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ZFF-Info 13/2019

SCHWERPUNKT: Angehörigen-Entlastungsgesetz

Anlässlich der Verabschiedung des Entwurfs für ein Angehörigen-Entlastungsgesetz im Bundeskabinett erklärt AWO-Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Das Gesetz ist überfällig und schließt eine Gerechtigkeitslücke in der Gleichbehandlung. Es verschafft den unterhaltspflichtigen Angehörigen Luft, belastet aber die ohnehin klammen Kommunen. Wir brauchen mittel- und langfristig neue Wege bei der Finanzierung der Preissteigerungen in der Pflege.“

Weiter führt Brigitte Döcker aus: „Dieser Schritt kann nur der erste Einstieg in die weitere Entlastung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien sein. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benötigen dringend eine Deckelung der Eigenanteile an den Kosten der Pflege. Hierzu hatte die AWO erfolgreich eine Petition gestartet und dafür über 70 Tsd. Unterschriften gesammelt, worauf sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags im Juni bereits mit dem Thema befasst hat. Eine gesetzliche Regelung hierfür muss nun bald folgen.“

Hintergrund: Können pflegebedürftige Menschen den Eigenanteil an den Kosten der Pflege nicht selbst aufbringen, sind deren Kinder verpflichtet, ihre Eltern finanziell zu unterstützen. Ob sie tatsächlich zahlen müssen, hängt dabei von deren Einkommen und Vermögen ab. Die Einkommensgrenze hierfür soll nun auf 100.000 Euro im Jahr angehoben werden, analog der heute geltenden Grenze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.08.2019

Die Diakonie Deutschland begrüßt den heute im Bundeskabinett beratenen Entwurf des Angehörigenentlastungsgesetzes.

Normalverdiener bis zu einem Einkommen von 100.000 Euro müssen künftig nicht mehr zur Pflege ihrer pflegebedürftigen Eltern oder erwachsenen Kinder mit Behinderungen zuzahlen. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, sagt: „Das ist eine echte Entlastung! Alte Menschen haben oft die Sorge, dass sie ihren Kindern bei Pflegebedürftigkeit zur Last fallen und die Angehörigen, die in der Regel persönlich viel für ihre pflegebedürftigen Eltern, Kinder und Verwandten tun, müssen keine finanziellen Belastungen mehr befürchten.“

Im Gesetz sind weitere Regelungen enthalten, die Menschen mit erheblicher Behinderung in der Ausbildung und bei der Arbeit besser unterstützen. „Mit dem Budget für Ausbildung und der Assistenz am Arbeitsplatz können Menschen trotz starker Beeinträchtigung einen Platz im Arbeitsleben erreichen, der ihren individuellen Fähigkeiten besser entspricht“, sagt Loheide.

Die beiden Neuregelungen seien, ebenso wie die dauerhafte Finanzierung der unabhängigen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, sinnvolle Schritte in Richtung Inklusion.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.08.2019

Der Familienbund der Katholiken begrüßt nachdrücklich den heute vom Bundeskabinett verabschiedetenGesetzentwurf zur finanziellen Entlastung von Familienangehörigen beim Unterhaltfür pflegebedürftige Eltern sowie für Angehörige von Menschen mit Behinderung. „Die Neuregelung ist längst überfällig“, sagte Ulrich Hoffmann, Präsidentdes Familienbundes der Katholiken, heute in Berlin. „Familien sind Deutschlands Pflegedienstleister Nummer 1. Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern auch noch bis zum Existenzminimum zur Kasse gebeten werden.“ Nach dem Unterhaltsentlastungsgesetz sollen sich künftig erst Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen ab 100.000 Euro an der Pflege ihrer Eltern finanzielle beteiligen und auch dann nur in begrenztem Umfang.

„Besonders belastend ist die Pflegesituation für Frauen und Männern in mittleren Jahren in einer sorgenden Sandwich-Position“, sagte Hoffmann. „Sie kommen einerseits für die Erziehung eigener Kinder auf, andererseits für die Pflege ihrer in die Jahre gekommenen Eltern. Hinzu kommt die Erwerbstätigkeit. Insgesamt eine kaum zu bewältigende finanzielle, zeitliche und seelische Belastung für Eltern. Familien stehen durch die Pflege von Angehörigen unter besonderem Druck. Der Staat ist in der Pflicht, dieSorgearbeit von Familien nach Kräften zu unterstützen. Niemand darf durch die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen an den Rand des Existenzminimums gedrängt werden. Auch die Situation von Pflegebedürftigen verbessert sich jetzt: Die Sorge vor der finanziellen Belastung von Kindern muss dem Weg in eine verbesserte Pflegesituation in einem Heim nicht mehr entgegenstehen, obwohl die Betreuung zuhause längst nicht mehr gegeben war.“

„Die Leistungen von Familien für den Staat sind erheblich.“

Mit Unverständnis reagiert Hoffmann auf die Vorbehalte des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der das Gesetzesvorhaben entschieden ablehnt. Laut Entwurf müssten die Mittel für die Entlastung beim Pflegeunterhalt zunächst vollständig durch Länder und Kommunen aufgebracht werden. „Es ist ein Gebot der Solidarität und der Familienfreundlichkeit, dass die Kommunen die künftig anfallenden Pflegekosten für Familienangehörige übernehmen. Die Zukunftsfähigkeit unserer Städte hängt in vielerlei Hinsicht maßgeblich von qualifizierten nachwachsenden Generationen ab – als Steuerzahler, als Arbeitskräfte, als Erzieher und als Pflegedienstleister. Diese Vorzüge können Städte und Kommunen umso eher einstreichen, wenn sie Familien als zukunftsweisenden Standortfaktor betrachten und nicht als finanzpolitische Belastung. Diese Haltung ist ein politischer Anachronismus!“

Hoffmann betonte, dass die Leistungen von Familien für den Staat erheblich seien: „Es ist kaum vorstellbar, was der Staat zu zahlen hätte, wenn Pflege- und Erziehungsleistungen durchgehend professionalisiert und staatlich finanziert werden würden. Dagegen sind die Hilfeleistungen der Städte und Kommunen für Familien im Rahmen des Unterhaltsentlastungsgesetzes Peanuts.“

Bislang sind Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten verpflichtet, den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen zu sichern. Heute liegt die Schwelle dafür pro Unterhaltspflichtigem bei 38.800 Euro netto für Familien, für Alleinstehende bei 21.600 Euro pro Jahr. Für die Berechnung gilt das Einkommen von Sohn oder Tochter der pflegebedürftigen Person, allerdings erst, wenn Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht sind und die Heimkosten höher sind als die Zahlungen aus der Pflegeversicherung. In solchen Fällen zahlt zunächst der zuständige Sozialhilfeträger, kann seine Aufwendungen jedoch von den Kindern zurückfordern. Dabei kommen Freibeträge zur Anwendung.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 14.08.2019

Als sinnvolle und überfällige Maßnahme begrüßt der Paritätische Gesamtverband das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Nach Plänen des Ministeriums sollen ab 2020 Angehörige von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe beziehen, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro selber zahlen müssen.

Damit wird eine alte Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sowie der Behindertenverbände umgesetzt. „Das ist nicht nur eine notwendige, finanzielle Entlastung, sondern auch eine überfällige Wertschätzung von Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen profitieren unmittelbar. Nach Angaben des Ministeriums würden die Angehörigen von rund 275.000 Leistungsbezieher*innen erreicht.

Darüber hinaus verschaffe die Regelung weitere Gerechtigkeit, denn die Selbstbeteiligungsgrenze gilt bereits bei älteren und bei erwerbsgeminderten Angehörigen. Schneider: „Dass hier gleichgezogen wird, ist gerecht und nur konsequent.“

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen mit Behinderung vor, die in Werkstätten arbeiten, von denen nach Angabe des Paritätischen Gesamtverbandes viele seiner Mitglieder mit Behinderteneinrichtungen profitieren würden.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.08.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ministerin Giffey überträgt Daniela Behrens die Leitung der Gleichstellungsabteilung im BMFSFJ

Daniela Behrens ist neue Leiterin der Gleichstellungsabteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie gestaltet damit die Frauenpolitik der Bundesregierung an entscheidender Stelle mit. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey unterstreicht mit ihrer Wahl von Daniela Behrens die Bedeutung der Gleichstellung als eine politisch und gesellschaftlich herausragende Aufgabe. Schwerpunkte der künftigen Arbeit werden Frauen in Politik und Wirtschaft sein sowie der Kampf gegen Gewalt an Frauen.

Daniela Behrens (51 Jahre) ist Politikwissenschaftlerin und Journalistin. Sie arbeitete als Redakteurin und in der Wissenschaftskommunikation, war Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag und Staatssekretärin des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Zuletzt leitete sie den Informationsdienst Wissenschaft (idw).

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey: „Wir brauchen den Fokus auf die Gleichstellung von Frauen, solange Frauen in Deutschland viel schlechter bezahlt werden als Männer, solange sie nicht ansatzweise die gleiche Repräsentanz in Führungspositionen haben, solange sie zu über 80 Prozent von häuslicher Gewalt betroffen sind und solange sie nicht in gleicher Weise Familie und Beruf vereinbaren können. Ich freue mich, dass wir mit Daniela Behrens eine neue Abteilungsleiterin mit viel Erfahrung in der Landespolitik und Expertise in Wirtschaft und Wissenschaft gewinnen konnten.“

Abteilungsleiterin Daniela Behrens: „Gleichberechtigung bedeutet für mich, Frauen zu stärken in ihren Entscheidungen und Lebensentwürfen und für Fairness in der Arbeitswelt zu sorgen. Echte Gleichstellung werden wir nur erreichen, wenn die Hälfte der politischen Macht und die Hälfte des Einflusses in der Wirtschaft in der Hand von Frauen liegen. Aber auch der Blick in die Breite ist mir wichtig: Erst wenn Frauen genauso gut entlohnt werden wie Männer und soziale Berufe besser bezahlt werden als derzeit, nähern wir uns dem Ziel: Gleichstellung in allen Lebenslagen.“

Die drei wichtigsten jetzt anstehenden Vorhaben:

• Führungspositionengesetz weiterentwickeln

Das neue „Führungspositionengesetz“ soll in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden. In den Vorständen großer Unternehmen sitzen derzeit 94 Prozent Männer und nur 6 Prozent Frauen. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Wirksamkeit des Gesetzes zu verbessern. So sollen Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, künftig eine plausible Begründung für die Zielgröße „Null“ für Frauen in den Vorständen angeben müssen, ansonsten drohen Bußgelder. Im öffentlichen Dienst soll bis 2025 gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen erreicht werden.

• Entgelttransparenzgesetz besser umsetzen

Nicht nur in den Spitzenpositionen geht es um Parität. Für alle gilt „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. Das Entgelttransparenzgesetz hat eine wichtige Grundlage gelegt, damit Frauen die betriebliche Entgeltstruktur überprüfen können. Wir wollen das Gesetz bekannter machen und das Auskunftsverfahren erleichtern. Dazu führen wir die Equal Pay Day Kampagne fort und schärfen so die Aufmerksamkeit für die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer, wir veranstalten Dialogforen mit berufstätigen Frauen und Betriebsrätinnen und unterstützen Unternehmen dabei, den Informations- und Berichtspflichten nachzukommen.

• Neues Bundesförderprogramm „Gegen Gewalt an Frauen“ starten

Die Ächtung von Gewalt gegen Frauen bleibt eine gesellschaftliche Daueraufgabe. Das BMFSFJ hat daher mit dem neuen Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm aufgelegt. So starten wir eine bundesweite Kampagne, die zum Handeln gegen Gewalt an Frauen ermutigen soll. Wir stärken unter anderem die Qualitätsentwicklung in Frauenhäusern. Sechs Millionen Euro werden insgesamt in diesen wichtigen Bereich der Förderung von Innovationen fließen. Im kommenden Jahr wird dann der bessere Zugang und bedarfsgerechte Ausbau von Frauenhäusern gefördert, um den Bundesländern bei dieser wichtigen Aufgabe zu helfen. Dafür stehen 2020 35 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.08.2019

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit: „Die Jugend ist die Zukunft“ – dieser Satz wird häufig gebraucht. Fast 11% der deutschen Bevölkerung sind Jugendliche. Dies ist also eine Bevölkerungsgruppe, die man ernst nehmen muss.

Der 1999 von der UNO ausgerufene Internationale Tag der Jugend will alljährlich daran erinnern, wie wichtig es ist, dass sich Jugendliche an der Politik beteiligen und an Politik beteiligt werden. Politik ist keine Angelegenheit, die nur Erwachsene angeht. Ihre Auswirkungen sind immer auch in die Zukunft gerichtet, die Belange von Kindern und Jugendlichen sind daher immer direkt mit betroffen. Dies gilt insbesondere für Fragen des Arbeitsmarktes, der Gesundheit und der Umwelt. Hier zeigen sich die Auswirkungen von Entscheidungen oftmals erst eine Generation später, wenn aus den Kindern Erwachsene geworden sind.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages will die Jugendlichen ermuntern, sich in ihrem Umfeld zu engagieren und ihre Interessen und Anliegen in den politischen und gesellschaftlichen Diskurs einzubringen. Die Kinderkommission appelliert an die Politikerinnen und Politiker, den Kindern und Jugendlichen zuzuhören, ihre Anliegen ernst zu nehmen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Kinder und Jugendliche aktiv in Entscheidungsprozesse einzubinden.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Johannes Huber, erklärt: „Der Tag der Jugend ist ein Gedenktag, der die Bedeutung der Jugend als Lebensphase ins Bewusstsein rückt. Die Jugend ist die Phase der Vorbereitung auf ein selbstbestimmtes Leben. Die Vorbereitung auf ein Erwerbsleben, für das sich in der Jugend die persönlichen Stärken und Neigungen herausbilden. Es ist die Vorbereitung auf ein soziales Leben in einer politischen Gesellschaft und in einer Familie, für das man als Jugendlicher erlernt, Verantwortung zu übernehmen.

Dies gelingt besonders dann, wenn Jugendliche in einer differenzierten schulischen und beruflichen Ausbildung ausreichende Möglichkeiten und einen ausreichenden Freiraum für innovative Ideen gewährt bekommen. Neben einer staatlichen Förderung besonders von praktischen Ausbildungen ist die Entlastung der Jugendlichen bspw. von Zweitwohnungssteuern eine weitere Möglichkeit, diese wichtige Bevölkerungsgruppe zu unterstützen.

Schließlich zeigen die Verhältnisse in Südeuropa, die von einer viel zu hohen Jugendarbeitslosigkeit aufgrund entsprechender wirtschaftlicher Wettbewerbsnachteile geprägt sind, dass die Integration in den Arbeitsmarkt nicht nur für die generelle Zukunftsfähigkeit junger Menschen, sondern auch für die Teilhabe am politischen Leben die höchste Priorität genießen sollte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 09.08.2019

Im Koalitionsausschuss wurde gestern die Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre beschlossen. Erstmals können die Mieterinnen und Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend zurückfordern. Das sind wichtige Verbesserungen, die wir durchgesetzt haben.

„Wir freuen uns, dass die SPD im gestrigen Koalitionsausschuss wesentliche Verbesserungen für Mieter durchsetzen konnte.

So haben wir die Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre erreicht. Mit dieser gesicherten Rechtsgrundlage sind die Bundesländer jetzt aufgerufen, die Mietpreisbremse umzusetzen und sie nicht wie etwa im schwarz-grünen Schleswig-Holstein abzuschaffen.

Künftig muss ein Vermieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse zu viel bezahlte Miete rückwirkend bis zu zweieinhalb Jahren zurückbezahlen und nicht wie heute ab dem Zeitpunkt der ersten Rüge. Damit lohnt es sich kaum noch für Vermieter darauf zu pokern, ob sich der Mieter überhaupt auf die Mietpreisbremse beruft. Mieter können jetzt überteuerte Wohnungen anmieten und dann noch zweieinhalb Jahre später die überzahlte Miete zurückfordern.

Der Betrachtungszeitraum für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Mietspiegeln wird von vier auf sechs Jahre erweitert. Damit werden zwei zusätzliche Jahre mit niedrigeren Mieten eingerechnet, was die ortsübliche Vergleichsmiete in Mietspiegeln als Maßstab zulässiger Mieterhöhungen senken wird.

Weil die Immobilienpreise nicht nur in Großstädten erheblich gestiegen sind, reduzieren wir die Maklerkosten für Immobilienkäufer. Meist beauftragte der Immobilienverkäufer den Makler, ließ aber dann den Käufer die Maklergebühren bezahlen. Damit ist jetzt Schluss: Bald werden die Maklergebühren hälftig von Käufer und Verkäufer getragen, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat. Damit entlasten wir Immobilienkäufer.

Alle Maßnahmen wollen wir noch in diesem Jahr im Bundestag beschließen, damit der starke Anstieg der Mieten gestoppt wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.08.2019

Zur Halbzeitbilanz des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes erklären Ekin Deligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss, und Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Mit der Halbzeitbilanz rechnet sich Ministerin Giffey ihr Gesetz einfach schön und betreibt Etikettenschwindel. Während der Bund eine 5,5 Milliarden schwere Unterstützung an die Länder auf den Weg bringt, leisten diese sich im gleichen Zeitraum neue Beitragsbefreiungen von insgesamt übervier Milliarden Euro. Das fällt zunächst nicht auf, weil nur ein Teil direkt über die Bundesmittel abgerechnet wird. Auch wenn sich manche Eltern freuen, aber die eigentlich gewollten Investitionen und die Anwerbung von Fachkräften bleiben weit hinter dem Erforderlichen zurück. Das Gute-Kita-Gesetz wird so zum Billige-Kita-Gesetz.

Zudem hat die Bundesregierung vorschnell ihr Ziel aufgegeben, qualitative Mindeststandards für Kitas bundesgesetzlich zu verankern.

Fast schon ein Täuschungsmanöver ist bislang die jüngste Ankündigung Giffeys, die Bundesregierung werde die Bundesfinanzierung über 2022 hinaus fortsetzen. Der Beleg dafür ist ein einzelner, allgemeiner und an Unverbindlichkeit nicht zu überbietender Satz im Kabinettsbeschluss zur Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Die Bundesregierung hat es in der Hand, dieser Ankündigung Taten in Form eines Gesetzes oder wenigstens einer geänderten Mittelfrist-Finanzplanung folgen zu lassen. Solange das aber nicht erfolgt, bleibt die Ankündigung unglaubwürdig.

Ohnehin ist das ganze Umsetzungsprozedere des „Gute-Kita-Gesetzes“ reichlich intransparent. Während die Bundesfamilienministerin von Land zu Land reist und feierliche Unterzeichnungen durchführt, bleiben die detaillierten Vertragsinhalte ohne triftigen Grund bis zum Abschluss des Vertrages Verschlusssache. Das stärkt einzig und allein die Deutungshoheit Giffeys, indem sie Bewertungen und Prognosen abgibt, die für Außenstehende nur schwer nachvollziehbar sind.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.08.2019

Nach den Effekten von Hartz IV für den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/12199). Unter anderem soll die Bundesregierung beantworten, welche Einkommensarmutsquoten für Leistungsbezieher nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) der Bundesregierung bekannt sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 892 vom 15.08.2019

Aus dem Geburtsjahrgang 1950 gingen etwa 170.000 Personen sechs Monate nach Erreichen des Regelrentenalters 65 plus, also dem je nach Geburtsjahr geltenden gesetzlichen Renteneintrittsalter, einer abhängigen Beschäftigung nach. Dabei arbeiten besser ausgebildete Beschäftigte häufiger als geringqualifizierte im Rentenalter weiter – und auch öfter für denselben Arbeitgeber. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Dieser Befund lasse sich unter anderem durch Fachkräfteengpässe erklären, denn qualifiziertes Personal sei derzeit schwer zu ersetzen, erläutert der IAB-Forscher Christian Westermeier. Auch Personen, die im Alter von Mitte 50 besonders wenig verdient haben, arbeiten signifikant häufiger noch mit 65 plus und bleiben öfter beim selben Arbeitgeber. „Dies erklärt sich auch daraus, dass diese Personen meist schon in der Vorruhestandsphase nur geringfügig beschäftigt waren und sich Minijobs aus steuerlichen und rentenrechtlichen Gründen leicht neben einer Altersrente fortführen lassen“, so Westermeier.

Zwischen Frauen und Männern sowie zwischen Ost und West gibt es kaum quantitative Unterschiede bei der Erwerbsbeteiligung nach der Altersgrenze. Auch die Branche, in der vor Erreichen des Rentenalters gearbeitet wurde, hat kaum einen Einfluss auf die Erwerbsbeteiligung 65 plus. Allerdings ist in einigen Branchen ein Wechsel in einen anderen Betrieb deutlich wahrscheinlicher als in anderen. Dies ist etwa in der öffentlichen Verwaltung oder in der Finanz- und Versicherungsbranche der Fall. Relevant ist das auch insofern, weil diejenigen, die nach dem 58. Lebensjahr noch einmal den Betrieb wechseln, im Mittel eine ungünstigere Lohnentwicklung im Vergleich zu Personen ohne Betriebswechsel haben.

Zwischen den Geburtskohorten 1945 und 1950 ist die Beschäftigung kurz nach der Regelaltersgrenze 65 plus relativ zur Größe der Gruppe um drei Prozentpunkte auf 14 Prozent gestiegen. In absoluten Zahlen hat sie sich zwischen den Jahrgängen 1945 und 1950 verdoppelt.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1519.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.08.2019

Bei der Beratung und Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende steht nicht nur die einzelne Person im Mittelpunkt, auch ihre Familie, also die Bedarfsgemeinschaft, in der diese Person lebt, hat Einfluss auf den Vermittlungsprozess. Leben Paare mit Kindern zusammen, hat die Rollenaufteilung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft Auswirkungen auf die Beratung und Vermittlung im Jobcenter. Auch durch Merkmale wie die Berufserfahrung des Partners wird die Intensität der Betreuung beeinflusst, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW).

Indikator für die Intensität der Beratung ist dabei die nach Einschätzung der Vermittlungsfachkräfte angemessene Zeit, die zwischen Erst- und Folgegespräch vergeht. Lebt mindestens ein betreuungspflichtiges Kind im Haushalt, sehen die Befragten für Frauen eine weniger enge Taktung als angemessen an, während für Väter die gleiche Intensität als ratsam betrachtet wird wie für Männer ohne Kinder.

Die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern setze der Beratung und Vermittlung insofern einen Rahmen, als die Vermittlungsfachkräfte auf die Situation in einer Bedarfsgemeinschaft reagierten, betonen die Arbeitsmarktforscher. Seien die Jobcenter-Mitarbeiter mit dem Modell des männlichen Haupternährers konfrontiert, versuchten sie zum Teil, auf eine individuelle Erwerbstätigkeit der Frauen hinzuwirken. Sie stießen aber auch an Grenzen ihrer Zuständigkeit, wenn normative Wertvorstellungen ins Spiel kämen.

Die angemessene Intensität der Beratung wird bei Personen mit Berufserfahrung höher eingeschätzt als bei Personen ohne entsprechende Erfahrung. Zudem sollten aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte Personen mit wenig Berufserfahrung, deren Partner ebenfalls wenig Erfahrung vorweisen können, intensiver beraten werden, als Personen, die zwar selbst wenig Vorkenntnisse haben, aber mit einem Partner zusammenleben, der auf viel Berufserfahrung zurückgreifen kann. „Die Chance einer Bedarfsgemeinschaft als Ganzes, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden, steht im Vordergrund, wenn Vermittlungsfachkräfte für ihr Vorgehen die Berufserfahrung einer arbeitsuchenden Person in Relation zur Berufserfahrung ihres Partners berücksichtigen“, erklären die Forscher. Gleichzeitig gehe es für die Vermittlungsfachkräfte auch immer darum, die Fähigkeiten und Bedürfnisse der einzelnen Leistungsberechtigten im Blick zu haben. Die ganzheitliche Betrachtung beider Seiten sei somit zentral für den Vermittlungsprozess.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1419.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 08.08.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßt die heutigen Forderungen der rheinland-pfälzischen Jugend- und Familienministerin Anne Spiegel zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Das Aktionsbündnis (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) tritt wie Ministerin Spiegel dafür ein, dass die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz wird. Neben Schutz- und Förderrechten ist dabei zentral, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden. Aus Sicht des Aktionsbündnisses sollte die von Bund und Ländern eingesetzte Arbeitsgruppe zu Kinderrechten jetzt zügig ihren Abschlussbericht vorlegen, damit eine Grundlage für eine politische Entscheidung im Bundestag und Bundesrat vorliegt und das Gesetzgebungsverfahren bald beginnen kann.
Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist klar: Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz erfährt mittlerweile eine breite Unterstützung. Die heutigen Forderungen der rheinland-pfälzischen Jugend- und Familienministerin Anne Spiegel verleihen dem Thema zusätzlichen Rückenwind. Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist aber auch unabdingbar, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind e.V., Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland vom 16.08.2019

Heute wurde das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, verkündet. Es tritt morgen in Kraft. Mit ihm sind zahlreiche Verschärfungen für Schutzsuchende in Deutschland verbunden.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, kritisiert das Gesetz: „Erstmalig wird eine Personengruppe gänzlich von Sozialleistungen ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen oder andere Geld- oder Sachleistungen zur Sicherung ihrer Grundbedürfnisse. Ihnen wird das menschenwürdige Existenzminimum entzogen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum als Menschenrecht Ausländern und Deutschen gleichermaßen zusteht und migrationspolitisch nicht relativierbar ist. Das menschenwürdige Existenzminimum umfasst sowohl das physische als auch das soziokulturelle Existenzminimum. „Danach ist die neue Regelung unzulässig“, so Loheide weiter.

Sie weist darauf hin, dass bereits 2016 Sozialleistungen für EU-Bürger gestrichen wurden. Diese Gruppe stellt aktuell 50 Prozent der Obdachlosen in urbanen Regionen dar. Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ sieht vor, dass jetzt auch Asylbewerber, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, in dem sie bereits Schutz gefunden haben, nach Deutschland weiterwandern, ab sofort keine Leistungen mehr bekommen. Damit wird eine weitere Gruppe von Menschen ohne Hoffnung in die Wohnungslosigkeit und absolute Armut gedrängt. Die Regelungen gelten ohne Ausnahme auch für Frauen, Kinder oder andere schutzbedürftige Personen.

Diese schutzbedürftigen Flüchtlinge wieder in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu überstellen, dauert oft Monate, manchmal sogar Jahre. Für bestimmte Staaten werden Überstellungsverbote ausgesprochen, da die Bedingungen für anerkannte Schutzberechtigte menschenunwürdig sind; beispielsweise fehlt der Zugang zu Sozialhilfen oder medizinischer Versorgung. Andere Länder weigern sich, anerkannte Flüchtlinge zurückzunehmen. „Es ist unverantwortlich, Menschen auf unbestimmte Zeit auf die Straße zu drängen. Zudem verschärft es die Problemlagen vor Ort und belastet die Gesellschaft. Es muss gelten: Bis zur Ausreise hat jeder Mensch in Deutschland ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, auf Unterbringung oder Wohnraum, Geld oder Sachleistungen für den Lebensunterhalt“, sagt Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.08.2019

In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zur Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes sieht der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) seine langjährige Kritik am Gesetz bestätigt.

„Das Entgelttransparenzgesetz bewirkt keinen nennenswerten Beitrag zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Die Inanspruchnahme des Auskunftsanspruchs bleibt sogar noch hinter den bescheidenen Erwartungen des Gesetzentwurfs zurück.“, kritisiert die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Tatsächlich rechnete der Gesetzentwurf mit 70.275 Auskunftsverlangen im Jahr (dies wären ein Prozent aller auskunftsberechtigten Beschäftigten), die nach zwei Jahren erstmals vorgelegte Evaluation weist in ihrer Hochrechnung allerdings nur 10.400 Auskunftsanfragen aus (dies entspricht 0,15 Prozent aller auskunftsberechtigten Beschäftigten). Die geringe Inanspruchnahme verwundert nicht, da das Verfahren kompliziert und die erreichbaren Informationen wenig aussagekräftig sind.

Und auch strukturelle Verbesserungen hat das Gesetz in den meisten Unternehmen nicht vorangebracht: Obwohl knapp 45 Prozent der befragten Unternehmen angeben, ihre Entgeltstrukturen überprüft zu haben, ist nach den Ergebnissen der Evaluation unklar, nach welchen Prüfverfahren sie dabei vorgegangen sind. So wundert es nicht, dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmen angeben, Entgeltungleichheit existiere bei ihnen nicht.

Prof. Dr. Maria Wersig fordert: „Weitere gesetzgeberische Schritte zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit sind erforderlich. Dazu gehören die Einführung eines Verbandsklagerechts und einer Verpflichtung der Unternehmen, betriebliche Entgeltsysteme zu überprüfen. Diese Schritte müssen nun zügig vorangetrieben werden.“

djb-Stellungnahme: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st19-19/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.08.2019

Seit 2015 gibt es das Familienpflegezeitgesetz. Es ermöglicht Berufstätigen, ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre zu reduzieren, um Angehörige zu pflegen.

Die durch die Stundenreduzierung entstehenden Lohneinbußen können sie mit Hilfe eines zinslosen Kredits auf vier Jahre „strecken“ und damit die Wirkung etwas abfedern. Nichtsdestotrotz finanzieren sie ihre befristete Teilzeit aber letztlich selbst.

Wie jetzt bekannt wurde, haben in den vier Jahren seit Einführung des Gesetzes nicht einmal 1.000 Menschen insgesamt von dieser Regelung Gebrauch gemacht.

Das ist offensichtlich keine erfolgreiche Unterstützung. Berufstätige, die Angehörige pflegen, müssen wirksamer unterstützt werden. „Es ist zu viel verlangt, dass die Menschen neben ihrem Beruf noch die Pflege leisten und dies dann auch noch selbst finanzieren – nicht zuletzt auch unter Inkaufnahme von Nachteilen bei der eigenen Rente“, konstatiert Dr. Insa Schöningh, die Bundesgeschäftsführerin der eaf. „Wir müssen stärker in Richtung eines finanziellen Ausgleichs denken“, fordert Schöningh.

Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_263/190808_familienpflegezeit_reformieren.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 08.08.2019

Als kurzsichtig und in der Sache völlig unverständlich kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur fast kompletten Abschaffung des Solidaritätszuschlags ohne Kompensation. Der Verband fordert eine solidarische steuerliche Gegenfinanzierung.

Ohne Gegenfinanzierung gingen dem Haushalt durch diese Maßnahme rund zehn Milliarden Euro verloren, die dringend für die Infrastruktur in Deutschland gebraucht werden, warnt der Paritätische. „Schon jetzt gibt es einen milliardenschweren Investitionsstau, sei es im Kita-Bereich, der Pflege oder der Mobilität. Auch die großen gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit wie die steigende Altersarmut oder die wachsende Wohnungsnot lösen sich nicht zum Nulltarif“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Vor diesem Hintergrund sei es überhaupt nicht nachvollziehbar, wie die Koalition auf zehn bis zwölf Milliarden Euro pro Jahr verzichten könne.

Der Paritätische bewertet die Pläne darüber hinaus auch als sozialpolitisch kontraproduktiv. Geringverdiener*innen und Hartz-IV-Beziehende gingen bei diesem Steuergeschenk völlig leer aus; im Ergebnis würden die Armen noch weiter abgehängt. „Es ist eine Steuerpolitik, die den ohnehin erodierenden Zusammenhalt dieser Gesellschaft weiter gefährdet. Nicht nur sozial, sondern auch regional ist Deutschland ein tief gespaltenes Land. In diesen Zeiten braucht es mehr statt weniger Solidarität“, so Schneider.

Der Verband fordert nicht nur eine volle Kompensation der Einnahmeausfälle durch Abschaffung des Solis, sondern einen grundsätzlichen Kurswechsel hin zu einer solidarischen Steuer- und Finanzpolitik. Notwendig sei eine stärkere Heranziehung hoher Einkommen sowie großer Vermögen und Erbschaften, um den Sozialstaat nachhaltig zu finanzieren.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.08.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. September 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Antifeminismus will die Errungenschaften der (queer-)feministischen Bewegungen zurückdrehen: durch Begriffsumdeutungen, durch Angriffe auf reproduktive Rechte, auf Ressourcen und Gleichstellungsmaßnahmen. Geschickt greifen Rechtspopulist*innen, rechtsextreme Akteur*innen und vermeintlich Neue Rechte für ihre Propaganda Vorurteile und Unbehagen auf, wie sie auch in konservativen Kreisen der gesellschaftlichen Mitte zu finden sind und verschieben den gesellschaftlichen Diskurs nach rechts. Frauen*hass, Homo-, Inter*- und Trans*feindlichkeit oder der Wunsch nach einer binären Geschlechterordnung und nach einer traditionellen Männlichkeit, die in der wissenschaftlichen und medialen Debatte als „toxisch“ bezeichnet wird, sind Kennzeichen dieser Entwicklung.

Die antifeministische Rechte hat inzwischen „Frauenrechte“ dort für sich entdeckt, wo die „weiße Frau als Opfer“ eine neue und zugleich altbekannte Mobilisierungskraft entfalten kann: in Kandel, Chemnitz, Wien oder Berlin. Das Engagement rechter Frauen* für „Frauenrechte“ erscheint hier zunächst als ein Akt der Selbstermächtigung. Beim näheren Hinsehen wird aber klar: es ist rassistisch und bleibt antifeministisch. Es nur als reine Instrumentalisierung abzutun, droht eine selbstkritische feministische Beschäftigung mit Rassismus, Sexismus und dem wachsenden Antifeminismus zu verstellen. Das Autor*innenkollektiv „Feministische Intervention“ beschreibt und analysiert diese Entwicklungen in seinem Buch „Frauen*rechte und Frauen*hass“ und stellt dagegen einen Feminismus, der die Fundamente der patriarchalen Ordnung hinterfragt, der Männlichkeiten nicht heilen will (wie von Strömungen in der Männerszene gefordert, die strukturelle Fragen ausblenden) und der grundlegend antifaschistisch ist.

Die Autorinnen Eike Sanders und Judith Goetz stellen das gerade erschienene Buch vor, die Politikwissenschaftlerin Sabine Mohamed kommentiert aus rassismuskritischer Perspektive. Im Gespräch miteinander und dem Publikum diskutieren wir offene Fragen und was die Ergebnisse für feministische Debatten bedeuten könnten.

Moderation: Henning von Bargen, Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie in der Heinrich-Böll-Stiftung

Eintritt frei, keine Anmeldung nötig.

Der Zugang zu unseren Räumen ist barrierefrei. Die Veranstaltung wird in Deutsche Gebärdensprache simultan übersetzt. Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an Hannah Lichtenthäler unter gwi@boell.de.

Weitere Informationen im Web und auf Facebook.

Termin: 12. bis 15. September 2019

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Ort: Halle/ Saale

Genderaspekte wurden lange in den Debatten um Digitalisierung vernachlässigt, so dass gerade aus gleichstellungs- bzw. diskriminierungsrechtlicher Perspektive zahlreiche Fragen offen bleiben: Datenethik, Algorithmen, künstliche Intelligenz – was hat das alles mit Frauenrechten zu tun? Wie verändert sich der Arbeitsplatz in der Zukunft? Was können Big Data für Einflüsse auf die Persönlichkeitsrechte haben? Wie kann sich gegen Cyber Harassment gewehrt werden? Wo wird Art. 3 Abs. 2 GG durch den digitalen Wandel berührt und welche rechtlichen Antworten darauf sind sinnvoll und notwendig? Diese und weitere Fragen gilt es gemeinsam zu beantworten und so einen Beitrag für Geschlechtergerechtigkeit in einer digitalisierten Gesellschaft zu leisten.

Programm, weitere Informationen und Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2019/2019Kongress/

Termin: 25. September 2019

Veranstalter: Landesjugendring Berlin e.V.

Ort: Berlin

Um jungen Geflüchteten langfristig Zugänge in die Angebote und Mitwirkungsstrukturen der Jugendverbandsarbeit zu schaffen, hat der Landesjugendring Berlin 2017 das Projekt „Vom FÜR zum MIT“ ins Leben gerufen. Vier Jugendverbände erarbeiteten und erprobten darin neue Konzepte und Formate, die junge Engagierte mit und ohne Fluchterfahrung zusammenbringen und die auf andere Jugendverbände übertragbar sind.

Mit der Fachveranstaltung sollen die Projektergebnisse präsentiert werden. Im Fokus der Veranstaltung stehen die Perspektiven von und der Austausch mit jungen Engagierten mit und ohne Fluchterfahrung.
Gemeinsam soll vor allem über die Erfahrungen und Erkenntnisse gesprochen werden, die auch von anderen Akteur_innen der Jugend- und Jugendverbandsarbeit genutzt werden können.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 27. bis 28. September 2019

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Dresden

Die Stärken der Praxis in der Weiterentwicklung der Früh- bzw. Kindheitspädagogik stehen bei dieser Tagung diesmal im Vordergrund.
Dabei nehmen wir am ersten Tag Kinder und die pädagogische Interaktion mit Kindern in den Blick.

Am zweiten Tag steht das System im Mittelpunkt, sei es die Ausbildung, die Vernetzung der Einrichtung im Sozialraum oder die Kita als Organisation.

Sie können sich über unsere Website www.pfv.info per Anmeldebutton anmelden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer sowie dem Programm und die Beschreibungen der einzelnen Foren.

Termin: 16. Oktober 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Das System monetärer Leistungen für Familien und Kinder in Deutschland wird als kompliziert, organisatorisch zersplittert, intransparent und nicht kohärent aufeinander bezogen kritisiert. Für eine umfassende Reform zur Überwindung derzeitiger Inkonsistenzen und im Sinne einer wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut ist das Konzept einer Kindergrundsicherung derzeit „in aller Munde“. Auch der Deutsche Verein hat sich zuletzt intensiv einerseits mit Lösungen zur besseren Gestaltung von Schnittstellen im bestehenden System sowie andererseits mit Eckpunkten, die bei der Diskussion von Kindergrundsicherungskonzepten berücksichtigt werden müssen, beschäftigt. Im Rahmen der Veranstaltung sollen diese Empfehlungen vorgestellt werden. Inwieweit die EVS Grundlage einer Bedarfsbemessung für Kinder sein kann, werden wir mit Frau Dr. Becker intensiv diskutieren. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt dieses Fachtags werden Möglichkeiten und Grenzen der digitalen und möglichst einmaligen Beantragung sowie automatischen Auszahlung kind- bzw. familienbezogener Leistungen sein. Schließlich wollen wir mit den familienpolitischen Sprecher/innen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. zu eigenen Konzepten und politischen Vorhaben ins Gespräch kommen. Im Hinblick auf die Diskussionen um die Einführung einer Kindergrundsicherung sollen insbesondere gemeinsame Zielrichtungen und Aspekte herausgestellt sowie noch offene Fragen diskutiert werden.

Den Link zur Onlineanmeldung und das Veranstaltungsprogramm finden Sie unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-leistungen-familien-kinder

Termin: 24. bis 25. Oktober 2019

Veranstalter: Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Teilnahmebeitrag: EUR 85,- inkl. Pausengetränke, Mittagsimbiss und Abendbuffet

Familienbildung, die jede Familie möglichst individuell und in ihren Besonderheiten stärken will, kann die Ergebnisse des PISA-Studie (und anderer Studien) nicht ignorieren. Diese besagen, dass der Bildungserfolg von Kindern nach wie vor abhängig ist vom sozialen Status ihrer Eltern. Das gilt für alle Kinder, auch jene, die ausschließlich mit der deutschen Sprache aufwachsen.
Es ist Aufgabe einer partizipativen Familienbildung, Kinder möglichst früh auf dem Weg zur Bildungssprache Deutsch zu begleiten und dazu alle Medien zu nutzen, die zur Verfügung stehen. Gleichzeitig gilt es, sensibel und selbstreflexiv auf das eigene Sprechverhalten zu schauen, denn Sprache ist Ausdruck von Haltung und prägt das Bewusstsein.
Wie lässt sich Alltagssprache von Bildungssprache abgrenzen? Wie können wir die Bildungssprache Deutsch fördern? Welche Rahmenbedingungen braucht es dazu? Wie können wir sensibel und selbstreflexiv auf unser eigenes Sprechverhalten und dem unserer Kolleg_innen achten?

Es wird über aktuelle Diskussionen und Ansätze informiert, zur (Selbst)Reflexion eingeladen, Beispiele guter Praxis werden vorgestellt und es wird sich auf den regen fachlichen Austausch gefreut.

Anmeldung und weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

AKTUELLES

Wirksame Armutsprävention – insbesondere mit Blick auf Kinder und Jugendliche – bedarf einer finanziellen Absicherung und einer Infrastruktur, die gesellschaftliche Teilhabe und Bildung für alle gewährleistet. Unser neues Themenheft diskutiert aktuelle Reformvorschläge wie die Kindergrundsicherung und stellt kommunale Präventionskonzepte vor.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über ein Thema, das alle politischen Ebenen betrifft!

Zum Inhaltsverzeichnis

Kinderarmut bekämpfen – Armutskarrieren verhindern.

ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Heft 3/2019 96 Seiten, kart., 14,50 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 10,70 €.
ISBN: 978-3-7841-3133-7

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 12/2019

SCHWERPUNKT: Bildung und Teilhabe für alle Kinder

Anlässlich der heute in Kraft tretenden Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket und der Veröffentlichung einer Studie des Paritätischen Gesamtverbandes zu Kinderarmut und wachsender sozialer Ungleichheit sieht das ZFF dringenden Handlungsbedarf, um echte Teilhabe für alle Kinder sicherzustellen.

Im Rahmen des „Starke-Familien-Gesetz“ gibt es zum 1. August Verbesserungen und Vereinfachungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Hierzu zählen u. a. die Erhöhung des Schulbedarfspakets auf 150 Euro, die Erhöhung der Pauschale für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, der Wegfall des Eigenanteils beim Mittagessen, die Schülerbeförderung und weitere Verwaltungsvereinfachungen mit dem Ziel einer höheren Inanspruchnahme der Leistungen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Mitmachen im Sportverein oder der Musikschule, Besuche im städtischen Museum, die Teilnahme an der nächsten Klassenfahrt oder das gemeinsame Mittagessen in der Schule sollten für alle Kinder möglich sein, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die heute vorgelegte Studie des Paritätischen zeigt aber, wie sehr die Teilhabechancen von Kindern vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Gerade die Familien mit wenig Einkommen, können nur geringe Ausgaben für Bildung und Teilhabe ihrer Kinder stemmen, obwohl der Bedarf um ein vielfaches höher ist.

Zwar soll das Bildungs- und Teilhabepaket für arme oder einkommensschwache Familien diese Leistungen zur Verfügung stellen, jedoch nehmen viele Kinder und Jugendliche dies nicht in Anspruch. Gründe hierfür sind die viel zu komplizierten Antragsstellungen und die nicht ausreichende Höhe einzelner Positionen. So kann mit zehn Euro im Monat kaum ein Sportverein besucht oder ein Musikinstrument erlernt werden.

Die heute in Kraft tretenden Verbesserungen sollen der niedrigen Inanspruchnahmequote entgegenwirken. Das ZFF begrüßt die Reformen des Gesetzgebers. Doch die Neuerungen können nur dann Wirkung zeigen, wenn vor Ort genügend Beratungs- und infrastrukturelle Angebote vorhanden sind. Fehlen diese Gegebenheiten, gehen Teilhabechancen an den Kindern und Jugendlichen weiterhin vorbei.

Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum mit ausreichend Geld für Bildungs- und Teilhabeleistungen für alle Kinder zu sichern, braucht es mehr Mut für nachhaltigere Reformen. Hierzu gehört für das ZFF in einem ersten Schritt eine konsistente Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums. Langfristig fordern wir mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.08.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die morgen in Kraft tretenden Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation können die Verwaltungsvereinfachungen, insbesondere die integrierte Antragstellung, dazu beitragen, dass Leistungen stärker von den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Der Zugang zu Leistungen und die Inanspruchnahme bleiben jedoch weiterhin stark von den Beratungs- und tatsächlichen infrastrukturellen Angebotsstrukturen am Wohnort von Kindern abhängig. Wünschenswert wäre es deshalb aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, die verstärkte gesellschaftliche Teilhabe von Kindern einerseits über bedarfsgerechte Kinderregelsätze und andererseits durch ein gut erreichbares, niedrigschwelliges und kostenloses Netz an kommunalen Bildungs- und Teilhabeangeboten zu sichern.

„Es freut uns sehr, dass die Fahrten zur Schule und das Mittagessen in Schulen und Kitas zukünftig für arme Kinder kostenlos werden. Das gilt auch für die Erhöhung des Schulbedarfspakets und der Pauschale für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Hier zahlt es sich aus, dass im parlamentarischen Verfahren eine Reihe von Vorschlägen der Kinder- und Familienverbände aufgegriffen wurden. Jetzt hoffen wir, dass sich die Änderungen in der Praxis bewähren und dazu führen, dass alle Kinder die ihnen zustehenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets diskriminierungsfrei erhalten, und gleichzeitig die bisher ausufernden Bürokratiekosten eingedämmt werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die vor zwei Jahren veröffentlichte „Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“ hatte festgestellt, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Wesentlichen gescheitert ist. Die geringe Inanspruchnahme zeige deutlich, dass die Leistungen viel zu wenige Kinder erreichen. Die Gründe dafür seien vor allem falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten.

„Wichtig ist jetzt die umfassende Information der Anspruchsberechtigten. Um Familien mit den vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsleistungen besser zu erreichen, sollte die Bundesregierung den Vorschlag der Familienministerkonferenz zur Einrichtung von Familienservicezentren aufgreifen, in denen Familien qualifiziert beraten werden und möglichst auch Leistungen beantragen können“, so Krüger weiter.

Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes hat die Armut in Deutschland zunehmend ein Kindergesicht. So ist der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten in den letzten Jahren stetig angestiegen. Der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften hat sich auf jetzt 33,4 Prozent erhöht. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,3 Prozent gelegen. Mittlerweile ist jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 31.07.2019

Der Familienbund der Katholiken fordert deutlich höhere finanzielle Leistungen für einkommensschwache Familien mit Kindern und Jugendlichen. Dadurch könnte das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) weitgehend ersetzt werden. Jüngst veröffentliche Zahlen der Bundesregierung belegen, dass nur etwa die Hälfte aller Leistungsbe-rechtigten das BuT in Anspruch nehmen. Ohne das überdurchschnittlich in An-spruch genommene Schulbedarfspaket sind es sogar weniger als ein Drittel. „Die niedrigen Quoten der Inanspruchnahme sind alarmierend“, sagte Familienbund-Prä-sident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Die Zahlen machen deutlich, dass die staatli-che Förderung von Sachleistungen für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Fa-milien vielfach nicht ankommen. Daran wird sich auch nach den anstehenden Erhö-hungen nicht viel ändern. Auch dann bleibt das BuT finanziell nur unzureichend aus-gestattet und mit hohem bürokratischen Aufwand für den Abruf jeder Einzelleistung verbunden. Das Gesetz erweist sich so kaum noch als geeignetes Instrument einer zeitgemäßen Sozial- und Familienpolitik.“

„Der Gesetzgeber muss dringend neue Wege finden, um Kin-dern und Jugendlichen aus armen Familien die soziale Teilhabe zu ermöglichen“, sagte Hoffmann. „Die wichtigste Voraussetzung dafür: Das Geld für die Förderung von Kindern muss ankommen. Außerdem muss eine künftige Pauschale deutlich höher bemessen sein, als das heutige Klein-Klein einzelner Förderleistungen. Sinnvoll sind auch mehr kostenlose Angeboten für alle Kinder. Das wäre ein Fortschritt!“

„Für eine individuelle Förderung von Kindern aus armen Familien müssten überdies die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unbürokratisch ausgebaut werden.“

Hoffmann sagte weiter, dass der Familienbund der Katholiken ein reformiertes Kindergeld entwickelt habe, das Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenführt und die Steuerfreibe-träge unabhängig davon gewährt. „Dadurch werden einkommensschwächere Familien be-sonders gefördert, besserverdienende Familien erhalten zumindest den Kinderfreibetrag. Danach würde das Kindergeld in diesem Jahr auf 389 Euro steigen als Summe von Kinder-geld und Kinderzuschlag. Für eine individuelle Förderung von Kindern aus armen Familien müssten überdies die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unbürokratisch ausgebaut werden.“

Nach den Zahlen der Bundesregierung gab es im vergangenen Jahr gut zwei Millionen Kin-der und Jugendliche, die von den staatlichen Zuschüssen für Nachhilfeunterricht, Fahrtkos-ten zur Schule oder ein warmes Mittagessen hätten profitieren können. Im Mai, einem für die Inanspruchnahme der Leistungen typischen Monat, nutzten aber nur rund 600.000 von ihnen solche Angebote. Bei der Lernförderung waren es nur knapp 106.000 und bei den Fahrtkosten lediglich 57.000. Deutlich erhöht hat sich die Gesamtzahl nur im August, in dem in der Regel das Schulbedarfspaket für Schreibmaterial, Schultasche und Sportzeug in Anspruch genommen wird. Hier stieg die Gesamtzahl der Nutzer in den Jah-ren 2015 bis 2018 regelmäßig auf jeweils mehr als 1,1 Millionen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 18.07.2019

In seiner aktuellen Studie verweist der Paritätische Wohlfahrtsverband auf die unterschiedlichen Geldbeträge, die Eltern aus verschiedenen Einkommensschichten monatlich für ihre Kinder ausgeben.

Die Studie fokussiert sich auf Alleinerziehende und Familien mit zwei Kindern. Die Situation der Familien mit drei und mehr Kindern wird nicht erfasst. Das ist bedauerlich, zumal es in Deutschland 1,4 Millionen Mehrkindfamilien gibt und jedes dritte Kind mit zwei und mehr Geschwistern aufwächst. „Eine so groß angelegte Studie von einem so wirkmächtigen Verband sollte die Mehrkindfamilien als wesentlichen Bevölkerungsanteil in der Betrachtung nicht außen vor lassen“, bedauert Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. In Mehrkindfamilien bilden sich gesellschaftliche Trends besonders deutlich ab.

„Politik und Gesellschaft müssen in ihrer Familienpolitik Prioritäten setzen und könnten die Geldbeutel sowohl der Mittelschicht als auch der ärmeren Familien spürbar entlasten“, so Müller. Gerade am Schuljahresanfang kommen auf viele Eltern massierte Kosten zu: Ausstattung für die Schule oder Tickets für den ÖPNV und das gerade nach den Ferien, in denen Ferienbetreuung, Sommerlager und im besten Fall der Familienurlaub zu stemmen waren. Besonders bei der Mobilität können Eltern entlastet werden, denn die Kosten steigern sich, je älter Kinder werden und umso mobiler sie werden. „Intelligente Verkehrskonzepte und familienfreundliche Tarife würden den familiären Geldbeutel schonen, das Zeitkonto der Familien füllen und wären auch noch ein Beitrag zu Umweltschutz und innerstädtischer Verkehrsentlastung“, so Müller. „Wir haben über unsere Social Media-Kanäle unsere Mitglieder nach ihren Kosten für Schülertickets gefragt“, erläutert Vorstandsmitglied Annika Kröller-Deutsch. „Die Ergebnisse lagen weit auseinander und bildeten ab, wie verschieden die Bedingungen innerhalb Deutschlands für Familien sind.“

„Deutschland ist ein im internationalen Vergleich betrachtet wohlhabendes Land. Allerdings haben sich in Deutschland auch Standards etabliert, die es geringverdienenden Familien schwer machen, mitzuhalten“, erläutert Müller und zeigte sich enttäuscht von der geringen Anschaulichkeit, den plakativen Beispielen und der analytischen Unschärfe der Studie.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 05.08.2019

Eine wachsende soziale Kluft zwischen armen und reichen Familien belegt eine neue Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands, für die aktuelle amtliche Daten ausgewertet wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht darin der Frage nach, wie viel Geld Familien mit Kindern zur Verfügung haben und was sie für die physischen und für soziale Grundbedarfe der Teilhabe der Kinder ausgeben.

Im Zehn-Jahres-Vergleich ging die ohnehin breite Schere zwischen den Haushaltseinkommen der ärmsten und der reichsten Familien weiter auseinander, so der Befund. Während der Konsum im Durchschnitt moderat und beim obersten Zehntel spürbar zugenommen hat, mussten sich die ärmeren Kinder über die Jahre weiter einschränken: Arme Familien hatten real weniger Geld als noch zehn Jahre zuvor zur Verfügung, um ihren Kindern mehr als das physisch Notwendige zu finanzieren. „Arme Kinder werden ärmer und immer weiter abgehängt. Das, was für die Mehrheit Gleichaltriger selbstverständlich ist, bleibt ihnen auf Grund der Einkommenssituation ihrer Eltern versagt. Arme Familien haben faktisch immer weniger im Portemonnaie und gespart wird notgedrungen an allem, was über das physisch Überlebensnotwendige hinausgeht“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Während die breite Mehrheit sich immer mehr leisten kann, sind arme Kinder zunehmend außen vor. Das Gefühl nicht dazu zu gehören, ausgegrenzt zu sein und abseits stehen zu müssen, ist das Lebensgefühl armer Kinder in Deutschland. Frust, Resignation, weniger Bildungserfolg und höhere Krankheitsanfälligkeit sind schließlich sehr häufig die Folgen der Einkommensarmut der Familien“, so Schneider.

Während die durchschnittlichen Ausgaben für ein Kind bei rund 600 Euro liegen, konnten sich die ärmsten zehn Prozent der Paarhaushalte mit einem Kind nur 364 Euro für ihr Kind leisten. Die reichsten zehn Prozent der Familien gaben im Schnitt 1.200 Euro im Monat für ihr Kind aus. Besonders eklatant sind die Differenzen bei den Ausgaben für die sozialen Grundbedarfe der Teilhabe. Ob Spielzeug, Zoo-Besuch, das gelegentliche Eis bei einem Ausflug oder auch eine Kindertheatervorstellung: Insgesamt konnten die ärmsten Paarhaushalte mit einem Kind gerade einmal 44 Euro pro Monat für Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie außerhäusliche Verpflegung ihres Kindes ausgeben und damit – preisbereinigt – fast 30 Prozent weniger als zehn Jahre zuvor. Der Durchschnitt gab für ein Kind fast drei Mal so viel (123 Euro) aus, die reichsten zehn Prozent dagegen sogar 257 Euro und damit fast sechs Mal so viel wie die ärmsten Familien und preisbereinigt sogar 14,7 Prozent mehr als zehn Jahre vorher. „Ein gleichberechtigtes Aufwachsen ist für die Kinder in den einkommensarmen Haushalten nicht möglich. Die wachsende Schere zwischen Arm und Reich manifestiert sich am Ende im sozialen Ausschluss der Kinder“, so Mit-Autor der Studie Andreas Aust von der Paritätischen Forschungsstelle.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert, das Bildungs- und Teilhabepaket zu ersetzen durch einen Rechtsanspruch auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Darüber hinaus müsse der Familienlastenausgleich „vom Kopf auf die Füße gestellt“ werden: Der Verband plädiert für die Einführung einer einkommens- und bedarfsorientierten Kindergrundsicherung.

expertise-konsumausgaben-2019.pdf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 01.08.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ein wichtiger nächster Schritt zur neuen Ausbildung: Für die Anfang 2020 beginnenden neuen Pflegeausbildungen stehen die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne ab sofort zur Verfügung. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Rahmenpläne heute veröffentlicht (www.bibb.de/pflegeberufe). Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung der neuen Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz.

Die Rahmenpläne wurden am 26. Juni 2019 von der Fachkommission an Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn übergeben. Im Anschluss haben beide Ministerien sie auf die Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz geprüft. Diese Prüfung konnte innerhalb von vier Wochen mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Die Mindestanforderungen des Pflegeberufegesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind in vollem Umfang erfüllt worden.

Zum Hintergrund:

Zur Erarbeitung eines Rahmenlehrplans und eines Rahmenausbildungsplans für die berufliche Ausbildung in der Pflege wurde im November 2018 eine Fachkommission für die Amtsdauer von fünf Jahren eingesetzt. Das Gremium besteht aus 11 ehrenamtlichen pflegefachlichen, pflegepädagogischen und pflegewissenschaftlichen Expertinnen und Experten. Die Besetzung spiegelt die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider.

Die von der Kommission erarbeiteten Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen beruflichen Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung haben sie empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen. Die Länder können unter Beachtung der Vorgaben der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen verbindlichen Lehrplan als Grundlage für die Erstellung der schulinternen Curricula der Pflegeschulen erlassen. Die Rahmenpläne enthalten zudem umfassend Hilfestellungen für die Umsetzung durch die Pflegeschulen und die Ausbildungseinrichtungen.

Die Rahmenpläne werden mindestens alle fünf Jahre auf ihre Aktualität geprüft und gegebenenfalls anpasst.

Weitere Informationen unter:

www.bmfsfj.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.pflegeausbildung.net

www.bibb.de/pflegeberufe

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.08.2019

Ministerin Carola Reimann: „Kinder dürfen kein Armutsrisiko darstellen“

Professorin Anne Lenze: „Kinder aus armen Familien müssen auf vieles verzichten“

Niedersachsen hat heute seine Aktivitäten zur Einführung einer Kindergrundsicherung in Deutschland mit der Vorstellung eines Expertengutachtens untermauert. Gemeinsam mit Professorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt zeigte Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann bei einer Pressekonferenz in Hannover auf, dass eine Kindergrundsicherung eingeführt und Kinderarmut nachhaltig bekämpft werden kann. Niedersachsen ist federführend in einer Länderinitiative, die die möglichen Wege zur Einführung einer Kindergrundsicherung prüft.

„Aktuell gilt in Niedersachsen fast jedes fünfte Kind als armutsbedroht. Es kann nicht sein, dass Kinder und Familie in unserem reichen Land ein Armutsrisiko darstellen“, sagte Dr. Carola Reimann bei der Vorstellung des Gutachtens: „Jedes Kind muss faire Startchancen bekommen. Das derzeit existierende Dickicht an familienbezogenen Leistungen ist für die Betroffenen schwer durchschaubar, die Unterstützung erreicht deshalb die Kinder zum Teil gar nicht. Mit der Kindergrundsicherung wollen wir eine möglichst einheitliche Förderung einführen, die allen Kindern gleiche oder vergleichbare Chancen ermöglicht. Das ist die Idee der Kindergrundsicherung. Ich will, dass alle Kinder faire Startchancen haben, auch die aus einkommensschwachen Familien.“

Das von Professorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt erstellte Gutachten beleuchtet das bisherige System des Familienlastenausgleichs kritisch und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf. Im Kern beschäftigt sich ihr Gutachten mit der Methodik, wie das Existenzminimum für Familien berechnet werden kann. Professorin Lenze erklärt: „Insbesondere im Bereich der sozialen Teilhabe müssen Kinder aus armen Familien auf vieles verzichten. Das Bildungs- und Teilhabepaket kommt bei den Kindern und Jugendlichen häufig nicht an. Die Ergebnisse der Kindheitsforschung legen nahe, dass damit die Ursache für neue Ungleichheiten gelegt wird.“

Anlass für die Erstellung des Gutachtens ist das Engagement des Landes Niedersachsen für die Einführung einer Kindergrundsicherung. Auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister im Dezember hatte Niedersachsen ein erstes Grobkonzept eingebracht und konnte die Mehrheit der Länder davon überzeugen, dass dieses gemeinsam detaillierter ausgearbeitet wird.

Stichwort Kindergrundsicherung

Eine Kindergrundsicherung soll das bisherige System des Familienlastenausgleichs ersetzen. Bisher gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher kindbezogener Leistungen, die nebeneinander existieren, zum Teil sogar widersprüchlich sind. Im Ergebnis führt dies dazu, dass nicht alle Kinder die gleichen Startchancen erhalten. Mit der Kindergrundsicherung soll eine möglichst einheitliche Förderung erreicht werden, die allen Kindern gleiche oder zumindest vergleichbare Teilhabemöglichkeiten bietet. Hierbei sollen die folgenden Leistungen zusammengeführt werden:

  • § SGB II Regelleistungen für Kinder
  • § Kindergeld
  • § Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
  • § Kinderzuschlag.

Prof. Anne Lenze überprüft in ihrem Gutachten die bestehende Methodik zur Ermittlung des Existenzminimums im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) kritisch und entwickelt Verbesserungsvorschläge. Im Zentrum steht dabei die angemessenere, d.h. bessere Berücksichtigung von Bildung und Teilhabe von Kindern.

Niedersachsen wird die Ausarbeitung des Konzepts der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister vorlegen. Sozialministerin Reimann: „Wir wollen einen starken Impuls geben, damit die Einführung einer Kindergrundsicherung gelingen kann. Immer mehr Initiativen, von Nichtregierungsorganisationen bis hin zu politischen Parteien, engagieren sich in der Diskussion um die Einführung einer Kindergrundsicherung. Dies zeigt, dass die Zeit reif wird, hier einen großen Schritt voran zu kommen – im Interesse unserer Kinder!“

Quelle: Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 05.08.2019

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Juli erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Noch immer ist das Ausmaß an prekärer Beschäftigung und Armut trotz Erwerbstätigkeit viel zu hoch und sind zu viele Menschen dauerhaft arbeitslos. Daher muss die Bundesregierung die Strukturschwächen des deutschen Arbeitsmarkts entschiedener angehen und vor allem den Arbeitsmarkt endlich auf die grundlegenden Veränderungen vorbereiten, die vor uns liegen. Die Arbeitslosenversicherung muss gestärkt und mehr als heute auch auf die Unterstützung von Erwerbstätigen ausgerichtet werden. Dazu gehört ein Recht auf Weiterbildung, das mit einer besseren sozialen Absicherung verbunden ist. Zudem brauchen wir eine Garantiesicherung, um Existenzängste zu verringern und Erwerbstätigkeit muss besser finanziell anerkannt werden.

Inzwischen zeigen sich erste Anzeichen eines drohenden Konjunkturabschwungs. Es gibt ein wachsendes Unsicherheitsgefühl von Menschen, die die Sorge haben, morgen ohne Job da zu stehen. Die Bundesregierung macht dafür viel zu wenig, dabei müssten heute die Weichen für morgen gestellt werden, um für die Zukunft vorzusorgen. Schon heute brauchen wir eine präventive Arbeitsmarktpolitik und mehr soziale Sicherheit für den Wandel von morgen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.07.2019

Anlässlich der heute von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) veröffentlichten Schätzungen zu Wohnungslosigkeit in Deutschland erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik:

Die Wohnungslosenzahlen steigen weiter besorgniserregend an. Obwohl die BAG-W mit einem umgestellten Schätzmodell absolut auf weniger Wohnungslose Personen kommt, lässt sich der Anstieg nicht kleinrechnen. Für den Zeitraum 2016 auf 2017 wird ein Anstieg von 15 bis 20 Prozent prognostiziert. Das ist mehr als ein Indikator für das armutspolitische Versagen der Großen Koalition.

Damit sich die Armut nicht weiter verfestigt und alle Menschen das Menschenrecht auf Wohnen wahrnehmen können, muss die Bundesregierung jetzt unverzüglich und konsequent handeln. Wir brauchen ein nationales Aktionsprogramm an dem alle Akteure beteiligt werden müssen: Der Bund, die Länder und Kommunen, (ehemals) Betroffene und Sozialverbände. Nur im Dialog, unter der Federführung des Bundes, können wirksame Strategien zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erarbeitet und umgesetzt werden. Die Versorgung mit bezahlbaren Wohnraum für alle ist hier oberste Prämisse, die Implementierung einer amtlichen bundesweiten Statistik zur Erfassung des Ausmaßes von Wohnungs- und Obdachlosigkeit eine wichtige Basis und ein erster notwendiger Schritt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.07.2019

Anlässlich der heute veröffentlichten regionalen Armutszahlen durch das statistische Bundesamt erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik:

Seit Jahren ist die Armut in Deutschland auf einem zu hohen Niveau, steigt über den Zeitverlauf in mehreren Bundesländern sogar immer noch weiter an. Auch wenn sich die neuen und die alten Bundesländer langsam annähern, ist das Niveau insgesamt immer noch viel zu hoch. Wenn beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern 56,9 Prozent aller Alleinerziehenden-Haushalte von Armut bedroht waren, ist das ein Alarmsignal sondergleichen. Ziel muss sein, Armut in einem reichen Land wie Deutschland nach und nach ganz zu beseitigen. Die Bundesregierung lehnt sich aber weiter entspannt zurück und beruft sich immer wieder auf die guten ökonomischen Rahmendaten. Dass dieses Gebaren ungenügend ist, verdeutlicht die heute veröffentlichte Statistik nachdrücklich.

Armut in diesem Ausmaß schadet der gesamten Gesellschaft, denn sie zementiert die Ungleichheit und schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Damit muss Schluss sein. Die Unzulänglichkeiten des bestehenden Sozialleistungssystems sind längst bekannt. Der Kinderarmut muss mit einer Kindergrundsicherung Einhalt geboten werden, Menschen im Alter bedürfen einer Garantierente. Wir müssen das Hartz-IV-System überwinden und durch eine sanktionsfreie Garantiesicherung ersetzen, die das Recht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung für alle realisiert und zusätzliche Erwerbsarbeit stärker finanziell anerkennt. So vermeiden wir Armut, sorgen für mehr soziale Sicherheit und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.07.2019

„Die hohe Zahl der Wohnungs- und Obdachlosen in der Bundesrepublik ist eine Schande. Die Bundesregierung muss endlich handeln, doch der soziale Wohnungsbau bleibt das Stiefkind ihrer Wohnungspolitik. Um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen, bedarf es eines öffentlichen Wohnungsbauprogramms für mehr Sozialwohnungen“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Lay weiter:

„Eine offizielle bundesweite Statistik zur Wohnungslosigkeit fehlt bisher. Deshalb sind auch die aktuellen Zahlen wieder Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosigkeit. Die Dimension der Wohnungslosigkeit zu kennen, ist ein wichtiger Schritt. Wichtiger ist jedoch, diese beschämende und unsoziale Realität zu überwinden. Mietenexplosion und Zwangsräumungen sind die Hauptursachen für die hohe Zahl der Wohnungslosen.

Die Bundesregierung muss jetzt Taten sprechen lassen, statt die Verantwortung auf Länder und Kommunen abzuschieben. Jahr für Jahr sinkt die Zahl der Sozialwohnungen – und das ist nicht nur die Schuld der Länder, wie Horst Seehofer uns glauben machen will. Die Bundesregierung stellt viel zu wenig Geld für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 30.07.2019

„Wir brauchen endlich gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West sowie eine konsequente Politik zur Abschaffung der Armut. Die bisherigen Regierungen haben diesbezüglich versagt“, erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, zum aktuellen Mikrozensus. Kipping weiter:

„Die soziale Spaltung von Ost und West ist auch an den Armutsquoten ablesbar: Die neuen Bundesländer haben eine 2,5 Prozentpunkte höhere Armutsquote. Deutlich wird aber auch, dass Erwerbslose mit einer Armutsquote von rund 57 Prozent, Alleinerziehende mit rund 42 Prozent und junge Erwachsene mit rund 26 Prozent zu den Ärmsten in Deutschland gehören. Auch bei diesen Gruppen zeigt sich die Spaltung von Ost und West durch bedeutend höhere Armutsquoten in Ost.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.07.2019

Nach einem zweiten Nationalen Frauengesundheitsbericht erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/11847). Darin fragt sie, wann die Vorlage des zweiten Frauengesundheitsberichts der Bundesregierung beabsichtigt ist. Auch will sie unter anderem wissen, ob der neue Frauengesundheitsbericht auch das Thema Versorgungssituation von Schwangeren beinhalten wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 837 vom 30.07.2019

Die Linksfraktion verlangt Auskunft über die Entwicklung des Elterngeldes seit 2014. In einer Kleinen Anfrage (19/11910) will sie unter anderem wissen, wie viele Personen zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. März 2019 Elterngeld bezogen haben und wie lange. Zudem möchte sie erfahren wie hoch der Anteil der Frauen und der Männer unter den Beziehern von Elterngeld und wie hoch der Anteil der Bezieher mit einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro beziehungsweise über 1.200 Euro war.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 848 vom 31.07.2019

Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung erfahren, wie sich in Deutschland in den Jahren 2005 bis 2018 „der Anteil der Personen, die trotz Erwerbstätigkeit ein Einkommen unterhalb der Armuts(risiko)grenze haben“, entwickelt hat. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11865) unter anderem nach der entsprechenden Entwicklung in den anderen EU-Mitgliedstaaten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 838 vom 30.07.2019

Im Jahr 2018 erhielten in Deutschland 727000 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das waren 55000 Personen weniger als im Vorjahr (-7,1%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhielten 410000 Frauen (56%) und 317000 Männer (44%) BAföG-Leistungen. Von den Geförderten waren 2018 rund 209000 Schülerinnen und Schüler und 518000 Studierende. Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler ging im Vergleich zum Vorjahr um7,3% zurück, die Zahl der geförderten Studierenden fiel um7,0%.

Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das gesamte Jahr. Im Durchschnitt wurden je Monat 468000 Personen (129000 Schülerinnen und Schüler, 339000 Studierende) gefördert (-6,9%).

Studierende erhielten durchschnittlich 493 Euro

Die Höhe des Förderbetrages ist unter anderem abhängig von der Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts). Im Durchschnitt erhielten 2018 geförderte Studierende 493 Euro (-6 Euro), geförderte Schülerinnen und Schüler 454 Euro pro Person (-2 Euro). Die Hälfte der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger (363000) erhielt den maximalen Förderbetrag (Vollförderung). Ebenfalls die Hälfte (364000) erhielt eine Teilförderung, die geleistet wird, wenn das Einkommen der Geförderten oder der Eltern bestimmte Grenzen übersteigt. Die Zahl der Vollgeförderten sank im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 5,4%, die Zahl der Teilgeförderten um8,7%.

Ab 2015 hat der Bund die volle Finanzierung der BAföG-Leistungen übernommen. Im Jahr 2018 betrugen die Ausgaben 2,7 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die gesamten Ausgaben für die BAföG-Leistungen um rund 233 Millionen Euro oder 7,9%. Für die Schülerförderung wurden 0,7Milliarden Euro (-53Millionen Euro) bereitgestellt und für die Studierendenförderung 2,0 Milliarden Euro (-179 Millionen Euro).

Nahezu 90000 BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger wurden unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern (elternunabhängig) gefördert. Voraussetzung hierfür waren bestimmte Kriterien, wie zum Beispiel der Besuch von Abendschulen, fünf Jahre Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr oder drei Jahre Erwerbstätigkeit nach einer beruflichen Erstausbildung.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 02.08.2019

Im Jahr 2018 lebten in Deutschland 14,5 Millionen Kinder in Familien, in denen das jüngste Kind unter 18 Jahren alt war. 6,6 Millionen dieser Kinder (46%) lebten mit mindestens einer Schwester im elterlichen Haushalt. Dabei teilten sich 2018 rund 3,4Millionen Jungen und 3,2 Millionen Mädchen den Haushalt mit einer oder mehreren Schwestern. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Schwestern am 4. August basierend auf Ergebnissen des Mikrozensus mit.

Bezüglich der Anzahl an Schwestern zeigt sich zwischen Jungen und Mädchen kein großer Unterschied. Etwa 2,7 Millionen (79%) der circa 3,4 Millionen Jungen, die mit mindestens einer Schwester in der Familie lebten, hatten genau eine Schwester. 579000 Jungen (17%) hatten zwei Schwestern. Drei oder mehr Schwestern hatten sogar nur 141000 Jungen (4%). Bei den 3,2 Millionen Mädchen, die mit mindestens einer Schwester in der Familie lebten, verhielt es sich ähnlich. Etwa 2,5 Millionen Mädchen (78%) teilten sich das Elternhaus mit genau einer Schwester. Zwei Schwestern hatten 569000 Mädchen (18%) und lediglich 146000 Mädchen (5%) hatten im Jahr 2018 drei oder mehr Schwestern.

Methodische Hinweise:

Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften, sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie beziehungsweise Lebensform.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 30.07.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Vor einem Jahr trag die Regelung zum Familiennachzug subsidiär geschützter Flüchtlinge in Kraft. Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, zieht Bilanz:

„Das neue Gesetz erweist sich in der Durchführung als sehr bürokratisch und überlässt die verzweifelten Menschen weiterhin langanhaltender Unsicherheit. Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die Arbeiterwohlfahrt daher grundsätzlich ab.

Den Betroffenen den Familiennachzug zu verweigern und den in Deutschland lebenden Familienangehörigen ein Leben in Angst und Sorge um die Angehörigen zuzumuten, allein um die Zahl der legal einreisenden Familienangehörigen zu senken, kann die Arbeiterwohlfahrt vor dem Hintergrund ihrer Grundwerte nicht akzeptieren.

Auch wenn das Grundgesetz nicht unmittelbar einen Anspruch auf Familiennachzug gewährt, verpflichtet es uns doch, die familiären Bindungen von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer*innen angemessen zu berücksichtigen.“

Zum Hintergrund:

Vor einem Jahr, am 1.August 2018, trat die Regelung zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen in Kraft. Beim Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen werden maximal bis zu 1000 Menschen pro Monat ausgewählt, die nach Deutschland nachkommen dürfen, während die anderen Familien weiter auf eine Zusammenführung warten müssen. Der subsidiäre Schutz ist aber nicht geringwertiger, sondern ergänzend zur Genfer Flüchtlingskommission eingerichtet worden. Er garantiert den zumeist aus Bürgerkrieg und Chaos geflüchteten Menschen den Schutz vor Abschiebung und bedeutet für viele, dass sie auf Jahre in Deutschland bleiben werden – aber aufgrund des neuen Gesetzes häufig ohne eine Chance, ihre engsten Angehörigen in absehbarer Zeit wieder zu sehen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.08.2019

2019 ist ein Jahr der Menschenrechte. In diesem Jahr feiern die Kinderrechtskonvention ihren 30. und die Behindertenrechtskonvention in Deutschland ihren 10. Geburtstag. Anlässlich dieser Jubiläen veröffentlichen der AWO Bundesverband und das Bundesjugendwerk der AWO die Übersetzung der Kinderrechte in Leichter Sprache.

Dazu der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Der Kampf um und für Kinderrechte treibt die Arbeiterwohlfahrt seit vielen Jahren an. Unsere Gründerin Marie Juchacz wusste aus eigener Erfahrung, wie wichtig Kinderrechte sind. Sie setzte sich ihr ganzes Leben für diese ein. Seit 30 Jahren gibt es die weltweit geltende Kinderrechtskonvention. Es ist wichtig, dass Kinder ihre Rechte und auch Erwachsene die Rechte von Kindern kennen. Wir freuen uns daher sehr, dass wir durch die Übersetzung der Kinderrechtskonvention in Leichte Sprache dazu beitragen, dass mehr Kinder und erstmals auch Menschen mit Lernschwierigkeiten Zugang zur Kinderrechtskonvention haben.“

Auch für das Bundesjugendwerk der AWO ist die Übersetzung der Kinderrechte eine wichtige Voraussetzung dafür, Kinder und Jugendliche zu befähigen, ihre Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen. „Nur wer seine Rechte kennt und mit ihnen vertraut ist, kann selbstwirksam für sich und dann auch für andere eintreten“ sagt Jan Sörnsen, Geschäftsführer des Bundesjugendwerks. Die Übersetzung fördere die Eigenständigkeit von Kindern und Jugendlichen und schaffe Bewusstsein für ein demokratisches Miteinander. „Jeder Mensch hat das Recht, gehört zu werden und für die eigenen Bedürfnisse einzutreten“, so Sörnsen weiter.

In Deutschland engagieren sich viele Menschen für Kinderrechte und arbeiten daran, dass diese im Kinderalltag gelebt werden. Deswegen unterstreicht Wolfgang Stadler: „Wir hoffen, dass die Kinderrechtskonvention in Leichter Sprache viele Impulse zur Förderung, Wahrung und des Schutzes von Kinderrechten unterstützt. Wir wünschen uns, dass diese von vielen Verbänden, Initiativen und Institutionen als Instrument der inklusiven Menschenrechtsbildung eingesetzt wird, damit Deutschland kinderfreundlicher wird; damit Kinder ihre Rechte kennen und diese auch einfordern können. Aus diesem Grund setzt sich die AWO seit langer Zeit aktiv dafür ein, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“

Zur Broschüre (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.07.2019

Vor einem Jahr, am 1. August 2018, trat das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzuges bei subsidiär geschützten Flüchtlingen in Kraft. Seither dürfen pro Monat bis zu 1.000 Familienangehörige einreisen.

Zu diesem Jahrestag sagt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Das Recht auf Familie ist ein Grundrecht. Ein Grundrecht kann nicht kontingentiert werden. Familien getrennt zu lassen, ist auch integrationspolitisch verfehlt und humanitär untragbar. Die Diakonie erreichen täglich Anfragen von Menschen, die in Sorge um ihre Familienangehörige sind. Sie finden keine Kraft und Ruhe, hier anzukommen und die Herausforderungen des Deutschlernens oder der Arbeitssuche anzugehen.“

Lilie weist darauf hin, dass aktuell mehr als 30.000 Terminanfragen bei den Auslandsvertretungen zur Beantragung eines Visums von Familienangehörigen in Deutschland subsidiär Schutzberechtigter vorliegen. Familien droht eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren für ihre Zusammenführung. Zudem werden aufgrund des langwierigen Verwaltungsverfahrens weniger als 1.000 Anträge pro Monat durch die Behörden bearbeitet. Das ohnehin zu geringe Kontingent werde nicht einmal ausgeschöpft, so Lilie. Auch werden die Anträge nicht mit hoher Priorität bearbeitet, obwohl es gesetzlich vorgesehen ist.

Lilie weiter: „Der Rechtsanspruch auf Familiennachzug sollte wiederhergestellt und das administrative Verfahren vereinfacht werden. Denn das Leben in intakten Beziehungen und Familien bleibt ein wesentlicher Baustein für das Gelingen von Integration, völlig unabhängig davon, ob diese Tatsache politisch opportun erscheint.“

Die Diakonie hat eine Broschüre mit den vielfältigen Hürden beim Familiennachzug von Flüchtlingen veröffentlicht – auch jenseits der Kontingentregelung: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Broschuere_PDF/2018-09_DT09_Broschuere_Familienzusammenfuehrung_web.pdf

Weitere Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie auch in unserem Themenschwerpunkt unter: https://www.diakonie.de/familienzusammenfuehrung/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.07.2019

Die Wahl Ursula von der Leyens zur künftigen Kommissionspräsidentin gibt Anlass zu der Frage: Wie paritätisch ist das EU-Parlament nach der Wahl im Mai 2019 geworden? Mit einem Frauenanteil von 40 Prozent – nach 37 Prozent im Jahr 2014 – sieht es zumindest deutlich besser aus als in Deutschland mit seinem Frauenanteil im Bundestag von gerade einmal 31 Prozent!

Betrachtet man die einzelnen Mitgliedsstaaten, so fallen Schweden und Finnland auf: Beide haben deutlich über 50 Prozent Frauen in das EU-Parlament entsandt (55 Prozent und 54 Prozent). Weitere sechs Staaten erreichen einen Frauenanteil von genau 50 Prozent (Frankreich, Österreich, Luxemburg, Lettland, Slowenien und Malta). Deutschland nimmt unter den 28 EU-Mitgliedsstaaten mit einem Frauenanteile von 36 Prozent zusammen mit Kroatien lediglich den 18. Rang ein.

Davor liegen u.a. Portugal (48 Prozent), die Niederlande (46 Prozent), Spanien (45 Prozent), Irland (45 Prozent) und Italien (39 Prozent); selbst Ungarn erzielt mit 38 Prozent noch einen höheren Frauenanteil als Deutschland (im Einzelnen: https://github.com/dw-data/MEP-sociodemographics).

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, kommentiert: „Wir freuen uns, dass die deutschen Parteien deutlich mehr Frauen in die Europawahl geschickt haben als zur Bundestagswahl im Jahr 2017.

Aber der Vergleich mit anderen Staaten zeigt: Da ist noch viel Luft nach oben!

Fest steht jedenfalls, es gibt auch in Deutschland genug qualifizierte Frauen, die bereit sind, politische Ämter zu übernehmen. Und es hätte auch für die Europawahl noch deutlich mehr Frauen gegeben. Denn dass Deutschland in Europa nicht einmal auf den Durchschnittswert von 40 Prozent Frauenanteil kommt, ist doch ein Armutszeugnis!“

Die Wahl der ersten Kommissionspräsidentin in der Geschichte der EU hat Signalwirkung: Geschlechtergerechtigkeit betrifft auch das Spitzenpersonal der EU. Es ist an der Zeit, dass 50 Prozent der freiwerdenden Ämter mit Frauen besetzt werden. Es gibt genügend fähige und qualifizierte Kandidatinnen. Zu hoffen bleibt, dass Ursula von der Leyen ihre Ankündigung wahr machen und die Hälfte ihrer Kommission mit Frauen besetzen wird. Sie ist hierbei darauf angewiesen, dass die Mitgliedsstaaten ihr entsprechend gute Vorschläge machen.

Aber das scheint ja auf Europa-Ebene inzwischen einfacher als in Deutschland zu sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 01.08.2019

Wer die Steuererklärung selbst einreicht, muss sich sputen. Die gute Nachricht: Die Frist endet in diesem Jahr erstmals erst am 31. Juli. Die schlechte Nachricht: Für Verheiratete versprühen die Steuerformulare immer noch den Geist der 1950er Jahre. Denn sie halten nach wie vor am Bild des männlichen „Ernährers“ und der weiblichen „Zuverdienenden“ fest. Selbst wenn die Frau mehr verdient, ist eine Abgabe ohne den Ehemann an erster Stelle unzulässig. Zudem birgt die elektronische Abgabe der Steuererklärung erhebliche Risiken, denn auf das Einverständnis des Ehepartners oder der Ehepartnerin kommt es faktisch nicht an. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die Einführung geschlechtsneutraler Steuerformulare nicht nur für gleichgeschlechtliche Ehen und für gemeinsame Steuererklärungen die Pflicht zur Abgabe einer ausdrücklichen Vollmacht.

Geschlechtsneutrale Steuerformulare – ein Ding der Unmöglichkeit?

„Dass es im Bundesfinanzministerium in vier Jahren nicht geschafft wurde, die Steuerformulare gleichstellungsgerecht zu gestalten, zeigt, wie wenig Beachtung diesem Thema geschenkt wird.“, kritisiert die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. „Wir brauchen endlich diskriminierungsfreie Steuerformulare bzw. Erläuterungen und Beispiele, die frei sind von Stereotypen. Warum kann nicht Frau Mustermann mal die gemeinsame Steuererklärung übernehmen? Zudem sind auch im Onlineverfahren rechtlich wirksame Vollmachten notwendig und Eheleute sollten auf Haftungsrisiken hingewiesen werden.“

Die Gleichstellungs- und Frauenminister*innen und -senator*innen der Länder (GFMK) haben mehrfach eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung von Steuervordrucken eingefordert. Der djb hat zuletzt im Mai 2018 (https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm18-18/) auf die Probleme hingewiesen.

Im Bundesfinanzministerium wird – so die Antwort auf eine kleine Anfrage – bereits seit 2015 „nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, wie die vielschichtigen automationstechnischen Belange mit unter Gendergesichtspunkten wünschenswerten Eintragungsoptionen in Einklang gebracht werden können“ (BT-Drs. 18/7170). Vier Jahre später hat sich kaum etwas geändert.

Auf den ersten Blick räumen die Formulare der Einkommensteuererklärung seit letztem Jahr die Möglichkeit ein, sich als „Person A“/“Person B“ beziehungsweise „Ehegatte A“/“Ehegatte B“ einzutragen. Auch in den folgenden Zeilen und in den Erklärungen sind Ansätze für geschlechtsneutrale Formulierungen und stereotypenfreie Beispiele erkennbar. Doch der erste Eindruck täuscht. Die Option Ehegatte A/Ehegatte B ist auf gleichgeschlechtliche Ehen, die Option Person A/Person B auf eingetragene Lebenspartnerschaften beschränkt.

An der Zuordnung von „Ehemann“ und „Ehefrau“ für verschiedengeschlechtliche Ehen hat sich nichts geändert. In den Formularen ist ausdrücklich der „Ehemann“ als steuerpflichtige Person einzutragen. Die nachrangige zweite Rubrik ist ausdrücklich für die „Ehefrau“ vorgesehen. Diese Reihung ist selbst dann einzuhalten, wenn sie mehr verdient als er oder wenn Frauen das Familieneinkommen allein erwirtschaften.

Risiken der Online-Steuererklärung: Ohne Vollmacht in die Haftung?

Dazu kommen die Risiken der Online-Steuererklärung. Während die Steuererklärung auf Papier von beiden Eheleuten unterzeichnet werden muss(te), wird die elektronische Steuererklärung mit einem Mausklick auf den Weg gebracht, ohne dass es auf das Einverständnis der anderen Person ankommt.

Selbst der bei Elster notwendige Antrag auf die Zertifikatsdatei, praktisch eine elektronische Unterschrift, setzt keine Vollmacht der anderen Person voraus.

Für die Steuerschuld haften dennoch beide. Die Möglichkeit des vollmachtlosen Handelns ist zum einen vertretungsrechtlich bedenklich. Eheleute können nicht alleine deshalb, weil sie verheiratet sind, ohne weiteres füreinander rechtsgeschäftlich handeln. Ausnahmen sind Alltagsgeschäfte. Bei der Steuererklärung kann es jedoch um erhebliche Summen gehen und die Eheleute schulden die Steuernachzahlungen im Zweifel gemeinsam.

Zum anderen ist die Regelung gleichstellungspolitisch problematisch. Das Beispiel Güterstand zeigt, dass die mit der Ehe verbundenen Rechtsfolgen häufig nicht bekannt sind oder falsch verstanden werden. Zudem befassen sich Frauen nach wie vor seltener mit dem Thema Steuern als Männer. Kein Wunder, wenn sogar die Steuerformulare den Ehemann als die relevante steuerpflichtige Person suggerieren. Es ist wichtig, dass Frauen sich in Sachen Steuern weiterbilden und auch bei gemeinsamer Steuererklärung oder Kontenführung informierte Entscheidungen treffen. Dennoch ist auch der Staat in der Pflicht:

im Hinblick auf die Ausgestaltung der Steuerformulare, deren Erläuterungen und Beispiele und in Bezug auf rechtlich wirksame und transparente Vertretungsregelungen. Eheleute müssen außerdem wissen, welche rechtlichen und finanziellen Folgen auf sie zukommen. Dazu gehört die ausdrückliche Vollmacht.

Weiterhin wären Hinweise zu den Auswirkungen einer gemeinsamen Steuererklärung in den Erläuterungen zur Steuererklärung wünschenswert.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 30.07.2019

Der Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Carsten Linnemann MdB, Schüler*innen mit geringen Deutschkenntnissen noch nicht in Regelklassen einzuschulen ist für den Verband binationaler Familien und Partnerschaften ein Rückschritt.

„Die Erfahrungen mit Vorlaufkursen Deutsch oder ähnlichen Maßnahmen zeigten keine durchschlagenden Erfolge. Viele Kitas sind deshalb zu einem System der ‚alltagsintegrierten sprachlichen Bildung‘ übergegangen,“ erklärt Maria Ringler, die Bildungsreferentin des Verbandes. Hierbei kann Mehrsprachigkeit als wichtige Ressource anerkannt und eingebunden werden.

„Der Erwerb der deutschen Sprache ist ein wichtiger Integrationsaspekt – aber wir dürfen die Kinder nicht aussondern, sondern sollten sie in ihrem mehrsprachigen Aufwachsen fördern und eben nicht sprachlos machen“, führt Ringler weiter aus.

Wünschenswert wäre ein Paradigmenwechsel, denn es gehe nicht um Deutsch, sondern um sprachliche Bildung. Das betreffe alle Kinder und das sei der Bildungsauftrag. Anerkennung und Wertschätzung der Mehrsprachigkeit müssten stärker in den Vordergrund rücken und Sprachen nicht als Integrationshemmnis wahrgenommen werden. Davon würden alle Kinder profitieren, denn Mehrsprachigkeit aktiviere kognitive Fähigkeiten und soziale Reflektiertheit. Eine Ausgrenzung sei nicht integrationsfördernd und gesellschaftspolitisch fatal.

„Anstatt Geld in Sonderklassen zu stecken, wäre es sinnvoller, Lehrkräfte im Umgang mit Mehrsprachigkeit im Schullalltag zu unterstützen und in entsprechenden Methoden und Unterrichtsformen zu qualifizieren“, fordert Ringler.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 06.08.2019

Mit dem ersten Kind ändert sich das Leben – und die Belastung

Kurze Nächte, kaum noch Pausen und immer die Sorgen, nicht alles richtig zu machen – die ersten Monate mit Baby sind für viele Mütter eine echte Belastungsprobe. Doch wenn die eigenen Bedürfnisse dauerhaft zu kurz kommen, entstehen Stress und Hektik. Die völlige Erschöpfung ist vorprogrammiert. Damit es dazu nicht kommt, bieten spezialisierte Mutter-Kind-Kliniken Vorsorge- und Rehamaßnahmen bereits für Mütter mit Babys ab sechs Monaten an.

Die ersten zwölf Monate mit Baby sind für die meisten Eltern herausfordernd. Das Neugeborene prägt den Tag und die Nacht: Trink- und Essgewohnheiten, Entwicklungsphasen, Schlaf-Rhythmus, erste Kinderkrankheiten – all das müssen Eltern lernen. Erfahrungsgemäß ist das nicht leicht, denn auch die eigene Situation hat sich verändert. Wer vor dem Kind erfolgreich im Job war und dort Anerkennung erhalten hat, muss sich in der Mutterrolle umstellen. Besonders junge Mütter fühlen sich der neuen Verantwortung oft nicht gewachsen. Freunde verreisen und sind aktiv, während man sich selbst scheinbar nur noch um das eigene Kind dreht und keine Zeit mehr für sich hat. Das Leben vieler Mütter ist schon nach kurzer Zeit nicht mehr im Gleichgewicht.

Eigentlich müssten sie glücklich sein, aber sie fühlen sich erschöpft und leer. Im Gespräch mit Freundinnen, aber auch mit Hebammen und Kinderärzten öffnen sich die Mütter. Für Gabi Mele vom Marianne-van-den-Bosch-Haus in Goch sind dies die wichtigen Momente, in denen die Frauen offen sind für einen guten Rat. „Wenn sie erfahren, dass sie in ihrer Situation nicht allein sind und dass es spezialisierte Fachkliniken für Maßnahmen der Müttergenesung mit Kleinkindern gibt, spendet das nicht nur Trost. Es richtet die Frauen auch auf.“ Die Mutter-Kind-Klinik in Goch hat sich auf Mütter mit Kindern im Alter von sechs Monaten bis sechs Jahren spezialisiert. Sie gehört zur Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung, die als größter Trägerzusammenschluss im Müttergenesungswerk Spezialisierungen und Weiterentwicklungen vorantreibt.

Bei einer Mutter-Kind-Kur mit Kleinkindern wird besonders darauf Wert gelegt, den Müttern Sicherheit zu vermitteln. Dazu trägt im Marianne-van-den-Bosch-Haus ein interdisziplinäres Team aus Ärzten, Heilpädagogen, Ernährungsberaterinnen, Sozialpädagoginnen und Psychologen bei. Sie arbeiten eng zusammen, um für jede Frau einen individuellen Plan zu entwickeln, der sie für ihren Alltag stärkt. „Wir erkunden mit den Müttern, was die Belastung auslöst, und wie wir das Schritt für Schritt ändern können“, erklärt Gabi Mele, die in Goch die Kinderbetreuung leitet. Die Mütter lernen auf diese Weise, wie sie mit ihrem Verhalten ihre Belastungssituation verändern können. Das gesamte Team ist eingebunden und gibt den Müttern den sicheren Rahmen, um sich in der Beziehung zu ihrem Kind neu auszuprobieren. „Wir haben keine Anleitung für die Mütter. Stattdessen geben wir ihnen die Stärkung und Sicherheit, dass sie das Steuer in der Hand haben.“ Ziel für Gabi Mele und ihr Team ist dabei immer, dass es dauerhaft allen gut geht: Mutter und Kind.

Die bundesweite Hotline der KAG (0180/140 0 140 – 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz) informiert über die Möglichkeiten einer Vorsorge- und Rehamaßnahme mit Kleinkindern.

Quelle: Pressemitteilung Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 30.07.2019

2019 wird die Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund findet in Deutschland ein wichtiger politischer Prozess statt: die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD hat in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, die Grundrechte von Kindern ins Grundgesetz in dieser Legislaturperiode aufzunehmen. Vertretende aus allen demokratischen Parteien unterstützen dieses Anliegen. Es ist Zeit, diese historische Chance laut und deutlich mit Aktivitäten aus der Zivilgesellschaft zu begleiten! Es ist Zeit, der Politik die Wichtigkeit zuzurufen und auch allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bekannt zu machen!

Der PEV hat als aktives Mitglied des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) dazu die Online-Aktion der Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ am 22. Mai unterstützt! Worum es geht und was zu tun ist, findet sich hier beschrieben.

Quelle: Aktuelle Hinweise Progressiver Eltern- und Erzieherverband (PEV) NW e. V.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) ist mit heutiger Wirkung dem Bündnis Kindergrundsicherung beigetreten. „Wir wollen die Kräfte im Kampf gegen Kinderarmut bündeln und freuen uns auf die Arbeit im Bündnis Kindergrundsicherung“, unterstreicht die VAMV-Vorsitzende Daniela Jaspers.

„Die Hälfte der Kinder in Armut wächst bei Alleinerziehenden auf. Das muss sich ändern. Deshalb wollen wir gemeinsam mit anderen Verbänden und Wissenschaftler*innen dafür kämpfen, dass wirklich kein Kind zurückbleibt“, betont Jaspers. Das Bündnis Kindergrundsicherung will den derzeitigen Familienleistungsausgleich vom Kopf auf die Füße stellen: Statt höherer Steuerentlastungen für Familien mit hohen Einkommen soll es eine Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro geben, die mit steigendem Einkommen sinkt. Dadurch werden Familien mit kleinen und mittleren Einkommen besser erreicht.

„Uns ist wichtig, dass die Kindergrundsicherung so gestrickt ist, dass sie bei allen Familienformen ankommt. Im jetzigen System ist das nicht der Fall, sondern Alleinerziehende und ihre Kinder fallen an vielen Stellen durchs Raster. Wir werden gerne unsere Fachkompetenz ins Bündnis einbringen, um bei schwierigen Detailfragen an guten Lösungen für Kinder getrennter Eltern mitzuwirken. So muss die Kindergrundsicherung etwa an der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht so ausgestaltet sein, dass bei beiden Eltern ausreichend Geld vorhanden ist, um die Bedarfe des Kindes abzudecken“, bekräftigt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 05.07.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 03. September 2019

Veranstalter:Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung und Kultur und der htw saar

Ort: Saarbrücken

Grußwort: Staatssekretärin Christine Streichert-Clivot, Ministerium für Bildung und Kultur im Saarland
Einführung: Charis Förster, pfv-Vorsitzende und Dekanin Fakultät für Sozialwissenschaften, htw saar

Im Zusammenhang mit dem Gute-Kita-Gesetz gibt es bundesweit verschiedene alternative Zugänge zu diesem Handlungsfeld, die den Fachkräftebedarf decken sollen. Dabei wird v.a. das Verhältnis zwischen Praxis, Forschung, Ausbildung und Fachpolitik immer wieder kritisch hinterfragt und kontrovers diskutiert. Während das Verhältnis von Wissenschaft und Praxis häufig asymmetrisch gedacht und gelebt wird („Ergebnisdissemination“, „Transfer in die Praxis“), strebt der pfv eine aktive und mitgestaltende Rolle der Praxis auf den unterschiedlichen Handlungs- und Steuerungsebenen des Systems der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung an.

Gemeinsam mit Ihnen soll die aktuelle Situation im Saarland diskutiert werden, z.B. die Konzeption, Durchführung und Verwertung von Forschungsvorhaben (Praxisforschung), aber auch mit Blick auf die Qualifizierung frühpädagogischer Fachkräfte (Verknüpfung der Lernorte Fach-/Hochschule und Kindertageseinrichtung; praxisintegrierte Ausbildungsformate).
Nach drei kurzen Inputs aus verschiedenen Bereichen (Ausbildung, Verwaltung, Hochschule) soll mit Ihnen gemeinsam über Erfahrungen und Erkenntnisse zum oben genannten Thema diskutiert werden. Ihre Fragen und Erfahrungen sind wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.

Thematische Einführung:

„Neue Perspektiven in der beruflichen Bildung“ Daniel Treser, MBK, Abteilung Berufliche Schulen, frühkindliche Bildung, Weiterbildung und Sport

„Praxis stärken durch Fort- und Weiterbildungen“ Eva Hammes-Di Bernardo, MBK, Abteilung Berufliche Schulen, frühkindliche Bildung, Weiterbildung und Sport

„Die Bedeutung eines Hochschulstudiums“ Charis Förster, htw saar, Professur Theorie, Empirie und Praxis der Pädagogik der Kindheit

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular spätestens bis 29.08.2019 an.
Durch die Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium, das die Räume zur Verfügung stellt, und mit der htw saar ist die Veranstaltung kostenfrei.

Termin: 04. September 2019

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Berlin

Laut SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Kinder- und Jugendhilfe soll mit verschiedenen Instrumenten und Maßnahmen dieses Recht mit Leben füllen und hierzu nicht nur Benachteiligungen vermeiden und abbauen, sondern auch einen Beitrag für positive Lebensbedingungen für junge Menschen leisten. Soweit die Theorie bzw. die rechtlichen Vorgaben. Offen bleibt jedoch, wie diesem Anspruch vor dem Hintergrund sich verändernder Lebensbedingungen dieser jungen Menschen Rechnung getragen werden kann.

Die Fachtagung richtet sich an Mitarbeiter*innen der Fachpraxis, Wissenschaft und Forschung sowie an die interessierte Fachöffentlichkeit. Gemeinsam mit Paritätischen Landesverbänden, überregionalen Mitgliedsorganisationen und regionalen Trägerorganisationen wollen wir fachbereichsübergreifend erörtern: Wer braucht was, warum, wofür?

Von den Frühen Hilfen über den Bereich der Kindertagesbetreuung, die Hilfen zur Erziehung sowie die Familienhilfe beleuchten wir verschiedene Sparten der Sozialen Arbeit. Im Fokus stehen die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien, die Leistungen aus dem SGB VIII in Anspruch nehmen. Unser erklärtes Ziel: die Möglichkeiten der Förderung innerhalb einzelner Leistungsbereiche neu auszuloten, praxisrelevante Lösungen zu finden, Netzwerke zu schaffen und Wissen zu teilen, um Paritätische Organisationen bei ihrem Einsatz für Kinder und Jugendliche noch besser unterstützen zu können.

Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie hier, bitte beachten Sie, dass Anmeldungen ab sofort bis zum 20. August 2019 möglich sind.

Bitte senden Sie uns hierzu das ausgefüllte Anmeldeformular per Fax, E-Mail oder auf dem Postwege zurück.

Bitte beachten Sie auch, dass die Teilnehmer*innenzahl begrenzt ist.

Termin: 11. September 2019

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit dem pro familia Bundesverband

Ort: Berlin

Gemeinsam mit Ihnen soll diskutiert werden, wie wir den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln insbesondere für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen besser sicherstellen können.

Menschen mit einem geringen Einkommen können sich Verhütung oft nicht leisten. Das gilt ganz besonders seit der Einführung von Hartz IV: Seither müssen auch ärztlich verordnete Verhütungsmittel über den Regelsatz monatlich mitfinanziert werden. Nur vereinzelt haben Kommunen eine Kompensationslösung mit speziellen Fonds eingerichtet, um den Bedarfen entsprechend nachzukommen – allerdings nur bis diese Fonds erschöpft sind. Es hängt aktuell vom Wohnort ab, ob Menschen diese freiwilligen Leistungen erhalten. Eine bundesweite einheitliche Lösung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln – und damit ein Rechtsanspruch – besteht derzeit nicht.

Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt.

Um Anmeldung per Rückmeldebogen wird bis zum 31. August 2019 gebeten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldugn finden Sie hier.

Termin: 12. September 2019

Veranstalter: VENRO gemeinsam mit CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Deutscher Naturschutzring, Diakonie Deutschland, Forum Menschenrechte, Forum Umwelt und Entwicklung, Klima-Allianz Deutschland und Paritätischer Gesamtverband

Ort: Berlin

Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wollen die Staaten Armut beenden, Wohlstand schaffen sowie Umwelt- und Klimaschutz voranbringen.
Um dies zu erreichen, muss die stetig wachsende soziale, ökologische und ökonomische Ungleichheit deutlich reduziert werden – vor allem in den Ländern im globalen Süden. Aber auch in Deutschland wächst das Wohlstandsgefälle. Die Vermögensungleichheit steigt und prekäre Beschäftigungsverhältnisse nehmen zu. Schülerinnen und Schüler gehen für mehr Klimagerechtigkeit auf die Straße. Es muss sich etwas ändern, um langfristig den gesellschaftlichen Zusammenhalt bei uns und weltweit zu stärken.

Im Rahmen der Konferenz unterziehen wir die aktuellen politischen Entwicklungen einem Realitätscheck. In Gesprächsrunden und Fachforen diskutieren wir gemeinsam mit Vertreterinnen nd Vertretern aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft Ideen, wie wir bei uns und weltweit die soziale, ökologische und ökonomische Ungleichheit reduzieren können, und im Sinne der Agenda 2030 »niemand zurücklassen«.

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Sie können sich gern auch jetzt schon anmelden. Die Einladung und das Programm erhalten Sie zeitnah.

Für Fragen steht Ihnen in der VENRO-Geschäftsstelle Dr. Sonja Grigat (s.grigat@venro.org) zur Verfügung.

Termin: 18. September 2019

Veranstalter: Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Wie groß ist aktuell die Geschlechter(un)gleichheit in Deutschland? Wo steht der wissenschaftliche und politische Gleichstellungsdiskurs heute? Welche Anforderungen werden an Politik und Forschung in Zukunft gestellt? Diese Fragen diskutiert die Tagung „Muss Emanzipation eine Pause machen? Alte und neue Herausforderungen für die Gleichstellungspolitik“.

Veranstaltungsprogramm (pdf)

Termin: 22. September 2019

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Ort: Köln

Der Bundeselternkongress öffnet zum zweiten Mal seine Pforten für Eltern von Kindergarten- und Tagespflegekindern und Interessierte aus ganz Deutschland, um gemeinsam über die Zukunft der frühkindlichen Bildung zu diskutieren und sich auszutauschen, wie die Teilhabe der Eltern gestärkt werden kann.

Neben einer spannenden Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundes- und Landespolitik zum Thema Zukunft der frühkindlichen Bildung soll der Kongress sehr interaktiv gestaltet werden, damit möglichst alle Teilnehmenden die Möglichkeit bekommen, ihre Anliegen einzubringen. Außerdem werden Workshops zu verschiedenen Themenbereichen stattfinden, wie beispielsweise: Bilingualität / Mehrsprachigkeit, Inklusion, Ernährung (in Kooperation mit der Sarah Wiener Stiftung), Bildung & Erziehung und Fachkräftemangel.Die Anmeldung zu den Workshops wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wofür noch Informationen folgen.

Des Weiteren gibt es ein kostenloses Programm für die ganze Familie, während der Vorträge und Workshops, eine Betreuung für Ihr Kind und einen „Markt der Möglichkeiten“, auf dem sich zahlreiche Organisationen, Institutionen, Träger und Unternehmen präsentieren.

Anmeldung zur Teilnahme unter https://www.lebnrw.de/bundeselternkongress-2019/

Interessierte Ausstellerinnen und -steller für den Markt der Möglichkeiten melden sich bitte unter https://www.lebnrw.de/aussteller-bek/

Gern kann diese Info über Ihre Verteiler und sozialen Netzwerke weiter verbreitet werden. Auf Facebook gibt es auf der BEVKi-Facebook-Seite eine Veranstaltung die geteilt werden kann (https://www.facebook.com/events/506379943441939/).

Für Rückfragen steht Ihnen gern unsere Sprecherin Katja Wegner-Hens (katja.wegner-hens@bevki.de) zur Verfügung.

Termin: 17. Oktober 2019

Veranstalter: WSI Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit DGB Deutschen Gewerkschaftsbund

Ort: Berlin

Die Ungleichheit der Einkommen und Vermögen ist hierzulande größer als in vielen anderen Industriestaaten. Die Zahl der Superreichen und ihre Ver­mögen nehmen stetig zu. Auf der anderen Seite wächst aber auch die Zahl der von Armut betroffenen Menschen – und das trotz guterwirtschaftlicher Lage und eines sehr robusten Arbeitsmarktes. Wenige haben viel, viele haben wenig. Das bleibt nicht ohne Folgen.

Die Wirtschaft ist aufgrund der in den vergangenen Jahrzehnten zuneh­menden Ungleichheit hinter ihren Wachstumsmöglichkeiten zurückgeblie­ben. Und die rechtspopulistischen, nationalistischen und antieuropäischen Tendenzen in Teilen unserer Gesellschaft sind auch Ausdruck dessen, dass sich ein wachsender Teil der Bevölkerung zunehmend aus der Gesellschaft ausgegrenzt fühlt. Stark wachsende Ungleichheit schadet nicht nur der Wirtschaft, sie ist auch sozial ungerecht und verbaut Menschen Lebens­chancen.

All diese Entwicklungen sind kein Naturgesetz. Sie sind die Folge politi­scher Entscheidungen. So wurde etwa der Spitzensteuersatz in den letzten Jahrzehnten mehrfach abgesenkt, was eine verringerte Umverteilung von oben nach unten zur Folge hatte. Es wird Zeit, die vorhandenen verteilungs­politischen Stellschrauben zu nutzen und weitere Instrumente zu schaffen, um die wachsende soziale Spaltung in Deutschland zu beenden. Ob Löhne, Steuern oder Mieten – es gibt zahlreiche Ansatzpunkte, das Leben für alle gerechter zu machen.

Auf der Veranstaltung „Gerechter ist besser – aktuelle verteilungspoliti­sche Herausforderungen“, die das WSI in Kooperation mit dem DGB durchführt, möchten wir am 17. Oktober 2019 in Berlin mit Ihnen und Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik über die Hintergründe der wachsenden Ungleichheit diskutieren. Vor allem aber möchten wir gemeinsam nach Lösungen der Verteilungsfrage suchen.

Eine Einladung mit dem ausführlichen Programm und der Anmeldemöglichkeit werden rechtzeitig vor der Veranstaltung veröffentlicht. Darüber hinaus wird sie auf der Homepage veröffentlicht unter www.boeckler.de/57.htm.

Termin: 22. bis 23. Oktober 2019

Veranstalter: Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit FamilienForschung Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart-Hohenheim

Informieren, ins Gespräch kommen und gemeinsam weiterdenken, wie Deutschland familienfreundlicher werden kann – dieses Ziel wird auch bei der diesjährigen Veranstaltung verfolgt.

Thematisch wird nach 2013 erneut das Thema der sozialen Ungleichheiten aufgegriffen und nach Entwicklungen und neuen Herausforderungengefragt: In welchen Bereichen konnten Strukturen verbessert werden? Wo wurden Ziele nicht umgesetzt? Welche neuen sozialen Ungleichheiten bringen veränderte Rahmenbedingungen, gesellschaftliche Entwicklungen und neue Familienformen mit sich?

Diesen Fragen geht man in einem multidimensionalen Blickwinkel nach und beleuchtet ökonomische Aspekte genauso wie soziale und kulturelle Auswirkungen von Ungleichheiten. In unterschiedlichen Arbeitsformen soll man sich mit aktuellen wissenschaftlichen Befunden und Konzepten von (sozialen) Ungleichheiten beschäftigen, stellen Praxisbeispiele und diskutieren diese. In unserer Rubrik „Zukunftsfragen der Familie“ wird sich mit ethischen und rechtlichen Aspekten der multiplen Elternschaft auseinandergesetzt.

Eingeladen sind (Nachwuchs-)WissenschaftlerInnen, VertreterInnen aus Fachverbänden, Verwaltung und Politik sowie familien- und sozialpolitisch Interessierte.

Anmeldung und weitere Informationen zu Programm und Ort: www.akademie-rs.de/vakt_22434

Termin: 28. Oktober 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Leipzig

Muslimische Männer stehen mittlerweile sinnbildlich für das unvereinbare, bedrohliche „Andere“… Mittlerweile? Die Gefühle und auch die Bilder, aus denen gesellschaftliche Vorstellungen resultieren, sind gar nicht so neu.

Auf dem Fachtag spüren wir den Annahmen und auch den Gefühlen von antimuslimischem Rassismus aus der Vergangenheit bis in die Gegenwart nach: Wie werden Gefühle instrumentalisiert? Welche Rolle spielen Männlichkeitsbilder? Und wie werden die Stimmen der fremdgemachten Menschen aus dem öffentlichen Bewusstsein ferngehalten?

Das detaillierte Tagungsprogramm finden Sie hier.

Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Es wird daher um eine verbindliche Reservierung mit Angabe Ihres vollen Namens und Ihrer Institution bzw. Organisation durch eine E-Mail an kellner@verband-binationaler.de gebeten.

Die Anmeldung ist kostenfrei und vom 01. Juli bis zum 27. September 2019 möglich.

Termin: 29. bis 30. Oktober 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Die Welt um uns wandelt sich rasant. Wir arbeiten mobil, handeln auf Plattformen und pflegen unsere Freundschaften im Internet. Bald wird unser Auto autonom fahren und unser Kühlschrank eigenständig für Nachschub sorgen können. Wir leben den digitalen Kapitalismus.

Aber bringt die neue Wirtschaft wirklich den versprochenen Fortschritt für alle oder nur enorme Macht und Profite für wenige? Führt die Digitalisierung unweigerlich zu mehr Ungleichheit – im wirtschaftlichen Wettbewerb, auf dem Arbeitsmarkt und bei Einkommen und Vermögen? Wie können wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass alle am Fortschritt teilhaben und von den Potentialen der neuen Technologien profitieren?

Das alles und mehr diskutieren wir auf unserem Kongress.

Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Die Einladung und weitere Informationen zum Programm und den Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kongress-Webseite.

Termin: 21. bis 22. November 2019

Veranstalter: Heinrich Böll Stiftung NRW, Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung und Stiftungsverbund der Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Düsseldorf

Wissen updaten – Erfahrungen austauschen – Strategien weiterentwickeln

Das gesellschaftspolitische Klima ist rauer geworden. Antifeministische und rechtspopulistische Zumutungen begegnen uns überall: im beruflichen Umfeld, bei (gesellschafts)politischem Engagement, im privaten Alltag oder im Internet. Egal wo – ob in der Sozialen Arbeit oder in pädagogischen Handlungsfeldern wie Kita, Schule, Erwachsenenbildung, ob in Wissenschaft und Forschung oder kommunaler Gleichstellungsarbeit, ob bei ehrenamtlicher Arbeit mit Geflüchteten, in der Kirchengemeinde oder bei gewerkschaftlicher Arbeit in und außerhalb des Betriebs: wenn wir Haltung zeigen wollen gegen antifeministische Abwertungen und Angriffe, wenn wir eintreten wollen für eine offene, feministische und liberale Gesellschaft, dann brauchen wir nicht nur Mut, sondern auch handlungsrelevantes Wissen, praktikable Strategien und Fähigkeiten diese umzusetzen – am besten solidarisch mit Gleichgesinnten.

Die Netzwerktagung gibt Einblicke in den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zu Antifeminismus und Rechtspopulismus. Sie bietet Raum, Erfahrungen im Umgang mit antifeministischen Angriffen in der eigenen beruflichen, ehrenamtlichen, politischen oder NGO-Praxis zu reflektieren und sich darüber auszutauschen. Es werden gemeinsam Strategien im Umgang mit Antifeminismus ausgewertet und weiterentwickelt. Die Beiträge und Impulse beziehen nach Möglichkeit intersektionale Perspektiven und Ansätze ein, insbesondere die Verquickung von Sexismus und (antimuslimischem) Rassismus.

Es diskutieren: Prof. Ursula Birsl, Dr. Floris Biskamp, Dr. Regina Frey, Dr. Thomas Gesterkamp, Prof. Annette Henninger, Andreas Kemper, Juliane Lang, Prof. Ilse Lenz, Dr. Heike Mauer,Dr. Uta C.Schmidt, Peggy Piesche, Francesca Schmidt,… u.a.

Weitere Informationen im Web.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der gestrigen Vorstellung eines Gutachtens zur besseren Absicherung von Kindern durch die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann (SPD) und der Autorin des Gutachtens Prof. Dr. Anne Lenze begrüßt das ZFF diesen wichtigen Vorstoß in Richtung einer Kindergrundsicherung.

Anlass des Gutachtens, das das System des derzeitigen Familienlastenausgleichs kritisch beleuchtet, ist der Beschluss der Sozialministerkonferenz von Dezember 2018. Dieser Beschluss zielt auf die Ausarbeitung eines Konzepts zur Kindergrundsicherung. Niedersachsen ist derzeit federführend in einer Länderinitiative, die die möglichen Wege zur Einführung dieser neuen Leistung prüft.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Kinder und Jugendliche aus armen und einkommensschwachen Haushalten brauchen mehr! Sie und ihre Familien brauchen mehr Geld, unbürokratische Zugänge zu Leistungen und mehr Möglichkeiten der Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen. Aus diesem Grund fordert das ZFF mit einem breiten Bündnis aus Verbänden und Wissenschaftler*innen seit 2009 die Einführung einer Kindergrundsicherung. Nur wenn wir das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellen, können die Ungerechtigkeiten endlich beseitigt werden. Wir begrüßen daher sehr, dass sich die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann auf den Weg macht und die Kindergrundsicherung zum zentralen Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut erklärt. Wir sind der Meinung: Nur gemeinsam können wir den Folgen von Kinderarmut langfristig begegnen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.08.2019

Anlässlich des heute im Bundeskabinett diskutierten Evaluationsberichts des Entgelttransparenzgesetzes mahnt das ZFF weiteren Handlungsbedarf auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit an.

Zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern wurde Anfang 2017 das Entgelttransparenzgesetz beschlossen, das nun seit zwei Jahren in Kraft ist. Das Gesetz räumt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen die Möglichkeit eines individuellen Auskunftsrechts über die betriebsinternen Einkommen ein. Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten sind aufgefordert, bestehende Gehaltsunterschiede zu überprüfen und Maßnahmen zur Behebung zu dokumentieren.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Frauen verdienen im Schnitt etwa 20 Prozent weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts verbessert. Die Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes zeigt, dass auch diese Maßnahme wenig daran ändern wird: Nur vier von 100 Befragten in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten haben ihr individuelles Auskunftsrecht auch tatsächlich in Anspruch genommen. Bei den Unternehmen von 200 bis 500 Beschäftigten haben nur 43 Prozent und bei den Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nur 45 Prozent die eigenen Entgeltstrukturen überprüft. Zieht man daneben in Betracht, dass ein Großteil weiblicher Beschäftigter in kleineren Unternehmen tätig ist, geht die Regelung an den meisten Frauen komplett vorbei.

Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit. Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und guter Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zwischen den Geschlechtern.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.07.2019

AKTUELLES

„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“
Karl Popper

Der Paritätische mit seinen Mitgliedsorganisationen steht für eine demokratische, offene, vielfältige Gesellschaft, in der alle Menschen gleichwürdig teilhaben und Schutz erfahren – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität, materieller Situation, Behinderung, Beeinträchtigung, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit. Unser Verband wird getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichwertigkeit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten. Wir sehen uns verpflichtet, allen Ideologien der Ungleichwertigkeit entschieden entgegenzutreten.

Hinweise und Tipps zur Durchfühung von Informations- und Diskussionsveranstaltungen ohne AfD-Vertreter*innen.

PDF hier herunterladen

Bestellen der Druckfassung unter bgr@paritaet.org (kostenfrei)

In der aktuellen Fachdebatte zum Reformvorhaben SGB VIII spielt der ländliche Raum eine nur untergeordnete Rolle. Dabei ist es notwendig, dieses Thema verstärkt in die Fachdebatte einzubringen, da insbesondere im Hinblick auf die Sozialen Dienste und Hilfen zur Erziehung kaum empirisch gesichertes Wissen über deren Entwicklung im ländlichen Raum vorhanden ist. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ setzt sich in dem vorliegenden Positionspapier mit dem Begriff des ländlichen Raums auseinander. Vor diesem Hintergrund formuliert sie zentrale Anforderungen an die Gestaltung sozialer Orte, die Konzeptualisierung von Diensten sowie der Planung und Weiterentwicklung von Angeboten im ländlichen Raum.

Zum Positionspapier

„Erfolg“ in der Sozialen Arbeit ist von vielen Faktoren abhängig und wird aus unterschiedlichen Blickwinkeln heraus bewertet. Eine neue Studie untersucht das Verständnis von Fachkräften und zeigt Widersprüche zwischen Ökonomiediskurs und professioneller Perspektive auf.

Zum Inhaltsverzeichnis

Was ist „Erfolg“ in der Sozialen Arbeit?
Eine Untersuchung von Hannah Sophie Stiehm

2019, 64 Seiten, kart.; 7,50 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 6,50 €,
ISBN: 978-3-7841-3210-5

Bestellen Sie versandkostenfrei Was ist „Erfolg“ in der Sozialen Arbeit?

Im Nachgang zu dem Forum „Fragt uns – Kinder und Jugendliche ins Boot holen“ am 4. Juli 2019 in Berlin steht jetzt die Dokumentation zur Verfügung.

Die detaillierte Dokumentation des Forum inklusive der Präsentationen und Unterlagen des JugendExpertenTeams finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 11/2019

SCHWERPUNKT: Paragrafen 219a

„Das heutige Urteil bestätigt genau das, was in der Debatte zur Reform des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch immer wieder von Sachverständigen und der Opposition kritisiert wurde: Der neue 219a schafft keine Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte – und erst recht keine Informationsfreiheit für Frauen“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE zum heutigen Urteil gegen die Berliner Ärztinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer. Möhring weiter:

„Nun zeigt sich, dass der ‚Kompromiss‘ nicht nur faul ist, weil sich die SPD von der Union doppelt hat über den Tisch ziehen lassen. Er ist vor allem faul, weil er eine rechtliche Situation schafft, die einfach nur absurd ist. Die Berliner Ärztinnen wurden nun zwar nicht mehr dafür verurteilt, dass sie auf ihrer Homepage darüber informieren, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Sie wurden nun verurteilt, weil sie in einem Halbsatz über die Art und Weise informieren. Informationsfreiheit sieht anders aus.

Solange es den Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch gibt, können Abtreibungsgegner diesen weiter nutzen, um Ärztinnen und Ärzte mit Anzeigen zu schikanieren und einzuschüchtern. Und solange es den 219a gibt, suggeriert der Staat Frauen, dass sie unmündig und nicht in der Lage seien, verantwortungsvoll mit Informationen und ihren Körpern umzugehen. Deshalb auf ein Neues: 219a streichen, keine Kompromisse.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 14.06.2019

Zum Urteil gegen zwei Ärztinnen wegen Paragraf 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

„Die Verurteilung macht deutlich, dass die Neuregelung des Paragrafen 219a eine Nullnummer ist. Ärzten, die sachlich informieren, droht auch weiterhin eine strafrechtliche Verfolgung. Der Paragraf 219a muss ganz abgeschafft werden. Mit ihrem faulen Kompromiss hat die Große Koalition damit weder den betroffenen Frauen noch den Ärzten geholfen. Es ist absurd, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf der Homepage eines Arztes strafbares Unrecht sein sollen. So müssen sich weiter Gerichte mit solchen Fällen beschäftigen, statt sich auf echte Straftaten konzentrieren zu können.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 14.06.2019

Am Freitag, den 14.06.2019 beginnt der erste Prozess wegen Verstoßes gegen den überarbeiteten §219a StGB. Angeklagt werden zwei Berliner Frauenärztinnen, die auf ihrer Homepage darüber informierten, dass in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche mit der medikamentösen Methode möglich sind. Laut Anklage verstoßen sie auch nach der Gesetzesreform gegen den §219a StGB.

„Die Reform hat weder die Informationssuche für ungewollt schwangere Frauen noch die Berufsfreiheit der Ärztinnen entscheidend verbessert“ urteilt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. In der Gesetzesreform war zwar vereinbart worden, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. Weiter verboten sind jedoch darüberhinausgehende Informationen etwa zur angebotenen Methode des Schwangerschaftsabbruchs.

Das Gesetz sah vor, dass die Bundesärztekammer eine Liste mit Informationen zu Ärztinnen und Ärzten und deren angebotenen Methoden erstellt. Diese Liste sollte auch auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfügbar sein. Bisher existiert diese Liste nicht. „Die Anklage gegen die beiden Frauenärztinnen zeigt, dass die Gesetzesreform keinen Fortschritt gebracht hat.“ stellt Wolfgang Stadler fest. „Frauen haben ein Recht auf vollständige, umfassende und aus einer Hand verfügbare medizinische Informationen, um eine für sie sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Stattdessen verschlechtert sich die Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen zunehmend und Ärztinnen und Ärzte, die noch Abbrüche durchführen, werden kriminalisiert, wenn sie umfassend darüber informieren.“

Aus Sicht der AWO muss der §219a StGB dringend gestrichen werden, um die Informationsfreiheit von Frauen und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten zu gewährleisten. Weiterhin braucht es eine vollständige Kostenübernahme für Verhütungsmittel für einkommensarme Frauen. „Gemeinsam mit unseren bundesweiten Schwangerschaftsberatungsstellen wird sich die AWO weiterhin für beide Ziele einsetzen“ schließt der Vorstandsvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.06.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Die Befürchtungen haben sich bestätigt: Auch der reformierte § 219a bringt keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen und erschwert weiterhin die Informationssuche ungewollt schwangerer Frauen. Zwar dürfen Ärzt*innen darüber öffentlich informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssen aber für weitere Informationen, bspw. zur Methode von Abbrüchen, auf externe Seiten verweisen. Die Reform von § 219a bleibt Ergebnis eines schlechten Kompromisses der Koalitionspartner, der Ausdruck eines fortbestehenden Misstrauens gegenüber Frauen und Ärzt*innen ist. Wir halten an der Forderung einer ersatzlosen Streichung von § 219a fest.

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Giffey eröffnet gemeinsame Fachtagung mit OECD

Ein leichter Einstieg in den Beruf, Theorie und Praxis in der Ausbildung, ein guter Status mit besserer Bezahlung und gute Weiterentwicklungsmöglichkeiten – diese und andere Maßnahmen empfiehlt die OECD in ihrer neuen Studie „Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung“. Die Ergebnisse wurden heute (Freitag) auf einer gemeinsamen Konferenz von OECD und BMFSFJ präsentiert. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey eröffnete die Fachtagung mit dem Titel „Investitionen in Erzieherberufe – Investitionen in die Zukunft“.

Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „In Erzieherinnen und Erzieher zu investieren wirkt gegen den Fachkräftemangel und zahlt sich für die gute Bildung und Chancengleichheit der Kinder aus. Die OECD-Studie bestätigt uns in Deutschland auf unserem Weg mit mehr praxisintegrierter, vergüteter Ausbildung, qualifizierter Praxisanleitung und Aufstiegsmöglichkeiten für Profis. All dies fördert unser Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherin/Erzieher, das wir im Sommer starten werden und das entsprechende Maßnahmen in allen Bundesländern unterstützt. Nur mit guten Standards gelingt ein guter Status für die Fachkräfte. Dabei führen viele Wege in die pädagogischen Berufe der frühen Bildung.“

Dr. Monika Queisser, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik bei der OECD, machte deutlich: „Investitionen in pädagogische Fachkräfte zahlen sich mehrfach aus: für die Fachkraft selbst, für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern“, und fügt hinzu: „Überall sind die Ressourcen begrenzt. Aber die Studie zeigt auch: Überall lassen sich differenzierte Lösungen finden.“

Auf der Konferenz stellten Expertinnen und Experten aus In- und Ausland ihre Erkenntnisse darüber vor, wie Fachkräfte für die frühe BiIdung gewonnen und gebunden werden können. Auch die neue OECD-Studie präsentiert in einem „Booklet“ acht Beispiele, die zeigen, welche Maßnahmen in anderen OECD-Ländern greifen:Den Status von Berufen in der frühen Bildung fördernVergütung der Fachkräfte in der frühen Bildung verbessernStrategien zur Stärkung der Qualifikationen frühpädagogischer Fachkräfte umsetzenPraxiserfahrung in der Erzieherausbildung stärkenAlternative Wege in die frühe Bildung eröffnenMänner verstärkt zur Aufnahme einer Tätigkeit in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung ermutigenDie Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Berufsfeld engagierter vorantreibenBerufsbegleitende Aus- und Weiterbildung stärker fördern

Link zur Studie: http://www.oecd.org/publications/bewahrte-praxis-fur-gute-arbeitsplatze-in-der-fruhkindlichen-bildung-betreuung-und-erziehung-cb63ff14-de.htm

Link zur Konferenz: https://bmfsfj-veranstaltungen.bafza.de/oecd-bmfsfj-konferenz/start.html

Informationen zur Fachkräfteoffensive Erzieherin/Erzieher: www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2019

Chancen-Hackathon entwickelt mit 100 Expertinnen und Experten an diesem Wochenende Ideen für digitale Familienleistungen

Mehr als 90 Prozent der Menschen in Deutschland nutzen das Internet. Einige von ihnen profitieren schon heute von mobiler Arbeit und investieren die gewonnene Zeit für Erziehung und Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Andere nutzen digitale Tools, um sich auszutauschen oder effizienter zu organisieren – ob innerhalb der Familie, zur Ausübung eines Ehrenamtes oder in der Beantragung staatlicher Leistungen. Gleichzeitig profitieren nicht alle Menschen von der Digitalisierung. Viele sorgen sich um die Sicherheit von Daten, machen im Netz Erfahrungen mit Hass und Hetze oder fühlen sich abgehängt.

Wie können die Vorteile für alle nutzbar gemacht und die offensichtlichen Herausforderungen bewältigt werden? Diesen Fragen widmet sich das Innovationsbüro „Digitales Leben“. Das Innovationsbüro ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und ist eine bisher einmalige Einrichtung. Es ist als „Denkfabrik“ und praktische Unterstützungsstruktur konzipiert und soll Innovationen zur Digitalisierung innerhalb und außerhalb des Bundesfamilienministeriums entwickeln, aufgreifen und antreiben.

Ein aktueller Schwerpunkt ist, Familienleistungen und andere Unterstützungsangebote digital zugänglich zu machen und so auch dafür zu sorgen, dass die Berechtigten von ihrem Anspruch wissen und diesen tatsächlich auch wahrnehmen.

Mit einem Chancen-Hackathon startet das Innovationsbüro heute (14.6.) offiziell seine Arbeit. Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedensten Fachgebieten, beispielsweise Designer, IT-Experten oder Verwaltungsfachleute, werden im Ikonic Studio in Berlin erwartet, um gemeinsam an verschiedenen Aufgaben zu arbeiten und Ideen zu entwickeln.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: „Das Familienministerium und all seine Leistungen und Unterstützungsangebote sollen digitaler werden. Wir haben durch digitale Technologien die Chance und die Pflicht, unseren Sozialstaat weiterzuentwickeln. Er soll anpacken, auf Bürgerinnen und Bürger zugehen und transparenter sein. Wir verstehen Digitalisierung zunächst einmal positiv und lebensnah und möchten Menschen mit modernen digitalen Möglichkeiten erreichen. Einen leichten Zugang zu Familienleistungen wie dem Kinderzuschlag zu entwickeln und damit die Inanspruchnahme zu erhöhen, ist da nur ein Projekt von vielen. Auch die zahlreichen Engagierten in Vereinen sollen für ihre Arbeit die Digitalisierung besser nutzen können. Dabei wollen wir sie unterstützen. Passgenaue Lösungen zu entwickeln, dafür haben wir das Innovationsbüro „Digitales Leben“ eingerichtet und externen Sachverstand dazu geholt. Fünf Expertinnen und Experten arbeiten ab Juni 2019 bis mindestens Ende 2020 mit unserer Arbeitsgruppe Digitale Gesellschaft daran, neue Ideen für eine lebenswerte digitale Zukunft zu entwickeln und auszuprobieren.“

Beim Hackathon geht es unter anderem um Fragen wie: Wie kommen Familienleistungen wie der Kinderzuschlag schneller und zielgenauer zu denen, die sie benötigen? Welche digitalen Tools müssen wir erfinden, damit Menschen die sich ehrenamtlich oder beruflich um andere Menschen kümmern, ihre Aufgabe noch besser als bisher erfüllen können? Wie können dabei die vielen vorhandenen offenen Daten des Bundesministeriums besser zugänglich und nutzbar gemacht werden?

Der Chancen-Hackathon findet statt am 14.-15. Juni im Ikonic Studio Berlin, Glasower Straße 44-47, 12051 Berlin.

Zu den zentralen Themen des Innovationsbüros zählen die Konzeption von Lösungen für die digitale Gesellschaft, digitale Kompetenzen, neue Wege der Beratung, digitale Ethik und Chancengerechtigkeit. www.innovationsbuero.net.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innovationsbüros bilden ein interdisziplinäres Team, das mit ganz unterschiedlichen Perspektiven auf die Herausforderungen und auf die positive Gestaltung der Digitalisierung blickt. Für den Betrieb des Innovationsbüros hat das Bundesfamilienministerium das iRights.Lab beauftragt. Das iRights.Lab ist ein unabhängiger Think Tank zur Entwicklung von Strategien und praktischen Lösungen, um die Veränderungen in der digitalen Welt vorteilhaft zu gestalten. Er unterstützt öffentliche Einrichtungen, Stiftungen, Unternehmen, Wissenschaft und Politik dabei, die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern und die vielschichtigen Potenziale effektiv und positiv zu nutzen. Dazu verknüpft es rechtliche, technische, ökonomische und gesellschaftspolitische Expertise

(www.irights-lab.de)

Kontakt:

Bundesministerium der Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Ulla Fiebig

Telefonnummer: 0171-8662239

Email: ulla.fiebig@bmfsfj.bund.de

Innovationsbüro:

Ludwig Reicherstorfer

Telefonnummer: 0171-1995742

Email: presse@innovationsbuero.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2019

Noch immer müssen rund 152 Millionen Kinder arbeiten, um zum Überleben ihrer Familien beizutragen. Fast die Hälfte von ihnen arbeitet unter Bedingungen, die gefährlich oder ausbeuterisch sind.

„Kinderarbeit zu verbieten, reicht nicht aus. Vielmehr müssen sich die Lebensbedingungen der betroffenen Kinder ändern, um sie wirksam vor Ausbeutung zu schützen. UNICEF fordert daher zum diesjährigen Tag gegen Kinderarbeit mehr Investitionen in Bildung, faire Arbeitsmöglichkeiten für Eltern sowie den Aufbau von Gesundheits- und sozialen Sicherungssystemen. Unternehmen in Industrienationen tragen Verantwortung für ihre globalen Lieferketten. Sie müssen sich viel stärker als bisher in ihren Verantwortungsbereichen für den Schutz der Menschenrechte engagieren.

Die Bundesregierung hat sich bereits mit dem Koalitionsvertrag von 2013 zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien in Deutschland bekannt. Mit dem Nationalen Aktionsplan ‚Wirtschaft und Menschenrechte‘ (NAP) wurde ein Prozess für die praktische Umsetzung der Leitprinzipien angestoßen. Die deutsche Wirtschaft hat in den vergangenen Monaten jedoch deutlich gemacht, dass für sie die Einhaltung von Menschenrechten im Rahmen ihrer Lieferketten keine Priorität genießt. Deshalb sind jetzt eindeutige gesetzliche Regelungen notwendig, die Unternehmen zur Kontrolle ihrer Lieferketten verpflichten.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.06.2019

Im Rahmen der Kultusministerkonferenz haben die Länder heute aktuelle Kostenberechnungen über den geplanten Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf einen Ganztagsplatz vorgestellt. Demnach reichen die vom Bund zugesagten zwei Milliarden Euro nicht aus. Die SPD-Bundestagsfraktion hält am Ausbau des Ganztags fest, um die Länder bei der Realisierung des geplanten gesetzlichen Anspruchs in der Grundschule bis zum Jahr 2025 zu unterstützen.

„Es bleibt dabei: Unser Ziel ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule bis zum Jahr 2025. Der Bedarf der Eltern zeigt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind. Natürlich können wir nicht so tun, als würde es diese prognostizierten finanziellen Engpässe nicht geben. Aber das darf kein Grund dafür sein, unser gemeinsames Ziel in Frage zu stellen. Im Gegenteil. Es gilt jetzt mit voller Kraft einen guten Weg zu finden, um den Rechtsanspruch bis 2025 auch unter diesen Umständen umsetzen zu können.

Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hat für Bund und Länder weiterhin höchste Priorität. In dieser Legislatur stellt der Bund dafür zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Damit schaffen wir den dringend notwendigen Einstieg in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Danach wird eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen nötig sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.06.2019

Zur Veröffentlichung der Nationalen Weiterbildungsstrategie erklären BeateWalter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung, und Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung ist keine ausreichende Antwort auf die kommenden Veränderungen. Neben der Digitalisierung müssen auch der notwendige ökologische Umbau sowie die demographische Entwicklung in den Blick genommen werden. All diese Entwicklungen bergen große Chancen, allerdings nur wenn die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Viele neue Arbeitsplätze werden entstehen, auf der anderen Seite zahlreiche alte Arbeitsplätze verschwinden.

Zur Gestaltung des sozialen und ökologischen Wandels ist eine Weiterbildungsstrategie nötig, die weiter geht als die der Bundesregierung. Wir brauchen ein Recht auf Weiterbildung, das mit einer verbesserten sozialen Absicherung von Weiterbildungsphasen verbunden werden muss, um selbstbestimmte Weiterbildung für Alle zu ermöglichen.

In Bildungsagenturen vor Ort müssen sich die lokalen Akteure vernetzen und Qualifikationsangebote anschaulich anbieten können. Dazu muss Weiterbildung Teil des öffentlichen Bildungsauftrags werden. Zur Gleichwertigkeit der Bildungswege gehört, dass Aufstiegsfortbildungen genau wie das Studium kostenfrei werden. Weiterbildung kostet aber nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Jeder Bildungsinteressierte muss deshalb die Möglichkeit zur Freistellung oder Teilzeitarbeit erhalten, um sich beruflich weiterzuentwickeln.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.06.2019

Zum Ergebnis von zwei wissenschaftlichen Gutachten bezüglich eines Verbots sogenannter „Konversionstherapien“ erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Es ist ein Skandal, dass im Jahr 2019 Pseudotherapien, die darauf abzielen, die homosexuelle Orientierung zu ändern, nach wie vor in Deutschland stattfinden. Wir begrüßen die Ergebnisse der Kommission, wonach ein wirksames Verbot von sogenannten Konversionstherapien verfassungsrechtlich möglich sei. Nun muss die Koalition schnell einen Gesetzentwurf vorlegen oder den grünen Entwurf, der bereits im parlamentarischen Verfahren ist, unterstützen. Der Bundesgesundheitsminister hat dazu eine Initiative bis zum Sommer versprochen. Wir hoffen, dass er sein Wort diesbezüglich hält.

Darüber hinaus müssen auch trans- und intergeschlechtliche Menschen davor geschützt werden, dass sie Objekt ähnlicher Pseudotherapien werden. Solche Versuche sind mit dem geschlechtlichen Selbstbestimmungsrecht ebenfalls nicht vereinbar. Hier sollen Maßnahmen gemeinsam mit den Verbänden entwickelt werden.

Allerdings brauchen wir mehr als ein Verbot. Zu den uns vorgeschlagenen Maßnahmen gehören außerdem Kampagnen, die die Akzeptanz der Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten ausbauen und über die Gefahr von Behandlungen aufklären. Hiermit sollen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Bundeszentrale für politische Bildung sowie Jugendhilfeeinrichtungen beauftragt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Aufklärungsarbeit leisten, sollen finanziell unterstützt werden. Zudem sollen die Richtlinien des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung überprüft werden, damit die sogenannten „Konversions“- oder „Reparations“-Therapien nicht unter anderen Leistungen abgerechnet werden können. Und schließlich muss klar sein, dass das Anbieten solcher Pseudotherapien, die die grundrechtlich geschützte Menschenwürde der Betroffenen verletzt, der Gemeinnützigkeit entgegensteht.

Der grüne Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/079/1907932.pdf

Der grüne Antrag: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/079/1907931.pdf

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.06.2019

„Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat keine Idee, wie sie dem Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen begegnen soll“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, zur Vorstellung der OECD-Studie „Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung“. Müller weiter:

„Die groß angekündigte Fachkräfteoffensive ist nur Flickschusterei – wie so vieles, was aus Giffeys Ministerium kommt. Der Nationale Bildungsbericht kommt zu dem Schluss, dass bis 2025 rund 300.000 Fachkräfte in den Kitas fehlen werden. Die 300 Millionen Euro, die das Bundesfamilienministerium bis 2022 verspricht, reichen angesichts dieses Bedarfs hinten und vorne nicht. Mit dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz hat die Bundesregierung bereits zu Beginn ihrer Amtszeit die Möglichkeit verspielt, die drei großen Probleme der Kindertagesbetreuung anzupacken, nämlich Fachkräftemangel, Platzmangel und Qualitätsmangel.

Um die Versäumnisse der letzten Jahre auszubügeln, braucht es jetzt eine Offensive, die diesen Namen auch verdient. Statt Eltern, Kinder und Erzieher mit Brosamen abzuspeisen, sind jährliche Investitionen von mindestens fünf Milliarden Euro in den Kita-Bereich notwendig. Ansonsten wird das Geld aus Kita-Gesetz und Fachkräfteoffensive wirkungslos verpuffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 14.06.2019

„Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung allein reicht nicht aus – da sind vor allem mehr dauerhafte Investitionen in Personal und Schulinfrastruktur vom Bund nötig. Das Personal können sich die Länder ja nicht einfach backen“, erklärt Birke Bull-Bischoff mit Blick auf die Debatte in der Kultusministerkonferenz (KMK) zu dem Vorhaben der Bundesregierung, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu schaffen. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die vom Bund veranschlagten zwei Milliarden Euro reichen bei weitem nicht aus. Diese in Aussicht gestellten Gelder dürfen darüber hinaus nur für materielle Investitionen genutzt werden. Doch ohne Personal keine Umsetzung des Rechtsanspruchs. Die Betreuungslücke in Kita und Schule wird immer größer. Nach einer Berechnung des Deutschen Jugendinstituts fehlen zwischen 322.000 und 665.000 Ganztagsplätze in Deutschland. Vor allem muss über die Qualität des Ganztags als Bildungsangebot gesprochen worden. Das geht nicht ohne Geld und Personal.

Wir steuern auf das gleiche Dilemma zu wie bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr. Den schwarzen Peter schiebt der Bund wieder den Ländern zu.

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist bisher nur heiße Luft. Wir appellieren an die Bundesregierung, jetzt endlich ihr Versprechen einzulösen. Das geht nur gemeinsam mit den Ländern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.06.2019

Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2020 erhöht werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (19/10816) eingebracht. Darin heißt es, zuletzt sei das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst worden. Seitdem seien die Wohnkosten und die Verbraucherpreise deutlich gestiegen und würden voraussichtlich weiter steigen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes nehme dadurch mit der Zeit ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen. Dies habe zur Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinke.

Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der Parameter der Wohngeldformel vor, um die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger zu erhöhen und die Reichweite des Wohngelds zu vergrößern. Eine Anpassung an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation sei dabei berücksichtigt. Vorgesehen ist die Einführung einer Mietenstufe VII in bestimmten Gemeinden und Kreisen, um Haushalte mit besonders hohen Mietniveaus gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten. Außerdem werden die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete berücksichtigt wird, regional gestaffelt angehoben. Zudem soll das Wohngeld künftig dynamisiert werden, das heißt, alle zwei Jahre per Verordnung an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. „Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngelds stellt sicher, dass seine Leistungsfähigkeit als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten bleibt“, begründet die Regierung die Dynamisierung.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, ohne eine Reform würde die Zahl der Wohngeldempfängerhaushalte von rund 630.000 Ende 2016 auf voraussichtlich 480.000 Ende 2020 absinken. Im Hinblick auf den Anstieg der Erst- und Wiedervermietungsmieten sei eine Stärkung des Leistungsniveaus und der Reichweite des Wohngelds über eine reine Realwertsicherung hinaus erforderlich, denn zwischen 2015 und 2017 seien die Erst- und Wiedervermietungsmieten um durchschnittlich zehn Prozent auch stärker gestiegen als die Nominallöhne mit fünf Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 698 vom 20.06.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine umfangreiche Kleine Anfrage (19/10848) zum studentischen Wohnen in Deutschland gestellt. Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung Auskunft über die Situation in Wohnheimen erhalten, fragen nach Wohngeld und weiteren Finanzhilfen und Eigentümer- und Betreiberstrukturen von Wohnheimen. Zudem geht es um Miethöhen in typischen Studentenstädten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 694 vom 19.06.2019

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/10574) zu den Themen Zeitsouveränität, Flexibilisierung und Entgrenzung in der Arbeitswelt gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in wie vielen Betrieben sogenannte Vertrauensarbeitszeitregelungen existieren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 674 vom 13.06.2019

Die Städtebauförderung soll sich künftig vermutlich auf den Erhalt von Stadt- und Ortskernen als identitätsstiftende Bereiche, die soziale Stadtentwicklung und Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie die nachhaltige Modernisierung von Städten und Gemeinden konzentrieren. Das geht aus der Antwort (19/10365) auf eine Kleine Anfrage (19/9823) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Themen hätten sich in der bisherigen Diskussion mit Ländern und Verbänden herauskristallisiert. Verbindlich würden sie allerdings erst nach der bisher andauernden Abstimmung zwischen Bund und Ländern, und zwar in einer im vierten Quartal dieses Jahres abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020.

In einer Vorbemerkung erklärt die Bundesregierung, das Instrument solle gemäß Koalitionsvertrag mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen und einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften weiterentwickelt werden. Die Städtebauförderung solle als eigenständige Maßnahme neben den Gemeinschaftsaufgaben beibehalten und die finanzielle Ausstattung in der laufenden Legislaturperiode mindestens auf dem bestehenden Niveau fortgeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 665 vom 11.06.2019

Eine Ausweitung des Wohngelds fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/10752). Die seit Jahren vielerorts stark ansteigenden Mietpreise hätten sich von den Einkommen entkoppelt, erklären die Abgeordneten. Zugleich fehlten Millionen Sozialwohnungen. Die von der Bundesregierung geplante Wohngelderhöhung sei nicht ausreichend.

Nach Vorstellung der Abgeordneten sollen Anspruchsberechtigte künftig nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttowarmmiete oder für die Belastung durch Wohneigentum in einer angemessen großen und ausgestatteten Wohnung ausgeben müssen. Der Anspruch aus Wohngeld solle ausgeweitet werden mit Einkommensgrenzen, die sich an den Bemessungsgrenzen für Wohnberechtigungsscheine orientieren. Die Abgeordneten plädieren zudem für eine Klimakomponente, die den Anspruch in energetisch sanierten Wohnungen anpasst.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 665 vom 11.06.2019

Nach Ansicht der Bundesregierung kann der Ausbau alternativer Wohnformen zusätzliche Kapazitäten auf dem Wohnungsmarkt schaffen und kann somit auch einen Beitrag zur Verbesserung der Wohnungssituation in Ballungsgebieten und in den Universitätsstädten leisten. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10486) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10032), die sich nach sogenannten „Wohnpaaren auf Zeit“ erkundigt hatte. In der Antwort erläutert die Regierung auch, wie Wohnraumüberlassungen und im Gegenzug erbrachte Dienstleistungen steuerlich behandelt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 646 vom 05.06.2019

26 Prozent aller Betriebe bieten zumindest einem Teil ihrer Beschäftigten die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, also von zu Hause aus oder von unterwegs. Zwölf Prozent der Beschäftigten nutzen dies. Detaillierte Aussagen können auf Grundlage der Betriebs- und Beschäftigtenbefragung „Linked Personnel Panel (LPP)“ für privatwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern getroffen werden. Hier beträgt der Anteil der Betriebe, die Arbeiten von zu Hause aus möglich machen, 37 Prozent. Ein regelmäßiges Homeoffice von mindestens einem Tag in der Woche ermöglichen 16 Prozent der privatwirtschaftlichen Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung hervor.

Im Jahr 2017 arbeiteten 22 Prozent der Beschäftigten in Betrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 50 Beschäftigten wenigstens gelegentlich mobil. Das bedeutet einen Anstieg von drei Prozentpunkten innerhalb von vier Jahren.

Die erhöhte Flexibilität zeigt sich als zweischneidiges Schwert: Während die Hälfte der Beschäftigten, die von zu Hause aus arbeiten, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben als Vorteil sieht, berichten beinahe ebenso viele von Problemen bei der Trennung von Beruf und Privatleben.

Beschäftigte nutzen das Angebot eher stunden- als tageweise: 63 Prozent der Beschäftigten, die Homeoffice nutzen, sind nur stundenweise von zu Hause aus tätig. 22 Prozent gaben an, ausschließlich ganztägig von zu Hause aus zu arbeiten, während 16 Prozent eine Mischung aus beidem ausüben.

Nach eigenen Angaben hat jeder neunte Beschäftigte aus privatwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten trotz geeigneter Tätigkeit einen unerfüllten Homeoffice-Wunsch. „In der öffentlichen Diskussion wird häufig unterstellt, dass ein Großteil der Beschäftigten zumindest ab und an gerne von zu Hause arbeiten würde. Dabei wird regelmäßig übersehen, dass dies gar nicht zutrifft“, erklären die Autoren der Studie.

Etwa zwei Drittel der Beschäftigten, die nicht von zu Hause aus arbeiten, lehnen diese Möglichkeit grundsätzlich ab. Die wichtigsten Gründe hierfür sind die fehlende Eignung der Tätigkeit, der Wunsch des Vorgesetzten nach Anwesenheit des Beschäftigten und der Wunsch des Beschäftigten nach einer Trennung von Beruf und Privatem.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1119.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 11.06.2019

Von den 2 798 in den obersten Bundesbehörden mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben betrauten Beschäftigten haben 2018 nur 271 oder 10 % in Teilzeit gearbeitet (ohne Bundesbank). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Tag des öffentlichen Dienstes am 23. Juni weiter mitteilt, waren es mit einem Anteil von 75 % mehrheitlich Frauen, die eine Leitungsfunktion in Teilzeit ausübten. Von allen Frauen in Leitungspositionen in obersten Bundesbehörden arbeiteten 21 % in Teilzeit, während der entsprechende Männeranteil bei nur 4 % lag.

Nur rund ein Drittel der Führungskräfte in den 14 Bundesministerien und anderen obersten Bundesbehörden (zum Beispiel Bundeskanzleramt, Bundesverfassungsgericht, Bundesrechnungshof) waren Frauen. Insgesamt konnte hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in diesen Behörden 2018 kein Fortschritt gegenüber dem Vorjahr erzielt werden.

Dies geht aus dem Gleichstellungsindex 2018 hervor, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 5. Juni 2019 veröffentlicht hat.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 18.06.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Laut den aktuellen Zahlen des UNHCR ist die Zahl der Geflüchteten weiter auf 70,8 Millionen Menschen weltweit gestiegen. Nach wie vor bleibt Syrien das größte Herkunftsland von Geflüchteten; gefolgt von Afghanistan und Südsudan.

Nur ein kleiner Teil der Geflüchteten sucht Zuflucht in Europa; sieben von acht Flüchtlingen finden Schutz in Entwicklungsländern wie Bangladesch, Uganda oder Pakistan; die überwiegende Mehrheit überquert keine internationalen Grenzen, sondern verbleibt in sicheren Landesteilen, in der Hoffnung bald wieder zurückkehren zu können. Die Zugangswege zu sicheren und wohlhabenden Staaten sind den Schutzsuchenden zunehmend versperrt und es wird immer schwieriger, überhaupt einen Asylantrag stellen zu können.

Flucht vor Krieg, Konflikten und politischer Verfolgung ist für jeden einzelnen Menschen eine Katastrophe. Vor dem Hintergrund der eigenen Geschichte tritt die AWO seit jeher für das individuelle Recht auf Asyl ein und fordert im Umgang mit Geflüchteten die Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention. Dies betrifft insbesondere den Grundsatz der Nichtzurückweisung. Die AWO lehnt Zurückweisungen nach Libyen und die unterlassene Hilfeleistung von in Seenot geratenen Schutzsuchenden entschieden ab. „Während sich die europäischen Staaten aus ihrer Verantwortung stehlen, wird die zivile Seenotrettung gehindert und kriminalisiert. Die Menschen benötigen Solidarität und aktive Unterstützung. Deswegen stehen die ehrenamtlich Engagierten und die Hauptamtlichen der AWO Tag für Tag an der Seite der Schutzsuchenden beim Ankommen in der Gesellschaft“, so Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes.

Das am 4. Juni verabschiedete Migrationspaket der Bundesregierung ist nicht geeignet, Geflüchteten in Deutschland echte Teilhabe zu ermöglichen. Es zielt vielmehr auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte. Insbesondere die Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber*innen unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus‘ sind für die AWO nicht akzeptabel. „Anstatt sich von Rechtspopulisten treiben zu lassen und vorwiegend über Abschottung und Abschiebung zu diskutieren, muss die Bundesregierung den Schutzanforderungen gerecht werden und die Bedingungen für eine gelingende soziale Teilhabe in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen“, betont Brigitte Döcker.

Hintergrund: Von den 70,8 Millionen Geflüchteten weltweit befinden sich 25,4 Millionen Personen außerhalb des Herkunftslandes. Die Mehrzahl verbleibt in den Landesgrenzen als sogenannte Binnenvertriebene. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung verbietet die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Mit Geflüchteten sind hier alle Schutzsuchenden gemeint, mit dem Begriff Flüchtlinge hingegen Geflüchtete, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes befinden sowie einen Schutzstatus entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention innehaben. Die Zahl der Flüchtlinge ist mit 25,4 Millionen höher als jemals zuvor.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2019

Am 20.6.2019 legte der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seinen ersten Bericht vor und übergab diesen Bundesministerin Dr. Franziska Giffey. Dazu Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes: „Wir begrüßen sehr, dass das Bundesfamilienministerium diesen Beirat einberufen und mit 21 Expert*innen das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seit 2015 intensiv bearbeitet hat. Wir brauchen mit Blick auf die demografische Entwicklung dringend Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige, die ihnen die Pflege ermöglicht ohne sie zu überfordern, gar krank macht oder in die Altersarmut führt. Die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen haben es nicht vermocht, diese drängenden Fragen zu klären. Sie bieten keine wirklich hilfreichen Lösungen. Das zeigen insbesondere die Zahlen der geringen Inanspruchnahme von Maßnahmen aus dem Pflegezeitgesetz sowie Familienpflegezeitgesetz.“

In Deutschland ist eine kontinuierlich steigende Zahl Pflegebedürftiger zu verzeichnen. Die Zahl derer, die Pflege leisten könnten, sinkt aber gleichzeitig. Schon 2017 waren laut Statistischem Bundesamt ca. 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Ungefähr drei Viertel aller Pflegebedürftigen (2,59 Millionen) wurden zu Hause versorgt – davon 1,76 Millionen allein durch Angehörige. Häufig müssen Angehörige ihre Berufstätigkeit ganz aufgeben, weil sie beide Aufgaben – Beruf und Pflegetätigkeit – nicht miteinander vereinbaren können. Daher konstatiert Brigitte Döcker: „Das muss sich ändern. Wir brauchen gesetzliche Grundlagen, damit sich Sorgearbeit für Pflegebedürftige und Berufstätigkeit in Einklang bringen lassen und eine gerechtere Aufteilung der Pflegetätigkeiten zwischen den Geschlechtern erreicht wird. Insoweit sollte der Bericht des unabhängigen Beirates nun rasch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, damit die Entwicklung von konkreten Lösungen für die Situation der pflegenden Angehörigen beginnen und bald in guten Gesetzen münden kann.“

Mit seiner Arbeit begleitet der Beirat die Umsetzung der einschlägigen Gesetze zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und berät über deren Auswirkungen. Mit dem ersten Bericht des Beirates werden unter anderem eine Bestandsaufnahme bezüglich des Pflegezeitgesetzes und Familienpflegezeitgesetzes sowie Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung gesetzlicher Grundlagen erwartet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2019

Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 im Bundesrat erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Die Erhöhung der Renten zum 01. Juli 2019 um über 3 Prozent bringt fürdie rund 20 Mio. Rentner*innen in Deutschland einen Kaufkraftzuwachs. Allerdings dürfen uns die erfreulichen Entwicklungen in diesem und in den vergangenen Jahren nicht darüber hinweg täuschen, dass die Rentenentwicklung mittel- bis langfristig hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben wird und das Rentenniveau vor Steuern bald schon durch die Haltelinie aufgefangen werden muss. Dies zeigt aus unserer Sicht einmal mehr, dassdie Haltelinie beim Rentenniveau richtig war und über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden muss.“

Besorgniserregend ist zudem, dass die Zahl der Grundsicherungsbezieher*innen trotz der guten Rentenentwicklung in diesem und in den vergangenenJahren kontinuierlich steigt. Wie das Statistische Bundesamt am 03. April 2019 mitteilte, lag die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden im Dezember 2018 um 1,9 Prozent über dem Vorjahrsmonat. Dabei ist die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden nur die Spitze des Eisbergs, denn regelmäßig unberücksichtigt bleiben diejenigen älteren und dauerhaft erwerbsgeminderten Rentner*innen, die berechtigte Grundsicherungsansprüche gar nicht geltend machen.

Vor diesem Hintergrund darf die erfreuliche Rentenanpassung 2019 nicht den Blick dafür verstellen, dass Maßnahmen zur Verhinderung von Altersarmutund zurbesseren Anerkennung von Lebensleistungen dringend erforderlich bleiben. Wolfgang Stadler erklärt hierzu: „Wer über viele Jahre zu niedrigen Löhnen gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Wir unterstützen daher den Vorschlag einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Die Höhe einer Rente muss sich nach der Lebensleistung der oder des einzelnen Versicherten richten und nicht nach der Höhe des Partnereinkommens.“

Die Stellungnahme der AWO zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 finden Sie hier.

Zum Hintergrund: Zum 1.Juli 2019 steigen die Renten um 3,18 Prozent in den alten und 3,91 Prozent in den neuen Bundesländern. Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert, also der monatliche Rentenanspruch für ein Jahr Rentenbeiträge auf Grundlage des Durchschnittsverdienstes, auf 33,05Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird dann 31,89 Euro betragen und holt damit auf rund 96,5Prozent des Westwertes auf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.06.2019

Am 15. Juni findet zum dritten Mal der „Tag der Offenen Gesellschaft“ statt. Die Diakonie Deutschland ruft als Veranstaltungspartner ihre Einrichtungen und Träger zum Mitmachen auf, um damit ein Zeichen zu setzen für Freiheit, Vielfalt und Toleranz. „Die einladenden Tafeln der Offenen Gesellschaft stehen für mich für die freiheitliche und offene Haltung des Landes, in dem ich streiten und leben möchte“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

„Ich verstehe Offenheit als eine Haltung, die akzeptiert, dass Vielfalt unser gesellschaftlicher Normalzustand ist. Eine offene Gesellschaft ist offen für Kreuz, Kippa und Kopftuch, für Kleingarten, Sauerbraten und Veganismus, für Paare, Rollifahrer, Singles und Familien, Menschen mit Down-Syndrom und Menschen ohne Humor. Diese Vielfalt bringt selbstverständlich Konflikte mit sich, sie ist – wie jede Partnerschaft – immer wieder auch eine Herausforderung, die anstrengt und nach Diskussion und Haltung verlangt“, betont Lilie.

Erstmals wird die Diakonie Deutschland in Berlin auf dem Platz am Nordbahnhof Tische aufstellen. Diakonie-Präsident Lilie wird dort sowie auf dem Tempelhofer Feld an der zentralen Tafel anzutreffen sein. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besucht einen Tisch im Soldiner Kiez im Wedding.

Tische und Stühle stellen unter anderem auch die Diakonie Mitteldeutschland gemeinsam mit dem Bündnis Demokratie gewinnt in Halle auf. Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern feiert mit vielen Kooperationspartnern in Schwerin. Die Diakonie Düsseldorf lädt an einen langen Tisch am Rheinufer ein. Das Diakonische Werk Halberstadt feiert im Altenpflegeheim St. Stephanus in Osterwieck, das Diakoniewerk Essen im Internat für hörgeschädigte Kinder.

Weitere Tafeln der Diakonie und evangelischen Landeskirche sowie alle Tafeln, die bundesweit angemeldet wurden, finden Sie mit weiteren Informationen auf www.tdog19.de .

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.06.2019

Am 13. Juni 2019 hat nun auch der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige gebilligt. Die Richtlinie ist ein weiterer europäischer Schritt in die richtige Richtung: eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch zeitliche und finanzielle Entlastungen und eine stärker am Grundsatz der Gleichberechtigung orientierte Verteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern. Für Deutschland ist vor allem das Recht auf bezahlte Arbeitsfreistellung für den zweiten Elternteil anlässlich der Geburt eines Kindes hervorzuheben. Weitere Regelungen betreffen den Anspruch auf bezahlte Elternzeit und das Recht auf pflegebedingte Arbeitsfreistellung.

Dennoch ist der Schritt in Richtung Vereinbarkeit sehr viel zaghafter, als zu hoffen war. „Es ist vor allem enttäuschend, dass die im ersten Entwurf der Richtlinie geplante Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldzeit auf vier Monate nicht verabschiedet wurde. Gerade in Deutschland hätte die Ausweitung der Partner*innenmonate die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter und damit die Vereinbarkeit deutlich gefördert.“, kritisiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.

Die in der Richtlinie vereinbarten Mindestanforderungen sind innerhalb von drei Jahren im deutschen Recht zu implementieren. Der djb ruft die Bundesregierung in seiner aktuellen Stellungnahme dazu auf, nicht nur die Anforderungen der Richtlinie umzusetzen, sondern die Chance zu nutzen, über diese Mindestanforderungen hinauszugehen. „Deutschland sollte innerhalb der EU gleichstellungspolitisch zum Vorbild werden!“, fordert die Präsidentin des djb.

djb-Stellungnahme vom 13. Juni 2019: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st19-15/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstages die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder in Deutschland. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation fehlen in der derzeitigen Flüchtlingspolitik insbesondere die Berücksichtigung des Kindeswohls und der gleichberechtigte Zugang zu grundlegenden Kinderrechten wie Bildung und Gesundheit. Probleme gibt es auch in der Frage kindgerechter Gerichts- und Asylverfahren, beim Familiennachzug sowie bei der Unterbringung von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften.

„Die zu uns geflüchteten Kinder und Jugendlichen benötigen umfassende Maßnahmen zur Integration. Grundlage dafür müssen die in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte sein. Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, unabhängig von der Bleibeperspektive, sowie eine möglichst kurze Verweildauer von Kindern und ihren Familien in Aufnahmeeinrichtungen sind dabei Schlüsselfaktoren. Eine gute Bildung schon für Kita-Kinder kann die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Schulen, Sprachlerneinrichtungen und Vorbereitungskurse müssen für die Kinder ungehindert zugänglich sein. All das kann am besten durch ein Integrationsgesetz sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft befördert“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Da geflüchtete Kinder besonderen Schutz benötigen, sind kindgerechte Asyl- und Verwaltungsverfahren für sie besonders wichtig, um ihre Rechte zu garantieren. Sie brauchen einen effektiven, fairen und unmittelbaren Zugang zum Recht, sobald sie einreisen. Auch im Asylverfahren müssen grundlegende Prinzipien wie die vorrangige Beachtung der kindlichen Interessen, das Beteiligungs- und Informationsrecht und der Nichtdiskriminierungsgrundsatz eingehalten werden. Es braucht kindgerechte Informationen über das sie betreffende Verfahren und Flüchtlingskinder müssen vor, während und im Anschluss des Verfahrens kindgerecht begleitet werden. Es ist enorm wichtig, dass unbegleitete Minderjährige sobald wie möglich eine unabhängige Vertretung an ihrer Seite haben, die ihre Interessen in allen sie betreffenden Verwaltungsverfahren fachkundig vertritt. Auch gibt es für die Vormünder keine Vorgaben oder Standards zur Begleitung und Vorbereitung der Mündel auf Verfahren und daneben keinen Anspruch auf eine im Asyl- und Aufenthaltsrecht geschulte Rechtsvertretung. Kinder brauchen auch qualifizierte Sprachmittler, die ihnen im Verfahren zur Seite stehen. Hier muss es schleunigst Veränderungen geben, ebenso wie bei der Qualifizierung der Vormünder, die meist mangelhaft ist“, so Lütkes weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft die Bundesregierung zudem beim Familiennachzug zu unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland eindringlich zu mehr Humanität auf. Die Bundesregierung sollte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April letzten Jahres zum Anlass nehmen, beim Familiennachzug zu Flüchtlingskindern ausschließlich das Kindeswohl zum Maßstab zu machen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, das EuGH-Urteil bei der Entscheidung über Visaanträge zur Familienzusammenführung sofort anzuwenden und umgehend in nationales Recht umzusetzen, und damit Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige einzustufen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich des heutigen Tages der Verkehrssicherheit an Politik, Autofahrer und Eltern, für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen. Dazu müssen aus Sicht des Verbandes die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern vermehrt das selbstständige Zufußgehen üben, damit die Kinder mehr Selbstständigkeit und damit Sicherheit im Straßenverkehr erlangen. Autofahrerinnen und Autofahrer sind aufgerufen, von sich aus rücksichtsvoller gerade gegenüber Kindern zu sein. Zudem tritt die Kinderrechtsorganisation für eine Reform der Straßenverkehrsordnung ein, damit Kommunen sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen einrichten können.

„Auch mit Blick auf die Verkehrsunfallstatistik sollte Schluss sein mit dem zunehmenden Trend zum Elterntaxi: Als Mitfahrer im Auto verunglücken Kinder wesentlich häufiger, als wenn sie zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren. Zugleich sollten die Ordnungsbehörden aber auch härter gegen Raserinnen und Raser sowie Falschparker vor Kitas und Schulen vorgehen. Wohlmeinende Appelle sind dabei ein nachvollziehbarer Weg, aber auch Strafen sind notwendig, um ein Umdenken bei uneinsichtigen Autofahrerinnen und Autofahrern zu erreichen. Und wir brauchen endlich Tempo 30 überall dort, wo Kinder unterwegs sind“, betont Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Gerade die Verkehrssicherheit vor Schulen muss durch sogenannte Schulstraßen erhöht werden. In Südtirol und Ballungsgebieten wie Wien oder Salzburg haben sich diese temporären Zufahrtsbeschränkungen für Pkw an Schulen bewährt. In Schulstraßen wird zeitweise, also vor allem morgens zu Schulbeginn, die Zufahrt zur Schule für den Autoverkehr gesperrt. In Deutschland gibt es Schulstraßen bisher nur vereinzelt im Rahmen von Testphasen. Schulstraßen sind aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem für Nebenstraßen geeignet.

Anlässlich des Verkehrssicherheitstages ruft das Deutsche Kinderhilfswerk außerdem Kinder und ihre Eltern zur Teilnahme an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ auf. Zu den Aktionstagen unter dem Motto „Mitmachen und Elterntaxi stehen lassen!“, die das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD koordinieren, sollen Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland Laufaktionen erarbeiten, die zu Beginn des nächsten Schuljahres umgesetzt werden. Anmelden können und sollten sich Schulklassen sowie Kindertageseinrichtungen bereits jetzt – auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.06.2019

Für viele junge Paare ist eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienverantwortung selbstverständlich, zumindest bevor das erste Kind kommt. Danach rutschen viele in eine eher klassische Rollenaufteilung: Die Väter gehen weiter arbeiten und die Mütter übernehmen Erziehung und Haushalt. Es sind zumeist die Frauen, die beruflich zurückstecken, sei es durch Elternzeit oder als Teilzeitkraft. „Wenn darüber die Unzufriedenheit wächst, man sich aber ohnmächtig fühlt, steigert das die sogenannte mütterliche Erschöpfung“, weiß Andrea Twardella von der Mutter-Kind-Klinik Talitha in Bad Wildungen. In den Vorsorge- und Rehamaßnahmen, wie sie von der Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung angeboten werden, erarbeiten sich Mütter Wege aus diesen Rollenfallen. Im Rahmen der gesundheitlichen Therapie lernen sie, ihren Familienalltag wieder aktiv zu gestalten und zu steuern.

Eigentlich hat sich die Rolle der Frau in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Auch wenn die Entwicklung noch nicht am Ziel ist, können junge Frauen gleichberechtigter und selbstbestimmter leben. Doch ausgerechnet im Familienleben finden sich viele Frauen in den Rollenklischees der 50er Jahre wieder. „Frauen tragen zu allererst die Familienverantwortung“, fasst Andrea Twardella die Lebenswirklichkeit vieler Müttern zusammen. Tatsächlich sind es Frauen, die zu 76 Prozent Elternzeit nehmen. Ein Blick auf die Dauer der Elternzeit macht es noch deutlicher: Vergleicht man die Elternzeit mit einem Jahresverlauf, ist der Vater bereits Ende Januar wieder im Job; den Rest des Jahres stemmen Mütter mehr oder weniger allein.

Selbst bei berufstätigen Müttern sieht es nicht anders aus. Wer trotz Kinder weiter im Beruf stehen möchte, muss meist die Karrierebremse Teilzeit in Kauf nehmen: Zwei von drei berufstätigen Müttern arbeiten mit reduzierter Stundenzahl. Bei berufstätigen Vätern ist es dagegen nur einer von 16, der weniger Zeit im Unternehmen verbringt, damit er sich zu Hause um die Familie kümmern kann.

Für die Frauen ist es oft ein schleichender Prozess aus vielen kleinen Entscheidungen, zu denen man keine pragmatische Alternative sieht. Er endet häufig in einem Gefühl der Ohnmacht. Ein Ausbruch aus dieser Situation ist nur mit einem beherzten Schritt nach vorn möglich. Eine Mutter-Kind-Kur bietet Frauen eine Auszeit und gibt ihnen die Chance, neben der Arbeit an gesundheitlichen Störungen auch die eigene Rollensituation mit professioneller Hilfe zu reflektieren. „Wir schauen gemeinsam mit den Frauen wertfrei darauf, was war und was möglich ist. Bei uns finden sie Zeit, abzuwägen und zu entscheiden“, beschreibt Familientherapeutin Andrea Twardella die Arbeit der Therapeuten und Berater in den Fachkliniken. Ziel ist es, dass die Frauen sich wieder als Akteurin begreifen, die ihr Leben verantwortlich gestaltet. Eine für alle richtige Richtung gibt es dabei nicht. „Manchmal ist es eine Veränderung, manchmal ist es ein Frieden auf Zeit. Wichtig ist, dass die Frauen bewusst eine Entscheidung treffen und sich damit gut fühlen.“ Andrea Twardella weiß, dass diese Entscheidung positiv ausstrahlt: Auf die anderen Therapien während der dreiwöchigen Vorsorge- und Rehamaßnahme sowie zuhause auf das Gleichgewicht im Familienalltag.

Mütterliche Erschöpfung ist eine Diagnose, die eine Mutter-Kind-Kur ermöglicht. Die Erfahrung der 21 Fachkliniken in der KAG zeigt, dass es oft nicht die einzige ist. Mütter kommen oft mit einer mehrfachen Gesundheitsbelastung. Über die verschiedenen Angebote und Spezialisierungen informiert die bundesweite Hotline der KAG (0180/140 0 140 – 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz).

Quelle: Pressemitteilung Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 18.06.2019

„Der Gesetzgeber ist gefragt, faire Lösungen beim Kindesunterhalt im Wechselmodell festzuschreiben. Die derzeitige Rechtslage geht zu Lasten des Elternteils, der vor einer Trennung beruflich zugunsten der Kinder zurückgesteckt hat“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Im Rahmen der Fachtagung „Wechselmodell und erweiterter Umgang als Betreuungsoptionen – kindgerecht auswählen und Unterhalt fair ausgestalten“ machte Dr. Gudrun Lies-Benachib aus ihrer Erfahrung als OLG-Richterin deutlich, dass es bei einem Streit ums Wechselmodell auch ums Geld geht. Ihre exemplarischen Rechnungen zeigten, dass die finanziellen Folgen erheblich sind und deshalb für beide Eltern eine Rolle spielen. Deutliche Kritik übte Lies-Benachib an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der eine unterhaltsrechtliche Verpflichtung, Vollzeit zu arbeiten, auch auf Elternteile in der Teilzeitfalle anwende und fiktiv beim Kindesunterhalt von einem Vollzeitgehalt ausgehe. Dies führe in der Praxis dazu, dass eine Mutter ihr Kind aus dem Selbstbehalt ernähren müsse.

„Wir fordern, einen Grundsatz familiärer Solidarität nach Trennung im Kindesunterhaltsrecht zu verankern. Väter sind meist beruflich gut aufgestellt, weil Mütter ihnen den Rücken freigehalten haben. Deshalb braucht es angemessene Übergangsfristen für Elternteile, die am Arbeitsmarkt erst wieder Fuß zu fassen müssen“, unterstreicht Jaspers. „Ziel muss sein, die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gut abzusichern und Interessenskonflikte zwischen Umgang und Unterhalt zu vermeiden.“

Der Psychologe Dr. Stefan Rücker kam zu dem Schluss, was „das Beste“ für jedes Kind ist, sei so individuell wie sein Fingerabdruck. Die internationale Forschung sei mit Vorsicht zu genießen – nur ein minimaler Teil der vielen Studien genüge wissenschaftlichen Gütekriterien. Werden Drittvariablen wie das Konfliktniveau der Eltern oder ihr sozioökonomischer Status berücksichtigt, lassen sich zwischen Residenzmodell und Wechselmodell kaum Unterschiede im Wohlbefinden von Kindern finden. Rücker plädierte eindringlich für die Entwicklung guter Beratungsangebote, um Eltern zu befähigen, die mit der Trennung einhergehenden Emotionen besser zu steuern. Gehe es den Eltern gut, sei die Wahl des Betreuungsmodells zweitrangig.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 20.06.2019

Alleinerziehende werden überdurchschnittlich häufig am Ende eines arbeitsreichen Lebens mit Altersarmut kon­frontiert sein. Das ist nicht gerecht und muss sich ändern“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir setzen uns für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung, für Verbesserungen bei den Kinderbe­rücksichtigungszeiten und langfristig für einen Systemwechsel hin zu einer Universalversicherung mit Mindestsicherungsziel ein.“

Basis einer auskömmlichen Alterssicherung ist eine eigenständige Existenzsicherung während der Erwerbs- und Familienphase. Zudem gilt es, auch das Rentensystem an der bestehenden Pluralität von Familienformen auszurichten, statt am Ernährermodell fest zu halten. Zentral ist hierbei in der Lebensverlaufsperspektive die sozialversi­cherungspflichtige Absicherung bisher nicht versicherter Lebensphasen. Der VAMV setzt sich für eine Ausweitung der gesetzlichen Rente hin zu einer Universalversicherung mit einem Mindestsicherungsziel für alle ein: Während der Erwerbfähigkeitsphase zahlen alle Bürger*innen auf alle Einkommen einen Mindestbeitrag. In Zeiten der Nicht-Erwerbstätigkeit übernimmt das zuständige Sozialleistungssystem den Mindestbeitrag. Da sich die staatliche Förderung der privaten Rentenvorsorge mit Blick auf die Alterssicherung von Familien mit kleinen Einkommen wenig bewährt fordert der VAMV, diese Mittel stattdessen hin zu einer Universalversicherung zu lenken. Zudem setzt sich der VAMV dafür ein langfristig eine Verpflichtung für Arbeitgeber zu schaffen, Betriebsrenten anzubieten.

Das Positionspapier „Für ein gutes Auskommen im Alter! Forderungen zur Existenzsicherung von Alleinerziehenden“ hat die Bundesdelegiertenversammlung des VAMV am 16. Juni 2019 verabschiedet.

Auch Wahlen standen auf dem Programm: Die Versammlung hat Daniela Jaspers zur Vorsitzenden gewählt und Helene Heine als neue Vizevorsitzende. Schatzmeister ist Jürgen Pabst, Protokollfüh­rerin Elisabeth Küppers. Fee Linke ist neu als Beisitzerin im Bundes­vorstand. „Wir danken meiner Vorgängerin Erika Biehn für ihre engagierte und hochkompetente Arbeit für den VAMV. Mit ihrer jahr­zehntelangen Arbeit in der Anti-Armutspolitik hat sie den VAMV mit geprägt“, würdigt Jaspers Erika Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 19.06.2019

AUS DEM ZFF

Eine zeitgemäße Familienpolitik muss nach Auffassung des ZFF die geschlechtergerechte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ins Zentrum rücken. Vor diesem Hintergrund bekennt sich der Familienverband zu einer partnerschaftlich orientierten Familienpolitik und formuliert in einem Positionspapier politische Handlungsempfehlungen

Das Leitbild der Partnerschaftlichkeit prägt seit Jahren die familienpolitische Diskussion. Die Einführung des Elterngeldes, ElterngeldPlus und die Familienpflegezeit – all dies sind Instrumente, die eine partnerschaftlichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern sollen. Die Realität zeigt, wie dringend Modelle einer partnerschaftlichen Familienorganisation weiterhin gebraucht werden: Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privat erbrachten Sorgearbeit, während Männer mehrheitlich einer ununterbrochenen, oftmals überlangen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter sogar ihre Arbeitszeit. Für das ZFF ist es daher an der Zeit, gute Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe an familiärer Sorge, aber auch am Erwerbsleben zu schaffen.“

Christiane Reckmann weiter:

„Wie diese guten Rahmenbedingungen aussehen können will das ZFF im heute veröffentlichten Positionspapier darlegen. Wir zeigen die erheblichen gleichstellungspolitischen, familienpolitischen und sozialpolitischen Implikationen auf, die eine „partnerschaftliche Familienpolitik“ ausmachen. Sie reichen von der Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld und der Möglichkeit einer Vaterschaftsfreistellung rund um die Geburt des Kindes über die Bekämpfung des Gender Pay Gaps bis zur Abschaffung des Ehegattensplittings, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur wenn wir Familienpolitik konsistent am Leitbild der Partnerschaftlichkeit ausrichten, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer (geschlechter-)gerechten Gesellschaft machen!“

Das ZFF- Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.06.2019

AKTUELLES

Insgesamt 18 ForscherInnen des DIW Berlin, des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), der Universität Hamburg und der Humboldt-Universität zu Berlin haben Erträge von Bildung unter die Lupe genommen, die nichts mit Geld zu tun haben. Unter anderem ging es darum, wie sich Bildung in den Bereichen sozioemotionaler Fähigkeiten, der Gesundheit und politischen Partizipation niederschlägt. Mehr dazu erfahren Sie im Editorial dieses Newsletters. Der Endbericht des Verbundprojekts, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde, ist als DIW Politikberatung kompakt 137 erschienen.

Das Programm Elternchance II mit der Weiterqualifizierung pädagogischer Fachkräfte zu Elternbegleiter/innen geht in die letzte Runde.

Das Programm endet am 31.12.2020 und wird nicht verlängert.

Die nächsten Kurse für das Jahr 2020 wurden auf der Homepage des Konsortiums Elternchance veröffentlicht: https://www.konsortium-elternchance.de/aktuelle-infos/kurstermine-2020/

Bewerbungen unter: Bewerbungsserver: www.bewerbung-elternbegleitung.de/konsortium

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 10/2019

SCHWERPUNKT: Internationaler Kindertag

Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1.6.2019 erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder-und Familienpolitik, sowie AnnalenaBaerbock, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Wenn wir ein kinderfreundliches Land wollen, dann müssen starke Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Der Staat wird dadurch verpflichtet, die Interessen von Kindern in den Mittelpunkt zu rücken. Kinder brauchen besonderen Schutz und Förderung. Das Wohl von Kindern muss bei allen Entscheidungen endlich einen besonderen Stellenwert einnehmen. Sie haben ein Recht auf Entwicklung und Beteiligung in allen sie betreffenden Entscheidungen.

Wer die Rechte von Kindern im Grundgesetz stärkt, kann den Kampf gegen Kinderarmut und für ein kinderfreundliches Deutschland viel konsequenter führen. Das sollte eigentlich im Interesse aller demokratischen Kräfte in diesem Land sein.

Kinderrechte gehören mit einer starken Formulierung ins Grundgesetz. Eine reine Symbolpolitik lehnen wir ab. Die Grüne Bundestagsfraktion wird darum in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der die Kinderrechte im Grundgesetz stark macht.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie haben eigene Bedürfnisse. Eine Politik für Kinder muss daher ihre Rechte und Interessen in den Mittelpunkt stellen. Ob Kinokarte, Musikunterricht oder Klassenfahrt – Eltern müssen ihren Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglichen können. Dort, wo sie auf Unterstützung angewiesen sind, müssen sie diese auch erhalten. Einfach und unbürokratisch, damit Eltern ihre Zeit mit den Kindern und nicht mit dem Ausfüllen komplizierter Anträge verbringen. Wir brauchen endlich eine Kindergrundsicherung, die bei allen Kindern ankommt und verdeckter Armut ein Ende macht. Damit Kinder mit guten Chancen ins Leben starten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.05.2019

„Der Weltkindertag ist eine gute Gelegenheit, um auf die besondere Verwundbarkeit von Kindern in Krisengebieten und auf die Bedeutung der Kinderrechte weltweit hinzuweisen“, erklärt Helin Evrim Sommer, entwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Kindertags am 1. Juni 2019. Sommer weiter:

„In militärischen Konflikten und anderen humanitären Katastrophen sind Kinder und Jugendliche immer besonders betroffen. Sie zählen zu den verwundbarsten Gruppen und werden auf vielfältige Weise psychisch und physisch schwer verletzt. In vielen Ländern werden Kinder immer noch als Kindersoldaten verschleppt, sexuell missbraucht und zum Töten gezwungen.

Auch außerhalb gesellschaftlicher Not- und Krisensituationen sind Kinderrechte global immer noch stark bedroht. Deshalb brauchen wir eine Entwicklungszusammenarbeit, die sich mehr für die Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere von Mädchen, einsetzt und gegen Kinderarmut und Kinderarbeit vorgeht. Deutschland muss seinen Sitz im UN-Sicherheitsrat auch dafür nutzen, Kinderrechten mehr Gehör zu verschaffen und internationale Vereinbarungen zum Schutz von Kindern in der Praxis durchzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 31.05.2019

Smart Toys erfreuen sich weltweit großer Beliebtheit. Laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt Deutschland den fünftgrößten Markt in diesem Segment. Problematisch ist jedoch, dass dieses Spielzeug für Kinder Risiken birgt. Der Deutsche Familienverband (DFV) appelliert an das Fürsorgeempfinden von Eltern und fordert Hersteller zu Transparenz auf

Lern-Tablets für Kinder, sprechende Teddybären oder Schnuller, die die Temperatur des Babys anzeigen – die Bandbreite der Smart Toys ist groß. Sie sollen das interaktive Lernen von Kindern fördern und Eltern bei der Kinderbetreuung unterstützen. Doch neben seinen Vorteilen bietet intelligentes Spielzeug auch Gefahren: Smart Toys nehmen die Handlungen von Kindern über Kameras, Sensoren oder Mikrofone auf. Handelt es sich um internetfähige Smart Toys, gehen Daten an externe Server, die außerhalb der Kontrolle von Eltern liegen.

„Es sind ernstzunehmende Risiken, die unter anderem die Persönlichkeitsrechte von Kindern betreffen. Beim Beispiel des Spielzeugs MyfriendCalya war das eindrücklich erkennbar“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Die Bundesnetzagentur stufte die Puppe 2017 als Spionagegerät ein und verbot sie. Nur eingeschränkt konnten Eltern und Kinder bemerken, wenn die vernetzte Puppe Gespräche aufzeichnete. Bei Spielzeug, das durch ungesicherte Verbindungen Sprachnachrichten empfängt und versendet, ist ein Missbrauch durch Dritte einfach möglich. Online-Beiträge der Verbraucherzentrale zeigen dies anhand konkreter Beispiele.

„Mit Smart Toys setzen wir unsere Kinder potenziellem Identitätsdiebstahl aus. Wir ermöglichen es Unternehmen, Kundenprofile von Kindesbeinen an herzustellen. Das darf nicht unsere Absicht sein“, so Zeh. Beim Kauf von Smart Toys sollten Eltern gut überlegen, ob das Spielzeug für ihr Kind geeignet ist und seinem Alter entspricht. Unterstützung bieten Initiativen wie „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“. „Hersteller von Kinderspielzeug sollten klar verständlich über mögliche Risiken aufklären. Auch die Verkäufer von Smart Toys sind in der Pflicht, vor einem Kauf umfassend zu beraten“, sagt Zeh.

In der Politik steht auf dem Plan, Kinder vor Datenschutz-Risiken bei Smart Toys zu schützen. In der vergangenen Woche baten die Bundesländer bei der Verbraucherschutzkonferenz in Mainz, dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für die Implementierung einer einheitlichen IT-Sicherheitszertifizierung für Smart Toys einsetzt. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung sollte sich auf die notwendigen Daten begrenzen, die für die Inbetriebnahme und Nutzung im Spielbetrieb erforderlich sind. Weiterhin sollten diese Daten lokal auf dem Spielzeug gespeichert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 31.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollen sich schnell und spürbar verbessern. Das ist Ziel der Konzertierten Aktion Pflege, die unter der Leitung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Danach soll bundesweit nach Tarif bezahlt, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir sorgen für mehr Nachwuchs in der Pflege – ohne Schulgeld und mit fairer Ausbildungsvergütung. Es muss klar werden: Pflege ist ein Zukunftsberuf, eine Ausbildung in der Pflege lohnt sich und eröffnet Möglichkeiten für verschiedene Berufswege. Zehn Prozent mehr Auszubildende und Ausbildungseinrichtungen sind das Ziel unserer Ausbildungsoffensive Pflege – das hilft auch denen, die schon jetzt in der Branche arbeiten. Denn die Auszubildenden von heute sind die Profis von morgen.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Pflegekräfte verdienen Anerkennung und eine gute Bezahlung. Unser Ziel sind bessere Gehälter über Mindestlöhne, sowohl für Hilfs- als auch für Fachkräfte, und gleiche Bezahlung in Ost und West. Die rechtlichen Grundlagen sollen noch vor der Sommerpause von der Bundesregierung beschlossen werden. Dann ist die Pflegebranche am Zug: Sie muss entscheiden, ob sie für bessere Löhne einen flächendeckenden Tarifvertrag abschließen kann, oder Mindestentgelte – wie bisher – über die Pflegekommission festgelegt werden sollen.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Pflege muss wieder attraktiver werden. Das geht nur mit mehr Personal. Denn das entlastet nicht nur die einzelne Pflegekraft, sondern lässt auch mehr Zeit für die Betreuung der Pflegebedürftigen. Die Beschlüsse der Konzertierten Aktion sind ein Auftrag an alle Beteiligten. Und sie sind ein Versprechen an alle Pflegekräfte: Wir werden weiter dafür kämpfen, dass die Situation in der Pflege besser wird.“

Die Ergebnisse der Konzertierten Aktion im Detail

Mehr Ausbildung

Die neuen Pflegeausbildungen starten zum 1. Januar 2020. Ihre Einführung wird begleitet durch die „Ausbildungsoffensive Pflege“ (2019 – 2023). Hierzu wurde beschlossen:die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden bis 2023 im Bundesdurchschnitt um jeweils 10 Prozent zu steigern mit einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne für die neuen Pflegeausbildungen zu werben durch die Verbände der Pflegeeinrichtungen mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern einzurichten.

Mehr Personal

Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern oder zur Rückkehr in den Beruf zu gewinnen, gelingt nur, wenn sie genügend Kolleginnen und Kollegen an der Seite, verlässliche Dienstpläne und gute Arbeitsbedingungen haben. Deshalb wurde vereinbart: ein Personalbemessungsverfahren für verbindliche Personalschlüssel für Pflegekräfte in Krankenhäusern zu erarbeiten.zügig die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für Pflegeeinrichtungen anzugehendie Fach- und Sprachausbildung für ausländische Pflegekräfte in den Herkunftsländern zu unterstützen. ein Gütesiegel für die Vermittler ausländischer Pflegekräfte zu entwickelnPflegeheime und Krankenhäuser verpflichten sich zu mehr Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz.

Mehr Geld

Bislang wurden Pflegekräfte zu niedrig und sehr unterschiedlich entlohnt. Deshalb wurde vereinbart: die Entlohnungsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern.nach Qualifikation differenzierte Mindestlöhne zu entwickeln (mindestens für Pflegefach- und Hilfskräfte). einen für Ost und West einheitlichen Pflegemindestlohn zu schaffen.

Zur Umsetzung dieser Ziele kommen nach Auffassung der AG zwei unterschiedliche Wege in Betracht:die Festsetzung von Mindestlöhnen auf Vorschlag der Pflegekommission. ein Tarifvertrag, der auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts flächendeckend erstreckt werden kann. (Mehrheitsposition)Die hierfür jeweils erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden BMAS und BMG zügig auf den Weg bringen.

Außerdem bestand Einigkeit darüber,dass eine Verbesserung der Entlohnung eine verbesserte Finanzausstattung der Pflegeversicherung erforderlich macht.eine finanzielle Überlastung der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile zu verhindern ist.

Mehr Verantwortung

Die Kompetenzen der Pflegefachkräfte sollen gestärkt und ausgeweitet werden. Deshalb wurde beschlossen:den Verantwortungsbereich von Pflegekräften auszuweiten. Dafür werden u.a. Standards zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen (z.B. Ärzten) entwickelt. Das BMG startet diesen Prozess noch dieses Jahr.die bestehenden Möglichkeiten, Heilkunde auf Pflegefachkräfte zu übertragen, besser zu nutzenin Modellvorhaben ab 2020 zu erproben, dass Pflegefachkräfte Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel verordnen.

Mehr Digitales

Die Arbeit von Pflegekräften soll durch Digitalisierung erleichtert werden. Deshalb wurde beschlossen: Pflegeeinrichtungen an das TI-Datennetz anzuschließendie Pflege mittelfristig komplett auf elektronische Datenverarbeitung umzustellen (elektronische Pflegeakte, Entlassmanagement, Verordnungen)Ab 1. Oktober 2022 sollen ambulante Pflegedienste Leistungen der Pflegeversicherung, ab 1. April 2023 auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nur noch auf elektronischem Weg mit den Kassen abrechnen. Die Möglichkeiten der Telepflege (z.B. Beratung übers Netz) weiterzuentwickeln.

Hintergrund

Um den Arbeitsalltag von Pflegekräften spürbar zu verbessern, haben das Bundesgesundheits-, das Bundesfamilien- und das Bundesarbeitsministerium im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden fünf Arbeitsgruppen eingerichtet, um konkrete Schritte festzulegen:Arbeitsgruppe 1: Ausbildung und Qualifizierung Arbeitsgruppe 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung Arbeitsgruppe 4: Pflegekräfte aus dem Ausland Arbeitsgruppe 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege.

Weitere Informationen sowie den Vereinbarungstext im Wortlaut finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.06.2019

Mit dem Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Anfang 2016 bürgerschaftliches Engagement in Form von Patenschaften. Im Mai 2019 hat das Programm einen neuen Höchststand erreicht: Insgesamt mehr als 75.000 Patenschaften wurden geschlossen. Im direkten Kontakt unterstützen die Patinnen und Paten einzelne Menschen oder auch Familien bei der Bewältigung ihres Alltags. Je nach Träger werden dabei unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt – beispielsweise Bildungspatenschaften, in denen die Engagierten Jugendlichen helfen, ihren Schulabschluss zu schaffen oder eine Ausbildung zu finden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mehr als 75.000 Patinnen und Paten reichen im Alltag Menschen die Hand, die es schwerer im Leben haben. Ihnen gilt mein Respekt und mein Dank dafür, dass sie ihre Zeit und ihre Erfahrung für andere einsetzen. Mit ihrem Engagement stärken die Bürgerinnen und Bürger den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig. Ihr Einsatz trägt dazu bei, benachteiligten Menschen Chancen zu eröffnen, Verständnis füreinander zu wecken und Teilhabe zu ermöglichen.“

Gestartet wurde das Patenschaftsprogramm Anfang 2016, um Geflüchtete bei der Integration in Deutschland zu unterstützen. 2018 wurde das Programm auf eine größere Zielgruppe erweitert und zu Chancenpatenschaften ausgebaut. Mit Hilfe von bürgerschaftlichem Engagement sollen zusätzlich zu den Geflüchteten nun auch diejenigen Menschen erreicht werden, denen eine Perspektive für die Zukunft fehlt und die auch durch andere Angebote schwer zu erreichen sind. Ziel ist es, auch diese Menschen in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen die Möglichkeit zu gleichberechtigter Teilhabe zu bieten.

Das BMFSFJ fördert 29 zivilgesellschaftliche Programmträger, die die Arbeit von rund 500 lokalen Organisationen koordinieren und unterstützen. Durch ihre zahlreichen ehrenamtlich Engagierten und Netzwerke zu Kooperationspartnern sind die Organisationen bestens geeignet, passende Patinnen und Paten mit Menschen zusammenzubringen, die Unterstützung brauchen.

Der Engagementpolitik kommt eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung für Solidarität, Teilhabe, Partizipation und Integration zu. Der Schwerpunkt der Engagementförderung des Bundes liegt deshalb auf der Entwicklung nachhaltiger Strukturen und guter Rahmenbedingungen für Engagement.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.06.2019

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums geht 2020 in die zweite Förderperiode. Die ersten Förderaufrufe wurden veröffentlicht und die Interessenbekundungsverfahren starten am 27. Mai 2019 (siehe: www.demokratie-leben.de).

„Demokratie leben!“ ist das finanzstärkste und weitreichendste Programm der Bundesregierung zur Demokratieförderung und Extremismusprävention. 2019 stehen insgesamt 115,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die aktuelle Förderperiode für alle mehr als 600 Projekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ endet zum 31.12.2019. Deswegen wird für die nächste Förderperiode derzeit eine Förderrichtlinie erarbeitet. Für die Phase ab 2020 können sich alle Organisationen für Projekte bewerben, die die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen – auch alle derzeit geförderten zivilgesellschaftlichen Träger auf Bundesebene. Die Interessensbekundungsverfahren für die Förderung von Kompetenzzentren und -netzwerken auf Bundesebene starten am 3. Juni 2019.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Mai 2018 entfristet. Damit ist sichergestellt, dass es „Demokratie leben!“ auch nach 2020 weiter geben kann. „Wir werden nicht nachlassen, denjenigen, die sich aktiv für unsere Demokratie und gegen jeglichen Extremismus einsetzen, den Rücken zu stärken. Das hat für mich und für das Bundesfamilienministerium höchste Priorität. Denn es ist klar: Das Engagement vor Ort braucht eine sichere finanzielle Basis und Verlässlichkeit.“

In der wichtigen Arbeit gegen Rechtsextremismus ist und bleibt die Förderung der Opferberatung, der Mobilen Beratung sowie der Distanzierungs- und Ausstiegsberatung ein zentraler Bestandteil des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Bereits heute fördert der Bund die Beratungsleistungen in allen 16 Ländern in Höhe von insgesamt fast elf Millionen Euro. Das BMFSFJ will die Förderung dieser wichtigen Beratungsangebote deshalb fortsetzen und möchte diese ausbauen. Das Engagement vor Ort soll weiter gestärkt werden.

Rechtlich ist derzeit in der Arbeit für Demokratie und Vielfalt ausschließlich die Förderung von Projekten möglich. Für eine Strukturförderung oder eine institutionelle Förderung gab und gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt präventiv-pädagogische Arbeit gegen Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, insbesondere gegen Rechtsextremismus, islamistischen Extremismus und linken Extremismus sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Es entwickelt zielgerichtete Strategien im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Kommunen, Ländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft.

Nähere Informationen gibt es unter www.demokratie-leben.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.05.2019

Zum heute veröffentlichten „Childhood Index“ von Save the Children erklären Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, und Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Es ist eine Schande, dass immer noch in aller Welt die Kindheit hunderter Millionen Kinder zerstört wird. Gleichzeitig ist es eine zentrale politische Herausforderung. Deutschland muss gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft die schlimmsten Faktoren wie Mangelernährung und gewaltsamen Tod, Kinderarbeit und Kinderarmut, Krankheit und Ausschluss von Bildung entschieden bekämpfen.

Kinderrechte müssen gerade in Kriegs- und Konfliktgebieten besser geschützt werden. Der internationale Druck auf die Konfliktparteien muss verstärkt werden, um den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Schutz von Kinder in Konfliktregionen durchzusetzen. Zu diesen fundamentalen Rechten zählt auch, den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für geflüchtete Kinder und unbegleitete Minderjährige zu verbessern.

Das Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt ist gerade angesichts der Klimakrise von wachsender Bedeutung. Auch hier zeigt sich die große Verantwortung Deutschlands und anderer Industrieländer für die globalen Kinderrechte. Ihr klimapolitisches Handeln muss angesichts der globalen Auswirkungen konsequent verändert werden.

Außerdem fordern wir die längst überfällige Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz: Dies hätte auch international eine positive Signalwirkung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.05.2019

„Immer mehr Väter nehmen Elterngeld in Anspruch, doch die durchschnittliche Bezugsdauer liegt weit unter der von Müttern. Diese beziehen durchschnittlich 14,2 Monate Elterngeld, Väter lediglich 3,8 Monate. Es ist noch einige Luft nach oben bei der partnerschaftlichen Aufteilung von Erziehungs- und Sorgearbeit. Deshalb wollen wir zwölf Monate Elterngeld für beide Elternteile, die nicht übertragbar sind. Für Alleinerziehende soll es 24 Monate Anspruch geben. Außerdem muss die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit endlich beendet werden“, erklärt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Werner weiter:

„Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist das Mindestelterngeld nicht erhöht worden. Dadurch werden Familien mit geringem oder keinem Einkommen vom Elterngeld ausgeschlossen. Allein um die Inflation auszugleichen, müsste es um etwa 50 Euro erhöht werden. Ebenso muss die Anrechnung des Elterngelds auf Sozialleistungen abgeschafft werden, um Familienarmut zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.05.2019

Das Vorhaben der Bundesregierung, die seit drei Jahren befristet geltende Wohnsitzauflage für Asylberechtigte in Deutschland endgültig festzuschreiben (19/8692), stößt bei Kommunalvertretern auf Zustimmung und bei Wohlfahrtsverbänden auf Ablehnung. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am späten Montagnachmittag deutlich. Die mit dem Integrationsgesetz vom Juli 2016 eingeführte Wohnsitzregelung für international Schutzberechtigte, würde am 6. August dieses Jahres außer Kraft treten. Aus Sicht der Regierung würde ohne eine Verlängerung dieser Regelung, der zufolge schutzberechtigte Ausländer verpflichtet sind, ihren Wohnsitz drei Jahre lang in einem bestimmten Land und gegebenenfalls an einem bestimmten Ort zu nehmen, „ein wichtiges integrationspolitisches Instrument für die Betroffenen und die zu diesem Zweck erforderliche Planbarkeit der Integrationsangebote von Ländern und Kommunen entfallen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die Wohnsitzauflage habe sich bewährt, sagte Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund während der Anhörung und begrüßte das Regierungsvorhaben. Eine Entfristung der geltenden Regelung bedeute nicht, dass dies damit für alle Zeiten festgeschrieben ist, befand er. In den Städten und Gemeinden gebe es die Befürchtung, dass es im Falle einer Außerkraftsetzung der Wohnsitzregelung zu einer Konzentration spezieller Communitys in den Städten komme, was einer Integration nicht zuträglich sei und zu Problemen mit Wohnraumversorgung in einzelnen Städten führen könne.

Der ländliche Raum habe ein großes Integrationspotenzial, sagte Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag. Mit dem Mittel der Einschränkung der Wohnsitzfreiheit für einen beschränkten Zeitraum könne es gelingen, den Flüchtlingen vor Augen zu führen, dass sie auch im ländlichen Raum sehr gute Chancen zur Integration haben. Die geltende Wohnsitzauflage sei ausreichend evaluiert worden, um eine Entfristung vorzunehmen, urteilte Ritgen.

Susann Thiel vom Paritätischen Gesamtverband sprach sich gegen eine Entfristung aus. Dagegen sprächen grundsätzliche Bedenken ebenso wie die Erfahrungen aus der Praxis, sagte sie. Wohnsitzauflagen seien rechtlich fraglich, da sie das Recht auf Freizügigkeit einschränkten. Rechtlich möglich seien die Einschränkungen nur, wenn sie aus integrationspolitischen Gründen erteilt würden. Die Frage sei also, ob Wohnsitzauflagen die Integrationschancen steigern oder nicht, sagte Thiel. Bislang habe es aber keine umfassende Evaluierung gegeben, die dazu Erkenntnisse haben liefern können. „Aus unserer Sicht ist das kein geeignetes Mittel, um die Integration von Schutzberechtigten tatsächlich herzustellen“, sagte die Verbandsvertreterin. Erfahrungen aus der Praxis würden vielmehr auf das Gegenteil hinweisen.

Bernward Ostrop vom Deutschen Caritasverband lehnte eine Entfristung „ohne Evaluierung“ ab und schlug eine befristete Verlängerung der Regelung vor, um eine „ordentliche Evaluierung“ vornehmen zu können. Der Caritas-Vertreter wies zugleich darauf hin, dass die geltende Regelung in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Flüchtlinge dazu zwingen könne, länger als angemessen in Gemeinschaftsunterkünften zu verbleiben. Dies sei nicht integrationsfördernd.

Professor Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg sagte, die Annahme, dass sich die Wohnsitzauflagen positiv auf die Integration auswirken, könne empirisch nicht bestätigt werden. Seiner Ansicht nach braucht es eine systematische Evaluation des Gesetzes. Jetzt eine „Entfristung auf Dauer“ festzuschreiben, sei „nicht sinnvoll“. Er halte eine Verlängerung der Wohnsitzauflage um ein Jahr für richtig, sagte Brücker. Was die Bedenken der Kommunen angeht, ein Wegfall der Wohnsitzauflage könne zu einer Konzentration in den Großstädten führen, so fänden sich bei genauerer Betrachtung der Zahlen starke Zuzüge ebenso wie starke Wegzüge. Eventuellen Risiken für tatsächlich erheblich über dem Bundesdurchschnitt betroffene Kommunen könne mit einem Zuzugsstopp begegnet werden, schlug Brücker vor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 642 vom 04.06.2019

Eine Stärkung der Rechte von Kindern ist das Ziel eines Gesetzentwurfs (19/10552) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Entwurf sieht die Fortentwicklung von Artikel 6 des Grundgesetzes durch ausdrückliche Gewährleistung des Schutzes der Kinder, ihres Rechts auf Förderung ihrer Entwicklung, ihres Rechts auf Beteiligung und des Vorrangs des Kindeswohls vor. Hintergrund ist den Abgeordneten zufolge, dass Kinder in Artikel 6 ausschließlich im Zusammenhang des Elternrechts und der Elternpflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder und dem Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft behandelt würden. Es fehle eine ausdrückliche Gewährleistungsverantwortung und -pflicht des Staates betreffend den besonderen Schutz der Kinder. Auch das Kindeswohl werde im Grundgesetz nicht erwähnt, sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oberste Richtschnur der Elternverantwortung.

Ebenfalls fehlten im Grundgesetz eine Vorgabe, dass die zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu beachten ist, sowie ein ausdrückliches Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung. Damit bleibe das Grundgesetz sowohl hinter den Standards der UN-Kinderrechtskonvention als auch der EU-Grundrechtecharta zurück. Über die Vorlage sowie einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zum selben Thema debattiert das Plenum laut Tagesordnung erstmalig am 6. Juni.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 637 vom 03.06.2019

Der Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach der Anhörung der an den Beratungen beteiligten Verbände nicht geändert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10369) auf eine Kleine Anfrage (19/9871) der Fraktion Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 624 vom 29.05.2019

Wie sich die Ausgaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung in den Jahren ab 2014 entwickelt haben, will die FDP-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/10239) erfahren. Außerdem will sie wissen, welche konkreten Maßnahmen und Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung seither durchgeführt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 616 vom 27.05.2019

Der Umgang von Behörden mit sexuellen Minderheiten unter Flüchtlingen ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/10308) der Linksfraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung erfahren, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „seine Offenheit gegenüber nicht-hetero-normativen Identitäten“ deutlich macht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 611 vom 24.05.2019

Die bezahlten und unbezahlten Überstunden je Arbeitnehmer sind im ersten Quartal 2019 gegenüber dem Vorjahr um jeweils 0,4 Stunden gesunken. Grund dafür sei die konjunkturelle Abschwächung, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Beschäftigten machten im ersten Quartal im Durchschnitt 6,4 bezahlte Überstunden und 6,0 unbezahlte Überstunden. Das sind jeweils 0,4 Stunden weniger als im ersten Quartal 2018. „Die Zahl der Überstunden geht mit der konjunkturellen Abschwächung seit dem vergangenen Jahr zurück“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Die Zahl der Erwerbstätigen nahm um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu und lag im ersten Quartal 2019 bei knapp 44,9 Millionen. Insgesamt arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland im ersten Quartal 2019 15,6 Milliarden Stunden. Das bedeutet einen Anstieg von 1,5 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem lag im ersten Quartal 2019 bei 347,9 Stunden und stieg damit um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten betrug 38 und die der Teilzeitbeschäftigten 17 Stunden.

Die durchschnittliche Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten lag im ersten Quartal 2019 bei 187 Stunden und stieg damit um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit arbeiteten Teilzeitbeschäftigte länger als jemals zuvor nach der Wiedervereinigung. „Das liegt an dem fortgesetzten Rückgang von Minijobbern mit niedrigen Arbeitszeiten und dem trendmäßigen Anstieg von sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten“, so Arbeitsmarktökonom Weber.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,2 Prozent, die der Vollzeitbeschäftigten um 1,5 Prozent. Die Teilzeitquote lag mit 39 Prozent leicht unter dem Stand des Vorjahres (-0,1 Prozentpunkte).

Der Krankenstand lag im ersten Quartal mit 5,3 Prozent geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (5,5 Prozent). Nach ersten vorläufigen Hochrechnungen ist die Kurzarbeit im ersten Quartal etwas gesunken. Sie betrug 313.000 Personen nach 325.000 Personen im Vorjahr.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az1901.pdf. Eine lange Zeitreihe mit den Jahreszahlen ab 1991 ist unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter http://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 04.06.2019

Lebenserwartung steigt stetig mit höherem Lebenslohneinkommen – Differenz zwischen unterstem und oberstem Lohndezil von westdeutschen Männern nimmt im Zeitverlauf von vier auf sieben Jahre zu – Besserverdiener profitieren von mehr Rentenzahlungen im Verhältnis zu geleisteten Beiträgen – Äquivalenzprinzip in gesetzlicher Rentenversicherung wird nicht eingehalten – Ergebnisse sprechen für eine Aufwertung geringer Rentenansprüche

Wer in seinem Leben ein niedriges Erwerbseinkommen erwirtschaftet hat, ist nicht nur einem erhöhten Altersarmutsrisiko ausgesetzt, sondern lebt auch noch kürzer als Besserverdienende. Dadurch erhalten Menschen aus den unteren Lohngruppen überproportional weniger Rentenzahlungen im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen. Und der Abstand bei den Lebenserwartungen zu den Besserverdienenden nimmt auch noch zu. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Sie unterstreicht damit, wie wichtig eine Aufwertung der unteren Rentenansprüche wäre, um die Verhältnismäßigkeit wiederherzustellen und das Altersarmutsrisiko zu senken.

Die DIW-Ökonomen Peter Haan, Daniel Kemptner und Holger Lüthen haben anhand der Administrativdaten der Deutschen Rentenversicherung untersucht, wie sich die Lebenserwartungen verschiedener Geburtsjahrgänge im Verhältnis zu den Lebenslohneinkommen im Zeitverlauf entwickeln und welche Verteilungswirkungen das für die Rente hat. Aus Gründen der erwerbsbiografischen Konsistenz wurden ausschließlich die Daten westdeutscher männlicher Arbeitnehmer erhoben, die zwischen 1926 bis 1949 geboren wurden, also die heutigen Rentenbezieher sind. Es zeigt sich nicht nur, dass die Lebenserwartung mit höheren Lebenslohneinkommen steigt. Auffällig ist auch, dass der Unterschied in der Lebenserwartung zwischen dem obersten und dem untersten Lebenslohndezil im Zeitverlauf zunimmt. Lag er für die ältesten Geburtsjahrgänge noch bei vier Jahren, erhöht er sich für die Jahrgänge 1947 bis 1949 auf sieben Jahre. Dieser Zusammenhang zwischen Lebenslohneinkommen und Lebenserwartung wird künftig auch bei Frauen auftreten, da diese zunehmend längere Erwerbsbiografien und damit höhere Lebenslohneinkommen erzielen.

Die Ungleichheit im gesetzlichen Rentensystem steigt

„Menschen mit niedrigem Lebenslohneinkommen beziehen also nicht nur weniger, sondern auch kürzer Rente, was dem Äquivalenzprinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung widerspricht. Und diese Ungleichheit steigt“, sagt Studienautor Holger Lüthen. Die Idee dieses Äquivalenzprinzips ist es, dass jeder relativ zu seinen eingezahlten Beiträgen gleich viel aus der Rentenversicherung ausbezahlt bekommt. Dies basiert allerdings auf der Annahme, dass die Lebenserwartung innerhalb eines Jahrgangs gleich ist und sich nicht nach Einkommen unterscheidet.

Durch die tatsächlich festgestellten unterschiedlichen Lebenserwartungen wird dieses Prinzip aber unterlaufen: Die Arbeitnehmer erhalten relativ zu ihren geleisteten Beiträgen umso mehr Rentenzahlungen, je höher ihr Lebenseinkommen war. „Dies hat insofern eine Verteilungswirkung, als die Lebenseinkommen nun insgesamt, einschließlich des Renteneinkommens, ungleicher werden“, sagt Studienautor Daniel Kemptner. Berücksichtigt man die Mortalitätsraten nach Lebenslohneinkommen nicht, sinkt die reale Rendite über die Lohndezile. Anders sieht es aus, wenn die Mortalitätsraten berücksichtigt werden: Je niedriger das Lebenslohndezil, desto niedriger die reale Rendite. Eine Ausnahme ist hier das unterste Lohndezil, das die Möglichkeiten zur Frühverrentung und Erwerbsminderung verstärkt in Anspruch genommen hat.

Dieser generelle Effekt tritt auch auf, wenn die Witwenrenten, die rund ein Fünftel der Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung ausmachen, berücksichtigt werden. Zwar profitieren die unteren Dezile überproportional von den Hinterbliebenenrenten. Doch der generelle Befund bleibt bestehen: Die Rendite für Arbeitnehmer ist auch bei Berücksichtigung der erwarteten Rentenzahlungen an ihre Witwen umso höher, je höher ihr Lebenslohneinkommen ist.

Geringere Rentenansprüche sollten aufgewertet werden

„Diese Ergebnisse machen deutlich, dass das Äquivalenzprinzip in der GRV nicht gilt und nicht als Argument gegen eine Aufwertung von geringen Rentenansprüchen überzeugt. Im Gegenteil unsere Ergebnisse sprechen für eine Aufwertung. Das würde auch der Altersarmut vorbeugen“, konstatiert Studienautor Peter Haan. Die derzeit diskutierte Grundrente – unabhängig von der Frage einer Bedürftigkeitsprüfung – wäre dabei eine Möglichkeit. Dabei sollten sonstige Alterseinkommen insbesondere von Beamten und Selbstständigen, die in der Regel geringe Ansprüche aber eine hohe Lebenserwartung haben, berücksichtigt werden oder Mindestbeitragszeiten gelten. Allerdings, geben die Autoren zu bedenken, sollte das Armutsproblem nicht nur über die Rentenversicherung aufgefangen werde. Als gesamtgesellschaftliche Herausforderung wäre es auch denkbar, steuerliche Hebel in Bewegung zu setzen, um nicht einseitig die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu belasten.

Studie im DIW Wochenbericht 23/2019

Interview mit Daniel Kemptner

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 05.06.2019

DIW-ForscherInnen berechnen, was ein niedrigeres Rentenniveau für die Altersarmut und den Bezug von Grundsicherung bedeuten würde – Deutlich mehr RentnerInnen als bisher stünden finanziell schlecht da, wenn nicht gegengesteuert wird – Langfristig sollten unter anderem die private und betriebliche Altersvorsorge ausgebaut werden

Sinkt das Rentenniveau wie erwartet von heute 48 Prozent auf etwa 43 Prozent im Jahr 2045, steigt die Armutsrisikoquote bei Älteren – wenn sich an den derzeitigen Rahmenbedingungen nichts ändert – um bis zu 20 Prozent. Auch der Anteil derer, die Grundsicherung im Alter beziehen, nähme deutlich zu – es sei denn, die Renten wachsen schneller als der Grundsicherungsbedarf. Das sind die zentralen Befunde einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Das voraussichtlich sinkende Rentenniveau bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass man nach 45 Jahren Berufstätigkeit zum Durchschnittslohn aktuell – nach Abzug der Sozialbeiträge – 48 Prozent des Durchschnittslohns als Rente erhält, in Zukunft aber nur noch 43 Prozent des dann aktuellen Durchschnittslohns.

„Die Gefahr der Altersarmut droht sich infolge des sinkenden Rentenniveaus zu verschärfen“, sagt der DIW-Rentenexperte Johannes Geyer, einer der Studienautoren. In der Studie wurde der Effekt der Rentenniveausenkung auf die Altersarmut – davon sind Personen betroffen, die weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung haben – und der Grundsicherungsbedarf zwar isoliert von anderen Faktoren berechnet. Beispielsweise könnte es künftig verstärkte Anreize und Möglichkeiten für private Vorsorge auch für BezieherInnen niedriger Einkommen geben und damit die Armutsrisikoquote im Alter sinken. Derzeit ist die private Vorsorge insbesondere in dieser Gruppe noch recht gering. Die Ergebnisse zeigen aber deutlich, dass es einen starken Zusammenhang von Rentenniveau und Armutsrisiko gibt.

Die Studie unterstreicht somit, dass es Maßnahmen bei der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge geben müsse, und zwar möglichst schnell. „Die Zeit läuft davon. Man muss Lösungen finden, die die Rente nicht nur finanziell, sondern auch sozial nachhaltig auszugestalten“, so Geyer.

Armutsrisikoquote steigt in allen vier untersuchten Szenarien

Die Auswirkungen des bis zum Jahr 2045 sinkenden Rentenniveaus haben Hermann Buslei, Björn Fischer, Johannes Geyer und Anna Hammerschmid anhand von vier Szenarien untersucht, die sich in der allgemeinen Preisentwicklung und in den Unterkunftskosten als wichtiger Komponente der Grundsicherung unterscheiden. Dafür verwendeten sie ein Mikrosimulationsmodell und Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Den Berechnungen zufolge steigt in jedem der vier Szenarien die Armutsrisikoquote, und zwar um 2,1 bis 3,5 Prozentpunkte. Ausgehend von 17,5 Prozent aller mindestens 65-Jährigen, die im Jahr 2015 hierzulande von Armut bedroht waren, entspricht das einem Anstieg von bis zu einem Fünftel. Nehmen die Unterkunftskosten, die einen großen Teil der Grundsicherungskosten ausmachen, um mehr als drei Prozent jährlich zu, steigt auch der Anteil der GrundsicherungsempfängerInnen infolge des niedrigeren Rentenniveaus deutlich. Bei einer schwächeren Entwicklung der Unterkunftskosten – angenommen wurden jährlich 1,4 Prozent – sinkt diese Quote.

Um ein höheres Altersarmutsrisiko zu vermeiden, müsste nach Ansicht der AutorInnen betroffenen Personen und Haushalten gezielt mit zusätzlichen Maßnahmen geholfen werden. Kurzfristig könnten wohl nur die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Grundsicherungsleistungen angepasst werden. Längerfristig komme es aber vor allem darauf an, die betriebliche Altersvorsorge auszubauen und auch GeringverdienerInnen private Vorsorge zu ermöglichen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Politik durch weitere Reformen, etwa in den Bereichen Bildung, Arbeit und Steuern, die Beschäftigungsmöglichkeiten verbessert und langfristig dem Altersarmutsrisiko vorbeugt.

Links

Studie im DIW Wochenbericht 21+22/2019 | PDF, 2.72 MB

Interview mit Johannes Geyer: „Die Menschen brauchen Lösungen, um sinkende Rentenniveaus zu kompensieren“ (Print | PDF, 140.43 KB und Audio | MP3, 4.25 MB)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 29.05.2019

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nahm im 1. Quartal 2019 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 0,6% ab. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden im 1. Quartal 2019 rund 27 000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet.

Knapp drei Viertel (72%) der Frauen, die im 1. Quartal 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 18% zwischen 35 und 39 Jahre. Knapp 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter. Die unter 18-Jährigen hatten einen Anteil von 3%. Rund 40% der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch keine Lebendgeburt.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische Indikationen waren in 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (58%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 24% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, und zwar 80% in gynäkologischen Praxen und 17% ambulant im Krankenhaus. 7% der Frauen ließen den Eingriff in einem Bundesland vornehmen, in dem sie nicht wohnten.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere gesundheitsbezogene Daten und Tabellen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit weiteren Gliederungen finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 04.06.2019

Im Jahr 2018 haben 433000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Vatertags am 30.05. weiter mitteilt, waren das insgesamt knapp 24% aller Leistungsbezieher und -bezieherinnen. Nach den Ergebnissen der Elterngeldstatistik steigt die Zahl der Väter, die Elterngeld beziehen, von Jahr zu Jahr weiter an: Im Jahr 2015 waren es 326000 Väter gewesen (21%), 365000 (22%) im Jahr 2016 und 406000 (23%) im Jahr 2017.

Die durchschnittlich geplante Elterngeld-Bezugsdauer von Vätern lag mit 3,8 Monaten weiterhin deutlich unter der Bezugsdauer von Müttern (im Schnitt 14,2 Monate). Das ab Juli 2015 neu geschaffene Elterngeld Plus nehmen inzwischen 13% der Elterngeld beziehenden Väter in Anspruch (im Vergleich: 30% der Mütter). Mit den Regelungen zum Elterngeld Plus sollen insbesondere Eltern begünstigt werden, die bereits während des Elterngeldbezuges wieder in Teilzeit arbeiten. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt. Die durchschnittliche Bezugsdauer von Vätern, die sich für Elterngeld Plus entschieden, lag daher mit 8,9 Monaten auch weit über der durchschnittlichen Bezugsdauer der Väter, die ausschließlich das sogenannte Basiselterngeld bezogen (3,0 Monate).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.05.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das Elterngeld ist zu einer wichtigen gleichstellungpolitischen Leistung geworden und das ZFF freut sich, dass immer mehr Väter die Familienleistung in Anspruch nehmen. Aber auch wenn Väter das Elterngeld zunehmend nutzen, entscheiden sie sich meist für eine deutlich kürzere Auszeit als Mütter. Häufig fehlt es an Verständnis der Kolleg*innen, an starren Arbeitszeitmodellen und Präsenzkulturen. Nicht zuletzt reicht es nicht bei allen Einkommen aus, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Als ZFF fordern wir daher eine Ausweitung der Partnermonate. Dies würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Darüber hinaus brauchen wir dringend andere Arbeitszeitmodelle und existenzsichernde Arbeitsbedingungen, damit Partnerschaftlichkeit in allen Familien gelebt werden kann.

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Bewerbungsphase zum „Preis Soziale Stadt 2019“ startet heute. Gemeinsam mit dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, dem vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Mieterbund ruft der AWO Bundesverband zur Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb auf. Bis zum 29. Juli 2019 können sich Projekte bewerben, die im Sinne sozialer Quartiersentwicklung den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken sowie Integration und ein gutes Miteinander fördern. Unterstützt wird der „Preis Soziale Stadt“ auch in diesem Jahr vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Lebenswerte Stadtteile sind die Grundlage von Integration und sozialem Zusammenhalt. In unserer sozial immer stärker differenzierten Gesellschaft geht es daher darum, das Zusammenleben der Menschen in ihren Nachbarschaften zu unterstützen, ihre Lebensperspektiven und den Zugang zu Bildung zu verbessern sowie Konflikte in den Quartieren zu vermeiden. „Die Gestaltung lebenswerter Quartiere ist ein Hauptanliegen der AWO, die jedoch nur in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit mit Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Politik vor Ort gelingen kann. Der „Preis Soziale Stadt“ leistet einen besonderen Beitrag dazu, vorbildliche Projekte der Öffentlichkeit bekanntzumachen und soziale Stadtentwicklung nachhaltig zu fördern“, erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes.

Das Ziel, beispielhafte Nachbarschaftsprojekte und Initiativen der sozialen Stadtentwicklung zu stärken und so deren Nachahmung zu unterstützen, verfolgt der Preis Soziale Stadt dieses Jahr in Kooperation mit dem Deutschen Nachbarschaftspreis. Auf einer gemeinsamen Preisverleihung in Berlin werden am 24. Oktober 2019 die Gewinner*innen beider Preise bekannt gegeben. Erstmalig erhält das Gewinner*innenprojekt des „Preis Soziale Stadt“ in diesem Jahr ein Preisgeld von 10.000 Euro.

Wer kann teilnehmen?

Um den „Preis Soziale Stadt“ können sich Projekte bewerben, die einen ganzheitlichen Ansatz bei der Stadtentwicklung verfolgen und die Planungsphase bereits überwunden haben. Der Preis ist offen für alle Projekte und Akteur*innen. Er richtet sich in erster Linie an die klassischen Handlungsträger*innen der Stadtentwicklung wie Kommunen, Wohnungsunternehmen, private Investoren und die freie Wohlfahrtspflege. Bewerben können sich Projekte jeder Größe, kleinteilige Initiativen genauso wie große, komplexe Quartiersprojekte. Bewertet werden die Wettbewerbsbeiträge in den Kategorien „Bündelung von Ressourcen“, „Beteiligung der Betroffenen“ und „Nachhaltigkeit“.

Online-Bewerbung

Über das Online-Formular auf der Internetseite des „Preis Soziale Stadt“ https://www.nachbarschaftspreis.de/de/preis-soziale-stadt/ können Sie Ihre Projekte einreichen. Außerdem finden Sie dort alle wichtigen Informationen zum Wettbewerb sowie die Teilnahmebedingungen.

Bei inhaltlichen Fragen zum Preis Soziale Stadtsteht außerdem die Geschäftsstelle „Preis Soziale Stadt“ beimvhw zur Verfügung (preis-soziale-stadt@vhw.de).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.06.2019

Morgen werden in Berlin die Ergebnisse der vor knapp einem Jahr ins Leben gerufenen „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) vorgestellt. Unter den Vorschlägen: höhere Mindestlöhne, bessere Gehälter für Pflegekräfte, ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Nach sechs Jahren langer Arbeit und intensiver Diskussionen im Bündnis für fairen Wettbewerb in der Pflege sind diese Vorschläge bahnbrechend für die Branche. Es ist gelungen, die unterschiedlichen Interessen und arbeitsrechtlichen Grundlagen der gemeinnützigen Anbieter gemeinsam mit ver.di zu bündeln und damit unserer Forderung nach angemessener Bezahlung in der Altenpflege Nachdruck zu verleihen. Endlich!

Die AWO arbeitet seit Jahren auf einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Pflege hin. Die Wertschätzung für die Pflegekräfte in der Altenhilfe drückt sich insbesondere durch eine angemessene Gehaltsstruktur aus. Wir sind deshalb insgesamt zufrieden mit den Ergebnissen.

Der Widerstand der privaten Arbeitgeberverbände ist nachzuvollziehen. Der Altenpflegemarkt ist im Wachstum begriffen, verfügt mit der Pflegeversicherung über eine gesetzlich geregelte Refinanzierung und bietet privaten Investoren eine lukrative Rendite – allerdings auf Kosten der Mitarbeitenden und der zu pflegenden Menschen. Durch allgemeinverbindliche tarifliche Regelungen gelingt es ein Stück, die Altenpflege, eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, wieder mehr als Bestandteil der Daseinsvorsorge in Deutschland zu gestalten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.06.2019

22 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern in einem offenen Brief an den Bundestag, das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht zu verabschieden:

Ein breites Bündnis aus Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem offenen Brief auf, dem »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ihre Zustimmung zu verweigern. Das Gesetz zielt auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte, so die scharfe Kritik. Insbesondere die geplante Ausweitung der Abschiebungshaft, Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus sind inakzeptabel und werden dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben, warnen die Organisationen.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den in anderen EU-Staaten Anerkannten nach zwei Wochen jegliche Sozialleistungen zu entziehen. Das ist verfassungswidrig. Massive Kürzungen der Sozialleistungen würden sogar Menschen betreffen, die noch mitten im Gerichtsverfahren stecken und bei denen noch nicht abschließend entschieden wurde, ob ihnen in Griechenland, Italien oder Bulgarien menschenunwürdige Aufnahmebedingungen drohen.

Daneben enthält das neue Gesetz massive Verschärfungen im Bereich der Abschiebungshaft, deren Anwendung stark ausgeweitet werden soll und beinahe jeden treffen könnte. Abschiebungshaft soll in regulären Strafgefängnissen durchgeführt werden – dies gilt selbst für Familien und Kinder. Das widerspricht der eindeutigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Abschiebungshaft und Strafhaft streng zu trennen sind. Der neue prekäre Status der Duldung light soll alle Menschen treffen, die ihrer Pflicht, ein Ausweisdokument zu besorgen, nicht nachkommen – dabei ist das für manche Menschen unmöglich. Für Jugendliche und junge Erwachsene hätte dieser Status dramatische Folgen, da er ihnen den Weg in ein Bleiberecht versperrt. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, werden Zehntausende in Deutschland permanent in Angst vor Haft und vor Abschiebung in einem Zustand der Perspektivlosigkeit leben.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.05.2019

Die über 100 Delegierten des Bundesausschusses der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bekräftigten am Wochenende in Leipzig das bundesweite Engagement der Arbeiterwohlfahrt gegen Rechtspopulismus und Ausgrenzung. Im am Samstag vom Bundesauschuss und vorab vom Präsidium der AWO verabschiedeten „Leipziger Appell“ werden alle Gliederungen aufgerufen, sich weiter für die Achtung der Menschenrechte einzusetzen, dem extremen Nationalismus entgegenzutreten und die AWO-Grundwerte der Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit im Alltag zur Geltung zu bringen. Dazu erklärt der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt: „Die Orientierung an den Menschenrechten ist für alle Verbandsgliederungen und Einrichtungen der AWO die Grundlage ihrer Arbeit.“

Mit dem Leipziger Appell reagiert die Arbeiterwohlfahrt darauf, dass Einrichtungen und Gliederungen immer wieder mit Rassismus und anderen Formen von Menschenfeindlichkeit konfrontiert sind.

„Unsere Fachkräfte vor Ort spüren die in Teilen der Bevölkerung verbreitete Skepsis gegenüber der Gleichheit aller Menschen“, kritisiert Wilhelm Schmidt. Der Appell stellt fest, dass Rechtspopulismus und Nationalismus den Werten der AWO entgegenstehen und dass die Arbeit an einem solidarischen Gemeinwesen nur gelingt, wenn mit Entschlossenheit und Nachdruck alle Bewegungen zurückgedrängt werden, die Minderheiten ausgrenzen, alles vorgeblich Fremde herabsetzen und Lehren aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ablehnen.

In diesem Sinne sensibilisiert die Arbeiterwohlfahrt Mitarbeitende und Mitglieder, Menschen in den Einrichtungen und Diensten der AWO und die Öffentlichkeit immer wieder mit Hilfe von Fortbildungen, Veranstaltungen und Publikationen. Ziel ist es, alle Formen der Ausgrenzung zu identifizieren und alltagstaugliche Strategien zu entwickeln, um die Teilhabe aller am Gemeinwesen zu gewährleisten.

Zum Leipziger Appell (PDF)

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.05.2019

Das Bündnis für einen fairen Wettbewerb in der (Alten-)Pflege hat das Thema „allgemeinverbindlicher Tarif in der Altenpflege“ seit Jahren begleitet und vorangetrieben. Mit der neuen „Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche“ (BVAP) wird die Grundlage dafür geschaffen.

Da ein allgemeinverbindlicher Tarif in der Altenpflege aber nur denkbar ist, wenn die Refinanzierung gesichert ist, hat das Bündnis Positionen für eine verlässliche und auskömmliche Refinanzierung der Altenpflege entwickelt, die heute den zuständigen Bundesministern Heil und Spahn zugesandt wurden.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbande: „Um die Attraktivität der Berufe in der Langzeitpflege zu erhöhen, braucht es neben einer angemessenen bedarfsorientierten Personalausstattung gute Arbeitsbedingungen mit fairer Entlohnung. Nur so kann mittel- und langfristig eine hohe Versorgungsqualität in der Pflege gewährleistet werden. Dies setzt eine verlässliche und auskömmliche Refinanzierung voraus, um eine materielle Überforderung der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen durch steigende Eigenanteile zu vermeiden.“

Die Positionen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.05.2019

Anlässlich des heute vorgestellten Gesetzentwurfs zur Einführung einer neuen Grundrente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als die bisherige Grundsicherung, die nur das allernotwendigste abdeckt. Diese Lebensleistungen müssen in unserem heutigen Rentensystem gerechter und damit besser als bisher anerkannt werden.

Das Grundrentenkonzept von Hubertus Heil ist konsequent und systemgerecht. Denn es setzt sowohl bei der Rente als auch bei der Grundsicherung an. Bedürftigkeit hat seit jeher nichts in der Rentenversicherung zu suchen. Deshalb muss die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgestaltet werden. Darüber hinaus werden mit dem Rentenfreibetrag in der Grundsicherung all diejenigen besser gestellt, die trotz der Leistungsverbesserungen bei der Rente auf Grundsicherung angewiesen sind. Auch ihre Lebensleistungen müssen im Alter und bei Erwerbsminderung besser anerkannt werden.

Die Grundrente muss, wie vorgeschlagen, vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Die Anerkennung von Lebensleistungen bei der Rente ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Steuermittel sollen mit Hilfe einer Finanztransaktionssteuer und der Abschaffung der „Mövenpick-Steuer“ erzielt werden. Mit diesen längst überfälligen Maßnahmen werden mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen und verteilungspolitisch richtige Akzente gesetzt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.05.2019

Heute werden sechs asyl- und migrationspolitische Gesetzentwürfe im Schnelldurchgang im Innenausschuss des Bundestages beraten.

„Die Eile dieser Gesetzgebungsverfahren ist unnötig und erschreckend, denn sie erlaubt keine fundierte Auseinandersetzung mit den geplanten Regelungen und deren Auswirkungen auf die Betroffenen und die Gesellschaft“, kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Die geplanten Änderungen bedeuten erhebliche Verschlechterungen für Schutzsuchende in Deutschland. Es wird an den Menschenrechten gezerrt“, betont Loheide. So sind unter anderem eine erhebliche Erweiterung der Abschiebungshaft und eine neue „Duldung mit ungeklärter Identität“ geplant. Loheide: „Die Verschärfungen sind weder nachvollziehbar noch zielführend. Durch die Ausweitung von Haftgründen und -plätzen wird unverhältnismäßig in das Recht auf körperliche Freiheit eingegriffen. Dabei kann die Bundesregierung die Gründe, warum Abschiebungen scheitern, nicht konkret benennen. Dass es an einem häufigen ‚Untertauchen‘ von Ausreisepflichtigen am Abschiebetermin liegt, kann nicht bestätigt werden.“

Die Diakonie betrachtet Inhaftierungen zu Zwecken der Abschiebung kritisch, Freiheitsentziehung darf nicht präventiv eingesetzt werden. Daneben sollen Menschen, die ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen, mit Arbeitsverboten und Wohnsitzauflagen belegt werden. „Manchen Menschen ist es unmöglich an ihren Pass zu kommen, sie werden aber dennoch von jeglicher Bleibeperspektive ausgeschlossen. Das halten wir für verfehlt“, erklärt Loheide.

Das neue Gesetz erschwert auch die Arbeit von NGOs, da Informationen über Abschiebungen zum Dienstgeheimnis erklärt und deren Weitergabe unter Strafe gestellt werden soll. „Diese Organisationen und Einzelpersonen werden aus Angst vor Kriminalisierung ihre wichtige Rolle der Information von Migrantinnen und Migranten nicht mehr uneingeschränkt wahrnehmen können. Dabei verhilft oft erst ihre Arbeit den Betroffenen zu ihrer Rechtsdurchsetzung. Sie muss weiterhin unbeeinflusst wahrgenommen werden können“, fordert Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.06.2019

Heute feiern bundesweit Nachbarn miteinander. Mehr als 2.500 Nachbarschaftsfeste finden in Deutschland statt. Der Tag der Nachbarn ist eine Initiative der Stiftung nebenan.de, die unter anderem von der Diakonie Deutschland unterstützt wird. Warum, erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Am Tag der Nachbarn kommen tausende Menschen unterschiedlichen Alters, Herkunft und Konfession zusammen, tauschen sich aus und lernen sich besser kennen. Viele nachbarschaftliche Beziehungen bleiben auch über den Tag der Nachbarn hinaus erhalten. Oft entstehen Ideen, was Nachbarn gemeinsam in ihrem Viertel anpacken und verändern wollen. Menschen erleben so, dass ihre Meinung zählt und sie ihr Umfeld mitgestalten können. Auf diese Weise fördern gute Nachbarschaft und lebendige Quartiere den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das soziale Miteinander, im städtischen wie im ländlichen Raum. Die Diakonie Deutschland setzt sich mit ihrer Initiative „Kennen.Lernen.“ für Vielfalt und Begegnung ein und unterstützt daher auch den Tag der Nachbarn der Stiftung nebenan.de.“

Mehr unter

https://www.tagdernachbarn.de/

https://nebenan.de/

https://www.diakonie.de/kennenlernen/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.05.2019

Seit 70 Jahren regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben.

Heute wird es 70 Jahre alt. Am 23. Mai 1949 trat es in Kraft und wurde zur erfolgreichsten Verfassung in der deutschen Geschichte. Dazu sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie:

„Das Grundgesetz ist eine großartige Verfassung um die uns viele Staaten der Welt beneiden. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben damals ein klares Bekenntnis zur sozialen Demokratie und zu bedingungslosen Menschenrechten geschaffen. Und diese Grundrechte gelten für alle Menschen, sogar für die, die Grundrechte abschaffen wollen. Doch unser Demokratiemodell wird heutzutage auf vielfältige Weise herausgefordert. Nicht nur durch rechts- und linkspopulistische Gruppierungen, auch durch Menschen, die sich still aus der Politik und dem öffentlichen Diskurs verabschieden und ins Privatleben zurückziehen. Sie nehmen ihr Wahlrecht nicht wahr, beteiligen sich nicht mehr in Parteien, Gewerkschaften, Verbänden oder Vereinen und bleiben mit ihrer Kritik in den geschlossenen digitalen Räumen unter sich. Verantwortung für die Folgen ihres Denkens übernehmen sie aber nicht. All das untergräbt die Demokratie und unsere Freiheit. Gerade vor dem Hintergrund tiefgreifender weltweiter Veränderungen, wie Digitalisierung und Klimawandel, ist es wichtiger denn je, sich nicht nur in Deutschland für die Demokratie einzusetzen. Wir brauchen frische Ideen und Impulse auf allen Ebenen politischen Handelns, damit sie lebendig bleibt – in Deutschland und überall auf der Welt.“

Lesen Sie dazu auch den Blog des Diakonie-Präsidenten unter https://praesident.diakonie.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.05.2019

2019 feiern wir 70 Jahre Grundgesetz, 25 Jahre Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz und – immer noch – 100 Jahre Frauenwahlrecht. Das sind wichtige Marksteine der Vergangenheit und Ansporn für die Zukunft. Denn ist das Versprechen „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ tatsächlich eingelöst?

1992 hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Nachtarbeitsentscheidung geschrieben: „Der Satz ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ will nicht nur Rechtsnormen beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale anknüpfen, sondern für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchsetzen. Er zielt auf die Angleichung der Lebens-verhältnisse. So müssen Frauen die gleichen Erwerbschancen haben wie Männer. Überkom-mene Rollenverteilungen, die zu einer höheren Belastung oder sonstigen Nachteilen für Frauen führen, dürfen durch staatliche Maßnahmen nicht verfestigt werden. Faktische Nach-teile, die typischerweise Frauen treffen, dürfen wegen des Gleichberechtigungsgebots des Art. 3 Abs. 2 GG durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden.“

Dazu die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig: „Noch heute, 27 Jahre später, leben wir nicht in einer Gesellschaft, in der Ressourcen, wie Geld und Macht, auch nur annähernd gleich zwischen den Geschlechtern verteilt sind. Die ‚faktischen Nachteile‘ bestehen weiter. Es muss noch viel passieren, um gleiche Erwerbschancen zu realisieren und überkommene Rollenzuschreibungen zu überwinden.“

Frauen sind weiterhin überproportional von Altersarmut betroffen, verdienen im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer und stellen im deutschen Bundestag nur 30,9 Prozent der Abgeordneten – so wenige wie seit den 90er Jahren nicht mehr.

Der djb fordert alle demokratischen Parteien auf, sich für Parität in den Parlamenten einzusetzen, damit Frauen die Politik dieses Landes endlich zu gleichen Teilen mitbestimmen können.

Bei Ihrer heutigen Rede im Rahmen der Tagung „ES LEBE DIE FREIHEIT – 70 Jahre Grundgesetz!“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte betont Wersig: „Aktuell geht obendrein eine Welle des Rechtspopulismus um die Welt. Im Kern ihrer Agenda stecken auch die alten Rezepte, wie Männer und Frauen zu sein haben. Umso wichtiger ist es, sich klar auszusprechen für Gleichberechtigung und ihre Umsetzung in der Lebenswirklichkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 23.05.2019

Ein breites Bündnis von mehr als 50 Verbänden, Gewerkschaften, Hochschulen und Organisationen fordert zum heutigen bundesweiten Aktionstag „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ eine bessere politische Unterstützung, um den gestiegenen Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen im Umgang mit der Heterogenität unserer Gesellschaft begegnen zu können. Dazu sind aus Sicht des Bündnisses auch mehr personelle und finanzielle Ressourcen notwendig sowie eine konsequente Ausrichtung von pädagogischer Praxis als auch von Aus- und Weiterbildung an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention. Darüber hinaus bedarf es auch auf gesellschaftlicher und politischer Ebene eines Verständnisses von Vielfalt als Bereicherung. Diese muss wertschätzend und ermutigend sichtbar gemacht werden. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk gehören dem Bündnis u.a. der Arbeiter-Samariter-Bund, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) an.

Wörtlich heißt es in der Erklärung: „Unsere Gesellschaft ist von einer zunehmenden individuellen, sozialen und kulturellen Vielfalt geprägt und diese spiegelt sich auch in den Kindertageseinrichtungen wider. Als erste Stufe des Bildungssystems sind Kitas auf der Grundlage der UN- Kinder- und Behindertenrechtskonvention aufgefordert, das vielfältige Zusammenleben wertschätzend und diskriminierungssensibel zu gestalten. Ziel muss es sein, allen Kindern in unserer Gesellschaft unabhängig von z.B. Herkunft, geschlechtlicher Identität, sozialer Zugehörigkeit, Religion, Familienform oder besonderen Bedürfnissen eine umfassende Teilhabe an frühkindlicher Bildung und Erziehung anzubieten. Träger und Kitas stehen vor der Herausforderung, durch entsprechende Konzepte und Strategien zum Umgang mit Vielfalt Barrieren abzubauen und den pädagogischen Alltag diskriminierungssensibel zu gestalten.“

„Es geht darum, im Kita-Alltag ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird und das alle Kinder aktiv mitgestalten können. In einer Kita, in der die pädagogische Arbeit konsequent an den Rechten der Kinder orientiert ist, erleben Kinder, dass sie selbstwirksam sind und in ihrer Individualität wertgeschätzt werden. Das bedeutet auch, dass Diskriminierungen jeglicher Art keinesfalls geduldet werden. Als Kinderrechtsorganisation sehen wir uns hier mit in der Verantwortung. Im Rahmen unseres Qualifizierungsprogramms ‚bestimmt bunt – Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita‘ haben wir in den vergangenen drei Jahren Kita-Fachkräfte darin unterstützt, die Entwicklung der demokratischen Kompetenzen von Kindern von klein auf fördern, und sie in ihrem Aufwachsen als offene, selbstwirksame und einander wertschätzende Individuen zu begleiten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Aktionsbündnis „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ ist ein Zusammenschluss von Institutionen, Organisationen, Verbänden, Gewerkschaften, Fach- und Hochschulen und Einrichtungen, die im Arbeitsfeld der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung bis zum Ende des Grundschulalters tätig sind. Das Bündnis möchte herausstellen, dass Kindertageseinrichtungen Orte gelebter Heterogenität sind und damit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt der Gesellschaft leisten. Kindertageseinrichtungen benötigen dafür geeignete Rahmenbedingungen und Ressourcen sowie die Möglichkeit, Konzepte für die eigene Praxis weiterzuentwickeln.

Nähere Informationen zum Aktionsbündnis unter https://www.chance-quereinstieg.de/aktionstag/ und zum Projekt „bestimmt bunt – Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita“ unter www.kinderrechte.de/kita.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft anlässlich des heutigen Weltspieltags Eltern dazu auf, ihren Kindern mehr Zeit und Möglichkeiten für freies Spielen zu geben. Denn aus Sicht der Kinderrechtsorganisation bleibt der Freiraum dafür zunehmend auf der Strecke. Diese Abkehr vom zweckfreien Kinderspiel widerspricht dem in Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Recht jedes Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung. Deshalb macht das Deutsche Kinderhilfswerk zum Weltspieltag 2019 gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ darauf aufmerksam, dass vor allem die zeitlichen Bedingungen für das freie Spiel von Kindern verbessert werden müssen. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Zeit zu(m) Spielen!“. Botschafter des Weltspieltags 2019 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers, die Schirmherrschaft über den Weltspieltag hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernommen.

„Zeit wird für Kinder, gerade wenn es ums freie Spielen, zunehmend zum limitierenden Faktor. Viele Eltern gönnen ihren Kindern kaum noch Ruhezeiten. Aber Kinder brauchen für ihre gesunde Entwicklung unbedingt ausreichend Zeit, in der sie ungestört und ohne Druck sind. Sie brauchen Zeiten, in denen sie Eindrücke sortieren und verarbeiten können. Aber leider geht Kindern durch die vielen Reglementierungen, denen sie ausgesetzt sind, ebenso wie durch ihren durchgetakteten Alltag ein wichtiges Stück ihrer Kindheit verloren. Deshalb müssen wir es wieder stärker zulassen, dass Kinder Zeit zum Toben, Klettern und Blödsinn machen haben und sie in ihrer Neugier, Kreativität und Fantasie stärken“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Unter Druck lässt sich höchstens gut auf Toilette gehen. Aber Spielen funktioniert am besten, wenn man sich Zeit lässt. Und Zeit lassen kann man sich nur, wenn man Zeit hat und nicht jeden Tag vollgepackt mit Schule, Hausaufgaben, Musikunterricht, Sporttraining, Kunstkurs und was sich Erwachsene sonst noch alles überlegen“, sagt Ralph Caspers, Botschafter des Weltspieltags.

„Spielen ist ein Kinderrecht und gehört zu einem gesunden Aufwachsen. Und was gibt es Schöneres, als zu toben, in Pfützen zu springen, auf das Klettergerüst zu kraxeln und Verstecken zu spielen. Damit Kinder spielen können, braucht es eine kindgerechte Stadtplanung. Nicht nur, damit Kinder sicher zu den Spielstätten gelangen. Sondern auch, damit die Spielplätze den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden. Eine Beteiligung der Kinder an Angelegenheiten, die sie betreffen ist ebenso ein Kinderrecht und darf gern viel öfter, auch von den Kommunen, umgesetzt werden“, sagt Susann Rüthrich, Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

Eine gestern veröffentlichte Forsa-Umfrage unter Eltern mit Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren hat festgestellt, dass rund drei Viertel (78 Prozent) der Eltern in Deutschland der Meinung sind, dass es gut für die Entwicklung von Kindern ist, wenn sie auch mal nichts zu tun haben oder sich sogar manchmal langweilen. Allerdings halten gleichzeitig 71 Prozent die Erledigung von Hausaufgaben und 35 Prozent familiäre und häusliche Verpflichtungen für wichtiger als die freie und spontane Freizeitgestaltung der Kinder. Immerhin 37 Prozent der Eltern meinen, dass die starke Nutzung des Internets und sozialer Medien nur wenig Zeit für andere Freizeitbeschäftigungen lässt.

Der Weltspieltag 2019 wird im deutschsprachigen Raum zum zwölften Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine witzige, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Spielaktion durchzuführen. Die Partner der im letzten Jahr rund 300 Aktionen sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Juni 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Expert*innen aus Irland, Frankreich und Belgien stellen Best-Practice-Beispiele ihrer Kämpfe für das Recht auf Abtreibung vor und diskutieren Strategien von nationalen und transnationalen Bündnissen.

Gemeinsam wollen wir über die europäischen Erfahrungen und Erkenntnisse der Kampagnen im Bereich der Reform des Abtreibungsrechts diskutieren. Wir wollen den Fokus dabei vor allem auf die jüngsten erfolgreichen Gesetzesreforminitiativen in den drei genannten Ländern legen.

Wie können wir aus Best-Practice-Beispielen lernen und neue Strategien für den Kampf für Abtreibungsrechte entwickeln? Das Gunda-Werner-Institut möchte hierfür neue Anstöße geben und einen Diskussionsraum für eine bessere Vernetzung bieten.

Mit
Sylvie Lausberg, Centre d’Action Laïque asbl, Belgien
Orla O’Connor, National Women’s Council of Ireland, Irland
Véronique Sehier, le planning familial, Frankreich
Adam May, Language, Irland
Prof. Dr. Ulrike Lembke, Deutscher Juristinnenbund, Deutschland
Moderation: Peggy Piesche, Referentin Gunda-Werner-Institut

Weitere Informationen im Web und auf Facebook.

Termin: 17. Juni 2019

Veranstalter: Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK)/Zentrum der Goethe-Universität Frankfurt, DGB Bund und WIEGO

Ort: Berlin

In Deutschland haben staatliche Regulierung und Steuerung bei der Erbringung und Nutzung von haushaltsnahen Dienstleistungen bislang kaum Effekte gezeigt. Dementsprechend wird der Bereich noch sehr häufig von informeller oder gar illegaler Beschäftigung dominiert. Dabei stehen der Politik verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten offen: Unter anderem kann durch Subventionen die Bereitstellung von bezahlbaren haushaltsnahen Dienstleistungen von guter Qualität unterstützt bzw. durch niedrigschwellige Qualifizierung die Beschäftigung im formalen Segment gefördert werden. Erfahrungen aus Frankreich und Belgien belegen, dass gerade das gezielte Verknüpfen von verschiedenen Instrumenten (z.B. die Subventionierung und Zertifizierung von Dienstleistungen bzw. Qualifizierung von Beschäftigten) die Formalisierung und Professionalisierung des Bereiches stärkt. Darüber hinaus tragen auch klassische Arbeitsmarktinstrumente, wie z.B. die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und Versicherungspflicht ab der ersten Stunde, dazu bei, Beschäftigung im Privathaushalt als reguläre Arbeit anzuerkennen und zu regeln.

Mit dem Projekt „Advancing Personal and Household Services“ wollen die Europäische Kommission und das Europäische Parlament in den Mitgliedsstaaten der EU die politischen Diskussionen über die zielgerichtete Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Veranstaltung in Deutschland die folgenden Ziele:

  • Erfahrungen mit den bereits existierenden Subventions- und Regulierungsmechanismen für haushaltsnahe Dienstleistungen aus verschiedenen Perspektiven einzuordnen;
  • Initiativen für die Weiterentwicklung des Bereiches vorzustellen und über mögliche Alternativen zu den bereits bestehenden Politiken zu diskutieren;
  • Akteure, die an verschiedenen Stellen des Bereiches mitwirken, nachhaltig miteinander zu vernetzen.

Die Veranstaltung findet unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) statt und ist eingebunden in die Aktivitäten zur Förderung des Arbeitsmarktsegments „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ durch einen Masterplan 2019 bis 2022 – Ein hessischer Beitrag zur Förderung des Sozialen Arbeitsmarkts.

Weitere Informationen und Anmeldung: Sigrid Rand, IWAK: s.rand@em.uni-frankfurt.de.

Termin: 11. Juli 2019

Veranstalter: AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.

Ort: Essen

In 2016 gestartet, richtet sich das Projekt an Frauen*, die gerade neu in Deutschland eingewandert waren. Gemeinsam wurden Ressourcen, Potenziale, Stärken und Wünsche (wieder-) entdeckt und Angebote geschaffen, die bei der Entwicklung einer selbstbestimmten Zukunftsperspektive unterstützten.

Zum Abschluss des Projektes möchte man zurück, aber auch nach vorne blicken und die Erfahrungen teilen: Was ist gut gelungen? Was war schwierig? Welche Forderungen ergeben sich aus dem Projekt an Politik und Gesellschaft?

Beshid Najafi wird in ihrem Vortrag darüber informieren, welche Möglichkeiten der Selbstbestimmung Frauen* mit Fluchterfahrung in Deutschland haben.

Anmeldung unter: loreagneshaus@awo-niederrhein.de bis zum 1. Juli 2019.

Termin: 06. September 2019

Veranstalter: Diakonie Deutschland

Ort: Berlin

Mit dem schlichten Begriff „Grundeinkommen“ werden oft große Hoffnungen verbunden: Soziale Sicherheit, umfassende persönliche Freiheit, eine andere Art des Arbeitens und des gesellschaftlichen Zusammenlebens sowie eine neue Verständigung über gesellschaftliche Grundwerte.

Im Alltag geht es jedoch für viele täglich neu darum, die Existenz zu sichern. Eltern ringen darum, das Familieneinkommen sicherzustellen, und doch fehlt das Geld für vieles, was ihre Kinder brauchen. Das Lebensnotwendige ausreichend zur Verfügung zu haben, könnte so einfach sein, ist aber mit vielen Hürden verbunden. Mit diesem Fachtag soll dort anknüpft werden, wo sich täglich die Frage nach der Sicherung der Existenzgrundlage stellt.

Es wird eingeladen, den Weg von Kontrolle und Not zu einer besseren Existenzsicherung als Wohlfahrtsdimension zu gehen.

Für den Fachtag wird kein Teilnahmebeitrag erhoben.

Den Livestream finden Sie am Veranstaltungstag auf der Diakonie-Seite https://www.facebook.com/diakonie/

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Veranstaltungsflyer.

Termin: 07. September 2019

Veranstalter: Drittes Regenbogenparlament

Ort: Hamburg

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Für die Teilnahme ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Eine Einladung folgt.

In jahrzehntelangen Kämpfen konnten wesentliche Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) erreicht werden. Aber auch nach der Öffnung der Ehe und dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlechtseintrag sind Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit und weitere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in vielen gesellschaftlichen Bereichen allgegenwärtig. Erfolge in punkto Gleichstellung und Akzeptanz stehen massiv unter Beschuss von Rechtspopulist*innen und Gleichstellungsgegner*innen.

In Schulen, Jugendverbänden und Freizeiteinrichtungen der Jugendhilfe sollen sich alle jungen Menschen sicher und wertgeschätzt fühlen. Dies ist jedoch oft nicht der Fall. So sind für LSBTI* an vielen Schulen und in anderen Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. der Jugendarbeit Ausgrenzung und Mobbing ein Problem. Einschüchterung und der Zwang, sich zu verleugnen, bedeuten starke psychische Belastungen, die nicht selten sogar zum Suizid führen.

Das dritte Regenbogenparlament möchte sich daher besonders dem Thema „Akzeptanz von LSBTI* in Jugendarbeit und Bildung“ widmen.

Gemeinsam mit Wissenschaftler*innen, Fachkräften und Aktivist*innen aus dem In- und Ausland wollen wir diskutieren, wie die „Regenbogenkompetenz“, das heißt der professionelle und diskriminierungsfreie Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt, in der Jugendarbeit, in Schule und in Medien erhöht werden kann.

Die Veranstaltung richtet sich an LSBTI*-Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, aus migrantischen Organisationen und aus der Jugendarbeit. Darüber hinaus versteht sich das Format als Schnittstelle zwischen der Bundespolitik und den Ländern bzw. den Kommunen.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 09/2019

SCHWERPUNKT I: Europawahl

Knapp eine Woche vor der Europawahl* veröffentlicht der AWO Bundesverband die Antworten der Parteien auf die AWO Wahlprüfsteine. Alle befragten Parteien, also Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, Die LINKE, FDP, und SPD haben die Wahlprüfsteine beantwortet. „Wir haben die Positionen der Parteien zu unseren Erwartungen in Form einer Synopse gegenübergestellt, damit Sie sich ein Bild darüber machen können, welche Partei Ihre sozialen Interessen am besten unterstützt“ erklärt Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler.

Gefragt wird zum Beispiel danach, wie aus Sicht der Parteien eine Stärkung der Zivilgesellschaft erreicht werden kann und welche Mittel notwendig sind, um mehr sozialpolitische Konvergenz herzustellen. Thematisiert werden zudem die europäische Flüchtlingspolitik, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, der Schutz von Arbeitnehmenden und die europäische Förderpolitik.

Die Synopse ist unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/Europawahl2019

*Vom 23. – 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Mitgliedsstaaten ihr Europäisches Parlament, die einzige von ihnen direkt gewählte Vertretung. Die AWO begleitet die anstehende Europawahl und setzt unter dem Motto „Mein Herz schlägt europäisch #EuropeanHeart“ ein aktives Zeichen für Demokratie und ein soziales und solidarisches Europa. Mehr Informationen über die Europakampagne der AWO sind unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/europawahl2019

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.05.2019

Wie jedes Jahr feiern am heutigen 9. Mai* Millionen von Europäerinnen und Europäern den Europatag. „Seit ihrer Gründung hat die EU nicht nur zum Wohlstand beigetragen, sondern eine europäische Identität und Kultur gefördert“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, fügt aber hinzu: „Leider gibt es einige, dafür aber umso lautere Stimmen, die diese erfolgreiche Entwicklung nicht wertschätzen. Nationalistische Tendenzen werden in vielen Staaten Europas stärker. Doch die heutigen Herausforderungen wie der Klimawandel, die großen sozialen Ungleichgewichte und die schnell voranschreitende Digitalisierung machen vor Landesgrenzen nicht Halt, sie können nur gemeinsam bewältigt werden. Die Europawahl am 26. Mai ist die Gelegenheit zu zeigen, wie wichtig einem selbst ein solidarischesund friedliches Europa ist.“

Die AWO bekräftigt am heutigen Europatag ihr Bekenntnis zur Europäischen Union. Sie steht für ein demokratisches, friedliches und solidarisches Europa und stellt sich gegen Nationalismus und Rassismus. Aus diesem Grund begleitet die AWO die anstehenden Europawahlen und setzt unter dem Motto „Mein Herz schlägt europäisch #EuropeanHeart“ ein aktives Zeichen für Demokratie und ein soziales und solidarisches Europa.

Aus Sicht der AWO hat das Europäische Parlament in der aktuellen Legislaturperiode viel zu sozialen Verbesserungen in Europa beigetragen, z. B. durch die Proklamation der Europäischen Säule Sozialer Rechte oder die Revision der Entsenderichtlinie. Im Zentrum der nächsten Legislaturperiode muss jedoch verstärkt eine spürbare soziale Verbesserung für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union stehen. „Die Zukunft Europas ist zu wichtig, als dass wir sie den rechtspopulistischen Parteien überlassen dürfen“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Mehr Informationen über die Europakampagne der AWO sind unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/europawahl2019

*Am 9. Mai jährt sich die Veröffentlichung des Schuman-Plans zu einer Neugestaltung Europas, der 1950 von einem der Gründerväter der EU und einem wichtigen Architekten der engen deutsch-französischen Freundschaft, Robert Schuman vorgestellt wurde. Nach knapp 70 Jahren ist Robert Schumans Vision von einem Europa des immerwährenden Friedens zur Realität geworden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.05.2019

Am 26. Mai wählt Europa seine Abgeordneten in das europäische Parlament. Aus diesem Anlass veröffentlicht der Deutsche Familienverband eine Europa-Familiendeklaration und stellt Forderungen an eine familiengerechte EU-Politik

Den Familien in Europa geht es nicht so gut, wie man erwarten könnte. In einer der reichsten Regionen der Welt ist jedes vierte Kind mit seiner Familie von Armut bedroht. Frauen, die mehrere Kinder erziehen, haben ein besonders hohes Risiko unter Altersarmut zu leiden. Familien sind jedoch der Kern jeder Form von Gemeinschaft – von der Kommune bis hin zu Europa. „Familien zu unterstützen und Menschen zu einem Leben mit Kindern zu ermutigen, muss eines der wichtigsten Anliegen der Europäischen Union sein“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Der DFV als politische Interessenvertretung der Familien in Deutschland formuliert in der Europa-Familiendeklaration tragende Grundsätze und konkrete Forderungen für die kommende Legislaturperiode des Europäischen Parlaments, damit die nächsten Jahre in Europa Jahre für die Familie werden.

EU-Solidarpakt für Familien

Angesichts der demografischen Herausforderungen in allen europäischen Ländern ist es dringend notwendig, die Familie in das Zentrum des europapolitischen Handelns zu stellen. „Die EU ist das Sinnbild für wirtschaftliche Entwicklung und für jahrzehntelangen Frieden“, so Zeh. „Nun wird es Zeit, dass aus einer Wirtschaftsunion eine Union der Familien wird, die effektive Maßnahmen gegen Kinder- und Familienarmut trifft. Die Europa-Familiendeklaration eröffnet hierfür konkrete Lösungen.“

Die Europäische Union wird aufgefordert, die Betreuungsleistung von Eltern gleichwertig mit der Erwerbsarbeit anzuerkennen. Noch viel zu oft führt Kindererziehung zu Altersarmut. „Die Bundesregierung ist dazu aufgefordert, ihre EU-Ratspräsidentschaft klar unter familienpolitische Vorzeichen zu stellen und sich für einen EU-Solidarpakt für Familien stark zu machen“, sagt Zeh.

Damit Familien in Europa spüren, dass ihre Leistung und ihre Belange von der Europäischen Union ernst genommen werden, müssen alle EU-Entscheidungen verbindlich auf einen Familien-TÜV gestellt werden. Das bedeutet, alle Richtlinien und Verordnungen darauf zu prüfen, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dürfen die Bedürfnisse von Familien nicht hinter den Interessen des Marktes zurückstehen. „Die EU muss darauf einwirken, dass der Arbeitsmarkt familiengerecht wird, nicht die Familie arbeitsmarktgerecht“, sagt Zeh.

Wahlrecht ab Geburt auf EU-Ebene

Für die Zukunft ist Europa auf die Identifikation und Beteiligung der jungen Generation angewiesen. „Neben Verbesserungen in der Bildung und der Förderung von Austauschprogrammen, muss die EU Demokratie und Partizipation endlich auch für Minderjährige ermöglichen“, so Zeh. Der Deutsche Familienverband spricht sich für ein Wahlrecht ab Geburt aus, das zunächst Eltern treuhänderisch wahrnehmen, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen. „Die Demokratie ist unser höchstes politisches Gut. Wir dürfen unseren Kindern das Wahlrecht nicht vorenthalten“, sagt Zeh.

Die Europa-Familiendeklaration ist auf der Website des DFV zum Download (PDF) verfügbar. Am Sonntag, dem 12. Mai 2019, stellt sie DFV-Präsident Klaus Zeh beim 65. Jubiläum des DFV Baden-Württemberg im Europapark Rust öffentlich vor.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 12.05.2019

Die Diakonie Deutschland startet heute ihren neuen Sozial-O-Mat zur Europawahl. Er bietet Wählerinnen und Wählern nicht nur in Deutschland eine Entscheidungshilfe für die Europawahl am 26. Mai. „Die Menschen in Europa haben zwar die gleichen Rechte, dennoch sind die Lebensbedingungen sehr unterschiedlich und keinesfalls für alle sozial gerecht“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Die Diakonie setze sich auch mit ihrem europäischen Netzwerk Eurodiaconia dafür ein, dass soziale Grundsätze und Prinzipien in ganz Europa umgesetzt werden.

Wie schon zur Bundestagswahl 2017 zeigt der Sozial-O-Mat auf, wie die im Bundestag vertretenen Parteien zu ausgewählten sozialen Themen stehen: Faire Lebensbedingungen, Lernen und Arbeiten, Wirtschaft sowie Flucht und Migration. Nutzer können 12 Thesen mit „stimme zu“, „stimme nicht zu“, „neutral“ oder „These überspringen“ beantworten und mit den Positionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD abgleichen. Der Sozial-O-Mat errechnet den Grad der Übereinstimmung. Beispielhafte Geschichten zeigen, welche Auswirkungen die verschiedenen politischen Ansätze zu den sozialen Themen für die betroffenen Menschen haben.

Ausprobieren kann man den Sozial-O-Mat unter www.sozial-o-mat.de.

In seinem Blog „Sozial-O-Mat für Europa“ greift Diakonie-Präsident Ulrich Lilie
das Thema auf: https://praesident.diakonie.de.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 09.05.2019

Anlässlich der Forderung der AfD in ihrem Europa-Wahlprogramm nach personalisierten Informationen zu (Infektions-)Krankheiten und Untersuchungsergebnissen für alle ‚anerkannten Migranten‘ auf einem ‚biometrischen Gesundheitspass‘ wenden sich heute über 50 im Gesundheitswesen tätige Organisationen und Persönlichkeiten in einer gemeinsamen Stellungnahme mit einem mahnenden Appell an die Öffentlichkeit. Mit der wiederholten Behauptung eines Zusammenhangs von Zuwanderung und Gesundheitsgefährdungen durch übertragbare Krankheiten befeuere die Partei Vorurteile, schüre diffuse Ängste und ziele auf eine Spaltung der Gesellschaft. Alle Bürger*innen seien daher aufgerufen, sich dieser gezielten Angstmache entgegenzustellen und sich für den Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte einzusetzen.

Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband trägt die Stellungnahme mit. Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Gesundheitsexperte und Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands erklärt: „Der Missbrauch gesundheitlicher Themen und Metaphern hat in Deutschland eine schlimme, düstere Tradition. Die von der AfD propagierte Forderung klingt zunächst harmlos, zielt aber tatsächlich auf Misstrauen und Menschenfeindlichkeit und ist deshalb zutiefst besorgniserregend. Wir dürfen dieser Stimmungsmache nicht auf den Leim gehen. Die von der AfD an die Wand gemalten gesundheitlichen Probleme existieren nicht. Schlimmer noch: Die Forderung der AfD lenkt davon ab, dass insbesondere die medizinische Versorgung von Geflüchteten immer noch große Defizite aufweist.“

Die Mischung aus Verschwörungstheorie und bewusster Desinformation sei eine bekannte Strategie der AfD, die sich bewusst immer weiter von demokratischen Wegen der Politik entferne. Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten und teils monate- oder jahrelanger Fluchtgeschichte seien gefährdet, nicht „gefährlich“, heißt es in der Stellungnahme der Organisationen. Für die migrantische Bevölkerung Deutschlands seien „Diskriminierung, Rassismus und strukturelle Hürden im Gesundheitssystem zusätzliche Gesundheitsgefährdungen.“ Zu deren Abbau bedürfe es unter anderem „des Endes der migrationspolitisch motivierten Gesetzesverschärfungen und einer interkulturellen Öffnung von Gesundheitsinstitutionen“, heißt es in dem Papier.

Der Paritätische stehe für Werte wie Vielfalt, Toleranz und Offenheit für alle Menschen und eine inklusive Gesellschaft, die keinen ausgrenzt und alle mitnimmt, erklärt Rolf Rosenbrock. „Die AFD steht mit ihren Positionen für das Gegenteil, nämlich eine Politik der Ausgrenzung, die gerade denjenigen die Hilfe versagen will, die am meisten auf Unterstützung und gesellschaftliche Solidarität angewiesen sind.“ Der Paritätische appelliert daher einmal mehr an die Zivilgesellschaft, wachsam zu sein und sich entschlossen gegen diese unerträgliche Menschen- und Lebensfeindlichkeit zu stellen. „Ideologien der Ungleichwertigkeit menschlichen Lebens haben keinen Platz in diesem Land“, so Rosenbrock.

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme: Stellungnahme Europawahlprogramm der AfD 2019.pdf

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 20.05.2019

Kinder und Jugendliche haben bei der U18-Wahl deutlich gemacht, wie aus ihrer Sicht das Europäische Parlament aussehen soll. Bündnis 90/Die Grünen sind mit 28,8 Prozent klarer Wahlsieger vor SPD (15 Prozent) und CDU (12,8 Prozent). Die Linke (6,8 Prozent) und die AfD (6,7 Prozent) liegen etwa gleichauf, es folgt mit 5,6 Prozent die FDP.

Kleinere Parteien können bei jungen Menschen ebenfalls punkten. Erkennbaren Zuspruch erhalten noch die Tierschutzpartei (5,0 Prozent) sowie die PARTEI (4,2 Prozent). Eine Woche vor der Europawahl ist das Ergebnis der Jugendwahl ein Signal an die Politik und die anderen Generationen. Die Kinder und Jugendlichen wählen pro-europäische Parteien. Sie geben denen eine Stimme, die Umweltschutz und konkrete Maßnahmen gegen den Klimawandel zur entscheidenden Frage machen. Außerdem zeigen sie den Parteien der Großen Koalition, dass die bei der Frage der Urheberrechtsreform in Europa nicht die Interessen der Jungen vertreten haben.

Rund 115.000 Kinder und Jugendliche haben in knapp 1.200 Wahllokalen am 17. Mai abgestimmt. Die Wahllokale in Jugendtreffs, auf Spielplätzen, auf Marktplätzen oder in Schulen wurden von Kindern und Jugendlichen organisiert. „Neben dem Ergebnis zählt, dass Kinder und Jugendliche für Gleichaltrige eine Wahl organisieren, spannende Angebote zur politischen Bildung machen und Spaß daran haben“, sagt Hetav Tek, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings. Mit Sorge blickt sie in die östlichen Bundesländer, in denen die AfD und andere nationalistische Parteien viele Stimmen bekommen haben.

„Die große Beteiligung an U18 zeigt, dass sich sehr viele Kinder und Jugendliche für Politik interessieren, und es ist zu hoffen, dass daraus auch politisches Engagement entsteht. U18 ist aber auch ein deutliches Zeichen dafür, die Wahlaltersgrenzen in Deutschland abzusenken. Wir brauchen auf allen Ebenen, von der Kommunalwahl bis zur Europawahl, eine Absenkung auf 16 Jahre, und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey steht hinter der Idee U18. „Wahlen sind eines der höchsten Güter unserer Demokratie. Wahlen bestimmen Politik und Politik betrifft die junge Generation ganz direkt. Es ist gut, dass junge Menschen sich mit der U18 Wahl Gehör verschaffen. Ich bin dankbar, dass so viele bei U18 gewählt haben“, sagt sie.

U18 ist eine der größten Initiativen politischer Bildung, die von und für Kinder und Jugendliche organisiert wird. Damit Kinder und Jugendliche U18 für sich nutzen können, organisieren und tragen die U18-Initiative das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, die Landesjugendringe, viele Jugendverbände und das Berliner U18-Netzwerk. Die Europawahl 2019 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring wie bereits bei der Bundestagswahl 2017. Gefördert wird U18 zur Europawahl durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für politische Bildung.

Quelle: Pressemitteilung U18-Koordinierungsstelle, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutscher Bundesjugendring (DBJR) vom 19.05.2019

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Familie

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie machtSPD-Fraktionsvizin Katja Mast deutlich, welche Verbesserungen ihre Fraktion schon für Familien auf denWeg gebracht hat – undwas noch folgen soll.

„Familien und Kinder sind unsere Zukunft. Deshalb müssen sie jeden einzelnen Tag im Jahr im Mittelpunkt stehen.

Mit dem ‚Gute-Kita-Gesetz‘, dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ und der Erhöhung des Kindergeldesstärken wir ihnen ganz konkret durch bessere Infrastruktur und finanzielle Leistungen den Rücken.

Familien sind so vielfältig wie das Leben selbst. Paare, Patchwork, Pflegeeltern: Unser Ziel ist, sie alle zu unterstützen. Und für uns ist klar: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.“

Quelle: Statement SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2019

Anlässlich des internationalen Tages der Familie erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Familien sind so vielfältig wie das moderne Leben. Jedes Kind hat das Recht auf ein gutes Aufwachsen. Wir wollen kein Kind zurücklassen und Chancengleichheit endlich verwirklichen. Familienpolitik muss deshalb Kinder und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen. Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Viele wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit. Mit der grünen KinderzeitPlus sollen Eltern mehr und länger Zeit für ihre Kinder haben: Wir wollen bis zu 24 Monate Elterngeld statt nur 14. Die Inanspruchnahme soll auch möglich sein bis Kinder 14 Jahre alt sind. Denn auch bei älteren Kindern braucht es phasenweise mehr Aufmerksamkeit und Zeit der Eltern, beispielsweise bei einem Schulwechsel oder in der Pubertät.

Damit der Familienalltag nicht geprägt ist von einem zu knappen Budget, das ein Eis, den Kinobesuch oder neue Schuhe zur Herausforderung macht, brauchen wir eine Familienförderung, die die Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt stellt – mit einer Kindergrundsicherung, die die Familien wirklich erreicht, die automatisch ausgezahlt wird und Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglicht. Der aktuell bestehende Leistungsdschungel ist für Familien unübersichtlich und intransparent und gehört daher in die Geschichtsbücher.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.05.2019

Seit 26 Jahren wird jährlich am 15. Mai der Internationale Tag der Familie als Gedenktag der Vereinten Nationen begangen, die damit die Bedeutung der Familie als wichtigste Grundlage jeder Gesellschaft verdeutlichen wollen.

Dazu teilt die Kinderkommission des Deutschen Bundestages mit:

„Familien sind die Keimzellen der Gesellschaft, sodass ihnen auch gesamtgesellschaftlich eine große Bedeutung zukommt. In ihnen werden Kinder geprägt. Hier sollen sie Nähe, Zuwendung und Geborgenheit finden und grundlegende Dinge für das Zusammenleben von Menschen wie die Übernahme von Verantwortung und Rücksichtnahme lernen.

In den vergangenen Jahren haben sich neue Familienbilder entwickelt. So sind Patchworkfamilien, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Pflegefamilien, alleinerziehende Elternteile und homosexuelle Paare mit Kindern gelebte Realität.

Auch der Alltag der Familien hat sich stark verändert. Die Anforderungen und Belastungen in der Gesellschaft werden ständig größer, was unmittelbar Auswirkungen auf das Familienleben hat. So stellt beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf viele Familien vor große Herausforderungen. Damit Familien in dieser komplexen und schnelllebigen Zeit ihren Aufgaben gerecht werden können, müssen sie gestärkt werden. Hier sind Staat und Gesellschaft gefordert.“

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Susann Rüthrich, erklärt: „Familie ist da, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. In Familien sorgen Menschen füreinander, und zwar unabhängig von der rechtlichen Form und dem Geschlecht. Eltern kümmern sich um das Wohlergehen ihrer Kinder. Kinder pflegen und unterstützen ihre Eltern. Verwandte und Wahlverwandte sind füreinander da. Alle diese Familien in ihrer Vielfalt zu unterstützen, ohne Wertungen vorzunehmen, ist die politische Aufgabe heute.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.05.2019

Der Internationale Tag der Familie stellt dieses Jahr die Familiengesundheit in den Mittelpunkt. Dafür gibt es gute Gründe: Die Gefahr tödlich verlaufender Krankheiten nimmt in modernen Wohlfahrtsstaaten ab, dafür nehmen aber andere Beeinträchtigungen und Krankheiten zu. Viele Kinder sind schon im Grundschulalter gestresst, leiden unter psychischen Erkrankungen oder sind über-bzw. untergewichtig.

Ihren Eltern geht es nicht viel anders: Der Alltag mit Familie und Beruf ist anstrengend, noch mehr, wenn insgesamt zu wenig Geld vorhanden ist. Das betrifftinsbesondere Familien mit drei und mehr Kindern ebenso wie dieAlleinerziehenden. Auch bei Erwachsenen nehmen psychische Erkrankungen, Übergewicht, Beeinträchtigungen durch Trennungs- und Scheidungsfolgen zu. Unter Umweltbelastungen wie Lärm und belasteter Luft leiden alle, Familien mit wenig Geld aber mehr, weil sie meist in der Nähe lauter und viel befahrener Straßen wohnen.

„Eine gute Arbeit, ausreichendes Familieneinkommen, ein gesundes Wohnumfeld, Beratung und Begleitung in schwierigen Situationen,gesundes Schulessenunterstützen die Familiengesund-heit. Entspannte Eltern können das richtige Fundament für die Zukunft ihrer Kinder legen. An den Folgen von Überforderung oder Vernachlässigung tragen Kinder als Erwachsene ihr Leben lang“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Gesundheit zu fördern und gesunde Lebensbedingungen zu schaffen,ist grundlegend. Die eaf stelltunter dem Motto „Hauptsache gesund!“ deshalbGesundheit von Familien in das Zentrumihrer diesjährigen Fach-tagung.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 14.05.2019

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie weist der Verband binationaler Familien und Partnerschaften auf ein familienpolitisch eher vernachlässigtes Thema hin: den Begleiteten Umgang.

Der Verband zählt zu den Pionieren, die seit Anfang der 1980er Jahre das Konzept des begleiteten Umgangs vorantrieben. „Wir waren die ersten in diesem Bereich, die überhaupt ein Konzept entwickelten“, so Elisabeth Mach-Hour, Rechtsanwältin aus München und damalige Ansprechpartnerin des Verbandes. Der Begleitete Umgang ermöglicht es Kindern aus konfliktreichen und risikobehafteten Familienbeziehungen den regelmäßigen Umgang zu beiden Elternteilen aufrecht zu erhalten. Heute wird diese Maßnahme bundesweit in zahlreichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt.

An ihren ersten Fall erinnert sich Mach-Hour: Eine Mutter hatte die vom Vater nach Marokko mitgenommene Tochter wieder zurück nach Deutschland gebracht und wollte aber, dass die Tochter weiterhin Kontakt zum Vater haben sollte. „Also haben wir gesagt, dann machen wir einen beschützten Umgang“, erinnert sich Mach-Hour. Durch Scheidung bestand die Gefahr, dass der Elternteil ohne deutschen Pass das Aufenthaltsrecht verlor. Damit wäre jeglicher Kontakt zum Kind beendet. Den ersten Umgang führte Mach-Hour in ihrer Kanzlei durch, später kamen immer mehr Fälle hinzu. „Durch unsere Arbeit konnten wir entscheidend zu einer Reduzierung von Kindesmitnahmen beitragen“.

Ab 1985 wurde in München eine Stelle für das Projekt „Hilfe für Kinder und Eltern aus gefährdeten und getrennten binationalen Familien“ geschaffen, so konnte die Arbeit durch eine Regelförderung professionalisiert werden. Gerade die Erfahrungen des Verbandes in der Beratung waren entscheidend, die Konzepte und Maßnahmen des Begleiteten Umgangs weiter zu entwickeln.
Der Umgang betraf jedoch nicht nur Väter, auch für Mütter konnte es die einzige Möglichkeit sein, Kontakt zu ihren Kindern zu halten. Einige Väter sprachen den nicht-deutschen Müttern die Erziehungskompetenz ab: „Und das oftmals aus dem einzigen Grund, dass die Mütter, die nicht so gut Deutsch sprachen, ihren Kindern nicht auf Deutsch vorlasen“, erklärt Mach-Hour. Das Kindeswohl sei immer der Mittelpunkt gewesen, die Betonung habe auf der Familie gelegen.

Wie wichtig der Kontakt mit beiden Elternteilen für Kinder in ihrer Identitätsbildung ist, betont auch Heinke Lanken. Die, Psychologin und systemische Therapeutin, berät in der Geschäftsstelle Hamburg betroffene Eltern. „Besonders fällt mir dies immer wieder in Bezug auf Kinder aus schwarz-weißen Familien auf. Für Kinder ist es wichtig zu wissen, woher sie kommen, warum sie so aussehen wie sie aussehen.“
Für Lanken lohnt sich der Aufwand der Beratung und Begleitung: „Mich berührt es einfach zu sehen, wie ein Kind auch nach längerer Zeit der Trennung doch andocken kann und eine Beziehung entwickelt.“ Oftmals würden Mütter die Väter ihrer Kinder als erziehungsinkompetent wahrnehmen. Im Umgang zeige sich jedoch die Fürsorge, wenn Väter bspw. Essen mitbrächten und mit den Kindern spielten.
Wie auch in anderen Städten seien die Maßnahmen des Begleiteten Umgangs chronisch unterfinanziert, das Geld würde bei Weitem nicht reichen. Mit dem Umgang allein sei es nicht getan, Elterngespräche seien zuführen und Supervisionen zu organisieren. Oft dauere es lange, bis Vertrauen aufgebaut werde, die Maßnahmen aber oft nur für kurze Zeit bewilligt werden würden. „Dann kommt es zu Unterbrechungen, was kontraproduktiv ist“.

Birgit Sitorus, Psychologin aus der Geschäftsstelle Frankfurt weist darauf hin, dass sich Im Laufe der Jahre die Schwerpunkte verändert haben. Neben Angst vor Kindesmitnahme und eskalierten Elternkonflikten gehe es heute auch um Unterbringung in Pflegefamilien, psychische oder suchtrelevante Probleme der Eltern oder häusliche Gewalt. Für Birgit Sitorus ein besonders schwieriges Thema.
Sitorus begleitet Eltern seit Jahrzehnten und räumt ebenso wie ihre Kolleginnen aus München und Hamburg ein, dass nicht alle Umgänge positiv verlaufen. Nicht immer sei der Umgang von Vorteil für die Kinder. Der aus der Änderung des Kindschaftsrecht 1998 abgeleitete Rechtsanspruch bezöge sich stärker auf das Recht der Eltern als auf die Rechte der Kinder. Um sich noch stärker für die Rechte der Kinder einsetzen zu können bedürfe es aber anderer rechtlicher Grundlagen und entsprechende Finanzierungen.

Die Finanzierungen und Konzepte müssten sich auch den zunehmenden gesellschaftlichen Veränderungen anpassen fordert der Verband. Heinke Lanken: „Die Menschen sind heute viel mobiler, auch hier müssen wir Konzepte entwickeln.“ Sie führt ein Beispiel aus Hamburg an: „Mama ist in München, Papa ist in Hamburg“. Hilfreich sei hier die bundesweite Vernetzung des Verbandes. So könne die Mutter in München, der Vater in Hamburg beraten und betreut werden. „Mit längeren Kontaktzeiten am Wochenende können wir so zumindest dafür sorgen, dass der Faden zum Kind nicht abreißt“, sagt Lanken.

Eine große Diskrepanz besteht nach wie vor aus Sicht des Verbandes zwischen dem familienpolitischen Ideal und der gesellschaftlichen Realität. Was sich letztendlich wiederum in der Unterfinanzierung zeige: “Wir haben in Deutschland noch immer eine familienpolitische Wahrnehmung aus den 1950er Jahren. Probleme und Konflikte dürfen da nicht vorkommen. Auch wird dadurch noch immer zu wenig auf die Kinderrechte Bezug genommen, dies muss sich ändern“ fasst Hiltrud Stöcker-Zafari, die Geschäftsführerin des Verbandes zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ministerin unterzeichnet IDAHOT-Erklärung 2019

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat zum heutigen „Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie“ (IDAHOT) die diesjährige IDAHOT-Erklärung für Deutschland unterzeichnet. Zu den Unterzeichnerstaaten gehören auch Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden und Norwegen.

Mit der Unterschrift setzt sich Ministerin Giffey für ein verstärktes Engagement der EU und europäischer Institutionen bei der Bekämpfung von Diskriminierung lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Menschen (LSBTI*) ein. Auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene sollen alle notwendigen Maßnahmen dazu ergriffen werden, heißt es in der Erklärung. Dafür sollen die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Anstrengungen der Staaten zur LSBTI*-Anti-Diskriminierungspolitik sollen mit Nachdruck fortgesetzt werden.

Bundesfamilienministerin Giffey: „50 Jahre nach den Ereignissen von Stonewall können wir heute auf eine positive gesellschaftliche und rechtliche Entwicklung zurückblicken. Aber es bleibt noch viel zu tun. Deshalb setzen wir uns in Deutschland weiterhin für die Rechte von LSBTI*-Menschen ein. Mit aller Kraft müssen wir gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von LSBTI*-Menschen vorgehen. Die vielfältigen Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft verdienen Anerkennung. Für Homo- und Transphobie ist in unserer Gesellschaft kein Platz.“

Austausch zum Stand der Gleichbehandlung in europäischem Netzwerk

Seit dem Jahr 2013 findet anlässlich des „Internationalen Tages gegen Homo- und Transphobie“ am 17. Mai das IDAHOT-Forum statt, eine jährliche Konferenz der zuständigen europäischen Ministerien, Ministerinnen und Minister. Dieses Jahr hat das IDAHOT-Forum vom 13. bis 14. Mai im norwegischen Oslo stattgefunden.

Im Anschluss an das IDAHOT-Forum fand ein Treffen der teilnehmenden Regierungen mit Nichtregierungsorganisationen im sogenannten Roundtable European Governmental LGBTI Focal Points Network statt. Die Bundesrepublik Deutschland war durch das BMFSFJ vertreten.

Die Teilnehmenden tauschten sich anhand von Ergebnissen wissenschaftlicher Analysen, Befragungen und Projektberichten über den Stand der Gleichbehandlung von LSBTI* in ganz Europa aus. Die kommenden Treffen des Netzwerks werden in Prag und London stattfinden.

IDAHOT-Erklärung

Auf dem IDAHOT-Forum 2013 in Den Haag wurde erstmals eine gemeinsame Erklärung zu den Herausforderungen in der Bekämpfung von Homophobie und Transphobie in Europa von den zuständigen Ministerinnen und Ministern aus insgesamt 18 Staaten unterzeichnet. Als nicht-rechtsverbindliche Deklaration bekräftigt sie alljährlich fortschreibend die zahlreichen nationalen und internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.05.2019

Bundesfamilienministerin Giffey: Resonanz ist überwältigend

Gut ausgebildete und ebenso motivierte Fachkräfte in ausreichend hoher Zahl sind das A und O für eine gute Kinderbetreuung. Deshalb unterstützt das Bundesfamilienministerium zusätzlich zum Gute-KiTa-Gesetz mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ die Länder dabei, mehr Nachwuchskräfte für die frühkindliche Bildung zu gewinnen und bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Beruf zu halten. Heute übergab Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey der AWO-Kita „Spatzennest“ in Strausberg persönlich den ersten Förderbescheid. In allen Bundesländern ist das Interesse am Bundesprogramm immens.

“Die Resonanz ist überwältigend. Und entgegen aller Klagen zum Fachkräftemangel – es gibt sehr wohl Menschen in Deutschland, die Erzieherin oder Erzieher werden wollen – nur die Rahmenbedingungen müssen stimmen“, unterstrich Bundesfamilienministerin Giffey beim Besuch in Strausberg. „Allein für die im ersten Schritt geplanten 2.500 Plätze zum Ausbildungsbeginn ab Sommer liegen uns bisher 6.600 Bewerbungen vor, bei den Praxisanleitungen sind es sogar 7.500. Das zeigt den enormen Bedarf – und dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wer mehr Qualität und Kapazität in Kitas will, muss für gutes und ausreichendes Personal sorgen. Dafür brauchen wir bessere Rahmenbedingungen: eine praxisorientierte Ausbildung, die vergütet wird und für die man kein Schulgeld mitbringen muss, wie es mancherorts noch üblich ist. Außerdem brauchen wir mehr Anerkennung und Wertschätzung für diejenigen, die den Erzieherberuf ausüben – und dazu gehört auch eine bessere Bezahlung. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz und der Fachkräfteoffensive geben wir als Bund wichtige Impulse, um das Bemühen der Länder zu verstärken, mehr Fachkräfte für die frühkindliche Bildung zu gewinnen und zu halten.“

Mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ verfolgt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Ziel, die Attraktivität der Erzieher-Ausbildung zu steigern, vorhandenes Personal in seinen Kompetenzen zu stärken und Qualifizierungsperspektiven zu eröffnen, um den Beruf von Erzieherinnen und Erziehern insgesamt in seiner Bedeutung und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit aufzuwerten.

Interessierte Träger von Kindertageseinrichtungen können sich seit Ende März für die Förderung in den folgenden drei Bereichen bewerben:Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher Der Bund gewährt Trägern einen Zuschuss von 1.450 Euro im ersten Jahr der Ausbildung, 1 130 Euro im zweiten und 540 Euro im dritten. Damit fördert der Bund jeden dieser Ausbildungsplätze mit insgesamt 37 440 Euro.Praxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler Das Bundesprogramm stellt bis zu 1000 Euro pro Person zur Verfügung für die Weiterqualifizierung zu professionellen Anleitungskräften.Perspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis nach Weiterqualifikation Der Bund gibt bis zu 300 Euro pro Monat und Person, um Erzieherinnen und Erzieher mit Zusatzqualifikation besser zu vergüten.

In allen drei Programmbereichen übersteigt die Nachfrage bei weitem das Angebot. Dabei ist das Interessenbekundungsverfahren noch nicht einmal in allen Bundesländern abgeschlossen. Zum Ausbildungsbeginn im Sommer sollen alle Träger ihre Bewilligungen erhalten haben.

Die Bundesländer wurden bei der Definition länderspezifischer Kriterien einbezogen und werden auch am Auswahlverfahren beteiligt. Antragsberechtigt sind Träger von öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen.

Verbesserte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sind unabdingbar, um dem Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung entgegenzuwirken. Aktuellen Schätzungen einer prognos-Studie zufolge könnten in Deutschland bis zum Jahr 2025 rund 191.000 pädagogische Fachkräfte fehlen.

Weitere Informationen:

Informationen zum Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen und Profis binden“

www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

prognos-Studie

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.05.2019

Der Familienausschuss im Deutschen Bundestag hat gestern den Siebten Bericht zur Lage der älteren Generation in Deutschland beraten. Dieser empfiehlt die Daseinsvorsorge in den Kommunen auszubauen. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich in ihrem Ziel bestärkt, die Lebensqualität vor Ort für ältere Menschen zu erhöhen.

„Der siebte Altenbericht setzt seinen Schwerpunkt bei Sorgenetzwerken in den Kommunen. Als SPD kümmern wir uns um Menschen, die füreinander sorgen – hauptberuflich wie auch in der Freizeit.

Unsere Bundestagsfraktion stärkt Familien durch den Ausbau finanzieller Leistungen. Insbesondere pflegende Angehörige wollen wir besser stellen als bisher. Auch diejenigen, die ehrenamtlich für ältere Menschen da sind, verdienen unsere Anerkennung. In der professionellen Pflege arbeiten wir an besseren Arbeitsbedingungen. Mit dem Pflegeberufegesetz haben wir bereits den Start ins Berufsleben – die Ausbildung – attraktiver gestaltet.

Die Empfehlungen des Altenberichts als auch unsere Maßnahmen setzen direkt vor Ort an. Dabei betrachten wir die Bereiche Gesundheit, Prävention, Pflege, Wohnen und Bauen als Einheit. Die SPD-Bundestagsfraktion steht hierfür an der Seite der Kommunen. Sie spielen die entscheidende Rolle bei der Organisation. Wir unterstützen sie dabei, die notwendigen Strukturen für ein gutes Leben für ältere Menschen zu schaffen: Wir kümmern uns um die Kümmerer.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.05.2019

„Mit unserem Grundgesetz wurden vor 70 Jahren nicht nur Leitlinien und Werte verkündet, sondern auch konkrete Arbeitsaufträge für den politischen Alltag, die der Ewigkeitsklausel unterliegen und nicht verhandelbar sind. Dazu gehört der Schutz der Menschenwürde genauso wie das Sozialstaatsgebot. Wenn der soziale Zusammenhalt und die Menschenwürde angegriffen werden und dem Profit von Konzernen untergeordnet werden, ist es grundgesetzliche Aufgabe der Politik, die Bevölkerung zu schützen und dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen“, erklärt Jan Korte, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zum 70. Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Korte weiter:

„Angesichts der für einen Großteil der Menschen negativen Entwicklungen im Gesundheitssystem, auf dem Wohnungsmarkt oder im Verkehr ist es höchste Zeit, eine Diskussion darüber zu führen, welche Bereiche unseres Lebens privatrechtlich, und welche öffentlich-rechtlich organisiert sein sollten. Die Möglichkeiten, unsere Gesellschaft so zu gestalten, dass die Wirtschaft der Gemeinschaft dient, haben uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes vor 70 Jahren mitgegeben. Und zwar nicht aus einer Laune heraus, sondern unter dem Eindruck der Verwüstungen des deutschen Faschismus in Europa. Wir sollten die Möglichkeiten des Grundgesetzes nutzen, um unsere Gesellschaft und die Demokratie weiterzuentwickeln, statt im Stillstand zu verharren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.05.2019

„Solange die SPD mit der Union regiert, wird es keine wirksame Mietpreisbremse geben. Das dürfte auch Justizministerin Barley wissen, die das Thema im Europawahlkampf für sich entdeckt hat und nun ein bisschen Opposition spielt. Dabei wäre ein Gesetz, das sämtliche Mieten wirksam deckelt und der preistreibenden Immobilienspekulation den Boden entzieht, angesichts der Wohnungsnot mehr als überfällig. Punktuelle Verschärfungen, wie sie Frau Barley vorgeschlagen hat, reichen nicht aus, zumal sie die Mehrheit der Mietverhältnisse gar nicht betreffen“, erklärt die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht, zu den Vorschlägen von Katarina Barley zur Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Wagenknecht weiter:

„Im Gegensatz zur Union unterstützt DIE LINKE jede substantielle Verbesserung der Situation für die Mieterinnen und Mieter. Dass diese auch rückwirkend zu viel gezahltes Geld vom Vermieter zurückverlangen können, ist überfällig, aber bei weitem nicht ausreichend. Eine echte Mietpreisbremse muss ausnahmslos und flächendeckend alle Mietverhältnisse umfassen, Verstöße müssten mit Bußgeldern sanktioniert und die Modernisierungsumlage in dieser Form abgeschafft werden. Nötig wäre ferner ein qualifizierter Mietspiegel, der alle Mietverhältnisse der letzten zehn Jahre berücksichtigt, sowie ein verbesserter Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen und Zwangsräumungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 13.05.2019

Der Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Die Linke auffordern, einen Gesetzentwurf für einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter vorzulegen. Der in dem Antrag (19/10284) enthaltene Forderungskatalog umfasst acht Punkte. Unter anderem soll der Schutz so verbessert werden, dass die Ausgleichung eines Mietrückstandes neben der fristlosen auch die fristgemäße Kündigung unwirksam werden lässt. Eine Kündigung aufgrund eines Mietrückstands von weniger als zwei Monatsmieten soll ausgeschlossen sein, und eine Kündigung aufgrund von Mietrückständen, die auf die Mietminderung wegen eines Mangels der Wohnung zurückzuführen sind, soll nur bei vorsätzlichem Missbrauch des Instruments der Mietminderung möglich sein. Mieter sollen einen Anspruch auf angemessenen Ersatz der Aufwendungen erhalten, die ihnen durch die Eigenbedarfskündigung entstanden sind, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach Umwandlung der Mietwohnung in Wohnungseigentum soll generell ausgeschlossen sein, und Mieter, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sollen bei vertragsgemäßen Gebrauch nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden dürfen. Zur Begründung heißt es unter anderem, Mieter würden unzureichend vor der Kündigung des Wohnraummietvertrags und einem Verlust ihrer Wohnung geschützt. Viele Gerichtsentscheidungen hätten den Kündigungsschutz zusätzlich ausgehebelt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 585 vom 20.05.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tritt dafür ein, dass mindestens sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Bildung fließen sollen. In kaum einem anderen Land der OECD hängt der Bildungserfolg so stark von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort ab wie in Deutschland, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/10200). Seit langem würden Bildungsforscher vor den negativen Folgen unzureichender Zukunftsinvestitionen in Kitas, Schulen und Hochschulen warnen. Obwohl Deutschland zu den wohlhabendsten Industrienationen der Welt zähle, investiere es im internationalen Vergleich deutlich weniger in die Ausbildung junger Menschen als andere Länder.

Die Grünen fordern, dass auf Grundlage der beschlossenen Grundgesetzänderung der Bund sich stärker engagieren soll, die zukünftigen Herausforderungen in der Bildungspolitik gemeinsam mit den Ländern anzupacken und den Spielraum des Grundgesetzes gemeinsam mit den Ländern umfassend für mehr Bildungsgerechtigkeit zu nutzen. Gerade der Bund müsse seinen Anteil an den Bildungsausgaben erheblich steigern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 581 vom 17.05.2019

Die Zahl der Wohngeldempfänger ist seit 2010 deutlich gesunken. Erhielten 2010 noch mehr als 1,06 Millionen Haushalte diese Unterstützungsmaßnahmen, waren es 2017 nurmehr gut 592.000. Das geht aus der Antwort (19/10049) auf eine Kleine Anfrage (19/8975) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesmittel für Wohngeld sanken im selben Zeitraum von 880,6 Millionen Euro auf 566,8 Millionen Euro. Etwa 10.000 Wohngeld-Haushalte pro Jahr dürften 2017 und 2018 in die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder in die Sozialhilfe gewechselt sein, heißt es unter Verweis auf eine Schätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln weiter.

Im Durchschnitt lag der Wohngeldanspruch 2017 bei 153 Euro, 2010 waren es noch 126 Euro. Die monatliche Belastung durch Wohnen sinkt den Angaben zufolge durch die Hilfe signifikant und jährlich etwa um 13 Prozentpunkte – 2017 beispielsweise von 38,1 auf 25,4 Prozent. Die meisten Mittel für Wohngeld wurden 2018 für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt (144,3 Millionen Euro), gefolgt von Bayern (58,6 Millionen Euro).

In einer Vorbemerkung weist die Bundesregierung darauf hin, dass Selbstständige oft ein überhöhtes Wohngeld erhalten hätten. Das prognostizierte Einkommen habe häufig nicht dem Gewinn entsprochen, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat. Außerdem sei das Bearbeiten von Anträgen Selbstständiger mit viel Aufwand verbunden, nicht zuletzt, weil Angaben bisweilen nicht aussagekräftig genug oder unzuverlässig seien. Vor diesem Hintergrund gilt seit 2016, dass Selbstständige verpflichtet werden können, Einkommensteuerbescheide vorzulegen. Dies sei eine Ermessensentscheidung der Behörden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 578 vom 16.05.2019

Die FDP-Fraktion befasst sich in einer Kleinen Anfrage (19/9880) mit der Einsamkeit von Menschen und den Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Studien zeigten, dass die Einsamkeit das Risiko für chronischen Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen, Demenz und einen frühen Tod erhöhe. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung das Problem einschätzt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 549 vom 14.05.2019

Die Forschung an humanen pluripotenten Stammzellen (hPS-Zellen) hat in den vergangenen Jahren wichtige Erkenntnisse gebracht. Die anwendungsorientierte Forschung und klinische Studien mit zellbasierten Arzneimitteln offenbarten zunehmend das Potenzial dieser Zellen und ihrer Derivate in der regenerativen Medizin, heißt es im achten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes, wie aus einer Unterrichtung (19/10060) hervorgeht.

Stammzellen eigneten sich als Ausgangspunkt für Modellsysteme bei Krankheiten, für zellbasierte Plattformen bei Wirkstoff-Tests und für medizinische Präparate bei neuen Therapiekonzepten. In diesen Bereichen habe es im Berichtszeitraum 2016/2017 signifikante Fortschritte gegeben.

Durch die zunehmende Etablierung der Verfahren der Genom-Editierung hätten sich auch die Möglichkeiten der Stammzellforschung enorm erweitert. Inzwischen werde hauptsächlich die Designernuklease CRISPR/Cas9 eingesetzt. Die gezielte Einführung von Mutationen und das Entfernen von Genen ermöglichten genauere Aussagen über das Zusammenspiel der Gene in verschiedenen Zelldifferenzierungswegen.

Methoden wie die Einzelzell-Analyse eröffneten neue Einblicke in die Stammzellbiologie und die Abläufe der Organentwicklung. Die Einzelzell-RNA-Sequenzierung habe sich rasant entwickelt. Damit lasse sich das Genaktivitätsmuster in einzelnen Zellen ermitteln und zwar parallel für Hunderte Zellen gleichzeitig.

Es bestehe ein unvermindertes Interesse an der Forschung unter Verwendung von hES-Zellen. Die Stammzellforschung in Deutschland könne im internationalen Wettbewerb den Anschluss halten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 546 vom 13.05.2019

Die Grünen-Fraktion setzt sich für einen verbesserten Impfschutz gegen Masern ein. Gerade in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in bestimmten Gesundheitseinrichtungen würden auch Kinder betreut, die noch nicht das für die Masernimpfungen erforderliche Alter erreicht hätten oder aufgrund von Erkrankungen nicht geimpft werden könnten, heißt es in einem Antrag (19/9960) der Fraktion.

Es sei daher angemessen, wenn zu deren Schutz die Impfung von anderen Kindern und des gesamten Personals zur Voraussetzung für den Zugang zu diesen Einrichtungen gemacht werde.

Unter anderem fordern die Abgeordneten, dass vor Aufnahme in eine Einrichtung, in der Kinder betreut werden, der Impfstatus geprüft wird. Bei unvollständigem Impfschutz, insbesondere bei Fehlen der zweiten Masernimpfung, sollte als Voraussetzung für den Besuch der Kita die fehlende Impfung nachgeholt werden müssen.

Ferner müsse dem in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Schulen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie anderen Einrichtungen mit durch Infektionskrankheiten besonders gefährdeten Personen tätigen Personal vorgegeben werden, so schnell wie möglich einen ausreichenden Impfschutz nachzuweisen.

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) sollte dazu verpflichtet werden, den digitalen Impfpass bis 2021 als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 546 vom 13.05.2019

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Situation der Schulsozialarbeit. In einer Kleinen Anfrage (19/9472) will sie unter anderem wissen, wie viele Schulsozialarbeiter in Deutschland beschäftigt sind und an wie vielen Schulen die Schulsozialarbeit seit 2008 etabliert wurde. Zudem möchte sie erfahren, in welchen Bundesländern gesetzliche Regelungen zur Organisation der Schulsozialarbeit existieren und mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung die Länder beim Ausbau der Schulsozialarbeit seit 2008 fördert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 534 vom 09.05.2019

48% aller Personen in Deutschland lebten im Jahr 2017 in einer Familie, also in einer Eltern-Kind-Gemeinschaft im gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tags der Familie mitteilt, lebten 84% in Familien mit zwei Elternteilen und 16% als Familienmitglieder in Alleinerziehenden-Familien.

Zwanzig Jahre zuvor, im Jahr 1997 lebten noch 56% aller Personen in Familien, davon 88% in Familien mit zwei und 12% in Familien mit nur einem Elternteil. Als Familien werden hier Eltern-Kind-Gemeinschaften gezählt, in denen Kinder ohne Altersbeschränkung leben. Es werden ausschließlich Personen in Privathaushalten betrachtet.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 14.05.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Den diesjährigen Tag der Kinderbetreuung möchte der AWO Bundesverband vor allem dafür nutzen, den Mitarbeitenden seiner rund 2.500 Kindertageseinrichtungen herzlich zu danken. „Die Beschäftigten in den Kitas, ganz gleich ob sie direkt in der Kinderbetreuung, in der Verwaltung oder in der Hauswirtschaft der Kita arbeiten, machen einen großartigen Job – und das bei stetig steigenden Anforderungen und sich verschlechternden Rahmenbedingungen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

Besonders die strukturellen Bedingungen erschweren die Arbeit der Fachkräfte zunehmend. So wachsen die Anforderungen in Kindertageseinrichtungen stetig: der Umgang mit heterogenen Familien, Inklusion und die Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen, die oft nicht ausreichenden personellen Ressourcen, etc. „Die Fachkräfte genießen unsere vollste Wertschätzung für die Leistung, die sie tagtäglich mit unseren Kindern erbringen,“ betont der AWO Bundesvorsitzende.

Ein Tag zum Feiern lädt auch zum Blick nach vorne ein. Zum Beispiel laufen derzeit die Verhandlungen mit den Bundesländern zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“). Hier wurden nach Meinung der AWO zu wenig gesetzliche Regelungen zur Betreuungsqualität eingeführt. „Die AWO setzt sich dafür ein, dass die frühkindliche Betreuung in Zukunft noch stärker durch Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung gekennzeichnet ist“, betont deshalb Wolfgang Stadler.

Die Fachkräfteoffensive des Bundesfamilienministeriums für Erzieherinnen und Erzieher, bei der es vor allem darum geht, die Erzieherausbildungen zu vergüten, startet diesen Sommer. „Die Bemühungen des Bundes im frühkindlichen Bereich sind positiv und wir begrüßen die finanzielle Unterstützung sehr. Um aber die Rahmenbedingungen langfristig zu verbessern und Trägern, Kitas und Beschäftigten Sicherheit zu geben, bedarf es einer beständigen Finanzierung“, erklärt Wolfgang Stadler. Im Hinblick auf die Haushaltsplanungen für das Jahr 2020 fordert der AWO Bundesverband vom Bundesfamilienministerium mehr Verbindlichkeit, damit sowohl das Ausbildungssystem als auch die Qualität in den Einrichtungen konsequent verbessert werden kann. „Alle Beteiligten haben ein Recht auf gute Kitas: die Kinder, die dort jeden Tag betreut werden, die Eltern, die ihr Kind in guten Händen wissen wollen und die Fachkräfte, die gute Arbeitsbedingungen benötigen“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Der Tag der Kinderbetreuung findet seit 2012 jährlich statt mit dem Ziel, die professionelle Kinderbetreuung wertzuschätzen. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung koordiniert die Aktion.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.05.2019

Heute werden Mütter symbolisch geehrt. Die AWO fordert, die Sorgearbeit von Müttern grundsätzlich anzuerkennen und Mütter zu entlasten. Der kürzlich erschienene Datenreport des Müttergenesungswerks von 2018 zeigt: Rund zwei Millionen Mütter sind so entkräftet und überfordert, dass sie als kurbedürftig gelten. Doch nur ein Bruchteil dieser Mütter nimmt tatsächlich eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur wahr.

„Nach wie vor sind es vor allem Mütter, die die Sorgearbeit rund um Kind und Familie leisten. Sie sehen sich im Alltag zahlreichen Belastungen ausgesetzt. Es ist nicht immer einfach, die Kindererziehung und -betreuung, den Beruf, den Haushalt und vielleicht auch noch die Pflege von Angehörigen in Einklang zu bringen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „In Folge dieser vielfachen Herausforderungen können gesundheitliche Belastungen und Erschöpfungszustände bei den Müttern auftreten“.

Unter dem Dach der gemeinnützigen Stiftung des Müttergenesungswerks setzt sich die AWO für die Gesunderhaltung von Müttern und ihren Familien ein. „Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege thematisieren wir die Lebenssituationen von Müttern auf politischer Ebene und machen uns für bessere Rahmenbedingungen stark. Begrüßenswert ist, dass die Kurmaßnahmen inzwischen von Vätern und pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden können.

„Mit Nachdruck unterstützen wir die aktuelle Spendenkampagne des Müttergenesungswerks unter dem Motto „Auch Alltagsengel brauchen neuen Schwung“, betont Döcker. Jede Hilfe ist willkommen, um Geld für Mütter in belastenden Lebenssituationen zu sammeln und diese im Sinne der therapeutischen Kette des Müttergenesungswerks aus Vorsorge, Kurmaßnahme und Nachsorge bestmöglich zu unterstützen. Hierzu wird alljährlich besonders zum Muttertag aufgerufen (zur Spendenseite des Müttergesungswerks).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.05.2019

Heute trafen sich die Präsident/innen und Vorsitzenden der fünf Mitgliedsverbände der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zu einem konstruktiven Gespräch mit Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Im Zentrum standen die Armut von Kindern und Familien sowie die Rolle von Familien in der Demokratie.

Die Familienorganisationen betonten in dem Gespräch die Bedeutung der Familien und die Notwendigkeit, sie angemessen zu unterstützen. Ausführlich wurden verschiedene Maßnahmen besprochen, Kinderarmut effektiv zu bekämpfen. Die Familienorganisationen begrüßten die in den letzten Monaten erzielten Schritte. Das sogenannte Starke-Familien-Gesetz habe bei der Reform des Kinderzuschlages die richtigen Akzente gesetzt und seit Jahren bekannte Probleme angegangen. Die Unterstützung einkommensschwacher Familien müsse jedoch weiter ausgebaut werden. Unzureichend seien aus Sicht der Familienorganisationen die Maßnahmen im sogenannten Gute-Kita-Gesetz. Der erhoffte Qualitätssprung in der Kindertagesbetreuung werde voraussichtlich ausbleiben.
Bei dem Treffen wurde zudem betont, dass Familien für die Demokratie eine wichtige Bedeutung einnehmen. Thematisiert wurden die innerfamiliale Demokratie und die Rolle der Familie, demokratische Prozesse in der Gesellschaft zu unterstützen, sowie der Stellenwert von interkulturell sensibler Bildung und Erziehung.

Neben Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier nahmen Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter; Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbunds der Katholiken; Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands; Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie; Sidonie Fernau, Vorsitzende des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften sowie AGF-Geschäftsführer Sven Iversen an dem fruchtbaren Austausch im Schloss Bellevue teil.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 07.05.2019

Der Bundesfachverband umF hat im Herbst 2018 eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt, die nun ausgewertet vorliegt.

Es hat zwar Verbesserungen gegeben, aber wenn weiterhin vielerorts die Bildungs- und Wohnsituation junger Volljähriger vernachlässigt und nicht zügig die psycho-soziale Versorgung verbessert wird, gefährden wir die Zukunft vieler junger Menschen. Auch Minderjährige mit Behinderung und Mädchen müssen stärker in den Blick genommen werden“, erklärt Johanna Karpenstein vom Bundesfachverband umF. „Besonders besorgt mich, dass immer mehr Jugendliche in Angst vor Abschiebungen leben, Rassismus erleben müssen und Angst vor der Zukunft haben. Diese Angst ist Gift für die Integration und den Lernerfolg. Medien und Politik dürfen hier nicht noch mehr Ängste schüren, sondern müssen sich schützend vor die jungen Menschen stellen“.

  • Gegenüber dem Vorjahr haben sich Verbesserungen bei der Bewertung der Qualität der Hilfen sowie des Bildungszugang ergeben. Auch sind Verbesserungen im Bereich der Qualifizierung und der Arbeitszufriedenheit der Fachkräfte zu verzeichnen. Es besteht jedoch weiterhin dringender Verbesserungsbedarf. Dies zeigen insbesondere die weiterhin schlechten Bewertungen der Versorgung bei psychischen Erkrankungen, nur 22 Prozent bewerten diese als gut oder sehr gut, und der Bildungssituation junger Volljähriger, die nur 30,4 Prozent als gut oder sehr gut einstufen.
  • Der verschärfte gesellschaftliche und politische Diskurs gegenüber Geflüchteten schlägt sich negativ nieder. Mehr Fachkräfte als noch in 2017 geben an, dass Jugendliche oft oder sehr oft durch Rassismuserfahrungen belastet sind (2018: 33,4%, 2017: 26,5%) und das Jugendliche aus Angst vor Abschiebungen untertauchen bzw. abgängig sind (2018: 50,9 %, 2017: 46,3%). Aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten (95,4%), die Trennung von der Familie (90,6%) und die Angst vor der Zukunft (84,3%) werden von den Befragten weiterhin am häufigsten als alltagsrelevante Beeinträchtigung genannt.
  • Große Veränderungen haben sich auch dadurch ergeben, dass der Anteil junger Volljähriger, die im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe weiterbetreut werden, stark zugenommen hat. Knapp 40 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen im Anschluss an die Jugendhilfe bei ihnen vor Ort i.d.R. in Gemeinschafts- und Obdachlosenunterkünften untergebracht werden, wodurch bisher erzielte Lernerfolge und Stabilisierungen massiv gefährdet werden
  • Sehr schlecht bewerten die Fachkräfte den Rechtsschutz der Minderjährigen bei der Alterseinschätzung und der Entscheidung an welchen Ort sie nach der Einreise verteilt werden. Nur 7,8 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen gut oder sehr gut gegen fehlerhafte Alterseinschätzungen vorgehen können. Nur 6,2 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen wirksam gegen Verteilentscheidungen vorgehen können – etwa wenn sie an Orten leben möchten an denen Angehörige und Freunde sind.

Methodik
Insgesamt haben sich vom 20.09.2018 bis zum 07.10.2018 1083 Personen an der Online-Umfrage beteiligt. Der Auswertung wurden jedoch nur die Antworten von insgesamt 723 Personen zugrunde gelegt, die den Fragebogen vollständig beantwortet haben. Obwohl keine repräsentative Zufallsstichprobe unter den Fachkräften gezogen wurde, kann aufgrund der großen Zahl der Teilnehmenden davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse eine hohe Aussagekraft besitzen.

Auswertung der Online-Umfrage als PDF-Datei

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 21.05.2019

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die Aussagen von Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D., jedem deutschen Bundesbürger das Wahlrecht ab Geburt zu verleihen. Der DFV fühlt sich damit in seiner Wahlrechtskampagne bestärkt.

„Die fehlende politische Vertretung unserer jüngsten Generation ist eine Schwachstelle unserer Demokratie. Bis heute bleiben 13 Millionen junge Menschen von den Bundestagswahlen ausgeschlossen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. „Das Wahlrecht ist das einzige Grundrecht, welches Kindern 18 Jahre lang vorenthalten wird. Es kann nicht im Interesse einer modernen Demokratie sein, einen Großteil der Bevölkerung von der politischen Willensbildung auszuschließen.“

Der Deutsche Familienverband, die Deutsche Liga für das Kind und die Kinderlobby Schweiz plädieren im Rahmen einer übernationalen Kampagne für ein wirklich allgemeines Wahlrecht: das Wahlrecht ab Geburt. Die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ steht unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt und wird von Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft unterstützt, so unter anderem von Wolfgang Thierse (Bundestagspräsident a.D.) und Hermann Otto Solms (Alterspräsident des Bundestages) sowie weiteren aktiven Bundes-, Landtags- und Europaabgeordneten.

„Unser Grundgesetz gibt die Richtung vor. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. So steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Es sagt nicht, dass die Staatsgewalt nur vom volljährigen Volke ausgeht“, argumentiert Zeh. „Kinder sind von Geburt an Träger von Grundrechten. Soweit Kinder ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen können, sind Eltern ihre natürlichen und besten Vertreter. Das ist grundgesetzlich in Artikel 6 geregelt. Bis die Kinder wahlmündig sind, sollen Eltern das Wahlrecht für ihre Kinder treuhänderisch ausüben. Das ist die natürlichste Fortentwicklung des Wahlrechts.“

Auch bei der bevorstehenden Europawahl werden Minderjährige von der Wahl ausgeschlossen bleiben, obwohl mehrere Juristen die verfassungsrechtliche Wahldiskriminierung von jungen Menschen kritisieren.

„Wer sich wirklich für Kinderrechte stark machen will, muss das Wahlrecht ab Geburt fordern“, sagt Verbandspräsident Zeh. „Kinderrecht ist Wahlrecht“.

Weitere Informationen

SWR 2: Bundesverfassungsrichter a.D. Kirchhof zum Wahlrecht für Jugendliche

Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“: www.wahlrecht.jetzt

Europa-Familiendeklaration des Deutschen Familienverbandes (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.05.2019

Mit zwei Gesetzen treibt der Bundestag die Entrechtung von Asylsuchenden voran: Am kommenden Donnerstag will der Bundestag das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz verabschieden. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Im Gesetz wird mit einer großen Zahl Ausreisepflichtiger argumentiert, um vermeintlichen Abschiebedruck zu erzeugen. Tatsächlich ist jedoch ein großer Teil der geduldeten Menschen unbegleitete Minderjährige, Menschen in einer Ausbildung oder Beschäftigung, Eltern aufenthaltsberechtigter Minderjähriger oder Personen, denen eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit im Herkunftsland droht. Das sind wichtige Abschiebehindernisse. Die Menschen halten sich völlig rechtmäßig in Deutschland auf. Um Fehlwahrnehmungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden, sollte für diese Menschen statt einer Duldung ein Aufenthaltsrecht geschaffen werden. Dem Eindruck, dass sich eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen unrechtmäßig und illegal in Deutschland aufhalten, muss entgegengewirkt werden. Das neue Asylbewerberleistungsgesetz sieht unverändert für viele Personen Leistungen vor, die unter dem Existenzminimum liegen. Dies stellt eine Verletzung der Menschenrechte und des deutschen Verfassungsrechts dar. Dass alleinstehende Erwachsene, die verpflichtet sind, in Sammelunterkünften zu wohnen,jetzt als ‚Schicksalsgemeinschaft‘ und wie zusammenlebende Partner in einem Haushalt behandelt werden sollen, ist völlig absurd.“

Pascal Ngwa lebt seit 2016 in Duldung in Deutschland. Er hat einen Pflegebasis- Kurs für Flüchtlinge abgeschlossen, hat einen festen Wohnsitz und fühlt sich wohl in seiner neuen Heimat. Aktuell absolviert eine Pflegefachkraft-Ausbildung im Diakonie-Pflege Verbund Berlin und möchte als Altenpfleger arbeiten. Während er in Ausbildung ist, ist er von Abschiebung geschützt. Und danach? „Pascal will bleiben“: https://youtu.be/0nzED6MHbkM

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.05.2019

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) am 15. Mai 2019 fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eine zügige Weiterentwicklung des Gesetzes. „Wir können es uns nicht leisten, tatenlos die für spätestens 2020 geplante Evaluierung abzuwarten!“, so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. „Zu offensichtlich sind die Mängel des Gesetzes, und zu groß ist der Handlungsbedarf gerade auch im Hinblick auf digitale Gewalt gegenüber Frauen!“

Wersig wies darauf hin, dass insbesondere Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen und sich politisch äußern, im Netz Diskriminierung riskieren. „Offenbar geht es darum, Frauen zu zwingen, sich aus der Debatte zurückzuziehen, den öffentlichen Raum zu verlassen. Sie sind Pöbeleien, sexistischer Anmache, der Androhung von Vergewaltigung bis hin zu Morddrohungen ausgesetzt. Der Fall der österreichischen ehemaligen Politikerin Sigi Maurer ist ein prominentes und typisches Beispiel. Hate speech und digitale Gewalt haben eine Geschlechterdimension, und es ist höchste Zeit, dies zur Kenntnis zu nehmen und mit wirkungsvollen Instrumenten zu bekämpfen!“, so Professorin Wersig.

Das seit Oktober 2017 geltende NetzDG stellt für den djb dabei einen grundsätzlich notwendigen und sinnvollen rechtlichen Ansatz dar; allerdings haben sich bereits nach der kurzen Zeit seiner Anwendung Mängel und Schwachstellen gezeigt, deren Beseitigung keinen Aufschub duldet. Vordringlichen Handlungsbedarf sieht der djb in drei Punkten:

1. Die rechtlichen Vorgaben in § 3 Abs. 1 NetzDG zur Vorhaltung eines leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren Beschwerdeverfahrens werden von den Sozialen Netzwerken höchst unterschiedlich umgesetzt, teils so, dass Betroffene von Meldungen abgeschreckt werden.

Teilweise wird verlangt, die einschlägigen Straftatbestände zu benennen, was suggeriert, es seien für die Beschwerde juristische Vorkenntnisse erforderlich; oder aber die angebotenen Möglichkeiten sind kaum auffindbar. Hier kann und muss der Gesetzgeber durch eindeutige gesetzliche Vorgabe eines einfachen, an Verbraucherschutzmaßstäben orientierten Meldeverfahrens rasch Abhilfe schaffen.

2. Die in § 2 NetzDG verankerte Pflicht der sozialen Netzwerke zur regelmäßigen Erstellung von Transparenzberichten hat sich in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bereits jetzt als ungenügend erwiesen. Die bisher vorgelegten Berichte sind aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben uneinheitlich und unverständlich. Dies hat zur Folge, dass die Berichte nicht miteinander vergleichbar und auch insofern wenig aussagekräftig sind. Der djb hält gesetzgeberische Vorgaben für unabdingbar, um zu einem Berichtswesen zu gelangen, das eine realistische Analyse der Wirksamkeit des Gesetzes ermöglicht. In diesem Kontext plädiert der djb auch für eine geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der erhobenen Daten.

3. Die Pflicht der sozialen Netzwerke zur Benennung einer inländischen zustellungsbevollmächtigten Person nach § 5 NetzDG ist ein notwendiges Kernelement für einen effektiven Rechtsschutz der Betroffenen. Es wird in der Praxis aber unterschiedlich interpretiert. Insbesondere wird der Zuständigkeitsbereich der benannten Zustellungsbevollmächtigten eng ausgelegt.

Es müsste klargestellt werden, dass deren Zuständigkeitsbereich zivilrechtliche Ansprüche einschließt. Hier muss rasch nachgebessert werden.

Der djb hält zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Frauen im Netz und zur Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen ein Gesamtpaket von Maßnahmen für dringend erforderlich. Das NetzDG ist dabei nur ein Baustein. Deutschland hat sich im Februar 2019 mit der Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ verpflichtet, „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen“.

Bereits 2014 kam die Europäische Grundrechte Agentur zu dem Ergebnis, dass ein Zehntel aller Mädchen und Frauen über 15 Jahren mit Formen digitaler Gewalt konfrontiert war. Die Forschungslage ist insgesamt unbefriedigend, insbesondere fehlen für Deutschland aussagekräftige Studien über Formen und Ausmaß digitaler Gewalt gegen Frauen. Die Bundesregierung zitiert in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag verschiedene internationale Untersuchungsergebnisse, die die besondere Betroffenheit von Frauen belegen; sie geht davon aus, dass sich mit der stetigen Zunahme der digitalen Kommunikation die Zahlen weiter erhöhen werden (BT-Drs.19/6174). Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe verzeichnet eine signifikante Steigerung der Beratungsanfragen zu digitaler Gewalt.

Die Frage, welche zusätzlichen rechtlichen Instrumente zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Frauen im Netz erforderlich sind, und wie die Abwehr und Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll gelingen kann, wird ein Schwerpunkt beim 43. Bundeskongress des djb am 13. September 2019 in Halle/Saale (https://www.djb.de/Veranstaltungen/2019/2019Kongress/) sein. Unter dem Titel „Digitaler Wandel: frauen- und rechtspolitische Herausforderungen“ werden unterschiedliche Aspekte der Digitalisierung beleuchtet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.05.2019

Zahlreiche Prominente, Verbände und Organisationen machen sich in einer gemeinsamen Aktion für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark. Dazu werden sie morgen im Vorfeld des 70. Jahrestages des Grundgesetzes unter den Hashtags #kigg19 und #KinderrechteinsGrundgesetz eine entsprechende Forderung in sozialen Medien wie Facebook, Twitter und Instagram posten. An der Aktion beteiligen sich u.a. die Fernsehmoderatorinnen Nazan Eckes und Enie van de Meiklokjes, Schauspieler Dietmar Bär und die ehemalige Boxweltmeisterin Regina Halmich. Außerdem werden morgen mehr als 50 Verbände und Organisationen ihre Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz in sozialen Medien bekräftigen, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, der Paritätische Gesamtverband, die Volkssolidarität, die Stiftung Digitale Chancen, der Deutsche Bundesjugendring, PLAN International Deutschland, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Bundeselternrat, der Kinderschutzbund und das internationale Kinderhilfswerk UNICEF. Die vollständige Liste der Verbände und Organisationen sowie konkrete Gründe für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und der Aufruf zum Mitmachen sind unter www.dkhw.de/kigg19 zu finden. Hier wird außerdem ab morgen eine Auswahl der Statements auf den sozialen Medien präsentiert.

Nach Ansicht der Prominenten und Verbände fehlt im Grundgesetz bislang der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten deshalb vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern.

„Wir sind nur noch einen kleinen Schritt von der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz entfernt. Die Arbeit der im letzten Jahr eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorlegen soll, steht kurz vor dem Abschluss. Dabei kommt es entscheidend darauf an, mit guten Formulierungen die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und so ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu setzen. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Dafür werben wir nicht nur mit dieser Aktion, sondern auch in den nächsten Wochen und Monaten mit weiteren Aktivitäten und Initiativen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes im letzten Jahr vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das „Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention“ kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.05.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk erwartet von der heute in Weimar beginnenden Jugend- und Familienministerkonferenz Rückenwind für die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz. Eine Formulierung von Kindergrundrechten in der Verfassung sollte gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern. Nur so kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Verankerung von Kinderrechten nicht zu Symbolpolitik verkommt.

„Für das Deutsche Kinderhilfswerk ist von entscheidender Bedeutung, dass bei der Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz wichtige Eckpunkte zu einer nachhaltigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention eingehalten werden. Die Regelung darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, in der EU-Grundrechte-Charta und in der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt ist. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gerade die Verankerung des Vorrangs des Kindeswohls auf Verfassungsebene ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft hinreichend Gewicht verleihen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen. Zudem bestünde eine besondere Begründungspflicht, wenn ausnahmsweise andere Rechtsgüter von Verfassungsrang dem Kindeswohl vorgehen. Eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen würde auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, so Krüger weiter.

Ein im vorletzten Jahr im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vorgelegtes Rechtsgutachten hat sich eindeutig für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Defizit bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Das Gutachten kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/gutachten-kinderrechte-ins-grundgesetz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.05.2019

Heute startet die Anmeldephase für die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“, die im September bundesweit stattfinden. VCD und Deutsches Kinderhilfswerk rufen Kinder auf, zu Fuß oder mit dem Rad zur Grundschule oder in die Kita zu kommen. Straßen vor Schulen sollten temporär für Autos gesperrt werden können.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD rufen unter dem Motto „Mitmachen und Elterntaxi stehen lassen!“ Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland auf, sich zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ (siehe www.zu-fuss-zur-schule.de) anzumelden. Zu Beginn des nächsten Schuljahres, vom 16. bis 27. September, können die Kinder während der Aktionstage lernen, wie viel Spaß es macht, selbstständig zur Schule oder Kita zu kommen: egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller. Das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD appellieren an die Eltern, ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu fahren. Elterntaxis schaden der Umwelt und nehmen Kindern zudem die Möglichkeit, früh zu lernen, wie man sich eigenständig und sicher im Verkehr bewegt.

Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Während der Aktionstage können Kinder, Eltern und Lehrende sehen, wie viele Vorteile es hat, wenn das Elterntaxi stehen bleibt und die Kinder selbstständig zur Schule oder Kita laufen. Nur wenn Kinder die Möglichkeit haben, selbstständig ihre Wege zu gehen, können sie langfristig Sicherheit im Straßenverkehr gewinnen. Außerdem lernen sie Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen und bleiben nebenbei durch mehr Bewegung gesund und konzentrationsfähig.“

Oft fahren Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, weil sie der Ansicht sind, dass ihre Kinder nur so sicher dort ankommen. Tatsächlich aber machen Elterntaxis die Straßen für Kinder unsicherer. Viele Autos, die in zweiter Reihe parken, um Kinder ein- und aussteigen zu lassen, blockieren die Sicht und verstopfen die Straße. Zudem sind Kinder, die ständig von den Eltern gefahren werden, auch in späteren Jahren unsicherer im Straßenverkehr unterwegs.

Der VCD und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern die Bundesregierung auf, die Verkehrssicherheit vor Schulen zu erhöhen. Dafür muss sie die Straßenverkehrsordnung so reformieren, dass Kommunen sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen einrichten können. In Südtirol und auch in Wien oder Salzburg haben sich diese temporären Zufahrtsbeschränkungen für Pkw an Schulen bewährt. In Schulstraßen wird zeitweise, also vor allem morgens zu Schulbeginn, die Zufahrt zur Schule für den Autoverkehr gesperrt. In Deutschland gibt es Schulstraßen bisher nur vereinzelt im Rahmen von Testphasen. Schulstraßen sind aus Sicht der Verbände vor allem für Nebenstraßen geeignet.

Stephanie Päßler, Projektleiterin beim VCD: „Wir fordern Schulstraßen insbesondere an Schulen mit ungünstigen Verkehrssituationen, die für Kinder schwer einzuschätzen sind. Damit Kinder sicher unterwegs sein können, müssen Kommunen die Möglichkeit haben, den Autoverkehr vor Schulen und Kitas temporär einzuschränken.“

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 16. bis 27. September 2019 können Kinder mit ihren Lehrerinnen und Erziehern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindergärten. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Verkehrsclub Deutschland e.V. vom 14.05.2019

Zukunftskongress von EAF Berlin und djb: Mit Recht und Courage!

20. Mai 2019, 14:30 bis 19.00 Uhr, Umweltforum Berlin-Friedrichshain

100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz und 25 Jahre Art. 3 Abs. 2: Drei Gründe zu feiern, aber keinesfalls Gründe sich zurückzulehnen. Beim heutigen Zukunftskongress, veranstaltet von EAF Berlin und dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) und gefördert vom BMFSFJ, wird gemeinsam nach vorne geblickt und gedacht. Denn es reicht nicht, Recht zu haben. Es bedarf Courage, um gleichstellungspolitische Errungenschaften weiter zu verteidigen. Und Solidarität, um sich dafür einzusetzen, dass tatsächlich alle Frauen davon profitieren – auch diejenigen, die beispielsweise in ökonomischer oder sozialer Hinsicht mehrfach benachteiligt sind.

»Demokratie bleibt unvollständig, wenn die Hälfte der Bevölkerung in den Parlamenten und Entscheidungsgremien in Permanenz unterrepräsentiert ist! Dabei geht es uns bei Parität und bei einem Paritätsgesetz nicht nur um Zahlen und Prozentpunkte, sondern es geht auch um neue Impulse für die repräsentative Demokratie, um mehr Vielfalt in den Parlamenten.«, so Dr. Helga Lukoschat, Vorstandsvorsitzende der EAF in ihrer Begrüßungsrede.

»Die historischen Jubiläen bedeuten einen Auftrag für die Zukunft.«, betont die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. »Es gilt, alle Möglichkeiten zu erörtern, wie wir Parität näher kommen können. Ziel muss es sein, die strukturellen Hemmnisse für Frauen, in politische Ämter zu gelangen, vollständig zu beseitigen. Gerechte Staatlichkeit kann eine angemessene Vertretung von Frauen in den Parlamenten nicht von Männermehrheiten in den Parteien abhängig machen.«

Der Zukunftskongress beginnt mit einer Keynote von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. Daraufhin erläutert Prof. Dr. Ulrike Lembke von der Humboldt Universität zu Berlin die Bedeutung des Gleichberechtigungsgebots in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes.

In welcher Form und mit welchen Strategien und Bündnissen wir Parität im Bundestag erreichen, debattieren Doris Achelwilm, MdB (Die Linke), Kristy Augustin, MdL (CDU), Nicole Bauer, MdB (FDP), Dr. Eva Högl, MdB (SPD) und Ulle Schauws, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) auf dem ersten Podium.

Das zweite Podium, besetzt mit Andreas Kemper (Soziologe und Publizist), Mona Küppers (Deutscher Frauenrat), Dr. Emilia Roig (Center for Intersectional Justice) und Katharina Miller (European Women Lawyers Association) befasst sich mit der Frage, wie eine zukunftsweisende europäische Gleichstellungspolitik aussehen muss.

Wenige Tage vor der Europawahl ist dies von besonderer Aktualität und Dringlichkeit. djb und EAF appellieren an alle Frauen (und Männer), am 26. Mai 2019 wählen zu gehen und mit ihrer Stimme für Demokratie und Geschlechtergerechtigkeit überall in Europa einzutreten.

Quelle: Pressemitteilung EAF Berlin und Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 20.05.2019

LSVD lehnt Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags ab

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags vorgelegt. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) lehnt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags ab. In ihrem Koalitionsvertrag versprach die Bundesregierung, geschlechtliche Vielfalt zu respektieren. Mit diesem Entwurf tut sie das gerade nicht. Stattdessen sollen Trans- und Intergeschlechtlichkeit weiterhin pathologisiert und die Situation für Betroffene in einigen Bereichen sogar verschlechtert werden.

Der LSVD fordert, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt ermöglicht wird; ohne Zwangsberatungen, Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Das Offenbarungsverbot hinsichtlich des früheren Vornamens oder Personenstandes muss gestärkt und Verstöße sollten wirksam sanktioniert werden. Es braucht einen gesetzlichen Anspruch auf Neuausstellung von Zeugnissen und Arbeitsdokumenten bei Namens- bzw. Personenstandsänderung. All das sieht der Entwurf nicht vor.

Der Entwurf bleibt inhaltlich hinter dem Maßstab der umfangreichen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zurück. So verstößt die vorgesehene Unterscheidung zwischen trans- und intergeschlechtlichen Menschen bei den Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Grundgesetz. Die vorgesehene „Beratung“ ist de facto eine Zwangsberatung mit Gutachtencharakter. Die im Entwurf vorgesehene Anhörung des Ehepartners der antragstellenden transgeschlechtlichen Person ist eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage und ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von transgeschlechtlichen Personen. Ebenso unzureichend regelt der Entwurf die Situation von transgeschlechtlicher Elternschaft. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass transgeschlechtliche Eltern nicht mit ihrem zum Zeitpunkt der Geburt aktuellen Namen und Personenstand in die Geburtsurkunden ihrer Kinder eingetragen werden.

Zudem ist eine zweitägige Frist für eine Stellungnahme angesichts einer seit Jahren überfälligen Reform des Transsexuellengesetzes sehr befremdlich. Eine Partizipation von Vereinen und Verbänden ist offensichtlich unerwünscht.

Link zur Stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 13.05.2019

Als „schallende Ohrfeige“ für die Bundesregierung bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband das gestern ergangene Urteil des Bundessozialgerichts, in dem die Jobcenter verpflichtet wurden, die Kosten von Schulbüchern für Kinder im Hartz IV-Bezug zu übernehmen. Der Verband forderte die Bundesregierung auf, umgehend eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, und die Übernahme aller schulisch bedingten Kosten durch die Jobcenter sicherzustellen, die für die Familien anfallen.

Der Paritätische sieht sich durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts in seiner Auffassung bestätigt, dass sich Schulkosten nicht pauschalieren lassen und die im Regelsatz und im sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket enthaltenen Beträge wirklichkeitsfremd und deutlich zu gering bemessen sind. „Es ist geradezu absurd, dass diese Bundesregierung durch alle Instanzen geht, um zu verhindern, dass Jobcenter armen Eltern die Kosten für die Schulbücher ihrer Kinder ersetzen müssen“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Frage, wie ernst es der Bundesregierung tatsächlich mit der Bildungs- und Chancengerechtigkeit ist, dränge sich bei solchen Vorgängen auf.

Als Konsequenz fordert der Paritätische die Wiedereinführung eines Rechtsanspruchs auf „Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen“. Schulisch bedingte Aufwendungen seien ohne Wenn und Aber in voller Höhe zu erstatten. „Es ist geradezu beschämend, dass derartige Selbstverständlichkeiten nicht auf politischem Wege realisiert werden können, sondern allererst Gerichte mehr Bildungsgerechtigkeit erzwingen müssen“, so Schneider.

Der Paritätische weist darauf hin, dass das Schulbücher-Urteil auch auf vergleichbare Bedarfe übertragbar sei, etwa auf Computer, Tablets, Software und Drucker. Den betroffenen Menschen rät der Verband, diese Leistungen zu beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit wiederum sei aufgefordert, die bislang restriktiv formulierten Verwaltungsvorschriften aufzuheben und künftig im Sinne der Kinder und Jugendlichen bedarfsgerechte Leistungen zu bewilligen. Die Jobcenter dürften die Antragsteller hier auch nicht auf Darlehen verweisen, wie das Bundessozialgericht ebenfalls festgestellt habe.

„Um davon sprechen zu können, dass Armut tatsächlich bekämpft wird, bräuchte es endlich realistische, bedarfsdeckende Regelsätze in Hartz IV und die Wiedereinführung einmaliger Leistungen statt unsinniger Pauschalen und Darlehen“, mahnt Schneider. „Hinzukommen muss ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen – und zwar unter der Zuständigkeit der Jugendämter und nicht der Arbeitsverwaltung.“

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 09.05.2019

pro familia nimmt anlässlich des IDAHOT zu Konversionstherapien Stellung

Am 17. Mai 1990 beschloss die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen. Dieses Datum wird seitdem als Internationaler Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (IDAHOT) begangen. pro familia begrüßt, dass sich der Bundestag am diesjährigen IDAHOT mit der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt befassen wird und nimmt zu sogenannten Konversionstherapien Stellung, die der Verband strikt ablehnt.

‚Umpolungs- und Konversionstherapien‘, die vor allem von religiös-fundamentalistischen Organisationen angeboten werden, basieren auf einer Abwertung von Homosexualität und Trans*/Inter*Geschlechtlichkeit und zielen auf eine Änderung von Sexualverhalten, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität ab. Solche ‚Therapien‘ verstoßen in eklatanter Weise gegen das Selbstbestimmungsrecht.

„Auf keinen Menschen darf Druck ausgeübt werden, seine Genderidentität oder seine sexuelle Orientierung zu verbergen, zu unterdrücken oder zu leugnen. Dies ist Teil der sexuellen und reproduktiven Rechte, die für pro familia den Rang von Menschenrechten haben“, betont pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner. „Behandlungen, die eine ‚Umpolung‘ zum Ziel haben, sind zudem ein Schlag ins Gesicht aller professionellen Berater*innen und Therapeut*innen“.

pro familia begrüßt, dass Konversionstherapien gesetzlich verboten werden sollen. Insbesondere junge Menschen müssen vor solchen Behandlungen und ihren schädlichen Effekten geschützt werden. „Junge Menschen in ihrer sexuellen Entwicklung zu unterstützen, heißt, ihnen eine ergebnisoffene Beratung anzubieten, die das Ziel hat, sie in ihrer Selbstbestimmung bezüglich ihrer Geschlechtsidentität zu fördern“, unterstreicht Frank-Boegner. „pro familia verurteilt jegliche Voreingenommenheit, Stigmatisierung, Pathologisierung oder Benachteiligung aufgrund sexueller Orientierung“.

Homosexualität war nie eine Krankheit und bedarf keiner Heilung. Das haben auch der Weltärztebund und die Weltgesundheitsorganisation bestätigt. Menschen, deren Sexualität oder Geschlecht nicht in das herkömmliche Schema passen, laufen häufiger Gefahr, psychische Erkrankungen zu entwickeln, zeigen Studien. Der Grund: Diskriminierung und Ausgrenzung durch das soziale Umfeld. Eine wichtige Lebensphase für die Prävention psychischer Störungen als Folge von Diskriminierung, Isolation und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität ist das Jugendalter. Hier prägen sich Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung aus. Für die Prävention bedeutet das, dass gerade in dieser Zeit zum Beispiel in der Schule positive Einstellungen und Werte von Selbstbestimmung und Pluralität im Zusammenhang mit Aspekten der Sexualität vermittelt und entwickelt werden müssen.

Der Verband hat sich zum Ziel gesetzt, sexuelle Vielfalt sichtbar zu machen und deren gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen. Mit sexueller Bildung will pro familia zudem sexuelle Kompetenzen fördern – Basis für einen selbstbestimmten, gleichberechtigten und verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 16.05.2019

Bundesdelegiertenversammlung von pro familia verabschiedet „Offenbacher Erklärung“

Jeder Mensch hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob er sich fortpflanzen möchte oder nicht. Voraussetzung für diese Entscheidung ist der Zugang zu Familienplanung. pro familia setzt sich für die Weiterentwicklung von selbstbestimmter Familienplanung, für die Kostenübernahme von allen Verhütungsmitteln und -methoden für alle Menschen über die Krankenkassen sowie für den Ausbau einer menschenrechtsbasierten Verhütungsberatung ein. Dies beschlossen die Delegierten in einer „Offenbacher Erklärung“ auf der jährlichen Versammlung am 12. Mai 2019.

pro familia fordert, die Kostenübernahme für alle Verhütungsmittel und für alle Menschen über die Krankenkassen sicherzustellen. Verschreibungspflichtige und nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel müssen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden, ebenso wie die Kosten für ärztliche Leistungen, die im Zusammenhang mit Verhütung entstehen. Auch für Sterilisationen sollte die Kostenübernahme gelten: Denn es ist nicht einzusehen, warum diese sichere und nebenwirkungsarme „Dauerverhütung“ zum Beispiel nach Abschluss der Familienphase – oder wenn grundsätzlich kein Kinderwunsch besteht – außen vor bleiben sollte.

Insbesondere Menschen mit wenig Geld sind auf eine schnelle gesetzliche Lösung angewiesen. In einem ersten Schritt fordert pro familia deshalb, den Rechtsanspruch auf kostenfreien Zugang zu allen Verhütungsmitteln für Menschen mit wenig Einkommen zu garantieren und als bundesweite Regelung im SGB V zu verankern.

Mit der „Offenbacher Erklärung“ verpflichtet sich pro familia außerdem, alles für den Ausbau und die fachliche Weiterentwicklung von unabhängigen Angeboten der freiwilligen, rechtebasierten psychosozialen Verhütungsberatung neben dem Angebot der niedergelassenen Ärzt*innen zu tun. Denn die Anforderungen an die Beratung steigen, die Fragen zu Sicherheit und Wirksamkeit von Verhütungsmitteln und wie sie zur individuellen Lebenssituation passen, werden immer komplexer, insbesondere wenn Klient*innen nicht gut Deutsch sprechen, kognitive oder körperliche Beeinträchtigungen haben, keine Krankenversicherung oder Aufenthaltspapiere vorweisen können. pro familia setzt Erfahrung und beraterisches Können dafür ein, Menschen zu unterstützen und sie in ihren sexuellen und reproduktiven Rechten zu stärken.

Bereits am Vortag hatte sich der Verband auf der Fachtagung „Verhütungsberatung: Lebensnah – an den Menschenrechten orientiert“ mit Verhütungsberatung und den Herausforderungen für die Zukunft befasst. Die Teilnehmenden diskutierten in den Workshops unter anderem die Fragen, wie die Arbeit mit Dolmetscher*innen gelingen und Social Media für die Informationsarbeit zu Verhütung insbesondere für die Zielgruppe junger Menschen genutzt werden kann.

Die Delegierten wählten einen neuen Bundesvorstand. Als Nachfolge von Prof. Dr. Davina Höblich folgt Dörte Frank-Boegner in das Amt der Bundesvorsitzenden. Dörte Frank-Boegner ist pro familia seit 35 Jahren verbunden, hat 26 Jahre mit dem Schwerpunkt Paar- und Sexualberatung in der pro familia Beratungsstelle in Marburg gearbeitet und ist seit vielen Jahren Mitglied im Fachausschuss Fort- und Weiterbildung des pro familia Bundesverbands. Sie ist in eigener Praxis als Familien,- Paar- und Sexualberaterin in Marburg tätig und bietet Fort- und Weiterbildung in der Paar- und Sexualberatung an. „Mir ist es ein Anliegen, die Vielfalt der Beratung sichtbar zu machen und die Politik in die Pflicht zu nehmen, für die institutionelle Beratung etwas zu tun“, machte Frank-Boegner deutlich. Als neue stellvertretende Vorsitzende gehören dem Bundesvorstand Stephanie Schlitt, Expertin für Gender und Frauenrechte aus Berlin, und Jann Schweitzer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Erziehungswissenschaften der Universität Frankfurt am Main und Berater bei der AIDS-Hilfe in Frankfurt am Main, an. Die stellvertretende Vorsitzende Alina Marlene Schmitz wurde für eine zweite Amtszeit wiedergewählt, Schatzmeister Dr. Dirk-Oliver Kaul setzt seine zweite Amtszeit fort.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. Mai 2019

Veranstalter: Deutsches Institut für Menschenrechte

Ort: Berlin

Gender Mainstreaming, Intersektionalität und Frauen*Rechte: innovative Konzepte und aktueller Handlungsbedarf

Vor 40 Jahrenwurden FrauenMenschenRechte erstmals ausdrücklich und umfassend auf globaler Ebene rechtlich festgeschrieben –mit CEDAW, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Welche Bedeutung hat CEDAW heute? Welchen Beitrag leisten andere UN-Menschenrechtsverträge zur Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen? Welche Herausforderungen bestehen heute für FrauenMenschenRechte?

Der internationale Menschenrechtsschutz verdankt der UN-Frauenrechtskonvention wichtige Impulse. Konzepte wie faktische oder strukturelle Diskriminierung und substanzielle Gleichheit sind stark von CEDAW beeinflusst und heute anerkannter Bestandteil der UN-Menschenrechtsverträge. CEDAW hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Schutz vor Diskriminierung durch Private, die Bekämpfung von schädigenden Stereotypen und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der Einsatz von Fördermaßnahmen jetzt zu denanerkannten Staatenpflichten gehören.

Geschlechtergerechtigkeit ist heute integraler Bestandteil des Menschenrechtssystems. Einige Schlaglichter: Der UN-Antirassismus-Ausschuss hat zusammen mit CEDAW machtkritische und mehrdimensionale Perspektiven in die Auseinandersetzungen um Diskriminierung eingebracht. Der UN-Menschenrechtsausschuss unterzog die bürgerlichen und politischen Rechte einem Gender Mainstreaming. Der UN-Sozialpakt-Ausschuss veröffentlichte eine ausführliche Kommentierung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit. Und die UN-Behindertenrechtskonvention hat mit dem Konzept der inklusiven Gleichheit dem Kampf gegen Diskriminierung eine neue Dimension hinzugefügt.

Wir möchten diese Entwicklungen und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Menschenrechtsverträgen insbesondere aus der Perspektive von Mitgliedern der UN-Menschenrechtsausschüsse diskutieren und die heutigen Herausforderungen beleuchten. Hierzu gehört etwa: Wie kann wirksamer Schutz von Frauen* vor intersektionaler Diskriminierung gelingen? Und wie kann dem weltweit zu beobachtenden Versuch, FrauenMenschenRechte zurückzudrängen, begegnet werden?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 12. Juni 2019

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE

Ort: Leipzig

Schlecht bezahlte, schwere Arbeit, die keiner will. Kein Pflegedienst, der die alten Leute auf dem Dorf versorgen kann. Familien, die sich die Kosten für das Pflegeheim nicht mehr leisten können. Soziale Teilhabe, die nur auf dem Papier existiert. Der Pflegenotstand hat viele Gesichter.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE lädt nach Leipzig ein, um über die Probleme der Pflege in Sachsen zu sprechen und Alternativen aufzuzeigen. Denn gute Pflege ist ein Menschenrecht. Wir freuen uns auf die Diskussion!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 14. Juni 2019

Veranstalter: Deutscher Frauenrat, Lobby der Frauen in Deutschland e.V. (DF)

Ort: Berlin

Nationale Frauenrechts- und Gleichstellungspolitiken sind zunehmend in internationale Verhandlungs- und Abstimmungsprozesse eingebettet. Am Beispiel der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der G7/G20 wollen wir mit ExpertInnen darüber sprechen, wie diese unterschiedlichen internationalen Ebenen auf die nationale Politik einwirken und umgekehrt. Welche Bedeutung haben die Vereinten Nationen für die Menschenrechte von Frauen? Wie lässt sich die EU als Motor für Gleichstellungspolitik wieder in Schwung bringen? Welche Rolle spielen die Women7/20 in den Verhandlungsprozessen der Gruppe der 7/20? Um diese und andere Fragen wird es gehen. Wir wollen das Engagement der Bundesregierung in diesen Prozessen beispielhaft nachvollziehen. Wir wollen diskutieren, welche Rolle die Zivilgesellschaft darin spielt oder spielen sollte und wie sich der Deutsche Frauenrat auf internationaler Ebene engagiert. Auf einem Podium mit VertreterInnen des Auswärtigen Amts, der kanadischen und schwedischen Botschaft geht es abschließend um die Frage: Was sind die Grundbedingungen für eine geschlechtergerechte Außen- und Sicherheitspolitik und was lässt sich aus guten Beispielen lernen?

Programm der Fachveranstaltung (PDF)

Anmeldungen online bis 7. Juni 2019

Termin: 15. Juni 2019

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Bayreuth

Umgangsmodelle sind zur Zeit Gegenstand einer gesellschaftlichen Debatte. Auch die Vielfalt der gelebten Umgangsmodelle wächst. Für Eltern stellt sich die Frage, welches Modell am besten zu ihrem Kind/ihren Kindern und zu ihrer spezifischen Familienkonstellation passt. Betreuungsmodelle, bei denen beide Eltern nach einer Trennung größere Anteile an der Betreuung übernehmen, stellen die Beteiligten vor große Herausforderungen. Auf die Eltern kommt nicht nur eine Menge an Abstimmung und Organisation zu, auch räumliche Nähe, die notwendige finanzielle Ausstattung und Arbeitgeber, die mitziehen, sind wichtig. Als Regelfall ist das Wechselmodell deshalb nicht geeignet, es ist eine Betreuungsoption unter vielen. Die Eltern müssen sich über finanzielle Fragen verständigen, die derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind und deshalb durch die Rechtsprechung gestaltet werden. Hier besteht Regelungsbedarf im Kindesunterhaltsrecht, der im im Rahmen der Fachtagung diskutiert werden soll.

Folgende Fragen sollen im Mittelpunkt der Fachtagung stehen:

• Welche Erkenntnisse hat die psychologische Forschung darüber, wie es den Kindern im Wechselmodell und anderen Betreuungsarrangements geht?

• Wie können faire Unterhaltslösungen aussehen, die weder den ökonomisch schwächeren Elternteil noch das Kind benachteiligen und gewährleisten, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert ist?

• Wie kann eine faire Verteilung der Elternverantwortung nach einer Trennung aussehen, wenn die Eltern es zuvor als Paarfamilie traditionell gehalten haben und ein Elternteil beruflich zurückgesteckt hat?

Für die Teilnahme an der Fachtagung wird ein Beitrag von 20,00 Euro erhoben.

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Termin: 18. Juni 2019

Veranstalter: Netzwerk gegen Kinderarmut Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der Landeshauptstadt Magdeburg

Ort: Magdeburg

Unter dem Titel »Baustelle Kinderarmut – Strategien der Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche« tagt das Netzwerk gegen Kinderarmut Mitte Juni in Magdeburg. Es nehmen u.a. teil: Dietmar Bartsch (MdB, DIE LINKE), Marcus Weinberg (MdB, CDU), Andrea Nahles (MdB SPD), Annalena Baerbock (MdB, Bündnis 90/Die Grünen), Katja Suding (MdB, FDP).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 19. Juni 2019

Veranstalter: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Ort: Leipzig

Wie kann eine Gesellschaft es schaffen, dass alle Menschen in Würde altern können? Diese Frage wird in der öffentlichen Debatte immer wieder verhandelt. Gerade in einer Gesellschaft, die aufgrund des demographischen Wandels älter wird, ist dies von zentraler Bedeutung.

Man möchte mit Expert*innen und interessierten Bürger*innen über die Bedingungen eines würdevollen Alterns sprechen. Dabei möchte man insbesondere die Themen soziale Sicherung, gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitbestimmung von älteren Menschen in den Vordergrund stellen und Lösungen diskutieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 10. September 2019

Veranstalter: Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB)

Ort: Berlin-Brandenburg

Junge Menschen mit Fluchterfahrung gehören mittlerweile zum Alltag der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit. Es gibt unzählige Maßnahmen, Projekte und Bemühungen, junge Geflüchtete und ihre Familien im Ankommensprozess zu unterstützen.
Vier Jahre nachdem viele Kinder und Jugendliche – mit und ohne Begleitung – als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind, ziehen wir eine Zwischenbilanz:

  • Wie und wo gelingt es der Kinder- und Jugendhilfe (neue) Heimatwelten für und mit jungen Geflüchteten zu gestalten?
  • Wie sehen lebensweltorientierte, partizipative und nachhaltige Angebote aus und welche Empfehlungen lassen sich daraus ableiten?
  • Inwiefern haben sich die Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe verändert, wo fand bereits eine Neuausrichtung statt und wo bedarf es einer weiteren Professionalisierung?

Im Rahmen des Fachtages finden Sie – angeregt durch fachliche und lebensweltliche Impulse – mit Experten/-innen mit und ohne Fluchterfahrung Antworten auf diese Fragen und entwickeln gemeinsam Perspektiven für die weitere Arbeit.
Projekte und Initiativen mit innovativen Beispielen aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sind eingeladen, sich aktiv zu beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein:

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen“

06.06.2019, 10:00 Uhr – 18:30 Uhr

Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17 (Haus 1), 10785 Berlin

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie in der Einladung. Die Anmeldung kann hier bequem online erfolgen.

Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2019. Wenn Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 23. Mai 2019.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nöhring

Geschäftsführer, ZFF

Dr. Stefanie Elies

Leiterin Forum Politik und Gesellschaft, FES

AKTUELLES

Positionen des Landesfamilienrates zur wirtschaftlichen Förderung von Familien und wirksamen Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut erschienen:

Das Armutsrisiko von Kindern und Familien ist auch im vergleichsweise reichen Land Baden-Württemberg hoch. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende, zugewanderte Familien sowie Familien mit drei und mehr Kindern. Damit Kinder ohne materielle Not und mit allen Teilhabechancen aufwachsen können, müssen Familien wirtschaftlich gesichert sein.

Mit seiner Fachveröffentlichung „Finanzielle Sicherheit von Familien ist Zukunftssicherung“ befasst sich der Landesfamilienrat Baden-Württemberg ausführlich mit Fragen der wirtschaftlichen Familienförderung und bezieht Stellung. Neben der zentralen Forderung nach einer Kindergrundsicherung, hält er es für wesentlich, Armut und ihren Folgen durch entsprechende Infrastruktur-, Bildungs- und Förderangebote entgegen zu wirken. Dabei müssten alle föderalen Ebenen zusammenarbeiten. Als Datei: PosPapier_Familie-Geld_online.pdf

Auf der Webseite steht Ihnen eine Dokumentation des Armutskongresses zur Verfügung. Unter www.armutskongress.de/armutskongress-2019 finden Sie Fotos,Videomitschnitte der Vorträge von Herrn Prof. Dr. Prantl, Dr. Holm, Prof. Dr. Kohlrausch und Dr. Schneider, einen Kongressfilm sowie Kurzprotokolle der Impulsforen.

Die Videos finden Sie außerdem auf dem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UC2yzvCszWF7ilV5HlFOPhNA.

Eingeführt im Kaiserreich, wurde das Abtreibungsstrafrecht in den Paragrafen 218 ff. Strafgesetzbuch (StGB) im Laufe der Zeit liberalisiert. Seit 1996 gilt in Deutschland eine Fristenlösung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach Beratung und eine medizinische und kriminologische Indikationenlösung (§218 a). Zuletzt einigte sich die Regierungskoalition auf eine Reform des §219a StGB, der ein sogenanntes Werbeverbot statuiert. In der Abtreibung ist der Konflikt zwischen der unbeabsichtigt und ungewollt Schwangeren und dem werdenden Kind bereits angelegt. Im Diskurs um Schwangerschaftsabbrüche spielen Grund- und Menschenrechte, Weltanschauung/Religion, Ethik, Medizin, Gesundheit und Inklusion eine Rolle.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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ZFF-Info 08/2019

SCHWERPUNKT: Wohngeldreform

Bei den Herausforderungen, vor denen Familien täglich stehen, nimmt das Wohnen einen immer größeren Stellenwert ein: Mittlerweile werden die meisten Kinder in Ballungsräumen groß, in denen Familien überwiegend in Mietverhältnissen leben. Nicht nur in Großstädten und Metropolen wie Hamburg, Berlin, München und Köln wird es für viele Familien aber immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden bzw. überhaut Zugang zum Wohnungsmarkt zu erhalten. Inwieweit eine Reform des Wohngeldes hier helfen kann, die Missverhältnisse auf dem Wohnungsmarkt zu beseitigen und was es darüber hinaus braucht, um Familien in Zukunft guten und ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen, das diskutieren wir in unserer aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift „vielfalt familie“ und auf unserer gemeinsamen Fachtagung mit der Friedrich Ebert Stiftung am 6. Juni in Berlin. Folgen Sie den Links oder lesen Sie mehr dazu unter der Rubrik „Aus dem ZFF“ in diesem Newsletter.

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Stärkung des Wohngeldes verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs.

„Die dringend notwendige Reform des Wohngeldes rückt in greifbare Nähe. Dank unseres Entschließungsantrages können wir jetzt noch im ersten Halbjahr in das gesetzgeberische Verfahren starten.

Die Wohngeldreform ermöglicht Menschen bezahlbares Wohnen in Deutschland. Mit der Reform wird die Reichweite des Wohngeldes gestärkt und das Leistungsniveau erhöht. So haben ab 2020 knapp 660.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Gleichzeitig gibt es mehr Geld. So wird zum Beispiel der durchschnittliche Wohngeldbetrag eines Zwei-Personen-Haushalts von 145 Euro auf voraussichtlich 190 Euro steigen.

Mit der Dynamisierung des Wohngeldes setzen wir eine wichtige Forderung der SPD-Bundestagsfraktion um. Bisher erfolgte die Anpassung des Wohngelds in unregelmäßigen Abständen. In Zukunft wird es alle zwei Jahre an die Entwicklung der Bestandsmieten und Einkommen angepasst. Dadurch wird die Zahl der Berechtigten künftig weniger schwanken. Das bedeutet auch, dass weniger Berechtigte infolge geringer Einkommensveränderungen in andere Hilfesysteme wechseln müssen.

Neu eingeführt wird die Mietenstufe VII. Die neue Mietenstufe trägt der starken Unterschiedlichkeit des Mietniveaus innerhalb Deutschlands Rechnung. Diese Mietenstufe erhalten nun Kreise und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 08.05.2019

Zum heute im Bundeskabinett entschlossenen Entwurf eines Wohngeldstärkungsgesetzes erklärt ChrisKühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik:

Der Wohngeld-Beschluss des Kabinetts hat Licht und Schatten: Zwar ist die vorliegende Dynamisierung bei den Wohngeld-Zuschüssen ein Teilerfolg. Enttäuschend ist jedoch die komplett fehlende Klimakomponente. Diese ist wichtig, damit das Wohngeld auch in Wohnungen mit besseren Energieeffizienzstandards greift. So ist der Wohngeldbeschluss insgesamt nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Bundesregierung verpasst die Chance, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit beim Wohnen wirksam zu verbinden.

Klar ist: Mieterinnen und Mieter brauchen keine Almosen, sondern flächendeckend bezahlbare Mieten. Je weniger der Wohnmarkt überhitzt ist, desto weniger müssen Menschen Wohngeld überhaupt in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung muss endlich mehr Geld investieren, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.05.2019

Anlässlich der heutigen Beratung im Bundeskabinett zur Wohngelderhöhung erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Für viele Menschen mit niedrigem Einkommen ist der Wohnungsmarkt komplett aus den Fugen geraten. Die Erhöhung des Wohngeldes ist ein längst überfälliger Schritt und doch zu kurz gesprungen, denn sie löst das eigentliche Problem vieler Menschen nicht, die keine bezahlbare Wohnung finden, die ihren Lebensverhältnissen entspricht. Das Problem muss viel breiter in Angriff genommen werden: vom sozialen Wohnungsbau bis hin zu einer funktionierenden Mietpreisbremse.

Für immer mehr Menschen sind die rasant steigenden Mieten inzwischen zu einem existenziellen Problem geworden. So können sich beispielsweise viele Rentnerinnen und Rentner, die in kleinere, altersgerechtere Wohnungen ziehen wollen, die Neumieten in den Großstädten nicht mehr leisten. Auch für junge Familien fehlt es angesichts der extrem gestiegenen Neumieten an bezahlbarem Wohnraum, der ihren Bedürfnissen entspricht.

Die aktuelle Wohngelderhöhung wird daher für viele nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein. Die geplante zweijährige Dynamisierung des Wohngeldes reicht nicht aus. Das Wohngeld muss, wie viele andere Sozialleistungen auch, jährlich angepasst werden. Es darf nicht sein, dass Menschen wegen der steigenden Mieten von ihrem Lohn oder ihrer Rente nicht mehr leben können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.05.2019

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die Anspruchsvoraussetzungen beim Wohngeld künftig regelmäßig an die Entwicklung von Mieten und Einkommen anzupassen. Jedoch vermag der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf die Schwierigkeiten von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen auf den Wohnungsmärkten nicht zu lösen. „Trotz Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen für die Miete werden viele aktuell Wohnungssuchende Probleme haben, auf den angespannten Wohnungsmärkten eine entsprechend günstige Wohnung zu finden. Das Wohngeld muss darüber hinaus an die besondere Lebenssituation von Einelternfamilien angepasst werden. Dafür fordern wir beim anspruchsrelevanten Haushaltseinkommen einen Freibetrag in Höhe des Mindestunterhalts nach Düsseldorfer Tabelle“, sagt die VAMV-Bundesvorsitzende Erika Biehn.

„Wer wenig verdient und nach einer Trennung mit seinen Kindern umziehen muss, konkurriert vor allem in Großstädten mit vielen anderen um viel zu wenige Wohnungsangebote im unteren Preissegment. Einelternfamilien mit nur einem Erwerbseinkommen haben es gegenüber Paarfamilien bei der Wohnungssuche deutlich schwerer. Damit Alleinerziehenden am Ende nicht nur der Platz unter der Brücke bleibt, muss das Angebot an bezahlbarem Wohnraum deutlich ausgeweitet werden: Etwa durch sozialen Wohnungsbau und eine effektive Mietpreisbremse. Die Anspruchsvoraussetzungen beim Wohngeld verhindern außerdem, dass Einelternfamilien mit der Leistung effektiv unterstützt werden können. Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss mindern den Wohngeldanspruch, obwohl die beim gesetzlichen Mindestunterhalt pauschal veranschlagten Wohnkosten statistisch klein gerechnet sind und die hohen Mieten vielerorts nicht decken“, so Biehn weiter.

„Die Hälfte der Alleinerziehenden gibt laut einer Studie des Sozialverbandes Deutschland e.V. schon jetzt mehr als 30 Prozent ihres Einkommens fürs Wohnen aus. Einelternfamilien sind deshalb auf ein wirklich starkes Wohngeld angewiesen, damit familiengerechtes Wohnen für alle Familienformen erschwinglich bleibt! Viele Alleinerziehende haben schon jetzt ein Schlafsofa im Wohnzimmer statt eines eigenen Zimmers, hier lässt sich nicht weiter sparen!“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 08.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerium stellt Wissensnetz zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt online

In Deutschland leben schätzungsweise 6,5 Millionen lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche (LSBTI*) Menschen. Das Bundesfamilienministerium hat das Ziel, Unwissen, Vorbehalte und Diskriminierung abzubauen, Akzeptanz, Gleichstellung und ein respektvolles Miteinander zu fördern. Das neue Regenbogenportal ist hierfür ein wichtiger Schritt.

Es ist Informationsquelle, Datenbank und Wissensnetzwerk in einem. Das Regenbogenportal liefert Aufklärung und passende Beratung und erleichtert interessierten Nutzer*innen den Zugang zu fachlich fundierten Informationen. Denn nur mit Wissen können Vorurteile abgebaut und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

„Noch nie gab es in Deutschland so viele Informationen zu LSBTI-Themen auf einen Blick. Das Regenbogenportal ist damit ein echter Fortschritt. Jeder Mensch ist einzigartig – und dennoch gehören Vorbehalte und Diskriminierung für viele lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen immer noch zum Alltag. Nach wie vor gibt es Wissenslücken über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt – und die wollen wir schließen. Das Regenbogenportal klärt auf, baut Vorurteile ab und kann dazu beitragen, Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität entgegenzutreten.“

Aufklärung, Information und Vernetzung

Was bedeutet non-binary? Welche Vorschriften gelten beim Ändern des Namens bei der Geschlechtsanpassung? Wer hilft mir bei homophober Gewalt? Und wo bekommen Eltern Rat, deren Kind intergeschlechtlich geboren wurde?

In einfachen Texten und fundierten Hintergrundartikeln liefert das Portal Antworten auf Fragen wie diese. Es informiert zu Themen wie Gesundheit, Familie und Recht, greift aktuelle, gesellschaftspolitische Debatten auf und ist mit seiner Übersicht zu bundesweit knapp 300 Anlaufstellen eine praktische Orientierungshilfe. Das Regenbogenportal bietet ein umfassendes Wissensnetz für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtlich, queere Menschen und deren Familien und Angehörige, aber auch für Lehrer*innen und Fachkräfte unterschiedlicher Bereiche. Hier finden alle, die sich privat oder beruflich mit LSBTI* beschäftigen, kompakt aufbereitetes Wissen.

Das Angebot ist leicht zugänglich und kann auch auf Smartphones und Tablets genutzt werden.

Um einen möglichst großen Kreis von Menschen zu erreichen, sind die wesentlichen Inhalte der Seite in Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch und Arabisch sowie in leichter Sprache verfügbar.

Nutzer*innen können die Inhalte ihren Interessen entsprechend nach den Kriterien sexuelle bzw. geschlechtliche Identität, Lebensbereich oder nach Materialtyp (z.B. Leitfäden, Sachinformationen oder Unterhaltungsmedien) filtern oder gezielt nach Schlagworten suchen.

Das Bundesfamilienministerium finanziert das Regenbogenportal zunächst bis Ende 2020 mit knapp 1 Million Euro. Das Wissensnetzwerk wird laufend mit neuen Informationen, Beratungsangeboten und Nachrichten ergänzt und informiert aktuell über gesetzliche und gesellschaftliche Veränderungen.

Hier finden Sie das Regenbogenportal: www.regenbogenportal.de

LSBTI*-Gleichstellungsarbeit des Bundesfamilienministeriums

Zum Abbau von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und zur Förderung der Gleichstellung von LSBTI*-Menschen sowie zur Unterstützung ihrer Familien wurde 2014 das Referat „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtliche Vielfalt“ im BMFSFJ eingerichtet.

Wichtige Maßnahmen der vergangenen Jahre waren die Stärkung kompetenter Unterstützung von Regenbogenfamilien und LSBTI*-Projekten für Lesben und Schwule im Alter.

Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ setzt sich das Ministerium auch gegen Trans- und Homofeindlichkeit und für den Aufbau des Bundesverbandes Trans* ein.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten des Bundesfamilienministeriums im Bereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichgeschlechtliche-lebensweisen-geschlechtsidentitaet

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.05.2019

Ministerin Giffey und der Missbrauchsbeauftragte Rörig starten das Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, haben in Dannenberg (Niedersachsen) das Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ gestartet.

Ziel des Projekts ist es, in acht ländlichen Regionen Strategien zu entwickeln, um Fachberatung vor Ort zu etablieren, die auf Schutz und Hilfe bei sexualisierter Gewalt spezialisiert ist. Neben dem Auf- und Ausbau konkreter Beratungsangebote geht es dabei auch um eine bessere Kooperation und Vernetzung derjenigen Akteure vor Ort, die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen tragen.

Ministerin Giffey bei der Auftaktveranstaltung im niedersächsischen Dannenberg: „Mit dem Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ verbessern wir den Zugang zu spezialisierter Fachberatung gegen sexuelle Gewalt gezielt dort, wo es derzeit am nötigsten ist: in ländlichen Regionen. Denn es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob es kompetente Ansprechpersonen gibt, wenn Hilfe und Unterstützung nötig sind. Spezialisierte Fachberatungsstellen helfen Betroffenen sexueller Gewalt und ihrem Umfeld. Und sie sorgen dafür, dass Fachwissen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen überall dort ankommt, wo es gebraucht wird: in Kitas, Schulen und Sportvereinen – aber auch in Erziehungsberatungsstellen, Jugendämtern und Kirchengemeinden. Damit Schutzkonzepte wirksam umgesetzt werden können und damit Menschen, die für Kinder Verantwortung tragen, mögliche Anzeichen sexueller Gewalt einordnen können und wissen, was zu tun ist, um zu helfen.“

Der Missbrauchsbeauftragte Rörig bekräftigte in Dannenberg die Bedeutung des Modellprojekts: „Es erfordert viel Mut, sich Hilfe bei sexuellem Kindesmissbrauch zu holen. Betroffene, Angehörige und Fachkräfte brauchen deshalb Ansprechpersonen, die gut erreichbar sind und verlässlich zur Verfügung stehen – und zwar dort, wo sie leben, vor Ort! Leider fehlt es in ländlichen Regionen an spezialisierten Beratungsangeboten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der auf dem Land rar gesäten Fachberatungsstellen arbeiten seit Jahren personell und finanziell am Limit. Und für viele Menschen, die Beratung und Hilfe suchen, sind die Beratungsstellen zu weit entfernt oder sie müssen mit langen Wartezeiten rechnen. Dabei sind die Beratungsstellen als erste niedrigschwellige Ansprechstelle bei sexueller Gewalt – aber auch für die wichtige Präventionsarbeit vor Ort – unverzichtbar. Um die Fachberatung auf dem Land auszubauen, ist „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ eine wichtige Unterstützung und Ermutigung. Vor allem aber sollte das Modellprojekt von den Ländern als Ansporn verstanden werden, den Kinderschutz in ihren ländlichen Regionen zu verbessern. Wo Kinder sind, muss in Kinderschutz investiert werden.“

Sexuelle Gewalt betrifft Kinder und Jugendliche aus allen Lebenswelten, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Spezialisierte Fachberatungsstellen bieten umfassende Unterstützung für Betroffene, Angehörige und Fachpersonen. Diese Angebote sollen für alle Menschen schnell und unbürokratisch erreichbar sein. Besonders im ländlichen Raum ist dies jedoch häufig noch nicht der Fall. Hier existieren in vielen Regionen nur wenige Beratungsstellen und Betroffene müssen dorthin lange Wege zurücklegen.

Das Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ wird in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt (DGfPI e.V.), umgesetzt. In der ersten Projektphase werden die Fachberatungsstelle Violetta in Dannenberg (Niedersachsen), die Fachberatungsstelle der Caritas Vorpommern in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) und die Fachberatungsstelle Brennessel in Ravensburg (Baden-Württemberg) gefördert. In der zweiten Projektphase, die 2020 startet, werden fünf weitere Standorte ausgewählt. Insgesamt stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2019 bis 2021 rund 3,3 Millionen Euro für das Modellprojekt zur Verfügung. Damit werden Personalkosten in den Beratungsstellen (Fach- und Verwaltungskräfte) und Sachkosten (Miete, Büromaterial, Druckkosten etc.) in allen acht Fachberatungsstellen finanziert. Dadurch werden diese in die Lage versetzt, ihr Beratungsangebot auszuweiten und sich in ihrer Region mit den für Kinderschutz relevanten Akteuren zu vernetzen (Fachberatungsstellen als „regionale Kompetenzzentren“). Zusätzlich wird eine Koordinierungsstelle finanziert, die sich u.a. um den Erfahrungsaustausch der Fachberatungsstellen untereinander, Öffentlichkeitsarbeit und die Organisation von projektbegleitenden Veranstaltungen kümmert.

Das Projekt ist eine gute Grundlage, auf der in den jeweiligen Modellregionen aufgebaut werden kann. Guter Kinderschutz gelingt nur, wenn Bund, Länder und Kommunen ihre Kräfte bündeln und ihrer jeweiligen Verantwortung gerecht werden. Weiter Informationen finden Sie hier: https://www.dgfpi.de/kinderschutz/wir-vor-ort-gegen-sexuelle-gewalt.html

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.05.2019

Bundesfamilienministerin Giffey und die Bremer Senatorin Bogedan haben, im Beisein des Bremer Bürgermeisters Sieling, den ersten Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes unterzeichnet

Mit der Unterzeichnung des „Gute-KiTa-Vertrags“ mit Bremen startet heute die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern.

Unterzeichnet wurde der Vertrag im Bremer Rathaus durch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Dr. Claudia Bogedan, Bremens Senatorin für Kinder und Bildung. Anwesend war auch der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling. Es ist der erste von 16 „Gute-KiTa-Verträgen“, die in den kommenden Monaten in allen Bundesländern unterzeichnet werden.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir liegen bei den Vertragsverhandlungen mit den Ländern im Plan und kommen sehr gut voran. Es freut mich sehr, dass Bremen ein so starkes Paket an Maßnahmen angehen wird. Aus den Verhandlungen mit den anderen Bundesländern wissen wir: nahezu alle Handlungsfelder für mehr Qualität wurden bereits ausgewählt – zum Beispiel die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels oder die Qualifizierung von Fachkräften. Außerdem zeichnet sich ein ausgewogenes Verhältnis ab zwischen Investitionen in Qualität und in Konzepte zur Gebührenentlastung für bessere Teilhabe. Der Großteil der Mittel wird für Qualitätsverbesserungen eingesetzt. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützen wir als Bund die Länder genau da, wo diese ihren größten Bedarf sehen.“

Das Gute-KiTa-Gesetz in Bremen: Qualität und Gebührenentlastung Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes – rund 45 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – wird Bremen unter anderem Kitas in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Stadtteilen personell besser ausstatten, mehr Fachkräfte gewinnen und Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, von den Elternbeiträgen befreien.

Bürgermeister Sieling: „Bildung ist der Schlüssel zu gleichberechtigter Teilhabe. Und Bildung fängt bereits in Krippe und Kindertagesstätte an. Ich freue mich sehr, dass wir als erstes Bundesland nun das ‚Gute-KiTa-Gesetz‘ umsetzen und so noch mehr in die Qualität unserer Kindertageseinrichtungen investieren. So schaffen wir gute und gleichberechtigte Startmöglichkeiten für alle Kinder.“

Senatorin Bogedan: „Wir konnten die Gelegenheit schnell beim Schopf packen, weil wir neben dem gewaltigen Ausbau der Kita-Plätze auch mitten in der Arbeit für notwendige Qualitätsverbesserungen stecken. Diese werden wir natürlich auch weiterhin in Rücksprache mit Trägern und Fachkräften in Kitas vor Ort treffen. Wir wollen ein verlässliches und nachvollziehbares System der Kindertagesbetreuung in den beiden Städten des Landes Bremen verankern. Ein modernes, qualitätskriteriengeleitetes System für die gute Entwicklung, Teilhabe und Bildung der Kinder, für gut ausgebildete und zufriedene Fachkräfte, Transparenz und Unterstützung für Eltern und Träger sowie enge Verknüpfungen zu den Akteuren in den Stadtteilen. Ziel ist es, eine ineinandergreifende Förderung aller Kinder entlang ihrer gesamten Bildungsbiografie mit guter Bildung von Anfang an zu schaffen.“

In den nächsten Wochen werden die Verträge zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes mit dem Saarland und mit Brandenburg unterzeichnet. Termine mit weiteren Bundesländern sind aktuell in Planung.

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Zur Information: Details zum Gute-KiTa-Vertrag mit Bremen

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes werden im Land Bremen – gemäß des Vertrages – Schwerpunkte in folgenden Handlungsfeldern gesetzt:

• Fachkraft-Kind-Schlüssel

Bremen wird mehr Personal für Kitas in schwierigem Umfeld einsetzen. Ziel ist eine Verbesserung des Personalschlüssels im Land Bremen, der sich an der Relation 1:8,99 der sogenannten Index-Einrichtungen orientiert. Das Land wird in diesen Kitas pro Ganztags-Gruppe für Über-Dreijährige 0,35 Stellen zusätzlich finanzieren. Insgesamt sollen bis 2022 bis zu 400 Gruppen aus Gute-KiTa-Mitteln eine verbesserte Personalausstattung erhalten (320 in Bremen, 80 in Bremerhaven). In Bremen sollen die Mittel auf Basis eines neu entwickelten Kita-Sozialindexes verteilt werden. Bremerhaven entwickelt zurzeit ein ähnliches Steuerkriterium. Diese Instrumente sollen bis spätestens 1. Oktober 2019 in beiden Stadtgemeinden beschlossen sein.

• Fachkräftesicherung und -gewinnung

Ab dem Kita-Jahr 2020/21 soll neben den bestehenden Aus- und Weiterbildungsformaten ein neues bezahltes und gegebenenfalls praxisintegriertes Ausbildungsformat (auf Basis der aus dem Modellversuch PiA gewonnenen Erkenntnisse) mit voraussichtlich bis zu neun Klassenverbänden je Schuljahr im Land Bremen umgesetzt werden. Ziel ist es, in den nächsten Jahren schrittweise zu einer vergüteten Regelausbildung zu kommen. Außerdem soll die berufsbegleitende Weiterbildung zum Erzieher/zur Erzieherin für Personen, die bereits eine sozialpädagogische Erstausbildung besitzen, deutlich ausgeweitet werden. Um auch hier neue Zielgruppen zu gewinnen, soll nach Abschluss der kostenpflichtigen Weiterbildung eine „Abschlussprämie“ im Umfang des Schulgeldes von rund 4.000 Euro gezahlt werden. Mit diesen Maßnahmen sollen ab 2020 zusätzlich bis zu 275 Ausbildungsplätze angeboten und die vorhandenen Ausbildungskapazitäten deutlich ausgeweitet werden. Die Abschlussprämie könnte für Weiterbildungen ab dem Schuljahr 2019/20 gelten. Die Prämie würde dann 2021 an Absolventinnen und Absolventen ausgezahlt.

• Förderung sprachlicher Bildung

Um Fachkräfte bei der alltagsintegrierten Sprachbildung besser unterstützen zu können, soll in der Stadt Bremen ein standardisiertes Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren flächendeckend eingesetzt werden. Bremerhaven setzt mit dem Instrument BASIK bereits ein solches Verfahren ein. Die enge Verknüpfung von alltagsintegrierter und kleingruppenorientierter Sprachförderung spielt dabei eine ebenso zentrale Rolle wie die durchgängige Sprachbildungsarbeit (Kita und Grundschule) vor dem Hintergrund des neuen Bildungsplans 0-10. In Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten werden derzeit die Bedarfe und Kriterien der Fachkräfte in den Kitas vor Ort beraten. Unter anderem sollen bei der Auswahl eines Instrumentes die realistische Umsetzbarkeit hinsichtlich des zeitlichen Aufwands in den Kitas, die Eignung für den Einsatz von ein- und mehrsprachigen Kindern und die Verknüpfung mit Bremerhaven berücksichtigt werden. Vorgesehen ist, dass das neue Verfahren in Ergänzung zum Sprachstandstest Cito (ein Jahr vor der Einschulung) ab 2020 greift.

• Steuerung der Kindertagesbetreuung

Im Land Bremen wird derzeit an einem Kita-Qualitäts- und Finanzierungsgesetz gearbeitet, mit dem erstmals eine Landesförderung von Kita-Plätzen in den beiden Stadtgemeinden umgesetzt werden soll. Für eine wirksame Qualitätsentwicklung ist die gesetzliche Verankerung von Qualitätsstandards allein nicht ausreichend. Vorgesehen ist deshalb, zum 1. Januar 2020 das Projekt „Entwicklung einer qualitätsorientierten Kita-Steuerung im Land Bremen“ aufzulegen. Unter anderem soll für das Land Bremen wissenschaftlich fundiert ermittelt werden, welche zusätzlichen Ressourcen für eine wirksame Qualitätsentwicklung notwendig sind, welche im System vorhandenen Ressourcen besser genutzt werden können und wodurch die Umsetzung bereits entwickelter Qualitätsstandards in der Vergangenheit behindert wurde. Zudem ist es notwendig, Qualitäts- und Leistungsziele in der Finanzierungssystematik zu verankern. Die zunehmenden qualitativen Anforderungen an die Arbeit in Kitas werden in dem bestehenden starren und quantitativ ausgerichteten Finanzierungssystem nicht abgebildet. In dem Teilprojekt soll ein integriertes Steuerungs- und Finanzierungskonzept entwickelt werden, das die Vielzahl von maßnahmenbezogenen Sonderzuwendungen ablöst. Zur verbindlichen Erreichung von Qualitätsentwicklungszielen soll ein geeignetes Monitoring entwickelt werden. Ziel ist auf Basis der bestehenden Erfahrungen in beiden Stadtgemeinden bessere Steuerungsgrundlagen für das Qualitätsmanagement vor Ort zu entwickeln.

• Entlastung der Eltern von Gebühren

Mit der Zielsetzung einer durchgängig beitragsfreien Bildung werden alle Familien für Betreuungsangebote für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ab dem Kindergartenjahr 2019/20 ganztags beitragsfrei gestellt. Damit sollen die Teilhabe an frühkindlichen Bildungsangeboten weiter gesteigert und der Umfang der Betreuungs- und Förderungsleistung nicht von einer wirtschaftlichen Entscheidung der Eltern abhängig gemacht werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.04.2019

Der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien verstößt gegen Artikel 3 Abs. 1 GG. Es ist mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot nicht vereinbar, dass der Stiefelternteil in nichtehelichen Stiefkindfamilien die Kinder des anderen Elternteils nicht adoptieren kann, ohne dass die Verwandtschaft der Kinder zu diesem erlischt, wohingegen in einer ehelichen Familie ein solches Kind gemeinschaftliches Kind beider Eltern werden kann. Dies hat der Erste Senat mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und die zugrundeliegenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für verfassungswidrig erklärt sowie dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass gegen die Stiefkindadoption vorgebrachte allgemeine Bedenken die Benachteiligung von Kindern in nichtehelichen Familien nicht rechtfertigen und sich der Schutz des Stiefkindes vor einer nachteiligen Adoption auf andere Weise als den vollständigen Adoptionsausschluss hinreichend wirksam sichern lässt.

Den kompletten Text finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 02.05.2019

Zum Einknicken der FDP bei §219a erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Die FDP enttäuscht bei §219a. Das erforderliche Quorum von 25 Prozent wäre ohne die FDP für eine Normenkontrollklage gegen §219a nicht mehr gegeben. Wir würden es sehr bedauern, wenn die verfassungsrechtlichen Fragen unbeantwortet blieben. Das Strafrecht muss als schärfster Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger die ultima Ratio, also das letzte Mittel des Gesetzgebers, sein. Wir hätten uns gewünscht, dass das Verfassungsgericht die Gelegenheit bekommt, zu prüfen, ob die Strafbarkeit von Ärztinnen und Ärzten für eine sachliche Information, die der Staat selber zur Verfügung stellen will, diesen Ansprüchen genügt. Dass ausgerechnet die Liberalen sich mit dieser Strafnorm nun doch abfinden wollen, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Wenn es der FDP wirklich um Rechtssicherheit für Medizinerinnen und Medizinern und um die Informationsfreiheit für Frauen geht, sollte sie nochmal eingehend prüfen, ob das ihr letztes Wort ist.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.05.2019

„Ich bin tief beeindruckt von der hervorragenden Arbeit der Hebammen und Geburtshelfer, die trotz widrigster Arbeitsbedingungen den schwangeren Frauen, Gebärenden und den Müttern im Wochenbett und Eltern zur Seite stehen“, erklärt Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den internationalen Tag der Hebammen am 5. Mai. Gabelmann weiter:

„Die enorme Arbeitsbelastung, die durch fehlende Hebammen hervorgerufen wird, führt zur Unterversorgung von Gebärenden und Neugeborenen. Dabei hilft auch die im TSVG vorgesehene Hebammen-Datenbank nicht, denn wo es keine Geburtshelfer gibt, können auch keine gefunden werden.

Mehr als 98 Prozent aller Kinder werden in Kliniken geboren. Dort benötigen wir verbindliche Personalvorgaben. Die Entscheidung für oder gegen einen Kaiserschnitt beispielsweise darf nicht nach ökonomischen Kriterien getroffen werden.

Die vorgesehene Akademisierung der Hebammenausbildung werden wir im Gesetzgebungsverfahren konstruktiv im Sinne der Hebammen begleiten, und wir fordern einen hohen Praxisanteil. Die hohen Haftpflichtprämien sowie die verzögerte Auszahlung des Sicherstellungszuschlages erschweren die Arbeit ungemein und schrecken Interessenten ab, die als freiberufliche Hebammen arbeiten wollen. Wir benötigen ein ‚Sofortprogramm Geburtshilfe‘.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.05.2019

„Das Familienrecht muss den gesellschaftlichen Realitäten gerecht werden. Wir haben es in Deutschland mit einer Vielzahl von Familienformen und einer wachsenden Zahl von nichtehelichen Familien zu tun. Es ist daher eine gute Nachricht, dass für unverheiratete Paare nun die Möglichkeit der Stiefkindadoption geschaffen werden muss“, erklärt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur gemeinsamen Elternschaft von Steifkindern. Werner weiter:

„Insbesondere für die Kinder ist dies eine gute Entscheidung, denn für die wird die Möglichkeit geschaffen mit zwei rechtlichen Elternteilen aufzuwachsen. Die Bundesregierung muss nun zügig mit der Umsetzung des Urteils beginnen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.05.2019

„Nach wie vor ist der Niedriglohnsektor in Deutschland fest etabliert. Gute Arbeit ist hingegen zu wenig vorhanden. Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehen Niedriglöhne. Rund eine Million Beschäftigte müssen mit ergänzenden Hartz-IV-Leistungen aufstocken und immer mehr gehen mehreren Jobs nach, um finanziell über die Runden zu kommen. Mitte 2018 sind es 3.414.085 gewesen. Im Jahr 2004 waren es noch 1.857.898. Die Bundesregierung darf dies nicht länger ignorieren. Der Niedriglohnsektor muss endlich wirkungsvoll bekämpft werden. Die Niedriglohnstrategie muss ein Ende haben“, erklärt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum aktuellen Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:

„Die Bundesregierung muss dringend die Rahmenbedingungen für gute Arbeit schaffen, von der man leben kann. Dazu ist der Mindestlohn auf 12 Euro zu erhöhen, Leiharbeit muss verboten werden und sachgrundlose Befristungen dürfen nicht länger möglich sein. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen muss zudem erleichtert werden, denn zu sozialer Gerechtigkeit gehören gute Löhne.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 30.04.2019

Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich am Förderinstrument „Baukindergeld“ fest. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD verabschiedete der Ausschuss am Mittwochmorgen eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu einer Petition mit der Forderung nach Abschaffung des Baukindergeldes nicht weiter zu verfolgen sondern abzuschließen. Die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen kritisierten hingegen das 2018 als staatliche Förderung des Immobilienerwerbs für Familien mit Kindern eingeführte Baukindergeld, weil es ihrer Ansicht nach lediglich zu Mitnahmeeffekten führt und keinen Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit leistet. Die Forderung der FDP-Fraktion, die Petition dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat „zur Erwägung“ zu überweisen, erhielt jedoch keine Mehrheit.

Der Petent führt zur Begründung seiner Eingabe an, das Baukindergeld verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz. Durch das Baukindergeld würden – im Verhältnis zu allen Bürgern in Deutschland betrachtet – wenige Menschen bevorzugt. Ungerecht sei es ferner, dass selbst Menschen mit geringem Einkommen das Baukindergeld durch ihre Steuern mitfinanzierten.

„Der Petitionsausschuss vermag das vorgetragene Anliegen nicht zu unterstützen“, heißt es in der mehrheitlich verabschiedeten Beschlussempfehlung. Die Abgeordneten machen in der Begründung zu ihrer Empfehlung darauf aufmerksam, dass laut Grundgesetz alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln seien. Dem Gesetzgeber sei damit jedoch nicht jede Differenzierung verwehrt. Aus dem in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz gebotenen Schutz der Familie resultiere für den Staat nicht nur ein Verbot, Familien zu beeinträchtigen oder zu benachteiligen, „sondern das Gebot, Familien durch staatliches Handeln zu fördern“, heißt es in der Vorlage. Ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz sei daher nicht zu erkennen.

Mit dem Baukindergeld wolle der Bund gezielt Familien mit Kindern unter 18 Jahren – einschließlich Alleinerziehende mit Kindern – beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützen „und zwar durch Neubau sowie Bestandserwerb“, schreibt der Petitionsausschuss. Die Einkommensgrenzen von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und die Freibeträge von jeweils 15.000 Euro pro Kind sollen den Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Haushalte begrenzen, die eine Förderung benötigten, um Wohneigentum bilden zu können.

Nach dem Dafürhalten des Ausschusses hätten Familien mit Kindern häufig Zugangsprobleme auf dem Wohnungsmarkt – sowohl im Mietwohnungsbereich als auch bei der Wohneigentumsbildung, schreiben die Abgeordneten. Dies gelte insbesondere für Familien mit geringem Haushaltseinkommen sowie für Familien mit mehreren Kindern, da sie weniger verfügbares Einkommen für Wohnzwecke und Vermögen hätten. Auch hätten Familien mit mehreren Kindern einen höheren Flächenbedarf. Die Gewährung des Baukindergeldes erscheine daher „sinnvoll und notwendig“, heißt es in der mehrheitlich verabschiedeten Beschlussempfehlung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 519 vom 08.05.2019

Das meiste Baukindergeld ist bislang an Familien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen zwischen 20.000 und 30.000 Euro gegangen. 22,3 Prozent des Volumens flossen an diese Zielgruppe, wie aus der Antwort (19/9620) auf eine Kleine Anfrage (19/8867) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht. Insgesamt wiesen 37 Prozent der geförderten Haushalte ein zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro nach, 58 Prozent bis zu 40.000 Euro. Vor diesem Hintergrund verwehrt sich die Bundesregierung gegen Aussagen, von der Maßnahme profitierten vor allem die oberen Einkommen.

Insgesamt wurden zum Stichtag 31. März 2019 fast 169 Millionen Euro bewilligt und auf 7.954 Anträge verteilt. Durchschnittlich leben den Angaben zufolge 1,77 Kinder in den geförderten Haushalten. Der weit überwiegende Anteil des Geldes floss in Bestandsmaßnahmen (84 Prozent). Indes weist die Bundesregierung darauf hin, dass ein Antrag erst nach dem Einzug gestellt werden kann. Wer also im vergangenen Jahr mit dem Bauen begonnen hat und in diesem Jahr einzieht, kann erst dann Baukindergeld beantragen; die Bundesregierung rechnet für das laufende Jahr entsprechend mit einem Anstieg der Anträge, die sich auf Neubauvorhaben beziehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 516 vom 08.05.2019

Oppositionsanträge zum Thema Altersarmut bildeten den Hintergrund einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag. Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/7724) eine teilweise Anrechnungsfreistellung der gesetzlichen Renten und der Erwerbsminderungsrenten im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Mindestens 15 Prozent der Rentenzahlbeträge sollen nach den Vorstellungen der AfD nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Die FDP-Fraktion (19/7694) will mit einer „Basis-Rente“ Altersarmut „zielgenau bekämpfen“. Dazu sollen unter anderem Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge beim Bezug von Grundsicherung im Alter nur zum Teil auf diese angerechnet werden.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/8555) die Einführung einer solidarischen Mindestrente, mit der jegliches vorhandenes Einkommen im Alter und bei Erwerbsminderung auf 1.050 Euro netto im Monat angehoben werden soll. Bündnis 90/Die Grünen wollen Altersarmut mit einer „Garantierente“ bekämpfen (19/9231), bei der geringe Rentenansprüche von Rentnern mit 30 oder mehr Versicherungsjahren so aufgestockt werden, dass die Gesamtrente ein Mindestniveau von 30 Entgeltpunkten erreicht. Die Garantierente soll nach den Vorstellungen der Fraktion ohne Bedürftigkeitsprüfung auskommen.

Für eine klare Trennung der Systeme der Grundsicherung von denen der Sozialversicherung sprach sich Professor Frank Nullmeier während der Anhörung aus. Eine Vermischung der den beiden Systemen zugrundeliegenden Rechtsansprüche sei eine große Gefahr, sagte er. Wenn unter der Bekämpfung der Altersarmut die Vermeidung von Grundsicherungsbezug verstanden und die Legitimität der Rentenbeitragszahlungen nicht gefährdet werden soll, seien Regelungen ohne Bedürftigkeitsprüfung innerhalb der Gesetzlichen Rentenversicherung die am besten geeigneten Lösungen, befand er.

Der Gedanke einer Aufstockung der gesetzlichen Rente ohne die Grundsicherungsstelle in Erscheinung treten lassen zu müssen, sei sicherlich für die ein oder anderen attraktiv, sagte Professor Martin Werding. Gehe es aber über die Beantragung und Auszahlung der Gelder hinaus, sei dies für die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit ihren jetzigen Strukturen nicht zu leisten. Die Folge wäre der Aufbau von Doppelstrukturen mit einem hohen Verwaltungsaufwand, sagte Werding.

Weder die Bedarfsermittlung noch die Bedürftigkeitsprüfung könne die Rentenversicherung derzeit leisten, sagte DRV-Vertreter Reinhold Thiede. Der Aufbau einer solchen Struktur sei hochbürokratisch und unwirtschaftlich, befand er.

Nach Ansicht des Sozialwissenschaftlers Florian Blank ermöglicht der Vorschlag der Grünen nach entsprechenden rentenrechtlichen Vorleistungen eine nicht bedürftigkeitsgeprüfte Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus innerhalb der Rentenversicherung. Am umfassendsten sei aber der Antrag der Linksfraktion zu bewerten, der auch eine Armutsbekämpfung im Sinne des statistischen Armutsbegriffs vorsehe. Unklar, so Blank, sei aber „das Ineinandergreifen der verschiedenen Maßnahmen“.

Einzig zielführend ist nach Auffassung von Professor Christian Hagist der Vorschlag der Basis-Rente. Sie genüge den Kriterien Tragfähigkeit, Fairness und Angemessenheit, an denen staatliche Altersvorsorgesysteme gemeinhin gemessen würden, sagte er.

Aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) „ist und bleibt Altersarmut die Ausnahme in Deutschland“. Die Anträge der Oppositionsfraktionen verstärken damit ebenso wie das Grundrentenkonzept des Bundesarbeitsministers unnötig die Sorgen der Bevölkerung vor grassierender und um sich greifender Altersarmut, wie BDA-Vertreter Alexander Gunkel sagte.

Professor Eckart Bomsdorf betonte, Altersarmut sei primär eine Folge der Höhe der Erwerbsbeteiligung und von Löhnen und Gehältern in der aktiven Phase der Versicherten. Hier sollten seiner Ansicht nach Gesellschaft und Politik ansetzen, „statt die Rente aufzumöbeln“.

Die persönliche Rente für langjährig Versicherte bei geringem Lohn muss nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) aufgewertet werden. Die vom Bundesarbeitsminister Heil vorgeschlagene Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung sei eine weiterentwickelte Form der Rente nach Mindestentgeltpunkten, deren schnelle gesetzliche Umsetzung der DGB ausdrücklich begrüßen würde, sagte Gewerkschaftsvertreter Ingo Schäfer.

Ein wesentliches Ziel einer Politik gegen Altersarmut muss es nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sein, den Zugang zu verbesserten Leistungen zu gewährleisten und Bedürftigkeitsprüfungen vermeiden zu helfen. Die solidarische Ausgestaltung der Gesetzlichen Rentenversicherung sei dabei ein ganz wichtiges Instrument, sagte Verbandsvertreter Joachim Rook.

Nach Einschätzung von Peter Haan vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung hat der Vorschlag der Linksfraktion die größte Auswirkung auf die Reduktion der Altersarmut, da allen bedürftigen Menschen unabhängig von Beitragszeiten ein Grundeinkommen garantiert werde, das sich an empirischen Werten der Armutsrisikoquote orientiere. Der Vorschlag beinhalte jedoch auch die größten Kosten und die stärksten organisatorischen Veränderungen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 508 vom 06.05.2019

Von systematischen Betrug beim Bezug von Kindergeld durch EU-Bürger in bestimmten Fällen hat Ministerialdirigentin Daniela Lesmeister, Abteilungsleiterin Polizei im Innenministerium von Nordrhein-Westfalen, berichtet. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses, die von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleitet wurde, berichtete Lesmeister am Montag, dass EU-Bürger bereits dann einen Anspruch auf Kindergeld hätten, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liege. Bei organisierten Betrugsdelikten würden kinderreiche Familien aus dem EU-Ausland dort angeworben und nach Deutschland transportiert. „Hier werden sie unter anderem in Häusern untergebracht, die sich in einem desolaten baulichen und hygienischen Zustand befinden. Oftmals sind hier nicht einmal die absoluten gefahrenabwehrrechtlichen Mindeststandards, etwa in brandschutzrechtlicher Hinsicht, erfüllt“, berichtete Lesmeister. In den Schrottimmobilien seien Strom und Wasser abgestellt, es gebe Rattenbefall. Für eine Person stünden gerade fünf Quadratmeter zur Verfügung. Mitten in Deutschland würden somit Menschen und insbesondere Kinder unter Bedingungen leben, die nicht nur rechtswidrig, sondern „schlichtweg menschenunwürdig“ seien. Das Rechtssystem lasse immer noch zu viel Freiraum für lukrative kriminelle Geschäftsmodelle, die auf maximalen Profit durch systematischen Betrug, verbunden mit minimalem Kostenaufwand für Unterbringung und Verpflegung der Leistungsbezieher, aufbauen würden.

Gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf vorgehen und unter anderem auch illegale Beschäftigung schärfer bekämpfen. Diesem Ziel dient der Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (19/8691). Vorgesehen ist, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen kann, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern in Zukunft auch die Fälle prüfen soll, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen. Prüfen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Zusätzliche Kompetenzen sollen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu führen, um so die Strafverfolgung in diesem Deliktfeld weiter zu stärken. Besonders ins Visier nehmen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch sogenannte Tagelöhner-Börsen.

Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, bestätigte in ihrer Stellungnahme, dass oft in organisierten Strukturen die jeweiligen Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen fingiert würden. Der Kindergeldbezug werde dabei auch an Scheinarbeitsverhältnisse und gefälschte Dokumente, die einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland belegen sollten, geknöpft. Ebenfalls mittels Täuschungen und Fälschungen, die eine vermeintliche Selbständigkeit belegen sollten, werde vermehrt ein unberechtigter Bezug von weiteren Sozialleistungen erreicht. Der Schaden für die Sozialversicherung sei immens. Den Gesetzentwurf bezeichnete Hercher als „rundes Paket“.

Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, ging auf eine von mehreren geplanten Neuregelungen ein, nach der neu zugezogene Unionsbürger während der ersten drei Monate von Kindergeldleistungen ausgeschlossen werden sollen, sofern keine inländischen Einkünfte erzielt werden. Damit könne der Gefahr von Leistungsmissbrauch begegnet werden und Überzahlungen könnten maßgeblich verringert werden. „Die Regelung macht Sinn“, so Bunk.

Auf schwere Bedenken stieß dieser Gesetzesvorschlag hingegen beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Mit der Dreimonatsfrist werde der unionsrechtlich garantierte Anspruch auf Kindergeld für Staatsangehörige eines EU Mitgliedstaates, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten würden, in Europa rechtswidriger Weise beschnitten, kritisierte Professor Hermann Plagemann für den DAV. Auch andere geplanten Maßnahmen beurteilte der Anwaltverein kritisch. Weder bedürfe es zum Schutze des Sozialstaates noch zum Schutze der Rechte von Betroffenen noch zum Schutze des Wettbewerbs einer solchen Machtfülle bei der FKS. Der Bundesverband der deutschen Lohnsteuerhilfevereine äußerte die Sorge, dass durch die vorgesehenen Einschränkungen auch Eltern benachteiligt werden könnten, bei denen kein „Missbrauch“ vorliege und der Bezug des Kindergelds sachgerecht wäre. Ebenso wie der Deutsche Anwaltverein sah auch die Diakonie Deutschland einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, der eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnte den dreimonatigen Ausschluss von Kindergeldleistungen für Angehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union als „unbegründet, kontraproduktiv und wahrscheinlich auch europarechtswidrig“ ab.

Der DGB begrüßte, dass die Bemühungen gegen Schwarzarbeit, Arbeitsausbeutung, Menschenhandel und illegale Beschäftigung vorzugehen, verstärkt werden sollen. Dies müsse allerdings durch eine entsprechende Personalausstattung unterlegt werden. Auch die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) erklärte, die derzeitigen Befugnisse der FKS seien nicht mehr den aktuellen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gewachsen und damit nicht mehr zeitgemäß im Hinblick auf die Auftragsanbahnung über Tagelöhner- und Onlinebörsen. Eine personelle Stärkung der FKS sei unabdingbar. Die Organisation bezifferte den personellen Mehrbedarf auf 6.500 Stellen. Unterstützt wurden die Forderungen nach einem Personalaufbau von der Deutschen Steuergewerkschaft. Dem Vorwurf der Bürokratieausweitung hielt die Organisation entgegen, es gehe hier schlichtweg um Kriminalität, die zu verfolgen, aufzuklären und gegebenenfalls abzuurteilen sei. Die zunehmende bürokratische Belastung war vom Präsidenten des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, beklagt worden. Diese Belastung betrage inzwischen 50 Milliarden Euro. Für den Mittelstand gebe es über 10.000 Informationspflichten. Und mit diesem Gesetzentwurf kämen weitere Informationspflichten hinzu.

Grundsätzlich setzte sich Professor Gerhard Bosch (Universität Duisburg-Essen) in seiner Stellungnahme mit den Strukturen beim Zoll auseinander. Der Zoll verfüge mit der FKS und der Zollfahndung über zwei parallele Vollzugsdienste, die unterschiedlichen Zentraldirektionen zugeordnet seien, obwohl sie vielfach ähnliche Aufgaben hätten. Bosch vermutete, dass die Patchwork-Organisation des Zolls einen effizienten Mitteleinsatz verhindere. Außerdem sei der Personalaufbau nicht gelungen. „Dem Zoll laufen die Leute weg“, sagte Bosch. Das sei ein Krisenphänomen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 507 vom 06.05.2019

Die Ausbildungsbilanz ist insgesamt positiv, schreibt die Bundesregierung zur Lage der beruflichen Bildung in Deutschland im Berufsbildungsbericht 2019 (19/9515). Der Berufsbildungsbericht beschreibt die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für das Ausbildungsjahr 2017/2018 und dokumentiert die aktuellen Herausforderungen für die berufliche Bildung in der Bundesrepublik.

Insgesamt ist die Zahl der Anfänger unter den Auszubildenden um 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen und liegt nun bei 722.700 Auszubildenden. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge hat sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls erhöht und liegt nun bei 531.400. Insbesondere die positive Entwicklung der betrieblichen Angebote trägt zu diesem Anstieg bei. Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage liegt bei 106,0. Hundert Ausbildungssuchenden stehen also 106 Ausbildungsangebote gegenüber. Diese Zahlen würden den positiven Trend der Vorjahre fortsetzen. Auch die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplatzangebote ist um rund 17.800 gestiegen. Der Anstieg bei den abgeschlossenen Ausbildungsverträgen sowie das gestiegene Ausbildungsinteresse sind in erster Linie auf die höhere Ausbildungsbeteiligung von Menschen mit Fluchthintergrund zurückzuführen.

Eine große Herausforderung bleibt die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage, schreibt die Bundesregierung. 2018 ist die Zahl der unbesetzt gebliebenen betrieblichen Ausbildungsstellen weiter auf knapp 57.700 gestiegen. Zugleich stieg auch die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber auf etwa 24.500. Hinzu kommen 54.100 junge Menschen, die trotz einer Alternative zur Ausbildung ihren Vermittlungswunsch weiter aufrechterhalten. An dieser Stelle zeige sich die Notwendigkeit einer intensiveren beruflichen Orientierung und Berufsberatung. Jungen Menschen könnten dadurch auch beispielsweise weniger bekannte Alternativen zum Wunschberuf aufgezeigt werden, die ihrer Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit entsprechen.

Die Bundesregierung betont zudem, dass sich junge Männer immer stärker an der dualen Ausbildung beteiligen, während der Anteil junger Frauen hier weiter sinkt, dafür jedoch in den schulischen Ausbildungsgängen der Sozial- und Erziehungsberufe hoch ist und weiter steigt.

Die Bundesregierung hat sich für die kommenden Jahre das Ziel gesetzt, die berufliche Bildung zu modernisieren und auch – vor allem für Leistungsstärkere – attraktiver zu machen. Gemeinsam mit den Ländern und den Sozialpartnern soll mit zahlreichen Programmen, Initiativen und Projekten dazu beigetragen werden. Sie werden im Berufsbildungsbericht 2019 ausgewiesen sowie mit Budgets und – sofern schon vorhanden – Ergebnissen beschrieben. Zentrale Themen sind dabei die Novelle des Berufsbildungsgesetzes sowie der Handwerksordnung, aber auch die Aufwertung der Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe (GES-Berufe). Daneben sollen mit einem Wettbewerb durch innovative Ansätze die Attraktivität, Qualität und Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung gesteigert werden.

Die Bundesregierung betont, dass die deutsche Wirtschaft junge Fachkräfte mit internationaler Berufskompetenz benötigt, um auf dem globalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Für junge Menschen stellen Auslandsaufenthalte eine wichtige Erfahrung im Lebenslauf dar, die weit über den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen hinausgeht. Ergebnisse einer von der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim BIBB vorgelegten Studie zeigen, dass im Jahr 2017 insgesamt rund 31.000 Absolventen im Rahmen ihrer beruflichen Erstausbildung einen Auslandsaufenthalt realisiert haben. Das entspricht einem Anteil von 5,3 Prozent. Die Studie stellt insbesondere hinsichtlich der außereuropäischen Mobilität Entwicklungspotenziale fest. Obwohl hier wichtige Märkte der deutschen Wirtschaft liegen würden, haben derzeit nur 12 Prozent der Auslandsaufenthalte ein Nicht-EU-Land zum Ziel.

Auch innerhalb Deutschlands gilt eine höhere Mobilität als ein Schlüsselfaktor, um unterschiedliche regionale Ausbildungsmarktverhältnisse auszugleichen und Passungsprobleme am Ausbildungsmarkt zu verringern. Erste Analysen der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2018 deuteten auf eine begrenzte Mobilitätsbereitschaft hin. So haben 8,6 Prozent der befragten Jugendlichen angegeben, Bewerbungen bei über 100 km vom Wohnort entfernten Betrieben eingereicht zu haben. Frauen (10,1 Prozent) zeigten sich etwas mobilitätsbereiter als Männer (7,6 Prozent. Mit steigendem Schulabschluss steige auch die Mobilitätsbereitschaft.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 465 vom 24.04.2019

Ein Großteil der Bevölkerung profitiert von steigenden Einkommen, doch seit der Finanzkrise nimmt die Ungleichheit der Einkommen wieder zu –– Mehr als die Hälfte hält den eigenen Nettolohn für zu niedrig, obwohl die Einkommenszuwächse positiv wahrgenommen werden

Für die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist das verfügbare reale Haushaltsnettoeinkommen zwischen 1991 und 2016 gestiegen, im Durchschnitt um 18 Prozent. Die Einkommenszuwächse fielen nach Einkommensposition aber unterschiedlich aus. Im Ergebnis hat die Ungleichheit der Haushaltsnettoeinkommen signifikant zugenommen. Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Seit der Finanzkrise steigt die Einkommensungleichheit wieder

Der wirtschaftliche Aufschwung nach der Finanzkrise hat sich in steigenden Realeinkommen weiter Teile der Bevölkerung niedergeschlagen. Dazu haben insbesondere der starke Beschäftigungsaufbau und die Lohnanstiege der letzten Jahre sowie die Rentenanpassungen beigetragen. Betrachtet man die Zuwächse nach Einkommensdezilen, zeigen sich deutliche Unterschiede: Während die höchsten Einkommen im zehnten Dezil zwischen 1991 und 2016 um 35 Prozent und die Einkommen im neunten bis dritten Dezil um acht bis 19 Prozent gestiegen sind, sind die Einkommen im zweiten Dezil nur um zwei Prozent gewachsen und im niedrigsten (ersten) Dezil seit 2010 sogar wieder gesunken – trotz der guten konjunkturellen Lage und der niedrigen Arbeitslosigkeit. Eine Erklärung dafür könnte allerdings die seit 2010 starke Zuwanderung sein, da Migrantinnen und Migranten in den ersten Jahren oftmals nur ein niedriges Einkommen erzielen.

Hohe Einkommenszufriedenheit und eine wahrgenommene Gerechtigkeitslücke

Unter den im SOEP Befragten hat vor dem Hintergrund der steigenden Realeinkommen auch die Zufriedenheit mit dem Haushaltseinkommen zugenommen und wies im Jahr 2017 einen Höchststand gegenüber 1997 und 2007 auf. Dies gilt für alle Einkommensgruppen – auch für diejenigen, die nur geringe oder keine Zuwächse verbuchen können. Trotz dieser gestiegenen Zufriedenheit mit dem Haushaltseinkommen betrachtet eine knappe Mehrheit der Befragten ihren eigenen individuellen Nettoverdienst als zu niedrig und deshalb als ungerecht. „Möglicherweise ist dies ein Hinweis darauf, dass auch die unterschiedliche Teilhabe an den Einkommenssteigerungen wahrgenommen wird“, sagt SOEP-Direktor Stefan Liebig.

Jüngere Erwachsene sind mehr und mehr von einem erhöhten Armutsrisiko betroffen

Der Anteil von Personen, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltsnettoeinkommens verfügen, lag in den 1990er Jahren in Deutschland noch bei rund elf Prozent. Bis zum Jahr 2016 ist diese sogenannte Niedrigeinkommens- beziehungsweise Armutsrisikoquote auf 16,6 Prozent gestiegen. Die Armutsrisikoschwelle lag dabei für einen Einpersonenhaushalt im Jahre 2016 bei rund 1.120 Euro pro Monat. Mit 28 Prozent hat die Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren, die sich oft noch in der beruflichen Ausbildung oder im Studium befindet, die höchste Armutsrisikoquote. Einen starken Zuwachs auf fast 23 Prozent, der durch familienbedingte Erwerbsunterbrechungen und einen ausgeweiteten Niedriglohnsektor erklärt werden kann, verzeichnet jedoch auch die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen.

Da im Jahr 2017 mehr als sieben Millionen Beschäftige in Deutschland einen Minijob ausübten und es zunehmend Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Teilzeitbeschäftigung gibt, bietet Erwerbstätigkeit allein auch keinen umfassenden Schutz vor Einkommensarmut mehr. So hat sich die Niedrigeinkommensquote bei Mehrpersonenhaushalten mit nur einem Erwerbstätigen, die Mitte der 1990er Jahre bei etwa 15 Prozent lag, bis zum Jahr 2016 auf etwa 30 Prozent verdoppelt. Ein vergleichbarer Trend findet sich auch bei erwerbstätigen Einpersonenhaushalten.

In städtischen Regionen hat das Armutsrisiko deutlich zugenommen

Im Jahr 1996 schwankte die Armutsrisikoquote lediglich zwischen rund neun und 13 Prozent, abhängig von der Gemeindegröße. Bis 2016 stieg das Armutsrisiko zwar in allen Regionen an, aber unterschiedlich stark: Während es in eher kleinen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 20.000 nur um zwei bis drei Prozentpunkte stieg, wuchs der Anteil der Niedrigeinkommensbezieher in städtischen Regionen (ab 20.000 Einwohner) um sieben bis zehn Prozentpunkte, was auch der verstärkten Zuwanderung in diese Städte geschuldet sein dürfte. Diese Zahlen sind insofern besorgniserregend, als dass die Wohnkosten hierbei nicht berücksichtigt sind. „Es gibt in den städtischen Regionen immer mehr Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, aber mit einem Mietmarkt konfrontiert sind, in dem bezahlbarer Wohnraum ein immer knapperes Gut wird“, schlussfolgert Markus Grabka.

Um der gestiegenen Einkommensungleichheit entgegenzuwirken, empfehlen die Autoren unterschiedliche Instrumente. Hierzu gehört neben einer verstärkten Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen auch die Absenkung der Minijobschwelle, um Anreize für eine Umwandlung in Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse zu setzen. Flankierend bedarf es auch wohnungspolitischer Maßnahmen zur Förderung des Baus von bezahlbarem Wohnraum, um ausreichend Wohnraum auch für einkommensschwache Personen in Städten zu erhalten.

DIW Wochenbericht 19/2019

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.05.2019

Wenn Frauen Kinder bekommen, müssen sie in Deutschland mit erheblichen Lohneinbußen rechnen. Auch Gleitzeit kann das nicht verhindern, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Um Verdienstnachteile von Müttern wirksam zu reduzieren, braucht es neben einem weiteren Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung Reformen bei der Elternzeit, im Steuerrecht – und einen Mentalitätswechsel.

Was die Lohnnachteile von Frauen mit Kindern angeht, steht Deutschland im internationalen Vergleich ziemlich schlecht da, schreiben Dr. Yvonne Lott vom WSI und Lorena Eulgem. Die Sozialwissenschaftlerinnen haben untersucht, ob flexible Arbeitszeiten dazu beitragen können, diese Nachteile auszugleichen. Schließlich erleichtern sie grundsätzlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Antwort lautet: nein. Den Ergebnissen zufolge verdienen Mütter, die Elternzeit genommen haben und in Gleitzeit wechseln, im Schnitt sogar noch weniger als vorher.

In punkto Geschlechtergleichheit hinke Deutschland in vielerlei Hinsicht hinterher, so Lott und Eulgem. Der Gender Pay Gap sei mit 21 Prozent höher als in den meisten anderen Industriestaaten. Noch düsterer sieht es aus, wenn Nachwuchs im Spiel ist: Studien zufolge verdienen Mütter von zwei Kindern bis zum Alter von 45 Jahren bis zu 58 Prozent weniger als kinderlose Frauen.

Als mögliche Gründe nennen die Forscherinnen zum einen den angeblichen Verlust von „Humankapital“: Durch die längeren Auszeiten, die viele Frauen nach der Geburt nehmen, werde ihre Qualifikation in den Augen vieler Arbeitgeber entwertet. Das ist vor allem für höher qualifizierte Beschäftigte ein Problem. Zum anderen gebe es „negative Signalwirkungen“, weil viele Arbeitgeber Mutterschaft als Ausdruck fehlender Karriereorientierung betrachten. Zudem sei davon auszugehen, dass Vereinbarkeitsprobleme Stress verursachen und so die Produktivität beeinträchtigen.

Flexible Arbeitszeiten wiederum könnten dabei helfen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, so Lott und Eulgem. Insofern sollten sie eigentlich dazu beitragen, die Lohneinbußen von Frauen mit Kindern zu reduzieren. Tatsächlich hätten US-amerikanische Studien gezeigt, dass erwerbstätige Mütter von Gleitzeit dort finanziell profitieren.

Um zu überprüfen, ob ein solcher Effekt auch in Deutschland nachweisbar ist, haben die Wissenschaftlerinnen Daten des Sozio-oekonomischen Panels für Frauen, die in Elternzeit waren und vorher oder nachher Gleitzeit hatten, ausgewertet. Ihre Berechnungen bestätigen zunächst, dass Mutterschaft mit deutlichen Verdienstnachteilen verbunden ist: Die beobachteten Frauen, die nach einer Elternzeit von bis zu einem Jahr in den Beruf zurückkehren, verdienen im Schnitt 6,5 Prozent weniger pro Stunde. Wer mehr als ein Jahr pausiert, bekommt danach pro Stunde fast 10 Prozent weniger bezahlt.
Gleitzeit hat der Analyse zufolge generell einen positiven Effekt auf die Löhne von Frauen: Wenn sie von festen Arbeitszeiten zu Gleitzeit wechseln, erhöht sich das Gehalt weiblicher Beschäftigter um durchschnittlich 4,5 Prozent. Das Vorzeichen ändert sich jedoch, wenn es um Mütter geht: Frauen, die eine längere Elternzeit hinter sich haben, verdienen 16 Prozent weniger, wenn sie in Gleitzeit wechseln.

Anders als in den USA scheine Gleitzeit in Deutschland das Stigma von Mutterschaft noch zu verstärken, urteilen die Autorinnen. Um eine partnerschaftliche Arbeitsteilung zu befördern und so die offenbar stark ausgeprägten Vorurteile gegenüber erwerbstätigen Müttern abzubauen, empfehlen sie der Politik, das Ehegattensplitting abzuschaffen, die Partnermonate bei der Elternzeit zu verlängern und ein Recht auf Familienarbeitszeit einzuführen, bei der beide Partner ihre Arbeitszeit reduzieren. Dass progressive soziale Normen im Zusammenspiel mit einem gut ausgebauten Betreuungsangebot viel bewirken können, zeigt nach Ansicht von Lott und Eulgem das Beispiel Schweden: Hier verdienen Mütter ab dem 40. Lebensjahr im Schnitt sogar mehr als kinderlose Frauen.

*Yvonne Lott, Lorena Eulgem: Lohnnachteile durch Mutterschaft – helfen flexible Arbeitszeiten? WSI Report Nr. 49

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 09.05.2019

Im Jahr 2017 lebten in Deutschland rund 8 Millionen Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Muttertag am 12. Mai nach Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, waren darunter etwa 5 Millionen Mütter mit mindestens einem Kind unter 10 Jahren. Rund 740 000 Mütter lebten mit einem Kind im Säuglingsalter von unter 1 Jahr zusammen. Das heißt, diese Haushalte bestanden mindestens aus der Mutter und einem Kind. Dazu können weitere Personen kommen, etwa ein weiterer Elternteil und Geschwisterkinder.

68 % der Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt gingen 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Nicht enthalten sind in dieser Quote Mütter, die aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit vorübergehend beurlaubt waren. Die realisierte Erwerbstätigenquote hat seit 2008 merklich zugenommen: Damals hatte sie bei nur 63 % gelegen.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.05.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

WIR KOMMEN WÄHLEN! startet zur Europawahl

“Es gibt viele Menschen, die politisch resigniert haben und an Wahlen nicht mehr teilnehmen. Wer von Armut betroffen ist, hat meist andere Sorgen,“ weiß Hermann Pfahler, Sprecher der Landesarmutskonferenz Berlin. „Da wir mit und für diese Menschen arbeiten, geben wir nicht auf, ihre Sorgen und Forderungen anzuhören und zu diskutieren!“

Diesem Ansatz folgt die Landesarmutskonferenz in diesem Jahr erstmals gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (nak), dem AWO-Bundesverband und dem AWO-Landesverband. In Kooperation mit dem Bezirksamt Mitte rufen alle gemeinsam zur Initiative WIR KOMMEN WÄHLEN! auf: „Lasst uns die Türen öffnen, um Menschen einzuladen, über Themen zu sprechen, die sie betreffen und interessieren!“ Ziel ist es, dem Trend der sozialen und politischen Exklusion entgegenzuwirken und Zugänge zur Politik zu schaffen.

„Es ist nicht leicht, diese Personengruppe zu erreichen“, sagt Kirstin Wulf, Organisatorin der Initiative bei der Landesarmutskonferenz Berlin: „Seit Jahren kämpfen wir für diese Menschen.“ Denn viele neigen dazu, manchmal nur noch als Ausdruck des Protestes wählen zu gehen. „Dass man ihnen zuhört oder Gespräche auf Augenhöhe führt, das erleben diese Menschen leider nicht sehr häufig. Daran wollen wir mit unserem Ansatz des Speed-Datings etwas ändern.“

Auch Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), sagt: „Es ist wichtig, dass die Perspektiven von Menschen mit Armutserfahrung in den politischen Diskurs mit eingehen. Denn es ist nur dann eine andere Sozialpolitik möglich, wenn deren Anliegen formuliert und an die Politik herangetragen werden. Dafür steht auch die Nationale Armutskonferenz!“

Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO, betont die Wichtigkeit der anstehenden Europawahl. „Wir freuen uns, als AWO Bundesverband, die Initiativer zu unterstützen. Denn die anstehende Europawahl ist auch eine Wahl über die soziale Ausrichtung der Europäischen Union. Daher ist es zu begrüßen, dass Bürgerinnen und Bürger mit Politikerinnen und Politikern ins Gespräch über sozial- und armutspolitische Themen kommen“.

Und Manfred Nowak, stellvertretender Landesvorsitzender des AWO Landesverband Berlin e.V. erklärt: „Wir unterstützen die Veranstaltung, da sie allen Menschen in Berlin die Möglichkeit gibt, konkrete Fragen zur Europawahl an die Politik zu richten. Die Wahl und die damit verbundenen Perspektiven der europäischen Sozialpolitik sind für die Arbeit der AWO von hoher Bedeutung. Insbesondere die Armutsbekämpfung ist ein Thema, das täglich auf europäischer nationaler, aber auch auf kommunaler Ebene bearbeitet werden muss. Unsere Dienstleistungen werden von vielen Menschen genutzt, die von Armut betroffen sind – ein soziales Europa soll dieser Notwendigkeit entgegenwirken.“

„WIR KOMMEN WÄHLEN!“ ist eine Initiative der Landesarmutskonferenz Berlin, die seit 2011 zu Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Bezirkswahlen stattfindet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.landesarmutskonferenz-berlin.de

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V., AWO Landesverband e.V., Nationale Armutskonferenz, lak Berlin und Bezirksamt Mitte von Berlin vom 06.05.2019, gekürzt

Mehr als 50 Einrichtungen, Verbände, Träger, Initiativen, Fach- und Hochschulen, Gewerkschaften sowie Fachpresse haben sich zum Bündnis „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ zusammengeschlossen, das heute eine Erklärung veröffentlicht. „Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung vor 100 Jahren mit ihren Grundwerten dafür ein, dass Vielfalt anerkannt und gelebt wird. Wir unterstützen die Erklärung des Bündnisses, weil wir in ihr ein wichtiges Zeichen für die Chancen, aber auch die Herausforderungen sehen, die Vielfalt mit sich bringen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Gemeinsam mit anderen Akteuren möchte die AWO das Thema voranbringen.

In Kindertageseinrichtungen wird die Grundlage für das gesellschaftliche Miteinander gelegt. Umso wichtiger ist es, bereits dort Vielfalt zu leben. Kinder, Familien und Fachkräfte arbeiten dort miteinander in einem offenen, wertschätzenden und partizipativen Umgang. „Auch wenn Vielfalt mittlerweile selbstverständlich geworden sein sollte, wissen wir aus der Praxis, dass noch eine Menge Arbeit vor uns liegt. Reflexion und die Beschäftigung mit dem Thema Vielfalt muss bereits in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern verankert und durch Mentorinnen und Mentoren unterstützt werden. Klar ist, dass der Umgang mit Vielfalt Ressourcen, Reflexion und gute Rahmenbedingungen in der frühpädagogischen Arbeit benötigt“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

Die AWO setzt sich neben ihrer Positionierung für gelebte Vielfalt auch in mehreren Projekten mit dem Thema Vielfalt und Heterogenität auseinander. Im Bereich Kita bspw. durch die Projekte Kivobe („Kindern vorurteilsbewusst begegnen“) und Devi („Demokratie, das sind wir alle. Vielfalt, das sind wir alle“). Bei Kivobe geht es um die vorurteilsbewusste Überprüfung der eigenen pädagogischen Haltung der Fachkräfte, die den Kindern und Familien gegenüber vorliegt. Vorurteile, Diskriminierungen und Ungleichheiten sollen so ermittelt werden, ein wertschätzender und offener Bildungsort soll gefördert werden. Bei Devi steht die Demokratieförderung und das Vielfaltsbewusstsein in Kindertageseinrichtungen im Vordergrund, Diskriminierungen und Barrieren in Kitas und in der Tagespflege sollen abgebaut werden.

Dem Bündnis haben sich bisher mehr als 50 unterschiedliche Einrichtungen und Akteure angeschlossen. Am 05. Juni 2019 findet ein bundesweiter Aktionstag statt, an dem sich auch viele AWO Einrichtungen beteiligen. Initiatorin und Organisatorin des Aktionstages ist die Koordinationsstelle „Chance Quereinstieg / Männer in Kitas“, Schirmherrin ist Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.05.2019

Mit der 9. Sozialkonferenz knüpft die AWO an ihre Wurzeln und an ihre 100-jährige Erfahrung an: Sozialraumorientierte Arbeit und Quartiersprojekte leisten vor Ort Hilfe zur Selbsthilfe. In Köln kommen heute über 200 Ehrenamtliche zusammen, um sich zur Quartiersentwicklung und dem Zusammenwirken von hauptamtlichen Dienstleistungen und ehrenamtlichem Engagement auszutauschen. Der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt, erklärt den Anspruch der AWO: „Die Sozialraumperspektive bietet der AWO die Chance und die Möglichkeit, ehrenamtliche Strukturen und professionelle Dienstleistungen Hand in Hand zu erbringen und durch den gemeinsamen Anspruch die Lebensbedingungen und das Leben der Menschen vor Ort zu verbessern.“

Ziel der AWO Quartiersarbeit ist es, Menschen zu befähigen, ihre Potenziale zu nutzen, sich zu beteiligen, zu kooperieren und Solidarität zu üben und dabei niemanden zurückzulassen. „Die AWO möchte vor Ort als auf Augenhöhe helfende, die Menschen in ihrer Selbstwirksamkeit unterstützende Organisation betrachtet werden“, erklärt der AWO Präsident. Die AWO kennt sowohl die Lebenssituationen der Menschen als auch die Potenziale des Sozialraums. Der daraus gewonnene quartiersorientierte Ansatz ermöglicht es der AWO, innovative und bedarfsgerechte Angebote zu konzipieren. Mit der quartiersbezogenen Arbeit greift die AWO auch die Erkenntnisse des Siebten Altenberichtes aktiv auf. „Für die geforderte Altenhilfeplanung als eine Pflichtaufgabe der Kommune ist die entsprechende Finanzierung zu sichern“ unterstreicht Wilhelm Schmidt abschließend, der selbst als Mitglied der Altenberichtskommission an der Erarbeitung des Berichtes mitgewirkt hat.

Die Arbeiterwohlfahrt hat bundesweit bereits an weit über 100 Standorten Quartiersentwicklungsprojekte und sozialräumliche Versorgungskonzepte umgesetzt. Dabei werden die unterschiedlichen Kompetenzen, Ressourcen und Handlungslogiken von Ehren- und Hauptamt genutzt, um sich produktiv zu ergänzen und gegenseitig zu bereichern.

Die AWO hat in den letzten Jahren durch praktische Beispiele erfahren, dass Menschen bereit sind, sich hier mit ihrer Zeit und mit ihren Kompetenzen einzusetzen, dass sie daran interessiert sind, die eigene Nachbarschaft mitzugestalten und sich für das soziale Leben vor Ort zu engagieren, um die Lebensqualität zu verbessern. Die Erfüllung des Wunsches, auch im höheren Alter im eigenen Zuhause zu leben und dabei auf soziale Kontakte wie auch auf Hilfe und Unterstützung zurückgreifen zu können, gelingt umso mehr, je besser haupt- und ehrenamtliche Dienstleistungen und Angebote passgenaue Unterstützung bieten. Zugleich besteht ein Interesse der Menschen an der Nachbarschaft und den Lebensbedingungen im Umfeld.

Ziel der Sozialkonferenz ist es, eine „Kölner Erklärung“ zu erarbeiten, die die Stärken des gemeinsamen Handelns von Ehrenamt und Hauptamt – Hand in Hand für ein lebendiges Quartier unterstreicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.05.2019

„Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ – ist wieder das zentrale Motto der bundesweiten Aktionswoche, die nun schon zum fünften Mal von der AWO gemeinsam mit den AWO Jugendwerken durchgeführt wird. „Die AWO wurde 1919 – also vor einhundert Jahren – gegründet. Damals wie heute wird sie benötigt, denn in einer älter und zunehmend verunsicherter werdenden Gesellschaft braucht es eine funktionierende soziale Infrastruktur im Quartier, von Kindertagesstätten über Beratungseinrichtungen bis hin zu Seniorenzentren. Dafür setzt sich die AWO ein und dies zeigt sie auch im Rahmen ihrer Aktionswoche“, erklärt der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt, und fügt hinzu: „Die Aktionswoche der AWO zeigt und feiert lebendiges und vielfältiges Engagement. Für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist unerlässlich, dass Menschen sich füreinander engagieren.“ Im Rahmen der Aktionswoche soll deshalb die Arbeit der haupt- und ehrenamtlich bei der AWO engagierten Menschen gewürdigt werden.

Vom 4. bis 12. Mai 2019 werden sich bundesweit unter dem Motto „Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ zahlreiche Einrichtungen von der Kita bis zum Seniorenwohnheim beteiligen und ihre Türen öffnen. „Die Aktionswoche lebt vom Engagement der AWO vor Ort. Deshalb freuen wir uns, dass in den vergangenen Jahren rund zweitausend Veranstaltungen in den Veranstaltungskalender der Aktionswoche eingetragen wurden“, erklärt Präsident Schmidt. Das gebotene Programm ist so vielfältig wie die AWO: vom Familienfest bis zum Computertreff für Seniorinnen und Senioren.

Die zentrale Auftaktaktion für die Aktionswoche wird beim Marie-Juchacz-Denkmal in Berlin stattfinden. Der AWO Bundesverband führt dort eine Foto-Aktion durch. Die Aktionswoche 2019 ist aus zweierlei Gründen eine besondere: sie fällt zeitlich in das Jubiläumsjahr der AWO sowie in die #EuropeanHeart-Kampagne zur Europawahl. Die Fotoaktion wird dies verbildlichen.

Weitere Infos zur #EuropeanHeart-Kampagne finden Sie unter www.awo.org/europawahl2019. Als AWO haben wir eine lange Tradition: Unser Einsatz für ein soziales Miteinander und gegen jeden Nationalismus, beides gehört für uns zusammen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.05.2019

Die Zahl der in Pflegefamilien lebenden Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist auf ein Rekordhoch gestiegen. „Kinder und Jugendlichen aus der Familie zu nehmen, ist zum Schutz des Kindes in vielen Fällen leider dringend notwendig. Damit ist die Aufgabe des Staates aber nicht erfüllt. Vielmehr müssen die Eltern unterstützt und beraten werden, damit sie möglichst bald wieder in der Lage sind, ihren Betreuungsaufgaben nachkommen zu können“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Wenn man den Eltern der betroffenen Kinder so schnell wie möglich parallele Hilfsangebote anbietet, könnte die Unterbringung bei Pflegefamilien oder in Heimen deutlich verkürzt werden.“

Die AWO fordert auch im Rahmen der anstehenden Modernisierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die leiblichen Eltern besser zu unterstützen und die Unterbringung in Pflegefamilien und Heimgruppen bspw. durch mehr Supervision und Beratung zu professionalisieren. „Grundsätzlich wird deutlich mehr pädagogisches Fachpersonal benötigt, sowohl für die Unterstützung der leiblichen Eltern als auch für die Pflegefamilien“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Dabei müssen die Bindungen der Kinder oder Jugendlichen zu ihren Eltern und den Pflegefamilien im Mittelpunkt der Bemühungen stehen.

Ein sogenannter Hilfeplan entscheidet, ob ein Kind oder ein Jugendlicher in einer Pflegefamilie oder in einer Heimgruppe untergebracht wird und welche Möglichkeiten zur Rückkehr bestehen. Die AWO fordert, dass der Hilfeplan in der Praxis noch stärker zusammen mit den Eltern erarbeitet wird.

Zur Statistik: Waren es im Jahr 2008 rund 60.000 Unterbringungen bei Pflegeeltern, so betrug im Jahr 2017 die Anzahl schon 81.000 und darüber hinaus fast 100.000 in der Heimerziehung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.04.2019

Der morgige 1. Mai bietet einen guten Anlass, um das gemeinsame Bewusstsein für die Bedeutung der Sozialen Arbeit zu betonen. „Die Arbeit von Beschäftigten in den sozialen Berufen entlastet heutzutage nahezu alle im Alltag. Das fängt bei der Kinderbetreuung an und hört bei Pflege von Angehörigen auf. Und dennoch wird der Wert der Sozialen Arbeit zu selten hervorgehoben“, erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Klar ist: Ohne die Leistung der Beschäftigten in den sozialen Berufen ist keine fortschrittliche, vorwärtsgewandte Gesellschaft zu machen.

„Aufgrund zunehmend schlechter Rahmenbedingungen wirkt die doch sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit im sozialen Bereich für junge Menschen wenig attraktiv. Der Staat darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Das Ziel müssen bessere Arbeitsbedingungen sein, damit sich mehr junge Männer und Frauen für die sozialen Berufe interessieren“, unterstreicht der AWO Vorstandsvorsitzende. Zugleich erfordern insbesondere der demografische Wandel und veränderte Familienstrukturen einen enormen Ausbau des sozialen Bereichs.

Derzeit arbeiten beispielsweise rund 1,1 Millionen Menschen bundesweit in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen – ihre Arbeitsbedingungen sind dabei so unterschiedlich wie ihre Bezahlung. „Wer Glück hat, arbeitet auf der Grundlage eines verlässlichen Tarifvertrags, leider ist das oft nicht der Fall. Doch wer Soziale Arbeit leistet, muss ein auskömmliches, gutes Einkommen erzielen. Das muss am Tag der Arbeit betont werden“, erklärt Wolfgang Stadler. Die AWO sieht die Lösung in einem bundesweit einheitlichen Tarifvertrag für die Pflege.

Dass die soziale Arbeit sowohl neu vermessen, als auch neu gewichtet werden muss, zeigt auch die Studie „Den Wert sozialer Arbeit neu vermessen“, die für die AWO vom Institut für Arbeit und Technik im Jahr 2017 erstellt wurde. Für Rückfragen zur Studie steht der Leiter der Abteilung Arbeit, Soziales, Europa beim AWO Bundesverband Ragnar Hoenig zur Verfügung: ragnar.hoenig@awo.org.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.04.2019

30 Jahre nach dem Mauerfall erinnerte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Mittwoch bei der zentralen 1. Mai-Veranstaltung in Leipzig daran, dass die deutsche Wiedervereinigung auch Europa zu verdanken sei. Er kritisierte, dass es 30 Jahre später nicht gelungen ist, gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Ost und West herzustellen.

Zwar sei die Lohnlücke zwischen Ost- und Westdeutschland in den Unternehmen mit Tarifbindung nahezu geschlossen. Zur bitteren Realität in den ostdeutschen Ländern gehöre es aber auch, dass nur noch 44 Prozent der Beschäftigten unter den Schutz von Tarifverträgen fallen. Im Westen sei die Tarifbindung mit 57 Prozent unwesentlich besser. „Wir werden es nicht hinnehmen, dass die Kapitalisten nahezu täglich Tarifflucht betreiben“, so Hoffmann. Um das zu erreichen, forderte er unter anderem, dass Fördergelder und Investitionshilfen nur noch an Firmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen: „Es ist doch ein Unding, dass wir mit unseren Steuergeldern auch noch Lohndumping unterstützen.“

Angesichts des rasanten durch Digitalisierung, Globalisierung und Klimawandel vorangetrieben Strukturwandels werde sich unsere Arbeitswelt in den nächsten Jahren rasant verändern, so der DGB-Vorsitzende. „Diesen Strukturwandel dürfen wir nicht alleine den Märkten und Unternehmen überlassen.“ Die Politik müsse klar zeigen, dass sie für die Menschen da ist und der Strukturwandel begleitet wird. Dazu passe es nicht, dass der Soli abgeschafft werden soll, auch die Schuldenbremse sei die falsche Antwort. „Wie bitteschön soll der Strukturwandel denn gestaltet werden, wenn die finanziellen Spielräume für öffentliche Investitionen weiter zusammengestrichen werden?“ Des Weiteren erwartet Hoffmann, dass die Ergebnisse der Strukturwandelkommission eins zu eins umgesetzt werden.

Angesichts der Wahl zum europäischen Parlament am 26. Mai forderte er ein sozialeres Europa, dass in der Lage ist, die tiefen Umbrüche unserer Zeit im Interesse der Menschen zu gestalten. „Das vereinte Europa ist seit Jahrzehnten Garant für friedliches Zusammenleben auf unserem Kontinent“, sagte der DGB-Vorsitzende. Allerdings sei die EU seit Jahren in keiner guten Verfassung. Angesichts der tiefen Umbrüche brauchen wir aber „ein starkes Europa, das seinen Bürgerinnen und Bürgern Schutz und Sicherheit bietet“, sagte Hoffmann. „Wir brauchen ein Europa, das für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen sorgt“. Hoffmann forderte dazu auf, am 26. Mai wählen zu gehen. „Europa. Jetzt aber richtig!“

Die Rede im Wortlaut zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 01.05.2019

In einer viel beachteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Donnerstag darauf erkannt – BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 26. März 2019, 1 BvR 673/17 -, dass der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist.

Im Einzelnen hat das Bundesverfassungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder darin gesehen, dass faktische Lebensgefährten nicht das Kind ihrer Partner adoptieren können, ohne dass die rechtlichen Bindungen des Kindes zum leiblichen Elternteil (=Partner) erlöschen. Eine Adoption des „faktischen Stiefkinds“ ist also anders als bei Ehegatten nicht oder nur unter Verlust der verwandtschaftlichen Bindung zum leiblichen Elternteil möglich. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hatte in seiner Stellungnahme vom 15. März 2018* im Verfahren vor allem einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) angenommen und sieht sich nun höchstrichterlich bestätigt. „Mit Rücksicht auf geänderte Lebensmodelle und Lebenszuschnitte ist es Zeit für eine Änderung auch des Adoptionsrechts,“ so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Der Gesetzgeber ist gehalten, bis Ende März 2020 eine verfassungsgemäße Regelung zu erarbeiten. „Das könnte“, so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der u.a. für das Familienrecht zuständigen Kommission im djb, „allerdings wieder nur eine ‚kleine Lösung‘ werden, da der Gesetzgeber in der Regel lediglich das umsetzt, was das Bundesverfassungsgericht anmahnt.“

Einen Entwurf zur Modernisierung des Abstammungsrechts hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Diskussionsteilentwurf auf den Weg gebracht und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. „Es wäre eine gute Gelegenheit, auch das Adoptionsrecht den gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen“, so Brigitte Meyer-Wehage ergänzend. Ob die faktische Lebensgemeinschaft verfestigt sein und dies an der Dauer des Zusammenlebens mit dem Partner oder der Partnerin anknüpfen sollte, wird im Gesetzgebungsverfahren zu diskutieren sein.

*Stellungnahme des djb vom 15.03.2018: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st18-03/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.05.2019

Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der Unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften auf jetzt 33,4 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,3 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2018 waren von 5.865.234 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.961.052 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

„Die Armut in Deutschland hat zunehmend ein Kindergesicht. Auch wenn die absoluten Zahlen der Kinder und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug nach vielen Jahren des Anstiegs im letzten Jahr endlich wieder etwas zurückgegangen sind, ist ihr prozentualer Anteil weiter angestiegen. Mittlerweile ist jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Das kürzlich beschlossene ,Starke-Familien-Gesetz‘ ist ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut. Dem muss nun möglichst zügig eine Kindergrundsicherung folgen, die ihren Namen verdient. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Mittelfristig kann die Lösung nur sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Die den Berechnungen zugrunde liegenden Daten und eine entsprechende Grafik stellt das Deutsche Kinderhilfswerk auf Anfrage unter presse@dkhw.de gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.05.2019

Auswertung der Antworten der Parteien auf die Forderungen des LSVD

Die Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 sind eine Richtungswahl. Es geht um die Zukunft der europäischen Demokratie. Denn immer offener werden europäische Grundwerte wie Achtung der Menschenwürde, Gleichheit und Rechtstaatlichkeit in Frage gestellt. Daher ruft der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dazu auf, nur Parteien zu wählen, die sich glaubhaft und überzeugend für Gleichberechtigung und Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen einsetzen. Der LSVD warnt ausdrücklich vor der AfD, die eine gefährliche Politik des Rückschritts vertritt.

Anlässlich der Europawahlen hat der LSVD seine Forderungen an die zur Wahl stehenden Parteien gesandt und ihre Antworten ausgewertet. Am besten abgeschnitten mit ihren Versprechen haben dabei FDP und SPD, gefolgt von Grünen, den Linke und den Piraten. Im Mittelfeld befinden sich Tierschutzpartei, Freie Wähler und Familienpartei. Die Union liegt auf dem vorletzten Platz und will weitgehend am Status quo festhalten. Weit abgeschlagen landet die AfD, die die bestehende EU-Kompetenz und gemeinsame Vertragsgrundlage für die Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit negiert.

Zudem können alle Kandidat*innen für die Europawahl, mit einer Unterzeichnung der Come-out Pledge vom ILGA Europe versprechen, sich im EU-Parlament für die Menschenrechte und die Gleichberechtigung von LSBTI einzusetzen. Bislang unterstützen 91 von 811 deutschen Kandidat*innen die Pledge, darunter Katarina Barley (SPD), Ska Keller und Sven Giegold (Bündnis 90/ Die Grünen), Özlem Demirel und Martin Schirdewan (Linke), Nicola Beer (FDP), Ulrike Müller (Freie Wähler) und Patrick Breyer (Piraten).

Weitere Informationen
Was kann die EU für LSBTI-Rechte tun?
Was hat das Europäische Parlament für LSBTI getan?
Was hat die EU für LSBTI-Rechte getan?
Wie haben die Fraktionen in der letzten Legislatur über LSBTI-Rechte abgestimmt?

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 09.05.2019

Entwurf für Reform zum Abstammungsrecht wird Familienvielfalt nicht gerecht

Anlässlich des Internationalen Regenbogenfamilientags mit dem Motto „Families: United We Stand“ am Sonntag, den 05. Mai, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht dient dem Kindeswohl und stärkt Familien. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass Regenbogenfamilien in ihren diversen Konstellationen endlich rechtlich anerkannt und abgesichert werden. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen.

Der LSVD begrüßt, dass mit dem Entwurf von Justizministerin Barley eine Reform des Abstammungsrechts angegangen wird. Die vorgesehene Mutterschaft der zweiten Mutter ab Geburt aufgrund der Ehe oder aufgrund der Mutterschaftsanerkennung ist ein wichtiger Schritt.

Allerdings ist die im Entwurf vorgesehene unterschiedliche rechtliche Behandlung von privaten Samenspenden und ärztlich assistierter künstlicher Befruchtung bei den Anfechtungsrechten nicht sachdienlich. Der LSVD kritisiert an dem Entwurf auch, dass Vereinbarungen vor der Zeugung ausdrücklich ausgeschlossen und insgesamt keine verbindlichen Elternschaftsvereinbarungen zugelassen werden. Zudem lehnt der Entwurf die Verteilung von elterlicher Verantwortung auf mehr als zwei Personen ausdrücklich ab und sieht keinen selbstbestimmten Eintrag von trans- und intergeschlechtlichen Eltern in der Geburtsurkunde vor.

Vor dem Hintergrund der Europawahlen (www.lsvd.de/europa) fordert der LSVD, dass die EU-Kommission rechtliche Lücken in der Frage der Freizügigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Familien mit gleichgeschlechtlichen bzw. transgeschlechtlichen Eltern innerhalb der EU schließt. Eingetragene Partnerschaften oder verheiratete gleichgeschlechtliche Paare werden bislang in der Regel in den EU-Ländern nicht anerkannt, die diese Rechtsformen selbst nicht im nationalen Recht verankert haben. Das ist ein großes Problem für die Freizügigkeit innerhalb der EU. Die betroffenen Paare und Familien erleiden bei einem etwaigen Umzug gravierende Rechtsverluste. Ähnliches gilt für transgeschlechtliche Eltern.

Hintergrund
Regenbogenfamilien sind Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich versteht. Neben verheirateten heterosexuellen Paaren mit Kind(ern) nimmt auch der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Mehreltern- und Patchwork-Konstellationen sowie Regenbogenfamilien, Ein-Elternfamilien und Pflegefamilien zu. Kinder, Mütter und Väter erleben somit Brüche und Übergänge zwischen verschiedenen Familienformen und biologische, rechtliche und soziale Elternschaft fallen dabei zunehmend auseinander. Diesen Sorge- und Verantwortungsgemeinschaften steht allerdings ein Rechtssystem gegenüber, dass Vielfalt nicht angemessen berücksichtigt.

LSVD-Stellungnahme zum Diskussionsteilentwurf eines Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts

LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“

„Familie umfassend denken“ – Kapitel 5 im LSVD-Programm „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 03.05.2019

Anlässlich ihrer Delegiertenkonferenz am 09. April 2019 hat die Nationale Armutskonferenz (nak) in einem Positionspapier zentrale Botschaften zum Thema Alterssicherung und Rente verabschiedet. Hierzu erklärt der Sprecher der nak Gerwin Stöcken:

„Eine auskömmliche, sichere und verlässliche Alterssicherung zu garantieren, ist eine Kernaufgabe des Sozialstaats in Deutschland. Eine Person im Rentenalter kann ihre soziale Situation nicht mehr aktiv verändern. Spätestens im Alter gilt bis auf wenige Ausnahmen: einmal arm – immer arm“, betont Gerwin Stöcken.

„Gefordert ist deshalb ein Kurswechsel in der Rentenpolitik, aber auch in der vorgelagerten Sozialpolitik. Die Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung muss sich lohnen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn jahrelange Beitragszahlungen zu einem Rentenanspruch unterhalb der Armutsgrenze führen. Es ist nötig, Modelle zu entwickeln, die einerseits Beitragszahlungen grundsätzlich honorieren und dies mit der Anerkennung unbezahlter gesellschaftlicher Arbeit verbinden. Bundesminister Heil hat mit dem Konzept einer Grundrente einen Vorschlag zur Aufwertung der Rentenansprüche für Menschen gemacht, die langjährig beschäftigt waren, gepflegt oder erzogen haben. Dieser Vorschlag ist im Grundsatz zu begrüßen“, so Stöcken weiter.

„Das Renteneintrittsalter steigt bis 2031 auf 67 Jahre an. Wie jüngst veröffentliche Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, schadet der späte Renteneintritt vor allem den Schwächeren. Wer nicht so lange arbeiten kann und früher in den Ruhestand wechseln muss, erfährt höhere Abschläge und damit geringere Renten. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters lehnt die nak deshalb ab. Sie setzt sich vielmehr für einen flexibel ausgestalteten, nach einer längeren Beschäftigung auch früheren Renteneintritt für körperlich und mental belastende Berufe und Tätigkeiten ein.“

„Ergänzend ist es nötig, den Kreis von Beitragszahlenden zu erweitern. Ein solidarisches und dauerhaft tragfähiges System der Alterssicherung kann nur funktionieren, wenn möglichst alle Erwerbstätigen einschließlich Selbständiger beitragen. Die gesetzliche Rentenversicherung muss deshalb weiterentwickelt werden zu einer Erwerbstätigenversicherung“, bekräftigt der nak-Sprecher abschließend.

Zum Hintergrund:

Als arm gilt, wer ein Haushaltsnettoeinkommen bezieht, dass unter 60% des mittleren Einkommens liegt. In Deutschland entspricht dies etwa 1096 Euro im Monat. Jeder Vierte Arme ist Rentnerin oder Rentner. Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist im Herbst 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks EAPN (European Anti Poverty Network) gegründet worden. Sie ist ein Bündnis von Organisationen, Verbänden und Initiativen, die sich für eine aktive Politik der Armutsbekämpfung einsetzen.

Zum Positionspapier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2019/04/2019_4_30-nak-Botschaften-Rente-Altersarmut.pdf

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenzvom 30.04.2019

Angesichts der sich abzeichnenden Mindereinnahmen im Bundeshaushalt um mindestens 15 Milliarden Euro entgegen der bisherigen Prognosen mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband einen steuerpolitischen Kurswechsel an. Notwendig sei eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und Einkommen, um aktuelle Investitionsbedarfe zu decken, drängende Reformen umzusetzen und die Finanzierung des Sozialstaates sicherzustellen.

„Schon jetzt gibt es einen milliardenschweren Investitionsstau, sei es im Kita-Bereich, der Pflege oder der Mobilität. Auch die großen gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit wie die steigende Altersarmut oder die wachsende Wohnungsnot lösen sich nicht zum Nulltarif“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wenn die Bundesregierung angesichts der aktuellen Steuerschätzung jetzt den Rotstift zückt, die Infrastruktur weiter auf Verschleiß fährt und wichtige soziale Reformen auf die lange Bank schiebt, wäre das fatal.“

Nachdem die Steuereinnahmen für den Bund in den nächsten Jahren absehbar geringer ausfallen als bisher erwartet, sei es höchste Zeit für einen steuerpolitischen Kurswechsel, fordert der Paritätische. „Wenn die Bundesregierung auch künftig noch Politik gestalten und nicht nur den Mangel verwalten will, braucht es schlicht mehr Steuereinnahmen. Das ist Mathematik“, so Schneider. „Ohne gezielte und deutliche Investitionen wird der Sozialstaat von heute in Zukunft nicht mehr funktionieren. Ohne den Mut zur Umverteilung bleiben alle Pläne für eine anspruchsvolle Sozial-, Bildungs- und Pflegepolitik letztlich Makulatur.“ Steuerliche Mehreinnahmen seien daher das „Gebot der Stunde“.

Konkret schlägt der Verband die stärkere Besteuerung großer Vermögen, Erbschaften und sehr hoher Einkommen vor.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 08.05.2019

Der Paritätische Wohlfahrtsverband reagiert auf die heute veröffentlichte Studie Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zu „Haushaltseinkommen im regionalen Vergleich“ mit der Forderung nach einer armutspolitischen Offensive. Hinter den aufgezeigten regionalen Diskrepanzen bei den verfügbaren Haushaltseinkommen verbirgt sich laut Paritätischem ein massives Armutsproblem. Der Verband warnt vor regionalen Armutsspiralen. Er fordert die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags und den gezielten Mitteleinsatz in strukturschwachen Regionen.

Der Paritätische Gesamtverband weist darauf hin, dass sich das Bild der regionalen Zerrissenheit noch einmal verschärft, betrachtet man statt der Durchschnittseinkommen die regionalen Armutsquoten. „Deutschland ist nicht nur was die Einkommen, sondern vor allem was die Armut angeht, ein nicht nur sozial, sondern auch regional zutiefst zerrissenes Land“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Nach Berechnungen des Paritätischen beträgt die gemeinsame Armutsquote von Bayern und Baden-Württemberg 12,1 Prozent, während es in Mittel- und Norddeutschland 17,3 Prozent sind. „Der armutspolitische Graben verläuft zwischen Süddeutschland und dem Rest der Republik“, so Schneider. In Bayern und Baden-Württemberg leben dabei mit 29,1 Millionen Einwohner*innen rund ein Drittel der Bevölkerung. „Manche Regionen wie das Ruhrgebiet befinden sich seit Jahren in einer Armutsspirale, aus der sie aus eigener Kraft kaum noch herauskommen können“, so Schneider.

Der Paritätische fordert ein umfassendes Maßnahmenpaket zur offensiven Armutsbekämpfung und zur Unterstützung der von Armut besonders betroffenen Regionen. „Die regionale Betrachtung zeigt: Es geht bei Armut nicht nur um individuelle Schicksale und Problemlagen, sondern um echte Strukturprobleme. Es kann nicht angehen, dass bei seit Jahren steigendem Wohlstand regelmäßig Aufschwungsverlierer produziert werden, seien es Menschen, die aus ihren Wohnungen vertrieben werden oder Menschen, die für nicht auskömmliche Mindestlöhne arbeiten müssen“, so Schneider. Notwendig seien nicht nur armutsfeste Löhne und Sozialleistungen, sondern ebenso eine solidarisch finanzierte Infrastrukturpolitik, insbesondere in den „abgehängten“ Regionen. „Der Teufelskreis zwischen hohen Armutszahlen und wegbrechenden kommunalen Dienstleistungen von Jugendzentren, über Schwimmbäder und Bibliotheken bis zu Gesundheitszentren, kann nur durch gezielte Regionalhilfen des Bundes und der Länder durchbrochen werden“, so Schneider. Es gehe hier letztlich auch um den sozialen Zusammenhalt und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Der Verband spricht sich daher für die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags und den gezielten Mitteleinsatz in strukturschwachen Regionen aus.

Eine Deutschlandkarte mit aktuellen Armutsquoten nach Bundesländern befindet sich hier: www.der-paritaetische.de/fachinfos/armut-in-deutschland-die-republik-ist-gespalten/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 24.04.2019

Die U18-Europawahl am 17. Mai steuert auf einen neuen Rekord zu. Aktuell sind bereits mehr als 1.000 Wahllokale registriert – in Jugendtreffs, auf Spielplätzen, in Feuerwachen, Bibliotheken, Gemeindehäusern oder Schulen. Zur Europawahl 2019 liegt die Zahl damit mehr als doppelt so hoch im Vergleich zur Wahl 2014. Damals konnten Kinder und Jugendliche lediglich in 410 Wahllokalen ihre Stimme abgeben.

„Europa ist jungen Menschen offensichtlich ebenso wichtig wie ihre demokratische Teilhabe“, sagt Hetav Tek, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings, der die U18-Wahl koordiniert.

Mit U18 können Kinder und Jugendliche politische Bildung konkret erfahren. Sie organisieren selbst die Wahllokale und Diskussionen mit Politiker*innen über ihre Herzensthemen, sie stellen Material übers Wählen und über Programme der Parteien zusammen. „U18 wirkt damit in zwei Richtungen: Junge Menschen beschäftigen sich mit Politik und sie bringen ihre Positionen in die Politik ein. Das ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens“, sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Auch Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey unterstützt das Konzept der Kinder- und Jugendwahl U18: „Kinder und Jugendliche wollen mitmischen und mitreden, wenn es um ihre Zukunft geht. Die U18-Wahl gibt ihnen Gelegenheit, selbstbestimmt und selbstorganisiert mitzumachen. Sie erfahren, dass sich Demokratie lohnt und dass jede Stimme zählt. Zugleich senden die Kinder und Jugendlichen uns Erwachsenen vor der Europawahl am 26. Mai ein wichtiges Signal: Nehmt uns ernst und lasst uns mitwirken.“

Zum Wahltermin am 17. Mai werden politische Veranstaltungen organisiert, Urnen gebaut, Wahlzettel ausgedruckt und Wähler*innen mobilisiert. Neun Tage vor der Europawahl wird feststehen, welche Parteien Kinder und Jugendliche gerne im Europäischen Parlament hätten. Im Ergebnis spiegeln sich dann auch Themen, die Kindern und Jugendlichen wichtig sind.

Damit Kinder und Jugendliche U18 für sich nutzen können, organisieren und tragen die U18-Initiative das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, die Landesjugendringe, viele Jugendverbände und das Berliner U18-Netzwerk. Die Europawahl 2019 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring wie bereits bei der Bundestagswahl 2017. Gefördert wird U18 zur Europawahl durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für Politische Bildung.

Mehr Informationen: www.u18.org

Eine Übersicht aller Wahllokale: https://www.u18.org/europawahl-2019/wahllokale/wahllokale-deutschland.

Quelle: Pressemitteilung U18-Koordinierungsstelle, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutscher Bundesjugendring (DBJR) vom 06.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. Mai 2019

Veranstalter: Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“

Ort: Erfurt

in der diesjährigen Multiplikatorenveranstaltung widmen man sich dem Perspektivwechsel – denn nur wenn Geschäftsführungen, Personalverantwortliche und Beschäftigte sich jeweils in ihr Gegenüber hineinversetzen können und gemeinsam tragfähige (Team-)Lösungen entwickeln, wird Vereinbarkeit zur Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Unter dem Motto „Ich sehe was, was du nicht siehst – Perspektivwechsel für mehr Vereinbarkeit“ möchte man mit Ihnen einen neuen Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werfen.
Erfahren Sie

  • von Prof. Dr. Isabell M. Welpe, welche innovativen Modelle die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zukünftig erleichtern können,
  • von den Beteiligten unserer Podiumsdiskussion, was Unternehmen und Beschäftigte schon heute tun, um Vereinbarkeit zur gelebten Praxis zu machen, und
  • erarbeiten Sie in einem praxisnahen Workshop mit anderen Gästen Ideen und Modelle, um Vereinbarkeit in Ihrem Unternehmen voranzubringen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, neue Vereinbarkeitsperspektiven kennenzulernen, und freuen Sie sich auf ein spannendes Programm mit Gästen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 30. September / 1. Oktober 2019

Veranstalter: Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. und Heidelberg
Nell-Breuning-Institut der Hochschule Sankt Georgen

Ort: Frankfurt am Main

In der Dienstleistungsgesellschaft erkannte der französische Ökonom Jean Fourastié (1907-1990) die „große Hoffnung des zwanzigsten Jahrhunderts“. Aufgrund des technischen
Fortschritts, so seine Prognose vor 70 Jahren, würden immer weniger Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und dem produzierenden Gewerbe benötigt, während immer mehr Menschen in den Dienstleistungen beschäftigt sein würden. Das Ergebnis des Strukturwandels wären nicht nur hohe, sondern auch wesentlich gleichere Arbeitseinkommen; denn die Produktivitätsfortschritte in Agrarwirtschaft und Industrie würden in diesen beiden Sektoren zu deutlich steigenden Löhnen führen, während hohe Bildungs- und Qualifikationserfordernisse in den Dienstleistungsbranchen dort hohe Einkommen erzwängen. Längst angekommen in der Dienstleistungsgesellschaft wird heute – entgegen den Verteilungshoffnungen Fourastiés – die extreme Ungleichheit in den Dienstleistungsberufen zu einer Herausforderung, welche die gewerkschaftliche Interessenvertretung und die sozialstaatliche Reduktion von Risiken und Ungleichheiten in Frage und mit diesen die Demokratie auf die Probe stellt. Im Mittelpunkt der siebten Fachtagung der Reihe „Die Wirtschaft der Gesellschaft“ stehen der aktuelle Wandel der Dienstleistungsarbeit und dessen soziale Folgen.
In welchen Branchen auch der Dienstleistungen kann der Einsatz neuer digitaler Technologien langfristig zu massiven Produktivitätssteigerungen, aber eben auch zu abnehmenden Beschäftigtenzahlen führen? Wie verändern digitale Technologien die Verrichtung von Dienstleistungen? Wie werden sich die Raum- und Zeitstrukturen der Erwerbsarbeit entwickeln, und wird der Privathaushalt der Arbeitsplatz der Zukunft? Wie steht es um die gewerkschaftliche Organisierbarkeit der Beschäftigten in den Branchen personenbezogener Dienstleistungen? Welche Konsequenzen für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen und den eingespielten Interessenausgleich zeichnen sich bereits ab? Wie stark muss der Sozialstaat wachsen, um soziale Dienstleistungen durch deren (Ko-)Finanzierung allen zugänglich zu machen und um dort zugleich für gerechte Arbeitsverhältnisse zu sorgen? Kurzum: Führt uns der Wandel der Erwerbsarbeit „zurück in die Zukunft“ ausbeuterischer Dienstbot*innenverhältnisse oder gelingt es uns vielleicht doch, Wege einzuschlagen in Richtung Fourastiés Vision einer demokratisch-egalitären Dienstleistungsgesellschaft?

Weitere Informationen finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Die aktuelle Ausgabe Nr. 29 unserer Zeitschrift „vielfalt familie“ ist erschienen.

Unter dem Schwerpunktthema „Familie braucht ein Zuhause“ möchten wir der Frage nachgehen, woher die derzeitigen Missstände auf dem Wohnungsmarkt kommen und wie in Zukunft ausreichend bezahlbarer Wohnraum für Familiengeschaffen werden kann. Ebenfalls wollen wir uns auf unsere gemeinsame Fachtagung mit der Friedrich-Ebert-Stiftung am 06.06.2019 in Berlin einstimmen. Darüber hinaus haben wir uns mit dem ver.di Gewerkschaftssekretär Dr. Patrick Schreiner zur Wohnungsfrage ausgetauscht. Er plädiert für weniger Markt auf diesem Gebiet und für einen Ausbau des öffentlich geförderten Wohnungssektors. Unser Mitglied, der AWO Landesverband Berlin e.V, berichtet über seine politische Lobbyarbeit zur präventiven Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot und was „Familie ist“, sagt uns dieses Mal unsere Ministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein:

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen“

06.06.2019, 10:00 Uhr – 18:30 Uhr

Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17 (Haus 1), 10785 Berlin

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie in der Einladung. Die Anmeldung kann hier bequem online erfolgen.

Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2019. Wenn Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 23. Mai 2019.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nöhring

Geschäftsführer, ZFF

Dr. Stefanie Elies

Leiterin Forum Politik und Gesellschaft, FES

AKTUELLES

Die vorliegende Broschüre enthält das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) auf dem Stand des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.

Neu aufgenommen wurden dazu die zentralen Begründungen, die Stellungnahme des Bundesrates, die Gegenäußerung der Bundesregierung sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Bundestagausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Daneben wurde das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in der Broschüre belassen und das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) neu in die Broschüre aufgenommen. Enthalten ist darüber hinaus die Kostenbeitragsverordnung mit Kostenbeitragstabelle.
Mit dieser überarbeiteten Auflage der SGB-VIII-Broschüre will die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ die Praxis unterstützen, indem sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe kompakt und zeitnah die rechtlichen Grundlagen ihres Handelns zur Verfügung stellt.

Weitere Informationen sowie die Bestellung finden Sie hier.

Die Lebensformen und die Alltagsgestaltung von Familien sind unterschiedlich und vielfältig. Im Vordergrund stehen dabei das Wohl des Kindes wie auch die Bedürfnisse der Eltern/Elternteile und die Unterstützungsmöglichkeiten, um sie in ihrer Erziehungs- und Betreuungsleistung zu stärken. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ erläutert in der Broschüre Informationen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sinddie gesetzlichen Bestimmungen von der Abstammung über das Namensrecht, die elterliche Sorge bis zum Umgangsrecht. Sie gibt damit einen Überblick über Rechte und Pflichten nicht miteinander verheirateter Eltern sowie über Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Mütter, Väter und ihre Kinder rund um diese Fragestellungen.

Hier geht es zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen sowie die Bestellung finden Sie hier.

Podcast zur Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Nach über einem Jahr Debatte hat der Bundestag den §219a StGB im Februar 2019 reformiert. Doch der Kompromiss über die Reform des Paragrafen zum Verbot der Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft bleibt umstritten. Warum wird dieser Paragraf auch nach der Reform so kontrovers diskutiert? Was sind die Hintergründe des Streits? Welche gesellschaftlichen und politischen Positionen stehen sich gegenüber? In insgesamt fünf Folgen führt der Podcast durch das komplexe Labyrinth historischer, rechtlicher und politischer Hintergründe des Streits um §219a.

Begleitet wird die nach §219a angeklagte Gynäkologin Nora Szasz. In ihrer Gemeinschaftspraxis führt sie auch Schwangerschaftsabbrüche durch. Darüber informiert sie auf ihrer Homepage. Der Ausgang des im August 2018 eröffneten Gerichtsprozess gegen sie und ihre Kollegin ist noch ungewiss – auch nach der Reform. In den fünf Folgen wird nach Argumenten und Gründen für die Kontroversen um den mittlerweile reformierten §219a gesucht. Wie sind Schwangerschaftsabbrüche in der Bundesrepublik geregelt? Und was genau besagt §219a? Dafür werden die historischen Hintergründe des Werbeverbotes beleuchtet, Gespräche mit Juristinnen und Juristen, Ärztinnen und Ärzten, einer Historikerin und einer Philosophin geführt. Der Podcast begleitet Aktivistinnen und Aktivisten für sexuelle Selbstbestimmung und Vereine, die sich für den Schutz des Lebens einsetzen. Und er verfolgt den Prozess gegen Frauenärztin Nora Szasz aus nächster Nähe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Alexander Nöhring (ZFF-Geschäftsführer) berichtet in Folge 4 über die Forderung der Streichung von § 219a, welche das ZFF, gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis, im letzten Jahr in einem offenen Brief veröffentlicht hat.
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ZFF-Info 07/2019

SCHWERPUNKT:

Vor genau 10 Jahren nahm das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seine Arbeit auf. Der AWO Bundesverband e.V. und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) gehörten damals zu den Gründungsmitgliedern. Anlässlich des Jubiläums veröffentlicht das Bündnis heute die Erklärung “Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“, die die gemeinsamen Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und einer grundlegenden Reform der Kinder- und Familienförderung noch einmal bekräftigt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit und dies unverändert seit vielen Jahren. Um die Folgen von Kinderarmut zu beheben und langfristig allen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen, benötigen Kinder und ihre Familien ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien benötigen Zeit füreinander. Zudem müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereitstehen. Darüber hinaus dürfen wir aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Seit April 2009 treten der AWO Bundesverband und das ZFF daher im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein. Wir gehen mit Politik, gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und der Öffentlichkeit in den Austausch und setzen uns mit viel Leidenschaft und großer Fachkenntnis dafür ein, dass das derzeit bestehende ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt wird.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Das System vom Kopf auf die Füße stellen, heißt: Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Unser Modell sieht die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien zu einer Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro für jedes Kind vor, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

Seit 2009 hat unser Konzept viel Zuspruch erfahren. Wir sind mittlerweile ein großes und starkes Bündnis aus 14 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen. Die Kindergrundsicherung ist in aller Munde, trägt sich durch Landes- und Bundestagswahlprogramme und nimmt, ganz aktuell, einen großen Platz im Sozialstaatspapier der SPD-Bundestagfraktion ein. 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG heißt 10 Jahre vehementer Einsatz für eine gerechte Familienförderung!“

Die Erklärung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG „Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“ steht Ihnen hier zum Download bereit und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und deren Unterstützer*Innen finden sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. und AWO Bundesverband e.V. vom 12.04.2019

Anlässlich seines 10-jährigen Bestehens zieht das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG Bilanz und stellt fest: Die Forderung nach einer wirksamen und unbürokratischen Leistung, die Kinder aus der Armut holt, ist aktueller denn je. Die Kinderarmut ist weiterhin hoch, trotz guter Wirtschaftslage und niedriger Arbeitslosigkeit. Zwar gab es in den letzten Jahren kleinere Verbesserungen, und das Bewusstsein für das Problem Kinderarmut wächst, eine echte Reform blieb aber aus. Auf dem Armutskongress 2019 hat das Bündnis eine Erklärung unterzeichnet und symbolisch einen Kuchen neu verteilt, um die Frage nach sozialer Gerechtigkeit für alle Kinder neu zu stellen.

„In fast allen Parteien wird die Kindergrundsicherung inzwischen als reale Option diskutiert. Es ist ein Erfolg des Bündnisses, dass an der Idee der Kindergrundsicherung heute beim Thema Kinder- und Familienförderung keiner mehr vorbei kommt“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnisses. „Solange aber fast jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut lebt, besteht für uns kein Anlass zum Feiern. Wir reden hier von mehr als drei Millionen Kindern und Jugendlichen, die Ausgrenzung und Mangel Tag für Tag als Normalität erfahren, statt eine unbeschwerte Kindheit genießen zu dürfen. Es darf nicht noch einmal zehn Jahre dauern, bevor politische Taten folgen“, so Schneider.

Der Staat müsse „für ein gutes Aufwachsen aller Kinder Sorge tragen“, der „große Wurf gegen Kinderarmut“ sei jedoch bis heute ausgeblieben, heißt es in der Erklärung der Bündnispartner anlässlich des zehnjährigen Bestehens. Einzelne Maßnahmen, wie der 2005 eingeführte Kinderzuschlag oder das 2010 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket haben viel bürokratischen Aufwand mit sich gebracht, aber wenig Entlastung für Familien, so die Kritik der Organisationen. Noch 2013 tauchte das Wort Kinderarmut im Koalitionsvertrag der Bundesregierung kein einziges Mal auf. Und auch die jüngsten Reformen der Bundesregierung im Rahmen des so genannten Starke-Familien-Gesetzes seien schlicht nicht weit genug gegangen.

„Über viele Jahre wurde die hohe Kinderarmut und ihre Folgen für Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe völlig ignoriert“, stellt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator, rückblickend fest. „In den letzten zehn Jahren ist viel zu wenig passiert. Wir dürfen jetzt keine Zeit mehr verlieren. Jedes Jahr, das verstreicht, ist ein Jahr verpasster Chancen für Kinder, die in Armut aufwachsen. Deshalb muss es endlich schneller voran gehen “, so Hilgers weiter. Das bisherige Engagement des Bündnisses sei ein wichtiger Beitrag gewesen, um auf dringend notwendige Veränderungen aufmerksam zu machen und das Thema auf die politische Agenda zu setzen. Jetzt gelte es, die Kindergrundsicherung zur politischen Realität zu machen.

Die Kindergrundsicherung fest im öffentlichen Bewusstsein zu verankern, dafür macht sich das Bündnis seit seiner Gründung 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden stark. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine sozial gerechte Kinder- und Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung, die viele Leistungen bündelt, mit steigendem Einkommen abgeschmolzen und einfach und unbürokratisch ausgezahlt wird.

Den kompletten Wortlaut der Erklärung anlässlich des zehnjährigen Bündnis-Bestehens sowie weitere Informationen zum Bündnis finden Sie auch auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 12.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das heute im Bundesrat zur Abstimmung stehende „Starke-Familien-Gesetz“ als ersten Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Der Verband bewertet es positiv, dass mit dem Gesetz einige Verbesserungen für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche umgesetzt werden, kritisiert aber zugleich die Halbherzigkeit des Bundes in dieser Frage. „Das Gesetz schafft für Familien mit geringem Einkommen einige Entlastungen, eine umfassende Priorisierung der Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu den Leistungen bleiben allerdings nach wie vor auf der Strecke. Wir streiten seit vielen Jahren für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und für eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung. Mit dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ sind wir diesem Ziel nun einen kleinen Schritt näher gekommen. Das ist angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, jedoch schlicht zu wenig“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, hinter dem 14 Verbände und Organisationen und 13 renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stehen und dem das Deutsche Kinderhilfswerk angehört, hat dazu heute eine Erklärung veröffentlicht, in der es wörtlich heißt: „Millionen Kinder in Armut darf es in einem reichen Land wie Deutschland nicht geben. Seit zehn Jahren erleben wir, dass das Thema zwar zunehmend auf der Agenda steht, es Reformbemühungen und ernsthaftere Diskussionen um eine größere Lösung gibt, der große Wurf gegen Kinderarmut aber dennoch bis heute ausbleibt. Der Staat muss für ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen Sorge tragen, denn Kinder haben ein Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit, auf Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Wir fordern mehr Gerechtigkeit und grundlegende Reformen der Kinder- und Familienförderung. Jedes Kind soll die Chance auf eine gute Entwicklung bekommen. Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.“

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.04.2019

SCHWERPUNKT II: Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat einen Entwurf für ein Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) vorgelegt, der die gesetzlichen Hürden für Abschiebungen verringern soll. Heute wird im Kabinett darüber beraten.

Faktisch verringert das Gesetz jedoch vor allem bestehende Integrationsperspektiven und sieht eine vollständige Leistungsverweigerung für bestimmte Personengruppen vor. Zudem räumt es der Exekutive umfassende Befugnisse und weite Ermessensspielräume ein, die Kernelemente des Rechtsstaatsprinzips, im Hinblick auf die Bedingungen der Abschiebungshaft, infragestellen.
Die geplanten Gesetzesänderungen sind daher abzulehnen.

Aus Sicht des BUMF ist zudem besonders darauf hinzuweisen, dass der Gesetzentwurf keine Unterscheidung zwischen Minderjährigen und Erwachsenen trifft und die Verpflichtung zur vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls sich in dem Entwurf – selbst in der Begründung – an keiner Stelle wiederfindet.

Der Gesetzentwurf ist in vielfacher Hinsicht problematisch, wobei in dieser Stellungnahme nur drei Aspekte hervorgehoben werden:

  • die Einführung einer “Duldung-light”,
  • die Verweigerung von Leistungen für bestimmte begleitete Kinder und Jugendliche und
  • die Ausweitung der Abschiebehaft.

Stellungnahme als PDF-Datei
Gesetzentwurf als PDF-Datei

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 17.04.2019

Am heutigen Mittwoch hat das Kabinett den Entwurf des Bundesinnenministeriums zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das so genannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, beschlossen. Auch wenn dieser Gesetzentwurf gegenüber der ersten Fassung des Bundesinnenministeriums (BMI) bereits in einigen Passagen entschärft worden ist, würde seine Umsetzung fatale Folgen haben. Dazu sagt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

„Es wäre das Beste, wenn der Gesetzentwurf noch vor dem Eintritt ins weitere parlamentarischer Verfahren seine geordnete Rückkehr in die Heimat, das BMI, antreten würde.Er nimmt in Kauf, unter den Geduldeten eine Gruppe von Entrechteten zu schaffen. Statt ihnen die Möglichkeit zu geben, selbst ihren Lebensunterhalt zu verdienen, werden sie vom Arbeitsmarkt abgeschnitten oder sollen im Gefängnis auf ihre Abschiebung warten.

Einziger Grund dafür ist, dass Innenminister Seehofer Härte demonstrieren und die Ausreisepflicht in Zukunft verschärft über Abschiebungen durchsetzen will, obwohl diese im Zweifelsfall aber genau wie heute gar nicht stattfinden kann: weil Afghanistan zu unsicher ist, weil der EU-Staat, in dem der Geflüchtete seinen Asylerstantrag gestellt hat, ihn nicht zurücknimmt, oder weil gesundheitliche Hindernisse oder familiäre Bindungen der Ausreise im Weg stehen. Trotzdem erweitert der Gesetzentwurf die Inhaftierungs- und Ausweisungsgründe massiv und unterstellt die eigene Schuld am fehlenden Pass, was oft genug in den Wirren des Herkunftslandes oder der Flucht seine Ursache hat. Damit werden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit über Bord geworfen.

Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, Unterstützer*innen von Geflüchteten zu kriminalisieren, denn Informationen zu Abschiebungen werden nun zum Geheimnis erklärt. Wer diese Informationen weitergibt, kann wegen Geheimnisverrats angeklagt werden. Will man Zivilgesellschaft, sollte man nicht so mit ihr umgehen.

Auch die Möglichkeit, soziale Leistungen unter das Existenzminimum zu drücken, soll erweitert werden – über Sanktionen bis hin zur kompletten Streichung. Das widerspricht eindeutig der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – und dem Grundsatz der Menschenwürde.

Dieser Gesetzentwurf droht darüber hinaus in der Wechselwirkung mit den anderen laufenden Gesetzgebungsinitiativen im Bereich Asyl, Migration und Integration fatale Folgen zu entwickeln. Die guten Ansätze, z.B. junge Geduldete, die oft hier geboren sind, auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeitsmarkt zu unterstützen, werden dadurch wirkungslos.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.04.2019

Anlässlich des heute im Kabinett zu beschließenden „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ sagt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Durch unverhältnismäßige Verschärfungen, die teilweise gegen Europarecht verstoßen, wird dieses Gesetz zu einer weiteren Entrechtung Geflüchteter und Geduldeter führen, Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft wird völlig blockiert. So unbestritten die Notwendigkeit einer Mitwirkung der Betroffenen bei Identitätsklärung ist, so befremdlich ist die Art, wie jetzt im Hauruck-Verfahren und ohne Auswertung bereits bestehender Maßnahmen gehandelt werden soll. Bereits jetzt gibt es nach aktueller Rechtslage zahlreiche Möglichkeiten, die Mitwirkung von Betroffenen zu erreichen. Die Frage ist eher, ob die Grundannahme des Gesetzes, viele Ausreisepflichtige würden ihrer Pflicht nicht nachkommen, richtig ist.“

Die Diakonie hat die entsprechenden Daten in den vergangenen Wochen analysiert und gezeigt, dass sich dies aus den Daten des Ausländerzentralregisters nicht ableiten lässt. Zudem sage die Ausreisepflicht allein nichts darüber aus, ob sich jemand aus legitimen Gründen in Deutschland aufhält. Der Großteil der vom Bundesinnenministerium als ausreisepflichtig genannten Personen ist geduldet und zum Teil aus legitimen Gründen noch in Deutschland, zum Beispiel unbegleitete Minderjährige, Personen während der Zeit ihrer Ausbildung, Eltern aufenthaltsberechtigter Minderjähriger oder Personen, denen eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit aufgrund einer Allgemeingefahr im Herkunftsland droht. „Die meisten anderen sind vermutlich längst ausgereist. So sind 2018 etwa genauso viele Personen ausgereist, wie Ende des Jahres noch ausreisepflichtige Personen in Deutschland lebten. Von vielen weiteren Ausreisen erlangten die Behörden keine Kenntnis und nehmen daher an, die Personen seien noch in Deutschland.“

Lilie schlägt dagegen vor: „Fakt ist, dass die Duldung im Bereich der Ausreisepflicht eine rechtliche Grauzone ist. Eine geeignete Maßnahme wäre daher, denjenigen, die vor allem aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können und deren freiwillige Ausreise daher auch nicht zu erwarten ist, wie zum Beispiel bei unbegleiteten Minderjährigen, sowie denjenigen, für die politisch vereinbart ist, dass sie bleiben dürfen, zum Beispiel während der Ausbildung oder zur Beschäftigung, auch ein Aufenthaltsrecht statt einer Duldung zu gewähren. Dadurch könnte die Zahl der Ausreisepflichtigen aus Sicht der Diakonie signifikant reduziert werden. Die Annahme, dass Ausreisen und Abschiebungen allein an der Identitätsklärung scheitern, ist falsch, da oftmals weitere, politisch gewollte und legitime Duldungsgründe vorliegen.“

Die Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Gesetzentwurf sowie die Analyse der Diakonie von Daten des Ausländerzentralregisters zu Ausreise und Aufenthalt von Ausreisepflichtigen, Geduldeten und abgelehnten Asylbewerbern, die der Annahme des Geordnete-Rückkehr-Gesetz eines Vollzugsdefizites bei der Aufenthaltsbeendung widersprechen, finden Sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-zweiten-gesetzes-zur-besseren-durchsetzung-der-ausreisepfl/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.04.2019

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Ende letzter Woche den Gesetzentwurf für das sogenannte »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« vorlegt, der heute im Kabinett diskutiert wird. Mit dem Gesetzesentwurf wird der Status einer Duldung »zweiter Klasse« ohne Zugang zu Ausbildung und Arbeit und einer Beschränkung der Versorgung auf Sachleistungen in Sammelunterkünften eingeführt. In dem Gesetzesentwurf verstecken sich zudem erhebliche Leistungseinschränkungen und neue Sanktionen für Geflüchtete, die bei ungenügenden und menschenunwürdigen Rahmenbedingungen in anderen EU-Staaten in Deutschland um Schutz bitten oder Rechtsmittel gegen eine Rücküberstellung einlegen. Der Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht u.a. die vollständige Streichung existenzsichernder Leistungen, Einschränkungen bei Gesundheitsleistungen sowie bei Hilfen für pflegebedürftige und behinderte Menschen vor – mit besonders problematischen Auswirkungen für Kinder, Frauen, Familien, Alleinerziehende.

Die Neuregelungen – so der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf* – verstoßen gegen verfassungsrechtliche, europa- und völkerrechtliche Anforderungen. Die geplanten Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz missachten u.a. europäische Mindeststandards für Geflüchtete und verletzen insbesondere das Rechtsstaatsprinzip, welches das Recht umfasst, gegen Entscheidungen vorzugehen, die noch nicht rechtskräftig sind und während dieser Zeit in Deutschland zu verbleiben. Nicht zuletzt wird die UN-Kinderkonvention missachtet.

Zudem treffen die Einschränkungen faktisch in besonderem Maße vulnerable Personen. »Frauen und Kinder sind häufig besonders verletzlich und nicht in der Lage, von sich aus Leistungseinschränkungen zu kompensieren. Pauschale Regelungen, die zudem gegen geltendes Recht verstoßen, wirken sich nun einmal auf Gruppen mit besonderer Schutzbedürftigkeit besonders negativ aus«, kritisiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Für alleinerziehende Frauen mit kleinen Kindern ist die vorgesehene Beschränkung auf eine Reisebeihilfe häufig unzumutbar. Zudem ist es ohne existenzsichernde Leistungen kaum möglich, die Entscheidung der Verwaltungsbehörden rechtlich überprüfen zu lassen.

Der djb fordert, dass die geplanten Regelungen erneut überprüft werden: im Hinblick auf die besonderen Auswirkungen für vulnerable Personen und im Hinblick auf verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Anforderungen.

* Die ausführliche Stellungnahme des djb zum Gesetzentwurf finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st19-10/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.04.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Nur gut drei Monate nach Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes sind die Vertragsverhandlungen mit den ersten Bundesländern zur Mittelverwendung abgeschlossen. Bremen wird am 25. April 2019 als erstes Land den Vertrag dazu unterzeichnen und damit die Zusage für fast 45 Millionen Euro bis 2022 aus dem Gute-KiTa-Gesetz erhalten. Im Vertrag verpflichtet sich Bremen, damit die Qualität und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.

Jedes Bundesland kann aus zehn Handlungsfeldern die aus seiner Sicht jeweils wichtigsten auswählen, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Beispielsweise einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften, die Förderung sprachlicher Bildung oder die Unterstützung der Angebote in der Kindertagesspflege. Daneben ist es möglich, die Mittel auch für weniger Kita-Gebühren einzusetzen.

Nach Bremen stehen Vertragsunterzeichnungen mit dem Saarland und mit Brandenburg an. Es ist geplant, dass Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey in jedem Bundesland persönlich bei der Vertragsunterzeichnung dabei sein wird und jeweils einen Vor-Ort-Besuch in einer Einrichtung machen wird, die beispielhafte Arbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung in Deutschland leistet.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir liegen bei den Vertragsverhandlungen mit den Ländern im Plan und sie verlaufen äußerst konstruktiv. Nahezu alle Handlungsfelder für mehr Qualität wurden bislang schon ausgewählt. Außerdem zeichnet sich eine gute Balance ab zwischen Investitionen in Qualität wie der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und in Konzepte zur Gebührenentlastung für bessere Teilhabe. Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützen wir als Bund die Länder genau da, wo diese ihren größten Bedarf sehen.“

Der Bund stellt den Ländern für das Gute-Kita-Gesetz bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität und weniger Gebühren zur Verfügung. Sobald mit allen 16 Bundesländern Verträge geschlossen wurden, wird das Geld über eine Umverteilung der Umsatzsteuerpunkte an die Länder fließen. Es können alle Maßnahmen finanziert werden, die ab dem 01.01.2019 begonnen wurden.

Mit den Ländern wurde vereinbart, dass die Mittel, die in 2019 eventuell nicht vollständig verausgabt werden, zusätzlich im Folgejahr 2020 eingesetzt werden können. Eine solche mögliche Verschiebung wird im Handlungs- und Finanzierungskonzept der Länder mit entsprechender Begründung ausgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Mittel aus dem Jahr 2019 zu 100 Prozent für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung verausgabt werden können.

Mehr Informationen zum Gute-Kita-Gesetz unter: www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.04.2019

Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabepaket werden entbürokratisiert und vereinfacht

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben heute neue Zahlen des Instituts für Demoskopie Allensbach zur Lebenssituation von Eltern mit kleinen Einkommen und zum Starke-Familien-Gesetz vorgestellt. Außerdem wurden bei einem Vor-Ort-Termin im Immanuel Beratungszentrum in Berlin-Marzahn Maßnahmen zur Vereinfachung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets präsentiert. Die Verabschiedung des Starke-Familien-Gesetzes im Bundesrat ist für morgen (Freitag) geplant.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland, 65 Prozent, wünscht sich eine finanziell stärkere Förderung von Familien mit kleinen Einkommen. 60 Prozent sagen, dass sie durch das Starke-Familien-Gesetz eine „spürbare Entlastung“ erwarten. Die Zahlen zeigen: Das Starke-Familien-Gesetz trifft den Nerv und wird positiv aufgenommen. Zentral ist nun, dass wir die neue Leistung bekannt machen. 44 Prozent der Eltern mit Kindern unter 18 geben an, dass sie schon vom Starke-Familien-Gesetz gehört haben. Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, angesichts der Tatsache, dass das Gesetz erst morgen verabschiedet wird und dann zum 01. Juli in Kraft tritt.

Wichtig ist, dass wir die Leistung vereinfachen. Dafür haben wir heute den neuen, vereinfachten Antrag für den Kinderzuschlag vorgestellt. Künftig werden die Vordrucke kürzer, es müssen deutlich weniger Angaben gemacht werden. Das neue Formular wurde mit der Familienkasse entwickelt und in einem Praxischeck geprüft. Es ist gelungen, den Zeitaufwand für das Ausfüllen des Formulars zu halbieren. Nun geht das Formular in den Realitätscheck. Wenn nötig, werden wir dann weitere Anpassungen vornehmen. Und 2020 machen wir den nächsten Schritt: Dann wird es möglich sein, den Kinderzuschlag online zu beantragen.“

Bundesarbeitsminister Heil: „Ich möchte, dass alle Kinder die gleichen Chancen im Leben haben. Das sieht auch eine überwältigende Mehrheit der Befragten so. 93 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass es bei der Förderung von Familien mit kleinen Einkommen genau darauf ankommt, allen Kindern ähnlich gute Chancen zu eröffnen. Diesem Ziel kommen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz einen wesentlichen Schritt näher. Jetzt geht es darum, dass die Menschen es auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Dafür werden wir den Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen vereinfachen. Künftig gelten diese mit dem allgemeinen Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen („Arbeitslosengeld II-Antrag“) im Wesentlichen als mitbeantragt. Gesonderte Anträge für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen entfallen. Zudem können Schulen Leistungen für Schulausflüge gesammelt abrechnen und die Kommunen haben die Möglichkeit, Bildung und Teilhabe als Geldleistung zu erbringen. Das sind wichtige Schritte, damit die Leistungen ohne großen Aufwand bei den Kindern ankommen.“

Die Angaben wurden im Rahmen von zwei mündlich-persönlichen Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach erhoben. Die Befragung fand in der Zeit zwischen dem 1. und 13. Februar und zwischen dem 7. und 21. März diesen Jahres statt. Die Stichproben umfassten 1.222 und 1.198 Befragte. Sie finden die Zusammenfassung der Befragungsergebnisse in der Anlage.

Mit den Vereinfachungen ist unser Ziel, dass deutlich mehr Kinder mit Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistungen erreicht werden. Derzeit beziehen ca. 250.000 Kinder den Kinderzuschlag. In einem ersten Schritt wollen wir die Zahl der Kinder im Jahr 2020 mindestens verdoppeln. Eine weitere Steigerung und damit eine breitere Unterstützung von Familien mit kleinen Einkommen bleibt unser Ziel für die folgenden Jahre. Möglichst alle Familien sollen die ihnen zustehenden Leistungen auch beziehen.

Der vereinfachte Antrag wird nun an die Familienkasse übermittelt, damit die IT für den Start am 1. Juli 2019 vorbereitet werden kann. Sollte im Realitätscheck in den kommenden Monaten weiterer Bedarf an Anpassungen entstehen, werden entsprechende Vereinfachungen vorgenommen. Parallel entwickeln wir derzeit ein Angebot zur digitalen Beantragung des Kinderzuschlags. Schon 2020 wird es möglich sein, dass Eltern ihren Kinderzuschlag online beantragen. Unser langfristiges Ziel ist, dass alle Familienleistungen mit dem Smartphone beantragt werden können.

Der Bund wird auf die Länder und die kommunalen Spitzenverbände zugehen und ihnen die Entwicklung einheitlicher und einfacher Formulare zur Umsetzung von Bildung und Teilhabe anbieten.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.04.2019

Anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Elterngeldstatistik erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Es ist sehr gut, dass das Elterngeld sich großer Beliebtheit erfreut. Eltern erhalten mit Elterngeld und ElterngeldPlus eine gute Unterstützung zur Geburt ihres Kindes und in den ersten Lebensjahren. Der steigende Anteil der Inanspruchnahme durch Väter ist ein gutes Zeichen. Es gibt aber noch viel Luft nach oben.

Es ist Zeit, das Elterngeld umfassend weiter zu entwickeln. Die Anzahl der Partnermonate sollte ausgeweitet werden, denn Eltern wünschen sich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie wollen die Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen und mehr Zeit für ihre Kinder haben. Mit der grünen KinderzeitPlus sollen Eltern mehr und länger Zeit für ihre Kinder haben: bis zu 24 Monate Elterngeld statt nur 14. Die Inanspruchnahme soll auch möglich sein bis Kinder 14 Jahre alt sind. Denn auch bei älteren Kindern braucht es phasenweise mehr Aufmerksamkeit und Zeit der Eltern, beispielsweise bei einem Schulwechsel oder in der Pubertät.

Damit gerade Mütter nach der Geburt eines Kindes nicht in der Teilzeitfalle landen, ist ein starkes Rückkehrrecht auf Vollzeit notwendig. Die Brückenteilzeit, die eine Mehrheit der Frauen nicht erreicht, ist viel zu kurz gesprungen. Aber auch mehr Mitsprache bei den Arbeitszeiten und ein Recht auf Home-Office stehen familienpolitisch auf der Agenda.

Bis heute bleibt die Gerechtigkeitslücke bei Eltern im ALG-II-Bezug, diese gilt es endlich zu schließen. Durch die Anrechnung bleiben arme Familien beim Elterngeld weiter außen vor. Das ist nicht akzeptabel. Ihre Erziehungsleistung wird offensichtlich von der Bundesregierung nicht im gleichen Maße gewürdigt wie die anderer Familien. Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss die Anrechnung des Elterngelds auf die Leistungen aus dem SGB II beenden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.04.2019

Der Bundesrat hat am 12. April 2019 dem Starke-Familien-Gesetz zugestimmt. Es erhöht Sozialleistungen für Kinder und soll einkommensschwache Familien dadurch stärker unterstützen.

Mehr Familienzuschlag

So steigt der Kinderzuschlag auf bis zu 185 Euro im Monat. Außerdem wird es künftig leichter sein, ihn zu beantragen. Änderungen gibt es auch bei der Verrechnung des Kinderzuschlags mit dem Einkommen der Kinder: Es mindert den Zuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze für diese Regelung hat der Bundestag gestrichen, um insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern besser zu erreichen. Damit hat er eine Forderung des Bundesrates aufgegriffen.

Abbruchkante entfällt

Darüber hinaus hebt das Starke-Familien-Gesetz die so genannte Abbruchkante auf, die den Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt lässt. Und: Eigenes Einkommen der Eltern mindert den Kinderzuschlag künftig nur noch um 45 Prozent.

Bildung und Teilhabe

Verbesserungen gibt es auch bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe: Hier wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro erhöht. Die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kitas und Schulen sowie für die Schulbeförderung entfallen. Zudem besteht der Anspruch auf Lernförderung künftig unabhängig von einer Versetzungsgefährdung. Darüber hinaus steigt der Zuschuss für Vereinsbeiträge – damit hat der Bundestag eine weitere Forderung des Bundesrates umgesetzt.

Inkrafttreten und Verkündung

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 12.04.2019

Die unterschiedliche rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren in Ländern der Europäischen Union ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9245). Wie die Abgeordneten schreiben, sind in einem großen Teil der Mitgliedstaaten der EU die gleichgeschlechtliche Ehe sowie die Adoption von Kindern für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Da das Familienrecht aber in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liege, gebe es in anderen Mitgliedstaaten für gleichgeschlechtliche Paare keinen Zugang zur Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beziehungsweise. keine Möglichkeit, gemeinschaftlich Kinder zu adoptieren. Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung einen Überblick über die entsprechende Gesetzeslage in den EU-Mitgliedstaaten im Vergleich zur Situation in Deutschland erhalten und erkundigen sich nach Maßnahmen der Bundesrepublik, um die rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren innerhalb der EU zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 445 vom 18.04.2019

Je höher der Verdienst, desto häufiger nehmen Beschäftigte das Arbeiten im Homeoffice in Anspruch. Das geht aus Zahlen hervor, die die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9032) auf eine Kleine Anfrage (19/8494) der Fraktion Die Linke zitiert. Demnach hatten nach Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Jahr 2017 rund 40 Prozent der Vollzeit-Beschäftigten mit Homeoffice-Vereinbarung einen Bruttomonatsverdienst von 5.000 Euro und mehr. 26 Prozent verdienten zwischen 3.500 Euro und 5.000 Euro im Monat. Bei Beschäftigten mit einem Bruttolohn von 2.500 Euro bis 3.000 Euro nutzten nur sieben Prozent das Homeoffice. Personen mit einem höheren Ausbildungsniveau hätten häufiger die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, dies sei unter anderem auf die unterschiedlichen Tätigkeiten verschiedener Einkommensgruppen zurückzuführen. So gäbe es beispielsweise bei Führungskräften und in Informations- und Kommunikationsberufen einen relativ hohen Anteil von Homeoffice, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 413 vom 11.04.2019

Sprachliche Fähigkeiten unterscheiden sich bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren mitunter deutlich nach der Bildung der Eltern. Die meisten bisherigen Studien – und damit auch viele bildungspolitische Maßnahmen – orientierten sich mit Blick auf die Sprachkompetenzwerte am Durchschnitt innerhalb der verschiedenen Bildungsgruppen. Dieser Bericht zeigt, dass dies zu kurz greift und mögliche Ungleichheitsmuster im Verborgenen bleiben. Als einer von wenigen untersucht er die Verteilung der Sprachkompetenzen detaillierter. Dabei zeigt sich auf Basis von Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS), dass die Unterschiede nach der Bildung der Eltern im unteren Sprachleistungsbereich deutlich größer sind. Kinder mit niedrigerem Bildungshintergrund sind also stärker benachteiligt und müssen sehr viel mehr aufholen als bisher gedacht. Die Ergebnisse sind insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass jährlich mehrere Millionen Euro in Förderprogramme zum Spracherwerb fließen. Um Unterschiede nach der Bildung der Eltern zu reduzieren, sollten Programme so ausgestaltet sein, dass leistungsschwächere Kinder aus bildungsferneren Familien deutlich gezielter unterstützt werden.

Studie im DIW Wochenbericht 16+17/2019 | PDF

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.04.2019

Im Jahr 2018 haben 1,4 Millionen Mütter und 433000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das insgesamt 4% mehr Personen als im Jahr 2017. Während die Anzahl der Elterngeld beziehenden Mütter um 3% zunahm, stieg die Zahl der Väter um knapp 7%.

30% der berechtigten Mütter und 13% der Väter wählen Elterngeld Plus

Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (bisheriges Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen). Insbesondere Frauen nutzten das Elterngeld Plus. Mit 30% entschied sich fast jede dritte berechtigte Frau in Deutschland im Rahmen ihres Elterngeldbezuges für Elterngeld Plus (2017: 26%); bei den Männern waren es rund 13% (2017: 11%). Die Spanne reichte bei den Müttern von 20,6% in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 42,1% in Thüringen; bei den Vätern von 9,3% in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 21,4% in Berlin.

Geplante Bezugsdauer bei Frauen wesentlich länger als bei Männern

Die geplante Bezugsdauer bei Müttern, die ausschließlich Basiselterngeld beantragten, betrug durchschnittlich 11,7 Monate, bei geplantem Bezug von Elterngeld Plus betrug sie 20,0 Monate. Die von Vätern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,0 Monaten bei ausschließlichem Basiselterngeld beziehungsweise mit durchschnittlich 8,9 Monaten bei Bezug von Elterngeld Plus vergleichsweise kurz.

Über das Tabellenangebot in der Datenbank GENESIS-Online stehen Ihnen neben den Ergebnissen auf Bundes- und Länderebene auch Daten für alle 294 Landkreise und 107 kreisfreien Städte Deutschlands zur Verfügung (Tabellen 22922-0101 ff.)

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 11.04.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Landesregierungen von Hamburg, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein fordern in der morgigen Bundesratssitzung mit ihrem gemeinsamen Antrag die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Leistungssystematik der Pflegeversicherung grundlegend verändert sowie eine Verbesserung der solidarischen Finanzierungsbasis erreicht werden soll. „Die AWO unterstützt dieses Anliegen. Unsere erfolgreiche Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! hat gezeigt, dass dieses Thema von der Bundesregierung nicht länger ignoriert werden kann“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Die AWO macht seit langer Zeit auf die Problematik aufmerksam, dass die steigenden Pflegekosten durch die Deckelung der Leistungen der Pflegeversi­cherung zunehmend zulasten der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Familienange­hörigen gehen. So lagen im Bundesdurchschnitt die Kosten, die Versicherte selbst für ihre stationäre Pflege übernehmen mussten bei 1.750 Euro monatlich. Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro.

„Die Heimkosten für einen stationären Pflegeplatz sind für vielen Rentnerinnen und Rentner nicht mehr zu finanzieren. Das führt dazu, dass pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen auf die finanzielle Unterstützung ihrer Kinder angewiesen sind oder Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Das ist gegenüber den pflegebedürftigen Menschen unwürdig und führt bei ihnen sowie deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten und Ängsten“, betont Brigitte Döcker und ergänzt: „In diesem Sinne fordern wir die übrigen Landesregierungen auf, morgen für den Antrag zur Weiterentwicklung der Pflege zu stimmen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.04.2019

Menschen mit schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigungen stoßen im Wohnumfeld oft auf viele Vorbehalte und leben häufig sozial sehr isoliert. Wie durch mehr Begegnungen Vorurteile und Ängste abgebaut und neue Wege eines anderen Miteinanders gebahnt werden können, war Anliegen eines vierjährigen Modellprojekts der Diakonie. An den fünf Standorten in Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hörsel und Wetzlar wurde gefragt, wie in einzelnen Stadtteilen und dörflichen Strukturen mehr Teilhabe für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung ermöglicht werden kann.

„Begegnung und Kennen lernen sind wichtige Schlüssel für Inklusion und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland zum Abschluss des Modellprojektes. „In erster Linie ging es darum, Barrieren zu benennen und abzubauen, mit denen Menschen mit seelischer Behinderung in ihrem Alltag konfrontiert werden“, erklärt Loheide. „Dazu gehörten zum Beispiel direkte Gespräche zwischen Vertretern von Wohnungsgesellschaften und Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt, kaum eine Chancen haben, oder Tagespraktika in örtlichen Betrieben oder inklusive Freizeit- und Bildungsangebote“, erklärt Loheide.

Auch bei den Kooperationspartnern des Inklusionsprojektes hat sich etwas verändert: Mitarbeitende in Kirchengemeinden und andere sozialen Einrichtungen, aber auch in Vereinen, Schulen und Selbsthilfegruppen berichteten über neue Erfahrungen, die Verständnis füreinander schaffen und Sichtweisen erweitern.

„Abschließend können wir feststellen, dass Inklusion und die Berücksichtigung von Menschen mit seelischer Beeinträchtigung keine Aufgabe der Sozialpsychiatrie ist, sondern der gesamten Gesellschaft. Es ist in unser aller Interesse, uns für ein Zusammenleben in Vielfalt einzusetzen, in dem alle Menschen ihren gleichberechtigten Platz haben“, bekräftigt Loheide. Dazu müsste endlich die UN- Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden: wie beispielsweise das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard oder auf Arbeit und Bildung.

Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt von der Fachhochschule der Diakonie Bielefeld. Ein Interview mit Professor Tim Hagemann, wie ein Inklusionsprojekt im Wohnquartier gelingen kann, finden Sie unter https://www.diakonie.de/journal/wie-ein-inklusionsprojekt-im-wohnquartier-gelingen-kann/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Kindertagesstätte in Berlin-Kreuzberg gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey das neue PIXI-Buch „Stopp, PRIVAT!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Thema „Recht auf Privatsphäre“. Es ist nach den Kinderrechte-PIXI-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern, Schutz von Kindern vor Gewalt, Kinderarmut sowie Kinderrecht auf beide Eltern das fünfte Kinderrechte-PIXI des Deutschen Kinderhilfswerkes und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Es ist wichtig, dass alle Kinder von Anfang an ihre Rechte kennen. Mit den Kinderrechte-Pixis hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen wunderbaren Weg in die Kitas und in die Kinderzimmer gefunden! Als Bundeskinderministerin will ich, gemeinsam mit vielen Partnern, dafür sorgen, dass die Kinderrechte noch mehr an Bedeutung gewinnen. Deshalb wollen wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Für uns ist klar: Wir brauchen eine Gesellschaft, in der Kinder stark sind und ein ausgeprägtes Bewusstsein für ihre Rechte und für unsere Demokratie entwickeln können“.

„Leider sind die Kinderrechte auch fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch viel zu wenig bekannt. Das neue PIXI-Buch ist eine tolle Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht und gilt natürlich auch für Kinder. Das müssen wir Erwachsene respektieren“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist der Umgang mit Vielfalt und Inklusion, der sich als unsichtbarer roter Faden durch die Geschichten zieht. Inklusion ist gelebter Alltag in der Kita, in der die PIXI-Reihe spielt. Über das Begleitmaterial „Vielfalt in der Kita – Methoden für die Kitapraxis 5“, das zusammen mit dem PIXI-Buch bestellt werden kann, erhalten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe einen Leitfaden, wie sie die Kinderrechte, insbesondere in Bezug auf Inklusion und Vielfalt, alltagsnah und altersgerecht mit Kita-Kindern thematisieren können. Das Material stellt diesmal zwei Praxisübungen vor, mithilfe derer die Themen „Recht auf Privatsphäre“ und „Gebärdensprache“ erarbeitet werden können.

Im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes können gegen Porto und Verpackungskosten ein Ansichtsexemplar oder Kita-Pakete (incl. Begleitheft für Erzieher/innen) à 30 oder 60 Stück bestellt werden: www.dkhw.de/shop.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft die Bundesregierung beim Familiennachzug zu unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland eindringlich zu mehr Humanität auf. Die Bundesregierung sollte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April letzten Jahres zum Anlass nehmen, beim Familiennachzug zu Flüchtlingskindern ausschließlich das Kindeswohl zum Maßstab zu machen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, das EuGH-Urteil bei der Entscheidung über Visaanträge zur Familienzusammenführung sofort anzuwenden und umgehend in nationales Recht umzusetzen, und damit Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige einzustufen. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt die Bundesrepublik Deutschland durch die restriktiven Bestimmungen beim Familiennachzug sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen internationales und europäisches Recht, nämlich UN-Kinderrechtskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie.

„Es ist jetzt ein Jahr her, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden hat, dass ein anerkannter Flüchtling auch dann das Recht hat, seine Eltern nachzuholen, wenn er während des Asylverfahrens volljährig geworden ist und ihm später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird.

Deutschland hat dieses Urteil bis heute noch nicht umgesetzt und versteckt sich hinter juristischen Ausreden, dass die Entscheidung für Deutschland nicht bindend sei. Dieses Vorgehen ist kaltherzig, menschenrechtlich nicht akzeptabel und verstößt gegen Menschen- und Kinderrechte“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch für Flüchtlingskinder positive Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die das EuGH-Urteil anwenden, haben die Bundesregierung bisher nicht zu einem Umdenken bewogen.

Stattdessen spielt sie auf Zeit, wartet nach ihren Aussagen, anstatt im Sinne des Kindeswohls politisch zu handeln, auf ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und hebelt das Grund- und Menschenrecht auf familiäres Zusammenleben für Flüchtlingskinder weiterhin aus“, so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte sich der Familiennachzug sowohl zu anerkannten Flüchtlingskindern als auch zu subsidiär geschützten Flüchtlingskindern an Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention orientieren. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw.

Aufenthaltsstatus gelten. Die Bundesregierung muss anerkennen, dass Urteile des EuGH für alle Mitgliedstaaten bindend sind. Zwar erging die Entscheidung gegen die Niederlande, bietet jedoch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Besonderheiten des niederländischen Rechts das Recht auf den Nachzug der Eltern zu ihrem Kind nach der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie begründeten.

Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften beim Familiennachzug zu Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft die derzeitige Rechtslage in Deutschland nicht die Voraussetzungen, die für einen humanen und beschleunigten Familiennachzug erforderlich wären und trennt Familien dauerhaft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.04.2019

Vor Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan weisen der Kinderschutzbund (DKSB) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) auf mögliche Folgen des Fastens für Kinder und Jugendliche hin. Familien sollten in ihrem Wunsch unterstützt werden, ihre Religion auszuüben, Risiken für die Gesundheit von Kindern müssen aber im Blick behalten werden. Zu diesem Zweck hat der DKSB eine Handreichung mit Empfehlungen für Lehrer*innen, Ärzt*innen und andere Fachkräfte entwickelt. Der Ramadan findet in diesem Jahr vom 5. Mai bis 4. Juni statt.

Während des Fastenmonats Ramadan dürfen gläubige Muslime zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder essen noch trinken. Die islamischen Fastenregeln lassen allerdings verschiedene Ausnahmen zu, zum Beispiel für Ältere, Schwangere, bei Krankheit, auf Reisen und auch bei Kindern. Dennoch fasten viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Die Fastenregeln strikt einzuhalten kann aber für Kinder spürbare Folgen haben. „Unzureichende Flüssigkeitsaufnahme kann zu mangelnder Konzentrationsfähigkeit führen und auch das Schlafverhalten kann sich durch strenges Fasten verändern“, erklärt Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. „Besonders in dieser Zeit, in der Zeugnisse und Schulabschlüsse anstehen, fordert das die Kinder sehr. Gerade dann benötigen sie genügend Schlaf, gesunde Nahrung und ausreichend zu Trinken.“

Um Eltern, Ärzt*innen, Lehrer*innen und andere pädagogische Fachkräfte auf die gesundheitlichen Risiken des Fastens hinzuweisen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen, hat der Kinderschutzbund eine Handreichung zum Thema entwickelt. „Ganz wichtig ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten und gegenseitiges Verständnis“, so Ekin Deligöz, Vorstandsmitglied im DKSB. „Unser Ziel ist es, dass Kinder, die fasten möchten, dies altersgerecht und ohne ihre Gesundheit zu schädigen tun. Denn am Ende ist das Wohl des Kindes und sein gesundes Aufwachsen das Wichtigste.“

Im Umgang mit dem Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen empfiehlt der Kinderschutzbund konkrete Handlungsschritte. So rät er Eltern, die verantwortlichen Lehrer*innen oder Erzieher*innen darüber zu informieren, dass ihre Kinder fasten. Gleichzeitig sollten Eltern informiert werden, dass Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wie Schulen und Horte oder auch Sportvereine verpflichtet sind, einzugreifen, wenn sie gesundheitliche Einschränkungen erkennen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, dass Eltern und Kinder gemeinsam nach einer kindgerechten Lösung suchen, empfiehlt der DKSB. Denkbar wäre etwa, dass das Kind nur am Wochenende fastet, oder nur an einem Tag in der Woche, z.B. am Sonnabend, oder auch nur stundenweise.

Die Handreichung des Kinderschutzbundes zum Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen finden Sie im Anhang oder hier: https://www.dksb.de/de/ueber-uns/stellungnahmen/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 23.04.2019

pro familia befürwortet Kassenzulassung von NIPT innerhalb enger Grenzen der Anwendung und fordert Stärkung der psychosozialen Schwangerenberatung

Morgen, am 11. April 2019, debattieren die Abgeordnete im Bundestag darüber, ob ein nicht-invasiver pränataler Bluttest (NIPT) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden soll. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

pro familia spricht sich dafür aus, den NIPT bei Risikoschwangerschaften aus Gründen der Gleichbehandlung in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Ein flächendeckender Einsatz des NIPT als „Screening Methode“ bei allen Schwangeren zu Lasten der gesetzlichen Krankrenkassen lehnt pro familia ab. Dies würde dazu führen, dass der NIPT zu einer allgemein verbindlich empfohlenen Untersuchung wird und es dadurch Frauen und Paaren schwer gemacht wird, den Test abzulehnen.

Frauen und Paare haben ein Recht auf informierte Entscheidungen im Kontext ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Dazu zählt auch die Entscheidung für oder gegen pränataldiagnostische Maßnahmen (PND) während einer Schwangerschaft. Dies impliziert sowohl eine Recht auf Information, ein Recht auf Nichtwissen und ein Recht auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt.

Bei Vorliegen einer individuellen Vorbelastung bzw. bei definiertem Risiko darf die Entscheidung für oder gegen einen als zuverlässig bewerteten nicht invasiven Pränatal Tests (NIPT) nicht von den finanziellen Möglichkeiten einer Schwangeren abhängig sein. Bislang werden für Risikoschwangere bereits invasive und damit gesundheitlich belastendere Methoden wie die Amniozentese oder die Chorionzottenbiopsie durch die Krankenkassen finanziert. Daher befürwortet pro familia die Aufnahmen des NIPT in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen innerhalb enger Grenzen der Anwendung bei definierten Risikoschwangerschaften im Kontext einer freiwilligen, professionellen psychosozialen Schwangerenberatung.

Der NIPT stellt ein Testverfahren zur Risikoermittlung bezüglich des Vorliegens einer Chromosomenstörung beim erwarteten Kind dar. Die Möglichkeiten der PND werden immer differenzierter und setzen immer früher im Verlauf der Schwangerschaft an. Deshalb ist aus Sicht von pro familia zentral, Frauen und Paare durch ein niedrigschwelliges und flächendeckendes Angebot an psychosozialer Beratung zu unterstützen, das als freiwilliges und ergänzendes Angebot zur Verfügung gestellt wird. Information und Auseinandersetzung sind zentrale Aspekte, um Entscheidungen für oder gegen PND beziehungsweise für oder gegen bestimmte Methoden treffen zu können. So setzen Schwangere bzw. Paare zumeist auf die Bestätigung durch einen unauffälligen Befund und geraten durch einen auffälligen Befund in tiefe Krisen. Nicht wenige Paare entscheiden sich im Falle des Nachweises einer Chromosomenstörung beim Kind zu einem Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der medizinischen Indikation. Ein auffälliger PND-Befund kann aber auch dazu führen, dass sich Paare schon in der Schwangerschaft auf die Geburt ihres „besonderen“ Kindes vorbereiten und einstellen.

Frauen und Paare haben das Recht, sich ohne Stigmatisierung – auch bei einem auffälligen/pathologischen Befund – für das Austragen einer Schwangerschaft zu entscheiden. Dazu benötigen sie eine angemessene Unterstützung. Hierfür müssen die gesellschaftspolitischen Voraussetzungen geschaffen werden gemäß der UN Behindertenkonvention.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 10.04.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 20. Mai / 13. September / 12. November 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Erfurt

Themenschwerpunkt „Herausfordernde Verhaltensweisen und diskriminierende Einstellungen von Eltern und Kindern in Kita, Familienzentren, Schule und Jugendhilfe“

Wie lässt sich ein Arbeitsbündnis zu den Eltern herstellen, ohne ihre diskriminierende Einstellung zu verharmlosen oder zu normalisieren? Was bedeutet das für das unmittelbare Gespräch mit Eltern? Wie beeinflussen elterliche Haltungen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder? Wie gehe ich als Fachkraft damit um, wenn Kinder Kinder diskriminieren bzw. aus „Erwachsenenmund“ Vorurteile übernehmen? Was ist meine Haltung als Fachkraft und sind die ethischen und rechtlichen Grundlagen dafür?

Anmeldung und Kontakt: Bitte schicken Sie uns eine E-Mail unter Angabe des Termins an dem Sie teilnehmen möchten – oder rufen Sie uns an.
Für die ganztägigen Fortbildungen erheben wir eine Pauschale von 10,- Euro pro Person für Kaffee, Tee, Obst, Kekse.

Projekt ElternStärken:
Sewanstraße 43, 10319 Berlin
E-Mail: eva_prausner@elternstaerken.de
Telefon: 030/99270555

Termin: 15. Juni 2019

Veranstalter:Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Bayreuth

Umgangsmodelle sind zur Zeit Gegenstand einer gesellschaftlichen Debatte. Auch die Vielfalt der gelebten Umgangsmodelle wächst. Für Eltern stellt sich die Frage, welches Modell am besten zu ihrem Kind/ihren Kindern und zu ihrer spezifischen Familienkonstellation passt. Betreuungsmodelle, bei denen beide Eltern nach einer Trennung größere Anteile an der Betreuung übernehmen, stellen die Beteiligten vor große Herausforderungen. Auf die Eltern kommt nicht nur eine Menge an Abstimmung und Organisation zu, sondern auch finanzielle Fragen, die derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind und deshalb durch die Rechtsprechung gestaltet werden.

Bei der Fachtagung sollen folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:

Welche Erkenntnisse hat die psychologische Forschung darüber, wie es den Kindern im Wechselmodell und anderen Betreuungsarrangements geht?

Wie können faire Unterhaltslösungen aussehen, die weder den ökonomisch schwächeren Elternteil noch das Kind benachteiligen und gewährleisten, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert ist?

Wie kann eine faire Verteilung der Elternverantwortung nach einer Trennung aussehen, wenn die Eltern es zuvor als Paarfamilie traditionell gehalten haben und ein Elternteil beruflich zurückgesteckt hat?

Programm

  • Vortrag: Das Kindeswohl im Umgangsrecht: Den Fokus auf die Kinder richten
    Dr. Stefan Rücker, Leiter der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“
  • Vortrag: Unterhaltsrechtliche Folgen verschiedener Betreuungsmodelle – Reformbedarfe?
    Dr. Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt

In Workshops werden folgende Fragestellungen vertieft:

  • Geld zum Leben: Wie kann das Kindesunterhaltsrecht fair reformiert werden?
    mit Prof. Dr. Angelika Nake, Hochschule Darmstadt
  • Vielfalt leben: Wie können unterschiedliche Betreuungsmodelle gelingen?
    mit Dr. Eginhard Walter, Dipl.-Psychologe
  • Grenzen ausloten: Gibt es Reformbedarf bei der Alltagssorge?
    Familienanwält*in, N.N.

Bitte merken Sie sich den Termin vor, eine Einladung folgt.

Termin: 22. August / 12. Septmeber / 24. Oktober / 21. November 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Für Fachkräfte ist die diversitätsorientierte Arbeit mit Eltern und Kindern eine große Herausforderung: Wie kann mit Eltern gearbeitet werden, die sich abwertend über Familien und Erzieher*innen aufgrund von Herkunft und Religion äußern? Wie lässt sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit ihnen herstellen, ohne solch problematisches Verhalten zu verharmlosen? Was tun, wenn Kinder Kinder wegen ihres Aussehens oder ihrer Mehrsprachigkeit ausgrenzen? Wie lassen sich unsere pädagogischen Ziele kindgerecht thematisieren, wie sprechen wir mit den Eltern darüber? Wie gehe ich mit diskriminierenden Äußerungen von Kolleg_innen um?

Mit diesem Weiterbildungsangebot sollen Träger, Einrichtungen und Teams dabei unterstützt werden, mit Vorurteilen und Diskriminierungen von Eltern, Kindern und Kolleg_innen souverän und professionell umzugehen. Hierfür werden Fachkräfte als Multiplikator_innen zu Fragen einer vielfältigen und vorurteilsbewussten Einrichtungskultur qualifiziert. In Krisen- und Konfliktfällen können sie als Ansprechpersonen, Moderator_innen oder Berater_innen im Rahmen von Fallbesprechungen und Leitbildentwicklungen aktiv werden.

Wir unterstützen interessierte Fachkräfte bei der Implementierung in der Funktion als Vielfaltsbeauftragte*r in der jeweiligen Einrichtung und erstellen im Anschluss an die Weiterbildung ein ausführliches Zertifikat, um die Anerkennung im Träger zu erleichtern.

Ferner werden alle weitergebildeten Vielfaltsbeauftragten zu einer regelmäßig stattfindenden Reflexionsrunde eingeladen, um fallspezifisch und beratend weiter arbeiten zu können

Termine & Themen der Weiterbildung

22. 08. 19 Modul I: Berufsethische rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit, Elternrechte und Kinderrechte I Methoden zur Reflektion der eigenen Arbeitsorte/ Einrichtungen

12. 09. 19 Modul II: Auseinandersetzung mit Ungleichwertigkeitsideologien und Diskriminierungen | Handlungssicherheiten in der pädagogischen Arbeit mit Eltern und Kindern und im Team erlangen

24. 10.19 Modul III: Vielfalt respektieren – Ausgrenzung widerstehen, Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung I Reflexion und Entwicklung einer kulturellen Vielfalt in der Einrichtung

21. 11. 19 Modul IV: Ansprechperson für Demokratiefragen – was sind meine ersten Schritte? Rollenverständnis, Konzeptentwicklung I Grenzen und Möglichkeiten gemeinsam einschätzen und erkennen

Die Fortbildungen beginnen jeweils um 9.30 und enden um 15.30 Uhr. Sie finden uns im Stadtteilzentrum am Teutoburger Platz, Fehrbelliner Str. 92, 10119 Berlin.

Rahmenbedingungen: Die Qualifizierung beinhaltet vier Module. Neben der Wissensvermittlung durch Expert*innen verschiedener Fachgebiete geht es vor allem auch um Diskussionen, kollegiale Fallberatung und praktische Übungen, etwa durch Rollenspiele. Die Fortbildung ist kostenlos und schließt mit einem Zertifikat für die Teilnahme ab.

Im Anschluss an die Weiterbildung wird den ausgebildeten Vielfaltsbeauftragten prozessbegleitend der Rahmen für eine kollegiale Beratung angeboten.

Information und Anmeldung: Eva Prausner, Projekt ElternStärken, eva_prausner@elternstaerken.de; oder post@licht-blicke.org; 030/99270555 oder 0177/6843959, http://www.elternstärken.de

Durchführende: Dr. Berit Schröder, Politikwissenschaftlerin, Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Vielfalt [moskito], Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH

Eva Prausner, Diplom Sozialarbeiterin, Projekt ElternStärken – Beratung, Fortbildung, Vernetzung zum Thema Familie und Rechtsextremismus, pad gGmbH (www.elternstärken.de)

Termin: 28. Oktober 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. in Kooperation mit dem GRASSI Museum für Völkerkunde zu Leipzig

Ort: Leipzig

Muslimische Männer stehen mittlerweile sinnbildlich für das unvereinbare, bedrohliche „Andere“… Mittlerweile? Die Gefühle und auch die Bilder, aus denen gesellschaftliche Vorstellungen resultieren, sind gar nicht so neu.

Auf dem Fachtag spüren wir den Annahmen und auch den Gefühlen von antimuslimischem Rassismus aus der Vergangenheit bis in die Gegenwart nach: Wie werden Gefühle instrumentalisiert? Welche Rolle spielen Männlichkeitsbilder? Und wie werden die Stimmen der fremdgemachten Menschen aus dem öffentlichen Bewusstsein ferngehalten?

Hierzu erwartet Sie ein Programm mit Keynotes von Prof. Dr. Schirin Amir-Moazami (Freie Universität Berlin) sowie Prof. Dr. Paul Mecheril (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg), Impulsreferaten, Reflexionen, einer Dokumentarfilm-Vorführung und einem Ausstellungsbesuch.
Die Einladung mit detailliertem Programm und Anmeldungsinformationen wird Mitte Mai versandt.

AKTUELLES

In der aktuellen politischen und öffentlichen Diskussion wird der Familiennachzug vor allem im Kontext von Flucht begriffen. Die auch schwierig erlebten Nachzugsmöglichkeiten für Ehegatt*innen und Kinder zu Deutschen oder zu Drittstaatler*innen, die in Deutschland leben, bleiben dabei außen vor.

Es ist das Anliegen der vorliegenden Broschüre die Komplexität darzulegen, die um die Thematik Familienzusammenführung besteht. Dabei geht es um intransparente und nicht überschaubare Verfahren und zuvorderst um die Auswirkungen auf die Familien. Es wird dabei verdeutlicht, dass ein familiäres Familienleben grund- und menschenrechtlich zu schützen ist und dass dies in der Praxis vielfach zu kurz kommt.

In der nun erschienenen Publikation wird die Bandbreite der Thematik, die uns auch täglich in den Beratungen begegnet, dargelegt: es geht um den Nachzug zu Deutschen, zu Drittstaatler*innen, zu Unionsbürger*innen ebenso wie zu Flüchtlingen oder zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, um den Nachzug von Kindern aus Drittstaaten oder auch Großeltern. Ihnen allen ist bei aller Unterschiedlichkeit eines gemeinsam: ihr Recht auf Familienleben!

Hier finden Sie die Broschüre „Familienzusammenführung – für ein Recht auf Familienleben“ vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Wir bedanken uns für den spannenden Austausch über die Umsetzung der Abschließenden Bemerkungen am 22. März 2018! Unten finden Sie die Zusammenfassung des Fachtags „Deutschlands soziale Pflichten – Wie weiter mit den Empfehlungen des UN-Sozialausschusses?“.

Das Dokument ist auf der nak-Homepage zu finden unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/tagungsdokumentation_fachtag_deutschlands-soziale-pflichten_22-03-2019/.

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ZFF-Info 06/2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kommission nimmt Arbeit auf

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey hat heute (Freitag) die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen. Das Gremium unter dem Vorsitz von Frau Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin wird sich mit dem Thema Digitalisierung befassen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit Frauen und Männer in der digitalen Wirtschaft die gleichen Chancen haben.

Ministerin Giffey: „Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt, unsere Kommunikation, unser Zusammenleben in Familie und Gesellschaft – von der DatingApp über den Pflegeroboter bis zum mobilen Arbeiten. Manche Berufe werden wegfallen, völlig neue werden hinzukommen. Was bedeutet das für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Welche Weichen müssen wir jetzt stellen, damit die Digitalisierung Frauen und Männern gleiche Chancen eröffnet? Antworten auf diese Fragen wird uns das Gutachten der Sachverständigen liefern. Bis zum Herbst 2020 erwarten wir konkrete Handlungsempfehlungen.“

Das Gutachten der Sachverständigenkommission ist wichtiger Bestandteil des Dritten Gleichstellungsberichts, der im Frühjahr 2021 vorliegen soll. Neben dem Gutachten beinhaltet er auch eine Stellungnahme der Bundesregierung.

Die Sachverständigenkommission arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Sie besteht aus elf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich in unterschiedlichen Fachbereichen (Wirtschaftswissenschaften, Jura, Informatik, Sozialwissenschaften) mit den wichtigsten Aspekten der Digitalisierung befassen.

Hintergrund

Zurückgehend auf Beschlüsse des Deutschen Bundestags (2012) und des Bundesrats (2011) legt die Bundesregierung einmal in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht vor. Sein Ziel sind konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik.

Alle bisherigen Gleichstellungsberichte sind in die politische Willensbildung eingeflossen. Der Erste Gleichstellungsbericht (2011) hatte deutlich gemacht, dass es gerade die Übergänge im Lebensverlauf von Frauen und Männern sind, die besonderen politischen Handlungsbedarf erfordern, beispielsweise wenn ein Kind geboren wird oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Der Zweite Gleichstellungsbericht (2017) beschäftigte sich mit der Sorgelücke, dem sogenannten „Gender Care Gap“. Demnach verbringen Frauen täglich 52 Prozent mehr Zeit als Männer mit unbezahlter Familien- und Hausarbeit.

Die Geschäftsstelle zur Unterstützung der Arbeiten rund um den Dritten Gleichstellungsbericht ist beim Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) angesiedelt.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.gleichstellungsbericht.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.04.2019

Ehrenamt soll sich besser im weiteren Leben auszahlen – Giffey startet gemeinsame Initiative mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) und der Bundesärztekammer (BÄK)

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute 95 jungen Ehrenamtlichen die ersten „Anerkennungsurkunden“ für ihr Engagement in der Hospizarbeit überreicht. Mit der Urkunde soll das Engagement gewürdigt und gleichzeitig eine Möglichkeit geschaffen werden, die erworbenen Kompetenzen und das Engagement im weiteren Leben nachzuweisen.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Die 95 jungen Menschen, die heute als erste ihre „Anerkennungsurkunde“ bekommen, haben Großartiges geleistet. Mit der Urkunde wollen wir das Engagement würdigen und die Kompetenzen auch für das künftige Leben nachweisbar machen – z.B. bei Bewerbungen für eine Ausbildung, für einen Studienplatz oder für einen Job. Ich freue mich, gemeinsam mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V., der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. und der Bundesärztekammer, die Qualifizierungs-Urkunde für die Hospiz-Arbeit ins Leben zu rufen und erstmals zu übergeben. Wir machen heute einen Schritt, das Ehrenamt junger Menschen besser anzuerkennen. Wer sich engagiert soll auch im weiteren Leben davon profitieren können.“

Die 95 jungen Ehrenamtlichen haben alle eine qualifizierte Vorbereitung für den Hospizdienst abgeschlossen und damit nachweisbare Qualifikationen erworben. Die „Anerkennungsurkunde“ wird heute erstmals vergeben durch die Bundesfamilienministerin und die Träger der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, den Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) und die Bundesärztekammer (BÄK). Nun beginnt die gemeinsame Arbeit, um die Anerkennung des Ehrenamtes in der Hospizarbeit weiter zu verbessern. Dazu wurden konkrete Gespräche zwischen dem Bundesfamilienministerium und den Trägern begonnen.

Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands e.V. sagte in seinem Grußwort: „Hospizarbeit ist auch in Zukunft ohne Ehrenamt nicht möglich. Die heutige Auszeichnung für diese jungen Menschen ist ein starkes Signal auf dem Weg hin zu einem ‚neuen‘, d.h. bunteren, vielfältigeren und flexibleren Ehrenamt – ein Wandel, der dringend voran gebracht werden muss“.

„Die Begleitung des Sterbeprozesses insbesondere von alten schwerkranken Menschen erlangt in unserer Gesellschaft des langen Lebens eine immer größere Bedeutung. Die Ehrenamtlichen der Hospiz- und Palliativarbeit bringen den Alltag zu den Menschen, indem sie sich Zeit nehmen für Gespräche und zum Zuhören“, so Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. „Sie stehen den Menschen mit Kompetenz und Empathie stützend zur Seite“.

„Im Vertrauen und auf Augenhöhe sprechen schwerstkranke Menschen und ihre Angehörigen mit ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleitern über viele Dinge des Lebens und des Sterbens, was diese besondere Zeit in der gewohnten Umgebung, sehr erleichtern kann, bestätigte Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. „Das ehrenamtliche Engagement in der Hospiz- und Palliativversorgung ist nicht nur wesentlicher Bestandteil und wertvolle Ergänzung der multiprofessionellen Betreuung und Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden, sondern bietet auch eine besondere Chance, den Umgang mit schwerer Krankheit, Sterben und Tod in unserer Gesellschaft zu verändern.“

Für die Versorgung und Begleitung am Lebensende sind die Ehrenamtlichen häufig von großer Bedeutung. Sie arbeiten in enger Kooperation mit den Hausärztinnen und Hausärzten, in den ambulanten Diensten genau wie in den Hospizen. Diese Kooperation trägt dazu bei, dass sich Menschen in ihrer letzten Lebensphase gut versorgt wissen.

Magazin vorgestellt: „Letzte Wege – Wenn das Leben Abschied nimmt“

Bei der Ehrung hat Bundesfamilienministerin Giffey auch die Broschüre „Letzte Wege – Wenn das Leben Abschied nimmt“ vorgestellt. Das Magazin ist eine Maßnahme, die Öffentlichkeit stärker zu den Themen Sterben, Tod und Trauer zu informieren. Dies sieht die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland in einem ihrer fünf Leitsätze vor. Das BMFSFJ will mit dem Magazin dazu anregen, sich frühzeitig mit dem Thema Sterben auseinanderzusetzen, sich über die Angebote der Hospizarbeit und Palliativversorgung zu informieren und zu erfahren, wie man sich in der Hospizarbeit engagieren kann. Das Magazin wird mit einem Schreiben der Ministerin an 22.000 Hausärztinnen und -ärzte sowie weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren versandt. Interessierte können das Magazin über den Publikationsversand der Bundesregierung kostenfrei bestellen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.bmfsfj.de/begleitung-am-lebensende

www.dhpv.de

www.palliativmedizin.de

www.baek.de

www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.04.2019

Einrichtung eines „Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey Herrn Johannes-Wilhelm Rörig das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für weitere fünf Jahre übertragen. Mit Herrn Rörig hat die Bundesregierung eine starke und kompetente Persönlichkeit für die Verbesserung von Schutz, Hilfe und Aufarbeitung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche an ihrer Seite.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Ich freue mich, dass Herr Rörig bereit ist, das Amt des Unabhängigen Beauftragten für weitere fünf Jahre auszuüben und danke ihm und seinem Team. Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Jungen passiert immer noch viel zu häufig. Ich möchte alles dafür tun, dass jedes Kind geschützt wird. Dazu braucht es Durchsetzungskraft, Kompetenz und einen sensiblen Umgang mit dem Thema. All das bringt Herr Rörig mit. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2017 13.500 Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind statistisch pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Das zeigt wie wichtig es ist, den Akteuren vor Ort mehr Sicherheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt zu geben – in Kitas, Schulen und Vereinen, in der Verwaltung und auch in gerichtlichen Verfahren. Allen, die mit Kindern arbeiten, muss klar sein, was sie bei einem Verdacht zu tun haben. Denn wir wissen aus den vielen Geschichten betroffener Menschen, wie schwer es sein kann, sich zu offenbaren, Hilfe zu holen oder den Missbrauch zu erkennen und zu beenden. Daran wollen wir gemeinsam weiterarbeiten.“

Noch in diesem Jahr wird Bundesministerin Dr. Giffey den Betroffenenrat neu berufen, der an die Amtszeit des Unabhängigen Beauftragten gekoppelt und bei seinem Amt eingerichtet ist. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wird ihre Arbeit bis Ende 2023 fortsetzen und am 3. April 2019 ihren ersten Bilanzbericht öffentlich vorstellen.

Bundesministerin Giffey und der Unabhängige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig werden im Rahmen der neuen Amtszeit des Beauftragten und anlässlich des „Europäischen Tages gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern“ am 18. November 2019 erstmals einen „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ einberufen. Ziel ist es, gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Bund und Ländern, Wissenschaft und Fachpraxis sowie unter Beteiligung des Betroffenenrats und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wirksame und ressortübergreifende Vorhaben zu entwickeln und zu begleiten. Der Nationale Rat soll Strategien zu einer dauerhaften Verbesserung von Prävention, Schutz und Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung erarbeiten, Vorschläge für kind- und betroffenengerechtere Verfahren entwickeln und eine langfristige Forschungsstrategie zum Themenfeld aufstellen, damit Kinder und Jugendliche on- und offline wirksam geschützt werden.

Unabhängiger Beauftragter Rörig: „Ich danke der Bundesregierung für das Vertrauen, das sie mir und meinem Team durch meine erneute Berufung entgegenbringt. Die bereits beschlossene dauerhafte Einrichtung des Amtes und des Betroffenenrates sowie die Verlängerung der Aufarbeitungskommission für fünf Jahre zeigen, dass sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und die schwerwiegenden Folgen für Betroffene und unsere Gesellschaft nicht länger tabuisiert und hingenommen werden. Es freut mich sehr, dass der Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Bundesregierung jetzt eine so hohe Priorität erfährt. Nur durch die enge Kooperation und Vernetzung aller gesamtgesellschaftlichen Kräfte werden wir Missbrauch wirksam bekämpfen können. Dazu gehört für mich ein Nationaler Rat, der die Kompetenzen auf Bundesebene bündelt und möglichst viele Akteure einbezieht, ebenso wie die Berufung von Landesmissbrauchsbeauftragten durch die jeweiligen Landesregierungen, die sich als Ansprechpartner für Betroffene und Akteure auf regionaler Ebene wirkungsvoll für den Kinderschutz vor Ort einsetzen können.“

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2017 13.500 Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. 1600 Opfer waren jünger als sechs Jahre. Aktuelle Dunkelfeldforschungen gehen davon aus, dass jede/r Siebte bis Achte in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Sexualisierte Gewalt in der Kindheit und deren Aufarbeitung – oftmals erst im Erwachsenenalter – haben einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensverläufe und Chancen von betroffenen Menschen und belasten Menschen häufig ein Leben lang.

Bereits im Dezember hatte die Bundesregierung mit der Entfristung des Amtes des Unabhängigen Beauftragten mit seinem Team ihr dauerhaftes Engagement bekräftigt. Informationen und Hilfeangebote finden Sie unter:

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 22 55 530 (kostenfrei und anonym) und www.hilfeportal-missbrauch.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.03.2019

Ab sofort können Träger von Kindertageseinrichtungen ihr Interesse bekunden, wenn sie am Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher – Nachwuchs gewinnen und Profis binden“ teilnehmen und eine Förderung von 37.440 Euro pro Auszubildender oder Auszubildendem erhalten möchten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Onlineverfahren dafür gestartet.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: “Wer mehr Qualität und Kapazität in Kitas will, muss für gutes und ausreichendes Personal sorgen. Dafür starten wir jetzt die Fachkräfteoffensive des Bundes für Erzieherinnen und Erzieher. Damit ergänzen wir unser Gute-KiTa-Gesetz zur Qualitätsentwicklung und unser Investitionsprogramm zum Bau von Kitaplätzen. Wir wollen, dass niemand sich fragen muss, ob er oder sie es sich leisten kann, Erzieherin oder Erzieher zu werden. Deshalb fördern wir die vergütete Ausbildung und den Wechsel von Theorie und Praxis. Unser Ziel ist, die Länder dabei zu unterstützen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Erzieherinnen und Erzieher tragen dazu bei, allen Kindern in Deutschland Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Bildung, Betreuung und Erziehung zu ermöglichen. Denn gute Betreuung findet dort statt, wo es genügend motivierte und gut qualifizierte pädagogische Fachkräfte gibt. Aktuellen Berechnungen einer prognos-Studie zufolge fehlen bis zum Jahr 2025 bis zu 190 000 Erzieherinnen und Erzieher in der frühen Bildung.

Das Bundesprogramm setzt auf die drei „P’s“ fürs Personal und fördert die Träger in drei Bereichen: Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für angehende Erzieherinnen und ErzieherPraxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und FachschülerPerspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis nach Weiterqualifikation

Die Fachkräfteoffensive soll insgesamt 5.000 vergütete Ausbildungsplätze fördern – in einem ersten Schritt 2.500 ab dem Ausbildungsjahrgang 2019/2020. Ab dem folgenden Ausbildungsjahrgang 2020/2021 ist eine Aufstockung um weitere 2.500 Ausbildungsplätze geplant. Gefördert werden außerdem Knowhow und zeitliche Ressourcen für die Praxisanleitung sowie berufliche Entwicklungsperspektiven für erfahrene Fachkräfte mit dem Aufstiegsbonus, damit sich höhere Qualifikationen und die Übernahme besonderer Aufgaben besser bezahlt machen.

Zusammen mit dem Gute-KiTa-Gesetz wird durch die Fachkräfteoffensive die Qualität in Kitas gefördert, indem neue Anreize für den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers geschaffen werden. Damit werden die Bemühungen der Länder und Träger unterstützt, die schulgeldfreie und vergütete praxisintegrierte Ausbildung flächendeckend anzubieten.

Das Online-Formular für die Interessenbekundungen wird zunächst für die Bundesländer Brandenburg, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt freigeschaltet. Die weiteren sechs Bundesländer werden in Kürze folgen.

Interessierte Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen können sich auf folgender Website für das Interessenbekundungsverfahren anmelden: www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

Dort finden sich auch weitere Informationen zum Thema Fachkräfteoffensive.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.03.2019

Zur Vorlage des ersten Bilanzberichts der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Der heute von der Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs vorgelegte Bilanzbericht belegt erneut das erschreckend große Ausmaß sexuellen Missbrauchs in unserer Gesellschaft. Er zeigt auch, dass diese wichtige Aufarbeitung noch lange nicht beendet ist. Wir begrüßen daher sehr, dass die Kommission drei Jahre arbeiten kann. Hierfür braucht sie aber auch gute Rahmenbedingungen, um gerade die institutionelle Aufarbeitung weiter voranzubringen. Eine gesetzliche Absicherung der Kommission wäre daher sinnvoll, die auch eine umfassende Akteneinsicht ermöglicht.

Dass Betroffene im Rahmen der Arbeit der Kommission Gehör finden, ist ein wichtiger und zentraler Teil der Aufarbeitung, auch um Täterstrukturen besser zu erkennen und Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Der Bilanzbericht legt offen, wie schwer es für Kinder ist, mit ihren Problemen und Anliegen Gehör zu finden. Der Bericht der Kommission zeigt, wie wichtig es ist, Kindern und Jugendlichen umfangreich Rechte zu geben und Strukturen so zu gestalten, dass sie ernst genommen werden und Gehör finden. Hierzu gehört, Fachkräfte in der Kinder- und Jugendbetreuung, wie auch Lehrerinnen und Lehrer umfangreich fortzubilden.

Sexueller Missbrauch in der Kindheit hat für viele Betroffene langfristige Folgen. Diese anzuerkennen und Hilfen für Betroffene bereitzustellen, ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Die anstehende Reform des Opferentschädigungsgesetzes muss daher gewährleisten, dass Betroffene sexueller Gewalt einen Anspruch auf zeitnahe Hilfe und Unterstützung erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.04.2019

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat März erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die Bundesagentur für Arbeit feiert seit geraumer Zeit immer geringer werdende Arbeitslosigkeitszahlen und sieht das Ziel der Vollbeschäftigung zum Greifen nahe. Aber genau betrachtet, ist die Arbeitslosigkeit in der Tat fast um eine Million höher als die offizielle Zahl der Arbeitslosen.

Die politisch gewollten Schönfärbereien der Statistik müssen beendet werden, damit die Arbeitslosenzahlen die Situation auf dem Arbeitsmarkt klar wiedergeben. Dazu gehört, dass ältere Langzeitarbeitslose, vorübergehend krankgemeldete Arbeitslose oder Menschen in Maßnahmen nicht aus der Statistik herausgerechnet werden. Nicht nur die Unklarheiten über falsch oder gar nicht geführte Langzeitarbeitslosenzahlen müssen korrigiert und beseitigt werden.

Weder Arbeitslose in Arbeitsmarktmaßnahmen noch Arbeitslose, die vorrübergehend krank sind, werden in den offiziellen Arbeitslosenzahlen berücksichtigt. Besonders kritikwürdig ist, dass Arbeitslose, die seit über einem Jahr kein Angebot erhalten haben, aus der Statistik fallen, wenn sie über 58 Jahre alt sind. Werden diese Personen alle hinzugezählt, beträgt die Arbeitslosigkeit nicht 2,3 Millionen, sondern 3,25 Millionen.

Bis zur Vollbeschäftigung ist es also noch ein weiter weg. Hierfür ist es notwendig, dass als erster Schritt mehr Transparenz geschafft wird und das wahre Ausmaß der Arbeitslosigkeit nicht weiter verschleiert wird.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.03.2019

„Die Kritik an der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ist heuchlerisch. Bei der tatsächlichen Enteignung von Hartz-IV-Betroffenen durch zu geringe Mietkostenzuschüsse oder der Enteignung der städtischen Mieter durch die Mietenexplosion blieb der Aufschrei aus. Mit Wohnungen darf nicht an der Börse spekuliert werden“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE anlässlich der aktuellen Debatte um Enteignungen von großen Wohnungsbaugesellschaften. Lay weiter:

„Deutsche Wohnen, Vonovia und Co. betreiben eine aggressive und rücksichtslose Mietsteigerungspolitik auf Kosten der Mieterinnen und Mieter. Der Deutsche Wohnen-Chef Michael Zahn zahlte sich 2018 ein Jahresgehalt von 4,5 Millionen € aus. Erwirtschaftet wurde dieses von meist armen Mieterinnen und Mietern. Auch das ist Enteignung.

Der eigentliche Skandal ist, dass mit Wohnungen an der Börse gehandelt werden darf. Die Bundesregierung hat es verpasst, der rücksichtslosen Gewinnmaximierung der Wohnungskonzerne einen Riegel vorzuschieben. Mietwohnungen dürfen nicht an der Börse gehandelt werden. Wohnen ist ein Grundrecht und keine Ware!

Ich freue mich, dass der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck jetzt die Position der LINKEN zum Thema Enteignung unterstützt. Das überzeugt dann vielleicht auch den Berliner Landesverband der Grünen, der es am Wochenende verpasst hat, sich auf dem Parteitag in dieser Frage klar zu positionieren. Die SPD muss sich fragen lassen, ob sie, wie ihre Vorsitzende Andrea Nahles, die Argumentation von FDP und Immobilienlobby übernimmt oder ob sie Artikel 15 des Grundgesetzes verteidigen will, der ja nicht zuletzt durch den Druck der Sozialdemokratie ins Grundgesetz gelangt ist.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 08.04.2019

„Trotz guter Arbeitsmarktlage gibt es immer noch fast 750.000Llangzeiterwerbslose, die keine Chance zum Wiedereinstieg in das Berufsleben erhalten. Das neue Instrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ läuft nur schleppend an. 150.000 Arbeitsplätze wurden versprochen; gerade einmal 6.000 Menschen werden bislang gefördert. Die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung bleibt eine Alibiveranstaltung“, kommentiert Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:

„Einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor fordert DIE LINKE schon seit vielen Jahren. Das neue Teilhabeinstrument der Bundesregierung erfüllt aber die Kriterien dafür nicht. Gefördert wird nur, wer innerhalb der letzten sieben Jahre ganze sechs Jahre im Hartz-IV-Bezug war. Viele Menschen, die sich Hoffnungen auf das neue Instrument gemacht haben, werden dadurch von der Förderung ausgegrenzt. Wie die Bundesregierung so die versprochenen 150.000 Arbeitsplätze erreichen will, bleibt ihr Geheimnis, zumal im Haushalt nicht einmal annähernd genug Mittel eingeplant sind.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 29.03.2019

Eine Mehrheit von Sachverständigen begrüßt die Initiative, die Förderlücke für Asylbewerber und Geduldete zu schließen, die entsteht, wenn diese eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag zu zwei Anträgen der Fraktionen von FDP und Grünen (19/2691, 19/5070) deutlich. Die Experten betonten, es solle eine bundesweit einheitliche Lösung gefunden werden, um einen Flickenteppich an Regelungen zu verhindern.

Die Förderlücke entsteht, wenn Asylbewerber nach einem 15 monatigem Aufenthalt in Deutschland vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das System der Sozialhilfe wechseln (SGB XII). Denn dann greift auch hier der im SGB XII geregelte Leistungsausschluss für Auszubildende. Besteht nämlich im Falle eines Studiums oder einer Ausbildung kein Zugang zu BAföG-Leistungen oder zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder reichen letztere nicht aus, führt dies oft dazu, dass Flüchtlinge ihre Ausbildung abbrechen oder gar nicht erst beginnen. Diesen Zustand wollen Grüne und FDP beenden, inzwischen hat aber auch die Bundesregierung einen Entwurf für eine Reform des AsylbLG erarbeitet, der unter anderem diese Förderlücke schließen will, um die Integration zu erleichtern.

In der Anhörung wurde zwar deutlich, dass es schwierig ist, konkrete Zahlen zu den betroffenen Personen zu nennen, dies konnte, auf das gesamte Bundesgebiet bezogen, keiner der geladenen Sachverständigen. Dennoch hielt die Mehrheit aufgrund ihrer Praxiserfahrung und anhand einzelner Datensätze das Problem für relevant genug, um es politisch zu lösen.

Wido Geis-Thöne vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln betonte, dass es Deutschland künftig demografiebedingt mit einem ernsten Fachkräftemangel zu tun haben werde. Jene Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben dürfen, müssten deshalb dringend besser unterstützt werden, um eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren, sagte er. Lösungen über Härtefallregelungen, wie sie in einzelnen Bundesländern existierten, könnten immer nur kurzfristig sein und führten zu einem Flickenteppich, darauf verwies Robert Schweizog von der Industrie- und Handelskammer Nordrhein-Westfalen. Ein Problem erkannte auch Oliver Zander vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall, stellte aber die Frage, ob die betroffenen Studenten zwingend Zugang zu BAföG-Leistungen haben müssten oder ob nicht Leistungen nach dem AsylbLG ausreichend wären. Er warnte vor einem Spurwechsel-System, in dem die Systeme Flucht, Asyl und Fachkräftemangel miteinander vermischt werden. Ruxandra Empen vom Deutschen Gewerkschaftsbund bezeichnete den Zugang zu BAB oder BAföG als eine Möglichkeit, um die Förderlücke zu schließen, jedoch sei eine Aufstockung dann immer noch nötig, weil diese Leistungen nicht existenzsichernd seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 381 vom 08.04.2019

Im Jahr 2018 haben 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Vollzeit gearbeitet. Der Anteil der atypisch beschäftigten Frauen an allen weiblichen Kernerwerbstätigen (erwerbstätige Personen 15 bis 64 Jahre, ohne Auszubildende) lag bei 30,5 Prozent. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8548) auf eine Kleine Anfrage (19/8087) der Fraktion Die Linke. Daraus geht unter anderem weiter hervor, dass 2018 fünf Millionen Menschen eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung ausübten und von diesen drei Millionen (60 Prozent) Frauen waren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 328 vom 27.03.2019

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Enteignung von Wohnungskonzernen stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/8516) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten fragen nach der Haltung der Bundesregierung zu einer „Vergesellschaftung“ von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen im Bestand. Sie verweisen zur Begründung auf eine Initiative in Berlin, die ein entsprechendes Volksbegehren anstrebt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 326 vom 27.03.2019

DIW Berlin untersucht die Auswirkungen der Reform auf die Erwerbstätigkeit von Frauen und zieht eine gemischte Bilanz

Die Abschaffung der Altersrente für Frauen für die Geburtsjahrgänge ab 1952 hat zur Folge, dass mehr Frauen über 60 erwerbstätig bleiben. Auf der anderen Seite bleiben durch die Erhöhung der Altersgrenze jetzt auch mehr Frauen dieser Altersgruppe längere Zeit arbeitslos oder beruflich inaktiv. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zieht deshalb eine gemischte Bilanz der Reform. „Viele berufstätige Frauen haben Ihren Rentenzugang verschoben. Insofern war die Reform erfolgreich: Erwerbstätige Frauen bleiben länger erwerbstätig“, sagt Studienautor Johannes Geyer. Für arbeitslose oder nichterwerbstätige Frauen verlängere sich dagegen nur die Zeit bis zum Renteneintritt ohne eine Chance auf Wiederbeschäftigung. Bei künftigen Reformen der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sollte daher auf eine längere Anpassungszeit geachtet werden und die berufliche Wiedereingliederung von älteren Menschen mehr im Mittelpunkt stehen.

Der Rentenzugang findet später statt

Die Abschaffung der sogenannten Frauenrente im Jahr 1999 war eine der größten Rentenreformen der letzten Jahrzehnte. Sie erhöhte im Prinzip das Rentenzugangsalter für die Frauen der Geburtsjahrgänge ab 1952 schlagartig um drei Jahre. Sie können nun nicht mehr mit 60, sondern erst mit 63 Jahren eine gesetzliche Altersrente beziehen. Nur bei gesundheitlichen Einschränkungen ist ein früherer Rentenzugang noch möglich. Die DIW-ÖkonomInnen Johannes Geyer, Peter Haan, Anna Hammerschmid und Clara Welteke verglichen die Erwerbsquoten und den Rentenzugang von Frauen der Geburtsjahrgänge unmittelbar vor und nach der Reform. Anhand von Versicherungsbiografien aus den Daten der Deutschen Rentenversicherung (Versicherungskontenstichprobe (VSKT) 2016) konnten sie feststellen, dass die Erwerbsquote der Frauen des Jahrgangs 1952 insgesamt um acht Prozentpunkte gestiegen ist und im Alter ab 60 Jahren bei gut 39 Prozent stabil blieb, während sie bei den Frauen des Jahrgangs 1951 von 35,5 Prozent auf gut 30 Prozent gesunken war. Die Beschäftigungseffekte sind auch auf den boomenden Arbeitsmarkt zurückzuführen und wären bei einer schlechteren konjunkturellen Lage vermutlich nicht so hoch ausgefallen.

Etwa acht Prozent der Frauen beider Jahrgänge waren mit 60 Jahren arbeitslos. Für den Jahrgang 1951 sank die Arbeitslosigkeit im Alter von 60 bis 63 Jahren auf unter sechs Prozent, im Reformjahrgang 1952 stieg sie bis zum Alter von 63 Jahren sogar leicht an. Ähnlich verlief die Entwicklung bei der Nichterwerbstätigkeit. „Vor der Reform waren viele Frauen mit 60 arbeitslos oder nichterwerbstätig und sind es nach der Reform geblieben“, sagt Geyer. Die Frauen haben ihr Erwerbsverhalten als Reaktion auf die Reform nicht aktiv angepasst. Verstärkte Ausweichreaktionen in die Erwerbsminderungsrente waren ebenfalls nicht festzustellen.

Schlüsselfaktor (hoher) Bildungsabschluss

Eine zentrale Rolle für die Beschäftigungswirkungen der Reform spielt der Bildungsabschluss: Unter Heranziehung von Daten aus dem Mikrozensus konnten die StudienautorInnen die Wirkungen der Reform auf verschiedene Gruppen von Frauen feststellen. Bei den Frauen mit einem hohen Bildungsabschluss nimmt insbesondere die Erwerbstätigkeit zu; sie kompensierten den aufgeschobenen Renteneintritt zu mehr als 70 Prozent durch eine Verlängerung ihrer Erwerbstätigkeit. Frauen ohne einen hohen Bildungsabschluss konnten dies nur zu knapp 50 Prozent; dementsprechend fiel in dieser Gruppe der Anstieg von Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit deutlich höher aus. Möglicherweise sind dadurch bereits bestehende ökonomische Unterschiede noch verstärkt worden.

Auch im Haushaltskontext gab es Unterschiede: So war für alleinstehende Frauen der Anstieg der Arbeitslosigkeit mit 23 Prozent dreimal so hoch wie für Frauen in Partnerschaft. Für letztere stieg dagegen in erster Linie die Nichterwerbstätigkeit, vor allem dann, wenn der Partner über ein hohes Einkommen verfügte.

DIW Wochenbericht 14/2109

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 03.04.2019

Jungs streben auf dem Ausbildungsmarkt verstärkt in naturwissenschaftliche und technische Berufe, Mädchen eher in den Bereich der Pflegeberufe. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der bundesweiten Aktion Girls’Day/Boys’Day am 28. März weiter mitteilt, lag der Anteil männlicher Auszubildender in Pflegeberufen im Ausbildungsjahr 2017/2018 bei 22 %. Dagegen betrug der Anteil weiblicher Auszubildender in Ausbildungsberufen des Bereichs „Naturwissenschaft, Geografie und Informatik“ 17 %.

In einer schulischen Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger befanden sich im Ausbildungsjahr 2017/2018 insgesamt 14 500 Männer (Männeranteil 19 %). Bei der schulischen Ausbildung zum Altenpfleger waren es 19 200 Männer (Männeranteil: 25 %). In naturwissenschaftlich und technisch ausgerichteten Ausbildungsberufen zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Insgesamt befanden sich im Jahr 2017 etwa 4 360 Frauen in einer Ausbildung im Bereich Chemie (Frauenanteil: 32 %, zum Beispiel Ausbildung zur Chemikantin oder zur Chemielaborantin) und 1 500 Frauen in einer Ausbildung im Bereich Informatik (Frauenanteil: 7 %, zum Beispiel Ausbildung zur Fachinformatikerin Systemintegration oder zur Informatikkauffrau).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 27.03.2019

Im Jahr 2017 haben rund 666000 Menschen in Deutschland Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des 10. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland weiter mitteilt, war dies die am häufigsten gewährte Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGBXII).

Die Leistung soll Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen. Hierzu zählen insbesondere Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, die insgesamt knapp 433000 Personen in unterschiedlichen Wohnformen gewährt wurden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 26.03.2019

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit

Die Unabhängige Kommission sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht heute den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit und informiert umfassend über ihre Arbeit der letzten drei Jahre. Der Bericht besteht aus zwei Bänden. Band I beinhaltet neben der Dokumentation der Arbeit der Kommission auch Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen. In Band II erzählen Betroffene in eigenen Worten von ihrer Vergangenheit, ihren Wünschen und Hoffnungen. Die 30 Berichte führen eindrücklich vor Augen, was sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend, das lange Schweigen und der Kampf um Gerechtigkeit für das Leben von Betroffenen bedeuten.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Aus den Berichten der Betroffenen geht vor allem hervor, wie häufig das nahe Umfeld und die gesamte Gesellschaft versagt haben und Kinder nicht geschützt wurden. Dafür muss Verantwortung übernommen werden. Es geht darum, heute Kinder und Jugendliche zu ihren Rechten zu verhelfen und sie zu schützen. Und es geht um die Anerkennung der Rechte heute erwachsener Betroffener und um eine gute Versorgung.“

Gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen, bedeutet, sich den Erkenntnissen über Ursachen und Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs zu stellen. Die Kommission konnte auf der Basis von vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten betroffener Menschen vielfältige Widerstände gegen eine Auseinandersetzung mit sexuellem Kindesmissbrauch identifizieren. Betroffene berichten von Abwehrreaktionen etwa in ihren Familien oder in Institutionen, wenn sie als Kinder oder Jugendliche versuchten, sexuelle Gewalt aufzudecken: Statt ihnen zu glauben, sie zu unterstützen und den Missbrauch zu beenden, wurden sie häufig ausgegrenzt oder ihnen wurde die Mitschuld an den Taten zugewiesen. Als Erwachsene erleben Betroffene oft erneut diese Widerstände und das Verleugnen von sexuellem Kindesmissbrauch.

Eines der wichtigsten Themen in den Anhörungen und Berichten ist folglich das Schweigen der Anderen. Nahe Familienangehörige, Nachbarn, Lehrkräfte, Mitarbeitende des Jugendamtes und andere haben somit dazu beigetragen, dass der erlebte Missbrauch nicht beendet und auch später die Aufarbeitung verhindert wurde. Nur wenige Betroffene berichten davon, dass sie in Kindheit und Jugend Hilfe und Unterstützung durch ihr Umfeld erhielten. Daher ist zentral für Prävention und Kinderschutz, diesen Widerständen und dem Schweigen der Anderen etwas entgegenzusetzen durch Zuhören, Verstehen, Glauben und Helfen.

Die Taten und das Schweigen der Anderen darüber zwingen Kinder und Jugendliche dazu, allein Wege zu finden, die es Ihnen ermöglichen, weiterleben zu können und die Gewalterfahrungen zu bewältigen trotz des verloren gegangenen Vertrauens, der seelischen und oft auch körperlichen Verletzungen, der Scham- und Schuldgefühle. Dies ist besonders dann belastend, wenn sie das Umfeld etwa ihre Familie nicht verlassen können, in dem der Missbrauch stattfindet.

Als Bewältigungsmuster und Verhaltensweisen schildern Betroffene am häufigsten, dass sie den Missbrauch verdrängt oder abgespalten haben. Manche flüchteten sich auch in eine Fantasiewelt. Wieder andere entwickelten einen ausgeprägten schulischen oder sportlichen Leistungsanspruch, um Selbstbestätigung zu erhalten oder durch eiserne Disziplin, Schmerzen und Gefühle zu unterdrücken. Auch sendeten Betroffene durch plötzlich auftretendes aggressives Verhalten gegenüber sich selbst oder andere oder auch durch sozialen Rückzug deutliche Signale an ihre Umwelt.

Die Aufarbeitungskommission soll auch einen Beitrag dazu leisten, das gesellschaftliche Bewusstsein für die Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs zu schärfen. Denn diese beeinträchtigen die Bildungskarrieren und das spätere Erwerbsleben, sie erschweren häufig persönliche Beziehungen und belasten das Familienleben. Die Arbeit der Kommission verdeutlicht erneut, dass Betroffene bis heute bei einer Bewältigung der Folgen an strukturellen und finanziellen Hürden scheitern. Sie erhalten zu oft keine passenden Hilfen im Bereich Beratung und Therapie. Die Standardlösungen der Krankenkassen reichen angesichts der gesundheitlichen Folgeprobleme häufig nicht aus. Das Angebot an Fachberatungsstellen muss flächendeckend ausgebaut, finanziell abgesichert und bekannter gemacht werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden wie im Versorgungsamt, im Jobcenter, bei Krankenkassen oder in der Justiz müssen auf den Umgang mit traumatisierten Menschen vorbereitet und entsprechend fortgebildet werden. Und es muss in den Bereichen Pädagogik, Medizin, Psychologie und Rechtswissenschaften ein Grundlagenwissen über sexuelle Gewalt und deren Folgen in der Ausbildung vermittelt werden.

Prof. Dr. Peer Briken, Mitglied der Kommission: „Wir danken den vielen Menschen, die uns ihre Geschichten anvertraut haben, um sie in die Öffentlichkeit zu tragen. Das Sprechen über sexuellen Kindesmissbrauch kann sehr belastend sein und dazu gehört viel Mut. Davor haben wir großen Respekt. Jede Geschichte zählt und kann helfen, Kinder heute und in Zukunft besser zu schützen.“

Seit Mai 2016 haben sich knapp 1.700 Betroffene bei der Kommission gemeldet. Es wurden rund 900 vertrauliche Anhörungen durchgeführt und 300 schriftliche Berichte ausgewertet. Der Kommission berichteten Betroffene von sexueller Gewalt u.a. in der Familie, im sozialen Umfeld, in der Schule, in Heimen, in rituellen und organisierten Kontexten, in der Klinik, im Pfarrhaus, in der Kirche, bei den Zeugen Jehovas, beim Sport, durch Fremdtäter, in Chören und in weiteren Freizeiteinrichtungen.
Die Kommission veranstaltete drei öffentliche Hearings, in denen Betroffene vor 200 Gästen zu den Schwerpunkten Familie, DDR sowie evangelische und katholische Kirche ihre Geschichte erzählten und Zeugnis ablegten. Sie veröffentlichte eine Expertise und eine Fallstudie zu sexuellem Kindesmissbrauch in der DDR, eine weitere Fallstudie zu den Kirchen, ein Empfehlungspapier für kindgerechte und betroffenensensible Strafverfahren sowie einen Zwischenbericht. Zudem tauschte sich die Kommission in sieben Werkstattgesprächen mit rund 60 Expertinnen und Experten zu verschiedenen Schwerpunktthemen aus wie rituelle und organisierte sexuelle Gewalt, Missbrauch beim Sport, an Menschen mit Behinderung oder auch zur Verantwortung von Institutionen.

Die Unabhängige Kommission zu Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet ehrenamtlich und hat im Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Diese war vorerst auf drei Jahre begrenzt und wurde nun bis Ende 2023 verlängert. Damit hat die Kommission die Möglichkeit, sexuellen Kindesmissbrauch in weiteren Bereichen zu untersuchen. Erste Schwerpunkte der zweiten Laufzeit sind der Sport, Menschen mit Behinderung und die sogenannte Pädosexuellenbewegung. Bis zum Herbst 2019 wird die Kommission Eckpunkte für eine gelingende Aufarbeitung erarbeiten, die Institutionen eine Orientierung geben sollen, eine Aufarbeitung bestmöglich zu beginnen und durchzuführen.

Download Bilanzbericht Band I + II www.aufarbeitungskommission.de/bilanzbericht_2019

Download Pressemappe www.aufarbeitungskommission.de/pm-03-04-2019

Download Pressebilder www.aufarbeitungskommission.de/pressebilder_bilanzbericht_2019

Betroffene und weitere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die sich über die Arbeit der Kommission informieren oder sich für eine vertrauliche Anhörung anmelden oder einen schriftlichen Bericht einreichen möchten, können sich telefonisch (0800 4030040 – anonym und kostenfrei), per E-Mail oder Brief an die Kommission wenden. Weitere Informationen unter www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vom 03.04.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die von der AWO beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! verlief mit über 74.000 Stimmen erfolgreich. Dass die SPD sich dieses Themas auch annimmt, begrüßt die AWO sehr. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Die AWO begrüßt das Vorhaben der SPD, die Pflegekosten für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen neu aufzuteilen, ausdrücklich. Aus Sicht der AWO ist die Begrenzung der Eigenanteile dringend notwendig, damit für Betroffene das Risiko der Pflegebedürftigkeit in seinem finanziellen Ausmaß kalkulierbar wird. Die über dem festen Eigenanteil liegenden Pflegekosten, sind durch die Pflegekassen zu tragen. Ohne diese Änderung wird Pflege pflegebedürftige Menschen zukünftig arm machen und immer mehr werden gezwungen sein, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Pflege bezahlen zu können.“

Die bisher von der SPD bekannt gewordenen Maßnahmen zur Finanzierung dieses Vorhabens werden aber kaum genügen. Das Präsidium der AWO hat bereits im Juni 2018 einen Beschluss zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gefasst, damit diese in der Zukunft eine verlässliche Absicherung des Pflegerisikos gewährleistet. Darüber hinaus müssen über die Pflegeversicherung faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und eine gute Personalausstattung vor Ort finanzierbar sein.

Für diese Forderungen muss die Pflegeversicherung finanziell deutlich besser ausgestattet werden. Folgende Maßnahmen fordert die AWO dazu:

  • Dynamisierung orientiert an der allgemeinen Preissteigerung sowie insbesondere an der Entwicklung der Lohnkosten
  • Nachholen der seit Einführung der Pflegeversicherung ausgebliebenen Anpassung der Versicherungsleistungen
  • Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in Heimen durch die Krankenversicherung
  • Umbau der Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung
  • Auflösung des Pflegevorsorgefonds
  • Beitragserhöhungen zur Pflegeversicherung
  • Erhöhung der Einnahmen durch Verbeitragung aller Einkommensarten
  • Zusammenführung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Die AWO erwartet konkrete Maßnahmen. So werden die Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege, mit denen im Sommer gerechnet wird, aller Voraussicht nach, ebenfalls zeigen, dass der Pflegebereich derzeit deutlich unterfinanziert ist und daher teurer werden wird. „Der Handlungsdruck ist groß, wir hoffen, dass dies auch andere Parteien erkennen und gemeinsam handeln“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.04.2019

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt ihre Kampagne des Weltgesundheitstages aus dem letzten Jahr fort und macht mit dem Thema „Universal Health Coverage“ auf die Bedeutung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung aufmerksam.

„Die AWO setzt sich für eine sozial gerechte Gesellschaft mit einem Gesundheitssystem ein, das auf Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit beruht“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege machen wir uns stark dafür, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem sozialen und rechtlichen Status, Zugang zum Gesundheitssystem haben. Dabei ist uns insbesondere die Gesundheitsversorgung von Menschen in ländlichen Regionen ein zentrales Anliegen“.

Kennzeichen ländlicher Regionen sind in der Regel ein hoher Anteil älterer und hochaltriger Menschen mit komplexem Versorgungsbedarf und eingeschränkter Mobilität. „Allein die Frage, wie Ärzt*innen und Patient*innen trotz großer Entfernungen und schwacher Infrastruktur zueinander finden, verlangt neue Wege und kreative Lösungen. Eine Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure ist unverzichtbar“, betont Döcker und fordert die Bundesregierung dazu auf, im Zusammenwirken mit den Bundesländern und Kommunen, den Kranken- und Pflegekassenkassen sowie den Träger*innen der Rehabilitation und Prävention, die gesundheitliche Versorgung in ländlichen Regionen sicherzustellen und qualitativ weiterzuentwickeln.

Um trotz der Besonderheiten, denen die Versorgung im ländlichen Raum unterliegt, einen gleichwertigen und sozial gerechten Zugang zu Gesundheitsleistungen zu schaffen, müssen Versorgungskonzepte aus Sicht der AWO unter anderem folgende zentrale Elemente vorsehen: Stärkung der regionalen Steuerungs- und Strukturverantwortung, Berücksichtigung der Gesundheitsversorgung als multiprofessionelle Gesamtleistung unter Beteiligung aller Akteure sowie Schaffung zusätzlicher infrastruktureller Erweiterungen und programmatischer Ausbau mobiler Leistungserbringungen in allen Bereichen.

Der Weltgesundheitstag wird Jahr für Jahr am 7. April begangen. Die WHO erinnert mit diesem Tag an ihre Gründung im Jahr 1948 und legt jährlich ein neues Gesundheitsthema von globaler Relevanz fest.

Link

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.04.2019

Heute gab das Statistische Bundesamt bekannt, dass die Zahl der Beziehenden von Grundsicherung im Alter erneut gestiegen ist. Demnach bezogen im Dezember 2018 schon deutlich über eine Million Menschen (1.079.000) Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dazu erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Trotz einer positiven Rentenentwicklung wächst die Zahl bedürftiger Rentnerinnen und Rentner immer weiter. So stieg sie seit Ende 2003 um insgesamt 146 Prozent. Hinzu kommt, dass viele Menschen, die einen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter haben, diesen Anspruch aus Scham oder Unwissenheit nicht wahrnehmen.

Klar ist, dass das sinkende Rentenniveau einerseits und die Lücken in den Erwerbsbiographien der heutigen Beschäftigten andererseits zu einem weiteren Anstieg von Altersarmut führen werden. Hier muss dringend gehandelt werden. Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Das Grundrentenkonzept setzt dieses Ziel um und trägt der langjährigen AWO-Forderung Rechnung, dass Leistungsverbesserungen für Niedrigverdiener in der Rentenversicherung nicht bedürftigkeitsabhängig sein dürfen.

Auch beim Wohngeld und bei der Grundsicherung muss es Verbesserungen geben. Das Wohngeld sorgt bei vielen Rentenbeziehenden dafür, dass sie nicht zum Sozialamt gehen müssen. Es ist deshalb richtig, dass Rentner mit einem niedrigen Einkommen leichter Wohngeld erhalten müssen. Damit dies auch vor dem Hintergrund vielerorts rasant steigender Mieten so bleibt, muss das Wohngeld regelmäßig an die Lebensrealität angepasst werden. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung im Alter, wie wir ihn heute schon für Betriebsrenten und Privatvorsorge kennen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.04.2019

Die von der AWO beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! hat das notwendige Quorum deutlich überschritten. Dies teilte der Petitionsausschuss heute offiziell AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker mit. „Die über 74.000 erreichten Stimmen zeigen, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürger dieses Thema ist. Wir möchten uns bei allen bedanken, die sich mit uns in dieser letztlich doch sehr kurzen Zeit dafür eingesetzt und uns ihre Stimme gegeben haben. Nun fordern wir die Mitglieder des Petitionsausschusses dazu auf, die Petition an den Deutschen Bundestag zur Berücksichtigung und damit zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahren zu überweisen“, erklärt Döcker.

Die AWO macht seit Jahren auf die Tatsache aufmerksam, dass alle Kostensteigerungen, die in Pflegeheimen anfallen, aufgrund bisheriger gesetzlicher Regelungen, allein von den Bewohnerinnen und Bewohnern übernommen werden müssen. Dies soll mit der Petition geändert werden, denn bereits 2017 lagen die Kosten, die eine versicherte Person selbst übernehmen musste, im Bundesdurchschnitt deutlich über derdurchschnittlichen Rentenleistung.⃰ „Ziel dieser Petition war und ist es, für die versicherten Leistungsbeziehenden der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Wir wollen, dass steigende Pflegekosten aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden, denn dafür wurde sie eingeführt und dafür zahlen Menschen ihre Beiträge“, betont Brigitte Döcker.

Aufgrund der gestiegenen Kosten in den letzten Jahren, waren und werden zukünftig immer mehr Rentenbeziehende gezwungen sein, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Pflege bezahlen zu können. „Aus Sicht der AWO ist es notwendig, Pflegekosten bundeseinheitlich zu definieren. Diese sind den Pflegekassen gesetzlich zuzuweisen, damit sie kein unkalkulierbares finanzielles Risiko mehr für Menschen mit Pflegebedarf darstellen. Das heißt, alle pflegebedingten Kosten sind aus Mitteln der Pflegeversicherung zu tragen. Eine Pflegeversicherung muss die Menschen absichern und ihnen sowie ihren Angehörigen Sicherheit geben“, betont Brigitte Döcker.

Mehr Informationen gibt es hier.

⃰ Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro. Die durchschnittlichen Heimkosten lagen bei monatlich circa 1.750 Euro.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.03.2019

Einiges bewegt – noch viel zu tun!

Anlässlich des zehnten Jahrestags der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland am 26. März 2019 resümiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Seit zehn Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Dadurch verpflichtet sich die Bundesrepublik, die universellen Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. In dieser Hinsicht hat die Konvention einiges erreichen können. Es bleibt aber auch noch eine Menge zu tun.“

So zum Beispiel begrüßt Brigitte Döcker, dass gemäß dem zentralen Grundsatz der Konvention „Nichts über uns ohne uns“ das Amt der bzw. des Bundesbehindertenbeauftragten der Bundesregierung ein Mensch mit Behinderungen innehat. Nachdenklich stimme aber, so Döcker weiter, dass erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die schuldunfähig eine rechtswidrige Tat begangen und in einer Psychiatrie untergebracht sind, abschaffen konnte: „Auch wenn der Bundestag nun die Wahlrechtsausschlüsse abschaffen wird, kommt dies für die anstehende Europawahl am 26. Mai zu spät. Die AWO unterstützt deshalb den Eilantrag einiger Parteien an das Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, die Wahlrechtsausschlüsse doch noch vor der Europawahl abzuschaffen.“

Döcker betont, dass die volle wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft noch nicht umgesetzt sei: „Hier bleibt noch viel zu tun, zum Beispiel in Sachen Barrierefreiheit. Ohne Barrierefreiheit sind für viele Menschen mit Behinderungen Bauten, Verkehrsmittel und Informationsquellen weder zugänglich, noch nutz- oder auffindbar. Menschen mit Behinderungen sehen sich tagtäglich mit kaum zu überwindenden Hindernissen konfrontiert.“ So sind Arztpraxen, die nur über Stufen und Treppen erreichbar sind, Supermärkte ohne Blindenleitsystem und Rampen zum Einstieg in einen Nahverkehrszug, die einen Neigungswinkel aufweisen, die jeden Alpinskifahrer herausfordern würden, für Rollstuhlfahrer einfach nur gefährlich. „Die AWO fordert, dass die Vorschriften für Barrierefreiheit auch für Private gelten müssen, die öffentlich zugängliche Einrichtungen unterhalten oder Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten“, verlangt Döcker.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gibt es einen von der Bundesregierung erstellten Nationalen Aktionsplan. Dieser wurde zuletzt im Jahr 2016 aktualisiert, viele seiner Maßnahmen sind bereits 2017 oder 2018 ausgelaufen. „Der Nationale Aktionsplan muss dringend fortgeschrieben werden. Hier muss die Bundesregierung schnellstmöglich nachlegen. Ansonsten droht die Gefahr, dass die Anstrengungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundesebene eines Tages ungeordnet im Sande verlaufen“, erklärt AWO Bundesvorstandsmitglied Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.03.2019

Zum Tag der älteren Generation dringt die BAGSO auf eine Ausweitung von Beratungsund
Unterstützungsangeboten für Seniorinnen und Senioren in den eigenen vier Wänden. Denn Hilfe zu Hause ist wirkungsvoller, das zeigen Erfahrungen mit präventiven Hausbesuchen bei älteren Menschen in Deutschland und in anderen Ländern. Beratung und Unterstützung im privaten Umfeld können so viel individueller erfolgen. Schwierigkeiten in der Bewältigung des Alltags werden früher erkannt und behoben, ebenso wie Stolperfallen in der Wohnung.

„Türen öffnen lohnt sich. Ähnlich wie bei Hebammen, die junge Familien zu Hause begleiten, entsteht bei Gesprächen mit Älteren ‚am Küchentisch‘ schnell ein Vertrauensverhältnis.“, sagt der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering. „Wenn der Hilfebedarf größer wird, ist der Kontakt bereits geknüpft.“

Aufsuchende Angebote sind auch in der Verbraucherberatung und in der altersmedizinischen Rehabilitation nach Stürzen und Operationen erfolgreich. In der konkreten Wohnsituation können Therapeuten gezielt die Fähigkeiten wiederherstellen helfen, die für die Bewältigung des Alltags erforderlich sind, sei es der Weg in das Badezimmer oder die Treppenstufen in den Garten. Die konkreten Reha-Ziele und die vertraute Umgebung steigern die Motivation der Betroffenen und die Trainingserfolge.

Aufsuchende Angebote bieten die Chance, Menschen zu erreichen, die sich aufgrund eingeschränkter Mobilität oder aus anderen Gründen, nicht aktiv um Hilfe bemühen. Sie tragen auch dazu bei, drohender Vereinsamung entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) vom 03.04.2019

Der Berliner Beirat für Familienfragen hat durch das Meinungsforschungsinstitut forsa über 1.000 Berliner Familien zum Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ befragt. Bei Berliner Familien stehen eine gute Kinderbetreuung sowie flexible Arbeitszeiten ganz oben auf der Wunschliste.

Familien stehen im Alltag regelmäßig vor der Herausforderung Familie und Beruf zu vereinbaren. Der Familienbeirat wollte von Berliner Familien wissen, welche Unterstützungswünsche sie haben. Die Fragen bezogen sich auf die konkreten Arbeitsbedingungen, die Betreuung der Kinder, die Pflege von Angehörigen, aber auch auf Behördenleistungen, das Mobilitätsangebot und die Situation im Wohnumfeld.

Die befragen Familien nannten als wichtigste Gründe für Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Zeitmangel (34%), Termine und Verpflichtungen (23%) und (fehlende) Betreuungsmöglichkeiten (21%) sowie Arbeitszeiten (18%).

Bei den Unterstützungshilfen durch Staat und Arbeitgeber sind Familien ausreichende und qualitativ gute Kinderbetreuungseinrichtungen (74%) am wichtigsten, gefolgt von Angeboten am Arbeitsplatz (vor allem flexible Arbeitszeiten und Verständnis des Arbeitgebers bzw. der Kollegen) zu 72% und guten Angeboten an öffentlichen Verkehrsmitteln (62%).

Die Familien wünschen sich weiterhin Verbesserungen bei der Kinderbetreuung: 48% beklagten zu große Klassen bzw. Gruppen und 45% den hohen Aufwand bei der Kitaplatz-Suche. Gefragt nach der Wichtigkeit von verschiedenen Aspekten der Kinderbetreuung werden die jederzeitige Verfügung eines Betreuungsplatzes, zuverlässige Betreuungszeiten und ein qualifiziertes Betreuungs- und Bildungskonzept, gefolgt von Wohnortnähe und gesunder Verpflegung zuerst genannt – wobei die insgesamt sieben angebotenen Nennungsmöglichkeiten alle eine sehr hohe Wichtigkeit bekamen und sehr eng beieinander lagen, was zeigt, dass den Familien eine quantitativ und qualitativ gute Kinderbetreuung sehr wichtig ist.

Von der Verwaltung wünschen sich die Familien mehr Angebote bei der Onlinebearbeitung von Anliegen und Anträgen (63%) und bei den Onlineinformationen (62%) sowie die Bündelung von Behördenleistungen vor Ort, bspw. durch Bürgerämter oder Familienbüros (52%).

Bei der Infrastruktur im Wohnumfeld sind Familien mit Abstand sichere Verkehrswege am wichtigsten, damit Kinder und Jugendliche auch allein zur Schule gehen können, gefolgt von einem zuverlässigen Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln und kurzen Wegezeiten zwischen Wohnung und Arbeit bzw. Kita/Schule zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Insgesamt gaben nur 33% der befragten Familien an, häufig Probleme bei der Vereinbarkeit zu haben. Dies betrifft insbesondere Familien mit mehreren Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen im Haushalt. 43% der Befragten haben hin und wieder Probleme. Die relativ geringe Nennung, häufig Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu haben, die sich mit den bundesweiten Befragungsergebnissen von forsa decken, lässt vermuten, dass die Familien phasenweise Belastungen bei der Vereinbarkeit von beruflichem Alltag und Familienleben als selbstverständlich ansehen.

Karlheinz Nolte, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen:

„Die Ergebnisse der repräsentativen Befragung zeigen, dass Berliner Familien ihre familiären und beruflichen Aufgaben überwiegend gut unter einen Hut bringen können. Bei der Beantwortung der Fragen nach konkreten Problemen und Wünschen ist festzustellen, dass Berlin noch einiges tun kann, um die wachsende Hauptstadt familienfreundlich zu gestalten und damit Familien zu entlasten: Das reicht von den bekannten Problemen bei der Kitaplatzsuche über ein Ausbau des Onlineangebotes der Verwaltung, der Bündelung von Behördenleistungen beispielsweise in Familien(service)büros bis zur Verbesserung der Infrastrukturangebote in den Wohngebieten.“

Die Ergebnisse der repräsentativen Befragung, die Ende 2018 durchgeführt wurde, stehen unter www.familienbeirat-berlin.de zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 27.03.2019

Bund, Länder und Kommunen haben die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt, doch die finanziellen Anstrengungen reichen noch nicht aus, zeigt der neue Kinder- und Jugendhilfereport. Die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für die Kinder- und Jugendhilfe haben sich innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt – auf etwa 45 Milliarden Euro im Jahr 2016. Nicht nur der Ausbau der Kindertagesbetreuung trug wesentlich zu dieser Steigerung bei, sondern auch der verstärkte Kinderschutz. Das zeigt der Kinder- und Jugendhilfereport 2018, den die „Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik“ im Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund veröffentlicht hat. Der Report fasst aktuelle Daten und Fakten zu den vielfältigen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zusammen und bietet damit eine Grundlage für die aktuellen Diskussionen über die Kind er- und Jugendhilfe – sei es der Ausbau der Kitas, das Handeln im Spannungsfeld zwischen staatlicher Schutzverantwortung und elterlicher Autonomie oder die Personalnot in Jugendämtern, Heimen und anderen Institutionen.
Nötig sind fachlich starke Jugendämter: Die Kinder- und Jugendhilfe ist längst zu einem elementaren Teil des deutschen Sozialsystems geworden. Die überwiegend gemeinnützigen, zivilgesellschaftlichen Träger stellen einerseits Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche bereit, andererseits bieten sie auch gezielte Unterstützung für Familien mit Problemen sowie für Kinder und Jugendliche in Notsituationen. „Benötigt werden dafür fachlich starke Jugendämter als Kompetenzzentren vor Ort“, sagt Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und Sprecher der Autorengruppe des Reports.
Laut dem Report wurden im Jahr 2016 allein in die Kindertagesbetreuung fast 29 Milliarden Euro investiert – im Jahr 2006 waren es nur etwa 12 Milliarden Euro. Innerhalb eines Jahrzehnts konnten bundesweit eine halbe Million Kinder zusätzlich die Kindertagesbetreuung besuchen, mehr als 6.600 neue Kitas sind entstanden, und fast 280.000 Fachkräfte wurden zusätzlich eingestellt. Inzwischen besucht mehr als jedes dritte unter 3-jährige Kind eine Kita oder Kindertagespflege. „Der Bedarf der Familien ist damit längst noch nicht gedeckt, deshalb sind noch weitere Anstrengungen notwendig – im Übrigen nicht nur in Sachen Quantität, sondern auch bei der Qualität“, betont Rauschenbach.
Verstärkter Kinderschutz erfordert mehr Transparenz: Auch die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung wie etwa Erziehungsberatung, für die Sozialpädagogische Familienhilfe oder die Unterbringung von Heranwachsenden in Heimen, Pflegefamilien oder Wohngruppen haben massiv zugenommen, von fast 6 Milliarden Euro im Jahr 2006 auf etwa 10 Milliarden im Jahr 2016. Ursache hierfür sind die zwischenzeitlich vehement gestiegenen Fallzahlen bei den unbegleitet nach Deutschland eingereisten Minderjährigen, zugleich aber auch die Folgen eines verbesserten Kinderschutzes in den Jugendämtern.
Auf die damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben haben die Kommunen reagiert und ihre Jugendämter deutlich vergrößert: Während ein statistisch „mittleres“ Jugendamt in Deutschland im Jahr 2006 lediglich über 32 Vollzeitstellen verfügte, waren es 2016 bereits 54. Der Kinderschutz hat in diesem Zuge einen größeren Stellenwert bekommen. „Die Jugendämter sind wachsamer geworden, allerdings passieren weiterhin schwerwiegende Fehler, wie einige der jüngsten Missbrauchsfälle in Deutschland erneut deutlich machen“, sagt Rauschenbach. Der Kinder- und Jugendhilfereport beleuchtet das konfliktträchtige Spannungsfeld zwischen unterstützender Hilfestellung und hoheitlicher Intervention der Jugendämter und ist somit eine wichtige Grundlage für weiterführende Diskussionen zum Kinderschutz. „Die Datenlage reicht aber noch nicht aus, das Handeln der Jugendämter muss transparenter w erden“, fordert der Direktor des DJI.
Kinder- und Jugendhilfe im Dialog weiterentwickeln: Rauschenbach sieht den Kinder- und Jugendhilfereport aber auch als einen Beitrag für den Dialogprozess zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, den das Bundesfamilienministerium mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Fachleuten der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe sowie Ländern und Kommunen angestoßen hat. Ziel ist eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Reform des derzeit geltenden SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch).
Der Report gibt indikatorenbasiert Auskunft über die Arbeitsfelder und bietet Orientierung in einer zum Teil unübersichtlichen Kinder- und Jugendhilfe. Er ist unter dem Titel „Kinder- und Jugendhilfereport 2018. Eine kennzahlenbasierte Analyse“ im Verlag Barbara Budrich erschienen und kostet 29,90 Euro. Die Publikation steht im Open-Access-Bereich der Verlagsseite als PDF-Version zum kostenlosen Download bereit (DOI 10.3224/84742240).
Ein kompakter Überblick über zentrale Ergebnisse zu den einzelnen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe ist zu finden unter www.dji.de/Kinder-undJugendhilfereport2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut vom 25.03.2019

Laut Bundesinnenministerium (BMI) haben seit September 2018 rund 83.000 Familien einen Antrag auf Baukindergeld gestellt. Etwa 1,7 Milliarden Euro sind bisher für die staatliche Förderung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum gebunden.

Der Deutsche Familienverband (DFV) sieht sich in seiner Forderung bestärkt, dass das Baukindergeld über 2020 hinaus Bestand haben und Familien einen Rechtsanspruch darauf erhalten müssen. „Die starke Nachfrage nach dem Baukindergeld zeigt, dass es ein Erfolgsprojekt ist. Eine Ausweitung dieser staatlichen Maßnahme ist daher sinnvoll und notwendig“, sagt Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer.

Eigener Wohnraum gibt Familien Sicherheit. Gerade für Eltern mit mehreren Kindern sind die eigenen vier Wände oft die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu leben und für das Alter vorzusorgen. Die Wohnsituation übt einen wesentlichen Einfluss auf die Heranwachsenden aus. Ob Kinder sich gut entwickeln und Familienleben gelingt, wird wesentlich vom Wohnen und Wohnumfeld bestimmt.

Die Kritik, die in der Vergangenheit um das Baukindergeld aufgekommen ist, weist der DFV zurück. „Das Baukindergeld ist gut investiertes Geld für Familien. Für die hohen Kaufpreise sind andere Faktoren, wie die Grunderwerbsteuer, eine unzureichende Baulandausweisung und Spekulationspreise verantwortlich“, sagt der Bundesgeschäftsführer. Aus Sicht des DFV handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer geradezu um eine Strafsteuer für Familien.

„Die Wohnungs- und Baupolitik muss die vielfältigen Einflussfaktoren berücksichtigen, die ein familiengerechtes und bezahlbares Wohnen erschweren“, so Heimann. „Mit dem Baukindergeld hat die Bundesregierung eine für Familien sinnvolle Förderung auf den Weg gebracht – eine „Eigenheimzulage light“, die die finanzielle Belastung von bauwilligen Familien senkt.“ Weitere Maßnahmen sowohl im Wohnungsbau- als auch im Mietwohnbereich sind aber weiterhin unabdingbar.

Weitere Informationen:

Die DFV-Stellungnahme zum „Bezahlbaren und familiengerechten Wohnen“ (PDF)

Fachartikel zur Grunderwerbsteuer „Wie Bundesländer das Wohnen für Familien teuer machen“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 05.04.2019

Neue EU-Vereinbarkeitsrichtlinie stärkt das soziale Europa, gibt aber keine Impulse zur Weiterentwicklung in Deutschland.

Das Europäische Parlament hat am 4. April mit großer Mehrheit die neue Work-Life Balance-Richtlinie beschlossen. Es ist die erste legislative Maßnahme der EU zur Europäischen Säule sozialer Rechte.

In einer gemeinsamen Positionierung zur Richtlinie ziehen der DGB sowie der Deutsche Frauenrat, das Bundesforum Männer, das Zukunftsforum Familie und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen eine sehr gemischte Bilanz: Zwar kommt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie EU-weit mit der Richtlinie einen großen Schritt voran – in Deutschland ändert sich allerdings praktisch nichts. Der DGB und die vier weiteren Verbände hätten sich außerdem ein viel deutlicheres Signal für die Vereinbarkeit der verschiedenen Lebensbereiche und eine gerechte Verteilung der Familienpflichten zwischen den Geschlechtern gewünscht.

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack erklärte: „Gerade jetzt vor der Europawahl ist es wichtig, dass die soziale Säule endlich mit einem ersten Instrument Form annimmt. Eltern und Beschäftigte, die ihre Angehörigen pflegen, werden damit EU-weit gestärkt und ein verbindlicher Standard gesetzt. Die Gewerkschaften haben sich allerdings für noch mehr Partnerschaftlichkeit in der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern stark gemacht. Der Kommissionsvorschlag sah dazu deutlichere Regelungen vor – die jetzige Fassung der Richtlinie bringt leider keine Verbesserungen in Deutschland.“

DGB, Deutscher Frauenrat, Bundesforum Männer, Zukunftsforum Familie und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen fordern die Bundesregierung deshalb auf, eigene gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zu verbessern und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Dazu gehören zum Beispiel die geschlechtergerechte Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld, die Realisierung einer bezahlten Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt als eigenständige Leistung und die Einführung einer Pflegezeit mit angemessener Ausgleichszahlung, beispielsweise in Anlehnung an das Elterngeld.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 05.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des heutigen Weltgesundheitstages ein besonderes Augenmerk auf die Gesundheitsversorgung von Kindern in Deutschland an. Insbesondere Flüchtlingskinder sind durch die Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes an vielen Stellen nur unzureichend gesundheitlich versorgt, und „Kindern ohne Papiere“ wird in der Regel gar keine medizinische Versorgung zuteil. Probleme gibt es auch bei der Unterbringung von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, in denen Kindern oft elementare Rechte wie Bildung und Gesundheit vorenthalten werden.

„Wir müssen in Deutschland für alle Flüchtlingskinder mit Hilfe einer regulären Versicherungskarte den Zugang zu einer vollständigen ärztlichen Versorgung sicherstellen. Das umfasst sowohl die medizinische Grundversorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen als auch den Zugang zur medizinischen Standardversorgung nach der Erstaufnahme. Die Gesundheitsversorgung gleicht aber bisher einem Flickenteppich, jedes Bundesland hat hier andere rechtliche Standards, zum Beispiel in Bezug auf die Erteilung einer elektronischen Gesundheitskarte. Zudem ist beispielsweise eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit von Impfungen wichtig, da so der Schutz von Kindern vor krankheitsbedingten Schäden verbessert werden kann“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Und auch bei der generellen Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten in Deutschland besteht Handlungsbedarf. Denn nach Ansicht von rund einem Drittel der Eltern in Deutschland (34 Prozent) gibt es in der Nähe ihres Wohnortes keine ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. In Kleinstädten bis 5.000 Einwohner ist rund die Hälfte der Eltern dieser Ansicht (49 Prozent). Zu diesen Ergebnissen kommt eine Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes aus dem letzten Jahr.

„Zum in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrecht auf bestmögliche Gesundheit gehört auch die ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. Es darf nicht sein, dass Eltern nach der Geburt eines Kindes oder nach einem Umzug keinen Kinderarzt finden, oder für sich und ihre Kinder unzumutbar weite Wege auf sich nehmen müssen. Es muss dringend Mechanismen der Bedarfsplanung geben, die das verhindern. Sonst droht insbesondere die Vorsorge auf der Strecke zu bleiben“, so Hofmann weiter.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in diesem Jahr das Thema „Flächendeckende und umfassende Gesundheitsversorgung“ (Universal Health Coverage) in den Mittelpunkt des Weltgesundheitstages gestellt. Laut WHO muss eine flächendeckende und umfassende Gesundheitsversorgung dafür sorgen, dass jeder Mensch medizinische Versorgung in Anspruch nehmen kann, ohne dabei in eine finanzielle Notlage zu geraten. Es soll sichergestellt werden, dass jeder Mensch die medizinische Versorgung erhält, die er braucht und wann immer er sie braucht.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt heute zum 30-jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention eine einzigartige 30-Euro-Blech-Sammlermünze vor. Mittelpunkt der Münze ist das Konterfei von Herbert Grönemeyer, der mit seinem Lied „Kinder an die Macht“ bereits seit vielen Jahren die Ikone der deutschen Kinderrechtsbewegung ist. Die Sammlermünze in der Prägequalität „Blechglanz“ ist direkt beim Deutschen Kinderhilfswerk zum Nominalwert erhältlich, allerdings nur solange der Vorrat reicht. Das 30-Euro-Stück gehört nicht zum offiziellen Münzprogramm des Bundes, ist aber trotzdem Teil der Sammler-Serie „Kinderrechte ins Grundgesetz!“. Die Randschrift lautet passend zum diesjährigen Motto des Weltkindertages „Wir Kinder haben Rechte!“. Zur heutigen Vorstellung der Münze am 1. April kann diese unter www.dkhw.de/sammlermuenze versandkostenfrei bestellt werden.

„Nach wie vor kennen viel zu wenige Kinder und Erwachsene die UN-Kinderrechtskonvention und die darin normierten Kinderrechte. Aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch verwirklichen. Deshalb brauchen wir in Deutschland eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte, die Kinder und Erwachsene erreicht. Mit der 30-Euro-Sammlermünze wollen wir auch dafür werben, dass endlich Kinderrechte im Grundgesetz normiert werden. Sollte das bis zum 1. April nächsten Jahres nicht der Fall sein, werden wir eine 31-Euro-Münze auf den Markt bringen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eigentlich hatten wir ja gehofft, die 30-Euro-Sammlermünze aus Gold oder Platin prägen lassen zu können. Aber da die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz immer noch auf sich warten lässt, haben wir uns letztlich für Blech entschieden. Schade. Aber eine gute Nachricht gibt es trotzdem: Die Münze passt ganz hervorragend in die Spendendosen des Deutschen Kinderhilfswerkes, die an ca. 40.000 Standorten in ganz Deutschland stehen. Durch die Spendendosen konnten seit 1979 bereits mehr als 37 Millionen Euro gesammelt werden. Mit diesen Spenden hat das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder- und Jugendprojekte in ganz Deutschland unterstützt, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben“, so Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.04.2019

Positiv reagierte der Paritätische Wohlfahrtsverband auf den Vorstoß der Sozialdemokraten, den Eigenanteil der Pflegekosten für Pflegebedürftige und ihre Angehörige zu deckeln und stattdessen die Pflegekassen stärker in die Pflicht zu nehmen. Es handle sich hier um eine echte und überfällige Neuausrichtung, um künftig nicht nur gute Pflege zu gewährleisten, sondern die Betroffenen auch vor Armut zu schützen.

„Nach dem ganzen Klein-Klein in der Pflegepolitik wagt nun eine Regierungspartei endlich den notwendigen großen Wurf. Es ist höchste Zeit, dass aus dem Zuschuss der Pflegekasse eine verlässliche Versicherung wird, die den Betroffenen Sicherheit gibt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Sozialhilfequote von fast 40 Prozent unter Pflegeheimbewohnern zeige, dass die Pflegeversicherung bei der Absicherung der Pflege bisher kläglich versagt. „Es kann nicht sein, dass Menschen fast ihr Leben lang in die Pflegekasse einzahlen und am Ende trotzdem in der Sozialhilfe und in Armut landen“, so Schneider.

Eine Deckelung des Eigenanteils, wie von der SPD vorgeschlagen, sowie neue Ansätze zur solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung seien vor diesem Hintergrund ein zentraler Schritt. Der Paritätische spricht sich dafür aus, den Eigenanteil bei den Pflegekosten für die Betroffenen generell auf 15 Prozent zu deckeln. Ausdrücklich stellt sich der Verband auch hinter die Forderung nach der Schaffung einer einheitlichen solidarischen Bürgerversicherung für alle.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 08.04.2019

Scharf kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den vorliegenden Entwurf zur Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes, nach dem die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber neu geregelt werden sollen. Statt die Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums endlich an den tatsächlichen Bedarf und die aktuelle Preisentwicklung anzupassen, würden durch statistische Tricks die Beträge künstlich klein gerechnet, kritisiert der Verband. Die Pläne der Bundesregierung seien verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig. Der Verband fordert die politische Anerkennung eines einheitlichen Existenzminimums für alle in Deutschland lebenden Menschen.

„Die geplante Neuregelung kommt einer Mogelpackung gleich. Vordergründig ist es eine Erhöhung, bei gründlichem Nachrechnen stellt sich heraus, dass sehr viele Flüchtlinge künftig nicht mehr oder sogar weniger haben werden als jetzt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Zwar werden die Regelsätze generell erhöht, doch wird vielen Asylbewerbern die höchste Regelsatzstufe künftig mit Verweis auf mögliche Einsparpotenziale in Sammelunterkünften vorenthalten. „Unter dem Strich ist es für den Einzelnen in vielen Fällen bestenfalls ein Nullsummenspiel“, so Schneider.

Ohnehin seien die Regelsätze und insbesondere die Geldbeträge seit Jahren nicht mehr annähernd bedarfsdeckend. „Mit 136 Euro im Monat und einigen Sachleistungen ist kein Auskommen möglich“, so Schneider.

Der Gesetzesentwurf enthalte durchaus auch positive Ansätze, so etwa die Unterstützung von Asylbewerbern in Ausbildung oder die Honorierung ehrenamtlichen Engagements. Es sei außerordentlich bedauerlich, dass diese begrüßenswerten Aspekte durch die Tricksereien beim Regelsatz überlagert werden.

Der Verband weist darauf hin, dass die niedrigeren Regelsätze bei Asylbewerbern im Vergleich zu Hartz IV-Beziehenden ganz generell eine klare Diskriminierung von Flüchtlingen darstellt. „Das Existenzminimum ist genauso wenig teilbar wie die Würde des Menschen nach Artikel 1 des Grundgesetzes“, so Schneider.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 28.03.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. April 2019

Veranstalter: Kinderkommission des Deutschen Bundestags

Ort: Berlin

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses: www.bundestag.de/resource/blob/634444/5f92966b72096fdfb481bbe672a5a88b/Tagesordnung-der-15–Sitzung-data.pdf

Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unterkinderkommission@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Termin: 03. Mai 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt

So vielfältig unsere Gesellschaft ist, so vielfältig sind die Familien und auch familiäre Zuschreibungen. Bei muslimischen oder als muslimisch markierten Familien können Zuschreibungen auch Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe haben. Familien berichten in diesem Kontext immer wieder von erlebten Ausgrenzungen. Die Tagung, zu der wir Sie herzlich einladen, will auf diesen Zusammenhang aufmerksam machen.
Frau Prof. Dr. Annette Treibel Illian von der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe wird die Wirkung von Zuschreibungen und Markierungen von Familien thematisieren und Bezug
darauf nehmen, wie Zugänge zu Bildung und gesellschaftliche Teilhabe sich gestalten.
Frau Dr. Anja Stichs vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt die Erwartungen muslimischer Familien an die Qualität einer vorschulischen Kinderbetreuung anhand der BAMF-Studie »Vorschulische Kinderbetreuung aus Sicht muslimischer Familien« (2017) dar.
Es stellt sich uns auch die Frage, ob das seit Beginn des Jahres in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung hierzu neue Möglichkeiten eröffnet.
In Workshops werden weitere Aspekte vertieft sowie Austausch und Vernetzungsmöglichkeiten geboten.

Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen sowie an die interessierte Öffentlichkeit.

Die Einladung sowie Informationen zum Programmablauf und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 10. Mai 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Am 10. Mai 2019 heißt es: Willkommen zum 13. Parlamentarischen Regenbogenabend der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen!

U.a. mit Claudia Roth MdB, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulle Schauws MdB, Sprecherin für Queerpolitik und Frauenpolitik, Sven Lehmann MdB, Sprecher für Queerpolitik und Sozialpolitik und Yga Kostrzewa, lesbische Aktivistin aus Polen.

Musikalische Gäste sind Vivian Kanner und Maxim Shagaev. Im Anschluss legt DJin Marsmädchen auf.

In über 70 Staaten werden Menschen dafür bestraft, wen sie lieben oder wer sie sind. In einzelnen Staaten droht sogar die Todesstrafe. Fast die Hälfte der Menschheit lebt in Ländern, in denen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Personen staatlich diskriminiert, brutal verfolgt oder gar umgebracht werden. Und noch weit mehr können sich weder auf staatlichen Schutz noch gesellschaftliche Solidarität verlassen, wenn sie Opfer von Hetze, Hass oder Gewalt werden. Diese Schande darf niemanden kalt lassen, sondern muss zu beherztem politischem Handeln führen.

In anderen Ländern, auch in Deutschland, gibt es dagegen große Fortschritte. Nach langen Kämpfen wurde rechtliche Anerkennung erreicht und die Akzeptanz ist deutlich gestiegen. Aber auch hier sind Hass und Hetze nicht verschwunden und es gibt politische Kräfte, die das Rad zurückdrehen wollen.

50 Jahre nach Stonewall soll darüber diskutiert werden, wie die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen weltweit und in Deutschland ist und was man gemeinsam für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung tun kann. Darüber soll mit Ihnen und Euch ins Gespräch gekommen werden.

Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Die Online-Anmeldung ist bis zum 06. Mai 2019 möglich.

Termin: 11. Mai 2019

Veranstalter: BEVKI Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Ort: Berlin

Die BEVKi und der Landeselternausschuss Kita Berlin haben sich entschieden für den diesjährigen Fachtag der BEVKi für Eltern, Pädagog*innen und alle an frühkindlicher Bildung interessierte Menschen nach Berlin einzuladen. Sie haben sich als Elternvertreter*innen die Weiterbildung und Aufklärung der Eltern auf die Fahnen geschrieben.

Weiterhin ist Ihnen der Austausch zwischen Fachkräften, Leitungen und Familien (Eltern und Kinder) sehr wichtig.

An dem Fachtag liegt es Ihnen sehr am Herzen, dass alle miteinander in den Austausch kommen. Dazu haben Sie die Initiative Neues Lernen, das BeKi (Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung) und das DESI (Institut für demokratische Entwicklung und soziale Integration) ins Boot geholt. Sie begleiten Sie an diesem Tag, um allen Anwesenden den aktuellen Stand der frühkindlichen Bildung näher zu bringen.

Die ASH führt zur Zeit Studien zur Qualitätsentwicklung aus Kinderperspektive durch und entwickelt einen Methodenschatz um den Fachkräften und Akteuren der Kindertagesbetreuung zu helfen, die Kinderperspektive in den Kitaalltag zu integrieren und dieser einen wirkungsvollen Standpunkt geben zu können.

Deshalb möchten Sie der Kinderperspektive Raum geben und die Kinder zu ihrem „Perfekten Kita-Tag“ befragen. bzw. sie zu begleiten ihre Perspektive zu dokumentieren.
Die Eltern und Fachkräfte haben in dieser Zeit die Möglichkeit an Impulsvorträgen teilzunehmen.

Das vorläufige Programm
Dr. Christa Preissing, Direktorin des Berliner Kita-Instituts für Qualitätsentwicklung (BeKi), Präsidentin der Internationale Akademie Berlin und Autorin verschiedener Bildungsprogramme wird einen Einblick in die gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft geben.

Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner wird über den aktuellen Stand des SGB VIII in Zusammenhang mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ informieren.

Milena Lauer vom Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung (BeKi) wird einen Vortrag zum Thema Gesundes Aufwachsen einbringen.

Es wird einen Workshop mit Kindern zum Thema „Mein perfekter Kita-Tag“ in Anlehnung an die Quaki-Studie geben.

Die Teilnahme am Fachtag inkl. Mittagessen und Tagungsgetränken ist kostenlos. Eine Erstattung der Reise- und Übernachtungskosten ist auf Nachfrage in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz möglich (siehe Details weiter unten).

Da es nur begrenzte Plätze gibt, können Sie sich bereits ab sofort anmelden. Zur Anmeldung genügt eine E-Mail an norman.heise@bevki.de. Teilen Sie bitte bei der Anmeldung mit:
Von welcher Institution Sie kommen (Vor- und Nachname und Institution)?
Benötigen Sie eine Erstattung der Reisekosten?

Anreisekosten
Eine Erstattung der Reisekosten ist bis zu 60,00€ pro Person in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz möglich.
Formulare zur Erstattung der Reisekosten erhalten Sie (bei vorheriger Anmeldung) am Tag der Veranstaltung.

Termin: 13. Mai 2019

Veranstalter: Deutscher Kita-Preis

Ort: Berlin

Gute Qualität in Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten, ist ein kontinuierlicher Prozess. Um diesen zu gestalten, braucht es alle beteiligten Perspektiven: die der zuständigen Fach- und Leitungskräfte, der Fachberatungen, der zuständigen Verwaltungen und der Politik, der Eltern und der Familien. Denn Qualität hat viele Gesichter und muss unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden.

Eine zentrale Perspektive rund um die Entwicklung und Ausgestaltung frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung ist der Blickwinkel der Kinder selbst.

Wie können kindliche Perspektiven und Belange im pädagogischen Alltag ernst genommen und authentisch eingebunden werden? Wie gelingt es Kitas und lokalen Bündnissen, ihr Handeln konsequent am Kind auszurichten und dabei die Lebenswelten der Kinder und ihrer Familien zu berücksichtigen? Wie kann eine kindorientierte Erschließung des Sozialraums aussehen? Und was haben Kinder über Kita-Qualität zu sagen? Diesen und weiteren Themen möchte man sich mit Ihnen gemeinsam widmen.

Gemeinsam mit Ihnen soll erkundet werden, wie man Kita-Qualität kindorientiert entwickeln kann. Dabei unterstützen und inspirieren Impulse und gute Praxis von Finalisten des Deutschen Kita-Preises.

Die Veranstaltung richtet sich an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung, wie beispielsweise Fachberatungen, Trägervertreterinnen und Trägervertreter, Vertreterinnen und Vertreter von Ämtern, Verbänden und weitere Interessierte.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Da die Plätze begrenzt sind, werden Sie um eine verbindliche Anmeldung gebeten bis zum 20. April 2019 unter dem folgenden Link: https://eveeno.com/deutscher-kita-preis

Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung sowie zeitnah einen detaillierten Programmablauf.

Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie bei Julia Kaufmann, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, E-Mail: julia.kaufmann@dkjs.de, Tel.: 030 25 76 76 800.

Termin: 14. Mai 2019

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

„Hilfe, die ankommt. Fünf Jahre Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“


Mit dem Gesetz zur vertraulichen Geburt wurde viel erreicht.
Mit ihm wurden das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ und auch die digitalen Beratungsmöglichkeiten via Chat und E-Mail eingeführt. Diese Hilfen wurden in den vergangenen fünf Jahren von tausenden Ratsuchenden genutzt. Beim Hilfetelefon erhalten schwangere Frauen in Konfliktlagen rund um die Uhr und in 18 Sprachen direkte Unterstützung und können so den Weg in eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort finden. Zudem ermöglicht das Gesetz Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, ihr Kind anonym und medizinisch sicher zur Welt zu bringen. Kinder die im Wege der vertraulichen Geburt in Adoptiv- oder Pflegefamilien groß werden, haben das Recht ab dem 16. Lebensjahr zu erfahren, woher sie kommen – ein wichtiger Faktor für die Identitätsbildung.

Warum ist das Gesetz so erfolgreich?

Basis hierfür ist die gute Zusammenarbeit und das starke Netzwerk der Beteiligten: Schwangerschaftsberatungsstellen, Jugendämter, Adoptionsvermittlungsstellen, in der Geburtshilfe tätige Einrichtungen und Hebammen sowie die Kooperationspartner, die mithelfen das Hilfetelefon weiter bekannt zu machen. Sie alle haben von Anfang an mitgewirkt, den betroffenen Frauen passgenaue Unterstützung zu bieten. Ihnen gilt der größte Dank.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt den fünften Jahrestag zum Anlass, auf das Erreichte zurückzuschauen und den Blick nach vorn zu richten. Das Programm der Veranstaltung spannt einen weiten Bogen: Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey tauscht sich mit Praktikerinnen und Praktikern aus, Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen diskutieren über wichtige Fragen: Wo hakt es? Was kann noch bessert werden? Wie kann die Zusammenarbeit gestärkt werden? Welche Erfolge wurden erzielt? Zudem erhalten die Gäste im Praxis-Karussell Einblick in spannende Projekte vor Ort.

Weitere Informationen, wie das Programm und den Anmeldebogen finden Sie hier.

Termin: 20. Mai 2019

Veranstalter: EAF Berlin und des Deutschen Juristinnenbundes

Ort: Berlin

100 Jahre Frauenwahlrecht und 70 Jahre Grundgesetz: Die Jubiläen sind Wegmarken für Demokratie und Gleichberechtigung. Mit dem Zukunftskongress am 20. Mai in Berlin findet die Kampagne „100 Jahre Frauenwahlrecht“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend und der EAF Berlin ihren Abschluss. Es sollen noch einmal die Akteurinnen, die für Gleichberechtigung kämpften, gewürdigt werden. Doch vor allem soll nach vorne geblickt werden.

Bundesfamilien- und Frauenministerin Dr. Franziska Giffey wird den Kongress eröffnen und eine Bilanz der Kampagne ziehen. Die Bedeutung des Gleichberechtigungsgebots in Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz steht im Mittelpunkt des Beitrags von Prof. Dr. Ulrike Lembke, Professorin für öffentliches Recht und Geschlechterstudien, Humboldt-Universität zu Berlin.

Ende Januar wurde in Brandenburg das erste „Parité-Gesetz“ verabschiedet, das erste Paritätsgesetz Deutschlands. Zahlreiche prominente Politiker*innen haben sich in der Öffentlichkeit Pro Parität geäußert. Auf dem Zukunftskongress soll die aktuelle Debatte um Parität in der Politik weitergeführt werden. Mit Parlamentarierinnen des Bundestags wird diskutiert: Wie und in welcher Form erreichen wir Parität im Bundestag?

Kurz vor der Europawahl Ende Mai nimmt man die europäische Ebene in den Blick. Welche Forderungen an eine zukunftsweisende Gleichstellungspolitik stellt die Zivilgesellschaft an die Institutionen der EU?

Es wird sich gefreut mit Ihnen zu feiern, zu diskutieren und in die Zukunft zu denken!

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Eine Einladung folgt zeitnah.

Termin: 05. Juni 2019

Veranstalter: Hans-Böckler-Stiftung, WSI, DGB

Ort: Berlin

Rentenpolitik steht hoch auf der politischen Agenda. Es gibt viele Reformvorschläge und viel Streit, welchen Weg die Politik einschlagen sollte. Die Meinungen gehen schon grundsätzlich auseinander: Worum sollte sich die Politik vor allem kümmern? Welche Probleme sind am größten? Auf einer vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) veranstalteten Fachtagung wird diskutiert, wo die gegenwärtigen und künftigen Probleme der Alterssicherung liegen, welche Lösungsansätze geeignet sind und wie die Strategien zu ihrer Umsetzung aussehen müssen.

Die Veranstaltung richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Praktikerinnen und Praktiker aus Zivilgesellschaft, Politik, Gewerkschaften, Wirtschaft und Betrieben sowie an alle interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Informationen zu Programm und Anmeldung folgen in Kürze.

Termin: 16. Juli 2019

Veranstalter: Netzwerk Familienbildung beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Familienbildung will Eltern dabei unterstützen, ihren komplexen Alltag zu bewältigen. Sie hilft Eltern, ihren Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Der Zuwachs von Wissen und Fähigkeiten, eine bessere Orientierung und der Austausch mit anderen geben Sicherheit. All das trägt dazu bei, die unterschiedlichen Aufgaben in der Familie besser zu erfüllen. Angebote der Eltern- und Familienbildung greifen aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen auf. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur Quartiersentwicklung, festigen Nachbarschaften und unterstützen das Zusammenleben der Generationen im Sinne sorgender Gemeinschaften.

Für Verantwortliche bei Kommunen und Bildungsträgern ist es wichtig, Angebote der Familienbildung gemeinsam vor dem Hintergrund der Bedürfnisse, Gege-benheiten und Möglichkeiten vor Ort zu entwickeln. Dafür bietet das im Frühjahr 2019 veröffentlichte Rahmenkonzept Familienbildung eine gute Grundlage. Der 3. landesweite Kongress Familienbildung beschäftigt sich mit der Umsetzung des Rahmenkonzepts Familienbildung in Baden-Württemberg. In den Foren sollen wesentliche Fragen der Umsetzung aufgegriffen, vertieft und diskutiert werden.

Veranstalter ist das landesweite Netzwerk Familienbildung BW, das beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg angesiedelt ist und dessen fachpolitisches Anliegen ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und ‚zugängliches‘ Angebot der Eltern- und Familienbildung in Baden-Württemberg ist. Angesprochen und eingeladen sind Fachkräfte der Familienbildung und der pädagogischen Arbeit mit Familien, Politikerinnen und Politiker, Kommunalverantwortliche, Fachleute aus der Sozial- und Jugendhilfeplanung sowie alle Interessierten.

Zum Programm:2019Kongress_Einladung.pdf

Zur Anmeldung: Anmeldung-KongressFaBi2019.pdf.

Rahmenkonzept Familienbildung: 2019-Rahmenkonzept_FaBi-online.pdf

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Abstimmung im europäischen Parlament zur EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige begrüßt das ZFF gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat, dem Bundesforum Männer, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund die Einigung über eine EU-weite gesetzliche Verankerung für die Verbesserung von Vereinbarkeit. Die Verbände bedauern jedoch, dass die Richtlinie keine Verbesserungen für Deutschland mit sich bringt.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Gerade angesichts der anstehenden Europawahlen begrüßen wir, dass die Säule Sozialer Rechte durch die Vereinbarkeitsrichtlinie gestärkt wird. Eltern sind europaweit auf gute Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf angewiesen – sie werden hier unterstützt.

Es ist jedoch sehr bedauerlich, dass die Richtlinie keine wirklichen Konsequenzen für die Gestaltung einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Deutschland hat. Gemeinsam mit den anderen unterzeichnenden Organisationen fordern wir die Bundesregierung auf, eigene gesetzliche Maßnahmen in dem Politikbereich voran zu treiben. Aus Sicht des ZFF gibt es verschiedene Instrumente, die eine gleichberechtigte Teilhabe an der familiären Sorgearbeit stärken würden. Dazu gehört die Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld, die Realisierung einer bezahlten Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt oder die Einführung einer Pflegezeit in Anlehnung an die Elterngeldregelung.“

Die gemeinsamen Positionierung vom Deutschen Frauenrat, dem Bundesforum Männer, dem Zukunftsforum Familie, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund finden Sie hier.

Quelle: PRessemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 04.04.2019

AKTUELLES

Am 26. Februar 2019 hat der Präsidialausschuss des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. die

Empfehlungen des Deutschen Ver­eins zur Förderung von „Zuver­dienstmöglichkeiten“ im Bereich des SGB IX

beschlossen.

Der in Deutschland bislang einmalige Studiengang startet erneut zum Sommersemester im März
2020. Die Bewerbungsfrist endet zum 30.06.2019. Für den Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ können sich an der HAW Hamburg auch einschlägig Qualifizierte ohne einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben.

Weitere Angaben finden Sie unter https://familienwissenschaftenhamburg.wordpress.com/.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 05/2019

SCHWERPUNKT I: Equal Pay Day

Anlässlich des heutigen Equal Pay Day fordert das ZFF, hauptamtlich wie privat geleistete Arbeit von Frauen endlich angemessen wertzuschätzen und so die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern nachhaltig zu bekämpfen.

Auch in diesem Jahr macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei 21 Prozent liegen. Unter dem Motto WERTSACHE Arbeit stellt die Kampagne dabei die ungerechte Wertschätzung frauendominierter Berufe, insbesondere in den sozialen Dienstleistungen, in den Mittelpunkt.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ ist eine Frage der Gerechtigkeit und muss für alle Menschen gelten.

Es gibt vielfältige Ursachen für die seit Jahren stabil bleibende Lohnlücke zwischen den Geschlechtern: Frauen verdienen weniger, weil sie seltener Führungspositionen innehaben, häufiger teilzeitbeschäftigt sind und öfter in schlechter bezahlten frauendominierten sozialen Dienstleistungsberufen arbeiten. Das ZFF unterstützt nachdrücklich, dass der diesjährige Equal Pay Day die fehlende Wertschätzung dieser Berufe in den Mittelpunkt der Kampagne rückt und unterstützt das Anliegen der Neubewertung dieser gesellschaftlich so wichtigen Tätigkeiten.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist sehr ungleich verteilt: Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privaten Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit zukünftig politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.03.2019

Auch in diesem Jahr klafft die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern weit auseinander: 21 Prozent verdienen Frauen im Schnitt weniger. Für das gleiche Gehalt wie das der Männer müssten sie umgerechnet 77 Tage länger arbeiten. Der Equal Pay Day am 18. März markiert diesen Zeitpunkt und zeigt auch in diesem Jahr, dass die Betriebe mehr in die Pflicht genommen werden müssen.

„Mit dem Entgelttransparenzgesetz wurde der Anfang zur Bekämpfung der Lohnungleichheit gemacht. Seit gut zwei Jahren können Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ihrem individuellen Auskunftsrecht Gebrauch machen: Sie können überprüfen lassen, ob Kollegen des anderen Geschlechts für die gleiche Tätigkeit mehr Lohn erhalten als sie selbst. Nur wenn über Geld gesprochen wird, kann die Lohndiskriminierung abgestellt werden. Im Sommer wird die Evaluation des Gesetzes vorgelegt. Dann wird sich zeigen, an welchen Stellen nachgesteuert werden muss. Die SPD-Bundestagsfraktion wird in der Großen Koalition darauf beharren, die volle Durchschlagskraft für dieses Gesetz zu erreichen. Beschäftigte müssen in ihrem selbstverständlichen Recht, sich gegen Lohndiskriminierung zu wehren, bestmöglich gestärkt werden.

Eine Grundrente, wie sie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgeschlagen hat, würde für den gerechten Ausgleich der so genannten Gender Pay- und Gender Pension Gaps sorgen – solange, wie die Betriebe ihrer Verantwortung für die gerechte Bezahlung von Frauen und Männern nicht nachkommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.03.2019

Zu den heute veröffentlichten Zahlen zum Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern und zum Equal Pay Day am 18. März erklären BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik, und UlleSchauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

21 Prozent und kein Ende in Sicht. Auch nach einem Jahr Entgelttransparenzgesetz ist die Entgeltlücke zwischen Mann und Frau unverändert groß. Das Gesetz entpuppt sich als Luftnummer.

Es ist endlich an der Zeit, ein effektives und wirksames Gesetz, das Frauen wirklich finanzielle Gerechtigkeit bringt, einzuführen. Dazu braucht es verbindliche und zertifizierte Prüfverfahren. Freiwilligkeit hilft keinen Schritt weiter. Nur eine verbindliche Überprüfung aller Lohnstrukturen und Tarifverträge beendet die ungerechte Bezahlung von Frauen. Und wir fordern ein Verbandsklagerecht und die Anwendbarkeit des Gruppenverfahrens. Denn nach wie vor müssen Frauen, die gegen Entgeltdiskriminierung vorgehen wollen, weiterhin allein vor Gericht ziehen. Von diesen Maßnahmen würden Frauen wirklich profitieren.

Das Entgelttransparenzgesetz bleibt wirkungslos. Denn Auskunft über das Entgelt von Kollegen erhalten nur Frauen, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten. Viel zu viele Frauen haben also rein gar nichts von diesem Gesetz. Betrieben ist es auch völlig frei gestellt, ob sie künftig ihre Entgeltstrukturen auf Benachteiligungen überprüfen. Sie können, aber sie müssen nicht. Dafür braucht es wahrlich kein Gesetz.

Die Bundesregierung muss auch dringend mehr tun, um die sozialen Berufe aufzuwerten, denn hier arbeiten hauptsächlich Frauen und diese Jobs sind generell schlechter bezahlt. Zudem arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit oder Minijobs und es gibt nach wie vor wenige weibliche Führungskräfte. Das sind alles Faktoren, die eine Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern in weite Ferne rücken lassen. Hier muss die Bundesregierung ran und endlich wirksame Rahmenbedingungen schaffen, damit Frauen endlich das bekommen, was sie auch verdienen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.03.2019

Zum Equal Pay Day erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Mehr staatliche Regulierung, mehr Bürokratie und absurde Strafandrohungen für Unternehmen sind die falsche Antwort auf die bestehenden Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen. Daher fordert die FDP-Fraktion einen anderen Ansatz. Wir müssen früh anfangen und alte Rollenbilder aufbrechen, damit wir mehr Mädchen und Frauen für meist besser bezahlte MINT-Berufe begeistern. Gleichzeitig müssen soziale Berufe besser entlohnt werden, damit diese an Attraktivität gewinnen. Durch mehr Flexibilität und beste Kinderbetreuung kann eine vielfältigere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingen. Die Unternehmen sind bei einer fairen und leistungsorientierten Bezahlung, unabhängig vom Geschlecht,und Frauen-Talentförderprogrammen in der Pflicht. So verringern wir den Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern im Erwerbsleben und folglich auch bei der Rente. Zudem sollten wir Frauen ermutigen, selbstbewusst aufzutreten und zu verhandeln. Dabei kann die Förderung von Frauennetzwerken helfen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 18.03.2019

Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen und die Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes wird von Sachverständigen und Interessenvertretern höchst unterschiedlich bewertet. Dies zeigte sich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag über zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/1005) und Bündnis 90/Die Grünen (19/1192) zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung von Frauen.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag unter anderem, dass der Auskunftsanspruch über die betriebliche Entlohnung im Entgelttransparenzgesetz für alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße gelten muss, dass Stillschweige-Klauseln in Arbeitsverträgen über die Entlohnung für nicht erklärt werden und alle Unternehmen ab 25 Beschäftigten zu einer verbindlichen und regelmäßigen Überprüfung der Entgeltgleichheit verpflichtet werden. Übereinstimmend fordern Linke und Grüne ein Verbandsklagerecht gegen Lohndiskriminierung.

Die Volkswirtschaftlerin Christina Boll vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) verwies darauf, dass das im Entgelttransparenzgesetz genannte Lohnbewertungskriterium keine belastbare Aussage über eine Entgeltdiskriminierung zulasse, sondern allenfalls einen Verdacht. Dem trage das Gesetz mit dem individuelle Auskunftsrecht Rechnung. Die Einführung eines Verbandsklagerechts sei hingegen nicht angemessen. Boll argumentierte, dass der hohe Anteil von teilzeitbeschäftigten Frauen eine der Hauptursachen für die Gehaltsschere von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen sei. Zudem sei das Entgelttransparenzgesetz erst im Sommer 2017 in Kraft getreten, es sei noch zu früh, um eine Bewertung bezüglich seiner Wirksamkeit abzugeben.

Auf Seiten der Arbeitgeber stießen die Forderungen der Linken und der Grünen nach einer Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes und einer Einführung eines Verbandsklagerechts durchgehend auf Ablehnung. Claudia Große-Leege vom Verband deutscher Arbeitnehmerinnen (VdU) verwies darauf, dass die Arbeitgeber großen Wert auf eine faire und leistungsgerechte Entlohnung der Beschäftigten unabhängig vom Geschlecht legten. Die unbereinigte Lohnlücke von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen sei nicht auf unterschiedliche Gehälter bei gleicher Arbeit und Qualifikation zurückzuführen. Selbst in der bereinigten Lohnlücke von rund sechs Prozent seien Erwerbsunterbrechungen nicht einbezogen, Frauen seien aber wegen Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen sehr viel öfter von Erwerbsunterbrechungen betroffen. Bei Einberechnung dieser Erwebsunterbrechungen sei die Lohnlücke deutlich kleiner. In diesem Sinne argumentierte auch Anja Klie von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die bereinigte Lohnlücke liege zwischen 2,3 und 5,8 Prozent. Deutschland habe in Europa eine der geringsten Lohnlücken. Dieser statistische Wert lasse sich auch nicht automatisch mit Diskriminierung von Frauen in Unternehmen erklären. Klie verwies auf die deutlich geringe Lohnlücke im Osten Deutschlands. Dies sei darauf zurückzuführen, dass Frauen in den ostdeutschen Bundesländern sehr viel häufiger in Vollzeit beschäftigt seien als in den West-Ländern. Ebenso wie Große-Leege und Klie lehnte auch Steven Haarke vom Handelsverband Deutschland (HDE) weitere Auflagen für die Arbeitgeberseite ab. Bereits das Entgelttransparenzgesetz habe zu unverhältnismäßig hohen bürokratischen Belastungen geführt. Statt weiter in die Tarifautonomie einzugreifen, sollten ganztägige Betreuungsangebote in Kitas und Schulen ausgebaut werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Unterstützt wurden die Anträge von Linken und Grünen hingegen von der Arbeitsrechtlerin Gisela Ludewig vom Deutschen Juristinnenbund (djb), der Rechtsanwältin Lena Oerder von der Düsseldorfer Anwaltskanzlei „silberger.lorenz.towara“, der Rechtswissenschaftlerin und früheren Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts, Heide Pfarr, sowie der Wirtschaftswissenschaftlerin und Beraterin Andrea Jochmann-Döll (GEFA, Forschung und Beratung). Lena Oerder verwies darauf, dass der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz nur für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Angestellten gelte. Damit sei ein Großteil der Beschäftigten von diesem Anspruch ausgeschlossen. Selbst die Europäische Kommission empfehle, diese Schwelle auf 50 Beschäftigte zu senken. Auch Andrea Jochmann-Döll plädierte dafür, dass die Unternehmensgröße nicht ausschlaggebend sein dürfe bei der Gewährung des Auskunftsanspruch. Das Entgelttransparenzgesetz zeige insgesamt nur geringe Wirkung. Heide Pfarr plädierte für eine Verpflichtung der Unternehmen, ihre betrieblichen Entgeltsysteme mithilfe zertifizierter Verfahren zu überprüfen. Allein mit einem individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten ließe sich keine echte Transparenz schaffen. Übereinstimmend forderten Jochmann-Döll, Ludewig, Order und Pfarr ein Verbandsklagerecht gegen Lohndiskriminierung. Der Weg einer individuellen Klage gegen den eigenen Arbeitgeber werde nur von sehr wenigen Frauen eingeschlagen, da diese mit negativen Auswirkungen rechnen müssten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 19.03.2019

Frauen auf dem deutschen Arbeitsmarkt:Aufholen, ohne einzuholenFrauen auf dem deutschen Arbeitsmarkt, das ist auf den ersten Blick eine Erfolgs-geschichte: Sie sind besser ausgebildet, arbeiten mehr und haben deutlich mehr Ein-kommen zur Verfügung als noch vor 40 Jahren. Dennoch sind sie häufiger über-qualifiziert und hinken weiterhin der Einkommensentwicklung von Männern hinterher. Das zeigt eine Langzeitstudie zum Strukturwandel auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Wer gewinnt? Wer verliert? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt einer von der Bertelsmann Stiftung geförderten Langzeitstudie. Dafür hat ein Forscherteam um Prof. Dr. Timm Bönke von der Freien Universität Berlin die Auswirkungen des Strukturwandels auf dem deutschen Arbeitsmarkt für verschiedene Bevölkerungsgruppen untersucht. Eines der zentralen Ergebnisse: Frauen gehören zu den Aufsteigern der letzten 40 Jahre. Sie sind besser ausgebildet, arbeiten mehr, sichern zunehmend das Haushaltseinkommen ab und verfügen über deutlich höhere Einkommen als noch in den 1970er Jahren. Im Vergleich zu Männern zeigt sich jedoch: Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und sind in Jobs tätig, für die sie formal überqualifiziert sind. Darüber hinaus haben sie über alle Bildungsstufen hinweg –damals wie heute –häufig weniger als die Hälfte der Einkommen der Männer zur Verfügung. Geringqualifizierte, insbesondere Männer, gehören dagegen mit Blick auf verfügbare Einkommen und Beschäftigungsquoten zu den größten Verlierern.

„Teilhabe und Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sind zentrale Versprechen der Sozialen Marktwirtschaft. Deshalb müssen Politik und Wirtschaft dort Hürden abbauen, wo einzelne Bevölkerungsgruppen strukturell benachteiligt werden“, kommentiert Aart De Geus, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung, die Ergebnisse.

Bessere Bildung und mehr Arbeit: Frauen sichern immer öfter Familieneinkommen ab.

Der Blick auf das Bildungsniveau und die Arbeitsmarktbeteiligung zeigt für Frauen im historischen Verlauf einen klaren Aufwärtstrend: Zwischen 1970 und 2013 ist der Anteil von Hochschulabsolventinnen in Westdeutschland von 2 auf 17 Prozent um das Achtfache gestiegen. Ebenso hat sich die Zahl erwerbstätiger Frauen in den alten Bundesländern zwischen 1973 und 2013 von rund sechs auf zwölf Millionen verdoppelt.

„Durch die gestiegene Erwerbstätigkeit der Frauen war es möglich, die Haushaltseinkommen gerade im Bereich der unteren Einkommen zu stabilisieren“, erläutert Manuela Barišić, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung, die Studienergebnisse. Zwar sind Männer in Paarhaushalten immer noch häufig die Haupteinkommensbezieher, jedoch tragen Frauen zunehmend zum Haushaltseinkommen bei. Insbesondere Frauen prekär beschäftigter Männer sind zu Zweitverdienerinnen geworden, um das Familieneinkommen abzusichern.

Konkret waren im Jahr 2013 westdeutsche Frauen in Paarhaushalten mit Kindern in der unteren Einkommenshälfte fast dreimal so häufig erwerbstätig wie noch 1973. Ihr durchschnittlich verfügbares Haushaltseinkommen ist lediglich um die Hälftegestiegen.

Frauen arbeiten häufiger als Männer in Jobs, für die sie formal überqualifiziert sind

Knapp 61 Prozent der Akademikerinnen in Ost und West arbeiteten 2012 in Jobs, für die sie formal überqualifiziert waren (1976, Westdeutschland: 71 Prozent). Dies traf im selben Jahr in den alten Bundesländern nur auf 42 Prozent und in den neuen auf 47 Prozent der Männer zu. „Auch wenn im historischen Verlauf die Überqualifikation abgenommen hat, spiegelt sich der Bildungserfolg von Frauen immer noch nicht in den von ihnen ausgeübten Tätigkeiten wider“, sagt Barišić. Dazu kommt: Während sich die Erwerbsbeteiligung von Frauen in Westdeutschland von 1973 bis 2013 verdoppelt hat, ist die Summe ihrer wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden um nur 50 Prozent gestiegen, da sie immer noch häufiger in Teilzeit mit geringer Stundenzahl arbeiten. Bei den westdeutschen Männern blieb die Summe der Wochenarbeitsstunden im selben Zeitraum konstant, obwohl die Zahl der Erwerbstätigen von 12 auf 14 Millionen gestiegen ist.

Die Unterschiede zwischen Frauen und Männern zeigen sich auch im verfügbaren Einkommen, das Arbeits- und Kapitaleinkommen sowie Transfers beinhaltet und die Belastung durch Steuern und Abgaben widerspiegelt: Während Akademikerinnen 1976 in Westdeutschland ein Einkommen in Preisen von 2015 von rund 1.650 Euro zur Verfügung hatten, waren es bei Akademikern mit rund 3.700 Euro gut doppelt so viel. Auch 2013 –knapp 40 Jahre später– hatten Akademiker in den alten Bundesländern mit rund 3.800 Euro im Vergleich zu Akademikerinnen (2.050 Euro) ein fast doppelt so hohes Einkommen zur Verfügung. Eine ähnliche Entwicklung lässt sich auch für gering- und mittelqualifizierte Arbeitnehmerinnen nachzeichnen. „Damit hinken Frauen der Einkommensentwicklung rund 40 Jahre hinterher, da sie 2013 immer noch nicht das Niveau erreicht haben, das Männer in den 1970ern hatten“, fasst Barišić die Ergebnisse zusammen.

Bildung schützt vor Arbeitslosigkeit und Einkommensverlusten

Der historische Verlauf zeigt darüber hinaus, dass ein höheres Qualifikationsniveau eine wichtige Schutzfunktion darstellt –über alle Gruppen in Ost und West hinweg. „Mit den höchsten Arbeitslosenraten und Einkommensverlusten über die Zeit gehören Geringqualifizierte zu den größten Verlierern der vergangenen Jahrzehnte“, so Barišić. Seit den1970er Jahren sind sie zunehmend stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Mittel- und Hochqualifizierte. Die gestiegenen Arbeitslosenraten spiegeln sich auch in der Entwicklung der verfügbaren Einkommen wider. Insbesondere geringqualifizierte Männer in West und Ost mussten über die Zeit Einkommensverluste hinnehmen: Ein geringqualifizierter westdeutscher Mann hatte 2013 ein Einkommen von 1.460 Euro zur Verfügung –1976 waren es in Preisen von 2015 rund 1.600 Euro.

Zusatzinformationen

Für die von der Bertelsmann Stiftung geförderte Studie „Wer gewinnt? Wer verliert? Die Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt seit den frühen Jahren der Bundesrepublik bis heute“ haben Prof. Dr. Timm Bönke, Astrid Harnack und Miriam Wetter von der Freien Universität (FU) Berlin untersucht, wer auf individueller und auf Haushaltsebene, differenziert nach Geschlecht und Region, von den Entwicklungen der vergangenen 60 Jahre auf dem deutschen Arbeitsmarkt profitiert hat. Dabei betrachten sie neben dem Bildungsniveau und der Erwerbsbeteiligung auch die Entwicklung von Tätigkeitsklassen nach bestimmten Qualifikationsanforderungen sowie die verfügbaren Einkommen, um Verlierer und Gewinner zu identifizieren. Ein Schätzmodell ermöglicht es darüber hinaus, die um die demographischen Entwicklungen bereinigten Einkommensentwicklungen darzustellen. Als Datengrundlage dient dabei der Scientific Use File des Mikrozensus, eine seit 1957 mit wenigen Ausnahmen jährlich durchgeführte repräsentative Befragung von einem Prozent aller privaten Haushalte in Deutschland. Die Jahre 2012 beziehungsweise 2013 bilden den aktuellen Rand. Die Daten für Ostdeutschland sind ab 1991 verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 18.03.2019

Anlässlich des heutigen Equal Pay Days* erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Es ist höchste Zeit, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern nicht nur einmal jährlich zu kritisieren, sondern Worten Taten folgen zu lassen. Lohngerechtigkeit, die den Entgeltunterschied zwischen Frauen und Männern abbaut, muss endlich umgesetzt werden.“

Im Mittelpunkt des diesjährigen Equal Pay Days steht das Thema „WERTSACHE Arbeit“. Die Arbeit von Frauen hat vielfach immer noch nicht den gleichen Wert wie die Arbeit von Männern. Besonders drastisch zeigt sich diese Entwicklung in den sozialen Berufen, wie Bildung, Erziehung und Pflege. „Soziale Berufe sind Zukunftsberufe, sie spielen eine immens wichtige Rolle für den Zusammenhalt und das menschliche Gesicht unserer Gesellschaft. Doch obwohl der Wert dieser Arbeit für alle, die darauf angewiesen sind, offensichtlich ist, spiegelt die Bezahlung das in der Regel nicht wider“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken macht sich die AWO seit Langem für branchenspezifische Tarifverträge in den sozialen Berufen stark. Diese sehen eine tarifliche Aufwertung der sozialen Berufe insgesamt vor und dienen der finanziellen Gleichstellung von Frauen und Männern. Ergänzend dazu bedarf es nach Ansicht der AWO einer systematischen und diskriminierungsfreien Bewertung der Arbeitsleistung, gerade auch um die Gleichstellung sozialer und technischer Berufe in Hinblick auf Qualifizierung und Bezahlung voranzutreiben. Ziel muss eine aktive Auseinandersetzung mit dem Wert sein, der verschiedenen Tätigkeiten und Berufen beigemessen wird.

Auch die Übernahme von Sorgearbeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige ist viel zu oft immer noch Frauensache. Essenziell ist eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen wie Männer, damit Sorge- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich aufgeteilt werden können. Ebenso muss Transparenz auf allen Ebenen zur Selbstverständlichkeit werden. Über Gehälter zu sprechen ist in Deutschland oft ein Tabuthema. „Nur wenn Unternehmen ihre Gehaltsstrukturen offenlegen und diese mit Prüfinstrumenten auf mögliche Ungleichbehandlungen überprüfen, kann Transparenz gelingen. Gleichzeitig gilt es, Kulturveränderungen aktiv anzustoßen, damit geteilte Führung und Doppelspitzen zur Realität werden und Barrieren für Frauen zu Führungspositionen endlich abgebaut werden“, betont Wolfgang Stadler abschließend.

*Zum Equal Pay Day: Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn, markiert der Equal Pay Day den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar eines Jahres für ihre Arbeit bezahlt werden. Dieser symbolisch markierte geschlechtsspezifische Entgeltunterschied beträgt laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 21 Prozent.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.vom 18.03.2019

Frauen müssen noch immer auf durchschnittlich 21 Prozent Einkommen verzichten. Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern verharrt seit Jahren auf hohem Niveau. Mit einer gemeinsamen Aktion vor dem Brandenburger Tor zeigen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Frauenrat (DF) und der Sozialverband Deutschland (SoVD) am Equal Pay Day: Wir lassen nicht locker, bis Frauen gleich bezahlt werden und der Equal Pay Day Silvester stattfindet.

Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender:
„Die Lohnlücke stagniert, weil die Gesetze ins Leere laufen, die Frauen eigentlich bessere Chancen am Arbeitsmarkt bringen sollten. Die Bundesregierung hat hier viel gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Das Entgelttransparenzgesetz mit seinem Auskunftsanspruch, der nur in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gilt, ist so ein Fall. Ein weiterer ist die Brückenteilzeit, die nur nutzen kann, wer in einem Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten arbeitet. Das darf bei der geplanten Grundrente nicht passieren: Damit Frauen im Alter von der Aufwertung niedriger Rentenkonten profitieren, darf es keine Bedürftigkeitsprüfung geben. Sonst geht auch dieses Gesetz an den Frauen vorbei.“

Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:
„Frauen verbringen täglich anderthalbmal so viel Zeit wie Männer mit unbezahlter Sorgearbeit. Das geht zu Lasten ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Deutsche Frauenrat fordert deshalb politische Maßnahmen, die eine partnerschaftliche Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit unterstützen, Männer in die Verantwortung nehmen und Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit fördern. Dazu gehören öffentliche Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen und ein Anspruch auf lebensphasenorientierte Arbeitszeiten.“

Edda Schliepack, SoVD-Präsidiumsmitglied:
„Jahrelange Minijobs bedeuten für Millionen Frauen Minirenten. Das Problem ist längst bekannt und vielfach erwiesen. Und trotzdem befasst sich die Bundesregierung an keiner Stelle des Koalitionsvertrages mit dieser zentralen sozialen Frage. Wir Frauen im SoVD fordern, dass sich das ändert. Arbeitsplätze in Privathaushalten sind derzeit oft prekär oder Schwarzarbeit. Das darf so nicht bleiben. Auch in Privathaushalten können gute Arbeitsplätze entstehen, insbesondere durch öffentliche Zuschüsse für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat e.V.(DF) vom 18.03.2019

Frauen verdienen in Deutschland noch immer 21 Prozent weniger als Männer. Und das obwohl der Grundsatz der Entgeltgleichheit im deutschen wie europäischen Recht verankert ist – bislang ein Prinzip ohne Praxis. „Die Durchsetzungsschwäche ist so eklatant, dass der sogenannte Gender Pay Gap sich über Jahrzehnte hinweg kaum verringert hat. Es fehlt an Transparenz, durchsetzungsstarken sozialen Akteur*innen und dem Willen der Verantwortlichen, Diskriminierungen zu beseitigen. Die gravierenden gesetzlichen Mängel müssen endlich behoben werden.“, sagt Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

Ein großes Manko ist, dass die betriebliche Prüfung der Entgeltgleichheit nicht gesetzlich verpflichtend ist. Das Entgelttransparenzgesetz enthält lediglich eine Aufforderung dazu. Für ein effektives Recht müssen außerdem staatliche oder zivilgesellschaftliche Institutionen ermächtigt werden, die Einhaltung der Entgeltgleichheit vor Gericht durchzusetzen. Gleiche Bezahlung gerichtlich einzufordern ist in Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen Ländern allein den diskriminierten Personen überlassen. Indes bestehen im Verbraucherschutzrecht und dem Umweltschutz entsprechende Verbandsklagemöglichkeiten bereits. Wersig dazu: „Die Gleichstellung der Geschlechter ist, wie im Grundgesetz verankert, eine staatliche Aufgabe. Die Erreichung dieses Ziels kann also nicht ausschließlich denen überlassen werden, die selbst von Diskriminierung betroffen sind. Das ist umso unsinniger, da diese sich häufig in Vertragsbeziehungen befinden, die von einem strukturellen Machtungleichgewicht geprägt sind. Risiko und Kosten sind so hoch, dass Betroffene von ihren individuellen Rechten selbst dann kaum jemals Gebrauch gemacht haben, wenn sie von ihrer Benachteiligung wussten. Darüber hinaus hat eine erfolgreiche Individualklage keine rechtliche Wirkung auf vergleichbare Fälle; so bleiben diskriminierende Entgeltsysteme und -praxen selbst unangetastet.“

Die Anträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die in der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diskutiert werden, enthalten ebenfalls die Forderung nach einem Verbandsklagerecht. Auch die SPD forderte dies schon in einem Gesetzentwurf von 2012. Um die gravierenden Fehler des Entgelttransparenzgesetzes auszubessern, bedarf es aber weiterer gesetzlicher Schritte, wie den ausführlichen djb-Stellungnahmen vom 27. Februar 2017 und vom 11. März 2019 zu entnehmen ist. Der Gender Pay Gap zeigt die weiterhin fortbestehenden Machtunterschiede und Diskriminierungen in unserer Gesellschaft.

Dem muss durch effektive gesetzliche Regelungen begegnet werden.

Die djb-Stellungnahme vom 11. März 2019 finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st19-07/.

Die djb-Stellungnahme vom 27. Februar 2017 finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st17-05/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 18.03.2019

Hält der Aktionstag, was er verspricht? Für mehr Bewusstsein hinsichtlich der bestehenden Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern will er beitragen. Eine Änderung der Problemlage und -schärfe erfolgte indes nicht. Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) nutzt den Aktionstag daher immer auch, um auf seine zentralen gleichstellungspolitischen Forderungen hinzuweisen.

Zum 11. Mal wird auch in Deutschland der Equal Pay Day begangen. 2008 bekamen Frauen durchschnittlich 23 % weniger Gehalt als Männer, heute sind es „nur noch“ 21 %. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, vergehen noch 100 Jahre in Deutschland, bis annähernd gleiche Bezahlung zwischen den Geschlechtern herrscht. Woran liegt es, dass der Fortschritt eine solche Schnecke ist?

Als erstes bestanden zu jedem Equal Pay Day die Hauptaktivitäten in Wissenschaft und Medien darin, uns Frauen zu erklären, dass wir nicht rechnen können. Wenn man alles ausschaltet, was ein faktischer Grund für ungleiche Bezahlung sein könnte, dann käme man auf nur noch 2 % Gehaltsunterschiede (Institut der Deutschen Wirtschaft 2013, s. u. Link 1) oder 6 % (Statistisches Bundesamt 2017, s. u.Link 2). Dieser bereinigte Gender Pay Gap sei die einzig korrekte Zahl, wobei eine Erklärung für diesen Rest an Ungleichbehandlung leider nicht mitgeliefert wird. Denn per Gesetz ist Lohndiskriminierung verboten.

Als zweites sei offensichtlich, dass wir Frauen im Leben einfach die falschen Entscheidungen treffen: Wir studieren nicht die gut bezahlten MINT-Fächer, arbeiten der Kindererziehung wegen lieber in Teilzeit als uns für die Chefposten in nächtlichen Meetings zu profilieren. Dass auch hohe Gehaltsunterschiede in Physik und Chemie, s. u. Link 3, (MINT-Fächer) gemessen werden, und die Vereinbarkeit von Karriere und Beruf in anderen Ländern (z.B. Skandinavien) auch für Leitende einfach auf Grund einer anderen Führungskultur machbar ist – geschenkt. Wenn wir Frauen dann alle nur noch technisch-naturwissenschaftlich orientiert sind, wer macht dann die Pflegejobs oder die anderen Berufe, in denen der Mensch im Mittelpunkt steht und nicht eine Maschine?

Die Politik war nicht untätig: Es gibt nun ein Entgelttransparenzgesetz, s. u. Link 4. Das ist zwar nur für einen kleinen Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gültig, so dann müssen diese auch die Auskunft bei ihren Vorgesetzten einfordern – u.U. ein diffiziles Unterfangen – aber immerhin ein Anfang. Das Gesetz rüttelt dabei nur an der direkten Diskriminierung (den 2 bis 6 %, s.o.) – was verdient meine Vergleichsgruppe -, aber nicht an den strukturellen Problemen. Und so schließt sich der Kreis, warum die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern sich einfach nicht von selbst schließen will:

Frauen übernehmen immer noch die Hauptlast für die Kindererziehung und später die Pflege Angehöriger. Dafür nehmen sie Erwerbsunterbrechungen und Teilzeit in Kauf, weil die Vereinbarkeit für viele anders nicht zu bewältigen ist. Und das sind die Hauptgründe für den Gender Pay Gap.

Der VBM fordert daher:

  • Männer müssen paritätisch Elternzeit nehmen, ebenfalls „Mutterschutz“-Zeiten nehmen, indem das Mutterschutzgesetz in ein Elternschutzgesetz integriert wird mit Kündigungsschutz für werdende Väter während der Schwangerschaft ihrer Partnerin und Karenzzeit ab Geburt zur Familienfindungsphase, so dass Männer das gleiche unternehmerische Risiko darstellen wie Frauen. Auf diese Weise werden sie auch viel stärker für eine paritätische Elternschaft eingeübt.
  • Dass Frauenberufe schlechter bezahlt werden ist ein Anachronismus. Es muss eine Neubewertung und finanzielle Aufwertung der Frauenberufe stattfinden. Ausbildungszeiten, berufliche Verantwortung und Bedarf an kontinuierlicher Weiterbildung sind in den Care-Berufen z.B. genauso umfangreich wie in manchen mechanischen Berufen. Nicht der Marktwert, sondern der gesellschaftliche Nutzen sollte Maßstab für die Bezahlung sein.
  • Atypische Lebensverläufe und Erwerbsbiografien, insbesondere durch familiäre Alltagsverantwortung – sei es durch Kindererziehung und Bildungsbegleitung der Kinder oder Pflege von Angehörigen – müssen als Kompetenzzuwachs in der Arbeitswelt finanziell und als Karierrebaustein aufgewertet sowie in unserer Gesellschaft endlich wertgeschätzt werden.
  • Dass in Ehen die Abwägung immer noch getroffen wird, ob sich die Berufstätigkeit eines Ehepartners, in der Regel der Frau oder Mutter, „lohnt“, liegt auch an den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Der VBM fordert daher seit Gründung in 1990 die Abschaffung des Ehegattensplittings. Wer weiß denn schon so genau, dass das Splitting nur den gut Situierten voll zu Gute kommt, wenn in ihren Ehen die Verdienstunterschiede zwischen den Partner*innen, überwiegend Frau und Mann, möglichst groß sind – bestenfalls verdient nur einer. Schon bei einem Verhältnis von 70:30 schrumpft der Vorteil zusammen. Mehr Gleichheit bei der Besteuerung unterstützt nicht nur eine bessere Verteilung von Berufs- und Familienarbeit, sondern egalisiert alle Lebensformen.
  • Die Gehaltsunterschiede mal der Unterbrechungszeiten kumulieren im Gender Pension Gap von rund 53 %. Der vom VBM in 2014 initiierte Equal Pension Day führt die Ungleichbehandlung von Frau und Mann in ihrer Lebensverlaufsperspektive noch deutlicher vor Augen. Es braucht eine ganzheitliche Familienpolitik, die den aktuellen Lebensentwürfen von Frauen und Männern weit besser entspricht als die derzeit gültigen Gesetze.

„Wie es scheint, wird der Equal Pay Day noch lange nicht obsolet. Allerdings ist es höchste Zeit, dass politisch und wirtschaftlich Taten folgen. Gleichstellung ist im Grundgesetz verankert; der Staat verpflichtet sich im §3 um seine Durchsetzung. Am Verdienstunterschied kann man (leider) immer wieder feststellen, wie ernst es ihm dabei ist.“ resümiert Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des VBM und Initiatorin des Equal Pension Day. Sie führt weiter aus „Als VBM fordern wir eine zeitgemäße, gleichstellungsorientierte und konsistente Familienpolitik. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Gleichstellungsberichte der Bundesregierung wären schon mal ein Anfang! Darüber hinaus haben wir weitere konkrete Forderungen hin zu Equal Care, Equal Pay und in der Folge Equal Pension!“

1 https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/beitrag/beschaeftigungsperspektiven-von-frauen-nur-2-prozent-gehaltsunterschied-102500.html

2 https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/03/PD17_094_621.html

3 https://www.lohnspiegel.de/html/625.php

4 https://www.bmfsfj.de/blob/113464/d05130bed5ec6f90a37d2c340f898d2f/gesetzentwurf-lohngerechtigkeit-data.pdf

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 18.03.2019

SCHWERPUNKT II: Anhörung Abstammungsrecht

In der öffentlichen Anhörung nahmen heute Sachverständige Stellung zur Reformbedürftigkeit des Abstammungsrechts. Es wurde deutlich, dass das bestehende Regelungsgefüge die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend abbildet und den Interessen von Kind und Eltern nicht immer gerecht wird.

„Anders als in heterosexuellen Familien ist in lesbischen Ehen die Ehepartnerin der Mutter nicht automatisch als rechtliches Elternteil anerkannt. Nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare muss nun eine Anpassung im Abstammungsrecht erfolgen. Wenn ein Kind in eine lesbische Ehe geboren wird, müssen Betroffene derzeit den umständlichen Weg der Stiefkindadoption gehen. Hier müssen wir als Gesetzgeber unbedingt handeln.

Mit einer ausschließlichen Regelung dieser Frage greift der Gesetzentwurf der Grünen, der heute Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz war, allerdings zu kurz. Im Hinblick auf die Regelungssystematik des Familienrechts im BGB und die neuen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin ist es wichtig, eine umfassende Rechtssicherheit für alle Beteiligten und alle Konstellationen zu schaffen. Wir brauchen eine Gesamtüberarbeitung des Abstammungsrechts. Der Diskussionsentwurf von Bundesjustizministerin Barley ist umfassender und daher eine gute Grundlage für eine Reform.

Wir sind optimistisch, dass wir zusammen mit unserem Koalitionspartner vor einem möglichen Urteilsspruch aus Karlsruhe aktiv werden, denn dass eine Anpassung der rechtlichen Regelungen notwendig ist, zeigte nicht nur die heutige Diskussion, sondern zeigt die Lebenswirklichkeit in ihrer gesamten Vielfalt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.03.2019

Nach der Einführung der Ehe für alle ist eine Modernisierung des Abstammungsrechts wünschenswert. Diese Meinung vertraten die meisten der neun geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag. Gegenstand der Fragen der Abgeordneten in der vom Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) geleiteten zweieinhalbstündigen Sitzung war der von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (19/2665), wobei sich die Ausführungen der Experten auf das Modell „Mutter – Mutter – Kind“ konzentrierten.

Der Forderung nach einer abstammungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen in lesbischen Beziehungen stand dabei die Kritik an einer Abweichung von Prinzipien des geltenden Abstammungsrechts gegenüber.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert wird. Die Fragen der Abgeordneten drehten sich vor allem um mögliche Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen auf die Rolle der biologischen Väter, die Unterschiede zwischen Abstammungs- und Adoptionsrecht und Weiterentwicklungen dieser Regelungen sowie um die Möglichkeiten, eine Elternschaft anzufechten.

Wie Familienrechtlerin Nina Dethloff von der Universität Bonn erläuterte, soll die Gleichstellung von Kindern, die in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft hineingeboren werden, mit Kindern in heterosexuellen Partnerschaften erreicht werden, indem zum einen die Ehefrau der Mutter des Kindes unmittelbar mit der Geburt ebenfalls Mutter wird, und zum anderen eine Anerkennung der Mutterschaft ermöglicht wird. Beide Vorschläge seien uneingeschränkt zu begrüßen. Sie seien dringend notwendig, um den erheblichen Defiziten des geltenden Rechts zu begegnen. Die Co-Mutterstellung der Partnerin müsse in gleicher Weise wie die Vaterschaft unmittelbar mit der Geburt rechtlich abgesichert werden.

Auch aus der Sicht von Stephanie Gerlach von Treffpunkt, einer Münchener Fach- und Beratungsstelle für Regenbogenfamilien, trägt der Gesetzentwurf zur Absicherung des Kindes und der Familie bei. Die bislang von Frauenpaaren angestrebte Möglichkeit, die Mit-Mutter per Stiefkindadoptionsverfahren zum zweiten rechtlichen Elternteil des gemeinsamen Kindes werden zu lassen, sei nachteilig sowohl für das Kind als auch für die ganze Familie, erklärte Gerlach. Der Entwurf sehe ausgehend von der Gleichbehandlung verschiedengeschlechtlicher Paaren für verheiratete Frauenpaare vor, dass Kinder, die in diese Ehen hineingeboren werden, von Beginn an zwei Elternteile haben. Auch die rechtliche Vaterschaft sei an keinerlei biologische Voraussetzung geknüpft.

Für grundsätzlich begrüßenswert hielt Katharina Lugani vom Deutschen Juristinnenbund den Gesetzentwurf. Zwar wäre eine umfassendere Reform des Abstammungsrechts wünschenswert, der Entwurf decke zumindest den aktuellen Minimalbedarf an einer Neuregelung ab, erklärte sie. Er sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, bedürfe jedoch im Detail der Überarbeitung. Für den Verein Spenderkinder begrüßte Anne Meier-Credner das Anliegen der Verbesserung des Schutzes von Spenderkindern, deren Mutter mit einer Frau verheiratet ist. Diese seien rechtlich schlechter abgesichert als Spenderkinder, die in eine verschiedengeschlechtliche Ehe hineingeboren werden, erklärte sie. Für sinnvoller als den im Entwurf enthaltenen Vorschlag halte der Verein eine Verbesserung der Rechtsstellung der Kinder durch die Möglichkeit zur präkonzeptionellen Anerkennung durch die Co-Mutter, die auch andere Sachverständigen ins Spiel brachten. Zu hinterfragen sei auch die im Entwurf vorgesehene automatische Zuordnung der Ehefrau der Mutter.

Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein, vertrat die Auffassung, dass im Sinne einer Gleichbehandlung von Kindern gleichgeschlechtlicher und heterosexueller Paare die Genetik beziehungsweise das bisherige Abstammungsrecht nicht mehr als Ausgangspunkt tauge. Angesichts des Korrekturbedarfs sei die Zielsetzung des Entwurfs daher sehr zu begrüßen. Im Unterschied dazu gebe es beim Adoptionsrecht von vornherein eine andere Ausgangssituation.

Markus Buschbaum, im Familienrecht tätiger Notar aus Köln, hält den Befund, wonach Regenbogenfamilien weiterhin diskriminiert werden, dem Grunde nach für zutreffend. Allerdings werde allein die Forderung nach einer abstammungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen in lesbischen Beziehungen der Komplexität rechtlicher und sozialer Elternschaft in Regenbogenkonstellationen keineswegs gerecht, denn es seien auch die Belange der biologischen Väter zu berücksichtigen. Aus der Sicht von Christopher Schmidt, Familienrechtler an der Hochschule Esslingen, vermengt der Entwurf die Regelungsbereiche Abstammungs- und Adoptionsrecht, denn in seinem Zentrum stehe die Begründung einer von der biologischen Situation abweichenden Elternschaft außerhalb des Adoptionsrechts. Eine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Änderungen im Abstammungsrecht bestehe nicht, erklärte Schmidt, der für eine Änderung im Adoptionsrecht plädierte.

Gegen den Entwurf sprach sich auch Markus Witt vom Bundesverein Väteraufbruch für Kinder aus. Ein Kind könne biologisch nur von einem Mann und einer Frau abstammen – die genetische Abstammung müsse daher Grundsatz im Abstammungsrecht sein. Der Verein wünsche sich hier eine weniger ideologisch geführte Debatte. Zudem seien Kinder Träger eigener Rechte und nicht das Zuordnungsobjekt von Bedürfnissen Erwachsener. Rolf Jox von der Katholischen Hochschule NRW begrüßte das Ziel, die Ungleichbehandlung zu beseitigen, verwies aber auf die Nichtvereinbarkeit der vorgeschlagenen Änderungen mit geltenden Prinzipien des Abstammungsrechts und sprach sich daher für die Beibehaltung des bisherigen Systems aus. Es stelle sich jedoch die Frage, ob nicht mit Blick auf die zahlreichen neuen Formen des Zusammenlebens sowie den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin ein völlig neues System von Rechten und Pflichten von Personen gegenüber Kindern geschaffen werden sollte.

Auch das Bundesjustizministerium arbeitet an einer Reform des Abstammungsrechts und legte in der vergangenen Woche einen Diskussionsteilentwurf vor, auf den in der Anhörung verwiesen wurde. Laut Ministerium kann das bestehende Abstammungsrecht die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend abbilden, das geltende Recht solle daher unter Beibehaltung bewährter Elemente moderat fortentwickelt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 286 vom 18.03.2019

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) unterstützt die Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur abstammungsrechtlichen Gleichstellung lesbischer Eltern, enthalten in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 12. Juni 2018. Der Gesetzentwurf verdeutlicht, dass die bestehende diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen lesbischen und heterosexuellen Eltern mit geringem Änderungsaufwand beseitigt werden kann.

„Eine Reform des Abstammungsrechts ist längst überfällig. Lesbische Frauen können bisher nur im Wege der Stiefkindadoption rechtliche Mit-Mutter für das Kind ihrer (Ehe-)Partnerin werden. Diese Rechtslage ist diskriminierend. Sie beeinträchtigt die Betroffenen massiv in ihrem Familienleben und entspricht nicht dem Kindeswohl“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V.

Für die betroffenen Familien und ihre Kinder bedarf es dringend der rechtlichen Klarheit. Denn aus gleichstellungsrechtlicher, aber vor allem auch aus Kindeswohlperspektive ist die aktuelle Rechtslage bedenklich. Stirbt die rechtliche Mutter während des laufenden Verfahrens, bleiben die Mit-Mutter und das Kind rechtlich unverbunden zurück. Es ist auch denkbar, dass die Partnerin der Mutter nach der Geburt des Kindes Abstand von einer Adoption nimmt. Sowohl Geburtsmutter als auch Kind haben in diesem Fall keinen gesicherten Anspruch etwa auf Unterhalt. Kinder, die in heterosexuelle Ehen hineingeboren werden, haben qua Geburt zwei Eltern. Das entspricht dem Kindeswohl, denn es gibt von Beginn an zwei Personen, die rechtlich in der Sorge- und Unterhaltsverantwortung für das Kind stehen. „Diese rechtliche Absicherung darf Kindern lesbischer Eltern nicht länger vorenthalten werden“, so Prof. Dr. Wersig ergänzend.

Gleichwohl deckt dieser Vorschlag zur abstammungsrechtlichen Gleichstellung lesbischer Elternschaft lediglich den Minimalbedarf nach einer Neuregelung ab.

Überfällig ist die gesetzgeberische Gestaltung des Abstammungsrechts insgesamt, erläutert Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der zuständigen Fachkommission im djb. In diese Richtung geht nun auch ein Diskussionsentwurf, den die Bundesjustizministerin, Dr. Katarina Barley, aktuell auf den Weg gebracht und den Verbänden zugeleitet hat. Bis zu einem Gesetzentwurf ist es aber noch ein langer Weg, der nicht daran hindern darf, jetzt schon für lesbische Frauen abstammungsrechtliche Gleichberechtigung zu schaffen und die Elternschaft ohne Umwege zu ermöglichen.

Die ausführliche Stellungnahme des djb zum Gesetzentwurf finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st19-08/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 18.03.2019

Gesetzentwürfe zur Reform des Abstammungsrechts

Heute gibt es im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen zur „Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“. Letzte Woche hat Justizministerin Katarina Barley ebenfalls einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem das Abstammungsrecht reformiert werden soll. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass Bundestag und Regierung endlich über die dringend notwendige Reform des Abstammungsrechts diskutieren. Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien. Kein Kind darf jedoch aufgrund seiner Familienform benachteiligt werden. Der LSVD wird sich intensiv in den Gesetzgebungsprozess einbringen und fordern, dass Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt rechtlich anerkannt und abgesichert werden.

So erlangt etwa die Ehefrau der leiblichen Mutter ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können.

Der LSVD fordert zudem einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Sie sollten eine Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung formulieren können. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden.

Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören auch Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Sie haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen und diskriminierungsfrei behandelt zu werden. Transgeschlechtlichen Personen wird aktuell die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags versagt: eine zeugende transgeschlechtliche Frau wird vielmehr als Vater, ein gebärender transgeschlechtlicher Mann als Mutter erfasst.

Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Reform des Personenstandsrechts, die mit „divers“ eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ ermöglicht hat.

LSVD-Positionspapier: Regenbogenfamilien im Recht

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 18.03.2019

SCHWERPUNKT III: Abschließende Beratung Starke-Familien-Gesetz

Anlässlich der heutigen abschließenden Lesung des Starke-Familien-Gesetz im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF das Gesetz, fordert jedoch grundsätzlichere Reformen, um Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Das Gesetz sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Daneben soll das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter gesichert werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Das Starke-Familien-Gesetz ist ein wichtiger Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Wir begrüßen, dass weitere Verbesserungen, die auch das ZFF gefordert hat, im parlamentarischen Verfahren vereinbart wurden. Hierzu zählt u.a. die ersatzlose Streichung der vorgesehen Grenze von 100 Euro bei der Berücksichtigung von Kindeseinkommen beim Kinderzuschlag. So wird Kindesunterhalt durchgehende nur noch zu 45 Prozent angerechnet. Damit werden Alleinerziehende die Leistung zukünftig in größerem Umfang in Anspruch nehmen können. Ebenfalls wird der Betrag für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule) von 10 Euro auf 15 Euro erhöht und weitere Aufwendungen wie etwa Fußballschuhe können leichter beantragt werden.“

Reckmann fährt fort: „Das ZFF fordert mehr Mut für nachhaltigere Reformen. Der Kinderzuschlag ist und bleibt eine komplizierte Leistung. Gerade für Familien, die versuchen, mit kleinen Einkommen ihren Alltag zu meistern, braucht es einfachere Zugänge. Zu den Reformen beim Bildungs- und Teilhabepaket bleibt festzuhalten, dass dort, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, die Leistungen auch nicht abgerufen werden können. So wird der staatliche Auftrag, Bildung und Teilhabe für alle Kinder sicherzustellen, nicht erfüllt.

Um bürokratische Hürden nachhaltig zu beseitigen und alle anspruchsberechtigen Familien zu erreichen, könnte in einem weiteren Schritt die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums angegangen werde. Langfristig fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Die ZFF-Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Starke-Familie-Gesetz vom 04.03.2019 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 21.03.2019

Stärkung von Kindern aus Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Besonders profitieren Alleinerziehende.

Der Bundestag hat heute das Starke-Familien-Gesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen, den Bedarf von Kindern zu sichern und dafür zu sorgen, dass sich auch bei kleinen Einkommen Erwerbstätigkeit lohnt.

Zu diesem Zweck werden der Kinderzuschlag erhöht und neugestaltet sowie die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verbessert. Besonders profitieren Alleinerziehende durch das „Starke-Familien-Gesetz“.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Ich will, dass es jedes Kind packt – egal ob die Eltern viel oder wenig Einkommen verdienen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird der Alltag von Kindern aus Familien mit kleinen und mittleren Einkommen leichter, weil sie zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag bekommen. Ganz besonders profitieren Alleinerziehende. Durch die Neuregelung werden Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet. Dadurch haben Alleinerziehende mehr im Portmonee und bekommen zusätzlich Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket. Das bedeutet unter anderem kostenloses Mittagessen in der Schule, ein kostenloses Busticket, ein Schulstarterpaket im Wert von 150 Euro und Lernförderung, wenn Kinder es brauchen. Hinzu kommt die Befreiung von den Kita-Gebühren. Dies kann in der Summe schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Verbessert wird auch die Situation von Familien mit mehreren Kindern oder Familien mit höheren Bedarfen, z.B. bei den Wohnkosten. Auch bei mittleren Einkommen profitieren diese Familien künftig vom Kinderzuschlag und von den Bildungs- und Teilhabeleistungen, wenn ihr Einkommen kaum ausreicht, um über die Runden zu kommen. Das Gesetz bedeutet mehr Gerechtigkeit. Damit machen wir Familien in Deutschland spürbar stärker.“

Der Gesetzentwurf wurde von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam erarbeitet.

Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag, den es zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen gibt. Die Neugestaltung erfolgt in zwei Schritten:

Zum 1. Juli 2019 wird er von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht, für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert. Alleinerziehende tragen in Deutschland das höchste Armutsrisiko aller Familien. Deshalb ist es gut, dass sie nun vom Kinderzuschlag besser erreicht werden. Bisher werden sie bei Bezug von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nicht mit dem Kinderzuschlag unterstützt, weil Kindeseinkommen voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Ab dem 1. Juli 2019 verringert Kindeseinkommen den Kinderzuschlag nur noch zu einem Teil (45 Prozent).

Zum 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen für den Bezug des Kinderzuschlags. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen. Sie können von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas mehr behalten. Wer mehr arbeitet, hat also mehr in der Tasche – das ist heute nicht immer so. Der Kinderzuschlag wird also gerechter.

Ferner wird zum 1. August 2019 das sog. Bildungs- und Teilhabepaket verbessert: Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro und in den Folgejahren entsprechend der Steigerung der Regelsätze. Die monatliche Teilhabeleistung steigt von 10 Euro auf 15 Euro, damit können die Kinder und Jugendlichen zum Beispiel den Beitrag für Musik- und Sportvereine leichter bezahlen. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerfahrkarte fallen weg. Mit der Maßnahme werden die Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern es fällt auch eine Menge Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung weg. Darüber hinaus kann eine Lernförderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist – also wenn sie gebraucht wird und nicht erst wenn es zu spät ist.

Zusätzlich zum Starke-Familien-Gesetz werden mit dem Gute-KiTa-Gesetz alle Eltern, die Kinderzuschlag, Leistungen aus dem SGB II oder Wohngeld beziehen, in Zukunft von KiTa-Gebühren befreit.

Auch die Zahl der berechtigten Kinder weiten wir mit der Reform spürbar aus. Beim reformierten Kinderzuschlag sind künftig rund zwei Millionen Kinder anspruchsberechtigt. Bislang waren es nur ca. 800.000. Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben alle Kinder, für die Kinderzuschlag, Leistungen aus dem SGB II oder Wohngeld bezogen wird. Für diese Leistungen werden künftig sogar rund vier Millionen Kinder anspruchsberechtigt sein. Ziel muss sein, dass alle, die anspruchsberechtigt sind, die verbesserten Leistungen auch in Anspruch nehmen. Darum werden wir die neuen Möglichkeiten bekannt machen und Bürokratie abbauen, um den Zugang für alle einfacher zu machen.

Der Bund investiert 1 Milliarde Euro (2019 – 2021) in die Neugestaltung des Kinderzuschlags und 220 Millionen Euro (jährlich) in den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets.

Die Verbesserungen im Einzelnen

Neugestaltung des Kinderzuschlags in zwei Stufen

Zum 1. Juli 2019: Erhöhung auf maximal 185,- Euro pro Kind und Monat. Damit sichert der Kinderzuschlag zusammen mit dem Kindergeld und den gesondert gewährten Bildungs- und Teilhabeleistungen die Existenzgrundlage der Kinder. Ab 2021 wird die Höhe entsprechend des Existenzminimumberichts dynamisiert. Kindeseinkommen (z.B. Unterhaltszahlungen) soll den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent mindern, statt wie bisher zu 100 Prozent. Damit wird der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet, auch wenn die Kinder Unterhaltszahlungen oder -vorschuss erhalten. Damit die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, wird der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher. So wird die Leistung in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft. Damit müssen Familien auch nicht mehr zwischen Kinderzuschlag und Grundsicherung hin- und herwechseln, wenn ihr Einkommen etwas schwankt.

Zum 1. Januar 2020: Die Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt, wird abgeschafft. Dazu werden die oberen Einkommensgrenzen aufgehoben. Nach bisheriger Rechtslage kann es passieren, dass Familien im Kinderzuschlag nur ein wenig mehr Geld verdienen und dadurch der Kinderzuschlag komplett wegfällt, so dass sie insgesamt weniger Geld zur Verfügung haben als zuvor. Ab dem nächsten Jahr läuft die Leistung kontinuierlich aus, so dass negative Erwerbsanreize vermieden werden. Zusätzliches Einkommen der Eltern soll den Gesamtkinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent mindern, statt wie bisher zu 50 Prozent. Wenn das Einkommen der Eltern steigt, läuft die Leistung langsamer aus und der Familie bleibt damit mehr vom Kinderzuschlag. Mehr eigenes Einkommen zu erzielen, lohnt sich mehr als bisher.Es wird ein erweiterter Zugang zum Kinderzuschlag für Familien geschaffen, die in verdeckter Armut leben (zunächst befristet auf drei Jahre). Familien sollen auch dann den Kinderzuschlag erhalten können, wenn sie bisher kein Arbeitslosengeld II beziehen, obwohl sie einen Anspruch darauf haben.

Um den erweiterten Zugang in Anspruch nehmen zu können, dürfen ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II zu vermeiden. Damit wird Kindern in verdeckter Armut die dringend benötigte Unterstützung gesichert.

Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe zum 1. August 2019Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100,- Euro auf 150,- Euro. In Zukunft wird die Leistung jedes Jahr in gleichem Maß wie der Regelbedarf erhöht. Erhöhung des Teilhabebeitrags von bis zu 10 Euro auf bis zu 15 Euro im Monat. Damit wird es Kindern und Jugendlichen erleichtert, in der Freizeit bei Spiel, Sport, Kultur mitzumachen.Wegfall der Eigenanteile der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung. Das bedeutet, es gibt für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege sowie eine kostenlose ÖPNV-Fahrkarte für Schülerinnen und Schüler.Regelung zur Unabhängigkeit des Anspruches auf Lernförderung von einer Versetzungsgefährdung. Damit erhalten auch Schülerinnen und Schüler Lernförderung, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall gesonderter Anträge für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen; zudem wird grundsätzlich auch die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Geldleistungen ermöglicht. Einführung der Möglichkeit für Schulen, die Leistungen für Schulausflüge für leistungsberechtigte Kinder gesammelt mit einem zuständigen Träger abzurechnen.

Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/starke-familien-gesetz/131178

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.03.2019

Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützen wir gezielt Familien mit kleinem Einkommen – zum Beispiel jene im Grundsicherungsbezug oder Empfänger von Kinderzuschlag. Wir bauen für die betroffenen Familien den Kinderzuschlag und die Leistungen für Bildung und Teilhabe aus. Der Gesetzentwurf wird morgen abschließend im Deutschen Bundestag beraten.

„Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle Kinder gut aufwachsen und vor Armut geschützt sind. Deshalb sorgen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz dafür, dass mehr Familien mehr Kinderzuschlag und mehr Familien mehr Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Wir erhöhen den Kinderzuschlag und regeln, dass er in Zukunft in Anlehnung an das Existenzminimum automatisch erhöht wird. Künftig bleibt mehr Geld in der Familien, weil bei steigendem Einkommen der Eltern mehr als bisher vom Kinderzuschlag übrig bleibt. In Zukunft gibt es den Kinderzuschlag auch dann, wenn die Kinder Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltszahlungen erhalten.

Außerdem gibt es für die bisherigen Leistungsberechtigten mehr Geld am Anfang des Schuljahres für Stifte, Hefte und Schulranzen. Die Fahrten zur Schule und die Mittagessen in Schulen und Kitas werden kostenlos. Nachhilfeunterricht kann künftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht gefährdet ist.

Jedes Kind muss frei von Sorgen sein, ob das Geld der Familie für das Notwendige ausreicht. Diesem Ziel kommen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz ein Stück näher.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.03.2019

Der Familienausschuss hat den Weg frei gemacht für das sogenannte Starke-Familien-Gesetz zur Neugestaltung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Ausschuss am Mittwoch die Gesetzesvorlage (19/7504) von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) in einer durch den Ausschuss geänderten Fassung gegen das Votum der FDP- und der Linksfraktion an. Die Fraktionen der AfD und von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf nahm der Ausschuss ohne Gegenstimmen bei Enthaltung der AfD und der FDP an. Die Anträge der Grünen zur automatischen Auszahlung des Kinderzuschlags (19/1854) und zur Teilhabe von Kindern (19/7451) lehnte der Ausschuss mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen ab.

Die Oppositionsfraktionen begrüßten übereinstimmend zwar einerseits die Erhöhung des Kinderzuschlags und der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, bezeichneten diese jedoch insgesamt als nicht ausreichend. Zudem werde der zu hohe bürokratische Aufwand bei der Beantragung der Leistungen dazu führen, dass weiterhin der Großteil der anspruchsberechtigten Familien nicht in deren Genuss kommen werde. Die Koalitionsfraktionen wiesen diese Kritik zurück. In ihrem Änderungsantrag hätten sie verschiedene Kritikpunkte und Anregungen des Bundesrates und aus der öffentlichen Anhörung des Ausschusses über die Gesetzesvorlage aufgenommen. Die Beantragung und Bewilligung der Leistungen werde dadurch entbürokratisiert.

Das Starke-Familien-Gesetz sieht eine Erhöhung des Kinderzuschlags zum 1. Juli 2019 von derzeit maximal 170 pro Monat und Kind auf 185 Euro vor. Zudem wird das Einkommen der Kinder – wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen oder Ferien- und Aushilfsjobs – den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern. Die ursprünglich im Gesetzesentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze für diese Regelung strich der Ausschuss durch den angenommen Änderungsantrag. Zum 1. Januar 2020 soll dann die sogenannte Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt, wegfallen. Zusätzliches Einkommen der Eltern soll den Kinderzuschlag zudem nur noch zu 45 statt 50 Prozent mindern. Ebenso sollen zukünftig Familien den Kinderzuschlag auch dann erhalten,wenn sie kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um die Hilfsbedürftigkeit nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) zu vermeiden.

Im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets sieht das Gesetz eine Erhöhung des „Schulstarterpakets“ von 100 auf 150 Euro pro Monat vor. Zudem entfallen die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Schülerbeförderung. Darüber hinaus sollen die Mittel für Lernförderung zukünftig auch dann bewilligt werden, wenn die Versetzung eines Schülers nicht unmittelbar gefährdet ist. Durch den angenommen Änderungsantrag wird zudem der Betrag für Vereinsmitgliedschaften der Kinder von zehn auf 15 Euro pro Monat erhöht und pauschal ausgezahlt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 298 vom 20.03.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt im Vorfeld der heutigen abschließenden Bundestagsdebatte über das „Starke-Familien-Gesetz“, dass armutsbetroffene Kinder und Jugendliche durch das Gesetz künftig besser unterstützt werden. Gleichzeitig fordert die Kinderrechtsorganisation die Bundesregierung auf, die Systemfehler in der Förderung armer Kinder konsequenter als bisher anzugehen. Das betrifft beispielsweise den Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket.

„Mit dem ,Starke-Familien-Gesetz‘ werden wichtige Weichen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland gestellt, gleichzeitig werden grundlegende Widersprüche im System nicht konsequent behoben. Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt insbesondere die Erhöhung und Koppelung des Kinderzuschlags an das sächliche Existenzminimum, die neuen Regelungen zum Zuverdienst und die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Es ist gut, dass die Fahrten zur Schule und das Mittagessen in Schulen und Kitas für arme Kinder kostenlos werden. Es ist erfreulich, dass eine Reihe von Änderungsvorschlägen der Kinder- und Familienverbände im parlamentarischen Verfahren aufgegriffen wurden, darunter die Erhöhung der Leistung für Bildung und Teilhabe, die Möglichkeit Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gebündelt zu beantragen und der verbesserte Zugang von Alleinerziehenden zum Kinderzuschlag“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gleichzeitig sind noch keine maßgeblichen Lösungen in Sicht, wie Familien ihren Anspruch unkomplizierter geltend machen können. Die Vereinfachung des Antrages selbst ist ein richtiger Schritt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten und wird allein nicht ausreichen, um wesentlich mehr Familien zu erreichen. Es wird darauf ankommen, einen guten Mix aus persönlicher Beratung und niederschwelligen Online-Angeboten herzustellen. Und es sollte vor allem eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags an alle Berechtigten in Angriff genommen werden. Auch beim Bildungs- und Teilhabepaket sind substantielle Verbesserungen dringend notwendig. Die letzte Evaluation des Pakets hat gezeigt, dass die Leistungen nur bei jedem zweiten berechtigten Kind ankommen. Das ist insofern besonders bedenklich, als damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2010, das ein Mindestmaß an Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben einfordert, unterlaufen wird. Auch hier ist das Gesetz zu halbherzig“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt für eine stärkere Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen ein, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben. Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.03.2019

Am 21. März wird im Bundestag abschließend über das Starke-Familien-Gesetz beraten. Mit diesem Gesetz wird der Kinderzuschlag erhöht und so umgestaltet, dass auch Alleinerziehende davon profitieren können. Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen sie keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragen.

Alleinerziehende sind neben kinderreichen Familien besonders von Armut bedroht. Nach bisherigem Gesetzesentwurf wird allerdings noch zu viel Kindeseinkommen angerechnet, so dass vor allem bei Alleinerziehendenfamilien mit älteren Kindern das Haushaltseinkommen kaum oder gar nicht steigt.

Kinderzuschlagsbeziehende können außerdem die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nutzen. Um in den Genuss aller dieser Leistungen zu kommen, fallen bei einer Familie mit drei Kindern allerdings bis zu 17 Anträge zu unterschiedlichen Zeiten bei unterschiedlichen Stellen an. Das ist ein Zeitaufwand, der von erwerbstätigen Eltern kaum geleistet werden kann. “Um eine tatsächliche Vereinfachung zu erreichen, müssen alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zusammen und für alle Kinder der Familie gleichzeitig beantragt werden können“, fordert Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf.

Dazu ist die Kooperation der Kommunen unbedingt notwendig. Als auszahlende und genehmigende Stellen entscheiden sie über die Verfahren. „Wir appellieren nachdrücklich an die Kommunen, das Antragsverfahren beim Bildungs- und Teilhabepaket so familienfreundlich wie möglich zu gestalten. Diese Leistungen sind kein Almosen, sondern Teil des Existenzminimums des Kindes. Sie müssen daher auch bei den Kindern ankommen“, so Insa Schöningh weiter.

Die eaf hat zum Regierungsentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_242/190310_stn_stafamg_final.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 20.03.2019

„Endlich: Erstmals erhalten auch Alleinerziehende den Kinderzuschlag, die Unterhalt für ihre Kinder bekommen oder Unterhaltsvorschuss beziehen“, lobt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) anlässlich der heutigen Verabschiedung des „Starke-Familien-Gesetzes“ durch den Bundestag. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bundestag unsere Forderung aufgegriffen hat, den sogenannten 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz zu streichen. Von der Verbesserung können nun auch Alleinerziehende mit älteren Kindern profitieren, das ist gut“, unterstreicht Biehn.

„Die Reform ist eine spürbare Verbesserung für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen“, betont Biehn. Kindeseinkommen wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss wird nicht mehr zu 100 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet, sondern zu 45 Prozent. Eine alleinerziehende Geringverdienerin mit einem 13-jährigen Kind, das Unterhaltsvorschuss erhält, wird nach neuer Gesetzeslage Anspruch auf bis zu 62,60 Euro Kinderzuschlag haben. Mit dem 100-Euro-Deckel wären es nur 13 Euro gewesen, vor der Reform waren es null Euro. Ist ihr Kind erst fünf Jahre alt und der Unterhaltsvorschuss somit niedriger, kann sie mit bis zu 117,50 Euro Kinderzuschlag rechnen.

Bereits seit der Einführung 2005 hat der VAMV die vollständige Anrechnung des Kindeseinkommens als Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags kritisiert. Denn ausgerechnet eine Leistung, die Familienarmut verhindern soll, konnte im Ergebnis bislang Alleinerziehenden kaum zugute kommen. „Die beschlossene Neuregelung wird Alleinerziehenden den Zugang zum Kinderzuschlag öffnen und kann nun endlich Kinderarmut dort verhindern, wo sie besonders hoch ist: Alleinerziehende und ihre Kinder haben mit 44 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien“, so Biehn.

„Insgesamt bleiben allerdings auch nach der Reform der Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket zu bürokratisch“, gibt Biehn zu bedenken. „Jeder Antrag kostet Alleinerziehende Zeit, an denen es ihnen sowieso mangelt. Eine Kindergrundsicherung, die alle Leistungen bündelt, ist eine durchschlagende Entbürokratisierung und fördert jedes Kindes unabhängig von der Familienform und von dem Einkommen seiner Eltern.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 21.03.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Dr. Franziska Giffey ist seit einem Jahr Bundesfamilienministerin

Seit einem Jahr ist Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey im Amt. Sie zieht eine positive Bilanz ihrer bisherigen Arbeit. Wichtige Vorhaben sind angepackt und teilweise schon umgesetzt.

„Vieles ist geschafft, was ich mir als Bezirksbürgermeisterin in Berlin-Neukölln immer gewünscht habe: Endlich investiert der Bund stärker in die frühkindliche Bildung und tut mehr gegen Kinderarmut und für Chancengerechtigkeit in sozialen Problemlagen. Gute Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. Deshalb war ich viel im Land unterwegs, hatte bis heute rund 440 Vor-Ort-Termine. Hingehen, zuhören und dann politisch handeln – das ist mir wichtig“, so Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.

Frühkindliche Bildung ist eine nationale Zukunftsaufgabe. Darum gibt der Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz 5,5 Milliarden Euro bis 2022 an die Länder – für mehr Qualität und weniger Gebühren. Kitas sind die ersten Bildungseinrichtungen und eine wichtige Voraussetzung dafür, dass es jedes Kind packt und selbstbestimmt seinen Weg gehen kann – unabhängig von den Startchancen im Elternhaus.

Mit dem Starke-Familien-Gesetz, das Ministerin Giffey gemeinsam mit Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil auf den Weg gebracht hat, werden Familien mit kleinen Einkommen und deren Kinder entlastet. Der Kinderzuschlag wird erhöht, die Beantragung vereinfacht und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Erstmals erhalten auch Alleinerziehende, die Unterhaltsleistungen bekommen, den Kinderzuschlag, weil Unterhalt nicht mehr voll angerechnet wird. Damit verbunden sind der Zugang zum Bildungs- und Teilhabepakt und zur Befreiung von Kitagebühren. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket wird die Schülerfahrkarte kostenlos, Nachhilfe gibt es nicht erst, wenn Kinder versetzungsgefährdet sind, das Schulstarterpaket wird erhöht und der Eigenanteil zum Mittagessen in der Schule wird abgeschafft.

Der Start des Bundesprogramms „Respekt Coaches/Anti-Mobbing-Profis“ adressiert ein zentrales Problem an den Schulen in Deutschland. Aktuell sind rund 240 Respekt Coaches an 233 Schulen bundesweit im Einsatz. Sie vermitteln Schülerinnen und Schülern die Werte einer demokratischen und offenen Gesellschaft, um sie gegen menschenfeindliche Ideologien stark zu machen. Sie unterstützen Schulen dabei, Hass und Gewalt gegenüber Andersgläubigen einzudämmen, gegen religiöses Mobbing vorzugehen und Toleranz und Demokratieverständnis zu fördern.

Als ersten Teil des „Aktionsprogramm(s) gegen Gewalt an Frauen“ hat Franziska Giffey den Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen ins Leben gerufen. Unterstützungsangebote sollen gemeinsam weiterentwickelt und die Hilfe für Frauen in Not verbessert werden. Geprüft werden beispielsweise eine Regelung zur Kostenübernahme für die Unterbringung im Frauenhaus oder ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Um den weiteren Ausbau von Einrichtungen anzuschieben, startet der Bund in diesem Jahr ein Förderprogramm.

Franziska Giffey hat das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ entfristet, das dadurch auch nach 2019 weitergeführt werden kann. Das Bundesfamilienministerium fördert derzeit 300 lokale Partnerschaften für Demokratie, 16 Landes-Demokratiezentren und mehr als 300 Modellprojekte. Darüber hinaus setzt sich Ministerin Giffey für ein Demokratiefördergesetz ein, damit der Bund zivilgesellschaftliches Engagement für die Demokratie künftig nicht nur befristet in Modellprojekten unterstützen kann.

Die Aufwertung der Sozialen Berufe ist ein zentrales Anliegen von Franziska Giffey. Durch die Reform der Pflegeberufe wurde erreicht, dass ab Januar 2020 das Schulgeld abgeschafft und eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. In der Konzertierten Aktion Pflege mit Arbeitsminister Heil und Gesundheitsminister Spahn wird an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege gearbeitet.

Mit der „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ will das Bundesfamilienministerium unter anderem ab Herbst 2019 zusätzlich 5000 Ausbildungsplätze in der praxisintegrierten ErzieherInnen-Ausbildung finanzieren mit einer Vergütung von gut 1000 Euro im Monat.

Ministerin Giffey hat noch mehr vor: So sollen Kinderrechte ins Grundgesetz Eingang finden. Die Kinder- und Jugendhilfe wird in einem umfangreichen, Beteiligungsprozess modernisiert, ein modernes Jugendmedienschutzgesetz auf den Weg gebracht, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule vorbereitet und das Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen wird weiterentwickelt.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.03.2019

Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, und Chris Kühn, Sprecher für Wohnungspolitik:

Die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland nimmt immer mehr zu. Das verdeutlicht den dringenden politischen Handlungsbedarf, darin waren sich heute auch die geladenen Sachverständigen einig. Die Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen ein nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg bringen. Alle politisch und gesellschaftlich relevanten Gruppen müssen an einen Tisch geholt werden, um an Lösungen des Problems zu arbeiten.

Die bundesweit zu implementierende Wohnungslosennotfallstatistik ist dabei ein wichtiger Ausgangspunkt. Darüber hinaus müssen Maßnahmen ergriffen werden, die sowohl im Präventionsbereich als auch bei der Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit nachhaltige Wirksamkeit entfalten: Die Versorgung aller Menschen mit bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen, hat dabei besondere Priorität. Hierfür muss der Bund unter anderem die Förderung der Wohnraumförderung der Länder verdoppeln sowie die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit vorantreiben. Es ist unabdingbar, dass wirksame Ansätze wie „Housing First“ bundesweit realisiert werden. Nur mittels eines umfassenden Gesamtkonzepts, wie wir es mit unserem Antrag vorschlagen, kann das Sustainable Development Ziel extreme Armut bis 2030 auch in Deutschland komplett zu beseitigen, erreicht werden. Für ein reiches Land wie Deutschland ist das heutige Ausmaß an Wohnungs- und Obdachlosigkeit beschämend. Die Bundesregierung muss handeln. Einfach nur zusehen und die Verantwortung von sich weisen hat als Handlungskonzept ausgedient.

Unseren Antrag „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.03.2019

Zur Ankündigung von Justizministerin Barley, Regenbogenfamilien zu stärken, erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Es ist zu begrüßen und richtig, dass die Ministerin erste Schritte geht, um Regenbogenfamilien rechtlich abzusichern. Rechtssicherheit für Co-Mütter in lesbischen Beziehungen zu schaffen, ist längst überfällig. Dazu haben wir Grüne bereits vor einem Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt. Frau Barley hatte viel Zeit, in ihrem Ministerium hierzu einen Vorschlag vorzulegen. Was sie dabei leider versäumt, ist eine konkrete Lösung, wie auch Mehrelternkonstellationen, wie sie bei Patchwork- oder Regenbogenfamilien häufig vorkommen, rechtlich abgesichert werden können. Das Familienrecht muss endlich der Lebensrealität und der Vielfältigkeit der Familien in Deutschland angepasst werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 13.03.2019

Zur heute veröffentlichten Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ des Deutschen Kinderhilfswerks erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Kinder und Jugendliche müssen endlich auf allen Ebenen beteiligt werden. Die Studie verdeutlicht besonders: Die konkrete Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ganz wesentlich von der gesetzlichen Ausgestaltung ihrer Rechte durch die Politik abhängig. Deutschland ist ein Flickenteppich in Sachen Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Und das, obwohl sich die Bundesrepublik mit der UN-Kinderrechtskonvention zu einer weitreichenden Umsetzung eben dieser Beteiligungsrechte verpflichtet hat.

Junge Menschen übernehmen Verantwortung und machen sich Gedanken über sich und die Zukunft unserer Gesellschaft – wie aktuell das große Engagement von Kindern und Jugendlichen für den Klimaschutz zeigt. Wir müssen junge Menschen endlich ernst nehmen und die politische Mitgestaltung ermöglichen. Deshalb fordern wir eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre für Bundestags- und Europawahlen.

30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es längst an der Zeit, das dort verankerte Recht von Kindern auf umfassende Beteiligung umzusetzen. Kinder und Jugendliche müssen überall in Deutschland die gleichen guten Beteiligungsmöglichkeiten bekommen, egal ob in Kitas, Schulen, Kommunen oder an der Wahlurne.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 13.03.2019

„Die Haushaltseckwerte der Bundesregierung widersprechen ihren Ankündigungen einer größeren Verantwortung des Bundes in der Bildungspolitik. Trotz Fall des Kooperationsverbots und noch während die Verhandlungen über den Hochschulpakt laufen, plant das Kabinett langfristige Kürzungen im Haushalt für Bildung und Forschung – obwohl eigentlich das Gegenteil angebracht wäre. Mit dem BAföG-Reförmchen lässt die Regierung die Studierenden im Regen stehen. Und die Benachteiligung der Hochschulen gegenüber der außeruniversitären Forschung soll nicht angerührt werden“, erklärt Nicole Gohlke, wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu den von der Bundesregierung geplanten Kürzungen im Haushalt des Ministeriums für Bildung und Forschung. Gohlke weiter:

„Wenn es um die Bildung geht, interessiert sich die Regierung weder für die Belange der jungen Generation noch für internationale Vergleichswerte. Die werden nur ernst genommen, wenn der Rüstungsetat auf nie gekannte Dimensionen aufgebläht werden soll. Viel wäre gewonnen, wenn sich die Regierung den Hochschulen so verpflichtet fühlen würde wie der NATO.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 22.03.2019

„Um das Recht auf Wohnen zu gewährleisten und Wohnungslosigkeit zu verhindern, bedarf es mehr Sozialwohnungen, mehr kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau. Es fehlt an bezahlbarem Wohnraum und so fallen immer mehr Menschen in die Wohnungslosigkeit. Um den Verlust der Wohnung zu verhindern, braucht es Verbesserungen im Kündigungsschutz. Programme, die Obdachlosen ein Dach über dem Kopf geben, wie „Housing First“ in Berlin, müssen vom Bund unterstützt werden“, erklärt Caren Lay, stellv. Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE anlässlich der öffentlichen Anhörung des Bauausschusses zum Antrag der LINKEN „Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen, Zwangsräumungen verhindern“ (BT-Drs. 19/7459). Lay weiter:

„Einhellig wurde vom Sachverständigenrat Handlungsbedarf festgestellt, dem die Regierung nicht nachkommt. Die LINKE hat hier vorgelegt. Es braucht endlich Konzepte und Maßnahmen des Bundes zur Verhinderung zunehmender Wohnungs- und Obdachlosigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.03.2019

„Zu einer menschenwürdigen Pflege gehört auch eine sichere Finanzierung. Die Pflegeversicherung ist dringend reformbedürftig. Gute Pflege darf nicht nur etwas für reiche Leute sein. Wenn die Kosten für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Gehälter der Pflegekräfte weiterhin von den Menschen mit Pflegebedarf getragen werden müssen, ist die Zwei-Klassen-Pflege nicht weit. Wir fordern deshalb schon lange eine Umwandlung der Pflegeversicherung in eine Vollversicherung. Alle pflegebedingten Kosten müssen vollständig von der Pflegeversicherung übernommen werden. Nur so kann die Pflegeversicherung sozial sein“, kommentiert Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, die SPD-Forderung nach einer Finanzierungsreform der Pflegeversicherung. Zimmermann weiter:

„Für die Finanzierung der Mehrkosten sind keine Steuerzuschüsse notwendig. Die Pflegeversicherung muss solidarisch finanziert werden. Dafür muss endlich die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden. Es wäre solidarisch, wenn alle den gleichen prozentualen Anteil ihres Einkommens zahlen. Aber eine solidarische Pflegeversicherung ist mit der jetzigen Regierung nicht zu machen. Die Koalition steht auf der Seite der Arbeitgeber und ermöglicht hohe Renditen für die Betreiber von Pflegeheimen. Die Profite werden auf Kosten der Menschen mit Pflegebedarf und der Pflegekräfte erwirtschaftet. DIE LINKE setzt sich für eine gute Pflege für alle Menschen ein.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 13.03.2019

Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, die Qualifizierung von Richtern gesetzlich zu verankern. Einen entsprechenden Antrag (19/8568) hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Danach soll im Deutschen Richtergesetz das Recht und die Pflicht für Richter aufgenommen werden, sich zur Erhaltung und Fortentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten fortzubilden nebst einer Verpflichtung der Dienstherren, dies durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In das Gerichtsverfassungsgesetz sollen spezifische qualitative Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter und -richterinnen aufgenommen werden. Zudem soll das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geändert werden.

Zur Begründung heißt es, die Verbesserung der Qualität des familiengerichtlichen Verfahrens sei ein seit langem dringliches und allseits unterstütztes Vorhaben. Es gelte, unbeschadet des hohen Engagements der Familienrichter, endlich die nötigen strukturellen Veränderungen ins Werk zu setzen. Die Bundesregierung sei hier trotz eines einstimmigen Beschlusses des Bundestages vom Juli 2016 nach wie vor untätig.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 312 vom 21.03.2019

Die Fraktion Die Linke fordert Informationen über die Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Entwurf der Bundesregierung für das Starke-Familien-Gesetz. In einer Kleinen Anfrage (19/8370) will sie unter anderem erfahren, welche Stellungsnahmen von Verbänden, Organisationen, Institutionen oder Unternehmen zu dem Gesetzesvorhaben bei der Bundesregierung eingegangen sind und nach welchen Kriterien die Teilnehmer der sogenannten Verbändeanhörung im federführenden Bundesfamilienministerium ausgesucht wurden. Zudem möchte die Linksfraktion wissen, welche Regelungen des Gesetzentwurfes wort- oder inhaltsgleich aus den Vorschlägen der Interessenvertreter übernommen wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 307 vom 21.03.2019

Die aktuelle Befassung des Bundestags mit Maßnahmen gegen die stark zunehmende Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist von Sachverständigen einhellig begrüßt worden. Das zeigte sich bei einer Anhörung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen unter der Leitung von Mechthild Heil (CDU). Die Experten beurteilten Oppositionsvorschläge zur Behebung der Probleme positiv, wenn auch nicht immer ausreichend.

Einer der zentralen Punkte: Fristlose Kündigungen wegen Mietschulden könnten durch Zahlung der Rückstände „geheilt“ werden, die oft zeitgleich ausgesprochene fristgerechte Kündigung eben wegen der ausstehenden Miete aber nicht. Job-Center lehnten die Übernahme von Mietkosten zur Abwendung der außerordentlichen Kündigung bisweilen ab – mit dem Hinweis, dass ja ohnehin die ordentliche Kündigung anstehe.

Darauf wies unter anderem Professor Volker Busch-Geertsema (Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung – GISS) hin. Er sprach auch spezifische Barrieren an, die Wohnungslosen selbst in entspannten Wohnungsmärkten den Zugang zu normalem Wohnraum extrem verschärften – etwa Bonitätsauskünfte oder Vorvermieterbescheinigungen. Die Betroffenen müssten gezielt Zugänge zur Normalmietverhältnissen erhalten, zudem – bei Bedarf – mit wohnbegleitender Hilfe. Beides werde in Finnland als einzigem Land in der EU praktiziert. Dort sei eine kontinuierliche Reduzierung der Zahl der Wohnungslosen erreicht worden.

Lars Andre Ehm vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beschrieb die Vorreiterrolle seines Hauses bei der Erstellung einer Wohnungslosenstatistik. Sie ermögliche es, zielgerichtete Maßnahmen etwa für Frauen mit Kindern oder Betroffene aus Südosteuropa zu ergreifen. Die meisten Sachverständigen sprachen sich für eine solche bundeseinheitliche Statistik aus.

Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband bezeichnete die angepeilte Wohngeld-Reform als „zu kurz gesprungen“. Das Wohngeld müsse dynamisiert werden, lautete übereinstimmende Forderung. Fix beklagte, dass das Menschenrecht auf Wohnung nicht mehr allen gewährt werde. Sie machte sich stark für eine bundesweite Infrastruktur zur Hilfe auch schon bei drohender Wohnungslosigkeit – Fachstellen, Notversorgung, Beratungsangebote.

Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) führte die Zunahme der Zahl von Wohnungslosen unter anderem auf eine nicht unerhebliche Zahl von anerkannten Asylbewerbern zurück, die noch in Gemeinschaftsunterkünften wohnten, da es in den Regionen an finanzierbaren Wohnungen fehle. Abhilfe hätte hier eine bundesweite begrenzte Wohnsitzauflage schaffen können, meinte er. Zudem verwies er auf immer mehr Menschen aus dem EU-Ausland ohne Unterkunft. Dies liege auch daran, dass sie mit vermeintlich lukrativen Arbeitsangeboten angelockt worden seien. Er begrüßte die angekündigten Bemühungen der Bundesregierung, gezielte Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch zu ergreifen.

Sonja Rexhäuser von der Stadt Karlsruhe meinte, wenn Wohnungslosigkeit nicht verhindert werden könne, habe die Vermittlung von Wohnraum Vorrang vor einer ordnungsrechtlichen Unterbringung. Dies spare den Kommunen auch Kosten, beispielsweise im Vergleich mit der Unterbringung im Hotel. Sie hielt eine Erhöhung der Bundes-Förderung für den sozialen Wohnungsbau für dringend notwendig. Dadurch könne preiswerter Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten erhalten und neu gebaut werden.

Werena Rosenke (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe) sah in einer Wohnungsnotfallstatistik auf Bundesebene auch den Nutzen, dass die Öffentlichkeit zu informiert und so die politische Dringlichkeit der Problematik aufgezeigt werde. Sie verwies auf die Möglichkeit, im Rahmen von Kooperationsverträgen zwischen Kommunen und Unternehmen der Wohnungswirtschaft Gewährleistungen vorzusehen, um die Vermietung von Wohnungen an Wohnungslose zu fördern.

Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund (DMB) legte dar, dass in Deutschland jedes Jahr 80.000 bis 100.000 Sozialwohnungen gebaut werden müssten, um wenigsten die bisherige Anzahl halten zu können. Tatsächlich würden aber nur 26.000 gebaut. Die Maßnahmen, die die Bundesregierung beschlossen oder angekündigt habe, reichten mithin bei weitem nicht aus oder hätten bisher jedenfalls nicht gegriffen. Er mahnte eine nationale Wohnungsbauoffensive an, an der sich alle drei staatlichen Ebenen in gleicher Weise beteiligen müssten.

Robert Veltmann (GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin) gab sich überzeugt, der Bund könne mit Blick auf den Wohnungsbau, speziell auf die Wohnraumversorgung benachteiligter Bevölkerungsgruppen, und auch mit Blick auf die Sozialgesetzgebung „bessere und wirksamere Rahmenbedingungen setzen“.

Die Linksfraktion schlägt in ihrem Antrag (19/7459) mit dem Titel „Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen, Zwangsräumungen verhindern“ ein öffentliches Wohnungsbauprogramm im Umfang von zehn Milliarden Euro vor. Das Wohngeld solle regelmäßig und bedarfsgerecht angepasst, Leistungen für die Kosten der Unterkunft müssten deutlich erhöht und Sanktionen für sozial Schwache im Bereich der Wohnungspolitik gestrichen werden.

Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/7734) unter dem Titel „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen“ ein nationales Aktionsprogramm, um bis 2030 Obdachlosigkeit in Deutschland zu beseitigen und ihre Entstehung zu vermeiden. Neben dem Ausbau der Daten- und Forschungsgrundlage geht es um mehr Geld, mehr sozialen Wohnungsbau und die Wiedereinführung von Gemeinnützigkeit im Wohnungsbaubereich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 297 vom 20.03.2019

Die Vorschläge von FDP und Linken für eine Reform der Berechnung der Unterkunftskosten in der Grundsicherung stoßen bei Experten auf ein gemischtes Echo. Das wird in den Stellungnahmen deutlich, die zahlreiche Experten zu einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 18. März 2019, eingereicht haben. Gegenstand der Anhörung waren Anträge der FDP-Fraktion (19/7030) und der Linken (19/6526).

Die Liberalen fordern unter anderem eine stärkere Pauschalierung von Leistungen der Unterkunft und Heizung, die aber besonderen Einzelfällen dennoch gerecht werden soll. Außerdem sollen die Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Berechnung der Kostenobergrenzen erhalten, indem unbestimmte Rechtsbegriffe wie „angemessen“ vermieden oder klar definiert werden. Die Linke fordert, die Kosten der Unterkunft im Arbeitslosengeld-II-Bezug existenzsichernd zu gestalten und verlangt von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Wohnkostenlücke im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch schließt.

Den FDP-Vorschlag einer Pauschalierung kritisieren einige Experten: So verweist das Institut für Wohnen und Umwelt darauf, eine pauschalierte Leistung müsse so hoch angesetzt werden, dass zu Neuvertragsmietniveau Unterkünfte in ausreichendem Maße anmietbar seien. Die Pauschale könne daher nicht niedriger sein als die derzeitigen Angemessenheitsgrenzen. Peter Becker, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht in Kassel, betont, Pauschalierungen und Einzelfallregelungen seien schon heute möglich. Von daher sei nicht zu erkennen, wie die FDP-Vorschläge zu einer einfacheren Handhabung führen können. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt eine Pauschalierung von Wohnkosten ebenfalls ab. Diese seien nur für standardisierbare Ausgabenposten, die für alle Haushalte etwa in gleicher Höhe anfallen, sinnvoll. Positiv bewerte dagegen der Deutsche Landkreistag eine Pauschalierung. Es sollte eine Regelung angestrebt werden, die im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung leichter handhabbar sei und nicht regelmäßig die Hinzuziehung externer Dienstleister erfordere, heißt es in dessen Stellungnahme. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bewertet diesen Ansatz positiv.

Kritisch äußern sich einige Experten auch zum Vorschlag der Linken, die gesamten Unterkunftskosten schrittweise aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Dies sei „ambivalent“, so der DGB. Einerseits würden die Kommunen spürbar entlastet, andererseits bestehe die Gefahr, dass das Engagement der Kommunen bei der Betreuung von Leistungsberechtigten nachlassen könnte. Der Deutsche Landkreistag betont, mit Blick auf den wichtigen kommunalen Charakter der Aufgabe und der Möglichkeiten kommunaler Träger, auf Besonderheiten des kommunalen Wohnungsmarktes einzugehen, sei eine kommunale Verantwortung „essentiell“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 285 vom 18.03.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte die EU-Verträge um eine soziale Fortschrittsklausel ergänzen, um den sozialen Rechten im EU-Recht den gleichen Stellenwert einzuräumen wie den wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts. Die Bundesregierung solle sich dafür auf europäischer Ebene aktiv einsetzen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/8287). Darin fordern sie außerdem die Entwicklung einer europäischen Strategie zur Armutsbekämpfung, vor allem gegen Kinderarmut und die Einführung jeweils einer EU-Rahmenrichtlinie für die Grundsicherungssysteme in allen Mitgliedstaaten sowie für Mindestlöhne.

In der EU sollten alle Menschen ein würdevolles Leben führen können, heißt es in der Begründung. Deshalb sei die Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung so wichtig. „Verlässliche soziale Rechte sind die Voraussetzung dafür, dass Binnenmarkt und Währungsunion im Interesse der Menschen wirken“, schreiben die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 276 vom 14.03.2019

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf (19/4764) der FDP-Fraktion zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung abgelehnt. Für den Entwurf stimmte neben der FDP nur die AFD-Fraktion, während alle anderen Fraktionen ihn ablehnten.

Mit dem Gesetzentwurf wollte die FDP-Fraktion erreichen, dass die Höchstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Jobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midi-Jobs) dynamisch erhöht werden können. Die Liberalen hatten kritisiert, dass diese Verdienstgrenzen seit 2013 nicht angehoben worden seien, weil die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zulassen würden. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns würden sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürften, reduzieren.

Die FDP hatte deshalb vorgeschlagen, die Verdienstgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. So sollte im kommenden Jahr die Verdienstgrenze auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden und bei Beschäftigung in der Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns. Durch diese Änderung werde ein Automatismus eingeführt, der eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns zulasse, heißt es im Entwurf der Liberalen.

Kritisiert wurde er unter anderem, weil er nach Meinung von SPD, Grünen und Linken zu einer Ausweitung prekärer Beschäftigung führen würde, von der vor allem Frauen betroffen seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 270 vom 13.03.2019

Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Chancengleichheit von Frauen im Arbeitsleben verbessert werden. In einem Antrag (19/8224) fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, die Ursachen für die Verdienstunterschiede von Frauen und Männern weiter zu erforschen und Bereiche mit Handlungsbedarf zu identifizieren, sowie das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen auf seine Wirksamkeit zu evaluieren. Ebenfalls evaluiert werden sollen alle von der Bundesregierung geförderten Programme und Initiativen zur Verbreiterung des Berufswahlspektrums von Jungen und Mädchen und zum Aufbrechen überkommener Rollenbilder. Die FDP-Fraktion spricht sich zudem für den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung als wesentliche Grundlage für die Vereinbarung von Familie und Beruf aus. Ebenso müsste flexiblere Arbeitszeitmodelle gefördert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 267 vom 13.03.2019

In den 77 deutschen Großstädten fehlen rund 1,9 Millionen günstige Wohnungen. Am größten ist die Lücke in Berlin, Hamburg und Köln, aber selbst in kleinen Großstädten wie Offenbach, Erlangen, Bremerhaven, Ulm oder Moers geht die Differenz zwischen Angebot und Nachfrage in die Tausende. Auch über diesen „harten Kern“ der Wohnungsknappheit hinaus sind viele Menschen durch Wohnkosten schwer belastet. So müssen vier von zehn deutschen Großstadthaushalten, in denen rund 8,6 Millionen Menschen leben, eine problematisch hohe Mietbelastung von mindestens 30 Prozent ihres Nettoeinkommens tragen.

Das zeigen von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studien, die wir in letzter Zeit veröffentlicht haben. Ein neues Angebot auf der Website www.boeckler.de erschließt diese und viele andere Daten zur Wohnsituation jetzt detailliert aufbereitet für alle Großstädte: Von Kiel bis München, von Aachen bis Dresden informieren die 77 neuen Städteprofile unter anderem über Wohnkosten, die lokale Lücke an günstigen Wohnungen gestaffelt nach Wohnungsflächen, über Wohnungsgrößen, die vor Ort je nach Einkommen erschwinglich sind, über Eigentumsquoten und Wohnungsausstattungen.

Durch übersichtlich präsentierte Vergleichsdaten können Interessierte auch schnell einordnen, wie ihre Stadt beispielsweise bei der Unterversorgung mit günstigem Wohnraum im Verhältnis zum Durchschnitt der deutschen Großstädte dasteht. Die Profile haben Stadtsoziologen der Humboldt-Universität Berlin erstellt, sie beruhen auf Mikrozensusdaten von 2014, den derzeit aktuellsten, die zur Wohnsituation deutschlandweit vorliegen.

Zu den 77 Profilen der deutschen Großstädte, alphabetisch geordnet von Aachen bis Würzburg

Die Ergebnisse aus unseren bundesweiten Studien zum Wohnen finden Sie in unserem Infopaket

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 25.03.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen Rassismus findet erneut ein AWO Diskussionsforum „Vorurteile, Ressentiments und Populismus“ statt. Diesjähriges Thema ist „Der NSU und die deutsche Gesellschaft“. Unter der Moderation von Frank Jansen diskutieren Petra Pau (MdB, Obfrau NSU-Untersuchungsausschuss), Mehmet Daimagüler (Anwalt Nebenklage NSU-Prozess), Prof. Dr. Elke Grittmann (Institut für Journalismus), Wolfgang Benz (Historiker) und Margit Weihnert (Vorsitzende AWO Landesverband Sachsen) über die Auswirkungen der NSU-Mordserie auf unsere Einwanderungsgesellschaft. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt dazu: „Gesucht sind Impulse für die Arbeit an einem Gemeinwesen, in dem sich alle gleichermaßen sicher fühlen und dem Rechtsstaat vertrauen können.“

Das Diskussionsforum erörtert Folgerungen aus dem NSU-Prozess. Es fragt danach, was die Taten des NSU über die deutsche Gesellschaft aussagen und wie der Zustand von Institutionen, die der Verteidigung der Demokratie dienen sollen, im Licht der Ermittlungen und der Berichterstattung einzuschätzen ist. Dazu führt es zeitgeschichtliche und medienwissenschaftliche, politische und juristische Perspektiven zusammen. „Das Ende des NSU-Prozesses erinnert uns daran, dass eine solidarische Gesellschaft nicht selbstverständlich ist. Die AWO steht in der Tradition des Ringens um eine solche Gesellschaft. Dazu gehören die Arbeit für die Teilhabe aller und der Kampf gegen menschenfeindliche Einstellungen. Dabei ist es auch unsere Pflicht, an die Opfer der NSU-Verbrechen zu erinnern.“

Der NSU-Prozess endete nach einem fünfjährigen Verfahrensmarathon vor knapp einem Jahr. Zum einen zeigte sich, dass die Täter Teil der Gesellschaft waren, in der sie mordeten. Sie bewegten sich in einem Milieu, das sie in ihren Ansichten bestätigte. Zum anderen haben die Sicherheitsbehörden während einer über 13 Jahre andauernden Mordserie Ermittlungen betrieben, die Opfer zu Verdächtigen machten, weil sie sich von Vorurteilen und Spekulationen leiten ließen. Anstatt weitere Morde zu verhindern, ermöglichten sie diese. Erst der Selbstmord zweier Haupttäter brachte die größte rechtsextreme Mordserie in der Geschichte der Bundesrepublik ans Licht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.03.2019

Heute wird der Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Bundeskabinett seine Eckpunkte für den Haushalt 2020 vorstellen. Nach bekannt gewordenen Plänen, sollen die Ministerien im nächsten Jahr insgesamt einen Betrag von 3,7 Milliarden Euro einsparen. Auch auf Schulden soll weiterhin verzichtet werden. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die AWO befürwortet das Ziel, die öffentlichen Haushalte auszugleichen, um der Verantwortung für die nachkommenden Generationen gerecht zu werden. Dies sollte aber in erster Linie durch eine gerechtere Steuerpolitik und nicht durch pauschale Einsparungen in wichtigen sozialpolitischen Feldern erfolgen. Wenn man die Einnahmeseite bei den Steuern erhöhen will, kommt man um Themen wie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerflucht sowie die stärkere Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen nicht herum. Das dogmatische Festhalten an der Schuldenbremse engt letztlich die politische Gestaltungs- und Handlungsspielräume zu sehr ein und geht zudem zu Lasten sozialer Maßnahmen.“

Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung vor 100 Jahren für einen solidarischen Sozialstaat ein, der über ausreichende soziale Sicherungssysteme verfügt, mit qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und Programmen präventiv fördert, die Bildung der Menschen gezielt auf- und ausbaut und ihnen hilft, für sich selbst zu sorgen und darüber hinaus eine Infrastruktur bereitstellt, die Teilhabe ermöglicht. „Auch im Jahr 2020 ist dieser Sozialstaat in Deutschland nicht umgesetzt. Der Bund muss seiner finanziellen Verantwortung für den Sozialstaat und die soziale Infrastruktur gerecht werden. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie zum Beispiel die Mütter- oder die Grundrente, müssen verlässlich aus Steuermitteln finanziert werden. Von Investitionen in den Sozialstaat, profitiert am Ende die gesamte Gesellschaft. Vor allem sind noch deutlich mehr Investitionen in den sozialen Wohnungsbau dringend notwendig. Sonst haben immer größere Bevölkerungsgruppen kaum noch Chancen auf Wohnraum, der ihren Bedürfnissen entspricht“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.03.2019

Eine Reform des Sozialen Sicherungssystems (SGB II) wird mittlerweile auf vielen gesellschaftlichen Ebenen diskutiert. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland möchten mit beigefügtem Eckpunktepapier zu diesem Diskurs beitragen.

Bereits zur Entstehung des SGB II in 2004 hatten wir uns intensiv mit den Wirkungen einer Umgestaltung der Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland auseinandergesetzt. Die damaligen Reformen gingen jedoch an vielen Realitäten und Bedürfnissen von Frauen vorbei. Geschlechtsspezifische Rollenverteilungen wurden zementiert und Frauen konnten nicht in angemessenem Umfang von der Sozialreform profitieren. So haben bis heute alleinerziehende Frauen immer noch ein hohes Armutsrisiko.

Bitte beziehen Sie die von uns angesprochenen Aspekte in Ihre Diskussionen ein und arbeiten Sie mit uns gemeinsam an einer geschlechtergerechten Reform der Sozialpolitik.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen vom 18.03.2019

Ein Jahr nach der Wahl der Bundeskanzlerin, am 14.03.2018, stellt das Bündnis „Reichtum umverteilen – Ein gerechtes Land für alle!“ der Großen Koalition ein Zeugnis für ihre bisherige Arbeit aus.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ welches von 33 Organisationen getragen und von 20 weiteren Organisationen unterstützt wird verlieh symbolisch der Großen Koalition ein Zeugnis, denn vor einem Jahr, am 14.03.2018, wurde Angela Merkel als Kanzlerin wiedergewählt.

Was hat die Koalition getan, um den Notstand in der Pflege und die Wohnungsnot in den Städten zu lindern, um die Renten und die Situation von Erwerbslosen zu verbessern, um Familien und Kinder besser zu stellen, Bildung vernünftig auszustatten, Integration voranzutreiben und dem Klimawandel entgegenzuwirken? Hat die Koalition die Weichen für Steuergerechtigkeit in Deutschland und global gestellt? Zu diesen Fragen sprachen Vertreterinnen und Vertreter von Attac, Arbeiterwohlfahrt und Zukunftsforum Familie, DIDF, GEW, gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen, Mieterbund, NaturFreunden, Oxfam, ver.di und Volkssolidarität, und legten für die verschiedenen Politikbereiche ihre Bewertungen dar.

Gemessen an den Anforderungen des Bündnisses, fällt das Zeugnis für die Bundesregierung nicht gut aus. Zwar wurde im Koalitionsvertrag einiges vereinbart und auch Projekte angeschoben, doch in vielen zentralen Bereichen ist nichts, oder bei langem nicht genug passiert. Eine Zusammenfassung der einzelnen Punkte findet ihr hier (Link zu https://www.reichtum-umverteilen.de/umverteilenbloganzeige/ak/zeugnis-nach-einem-jahr-fuer-die-grosse-koalition-aus-cducsu-und-spd/)

Insgesamt befindet sich die Gesellschaft nicht im Gleichgewicht, so das Fazit des Bündnis. Denn die ärmere Hälfte der Bevölkerung besitzt in Deutschland nur 2,3 % des Vermögens. Das reichste Prozent verfügt dagegen über 33 % des Vermögens, so der Befund von Forscher*innen des DIW (Link zu https://ec.europa.eu/jrc/sites/jrcsh/files/jrc110763.pdf). Dieses Ungleichgewicht wurde bei der Aktion durch eine große Waage dargestellt, welche das Bündnis vor dem Kanzleramt aufbaute.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle“ vom 19.03.2019

Eltern, die mit ihrem Kind zu den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 gehen, erhalten dort künftig auch Merkblätter zur seelischen Gesundheit bzw. psychischen Entwicklung ihrer Kinder. Die zehn Merkblätter „Seelisch gesund aufwachsen“ orientieren sich an den bekannten Merkblättern „Kinderunfälle“ und wurden von den gesetzlichen Krankenkassen, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Liga für das Kind, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) entwickelt. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit zehn anschaulichen Filmen – in mehrere Sprachen übersetzt – zur psychischen Gesundheit von Kindern zu informieren.

Laut einer aktuellen Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS-Studie) zeigen etwa 20 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland zwischen drei und 17 Jahren psychische und psychosomatische Auffälligkeiten. Die Merkblätter setzen hier präventiv an. Ziel ist es, die Elternkompetenz zu stärken, indem die seelischen Bedürfnisse der Kinder altersgerecht erklärt werden – von Geburt an bis zum sechsten Lebensjahr. Warum braucht das Kind meine Nähe? Was soll ich tun, wenn es fremdelt? Wie soll ich mit Ängsten meines Kindes umgehen? Wie lernt mein Kind Empathie und Konfliktfähigkeit?

„Gesund aufwachsen bedeutet mehr als nur körperliches Wohlbefinden. In der Kindheit wird der Grundstein gelegt für unsere seelische Gesundheit und unsere Widerstandsfähigkeit im Umgang mit schwierigen Lebenssituationen. Die gesetzlichen Krankenkassen wollen die Eltern dabei unterstützen, die seelische Gesundheit ihrer Kinder zu stärken“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, das Engagement der gesetzlichen Krankenkassen.

„Den Kinder- und Jugendärzten kommt beim frühzeitigen Erkennen, Behandeln, und im Idealfall, Vermeiden seelischer Störungen eine Schlüsselrolle zu“, sagt Dr. Sibylle Steiner, Dezernentin der KBV. „In den U-Untersuchungen werden auch Fragen der Primärprävention, also das Vorbeugen von Störungen und Krankheiten, mit den Eltern beraten. Die Merkblätter zur seelischen Gesundheit unterstützen und ergänzen dabei das Arzt-Patienten-Gespräch. Die Kinderärzte können die Merkblätter kostenfrei bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beziehen.“

„Emotionale Vernachlässigung in früher Kindheit gilt als bedeutendster Risikofaktor für die Entwicklung psychischer Auffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter. Ein niedriger sozioökonomischer Status der Familie, mangelnde Bildung, schlechte Wohnverhältnisse oder auch eine Suchterkrankung eines Elternteils können die emotionalen, sozialen und kulturellen Ressourcen einer Familie schwächen“, stellt Dr. Hermann-Josef Kahl, Bundespressesprecher vom BVKJ fest. „Für Eltern sind die Kinder- und Jugendärzte in der Regel die ersten Ansprechpartner. Sie haben einen besonderen Blick für die Probleme der Eltern und Kinder.“

Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin von der Deutschen Liga für das Kind, betont: „Mütter und Väter sind meist ‚Novizen‘ im Umgang mit Kindern, wenn sie Eltern werden. Sie sind in ihrer neuen Rolle unsicher und suchen Orientierung. Elternkompetenz muss erst noch erlernt werden. Die vorliegenden Merkblätter geben den Kindern mit ihren Bedürfnissen und entwicklungsbezogenen Bedarfen symbolisch eine Stimme und erleichtern es den Eltern, passend auf ihre Kinder einzugehen.“

„Damit möglichst viele Familien – auch mit geringen Deutschkenntnissen – von den Filmen profitieren, hat die BZgA die fünf fremdsprachlichen Versionen der Filme finanziell unterstützt. In Deutschland gibt es vielfältige Angebote der Frühen Hilfen, um Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken, allerdings sind sie ihnen häufig nicht bekannt. Über die neue Suchfunktion der Website des NZFH www.elternsein.info finden Eltern Anlaufstellen für Frühe Hilfen in ihrer Nähe. Dies ist eine wichtige Ergänzung der Merkblätter und Filme, wenn Eltern darüber hinaus Unterstützung brauchen“, so Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA.

Die Merkblätter sind auf jeder Homepage der unten genannten Organisationen abrufbar. Die Filme wurden von der Ehlerding Stiftung, der JK-Stiftung für kompetente Elternschaft und Mediation sowie von der Kroschke Kinderstiftung gefördert. Alle Filme sind auf www.seelisch-gesund-aufwachsen.de zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind e.V., Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), AOK-Bundesverband GbR, BKK Landesverband Nordwest, IKK e. V., KNAPPSCHAFT, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ), Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) vom 26.03.2019

Das Präsidium des Deutschen Familienverbandes zieht Bilanz der gesetzlichen Maßnahmen in der Familienpolitik

Zu den zentralen familienpolitischen Neuerungen der Großen Koalition gehört das „Gute-Kita-Gesetz“. Das Präsidium des Deutschen Familienverbandes (DFV) begrüßt die Initiative von Bundesfamilienministerin Giffey, insgesamt 5,5 Milliarden Euro in die Verbesserung der institutionellen Kinderbetreuung zu investieren.

„Bei der Qualitätsverbesserung in Kindertagesstätten besteht großer Handlungsbedarf“, so Verbandspräsident Klaus Zeh. „Der bundesweite Betreuungsbedarf von unter dreijährigen Kindern liegt bei 46 %. Tatsächlich wird aber nur eine Betreuungsquote von 33 % erreicht. Die Bundesregierung hat richtig erkannt, dass hier Prioritäten gesetzt werden müssen.“ Der DFV mahnt aber gleichzeitig an, dass das Gesetz keine bundesweit verbindlichen Vorgaben zu Qualitätsstandards macht. Familien müssen weiterhin damit leben, dass es zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede in der Betreuungsqualität von Kindern gibt. Hier besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf.

Kaum Stärkung von Familien

Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ will die Große Koalition der Kinderarmut entgegenwirken. Das Gesetz soll ab Sommer 2019 stufenweise mehr Familien mit der Neugestaltung des Kinderzuschlages und mit Verbesserungen der Bildungs- und Teilhabeleistungen unterstützen. „Die harte Abbruchkante beim Kinderzuschlag abzuschaffen, ist eine gute Entscheidung“, sagt Zeh. „Vor der Reform konnte es passieren, dass eine kleine Gehaltserhöhung dazu führt, dass die Familie aus dem Kinderzuschlag fällt. Damit hatten sie plötzlich noch weniger Geld als vorher zur Verfügung.“

Gegen die Kinderarmut in Deutschland kann die Reform des Kinderzuschlages nur behelfsmäßig wirken. Wie der DFV im Horizontalen Vergleich errechnet, sind es in erster Linie Steuern und familienblinde Sozialabgaben, die Eltern und ihre Kinder am stärksten belasten. Die Benachteiligung von Familien in der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung allein bedeutet eine Mehrbelastung von 240 Euro je Kind und Monat. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, brauchen wir eine klare Koppelung des Kindergeldes an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags bei hohen Einkommen. In Zahlen heißt das:330EuroKindergeld pro Monat für jedes Kind. „Mit einer von Verfassungs wegen notwendigen Reform der Sozialversicherung und einem guten Kindergeld würde Millionen von Familien aus der Armut geholfen werden“, sagt Zeh.

Gute Akzente beim Familienwohnen

Deutlich positiv bewertet das DFV-Präsidium die Einführung des Baukindergeldes im vergangenen September: „Das Baukindergeld ist eine wertvolle Unterstützung für Familien, die erstmalig Wohneigentum erwerben wollen. Mit 64.000 Anträgen ist die Nachfrage enorm.“ Bezahlbares Wohnen gehört zu den wichtigsten sozialen Fragen – insbesondere für Familien mit mehreren Kindern. Das Baukindergeld erleichtert vielen Familien den Schritt zum Eigenheim.

Es ist dringend erforderlich, dass der ausschließlich an Familien gerichtete, staatliche Zuschuss unbefristet ausgeweitet wird und Familien einen Rechtsanspruch darauf erhalten. Im Kontext des bezahlbaren Wohnens und Bauens unterstützt der Deutsche Familienverband die Einführung eines Freibetrages in der Grunderwerbsteuer.

Demokratische Teilhabe ermöglichen

Aus Sicht des DFV-Präsidiums macht sich die Große Koalition wenig Mühe, die Stimmen von Kindern ernst zu nehmen. Die „Fridays for Future“-Demonstrationen zeigen deutlich, dass Kinder und Jugendliche politisch gehört werden wollen. „Aus dem letzten Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention geht klar hervor, dass die Bundesregierung Kindern nur fiktive Wahlen ohne politische Relevanz zutraut“, so Zeh. „Das Wahlrecht ist das wichtigste Kinderrecht überhaupt und muss gesetzlich verankert werden.“ Nur ein Wahlrecht ab Geburt, das bis zur Wahlmündigkeit von Eltern wahrgenommen wird, würde garantieren, dass die berechtigten Interessen von Kindern und ihren Familien Gehör bekämen.

Die Bilanz zu einem Jahr Familienpolitik fällt durchwachsen aus: „Die Maßnahmen der Großen Koalition lassen sinnvolle Schwerpunkte erkennen, doch die großen Sprünge bleiben aus. Eine gute Ausnahme bildet das Baukindergeld, das aber zeitlich und finanziell begrenzt ist“, sagt Zeh. „Es hilft nicht, wenn Gesetze klangvolle Namen haben. Auf den Inhalt kommt es an.“

Der DFV setzt sich für eine familienzugewandte, familiengerechte Politik ein. Weitere Informationen stehen bereit unter www.elternklagen.de, https://wahlrecht.jetztund www.deutscher-familienverband.de. Der Horizontale Vergleich 2018 ist unter folgendem Link abrufbar (PDF): https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.03.2019

Der Deutsche Gewerkschaftsbund startet heute eine bundesweite Aktionswoche rund ums Thema Wohnen. Unter dem Motto „Bezahlbar ist die halbe Miete“ finden in ganz Deutschland mehr als 200 Aktionen und Veranstaltungen statt. Die Aktionswoche ist der bundesweite öffentliche Auftakt des DGB-Zukunftsdialogs.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann erklärt zum Start der Aktionswoche:

„Wir wollen mit den Menschen vor Ort ins Gespräch kommen und von ihnen wissen: Welchen Problemen begegnen sie bei der Wohnungssuche, bei Mieten und Nebenkosten. Ein immer größerer Anteil des Einkommens wird von den Mieten aufgefressen und viele Menschen können sich keine Wohnung in der Nähe ihres Arbeitsortes mehr leisten. Die Interessen der Beschäftigten enden nicht am Werkstor. Bezahlbares Wohnen ist die neue soziale Frage unserer Zeit.“

Im Rahmen des DGB-Zukunftsdialogs wird der DGB in den kommenden Jahren vor Ort und online mit den Menschen in Deutschland über die Themen sprechen, die ihnen unter den Nägeln brennen – vom angespannten Wohnungsmarkt über neue Arbeitszeitmodelle bis hin zu Verkehrskonzepten für die Zukunft. „Wir fragen die Menschen in Deutschland, was sie bewegt“, so Reiner Hoffmann. „Wie stellen sie sich gute Arbeit und ein gutes Leben vor? Darüber wollen wir mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. Die Gewerkschaften sind und bleiben gesellschaftspolitische Akteure – und echte Mitmach-Organisationen. Das machen wir mit dem Zukunftsdialog deutlich.“

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Montag in Berlin:

„Steigende Mieten sind für immer mehr Beschäftigte ein Problem. Sie sind auch Ergebnis einer jahrzehntelang verfehlten Wohnungspolitik. Das Marktversagen im Wohnungssektor ist offensichtlich – jetzt muss die Politik stark und stetig eingreifen. Gebraucht werden mindestens 400.000 neue und bezahlbare Wohnungen pro Jahr, darunter 100.000 Sozialwohnungen. Bund und Länder gemeinsam müssen dafür sieben Milliarden Euro jährlich bereitstellen. Die bislang für den sozialen Wohnungsbau eingeplanten Gelder des Bundes reichen nicht einmal, um den Bestand zu halten. Zudem sollte die Politik entschlossener gegen Bodenspekulation vorgehen, etwa indem sie Eigentümer im Rahmen baurechtlicher Möglichkeiten verpflichtet, ihre Grundstücke zu bebauen.“

Hintergrund:
Mit dem DGB-Zukunftsdialog starten der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften einen breiten gesellschaftlichen Dialog. Wir fragen die Menschen, sammeln ihre Antworten und entwickeln daraus Impulse für eine gerechtere Politik in Deutschland. Die Aktionswoche vom 25. bis 29. März ist der bundesweite öffentliche Auftakt zum DGB-Zukunftsdialog. In den kommenden Jahren folgen in ganz Deutschland Hunderte weitere Veranstaltungen. Online läuft die Debatte zum Zukunftsdialog unter www.redenwirueber.de – dort gibt es auch alle weiteren Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 25.03.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die einstimmige Bundesratsentscheidung zur Änderung des Artikel 104c des Grundgesetzes zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Damit ist endlich der Weg frei für den „Digitalpakt Schule“, um eine flächendeckende und zielgerichtete Unterstützung für digitale Bildung in Deutschland ein Stück voran zu bringen. Jetzt sind nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Bundesländer in der Pflicht, die Qualität der digitalen Bildung in unseren Schulen entscheidend zu steigern.

„Zweieinhalb Jahre sind seit der Ankündigung des Digitalpakts Schule durch die damalige Bundesbildungsministerin Wanka bereits vergangen, und damit für die digitale Bildung an unsere Schulen eine vielfach verlorene Zeit. Jetzt müssen schnell kluge Konzepte auf den Tisch, um den Ausbau der technischen Ausstattung mit individuellen Schulkonzepten zu kombinieren, und so den Medieneinsatz auch pädagogisch-didaktisch zu untersetzen. Wir brauchen aber auch eine bessere Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer zu Digitalthemen. Nur mit einem ganzheitlichen Ansatz, der auch die technische Wartung der Geräte mit einbezieht, kann ein zeitgemäßes Unterrichts- und Schulkonzept entstehen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die zunehmende Medienkonvergenz und die Digitalisierung der Gesellschaft erfordern innovative, praxisnahe Medienbildungsansätze, die in den Bildungsalltag der Schulen einfließen müssen. Der Rückstand der deutschen Schulen beim Lernen mit Computern ist sehr groß, das hat auch die aktuelle Bitkom-Studie wieder einmal gezeigt. Diese Lücke kann durch den Digitalpakt deutlich reduziert werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wäre eine solche Zusammenarbeit von Bund und Ländern auch in anderen Bereichen des Bildungswesens wünschenswert“, so Krüger weiter.

Medienbildung muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes als integrativer Teil der Allgemeinbildung verstanden werden und entsprechend flächendeckend und verbindlich Einzug in die Curricula nicht nur der schulischen, sondern auch der frühkindlichen Bildung finden. Notwendig sind dazu auch die Implementierung von Medienbildung als verbindlichem Teil der

Fach- und Lehrkräfteausbildung sowie eine Absicherung von Wartungsleistungen in Bezug auf neue IT-Techniken. Zudem brauchen wir einen „offenen Zugang“ zu Bildungsressourcen – das Konzept von Open Educational Resources (OER) und mehr frei lizensierte Unterrichtsmaterialien sind der Weg, der hier beschritten werden sollte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.03.2019

Bildungsgewerkschaft zur Studie „Zwischen Bildung und Betreuung“: Qualität und Finanzierung sichern

Gute Ganztagsangebote werde es nur geben, wenn Politik für hohe Qualitätsstandards und eine solide Finanzierung des Projekts der Bundesregierung sorge. Das stellte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Blick auf die heute veröffentlichte Studie „Zwischen Bildung und Betreuung“ der Bertelsmann Stiftung fest. „Gute Ganztagsangebote müssen sich zuerst an den Bedürfnissen der Kinder orientieren“, sagte Björn Köhler, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Montag in Frankfurt a.M. „Kinder brauchen vor allem Raum für die persönliche Entwicklung. Dafür müssen gute Bedingungen für den Ganztag gesichert sein.“ Deshalb müsse die Regierung bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags unbedingt bundesweite Qualitäts-Standards verankern, um allen Kindern gleiche Chancen auf gute Bildung und Erziehung zu eröffnen.

Die Studie liefere eine wichtige Erkenntnis mit Blick auf Gesellschaft und Volkswirtschaft, sagte Köhler: „In die Qualität von Bildung zu investieren, ist kein Almosen für die Familien, sondern zahlt sich langfristig für die Gesellschaft aus. Mehr Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen und soziale Folgekosten unzureichender Bildung zu vermeiden, haben einen großen Nutzen für die Gesellschaft insgesamt. Soziale Benachteiligungen lassen sich nur mit guter Qualität und einem hohen Anspruch an die Bildung kompensieren.“ Der GEW-Experte stellte jedoch auch fest, dass ökonomische Erwägungen zwar eine Motivation für die Politik sein könnten, sie dürften aber nicht zur Handlungsmaxime der Regierung werden.

In der Expertise, machte Köhler deutlich, werde davon ausgegangen, dass es optimale Bedingungen für den Ausbau von Ganztagseinrichtungen gibt. Dies sehe in der Praxis jedoch anders aus. Insbesondere sei der dramatische Mangel an Lehrkräften, Erzieherinnen und Sozialpädagogen aller Voraussicht nach bis 2025 nicht zufriedenstellend zu lösen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll das Recht auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen greifen. Trotzdem sei es richtig, Zielvorgaben etwa für eine gute Fachkraft-Kind-Relation zu setzen, um die Richtung des Ausbaus vorzugeben. „Die Studie zeigt, wie wichtig gute Standards sind, wenn der Ausbau von Ganztagsangeboten ein Erfolg werden soll“, betonte Köhler. „Die Bundesregierung ist gefordert, sich nicht nur für den quantitativen Ausbau einzusetzen, sondern auch die Qualität zu sichern. Dafür bedarf es verbindlicher Standards und einer nachhaltigen, ausreichenden Finanzierung.“

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hauptvorstand vom 25.03.2019

Binationale Familien berichten über eine Klimaverschiebung im gesellschaftlichen Miteinander.
Zur Bedeutung des Internationalen Tages für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung.

„Dass Rassismus plötzlich wie eine Meinung daherkommt, die diskutierbar wäre, spüren auch die Familien unseres Verbandes. Sie erzählen von zunehmendem Alltagsrassismus, von rassistischen Zuschreibungen, von neuen Ausgrenzungen. Das Klima hat sich verschoben“, berichtet Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin des Verbandes. Dabei seien es gerade die interkulturell lebenden Familien, die vorleben wie selbstverständlich, normal und wichtig dieser Alltag in einer Einwanderungsgesellschaft sei.

Ethnisch-nationalistische Bewegungen und Parteien nehmen die Zuwanderung 2015 als Vorwand und benutzten sie als Folie, um Migration in den Mittelpunkt gesellschaftlicher und politischer Diskurse zu rücken, um so ihr rassistisches Gedankengut ausbreiten zu können. Die Folge sei auch eine Verstärkung von strukturellem Rassismus, der Zugänge zu Bildung und Arbeitsmarkt erschwere und Zukunftschancen, die für die ganze Gesellschaft relevant sind, verhindere.

„Rassismus geht uns alle an. Angesichts der anstehenden Europawahlen kann man gar nicht oft genug betonen, welche Gefahr für ein demokratisches Miteinander unseren Gesellschaften droht und wie sehr das demokratische Klima vergiftet wird“, warnt Hiltrud Stöcker-Zafari.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.03.2019

Ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus mehr als 60 Organisationen und Initiativen plant für den 19. Mai Großdemonstrationen in sieben Städten Deutschlands. Eine Woche vor der Europawahl wollen Zehntausende Menschen unter dem Motto „Ein Europa für Alle – Deine Stimme gegen Nationalismus!“ für eine EU der Menschenrechte, Demokratie, sozialen Gerechtigkeit und des ökologischen Wandels auf die Straße gehen.

Die Europawahl am 26. Mai 2019 sei eine Richtungsentscheidung über die Zukunft der Europäischen Union, heißt es im Aufruf des Bündnisses. Denn Nationalisten und Rechtsextreme hofften darauf, mit weit mehr Abgeordneten als bisher ins Europaparlament einzuziehen. Alle seien gefragt, den Vormarsch der Nationalisten zu verhindern, so das Bündnis.

Die Demonstrationen in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, Köln, München und Stuttgart werben deshalb für eine hohe Wahlbeteiligung demokratisch gesinnter Bürgerinnen und Bürger. Zeitgleich werden in mehreren europäischen Ländern Demonstrationen zum selben Thema stattfinden.

„Dem Rassismus der Rechten stellen wir uns vor der Europawahl entgegen. Mit Zehntausenden sagen wir: Europa gehört die Zukunft, Nationalismus die Vergangenheit“, sagt Christoph Bautz, geschäftsführender Vorstand von Campact. „Wir lassen uns nicht spalten, sondern streiten gemeinsam für unser Europa – ein Europa der Menschenrechte und der Demokratie.“

„Wir wollen eine EU der Menschenrechte. Statt die Festung Europa immer weiter auszubauen, brauchen wir sichere Fluchtwege und ein Recht auf Asyl“, sagt Laura Kettel, Aktivistin der internationalen Bewegung Seebrücke. „Wir stehen für ein Europa der Vielfalt und Solidarität.“

Ein vereintes Europa müsse sich auch gemeinsamen sozialpolitischen Zielen verschreiben. „Wir brauchen eine positive Vision einer Gemeinschaft, in der der Mensch und nicht die Wirtschaft im Mittelpunkt steht und alle Menschen frei von Existenzängsten leben können“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

In Zeiten nationaler Alleingänge sei es wichtiger denn je, sich als solidarische Gesellschaft für ein Europa einzusetzen, fasst Maritta Strasser, Bundesgeschäftsführerin der NaturFreunde Deutschlands zusammen. „Europa muss eine Führungsrolle im Kampf gegen den Klimawandel und das weltweite Artensterben übernehmen. Wir in Europa können den Weg aufzeigen, wie ein gutes Leben für alle Menschen mit einem langfristig bewohnbar bleibenden Planeten vereinbar ist.“

Mit Demonstrationen und begleitender Kampagnen-Arbeit macht sich das Bündnis dafür stark, am 26. Mai bei der Europawahl wählen zu gehen. Dieses Mal geht es um alles: Dem Nationalismus und Rassismus entgegenzutreten – für ein demokratisches, friedliches, solidarisches und nachhaltiges Europa!

Weitere Informationen unter: www.ein-europa-fuer-alle.de

Hashtags

#1EuropaFürAlle

#DeineStimmeGegenNationalismus

Trägerkreis:

Attac Deutschland, Campact, Der Paritätische Gesamtverband, Mehr Demokratie, NaturFreunde Deutschlands, Naturfreundejugend Deutschlands, Pro Asyl, Seebrücke

Die Demonstrationen werden bundesweit unterstützt von:

Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, A Soul For Europe, Aufstehen gegen Rassismus, .ausgestrahlt, Avaaz, Arbeiterwohlfahrt, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V., BUND, BUNDjugend, Democracy International, CorANetzwerk, DBJR, Deutsche AIDS-Hilfe, Deutscher Kulturrat, Diakonie Deutschland, Diakonie Mitteldeutschland, DiEM 25, Die Offene Gesellschaft, Die Vielen, Deutscher Naturschutzring, European Alternatives, European Democracy Lab, European May, FEMNET, Flüchtlingsrat Berlin, Flüchtlingsrat Brandenburg, Flüchtlingsrat NRW e.V., Forum Fairer Handel, Greenpeace, Jugend Rettet, Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, Klima-Allianz, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, Naturschutzjugend, Neue Deutsche Organisationen, Neue Richter-vereinigung Bundesbüro, Open Knowledge Foundation, Oxfam, Pax Christi, SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V., Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa, Sea-Watch, Sozialverband VdK, Stiftung Internationale Wochen gegen Rassismus, Umweltinstitut, Urgewald, Verband für Entwicklung und Humanitäre Hilfe, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, VisaWie? Gegen diskriminierende Visa-verfahren! und WeMove

Folgende Parteien unterstützen die Forderungen des Bündnisses: Bündnis 90/Die Grünen, Demokratie in Bewegung, Demokratie in Europa, Die Linke, Piratenpartei und SPD

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 14.03.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 04. April 2019

Veranstalter: BUNDESFORUM MÄNNER – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Kassel

Ist Sorgen ein neuer Megatrend im Wandel männlicher Selbstbilder und gelebter Männlichkeiten? „Caring Masculinities“ als Schlagwort von individuellen und gesellschaftlichen Sorgepolitiken beschreibt die Veränderungen, die sich in den Feldern professionelle Pflege, Angehörigenpflege und männliche Sorge und Selbstsorge beobachten lassen. Was bedeutet diese neue Verantwortung von Männern in Sorge und Selbstsorge für die berufliche Praxis der Pflege, für die Ausgestaltung von Partnerschaften und neuen sozialen Nachbarschaften, für die Entwicklung männlicher Identitäten im Lebensverlauf.

Die Impulse und Workshops des Fachforums wollen die neuen Entwicklungen fachlich wie interdisziplinär beleuchten und diskutieren. Das Bundesforum Männer möchte Akteur_innen und Expert_innen miteinander vernetzen und zu neuen Sichtweisen und politischen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen im Feld des Sorgens und der Geschlechterverhältnisse beitragen.

Das Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

Multiplikatorenveranstaltung

Termin: 23. Mai 2019

Ort: Erfurt

11. Unternehmenstag

Termin: 27. September 2019

Ort: Berlin

Veranstalter: Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“

In den letzten beiden Jahren hat man sich im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ intensiv damit auseinandergesetzt, wie eine familienfreundliche Unternehmenskultur dazu beiträgt, die Wünsche von Beschäftigten und Unternehmen zusammenzubringen. Einen zentralen Garanten für eine vereinbarkeitsbewusste Unternehmenspolitik soll dieses Jahr in zwei Großveranstaltungen in den Fokus rücken: den Perspektivwechsel – denn nur wenn Geschäftsführungen, Personalverantwortliche und Beschäftigte sich jeweils in ihr Gegenüber hineinversetzen können und gemeinsam tragfähige (Team-)Lösungen entwickeln, wird Vereinbarkeit zur Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Im Mittelpunkt der beiden Veranstaltungen steht die Frage, welche konkreten Schritte Unternehmen tun können, um einen Perspektivwechsel für mehr Vereinbarkeit voranzubringen. Freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches Programm mit Gästen aus Politik und Wirtschaft. Bitte merken Sie sich die Termine der beiden Veranstaltungen vor! Details folgen in Kürze.

AUS DEM ZFF

wir möchten Sie auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen!“

Termin: 06.06.2019

Ort: Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17 (Haus1), 10785 Berlin

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)

Wer Fürsorge leistet, der braucht dafür ein Zuhause: Ausreichenden und guten Wohnraum, im Fall von Pflege barrierefreie Zugänge, Rückzugsmöglichkeiten für alle Familienmitglieder und ein Wohnumfeld, welches genügend Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält. Nicht nur in Großstädten und Metropolen wird es für viele Familien aber immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden bzw. überhaupt Zugang zum Wohnungsmarkt zu erhalten.

Doch wie lässt sich bezahlbarer und ausreichender Wohnraum für Familien schaffen, wie lässt sich Wohnungslosigkeit für Familien vermeiden? Welche wirksamen politischen Maßnahmen gibt es hierfür und wie wirken diese?

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir ins Gespräch kommen, diese und weitere Fragen beleuchten und Lösungen formulieren. Nach einem einführenden Vortrag von Prof. Dr. Marcel Helbig (Universität Erfurt) werden wir uns am Nachmittag verstärkt Herausforderungen und Instrumenten in der Wohnungspolitik widmen, um in einer politischen Abschlussrunde Handlungsempfehlungen an die (Bundes-) Politik herauszuarbeiten.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

AKTUELLES

Darum Europa

Wie die EU sich finden kann

Peter Kuleßa und Marius Mühlhausen von der Zeitschrift TUP des AWO Bundesverbandes haben mit Karl-Markus Gauß, Dieter Grimm, Claus Offe, Gwendolyn Sasse, Jan-Werner Müller und anderen über Europa und wie sich die Europäische Union finden kann gesprochen. Jetzt erschienen im Beltz-Juventa Verlag: https://www.beltz.de/fachmedien/sozialpaedagogik_soziale_arbeit/buecher/produkt_produktdetails/40373-darum_europa.html

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 04/2019

SCHWERPUNKT I: Internationaler Frauentag 2019

Bundesfrauenministerin Giffey besucht erstes Netzwerk-Treffen der Müllwerkerinnen Deutschlands und packt selbst mit an

Rollenbilder und Geschlechterklischees prägen noch immer manche Berufsfelder – doch es bewegt sich was, auch in der „Männer-Domäne“ Müllabfuhr: In Berlin sind heute (Donnerstag) anlässlich des bevorstehenden Internationalen Frauentages Müllwerkerinnen aus ganz Deutschland zu einem ersten Netzwerk-Treffen zusammen gekommen – unter der Schirmherrschaft von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey sprachen sie über Herausforderungen und Perspektiven in diesem männer-dominierten Beruf. Dazu eingeladen hatte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

„Wir müssen aufräumen mit den Rollenklischees. Denn Frauen können alles: Vorstandsvorsitzende, Bauingenieurin, IT-Expertin – und eben auch Müllwerkerin“, unterstrich Franziska Giffey bei der Veranstaltung auf dem Betriebshof Forckenbeckstraße der Berliner Stadtreinigung (BSR). „Gleichstellung hängt von vielen Faktoren ab, das gilt auch für die Berufswahl. Ich möchte eine Arbeitswelt, in der Frauen in typischen Männerberufen genauso gut arbeiten können, wie Männer in typischen Frauenberufen. Frauen sollen überall wie ihre männlichen Kollegen Karriere machen können und in Führungspositionen aufsteigen können. Deshalb fördere ich zusammen mit dem Bundesbildungsministerium und dem Bundesarbeitsministerium die Initiative ‚Klischeefrei‘, die Mädchen und Jungen bei der Berufswahl unterstützt, frei von Stereotypen“, so die Ministerin.

Zuvor war Franziska Giffey mit der BSR bei einer Abfallentsorgungs-Tour unterwegs und hatte mit angepackt – ihr Fazit: „Die Arbeit bei der Müllabfuhr ist körperlich ziemlich anstrengend – aber ist es deshalb ein Männer-Beruf? Ich konnte mir heute beim Besuch der BSR ein Bild davon machen, dass auch Frauen diesen Job erledigen können – dafür brauchen sie eine Portion Mut, gute weibliche Vorbilder und eine fördernde Unternehmenskultur.“

Im November 2018 hatte die BSR erstmals 15 Frauen bei der Müllabfuhr eingestellt. Insgesamt arbeiten bei der BSR 1.200 Müllwerker und Berufskraft-fahrer. Wie viele Frauen bundesweit als Müllwerkerinnen arbeiten, wird statistisch nicht erfasst. Bekannt ist, dass in der gesamten Kreislaufwirtschaft rund 290.000 Erwerbstätige arbeiten. Der Anteil der Frauen liegt bei knapp 17,4 Prozent.

Beim diesjährigen Frauentag geht es aber nicht nur um Geschlechterrollen im Beruf, sondern um eine Vielzahl weiterer Gleichstellungsaspekte. Deshalb betonte Franziska Giffey: „Von echter Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Dies zeigt nicht zuletzt die nach wie vor bestehende Ungleichheit bei der Bezahlung von Frauen und Männern. Wir müssen außerdem die sozialen Berufe weiter stärken. Ohne gut ausgebildete und bezahlte Pflegerinnen und Pfleger oder Erzieherinnen und Erzieher funktioniert keine Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir werden die Vorgaben für die Zielgrößen für Frauen in Führungspositionen in großen Unternehmen weiterentwickeln und verbindlicher ausgestalten. Und im öffentlichen Dienst des Bundes werden wir das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen bis 2025 festschreiben. Klar ist: Alles, was Frauen an Gleichberechtigung erreicht haben, ist nicht vom Himmel gefallen, sondern hart erkämpft worden.“

Informationen zur Bundesinitiative „Klischeefrei“: Sie wurde Ende 2016 vom Bundesfamilienministerium und dem Bundesbildungsministerium ins Leben gerufen, um die Schere im Kopf bei der Berufswahl zu überwinden. Mehr als 100 Partner aus Bildung, Politik, Wirtschaft und Forschung machen bereits mit und engagieren sich dafür, dass Mädchen und Jungen wirklich eine Berufswahl frei von Klischees haben.

Nähere Informationen: www.klischee-frei.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.02.2019

Frauen werden in vielen Ländern noch immer unterdrückt. In Deutschland sind Frauen in vielen Bereichen noch immer unterrepräsentiert oder unterbezahlt. Zum Internationalen Frauentag fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine noch konsequentere Politik für Frauen und gleiche Rechte – weltweit.

„100 Jahre nach der Einführung des Wahlrechts für Frauen gibt es noch immer Benachteiligungen und Diskriminierungen. In den deutschen Parlamenten sitzen wesentlich weniger Frauen als Männer. Im Bundestag beträgt der Frauenanteil nur 31 Prozent, Frauen erhalten auch bei bereinigter Rechnung weniger Geld als Männer und sie entscheiden in Unternehmen und Organisationen weniger als Männer. Häusliche Gewalt gegen Frauen ist auch in Deutschland keine Ausnahmeerscheinung.

Betrachtet man die Situation von Frauen weltweit, treten noch eklatantere Missstände zu Tage. Frauen werden diskriminiert, unterdrückt, vergewaltigt. Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen im Inland und im Ausland müssen in allen Politikbereichen nachdrücklich bekämpft werden. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung ihren bevorstehenden Vorsitz im UN-Sicherheitsrat dafür nutzen will, die politische Teilhabe für Frauen zu stärken und sich für einen besseren Schutz vor sexueller Gewalt in Konfliktregionen einzusetzen. Die UN-Resolution 1325 ‚Frauen, Frieden und Sicherheit‘ muss weltweit umgesetzt werden und Deutschland muss dafür der Motor sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2019

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Artikel 3, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und Benachteiligungen zu beseitigen. Diesen Handlungsauftrag nimmt die SPD-Bundestagsfraktion ernst und begrüßt anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März den Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente.

„Wir wollen Gesetze, die zeitgemäße Rollenbilder von Frauen und Männern unterstützen. Auch wenn wir in den vergangenen Jahren beispielsweise mit dem Elterngeld, der Quote für Frauen in Führungspositionen, dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Rückkehrrecht auf vorherige Arbeitszeit viel dafür getan haben, laufen Frauen noch immer Gefahr, ihre Möglichkeiten nicht voll ausschöpfen zu können: Sie werden durchschnittlich schlechter bezahlt, steigen familienbedingt öfter und länger aus dem Job aus, steigen überwiegend in Teilzeit wieder in den Job ein, und das nicht selten unterhalb ihrer Qualifikation. Das wirkt sich negativ auf ihre Alterssicherung aus. Unsere aktuellen Vorschläge für eine Grundrente gehen diese Ungleichheit an. Vor allem Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen ihrer Kinder einschränken oder oft jahrelang zu Niedriglöhnen arbeiten mussten, würden von der Grundrente profitieren.

Neben der Einführung einer Grundrente müssen wir aber gleichzeitig weiter daran arbeiten, dass Frauen über den gesamten Lebensverlauf hinweg die gleichen Chancen wie Männer haben: auf einen gut bezahlten Job und letztlich auf eine eigenständige und auskömmliche Alterssicherung. Dazu gehört, dass wir die sozialen und die Gesundheitsberufe aufwerten. Es ist nicht plausibel, dass eine Arbeit mit so hohen Anforderungen und so großer Bedeutung für die Gesellschaft so gering entlohnt wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion will dringend etwas gegen den geringen Anteil von Frauen in den Parlamenten tun. Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag ist derzeit so niedrig wie seit knapp 20 Jahren nicht mehr. Unsere Antwort darauf ist ein Paritätsgesetz. Denn schon bei der Quote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft haben wir gesehen, dass Selbstverpflichtungen nicht wirkungsvoll sind.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.03.2019

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklärt Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin:

Zum Weltfrauentag ziehen wir Bilanz: Vor 100 Jahren haben unsere Schwestern das Wahlrecht für uns erstritten. Das war revolutionär. Heute gehen wir mit Forderungen auf die Straße, die für manche genauso revolutionär scheinen: Sei es Parität im Parlament, die Streichung von §219a oder gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Wir machen weiter und sind noch lange nicht am Ende!

100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts auf nationaler Ebene in Deutschland ist der Anteil von Frauen im Bundestag zuletzt deutlich gesunken. Hier muss sich etwas bewegen, damit Frauen nicht nur in der Politik repräsentiert sind, sondern damit endlich von gleichberechtigter Teilhabe gesprochen werden kann! Ein Paritégesetz kann dabei eine Voraussetzung zum Erreichen einer höheren Repräsentanz von Frauen in der Politik sein. Der Blick in andere europäische Länder und auch in die Bundesländer zeigt, dass viele inzwischen den Weg über verpflichtende Regelungen gegangen sind oder gehen.

Die Debatte um die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung wird weitergehen, so lange Informationen für Frauen über den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt werden. Der schlechte Kompromiss um Paragraf 219a geht weiter einher mit Misstrauen gegenüber Frauen und zu Lasten der Ärztinnen und Ärzte. Damit trägt der fortbestehende §219a zur Stigmatisierung von Abbrüchen bei und spricht Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab.

Auch von gleicher Bezahlung von gleicher und gleichwertiger Erwerbsarbeit sind wir immer noch weit entfernt. Das Entgelttransparenzgesetz bringt viel zu wenig und der Auskunftsanspruch wird so gut wie gar nicht genutzt. Wir fordern endlich ein Verbandsklagerecht und wollen, dass auch kleinere Unternehmen unter dieses Gesetz fallen, damit Frauen wirklich erreicht werden. Die Prüfung der betrieblichen Gehaltsstrukturen sollen verpflichtend und für Verstöße wirksame Sanktionen vorgesehen werden. Das sind notwendige Änderungen, um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit baldmöglichst zu erreichen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.02.2019

„Auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts wiegen die strukturellen Ungerechtigkeiten zwischen Männern und Frauen, die sich durch weibliche Biografien und den gesellschaftlichen Alltag ziehen, tonnenschwer“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungs- und queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den morgigen Internationalen Frauentag. Sie fährt fort:

„Frauen bekommen in Deutschland durchschnittlich über 20 Prozent weniger Lohn. Es sind überwiegend Frauen, die in Verantwortungsgemeinschaften den Großteil der unbezahlten Familienarbeit leisten. Frauen machen weitaus häufiger Gewalterfahrungen als Männer. Sie haben weltweit weniger Besitz und Vermögen. Der Frauenanteil in deutschen Parlamenten ist tendenziell rückläufig. Diese Liste geschlechtsspezifischer Ungleichheiten ist ellenlang und ließe sich noch weiter fortsetzen.

Ich gehe davon aus, dass morgen so viele Frauen wie lange nicht auf die Straße gehen, um für ihre Rechte zu demonstrieren und die gesellschaftliche Aufgabe echter Gleichstellung wirksam voranzutreiben. Dazu gibt es in vielen Städten Gelegenheiten. In Berlin wird der erste in Deutschland organisierte Frauen*Streik ein breites Spektrum emanzipatorischer, feministischer, queerpolitischer, migrantischer Kämpfe zusammenbringen. Wer die Arbeit nicht verlassen kann, aber mitstreiken möchte, hat vielleicht die Möglichkeit, für einige Minuten sichtbar und entschlossen zu pausieren; Veränderung fängt immer auch im Kleinen an.

Als LINKE werden wir in und außerhalb der Parlamente weiter mit Nachdruck an den vielschichtigen Zielen, die sich frauen-, gleichstellungs- und queerpolitisch stellen, arbeiten. Das betrifft Initiativen zu Equal Pay, Ehegattensplitting, Kitaversorgung und Repräsentation in Parlamenten und Gremien genauso wie Schutz vor Ausbeutung oder Gewalt sowie das Vorantreiben wahlrechtlicher Regelungen für ein Paritätsgesetz. DIE LINKE im Bundestag arbeitet derzeit intensiv an verschiedenen Vorschlägen und einem eigenständigen Parité-Gesetzentwurf.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.03.2019

Zum Weltfrauentag erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Die Gleichberechtigung von Frauen weiter zu fördern, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir brauchen bessere Möglichkeiten für Frauen, sich aus alten Rollenmodellen zu lösen. Die Politik ist gefordert, dies mit den richtigen Rahmenbedingungen zu unterstützen: Wir brauchen etwa eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beispielsweise durch ein flexibleres Arbeitszeitgesetz. Zudem müssen die Vorteile der Digitalisierung ausgebaut und genutzt werden. Homeoffice-Modelle können dabei einen großen Beitrag leisten. Um mehr Frauen für die politische Arbeit in Parteien und Parlamenten zu gewinnen, müssen die Parteien die Gremienarbeit strukturell ändern und für Frauen attraktiver machen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 07.03.2019

DIW-Studie nimmt Lohnlücke in einzelnen Berufen unter die Lupe – In Berufen, in denen lange Arbeitszeiten einen hohen Stellenwert haben und überproportional entlohnt werden, sind Gender Pay Gaps größer – Weitere Studie widmet sich dem Gender Care Gap: Frauen erledigen immer noch Großteil der Hausarbeit und Kinderbetreuung

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen steigt in Deutschland stetig an. Dennoch verdienen sie in vielen Berufen immer noch weniger als Männer, darüber hinaus bleibt ein Großteil der Hausarbeit und Kinderbetreuung an ihnen hängen. Diese Hauptbefunde zweier Studien aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) liegen pünktlich zum internationalen Frauentag vor, der in diesem Jahr im Land Berlin zum ersten Mal ein gesetzlicher Feiertag ist.

Bekannt ist, dass Deutschland beim Stundenlohn mit aktuell 21 Prozent eine der größten Verdienstlücken zwischen Männern und Frauen in Europa hat. Berücksichtigt man Berufswahl und Qualifikation, beträgt diese Lücke, der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap, immer noch sechs Prozent. Diese Werte gelten für alle Beschäftigten. Betrachtet man einzelne Berufe, schwankt der (bereinigte) Gender Pay Gap stark: In Berufen mit hohem Frauenanteil wie Krankenpflege oder Sozialarbeit ist er relativ niedrig, ebenso in typischen Männerberufen, zum Beispiel in der Fahrzeug- und Raumfahrttechnik. Am größten ist der Gender Pay Gap in sogenannten Mischberufen, in denen sich der Anteil von Frauen und Männern die Waage hält. Beispiele dafür sind Berufe in der Werbung, im Marketing oder bei Versicherungen.

Gender Pay Gap hängt mit dem Stellenwert der Arbeitszeit zusammen

In ihrer neuen Studie hat DIW-Genderökonomin Aline Zucco diese berufsspezifischen Gender Pay Gaps unter die Lupe genommen. „Die Lohnlücke ist in den Berufen besonders hoch, wo lange Arbeitszeiten einen hohen Stellenwert haben und wo der Stundenlohn überproportional mit den Arbeitsstunden steigt,“ fasst sie ihr Hauptergebnis zusammen. Ein Beispiel dafür ist die Unternehmensorganisation (Unternehmensberatung, Controlling). Dort bekommen diejenigen, die in Vollzeit arbeiten, nicht nur monatlich, sondern auch auf die Stunde gerechnet mehr Lohn als beispielsweise Teilzeitbeschäftigte. Weil in Deutschland überwiegend Frauen in Teilzeit beschäftigt sind (48 Prozent der abhängig beschäftigten Frauen und elf Prozent der Männer), ist gerade in diesen Berufen der Gender Pay Gap überdurchschnittlich groß.

Viele Berufe mit geringen Gender Pay Gaps zeichnen sich im Gegensatz dadurch aus, dass die Entlohnung proportional ist: Die Anzahl der gearbeiteten Stunden tangiert den Stundenlohn nicht. Das ist beispielsweise in Gesundheitsberufen der Fall, wo Schichtarbeit und daher die Dokumentation von Arbeitsschritten (Patientenakten) die Norm sind. Das macht Beschäftigte leichter substituierbar und sorgt dafür, dass Teilzeitbeschäftigte den gleichen Stundenlohn bekommen als diejenigen, die Vollzeit oder mehr arbeiten.

Zuccos Untersuchung identifiziert auch andere Faktoren, die berufsspezifische Gender Pay Gaps erklären. So haben Berufe, die vorwiegend in öffentlichen Unternehmen oder Einrichtungen ausgeübt werden (LehrerInnen, ErzieherInnen, Polizeiberufe) geringe Gender Pay Gaps, was wohl auch an den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst liegt. Denn diese sichern allen Beschäftigten – bei gleicher Qualifikation – den gleichen Lohn zu. In Berufen mit einem hohen Anteil an Führungskräften, zum Beispiel in der Unternehmensorganisation, sind die Gender Pay Gaps größer.

„Will man die Gender Pay Gaps reduzieren, sind eine Reihe von Maßnahmen denkbar: zum Beispiel sollte das sogenannte Top-Sharing, bei dem mehrere Führungskräfte sich eine Position teilen, gefördert werden. Weiterhin kann der Ausbau von Tarifverträgen einen wichtigen Beitrag zur Lohngleichheit liefern. Vor allem aber muss man sich, als Chef und als Angestellte, von der Vorstellung befreien, dass nur jene, die viel und lange arbeiten, gute Arbeit leisten. Das erfordert ein großes Umdenken“, schlussfolgert Aline Zucco.

„Sonntag ist der Tag der Herren“

Eine andere DIW-Studie widmet sich dem sogenannten Gender Care Gap, der Lücke in der Zeitverwendung von Männern und Frauen für unbezahlte Hausarbeit und Kinderbetreuung. So verbringen Frauen in Paarhaushalten in Deutschland deutlich mehr Zeit mit Hausarbeit und Kinderbetreuung als Männer. Sie übernehmen dabei eher Arbeiten, die häufig anfallen und zeitlich unflexibel sind wie beispielsweise die Zubereitung der Mahlzeiten. Männer verbringen mehr Zeit mit Erwerbsarbeit und übernehmen zu Hause eher selten anfallende Tätigkeiten, die zeitlich flexibel sind wie etwa Gartenarbeiten. Besonders groß sind die Unterschiede in der Zeitverwendung bei Paaren mit Kindern bis zu sechs Jahren. Datenbasis ist das Sozio-oekonomische Panel (SOEP).

Häufig wird argumentiert, dass Männer weniger Hausarbeit übernehmen, weil sie aufgrund ihrer höheren Erwerbsbeteiligung weniger Zeit dafür haben als Frauen. Doch obwohl die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Jahren konstant steigt, bleibt die Beteiligung von Männern an Hausarbeit und Kinderbetreuung auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Heute verbringen Frauen in Paarbeziehungen an einem Werktag rund zwei Stunden mit Kochen, Putzen und Wäsche waschen, Männer hingegen nur 52 Minuten.

DIW-Soziologin Claire Samtleben stellte nun das Argument der zeitlichen Verfügbarkeit auf den Prüfstand, indem sie untersuchte, wie die unbezahlte Arbeit an Sonntagen verteilt ist. „Auch an erwerbsfreien Tagen erledigen Frauen einen Großteil von Hausarbeit und Kinderbetreuung. Überspitzt gesagt: Sonntag ist der Tag der Herren“, fasst sie ihren Hauptbefund zusammen. „In vielen Familien ist es offenbar fest verankert, dass für bestimmte Hausarbeiten die Frau zuständig ist, auch wenn sie erwerbstätig ist.“

Weil sie weniger bezahlte und mehr unbezahlte Arbeit leisten als Männer, verdienen Frauen über ihren Lebensverlauf auch weniger, was wiederum Folgen für ihre Altersversorgung hat. Die Politik sollte deshalb die Erwerbsbeteiligung von Frauen weiter fördern und dem Gender Care Gap mit gezielten Maßnahmen entgegenwirken. Denkbar wären zum Beispiel mehr Partnermonate beim Elterngeld, um das Engagement von Männern bei Hausarbeit und Kinderbetreuung zu fördern.

Studie zu Gender Pay Gaps im DIW Wochenbericht 10/2019

Interview mit Aline Zucco zu Gender Pay Gaps (Print und Audio)

Studie zum Gender Care Gap im DIW Wochenbericht 10/2019

Quelle: Information Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 06.03.2019

Im Jahr 2017 bestritten rund 72% der 25- bis 54-jährigen Frauen ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus einer eigenen Erwerbstätigkeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Frauentages am 8.März 2019 weiter mitteilt, hatte dieser Anteil vor zehn Jahren bei 65% gelegen. In der Altersgruppe der 55 – 64 Jährigen ist eine noch eindeutigere Veränderung zu sehen. Lag hier der Anteil der Frauen im Jahr 2007 noch bei 36%, stieg er im Jahr 2017auf rund 57%.

Verdienstunterschied zwischen Müttern und Vätern nimmt auch mit zunehmendem Alter der Kinder nicht ab

Nach Ergebnissen der Einkommensteuerstatistik 2014 erhielten Mütter im Jahr nach der Geburt des ersten Kindes (sofern sie weiterhin erwerbstätig waren) durchschnittlich 29000 Euro weniger Bruttolohn als Väter. Elterngeld ist dabei nicht berücksichtigt. Ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes verringerte sich die Differenz auf rund 22000 Euro und blieb zumindest bis zum 18. Lebensjahr in annähernd gleicher Höhe bestehen. Ältere Kinder sind nur noch in Ausnahmefällen steuerlich relevant und somit nicht mehr vollständig in der Statistik enthalten.

Aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung ist die Einkommensteuerstatistik erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Anteil von Frauen in Führungspositionen bei knapp 30%

Der Anteil der Frauen in Führungspositionen betrug 2017 gemäß Arbeitskräfteerhebung 29,2%. Im Bereich Erziehung und Unterricht (64,6%) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (61,3%) arbeiteten mehr Frauen in Führungspositionen als Männer. Im Baugewerbe war der Anteil von Frauen in Führungspositionen mit 11% am geringsten.

Selbstständige: Höchster Frauenanteil in der Floristik, niedrigster in der Landwirtschaft

Im Jahr 2017 waren rund 35% der Selbstständigen im Alter von 25 bis 54 Jahren Frauen. Einen hohen Anteil an weiblichen Selbstständigen gab es in Berufen der Floristik (93%), der Körperpflege (87%) und in der Erziehung/Sozialarbeit (87%). Allerdings werden diese Berufe auch insgesamt von Frauen dominiert. In etwa ausgeglichen ist das Geschlechterverhältnis zum Beispiel in den Bereichen Redaktion und Journalismus (52%) und Reinigung (49%). Am unteren Ende liegt der Frauenanteil unter den Selbstständigen in den Berufen der Land- und Tierwirtschaft. Dieser betrug lediglich 15%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 06.03.2019

Anlässlich des Frauentages am 08. März erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Auch 100 Jahre nachdem das Wahlrecht für Frauen eingeführt wurde, sind zentrale Menschenrechte für Frauen in Deutschland noch nicht verwirklicht.“ Nach Ansicht der AWO gehören die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die eigene Gesundheit zu den Grundvoraussetzungen für Frauen, ihr Leben frei und eigenverantwortlich gestalten zu können. Der Feiertag bietet Anlass, immer wieder eine kritische und öffentliche Diskussion zu führen, wie es um die Rechte der Frauen steht. In diesem Sinne begrüßt die AWO die Initiative des Berliner Senats, den 08. März in Berlin zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen.

„Die AWO steht für eine offene Gesellschaft, in der alle Frauen ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verwirklichen können“, betont Wolfgang Stadler. So habe der Streit um das Informationsrecht von ungewollt schwangeren Frauen über Schwangerschaftsabbrüche den Blick auf ein altes zentrales Thema – das Recht über den eigenen Körper zu bestimmen, gelenkt. Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die freie Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung der Pflichtberatung und für die Abschaffung des §218 und §219a StGB ein.

„Die Grundlage einer geschlechtergerechteren Gesellschaft ist neben dem Recht auf körperliche Autonomie auch ein anderer Umgang mit dem Thema Care“ betont der AWO Bundesvorsitzende. Auch wenn nicht alle Frauen Mütter sind oder werden wollen, tragen sie privat wie beruflich die Hauptlast im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung und erwarten im Alter eine deutlich geringere Rente.

Katastrophale Bedingungen in der Geburtshilfe, mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die schlechte wirtschaftlich Situation von Alleinerziehenden und das deutlich erhöhte Armutsrisiko von Müttern im Alter sind nach Ansicht der AWO das Gegenteil von Lebensschutz. „Wirklicher Lebensschutz besteht aus unserer Sicht nicht in der Kriminalisierung von ungewollt schwangeren Frauen oder der Einschränkung von Ärztinnen und Ärzten. Politik sollte sich stattdessen darauf konzentrieren, die Bedingungen für ein Leben mit Kindern und Familiengehörigen deutlich zu verbessern“, erklärt Wolfgang Stadler.

Die Gründerin der AWO und erste Rednerin in einem deutschen Parlament Marie Juchacz bezeichnete das Frauenwahlrecht als eine Selbstverständlichkeit, mit der die Regierung endlich eine lange bestehende Ungerechtigkeit beseitigt hatte. Die AWO sieht die andauernde Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen sowie die mangelnde Anerkennung von Care-Arbeit als ebensolche Ungerechtigkeiten. Aus Anlass des Internationalen Frauentages erneuert der Verband daher seine Forderung nach dem Recht auf körperliche Autonomie und damit der Abschaffung des §218 und §219a StGB. „Flankiert werden muss dies endlich mit der Aufwertung von Care-Arbeit“, schließt der Bundesvorsitzende.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.vom 06.03.2019

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund die Koalition auf, die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung umgehend auf den Weg zu bringen. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Donnerstag in Berlin:

„Vor allem Frauen profitieren von der Grundrente. Denn sie sind am Arbeitsmarkt oft strukturell benachteiligt und werden schlechter bezahlt als Männer. Im Alter haben sie das Nachsehen – zum sogenannten Gender Pay Gap kommt dann das Renten Gap hinzu: Nach einem Erwerbsleben mit oft nur geringem Einkommen droht vielen Frauen Altersarmut. Die Bundesregierung ist aufgefordert, dieses Thema endlich abzuräumen.

Für Beschäftigte mit niedrigen Rentenansprüchen, die jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, muss die Rente aufgewertet werden. Wer 35 Jahre und länger in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll am Ende auch etwas herausbekommen, das für ein menschenwürdiges Leben reicht. Gerade für Frauen wäre dies eine echte Wertschätzung und eine Würdigung ihrer Lebensleistung.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 07.03.2019

Anlässlich des morgigen Internationalen Frauentags, der in Berlin zum ersten Mal ein Feiertag ist, sagt Maria Loheide, Vorstand der Diakonie Deutschland:

„Frauen sind in Deutschland nach wie vor in vielen Bereichen benachteiligt: Sie werden schlechter bezahlt als Männer und sind überproportional geringfügig beschäftigt. Sie sind stärker von Armut betroffen und häufiger Opfer häuslicher Gewalt. Frauen leisten den weit überwiegenden Anteil an Familien- und Sorgearbeit und sie stellen nicht einmal ein Drittel der Führungskräfte oder Bundestagsabgeordneten. Längst überfällig sind Rahmenbedingungen und Strukturen, die Frauen eine eigenständige Absicherung ermöglichen. Wir brauchen Anreize, damit Frauen auch mit Familie (Vollzeit-nah) arbeiten können, flexibel Ganztagsangeboten für Kinder in Kita und Schule sowie familienfreundliche Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer. Wir müssen auf Rentenreformen drängen, um die drohende Altersarmut unzähliger Frauen zu verhindern. Wir müssen weiterhin daran arbeiten, dass mehr Frauen in Führungspositionen kommen. Dafür sind konkrete Maßnahmen und auch gesetzliche Regelungen notwendig. Echte Gleichberechtigung braucht mehr als einen Feiertag am 8. März.“

Ein Interview mit Maria Loheide zum Internationalen Frauentag finden Sie unter: https://www.diakonie-rwl.de/themen/familie-frauen-bildung/internationaler-frauentag-0

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.03.2019

»Der Internationalen Frauentag mahnt uns, den strafrechtlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen weiter zu verbessern. Die Sexualstrafrechtsreform im Jahr 2016 hat Wesentliches verbessert. Aber es gibt weiterhin viel zu tun!«, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

Der djb legt in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme dar, welche weiteren rechtlichen Schritte ergriffen werden müssen, um einen umfassenden und effektiven Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland zu garantieren.

Grundlage dieser Auseinandersetzung bildet der im Juni 2017 erschienene Abschlussbericht der durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Reformkommission zum Sexualstrafrecht. Dessen Empfehlungen sind bisher nicht umgesetzt worden. In seiner Stellungnahme stellt der djb das derzeitige Sexualstrafrecht auf den Prüfstand. Ziel ist der konsequente Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch ein konsistentes und nachvollziehbares Sexualstrafrecht.

Insbesondere fordert der djb ein begleitendes Monitoring: Die im Zuge der Sexualstrafrechtsreform im Jahr 2016 erfolgte Implementierung des sogenannten »Nein-heißt-Nein-Modells«, das den Anforderungen des Artikel 36 der Istanbul-Konvention grundsätzlich gerecht wird, stellt einen immensen Fortschritt des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung dar. Um sicherzugehen, dass die gesetzgeberische Absicht auch in der Praxis voll verwirklicht wird, ist ein begleitendes Monitoring jedoch unerlässlich.

Zudem verbleiben bei allem Fortschritt durch die Sexualstrafrechtsreform noch einige wesentliche Schutzlücken. Zu diesen zählen unter anderem die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen: Beispielsweise werden zum Teil hier Fälle von sexuellen Handlungen mit oder vor Dritten trotz vergleichbaren Unrechtsgehalts nicht erfasst. Hier fehlt es an einem stimmigen und umfassenden Schutzkonzept.

Schließlich fordert der djb in seiner Stellungnahme auch die gesetzliche Festschreibung eines Beschleunigungsgrundsatzes für Gerichtsverfahren, die Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben.

Die lange Verfahrensdauer in Strafverfahren stellt – neben den grundsätzlichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Wahrheitsfindung – insbesondere für Kinder und Jugendliche, die Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, eine große Belastung dar. Dieser muss so weit wie möglich abgeholfen werden.

»Die Sexualstrafrechtsreform war ein wichtiger Meilenstein. Nun gilt es, auch den letzten Teil der Strecke zu bewältigen, um einen umfassenden und effektiven Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu garantieren«, betont Wersig.

Die Stellungnahme finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st19-07/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.03.2019

Vielfalt von Frauen in gleichstellungspolitischen Maßnahmen berücksichtigen

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 08. März erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Alle Frauen haben ein Recht darauf, angst- und diskriminierungsfrei über sich, ihr Leben, ihren Körper und ihre Partnerschaften und Familien bestimmen zu können. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) macht darauf aufmerksam, dass die Lesben immer auch ein starker und bedeutender Teil der Frauenbewegung waren und bis heute sind.

Die Bundesregierung verspricht Maßnahmen zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, zur Bekämpfung von Sexismus sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention und ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) muss in all diesen gleichstellungspolitischen Maßnahmen ein breiter Ansatz verfolgt werden, der auch den unterschiedlichen Lebenslagen von lesbischen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Frauen gerecht wird.

Frauen sind keine homogene Gruppe. Ihre Erfahrungen, Chancen und Identitäten sind neben ihrem Geschlecht auch abhängig von vielen anderen Faktoren wie etwa Hautfarbe, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus, Einkommen, Religion oder auch ihrer sexuellen Orientierung ober ob sie sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren oder nicht.

Zudem fordert der LSVD ein modernes Familienrecht, das Lesben und ihre Familien anerkennt und rechtlich absichert. Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können, wenn keine anderslautende Elternschaftsvereinbarung vorliegt. Die bis heute notwendige Stiefkindadoption ist langwierig und diskriminierend und bildet die Familiengründung in Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien nicht sachgerecht ab.

Hintergrund
Stellungnahme des LSVD zum Staatenbericht der Bundesregierung zur Verwirklichung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 07.03.2019

Zum morgigen Internationalen Frauentag am 8. März ruft der Paritätische Gesamtverband auf, die Rechte von Frauen vollständig umzusetzen. Der Verband sieht diese Rechte in vielen Punkten noch nicht erfüllt.

„Der 8. März mahnt uns alle, nicht nur heute, sondern 365 Tage im Jahr für Frauenrechte einzustehen. Ganz egal ob Equal Pay, Altersarmut oder die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – die Politik ist mehr denn je gefragt zu handeln“, erklärt Marion von zur Gathen, Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit beim Paritätischen Gesamtverband. Insbesondere fordert der Verband auch die ersatzlose Streichung des § 219a StGB sowie den altersunabhängigen Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen. Über den vorgelegten Kompromissvorschlag der Großen Koalition zu § 219a zeigte sich der Paritätische enttäuscht.

„Jede Frau muss sich ungehindert über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Das schließt Internetseiten von Ärztinnen und Ärzten durchaus mit ein“, sagt Marion von zur Gathen. Das gleiche gelte für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, so von zur Gathen: „Jede Ärztin und jeder Arzt muss ohne Angst und umfassend, über das Ob und Wie im Netz informieren können.“ Leider sei dies vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage gegenwärtig nicht möglich, meint von zur Gathen.

Für den Verband ist es inakzeptabel, wenn Frauen am Zugang zu Beratungsstellen, Kliniken oder Arztpraxen durch sog. „Lebensschützer“ gehindert werden. Mit Unverständnis sieht der Paritätische Gesamtverband die Ankündigung von entsprechenden Aktivitäten in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern vor Einrichtungen seiner Mitgliedsorganisation Pro Familia. Der Verband fordert die Politik auf, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Frauen einen geschützten und ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftsberatungsstellen, zu Arztpraxen und Kliniken zu ermöglichen und Schutzzonen zu schaffen.

Diese Entwicklungen sowie eine Zunahme von offen frauenfeindlichen Beiträgen im Deutschen Bundestag sowie in den Medien beobachtet der Paritätische mit Sorge und mahnt daher an, den Weltfrauentag in seiner Bedeutung wieder ernst zu nehmen und den Frauenrechten mehr Geltung zu verschaffen.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 07.03.2019

SCHWERPUNKT II: Anhörung Starkes-Familien-Gesetz

Anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“ im Familienausschuss des Deutschen Bundestages begrüßt das ZFF das Gesetz, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Daneben soll das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter gesichert werden.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das Starke-Familien-Gesetz als einen wichtigen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Es ist aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gelten soll und die Leistung von weiteren Konstruktionsfehlern befreit wird. Wenn Eltern mehr arbeiten, soll der Bezug etwa nicht mehr abrupt enden. Darüber hinaus können die zusätzlichen Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu einer Verbesserung der soziokulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen führen.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Die Bemühungen dürfen hier aber nicht enden! Der Kinderzuschlag ist und bleibt eine komplizierte Leistung. Gerade für Familien, die versuchen mit kleinen Einkommen ihren Alltag zu meistern, braucht es einfachere Zugänge. Darüber hinaus muss die weiterhin bestehende Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld endlich überwunden werden.

Zu den Reformen beim BuT bleibt festzuhalten, dass die Inanspruchnahme auch davon abhängt, wie viele Angebote vor Ort vorhanden sind und ob beratende Angebote für die Beantragung der Leistungen existieren. Dort, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, können auch die Leistungen nicht abgerufen werden und der staatliche Auftrag, Bildung und Teilhabe aller Kinder sicherzustellen, wird nicht erfüllt.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, fordern wir mehr Mut und nachhaltigere Reformen. Bereits jetzt sollte auf eine Grenze bei zusätzlichem Kindeseinkommen verzichtet werden. In einem weiteren Schritt muss sodann die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums aufs Tableau. So könnten aus Sicht des ZFF bürokratische Hürden beseitigt und tatsächlich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Langfristig fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Die aktualisierte ZFF-Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 11. März 2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“, zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Kinderzuschlag automatisch auszahlen, verdeckte Armut überwinden“ und zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Teilhabe für alle Kinder sicherstellen, Bürokratie abbauen“ finden Sie hier.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird um 14 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 11.03.2019

Die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags von 170 Euro auf 185 Euro pro Kind und Monat sowie die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket werden von Sachverständigen prinzipiell begrüßt. Zugleich warnen sie davor, dass auch zukünftig zu wenige Anspruchberechtigte in den Genuss der Leistungen kommen werden. Dies war der Tenor in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag zu dem von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegten Starke-Familien-Gesetzes (19/7504) sowie zwei Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Bekämpfung von Kinderarmut (19/1854, 19/7451).

Der Volkswirtschaftler Holger Bonin vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) begrüßte die Gesetzesreform als „ökonomisch klug“. Die Ausweitung des Kinderzuschlags könne dazu führen, dass mehr von Armut bedrohte Familien vor dem SGB-II-Bezug bewahrt werden. So stellten der Plan, bei Inanspruchnahme des Kinderzuschlags jeden zusätzlich verdienten Euro der Eltern nur noch mit 45 statt wie bisher 50 Prozent anzurechnen, und der Wegfall der sogenannten Abbruchkante positive Erwerbsanreize dar.

Den Wegfall der Abbruchkante und die geringere Anrechnung zusätzlichen Einkommens wurde auch von Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband prinzipiell positiv bewertet. Sie sprach sich zugleich aber für ein echtes Wahlrecht zwischen dem SGB-II-Bezug und dem Bezug des Kinderzuschlags aus, bei dem weder Vorleistungen noch Einkommensgrenzen eine Rolle spielen. Die Evaluierung des Kinderzuschlags durch das Bundesfamilienministerium habe ergeben, dass sich bei einem echten Wahlrecht eine Mehrheit für den Kinderzuschlag entscheiden würde.

Der Humanwissenschaftler Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal bewertete das Starke-Familien-Gesetz skeptisch bis kritisch. Die Erhöhung des Kinderzuschlags und die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket seien „überfällig“ und reichten vor allem nicht aus, um die verdeckte Armut zu bekämpfen. Schon heute würden lediglich 30 Prozent der Anspruchberechtigten den Kinderzuschlag auch beziehen. Die Bundesregierung selbst gehe davon aus, dass sich dieser Anteil lediglich auf 35 Prozent erhöhen werde. Auf diesen Umstand verwies auch Jana Liebert vom Deutschen Kinderschutzbund. Sie plädierte dafür, den Kinderzuschlag möglichst automatisiert auszuzahlen, wie dies auch die Grünen fordern.

Auch Jürgen Liminski, Publizist und Geschäftsführer des Instituts für Demographie, Allgemeinwohl und Familie, bezweifelte, dass das Starke-Familien-Gesetz seinem Anspruch, Kinder- und Familienarmut zu beheben, erfülle. Er bemängelte ganz prinzipiell, dass die Kindergelderhöhungen der Vergangenheit in keinem Verhältnis zu den gestiegenen Kosten für Familien stünden. Der Erziehungsleistung von Eltern werde nicht ausreichend Rechnung getragen. In der Familienpolitik müsse ein Paradigmenwechsel von der Bedürftigkeit als Kriterium hin zur Leistungsgerechtigkeit eingeleitet werden.

Einhellig begrüßt wurde es von den Sachverständigen, dass die Beantragung des Kinderzuschlags und der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vereinfacht werden soll. Karsten Bunk von der Bundesagentur für Arbeit mahnte, dass der Erfolg der Reform des Kinderzuschlags maßgeblich von einer guten Beratung der anspruchsberechtigten Familien abhängen werde. Die Bundesagentur werde deshalb auch eine Online-Beratungsmöglichkeit einführen. Für eine bessere Beratung auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Behörden warb Insa Schöningh von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie. Zudem müsse die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket deutlich entbürokratisiert werden. Um in den Genuss aller Leistungen zu kommen, müsste ein Elternpaar mit zwei Kindern derzeit etwa 17 verschiedene Anträge ausfüllen. Für einen Abbau von Bürokratie durch den Wegfall gesonderter Antragstellung beim Bildungs- und Teilhabepaket warben auch Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag und Nikolas Schelling von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 254 vom 12.03.2019

Heute berät der Familienausschuss des Bundestages über das Starke-Familien-Gesetz. Mit diesem Gesetz wird der Kinderzuschlag erhöht und – endlich – so erweitert, dass auch Alleinerziehende davon profitieren können.

Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragt werden.

Alleinerziehende sind neben kinderreichen Familien besonders von Armut bedroht.

„Damit insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern wirklich etwas davon haben, muss es aber weitergehende Verbesserungen geben“, fordert Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf.

Mit dem Gesetz wird auch der Bezug des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes erleichtert. Dies steht Kindern von Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen beziehen, zu.

„Bislang müssen Eltern unglaublich viele Anträge stellen, um in den Bezug dieser Leistung zu kommen. Das wird jetzt – etwas – vereinfacht“, sagt Insa Schöningh.

„Allerdings könnte es ohne großen Aufwand noch weiter erleichtert werden. Außerdem muss es kompetente Beratung über die Förderungsmöglichkeiten für Familien geben, online, aber bei Fragen auch vor Ort“, so Insa Schöningh weiter.

Sie ist als Sachverständige im Bundestagsausschuss eingeladen.

Die Anhörung des Bundestagsausschusses wird über das Parlamentsfernsehen im Internet von 14 h bis 17 h übertragen: www.bundestag.de

Die eaf hat zum Regierungsentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_242/190310_stn_stafamg_final.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 11.03.2019

„Der Kinderzuschlag muss konsequent für alle Alleinerziehenden verbessert werden, unabhängig davon wie alt ihre Kinder sind, fordert Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“ im Bundestag. „Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, sich der Empfehlung des Bundesrates anzuschließen und den sogenannten 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz zu streichen“, unterstreicht Biehn. Der Deckel benachteiligt in der Wirkung besonders Alleinerziehende mit älteren Kindern.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Verbesserungen bei der Anrech­nung von Kindeseinkommen auf den Kinderzuschlag kommen sollen“, betont Biehn. Geplant ist, Kindeseinkommen wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nur noch zu 45 statt 100 Prozent auf den Kinderzuschlag anzurechnen. Allerdings sollen nicht mehr als 100 Euro des Kindeseinkommens zusätzlich zum Kinderzuschlag übrig bleiben. Ab dann senkt es 1:1 den Kinderzuschlag.

„Auch nach viel Beratung und Rechnen werden Alleinerziehende mit älteren Kindern und kleinen Einkommen feststellen: Auf mehr als 285 Euro aus Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt und Kinderzuschlag wird ihr Kind nicht kommen. Das steht im Widerspruch zum Unterhaltsrecht. Hier steigt der Barbedarf des Kindes, je älter es wird. Die geplante Regelung kann nicht einmal die seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 bestehende Schlechterstellung von Einelternfamilien mit älteren Kindern aufheben, die zuvor Wohngeld und Kinderzuschlag parallel beziehen konnten. Der Kinderzuschlag muss konsequent für alle Alleinerziehenden verbessert werden, egal wie alt ihre Kinder sind! Denn es gilt, Kinderarmut dort zu verhindern, wo sie besonders hoch ist!“, so Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 11.03.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Februar erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Wir brauchen mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Nur auf den ersten Blick sieht die aktuelle Situation auf den Arbeitsmarkt gut aus. Es reicht nicht, wenn nur die Arbeitslosigkeit sinkt, wenn gleichzeitig Arbeit in zu vielen Fällen nicht vor Armut schützt. So gibt es deutlich mehr Erwerbstätige, die mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen (1.091.000 Menschen), als Langzeitarbeitslose (756.000). Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer von Erwerbstätigen, die einen Anspruch haben, aber keine Leistungen beziehen. Gerade für Erwerbstätige ist deshalb eine Garantiesicherung notwendig, damit sie besser vor Armut geschützt werden und zugleich Erwerbsarbeit besser belohnt wird.

Neben der Garantiesicherung müssen aber viele weitere Ungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt bekämpft werden: Die prekäre Beschäftigung muss weiter eingedämmt werden, der Gender Pay Gap muss verringert werden und auch der Mindestlohn muss höher sein, um Erwerbstätige besser vor Armut zu schützen. Mit einem dauerhaft großen Niedriglohnsektor, sich verstetigender Leih- bzw. Zeitarbeit, einem zu niedrigen Mindestlohn und zu wenig Tarifbindung wird das aber nicht gelingen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 01.03.2019

„Von flexiblen Arbeitszeiten ohne Schutzfunktion profitieren in erster Linie die Arbeitgeber“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die heute vorgestellte Studie der Hans-Böckler-Stiftung zu den Auswirkungen von Home Office und flexiblen Arbeitszeiten. Ferschl weiter:

„Wieder eine Studie, die deutlich macht, dass flexiblere Arbeitszeiten häufig zu mehr Überstunden führen. Angesicht von über zwei Milliarden geleisteten Überstunden im Jahr 2017 ist es höchst fahrlässig, jetzt weitere Schutzgesetze für Beschäftigte aufweichen zu wollen. Ich fordere die Große Koalition auf, sich von ihrem bisherigen Kurs der Arbeitszeitflexibilisierung zu verabschieden. Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht schon heute genügend Spielraum. Die geforderte Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit sowie die Reduzierung der gesetzlichen Ruhezeiten ist ein Angriff auf Beschäftigtenrechte und macht krank. Um Überstunden auch im Home Office zu vermeiden, brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Dokumentationspflichten. Das von der SPD geforderte Recht auf Home Office darf nicht mit einem Weniger an Schutz für Beschäftigte erkauft werden.

DIE LINKE fordert mehr Schutz und Regulierung für gute und sichere Arbeitsverhältnisse sowie eine Umverteilung von Arbeitszeit. Wir setzen uns für eine Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden ein. Damit eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit nicht zu Arbeitsverdichtung führt, sind Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten in Fragen der Personalbemessung einzuführen. Um vor allem Frauen wirksam vor der ,Teilzeitfalle‘ zu schützen, brauchen wir ein echtes Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit für alle Beschäftigten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 05.03.2019

Öffentliche Anhörung zum

Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Lohndiskriminierung von Frauen beenden – Equal Pay durchsetzen
BT-Drucksache 19/1005

Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Beate Müller-Gemmeke, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entgeltdiskriminierung verhindern – Verbandsklagerecht einführen
BT-Drucksache 19/1192

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a13/Anhoerungen/anhoerung-inhalt-627052

Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unterfamilienausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unterwww.bundestag.de/mediathekabrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 11.03.2019

Öffentliche Anhörung zum:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulle Schauws, Katja Keul, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
BT-Drucksache 19/2665

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen/abstammungsrechtliche-regelungen-584480

Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unterrechtsausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 11.03.2019

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/8087) zu Beschäftigungsverhältnissen von Frauen gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach Normalarbeitsverhältnissen, Leiharbeitsverhältnissen, Verdienst und Arbeitszeitvolumen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 241 vom 06.03.2019

Das Arbeitszeitvolumen der Beschäftigten in Deutschland betrug 2018 rund 52,3 Milliarden Stunden. Dabei ist das Arbeitszeitvolumen der Vollzeitbeschäftigten seit 1991 von 47,5 Milliarden Stunden auf 40,7 Milliarden Stunden im Jahr 2018 gesunken, aber das der Teilzeitbeschäftigten deutlich von 4,3 Milliarden Stunden auf 11,6 Milliarden Stunden gestiegen. Der Anteil des Vollzeitarbeitsvolumens am gesamten Arbeitsvolumen sank seit 1991 von 91,7 Prozent auf 77,9 Prozent im Jahr 2018, der Anteil des Teilzeitarbeitsvolumens stieg von 8,3 Prozent auf 22,1 Prozent. Das geht aus der Antwort (19/8076) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7396) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 241 vom 06.03.2019

Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ist gestiegen. Das ist der Geschlechterquote zu verdanken. Um breiter zu wirken, müsste sie allerdings für viel mehr Unternehmen gelten als die lediglich 107, die derzeit unter das Gesetz fallen. Denn die Ausstrahlung auf andere Firmen hält sich bislang in Grenzen, zeigt eine neue Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift. Doch sie sorgt nicht unmittelbar für einen nachhaltigen Schub in Richtung Gleichstellung bei Führungspositionen. „Die Mehrzahl der Unternehmen, die die Quote bereits erfüllen müssen, stellt nur so viele weibliche Aufsichtsratsmitglieder, wie unbedingt erforderlich“, erklärt Studienautorin Marion Weckes vom I.M.U. Eine Wirkung auf den Frauenanteil in den Vorständen sei zwar vorhanden, eine darüber hinaus gehende Strahlkraft, zum Beispiel auf Unternehmen, die von der Quote nicht direkt erfasst werden, entfalte das Gesetz aber nicht.

Insgesamt lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 Unternehmen aus den Börsenindizes Dax, MDax und SDax im Jahr 2018 bei 30,4 Prozent – und damit höher als im Jahr zuvor (28 Prozent). 2005 waren es lediglich 10,2 Prozent. Einen Beitrag dazu hat die sogenannte Geschlechterquote geleistet, die seit 2016 gilt: Seitdem müssen 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate von Frauen übernommen werden, allerdings nicht in allen Kapitalgesellschaften, sondern nur in jenen, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind. Das betrifft aktuell 107 Unternehmen, in deren Aufsichtsräten der Frauenanteil im Durchschnitt 33,2 Prozent beträgt.

Von diesen 107 Firmen bleiben 22 noch unter der 30-Prozent-Quote. Bei einem Teil von ihnen haben noch keine Neu- oder Nachwahlen des Kontrollgremiums stattgefunden, sie müssen also demnächst nachziehen. Einige Unternehmen, bei denen schon gewählt wurde, haben von den Auf- und Abrundungsregelungen auf ganze Personen Gebrauch gemacht. 85 Unternehmen weisen einen Frauenanteil entsprechend der Mindestquote auf. Aber gerade einmal 38 der 107 Unternehmen haben einen höheren Frauenanteil als gesetzlich erforderlich (siehe auch die Übersicht mit den konkreten Frauenquoten für alle 107 Unternehmen in Abbildung 8 der Studie auf S. 13/14). In einem der 107 Unternehmen sitzen gleich viele Frauen wie Männer im Gremium. Ebenfalls in einem Unternehmen gibt es mehr weibliche als männliche Aufsichtsratsmitglieder.

In den Vorständen der quotengebundenen Unternehmen sind Frauen weiterhin wenig vertreten: Zu Beginn des Jahres 2019 waren 43 Vorstandsposten (9 Prozent) mit Frauen besetzt. In sieben Unternehmen waren zwei Frauen im Vorstand. In zwei Unternehmen gab es weibliche Vorstandsvorsitzende. Da die Verträge von Vorständen in der Regel mehrjährige Laufzeiten haben, war nicht zu erwarten, dass innerhalb kurzer Zeit viel mehr Frauen in den Vorstand einziehen. Gleichwohl hätten die Unternehmen bereits weit vor der gesetzlichen Verpflichtung Maßnahmen ergreifen müssen, um mehr Frauen für Vorstandsposten zu qualifizieren, so Weckes.

„Ein ‚kleines‘ Quotengesetz, das nur 107 Unternehmen verpflichtet, und zudem nur für den Aufsichtsrat gilt, produziert noch keinen Kulturwandel“, lautet das Fazit der Expertin. Sie plädiert dafür, dass der Geltungsbereich des Gesetzes auf alle großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs (ab 250 Beschäftigte) ausgedehnt wird, unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Damit würde erreicht, so Weckes, dass nicht nur paritätisch mitbestimmte börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat verpflichtet wären, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Insgesamt würde die Quote dann in zirka 2250 Unternehmen gelten. Geschlechtergerechtigkeit sei schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht an der Mitbestimmung im Aufsichtsrat festgemacht werden kann, argumentiert die Ökonomin.

*Marion Weckes: „Quötchen“ verschiebt nur die gläserne Decke und ist strahlungsarm. Die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat und Vorstand 2019, Mitbestimmungsreport Nr. 48, März 2019.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 07.03.2019

Frauen und Männer mit Kindern nutzen flexible Arbeitsmodelle wie Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice unterschiedlich: Während die Väter sehr viel mehr Zeit in den Job stecken, machen Mütter etwas mehr Überstunden, vor allem nehmen sie sich aber deutlich mehr Zeit für die Kinderbetreuung. Damit hilft flexibles Arbeiten zwar bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, es kann zugleich aber auch die klassische Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern festigen oder sogar verstärken. Dagegen helfen könnten klarere Regelungen, etwa eine Zeiterfassung im Homeoffice, und stärkere Anreize für Väter, sich ausführlicher um ihre Kinder zu kümmern. Mehr Freizeit haben weder Mütter noch Väter durch flexible Arbeitszeiten. Das zeigt eine Studie von Dr. Yvonne Lott, Gender- und Arbeitszeitforscherin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Wer nicht um Punkt sieben Uhr auf der Matte stehen muss, sondern seinen Arbeitsbeginn selbst bestimmen kann, hat es leichter – wenn der Nachwuchs morgens zu lange trödelt, wird die verlorene Zeit eben nachmittags aufgeholt. Noch flexibler können Beschäftigte die Arbeitszeit handhaben, wenn sie von Zuhause arbeiten dürfen. Anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels, einer ausführlichen Befragung, an der mehrere tausend Haushalte teilnehmen, hat WSI-Wissenschaftlerin Lott ermittelt, wie viel Zeit am Ende auf Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und andere Aktivitäten entfällt.

  • Homeoffice: Mütter, die im Homeoffice arbeiten, kommen demnach in der Woche auf drei Stunden mehr Betreuungszeit für die Kinder als Mütter, die nicht von Zuhause arbeiten können. Zugleich machen sie eine zusätzliche Überstunde im Job. Bei Vätern sieht es anders aus: Sie machen im Homeoffice mehr Überstunden – wöchentlich zwei mehr als Väter ohne Heimarbeit –, nehmen sich aber nicht mehr Zeit für die Kinder.
  • Selbstbestimmte Arbeitszeiten: Noch mehr zusätzliche Überstunden, nämlich wöchentlich vier, machen Väter, die völlig frei über ihre Arbeitszeiten entscheiden können. Bezahlt wird davon nur ein relativ kleiner Teil, die sichtbare Präsenz dürfte sich aber positiv auf Karrierechancen auswirken, vermutet die Wissenschaftlerin. Um die Kinder kümmern sich Väter mit derartiger „Vertrauensarbeitszeit“ hingegen sogar geringfügig weniger lang als Männer mit Kindern und festen Arbeitszeiten. Haben Mütter selbstbestimmte Arbeitszeiten, widmen sie der Erwerbsarbeit wöchentlich eine knappe Stunde mehr als Mütter mit festen Arbeitsstunden. In die Zeit mit Kindern fließen bei ihnen anderthalb Stunden zusätzlich.

Zusätzliche Erholungszeit, also etwa für mehr Schlaf, individuell gestaltete Freizeit oder Sport, haben Beschäftigte mit Kindern im Haushalt durch flexible Arbeitszeiten generell nicht. Lotts Fazit ist eindeutig: „Einen Freizeitgewinn mit flexiblen Arbeitsarrangements gibt es weder für Mütter noch für Väter.“

Grundsätzlich führen flexible Modelle also bei beiden Geschlechtern im Schnitt zu längeren Arbeitszeiten im Job, zeigt Lott. Bei Männern sei dieser Effekt deutlicher ausgeprägt als bei Frauen. Wobei Letztere gleichzeitig mehr Zeit für die Kinder aufwenden und so häufig doppelt belastet sind. Der Abstand bei den Zeiten, die Mütter und Väter jeweils mit Erwerbstätigkeit und mit Kinderbetreuung verbringen, wächst mit der Flexibilität der Arbeit. Flexibles Arbeiten, das als wichtige Hilfe bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gilt, hat damit durchaus eine Schattenseite, warnt die Forscherin: Ohne bessere Leitplanken als es sie heute in vielen Unternehmen gibt, kann es die traditionelle Rollenverteilung befördern.

Um die Gleichstellung zu fördern und die zeitliche Belastung von Eltern zu reduzieren, gäbe es der Forscherin zufolge eine Reihe politischer Maßnahmen: Die Zahl der Partner-Monate beim Elterngeld könnte von zwei auf sechs erhöht werden, um Anreize für Väter zu schaffen, sich stärker in der Kinderbetreuung zu arrangieren. Hinzukommen sollte ein Recht auf Familienarbeitszeit, das Männern die Teilzeitarbeit schmackhaft macht. Da das Ehegattensplitting offensichtlich eine ungleiche Verteilung zwischen den Partnern fördert, sollte es abgeschafft werden. Zudem hält Lott ein Recht auf Homeoffice für sinnvoll.

Doch auch die Sozialpartner sind gefragt: Eine „lebenslauforientierte Personalpolitik“ würde Beschäftigten in privat besonders belastenden Phasen mehr Luft verschaffen. Führungskräfte sollten überkommene Rollenbilder und die Vorstellung infrage stellen, lange Präsenz im Betrieb sei gleichbedeutend mit hoher Motivation. Dafür könnten Unternehmen Schulungen anbieten. Schließlich sollten klarere Regeln für Homeoffice und selbstbestimmte Arbeitszeiten geschaffen werden, um Selbstausbeutung zu verhindern, rät Lott. Da, wo völlig autonom oder zu Hause gearbeitet wird, kann auch eine Zeiterfassung helfen, die Überstunden begrenzt. In Betrieben mit Betriebsrat könnten die Arbeitervertreter dazu Regeln aushandeln, die für alle gelten.

*Yvonne Lott: Weniger Arbeit, mehr Freizeit? Wofür Mütter und Väter flexible Arbeitsarrangements nutzen. WSI Report Nr. 47, März 2019.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.03.2019

2017 lebten in Deutschland 32% der Menschen im Alter von 85 Jahren und älter mit einer Partnerin oder einem Partner im Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, lag dieser Anteil 1997 bei rund einem Fünftel (21%) und ist damit in den letzten 20 Jahren um die Hälfte gestiegen.

Dabei bestehen große Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Während 2017 knapp zwei Drittel (63%) der hochbetagten Männer mit einer Partnerin beziehungsweise einem Partner im Haushalt lebten, traf dies nur auf knapp 16 % der Frauen dieser Altersgruppe zu.

Für beide Geschlechter gilt jedoch, dass eine Partnerschaft im hohen Alter im Zeitverlauf häufiger wurde. So lebten 1997 rund die Hälfte (52%) der Männer ab 85 Jahren und lediglich ein Zehntel (10%) der Frauen mit einer Partnerin beziehungsweise einem Partner im selben Haushalt.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 12.03.2019

Im Jahr 2018 begannen 274000 junge Menschen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Rahmen dieser Bildungsprogramme berufliche Grundkenntnisse erwerben oder einen Haupt- beziehungsweise Realschulabschluss nachholen, um ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm damit nach vorläufigen Ergebnissen der integrierten Ausbildungsberichterstattung die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger im Übergangsbereich um 3,3% gegenüber dem Vorjahr ab.

Neben dem Übergangsbereich werden die Bildungsgänge in der integrierten Ausbildungsberichterstattung in drei weiteren Sektoren nachgewiesen: Berufsausbildung, Sekundarbereich II zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung und Studium. Wie bereits im Vorjahr nahmen 2018 rund 2,0 Millionen Personen ein Bildungsgang nach Verlassen der SekundarstufeI auf (+0,2% gegenüber 2017). Davon begannen 723000 Personen eine Berufsausbildung (+1,4% gegenüber 2017). Auch die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger, die in Bildungsgängen des SekundarbereichsII eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben wollen, stieg auf 484000 (+1,2% gegenüber 2017). Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger sank dagegen auf 514000 (-0,4% gegenüber 2017).

Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die einen Bildungsgang anfingen, entsprach 2018 in etwa dem Niveau des Vorjahres (337000). Allerdings gab es unterschiedliche Entwicklungen innerhalb der einzelnen Sektoren. Im Übergangsbereich nahm die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger um 5,5% ab und in Bildungsgängen des Sekundarbereichs II, die zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung führen, um 0,2%. Dagegen stieg die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger in der Berufsausbildung um 8,4% und im Studium um 2,6%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.03.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gemeinsam mit vielen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen engagiert sich die AWO im Rahmen der Internationalen Aktionswochen vom 11. März bis 24. März 2019 gegen Rassismus. „Rassismus ist eine Bedrohung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das selbstbestimmte Leben von Menschen und gefährdet dadurch unsere Demokratie. Für die Menschen, Erwachsene und Kinder, denen Rassismus entgegenschlägt, ist Rassismuseine massive existenzielle Bedrohung und erweckt Angst und Schrecken. Dem muss unsere gesamte Gesellschaft entgegentreten. Deshalb beteiligt sich die AWO bundesweit an den Internationalen Wochen gegen Rassismus mit vielfältigen Aktivitäten“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Die Verbände und Einrichtungen der AWO sind aufgerufen, mit kreativen Aktionen ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen und sich zu beteiligen.

Der AWO Bundesverband veranstaltet am 21. März in Berlin das Diskussionsforum „Der NSU und die deutsche Gesellschaft“. Unter Beteiligung von hochkarätigen Gästen wird es darum gehen, was die Taten des NSU über die deutsche Gesellschaft aussagen und wie der Zustand von Institutionen, die der Verteidigung der Demokratie dienen sollen, im Licht der Ermittlungen und der Berichterstattung einzuschätzen ist. Dazu führt es zeitgeschichtliche und medienwissenschaftliche, politische und juristische Perspektiven zusammen.

Für die AWO ist es seit ihrem Bestehen ein Anliegen, sich für die Rechte von Minderheiten einzusetzen und ihnen durch ein engagiertes sozialpolitisches Handeln vor Ort Teilhabe zu ermöglichen. In den letzten Jahren finden fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen insbesondere in den sozialen Netzwerken immer mehr ihren Weg in die Öffentlichkeit. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der AWO, in den sozialen Netzwerken gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit Position zu beziehen. Wie bereits in den vergangenen Jahren ruft die AWO dazu auf, vom 11. – 24. März 2019 Selfies (via Bild oder Video) zu posten #awogegenrassismus. Weitere Informationen sind online hier zu finden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.03.2019

France Terre d’Asile, Heinrich Böll Stiftung, Cimade, Forum Refugees, Caritas Deutschland, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Pro Asyl und der AWO Bundesverband haben die „Pariser Erklärung“ unterzeichnet.

Die Unterzeichner dieser Erklärung sind Akteurinnen und Akteure aus Deutschland und Frankreich, die sich tagtäglich um die Aufnahme, Beratung und Betreuung von Flüchtlingen kümmern. Sie wollen gemeinsam unterstreichen, dass das individuelle Recht auf Schutz und Asyl ebenso wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte, wie in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union verankert, für die Europäische Union konstitutiv sind. Während Regierungen und Parteien in Deutschland wie in Frankreich und anderswo in Europa versuchen, das Thema der europäischen Asyl- und Migrationspolitik zu instrumentalisieren, ist es an zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure wie Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen wie auch Städten, sich jetzt gemeinsam öffentlich zu äußern. Die Länder der Europäischen Union müssen sich auf eine Flüchtlingspolitik verständigen, die den Schutz und die Interessen der Flüchtlinge als auch die Situation der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen und im Zentrum berücksichtigt und der Verantwortung Europas auch für Fluchtursachen gerecht wird. Das individuelle Asylrecht ist ein Menschenrecht und darf nicht eingeschränkt werden.

Die europäischen Regierungen handeln sehr unterschiedlich im Hinblick auf globale Herausforderungen des Flüchtlingsschutzes, sie folgen oft einer Logik der internen politischen Situation und der nationalen Interessen, häufig getrieben von einer einseitig aufgeheizten öffentlichen Debatte, in der oft Mythen statt Fakten dominieren. Die Handlungsunfähigkeit der europäischen Institutionen spiegelt die Uneinigkeit der Mitgliedstaaten wider. Die Mitgliedsstaaten und die EU zeigen Einigkeit nur auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner: der stärkeren Überwachung und Absicherung der Außengrenzen und Verlagerung der Schutzverantwortung in Richtung Dritt-, Transit- und Herkunftsstaaten.

Die Folge davon ist ein härter werdender Kurs in der Asyl- und Migrationspolitik, der in allen europäischen Ländern zu beobachten ist. Diese Entwicklung ruft zunehmend Verteidigerinnen und Verteidiger der Grund- und Menschenrechte von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten auf den Plan. Angesichts dessen sind zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure wie Vereine, Verbände und andere Organisationen ebenso wie Städte gefordert, die im Bereich der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten tätig sind, sich deutlich und gemeinsam in Europa zu Wort zu melden – und das nicht nur in Bezug auf ihre Praxiserfahrungen, sondern auch in Bezug auf Antworten auf die politischen und gesellschaftspolitischen Herausforderungen, die damit verbunden sind. Integration gelingt nicht von alleine. Wir benötigen eine Integrationspolitik, die Mittel und Personen bereitstellt, die Integration fördern. Und wir benötigen Antworten, wie wir in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft leben wollen.

Gemeinsam wollen wir Vereine, Verbände und Organisationen wie auch Städte aus diesem Bereich zusammenbringen, zunächst vor allem aus Frankreich und Deutschland, anschließend aus mehreren europäischen Ländern. Zunächst in Paris, dann in Berlin und in anderen europäischen Kommunen, die sich daran beteiligen wollen, um sich auszutauschen, sich gegenseitig zu unterstützen, Analysen und Forschungsergebnisse von Expertinnen und Expertinnen einzuholen, um auf dieser Basis ein gemeinsames Netzwerk aufzubauen. So können wir gemeinsam zur Debatte in Europa beitragen, dort Erfahrungen, Expertise und Impulse einbringen.

  • Bereits jetzt können wir die wichtigsten Forderungen nennen, die für uns alle zentral sind:
  • Unbedingte Beachtung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement), ein in der Genfer Konvention verankerter Grundsatz, und zwar an allen Grenzen Europas;
  • keine Kriminalisierung von Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, die Schutzsuchenden lebenswichtige Hilfe und Unterstützung bieten;
  • Vorrang der Seenotrettung und die sofortige Aufnahme von auf See geretteten und sonstigen an den Außengrenzen und in europäischen Häfen ankommenden Menschen. Es braucht einen solidarischen Verteilungsmechanismus zwischen europäischen Staaten, der das Recht auf ein faires Asylverfahren sicherstellt. Die Initiative „Sicheren Häfen“ von über 40 deutschen Städten ist hier ein wichtiges Beispiel;
  • Stärkung der Rolle der Städte und Kommunen bei der Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie die sich bildenden Netzwerke von „solidarischen Städten“.
  • Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Für eine gelungene Integration und die Förderung ihrer Potentiale sind die Umstände ihrer Ankunft entscheidend. Erforderlich und hilfreich sind Wertschätzung der Flüchtlinge, eine menschenwürdige Unterbringung in der Mitte unserer Gesellschaft sowie ein möglichst schneller Zugang zu Kindertagesstätten, Schule, Ausbildung und Arbeit.

Ausgangspunkt der Pariser Erklärung ist eine deutsch-französische Initiative, an der sich die Organisationen der beiden Länder beteiligen, die das Thema vorantreiben wollen und diese Frage nicht den Hetzkampagnen des rechtsextremen Lagers überlassen wollen. Ausgehend von einem deutsch-französischen Tandem, soll ein Netzwerk entwickelt werden und ein regelmäßiges Austauschformat mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und Kommunen weiterer europäischer Städte aufgebaut werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.03.2019

Das Aktionsjahr der AWO Freiwilligendienste unter dem Motto „Erfahrung für die Zukunft“ nahm die AWO zum Anlass, ihre Webseite zu den Freiwilligendiensten www.awo-freiwillich.de komplett neu zu gestalten. „Die Seite bietet vielfältige Einblicke in die praktische Arbeit der Freiwilligen und die begleitenden Seminare, in denen 2019 die politische Bildung besonders im Vordergrund stehen wird. Es werden in den kommenden Wochen und Monaten weitere Beiträge hinkommen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

Im Bereich A-Z stehen alle Informationen zum FSJ und BFD übersichtlich gebündelt zur Verfügung – auch in einfacher Sprache. Freie Plätze lassen sich ganz einfach in der Einsatzstellenbörse finden. Hier kann man nach gewünschtem Ort und Einsatzbereich suchen und sieht sofort, ab wann der Platz frei und wer die zuständige Ansprechperson ist.

Im Aktionsjahr anlässlich des 100.Geburtstages der AWO beschäftigen sich die Freiwilligen in den Seminaren insbesondere mit den Themen soziale Gerechtigkeit und Solidarität. Zu der Frage, wie eine sozial gerechtere Welt in 10 Jahren sein sollte und was sie selbst dazu beitragen können, setzen sie eigene Projekte um und präsentieren die Ergebnisse auf der Webseite.

Bei der AWO engagieren sich jedes Jahr fast 5.000 Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst. Die Freiwilligen helfen zum Beispiel in Kitas, bei der Betreuung in Ganztagsschulen und Horten oder in der Behinderten- und Altenhilfe. Die jährliche Befragung der AWO Freiwilligen zeigt deren hohe Zufriedenheit mit dem praktischen Einsatz (75 Prozent würden ihre Einsatzstelle weiterempfehlen) und der pädagogischen Begleitung durch die Träger der AWO (95 Prozent sind mit den Seminaren zufrieden). Bei 68 Prozent der Freiwilligen hat sich das Interesse an der sozialen Arbeit durch ihren Freiwilligendienst verstärkt.

Die neue Webseite der AWO Freiwilligendienste: www.awo-freiwillich.de

Das Aktionsjahr 2019 in den AWO Freiwilligendiensten! – #freiwillichfuerdieZukunft

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.03.2019

Eine neue Arbeitshilfe der AWO informiert in einfacher Sprache über die wichtigsten Fragen rund um Verbraucherrechte und Verbraucherschutz. Sie dient als einfaches Nachschlagewerk für Geflüchtete, für Beratungen oder zur Unterrichtsvorbereitung in Sprachkursen.

Nach Deutschland geflüchtete Menschen nehmen ab ihrer Ankunft am Konsumalltag teil. Mit vielen Gepflogenheiten, Hürden und Fallstricken des deutschen Konsumalltags sind sie aber nicht vertraut. So können sie besonders häufig und ohne eigenes Verschulden Opfer von Betrug werden und in schwere Notlagen geraten.

Die Arbeitshilfe gibt Tipps für Problemlösungen, zeigt Fallbeispiele und bietet Hinweise auf besonders zu beachtende Fallstricke. Durch nützliche Links zu aktuell online verfügbaren Informationen kann schnell und einfach ohne langwierige Recherche vertiefendes Hintergrundwissen abgerufen werden.

Zusätzlich bieten einige der Weiterleitungen Anregungen zur Gestaltung präventiver Angebote, beispielsweise für den Einsatz in Gruppenangeboten, Sprach- und Integrationskurse.

Die Arbeitshilfewird nur digital als PDF veröffentlicht, um sie unkompliziert nutzen und weitergeben zu können. Zugleich ist die laufende Aktualisierung der vielen Links und Hinweise dadurch möglich.

Zum Download der Arbeitshilfe „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Geflüchteten.“

Das AWO Projekt „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Geflüchteten“ wurde seit Dezember 2017 bis Februar 2019 durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz gefördert. Zum Abschluss des Projekts wurde die fertig gestellte Arbeitshilfe veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.03.2019

Gemeinsam besser, gemeinsam stärker, gemeinsam erfolgreicher

Heute vor 20 Jahren, am 07. März 1999 wurde die Erweiterung des Schwulenverbandes in Deutschland zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD) beschlossen. Dazu erklärt der Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes:

Die Erweiterung unseres Verbandes zum Lesben- und Schwulenverband war ein bedeutendes und prägendes Ereignis – für unseren Verband und für die Lesben- und Schwulenbewegung in Deutschland. Ein Blick auf die zurückliegenden Erfolge und die kommenden Herausforderungen zeigt den Gewinn an politischer Schlagkraft, der in einer Zusammenarbeit, in einem Gemeinsam liegt. Um Werte wie Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden. Für uns ist dabei klar: Gemeinsam ist besser, gemeinsam ist stärker, gemeinsam ist erfolgreicher!

In den letzten 20 Jahren wurde viel an persönlicher und gesellschaftlicher Freiheit gemeinsam erkämpft. Die Ehe für alle ist sicherlich ein Meilenstein in der Geschichte der Bürger*innenrechte in Deutschland. Zugleich sind Homophobie und Transfeindlichkeit aber noch nicht überwunden, sondern in Teilen der Gesellschaft weiterhin verbreitet. Homophobe und transfeindliche Stimmen sind in jüngster Zeit sogar wieder deutlich lautstärker geworden. Religiös-fundamentalistische, rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte kämpfen voller Hass darum, die gleichen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten LSBTI zu beschneiden und sie wieder aus dem öffentlichen Leben zu drängen. So laufen sie Sturm gegen eine Pädagogik der Vielfalt oder diffamieren das Bemühen um mehr Geschlechtergerechtigkeit.

In den kommenden Jahren gilt es, eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und zu stärken. Der LSVD wird dafür eintreten. Wir fordern von der Bundesregierung insbesondere:

  • einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von LSBTI-Feindlichkeit
  • die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
  • die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien durch eine Modernisierung des Abstammungs- und Familienrechts
  • eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und ein strafrechtliches Verbot von medizinisch nicht erforderlichen Genitaloperationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen
  • eine menschenrechtskonforme und LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
  • ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von LSBTI.

Gleichzeitig müssen wir immer auch selbstkritisch hinterfragen, wie wir diesem Anspruch gerecht werden können und wie Zusammenarbeit und Solidarität gelingt. Wir wollen der Diversität in unserem Verband und in der Community gerecht werden und sind aufgefordert, dafür zu sorgen, dass sich Pluralität umfassend bei uns wiederfindet.

Wie ist es zur Erweiterung zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gekommen?

Der Anstoß kommt von der Lesbeninitiative „Wir wollen heiraten“. Diese gründet sich nach einem gleichlautenden Workshop auf dem Lesbenfrühlingstreffen 1998 (LFT) in Freiburg. Obwohl sich der Initiative über 300 Frauen anschließen, findet diese bei den damaligen Lesbenorganisationen kein Gehör. Daher wendet sie sich an den damaligen Vorstand des Schwulenverbandes (SVD) und schlägt eine Zusammenarbeit vor. Bereits an der „Aktion Standesamt“ 1992 oder der Kampagne „Traut Euch“ 1996beteiligen sich auch Lesben und Frauenpaare.

Am 15. November 1998 findet ein Beratungstreffen zwischen politisch aktiven Lesben aus verschiedenen Regionen der Bundesrepublik und dem SVD-Vorstand statt. Die meisten anwesenden Frauen treten noch am gleichen Tag in unseren Verband ein. Dorothee Markert, Maria Sabine Augstein, Halina Bendkowski, Isa Schillen, Cornelia Scheel, Gerta Siller und viele andere Engagierten organisieren die erste große Eintrittswelle von Lesben in den Verband.

Im Dezember 1998 gehen sie und weitere lesbenpolitisch engagierte Frauen mit einem „Aufruf an alle Lesben, die sich eine wirkungsvolle Politik für unsere Rechte auf Bundesebene wünschen“ an die Öffentlichkeit und fordern dazu auf, den SVD zu erweitern. Gemeinsam mit der Initiative wird in Rekordzeit das Programm lesbenpolitisch erweitert, die Satzung ergänzt und beides dem Verbandstag zur Abstimmung vorgelegt. Wichtige Forderungen wie die Gleichstellung von Regenbogenfamilien werden neu aufgenommen. Auf dem Verbandstag am 6./7. März 1999 wird die Erweiterung beschlossen.

Zwanzig Jahre Erweiterung zum Lesben- und Schwulenverband – wie ist es dazu gekommen?

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 07.03.2019

„Familienministerin Franziska Giffey will Trennungsväter beim Kindesunterhalt entlasten – für die Alleinerziehenden wird es wichtig sein, keine Milchmädchenrechnungen aufzumachen sondern faire Lösungen zu finden“, warnt Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Knapp 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter.

„Je mehr ein Kind in zwei Haushalten lebt, desto teurer wird es. Den Vater beim Unterhalt zu entlasten, bedeutet für Mütter eine Kürzung des Unterhalts. Aber sie sparen gar nicht 1:1 an Kosten ein, was ein Vater zusätzlich ausgibt. Sie zahlen etwa für den kompletten Monat Miete fürs Kinderzimmer, egal wie oft das Kind beim Vater ist. Eine Reform muss die Mehrkosten des Erweiterten Umgangs berücksichtigen, um keine Milchmädchenrechnungen zu Lasten der Mütter auf dem Rücken der Kinder als Ergebnis zu haben. Kürzen lässt sich mit Augenmaß nur dort, wo der höhere Bedarf des Kindes gedeckt ist und die Mutter tatsächlich Kosten spart. In der Rechtsprechung ist es bereits Praxis, in diesen Fällen nach Düsseldorfer Tabelle moderat herabzustufen. Es braucht in beiden Haushalten ausreichend Mittel, um das Kind gut versorgen zu können“, betont Biehn.

„Die Alleinerziehenden tragen bereits ganz überwiegend die finanziellen Folgen einer Trennung, sie haben mit 44 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien. Die Weichen werden vor der Trennung gestellt: In 82 Prozent der Familien sind die Väter weiterhin der Haupternährer, die Mütter kümmern sich überwiegend um die Kinder, stecken beruflich zurück, verzichten auf Karriere. Das Steuerrecht fördert immer noch diese traditionelle Arbeitsteilung. Nach der Trennung stecken die Mütter in der Teilzeitfalle fest, tragen den Löwenanteil der Kinderbetreuung und kämpfen mit schlechter Vereinbarkeit. Hier ist familiäre Solidarität nach Trennung gefragt, die dringend im Familienrecht verankert werden muss, um familienbedingte Nachteile auszugleichen. Väter sind oftmals beruflich gut aufgestellt, weil die Mütter ihnen den Rücken freigehalten haben. Deshalb ist es nicht ungerecht, sondern solidarisch mit dem Kind, wenn die Väter einen Großteil der Mehrkosten übernehmen. Mütter, die im paritätischen Wechselmodell sogar Barunterhalt zahlen müssen, brauchen Zeit und Gelegenheit, um am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Hierfür fordern wir angemessene Übergangsfristen“, unterstreicht Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 11.03.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16.März 2019

Veranstalter: Kooperationsveranstaltung der Naturfreunde Deutschlands – Landesverband Thüringen e.V., der Friedrich-Ebert-Stiftung – Landesbüro Thüringen und dem Zukunftsforum Familie e.V.

Ort: Mühlhausen

Das Ausmaß von Kinder-und Familienarmut in unserer reichen Gesellschaft sorgt regelmäßig für Betroffenheit, oft verbunden mit Hilflosigkeit. Mit der aktuellen Diskussion um die Kindergrundsicherung in der Bundesrepublik sind große Erwartungen zur Armutsbekämpfung verbunden. In Thüringen haben sich die Landesregierung und viele Landkreise und kreisfreie Städte unter Nutzung von EU – Förderung die Armutsprävention zur Aufgabe gemacht. Der Unstrut-Hainich Kreis hat in der Folge eine Agenda sozialpolitischer Schwerpunktsetzungen entwickelt und bereits im Kreistag beschlossen.

Was bedeutet Armut im Alltag der Kinder und der Familien und was kann, sollte, müsste von wem zur Armutsbekämpfung und zur Armutsprävention geleistet werden?

Diesen zentralen Fragestellungen wollen wir uns gemeinsam mit Ihnen als Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen, Schulen, der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienförderung, den Fachverwaltungen, der Politik, den Verbänden und nicht zuletzt mit Ihnen als interessierte Bürgerinnen und Bürgern der Thematik widmen. Ihre Expertise, Ihre Erfahrungen sind gefragt!

Zur besseren Planung und Vorbereitung der Teilnahmebestätigungen bitten wir möglichst bis zum 14.03.2019 um Rückmeldung unter folgenden Link: https://www.fes.de/veranstaltungen/?Veranummer=233900

Termin: 21.März 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.

Ort: Leipzig

Antimuslimischer Rassismus und Geschlechterkonstruktion

Wir beschäftigen uns mit historischen und gegenwärtigen Entwicklungen des antimuslimischen Rassismus und seiner sozialen und politischen Effekte. Teilnehmende unterstützen wir dabei, gelernte Denk-, Fühl und Verhaltensweisen etwa in lnteraktions-Situationen mit muslimisch markierten Männern (besser) zu verstehen und diskriminierungskritische Handlungsoptionen
(weiter) zu entwickeln.

Um Anmeldung wird gebeten, da es eine Mindest- und Maximalanzahl von Teilnehmenden gibt. Hierfür bitte eine kurze Mail mit Namen, ggf. Institution/Organisation, und Telefonnummer an vaterzeit@verband-binationaler.de; Anmeldeschluss ist der 15. März 2019.

Termin: 25.März 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Es wird herzlich zur Vorstellung des neuen Buches von Franz Müntefering „Unterwegs – Älterwerden in dieser Zeit“ am 25. März 2019 ab 18 Uhr im Haus 1 der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin eingeladen.

Franz Müntefering schreibt unbeschwert aber nachdenklich über das Leben im Älterwerden, über Engagement und Mobilität, über Solidarität zwischen Menschen, über Europa, unsere Demokratie und, mit besonderer Dringlichkeit, über die Frage, wie wir zukünftigen Generationen die Welt hinterlassen. Sein Buch ist getragen von der Zuversicht, das Dinge gestaltbar sind, abhängig von der Bereitschaft zum Engagement und vom Mut zum Handeln – in der Politik, in der Gesellschaft und persönlich.

Weitere Informationen finden Sie in dem Einladungsflyer.

Anmeldungen werden hier entgegen genommen.

Termin: 20. Mai 2019/ 13. September 2019/ 12. November 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Wie lässt sich ein Arbeitsbündnis zu den Eltern herstellen, ohne ihre diskriminierende Einstellung zu verharmlosen oder zu normalisieren? Was bedeutet das für das unmittelbare Gespräch mit Eltern?

Wie beeinflussen elterliche Haltungen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder? Wie gehe ich als Fachkraft damit um, wenn Kinder Kinder diskriminieren bzw. aus „Erwachsenenmund“ Vorurteile
übernehmen?

Was ist meine Haltung als Fachkraft und sind die ethischen und rechtlichen Grundlagen dafür?

Anmeldung und Kontakt: Bitte schicken Sie eine E-Mail unter Angabe des Termins an dem Sie
teilnehmen möchten – oder rufen Sie an. Für die ganztägigen Fortbildungen wird eine
Pauschale von 10,- Euro pro Person für Kaffee, Tee, Obst, Kekse erhoben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

AKTUELLES

Ein Policy Paper des Expert/innenkreises Weiterbildung der Heinrich-Böll-Stiftung

Wir brauchen eine neue Weiterbildungskultur, denn die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt rasant. Weiterbildung wird künftig in ihrer Relevanz der Erstausbildung nicht mehr nachstehen, so die Ausgangsthese des neuen böll.briefs „Weiterbildung 4.0“. Die Konsequenz ist, dass Weiterbildung in öffentliche Verantwortung gehört.

Der Erwerb neuer Qualifikationen und Kompetenzen soll nicht länger dem Zufall überlassen werden. Er darf nicht von den Fähigkeiten der oder des Einzelnen abhängen, sich auf einem weitgehend chaotischen Anbietermarkt das passende Angebot herauszusuchen. Er darf auch nicht von höchst unterschiedlichen regionalen und betrieblichen Gegebenheiten bestimmt werden.

Für gute Weiterbildungsangebote zu sorgen, ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die solidarisch gelöst werden muss. Der Expertenkreis Weiterbildung schlägt ein „Parlament der beruflichen Weiterbildung“ vor. Er formuliert Empfehlungen, wie Zeit für Weiterbildung zu Verfügung gestellt, Beratung verbessert und Finanzierung gewährleistet werden kann.

Das Policy Paper finden Sie hier.