ZFF-Info 06/2019

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NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kommission nimmt Arbeit auf

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey hat heute (Freitag) die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen. Das Gremium unter dem Vorsitz von Frau Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin wird sich mit dem Thema Digitalisierung befassen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit Frauen und Männer in der digitalen Wirtschaft die gleichen Chancen haben.

Ministerin Giffey: „Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt, unsere Kommunikation, unser Zusammenleben in Familie und Gesellschaft – von der DatingApp über den Pflegeroboter bis zum mobilen Arbeiten. Manche Berufe werden wegfallen, völlig neue werden hinzukommen. Was bedeutet das für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Welche Weichen müssen wir jetzt stellen, damit die Digitalisierung Frauen und Männern gleiche Chancen eröffnet? Antworten auf diese Fragen wird uns das Gutachten der Sachverständigen liefern. Bis zum Herbst 2020 erwarten wir konkrete Handlungsempfehlungen.“

Das Gutachten der Sachverständigenkommission ist wichtiger Bestandteil des Dritten Gleichstellungsberichts, der im Frühjahr 2021 vorliegen soll. Neben dem Gutachten beinhaltet er auch eine Stellungnahme der Bundesregierung.

Die Sachverständigenkommission arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Sie besteht aus elf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich in unterschiedlichen Fachbereichen (Wirtschaftswissenschaften, Jura, Informatik, Sozialwissenschaften) mit den wichtigsten Aspekten der Digitalisierung befassen.

Hintergrund

Zurückgehend auf Beschlüsse des Deutschen Bundestags (2012) und des Bundesrats (2011) legt die Bundesregierung einmal in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht vor. Sein Ziel sind konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik.

Alle bisherigen Gleichstellungsberichte sind in die politische Willensbildung eingeflossen. Der Erste Gleichstellungsbericht (2011) hatte deutlich gemacht, dass es gerade die Übergänge im Lebensverlauf von Frauen und Männern sind, die besonderen politischen Handlungsbedarf erfordern, beispielsweise wenn ein Kind geboren wird oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Der Zweite Gleichstellungsbericht (2017) beschäftigte sich mit der Sorgelücke, dem sogenannten „Gender Care Gap“. Demnach verbringen Frauen täglich 52 Prozent mehr Zeit als Männer mit unbezahlter Familien- und Hausarbeit.

Die Geschäftsstelle zur Unterstützung der Arbeiten rund um den Dritten Gleichstellungsbericht ist beim Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) angesiedelt.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.gleichstellungsbericht.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.04.2019

Ehrenamt soll sich besser im weiteren Leben auszahlen – Giffey startet gemeinsame Initiative mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) und der Bundesärztekammer (BÄK)

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute 95 jungen Ehrenamtlichen die ersten „Anerkennungsurkunden“ für ihr Engagement in der Hospizarbeit überreicht. Mit der Urkunde soll das Engagement gewürdigt und gleichzeitig eine Möglichkeit geschaffen werden, die erworbenen Kompetenzen und das Engagement im weiteren Leben nachzuweisen.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Die 95 jungen Menschen, die heute als erste ihre „Anerkennungsurkunde“ bekommen, haben Großartiges geleistet. Mit der Urkunde wollen wir das Engagement würdigen und die Kompetenzen auch für das künftige Leben nachweisbar machen – z.B. bei Bewerbungen für eine Ausbildung, für einen Studienplatz oder für einen Job. Ich freue mich, gemeinsam mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V., der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. und der Bundesärztekammer, die Qualifizierungs-Urkunde für die Hospiz-Arbeit ins Leben zu rufen und erstmals zu übergeben. Wir machen heute einen Schritt, das Ehrenamt junger Menschen besser anzuerkennen. Wer sich engagiert soll auch im weiteren Leben davon profitieren können.“

Die 95 jungen Ehrenamtlichen haben alle eine qualifizierte Vorbereitung für den Hospizdienst abgeschlossen und damit nachweisbare Qualifikationen erworben. Die „Anerkennungsurkunde“ wird heute erstmals vergeben durch die Bundesfamilienministerin und die Träger der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, den Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) und die Bundesärztekammer (BÄK). Nun beginnt die gemeinsame Arbeit, um die Anerkennung des Ehrenamtes in der Hospizarbeit weiter zu verbessern. Dazu wurden konkrete Gespräche zwischen dem Bundesfamilienministerium und den Trägern begonnen.

Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands e.V. sagte in seinem Grußwort: „Hospizarbeit ist auch in Zukunft ohne Ehrenamt nicht möglich. Die heutige Auszeichnung für diese jungen Menschen ist ein starkes Signal auf dem Weg hin zu einem ‚neuen‘, d.h. bunteren, vielfältigeren und flexibleren Ehrenamt – ein Wandel, der dringend voran gebracht werden muss“.

„Die Begleitung des Sterbeprozesses insbesondere von alten schwerkranken Menschen erlangt in unserer Gesellschaft des langen Lebens eine immer größere Bedeutung. Die Ehrenamtlichen der Hospiz- und Palliativarbeit bringen den Alltag zu den Menschen, indem sie sich Zeit nehmen für Gespräche und zum Zuhören“, so Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. „Sie stehen den Menschen mit Kompetenz und Empathie stützend zur Seite“.

„Im Vertrauen und auf Augenhöhe sprechen schwerstkranke Menschen und ihre Angehörigen mit ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleitern über viele Dinge des Lebens und des Sterbens, was diese besondere Zeit in der gewohnten Umgebung, sehr erleichtern kann, bestätigte Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. „Das ehrenamtliche Engagement in der Hospiz- und Palliativversorgung ist nicht nur wesentlicher Bestandteil und wertvolle Ergänzung der multiprofessionellen Betreuung und Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden, sondern bietet auch eine besondere Chance, den Umgang mit schwerer Krankheit, Sterben und Tod in unserer Gesellschaft zu verändern.“

Für die Versorgung und Begleitung am Lebensende sind die Ehrenamtlichen häufig von großer Bedeutung. Sie arbeiten in enger Kooperation mit den Hausärztinnen und Hausärzten, in den ambulanten Diensten genau wie in den Hospizen. Diese Kooperation trägt dazu bei, dass sich Menschen in ihrer letzten Lebensphase gut versorgt wissen.

Magazin vorgestellt: „Letzte Wege – Wenn das Leben Abschied nimmt“

Bei der Ehrung hat Bundesfamilienministerin Giffey auch die Broschüre „Letzte Wege – Wenn das Leben Abschied nimmt“ vorgestellt. Das Magazin ist eine Maßnahme, die Öffentlichkeit stärker zu den Themen Sterben, Tod und Trauer zu informieren. Dies sieht die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland in einem ihrer fünf Leitsätze vor. Das BMFSFJ will mit dem Magazin dazu anregen, sich frühzeitig mit dem Thema Sterben auseinanderzusetzen, sich über die Angebote der Hospizarbeit und Palliativversorgung zu informieren und zu erfahren, wie man sich in der Hospizarbeit engagieren kann. Das Magazin wird mit einem Schreiben der Ministerin an 22.000 Hausärztinnen und -ärzte sowie weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren versandt. Interessierte können das Magazin über den Publikationsversand der Bundesregierung kostenfrei bestellen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.bmfsfj.de/begleitung-am-lebensende

www.dhpv.de

www.palliativmedizin.de

www.baek.de

www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.04.2019

Einrichtung eines „Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey Herrn Johannes-Wilhelm Rörig das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für weitere fünf Jahre übertragen. Mit Herrn Rörig hat die Bundesregierung eine starke und kompetente Persönlichkeit für die Verbesserung von Schutz, Hilfe und Aufarbeitung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche an ihrer Seite.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Ich freue mich, dass Herr Rörig bereit ist, das Amt des Unabhängigen Beauftragten für weitere fünf Jahre auszuüben und danke ihm und seinem Team. Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Jungen passiert immer noch viel zu häufig. Ich möchte alles dafür tun, dass jedes Kind geschützt wird. Dazu braucht es Durchsetzungskraft, Kompetenz und einen sensiblen Umgang mit dem Thema. All das bringt Herr Rörig mit. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2017 13.500 Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind statistisch pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Das zeigt wie wichtig es ist, den Akteuren vor Ort mehr Sicherheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt zu geben – in Kitas, Schulen und Vereinen, in der Verwaltung und auch in gerichtlichen Verfahren. Allen, die mit Kindern arbeiten, muss klar sein, was sie bei einem Verdacht zu tun haben. Denn wir wissen aus den vielen Geschichten betroffener Menschen, wie schwer es sein kann, sich zu offenbaren, Hilfe zu holen oder den Missbrauch zu erkennen und zu beenden. Daran wollen wir gemeinsam weiterarbeiten.“

Noch in diesem Jahr wird Bundesministerin Dr. Giffey den Betroffenenrat neu berufen, der an die Amtszeit des Unabhängigen Beauftragten gekoppelt und bei seinem Amt eingerichtet ist. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wird ihre Arbeit bis Ende 2023 fortsetzen und am 3. April 2019 ihren ersten Bilanzbericht öffentlich vorstellen.

Bundesministerin Giffey und der Unabhängige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig werden im Rahmen der neuen Amtszeit des Beauftragten und anlässlich des „Europäischen Tages gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern“ am 18. November 2019 erstmals einen „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ einberufen. Ziel ist es, gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Bund und Ländern, Wissenschaft und Fachpraxis sowie unter Beteiligung des Betroffenenrats und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wirksame und ressortübergreifende Vorhaben zu entwickeln und zu begleiten. Der Nationale Rat soll Strategien zu einer dauerhaften Verbesserung von Prävention, Schutz und Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung erarbeiten, Vorschläge für kind- und betroffenengerechtere Verfahren entwickeln und eine langfristige Forschungsstrategie zum Themenfeld aufstellen, damit Kinder und Jugendliche on- und offline wirksam geschützt werden.

Unabhängiger Beauftragter Rörig: „Ich danke der Bundesregierung für das Vertrauen, das sie mir und meinem Team durch meine erneute Berufung entgegenbringt. Die bereits beschlossene dauerhafte Einrichtung des Amtes und des Betroffenenrates sowie die Verlängerung der Aufarbeitungskommission für fünf Jahre zeigen, dass sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und die schwerwiegenden Folgen für Betroffene und unsere Gesellschaft nicht länger tabuisiert und hingenommen werden. Es freut mich sehr, dass der Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Bundesregierung jetzt eine so hohe Priorität erfährt. Nur durch die enge Kooperation und Vernetzung aller gesamtgesellschaftlichen Kräfte werden wir Missbrauch wirksam bekämpfen können. Dazu gehört für mich ein Nationaler Rat, der die Kompetenzen auf Bundesebene bündelt und möglichst viele Akteure einbezieht, ebenso wie die Berufung von Landesmissbrauchsbeauftragten durch die jeweiligen Landesregierungen, die sich als Ansprechpartner für Betroffene und Akteure auf regionaler Ebene wirkungsvoll für den Kinderschutz vor Ort einsetzen können.“

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2017 13.500 Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. 1600 Opfer waren jünger als sechs Jahre. Aktuelle Dunkelfeldforschungen gehen davon aus, dass jede/r Siebte bis Achte in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Sexualisierte Gewalt in der Kindheit und deren Aufarbeitung – oftmals erst im Erwachsenenalter – haben einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensverläufe und Chancen von betroffenen Menschen und belasten Menschen häufig ein Leben lang.

Bereits im Dezember hatte die Bundesregierung mit der Entfristung des Amtes des Unabhängigen Beauftragten mit seinem Team ihr dauerhaftes Engagement bekräftigt. Informationen und Hilfeangebote finden Sie unter:

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 22 55 530 (kostenfrei und anonym) und www.hilfeportal-missbrauch.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.03.2019

Ab sofort können Träger von Kindertageseinrichtungen ihr Interesse bekunden, wenn sie am Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher – Nachwuchs gewinnen und Profis binden“ teilnehmen und eine Förderung von 37.440 Euro pro Auszubildender oder Auszubildendem erhalten möchten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Onlineverfahren dafür gestartet.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: “Wer mehr Qualität und Kapazität in Kitas will, muss für gutes und ausreichendes Personal sorgen. Dafür starten wir jetzt die Fachkräfteoffensive des Bundes für Erzieherinnen und Erzieher. Damit ergänzen wir unser Gute-KiTa-Gesetz zur Qualitätsentwicklung und unser Investitionsprogramm zum Bau von Kitaplätzen. Wir wollen, dass niemand sich fragen muss, ob er oder sie es sich leisten kann, Erzieherin oder Erzieher zu werden. Deshalb fördern wir die vergütete Ausbildung und den Wechsel von Theorie und Praxis. Unser Ziel ist, die Länder dabei zu unterstützen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Erzieherinnen und Erzieher tragen dazu bei, allen Kindern in Deutschland Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Bildung, Betreuung und Erziehung zu ermöglichen. Denn gute Betreuung findet dort statt, wo es genügend motivierte und gut qualifizierte pädagogische Fachkräfte gibt. Aktuellen Berechnungen einer prognos-Studie zufolge fehlen bis zum Jahr 2025 bis zu 190 000 Erzieherinnen und Erzieher in der frühen Bildung.

Das Bundesprogramm setzt auf die drei „P’s“ fürs Personal und fördert die Träger in drei Bereichen: Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für angehende Erzieherinnen und ErzieherPraxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und FachschülerPerspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis nach Weiterqualifikation

Die Fachkräfteoffensive soll insgesamt 5.000 vergütete Ausbildungsplätze fördern – in einem ersten Schritt 2.500 ab dem Ausbildungsjahrgang 2019/2020. Ab dem folgenden Ausbildungsjahrgang 2020/2021 ist eine Aufstockung um weitere 2.500 Ausbildungsplätze geplant. Gefördert werden außerdem Knowhow und zeitliche Ressourcen für die Praxisanleitung sowie berufliche Entwicklungsperspektiven für erfahrene Fachkräfte mit dem Aufstiegsbonus, damit sich höhere Qualifikationen und die Übernahme besonderer Aufgaben besser bezahlt machen.

Zusammen mit dem Gute-KiTa-Gesetz wird durch die Fachkräfteoffensive die Qualität in Kitas gefördert, indem neue Anreize für den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers geschaffen werden. Damit werden die Bemühungen der Länder und Träger unterstützt, die schulgeldfreie und vergütete praxisintegrierte Ausbildung flächendeckend anzubieten.

Das Online-Formular für die Interessenbekundungen wird zunächst für die Bundesländer Brandenburg, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt freigeschaltet. Die weiteren sechs Bundesländer werden in Kürze folgen.

Interessierte Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen können sich auf folgender Website für das Interessenbekundungsverfahren anmelden: www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

Dort finden sich auch weitere Informationen zum Thema Fachkräfteoffensive.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.03.2019

Zur Vorlage des ersten Bilanzberichts der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Der heute von der Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs vorgelegte Bilanzbericht belegt erneut das erschreckend große Ausmaß sexuellen Missbrauchs in unserer Gesellschaft. Er zeigt auch, dass diese wichtige Aufarbeitung noch lange nicht beendet ist. Wir begrüßen daher sehr, dass die Kommission drei Jahre arbeiten kann. Hierfür braucht sie aber auch gute Rahmenbedingungen, um gerade die institutionelle Aufarbeitung weiter voranzubringen. Eine gesetzliche Absicherung der Kommission wäre daher sinnvoll, die auch eine umfassende Akteneinsicht ermöglicht.

Dass Betroffene im Rahmen der Arbeit der Kommission Gehör finden, ist ein wichtiger und zentraler Teil der Aufarbeitung, auch um Täterstrukturen besser zu erkennen und Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Der Bilanzbericht legt offen, wie schwer es für Kinder ist, mit ihren Problemen und Anliegen Gehör zu finden. Der Bericht der Kommission zeigt, wie wichtig es ist, Kindern und Jugendlichen umfangreich Rechte zu geben und Strukturen so zu gestalten, dass sie ernst genommen werden und Gehör finden. Hierzu gehört, Fachkräfte in der Kinder- und Jugendbetreuung, wie auch Lehrerinnen und Lehrer umfangreich fortzubilden.

Sexueller Missbrauch in der Kindheit hat für viele Betroffene langfristige Folgen. Diese anzuerkennen und Hilfen für Betroffene bereitzustellen, ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Die anstehende Reform des Opferentschädigungsgesetzes muss daher gewährleisten, dass Betroffene sexueller Gewalt einen Anspruch auf zeitnahe Hilfe und Unterstützung erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.04.2019

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat März erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die Bundesagentur für Arbeit feiert seit geraumer Zeit immer geringer werdende Arbeitslosigkeitszahlen und sieht das Ziel der Vollbeschäftigung zum Greifen nahe. Aber genau betrachtet, ist die Arbeitslosigkeit in der Tat fast um eine Million höher als die offizielle Zahl der Arbeitslosen.

Die politisch gewollten Schönfärbereien der Statistik müssen beendet werden, damit die Arbeitslosenzahlen die Situation auf dem Arbeitsmarkt klar wiedergeben. Dazu gehört, dass ältere Langzeitarbeitslose, vorübergehend krankgemeldete Arbeitslose oder Menschen in Maßnahmen nicht aus der Statistik herausgerechnet werden. Nicht nur die Unklarheiten über falsch oder gar nicht geführte Langzeitarbeitslosenzahlen müssen korrigiert und beseitigt werden.

Weder Arbeitslose in Arbeitsmarktmaßnahmen noch Arbeitslose, die vorrübergehend krank sind, werden in den offiziellen Arbeitslosenzahlen berücksichtigt. Besonders kritikwürdig ist, dass Arbeitslose, die seit über einem Jahr kein Angebot erhalten haben, aus der Statistik fallen, wenn sie über 58 Jahre alt sind. Werden diese Personen alle hinzugezählt, beträgt die Arbeitslosigkeit nicht 2,3 Millionen, sondern 3,25 Millionen.

Bis zur Vollbeschäftigung ist es also noch ein weiter weg. Hierfür ist es notwendig, dass als erster Schritt mehr Transparenz geschafft wird und das wahre Ausmaß der Arbeitslosigkeit nicht weiter verschleiert wird.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.03.2019

„Die Kritik an der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ist heuchlerisch. Bei der tatsächlichen Enteignung von Hartz-IV-Betroffenen durch zu geringe Mietkostenzuschüsse oder der Enteignung der städtischen Mieter durch die Mietenexplosion blieb der Aufschrei aus. Mit Wohnungen darf nicht an der Börse spekuliert werden“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE anlässlich der aktuellen Debatte um Enteignungen von großen Wohnungsbaugesellschaften. Lay weiter:

„Deutsche Wohnen, Vonovia und Co. betreiben eine aggressive und rücksichtslose Mietsteigerungspolitik auf Kosten der Mieterinnen und Mieter. Der Deutsche Wohnen-Chef Michael Zahn zahlte sich 2018 ein Jahresgehalt von 4,5 Millionen € aus. Erwirtschaftet wurde dieses von meist armen Mieterinnen und Mietern. Auch das ist Enteignung.

Der eigentliche Skandal ist, dass mit Wohnungen an der Börse gehandelt werden darf. Die Bundesregierung hat es verpasst, der rücksichtslosen Gewinnmaximierung der Wohnungskonzerne einen Riegel vorzuschieben. Mietwohnungen dürfen nicht an der Börse gehandelt werden. Wohnen ist ein Grundrecht und keine Ware!

Ich freue mich, dass der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck jetzt die Position der LINKEN zum Thema Enteignung unterstützt. Das überzeugt dann vielleicht auch den Berliner Landesverband der Grünen, der es am Wochenende verpasst hat, sich auf dem Parteitag in dieser Frage klar zu positionieren. Die SPD muss sich fragen lassen, ob sie, wie ihre Vorsitzende Andrea Nahles, die Argumentation von FDP und Immobilienlobby übernimmt oder ob sie Artikel 15 des Grundgesetzes verteidigen will, der ja nicht zuletzt durch den Druck der Sozialdemokratie ins Grundgesetz gelangt ist.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 08.04.2019

„Trotz guter Arbeitsmarktlage gibt es immer noch fast 750.000Llangzeiterwerbslose, die keine Chance zum Wiedereinstieg in das Berufsleben erhalten. Das neue Instrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ läuft nur schleppend an. 150.000 Arbeitsplätze wurden versprochen; gerade einmal 6.000 Menschen werden bislang gefördert. Die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung bleibt eine Alibiveranstaltung“, kommentiert Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:

„Einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor fordert DIE LINKE schon seit vielen Jahren. Das neue Teilhabeinstrument der Bundesregierung erfüllt aber die Kriterien dafür nicht. Gefördert wird nur, wer innerhalb der letzten sieben Jahre ganze sechs Jahre im Hartz-IV-Bezug war. Viele Menschen, die sich Hoffnungen auf das neue Instrument gemacht haben, werden dadurch von der Förderung ausgegrenzt. Wie die Bundesregierung so die versprochenen 150.000 Arbeitsplätze erreichen will, bleibt ihr Geheimnis, zumal im Haushalt nicht einmal annähernd genug Mittel eingeplant sind.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 29.03.2019

Eine Mehrheit von Sachverständigen begrüßt die Initiative, die Förderlücke für Asylbewerber und Geduldete zu schließen, die entsteht, wenn diese eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag zu zwei Anträgen der Fraktionen von FDP und Grünen (19/2691, 19/5070) deutlich. Die Experten betonten, es solle eine bundesweit einheitliche Lösung gefunden werden, um einen Flickenteppich an Regelungen zu verhindern.

Die Förderlücke entsteht, wenn Asylbewerber nach einem 15 monatigem Aufenthalt in Deutschland vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das System der Sozialhilfe wechseln (SGB XII). Denn dann greift auch hier der im SGB XII geregelte Leistungsausschluss für Auszubildende. Besteht nämlich im Falle eines Studiums oder einer Ausbildung kein Zugang zu BAföG-Leistungen oder zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder reichen letztere nicht aus, führt dies oft dazu, dass Flüchtlinge ihre Ausbildung abbrechen oder gar nicht erst beginnen. Diesen Zustand wollen Grüne und FDP beenden, inzwischen hat aber auch die Bundesregierung einen Entwurf für eine Reform des AsylbLG erarbeitet, der unter anderem diese Förderlücke schließen will, um die Integration zu erleichtern.

In der Anhörung wurde zwar deutlich, dass es schwierig ist, konkrete Zahlen zu den betroffenen Personen zu nennen, dies konnte, auf das gesamte Bundesgebiet bezogen, keiner der geladenen Sachverständigen. Dennoch hielt die Mehrheit aufgrund ihrer Praxiserfahrung und anhand einzelner Datensätze das Problem für relevant genug, um es politisch zu lösen.

Wido Geis-Thöne vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln betonte, dass es Deutschland künftig demografiebedingt mit einem ernsten Fachkräftemangel zu tun haben werde. Jene Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben dürfen, müssten deshalb dringend besser unterstützt werden, um eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren, sagte er. Lösungen über Härtefallregelungen, wie sie in einzelnen Bundesländern existierten, könnten immer nur kurzfristig sein und führten zu einem Flickenteppich, darauf verwies Robert Schweizog von der Industrie- und Handelskammer Nordrhein-Westfalen. Ein Problem erkannte auch Oliver Zander vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall, stellte aber die Frage, ob die betroffenen Studenten zwingend Zugang zu BAföG-Leistungen haben müssten oder ob nicht Leistungen nach dem AsylbLG ausreichend wären. Er warnte vor einem Spurwechsel-System, in dem die Systeme Flucht, Asyl und Fachkräftemangel miteinander vermischt werden. Ruxandra Empen vom Deutschen Gewerkschaftsbund bezeichnete den Zugang zu BAB oder BAföG als eine Möglichkeit, um die Förderlücke zu schließen, jedoch sei eine Aufstockung dann immer noch nötig, weil diese Leistungen nicht existenzsichernd seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 381 vom 08.04.2019

Im Jahr 2018 haben 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Vollzeit gearbeitet. Der Anteil der atypisch beschäftigten Frauen an allen weiblichen Kernerwerbstätigen (erwerbstätige Personen 15 bis 64 Jahre, ohne Auszubildende) lag bei 30,5 Prozent. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8548) auf eine Kleine Anfrage (19/8087) der Fraktion Die Linke. Daraus geht unter anderem weiter hervor, dass 2018 fünf Millionen Menschen eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung ausübten und von diesen drei Millionen (60 Prozent) Frauen waren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 328 vom 27.03.2019

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Enteignung von Wohnungskonzernen stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/8516) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten fragen nach der Haltung der Bundesregierung zu einer „Vergesellschaftung“ von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen im Bestand. Sie verweisen zur Begründung auf eine Initiative in Berlin, die ein entsprechendes Volksbegehren anstrebt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 326 vom 27.03.2019

DIW Berlin untersucht die Auswirkungen der Reform auf die Erwerbstätigkeit von Frauen und zieht eine gemischte Bilanz

Die Abschaffung der Altersrente für Frauen für die Geburtsjahrgänge ab 1952 hat zur Folge, dass mehr Frauen über 60 erwerbstätig bleiben. Auf der anderen Seite bleiben durch die Erhöhung der Altersgrenze jetzt auch mehr Frauen dieser Altersgruppe längere Zeit arbeitslos oder beruflich inaktiv. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zieht deshalb eine gemischte Bilanz der Reform. „Viele berufstätige Frauen haben Ihren Rentenzugang verschoben. Insofern war die Reform erfolgreich: Erwerbstätige Frauen bleiben länger erwerbstätig“, sagt Studienautor Johannes Geyer. Für arbeitslose oder nichterwerbstätige Frauen verlängere sich dagegen nur die Zeit bis zum Renteneintritt ohne eine Chance auf Wiederbeschäftigung. Bei künftigen Reformen der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sollte daher auf eine längere Anpassungszeit geachtet werden und die berufliche Wiedereingliederung von älteren Menschen mehr im Mittelpunkt stehen.

Der Rentenzugang findet später statt

Die Abschaffung der sogenannten Frauenrente im Jahr 1999 war eine der größten Rentenreformen der letzten Jahrzehnte. Sie erhöhte im Prinzip das Rentenzugangsalter für die Frauen der Geburtsjahrgänge ab 1952 schlagartig um drei Jahre. Sie können nun nicht mehr mit 60, sondern erst mit 63 Jahren eine gesetzliche Altersrente beziehen. Nur bei gesundheitlichen Einschränkungen ist ein früherer Rentenzugang noch möglich. Die DIW-ÖkonomInnen Johannes Geyer, Peter Haan, Anna Hammerschmid und Clara Welteke verglichen die Erwerbsquoten und den Rentenzugang von Frauen der Geburtsjahrgänge unmittelbar vor und nach der Reform. Anhand von Versicherungsbiografien aus den Daten der Deutschen Rentenversicherung (Versicherungskontenstichprobe (VSKT) 2016) konnten sie feststellen, dass die Erwerbsquote der Frauen des Jahrgangs 1952 insgesamt um acht Prozentpunkte gestiegen ist und im Alter ab 60 Jahren bei gut 39 Prozent stabil blieb, während sie bei den Frauen des Jahrgangs 1951 von 35,5 Prozent auf gut 30 Prozent gesunken war. Die Beschäftigungseffekte sind auch auf den boomenden Arbeitsmarkt zurückzuführen und wären bei einer schlechteren konjunkturellen Lage vermutlich nicht so hoch ausgefallen.

Etwa acht Prozent der Frauen beider Jahrgänge waren mit 60 Jahren arbeitslos. Für den Jahrgang 1951 sank die Arbeitslosigkeit im Alter von 60 bis 63 Jahren auf unter sechs Prozent, im Reformjahrgang 1952 stieg sie bis zum Alter von 63 Jahren sogar leicht an. Ähnlich verlief die Entwicklung bei der Nichterwerbstätigkeit. „Vor der Reform waren viele Frauen mit 60 arbeitslos oder nichterwerbstätig und sind es nach der Reform geblieben“, sagt Geyer. Die Frauen haben ihr Erwerbsverhalten als Reaktion auf die Reform nicht aktiv angepasst. Verstärkte Ausweichreaktionen in die Erwerbsminderungsrente waren ebenfalls nicht festzustellen.

Schlüsselfaktor (hoher) Bildungsabschluss

Eine zentrale Rolle für die Beschäftigungswirkungen der Reform spielt der Bildungsabschluss: Unter Heranziehung von Daten aus dem Mikrozensus konnten die StudienautorInnen die Wirkungen der Reform auf verschiedene Gruppen von Frauen feststellen. Bei den Frauen mit einem hohen Bildungsabschluss nimmt insbesondere die Erwerbstätigkeit zu; sie kompensierten den aufgeschobenen Renteneintritt zu mehr als 70 Prozent durch eine Verlängerung ihrer Erwerbstätigkeit. Frauen ohne einen hohen Bildungsabschluss konnten dies nur zu knapp 50 Prozent; dementsprechend fiel in dieser Gruppe der Anstieg von Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit deutlich höher aus. Möglicherweise sind dadurch bereits bestehende ökonomische Unterschiede noch verstärkt worden.

Auch im Haushaltskontext gab es Unterschiede: So war für alleinstehende Frauen der Anstieg der Arbeitslosigkeit mit 23 Prozent dreimal so hoch wie für Frauen in Partnerschaft. Für letztere stieg dagegen in erster Linie die Nichterwerbstätigkeit, vor allem dann, wenn der Partner über ein hohes Einkommen verfügte.

DIW Wochenbericht 14/2109

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 03.04.2019

Jungs streben auf dem Ausbildungsmarkt verstärkt in naturwissenschaftliche und technische Berufe, Mädchen eher in den Bereich der Pflegeberufe. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der bundesweiten Aktion Girls’Day/Boys’Day am 28. März weiter mitteilt, lag der Anteil männlicher Auszubildender in Pflegeberufen im Ausbildungsjahr 2017/2018 bei 22 %. Dagegen betrug der Anteil weiblicher Auszubildender in Ausbildungsberufen des Bereichs „Naturwissenschaft, Geografie und Informatik“ 17 %.

In einer schulischen Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger befanden sich im Ausbildungsjahr 2017/2018 insgesamt 14 500 Männer (Männeranteil 19 %). Bei der schulischen Ausbildung zum Altenpfleger waren es 19 200 Männer (Männeranteil: 25 %). In naturwissenschaftlich und technisch ausgerichteten Ausbildungsberufen zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Insgesamt befanden sich im Jahr 2017 etwa 4 360 Frauen in einer Ausbildung im Bereich Chemie (Frauenanteil: 32 %, zum Beispiel Ausbildung zur Chemikantin oder zur Chemielaborantin) und 1 500 Frauen in einer Ausbildung im Bereich Informatik (Frauenanteil: 7 %, zum Beispiel Ausbildung zur Fachinformatikerin Systemintegration oder zur Informatikkauffrau).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 27.03.2019

Im Jahr 2017 haben rund 666000 Menschen in Deutschland Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des 10. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland weiter mitteilt, war dies die am häufigsten gewährte Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGBXII).

Die Leistung soll Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen. Hierzu zählen insbesondere Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, die insgesamt knapp 433000 Personen in unterschiedlichen Wohnformen gewährt wurden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 26.03.2019

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit

Die Unabhängige Kommission sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht heute den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit und informiert umfassend über ihre Arbeit der letzten drei Jahre. Der Bericht besteht aus zwei Bänden. Band I beinhaltet neben der Dokumentation der Arbeit der Kommission auch Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen. In Band II erzählen Betroffene in eigenen Worten von ihrer Vergangenheit, ihren Wünschen und Hoffnungen. Die 30 Berichte führen eindrücklich vor Augen, was sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend, das lange Schweigen und der Kampf um Gerechtigkeit für das Leben von Betroffenen bedeuten.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Aus den Berichten der Betroffenen geht vor allem hervor, wie häufig das nahe Umfeld und die gesamte Gesellschaft versagt haben und Kinder nicht geschützt wurden. Dafür muss Verantwortung übernommen werden. Es geht darum, heute Kinder und Jugendliche zu ihren Rechten zu verhelfen und sie zu schützen. Und es geht um die Anerkennung der Rechte heute erwachsener Betroffener und um eine gute Versorgung.“

Gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen, bedeutet, sich den Erkenntnissen über Ursachen und Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs zu stellen. Die Kommission konnte auf der Basis von vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten betroffener Menschen vielfältige Widerstände gegen eine Auseinandersetzung mit sexuellem Kindesmissbrauch identifizieren. Betroffene berichten von Abwehrreaktionen etwa in ihren Familien oder in Institutionen, wenn sie als Kinder oder Jugendliche versuchten, sexuelle Gewalt aufzudecken: Statt ihnen zu glauben, sie zu unterstützen und den Missbrauch zu beenden, wurden sie häufig ausgegrenzt oder ihnen wurde die Mitschuld an den Taten zugewiesen. Als Erwachsene erleben Betroffene oft erneut diese Widerstände und das Verleugnen von sexuellem Kindesmissbrauch.

Eines der wichtigsten Themen in den Anhörungen und Berichten ist folglich das Schweigen der Anderen. Nahe Familienangehörige, Nachbarn, Lehrkräfte, Mitarbeitende des Jugendamtes und andere haben somit dazu beigetragen, dass der erlebte Missbrauch nicht beendet und auch später die Aufarbeitung verhindert wurde. Nur wenige Betroffene berichten davon, dass sie in Kindheit und Jugend Hilfe und Unterstützung durch ihr Umfeld erhielten. Daher ist zentral für Prävention und Kinderschutz, diesen Widerständen und dem Schweigen der Anderen etwas entgegenzusetzen durch Zuhören, Verstehen, Glauben und Helfen.

Die Taten und das Schweigen der Anderen darüber zwingen Kinder und Jugendliche dazu, allein Wege zu finden, die es Ihnen ermöglichen, weiterleben zu können und die Gewalterfahrungen zu bewältigen trotz des verloren gegangenen Vertrauens, der seelischen und oft auch körperlichen Verletzungen, der Scham- und Schuldgefühle. Dies ist besonders dann belastend, wenn sie das Umfeld etwa ihre Familie nicht verlassen können, in dem der Missbrauch stattfindet.

Als Bewältigungsmuster und Verhaltensweisen schildern Betroffene am häufigsten, dass sie den Missbrauch verdrängt oder abgespalten haben. Manche flüchteten sich auch in eine Fantasiewelt. Wieder andere entwickelten einen ausgeprägten schulischen oder sportlichen Leistungsanspruch, um Selbstbestätigung zu erhalten oder durch eiserne Disziplin, Schmerzen und Gefühle zu unterdrücken. Auch sendeten Betroffene durch plötzlich auftretendes aggressives Verhalten gegenüber sich selbst oder andere oder auch durch sozialen Rückzug deutliche Signale an ihre Umwelt.

Die Aufarbeitungskommission soll auch einen Beitrag dazu leisten, das gesellschaftliche Bewusstsein für die Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs zu schärfen. Denn diese beeinträchtigen die Bildungskarrieren und das spätere Erwerbsleben, sie erschweren häufig persönliche Beziehungen und belasten das Familienleben. Die Arbeit der Kommission verdeutlicht erneut, dass Betroffene bis heute bei einer Bewältigung der Folgen an strukturellen und finanziellen Hürden scheitern. Sie erhalten zu oft keine passenden Hilfen im Bereich Beratung und Therapie. Die Standardlösungen der Krankenkassen reichen angesichts der gesundheitlichen Folgeprobleme häufig nicht aus. Das Angebot an Fachberatungsstellen muss flächendeckend ausgebaut, finanziell abgesichert und bekannter gemacht werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden wie im Versorgungsamt, im Jobcenter, bei Krankenkassen oder in der Justiz müssen auf den Umgang mit traumatisierten Menschen vorbereitet und entsprechend fortgebildet werden. Und es muss in den Bereichen Pädagogik, Medizin, Psychologie und Rechtswissenschaften ein Grundlagenwissen über sexuelle Gewalt und deren Folgen in der Ausbildung vermittelt werden.

Prof. Dr. Peer Briken, Mitglied der Kommission: „Wir danken den vielen Menschen, die uns ihre Geschichten anvertraut haben, um sie in die Öffentlichkeit zu tragen. Das Sprechen über sexuellen Kindesmissbrauch kann sehr belastend sein und dazu gehört viel Mut. Davor haben wir großen Respekt. Jede Geschichte zählt und kann helfen, Kinder heute und in Zukunft besser zu schützen.“

Seit Mai 2016 haben sich knapp 1.700 Betroffene bei der Kommission gemeldet. Es wurden rund 900 vertrauliche Anhörungen durchgeführt und 300 schriftliche Berichte ausgewertet. Der Kommission berichteten Betroffene von sexueller Gewalt u.a. in der Familie, im sozialen Umfeld, in der Schule, in Heimen, in rituellen und organisierten Kontexten, in der Klinik, im Pfarrhaus, in der Kirche, bei den Zeugen Jehovas, beim Sport, durch Fremdtäter, in Chören und in weiteren Freizeiteinrichtungen.
Die Kommission veranstaltete drei öffentliche Hearings, in denen Betroffene vor 200 Gästen zu den Schwerpunkten Familie, DDR sowie evangelische und katholische Kirche ihre Geschichte erzählten und Zeugnis ablegten. Sie veröffentlichte eine Expertise und eine Fallstudie zu sexuellem Kindesmissbrauch in der DDR, eine weitere Fallstudie zu den Kirchen, ein Empfehlungspapier für kindgerechte und betroffenensensible Strafverfahren sowie einen Zwischenbericht. Zudem tauschte sich die Kommission in sieben Werkstattgesprächen mit rund 60 Expertinnen und Experten zu verschiedenen Schwerpunktthemen aus wie rituelle und organisierte sexuelle Gewalt, Missbrauch beim Sport, an Menschen mit Behinderung oder auch zur Verantwortung von Institutionen.

Die Unabhängige Kommission zu Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet ehrenamtlich und hat im Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Diese war vorerst auf drei Jahre begrenzt und wurde nun bis Ende 2023 verlängert. Damit hat die Kommission die Möglichkeit, sexuellen Kindesmissbrauch in weiteren Bereichen zu untersuchen. Erste Schwerpunkte der zweiten Laufzeit sind der Sport, Menschen mit Behinderung und die sogenannte Pädosexuellenbewegung. Bis zum Herbst 2019 wird die Kommission Eckpunkte für eine gelingende Aufarbeitung erarbeiten, die Institutionen eine Orientierung geben sollen, eine Aufarbeitung bestmöglich zu beginnen und durchzuführen.

Download Bilanzbericht Band I + II www.aufarbeitungskommission.de/bilanzbericht_2019

Download Pressemappe www.aufarbeitungskommission.de/pm-03-04-2019

Download Pressebilder www.aufarbeitungskommission.de/pressebilder_bilanzbericht_2019

Betroffene und weitere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die sich über die Arbeit der Kommission informieren oder sich für eine vertrauliche Anhörung anmelden oder einen schriftlichen Bericht einreichen möchten, können sich telefonisch (0800 4030040 – anonym und kostenfrei), per E-Mail oder Brief an die Kommission wenden. Weitere Informationen unter www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vom 03.04.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die von der AWO beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! verlief mit über 74.000 Stimmen erfolgreich. Dass die SPD sich dieses Themas auch annimmt, begrüßt die AWO sehr. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Die AWO begrüßt das Vorhaben der SPD, die Pflegekosten für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen neu aufzuteilen, ausdrücklich. Aus Sicht der AWO ist die Begrenzung der Eigenanteile dringend notwendig, damit für Betroffene das Risiko der Pflegebedürftigkeit in seinem finanziellen Ausmaß kalkulierbar wird. Die über dem festen Eigenanteil liegenden Pflegekosten, sind durch die Pflegekassen zu tragen. Ohne diese Änderung wird Pflege pflegebedürftige Menschen zukünftig arm machen und immer mehr werden gezwungen sein, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Pflege bezahlen zu können.“

Die bisher von der SPD bekannt gewordenen Maßnahmen zur Finanzierung dieses Vorhabens werden aber kaum genügen. Das Präsidium der AWO hat bereits im Juni 2018 einen Beschluss zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gefasst, damit diese in der Zukunft eine verlässliche Absicherung des Pflegerisikos gewährleistet. Darüber hinaus müssen über die Pflegeversicherung faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und eine gute Personalausstattung vor Ort finanzierbar sein.

Für diese Forderungen muss die Pflegeversicherung finanziell deutlich besser ausgestattet werden. Folgende Maßnahmen fordert die AWO dazu:

  • Dynamisierung orientiert an der allgemeinen Preissteigerung sowie insbesondere an der Entwicklung der Lohnkosten
  • Nachholen der seit Einführung der Pflegeversicherung ausgebliebenen Anpassung der Versicherungsleistungen
  • Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in Heimen durch die Krankenversicherung
  • Umbau der Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung
  • Auflösung des Pflegevorsorgefonds
  • Beitragserhöhungen zur Pflegeversicherung
  • Erhöhung der Einnahmen durch Verbeitragung aller Einkommensarten
  • Zusammenführung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Die AWO erwartet konkrete Maßnahmen. So werden die Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege, mit denen im Sommer gerechnet wird, aller Voraussicht nach, ebenfalls zeigen, dass der Pflegebereich derzeit deutlich unterfinanziert ist und daher teurer werden wird. „Der Handlungsdruck ist groß, wir hoffen, dass dies auch andere Parteien erkennen und gemeinsam handeln“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.04.2019

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt ihre Kampagne des Weltgesundheitstages aus dem letzten Jahr fort und macht mit dem Thema „Universal Health Coverage“ auf die Bedeutung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung aufmerksam.

„Die AWO setzt sich für eine sozial gerechte Gesellschaft mit einem Gesundheitssystem ein, das auf Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit beruht“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege machen wir uns stark dafür, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem sozialen und rechtlichen Status, Zugang zum Gesundheitssystem haben. Dabei ist uns insbesondere die Gesundheitsversorgung von Menschen in ländlichen Regionen ein zentrales Anliegen“.

Kennzeichen ländlicher Regionen sind in der Regel ein hoher Anteil älterer und hochaltriger Menschen mit komplexem Versorgungsbedarf und eingeschränkter Mobilität. „Allein die Frage, wie Ärzt*innen und Patient*innen trotz großer Entfernungen und schwacher Infrastruktur zueinander finden, verlangt neue Wege und kreative Lösungen. Eine Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure ist unverzichtbar“, betont Döcker und fordert die Bundesregierung dazu auf, im Zusammenwirken mit den Bundesländern und Kommunen, den Kranken- und Pflegekassenkassen sowie den Träger*innen der Rehabilitation und Prävention, die gesundheitliche Versorgung in ländlichen Regionen sicherzustellen und qualitativ weiterzuentwickeln.

Um trotz der Besonderheiten, denen die Versorgung im ländlichen Raum unterliegt, einen gleichwertigen und sozial gerechten Zugang zu Gesundheitsleistungen zu schaffen, müssen Versorgungskonzepte aus Sicht der AWO unter anderem folgende zentrale Elemente vorsehen: Stärkung der regionalen Steuerungs- und Strukturverantwortung, Berücksichtigung der Gesundheitsversorgung als multiprofessionelle Gesamtleistung unter Beteiligung aller Akteure sowie Schaffung zusätzlicher infrastruktureller Erweiterungen und programmatischer Ausbau mobiler Leistungserbringungen in allen Bereichen.

Der Weltgesundheitstag wird Jahr für Jahr am 7. April begangen. Die WHO erinnert mit diesem Tag an ihre Gründung im Jahr 1948 und legt jährlich ein neues Gesundheitsthema von globaler Relevanz fest.

Link

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.04.2019

Heute gab das Statistische Bundesamt bekannt, dass die Zahl der Beziehenden von Grundsicherung im Alter erneut gestiegen ist. Demnach bezogen im Dezember 2018 schon deutlich über eine Million Menschen (1.079.000) Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dazu erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Trotz einer positiven Rentenentwicklung wächst die Zahl bedürftiger Rentnerinnen und Rentner immer weiter. So stieg sie seit Ende 2003 um insgesamt 146 Prozent. Hinzu kommt, dass viele Menschen, die einen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter haben, diesen Anspruch aus Scham oder Unwissenheit nicht wahrnehmen.

Klar ist, dass das sinkende Rentenniveau einerseits und die Lücken in den Erwerbsbiographien der heutigen Beschäftigten andererseits zu einem weiteren Anstieg von Altersarmut führen werden. Hier muss dringend gehandelt werden. Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Das Grundrentenkonzept setzt dieses Ziel um und trägt der langjährigen AWO-Forderung Rechnung, dass Leistungsverbesserungen für Niedrigverdiener in der Rentenversicherung nicht bedürftigkeitsabhängig sein dürfen.

Auch beim Wohngeld und bei der Grundsicherung muss es Verbesserungen geben. Das Wohngeld sorgt bei vielen Rentenbeziehenden dafür, dass sie nicht zum Sozialamt gehen müssen. Es ist deshalb richtig, dass Rentner mit einem niedrigen Einkommen leichter Wohngeld erhalten müssen. Damit dies auch vor dem Hintergrund vielerorts rasant steigender Mieten so bleibt, muss das Wohngeld regelmäßig an die Lebensrealität angepasst werden. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung im Alter, wie wir ihn heute schon für Betriebsrenten und Privatvorsorge kennen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.04.2019

Die von der AWO beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! hat das notwendige Quorum deutlich überschritten. Dies teilte der Petitionsausschuss heute offiziell AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker mit. „Die über 74.000 erreichten Stimmen zeigen, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürger dieses Thema ist. Wir möchten uns bei allen bedanken, die sich mit uns in dieser letztlich doch sehr kurzen Zeit dafür eingesetzt und uns ihre Stimme gegeben haben. Nun fordern wir die Mitglieder des Petitionsausschusses dazu auf, die Petition an den Deutschen Bundestag zur Berücksichtigung und damit zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahren zu überweisen“, erklärt Döcker.

Die AWO macht seit Jahren auf die Tatsache aufmerksam, dass alle Kostensteigerungen, die in Pflegeheimen anfallen, aufgrund bisheriger gesetzlicher Regelungen, allein von den Bewohnerinnen und Bewohnern übernommen werden müssen. Dies soll mit der Petition geändert werden, denn bereits 2017 lagen die Kosten, die eine versicherte Person selbst übernehmen musste, im Bundesdurchschnitt deutlich über derdurchschnittlichen Rentenleistung.⃰ „Ziel dieser Petition war und ist es, für die versicherten Leistungsbeziehenden der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Wir wollen, dass steigende Pflegekosten aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden, denn dafür wurde sie eingeführt und dafür zahlen Menschen ihre Beiträge“, betont Brigitte Döcker.

Aufgrund der gestiegenen Kosten in den letzten Jahren, waren und werden zukünftig immer mehr Rentenbeziehende gezwungen sein, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Pflege bezahlen zu können. „Aus Sicht der AWO ist es notwendig, Pflegekosten bundeseinheitlich zu definieren. Diese sind den Pflegekassen gesetzlich zuzuweisen, damit sie kein unkalkulierbares finanzielles Risiko mehr für Menschen mit Pflegebedarf darstellen. Das heißt, alle pflegebedingten Kosten sind aus Mitteln der Pflegeversicherung zu tragen. Eine Pflegeversicherung muss die Menschen absichern und ihnen sowie ihren Angehörigen Sicherheit geben“, betont Brigitte Döcker.

Mehr Informationen gibt es hier.

⃰ Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro. Die durchschnittlichen Heimkosten lagen bei monatlich circa 1.750 Euro.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.03.2019

Einiges bewegt – noch viel zu tun!

Anlässlich des zehnten Jahrestags der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland am 26. März 2019 resümiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Seit zehn Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Dadurch verpflichtet sich die Bundesrepublik, die universellen Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. In dieser Hinsicht hat die Konvention einiges erreichen können. Es bleibt aber auch noch eine Menge zu tun.“

So zum Beispiel begrüßt Brigitte Döcker, dass gemäß dem zentralen Grundsatz der Konvention „Nichts über uns ohne uns“ das Amt der bzw. des Bundesbehindertenbeauftragten der Bundesregierung ein Mensch mit Behinderungen innehat. Nachdenklich stimme aber, so Döcker weiter, dass erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die schuldunfähig eine rechtswidrige Tat begangen und in einer Psychiatrie untergebracht sind, abschaffen konnte: „Auch wenn der Bundestag nun die Wahlrechtsausschlüsse abschaffen wird, kommt dies für die anstehende Europawahl am 26. Mai zu spät. Die AWO unterstützt deshalb den Eilantrag einiger Parteien an das Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, die Wahlrechtsausschlüsse doch noch vor der Europawahl abzuschaffen.“

Döcker betont, dass die volle wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft noch nicht umgesetzt sei: „Hier bleibt noch viel zu tun, zum Beispiel in Sachen Barrierefreiheit. Ohne Barrierefreiheit sind für viele Menschen mit Behinderungen Bauten, Verkehrsmittel und Informationsquellen weder zugänglich, noch nutz- oder auffindbar. Menschen mit Behinderungen sehen sich tagtäglich mit kaum zu überwindenden Hindernissen konfrontiert.“ So sind Arztpraxen, die nur über Stufen und Treppen erreichbar sind, Supermärkte ohne Blindenleitsystem und Rampen zum Einstieg in einen Nahverkehrszug, die einen Neigungswinkel aufweisen, die jeden Alpinskifahrer herausfordern würden, für Rollstuhlfahrer einfach nur gefährlich. „Die AWO fordert, dass die Vorschriften für Barrierefreiheit auch für Private gelten müssen, die öffentlich zugängliche Einrichtungen unterhalten oder Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten“, verlangt Döcker.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gibt es einen von der Bundesregierung erstellten Nationalen Aktionsplan. Dieser wurde zuletzt im Jahr 2016 aktualisiert, viele seiner Maßnahmen sind bereits 2017 oder 2018 ausgelaufen. „Der Nationale Aktionsplan muss dringend fortgeschrieben werden. Hier muss die Bundesregierung schnellstmöglich nachlegen. Ansonsten droht die Gefahr, dass die Anstrengungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundesebene eines Tages ungeordnet im Sande verlaufen“, erklärt AWO Bundesvorstandsmitglied Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.03.2019

Zum Tag der älteren Generation dringt die BAGSO auf eine Ausweitung von Beratungsund
Unterstützungsangeboten für Seniorinnen und Senioren in den eigenen vier Wänden. Denn Hilfe zu Hause ist wirkungsvoller, das zeigen Erfahrungen mit präventiven Hausbesuchen bei älteren Menschen in Deutschland und in anderen Ländern. Beratung und Unterstützung im privaten Umfeld können so viel individueller erfolgen. Schwierigkeiten in der Bewältigung des Alltags werden früher erkannt und behoben, ebenso wie Stolperfallen in der Wohnung.

„Türen öffnen lohnt sich. Ähnlich wie bei Hebammen, die junge Familien zu Hause begleiten, entsteht bei Gesprächen mit Älteren ‚am Küchentisch‘ schnell ein Vertrauensverhältnis.“, sagt der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering. „Wenn der Hilfebedarf größer wird, ist der Kontakt bereits geknüpft.“

Aufsuchende Angebote sind auch in der Verbraucherberatung und in der altersmedizinischen Rehabilitation nach Stürzen und Operationen erfolgreich. In der konkreten Wohnsituation können Therapeuten gezielt die Fähigkeiten wiederherstellen helfen, die für die Bewältigung des Alltags erforderlich sind, sei es der Weg in das Badezimmer oder die Treppenstufen in den Garten. Die konkreten Reha-Ziele und die vertraute Umgebung steigern die Motivation der Betroffenen und die Trainingserfolge.

Aufsuchende Angebote bieten die Chance, Menschen zu erreichen, die sich aufgrund eingeschränkter Mobilität oder aus anderen Gründen, nicht aktiv um Hilfe bemühen. Sie tragen auch dazu bei, drohender Vereinsamung entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) vom 03.04.2019

Der Berliner Beirat für Familienfragen hat durch das Meinungsforschungsinstitut forsa über 1.000 Berliner Familien zum Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ befragt. Bei Berliner Familien stehen eine gute Kinderbetreuung sowie flexible Arbeitszeiten ganz oben auf der Wunschliste.

Familien stehen im Alltag regelmäßig vor der Herausforderung Familie und Beruf zu vereinbaren. Der Familienbeirat wollte von Berliner Familien wissen, welche Unterstützungswünsche sie haben. Die Fragen bezogen sich auf die konkreten Arbeitsbedingungen, die Betreuung der Kinder, die Pflege von Angehörigen, aber auch auf Behördenleistungen, das Mobilitätsangebot und die Situation im Wohnumfeld.

Die befragen Familien nannten als wichtigste Gründe für Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Zeitmangel (34%), Termine und Verpflichtungen (23%) und (fehlende) Betreuungsmöglichkeiten (21%) sowie Arbeitszeiten (18%).

Bei den Unterstützungshilfen durch Staat und Arbeitgeber sind Familien ausreichende und qualitativ gute Kinderbetreuungseinrichtungen (74%) am wichtigsten, gefolgt von Angeboten am Arbeitsplatz (vor allem flexible Arbeitszeiten und Verständnis des Arbeitgebers bzw. der Kollegen) zu 72% und guten Angeboten an öffentlichen Verkehrsmitteln (62%).

Die Familien wünschen sich weiterhin Verbesserungen bei der Kinderbetreuung: 48% beklagten zu große Klassen bzw. Gruppen und 45% den hohen Aufwand bei der Kitaplatz-Suche. Gefragt nach der Wichtigkeit von verschiedenen Aspekten der Kinderbetreuung werden die jederzeitige Verfügung eines Betreuungsplatzes, zuverlässige Betreuungszeiten und ein qualifiziertes Betreuungs- und Bildungskonzept, gefolgt von Wohnortnähe und gesunder Verpflegung zuerst genannt – wobei die insgesamt sieben angebotenen Nennungsmöglichkeiten alle eine sehr hohe Wichtigkeit bekamen und sehr eng beieinander lagen, was zeigt, dass den Familien eine quantitativ und qualitativ gute Kinderbetreuung sehr wichtig ist.

Von der Verwaltung wünschen sich die Familien mehr Angebote bei der Onlinebearbeitung von Anliegen und Anträgen (63%) und bei den Onlineinformationen (62%) sowie die Bündelung von Behördenleistungen vor Ort, bspw. durch Bürgerämter oder Familienbüros (52%).

Bei der Infrastruktur im Wohnumfeld sind Familien mit Abstand sichere Verkehrswege am wichtigsten, damit Kinder und Jugendliche auch allein zur Schule gehen können, gefolgt von einem zuverlässigen Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln und kurzen Wegezeiten zwischen Wohnung und Arbeit bzw. Kita/Schule zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Insgesamt gaben nur 33% der befragten Familien an, häufig Probleme bei der Vereinbarkeit zu haben. Dies betrifft insbesondere Familien mit mehreren Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen im Haushalt. 43% der Befragten haben hin und wieder Probleme. Die relativ geringe Nennung, häufig Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu haben, die sich mit den bundesweiten Befragungsergebnissen von forsa decken, lässt vermuten, dass die Familien phasenweise Belastungen bei der Vereinbarkeit von beruflichem Alltag und Familienleben als selbstverständlich ansehen.

Karlheinz Nolte, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen:

„Die Ergebnisse der repräsentativen Befragung zeigen, dass Berliner Familien ihre familiären und beruflichen Aufgaben überwiegend gut unter einen Hut bringen können. Bei der Beantwortung der Fragen nach konkreten Problemen und Wünschen ist festzustellen, dass Berlin noch einiges tun kann, um die wachsende Hauptstadt familienfreundlich zu gestalten und damit Familien zu entlasten: Das reicht von den bekannten Problemen bei der Kitaplatzsuche über ein Ausbau des Onlineangebotes der Verwaltung, der Bündelung von Behördenleistungen beispielsweise in Familien(service)büros bis zur Verbesserung der Infrastrukturangebote in den Wohngebieten.“

Die Ergebnisse der repräsentativen Befragung, die Ende 2018 durchgeführt wurde, stehen unter www.familienbeirat-berlin.de zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 27.03.2019

Bund, Länder und Kommunen haben die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt, doch die finanziellen Anstrengungen reichen noch nicht aus, zeigt der neue Kinder- und Jugendhilfereport. Die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für die Kinder- und Jugendhilfe haben sich innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt – auf etwa 45 Milliarden Euro im Jahr 2016. Nicht nur der Ausbau der Kindertagesbetreuung trug wesentlich zu dieser Steigerung bei, sondern auch der verstärkte Kinderschutz. Das zeigt der Kinder- und Jugendhilfereport 2018, den die „Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik“ im Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund veröffentlicht hat. Der Report fasst aktuelle Daten und Fakten zu den vielfältigen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zusammen und bietet damit eine Grundlage für die aktuellen Diskussionen über die Kind er- und Jugendhilfe – sei es der Ausbau der Kitas, das Handeln im Spannungsfeld zwischen staatlicher Schutzverantwortung und elterlicher Autonomie oder die Personalnot in Jugendämtern, Heimen und anderen Institutionen.
Nötig sind fachlich starke Jugendämter: Die Kinder- und Jugendhilfe ist längst zu einem elementaren Teil des deutschen Sozialsystems geworden. Die überwiegend gemeinnützigen, zivilgesellschaftlichen Träger stellen einerseits Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche bereit, andererseits bieten sie auch gezielte Unterstützung für Familien mit Problemen sowie für Kinder und Jugendliche in Notsituationen. „Benötigt werden dafür fachlich starke Jugendämter als Kompetenzzentren vor Ort“, sagt Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und Sprecher der Autorengruppe des Reports.
Laut dem Report wurden im Jahr 2016 allein in die Kindertagesbetreuung fast 29 Milliarden Euro investiert – im Jahr 2006 waren es nur etwa 12 Milliarden Euro. Innerhalb eines Jahrzehnts konnten bundesweit eine halbe Million Kinder zusätzlich die Kindertagesbetreuung besuchen, mehr als 6.600 neue Kitas sind entstanden, und fast 280.000 Fachkräfte wurden zusätzlich eingestellt. Inzwischen besucht mehr als jedes dritte unter 3-jährige Kind eine Kita oder Kindertagespflege. „Der Bedarf der Familien ist damit längst noch nicht gedeckt, deshalb sind noch weitere Anstrengungen notwendig – im Übrigen nicht nur in Sachen Quantität, sondern auch bei der Qualität“, betont Rauschenbach.
Verstärkter Kinderschutz erfordert mehr Transparenz: Auch die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung wie etwa Erziehungsberatung, für die Sozialpädagogische Familienhilfe oder die Unterbringung von Heranwachsenden in Heimen, Pflegefamilien oder Wohngruppen haben massiv zugenommen, von fast 6 Milliarden Euro im Jahr 2006 auf etwa 10 Milliarden im Jahr 2016. Ursache hierfür sind die zwischenzeitlich vehement gestiegenen Fallzahlen bei den unbegleitet nach Deutschland eingereisten Minderjährigen, zugleich aber auch die Folgen eines verbesserten Kinderschutzes in den Jugendämtern.
Auf die damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben haben die Kommunen reagiert und ihre Jugendämter deutlich vergrößert: Während ein statistisch „mittleres“ Jugendamt in Deutschland im Jahr 2006 lediglich über 32 Vollzeitstellen verfügte, waren es 2016 bereits 54. Der Kinderschutz hat in diesem Zuge einen größeren Stellenwert bekommen. „Die Jugendämter sind wachsamer geworden, allerdings passieren weiterhin schwerwiegende Fehler, wie einige der jüngsten Missbrauchsfälle in Deutschland erneut deutlich machen“, sagt Rauschenbach. Der Kinder- und Jugendhilfereport beleuchtet das konfliktträchtige Spannungsfeld zwischen unterstützender Hilfestellung und hoheitlicher Intervention der Jugendämter und ist somit eine wichtige Grundlage für weiterführende Diskussionen zum Kinderschutz. „Die Datenlage reicht aber noch nicht aus, das Handeln der Jugendämter muss transparenter w erden“, fordert der Direktor des DJI.
Kinder- und Jugendhilfe im Dialog weiterentwickeln: Rauschenbach sieht den Kinder- und Jugendhilfereport aber auch als einen Beitrag für den Dialogprozess zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, den das Bundesfamilienministerium mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Fachleuten der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe sowie Ländern und Kommunen angestoßen hat. Ziel ist eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Reform des derzeit geltenden SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch).
Der Report gibt indikatorenbasiert Auskunft über die Arbeitsfelder und bietet Orientierung in einer zum Teil unübersichtlichen Kinder- und Jugendhilfe. Er ist unter dem Titel „Kinder- und Jugendhilfereport 2018. Eine kennzahlenbasierte Analyse“ im Verlag Barbara Budrich erschienen und kostet 29,90 Euro. Die Publikation steht im Open-Access-Bereich der Verlagsseite als PDF-Version zum kostenlosen Download bereit (DOI 10.3224/84742240).
Ein kompakter Überblick über zentrale Ergebnisse zu den einzelnen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe ist zu finden unter www.dji.de/Kinder-undJugendhilfereport2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut vom 25.03.2019

Laut Bundesinnenministerium (BMI) haben seit September 2018 rund 83.000 Familien einen Antrag auf Baukindergeld gestellt. Etwa 1,7 Milliarden Euro sind bisher für die staatliche Förderung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum gebunden.

Der Deutsche Familienverband (DFV) sieht sich in seiner Forderung bestärkt, dass das Baukindergeld über 2020 hinaus Bestand haben und Familien einen Rechtsanspruch darauf erhalten müssen. „Die starke Nachfrage nach dem Baukindergeld zeigt, dass es ein Erfolgsprojekt ist. Eine Ausweitung dieser staatlichen Maßnahme ist daher sinnvoll und notwendig“, sagt Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer.

Eigener Wohnraum gibt Familien Sicherheit. Gerade für Eltern mit mehreren Kindern sind die eigenen vier Wände oft die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu leben und für das Alter vorzusorgen. Die Wohnsituation übt einen wesentlichen Einfluss auf die Heranwachsenden aus. Ob Kinder sich gut entwickeln und Familienleben gelingt, wird wesentlich vom Wohnen und Wohnumfeld bestimmt.

Die Kritik, die in der Vergangenheit um das Baukindergeld aufgekommen ist, weist der DFV zurück. „Das Baukindergeld ist gut investiertes Geld für Familien. Für die hohen Kaufpreise sind andere Faktoren, wie die Grunderwerbsteuer, eine unzureichende Baulandausweisung und Spekulationspreise verantwortlich“, sagt der Bundesgeschäftsführer. Aus Sicht des DFV handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer geradezu um eine Strafsteuer für Familien.

„Die Wohnungs- und Baupolitik muss die vielfältigen Einflussfaktoren berücksichtigen, die ein familiengerechtes und bezahlbares Wohnen erschweren“, so Heimann. „Mit dem Baukindergeld hat die Bundesregierung eine für Familien sinnvolle Förderung auf den Weg gebracht – eine „Eigenheimzulage light“, die die finanzielle Belastung von bauwilligen Familien senkt.“ Weitere Maßnahmen sowohl im Wohnungsbau- als auch im Mietwohnbereich sind aber weiterhin unabdingbar.

Weitere Informationen:

Die DFV-Stellungnahme zum „Bezahlbaren und familiengerechten Wohnen“ (PDF)

Fachartikel zur Grunderwerbsteuer „Wie Bundesländer das Wohnen für Familien teuer machen“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 05.04.2019

Neue EU-Vereinbarkeitsrichtlinie stärkt das soziale Europa, gibt aber keine Impulse zur Weiterentwicklung in Deutschland.

Das Europäische Parlament hat am 4. April mit großer Mehrheit die neue Work-Life Balance-Richtlinie beschlossen. Es ist die erste legislative Maßnahme der EU zur Europäischen Säule sozialer Rechte.

In einer gemeinsamen Positionierung zur Richtlinie ziehen der DGB sowie der Deutsche Frauenrat, das Bundesforum Männer, das Zukunftsforum Familie und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen eine sehr gemischte Bilanz: Zwar kommt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie EU-weit mit der Richtlinie einen großen Schritt voran – in Deutschland ändert sich allerdings praktisch nichts. Der DGB und die vier weiteren Verbände hätten sich außerdem ein viel deutlicheres Signal für die Vereinbarkeit der verschiedenen Lebensbereiche und eine gerechte Verteilung der Familienpflichten zwischen den Geschlechtern gewünscht.

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack erklärte: „Gerade jetzt vor der Europawahl ist es wichtig, dass die soziale Säule endlich mit einem ersten Instrument Form annimmt. Eltern und Beschäftigte, die ihre Angehörigen pflegen, werden damit EU-weit gestärkt und ein verbindlicher Standard gesetzt. Die Gewerkschaften haben sich allerdings für noch mehr Partnerschaftlichkeit in der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern stark gemacht. Der Kommissionsvorschlag sah dazu deutlichere Regelungen vor – die jetzige Fassung der Richtlinie bringt leider keine Verbesserungen in Deutschland.“

DGB, Deutscher Frauenrat, Bundesforum Männer, Zukunftsforum Familie und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen fordern die Bundesregierung deshalb auf, eigene gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zu verbessern und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Dazu gehören zum Beispiel die geschlechtergerechte Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld, die Realisierung einer bezahlten Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt als eigenständige Leistung und die Einführung einer Pflegezeit mit angemessener Ausgleichszahlung, beispielsweise in Anlehnung an das Elterngeld.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 05.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des heutigen Weltgesundheitstages ein besonderes Augenmerk auf die Gesundheitsversorgung von Kindern in Deutschland an. Insbesondere Flüchtlingskinder sind durch die Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes an vielen Stellen nur unzureichend gesundheitlich versorgt, und „Kindern ohne Papiere“ wird in der Regel gar keine medizinische Versorgung zuteil. Probleme gibt es auch bei der Unterbringung von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, in denen Kindern oft elementare Rechte wie Bildung und Gesundheit vorenthalten werden.

„Wir müssen in Deutschland für alle Flüchtlingskinder mit Hilfe einer regulären Versicherungskarte den Zugang zu einer vollständigen ärztlichen Versorgung sicherstellen. Das umfasst sowohl die medizinische Grundversorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen als auch den Zugang zur medizinischen Standardversorgung nach der Erstaufnahme. Die Gesundheitsversorgung gleicht aber bisher einem Flickenteppich, jedes Bundesland hat hier andere rechtliche Standards, zum Beispiel in Bezug auf die Erteilung einer elektronischen Gesundheitskarte. Zudem ist beispielsweise eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit von Impfungen wichtig, da so der Schutz von Kindern vor krankheitsbedingten Schäden verbessert werden kann“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Und auch bei der generellen Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten in Deutschland besteht Handlungsbedarf. Denn nach Ansicht von rund einem Drittel der Eltern in Deutschland (34 Prozent) gibt es in der Nähe ihres Wohnortes keine ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. In Kleinstädten bis 5.000 Einwohner ist rund die Hälfte der Eltern dieser Ansicht (49 Prozent). Zu diesen Ergebnissen kommt eine Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes aus dem letzten Jahr.

„Zum in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrecht auf bestmögliche Gesundheit gehört auch die ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. Es darf nicht sein, dass Eltern nach der Geburt eines Kindes oder nach einem Umzug keinen Kinderarzt finden, oder für sich und ihre Kinder unzumutbar weite Wege auf sich nehmen müssen. Es muss dringend Mechanismen der Bedarfsplanung geben, die das verhindern. Sonst droht insbesondere die Vorsorge auf der Strecke zu bleiben“, so Hofmann weiter.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in diesem Jahr das Thema „Flächendeckende und umfassende Gesundheitsversorgung“ (Universal Health Coverage) in den Mittelpunkt des Weltgesundheitstages gestellt. Laut WHO muss eine flächendeckende und umfassende Gesundheitsversorgung dafür sorgen, dass jeder Mensch medizinische Versorgung in Anspruch nehmen kann, ohne dabei in eine finanzielle Notlage zu geraten. Es soll sichergestellt werden, dass jeder Mensch die medizinische Versorgung erhält, die er braucht und wann immer er sie braucht.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt heute zum 30-jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention eine einzigartige 30-Euro-Blech-Sammlermünze vor. Mittelpunkt der Münze ist das Konterfei von Herbert Grönemeyer, der mit seinem Lied „Kinder an die Macht“ bereits seit vielen Jahren die Ikone der deutschen Kinderrechtsbewegung ist. Die Sammlermünze in der Prägequalität „Blechglanz“ ist direkt beim Deutschen Kinderhilfswerk zum Nominalwert erhältlich, allerdings nur solange der Vorrat reicht. Das 30-Euro-Stück gehört nicht zum offiziellen Münzprogramm des Bundes, ist aber trotzdem Teil der Sammler-Serie „Kinderrechte ins Grundgesetz!“. Die Randschrift lautet passend zum diesjährigen Motto des Weltkindertages „Wir Kinder haben Rechte!“. Zur heutigen Vorstellung der Münze am 1. April kann diese unter www.dkhw.de/sammlermuenze versandkostenfrei bestellt werden.

„Nach wie vor kennen viel zu wenige Kinder und Erwachsene die UN-Kinderrechtskonvention und die darin normierten Kinderrechte. Aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch verwirklichen. Deshalb brauchen wir in Deutschland eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte, die Kinder und Erwachsene erreicht. Mit der 30-Euro-Sammlermünze wollen wir auch dafür werben, dass endlich Kinderrechte im Grundgesetz normiert werden. Sollte das bis zum 1. April nächsten Jahres nicht der Fall sein, werden wir eine 31-Euro-Münze auf den Markt bringen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eigentlich hatten wir ja gehofft, die 30-Euro-Sammlermünze aus Gold oder Platin prägen lassen zu können. Aber da die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz immer noch auf sich warten lässt, haben wir uns letztlich für Blech entschieden. Schade. Aber eine gute Nachricht gibt es trotzdem: Die Münze passt ganz hervorragend in die Spendendosen des Deutschen Kinderhilfswerkes, die an ca. 40.000 Standorten in ganz Deutschland stehen. Durch die Spendendosen konnten seit 1979 bereits mehr als 37 Millionen Euro gesammelt werden. Mit diesen Spenden hat das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder- und Jugendprojekte in ganz Deutschland unterstützt, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben“, so Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.04.2019

Positiv reagierte der Paritätische Wohlfahrtsverband auf den Vorstoß der Sozialdemokraten, den Eigenanteil der Pflegekosten für Pflegebedürftige und ihre Angehörige zu deckeln und stattdessen die Pflegekassen stärker in die Pflicht zu nehmen. Es handle sich hier um eine echte und überfällige Neuausrichtung, um künftig nicht nur gute Pflege zu gewährleisten, sondern die Betroffenen auch vor Armut zu schützen.

„Nach dem ganzen Klein-Klein in der Pflegepolitik wagt nun eine Regierungspartei endlich den notwendigen großen Wurf. Es ist höchste Zeit, dass aus dem Zuschuss der Pflegekasse eine verlässliche Versicherung wird, die den Betroffenen Sicherheit gibt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Sozialhilfequote von fast 40 Prozent unter Pflegeheimbewohnern zeige, dass die Pflegeversicherung bei der Absicherung der Pflege bisher kläglich versagt. „Es kann nicht sein, dass Menschen fast ihr Leben lang in die Pflegekasse einzahlen und am Ende trotzdem in der Sozialhilfe und in Armut landen“, so Schneider.

Eine Deckelung des Eigenanteils, wie von der SPD vorgeschlagen, sowie neue Ansätze zur solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung seien vor diesem Hintergrund ein zentraler Schritt. Der Paritätische spricht sich dafür aus, den Eigenanteil bei den Pflegekosten für die Betroffenen generell auf 15 Prozent zu deckeln. Ausdrücklich stellt sich der Verband auch hinter die Forderung nach der Schaffung einer einheitlichen solidarischen Bürgerversicherung für alle.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 08.04.2019

Scharf kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den vorliegenden Entwurf zur Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes, nach dem die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber neu geregelt werden sollen. Statt die Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums endlich an den tatsächlichen Bedarf und die aktuelle Preisentwicklung anzupassen, würden durch statistische Tricks die Beträge künstlich klein gerechnet, kritisiert der Verband. Die Pläne der Bundesregierung seien verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig. Der Verband fordert die politische Anerkennung eines einheitlichen Existenzminimums für alle in Deutschland lebenden Menschen.

„Die geplante Neuregelung kommt einer Mogelpackung gleich. Vordergründig ist es eine Erhöhung, bei gründlichem Nachrechnen stellt sich heraus, dass sehr viele Flüchtlinge künftig nicht mehr oder sogar weniger haben werden als jetzt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Zwar werden die Regelsätze generell erhöht, doch wird vielen Asylbewerbern die höchste Regelsatzstufe künftig mit Verweis auf mögliche Einsparpotenziale in Sammelunterkünften vorenthalten. „Unter dem Strich ist es für den Einzelnen in vielen Fällen bestenfalls ein Nullsummenspiel“, so Schneider.

Ohnehin seien die Regelsätze und insbesondere die Geldbeträge seit Jahren nicht mehr annähernd bedarfsdeckend. „Mit 136 Euro im Monat und einigen Sachleistungen ist kein Auskommen möglich“, so Schneider.

Der Gesetzesentwurf enthalte durchaus auch positive Ansätze, so etwa die Unterstützung von Asylbewerbern in Ausbildung oder die Honorierung ehrenamtlichen Engagements. Es sei außerordentlich bedauerlich, dass diese begrüßenswerten Aspekte durch die Tricksereien beim Regelsatz überlagert werden.

Der Verband weist darauf hin, dass die niedrigeren Regelsätze bei Asylbewerbern im Vergleich zu Hartz IV-Beziehenden ganz generell eine klare Diskriminierung von Flüchtlingen darstellt. „Das Existenzminimum ist genauso wenig teilbar wie die Würde des Menschen nach Artikel 1 des Grundgesetzes“, so Schneider.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 28.03.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. April 2019

Veranstalter: Kinderkommission des Deutschen Bundestags

Ort: Berlin

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses: www.bundestag.de/resource/blob/634444/5f92966b72096fdfb481bbe672a5a88b/Tagesordnung-der-15–Sitzung-data.pdf

Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unterkinderkommission@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Termin: 03. Mai 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt

So vielfältig unsere Gesellschaft ist, so vielfältig sind die Familien und auch familiäre Zuschreibungen. Bei muslimischen oder als muslimisch markierten Familien können Zuschreibungen auch Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe haben. Familien berichten in diesem Kontext immer wieder von erlebten Ausgrenzungen. Die Tagung, zu der wir Sie herzlich einladen, will auf diesen Zusammenhang aufmerksam machen.
Frau Prof. Dr. Annette Treibel Illian von der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe wird die Wirkung von Zuschreibungen und Markierungen von Familien thematisieren und Bezug
darauf nehmen, wie Zugänge zu Bildung und gesellschaftliche Teilhabe sich gestalten.
Frau Dr. Anja Stichs vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt die Erwartungen muslimischer Familien an die Qualität einer vorschulischen Kinderbetreuung anhand der BAMF-Studie »Vorschulische Kinderbetreuung aus Sicht muslimischer Familien« (2017) dar.
Es stellt sich uns auch die Frage, ob das seit Beginn des Jahres in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung hierzu neue Möglichkeiten eröffnet.
In Workshops werden weitere Aspekte vertieft sowie Austausch und Vernetzungsmöglichkeiten geboten.

Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen sowie an die interessierte Öffentlichkeit.

Die Einladung sowie Informationen zum Programmablauf und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 10. Mai 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Am 10. Mai 2019 heißt es: Willkommen zum 13. Parlamentarischen Regenbogenabend der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen!

U.a. mit Claudia Roth MdB, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulle Schauws MdB, Sprecherin für Queerpolitik und Frauenpolitik, Sven Lehmann MdB, Sprecher für Queerpolitik und Sozialpolitik und Yga Kostrzewa, lesbische Aktivistin aus Polen.

Musikalische Gäste sind Vivian Kanner und Maxim Shagaev. Im Anschluss legt DJin Marsmädchen auf.

In über 70 Staaten werden Menschen dafür bestraft, wen sie lieben oder wer sie sind. In einzelnen Staaten droht sogar die Todesstrafe. Fast die Hälfte der Menschheit lebt in Ländern, in denen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Personen staatlich diskriminiert, brutal verfolgt oder gar umgebracht werden. Und noch weit mehr können sich weder auf staatlichen Schutz noch gesellschaftliche Solidarität verlassen, wenn sie Opfer von Hetze, Hass oder Gewalt werden. Diese Schande darf niemanden kalt lassen, sondern muss zu beherztem politischem Handeln führen.

In anderen Ländern, auch in Deutschland, gibt es dagegen große Fortschritte. Nach langen Kämpfen wurde rechtliche Anerkennung erreicht und die Akzeptanz ist deutlich gestiegen. Aber auch hier sind Hass und Hetze nicht verschwunden und es gibt politische Kräfte, die das Rad zurückdrehen wollen.

50 Jahre nach Stonewall soll darüber diskutiert werden, wie die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen weltweit und in Deutschland ist und was man gemeinsam für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung tun kann. Darüber soll mit Ihnen und Euch ins Gespräch gekommen werden.

Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Die Online-Anmeldung ist bis zum 06. Mai 2019 möglich.

Termin: 11. Mai 2019

Veranstalter: BEVKI Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Ort: Berlin

Die BEVKi und der Landeselternausschuss Kita Berlin haben sich entschieden für den diesjährigen Fachtag der BEVKi für Eltern, Pädagog*innen und alle an frühkindlicher Bildung interessierte Menschen nach Berlin einzuladen. Sie haben sich als Elternvertreter*innen die Weiterbildung und Aufklärung der Eltern auf die Fahnen geschrieben.

Weiterhin ist Ihnen der Austausch zwischen Fachkräften, Leitungen und Familien (Eltern und Kinder) sehr wichtig.

An dem Fachtag liegt es Ihnen sehr am Herzen, dass alle miteinander in den Austausch kommen. Dazu haben Sie die Initiative Neues Lernen, das BeKi (Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung) und das DESI (Institut für demokratische Entwicklung und soziale Integration) ins Boot geholt. Sie begleiten Sie an diesem Tag, um allen Anwesenden den aktuellen Stand der frühkindlichen Bildung näher zu bringen.

Die ASH führt zur Zeit Studien zur Qualitätsentwicklung aus Kinderperspektive durch und entwickelt einen Methodenschatz um den Fachkräften und Akteuren der Kindertagesbetreuung zu helfen, die Kinderperspektive in den Kitaalltag zu integrieren und dieser einen wirkungsvollen Standpunkt geben zu können.

Deshalb möchten Sie der Kinderperspektive Raum geben und die Kinder zu ihrem „Perfekten Kita-Tag“ befragen. bzw. sie zu begleiten ihre Perspektive zu dokumentieren.
Die Eltern und Fachkräfte haben in dieser Zeit die Möglichkeit an Impulsvorträgen teilzunehmen.

Das vorläufige Programm
Dr. Christa Preissing, Direktorin des Berliner Kita-Instituts für Qualitätsentwicklung (BeKi), Präsidentin der Internationale Akademie Berlin und Autorin verschiedener Bildungsprogramme wird einen Einblick in die gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft geben.

Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner wird über den aktuellen Stand des SGB VIII in Zusammenhang mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ informieren.

Milena Lauer vom Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung (BeKi) wird einen Vortrag zum Thema Gesundes Aufwachsen einbringen.

Es wird einen Workshop mit Kindern zum Thema „Mein perfekter Kita-Tag“ in Anlehnung an die Quaki-Studie geben.

Die Teilnahme am Fachtag inkl. Mittagessen und Tagungsgetränken ist kostenlos. Eine Erstattung der Reise- und Übernachtungskosten ist auf Nachfrage in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz möglich (siehe Details weiter unten).

Da es nur begrenzte Plätze gibt, können Sie sich bereits ab sofort anmelden. Zur Anmeldung genügt eine E-Mail an norman.heise@bevki.de. Teilen Sie bitte bei der Anmeldung mit:
Von welcher Institution Sie kommen (Vor- und Nachname und Institution)?
Benötigen Sie eine Erstattung der Reisekosten?

Anreisekosten
Eine Erstattung der Reisekosten ist bis zu 60,00€ pro Person in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz möglich.
Formulare zur Erstattung der Reisekosten erhalten Sie (bei vorheriger Anmeldung) am Tag der Veranstaltung.

Termin: 13. Mai 2019

Veranstalter: Deutscher Kita-Preis

Ort: Berlin

Gute Qualität in Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten, ist ein kontinuierlicher Prozess. Um diesen zu gestalten, braucht es alle beteiligten Perspektiven: die der zuständigen Fach- und Leitungskräfte, der Fachberatungen, der zuständigen Verwaltungen und der Politik, der Eltern und der Familien. Denn Qualität hat viele Gesichter und muss unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden.

Eine zentrale Perspektive rund um die Entwicklung und Ausgestaltung frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung ist der Blickwinkel der Kinder selbst.

Wie können kindliche Perspektiven und Belange im pädagogischen Alltag ernst genommen und authentisch eingebunden werden? Wie gelingt es Kitas und lokalen Bündnissen, ihr Handeln konsequent am Kind auszurichten und dabei die Lebenswelten der Kinder und ihrer Familien zu berücksichtigen? Wie kann eine kindorientierte Erschließung des Sozialraums aussehen? Und was haben Kinder über Kita-Qualität zu sagen? Diesen und weiteren Themen möchte man sich mit Ihnen gemeinsam widmen.

Gemeinsam mit Ihnen soll erkundet werden, wie man Kita-Qualität kindorientiert entwickeln kann. Dabei unterstützen und inspirieren Impulse und gute Praxis von Finalisten des Deutschen Kita-Preises.

Die Veranstaltung richtet sich an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung, wie beispielsweise Fachberatungen, Trägervertreterinnen und Trägervertreter, Vertreterinnen und Vertreter von Ämtern, Verbänden und weitere Interessierte.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Da die Plätze begrenzt sind, werden Sie um eine verbindliche Anmeldung gebeten bis zum 20. April 2019 unter dem folgenden Link: https://eveeno.com/deutscher-kita-preis

Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung sowie zeitnah einen detaillierten Programmablauf.

Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie bei Julia Kaufmann, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, E-Mail: julia.kaufmann@dkjs.de, Tel.: 030 25 76 76 800.

Termin: 14. Mai 2019

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

„Hilfe, die ankommt. Fünf Jahre Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“


Mit dem Gesetz zur vertraulichen Geburt wurde viel erreicht.
Mit ihm wurden das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ und auch die digitalen Beratungsmöglichkeiten via Chat und E-Mail eingeführt. Diese Hilfen wurden in den vergangenen fünf Jahren von tausenden Ratsuchenden genutzt. Beim Hilfetelefon erhalten schwangere Frauen in Konfliktlagen rund um die Uhr und in 18 Sprachen direkte Unterstützung und können so den Weg in eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort finden. Zudem ermöglicht das Gesetz Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, ihr Kind anonym und medizinisch sicher zur Welt zu bringen. Kinder die im Wege der vertraulichen Geburt in Adoptiv- oder Pflegefamilien groß werden, haben das Recht ab dem 16. Lebensjahr zu erfahren, woher sie kommen – ein wichtiger Faktor für die Identitätsbildung.

Warum ist das Gesetz so erfolgreich?

Basis hierfür ist die gute Zusammenarbeit und das starke Netzwerk der Beteiligten: Schwangerschaftsberatungsstellen, Jugendämter, Adoptionsvermittlungsstellen, in der Geburtshilfe tätige Einrichtungen und Hebammen sowie die Kooperationspartner, die mithelfen das Hilfetelefon weiter bekannt zu machen. Sie alle haben von Anfang an mitgewirkt, den betroffenen Frauen passgenaue Unterstützung zu bieten. Ihnen gilt der größte Dank.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt den fünften Jahrestag zum Anlass, auf das Erreichte zurückzuschauen und den Blick nach vorn zu richten. Das Programm der Veranstaltung spannt einen weiten Bogen: Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey tauscht sich mit Praktikerinnen und Praktikern aus, Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen diskutieren über wichtige Fragen: Wo hakt es? Was kann noch bessert werden? Wie kann die Zusammenarbeit gestärkt werden? Welche Erfolge wurden erzielt? Zudem erhalten die Gäste im Praxis-Karussell Einblick in spannende Projekte vor Ort.

Weitere Informationen, wie das Programm und den Anmeldebogen finden Sie hier.

Termin: 20. Mai 2019

Veranstalter: EAF Berlin und des Deutschen Juristinnenbundes

Ort: Berlin

100 Jahre Frauenwahlrecht und 70 Jahre Grundgesetz: Die Jubiläen sind Wegmarken für Demokratie und Gleichberechtigung. Mit dem Zukunftskongress am 20. Mai in Berlin findet die Kampagne „100 Jahre Frauenwahlrecht“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend und der EAF Berlin ihren Abschluss. Es sollen noch einmal die Akteurinnen, die für Gleichberechtigung kämpften, gewürdigt werden. Doch vor allem soll nach vorne geblickt werden.

Bundesfamilien- und Frauenministerin Dr. Franziska Giffey wird den Kongress eröffnen und eine Bilanz der Kampagne ziehen. Die Bedeutung des Gleichberechtigungsgebots in Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz steht im Mittelpunkt des Beitrags von Prof. Dr. Ulrike Lembke, Professorin für öffentliches Recht und Geschlechterstudien, Humboldt-Universität zu Berlin.

Ende Januar wurde in Brandenburg das erste „Parité-Gesetz“ verabschiedet, das erste Paritätsgesetz Deutschlands. Zahlreiche prominente Politiker*innen haben sich in der Öffentlichkeit Pro Parität geäußert. Auf dem Zukunftskongress soll die aktuelle Debatte um Parität in der Politik weitergeführt werden. Mit Parlamentarierinnen des Bundestags wird diskutiert: Wie und in welcher Form erreichen wir Parität im Bundestag?

Kurz vor der Europawahl Ende Mai nimmt man die europäische Ebene in den Blick. Welche Forderungen an eine zukunftsweisende Gleichstellungspolitik stellt die Zivilgesellschaft an die Institutionen der EU?

Es wird sich gefreut mit Ihnen zu feiern, zu diskutieren und in die Zukunft zu denken!

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Eine Einladung folgt zeitnah.

Termin: 05. Juni 2019

Veranstalter: Hans-Böckler-Stiftung, WSI, DGB

Ort: Berlin

Rentenpolitik steht hoch auf der politischen Agenda. Es gibt viele Reformvorschläge und viel Streit, welchen Weg die Politik einschlagen sollte. Die Meinungen gehen schon grundsätzlich auseinander: Worum sollte sich die Politik vor allem kümmern? Welche Probleme sind am größten? Auf einer vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) veranstalteten Fachtagung wird diskutiert, wo die gegenwärtigen und künftigen Probleme der Alterssicherung liegen, welche Lösungsansätze geeignet sind und wie die Strategien zu ihrer Umsetzung aussehen müssen.

Die Veranstaltung richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Praktikerinnen und Praktiker aus Zivilgesellschaft, Politik, Gewerkschaften, Wirtschaft und Betrieben sowie an alle interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Informationen zu Programm und Anmeldung folgen in Kürze.

Termin: 16. Juli 2019

Veranstalter: Netzwerk Familienbildung beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Familienbildung will Eltern dabei unterstützen, ihren komplexen Alltag zu bewältigen. Sie hilft Eltern, ihren Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Der Zuwachs von Wissen und Fähigkeiten, eine bessere Orientierung und der Austausch mit anderen geben Sicherheit. All das trägt dazu bei, die unterschiedlichen Aufgaben in der Familie besser zu erfüllen. Angebote der Eltern- und Familienbildung greifen aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen auf. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur Quartiersentwicklung, festigen Nachbarschaften und unterstützen das Zusammenleben der Generationen im Sinne sorgender Gemeinschaften.

Für Verantwortliche bei Kommunen und Bildungsträgern ist es wichtig, Angebote der Familienbildung gemeinsam vor dem Hintergrund der Bedürfnisse, Gege-benheiten und Möglichkeiten vor Ort zu entwickeln. Dafür bietet das im Frühjahr 2019 veröffentlichte Rahmenkonzept Familienbildung eine gute Grundlage. Der 3. landesweite Kongress Familienbildung beschäftigt sich mit der Umsetzung des Rahmenkonzepts Familienbildung in Baden-Württemberg. In den Foren sollen wesentliche Fragen der Umsetzung aufgegriffen, vertieft und diskutiert werden.

Veranstalter ist das landesweite Netzwerk Familienbildung BW, das beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg angesiedelt ist und dessen fachpolitisches Anliegen ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und ‚zugängliches‘ Angebot der Eltern- und Familienbildung in Baden-Württemberg ist. Angesprochen und eingeladen sind Fachkräfte der Familienbildung und der pädagogischen Arbeit mit Familien, Politikerinnen und Politiker, Kommunalverantwortliche, Fachleute aus der Sozial- und Jugendhilfeplanung sowie alle Interessierten.

Zum Programm:2019Kongress_Einladung.pdf

Zur Anmeldung: Anmeldung-KongressFaBi2019.pdf.

Rahmenkonzept Familienbildung: 2019-Rahmenkonzept_FaBi-online.pdf

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Abstimmung im europäischen Parlament zur EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige begrüßt das ZFF gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat, dem Bundesforum Männer, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund die Einigung über eine EU-weite gesetzliche Verankerung für die Verbesserung von Vereinbarkeit. Die Verbände bedauern jedoch, dass die Richtlinie keine Verbesserungen für Deutschland mit sich bringt.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Gerade angesichts der anstehenden Europawahlen begrüßen wir, dass die Säule Sozialer Rechte durch die Vereinbarkeitsrichtlinie gestärkt wird. Eltern sind europaweit auf gute Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf angewiesen – sie werden hier unterstützt.

Es ist jedoch sehr bedauerlich, dass die Richtlinie keine wirklichen Konsequenzen für die Gestaltung einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Deutschland hat. Gemeinsam mit den anderen unterzeichnenden Organisationen fordern wir die Bundesregierung auf, eigene gesetzliche Maßnahmen in dem Politikbereich voran zu treiben. Aus Sicht des ZFF gibt es verschiedene Instrumente, die eine gleichberechtigte Teilhabe an der familiären Sorgearbeit stärken würden. Dazu gehört die Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld, die Realisierung einer bezahlten Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt oder die Einführung einer Pflegezeit in Anlehnung an die Elterngeldregelung.“

Die gemeinsamen Positionierung vom Deutschen Frauenrat, dem Bundesforum Männer, dem Zukunftsforum Familie, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund finden Sie hier.

Quelle: PRessemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 04.04.2019

AKTUELLES

Am 26. Februar 2019 hat der Präsidialausschuss des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. die

Empfehlungen des Deutschen Ver­eins zur Förderung von „Zuver­dienstmöglichkeiten“ im Bereich des SGB IX

beschlossen.

Der in Deutschland bislang einmalige Studiengang startet erneut zum Sommersemester im März
2020. Die Bewerbungsfrist endet zum 30.06.2019. Für den Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ können sich an der HAW Hamburg auch einschlägig Qualifizierte ohne einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben.

Weitere Angaben finden Sie unter https://familienwissenschaftenhamburg.wordpress.com/.