleichheit setzen, schreiben die Abgeordneten. Dafür sei eine gemeinsame Bildungsstrategie von Bund, Ländern und Kommunen nötig, die mit festen Zielen und Maßnahmen sowie konkreten Finanzmitteln für ein sozial durchlässiges Bildungssystem Sorge trage.

Die Linke fordert im Dialog mit den Ländern und Kommunen, Wissenschaft, Arbeitgebern und Gewerkschaften eine bundesweite Bildungsstrategie zu erarbeiten mit dem Ziel, bildungsspezifische Disparitäten entlang der gesamten Bildungskette abzubauen. Ferner soll ein Kitaqualitätsgesetz vorgelegt werden, das Mindeststandards für Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege definiert ohne bestehende höhere Qualität abzusenken. Außerdem soll eine Neuregelung der Lastenverteilung bei Kinderbetreuungskosten zwischen dem Bund und den Ländern vorangetrieben werden, die eine stärkere Beteiligung des Bundes und eine indirekte Entlastung derjenigen Kommunen zur Folge hat, die bei der bisherigen Regelung ungleich stark für die laufenden Kosten aufkommen müssten. Außerdem müsse der Beruf der Erzieherinnen und Erzieher aufgewertet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 76 vom 22.01.2019

Die Bundesregierung plant derzeit keine Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende, der zuletzt für den Veranlagungszeitraum 2015 von 1.308 auf 1.908 Euro erhöht wurde. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (19/6779) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6381) mit. Den Freibetrag erhalten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige. Die geschätzten jährlichen steuerlichen Mindereinnahmen werden von der Bundesregierung mit rund 600 Millionen Euro angegeben. Eine Anhebung des Freibetrages um 20 Prozent würde nach Berechnungen der Regierung zu Steuermindereinnahmen von 170 Millionen Euro führen. Eine Erhöhung um 50 Prozent würde zu Mindereinnahmen von 280 Millionen und eine Verdoppelung zu Mindereinnahmen von 550 Millionen Euro führen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist derzeit auch keine Anhebung der sogenannten steuerlichen Übungsleiterpauschale sowie anderer Freibeträge geplant.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 69 vom 21.01.2019

Bis zum 30. November 2018 sind der Bundesregierung zufolge knapp 40.800 Anträge auf Baukindergeld eingereicht worden. Wie aus der Antwort (19/6940) auf eine Kleine Anfrage (19/6497) der FDP-Fraktion weiter hervorgeht, würde sich die maximale Förderung auf mehr als 851 Millionen Euro summieren, sollte allen Anträgen statt gegeben werden. Die Verwaltungsaufwendungen für die KfW beliefen sich den Angaben zufolge 2018 auf elf Millionen Euro. Die Anträge sollen ab März geprüft werden.

In der Antwort listet die Bundesregierung die Anträge detailliert nach Bundesländern, Kinderzahl sowie Neubau oder Erwerb von Eigentum auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 69 vom 21.01.2019

Der Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort abhängen. Das schreiben CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag (19/7027). Die Sicherung eines bestmöglichen Lern- und Bildungserfolges und eine größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft sei der großen Koalition ein zentrales Anliegen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sei deshalb eine Bund-Länder-Initiative verankert, die Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration explizit fördere. Diese Schulen stünden vor großen Herausforderungen, da dort ein besonders hoher Anteil an Schülern aus bildungsfernen Haushalten unterrichtet würde, die mit nur geringem sozialem, kulturellem und ökonomischem Kapital ausgestattet seien. Diese Kinder und Heranwachsenden hätten oft schon bei der Einschulung hohe Lernrückstände. Es sei eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe, allen Kindern mehr Chancen durch gute Schulen zu eröffnen. Kein Kind dürfe zurückgelassen werden.

Mehrere Bundesländer unterstützen bereits genau diese Schulen in Form von auf sie zugeschnittenen Programmen zur Verbesserung des Lehr-Lern-Umfeldes. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern könne noch mehr erreicht werden, um die sozialen Ungleichheiten und Lernrückstände der benachteiligten Schüler zu reduzieren. Der Bund könne die Länder und Kommunen bei ihren Aufgaben in dem vom Grundgesetz gesetzten Rahmen unterstützen. Es gelte, die bestehenden Erkenntnisse systematisch auszuwerten und neue Impulse für die Umsetzung in der Praxis zu generieren.

Nach Vorstellung der großen Koalition sollen Schulen in ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung gestärkt werden, um auf die besonderen Anforderungen ihrer Schülerschaft reagieren zu können und auch bei ungünstigen Ausgangssituationen erfolgreich arbeiten zu können. Dazu gehöre auch die individuelle Unterstützung junger Menschen und der Erwerb von sozialen und kulturellen Kompetenzen.

Die große Koalition fordert, dass die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein Konzept für die Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration entwickeln soll. Das Vorhaben soll für eine Laufzeit von 10 Jahren und in zwei Stufen konzipiert werden, wobei auf eine Erprobungsphase in Form von Modellprojekten eine zweite Phase für den Transfer erfolgreicher Modelle in die Fläche erfolgen soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 62 vom 17.01.2019

Obwohl die Bildungsbeteiligung steigt, sind Bildungschancen ungerecht verteilt. Kinder aus Haushalten mit hohem Bildungsstand besuchen häufiger allgemeinbildende Schulen, die zu einer Hochschulreife führen, als Kinder aus Haushalten mit niedrigerem Bildungsstand. Jugendliche und junge Erwachsenen mit Migrationshintergrund im Alter zwischen 16 und 29 Jahren gehen seltener in eine Hochschule als Gleichaltrige ohne Migrationshintergrund, schreibt die FDP in ihrem Antrag (19/7031) und bezieht sich dabei auf den gemeinsamen Bericht von Bund und Ländern „Bildung in Deutschland 2018“.

Die umfassende Modernisierung des Bildungssystems würde Länder und Kommunen allein überfordern, dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ist die FDP überzeugt. Deshalb müsse der Bund gemeinsam mit den Ländern auch die Schulen unterstützen, die besonderen Herausforderungen gegenüberstehen.

Zudem kritisiert die Fraktion, dass das Zehn-Prozent-Ziel für Ausgaben in Bildung, Wissenschaft und Forschung zu investieren erneut nicht erreicht worden sei. Bildung sei die Chance zum sozialen Aufstieg und für soziale Integration. Sie befähige die Menschen, auch in einer komplexen Umwelt selbstbestimmt ihren Weg zu gehen. Chancengerechte Bildung unterscheide nicht anhand von Herkunft oder Behinderung – chancengerechte Bildung bringe durch individuelles Fördern und Fordern die Potentiale jedes Einzelnen zur Geltung. Die Digitalisierung eröffne dem Bildungssystem dabei völlig neue Möglichkeiten für individuelles Lernen, innovative Lehrkonzepte sowie moderne Lehr- und Lernmittel.

Die FDP fordert in ihrem Antrag, eine Strategie zu entwickeln, wie der Anteil der Bildungsinvestitionen als Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) so angehoben werden kann, dass Deutschland demnächst unter den TOP 5 der OECD-Staaten liegt. Aktuell bewege sich Deutschland nur im Durchschnitt. Zudem soll die frühkindliche Bildung in Deutschland gestärkt werden. Sie lege die Grundlage für die weitere Bildungskarriere und ermögliche auch denjenigen Kindern einen guten Start, denen Unterstützung aus dem Elternhaus aus verschiedenen Gründen fehle. Die obersten Ziele bei der Unterstützung der frühkindlichen Bildung müssen die Stärkung der Qualität der frühkindlichen Bildung und der kostenlose Zugang zu Kitas für bedürftige Familien sein.

Zudem müsse der Wunsch der großen Mehrheit in der Bevölkerung nach mehr finanzieller und gestalterischer Verantwortung des Bundes in der Bildungspolitik Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung soll nach einem erfolgreichen Vermittlungsverfahren die Möglichkeiten des durch Beschluss des Deutschen Bundestages geänderten Art. 104c GG nutzen, um bundesweit einheitliche und ambitionierte Bildungsstandards durchzusetzen. Ein Umzug in ein anderes Bundesland dürfe nicht länger ein Problem für Schüler und Eltern sein.

Zusammen mit den Ländern müsse ein Förderprogramm aufgelegt werden, um die Schulen durch exzellente Fortbildungen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu unterstützen, damit sie die ambitionierten Standards erreichen können. Dabei müssten Schulen mit besonderen Problemen, wie etwa Schulen in Brennpunkten, besonders unterstützt werden. Positive Vorbilder könnten dabei das Talentschulprogramm aus Nordrhein-Westfalen und die Förderung aufgrund des Sozialindex in Hessen sein. Das Land Nordrhein-Westfalen will bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen einrichten und mit zusätzlichen Ressourcen ausstatten werden. Es soll erprobt werden, ob die Leistungen und Erfolge von Schülern an diesen Schulen durch besondere Konzepte im Unterricht, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können. Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stelle das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit: 100 Stellen an berufsbildenden Schulen, 315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen.

Positive Erfahrungen habe auch das Land Hessen mit der Einführung des Sozialindex gemacht. Dort würden zusätzliche Stellen über einen Sozialindex an die Schulen verteilt, die im Landesvergleich unter besonders schwierigen sozialen Bedingungen arbeiten. Der Sozialindex beschreibe das Umfeld einer Schule aufgrund bestimmter Sozialindikatoren, wie zum Beispiel: den Anteil der Arbeitslosen an der Wohnbevölkerung jeder Gemeinde, den Anteil der Hartz IV – Empfänger aber auch den Anteil der Einfamilienhäuser.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 62 vom 17.01.2019

Um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geht es in der Antwort (19/6872) auf eine Kleine Anfrage (19/6314) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wie daraus hervorgeht, wandten sich zwischen 2015 und 2017 insgesamt 247 Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, um eine Benachteiligung auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt wegen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen zu melden beziehungsweise sich beraten zu lassen. Elf Menschen meldeten sich wegen einer Benachteiligung wegen der Religion, 33 wegen einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Die Bundesregierung erklärt, die künftige Entwicklung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eingehend zu beobachten und Empfehlungen zur Fortentwicklung des Diskriminierungsschutzes zu prüfen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 57 vom 16.01.2019

Die Fraktion Die Linke wollen eine „zukunftsweisende und soziale Ernährungspolitik“ für Kinder. Die Abgeordneten legen dazu einen Antrag (19/7025) vor, der unter Beteiligung des Bundes eine kostenfreie Verpflegung in allen Schulen und Kindertagesstätten fordert, die den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entsprechen soll. Die Kinder und Jugendlichen sollen zudem in den Einrichtungen durch gemeinsames Kochen und Zubereiten der Mahlzeiten sowie den Anbau von Nahrungsmitteln in Schulgärten einbezogen werden, um eine anwendungsorientierte Ernährungsbildung zu gewährleisten. Die Linksfraktion möchte außerdem eine verbindliche Reduktionsstrategie für Zucker-, ungesättigte Fettsäure- und Salzanteile in Fertiglebensmitteln festschreiben lassen, die sicherstellt, dass es zu keinem Austausch von wertgebenden hin zu billigen Inhalts- oder Zusatzstoffen kommt, sondern eine Qualitätssteigerung das Ziel ist. Die Bundesregierung soll zudem ein Verbot für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung und für zucker- und kalorienreiche Fertiglebensmittel, Fastfood, Süßwaren, salzige Snacks und Softdrinks im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gesetzlich verankern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 16.01.2019

Welche Verantwortung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als öffentlicher Vermieter für die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zukommt, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/6748) von der Bundesregierung erfahren. Außerdem wird gefragt, welchen Beitrag die BImA zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum leistet. „Lebenswerte Städte und Gemeinden zu sichern und Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung durch steigende Mieten zu bewahren, sind erklärte Anliegen des Bundes“, schreiben die Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage und verlangen, dieses Anliegen müsse sich auch hin der Liegenschaftspolitik des Bundes widerspiegeln.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 55 vom 16.01.2019

Bis Ende des Jahres will Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) einen Vorschlag vorlegen, um Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dis kündigte die Ministerin am Mittwoch vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Giffey informierte den Ausschuss über die Planungen ihres Ministeriums für 2019. Derzeit werde in einer Bund-Länder-arbeitsgruppe über die Formulierung für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes beraten.

Giffey verwies in der Sitzung auf das Ende vergangenen Jahres im Bundestag verabschiedete „Gute Kita Gesetz“. Die Ministerin hofft, mit allen 16 Bundesländern Verträge über die jeweiligen Maßnahmen in den Ländern Vereinbarungen zu treffen, mit denen die Qualität der Kita-Betreuung verbessert und die vom Bund mitfinanziert werden sollen. Dazu gehöre auch die Abschaffung beziehungsweise soziale Staffelung von Kita-Gebühren. Das Anfang des Jahres im Bundeskabinett verabschiedete „Starke Familien Gesetz“ soll nach Auskunft der Ministerin in der ersten Jahreshälfte die parlamentarische Beratung durchlaufen und zum 1. Juli in Kraft treten. Ebenfalls die parlamentarische Beratung durchlaufen und zum 1. Juli in Kraft treten soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermöglichung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit für Jugendliche unter 27 Jahren. Dies soll sowohl für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) als auch das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr (FSJ und FÖJ) gelten.

Ebenfalls in diesem Jahr will die Ministerin die Eckpunkte für einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter und für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorlegen. Auch das Gesetzgebungsverfahren für den Jugendmedienschutz soll eingeleitet werden. Giffey kündigte zudem an, im Juli dieses Jahres die Evaluierung zum Engelttransparenzgesetz vorzustellen. Bis 2020 soll nach Angaben der Ministerin die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung fertiggestellt und eine Bundesstiftung Gleichstellung ins Leben gerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 55 vom 16.01.2019

Immer mehr Geflüchteten gelingt die Integration in das deutsche Bildungssystem und in den Arbeitsmarkt. Das zeigt eine gemeinsame Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin auf der Basis einer repräsentativen Wiederholungsbefragung von Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommen sind. In den Jahren 2016 und 2017 wurden dafür jeweils rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer befragt, knapp 3.000 von ihnen waren bei beiden Befragungswellen dabei.

Die Hälfte der in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommenen Geflüchteten besuchte bei der Folge-Befragung 2017 einen Integrationskurs oder hatte diesen bereits abgeschlossen – im Jahr 2016 traf dies erst auf ein Drittel zu. Betrachtet man nicht nur die Integrationskurse, sondern alle Arten von Sprachkursen, hatten 2017 sogar insgesamt drei Viertel der Geflüchteten an mindestens einem Sprachkurs teilgenommen. Dementsprechend berichtete 2017 rund ein Drittel (33 Prozent) der Geflüchteten von guten oder sehr guten Sprachkenntnissen – fast doppelt so viele wie bei der ersten Befragung im Jahr 2016 (18 Prozent). Ein weiteres Drittel berichtete 2017 von mittleren deutschen Sprachkenntnissen. Diese Selbsteinschätzungen deckten sich im Großen und Ganzen mit den Einschätzungen der Interviewerinnen und Interviewer zu den Sprachkenntnissen der Befragten.

„Wenn man bedenkt, dass der Erwerb der deutschen Sprache ein bedeutender Schlüssel für die Integration ist, sind diese Zahlen besonders erfreulich,“ kommentiert BAMF-Forscherin Nina Rother. „Die Erhebung zeigt allerdings auch, dass noch ein erheblicher Bedarf bei der Sprachförderung insgesamt und insbesondere für Frauen mit Kindern besteht.“

Rund zehn Prozent der erwachsenen Geflüchteten gingen 2017 in Deutschland zur Schule, studierten oder machten eine Ausbildung. Damit ist die Bildungsbeteiligung unter den Geflüchteten gegenüber der ersten Befragungswelle im Jahr 2016 um vier Prozentpunkte gewachsen. Insgesamt hat rund ein Fünftel der Geflüchteten, die 2016 angaben, eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen zu wollen, diesen Wunsch 2017 umgesetzt. Der noch recht geringe Anteil sei teils auf noch nicht ausreichende Sprachkenntnisse, teils auf fehlende allgemeinbildende oder berufsbildende Voraussetzungen zurückzuführen, so die Studie.

Integration in den deutschen Arbeitsmarkt geht gut voran

Rund 20 Prozent der seit 2015 zugezogenen Geflüchteten gingen im Jahr 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Bis Oktober 2018 ist dieser Anteil auf 35 Prozent gestiegen, wie aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen. „Die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt geht gut voran“, stellt IAB-Forscher Herbert Brücker fest. „Diese Ergebnisse sollten ein Ansporn sein, Geflüchtete bei der Integration in den Arbeitsmarkt weiter mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen, zum Beispiel indem Qualifikationen schneller anerkannt werden“, erklärt Brücker.

Geflüchtete Frauen sind allerdings deutlich seltener am Arbeitsmarkt aktiv als geflüchtete Männer. Die Unterschiede hängen der Studie zufolge teilweise mit den Familienkonstellationen zusammen, insbesondere wenn Kleinkinder zu betreuen sind.

Nicht geringes Risiko psychischer Erkrankungen

Erstmals wurde bei einer repräsentativen Befragung Geflüchteter in Deutschland auch das Thema Gesundheit angesprochen. Zwar sind der physische Gesundheitszustand und die allgemeine Gesundheitszufriedenheit der Geflüchteten gut, aber es zeigen sich deutlich höhere Risiken von psychischen Erkrankungen wie Depressionen bei den Geflüchteten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung. Auch zeichnet sich eine erhöhte Wahrscheinlichkeit posttraumatischer Belastungsstörungen bei den Geflüchteten ab. Dies trifft insbesondere für geflüchtete Frauen und Ältere zu. „Das heißt allerdings nicht, dass die große Mehrheit von solchen Erkrankungen betroffen ist“, betont DIW-Forscher Hannes Kröger. „Nichtsdestotrotz muss hier gezielt geholfen werden, denn eine psychische Belastung stellt ein gewaltiges Hindernis für die Integration in Deutschland dar.“

Die Studie ist im Internet abrufbar unter www.iab.de/250119, www.bamf.de/kurzanalyse-sprache-und-beschaeftigung und http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.612216.de/19-4.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 25.01.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus legt die AWO am Sonntag, den 27. Januar einen Kranz in Sachsenhausen nieder und gedenkt so der millionenfach Verfolgten und Ermordeten.

„Die Verbrechen, die während des nationalsozialistischen Regimes begangen wurden, sind beispiellos in der Geschichte der Menschheit und müssen uns eine Mahnung bleiben. Es ist eine Frage der historischen Verantwortung, die Erinnerung daran wachzuhalten. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist keine Selbstverständlichkeit, sondern muss aktiv verteidigt werden gegen diejenigen, die sich von Hass blenden lassen und so an den Grundfesten unserer Gesellschaft rütteln“, betont Wolfgang Stadler.

Im Fokus des diesjährigen Gedenktages stehen die Novemberpogrom-Häftlinge im KZ Sachsenhausen. Ihnen ist die Ausstellung „Im Reich der Nummern. Wo die Männer keine Namen haben. Haft und Exil der Novemberpogrom-Gefangenen im KZ Sachsenhausen“, die am selben Tag in der Gedenkstätte eröffnet wird, gewidmet.

„Für die AWO ist das Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus ein zentraler Bestandteil ihrer Identität. Parteien, Organisationen oder Gruppierungen, die rassistisch motivierte Straftaten verüben, die die Menschenwürde verletzen, eine Wesensverwandtschaft mit der Ideologie des Nationalsozialismus aufweisen und unsere demokratische Wertevorstellungen gefährden, lehnen wir entschieden ab. Die AWO steht für Toleranz und Vielfalt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.01.2019

Anlässlich der aktuellen Debatte im Bundestag zu den Empfehlungen des 7. Nationalen Bildungsberichts fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler grundlegende Verbesserungen in der Bildung und Förderung junger Menschen: „Der Bildungsbericht 2018 kann viele Fortschritte im Bildungsbereich aufführen. Zugleich stellen wir fest, dass dieser Trend zu mehr Bildung nicht bei allen Menschen ankommt. Insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien nehmen nicht in gleichem Maße an den Verbesserungen teil. Immer noch sind zu viele Kinder von Armut bedroht, der Abstand zwischen leistungsstarken und leistungsschwächeren Grundschüler*innen hat sich in Deutschland vergrößert, der Anteil Jugendlicher ohne Schulabschluss ist von 5,8 % auf 6 % gestiegen.“ Wolfgang Stadler sieht hier große Verbesserungsbedarfe: „Wir müssen für diese abgehängten Kinder und Jugendlichen besondere Anstrengungen unternehmen und zusätzliche Angebote bieten. Dafür fehlt jedoch qualifiziertes Personal. Die Folge: Kita-Gruppen werden immer größer, qualitativ gute pädagogische Arbeit in Kita und Grundschule kann nicht mehr überall gesichert werden.“

Wolfgang Stadler fordert die Bundesregierung auf, weitere Maßnahmen zur Verbesserung von Bildung und zum Abbau von Armut umzusetzen: „Insbesondere muss die Situation von Kindern aus armen Familien wirksam verbessert werden. Wir benötigen die Einführung einer Kindergrundsicherung sowie einen Ausbau einer präventionsorientierten kommunalen Infrastruktur. Des Weiteren ist neben der quantitativen Erhöhung der Plätze ein qualitativ ansprechendes Angebot an Ganztagsbetreuung für Schulkinder notwendig. Auch im Bereich der Kindertageseinrichtungen muss der Fokus auf die Qualitätsentwicklung gelegt werden. Wir fordern eine konzertierte Aktion aller gesellschaftlichen Kräfte, um das Problem fehlender Fachkräfte im pädagogischen und schulischen Bereich anzugehen und Qualität zu sichern.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.01.2019

Gestern Abend feierte der AWO Bundesverband seinen Neujahrsempfang. Mit fast 200 geladenen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft war es in der Berliner Kalkscheune rappelvoll. In bester Stimmung startete die AWO mit ihren Gästen in ihr 100. Jubiläumsjahr, dementsprechend betonte auch der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt: „Das neue Jahr kann nur ein gutes Jahr werden, denn schließlich feiern wir unser 100. Jubiläum. Dass wir als AWO auch nach einhundert Jahren nicht nur existieren, sondern ein großer Wohlfahrtsverband sind, ist die Leistung von Hunderttausenden ehren- und hauptamtlich Engagierten. Wir konnten uns aber nur deshalb so erfolgreich entwickeln, weil wir uns immer an unseren Grundwerten orientiert haben.“

Ein Höhepunkt des Abends war der Film „100 Jahre AWO – #wirmachenweiter“. Der 19-Minüter zur Geschichte der AWO beleuchtet die Entstehung und Entwicklung des Verbandes anhand der Epochen: Weimarer Republik, Zerschlagung durch die Nationalsozialisten, Bonner Republik und Berliner Republik.Dabei stehen Meilensteine und Arbeitsfelder genauso im Fokus wie ausgewählte Biografien von Wegbegleiter*innen der AWO. Der Film wirft einen Blick zurück, bietet aber im Sinne des Jubiläumsmottos „#wirmachenweiter“ auch einen Ausblick in die Zukunft.

Ein zweiter Höhepunkt bestand in der Verleihung des Lotte-Lemke-Preises (Foto aller Preisträger und Laudatoren). Damit wurde kreatives und herausragendes Engagement gewürdigt.Der Jury fiel die Wahl schwer, denn bei den 56 Bewerbungen waren etliche preisverdächtige Projekte dabei. Der Lotte-Lemke-Engagementpreis 2019 ging an das Projekt: ZusammenWachsen – AWO Interkultureller Gemeinschaftsgarten des AWO Kreisverbandes Koblenz e.V.. Seit Juli 2017 können im interkulturellen Gemeinschaftsgarten des AWO Kreisverbandes Koblenz e.V. Geflüchtete, Menschen mit Migrationserfahrung, ehrenamtliche Helfer*innen und Anwohner*innen in der Natur zusammenkommen. Ob Gärtnern, Grillen, Musizieren, Kreativworkshops, Ausstellungen, Feste oder Deutschkurse – das Angebot ist groß und denkt die unterschiedlichsten Menschen und Familien aus dem Quartier mit.

Auch die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles und Kolumnistin Mely Kiyak würdigten in ihren Reden die Leistungen der AWO und besonders die ihrer wichtigsten beiden Frauen Marie Juchacz und Lotte Lemke. Während Mely Kiyak die AWO als Wohlfahrtsorganisation und historische Widerstandsbewegung würdigte, verwies die SPD Vorsitzende Nahles auf die wichtige Rolle von Politikerinnen. Sozialpolitik, so Nahles, wurde immer dann ausgebaut, wenn sich Frauen stark in der Politik engagierten. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zeigte sich zufrieden: „Alles in allem war der Neujahrsempfang ein gelungener Auftakt in das Jahr. Wir haben viel vor und sind optimistisch, dass dies ein erfolgreiches Jahr für die Arbeiterwohlfahrt wird.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.01.2019

Im Rahmen des turnusgemäßen Wechsels hat mit dem Beginn des Jahres der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. die Federführung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen übernommen. Mit ihrer neuen Vorsitzenden Erika Biehn sowie mit Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbunds der Katholiken, als zweitem Vorsitzenden, startet die AGF in das neue Jahr.

„Die AGF hat sich in den letzten Jahren erfolgreich in der Breite aufgestellt“, betont Erika Biehn zur Amtsübernahme. „Insbesondere in den Bereichen zur Beseitigung von Kinderarmut, der Digitalisierung im Familienleben, der Qualität in der Kindertagesbetreuung hat die AGF substantielle Beiträge geleistet. Daran werden wir während unserer Federführung anknüpfen und daran arbeiten, dass Eltern auf die Bedarfsgerechtigkeit und Qualität der Betreuung vertrauen können – unabhängig davon, wo sie wohnen.“ Neuen Schwung erwartet die Vorsitzende der AGF auch in der Debatte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: So sei das von der Europäischen Kommission angestoßene Paket zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiger Beitrag, der auch auf den nationalen Ebenen neue Impulse geben sollte. Insbesondere erwartet Erika Biehn hinsichtlich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie der Qualität in der Kinderbetreuung von Kita und Kindertagespflege intensive Diskussionen, die an die Ergebnisse des Berichts vom Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie aus dem aktuellen sogenannten „Gute-Kita-Gesetz“ anknüpfen. „Als AGF steht bei uns die ganze Lebensphase von Familien im Zentrum. Familien brauchen gute Rahmenbedingungen für die Bewältigung von Pflegeaufgaben ebenso wie für die Kinderbetreuung. Für beides werden wir uns weiterhin einsetzen.“

Zudem stellt die neue Vorsitzende die Bedeutung der Zusammenarbeit der Verbände heraus „Die Synergien aus der Zusammenarbeit zu intensivieren, weitere Themen gemeinsam zu erarbeiten und dabei die Vielfalt der Familienformen einzubeziehen, wird das Ziel unserer Federführung sein.“

Der AGF steht in einem zweijährigen Turnus ein Mitgliedsverband federführend vor. Mit dem Jahreswechsel löst der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband (VAMV) den 2017-2018 amtierenden Familienbund der Katholiken ab. Die Vorsitzende des VAMV, Erika Biehn, wurde Ende 2018 einstimmig zur neuen Vorsitzenden der AGF gewählt. Der Familienbund der Katholiken e.V. (FDK) stellt mit seinem Präsidenten Ulrich Hoffmann nun den zweiten Vorsitzenden der AGF.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 15.01.2019

Die Diakonie begrüßt es, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit den im Sozialgesetzbuch II geregelten Sanktionen für Hartz IV-Bezieher befasst. „Eine solche Überprüfung am Maßstab des Grundgesetzes ist dringend notwendig. Wir hoffen, dass endlich Klarheit geschaffen und entschieden wird, dass das Existenzminimum nicht gekürzt bzw. gestrichen werden darf“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Hartz IV gewährleistet das, was Menschen unbedingt zum Leben brauchen. Die Sanktionen gefährden genau diese Lebensgrundlage. Wer sanktioniert wird, dem fehlt es nicht an den Annehmlichkeiten des Lebens, sondern schlicht am Geld für Essen, Kleidung, Wohnen. Die Menschen geraten in existentielle Not und verlieren nicht selten ihre Wohnung“, betont Loheide.

Sanktionen träfen diejenigen, die besondere Unterstützung brauchen, da sie z.B. in einer persönlichen Krise stecken oder wegen Kommunikationsschwierigkeiten sich nicht regelmäßig melden. „Betroffen ist, wer z.B. in einer depressiven Phase seine Post nicht öffnet, eine Maßnahme schleifen lässt oder sich beim Schreiben von Bewerbungen besonders schwer tut“, sagt Loheide. „Sanktionen motivieren die Menschen nicht dazu, sich effektiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen, sondern sie resignieren. Sie treffen Menschen, die im Umgang mit Behörden unsicher sind oder Anforderungen und Informationsblätter falsch verstehen.“

Die Diakonie Deutschland geht davon aus, dass das Existenzminimum immer gesichert bleiben muss und setzt sich für die Abschaffung von Sanktionen in der Grundsicherung ein. „Den Betroffenen die Leistungen für Miete und Heizung sowie das Allernotwendigste zum Leben zu streichen ist eine unzumutbare Härte und unseres Erachtens nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar.“, betont Loheide.

Unseren Themenschwerpunkt „Menschenwürdiges Existenzminimum“ finden Sie unter https://www.diakonie.de/menschenwuerdiges-existenzminimum/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Bildungspolitik in Deutschland und den Nationalen Bildungsbericht 2018 auf stärkere Investitionen des Bundes in der Bildung und eine dauerhafte Kooperation in diesem Bereich zwischen Bund, Ländern und Kommunen. „Bei der Bildung gibt es dringende Aufgaben zuhauf, beispielsweise den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsangebote, die Sanierung und den Neubau von Schulen oder die Entwicklung eines inklusiven Bildungswesens. Und auch die Frage von Bildungsungleichheiten, von sozialen und regionalen Disparitäten muss dringend angegangen werden. Dafür braucht es Investitionen in einem Ausmaß, das Länder und Kommunen nicht alleine stemmen können. Wer diese Aufgaben als politische Kür begreift, gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit, sondern auch den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Deshalb muss das Kooperationsverbot in der Bildung endlich aufgegeben werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gute Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Menschen oder ihrem Wohnort abhängig sein. Für ein hochwertiges, flächendeckendes und chancengerechtes Bildungsangebot müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Kluft zwischen Personen, die ihre Bildungserfolge weiter ausbauen, und anderen, deren ungünstige Ausgangslagen langfristig nachwirken, größer werden könnte. Bildung, die allen Kindern gleiche Bildungschancen verspricht, erfordert nicht nur warme Worte und leidenschaftliche Absichtserklärungen. Sie erfordert vor allem ordentliche Personalschlüssel, Zeit für pädagogisches Gestalten, eine gute Ausbildung von Fachkräften und eine zeitgemäße Ausstattung mit Bildungsmitteln. Dafür müssen wir Bildungseinrichtungen mindestens mit einem Finanzierungsvolumen von fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausstatten“, so Hofmann weiter.

Die letzte PISA-Studie hatte erneut die vorhandenen Schwachstellen in Bezug auf die Chancengerechtigkeit im deutschen Schulsystem aufgezeigt. Dem deutschen Bildungssystem gelingt es nach wie vor nicht, den kausalen Zusammenhang zwischen Elternhaus und Bildungskarriere aufzulösen. Bereits im Oktober 2017 hatte das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften den Appell „Gute Bildung für alle Menschen!“ veröffentlicht. Darin heißt es wörtlich: „Für ein hochwertiges, flächendeckendes und soziales Bildungsangebot müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Das Grundgesetz verlangt bundesweit eine gleichwertige Ausstattung der Bildungseinrichtungen. Gute Bildung ist ein Eckpfeiler der Demokratie. Sie ist Voraussetzung für eine plurale, freiheitliche Gesellschaft, die gerade jetzt gestärkt werden muss.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über gesunde Ernährung gesetzliche Maßnahmen für besseres Essen in Kitas und Schulen an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sind die zahlreichen Appelle und Ankündigungen der letzten Jahre weitgehend wirkungslos geblieben. Ein erster Ansatzpunkt für konkrete Maßnahmen wäre eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich.

Zudem unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk den Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation WHO, die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse generell abzuschaffen. Dies würde nicht nur in der Breite den Konsum von Obst und Gemüse befördern und darüber gesunde Ernährung begünstigen. Gerade im Hinblick auf Kinder aus armen Familien könnte kostengünstigeres Obst und Gemüse zu einer ausgewogeneren und gesünderen Ernährung beitragen, wenn eine Steuerbefreiung tatsächlich über niedrigere Preise bei den Kindern und Jugendlichen ankommen würde.

„Jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule braucht eine gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt eine Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, ausreichend Gemüse, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. Es muss endlich Schluss sein mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen. Besonders wichtig ist es auch, Kita-Kinder und Schülerinnen und Schüler in die Essensplanung mit einzubeziehen. Deren Kompetenz und Kreativität bleiben in der Regel völlig ungenutzt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten auch die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, das europäische Schulobst- und -gemüseprogramm auszubauen. „Von diesem Programm können sowohl Kinder in Grundschulen als auch in Kitas profitieren. Eine gesunde Ernährung und Bewegung sind die wesentlichen Grundlagen für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Dabei ist das Ernährungsverhalten ein zentraler Bestandteil eines gesunden Lebensstils. Dieser wird wesentlich im Kindesalter erlernt und gebildet. Die hier erworbenen Ernährungsmuster behalten Kinder und Jugendliche oft ein Leben lang“, so Hofmann weiter. Die bisherigen Evaluationen des Schulobstprogramms haben eine deutliche Zunahme der Beliebtheit und Akzeptanz von Obst und Gemüse ergeben. Zudem stieg das Bewusstsein der Kinder um die Wichtigkeit von Obst und Gemüse als Bestandteil einer gesunden Ernährung. Darüber hinaus verzehrten sie insgesamt mehr Obst und Gemüse: Besonders signifikant war der Anstieg bei den Kindern, die vor Beginn des Programms einen niedrigen Verzehr aufwiesen.

Länderübergreifend wird bei Schulen in sozialen Brennpunktlagen eine besondere Wirksamkeit des Programms festgestellt: Bei Schülerinnen und Schülern mit einem niedrigen sozioökonomischen Status stiegen Konsum und Wissen am meisten.

„Wir müssen zudem darüber diskutieren, wie wir unsere Kinder vor ausuferndem Lebensmittelmarketing schützen. Kindermarketing für verarbeitete Lebensmittel mit sehr hohem Zucker-, Salz- oder Fettgehalt ist ein Unding.

Auch hier unterstützen wir die Forderung der WHO, dass nur für gesunde Lebensmittel ein direkt an Kinder gerichtetes Marketing erlaubt sein sollte“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den weiteren Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit 3,93 Prozent den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erreicht hat. „Damit ist der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe erstmals unter vier Prozent gefallen. In den letzten Jahren mussten mehrere tausend Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, beispielsweise Jugendklubs, Abenteuerspielplätze, Mädchentreffs und Spielmobile, ihre Arbeit aufgrund finanzieller Probleme einstellen, die Zahl der Vollzeitstellen in diesem Bereich ist geradezu dramatisch zurückgegangen. Gleichzeitig hat die Kinder- und Jugendarbeit heute mehr Arbeit als früher, weil sie beispielswei se vermehrt Angebote in Schulen am Vormittag abdeckt und mehr Kinder und Jugendliche Bedarf zum Beispiel an psycho-sozialer Unterstützung haben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Dem Ausgabenanstieg für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt um knapp 3,4 Milliarden Euro (rund 7,5 Prozent) steht für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nur ein leichter Anstieg der Ausgaben um rund 64,3 Millionen Euro (rund 3,5 Prozent) entgegen. „Natürlich begrüßen wir den kräftigen Zuwachs der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt. Dieser ist vor allem auf die gestiegenen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung zurückzuführen. Gleichzeitig wird aber die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland zunehmend an die Wand gefahren“, so Hofmann weiter.
„Das ist insbesondere angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, ein riesiges Problem. Denn diese Kinder leiden aufgrund ihrer oftmals erhöhten Förderbedarfe besonders unter einer schlechten finanziellen Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit. Armut stellt für Kinder ein enormes Entwicklungsrisiko dar. Deshalb ist es erforderlich, dass alle Beteiligten der Kinder- und Jugendarbeit eine besondere Empathie für diese Kinder und Jugendlichen entwickeln. Das ist jedoch nur möglich, wenn entsprechende Personal- und Ausstattungsressourcen vorhanden sind – in Jugendzentren, Zirkusprojekten, Zeltlagern und Verbänden ebenso wie auf dem Abenteuerspielplatz, auf der Straße, an Szenetreffpunkten oder im Spielmobil“, so Hofmann.
Kinder- und Jugendarbeit ist in Zeiten knapper Kassen grundsätzlich erheblichem finanziellen Druck ausgesetzt. Deshalb hat der Gesetzgeber im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 11) festgelegt, dass sie eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist. Diese enthält nicht nur eine eindeutige Leistungsverpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, sondern bringt auch zum Ausdruck, dass entsprechende Angebote in bedarfsgerechtem Umfang zur Verfügung gestellt werden müssen.
Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Ergänzung zum leistungsbezogenen Lernen in der Schule. Denn hier können Kinder und Jugendliche eigene Akzente setzen, sich neue soziale Beziehungen erschließen, selbst Strukturen gestalten und eigenen, individuellen Vorlieben und Kompetenzen nachgehen, die oftmals im Schulkontext nicht zum Tragen kommen. Zudem entwickeln sie dort gesellschaftlich bedeutsame Schlüsselqualifikationen. Und: Kinder und Jugendliche brauchen offene, freie Räume zur Entfaltung eigenständigen Engagements, um eine aktive partizipationsorientierte Rolle in der Gesellschaft zu entwickeln.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.01.2019

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) feiert 65. Geburtstag. Die älteste und größte deutsche Kinderschutzorganisation wurde am 16.11.1953 in Hamburg gegründet. Gefeiert wurde das Jubiläum mit einem prominent besetzten Fachtag in der Hansestadt. Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley und Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, würdigten die jahrzehntelange Arbeit des Verbandes.
Zum Auftakt der Veranstaltung stimmte Bundesjustizministerin Barley die Gäste in ihrer Keynote auf das Thema Kinderrechte ein: „Es ist an der Zeit, Kinderrechte auch in unserer Verfassung besser sichtbar zu machen und im Grundgesetz zu verankern. Damit wollen wir deutlich machen, dass Kinder auch eigene Rechte haben und das Kindeswohl stets berücksichtigt werden muss.“
DKSB-Präsident Heinz Hilgers wurde von zahlreichen Wegbegleitern für seine 25-jährige Präsidentschaft und sein großes Engagement für Kinderrechte und gegen Kinderarmut gewürdigt. „65 Jahre Kinderschutzbund, in dieser Zeit haben wir einiges erreicht. Aber es gibt noch viel zu tun! Wir wollen in diesem Jahr erleben, dass die Kinderrechte in vollem Umfang ins Grundgesetz aufgenommen werden. Und wir werden weiterhin klar Position beziehen und uns aktiv einbringen, wenn es um wichtige gesellschaftspolitische Fragen geht.“
Dank an den Kinderschutzbund gab es auch vom Vorstandsvorsitzenden der HanseMerkur Versicherungsgruppe, mit deren Unterstützung der Fachtag veranstaltet wurde. „Der DKSB ist seit fast 30 Jahren ein verlässlicher Partner des HanseMerkur Preises für Kinderschutz. Unsere breite Kooperation ist eine Win-win-Situation, die der Hand in Hand-Leitidee unseres Unternehmens entspricht“, so Eberhard Sautter. Katarina Barley erklärte: „Der Deutsche Kinderschutzbund hat in den vergangenen 65 Jahren viel in der Gesellschaft bewegt und zur Verbesserung des Kinderschutzes maßgeblich beigetragen. Das stolze Jubiläum ist daher zu Recht ein Grund zum Feiern!
An einer anschließenden Diskussionsrunde zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz nahmen unter anderem Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion und Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M., teil. Über Kinderarmut und die Wege, diese zu bekämpfen, debattierten unter anderem Dr. Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linken, Dr. Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband, die Aktivistin und alleinerziehende Mutter Fee Linke sowie die Autorin Julia Friedrichs.
Zu der Jubiläumsfeier waren Kinderschützer*innen aus ganz Deutschland sowie zahlreiche Vertreter*innen der Zivilgesellschaft angereist. Zum Abschluss gab es bei leckeren Kleinigkeiten Gelegenheit zum persönlichen Austausch und dazu, den Abend entspannt ausklingen zu lassen. Im Kinderschutzbund mit seinen 16 Landes- und mehr als 400 Ortsverbänden engagieren sich rund 5.000 hauptamtliche und etwa 17.000 ehrenamtliche Mitarbeiter für das Wohl aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 17.01.2019

LSVD gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus und mahnt zur Wachsamkeit

Am 27.Januar wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Anlass ist der 74. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Dazu erklärt Henny Engels aus dem LSVD-Bundesvorstand:

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) möchte am heutigen Tag an die Millionen Menschen erinnern, die im nationalsozialistischen Deutschland unermessliches Leid erfuhren und ermordet wurden. Auch die Lebenswelten von Schwulen und Lesben wurden durch diese Verbrechen zerstört. Zehntausende schwuler Männer wurden nach § 175 Reichstrafgesetzbuch zu Gefängnis oder Zuchthaus verurteilt. Mehrere Tausend wurden wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt. Die meisten überlebten diese Lager nicht. Auch lesbische Frauen wurden in Lagern und Gefängnissen inhaftiert, gefoltert, missbraucht und ermordet. All das geschah, weil sie wie Jüd*innen, Sinti und Roma und viele andere nicht in die menschenfeindliche Ideologie der Nationalsozialisten passten.

Wir fordern Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble auf, seinen Widerstand dagegen aufzugeben, dass der Deutsche Bundestag für den 27. Januar 2021 eine Gedenkstunde für homosexuelle Opfer vorsieht. Das Gedenken an die Opfer hält nicht nur die Erinnerung an jede*n einzelne*n wach, sondern ist uns auch Mahnung für die Gegenwart.

Wenn heute wieder Ideologien der Ungleichwertigkeit in Länderparlamente einziehen und die Grenze des Sagbaren auch im Bundestag nach rechts verschoben wird, müssen wir mutig und deutlich widersprechen und diese Ideologien demaskieren. Daher ist es wichtig und notwendig, dass auch der Deutsche Bundestag 2021 der Würdigung der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus Raum gibt, ihrer gedenkt und deutlich macht, dass Homophobie und Transfeindlichkeit genau wie jede andere Art von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nie mehr zur Maxime staatlichen Handelns werden darf. Damit kann der Bundestag auch ein deutliches Zeichen gegen die heutige Verfolgung und Entrechtung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen in vielen Teilen dieser Welt setzen. Man denke nur an die erschütternden Berichte über die neue Verfolgungswelle in Tschetschenien.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 27.01.2019

Anlässlich der heutigen Verhandlung des Ersten Senats des BVerfG zu den Sanktionen im SGB II über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha erklärt der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) Gerwin Stöcken:

„Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen fit zu machen für den Arbeitsmarkt. Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist nicht verhaltensabhängig. Statt auf Sanktionen sollte deshalb stärker auf die persönliche Beratung und Betreuung in den Jobcentern gesetzt werden, um den Betroffenen endlich auf Augenhöhe zu begegnen.“, betont Gerwin Stöcken

„Gefordert ist vielmehr ein Kurswechsel in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Beschäftigungspolitik sollte auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen. Nur so kann Arbeit eine positive Rolle im Leben der Betroffenen einnehmen anstatt Arbeit im Niedriglohn-sektor zu befördern. Notwendig sind neben einer Abschaffung der derzeitigen Sanktionspraxis zudem höhere Regelsätze in der Grundsicherung und die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.“, so Stöcken weiter.

„Eine Entschärfung des Sanktionssystems hinsichtlich Bedarfsgemeinschaften wäre zudem ein wichtiger und längst überfälliger Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut. Denn Kinder haben im ‚Hartz-IV-System‘ nichts verloren! Das derzeitige System mit seiner starren Sanktionsdauer von drei Monaten ist viel zu rigide und drastisch und trifft besonders Familien mit unvermittelter Härte. Aus den Erfahrungen vieler in der nak aktiver Menschen im SGB II-Leistungsbezug wissen wir, Sanktionen sind konterproduktiv, denn sie befördern Existenzängste und Existenznot.“

„Das BVerfG muss deshalb Farbe bekennen und klare Kante zeigen gegen die derzeitige Sanktionspraxis im SGB II. Als absoluten Minimalkonsens erwarten wir, dass das BVerfG zumindest erheblich engere Vorgaben für die Verhängung von Sanktionen formuliert und die unterschiedlichen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährge kippt, bekräftigt der Sprecher der nak abschließend.

Zum Hintergrund: Nachdem das BVerfG einen Vorlagebeschluss aus dem Jahr 2015 aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte, hat die 15. Kammer des SG Gotha die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen im SGB II mit Beschluss vom 02. August 2016 erneut in Zweifel gezogen. Die Richter meinen, dass Sanktionen zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit der Sanktionierten führen und damit gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie gegen die Freiheit der Berufswahl verstoßen. In der Praxis der Jobcenter geht der Großteil der Sanktionen auf sog. Meldeversäumnisse zurück, etwa weil Leistungsbeziehende ohne Begründung nicht zum vereinbarten Gespräch erscheinen. Diese machen in der Praxis drei Viertel der Fälle aus. Komplett streichen können die Jobcenter die Hartz IV-Leistung nur im Ausnahmefall, auf Antrag gibt es dann Lebensmittelgutscheine.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenzvom 15.01.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Februar 2019

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Teilnahmebeitrag: 30,00 €

Eine demokratische Gesellschaft entsteht und besteht nicht einfach selbstverständlich, sondern sie muss kontinuierlich gestärkt und weiterentwickelt werden. Vor allem aber muss sie als demokratische Praxis auf allen Ebenen erfahrbar sein und schon in der Kindheit verlässlich erlebt, erlernt, eingeübt und erprobt werden können. Die Familie als Lern- und Übungsfeld für Demokratie kommt dabei zunehmend in den Blick – sie ist der erste und ein wesentlicher Lernort für Kinder, die in Zukunft unsere plurale und vielfältige Demokratie stärken und tragen sollen. Sollte Demokratie dann nicht auch für die Eltern und Familien in ihren sozialen Nahräumen, in Kita, Familienzentrum, Schule erfahrbar sein? Mit diesen und weiteren Fragen wollen wir uns gemeinsam mit allen Teilnehmenden auf der Veranstaltung näher befassen, Erfahrungen austauschen und neue Ideen und Herangehensweisen entwickeln.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 01. März 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung e.V

Ort: Berlin

Mit dem Anne-Klein-Frauenpreis 2019 werden die drei deutschen Ärztinnen Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász für ihre beharrliche Verteidigung des Informationsrechts von Frauen ausgezeichnet. Die zwei Gynäkologinnen und die Allgemeinmedizinerin wurden wegen vermeintlicher Werbung für Schwanger­schafts­abbrüche angezeigt. Das wird als Verstoß gegen §219a Strafgesetzbuch beurteilt. Alle drei weigern sich, die Information über ihre ärztliche Leistung von ihren Webseiten zu nehmen. Die drei Ärztinnen führen einen gerichtlichen und öffentlichen Streit um das freie Informationsrecht von Frauen und für die Abschaffung von §219a STGB, der bis vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden könnte.

Der Anne-Klein-Frauenpreis wird zum achten Mal verliehen und ist mit 10.000 € dotiert. Die Jurybegründung, Porträts und Fotos der Preisträgerinnen gibt es hier.

Bitte melden Sie sich bis 24. Februar 2019 an: Jetzt anmelden

Weitere Informationen finden Sie im Web und auf Facebook.

Termin: 22. März 2019

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz und Forum Menschenrechte

Ort: Berlin

Die nak hatte sich im letzten Jahr erstmals am Staatenberichtsverfahren zum UN Sozialpakt beteiligt und einen Parallelbericht beim UN Sozialausschuss eingereicht. Im Rahmen des Fachtags soll nun ein Überblick über die Empfehlungen des UN-Sozialausschusses an die Bundesregierung gegeben und diskutiert werden, welche sozialpolitischen Maßnahmen notwendig sind, um die Einhaltung der sozialen Rechte in Deutschland zu gewährleisten und wie die Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Empfehlungen beitragen kann.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 10. und 11. April 2019

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit dem DGB, der AWO und der Nationalen Armutskonferenz

Ort: Berlin

Trotz Mindestlohn, Bildungs- und Teilhabepaket und Mietpreisbremse – das Thema Armut lässt Deutschland nicht los. Im Gegenteil: An immer mehr Stellen besteht dringend Handlungsbedarf, damit sich die sozialen Gegensätze nicht weiter verschärfen. Deshalb wird der Armutskongress dieses Jahr unter dem Motto „Baustelle Deutschland. Solidarisch anpacken!“ gestellt. Gemeinsam sollen Lösungen diskutiert und konkrete Forderungen entwickelt werden.

Es erwarten Sie spannende Referentinnen und Referenten. Dr. Andrej Holm wird in seinem Vortrag der Frage nachgehen „(Kein) gutes Wohnen für alle? Wie ‚Armutsprobleme‘ in der Mitte der Gesellschaft ankommen“. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch wird einen Vortrag zum Thema „Instrumentalisierung von Armut durch Rechts“ halten. Darüber hinaus begrüßt Sie Herrn Dr. Heribert Prantl als Eröffnungsredner.

Begleitet werden die Vorträge von zahlreichen Impulsforen zu den Themen Wohnen, Rente, Gesundheit, Bildung, Hartz IV u.v.m.

Melden Sie sich jetzt an: https://www.armutskongress.de/dabei-sein-2019/anmelden/

Teilnehmende, die für Anreise und Unterkunft finanzielle Unterstützung benötigen, können diese bei der Nationalen Armutskonferenz beantragen.

Termin: 20. Mai 2019

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e.V.

Ort: Dresden

Bei der Veranstaltung werden die Ergebnisse der geführten Interviews mit Geflüchteten und Einsatzstellen zum Thema ehrenamtliches Engagement vorgestellt. Im Anschluss daran, möchte man mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen. Außerdem wird zum Thema Teilhabe durch Engagement diskutiert werden und genug Raum und Zeit für den gegenseitigen Austausch bereitgestellt.

Eine Einladung mit den Details zur Veranstaltung folgt demnächst.

AKTUELLES

Die Broschüre kann kostenlos bei der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie bezogen werden.

Die Handreichung „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“ bietet pädagogischen Fachkräften Unterstützung, praxisnahe Informationen und Ideen für ihre tägliche Arbeit mit geflüchteten Kindern und deren Familien.

Die praxisnahe und anschauliche Broschüre beantwortet Fragen aus dem pädagogischen Alltag zu verschiedenen Themen vom Ankommen über die Zusammenarbeit mit geflüchteten Eltern, Mehrsprachigkeit bis hin zum Umgang mit traumatisierten Kindern.

Die Broschüre entstand aus der Arbeit der Beratungs- und Servicestellen „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“, die die Karl Kübel Stiftung im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration an drei hessischen Standorten zeitlich befristet eingerichtet hatte. Die konkreten Fragen und Anliegen, die im Projektverlauf an die Beratungs- und Servicestellen herangetragen wurden, finden sich nun in der neu erschienenen Handreichung wieder.

Alle Themen, die den Fachkräften sozusagen unter den Nägeln brennen, wurden zusammengestellt und mit zahlreichen Best-Practice-Beispielen, Checklisten, Arbeitsblättern und weiterführenden Materialangaben aufbereitet. So können Fachkräfte – auch in anderen Bundesländern – sich schnell einen Überblick über die wichtigsten Informationen verschaffen und neue Inspirationen und Anregungen für die Praxis erhalten.

Die Handreichung kann auf unserer Homepage www.kkstiftung.de kostenlos heruntergeladen oder als Broschüre bestellt werden.

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ZFF-Info 01/2019

SCHWERPUNKT I: Kompromiss zu §219a

Anlässlich der öffentlich gewordenen Eckpunkte zur Reform des § 219a StGB kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den getroffenen Kompromiss und fordert die ersatzlose Streichung des Paragraphen.

§219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Inzwischen liegen zahlreiche Klagen gegen Ärzt*innen vor, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber öffentlich informieren. Nun hat die Bundesregierung gestern Abend Eckpunkte für eine Reform des Paragrafen vorgelegt.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Hier wird ein fauler Kompromiss auf dem Rücken der betroffenen Frauen und von Ärztinnen und Ärzten ausgetragen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wir halten an der Forderung fest: § 219a StGB gehört ersatzlos gestrichen!“

Reckmann erklärt weiter: „Zwar dürfen künftig Ärzt*innen und Kliniken darüber informieren, dass sie Abbrüche von Schwangerschaften vornehmen, allerdings bleibt die sachliche Aufklärung über das „Wie“ eines solchen Eingriffs nach wie vor verwehrt. Die Bereitstellung von weiteren Informationen durch öffentliche Stellen ist zwar gut, aber zum einen bereits jetzt möglich und zum anderen längst nicht ausreichend. Der Staat sollte betroffene Frauen in ihrem Streben nach Informationen unterstützen und sie nicht damit alleine lassen! Darüber hinaus gehört für uns die Idee, die seelischen Folgen eines Abbruchs untersuchen zu wollen, nicht in einen Kompromiss, der sich mit dem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beschäftigt. Es ist unerträglich, wie hier das Streben nach Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie nach freiem Zugang zu Informationen für die betroffenen Frauen mit der Polemik von Abtreibungsgegner*innen vermischt wird.“

Den Offenen Brief „Für Information und Selbstbestimmung – Abschaffung des §219a!“, der von 27 Organisationen unterzeichnet und im April sowie nochmals im Oktober 2018 veröffentlicht wurde, finden Sie hier: 20181011_erneut_offener_Brief_für_die_Aufhebung_219a_StGB.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.12.2018

Kommentar von Maria Noichl, Bundesvorsitzende der ASF, SPD-Europaabgeordnete und Mitglied im Gleichstellungsausschuss des Europäischen Parlaments:
Stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Frauen und für alle Frauen in der SPD sage ich „Nein und nochmals Nein“ zu dem erarbeiteten Papier zu § 219a.

Ich möchte mit dem Schluss des Papieres beginnen.

Die CDU/CSU hat sich hier mit einem populistischen Gedanken durchgesetzt, der mir rote Flecken am Hals macht. Unter Punkt fünf wird eine Studie in Aussicht gestellt, die sich mit den negativen seelischen Folgen der Schwangerschaftsabbrüche auseinandersetzen soll. In ganz Europa ist das einer der Argumentationsstränge von angeblichen „Lebensschützern“, die – mit dem Ziel, Abtreibungen generell zu verbieten – über Frauen und ihr Leben bestimmen wollen. Dass alle Frauen mit einem seelischen Schaden aus dieser Situation hinausgehen, ist seit Langem ein Mantra, das die Bewegung gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche vor sich herträgt und bei seiner Arbeit gegen Paragraph 218a verwendet. Dass sich dies nun in der Grundlage für eine Überarbeitung des Paragraphen 219a wiederfindet, zeigt nur, dass auch der Paragraph 218a Vielen in der CDU/CSU, die immer weiter nach rechts rückt, ein Dorn im Auge ist. Schon die Tatsache, dass diese Argumentationslinie übernommen wurde, offenbart die tatsächliche der CDU/CSU und macht deutlich, dass mit ihnen kein Kompromiss möglich ist.

Ein Kompromiss müsste ein Treffen auf halber Strecke sein. Im vorgeschlagenen, angeblichen Kompromisspapier wird aber der § 219a nicht gestrichen, sondern nur verändert. Dem können die SPD Frauen niemals zustimmen. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll weiterhin verboten bleiben. Eine längst fällige Distanzierung von dem Wort „Werbung“ wurde nicht vollzogen. Allein das Wort „Werbung“ suggeriert, Frauen würden sich zur Abtreibung locken lassen, weil sie heute gerade nichts Anderes zu tun hätten… Dies ist und bleibt zynisch.

Wir kämpfen weiterhin für eine Streichung des Paragraphen 219a – nur die Streichung wird der Arbeit der Ärztinnen und Ärzte und dem Recht, das durch Paragraph 218a gesichert wird, gerecht.

In der Vorlage, die nun für die Formulierung des Gesetzes vorliegt, sind auch gute Punkte enthalten. Wir begrüßen ganz klar, dass die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Zukunft zentralisiert über die Namen der Ärztinnen und Ärzte verfügen soll, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dies wird uns in Zukunft auch ermöglichen, genauer zu sehen, in welchen Regionen Deutschlands die Versorgung eventuell sogar gefährdet ist. Besonders wichtig ist das versprochene Signal, dass auch die Ärztinnen und Ärzte in Zukunft darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. Doch auch diese wichtigen und grundlegenden Punkte können unsere Bewertung des Papieres leider nicht verändern.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) vom 17.12.2018

„Das, was gestern von den Ministerinnen und Ministern der großen Koalition als Lösung im Streit um den §219a präsentiert wurde, ist alles, aber kein Kompromiss: Medizinerinnen und Mediziner werden weiterhin kriminalisiert, Schwangerschaftsabbrüche stigmatisiert und die selbst ernannten Lebensschützer bekommen eine Studie zu ihrer Fake-Krankheit Post-Abortion-Syndrom geschenkt“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Einigung im Streit um Paragraph 219a. Möhring weiter:

„Die SPD wählt Opportunismus statt Haltung, die Union bleibt standhaft in ihrer Doppelmoral: Während sie den ´mündigen Bürger` als Argument gegen ein Tabakwerbeverbot anführt, sind Frauen für sie anscheinend noch weit entfernt davon, selbstständig denken und entscheiden zu können. Die SPD stützt mit dieser Entscheidung das nicht akzeptable Frauenbild der CDU und verrät die Interessen ihrer eigenen Mitglieder und aller Frauen in Deutschland.

Wir fordern weiterhin die umgehende Streichung des Paragraphen 219a. Das Anbieten einer legalen medizinischen Leistung hat nichts im Strafgesetzbuch zu suchen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2018

Zum gestern vorgelegten „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Das vorliegende Ergebnis ist kein Zeichen für ernsthafte politische Kompromissfähigkeit. Dieser sogenannte Kompromiss ist ein Armutszeugnis für die Arbeit der Großen Koalition und ein Schlag ins Gesicht für die betroffenen Frauen. Nach einem Jahr Verhandlung wurde gestern Abend ein Vorschlag vorgelegt, der die Situation der Frauen und die der Ärztinnen und Ärzte eher verschlimmert, als verbessert. Das im Kompromiss verankerte Ziel der Hilfe und Unterstützung für ungewollt schwangere Frauen, wird so nicht erreicht. Wer das erreichen will, muss den Paragraphen streichen.“

Seit November 2017 wird um die Abschaffung des §219a StGB, dem Werbeverbot über Schwangerschaftsabbrüche, politisch und gesellschaftlich gerungen. Der vorgelegte Kompromiss stigmatisiert Schwangerschaftsabbrüche und ungewollt schwangere Frauen weiter. Damit handelt die Koalition gegen die mehrheitliche Meinung in der Bevölkerung. Es werden bürokratische Regelungen aufgesetzt, die die einfache Bereitstellung von Informationen in keiner Weise verbessern werden. Als Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen bundesweit steht die AWO fest an Seite der betroffenen Frauen und wird sich weiterhin für die Informationsfreiheit von Frauen und die Abschaffung des §219a einsetzen.

In einem offenen Brief setzte sich die AWO mit anderen Verbänden für die Abschaffung von § 219a ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.12.2018

Enttäuscht zeigt sich Britta Altenkamp, Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, vom Kompromiss der großen Koalition zum §219a. „In dieser Frage bedarf es keiner Formelkompromisse. Der §219a gehört abgeschafft“, so Britta Altenkamp. „Frauen- und Informationsrechte sind nicht als Spielbälle für politisches Taktieren geeignet. Der nun ausgehandelte Formelkompromiss verschriftlich nur, was bereits jetzt schon möglich ist. Weder bietet diese Lösung Rechtssicherheit noch kommt es dem Informationsbedürfnis von Frauen nach, sich bei den Ärzt*innen über einen Schwangerschaftsabbruch informieren zu können“, kritisiert die AWO Bezirksvorsitzende.

Fassungslos zeigt sich auch die Leiterin des AWO-Lore-Agnes-Hauses Nicola Völckel. Bereits seit 1983 ist das Lore-Agnes-Haus in Essen eine Anlaufstelle für alle Fragen und Probleme rund um Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch, führt als staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch durch und stellt die erforderliche Beratungsbescheinigung aus. „Aus unserer Beratungspraxis kennen wir die Sorgen und Nöte der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen und sich ihre Entscheidung nicht leicht machen. Der nun ausgehandelte Formelkompromiss geht an der Lebenswirklichkeit dieser Frauen vorbei. Und er stellt Ärzt*innen nach wie vor unter einen Generalverdacht mit Strafandrohung“, betont Nicola Völckel. Insbesondere an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion appelliert Nicola Völckel daher, diesem Formelkompromiss die Zustimmung zu verweigern. „Bei der ‚Ehe für alle‘ hat die SPD die Entscheidung zu einer Koalitionsfrage gemacht. Dies sollte auch für Frauenrechte gelten“, fordert die Leiterin des AWO-Lore-Agnes-Hauses.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 13.12.2018

Wir, der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), unterstützen seit mehr als einem Jahr unsere Mitglieder Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász, sowie die anderen ÄrztInnen, die wegen Verstoß gegen den § 219a angeklagt sind.
Kristina Hänel ist verurteilt.

Der AKF beteiligt sich aktiv an der Kampagne gegen den § 219a.
https://www.arbeitskreis-frauengesundheit.de/themen/schwangerschaftsabbruch-themenuebersicht/

Wir fordern, dass der § 219a abgeschafft wird.

Nun wenden sich die drei Ärztinnen erneut an die Öffentlichkeit,
Presseerklärung zum Vorschlag der Minister*innen Barley, Seehofer, Giffey und Braun
https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com/2018/12/12/presseerklaerung-zum-vorschlag-der-ministerinnen-barley-seehofer-giffey-und-braun/

da die Große Koalition in Berlin einen faulen Kompromiss ausgearbeitet hat.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und

Gesellschaft e.V. (AKF) vom 17.12.2018, gekürzt

Am 12. Dezember legten Katarina Barley (SPD), Franziska Giffey (SPD), Jens Spahn (CDU) und Helge Braun (CDU) ein Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten“ vor.

Hierzu erklärt Ines Scheibe, Sprecherin des Bündnisses und selbst in der Schwangerschaftskonfliktberatung tätig: „Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS) kritisieren das Eckpunktepapier aufs Schärfste, da die vorgeschlagenen Maßnahmen die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht verbessern werden. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen im Gegenteil zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollter Schwangerschaften bei. Vor diesem Hintergrund ist die versprochene Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzt*innen durch eine Ergänzung des § 219a StGB scheinheilig.“

Statt § 219a StGB zu streichen, wie von einer Mehrheit der Expert*innen und Betroffenen gefordert, soll eine Studie zur “Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen” in Auftrag gegeben werden.

Scheibe weiter: „Das Papier zeigt leider deutlich, dass sich christliche Fundamentalist*innen und selbsternannte Lebenschützer*innen in der Bundesregierung durchgesetzt haben.

Dabei ist das hier postulierte “Post-Abortion-Syndrom”, also ein erhöhtes Risiko einer psychischen Störung als Folge eines Schwangerschaftsabbruchs, ein wissenschaftlich längst widerlegter Mythos, mit dem radikale Abtreibungsgegner immerfort Ängste schüren. Ich finde es skandalös, dass dieser sich nun in diesem Papier wiederfindet.“

Studien zeigen hingegen, dass das gesellschaftliche Stigma, mit dem ein Schwangerschaftsabbruch behaftet ist, hervorgerufen u.a. durch die Regelung über das Strafgesetzbuch, bei vielen Betroffenen eine sehr große psychische Belastung darstellt. Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung lehnen darum diesen vermeintlichen Kompromiss ab und fordert die Streichung der §§218/219 aus dem Strafgesetzbuch.

Quelle: Pressemitteilung Bündniss für sexuelle Selbstbestimmung vom 13.12.2018

Zum Kompromissvorschlag der Koalition / Paragraf 219a hier ein Statement von Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

„Das ist ein fauler Kompromiss. Den Paragrafen 219a lediglich zu ergänzen, löst das Problem nicht. Denn damit bleibt die unsichere Rechtslage bestehen, die sogenannte Lebensschützer und Rechtspopulisten heute missbrauchen, um gegen Ärzte und Ärztinnen zu klagen, die auf ihrer Website öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Ein zentrales Register, wie es nun vorgesehen ist, würde den selbsternannten Lebensschützern ihr heuchlerisches Geschäft noch erleichtern und Ärztinnen und Ärzte zusätzlich unter Druck setzen.

Auf Betreiben großer Teile der Union unterlässt es die Bundesregierung, mit einer Streichung des Paragrafen 219a klare Kante zu zeigen gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte.

Die Gewerkschaften bleiben dabei: Alle betroffenen Frauen haben ein Recht auf Informationen über die Möglichkeit von Abbrüchen – auch und gerade im Netz. Ärzte dürfen wegen dieser Informationen nicht kriminalisiert werden.“

Quelle: Pressemitteilung DGB-Bundesvorstand vom 13.12.2018

pro familia lehnt den halbherzigen Vorschlag der Bundesregierung ab

Zum gestern vorgelegten „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ erklärt der pro familia Bundesverband:

Der Vorschlag bietet keine Lösung in der Sache §219a StGB. Anstatt mit einer Streichung des Paragraphen ein für alle Mal Rechtsicherheit für Ärzt*innen zu erreichen, will die Bundesregierung die Informationsmöglichkeiten von Ärzt*innen weiterhin einschränken. pro familia bleibt dabei, dass die Informationen, die Ärzt*innen auf ihre Webseiten stellen, keine Werbung sind und der §219a StGB gestrichen werden muss.

Laut Vorschlag sollen Ärzt*innen künftig auf ihren Webseiten nur darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bei allen anderen Fragen sollen sie auf staatliche Internetseiten verweisen. Unsere Erfahrung aus der Beratung zeigt aber, dass Frauen weitergehende Informationen benötigen, wie z.B. nach welcher Methode der Abbruch durchgeführt wird, wie der Ablauf ist und wie die Haltung der Praxis bzw. der Klinik zum Schwangerschaftsabbruch aussieht. Diese Informationen werden weder auf einer staatlichen Internetseite oder einer zentralen Kontaktliste zu finden sein, dabei sind sie für Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, essentiell.

Völlig unverständlich ist für pro familia, warum die Bundesregierung in ihrem Vorschlag die Idee einer Studie über die seelischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs formuliert. Es liegen ausreichend seriöse Studien dazu seit Jahren auf dem Tisch, eine weitere ist nicht notwendig. Das Post-Abortion-Syndrom ist eine Erfindung von Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung und hat mit dem Informationsrecht zum Schwangerschaftsabbruch nichts zu tun.

Solange der §219a StGB weiter besteht, hat er Folgen für:

  • die Kriminalisierung von Ärzt*innen,
  • die Tabuisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Gesellschaft,
  • das dahinterliegende problematische Frauenbild (z. B. die Unterstellung, die Sichtbarmachung von medizinischen Angeboten zum Schwangerschaftsabbrüchen produziere eine Nachfrage nach Schwangerschaftsabbrüchen),
  • die Bereitschaft von (jungen) Ärzt*innen einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, die immer geringer zu werden scheint,
  • eine flächendeckende Versorgung, die nicht mehr gewährleistet wird.

pro familia ist über das dürftige, fachlich kontraproduktive Ergebnis des langen zähen Ringens bestürzt. Wir fordern von der Bundesregierung ein deutliches Signal an Ärzt*innen, dass die Informationen auf ihren Webseiten zulässig sind. Für Ärzt*innen und informationssuchende Frauen gibt es nur eins: Der §219a StGB muss gestrichen werden!

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.12.2018

SCHWERPUNKT II: Starke-Familien-Gesetz

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des „Starke-Familien-Gesetz“ im Kabinett begrüßt das ZFF den Entwurf des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld und trat 2005 zusammen mit den Hartz IV Gesetzen in Kraft. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein auf Grund des Bedarfs ihrer Kinder. Seit seiner Einführung wurde der Kinderzuschlag schon mehrmals reformiert. Der Entwurf sieht ebenfalls vor, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter zu sichern.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das „Starke-Familien-Gesetz“ als einen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Insbesondere ist es aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gilt. Darüber hinaus können die Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dazu führen, die soziokulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Wir haben aber von Anfang an kritisiert, dass für diese Reform zu wenig Geld zur Verfügung gestellt wurde. Auch wenn die beiden Ministerien unter der Vorgabe der knappen Mitteln gute Arbeit geleistet haben, zementieren die geplanten Verbesserungen Minimallösungen, die nicht dazu führen werden, Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Dies liegt unter anderem daran, dass die Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld weiterhin bestehen bleibt. Auch ist und bleibt der Kinderzuschlag weiterhin eine komplizierte Leistung. Aus unserer Sicht würde daher erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums und die Abschaffung der Grenze beim Kindeseinkommen dazu führen, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Das ZFF hofft daher auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, wollen wir langfristig die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Die ZFF-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 09.01.2019

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil stellen das Starke-Familien-Gesetz vor

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes beschlossen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil brachten heute gemeinsam den Entwurf zur Unterstützung von Familien mit kleinen Einkommen und für bessere Teilhabechancen von Kindern auf den Weg: Der Kinderzuschlag wird neu gestaltet, zugleich werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche verbessert.

Bundesfamilienministerin Giffey betont: „Wir investieren mit dem Starke-Familien-Gesetz in die Zukunft, weil wir Familien stärken und etwas gegen Kinderarmut tun. Das heute vom Kabinett im Entwurf beschlossene Gesetz wird das Leben von Familien mit Kindern spürbar verbessern, in denen das Geld trotz Arbeit knapp ist. Wir erhöhen damit den Zuschlag zum Kindergeld und machen ihn leichter zugänglich. Für 2 Millionen Kinder in Deutschland wird künftig ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen. Und: Wer den Kinderzuschlag dann bezieht, wird überall in Deutschland von den Kitagebühren befreit und kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. Das bedeutet, dass deutlich mehr im Portemonnaie der Familien bleibt und Arbeit sich lohnt. Der beste Schutz vor Kinderarmut ist, wenn Eltern arbeiten und die Familie davon leben kann. Das wollen wir unterstützen.“

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Die Leistung sorgt dafür, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf das SGB II angewiesen sind, und honoriert die Erwerbstätigkeit der Eltern. Sie ist eine verlässliche Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen, die wie ein Zuschlag zum Kindergeld wirkt.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Mit dem Starke-Familien-Gesetz verbessern wir die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes und schaffen somit konkrete Lösungen für den Alltag der Eltern und ihrer Kinder: Wir erhöhen im kommenden Schuljahr das Schulstarterpaket auf 150 Euro pro Schuljahr undbefreien Familien von den Eigenanteilen für das gemeinschaftliche Mittagessen und der Schülerbeförderung. Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten für Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs. Und: Nachhilfeunterricht kann zukünftig auch dann genutzt werden, bevor die Versetzung gefährdet ist. Mir ist wichtig, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben: Leistung und Talent sollen über ihre Zukunft entscheiden, nicht die soziale Herkunft.“

Neugestaltung Kinderzuschlag in zwei Schritten:

Zum 1. Juli 2019 wird der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht. Damit wird das durchschnittliche Existenzminimum eines jeden Kindes gesichert – zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Außerdem sorgt die Neuregelung dafür, dass Einkommen des Kindes wie z.B. Unterhalt den Kinderzuschlag nicht mehr so stark wie bisher mindert. Damit wird der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet; rund 100.000 Kinder in alleinerziehenden Familien werden davon profitieren. Damit die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, wird der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher: Der Zuschlag wird in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft.

Zum 1.1.2020 entfällt die obere Einkommensgrenze (bisherige „Abbruchkante“) und eigenes Einkommen der Eltern mindert die Leistung nur noch zu 45 Prozent. Die Leistung fällt nicht mehr abrupt weg, sondern läuft langsam aus, so dass mehr Geld bei den Familien bleibt, wenn Eltern etwas mehr verdienen. Wer mehr arbeitet, soll auch mehr behalten können – damit sich Erwerbstätigkeit lohnt.

Künftig können auch Familien den Kinderzuschlag erhalten, die keine ergänzenden SGB II-Leistungen beziehen, obwohl sie ihnen zustehen – Stichwort: verdeckte Armut. Sie können Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, wenn sie nur knapp – bis zu 100 Euro – unter dem SGB II Anspruch liegen. Damit wird auch diesen Kindern die dringend benötigte Unterstützung gesichert.

Durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags erhalten rund 1,2 Millionen mehr Kinder erstmalig einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung zum Kindergeld. Mit dem Kinderzuschlag haben sie auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie auf eine beitragsfreie Kita-Zeit durch das Gute-KiTa-Gesetz.

Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, ist vom Einzelfall abhängig. Es kommt insbesondere an auf die Anzahl der Kinder, deren Alter und die Wohnkosten. Bei einem Bruttoeinkommen im Haushalt von 1200 – 2200 Euro bei Alleinerziehenden mit einem Kind, 1600 – 3400 Euro bei Paarfamilien mit zwei Kindern und 1300 – 4000 Euro bei Paarfamilien mit drei Kindern ist es wahrscheinlich, dass Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

Verbesserungen bei Bildung und Teilhabe:

Mit dem Starke-Familien-Gesetz werden auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und deutlich vereinfacht. So wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro im Jahr erhöht. Jedes Schulkind soll gut ausgestattet in das neue Schuljahr starten können. Weiterhin entfallen die Eigenanteile der Eltern für das warme Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung.

Alle anspruchsberechtigten Kinder bekommen ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege, und Schülerinnen und Schüler erhalten ein kostenloses ÖPNV-Ticket. Auch die Lernförderung wird verbessert, indem es sie auch für Schülerinnen und Schüler gibt, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.

Vom Starke-Familien-Gesetz können insgesamt vier Millionen Kinder profitieren, davon allein zwei Millionen vom Kinderzuschlag. Es unterstützt Familien mit kleinen Einkommen verlässlich und sichert ihren Kindern bessere Chancen auf eine gute Entwicklung. Diese Investition zahlt sich aus, denn starke Familien halten unsere Gesellschaft zusammen.

Die Verbesserungen beim Kinderzuschlag sollen in zwei Schritten zum 1.7.2019 und 1.1.2020 in Kraft treten, die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 1.8.2019.

Den Gesetzentwurf “Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz– StaFamG)“ im Wortlaut finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.01.2019

Zum Entwurf des sogenannten Starke-Familien-Gesetzes, den das Kabinett heute beschlossen hat, erklären Annalena Baerbock, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Gegen Kinderarmut bräuchte es einen großen Wurf. Davon ist der Gesetzesentwurf aber bei allen richtigen Verbesserungen leider meilenweit entfernt. Kinder und Familien mit keinem oder kleinem Einkommen benötigen einen unbürokratischen und kostenfreien Zugang zu Leistungen, die ihnen Teilhabechancen garantieren. Minimallösungen sind zur Bekämpfung von Kinderarmut schlicht zu wenig. Die Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe wird sich mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht spürbar verbessern.

Die Auszahlung des Kinderzuschlags muss endlich so einfach werden wie heute die Förderung von Spitzenverdienern über den Kinderfreibetrag. Das gelingt nur über eine automatische Auszahlung. Es muss sichergestellt sein, dass alle Kinder, die einen Anspruch darauf haben, den Kinderzuschlag auch erhalten.

Das Bildungs- und Teilhabepaket bleibt auch mit diesem Gesetzentwurf weiterhin ein Bürokratiemonster. Durch das komplizierte Antragsverfahren werden die geplanten Leistungsverbesserungen nur bei denjenigen Familien und Kindern ankommen, die die Leistungen auch beantragen. Dies war in Jahr 2017 gerade einmal jedes dritte Kind im Grundsicherungsbezug. Dabei ist es stark vom Wohnort abhängig, welche kulturellen oder sportlichen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche angeboten werden.

Die Bundesregierung muss endlich die Weichen für den Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung stellen, die Schluss macht mit dem Anrechnungswirrwarr und Antragsdschungel unterschiedlicher Leistungen. Familien mit keinem oder kleinem Einkommen stärkt man nicht mit Schmalspurlösungen. Das Familienstärkungsgesetz ist eine vertane Chance, Teilhabechancen für alle Kinder unabhängig vom Elternhaus und Wohnort sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.01.2019

„Mit dem sogenannten „Starke-Familien-Gesetz“ möchte die Bundesregierung Familien unterstützen, die trotz Arbeit von Armut bedroht sind, doch das Gesetz geht nicht weit genug. Die über zwei Millionen Kinder, die in Deutschland in Hartz-IV leben, profitieren nicht von der Erhöhung des Kinderzuschlags. Lediglich 40.000 Kindern sollen durch das Gesetz aus dem Hartz-IV-Bezug herausgenommen werden. Das ist schwach und nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Werner weiter: „Bis 2021 sieht die Bundesregierung etwa 1,6 Milliarden Euro vor, um das Gesetz umzusetzen. 4,4 Milliarden möchte sie 2019 hingegen mehr für Rüstung und Militär ausgeben. Hier sehen wir deutlich die Prioritäten der Regierung und das ist unverantwortlich. Wir brauchen ein Kindergeld in Höhe von 328 €, das bei allen Kindern ankommt, auch bei denen, die in Hartz-IV leben. Langfristig muss endlich eine Kindergrundsicherung geschaffen werden, die alle Kinder wirksam vor Armut schützt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.01.2019

Zum Kabinettsbeschluss des Starke-Familien-Gesetzes erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Gregorios Aggelidis:

„Die Fraktion der Freien Demokraten fordert, dass endlich alle Familien, die Unterstützung brauchen, sie leicht und unbürokratisch erhalten. Die Bundesregierung hat allerdings wieder ein Gesetz beschlossen, dasmit großem Namen blendet. Darin enthalten sind nämlich nur Änderungen an den bestehenden Leistungen. Der Kinderschutzbund liegt richtig, wenn er den Gesetzentwurf als Starke-Bürokratie-Gesetz bezeichnet. Die Änderungen gehen am Kern des Problems vorbei: Der hohen Quote der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen. Die größte Hürde bleibt weiterhin das komplizierte Verfahren bei der Beantragung des Kinderzuschlags. Dabei müssen die Familien auf fünf Seiten Angaben zu Miete, Schulbesuch, Schwangerschaft, Versicherung, Unterhalt, Fahrtkosten und mehr machen. Besser wäre daher die Bündelung aller Familienleistungen in einem Kinderchancengeld, wie es die FDP-Fraktion fordert. Dieses beinhaltet eine einkommensunabhängige Förderung, darüberhinausgehende Unterstützung für bedürftige Familien und erhöhte Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Kinderchancengeld könnte schnell und unkompliziert online beantragt werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 09.01.2019

Das Bundeskabinett verabschiedete gestern das so genannte „Starke-Familien-Gesetz“. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Es gibt zu viele arme Kinder in diesem Land, es ist höchste Zeit zu handeln. Insofern begrüßen wir einzelne Maßnahmen in dem Gesetz, sind aber der Ansicht, dass diese lange nicht ausreichen, um Kinderarmut in Deutschland wirkungsvoll und nachhaltig zu bekämpfen. Das Gesetz ist kein Schritt dahin, dass Dickicht familienpolitischer Leistungen abzubauen. Grundsätzlich ist das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets für die Betroffenen kaum zu durchschauen und birgt die Gefahr, dass die Leistungen nicht bei den Familien ankommen, die diese am Nötigsten bräuchten. Wir brauchen perspektivisch ein einheitliches kindzentriertes System der finanziellen Absicherung, so wie es die Kindergrundsicherung darstellt und für die sich die AWO seit langem einsetzt.“

In Bezug auf die finanziellen Verbesserungen fordert die AWO dringende Korrekturen am Gesetzentwurf, u.a. die unzureichende Neugestaltung des Kinderzuschlags zu verbessern und die Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld aufzugeben. „Stellt die Erhöhung der Mittel für den Schulbedarf auf 150 Euro zwar eine Verbesserung dar, dürfte in der Realität damit kaum eine Familie auskommen“, kritisiert Wolfgang Stadler.

Dass das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium die soziale Absicherung von Kindern angeht, ist aber ein zukunftsweisender Schritt, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.01.2019

Zum heute von der Bundesregierung beschlossenen Starke-Familien-Gesetz sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Die geplante Reform des Kinderzuschlags und die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket sind ein wichtiger und richtiger Schritt, um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen und Kindern Teilhabechancen zu eröffnen. Die Gewerkschaften haben lange eine grundlegende Reform gefordert. Mit der Reform werden mehr Familien Anspruch auf Kinderzuschläge haben, insbesondere Geringverdienende, die bislang am Rand des Existenzminimums leben mussten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass dies auch für Alleinerziehende gilt, die bisher aufgrund der vollständigen Anrechnung von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss oftmals faktisch vom Kinderzuschlag ausgeschlossen waren.

Kritisch zu bewerten ist jedoch, dass die Koalition die Mehrkosten aufgrund der Reform auf eine Milliarde Euro in der Legislaturperiode begrenzen will. Dieser Kostendeckel verhindert notwendige, beherztere Maßnahmen gegen Kinderarmut: Die Kinderzuschläge müssen deutlich stärkerangehoben und nach Kindesalter gestaffelt werden, da die Ausgaben für Kinder mit dem Alter steigen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 09.01.2019

Zur Entscheidung des Bundeskabinetts, das „Starke-Familien-Gesetz“ auf den Weg zu bringen, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Das heute vom Kabinett verabschiedete ‚Starke-Familien-Gesetze‘ verfolgt eine gute Absicht, verfehlt aber leider vollständig das Ziel. Durch die Veränderungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Familien mit kleinem Einkommen und auch viele Alleinerziehende nicht ausreichend entlastet. Studien belegen, dass die geplante Erhöhung des Schulbedarfs auf 150 EURuro nicht die tatsächlichen Kosten deckt. Das Existenzminimum von Kindern und damit die Höhe des Kinderzuschlags von 183 Euro – wie er im Referentenwurf bis 2020 festgeschrieben werden soll – wurde wieder nicht realistisch ermittelt, sondern aus Ausgabepositionen ärmster Haushalte abgeleitet. Ziel muss eine einheitliche finanzielle Grundförderung sein, die das Existenzminimum aller Kinder abdeckt.

Auch die Neugestaltung des Kinderzuschlags ist unzureichend. Außerdem ist das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets viel zu kompliziert und für Familien zu unübersichtlich. Die Gefahr, dass die Leistungen erst gar nicht bei den armen Familien ankommen, ist groß.“

Eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zum Gesetzentwurf finden sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-bundesarbeitsgemeinschaft-der-freien-wohlfahrtspflege-bagfw-zum-entwurf-eines-st/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 09.01.2019

Das Kabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien (Starke-Familien-Gesetz) verabschiedet. Darin werden insbesondere der sogenannte Kinderzuschlag reformiert und die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert. Mit dem Gesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, plant die Bundesregierung Familien mit kleinen Erwerbseinkommen stärker zu unterstützen.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass künftig mehr Kinder, die in Armut leben oder von Armut gefährdet sind, durch diese Reformen erreicht werden sollen. Auch werden einige bürokratische Hürden im Leistungszugang abgebaut. „Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Er beseitigt – endlich – einige Konstruktionsfehler des Kinderzuschlages und des Bildungs- und Teilhabepaktes. Allerdings wirken sich manche Regelungen nachteilig für Alleinerziehende aus. Hier muss dringend nachgebessert werden“, fordert Prof. Dr. Maria Wersig, die Präsidentin des djb.

1. Reform des Kinderzuschlags

Positiv ist zu bewerten, dass der Kinderzuschlag erhöht und dynamisiert wird.

Auch die seit langem kritisierte Abbruchkante, die bislang dazu führt, dass der Kinderzuschlag beim Überschreiten der oberen Einkommensgrenzen abrupt wegfällt, wurde abgemildert, so dass der Kinderzuschlag zukünftig nur sukzessive entfällt. Zudem ist geplant, Kindeseinkommen nur noch mit 45 Prozent statt mit 100 Prozent anzurechnen und auch der Vermögensfreibetrag von Kindern wird verdoppelt. Beides stellt für viele Familien eine Verbesserung dar.

Allerdings können die vorgesehen Regelungen gerade Alleinerziehende auch schlechterstellen. Hier besteht nach Ansicht des djb Korrekturbedarf an der Schnittstelle zu Unterhaltsvorschussleistungen und Unterhaltszahlungen. Diese Beträge liegen bei älteren Kindern häufig über der Anrechnungsgrenze, sodass es bei Alleinerziehenden mit älteren Kindern zu Verschlechterungen kommt. Die verlängerte Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses bis zur Volljährigkeit kommt ihnen so weiterhin nicht voll zugute. Entsprechend sollte auch die Schnittstelle zum Wohngeld noch einmal auf ungleiche Wirkungen je nach Alter und Familienkonstellation hin überprüft werden.

Der djb begrüßt es grundsätzlich, dass Familien an der Schwelle zum SGB II zwischen Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag wählen dürfen. Allerdings sollte dieses Wahlrecht nicht auf Fälle begrenzt werden, in denen bisher kein Arbeitslosengeld II bezogen beziehungsweise noch nicht auf den Kinderzuschlag verzichtet wurde. Will man armutsgefährdete Familien unterstützen, sollte allen Schwellenhaushalten dieses Wahlrecht zustehen.

2. Reform des Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Der Referentenentwurf sieht weiterhin eine Verbesserung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vor: Geplant sind unter anderem eine Erhöhung der Schulbedarfsleistungen sowie die Abschaffung der Eigenanteile für gemeinschaftliches Mittagessen in Kitas und Schulen. Diese Maßnahmen waren überfällig. Der djb begrüßt es, dass die Koalition ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen will. Gleichwohl fehlt es weiterhin an einer transparenten Berechnungsmethode der Leistungen. Bisher gibt es beispielsweise keine empirische Erhebung, ob 150 EUR die Schulbedarfe tatsächlich abdecken können.

3. Zugang zu Leistungen

Ein besonderes Problem ist, dass viele Familien keine Kenntnis von der Existenz des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) haben oder vor dem aufwändigen Verfahren zurückschrecken. Dies geht der Gesetzesentwurf jedoch nicht an. Um möglichst viele anspruchsberechtigte Familien zu erreichen, muss auch der Zugang zu Informationen verbessert und die Antragstellung erleichtert werden. Das komplexe Nebeneinander von Sozialleistungen ist nur schwer durchschaubar. Beispielweise ist eine informierte Wahl zwischen Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II nur mit fundierter Beratung möglich.

Denkbar sind etwa Telefon- oder Onlineberatungsangebote oder die Einrichtung von Servicestellen.

Der djb fordert zudem eine Vereinfachung des Antragsverfahrens und der -gewährung, zum Beispiel durch Onlineanträge oder die Einführung eines einheitlichen BuT-Antrages statt verschiedener Einzelanträge. Darüber hinaus sollten sämtliche BuT-Leistungen als Geldleistungen und nicht als Gutscheine gewährt werden, da diese bürokratisch aufwändig sind und von vielen Familien als stigmatisierend empfunden werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 10.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt beim heute vom Bundeskabinett verabschiedeten „Starke-Familien-Gesetz“ auf umfangreiche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. „Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick nehmen will. Mit dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ ist ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland gemacht. Aber leider bleiben die Reformvorschläge an vielen Stellen unzureichend, beispielsweise beim Kinderzuschlag oder beim Bildungs- und Teilhabepaket. Ein generelles Manko bleibt beispielsweise, dass der Kinderzuschlag weiter sehr kompliziert bleibt, und eine automatische Auszahlung nicht in Angriff genommen wird. Jedes Kind, das einen Anspruch auf Kinderzuschlag hat, muss diesen erhalten. Beim Bildungs- und Teilhabepaket beschränken sich die Reformen nur auf den schulischen Bereich, der Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen bleiben außen vor. Hier wünschen wir uns mehr Mut von der Bundesregierung für einen großen Wurf bei der Armutsbekämpfung von Kindern und Jugendlichen. Kinderarmut ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre ein systemisches Problem, das wir auch systemisch lösen müssen. Kleine Anpassungen bei den bestehenden Instrumenten zur Bekämpfung von Kinderarmut reichen hier nicht aus. Deswegen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kinder und Jugendliche einerseits materiell absichert und zugleich eine nachhaltige soziale Infrastruktur gewährleistet“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir brauchen eine Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben“, so Hofmann weiter. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zu begrüßen, dass der Kinderzuschlag so erhöht werden soll, dass er zusammen mit dem Kindergeld den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes in Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums mit Ausnahme des Betrages für Bildung und Teilhabe deckt. Auch die Regelung, dass die Inanspruchnahme des Kinderzuschlags durch einen einheitlichen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten und durch feste Bemessungszeiträume wesentlich vereinfacht wird, ist ein wichtiger Schritt in der Armutsbekämpfung. „Besonders positiv ist der Wegfall der Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt. Dafür haben wir uns als Kinderrechtsorganisation seit Langem eingesetzt“, so Hofmann.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt zudem, dass eine Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, ein Wegfall der Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung sowie die Unabhängigkeit des Anspruches auf Lernförderung von einer Versetzungsgefährdung geplant ist. „Das sind alles kleine Bausteine zur Bekämpfung der Kinderarmut. Wir brauchen aber endlich in diesem Bereich einen großen Wurf. Den können wir beim ‚Starke-Familien-Gesetz‘ nicht erkennen“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 09.01.2019

Heute berät das Kabinett über eine Reform des Kinderzuschlags. Kinderzuschlag bietet Familien mit kleinem Einkommen finanzielle Unterstützung. Ihn erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragt werden. Bislang kommt der Kinderzuschlag überwiegend kinderreichen Familien zugute, demnächst sollen auch Alleinerziehende stärker profitieren.

Der Kinderzuschlag soll zukünftig, ggf. zusammen mit einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, existenzsichernd sein.

Ab 2021 soll der Betrag dem Existenzminimumbericht entsprechend dynamisiert steigen. Auch die harte Einkommensgrenze („Abbruchkante“), ab der Familien übergangslos keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag mehr haben, soll abgeschafft werden.

„Das sind gute Nachrichten für Familien mit niedrigen Einkommen. Auch wenn es noch einigen Nachbesserungsbedarf in Details gibt, ist das ein Schritt vorwärts zur besseren Unterstützung von Eltern und Kindern“, betont Insa Schöningh, die Geschäftsführerin der eaf.

Die Reform des Kinderzuschlags ist Teil des „Starke-Familien-Gesetzes“. Die eaf hat zum Referentenentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_230/181127_stn_stafamg.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)vom 09.01.2019

SCHWERPUNKT III: SPD für Kindergrundsicherung

Das Bündnis Kindergrundsicherung, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen begrüßt die Ankündigung der SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles, dass sich auch die SPD hinter das Konzept einer Kindergrundsicherung stellen wolle. Das Bündnis fordert die CDU auf, sich einem solchen Konzept für die konsequente Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ebenfalls nicht weiter zu verschließen.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG existiert seit 2009. Ihm gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an. Mehr Informationen unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.01.2019

„Wir freuen uns, dass die SPD Kinderarmut als Problem erkannt hat. Was uns aber fehlt, ist der Glaube, dass die SPD daran etwas ändern wird“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Positionierung der SPD für eine Kindergrundsicherung. Norbert Müller weiter:

„Kinderarmut ist Familienarmut, und Familienarmut hat Ursachen. So lange Sanktionen gegen Familien im Hartz IV-Bezug verhängt werden, so lange keine armutsfeste Anhebung der Hartz IV-Regelsätze angestrebt wird und so lange kein armutsfester Mindestlohn in Sicht ist, setzt die SPD ihre realitätsfremde Politik fort. Es braucht ein konkretes sowie auch umsetzbares Konzept, mit dem nachweislich armen Kindern und Familien geholfen wird. Wo Kindergrundsicherung draufsteht, ist nicht automatisch eine armutsfeste Kindergrundsicherung drin, die auch bei den ärmsten Familien zu deutlichen Verbesserungen führt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 10.01.2019

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion, ein Modell für eine Kindergrundsicherung vorzulegen. Im Gespräch ist eine Grundsicherung in Höhe von 620 Euro. Hierzu erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des VAMV:

„Trotz guten Willens an vielen Stellen sind die bisherigen familienpolitischen Gesetzespakete für Alleinerziehende kein Durchbruch, denn das schlichte Erhöhen von einzelnen Leistungen bringt ihnen wenig. Statt einer Verbesserung stellen Alleinerziehende in der Regel fest, dass sie zwar mehr Geld in der linken Tasche, aber dafür weniger in der rechten Tasche haben. Teilweise haben sie sogar weniger Geld als zuvor. Deshalb ist ein grundlegender Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung notwendig.

Die Kindergelderhöhung um 10 Euro in diesem Jahr ist ein Beispiel dafür: Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Die jetzige Familienförderung ist gut für verheiratete Eltern mit höherem Einkommen. Für Alleinerziehende ist sie eher ein Dschungel mit vielen Fallstricken. Leistungen wie Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld sind so schlecht aufeinander abgestimmt, das manche Alleinerziehende nach dem Ausbau des Unterhaltsvorschuss 2017 mit weniger Geld als zuvor dastand. Mit dem gerade vom Kabinett gerade beschlossenen „Starke-Familien-Gesetz“ wird sich daran leider wenig ändern.

Deshalb begrüßen wir, dass nach der LINKEN und den GRÜNEN nun auch die SPD die Forderungen nach einer Kindergrundsicherung aufgreift. Wir brauchen eine Förderung von Familien, die Kinder unabhängig von der Familienform ihrer Eltern erreicht und ihr Existenzminium absichert. Damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht. Denn jedes Kind ist gleich viel wert.“

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 11.01.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey vorgelegten Entwurf eines Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetzes beschlossen.

Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren, die aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, praktisch von der Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr, am Freiwilligen Ökologischen Jahr und am Bundesfreiwilligendienst ausgeschlossen. Das soll sich nun ändern.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Dass sich künftig auch junge Menschen in Teilzeit engagieren können, öffnet die Freiwilligendienste für noch mehr Interessierte und macht den Dienst für die Gemeinschaft auch attraktiver. Damit setzen wir einen ersten Punkt meines Konzeptes für ein ‚Jugendfreiwilligenjahr‘ in die Tat um. Die Frage ‚ganz oder gar nicht‘ gehört damit der Vergangenheit an.“

Durch entsprechende Änderungen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstgesetzes werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit der Ableistung eines Teilzeit-Jugendfreiwilligendienstes bzw. eines Teilzeit-Bundesfreiwilligendienstes für junge Menschen vor Vollendung des 27. Lebensjahres geschaffen.

Die Voraussetzungen werden beispielsweise dadurch erfüllt, dass Freiwillige ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen zu betreuen haben, schwerbehindert sind, als Flüchtling noch nebenbei einen Deutschkurs besuchen und nicht die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Vollzeit absolvieren können oder ähnliche vergleichbar schwerwiegende Gründe gegeben sind.

Jedes Jahr absolvieren mehr als 80.000 junge Menschen einen Freiwilligendienst in Deutschland – aktuell rund 53.000 im FSJ, rund 3.000 im FÖJ und rund 27.000 im BFD. Mit dem am 3. Dezember durch Ministerin Giffey vorgestellten Konzept für ein Jugendfreiwilligenjahr und bessere Rahmenbedingungen sollen diese Zahlen künftig noch erhöht werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.12.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher vor

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute das neue Bundes-programm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ vorgestellt. Ziel dieser Initiative ist es, mehr Fachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten.

„Es muss attraktiver werden, eine Ausbildung anzufangen, sie abzuschließen und danach im Beruf zu bleiben. Das ist eine Aufgabe für alle: Bund, Länder, Kommunen und Tarifparteien. Gemeinsam müssen wir jetzt dafür sorgen, Verbesserungen zu erreichen“, erklärte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. „Die Investitionen in qualitativ gute Kinderbetreuung sind Investitionen in die Fachkräfte selbst, in die Chancen der Kinder und in den Zusammenhalt in der Gesellschaft insgesamt.“

Geplant ist, von 2019 bis 2022 insgesamt rund 300 Millionen Euro als Impuls den Ländern und damit den Einrichtungen vor Ort zur Verfügung zu stellen – zusätzlich zu den 5,5 Milliarden Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz, die unter anderem für einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel, bedarfsgerechte Öffnungszeiten oder für sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung vorgesehen sind und zusätzlich zum Sonderinvestitionsprogramm Kitaplätze.

Die Fachkräfteoffensive umfasst die drei „P“s fürs Personal :

• Praxisintegrierte vergütete Ausbildung:

Das Programm fördert 5.000 Plätze in der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherfachschülerinnen und –fachschülern ab dem Ausbildungsjahr 2019.

• Praxisanleitung:

Damit sich mehr Erzieherinnen und Erzieher zu professionellen Anleitungsfachkräften weiterqualifizieren und Zeit für die Ausbildung des Nachwuchses in der Praxis bekommen, werden entsprechende Weiterqualifikationen und Freistellungen gefördert.

• Perspektiven mit Aufstiegsbonus:

Damit sich höhere Qualifikation und die Übernahme besonderer Verantwortung besser bezahlt machen, werden Zuschüsse zur Vergütung von Fachkräften gefördert, die aufgrund einer Zusatzqualifikation mit einer besonderen Aufgabe betraut werden und so mehr verdienen.

„Alle Bemühungen um mehr Qualität werden nur dann funktionieren, wenn es fähige Menschen gibt, die das vor Ort machen,“ so Ministerin Giffey. „Nach aktuellen Berechnungen wird die Personallücke in der frühen Bildung bis zum Jahr 2025 bei bis zu 191.000 Erzieherinnen und Erziehern liegen. Diese Zahlen einer neuen prognos-Studie verdeutlichen, dass mehr passieren muss, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Erzieherinnen und Erzieher werden zwar wertgeschätzt, das muss sich künftig aber auch konkret bei ihnen bemerkbar machen. Dafür will ich mit der Fachkräfteoffensive einen spürbaren Anstoß geben.“

Die prognos-Studie zeigt auch Potenziale auf, die sich mit einer attraktiveren Ausbildung, der Gewinnung neuer Zielgruppen und einer besseren Bindung der Fachkräfte ergeben. Eine neue Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach macht deutlich, welch große Bedeutung die Bevölkerung dem Erzieherberuf beimisst. So sagen 86 Prozent der Befragten, die Arbeit sei fordernd und anspruchsvoll. 66 Prozent finden, dass Erzieherinnen und Erzieher zu wenig verdienen. 83 Prozent halten es für nicht richtig, wenn keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.

Die Mittel aus dem Bundesprogramm können von Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen über ein Onlineverfahren beantragt werden. Das Interessenbekundungsverfahren soll im Februar 2019 starten. Informationen dazu finden sich dann auf www.fruehechancen.de.

Hintergrundinformationen: www.bmfsfj.de/allensbach-studie und unter www.bmfsfj.de/prognos-studie.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.12.2018

Nach Ansicht von Experten und Interessenvertretern ist eine erneute umfassende Evaluation der familienpolitischen Leistungen derzeit nicht nötig. Vielmehr sollten einzelne Aspekte und Fragestellungen, die bei der vom Bundesfinanz- und vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene „Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen in Deutschland“ aus dem Jahr 2014 nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, untersucht werden. Dies war das mehrheitliche Votum der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag zum Antrag der FDP-Fraktion (19/3174), die eine turnusmäßige Evaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen fordert.

Der Arbeitsmarktforscher Holger Bonin vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) argumentierte, dass die Gesamtevaluation die Datenbasis für eine evidenzbasierte Familienpolitik erheblich erweitert hat. Gegen eine erneute Gesamtevaluation spreche der Umstand, dass das System der ehe- und familienpolitischen Leistungen sich seitdem nicht verändert habe. Bonin sprach sich für ein Monitoring-Verfahren zu den zentralen 13 Leistungen aus, die rund 75 Prozent des finanziellen Volumens aller Leistungen abdecken. In einem solchen Monitoring-Verfahren könnten beispielsweise der demographische Wandel oder die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und deren Auswirkungen auf die Wirksamkeit der familienpolitischen Leistungen untersucht werden. Bonin verwies zudem darauf, dass die Kosten einer erneuten Gesamtevaluation in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Erkenntnissen stünden. Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kamen auch Andreas Aust vom Paritätischen Gesamtverband, Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken, Andreas Heimer vom Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmen Prognos, Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie und die Familien- und Bildungsökonomin Katharina Spieß vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Matthias Dantlgraber monierte, dass bei der Gesamtevaluation einseitig Leistungen unter dem übergeordneten Ziel der Erhöhung von Erwerbsarbeit geprüft worden seien. In künftigen Evaluationen sollte verstärkt das Ziel „Zeit für Familie“ berücksichtigt werden. Katharina Spieß sprach sich für Untersuchungen zu der Frage aus, wo sich die Ziele von familienpolitischen Leistungen widersprechen. So ziele beispielsweise der Ausbau der Kinderbetreuung vor allem auf die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit auf eine Erhöhung der Erwerbsarbeit ab. Das Ehegattensplitting aber gebe eher einen Anreiz für Ehepartner, keiner Erwerbsarbeit nachzugehen. Ebenfalls untersucht werden sollte, aus welchen Gründen Leistungen von Familien nicht abgerufen werden, sagte Spieß.

Die Sachverständigen verwiesen darauf, dass die Politik auf die Ergebnisse der Gesamtevaluation von 2014 reagiert habe. Als Beispiele nannte Alexander Nöhring den weiteren Kita-Ausbau, die Reform des Unterhaltsvorschusses oder die Einführung des Elterngeld-Plus. Andreas Heimer warnte, dass eine Evaluation der seit 2014 eingeführten oder reformierten Leistungen erst nach einer gewissen Zeit Sinn mache. Politische Maßnahmen bräuchten Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten. Andreas Aust mahnte, dass entscheidende Erkenntnisse der Gesamtevaluation bis heute nicht berücksichtigt worden seien. So kämen die ehe- und familienpolitischen Leistungen bei sozial schwachen Gruppen sehr viel seltener an, soziale Unterschiede würden dadurch noch verstärkt. Es fehle an einer einheitlichen Definition für das Existenzminimum.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 40 vom 14.01.2019

Bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind, der ein monatlicher Bruttoverdienst in Höhe des Mindestlohns (bei Vollzeit-Tätigkeit) zur Verfügung steht, dürften die Kosten für Unterkunft und Heizung höchstens 336 Euro monatlich betragen, damit kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6250) auf eine Kleine Anfrage (19/5341) der Fraktion Die Linke. Die Regierung verweist in dem Zusammenhang jedoch darauf, dass aufgrund von Freibeträgen für Erwerbseinkommen das verfügbare Haushaltseinkommen stets oberhalb des durch Regelbedarfe, Mehrbedarf und Unterkunftskosten definierten soziokulturellen Existenzminimums liege. Insofern sei es in konkreten Einzelfällen auch denkbar, dass die erwerbstätige Person diese zusätzlichen Mittel für höhere Wohnkosten einsetzt. Die angestellte Musterrechnung sei nur bedingt aussagekräftig, da dem SGB II vorrangige Leistungen wie Kinderzuschlag und Wohngeld nicht berücksichtigt werden, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 992 vom 13.12.2018

DIW-Studie untersucht auf Basis von SOEP-Daten die Entwicklung der Privatschulnutzung in West- und Ostdeutschland – Im Osten spielt neben der Bildung auch das Einkommen der Eltern eine immer größere Rolle – Private und öffentliche Schulen sollten für alle Kinder gleichermaßen attraktiv sein

Der Anteil von Kindern in Deutschland, die eine Privatschule besuchen, hat sich seit den 1990er Jahren in etwa verdoppelt: Mittlerweile gehen gut neun Prozent und damit fast jedes zehnte Kind hierzulande auf eine private und nicht auf eine öffentliche Schule. Ostdeutschland hat in dieser Hinsicht mit etwas mehr als zehn Prozent PrivatschülerInnen die westdeutschen Bundesländer inzwischen leicht überholt. Auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) haben Katja Görlitz, C. Katharina Spieß und Elena Ziege aus der Abteilung Bildung und Familie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unter anderem herausgefunden, dass PrivatschülerInnen immer häufiger aus Akademikerhaushalten kommen. In den ostdeutschen Bundesländern hängt der Besuch einer Privatschule zudem zunehmend vom Einkommen der Eltern ab. „Die soziale Segregation zwischen privaten und öffentlichen Schulen hat in den vergangenen 20 Jahren deutlich zugenommen“, so Spieß.

Nutzungsunterschiede steigen im Osten schneller als im Westen

Besonders deutlich haben sich die Privatschulnutzungsquoten nach der Bildung der Eltern auseinanderentwickelt. In Westdeutschland gab es im Jahr 1995 noch gar keine Unterschiede: Kinder aus akademischen Elternhäusern gingen mit einem Anteil von knapp vier Prozent nicht häufiger auf eine Privatschule als Kinder, deren Eltern keine Berufsausbildung haben. Ganz anders die Situation im Jahr 2015: Fast 17 Prozent der Akademikerkinder besuchten zu diesem Zeitpunkt eine private Schule. Zwar gingen auch Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern öfter auf eine Privatschule als 20 Jahre zuvor, mit sieben Prozent waren es jedoch deutlich weniger als aus bildungsnahen Elternhäusern. Noch gravierender war die Entwicklung im Osten Deutschlands: Dort gingen Kinder von Eltern ohne Berufsausbildung im Jahr 1995 sogar etwas häufiger auf eine Privatschule als Kinder mit Akademikereltern. 20 Jahre später lagen die Anteile der Privatschulnutzung bei gut vier beziehungsweise 23 Prozent zugunsten der Akademikerelternhäuser.

In Ostdeutschland werden auch mit Blick auf die Haushaltseinkommen die Unterschiede in der Privatschulnutzung immer größer. Fast 21 Prozent der Kinder aus Haushalten, die zu den 20 Prozent der Haushalte mit dem höchsten Einkommen gehören, gingen 2015 auf eine Privatschule. Aus den Haushalten, die bei den Haushaltseinkommen zu den untersten 20 Prozent gehören, waren es nur gut acht Prozent. 20 Jahre zuvor gab es diesen Nutzungsunterschied nicht. Schriebe man die Entwicklungen fort, würden Kinder aus einkommensstarken und bildungsnahen Haushalten in den kommenden Jahren einen immer größeren Anteil der PrivatschülerInnen ausmachen.

Zunehmend getrennte Lernumwelten sollten verhindert werden

Das deutsche Grundgesetz verlangt, dass sich Privatschulen ihre SchülerInnen nicht nach den „Besitzverhältnissen“ der Eltern aussuchen dürfen – das Schulgeld muss also für alle Familien zu schultern sein. Damit sind bereits wichtige Grundlagen geschaffen, um eine zu große Differenzierung der Schülerschaft zu verhindern. Um dem zunehmenden Trend einer sozialen Segregation entgegenzuwirken, sind weitere Maßnahmen möglich. Unter anderem könnten beispielsweise Höchstbeträge beim Schulgeld oder eine Einkommensstaffelung verbindlich vorgeschrieben werden. Bisher ist das nur in einzelnen Bundesländern der Fall. „Wenn es auch künftig neben öffentlichen Schulen private Schulen geben soll, müssen jedoch die öffentliche Förderung und andere Regelungen einen fairen Wettbewerb zwischen beiden Schultypen ermöglichen“, sagt C. Katharina Spieß. Letztlich gehe es darum, öffentliche und private Schulen gleichermaßen für Kinder aus allen Haushalten attraktiv zu machen, um die soziale Segregation einzudämmen, wenn getrennte Lernumwelten vermieden werden sollen.

Studie im DIW Wochenbericht 51+52/2018

Interview mit C. Katharina Spieß: „Besuch einer Privatschule hängt immer stärker von der Bildung der Eltern ab“ (Print und Audio)

Quelle: Information Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 19.12.2018

Das Entgelttransparenzgesetz soll die Benachteiligung von Frauen beseitigen. Doch es entfaltet bislang kaum Wirkung, nur eine Minderheit der Unternehmen ist bislang aktiv geworden. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES Berlin).* Nötig sind strengere Auflagen und spürbare Sanktionen.

Frauen müssen im gleichen Betrieb für gleiche und gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie Männer. Das soll das seit Mitte 2017 geltende Entgelttransparenzgesetz sicherstellen. Allerdings: Das Gesetz zeigt bisher „keine spürbaren Effekte“, schreiben Dr. Helge Baumann, Dr. Christina Klenner und Dr. Tanja Schmidt in ihrer Untersuchung. Die Forscherinnen und Forscher haben analysiert, was sich aus der Sicht von Betriebsräten, die an der WSI-Betriebsrätebefragung 2018 teilgenommen haben, in den ersten Monaten nach der Einführung des Gesetzes getan hat. Die Ergebnisse seien repräsentativ für Betriebe mit Betriebsrat und mindestens 20 Beschäftigten.

Nach dem Entgelttransparenzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Männern und Frauen für vergleichbare Arbeit gleich viel zu zahlen. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten – also für etwa ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland – gilt zusätzlich ein „individueller Auskunftsanspruch“, der in einem zweiten Schritt Anfang 2018 in Kraft getreten ist. Danach können Beschäftigte verlangen, dass ihnen der Arbeitgeber das durchschnittliche Gehalt der Kollegen des jeweils anderen Geschlechts nennt, die eine ähnliche Arbeit leisten. Dadurch sollen bestehende Ungerechtigkeiten offengelegt und schließlich beseitigt werden. Für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten weitere Vorgaben: Sie sollen regelmäßig überprüfen, wie es um die Entgeltgleichheit im Unternehmen steht, und dazu einen Bericht erstellen.

Ein Großteil der Unternehmen hat zum Zeitpunkt der Befragung, sieben bis zehn Monate nach Inkrafttreten, noch keine Aktivitäten zur Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes unternommen. In nur zwölf Prozent der Betriebe ist die Geschäftsführung von sich aus aktiv geworden. „Offenbar fühlte sich nur ein kleiner Teil der Betriebe von der Aufforderung angesprochen, im Betrieb für Entgeltgleichheit zu sorgen“, schreiben Baumann, Klenner und Schmidt. Am höchsten ist dieser Anteil in mittelgroßen Betrieben mit 201 bis 500 Beschäftigten: hier haben 19 Prozent der Betriebe etwas unternommen. Die großen Unternehmen ab 501 Beschäftigten kommen auf 18 Prozent (siehe auch Abbildung 1 in der Studie; Link unten). Unabhängig von der Betriebsgröße sind Unternehmen, in denen Betriebsräte nach eigenem Bekunden ein „sehr gutes Verhältnis zur Geschäftsleitung“ haben, bei der Umsetzung des Gesetzes weiter.

Auch die Beschäftigten selbst zögern noch: In 13 Prozent der mittelgroßen Betriebe hat sich mindestens eine Person einen bis vier Monate nach Inkrafttreten des Auskunftsanspruchs an den Betriebsrat gewandt, um ihr Gehalt überprüfen zu lassen. Bei den großen Unternehmen sind es immerhin 23 Prozent, die von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht haben (Abbildung 2). Die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte ihr Gehalt überprüfen lassen, steigt deutlich, wenn im Betrieb viele Hochqualifizierte arbeiten. Der Frauenanteil spielt dagegen keine Rolle.

In gut einem Drittel der Betriebe mit Betriebsrat wurden die Entgelte von Frauen und Männern in den letzten zwei Jahren vor der Befragung, teilweise bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes, auf Ungleichheit überprüft. Insgesamt taten das aber nur rund 10 Prozent mit anerkannten externen oder statistischen Prüfverfahren, wie es das Gesetz fordert.

Betriebe mit einer jungen Belegschaft haben überdurchschnittlich oft Prüfungen vorgenommen. Außerdem haben Betriebe, die sich nach Einschätzung der Betriebsräte bemühen, „dass die Mitarbeiter gerne hier arbeiten“, und die bestrebt sind, die „Arbeit menschengerecht zu gestalten“, häufiger die Entgelte überprüft. Gelten Betriebsvereinbarungen zu Gleichstellung und Antidiskriminierung oder zu Familienfreundlichkeit, geht das ebenfalls mit überdurchschnittlich häufigen Überprüfungen einher. „Das lässt den Schluss zu“, schreiben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, „dass Prüfungen eher in gut mitbestimmten Betrieben, die ihre Personalpolitik in starkem Maße auf die Belange der Beschäftigten ausgerichtet haben und so auch Personal anziehen und binden wollen, durchgeführt worden sind“.

Die Forscher raten dazu, das Entgelttransparenzgesetz verbindlicher auszugestalten. Dazu gehöre erstens, die Prüfung der betrieblichen Gehaltsstrukturen nicht nur zu empfehlen, sondern verpflichtend zu machen. Dazu gehöre zweitens, die Hürden für den individuellen Auskunftsanspruch zu verkleinern und Beschäftigte in kleineren Betrieben einzubeziehen. Für Verstöße gegen die gesetzlichen Verpflichtungen müsse das Gesetz „wirksame Sanktionen“ vorsehen, die es bisher überhaupt nicht gebe.

*Helge Baumann, Christina Klenner, Tanja Schmidt: Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. Wie wird das Entgelttransparenzgesetz in Betrieben umgesetzt? Eine Auswertung der WSI-Betriebsrätebefragung 2018 (pdf)

Quelle:Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftungvom 11.01.2019

Überbelegungsquote mit 16 % im EU-Durchschnitt deutlich höher

7% der Bevölkerung in Deutschland lebten 2017 in einer überbelegten Wohnung. Das heißt, der Haushalt verfügte über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl. Wie das Statische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die bundesweite Überbelegungsquote im Vergleich zum Vorjahr stabil.

Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn es mindestens einen der folgenden Räume nicht gibt:

  • einen Gemeinschaftsraum,
  • einen Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
  • einen Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren,
  • einen Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
  • einen Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
  • einen Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.

Beispiele für eine Überbelegung wären Wohnungen, in denen:

  • sich drei Kinder ein Kinderzimmer teilen,
  • sich Bruder und Schwester, beide im Teenageralter, ein Kinderzimmer teilen,
  • Eltern das Wohnzimmer gleichzeitig als ihren Schlafraum nutzen.

Besonders von Überbelegung betroffen waren in Deutschland armutsgefährdete Personen sowie Alleinerziehende und ihre Kinder (jeweils 19%). Erwachsene mit ausländischem Pass (17%) lebten ebenfalls deutlich häufiger auf engem Raum als Erwachsene mit deutschem Pass (6%). In Städten war die Bevölkerung mit einem Anteil von 11% rund drei Mal so häufig von Wohnraummangel betroffen wie in ländlichen Gebieten (4%).

Vergleichsdaten der EU-Statistikbehörde Eurostat zeigen, dass in den Nachbarländern der Wohnraummangel im Jahr 2017 zum Teil noch deutlich größer war. So lebten zum Beispiel in Polen 41% der Bevölkerung in einer überbelegten Wohnung. In Österreich waren es 15% und in Frankreich 8% der Bevölkerung. Niedriger als in Deutschland lag die Quote in den Niederlanden (4%). EU-weit am geringsten waren die Überbelegungsquoten in Zypern und Malta (je 3%). Der EU-Durchschnitt betrug 16%. Ebenso wie in Deutschland war im EU-Durchschnitt die Überbelegungsquote unter armutsgefährdeten Personen und Erwachsenen mit ausländischem Pass (je 27%) sowie Alleinerziehenden und ihren Kindern (23%) überdurchschnittlich hoch.

Die Ergebnisse zur Überbelegung stammen aus der europaweiten Erhebung EU-SILC und können in der Eurostat-Datenbank im EU-Vergleich sowie nach Einkommen, nach Haushaltstyp, nach Staatsbürgerschaft und nach Verstädterungsgrad abgerufen werden. Daten für einzelne Städte und Gemeinden liegen nicht vor.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 14.01.2019

Seit 25 Jahren steigt die Zahl privater Schulen in Deutschland kontinuierlich an. Im Schuljahr 2017/2018 gab es 5839 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht das 81% mehr als im Schuljahr 1992/1993 (3232).

Die Anzahl der Privatschulen erhöhte sich sogar dann noch weiter, als die Gesamtzahl aller Schulen Ende der 1990er Jahre aufgrund der drastisch gesunkenen Geburtenzahlen zurückging. So hat sich die Zahl der Schulen insgesamt von 2000 bis 2017 um 19% verringert. Die Anzahl der Privatschulen stieg dagegen im selben Zeitraum um 43%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 08.01.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heutigen Verhandlung* des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Sanktionen im SGB II erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wir hoffen, dass das BVerfG endlich Farbe bekennt und verbindlich klärt, ob Kürzungen der Grundsicherung vereinbar sind mit dem Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Statt auf Sanktionen, sollte stärker auf die persönliche Beratung und Betreuung gesetzt werden. Nur das kann die Betroffenen tatsächlich näher an den Arbeitsmarkt heranführen. Die AWO fordert außerdem, dass das Sanktionssystems hinsichtlich von Bedarfsgemeinschaften entschärft wird. Dies wäre ein wichtiger und längst überfälliger Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut.“

Das derzeitige Sanktionssystem im SGB II geht davon aus, dass Leistungsbeziehende aktiviert und diszipliniert werden müssen, um ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen. „Dass diese Regelungen in der Praxis greifen, darf bezweifelt werden“, kritisiert Stadler. Tatsächlich gibt es nur wenige Erkenntnisse darüber, ob und wie Sanktionen wirken. Eine besonders negative Regelung besteht für junge Menschen. „Die schärferen Sanktionsregelungen für die unter 25-Jährigen lehnen wir entschieden ab“, betont Stadler. Jungen Menschen kann quasi alles – von der Unterkunft bis zur Heizung –wegsanktioniert werden. Diese Sanktionspraxis verschärft deren ohnehin schwierigen sozialen Verhältnisse und führt oft zu einer Isolation oder gar zur Wohnungslosigkeit. „Das Vertrauen der jungen Menschen in staatliche Institutionen darf nicht aufgegeben werden, denn einzig und allein auf Leistungskürzungen zu setzten, ist der falsche Weg“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

*Zum Hintergrund: Nachdem das BVerfG einen Vorlagebeschluss aus dem Jahr 2015 aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte, hat die 15. Kammer des SG Gotha die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen im SGB II mit Beschluss vom 02. August 2016 erneut in Zweifel gezogen. Die Richter meinen, dass Sanktionen zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit der Sanktionierten führen und damit gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie gegen die Freiheit der Berufswahl verstoßen. In der Praxis der Jobcenter geht der Großteil der Sanktionen auf sog. Meldeversäumnisse zurück, etwa weil Leistungsbeziehende ohne Begründung nicht zum vereinbarten Gespräch erscheinen. Diese machen in der Praxis drei Viertel der Fälle aus. Komplett streichen können die Jobcenter die Hartz IV-Leistung nur im Ausnahmefall, auf Antrag gibt es dann Lebensmittelgutscheine.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.01.2019

Nach den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen haben sieben Prozent der Bevölkerung in Deutschland zu wenig Platz zum Leben. Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis, doch in einer Wohnung zu leben, die den eigenen Bedürfnissen entspricht und zugleich bezahlbar ist, wird für immer mehr Bürgerinnen und Bürger zu einem kaum realisierbaren Traum. Wir benötigen drei Sofortmaßnahmen für mehr angemessenen Wohnraum: ein höheres Wohngeld, eine wirksamere Mietpreisbremse und einen verstärkten sozialen Wohnungsbau. Darüber hinaus ist es notwendig, Energie- und Wasserpreise sozial auszugestalten. Wohngeld und die Kosten der Unterkunft und Heizung müssen außerdem regelmäßig an die Lebensrealität der Menschen angepasst werden.“*

Wie die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen, sind von Überbelegung besonders armutsgefährdete Personen sowie Alleinerziehende und ihre Kinder betroffen. Auch Erwachsene mit ausländischem Pass lebten ebenfalls deutlich häufiger auf engem Raum als Erwachsene mit deutschem Pass.

Als eine der Maßnahmen gegen die zunehmende Verknappung des Wohnraums in Ballungsgebiete, wo die Bevölkerung rund drei Mal so häufig von Wohnraummangel betroffen ist, wie in ländlichen Gebieten, spricht sich die AWO u.a. auch für eine kritische Betrachtung des Mietspiegels aus. Die Geltungsdauer des Mietspiegels sollte von derzeit zwei Jahren verlängert werden, damit in diesen kurzen Betrachtungszeitraum Neuvermietungen nicht mehr so stark zu Ungunsten der Mieterinnen und Mieter hineinwirken. Zudem fordert die AWO die öffentlichen Investitionen des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu stärken und den Rückgang des Angebots an Sozialwohnungen zu stoppen. Ebenso sollte die Bodenspekulation eingedämmt werden. Derzeit schlagen sich Spekulationsgewinne in Bau- und Mietpreisen nieder, was zu großen sozialen Problemen führt und die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es in Deutschland und Europa eine Vielzahl überbelegter Wohnungen. Das bedeutet, der Haushalt verfügt über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl. Eine ausführliche Positionierung* zum Thema „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ hat die AWO 2018 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.01.2019

Zum Jahresanfang erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Für die AWO hat ein ganz besonderes Jahr begonnen – sie wird 100 Jahre alt. Damals wie heute wird sie gebraucht, um denjenigen eine Stimme zu geben, die nicht immer für sich selbst eintreten können oder schlicht nicht gehört werden. Unsere Gesellschaft basiert auf dem Ziel von sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit. In einer älter und zunehmend verunsicherter werdenden Gesellschaft braucht es eine funktionierende soziale Infrastruktur im Quartier, von Kindertagesstätten, über Beratungseinrichtungen bis hin zu Seniorenzentren. Dafür setzt sich die AWO ein.“

Die Politik des Jahres 2019 wird im Zeichen der Europawahl, aber auch mehrerer deutscher Landtagswahlen stehen. „Wir müssen einen Rechtsruck befürchten. Umso wichtiger ist es, die bundesdeutsche Gesellschaft zusammenzuhalten. Es gibt zu viele Menschen, die nicht an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben konnten“, kritisiert Wolfgang Stadler und fügt hinzu: „Die zunehmende Ungleichheit untergräbt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und entlädt sich in einem Zulauf zu politischen Extremen. Angesichts dieser Entwicklung muss es die Aufgabe der Politik sein, das verloren gegangene Vertrauen der Menschen in den demokratischen und sozialen Rechtsstaat wieder zurückzugewinnen.“

Auch im Jahr 2019 sind die Anliegen, mit denen Marie Juchacz 1919 die Arbeiterwohlfahrt gegründet und ihr Selbstverständnis und ihren Anspruch geprägt hat, wieFrauenrechte, Vielfalt, Teilhabe, Menschenwürde, Gerechtigkeit und Solidarität, die Themen, für die sich die AWO engagiert. Dazu kommen neue gesellschaftliche Herausforderungen, die beispielsweise aus dem demografischen Wandel resultieren. So gibt es einerseits eine steigende Nachfrage nach sozialen Dienstleistungen beispielsweise für ältere Menschen sowie für die Betreuung von Kindern und andererseits einen wachsenden Fachkräftemangel, der in vielen Einrichtungen und Diensten schon heute spürbar ist. „Die AWO wird sich den Herausforderungen stellen und ihre knapp 100 Jahre Erfahrung in der sozialen Arbeit auch für die Zukunft bestmöglich nutzen“, erklärt Wolfgang Stadler abschließend.

Unter dem Motto 100 Jahre AWO – Erfahrung für die Zukunft – startet die AWO in ihr 100. Jubiläumsjahr. Mit ihrer annähernd 100-jährigen Geschichte zählt sie zu den ältesten Wohlfahrtsverbänden in Deutschland. Mehr Informationen dazu gibt es unter: www.100JahreAWO.org.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.01.2019

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt das nun im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellte Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen/Erzieher“. Der Vorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler, erklärt dazu:

„Dass Menschen mit Interesse am Erzieherberuf bislang zunächst kein Ausbildungsgehalt bekamen oder sogar Schulgeld zahlen mussten, hat viele Interessenten abgeschreckt. Der Erzieherberuf braucht mehr Anerkennung. Eine vergütete und praxisintegrierte Ausbildung ist deshalb genau so zu begrüßen wie die vorgesehene professionelle Praxisanleitung und die Möglichkeit, durch Weiterqualifikation finanziell zu profitieren. Das Bundesprogramm setzt hier an der richtigen Stelle an: Die Maßnahmen sind eine wichtige Weichenstellung für die Aufwertung des Berufsfeldes und damit auch für die Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung. Das Bundesfamilienministerium selbst prognostiziert aber, dass bis 2030 fast 200.000 Fachkräfte in Kitas fehlen werden. Da kann dieses Paket nur der erste Schritt sein. Es müssen schnell weitere Maßnahmen folgen, die den Beruf attraktiver machen.“

Das Bundesprogramm baut auf drei Säulen auf. Der größte Baustein stellt die praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieher und Erzieherinnen dar. Hier sollen ab dem Ausbildungsbeginn 2019 bis zu 5000 Fachschüler gefördert werden. Weiterhin soll durch das Bundesprogramm die Praxisanleitung gefördert werden, sodass die Fachschüler eine professionelle Anleitung während der Praxisphasen erhalten. Bereits berufstätige Erzieher können weiter von dem dritten Baustein, einem Aufstiegsbonus für herausgehobene Aufgaben, profitieren.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.12.2018

Unter dem Motto 100 Jahre AWO – Erfahrung für die Zukunft – startet die AWO heute an ihrem 99. Geburtstag in ihr 100. Jubiläumsjahr. Die Arbeiterwohlfahrt wurde am 13. Dezember 1919 auf Initiative von Marie Juchacz gegründet. Mit ihrer annähernd 100-jährigen Geschichte zählt die AWO zu den ältesten Wohlfahrtsverbänden in Deutschland. „Das Gesicht unserer Gründerin Marie Juchacz ist das Gesicht unserer Jubiläumskampagne, unsere Kernthemen sind die Anliegen, mit denen Marie Juchacz das Selbstverständnis und den Anspruch der AWO geprägt hat:Frauenrechte, Vielfalt, Gegen Almosen – Für Teilhabe, Menschenwürdiges Leben, Gerechtigkeit und Solidarität“, erklärt der AWO Präsident Wilhelm Schmidt. Den Start in das Jubiläumsjahr wird online durch verschiedene Aktionen begleitet.

Die Jubiläumskampagne wird mit einer Jubiläumswebseite www.100JahreAWO.org das gesamte Jahr begleitet. In den verschiedenen Social-Media-Kanälen werden regelmäßig Berichte, Portraits, kurzweiligen Informationen und Bildformate veröffentlicht. Jeder der zwölf kommenden Monate widmet sich einem sozialpolitischen Thema. Bundesweit wird es eine Vielzahl an Aktionen geben.Die Veranstaltungen sind so vielfältig, wie die AWO. Von politischen Tagungen, über Stadtfeste, Karnevalsbeteiligungen bis zur Teilnahme an Sportveranstaltungen natürlich im AWO-Dress.

Die Not der Armen und vieler Frauen während des ersten Weltkrieges brachte Marie Juchacz zur Gründung der AWO. Durch diese Erfahrungen geprägt, setzte Marie Juchacz 1919 ihreIdee um, eine sozialdemokratische Wohlfahrtspflege zu gründen. DerParteiausschuss der SPD stimmte der Gründung des „Hauptausschusses für Arbeiterwohlfahrt“ zu. Dieser sollte die sozialen Anliegen der Arbeiterschaft in der Wohlfahrt durchsetzen. Juchacz kämpfte für das Frauenwahlrecht, leistete Widerstand gegen die Nationalsozialisten, musste ins Exil fliehen und setzte sich ihr Leben lang für diejenigen ein, die in der Gesellschaft keine Stimme hatten.

Die Motive ihres Wirkens fasst Marie Juchacz selbst 1927 so zusammen: „Der Gedanke der Solidarität, der alle Zweige der Arbeiterbewegung so wundervoll belebt, ist auch die Triebfeder unseres gemeinsamen Handelns zum Wohle hilfsbedürftiger Menschen. Der Starke soll mit eintreten für den Schwachen zum Wohle des Ganzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.12.2018

„Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit im Kampf gegen Kinderarmut“, kommentiert die Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, Britta Altenkamp, den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die Einführung der Kindergrundsicherung erneut zu vertagen. Bereits im Dezember 2017 hatte die 94. ASMK beschlossen, bis zur 95. Konferenz ein Grobkonzept einer Kindergrundsicherung zu entwickeln und dabei auch die Umsetzung aufzuzeigen.

„Indem nun weiter in einer Arbeitsgruppe sondiert werden soll, wurde erneut eine wichtige Chance vertan, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Wenn die Sozialminister*innen nicht willens sind, die politischen und rechtlichen Fragestellungen zu lösen, laden wir sie herzlich ein, ihre Fragen zu beantworten. Das Bündnis Kindergrundsicherung hat nämlich ein Konzept für die Umsetzung. Wir dürfen nicht noch mehr Zeit tatenlos verstreichen lassen“, so Britta Altenkamp.“

Jürgen Otto, Geschäftsführer des AWO Bezirksverbands Niederrhein betont, „dass alleine in Nordrhein-Westfalen jedes fünfte Kind in Armut lebt. Trotz aller Maßnahmen und Programme steigt die Kinderarmut – nicht nur in NRW – kontinuierlich an. Ein kompletter Systemwechsel bei den kindorientierten Leistungen ist daher jetzt erforderlich. Es bleibt zu hoffen, dass die ASMK unter dem Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns mehr Mut aufbringt als unter dem Vorsitz NRWs und den Weg für die Kindergrundsicherung frei macht“, wünscht sich Jürgen Otto.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 07.12.2018

Im Jubiläumsjahr 100 Jahre Frauenwahlrecht sitzen gerade mal 30,9 Prozent weibliche Abgeordnete im Bundestag. In den Länderparlamenten sieht es teilweise noch schlechter aus. Die Hoffnung, dass Frauen schon „von allein“ mit jeder Wahl mehr repräsentiert sind, hat sich zerschlagen. Zurecht wird die Forderung nach einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen lauter – und zwar in nahezu allen politischen Parteien. Erste Schritte, dies zu erreichen, nennt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in einem heute veröffentlichten Positionspapier. Der djb fordert darin konkrete – auch gesetzliche – Maßnahmen zur Förderung von Parität in den Parlamenten.

„Wenn Parteien Frauen deutlich seltener zur Wahl stellen als Männer – auch dann, wenn es geeignete Bewerberinnen um Mandate gibt -, kann der Staat das auf Dauer nicht hinnehmen. Das ergibt sich nicht zuletzt aus dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes. Die Wahlchancen von Frauen müssen gewährleistet und ihre strukturelle Benachteiligung in der deutschen Politik beseitigt werden. Solange eine Anpassung des Wahlrechts mit dem Ziel der Förderung von Parität aussteht, müssen der Gesetzgeber und die politischen Parteien das schon heute Mögliche tun. Auch die Parteien sind verfassungsrechtlich der Gleichberechtigung verpflichtet. Die heute präsentierten Vorschläge sind mit dem entsprechenden politischen Willen ohne weiteres umsetzbar.“, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Als wichtigen ersten Schritt schlägt der djb vor, im Parteiengesetz festzulegen, dass „Frauen bei der Aufstellung der Kandidaturen für politische Wahlen geeignet gefördert werden“ müssen. Die Verpflichtung aller Parteien zu geeigneten Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit wäre damit ausdrücklich im Parteiengesetz verankert. Sie ist durch Regelungen in den Satzungen der Parteien zu erfüllen. Außerdem sollen Parteien, deren Wahllisten einen Frauenanteil von 35 Prozent aufwärts enthalten, im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung belohnt werden. Der djb macht sich schließlich dafür stark, eine Frauenquote von 40 Prozent für die Besetzung von parlamentarischen Ausschüssen und Unterausschüssen in den Geschäftsordnungen der Parlamente zu verankern. Damit würden die Parlamente sich zu Grundsätzen bekennen, die für die Besetzung von Gremien der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft längst etabliert sind.

Gleichzeitig wendet sich Wersig gegen Stimmen im politischen Prozess, die gesetzliche Maßnahmen ablehnen und Frauen auffordern, sich mehr in Parteien zu engagieren: „Das Engagement ist nicht das Problem. Politisch engagierten Frauen kann nicht die Schuld für strukturelle Diskriminierung zugeschoben werden. Die Parteien haben in unserer Demokratie eine Verantwortung, nicht nur um Wählerinnen zu werben, sondern auch um Kandidatinnen. Gesetzliche Maßnahmen, die dafür sorgen, sind möglich und angesichts der Situation auch nötig.“

Das ausführliche Forderungspapier finden Sie unter: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K5/st19-02/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 11.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Sanktionen im SGB II“ ein Ende der Hartz-IV-Sanktionen gegen Familien mit minderjährigen Kindern. Von den Kürzungen der Bezüge ihrer Eltern sind Monat für Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen, besonders dann, wenn beispielsweise bei einer Kürzung der Kosten für die Unterkunft Wohnungslosigkeit droht. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen.

„Wenn den Eltern die Hartz-IV-Leistung gekürzt wird, leiden Kinder und Jugendliche zwangsläufig mit darunter. Das grenzt an Sippenhaft. Schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet und entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum. Raum für weitere Einsparungen besteht bei den Kindern also nicht mehr. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es sogar Hartz-IV-Empfänger mit Kindern, bei denen für die Eltern gar keine Zahlungen mehr geleistet werden. Diese Sanktionen treffen Kinder in sozialer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht besonders hart“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Sanktionen im SGB II“.

Auch unabhängig vom Ausgang des Verfahrens plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Reform der Hartz-IV-Gesetze, damit Familien mit minderjährigen Kindern zukünftig von Hartz-IV-Sanktionen ausgenommen werden. Diese Reform sollte einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund, Länder und Kommunen, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention in diesem Jahr die Kinderrechte zu einer Leitlinie von Politik, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln zu machen. „Wer verantwortlich handeln und dabei vor den zukünftigen Generationen bestehen will, muss die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen als einen ,vorrangigen Gesichtspunkt‘ für politisches Handeln in den Blick nehmen. Dazu sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem Kinderrechte im Grundgesetz verankert, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg gebracht sowie eine deutliche Stärkung des Bildungssektors in Angriff genommen werden. Auch wenn es seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention vor fast 30 Jahren eine Reihe von Verbesserungen gegeben hat, müssen wir der deutschen Gesellschaft in der Gesamtschau eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen attestieren“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Deswegen kommt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz besondere Bedeutung zu. Denn die Kinderrechte leiden in Deutschland noch immer unter einem gravierenden Umsetzungsdefizit. „Bisher sind die übergreifenden Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch nicht vollumfänglich in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis verwirklicht. Das Prinzip dieser Konvention, dass nämlich Kinder Träger eigener Rechte sind, muss sich auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gleichrangig festgeschrieben werden. Gerade eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen folgt darüber hinaus auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung zu Jahresbeginn nachdrücklich dazu auf, neben der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz weitere wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland auf den Weg zu bringen. „Dazu gehört eine wirksame soziale Absicherung von Kindern ebenso wie gute Bildungschancen für alle Kinder. Es reicht es nicht aus, Kinderfreundlichkeit in Sonntagsreden immer wieder zu beschwören. Gerade die Politik hat entscheidenden Anteil und Verantwortung für die Gestaltung und finanzielle Absicherung einer kinderfreundlichen, und damit zukunftsfähigen Gesellschaft, die auf eine Stärkung nachwachsender Generationen angewiesen ist“, so Krüger.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, für die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich grundlegende Reformschritte in die Wege zu leiten und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Dazu braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation im Rahmen einer Gesamtstrategie ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kinder und Jugendliche einerseits materiell absichert und zugleich eine nachhaltige soziale Infrastruktur gewährleistet. Die zum 1. Januar 2019 vorgesehene Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder und Jugendliche um fünf bzw. sechs Euro ist nach Ansicht des Verbandes angesichts des nachhaltigen Problems der Kinderarmut in Deutschland nicht mal mehr ein Tropfen auf den heißen Stein.

„Durch ein Bundeskinderteilhabegesetz könnten arme Kinder und Jugendliche in Deutschland besser erreicht werden und die ihnen zustehenden Sozialleistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Ein Gesetz, das auf der einen Seite transparent Rechtsansprüche auf Förderung und Teilhabe sicherstellt und auf der anderen Seite regelt, wie die Kommunen vom Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und Teilhabeleistungen vor Ort umsetzen, könnte armutsbetroffene Kinder und Jugendliche nachhaltig aus der Armutsfalle herausführen. Es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob arme Kinder und Jugendliche gut versorgt und gefördert werden. Der föderale Flickenteppich der regionalen Armutsbekämpfung muss mit einer bundesweiten Gesamtstrategie beendet werden. Sofern eine Änderung des Grundgesetzes zur wirkungsvollen Umsetzung eines solchen Vorhabens notwendig ist, sollte diese zügig in Angriff genommen werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung mit dem Referentenentwurf für ein „Starke-Familien-Gesetz“ armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick nehmen will. „Aber leider bleiben die vorgesehene Reform des Kinderzuschlags und die beabsichtigen Änderungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes auf nicht einmal halber Strecke stehen. Ein generelles Manko bleibt beispielsweise, dass der Kinderzuschlag weiter zu kompliziert bleibt, und eine automatische Auszahlung nicht in Angriff genommen wird. Beim Bildungs- und Teilhabegesetz beschränken sich die Reformen nur auf den schulischen Bereich, der Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen bleiben außen vor. Hier wünschen wir uns mehr Mut von der Bundesregierung für einen großen Wurf bei der Armutsbekämpfung von Kindern und Jugendlichen. Dazu gehören auch eine entsprechende Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben“, so Krüger weiter.

Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.12.2018

Die nach einer aktuellen Studie der Beratungsgesellschaft EY enorm gestiegene Angst der Deutschen, im Alter zu verarmen, sei mehr als begründet, betont der Paritätische Gesamtverband mit Verweis auf seinen aktuellen Armutsbericht. Um Altersarmut wirksam zu bekämpfen, fordert der Verband ein umfassendes Maßnahmenpaket: Von einer Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent bis zur Erhöhung der Regelsätze in der Altersgrundsicherung von 424 Euro auf 628 Euro.

Nach dem Paritätischen Armutsbericht sind ein Viertel der erwachsenen Armen in Deutschland in Rente oder Pension. Damit stellen Rentner*innen und Pensionär*innen derzeit hinter den Erwerbstätigen die zweitgrößte Gruppe in dieser Population. Nach Einschätzung des Paritätischen werde die Altersarmut geradezu zwangsläufig weiter zunehmen, wenn nicht umgehend politisch gegengesteuert wird.

„In den nächsten Jahren werden viele Langzeitarbeitslose und Menschen aus dem Niedriglohnsektor ins Rentenalter kommen. Für viele von ihnen ist der Weg in die Altersarmut vorprogrammiert“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Politik und vermeintliche Experten haben das Thema nicht ernst genommen oder in unverantwortlicher Weise schön geredet. Angesichts der vorliegenden Daten gibt es keinerlei Entschuldigung mehr für ein Nichtstun oder für Unzulänglichkeiten in der Bekämpfung von Armut im Alter und bei Erwerbstätigen“, so Schneider.

Die aktuellen Neuregelungen bei den Erwerbsminderungsrenten und der so genannten Mütterrente stellten zwar Verbesserungen dar, reichen aber aus Sicht des Verbandes bei weitem nicht aus, um dem Problem gerecht zu werden und Altersarmut wirksam zu vermeiden. Eine erfolgreiche Gesamtstrategie müsse bereits im Erwerbsleben ansetzen und insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung stärken, fordert der Paritätische. Im Detail reichen die Forderungen des Verbandes von einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns auf 12,63 Euro über die Streichung der Riester-Unterstützung bis zur Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und eine umfassende Reform der Altersgrundsicherung.

Der aktuelle Armutsbericht ist im Internet zu finden unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 02.01.2019

Ein Drittel der erwachsenen Armen in Deutschland ist erwerbstätig, jede*r vierte arme Erwachsene ist in Rente oder Pension und nur ein Fünftel ist arbeitslos, so nur einer der vielen brisanten Befunde des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Der Verband, für den die Paritätische Forschungsstelle mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels (DIW) gerechnet hat, legt mit dem Bericht eine aktuelle Bestandsaufnahme der Armut in Deutschland vor. Ein Novum ist, dass der Bericht unter anderem erstmals der Frage nachgeht, wer die rund 13,7 Millionen Menschen, die in Deutschland in Armut leben, faktisch sind. Er räumt dabei mit diversen Klischees und Vorurteilen auf. So trifft offenbar auch die gängige Formel, Bildung allein schütze vor Armut, nicht zu: Wie die Analyse des Paritätischen zeigt, weisen fast drei Viertel der ab 25-jährigen Armen ein mittleres oder sogar hohes Qualifikationsniveau auf.

„Es ist Zeit, dass populäre, aber falsche Bilder über Armut in Deutschland korrigiert werden. Der Bericht zeigt, dass eine Neujustierung des armutspolitischen Instrumentariums dringend nötig ist“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Mit Blick auf den hohen Anteil Erwerbstätiger (33,2 %) und Rentnerinnen und Rentner (24,8 %) unter der Gesamtheit der erwachsenen Armen sei es fatal, dass die Politik regelmäßig auf die vergleichsweise unterdurchschnittlichen Armutsrisikoquoten dieser Bevölkerungsgruppen verweise und das Problem der Altersarmut und der Armut trotz Arbeit herunterzuspielen versuche. „Angesichts der vorliegenden Daten gibt es keinerlei Entschuldigung mehr für ein Nichtstun oder für Unzulänglichkeiten in der Bekämpfung von Armut im Alter und bei Erwerbstätigen“, so Schneider. Armut trotz Arbeit sei dabei entgegen der weit verbreiteten Annahme keinesfalls hauptsächlich ein Problem von Minijobs, so ein weiterer Befund. „Minijobber machen nur etwas mehr als ein Viertel der erwerbstätigen Armen aus. Die ganz überwiegende Mehrheit ist mehr als nur geringfügig tätig und 41 Prozent sind sogar voll erwerbstätig. Armut geht jedoch vergleichsweise oft mit befristeter Beschäftigung und Zeit- bzw. Leiharbeit einher“, erläutert Schneider.

Der Armutsbericht des Paritätischen enthält weiterhin auch Befunde zur „klassischen Betrachtung“ von Armut, die bestätigen, dass insbesondere Arbeitslose, Alleinerziehende, Menschen mit geringem Qualifikationsniveau und Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich oft von Armut betroffen sind. Dass hier auch nach Jahren aller politischen Absichtsbekundungen zum Trotz keine Verbesserung erkennbar ist, sei ein „politischer Skandal“, so der Verband. Insbesondere die Kinderarmut ist laut Paritätischem Armutsbericht anhaltend und alarmierend hoch: Nicht nur jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut, sondern auch jeder fünfte arme Mensch in diesem Land ist ein Kind. Wie die Analysen der Paritätischen Forschungsstelle zeigen, steigt bei Alleinerziehenden dabei das Risiko der Einkommensarmut, desto jünger die Kinder sind: Weit über die Hälfte (56%) der Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern unter 15 Jahren, leben in Armut.

Angesichts der Befunde fordert der Paritätische eine Neujustierung der Armutspolitik, die künftig deutlich breiter verstanden und ausgerichtet sein müsse. „Die Bekämpfung von Kinderarmut und insbesondere der Armut unter Alleinerziehenden, Arbeitslosen und Migranten ist mitnichten obsolet oder zweitrangig. Klar ist jedoch auch: Die armutspolitische Agenda muss deutlich breiter werden. Armut wird niemals in der Breite bekämpft werden können, ohne entsprechende Reformen in der Alterssicherung, ohne eine anspruchsvolle Arbeitsmarkt- und Mindestlohnpolitik und ohne einen Familienlastenausgleich, der arbeitende Eltern zuverlässig vor Armut schützt“, fordert Schneider.

Für das kommende Frühjahr kündigt der Paritätische einen großen Armutskongress an, der gemeinsam mit DGB, AWO und Nationale Armutskonferenz ausgerichtet und von zahlreichen Organisationen unterstützt wird.

Das Pressestatement von Ulrich Schneider finden Sie hier: 181213_Armutsbericht2018_Pressestatement_Schneider.pdf

Den aktuellen Armutsbericht ist zu finden unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht

Verschiedene Infografiken zum Armutsbericht finden Sie hier: cloud.paritaet.org/1.1/

Details und Anmeldung zum Armutskongress am 10. und 11.04.2019 in Berlin unter: www.armutskongress.de

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 13.12.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. Februar 2019

Veranstalter: Deutsche Juristinnenbund und das Deutsche Institut für Menschenrechte , in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin, laden sehr herzlich ein zum Fachtag „Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland“ am 1. Februar 2019, von 9:30 bis 15:45 Uhr, im BMFSFJ, Glinkastraße 24 in Berlin.

Am 1. Februar 2019 ist die Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarates, in Deutschland ein Jahr in Kraft. Sie war der Anlass für die Reform des Sexualstrafrechts. Das war ein wichtiger erster Schritt. Die Istanbul-Konvention verlangt aber darüber hinaus umfassend den Schutz und die Unterstützung von Frauen unabhängig von ihren vielfältigen Lebenssituationen sowie den Aufbau von nachhaltigen Koordinierungs-, Implementierungs- und Monitoringstrukturen. Ein wichtiger Motor für die Umsetzung sind auch die Rechtsanwender*innen.

Der Jahrestag der Ratifizierung bietet Anlass, mit Vertreter*innen des Europarates, von Praxis, Wissenschaft, Behörden und Politik zu diskutieren, welche ersten Ansätze es für das innerstaatliche Wirksamwerden der Istanbul-Konvention bereits gibt. Darauf aufbauend wollen wir die nächsten notwendigen Schritte für die weitere Umsetzung der Menschenrechte von gewaltbetroffenen Frauen erörtern.

Eine zeitnahe Anmeldung wird empfohlen. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2019/190201_IK/

Termin: 20. Februar 2019

Veranstalter: Gemeinnützige Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH (DKJS)

Ort: Berlin

Auf Grund der positiven Resonanz zur Veranstaltung „Vision Bildung: Zukunftsreise mit der DKJS“ und dem krankheitsbedingten Ausfall der Veranstaltung am 27.11. möchten man Sie nun herzlich zum Nachholtermin der Veranstaltung am 20.2.2019 einladen.
In einem kreativen Gedankenaustausch will man mit Ihnen an diesem Tag diskutieren, wie Bildung von Morgen aussehen soll und was wir heute schon für den Bildungserfolg junger Menschen in 25 Jahren tun können. Dazu wird auf eine gemeinsame Tour mit dem Bus „Linie 94“ und den ZUKUNFTSBAUERN durch die Berliner Bildungslandschaft eingeladen.

Zum Hintergrund der Veranstaltung:

Digitalisierung, Urbanisierung, veränderte Arbeitswelten, Nachhaltigkeit – die Diskurse um unsere Zukunft werden von vielfältigen Entwicklungen bestimmt, deren Auswirkungen niemand abschätzen kann. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung wagt gerade deshalb den Blick nach vorn und fragt: Wie wird die Welt aussehen, in der junge Menschen in Zukunft leben werden und welche Kompetenzen sind dann wichtig? 2044 sind Kinder, die in 2019 geboren werden, 25 Jahre alt. Wie müssen sich Bildungsangebote und Lernwelten schon heute verändern, damit diese Kinder und Jugendliche in 25 Jahren Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten zu können? Was können wir gemeinsam tun, um diese Förderung zu ermöglichen?

Bitte melden Sie sich bis zum 06.02.2019 über den folgenden Link an: https://eveeno.com/25next-berlin

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frederike Lindau: frederike.lindau@dkjs.de

Termin: 20. Februar 2019

Veranstalter: Netzwerk Alleinerziehendenarbeit Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Besonders für Alleinerziehende ist eine verlässliche, gut funktionierende Kinderbetreuung die wichtigste Grundlage für ihre Existenzsicherung. Manche sind auch auf eine Betreuung ihrer Kinder an Rand- und in Notzeiten angewiesen. Diese liegen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, und dafür gibt es bislang so gut wie keine Lösungen. Das Netzwerk Alleinerziehendenarbeit Baden-Württemberg möchte deshalb Expert_innen unterschiedlichster Disziplinen und von verschiedenen Organisationen an einem Tisch zusammenbringen, um mit ihrer Expertise und aus ihrer Perspektive gemeinsam Ideen zu entwickeln, die diese Form der Kinderbetreuung realisierbar und bezahlbar machen.

Vorgestellt wird u.a. ein verstetigtes Projekt zur ergänzenden Kinderbetreuung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Essen. Mit Ihnen als Expert_innen werden wir in einen kreativen Diskussionsprozess einsteigen, um praktikable Lösungsvorschläge zur Umsetzung an die Landesregierung weitergeben zu können.

Anmeldung: bis 11.02.2019 über Evang. Frauen Württemberg, efw@elk-wue.de

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.netzwerk-alleinerziehendenarbeit.de

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen unterstreicht das ZFF die Bedeutung der Evaluationsergebnisse und fordert darauf aufbauend eine konsequentere Weiterentwicklung der familienpolitischen Leistungen.

Im Jahr 2009 haben mehrere Forschungsinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) damit begonnen, wesentliche ehe- und familienbezogenen Leistungen zu evaluieren. Damit wurden 15 von insgesamt über 150 verschiedener Leistungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft. Im Herbst 2014 wurde der Endbericht der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen veröffentlicht.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Die Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen hat überaus wichtige Impulse und Erkenntnisse geliefert. Es wurde damals deutlich, wie wichtig zielgerichtete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind. Diese Erkenntnisse haben bis heute Gültigkeit und werden durch aktuelle Berichte und Studien immer wieder belegt.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Aus Sicht des ZFF wurde jedoch eine umfassende Reform der ehe- und familienpolitischen Leistungen, die die Evaluationsergebnisse ernst nimmt, nicht angegangen. Stattdessen werden Leistungen wie das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner*innen, die nicht nur die Gesamtevaluation, sondern auch die Gleichstellungsberichte kritisieren, beibehalten, das ungerechte System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen weiter geführt und für Maßnahmen, die Kinder- und Familienarmut beseitigen könnten, viel zu wenig Geld zur Verfügung gestellt.

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.“

Die ZFF-Stellungnahme Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 14.01.2019 zum Antrag der FDP-Fraktion „Wirksame, digitale und transparente Familienleistungen – Die Evaluation von ehe-und familienpolitischen Leistungen als dauerhafter Prozess“ vom 03.07.2018 (BT-Drs. 19/3174) finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.01.2019

Bei der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde die gemeinsame Erklärung „Familien brauchen ein Zuhause“ verabschiedet. Darin fordern die Mitglieder die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, endlich umfangreich tätig zu werden, um Mietpreissteigerungen einzudämmen, Verdrängungen aus dem vertrauten Wohnumfeld zu verhindern und der räumlichen Segregation in unseren Städten entgegenzuwirken.

Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut:

Familien brauchen ein gutes Zuhause!

„Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken.“ Damit sind Familien von zentraler Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Wer Fürsorge leistet, der braucht dafür ein Zuhause: Ausreichenden und guten Wohnraum, im Fall von Pflege barrierefreie Zugänge, Rückzugsmöglichkeiten für alle Familienmitglieder und ein Wohnumfeld, welches genügend Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält.

In den vergangenen Jahren hat sich dieses jedoch immer mehr zu einem Luxusgut entwickelt. Der Wohnraum innerhalb von Städten und in stadtnahen ländlichen Gebieten wird knapper und damit teurer. Manche Familien rücken aufs Engste zusammen, wenn sie sich vergrößern, da sie keine Umzugsperspektive mehr haben. Die Nebenkosten steigen kontinuierlich an. Im Wohnumfeld werden durch Nachverdichtung zahlreiche Freiräume genommen. Viele müssen ihre vertraute Nachbarschaft verlassen und ihr Familienleben ohne ein soziales Unterstützungssystem organisieren. Gleichzeitig wird der Kampf um ausreichenden und guten Wohnraum überwiegend dem Markt überlassen mit der Folge, dass es Familien insgesamt, einkommensarme Familien in besonderer und Familien mit Migrationsgeschichte in außerordentlicher Weise, schwer haben, angemessenen Wohnraum zu finden. Arme oder von Armut bedrohte Familien müssen in engen, schlecht ausgestatteten Wohnungen leben. Einige werden wohnungslos.

Wir, die Mitglieder des Zukunftsforum Familie e.V. sagen STOP! Familien brauchen ein gutes Zuhause! Die Politik in Bund, Ländern und Kommunen muss endlich umfangreich tätig werden, um Mietpreissteigerungen einzudämmen, Verdrängungen aus dem vertrauten Wohnumfeld zu verhindern und der räumlichen Segregation in unseren Städten entgegenzuwirken.

Dazu gehört für uns die Umsetzung des Rechtes auf Wohnen, eine wirksame Mietpreisbremse, der Ausbau des öffentlichen Wohnungsbaus, eine sozial-integrative, inklusive und diskriminierungsfreie Stadtentwicklung sowie die sozial gerechte Weiterentwicklung von Transferleistungen, die das Existenzminimum für Wohnen absichern.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.12.2018

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde der siebenköpfige Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt.

Das Zukunftsforum Familie hat einen neuen Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählte heute in Berlin Christiane Reckmann aus dem Bundespräsidium der Arbeiterwohlfahrt (AWO) erneut für zwei Jahre zur Vorsitzenden. Die Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin führt den Verband seit seiner Gründung im Jahr 2002.

Stellvertretende Vorsitzende sind weiterhin die Kita-Fachberaterin Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende der AWO Region Hannover e.V., und Dieter Heinrich, Geschäftsführer des Progressiven Eltern- und Erzieherverbandes in Nordrhein-Westfalen.

In ihrem Amt als Beisitzer*innen wurden der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler sowie Renate Drewke, Vorsitzende des AWO Unterbezirks Hagen-Märkischer Kreis und Mitglied im AWO Bezirksvorstand, und Anita Leese-Hehmke, Mitglied im Vorstand des AWO Landesverbandes Berlin, bestätigt.

Darüber hinaus freuen wir uns über ein neues Vorstandsmitglied. Neu gewählt im Amt der Beisitzer*innen wurde Britta Altenkamp, MdL und Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bezirk Niederrhein.

Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.12.2018

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Bundesländer hat sich auf ihrer Sitzung am 05./06. Dezember 2018 erneut für eine grundlegende Reform der finanziellen Leistungen der Kinder- und Familienförderung ausgesprochen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt den Beschluss und appelliert an die Bundesregierung, eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung einzuführen, die die tatsächlichen Bedarfe abdeckt und alle Kinder und Jugendliche erreicht.

Der Beschluss der ASMK sieht vor, an einem grundlegenden Konzept einer Kindergrundsicherung weiterzuarbeiten, das die verschiedenen familienpolitischen Leistungen zu einer integrierten Einzelleistung verschmelzen und so den Zugang zu staatlicher Unterstützung erleichtern soll. Dieses Gesamtpaket soll sich in der Höhe an einem neu berechneten Existenzminimum orientieren und mit steigendem Einkommen abgeschmolzen werden. Außerdem soll es nur noch eine Anlaufstelle geben, bei der Familien Leistungen beantragen.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass die Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder sich erneut zu einer Kindergrundsicherung bekennen“, erklärt Christiane Reckmann, Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. „Die Bundesregierung muss diesen Beschluss jetzt ernst nehmen und mutige Reformen angehen, anstatt sich weiterhin im Klein Klein zu verlieren. Verbesserungen beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket, wie sie aktuell geplant sind, sind zwar kurzfristig notwendig, aber sie verhindern Kinderarmut nicht nachhaltig. Das kann nur eine Kindergrundsicherung.“

Der Vorschlag, für den das Bündnis seit fast 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe des jeweils aktuellen Existenzminimums vor – derzeit 619 Euro pro Kind und Monat – die mit steigendem Haushaltseinkommen sozial gerecht abgeschmolzen wird.

„Wir brauchen eine Kindergrundsicherung, die wirklich hält, was der Name verspricht: Dass Kinder in sozialer Sicherheit aufwachsen“, ergänzt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Entscheidend dafür ist, dass wir damit wirklich alle Kinder erreichen! Dass Leistungen wie der Kinderzuschlag aufgrund bürokratischer Hindernisse und fehlender Transparenz nur bei 35 Prozent der Kinder ankommen, können wir nicht akzeptieren. Wir brauchen einen echten Systemwechsel bei den kindbezogenen Leistungen“, so Hilgers weiter.

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.
  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.
  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Seit 2009 fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung. Ein entsprechendes Konzept wird seitdem mit Wissenschaft, Politik und Gesellschaft diskutiert und ständig weiterentwickelt. Dem Bündnis Kindergrundsicherung gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 06.12.2018

Pressekonferenz und Präsentation des Sozialatlas mit dem Schwerpunkt Kinderarmut

Schlechte Zähne, ungesunde Ernährung, eingeschränkte soziale Teilhabe, psychische Beeinträchtigung: Entbehrungen gehören für arme Kinder zum Alltag. Diese Befunde gelten auch für das reiche Bayern. Wir, das Zukunftsforum Familie e.V (ZFF), haben die Zahlen und Fakten zur Kinderarmut in Bayern recherchiert und haben diese auf einer Pressekonferenz am 14.12.2018 in München vorgestellt. Hierfür wurden wir von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern als Expert*innen geladen.

„Das reiche Bayern geht in vielen Fällen mit Kindern und ihren Familien beschämend um. Die Faktenlage zeigt, dass für eine Selbstzufriedenheit der für die Familienpolitik Verantwortlichen hierzulande kein Anlass besteht“, erklärte Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern.

Gemeinsam mit Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Berliner Zukunftsforum Familie (ZFF), wurden Ursachen und Auswirkungen von Kinderarmut augefzeigt. Auch haben die beiden beleuchtet, wo das reiche Bayern anderen Bundesländern hinterherhinkt. Nöhring: „Auch wenn die Armutsquoten in Bayern auf den ersten Blick im Bundesvergleich gut aussehen, so verbergen sich hinter diesen Zahlen viele Einzelschicksale: Armut grenzt aus und steht einem guten Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen entgegen. Arme Kinder haben schlechtere Karten.“

Außerdem haben Beyer und Nöhring erstmals der Öffentlichkeit den zweiten Atlas zur sozialen Ausgrenzung in Bayern vorgestellt. Der erste befasste sich mit allgemeinen Aspekten von Ausgrenzung, der aktuelle hat den Schwerpunkt Kinderarmut.

Hier finden Sie den Atlas und das Hintergrundpapier: awo-bayern.de/fileadmin/awo-extern/pk_sozialatlas.zip

AKTUELLES

Die Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) hat am vergangenen Freitag die Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, Britta Altenkamp, in den siebenköpfigen Vorstand des familienpolitischen Fachverbandes gewählt.

AWO-Bezirksgeschäftsführer Jürgen Otto freut sich über diese Personalentscheidung, „da der AWO Bezirksverband Niederrhein damit auf Bundesebene aktiv das Zukunftsthema Familienpolitik noch stärker mitgestalten und sein Fachwissen einbringen kann.“ Dafür sei die Essenerin Britta Altenkamp eine hervorragende Wahl. „Denn Britta Altenkamp ist als Landespolitikerin und als AWO-Vorsitzende über die Partei- und Landesgrenzen hinweg als Familienpolitikerin respektiert und anerkannt. Von ihrer Expertise als Interessensvertreterin von Familien und Kindern kann das ZFF nur profitieren“, so Jürgen Otto.

Das in Berlin ansässige ZFF wurde 2002 auf Initiative der AWO als familienpolitischer Fachverband gegründet. Im Auftrag seiner Mitglieder setzt es sich seitdem dafür ein, dass sich Familienpolitik an solidarischen und demokratischen Zielen orientiert sowie allen Generationen, Bevölkerungsgruppen und Lebensformen gerecht wird. In Zusammenarbeit mit Verbänden, Organisationen und Selbsthilfegruppen tritt das ZFF für eine zukunftsorientierte Familienpolitik ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 10.12.2018

Familien mit kleinen Einkommen wirksam unterstützen

Die insgesamt positive Entwicklung der wirtschaftlichen Situation in Deutschland hat einen Teil der Familien nicht erreicht. Familien mit kleinen Einkommen sind trotz hoher Erwerbsorientierung und guter Qualifizierung der Eltern nicht immer vor Armutsrisiken oder Transferbezügen geschützt. Knappe Einkommen belasten den Familienalltag und die Lebensperspektiven von Kindern. Das Policy Paper „Familien mit kleinen Einkommen wirksam unterstützen. Chancen für ein gutes Aufwachsen von Kindern sichern“ der Prognos AG stellt wichtige Daten und Fakten zu Familien mit kleinen Einkommen vor und verdeutlicht, wie ein weiterentwickelter Kinderzuschlag diese Familien stärkt und bessere Chancen für ein gutes Aufwachsen von Kindern schafft. Worauf es ankommt? Arbeitsanreize stärken, Alleinerziehende besser erreichen und Transparenz und einfachen Zugang zur Unterstützung sicherstellen.

Policy Paper der Prognos AG: Familien mit kleinen Einkommen wirksam unterstützen

Lebenssituation und Einstellungen von Eltern mit kleinen Einkommen

Wie sieht der Alltag von Familien mit kleinen Einkommen aus? Wie erleben sie ihre finanzielle Situation, wie wirkt sich diese auf die Kinder aus und welche Rolle spielt die staatliche Familienförderung für sie? Diesen und weiteren Fragen ist das Institut für Demoskopie Allensbach in einer aktuellen Befragung von Familien mit kleinen Einkommen nachgegangen. Deutlich wird: Familien mit kleinen Einkommen benötigen finanzielle Entlastung, damit ihr Familienalltag leichter wird und Kinder bessere Bedingungen für ein gutes Aufwachsen haben.

Allensbach-Studie zu Lebenssituation und Einstellungen von Eltern mit kleinen Einkommen

Mehr Arbeitsanreize für einkommensschwache Familien schaffen

Familienhaushalte im unteren Einkommensbereich sind aktuell durch Steuern und Sozialabgaben sowie das Abschmelzen von Transferzahlungen stark belastet. Mehr zu arbeiten lohnt sich für sie oft nicht, weil „mehr Brutto“ für diese Familien nicht immer auch „mehr Netto“ bedeutet. Zwei Gemeinschaftsstudien – eine vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Ifo-Institut sowie eine vom Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zeigen, welche Reformoptionen es gibt, um bestehende Fehlanreize der Arbeitsmarktbeteiligung zu korrigieren. Im Ergebnis sind positive Effekte in den Haushalten, aber auch auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten.

Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Mehr Arbeitsanreize für einkommensschwache Familien schaffen

Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit: Arbeitsangebotseffekte einer Reform des Kinderzuschlags

Quelle: ImFokus. Newsletter des BMFSFJ Nr. 69 vom 09.01.2019

Im vergangenen Jahr hat der Deutsche Verein gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Dialogforum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ durchgeführt. Insbesondere die Debatte um Fragestellungen über eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung wurden in dem Prozess bilanziert, befördert und fortgesetzt.

Die Dokumentation steht hier zum download bereit: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/vam/2017/dialogforum-17/doku-dialogforum_07-12-2018.pdf

Wie wird Familienleben jenseits gängiger Familienleitbilder gestaltet und gelebt? In den Beiträgen zu den Familienformen mit multipler Elternschaft beschreiben die Autorinnen und Autoren die Entstehungszusammenhänge und quantitative Verbreitung von Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Regenbogenfamilien sowie Familien nach Gametenspende und diskutieren deren Herausforderungen und Potentiale. Anschließend werden die aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Familienformen dargestellt und der Reformbedarf aufgezeigt. In einem weiteren Beitrag geht es um die Repräsentation von Familie in Fernsehserien. Zuletzt werden wichtige ethische Fragen im Kontext multipler Elternschaft erörtert.

Das Buch richtet sich an Fachkräfte der Familien-, Kinder und Jugendhilfe, Familiensoziologinnen und -soziologen sowie Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler anderer Fachrichtungen. Ihnen soll das Buch ermöglichen, den Blick auf Familie zu erweitern, indem wichtige Themen aufgezeigt werden, die im Familienleben mit multipler Elternschaft von Bedeutung sind.

Das Buch „Familien mit multipler Elternschaft. Entstehungszusammenhänge, Herausforderungen und Potenziale“ von Pia Bergold, Andrea Buschner, Birgit Mayer-Lewis, Tanja Mühling steht seit kurzem auf der Seite des Budrichs Verlags kostenlos zum Download zur Verfügung: https://shop.budrich-academic.de/wp-content/uploads/2017/05/9783847411215.pdf?v=3a52f3c22ed6

Quelle: www.shop.budrich-academic.de

Kinder und Jugendliche sollen in Wohlergehen aufwachsen und sicher ins Leben starten. Sie sollen die Bildung genießen, die ihren Interessen und Begabungen entspricht und teilhaben am Leben in dieser Gesellschaft. So können aus ihnen selbstbewusste und zufriedene junge Erwachsene werden. Das ist zu schaffen – aber nur, wenn politische Entscheidungen dauerhaften Fortschritt bringen. Nachhaltig heißt, die Bekämpfung von Kinderarmut nicht als Summe von Einzelmaßnahmen, sondern als Ganzes zu begreifen. Und das bedeutet nicht nur eine punktuelle, regionale Verbesserung anzustreben, sondern das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen strukturell zu verändern.

Nötig ist eine Gesamtstrategie, mit deren Hilfe der Bund die Kommunen unterstützen kann. Eine Strategie, die junge Menschen materiell absichert und eine nachhaltige soziale Infrastruktur entwickelt. Der hier vorgestellte Ansatz eines neu zu schaffenden Bundeskinderteilhabegesetzes (BKThG) soll armutsbetroffenen jungen Menschen zum ersten Mal an zentraler Stelle einen ganzheitlichen Rechtsanspruch auf besondere Förderung und Teilhabe garantieren.

Es wird damit auch geregelt, wie die vom Bund finanzierten infrastrukturellen Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene gewährleistet und umgesetzt werden müssen. Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche die im bisherigen Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehenen Leistungen direkt und unbürokratisch über die Institutionen vor Ort zur Verfügung gestellt bekommen und diese sozial barrierefrei in Anspruch nehmen können.

Ein bundesweites Monitoring und Evaluationen auf kommunaler Ebene sollten die Fortschritte begleiten und regelmäßig messen. Mit seinen Regelungen verwirklicht das Bundeskinderteilhabegesetz eine nachhaltige Kinderteilhabestrategie, die Armutsprävention für Kinder und Jugendliche als Ganzes denkt. So können die Lebenslagen armutsbetroffener Kinder tatsächlich und spürbar verbessert werden.

https://www.boell.de/sites/default/files/boll.brief_tg7_sicherer_start.pdf?dimension1=division_sp

Arbeitsmarktrisiken von Eltern werden oft an ihre Kinder weitergegeben, wie bereits vorliegende Studien zeigen. In diesem Kurzbericht wird untersucht, inwiefern die Teilnahme von Arbeitslosengeld-II-Beziehern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die späteren Erwerbschancen ihrer Kinder verbessert. Der Fokus liegt auf generationenübergreifenden Wirkungen von geförderten beruflichen Weiterbildungen, Lohnsubventionen und Ein-Euro-Jobs. Weiterbildungsteilnahme und Lohnsubventionen der Eltern weisen klare positive Effekte auf: Kinder von geförderten Eltern haben später größere Chancen, in betrieblicher Ausbildung oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Dagegen ist die Wirkung von Ein-Euro-Jobs geringer und beschränkt sich auf bestimmte Personengruppen. Insgesamt können solche Investitionen nicht nur den Geförderten selbst zugutekommen; sie verringern auch die Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitsmarktrisiken an die nächste Generation weitergegeben werden.“ (Autorenreferat, IAB-Doku)

http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb2718.pdf

Was wird in der immer schnelleren digitalen Welt aus dem Verweilen im gegenwärtigen Moment, dem zeitvergessenen Genießen und Tun, der Muße? Fehlt uns die Zeit dafür, und wenn ja, dann warum? Was in den digitalen Medien hindert uns daran? Lassen wir uns von der ständigen Möglichkeit zu kommunizieren, hindern? Wie verändert die sofortige Erreichbarkeit beliebiger Informationen, wie die Möglichkeit, jederzeit und von überall aus überall hin zu kommunizieren, das Umgehen mit Zeit? Diese Ausgabe enthält Philosophisches, Historisches und Neuro­,psychologisches dazu sowie Forschungsergebnisse und Überlegungen zu digitalem Lesen, Tagebuchschreiben und Muße-Apps.

http://www.zeitpolitik.de/zeitpolitikmagazin.html#zpm33

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 18/2018

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Kinderrechte

„Am 20. November 1989 wurden die Kinderrechte von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in der Konvention über die Rechte des Kindes festgeschrieben. In 54 Artikeln werden allen Kindern auf der Welt völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft.

Die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Bettina M. Wiesmann, erklärt hierzu im Namen der Kinderkommission: „Mit der Konvention wurde die besondere Schutzwürdigkeit der Kinder erstmals allgemeinverbindlich anerkannt. Durch die Unterzeichnung und Ratifizierung hat die Bundesregierung die Kinderrechte innerhalb Deutschlands für rechtswirksam erklärt. Damit ist auch ein besonderer Auftrag verbunden, den sich auch die Kinderkommission selbstverständlich zu eigen macht: Wo es bei der Umsetzung der Kinderrechte Schwierigkeiten oder Versäumnisse gibt, diese aufzuzeigen und Verbesserungen einzufordern. Das zeigt auch das Arbeitsprogramm der Kommission für diese Legislaturperiode. Ich bin sicher, wir können wirksame Anstöße geben.“

Die Familienpolitikerin betont weiter: „Nicht alle Kinderrechte brauchen explizit in das Grundgesetz aufgenommen zu werden, denn es deckt die meisten schon ab. Es ist mir persönlich wie der Kinderkommission insgesamt aber sehr wichtig, dass der Kern der Kinderrechte einen Platz im Grundgesetz findet: Sicherung des Wohls und Schutz der Kinder, Förderung ihrer Entwicklung sowie altersgerechte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen. Mit der Verankerung im Grundgesetz wird es den vielen Beteiligten in der Zivilgesellschaft leichter fallen, die Kinderrechte auch anzunehmen, das gemeinschaftliche Zusammenleben weiterzuentwickeln und Kindern und Jugendlichen eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese aktive Rolle schon früh einzuüben und eigene Anliegen in demokratischen Verfahren vertreten zu lernen, wird Heranwachsende zu starken Verfechtern unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung machen, die heute an vielen Orten unter Druck ist.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.11.2018

Anfang des Jahres 2018 hat die SPD-Bundestagsfraktion die Stärkung von Kinderrechten in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Jetzt, am 20. November 2018, dem Internationalen Kinderrechtetag, sind wir bereits mitten in der Umsetzung.

„Stärkere Kinderrechte in Deutschland bedeuten für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, Kinder besser zu fördern, besser zu schützen und besser zu beteiligen.

Mit bezahlbaren und hochwertigen Bildungsangeboten von der Kita bis zur Hochschule fördern wir Kinder und ihre Familien. Wir sorgen für mehr Kindergeld, besseren Kinderzuschlag und größere Bildungs- und Teilhabe-Pakete. Bildungs- und Lebenschancen sollen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Gerade kleine Kinder brauchen Schutz. Deshalb führen wir die erfolgreichen „Frühen Hilfen“ fort. Wir setzen uns für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz sowie eine Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe ein.

Wir wollen Kinder und Jugendliche wirksam beteiligen. Sie sollen demokratisch mitentscheiden können. Deshalb unterstützen wir Initiativen zur Demokratiebildung und fordern, dass Kinder ab 16 Jahren die Parlamente mitwählen können.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen für die zügige Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Damit wollen wir für Rückenwind für Kinder und Jugendliche sorgen. Gleichzeitig wäre das auch Rückenwind für ihre Eltern, denn sie sind es, die diese Rechte im Alltag durchsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.11.2018

Wer sich gesunde Ernährung nicht leisten kann und wer für den Winter keine warme Jacke und Schuhe besitzt, für den ist die Mitgliedschaft in einem Verein oder das Feiern des eigenen Geburtstags mit Freund*innen oft unerschwinglich. „Materielle Not tut physisch und psychisch weh. Vor allem Kinder leiden unter der Benachteiligung, ziehen sich zurück und trauen sich weniger zu als andere Gleichaltrige. Und was in jungen Jahren erlebt wird, prägt für das gesamte Leben. Das ist fatal und muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe geändert werden“, erklärt Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, anlässlich des morgigen Weltkindertags.

Was vonnöten ist, um den Teufelskreis aus Armut und Stigmatisierung zu durchbrechen, wird der AWO-Chef am 14. Dezember, 11 Uhr, gemeinsam mit dem Berliner Zukunftsforum Familie (ZFF) in seiner alljährlichen Pressekonferenz (PK) im Münchner Presseclub aufzeigen und einen neuen – den zweiten – Sozialatlas erstmals der Öffentlichkeit vorstellen. Der Sozialatlas wird den Schwerpunkt Kinderarmut in Bayern haben. Einladung und Informationen zur PK folgen in Kürze.

Quelle: Pressemitteilung AWO Landesverband Bayern e.V. vom 19.11.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund und Länder anlässlich des morgigen Tages der Kinderrechte dazu auf, sicherzustellen, dass die derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitete Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz keine reine Symbolpolitik bleibt. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation kommt im Wortlaut des Grundgesetzes bislang der Gedanke nicht zum Ausdruck, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern. Nur so kann eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Stimme von Kindern mehr Gewicht bekommt.

"Bisher sind die übergreifenden Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch nicht verwirklicht. Es ist an der Zeit, dass die nachwachsende Generation stärker Berücksichtigung findet. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gleichranging festgeschrieben werden. Gerade eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen folgt darüber hinaus auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert", so Krüger weiter.

Ein vor Kurzem im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-ins-grundgesetz heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 19.11.2018

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und brauchen ihre eigenen Rechte, darauf weist der Kinderschutzbund zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20.11.2018 hin. Dass die Bundesregierung die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz grundsätzlich beschlossen hat, sieht der Verband als historische Chance. Nun gilt es, den politischen Prozess zu begleiten und mit Aktionen und Kampagnen Druck aufzubauen, damit die Kinderrechte vollumfänglich in der Verfassung verankert und im Alltag entsprechend ausgestaltet werden.

Der Kinderschutzbund setzt sich seit Jahren für eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ein, und noch nie waren die Aussichten so gut, dieses Anliegen politisch durchzusetzen. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung die Verankerung der Kinderrechte beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende 2019 einen konkreten Formulierungsvorschlag vorlegen. „Diese Gelegenheit müssen wir nutzen! Mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist die Zeit dafür wirklich reif. Würden die Kinderrechte im Grundgesetz stehen, müsste das Kindeswohl bei vielen Entscheidungen in Politik und Justiz, beim Sorgerecht oder beim Städtebau stärker berücksichtigt werden“, erklärt Heinz Hilgers, der Präsident des Kinderschutzbundes.

Der Kinderschutzbund fordert, dass die Kinderrechte als eindeutige, einklagbare Grundrechte festgeschrieben werden, und es nicht, wie von einigen Politikern und Verfassungsrechtlern bevorzugt, bei einer unverbindlichen Staatszielbestimmung und damit einer reinen Absichtserklärung bleibt. Auch in der Zivilgesellschaft wächst die Zustimmung zu einem solchen Schritt. In fast allen Landesverfassungen sind die Kinderrechte inzwischen mit unterschiedlichen Formulierungen und in unterschiedlicher Ausgestaltung verankert. Zuletzt stimmten fast 90 Prozent der Wähler*innen in Hessen für eine Aufnahme von Kinderrechten in die hessische Landesverfassung. „Das ist ein wirklich starkes Signal aus der Bevölkerung für eine Änderung des Grundgesetzes. Diese enorme Zustimmung sollte auch in der Politik die letzten Zweifler überzeugen“, sagt Heinz Hilgers.

Der DKSB macht die Kinderrechte im kommenden Jahr zum Schwerpunkt seiner Arbeit. Mit verschiedenen Aktionen und Aktivitäten sollen die Kinderrechte Beteiligung und Berücksichtigung des Kindeswillens gestärkt und einer breiten Bevölkerung besser bekanntgemacht werden. Der Kinderschutzbund setzt sich für eine kinderfreundliche Gesellschaft ein, in der die geistige, seelische, soziale und körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefördert wird. Dabei sollen sie an allen Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, die sie betreffen, beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.11.2018

Das geht alle an: Kinder haben Rechte. Und sie sollten nicht nur auf dem Papier der UN-Kinderrechtskonvention stehen. Dafür demonstrierten in Stuttgart und Karlsruhe am Internationalen Tag der Kinderrechte insgesamt über 400 Menschen. Ihre Forderungen waren vielfältig und bezogen sich zum Beispiel auf mehr Mitbestimmung für Kinder und mehr Zeit für Spiel und Erholung.

Jeweils rund 200 Demonstrantinnen und Demonstranten jeden Alters machten sich in Stuttgart und Karlsruhe am Dienstag, 20. November, für Kinderrechte stark. „30 fahren in der Tempo-30-Zone!“, „Spielen ist ein Kinderrecht“, „Recht auf Meinungsfreiheit“, „Ich darf laut sein!“: Diese und viele weitere Forderungen standen auf den Plakaten der Kinder. In ihren Kitas und Schulen hatten sie sich im Vorfeld mit Kinderrechten beschäftigt und ihre wichtigsten Anliegen zu Papier gebracht. In Stuttgart stellten einige der Kinder ihre Forderungen den Demo-Teilnehmerinnen und 
-Teilnehmern selbst vor. In Karlsruhe nahm Bürgermeister Martin Lenz den Demonstrationszug in Empfang und las die Forderungen auf den Transparenten nacheinander vor.

20. November: Internationaler Tag der Kinderrechte

Den Zeitpunkt für den Protestmarsch hatte die veranstaltende element-i Bildungsstiftung nicht zufällig gewählt: Der 20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte. „Noch immer haben wir deutlichen Nachholbedarf, was die Umsetzung der UN-Kinderrechte angeht“, erklärt Meike Betz-Seelhammer von der element-i Bildungsstiftung. „Dabei haben die Vereinten Nationen (UN) bereits vor fast 30 Jahren die Rechte der Kinder in einer eigenen Konvention festgelegt.“

Kinderrechte bekannt machen

Trotzdem kennen viele Menschen, die mit Kindern leben, sie betreuen und begleiten, die Rechte der Kinder zu wenig. Zwei Vertreterinnen der Stiftung, Franziska Pranghofer (in Stuttgart) und Jacob Hesselschwerdt (in Karlsruhe), riefen daher bei den Abschlusskundgebungen die zehn wichtigsten Kinderrechte in Erinnerung. Neben weitgehenden Schutzrechten stehe Kindern das Recht auf Privatleben, das Recht auf Bildung, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Spiel, Spaß und Erholung zu. „Helft mit, diese Kinderrechte bekannt zu machen!“, forderten die Rednerinnen die Anwesenden auf.

„Wer Kinderrechte umsetzt, erschafft eine bessere Welt!“

„Wir müssen Kinderrechte ernster nehmen“, unterstrichen Carola Kammerlander, Begründerin der element-i Pädagogik, (in Stuttgart) und Clemens Matthias Weegmann, Geschäftsführer der element-i Schulen, (in Karlsruhe). Sie riefen Eltern sowie Pädagoginnen und Pädagogen auf, Kindern mit echtem Interesse zuzuhören. Sie sollten den Mädchen und Jungen die Möglichkeit geben, wirklich mit zu entscheiden und Gemeinschaft zu gestalten. „Kinder brauchen Spielräume und Rückzugsmöglichkeiten, um sich zu entfalten und gut zu entwickeln!“, sagten sie dann. So könnten sie zu starken, ausdauernden, kreativen und liebevollen Persönlichkeiten heranwachsen. „Das heißt: Wer Kinderrechte umsetzt, erschafft eine bessere Welt“.

Abschlusslied: „Wir sind Kinder einer Erde“

Das war auch den teilnehmenden Kindern wichtig: Auffällig oft thematisierten sie den Wunsch nach Frieden und dem Ende von Kriegen. Ihr Blick ging über persönliche Anliegen hinaus in die Welt. Dazu passte das gemeinsame Abschlusslied „Wir sind Kinder einer Erde“, das die Mädchen und Jungen begeistert sangen. Es endet: „Viele Kinder fremder Länder sind in unserer Stadt zuhaus‘. Wir sind Kinder einer Erde, doch was machen wir daraus? Ihre Welt ist auch die uns’re, sie ist hier und nebenan. Und wir werden sie verändern: Kommt, wir fangen bei uns an!“

Abdruck honorarfrei, Beleg bzw. Link erbeten.

Unter www.element-i-bildungsstiftung.de/presse/ finden Sie zum Download:

Redebeiträge von den Abschlusskundgebungen

• folgendes Bildmaterial zu diesem Text

Quelle: Pressemitteilung element-i-Bildungsstiftung vom 23.11.2018

Vor 29 Jahren – am 20. November 1989 – hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnern und hat sich damit verpflichtet, die Rechte der Kinder in Deutschland umzusetzen.
Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention nimmt den Jahrestag zum Anlass, bei einem Parlamentarischen Frühstück mit Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages über die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu diskutieren. Die Regierungsparteien haben dieses Ziel nach intensivem Druck auch von zivilgesellschaftlicher Seite im Koalitionsvertrag festgehalten. „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ heißt es da und „Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen.“ Das ist mehr als eine Absichtserklärung. Über die genaue Ausgestaltung berät derzeit eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe.
„Ich freue mich, dass es gelungen ist, im aktuellen Koalitionsvertrag die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu vereinbaren. Was wir brauchen, ist ein Formulierungsvorschlag, der die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte und die Berücksichtigung des Kindeswohls in den Mittelpunkt stellt. Die Ausgangslage für eine Grundgesetzänderung im Sinne der Kinder war selten so gut“, so Thomas Oppermann, Vizepräsident des Deutschen Bundestags und Schirmherr der National Coalition.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, die Mahnungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes ernst zu nehmen. Die UN hatten mehrfach gefordert, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen! Die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Politik, im öffentlichen Leben und in der Justiz spielen immer noch eine Nebenrolle. Kinder tauchen im Grundgesetz lediglich im Zusammenhang mit dem Elternrecht auf. Ein Kindergrundrecht würde subjektive Rechtsansprüche garantieren. Eine Formulierung als Staatsziel reicht nicht aus“, so Jörg Maywald, Sprecher, und Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition.
Mitglieder des Beirats der National Coalition haben in einem Schreiben an die Mitglieder der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die den Auftrag haben einen Formulierungsvorschlag vorzulegen, diesem Anliegen Nachdruck verliehen und ihre Beratung und Mitarbeit angeboten.
Der Rückhalt aus der Bevölkerung für eine Grundgesetzänderung ist da, das hat zuletzt auch die Volksabstimmung in Hessen zur Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung gezeigt.

Quelle: Pressemitteilung der National Coalition vom 22.11.2018

SCHWERPUNKT II: Studie ZEW/ Bertelsmann Stiftung: „Kommt das Geld bei den Kindern an?“

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Studie des ZEW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung „Kommt das Geld bei den Kindern an?“, unterstreicht das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bedeutung wirksamer Reformen des Familienlastenausgleichs für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den Ergebnissen der Studie: „Arme Eltern sparen eher bei sich, bevor sie an den Kindern sparen und geben täglich alles dafür, dass ihre Kinder gut aufwachsen. Leider findet diese Familienrealität in vielen politischen Debatten nur wenig Beachtung und Vorurteile oder das berühmte „Bauchgefühl“ verhindern wirksame Reformen der Familienförderung. Daher ist es gut, nun schwarz auf weiß nachlesen zu können: Direktzahlungen in die Familie werden nicht zweckentfremdet. Mehr noch: Höhere Geldleistungen für Kinder führen zu einer besseren Teilhabe an Kita, Sport oder Musikschule. Spätestens mit dieser Studie ist nun hoffentlich Schluss mit einer Haltung, die arme Familien bevormundet.“

Merkel erwartet umfassende Reformen des Familienlastenausgleichs: „Die aktuell geplante Reform des Kinderzuschlags ist ein guter Schritt, da künftig einkommensarme Familien mehr Geld in der Tasche haben werden. Am untersten Ende der Einkommensleiter geht jedoch auch diese Reform vorbei. Wir brauchen endlich eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung, die sozial gerecht, einfach und transparent ist und alle Kinder in unserem Land endlich aus der Armut befreit!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 21.11.2018

Zur Bertelsmann-Studie über staatliche Leistungen für Familien erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Grigorios Aggelidis:

„Die Studie zeigt klar: Familien brauchen deutlich unkomplizierteren Zugang zu Förderleistungen. Doch anstatt endlich eine Reform der kindesbezogenen Leistungen vorzulegen, verschließen Union und SPD die Augen. Um Kinderarmut effektiv zu bekämpfen, will die FDP-Fraktion Leistungen für Kinder bündeln, vernetzen und verbessern. Unser Reformprojekt ‚Kindergeld 2.0‘ soll genau das erreichen: Es steigert die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder durch eine unbürokratische Förderung. So wird Kindern und Familien ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht. Wie auch die Bertelsmann-Studie zeigt, ist das der richtige Ansatz, da es kaum Zweckentfremdung der Fördergelder durch Eltern gibt. Statt eine solche Reformanzustoßen, zaubert die Große Koalition lieber neue Leistungen oder Gesetze aus dem Hut, ohne damit das System grundlegend zu verbessern oder zu reformieren. Wir brauchen dringend einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 21.11.2018

Der Deutsche Familienverband (DFV) sieht sich in seiner Ansicht bestärkt, dass Eltern am besten wissen, was in der jeweiligen Lebenssituation gut für ihre Kinder ist und dass der Staat darauf vertrauen sollte.

Anlass ist eine aktuelle Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Darin hatte das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim untersucht, ob finanzielle Leistungen für Familien tatsächlich bei den Kindern ankommen und wie Eltern das Kindergeld und das Landeserziehungsgeld einsetzen.

„Das Ergebnis der Studie deckt sich mit unseren Erfahrungen. Geldleistungen, die an Familien gezahlt werden, kommen in der Regel direkt den Kindern zugute und werden von den Eltern nicht zweckentfremdet“, sagt DFV-Vizepräsident René Lampe. „Die Untersuchung belegt auf eindrucksvolle Weise, dass Vorurteile gegenüber Eltern unbegründet sind. In der Regel sorgen sie sehr verantwortungsvoll für ihre Kinder. Es ist falsch, sie mit der Ausgabe von Sachleistungen und Gutscheinen zu entmündigen.“

Ein Forscherteam des ZEW hatte über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren die Verwendung des staatlichen Kindergeldes und des Landeserziehungsgeldes in den Familien untersucht. Demnach profitieren die Kinder direkt von den Zahlungen. Das Geld wird in größere Wohnungen, aber auch in bessere Betreuung, Bildung und die Hobbys der Kinder investiert.

Vor allem Familien mit geringem Einkommen geraten Lampe zufolge häufig in den Verdacht, staatliche Geldtransfers für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik zweckentfremdet einzusetzen. „Solche Fälle gibt es, aber sie sind die Ausnahme und nicht die Regel“, räumt Lampe ein, der als DFV-Landesvorsitzender in Sachsen-Anhalt regelmäßig mit Familien in Kontakt ist. „Der Staat sollte helfend eingreifen, wo es nötig ist. Aber es ist falsch, arme Familien unter Generalverdacht zu stellen“, so Lampe.

Der Deutsche Familienverband macht darauf aufmerksam, dass Familienarmut in vielen Fällen vermieden werden könnte, wenn Familien von vornherein besser entlastet würden. Der Verband fordert seit langem, die finanzielle Belastung von Familien durch die Einführung von Kinderfreibeträgen in der Sozialversicherung zu reduzieren (elternklagen.de). Darüber hinausgehende Hilfen für Familien sollten direkt ausgezahlt werden. Das ist sinnvoller als die Ausgabe von Gutscheinen für Bildung und Teilhabe, die aufwendig beantragt werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V.vom 21.11.2018

Zu den Ergebnissen der aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung "Kommt das Geld bei den Kindern an?" sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie:

"Die aktuelle Bertelsmann-Studie belegt, dass Eltern staatliche Geldleistungen wie das Kindergeld keinesfalls für ihre eigenen Bedürfnisse ausgeben. Sie investieren es vielmehr in größere Wohnungen, bessere Betreuung, Bildung und in die Hobbys der Kinder. Das Problem der Kinderarmut liegt also ganz woanders. Die gerade beschlossene Erhöhung des Kindergeldes kommt bei Familien, die Hartz IV beziehen, und bei vielen Alleinerziehenden erst gar nicht an, denn es wird mit dem Arbeitslosengeld II und dem Unterhaltsvorschuss verrechnet. Auch die geplante Erhöhung des Schulbedarfs im Bildungs- und Teilhabepaket reicht bei weitem nicht aus. Nicht die Eltern, sondern die unzureichenden Instrumente zur wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut sind das Problem. Diese Einsicht muss endlich politische Bedeutung erlangen, anstatt Eltern pauschal und fälschlicher Weise unter Generalverdacht zu stellen, das Geld für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik auszugeben."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 21.11.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundestag und Bundesregierung auf, endlich die Bedingungen für ein gutes Aufwachsen armer Kinder zu schaffen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, dass das oft vorgetragene Vorurteil, das Geld für arme Familien käme nicht bei den Kindern an, nicht belegbar ist. Ganz im Gegenteil, höhere Transfers wirken sich unmittelbar auf die Teilhabe von Kindern an Sport- oder Musikangeboten, aber auch bei der Kinderbetreuung aus. Es bleiben keine Ausreden mehr, um Kinder finanziell endlich so abzusichern, dass sie unabhängig von dem Einkommen ihrer Eltern gut aufwachsen können. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Kommt das Geld bei den Kindern an?“ des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

„Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Auch wenn die Bundesregierung nun kleine Reformen am Bildungs- und Teilhabepaket umsetzen will, ändert dies nichts daran, dass viele Menschen an der Undurchsichtigkeit des Systems verzweifeln und ihnen zustehende Leistungen nicht beantragen. Deswegen braucht es ein Bundeskinderteilhabgesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt. Ein solches Gesetz regelt auch an einer zentralen Stelle, wie durch den Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene gewährleistet werden“, so Hofmann weiter.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 21.11.2018

SCHWERPUNKT III: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Start der neuen Kampagnezum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen veröffentlicht Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey heute (20.11.2018) die „Kriminalstatistische Auswertung zu Partnerschaftsgewalt 2017“. Erstellt wurde die Auswertung durch das Bundeskriminalamt. Außerdem stellte sie die neue Kampagne zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ vor.

Kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt 2017

Die Auswertung wurde gegenüber den beiden Vorjahren erweitert und an die neue Gesetzeslage angepasst. Die Zahlen zeigen, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen versuchte und vollendete Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei in 2017 bekannt geworden sind. Deutlich wird, in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander stehen und welche Delikte passiert sind.

Bundesfrauenministerin Dr. Giffey: „Die Zahlen sind schockierend, denn sie zeigen: Für viele Frauen ist das eigene Zuhause ein gefährlicher Ort – ein Ort, an dem Angst herrscht. Häufiger als jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. 2017 starben insgesamt 147 Frauen durch sogenannte Partnerschaftsgewalt. Das ist für ein modernes Land wie Deutschland eine unvorstellbare Größenordnung. Es geht um Straftaten, die geahndet werden und für die die Täter zur Verantwortung gezogen werden müssen. Genauso wichtig ist, den Frauen Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Dazu haben wir ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen gestartet und einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen eingerichtete, der abgestimmte Gegenmaßnahmen erarbeiten wird.“

Im Jahr 2017 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 138.893 Personen Opfer versuchter und vollendeter Taten. Zu den Delikten gehören Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung, Stalking und Nötigung, Zuhälterei und Zwangsprostitution. Insgesamt waren 113.965 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Die Auswertung des BKA zeigt: Es sind zu über 82 Prozent Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte (49,1 Prozent) von ihnen lebte in einem Haushalt mit dem Tatverdächtigen.

Die gesamte Auswertung finden Sie hier:https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Start der neuen Kampagne zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Gemeinsam mit Petra Söchting, der Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, stellte die Bundesministerin heute die neue Öffentlichkeitskampagne des Hilfetelefons vor.

Mit starken, entschlossenen Persönlichkeiten will die Kampagne noch mehr Frauen ermutigen, sich bei Gewalt Hilfe zu holen. Obwohl jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt erfährt, suchen nur 20 Prozent der Betroffenen Unterstützung. Die unterstützenden Botschaften sollen betroffenen Frauen Mut machen, ihr Schweigen zu brechen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „„Du bist doch selber schuld“. „Dir glaubt doch eh’ keiner“. „Die Familie wird dich verstoßen“. Es sind Sätze wie diese, mit denen gewaltbetroffene Frauen eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden sollen – in Deutschland, Tag für Tag, quer durch alle Gesellschaftsschichten. Doch die Frauen in der Kampagne lassen sich nicht mundtot machen. „Aber jetzt rede ich“ lautet ihre Antwort. Diese Frauen setzen der Gewalt etwas entgegen, indem sie nicht länger schweigen. Reden ist für viele Frauen der erste Schritt aus der Gewaltspirale. Mit der neuen Kampagne „Aber jetzt rede ich“ wollen wir noch mehr Betroffenen Mut machen, sich Hilfe zu holen und Unterstützungsangebote wahrzunehmen.“

Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt. Helga Roesgen, Präsidentin des BAFzA: „Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein enorm wichtiger Baustein im Beratungs- und Unterstützungssystem für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Mit unserer Öffentlichkeitsarbeit zeigen wir, dass es eine Stelle gibt, an die sie sich wenden können – genau dann, wenn sie bereit dafür sind“.

Gemeinsam mit Petra Söchting, der Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, präsentierte Ministerin Giffey den neuen Kampagnen-Spot sowie acht Kampagnenmotive, die die Vielfalt der betroffenen Frauen aufgreifen. „Unsere Kampagne zeigt Frauen, die mutig, selbstbestimmt und entschlossen sind, einen Weg aus der Gewalt zu finden“, so Petra Söchting. „Es sind Frauen, die die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln. Denn, so belegen Studien und so zeigt auch die Erfahrung beim Hilfetelefon: Gewalt kann jede Frau treffen – unabhängig von Alter, sozialem oder kulturellem Hintergrund.“

Dem neuen Kampagnenspot leiht die Schauspielerin Alina Levshin der Kampagne ihr Gesicht. Die Bambi-Preisträgern, bekannt aus dem Spielfilm „Kriegerin“, engagiert sich dafür, dass das Thema „Gewalt gegen Frauen“ in der Öffentlichkeit wahr- und ernstgenommen wird. „Jede Frau, die körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt, sollte es nicht länger dulden und sich beim Hilfetelefon melden“, so die unter anderem mit dem Deutschen Film- und Fernsehpreis ausgezeichnete Schauspielerin. „Das Thema braucht öffentlichkeitswirksame Kampagnen, die das Thema zur Sprache bringen.“

Ein bundesweites Unterstützungsnetzwerk trägt die Kampagne in die Breite

Eine besondere Rolle bei der Bekanntmachung der neuen Kampagne kommt den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu. Sie kämpfen vor Ort gegen Gewalt an Frauen und machen das Angebot des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ flächendeckend bekannt. Für die neue Öffentlichkeitskampagne versteht sich die Bochumer Gleichstellungsbeauftragte Regina Czajka als Kampagnenbotschafterin: „Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist eine wichtige Ergänzung zum bestehenden Unterstützungsangebot in den Gemeinden und Städten. Darum machen wir auf regionaler Ebene auf das bundesweite Angebot aufmerksam.“

Steigende Beratungskontakte durch höhere Bekanntheit

In den fünf Jahren seit seiner Gründung verzeichnet das bundesweite Beratungsangebot kontinuierlich steigende Beratungszahlen. 143.020-Mal wurden Ratsuchende per Telefon, Chat oder E-Mail zwischen März 2013 und Dezember 2017 beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ beraten.

Ob Gewalt in der Partnerschaft, Mobbing, Stalking, Zwangsheirat, Vergewaltigung oder Menschenhandel – das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ steht betroffenen Frauen rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, zu allen Formen von Gewalt zur Seite. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 18 Sprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort.

Auch Männer, die sich beim Hilfetelefon melden, werden im übrigen nicht abgewiesen.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot erhalten Sie auf: www.hilfetelefon.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.11.2018

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25.11. erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die aktuelle Auswertung des Bundeskriminalamtes hat es gerade wieder gezeigt: Viele Frauen erleben immer noch täglich brutale Gewalt. Der Großteil dieser Frauen erfährt körperliche und psychische Verletzungen innerhalb der eigenen vier Wände durch den Partner. Das Zuhause ist für sie und auch für die Kinder kein sicherer Ort. Sich aus der Gewaltspirale zu lösen, Schutz in einem Frauenhaus zu suchen oder Hilfe über eine professionelle Frauenberatungsstelle zu bekommen, ist für Frauen oft der einzige Ausweg. Wenn Frauen in Not jedoch keinen Schutzraum finden und abgewiesen werden müssen, weil Plätze fehlen, lassen wir Frauen auf unverantwortliche Weise allein.

Gerade weil häusliche Gewalt häufig im Privaten stattfindet, ist es notwendig, eine öffentliche Debatte darüber zu führen, wie Frauen und ihre Kinder vor Gewalt dauerhaft geschützt werden können. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen muss entschiedener bekämpft werden. Diese Gewalt muss vor allem beim Namen genannt werden. Tötung aus Eifersucht, Rache oder sonstigen niedrigen Beweggründen sind Morde und keine Beziehungsdramen oder Familienstreitigkeiten. Die verbale Verharmlosung der Delikte, die sich gegen Leib und Leben von Frauen richten, verwässert das Problembewusstsein und relativiert die Gewalt.

Dringend benötigt werden jetzt Verbesserungen bei der Prävention und Wege aus der Gewalt. Dazu ist bundesweit und flächendeckend eine gute und vor allem jederzeit erreichbare Infrastruktur aus Fachberatungsstellen, Frauenhäusern und Schutzwohnungen erforderlich. In Deutschland fehlen tausende Frauenhausplätze und das Frauenunterstützungssystem ist chronisch unterfinanziert. Die Probleme sind seit Jahren bekannt. Wir fordern die Bundesregierung auf, einen Rechtsanspruch für Frauen auf Schutzraum einzuführen, die Frauenhausinfrastruktur auszubauen, die langfristige Finanzierung der Einrichtungen und Beratungsstellen zu gewährleisten sowie die vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention in Angriff zu nehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestagvom 23.11.2018

Die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt heute die Sonderauswertung „Partnerschaftsgewalt“ der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 vor. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zeigt sich entsetzt angesichts der Zahlen, nach denen in Deutschland im Schnitt jeden zweiten bis dritten Tag ein Mann seine Partnerin oder ehemalige Partnerin tötet. „Überkommene Vorstellungen von Männlichkeit und die Verknüpfung von Männlichkeit und Gewalt gehören endlich auf den Müllhaufen der Geschichte. Es ist ein Skandal, dass in Deutschland über 40 Jahre nach der Gründung des ersten Frauenhauses diese noch immer keine stabile und auskömmliche Finanzierung erhalten. Genauso wenig ist nachvollziehbar, dass es nicht geschafft wird, die Opferzahlen im Bereich häuslicher Gewalt zu senken. Wir benötigen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor Gewalt und zwar schnell.“

Laut der Statistik wurden im vergangenen Jahr 147 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. 113.965 Frauen erfuhren psychische oder physische Gewalt. Die AWO begrüßt die im Koalitionsvertrag vereinbarten Schritte zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, so etwa die Einführung des Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau und zur adäquaten finanziellen Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Der AWO Bundesvorsitzende mahnt aber: „Dieser politische Prozess muss mit einer bundesweit einheitlichen und verbindlichen Regelung zur Finanzierung von Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen enden und darf nicht zur Alibiveranstaltung verkommen“

Frauenhäuser und entsprechende Fachberatungsstellen der AWO leisten seit mehr als 40 Jahren wichtige Arbeit bei der Überwindung gewaltgeprägter Lebensverhältnisse. Mit einem ausdifferenzierten Instrumentarium an Ansätzen und Methoden der psychosozialen Beratung versuchen sie Frauen zu stärken und somit zum Abbau geschlechtsspezifischer Gewalt beizutragen. „Das Hilfesystem entwickelt sich kontinuierlich weiter – aber die Politik nicht. Wir haben kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsproblem“, schließt Wolfgang Stadler ab und präzisiert die AWO Forderung nach einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Demnach muss dieser unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderung gewährleistet werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.11.2018

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt an Frauen am 25. November auf, die Istanbul-Konvention zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zügig und zielgerichtet umzusetzen.

Die seit Februar 2018 bindende Istanbul-Konvention verpflichtet die Bundesregierung über einzelne Projekte und Maßnahmen hinaus, bundesweit wirksame und nachhaltige Strategien zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu entwickeln. Der „Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen“, der im September 2018 eingerichtet wurde, ist eine erste Maßnahme.

Um der Gewalt gegen Frauen nachhaltig entgegenzuwirken, müssen diese ersten Aktivitäten zügig in eine der Istanbul-Konvention entsprechende nationale Gesamtstrategie eingebunden werden. Eine solche Strategie der Bundesregierung gibt es bisher nicht. Zur Entwicklung und Durchsetzung einer Strategie verpflichten sich die Vertragsländer auch, eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene zu schaffen. Dies ist bisher ebenfalls nicht geschehen.

Dass heute die Zahl der Frauen steigt, die Schutz- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen können, ist eine Entwicklung, die besonders von Initiativen und Organisationen der Zivilgesellschaft getragen wird. Mona Küppers stellt fest: „Gewalt gegen Frauen ist im gesellschaftlichen Bewusstsein angekommen. Die Bundesregierung hat jetzt die Pflicht, mit den internationalen Standards im Rücken, langfristig Weichen für den Abbau von sexualisierter und häuslicher Gewalt zu stellen.“

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung daher auf,

  • die ersten Maßnahmen im Sinne der Istanbul-Konvention zu einem nationalen Aktionsplan weiterzuentwickeln,
  • schnellstmöglich eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene einzurichten,
  • zur Überwachung und Evaluierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention eine unabhängige Monitoring-Stelle einzurichten,
  • Organisationen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der Istanbul-Konvention einzubeziehen und deren Expertise gezielt für die Entwicklung wirkungsvoller Maßnahmen zu nutzen.

Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Die derzeit 33 Staaten, die diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert haben, verpflichten sich, diese europäische Rechtsnorm in nationaler Gesetzgebung, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 23.11.2018

138.893 Menschen wurden 2017 Opfer von Gewalttaten ihrer Partner oder Ex-Partnern. Von Partnerschaftsgewalt waren insgesamt 113.965 Frauen betroffen. "Die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sprechen eine eindeutige Sprache. Sie zeigen einen Stillstand bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November. "Zudem müssen wir weiterhin von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Häusliche Gewalt ist in Deutschland immer noch tabuisiert. Die Ursachen sind vielschichtig: Scham, Angst, fehlende Ressourcen und die Sorge um die Kinder", betont Loheide. "Leider reichen die Plätze in Frauenhäusern immer noch nicht aus, um betroffenen Frauen in akuten Notsituationen Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung zu bieten", kritisiert Loheide.

Mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist, habe die Bundesregierung einen wichtigen Schritt getan, betont Loheide.

Damit verpflichte sich Deutschland, für geeignete und leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl zu sorgen. "Jede Frau muss einen Anspruch auf Schutz und Beratungsleistungen haben, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort und Aufenthaltsstatus oder gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung. Die Diakonie fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie ein Bundesgesetz mit entsprechenden Regelungen", bekräftigt Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 23.11.2018

Die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU und die Istanbul-Konvention enthalten grundlegende Vorgaben für die Stellung und Rechte von Opfern in Strafverfahren.

Beide Regelungswerke sind in Deutschland jedoch bisher nicht umgesetzt worden.

Trotz des Umsetzungsbedarfs sind derzeit immer mehr Stimmen zu vernehmen, die die Rechte des Opfers im Strafverfahren zurückdrängen wollen. Gerade bei Sexualstraftaten werden dabei häufig Opferrechte gegen die Unschuldsvermutung und die Wahrheitsfindung ausgespielt.

Diese Entwicklungen nimmt der djb zum Anlass, sich drängenden Fragen im Bereich der Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt zu widmen.

»Der Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen ist eine Grundvoraussetzung einer geschlechtergerechten Gesellschaft«, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), »das gilt insbesondere für ihre Unterstützung als Opferzeug*innen in Strafverfahren wegen sexualisierter oder anderer Formen geschlechtsbezogener Gewalt«.

Anlässlich der heutigen djb-Veranstaltung an der Humboldt-Universität zu Berlin in Kooperation mit Prof. Dr. Ulrike Lembke werden zunächst Auszüge aus der WDR-Dokumentation »Vergewaltigt. Wir zeigen an!« der Fernsehautorin Nicole Rosenbach gezeigt. Anschließend wird das Policy Paper des djb zum Thema »Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt« präsentiert und diskutiert. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Tätigkeitsfelder und Perspektiven werden der aktuelle Stand analysiert und Reformmöglichkeiten sowie rechtspolitische Forderungen entwickelt.

Das djb-Papier beschäftigt sich mit aktuellen Entwicklungen im Bereich der Opferrechte in Strafverfahren und setzt sich dabei insbesondere mit dem Einfluss internationaler Verträge auf die nationalen Vorschriften auseinander. Es wird erläutert, warum vor allem die deutsche Strafprozessordnung den internationalen Vorgaben zum Opfer- und Zeug*innenschutz in Fällen geschlechtsbezogener Gewalt bisher nicht vollkommen gerecht wird. Zugleich erhebt der djb erneut die Forderung, bestehende Schutzlücken zu schließen. Das gilt beispielsweise für die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung: Derzeit besteht ein Rechtsanspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung nur in bestimmten, eng gefassten und zum Teil in das Ermessen des Gerichts gestellten Konstellationen. Zwar können sich grundsätzlich alle Betroffenen der psychosozialen Prozessbegleitung bedienen, müssen diese im Zweifel jedoch selbst finanzieren. Für viele Betroffene ist das wirtschaftlich nicht möglich, so dass ihren Schutzbedürfnissen nicht Rechnung getragen wird. »Es zeigt sich wieder einmal, dass es noch viel zu tun gibt, bis Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen faktisch zugänglich sind,« kommentiert Wersig.

Hier können Sie das Policy Paper zum Thema Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt vom 22.11.2018 abrufen: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st18-18/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 22.11.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zum Haushaltsplan des Bundesfamilienministeriums im Deutschen Bundestag

Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2019 wird mit rund 10,45 Milliarden Euro so groß sein wie nie. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 8. November 2018 den Haushalt für das Haushaltsjahr 2019 abschließend beraten und für wichtige Vorhaben nochmals 141 Millionen Euro zusätzlich zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sagte heute, bei der Beratung des Haushaltsplans im Deutschen Bundestag: „Ein starkes Land braucht starke Familien. Damit alle Kinder gut aufwachsen und vor Armut geschützt sind. Dafür machen wir das Starke-Familien-Gesetz: für einen besseren Zuschlag zum Kindergeld und mehr Bildung und Teilhabe in der Schule. Neben starken Familien brauchen wir auch starke Institutionen. Das heißt: Qualität, Kapazität und Personal. Die Qualität in der frühen Bildung bringen wir mit dem Gute-Kita-Gesetz voran. Dieser Haushalt ist ein Haushalt für die Familien und für das Engagement in Deutschland, für Jung und Alt. Für ein zukunftsfähiges Land, das alle im Blick behält. Damit machen wir Deutschland spürbar stärker.“

Starke-Familien-Gesetz

Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wollen wir im kommenden Jahr den Kinderzuschlag erhöhen und einfacher gestalten. Der neue Kinderzuschlag wird eine Art KindergeldPlus, mit dem wir Familien mit kleinem Einkommen unterstützen und zugleich dafür sorgen, dass sich mehr Arbeit für sie lohnt. Wir vereinfachen die Leistung und machen sie für 1,2 Millionen Kinder mehr zugänglich – bisher sind nur 800.000 anspruchsberechtigt. Der Mittelansatz wurde entsprechend aufgestockt. Es stehen nun für 2019 575 Millionen Euro zur Verfügung. Und wir verbessern das Bildungs- und Teilhabepaket: Mit dem Schulstarterpaket, einem kostenlosen Mittagessen, einem kostenlosen Schülerticket für Bus und Bahn und kostenloser Lernförderung nicht erst bei Versetzungsgefährdung leisten wir einen spürbaren Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Gute-KiTa-Gesetz und Ausbau von Kitaplätzen

Für eine gute Betreuung unserer Kinder brauchen wir starke Institutionen. Wir verbessern den weiteren Ausbau des Platzangebots im kommenden Jahr mit 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau. Für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund die Länder ab 2019 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Bis 2020 fördert der Bund zudem den Bau von 100.000 Kitaplätzen.

Außerdem starten wir im Sommer 2019 unsere Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher, denn neben ausreichenden Platzkapazitäten und guten Voraussetzungen für Qualität braucht es Menschen, die unsere Kinder gut und gern betreuen. Dafür werden wir in 2019 40 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Für die Fortsetzung des Bundesprogramms Kita-Plus hat der Haushaltsausschuss 16 Millionen Euro bereitgestellt. Damit ist es uns möglich, dass Programm im kommenden Jahr bedarfsgerecht weiterzuführen.

Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Schutz vor Gewalt bieten bundesweit fast 350 Frauenhäuser sowie mehr als 100 Schutzwohnungen: mit insgesamt über 6.000 Plätzen. Hinzu kommen über 600 Fachberatungsstellen und Interventionsstellen. Um den weiteren Ausbau und die finanzielle Absicherung von Einrichtungen zu sichern, wird der Bund ein Förderprogramm auflegen. Im Jahr 2019 stellen wir dafür 6,1 Millionen Euro zur Verfügung, im Jahr 2020 sollen dann 35 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2022 sind rund 100 Mio. € für das Programm geplant.

Gute Rahmenbedingungen für Engagement

Der Kinder- und Jugendplan wird um 11,5 Millionen Euro erhöht auf dann 205 Millionen Euro. Damit wollen wir auch in die politische und internationale Jugendarbeit investieren. Für die Einrichtung eines Deutsch-Israelischen Jugendwerks werden wir in 2019 erstmalig eine Million Euro bereitstellen.

Wir werden gute Rahmenbedingungen für Engagement schaffen, hierfür gründen wir im nächsten Jahr die Deutsche Engagementstiftung (DES). Das für die Stärkung des Engagements für Demokratie wichtige Programm „Demokratie leben!“ werden wir auch über 2019 hinaus fortsetzen. Dafür stehen 2019 115 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen wir die bestehenden Projekte weiter auf gleichem Niveau finanzieren werden.

Wir stärken die Freiwilligendienste und stellen dafür zusätzlich 65 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen dann für die Freiwilligendienste knapp 328 Millionen Euro bereit. Damit wollen wir wichtige Schritte dafür gehen, dass jeder, der es will, einen Freiwilligendienst machen kann, und dass unabhängig vom Geldbeutel oder der Herkunft der Eltern. Und wir wollen Menschen mit Behinderungen eine stärkere Beteiligung ermöglichen.

Zur Verstetigung der Aufgabe des Unabhängigen Beauftragten für den sexuellen Kindesmissbrauch und sein Team werden 1,4 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Damit stehen für diese wichtige Aufgabe im nächsten Jahr rund 5,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.11.2018

ESF–Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier geht in die zweite Förderrunde

Beim Übergang von der Schule ins Arbeitsleben brauchen junge Menschen Unterstützung. Das Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier hilft Kommunen dabei, Jugendliche mit anhaltenden individuellen und sozialen Problemen zu aktivieren und ihre Kompetenzen zu fördern. Heute (Donnerstag) hat Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Marco Wanderwitz den Startschuss für die zweite Förderrunde des Programms JUGEND STÄRKEN im Quartier gegeben.

Bei der Auftaktveranstaltung in Berlin würdigte Staatssekretärin Seifert das Engagement der Kommunen in den vergangenen vier Jahren: „54.000 junge Menschen wurden in der Schule oder bei der Ausbildungssuche unterstützt. Mehr als 1.300 Projekte sind umgesetzt worden, das ist eine tolle Bilanz. Ich freue mich, für weitere dreieinhalb Jahre den engagierten Kommunen eine Weiterförderung zusagen zu können. Es ist wichtig, die Jugendsozialarbeit wieder sichtbarer zu machen und gemeinsam mit den Arbeitsmarkt-Akteuren vor Ort zu schauen, was gebraucht wird.“

Der Parlamentarische Staatssekretär Wanderwitz bewertet das Programm im Kontext der sozialen Stadtentwicklung: „In den Projekten engagieren sich die jungen Menschen für ihr Quartier, etwa indem sie Parks oder öffentliche Plätze aufwerten, ein Stadteilfest organisieren oder Angebote von Quartierseinrichtungen erweitern. Das unterstützt die Jugendlichen bei ihrem Einstieg ins Arbeitsleben und fördert den Zusammenhalt der Menschen vor Ort. Damit schafft das Programm einen echten Mehrwert!“

Mit dem Vorhaben fördern beide Ministerien seit 2015 insgesamt 175 Modellkom-munen mit Angeboten und individuellen Hilfen für junge Menschen, die besonderem Unterstützungsbedarf beim Übergang von der Schule in den Beruf haben. Der Schwerpunkt der Projektförderungen liegt in den Gebieten des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt" und vergleichbaren Regionen. Dadurch wird die kommunale Jugendsozialarbeit vor Ort entscheidend gestärkt.

Mit "JUGEND STÄRKEN im Quartier" bündeln das Bundesjugendministerium und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erstmals Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in einem gemeinsamen Programm.

Ab 2019 geht das Programm für weitere dreieinhalb Jahre in eine zweite Förderrunde. Insgesamt werden 162 Kommunen gefördert. Der Bund beteiligt sich mit rund 97 Millionen Euro aus dem ESF und rund 4 Millionen Euro aus Bundesmitteln an der Förderung.

Mehr Informationen unter:

www.jugend-staerken.de

www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/integration-und-chancen-fuer-junge-menschen

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.11.2018

Die SPD setzt mit der heute vom Finanzausschuss beschlossenen Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau einen steuerlichen Impuls für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums.

„Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschlossen. Es ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Schaffung preisgünstigen Wohnraums und sieht die Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau vor. Innerhalb eines vierjährigen Abschreibungszeitraums können 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden. Dies ist ein attraktiver Anreiz für private Investoren, sich verstärkt im bezahlbaren Mietwohnungsneubau zu engagieren. Gefördert wird nicht nur der Neubau, sondern auch die Schaffung von Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Um einen Impuls für eine zeitnahe Investitionsentscheidung zu setzen, wird die Sonderabschreibung für Mietwohnungen gewährt, für die der Bauantrag in den Jahren 2019 bis 2021 gestellt wird.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird außerdem der Spielraum von Wohnungsgenossenschaften für die dezentrale und klimafreundliche Erzeugung von Mieterstrom erweitert. Wohnungsgenossenschaften sind in ihrem Vermietungsgeschäft bisher nur steuerfrei, wenn ihre anderen Einnahmen etwa aufgrund der Stromlieferung aus Mieterstromanlagen, einen Anteil von zehn Prozent der Gesamteinnahmen nicht übersteigen. Diese Grenze wird für Mieterstrom auf 20 Prozent erhöht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.11.2018

Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben heute eine Gesamteinigung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes erzielt und sich dabei im Bildungsbereich auf folgende Formulierung des Artikels 104c GG geeinigt:

Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.

Das erste gemeinsame Projekt, das auf dieser Grundlage umgesetzt werden kann, ist der DigitalPakt Schule mit einem Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro.

Der Deutsche Bundestag wird die Gesamteinigung zu den Grundgesetzänderungen nächste Woche in 2./3.-Lesung abschließend beraten und dem Bundesrat zuleiten. Neben dem Bildungsbereich betreffen die Grundgesetzänderungen vor allem die Bereiche sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehrswegefinanzierung.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 23.11.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt auch 2019 wieder über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Alt und Jung, Männer und Frauen und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Über 220 Millionen Euro mehr als für das Jahr 2018 stellt der Bundestag zur Verfügung.

„Wir unterstützen Familien mit Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Mit dem Gute-Kita-Gesetz sorgen wir für mehr Qualität und weniger Gebühren. Das flankieren wir mit einer Offensive für mehr Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird das Bundesprogramm KitaPlus fortgesetzt. Von diesen Maßnahmen profitieren besonders Alleinerziehende.

Dieser Haushalt bedeutet außerdem mehr Geld für die Freiwilligendienste: Insgesamt 65 Millionen Euro zusätzlich erhalten der Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste. Alle, die sich engagieren möchte, sollen das auch können – und zwar freiwillig.

Wir steigern die Mittel für Gleichstellung: 1,5 Millionen Euro gibt es in den kommenden beiden Jahren für die Entwicklung einer Gleichstellungsstrategie mit dem Ziel, ein Institut für Gleichstellung zu etablieren. Wir wollen echte Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen.

Mit dem Geld für das Familienministerium fördern wir weiter den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und investieren in unsere Zukunft sowie in ein solidarisches Land.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 22.11.2018

Zur Vorstellung des aktuellen DGB Index „Gute Arbeit 2018“, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Die Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit 2018 sind alarmierend. Deshalb brauchen wir eine neue Arbeitskultur und dringend mehr Anstrengungen von Bundesregierung und Unternehmen für einen besseren Arbeitsschutz.

Gerade die Beschäftigten, die viel mit Kunden, mit Patientinnen und Patienten oder als Erzieherinnen und Erzieher mit Kindern arbeiten, leiden neben dem alltäglichen Stress durch Zeitdruck oder Hetze häufig auch unter emotionalem Stress. Wenn sie nach der Arbeit nicht abschalten können, weil die Arbeit sie emotional und damit auch psychisch belastet, dann sollte uns das zu denken geben. Kein Wunder, dass die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz immer stärker zunehmen.

Nachhaltig ist das nicht. Denn so macht Arbeit krank. Zudem fehlt gerade den Beschäftigten in Pflege und Sozialwesen die notwendige Wertschätzung ihrer Arbeit. Es kommt nicht von ungefähr, dass sich viele Beschäftigte nicht vorstellen können, bis zur Rente durchzuhalten. Wir brauchen deshalb dringend eine neue Arbeitskultur. Betriebe müssen aktiv dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten sich nicht ihre Gesundheit bei der Arbeit ruinieren. Und dazu braucht es auch eine ausreichende Personaldecke.

Gleichzeitig muss die Bundesregierung endlich den Arbeitsschutz stärken. Gefährdungsbeurteilungen müssen die psychischen Belastungen der Arbeit stärker in den Fokus nehmen. Und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern muss das Arbeitsschutzgesetz mit einer Verordnung konkretisiert werden, damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebs- und Personalräte ein Werkzeug an die Hand bekommen, um gemeinsam geeignete Lösungen gegen jede Form von Stress zu entwickeln. Die Bundesregierung sollte endlich zur Kenntnis nehmen, dass gute und wertschätzende Arbeitsbedingungen deutlich nachhaltiger sind. Die Beschäftigten haben das verdient. Und gute Arbeitsbedingungen schützen die Wirtschaft außerdem vor Fachkräftemangel und die Gesellschaft vor hohen volkswirtschaftlichen Kosten. Handeln ist daher angesagt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.11.2018

„Die Bundesrepublik hat die zweithöchste Erwerbstätigenquote in der EU, lautet die vermeintliche Erfolgsmeldung. Schaut man genauer hin, bröckelt die Fassade: Jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland ist prekär beschäftigt und arbeitet im Niedriglohnbereich“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die heute vom Statistischen Bundesamt vorgestellte Sonderauswertung der EU-Arbeitskräfteerhebung von Eurostat. Ferschl weiter:

„Die Agenda-Reformen haben Anfang der 2000er Jahre den Arbeitsmarkt großflächig dereguliert, aber nicht mehr Arbeit geschaffen. Durch Mini- und Midijobs sowie unfreiwillige Teilzeitarbeit wurde das vorhandene Arbeitsvolumen lediglich auf mehr Köpfe verteilt und die Beschäftigten unter Lohndruck gesetzt. Wer nicht mitspielt, wird im Hartz-IV-System sanktioniert. Das Ergebnis dieses ‚Förderns und Forderns‘ ist, dass viele Menschen arm trotz Arbeit sind. Wir brauchen endlich eine Abkehr von der unsäglichen Agenda-Politik und ihren verheerenden Auswirkungen.

Deswegen setzt sich DIE LINKE für einen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro, eine Streichung der Ausnahmen sowie die Ausweitung der Kontrollen ein. Darüber hinaus wollen wir, dass Beschäftigte von der ersten Arbeitsstunde an in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen werden. Sachgrundlose Befristungen und Leiharbeit wollen wir eindämmen und langfristig ganz abschaffen. Stattdessen wollen wir gute Arbeit für alle.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2018

„Die Sicherung des Zugangs zu Bildung ist von elementarer Bedeutung. Doch zu vielen Kindern und Jugendlichen bleibt das universell garantierte Recht auf Bildungszugang noch verwehrt“, erklärt Birke Bull-Bischoff, Sprecherin für allgemeine und berufliche Bildung der Fraktion DIE LINKE, zum heute erstmals in Berlin veröffentlichten Weltbildungsbericht der UN-Bildungsorganisation. Bull-Bischoff weiter:

„Laut Bericht leben über 800 Millionen Menschen weltweit in Slums, in denen es keinen Zugang zu Strom, Wasser und Bildung gibt. Die UN-Bildungsorganisation beschreibt Wege, wie Bildung Geflüchtete und Migranten besser integriert. Umso wichtiger ist es, das Potenzial und die Kompetenzen Geflüchteter und Menschen mit Migrationshintergrund in den Fokus zu stellen, nicht die Annahme des kurzzeitigen Aufenthalts und der daraus resultierenden Abschottung.

Auch in Deutschland ist ein Gegensteuern der aktuellen Trends u.a. der Unterfinanzierung erforderlich, um alleine bis 2030 die Ziele der vier Leitbereiche Bildungsqualität und lebenslanges Lernen, Chancengerechtigkeit und Inklusion zu verwirklichen. Daneben bedarf es deutlich höherer Ausgaben für Entwicklungshilfe.

Wir sollten alle Kraftanstrengungen unternehmen für ein inklusives, chancengerechtes und hochwertiges Bildungssystem und zur Sicherstellung der Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen – ganz im Sinne der ‚Agenda Bildung 2030‘ der Vereinten Nationen. Bis 2030 sollen geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Bildung beseitigt und der gleichberechtigte Zugang z.B. von Menschen mit Behinderungen oder Angehörigen indigener Völker sowie Kindern in prekären Situationen zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleistet werden.

Es ist erfreulich, dass es auch positive Entwicklungen gibt, etwa beim Zugang von Frauen zur Sekundarschulbildung. Zwar sind immer noch 63 Prozent aller Analphabeten weltweit Frauen, aber die Mehrheit derjenigen, die eine tertiäre Ausbildung wie Studium oder Berufsausbildung beginnen, sind heute weiblich. Ein gewaltiger Fortschritt mit Blick auf die globale Geschlechtergerechtigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.11.2018

Der Bundesrat hat am 23. November 2018 dem rund 10 Milliarden starken Paket zur Entlastung der Familien zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.

Mehr Kindergeld ab Juli 2019

Hierzu zählt unter anderem die Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst – er steigt ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro.

Grundfreibetrag wird erhöht

Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9000 Euro jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro an, 2020 dann auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.

Ausgleich der kalten Progression

Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben. Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und wie geplant in weiten Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 23.11.2018

Die Reduzierung der Arbeitszeit wird ab 2019 leichter sein: Der Bundesrat hat am 23. November 2018 die Einführung der Brückenteilzeit gebilligt. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren.

Rückkehr zur Vollzeit garantiert

Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen die Beschäftigten für die Brückenteilzeit nicht geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Nach Ablauf der Befristung haben die Betroffenen einen Anspruch, auf ihren Vollzeitjob zurückzukehren.

Zumutbarkeitsgrenze für Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmern

Um Arbeitgeber kleinerer Betriebe mit bis zu 45 Beschäftigten nicht zu überfordern, gilt der Anspruch dort nicht. Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern entlastet eine Zumutbarkeitsgrenze: Sie müssen nur jedem 15. Beschäftigten die befristete Teilzeit gewähren. Außerdem regelt das Gesetz die Verlängerung der Arbeitszeit von sonstigen Teilzeitbeschäftigten.

Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Laut Gesetzestext soll es einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Bundesregierung rechnet mit dem 1. Januar 2019.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 23.11.2018

Gesundheits- und Rechtsexperten fordern eine Reform des Abstammungsrechts und damit auch Regelungen für die Reproduktionsmedizin. Derzeit gebe es nur fragmentarische und unzureichende Regelungen, obgleich diese Fragestellungen enorme praktische Bedeutung hätten und sich auf viele Rechtsgebiete erstreckten, erklärten Fachleute anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Thema künstliche Befruchtung. Zudem müsse das Kindeswohl stärker in den Blickpunkt rücken. Die Experten äußerten sich in der Anhörung am Mittwoch im Bundestag sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Konkret ging es um einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1832) sowie um einen Antrag (19/5548) der Fraktion Die Linke mit dem Ziel, die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung auf unterschiedliche Paarkonstellationen auszuweiten. So sollte nach Ansicht der Grünen eine Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, verheirateten lesbischen Ehepartnern und nichtehelichen Lebenspartnerschaften ermöglicht werden.

Auch die Linksfraktion fordert einen erweiterten Anspruch auf Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen. Derzeit würden unverheiratete Paare, lesbische Frauen und solche ohne dauerhafte Partnerschaft sowie aufgrund unterschiedlicher Zuschüsse auch Menschen mit geringem Einkommen diskriminiert. Die Abgeordneten fordern die volle Erstattung der Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen. Der Erstattungsanspruch müsse allen Menschen mit ungewollter, medizinisch begründeter Kinderlosigkeit eröffnet werden.

Bisher ist die Kostenübernahme bei den Krankenkassen auf heterosexuelle Ehepaare begrenzt. Die Krankenkassen tragen bei Eheleuten 50 Prozent der Behandlungskosten, wobei nur die Ei- und Samenzellen des Paares (homologe Insemination) verwendet werden dürfen. Was die Restkosten betrifft, stellen Bund und Länder gemeinsam Mittel bereit. Mit einer 2016 in Kraft getretenen Änderung der Richtlinie des Bundesfamilienministeriums ,,zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" ist die Bundesförderung auf unverheiratete Paare ausgedehnt worden.

Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) sollten die rechtlichen Fragestellungen zuerst geklärt werden, bevor an eine Leistungsausweitung gedacht werde. So habe der Bundesgerichtshof 2018 festgestellt, dass die Ehefrau der Kindesmutter nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mitelternteil des Kindes werde. Die Überschneidung wissenschaftlicher, ethischer und rechtlicher Aspekte führe zu einer besonderen Komplexität dieses medizinischen Gebietes, wobei auch "der hohe Rang des Kindeswohls" zu berücksichtigen sei. Es sei ein "schwer überschaubares Normengeflecht" entstanden.

Ähnlich argumentierte die Rechtsanwältin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, die darauf hinwies, dass es eine frei wählbare Eltern-Kind-Zuordnung nicht gebe. Auch in einer heterosexuellen Partnerschaft gebe es noch Regelungslücken. Erkenne ein mit der Mutter nicht verheirateter Vater die Vaterschaft nicht an, bestehe trotz genetischer Verbindung keine Möglichkeit, ihn zum rechtlichen Vater des Kindes zu machen. Ebenso könne ein Samenspender nicht aufgrund seiner genetischen Vaterschaft als rechtlicher Vater festgestellt werden. Somit sollte die gesetzliche Festlegung der Elternschaft zwingend überarbeitet werden.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erklärte, die möglichen Fallvarianten machten deutlich, dass den verschiedenen Erstattungssystemen kein einheitlicher Plan zugrunde liege. Das widerspreche den Gerechtigkeitsvorstellungen der Bürger. Eine Korrektur sei dringend geboten. Studien zeigten, dass die Motive bezüglich Kindern bei Lesben und Schwulen identisch und "ebenso existenziell" seien wie bei heterosexuellen Eltern.

Der Fachverband pro familia kritisierte, alleinstehende oder lesbische Frauen erlebten Ausgrenzung und eine Tabuisierung der Kinderwunschthematik. Unsinnige Reglementierungen und Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Behandlungswünsche veranlassten Frauen und Paare, vermehrt Behandlungen im Ausland wahrzunehmen. Nötig sei ein neues Reproduktionsmedizingesetz. Der Verband sprach sich dafür aus, alleinstehenden und lesbischen Frauen eine heterologe Insemination zu ermöglichen und dafür einen gesetzlichen Anspruch zur partiellen Kostenübernahme zu schaffen.

Der Verein Spenderkinder äußerte sich hingegen kritisch zu einer möglichen Übernahme von Behandlungskosten einer Samenspende. Dies bedeute keine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Paaren zu Ehepaaren, weil die Behandlungskosten für Samenspenden bei Eheleuten auch nicht übernommen würden. Bei einer Samenspende handele es sich um eine besondere Familiengründung zu dritt, die "mit psychologischen Herausforderungen" verbunden sei und nur nach gründlicher Aufklärung eingegangen werden sollte. Mit der Kostenübernahme würde die nötige Reflexion jedoch voraussichtlich entfallen und der Eindruck vermittelt, dass kein Unterschied zu einer homologen Insemination bestünde. Zu berücksichtigen sei überdies, dass bei einer Samenspende den so gezeugten Menschen der genetische Vater bewusst vorenthalten werde. Dies sei ethisch bedenklich.

Die Erweiterung des Leistungsanspruchs auf Fälle der heterologen Befruchtung mit Fremdsamen nicht allein für gleichgeschlechtliche, sondern auch für verheiratete oder andere heterosexuelle Paar berührt nach Aussage des GKV-Spitzenverbandes zahlreiche Fragen der Reproduktionsmedizin. Die damit zusammenhängenden auch rechtlichen Fragestellungen müssten zunächst beantwortet und in Regelungen gefasst werden.

Der Frauenarzt Jan-Steffen Krüssel vom Universitätsklinikum Düsseldorf wies wie andere Sachverständige auf die in den Vorlagen unscharf formulierten Voraussetzungen für eine Kostenerstattung hin und nannte als Beispiele die Begriffe "medizinische Gründe", "auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft" oder "medizinisch begründete Kinderlosigkeit". Die Nutzung dieser unbestimmten Begriffe hätte zur Folge, dass Ärzte in einer rechtlichen Grauzone Entscheidungen treffen müssten. Insofern sei eine Rechtsentwicklung für die Reproduktionsmedizin erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.926 vom 28.11.2018

Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie oft und in welcher Höhe Sozialhilfeträger seit 2010 Gesundheits- und Pflegekosten für Ausländer leisten mussten, die über keinen Versicherungsschutz verfügten. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/5906) auf eine Kleine Anfrage (19/5406) der AfD-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.920 vom 28.11.2018

Die von der FDP-Fraktion in einem Gesetzentwurf geplante dynamische Erhöhung der Höchstgrenzen für Verdienste bei geringfügig entlohnter Beschäftigung (Mini-Jobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midi-Jobs) (19/4764) ist während einer öffentlichen Expertenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag bei Gewerkschaftsvertretern auf Ablehnung und bei Arbeitnehmervertretern auf Zustimmung gestoßen.

Die FDP schlägt in dem Gesetzentwurf vor, die Verdienstgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. Im kommenden Jahr solle die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden und bei Beschäftigung in der Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns. Durch diese Änderung werde ein Automatismus eingeführt, der eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns zulasse, wird argumentiert.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, die Verdienstgrenzen seien seit 2013 nicht angehoben worden, weil die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zuließen. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns reduzierten sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürfen. Sie könnten damit auch nicht von den Erhöhungen des allgemeinen Mindestlohns oder der Lohnentwicklung insgesamt profitieren.

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist der Gesetzentwurf, "ökonomisch falsch, arbeitsmarktpolitisch schädlich und gesellschaftspolitisch rückständig". Eine weitere Ausweitung der Minijobzone würde den Fachkräftemangel am deutschen Arbeitsmarkt weiter verschärfen, sagte der DGB-Vertreter Johannes Jakob. Statt einer Ausweitung der Minijobs müsse eine Exit-Strategie entwickelt werden, damit in einer Übergangszeit die Minijobs vollständig in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden könnten.

Minijobs seien ihrer Konstruktion nach eine Falle, hieß es von Seiten der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Sie leisteten durch die fehlende volle Versicherungspflicht einen Beitrag zu niedrigen Renten – insbesondere bei Frauen, sagte NGG-Vertreter Micha Heilmann. "Wir sollten nicht die Anreize für diese Art der Beschäftigung verstärken", betonte er.

Gerald Friedrich von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verwies hingegen darauf, dass Minijobs gerade kleinen Unternehmen helfen würden, in besonderen Situationen ihre Beschäftigung "passgenau zu organisieren". Die starre Verdienstgrenze führe aber dazu, dass geringfügig Beschäftigte auf Lohn- und Gehaltsanhebungen mit Arbeitszeitreduzierungen reagieren würden. Bei einer Dynamisierung der Verdienstgrenzen sei eine solche "ungewollte" Reduzierung der Arbeitszeit nicht mehr nötig, argumentierte der BDA-Vertreter.

Die Einschätzung, dass bei steigenden Löhnen die Arbeitszeit der Minijobber sinken würde, teilte auch Erik Thomsen, Leiter der Minijobzentrale. Profitieren von einer Anhebung der Verdienstgrenze würden seiner Aussage nach vor allen jene, die momentan nahe an der Grenze von 450 Euro seien. 33 Prozent der Minijobber verdienten derzeit zwischen 400 und 450 Euro. Ebenfalls profitieren würden Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung aber mehrere Minijobs ausübten.

Der Sozialrechtler Ulrich Preis nannte den Gesetzentwurf den "völlig falschen Weg". Zentrales Element einer Neuordnung müsse hingegen die Abschaffung der Sozialversicherungsfreiheit für all jene Beschäftigungsverhältnisse sein, die über eine Bagatellvergütung von 100 Euro monatlich hinausgehen, sagte er.

Aus Sicht von Jens Stegmaier vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung darf eine Reform der geringfügigen Beschäftigung nicht – wie mit dem Gesetzentwurf vorgesehen – in Richtung einer Ausweitung gehen. Vielmehr müsse es eine schrittweise Eingrenzung geben, sagte er.

Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln erkannte hingegen den Bedarf für eine Dynamisierung der Verdienstgrenzen. Diese sei nötig, damit die Verdienstgrenzen nicht durch Lohn- und Preisentwicklungen ständig entwertet würden, sondern konstant bleiben könnten.

Zwar sei eine jährliche Anhebung der Verdienstgrenze sinnvoll, urteilte Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Wenn bei Midijobs aber die Verdienstgrenze bei 1.333 Euro liegen solle, wie aus dem FDP-Entwurf hervorgehe, bestehe die Gefahr, dass "in nicht geringer Zahl" reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in bei Steuern und Abgaben privilegierte Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt würden, warnte Brenke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.913 vom 26.11.2018

Eine verstärkte Weiterbildungsförderung im Rahmen des digitalen Wandels ist dringend geboten und der entsprechende Gesetzentwurf (19/4948) der Bundesregierung ein richtiger Schritt in diese Richtung. Diese Ansicht vertraten die geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 26. November 2018. Ebenfalls positiv bewertet wurde auch die geplante Verlängerung der Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I von 24 auf 30 Monate. Einige Sachverständige bezeichneten das jedoch als nicht ausreichend.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz soll die Förderung von Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeweitet werden und gleichzeitig der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ab Januar 2019 von 3,0 auf 2,6 Prozent gesenkt werden. Außerdem soll die 70-Tage-Regelung für kurzzeitige Beschäftigung verlängert werden.

Für die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) betonte Jürgen Wuttke, dass Weiterbildung eine Kernaufgabe von Arbeitgebern sei und auch bleiben müsse. Die Arbeitslosenversicherung könne dies zwar ergänzen. Jedoch habe die BDA die Sorge, dass die Arbeitslosenversicherung finanziell überlastet werde, wenn die Zielgruppe so weit gefasst bleibe wie derzeit vorgesehen. Die BDA fordert deshalb eine Eingrenzung, vor allem für Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten, um eine "uferlose" Förderung zu verhindern. Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, betonte Friedhelm Siepe von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Weiterbildung solle auch in Zukunft Sache der Betriebe bleiben, aber angesichts der Dimension des technologischen Wandels müsse dies gesamtgesellschaftlich gestützt werden, sagte er. Ähnlich argumentierte auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der die öffentliche Weiterbildungsförderung als sinnvoll bezeichnete, zumal sie auch an bestimmte Bedingungen geknüpft sei. DGB-Vertreter Johannes Jakob schlug jedoch vor, die Vier-Jahres-Frist, die zwischen zwei Weiterbildungsförderungen liegen soll, zu flexibilisieren. Um Mitnahmeeffekte auszuschließen, brauche es klar definierte Grenzen, betonte Thomas Kruppe vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und zeigte sich überzeugt, dass der Gesetzentwurf ein Anreiz für Betriebe sein könne, verstärkt in Weiterbildung zu investieren.

Wie der DGB plädierte auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband für eine Verlängerung der Rahmenfrist beim Arbeitslosengeld I auf 36 Monate. Ein Viertel der Menschen, die arbeitslos werden, rutschten direkt in den ALG-II-Bezug, sagte Jakob. Tina Hofmann vom Paritätischen Gesamtverband kritisierte, dass zwei Drittel der Arbeitslosen im Hartz-IV-System gefangen seien. Die BDA hielt dagegen die 30-Monats-Frist für "vertretbar" angesichts der schwierigen Erwerbsbiografien vieler Beschäftigter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.911 vom 26.11.2018

Rund 24 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten im Jahr 2017 ständig oder regelmäßig am Wochenende. Das geht aus der Antwort (19/5657) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5246) der Fraktion Die Linke hervor. Darin heißt es weiter, dass rund 18 Prozent der Beschäftigten ständig beziehungsweise regelmäßig abends und rund fünf Prozent ständig beziehungsweise regelmäßig nachts arbeiteten. Von Schichtarbeit waren demnach 14 Prozent der Beschäftigten (fünf Millionen) betroffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.888 vom 19.11.2018

Im März 2018 gab es in Deutschland rund 7,6 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte. Darunter waren 4,7 Millionen ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte und 2,8 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5462) auf eine Kleine Anfrage (19/4681) der Fraktion Die Linke. Auf 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kommen demnach 14 Minijobber. Aus der Antwort geht ferner hervor, dass 260.000 Menschen mit Minijob mindestens noch eine weitere solch geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten.

Zu den beruflichen Qualifikationen der Minijobber heißt es in der Antwort, dass 22 Prozent der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten über keinen Berufsabschluss, 42 Prozent über einen anerkannten (nicht-akademischen) Berufsabschluss und sechs Prozent über einen akademischen Berufsabschluss verfügten. Bei den 2,8 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten hatten demnach 15 Prozent keinen Berufsabschluss, 67 Prozent einen anerkannten Berufsabschluss und zehn Prozent einen akademischen Berufsabschluss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.888 vom 19.11.2018

Die Zahl der Anträge auf Baukindergeld ist in den ersten fünf Wochen seit dem Programmstart deutlich zurückgegangen. Wie aus der Antwort (19/5479) auf eine Kleine Anfrage (19/4697) der FDP-Fraktion hervorgeht, sind in der ersten Woche (Kalenderwoche 38) 9.574 Anträge eingegangen, in der zweiten Woche waren es knapp 5.500, in der fünften Woche dann noch 2.810 Anträge. Insgesamt sind bis 19. Oktober 2018 den Angaben zufolge 24.399 Anträge auf Baukindergeld eingegangen. Die meisten davon kamen von Familien mit einem oder zwei Kindern.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass insgesamt etwa 550.000 Familien Baukindergeld erhalten könnten. Für den Zeitraum von 2018 bis 2021 werde mit Ausgaben in Höhe von 2,7 Milliarden Euro gerechnet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.885 vom 19.11.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will über die Umsetzung des Bundesprogramms "KitaPlus" informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/5447) möchte sie erfahren, in welcher Höhe die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Bundesländern abgerufen wurden, um zeitlich flexible Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu ermöglichen. Zudem wollen die Grünen wissen, wie viele Einrichtungen ihre Öffnungszeiten im Rahmen des Programms nach 17 Uhr erweitert haben und wie viele Kinder in dieser Zeit betreut wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.878 vom 15.11.2018

Wissenschaftliche Forschung und Praxisexpertise auf den Themenfeldern Arbeit, Wirtschaft und Soziales zusammenführen: Das ist das Markenzeichen der WSI-Mitteilungen. Die Zeitschrift, herausgegeben vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung, feiert in diesen Tagen 70. Geburtstag. Die Jubiläumsausgabe erscheint Anfang Dezember, sie zieht eine aktuelle Bilanz und sie blickt in die Zukunft. Zentrale Fragen: Wie ist es in einer sich schnell verändernden Arbeitswelt um die gesellschaftliche Integrationskraft von Arbeit bestellt? Welche Rolle spielen solidarische Orientierungen und die Bereitschaft zum Handeln, um Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland und Europa leistungsfähig, demokratisch, gerecht und sozial zu gestalten? Welchen Herausforderungen müssen sich Politik, Gewerkschaften und Verbände dazu dringend stellen? Neben zahlreichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die unter anderem die Situation auf dem Arbeitsmarkt, in der Bildung, bei Gleichstellung und Alterssicherung durchleuchten, steuern auch die Vorsitzenden von DGB, IG Metall und Ver.di, Reiner Hoffmann, Jörg Hofmann und Frank Bsirske, Analysen bei.

Das Inhaltsverzeichnis und die Abstracts der neuen Ausgabe finden Sie am Ende dieser PM verlinkt; für Ihre Berichterstattung schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne das pdf des Heftes zu.

Die ersten Ausgaben der „Mitteilungen“ lieferten 1948 noch unkommentierte statistische Informationen, etwa über die Zahl der Beschäftigten, die Brotpreise und die Lohnentwicklung in den verschiedenen Besatzungszonen. Später entwickelten sie sich zur Hauszeitschrift, in der ausschließlich Wissenschaftler – und ab 1952 auch Wissenschaftlerinnen – des damaligen „Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts der Gewerkschaften“ (WWI) publizierten.

Über die Jahrzehnte haben sich Institutsname und -zugehörigkeit ebenso gewandelt wie das Profil der Zeitschrift und der Autorenschaft: Seit 1995 ist das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) eine Abteilung der Hans-Böckler-Stiftung. Und das Gros der Beiträge stammt von externen, zum Teil auch internationalen, Autorinnen und Autoren. Daneben haben aber natürlich auch die jährlichen großen Analysen des WSI ihren festen Platz in der Zeitschrift: So erscheint in der Jubiläumsausgabe auch der aktuelle Verteilungsbericht zu Armut, Reichtum und sozialer Mobilität. Verlegt werden die WSI-Mitteilungen seit Anfang 2018 vom Nomos Verlag.

Quelle:Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftungvom 27.11.2018

Deutschland hatte 2017 mit 79 % EU-weit die zweithöchste Erwerbstätigenquote bei den 20- bis 64-Jährigen nach Schweden (82 %). Im EU- Durchschnitt lag sie bei 72 %. Die Erwerbstätigenquote misst den Anteil aller Erwerbstätigen an der Bevölkerung im jeweiligen Alter. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Veröffentlichung der Broschüre „Arbeitsmarkt auf einen Blick – Deutschland und Europa“ weiter mitteilt, hat sich die Erwerbstätigenquote in Deutschland gegenüber 2007 (73 %) um sechs Prozentpunkte erhöht. Im EU-Durchschnitt stieg die Quote in diesen zehn Jahren nur um zwei Prozentpunkte (2007: 70 %).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.11.2018

Am 31.12.2017 waren 1,7 Millionen Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der im AZR registrierten Schutzsuchenden damit im Vergleich zum Vorjahr um 83 000 (+5 %).

Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Rund die Hälfte von ihnen wurde in den Jahren 2015 und 2016 erstmals registriert (53 %).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 23.11.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Martin Schulz würdigt Dreyer in seiner Laudatio

Mit der heutigen Verleihung des Heinrich-Albertz-Friedenspreises wird das Wirken und Handeln von Malu Dreyer gewürdigt. Der AWO Präsident Wilhelm Schmidt erklärt zu Beginn der Preisverleihung im Konzerthaus auf dem Berliner Gendarmenmarkt: „Mit dem Heinrich-Albertz-Friedenspreis zeichnet die AWO Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für deren Engagement für den sozialen Frieden aus. Mit der diesjährigen Wahl auf die rheinlandpfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer würdigt die AWO Malu Dreyers Verdienste, das Bürgerschaftliche Engagement in unserer Gesellschaft zu stärken und ihren unermüdlichen Einsatz für Menschenwürde, Demokratie und unseren Sozialstaat.“

Nach der Begrüßung der mehr als einhundert geladenen Gäste durch Wilhelm Schmidt hält der vorherige Heinrich-Albertz-Friedenspreisträger Martin Schulz, die Laudatio auf Malu Dreyer. Schulz ehrt Dreyer u.a. mit den Worten: „Malu Dreyer ist eine herausragende Politikerin, die unsere sozialdemokratischen Werte von Toleranz, Humanität und Solidarität jeden Tag mit Leben füllt. Sie steht wie kaum eine andere Politikerin in Deutschland für eine unverstellte, menschliche Politik – sie ist ein Fels der Verlässlichkeit für Ihr Land Rheinland-Pfalz und für die Sozialdemokratie insgesamt."

Der AWO Präsident Schmidt erklärt abschließend: „Die AWO verbindet mit dem Preis eine Aufforderung an die Gesellschaft und die sie tragenden Gruppen, sich der Bedeutung von Toleranz gegenüber Andersdenkenden und anderer Kulturen und der Unterstützung der Schwachen für ein friedliches Zusammenleben der Menschen immer bewusst zu sein.“

In diesem Jahr der Verleihung des Heinrich-Albertz-Friedenspreises jährte sich der Todestag von Heinrich-Albertz zum 25. Mal.

Mit dem Preis ehrt die AWO seit 1999 in unregelmäßigen Abständen Persönlichkeiten, die Solidarität und soziale Verantwortung in den Mittelpunkt ihres Lebens stellen und die sich um die Ausgestaltung der Grundwerte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit und um den inneren und äußeren Frieden in besonderer Weise verdient gemacht haben.

Bisherige Preisträger:

2016: Martin Schulz

2015: Franz Müntefering

2013: Egon Bahr

2011: Jutta Limbach

2008: Hans-Jochen Vogel

2005: Gerhard Schröder

2001: Paul Spiegel

1999: Johannes Rau

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.11.2018

Zweitägige Fachtagung in Hamburg-Wilhelmsburg

Über 220 Träger, Fachberatungen und Fachkräfte von Familienzentren aus ganz Deutschland diskutierten am 15. und 16. November 2018 im Bürgerhaus Wilhelmsburg in Hamburg, wie sie angesichts einer erkennbaren Zunahme an Vielfalt, Gewalt, Rassismus und Rechtsextremismus den Familien demokratische Werte vermitteln sollen. Anlass war die Jahresfachtagung des Bundesverbands der Familienzentren e.V., die in diesem Jahr zum Thema „Familienzentrum – Partizipation und Teilhabe inklusiv“ in Kooperation mit der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, dem Deutschen und dem Hamburger Roten Kreuz, der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. und der Fachstelle Familien der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stattfand.

„Dass viele Interessierte aus Platzgründen abgewiesen werden mussten, zeigt die Brisanz des Themas“, erklärte Daniela Kobelt Neuhaus, Präsidentin des Bundesverbandes. „Familienzentren sind als Knotenpunkte in den Sozialräumen Seismographen für gesellschaftliche Herausforderungen.“ Diese werden überwiegend in Sozialräumen gefördert, in denen viele Familien eine belastete Biografie haben. Weit über die Hälfte von ihnen haben eine Migrationsgeschichte, bis zu drei Viertel nutzen eine nichtdeutsche Familiensprache, viele Eltern sind alleinerziehend, arbeitslos oder psychisch belastet.

„Familienzentren sollen dafür sorgen, dass es nicht dem Zufall überlassen wird, ob Familien erreicht werden“, so Kobelt Neuhaus. Dass dies eine herausfordernde Aufgabe ist, bestätigten die Teilnehmenden der Fachtagung in allen Diskussionsforen. Immer wieder ging es darum, wie Eltern gewonnen werden können, sich aktiv zu interessieren: für die Chancen ihrer Kinder, für das Lebensumfeld und das Land, in dem sie leben. Immer wieder wurde auch deutlich, dass Partizipation mehr ist, als sich an Elternabenden zu beteiligen oder Kuchen zu backen, obwohl dies für viele Familien bereits eine große Leistung bedeutet.

Familienzentren haben im Vergleich zu Kindertageseinrichtungen im Sozialraum eine aktive Rolle. „Partizipation und Teilhabe sind Zubringer zur Chancengerechtigkeit und zur Nichtausgrenzung“, so Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker von der Universität Hamburg. Prof. Dr. Timm Albers von der Universität Paderborn wies in seinem Vortrag darauf hin, dass Familienzentren durch die Kooperation mit Partnern lokal die gemeinschaftliche Verantwortung stärken.

Im Verlauf der Fachtagung präsentierten die Teilnehmer*innen Beispiele gelungener Praxis, die anderen als Anregung dienten. In den Workshops ging es um unterschiedliche Formen der Teilhabeförderung, zum Beispiel um Stärkung der Erziehungskompetenz im Alltag. Weitere Themen waren das kultursensitive Zusammenleben, Prävention und Gesundheitsförderung. Die Teilnehmenden tauschten sich auch über Arbeitsweisen und Methoden von Familienzentren aus, auf dem Weg zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis.Weitere Informationen unter www.bundesverband-familienzentren.de

Quelle: PressemitteilungBundesverband der Familienzentren e.V. vom 19.11.2018

Vorsitzende Waltraud Weegmann: „Der Gesetzentwurf setzt falsche Prioritäten“

Der Deutsche Kitaverband kritisiert in einer Stellungnahme zum "Gute-Kita-Gesetz" u.a. das Fehlen verbindlicher, bundesweit einheitlicher und fundierter Mindest-Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung. „Im Gesetzentwurf wird die Gebührenfreiheit zu stark priorisiert. Wichtiger wären Investitionen in mehr Qualität und Personal“, erklärt Waltraud Weegmann, Vorsitzende des Bundesverbands. Entscheidend sei zudem ein langfristiges Engagement des Bundes bei der Finanzierung der Qualität in der Kindertagesbetreuung.

Ferner fordert der Zusammenschluss privater unabhängiger Träger von Kindertagesstätten eine grundlegende Reform der Kinder- und Jugendhilfe, wie es die Monopolkommission der Bundesregierung bereits vor 20 Jahren verlangt hat. „Gleicher Marktzugang und gleiche Förderung für gleiche Leistung würde in hohem Maße zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beitragen“, so Weegmann.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten vom 19.11.2018

Impulspapier der konfessionellen Wohlfahrts- und Altenhilfe-Fachverbände für sorgende Gemeinschaften und Reform der Pflegeversicherung

Würdiges Altwerden braucht sorgende Gemeinschaften – mit diesem Leitmotiv haben der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland mit ihren Fachverbänden, dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) und dem Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), ein Impulspapier zur Weiterentwicklung der Altenhilfe in Deutschland vorgelegt.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind auf ein unterstützendes Umfeld in ihrer Nachbarschaft angewiesen. Freiwilliges Engagement zu stärken, um Vereinsamung entgegen zu wirken, bleibe wesentlich für eine an den Bedürfnissen älter werdender Menschen orientierte Arbeit der Verbände.

Die örtliche soziale Infrastruktur müsse im Zusammenwirken der Akteure der Altenhilfe, der Selbst- und Nachbarschaftshilfe und der kommunalen Daseinsvorsorge weiterentwickelt werden.

Die Verbände betonen: Als Träger der sozialen Infrastruktur ist ihnen die Lebenswirklichkeit der alten Menschen und ihr Umfeld vertraut. Mit dieser Expertise wollen sie sich in die kommunalen Planungsprozesse ebenso wie in die Reform der Pflegeversicherung einbringen. "Die Versicherten sollen künftig für bedarfsgerechte Pflegesachleistungen im Leistungsfall nur einen begrenzten Selbstbehalt zahlen", fordern die Verbände. Die Entlastung pflegebedürftiger Menschen und der Kommunen, die ersatzweise zahlen müssen, wenn die Eigenmittel nicht ausreichen, ist ein Schritt zu einer grundlegenden Reform der Altenhilfe.

Die konfessionellen Verbände schlagen vor, dass frei werdende Mittel dafür genutzt werden sollen, vor Ort Pflegenetzwerke zu knüpfen, in denen Angehörige, Nachbarn, ehrenamtliche Helfer und Pflegeprofis zusammenwirken können. Mit ihrem Impulspapier, das heute in Berlin vorgestellt wird, setzen sich die kirchlichen Wohlfahrts- und Altenhilfeverbände für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung und der kommunalen Aufgaben im Bereich der Altenhilfe ein.

Das Impulspapier der Verbände finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.10.2018

Angesichts der Stimmungsmache und öffentlichen Angriffe von Rechtspopulisten hat sich der Vorstand des Paritätischen Gesamtverbandes ausdrücklich hinter die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes gestellt. Der Paritätische warnt vor einer mutwilligen Verzögerung der Ratifizierung des Paktes, dem mehrjährige Beratungen der Vereinten Nationen vorangegangen sind.

Die in der aktuellen Debatte vorgebrachten Vorwürfe, mit dem Pakt würde die nationale Souveränität bei der Gestaltung der Migration aufgegeben, einer Masseneinwanderung würden Tür und Tor geöffnet, die Pressefreiheit werde beschnitten, um migrationskritische Berichterstattung zu unterbinden, entbehrten jeder Grundlage, heißt es in der Vorstands-Resolution des Paritätischen. „Es handelt sich hier um übelste Stimmungsmache mit Falschinformationen“, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Die grundsätzlich positive Sicht auf Migration, die der Pakt „in politisch rauen Zeiten“ transportiere, wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband entschieden unterstützt. Der Pakt stelle einen „Meilenstein in der internationalen Migrationspolitik dar, da sich erstmals unter Führung der UN die überwiegende Mehrzahl der UN-Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Vision von sicherer, geregelter und legaler Migration einigen“, so die Positionierung.

„Wir appellieren an die Politik zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren und nicht die rechtspopulistische Stimmungsmache nicht weiter anzuheizen. Wer die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes jetzt in Frage stellt oder künstlich verzögert, gießt Wasser auf die Mühlen von AfD und anderen Rechten“, warnt Rolf Rosenbrock.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 19.11.2018

Ausdrücklich unterstützt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Überlegungen von SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzender Andrea Nahles und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Überwindung von Hartz IV. Die grundsätzlichen Aussagen gingen in die richtige Richtung. Die Grundsicherung müsse vom Hilfebeziehenden aus gedacht werden und dürfe sich nicht in erster Linie vom Gedanken leiten lassen, wie sich Missbauch verhindern lässt.

"Insbesondere die kritischen Äußerungen zu den Strafen in Hartz IV zeigt, dass nun auch in der Spitze der SPD Bewegung hinsichtlich der Abschaffung von Sanktionen gekommen ist", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. "Wir brauchen ein Grundsicherungssystem, das angstfrei funktioniert, Teilhabe ermöglicht und auf Sanktionierung und Drangsalierung vollständig verzichtet."

Auch die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, die Kinder auf jeden Fall vor Hartz IV bewahrt, begrüßt der Paritätische mit Nachdruck. Der Verband macht jedoch darauf aufmerksam, dass sich alle Überlegungen letztlich daran messen lassen müssen, ob die Grundsicherungsleistungen wirklich existenzsichernd sind und Teilhabe ermöglichen, was derzeit nicht der Fall sei.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 17.11.2018

Der Bundesfachverband umF und PRO ASYL befürchten, dass der laut Medienberichten erzielte Kompromiss beim Einwanderungsgesetz zu Bildungsabbrüchen führt, wenn nur eine Beschäftigungsduldung und nicht gleichzeitig Perspektiven für geduldete Schüler/innen und Studierende geschaffen werden. Zudem warnen die Organisationen davor, dass die Regelungen für Azubis und Arbeitnehmende ins Leere laufen, wenn die Beschäftigungsverbote für Geduldete bestehen bleiben.

„Wir befürchten ein Förderprogramm für Schul- und Studienabbrüche“, erklärt Tobias Klaus vom Bundesfachverband umF. „Wenn Perspektiven für eine Aufenthaltssicherung nur über Arbeit und Ausbildung bestehen, werden zahlreiche junge Menschen die Schulen verlassen und arbeiten, statt ihren Bildungsweg fortzusetzen.“ Notwendig ist eine Regelung von der Studierende, Schüler, Azubis und Arbeitnehmende gleichermaßen profitieren.

Bereits jetzt verlassen viele Jugendliche zu früh die Schule, da sie ihren Aufenthalt nur über die Ausbildung sichern können. In der pädagogischen Arbeit mit den Jugendlichen wird dieses Problem unter „Ausbildungszwang“ diskutiert. Bleibt es bei der öffentlich gewordenen Einigung droht ein „Beschäftigungszwang“ und ein mögliches Abrutschen in prekäre Arbeitsverhältnisse. Ein solcher Beschäftigungszwang wäre auch gesamtgesellschaftlich kontraproduktiv, da höhere Bildungsabschlüsse die beste Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und dauerhaften Leistungsbezug sind.

Der Ansatz greift darüber hinaus zu kurz, wenn Geduldete zum Teil erst gar keine Arbeit aufnehmen dürfen. „Wir brauchen echte Perspektiven statt eiliger Kompromisse“, erklärt Günter Burkhardt von PRO ASL. „Wenn Menschen weiterhin Arbeit und Ausbildung verboten werden kann, läuft jede Neuregelung ins Leere“.

Laut Medienberichten sieht ein Kompromiss zwischen Union und SPD zum Einwanderungsgesetz eine neue Beschäftigungsduldung vor, wenn geduldete Schutzsuchende mindestens eineinhalb Jahre mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Zudem soll es Verbesserungen für Auszubildende geben. „Personen, die halbtags arbeiten können, wie etwa Alleinerziehende, dürfen nicht im Stich gelassen werden. Sonst drohen insbesondere Frauen ausgeschlossen zu werden“, warnt Burkhardt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 20.11.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin:30.November 2018

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e.V.

Ort: Berlin

Mit dem landespolitischen Frühstück „KINDERRECHTE (BE)TREFFEN POLITIK“ lädt das SOS-Kinderdorf Berlin Landespolitiker, NGOs und weitere Akteure in die Botschaft für Kinder ein. In dieser Reihe wird regelmäßig diskutiert, wie die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Berlin besser umgesetzt werden können. Denn: Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gleiche Chancen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialem Status. Als ersten Gast konnten wir hierfür Frau Sawsan Chebli, Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales und Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund gewinnen.

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir am 30. November folgende Themen diskutieren: Wie können Landespolitik, Verbände, Institutionen und NGOs gemeinsam die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung besser gestalten? Wie können Dialog und Zusammenarbeit zwischen Institutionen, NGOs und Politik zum Thema Kinderrechte in der Praxis noch besser werden? Was wünschen sich Kinder und Jugendliche des SOS-Kinderdorfs konkret von der Politik?

Das detailliertere Programm des politischen Frühstücks entnehmen Sie bitte der Einladung.

Termin:07.Dezember 2018

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Damit beginnt Artikel 1 der am 10. Dezember 1948 in Paris verkündeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Sie stehen jedem Menschen – unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Einkommen, Sprache, Religion oder sexueller Orientierung zu. 30 Jahre nach dem Ende des Ersten und drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war vor 70 Jahren vielen bewusst, wohin es führt, wenn die Würde des einzelnen Menschen nicht anerkannt und nicht geschützt wird. Die universellen Menschenrechte bilden das Fundament für unser Zusammenleben auf diesem Planeten und in menschlicher Gemeinschaft. Die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten bilden eine elementare Grundlage für Gerechtigkeit, Frieden, Sicherheit und eine nachhaltige Entwicklung.

Der 70. Jahrestag ist für die Grüne im Bundestag ein Anlass zum Feiern – aber auch ein Ansporn zu reflektieren und kritisch zu evaluieren. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist als Keimzelle internationaler Menschenrechtsstandards heute noch so aktuell wie damals. Die Universalität und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte und das Recht eines jeden Menschen auf ein Leben in Würde, ohne Furcht und ohne Not werden global wieder in Frage gestellt. Nicht nur in Kriegen wie in Syrien oder dem Jemen und nicht nur von autokratischen Regimen werden Menschenrechte massiv verletzt. Auch in Demokratien ist der Einsatz für Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Menschenrechte nicht mehr selbstverständlich. Weltweit häufen sich Herabwürdigungen von und Austritte aus menschenrechtlichen Institutionen, und die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft werden in vielen Staaten zunehmend beschränkt („Shrinking Spaces“). Menschenrechtsverteidiger*innen werden bedroht und verfolgt.

Vor diesem Hintergrundsoll am 7. Dezember auf der ganztätigen Konferenz „RESPECT. PROTECT. PROMOTE. 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ mit Gästen und Expert*innen aus der ganzen Welt über Handlungsoptionen für die Stärkung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Menschenrechten diskutiert werden.

Auf insgesamt neun Panelssoll mandarüber sprechen, wie u.a. Minderheitenrechte effektiver dadurch durchgesetzt werden können, dass Angehörige unterschiedlicher Minderheiten, wie bspw. Muslim*innen und LSBTII zusammenarbeiten. Angesichts weltweiter sexualisierter und genderbasierter Gewalt in all ihren Facetten erörtert man, wie man mit konkreten Handlungsstrategien und feministischen Narrativen für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen eintreten könnte. Nach wie vor kommt es auch in Europa zu Ausbeutung und Zwangsarbeit – auch hier sind Frauen besonders häufig betroffen. Angesichts dessen stellen wir uns der Frage, wie ein modernes Einwanderungsgesetz aussehen kann, das die Rechte von Arbeitsmigrant*innen schützt. Kinder bilden ebenfalls eine besonders vulnerable Gruppe; ihre Rechte werden weltweit missachtet und verletzt. Mit zwei Expertinnen diskutieren Sie, welche konkreten Schritte notwendig sind, um Kinderrechte in vollem Umfang umzusetzen. Die voranschreitende Digitalisierung ist mit Blick auf den Menschenrechtsschutz ein bislang vergleichsweise unbetretenes Terrain. Es wird mit ausgewählten Expert*innen diskutiert, welche Risiken und Chancen der digitale Fortschritt für den Schutz von Menschenrechten bietet. Zeitgleich werden weltweit Versammlungs-, Presse- und Organisationsfreiheit systematisch eingeschränkt; wie demgegenüber neue partizipative Räume und Möglichkeiten für Menschenrechtsverteidiger*innen aussehen können, wollen wir am Beispiel von aktuellen Entwicklungen in der Ukraine und Armenien beleuchten. Das Weltrechtsprinzip ermöglicht es, schwerste Menschenrechtsverletzungen weltweit zu ahnden, ungeachtet von Blockaden im UN-Sicherheitsrat und einer Überlastung des Internationalen Strafgerichtshofs. Auch auf die Umsetzung dieses Mechanismus wird im Rahmen unserer Konferenz umfassend eingegangen. Was Menschenrechtsaktivist*innen Tag für Tag in ihrer Arbeit antreibt, wie Menschenrechtsschutz ganz unmittelbar aussehen kann und das Menschenrechtsschutz uns alle angeht, demonstrieren Vertreter*innen von SOS Méditerranée und Viva con Agua.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld und trat 2005 zusammen mit den Hartz IV Gesetzen in Kraft. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein auf Grund des Bedarfs ihrer Kinder. Seit seiner Einführung wurde der Kinderzuschlag schon mehrmals reformiert. Der Referentenentwurf sieht ebenfalls vor, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter zu sichern.

Das ZFF hat sich in einer Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe" (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)" aktuell geäußert.

Die Verbesserung der Situation armer und von Armut gefährdeter Familien und die damit einhergehende Forderung nach einer ausreichenden Existenzsicherung für alle Kinder stehen seit vielen Jahren im Fokus der Arbeit des ZFF.

Auf Grundlage dieser Perspektive begrüßt das ZFF den vorliegenden Referentenentwurf als einen wichtigen Schritt. Insbesondere ist es aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe der Leistung gilt. Darüber hinaus können die Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dazu führen, die sozio-kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Der Gesetzgeber sollte sich jedoch aus Sicht des ZFF bei der Existenzsicherung von Kindern nicht auf eine Minimallösung konzentrieren. Insbesondere bei Kindern sind die Kosten für ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum, das die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder sichert, auch als Investition in die Zukunft zu sehen, die hohe gesellschaftliche Folgekosten von Armut vermeiden hilft.

Die ZFF Stellungnahme finden Sie hier.

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Datenreports 2018 mit dem Schwerpunkt „Wie leben Kinder in Deutschland?“, fordert das ZFF die Bundesregierung zum wiederholten Male auf, arme Kinder und Jugendliche ins Zentrum der Familien-, Sozial- und Bildungspolitik zu stellen.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den veröffentlichten Daten: „Vielen Kindern und Jugendlichen in Deutschland geht es gut. Gleichzeitig werden einem großen Teil zentrale Kinderrechte verwehrt: sie wachsen unter schlechten ökonomischen Bedingungen auf und ihr Alltag ist von zahlreichen Entbehrungen geprägt. Kinder, die in materieller Armut aufwachsen, leben mit gesundheitlichen Einschränkungen, schlechten Bildungschancen, in beengten Wohnverhältnissen und leiden unter sozialer Stigmatisierung. Häufig prägen diese Erfahrungen die Kinder und Jugendlichen ein Leben lang.

Um diesem Teufelskreis zu entkommen, brauchen arme Kinder und Jugendliche ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien brauchen Zeit füreinander und es müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereit stehen. Wir dürfen aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Aus diesem Grund wollen wir die Familienförderung mit einer Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße stellen.

Die Bundesregierung muss endlich handeln, damit nicht ein Teil der Gesellschaft dauerhaft abgehängt bleibt und alle Kinder und Jugendliche die Chance haben, ein gutes und erfülltes Leben zu führen. Davon hängt langfristig der Wohlstand unserer Gesellschaft ab.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 14.11.2018

AKTUELLES

Ende September dieses Jahres fand der 4. Gender Studies Tagung "(Un)gleich besser?! – Die Dimension Geschlecht in der aktuellen Ungleichheitsdebatte" statt, die vom DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) veranstaltet wurde.

Jetztsteht ihnen die Dokumentation der Tagung mit Downloads von Beiträgen und einem Tagungsvideo zur Verfügung.

Thematisch ging es um Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit und der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen. Zudem wurden Auswirkungen der Gleichstellungsaktivitäten auf die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern in den Blick genommen und kritisch hinterfragt: Wem nutzen die gleichstellungspolitischen Neuerungen des letzten Jahrzehnts und aktuelle Vorhaben? Wer profitiert von Elterngeld und Frauenquote? In welchem Zielkonflikt stehen Gleichstellungspolitik und Verteilungspolitik? Kann dieser Konflikt aufgelöst werden, und wenn ja, wie?

Lassen sie sich von den Antworten der hochrangigen Gäste überraschen.

Die Diakonie hat heute in Berlin eine Handreichung zum Umgang mit Rechtspopulismus vorgestellt. "Sie richtet sich an alle, die in der Diakonie jeden Tag engagiert an der Seite der Menschen arbeiten", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. "Das Erstarken rechtspopulistischer Kräfte stellt auch die Diakonie vor neue Herausforderungen. Wir dulden in unseren Einrichtungen keinen Rassismus oder Antisemitismus, keine Ausgrenzung oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit", erklärt der Diakonie-Chef weiter. "Die Diakonie bleibt bei ihrem christlichen Selbstverständnis und an der Seite der Schwachen und Benachteiligten", sagt Lilie. Die Angebote der Diakonie stehen allen Menschen offen, unabhängig von Hautfarbe und Geschlecht, Weltanschauung und Religion. Mit der Handreichung will die Diakonie ihren Mitarbeitenden helfen, angemessen auf Provokationen und Tabubrüche – auch aus den eigenen Reihen – zu reagieren. "Die Frage ist doch, wo müssen wir klare Grenzen setzen, und an welcher Stelle können wir gelassen bleiben, um den Populisten nicht in die Hände zu spielen?", fragt Lilie.

"Der Einzug der Rechtspopulisten in die Parlamente hat die Maßstäbe und Grenzen des Sagbaren verschoben. Eine Verrohung der Sprache und des Umgangs, unterschwelliger oder offener Rassismus begegnen uns auch in der Diakonie", erklärt Lilie. So wolle eine Bewohnerin eines Pflegeheimes zum Beispiel nur von deutschen Pflegekräften gepflegt werden. In einem anderen Fall seien in einer Kita Erzieher beim Wickeln auf einen Hakenkreuz-Body gestoßen. In einer diakonischen Einrichtung sei ein Mitarbeiter durch ihre Thor-Steinar-Kleidung aufgefallen. Völlig inakzeptabel sei es, dass Mitarbeitende einer Tafel bedroht wurden, nachdem sie eine Spende der AfD abgelehnt hätten. Auch bei der aktuellen "Unerhört!"-Kampagne der Diakonie sei es gelegentlich zu Hass-Kommentare gekommen, erklärt Lilie.

Die Broschüre "Umgang mit Rechtspopulismus" finden Sie unter https://www.diakonie.de/broschueren/handreichung-zum-umgang-mit-rechtspopulismus/

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ZFF-Info 17/2018

SCHWERPUNKT: 100 Jahre Frauenwahlrecht

Frauenministerin Giffey: „… aber der Kampf um mehr Frauenrechte geht weiter!“

Heute fand der feierliche Festakt mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesministerin Dr. Franziska Giffey zum hundertjährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts im Deutschen Historischen Museum in Berlin statt. Bundesfrauenministerin Giffey erinnerte an den langen Weg, den sich Frauen um die Gleichberechtigung der Geschlechter erkämpfen mussten: „Frauen können alles. Das ist Fakt und Forderung zugleich. Und wenn Frauen – und auch einige Männer, etwas so Bahnbrechendes wie das Frauenwahlrecht erreicht haben, ist es wichtig, daran zu erinnern“, so Giffey.

Trotz der Freude über die Errungenschaften macht Bundesfrauenministerin Dr. Giffey auf die auch heute noch verbleibenden Aufgaben aufmerksam: „Heute geht es um gleichen Lohn für gleiche Arbeit, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um die Aufwertung der sozialen Berufe und um den Schutz vor Gewalt. Es ist wichtig, dass Frauen wählen gehen. Genauso wichtig ist, dass sie für politische Ämter kandidieren und gewählt werden. Dann bewegt sich nämlich mehr für Frauen. Gleiche Chancen für Frauen und Männer sind gut für die Demokratie.“

Derzeit sind Frauen in keinem Parlament in Deutschland gleichberechtigt vertreten. Im Bundestag ist der Frauenanteil nach der letzten Wahl um 6 Prozentpunkte auf 31 Prozent gesunken und hat damit den Stand von vor 20 Jahren. Die Ministerin betont weiter: „Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern ist noch immer keine Selbstverständlichkeit, sondern muss immer wieder neu erkämpft werden.“

Am 12. November 1918 wurde die rechtliche Grundlage für das Frauenwahlrecht geschaffen. Im Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk heißt es: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".

Der 12. November 1918 gilt somit als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts und der Beginn der parlamentarischen Demokratie. Beim feierlichen Festakt einhundert Jahre danach würdigten die Bundeskanzlerin und Bundesministerin Giffey im Deutschen Historischen Museum mit rund 350 Gästen diejenigen, die für Gleichberechtigung der Geschlechter, das Wahlrecht für Frauen und einen positiven Wandel gekämpft haben.

Ministerin Giffey: „Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden. Wir können stolz darauf sein, auch auf das, was sich Frauen seitdem erkämpft haben. Und auch heute ist es wichtig zu fragen: Wofür streitest Du? Jede und jeder einzelne kann sich einsetzen für eine bessere Gesellschaft mit gleichen Rechten. Deshalb haben wir dazu eine deutschlandweite Kampagne gestartet.“

Im Januar 1919 fand erstmalig die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung unter Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählten statt. Es kandidierten 300 Frauen, wovon 37 weibliche Abgeordnete ins Parlament einzogen. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei 80 Prozent.

Kampagne zu 100 Jahre Frauenwahlrecht

Der Festakt am 12. November ist Höhepunkt der Jubiläumskampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. (EAF Berlin) zu „100 Jahre Frauenwahlrecht“. Das Kampagnenmotto lautet: „Streiten für gleiche Rechte – Wofür streitest Du?“ Über 1.800 Plakate hängen an über 400 Orten.

Die Kampagne wird von über 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt. Neben umfassenden Hintergrundinformationen gibt es regelmäßige Essays zu Sonderthemen sowie eine Aktionslandkarte für einen Überblick über zahlreiche Veranstaltungen im Bundesgebiet auf der Webseite.

Alle Informationen rund um das Jubiläum 100 Jahre Frauenwahlrecht sowie die Jubiläumskampagne finden Sie unter: https://www.100-jahre-frauenwahlrecht.de/startseite.html

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.11.2018

Zum 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts am 12. November erklären Katrin-Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Das Frauenwahlrecht ist ein Meilenstein unserer heutigen Demokratie. Unser Respekt gilt den starken Frauen, die gegen alle Widerstände vor 100 Jahren für sich und die nachfolgenden Generationen Frauen die Teilhabe an politischen Prozessen erstritten haben. Wir sind es diesen Kämpferinnen schuldig, dass wir uns weiter für die Gleichstellung einsetzen. 100 Jahre später ist viel erreicht, aber es gibt noch zu viele Baustellen: Die gläserne Decke steht immer noch, Männer verdienen im Durchschnitt weiterhin mehr als Frauen und in den Vorständen der DAX-Unternehmen liegt der Frauenanteil im einstelligen Prozentbereich. In der Bundesregierung sieht es kaum besser aus, nur ein Viertel der Staatssekretäre sind weiblich besetzt, Bundesminister wie Horst Seehofer oder Andreas Scheuer kommen gleich ganz ohne Frauen auf dieser Ebene aus. Dies ist nicht nur eine schlechte Bilanz, sondern es ist das Bild einer Regierung, die nicht auf der Höhe der Zeit ist. 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ist festzustellen, dass Geschlechtergerechtigkeit bei den anderen Fraktionen noch kein Selbstläufer ist, der Frauenanteil im Bundestag ist erstmals wieder gesunken. Wir werden deshalb weiter für mehr Gerechtigkeit kämpfen, in guter Tradition.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.11.2018

Zum 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Die Einführung des Frauenwahlrechts markierte einen Meilenstein im Kampf für Gleichberechtigung und politische Teilhabe von Frauen in Deutschland. 100 Jahre später ist dieser Weg noch immer nicht zu Ende. Wir müssen noch mehr tun, um etwa eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt zu erreichen. Zudem müssen Benachteiligungen und Diskriminierung konsequent abgebaut werden. Darüber hinaus wollen wir, dass sich mehr Frauen politisch engagieren können – bis in die Spitzenämter. Dafür müssen wir allerdings nicht das Wahlrecht, sondern die Parteiarbeit und -kultur ändern. Die Freien Demokraten haben den Auftrag für sich bereits angenommen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 11.11.2018

Zum 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts fordert der DFV eine Reform des Wahlrechts und die Abschaffung des Wahlalters

Heute jährt sich die Einführung des Frauenwahlrechts zum 100. Mal. Beim Deutschen Familienverband (DFV) ist die Freude verhalten. „Das Frauenwahlrecht ist eine wichtige demokratische Errungenschaft, aber auch nach 100 Jahren dürfen nicht alle Frauen wählen“, so Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann.

Bis heute sind etwa 6,5 Millionen Mädchen und junge Frauen vom Wahlrecht ausgeschlossen, weil sie unter 18 Jahre alt sind. Diese fehlende politische Vertretung ist eine maßgebliche Schwachstelle unserer Demokratie. 18 Jahre lang haben junge Menschen kein Stimmrecht, obwohl sie durch die heute gefällten Entscheidungen am längsten betroffen sein werden. Auf diese Weise bleibt die Vertretung ihrer Interessen allein abhängig vom guten Willen. „Wenn Heranwachsende ausgeschlossen werden, fallen entscheidende Stimmen weg. Demokratie lebt aber von der Beteiligung aller, auch der Minderjährigen. Sie sind keine Bürgerinnen zweiter Klasse“, sagt Heimann.

Der demografische Wandel verschärft das Problem der Generationengerechtigkeit zusätzlich. Wenn sich die Politik zunehmend an den Interessen einer immer älter werdenden Gesellschaft orientiert, geraten die Bedürfnisse von jungen Menschen ins Hintertreffen. Der DFV befürwortetdie Änderung des Grundgesetzes (Art. 38 Abs. 2; Wahlaltersgrenze) sowie des Bundeswahlgesetzes, durch die das Wahlrecht solange treuhänderisch von den Eltern ausgeübt werden kann, bis das Kinddie Wahlmündigkeit erreicht. „Wir müssen jetzt den Mut zu einer jungen Demokratie haben, in der alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen wählen können. Sofern sie die Wahlmündigkeit noch nicht erreicht haben, sind Eltern ihre natürlichen Vertreter“, so Heimann. Am Geburtstag des Frauenwahlrechts heißt das: Kein starkes Frauenwahlrecht ohne Wahlrecht ab Geburt.

In der Kampagne „Wahlrecht ab Geburt. Nur wer wählt, zählt!““ engagiert sich der Deutsche Familienverband mit Renate Schmidt, Bundesfamilienministerin a.D., für eine Stärkung des Wahlrechts durch das Wahlrecht ab Geburt. Weitere Informationen unter: https://wahlrecht.jetzt/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 12.11.2018

Heute vor 100 Jahren, am 12. November 1918, rief der Rat der Volksbeauftragten das Frauenwahlrecht in Deutschland aus. Parität wurde bisher jedoch noch in keinem deutschen Parlament erreicht. Im Bundestag ist der Frauenanteil mit 30,9 Prozent seit der letzten Wahl sogar auf den Stand der 1990er Jahre zurückgefallen. Im Europäischen Parlament sind weniger als ein Drittel der 96 deutschen Abgeordneten Frauen.

"Die Zahlen zeigen: Gleichberechtigte politische Teilhabe ist keine Selbstläuferin. Die mangelnde Repräsentanz von Frauen in der Europäischen Union, in der Bundes-, Länder- und Kommunalpolitik wirft kein gutes Licht auf unsere Demokratie. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert daher eine Änderung des Wahlrechts. Die Parteien müssen zu einer geschlechtergerechten Besetzung ihrer Wahllisten verpflichtet werden. Denn auch sie haben hinsichtlich der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern einen Verfassungsauftrag zu erfüllen", so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. In Frankreich gibt es eine solche Regelung schon seit 16 Jahren. Auch acht weitere EU-Mitgliedstaaten haben bereits Gesetze zur Förderung von Parität eingeführt, darunter Irland, Polen, Belgien und Spanien.

Zum 100-jährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts hebt Wersig hervor: "Unsere Vorgängerinnen haben in den letzten 100 Jahren wichtige Meilensteine erkämpft.

Die Gleichberechtigung ist im Grundgesetz verankert, wir haben heute eine Bundeskanzlerin. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten noch immer ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt sind. Das zeigt sich nicht nur in der Politik, sondern auch in Wirtschaft, Justiz, Wissenschaft, Medien und Kultur."

Der djb wird heute gemeinsam mit dem Maxim Gorki Theater und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) in einer ausverkauften Festveranstaltung den Stand der Geschlechtergerechtigkeit in Deutschland auf den Prüfstand stellen – mit Auszügen aus der Inszenierung "Stören" von Suna Gürler, einem Impulsvortrag von Mely Kiyak und einer Podiumsdiskussion, unter anderem besetzt mit Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Doris König. "Das Frauenwahlrecht wurde durch den ausdauernden Einsatz einer breiten, verschiedene Flügel übergreifenden Bewegung erstritten. In diesem Zeichen und getreu dem Titel unserer heutigen Veranstaltung ‚Gleichberechtigung kommt noch…‘ wollen wir optimistisch in die Zukunft blicken", so Wersig. Der Abend wird ausklingen mit einem Konzert der Band Britta und Musik von DJ Ipek.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.11.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks starten Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey hat heute auf einer Konferenz in Berlin den Startschuss für einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe gestartet. Mit dabei waren rund 200 Teilnehmende aus Praxis und Wissenschaft der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe sowie von Bund, Ländern und Kommunen. Der Dialogprozess soll in eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Reform des derzeit geltenden SGB VIII münden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mit der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe wollen wir dazu beitragen, dass auch die Jüngsten gut durchs Leben kommen: die Kinder. Mit unserem Beteiligungsprozess wollen wir die Fachwelt in die Modernisierung des Kinder- und Jugendhilferechts schon vor dem Gesetzgebungsprozess mit einbeziehen. Wir wollen das rechtlich regeln, was in der Praxis wirklich gebraucht wird. Es geht unter anderem um den Schutz von Kindern durch eine bessere Kooperation der Akteure vor Ort, um eine Stärkung von Eltern und um die Interessen von Kindern, wenn sie in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden.“

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und dabei insbesondere den Kinderschutz und die Unterstützung von Familien zu verbessern.

Nach der Auftaktkonferenz mit einer breit eingeladenen Fachöffentlichkeit wird der Dialog in einer Arbeitsgruppe weitergeführt. In den Prozess fließen im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung auch systematisch ausgewertete Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit ein.

„Wir alle wollen eine starke Kinder- und Jugendhilfe, die wirksam für gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen arbeiten kann. Wir setzen dabei auf einen breiten Dialog, auf einen umfassenden Austausch mit allen, die in der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in angrenzenden wichtigen Bereichen, Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen tragen“, so die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks zur Eröffnung der Konferenz.

Die zentrale Anlaufstelle für Informationen zum Dialogprozess ist die Plattform www.mitreden-mitgestalten.de, die ab heute online ist. Hier wird fortlaufend über den Hintergrund und über den Stand des Austausches informiert.

Bei der Organisation und Umsetzung des Dialogprozesses wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch die Agentur für Dialog- und Beteiligungsverfahren „Zebralog“, die „IJOS GmbH (Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement)“ und das „Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ)“ unterstützt.

Die Ergebnisse der Veranstaltung werden im Nachgang auf der Projektplattform www.mitreden-mitgestalten.de veröffentlicht.

Geschäftsstelle

Ansprechpartner für den Dialogprozess ist eine Geschäftsstelle, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet. Die Kontaktdaten finden Sie hier:

Geschäftsstelle für den Dialogprozess„Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen undJugend (BMFSFJ) Zebralog GmbH & Co. KG

Chausseestraße 8

Aufgang A, 5.Etage

10115 Berlin

geschaeftsstelle@mitreden-mitgestalten.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.11.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey hat heute die Programmkonferenz „Demokratie leben!“ eröffnet. Ca. 500 Programmpartner folgten der Einladung des Bundesfamilienministeriums nach Berlin.

In ihrer Eröffnungsrede erklärte Frau Dr. Giffey, dass das Programm mittlerweile überall in Deutschland für konkrete Projekte zur Demokratieförderung vor Ort genutzt wird und sehr gut ankommt. „Wir wollen „Demokratie leben!“ vereinfachen und neu ausrichten: mit klareren Strukturen und weniger Bürokratie“, so Ministerin Giffey. „Wir werden das Programm ab 2020 auf drei Kernziele konzentrieren: (1) Demokratie fördern, (2) Vielfalt gestalten, (3) Extremismus vorbeugen.“

Nach einer Eröffnungsrede erörterte Ministerin Giffey die Weiterentwicklung des Bundesprogramms. Auf der Konferenz wurden die unterschiedlichsten Erfahrungen aus der Projektarbeit und die Nachhaltigkeit der entwickelten Präventionsansätze diskutiert. Die Programmpartner nutzten zudem die Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung untereinander.

Auch die längerfristige Perspektive der Demokratieförderung in Deutschland war Thema der Konferenz. Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „Demokratiearbeit braucht verlässliche Strukturen und Kontinuität. Deshalb sage ich: Wir brauchen ein Demokratiefördergesetz. Ich kann niemandem erklären, dass der Bund zwar auf ewig regionale Wirtschaftsförderung vor Ort mitfinanzieren darf, aber Projekte und Initiativen, die sich für unsere Demokratie einsetzen, immer nur für ein paar Jahre von Modellprojekt zu Modellprojekt.“

Neben den konkreten Fragen der Programme diskutierten die Teilnehmenden auch grundsätzliche gesellschaftliche Fragen: Wie können wir den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken? Wie können wir die zunehmende Polarisierung aufhalten? Wie schaffen wir es, dass sich mehr Menschen für unsere Demokratie engagieren? Wie können wir die für die Demokratie Engagierten besser unterstützen?

Das BMFSFJ erarbeitet derzeit eine neue Förderrichtlinie für das Programm „Demokratie Leben!“. Für das Jahr 2018 stehen derzeit gut 120 Millionen Euro für „Demokratie Leben!“ zur Verfügung. Die Haushaltsverhandlungen für 2019 laufen. Neue Förderaufrufe werden im Laufe des Jahres 2019 veröffentlicht. Dafür hat die Programmkonferenz wichtige Impulse gegeben.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.11.2018

Das Bundesfamilienministerium hat die Förderung von Projekten zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und des Engagements für die Demokratie in Chemnitz deutlich verstärkt und erweitert. Wie Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zwei Monate nach ihrem ersten Besuch heute in Chemnitz erklärte, wurden seit September allein die Mittel des Bundesprogramms „Demokratie leben“ für die „Partnerschaft für Demokratie Chemnitz“ verdreifacht – von 100.000 Euro auf 300.000 Euro in diesem Jahr. 41 Vereine und Nichtregierungsorganisationen können damit Projekte für Jugend- und Kulturarbeit in Chemnitz umsetzen.

Unter anderem unterstützt der Bund damit ein medienpädagogisches Bildungsprojekt für Kinder und Jugendliche zum Abbau von fremdenfeindlichen Vorurteilen, einen Theaterworkshop, einen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern über Angst, Enttäuschung und Gerechtigkeit sowie Patenprogramme zum Austausch zwischen Migranten und Chemnitzer Bürgerinnen und Bürgern.

Mit dem Bundesprogramm „Jugend stärken im Quartier“ fördert der Bund gezielt die Jugendarbeit in Chemnitz. In den vergangenen drei Jahren waren es mehr als 700.000 Euro. Eine Weiterfinanzierung in der nächsten Förderphase von 2019 – 2022 ist geplant. Das Programm richtet sich an junge Menschen in sozial benachteiligten Gebieten. Es soll ihnen helfen, ihre individuellen Probleme beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu meistern, etwa durch konkrete Beratung und Unterstützung im Einzelfall.

Das Chemnitzer Kulturfestival “Aufstand der Geschichten“, das am Abend eröffnet wird, bekommt vom BMFSFJ zusätzlich 77.000 Euro und damit rund 177.000 Euro Förderung.

Zudem wird es ab dem Sommersemester 2019 einen neuen Studiengang „Präventionsmanagement“ an der Technischen Universität Chemnitz geben, dessen Konzeption und Evaluation vom BMFSFJ finanziert wird – mit fast 200.000 Euro bis 2020. Es werden Präventionsfachleute ausgebildet, die bei lokalen Konflikten vermitteln, junge Menschen in ihrer Entwicklung unterstützen und Extremismus vorbeugen.

Insgesamt stellt der Bund Chemnitz in diesem Jahr mehr als 3,2 Millionen Euro für zivilgesellschaftliches Engagement, Jugendarbeit und Demokratieförderung zur Verfügung. Dieses Niveau soll 2019 beibehalten werden.

Ministerin Giffey „Wir haben in den letzten zwei Monaten mit der Stadt Chemnitz und der Chemnitzer Partnerschaft für Demokratie erarbeitet, wie konkrete Unterstützung durch den Bund weiter gestaltet und ausgebaut werden kann. Wir werden den Akteuren vor Ort auch künftig den Rücken stärken. Das hatte ich im August versprochen und das wird gehalten. Aber es geht nicht allein um Chemnitz. Hass und Hetze etwas entgegenzusetzen und die Demokratie und den Dialog zu fördern, ist eine Aufgabe überall in Deutschland.“

Die Ministerin trifft sich in Chemnitz mit Unternehmern, Sozialpartnern, Vertretern der Zivilgesellschaft sowie von Stiftungen und mit Betroffenen rassistischer Übergriffe. Franziska Giffey macht deutlich: „Nur gemeinsam – Bund, Land, Stadt und Zivilgesellschaft können wir die gesellschaftspolitischen Herausforderungen für unsere Demokratie meistern.“

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.11.2018

Zur neuesten Diskussion um die Höhe des Mindestlohns erklärt BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Wieder einmal fordert Olaf Scholz, der Mindestlohn müsse gesetzlich auf 12 Euro festgelegt werden. Dabei war es seine Vorgängerin, Andrea Nahles, die den Mindestlohn einführte, und die festlegte, dass die Höhe dieses Mindestlohns von einer Mindestlohnkommission festgelegt wird – und nicht von der Politik.

Auch mit der im kommenden Jahr geplanten Erhöhung ist der Mindestlohn noch immer zu niedrig und schützt nicht vor Armut.

Bei der Erhöhung des Mindestlohns soll sich die Kommission daher nicht nur an der Tarifentwicklung orientieren, sondern muss die Bekämpfung von Armut im Mindestlohngesetz verankern. Dazu haben wir die Bundesregierung mit einem Antrag aufgefordert. Ohne rechtliche Änderung bleibt der Mindestlohn immer auf niedrigem Niveau, auch wenn eine deutliche Erhöhung ökonomisch möglich und sozialpolitisch geboten wäre. Insgesamt muss der Mindestlohn stärker und schneller steigen, denn Löhne müssen auskömmlich sein und zum Leben reichen. Alles andere ist nicht akzeptabel.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.10.2018

Anlässlich der heute veröffentlichten Armutszahlen in Deutschland und Europa erklären Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für europäische Sozialpolitik:

Die Große Koalition sitzt die seit Jahren alarmierend hohen Armutszahlen aus und verweigert sich der nachhaltigen Armutsbekämpfung. Es ist politisches Versagen, wenn in einem reichen Land wie Deutschland jeder fünfte in Armut lebt oder sich nicht einmal einen einwöchigen Urlaub leisten kann. Sowohl arbeitsmarktpolitisch als auch sozialpolitisch sind die Handlungsbedarfe groß. Es ist gut, dass der Mindestlohn steigt, aber es reicht bei weitem nicht, um Menschen wirksam vor Einkommensarmut zu schützen. Gleichzeitig sind in Deutschland 7,6 Millionen Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen und erfahren täglich was Armut und soziale Ausgrenzung bedeutet. Wir Grüne sagen klar, dass sich Deutschland eine armutsfeste Garantiesicherung leisten kann und muss.

Die Bundesregierung muss mehr Anstrengungen unternehmen, die viel zu hohe Zahl von Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen sind, zu senken – und zwar sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene. Ein wichtiger Schritt wäre eine europäische Mindesteinkommensrichtlinie, die Mindeststandards für die Grundsicherungssysteme festlegt. Besonders erschreckend ist das Ausmaß von Kinderarmut. Hier müssen neue Ideen her, wie wir in der EU gemeinsam Kinderarmut vermeiden können. Deutschland sollte dabei mit der Einführung einer Kindergrundsicherung voran gehen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.10.2018

„Die Zahlen des Statistischen Bundesamts sind ein Spiegelbild der Missstände auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Sie sind eine Folge unzureichender Regulierung. Der vielgelobte Beschäftigungsboom täuscht: Eine kaum wachsende Arbeitsmenge verteilt sich auf immer mehr Personen. Es gibt also nicht mehr Arbeit, sondern nur mehr Menschen, die sie erledigen – viele davon in miesen Beschäftigungsformen wie Minijobs, unfreiwilliger Teilzeit, Leiharbeit und Werkverträgen“, kommentiert Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend neue Zahlen des Statistischen Bundesamts. Zimmermann weiter:

Die Arbeit ist auch noch ungleich verteilt: Die einen schieben immer mehr Überstunden vor sich her, die anderen würden gern mehr arbeiten, können aber ihre Arbeitszeit nicht aufstocken. Wer zu viel arbeitet oder die Wochenarbeitszeit erhöhen will, hat dafür oft finanzielle Gründe: Niedriglohn und Arbeitszeitwünsche hängen miteinander zusammen. Manche brauchen sogar zwei oder drei Jobs, um über die Runden zu kommen.

Es ist Zeit, endlich gegenzusteuern: Teilzeitbeschäftigte brauchen einen Anspruch auf eine Mindest-Wochenarbeitszeit von 22 Stunden. Umgekehrt muss die gesetzliche Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche begrenzt werden. Löhne müssen so bemessen sein, dass man davon leben kann. Die Instrumente dafür sind eine Stärkung der Tarifbindung und eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Wir wollen gute Arbeit statt mieser Jobs. Minijobs, Leiharbeit und Werkverträge sind durch reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ersetzen.

Ein Kurswechsel in der Arbeitspolitik wäre von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, denn gute Arbeitspolitik ist zugleich auch Gleichstellungspolitik. Das geltende Recht setzt Fehlanreize und hält Frauen sogar von der Erwerbstätigkeit ab. Der Großteil der Teilzeitbeschäftigten ist weiblich. Das neue Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist viel zu stark eingeschränkt, um daran grundlegend etwas zu ändern. Auch Minijobs werden überwiegend von Frauen ausgeübt. Sie fördern finanzielle Abhängigkeiten. Wegen der häufig gewählten Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sind sie auch ein Motor von Altersarmut, von der Frauen ohnehin stärker betroffen sind. Wer es mit der Frauenpolitik ernst meint, muss bei der Arbeitspolitik ansetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 01.11.2018

Das sächliche Existenzminimum für einen Alleinstehenden beträgt im nächsten Jahr 9.168 Euro. Für das Jahr 2020 wurde dieser Wert mit 9.408 Euro berechnet. Bis zu dieser Höhe müssen Einnahmen steuerfrei sein. Diese Zahlen enthält der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/5400) vorgelegte Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kinder für das Jahr 2020 (12. Existenzminimumbericht). Der Bericht wird von der Regierung alle zwei Jahre vorgelegt. Für Ehepaare wird das Existenzminimum für 2020 mit 15.540 Euro angegeben und für Kinder mit 4.896 (2019) beziehungsweise 5.004 Euro (2020).

Zur Ermittlung der Beträge heißt es in dem Bericht, es werde bei Alleinstehenden von einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 40 Quadratmetern ausgegangen. Die aufgrund der Wohngeldstatistik ermittelte Bruttokaltmiete einer solchen Wohnung wird für 2019 mit 289 Euro im Monat und für 2020 mit 296 Euro im Monat angegeben. Für Verheiratete wird eine Wohnung von 60 Quadratmetern als angemessen angesehen. Als Bruttokaltmiete für Ehepaare wurden 444 Euro (2020) ermittelt.

Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass Bezieher niedriger Erwerbseinkommen zur Verringerung ihrer Wohnkosten Anspruch auf Wohngeld hätten, soweit sie nicht Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch hätten. "Wohnkosten, die die im steuerlichen Existenzminimum berücksichtigten Beträge übersteigen, werden durch Wohngeld abgedeckt, soweit Höchstbeträge, die in Abhängigkeit von Haushaltsgröße und Mietenstufe festgelegt sind, nicht überschritten werden", heißt es dazu in dem Bericht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.866 vom 12.11.2018

Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des Bundesrates und ihre Gegenäußerung betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (19/4670) vorgelegt. Laut Unterrichtung (19/5413) regt der Bundesrat unter anderem an, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie vorgesehene Änderungen in diesem und einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufeinander abzustimmen sind. Die Bundesregierung nimmt in ihrer Gegenäußerung zu den Prüfbitten Stellung und betont, dass sie im weiteren Verlauf der beiden Gesetzgebungsverfahren insbesondere auf Kohärenz achten werde. Zwei Änderungsvorschlägen stimmt die Bundesregierung zu.

Der Entwurf soll die einheitliche Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen gewährleisten. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) am 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese gesetzlichen Neuregelungen machen dem Entwurf zufolge unter anderem konzeptionelle Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im Internationalen Privatrecht notwendig.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.842 vom 06.11.2018

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem Familienentlastungspaket der Bundesregierung zugestimmt. Damit wird der Weg frei für steuerliche Entlastungen und eine Anhebung des Kindergeldes im nächsten Jahr im Umfang von fast zehn Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von AfD und FDP für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte das Gesetz ab, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Mehrere Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Um den Effekt der "kalten Progression" auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion begrüßte die vorgesehenen Maßnahmen, mit denen auch eine Ankündigung im Koalitionsvertrag umgesetzt werde. Die Entlastungen kämen Familien und auch allen anderen Steuerzahlern zugute. Den von den Fraktionen der AfD und der FDP geforderte "Steuertarif auf Rädern" zur automatischen Vermeidung der Effekte der kalten Progression lehnte die CDU/CSU-Fraktion genauso ab wie die SPD-Fraktion. Der Sprecher der SPD-Fraktion erklärte, mit der Entlastung gehe die Koalition weit über das hinaus, was verfassungsrechtlich geboten sei.

Ein Sprecher der AfD-Fraktion mochte nicht in das Lob der Koalitionsfraktionen einstimmen. Den Leuten werde nicht mehr gegeben, sondern es werde nur der Status quo aufrecht zu erhalten. Das sei keine echte Entlastung. Die Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro bezeichnete der Sprecher der AfD-Fraktion als "Tropfen auf den heißen Stein". Auch für die FDP-Fraktion wird das Gesetz den Erwartungen der Familien nicht gerecht. Ein Sprecher verteidigte die Forderung der FDP nach einem automatischen "Tarif auf Rädern" zum automatischen Ausgleich der Effekte der Kalten Progression mit dem Hinweis, Steuerzahler seien keine Bittsteller. Der Ausgleich müsse automatisch erfolgen.

Die Linksfraktion bezeichnete die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kindergeldes als Schritt in die richtige Richtung. Kritisiert wurde aber, dass das höhere Kindergeld auf Sozialleistungen wie Hartz 4 anrechnet werde. Dass Besserverdienende durch die Anhebung des Kinderfreibetrages stärker entlastet würden als Durchschnittsverdiener, sei falsch. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich sehr kritisch. Den Familien, die es am nötigsten hätten, helfe das Gesetz überhaupt nicht. Die Koalition schaffe es nicht, den Alleinerziehenden die Hand zu reichen und den Freibetrag für Alleinerziehende zu erhöhen, kritisierte eine Sprecherin der Fraktion, die eine Anhebung dieses zuletzt 2015 erhöhten Freibetrages von derzeit 1.908 Euro auf 1.980 Euro verlangte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte zudem vergeblich, die Korrekturen am Steuertarif wegen der kalten Progression zu unterlassen und statt dessen den Grundfreibetrag stärker zu erhöhen. Das hätte den Vorteil, dass die Steuersenkung nicht mit dem Einkommen steige, sondern für alle Einkommensgruppen gleich hoch sei, hatte die Fraktion argumentiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.846 vom 07.11.2018

Die Fraktion Die Linke fordert einen erweiterten Anspruch auf Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen. In einem Antrag (19/5548) heißt es, derzeit sei die Kostenübernahme auf jene Ehepaare begrenzt, die eigene Ei- und Samenzellen hierfür einsetzen könnten.

Dadurch würden unverheiratete Paare, lesbische Frauen und solche ohne dauerhafte Partnerschaft sowie aufgrund unterschiedlicher Zuschüsse auch Menschen mit geringem Einkommen diskriminiert.

Die Abgeordneten fordern die volle Erstattung der Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen. Der Erstattungsanspruch müsse allen Menschen mit ungewollter, medizinisch begründeter Kinderlosigkeit eröffnet werden. Das betreffe auch Frauen und Personen anderen Geschlechts, die in nichtehelicher, lesbischer, sonstiger oder ohne Partnerschaft lebten.

Zugangsbeschränkungen zur künstlichen Befruchtung sollten nur zulässig sein, wenn die Erfolgsaussichten zu gering oder das Risiko unvertretbar hoch sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.859 vom 08.11.2018

Nach der Höhe des nötigen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Alleinerziehenden-Haushalten erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5341). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie hoch die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung maximal sein dürfen, damit bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind unter sechs Jahren, die Vollzeit arbeitet, der aktuelle Mindestlohn ausreicht, um die SGB-II-Bruttolohnschwelle zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.861 vom 08.11.2018

Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz stößt bei Experten trotz prinzipieller Unterstützung für seine Zielsetzung auf viel Kritik und Zweifel. Dies wurde deutlich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" (19/4947) sowie bei dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag "Qualität in der Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellen" (19/5078).

Einhellig begrüßten die Sachverständigen, dass der Bund zukünftig sich verstärkt auch am qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung engagieren möchte und dafür in den kommenden vier Jahren den Bundesländern rund 5,5 Milliarden Euro bereitstellen will. Ebenso einhellig kritisierten sie, dass die Finanzierung des Gesetzes nicht über das Jahr 2022 gesichert sei. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken bezifferte den jährlichen Finanzbedarf für die Realisierung einer angemessenen Fachkräfte-Kind-Relation in den Kitas auf rund acht Milliarden Euro. Würde eine generelle Gebührenfreiheit eingeführt, erhöhe sich der jährliche Finanzbedarf gar auf 18 Milliarden Euro. Dantlgraber plädierte dafür, dass der Bund seine Bemühungen deshalb auf die Realisierung eines angemessenen Fachkräfte-Kind-Relation konzentrieren soll. In diesem Sinne argumentierten auch Frank Jansen vom Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder, Bernhard Kalicki vom Deutschen Jugendinstitut, Heiko Krause vom Bundesverband Kindertagespflege, Maria-Theresia vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, Anette Stein von der Bertelsmann Stiftung und die Erziehungswissenschaftlerin Susanne Viernickel von der Universität Viernickel. Die Sachverständigen unterstützten deshalb auch den Antrag der Grünen, die eine Fachkräfte-Kind-Relation von 1:3 bis 1:4 für unter Dreijährige und 1:9 für über dreijährige Kinder fordern. Überwiegend kritisch bewerteten die Sachverständigen auch eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas. Der gebührenfreie Zugang zu Kitas sei zwar wünschenswert, in der derzeitigen Situation jedoch nur schwer zu finanzieren. Die dafür bereitgestellten Gelder würden dann für eine Steigerung der Kita-Qualität fehlen.

Unterstützt wurde die Forderung nach einer bundeseinheitlich festgelegten Fachkraft-Kind-Relation von dem Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Für diesen Bereich habe der Bund gemäß der Vorgaben des Grundgesetzes und verschiedener Urteile des Bundesverfassungsgericht im Sinne der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet eine Gesetzgebungskompetenz. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Staatsverträge zwischen dem Bund den 16 Bundesländern über einzelne Maßnahmen zur Steigerung der Kita-Qualität sei in dieser Form jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da dadurch die Autonomie der Länder zu stark eingeschränkt werde.

Gegen eine bundeseinheitliche Fachkräfte-Kind-Relation und andere Qualitätsstandards sprach sich hingegen Regina Offer von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aus. Die Anforderungen und Probleme in den Kommunen seien höchst unterschiedlich. Deshalb sollte vor Ort entschieden werden, wie und in welchen Bereichen Maßnahmen zur Steigerung der Kita-Qualität ergriffen werden.

Johannes Resch vom Verband Familienarbeit wies den Gesetzentwurf zurück, weil er einseitig Familien unterstütze, die ihre Kinder in Kitas betreuen lassen. Die elterliche Betreuung hingegen werde benachteiligt. Resch sprach sich deshalb für ein Betreuungsbudget aus, das den Eltern zur Verfügung gestellt werden soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.839 vom 06.11.2018

Die von der Bundesregierung geplante Entlastung der Familien ist von mehreren Experten in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses als unzureichend kritisiert worden. So erklärte der Bund der Steuerzahler, die Pläne der Bundesregierung würden "hinter den Erwartungen vieler Familien zurückbleiben". Die Bundessteuerberaterkammer wies auf den hohen Anteil von Alleinerziehenden in Deutschland hin. Die Freibeträge für Alleinerziehende und Freibeträge für Erziehungs- und Ausbildungsbedarf seien seit mehreren Jahren nicht mehr angehoben worden und würden im Zeitablauf inflationsbedingt an Wert verlieren. Eine Anpassung müsse geprüft werden.

Grundlage der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Albrecht Glaser (AfD) geleiteten öffentlichen Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723), der eine Entlastung um jährlich knapp zehn Milliarden Euro vorsieht. Zu den einzelnen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Allein dies führe zu Mehrausgaben von rund 3,3 Milliarden Euro, erwartet die Bundesregierung. Die Erhöhung des Kindergeldes führt im Gegenzug allerdings zu einer Anrechnung bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Um den Effekt der "kalten Progression" auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).

Der Bund der Steuerzahler monierte, bei dem Paket handele es sich nicht um politisch motivierte Entlastungen, sondern um das "verfassungsrechtlich notwendige Pflichtprogramm". Es werde nur ein bisschen mehr getan als getan werden müsse. Wie schon die Bundessteuerberaterkammer kritisierte auch der Steuerzahlerbund, dass der Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf seit 2010 unverändert bei 1.320 Euro pro Kind und Elternteil liege. Zudem verlangte die Organisation eine deutliche Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums. Insbesondere Bezieher des Mindestlohns sollten keine oder nur eine geringe Steuer entrichten müssen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine regte an, die Erhöhung des Kindergeldes um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2019 vorzuziehen. Nach Angaben des deutschen Kinderschutzbundes ist die Kinderarmut drastisch angestiegen. Erforderlich sei daher die Einführung einer Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.

Auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisierte, "dass die geplanten Verbesserungen nicht alle Familien erreiche werden. Insbesondere Alleinerziehende werden wenig profitieren." Die Erhöhung der Steuerfreibeträge komme bei Alleinerziehenden mit oft kleinen Erwerbseinkommen kaum an. "Die Erhöhung des Kinderfreibetrags verstärkt insgesamt die bereits bestehende soziale Schieflage im System der Familienförderung, das Besserverdienende über den Kinderfreibetrag überproportional gegenüber denjenigen unterstützt, die lediglich das Kindergeld erhalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete den Grundfreibetrag als zu niedrig und wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass schon die gesetzliche Pfändungsfreigrenze bei 1.140 Euro im Monat liege und damit höher als die geplanten Anhebungen. Kritisiert wurde auch, dass Höherverdienende durch die Nutzung des Kinderfreibetrages stärker entlastet würden als Steuerzahler mit niedrigerem Einkommen, denen Kindergeld gezahlt werde. Jedes Kind müsse dem Staat gleich viel wert sein, verlangte der DGB.

Dagegen bescheinigte Professor Achim Truger (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) dem Maßnahmenpaket "insgesamt spürbare Entlastungen". Nach seinen Berechnungen erhält ein Single mit einem Bruttojahreseinkommen von 45.000 Euro eine jährliche Entlastung (inklusive Solidaritätszuschlag) von 207 Euro oder 0,46 Prozent des Bruttoeinkommens. Für ein Ehepaar mit gleichem Einkommen würde die Entlastung 241 Euro (0,53 Prozent des Bruttoeinkommens) betragen und für ein Ehepaar mit zwei Kindern sogar 470 Euro (1,04 Prozent). Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern) sprach von "wahrnehmbaren Entlastungen der Einkommensteuerpflichtigen". Abseits dieser positiven Maßnahmen stelle sich aber die Frage, inwieweit sich in dieser Legislaturperiode weitere Spielräume für eine Entlastung der Steuerpflichtigen bieten würden.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag begrüßte die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie die Maßnahmen gegen die Effekte der alten Progression. "Bessere wäre es aus Sicht der Unternehmen allerdings, eine automatische Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflationsentwicklung einzuführen", so die Organisation.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.838 vom 05.11.2018

Der Bundesrat verlangt Maßnahmen zur Begrenzung der Miethöhe. Wie es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/5417) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (19/4949) heißt, soll durch Einführung einer praxistauglichen Regelung für den Zeitraum von zehn Jahren nach Anschaffung oder Herstellung der mit einer Sonderabschreibung geförderten Objekte die Miethöhe auf ein bezahlbares Niveau begrenzt werden. Der Bundesrat erläutert, dass mit dem Gesetz steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau in die Tat umgesetzt werden sollen. Die Steuervergünstigung hindere die Begünstigten jedoch nicht daran, für Mietraum, der in Gebieten mit hoher Marktanspannung neu geschaffen wird, die höchstmögliche am Markt erzielbare Miete zu verlangen. Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung des Vorschlags zu.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.833 vom 05.11.2018

Das Ausmaß der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5288) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4790). Wie die Bundesregierung darin ausführt, stützt sie sich – da bisher keine bundesweite amtliche Statistik zum Umfang der Wohnungslosigkeit in Deutschland existiert – auf die Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W),

"Diese erfolgt für das Berichtsjahr kumulativ", schreibt die Bundesregierung weiter. Somit seien Mehrfachberücksichtigungen möglich und wahrscheinlich. Zudem könne nicht unterschieden werden zwischen Wohnungslosen, die diese Phase nach einer gewissen Zeit wieder überwunden haben, und Wohnungslosen, die über einen längeren Zeitraum hinweg beziehungsweise andauernd wohnungslos waren oder sind.

Nach entsprechender Schätzung der BAG W waren der Antwort zufolge im Verlauf des Jahres 2016 in der Bundesrepublik in 860.000 Fällen Personen zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg wohnungslos. Diese Zahl beinhalte – erstmals – auch die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge, "die jedoch keineswegs ohne Unterkunft auf der Straße leben, sondern in der Regel weiterhin in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind". Diese Gruppe werde auf 440.000 Personen geschätzt. Ohne die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge seien laut BAG W im Jahr 2016 in 420.000 Fällen Menschen in Deutschland zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Wohnung gewesen. "Nach Schätzung der BAG W lebten im Jahr 2016 in 52.000 Fällen Menschen zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg gänzlich ohne Unterkunft auf der Straße", heißt es ferner in der Vorlage.

"Hilfsweise zur Bewertung der Aussagekraft der Schätzung der BAG W" nennt die Bundesregierung darin Daten aus den Wohnungslosenstatistiken der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern, die als einzige Länder entsprechende Statistiken veröffentlicht hätten. Nordrhein-Westfalen weise als bevölkerungsreichstes Land aus, dass dort am Stichtag des 30. Juni 2017 insgesamt 32.286 Personen von den Kommunen und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in freier Trägerschaft als wohnungslos gemeldet worden waren.

Für Bayern liegen den Angaben zufolge Daten zum Stichtag 30. Juni 2014 vor, die im Mai 2017 veröffentlicht wurden. Danach wurden laut Vorlage zum Stichtag insgesamt 12.053 wohnungslose Personen in Bayern gemeldet, die von den Kommunen und Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe untergebracht worden waren. Zusätzlich hätten Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe noch weitere 3.716 "anhängige" Klienten gemeldet, die im Laufe des Monats Juni beraten oder betreut wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.820 vom 01.11.2018

Seit Jahren wächst das Kita-Personal auf konstant hohem Niveau: 724.109 Beschäftigte arbeiteten im Jahr 2018 bundesweit in einer Kindertageseinrichtung. Mit rund 621.000 Personen entfällt der weitaus größte Anteil von ihnen auf pädagogisches und leitendes Personal, während 103.000 Personen in Verwaltung und Hauswirtschaft arbeiten. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Kita-Träger mehr als 31.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich eingestellt (+5 %). In den vergangenen zwölf Jahren wurden somit 300.000 neue Stellen geschaffen (+74%). Das zeigen aktuelle Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF).

Zahl betreuter Kinder unter 3 Jahren wächst

Das Personalwachstum ist insbesondere auf den U3-Ausbau zurückzuführen. So stieg zwischen 2006 und 2018 die Zahl betreuter Kinder unter drei Jahre von 287.000 auf 790.000 Kinder (+175%). Die Quote der Inanspruchnahme liegt damit bei gut einem Drittel (33,6%) – im Vergleich zu etwa einem Siebtel (13,7%) im Jahr 2006. Dennoch ist der Bedarf nicht gedeckt: Laut einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) wünschten sich 45% der Eltern 2017 einen Kita-Platz für ihre unter 3-jährigen Kinder.

Kitas haben Probleme, Personal zu finden

Das starke Wachstum stellt Kindertageseinrichtungen vor große Herausforderungen. Bei einer aktuellen Erhebung der WiFF schätzen fast alle befragten Kindertageseinrichtungen (89%) es schwierig bzw. eher schwierig ein, Stellen für pädagogisches Personal ohne Leitungsfunktion zu besetzen. Jeder dritten Einrichtung fehlt aufgrund der Probleme bei der Personalgewinnung die Zeit für die Entwicklung des pädagogischen Personals, z.B. durch Fort- und Weiterbildungen. An der schriftlichen Befragung nahmen über 1.400 Kitas von Dezember 2017 bis Mai 2018 teil.

Fachkräftebarometer Frühe Bildung

Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert auf Basis amtlicher Daten ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Ausbildung und Qualifizierung in der Frühpädagogik. Das Beobachtungs- und Analyseinstrument erscheint etwa alle zwei Jahre. Die letzte Ausgabe wurde im Juni 2017 veröffentlicht. fachkraeftebarometer.de präsentiert einen Überblick über Bundestrends und Entwicklungen in den Ländern. Darüber hinaus wird jeden Monat eine aktuelle Zahl vorgestellt, die die Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung fortschreibt.

Über WiFF

Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Robert Bosch Stiftung und des Deutschen Jugendinstituts e.V. und wird aus Mitteln des BMBF gefördert.

Quelle: Information Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 31.10.2018

Einkommen in Deutschland: Verfestigung an den Rändern

Die Einkommen in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren polarisiert, und das gleich auf zwei Ebenen: Zum einen ist die Gruppe der mittleren Einkommen geschrumpft, weil der Anteil der Haushalte unter der Armutsgrenze deutlich und der über der statistischen Reichtumsgrenze etwas zugenommen hat. Zum zweiten haben sich Armut und Reichtum verfestigt. Das lässt sich daran ablesen, dass mehr Haushalte über mindestens fünf Jahre hinweg einkommensarm beziehungsweise einkommensreich sind, wobei die Tendenz bei armen Haushalten erneut deutlich ausgeprägter ist. Zudem zeigen sich wesentliche Unterschiede nach Geschlecht und Region: Dauerhafte Armut kommt in Ostdeutschland etwa sechs Mal so häufig vor wie in den alten Bundesländern. Westdeutsche Männer haben am häufigsten ein dauerhaft hohes Einkommen: Etwa zwei Drittel der Wohlhabenden sind männlich, insgesamt leben 95 Prozent der Einkommensreichen in den alten Bundesländern. Bildung und Vollzeiterwerbstätigkeit sind wesentliche Faktoren, um Armut zu vermeiden und ein höheres Einkommen zu erzielen. Daher müssen soziale Hürden beim Bildungszugang abgebaut und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessert werden. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die Stabilität der Gesellschaft habe ihr Fundament im "Gründungsversprechen der deutschen Demokratie, dass sich jede und jeder Kraft eigener Leistung, flankiert von sozial- und bildungspolitischen Maßnahmen, einen Platz in der Mitte der Gesellschaft sichern kann", schreibt WSI-Verteilungsexpertin Dr. Dorothee Spannagel in ihrer Studie, die heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt wird. Doch die Realität sehe anders aus, warnt die Forscherin. "Nicht nur geht die Einkommensschere auf, auch die Lebenswelten von Armen, Mittelschicht und Reichen fallen immer weiter auseinander."

Dieser Prozess beschleunige sich, wenn die soziale Mobilität weiter sinke, weil auf die Dauer beispielsweise die soziale Mischung von Wohnvierteln abnehme. "Nur, wenn es gelingt, verfestigte Armut aufzubrechen und zu verhindern, dass sich die Reichen von der Gesellschaft absetzen, gelingt es auch, jene gut integrierte gesellschaftliche Mitte zu erhalten und zu stärken, auf der die Stabilität unserer Demokratie beruht", betont die WSI-Expertin.

Aus ihren Befunden leitet WSI-Expertin Spannagel vier zentrale Handlungsfelder ab, um weiterer Polarisierung entgegen zu wirken:

– Lohnungleichheiten zwischen Ost- und Westdeutschland verringern: Aktuell liegt das mittlere Bruttoarbeitseinkommen für versicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in Westdeutschland bei 3.339 Euro im Monat. In Ostdeutschland sind es lediglich 2.600 Euro. Diese Diskrepanz gelte es zu verringern. Dabei spielten nicht nur Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur eine große Rolle, die im Osten stärker von Kleinbetrieben geprägt ist. Ein wichtiger Faktor seien auch Tarifverträge, die in den alten Ländern für deutlich mehr Beschäftigte gelten als in den neuen.

– Bildungsungleichheit reduzieren: Hier anzusetzen sei zentral, wenn man soziale Mobilität stärken will. Von frühester Kindheit an müssten Kinder aus benachteiligten Familien gezielt gefördert werden, um ihnen einen Bildungsabschluss zu ermöglichen, der tatsächlich auch ihren Begabungen entspricht.

– Langzeitarbeitslosigkeit abbauen: Eine dauerhaft gesicherte, gut bezahlte sozialversicherungspflichte Beschäftigung ist ein wirksamer Schutz vor dauerhafter Armut. Geeignete Instrumente zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit setzten vor allem bei der gezielten individuellen Förderung der Langzeitarbeitslosen an. Das umfasse intensive Beratung, etwa im Fall von Überschuldung oder gesundheitlichen Problemen sowie umfangreiche qualifikationsadäquate Weiterbildungsangebote, schreibt die Forscherin.

Personen, die keine Chancen haben, dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, müsse der Zugang zu öffentlich geförderter Beschäftigung ermöglicht werden.

– Mehrverdienerhaushalte fördern: Leben in einem Haushalt mehr als ein Verdiener, sinkt das Risiko, dass dieser Haushalte dauerhaft von Armut betroffen ist, zeigt die WSI-Analyse. Daher bleibe eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Top-Thema, damit Männer wie Frauen in Haushalten mit Kindern erwerbstätig sein können. Die Forscherin empfiehlt einen weiteren Ausbau und möglichst auch den kostenlosen Zugang zu Kinderbetreuung ebenso wie flexiblere Arbeitszeitmodelle für erwerbstätige Eltern. Solche Maßnahmen kämen insbesondere auch Alleinerziehenden zugute – einer Bevölkerungsgruppe, die überdurchschnittlich häufig in dauerhafter Armut lebt.

*Dorothee Spannagel: Dauerhafte Armut und verfestigter Reichtum. WSI Verteilungsbericht 2018. WSI Report Nr.43, November 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_43_2018.pdf

Quelle: Pressemitteiung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.11.2018, gekürzt

2017 wünschten sich rund 2,4Millionen Erwerbstätige im Alter von 15bis 74 Jahren eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit (Unterbeschäftigte), während 1,4 Millionen kürzer arbeiten wollten (Überbeschäftigte). Berücksichtigt wurden sowohl Voll- als auch Teilzeitbeschäftigte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten unterbeschäftigte Personen insgesamt eine durchschnittliche gewöhnliche Wochenarbeitszeit von 28,5Stunden. Sie wünschten sich Mehrarbeit von 10,9Stunden. Überbeschäftigte kamen 2017 dagegen auf eine gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 41,8 Stunden. Sie wünschten sich eine Verkürzung um 10,8Stunden. Bei der Frage nach den Arbeitszeitwünschen sollten die Befragten berücksichtigen, dass Mehrarbeit mit einem entsprechend höheren Verdienst und Minderarbeit mit einem entsprechend geringeren Verdienst einhergehen würde.

Unter Einbeziehung einer möglichen zweiten Tätigkeit hatten alle Vollzeiterwerbstätigen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 41,5 Stunden. Teilzeitbeschäftigte kamen auf durchschnittlich 19,8 Wochenarbeitsstunden. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich die Wochenarbeitszeit bei den Vollzeittätigen um 0,2 Stunden, während die Wochenarbeitszeit der Teilzeittätigen unverändert blieb. Dies sind Ergebnisse des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung.

Bei gemeinsamer Betrachtung aller Erwerbstätigen betrug die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit als Summe aus Haupt- und Nebentätigkeit im Jahr 2017 durchschnittlich 35,5Stunden. Die Berücksichtigung aller Arbeitszeitwünsche würde – rein rechnerisch – im Saldo zu einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 0,3Stunden je Erwerbstätigen führen.

Sämtliche Angaben zur geleisteten Wochenarbeitszeit enthalten gewöhnlich geleistete Wochenarbeitsstunden in Haupt- und – soweit vorhanden – Nebentätigkeit. 5,4% der Erwerbstätigen hatten 2017 nach eigenen Angaben eine Nebentätigkeit. Betrachtet man nur die Haupttätigkeit der Erwerbstätigen, dann reduziert sich die durchschnittliche Wochenstundenzahl auf 35,0 Stunden (Teilzeit: 19,2 Stunden; Vollzeit: 41,2 Stunden).

Methodische Hinweise:
Die Erfassung von Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen mit Hilfe von Personen- oder Haushaltsbefragungen kann – trotz ähnlicher Frageformulierungen – zu ganz unterschiedlichen Resultaten führen. Dies ist beispielsweise beim Vergleich von Mikrozensus und Sozio-oekonomischem Panel (SOEP) der Fall. Ergebnisse einer analysierenden Studie enthält der Artikel "Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünsche: Unterschiede zwischen Mikrozensus und SOEP", der in Wirtschaft und Statistik, Heft 4/2017 veröffentlicht ist.

Die Stichprobe des Mikrozensus und der darin integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde zum Berichtsmonat Januar 2016 auf eine neue Auswahlgrundlage umgestellt, die jetzt auf den Ergebnissen des Zensus 2011 basiert. Durch den Umstieg kann die zeitliche Vergleichbarkeit mit Ergebnissen des Mikrozensus aus früheren Jahren eingeschränkt sein.

Ausführliche Untersuchungen in ausgewählten vergangenen Berichtsjahren zu Unter- und Überbeschäftigten sind im WISTA Themen-Archiv: Arbeitsmarkt zu finden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.11.2018, gekürzt

Im Jahr 2017 hatten 10% der Frauen, die mit einem Partner im Haushalt zusammen lebten, den formal höheren Bildungstand in der Beziehung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, traf der umgekehrte Fall häufiger zu: Bei über einem Viertel der Paare (27%) hatte der Mann im Vergleich zu seiner Partnerin einen höheren Bildungsstand. Überwiegend (63%) hatten in einer Partnerschaft lebende Frauen und Männer in Deutschland jedoch in etwa das gleiche Bildungsniveau.

Ehepaare, die die Mehrzahl der Paargemeinschaften stellen, unterschieden sich kaum vom Durchschnitt aller Paare. In gemischtgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, also bei unverheirateten Paaren hatten 15% der Frauen einen höheren Bildungsabschluss als ihre Partner. Dass der Mann einen höheren Bildungstand hatte, kam zu 20% vor. 65% der Frauen und Männer in diesen Lebensgemeinschaften hatten ein ähnliches Bildungsniveau.

Bei einer regionalen Betrachtung gab es ebenfalls Unterschiede im Bildungsniveau der Partner. In Ostdeutschland waren 13% der Frauen besser qualifiziert als ihre Partner, Männer hatten hier in 20% der Fälle den höheren Abschluss. Westdeutschland unterschied sich dagegen kaum vom Bundesdurchschnitt.

Auch von den in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebenden Personen hatte die Mehrzahl (63 %) einen gleichen Bildungstand wie ihre Partnerinnen beziehungsweise Partner. Nach dem Geschlecht differenziert, traf das auf 60 % der Männer und 66 % der Frauen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus 2017, für den jährlich 1% der Haushalte befragt wird. Hierbei werden ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen einbezogen. Über den Haushalt hinaus bestehende familiäre Bindungen werden dabei nicht berücksichtigt. Für diese Auswertung werden Ehepaare und Lebensgemeinschaften nach dem International Standard Classification of Education (ISCED) betrachtet, einer Kombination aus Schul- und Berufsbildungsabschluss.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.11.2018

In Deutschland waren im Jahr 2017 rund 15,5Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht und damit 19,0% der Bevölkerung. Im Jahr 2016 waren es mit 16,0Millionen Menschen noch 19,7% der Bevölkerung gewesen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) weiter mitteilt, betrug der Anteil in der Europäischen Union (EU) im Jahr 2017 durchschnittlich 22,5%.

Eine Person gilt als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Lebenssituationen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Personen in der Bevölkerung ermittelt werden, auf den diese Situation zutrifft:

  • Mit 16,1% der Bevölkerung war jede sechste Person in Deutschland im Jahr 2017 armutsgefährdet (2016: 16,5%). Das entsprach rund 13,1Millionen Menschen. Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60% des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2017 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1096Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2302 Euro im Monat.
  • 3,4% der Bevölkerung in Deutschland waren im Jahr 2017 von erheblicher materieller Entbehrung betroffen (2016: 3,7%). Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln eingeschränkt waren. Sie waren zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen zu bezahlen, ihre Wohnungen angemessen zu beheizen oder eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren.
  • 8,7% der Bevölkerung unter 60 Jahren lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung, das heißt, die tatsächliche Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 59 Jahren betrug insgesamt weniger als 20%. Im Jahr 2016 hatte der Wert bei 9,6% gelegen.

Im EU-Durchschnitt waren 16,9% der Bevölkerung von Armut bedroht sowie 6,9% von erheblicher materieller Entbehrung betroffen. 9,3% lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung.

Armut oder soziale Ausgrenzung ist nach der EU-Definition für EU-SILC dann gegeben, wenn eines oder mehrere der drei Kriterien „Armutsgefährdung“, „erhebliche materielle Entbehrung“, „Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung“ vorliegen.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 31.10.2018, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes durch den Bundestag erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Dieses Gesetz war lange überfällig. Menschen, die lange Zeit ohne eine reguläre Beschäftigung sind, können ohne spezielle Maßnahmen nicht so einfach in den Arbeitsmarkt zurückkommen. Für Langzeitarbeitslose ist das Gesetz eine Chance, wieder am Berufsleben teilhaben zu können.“ Die AWO begrüßt besonders die jüngsten Änderungen, wie die Orientierung des Lohnkostenzuschusses am Tariflohn.

Aus Sicht der AWO war es wichtig, das Gesetz so auszugestalten, dass es in der Praxis auch tatsächlich in größerem Umfang angewendet und genutzt wird. „Mit der Tariflohnorientierung hat der Gesetzgeber die Grundvoraussetzung dafür geschaffen, dass sich viele Arbeitgeber daran beteiligen könnten“, betont Wolfgang Stadler und ergänzt: „Dass es nun ein Instrument gibt, bei dem über einen Zeitraum von fünf Jahren Menschen beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben unterstützt werden können, stimmt uns erleichtert.“

Kritisch sieht die AWO die Zielgruppendefinition. Hier wird noch eine Weiterfassung und stärkere Berücksichtigung individueller Bedarfe der Menschen gefordert. Auch wird es weiterhin herausfordernd sein, bei einer jährlichen Degression der Lohnkosten von 10 Prozent ab dem dritten Jahr förderwillige Arbeitgeber zu finden. Wichtig wird hier sein, die Teilnehmenden entsprechend ihrer individuellen Interessen und Bedarfe gut zu vermitteln und passende Begleitangebote, wie Weiterbildung und Betreuung anzubieten. Wünschenswert wäre, dass in der Praxis auch auf die Expertise der Wohlfahrtsverbände zurückgegriffen werden wird.

„Die AWO sieht sich selbst in der großen Verantwortung als Arbeitgeberin, alle Möglichkeiten auszuloten in ihren Einsatzfeldern langzeitarbeitslose Menschen zu fördern“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend. Deshalb unterstützt sie diese Initiative grundsätzlich und hofft auf ihre Verstetigung und die Beseitigung ihrer Schwachstellen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.11.2018

Angesichts der europaweiten Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) zur Armutsentwicklung erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler, zu den deutschen Ergebnissen:

„Die Auswertung ist für Deutschland ein Armutszeugnis. Wir erleben ein anhaltendes Wirtschaftswachstum und ein Rekordtief bei der Arbeitslosigkeit, dennoch bleibt das Risiko von Armut und Ausgrenzung unverändert hoch und alarmierend stabil.

Ein großer Teil der Bevölkerung profitiert also nicht vom wirtschaftlichen Erfolg, und das größtenteils trotz Erwerbsteilnahme! Daher müssen endlich atypische Beschäftigungsverhältnisse konsequent eingedämmt werden, vor allem aber muss der Mindestlohn weiter kontinuierlich steigen.

Das Zusammenspiel von prekärer Beschäftigung, Armut und Ausgrenzung wirkt zudem für die vielen Betroffenen weit in ihre Zukunft hinein, weil ihnen Altersarmut droht. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, Vorschläge für eine Grundrente vorzulegen, die sicherstellt, dass sich Menschen, die ihr ganzes Leben lang arbeiten, auf ein armutssicheres Alterseinkommen verlassen können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.11.2018

Deutscher Familienverband fordert Beitragsgerechtigkeit in der Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Neugestaltung der Sozialversicherungsbeiträge. „Siebzehn Jahre nach deutlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde es dafür höchste Zeit“, erklärt Vizepräsident Siegfried Stresing. Allerdings sei der Ansatz unzureichend und könnte, wie erste Reaktionen von Gewerkschaften und Verbände zeigen, genauso scheitern wie ähnliche Ansätze in früheren Legislaturperioden.

Nicht höhere Beiträge für Kinderlose oder gar deren Bestrafung, sondern die Entlastung von Familien ist das oberste Ziel. Familienblinde Sozialabgaben, die unabhängig von der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder erhoben werden, sind eine der wesentlichen Ursachen für die Familienarmut in Deutschland. Die Sozialversicherungen benachteiligen gerade diejenigen, die für ihr Bestehen garantieren – Eltern mit ihren Kindern. Sie tragen die Kosten der Kindererziehung und gleichzeitig, mit einer geringen Ausnahme in der Pflegeversicherung, die gleichen Geldbeiträge wie Versicherte ohne Ausgaben für Kinder.

Seit vielen Jahren weist der Verband nach, dass Eltern von zwei Kindern mit einem Durchschnittsbrutto von 35.000 Euro/Jahr nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, trotz Kindergeld, nicht einmal das Existenzminimum verbleibt. Ein kinderloser Single mit gleichem Einkommen hingegen hat pro Monat mehr als 1.100 Euro zur freien Verfügung. Verantwortlich dafür sind familienblinde Sozialversicherungsbeiträge, die, im Gegensatz zur Besteuerung, nach oben zwar eine Beitragsbemessungsgrenze, unten aber keine Freibeträge kennen. Seit Jahren verschärft sich diese Situation.

Der Deutsche Familienverband fordert, bei der Neubemessung von Sozialbeiträgen das Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen. 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber veranlasst zu prüfen, dass bei allen Sozialversicherungen, die auf Kindererziehung angewiesen sind, dieser „generative Beitrag“ gleichwertig mit den Beiträgen in Geld zu behandeln ist.

„Wer nun glaubt, den in der Pflegeversicherung eingeschlagenen Irrweg weiter verfolgen zu können, hat das Urteil des Obersten Gerichts nicht gelesen“, so Stresing. Nicht ein Zuschlag für Kinderlose ist gefordert, sondern eine Entlastung von Familien in der Erziehungsphase. Ohne Zweifel verlängert sich diese mit der Zahl der Kinder. Und auch Vorschläge, die Entlastung im Steuersystem vorzunehmen, sind nach Auffassung des DFV ein falscher Weg. „Da eine Steuerfinanzierung überwiegend über Verbrauchssteuern die Familien überproportional belastet, hat das Bundesverfassungsgericht eine Finanzierung innerhalb des Sozialversicherungssystems vorgegeben“, sagt Stresing. „Dass bei einem Ausgleich innerhalb des Systems und innerhalb der Generationen Versicherte ohne Unterhaltslasten für Kinder stärker einzahlen müssen, ist nicht die erst zu nennende Forderung, sondern eine zwangsläufige Folge der Berücksichtigung doppelter Lasten für Familien.“

Letztendlich wird erneut das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Mittlerweile sind Politik und Verbände durch das Bundesverfassungsgericht um Stellungnahmen zu mehreren durch den Deutschen Familienverband und den Familienbund der Katholiken initiierten und begleiteten Verfassungsbeschwerden gebeten worden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.11.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF teilt die Einschätzung, dass Familien auf Grund der Kindererziehung einen Beitrag zur Stabilität der Sozialversicherungssysteme leisten (generativer Beitrag). Allerdings ist eine Entlastung über die Beiträge zur Sozialversicherung der falsche Weg. Sozialversicherungen sind nicht dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen bereitzustellen, wie etwa Gesundheitsleistungen, Pflegeleistungen oder Renten, auch die Mütterrente. Und diese richten sich meist nach der Höhe der eingezahlten Beiträge. Eine Beitragsentlastung von Familien könnte daher zu einer Absenkung dieser Leistungen führen. Zudem: Eine Beitragsentlastung würde überproportional (besser verdienende) Männer entlasten und ggf. Frauen durch niedrigere Leistungen belasten. Und dies umso mehr, je höher das Einkommen ist. Wir sagen deshalb: Eine Familienentlastung in der Sozialversicherung muss auf der Leistungsseite geschehen durch die bessere Anerkennung von Fürsorgearbeit oder die bessere Übernahme von Gesundheitsleistungen (bspw. Sehhilfen oder Zahnersatz). Das wäre sozial gerecht.

Die Diakonie Deutschland wird eine eigene wissenschaftliche Studie zu sexuellem Missbrauch in diakonischen Einrichtungen in Auftrag geben. Nötig sei eine eigenständige und unabhängige Aufarbeitung von Missbrauchsfällen, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Dienstag im Würzburg.

Dort tagt die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Auch die EKD hat zwei unabhängige Studien zum Thema angekündigt.

"Wir müssen bei den Menschen Vertrauen zurückgewinnen, die unseren Einrichtungen ihre Kinder und Angehörigen anvertrauen", sagt Lilie. Er unterstreicht die Notwendigkeit einer eigenen Studie für die Diakonie: "Die Situation eines Jugendlichen in einer sozialpädagogischen Betreuungseinrichtung ist eine ganz andere als die etwa im Konfirmationsunterricht, mit anderen Macht- und Abhängigkeitsfaktoren."

Seit 1950 sind im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie etwa 480 Fälle von sexuellem Missbrauch bekannt geworden. Die Diakonie Deutschland und die EKD mit ihren 20 Gliedkirchen engagieren sich gemeinsam für die Aufklärung.

Das aktuelle Diakonie-Bundesrahmenhandbuch ‚Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt‘ stellt eine Vielzahl von Präventions- und Schutzmaßnahmen vor.

Zahlreiche Vorkehrungen sind in den Verbänden und Einrichtungen schon getroffen worden, sagt Lilie. Dazu zählen das Vier-Augen-Prinzip bei der Betreuung, fachliche und organisatorische Standards, Supervision und unabhängige Ansprechpartner für Betroffene sowie Kinder- und Jugendparlamente.

Der Schwerpunkt der zu beauftragenden Untersuchung der Diakonie wird bei den besonders kritischen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe liegen und soll die Wirksamkeit der bereits getroffenen Schutzmaßnahmen evaluieren.

Eine Vielzahl von Missbrauchsfällen der 50-er und 60-er Jahre ist bereits am Runden Tisch Heimerziehung in den Jahren 2009 und 2010 aufgearbeitet worden.

"Jetzt müssen wir unser Augenmerk besonders auf die Zeit seit Anfang der 70er Jahre richten", sagt der Diakonie-Präsident.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.11.2018

Anlässlich der heutigen Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Bundestags zum Teilhabechancengesetz fordert die Diakonie Deutschland erneut, den Zuschuss, den Arbeitgeber für die Beschäftigung von Langzeiterwerbslosen erhalten sollen, am tatsächlichen Lohn auszurichten.

"Wenn Arbeitgeber Tariflohn zahlen, aber das Jobcenter lediglich Mindestlohn fördert, werden die Arbeitgeber keine Langzeitarbeitslosen einstellen. Damit läuft ein guter Ansatz ins Leere", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Auch bei der Definition der Zielgruppe wünscht sich die Diakonie Nachbesserungen. Menschen, die bereits vier Jahre Hartz IV beziehen, haben so gut wie keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Gesetzentwurf sieht eine Förderung erst nach 7 Jahren vor. "Statt Jahr für Jahr verstreichen zu lassen sollte der Gesetzgeber die Teilhabe am Arbeitsmarkt für die betroffenen Menschen früher ermöglichen", sagt Loheide.

Grundsätzlich begrüßt die Diakonie Deutschland den Gesetzentwurf. Mit dem neunen Förderinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" sollen Menschen, die seit langem auf Hartz-IV angewiesen sind, durch eine bis zu fünf Jahren geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeit neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten.

Zusätzlich sollen sie begleitet und qualifiziert werden. "Das ist eine wichtige Verbesserung im Vergleich zu den bisherigen Förderprogrammen", betont Loheide.

Mehr zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit finden Sie unter https://www.diakonie.de/langzeitarbeitslosigkeit/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.11.2018

"Nur 55 Frauen von 205 Abgeordneten im bayerischen Landtag und 45 Frauen von 137 Abgeordneten im Hessischen Landtag – mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist unzureichend repräsentiert. Im 100. Jahr nach der Einführung des Frauenwahlrechts sind dies beschämende Zahlen. Sie stellen unserer Demokratie kein gutes Zeugnis aus", kommentiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Mit einem Frauenanteil von 32,8 Prozent liegt Hessen damit nur geringfügig über dem desaströsen Ergebnis der Bundestagswahl im Jahr 2017, seit der nur noch 30,9 Prozent der Abgeordneten weiblich sind. Bayern bewegt sich mit seinen 26,8 Prozent noch deutlicher als Hessen zurück zu Zahlen, die mit dem letzten Jahrhundert als überholt galten. Die geringsten Chancen, ein Wahlmandat zu erringen, haben in beiden Ländern Frauen der Parteien CDU/CSU, FDP und AfD. Bei Letzteren liegt der Frauenanteil sogar teilweise nur bei 10 Prozent. Dabei fällt auf, dass diese Parteien entweder keine oder nur wenig verpflichtende Regelungen zur Frauenförderung in ihren Satzungen verankert haben.

Prof. Dr. Maria Wersig: "Der Ruf der Frauen wird immer lauter nach einer Gesetzgebung, die die bisher freiwilligen Frauenquoten in den Parteisatzungen verpflichtend macht. Nicht nur die Wahlergebnisse, auch die Schilderung von Frauen, wie sie parteiintern von aussichtsreichen Listenplätzen beziehungsweise Direktkandidaturen abgehalten werden, zeigt den Handlungsbedarf. In manchen Parteien erinnern die Strukturen doch mehr an die Zeit vor 100 Jahren als an den Beginn des 21. Jahrhunderts. Es ist eine Frage politischer Kultur, dass auch aussichtsreiche Kandidaturen von Frauen nicht nur als Gnadenakt männlicher Mehrheiten möglich sind. Letztlich geht es um Chancengerechtigkeit!"

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet heute eine Facebook-Kampagne zu den möglichen Auswirkungen des Medienkonsums auf Kinder. Die Kampagne unter dem Motto "Medien wirken. Ein Leben lang." arbeitet mit fünf aussagekräftigen, prägnanten Bildmotiven und entsprechenden Claims. Diese Bildmotive werden über einen Zeitraum von ca. zwei Wochen auf Facebook geschaltet und führen die Nutzerinnen und Nutzer auf eine entsprechende Landingpage (www.dkhw.de/medienwirken) mit Informationen zum Thema Medienkonsum von Kindern.

"Kinder müssen beim Medienkonsum begleitet werden, egal ob beim Fernsehen, Surfen im Internet oder Chatten in Sozialen Medien. Hier sind zuallererst die Eltern in der Pflicht, denn vor allem in der Kindheit ist die Mediennutzung stark durch die Familie geprägt. Eltern haben hier eine wichtige Orientierungsfunktion, um ihre Kinder auf dem Weg zu einer sicheren, kreativen und reflektierten Mediennutzung zu begleiten. Allerdings stellt die unüberschaubar große Vielfalt an Rundfunk- und Onlineangeboten, Social-Media-Formaten oder Spielen Eltern vor große Herausforderungen, ihre Kinder angemessen in der digitalen Lebenswelt zu begleiten, zu befähigen und zu schützen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Neben Angeboten zur Medienerziehung in der Familie braucht es gleichzeitig einen im Interesse von Kindern und Eltern gestalteten Jugendmedienschutz, der die überholte und veraltete Unterscheidung nach unterschiedlichen Medienarten weitgehend beseitigt und sich an der fortschreitenden Medienkonvergenz orientiert. Gleichzeitig brauchen wir aber auch ein verstärktes und verbindliches schulisches Engagement im Bereich der Medienkompetenzförderung. Die Schule ist neben den Familien und dem sozialen Umfeld einer der wichtigsten Orte der Mediensozialisation. Schule kann Kindern Wissen über die Funktionen und Fähigkeiten zum verantwortlichen Verhalten beim Medienkonsum vermitteln", so Krüger weiter.

"Um hier unterstützend wirken zu können, sollten Bund und Länder eine bundesweit flächendeckende Förderstruktur von Medienkompetenzprogrammen aufbauen. Das könnte durch eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene ,Stiftung Medienkompetenz‘ erreicht werden, an der auch die Landesmedienanstalten, freie Träger und die Medienwirtschaft beteiligt werden könnten. Ihre Aufgabe sollte in der finanziellen Unterstützung medienpädagogischer Projekte und in der Vernetzung bestehender Ideen und Erfahrungen bestehen. Gleichzeitig könnten durch eine solche Stiftung die Evaluierung und die Begleitforschung von Projekten koordiniert werden", so Krüger.

Die Facebook-Kampagne erfolgt im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.11.2018

Anlässlich der Beratungen zum Familienentlastungsgesetz kritisiert der Kinderschutzbund (DKSB), dass das geplante Gesetz zu kurz greift und die Entlastung bei vielen nicht ankommt. Vor allem Kinder aus ärmeren Familien gehen leer aus. Ein Maßnahmenpaket, das alle Familien entlastet, muss das Problem der Kinderarmut entschlossen angehen.

Für fast jedes vierte Kind in Deutschland zahlt der Staat Sozialleistungen zur Sicherung des Existenzminimums. Rechnet man die verdeckte Kinderarmut hinzu ist es sogar jedes dritte Kind. Deshalb muss die Verringerung von Kinderarmut oberstes Ziel der Bundesregierung sein, fordert der DKSB. Über das Familienentlastungsgesetz beraten am heutigen Montag der Finanzausschuss sowie am 08.11.2018 abschließend der Deutsche Bundestag. Nach Ansicht des DKSB sind die geplanten Maßnahmen zwar grundsätzlich für viele Familien zu begrüßen, allerdings völlig ungeeignet, um das drängende Problem der Kinderarmut zu lösen.

„Genau hier versagt das Entlastungspaket. Das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben kostet den Staat viel Geld, und viele Familien können sich darüber auch freuen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des DKSB. „Das Problem ist aber: An Kindern in Armut und Familien, die Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, gehen die geplanten Maßnahmen komplett vorbei. Bei ihnen wird das erhöhte Kindergeld mit der jeweiligen Leistung verrechnet, also direkt wieder abgezogen.“

Damit geht die Schere zwischen Arm und Reich in der Familienförderung weiter auseinander. Familien mit höherem Einkommen werden bereits jetzt über den Freibetrag um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien der unteren und mittleren Einkommensgruppen über das Kindergeld. Für die Jahre 2019/2020 sieht der Gesetzentwurf vor, dass Familien mit unteren Einkommen über das Kindergeld insgesamt 180 Euro zusätzlich für beide Jahre erhalten. Familien mit sehr hohem Einkommen werden über den Kinderfreibetrag jedoch im gleichen Zeitraum um bis zu 273 Euro entlastet.

Dazu DKSB-Präsident Hilgers: „Maßnahmen, die wirklich etwas gegen Kinderarmut ausrichten könnten, hat die Bundesregierung immer noch nicht in Angriff genommen, wie etwa eine umfassende Reform des Kinderzuschlags oder des Bildungs- und Teilhabepakets. Dabei steigt die Kinderarmut trotz hervorragender Wirtschaftsdaten und niedriger Arbeitslosigkeit seit fünfzehn Jahren kontinuierlich an. Deshalb sind wir für einen kompletten Umbau der Familienförderung und für die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Idee findet auch zunehmend in der Politik Unterstützung.“

Im Bündnis Kindergrundsicherung fordert der DKSB gemeinsam mit 13 anderen Verbänden und 13 renommierten Wissenschaftler*innen eine am kindlichen Existenzminimum ausgerichtete Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.

Mehr Informationen dazu unter www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 05.11.2018

Der Kinderschutzbund (DKSB) begrüßt, dass sich die hessischen Wähler*innen mit überwältigender Mehrheit von fast 90 Prozent für die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung entschieden haben. Mit der Verankerung des Gesetzestextes erhält Hessen die deutlichste Formulierung in Bezug auf Kinderrechte.

„Wir freuen uns sehr, dass die Kinderrechte in die Landesverfassung aufgenommen werden! Nun werden wir daran arbeiten, dieses Verfassungsrecht mit Leben zu füllen“, erklärt Verone Schöninger, Vorsitzende des DKSB-Landesverbandes Hessen. „Besonders im Hinblick auf Bildungsförderung und auf den Ausbau der Qualität der Kinderbetreuung muss nun einiges geschehen, damit die Kinderrechte Wirklichkeit werden in Hessen. Als Kinderschutzbund wollen wir auch mitwirken, dass die Kinder selbst um ihre Rechte wissen und sie darin unterstützen, ihre Anliegen in ihren Familien oder bei den Behörden vorzutragen.“

Damit sind die Kinderrechte in 15 von 16 Landesverfassungen verankert. Auch auf Bundesebene wächst die Zustimmung zu einer Regelung, die Kinder als Rechtssubjekte ansieht und ihnen damit eine andere Stellung im Rechtssystem zuspricht. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist damit beauftragt, wie im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vorgesehen, bis Ende 2019 einen Formulierungsvorschlag für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu erarbeiten.

„Wir gratulieren den hessischen Wählerinnen und Wählern zu diesem beeindruckenden Votum, das ganz klar zeigt, die Bedeutung der Kinderrechte ist in der Bevölkerung angekommen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes. „Vor allem begrüßen wir, dass der Gesetzestext ausdrücklich die Berücksichtigung des kindlichen Willens festschreibt. Das ist ein starkes Signal an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat, wenn es darum geht, Kinderrechte endlich auch im Grundgesetz zu verankern.

Der Kinderschutzbund setzt sich seit langem für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein und hat dafür gemeinsam mit anderen Organisationen im Bündnis Kinderrechte einen eigenen Formulierungsvorschlag vorgelegt.

Mehr Informationen finden Sie auf https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 01.11.2018

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die Forderung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Leistungen von Familien für die umlagefinanzierte Renten- und Pflegeversicherung stärker zu berücksichtigen. Nach Ansicht des Verbandes gehtes dabei aber nicht um eine stärkere Belastung Kinderloser, sondern um eine Entlastung von Familien. „Das Sozialversicherungssystem benachteiligt bislang Eltern, die mit der Erziehung ihrer Kinder einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung im Alter leisten", sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Die Lasten, die durch Kindererziehung entstehen, dürfen nicht denFamilien allein überlassen bleiben, während von der Sozialversicherung alle profitieren. Kindererziehung muss deshalb auch Einfluss auf die Beitragshöhe von Eltern und die Rente haben. Das ist nur gerecht."

Hoffmann sagte weiter: „Für die Renten-, Kranken- undPflegeversicherung ziehen Eltern künftige Beitragszahler heran, ohne im Sozialversicherungssystem angemessen entlastet zu werden. Mehr als elfMillionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen heute doppelt in die Sozialversicherungein: Neben den Geldbeiträgen leisten sie auch einen ebenso wichtigen Erziehungsbeitrag, der bislang nicht berücksichtigt wird. Familiengerechtigkeit sieht anders aus. Dieses schräge System verlangt nach einer sozialen Korrektur in Anlehnung an das Steuerrecht. Umdas Sozialversicherungssystem familiengerecht und zukunftsfähig zu gestalten, muss in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ein Freibetrag für Eltern eingeführt werden, der sich am Kinderfreibetrag im Steuerrecht orientiert."    

Hoffmann stellt klar, dass es nicht um die finanzielle Benachteiligung von Kinderlosen oder die Bewertung von Lebensstilen ginge, sondern darum, Familien zu entlasten, die hohe Kosten tragen,die nachher allen zugutekommen. „Das ist ein Akt von Gerechtigkeit und Solidarität, auf den unsere Gesellschaft gründet", betonte Hoffmann. Er erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht 2001 den Gesetzgeber verpflichtet habe, die Erziehungsleistungen von Eltern bei den Pflegeversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen und somit Eltern in der aktiven Familienphase zu entlasten. Diese Entscheidung gelte auch für die Kranken- und Rentenversicherung. Der Gesetzgeber habe aber diesen verfassungsrechtlichen Auftrag bislang nur in der Pflegeversicherung umgesetzt, und auch da nur unzureichend und verfehlt.

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 13.11.2018

Die Kosten für eine nachhaltige Pflegereform, die den Weg aus der Pflegedauerkrise ebnet, schätzt der Paritätische Wohlfahrtsverband auf mindestens sechs Milliarden Euro. Nach Ansicht des Verbandes brauche es insbesondere zusätzliches Personal, eine Begrenzung des Eigenanteils der Kosten für Pflegebedürftige und eine deutlich stärkere Entlastung und finanziell bessere Absicherung pflegender Angehöriger. Mit der angekündigten Erhöhung der Pflegeversicherung um 0,5 Prozent allein seien die notwendigen Maßnahmen unfinanzierbar.
"Die Finanzierung der Pflege steht auf tönernen Füßen. Was es braucht, ist nicht nur ein beherztes Gesamtkonzept, um die Dauerkrise in der Pflege zu beenden, sondern auch eine Komplettreform der Pflegefinanzierung", mahnte Prof. Dr. Rolf Rosenbrock-Freese, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes anlässlich des Paritätischen Pflegekongresses, auf dem am 14. und 15. November Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis in Berlin erwartet werden. "Die geplante Beitragssatzanhebung stopft allenfalls die Löcher, die die demografische Entwicklung entstehen lässt. Um weitere wichtige Aufgaben erfolgreich anzugehen, braucht es mehr Geld beispielsweise für mehr und besser bezahlte Pflegekräfte", so Rosenbrock-Freese.
Die einseitige Mehrbelastung Kinderloser, wie von Minister Spahn jüngst vorgeschlagen, lehnt der Paritätische ab und fordert stattdessen die Einführung einer Bürgerversicherung. "Statt Menschen ohne Kinder einseitig finanziell noch stärker als ohnehin schon zu belasten, sollten endlich diejenigen in die Finanzierung der Pflegeversicherung einbezogen werden, die sich dem solidarischen System bisher völlig entziehen. Die Einnahmebasis der Pflegeversicherung muss verbreitert werden, so dass vom Freiberufler bis zum Beamten alle einbezahlen und alle Einkommensarten berücksichtigt werden." Darüber hinaus plädiert der Verband für ein Auflösen des Pflegevorsorgefonds, um die Mittel für die jetzt bereits dringend anstehenden Aufgaben einzusetzen.
Nach Schätzungen des Paritätischen ist ein Finanzvolumen von zusätzlich mindestens sechs bis zehn Milliarden Euro in der Pflegeversicherung jährlich notwendig, um die Situation in der Pflege nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die Eigenanteile für die Betroffenen zu begrenzen.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.der-paritaetische.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetails/register/result/reguid/hmac/paritaetischer-pflegekongress-2018-recht-auf-gute-pflege-wege-aus-der-dauerkrise/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 14.11.2018

Anlässlich der heute im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz stattfindenden Anhörung zum Mietrechtsanpassungsgesetz fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband deutliche Nachbesserungen, um einen effektiven Schutz von Mieterinnen und Mietern vor unzumutbaren Mietsteigerungen und Verdrängung zu gewährleisten. Der Verband fordert in einem Schreiben an Bundestagsabgeordnete u.a. die Abschaffung aller Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, Strafen für rechtsbrüchige Vermieter sowie die Stärkung von Mieterrechten u.a. durch die Einführung eines kollektiver Klagemöglichkeiten (Verbandsklage).

„Es reicht nicht aus, ein paar Stellschrauben an der defekten Mietpreisbremse zu drehen in der Hoffnung, dass dieses Gesetz rund läuft. Um Mieterinnen und Mieter wirklich vor Verdrängung zu schützen, braucht dieses Gesetz eine Generalüberholung“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Eins von vielen noch unzureichend gelösten Problemen sei die Modernisierungsumlage, die auch nach dem neuen Gesetzentwurf einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehe. „Es kann nicht sein, dass Hauseigentümer sich ausschließlich auf Kosten ihrer Mieter sanieren“, so Schneider. Der Paritätische fordert, dass Modernisierungen nicht zu einer Mehrbelastung für Mietende führen dürfen. Eine Anpassung der Mieten müsse warmmietenneutral erfolgen, also maximal um die eingesparten Energiekosten. Grundsätzlich sei es zentral, dass Mieterinnen und Mieter in ihren Rechten gestärkt werden. „Die Schaffung kollektiver Klagemöglichkeiten sind die Voraussetzung, dass Mieterinnen und Mieter sich organisieren und auch juristisch gemeinsam gegen Vermieter und Immobilienkonzerne wehren können“, so Schneider.

Der Paritätische weist darauf hin, dass die Situation auf dem Wohnungsmarkt inzwischen auch dramatische Auswirkungen auf die Arbeit sozialer Träger habe, die ebenfalls Mieter sind. Hier brauche es entsprechende Reformen. „Soziale Träger können zunehmend ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, weil sie keine geeigneten Räumlichkeiten finden und vor allem Gewerbemietverträge abschließen müssen, die vom gängigen Kündigungsschutz nicht betroffen sind. Angesichts des zunehmenden Wertes von Wohn- und Mietraum ist es für die Vermieter sehr verlockend, diese wichtigen Projekte bei der nächsten Gelegenheit auf die Straße zu setzen. Immer öfter müssen die kleine Kita oder der Seniorentreff dem Café oder Restaurant weichen, das mehr Umsatz generieren kann. Hier braucht es eine gesetzliche Lösung, damit unsere Städte auch zukünftig lebenswert bleiben“, fordert Schneider.

Den Brief an die Ausschussmitglieder finden Sie hier:

www.der-paritaetische.de/fachinfos/oeffentliche-anhoerung-zum-mietrechtsanpassungsgesetz-im-ausschuss-des-bundestages-fuer-recht-und-verbr/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 07.11.2018

Zu den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zur Armutsentwicklung sowie der heute vom Kabinett beschlossenen Anhebung des Mindestlohnes erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

"Wenn trotz boomender Wirtschaft selbst nach der unzuverlässigsten Datenquelle, nämlich EU-SILC, die Armut auf außerordentlich hohem Niveau verharrt, ist das mehr als bedenklich. Der stark wachsende Wohlstand kommt offensichtlich nicht bei allen an. Selbst unter den Erwerbstätigen haben wir ein beträchtliches Maß an Armut trotz Arbeit. Statt der armutspolitisch weitestgehend irrelevanten Erhöhung des Mindestlohnes auf gerade einmal 9,19 Euro wäre eine Anhebung auf 12,63 Euro erforderlich. Auch die Rahmenbedingung müssen sich ändern. Wir brauchen eine Eindämmung der Leiharbeit und eine Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Sie sind neben dem Niedriglohnsektor die Hauptarmutstreiber auf dem Arbeitsmarkt."

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 31.10.2018

Höheres Kindergeld, steigende Steuerfreibeträge – das wird viele Familien freuen. Unter ihnen auch einzelne Alleinerziehende, sofern das Einkommen so hoch ist, dass sie von den angekündigten Steuervorteilen profitieren. Anlässlich der heutigen Anhörung des Finanzausschusses zum Familienentlastungsgesetz, erklärt Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„10 Euro mehr Kindergeld und ein extra hoher Kinderfreibetrag ab 2019 – bei den meisten Alleinerziehenden wird trotzdem nicht mehr Geld im Portmonee ankommen. Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an. Der Kinderfreibetrag wird über dem Existenzminimum eines Kindes liegen, statt dessen Höhe abzubilden. Das ist großzügig, aber nicht notwendig. Im Gegenteil: Bereits jetzt krankt die Familienförderung an einem 3-Klassen-System: Kinder in Familien mit hohen Einkommen profitieren weiter von Steuerentlastungen von bis zu knapp 300 Euro pro Monat, Kinder in Familien mit mittleren und kleinen Budget erhalten das Kindergeld in Höhe von 204 Euro, bei Kindern in Familien mit niedrigen oder ohne Einkommen kommt gar keine zusätzliche Förderung an, wenn ihre Familie auf SGB II angewiesen ist.

Die Bekämpfung von Kinderarmut sollte Priorität haben, nicht Steuergeschenke für Familien, die diese gar nicht dringend benötigen. Bei der kommenden Reform des Kinderzuschlags ist es dringend, diesen für Alleinerziehende zu verbessern. Wegen der schlechten Abstimmung von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld steht manche Alleinerziehende mit weniger Geld da als zuvor. Hier Lösungen umzusetzen, darf nicht am Geld scheitern!

Wir bedauern, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende außen vor geblieben ist. Dieser muss angehoben werden, um Alleinerziehende vergleichbar wie Ehepaare zu entlasten. Insgesamt wünschen wir uns den Mut für eine grundlegende Reform: Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung, damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht.“

Die VAMV-Stellungnahme zum Familienentlastungsgesetz finden Sie hier.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 05.11.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin:19.November 2018

Veranstalter: SPD-Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Eine ausgewogene Ernährung ist wichtig für ein gesundes Leben. Deshalb muss es allen Menschen, unabhängig vom Bildungs- und Sozialstatus, möglich sein, sich gesund zu ernähren. Doch das ist nicht immer der Fall. Darunter leiden nicht nur Erwachsene, sondern schon Kinder und Jugendliche.  

Aus Untersuchungen zur Kinder- und Jugendgesundheit wissen wir, dass Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien sich ungesünder ernähren und häufiger unter ernährungsbedingten Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen leiden. Auch die Konzentrationsfähigkeit und die schulische Leistung werden durch die Ernährung beeinflusst.   

Die SPD-Bundestagsfraktion will Gesundheit und Chancengleichheit für alle! Eine ausgewogene Ernährung kann dabei helfen. Soziale Gerechtigkeit beginnt bereits beim Essen. Die SPD-Bundestagsfraktion will mit Ihnen und mit Initiativen, Betroffenen und Expert*innen aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sozialberatungsstellen und Tafeln diskutieren: Gesunde Ernährung für Alle erleichtern – wie gelingt das? Welche Faktoren wirken auf das Ernährungsverhalten ein? Wo stehen die Verhältnisse einem gesunden Leben entgegen? Warum sind sozial benachteiligte Menschen besonders von ernährungsbedingten Krankheiten betroffen? Welche Möglichkeiten haben wir, dieser doppelten Benachteiligung entgegenzuwirken und für Chancengleichheit zu sorgen? Wie erreichen wir insbesondere Kinder und Jugendliche?  

Zu dieser Diskussion wird herzlich eingeladen und es wird sich auf Ihre Anregungen gefreut!

Ab sofort können Sie sich online auf aglandwirtschaft@spdfraktion.de oder per Fax unter: 030 – 227 70134 anmelden.

Termin: 22. November 2018

Veranstalter:Deutscher Juristinnenbund e.V.

Ort: Berlin

Programm und Informationen zur Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2018/181122/

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen veranstaltet der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien zusammen mit dem Deutschen Juristinnenbund (djb) eine Paneldiskussion zum Thema Opferschutz im Strafverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt. Zu Beginn werden Auszüge aus der WDR-Dokumentation »Vergewaltigt. Wir zeigen an!« der Fernsehautorin Nicole Rosenbach gezeigt.

Auf dem Podium diskutieren vier Expertinnen, die das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten:

– Nebenklagevertreterin Christina Clemm (Fachanwältin für Strafrecht, Berlin)

– GREVIO-Mitglied Sabine Kräuter-Stockton (Oberstaatsanwältin, Saarbrücken)

– Strafrechtswissenschaftlerin Dr. Anneke Petzsche, MSc (Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Humboldt-Universität zu Berlin), Fernsehautorin Nicole Rosenbach (WDR, Köln)

– Vorsitzende der djb-Kommission für Strafrecht Dr. Leonie Steinl, LL.M.

(Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg)

– Moderation: Prof. Dr. Ulrike Lembke (Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien, Humboldt Universität zu Berlin)

Die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU und die Istanbul Konvention enthalten grundlegende Vorgaben für Stellung und Rechte von Opfern im Strafverfahren.

Beide Regelungswerke sind in Deutschland bisher nicht vollständig umgesetzt worden. Dennoch sind derzeit immer mehr Stimmen zu vernehmen, die die Rechte des Opfers im Strafverfahren zurückdrängen wollen. Gerade bei Sexualstraftaten werden dabei häufig Opferrechte gegen die Unschuldsvermutung des Angeklagten und die Wahrheitsfindung ausgespielt. Diese Entwicklungen nimmt die Veranstaltung zum Anlass, drängende Fragen des Opferschutzes in Strafverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt zu diskutieren.

Das Policy Paper der djb-Strafrechtskommission zum Thema Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt wird ebenfalls auf der Veranstaltung vorgestellt.

Der Abend endet mit einem vom djb ausgerichteten Sektempfang, der insbesondere der Vernetzung der Teilnehmer*innen dient.

Bitte melden Sie sich an unter: geschaeftsstelle@djb.de.

Termin: 27. November 2018

Veranstalter:AWO-Parlamentariergruppe zusammen mit dem AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Eine gute Familienpolitik hilft Familien in schwierigen Lebenssituationen und schützt sie vor Armut und Ausgrenzung. Die Herkunft aus einer reichen oder armen Familie darf nicht über die Zukunft von Kindern entscheiden. Deshalb müssen Kinder und Familien in schwierigen sozialen Lebenslagen unterstützt werden. Dabei kommt es auf eine gute Betreuungssituation und starke soziale Einrichtungen genauso an wie auf eine gezielte materielle Förderung. Die unterschiedlichen Einzelmaßnahmen müssen als Teil eines Gesamtkonzepts eine große Aufgabe übernehmen: Familien stärken – und damit auch den sozialen Zusammenhalt in diesem Land!

Wie das gelingen kann und was die nächsten Schritte sind, darüber diskutieren die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,Dr. Franziska Giffey, der Präsident des AWOBundesverbandes,Wilhelm Schmidt, moderiert vom Vorsitzenden der AWO-Parlamentariergruppe der SPD-Bundestagsfraktion,Michael Groß.

Weitere Informationen und das Programm finden Sie hier.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 23. November 2018 an nadine.buder@awo.org.

Termin: 06. Dezember 2018

Veranstalter:Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Antidiskriminierendes Handeln in derfrühkindlichen Bildung – Zusammenarbeit mit Eltern im Fokus

Kern der frühkindlichen Bildung ist es, Kinder zu stärken, zu ermutigen und demokratisch zu bilden. Die Teilhabe aller Kinder an dieser Bildung setzt aber voraus, dass Fachkräfte erkennen, welche Ausschlussmechanismen wirken und ihnen aktiv begegnen.  

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unerlässlich, die Familien der Kinder in den Blick zu nehmen: Anhand verschiedener Differenzlinien erleben Kinder unterschiedliche Bedingungen und unterschiedliche Akzeptanz und Wertschätzung ihrer Familien in unserer Gesellschaft. Um dem zu begegnen, ist die inklusive Gestaltung des Kitaalltags und dabei die Zusammenarbeit mit Eltern ein wesentlicher Faktor. Wir möchten mit dem Fachtag Fachkräften Mut machen und sie dabei unterstützen, das vielschichtige Miteinander in derKita und mit den Eltern diskriminierungssensibel, ressourcenorientiert und vorurteilsbewusst zu gestalten – nicht als zusätzliche Aufgabe, sondern als Kern ihrer Verantwortung. Der Fachtag findet im Rahmen des ESF-Bundesprojektes „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen" statt.

Weitere Informationen zur Qualifizierung: www.elternchance.de

Alle Kinder haben gleiche Rechte

Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung in der Kita verwirklichen

Ein an den Kinderrechten orientierter Ansatz bindet gute Qualität in der Arbeit mit Kindern an die Verwirklichung der jedem Kind zustehenden Rechte. Für die Praxis in Kitas ergeben sich zahlreiche Fragen: Wie können junge Kinder altersgerecht mit den ihnen zustehenden Rechten vertraut gemacht werden? Was tun, wenn es zu Ausgrenzung und Diskriminierung durch Kinder, Eltern oder Fachkräfte kommt? Auf welche Weise können die Eltern für die Rechte ihrer Kinder sensibilisiert werden und wie kann eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zum Wohl des Kindes gelingen?

Prof. Dr. Jörg Maywald ist Geschäftsführer der Deutschen Liga fürdas Kind, Honorarprofessor an der Fachhochschule Potsdam und Sprecher der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Information und Anmeldung: weinbrenner@pb-paritaet.de

AUS DEM ZFF

Anlässlich verschiedener Medienberichte zu den Eckpunkten des geplanten „Starke-Familien-Gesetz“ begrüßt das ZFF die Vorhaben des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den veröffentlichten Eckpunkten: „Endlich kommt die lang erwartete Reform des Kinderzuschlags. Die Leistung soll erhöht und von einigen Konstruktionsfehlern befreit werden: Wenn Eltern mehr arbeiten, soll der Bezug nicht mehr abrupt enden und durch eine geänderte Anrechnung von Unterhalt und Unterhaltsvorschuss sollen künftig auch Alleinerziehende Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Ebenfalls sind Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket geplant. Das ZFF begrüßt diese Reformen als wichtige Schritte zum Abbau von Kinderarmut.“

Merkel kritisiert die Reform jedoch als unzureichend: „Dieser Vorstoß erfüllt nur in Teilen unsere langjährigen Forderungen und geht uns nicht weit genug: Der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags wird nicht, wie ursprünglich angedacht, zusammen mit dem Kindergeld die Höhe des sächlichen Existenzminimums entsprechen, sondern mit dem Verweis auf den Anspruch des Bildungs- und Teilhabepakets um einen Betrag von 19 Euro reduziert. Diese Reduktion des Auszahlungsbetrages ist ungerecht, denn Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket schaffen keine automatische Teilhabe von Kindern. Es wird daher weiterhin bei einer Unterdeckung des kindlichen Existenzminimums in den anspruchsberechtigten Familienhaushalten bleiben. Darüber hinaus führt erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums dazu, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden.

Langfristig wollen wir die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 12.11.2018

ZFF gehört zu den Erstunterzeichnenden der gemeinsamen Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben“

Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung fordern die Nationale Armutskonferenz und die im „Ratschlag Kinderarmut“ zusammengeschlossenen Verbände die Bundesregierung auf, „mit großer Priorität wirksam und zielgerichtet die Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu bekämpfen“.

„Mehr als drei Millionen Kinder und Jugendliche erfahren jeden Tag Ausgrenzung und Armut. Besonders betroffen sind Kinder, die in Familien von Alleinerziehenden leben. Knapp 40 Prozent leben mit Sozialleistungen“, berichtet Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). „Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass viele Betroffene ihr letztes Hemd geben, um das Nötigste für Ihre Kinder finanzieren zu können. Das können und wollen wir nicht weiter hinnehmen!“

Maßnahmen wie die Erhöhung des Kindergeldes würden bei in Armut lebenden Familien nicht ankommen, da sie auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder den Unterhaltsvorschuss angerechnet würden, heißt es in der Erklärung. Die geplanten Reformen des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets seien unzureichend.

„Zwar wird jetzt eine Erhöhung des Schulbedarfspakets angekündigt, aber wiederum gibt es keine ordentliche Bedarfsermittlung“, kritisiert Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz. „Wir wissen aus Studien der Diakonie, dass bis zu 200 Euro für Schulmaterial fällig sind. Es reicht nicht aus, die bisherigen 100 Euro Pi mal Daumen zu erhöhen, ohne nachzurechnen, was wirklich nötig ist.“ Außerdem müssten das schulische Mittagessen und der ÖPNV für Schulkinder kostenlos werden.

Wesentliche Probleme würden sich durch die bisherige Konstruktion der Familienförderung ergeben, so Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforums Familie, der familienpolitische Fachverband der Arbeiterwohlfahrt. „Bisher bekommen nicht die ärmsten Familien die stärkste Hilfe. Ein undurchschaubares Dickicht aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Basiselterngeld, Kinderregelsatz, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss sorgt dafür, dass gerade in Armut Lebende Familien ihre sozialen Rechte nicht durchsetzen können. Wir müssen die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen: Dafür brauchen wir ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder und besondere und unbürokratische Hilfen für die, die sie am dringendsten benötigen“, so Nöhring.

„Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinder-rechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, fasst zusammen: „ Bisher wurde viel angekündigt – aber wenig umgesetzt. Leistungen müssen alle Familienformen erreichen, egal ob verheiratet oder nicht, Alleinerziehende ebenso wie Familien mit vielen Kindern. Besonders wichtig ist die Infrastruktur vor Ort – vom Schwimmbad über Sozialarbeit bis hin zu Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern, die nicht mehr weiter wissen.“

Die Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben“ und eine Übersicht über die Mitzeichnenden finden Sie hier im Wortlaut: Link

Erstunterzeichnende:

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)

AWO Bundesverband e. V.

Diakonie Deutschland

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.

Deutscher Kinderschutzbund e. V. (DKSB)

Deutsches Kinderhilfswerk e. V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.(Vamv)

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF)

Weitere Unterstützende:

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Dr. Irene Becker, Empirische Verteilungsforschung, Riedstadt

Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.

Deutscher Bundesjugendring e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V.

DEUTSCHLAND RUNDET AUF Gemeinnützige Stiftungs-GmbH

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonie Mitteldeutschland

Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern (eaf bayern)

Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

ver.di Erwerbslosengruppe Karlsruhe

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 07.11.2018

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ZFF-Info 16/2018

SCHWERPUNKT I: Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz

Am heutigen Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut veröffentlicht die Nationale Armutskonferenz ihren dritten Schattenbericht zur Armut in Deutschland. Der Bericht gibt einen Überblick über den armutspolitischen Handlungsbedarf und lässt Betroffene zu Wort kommen.

"Armut in Deutschland hat eine menschenrechtliche Dimension. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung", betonte nak-Sprecherin Barbara Eschen: "Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte". Um Armut in Deutschland zu überwinden, benötige man daher eine aktive Politik der Armutsbekämpfung. Diese werde von der Bundesregierung jedoch weiterhin vernachlässigt. Eschen nahm hierbei Bezug auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt. Am Tag zuvor hatte der Sozialausschuss der Vereinten Nationen, der die Einhaltung dieser Rechte überwacht, seine Empfehlungen an die deutsche Bundesregierung veröffentlicht. Diese zeigten: "Es ist noch viel zu tun".

Insbesondere in Hinblick auf die Bekämpfung von Erwerbsarmut sehe sie enormen Handlungsbedarf, erklärte Eschen. So sei für viele Menschen in Beschäftigung Armut dennoch bittere Realität – obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt in boomen.

In Deutschland hat sich die Erwerbsarmut in den letzten zehn Jahren verdoppelt:

Zwischen 2004 und 2014 stieg der Anteil der "working poor" an allen Erwerbstätigen auf 9,6%. "Prekäre Beschäftigung schafft Unsicherheit, führt in Altersarmut und behindert die Lebensplanung", so Eschen.

Besonders problematisch seien Minijobs mit derzeit 7,5 Millionen Beschäftigten, ergänzte Erika Biehn, die seit 1991 als Betroffenenvertreterin in der nak aktiv ist. "Diese ermöglichen in der Regel keinen Einstieg in gute Arbeit, sondern sind berufliche Sackgassen mit mangelnden Perspektiven, niedrigen Einkommen und oftmals schlechten Arbeitsbedingungen. Insbesondere für Frauen", so Biehn. Die Nationale Armutskonferenz fordere die Bundesregierung daher auf, "sich für gute Arbeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzusetzen, statt ‚Arbeit um jeden Preis‘ zur Devise zu machen".

"In den meisten deutschen Städten fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Und das nicht nur für wohnungslose Menschen, sondern zunehmend auch für einkommensarme Haushalte, Alleinerziehende, Studierende, Geflüchtete oder Seniorinnen und Senioren", schilderte die stellvertretende nak-Sprecherin Werena Rosenke und verwies ebenfalls auf Forderungen des UN Sozialausschusses. Die Nationale Armutskonferenz fordert daher die auch Stärkung des Sozialen Wohnungsbaus sowie die realistische Ermittlung angemessener Wohnkosten in der Grundsicherung.

In ihrem Statement ging Barbara Eschen auch Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger ein: "Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen ‚fit für den Arbeitsmarkt‘ zu machen. Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ist nicht verhaltensabhängig."

Gefordert sei vielmehr eine Neuorientierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Beschäftigungspolitik sollte demnach auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen.

Notwendig seinen zudem höhere Regelsätze in der Grundsicherung und die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.

Link zum Schattenbericht: https://www.nationale-armutskonferenz.de/veroeffentlichungen/schattenbericht/

Link zum Bestellformular einer gedruckten Version des Schattenberichts: https://diakonie-webshop.de/Publikationen-und-Medien/Zentrum-Migration-und-Soziales/Armut-stoert-Schattenbericht-der-Nationalen-Armutskonferenz::2266.html

Weitere Informationen zu den Empfehlungen des Sozialausschuss der Vereinten Nationen an die deutsche Bundesregierung vom 16.10.2018: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1200&Lang=en

Quelle: Pressemitteilung Nationalen Armutskonferenzvom 17.10.2018

Anlässlich des heute erschienenen Schattenberichts der Nationalen Armutskonferenz erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik:

Der Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz legt an vielen wesentlichen Stellen den Finger in die Wunde. Das Grundrecht auf Existenzsicherung muss für alle Menschen realisiert werden. Deswegen muss das Thema Armut aus dem Schatten ins Licht. Besonders problematisch ist, dass auch in Deutschland zunehmend viele Erwerbstätige von Armut betroffen sind. Nach Angaben des Berichts hat sich die Zahl in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt.

Wir wollen eine Garantiesicherung, durch die Hartz IV überwunden wird, das Existenzminimum für alle Menschen garantiert und Erwerbstätigkeit stärker belohnt wird. Gegen Kinderarmut fordern wir eine Kindergrundsicherung für alle Kinder und gegen Altersarmut eine Garantierente, mit der kleine Renten ohne Bedürftigkeitsprüfung auf ein Mindestniveau aufgestockt werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz wollen wir zugunsten einer Einbeziehung Leistungsberechtigter in unsere regulären Sozialleistungssystem abschaffen und darüber hinaus soziale Sicherheit stärker europäisch ausrichten: Hierzu soll die EU verbindliche Mindeststandards in Form einer Mindesteinkommensrichtlinie für angemessene und existenzsichernde Grundsicherungssysteme in den Mitgliedstaaten schaffen.

Armut ist weitverbreitet – oftmals übersehen oder kleingeredet, soziale Rechte werden nicht realisiert oder gar versucht zu umgehen. Die Bundesregierung muss endlich für alle Menschen die hier leben, egal ob deutsche Staatsbürger, EU-Bürger oder Geflüchteter, eine Gesamtstrategie gegen die vielen Facetten der Armut in unserem Land, vorlegen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.10.2018

„Der Schattenbericht zeigt eindrücklich, dass die herrschende Politik kläglich bei der Beseitigung von Armut versagt. Treffend wird darin festgestellt, dass Armut übersehen, übergangen, geleugnet, beschimpft und bestenfalls etwas gelindert wird, und dass Menschen, die von Armut betroffen sind, sich in Behörden oft gemaßregelt und bevormundet fühlen“, erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Ko-Vorsitzende der Partei DIE LINKE, zum heute erscheinenden Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz zur Armut in Deutschland. Kipping weiter:

„Es ist Zeit, Armut in Deutschland endlich zu beseitigen. Dazu schlägt DIE LINKE gut bezahlte Erwerbsarbeit, den Ausbau der Arbeitslosenversicherung, eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung in Höhe von derzeit 1.050 Euro netto, eine Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit ca. 600 Euro, die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und eine solidarische Mindestrente von derzeit 1.050 Euro netto vor. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen. Wir brauchen ein Bundesteilhabegesetz, das allen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Es muss Schluss sein mit dem diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetz. Grundrechte gelten für alle, sie sind unteilbar.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 17.10.2018

SCHWERPUNKT II: Gute-Kita-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gute-Kita-Gesetz beraten. Die SPD-Bundestagsfraktion wird damit für mehr Qualität und weniger Gebühren in Kitas sorgen. Mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro unterstützen wir Kitakinder und ihre Eltern genau da, wo der Schuh am meisten drückt.

„Wir wissen, dass jede Kita, jede Region und jedes Bundesland mit anderen Herausforderungen zu kämpfen hat. Deshalb schreiben wir den Ländern auch keine konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Kitas vor. Vielmehr stellen wir ihnen einen Instrumentenkasten zur Verfügung, mit dem sie flexibel, etwa in mehr Erzieherinnen und Erzieher, ihre Qualifizierung oder in zusätzliche ganzheitliche Bildungsangebote, investieren können.

Damit auch alle Kinder eine gute Kita besuchen können, müssen sich die Familien das leisten können. Deshalb werden die Eltern, die Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, künftig nicht mehr für die Betreuungsplätze zahlen müssen. Außerdem führen wir bundesweit ein, dass Kitagebühren sozial gestaffelt werden müssen. Das hilft vor allem Familien mit kleinerem Geldbeutel.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben vor unserer Regierungsbeteiligung mehr Qualität und weniger Gebühren in Kitas versprochen. Das lösen wir jetzt ein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.10.2018

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Gewerkschaften sehen Nachbesserungsbedarf im Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Dazu haben sie ein Forderungspapier erarbeitet.

Die größer werdende Bedeutung frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung machen einen Ausbau der Kindertagesbetreuung und langfristige Investitionen des Bundes, auch in die Qualität der Angebote, notwendig. Die Investitionen sollten über 2022 hinausgehen, unterstreicht Caritas-Präsident Peter Neher, der auch die Präsidentschaft der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) innehat. Nur bei einer dauerhaften Beteiligung des Bundes an der Finanzierung sei davon auszugehen, dass die Länder die Qualität der Kindertagesbetreuung konsequent weiterentwickeln.

Anlässlich der heutigen Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag unterstreichen die Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände die Notwendigkeit, die vom Bund in Aussicht gestellten Finanzmittel dauerhaft zur Verfügung zu stellen und diese über ein Sondervermögen des Bundes an die Länder zu verteilen. Kritisch bewerten sie, dass die Zuschüsse an die Länder über eine Umverteilung der Umsatzsteueranteile geregelt werden sollen. „Mit den zusätzlichen Mitteln dürfen keine Haushaltslöcher gestopft werden, sondern das Geld muss zwingend zur Qualitätsverbesserung der KiTas verwendet werden“, betont Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand von ver.di. „Die Bundesmittel müssen vor allem für die Verbesserung der Personalschlüssel und für die Ausbildung von Fachkräften eingesetzt werden, und dies muss der Bund sicherstellen können“, erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper.

„Grundsätzlich ist das Engagement des Bundes zu würdigen“, sagt Björn Köhler, Vorstandsmitglied der GEW. „Wir befürchten aber, dass ein großer Teil der Mittel für die Beitragsfreiheit verwendet wird“, so Köhler. Hierin sehen die Verbände und Gewerkschaften zwar eine wichtige familienpolitische Aufgabe, diese dürfe aber in der aktuellen Debatte nicht gegen den Qualitätsausbau ausgespielt werden.

„Ein wirklich Gutes-Kita-Gesetz muss Strukturen schaffen, in denen jedes Kind, gleich gut betreut und gefördert, vergleichbare Zukunftschancen hat. Deutschland ist zu reich, um Ausreden dafür zu haben, dass der Wohnort über den Zugang zu guter Bildung entscheidet“, betont Caritas-Präsident Peter Neher.

Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften fordern die Fraktionen des Deutschen Bundestags auf, im laufenden Gesetzgebungsverfahren entsprechende Änderungsanträge einzureichen, die eine dauerhafte Beteiligung des Bundes und eine Finanzierung über ein Sondervermögen sicherstellen.

Im Rahmen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Gewerkschaften die Initiative „Qualitätsversprechen einlösen“ gegründet. Der Initiative gehören an der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., der Deutsche Caritasverband e.V. mit dem Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland mit der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V, der Paritätische Gesamtverband, die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über das "Gute-Kita-Gesetz" Nachbesserungen zur nachhaltigen Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung. "Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt ausdrücklich das angestrebte stärkere finanzielle Engagement des Bundes zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland. Aus unserer Sicht ist aber nicht gewährleistet, dass durch das Gesetz die Qualität in der Kindertagesbetreuung entscheidend weiterentwickelt und die Bedingungen in den Bundesländern angeglichen werden. Hier brauchen wir klare Rahmenvorgaben durch den Bund, da andernfalls gute Kindertagesbetreuung nach wie vor vom Wohnort abhängig sein wird. Zudem birgt die nicht auf Dauer angelegte finanzielle Unterstützung der Bundesländer die Gefahr, dass Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in den Ländern nicht langfristig und nachhaltig angelegt werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"In Kombination mit der nur unzureichenden Gesamtfinanzierung droht mit dem Gute-Kita-Gesetz ein Stückwerk, das wir uns nicht leisten dürfen. Gute Kitaangebote zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe und Ende 2022 nicht erledigt. Das können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen. Das Deutsche Kinderhilfswerk hätte sich aus kinderrechtlicher Sicht zudem gewünscht, dass die Umsetzung der Kinderrechte und die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen deutlicher als vorgesehen in den Mittelpunkt rücken. Denn damit könnten die Potentiale der Kinder noch besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut", so Krüger weiter.

Grundsätzlich wäre es im Sinne einer effektiven Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wünschenswert, die bereits von zahlreichen Verbänden lange geforderte Einführung verbindlicher, bundesweit einheitlicher und wissenschaftlich fundierter Mindeststandards in der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung gesetzlich abzusichern und finanziell auszustatten, um überall in Deutschland eine entsprechende Betreuungssituation zu gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 18.10.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesjugendministerin Giffey informiert sich über Interaktionsrisiken wie Cybergrooming und rechtsradikale Köder in sozialen Medien

Beim Besuch von jugendschutz.net in Mainz hat Bundesjugendministerin Franziska Giffey betont, dass junge Menschen für den Umgang im Internet befähigt und gestärkt werden müssen. „Kinder und Jugendliche werden in Chats, auf Instagram Facebook und Snapchat tagtäglich mit menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Haltungen konfrontiert. „Wenn Rechtsextreme Jugendliche so gezielt ins Visier nehmen, müssen wir handeln“, betonte Giffey.

Jugendschutz.net stellte der Bundesjugendministerin seine Beobachtungen zu sogenannten Interaktionsrisiken im Netz vor. Ein Schwerpunkt war der „Bericht 2017: Rechtsextremismus im Netz“. Der Bericht zeigt, mit welchen Mitteln Rechtsextreme Kinder und Jugendliche im Netz zu ködern versuchen. Dokumentiert wurden allein im Jahr 2017 1.228 Fälle mit mehr als 1.340 Verstößen wie Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Holocaustleugnungen. In rund 90 Prozent der Fälle wurde durch jugendschutz.net eine Löschung oder Sperrung erreicht.

„Wir müssen Jugendlichen helfen, demokratiefeindliche Inhalte im Netz zu erkennen und ihnen konkrete Tipps geben, wie sie damit umgehen können. Auch die Provider müssen wir in die Pflicht nehmen. Gefährdende Inhalte müssen schnell gelöscht werden oder dürfen gar nicht erst ins Netz kommen. „Der Schutz, der in der analogen Welt gilt, muss auch online gelten“, so Bundesjugendministerin Giffey.

Dies bezieht sich nicht nur auf extremistische Inhalte, sondern vor allem auch für die im interaktiven Web 2.0 besorgniserregend angestiegene sexuelle Anmache von Kindern und Jugendlichen, dem sogenannten Grooming. „Auch bei der Bekämpfung von sexualisierter Anmache und dem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Netz ist jugendschutz.net ein zentraler Partner. „Wir wollen dafür sorgen, dass unser Jugendschutzgesetz, das aus dem Zeitalter von CD-ROMs stammt im digitalisierten 21. Jahrhundert ankommt. Dafür werden wir die Erkenntnisse von jugendschutz.net nutzen und ein modernes Jugendmedienschutzgesetz erarbeiten“, so Ministerin Giffey.

Jugendschutz.net ist das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Auch beim anschließenden Besuch von Ministerin Giffey bei der Kinder- und Jugendredaktion des ZDF stand der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt. Mit den Redakteuren der Kindernachrichtensendung „logo!“ diskutierte die Ministerin darüber, wie Kinder und Jugendliche effektiv über Phänomene wie Cybermobbing und Cybergrooming informiert werden sowie Eltern und Fachkräfte bei der Stärkung ihrer Kinder unterstützt werden können.

Der Bericht 2017: Rechtsextremismus im Netz von jugendschutz.net steht unter https://www.hass-im-netz.info/themen/detail/artikel/bericht-2017-rechtsextremismus-im-internet/ zum Download bereit.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.10.2018

Bundesministerin Giffey gibt Startschuss für die Umsetzung des Bundeskooperationskonzeptes „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“

Am heutigen Europäischen Tag gegen Menschenhandel stellte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey das Konzept für eine engere Zusammenarbeit im Kinderschutz zur Bekämpfung von Menschenhandel mit Minderjährigen in Deutschland vor.

Im Jahr 2017 gab es laut Bundeskriminalamt 171 minderjährige Opfer von Menschenhandel in Deutschland. Fachleute gehen jedoch von einem erheblich größeren Dunkelfeld aus. Berichte von Beratungsstellen legen nahe, dass die Zahl weit höher ist. Der Fall in Staufen zeigt, dass Menschenhandel mit Kindern in Deutschland Realität ist, der wir uns stellen müssen. Häufig geht es dabei um sexuelle Ausbeutung, es liegen aber auch Berichte über Ausbeutung von Kindern in so genannten „Bettel-Banden“ vor. Auch die Ausbeutung zur Begehung von Straftaten oder zur Arbeit, z.B. auf dem Bau, sind Formen des Menschenhandels mit Minderjährigen. Häufig werden Kinder und Jugendliche nicht als Opfer erkannt. Grund dafür ist, dass sie in einer extremen psychischen, emotionalen oder tatsächlichen Abhängigkeit von den Ausbeuterinnen und Ausbeutern stehen – organisiert von kriminellen Netzwerken. Kinder werden dabei zum Beispiel auf Schulhöfen angesprochen, mitunter sind aber auch Mitglieder der Familien der Opfer an der Ausbeutung beteiligt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Menschenhandel findet statt, auch in Deutschland. Gegen diese Form der modernen Sklaverei des 21. Jahrhunderts müssen wir konsequent vorgehen. Wir wollen Fachkräfte dabei unterstützen, Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern zu erkennen, denn das ist die Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Bekämpfung und für Schutz und Hilfe. Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten. Nur wenn Polizei, Jugendämter, Jugendhilfe, Fachberatungsstellen und Kinderschutzambulanzen eng kooperieren, haben wir eine Chance, dem Handel mit und der Ausbeutung von Kindern Einhalt zu gebieten. Wir müssen besser organisiert sein als die organisierte Kriminalität. Dazu dient das heute vorgestellte Kooperationskonzept.“

Das gemeinsam veröffentlichte Bundeskooperationskonzept bietet eine Handlungsorientierung für eine vernetzte und abgestimmte Zusammenarbeit von u.a. Polizei, Jugendamt und Fachberatungsstellen. Es wurde von der Kinderschutzorganisation ECPAT Deutschland e.V., dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. sowie dem Bundeskriminalamt gemeinsam mit der Praxis erarbeitet und bündelt Wissen, um eine Verantwortungsgemeinschaft für jedes betroffene Kind zu schaffen, damit Kinder umfassend Hilfe erhalten und künftig besser vor Menschenhandel und Ausbeutung geschützt werden können.

Dr. Dorothea Czarnecki, stellvertretende Geschäftsleitung von ECPAT e.V. und federführende Autorin des Kooperationskonzeptes: „Wir müssen Kinderschutz neu denken. Es fällt Jugendämtern oft schwer, Verdachtsfällen von Kinderhandel und Ausbeutung auf den Grund zu gehen. Dies erfordert spezifisches Fachwissen, denn Kinderhandel findet oft im Verborgenen statt. Kriminelle Netzwerke ändern ihr Tatverhalten, zunehmend wird der Handel mit Kindern im Darknet organisiert. Keine Institution kann Kinder alleine schützen. Nur wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure entwickelt wird, bei der das Kind im Mittelpunkt steht, können wir die bestehenden Schutzlücken schließen und verhindern, dass sich ein Fall wie Staufen wiederholt.“

Barbara Eritt, Leiterin der Fachberatungsstelle IN VIA, ruft dazu auf, das Leid der Kinder zu beenden: „Kein Kind soll mehr sagen müssen: ‚Sie haben mich gezwungen, mit vielen Männern Sex zu haben, und danach hat es so weh getan‘.“

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen, um die auf der Bundesebene entwickelten Empfehlungen auf die Länderebene anzupassen und umzusetzen. Ziel ist die konkrete Verbesserung und Stärkung verankerter Schutz- und Hilfestrukturen für von Ausbeutung und Handel gefährdete Kinder und Jugendliche.

Den Weg bereiten Berlin und Bremen, die als erste Bundesländer bereits den Anstoß für die Umsetzung des Konzeptes gegeben haben. Dafür steht die Beratung durch ECPAT zur Verfügung.

Das Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“ ist unter www.bmfsfj.de/bundeskooperationskonzeptverfügbar. Ein Kurzer Erklärfilm auf der Website zeigt anschaulich, worum es geht.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.10.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet Pilotphase mit Berlin und Sachsen

Das Elterngeld wird digital. Eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen, die nahezu von allen Eltern in Anspruch genommen wird, soll in Zukunft auch online beantragt werden können – dazu startete Bundesfamilienministerin Franziska Giffey heute (Dienstag) gemeinsam mit den Bundesländern Berlin und Sachsen die „Pilotphase mit Antragsassistenten“. Weitere Länder folgen im Laufe des Jahres. Die Digitalisierung des Elterngeldes ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur generellen Digitalisierung von Familienleistungen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Gerade Paare, die Eltern werden, wünschen sich mehr Zeit, weniger Bürokratie und stattdessen mehr digitale Angebote in der öffentlichen Verwaltung. Mit ElterngeldDigital gehen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum digitalen Familienministerium. Mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung unterstützen wir online Eltern gezielt beim Ausfüllen des Antragsformulars.“

ElterngeldDigital wird schrittweise ausgebaut. Ab heute können Mütter und Väter aus den Bundesländern Berlin und Sachsen den Antragsassistenten nutzen. In diesem Stadium muss der Antrag am Ende der Bearbeitung nur noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die zuständige Elterngeldstelle versendet werden. Anfang 2019 wird der neue Service auch direkt mit den Elterngeldstellen der beteiligten Länder verbunden – dann können Eltern die Antragsdaten auch elektronisch an die zuständige Elterngeldstelle übermitteln. Mit Schritten zur Umsetzung eines papierlosen Antrags wollen wir Anfang 2019 starten.

„Unser mittelfristiges Ziel ist der papierlose Antrag mit elektronischer Signatur. Junge Familien wünschen sich einfache Zugänge zu Informationen und Leistungen. Mit dem neuen Familienportal, dem Infotool Familie und dem Elterngeldrechner ist hier das Familienministerium schon weit voraus. Die onlinegestützte Beantragung von Leistungen ist nun der nächste Schritt“, so Ministerin Giffey weiter.

Die Sächsische Familienministerin Barbara Klepsch, betont: „Ich freue mich, dass der Freistaat Sachsen zusammen mit dem Land Berlin eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung einer der wichtigsten Familienleistungen übernimmt. Mit maßgeblicher Unterstützung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen wurde der Antragsassistent entwickelt, mit dem junge Eltern ihren Antrag auf Elterngeld nunmehr leicht online ausfüllen können. Unsere sächsischen Familien brauchen diese digitale Erleichterung, um mehr Zeit für das gemeinsame Miteinander zu haben.“

Die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Sandra Scheeres, sagt: „Es passt, dass Berlin neben Sachsen bei diesem bundesweiten Vorhaben eine Vorreiterrolle übernimmt. Die Hauptstadt erlebt einen Babyboom und entsprechend stark steigt die Zahl der Elterngeldanträge, die in den Bezirken bearbeitet werden. Das neue Serviceangebot ElterngeldDigital verspricht eine gute Anleitung bei der Antragstellung und insgesamt kürzere Bearbeitungszeiten. Es wird sicher von vielen Berliner Eltern gerne angenommen.“

Weitere Informationen zum ElterngeldDigital finden Sie unter www.elterngeld-digital.de

Einige Eckdaten zum Elterngeld: ingeführt wurde das Elterngeld im Jahr 2007. 2015 folgte das ElterngeldPlus. Informationen zum Elterngeld und was sich durch die Einführung des ElterngeldPlus geändert hat, finden Sie hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeldFür das Elterngeld sind im Haushalt 2018 6,67 Mrd. Euro eingestellt. Die Nachfrage ist über die vergangenen Jahre stets angewachsen, auch im Jahr 2019 erwarten wir weiter steigende Antragszahlen. Im 1. Quartal 2018 haben deutschlandweit gut 976.000 Personen Elterngeld bezogen.Das Elterngeld ist eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen in Deutschland: 91 Prozent der Bevölkerung kennen das Elterngeld, 82 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher sagen, dass das Elterngeld besonders wichtig für ihr Familieneinkommen sei.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.10.2018

Mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag starten heute die parlamentarischen Beratungen zum Mieterschutzgesetz. Die zunehmend dramatische Lage auf dem Wohnungsmarkt macht eine Stärkung des Mieterschutzes dringend erforderlich. Der Regierungsentwurf ist ein erster wichtiger Schritt dazu. Die SPD-Bundestagsfraktion plädiert für noch weitergehende Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1.1.2019.

„Der Gesetzentwurf sieht die Senkung der Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten von derzeit elf auf acht Prozent vor. Zusätzlich soll erstmalig eine bundesweite Kappungsgrenze für Mieterhöhungen infolge von Modernisierungskosten gelten. Die Miete soll maximal um drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen dürfen. Wenn Mieterinnen und Mieter gezielt aus ihren Wohnungen herausmodernisiert werden, kann künftig ein Bußgeld von bis zu 100.000Euro verhängt werden.

Diese Regelungen wollen wir zugunsten der Mieterinnen und Mieter weiter verbessern: Wir wollen die Umlagefähigkeit auf sechs Prozent und die Kappungsgrenze auf zwei Euro zu senken. Dies geht über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinaus, doch die ernste Lage auf dem Wohnungsmarkt macht es aus unserer Sicht erforderlich, die Festlegungen von Januar dieses Jahres zu überdenken.

Mit der im Gesetzentwurf enthaltenen Verpflichtung von Vermietern zur Offenlegung der Vormiete können Mieter künftig vor Abschluss eines Mietvertrags erkennen, wenn unzulässig hohe Mieten verlangt werden. Damit wird die Mietpreisbremse verbessert. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt brauchen wir die bundesweite Geltung, vor allem, weil immer mehr unionsgeführte Länder die Mietpreisbremse auslaufen lassen. Ferner muss der Betrachtungszeitraum für Mietspiegel von vier auf sechs Jahre erweitert werden. Das anstehende parlamentarische Verfahren muss genutzt werden, um diese Vereinbarung des Wohngipfels vom 21.9.2018 schnellstmöglich umzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.10.2018

Anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die aktuell guten Arbeitsmarktzahlen dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass schon heute der Arbeitsmarkt tief gespalten ist und gravierende Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt vor uns stehen.

Der ökologische Umbau der Wirtschaft, die Digitalisierung, der demographische Wandel und eine gut gestaltete Migration bieten dabei große Chancen. Dafür müssen allerdings insbesondere auf dem Arbeitsmarkt die Rahmenbedingungen verändert werden, damit diese Veränderungen auch bei allen Menschen zu Verbesserungen führen und nicht als Bedrohung empfunden werden. Dazu muss die Bundesregierung deutlich stärkere Anstrengungen unternehmen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus.

Die Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit muss bekämpft, prekäre Beschäftigung muss eingedämmt und die bestehenden Niedriglohnfallen überwunden werden. Zu viele Menschen sind trotz Erwerbstätigkeit arm. Wir brauchen eine Garantiesicherung, die auch und gerade bei Erwerbstätigkeit das Existenzminimum garantiert und zusätzliche Erwerbstätigkeit belohnt. Die Arbeitslosenversicherung muss gestärkt werden, damit weniger Arbeitslose auf Hartz IV angewiesen sind. Um auch Erwerbstätige fit für die Arbeit der Zukunft zu machen, muss die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden. Dafür braucht es ein Recht auf Weiterbildung, verbunden mit einer besseren finanziellen Absicherung und Angeboten sowohl für Arbeitslose als auch für alle Erwerbstätigen inklusive der Selbständigen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.10.2018

Zu den Ergebnissen der neusten Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Arbeit muss ohne Hetze und Stress machbar sein. Die Untersuchung zeigt aber deutlich, die Menge der Arbeit ist häufig nicht in der dafür vorgesehenen Zeit zu schaffen. Immerhin sagt das ein Drittel der befragten Beschäftigten. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Die Arbeitsorganisation im Betrieb muss stimmen und natürlich braucht es ausreichend Personal. Gleichzeitig ist auch die Politik gefordert, die den Arbeitsschutz hier konkretisieren muss, um Stress zu minimieren. Denn ungeplante Überstunden, die anfallen, weil die Zeit nicht reicht, um die Arbeitsmenge zu erledigen, führen in der Regel zu Stress, und das macht krank.

Aus der Sicht des Arbeitsschutzes ist es erfreulich, dass die Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Denn individuelle Möglichkeiten, die eigene Arbeitszeit flexibel zu gestalten, unterstützen Beschäftigte dabei, Arbeitsbelastungen abzufedern und ihren Alltag stressfreier zu gestalten. Das zeigt, unser Arbeitszeitgesetz bietet ausreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten und muss daher nicht verändert werden.

Gleichwohl macht die ständige Erreichbarkeit per Email oder Smartphone immer mehr Beschäftigten zu schaffen. Immerhin ein Viertel der Befragten gibt an, dass von ihnen erwartet wird, auch in der Freizeit erreichbar zu sein. Arbeit und Freizeit entgrenzen so immer mehr. Hier brauchen wir klare Regeln, die diese Entgrenzung verhindern. Menschen haben ein Recht darauf, auch einmal zur Ruhe zu kommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.10.2018

Zu der heute veröffentlichten OECD-Studie zu Bildungschancen, erklärt Margit Stumpp, Sprecherin für Bildungspolitik:

Die OECD zeigt wieder eindrücklich: Das Elternhaus entscheidet in Deutschland weiterhin sehr stark über den Bildungserfolg. Trotz leichter Verbesserungen über die letzten Jahre ist das Ergebnis noch immer niederschmetternd und nicht weiter akzeptabel.

Es gilt, die soziale Schieflage endlich anzugehen und das Aufstiegsversprechen durch Bildung mit Leben zu füllen. Hierfür müssen wir mehr gemeinsames Lernen ermöglichen und den Ganztagsausbau auf allen Ebenen vorantreiben. Das heißt neben den baulichen Voraussetzungen auch, konsequent multiprofessionelle Teams an den Schulen zu etablieren. Mithilfe von Sozialarbeiterinnen, Kunst- und Musikerziehern, Technikerinnen, Verwaltungsmitarbeitenden und Therapeuten werden Lehrkräfte entlastet und individuelle Förderung ermöglicht. Daneben steigt die Qualität des Unterrichts und die Zufriedenheit aller in der Schule. Außerdem wirken diese Teams dem Lehrkräftemangel entgegen, der heute schon akut ist und sich weiter verschärfen wird. Hier braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, zusammen mehr in die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern zu investieren – das gilt sowohl für die Qualität als auch für die Quantität.

Vor dem Hintergrund der OECD-Zahlen können wir es nicht hinnehmen, dass der Bund den Ländern immer wieder den Schwarzen Peter aufdrücken und sich aus der Verantwortung nehmen möchte. Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, aus der sich der Bund mit Verweis auf das Kooperationsverbot heraushält. Die Hürde Kooperationsverbot muss endlich weg. Nur so können Bund, Länder und Kommunen gemeinsam dafür sorgen, Schulen so gut und attraktiv zu machen, damit unsere Kinder auf die Welt von morgen vorbereitet sind. Das Zuständigkeitsgerangel auf dem Rücken von Schülern, Lehrerinnen und Eltern muss durch mehr politischen Dialog ersetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.10.2018

"Überstunden sind ein gravierendes Problem, denn sie gehen oft einher mit Überlastung, Arbeitshetze und Leistungsdruck. Wenn Beschäftigte ihre Arbeit in der vereinbarten Arbeitszeit nicht mehr schaffen, dann läuft etwas gewaltig schief. Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass Arbeitsmenge und Arbeitszeit zusammenpassen. Es wäre ein fatales Signal, wenn der Gesetzgeber auch noch Spielräume für Unternehmen schafft, um bestehende Grenzen der Arbeitszeit weiter auszuweiten. Der Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss schwerer wiegen als die einseitigen Flexibilisierungswünsche der Unternehmen", sagt Jessica Tatti, Sprecherin für Arbeit 4.0 der Fraktion DIE LINKE, zur heute veröffentlichten Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Tatti weiter:

„Es ist arbeitswissenschaftlich bewiesen, dass spätestens nach acht Stunden Arbeit die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten rapide abnimmt. Das hat dramatische Folgen: Überlange Arbeitszeiten machen krank, erhöhen das Unfallrisiko und führen Beschäftigte bis in die soziale Isolation. Wer länger arbeitet, braucht überproportional länger, um sich zu erholen. Dafür gibt es im Arbeitsleben vieler Beschäftigter oft keinen Raum. Wir brauchen dringend eine Anti-Stress-Verordnung und eine Reduzierung der gesetzlichen Wochenhöchstarbeitszeit auf 40 Stunden. Betriebs- und Personalräte müssen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht zu Fragen der Arbeitszeit, Arbeitsmenge und Personalbemessung erhalten."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 26.10.2018

„Wir brauchen endlich einen tatsächlichen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik, um die Mieterinnen und Mieter effektiv vor Mietpreissteigerungen zu schützen. Notwendig ist dafür eine umfassende, soziale Reform des Mietrechts. Dazu gehören u.a. eine echte Mietpreisbremse – flächendeckend, ausnahmslos und unbefristet – die Abschaffung der Modernisierungsumlage, ein verbesserter Kündigungsschutz und ein soziales Gewerbemietrecht. Und natürlich muss der soziale und preisgünstige Wohnungsneubau deutlich ausgeweitet und durch dauerhafte Bindungen gesichert werden“, erklärt Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zur Mietenstudie des SoVD. Korte weiter:

„Die Studie des SoVD zeigt erneut, dass der Mietenwahnsinn aktuell eine der drängendsten sozialen Fragen ist. Die explodierenden Mieten spalten die Gesellschaft und führen zu massenhafter Verdrängung. Wenn mehr als eine Million Haushalte in Deutschland durch ihre hohe Miete unter Hartz-IV-Niveau rutschen und vor allem Ärmere, Alleinerziehende, Rentner und Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich viel für die Miete ausgeben, dann läuft etwas gewaltig schief. Die Bundesregierung trägt dafür die Verantwortung. Sie hat in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die Boden-, Immobilien- und Mietpreise in absurde Höhen schießen, Spekulation und Immobilienvermögen rasant wachsen und immer mehr Menschen in der Angst leben, aufgrund von Mietsteigerungen und Kündigungen ihre Wohnungen zu verlieren oder keine geeignete Wohnung zu finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.10.2018

Der Bund will bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung in Deutschland investieren. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" ( * 19/4947) vor, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Mit dem sogenannten „Gute-Kita-Gesetz" sollen bundesweit soziale Staffelungen der Elternbeiträge eingeführt beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden.

Der Gesetzentwurf ist am Montag, 5. November 2018, zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (* 19/5078) Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Sitzung unter Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert etwa drei Stunden.

Die Sitzung wird am Montag, 5. November 2018, ab 16 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Bundesländer mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen, heißt es im Regierungsentwurf. Finanziert werden könnten Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation, zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur kindgerechten Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung. Im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) solle eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:2 für unter Einjährige, 1:3 bis 1:4 für unter Dreijährige und 1:9 für über Dreijährige festgelegt werden, die nach einer Übergangsfrist in Kraft treten soll. Zudem will die Fraktion erreichen, dass die von der Jugend- und Familienkonferenz entwickelten Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz umgesetzt werden und dass der Bund sich an der Finanzierung beteiligt.

Zur Förderung der Qualität in der Kindertagespflege soll nach dem Willen der Grünen die Eignungsvoraussetzung für Tagespflegepersonen mindestens an das Absolvieren eines Lehrgangs geknüpft werden. Um die pädagogische Qualität zu sichern fordern die Grünen, dass die jeweils nach fünf Jahren zu erneuernde Erlaubnis zurKindertagespflege durch die Einführung eines Gütesiegels ergänzt wird.

Die Fraktion begründet ihren Antrag mit den großen Unterschieden in der Kita-Qualität in den Bundesländern. Alle Kinder hätten jedoch unabhängig von ihrem Wohnort „die Chance auf ein gutes Aufwachsen verdient". (che/24.10.2018)

Zeit: Montag, 5. November 2018, 14 bis 17 Uhr

Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/22736805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

*Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Dokumente

Quelle: Berichterstattung aus Ausschuss und Plenum Deutscher Bundestag

Der Finanzausschuss führt eine öffentliche Anhörung zu der von der Bundesregierung geplanten Entlastung der Familien durch. Die Anhörung beginnt am Montag, den 5. November, um 14.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis 16.15 Uhr dauern.

Grundlage ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723). Geplant ist eine Reduzierung der Steuerbelastung in den Jahren 2019 und 2020 um rund 9,8 Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Vorgesehen sind unter anderem eine Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderfreibetrages, des steuerlichen Grundfreibetrages sowie ein Ausgleich der Effekte der sogenannten kalten Progression bei der Einkommensteuer.

Als Sachverständige sind geladen: Bund der Steuerzahler Deutschland, Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband, Deutscher Steuerberaterverband, Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler, Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern), Professor Achim Truger (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) und Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.812 vom 31.10.2018

Im Mai dieses Jahres haben 583.000 Menschen nach den Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) einen festgestellten Anspruch auf mindestens eine Leistungsart aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gehabt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4303) hervor. Danach hatten im Mai 2015 noch "480.000 Personen im SGB II" einen solchen Anspruch.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.809 vom 30.10.2018

Mit "atypischen Arbeitszeiten in Deutschland" befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5246). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr regelmäßig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.809 vom 30.10.2018

Nach der Zahl sogenannter Midijobs in Deutschland erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5236). Auch fragt sie darin unter anderem, um wie viele Personen sich die Zahl der Beschäftigten, die unter die "Midijob- Regelungen" fallen, erhöhen würde, wenn der Personenkreis für diese Regelungen "wie von der Bundesregierung geplant von derzeit 850 Euro Bruttomonatsverdienst auf 1.300 Euro angehoben" würde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.809 vom 30.10.2018

Die Krankenkassen haben nach Angaben der Bundesregierung die mit dem Präventionsgesetz 2015 einhergehenden Vorgaben erfüllt. Während die Kassen 2015 für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten im Schnitt 0,54 Euro für jeden Versicherten ausgaben, waren es 2017 im Schnitt 2,12 Euro, wie aus der Antwort (19/5010) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/4630) der FDP-Fraktion hervorgeht.

Mit der neuen Präventionsstrategie seien die Weichen für eine Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention gestellt worden, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.795 vom 23.10.2018

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/4860) zur Übernahme der Unterkunftskosten beim Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie hoch die übernommenen Kosten in den Kreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2007 bis 2017 waren, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Haushaltstypen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.777 vom 17.10.2018

Der Bund will bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung in Deutschland investieren. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" (19/4947) vor, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Mit dem sogenannten "Gute-Kita-Gesetz" sollen bundesweit soziale Staffelungen der Elternbeiträge eingeführt beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden.

Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Bundesländer mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen. Finanziert werden können Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation, zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur kindgerechten Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.776 vom 17.10.2018

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (19/3452) der Bundesregierung zur Einführung einer zeitlich begrenzten Teilzeit (Brückenteilzeit) ab 2019 zugestimmt. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten können Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen. Dies ist für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit können die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren. Für Betriebe von 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt: Diese Arbeitgeber sollen nur einem pro angefangenen 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren müssen.

Abgelehnt wurden dagegen zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke hatte in ihrem Antrag (19/4525) ein Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten gefordert. Die Grünen hatten in ihrem Antrag (19/2511) unter anderen verlangt, dass im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche die Beschäftigte ihren Arbeitszeitumfang eigenständig nach oben oder unten anpassen können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.773 vom 17.10.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (19/4790) zum gesellschaftlichen Ausmaß von Obdach- und Wohnungslosigkeit gestellt. Sie fragt die Bundesregierung darin unter anderem, wie sich Wohnungslosigkeit auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen verteilt und wie sich die Zahl der Notunterkünfte in den vergangenen Jahren entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.770 vom 17.10.2018

Studie untersucht Familienstruktur und Wohlbefinden von Personen, die zwischen Januar 2013 und Januar 2016 nach Deutschland geflüchtet sind – Vor allem Männer leben häufig von ihren Kindern getrennt – Wohlbefinden der Geflüchteten ist deutlich geringer, wenn minderjährige Kinder im Ausland leben – Erkenntnisse sollten in Debatte um Familiennachzug stärker beachtet werden

Geflüchtete in Deutschland, die minderjährige Kinder im Ausland haben, sind deutlich unzufriedener als andere Geflüchtete. Auch die Frage, ob die Ehepartnerin beziehungsweise der Ehepartner in Deutschland lebt, ist entscheidend für das Wohlbefinden der Geflüchteten. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Hertie School of Governance hervor, die auf Basis einer Befragung von Geflüchteten erstmals detaillierter deren Familienstruktur und das Wohlbefinden unter die Lupe nimmt. Demnach haben neun Prozent aller nach Deutschland Geflüchteten im Alter von 18 bis 49 Jahren mindestens ein minderjähriges Kind, das nicht bei ihnen in Deutschland, sondern im Ausland lebt. Bei zwölf Prozent ist das mit Blick auf die Ehepartnerin beziehungsweise den Ehepartner der Fall. Betrachtet man nur die Geflüchteten, die überhaupt Kinder haben und die überhaupt verheiratet sind, liegen die Anteile derer, die Familienangehörige im Ausland zurückgelassen haben, mit 23 Prozent (Kinder) und 27 Prozent (EhepartnerIn) deutlich höher.

„Familie hat für das Wohlbefinden eine große Bedeutung – deshalb geht eine Trennung von der Familie bei vielen Geflüchteten nachweisbar mit einer größeren Unzufriedenheit einher“, sagt Diana Schacht, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin, eine der Studienautorinnen. Die Integration von Geflüchteten gelinge eher, wenn Kinder und EhepartnerIn vor Ort seien, so Schacht. „Das Potential der Familie für eine gelungene Integration sollte nicht unterschätzt und etwa in der Debatte um den Familiennachzug stärker beachtet werden“, ergänzt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin.

Männer flüchten mehrheitlich alleine nach Deutschland

Gemeinsam mit Ludovica Gambaro aus der Abteilung Bildung und Familie des DIW Berlin sowie Michaela Kreyenfeld, Professorin für Soziologie an der Hertie School of Governance, haben Schacht und Spieß Daten der sogenannten IAB-BAMF-SOEP-Stichprobe von Geflüchteten ausgewertet. Dabei handelt es sich um eine Befragung, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das SOEP gemeinsam unter Personen durchgeführt haben, die zwischen Januar 2013 und Januar 2016 nach Deutschland geflüchtet sind. Insgesamt werteten die Studienautorinnen die Angaben von fast 3 400 Personen im Alter von 18 bis 49 Jahren aus.

Die Analysen zeigen auch, dass es in erster Linie Männer sind, die von ihren Kindern getrennt leben. Besonders häufig trifft das auf Geflüchtete aus afrikanischen Ländern der Subsahara zu. Vor allem aufgrund der Trennung von den Kindern sind Geflüchtete deutlich weniger zufrieden mit ihrem Leben in Deutschland – andere Faktoren haben einen geringeren Einfluss. Auf einer Skala von 0 (ganz und gar unzufrieden) bis 10 (ganz und gar zufrieden) geben Männer im Durchschnitt einen Wert von 6,8 an, Frauen von 7,2.

Potential von Familie für gelungene Integration sollte besser ausgeschöpft werden

Die Autorinnen empfehlen, die Erkenntnisse der Studie etwa beim Familiennachzug stärker zu berücksichtigen. „Im Familienkontext ist die Lebenszufriedenheit von Eltern nicht nur deshalb bedeutend, weil ein höheres Wohlbefinden ein Wert an sich ist, sondern weil sich die Zufriedenheit der Eltern unmittelbar auf die Entwicklung ihrer Kinder auswirkt“, erklärt C. Katharina Spieß. Zudem sollten Familien stärker unterstützt werden, und zwar über das Angebot von Sprachkursen hinaus, um das Potential von Familie für die Integration zu nutzen. „Gefragt sind niedrigschwellige und alltagsorientierte Angebote für Familien, die schon als Kernfamilie in Deutschland leben, und spezifische Unterstützungsangebote für Geflüchtete, die ihre Kinder oder die Ehepartnerin beziehungsweise den Ehepartner im Ausland haben“, ergänzt Michaela Kreyenfeld. Dabei komme es auf ein sinnvolles Zusammenspiel der Familien-, Integrations- und Migrationspolitik an.

Wochenbericht-Themenausgabe "Migration und Integration"

Die Studie zur Familienstruktur und zum Wohlbefinden von Geflüchteten ist im DIW Wochenbericht 42/2018 erschienen. Diese Schwerpunktausgabe zum Thema "Migration und Integration" enthält außerdem eine Studie zur Beschäftigung und zu Bildungsinvestitionen von Geflüchteten sowie einen Bericht zum Zugang zu Bankkonten für Geflüchtete und deren Nutzung von Finanzprodukten.

DIW Wochenbericht 42/2018

Interview mit Diana Schacht: "Wenn Integration gelingen soll, muss eine längere Trennung von Familien verhindert werden"

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.09.2018, gekürzt

Die Zahl der geborenen Kinder war im Jahr 2017 mit rund 785000 Babys um etwa 7000 niedriger als im Jahr 2016. Dieser Rückgang geht auf die leicht gesunkene durchschnittliche Kinderzahl je Frau zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, betrug im Jahr 2017 die zusammengefasste Geburtenziffer 1,57 Kinder je Frau. Im Jahr zuvor hatte sie den Wert von 1,59 erreicht.

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49Jahren im jeweils betrachteten Jahr. Alle Angaben beziehen sich auf lebend geborene Kinder.

Bei den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit lag 2017 die Geburtenziffer mit 1,45 Kindern je Frau nur leicht unter dem Niveau von 2016(1,46 Kinder je Frau). Bei den Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sank sie von 2,28 auf 2,15 Kinder je Frau.

In den ostdeutschen Bundesländern (ohne Berlin) war 2017 die zusammengefasste Geburtenziffer mit 1,61 Kindern je Frau höher als im Westen Deutschlands (ohne Berlin) mit 1,58. Das Land mit der höchsten zusammengefassten Geburtenziffer von 1,64 Kindern je Frau war Brandenburg. Die niedrigste Geburtenziffer von 1,48 Kindern je Frau wies Berlin auf.

Das durchschnittliche Alter der Mütter bei Geburt des Kindes war 2017 mit 31 Jahren und 2 Monaten um zwei Monate höher als im Jahr 2016. Mütter waren beim ersten Kind 2017 durchschnittlich 29 Jahre und 10 Monate alt. Beim zweiten Kind waren die Mütter knapp 32 Jahre alt, beim dritten Kind knapp 33 Jahre. Nach wie vor sind die Mütter bei Geburt ihres Kindes in den ostdeutschen Bundesländern jünger als im Westen Deutschlands. Beim ersten Kind betrug der Altersunterschied 11 Monate (knapp 29 Jahre in Ostdeutschland gegenüber knapp 30 Jahre in Westdeutschland).

Die Frage nach der Zahl der Kinder, die Frauen im Laufe ihres Lebens tatsächlich bekommen haben, kann für Frauenjahrgänge beantwortet werden, die das Ende des gebärfähigen Alters erreicht haben, das statistisch mit 49Jahren angesetzt wird. Im Jahr 2017 haben die Frauen des Jahrgangs 1968 das Ende der gebärfähigen Phase erreicht. Dieser Jahrgang hat bisher mit durchschnittlich 1,49 Kindern je Frau die geringste bisher gemessene Kinderzahl zur Welt gebracht. Bei Frauen der folgenden jüngeren Jahrgänge bis voraussichtlich Ende der 1970er Jahre wird die endgültige durchschnittliche Kinderzahl höher als beim Jahrgang 1968 sein. Bei diesen Jahrgängen ist das Ende der gebärfähigen Phase noch nicht erreicht. Dennoch ist bei ihnen die bereits erreichte Kinderzahl je Frau zum Teil schon jetzt höher als beim Jahrgang 1968 beziehungsweise ist es aufgrund der bisherigen Entwicklung absehbar, dass sie höher ausfallen wird.

Weitere Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Geburten (12612) befinden sich in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 31.10.2018

Im Jahr 2017 waren 62% der erwachsenen Männer in Deutschland übergewichtig. Gegenüber der letztmaligen Erhebung von 2013 bleibt der Anteil damit unverändert. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltmännertags am 3. November mit, einem internationalen Aktionstag zur Gesundheit von Männern. Der Anteil übergewichtiger Frauen lag sowohl 2017 (43%) als auch 2013 (44%) deutlich niedriger.

Übergewicht wird in der Regel anhand des sogenannten Body-Mass-Index bestimmt. Dazu wird das Körpergewicht (gemessen in Kilogramm) durch das Quadrat der Körpergröße (gemessen in Metern) geteilt. Diese Angaben beruhen auf einer Selbstauskunft der im Mikrozensus befragten Personen. Die Weltgesundheits­organisation stuft Erwachsene mit einem Body-Mass-Index über 25 als übergewichtig ein. Mit einem Wert über 30 gelten Erwachsene als stark übergewichtig oder adipös. Dies traf 2017 auf 18% der Männer zu (2013: 17%).

Der Anteil der Personen mit Übergewicht steigt mit zunehmendem Alter: Mehr als 70% der Männer ab 55 Jahren waren im Jahr 2017 übergewichtig. Im Vergleich dazu lag der Anteil beispielsweise bei den 20- bis unter 25-jährigen Männern bei 33%.

Erfreulich ist die Entwicklung bei den Rauchgewohnheiten: Im Jahr 2017 rauchten 27% der erwachsenen Männer regelmäßig oder zumindest gelegentlich. Der Anteil ist im Vergleich zu 2013 (30%) gesunken.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 30.10.2018

Zum Jahresende2017 erhielten nach Angaben der zuständigen Stellen knapp 7,6Millionen Menschen in Deutschland soziale Mindestsicherungsleistungen. Das waren 3,5% weniger als Ende 2016. Der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Bevölkerung belief sich Ende 2017 auf 9,2%. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging er damit das zweite Jahr in Folge zurück. Am Jahresende 2016 hatten knapp 7,9 Millionen Menschen und damit 9,5% der Bevölkerung in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten (Jahresende 2015: 9,7%).

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Gesamtregelleistungen (ArbeitslosengeldII/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII"Grundsicherung für Arbeitsuchende"; so genanntes Hartz IV) erhielten Ende 2017 rund 5,9Millionen Menschen. Gegenüber dem Vorjahr sank damit die Anzahl der Regelleistungsberechtigten um 0,7%.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXII"Sozialhilfe" bezogen knapp 1,1Millionen Menschen. Die Anzahl stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 3,2%.
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen rund 468000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang um 35,7%, der wie bereits im Vorjahr insbesondere auf die hohe Zahl abgeschlossener beziehungsweise entschiedener Asylverfahren zurückzuführen ist. Die betroffenen Personen beziehen dann keine Asylbewerberleistungen mehr.
  • Knapp 127000 Menschen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGBXII"Sozialhilfe". Gegenüber dem Vorjahr sank deren Anzahl um 4,9%.

Überdurchschnittlich ging die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen gegenüber dem Vorjahr in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) zurück (-6,0%). Im früheren Bundesgebiet waren 2,6% weniger Menschen auf entsprechende Leistungen angewiesen.

Tabellen und Informationen zu den Mindestsicherungsleistungen in Deutschland – unter anderem nach Leistungssystemen – für die Berichtsjahre2006 bis2017 sowie Daten zu weiteren Armuts- und Sozialindikatoren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 19.10.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt ist entsetzt über die bekannt gewordenen Geschehnisse bei der Abschiebung am 6. Juni 2018. Dazu erklärt Brigitte Döcker aus dem AWO Bundesvorstand:

„Offenbar wurden von Krieg und Vertreibung traumatisierte Menschen gefesselt, Familien auseinandergerissen, Schwangere und Folteropfer abgeschoben. Diese Menschen sind besonders schutzbedürftig. Das Verhalten von Staatsrepräsentanten ihnen gegenüber ist nicht hinnehmbar. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung darüber, was sich bei der Abschiebung genau ereignet hat. Es muss ein klares Signal gesetzt werden, dass Abschiebungen nicht im rechtsfreien Raum stattfinden und die Menschenrechte zu wahren sind.“

Am 6. Juni 2018 wurden 90 Asylsuchende aus dem gesamten Bundesgebiet von Berlin-Schönefeld nach Madrid abgeschoben, darunter 26 Asylsuchende aus Berlin. DieBundesregierung bzw. das Abgeordnetenhaus von Berlin haben eingeräumt, dass eine Person in das Flugzeug getragen wurde und fünf Personen mit einem sogenannten Body Cuff gefesselt wurden. Sie bestätigt auch die Trennung von drei Familien durch die Abschiebung sowie die Abschiebung von besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden (darunter u.a. 12 Familien mit minderjährigen Kindern – zusammen 41 Personen-, ein Opfer von Folter, neun Personen mit psychischer Traumatisierung, zwei Schwangere und eine Person mit geistiger Behinderung). Nach Auskunft der Berliner Innenverwaltung sei es zur – nicht näher erläuterten – „Ausübung unmittelbaren Zwangs“ gekommen.

Geflüchtete, die an Bord der Abschiebemaschine saßen, berichten über weitere Vorkommnisse, die die Pressemeldung des Flüchtlingsrates im Einzelnen aufführt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.10.2018

Heute berät der Bundestag einen Antrag für ein umfassendes Qualitätsmanagement im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). AWO Bundesvorstand Brigitte Döcker begrüßt den Vorstoß: „Eine Qualitätsoffensive für das BAMF ist dringend erforderlich. Die Einhaltung der Europa- und im Verfassungsrecht festgeschriebenen Verfahrensgarantien und Qualitätsstandards muss systematisch gesichert werden. Dies ist unerlässlich, wenn man den Schutz von Asylsuchenden sicherstellen und Fehlentscheidungen vermeiden möchte.“

Bereits im November 2016 hat die AWO zusammen anderen Wohlfahrtsverbänden, Anwalts- und Richtervereinigungen sowie Menschenrechtsorganisationen in einem Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland auf bestehende Probleme im Asylverfahren hingewiesen und umfangreiche Vorschläge vorgelegt, wie Asylverfahren qualitativ verbessert werden können. Der heutige Antrag zur Qualitätsoffensive beim BAMF greift viele Vorschläge des Memorandums auf und bezieht sich auch auf die aktuellen Herausforderungen von Asylverfahren.

Grundsätzlich ist es dem BAMF bereits gelungen, die unzumutbar langen Verfahrensabläufe zu verringern und den Verfahrenstau abzubauen. „Schnelligkeit darf aber nicht auf Kosten der inhaltlichen Qualität gehen. Deshalb benötigen wie entsprechende Qualifizierungen der Mitarbeitenden sowie die Festschreibung von Verfahrensstandards“, betont Brigitte Döcker. Richtigerweise fordert der Antrag weiter, dass zu einem qualitativen Verfahren auch gut informierte Asylsuchende gehören. „Allen Asylsuchenden muss darum der Zugang zu staatlich unabhängiger, kostenloser und qualifizierter Verfahrensberatung ermöglicht werden“, erklärt Brigitte Döcker abschließend. Grundlage dafür ist, dass den Betroffenen ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen zwischen ihrer Registrierung als asylsuchend und der tatsächlichen Asylantragsstellung zur Verfügung steht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.10.2018

Mehr Ressourcen und bessere Qualität in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft notwendig.
Kinder verbringen zunehmend mehr Zeit in Tagesbetreuung. Das Eintrittsalter rückt nach vorne und die wöchentliche Betreuungszeit nimmt zu. Vor diesem Hintergrund wird eine gut funktionierende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen immer wichtiger. Die Deutsche Liga für das Kind fordert die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, einen angemessenen Teil der in den kommenden Jahren im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes vorgesehenen zusätzlichen Mittel für eine bessere Qualität in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft einzusetzen.

„Wie es Kindern in Kitas und Kindertagespflegestellen geht, hängt stark davon ab, wie gut die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte bzw. Kindertagespflegepersonen zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten. Neben dem Fachkräfte-Kind-Schlüssel, der Anzahl der Kinder pro Gruppe und dem Qualifizierungsniveau ist die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ein zentraler Indikator für gute Qualität“, sagt Prof‘in Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München. „Dabei geht es nicht nur um einen wertschätzenden Austausch im Alltag. Ebenso wichtig sind der kompetente Umgang mit Beschwerden und Konflikten und der Dialog mit den Eltern bei besonderen, oft heiklen Anlässen wie zum Beispiel Verhaltensauffälligkeiten des Kindes.“

Die Deutsche Liga für das Kind begrüßt das vom Bundeskabinett kürzlich verabschiedete Gute-Kita-Gesetz als einen ersten Schritt zur Sicherung einer besseren Qualität in der Kindertagesbetreuung, dem weitere folgen müssen. Weiterhin unterstützt die Deutsche Liga für das Kind die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als einen dringend notwendigen Schritt hin zu mehr Kindergerechtigkeit. Eltern werden hierdurch in die Lage versetzt, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Instanzen besser durchzusetzen.
Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Gemeinsame Verantwortung für das Kind. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in der Kindertagesbetreuung“ am 19./20. Oktober im Roncalli-Haus in Wiesbaden fordert die Deutsche Liga für das Kind (1) die Erweiterung des Stundenkontingents der Pädagoginnen und Pädagogen für sogenannte mittelbare pädagogische Tätigkeiten wie Elterngespräche und Vernetzung im Sozialraum, (2) die Einrichtung von für Eltern leicht erreichbaren Ombuds- und Beschwerdestellen, (3) die Etablierung des Kinderrechtsansatzes in Kitas und Kindertagespflegestellen, (4) die Vermittlung kultursensibler Beratungs- und Elternbildungskompetenzen in den Aus- und Fortbildungen sowie (5) den Ausbau der Forschung im Bereich Erziehungs- und Bildungspartnerschaft.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung unter der Schirmherrschaft von Stefan Grüttner, Minister für Soziales und Integration des Landes Hessen, gehören u.a. Daniela Kobelt Neuhaus (Vorstand Karl Kübel Stiftung Bensheim), Prof’in Dr. Tanja Betz (Goethe-Universität Frankfurt am Main), Prof’in Dr. Birgit Leyendecker (Ruhr-Universität Bochum) und Prof. Dr. Bernhard Kalicki (Deutsches Jugendinstitut München). An der abschließenden Podiumsdiskussion nimmt auch Prof’in Dr. Katharina Gerarts teil, Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte.
Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohlergehen und die Rechte von Kindern geht. Zu den heute rund 250 Mitglieern gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 19.10.2018

Erstmalig wird ein Lebenslagenindex entwickelt, der wissenschaftlich signifikante Aussagen zur Lebenslagen wohnungsloser Menschen in Deutschland ermöglicht. Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) – Fachverband für Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe und die Alice Salomon Hochschule Berlin haben wohnungslose Menschen anhand von objektiven Kriterien nach ihrer materiellen Situation, ihrem Erwerbsstatus, ihrer Gesundheit, nach ihrer Wohnsituation, ihren sozialen Netzwerken und ihrer Sicherheit befragt. Außerdem wurden sie um eine subjektive Einschätzung ihrer Lebenssituation gebeten. Das Ergebnis: Viele Befragte schätzen sich subjektiv belasteter ein als die objektivierbaren Daten hergeben.

Gut die Hälfte (52,2 %) der befragten 1.135 Wohnungslosen befindet sich in einer mittleren Lebenslage, 28 % in einer schlechten oder sehr schlechten. Werden nur die subjektiven Einschätzungen berücksichtigt, befinden sich allerdings mehr als 40 % in einer schlechten oder sehr schlechten Lebenslage.

"Wohnungslosigkeit bedeutet mehr, als keine Wohnung zu haben", sagt Professorin Susanne Gerull von der Alice Salomon Hochschule Berlin, die wissenschaftliche Projektleiterin. Fehlender Wohnraum sei mit vielen Lebensbereichen verknüpft.

"Haupteinflussfaktor auf die Lebenslage ist die existenzielle Sicherheit, die stark von der tatsächlichen Wohn- und Übernachtungssituation, der Wohnzufriedenheit, dem Sicherheitsgefühl und dem Zugang zu medizinischer Versorgung abhängt. Alles zusammen wirkt sich entscheidend darauf aus, ob das eigene Leben als sicher und berechenbar eingeschätzt wird. Die individuellen Einschätzungen wohnungsloser Menschen müssen wir zukünftig noch mehr berücksichtigen."

"Wohnen ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht. Wohnungslosigkeit verletzt die Menschenwürde jedes Einzelnen. Sie missachtet individuelle Grundrechte und schadet unserer gesamten Gesellschaft. Wir fordern daher die Politik auf, bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen, für besonders verletzliche Menschen zugänglich zu machen, Notunterkünfte abzuschaffen und durch Vermittlung in menschengerechte Wohnungen zu ersetzen", betonen Jens Rannenberg, Vorsitzender von EBET, einem Fachverband der Diakonie, und Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Dazu brauche es die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen ebenso wie von Vermietervereinigungen, Mieterbünden und Freier Wohlfahrtspflege. "Wir müssen dringend präventive Lösungen finden, damit Menschen ihre Wohnung nicht durch die Aufhäufung von Miet- und Energieschulden oder durch Leistungskürzungen aufgrund von Hartz-IV-Sanktionen verlieren", bekräftigen Loheide und Rannenberg.

Zur Methodik der Studie:

Die Studie bildet die Lebenslagen akut wohnungsloser erwachsener Menschen ab, die die Angebote der diakonischen Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe in Deutschland nutzen. Gefragt wurden wohnungslose Menschen in 70 Einrichtungen und Diensten in allen 16 Bundesländern. Dazu gehören ambulante Dienste und stationäre Angebote, Beratungsstellen, Tagesstätten, spezifische Einrichtungen für EU-Bürger und Frauen, Angebote der medizinischen Versorgung, Notübernachtungen, Streetwork-Projekte sowie Angebote der Straffälligenhilfe.

Gefragt wurde in neun Sprachen. Neben dem deutschsprachigen Fragebogen wurden vor allem die rumänischen, polnischen, englischen und bulgarischen Übersetzungen genutzt. Insgesamt wurden 1.135 Fragebogen ausgewertet. Folgende sechs Lebenslagenbereiche wurden abgefragt: Materielle Situation, Erwerbsarbeit, Wohnen, Gesundheit, Sicherheit und Partizipation/Soziale Netzwerke. Dabei sollten die Befragten auch ihre subjektive Einschätzung, ihre Zufriedenheit mit der eigenen Situation angeben. Die Fragebögen wurden zusammen mit betroffenen Menschen entwickelt. Nicht gefragt wurden wohnungslose Menschen ohne Anbindung an das Hilfesystem.

Link zur Studie: https://www.ebet-ev.de/nachrichten-leser/erste-systematische-untersuchung-der-lebenslagen-wohnungsloser-menschen.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den Vorstoß der Gesundheitsministerkonferenz für ein gesetzliches Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation im letzten Jahr eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgeschlagen, um Kinder und Jugendliche auch in diesem Bereich vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier gesetzlich abgesichert werden.

"In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakqualm in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen, darauf haben die Kinder ein Recht", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Konkret schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk folgende Formulierung für die Verankerung eines Rauchverbotes in der Straßenverkehrsordnung vor:

§ 23a StVO

(1) Das Rauchen ist in Fahrzeugen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Abs. 1 raucht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Entsprechend geändert werden sollte nach Änderung der Straßenverkehrsordnung die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), in der dann die Höhe des Bußgeldes festgelegt wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.10.2018

Bescherung zwei Monate vor Weihnachten: Im Rahmen der bundesweiten Initiative "Mehr Mut zum Ich" haben Dove und Rossmann heute in Potsdam einen Spendenscheck in Höhe von 180.000 Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk überreicht. Mit dem Geld werden jetzt Projekte unterstützt, die sich im Rahmen von sozialer Arbeit mit Mädchen und ihren Müttern speziell dem Thema "Selbstwertgefühl von Mädchen" widmen. Die Stärkung der Persönlichkeit von jungen Mädchen soll dabei Mittelpunkt der Arbeit sein.

Eine Förderung aus dem "Mehr-Mut-zum-Ich"-Spendentopf in Höhe von 3.000 Euro hat das Projekt "Potsdamer Mädchentage 2018" bekommen. Bei den Potsdamer Mädchentagen, die unter dem Motto "Ich. Bin. Bunt!" standen, handelte es sich um ein Camp mit Workshops und Plenum-Aktionen. Schwerpunkte lagen dabei in der Umwelt- und Natur- sowie der Erlebnis- und Sozialpädagogik. An dem Camp haben 80 Mädchen im Alter von 8 bis 12 Jahren teilgenommen. Sie wurden von ehrenamtlich tätigen Frauen begleitet, die unterschiedlichste soziale und berufliche Hintergründe haben.

"Es ist wirklich klasse, dass ich diese riesige Spendensumme für das Deutsche Kinderhilfswerk entgegennehmen kann. Ein großes Dankeschön dafür an Dove und Rossmann und auch an die vielen Kundinnen und Kunden, die diese tolle Spende möglich gemacht haben. Es freut mich ganz besonders, dass die Spendengelder dafür verwendet werden, um Mädchen und junge Frauen in ihrem Selbstwertgefühl zu stärken. Unser Land braucht starke Mädchen und Frauen, und die Projekte, die jetzt aus dem ,Mehr-Mut-zum-Ich‘-Spendentopf unterstützt werden, werden dazu beitragen", betont Enie van de Meiklokjes, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, bei der Scheckübergabe in Potsdam.

"Dove setzt sich als Unilevers größte Marke im Bereich Körperpflege bereits seit vielen Jahren für ein gesundes Selbstbewusstsein von Frauen und Mädchen ein. Dieses Ziel ist auch fest in unserem Unilever Sustainable Living Plan verankert, dem Nachhaltigkeitsplan des Unternehmens. Umso mehr freut es mich, dass dank der Initiative "Mehr Mut zum Ich" viele wichtige Projekte des Kinderhilfswerks unterstützt werden können", sagt Stefan Pfeifer, Vice President Customer Development Deutschland bei Unilever in Hamburg.

"Seit vielen Jahren setzt sich Rossmann gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk für die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland ein. Wir wollen damit ein deutliches Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Mit der Kampagne ,Mehr Mut zum Ich‘ möchten wir den Zusammenhalt von Müttern und ihren Töchtern in der Pubertät stärken und sie in der Entwicklung eines positiven Schönheitsempfindens und Selbstwertgefühls bestärken", erklärt Uwe Matthäus, Geschäftsleitung Einkauf der Dirk Rossmann GmbH.

Um die sozialen Projekte des Deutschen Kinderhilfswerkes zu realisieren, konnten Verbraucher von Mitte August bis Anfang September drei Wochen lang mit ihrem Einkauf bei Rossmann Gutes tun: Pro gekauftem Dove-Produkt flossen 10 Cent direkt in den "Mehr Mut zum Ich"-Spendentopf. Aus diesem Förderfonds werden jetzt Zuwendungen für Projekte bewilligt, die sich an Mädchen und gegebenenfalls ihre Mütter richten und einmalig, oder über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr stattfinden. Die Förderhöhe beträgt maximal 10.000 Euro als Festbetragsfinanzierung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.10.2018

Ein breites Bündnis von 25 Verbänden und Organisationen fordert die politische Absicherung von niedrigschwelligen Zugängen zur Natur für alle. Nach Ansicht der Verbände aus Naturschutz, Stadtentwicklung und sozialen Bereichen der Gesellschaft sollen zu diesem Zweck geeignete Freiflächen in den Bauleitplanungen stärker berücksichtigt sowie Aktivitäten und Erlebnisse in und mit der Natur stärker in die Programme von Bildung, Erziehung und sozialer Arbeit einbezogen werden. Dafür seien sowohl gute Beispielprojekte als „Leuchttürme“ als auch zusätzliche kommunale Mittel erforderlich. Die Organisationen sind Mitglieder des Kompetenzteams „Soziale Natur – Natur für alle“ der UN-Dekade Biologische Vielfalt in Deutschland, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, die Arbeiterwohlfahrt, der BUND, der Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze, die Deutsche Umwelthilfe, die Diakonie Deutschland und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.

Die gemeinsame Erklärung stellt heraus, dass gemeinschaftliche Naturerlebnisse den sozialen Zusammenhalt stärken und zur positiven Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beitragen. Aufenthalt, Bewegung, Sport und Spiel in der Natur förderten zudem Gesundheit, Wohlbefinden und Bildung. Deshalb fordern die Organisationen mehr attraktive multifunktionale Naturflächen, Grünräume und Kleingärten in den Städten und auf dem Land, die für alle barrierefrei verfügbar sind.

„Die räumliche Lebenswelt von Kindern hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich und nachteilig verändert. Dies gilt vor allem für städtische Räume. Das selbstständige Erkunden der häuslichen Umgebung oder ein gefahrloses Spielen auf Straßen, Gehwegen und Plätzen wird in unseren Städten zunehmend schwieriger. Es ist der Mangel an Brach- und Freiflächen sowie die fortschreitende Dominanz des Straßenverkehrs, die öffentliche Räume für Kinder unattraktiv machen. Das bedeutet nicht nur eine Verarmung von Erlebnisqualitäten, von Erfahrungsreichtum, also dem, was Kindheit ausmacht. Unter dem Verschwinden von Kindern aus dem öffentlichen Raum leidet die Stadtqualität insgesamt – Städte ohne sichtbar spielende Kinder veröden zunehmend“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Im Rahmen des Kompetenzteams „Soziale Natur – Natur für alle“ der UN-Dekade Biologische Vielfalt in Deutschland kommen Organisationen aus den sozialen Bereichen der Gesellschaft, der Stadtentwicklung und dem Naturschutz zusammen. Ziel ist, die große Bedeutung, die Naturvielfalt für den Zusammenhalt und eine positive Entwicklung unserer Gesellschaft bietet, bekannter zu machen und zu stärken.

Die gemeinsame Erklärung mit einer Liste aller Verbände und Organisationen kann unter www.dkhw.de/NaturVielfalt heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.10.2018

In der Debatte um die Dokumentation „Elternschule“, die seit kurzem in deutschen Kinos läuft, bezieht der Kinderschutzbund (DKSB) Position. Nach Ansicht des Verbandes enthält der Film, der in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen gedreht wurde, zahlreiche Szenen, in denen Kinder psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt sind. In seiner Stellungnahme appelliert der DKSB an alle Bürger*innen, für das Recht auf gewaltfreie Erziehung einzutreten.

Der Film „Elternschule“ dokumentiert die Behandlung psychosomatisch erkrankter Kinder und Kleinstkinder. Nach Einschätzung des DKSB zeigt er einige verzweifelte Mütter, die in der Klinik lernen, dass eine Eltern-Kind-Beziehung eine Kampfbeziehung ist und dass sie möglichst hart zu ihren Kindern sein sollen. Einzelne Kinder werden zudem als „egoistische Strategen und Taktiker“ öffentlich vorgeführt.

Nach Ansicht des DKSB basiert eine die Entwicklung fördernde Erziehung auf Schutz, Beteiligung und der Berücksichtigung des kindlichen Willens, und nicht auf der machtvollen Durchsetzung der Eltern gegenüber ihren Kindern. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. „Verhalten sich Eltern gegenüber ihren Kindern so wie das Klinikpersonal in dem Film, dann ist das rechtswidrig“, konstatiert Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers. „Auch den Mitarbeiter*innen von Kitas und Schulen ist ein solches Verhalten verboten und kann rechtliche Konsequenzen haben.“

Der Kinderschutzbund will nicht in Abrede stellen, dass die im Film gezeigten Kinder und ihre Eltern in großer Not sind und intensive Unterstützung benötigen. Über den gewaltvollen Charakter vieler Szenen kann der Verband aber nicht hinwegsehen. „Die in den Film gezeigten Behandlungsmethoden können keinesfalls Vorbild für die Erziehung von Kindern in Deutschland sein“ sagt Prof. Dr. Sabine Andresen, Vizepräsidentin des DKSB sowie Kindheits- und Familienforscherin. „Diese Praktiken führen zu einer Verunsicherung von Eltern im Umgang mit ihren Kindern.“

Ob die angewandte psychische und physische Gewalt im Rahmen der Verhaltenstherapie in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen zur Behandlung psychosomatischer Erkrankungen zulässig und notwendig ist oder einen Anfangsverdacht der Misshandlung Schutzbefohlener nach § 225 StGB darstellt, muss von der zuständigen Staatsanwaltschaft geprüft und durch das Gericht entschieden werden.

Für Eltern, die Unterstützung bei einer anleitenden, gewaltfreien Erziehung benötigen, gibt es zahlreiche Hilfsangebote der Kinder- und Jugendhilfe, auch vom Kinderschutzbund. Dazu gehören etwa Elternkurse, Erziehungsberatung und sozialpädagogische Familienhilfe. Wer sich über passende Hilfsangebote informieren möchte, kann sich an das bundesweite, kostenlose Elterntelefon unter der Nummer 0800 111 0550 wenden.

Die komplette Stellungnahme finden Sie auf https://www.dksb.de/de/ueber-uns/stellungnahmen/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 25.10.2018

Die aktuelle Studie zur Lebenszufriedenheit von Geflüchteten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. bestätigt die jahrelange Forderung unseres Verbandes: Familien gehören zusammen und stellen einen Integrationsmotor dar.

Seit Jahrzenten setzen wir uns als interkultureller Familienverband für den Familiennachzug ein, weil Familienleben unteilbar sein muss. Laut der oben genannten Studie ist die Lebenszufriedenheit deutlich geringer, wenn ihre Kinder weiterhin im Ausland leben müssen und nicht zu ihren Vätern oder Müttern nachziehen können.

Und diese Unzufriedenheit gilt nicht nur für aktuell Geflüchtete, sondern betrifft auch diejenigen, die seit Jahren auf ihre Familienangehörigen warten. Familien gehören zusammen und ein wirkliches Ankommen in einem Land hängt auch davon ab, ob ich als Familie neu starten kann.

„Viele Geflüchtete wirken verstört und voller Sorge“, bestätigt Swenja Gerhard, Beraterin im Verband binationaler Familien und Partnerschaften. „Das Zurücklassen ihrer Familie ist oft aus einer Notsituation wie beispielsweise fehlender finanzieller Mittel oder der großen Gefahr einer Flucht heraus entstanden.“

Ganz im Sinne unseres Verbandes ist die Quintessenz der Studie: die Migrations-, Integrations- und Familienpolitik sollte die Erkenntnisse stärker berücksichtigen, bspw. in den Debatten um den Familiennachzug. Die logische Forderung auch aus dieser Studie ist und bleibt daher, den Familiennachzug endlich als etwas Positives und Integrationsförderndes zu erkennen und ihn nicht länger zur Stimmungsmache und Gefahr zu instrumentalisieren. Ein Land zeigt seine Werte auch in der Art und Weise, wie es Familien und Kinder behandelt und unterstützt.

Quelle: PressemitteilungVerband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 18.10.2018

„Damit Armut nicht krank macht – über starke Familien zu gesunden Kindern“ lautet der Titel einer Kooperationstagung, zu der das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Gesundheit & Frühe Hilfen mit elf weiteren Institutionen und Verbänden am 18. Oktober 2018 nach Berlin eingeladen haben. Die Tagung will zu mehr Teilhabe der Familien in Armutslagen beitragen und so die Chancen von Kindern verbessern.
Hierzu erklärt Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Frühe Hilfen leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit von Kindern. Mit der Bundesstiftung Frühe Hilfen fördern wir dauerhaft mit 51 Millionen Euro jährlich die regionalen Netzwerke Frühe Hilfen und psychosoziale Unterstützungsangebote für Familien in schwierigen Lebenssituationen. Gerade wenn Familien wenig Geld haben, können sie von diesen niederschwelligen und vernetzten Angeboten stark profitieren. Nur wenn wir Ressourcen bündeln, gelingt es, die Situation von Kindern in prekären Lebensverhältnissen spürbar zu verbessern.“

Lutz Stroppe, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), betont: „Die Zusammenarbeit von Akteuren des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, der KiTas und Schulen, der Sozialhilfe oder auch der Agentur für Arbeit ist genau der richtige Ansatz, um Familien in Armutslagen wirkungsvoll zu unterstützen. Gemeinsames Ziel muss sein, allen Kindern einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen. Dazu leisten auch die Gesundheitsuntersuchungen einen wichtigen Beitrag.“
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als Träger des NZFH, unterstreicht die Bedeutung nachhaltiger Kooperationen: „Um die Lebenslage von Familien in Armut zu verbessern, ist es entscheidend, dass wir sie in ihrer Lebenswelt erreichen und ihr gesamtes Umfeld miteinbeziehen. Daher ist die Vernetzung derjenigen Akteure wichtig, die in der Kommune auf den unterschiedlichen Entscheidungsebenen Einfluss darauf haben. Die Beteiligung der Familien ist dabei zwingend erforderlich.“
Wie wichtig es ist, dass Familien in Armutslagen erreicht werden, zeigt eine Studie des NZFH: „Wir wissen, dass 28,4 Prozent der Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, von vier und mehr Belastungsfaktoren, beispielsweise den Anzeichen einer Depression, betroffen sind. Bei Familien ohne staatliche Förderung sind dies nur 3,7 Prozent. Damit potenzieren sich in Armutslagen die Risiken für Beeinträchtigungen der kindlichen Entwicklung“, berichtet Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts, Kooperationspartner im NZFH.

Aktuelle Daten belegen, dass derzeit 20 Prozent aller Mädchen und Jungen in Deutschland von Kinderarmut betroffen sind. Andauernde Armutserfahrungen im Kindesalter haben gravierende Folgen für das ganze Leben: Sie führen zu erheblichen Einschränkungen für die gesundheitliche und persönliche Entwicklung und gehen mit geringen Bildungs- und damit Teilhabechancen der Kinder einher. Oftmals sind die Eltern-Kind-Beziehungen sowie das Erziehungsverhalten der Eltern beeinträchtigt. Betroffen können insbesondere Alleinerziehende, Familien mit Migrationshintergrund und Eltern, die schon lange arbeitslos sind, aber auch Familien mit mehr als drei Kindern sein.
Auf der Tagung beleuchten Expertinnen und Experten die Folgen von Armut auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und gehen der Frage nach, welche Bedarfe die Familien in Armut haben und wie wirkungsvolle Ansätze gestaltet sein müssen.

Folgende dreizehn Institutionen und Verbände haben sich für die Tagung zu einem Bündnis zusammengeschlossen: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Berufsverband der Frauenärzte (BVF), Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Gesundheit & Frühe Hilfen, Bundesärztekammer (BÄK), Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), SeeYou, Stiftung des Kath. Kinderkrankenhauses Wilhelmstift, Hamburg, Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung – Bundesvereinigung (VIFF).

Quelle: Pressemitteilung Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) vom 18.10.2018

Anlässlich des Verbändegesprächs bei Bundeskanzlerin Merkel fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband mehr und bessere Integrationsangebote auch für Geduldete, die zum Teil schon viele Jahre in Deutschland leben. Viele der rund 170.000 geduldeten Flüchtlinge seien nach wie vor vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Quantität und Qualität der Integrationskurse seien zudem grundlegend auszubauen, so die Forderung des Verbandes.

„Wer Integration ernst nimmt, kann nicht zugleich Geduldete von Integrations- und Arbeitsmarktmaßnahmen fernhalten“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wir sollten nicht geizen mit dem Zugang zu unserer Sprache und unserer Gesellschaft.“ Der Paritätische plädiert dafür, sich in der Integrationsdebatte grundsätzlich von Fakten und nicht von Stimmungen leiten zu lassen. „Fakt ist, dass 170.000 Menschen seit vielen Jahren als geduldete Flüchtlinge in Deutschland leben und vom Arbeitsmarkt und Integrationsangeboten weitgehend ausgeschlossen sind. Statt jahrelang Energien darauf zu verschwenden, Menschen auszugrenzen, braucht es Integration vom ersten Tag an“, so Schneider.

Insbesondere was die Integrationskurse angeht, sieht der Paritätische deutlichen Verbesserungsbedarf nicht nur was den Zugang für Geduldete angeht. So brauche es nach Ansicht des Verbandes etwa kleinere Klassen, individuelleren Unterricht sowie weiterführende Angebote u.a. zur Integration in den Arbeitsmarkt. Skeptisch sieht der Verband dagegen Überlegungen des BAMF für mehr Restriktionen und Kontrolle bei den Integrationskursen. „Es fehlt in der Regel nicht an Integrationsbereitschaft bei den Geflüchteten, sondern an ausreichenden und passgenauen Angeboten für alle, die hier sind“, so Schneider.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 23.10.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin:05.November 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) und Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

IMK und WSI stellen ihre Forschung zur Diskussion:

Die Veranstaltungsreihe wird fortgesetzt mit dem Thema Rente und Demografie.

Vortrag mit anschließender Diskussion:„Den demografischen Wandel bewältigen: die Schlüsselrolle des Arbeitsmarktes“

Referenten: Florian Blank (WSI) und Rudolf Zwiener (IMK)

Die Einladung richtet sich an Referentinnen und Referenten aus Ministerien, Stiftungen, Gewerkschaften, Fraktionen und Parteien.

Kurzvorträge, Diskussion, Mittagsimbiss und Zeit für informelle Gespräche – Anmeldung erbeten bis 25.10.2018 per email an pia-korn@boeckler.de.

Termin: 13. – 14. November 2018

Veranstalter:Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung

Ort: Berlin

Die Kindertagesbetreuung – als erste Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsinstanz außerhalb der Familie – hat den Auftrag, Kinder auf das Zusammenleben in einer vielfältigen, demokratisch verfassten Gesellschaft vorzubereiten. Dieser pädagogische Anspruch bekommt umso mehr Gewicht, wenn demokratische Werte durch die zunehmende gesellschaftlicheund politische Akzeptanz von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Diskriminierung verstärkt unter Druck geraten.

Doch wie kann er konkret umgesetzt werden? Welche praktischen Ansätze und Konzepte gibt es? Welche Handlungsebenen sind einzubeziehen?Und was trägt das Projekt „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung" dazu bei? Diesen Fragen will die Fachtagung nachgehen und gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Wohlfahrtsverbänden,Trägern, Kita-Leitungen und Fachberatungen nach Antworten suchen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Nähere Informationen finden Sie im Programmflyer.

Termin:13.bis 14. November 2018

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut

Ort: Berlin

In Deutschland ist die Realisierung der Kinderrechte bis heute ein langwieriger und schwieriger Prozess. Zwar ist die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 von der Bundesrepublik ratifiziert worden, jedoch mit einer Einschränkung für geflüchtete Kinder. Sie konnten schon im Alter von 16 Jahren in Abschiebehaft genommen werden. Die Regelung wurde erst im Jahr 2010 aufgehoben. Im selben Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass alle Kinder ein Recht darauf haben, dass ihr materielles Existenzminimum unabhängig von dem ihrer Eltern berechnet wird. Diese Schlaglichter machen deutlich, dass Kinderrechte zu ratifizieren nur das eine ist, ob und inwieweit Politik und Gesellschaft diese Rechte respektieren das andere.

Die diesjährige Jahrestagung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) beschäftigt sich in Foren und Vorträgen mit der Bedeutung der Kinderrechte und deren Umsetzung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren relevanten Lebensbereichen. Sie findet am 13. und 14. November im Hotel Aquino in Berlin statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Termin:15. und 16.November 2018

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V.

Ort: Hamburg-Wilhelmsburg

Familien sind die Keimzellen unserer Gesellschaft. Wenn es Familien gut geht, geht es auch der Gesellschaft gut. Aber: Wie gelingt es, Familien so zu begleiten, dass sich Stärken, Begabungen und Potenziale entfalten? Welche Unterstützung und Gestaltungsfreiräume sind hilfreich? Inwiefern sind Familienzentren in der Lage, die Selbstorganisation, Selbstverantwortung und Selbstständigkeit von Familien zu stärken und eine chancengerechte Bildung für Kinder und Eltern zu gestalten?

Um diese und weitere Fragen geht es bei der Fachtagung des Bundesverbandes der Familienzentren. Die Tagung im Bürgerhaus Wilhelmsburg steht unter dem Motto „Familienzentrum: Partizipation und Teilhabe inklusiv?“

Die Kooperationspartner des Bundesverbands sind die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die Kinder- und Jugendhilfe des DRK Hamburg, die Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung, die Fachstelle für Familien der Ev. Luth. Kirche in Norddeutschland und die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie. Sie alle machen deutlich, dass Familienzentren es nicht dem Zufall überlassen können, ob Familien erreicht werden oder nicht.

Familienzentren nehmen eine aktive Rolle im Lebensumfeld der Familien wahr und stellen insbesondere die Belange von Familien in den Mittelpunkt, die Gefahr laufen an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Die passgenaue Weiterentwicklung der Angebotsstruktur und die Kooperation mit Netzwerkpartnern fordert Familienzentren in besonderer Weise heraus. Zudem verstecken sich vielfältige Herausforderungen zwischen Konzeptionen, pädagogischen Haltungen und dem gemeinsam mit Familien gelebten Alltag in Familienzentren.

Vor diesem Hintergrund geht es bei der Fachtagung insbesondere darum, Strategien, Konzeptionen, Methoden und Instrumente zu betrachten, die Familienzentren auf dem Weg hin zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis unterstützen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.bundesverband-familienzentren.de

Termin: 20. November 2018

Veranstalter:SOS Kinderdorf

Ort: Berlin

Am 20. November ist Internationaler Tag der Kinderrechte.

An diesem Tag jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zum 29. Mal. Zugleich wird gegenwärtig politisch beraten, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgestaltet werden kann.
Wenngleich durch die Implementierung der Kinderrechte im Grundgesetz ein wichtiger Schritt geleistet wird, weiß das SOS Kinderdorf e.V. aus Erfahrung, dass noch Weiteres geschehen muss, damit Kinder und Jugendliche im Alltag von ihren Rechten profitieren. Gemeinsam mit politischen Entscheidungsträger/innen sowie Vertreter/innen aus öffentlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen möchten wir daher anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte folgende und weitere Fragen diskutieren: Wie profitieren Kinder und Jugendliche im Alltag von Kinderrechten in Deutschland heute? Welche politischen Möglichkeiten gibt es, um Kinderrechte zukünftig noch mehr zu stärken?

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Franziska Giffey, wirdmit einem Grußwort in das Thema einführen. Darüber hinaus wird SOS-Kinderdorf e.V. vorstellen, wie junge Menschen im Alltag unterstützt werden, sich mit ihren Rechten auseinanderzusetzen und für ihre Belange einzutreten. In einer anschließenden Podiumsdiskussion werden die damit verbundenen Herausforderungen aufgegriffen und diskutiert, welche Lösungsansätze Politik, zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaft zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland bereitstellen.

Weitere Informationen über die Veranstaltung und SOS-Kinderdorf e.V. unter https://www.sos-kinderdorf.de/portal/spenden/news/einladung-52444

Termin: 22. November 2018

Veranstalter:Forum Umwelt und Entwicklung und VENRO

Ort: Berlin

Etwas mehr als drei Jahre nach der Verabschiedung der Sustainable Development Goals (SDG) am 25. September 2015 hat die zu Beginn herrschende Aufbruchsstimmung etwas nachgelassen. Daher ist es an der Zeit, wieder mehr Bewegung in die Umsetzung der Agenda 2030 und der SDG zu bringen! Wir müssen dafür sorgen, dass die Agenda und ihre 17 Ziele bekannter werden und Politiker_innen an ihre Verpflichtung zur Umsetzung erinnert werden.

Die Umsetzung in Deutschland fokussierte sich bisher weitestgehend auf institutionelle Umbauprozesse, deren Wirkung bisher kaum zu erfassen ist. Die große transformative Wirkung, die von der Agenda 2030 ausgehen könnte, wird bis jetzt nur von wenigen Akteur_innen verstanden. Wir sollten jetzt dafür sorgen, dies zu ändern.

Das Jahr 2019 bietet gute Ansatzpunkte, um das Thema zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele in Politik und Gesellschaft verstärkt einzubringen und medienwirksam zu bespielen. So wird der SDG-Gipfel im Rahmen der UN-Vollversammlung im September 2019 die Möglichkeit eines erhöhten öffentlichen Interesses für das Thema bieten. Auch die Zukunft Europas müsste viel intensiver an die erfolgreiche Umsetzung der Sustainable Development Goals gekoppelt werden. Auf nationaler Ebene wird das Jahr 2019 entscheidend sein, um die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in eine progressive Richtung zu lenken.

Es soll der regelmäßige zivilgesellschaftliche Austausch genutzt werden, um diese Ereignisse zu diskutieren und einen Informationsaustausch zwischen der Vielzahl von Akteur_innen ermöglichen, die die Umsetzung der Agenda 2030 in, mit und durch Deutschland begleiten. Themen sollen dabei neben den genannten politischen Schwerpunkten auch Möglichkeiten der gemeinsamen Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit sein. In einem dritten Block werden auch die Aktivitäten der Wirtschaft für eine beschleunigte Umsetzung der SDG im Fokus stehen.

Es wird um Anmeldung gebeten unter staudt@forumue.de.

Ein ausführliches Programm folgt in Kürze.

Termin: 23. November 2018

Veranstalter:Projekt Familien stärken und Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienpolitik in Württemberg (eaf)

Ort: Stuttgart

Es tut weh, wenn die Freund / innen ins Kino gehen oder alle anderen ins Schullandheim fahren. Jedes fünfte Kind im Land ist trotz guter wirtschaftlicher Lage und geringer Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg von Armut bedroht.

Betroffen sind vor allem Kinder, deren Eltern arbeitslos sind, Kinder in Haushalten von Alleinerziehenden, Paare mit drei oder mehr kindern sowie Kinder mit Migrationshintergrund. Diese Kinder sind materiell unterversorgt, haben weniger Chancen auf soziale und kulturelle Teilhabe. Sie erreichen öfter niedrigere Bildungsabschlüsse oder sind gesundheitlich eingeschränkt. Armutserfahrung prägt die Entwicklung von kindern ein Leben lang. Teilhabemöglichkeiten an Bildung und sozialer Einbindung für Familien in prekären Lebenslagen müssen verstärkt werden. Die Bekämpfung von Familien- und damit auch von Kinderarmut durch ausreichend finanzielle Unterstützung und Verbesserungen in den Bereichen Infrastruktur und Ausbildung ist notwendig.

Es wir eingeladen, mit Expert / innen und Politiker / innen Strategien zur wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren, um Familien langfristig zu stärken.

"Der ZFF-Geschäftsführer, Alexander Nöhring, wird auf der Tagung mit einem Input mit dem Titel "Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen" vertreten sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 29. November 2018

Veranstalter:DGB Bundesvorstand in Kooperation mit der Nationalen Armutskonferenz und dem EMIN-Projekt

Ort: Berlin

Mit der Initiative zur Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) solldie soziale Dimension in der EU gestärkt werden. Diese muss allerdings noch mit Leben gefüllt werden. Das gilt in besonderer Weise für die Bekämpfung vonArmut in der EU.

Das europäische Projekt EMIN hat konkrete Maßnahmen für eine effektivere Armutspolitik vorgeschlagen. Im Mittelpunkt stehen soziale Regelungen zur Mindestsicherung, die allen Menschen ein menschenwürdiges Leben sichern. 

In Deutschland haben prekärer Arbeit zu einem Anstieg der Erwerbsarmut geführt. Auch die Regelsätze von Hartz IV reichen nicht aus, um Armut zu verhindern. 

Auf der Veranstaltung werden Strategien diskutiert, wie die Einführung von Standards zur europäischen Mindestsicherung auch in Deutschland stärker unterstützt werden kann.

Weitere Informationen unter www.dgb.de.

AUS DEM ZFF

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kritisiert zum heutigen Tag zur Beseitigung von Armut, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Kinderarmut nicht zur Priorität macht. Statt nur an kleinen Stellschrauben des Familienförderungssystems zu drehen ist es höchste Zeit, konsequent zu handeln und eine Kindergrundsicherung einzuführen.

Über die Kindergrundsicherung diskutiert das Bündnis anlässlich des Internationalen Tags auch mit Spitzenvertreter*innen verschiedener Parteien im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt, ihre Bemühungen bei der Bekämpfung von Kinderarmut zu verstärken. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert die Politik zu einem grundlegenden und mutigen Systemwechsel auf.

Mehr als 3 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland aktuell von Armut betroffen – das ist mehr als jedes 5. Kind. Das hat nicht nur kurz – sondern auch langfristig Folgen für die Bildungschancen von Kindern, für soziale Teilhabemöglichkeiten und für die Gesundheit.

„Armut vererbt sich. Einer der Gründe, warum wir diesen Kreislauf nicht durchbrechen können, ist das komplizierte und stigmatisierende System der Kinder- und Familienförderung. Dass die Leistungen oft gar nicht in Anspruch genommen werden, wird einfach in Kauf genommen“, stellt Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.) für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fest. „Wir sagen: Wenn ein Kind einen Leistungsanspruch hat, muss diese Leistung einfach und unbürokratisch ankommen, ohne Wenn und Aber“, so Merkel weiter.

„Die Erkenntnis, dass dieses System reformiert werden muss, ist inzwischen auch in der Politik angekommen. Darüber freuen wir uns nach knapp zehn Jahren Bündnisarbeit sehr“, betont Heinz Hilgers vom Kinderschutzbund, Koordinator des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Über eine grundsätzliche Reform der kinder- und familienpolitischen Leistungen diskutiert derzeit auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer (ASMK), die im Dezember ihre Empfehlung aussprechen will. Auf Bundesebene unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, SPD und FDP favorisieren eine umfassende Weiterentwicklung des Kindergeldes.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 für eine monatliche einkommensabhängige Kindergrundsicherung von derzeit maximal 619 Euro im Monat für jedes Kind ein. Dem Bündnis gehören 14 Verbände und 12 Wissenschaftler*innen an. „Unser Reformvorschlag stellt die Kinder in den Mittelpunkt. Die Kindergrundsicherung orientiert sich an ihrem tatsächlichen Existenzminimum, sie fasst viele Leistungen zusammen und löst damit absurde Anrechnungsprobleme“, sagt Heinz Hilgers.

„ Zudem ist sie sozial ausgestaltet – wird also mit steigendem Einkommen abgeschmolzen und den Familien unbürokratisch und einfach ausgezahlt“. Auch Zwischenschritte wie die anstehende Reform des Kinderzuschlags müssten sich an diesen Kriterien messen lassen.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 17.10.2018

AKTUELLES

Im Rahmen des movemen-Projektes von Bundesforum Männer entstand eine Studie, die erstmals den Blick auf Motivationen und Bedürfnisse von jungen geflüchteten Männern sowie auf ihre Erfahrungen und Lebensumstände in Erstaufnahmeeinrichtungen, Schulen und mit Behörden lenkt.

Im Auftrag des Bundesforum Männer hat das Christliche Jugendwerk Deutschlands (CJD Nord) die Studie „Geflüchtete Männer in Deutschland – Bedarfe, Herausforderungen und Ressourcen“ über die Situation und Bedarfe junger geflüchteter Männer in Deutschland durchgeführt.

Die Studie basiert auf der Auswertung von rund 85 Interviews geflüchteten Jungen und jungen Männern und 31 Interviews mit haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer_innen. Thematisch werden die zentralen Lebensbereiche wie etwa Soziale Kontakte, Wohnen und Unterbringung, Bildung und Arbeit, Familie und Gesundheit behandelt. Die Interviews mit den Helfer_innen geben eine ergänzende Perspektive auf Herausforderungen und Chancen in der Arbeit mit geflüchteten jungen Männern.

Fachkommentare von Expert_innen helfen die Ergebnisse einzuordnen. Zusammenfassend gibt das Bundesforum Männer politische Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von geflüchteten Männern in Deutschland.

Die Langfassung der Studie steht als Download zu Verfügung.

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Die neue Broschüre des Projekts dokumentiert nun Strategien und Handlungsempfehlungen, die beim vierten Vernetzungstreffen in Magdeburg entwickelt wurden.

Mit

  • „Hegemonie, Bündnispolitik und die soziale Frage“ (Bodo Niendel, Referent für Queerpolitik der Bundestagsfraktion DIE LINKE)
  • „Ethnopluralistischer“ Nationalismus und Antisemitismus“ (Carl Chung, Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V. (JFDA))
  • „Der Kulturkampf von Rechts“ (Georg Matzel, Leiter der Rainbow Connection LSVD Sachsen-Anhalt)

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Link zur Broschüre mit Strategien und Handlungsempfehlungen vom vierten Vernetzungstreffen in Magdeburg.

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ZFF-Info 15/2018

SCHWERPUNKT: Abschaffung § 219a StGB

Anlässlich des morgigen Berufungsverfahrens im Fall Kristina Hänel fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) gemeinsam mit vielen Verbänden erneut, den Paragraphen § 219a Strafgesetzbuch (StGB) ersatzlos zu streichen.

Nach der Zurückstellung des Antrages auf Aufhebung des § 219a StGB der SPD-Fraktion im Bundestag hatte sich die Regierungskoalition darauf verständigt, im Herbst einen Vorschlag zur Regelung vorzulegen. Mittlerweile ist es sicht- und spürbar Herbst geworden und noch immer warten wir auf eine Regelung, die endlich Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schafft und Frauen einen uneingeschränkten Zugang zu Information über einen Schwangerschaftsabbruch einräumt.

Aus diesem Grund legt das ZFF gemeinsam mit 27 Organisationen den Offenen Brief zur Aufhebung des § 219a StGB, der bereits im April an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD verschickt wurde, nochmals vor.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF und Mitinitiatorin des Offenen Briefes) erklärt dazu: „Die Zeit drängt! Noch immer verhindert der völlig veraltete § 219a den uneingeschränkten Zugang zu Informationen und schränkt Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und darüber öffentlich sachlich informieren wollen, in ihrer Handlungsfreiheit ein. Mehr noch: Die Zahl der Anzeigen nimmt zu, sodass wir befürchten müssen, dass Frauen, die beraten wurden und sich dennoch für einen Abbruch entschieden haben, bald niemanden mehr finden, der ihnen hilft. Und dies in einer ohnehin psychisch höchst belastenden Situation. Für uns ist diese Situation nicht hinnehmbar und wir erwarten von der Bundesregierung die Aufhebung des § 219a StGB! Nur die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche kann eine selbstbestimmte Entscheidung von Frauen gewährleisten!“

Den Wortlaut des Offenen Briefes finden Sie u>.

Folgende Organisationen haben den Offenen Brief unterzeichnet:

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF)

AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)

Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BAG Frauenpolitik)

BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros

Bundesjugendwerk der AWO e.V.

BFF Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V.

Bundesverband der Frauengesundheitszentren e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bundesverband Liberale Frauen e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (DGPFG)

Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS)

Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD)

Feministische Offensive der LINKEN.

Humanistischer Verband Deutschlands (HVD)

Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.

Netzwerk Frauengesundheit Berlin

pro familia Bundesverband e.V.

Schwangerschaftsberatungsstelle BALANCE

SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

Sozialverband Deutschland e.V. SoVD

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 11.10.2018

Anlässlich der heutigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Gießen wegen der Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen sogenannter unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Nach der erneuten Verurteilung von Kristina Hänel muss sich Katharina Barley fragen lassen, worauf sie eigentlich noch wartet. Es reicht nicht, monatelang eine Lösung anzukündigen. § 219a muss raus aus dem StGB – und zwar so schnell wie möglich. Wenn selbst das Gericht die Verfassungsmäßigkeit des Urteils anzweifelt, aber zu verstehen gibt, dass ihm die Hände gebunden seien und der Gesetzgeber hier gefragt ist, dann zeigt das einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf auf.

Am vergangenen Mittwoch wurde die Beratung zu unserem grünen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Rechtsausschuss erneut vertagt. Das erinnert bedauerlicherweise an das undemokratische und zermürbende Gebaren der Großen Koalition aus der vergangenen Wahlperiode, als Woche für Woche die Entscheidung zur Einführung der Ehe für Alle vertagt wurde.

Es wird Zeit, dass die Große Koalition ihren für den Herbst angekündigten Gesetzentwurf endlich vorlegt, statt sich wöchentlich vor einer Entscheidung zu drücken. Wenn die Differenzen in der Koalition nicht ausgeräumt werden können, dann sollte die SPD darauf drängen, eine Bundestagsabstimmung ohne Fraktionszwang herbeizuführen. Wir sind uns sehr sicher, dass dies eine deutliche Mehrheit für unseren Gesetzentwurf hervorbringen würde.

Weder den Ärztinnen und Ärzten noch den Frauen ist geholfen, wenn man so wichtige Entscheidungen wegen politischer Unstimmigkeiten aufschiebt. Wir brauchen hier konkrete Lösungen für die Betroffenen. Gerichtsverfahren wie das heutige müssen endlich der Vergangenheit angehören. Wir kämpfen weiter parlamentarisch für die Abschaffung. § 219a StGB darf nicht zur neuen Ehe für Alle 2.0 zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.10.2018

„Für die Verhandlung am Freitag wünsche ich Kristina Hänel einen guten Verlauf. Sie kämpft vor Gericht für die Rechte von allen Frauen. Es gibt immer noch frauenfeindliche Gesetze. In diesem Fall der Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs, der angebliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet und somit verhindert, dass Ärztinnen und Ärzte informieren können“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der morgigen Berufungsverhandlung der Gießener Ärztin Kristina Hänel. Möhring weiter:

„Der Paragraph 219a ist komplett überflüssig. Frauen werden sich nicht aufgrund von ´Werbung` für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Der Paragraph ist eine Einschränkung des Berufsrechts, denn die Medizinerinnen und Mediziner informieren lediglich über eine – nicht verbotene – medizinische Leistung. Die Folge: Immer weniger Ärztinnen und Ärzte nehmen Schwangerschaftsabbrüche vor, aus Angst vor Kriminalisierung und auch vor Anfeindungen aus der Gesellschaft. Dies führt schon jetzt zu eklatanten Versorgungslücken in vielen Regionen. Vor diesem Hintergrund ist es ungehörig und anmaßend, wenn Autoritäten wie der Papst Frauen in ihrer Notsituation verurteilen und Ärztinnen und Ärzte quasi als Auftragsmörder bezeichnen.

Die Union blockiert bei Paragraph 219a und die SPD lässt sich blockieren. Dabei gibt es schon lange eine Mehrheit im Parlament, um den Paragraphen 219a endlich zu streichen. Unser Antrag zur Abschaffung des Paragraphen liegt seit einem Jahr auf dem Tisch. Diese Woche wurden die Anträge durch die Fraktion der großen Koalition vor den Ausschusssitzungen abgesetzt. So darf es nicht weitergehen. Der Gesetzgeber muss endlich handeln! Mediziner dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Frauen haben ein Recht auf Informationsfreiheit, gerade auch im Falle einer ungewollten Schwangerschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 11.10.2018

Zur Debatte über den Paragrafen 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

„Fast ein Jahr diskutieren wir im Deutschen Bundestag über eine Änderung des Paragrafen 219a StGB. Trotz mehrerer Gesetzentwürfe, zahlreicher Diskussionen im Rechtsausschuss und einer öffentlichen Anhörung hat es die Große Koalition bis heute nicht geschafft, eine gemeinsame Linie zu finden. Damit lassen Union und SPD Frauen in ihrer Notsituation weiterhin völlig allein. Der jüngste Vorstoß von Bundesjustizministerin Barley ist durchschaubar getrieben vom anlaufenden Berufungsprozess Kristina Hänels. Wir würden uns zwar freuen, wenn es tatsächlich zu Verbesserungen käme, doch haben wir daran große Zweifel, denn die Union verweigert jegliche Bewegung. In ihrem Starrsinn verdrängen CDU und CSU aber, dass es mit der SPD und den Oppositionsfraktionen eine parlamentarische Mehrheit für eine Änderung des Paragrafen 219a gäbe. Die Sozialdemokraten müssen daher endlich Farbe bekennen. Die Fraktion der Freien Demokraten wirbt für eine angemessene Änderung des Paragrafen. Wir werden uns aber auch keiner anderen Initiative verschließen, die eine Verbesserung für Frauen herbeiführt. Daher appellieren wir an die SPD, jetzt zu handeln.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 12.10.2018

Anlässlich der Berufungsverhandlung im Fall der Frauenärztin Kristina Hänel am Landgericht Gießen fordern der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband die Abschaffung des §219a StGB. Der Fall Kristina Hänel stehe wie kein zweiter für das Informationsrecht von Frauen. Am 24. November 2017 war am Amtsgericht Gießen ein Urteil gegen Kristina Hänel ergangen, wonach sich die Ärztin nach § 219a StGB, der die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft verbietet, strafbar gemacht haben solle. Aus Sicht des AWO Bundesverbandes und des Paritätischen Gesamtverbandes ein Fehlurteil, das dringend aufgehoben werden müsse, so die Forderung der beiden Wohlfahrtsverbände.

„Wenn ein bloßer Hinweis auf die Durchführung von nach § 218a StGB nicht strafbaren Schwangerschaftsabbrüchen zu einer Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten führt, folgt daraus große Rechtsunsicherheit – auch für die Patientinnen. Frauen haben neben der psychosozialen Beratung ein Recht auf eine uneingeschränkte, sachliche und legale Information in einer Praxis ihrer Wahl“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. „Informationen über Schwangerschaftsabbrüche müssen für alle Frauen frei zugänglich sein. Der § 219a StGB ist frauenfeindlich, schikaniert Ärzte und Patientinnen und gehört endlich abgeschafft“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.

Beide Verbände begrüßen die ins parlamentarische Verfahren eingebrachten Gesetzesentwürfe zur Abschaffung des § 219a StGB und appellieren gemeinsam mit weiteren 25 Verbänden in einem offenen Brief an die Politik, weiter in der Sache zu verhandeln. Der Streit um den § 219a StGB ist aus Sicht der Verbände weit mehr als eine Frage darum, wer Recht hat. Er sei Sinnbild dafür, wie Informationsfreiheit in unserer Gesellschaft gelebt wird. Der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband fordern den umfassenden Schutz des Informationsrechts von Frauen, wozu auch das Recht auf Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und darüber, welche Ärztinnen und Ärzte diese durchführen, gehören.

Zum Hintergrund: Auf der Homepage der Praxis von Kristina Hänel befand sich ein Hinweis, dass in ihrer Arztpraxis, neben anderen medizinischen Leistungen, Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden können. Über den Link "Schwangerschaftsabbruch" wurde dabei eine PDF zum Download angeboten, die allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sowie dessen Durchführung und die möglichen Methoden in der Praxis enthielt.

Das Amtsgericht Gießen ging in erster Instanz davon aus, dass die Ärztin nicht nur über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs informieren würde. Sie böte vielmehr gezielt ihre Tätigkeit als Ärztin an. Selbst eine aufklärende Information erfülle demnach den Tatbestand des § 219a StGB, wenn das Anbieten mit der Leistung verknüpft sei. Dabei sei es entgegen der amtlichen Überschrift des § 219a StGB nicht notwendig, dass diese Informationen einen besonderen werbenden Charakter besitzen.

Der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband lehnen diese Begründung ab und streiten gemeinsam im Bündnis mit weiteren Partnern in einem offenen Brief für eine Aufhebung des Urteils gegen Kristina Hänel und die Abschaffung von §219a StGB.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. und Paritätische Gesamtverband e.V. vom 10.10.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

"Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestags hat sich fraktionsübergreifend auf gemeinsame Empfehlungen zur Einsetzung einer Expertenkommission zum Thema Bürgerbeteiligung verständigt. Das ist ein deutliches Zeichen des Unterausschusses für die Wertschätzung von bürgerschaftlichem Engagement", sagt Katrin Werner, Sprecherin für bürgerschaftliches Engagement der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag mit Blick auf ein gemeinsames Papier des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement zur Expertenkommission, die die Bundesregierung ins Leben rufen möchte. Die Empfehlungen wurden der Bundesregierung übergeben.

Werner weiter: "Besonders freue ich mich über die Empfehlung, die Federführung der Kommission beim Deutschen Bundestag anzusiedeln, um die Einbeziehung breiter gesellschaftlicher Kreise sowie die Vielfalt der Zusammensetzung sicherzustellen. Auch die Vorschläge zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und MigrantInnen ist ein wertvolles Signal für die Offenheit und Vielfalt unserer Gesellschaft."

Das Papier des Unterausschusses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung von Katrin Werner, MdB Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 15.10.2018

Der Gesetzentwurf (19/3452) der Bundesregierung zur Einführung einer Brückenteilzeit ist bei den zu einer Anhörung geladenen Sachverständigen überwiegend auf Skepsis gestoßen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte am Montag, den 15. Oktober 2018, zu einer Anhörung über den Entwurf der Bundesregierung als auch über einen Antrag (19/4525) der Fraktion Die Linke geladen. Während Arbeitgebervertreter den Regierungsplan als überflüssigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit werteten, kritisierten Arbeitnehmervertreter vor allem die im Entwurf enthaltene Festlegung auf bestimmte Betriebsgrößen.

Der Entwurf sieht vor, einen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten sollen Arbeitnehmer, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können. Die Linke fordert in einem Antrag ein Rückkehrrecht in Vollzeit, das ohne Ausnahmen für alle Beschäftigten gelten soll.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnt die Pläne ab. Ein befristeter Teilzeitanspruch entziehe den Betrieben die Souveränität über die Arbeitszeitgestaltung. Um der mittelständischen Struktur dieser Betriebe gerecht zu werden, solle jedenfalls für die Berechnung des Schwellenwertes auf den Betrieb als organisatorische Einheit und nicht auf das Unternehmen abgestellt werden, fordert der ZDH. So könne vermieden werden, dass die Arbeitnehmer aller Filialen und Betriebsteile größerer Betriebe bei der Schwellenwertberechnung addiert werden müssten, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme.

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall kritisiert in seiner Stellungnahme: "Das Arbeitsverhältnis ist ein zweiseitiger Vertrag, an den beide Vertragsparteien gebunden sind. Der Gesetzgeber verschiebt dieses Grundverständnis hin zu einem einseitig allein vom Arbeitnehmer frei gestaltbaren Vertragsverhältnis."

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, der Entwurf bleibe hinter den gewerkschaftlichen Forderungen zurück. Die Begrenzung des Rechts auf Brückenteilzeit auf Arbeitgeber mit mehr als 45 Arbeitnehmern und die Quotierung dieses Rechts mittels "Zumutbarkeitsquote" bei Arbeitgebern mit 46 bis 200 Arbeitnehmern führten dazu, dass auch künftig ein erheblicher Teil der Beschäftigten nicht davon profitieren könne, schreibt der DGB in seiner Stellungnahme.

Der Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing begrüßte den Ansatz der Bundesregierung. Dennoch kritisierte er unter anderem, dass eine Begrenzung des Anspruchs auf gesamtgesellschaftlich wertvolle Motive der Reduzierung (Pflege, Erziehung) nicht vorgesehen sei . Stattdessen sei von einem "arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitischen Anliegen" die Rede. "Das ist zu weit. Ungleiches wird gleich behandelt. Wer seine Mutter pflegen will, wird genauso gestellt, wie der, der sein Golf-Handicap verbessern will", schreibt Thüsing in seiner Stellungnahme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 765 vom 15.10.2018

Das Baukindergeld steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/4697). Dabei möchten die Abgeordneten wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Mittelvergabe erfolgt und wo nach Ansicht der Bundesregierung offene rechtliche Punkte bestehen. Sie erkundigen sich auch nach einer Einschätzung zu möglichen Auswirkungen der Maßnahme wie etwa Mitnahmeeffekte und steigende Immobilienpreise.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.759 vom 11.10.2018

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts vorgelegt (19/4852). Er dient in erster Linie der Durchführung von zwei EU-Verordnungen, die in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ab Ende Januar 2019 anzuwenden sind, wie sie mitteilt. Dabei gehe es um Fragen des ehelichen Güterstands und güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften. Daneben solle eine Lücke im deutschen Internationalen Privatrecht geschlossen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.756 vom 11.10.2018

Die Fraktion Die Linke hat einen weiteren Antrag zur Wohnungspolitik vorgelegt (19/4885). Unter der Überschrift "Mietenanstieg stoppen, Mieterinnen und Mieter schützen, Verdrängung verhindern" beantragen die Abgeordneten, dass der Bundestag umgehend einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Mietrechts vorlegt. Diese solle unter anderem eine Verbesserung der Mietpreisbremse, die Begrenzung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen, die Reduzierung von Mietsteigerungen nach Modernisierung auf ein Minimum, die Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechte von Mietern und die Ausweitung des Schutzes für Mieter vor Kündigung und Wohnungsverlust enthalten. Zur Begründung heißt es, die Entwicklung der Mieten steige seit vielen Jahren steil nach oben und habe sich von der Entwicklung der Löhne entkoppelt. Die Mietpreisbremse, die diese Entwicklung stoppen sollte, habe sich in den meisten Fällen als wirkungslos erwiesen. Nur mit einer umfassenderen Reform des Mietrechts und einer deutlichen Stärkung der Mieterrechte werde es gelingen, den Mietwohnungsmarkt für Spekulationen unattraktiv zu machen und Mietenexplosion und Verdrängung zu verhindern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.756 vom 11.10.2018

Die Fraktion Die Linke dringt auf "umfangreiche Reformen" zur Wahrung der Grund- und Menschenrechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland. In einem Antrag (19/4828), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, verweist die Fraktion darauf, dass sich in der jüngeren Vergangenheit " grundlegende Prozesse gesellschaftlichen Umdenkens in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt" vollzögen. Dies betreffe neben homo- und bisexuellen Menschen auch jene Menschen, "deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei Geburt anhand des körperlichen Augenscheins durch Dritte vollzogenen Geschlechtseintrags übereinstimmt (transgeschlechtliche Menschen) oder die nach den bisherigen medizinischen Definitionen des Geschlechts nicht in die beiden Kategorien ,männlich‘ und ‚weiblich‘ zuzuordnen waren" (intergeschlechtliche Menschen).

So habe das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 festgestellt, "dass ein Personenstandsrecht, das nur Geschlechtseinträge für Männer und Frauen vorsieht, nicht verfassungsgemäß ist", führen die Abgeordneten ferner aus. Zuvor habe es bereits zwischen 1982 und 2011 sieben Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts gegeben, die die meisten Paragraphen des Gesetzes "über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen" (Transsexuellengesetz) " wegen Verfassungswidrigkeit außer Kraft setzten".

Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Transsexuellengesetz aufgehoben und das Personenstandsgesetz (PStG) erweitert wird. Dabei soll nach dem Willen der Fraktion die "bislang fortbestehende menschenrechtswidrige Praxis der frühkindlichen Operationen zur Herstellung einer augenscheinlichen Geschlechtseindeutigkeit, die zum Teil mit einer Sterilisation einhergehen", gesetzlich unterbunden werden. "Operationen vor Erreichen der Einwilligungsfähigkeit und ohne interdisziplinäre Aufklärung sowie einer angemessenen Bedenkzeit sind grundsätzlich unzulässig. Maßnahmen zur Abwendung einer lebensbedrohlichen Situation oder zur Abwendung einer schwerwiegenden körperlichen Gesundheitsbeeinträchtigung sind von diesem Grundsatz ausgenommen", heißt es in der Vorlage weiter.

Das Personenstandsrecht soll danach so geändert werden, "dass alle Menschen ohne gravierende Hürden ihren Personenstand und/oder Vornamen frei wählen dürfen". Eine "neue Gutachten- oder Attestpflicht" wird im Personenstandsgesetz nicht eingeführt werden. Darüber hinaus fordert die Fraktion unter anderem, die Kostenübernahme für alle geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.753 vom 11.10.2018

Soziale Wohnraumförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: In diesem Befund sind sich Experten und Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen einig. Dies wurde in einem öffentlichen Fachgespräch des Bauausschusses unter Leitung von Mechthild Heil (SPD) am Mittwochvormittag deutlich. Die von der Bundesregierung geplante Grundgesetzänderung, die eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Wohnraumförderung ermöglichen soll, wurde von den Experten einhellig begrüßt.

So sagte Oliver Arentz vom Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln, man habe es derzeit vor allem in den Ballungsräumen mit zunehmender Wohnungsknappheit und steigenden Preisen zu tun. Dies mache es vor allem Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen schwer, sich mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Das größte Problem der bisherigen sozialen Wohnraumförderung sei, dass sie nur "wenig treffsicher" sei: Bis zu jede zweite gebundene Wohnung werden von Haushalten genutzt, die nicht mehr anspruchsberechtigt seien. Die Zahl der bestehenden Sozialwohnungen sei mit etwa 1,3 Millionen angesichts des hohen Bedarfs viel zu gering, daher gebe es in diesem Bereich allenfalls eine "Förderlotterie".

Andrej Holm, Humboldt-Universität zu Berlin, betonte, noch in den 1950er und 1960er Jahren habe es rund 4 Millionen geförderte Mietwohnungen gegeben, heute seien es nur noch 1,2 bis 1,3 Millionen. Bestand und Neubau dieser Wohnungen und Mietentwicklung hätten sich etwa in Berlin seit dem Jahr 2009 entkoppelt, das stelle Haushalte mit niedrigem Einkommen vor "dramatische Probleme". Die soziale Wohnraumförderung müsse "aus der Marktlogik raus", weil sie eine wichtige soziale Funktion erfülle. Schwierig sei vor allem die auslaufende Bindung der Wohnungen, diese müsse langfristig und dauerhaft garantiert werden.

Andreas Ibel, der Präsident des Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V., wies darauf hin, dass die Situation in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sei – ebenso wie die Nutzung der finanziellen Mittel. Einige Bundesländern würden diese aufstocken, andere nutzten sie als "Reserve für zukünftige Investitionen". Auch Ibel bemängelte eine "fehlende Zielgenauigkeit": Nur sechs Prozent des Wohnraums seien sozial gebunden, gleichzeitig hätten 30 bis 50 Prozent der Bevölkerung einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Gleichzeitig stehe man vor dem Problem, das viele Berechtigte diesen Anspruch nur zeitweilig hätten; hier müsse es eine "effektivere Fehlbelegungsüberprüfung" geben. Zudem seien im Jahr 2016 nur 26.000 gebundene Wohnungen fertiggestellt worden, während gleichzeitig 89.000 aus der Bindung herausgefallen seien.

Für den Deutschen Städtetag sagte Sebastian Klöppel, es sei besonders wichtig, dass die geplante Grundgesetzänderung den Bund in eine finanzielle Mitverantwortung nehme. Die Wohnraumförderung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen erfüllen müssten. Zum Problem der Fehlbelegungsabgabe müsse festgestellt werden, dass nach Untersuchungen etwa in Frankfurt am Main und Wiesbaden nur zehn Prozent der Wohnungen fehlbelegt seien. Dies sei zwar eine "nennenswerte" Zahl, aber nicht so viel wie gemeinhin gedacht.

Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds, forderte eine "Wohnbau-Offensive": Nötig seien nicht 5 Milliarden Euro für die gesamte Zeit, sondern pro Jahr. Allein um den jetzigen Stand gebundener Wohnungen zu halten, müssten jährlich 40.000 Wohnungen gefördert werden. Es sei falsch gewesen, 1990 die Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau aufzuheben. Nötig seien auf Dauer geförderte Wohnungen.

Die Unionsfraktion wies im Fachgespräch darauf hin, dass die Länder ihren Aufgaben in der sozialen Wohnraumförderung höchst unterschiedlich nachkommen würden und häufig zu stark auf kommunale Gesellschaften setzen würden. Gebraucht würden auch private Investoren.

Die SPD zog in Betracht, Städtebauförderung und Wohnungsbau "in die gleiche Verantwortungslinie" zu setzen, während die AfD-Fraktion eine Fehlbelegungsabgabe forderte, die betroffene Haushalte "zum Wohle aller" zahlen sollten.

Die Liberalen wiesen darauf hin, dass die Bedarfe hinsichtlich der Angemessenheit einer Wohnung sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert hätten: Noch in den 1990er Jahren habe man von 30 Quadratmeter pro Person gesprochen, heute seien es rund 50 Prozent mehr.

Die Linke plädierte für eine dauerhafte Bindung der Wohnungen, hier müsse über die rechtliche Ausgestaltung nachgedacht werden. Die Grünen thematisierten das Verhältnis von Subjekt- und Objektförderung bei der sozialen Wohnraumförderung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.744 vom 10.10.2018

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Grundgesetz, um etwa Finanzhilfen des Bundes im Bereich der Bildungsinfrastrukturen sowie beim sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen, sind am Montagmittag während einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss auf ein geteiltes, teils sehr kritisches Echo gestoßen. Außer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/3440) nahmen die geladenen Experten und Verbandsvertreter zu Anträgen der AfD (19/4543) und Linken (19/13) sowie einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/4556) Stellung. Die Anträge beziehen sich auf die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass durch eine Änderung des Artikels 104c Grundgesetz der Bund künftig den Ländern Mittel für "für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen" von Kommunen und Ländern "im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur" gewähren können soll. Die Bundesregierung will damit die Voraussetzungen schaffen, den sogenannten Digitalpakt Schule umzusetzen. Diese Finanzhilfen sollen befristet und degressiv ausgestaltet werden. Diese Einschränkung ist für den von der Bundesregierung vorgeschlagenen neuen Artikel 104d nicht vorgesehen. Diese Norm soll dem Bund ermöglichen, Kommunen beim sozialen Wohnungsbau finanziell unter die Arme zu greifen. Gegenstand des Gesetzentwurfes sind zudem die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs in den Kommunen sowie eine Änderung mit Bezug zur Neuordnung der Zuständigkeiten bei den Bundesautobahnen.

Zustimmend äußerte sich in der Anhörung Verena Göppert vom Deutschen Städtetag. Die Bildung sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, es sei daher richtig, dass der Bund über Finanzhilfen unterstützen kann. "Wir sehen den Bund mit in der Pflicht", sagte Göppert. Der Vorschlag der Bundesregierung sei gut und richtig. Hans-Günter Henneke vom Deutschen Landkreistag sprach sich hingegen gegen die Vorschläge der Bundesregierung aus. Finanzhilfen seien nicht der richtig Weg, vielmehr müssten die Kommunen finanziell grundsätzlich besser ausgestattet werden.

Ähnlich argumentierte Thomas Lenk (Universität Leipzig). Tatsächlich sei die Primärverteilung der Staatseinnahmen reformbedürftig. Lenk schlug vor, die Umsatzsteuerverteilung vertikal und horizontal anzugehen. Letzteres sei nötig, da nach dem aktuellen Modus der horizontalen Verteilung wirtschaftsstarke Kommunen bevorteilt würden.

Der Bundesrechnungshof schlug vor, im Artikel 104b Absatz 2 Grundgesetz, die Zusätzlichkeit der Bundesmittel festzuschreiben. Damit solle verhindert werden, dass der Bund durch die Finanzhilfen Ersatzinvestition leiste und die Länder keine eigenen Mittel aufbringen müssten. Auch der Rechnungshof betonte, dass die Verteilung der Steuereinnahmen gegebenenfalls ein gangbarer Weg sei, um die Länder für die Erfüllung ihrer Aufgaben entsprechend auszustatten.

Ulrich Vosgerau (Universität zu Köln) bezweifelte in der Anhörung, ob die vom Bundesrechnungshof geforderte Vorgabe umgesetzt werden könne. Grundsätzlich warnte Vosgerau vor "verfassungswidrigem Verfassungsrecht". Zwar möge die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform "gerade noch" verfassungsgemäß sein. Aber der eingeschlagene Weg, dem Bund bei einer eigentlich den Ländern obliegenden Aufgabe zunehmende Mitspracherechte einzuräumen, könne laut Vosgerau auf längere Sicht gegen die in Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz normiere Ewigkeitsgarantie verstoßen.

Christian Seiler (Eberhard Karls Universität Tübingen) sah hingegen nicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen Gefahr laufen würden, verfassungswidrig zu sein. Es müssten aber die Auswirkungen der Änderungen im Blick behalten werden. Seiler warnte mit Verweis auf das Bundesstaatsprinzip darauf, dass Mischfinanzierungen "demokratisch bedenklich" seien. Eine Verflechtung von Zuständigkeiten laufe demnach der klaren Zuweisung von Verantwortung zuwider. Seiler verwies ebenfalls auf die Möglichkeiten, im Sinne der Artikel 106 und 107 Grundgesetz an der Steuerverteilung zu arbeiten. Eine Gemeinschaftsaufgabe – statt der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Finanzhilfen – im Bildungsbereich sei allerdings die "schlechteste Lösung", da die Verantwortungszuweisung dann unklar sei, sagte Seiler.

Ulrich Häde (Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)) betonte ebenfalls, dass Finanzhilfen des Bundes eigentlich Ausnahmen bleiben sollten. Eine degressive und befristete Ausgestaltung sei sinnvoll. Dies berühre aber nicht die Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen. Hier sei noch "viel Spielraum", sagte Häde.

Johannes Hellermann (Universität Bielefeld) sagte, Kurzfristigkeit sei bei Investitionshilfen des Bundes nicht erforderlich. Die unbefristete Ausgestaltung, die die Bundesregierung im neuen Artikel 104d Grundgesetz vorschlägt, sei daher in Ordnung. Mit Blick auf die Frage, ob der Bund mit den vorgeschlagenen Änderungen zu viele Kompetenzen im Bildungsbereich erlange, sagte Hellermann, dass die Änderung im 104c Grundgesetz zwar einen größeren Einfluss für den Bund bedeuten würde. Allerdings wäre eine Änderung im Artikel 91b Grundgesetz, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern "in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre" regelt, ein größerer Eingriff in den Aufgabenbereich der Länder.

Für eine stärke Rolle des Bundes im Bildungsbereich sprach sich Berthold Wigger (Karlsruher Institut für Technologie) aus. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen gingen nicht weit genug. Der Bund müsse sich dauerhaft und über die Infrastruktur hinaus finanziell in den Bereich einbringen. Mit nationalen Bildungsstandards könne zudem ein "wohlfahrtsfördernder Wettbewerb zwischen den Bildungsanbietern" erreicht werden, schrieb Wigger in seiner Stellungnahme.

Kai Maaz (Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung) sprach sich für ein "partizipatives Steuerungsmodell" im Bildungsbereich aus. Die Verantwortung solle zwar letztlich bei den Ländern verbleiben, Bund und Länder müssten aber gemeinsam die Rahmenbedingungen schaffen. Zeitlich befristete Hilfen seien dabei nicht zielführend. Für die Herausforderungen, die sich aus Digitalisierung, Inklusion und Disparitäten im Bildungsbereich ergeben würden, brauche es neue Konzepte, da sie aktuell in "Form eines Fleckenteppichs" bearbeitet würden, forderte Maaz.

Katja Rietzler (Institut für Makroökonomie der Hans-Böckler-Stiftung) verwies auf den milliardenschweren Investitionsstau in den Kommunen. Um diesen zu überwinden, brauche es eine dauerhafte und sichere Finanzierung. In ihrer Stellungnahme schlug Rietzler unter anderem vor, dass der Bund einen Teil der Kassenkredite hochverschuldeter Kommunen übernehmen könne. Um Länder und Kommunen finanziell besser auszustatten, sei zudem eine näherungsweise Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommenssteuer denkbar, statt ihn abzuschaffen, heißt es in der Stellungnahme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.736 vom 08.10.2018

Die einheitliche Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen soll ein Gesetz zur Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes gewährleisten, dessen Entwurf die Bundesregierung vorgelegt hat (19/4670). Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) am 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese gesetzlichen Neuregelungen bedürfen dem Entwurf zufolge konzeptioneller Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im Internationalen Privatrecht. Zusätzlich seien weitere personenstandsrechtliche Regelungen erforderlich. Der Entwurf stelle klar, dass es sich bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe um eine Form der Eheschließung handelt und dass durch die Umwandlung die bisherige rechtliche Beziehung der Partner in umgewandelter Form fortgesetzt wird. Außerdem werde klargestellt, dass künftige Regelungen, die sich auf Ehe und Ehegatten beziehen, auch für nicht umgewandelte und daher als solche fortbestehende Lebenspartnerschaften und für Lebenspartner gelten, falls nicht etwas anderes geregelt ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.724 vom 04.10.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das Thema Kinderbetreuung ist in der Gesellschaft derzeit präsent wie selten zuvor. Das bekommen auch wir in der Bundesgeschäftsstelle zu spüren: Mehrmals täglich wenden sich junge Eltern an den Deutschen Familienverband und schildern die Situation der Betreuungsangebote in ihren Heimatorten. Zum Problem, überhaupt eine geeignete Kindertagesstätte am Wohnort zu finden, gesellen sich andere Fragen: Passen die KiTa-Öffnungszeiten zu unserem Berufsalltag? Wird der Entwicklungsstand unseres Kindes ausreichend berücksichtigt? Welche Alternativenzur Unterbringung in der KiTa gibt es und wie bekommen wir dies finanziert?

Nicht immer haben wir sofort einen passenden Rat zur Hand. Zu unterschiedlich ist die Betreuung in den einzelnen Kommunen und Bundesländern geregelt und zu individuell ist auch die Situation in den Familien. Eines aber kristallisiert sich mit jedem Anruf heraus: Noch lange nicht ist das Thema Kinderbetreuung endgültig im Topf, wo’s kocht.

Immerhin hat sich die Bundesregierung nach Jahren des Stillstands im September das „Gute-KiTa-Gesetz“ auf den Weg gebracht. Eine höhere Qualität der Arbeit in den Tagesstätten und geringere Elternbeiträge sind das Ziel. Dafür will die Bundesregierung bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Das klingt toll, greift aber viel zu kurz. Denn die Kinderbetreuung durch eine „gute KiTa“ ist nur eine Lebensrealität von vielen. Das Wohl von Kindern liegt zunächst einmal in der Verantwortung ihrer Eltern, so steht es im Grundgesetz. Und hier bleibt uns das Bundesfamilienministerium Antworten schuldig: Wer unterstützt die Familien, die ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren zu Hause betreuen oder in die Obhut einer Tagesmutter geben wollen oder müssen? Wer garantiert für die zugesicherte hohe Qualität der Kinderbetreuung, egal in welcher Region das Kind aufwächst? Und was überhaupt macht eine „gute KiTa“ aus?

Der Deutsche Familienverband hat dazu eindeutig Position bezogen: Nur ein Betreuungsbudget, das jeder Familie während der dreijährigen gesetzlichen Elternzeit ausgezahlt wird, macht Eltern frei in ihrer Entscheidung, ob sie ihre Kleinkinder allein betreuen, in die Obhut einer Tagesmutter oder in die Kindertagesstätte geben oder eine Kombination aus diesen Möglichkeiten wählen. Denn was für eine Familie die beste Lösung ist, das entscheidet allein die Familie, nicht der Staat.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 10.10.2018

Zur heutigen Bundestagsanhörung zur Brückenteilzeit sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach:

„Die geplanten Reformen für eine moderne Arbeitszeitpolitik sind überfällig und zwingend erforderlich – ein weiteres Hinauszögern ist nicht hinnehmbar. Die Vorschläge des Regierungsentwurfs überfordern die Wirtschaft in keiner Weise. Außerdem hat sie seit Jahren von ausschließlich arbeitgeberseitig orientierter Arbeitszeitflexibilität profitiert. Aus Sicht der DGB-Gewerkschaften sind diese Reformvorschläge, gerade weil sie verschiedene Beschäftigtengruppen adressieren, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Laut Stellungnahme wollen die Arbeitgeber die Ansprüche noch stärker einschränken, wenn die Reform denn schon nicht mehr zu verhindern sei. Abzustellen sei auf den Filial- oder Betriebsbegriff, für den Schwellenwert dürfe nicht nach Köpfen gezählt werden. Außerdem müsse Arbeit auf Abruf weiter erleichtert werden. Würden sich diese Positionen durchsetzen, bliebe ein wirkungsloses Regelungswerk übrig, Vorteile für die Beschäftigten blieben völlig auf der Strecke.

Die DGB-Gewerkschaften halten nach wie vor die vorgeschlagenen Schwellenwerte für zu hoch. Es ist nicht einzusehen, warum die Brückenteilzeit nur bei Arbeitgebern mit mehr als 45 Beschäftigten gelten soll. Viele der Beschäftigten würden ausgeschlossen. Ginge es nach den Gewerkschaften, würde der Schwellenwert komplett gestrichen.

Gut ist aber, dass die Reform auch die Teilzeitbeschäftigten mit Aufstockungswunsch sowie Beschäftigte, die lediglich die Verteilung ihre Arbeitszeit anpassen wollen, in den Blick nimmt. Im Sinne erwerbstätiger Menschen, die eine moderne Arbeitszeitpolitik wollen, sollten die Bundestagsabgeordneten die Forderungen der Arbeitgeber zurückweisen. Sie sollten auch nicht beim vorliegenden Entwurf stehen bleiben und sich zumindest dafür einsetzen, möglichst vielen die Chance auf Brückenteilzeit zu eröffnen. Möglich wäre das durch eine Vereinheitlichung der Schwellenwerte auf 15 Beschäftigte, das sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz schon vor.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 15.10.2018

Heute wurden die Ergebnisse der Studie "Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung" im Rahmen eines Fachgesprächs vorgestellt.

Untersucht wurden die länderspezifischen Finanzierungssystemen als eine Grundlage von Inklusion in der Kindertagesbetreuung. "Die Studie offenbart, dass Förderung der Inklusion von Kindern mit Behinderung und die Unterstützung der Familien regional sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Von gleichwertigen Lebensverhältnissen für diese Familien kann bei der Kindertagesbetreuung keine Rede sein", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse.

In Zusammenarbeit mit der Diakonie Deutschland, dem Paritätischen Gesamtverband und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat das Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung die Finanzierungssysteme aller 16 Bundesländer analysiert. Der besondere Fokus der Analyse lag dabei in der systematischen Betrachtung der länderspezifischen Finanzierungsregelungen zur Inklusion von Kindern mit Behinderung in der Kindertagesbetreuung. Die Ergebnisse verdeutlichen eindrucksvoll die landesrechtliche Vielfalt bei der Finanzierung.

"Wenn wir wollen, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen müssen wir Zugangshürden abbauen, für Familien mehr Verbindlichkeit schaffen und für Einrichtungen Anreize bei der Finanzierung von Inklusion in der Kindertagesbetreuung erhöhen", betont Loheide.

Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Gestaltung eines inklusiven Systems von Bildung, Betreuung und Erziehung seit 2008 verpflichtende Aufgabe für alle. Auch im frühkindlichen Bereich sind Teilhabe und Selbstbestimmung wesentliche Leitlinien dafür. Eine Öffnung der Kindertagesbetreuung und Konzepte für gemeinsame Bildung, Betreuung und Erziehung sind nicht erst mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Angriff genommen worden. Für die Umsetzung und Sicherung inklusiver Bildung spielt die Finanzierung eine wichtige Rolle und ist auch vor dem Hintergrund der Debatte um eine inklusive Lösung bei der SGB VIII-Reform relevant.

Die Expertise mit den Studienergebnissen finden Sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/schluessel-zu-guter-bildung-erziehung-und-betreuung-finanzierung-inklusiv/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über das Familienentlastungspaket der Bundesregierung Nachbesserungen zugunsten armer Familien und ihren Kindern. Das geplante Paket ist aus Sicht der Kinderrechtsorganisation durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, um Familien steuerlich zu entlasten, gleichzeitig ist es aber sozial unausgewogen und armutspolitisch verfehlt. Denn die Familienförderung in Deutschland sollte sich auch am Ziel der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ausrichten. Die Erhöhungen von Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie die Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs sind hingegen keine geeigneten armutspolitischen Maßnahmen.

"Es ist gut, dass für die Familienförderung in Deutschland Geld in die Hand genommen wird, aber es muss an den richtigen Stellen eingesetzt werden. Die vorgesehene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird die Ungerechtigkeit unseres Steuersystems noch weiter vorantreiben, da die maximale monatliche Entlastungswirkung durch den Kinderfreibetrag für gut verdienende Eltern die vorgesehene monatliche Erhöhung des Kindergeldes für Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen übersteigt. Zudem setzt die Erhöhung des Kinderfreibetrages bereits mit Beginn des Jahres 2019 an, während das Kindergeld erst zur Mitte des Jahres erhöht wird. Das ist nicht nachvollziehbar", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Es ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besonders problematisch, dass die besonders bedürftigen Kinder im Hartz-IV-Bezug komplett leer ausgehen, da das Kindergeld voll auf den Regelsatz angerechnet wird. Diese Anrechnung führt zu Einsparungen von rund 130 Millionen Euro im nächsten Jahr und rund 260 Millionen Euro ab dem übernächsten Jahr, und die vorgesehenen Hartz-IV-Erhöhungen für Kinder fallen wesentlich niedriger aus.

Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland müssen zügig umgesetzt werden. So ist es neben Erhöhungen der Sozialleistungen auch dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Viele Menschen verzweifeln an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht, beispielsweise den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket. Hier warten wir dringend auf Lösungsvorschläge der Bundesregierung die Abhilfe schaffen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich grundsätzlich für eine bessere monetäre und infrastrukturelle Förderung von Familien und Kindern ein. Im Koalitionsvertrag sieht die Bundesregierung sinnvolle erste Schritte für die Bekämpfung der Kinderarmut vor. So ist eine Reform des Kinderzuschlags sowie eine Erhöhung und Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vorgesehen. Beide Maßnahmen begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine Neuausrichtung der Förderung von Familien und Kindern insbesondere durch die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst und das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.10.2018

Für eine vollständige Gleichberechtigung von Mädchen und jungen Frauen fordert der Kinderschutzbund zum morgigen Internationalen Mädchentag gleiche Teilhabechancen für alle Kinder in allen Bereichen der Gesellschaft.

Immer noch sind Frauen mit rund 30 Prozent in den MINT-Fächern unterrepräsentiert. Nach wie vor trauen sich Mädchen und junge Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in naturwissenschaftlichen und mathematischen Themenbereichen deutlich weniger zu als gleichaltrige Jungen und Männer – obwohl Mädchen in der Schule deutlich besser abschneiden als Jungen.

„Das lässt sich in erster Linie auf gesellschaftliche Rollenerwartungen sowie soziale und kulturelle Faktoren zurückführen, die Mädchen und junge Frauen daran hindern, ihre individuellen Möglichkeiten frei zu entfalten“, sagt Cordula Lasner-Tietze, Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes anlässlich des UN-Mädchentags am 11. Oktober.

Daher setzt sich der Kinderschutzbund für die Umsetzung der UN-Konventionen über die Rechte des Kindes in Deutschland ein. „Eine diskriminierungsfreie Gesellschaft stärkt Mädchen und junge Frauen und trägt maßgeblich dazu bei, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen und die Gesellschaft aktiv mitgestalten“, so Lasner-Tietze weiter.

Der Kinderschutzbund bietet zahlreiche Angebote speziell für Mädchen an, die sie durch unterschiedliche pädagogische Ansätze ermutigen, ihre Rechte und Wünsche selbstverständlich einzufordern. In speziellen Mädchengruppen können Schülerinnen Fragen stellen, die sie sich in einem gemeinsamen Unterricht mit Jungen nicht zu stellen wagen. In Sportgruppen werden Mädchen trainiert, selbstbewusst aufzutreten und Grenzüberschreitungen frühzeitig abzuwehren. „Gleichzeitig ermöglichen diese Angebote Schülerinnen mit Fluchterfahrung, Rollenbilder ihrer unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten zu reflektieren und unterstützen sie dabei, ihren Weg zur gleichberechtigten Teilhabe in der Aufnahmegesellschaft zu finden“, so Lasner-Tietze.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Kinderschutzbund Bundesverband vom 10.10.2018

Frontalangriff auf Emanzipations- und Gleichstellungserfolge

Die AfD will die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wieder abschaffen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dieser wird heute im Bundestag in erster Lesung diskutiert. Dazu erklärt Stefanie Schmidt, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD ein Programm zur Entrechtung der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger starten. Das sollte auch den Letzten die Augen öffnen, die die AfD noch für eine „normale Partei“ halten. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist schon lange klar, dass gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt wahrlich nicht zur Leitkultur der AfD gehören. Ihre Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik ist ein Frontalangriff auf Emanzipations- und Gleichstellungserfolge. Dazu will sie mit einer vorgeschobenen und absolut dünnen verfassungsrechtlichen Begründung gleichgeschlechtlichen Paaren wieder die Ehe zu verbieten. Die AfD will spalten und ausgrenzen und sich nicht damit abfinden, dass für die große Mehrheit in diesem Land längst gilt: Nicht das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein, machen das Eheverständnis aus.

Die Eheöffnung wurde 2017 mit einer sehr großen Mehrheit und Stimmen aus allen damals im Parlament vertretenen Parteien verabschiedet. Inzwischen hat auch die CSU ihren Frieden mit der Entscheidung gemacht. Die beiden von der bayerischen Staatsregierung nach der Eheöffnung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten folgen der Argumentation des LSVD, dass die Ehe für alle im Einklang mit Artikel 6 des Grundgesetzes steht. Folglich war für das Ende der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch die Eheöffnung auch keine Grundgesetzänderung notwendig.

Hintergrund
AfD – eine unberechenbare Alternative

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 11.10.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Oktober 2018

Veranstalter:Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

DerDF und UN Women Nationales Komitee Deutschland laden am 17. Oktober zu einem gemeinsamen Herbstforum für NGOs nach Berlin.ImMittelpunkt des Treffens stehtdie 63. Sitzung derUN-Frauenrechtskommission (CSW63), die im März 2019 in New York stattfinden wird.Das Schwerpunktthema im kommenden Jahrlautet: „Soziale Sicherungssysteme, Zugang zu öffentlichen Dienst-leistungen und nachhaltiger Infrastruktur für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung von Frauen und Mädchen”.

Das Herbstforum von DF und UN Women NKD versteht sich als Austausch und Vorbereitung für NGOs auf die CSW63. Neulinge und erfahrene CSW-Teilnehmerinnen sind gleichermaßen herzlich willkommen.

Einladung und Programm des Herbstforums als PDF

Anmeldung zum Herbstforum

Termin:09.November 2018

Veranstalter: Freie Hansestadt Bremen Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN), Universität Bremen und Jacobs Foundation

Ort: Berlin

Was weiß die Forschung über Bedingungsfaktoren wirkungsvoller frühkindlicher Förderung und wie kann eine erfolgreiche Implementierung wissenschaftlicher Erkenntnisse gelingen? Diese Fachtagung fördert den Dialog zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis, für ein gemeinsames Engagement im Hinblick auf eine erfolgreiche Politik der frühen Kindheit.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Termin:12.November 2018

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Unmittelbar nach der Wahl Donald Trumps zum 45. Präsidenten der USA setzten sich im Januar 2017 Millionen von Menschen weltweit für soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Demokratie in Bewegung. Der Women’s March setzte ein Zeichen gegen zunehmende Frauenfeindlichkeit und Rassismus – und wurde mit 4 Millionen Teilnehmenden allein in den USA zur größten eintägigen Demonstration in der US-amerikanischen Geschichte. Aus diesem ersten Protest wurde in kurzer Zeit eine der größten sozialen Bewegung weltweit.

Am 12. November nehmen stellvertretend für alle Beteiligten Vertreter_innen des Women’s March den Menschenrechtspreis 2018 der Friedrich-Ebert-Stiftung entgegen. Damit ehrt die FES ihren Einsatz für eine starke, aktive und inklusive Zivilgesellschaft, intersektionale Bündnisse sowie eine gendergerechte Demokratie. Bis heute hat der Women’s March entscheidend zur Verankerung von Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen und politischen Diskurs beigetragen. Das wollen wir feiern und diese Ideen gemeinsam mit Vertreter_innen aus den USA und Deutschland weiterdenken. Die Laudatio wird Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey halten. Durch den Abend tanzt, singt und moderiert die Autorin und Entertainerin, Gayle Tufts.

Die Veranstaltung findet auf Deutsch und Englisch statt. Eine Simultanübersetzung wird durchweg angeboten.

Anmeldung und Programm finden Sie hier.

Termin:12./ 13. 12. 2018 und 18./ 19. Februar 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Alle Kinder nehmen Unterschiede zwischen sich selbst und anderen Menschen wahr und thematisieren diese in vielerlei Form. Das betrifft u.a. Fragen von Herkunft, Religion, geschlechtliche Identität und Behinderung. Wenn Kinder besondere Schwierigkeiten im respektvollen Umgang zeigen und wiederholt zu ausgrenzendem Verhalten und abwertender Sprache gegenüber anderen Kindern neigen, das kann mit problematischen Botschaften zu tun haben, die sie zum Thema Vielfalt von ihren Eltern erhalten. Fachkräfte treffen erfahrungsgemäß auch auf Eltern, die ihre Ressentiments offen zum Ausdruck bringen, zu Hause und auch in den Kitas. Einrichtungen der Frühpädagogik sehen sich hier vor zwei große Anforderungen gestellt: 1. Bei der „Kooperation auf Augenhöhe“ im Kontakt mit Eltern stellt sich die Frage, wie in solchen Situationen souverän, angemessen und professionell reagiert werden kann: Wie lässt sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit Eltern herstellen, ohne solch problematisches Verhalten zu verharmlosen? 2. Bei der Gestaltung pädagogischer Interaktionen mit den Kindern aus solchen Familien stellt sich die Frage, welche Integrations- und Bildungsangebote dem diskriminierenden Verhalten der Kinder entgegengehalten werden können: Welche Form der Thematisierung von Unterschiedlichkeit einerseits und Vielfaltserfahrungen andererseits kann in der pädagogischen Arbeit mit Kindern sinnvoll sein? Mit inhaltlichen Inputs, praktischen Handlungsmöglichkeiten und Methoden möchten wir einen fachlich angemessenen Umgang in der unmittelbaren Interaktion mit Eltern und in der Arbeit mit Kindern zur Diskussion stellen. Die dialogische Vergewisserung über gemeinsame Werte und pädagogische Ziele mit dem Team sind ebenfalls wichtiger Teil der Leitungs- und Beratungsaufgaben und sollen in der Fortbildung thematisiert werden. Die Unterstützung und Begleitung solcher Auseinandersetzungsprozesse ist eine zentrale Aufgabe der Leitungen und Fachberatungen, die sich ihrerseits „fit fühlen“ sollen im Umgang mit diesen Themen. Ausgehend von den Erfahrungen der Teilnehmenden werden konkrete Praxisbeispiele thematisiert. Der Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung© unterstützt Fachkräfte darin in ihren Einrichtungen Vielfalt, Gemeinsamkeiten und Unterschiede respektvoll im Alltag sichtbar zu machen und zu besprechen sowie bei allen Diskriminierungen aktiv einzugreifen.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der morgigen Debatte im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Familienentlastungsgesetz weist das ZFF mit Nachdruck auf dringende Reformen hin, um Kinder- und Familienarmut endlich zu beseitigen. Weitere Steuerentlastungen sind hier nicht der richtige Weg.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „In jedem 5. Kinderzimmer spielt die Armut mit. Das bedeutet für rund 3 Millionen Kinder in Deutschland, dass sie in beengten Wohnverhältnissen groß werden, ihnen Raum zum Spielen fehlt oder um ihre Hausaufgaben in Ruhe zu erledigen. Sie haben nicht das nötige Geld, um einen Nachmittag mit Freunden ins Kino zu gehen oder ihren Geburtstag zu feiern. Sie fühlen sich in der Schule ausgegrenzt und nicht ernst genommen.

Trotz dieser Erkenntnisse unternimmt die Bundesregierung nicht genügend, um Armut von Kindern und Jugendlichen zu beseitigen. Stattdessen wird ein „Familienentlastungsgesetz“ auf den Weg gebracht, das eine Förderung mit der Gießkanne darstellt und einer gerechten Familienförderung diametral entgegenläuft: Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge werden sehr gut verdienende Familien um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien mit weniger Einkommen. Demgegenüber ist das Kindergeld zwar eine bekannte Leistung, kommt jedoch bei vielen Familien gar nicht an, weil es mit anderen Leistungen wie dem Sozialgeld oder Unterhalt verrechnet wird. Familien im SGB II Bezug oder Alleinerziehende haben nichts von einer Erhöhung.

Dagegen lassen Maßnahmen auf sich warten und sind darüber hinaus im Koalitionsvertrag mit zu wenig Geld hinterlegt, die Familien und insbesondere Kinder und Jugendlichen in schwierigen Lagen helfen würden. Die angekündigte Reform des Kinderzuschlags liegt noch immer nicht vor und nach jetzigem Stand wird der Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets allenfalls ein „Reförmchen“ werden.

Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und neu zu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Die ZFF-Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)“ finden Sie em>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 10.10.2018

AKTUELLES

Jeder Mensch möchte in Würde leben, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und bei Bedarf die nötige Unterstützung erhalten. Doch für viele Menschen in Deutschland ist das nicht selbstverständlich, weil sie arm sind. Sechs Millionen Menschen beziehen Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“). Sie müssen große Barrieren überwinden, um ihr (Menschen-) Recht auf soziale Sicherheit durchzusetzen. Auch ihr Recht auf Wohnen steht praktisch in Frage, wenn sie keine bezahlbare Wohnung finden oder Teile der Grundsicherung für steigende Mietkosten einsetzen müssen.

Was steht armen Menschen menschenrechtlich zu? Welche konkreten Hürden hindern sie daran, zu ihrem Recht kommen? Wie können diese Barrieren überwunden werden und was muss geschehen, damit die Betroffenen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Publikation „Wie kommen die Armen zu ihrem Recht?

Zur Umsetzung sozialer Menschenrechte in der Grundsicherung“, die das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Nationale Armutskonferenz und Akteure der Arbeitslosenselbsthilfe am 11. Oktober gemeinsam veröffentlicht haben.

Dokumentation Wie kommen die Armen zu ihrem Recht_bf

Statement Eschen

Die Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus hat im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros
und Gleichstellungsstellen (BAG) eine Handreichung (PDF-Dokument)zu Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus erarbeitet.

Aus dem Vorwort:

„Liebe Kolleginnen,

die Handreichung „Antifeminismus als Demokratiegefährdung?! Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus“ soll Euch als „Grundlagenwerk“ nützlich sein und Euch dabei helfen, die Ziele und Vorgehensweisen von rechtspopulistischen Strömungen und Parteien kennenzulernen und einordnen zu können. Viele von Euch haben uns davon berichtet, dass sie in ihrer Funktion als Frauen- oder Gleichstellungs- beauftragte von Vertreter*innen rechtspopulistischer Parteien angegriffen und mit Anfragen konfrontiert werden. Häufig wird auch gefordert, Gleichstellung und Gleichstellungsbeauftragte abzuschaffen. (…)

Wer sind diese Akteur*innen, welches Gesellschaftsbild vertreten sie, welche Ziele verfolgen sie und welche Strategien wenden sie an, um Gleichstellung zwischen Mann und Frau zu bekämpfen? Die Amadeu Antonio Stiftung ist in unserem Auftrag diesen Fragen nachgegangen und hat Antworten formuliert.

Zentraler Teil sind Interviews mit insgesamt acht Kolleginnen aus ost- und westdeutschen Städten, Kreisen und Gemeinden, die über ihre oft erschreckenden Erfahrungen mit Rechtspopulisten in Stadtparlamenten, Land- oder Kreistagen berichtet haben. Ein Kapitel beschäftigt sich ausführlich mit Geschlechterbildern und Familien- und Geschlechterpolitik von Rechtspopulist*innen, ein weiteres mit Frauen in der rechten Szene. Auch Ideologien und Strategien werden beleuchtet, etwa in Parlamenten, Verwaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Dr. Regina Frey von der Geschäftsstelle Zweiter Gleichstellungsbericht stellt in ihrem Interview heraus, wie wichtig Daten und Fakten sind, um rechtspopulistische Behauptungen gegen Gleichstellung argumentativ zu bekämpfen. Mit dieser Handreichung möchten wir Euch außerdem Gegenstrategien an die Hand geben, die Euch dabei helfen können, im Alltag mit Antifeminismus und Rechtspopulismus umzugehen. Dazu gibt es einen ausführlichen Praxisteil. Die Handreichung finden Sie im öffentlichen Bereich unserer Website. Ein Serviceteil mit Literatur und Ansprechpartner*innen, sowie Berater*innen und Referent*innen schließt die Handreichung ab. Wir wünschen uns, dass Euch diese Handreichung im Alltag hilft und gegen die Angriffe von „Rechtsaußen“ stärkt."

Die Bundessprecherinnen

Tipps zum Umgang mit Rechtspopulismus | BAG kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter Deutschlands

Handreichung "Antifeminismus als Demokratiegefährdung.Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus" (PDF-Dokument)

Teilzeitarbeit ermöglicht eine bessere Balance zwischen Beruf und Privatleben. Allerdings sichert das geringere Einkommen nicht immer den Lebensunterhalt und eine ausreichende Altersvorsorge. Wie viele Menschen in Deutschland arbeiten Teilzeit und in welchen Branchen sind sie besonders häufig anzutreffen? Die wichtigsten Fakten hat das Statistische Bundesamt in seinem neuen STATISTIKBRIEF zusammengefasst.

Der Statistikbrief steht hier zum download bereit: https://www.destatis.de/Statistikbrief

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 14/2018

SCHWERPUNKT: Abschaffung 219a

„Kinder brauchen Freiräume" ist das Motto des diesjährigen Weltkindertags. Dazu erklärt die Vorsitzende der Kinderkommission, Bettina M. Wiesmann MdB:

„Kinder brauchen Freiräume, in der Tat! Dies ist ein Kern des Heranwachsens in unserer Zeit: Kinder müssen neben allen Anregungen und angeleiteten Erfahrungen auch in Ruhe und ungestört sein, immer wieder. Denn Kinder brauchen den Raum, die Freiheit zum selbstbestimmten Spiel, zu ungesteuertem Ausprobieren und Entdecken der Welt um sie herum. Zugleich brauchen sie freie Räume im wörtlichen Sinn: Freiflächen im Stadtviertel, Spielplätze, Gärten, Parks, Wiesen, Naturflächen und Wald. Und genauso brauchen sie freie Räume in Häusern, zum Beispiel in der Schule, die sie selbst gestalten und in denen kein Unterricht und kein Lernprogramm stattfindet, sondern wo Entspannung, Spiel und Gespräch dominieren."

„Freiräume für Kinder, das heißt auch, dass sie gefragt werden sollen, was sie möchten, und Mitverantwortung erhalten", so die Abgeordnete weiter. „Kinder sollen einbezogen werden in die Gestaltung des Lebens in ihrem unmittelbaren Umfeld. Nicht nur in der Familie, sondern auch und gerade im öffentlichen Raum, in Nachbarschaft, Schule und Verein. Die Politik hat dies erkannt. Seit der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sind viele kleine und größere Verbesserungen entwickelt und auch umgesetzt worden. Aber vieles ist noch zu tun: Im kommunalen Bereich ist deutlich mehr Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen möglich, und auch in der Schule gibt es – vom Klassensprecherparlament bis zu den „Pausen-Freunden", die auf dem Schulhof bei Bedarf helfen, trösten oder vermitteln – viele Ansätze für mehr Beteiligung und mehr Verantwortung. Als Kinderkommission des Bundestages unterstützen wir diese Bemühungen, indem wir gute Ansätze diskutieren und bekanntmachen sowie das Verständnis für mehr Beteiligung von Kindern an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt fördern."

Quelle: PressemitteilungDeutscher Bundestag vom 19.09.2018

Am 20. September 2018 ist Weltkindertag und die SPD-Bundestagsfraktion kümmert sich: Wir haben in den Koalitionsverhandlungen verbindliche Initiativen im Kampf gegen Kinderarmut, beim Schutz von Kindern vor Gewalt und für starke Kinderrechte im Grundgesetz vereinbart. Und die setzen wir jetzt konsequent um. Wichtig ist uns außerdem, dass Kinder und Jugendliche Freiräume dafür haben, sich auszuprobieren und einzumischen. Jedes Kind und jeder Jugendliche soll Chancen auf ein gutes Leben haben.

„Alle Kinder und Jugendliche in Deutschland haben Ideen und Wünsche. Die SPD-Bundestagsfraktion will ausreichend Gelegenheiten dafür schaffen, dass sie diese auch in die Politik einbringen können. Wir achten dabei besonders darauf, auch die Kinder mitzunehmen, die aus dem Ausland zu uns kommen oder deren Familien arm sind.

Heute wurde eine repräsentative Umfrage zum Weltkindertag 2018 im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks veröffentlicht. Danach ist der Weg hin zu einem umfassend kinderfreundlichen Deutschland noch weit.

Deshalb wollen wir keine weitere Zeit verlieren. Wir werden im Kampf gegen Kinderarmut die finanziellen Familienleistungen und Kitas ausbauen. Zudem entwickeln wir die Kinder- und Jugendhilfe weiter. Die Rechte und Bedürfnisse von Kindern müssen bei allen sie betreffenden staatlichen Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden. Diese zentrale Regelung aus der UN-Kinderrechtskonvention wollen wir ins Grundgesetz aufnehmen. Es geht um nicht weniger als den rechtlichen Rahmen dafür, dass jedes Kind es packt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2018

Anlässlich des morgigen Weltkindertages erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Annalena Baerbock, Mitglied im Ausschuss Frauen, Senioren, Familie und Jugend:

Kein Kino, kein spontanes Pizzaessen mit Freunden, kein Auszug aus dem Elternhaus zum Studium oder für die Ausbildung – das ist die Realität für viele Kinder, die mit Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II aufwachsen. Damit wird weit über zwei Millionen Kindern ihre Chance auf Teilhabe geraubt.

Die aktuelle repräsentative Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerks belegt, dass die Bekämpfung von Kinderarmut für einen Großteil der Befragten ein zentraler Baustein einer kinderfreundlichen Gesellschaft ist. Es ist höchste Zeit, Kinder in den Mittelpunkt zu stellen und Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.

Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung gegen Kinderarmut laufen ins Leere, denn Kindergelderhöhungen gehen an Kindern aus Hartz-IV-Familien einfach vorbei, da jeder zusätzliche Cent angerechnet wird. Notwendig ist eine Gesamtstrategie, um Kinder zu fördern und aus der Armut zu holen. Hierzu muss eine Kindergrundsicherung gehören, die sich an den realen Bedarfen von Kindern orientiert und den Anrechnungs-Wirrwarr der Familienleistungen beendet. Sie muss automatisch und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt werden. Egal, ob ihre Eltern auf Grundsicherung angewiesen sind oder nicht, der Mindestbedarf von Kindern muss immer gesichert sein.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.09.2018

Zum heutigen Weltkindertag erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wenn Kinder und Jugendliche unsere Zukunft sind, müssen wir in der Gegenwart die bestmöglichen Bedingungen für sie schaffen. Es reicht nicht, von Kinderrechten nur zu reden – Deutschland muss das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen.“ Eine längst überfällige Maßnahme sieht die AWO darin, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die AWO ist überzeugt, dass gesetzlich verbindliche Kinderrechte, das allgemeine Bewusstsein für die eigenständigen Rechte von Kindern und Jugendlichen von Politik, gesellschaftlichen Institutionen, Rechtspraxis und Verwaltung stärken und ihre Beteiligung im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse verbindlich machen. „Eine moderne, zukunftsgewandte und glaubwürdige Politik muss sich daran messen lassen, wie ernst sie die Anliegen und Bedürfnisse ihrer nachwachsenden Generation nimmt“, ist Stadler überzeugt.

In Deutschland, aber auch weltweit sollten alle Kinder im Wohlergehen aufwachsen können und gleichermaßen gute Chancen auf Bildung und eine erfüllte und selbstbestimmte Lebensführung haben – unabhängig von Herkunft, Ethnie, Familienform, sozialem Status und Bildungsstand der Eltern. „Es muss darum gehen, Kindern in der Gesellschaft eine deutliche Stimme zu geben und es ihnen zu ermöglichen, ihre Rechte zu verwirklichen. Notwendig sind wirksame Strategien zum Abbau von Armut und Bildungsbenachteiligung, aber auch der nachhaltige Umgang mit und eine gerechte Verteilung von Ressourcen“, ist Stadler überzeugt.

Aufgabe von Politik und Verbänden ist es, die tatsächlichen Bedarfe und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, aber auch ihrer Eltern und Familien in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen. Nur so kann es gelingen, Perspektiven und ein Aufwachsen im Wohlergehen für alle Kinder zu schaffen. „Eine lebenswerte kinder- und familienfreundliche Gesellschaft gestalten heißt: Kinder und Jugendliche fördern, schützen und beteiligen und ihre Interessen ernstnehmen“, erklärt Wolfgang Stadler abschließend.

Der Weltkindertag wird in über 145 Staaten der Welt begangen, um auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder und speziell auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen. Aber Visionen, Perspektiven und Ideen für eine kinderfreundlichere Gesellschaft in Deutschland und in der Welt sollten nicht nur heute am Internationalen Kindertag ganz oben auf der Agenda stehen. Die AWO steht für Partizipation, Selbstbestimmung und Wertschätzung junger Menschen in ihrer täglichen Arbeit.

Quelle: PressemitteilungAWO Bundesverbande.V.vom 20.09.2018

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt dem Bundestag und dem Bundesrat anlässlich des Weltkindertags am 20. September, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
"Kinder haben eigene Rechte. Sie müssen darin gestärkt werden, ihre Rechte kennenzulernen, sie einzufordern und sie gegenüber staatlichen Stellen und Gerichten durchzusetzen. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde die subjektiven Rechte von Kindern an prominenter Stelle sichtbar machen. Jetzt ist es Zeit, dieses Vorhaben umzusetzen", so Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts.

"Der Staat hat nicht nur die Verpflichtung, Kinder zu schützen, sondern auch zu fördern und zu beteiligen. Kinder anzuhören und sie in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen, ist ein zentrales Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention, welches sich auch im Grundgesetz wiederfinden sollte. Es ist Ausdruck der Achtung des Kindes als Träger von Menschenrechten", so Kittel weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland und von allen staatlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene schon jetzt anzuwenden. In der Verwaltungs- und Rechtspraxis bestehen zum Teil weitreichende Umsetzungsdefizite, die auch auf das fehlende Verständnis der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückzuführen sind.

Schon seit Jahren fordert der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Bundesregierung dazu auf, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die Regierungskoalition hat sich diesen Auftrag in den Koalitionsvertrag geschrieben und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines Formulierungsvorschlages beauftragt.

In den Verfassungen vieler anderer europäischer Staaten, aber auch in den meisten Landesverfassungen der Bundesländer sind Rechte von Kindern bereits festgeschrieben. Zentraler Maßstab für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sollte die UN-Kinderrechtskonvention sein. Mit der Europäischen Grundrechtecharta gibt es für diese Umsetzung bereits ein überzeugendes Vorbild.

Weitere Informationen:

"Kinderrechte ins Grundgesetz – Kinder als Träger von Menschenrechten stärken". Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (Position Nr. 7, November 2016).

Quelle: PressemitteilungDeutsches Institut für Menschenrechtevom 20.09.2018, gekürzt

Deutscher Familienverband fordert Umsteuern in der Wohnungspolitik

(Berlin). Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2018 fordert der Deutsche Familienverband (DFV) von der Politik, dass Familien mit Kindern nun endlich noch stärker in den Mittelpunkt der Wohnungspolitik gestellt werden. Die Auswirkungen von Wohnungsknappheit und überteuerten Mieten für Familien in Ballungsgebieten werden immer dramatischer.

„Die Wohnraumversorgung ist eine wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, insbesondere für Familien. Ob Kinder sich gut entwickeln und Familienleben gelingt, wird wesentlich vom Wohnen und Wohnumfeld bestimmt. Auch ob Menschen den Mut finden, sich für mehrere Kinder zu entscheiden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab“, betont Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh den hohen Stellenwert bezahlbaren und familiengerechten Wohnens.

„Vor allem in den Großstädten und Ballungsgebieten sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die Leidtragenden sind vor allem Familien mit mehreren Kindern: Sie werden durch die hohen Wohnkosten in schlechte Wohnlagen oder in beengte Wohnungen getrieben“, beschreibt Zeh die Situation in Deutschland. Bundesweit steht über 40 Prozent der Mehr-Kind-Familien nur eine Wohnfläche von bis zu 20 qm pro Kopf zur Verfügung. Insbesondere für Familien mit mehreren Kindern und größerem Raumbedarf reiche die Zahl geeigneter Mietwohnungen bei Weitem nicht aus. Um den Wohnbedürfnissen von Familien gerecht zu werden, fordert der Deutsche Familienverband, belegungsgebundene Wohnungen in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Zudem muss die soziale Wohnraumförderung in den Ländern sowie die Stadt- und Baulandentwicklung in den Kommunen den Bedürfnissen von Familien gerecht und das Wohngeld regelmäßig der realen Preisentwicklung angepasst werden.

In diesem Zusammenhang beklagt der DFV das Fehlen einer ausreichenden familienorientierten Unterstützung bei der Bildung von Wohneigentum. Seit der Streichung der Eigenheimzulage 2006 wurden auf Bundesebene der Bau und Erwerb von Wohnraum nicht mehr nennenswert familienspezifisch gefördert. Überhöhte Baulandkosten, eine familienblinde Grunderwerbsteuer und eine Kreditvergabe, die junge Familien benachteiligt, haben die Wohneigentumsbildung sogar noch weiter erschwert. „Dabei ist Wohneigentum gerade für Familien mit mehreren Kindern oft die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu wohnen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen“, stellt Klaus Zeh klar. Aus diesem Grund setzt sich der Deutsche Familienverband für die Wiedereinführung einer bundesweiten und unkompliziert handhabbaren Wohneigentumsförderung nach dem Vorbild der Eigenheimzulage sowie für eine Senkung der Grunderwerbssteuer für Familien ein. „Das kindgerechte und bezahlbare Wohnen für Mehr-Kind-Familien gehört dringend auf die Tagesordnung der Politik, damit endlich alle Kinder in einem Umfeld aufwachsen, in dem sich ihre Persönlichkeit entfaltet“, so Zeh.

Klicken Sie hier für weiterführende Informationen

Quelle: PressemitteilungDeutscher Familienverband e.V.vom 20.09.2018

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, dass die Bildungschancen von Kindern in Deutschland nach wie vor vom Portemonnaie der Eltern abhängen:

"Gut lernen kann man nur, wenn der Magen nicht knurrt und es nicht an Stiften und Heften mangelt. Die Erfahrungen zeigen aber, dass viele Kinder aus armen Familien beim Mittagessen in der Schule zuschauen müssen oder nur die Reste essen dürfen, weil ihre Eltern den Eigenanteil am Mittagessen nicht aufbringen können. Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepakets reichen bei weitem nicht aus, um alle erforderlichen Schulmaterialien zu erwerben und Kinder aus benachteiligten Familien zu unterstützen. So kommen Kinder am ersten Schultag ohne die notwendigen Schulmappen, Hefte und Stifte in den Unterricht.

Zusätzliche und förderliche Materialien oder Angebote sind überhaupt nicht drin.

Alle Kinder haben ein Recht auf gleiche Bildungschancen und einen guten Start ins Schuljahr. Wir können nicht nachvollziehen, warum die Maßnahmen für bessere Bildungschancen, die im Koalitionsvertrag stehen, nicht längst umgesetzt werden.

Es muss dringend politisch gehandelt werden, denn die Leidtragenden sind unsere Kinder."

Mehr Informationen zum Thema Kinderarmut finden Sie unter https://www.diakonie.de/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.09.2018

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des morgigen Weltkindertages zeigt einen deutlichen Handlungsauftrag für die Politik, mehr als bisher für eine kinderfreundliche Gesellschaft in Deutschland zu tun. Dabei wurden verschiedene Aspekte abgefragt: 85 Prozent der Befragten sehen es als sehr wichtig oder wichtig an, dass sich Politikerinnen und Politiker genügend um die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland kümmern. Dass sie dies tatsächlich machen, meinen nur 16 Prozent. Sehr große Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit gibt es auch bei der Unterstützung von Familien, beim Schutz von Kindern vor Gewalt, bei Fragen hinsichtlich selbstbestimmter Zeit sowie ausreichender Erholung und Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder. Außerdem sehen mehr als ein Drittel der Befragten Probleme bei der Umsetzung des Anspruchs, dass man sich in Deutschland gut um Kinder aus Flüchtlingsfamilien kümmert.

Gleichzeitig ist eine knappe Mehrheit der Befragten von 56 Prozent der Meinung, dass Deutschland alles in allem ein kinderfreundliches Land ist.

Das sind zwei Prozentpunkte weniger als noch vor drei Jahren. Nach dem Urteil von 39 Prozent der Befragten ist Deutschland dagegen kein kinderfreundliches Land.

"Die Ergebnisse der Umfrage zum Weltkindertag 2018 sind ein Armutszeugnis für unser Land. Die Diskrepanz zwischen den Ansprüchen der Menschen an eine kinderfreundliche Gesellschaft und deren Verwirklichung ist teilweise erschreckend. Das gilt insbesondere für die Bekämpfung der Kinderarmut und den Schutz von Kindern vor Gewalt. Wir schaffen es aber auch nicht, unseren Kindern genug selbstbestimmte Zeit und Erholung sowie ausreichend Spiel- und Freizeitmöglichkeiten zu ermöglichen. Die Zahlen sind ein klarer Auftrag für die Politik zu handeln, damit wir uns endlich auf den Weg zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft für alle Kinder machen, und es egal ist, woher ein Kind kommt oder ob seine Familie arm ist", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Für Kinderfreundlichkeit ist neben der Politik auch die soziale Gemeinschaft verantwortlich. Denn sie beginnt im Alltag, beim direkten und respektvollen Umgang mit Kindern. Dieser Respekt ist in unserer Gesellschaft leider an vielen Stellen nur unzureichend vorhanden. Schließung von Spielstraßen, Verwahrlosung von Kinderspielplätzen, Klagen gegen Kinderlärm oder Restaurants und Hotels, in denen Kinder keinen Zutritt haben, sind Anzeichen einer kinderentwöhnten und an manchen Stellen sogar kinderfeindlichen Gesellschaft", so Krüger weiter.

Weitere Ergebnisse der Umfrage können unter www.dkhw.de/umfrage-weltkindertag-2018 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.09.2018, gekürzt

Zum diesjährigen Weltkindertag am 20. September fordert der Kinderschutzbund (DKSB) die Politik auf, angesichts der erschreckenden Kinderarmut entschlossen gegen die nicht mehr tragbare finanzielle Belastung vieler Familien durch Schulkosten vorzugehen. Die Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket sind zu niedrig bemessen, willkürlich festgelegt und erreichen Millionen Kinder nicht, kritisiert der Verband.

„Bildung ist ein Kinderrecht, so steht es auch in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Doch das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung versagt vollständig, wenn es darum geht, allen Kindern den gleichen Zugang zu guter Schulbildung zu ermöglichen“, stellt Heinz Hilgers, der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, fest.

Laut einer aktuellen Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes profitieren weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. Diese sehen eine monatliche Förderung von zehn Euro pro Kind für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterreicht vor.

„Wenn man die verdeckte Kinderarmut mit berücksichtigt, erreichen die Leistungen nur etwa 10 Prozent der materiell berechtigten Kinder. Obwohl diese Kinder unterhalb ihres Existenzminimums leben, haben sie formell keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Sie fallen durch das Raster unseres Sozialstaates, nur weil ein Antrag fehlt“, kritisiert Heinz Hilgers. „Das ist für uns nicht weiter hinnehmbar. Die Bundesregierung muss angesichts von mehr als 4,4, Millionen Kindern in Armut, wie wir kürzlich errechnet haben, endlich handeln."

Zum diesjährigen Weltkindertag setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund landesweit mit Aktionen und Veranstaltungen für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine tatsächliche Lernmittelfreiheit in allen Bundesländern ein.

Das Recht auf Bildung und Teilhabe hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Regelsatzermittlung 2010 bekräftigt. Das Existenzminimum umfasse neben dem rein physischen Existenzminimum auch Bildungs- und Teilhabebedarfe. Diese müssten „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren bemessen werden“, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Der Betrag von 100 Euro wurde dagegen 2011 willkürlich festgelegt, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 2014 feststellt. Zudem ist der Schulbedarf in den vergangenen 10 Jahren nicht angehoben worden. Eine derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutierte Erhöhung von 100 auf 120 Euro im Jahr für den Schulbedarf lehnt der Kinderschutzbund als deutlich zu gering ab.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 20.09.2018

„Kinder brauchen Freiräume“, so lautet das Motto des diesjährigen Weltkindertags. Dahinter steht der Appell, Kindern und Jugendlichen endlich mehr Möglichkeiten zu Mitgestaltung und Beteiligung zu schaffen. Wie aber steht es um die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland? Fühlen sie sich ernst genommen? Werden sie bei der Gestaltung ihres Alltags beteiligt? Was stört sie? Was empfinden sie als ungerecht? Unter dem Motto „Check deine Rechte“ hat die National Coalition Deutschland sechs Monate lang Kinder und Jugendliche befragt, wie sie die Rechte nach der Kinderrechtskonvention umgesetzt finden.

„In den vergangenen Monaten haben wir mit Unterstützung unserer Mitglieder hunderte Anliegen von Kindern und Jugendlichen gesammelt“, sagt Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition Deutschland. „Die meisten Äußerungen haben wir zum Thema Bildung und Armut erhalten, dicht gefolgt von Anliegen rund um das Thema Umwelt, Freizeit und Beteiligung. ‚Viele beantragen schon gar keine Hilfen mehr, zum Beispiel bei Klassenfahrten, weil alles so kompliziert ist und man sich auch schämt. Und dann fragt der Lehrer auch noch vor der ganzen Klasse nach dem Formular!, schreibt ein Mädchen aus Hessen. Dieses Anliegen hat mich besonders bewegt“.

Die gesammelten Anliegen, in Form von Frage- und Ausrufezeichen, werden am 25. September 2018 von Kindern der Grundschule Coburg-Neuses der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, persönlich vorgestellt.

„Die Statements der Kinder und Jugendlichen belegen eindrucksvoll, dass ihre Perspektive unverzichtbar ist, um bewerten zu können, wie es um die Verwirklichung der Kinderrechte steht. Sie fließen ein in die nächste Berichterstattung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Deutschland wird sich an konkreten Taten zur Verwirklichung der Kinderrechte messen lassen müssen“, sagt Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition Deutschland. Die Ergebnisse von "Check deine Rechte" dienen der National Coalition Deutschland als Vorbereitung für einen eigenständigen Kinderrechtereport an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Hierzu wird Ende des Jahres ein eigenes Beteiligungsprojekt zum UN-Dialog an den Start gehen.

„Anlässlich des Weltkindertages fordern wir die Bundesregierung auf, die wiederholten Mahnungen des UN-Ausschusses ernst zu nehmen und die Kinderrechte endlich in das Grundgesetz aufzunehmen! Eine wichtige Auswirkung wäre zum Beispiel, dass Gerichte und Behörden die Kinder selbst anhören und ihr Wohl mit Vorrang berücksichtigen müssten. Das ist heute nicht immer verpflichtend und wird zudem in der Praxis häufig nicht umgesetzt“, so Pfütze und Maywald.

Zwischenergebnisse wurden fortlaufend auf der FB-Seite der National Coalition Deutschland veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC)vom 19.09.2018

SCHWERPUNKT II: Gute-Kita-Gesetz

Für mehr Qualität und weniger Gebühren

Heute hat das Bundeskabinett das Gute-KiTa-Gesetz* beschlossen. Der Bund beteiligt sich damit erstmals in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Der Bund bekennt sich zu dem Ziel, dauerhaft und verlässlich die frühkindliche Bildung in Deutschland zu unterstützen.

"Mehr Qualität und weniger Gebühren. Diesen Zielen sind wir heute einen großen Schritt näher gekommen. Gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote, qualifizierte Fachkräfte, weniger Hürden auch für Familien mit kleinem Einkommen. Das wollen wir mit dem Gute-KiTa-Gesetz erreichen und damit Familien in Deutschland spürbar stärker machen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und für mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder sorgen", so Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Das Gesetz soll zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Es sieht vor, dass jedes Bundesland individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt wird – je nach Ausgangslage und Bedarf. Dazu können die Länder Maßnahmen aus zehn Handlungsfeldern auswählen.

"Jedes Bundesland hat eine andere Kitalandschaft. Es gibt keine Einheitslösung, die überall funktioniert", erläuterte Ministerin Giffey. "Ein Land mag sich auf eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels konzentrieren, damit sich jede Erzieherin und jeder Erzieher mehr Zeit für die Kinder nehmen kann. Ein anderes Land setzt auf längere Öffnungszeiten, damit auch das Kind einer Pflegerin im Schichtdienst eine Chance auf frühkindliche Bildung hat. Ein drittes investiert darin, dass den Kitaleitungen mehr Zeit für ihre Leitungsaufgaben bleibt. Vor Ort entscheiden die Fachleute, welches Instrument die Kita-Qualität am wirkungsvollsten verbessert. Denn unsere Kinder haben die beste Betreuung verdient. Egal, in welchem Bundesland sie leben."

Teil des Gesetzes ist, dass eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge eingeführt und einkommensschwache Familien von den Kita-Gebühren befreit werden.

Ministerin Giffey: "Gute Kitas dürfen kein Privileg gut situierter Familien sein. Alle Kinder müssen eine gute Kita besuchen können. Empfänger von Sozialleistungen haben schon heute den Anspruch von den Kitagebühren befreit zu werden. Wer aber arbeitet und nur ein geringes Einkommen erzielt und deshalb Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, darf nicht andererseits mit hohen Kita-Gebühren belastet werden. Künftig werden überall in Deutschland alle Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger von den Gebühren befreit sein. Damit haben künftig 1,2 Millionen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen oder in der Grundsicherung Anspruch auf einen beitragsfreien Kita-Platz. Wir wollen für mehr Teilhabe an guter Kindertagesbetreuung sorgen, und Zugangshürden abbauen. Nicht auf Kosten der Qualität, sondern als Teil von Qualität für alle."

Damit das Geld auch ankommt

Die Verteilung der Mittel an die Länder erfolgt über Umsatzsteuerpunkte. Damit das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließt das BMFSFJ mit den 16 Bundesländern individuelle Verträge ab, aus denen hervorgeht, mit welchen Handlungskonzepten sie für das Ziel von mehr Qualität und weniger Gebühren eintreten wollen.

Gute Kita – aus Sicht der Kinder

Nach dem Bundeskabinett war Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute zu Gast in der FRÖBEL-Kita „mittendrin“ in Berlin-Mitte. Dort stellte sie das Gute-KiTa-Gesetz vor und sprach mit den Kindern darüber, was sie an ihrer Kita mögen – und was noch besser werden kann. Pädagogische Qualität steht in der Kita „mittendrin“ im Zentrum. Ein besonderer Schwerpunkt wird außerdem auf die sprachliche Bildung gelegt: Die Kita nimmt teil am Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist".

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

* Voller Titel des Gesetzes: "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung"

Quelle: PressemitteilungBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.09.2018

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gute-Kita-Gesetz beschlossen. Damit ist die Grundlage für gute Bildung und Betreuung von Anfang an gelegt. Damit jedes Kind die gleichen Startchancen bekommt – unabhängig vom Einkommen der Eltern und vom Wohnort.

„Noch nie hat eine Bundesregierung so viel Geld in die Betreuung der Kleinsten investiert: Bis 2022 stellt der Bund insgesamt 5,5 Milliarden Euro bereit. Damit die jeweiligen Länder dort investieren können, wo der Bedarf am größten ist, müssen sie zunächst ein Lagebild von der Qualität in der Kinderbetreuung erstellen, daraus den Handlungsbedarf ableiten und genaue Ziele formulieren.

Das Gute-Kita-Gesetz gibt ausdrücklich keine bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards vor. Vielmehr sollen die Länder das Geld dort investieren können, wo es am meisten hilft. Der Bund knüpft demnach an die Stärken einerseits und den Entwicklungsbedarf andererseits in den Ländern an und stellt ihnen einen Instrumentenkasten zur Verfügung: Beispielsweise bedarfsgerechter Betreuungsumfang und -zeit, guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, Fachkräftesicherung in der Kindertagesbetreuung, Stärkung von Leitungskräften, bessere sprachliche Bildung oder hochwertiges Mittagessen – wo auch immer die Länder besonderen Bedarf sehen, können sie für mehr Qualität sorgen. Für die Umsetzung der Ziele schließen Bund und Länder Verträge. Inwieweit die Länder ihre Ziele erreicht haben, wird jährlich in einem Monitoringbericht des Bundesfamilienministeriums transparent gemacht.

Und das Gute-Kita-Gesetz schafft einen ganz entscheidenden Qualitätssprung: Wenn Eltern Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen sie für ihre Kinder keine Kitagebühren mehr zahlen. Damit haben 1,2 Millionen Kinder einen Anspruch auf einen beitragsfreien Kita-Platz. Darüber hinaus werden die unteren Einkommen entlastet, indem sozial gestaffelte Elternbeiträge bundesweit eingeführt werden. Das ermöglicht Eltern mehr finanziellen Spielraum und ihren Kindern gleiche Startchancen von Anfang an.

So macht man Kitas stark: Mehr Qualität dort, wo sie vonnöten ist. Gebührenfreiheit, damit alle Kinder eine gute Kita besuchen können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2018

Zum Kabinettsbeschluss zum Gute-Kita-Gesetz erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Matthias Seestern-Pauly:

„Das Gute-Kita-Gesetz wird seinem Anspruch einer besseren Betreuungsqualität bei weniger Beiträgen bei Weitem nicht gerecht. Schon jetzt zeigt sich, dass die Länder die zur Verfügung gestellten Mittel zum Großteil in die Beitragsfreiheit investieren werden, anstatt echte Verbesserungen in der Betreuungsqualität zu erreichen. Für diese bliebe dann nur ein Bruchteil übrig. So gefährdet das Gesetz die frühkindliche Bildung, statt sie zu verbessern. Hier verpasst die Große Koalition ein weiteres Mal die Chance, die Weichen für weltbeste Bildung zu stellen.

Das Ziel der FDP-Fraktion ist eine hohe Betreuungsqualität für alle Kinder, unabhängig von der sozialen Herkunft. Darauf müsste das Gute-Kita-Gesetz den Schwerpunkt setzen. Das bedeutet: Zuerst sollte die Qualität mit ausreichenden Mitteln für gut ausgebildetes Fachpersonal, einen guten Betreuungsschlüssel und Sprachförderung gesichert werden.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 19.09.2018

Anlässlich des „Gute-Kita-Gesetzes“, das morgen im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, bedauern die in der Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen zusammengeschlossenen Verbände, dass die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf ihre Ziele verfehlt.

„Mit gutem Vorsatz hat sich die Familienministerin einmal auf den Weg gemacht, die Angebote der Kindertagesbetreuung in ganz Deutschland zu verbessern. Das ist auch dringend nötig, damit die Kindertagesbetreuung den an sie gestellten Anforderungen an die frühkindliche Bildung wirklich gerecht werden kann. Der vorliegende Entwurf eines „Gute-Kita-Gesetzes“ zeigt aber, dass die Bundesregierung kein klares Ziel vor Augen hat“, so der Vorsitzende der AGF, Stefan Becker.

Die Familienorganisationen vermissen in dem Entwurf gleich mehrere Elemente, die in den letzten Monaten in der Diskussion gewesen seien. So sei es gerade angesichts der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den Bundesländern erforderlich, verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards als gemeinsames Ziel einzuführen. Eine Forderung, die von 34 Organisationen, Verbänden, Kitaträgern und Gewerkschaften gemeinsam getragen wird. Mit dem Vorschlag der Regierung bliebe jedoch völlig unklar, ob die bisherigen Regelungen auch wirklich dazu führen können, dass sich die zum Teil erheblichen Unterschiede verringern.

Nötig seien dafür bessere Steuerungsmöglichkeiten des Bundes und höhere finanzielle Mittel. Mehrere Studien und auch die eigenen Arbeitsergebnisse, die Bund und Länder im letzten Jahr gemeinsam erzielt haben, zeigen einen deutlich höheren finanziellen Gesamtbedarf. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung geht von 6,7 Mrd. Euro/jährlich zusätzlich zu den geplanten Bundesmitteln für Bund, Länder und Kommunen aus. Zudem bestimmt der Gesetzentwurf ein Auslaufen der Förderung im Jahr 2022. „Dies sei geradezu eine Einladung an die Bundesländer, in die übliche „Projektitis“ zu verfallen, ohne dass eine dauerhafte Anhebung der Qualität erreicht wird. Wirklich gute Kitaangebote zu schaffen und zu erhalten ist jedoch eine Daueraufgabe und keine, die Ende 2022 erledigt ist“ betont Stefan Becker. Es sei aus Sicht der Verbände geradezu zwingend notwendig, dass sich der Bund dauerhaft mit mindestens fünf Mrd. Euro jährlich beteiligt.

In diesem Zusammenhang positionieren sich die Familienverbände auch klar für eine Priorität der Verbesserung der Kitaqualität vor der generellen Abschaffung von Kitabeiträgen. Da kein Kind vom Besuch einer Kita aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden darf, begrüßen die Familienorganisationen jedoch die geplante Verbesserung der sozialen Staffelung der Elternbeiträge.

Letztlich sei es noch sehr kritisch, dass die Finanzierung über eine Veränderung des Länderfinanzausgleichs erfolgen soll. Auf diesem Wege nehme sich der Bund jede Möglichkeit, steuernd tätig zu werden – daran würden auch die individuellen Zielvereinbarungen mit den Bundesländern nichts ändern. Zumal das Gesetz gar nicht in Kraft treten könne, solange nicht alle Bundesländer eine solche Zielvereinbarung unterschrieben hätten.

„Insgesamt“, so Stefan Becker abschließend, „ist die Zielrichtung des Gesetzes richtig, aber es reicht nicht aus, den Bundesländern einen Topf mit zu wenig Geld und einen sogenannten „Instrumentenkoffer“ hin zu stellen, ohne auch nur annäherungsweise lenken zu können, was mit den Mitteln letztendlich passiert.“

Quelle: PressemitteilungArbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.vom 18.09.2018

Das Bundeskabinett hat heute das sogenannte Gute-Kita-Gesetz verabschiedet. „Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass es um die frühkindliche Betreuung in Deutschland nicht zum Besten steht. Von daher ist jedes Gesetz, dass auf Verbesserungen abzielt, zu begrüßen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, fügt aber hinzu: „Leider wird es diesem Gesetz nicht gelingen, die frühkindliche Bildung flächendeckend zu verbessern.“ Nach Meinung der AWO müssten dafür in Sachen Finanzierung mindestens die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz umgesetzt werden. Im aktuellen Gesetzentwurf gibt der Bund seine finanziellen Zusagen nur bis zum Jahr 2022. „Der Bund muss in die Pflicht und dauerhaft Gelder in die gesellschaftlich so wichtige Aufgabe der Kinderbetreuung investieren“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

Aus Sicht der AWO erschwert der immer stärker werdende Fachkräftemangel die Situation zusätzlich. „Alle Gesetze nützen wenig, wenn der Erzieherberuf für junge Frauen und Männer nicht deutlich attraktiver wird“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Gerade im Bereich der Kleinkinderbetreuung klaffen gesellschaftlicher Anspruch und tatsächliche Rahmenbedingungen vielerorts weit auseinander. Die Anforderungen an die Fachkräfte sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. „Eine gute Kinderbetreuung ist ohne Kita-Fachpersonal nicht möglich, hier muss dringend gehandelt werden“, betont Wolfgang Stadler.

Quelle: PressemitteilungAWO Bundesverband e. V.vom 19.09.2018

DFV erneuert Forderung nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards für Kindertagesstätten

(Berlin). In dieser Woche soll im Bundeskabinett der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz) diskutiert werden. Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt das Bestreben der Bundesregierung, sich stärker für eine Qualitätsverbesserung in der Kindertagesbetreuung einzusetzen.

Zugleich benennt DFV-Präsident Dr. Klaus Zeh einige erhebliche Mängel des vorliegenden Gesetzentwurfs: „Kindererziehung liegt in erster Linie in der Zuständigkeit der Eltern und nicht in der des Staates. Im vorgelegten Entwurf finden die Erstverantwortung von Eltern für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder und die Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung keine Berücksichtigung.“ Der Verband bemängelt außerdem, dass der Gesetzentwurf keine verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kindertagesstätten beinhaltet. Zudem reicht die Summe, die die Bundesregierung für die Kinderbetreuung auszugeben bereit ist, nicht annähernd aus, um eine bessere Qualität von Bildung und Erziehung zu schaffen.

„Grundsätzlich darf nicht, wie bisher, vom Wohnort abhängen, ob ein Kind gut oder schlecht betreut wird“, fordert Zeh unter Hinweis auf bestehende Unterschiede in der Betreuungsqualität zwischen einzelnen Kommunen und Bundesländern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung lässt jedoch bundesweit einheitliche verbindliche Qualitätsstandards vermissen. „Wir erwarten in diesem Zusammenhang Nachbesserungen im Betreuungsschlüssel. Für Kinder von ein bis drei Jahren muss ein Fachkraft-Kind-Verhältnis von 1:4 verbindlich werden, für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt von mindestens 1:9“, so Zeh. Als zentrales vorschulisches Angebot muss der Kindergarten bundeseinheitlich kostenfrei sein. „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verankerung der Gebührenfreiheit bzw. -entlastung für Kindertagesstätten ist aber keine Maßnahme zur Verbesserung der Betreuungsqualität, wie den Familien suggeriert werden soll.“

Für besonders problematisch hält es der Deutsche Familienverband, dass der Gesetzentwurf keine Unterstützung für Eltern vorsieht, die während der Elternzeit ihre unter dreijährigen Kinder selbst betreuen möchten. „Eltern sind laut Grundgesetz erstverantwortlich für die Erziehung ihrer Kinder. Sie wissen am besten, welche Betreuungsform ihrem Kind am besten entspricht“, sagt Zeh: „Eine echte Wahlfreiheit ist innerhalb der ersten drei Lebensjahre eines Kindes nicht gegeben, so lange die staatliche Förderung ausschließlich in Betreuungseinrichtungen fließt.“ Der DFV fordert deshalb ein Betreuungsbudget in Höhe von mindestens 700 Euro monatlich, welches direkt an die Familien ausgereicht wird. Nur die Hinwendung von der objekt- zu einer subjektgeförderten Unterstützung der Kinderbetreuung im Rahmen der dreijährigen gesetzlichen Elternzeit macht Eltern frei in ihrer Entscheidung, ob sie ihre Kleinkinder allein betreuen, in die Obhut einer Tagesmutter oder in die Kindertagesstätte geben oder eine Kombination aus diesen Möglichkeiten wählen.

Weitere Informationen: Stellungnahme des DFV zum KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 19.09.2018

Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) im Namen des Leibniz-Forschungsverbunds Bildungspotenziale

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Leibniz-Forschungsverbund Bildungspotenziale, darunter das DIW Berlin und das IPN in Kiel, legen Positionspapier zur frühen Bildung vor – Vorschläge zur Qualitätsverbesserung von Kitas und Grundschulen und zur gezielten Förderung von Kindern

Eine höhere Kita-Qualität mit bundesweit einheitlichen Regelungen, weniger regionale Unterschiede bei den Kita-Gebühren, mehr Nachqualifizierung bei Quereinsteigerinnen und -einsteigern unter den Lehrkräften und eine breitere Förderung für Kinder mit Flucht- und Migrationshintergrund: Diese und weitere Empfehlungen geben Bildungsforscherinnen und -forscher des Forschungsverbunds „Bildungspotenziale“ der Leibniz-Gemeinschaft in einem umfangreichen Positionspapier für den Bereich der frühen Bildung, das vielfältige Maßnahmen vorsieht.

Das Positionspapier, das 22 Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Angebote in der frühen Bildung umfasst, zielt vor allem auf eine bessere Qualität der Betreuung und der Wissens- und Kompetenzvermittlung – wohlwissend, dass auch die Quantität im Moment in vielen Regionen in Deutschland ein Problem ist. Zehn der vorgestellten Maßnahmen betreffen den Bereich der Kindertageseinrichtungen und gehen dabei weit über das geplante „Gute-Kita-Gesetz“ hinaus, auf das sich die Bundesregierung vergangene Woche geeinigt hat. Auch der Grundschulbereich und die Familie als zentrale Akteure der frühen Bildung finden im Positionspapier des Forschungsverbunds Beachtung.

„Frühe Bildung ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern und deren Kompetenzen, für die mittelfristigen Bildungswege in der Schule und auch langfristig für das Erwerbsleben und damit sogar für die Altersversorgung – kurz gesagt also für das ganze Leben“, so C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Leider gibt es in Deutschland sowohl mit Blick auf die Quantität als auch auf die Qualität derzeit einen Flickenteppich, wodurch viele Potenziale verschenkt werden. Das von der Bundesregierung geplante Gute-Kita-Gesetz ist ein seit langem überfälliger Start, um dem entgegenzuwirken. Es reicht aber noch nicht aus.“

Olaf Köller, wissenschaftlicher Leiter des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN), ergänzt: „Gute frühkindliche Bildungsangebote stehen und fallen mit einer hohen Qualität der Einrichtungen und vor allem des Personals. Hier kommt es zum einen darauf an, frühpädagogische Berufe aufzuwerten, Erzieherinnen und Erzieher höher zu qualifizieren und besser zu entlohnen. Zum anderen sollten aber auch bundesweite Qualitätsregelungen definiert werden.“

So fordern die Forscherinnen und Forscher, die Bildungspläne im Kita-Bereich zumindest länderübergreifenden Mindestvorgaben zu unterstellen, außerdem sollte es einheitliche Instrumente zur Qualitätsmindestsicherung geben. Auch eine einheitliche Gebührenordnung und eine Verständigung darüber, was die notwendigen Qualifikationen und Kompetenzen der frühpädagogischen Fachkräfte sein sollten, wären wünschenswert.

Engere Kooperation zwischen Kitas und Grundschulen wäre hilfreich

Nach Ansicht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dürften die Anstrengungen in der frühen Bildung aber nicht nach der Kita Halt machen. Auch im Grundschulbereich gebe es einiges zu tun, insbesondere bei der Ganztagsbetreuung, für die die Große Koalition noch in dieser Wahlperiode einen Rechtsanspruch einführen möchte. Auch hier komme es neben der Quantität maßgeblich auf die Qualität der Betreuung an, heißt es im Positionspapier. Zudem müsse die aktuelle Praxis, aufgrund des akuten Mangels an qualifizierten Lehrerkräften in Grundschulen Quer- und Seiteneinstiege zu ermöglichen, von intensiven Nachqualifikationen begleitet werden.

Nicht zuletzt sollten Kitas und Grundschulen enger miteinander kooperieren, um den Übergang für die Kinder besser zu gestalten, etwa mit Blick auf eine übergreifende Förderung sprachlicher Kompetenzen. Das gelte insbesondere auch für Kinder mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Diesen müsse zudem ein breiteres Förderangebot gemacht werden, das über das Erlernen der deutschen Sprache hinausgehe.

Im Leibniz-Forschungsverbund Bildungspotenziale haben sich mehr als 20 Institute der Leibniz-Gemeinschaft sowie weitere Bildungsforschungseinrichtungen zusammengeschlossen, um ihr multidisziplinäres Fachwissen zu vernetzen und auszubauen. Der Verbund will Potenziale von und für Bildung identifizieren sowie zu ihrer besseren Nutzung beitragen. Die Koordinationsstelle des Forschungsverbundes ist am Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) angesiedelt (leibniz-bildungspotenziale@dipf.de).

Positionspapier zur frühen Bildung

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 25.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das angestrebte stärkere finanzielle Engagement des Bundes zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland, kritisiert das heute im Bundeskabinett beschlossene "Gute-Kita-Gesetz" aber als nicht zielführend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird das von Bundesfamilienministerin Giffey auf den Weg gebrachte Gesetz nicht den Erfordernissen gerecht, die Qualität in der Kindertagesbetreuung entscheidend weiterzuentwickeln und die Bedingungen in den Bundesländern anzugleichen. "Die nicht auf Dauer angelegte Unterstützung der Bundesländer durch den Bund birgt die Gefahr, dass die Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in den Ländern nicht langfristig und nachhaltig angelegt werden. Kritisch sieht das Deutsche Kinderhilfswerk insgesamt vor allem die fehlende Verbindlichkeit des Qualitätsausbaus in den Ländern, beispielsweise in Form von klar definierten Zielvereinbarungen mit dem Bund, an denen sich die Bundesländer orientieren müssen. In Kombination mit der unzureichenden Gesamtfinanzierung besteht die konkrete Gefahr, dass die angestrebte bundesweite Angleichung von Lebens- und Bildungsverhältnissen nicht erreicht werden kann", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Das Deutsche Kinderhilfswerk hätte sich aus kinderrechtlicher Sicht zudem gewünscht, dass die Umsetzung der Kinderrechte und die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als eigenständige Qualitätsfaktoren für frühkindliche Tagesbetreuung stärker in den Mittelpunkt rücken. Denn damit könnten die Potentiale der Kinder noch besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut", so Krüger weiter.

Grundsätzlich wäre es im Sinne einer effektiven Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wünschenswert, die bereits von zahlreichen Verbänden lange geforderte Einführung verbindlicher, bundesweit einheitlicher und wissenschaftlich fundierter Mindeststandards in der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung gesetzlich abzusichern, um überall in Deutschland eine entsprechende Betreuungssituation zu gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.09.2018

SCHWERPUNKT III: Berufstätige Eltern

Heute wird der Gesetzesentwurf zur Brückenteilzeit im Bundestag beraten. Die SPD löst damit eines ihrer zentralen Versprechen aus dem Bundestagswahlkampf ein. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Wir brauchen eine moderne Arbeitswelt mit mehr Vereinbarkeit von Beruf, Familie und persönlicher Entwicklung.

„Ab 2019 erhalten Beschäftigte, die in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig sind, ein Recht darauf, ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zu reduzieren – mit der Sicherheit, anschließend wieder in ihre ursprüngliche Arbeitszeit zurückkehren zu können. Dank der Brückenteilzeit brauchen sie dafür keine Begründung anzugeben: Wer eine Zeitlang kürzer treten will, sich den Kindern, der Weiterbildung oder dem Ehrenamt widmen möchte, kann das künftig in einem vorher mit dem Arbeitgeber vereinbarten Rahmen tun.

Das bedeutet mehr Zeitsouveränität und mehr Entwicklungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wer neben der Arbeit auch persönliche Ziele verfolgen kann, lebt gesünder und motivierter. Davon profitieren auch die Arbeitgeber. Mit der Brückenteilzeit reagieren wir auf die zunehmenden Anforderungen und Wünsche nach mehr Flexibilisierung bei gleichzeitiger Planbarkeit im Arbeitsleben.

Außerdem verbessern wir durch das Rückkehrrecht die finanzielle Situation der Beschäftigten, auch derjenigen, die derzeit in der Teilzeitfalle stecken. Die meisten davon sind Frauen, die nicht nur weniger, sondern oftmals viel zu wenig verdienen, um sich im Alter eine auskömmliche Rente leisten zu können. Der heute beratene Gesetzesentwurf trägt so auch zur Gleichstellung von Männern und Frauen bei.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.09.2018

„Wegen der Blockadehaltung insbesondere der CDU/CSU ist es für berufstätige Mütter nach wie vor praktisch unmöglich, der Teilzeitfalle zu entfliehen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Teilzeitbeschäftigung. Ferschl weiter:

„Auch mit der geplanten Brückenteilzeit von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bleiben fast drei Viertel aller betroffenen Mütter in der Teilzeitfalle kleben. Anstatt ein Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit für alle Beschäftigten umzusetzen, kuscht die Große Koalition vor den Arbeitgebern und verhindert damit selbstbestimmte Arbeitszeiten und Lebensentwürfe für Frauen.

DIE LINKE fordert statt Arbeitszeitausweitungen für alle und Miniverbesserungen für wenige ausgewählte Beschäftigte einen Rechtsanspruch für alle, um ihnen die Rückkehr in Vollzeit zu ermöglichen. Dazu fordern wir eine Reduzierung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden in der Woche. Zudem brauchen die Beschäftigten mehr Mitbestimmungsrechte, damit sie mehr Einfluss auf die eigene Arbeitszeitgestaltung haben. Nur so wird aus fremdbestimmter Zeitflexibilität eine selbstbestimmte Zeitsouveränität.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestagvom 14.09.2018

Anlässlich des Tages der berufstätigen Eltern am 16. September möchte die AWO allen Müttern und Vätern ihre Anerkennung und ihren Dank aussprechen. In diesem Sinne erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Tagtäglich werden in Familien vielfältige Leistungen erbracht, die für den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft grundlegend sind. Besonders gefordert sind Eltern, die jeden Tag ihre Familie mit einer Berufstätigkeit zu vereinbaren zu versuchen. Für alleinerziehende Berufstätige ist die Situation am schwierigsten. Sie verdienen nicht nur unseren Respekt, sondern benötigen gezielte Unterstützung.“

Ein Blick auf den Arbeitsumfang von Müttern zeigt, dass Alleinerziehende im Durchschnitt fünf Stunden pro Woche mehr arbeiten, als Mütter in Paarhaushalten. Trotzdem sind Familien Alleinerziehender – und das sind zu fast 90 Prozent die Mütter – von Armut besonders häufig und nachhaltig betroffen. „Was Alleinerziehende neben ihrer Erwerbstätigkeit alltäglich an Herausforderungen bewältigen, um auch für ihre Kinder da zu sein und deren Bedürfnisse berücksichtigen zu können, bedarf nicht nur unserer Anerkennung, sondern benötigt gezielte Unterstützung von Seiten der Politik“, betont Stadler. Die AWO fordert daher, die Situation der Alleinerziehenden deutlich stärker als bisher zu berücksichtigen und wirksame Maßnahmen z.B. im Steuerrecht und Sozialrecht zu ergreifen. Daneben braucht es Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die sich an den Lebensrealitäten der Familien und Bedürfnissen und Rechten der Kinder orientieren und nicht am Arbeitsmarkt. Nicht zuletzt fordert die AWO eine Kindergrundsicherung, die auch den Kindern Alleinerziehender ein gutes Aufwachsen und faire Bildungs- und Teilhabechancen sichert.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 14.09.2018

Im Jahr 2017 waren 69 % der erwerbstätigen Mütter und 6 % der erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern in Deutschland in Teilzeit tätig. Die Familienform der Elternteile spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der berufstätigen Eltern am 16. September weiter mitteilt, lag der Anteil bei alleinerziehenden Müttern bei 58 %. In einer Partnerschaft lebende Mütter waren wesentlich häufiger teilzeitbeschäftigt, nämlich zu 71 %. Im Vergleich dazu waren alleinerziehende Väter zu 12 % in Teilzeit tätig, in einer Partnerschaft lebende Väter zu 6 %.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 14.09.2018

SCHWERPUNKT IV: Wohnungspolitik

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist das Baukindergeld ein Baustein für mehr bezahlbaren Wohnraum. Unsere Wohnraumoffensive ist ein Maßnahmenbündel für mehr Wohnungsbau und mehr Mietschutz. Unsere Ansage: Trendwende im Wohnungsbau jetzt.

„Mit der SPD wurde das Baukindergeld ermöglicht. Es ist ein wesentlicher Baustein, um gerade Menschen mit Kindern die Eigentumsbildung zu ermöglichen. Die eigene Wohnung schafft soziale Sicherheit und schützt vor Mieterhöhungen und Altersarmut. Das ist ein Bestandteil unserer Wohnraumoffensive für mehr bezahlbaren Wohnraum. Wir brauchen ein Maßnahmenbündel für mehr Wohnungsbau und mehr Mietschutz. Insbesondere in den Städten droht, dass steigende Mieten und explodierende Bodenpreise die Stadtmauern der Neuzeit werden. Unsere Antwort lautet: Trendwende jetzt. Wohnungen sind keine Geldanlage für Gewinne von Konzernen. Wohnungen sind ein Zuhause für Menschen und keine Ware wie jede andere. Mieterinnen und Mieter zählen zuerst, lautet die Devise.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.09.2018

Die Bundesregierung bekräftigt ihr Festhalten an der Mietpreisbremse. In der Antwort (19/4492) auf eine Kleine Anfrage (19/4174) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt sie Vorschläge aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium zur Wohnungspolitik ab. "Insbesondere die Empfehlungen, die sogenannte ,Mietpreisbremse‘ ersatzlos zu streichen und den sozialen Wohnungsbau zurückzufahren, werden von der Bundesregierung nicht geteilt." Ungeachtet dessen sei das Gutachten wertvoll: Es sei gerade Sinn und Zweck einer unabhängigen wissenschaftlichen Beratung, dass auch solche Vorschläge gemacht werden, die nicht der aktuellen Politik der Bundesregierung entsprechen. Dem Wissenschaftlichen Beirat gehören den Angaben zufolge derzeit 38 Mitglieder an. Die Gutachten würden grundsätzlich nicht zwischen den Ressorts abgestimmt, erklärt die Bundesregierung weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.717 vom 01.10.2018

Mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau, und zwar sofort – das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/4549). Der Trend des schrumpfenden Sozialwohnungsbestands müsse gestoppt werden, schreiben die Abgeordneten. Es gehe darum, Menschen zu entlasten und den sozialen Zusammenhalt wieder zu stärken. Die Bundesregierung wird neben dem Aufstocken der Mittel aufgefordert, eine neue Wohnungsgemeinnütigkeit auf den Weg zu bringen und die Mietpreisbremse anzuziehen. Weiter reichende Punkte beziehen sich auf die Modernisierung und den Umbau von Gebäuden, bessere Bedingungen für Genossenschaften und Anreize für Neubau. Auch Instrumente für attraktiven Wohnraum auf dem Land kommen zur Sprache.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.712 vom 27.09.2018

Der Bauausschuss will sich in einem Fachgespräch mit Möglichkeiten einer Neuausrichtung des sozialen Wohnungsbaus informieren. Die Abgeordneten beschlossen bei ihrer Sitzung am Mittwoch, für den Vormittag des 10. Oktober 2018 Experten zum Thema "Situation und Perspektiven des sozialen Wohnungsbaus in Deutschland" einzuladen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.704 vom 26.09.2018

Nach aktuellem Stand wurde die Mietpreisbremse bisher in insgesamt 313 Kommunen eingeführt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4367) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3945) zum Thema Bilanz von drei Jahren Mietpreisbremse. Darin heißt es, die Regelungen der Mietpreisbremse gälten unabhängig davon, ob in dem von der Landesregierung als angespanntem Wohnungsmarkt bestimmten Gebiet ein qualifizierter Mietspiegel besteht oder nicht. Neuer Wohnraum, der zu einer Entspannung der Wohnungsmärkte führen könnte, werde durch die Mietpreisbremse nicht geschaffen. Sie diene dem sozialpolitischen Ziel, den Mietanstieg in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen, während Maßnahmen zur Schaffung weiteren Wohnraums noch keine ausreichende Wirkung entfalten können. Neben der Weiterentwicklung des mietrechtlichen Rahmens plane die Bundesregierung ein breites Maßnahmenpaket insbesondere mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für Wohnungsneubau weiter zu verbessern. Weiter schreibt die Bundesregierung, grundsätzlich flössen Neuvertragsmieten und damit auch die Mieten der vermieteten Neubauten der letzten vier Jahre in die Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete ein. Es komme aber immer auf den Einzelfall an. Eine Bitte der Bundesländer nach einer Verlängerung der Mietpreisbremse liege bislang nicht vor.

Zur Frage nach der Wirksamkeit der Mietpreisbremse, heißt es, der Bundesregierung lägen bislang zwei von ihr in Auftrag gegebene Studien vor. Sie sei bestrebt, die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Mietpreisbremse bis Ende des Jahres 2018 zu evaluieren, umzusetzen. Ein entsprechender Auftrag sei an das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung vergeben worden. Vorerst gelte es die Ergebnisse dieser Evaluation abzuwarten. Der Antwort sind unter anderem Tabellen über die Entwicklung der Angebotsmieten aus Erst- und Wiedervermietungen, zur Entwicklung der Neubautätigkeit von Wohnungen sowie zur Entwicklung der Wohnungsmieten von Neubauwohnungen beigefügt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.687 vom 24.09.2018

Um ein wohnungspolitisches Gutachten des wissenschaftlichen Beirats im Bundeswirtschaftsministerium geht es in einer Kleinen Anfrage (19/4174) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten erkundigen sich nach einer Bewertung der Ergebnisse. Vor allem interessieren sie sich für Interpretationen zu den Wohngeld-Aussagen und für Planungen zur künftigen Ausgestaltung der Fördermaßnahme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.662 vom 13.09.2018

Wohngeld, finanzielle Förderung von Sozialwohnungen und die Mietpreisbremse

– das sind die drei zentralen Instrumente, mit denen der deutsche Staat versucht, Wohnen auch für Menschen mit geringeren Einkommen bezahlbar zu machen. Derzeit erreicht keines die gesetzten Ziele vollständig, allerdings aus ganz unterschiedlichen Gründen, ergibt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie*. So ist die Förderung von Sozialwohnungen grundsätzlich wirksam, um eine bezahlbare Wohnraumversorgung zu erreichen, schließlich erhöht dieses Instrument direkt das Wohnraumangebot. Als problematisch sehen die Forscher die Befristungen der Förderprogramme an, weil sie dem Aufbau eines dauerhaft leistbaren Wohnungsbestandes entgegenstehen. Zudem ist das aktuelle Fördervolumen nach gut zwei Jahrzehnten Flaute im öffentlichen Wohnungsbau viel zu niedrig, zeigen die Studienautoren, Stadtsoziologen an der Humboldt-Universität zu Berlin. In den zehn größten deutschen Städten, in denen die Wohnungsnot besonders ausgeprägt ist, würde es beispielsweise beim aktuellen Förderumfang rund 185 Jahre dauern, um die aktuelle Lücke an günstigen Wohnungen zu schließen (detaillierte Ergebnisse unten). Die Mietpreisbremse wiederum ist bislang durch zahlreiche Ausnahmen und praktische Defizite in ihrer Wirkung beschränkt. Würde sie konsequent angewandt und kontrolliert, müssten Vermieter im Durchschnitt der 44 Großstädte mit Mietpreisbremse ihre Aufschläge bei Neuvermietung um 17 Prozent reduzieren. Damit könnte sie immerhin für viele Mittelschichthaushalte eine spürbare Entlastung bringen.

Am wenigsten soziale Wirkung attestieren die Wissenschaftler dem Wohngeld:

Es erreicht nur relativ wenige Haushalte, die zudem oft trotzdem noch eine prekär hohe Mietbelastungsquote aufweisen. Zudem hat es keine direkte dämpfende Wirkung auf die Mietentwicklung.

Die vollständige PM mit Tabellen finden Sie unter: https://www.boeckler.de/pdf/pm_fofoe_2018_09_18.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.09.2018, gekürzt

Am Freitag findet im Bundeskanzleramt der sogenannte „Wohngipfel“ statt. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:„Wohnen ist ein Grundbedürfnis, doch in einer Wohnung zu leben, die den eigenen Bedürfnissen entspricht und zugleich bezahlbar ist, wird für immer mehr Bürgerinnen und Bürger zu einem kaum zu verwirklichenden Traum. Die AWO fordert vor allem drei Maßnahmen gegen die Wohnungsnot: ein höheres Wohngeld, eine wirksamere Mietpreisbremse und einen verstärkten sozialen Wohnungsbau.“* Zudem fordert Wolfgang Stadler, die zunehmende Wohnungsnot der Einrichtungen und Dienste sozialer Träger ernst zu nehmen: „Für ihre wichtige Arbeit benötigen soziale Dienstleister kostengünstige Räume und Gebäude, um ihre Einrichtungen unterzubringen und Dienste überhaupt ausüben zu können.“

Grundsätzlich kann das Thema Wohnen aus Sicht der AWO nicht betrachtet werden, ohne auch die angrenzenden Aspekte der Daseinsvorsorge zu berücksichtigen. „Die AWO fordert deshalb Energie- und Wasserpreise sozial auszugestalten, da diese unmittelbar an bezahlbares Wohnen anknüpfen. Außerdem müssen auch soziale Leistungen, wie das Wohngeld und die Kosten der Unterkunft und Heizung regelmäßig an die Lebensrealität der Menschen angepasst werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

In ihrem Positionspapier „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ spricht sich die AWO auch für eine kritische Betrachtung des Mietspiegels aus. Demnach müsste die Geltungsdauer des Mietspiegels von derzeit zwei Jahren verlängert werden, damit in diesen kurzen Betrachtungszeitraum Neuvermieten nicht mehr so stark zu Ungunsten der Mieterinnen und Mieter hineinwirken. Zudem fordert die AWO die öffentlichen Investitionen des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu stärken und den Rückgang des Angebots an Sozialwohnungen zu stoppen. Ebenso sollte die Bodenspekulation eingedämmt werden. Derzeit schlagen sich Spekulationsgewinne in Bau- und Mietpreisen nieder, was zu großen sozialen Problemen führt und die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft.

*AWO Positionspapier „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware “, Juni 2018

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 20.09.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat heute ihre Arbeit aufgenommen. Unter dem Vorsitz des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, sowie dem Co-Vorsitz der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, und der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner traf sich die Kommission zur konstituierenden Sitzung. Auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nahm an der Auftaktsitzung teil.

Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte: „Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird das Herzstück einer neuen Heimatpolitik sein. Sie wird nach Wegen suchen, sowohl die Infrastruktur als auch das Wohlbefinden der Menschen vor Ort zu verbessern. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies gemeinsam gelingen wird. Wir werden das Land neu vermessen und einen tragfähigen Maßstab für den Begriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse definieren. Richtschnur sollte dabei eine echte Chance für jeden einzelnen auf Wohlstand, Zugang zu Bildung, Wohnen, Arbeit, Sport und Infrastruktur sein – egal, ob er in Gelsenkirchen, Prenzlau oder Hamburg wohnt.“

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Deutschland ist vielfältig und das ist gut. Aber wenn aus regionalen Unterschieden schwerwiegende Nachteile werden, müssen wir etwas dagegen tun. In manchen Städten finden Familien keine bezahlbare Wohnung mehr, woanders müssen junge Leute wegziehen, weil sie keine Perspektive für sich sehen. Unser Land driftet auseinander, wenn es Regionen gibt, in denen der Arzt unerreichbar scheint, auch noch die letzte Gaststätte schließt oder der Beitrag für einen Kitaplatz sich um mehrere hundert Euro unterscheidet. Aufgabe der Kommission wird sein, praktische Vorschläge zu machen, wie wir Daseinsvorsorge überall im Land – in Ost und West – sicherstellen können: in der Gesundheitsversorgung, der Bildung, der Altenhilfe und Pflege, bei der Kinderbetreuung, der Jugendarbeit und der Engagementförderung. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind eine nationale Zukunftsaufgabe für ein modernes und erfolgreiches Deutschland.“

Mit dem Start der Kommission, werden nun sechs Facharbeitsgruppen mit ihrer Arbeit beginnen und sich mit folgenden Themen beschäftigen:

1.„Kommunale Altschulden“

2.„Wirtschaft und Innovation“

3.„Raumordnung und Statistik“

4.„Technische Infrastruktur“

5.„Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit“

6. „Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft“

Die ersten Arbeitsgruppen kamen bereits heute zu einer ersten Arbeitssitzung zusammen. Die Kommission wird bis Juli 2019 einen Bericht mit konkreten Vorschlägen vorlegen.

Die vollständige PM finden Sie hier.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.09.2018, gekürzt

Bund-Länder AG eröffnet Dialog und diskutiert über Rechtsanspruch

Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hat für Bund und Länder höchste Priorität. Bis zum Jahr 2025 soll ein solches Angebot Eltern und Kindern durch einen Rechtsanspruch garantiert werden. Für Investitionen in den Ganztagsausbau stellt der Bund in dieser Legislaturperiode zwei Milliarden Euro zur Verfügung.

Um die notwendigen rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Umsetzungsschritte für dieses Vorhaben zu definieren und sich über das weitere Vorgehen zu verständigen, haben sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Bildung und Forschung heute mit Vertretern der Länder und Kommunen in Berlin getroffen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: “Wenn aus dem Kita-Kind ein Erstklässler wird, dann bekommen viele Eltern ein Betreuungsproblem: Dann nämlich, wenn das Kind schon mittags vor der Tür steht, weil die Grundschule nach dem Unterricht keine Nachmittagsbetreuung anbietet. Nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts müssen rund 330.000 Plätze in Horten und Ganztagsschulen neu geschaffen werden. Die fehlenden Plätze erschweren vielen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb muss der Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung der nächste Schritt sein, um eine gute Betreuung von Kindern sicherzustellen. Das hilft den Eltern, verbessert aber zugleich auch die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder.“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hält fest: „Im Ganztagsausbau in der Grundschule und im Hort wollen wir Schülerinnen und Schüler besser fördern und ihnen mehr Chancen eröffnen. Wichtig dabei ist, das zeigt auch unsere Forschung, dass gute Ganztagsangebote einen Bildungs- und Qualitätsanspruch erfüllen müssen.“

Heiner Garg, Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren von Schleswig-Holstein und amtierender Vorsitzender der Jugend- und Familienministerkonferenz: „Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung die Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter in schulischen und außerschulischen Angeboten ausbauen und unterstützen will. Wichtig ist allerdings, dass bei der Umsetzung des Rechtsanspruches die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, die bereits bestehenden Angebote von Jugendhilfe und Schule und die vorhandenen Qualitätsstandards in den Ländern berücksichtigt werden.“

Helmut Holter, Präsident der Kultusministerkonferenz und Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport: „Die heute angestoßene Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung eines verlässlichen Betreuungssystems. Ganztagsschulen bieten das Potential, Schülerinnen und Schüler über die reguläre Unterrichtszeit hinaus individualisiert zu fördern. Allerdings muss aus Ländersicht auch die Beteiligung des Bundes an den laufenden Kosten eines solchen Vorhabens geklärt werden.“

Angesichts des gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Vorhabens sind sich alle Beteiligten darin einig, gemeinsam an einer guten Lösung zu arbeiten. Aus diesem Grund werden sowohl die Kultus- als auch die Jugendressorts, ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände von Anfang an eng eingebunden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.09.2018

Morgen startet Arbeitsgruppe „Ausbildung und Qualifizierung“ in der Konzertierten Aktion Pflege

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat heute (Donnerstag) die Berliner Einrichtung „Pro Seniore Residenz Wasserstadt“ besucht. Im Gespräch mit Auszubildenden ging es um Zukunftsperspektiven in der Pflege und die Vorbereitungen auf die neue Pflegeausbildung, die ab 2020 starten soll. Begleitet wurde die Ministerin von einem Beratungsteam des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA). Die Teams des BaFzA bereiten die Umsetzung der Pflegeausbildung vor Ort vor. Zum Beispiel helfen Sie den Schulen die neuen Ausbildungsabläufe zu gestalten.

„Wer Pflegebedürftige versorgt, übernimmt Verantwortung für das Leben und Wohlergehen anderer Menschen. Das macht nicht jede und jeder, und das können auch nicht alle“, betonte Bundesfamilienministerin Giffey: „Wenn wir hierfür mehr junge Menschen gewinnen wollen, dann müssen wir die Pflegeberufe attraktiver machen: durch bessere Rahmenbedingungen, bessere Ausbildungsbedingungen und durch eine bessere Bezahlung. Einen großen Schritt haben wir schon mit der neuen Pflegeausbildung geschafft. Ab 2020 wird es überall eine Ausbildungsvergütung geben. Das Schulgeld wird abgeschafft und der Weg in ein Pflegestudium eröffnet. Jetzt sind wir in der konkreten Vorbereitung, damit es 2020 wirklich losgehen kann.“

Im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ nimmt morgen (Freitag) die Arbeitsgruppe 1 „Ausbildung und Qualifizierung“ ihre Arbeit auf. Den Vorsitz hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir werden in der Arbeitsgruppe konkrete Maßnahmen entwickeln, um Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen für die neuen Pflegeausbildungen fit zu machen. Bis Ende des Jahres sollen die ersten Vorschläge ausgearbeitet sein, die 2019 in die Umsetzung gehen sollen. Denn die neuen Pflegeausbildungen starten 2020.“

Mit der „Konzertierten Aktion Pflege“ will Bundesfamilienministerin Giffey zusammen mit Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundesarbeitsminister Heil die Situation in der Pflege verbessern. Es geht darum, alle zusammenzubringen, die Verantwortung tragen für die Ausbildung, die Arbeitsbedingungen, den Arbeitsmarkt und die Entlohnung.

Die Reform der neuen Pflegeausbildungen legt einen Grundstein für die Aufwertung des Berufsbilds. Durch das Pflegeberufegesetz werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt – mit einem einheitlichen Berufsabschluss als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“.

In der neuen Ausbildung wird eine übergreifende pflegerische Kompetenz für Menschen jeden Alters vermittelt, ob in Krankenhäusern, in stationären Pflegeeinrichtungen oder in der ambulanten Pflege. Denn Pflegefachkräfte müssen in jedem Berufsfeld zunehmend auch chronisch und mehrfach erkrankte Menschen versorgen. So müssen sich in Krankenhäusern Pflegerinnen und Pfleger beispielsweise zunehmend auch um demente Patienten kümmern.

Auszubildende haben jedoch auch in Zukunft die Möglichkeit, sich für einen gesonderten Berufsabschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege zu entscheiden, wenn sie für das letzte Ausbildungsdrittel eine entsprechende Spezialisierung wählen. Die neue Ausbildung startet ab dem 1. Januar 2020.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.pflegeausbildung.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.09.2018

Franziska Giffey startet Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen – Hilfen für betroffene Frauen werden ausgebaut

Der „Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“ hat heute seine Arbeit aufgenommen. Er ist ein wichtiger Baustein des von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey angekündigten „Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen“. Ziel der Zusammenarbeit ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Bei Gewalt gegen Frauen, insbesondere häuslicher Gewalt handelt es sich auch in der heutigen Gesellschaft nicht um Einzelfälle: In Deutschland wird jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Im Jahr 2016 wurden fast 110.000 Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Delikten – darunter Mord, Totschlag, Körper-verletzung, Bedrohung, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung durch ihre Partner oder Ex-Partner. Und das sind nur die Taten, die bei der Polizei angezeigt wurden. Diesen Frauen müssen wir helfen, der Gewalt zu entkommen. Es geht darum, dass wir für die betroffenen Frauen konkret etwas verbessern und Hilfestrukturen vor Ort stärken, die langfristig tragen. Daran wollen wir gemeinsam arbeiten.“

Neben dem Bund sind am Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen auch alle 16 Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände vertreten.

Die Bremer Frauensenatorin und amtierende Vorsitzende der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, Anja Stahmann, erklärte: „Für viel zu viele Frauen ist die häusliche Umgebung alles andere als ein sicherer Ort. Der Anspruch auf Schutz vor Gewalt darf aber an der Haustür nicht enden. Die Versorgung mit Frauenhäusern ist zudem nicht in allen Regionen der Bundesrepublik gleichermaßen gesichert, und die Finanzierung der Aufenthalte nicht für alle Frauen geklärt. Der Schutz von Frauen vor Gewalt muss also dringend weiter ausgebaut werden.“

Für die kommunalen Spitzenverbände unterstrich Bürgermeisterin Sonja Leidemann aus Witten, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Frauen und Gleichstellung des Deutschen Städtetages: „In Not geratene Frauen brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe und einen direkten Ansprechpartner vor Ort. Beispielsweise geht es darum, die Anzahl der vorhandenen Frauenhäuser und die zur Verfügung stehenden Plätze deutlich zu erhöhen. Um flächendeckend Hilfsangebote bereitzustellen für von Gewalt betroffene Frauen, müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Dafür ist der Runde Tisch ein guter Anfang.“

Schutz vor Gewalt bieten bundesweit fast 350 Frauenhäuser sowie mehr als 100 Schutzwohnungen: mit insgesamt über 6.000 Plätzen. Hinzu kommen über 600 Fachberatungsstellen und Interventionsstellen.

Um den weiteren Ausbau und die finanzielle Absicherung von Einrichtungen zu sichern, wird der Bund ein Förderprogramm auflegen. Der Haushaltsentwurf für 2019 sieht derzeit 5,1 Millionen Euro dafür vor. Im Jahr 2020 sollen 30 Millionen Euro durch den Bund dafür zur Verfügung gestellt werden.

Dass ein Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen einberufen wird, ist im Koalitionsvertrag verankert. Zentrales Ziel der Gespräche werden Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote sein. Zu erarbeiten sind außerdem die Eckpunkte für das Bundesförderprogramm und die Prüfung weitergehender bundesgesetzlicher Lösungen für ein bundesweit einheitliches Vorgehen im Notfall, z.B. in Form einer Kostenübernahme für die Unterbringung im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung.

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung und Vermittlung in das örtliche Hilfesystem an.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.09.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Einzelplan des BMFSFJ im Bundestag vor

Die Bundesregierung bringt in dieser Woche den Haushaltsentwurf 2019 in die parlamentarischen Beratungen ein. 10,3 Milliarden Euro stehen dem Bundesfamilienministerium demnach 2019 zur Verfügung – das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 79 Millionen Euro. Mittel, die gut investiert werden: zum Beispiel in die gute Betreuung und frühe Förderung unserer Kinder, für die Verbesserung des Kinderzuschlags, für Demokratie und Engagement und für Maßnahmen gegen Gewalt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Ereignisse in Chemnitz haben uns noch einmal gezeigt, wie wichtig es ist, hinzuschauen, was vor Ort passiert und darauf zu reagieren, was vor Ort gebraucht wird. Hingehen, zuhören und dann auch handeln – das ist jetzt notwendig. Wir tun das mit dem Haushalt für 2019. Damit es jedes Kind packt. Damit Familien unterstützt werden. Damit Menschen vor Gewalt geschützt sind. Und damit die, die sich um das Zusammenleben und die Demokratie kümmern, den Staat und das ganze Land im Rücken haben.“

Demokratie und Engagement

Der Schutz unserer Demokratie und die Unterstützung der Menschen, die sich vor Ort engagieren, sind Daueraufgaben. Daher müssen Maßnahmen wie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf Dauer gesichert werden. Außerdem ist ein Ausbau der Freiwilligendienste notwendig, um dem Engagement in Deutschland einen stabileren Rahmen zu geben.

Im Haushaltsentwurf 2019 sind zudem 32,5 Millionen Euro für die Gründung einer Engagementstiftung vorgesehen. Sie wird Engagement ganz praktisch unterstützen: zum Beispiel in ländlichen Regionen, an Orten die wenig ehrenamtliche Strukturen haben oder im Umgang mit der Digitalisierung.

Gute Kinderbetreuung und frühe Förderung

Damit es jedes Kind packt, ist frühkindliche Bildung die langfristig wichtige und nötige Investition. Nach vier Jahren Dialogprozess mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Trägern wird der Gesetzentwurf für das Gute-Kita-Gesetz in Kürze dem Bundeskabinett vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist, die Qualität der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bundesweit weiterzuentwickeln. Langfristig soll das Gesetz auch einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern in Deutschland leisten. Ab 2019 sollen die Mittel im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung an die Länder fließen, in 2019 werden es bereits 500 Millionen Euro sein.

Flankiert werden soll das Gute-Kita-Gesetz durch die Fachkräfteoffensive, für die wir im Haushalt 2019 einen ersten Betrag von 30 Millionen Euro eingestellt haben. Im Jahr 2020 wollen wir 60 Millionen Euro dafür zur Verfügung stellen. Denn wir müssen mehr Menschen für den Erzieherberuf gewinnen und die Ausbildungsbedingungen verbessern. Hier wird der Bund die Länder zusätzlich zum Gute Kita Gesetz unterstützen. Auch der Ausbau des Platzangebots wird fortgesetzt: Für das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau stehen im Jahr 2019 planmäßig insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Kinderzuschlag

Genauso wichtig wie die frühkindliche Bildung ist es, Kinderarmut direkt anzugehen. Eine wichtige Rolle kommt hierbei dem Kinderzuschlag zu, den wir im nächsten Jahr nicht nur erhöhen, sondern einfacher und attraktiver gestalten werden. Im Haushalt 2019 sind 575 Millionen Euro und damit 185 Millionen Euro mehr als in 2018 vorgesehen. Mit dem neuen Kinderzuschlag, dem höheren Kindergeld sowie mit den verbesserten Leistungen für Bildung und Teilhabe bringen wir für 2019 ein ganzes Paket gegen Kinderarmut auf den Weg.

Maßnahmen gegen Gewalt in der Schule

Zur Prävention gegen Gewalt hat das BMFSFJ in diesem Sommer die ersten Anti-Mobbing-Profis an die Schulen geschickt. Insgesamt werden 170 von ihnen die Arbeit aufnehmen, und das Programm geht auch 2019 weiter.

Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen

Viele Frauen, die Gewalt erleben, finden Schutz in Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen. Aber es gibt Lücken und große regionale Unterschiede im Hilfesystem. Mit dem Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen werden wir Frauen und ihre Kinder stärken. 5,1 Millionen Euro sieht der Haushaltsentwurf 2019 hierfür vor. Das Programm wird auch 2020 fortgesetzt. Ab dann sollen 30 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung gestellt werden. In der nächsten Woche, über 40 Jahre nach der Gründung des ersten Frauenhauses, kommen Bund, Länder und Kommunen zum ersten Mal zu einem Runden Tisch zusammen, um gemeinsam die Initiative gegen Gewalt an Frauen zu ergreifen.

Elterngeld und ElterngeldPlus

Größter Einzelposten im Haushalt des Familienministeriums bleiben das Elterngeld und ElterngeldPlus. Beide Leistungen kommen bei den Familien gut an – gerade auch bei den Vätern. Heute geht bereits jeder dritte Vater in Elternzeit (34 Prozent) – in einigen Regionen sind es bis zu 57 Prozent. Immer mehr Väter entscheiden sich für eine berufliche Auszeit und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. Der Ansatz für das Elterngeld steigt deshalb gegenüber 2018 um 190 Millionen Euro auf insgesamt 6,86 Milliarden Euro.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.09.2018

Mobbing und Belästigung in Social Media | Plattformbetreiber müssen besser vorsorgen | Jahresbericht von jugendschutz.net vorgestellt

Kinder und Jugendliche werden in Social Media Tag für Tag mit Beleidigungen und Belästigungen konfrontiert – und benötigen besseren Schutz. Das macht der heute vorgestellte Jahresbericht von jugendschutz.net deutlich.

Über 100.000 Angebote überprüfte jugendschutz.net 2017 auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz und stellte 7.513 Verstöße fest. Zwar konnte in 80 % aller Verstoßfälle eine schnelle Löschung erreicht werden, gleichzeitig geht aus dem Bericht hervor, dass die Plattformen bislang zu wenig Vorsorge ergreifen.

"Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und Teilhabe – auch in den sozialen Medien", betont Staatssekretärin Juliane Seifert (BMFSFJ). Wer eine App anbiete, die bei einer jungen Zielgruppe beliebt ist, müsse auch sichere Nutzungsmöglichkeiten gewährleisten. "Um Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen, werden wir die gesetzlichen Schutzregelungen modernisieren und Anbieter dazu verpflichten, die Prävention zu verbessern", so die Staatssekretärin.

"Es reicht nicht aus, dass Anbieter wie Tik Tok oder Instagram nur auf Hinweise reagieren", erklärt Friedemann Schindler, Leiter von jugendschutz.net. "Wenn bereits 8-Jährige in den Diensten unterwegs sind, sind sichere Voreinstellungen ein Muss."

"Das Social Web ist fester Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Im Zeitalter von Smartphones und Social Media müssen Eltern besser dabei unterstützt werden, die Eignung einer App für das Alter ihres Kindes einschätzen zu können", unterstreicht die rheinland-pfälzische Jugendstaatssekretärin Dr. Christiane Rohleder. "Es kann nicht sein, dass das Risiko, beschimpft und belästigt zu werden, bei der Altersangabe von Apps keine Rolle spielt."

"Die bestehenden Schutzprogramme sind im Social Web nahezu wirkungslos – ausgerechnet dort, wo Kinder und Jugendliche online überwiegend unterwegs sind ", konstatiert Dr. Wolfgang Kreißig, der Vorsitzende der KJM. Angesichts der Fülle an Verstößen und Übergriffen seien funktionierende technische Mechanismen ein wichtiger Bestandteil zeitgemäßen Jugendschutzes. "Wir setzen dafür die Standards und werden Lösungen fördern, die auch ‚Künstliche Intelligenz‘ einbeziehen."

Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht unter http://jugendschutz.net/pdf/bericht2017.pdf zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.09.2018

Seit heute (13. September) ist das Digitale Deutsche Frauenarchiv online. Erstmals macht es zahlreiche Exponate zur deutschen Frauenbewegung online zugänglich. Dr. Franziska Giffey hat das Portal in Berlin eingeweiht.

Anlässlich des hundertjährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts ist heute ein in Europa einzigartiges Projekt online gegangen: das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF). Erstmals bündelt das Online-Archiv umfangreiches Wissen zur deutschen Frauenbewegung.

Während eines Festaktes in der Humboldt-Universität zu Berlin hat Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey das Portal eingeweiht:

"Vor 100 Jahren wurde das Frauenwahlrecht erstritten – doch auch heute ist die vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht erreicht. Wir alle zusammen müssen immer wieder und weiter für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen kämpfen, so wie es in der Vergangenheit schon viele Frauen getan haben. Im Digitalen Deutschen Frauenarchiv wird die Geschichte der deutschen Frauenbewegung digitalisiert und für alle Interessierten verfügbar gemacht. Hier können wir sehen, nachvollziehen, uns inspirieren lassen, was die Frauen in den vergangenen Jahrzehnten für uns alle erkämpft haben. Und wir sind noch lange nicht fertig. Frauen können alles. Wo die Rahmenbedingungen dafür noch nicht stimmen, müssen wir dafür streiten."

Frauengeschichte online bewahren

Digitalisiert wurden ausgewählte Bestände von rund 40 Einrichtungen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Italien, die alle dem Dachverband deutschsprachiger Lesben-/Frauenarchive, -bibliotheken und -dokumentationsstellen (i.d.a.) angehören. Dazu gehören Bücher und Zeitschriften, zum Teil unveröffentlichte Originaldokumente wie Briefe, Fotos oder Tonaufnahmen, aber auch Stücke aus privaten Nachlässen von feministischen Wegbereiterinnen. Sie alle machen die vielfältigen Perspektiven der Frauenbewegung erfahrbar.

Bewahrt und aufgearbeitet wurden die Dokumente bislang analog – jetzt sichert das DDF die Bestände des i.d.a.-Dachverbands dauerhaft auch digital. Das Online-Archiv ist verlässliche Quelle für Bildungs-, Forschungs- und Medienarbeit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellungspolitik, etwa indem es Akteurinnen der Frauenbewegung in Verbindung setzt, historische Zusammenhänge erläutert und ihre politische Bedeutung – auch für die Gegenwart – aufzeigt.

Der Auf- und Ausbau des DDF wird vom Bundesfrauenministerium gefördert. Er setzt das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel um, Frauengeschichte in einem zentralen Archiv zu bewahren und wissenschaftlich aufzuarbeiten.

Kampagne zu 100 Jahren Frauenwahlrecht

Der Onlinegang des Digitalen Deutschen Frauenarchivs ist Teil der Jubiläumskampagne 100 Jahre Frauenwahlrecht des Bundesfrauenministeriums und der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. (EAF).

Die Kampagne wird von 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt. Neben umfassenden Hintergrundinformationen gibt es regelmäßige Essays zu Sonderthemen sowie eine Aktionslandkarte für einen Überblick über zahlreiche Veranstaltungen im Bundesgebiet auf der Webseite.

Die Materialien können kostenfrei genutzt werden www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.09.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt 2019 erneut über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Wir kümmern uns um Familien in Deutschland – durch ein höheres Kindergeld, steuerliche Entlastungen, das Baukindergeld, höhere Sozialleistungen und niedrigere Betreuungskosten.

„Es ist gut und richtig, dass der Haushalt des Familienministeriums Jahr für Jahr wächst. Der Erfolg des Elterngelds und des ElterngeldPlus zeigt, wie wichtig es Müttern und immer mehr Vätern ist, für ihr Kind da zu sein und gleichzeitig Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses zahlt sich weiter aus, auch hier sieht der Entwurf mehr Gelder vor. Mit dem Gute-Kita-Gesetz übernimmt der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich ab dem kommenden Jahr Verantwortung bei der Verbesserung der Kita-Qualität. 3,5 Milliarden Euro werden wir bis 2021 investieren in Gebührenbefreiung, ordentliche Betreuungsschlüssel und Sprachförderung.

Frauen, die Gewalt erleiden müssen, wollen wir noch besser helfen. Wir unterstützen den Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen mit 5,1 Millionen Euro im kommenden Jahr.

Das Engagement für unsere Demokratie und ein solidarisches Miteinander fördern wir weiter konsequent mit Bundesprogrammen und Initiativen: Demokratie leben!, Menschen stärken Menschen, Projekten der Jugendmigrationsdienste, den Freiwilligendiensten und vielem mehr. Alles das hilft, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verbessern. Wir unterstützen den Vorschlag unserer Familienministerin Franziska Giffey, diese Programme nicht nur im jährlichen Haushaltsgesetz zu verankern, sondern ein eigenes Gesetz zur Förderung der Demokratie zu erarbeiten, das dem Stellenwert dieser Aufgabe gerecht wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.09.2018

Zum Beschluss des Bundeskabinetts, die Regelsätze bei Hartz IV zum Jahresbeginn 2019 um acht Euro anzuheben, erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Erhöhung der Regelsätze für Alleinstehende um acht Euro und bei Teenagern um sechs Euro ist ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Regelsätze würden deutlich höher liegen, würde die Bundesregierung nicht bei der Regelsatzberechnung tricksen. Sie berücksichtigt nur die 15 Prozent der untersten Einkommen, ignoriert verdeckte Armut und rechnet alltägliche Bedarfe aus der Berechnung heraus. So entsteht ein Regelsatz, der nicht armutsfest ist.

Hartz IV sichert vielleicht das Überleben, aber Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist kaum möglich. Angesichts krasser Bedarfsunterdeckungen für Menschen im Grundsicherungsbezug und grundsätzlicher methodischer Mängel bei der Regelsatzermittlung ist mehr notwendig, als die jährliche Anpassung der Regelsätze an die Lohn- und Preisentwicklung.

Die Regelsätze müssen endlich sachgerecht und auf Grundlage aussagekräftiger Zahlen berechnet werden. Außerdem müssen die Sanktionen abgeschafft werden, die derzeit dafür sorgen, dass das rechtlich garantierte Existenzminimum noch gekürzt werden darf. Wir fordern eine sanktionsfreie Garantiesicherung, die das Existenzminimum verlässlich und in ausreichender Höhe absichert und die Teilhabe von allen tatsächlich sicherstellt. Um Kinderarmut gezielt zu verhindern, fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die die Bedarfe von allen Kindern deckt und die automatisch und unbürokratisch ausgezahlt wird.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.09.2018

Der Bundesrat möchte, dass es junge Eltern bei der Beantragung von Eltern- und Kindergeld leichter haben: ELFE. So heißt das Projekt, für das er sich mit einer am 21. September 2018 gefassten Entschließung einsetzt. Das Kürzel steht für "Einfach Leistungen für Eltern".

Eine Unterschrift würde reichen

Mit ELFE könnten Eltern die Geburtsurkunde für ihr Neugeborenes zukünftig zugeschickt sowie Kinder- und Elterngeld ausgezahlt bekommen, ohne dass sie dafür Behörden aufsuchen und verschiedene Anträge stellen müssen. Allein mit ihrer Unterschrift in der Geburtsklinik würden die erforderlichen Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt werden.

In Bremen bereits erfolgreich getestet

In Bremen lief zu dem beim IT-Planungsrat angesiedelten Projekt eine Machbarkeitsstudie, bei der geprüft wurde, ob die technischen Voraussetzungen für dieses digitalisierte Antragsverfahren bereits gegeben sind. Das Ergebnis war positiv. Damit Steuerbehörden, Kindergeldstellen und Standesämter mit Einwilligung der Eltern die erforderlichen Daten untereinander austauschen und die Auszahlung von Kinder- und Elterngeld veranlassen können, braucht es allerdings noch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen.

Technisch schon machbar, juristisch noch nicht

Mit ihrer Entschließung möchten die Länder erreichen, dass die Bundesregierung insbesondere die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen schafft und entsprechende Gesetzesvorschläge zur bundesweiten Einführung des Projektes unterbreitet.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die Beratung gibt es jedoch nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 21.09.2018

mehr in Bundesratkompakt

Quelle: 970. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2018

Die aus ihrer Sicht auftretenden Probleme bei der Umsetzung der Ehe für alle thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4433). So wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, ob innerhalb der Bundesregierung weiterhin Meinungen vertreten werden, das am 28. Juli 2017 verabschiedete Gesetz zur Eheöffnung sei für verfassungswidrig zu erklären. Weitere Fragen betreffen eine angebliche Blockade der rückwirkenden Gleichstellung im Einkommen- und Grunderwerbsteuerrecht durch das SPD-geführte Finanzministerium sowie aus Sicht der Fragesteller im Abstammungs- und Familienrecht notwendige gesetzliche Anpassungen zur vollständigen Gleichstellung. So fragen sie, was die Bundesregierung in Bezug auf die noch immer fehlende Angleichung im Abstammungsrecht plant, damit jedes Kind, das in eine gleichgeschlechtliche Ehe von zwei Lesben hineingeboren wird, von Anfang an die Absicherung durch zwei rechtliche Elternteile erhält.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.699 vom 26.09.2018

Mit dem 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepaket zur Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Haushalten befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in eine Kleinen Anfrage (19/4303). Familien könnten über diese Förderung die Kosten für Nachhilfe, Klassenfahrten oder Schulmaterialien geltend machen. Allerdings sei das Antragsverfahren bürokratisch und mit hohen Hürden verbunden.

Die Abgeordneten wollen nun Bilanz ziehen und fragen die Bundesregierung unter anderem danach, wie viele Kinder und Jugendliche Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben und in wie vielen Fällen die Angebote trotz eines Anspruchs nicht wahrgenommen wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.677 vom 19.09.2018

Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) waren 2016 rund 100.000 Frauen in Deutschland wohnungslos. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4158) auf eine Kleine Anfrage (19/3888) der Fraktion Die Linke. Die Regierung betont darin, selber über keine Daten und hinreichenden Erkenntnisse über die geschlechtsspezifischen Formen der Wohnungslosigkeit zu verfügen. Sie habe aber den Bedarf erkannt, "Wohnungslosigkeit in Gänze besser zu erforschen, und berücksichtigt dabei auch geschlechtsspezifische Aspekte". Deshalb fördere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit September 2017 ein entsprechendes Forschungsprojekt, das im Frühjahr 2019 seine Ergebnisse vorstellen soll, so die Regierung weiter. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen sind demnach bisher nicht geplant.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.659 vom 12.09.2018

Die im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erschienene "Bildungsgipfel-Bilanz" des Essener Bildungsforschers Klaus Klemm stellt klar: "Die vermeintliche "Bildungsrepublik Deutschland" bleibt ein sozial gespaltenes Land. Die soziale Schieflage bleibt die Achillesferse unseres Bildungssystems", zitieren Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Kleine Anfrage (19/4078) die Bilanz. Die Zahl der jungen Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss bleibe bedrückend hoch. Auch bei der Weiterbildung und im Studium öffne sich die Schere zwischen Gewinnern und Verlierern. Es gebe zudem Anlass zur Sorge, dass gerade seit 2015 wieder Verschlechterungen bei den Zahlen der jungen Menschen ohne Schulabschluss, bei der Versorgung mit Krippenplätzen und bei der Bildungsfinanzierung zu verzeichnen seien.

Die Grünen fragen, in wieweit die auf dem Bildungsgipfel 2008 beschlossenen Bildungsstandards- und Ziele erreicht worden seien und wollen gerne wissen, inwiefern die gemeinsamen Bildungsstandards nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Zweck, mehr Vergleichbarkeit zwischen den Ländern und mehr Qualität in der Schulbildung zu schaffen erreicht worden sind. Zudem interessiert die Grünen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Tatsache zieht, dass laut Bildungsfinanzbericht 2017 des Statistischen Bundesamts Bund, Länder und Kommunen zwar mehr Geld in die Bildung investieren, gemessen an der Wirtschaftskraft Deutschlands der Anteil der Ausgaben allerdings stetig sinke. 2010 seien noch 6,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Bildung investiert worden, 2014 seien es nur noch 6,6 Prozent und 2015 gar nur noch 6,4 Prozent gewesen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.657 vom 12.09.2018

DIW-Studie zeigt: Arbeitszeitpräferenzen hängen vom Beschäftigtenstatus ab, nicht vom Geschlecht – Paare würden Arbeitszeiten gerne symmetrischer verteilen – Restriktionen bei der Verwirklichung der Wünsche sind größer in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, für gering Qualifizierte, ausländische und ostdeutsche Beschäftigte sowie bei unzureichender Kinderbetreuung.

Viele Teilzeitbeschäftigte würden gerne mehr arbeiten, viele Vollzeitbeschäftigte lieber weniger. Paare wünschen zunehmend, ihre Arbeitszeiten gleichmäßiger aufzuteilen. Die tatsächlichen Arbeitszeitmuster sind aber seit 30 Jahren erstaunlich stabil. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die DIW-ÖkonomInnen haben auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) untersucht, inwieweit Wunsch und Wirklichkeit bei den Arbeitszeiten auseinanderklaffen, aber auch, welche Restriktionen der Verwirklichung von Arbeitszeitwünschen im Wege stehen.

„Die Tatsache, dass die meisten Teilzeitbeschäftigten Frauen sind, verführt zu der Annahme, dass Frauen grundsätzlich gerne mehr arbeiten würden. Offensichtlich ist aber der Beschäftigungsstatus und nicht das Geschlecht ausschlaggebend“, fasst Studienautor Kai-Uwe Müller die Ergebnisse zusammen. Tatsächlich zeigt die Studie, dass sich in vergleichbaren Arbeitssituationen die Wünsche von Männern und Frauen nur geringfügig unterscheiden: Vollzeitbeschäftigte Frauen würden ebenso wie Männer ihre Arbeitszeit lieber reduzieren und Männer in Teilzeitjobs ebenso wie Frauen gerne aufstocken.

Die vollständige PM finden Sie hier.

Studie im DIW Wochenbericht 38/2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 19.09.2018

Studie auf Basis von SOEP-Daten untersucht Kita-Nutzungsquoten nach verschiedenen Merkmalen eines Haushalts – unter anderem haben Migrationshintergrund und Erwerbstätigkeit der Eltern einen großen Einfluss – Politik sollte mehr Maßnahmen ergreifen, damit Kinder aus allen Familien vom Kita-Ausbau profitieren

Obwohl das Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen (Kitas) für Kinder unter drei Jahren in den vergangenen zehn Jahren massiv ausgebaut wurde und es seit 2013 für jedes Kind ab dem zweiten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gibt, hängt der Kita-Besuch nach wie vor stark vom Elternhaus ab. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Demnach spielen der sozioökonomische Hintergrund eines Haushalts – also beispielsweise die Bildung der Mutter, die Erwerbstätigkeit der Eltern und das Armutsrisiko – sowie der Migrationshintergrund der Eltern nach wie vor eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, ob und in welchem Umfang ein Kind in einer Kita betreut wird. „Mit dem Kita-Ausbau und der Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab dem zweiten Lebensjahr war teilweise auch die Hoffnung verbunden, dass sich Nutzungsunterschiede nach dem Familienhintergrund reduzieren“, erklärt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. „Diese Hoffnung hat sich bisher jedoch nicht erfüllt.“

Die vollständige PM finden Sie hier.

Studie im DIW Wochenbericht 38/2018

Interview mit C. Katharina Spieß: "Die Politik ist gefragt, damit alle Haushalte vom Kita-Ausbau und Rechtsanspruch profitieren können" (Print und Podcast)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 19.09.2018

DIW-Studie untersucht auf Umfragebasis, als wie gerecht Erwerbseinkommen in Deutschland wahrgenommen werden – Dass Einkommen ungleich verteilt ist, wird grundsätzlich akzeptiert – Überwältigende Mehrheit der Befragten nimmt aber untere Arbeitseinkommen als zu niedrig wahr – Um Gefühl der Gerechtigkeit in der Bevölkerung zu erhöhen, muss Politik bei niedrigen Löhnen ansetzen.

Die allermeisten befragten Erwerbstätigen empfinden vor allem niedrige, aber auch mittlere Arbeitseinkommen als zu gering und ungerecht. Das ist ein zentrales Ergebnis einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) von Jule Adriaans und Stefan Liebig, Direktor der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Befragt wurden hierfür in einer repräsentativen Umfrage (LINOS-2) Beschäftigte zu ihrer Gerechtigkeitswahrnehmung bestimmter Einkommensklassen (hohe, mittlere und niedrige Erwerbseinkommen). Hohe Einkommen (6.100 Euro brutto im Monat im Durchschnitt) werden von etwa der Hälfte der Befragten als gerecht bewertet, 38 Prozent finden sie zu hoch. Mittlere Einkommen (durchschnittlich 2.700 Euro im Monat) empfinden 81 Prozent als zu niedrig, geringe Einkommen von etwa 1.200 Euro im Monat nehmen gar 96 Prozent der Befragten als zu niedrig wahr.

„Aus Sicht fast aller befragten Beschäftigten sind Menschen in Deutschland am unteren Ende der Einkommensverteilung unterbezahlt, und das empfinden alle als ungerecht“, fasst Studienautorin Jule Adriaans das Ergebnis zusammen. „Auch mittlere Einkommen finden sehr viele unfair. An hohen Einkommen wiederum stören sich viel weniger, rund ein Drittel der Befragten — vielleicht auch, weil nicht die Topeinkommen Gegenstand der Frage waren, zu denen die Wahrnehmung sicherlich nochmal eine andere ist.“

Die Studie beschäftigt sich auch mit der Wahrnehmung des eigenen Einkommens. In der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) wird regelmäßig erfragt, welchen Bruttolohn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für sich selbst als gerecht erachten würden. Die Analyse zeigt: In dieser „fairen“ Welt, wo alle das bekommen, was sie gerecht finden, würde die Verteilung der Einkommen nicht grundsätzlich anders ausfallen als in der Realität, auch wenn untere und mittlere Einkommen etwas höher ausfallen würden.

„Das Muster der Verteilung ist in einer ‚gerechten‘ Welt dem Muster der realen Welt auffallend ähnlich“, so Jule Adriaans. „Die Tatsache, dass es Ungleichheiten gibt, wird grundsätzlich akzeptiert. Die meisten wünschen sich, was die Einkommen angeht, keine egalitärere Gesellschaft, solange das Leistungsprinzip, wonach diejenigen, die sich am meisten anstrengen, auch am meisten bekommen, respektiert wird. Allen voran die, die wenig verdienen, würden aber für sich eine höhere Entlohnung gerechter finden.“

Bei niedrigen Erwerbseinkommen besteht der größte Handlungsbedarf

Jule Adriaans und Stefan Liebig haben auch untersucht, welchen Effekt die aufgezeigten Ungerechtigkeitswahrnehmungen auf das Verhalten am Arbeitsplatz einerseits und auf die politische Teilhabe andererseits haben könnten.

Befragte, die sich selbst als unterbezahlt sehen, tendieren dazu, ihre Leistung am Arbeitsplatz zurückzufahren (TeilnehmerInnen der LINOS-Studie wurden gefragt, inwieweit sie der Aussage „Ich reduziere meine Arbeitsleistung auf ein Minimum“ zustimmen). Ebenso geht die Einschätzung, dass hohe Einkommen zu hoch sind, mit einer Leistungszurückhaltung im Job einher – möglicherweise, weil sie als Verletzung des Leistungsprinzips gesehen wird.

Sowohl Personen, die ihr eigenes Einkommen als zu niedrig empfinden, als auch diejenigen, die untere Einkommen generell als zu gering einstufen, tendieren darüber hinaus dazu, sich politisch zurückzuziehen. Als Indikator hierfür dient die Absicht, bei der nächsten Bundestagswahl eine Stimme abzugeben. Diese wird ebenfalls in LINOS abgefragt.

„Wenn ich mich unterbezahlt fühle, sinken meine Motivation am Arbeitsplatz und mein Interesse am politischen Meinungsbildungsprozess. Aber auch der Blick, den ich auf die Verteilung der Einkommen im Allgemeinen werfe, scheint auf beide Komponenten einen Effekt zu haben: Das Gefühl, dass es insgesamt ungerecht zugeht, ist sowohl für das Engagement am Arbeitsplatz als auch für die politische Teilhabe nicht förderlich“, erläutert Stefan Liebig.

„Die gefühlte Gerechtigkeit ist in einer Gesellschaft entscheidend“, so Liebig weiter. „Sollen die Menschen in Deutschland das Gefühl bekommen, dass es gerechter zugeht, sind die niedrigen Arbeitseinkommen auf jeden Fall ein prioritäres Handlungsfeld. Mit der Einführung des Mindestlohns wurden hier bereits erste Schritte unternommen.“

DIW Wochenbericht 37/2018

Interview mit Stefan Liebig: "Die Konsequenz von empfundener Ungerechtigkeit kann ein Rückzug sein" (Print und Audio)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 12.09.2018

Wie groß ist das Prekariat, wenn man einen strengen empirischen Maßstab anlegt? In der Erwerbsbevölkerung leben gut 12 Prozent oder gut vier Millionen Menschen dauerhaft in prekären Umständen. Das heißt: Job ohne Perspektive, zu wenig Einkommen, mangelhafte soziale Absicherung, und das über mehrere Jahre. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.*

Der Begriff Prekariat war jahrelang in aller Munde. Dennoch existiert bis heute keine allgemeinverbindliche Definition. Klar ist immerhin: Gemeint ist eine Gruppe, die zwischen der sozial abgesicherten Mehrheit der Erwerbstätigen und den beinahe gänzlich aus dem Erwerbszusammenhang Ausgeschlossenen, etwa Langzeitarbeitslosen, steht. Sie strampelt sich in wechselnden, schlecht bezahlten Jobs ab, ohne auf einen grünen Zweig zu kommen. Aber lebt jeder befristet Beschäftigte, Leiharbeiter, Minijobber oder mit geringem Erfolg Selbstständige automatisch in prekären Umständen?

Nein, sagt das Forscherteam der Studie um Prof. Dr. Jutta Allmendinger vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) und Prof. Dr. Markus Promberger von der Universität Erlangen-Nürnberg. Wenn jemand beispielsweise vorübergehend prekär beschäftigt ist, jedoch in einem relativ wohlhabenden Haushalt lebt, könne man zwar von einer prekären Erwerbssituation, jedoch nicht von prekären Lebensumständen sprechen. Dazu müssen verschiedene Faktoren für einen längeren Zeitraum zusammentreffen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler legen also einen mehrdimensionalen Maßstab an, um zu ermitteln, wie verbreitet verstetigte Prekarität in Deutschland ist.

Die Forscherinnen und Forscher haben eine Reihe sozialer Indikatoren zusammengestellt, die als Indizien für ein prekäres Leben dienen können.

Diese beziehen sich zum einen auf das Erwerbsleben, darin enthalten sind etwa Niedriglohn, ein unsicherer Job oder fehlender Kündigungsschutz. Zum anderen geht es um den Haushaltskontext: Armut, beengte Wohnverhältnisse oder auch Überschuldung. Von einer "prekären Beschäftigungsepisode" sprechen die Wissenschaftler, wenn wenigstens zwei der auf den Arbeitsmarkt bezogenen Negativkriterien erfüllt sind. Nach dem gleichen Muster bestimmen sie "prekäre Haushaltsepisoden". Dies sei ein "konservatives Messverfahren, das erst bei einem deutlicheren Problemumfang" anschlage.

Anhand repräsentativer Befragungsdaten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) haben die ForscherInnen berechnet, wie groß die Gruppe ist, die längerfristig sowohl von prekärer Beschäftigung als auch von einer prekären Haushaltslage betroffen ist. Der Kalkulation liegen die repräsentativen Angaben von fast 10.000 Personen zugrunde, die in einem Beobachtungszeitraum von zehn Jahren mindestens einmal erwerbstätig waren. Der Untersuchungszeitraum reicht von 1993 bis 2012 und wird in zwei Perioden unterteilt.

Ergebnis: 12,3 Prozent der Erwerbsbevölkerung waren in einem Zehnjahreszeitraum überwiegend prekär beschäftigt und mussten sich anhaltend mit einer ebensolchen Haushaltslage arrangieren.

Unter ihnen bilden Frauen im Haupterwerbsalter, die meistens Kinder und mal keinen, mal einen schlechten Job haben, mit 6,7 Prozent der Erwerbstätigen die größte Teilgruppe. Die zweitgrößte Gruppe besteht aus "Vätern in anhaltend prekärer Lage", denen es selbst bei dauerhafter Erwerbstätigkeit nicht gelingt, "gemeinsam mit der Partnerin die Familie sicher zu versorgen". Das sind 4,3 Prozent der Erwerbstätigen. Weitere 1,3 Prozent entfallen auf junge Männer ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Allen drei Gruppen gelingt im zehnjährigen Beobachtungszeitraum unter den jeweiligen sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine nennenswerte Verbesserung ihrer prekären Lebens- und Erwerbsumstände; man kann diese soziale Gruppe mit einigem Recht als "Prekariat" bezeichnen. Das gesamte Risikopotential ist sogar noch größer, wenn man Menschen einschließt, die kurz- oder mittelfristig prekär beschäftigt sind und vorübergehend in prekären Haushaltslagen leben (siehe auch die Infografik; Link unten).

Die Politik sei gut beraten, resümieren die ForscherInnen, sich mit dem Phänomen des Prekariats intensiver auseinanderzusetzen, das in der zahlenmäßigen Größenordnung dem Problem des Hartz-IV-Bezugs ähnelt, sich jedoch in vielen Fällen substanziell davon unterscheidet, vor allem im Hinblick auf die ausgeprägte Erwerbsnähe und Erwerbsbeteiligung. Der Mindestlohn sei für diese Gruppe eminent wichtig, könne aber das Problem nicht alleine lösen. Nachzudenken sei auch über eine "solidarische Lohn- und Steuerpolitik mit Umverteilungskomponenten in Richtung von Geringverdienern" und ihren Haushalten. Außerdem gebe es Potential für arbeitsrechtliche Reformen: Einschränkung von Befristungen, Regeln für Leiharbeit und Werkverträge, leichterer Zugang zum Arbeitslosengeld für Menschen mit regelmäßigen Erwerbsunterbrechungen.

*Markus Promberger u.a.: Existiert ein verfestigtes "Prekariat"? Working Paper Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 85, September 2018.

Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_085_2018.pdf

Infografik zum Download: https://media.boeckler.de/Sites/A/Online-Archiv/23945

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 24.09.2018

Im Jahr 2017 lag der Frauenanteil unter Führungskräften in Deutschland bei 29,2 % und damit niedriger als ihr Anteil an allen Erwerbstätigen (46,5 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand aktueller Ergebnisse zur Qualität der Arbeit weiter mitteilt, gab es mehr Frauen in Führungspositionen als vor 20 Jahren (26,6 %). 1997 lag ihr Anteil an allen Erwerbstätigen bei 42,9 %. Der Anteil der weiblichen Führungskräfte unterscheidet sich je nach Branche: Im Bereich Erziehung und Unterricht (64,6 %) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (61,3 %) arbeiteten mehr Frauen in Führungspositionen als Männer. In diesen Branchen ist auch der Frauenanteil unter den Erwerbstätigen insgesamt höher. Zu den Führungspositionen zählen Vorstände und Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer sowie Führungskräfte in Handel, Produktion und Dienstleistungen. 2017 waren 4,6 % aller Erwerbstätigen Führungskräfte.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 24.09.2018

Die Erwerbslosenquote der 25- bis 64-Jährigen insgesamt lag in Deutschland im Jahr 2017 mit 3,5 % unter dem OECD-Durchschnitt von 5,8 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die Erwerbslosenquote für Personen mit einem tertiären Bildungsabschluss (2,0 %) nur halb so hoch wie der OECD-Durchschnitt von 4,1 %. Personen mit mittlerem Qualifikationsniveau waren in Deutschland mit einer Erwerbslosenquote von 3,3 % nur in geringem Umfang von Erwerbslosigkeit betroffen. Der OECD-Durchschnitt betrug im Vergleich dazu 6,1 %. Deutlich höher war dagegen die Erwerbslosenquote für Personen mit niedrigem Bildungsstand. Sowohl in Deutschland (9,2 %) als auch im OECD-Durchschnitt (10,4 %) waren 2017 rund ein Zehntel dieser Geringqualifizierten erwerbslos.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 12.09.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Tafel Deutschland und vier große Verbände der freien Wohlfahrtspflege – der Deutsche Caritasverband, die Diakonie Deutschland, der Paritätische Gesamtverband, der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband – fordern in der gemeinsamen Erklärung „Soziale Gerechtigkeit schaffen – Gemeinsam gegen Armut und Ausgrenzung“ die Politik auf, sich stärker gegen Armut und Ausgrenzung einzusetzen. Die Zahl der von Armut betroffenen alleinerziehenden und kinderreichen Familien, Senioren und Seniorinnen und Menschen mit Migrationshintergrund steigt. Auch Arbeit schützt längst nicht mehr generell vor Armut.

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege tragen mit ihren Angeboten, Diensten und Einrichtungen vor Ort vielfältig dazu bei, von Armut und Ausgrenzung bedrohte und betroffene Menschen zu unterstützen. Tafeln arbeiten daran, eine Brücke zwischen Überfluss und Mangel zu bauen. Es ist Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen für eine würdige Existenz jedes Menschen zu schaffen. Denn die Überwindung von Armut und Ausgrenzung ist eine Voraussetzung für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Die Unterzeichnenden fordern in ihrer gemeinsamen Erklärung die Politik auf, die Weichen für deutliche Verbesserungen in den Bereichen der Grundsicherung, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen, Bildung, Alterssicherung und der Integration zu stellen. Die Forderungen im Einzelnen:

• Die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz müssen nicht nur das physische Existenzminimum abdecken, sondern auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglichen.

• Die Unterzeichnenden plädieren für eine Neuberechnung und einheitliche Gewährleistung des Existenzminimums, das es Kindern und Jugendlichen in allen Lebensphasen bis zur Volljährigkeit ermöglicht, in materieller Sicherheit aufzuwachsen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

• Die Politik muss dafür sorgen, dass kein junger Mensch ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung bleibt. Denn hierdurch entscheidet sich bereits im jungen Alter, wer zu den armen und armutsgefährdeten Menschen von morgen gehört.

• Die Alterssicherung muss auf ein solides Fundament gestellt werden, damit Menschen im Alter die Sicherheit haben, nicht in Armut zu geraten.

• Die Unterzeichnenden erwarten von den politisch Verantwortlichen, dass die Herausforderung Integration ernst genommen wird – und allen Menschen gleichermaßen die Teilhabe in der Gesellschaft ermöglicht wird.

Die Gemeinsame Erklärung „Soziale Gerechtigkeit schaffen“ wurde anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Tafel-Bewegung veröffentlicht und auf dem Zukunftskongress der Tafel Deutschland am 28. September 2018 vorgestellt. Die Tafeln arbeiten von Beginn an eng mit den Wohlfahrtsverbänden zusammen. Etwa 60% der Tafeln in Deutschland sind Initiativen und Einrichtungen in Trägerschaft der an dieser Erklärung beteiligten Wohlfahrtsverbände und anderer Verbände. Tafel Deutschland e.V. ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband e.V.

Zur gemeinsamen Erklärung (PDF).

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.09.2018

Gestern erschien der Sonderband der TUP zum Thema Digitalisierung. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Digitalisierung wird die Soziale Arbeit weiter verändern. Dabei darf der Kernauftrag der Sozialen Arbeit, nämlich die Förderung des sozialen Zusammenhalts zwischen den Menschen und die Verbesserung ihres Wohlergehens, nicht aus dem Blick geraten.“

Inwieweit werden die sozial-, bildungs- und gesellschaftspolitischen Folgen und Herausforderungen der Digitalisierung ernst genommen und nicht auf die Frage von Kupfer- oder Glasfaserkabeln reduziert?

Haben technologische Entwicklungen die Menschen bereits fest im Griff oder sollen sie den Menschen im Griff haben?

Ist die oft dahinter stehende ökonomische Logik so dominant, dass die sozialen Konsequenzen (wachsende soziale Ungleichheit und gesellschaftliche Ausgrenzung) in Kauf genommen werden?

Diese und andere Fragen werden mit Blick auf die Folgen von Digitalisierung für Gesellschaft und Soziale Arbeit von den Autorinnen und Autoren im aktuellen Sonderband der Fachzeitschrift „Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit“ (TUP) von Autor*innen wie Oskar Negt, Philipp Staab, Petra Grimm, Sina Arnold und vielen anderen analysiert und diskutiert.

Zum Inhaltsverzeichnis und PDF-Download einzelner Artikel:

https://www.awo.org/unsere-arbeit/theorie-und-praxis

Die TUP ist eine derführenden Fachzeitschriften in den Feldern der sozialen Arbeit. Die Fachzeitschrift der AWO erscheint 4 x jährlich + 1 Beiheft, jeweils im Februar, April, Juni, September und Dezember. Der Sonderband kostet 20,00 Euro. Die TUP erscheint im Verlag BeltzJuventa.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 21.09.2018

Gemeinsam fordern AWO Bundesverband, Caritas Deutschland, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Ver.di, und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, die geplante Gesetzesänderung, die zu einer finanziellen Benachteiligung pflegender Rentnerinnen und Rentner führt, zurückzunehmen. Bisher können gerade die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Renten ihre Bezüge etwas aufbessern, wenn sie Angehörige pflegen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die pflegenden Angehörigen sind der größte Pflegedienstleister der Republik. Viele von ihnen sind bereits selber schon im Rentenalter. Dass sie durch ihre Pflege finanziell etwas bessergestellt werden, sollte selbstverständlich sein. Deshalb fordert die AWO Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentnerinnen und Rentner.“.

Hände weg von den Rentenbeiträgen für pflegende Rentner*innen

Berlin, 14. September 2018. Seit Einführung der Pflegeversicherung zahlt die Pflegekasse für Versicherte, die Angehörige pflegen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind nach dem Pflegeaufwand gestaffelt und reichen bis zum Beitrag von Durchschnittsverdienenden.

Für Altersrentner*innen galt dies immer schon nur dann, wenn sie eine Teilrente beziehen. Vor dem Flexirentengesetz war der Bezug einer Teilrente allerdings unattraktiv, weil es die Teilrente nur in festen Stufen gab. Seit dem Flexirentengesetz wird die Teilrente stufenlos gewährt, so dass Altersrentner*innen ihre Rente mithilfe von Rentenbeiträgen für die Pflege von Angehörigen schon dann aufbessern können, wenn sie auf 1 % ihrer Rente für die Zeit der Pflege verzichten und dann die Rente als Teilrente zu 99 % beanspruchen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Anna bezieht eine Altersrente in Höhe von 800 Euro und pflegt ihren Mann Benno, für den der Pflegegrad 2 anerkannt wurde. Würde Anna eine Teilrente von 99 % in Anspruch nehmen, würde sich ihre gesetzliche Monatsrente um 8 Euro reduzieren und sie würde nur noch 792 Euro als Teilrente erhalten. Für ein Jahr der Pflege würde sich ihre Rente um rd. 7 Euro erhöhen (im Pflegegrad 3 um rd. 11 € (heutige Werte unterstellt)). Nach drei Jahren übernimmt der gemeinsame Sohn die Pflege und Anna kehrt zu ihrer Vollrente zurück, die sich um 21 Euro (bei Pflegegrad 2) auf 821 Euro (ohne Berücksichtigung der jährlichen Rentenanpassung) erhöht hat.

Ob und wie viele Rentner*innen von dieser Neuregelung Gebrauch machen, ist noch unklar. Im Jahr 2018 zahlen die Pflegekassen für alle Pflegeleistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung 1,5 Mrd. Euro (Zahlen der gemeinsamen Finanzschätzung“ der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom Juni 2018). Es ist zu vermuten, dass der Anteil, der Altersrentner*innen zur Erhöhung ihrer Renten zufließt, deutlich unter 10 % liegt und verhältnismäßig viele Rentnerinnen von der Regelung profitieren, deren oftmals kleine Renten dadurch aufgebessert werden können.

Der Bundesgesundheitsminister will diese für Rentner*innen positive Regelung bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige nun wieder zurückdrehen.

Dabei wurde im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart, „die Unterstützung für pflegende Angehörige auszubauen“. Diesem wichtigen Anliegen wird durch das geltende Recht Rechnung getragen. Mit dieser nun beabsichtigten Rücknahme der heute geltenden positiven Regelung würde genau das Gegenteil des im Koalitionsvertrag verabredeten Ziels erreicht werden.

Da überdies viele Versorgungswerke bei einem Teilrentenbezug einen Ausschluss der Betriebsrente vorsehen, würde sogar einiges dafür sprechen, die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auch für den Fall eines Vollrentenbezugs vorzusehen. In diesem Fall könnten auch Betriebsrentner*innen von den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige profitieren.

Mit dieser nun beabsichtigten Rücknahme der heute geltenden positiven Regelung würde genau das Gegenteil des im Koalitionsvertrags verabredeten Ziels erreicht werden.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 14.09.2018

13 Millionen Bundesbürger unter 18 Jahren sind noch immer vom Wahlrecht und damit von echter demokratischer Partizipation ausgeschlossen, kritisiert der Deutsche Familienverband (DFV). Anlässlich des Internationalen Tages der Demokratie am 15. September bekräftigt Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann die Forderung nach einem Wahlrecht von Geburt an.

Grundrechte gelten grundsätzlich nicht erst ab der Volljährigkeit. Dies betrifft auch das Wahlrecht. „Junge Menschen haben eine hohe Wertschätzung für die Demokratie und wollen mitbestimmen, wer ihre Zukunft gestalten soll. Aber wählen dürfen sie nicht“, sagt Heimann. „In dieser Hinsicht besteht im politischen System Deutschlands ein gravierendes Demokratiedefizit. Wir brauchen ein Wahlrecht von Geburt an, das von den Eltern als gesetzliche Stellvertreter ausgeübt wird, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen.“

Nach Auffassung des Nürnberger Juristen Dr. Axel Adrian widerspricht die gegenwärtig in Deutschland praktizierte Rechtslage den verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätzen der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl gemäß Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes. „Kinder sind unstreitig Staatsbürger, aber das Wahlrecht wird ihnen vorenthalten. Damit hat die nachwachsende Generation kein Stimmrecht in entscheidenden Zukunftsfragen. Stattdessen orientiert sich die Politik immer mehr an den Interessen einer immer älter werdenden Generation, von der ein stetig größer werdender Teil keine Kinder hat“, so Adrian. Um das zu ändern und der Zukunft künftig eine Stimme zu geben, unterstützt er als Botschafter die vom DFV initiierte Kampagne „Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt“.

Nach Auffassung Adrians wäre ein Wahlrecht ab Geburt nicht nur ein großer Gewinn für die Demokratie, sondern auch für die politische Gesprächskultur in Deutschland: „Die Politik wäre gezwungen, sich intensiver mit jugend- und familienpolitischen Fragen auseinanderzusetzen und Familieninteressen nachhaltig zu verfolgen.“ So lange unter 18-Jährige aufgrund ihres fehlenden Stimmrechts politisch nicht wahrgenommen werden, sind demokratische Grundprinzipien auch in Deutschland nicht erfüllt.

„Eine Gesellschaft, die der jungen Generation das Wahlrecht entzieht, steht unter besonderem Begründungszwang“, betont DFV-Bundesgeschäftsführer Heimann. „Kinder und Jugendliche sind nicht Bürger zweiter Klasse. Ich sehe kein logisches Argument, ihnen das Wählen zu verbieten.“

Der Internationale Tag der Demokratie findet seit 2007 alljährlich am 15. September statt. Er wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um auf den Wert der Demokratie in der Welt aufmerksam zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.09.2018

Anlässlich des 72. Deutschen Juristentages fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), die Rahmenbedingungen gemeinsamer Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung zu verbessern. Die Verankerung eines bestimmten Betreuungsmodells als gesetzliches Leitbild lehnt der Verband ab.

Der Deutsche Juristentag e.V. (djt) beschäftigt sich vom 26. bis 28. September 2018 in Leipzig in der Abteilung Familienrecht mit Reformbedarf im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht bei gemeinsam getragener Elternverantwortung nach Trennung und Scheidung. Im Fokus steht die Auseinandersetzung mit dem sogenannten Wechselmodell, also der Betreuung der gemeinsamen Kinder – abwechselnd – durch beide Eltern nach Trennung und Scheidung. Häufig wird in diesem Zusammenhang von »geteilter Betreuung« gesprochen. Diese Formulierung sieht die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig kritisch, da »die Elternverantwortung immer eine gemeinsame ist, das trennende Element der Begrifflichkeit führt hier in die Irre.«

Ausgangspunkt aller Überlegungen zum Sorge- und Umgangsrecht ist die im Grundgesetz verankerte Elternautonomie, die den Eltern nicht nur Rechte gewährt, sondern ihnen auch Pflichten in Bezug auf die Pflege und Erziehung ihrer Kinder auferlegt. Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, gestalten die Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder eigenverantwortlich.

Die Vorgabe eines bestimmten Betreuungsmodells ist daher verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nicht gar ausgeschlossen. »Politischen Bestrebungen, das Wechselmodell als gesetzliches Leitbild zu verankern, ist deshalb eine (deutliche) Absage zu erteilen.«, wie Prof. Dr. Maria Wersig hervorhebt (siehe dazu Pressemitteilung 18-23* des djb vom 15.6.2018). Der djb begrüßt die These aus dem Gutachten von Prof. Dr. Eva Schumann, wonach im Hinblick auf ein Betreuungsmodell kein gesetzliches Leitbild vorgegeben werden sollte.

Die rechtliche Absicherung unterschiedlicher Betreuungsformen bedarf keiner Festschreibung eines »Leitbildes«, sondern eines Rahmens, der die (Grund-)Rechte aller Beteiligten im Blick behält. Dies kann beispielsweise auch durch Elternvereinbarungen geschehen, deren Rahmen der Gesetzgeber vorgeben kann und sollte.

Mit gesellschaftlichen Veränderungen hat sich auch der Lebenszuschnitt von Familien verändert. Mit einem Wechselmodell oder auch einem erweiterten Umgang befassen sich Eltern nach Trennung und Scheidung heutzutage verstärkt. Dabei entsteht nicht selten der Eindruck, »das Wechselmodell als Betreuungsform diene vorrangig dem Bedürfnis der Eltern nach Teilhabe an ihren Kindern und nicht dem Kindeswohl«, so Prof. Dr. Maria Wersig ergänzend. Ob die betroffenen Kinder zu einem ständigen Wechsel ihres Aufenthaltsortes bereit sind und die Entscheidung ihrer Eltern dauerhaft mittragen ist ungewiss und abhängig vom Alter. Empirische Untersuchungen fehlen.

Ein weiterer zentraler Punkt des djt ist – mit Bezug auf die gemeinsame Betreuung – der Änderungsbedarf im Kindesunterhalt. Hier warnt der djb vor vermeintlich einfachen Lösungen wie beispielsweise schematischen Onlineberechnungen. Diese haben zwar einen gewissen Charme, sind aber stets nur so gut wie ihr*e Verwender*innen bzw. die Programmierung und mit vielen Unsicherheiten behaftet, insbesondere bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens.

Die Realität ist im Fall von Trennung und Scheidung zudem häufig von dem Grundsatz beherrscht, dass eine*r betreut und keine*r zahlt. Die Betreuenden sind in der Regel noch immer die Frauen, der Kindesunterhalt wird nach empirischen Studien häufig nicht oder nicht in Höhe des Mindestunterhalts gezahlt. Insbesondere die Alleinerziehenden stehen dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung, gehen überwiegend Teilzeitbeschäftigungen im Niedriglohnsektor nach und sind damit einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt, nicht nur, aber auch im Alter. Der djb mahnt zur Besonnenheit bei Reformbestrebungen, um nicht die finanziellen »Lasten« einseitig zu verteilen.

Ungelöst sind schließlich auch zahlreiche Fragen des Wechselmodells bei Bezug von Sozialleistungen. Insbesondere in der Grundsicherung für Arbeitssuchende muss die Gesetzgebung eine realitätsnahe und handhabbare Lösung für getrenntlebende Familien finden. Der djb fordert daher seit Langem, einen Mehrbedarf für den Umgang von Kindern mit dem getrenntlebenden Elternteil im Existenzsicherungsrecht (SGB II, XII) einzuführen (siehe dazu Pressemitteilung

16-17** des djb vom 17.6.2016). Dieser Zuschlag soll gewährleisten, dass das Existenzminimum der Kinder in beiden Elternhaushalten sichergestellt ist. Die aktuelle Rechtsprechung, wonach der Regelsatz des Kindes tageweise zwischen den Haushalten aufzuteilen ist, geht an der Lebensrealität von getrenntlebenden Familien vorbei, ignoriert deren spezifische Bedarfe und belastet zudem die Jobcenter unnötig mit hohem Verwaltungsaufwand. Gemeinsame Elternverantwortung darf kein Privileg »Besserverdienender« sein und muss auch Eltern im ALG-II-Bezug ermöglicht werden.

* https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/pm18-23/

** https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm16-17/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 25.09.2018

Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer braucht eine deutliche Aufstockung der Bundesmittel, damit bei zunehmenden Beratungsgesprächen weiterhin qualitativ gute Arbeit geleistet werden kann.

Deshalb rufen die Träger der Migrationsberatungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege am 20. September zu einem bundesweiten Aktionstag auf. Ziel ist, auf die Bedeutung der Migrationsberatung im Integrationsprozess aufmerksam zu machen.

"Wenn wir wollen, dass sich Zugewanderte schnell integrieren, brauchen sie in der ersten Zeit intensive Unterstützung und Begleitung. Das gilt gleichermaßen für Zugewanderte die als Schutzsuchende oder als Fachkräfte zu uns kommen. Die Migrationsberatung leistet diese Aufgabe im gesamtgesellschaftlichen Interesse", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich des bundesweiten Aktionstages der Migrationsberatungsstellen.

Bei den Beratungsgesprächen geht es um die Vermittlung in Integrationskurse, Schreiben an Behörden oder Telefonate mit Dienststellen. Spracherwerb, Anerkennung von ausländischen Berufs- oder Studienabschlüssen und vieles mehr.

Viele Standorte sind seit 2015 wegen der erheblich gestiegenen Nachfrage überlastet. Ratsuchende müssen oftmals lange Wartezeiten in Kauf nehmen. 2017 wurden durchschnittlich 371 Fälle pro Vollzeitstelle bearbeitet – 150 dürften es nur sein, um eine nachhaltig gute Beratungsqualität zu sichern. Viele Ratsuchende haben sehr komplexe Beratungsbedarfe. Die Diakonie hält für eine vorläufig angemessene Entlastung der Beratungsstellen eine Aufstockung der Mittel um ca. 19 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2019 auf insgesamt 70 Millionen Euro für notwendig.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Münchener TV-Sender RTL II starten im Rahmen der Fernsehsendungen "Armes Deutschland – Deine Kinder" und "Hartz und herzlich" eine Kooperation zum Thema Kinderarmut. Die Zusammenarbeit umfasst das vierteilige Special "Armes Deutschland – Deine Kinder", das ab 9. Oktober ausgestrahlt wird, sowie neue Folgen von "Hartz und herzlich", die derzeit und zukünftig produziert werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt in Kontakt mit den gezeigten Familien und bietet bei Bedarf Unterstützung an wie beispielsweise psychologische Hilfe oder Förderprogramme für Kinder. Zudem informiert das Deutsche Kinderhilfswerk über das Thema auf der Website www.dkhw.de. Mit Einblendungen während der Sendungen und weiterführenden Informationen auf www.rtl2.de macht RTL II auf das Hilfsangebot des Deutschen Kinderhilfswerkes aufmerksam.

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutsches Kinderhilfswerkes, betont: "Seit über 45 Jahren setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Dabei steht auch die nachhaltige Überwindung von Kinderarmut sowohl durch politische Lobbyarbeit als auch durch konkrete Förderung von Kindern im Mittelpunkt der Arbeit. Obwohl viele Familien von Armut betroffen sind, wissen noch immer viele Menschen nicht, was es bedeutet, arm zu sein, insbesondere was es für Kinder bedeutet in Armut aufzuwachsen. ,Armes Deutschland – Deine Kinder‘ und ,Hartz und herzlich‘ zeigen die Realität, vor der wir nur allzu gern und zu oft die Augen verschließen."

Tom Zwiessler, Bereichsleiter Programm RTL II, sagt: "Die verbreitete Armut im reichen Deutschland wird von immer mehr Menschen wahrgenommen und kontrovers diskutiert. Wir wollen wissen, wie es tatsächlich um die Realität der Betroffenen steht. Vor allem interessiert uns, wie es Kindern geht, die in sozial schwachen Umfeldern aufwachsen. Wie erleben sie ihre Situation, was sind ihre Wünsche und Träume? Genau diesen Fragen gehen wir auf den Grund."

Begleitet wird das Special von RTL II mit einer großen Marketingkampagne und einer Fotoausstellung, die am 17. Oktober in Berlin eröffnet und mit einem Online-Special erweitert wird. Im Rahmen einer Social-Media-Aktion würdigt RTL II Menschen, die sich gegen Armut engagieren. Dabei werden auf Facebook und Instagram Menschen vorgestellt, die sich gegen Armut engagieren und anderen helfen. Mit Fotos und Beschreibungen ihres sozialen Engagements werden Helden des Alltags gezeigt, die ohne viel darüber nachzudenken und ohne Gegenleistung Gutes tun.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der Bundesregierung ein entschiedeneres Vorgehen gegen die nach wie vor viel zu hohe Kinderarmut in Deutschland. Dafür müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. "Es muss Schluss sein mit dem ,Weiter so‘ in der Familienförderung, wir brauchen eine konsequentere Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Hier müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden, und da sind die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen schlichtweg zu wenig. Wir brauchen insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, mit Blick auf die neuesten Zahlen zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Grundsätzlich plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

"Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Auch wenn jetzt erstmals mehr als eine Million Kinder beim Erwerb von Schulbedarf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, verzweifeln viele Menschen an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht. Dass überhaupt so viele Menschen die Kosten für Bildung und Teilhabe nicht aus ihrem regulären Einkommen aufbringen können, darf in einem so reichen Land wie Deutschland doch nicht Normalität sein. Im Übrigen hat bereits vor zwei Jahren der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Hier muss sich endlich grundlegend etwas ändern", so Hofmann weiter.

Zudem setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.08.2018

„Mehr Bildungsgerechtigkeit für ALLE Kinder durch tatsächliche Lernmittelfreiheit“ – mit dieser Forderung traten der DKSB-Bundesverband und der Landesverband Schleswig-Holstein gemeinsam mit der GEW in Kiel vor die Presse. Der Schulbedarf müsse endlich realistisch und transparent ermittelt werden. Lernmittelfreiheit dürfe keine Mogelpackung bleiben.

„Es ist nicht länger hinnehmbar, dass viele Kinder und Jugendliche immer noch langfristig auf ihrem Bildungsweg benachteiligt werden, weil ihre Eltern sich die Ausgaben rund um den Schulbesuch nicht leisten können“ kritisierte Irene Johns, die Landesvorsitzende des DKSB in Schleswig-Holstein.

Eine vor drei Jahren vom Landtag in Kiel in Auftrag gegebene Studie habe längst bestätigt, dass die Kosten zu hoch seien, so Johns weiter. „Allein die Ausgaben für die für den Schulunterricht notwendige Grundausstattung, die alle Eltern leisten müssen, liegen mit durchschnittlich 400 Euro weit über den dafür vorgesehenen Leistungen des Bildungs-und Teilhabepakets (BuT) von 100 Euro. Und rechnen wir noch die Kosten für Sportschuhe, Taschenrechner, Schulausflüge oder Nachhilfeunterricht dazu sind wir schnell beim Zehnfachen des BuT- Basissatzes“, mahnte Johns.
Die sogenannte Lernmittelfreiheit, wie sie in Schleswig-Holstein und sieben weiteren Bundesländern besteht, reicht nach Ansicht des DKSB bei Weitem nicht aus. Anlässlich des Weltkindertages am 20. September setzt sich der Verband bundesweit für eine tatsächliche Lernmittelfreiheit ein.

Die Bundesregierung muss endlich dafür sorgen, dass Bildungs- und Teilhabeleistungen bei allen Kindern ankommen, die einen Anspruch darauf haben“, forderte DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Aktuell leben mehr als 4,4 Millionen Kinder in Armut, aber nur ein Bruchteil von ihnen bekommt das Bildungs- und Teilhabepaket. Das liegt vor allem an der unglaublichen Bürokratie. Zudem sind einzelne Leistungen viel zu niedrig und willkürlich festgesetzt, so wie der Schulbedarf von 100 Euro“, so Hilgers weiter.

Astrid Henke, Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, machte deutlich: „Eine echte Lernmittelfreiheit muss endlich auf den Weg gebracht werden. Arbeitsheft, Lektüre, Taschenrechner oder Tuschkasten sind notwendige Lernmittel, um erfolgreich in der Schule mitzuarbeiten. Es muss Schluss damit sein, Kinder und Jugendliche zu beschämen, die das nötige Geld nicht oder erst am nächsten 1. haben. Es muss Schluss damit sein, dass Lehrkräfte mit dem Abkassieren von Kopier- oder Zeichengeld beschäftigt sind statt mit den Unterrichtsinhalten.“

Unterstützt wird das Anliegen auch von der Arbeitsgemeinschaft der Landeselternbeiräte in Schleswig-Holstein sowie von Landesschülervertretern der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen: „Tagtäglich erleben wir als Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein, was an Kosten für Schule anfällt. Das heißt, dass wir im Dialog zum Thema Schulkosten unbedingt angehört werden müssen, da wir konkrete Beispiele und somit Verbesserungsvorschläge nennen können. Zum Beispiel müssen oft in den Kernfächern sogenannte Arbeitshefte angeschafft werden. Das Problem jedoch ist, dass diese mindestens zehn Euro kosten und in den meisten Fällen kaum, beziehungsweise gar nicht genutzt werden“, so die 16jährige Christin von der LSV Gymnasien.

Nach Ansicht von DKSB und GEW ist die aktuelle Ausgestaltung von Lernmittelfreiheit und Bildungs- und Teilhabepaket nicht geeignet, um wirkliche Bildungsgerechtigkeit zu erreichen. Auch die von der Union kürzlich in dem Entwurf eines Bildungspapiers für eine Klausurtagung des Fraktionsvorstandes geforderte Erhöhung des Schulbedarfs im BuT um 20 Euro im Jahr lehnt der DKSB als deutlich zu gering ab.

Nach der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Regelsatzermittlung 2010 noch einmal bekräftigt. Das Existenzminimum umfasse neben dem rein physischen Existenzminimum auch Bildungs- und Teilhabebedarfe. Diese müssten „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren bemessen“ werden, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil.

Der Kinderschutzbund fordert deshalb:

1. Der tatsächliche Schulbedarf muss transparent und nachvollziehbar ermittelt und nicht willkürlich festgelegt werden.

2. Der Schulbedarf im Bildungs- und Teilhabepaket muss entsprechend angepasst werden und diese Anpassung muss an die Anhebung der Regelsätze gekoppelt werden, damit die Gewährleistung von Bildung- und Teilhabe nicht je nach Kassenlage verhandelbar ist.

2. ALLE Materialien, die für den Schulalltag notwendig sind, müssen kostenfrei zur Verfügung stehen. Lernmittelfreiheit darf keine Mogelpackung bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 13.09.2018

Kinderarmut: Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche sind nicht ausreichend, um diesen eine angemessene Teilhabe und Gerechtigkeit in ihren Möglichkeiten der Bildung zu sichern

Kinderarmut: Nicht einmal 15 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen profitieren von Teilhabeleistungen

Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisieren der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitieren nur weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“. Die Leistungsart sieht eine monatliche Förderung von zehn Euro pro Kind für beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikunterricht vor und war 2011 neu eingeführt worden. Anlass war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hatte, dass Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche über die regulären Regelsätze in Hartz IV nicht angemessen abgesichert sind. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband sehen in den Ergebnissen der Studie den Beleg für das Scheitern des damals geschnürten „Bildungs- und Teilhabepaketes“ und fordern eine Totalreform. Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und die Einführung einer existenzsichernden, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gefloppt, geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei und läuft in der Praxis ins Leere“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Die soziokulturellen Leistungen kommen laut Expertise bei der großen Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren nicht an. Die Studie belegt deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche „niederschmetternd gering“. Statt auf ein bürokratisches Konzept zu bauen, das Familien verärgert und die kommunale Verwaltung und Leistungsanbieter belastet, brauche es daher einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, so die gemeinsame Forderung von DKSB und Paritätischem Wohlfahrtsverband. „Teilhabechancen dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Es geht darum, Angebote für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die sie in ihrer Entwicklung fördern“, so Schneider.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket stigmatisiert Kinder, weil es sie immer wieder dazu zwingt, sich in Schule und Freizeit als arm zu outen“, warnt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Hinzu kommt, dass die einzelnen Leistungen in ihrer Höhe bereits bei der Einführung nicht ausreichend waren und seitdem nie erhöht wurden.“ Das werde insbesondere am Beispiel des Schulbedarfes deutlich: „Eine Schulerstausstattung, die wir auf der Grundlage von Informationsblättern von Schulen zusammengestellt haben, kostet mehr als doppelt so viel, als vom Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen“, betont Hilgers.

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September rufen die Verbände zu lokalen Aktionen und Veranstaltungen rum um das Thema Kinderrechte und Kinderarmut auf. Mehr unter: www.dksb.de, www.mensch-du-hast-recht.de, www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: PressemitteilungDeutscher Kinderschutzbund Bundesverband und Der Paritätische Gesamtverband vom 18.09.2018

Familie zu leben ist anspruchsvoll. Die Gesellschaft stellt an Eltern, Kinder und Jugendliche hohe Erwartungen. Entsprechend dürfen sie auch erwarten, dass sie von der Gesellschaft begleitet und unterstützt werden. Die eaf tritt für einen Perspektivwechsel ein: Das Wohlergehen von Kindern ist die gemeinsame Verantwortung von Familie und den verschiedenen staatlichen Ebenen. Alle Familien haben anspruchsvolle Aufgaben zu meistern, und alle brauchen dabei so viel Unterstützung, wie jeweils notwendig ist. Eine Beschränkung auf Problemgruppen ist nicht mehr zeitgemäß.

Die eaf fordert:

1.Die Rechte von Kindern gehören in unser Grundgesetz. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt dafür die Inhalte und den Rahmen vor.

2.Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern muss aufgehoben werden. Es ist insbesondere bei der Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen in Bildungsfragen ein Hindernis! Ziel soll sein, dass Bund, Länder und Gemeinden für die Familien gut zusammenarbeiten und sich ergänzen.

Die eaf begrüßt sehr, dass diese beiden Anliegen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart sind. Wir fordern die Koalitionsparteien nachdrücklich auf, diese Vorhaben umzusetzen.

Doch politisches Handeln für Familien und Kinder geht sehr viel weiter:

3.Die Rechte von Kindern und Familien auf Förderung haben die Voraussetzung aller Sozialgesetzbücher zu sein.

4.Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie muss im Kinder- und Jugendhilfegesetz gestärkt und damit verbindlicher werden. Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung brauchen Eltern überall. Sie haben ohne Zugangsbarrieren zur Verfügung zu stehen. (§ 16 SGB VIII)

Die Umsetzung der letzten Forderung ist die Aufgabe der Länder, Landkreise und Kommunen. „Nicht nur der Bund, alle staatlichen Ebenen müssen die Familienförderung in das Zentrum ihrer Bemühungen stellen. Einige Bundesländer sind bereits auf dem Weg zu neuen, bedarfsgerechten Formen der Familienunterstützung. Familienförderung soll ein Angebot an alle Familien sein. Sie ist eine Chance, schwierige Lebenslagen zu vermeiden oder einen konstruktiven Umgang damit zu finden. Wir fordern Länder und Kommunen auf, das Wohl der Kinder und der Familien in den Mittelpunkt ihres Handels zu stellen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der eaf.

https://www.eaf-bund.de/de/projekte/perspektivwechsel

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 25.09.2018

Achtzehn private Träger von Kindertagesstätten gründeten diese Woche den „Deutschen Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger“. Die Gründungsmitglieder wählten Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin der Konzept-e für Kindertagesstätten gGmbH in Stuttgart, zur Vorsitzenden. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Tim Arndt-Sinner, Geschäftsführer der Kinderfreunde Wedemark gGmbH, gewählt.

„Endlich gibt es eine Vertretung der freien unabhängigen Kita-Träger auf Bundesebene. Es ist ein toller Erfolg, dass wir auf Anhieb 20.000 Kitaplätze repräsentieren. Wir vertreten kleine, mittlere und große Träger gleichermaßen und haben eine gute regionale Mischung. Das ist eine sehr gute Basis, auf der wir aufbauen und weiter machen wollen“, erklärt Weegmann.

Während der zweitägigen Gründungsveranstaltung kamen 80 Trägervertreter aus ganz Deutschland in der Berliner Repräsentanz der Robert Bosch Stiftung (Tag 1) und im Deutschen Bundestag (Tag 2) zusammen. Die Themen Vielfalt, Gleichberechtigung und Qualität in der Kita-Landschaft wurden aus philosophischer, ökonomischer und politischer Sicht diskutiert. Gesprächspartner waren der Schriftsteller und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Dr. Michael Schmidt-Salomon, Prof. Dr. Axel Plünnecke vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln sowie die Bundestagsabgeordneten Grigorios Aggelidis (FDP), Norbert Müller (Die Linke), Sönke Rix (SPD) und Marcus Weinberg (CDU).

Weegmann betont, dass der Verband eine gesellschaftspolitische Verantwortung sehe: „Wir setzen uns ein für Chancen- und Bildungsgerechtigkeit und für deren Qualität. Weitere Ziele sind die Vernetzung der Branche, die Gleichberechtigung der Trägerformen, bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für private Träger sowie einen höheren Stellenwert der Kleinkind-Pädagogik und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von ErzieherInnen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten vom 28.09.2018

Wichtiger Meilenstein zur Akzeptanz

Seit dem 01. Oktober 2017 können in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Dazu erklärt Helmut Metzner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare ist ein historischer Tag, sowohl für Lesben und Schwule als auch für eine gerechtere, offenere und demokratischere Gesellschaft. Sie ist der bewegende Höhepunkt eines jahrzehntelangen Kampfes für die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare und ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerrechte in Deutschland.

Nun geht es darum, mit einer Vielzahl an Maßnahmen aus der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im Alltag zu machen. Wir wollen, dass lesbische, schwule und bisexuelle Lebensweisen und dass Trans- und Intergeschlechtlichkeit als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität respektiert und anerkannt werden. Das gilt nicht zuletzt für Regenbogenfamilien und insbesondere für die darin aufwachsenden Kinder.

Gesetzlicher Regelungsbedarf besteht auch noch nach der Eheöffnung: Die Ehefrau der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Das ist ungerecht. Das Abstammungsrecht muss hier analog zur bestehenden Regelung für heterosexuelle Ehepaare ausgestaltet werden: Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Eine notwendige Reform des Abstammungs- und Familienrechts muss dabei zudem auch die gesamte gelebte Familienvielfalt rechtlich anerkennen. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in allen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden.

30 Jahre Kampf – Ehe für Alle. Eine Chronik

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 28.09.2018

Erstmals beteiligt sich die Nationale Armutskonferenz (nak) am Staatenberichtsverfahren zum UN-Sozialpakt und hat einen eigenen Parallelbericht vorgelegt. Dieser zeigt, inwiefern Armut in Deutschland auch ein menschenrechtliches Problem darstellt. Anlass der Veröffentlichung ist die Anhörung der Bundesregierung vor dem Sozialausschuss der Vereinten Nationen am 25. September 2018 in Genf.

"Armut in Deutschland ist Realität. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung", so nak-Sprecherin Barbara Eschen. Insbesondere in Hinblick auf die Bekämpfung von Erwerbsarmut sehe sie enormen Handlungsbedarf, erklärte Eschen: "Leider gilt weiterhin, dass Armutsbekämpfung von der Bundesregierung sträflich vernachlässigt wird." So sei für viele Menschen in Beschäftigung Armut dennoch bittere Realität – obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt in boomen. In Deutschland hat sich die Erwerbsarmut in den letzten zehn Jahren verdoppelt: Zwischen 2004 und 2014 stieg der Anteil der "working poor" an allen Erwerbstätigen von 4,8% auf 9,6%.

Im Krankheitsfall zum Arzt gehen zu können, ein Dach über dem Kopf zu haben, am kulturellen Leben teilzuhaben – auch in Deutschland sind diese Dinge nicht für alle Menschen selbstverständlich. Verletzungen sozialer Menschenrechte kommen auch bei uns immer wieder vor. Dabei hat Deutschland bereits 1973 den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt – ratifiziert und sich damit verpflichtet, eben diese Rechte zu schützen.

"Denn Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte.

Hierzu gehört das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Wohnung, Nahrung und Kleidung. Aber auch das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen, Gesundheit und soziale Sicherheit.", erklärte Eschen.

In ihrem Statement ging Frau Eschen auch darauf ein, weshalb Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger problematisch sind: "Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen "fit für den Arbeitsmarkt" zu machen.

Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ist nicht verhaltensabhängig."

Gefordert sei vielmehr eine Neuorientierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Beschäftigungspolitik sollte demnach auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen.

Hintergrund:

Jeder Staat, der den Sozialpakt unterzeichnet hat, muss alle fünf Jahre einen Bericht darüber abgeben, was getan wurde, um die im Pakt beschriebenen Rechte zu verwirklichen. Dieser Bericht wird vom Sozialausschuss der Vereinten Nationen geprüft, wobei er hierbei auch Parallelberichte aus der Zivilgesellschaft zu Rate zieht. Nach Abschluss der Prüfung veröffentlich der Ausschuss Empfehlungen, in denen er den betreffenden Staat auffordert, bestehende Missstände zu beseitigen. Die Nationale Armutskonferenz hat bei den Vereinten Nationen einen Parallelbericht eingereicht, der erhebliche Lücken bei der Umsetzung des UN- Sozialpakts in Deutschland aufzeigt.

Die Bundesregierung wird sich am 25. September 2018 in Genf den kritischen Fragen des UN Sozialausschusses stellen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 21.09.2018

Am 19.09.2018 luden die Naturfreunde Thüringen zur Diskussion. Thema war "Familienbildung in Thüringen – Herausforderungen für öffentliche und private Träger". Ca. 40 Menschen aus Jugendämtern, Thüringer Ministerien, der Stiftung FamilienSinn und aus Politik, Wissenschaft und Praxis waren zu Gast. Die durch Prof. Fischer vorgestellte Studie zeigte Handlungsbedarf für die Thüringer Familienbildung auf. Praxisbeispiele des Kinderschutzbundes und der Naturfreunde gaben einen ersten Einblick in die Vielfalt von Bildungsangeboten.

In der Podiumsdiskussion wurde deutlich, dass sich durch das neue Landesprogamm „Familie“ ab 2019 neue Möglichkeiten eröffnen – sowohl finanziell als auch inhaltlich. Denn es gibt noch viel zu tun. Neben einer aktiveren Einbeziehung der Familien in die Gestaltung der Angebote, fehlt es vor allem an der breiten Vernetzung der Akteure. Noch sind die Angebote häufig zufällig, nicht ausreichend bekannt und abgestimmt. Zukünftig sollen deshalb sowohl in den Kommunen als auch auf Landesebene Familienförderpläne mit allen Beteiligten incl. der Familien erarbeitet werden. Das Erfurter Jugendamt ist bereits damit befasst.

"Eine Veranstaltung, wie diese ist ein guter Startpunkt zur Information und Vernetzung“ so eine Verantwortliche aus dem Erfurter Jugendamt.

Auch wurde die Frage nach der Förderung von internationalen Familienbegegnungen insbesondere innerhalb der EU gestellt. Internationale Jugendaustausche haben bereits Tradition. Warum gibt es das Angebot nicht auch für Familien? Die Förderung von Familienbildung und Familienbegegnung endet bislang an den Grenzen der Kommunen bzw. des Bundeslandes. Die Thüringer Naturfreunde haben mit einem Modellprojekt „Familientrainer International“ gemeinsam mit Projekten aus 5 weiteren Ländern der EU Pionierarbeit geleistet. Die Anregung wurde von den Vertreter*innen der Landes- und Kommunalpolitik gern aufgenommen.

Auch der Auftakt einer Plakatreihe für gute Beispiele der Familienbildung wurde präsentiert. Diese können ab dem 26.10.2018 im Mehrgenerationenhaus, Mitmenschen e.V. am Moskauer Platz betrachtet werden. Interessierte Familien sind eingeladen, ihre Wünsche und Vorstellungen zu ergänzen.

Quelle: Stellungnahme NaturFreunde Thüringen vom 21.09.2018

Als viel zu niedrig und "Ausdruck armutspolitischer Ignoranz" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und bei der Altersgrundsicherung zum 1.1.2019 um lediglich 8 Euro auf dann 424 Euro für Singles und um 5 Euro auf 245 Euro für kleine Kinder. Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sei eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf mindestens 571 Euro erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung.

"Der jetzige Regelsatz ist das Ergebnis manipulativer Eingriffe in die statistischen Berechnungen, kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Ohne jegliche Korrektur werden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Mit diesen Armutssätzen wird die Spaltung der Gesellschaft weiter vorangetrieben", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Als Sofortmaßnahme fordert der Verband die Erhöhung der Regelsätze um 37 Prozent: Nach den Berechnungen der Forschungsstelle müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung von derzeit 416 um mindestens 155 Euro angehoben werden. Der Paritätische fordert darüber hinaus die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, die sich mit der Frage des Mindestbedarfes von Menschen und seiner Bemessung in grundlegender Weise auseinandersetzt.

Der Verband hatte zuletzt im Frühjahr unter dem Motto "Hartz IV hinter uns lassen" eine konsequente Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitslose gefordert. "Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden", so Schneider. Notwendig seien u.a. eine Stärkung der Arbeitslosenversicherung und der Umbau der Arbeitsförderung von dem bisherigen Sanktionssystem zu einem echten Hilfesystem. Der Paritätische fordert dazu u.a. die Abschaffung der Sanktionen, den Ausbau von Qualifizierungs- und Arbeitsfördermaßnahmen sowie den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes. Eine Neuausrichtung der Grundsicherung müsse zudem zwingend mit der Einführung einer allgemeinen existenzsichernden Kindergrundsicherung verknüpft werden.

Siehe auch: www.der-paritaetische.de/presse/hartz-iv-paritaetischer-fordert-menschenwuerdige-neuausrichtung-der-grundsicherung-fuer-arbeitslose-un/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 12.09.2018

pro familia fordert den Gesetzgeber auf, Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen festzuschreiben

Seit dem 26. September 2018 und insgesamt 40 Tage lang belagern Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung pro familia Beratungsstellen. Sie verweigern Frauen das Recht, selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben zu entscheiden und lehnen die rechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch ab. Damit werden alle Nutzer*innen der Angebote von pro familia (Sexuelle Bildung, Sexualberatung, Beratung zu Elterngeld, Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch, Beratung zu Pränataldiagnostik), die die beiden betroffenen Beratungsstellen in Frankfurt und Pforzheim in den 40 Tagen aufsuchen, singenden und betenden Aktivist*innen ausgesetzt. Diese schrecken nicht einmal davor zurück, durch Fotografieren die Privatsphäre der Klient*innen zu verletzen, obwohl dies strafbar ist. Das im Schwangerschaftskonfliktgesetz formulierte Recht auf anonyme Beratung und Information wird konterkariert und Ratsuchende werden in unzumutbarer Weise belästigt.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende von pro familia, Prof. Dr. Davina Höblich:

„Und wieder wird die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch in Frankfurt zum Spießrutenlauf. Erneut werden Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung der ‚40 days for life‘ Ratsuchende mit Parolen, großen Fotos von Embryos, lauten Gebeten und Gesängen verunsichern, bevormunden und demütigen. pro familia hat schon anlässlich der Belästigungen an Ostern Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen gefordert, damit ratsuchende Frauen, Männer und Paare von Demonstrierenden unbehelligt bleiben. Nun appellieren wir erneut an den Gesetzgeber, alles dafür zu tun, damit der gesetzliche Auftrag, eine vertrauliche, ergebnisoffene Beratung anzubieten, sichergestellt werden kann.

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sieht vor, dass die Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch ergebnisoffen und auf Wunsch anonym gestaltet werden soll. Dies ist durch die Belagerung der Beratungsstellen nicht gewährleistet. Deshalb fordert pro familia den Gesetzgeber auf, Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen festzuschreiben. Durch eine Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – wie es beispielsweise auch bei der Einführung der Vertraulichen Geburt notwendig war und umsetzt wurde – sollte der Gesetzgeber Bedingungen definieren, wie die Vertraulichkeit der Beratung sichergestellt werden kann.

pro familia nimmt ihre Aufgabe sehr ernst, Frauen zu helfen, eine verantwortliche Entscheidung zu treffen. Diese Arbeit darf nicht durch unzumutbare Belästigungen torpediert werden. Frauen, Männer und Paare dürfen nicht an der Wahrnehmung ihres Rechts auf unabhängige Beratung und Information gehindert werden.“

Quelle: Pressemitteilungpro familia Bundesverband vom 27.09.2018

Die überholte Begünstigung traditioneller Rollenverteilungen behindert nicht nur gleichwertige Teilhabe am Arbeitsmarkt und Einkommen zwischen den Geschlechtern, sondern hat durch den Einfluss auf die Erwerbsbiografie auch einen negativen Einfluss auf die Rente insbesondere für Frauen. Denn Altersarmut hat ein Gesicht und das ist weiblich! Mit dem Fall des Ehegattensplittings ist der Weg frei für ein zeitgemäßes Steuerrecht, was der Vielfalt der Familien gerecht wird und den Weg für die langjährige Forderung des VBM nach Individualbesteuerung frei macht und das Erwerbspotential von Frauen anders als bisher nutzbar macht!

Köln/ Berlin, 30.09.2018 Mit der Empfehlung aus dem Bundesfinanzministerium, das Ehegattensplitting abzuschaffen, werden langjährige Forderungen vieler Frauenverbände, Berufsverbände, Organisationen und auch des VBM sowie wissenschaftliche Studien, wie beispielsweise beide Gleichstellungsberichte der Bundesregierung, gestützt. „Wir begrüßen, dass inzwischen auch Expert*innen des Bundesfinanzministeriums das Ehegattensplitting einschätzen, was es letzten Endes in der Regel insbesondere für Frauen darstellt: Ein Hemmnis für die Erwerbstätigkeit von Frauen und ein steuerrechtliches Instrument, das der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Geschlechtern entgegensteht. Paare werden durch das Ehegattensplitting überwiegend in die Einernährer- mit Zuverdienerrolle gedrängt. Wir wissen aber aus der Praxis und belegt durch Studien seit langem, dass weder Männer noch Frauen dies wünschen und auch viele Familien inzwischen auf gleichwertige gute Einkommen durch steigende Lebenshaltungskosten angewiesen sind. Der mit dem Ehegattensplitting verbundene Splittingvorteil kommt nur Verheirateten zu Gute und hierbei mit dem meisten Gewinn, wenn die Gehälter sich in Höhe stark unterscheiden. Ehegattensplitting in der Kombination mit der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse, dem arbeitsmarktpolitischen Instrument des Minijob und im Rentenbezug der Witwenrente sowie der Präsenzkultur am Arbeitsmarkt anstelle beispielsweise „Führen in Teilzeit“, steht den gesellschaftlichen Entwicklungen der Vielfalt von Familienformen – von Patchwork über Allein- bis Getrennterziehend – klar entgegen. Zudem hemmt das Ehegattensplitting die am besten ausgebildete Frauengeneration auch an gleichwertiger Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt mit entsprechendem Einkommen, Posten und Positionen entsprechend jeweiliger Qualifikation. Mit dem Wegfall des Splittings wäre der Weg zu echter Wahlfreiheit der Aufgabenverteilung in der Partnerschaft eröffnet und andere Erwerbsbiografien vor allem auch für Frauen, insbesondere vor dem Hintergrund von familiären Verpflichtungen, möglich“ erklärt Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. und Initiatorin des Equal Pension Day und führt weiter aus: „Dies hat mit der Rente als Spiegel des Erwerbslebens dann auch eine entscheidende Auswirkung auf die Rentenhöhe. Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels kommt der aktuelle Vorstoß seitens des Bundesfinanzministeriums das Ehegattensplitting zu kippen sicherlich auch den Vertreter*innen aus der Wirtschaft entgegen.“

Spachtholz bringt es auf den Punkt: „Mit dem Wegfall des Ehegattensplittings und der Etablierung der Individualbesteuerung wären wir einen großen Schritt weiter, für uns Frauen, aber auch für die gesamte Gesellschaft: Den Vätern mehr Familie, den Müttern mehr Karriere – und somit auch endlich ein Aufbrechen der ungleichen Bezahlung zwischen den Geschlechtern. Auch IWF-Chefin Lagarde forderte bereits 2016 Regierungen und Unternehmen auf, Männern und Frauen die gleichen ökonomischen Möglichkeiten zu bieten und Equal Pay umzusetzen, da sie wichtige Bausteine für Wirtschaftswachstum und Wohlstand seien."

Die Vorstandsvorsitzende des VBM ist überzeugt: „Die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Etablierung der Individualbesteuerung sind wichtige Erfüllungsgehilfen für Equal Pay."

Quelle: PressemitteilungVerband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 01.10.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Oktober 2018

Veranstalter:AWO Landesverband Thüringen e. V.

Ort: Erfurt

Hinter den Schlagwörtern Familie, Pflege und Demografie verbirgt sich die größte sozialpolitische Verantwortung der kommenden Jahrzehnte. Nicht neu, jedoch lauter werdend, ist die Forderung, Fürsorge vom Anfang bis zum Ende des Lebens gemeinsam zu denken. Welche Wohnformen und Wohnkonzepte entsprechen den anstehenden Herausforderungen und können zur Entlastung von Familien beitragen? Wie kann ein stärkeres Miteinander der Generationen gefördert werden und welche passgenauen Dienste der gesellschaftlichen Fürsorge im Sinne der Familie braucht es? In unserem kommenden Gesprächsformatsoll sich diesen und weiteren Fragen gewidmet werden.

Als Gesprächspartner*innen können wir Frau Dr. Andrea Töllner vom Bundesmodellprogramm „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“, Frau Dr. Friderun Schreiber von der Konvoi Potsdam Wohnungsbaugenossenschaft, Herrn Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie, Herrn Jochen Strauch von der Kreiswohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbHSiegen, Frau Ulla Schauber vom WohnStrategen e.V. aus Weimar sowie weitere Praktikerinnen und Verantwortliche von Mehrgenerationenwohnprojekten begrüßen.

In offener Atmosphäre wird im Anschluss der Diskussion zu einem Imbiss eingeladen. Rückfragen und Anmeldung zur Veranstaltung per Mail an sebastian.perdelwitz@awo-thueringen.de

Auf Grund der begrenzten Platzkapazitäten wird um Anmeldung bis spätestens zum 04. Oktober 2018 gebeten.

Termin: 16. – 17. Oktober 2018

Veranstalter:Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V.

Ort: Bonn

Gesellschaftliche Veränderungen wie Individualisierung und Digitalisierung wirken sich auch auf die Arbeit von Seniorenorganisationen aus. Vor welchen Herausforderungen steht die verbandliche Arbeit in einer sich verändernden (Medien-)Gesellschaft? Wie erreichen Seniorenorganisationen ihre Zielgruppen und wie können sie sie auch in Zukunft nachhaltig an sich binden? Wie können Seniorenorganisationen wirkungsvoll Einfluss auf politische Entwicklungen und Entscheidungen nehmen? Wie behaupten sie sich in der Flut von täglichen Informationen gegenüber anderen Akteuren? Wo sollten sie eigenständig agieren, wo nach dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker" – besser gemeinsam mit Partnern?

Mit der Fachtagung möchte die BAGSO Impulse geben, um verbandliche Arbeit neuen Anforderungen anzupassen und im Sinne einer größeren Wirksamkeit strategisch weiterzuentwickeln. ImZentrum stehen dabei die Themen Lobbyarbeit und Öffentlichkeitsarbeit. Die Tagung richtet sich anverantwortliche Akteure in Seniorenorganisationen – hauptberuflich oder ehrenamtlich, auf Bundes- oder Landesebene. Besonders ansprechen möchten wir mit dieser Einladung auch die in unseren Mitgliedsverbänden in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätigen Kolleginnen und Kollegen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen sind noch bis zum 10. Oktober 2018 möglich.

Termin: 18. Oktober 2018

Veranstalter:Koordinierungsstelle Netzwerk Gesunde Kita in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Brandenburg (LAGF)

Ort: Potsdam

„Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“ (A. Schopenhauer) – Die diesjährige Veranstaltung bettet sich ein im Themenjahr „Gesundheit“ der Initiative „Starke Familien, starke Kinder, Runder Tisch gegen Kinderarmut“. Die Fachtagung soll durch einen fundierten Überblick über den gesundheitlichen Zustand der Kinder in Korrelation mit ihrer sozialen Lage, potentielle Präventionsansätze für einen gesundheitsfördernden Kita-Alltag aufgreifen.

Die Fachtagung ist kostenfrei. Für die Mittagsverpflegung steht ein Catering zur Verfügung. Den Programmablauf sowie weitere Informationen entnehmen Sie dem Einladungsflyer.

Sie können sich per Mail oder Postanmelden. Wir laden jede Kita ein, eine Elternvertretung mitzubringen. Wählen Sie dabei jeweils einen Workshop aus!

Die Fachtagung wurde gemäß § 24 BbgWBG als Veranstaltung zur beruflichen Weiterbildung im Sinne des § 14 Abs. 1 BbgWBG anerkannt.

Auf Grund der neuen DSGVO-Richtlinien, bitten wir Sie um eine Weiterleitung an Ihre Netzwerke und Ihre Elternvertretung. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Eine Antwort wird erbeten bis zum 12. Oktober 2018.

Weitere Informationen zum Netzwerk Gesunde Kita finden Sie hier: www.gesunde-kita.net.

Termin:12.November 2018

Veranstalter: Berliner Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut

Ort: Berlin

Zu viele Berliner Kinder wachsen in Armut auf. Neben den finanziellen Einschränkungen haben sie weniger gute Chancen, gesund aufzuwachsen und eine gute Förderung zu genießen. Beim Fachtag widmen sich Expert_innen dem Thema in unterschiedlichen Vorträgen und Interviews. Programm im beigefügten PDF-Dokument.

Die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut wurde 2017 vom Berliner Senat eingesetzt, um ressortübergreifend und unter Mitwirkung der Zivilgesellschaft und der Berliner Bezirke strategisch gegen Kinder- und Familienarmut in Berlin vorzugehen. Ziel ist, eine gesamtstädtische Strategie zu entwickeln, die anhand von definierten Ziele und messbaren Indikatoren Armut nachhaltig reduziert.

Der Landesjugendring Berlin ist auf Arbeitsebene im Bereich Bildung und Teilhabe Teil der Landeskommission.

Anmeldung:
Bis 1. Oktober 2018 per E-Mail an Fachtag-Kinderarmut@senbjf.berlin.de

Programmflyer_Fachtag-Kinderarmut-12.11.2018.pdf

Termin:15.November 2018

Veranstalter: Grund-Bildungs-Zentrum Berlin

Ort: Berlin

In Berlin gibt es in der Grundbildung immer mehr Akteure und lokale Netzwerke, die Zusammenarbeiten. Deshalb ist das Motto in diesem Jahr:

»Die Berliner Grund-Bildungs-Landschaft sind WIR alle!«
Kooperation und Zusammenarbeit sind die Hauptthemen des Fachtages.
Dabei gibt es viel Raum für Austausch, Vernetzung, Ideenentwicklung und für das Schmieden von Kooperationen.

Die Fachtagung richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Entscheidungsträger, Kursleitende, Fachkräfte insbesondere aus den Volkshochschulen und Mehrgenerationshäusern, Mitglieder der Alpha-Bündnisse sowie Multiplikatoren aus allen Handlungsfeldern der Alphabetisierung und Grundbildung.

Das Programm finden Sie hier: https://grundbildung-berlin.de/wp-content/uploads/2018/09/180920_GBZ_Einladung.pdf

Bitte melden Sie sich bis zum 9. Oktober 2018 verbindlich unter folgendem Link an:
https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSeieTAxjoTglYefgMeekno8NPGBxO9NqDjjyLO2BPr8ATtMrg/viewform

Termin:04.Dezember 2018

Veranstalter: FRÖBELBildung und Erziehung gemeinnützige GmbH

Ort: Berlin

Die jährlich stattfindende Veranstaltung beschäftigt sich diesmal mit dem Thema "Kita-Fachkräftegewinnung: Welche Rahmenbedingungen kann das „Gute-Kita-Gesetz“ schaffen?“. Gemeinsam mit Ihnen und den Podiumsgästen soll diskutiert werden, ob wir uns auf einem guten Weg befinden, die aktuellen und künftigen Herausforderungen für die Gewinnung von mehr Fachkräften zu lösen. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem kleinen Stehempfang im Anschluss.

Freuen Sie sich auf spannende Beiträge und eine angeregte Debatte mit:

Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Britta Ernst, Landesministerin für Bildung, Jugend und Sport in Brandenburg (angefragt)

Norbert Hocke, ehem. Hauptvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Niels Espenhorst, Referent Kindertageseinrichtungen, Der Paritätische Gesamtverband

Manfred-Müller-Neuendorf, ehem. Schulleiter des Erzbischöflichen Berufskollegs in Köln

Sünne Espert, Personalmanagement, Leiterin Ausbildung bei den Berliner Wasserbetrieben

Pia Schnadt, Leiterin Personalentwicklung und Fortbildung bei FRÖBEL

Annette Höhne, Lernort Praxis-Koordinatorin, Leiterin eines FRÖBEL-Kindergartens

Anmeldung: Eine Anmeldung ist aus formalen Gründen unbedingt notwendig – bitte melden Sie sich über unser Online-Formular an: www.froebel-gruppe.de/plenum-2018/anmeldung

Anmeldeschluss ist der 15. November 2018.

AUS DEM ZFF

Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hat sich in einem Gutachten für die Abschaffung des Ehegattensplittings ausgesprochen. Das ZFF fordert schon lange eine Reform der überholten Regelung im Steuerrecht.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Auch das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordert eine Reform des Ehegattensplittings. Es stammt aus den 50er Jahren, als Ehe und Familie als deckungsgleich galten. Davon kann heute keine Rede mehr sein, die Vielfalt von Familie nimmt zu. Das Splitting kostet den Staat fast 20 Mrd. jährlich, es nützt Alleinerziehenden und unverheirateten Eltern aber überhaupt nichts.

Hinzu kommt, dass das Ehegattensplitting eine hierarchische Arbeitsteilung fördert überwiegend zu Lasten von Frauen mit negativen Auswirkungen auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt und die eigenständige Absicherung vor allem im Alter.

Das ZFF fordert deshalb eine Reform der Familienförderung: Weg von der Eheförderung, weg von der Förderung über Steuern hin zu einer Förderung, die geleistete Fürsorgearbeit ins Zentrum rückt. Dies beginnt bei einer Kindergrundsicherung, setzt sich fort in der Förderung von Partnerschaftlichkeit in der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und schließt mit einer Rente, die geleistete Fürsorge über den Lebensverlauf hinweg ernst nimmt.

Für Partnerschaften von Erwachsenen, ganz gleich, ob sie verheiratet, heterosexuell oder homosexuell sind, soll die Individualbesteuerung gelten: Es gilt für jede*n Arbeitnehmer*in die Lohnsteuerklasse 1 und bestehende Unterhaltspflichten werden über einen übertragbaren Grundfreibetrag berücksichtigt.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 01.10.2018

Rassismus und Menschenverachtung dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Wir treten für eine offene und solidarische Gesellschaft ein, in der Menschenrechte unteilbar, in der vielfältige und selbstbestimmte Lebensentwürfe selbstverständlich sind.
Wir sehen uns am 13. Oktober in Berlin. Kommt vorbei, macht mit, fordert lautstark eine offene und freie Gesellschaft.

Weitere Informationen unter: https://www.unteilbar.org/

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 13/2018

SCHWERPUNKT: Wohnungspolitik

Am Jahresende 2017 bezogen in Deutschland rund 592000 Haushalte Wohngeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,4% aller privaten Haushalte. Die Zahl der Wohngeldhaushalte ist gegenüber 2016 um 6,2% gesunken.

Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. In Mecklenburg-Vorpommern waren die privaten Haushalte mit einem Anteil von 3,0% am häufigsten auf Wohngeld angewiesen, am seltensten in Bayern mit einem Anteil von 0,8%.

Am Jahresende 2016 hatten noch rund 631000 Haushalte Wohngeld bezogen, was einem Anteil von 1,5% aller Privathaushalte entsprochen hatte. Der vorübergehende Anstieg der Zahl der Wohngeldhaushalte im Jahr 2016 war insbesondere auf die Wohngeldreform 2016 und die damit verbundenen Anpassung des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung seit der Wohngeldreform 2009 zurückzuführen. Zuvor war die Zahl der Wohngeldberechtigten seit dem Jahr 2010 stetig gesunken.

Ende 2017 hatten in rund 95% der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (sogenannte reine Wohngeldhaushalte). 5% der Wohngeldhaushalte waren wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Ende 2017 betrug der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch von reinen Wohngeldhaushalten 153Euro, von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten 150Euro.

2017 gaben Bund und Länder zusammen 1133,7Millionen Euro für Wohngeld aus und damit rund 1,1% weniger als im Vorjahr. 2016 hatten die gezahlten Wohngeldbeträge bei 1146,7Millionen Euro gelegen.

Quelle: PressemitteilungStatistisches Bundesamtvom 04.09.2018

Die SPD sagt: Mietenwende jetzt! SPD-Chefin Andrea Nahles und SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel haben eine sozialdemokratische Antwort auf die soziale Frage des 21. Jahrhundert skizziert. Nachdem die SPD vor einigen Tagen schon bessere Mieterrechte und mehr Schutz vor Modernisierungswucher durchs Kabinett gebracht hat, geht sie jetzt noch einen Schritt weiter.

Der SPD-Vorstoß hat ein Ziel: Wir müssen es langfristig schaffen, dass niemand mehr als ein Drittel seines Einkommens für die Miete ausgeben muss. Denn diese Faustformel gilt schon längst nicht mehr für Millionen Menschen im Land – vor allem in den großen Städten.

Darum macht sich die SPD für die beste Mietpreisbremse stark: Bauen, bauen, bauen – und zwar bezahlbare Wohnungen! In ihrem Plan für eine wirksame Mietenwende [PDF] veröffentlichen Nahles und Schäfer-Gümbel Ideen, wie bei öffentlich geförderten Wohnungen deutlich länger günstige Mieten garantiert werden können. Wie Bauland-Spekulanten ausgebremst werden.

Weil sich die Preisspirale in der Zwischenzeit schnell weiterdrehen könnte, will die SPD daher kurzfristig einen Mietenstopp von fünf Jahren. In dieser Zeit soll in angespannten Wohnlagen die Miete lediglich um die jeweilige Inflationsrate steigen dürfen.

Mit dem Kabinettsbeschluss für mehr Mieterschutz hat die SPD erste wichtige Schritte für bezahlbares Wohnen durchgesetzt.

Jetzt wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten weitergehen – und Druck auf die Union machen, damit sie nicht weiter auf der Bremse steht. Denn: Bezahlbare Mieten sind die soziale Frage des 21. Jahrhunderts. Die SPD gibt die Antwort.

Den Forderungskatalog finden Sie hier: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/Mietenwende_Jetzt.pdf

Quelle: Aktuelle Nachrichten unter www.spd.de vom 08.09.2018

Auf der morgigen Tagesordnung des Bundeskabinetts steht die Verschärfung der Mietpreisbremse. Wie nötig das ist, zeigen die heutigen Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Zahl der Wohngeldempfänger. Demnach benötigen fast 600.000 Haushalte staatliche Unterstützung, um ihre Miete bezahlen zu können. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller, doch die eigene Miete zahlen, können offensichtlich immer weniger Menschen. Ohne eine funktionierende Mietpreisbremse wird die Zahl derjenigen, die Wohngeld benötigen immer weiter steigen. Die AWO fordert vor allem drei Maßnahmen gegen die Wohnungsnot: ein höheres Wohngeld, eine wirksamere Mietpreisbremse und einen verstärkten sozialen Wohnungsbau.“*

Gegenwärtig wird bezahlbarer Wohn­raum mit guter infrastruktureller Anbindung in deutschen Groß- und Studentenstädten für immer mehr Menschen und vor allem für Familien kaum mehr erschwinglich. „In vielen Großstädten bedeutet eine volle Berufstätigkeit noch lange nicht, auch seine Miete zahlen zu können“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende.“ In Sachen Wohngeld fordert Wolfgang Stadler: „Wer seine Wohnkosten nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, benötigt einen verlässlichen staatlichen Zuschuss. Eine Erhöhung allein reicht aber nicht aus. Wichtig wären vielmehr eine Entlastung bei den Heizkosten und auch eine dynamische Anpassung des Wohngeldes an die Wohnkosten- und Preisentwicklung.“ So leben besonders einkommensschwache Mieter häufig in unsanierten Häusern mit besonders hohen Heizkosten. Diese sind in den letzten Jahren so rasant gestiegen, dass Geringverdienende spätestens im nächsten richtig kalten Winter, vor finanziellen Problemen stehen werden.

Das zweite wichtige Instrument gegen immer teureren Wohnraum ist nach Ansicht der AWO eine wirksame Mietpreisbremse. In diesem Sinne fordert Wolfgang Stadler vor allem drei Maßnahmen: „Die Ausnahmeregelungen abschaffen, den Vermieter zur Auskunft über die Vormiete verpflichten und Verstöße zu sanktionieren.“ Nach Ansicht der AWO beeinträchtigen die vielen Ausnahmeregelungen, die einen Mietanstieg um mehr als 10 Prozent erlauben, die Wirkung der Mietpreisbremse erheblich. Darüber hinaus muss die Wirkung der Mietpreisbremse durch Einführung von Informationspflichten des Vermieters zu Mietbeginn verbessert werden. Genauso wichtig ist es aber, Sanktionen für Vermieter, die sich nicht an die Mietpreisbremsenregelungen halten in das Gesetz aufzunehmen.

Die AWO sieht in einem verstärkten sozialen Wohnungsbau eine wichtige Möglichkeit, auch Haushalte mit niedrigen Einkommen mit modernem Wohnraum zu versorgen. „Die öffentlichen Investitionen müssen verstärkt wer­den. Darüber hinaus gilt, es den Bestand an Sozialwohnungen zu erhalten. Dafür müssen Kommunen die ausgelaufenen Bindungen zurückkaufen und eindeutige Zweck­bindungen für die soziale Wohn-/Mietraumförderung zu vereinbaren, damit eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur auch räumlich ermöglicht wird.“

*Die AWO hat mit „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ ein Papier mit ihren Positionen zum Thema Wohnen erarbeitet.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 04.09.2018

Eine entschlossenere Politik gegen steigende Mieten hat DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell auf einer Wohnungspolitischen Konferenz des Gewerkschaftsbundes am Dienstag in Frankfurt am Main gefordert. Die Bundesregierung befasst sich Mittwoch mit der Reform des Mietrechts.

"Bund, Länder und Kommunen können und müssen mehr tun gegen die Wohnungsnot, denn die Mieten steigen weiter, wie zuletzt sogar das Bundesinnenministerium festgestellt hat. Die öffentliche Hand muss klotzen statt kleckern, um bezahlbaren Wohnraum für Gering- und Durchschnittsverdiener zu schaffen, sagte Körzell.

"Gegen die Wohnungsnot brauchen wir neben einer wirksamen Mietpreisbremse vor allem neue Wohnungen, und zwar 400.000 Einheiten im Jahr, davon mindestens 100.000 Sozialwohnungen. Staatlich geförderter Wohnraum muss künftig dauerhaft Sozialbindung unterliegen. Die von der Bundesregierung zugesagten Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau können nur ein Anfang sein. Der Bund sollte sich hier im Sinne einer aktiven Wohnungsbaupolitik dauerhaft finanziell engagieren. Überdies darf die öffentliche Hand ihre Grundstücke nicht länger an Höchstbietende verkaufen, sondern nach Konzeptvergabe und in erster Linie an gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen. Gerade in den Ballungszentren können die Kommunen kurzfristig Wohnraum schaffen, indem sie leerstehende Bürogebäude in Wohnraum umwandeln.

Die im aktuellen Referentenentwurf des Justizministeriums vorgesehenen Reparaturmaßnahmen bei der Mietpreisbremse reichen nicht aus. In das Gesetz müssen Sanktionen, etwa in Form von Bußgeldern, wenn gegen die Regeln der Mietpreisbremse verstoßen wird. Da inzwischen flächendeckend alle Ballungszentren von steigenden Mieten betroffen sind, wäre es angebracht, die Mietpreisbremse ebenfalls flächendeckend und unbefristet zu gestalten. Überdies müssen die Bemessungszeiträume der Mietspiegel von 4 auf 10 Jahre verlängert werden, um ein realistisches Bild der örtlichen Mieten abbilden zu können.

Um das sogenannte "Herausmodernisieren" von Mietern zu erschweren, sollte die Modernisierungsumlage nicht wie jetzt vorgesehen, von 11 auf 8 sondern auf 4 Prozent gesenkt werden. Die Vermieter dürfen Modernisierungen nicht länger als lukrative Geldanlagen nutzen, die die Mieter zu bezahlen haben."

Der DGB beteiligt sich am alternativen Wohngipfel, der unter dem Motto „zusammen gegen #Mietenwahnsinn“ am 20. September in Berlin stattfindet.

Mehr Informationen unter: www.mietenwahnsinn.info/wohngipfel–2018

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 04.09.2018

Als „enttäuschend“ bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute im Bundeskabinett beschlossene Mietrechtsreform. Insgesamt seien die geplanten Maßnahmen entgegen der Absichtserklärung der Bundesregierung nicht geeignet, dafür zu sorgen, dass zukünftig Mieten in Ballungsräumen wieder bezahlbar werden und bleiben. Aus Sicht des Paritätischen muss wieder mehr bezahlbarer Wohnraum für geringere und mittlere Einkommen geschaffen werden. Der Verband sieht zwar in dem Gesetzentwurf einige Verbesserungen, aber um die derzeitige Wohnungsnot in den Griff zu bekommen, seien bau- und wohnungspolitisch weitere Maßnahmen zwingend notwendig.

Vermieter müssen in Zukunft Auskunft über die Vormiete und getätigte Sanierungen erteilen. „Das begrüßen wir. Damit haben Mieterinnen und Mieter endlich die Möglichkeit zu wissen, ob sie ihre Miete überhaupt bremsen können. Mehr Transparenz ist aber nur ein erster Schritt“, kommentiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Vermieter, die bewusst die Mietpreisbremse umgehen und bei der zulässigen Höhe der Vormiete getäuscht haben, sollten jeden zu viel verlangten Cent zurückerstatten müssen.“ Der Verband fordert außerdem, alle Ausnahmen der Mietpreisbremse zu streichen. Die Mietpreisbremse müsse dauerhaft und flächendeckend greifen, zudem brauche es kollektive Verbandsklagerechte für Mietervereine.

Eine weitere Entlastung für Mieterinnen und Mieter sollen die Absenkung der Modernisierungsumlage von derzeit 11 auf 8 Prozent in bestimmten Gebieten und die Einführung einer Kappungsgrenze bewirken. Der Verband ist skeptisch: „Das grundsätzliche Problem, nämlich der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, bleibt bestehen. Trotz der Begrenzung der Umlage werden Mietsteigerungen Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen weiter in finanzielle Not bringen“, so Schneider. Der Verband weist daraufhin, dass gerade einkommensärmere Haushalte nicht selten bereits mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufbringen. Hier drohe mit jeder Erhöhung ein Auszug und im schlimmsten Fall die Wohnungslosigkeit.

Der Paritätische spricht sich unter anderem für die Stärkung des Sozialen Wohnungsbaus, ein höheres Wohngeld, Prävention von Wohnungsverlust, eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit und die Bereitstellung von genügend passendem Wohnraum für Menschen mit Behinderung aus und ist auch daher Mitveranstalter des Alternativen Wohngipfels am 20. September in Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 05.09.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Achte Altersberichtskommission der Bundesregierung nimmt Arbeit auf – Schwerpunktthema: „Ältere Menschen und Digitalisierung“

Der digitale Wandel verändert alle Lebensbereiche – ob Technik, Industrie, Wirtschaft, im Alltag und in der Kommunikation. Und das bei Jung und Alt. Mit dem Thema „Ältere Menschen und Digitalisierung“ werden sich die zehn Mitglieder der Achten Altersberichtskommission der Bundesregierung befassen, die heute (Donnerstag) von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, berufen wurden. Den Vorsitz des Sachverständigengremiums übernimmt Prof. Dr. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Bundesseniorenministerin Giffey betonte: „Ich bin überzeugt, dass in der Digitalisierung viele Chancen auch für ein gutes Älterwerden stecken: mehr Sicherheit, mehr Lebensqualität, mehr Kontakte und auch mehr Möglichkeiten, trotz Beeinträchtigungen mitten im Leben zu bleiben. Aber wie kann das ganz konkret gelingen? Und was muss die Politik dafür tun? Auf diese Fragen werden uns die Expertinnen und Experten der Achten Altersberichtskommission Antworten liefern.“

Die Bundesregierung unterstützt mit ihrer Seniorenpolitik die Menschen darin, im Alter selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben zu können. Mit der Digitalisierung und dem Einsatz technischer Produkte für das Leben im Alter verbindet sich die Hoffnung, das Alltagsleben und die Versorgung älterer Menschen verbessern zu können.

Die Sachverständigenkommission zur Erstellung des Achten Altersberichts der Bundesregierung soll herausarbeiten, welchen Beitrag Digitalisierung und Technik zu einem guten Leben im Alter leisten können und welchen Nutzen und Mehrwert dies für ältere Menschen hat. Zugleich sollen die gesellschaftlichen, sozialen und ethischen Fragen beleuchtet werden, die eine zunehmende Technisierung des Alltags älterer Menschen mit sich bringt. Der Expertenbericht soll bis November 2019 vorliegen. Die Arbeit der Sachverständigenkommission wird begleitet von der Geschäftsstelle Altersberichte der Bundesregierung am Deutschen Zentrum für Altersfragen.

Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 1994, der der Bundesregierung aufgibt, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu erstellen. Die Erarbeitung der Berichte erfolgt durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt werden.

Mitglieder der Achten Altersberichtskommission sind:

Prof. Dr. Andreas Kruse, Heidelberg (Vorsitz)

Prof. Dr. Birgit Apfelbaum, Halberstadt

Prof. Dr. Britta Böckmann, Dortmund

Prof. Dr.-Ing. Andreas Hein, Oldenburg

Prof. Dr. Manfred Hülsken-Giesler, Vallendar

Dr. Sybille Meyer, Berlin

Junior-Prof. Claudia Müller, Siegen

PD Dr. Helga Pelizäus-Hoffmeister, Neubiberg

Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer, Berlin

Prof. Dr. Hans-Werner Wahl, Heidelberg

Bislang sind folgende Altersberichte erschienen:1993 Erster Altersbericht zur Lebenssituation der älteren Generation in Deutschland1998 Zweiter Altersbericht „Wohnen im Alter“2001 Dritter Altersbericht „Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Alter und Gesellschaft“ (einschließlich der Entwicklung seit der Wiedervereinigung Deutschlands)2002 Vierter Altersbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“2005 Fünfter Altersbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“2010 Sechster Altersbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“2016 Siebter Altersbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2018

Bundesfamilienministerin Giffey legt Bericht über den Ausbau des Unterhaltsvorschusses vor

Ein Jahr nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zieht die Bundesregierung eine positive Bilanz: Denn von dieser Leistung profitieren durch den Ausbau knapp 300.000 zusätzliche Kinder und Jugendliche, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt bekommen. Das geht aus dem Bericht über die Auswirkungen des Ausbaus des UVG hervor, den das Bundeskabinett heute (Mittwoch) verabschiedet hat. Der Bericht wird jetzt dem Bundestag vorgelegt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey erklärt: „Die starke Inanspruchnahme zeigt, wie wichtig der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ist. Dass wir mit dieser Leistung 300.000 Kinder mehr erreichen als vorher, ist ein großer Erfolg und verbessert die Lebensverhältnisse Alleinerziehender und ihrer Kinder. Es ist gut, dass der Staat einspringt, wenn Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen. Viele von ihnen sind tatsächlich nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen. Zugleich gibt es aber die Unwilligen, die zahlen könnten, sich aber davor drücken. Hier wollen wir die Daumenschrauben anziehen und mehr Geld als bisher zurückholen. Bund und Länder haben vereinbart, gemeinsame Standards zu entwickeln, um die sogenannte Rückholquote zu verbessern. Diesen Prozess werden wir zügig vorantreiben und dabei auch auf unkonventionelle Methoden zurückgreifen, wie beispielsweise Fahrverbote für Unterhaltssäumige – nach dem Motto: Wer nicht zahlt, läuft.“

Dem Bericht der Bundesregierung zufolge erhielten zum Stichtag 31. März 2018 rund 714.000 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschuss, fast 300.000 mehr als vor der Reform. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss lagen im Jahr 2017 bei rund 1,1 Milliarden Euro. Der Bund trug davon gemäß seinem Anteil an den Ausgaben von 33 Prozent im 1. Halbjahr und von 40 Prozent im 2. Halbjahr insgesamt rund 405 Millionen Euro. Die Einnahmen aus dem Rückgriff beliefen sich im Jahr 2017 auf insgesamt rund 209 Millionen Euro für Bund und Länder zusammen. Klar ist, dass nicht alle Ausgaben auch wieder zurückgeholt werden können, weil bei einem Teil der Unterhaltspflichtigen einfach nichts zu holen ist.

Nach dem Ausbau des Unterhaltsvorschusses wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode den Kinderzuschlag grundlegend verbessern. In diesem Rahmen soll auch sichergestellt werden, dass die Leistungen Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss gut aufeinander abgestimmt sind.

Hintergrund: Reform des UVG

Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Mit dem Inkrafttreten der Reform wird seit dem 1. Juli 2017 Unterhaltsvorschuss für alle Kinder bis 12 Jahre ohne Begrenzung der Bezugsdauer gezahlt. Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es seit dem 1. Juli 2017 ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses leitet sich aus dem Mindestunterhalt ab.

Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem Existenzminimum des Kindes und wird alle zwei Jahre durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

Daraus ergeben sich derzeit für den Mindestunterhalt folgende Beträge:

– für Kinder unter sechs Jahren:348 Euro

– für Kinder ab sechs und unter zwölf Jahren:399 Euro

– für Kinder ab zwölf und unter 18 Jahren:467 Euro

Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wirddas für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe (194 Euro) von der Unterhaltsleistung abgezogen.

Dementsprechend gelten bundesweit folgende Unterhaltsvorschussbeträge:

Für Kinder bis unter 6 Jahren monatlich: 154 Euro

Für Kinder ab 6 bis unter 12 Jahren monatlich: 205 Euro

Für Kinder ab 12 bis unter 18 Jahren monatlich: 273 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.08.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF freut sich über die positiven Wirkungen des reformierten Unterhaltsvorschussgesetzes. Sie dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass einige Alleinerziehende nicht vom Ausbau profitieren: Schnittstellen, wie z.B. zum Kinderzuschlag, führen dazu, dass sie weniger Geld als vorher in der Tasche haben. Auch die volle Kindergeldanrechnung beim Unterhaltsvorschuss muss endlich beendet werden. Nur so können wirkliche Verbesserungen für alle Alleinerziehenden geschaffen werden!

Bundeskabinett beschließt Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“

Das Bundeskabinett hat heute die Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beschlossen. Sie soll konkrete Vorschläge erarbeiten, wie in Zukunft Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen gerecht verteilt werden können. Unter dem Vorsitz des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, sowie dem Co-Vorsitz der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, und der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, sollen mit den übrigen Bundesressorts, den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden Ungleichheiten und Probleme in den Regionen erkannt, und gemeinsam angegangen werden.

Gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen betrifft Fragen wie: Wo fühle ich mich wohl? Wie sieht es mit der Versorgung von Gütern und Dienstleistungen aus? Wie kann ich Lebensqualität in meiner Kommune mitgestalten? Kann ich im Alter in meinem gewohnten Umfeld leben? Kommunen brauchen für ihre Antworten Gestaltungsspielraum. Die Kommission soll mit ihrer Arbeit eine Orientierung geben, wie die Situation in den Regionen Deutschlands – von Ost nach West, von Nord nach Süd – verbessert werden kann.

Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „Egal, ob im Großstadtkiez oder auf dem Land, ob im Osten oder Westen – gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, heißt, dass Menschen sich überall wohlfühlen können und das vorfinden, was sie zum Leben brauchen – in jedem Alter. Damit überall gut gelebt werden kann, braucht es Menschen, die sich kümmern – in sozialen Berufen, im Ehrenamt, in der Familie. Die sozialen Berufe müssen überall aufgewertet werden – von der Erzieherin bis zum Altenpfleger. Es braucht bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung, um dem Fachkräftemangel landauf landab entgegenzuwirken. Das ehrenamtliche Engagement muss stärker unterstützt und gefördert werden, damit Menschen teilhaben und teilgeben können. Wir brauchen starke Familien für ein spürbar stärkeres Deutschland. Gerne arbeite ich daran auch in der Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse.“

Bundesinnenminister Seehofer: „Wir brauchen gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland, damit die Menschen in Deutschland dort gut leben können, wo sie gerne leben wollen. Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ kümmert sich daher um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Alltagsprobleme aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Es geht auch darum, verloren gegangenes Vertrauen in Politik und Verwaltung zurück zu gewinnen und Perspektiven zu schaffen.“

Bundeslandeswirtschaftsministerin Klöckner: „Gleichwertige Lebensverhältnisse heißt Versorgungs- und Entwicklungssicherheit nicht nur in den Verdichtungsräumen, sondern auch in den ländlichen, in den entlegeneren Regionen. Gleichwertige Lebensverhältnisse sind die Grundlage für politische Stabilität und die Antwort auf Polarisierungstendenzen in Deutschland. Unser Land besteht zu einem großen Teil aus ländlichen Gebieten – das sind die Kraftzentren Deutschlands! Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Bürger in diesen Regionen nicht abgehängt fühlen und es auch nicht werden, sondern an der Modernisierung unseres Landes teilhaben.“

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird sechs themenspezifische Facharbeitsgruppen einsetzen. Diese bilden die Schwerpunktbereiche der Arbeit der Kommission ab, nämlich: Kommunale Altschulden, Wirtschaft und Innovation, Raumordnung und Statistik, Technische Infrastruktur, Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit sowie Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft. Betrachtet werden die Themen jeweils aus der Perspektive der Verdichtungsräume und der ländlichen Räume.

Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft können beratend eingebunden werden und so punktuell die Arbeitsgruppen unterstützen.

Mit den Vorschlägen der Kommission sollen bis zum Ende der 19. Legislaturperiode und darüber hinaus effektive und sichtbare Schritte hin zu einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erreicht werden. Die Kommission wird ihr Gesamtergebnis in Form eines Abschlussberichts bis Herbst 2020 vorlegen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.07.2018

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Forderung von Bundesfamilienministerin Giffey nach einem Gesetz zur Förderung von Demokratie. Schon jungen Menschen soll vermittelt werden, wie ein gutes Zusammenleben überall in Deutschland gelingen kann. Die fremdenfeindlichen Demonstrationen rechter Gruppen und Einzelner in Chemnitz haben gezeigt, dass es höchste Zeit ist, auch mit bundesgesetzlichen Regelungen für mehr Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme zu sorgen.

„Die Bilder und Berichte aus Chemnitz sowie einzelne Kommentierungen dazu zeigen, dass die zentralen Werte für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben in Gefahr sind. Deshalb wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten insbesondere die politische Bildung in Deutschland auf allen Ebenen organisieren. Mit dem erfolgreichen Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördern wir bereits seit Jahren Projekte, die sich für ein tolerantes Zusammenleben und gegen Ausgrenzung und Extremismus engagieren. Um die aufgebauten Strukturen langfristig zu erhalten, ist jedoch eine dauerhafte Förderung erforderlich.

Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für eine nachhaltige Förderung von Engagement, Mut, Zivilcourage und Konfliktfähigkeit zur Stärkung einer gelebten Demokratie und ihrer Werte. Wir wollen jetzt ein Demokratiefördergesetz.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.09.2018

Mit ihrem heute vorgestellten Kinder- und Jugendreport 2018 legt die DAK-Gesundheit den Finger in die Wunde: Sie belegt aktuell anhand konkreter Abrechnungsdaten von rund 600.000 im Jahr 2016 bei der DAK-Gesundheit versicherten Kindern und Jugendlichen sowie 430.000 Eltern den Zusammenhang zwischen Armut, Bildung und Gesundheit. Kinder von Eltern ohne Bildungsabschluss haben danach ein deutlich höheres Risiko für eine chronische Erkrankung. Bei Adipositas liegt dieses Risiko sogar bei 247 Prozent.

„Wir können uns nicht damit zufrieden geben, dass es der Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen in Deutschland gesundheitlich gut geht. Es ist Aufgabe der Gesellschaft, für diejenigen zu sorgen, bei denen das nicht so ist. Hier bleiben wir, trotz aller Anstrengungen in den zurückliegenden Jahren, immer noch weit unter unseren Möglichkeiten. Im Juli 2019 wird die Nationale Präventionskonferenz ihren ersten Bericht vorlegen. Spätestens dann werden wir wissen, ob und wie die in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Präventionsgesetz geschaffenen Möglichkeiten vor allem für die Gesundheitsförderung in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen wirken. Unabhängig davon könnten wir beim Thema gesunde Ernährung längst viel weiter sein. Es ist sehr bedauerlich, dass unserem Koalitionspartner für eine verbindliche Strategie zur Reduktion des Zucker-, Salz- und Fettgehaltes in Fertigprodukten, für eine Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln, für eine differenziertere Besteuerung von Nahrungsmitteln oder für ein Verbot von an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung der Mut fehlt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.08.2018

Die Zahl der Kinder, die beim Schulbedarf auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, ist in diesem Jahr auf mehr als eine Million gestiegen. Dazu erklärt Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Ein reiches Land wie Deutschland darf nicht hinnehmen, dass immer mehr Familien sich nicht einmal den Schulbedarf für ihre Kinder leisten können. Auch reichen 100 Euro pro Schuljahr vorne und hinten nicht, wenn seitens der Schulen die Anforderungen für Material weiter steigen.

Wir müssen politisch endlich umsteuern. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist ein Bürokratiemonster und hat sein Ziel weit verfehlt, wenn es nur von einer Minderheit der Anspruchsberechtigten tatsächlich genutzt wird. Wir fordern die Abschaffung des Bildungs- und Teilhabepakets. Wir brauchen stattdessen endlich existenzsichernde Regelsätze für Kinder und kostenfreie Angebote vor Ort bei Mittagessen, Nachhilfe, Sport, und Kultur. Es ist wichtig, dass Kinder, die Unterstützung brauchen, nicht mehr stigmatisiert werden. Das trägt auch zu einem guten sozialen Klima an den Schulen bei.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.08.2018

Zum Inkrafttreten des „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ für subsidiär Schutzberechtigte am 1. August erklärt LuiseAmtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

Die Große Koalition hat aus dem grundrechtlichen Anspruch auf Familiennachzug eine Lotterie gemacht. Dadurch wird aus dem Grundrecht auf Familie ein Gnadenrecht des Staates. Die Rangfolge der im Gesetz genannten humanitären Kriterien für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist nach wie vor unklar und liegt allein im Ermessen der Behörden. Für die Betroffenen ist die Ausgestaltung des komplizierten dreiteiligen Verwaltungsverfahrens nicht nachvollziehbar. Dass Innenminister Seehofer hier überhaupt keine Klarheit über die Auswahl und das Verfahren bringt, zeigt seine hohe Inkompetenz in diesem Amt. Es ist mehr als fragwürdig, ob es auf dieser Grundlage überhaupt gelingt, 1.000 Menschen den Zugang zu dem Kontingent zu verschaffen.

Dies ist schäbig gegenüber den Menschen, die bereits mehr als zwei Jahre lang dem Versprechen der Großen Koalition vertraut haben, sie könnten ihre Familien endlich nachholen. Die Auswahl der Personen, die eines der Nachzugsvisa im monatlichen Kontingent von 1.000 Plätzen erhalten kann, wird in einem schwer durchschaubaren Zuständigkeitsgeflecht zwischen deutschen Botschaften, Bundesverwaltungsamt und Ausländerbehörden getroffen. Für die Betroffenen ist überhaupt nicht nachvollziehbar, ob und wann ihrem Antrag stattgegeben wird. Angesichts der hohen Zahl von Terminanfragen und der unklaren Anwendungspraxis wird für viele Betroffene der Nachzug ihrer Angehörigen mit diesem Gesetz auf weitere Jahre verhindert.

Daher müssen Bund und Länder nun wenigstens dafür sorgen, dass das zugesagte Personal für die deutschen Botschaften, das Bundesverwaltungsamt, aber auch die Ausländerbehörden zeitnah eingestellt wird, damit überhaupt Menschen das Nachzugsvisum erhalten können und ihre Liebsten hier wieder in die Arme schließen können. Noch besser wäre es, stattdessen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder grundrechtskonform zu ermöglichen. Der Familiennachzug ist einer der wenigen legalen Möglichkeiten, Schutz zu ersuchen und somit die Zahl der Toten auf dem Mittelmeer zumindest zu verringern. Dass die Bundesregierung diesen Umstand ignoriert, zeigt, wie gleichgültig ihr die Situation ist

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.07.2018

„Dass nach jahrelanger Aussetzung des Familiennachzugs bislang nur wenige Dutzend Angehörige ein Visum zur Familienzusammenführung erhalten haben, übertrifft alle Negativerwartungen. Schon die Deckelung auf 1.000 Fälle pro Monat war grundrechtswidrig und kleinherzig. In der bürokratischen Umsetzung wird das Menschenrecht auf Familienleben jetzt offenbar restlos zermahlen. Das ist schwer erträglich, gerade wenn man die konkreten Fälle auf Jahre getrennter Familien vor Augen hat“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, Meldungen, wonach im August bislang nur 42 Visa an Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt wurden. Jelpke weiter:

„Selbst wenn sich die Bearbeitung der Anträge in den nächsten Monaten beschleunigt, habe ich Zweifel, dass es gelingen wird, das Tausenderkontingent voll auszuschöpfen. Und ab 2019 wird es nicht einmal mehr einen Ausgleich für die bürokratisch schleppende Bearbeitung geben. Die Leidtragenden sind Geflüchtete, die weitere Jahre von ihren Angehörigen getrennt bleiben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 06.09.2018

Für die geplante Brückenteilzeit interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/4110). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Beschäftigte in Betrieben mit 45 oder weniger Beschäftigten und in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten arbeiten. Die Grünen interessieren sich vor allem dafür, wie viele Frauen von der Brückenteilzeit nicht profitieren werden, da sie in Betrieben mit weniger als 45 Mitarbeitern arbeiten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.647 vom 07.09.2018

Nach der rechtlichen Situation von "Regenbogenfamilien" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/3927). Die Bundesregierung soll unter anderem darüber Auskunft geben, wie viele gleichgeschlechtliche Paare seit der Öffnung der Ehe geheiratet haben, wie viele Pflegekinder in Familien mit Eltern in gleichgeschlechtlichen Ehen leben und welche Hilfsangebote es für trans- und intergeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch gibt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.635 vom 31.08.2018

Die Entwicklung von Produktivität, Arbeit und Einkommen im Zeitalter der Digitalisierung steht im Mittelpunkt der Antwort (19/3916) auf eine Kleine Anfrage (19/3686) der Fraktion Die Linke. Darin listet die Bundesregierung auf mehr als 200 Seiten detailliert Daten zu Arbeitsproduktivität, Reallohnentwicklung und weiteren Faktoren im zeitlichen Verlauf auf. Die Zeitreihen beginnen 1970 und schlüsseln das Zahlenmaterial sowohl nach Bundesländern als auch einzelnen Wirtschaftszweigen auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.633 vom 31.08.2018

Für obdach- und wohnungslose Frauen interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/3888). Sie fragt die Bundesregierung unter anderem nach der Zahl der betroffenen Frauen und nach geschlechtsspezifischen Ursachen und Formen der Wohnungslosigkeit.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.628 vom 30.08.2018

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/3901) zum Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Brückenteilzeit gestellt. Die Bundesregierung soll vor allem darüber Auskunft geben, in welcher Form externe Dritte Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.628 vom 30.08.2018

Von den Beziehern des Elterngeldes haben sich im Jahr 2016 durchschnittlich 17,4 Prozent für das Elterngeld-Plus entschieden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3533) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3310) mit. In den Bundesländern variiere der Anteil der Elterngeld-Plus-Bezieher zwischen 11,8 Prozent in Hamburg und 26,9 Prozent in Thüringen. Es sei zu beobachten, dass bestimmte Wohnortfaktoren wie zum Beispiel Stadt/Land oder das Vorhandensein von Arbeitsplätzen Einfluss auf das Nutzungsverhalten von Elterngeld hat.

Nach Angaben der Regierung reduziert das Elterngeld das Armutsrisiko von Familien um fast zehn Prozent. Durch das Elterngeld sinke die Zahl der Haushalte im Arbeitslosengeld-II-Bezug um gut 95.000.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.588 vom 13.08.2018

38 Prozent (14,37 Millionen) der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten Ende 2017 in Betrieben mit maximal 45 Mitarbeitern. 46 Prozent dieser Beschäftigten arbeiteten in Teilzeit. 26 Prozent (9,72 Millionen) der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten in Betrieben mit 45 bis 200 Mitarbeitern. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3593) auf eine Kleine Anfrage (19/2959) der Fraktion Die Linke. Hintergrund der Anfrage ist das geplante Brückenteilzeitgesetz, das uneingeschränkt nur für Betriebe bis 45 Mitarbeiter gelten soll und für Betriebe mit 45 bis 200 Mitarbeitern eine Zumutbarkeitsgrenze vorsieht. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass das Gastgewerbe die Branche mit dem höchsten Teilzeitanteil ist und von den dort beschäftigten 1,06 Millionen Teilzeitbeschäftigten 805.000 in Betrieben mit maximal 45 Angestellten arbeiten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.575 vom 08.08.2018

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/3452) zur Einführung einer Brückenteilzeit vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten, sollen Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.571 vom 08.08.2018

Das Kindesunterhaltsrecht steht seit Längerem auf dem Prüfstand. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3597) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3317), in der eine monetäre Schieflage infolge der Trennung der Eltern thematisiert wird. Da es immer mehr Fälle gebe, in denen beide Eltern auch nach Trennung und Scheidung die Betreuung der Kinder übernehmen wollen, sei dem im Unterhaltsrecht Rechnung zu tragen, heißt es weiter in der Antwort. Das Bundesjustizministerium untersuche seit 2015 mögliche Lösungsansätze. Gleichzeitig prüfe das Ministerium intensiv auch die Frage nach einem etwaigen kindschaftsrechtlichen Reformbedarf. Im Koalitionsvertrag sei verankert, dass Eltern auch nach einer Trennung zumeist beide intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben wollen. Zudem sei festgehalten, dass dies beim Umgang und im Unterhalt stärker berücksichtigt werden soll, wenn die Eltern sich über die Betreuungsform einig sind oder Gründe des Kindeswohls vorliegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.566 vom 03.08.2018

Anteil an Frauen mit psychischen und gesundheitlichen Belastungssymptomen nimmt nach der Geburt zu – Mentales Wohlbefinden reduziert sich bei vielen Frauen im Verlauf der Mutterschaft weiter – vor allem institutionelle Entlastungsmaßnahmen gefordert

30 Prozent der untersuchten Mütter in Deutschland erfahren eine substanzielle Verschlechterung des gesundheitsbezogenen Wohlbefindens innerhalb der ersten sieben Jahre nach der Geburt. Gleichzeitig profitieren aber auch 19 Prozent von einer substanziellen Verbesserung. In einer vergleichbaren Gruppe von kinderlosen Frauen nimmt das mentale Wohlbefinden im Altersverlauf ebenfalls ab, jedoch weniger stark. Das sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) basieren.

Vor dem Hintergrund der Regretting-Motherhood-Debatte hat der DIW-Wissenschaftler Marco Giesselmann, gemeinsam mit Marina Hagen von der Universität Frankfurt am Main und Reinhard Schunck vom Leibniz-Institut für Sozialwissenschaft, die Daten von Müttern vor und bis zu sieben Jahren nach der Geburt ausgewertet, um zu untersuchen, ob und inwieweit sich deren mentales Wohlbefinden in der Mutterschaft verändert. „In der 2015 unter dem Hashtag #regrettingmotherhood geführten Debatte wurden vor allem die gesellschaftliche Konzeption der Mutterrolle und deren negative emotionale Konsequenzen diskutiert. Die nun vorliegende Studie zeigt deutlich, dass die Mutterschaft das mentale Wohlbefinden vieler Müttern negativ beeinflusst“, fasst Giesselmann die Ergebnisse zusammen. Bei mehr als 46 Prozent der Mütter verschlechtert sich das mentale Wohlbefinden in den sieben Jahren nach der Geburt des ersten Kindes, bei knapp 30 Prozent sogar substanziell. Ein knappes Drittel berichtet allerdings auch über eine Verbesserung des mentalen Wohlbefindens, 19 Prozent sogar über eine substanzielle.

Belastungssymptome nehmen vier bis sieben Jahre nach der Geburt zu

Veränderungen ergeben sich vor allem bei Merkmalen mit Stressbezug: Von gelegentlichen oder häufigen Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit aufgrund emotionaler Probleme berichtet etwa ein Viertel der Frauen mit Kindern zwischen vier und sieben Jahren. Dies sind fast 50 Prozent mehr als vor der Mutterschaft. Auch der Anteil der Frauen, die unter fehlender Energie leiden, nimmt um rund 20 Prozent zu.

Deutlich wird zudem, dass mentale Belastungssymptome im Verlauf der Mutterschaft eher zu- als abnehmen, also nicht in der Phase der stärksten Eingebundenheit auftreten, sondern erst vier bis sieben Jahre nach der Geburt des ersten Kindes. „Es ist also weniger die starke physische Belastung der ersten Jahre, die den größten negativen Effekt auf das mentale Wohlbefinden der Mütter hat“, erläutert Giesselmann. „Vielmehr sind es möglicherweise Spannungen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Mutterschaftsidealen, die mit den Jahren zunehmen. Dies legen auch gendertheoretische Forschungen nahe.“

Mentales Wohlbefinden der Vergleichsgruppe sinkt weniger stark

Um auszuschließen, dass das abnehmende Wohlbefinden womöglich gar nicht mit der Mutterschaft zusammenhängt, wurden auch die Daten einer annähernd strukturgleichen, aber kinderlosen Vergleichsgruppe ausgewertet. Zwar zeigt sich auch bei dieser Gruppe ein abnehmendes mentales Wohlbefinden im Laufe der Jahre, allerdings weniger ausgeprägt als bei Müttern. „Dass in der Kontrollgruppe das Wohlbefinden ebenfalls sinkt, zeigt, dass zumindest ein Teil des sinkenden Wohlbefindens bei Müttern wohl ebenfalls durch normale Alterseffekte begründet ist“, sagt Giesselmann. Trotz dieser Einschränkung legen die Ergebnisse einen negativen Effekt von Mutterschaft nahe, der im Sinne der Diskurse um das Schlagwort #regrettingmotherhood als Folge tradierter und widersprüchlicher Mutterschaftsideale interpretiert werden kann. Insbesondere die vom DIW Berlin eingebrachten Vorschläge zum Ausbau des Kinderbetreuungssystems und zur Abschaffung des Ehegattensplittings könnten Mütter potentiell entlasten und darüber hinaus langfristig helfen, gesellschaftliche Normen und Wertemuster offener zu gestalten – und so zu einem verbesserten mentalen Wohlbefinden von Müttern beitragen.

Studie im DIW Wochenbericht 35/2018 | PDF, 191.21 KB

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 29.08.2018

Rund eine Million Arbeitslose mit Hartz-IV-Bezug weniger als vor zehn Jahren – Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt aber zuletzt konstant – Trotz Mindestlohn kaum weniger Erwerbstätige, die Verdienst mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen – Rufe nach Abschaffung von Hartz IV greifen zu kurz

Die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Hartz-IV-Leistungen ist trotz des Arbeitsmarktbooms seit dem Jahr 2011 nicht weiter zurückgegangen – sie liegt relativ konstant in der Nähe der Sechs-Millionen-Marke. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, für die der DIW-Arbeitsmarktforscher Karl Brenke Daten der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet hat. Allerdings gab es im vergangenen Jahr deutlich weniger Arbeitslose, die Hartz IV bezogen, als zehn Jahre zuvor. Um rund eine Million Personen – von knapp 2,6 auf fast 1,6 Millionen – sank in diesem Zeitraum die Zahl der erwerbslosen Personen, die Arbeitslosengeld II erhielten. „Obwohl ein großer Teil der arbeitslosen Hartz-IV-Bezieher, inzwischen fast zwei Drittel, keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, haben wegen der guten konjunkturellen Lage viele eine Beschäftigung gefunden“, so Brenke. „Es sind in den vergangenen Jahren zahlreiche gering qualifizierte Jobs entstanden, wovon die Hartz-IV-Arbeitslosen profitieren konnten.“

Gleichzeitig ist jedoch die Zahl der sogenannten Aufstocker, also der Erwerbstätigen, die trotz des 2015 eingeführten Mindestlohns nicht ohne Hartz-IV-Leistungen über die Runden kommen, kaum gesunken. In der Gruppe der abhängig Beschäftigten, die mehr als 1 200 Euro im Monat verdienen – vor allem jene, die Vollzeit arbeiten – müssen heute sogar mehr Personen als vor Einführung des Mindestlohns ihren Verdienst aufstocken. Rechnet man noch die Arbeitskräfte hinzu, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten und daher per Definition als arbeitslos gelten, gibt es insgesamt 1,1 Millionen Aufstocker.

Auch die Zuwanderung Asylsuchender hat dazu beigetragen, dass die Zahl der Hilfebedürftigen insgesamt zuletzt nicht weiter gesunken ist. Nach ihrer Anerkennung stehen sie dem Arbeitsmarkt oftmals zunächst noch nicht zur Verfügung und beziehen zumindest vorübergehend Hartz IV, beispielsweise während sie Sprachkurse belegen. Im vergangenen Jahr war fast ein Viertel aller ausländischen Staatsangehörigen im Sinne des zweiten Sozialgesetzbuches hilfebedürftig.

Umfassende und finanzierbare Alternativen zu Hartz IV nicht in Sicht

In der politischen Debatte wird immer wieder gefordert, Hartz IV abzuschaffen. Ein Teil der Kritik bezieht sich auf die Sanktionen, die in Form einer Kürzung der Sozialleistungen im Falle eines Fehlverhaltens der Bedürftigen verhängt werden. Im ersten Quartal 2018 traf das auf gut 130 000 oder 3,1 Prozent aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und damit einen eher kleinen Teil zu. In drei Viertel der Fälle waren Meldeversäumnisse die Ursache. Gleichwohl hat eine zusätzliche Auswertung von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ergeben, dass zwar nach wie vor die allermeisten Hartz-IV-Arbeitslosen eine angebotene Stelle sofort annehmen würden – ihr Anteil ist aber von 80 Prozent im Jahr 2008 auf zwei Drittel im Jahr 2016 gesunken.

Aus Sicht von Studienautor Brenke sind überzeugende Alternativen zu Hartz IV, die umfassend und zugleich finanzierbar wären, aber nicht in Sicht. „Initiativen wie die Abschaffung von Hartz IV durch die öffentliche Förderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen greifen zu kurz, denn die Arbeitslosen sind infolge der günstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt nur noch eine Minderheit unter den Bedürftigen“, so Brenke. „Wenn wir zu dem alten System zurückgehen, das wir vor der Hartz-IV-Reform gehabt haben, dann müssen wir eine Zweiklassengesellschaft wiederherstellen, in der zwischen Arbeitslosen- und Sozialhilfe unterschieden wird. Ich glaube, man sollte froh sein, dass diese Ungerechtigkeit mit Hartz IV aus dem Weg geräumt wurde.“

Links

Studie im DIW Wochenbericht 34/2018 | PDF, 253.55 KB

DIW Wochenbericht 34/2018 als E-Book | EPUB, 2.79 MB

Interview mit Karl Brenke: "Ein großer Teil der Hilfebedürftigen unter Hartz IV ist gar nicht arbeitslos" (Print | PDF, 116.86 KB und Podcast) | MP3, 5.09 MB

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 22.08.2018

In Deutschland lag der Gender Pay Gap bei Führungskräften im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2016 bei 30 Prozent – Ein maßgeblicher Erklärungsfaktor hierfür ist der Arbeitsumfang im bisherigen Erwerbsleben – Wer nicht durchgängig Vollzeit gearbeitet hat, verdient weniger – Arbeitgeber sind gut beraten, Frauen und Männern mehr Zeitsouveränität zu gewähren

Unter den vollzeitbeschäftigten Führungskräften in Deutschland sind Frauen mit 28 Prozent nicht nur unterrepräsentiert, sie erzielen auch nur 70 Prozent der Verdienste der Männer: Der Gender Pay Gap beträgt somit 30 Prozent. Das hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis des Bruttostundenverdiensts vollzeitbeschäftigter Führungskräfte in der Privatwirtschaft in einer neuen Studie ermittelt. Die Angaben beziehen sich auf den Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2016.

Demnach verdienen Frauen in Führungsposition 20,60 Euro die Stunde brutto und Männer 29,30 Euro. Sieben Prozentpunkte der Verdienstlücke gehen dabei auf Unterschiede bei der Berufserfahrung in Vollzeit zurück, das entspricht fast einem Viertel des gesamten Gender Pay Gap. Auf Unterschiede im Humankapital insgesamt entfallen zehn Prozent, auf Unterschiede in der Sozialstruktur, zu der etwa die regionale Verortung in West- oder Ostdeutschland gehört, sieben Prozent. Auch die sogenannte horizontale Segregation – etwa die Wirtschaftsbranche, in der diese Führungskräfte tätig sind – erklärt den Verdienstunterschied, jedoch in geringerem Maße. Werden all diese geschlechtsspezifischen Merkmalsunterschiede herausgerechnet, verbleibt ein unerklärter oder „angepasster“ Gender Pay Gap von elf Prozent – so die Befunde der Gender-Ökonomin Elke Holst und ihrer Ko-Autorin Anne Marquardt. In Führungspositionen ist der Gender Pay Gap damit deutlich höher als im Schnitt aller Beschäftigten in Deutschland (22 Prozent im Jahr 2014, davon unerklärt sechs Prozent).

Studie DIW Wochenbericht 30+31/2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 25.07.2018, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die heute veröffentlichten Daten der Bertelsmann Stiftung stellen dem System Kindertageseinrichtungen in Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. „Die Unterschiede in der Betreuung sind weder den Kindern noch den Eltern gegenüber erklärbar. Die Betreuungsqualität darf nicht vom Wohnort abhängen, deshalb benötigen wir bundeseinheitliche Standards“, fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Studie der Stiftung zeigt eklatante Unterschiede in Bezug auf die Anzahl der von einer Fachkraft zu betreuenden Kinder zwischen den einzelnen Bundesländern.

Eine qualitativ gute Kinderbetreuung kann nur mit einer hohen Anzahl an gut ausgebildeten Fachkräften umgesetzt werden, doch in dem benötigten Umfang gibt es die nicht. „Wir benötigen einen Kurswechsel, denn ohne eine angemessene Attraktivitätssteigerung der frühkindlichen Förderung wird der Erzieherinnen- und Erziehermangel immer größer“, betont Stadler. Die Lösung sieht die AWO vor allem in einer deutlich verbesserten Bezahlung. „Wie sonst sollen sich so viele junge Menschen, wie wir benötigen, für diese Ausbildung entscheiden“, fragt Stadler. Grundsätzlich sollte die Familienpolitik eine höhere Priorität in diesem Land bekommen.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.08.2018

Anlässlich des für heute angekündigten Treffens der Koalitionsspitzen zur Rente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Rente hat ein Demografie-Problem und dieses zu lösen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gleichwohl muss die Abwärtsspierale des Rentenniveaus endlich gestoppt werden. Nur so kann die gesetzliche Rente langfristig wieder ein lebensstandardsicherndes Niveau gewährleisten. Sinkt das Rentenniveau immer weiter, werden zukünftig mehr Rentnerinnen und Rentner zum Sozialamt gehen müssen, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet haben.“

Ohne die im Koalitionsvertrag vereinbarte Haltelinie würde das Rentenniveau schon vor 2025 unter 48Prozent und nach 2030 unter 45Prozent sinken. Ein verlässliches Rentenniveau ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass auch die heutigen Beitragszahlenden und künftigen Rentnerinnen und Rentner sorgenfrei und finanziell unabhängig in den Ruhestand gehen können. „Damit sich Versicherte auf ihre gesetzliche Rente verlassen können, darf das Rentenniveau nicht weiter sinken. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich die Versicherten nach 2025 nicht mehr auf ein stabiles Rentenniveau verlassen können sollen. Deshalb darf das Versprechen eines stabilen Rentenniveaus nicht im Jahr 2025 enden, sondern muss wie von Bundesfinanzminister Scholz vorgeschlagen mindestens bis 2040 reichen“, betont Wolfgang Stadler.

Klar ist auch, dass das Rentenniveau nicht zum Nulltarif stabilisiert werden kann. Die Bewältigung des demografischen Wandels darf nicht nur den Versicherten aufgebürdet werden. Deshalb ist es richtig, wenn sich der Bund in stärkerem Maße an der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt. So reichen schon heute die Bundeszuschüsse nicht, um die versicherungsfremden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vollständig abzudecken. „Eine höhere Beteiligung des Bundes bei der Rentenfinanzierung ist das Gebot der Stunde“, sagt Wolfgang Stadler abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.08.2018

Insgesamt 54 Organisationen setzen sich mit diesem Appell für die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ein. Jede rechtliche Konstruktion und jede Forderung, die ordnungspolitische Interessen über die Rechte von Kindern stellt, lehnen wir ab. Geflüchtete Minderjährige sind in erster Linie Kinder und Jugendliche und müssen in diesem Sinne von der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. „Allen Kindern und Jugendlichen in Deutschland müssen Schutz und Unterstützung zu Gute kommen – egal welcher Herkunft sie sind. Eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe ist mit der AWO nicht zu machen. Wir lassen nicht zu, wenn aus kurzfristigem politischem Kalkül versucht wird, geflüchtete Kinder und Jugendliche von notwendigen Unterstützungsleistungen auszuschließen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Mit dem Appell setzen sich alle beteiligten Organisationen für mehr Fachlichkeit und rechtsbasierte Diskussionen und Entscheidungen ein.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 22.08.2018

In Deutschland wurden im Jahr 2017 über 61.000 Kinder in die Obhut des Staates* genommen, um sie zu schützen, zeigen heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahlen für vorläufige Schutzmaßnahmen durch die Jugendämter. „Die Ursachen liegen vor allem in einer zu hohen Belastung der Eltern bei einer gleichzeitigen Überforderung vieler Jugendämter“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Lösung sieht Stadler in der finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kosten: „Kinder zu schützen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Doch wenn die Kassenlage einer Kommune über die Ausstattung des Jugendamtes bestimmt, werden Entscheidungen nicht nur nach pädagogischen, sondern häufig nach finanziellen Gesichtspunkten getroffen. Das kann nicht unser Anspruch sein. Am Kinderschutz darf nicht gespart werden, der Bund sollte die kommunale Jugendhilfe nicht im Regen stehen lassen."

Für die Ausstattung der Jugendämter sind die Kommunen verantwortlich. Bei deren häufig knapper Kassenlage, bedeutet dies nicht selten zu wenig Personal. So ist mancherorts ein einziger Jugendamtsmitarbeiter für bis zu 100 Kinder und Jugendliche zuständig. „Die besten Hilfemaßnahmen nützen nichts, wenn die Fachkräfte in den Jugendämtern zu wenig Zeit haben, um mit den Familien die passenden Maßnahmen zu finden“, kritisiert Stadler. Ist jedoch eine intensive Arbeit mit den Familien nicht mehr möglich, spitzen sich Krisen zu und es kommt schließlich zu oft dazu, dass Kinder aus ihren Familien genommen werden müssen. „Die AWO fordert den personellen Ausbau der allgemeinen sozialen Dienste in den Jugendämtern und eine bessere finanzielle Ausstattung der frühen Hilfen, der Kitas, der Familienbildung sowie der Erziehungshilfen. Überall dort wird zum Schutz der Kinder in den Familien gearbeitet“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Grundlage für die Angebote der Wohlfahrtsverbände und deren gelingender Zusammenarbeit mit den Familien – sei es Beratung, Familienbildung oder andere Erziehungshilfen – ist eine intensive Vorbereitung und Begleitung durch die Jugendämter.

*Die Statistik der Inobhutnahmen für das Jahr 2017 weist weiterhin ein sehr hohes Niveau der Zahlen aus, auch wenn durch die im Vergleich zu 2016 stark verminderte Anzahl der nach Deutschland geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen deren Inobhutnahmezahlen sich verringert hat.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 22.08.2018

Geflüchtete werden besonders oft Opfer von Betrug und geraten durch ihr Unwissen über Verbraucherrechte in schwere Notlagen. Die AWO unterstützt deshalb mit ihrem Projekt „Stärkung von Verbraucherschutzkompetenzen bei Menschen nach der Flucht“ gezielt deren Wissen über ihre Rechte und Pflichten als Verbraucher. Das Projekt wird von der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz gefördert. Wichtigste Maßnahme des Projektes sind Veranstaltungen, in Form von Workshops. Diese richten sich an Mitarbeitende der regionalen AWO Gliederungen aus den Migrationsfachdiensten. Geplant waren 10 Veranstaltungen in mehreren Bundesländern. Mit der vergangenen Veranstaltung in Delmenhorst konnten bereits die Hälfte der Multiplikatorenschulungen erfolgreich durchgeführt werden.

Ziel ist es, die AWO Beraterinnen und Berater für die Bedürfnisse der Geflüchteten zu sensibilisieren und ihnen Informationen über die vielfältigen Themen des Verbraucherschutzes an die Hand zu geben. Zudem wird die Kooperation mit den regionalen Angeboten, insbesondere der Verbraucherzentralen gestärkt. Das Besondere an den Workshops ist ihr thematischer Eingang auf diverse Schwerpunkte bzgl. des aktuellen Bedarfs der Teilnehmenden. Dieser wird im Vorhinein durch eine Online-Umfrage ermittelt. Auf der letzten Veranstaltung in Delmenhorst waren Betrug und Wucher durch vermeintlich günstige Handyverträge, ungewünschte Abos und der Umgang mit Mahnungen durch Inkassobüros von besonderem Interesse bei den Teilnehmenden. In der Gruppenarbeit wurden gemeinsame Berührungspunkte mit der Thematik, sowie Kooperationsmöglichkeitenmit regionalen Angebotenherausgearbeitet und präsentiert.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich darin einig, dass solche Angebote dringend notwendig sind und ausgebaut werden müssten. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker fasst es wie folgt zusammen: „Mit diesem Angebot setzt die AWO ihr bewährtes Prinzip von Hilfe zur Selbsthilfe um und bietet den Einwanderern gemeinsam mit den Verbraucherberatungsstellen vor Ort praktische Unterstützung. Mit der gezielten Informationsvermittlung ermöglichen wir Geflüchteten eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 20.08.2018

Gestern hatte das Bundesfamilienministerium ca. 30 Verbände und Fachorganisationen geladen, um den Gesetzentwurf zum „Gute-Kita-Gesetz“ zu erörtern. „Die AWO begrüßt, dass das Bundesfamilienministerium sich mit diesem Gesetz für eine qualitativ gute Kinderbetreuung einsetzten möchte“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und fügt hinzu: „Um einen gelingenden quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sicherzustellen, müssen aber in diesem Gesetz die Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz umgesetzt werden.“

Die Debatte um eine qualitativ gute Kinderbetreuung beschäftigt uns spätestens seit Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz 2013 intensiv. Doch das dafür notwendige Bundesqualitätsgesetz, das einheitliche Qualitätsstandards in allen Bundesländern vorsieht, lässt weiterhin auf sich warten. Aus Sicht der AWO erschwert es das geplante Gesetz in seiner jetzigen Form, tragfähige Lösungen über eine flächendeckende Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung auf Länderebene zu finden. „Dass der Bund finanzielle Zusagen nur bis zum Jahr 2022 geben möchte, dürfte für die Länder zu wenig Anreiz für einen nachhaltigen Ausbau der Kinderbetreuung darstellen“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 14.08.2018

Beim Spitzentreffen im Kanzleramt wurde beschlossen, dass Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, zusätzlich einen halben Rentenpunkt pro Kind erhalten.

„Familien sind die eigentlichen Leistungsträger im Rentensystem und werden dafür im Alter arm gemacht. Die Einigung im Mütterrentenstreit ist bestenfalls ein halber und sehr kleiner Schritt auf dem Weg zu dringend notwendigen sechs Jahren Erziehungszeiten pro Kind für alle Eltern“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

„Wer Kinder hat, erlebt nicht nur Lebensglück, sondern sichert mit deren Erziehung und Betreuung den Fortbestand des gesamten sozialen Sicherungssystems. Anders gesagt: Wer Kinder erzieht, sichert Zukunft. Das muss sich endlich auch in der Rente von allen Eltern widerspiegeln“, so Heimann.

Bis heute beklagt der Deutsche Familienverband (DFV) gravierende rentenrechtliche Gerechtigkeitslücken gegenüber Eltern. Eine nachhaltig familien- und leistungsorientierte Rentenreform setzt voraus, dass die Leistung Kindererziehung zu gleichwertigen Rentenansprüchen führt wie die Zahlung von Geldbeiträgen. Die Finanzierung der Rentenreform darf auch nicht in den steuerfinanzierten Familienleistungsausgleich ausgelagert werden, sondern muss innerhalb des Rentensystems erfolgen.

Dafür hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1992 im vom DFV erstrittenen Trümmerfrauenurteil den Weg vorgezeichnet. Die maßvolle Umverteilung von Rentenansprüchen hin zu Familien mit Kindern ist mit dem Eigentumsschutz der Verfassung vereinbar – und notwendig.

Gegenwärtig stehen der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken mit mehreren Verfassungsbeschwerden vor den Karlsruher Richtern und fordern eine Beitragsentlastung für Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung: www.elternklagen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 29.08.2018

21 zu 3 – so lautet das aktuelle Verhältnis von Männern und Frauen als Präsident*innen und Direktor*innen an der Spitze der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern, wie der NDR berichtet; die traditionell stärker mit Frauen besetzte und deutlich kleinere Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ausgenommen. Die drei Frauen sind Direktorinnen von Amtsgerichten. Die sieben weiteren Amtsgerichte, vier Landgerichte, vier Staatsanwaltschaften, zwei Verwaltungsgerichte, das Finanz- und das Oberverwaltungsgericht sind ebenso wie das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft fest in männlicher Hand.

Und das soll nach dem politischen Willen der Entscheidungsträger wohl auch so bleiben. Nur fünf von 24 Spitzenämter in der Justiz ab der Besoldungsgruppe R3 wurden in den letzten fünf Jahren mit Frauen besetzt. Der ständige Verweis, dass im Sinne einer Bestenauslese einzig "Eignung, Leistung und Befähigung" ausschlaggebend für eine Beförderung im öffentlichen Dienst seien und das Geschlecht dabei keine Rolle spiele, hat mit den Realitäten erkennbar nichts zu tun. Ebenso wenig verfängt die Warnung mit der Verfassung oder – ganz aktuell – die angebliche Besorgnis um die Unabhängigkeit der Justiz. Letztere soll gefährdet sein, weil die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig diesen ganz offensichtlichen Missstand aus Anlass aktueller Besetzungsverfahren erkannt, klar benannt und Abhilfe gefordert hat. Das ist nicht nur qua ihres Amtes ihre Befugnis, sondern auch ihre Pflicht, die nicht zuletzt in der Landesverfassung verankert ist: Artikel 13 gibt die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Staatsziel vor. Artikel 48 betont die originäre Verantwortung der Ministerpräsidentin bei Stellenbesetzungen.

Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), meint dazu: "Die Zahlen sprechen für sich. Die unsachlichen und am Thema vorbei lenkenden Zwischenrufe aus politischen und anderen Richtungen auch. Es wird höchste Zeit, dass die Ministerpräsidentin die Gleichberechtigung auch in der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern zur Chefinnensache macht. 19 von 24 Besetzungen von Spitzenämtern mit Männern in den vergangenen fünf Jahren und drei weitere in diesem Jahr, lassen nicht erwarten, dass sich in puncto Frauen in Spitzenämtern von selbst etwas verändert. Circa 41 Prozent Frauen arbeiten im richterlichen und im staatsanwaltlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern. Sie haben ganz offensichtlich nicht denselben Zugang zu den höchsten Ämtern wie die Männer. Denn wer soll glauben, dass es diese Richterinnen und Staatsanwältinnen nach Eignung, Leistung und Befähigung regelmäßig mit keinem männlichen Bewerber aufnehmen können?"

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.08.2018

Die Diakonie Deutschland begrüßt die aktuelle Diskussion über die Freiwilligendienste. "Mit einem Freiwilligendienst können Geflüchtete gesellschaftlich teilhaben und sich zum Beispiel beruflich neu orientieren und schneller in Deutschland Fuß fassen. In ihren Einsatzfeldern lernen sie das Leben in Deutschland besser kennen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie heute in Berlin.

Die Diskussion um eine Dienstpflicht – egal, ob für junge Menschen oder Geflüchtete – sieht die Diakonie Deutschland allerdings kritisch. "Wir plädieren dafür, das die Mittel aus dem Sonderprogramm Bundesfreiwilligendienst für Geflüchtete für alle Freiwilligendienstformate zu erhalten und nicht Ende des Jahres ersatzlos auslaufen zu lassen", sagt Lilie. "Der Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ist ein erfolgreiches Integrationsmodell. Wir haben in unseren Einrichtungen sehr gute Erfahrungen gemacht. Geflüchtete Menschen konnten nicht nur ihr Deutsch verbessern und berufliche Zukunftspläne entwickeln. Auch für die betreuten Menschen zum Beispiel in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aber auch in Wohnheime für Menschenmit Behinderung profitieren von den Freieilligen", betont Lilie.

Die Diakonie Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend sind über die Evangelische Freiwilligendienste einer der größten Anbieter für Freiwilligendienste. 13.500 Menschen absolvieren jährlich einen Freiwilligendienst über diese Träger. Der Anteil an Menschen mit Fluchterfahrungen im Sonderprogramm liegt bundesweit bei ca. 33 Prozent, bei evangelischen Trägern sogar bei 50 Prozent.

Weitere Informationen zum Thema unter

https://www.diakonie.de/freiwilligendienste/

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/bundesfreiwilligendienst/

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/freiwilliges-soziales-jahr/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.08.2018

Die Diakonie Deutschland begrüßt ausdrücklich, dass Bundesregierung die Bundesländer bei der Weiterentwicklung der Qualität von Kindertagesbetreuung durch Bundesmittel unterstützen will. Dies müsse jedoch verbindlich und nachhaltig geschehen. Anlass ist die heutige Besprechung des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

"Der vorgelegte Gesetzentwurf greift hier zu kurz und wird dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, Kindern die bestmögliche Betreuung zu bieten, nicht gerecht", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. "Die Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder bis zum Schuleintritt mit geeigneten Maßnahmen weiter zu entwickeln darf nicht so unverbindlich geregelt sein und auch nicht 2022 wieder aufhören", betont Loheide. "Träger und Einrichtungen brauchen finanzielle Verlässlichkeit und auch Kinder und ihre Familien sollen darauf vertrauen können, dass die Qualität der Kindertagesbetreuung dauerhaft in den Blick genommen wird und überall in Deutschland vergleichbare Bedingungen geschaffen werden."

Hintergrund:

Nachdem der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung lange Zeit im Vordergrund des politischen Interesses stand, gab es im vergangenen Jahr Bestrebungen von Bund und Ländern, auch die qualitative Entwicklung weiter voran zu bringen. Der Zwischenbericht "Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern" der Jugend- und Familienkonferenz im November 2016 sowie die im Mai 2017 verabschiedeten Eckpunkte eines Qualitätsentwicklungsgesetzes waren entscheidende Schritte, auf deren Grundlage die finanzielle Beteiligung des Bundes hätte aufbauen können. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf wird jedoch keine Verstetigung der Bundeszuschüsse umgesetzt. Vielmehr ist fraglich, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität die Länder angesichts einer lediglich bis 2022 gesicherten Finanzierung überhaupt ergreifen werden.

Zudem ist die vorgesehene Finanzierung durch Umsatzsteueranteile nicht verbindlich genug, um sicherzustellen, dass die Mittel sachgemäß verwendet werden.

Zum "Gute-Kita-Gesetz" gibt es eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege: https://www.bagfw.de/uploads/media/2018-08-03_Stellungnahme_Gute_Kita_Gesetz.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.08.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk hält die nach Medienberichten geplante Erhöhung der Leistungen für den Schulbedarf von Kindern aus Hartz-IV-Haushalten um 20 Euro für einen Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig kritisiert die Kinderrechtsorganisation den Betrag als zu gering. „Nach sieben Jahren Stagnation in diesem Bereich reichen 20 Euro bei Weitem nicht aus. Das deckt gerade etwas mehr als die Inflationsrate ab. Der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik hat bereits vor zwei Jahren eine Erhöhung des Schulbedarfspakets auf 150 Euro jährlich gefordert. Das muss der Maßstab sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk von der Bundesregierung ein entschiedeneres Vorgehen gegen die nach wie vor viel zu hohe Kinderarmut in Deutschland. Dafür müssen die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert zudem für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere die Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren. Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.09.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der Bundesregierung ein entschiedeneres Vorgehen gegen die nach wie vor viel zu hohe Kinderarmut in Deutschland. Dafür müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die durch die positive wirtschaftliche Lage vorhandenen Verteilungsspielräume für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. "Es muss Schluss sein mit dem ,Weiter so‘ in der Familienförderung, wir brauchen eine konsequentere Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Hier müssen die richtigen Prioritäten gesetzt werden, und da sind die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen schlichtweg zu wenig. Wir brauchen insbesondere armutsfeste Regelsätze, verstärkte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende sowie mehr Investitionen in schulische und vorschulische Bildung", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, mit Blick auf die neuesten Zahlen zum Bildungs- und Teilhabepaket.

Grundsätzlich plädiert die Kinderrechtsorganisation für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren.

"Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Auch wenn jetzt erstmals mehr als eine Million Kinder beim Erwerb von Schulbedarf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, verzweifeln viele Menschen an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht. Dass überhaupt so viele Menschen die Kosten für Bildung und Teilhabe nicht aus ihrem regulären Einkommen aufbringen können, darf in einem so reichen Land wie Deutschland doch nicht Normalität sein. Im Übrigen hat bereits vor zwei Jahren der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. Demnach werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Hier muss sich endlich grundlegend etwas ändern", so Hofmann weiter.

Zudem setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.08.2018

Es ist ein Armutszeugnis für ein reiches Land: Etwa 4,4 Millionen Kinder in Deutschland sind von Armut betroffen – rund 1,4 Millionen mehr, als in der Öffentlichkeit bisher bekannt. Das haben Berechnungen des Kinderschutzbundes (DKSB) aufgrund vorliegender Zahlen ergeben. Der DKSB fordert die Bundesregierung auf, mit konkreten Maßnahmen und Reformen gegen Kinderarmut vorzugehen. ´

Für drei Millionen Kinder zahlt der Staat Sozialleistungen, damit ihr Existenzminimum gesichert ist. Zählt man aber auch diejenigen Familien hinzu, die Anspruch auf Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, dies aber nicht nutzen, ist die Zahl der in Armut lebenden Kinder noch deutlich höher. Denn viele Familien beantragen Leistungen erst gar nicht, die ihnen aufgrund ihres geringen oder fehlenden Einkommens eigentlich zustehen.

Genaueres geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/ Grüne vom 18.6.2018 hervor. Ergänzende Leistungen bei Erwerbstätigkeit, sogenannte „aufstockende“ Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV), nehmen geschätzt nur ca. 50 Prozent der tatsächlich Berechtigten in Anspruch. Das betrifft rund 850.000 Kinder unter 18 Jahren, die bislang nicht als arm galten. Dazu kommen nach Berechnungen des Kinderschutzbundes noch mal 190.000 Kinder, deren Eltern nicht erwerbstätig sind und trotzdem nicht mit anderen Leistungen aufstocken.

„Oft liegt es daran, dass die Eltern mit den bürokratischen Abläufen überfordert sind oder sich schlichtweg dafür schämen“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Diese Zahlen könnte die Bundesregierung auch klar nennen, aber das will sie offenbar nicht.“

Bei einzelnen Leistungen ist die Nicht-Beantragung sogar noch deutlich höher und liegt bei bis zu 70 Prozent, wie das Bundesfamilienministerium in seinem Familienreport 2017 für den Kinderzuschlag einräumt. Diesen nehmen nur 30-40 Prozent der Berechtigten in Anspruch. Davon betroffen sind mindestens weitere 350.000 Kinder unter 18 Jahren. Dazu kommen theoretisch auch noch nicht abgerufenes Wohngeld beziehungsweise nicht in Anspruch genommene SGB-XII-Leistungen, gesicherte Aussagen darüber liegen aber nicht vor.

„Zählen wir alles zusammen, kommen wir konservativ gerechnet auf eine Dunkelziffer von 1,4 Millionen Kindern. Alle diese Kinder sind offiziell nicht arm, doch sie fallen durch das Raster unseres Sozialstaates, weil der Dschungel der Leistungen für viele Eltern undurchdringlich ist“, sagt Heinz Hilgers. “Wir fordern die Bundesregierung auf, energisch dagegen vorzugehen, wenn sie sich nicht dem Verdacht aussetzen will, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen schon im nächsten Haushaltsplan fest einzukalkulieren – auf der Habenseite.“

Werden zustehende Leistungen nicht abgerufen, ist das für die betroffenen Kinder doppelt ungünstig, denn dann fallen auch die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket weg.

Der Kinderschutzbund fordert deshalb:

Kurzfristig muss bei der jetzt anstehenden und im Koalitionsvertrag verankerten Reform des Kinderzuschlags im Mittelpunkt stehen, dass jedes Kind, das Anspruch auf diese Leistung hat, diese auch erhält.

Eine Reform des Kinderzuschlags muss mit der Reform des Bildungs- und Teilhabepakets flankiert werden. Nur mit einer Anhebung kann z.B. der Schulbedarf von Kindern sichergestellt werden. Die dafür notwendigen Mittel müssen verbindlich im Bundeshaushalt eingestellt werden.

Perspektivisch fordert der DKSB jedoch gemeinsam mit 13 Verbänden und wissenschaftlichen Unterstützer*innen die Einführung einer einfachen und unbürokratischen Kindergrundsicherung, die eine Vielzahl von Leistungen zusammenfasst und sich an neu berechneten tatsächlichen Bedarfen von Kindern orientiert. Weitere Informationen dazu gibt es auf: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 22.08.2018

Geschlechtseintrag „divers“ muss allen offenstehen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht umgesetzt werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass der Geschlechtseintrag entweder abgeschafft werden muss oder eine dritte positive Kategorie ermöglicht wird. Laut Kabinettsbeschluss soll es einen dritten positiven Eintrag mit der Bezeichnung „divers“ geben, der ausschließlich für Menschen mit sogenannten „Variationen der Geschlechtsentwicklung“ offen steht. Dazu erklärt Jenny Renner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD)

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hält den Kabinettsbeschluss für verfassungswidrig, weil nicht allen der geplante Geschlechtseintrag als „divers“ offensteht. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber jedoch eindeutig aufgegeben, es allen Menschen zu ermöglichen, entsprechend ihrer subjektiven Geschlechtsidentität zu leben. Der LSVD fordert auch für Deutschland eine menschenrechtsorientierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität. Vornamens- und Personenstandsänderung sollten künftig allein auf Antrag beim Standesamt möglich sein, ohne demütigende Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren.

Die Bundesregierung behauptet in ihrem Koalitionsvertrag geschlechtliche Vielfalt zu respektieren, Transfeindlichkeit zu verurteilen und jeder Diskriminierung entgegen zu wirken. Mit diesem Kabinettsbeschluss gelingt ihr das nicht. Begrüßenswert ist jedoch, dass die ursprünglich im Referentenentwurf des Innenministeriums geplante Bezeichnung „weiteres“ im Kabinettsbeschluss durch „divers“ ersetzt wurde. Offensichtlich konnten sich hier Justizministerin Barley und Familienministerin Giffey durchsetzen.

Der LSVD kritisiert auch den verwendeten Begriff „Varianten der Geschlechtsentwicklung“. Dieser reduziert intergeschlechtliche Menschen mit körperlichen Varianten und Variationen der Geschlechtsmerkmale auf eine nicht klar abgrenzbare und im ärztlichen Ermessensspielraum liegende medizinische Kategorisierung. Intergeschlechtlichen Menschen bevorzugen häufig als Selbstbezeichnung den nicht pathologisierenden weiteren Begriff „Varianten der körperlichen Geschlechtsmerkmale“.

Ausführliche Stellungnahme des LSVD zum Referentenentwurf

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 16.08.2018

«Durch die Lagersituation ist zu befürchten, dass unabhängige Asylverfahrensberatung und eine umfängliche Prüfung der Fluchtgründe, die häufig mit der Gefährdung des Kindeswohls im Herkunftsland zusammenhängen, nicht erfolgt», erklärten die Naturfreunde, der Deutsche Kinderschutzbund Thüringen, der pro familia Landesverband Thüringen, der Deutsche Familienverband und die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie. Zudem führe durch die Unterbringung von Menschen auf engstem Raum zu Konflikten und Gewaltübergriffen.

Die Organisationen befürchten auch, dass die Ankerzentren zu einem Anstieg der Fremdenfeindlichkeit in der Bevölkerung führen könnten. «Die Unterkünfte bieten damit eine Fläche für Vorurteile, Angst und Hass und so einen Nährboden für Konflikte, die Rassismus und rechte Strömungen stärken.»

Thüringens CDU-Landesvorsitzender Mike Mohring hatte in einem Zeitungsinterview angekündigt, im Falle einer Regierungsübernahme durch die CDU ein Ankerzentrum im Freistaat aufbauen zu wollen, in dem Asylverfahren zentral bearbeitet würden.

https://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Thueringer-Familienorganisationen-gegen-Ankerzentren-1300720608

Quelle: Stellungnahme NaturFreunde Thüringen vom 03.08.2018

pro familia fordert: Ärzt*innen müssen ohne Risiko vor Strafverfolgung über ihr medizinisches Angebot zum Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen

Übermorgen findet in Kassel ein Prozess gegen zwei Frauenärztinnen statt, die auf ihrer Webseite darüber informiert haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

Dieser weitere Prozess gegen Ärzt*innen zeigt den dringenden Handlungsbedarf auf, den §219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Der §219a StGB stellt nicht nur die unbotmäßige Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe, sondern bereits sachliche Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs. Dieser Zustand muss beendet werden. Sachliche Informationen sind keine „Werbung“.

pro familia berät jährlich rund 65 000 Menschen im Rahmen der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch. Die meisten von ihnen wollen wissen, welche Ärztinnen und Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, welche Abbruchmethoden sie anbieten und welche Erfahrungen es dazu gibt. Schwangerschaftsberater*innen recherchieren die regionalen medizinischen Angebote zum Schwangerschaftsabbruch. So können sie bei Bedarf und auf Wunsch der Frauen dazu informieren und beraten. Wir von pro familia wissen, wie essentiell diese Informationen für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, sind – aber sie sind außerhalb der Beratung nicht zu erhalten. Denn der §219a StGB verhindert, dass Ärztinnen und Ärzte die Informationen auf ihre Webseiten stellen. Er verhindert, dass sich Frauen niedrigschwellig informieren können, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden.

pro familia fordert – zusammen mit vielen Verbänden und Einzelpersonen–, dass Ärzt*innen ohne Risiko vor Strafverfolgung über ihr medizinisches Angebot zum Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen. Der Beratungsverband setzt sich für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ein und wendet sich gegen die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten durch den §219a StGB.

Quelle: Pressemitteilungpro familia Bundesverband vom 27.08.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. September 2018

Veranstalter:BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V.

Ort: Berlin

Weiß, deutsch, hetero, Mittelschicht: Lassen sich so die Adressaten der aktuellen männerpolitischen Gleichstellungspolitik zusammenfassen? Wer kümmert sich dann um die Situation von bildungsbenachteiligten Jungen? Was haben Hartz-4-Väter und ihre Kinder vom Elterngeld? Was hat die Gleichstellungspolitik langzeitarbeitslosen Männern in den abgehängten ländlichen Gebieten Brandenburgs oder in den Industriebrachen des Ruhrgebiets zu bieten? Welche Angebote gibt es in psychosozialen Krisensituationen (bspw. bei Obdachlosigkeit, Sucht- und Gewaltbetroffenheit) gerade auch für Männer, die durch die gängigen Angebote nicht oder nur schwer erreicht werden?

Darüber soll mit Kollegen von Männerorganisationen aus dem deutschsprachigen Ausland gesprochen und einen Blick darauf geworfen werden, was Gleichstellungspolitik Männern und Jungen in ihren unterschiedlichen Lebenslagen anzubieten hat.

Zudem möchten wird bei einem kleinen Snack und einem Getränk Gelegenheit geben für informellen Austausch, Vernetzung und Diskussion.

Bitte melden Sie sich / meldet euch hier an: https://bundesforum-maenner.de/jahresempfang-2018-anmeldung/

Termin: 17. – 21. September 2018

Veranstalter:Landesarmutskonferenz Berlin (lak)

Ort: Berlin

Erinnern Sie sich an die Schlagzeilen aus dem letzten Jahr?Obdachlose wurden im Tiergarten geräumt. Hierunter auch viele Menschen, die aus EU-Ländern zu uns gekommen sind. Wie mit der Zunahme an Obdachlosigkeit in Berlin umzugehen ist, wird seither heftig diskutiert.In der Praxis wird die Verpflichtung zur ordnungsrechtlichen Unterbringung von unfreiwillig Obdachlosen oftmals mit der Begründung umgangen, dass diese keine Ansprüche auf Sozialleistungen hätten, obwohl die Rechtsgrundlage unabhängig von Sozialleistungsgewährung umzusetzen ist.

Nach welchen Kriterien wird insbesondere EU-Bürger*innen das Recht auf Obdach in Berlin verwehrt?

Dassoll diskutiert werden.

Eingeladen wurde Rechtsanwalt Karl-Heinz Ruder, der bereits 2015 in einemRechtsgutachtendargelegt hat, dass in Berlin lebenden unfreiwillig obdachlosen Menschen, die in keinen Wohnraum zurückkehren können, Unterkunft zu gewähren ist, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit und unabhängig vom Anspruch auf Sozialleistungen. In seinem Vortrag wird er seine Position darlegen und begründen.

Was halten aber die politisch Verantwortlichen in Berlin von Ruders These? Welche Sichtweise nehmen sie ein? Wie begründen insbesondere die Bezirke ihr tägliches Vorgehen und die Nichtbeachtung bundesweit verbindlicher Grundsätze und Mindeststandards?

Es diskutieren: Die Senatorin für Integration, Arbeit und SozialesElke Breitenbach(DIE LINKE), der Bezirksbürgermeister von Berlin-Mitte,Stephan von Dassel(Bündnis90/Die Grünen), RechtsanwaltKarl-Heinz RuderundPetra Schwaigervon der GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin gGmbH. Moderiert wird die Veranstaltung vonAnja Nehls, Journalistin u. a. für denDeutschlandfunk.

Das Programm finden Sie auf der Webseiten.

Dort können Sie sich verbindlich (und kostenfrei) anmelden.

Termin: 18. September 2018

Veranstalter:Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Mit: Annalena Baerbock MdB, Katja Dörner MdB, stellv. Fraktionsvorsitzende, Sven Lehmann MdB, Sprecher für Sozialpolitik, Dr. Ulrich Schneider, Geschäftsführer Der Paritätische Gesamtverband, Fee Linke, Initiatorin „Es reicht für uns alle“ Familien-Demo, Dr. Irene Becker, freiberufliche Wissenschaftlerin, Gerda Holz, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., und vielen mehr.

Es tut weh, nicht mitzukönnen, wenn die Freundinnen und Freunde ins Kino gehen oder alle anderen Kinder im Feriencamp sind. Trotz guter wirtschaftlicher Lage und geringer Arbeitslosigkeit ist in unserem reichen Land konstant jedes fünfte Kind von Armut bedroht.

Kinder sollten kein Luxus sein – doch vor allem bei Alleinerziehenden oder Geringverdienenden mit Kindern reicht das Geld oft nicht aus. Die Kinderregelsätze sind nicht bedarfsgerecht. Der Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket kommen nur bei wenigen anspruchsberechtigten Kindern überhaupt an. Familien werden durch das Kindergeld einerseits und die Kinderfreibeträge andererseits in unterschiedlicher Höhe entlastet. Zur Armutsbekämpfung braucht es außerdem starke Unterstützungsstrukturen vor Ort – durch Jugendhilfe, Gesundheitsförderung und Schule. Die Zeit zum Handeln ist mehr als reif. Kinder können nicht warten.

Auf der Konferenz sollen Wege hin zu einer eigenständigen Absicherung von Kindern skizziert und mit Ihnen debattiert werden. Was brauchen Kinder für ein gutes Aufwachsen und wie können allen Kindern unabhängig vom Elternhaus gute Startchancen garantiert werden? Wie soll eine am Kind orientierte Existenzsicherung definiert und wie kann sie ermittelt werden? Wie können benachteiligte Kinder und Jugendliche besser erreicht und gefördert werden?

Es wird herzlich eingeladen, gemeinsam Strategien zur wirksamen Stärkung von Familien und zur Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren!

Weitere Informationen zur Fachtagung finden Sie hier. Die Anmeldung erfolgt über unser Online-Formular.

Termin: 18. September 2018

Veranstalter: Landesarmutskonferenz Berlin (lak)

Ort: Berlin

Der Arbeitskreis Wohnungsnot veranstaltet vom17. bis 21. September 2018 eine Aktionswoche der Wohnungsnot, um ein Zeichen gegen Wohnungslosigkeit in Berlin zu setzen. Wir als Landesarmutskonferenz Berlin unterstützen diese wichtige Initiative mit einer eigenen Veranstaltung, zu der wir Sie gerne einladen möchten:

Recht auf Obdach?

Immer mehr Menschen leben in Berlin auf der Straße.

Von der Obdachlosigkeit betroffen sind besonders EU-Bürger*innen.

Die Stadt muss sich um die Unterbringung kümmern.

Wir fragen nach.

Programm & Anmeldung

Das Programm finden Sie auf unserenWebseiten.

Dort können Sie sich verbindlich (und kostenfrei) anmelden.

Termin:19.September 2018

Veranstalter: NaturFreunde Thüringen

Ort: Thüringen

Herausforderungen für öffentliche und freie Träger

Familienbildung ist eine Aufgabe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Kommunale Jugendämter und der Freistaat Thüringen fördern entsprechende Angebote und unterstützen unter anderem die Familienverbände und deren vielfältige Angebote.

Wem helfen solche Angebote? Sind sie ausreichend? Hat die Familienbildung bei den öffentlichen und freien Trägern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe den ihr gebührenden Stellenwert?

Diesen Fragen sollen auf der Veranstaltung gestellt werden.

Themen

· Familienbildung in Thüringen – Kommunale Perspektiven und Angebote (Prof. Jörg Fischer, FH Erfurt)

· Best Practice 1: Family Trainer International (Naturfreunde Thüringen e.V.)

· Best Practice 2: Integrationsbausteine (Deutscher Kinderschutzbund e.V.)

· Podiumsdiskussion Margit Jung (Die LINKE), Astrid Wabra (pro familia e.V.), Denny Möller (Stadtrat), Prof. Jörg Fischer (FH Erfurt)

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:24.September 2018

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V., Der Paritätische Gesamtverband, Deutscher Behindertenrat, Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Naturschutzring, Forum Menschenrechte, Forum Umwelt und Entwicklung, Klima Allianz, Plattform Zivile Konfliktberatung undVerband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V.

Ort: Berlin

Die Weltbevölkerung nimmt stetig zu und: sie wird immer städtischer.Städte gelten als Zentren der Hochtechnologie und sozio-ökonomischer Chancen. Viele Menschen in Deutschland wie auch in den Ländern des globalen Südens zieht es in die Städte. Durch diese Bewegung weiten sich die Siedlungsflächen der urbanen Gebiete aus, Stadt und Land beginnen, ein Kontinuum mit Übergangsräumen und Ansiedlungen verschiedenster Größe zu bilden. Entsprechend leeren sich ländliche Räume. Gleichzeitig gewinnen sie, zum Beispiel in Deutschland, an Attraktivität als Erholungs- und Rückzugsräume der städtischen Bevölkerungen. Im globalen Süden sind es vor allem die Möglichkeiten ein Einkommen zu erwirtschaften, zum Beispiel in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft.

Mit diesen Trends verstärken sich bestehende politische, soziale und ökologische Herausforderungen: Wie können für alle Menschen in städtischen und ländlichen Räumen die soziale Grundversorgung, eine gesunde Ernährung und umfassende gesellschaftliche Teilhabe gesichert werden? Wie können städtische Ballungsgebiete zu Vorreitern beim Umweltschutz werden, der immense Ressourcen- und Flächenverbrauch von Siedlungsräumen reduziert und Mobilität von Menschen klimaschonend und gleichzeitig sozialverträglich gestaltet werden? Wie können soziale Konflikte, die sich aus den Wanderungsbewegungen ergeben, konstruktiv gestaltet werden? Wie können Menschen für eine weltoffene, soziale und ökologische Politik gewonnen werden? Angesichts dieser Herausforderungen müssen die engen Verflechtungen zwischen Stadt und Land sowie die Gestaltungsmöglichkeiten von Politik und Zivilgesellschaft stärker ins Blickfeld rücken. Die kommunale Ebene spielt für die politische, soziale und ökonomische Teilhabe eine entscheidende Rolle. Zahlreiche Kommunen und lokale zivilgesellschaftliche Initiativen erproben bei uns und weltweit schon jetzt zielführende Ansätze für eine nachhaltige Zukunft in der Stadt und auf dem Land.

Bei der Konferenz werden folgenden Frage diskutiert: Wie können wir einenachhaltige und lebenswerte Zukunft für alle Menschen in städtischen und ländlichen Räumen schaffen? Welche Vorschläge zur Erreichung nachhaltiger Entwicklung in den Kommunen gibt es? Welche Aufgabenergeben sich daraus für die Politik?

Entlang dieser Fragen werdenKonfliktlinien aufgezeigt, innovative Ansätze diskutiert undHandlungsräume für Politik und Zivilgesellschaft ausgelotet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:25.September 2018

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V. und AWO International e.V.

Ort: Berlin

Nachfolgende Generationen sollen mindestens die gleichen Lebensgrundlagen vorfinden, wie wir in der heutigen Zeit. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir ökologisches, ökonomisches und soziales Handeln noch stärker in Einklang bringen.    

Die am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten neuenZiele für nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals") sind ein Meilenstein für die internationalen Bemühungen, das Leben aufunserem Planeten nachhaltig zu gestalten. Nachhaltigkeit wird dabei ganzheitlich verstanden: Nicht nur eine intakte Umwelt durch Klima- und Tierschutz entscheiden über eine gerechte und nachhaltige Zukunft, sondern auch die Reduzierung von Ungleichheit, die Beendigung von Armut, die Gleichstellung der Geschlechter und verantwortungsbewusste Produktions- und Konsumweisen. Themen, welche die Freie Wohlfahrtspflege in ihrem Kern berühren.

Die AWO hat ihre Verantwortung auf diesem Gebiet erkannt: Bereits vor 20 Jahren wurde das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit fest im Leitbild des Verbandes verankert. Darauf folgende Bundeskonferenzbeschlüsse zu einem nachhaltigen Handeln, einer wertegebundenen Unternehmensführung oder auch den Pariser Klimaschutzzielen haben dieses Selbstverständnis ebenso untermauert, wie zahlreiche lokale Initiativen von AWO-Gliederungen bzw. deren Einrichtungen und Diensten. Nun gilt es, die Ziele für nachhaltige Entwicklung damit in Verbindung zusetzen und gemeinsam auf ihre Umsetzung hinzuarbeiten.  

Vor diesem Hintergrund möchten der AWO Bundesverband und AWO International auf einem Netzwerktreffen am dritten Geburtstag der Ziele für nachhaltige Entwicklung ergründen, welche Chancen und Herausforderungen von den Zielen für dieFreie Wohlfahrtspflege ausgehen und welche Beiträge wir für ihr Erreichen leistenkönnen. Neben Impulsen zum Thema soll das Vorstellen und Kennenlernen von Projekten ausder Praxis sowie ein Austausch über gesammelte Erfahrungen im Vordergrund stehen. Hierzu laden wirVerbandsübergreifend haupt- und ehrenamtlich Engagierte sowie sonstigeinteressierte Personen herzlich ein.

ZUR ANMELDUNG

Termin:27.September 2018

Veranstalter: ​NETZWERK.BERLIN in der SPD-Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Armut wird heutzutage in Deutschland vererbt, damit ist Kinderarmut Dauerzustand. Was ist Ursache? Was ist Wirkung?

Politik für die Menschen bedeutet, die Betroffenen in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen. Deshalb muss sozialdemokratische Politik vom Kind her denken. Bedarf es eines anderen, eines neuen Ansatzes? Vom Schräubchendrehen zum Paradigmenwechsel – wie bekämpfen wir Kinderarmut wirksam?

Zu den Mitwirkenden zählt auch der ZFF-Geschäftsführer Alexander Nöhring.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin:08.Oktober 2018

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V. – Verband im Konsortium Elternchance

Ort: Berlin

Im Rahmen des Bundesprogrammes „Elternchance ist Kinderchance"und ESF-Bundesprogramms "Elternchance II – Familien früh fürBildung gewinnen" wurden seit 2011 bis Anfang 2018 ca. 9.000 Fachkräfte der Familienbildung zu Elternbegleiter*innen qualifiziert, die Mütter und Väter in Fragen rund um die Bildung der Kinder kompetent beraten und begleiten.

Elternbegleiter*innen finden durch eine dialogische Haltung einen guten Zugang zu Eltern in ihren Einrichtungen und erproben in ihrer alltäglichen Arbeit neue Wege der Zusammenarbeit. Damit stärken sie die Kompetenzen der Eltern in Bildungsfragen und tragen zum Abbau von Bildungsbarrieren bei.

Elternbegleitung schlägt Wurzeln – auch in Berlin! In den letzten Jahren haben sich viele Einrichtungen verändert und es sind regionale Konzepte der Elternbegleitung entstanden.

Mit dem Fachtag soll die Gelegenheit geboten werden, sich über das Programm zu informieren, Konzepte vernetzter Elternbegleitung kennenzulernen, aber auch Raum zur Begegnung und Kontaktaufnahme schaffen.

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an franziska.vonfraunberg@awo.org.

Termin:09.Oktober 2018

Veranstalter: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)

Ort: Berlin

In drei Jahren Programmlaufzeit wurden durch das Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge“ Veränderungsprozesse in über 80 Kommunen intensiv begleitet und es fand eine Zusammenarbeit mit Akteuren an weiteren 150 Standorten statt. Ausgangspunkt des im Jahr 2015 gestarteten Programms war die Vision, geflüchtete Kinder und Jugendliche darin zu unterstützen, ihr Grundrecht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe auszuüben.

Beim Transferforum zur Programmbilanz stehen die drei zentralen Themenfelder Kinderschutz, Bildung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung im Vordergrund: Wie muss ein geschütztes und sicheres Umfeld aussehen, damit geflüchtete Kinder und Jugendliche ihre Potentiale entfalten können? Wie können Zugänge zu Ausbildung und Arbeit für Jugendliche und junge Erwachsene mit Fluchterfahrung gestaltet und ein erfolgreicher Abschluss gewährleistet werden? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sie ihr eigenes Umfeld sowie gesellschaftliche Prozesse aktiv mitgestalten können?

Das vollständige Programm sowie die Online-Anmeldung finden Sie unter:

https://www.willkommen-bei-freunden.de/aktuelles/termine/termin/bildung-und-teilhabe-fuer-gefluechtete-kinder-und-jugendliche/

Termin:10.Oktober 2018

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.

Ort: Berlin

Der digitale Wandel hat die Familien längst erreicht. Eltern nutzen digitale Medien nicht nur privat, sondern auch beruflich. Kinder spielen, chatten, lernen spielend und vernetzen sich in ihren Peer-Groups und mit ihren Klassenkamerad/innen. Doch was macht das mit den Familien? Wie verändern sich die Rollen der Familienmitglieder? Welche Vereinfachungen bieten sich? Aber auch welche Konflikte bringt die Digitalisierung in die Familien? Chancen und Möglichkeiten, aber auch die Risiken des digitalen Wandels, werden höchst unterschiedlich bewertet. Die Menschen und vor allem Eltern und Fachkräfte aus dem Erziehungsbereich haben diesbezüglich sehr unterschiedliche Haltungen.

Wir diskutieren: Wie wirkt sich die Digitalisierung in den vielfältigen Familien aus? Was sind die Voraussetzungen und Gelingensbedingungen, damit der digitale Wandel sich in den Familien positiv vollzieht? Was ist der Beitrag, den vor allem Eltern, Kinder, Jugendliche, Kitas, Schulen und Jugendhilfe leisten müssen?

Als Podiumsgäste haben wir Dr. med. Uwe Büsching, Beauftragter für Jugendmedizin, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ); Jutta Croll, Vorsitzende der Stiftung Digitale Chancen, Dr. Susanne Eggert, Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis; Jürgen Wolf, Evangelisches Beratungszentrum München e.V. (ebz) sowie Sabine Feierabend, SWR Medienforschung eingeladen.

Das Programm finden Sie hier, ebenso ein Formular zur Anmeldung.

Termin:19.Oktober 2018

Veranstalter: BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V.

Ort: Berlin

Im Rahmen des Fachkongresses werden wir die Erfahrungen und Ergebnisse unserer Projektarbeit der Öffentlichkeit präsentieren und im Dialog Bilanz ziehen und einen Ausblick – auch und gerade mit Blick auf europäische Dimensionen – wagen.

Die Anmeldung kann ab Anfang September über die Website des Projekts vorgenommen werden.

Eine offizielle Einladung wird noch erfolgen.

Termin:26.- 27. Oktober 2018

Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik (DGfZP) und Deutsches Jugendinstitut e. V. (DJI)

Ort: München

Teilnahmegebühr: DGfZP Mitglieder 50,- € | Nicht-Mitglieder 80,- € I ermäßigt 30,- € | Jugendliche 20,- €

Jugendzeit.

Fremdbestimmt selbständig

Nicht mehr Kind und noch nicht erwachsen – wie erfahren, wie leben und wie erleben heutige Jugendliche den Übergang? Jugend ist eine Zeit der inneren Distanzierung von der Vergangenheit als Kind und des Suchens nach dem Selbst: Wer bin ich? Wer will ich sein? Die körperlichen Veränderungen in der Pubertätsphase bringen Körper und Psyche in Aufruhr, was zu einem ganz eigenen Lebensgefühl führt. Der inneren Distanzierung entspricht ein soziales Abgrenzen gegen die Welt der Erwachsenen: Die Beziehungen zu Eltern werden spannungsreicher, Beziehungen zu Gleichaltrigen werden wichtiger. Mit einer eigenen Jugendkultur in Musik, Mode, Sprache und sozialen Medien verorten Jugendliche sich jenseits der Erwachsenenwelt. Zugleich leben sie weiterhin im Schutz- und Vorbereitungsraum Kindheit. Sie sind eingebunden in das Ausbildungssystem, das ihre Alltagszeit in vorgegebenen Takten strukturiert. Und mindestens bis zum Ende der Schulzeit wohnen die meisten in der Familie, abhängig von elterlichen Ressourcen und Lebensweisen und mehr oder weniger behütet und kontrolliert. Auf der Tagung werden wir fragen, wie dieser Übergang heute normiert, geregelt und gehandhabt und wie er von Jugendlichen gelebt und erlebt wird. Wie wirken sich die aktuellen gesellschaftlichen Transformationen im Leben Jugendlicher aus, die sich nach Alter, Geschlecht, sozialen Milieus, Schul- und Ausbildungsgängen, religiöser Orientierung, Migrationshintergrund und Wohnort (Stadt/Land/Region) unterscheiden? Wie sehr erhöhen Zeit- und Konkurrenzdruck und erhöhte Qualifizierungsansprüche der globalisierten Arbeitswelt den Leistungsdruck beim Lernen und Arbeiten? Wie gehen Jugendliche mit der Überfülle an Konsumangeboten um, zumal die digitalisierte Kommunikation in sozialen Medien permanent Selbstdarstellung und Selbstoptimierung verlangt? Wie haben sich die Abgrenzungenzwischen Jugend und Erwachsensein, wie die Machtverhältnisse zwischen den Generationen verändert? Und wie verschärft oder entlastet jugendbezogene Zeitpolitik die Ambivalenzen fremdbestimmt selbständiger Jugendzeit? Über all dies werden auf der Tagung auch Jugendlichemitdiskutieren.

Weitere Informationen dazu und das Anmeldeformular finden Sie hier.

Termin:29. – 30.Oktober 2018

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Digitalisierung des Alltags hat in den vergangenen Jahren auch die Kinder- und Jugendhilfe erreicht. Onlineberatung, Kontaktaufnahme zwischen Schulsozial-arbeiter/innen und Jugendlichen über WhatsApp, Onlinepräsenz von Institutionen auf Facebook – dies alles gehört zu den digitalen Formen Sozialer Arbeit. Neue Mischungsverhältnisse zwischen Privatem und Beruflichem bzw. Öffentlichem ergeben sich in diesen Zusammenhängen, die Fragen an fachliche Standards wie Datenschutz (auch im Kontext der DSGVO), Jugendschutz und Medienkompetenz aufwerfen. Gleichzeitig gibt es viele Fachkräfte und Träger, die den digitalen Medien äußerst skeptisch gegenüberstehen, Zweifel am Sinn der Nutzung dieser Medien im pädagogischen Setting haben und die Befürchtung, sich mit technisch-medialen Fragen befassen zu müssen, die den "normalen" beruflichen Kontext überschreiten.

Diese Akademietagung bietet ein Forum, um sich über aktuelle Entwicklungen der Digitalisierung des Alltags von Adressat/innen (Kinder, Jugendliche, Familien) und Fachkräften sowie Organisationen (Fachsoftware, digitale Mediennutzung im privaten und beruflichen Kontext) der Kinder- und Jugendhilfe zu informieren und auszutauschen. Fachliche Fragen werden offen diskutiert. Dabei werden Grundkenntnisse über Handlungsmöglichkeiten mit digitalen Medien im institutionellen Alltag, fachliche Herausforderungen und Ansätze für den Umgang damit auf Fachkräfte- wie Trägerebene vermittelt.

Anmeldeschluss ist am 31.08.2018.

Bitte nutzen Sie die Onlineanmeldung unter: https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/at_4216-18.

Termin:29. – 31.Oktober 2018

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Ort: Rolandseck

2019 begeht die AWO ihr 100-jähriges Jubiläum. Anlass genug, inne zu halten und zu fragen: Was passiert gerade gesellschaftlich, politisch in unserem Land? Was bedeutet das für die Kinder und Jugendlichen und ihr Aufwachsen? Was brauchen sie? Welche Auswirkungen haben die Entwicklungen auf den Verband, auf die Arbeitsfelder? Was kommt auf uns zu? Wo wollen wir hin?

Unter diesen Leitgedanken soll mit Ihnen und Euch und vielen hochkarätigen Dozent*innen im Haus Humboldtstein diskutiert, ausgetauscht, berichtet, gelacht und geplant werden. Dabei sollen alle Arbeitsfelder der AWO-Kinder- und Jugendhilfe zusammenkommen – von der Kindertagesbetreuung über die Erziehungsberatung und die Erziehungshilfe bis zur Jugend- und Jugendsozialarbeit.

Das genaue Tagungsprogramm ist im AWO-Tagungsservice unter diesem Link zu finden.

Die direkte Anmeldung ist auch hier möglich.

Die Tagungsgebühr beträgt 150,00 €.

Für Rückfragen stehen gerne zur Verfügung: Hubert Lautenbach Hubert.Lautenbach@awo.org und Mercedes von Kulessa Mercedes.vonKulessa@awo.org

Termin:08.November 2018

Veranstalter: Land Brandenburg Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Ort: Potsdam

Wir laden Sie herzlich zur 11. Brandenburgischen Familienbildungsmesse des Landes Brandenburg ein. In diesemJahr lautet das Motto: Familie Digital – Analog war gestern?

Bitte reservieren Sie sich den 8. November 2018 in Ihrem Kalender, eine Einladung mit Programm folgt in den nächsten Wochen.

Anmeldungen sind bereits möglich unter: www.uawg-online.de/fbm.

Termin:15. – 16.November 2018

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V. (BVdFZ)

Ort: Hamburg

Die Ansprüche und Erwartungen an eine inklusive und partizipative Praxis in Familienzentren sind vielschichtig. Zwischen Konzeptionen, pädagogischen Haltungen und dem gemeinsam mit Familien gelebten Alltag in Familienzentren sind vielfältige Herausforderungen versteckt. Wie gelingt es, Familien so zu begleiten, dass sie ihre Stärken und Begabungen erkennen und ihre individuellen Potenziale entfalten? Welche Organisationsformen, Strukturen, Arbeitsweisen und Gestaltungsfreiräume sind hilfreich und unterstützend? Wie fördern Familienzentren Selbstorganisation, Selbstverantwortung und Selbstständigkeit von Familien? Welche Methoden und Instrumente unterstützen Familienzentren auf dem Weg hin zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis?
Familienzentren können es nicht dem Zufall überlassen, ob Familien erreicht werden oder nicht. Sie nehmen eine aktive Rolle im Sozialraum ein und stellen insbesondere die Belange von Familien in den Mittelpunkt, die Gefahr laufen an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Die passgenaue Weiterentwicklung der Angebotsstruktur und die Kooperation mit den Netzwerkpartnern im Sozialraum fordert Familienzentren in besondere Weise heraus.

Für die Fachtagungwurden wieder namhafte ReferentInnen verpflichtet und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen!

Flyer(PDF 714 KB)

Anmeldung

Termin:20.November 2018

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Imzehnten Jahr des Bestehens werden die wichtigsten Meilensteine des Projekts ElternStärken Revue passiert, diskutiert mit den KooperationspartnerInnen ausder Familienhilfe,Kitaund Wissenschaft aktuell anstehende Themen.

Frau Prof. Iris Nentwig-Gesemann wird über den "Umgang mit rechtsextremen Orientierungen aus frühkindlicher Perspektive" referieren.

Zu dem Jubiläums-Fachtag werdenSie herzlich eingeladen: Diskutieren Sie mit und feiern Sie mit!

Termin:20. – 21.November 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Prekäre Jobs, Abstiegsängste, Arbeitswelt im Wandel – Welche Rolle können die Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen in Zeiten von verstärkter Unsicherheit spielen? Auf unserem Herbstforum 2018 wollen wir mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wie auch Praktikerinnen und Praktikern aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Betrieben darüber diskutieren, wie sich die kollektiven Arbeitsbeziehungen in einer digitalen und entgrenzten Welt stabilisieren und revitalisieren lassen.

Das vollständige Programm und Informationen zur Anmeldung in Kürze auf www.wsi-herbstforum.de

Termin:23.November 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

ein. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist trotz guter wirtschaftlicher Lage und geringer Arbeitslosigkeit von Armut bedroht. Für Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, mit mehreren Geschwistern aufwachsen oder einen Migrationshintergrund haben, ist die Gefahr in Armut groß zu werden, besonders groß. Deshalb beschäftigen wir uns in dieser Veranstaltung mit den Fragen, welche Faktoren eine Verstetigung der Armut von Familien bedingen sowie welche Konsequenzen sich daraus ergeben um Teilhabe und Chancengleichheit zu verbessern.

Das Projekt „Familien stärken“ der evangelischen Landeskirche in Württemberg startete am 1. Juli 2018. Über einen Projektzeitraum von fünf Jahren will das Projekt dazu beitragen, Partnerschaft, Ehe und Familien zu stärken.
In dieser Veranstaltung möchten man ins Gespräch kommen. Es wird herzlich eingeladen ein, mit Expert/innen und Politiker/innen Strategien zur wirksamen Bekämpfung der Armut von Familien zu diskutieren und mögliche nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung von Familien zu entwickeln. Bei Interesse merken Sie sich den Termin vor, eine Einladung mit ausführlichen Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgt in Kürze.

AUS DEM ZFF

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) will noch in diesem Jahr ein Konzept für die Einführung einer Kindergrundsicherung vorlegen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine konsequente und mutige Reform und nennt Kriterien, an denen sich die Pläne messen lassen müssen. Oberstes Ziel muss sein, die Kinderarmut entschlossen zu bekämpfen und das Existenzminimum für alle Kinder zu sichern. Der Vorschlag, für den das Bündnis seit fast 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro pro Kind und Monat vor, die mit steigendem Haushaltseinkommen abgeschmolzen wird.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder aktuell umfassende Reformkonzepte prüfen und ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen wollen. Zudem freuen wir uns über die Beteiligung zahlreicher Akteure aus der Zivilgesellschaft. Wir erwarten nun, dass endlich entscheidende Schritte unternommen werden, um die drängenden Probleme anzugehen“, erklärt Christiane Reckmann, Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. Die ASMK will im Dezember ein erstes Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen, die vorbereitende Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung tagt dazu am 21. August 2018.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hat seinen Vorschlag in diesen Prozess eingebracht. „Wir stellen die Kinder in den Mittelpunkt, weil jedes Kind nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit hat. Jedes Kind muss deshalb Anspruch auf eine Kindergrundsicherung haben“, erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.

„Für uns ist eines wichtig: Wo Kindergrundsicherung draufsteht, muss auch Kindergrundsicherung drin sein“, führt Christiane Reckmann fort. „Eine Grundsicherung für Kinder muss alle Kinder im Blick haben und Armut tatsächlich verhindern. Auch Zwischenschritte wie die nun anstehende Reform des Kinderzuschlags müssen sich an diesen Kriterien messen lassen.“

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.
  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.
  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht- Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich deshalb für eine monatliche einkommensabhängige Grundsicherung von derzeit maximal 619 Euro im Monat für jedes Kind ein. Dem Bündnis gehören 14 Verbände und 13 Wissenschaftler*innen an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 16.08.2018

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung „Alleinerziehende in Deutschland 2017“ des Statistischen Bundesamtes fordert das ZFF den Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien prioritär zu behandeln, um die Armutsbetroffenheit von alleinerziehenden Müttern und Vätern schnell und zielgerichtet anzugehen.

Mittlerweile wachsen 2,4 Millionen minderjährige Kinder in einer Familie mit einem alleinerziehenden Elternteil auf. Die Zahl der Alleinerziehenden ist in den letzten 20 Jahren von 1,3 auf 1,6 Millionen angestiegen. Jede fünfte Familie in Deutschland ist damit eine Familie mit nur einem Elternteil. Mütter stellen unter den Alleinerziehenden die überwältigende Mehrheit dar, nur rund 12% der Alleinerziehenden sind Väter. Obwohl alleinerziehende Elternteile häufig einer Erwerbsarbeit nachgehen, sind 33% der Personen, die in Haushalten von Alleinerziehenden leben, armutsgefährdet. Bei einer Paarfamilie mit Kindern sind es hingegen nur 11%.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Kinder alleine großzuziehen und dabei im Spannungsfeld von Betreuung, Erziehung und einer Erwerbstätigkeit zu stehen, wird weiterhin hauptsächlich von Frauen gestemmt: 9 von 10 Alleinerziehenden sind Mütter. Dieser Spagat wird für viele Alleinerziehende zur Herausforderung: Obwohl sie mehr als Mütter in Paarfamilien einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, gehören für diese Familienform materielle Armut, Entbehrungen und Überschuldung zum Alltag. Es fehlt an passender Kinderbetreuung, guten Arbeitszeiten und flexiblen Arbeitsmöglichkeiten, aber auch an materieller Unterstützung. Schon die Miete für eine Wohnung mit einem Einkommen zu stemmen, ist bei den steigenden Mietpreisen fast nicht zu schaffen. Auch der Wunsch, gemeinsam mit den Kindern in den Urlaub zu fahren und dem anstrengendem Alltag ein wenig zu entfliehen, ist für fast 40% der Alleinerziehenden nicht realisierbar. Hierfür fehlt schlichtweg das Geld.“

Reckmann fordert weiter: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, muss die Politik endlich gute und existenzsichernde Erwerbsarbeit, mehr Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben und eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung bereitstellen. Dazu gehört für das ZFF in einem ersten Schritt eine Reform des Kinderzuschlags. Derzeit haben vor allem Alleinerziehende wenig von dieser Leistung, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Um die Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags zu beseitigen, fordert das ZFF u. a. eine Abschaffung der Einkommensgrenzen, eine automatische und gemeinsame Auszahlung mit dem Kindergeld und die Einführung von Freibeträgen beim Erhalt von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Langfristig fordert das ZFF seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 02.08.2018

AKTUELLES

Als Handlungsgrundlage für die Politik untersucht der Familienbericht regelmäßig die Situation von Familien in Deutschland. Dr. Franziska Giffey hat nun Sachverständige unterschiedlicher Fachrichtungen in die Kommission zur Erstellung des Neunten Familienberichts berufen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat am 11. Juli die Sachverständigenkommission zum Neunten Familienbericht berufen. Die Bundesregierung ist durch Beschluss des Deutschen Bundestages verpflichtet, mindestens in jeder zweiten Legislaturperiode einen Bericht über die Lage der Familien vorzulegen. Der Neunte Familienbericht soll das Thema "Elternschaft in Deutschland" beleuchten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Im Zentrum des Neunten Familienberichts wird die Frage stehen, was es heute bedeutet, Eltern zu sein. Eltern haben hohe Ansprüche an sich selbst, an ihre Partnerschaft und an die Erziehung ihrer Kinder. Sie fordern eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine gute Qualität von Kinderbetreuung und Schule. Aufgabe der Familienpolitik ist es, Eltern dabei zu unterstützen, das Beste für ihre Kinder und die ganze Familie zu erreichen. Der Familienbericht wird uns dafür wichtige Impulse geben. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten der Kommission."

Der Neunte Familienbericht

Im Mittelpunkt des Neunten Familienberichts stehen Eltern: als Akteure in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt, im Zusammenspiel mit Institutionen und familienpolitischen Leistungen, in ihren Familien, mit anderen Familien, mit ihren in den Herkunftsfamilien geprägten Werten und Einstellungen sowie als Dreh- und Angelpunkt für die Frage, wie das Wohlergehen von Kindern sichergestellt werden kann – auch vor dem Hintergrund des Digitalen Wandels.

Eltern in Deutschland stehen vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen, bei denen Familienpolitik sie wirksam unterstützen muss. Deshalb soll sich die interdisziplinär zusammengesetzte Kommission der Frage widmen, welche familienpolitischen Instrumente entwickelt werden können, um sozialen Aufstieg zu erleichtern und Familien als soziale Mitte der Gesellschaft zu stärken.

Eine Geschäftsstelle am Deutschen Jugendinstitut in München wird die Arbeit der Sachverständigenkommission unterstützen. Der Bericht der Kommission soll Mitte 2020 vorgelegt werden. Die Bundesregierung verfasst im Anschluss eine Stellungnahme und leitet den Gesamtbericht dem Parlament zu.

Die Familienberichtskommission

Mit der Erstellung des Neunten Familienberichts zum Thema "Elternschaft in Deutschland" sind folgende Sachverständige beauftragt:

Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut
Prof. Dr. Miriam Beblo, Universität Hamburg
Prof. Dr. Nina Dethloff, Universität Bonn
Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Hertie School of Governance, Berlin
Prof. Dr. Axel Plünnecke, Institut der deutschen Wirtschaft
Prof. Dr. Reinhard Pollak, Wissenschaftszentrum Berlin
Dr. Helen Baykara-Krumme, Max-Planck-Gesellschaft

Die AGJ leistet mit dem Positionspapier „Zwischen Abwesenheit und Ankommen. Mehr Männer in Kitas“ einen Beitrag zur Diskussion über das Thema „Männer in der Kindertagesbetreuung“ und möchte deutlich machen, dass mehr männliche Beschäftigte einen Gewinn für die pädagogische Arbeit mit Kindern und die qualitätsorientierte Gestaltung institutioneller Bildung, Betreuung und Erziehung darstellen können. Nach einer Analyse der Ausgangslage werden die Bedingungen für die Tätigkeit von Männern im Berufsfeld Kindertageseinrichtungen thematisiert, und die Entwicklung einer Geschlechtsidentität bei Kindern sowie der gesellschaftliche Wandel von Männer- bzw. Väterrollen in den Blick genommen. Abschließend werden Handlungsempfehlungen und Forderungen formuliert. Zum Positionspapier: https://www.agj.de/artikel/news-artikel/zwischen-abwesenheit-und-ankommen-mehr-maenner-in-kitas.html

Das Positionspapier des DF „kontakt@frauenrat.de.

Die parteipolitischen Kontroversen über die Regulierung der Zuwanderung Geflüchteter werden immer schärfer geführt. Politische Machtinteressen und nationaler Egoismus verdrängen Humanität und Solidarität. Was hat Zeitpolitik damit zu tun? Die Beiträge lenken den Blick auf die betroffenen Menschen. Drei Zeitaspekte deren aktuellen Lebens werden hervorgehoben: der biografische Aspekt, die Wartezeit auf Asyl sowie Zeitmuster von Religionen. Welche zeitbezogenen Regelungen fördern, erschweren oder verhindern die Integration der Zuwandern.

Das Magazin steht unter folgendem Link zum Download bereit: http://www.zeitpolitik.de/pdfs/zpm_32_0718.pdf

Zweite, erweiterte und aktualisierte Auflage

In der gegenwärtigen Debatte zur deutschen Asylpolitik gibt es Vorschläge, Asylsuchende an den Grenzen Deutschlands grundsätzlich oder zumindest teilweise zurückzuweisen. Dies soll etwa Menschen betreffen, die bereits in einem anderen Land der EU registriert wurden, wie auch Menschen, die über keine Papiere verfügen. Die vorgeschlagenen Zurückweisungen werden mitunter damit begründet, dass sie zur Wiederherstellung der bestehenden Rechtsordnung geboten seien. Tatsächlich ist es aber mit europa- und menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht in Einklang zu bringen, Menschen, die einen Asylantrag stellen, an den Grenzen Deutschlands zurückzuweisen. Die bestehenden europa- und menschenrechtlichen Verpflichtungen können auch nicht durch bilaterale Abkommen mit anderen EU-Staaten modifiziert werden, sodass Deutschland Asylsuchende auch nicht auf der Grundlage bilateraler Abkommen an der Grenze zurückweisen dürfte.

(PDF, 115 KB, nicht barrierefrei)

Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Stellungnahme

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit besteht noch bis zum 30. September 2018 die Möglichkeit, einen Antrag bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.010 Projekte mit insgesamt rund 6.063.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Der 81. Deutsche Fürsorgetag im Mai 2018 in Stuttgart war mit rund 1.800 Teilnehmenden und wertvollen Impulsen für die Weiterentwicklung der Sozialpolitik, des Sozialrechts und der Sozialen Arbeit ein großer Erfolg.

Dokumentation
Die ausführliche Dokumentation zum 81. Deutschen Fürsorgetag ist jetzt online verfügbar und abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/81-deutscher-fuersorgetag. In der Dokumentation finden Sie Zusammenfassungen, Präsentationen, Reden, Videos und Fotos zu allen Veranstaltungen. Viel Spaß beim Lesen und Stöbern.

Terminhinweis
Der 82. Deutsche Fürsorgetag findet vom 10. bis 12. Mai 2022 in Essen statt.

Ähnlich wie in Deutschland ist bei den Arbeitsbedingungen von Altenpflegekräften in Japan und Schweden noch viel Luft nach oben. Manches läuft insbesondere in Schweden allerdings besser, zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Vergleichsstudie.*

Die Altenpflege wird angesichts des demografischen Wandels in den Industriestaaten immer wichtiger. Ein "Best Practice"-Beispiel, das gute Leistungen für Pflegebedürftige, gute Arbeitsbedingungen für Pflegende und eine gesicherte Finanzierung zusammenbringt, gibt es bislang in keinem Land. Interessante Unterschiede dagegen schon. Das zeigt die Studie der Sozialwissenschaftlerin Prof. Dr. Hildegard Theobald von der Universität Vechta, die die Situation in Deutschland, Schweden und Japan vergleicht. Zeitdruck, Erschöpfung und prekäre Arbeitsverhältnisse sind demnach unter den Pflegekräften in allen drei Ländern verbreitet. Schweden tut sich immerhin durch eine umfassende Qualifizierungsstrategie hervor. In Japan ist der Männeranteil in der stationären Versorgung vergleichsweise hoch. Deutschland verfügt im Ländervergleich über ein relativ hohes Qualifikationsniveau in der ambulanten Pflege, während die stationären Einrichtungen in dieser Hinsicht relativ schlecht dastehen. Außerdem haben es Beschäftigte mit Migrationshintergrund hierzulande vergleichsweise schwer.

Ein gemeinsames Merkmal der Entwicklung in den drei Ländern ist laut Theobald die Etablierung einer universellen Pflegepolitik, die das Pflegerisiko für die Gesamtbevölkerung sozial absichert. Die Schweden waren hier seit den 1960er-Jahren Vorreiter, Deutschland und Japan zogen in den 1990er-Jahren nach. Als eine weitere Gemeinsamkeit nennt die Autorin die "marktorientierte Restrukturierung" der Altenpflege: In den vergangenen beiden Jahrzehnten wurde Konkurrenz zwischen Anbietern gefördert, Managementtechniken der Privatwirtschaft wurden übernommen, die Finanzierung wurde umgestellt auf festgelegte Preise für klar definierte Dienstleistungen – und zunehmend restriktiv.

Wie sich vor diesem Hintergrund die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte in Deutschland, Japan und Schweden darstellen, hat Theobald anhand von Befragungsdaten aus den Jahren 2005 bis 2012 erfasst, die sich auf insgesamt rund 2500 Beschäftigte beziehen. Zusätzlich hat sie in ihrer Untersuchung Ergebnisse der amtlichen Statistik berücksichtigt.

*Hildegard Theobald: Pflegearbeit in Deutschland, Japan und Schweden, Study der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 383, (unter Mitarbeit von Holger Andreas Leidig) August 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_383.pdf

Hintergrundinformation: Um die Probleme in der Pflege zu lösen, ist die Aufwertung sozialer Berufe dringend notwendig. Wie das gelingen kann, zeigt unsere aktuelle Analyse (komplette Studie am Ende der Zusammenfassung verlinkt): https://www.boeckler.de/114463_114470.htm

Im Jahr 2017 lebten 15,8 Prozent der Bevölkerung in Einkommensarmut – eine Zunahme um nur 0,1 Prozentpunkt im Vergleich zum Vorjahr, aber damit der höchste Wert seit 1996. Eine Differenzierung nach Migrationsstatus zeigt, wie unterschiedlich die Entwicklung ausfällt: Unter den Eingewanderten ist die Armut erneut deutlich gestiegen, während sie in anderen Gruppen rückläufig ist.
WSI Verteilungsmonitor: Daten, Schaubilder, Kurzanalyse
Bericht auf Spiegel online
WSI Policy Brief 26, 08/2018 (pdf)

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 12/2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) geht in zweite Runde

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben heute die gemeinsame Förderrichtlinie zum EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen) veröffentlicht. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter sowie wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Damit startet das Interessenbekundungsverfahren für die zweite Förderrunde 2019 bis 2020.

Bundessozialminister Hubertus Heil:

„Auf diesem Erfolg möchten wir für die zweite Förderrunde aufbauen. Wir werden mit den zu fördernden Projekten insbesondere die Kommunen weiter unterstützen und neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei der Integration in Deutschland helfen.“

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:

„Die Kinder der betroffenen Familien wachsen oft in einem problematischen Umfeld auf: Schwierige Wohnverhältnisse, Armut und Ausgrenzung prägen ihr Leben. Wir müssen diese Kinder besonders fördern, denn das ist die Basis für eine gute Entwicklung. Dafür brauchen wir gute Kitas, damit jedes Kind bestmöglich gefördert wird, egal aus welchem Elternhaus es kommt. Zum anderen müssen wir aber auch die Eltern unterstützen und sie von der Bedeutung frühkindlicher Bildung überzeugen.“

In Zukunft soll es daher den EHAP-Berater/-innen möglich sein, die Familien und Kinder bis zu einem halben Jahr beim Kita-Einstieg zu begleiten. Dieser Zeitraum ist entscheidend, da in diesen Monaten die Weichen für einen guten Einstieg in unser Bildungssystem gestellt werden. Insgesamt hat die Erfahrung der ersten Förderrunde gezeigt, wie wichtig über die Beratung hinaus für alle Zielgruppen des EHAP eine intensivere Begleitung zu den lokal und regional vorhandenen Hilfeangeboten ist. Sie wird daher in der zweiten Runde verstärkt gefördert. Ab sofort können Kommunen, Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege und sonstige gemeinnützige Träger Vorschläge für lokale bzw. regionale Projekte in ganz Deutschland einreichen. Es können Projekte mit einem Finanzvolumen von bis zu einer Million Euro gefördert werden.

Der Hilfsfonds ist mit insgesamt 93 Millionen Euro ausgestattet, um Menschen in Armut und Ausgrenzung an lokal oder regional vorhandene Hilfeangebote heranzuführen. Dazu gehören beispielsweise die Migrationserstberatung, die medizinische Beratung und Versorgung, der sozialpsychiatrische Dienst, die Familienberatung, das Jugendamt und die Wohnungslosenhilfe. In der ersten Förderrunde wurden bis Ende Juni 2018 rund 67.500 Menschen beraten.

Mehr Informationen finden Sie unter www.ehap.bmas.de sowie www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.07.2018

Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Mutterschutz

Nach der grundlegenden Reform des Mutterschutzes zum 1. Januar 2018 hat heute (Mittwoch) der Ausschuss für Mutterschutz seine Arbeit aufgenommen. Das Gremium soll dazu beitragen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis gut umgesetzt werden. Zur Vorsitzenden des Ausschusses wurde Dr. Uta Ochmann vom Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München gewählt. Dem Ausschuss gehören insgesamt 15 ehrenamtliche Mitglieder an, die die öffentlichen und privaten Arbeitgeber, die Ausbildungsstellen, die Gewerkschaften, die Studierendenvertretungen, die Landesbehörden und insbesondere auch die Wissenschaft vertreten.

Anlässlich der Ernennung der Ausschussmitglieder erklärte die Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Juliane Seifert: „Frauen sollen während der Schwangerschaft und in der Stillzeit ihre Beschäftigung fortsetzen können, ohne dass sie sich oder ihr Kind gefährden. Schwangerschaft oder Stillzeit schließen eine Erwerbstätigkeit nicht aus, allerdings brauchen Frauen in diesen Zeiten Arbeitsbedingungen, die dem Mutterschutz gerecht werden und Beschäftigungsnachteilen entgegenwirken. Der Ausschuss für Mutterschutz spielt dabei eine herausragende Rolle. Denn er schafft für alle Beteiligten die erforderliche Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Mutterschutzes.“

Zu den Aufgaben des Ausschusses für Mutterschutz gehört es, Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz zu ermitteln. Dabei geht es auch darum, sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes zu entwickeln. Diese Regeln und Erkenntnisse sollen es den Arbeitgebern erleichtern, den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit eine verantwortbare Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen.

Hintergrundinformationen:

Hier die wichtigsten Neuregelungen des Mutterschutzgesetzes, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind:Schülerinnen und Studentinnen wurden in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen. Voraussetzung ist, dass die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.Zudem wurden auch arbeitnehmerähnliche Personen in den Anwendungsbereich klarstellend einbezogen.Auch für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau wie es für andere Beschäftigte gilt.Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wurde bei entsprechendem Antrag von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.Neu eingeführt wurde zudem ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt.Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit wurden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr arbeiten zu wollen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.07.2018

Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung will die Bundesregierung mehr Menschen für die Pflege begeistern. Dafür starten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey und Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, heute die Konzertierte Aktion Pflege in Berlin. Ziel ist, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken. Zusammen mit den führenden Köpfen des Sozialsystems und den relevanten Akteuren der Pflege sollen dazu innerhalb kürzester Zeit konkrete Maßnahmen erarbeitet werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: "Ab heute gehen wir gemeinsam gegen den Pflegenotstand vor. Das geht nur mit mehr Pflegerinnen und Pflegern. Wir wollen mehr Menschen für den Pflegeberuf begeistern und dazu die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern. Pflegen nach der Stoppuhr muss ein Ende haben. Gute Pflege braucht Zeit, um für Menschen da sein zu können. Die Pflegekräfte leisten viel, sie haben höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und Entlastung im Alltag mehr als verdient.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Gute Pflege bedeutet Zuwendung. Die benötigt Zeit und genügend Personal. Deshalb starten wir die Konzertierte Aktion Pflege. Wir wollen mehr Menschen dazu bringen, diesen verantwortungsvollen Beruf zu ergreifen. Wir wollen Pflegekräfte ermuntern, in den Job zurückzukehren oder wieder Vollzeit darin zu arbeiten. Täglich leisten die Pflegekräfte in unserem Land Großartiges für unsere Gesellschaft. Dafür verdienen sie mehr Wertschätzung im Beruf, gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte Bezahlung.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Bei guter Pflege dreht sich alles um Menschen. Gute Pflegekräfte sind mehr als bloße Versorger. Darum werben wir dafür, dass es künftig deutlich mehr Frauen und Männer in Deutschland gibt, die sich um Pflegebedürftige kümmern. Wir wollen mit unserer Konzertierten Aktion den Pflegenden und den Pflegebedürftigen endlich die Aufmerksamkeit zukommen lassen, die ihnen zusteht. Dazu ist es nötig, in dem Bereich mehr Tarifbindung zu schaffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Verbindliche Maßnahmen für bessere Arbeitsbedingungen

Die Konzertierte Aktion Pflege soll die Potentiale der in der Pflege beteiligten Akteure nutzen, um gemeinsam Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die die Situation nachhaltig verbessern. Bund, Länder und die relevanten Akteure in der Pflege (Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbände, Verbände der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, die Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbände, die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Sozialpartner) sollen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der beruflich Pflegenden entwickeln und deren Umsetzung durch die jeweiligen Akteure verbindlich vereinbaren. Die Maßnahmen sollen binnen eines Jahres gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten in einem Dachgremium und fünf themenbezogenen Arbeitsgruppen entwickelt werden.

Fünf Arbeitsgruppen entwickeln konkrete Maßnahmen

Um konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, setzt die Konzertierte Aktion Pflege fünf Arbeitsgruppen ein.Arbeitsgruppe 1 „Ausbildung und Qualifizierung“Arbeitsgruppe 2 „Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung“Arbeitsgruppe 3 „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“Arbeitsgruppe 4 „Pflegekräfte aus dem Ausland“Arbeitsgruppe 5 „Entlohnungsbedingungen in der Pflege“

Die Konzertierte Aktion Pflege ist ein gemeinsames Projekt der drei Bundesministerien. Koordiniert wird die Aktion vom Bundesgesundheitsministerium, das dafür eine Geschäftsstelle einrichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.07.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zum Haushaltsplan des Bundesfamilienministeriums im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag debattiert heute (Dienstag) über den Haushalt des Bundesfamilienministeriums. In ihrer Rede begrüßt Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey den vorliegenden Haushaltsplan. Der Haushaltsausschuss hatte in seiner Sitzung am 27.06.2018 den Haushalt für das Haushaltsjahr 2018 abschließend beraten und für wichtige Vorhaben nochmals 20 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Danach stehen dem Bundesfamilienministerium in 2018 10,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um rund 702 Millionen Euro.

Bundesfamilienministerin Giffey:

„Familien und Kinder stehen im Mittelpunkt – im Koalitionsvertrag steht dieses Thema ganz vorn. Die Menschen in Deutschland verlassen sich darauf, dass die Regierung das anpackt. Das Elterngeld ist ein Erfolgsschlager, und zwar im doppelten Sinne: Es hilft bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und es hilft Vätern, sich mehr Zeit für die Familie zu nehmen. Die 6,67 Milliarden Euro sind gut investiertes Geld. Eine bessere Vereinbarkeit bringt auch das Gute-KiTa-Gesetz, das in der Ressortabstimmung ist. Bisher waren hierfür 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, an dieser Stelle noch einmal nachzulegen. Bis 2022 werden wir insgesamt 5,5 Milliarden Euro für Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung investieren – das ist ein gutes Signal für alle Familien und Kinder in unserem Land. Und wir kümmern uns um die Zukunft unserer Demokratie: Daher habe ich nach meinem Amtsantritt entschieden, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zu entfristen. Mit dem vorliegenden Haushalt stellen wir 120 Millionen Euro für die Förderung von Demokratie und Vielfalt und zur Extremismusprävention bereit.“

Im Einzelnen:

Elterngeld

Die Zahlen zeigen: Elterngeld und ElterngeldPlus kommen bei den Familien gut an. Immer mehr Väter nehmen sich eine berufliche Auszeit und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. 6,67 Milliarden Euro stehen deshalb laut Haushaltsentwurf für das Elterngeld zur Verfügung. Das sind rund 270 Millionen Euro mehr als noch im vergangenen Jahr.

Unterhaltsvorschuss

Auch die Hilfen für Alleinerziehende werden weiter ausgebaut. Gerade jene, die keine Unterstützung des anderen Elternteils bekommen, brauchen die Hilfe des Staates. Deshalb werden 2018 gut 866 Millionen Euro für den Unterhaltsvorschuss veranschlagt. Künftig erhalten Kinder bis 18 Jahre Unterhaltsvorschuss, und das ohne eine maximale Bezugsdauer. Der Unterhaltsvorschuss ist eine der wichtigsten Leistungen, die Alleinerziehende dabei unterstützt, ihren Kindern ein gutes Leben zu bieten.

Kinderzuschlag

Eine weitere Erhöhung der Investitionen wird es im kommenden Jahr mit der Reform des Kinderzuschlags geben. Dafür werden jetzt die Vorbereitungen getroffen. Im Jahr 2018 sind bereits 390 Millionen Euro für den Kinderzuschlag veranschlagt. Damit bekommen Familien mit kleinen Einkommen mehr Geld. Der Kinderzuschlag wird erhöht, für Alleinerziehende weiter geöffnet und verbessert. Wir wollen mehr Kinder erreichen und den Kinderzuschlag vereinfachen. Durch ihn kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden.

Gute Kinderbetreuung

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2018 planmäßig 400 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zufließen. Hinzu kommen zusätzliche 288 Millionen Euro für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung durch Programme wie etwa "KitaPlus" und "Sprachkitas". Insgesamt werden damit über 7000 Kitas und Kindertagesstätten gefördert.

Noch nicht im Haushalt 2018 enthalten sind die Investitionen für das Gute-Kita-Gesetz, das zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten soll. Damit wird sich der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sowohl in den Kitas als auch in der Kindertagespflege beteiligen. Das Gesetz enthält neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. Der Bund stellt den Ländern dafür bis 2022 zusätzliche 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung, noch einmal 2 Milliarden Euro mehr, als im Koalitionsvertrag vereinbart.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.07.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt 2018 erstmals über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Im Vergleich zum Vorjahr steigt der Etat um über 700 Millionen Euro.

„Vor allem Familien und Alleinerziehende profitieren von mehr Mitteln für Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Dieser Haushalt bringt nach den parlamentarischen Beratungen außerdem mehr Geld für die Jugendmigrationsdienste, die Jugendverbandsarbeit, das deutsch-polnische Jugendwerk sowie für Hilfen zur vertraulichen Geburt und zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit.

Mit dem Geld fördern wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir unterstützen besonders Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich in Vereinen und Initiativen engagieren. Das Programm Demokratie leben!‘ wird künftig unbefristet gefördert und das Programm ‚Menschen stärken Menschen‘ ausgeweitet. Darüber hinaus führen wir die Bundesförderung der erfolgreichen Mehrgenerationenhäuser fort

Wir beschließen in dieser Woche einen Etat, der zentral ist für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie. Das war der SPD wichtig – und das haben wir durchgesetzt.

Der Haushalt 2018 ist die Startrampe – unsere familienfreundliche Politik geht in den kommenden Jahren weiter: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey bringt das Gute-Kita-Gesetz auf den Weg, mit dem wir in dieser Wahlperiode zusätzlich 3,5 Milliarden Euro ausgeben. Damit verbessern wir die Kita-Qualität und entlasten Eltern bei den Kita-Gebühren. So geht soziale Sicherheit und Zukunftssicherung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 03.07.2018

Zur heute veröffentlichten Studie des DIW zur Verteilungswirkung der geplanten Mütterrente II erklärt MarkusKurth, Sprecher für Rentenpolitik:

Die Bundesregierung schafft mit der neuen Mütterrente vor allem eines: neue Verliererinnen und Verlierer. Erstens wird sie bei drei Vierteln aller heutigen Rentner zu geringeren Rentenerhöhungen führen, ohne dass die selbst von der Mütterrente profitieren. Zweitens belastet die Mütterrente II sämtliche Beitragszahler über einen höheren Rentenbeitragssatz, ohne dass sie selbst diese Leistung in Zukunft beziehen können. Und drittens werden gerade Mütter mit wenig oder keinem Einkommen und vielen Kindern im Regen stehen gelassen, denn bei Empfängern von Grundsicherung wird die Mütterrente vollständig angerechnet.

Statt der Mütterrente II brauchen wir zielgenaue Instrumente, um Altersarmut zu verhindern: Von einer Grünen Garantierente und von einer Stabilisierung des Rentenniveaus profitieren sämtliche heutige Rentner und Beitragszahlerinnen, übrigens auch Mütter mit mehr als zwei Kindern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.07.2018

Rund ein Viertel der Rentnerinnen würde von Mütterrente II profitieren – Haushaltsnettoeinkommen der einkommensschwächsten Rentnerinnen unter ihnen würde um sechs Prozent steigen, aber auch wohlhabende wären begünstigt – Kosten für die Reform in Höhe von 3,5 Milliarden Euro würde zu 40 Prozent von der Rentnergeneration getragen

Mit der Mütterrente II, deren Einführung die derzeitige Koalition für kommendes Jahr plant, sollen Mütter ein drittes Jahr Kindererziehungszeit für jedes vor 1992 geborene Kind erhalten, wenn sie mindestens drei Kinder geboren haben. 24 Prozent der heutigen Rentnerinnen würden von dieser Reform profitieren, geht aus einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor. Insgesamt würde das Haushaltsnettoeinkommen der begünstigten Rentnerhaushalte um knapp vier Prozent steigen, haben die DIW-ÖkonomInnen Stefan Bach, Hermann Buslei und Michelle Harnisch auf Basis von Daten des am DIW angesiedelten Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) berechnet.

In den 20 Prozent der begünstigten Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen würde dieses sogar um sechs Prozent zunehmen. Am stärksten profitieren würden davon Rentnerinnen mit Hinterbliebenenrente (+ 6,5 Prozent) und alleinlebende Rentnerinnen, die älter als 75 Jahre sind (+ 8,5 Prozent).

Nicht begünstigt wären allerdings einkommensschwache Rentnerinnen, die Grundsicherung in Anspruch nehmen, da die Mütterrente II vollständig auf diesen Zuschuss angerechnet wird. „Aber gerade unter älteren Rentnerinnen gibt es auch einige, denen Grundsicherung zustünde, die sie aber aus Scham oder Unwissenheit gar nicht in Anspruch nehmen. Diesen Rentnerinnen mit versteckter Armut würde die Mütterrente II direkt helfen“, sagt Studienautorin Michelle Harnisch.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 11.07.2018, gekürzt

Zu den IAB-Zahlen zu befristeten Arbeitsverträgen erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Es ist absolut nicht akzeptabel, dass bei einer so guten Konjunktur, wie wir sie in Deutschland erleben, 1,6 Millionen Jobs sachgrundlos befristet sind. Jeder zweite befristete Job wird so zur verlängerten Probezeit. Dabei gibt es genügend Sachgründe, um Stellen zu befristen. Eine Reform ist daher dringend geboten.

Das IAB hat Recht, wenn es darauf hinweist, dass bei einer entsprechenden Gesetzesänderung immer mehr Unternehmen auf die Leiharbeit ausweichen. Daher fordern wird auch für die Leiharbeit weiterhin eine grundlegende Reform. Für Menschen, die in Leiharbeit beschäftigt sind, muss Equal Pay ab dem ersten Tag gelten. Außerdem müssen sie eine Bonuszahlung bekommen, denn sie sichern den Arbeitgebern ausreichende Flexibilität.

Flexibilität aber darf keine Einbahnstraße sein! Beschäftigte und Unternehmen müssen gleichermaßen davon profitieren. Beschäftigte brauchen beispielsweise mehr soziale Sicherheit, um ihr Leben besser planen zu können. Genau dieser Interessensausgleich zugunsten der Beschäftigten ist für die Regelungen bei Befristungen und bei der Leiharbeit dringend notwendig.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.07.2018

„Armutsbetroffene Familien leiden deutlich häufiger unter psychosozialen Belastungen als andere Familien, wozu maßgeblich die Sorge, mit dem wenigen vorhandenen Geld über die Runden zu kommen, der Druck von Ämtern und die belastende Gesamtsituation beitragen. Das zeigt ein weiteres Mal, dass die Bundesregierung bei der Bekämpfung von Familienarmut versagt hat und der Leidensdruck bei den Betroffenen enorm ist“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Ergebnisse des „Datenreports Frühe Hilfen“, der heute von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht wurde. Werner weiter:

„Gewalterfahrung, höheres Depressionsrisiko, erhöhte Stressbelastung der Eltern, häufige lautstarke Auseinandersetzungen: All das kommt in Familien, die Sozialleistungen beziehen, häufiger vor als in anderen Familien. Das geht natürlich auch an den Kindern nicht spurlos vorüber. Wir müssen den Kampf gegen Familienarmut endlich aufnehmen. Dazu brauchen wir eine sanktionsfreie Mindestsicherung, die alle wirksam vor Armut schützt und so den Familien den Druck der Existenznot nimmt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.07.2018

Familien in Armut stärker von psychosozialer Mehrfachbelastung betroffen

Sind junge Familien, die in Armut leben und Sozialleistungen beziehen, häufiger von mehrfachen psychosozialen Belastungen betroffen als Familien, die nicht in Armut leben? Sind sie beispielsweise eher alleinerziehend oder früh Eltern geworden? Antworten auf diese Fragen liefert der Datenreport „Frühe Hilfen 2017“, den das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) gemeinsam mit dem Forschungsverbund des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und der Technischen Universität Dortmund herausgegeben hat.

Der Bericht enthält Daten, Analysen und Ausblicke zur Entwicklung der Frühen Hilfen in Deutschland und stellt Ergebnisse unterschiedlicher wissenschaftlicher Studien vor, unter anderem Daten der Studie „Kinder in Deutschland – KiD 0-3“ des NZFH. Demnach sind Eltern mit Sozialleistungsbezug deutlich belasteter als Eltern, die nicht auf Transferleistungen angewiesen sind. So geben 28,4 Prozent der Befragten mit Sozialleistungsbezug vier und mehr Belastungsmerkmale an wie „jemals Gewalt in einer Partnerschaft“ oder „Anzeichen einer Depression“. Bei Eltern ohne staatliche Förderung sagten dies nur 3,7 Prozent.

Zugleich beleuchtet der Bericht die Faktoren, die es Kommunen erschweren, mehr Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen einzusetzen: So nennt über die Hälfte der Kommunen Fachkräftemangel und zu knapp bemessene finanzielle Ressourcen als Begründung für eine Unterversorgung. Beispielsweise wird nur knapp jede fünfte Familie, die in Armut lebt und angesichts der Mehrfachbelastung in der Fürsorge für ihren Säugling beeinträchtigt ist, von einer Familienhebamme oder einer vergleichbaren Gesundheitsfachkraft betreut. Vor dem Hintergrund eines erneuten Geburtenanstiegs von sieben Prozent im Jahr 2016 muss mit einer wachsenden Versorgungslücke gerechnet werden.

Der neue Datenreport beinhaltet zentrale Ergebnisse aus der Evaluation der Bundesinitiative Frühe Hilfen, die zum 31. Dezember 2017 endete. Seit dem 1. Januar 2018 fördert die Bundesstiftung Frühe Hilfen dauerhaft die Netzwerke Frühe Hilfen sowie die Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Das NZFH wird die Entwicklung in den Frühen Hilfen auch zukünftig wissenschaftlich begleiten und darüber berichten.

Datenreport Frühe Hilfen. Ausgabe 2017

Quelle: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) vom 04.07.2018

Der derzeit noch ausgesetzte Familiennachzug von engsten Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten ist ab dem 1. August 2018 wieder möglich. Allerdings für ein begrenztes Kontingent von 1000 Flüchtlingen pro Monat. Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 grünes Licht für den vom Bundestag am 15. Juni 2018 beschlossenen Kompromiss gegeben. Das Gesetz muss jetzt nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Humanitäre Gründe sind ausschlaggebend

Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug enthält die Neuregelung nicht. Die Behörden sollen nach humanitären Gründen entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Darunter fallen die Dauer der Trennung, das Alter der Kinder oder schwere Erkrankungen und konkrete Gefährdungen im Herkunftsland. Darüber hinaus sind auch Integrationsaspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich können Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen. Geschwister haben ein solches Recht nicht. Auch bei einer Eheschließung, die während der Flucht stattfand, ist der Familiennachzug ausgeschlossen.

Ausnahme für Gefährder

Zu Personen, die als Gefährder gelten, gewährt das Gesetz keinen Familiennachzug. Die ursprünglich im Regierungsentwurf enthaltene Regel, die davon Ausnahmen machte, hatte der Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen wieder gestrichen. Ebenfalls ausnahmslos ausgeschlossen ist der Nachzug zu Menschen, die zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen, einen verbotenen Verein leiten oder sich zur Verfolgung politischer und religiöser Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen.

Kontingent zeitweise übertragbar

Wird das Kontingent der 1000 Personen in der Anfangsphase nicht ausgeschöpft, so kann es während der ersten fünf Monate von einem auf den folgenden Monat übertragen werden. Diese Regelung soll möglichen Anlaufschwierigkeiten entgegenwirken.

Ergebnis langer Auseinandersetzungen

Über die Familienzusammenführung war in den Sondierungen und Koalitionsverhandlungen lange gestritten worden. Bei Personen mit einem subsidiären Schutzstatus geht es um Menschen, die nicht als individuell verfolgt gelten, denen in ihrer Heimat aber Folter, anderweitige unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe drohen oder in deren Länder Krieg herrscht.

Quelle: 969. Sitzung des Bundesrates am 06.07.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Mit Billigung des Bundesrats soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf 1000 Familienangehörige pro Monat begrenzt werden. Zwar wird er durch eine Härtefallregelung ergänzt, dennoch geht die geplante Regelung an der (Familien-)Realität vieler Geflüchteter vorbei. Das ZFF kritisiert diesen Kompromiss und fordert das Recht auf Familie ein – und zwar für alle!

Das ZFF-Positionspapier „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie“ finden Sie hier.

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die von der Bundesregierung geplante Einführung einer "Brückenteilzeit". Den entsprechenden Gesetzentwurf beriet er am 6. Juli 2018 fristverkürzt im ersten Durchgang- ohne Änderungswünsche.

Das Recht haben alle

Die Brückenteilzeit soll es Teilzeitbeschäftigten ermöglichen, leichter in einen Vollzeitjob zu wechseln. Umgekehrt können danach aber auch Vollzeitbeschäftigte leichter auf Teilzeit gehen. Hierfür räumt der Gesetzentwurf Beschäftigten das Recht auf eine befristete Teilzeitphase von einem bis zu fünf Jahren ein. Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen sie nicht geltend machen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Gelten soll der Anspruch für Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Achtung Zumutbarkeitsgrenze

Für Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern soll allerdings eine besondere Zumutbarkeitsgrenze gelten, das heißt, der Arbeitgeber muss nur einem von 15 Arbeitnehmern die temporäre Teilzeit gewähren.

Erleichterungen bei Arbeitszeitverlängerung

Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf, die Arbeitszeitwünsche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken, die ohne zeitliche Begrenzung in Teilzeit arbeiten. So muss der Arbeitgeber Wünsche nach Veränderung der Arbeitszeit mit der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer künftig ausdrücklich erörtern. Außerdem trägt er die Beweislast, wenn er den Antrag auf Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ablehnt.

Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag weitergeleitet, der ihn nach der Sommerpause erstmals beraten wird. Nach der 3. Lesung und Verabschiedung im Bundestag befasst sich der Bundesrat in einem zweiten Durchgang noch einmal abschließend mit dem Gesetz.

Quelle: 969. Sitzung des Bundesrates am 06.07.2018

Die Fraktion Die Linke möchte wissen, welche Haltung die Bundesregierung zu einem Vorschlag der EU-Kommission vertritt, "dass EU-Grenzbehörden zukünftig auch Kindern im Alter von sechs Jahren unter Zwang Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abnehmen dürfen". Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/3062) unter anderem danach, inwiefern aus Sicht der Bundesregierung auch im Visa-Informationssystem (VIS) die biometrischen Daten von Kindern ab sechs Jahren unter Zwang abgenommen werden sollten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.488 vom 05.07.2018

Die Bundesregierung lehnt eine erneute Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten ab. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/2805) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2232) mit. Das Verhältnis von den zu erwartenden Nutzen und Kosten rechtfertigte eine solche Untersuchung nicht. Stattdessen werde sich die Regierung darauf konzentrieren, bei den einzelnen Leistungen die Bürokratiekosten zu senken. So sollen zukünftig verstärkt die Möglichkeiten digitaler Antragsverfahren bei den familienpolitischen Leistungen genutzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.482 vom 03.07.2018

Rund 3,15 Millionen oder 8,3 Prozent der Beschäftigten hatten im Jahr 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag. Damit erreichten Befristungen im Jahr 2017 einen neuen Höchststand. Zugleich steigen aber auch die Übernahmechancen in unbefristete Beschäftigung seit Jahren kontinuierlich an, geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Im ersten Halbjahr 2017 waren 42 Prozent der Vertragsänderungen bei Befristungen auf innerbetriebliche Übernahmen zurückzuführen. 33 Prozent der auslaufenden befristeten Verträge wurden verlängert und 25 Prozent beendet. „Übernahmen in unbefristete Beschäftigung scheinen eher bei sachgrundlosen Befristungen zu erfolgen. Allerdings macht diese Option pauschale Befristungen überhaupt erst möglich“, erklärt Christian Hohendanner, der Autor der IAB-Studie. Fast 1,6 Millionen Verträge waren im Jahr 2017 nach betrieblichen Angaben sachgrundlos befristet, also etwa jeder zweite befristete Vertrag.

Die sachgrundlosen Befristungen stehen im Mittelpunkt der Debatte um die befristeten Arbeitsverträge. Zwei der drei Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag zum Thema Befristungen vereinbart wurden, beziehen sich ausschließlich auf die sachgrundlosen Befristungen. So ist vorgesehen, den Anteil sachgrundloser Befristungen bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten auf 2,5 Prozent der Beschäftigten zu beschränken und die Höchstdauer sachgrundloser Befristung von bisher 24 auf 18 Monate zu verkürzen. Die dritte Maßnahme, eine individuelle Höchstbefristungsdauer beim selben Arbeitgeber von fünf Jahren einzuführen, wirkt sich dagegen auf die Befristungen mit und ohne Sachgrund aus.

Die Reichweite der geplanten Befristungsreform kann laut IAB-Forscher Hohendanner nur bedingt eingeschätzt werden. Nach den Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen repräsentativen Befragung von rund 16.000 Betrieben, wären von der Quotenregelung bei sachgrundlosen Befristungen auf jeden Fall etwa 360.000 Befristungen in Einzelunternehmen betroffen. Für 480.000 weitere Fristverträge in Zentralen, Niederlassungen oder Filialen könne die Betroffenheit mit den derzeit verfügbaren Daten nicht abgeschätzt werden, weil die Betriebe ihre Befristungsquoten auf Arbeitgeberebene miteinander verrechnen können. Auch die Reichweite der Begrenzung der Befristungsdauer könne zahlenmäßig nicht bestimmt werden, so Hohendanner.

Bei den geplanten Gesetzesänderungen sieht Hohendanner einige Risiken: „Die Begrenzung der sachgrundlosen Befristung bei fortbestehender Rechtsunsicherheit bei Befristungen mit Sachgrund könnte dazu führen, dass Arbeitgeber verstärkt auf andere Beschäftigungsformen wie Zeitarbeit oder Werk- und Dienstverträge ausweichen oder sich mit Einstellungen zurückhalten. Die pauschale Begrenzung von Kettenbefristungen auf fünf Jahre ohne Berücksichtigung des Einzelfalls könnte das Risiko bergen, dass Arbeitnehmerinteressen nicht gestärkt, sondern verletzt werden. Im ungünstigsten Fall hätten einige der betroffenen Arbeitnehmer statt eines befristeten Vertrages keinen Arbeitsvertrag mehr“, schreibt er in der IAB-Studie.

Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1618.pdf. Die Formulierungen „sachgrundlos“ bzw. „mit und ohne Sachgrund“ beziehen sich auf die juristische Dimension.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 03.07.2018

Das Baukindergeld kommt: Vergangene Woche hat sich die Bundesregierung auf die Details der Förderung für Familien mit Kindern, die in den eigenen vier Wänden leben wollen, geeinigt. Bereits im Vorfeld zog das eigentlich gut gemeinte Vorhaben, angesichts vielerorts selbst für Mittelschichtsfamilien unerschwinglicher Immobilienpreise Wohneigentum zu fördern, viel Kritik auf sich. Das Baukindergeld setze nicht am eigentlichen Problem an und begünstige Haushalte, die auf die Förderung gar nicht angewiesen seien und auch ohne sie kaufen beziehungsweise bauen würden. Die vorliegende Analyse auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) kommt zu dem Schluss, dass dies nicht von der Hand zu weisen ist: Haushalte aus den oberen Einkommensgruppen profitieren von der Förderung den Berechnungen zufolge besonders stark. Das Problem immer höherer Eigenkapitalanforderungen, das vor allem für weniger einkommensstarke Haushalte eines ist, geht die Politik mit dem Baukindergeld hingegen nicht an. So droht die vergleichsweise teure Förderung – die Kosten dürften sich in den nächsten 13 Jahren auf fast zehn Milliarden Euro summieren – in Mitnahmeeffekten und höheren Grundstückspreisen zu verpuffen.

Die Große Koalition hat die Wohnungspolitik für die laufende Legislaturperiode weit oben auf die Prioritätenliste gesetzt. Gesucht werden Lösungen, um die anhaltende Wohnungsknappheit und die Folgen der hohen Immobilienpreisanstiege insbesondere in den großen Städten zu mildern. Vereinbart sind Veränderungen bei der Mietpreisbremse, eine steuerliche Förderung des frei finanzierten Geschosswohnungsbaus und mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau. Auch eine Reform der Grundsteuer steht – vor allem durch den Druck des Bundesverfassungsgerichts – auf der Agenda.[1]

Das Murren der Mittelschicht wurde erhört: Vielen Haushalten – besonders jenen, die keine Erbschaften oder Schenkungen in nennenswerter Höhe erwarten können – fällt es immer schwerer, der Marktentwicklung hinterher zu sparen und ausreichend liquide Mittel für den Kauf der eigenen vier Wände anzusammeln. Deshalb wurden auch Maßnahmen verabredet, um insbesondere Familien den Weg ins Eigentum zu ebnen. Dazu zählt die Absicht, ein Bürgschaftsprogramm der staatlichen Förderbank KfW einzuführen, das Eigenkapital ersetzen soll. Auch wurde vereinbart, Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer zu prüfen, um die Kaufnebenkosten zu reduzieren. Langfristig soll die Wohnungsbauprämie, eine Unterstützung bei der Ersparnisbildung im Rahmen von Bausparverträgen, gestärkt werden.

Das Prestigeprojekt

der „GroKo“ ist allerdings das Baukindergeld, das noch in diesem Sommer in Kraft treten soll. Die Förderung erinnert nicht nur in ihrer Namensgebung an das von 1987 bis 1995 gewährte, gleichnamige „Baukindergeld“ sowie an die von 1996 bis 2005 gewährte „Eigenheimzulage mit Kinderzulage“. Wie damals ist das Ziel der Förderung, Familien mit einem oder mehreren Kindern beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Bezugsberechtigt sind Familien, deren zu versteuerndes Einkommen in den beiden Jahren vor der Antragstellung 75 000 Euro nicht überschreitet, zuzüglich eines Freibetrags von 15 000 Euro je Kind. Begünstigte Haushalte sollen für eine Dauer von zehn Jahren 1 200 Euro je Kind und Jahr erhalten. Entscheidend ist neben dem Höchstalter des Kindes von 18 Jahren, dass diese im Eigenheim wohnen und die Kriterien für den Kindergeldbezug noch erfüllt sind. Die Förderung soll von der KfW abgewickelt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 04.07.2018

Stundenlöhne, vor allem niedrige Löhne, dank Einführung des Mindestlohns gestiegen – Für viele ist die Arbeitszeit aber gleichzeitig zurückgegangen, so dass Monatsverdienste nicht entsprechend zugenommen haben – Mindestlohn hat Einkommen und Lebensunterhalt von Niedriglohnbeschäftigten nicht spürbar verbessert

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 hat zu einer Steigerung insbesondere niedriger Stundenlöhne geführt. Im Schnitt haben aber Niedriglohnbeschäftigte am Ende des Monats nicht spürbar mehr in der Tasche, weil die Arbeitszeit vielerorts zurückgegangen ist. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Universität Potsdam auf Basis von Daten der Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Bei den zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen (unterstes Dezil der Lohnverteilung) sind die Stundenlöhne zwischen 2014 und 2015 um sieben Prozent und zwischen 2015 und 2016 nochmal um rund sechs Prozent gestiegen – in den Jahren 2012 bis 2014, vor Einführung des Mindestlohns, betrug das Lohnwachstum im Durchschnitt nur 0,3 Prozent pro Jahr. In diesem untersten Dezil haben vor 2015 alle weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde (der Höhe des zum 1. Januar 2015 eingeführten Mindestlohns) verdient. Am oberen Ende der Verteilung ist das Bild ein anderes: Sind bei den zehn Prozent mit den höchsten Löhnen diese zwischen 2012 und 2014 im Durchschnitt um zwei Prozent gestiegen, war der Anstieg zwischen 2015 und 2016 unter einem Prozent.

Um auszuschließen, dass die gute Verfassung des Arbeitsmarkts der Hauptgrund für die positive Entwicklung der Löhne ist, und nicht die Einführung des Mindestlohns, haben die Autorinnen und Autoren der Studie den kausalen Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Lohnentwicklung untersucht. „Dabei zeigt sich, dass es tatsächlich die Einführung des Mindestlohns war, die die Löhne im unteren Segment nach oben getrieben hat“, fasst Autorin Alexandra Fedorets die Ergebnisse zusammen. „Das erkennt man daran, dass die niedrigen Löhne insbesondere in denjenigen Regionen gestiegen sind, wo zuvor überdurchschnittlich viele Menschen weniger als 8,50 Euro die Stunde verdient haben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 04.07.2018

2017 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss 153 500 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die Anzahl zuletzt im Jahr 1992 mit 135 000 niedriger gewesen. Gegenüber 2016 ist die Zahl der Scheidungen um knapp 9 000 oder 5,5 % zurückgegangen.
Einen stärkeren prozentualen Rückgang gegenüber dem Vorjahr hatte es nach der deutschen Einheit nur 2005 mit – 5,6 % gegeben.

Quelle: PressemitteilungStatistisches Bundesamtvom 10.07.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Bundesminister Spahn, Giffey und Heil haben heute geladen zur: „Konzertierten Aktion Pflege“. Die AWO ist einer der eingeladenen Verbände und fordert schon lange einkoordiniertes Vorgehen abgestimmter Maßnahmen, um die Pflege in Deutschland zu verbessern.

Der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt betont: „Es ist eine große gesellschaftliche Herausforderung bei immer mehr älteren und pflegebedürftigen Menschen, eine gute und menschenwürdige Pflege zu garantieren. Dazu bedarf es in erster Linie mehr Pflegefachkräfte. Um im Wettbewerb mit anderen Berufen bestehen zu können, muss der Beruf attraktiver werden. In Punkto verbesserte Bezahlung der Fachkräfte sieht die AWO die Lösung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, d.h. einer einheitlichen Vergütung aller Pflegekräfte in Deutschland, um endlich das Lohnkostendumping zu beenden und die Arbeit in der Pflege auch finanziell attraktiver werden zu lassen.

Die Pflegeversicherung sollte in eine Sozialversicherung umgewandelt werden, die auch zukünftig eine verlässliche Absicherung des Pflegerisikos gewährleistet. Eine Pflegebedürftigkeit darf nicht bedeuten, dass man Sorge haben muss, von Sozialhilfe abhängig zu werden.

Die Pflegeversicherung muss grundsätzlich deutlich besser finanziell ausgestattet werden. Sie muss dynamisiert und sich an der allgemeinen Preissteigerung sowie an der Entwicklung der Lohnkosten orientieren. Darüber hinaus fordert die AWO, die Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung umzubauen, den Pflegeversorgungsfonds aufzulösen, ihre Beiträge angemessen zu erhöhen und schließlich die gesetzliche und private Krankenversicherung zusammenzuführen. Auch fordert die AWO die medizinische Behandlungspflege in Heimen durch die Krankenversicherung zu finanzieren.

Das Ziel aller Maßnahmen muss es ein, das Risiko der Pflegebedürftigkeit für die Betroffenen wirksam und auf Dauer abzusichern, die tarifgemäße Bezahlung der Mitarbeitenden zu refinanzieren, eine gute Personalausstattung in der Pflege zu ermöglichen und den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Gute Pflege darf nicht vom Geldbeutel abhängen.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 03.07.2018

In Brüssel haben die für Beschäftigung zuständigen Minister*innen der 28 Mitgliedstaaten am 21. Juni 2018 die länderspezifischen Empfehlungen zu den nationalen Reformprogrammen (NRP) beschlossen. Der Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) hatte das Nationale Reformprogramm Deutschlands bereits im Mai im Hinblick auf Änderungen bei der Steuer- und Abgabenbelastung von Frauen als »enttäuschend" kritisiert.[1] Diese Einschätzung bestätigt der EU-Beschäftigungsrat nun mit deutlichen Worten, die es sich lohnt im Original wiederzugeben.

»Der Anteil der Teilzeitkräfte ist insbesondere bei Frauen sowie bei Menschen mit Migra­tionshintergrund und Betreuungspflichten einer der höchsten in der Union. Bei Frauen liegt dies vor allem an den Fehlanreizen, die einer Aufstockung der Arbeitszeit entgegenwirken, gepaart mit fehlenden Kinderbetreuungsangeboten und Ganztagsschulen. Besondere Steuerregelungen, insbesondere für Zweitverdiener und Geringverdienende, sowie die Lock-in-Effekte der Minijob-Verdienstgrenze von 450 EUR haben weitere Fehlanreize gegen eine Aufstockung der Arbeitszeit geschaffen. Deutschland weist eine der höchsten Steuer- und Abgabenbelastungen für Geringverdienende auf, die meist Frauen sind. Zum hohen Frauenanteil an der Teilzeitbeschäftigung gesellt sich eines der unionsweit höchsten geschlechtsspezifischen Lohngefälle bei der Teilzeitbeschäftigung (37,5 % gegenüber 23,1 % im Unionsdurchschnitt).

Dies trägt zu einem sehr großen Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in Deutschland bei. […] Durch die künftig abnehmende Angemessenheit der gesetzlichen Rente dürfte das Risiko einer Altersarmut insbesondere für Geringverdienende, Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Personen mit Erwerbsunterbrechungen zunehmen. Das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern ist eines der höchsten in der Union.«[2]

Die Empfehlungen weisen zum wiederholten Male auf den dringenden Reformbedarf bei steuer- und sozialrechtlichen Regelungen hin, die Anreize für geringfügige Beschäftigungsformen setzen und damit maßgeblich zum Gender Pay Gap, vor allem aber zum Gender Pension Gap beitragen.[3] Darüber hinaus müssen die anstehenden Reformvorschläge der Rentenkommission das eklatante Rentengefälle im Blick behalten, das nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung über alle Säulen hinweg bei 53 % liegt.[4]

»Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reformen im Bereich der Ganztagsbetreuung sind gut, aber angesichts der Probleme ein Tropfen auf einen inzwischen rot glühenden Stein«, kritisiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. »Eine bloße Information über das Faktorverfahren im Steuerbescheid genügt nicht, um die Steuer- und Abgabenbelastung für Zweitverdienende zu senken. Eine wirklich effektive – und politisch machbare – Maßnahme ist die Streichung der Lohnsteuerklasse V, die das Faktorverfahren faktisch zum Regelfall machen würde. Zudem muss die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung reformiert werden.«

Auch die geplante Anhebung der Midijob-Grenze auf 1.300 Euro ist der falsche Weg. Im zweiten Gleichstellungsbericht wird darauf hingewiesen, dass weder Minijobs noch Midijobs ein existenzsicherndes Einkommen gewährleisten und kaum als Brücke in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung taugen. Um das Rentengefälle abzubauen, müssen Anreize für eine existenzsichernde sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gesetzt werden: Dazu gehört auch die Abschaffung geringfügiger Beschäftigung.

Entlastungen in unteren Einkommensbereichen könnten über Steuergutschriften gewährleistet werden, wie es sie in Österreich gibt. Diese Steuergutschriften nützen – anders als die in Deutschland üblichen Steuervergünstigungen – auch Menschen mit wenig Einkommen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.07.2018

Der leichte Rückgang bei den Zahlen vermisster Flüchtlingskindern bis 13 Jahren ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes kein Grund zur Entwarnung. Nach diesen Kindern muss nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation weiterhin intensiv gefahndet werden. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 895 Kinder (bis 13 Jahre) und 2.834 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. "Die hohe Zahl vermisster Flüchtlingskinder bis 13 Jahre macht uns Sorgen. Während die Zahl der vermissten geflüchteten Jugendlichen kontinuierlich erheblich zurückgeht, ist die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre weiterhin sehr groß. Die Nichtregierungsorganisation ,Missing Children Europe‘ warnt davor, dass sich kriminelle Netzwerke immer stärker auf unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder konzentrieren und psychischen oder physischen Druck auf sie ausüben, damit sie die Betreuungseinrichtungen verlassen. Bei vermissten Kindern muss grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen werden, darauf weist das Bundeskriminalamt auf seiner Homepage selbst hin. Es muss deshalb nachdrücklicher als bisher nach diesen Kindern gefahndet werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme verbessert werden, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. "Internationale Studien zeigen, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb brauchen wir gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnahe gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Rechtsansprüche auf Familiennachzug. Zudem gilt es verstärkt die Gründe dafür zu erforschen, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Bisher wissen wir jedoch zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Aber nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann gezielt in Präventionsmaßnahmen investiert werden", so Hofmann weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten nicht nur zum Schutz aller Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, sondern auch zur Kooperation mit anderen Staaten zur Umsetzung der Kinderrechte. Das einheitliche Registrierungssystem im Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder erfasst werden, sollte Vorbild für ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sein. Dieses könnte bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein EU-Sonderbeauftragter für vermisste Flüchtlingskinder, der als Anlaufstelle für die nationalen Behörden dient und europaweite Aktivitäten koordiniert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.07.2018

Nach Ansicht von rund einem Drittel der Eltern in Deutschland (34 Prozent) gibt es in der Nähe ihres Wohnortes keine ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. In Kleinstädten bis 5.000 Einwohner ist rund die Hälfte der Eltern dieser Ansicht (49 Prozent), in Großstädten sind es ein knappes Drittel (31 Prozent). Zu diesen Ergebnissen kommt eine Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Zum in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrecht auf bestmögliche Gesundheit gehört auch die ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. Es darf nicht sein, dass Eltern nach der Geburt eines Kindes oder nach einem Umzug keinen Kinderarzt finden, oder für sich und ihre Kinder unzumutbar weite Wege auf sich nehmen müssen. Es muss dringend Mechanismen der Bedarfsplanung geben, die das verhindern. Sonst droht insbesondere die Vorsorge auf der Strecke zu bleiben", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes kommt erschwerend hinzu, dass nach Angaben des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte im kommenden Jahrzehnt jeder zweite Arzt im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Rente geht. Gleichzeitig machen junge Ärztinnen und Ärzte einen Bogen um den schlecht bezahlten Öffentlichen Dienst. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sorgt vor allem für die Gesundheitsförderung in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder. Die Ärztinnen und Ärzte gehen in Kitas und Schulen und untersuchen die individuellen Entwicklungsstände und Förderbedarfe von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen, und bei Bedarf kümmern sie sich um sozialpädiatrische Hilfe.

Für die Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes wurden vom Politikforschungsinstitut Kantar Public deutschlandweit 1.591 Eltern ab 18 Jahren online unter Nutzung eines Access-Panels befragt. Die Schwankungsbreite der Gesamtergebnisse liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter bei unter 1,1 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. unter 2,5 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.07.2018

„In der Höhe zu gering, zu intransparent, zu bürokratisch, ein Flickenteppich, dem klare Linien fehlen, schlicht eine Fehlkonstruktion." Deutlich hat Familienbund-Präsident Stefan Becker heute in Berlin das aktuelle System aus Kindergeld füralle Familien und Kinderzuschlag für einkommensschwächereFamilien kritisiert. Der Verband bemängelt, dass mehr als zwei Drittel der Bezugsberechtigen des Kinderzuschlags die ihnen zustehenden Leistungen aufgrund bürokratischer Hürden nicht in Anspruch nehmen können. „Bis vor kurzem noch gültige Planungen, Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenzulegen, hat die Bundesregierung aus nicht nachvollziehbaren Gründen fallen gelassen", sagte Becker. „Die sozial schwächsten Familien und Alleinerziehenden dürfen beim Kindergeld endlich nicht mehrleer ausgehen.Auch ihre Erziehungsleistungen müssen anerkannt werden."Der Familienbund fordert eine grundlegende Reform des Kindergeldes in Deutschland und stellte dafür heute in Berlin erstmals ein eigenes umfassendes Konzept vor.

„Das Kindergeld in Deutschland muss familiengerecht, sozial undzukunftsweisend weiterentwickelt werden", sagte Becker. „Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen für untere und mittlere Einkommen deutlich erhöht werden. Dadurch lässt sich die Familienarmut wirksam bekämpfen. In Deutschland gelten seit Jahren unverändert fast drei Millionen Kinder als armutsgefährdet. Kindergeld und Kinderzuschlag müssen zu einer einzigen unbürokratischen und schlüssigen Familienleistung zusammengefasst werden. Dadurch steigt die Quote der Inanspruchnahme für den Kinderzuschlag von rund einem Drittel auf 100 Prozent."  

Der Familienbund wies darauf hin, dass es sich beim Kindergeld in seiner aktuellen Form nur zu einem kleinen Teilum eine Förderleistung für Familien handele. Das Kindergeld gewährleiste vielmehr in erster Linie die steuerliche Freistellung des Kinderexistenzminimums: Die Steuerreduzierung durch den verfassungsrechtlich erforderlichen Kinderfreibetrag werde über das Kindergeld ausgezahlt. „Das heißt", so Becker: „Der Staat zahlt über das Kindergeld Steuern zurück, die er nach dem Grundgesetz eigentlich gar nicht erheben dürfte. Diesen grundlegenden Webfehler des Kindergeldes korrigiert das reformierte Kindergeld des Familienbundes."   

„Die beiden KindergeldfunktionenSteuerfreibetrag undFamilienförderung müssen konsequent getrennt werden."

Das Konzept des Familienbundes sieht einen weitreichenden Umbau der Struktur des Kindergeldes in seiner heutigen Gestalt vor. „Die Familienleistungen müssen transparenterund leichter verständlich werden. Dafür müssen die beiden Kindergeldfunktionen Steuerfreibetrag und Familienförderung konsequent getrennt werden", sagte Becker. „Das hat auch einen weiteren positiven Effekt: Die Anhebung der Freibeträge führt nicht mehr automatisch zu einem Absinken der Familienförderung."

„Anders als heute dürfen künftig die sozial schwächsten Familien in Deutschland beim Kindergeld nicht leer ausgehen", betonte Becker. „Das Kindergeld muss auch die Erziehungsleistung von Alleinerziehenden und Eltern anerkennen, die Grundsicherung beziehen. Bei ihnen werden beim reformierten Kindergeld des Familienbundes 99 Euro des Kindergeldes nicht auf Hartz IV angerechnet – eine deutlich spürbareVerbesserung. Bei den vielen Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschluss beziehen, wird das Kindergeld wie beim Unterhalt nurnoch hälftig angerechnet statt wie bisher voll. Dadurch hätte Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen, monatlich 97 Euro mehr pro Kind zur Verfügung."   

Das neue Positionspapier „Das reformierte Kindergeld des Familienbundes der Katholiken – für mehr Chancengleichheit, Transparenz und eine bessere Unterstützung von Familien" finden Sie hier als pdf-Dokument auf der Website des Familienbundes der Katholiken.

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 06.07.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. und 20. Juli 2018

Veranstalter:Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Ort: Berlin

Wie sind die Einkommen in Deutschland verteilt? Welche Folgen für den Arbeitsmarkt hat der 2015 eingeführte Mindestlohn? Wie wirkt sich ein als ungerecht empfundenes Einkommen auf das Wohlbefinden und auf die Bereitschaft zu kündigen aus? Und welche Folgen für die Gesundheit hat es, wenn Menschen keine Arbeit haben?

Auf der 13. SOEP-Nutzerkonferenz stellen mehr als 80 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 15 Ländern ihre Forschungsergebnisse auf der Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) vor. Zentrales Thema der Konferenz ist die soziale Ungleichheit in unserer Gesellschaft.

Das detaillierte Programm finden Sie hier: https://www.diw.de/en/diw_01.c.584414.en/soep2018_program.html

Termin:15.September 2018

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Im Rahmen der Feministischen Sommer-Uni am 15. September 2018 in Berlin lädt der Deutsche Frauenrat zu einem internationalen Austausch über Wege zur Parität in Parlamenten und Politik.

Denn 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts garantiert das Recht zu wählen und gewählt zu werden noch immer keine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen in Deutschland. Nach den Bundestagswahlen 2017 sank der Anteil der weiblichen Abgeordneten auf 30,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 19 Jahren.Doch wie kann Parität in der Politik gelingen? Über gute Praktiken und Fallstricke gesetzlicher Regelungen im europäischen Vergleich diskutieren Vertreterinnen aus Politik und Zivilgesellschaft aus Deutschland, Frankreich, Spanien und der Europäischen Union.

Die Rednerinnen:

Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats
Dr. Helga Lukoschat, Geschäftsführerin Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft
Gwendoline Lefebvre, Präsidentin der European Women’s Lobby (EWL) und Vertreterin Coordination française pour le Lobby Européen des Femmes
Katharina Miller, Präsidentin der European Women Lawyers Association
Joanna Maycock, Generalsekretärin der European Women’s Lobby (angefragt)

Das aktuelle Programm der Veranstaltung erscheint im August.

Die Feministische Sommer-Uni 2018

Das Gesamtprogramm der Feministischen Sommer-Uni 2018

Termin:27.September 2018

Veranstalter: DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ort: Berlin

Mit hochkarätigen Gästen sollen unter anderem die Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit und der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen diskutieret werden.
In den letzten Jahren wurde viel unternommen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern. Ist das gelungen?
Wem nützen die gleichstellungspolitischen Neuerungen des letzten Jahrzehnts und aktuelle Vorhaben? Wer profitiert von Elterngeld und Frauenquote? Nur eine erfolgreiche karriereorientierte Mittelschicht?
In welchem Zielkonflikt stehen Gleichstellungspolitik und Verteilungspolitik? Kann dieser Konflikt aufgelöst werden und wenn ja, wie?

Zur morgendlichen Keynote wirdProf. Angela McRobbie, PhD, von der University of London begrüßt und zum Abschluss der Veranstaltung Bundesministerin Dr. Franziska Giffey (BMFSFJ).
Dazwischen gibt es viele anregende Vorträge und Diskussionen von und mit spannenden Gästen.

*** Die Anmeldung ist ab sofort möglich ***

Programm und Anmeldeformular finden Sie unter: http://www.diw.de/gendertagung2018

Termin:28.September 2018

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Hamburg

Vielfältige Zugänge zu Familien als professionelle Herausforderungen

Warum ist es von Bedeutung, dass Fachkräfte aus der Arbeit mit Familien das Vertraute fremd machen? Und wie kann das Fremde vertraut werden?

Pädagogische Fachkräfte, die Familien beraten und begleiten, werden sowohl mit gesellschaftlichen Norm- und Wertvorstellungen als auch mit eigenen Wahrnehmungen und Bewertungen von Familien konfrontiert. Die Reflexion berufsspezifisch geprägter Einstellungen von Pädagog*innen zu ihrer Arbeit stellt eine notwendige Bedingung professionellen Handelns dar. Die vielfältigen Zugänge zu Familien können als eine Herausforderung beschrieben werden. Die Verfremdung des eigenen Blickes auf die vertraute Institution und Handlungssituation sowie die Erweiterung der eigenen Perspektive auf vielfältige familiäre Lebenskonstellationen, -formen und -räume, sollen im Rahmen des Fachtages eine Reflexion des Verhältnisses von Eigenem und Fremden ermöglichen.

Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Kim-Patrick Sabla von der Universität Vechta, Arbeitsbereich Sozialpädagogische Familienwissenschafter

Die Veranstaltung richtet sich an interessierte pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten, Einrichtungen der Familienbildung, Familienzentren, Jugendamt, Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen genauso wie an ausgebildete Elternbegleiter/innen.

Im Rahmen des bewährten ESF-Bundesprogramms „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen“ werden wir u. a. über Ziele und Möglichkeiten derWeiterqualifizierung zum*zur Elternbegleiter*in informieren.

Workshops:

  • Familienbilder professioneller Fachkräfte
  • Gleichgeschlechtliche Elternschaft – Alternative Familienformen in professionellen Kontexten
  • Herausforderungen pädagogischer Fachkräfte in der Arbeit mit geflüchteten Familien

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist kostenfrei! Die Gesamtzahl der Teilnehmenden ist begrenzt – Anmeldeschluss ist der 14. September 2018!

Termin:14. – 15.November 2018

Veranstalter: Paritätischer Gesamtverband

Ort: Berlin

Der Pflegenotstand ist zur Dauerkrise geworden, unter der alle Beteiligten leiden: die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte. Was tut Politik, um den Weg aus dieser Dauerkrise im Pflegebereich zu finden? Was muss (noch) getan werden? Beim diesjährigen Paritätischen Pflegekongress betrachten wir, was durch die Pflegestärkungsgesetze und das Pflegeberufereformgesetz angeschoben und umgesetzt wurde. Und wir diskutieren, wie es weitergehen muss, um das Recht auf gute und würdige Pflege für alle zu realisieren.

Anhand von Fachvorträgen und Workshops aus Praxis, Wissenschaft und Politik wird der Stand der Umsetzung der jüngsten Gesetzgebungen und Reformen und der weitere Handlungsbedarf in der Altenhilfe und Pflege zu folgenden Schwerpunkten thematisiert: Pflegekosten und die Gestaltung der Finanzierung der Pflegeversicherung; Sozialraumgestaltung und die Rolle der Kommunen und der Wohlfahrtspflege; Personalbemessung und neue Pflegeausbildung; Stärkung der Fachlichkeit in der Pflege durch den neuen Pflegebegriff und durch die neue Ausbildung; weitere Bausteine für eine gute Pflege wie z.B. Entsäulung ambulanter und stationärer Pflege, neue Wohnformen, Prävention, Digitalisierung. Am ersten Kongresstag stehen die strukturellen Themen und am zweiten Kongresstag Themen zum Personal und zur Fachlichkeit im Vordergrund.

Das Programm bietet neben den Workshopsessions zwei exklusive Fachforen zu folgenden Themen an:
1. Tag: Die Schnittstelle zwischen Pflege und Eingliederungshilfe;
2. Tag: Neue Verfahren der Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege durch indikatorengestützte Instrumente sowie die Abschaffung des Pflege-TÜV ab Herbst 2019.

Den Abschluss des zweitägigen Kongresses bildet eine Diskussionsrunde mit Repräsentanten des Bundes, aus der Politik und aus Verbänden.

Zielgruppe:
Mitgliedsorganisationen, Paritätische Landesverbände, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflegekräfte, Betroffenenverbände, Politik und Interessierte

Das Programm des Paritätischen Pflegekongresses können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.der-paritaetische.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetails/register/result/reguid/hmac/paritaetischer-pflegekongress-2018-recht-auf-gute-pflege-wege-aus-der-dauerkrise/

Auch die Möglichkeit zur Anmeldung ist dort ab sofort für Sie freigeschaltet. Anmeldeschluss ist der 29. Oktober 2018, Frühbucher bis 14. September 2018.

AUS DEM ZFF

Die bundesweit agierenden Familienverbände fordern eine zügige Umsetzung des Gesetzesentwurfs zur sogenannten „Brückenteilzeit“ und mahnen dringend Nachbesserungen für Familien an. Der Bundesrat befasst sich morgen mit dem geplanten Rückkehrrecht nach befristeter Teilzeit auf die ursprüngliche Wochenarbeitszeit.

Fast jede zweite Frau ist hierzulande in Teilzeit beschäftigt, damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen der Spitzenplätze ein. Viele dieser Frauen haben sich auf Grund familiärer Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige für die Reduzierung ihrer Arbeitszeit entschieden. Hieraus ergeben sich allerdings viele Nachteile, etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Damit die reduzierte Arbeitszeit nicht dauerhaft zur beruflichen Sackgasse wird, hat die Bundesregierung bereits zum zweiten Mal die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts in einem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmer*innen sollen einen Anspruch auf ein Rückkehrrecht auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung erhalten. Bis zu einer Unternehmensgröße von 200 Beschäftigten soll dies für höchstens eine*n von 15 Beschäftigten gelten.

Die Familienverbände erklären: „Mit der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat die Große Koalition erneut eine wichtige Initiative für die Beschäftigten in Deutschland auf die Agenda gesetzt! Bisher erweist sich eine Reduzierung der Arbeitszeit allzu oft als Falle. Die eigentlich nur vorübergehend geplante Teilzeitbeschäftigung wird dann zur beruflichen Sackgasse. Von dem geplanten Rückkehrrecht profitieren vor allem Frauen: Sie übernehmen immer noch viel häufiger als Männer die private Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Das Rückkehrrecht entspricht aber auch dem Wunsch vieler Männer, die mehr Familienverantwortung übernehmen wollen, aber aus Angst vor der Teilzeitfalle bislang davor zurückschrecken. Im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien fordern wir die zügige Umsetzung der Brückenteilzeit!“

Allerdings, so die Verbände weiter:

„Viele Frauen arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und können damit nicht vom geplanten Rechtsanspruch Gebrauch machen. Zur Stärkung ihrer Zeitsouveränität fordern wir die Ausweitung des Rückkehrrechts auf möglichst alle Beschäftigten in allen Betriebsgrößen.

Um die Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt voranzutreiben, muss daneben noch ein grundsätzliches Problem angegangen werden: Männer verdienen für gleiche oder gleichwertige Arbeit heute immer noch deutlich mehr als Frauen. Niedrigere Löhne und Gehälter sind ein zentraler Grund für die hohe weibliche Teilzeitquote. Solange der Gender-Pay-Gap besteht, bleibt die Benachteiligung von Frauen bestehen – daran kann auch eine Brückenteilzeit nichts ändern.“

Die gemeinsame Pressemitteilung als PDF finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 05.07.2018

AKTUELLES

Alle familienpolitischen Leistungen unter einem digitalen Dach

Morgen (Donnerstag) um 12 Uhr startet das neue zentrale Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Ob Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss – unter der Webadresse www.familienportal.de finden Familien erstmals unter einem digitalen Dach alle wichtigen Informationen und Beratungsangebote rund um das Thema Familie.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Übersichtlich, gut verständlich und leicht zu bedienen: Nur ein paar Klicks – und schon ist geklärt, wie lange ich Elterngeld bekomme oder wer mich zum Beispiel in Sachen Unterhaltsvorschuss beraten kann. Ob es um staatliche Leistungen geht, um Antragsverfahren oder gesetzliche Regelungen – alles ist gut erklärt und einfach zu finden: Das neue Familienportal versorgt Familien mit allem, was sie wissen müssen.“

Das neue Familienportal informiert nicht nur zielgenau über sämtliche staatliche Familienleistungen, sondern liefert auch wichtige Hinweise zu weiteren Leistungen wie Ausbildungsförderung, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.

Das Portal orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien und ist so aufgebaut, dass Nutzerinnen und Nutzer die gewünschte Information mit nur wenigen Klicks finden. Gleiches gilt für die Suche nach Angeboten vor Ort: Durch Eingabe ihrer Postleitzahl finden Familien die Ämter und Beratungsstellen in ihrer Nähe, bei denen sie Leistungen beantragen können oder weitere Unterstützungsangebote bekommen.

Franziska Giffey: „Mit dem Startschuss für das Familienportal schaffen wir eine digitale Anlaufstelle für alle Familien in Deutschland. Das ist aber nur ein erster Schritt. Wir wollen den Weg der Digitalisierung konsequent weitergehen und in Zukunft Familienleistungen selbst digitalisieren. Dann werden Familien über das Portal nicht nur alle Informationen bekommen, die sie brauchen, sondern ihre Familienleistungen auch direkt beantragen können. Ich bin stolz, dass wir bei diesem Thema Vorreiter innerhalb der Regierung sind.“

Schon jetzt sind die beliebten Online-Services des Bundesfamilienministeriums wie der Elterngeldrechner, das Infotool Familienleistungen oder der Kinderzuschlagscheck sowie Formulare zur Beantragung von Leistungen direkt über das Familienportal abrufbar.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.07.2018

Die Schriftenreihe der AGF ist eine Bestandsaufnahme über das aktuelle System zur Sicherung des Kinderexistenzminimums in Deutschland. Der vierte und letzte Teil zum Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag ist seit heute auf der AGF-Website verfügbar. In der Reihe sind drei weitere Teile zum Sozialrecht, zum Steuerrecht und zum Unterhaltsrecht erschienen. Alle Teile können als pdf heruntergeladen werden.

Im heute veröffentlichten vierten Teil Schriftenreihe zum Kinderexistenzminimum stellt die AGF die Leistungen Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag dar. Dabei werden sowohl die ursprünglichen Hintergründe und Ziele beleuchtet, als auch die Zugangsvoraussetzungen und die praktische Umsetzung der beiden Leistungen. Verdeutlicht werden zudem die Wechselwirkungen mit weiteren Leistungen und Rechtsbereichen und ihre Folgen. Wie die vorangehenden drei Teile ist auch der vierte Teil unter Mitwirkung von Heinrich Schürmann, Familienrechtler und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D., entstanden. Mit diesem Teil ist die Schriftenreihe zum Kinderexistenzminimum in Deutschland abgeschlossen.

Mit der Veröffentlichung dieser Zusammenfassung zum Kinderexistenzminimum in Deutschland wollen die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände dazu beitragen, das derzeit gültige Nebeneinander unterschiedlicher Kinderexistenzminima zu hinterfragen und die fachliche wie politische Debatte über notwendige Reformen des aktuellen Systems der kindlichen Existenzsicherung befördern. Im Laufe der Zeit werden weitere Teile zum Steuerrecht, zum Unterhaltsrecht und zum Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss folgen.

Weiterführende Links

Anforderungen an eine geschlechtersensible Asyl- und Integrationspolitik

FRAUKE BINNEMANN, SABINE MANNITZ

Etwa die Hälfte aller weltweit Geflüchteten ist weiblich. Gleichzeitig sind nur 35 bis 40 Prozent der in Deutschland zwischen 2015 bis heute Asylsuchenden Frauen und Mädchen. Ein Grund: Männer wagen oft als erste die Flucht und holen ihre Familien nach. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen auf der Flucht ist ein zentrales Motiv für dieses Vorgehen. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte stark beschränkte Familiennachzug trifft daher vor allem Frauen und Kinder.

→Printversion bestellen

Rörig: „Sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen sind eine besonders häufige Form der sexuellen Gewalt. Ziel muss es sein, mit pädagogischen Mitteln konsequent dagegen vorzugehen.“

Am 18.Oktober 2017 fand gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), dem Deutschen Bundesjugendring (DBJR) und dem Bayerischen Jugendring (BJR) die Fachtagung „Jetzt hör endlich auf!“ in Berlin statt. Die jetzt erhältliche, gleichnamige Dokumentation beleuchtet eine Vielzahl von Aspekten sexueller Übergriffe unter Jugendlichen im Kontext der Jugendverbandsarbeit. In sieben Einzelbeiträgen der Referentinnen und Referenten entsteht ein Gesamtbild der besonderen Herausforderungen und aktueller Fragestellungen. Die Dokumentation liefert zudem Praxisbeispiele und Lösungsansätze für die Prävention von sexualisierterPeergewalt.Der

Unabhängige Beauftragte, Johannes-Wilhelm Rörig, sagt: „Ich freue mich über die wichtige Kooperation mit dem DBJR und dem BJR. Sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen sind eine besonders häufige Form der sexuellen Gewalt. Dabei sind die Ähnlichkeiten, aber auch die Unterschiede zu sexuellem Missbrauch durch Erwachsene immer genau im Blick zu halten. Im Rahmen der Jugendarbeit müssen betroffene Jugendliche geschützt und übergriffiges Verhalten von Jugendlichen immer gestoppt werden. Ziel muss es sein, mit pädagogischen Mitteln konsequent gegen sexuelle Gewalt unter Gleichaltrigen vorzugehen, damit klar wird, dass dies kein toleriertes Verhalten, sondern Unrecht darstellt und Hilfe holen richtig ist. Die jetzt vorliegende Dokumentation gibt eine wichtige Orientierung für alle, die in der offenen oder verbandlichen Jugendarbeit tätig sind."

Die Dokumentation können Sie sich hier herunterladen: https://beauftragter-missbrauch.de/jetzt-hoer-endlich-auf