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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Verbände und Gewerkschaften warnen vor Nullrunde beim Bürgergeld

Berlin, 04.06.2024 – Ein Zusammenschluss aus 8 Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen hat sich mit einem Appell an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und die Abgeordneten im Bundestag gewandt und vor den sozialen Folgen einer Nullrunde beim Bürgergeld gewarnt. Das Bündnis fordert eine kurzfristige Reform der Bürgergeld-Anpassung für 2025. Ansonsten drohe Bürgergeldberechtigten ein weiterer Kaufkraftverlust, mit dem sich die Armut von Millionen Erwachsenen und Kindern weiter verschärfen würde. Konkret wird gefordert, ausgehend vom geltenden Regelsatz in Höhe von 563 Euro die aktuellen Preissteigerungen zu berücksichtigen. Anders als oft behauptet sei das Bürgergeld auch in den vergangenen zwei Jahren nicht zu großzügig erhöht worden, so die Verfasser des Appells. Im Gegenteil: Aktuelle Analysen zeigen, dass Bürgergeldberechtigte 2021-2023 erhebliche Kaufkraftverluste erlitten haben. Bei einer alleinstehenden Person summieren sich diese Verluste auf bis zu 1.012 Euro. Erst mit der Anpassung 2024 habe es eine Trendwende gegeben, wobei die aufgelaufenen Verluste nur zu einem kleinen Teil kompensiert würden.

Joachim Rock, Abteilungsleiter und zukünftiger Hauptgeschäftsführer des Paritätischen:

„Das Bürgergeld reicht schon heute nicht aus, um eine gesunde Ernährung, Mobilität und soziale Teilhabe finanzieren zu können. Die Regelsätze bestimmen die Lebensumstände von über sieben Millionen Menschen, die mit steigenden Kosten kämpfen, maßgeblich mit. Eine Nullrunde darf es deshalb nicht geben, sie widerspräche auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“

 

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Wir brauchen mehr Bezahlung nach Tarif, einen höheren Mindestlohn und beim Bürgergeld auch in Zukunft mindestens einen Inflationsausgleich. Denn das Preisniveau bleibt hoch und damit bleibt das Leben teuer. Auch wenn die Preise zuletzt weniger stark gestiegen sind, kommt man mit einem kleinen Einkommen kaum über die Runden. Es ist ungerecht, Menschen das soziale Netz Bürgergeld wegzureißen.“

 

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt:

„Ein anständiger Inflationsausgleich für die Ärmsten in unserer Gesellschaft ist eine Frage des Anstands und muss daher selbstverständlich sein. Was derzeit fehlt, ist der Mut für eine zukunftsorientierte Politik, die zuerst Ziele für eine gerechtere Gesellschaft formuliert und im zweiten Schritt mit den dafür nötigen finanziellen Mitteln tatsächlich auch hinterlegt. Wir müssen mit einer Reform der Schuldenbremse und der Stärkung der Einnahmenseite endlich Druck aus dem Kessel nehmen und einen Sozialstaat gestalten, der wirklich keinen zurück-lässt.“

 

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik, Diakonie:

„Schon vor der Inflation lag der Regelsatz weit unterhalb der tatsächlichen Bedarfe. Es hat zwei Jahre gedauert, bis mit den letzten Anpassungen die Inflationsfolgen weitgehend ausgeglichen wurden. Die Kaufkraft der Regelsätze darf nicht weiter sinken. Sonst werden immer mehr Menschen in Deutschland existentiell bedroht und können sich das Lebensnotwendige einfach nicht mehr leisten. Das kann ein Sozialstaat nicht einfach hinnehmen.“

 

Britta Altenkamp, Vorsitzende, Zukunftsforum Familie e.V.:

„Gerade für Familien wird die Situation so immer bedrohlicher. Denn für Kinder und Jugendliche ist gesundes Essen, aber auch das notwendige Geld für Teilhabe in der Schule oder Freizeit für ein gesundes Aufwachsen essentiell. Hinzu kommt: Mangel- und Unterversorgungslagen wirken sich langfristig auch negativ auf die Bildungsbiographien der betroffenen Kinder und Jugendlichen aus. Wir können es uns nicht leisten, auch nur ein Kind zurückzulassen.“

 

Hintergrund:

Die Höhe des Bürgergelds wird jedes Jahr im Herbst für das Folgejahr angepasst. Mit der Bürgergeldreform hat der Bundestag eine neue Berechnungsmethode für die Anpassung ein-geführt, die Preissteigerungen besser berücksichtigen soll. In den Jahren 2023 und 2024 führte dies aufgrund der hohen Inflation zu höheren Regelsätzen. Die neue Berechnungsmethode wird 2025 für Bürgergeldberechtigte jedoch aufgrund eines Konstruktionsfehlers zum Nachteil: Grundlage für die Berechnung für das bevorstehende Jahr 2025 bildet nicht der aktuelle Regelsatz in Höhe von 563 Euro. Sondern der Gesetzgeber nimmt einen fiktiven Rechenwert in Höhe von 512 Euro als Rechengrundlage für die neue Anpassung. Ausgehend von diesem Wert würde erst ab einer Anpassung von etwa 10 Pro-zent der aktuelle Regelbedarf erreicht. Angesichts einer rückläufigen Inflation ist eine derartige Größenordnung aber nicht zu erwarten. Als Konsequenz wird es zu 2025 absehbare keine Erhöhung der Regelbedarfe geben („Nullrunde“). Die weiter steigenden Preise finden daher keine Berücksichtigung beim Regelsatz 2025. Für Bürgergeldempfänger*innen bedeutet dies einen Kaufkraftverlust – denn die Preise steigen weiter, wenn auch weniger stark.

Das gemeinsame Positionspapier „Drohende Nullrunde bei den Regelsätzen abwehren – Kaufkraft erhalten“ steht hier zum Download bereit.

 

Dem Bündnis gehören an:

AWO Bundesverband e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen

Sozialverband Deutschland e.V

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Einigung Kindergrundsicherung: Das ist keine Armutsbekämpfung!

Berlin, 28.08.2023  – Anlässlich der heutigen Vorstellung der geeinten Eckpunkte für eine „Kindergrundsicherung“, begrüßt das ZFF zwar die Einigung auf eine Verwaltungsreform, zeigt sich jedoch zutiefst bestürzt über das schwache Konzept der neuen Leistung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie (ZFF) erklärt dazu: „Die Enttäuschung über die geeinten Eckpunkte ist groß: Es werden weiterhin viel zu viele Kinder vom Anspruch ausgegrenzt, bei der Höhe der Leistungen ist keine Verbesserung sichtbar und die Daumenschraube, die Eltern durch den Zwang zur Arbeit angelegt wird, ist nicht nachvollziehbar. Die Rechentricks, die als Neuberechnung des Existenzminimums verkauft werden, werden dem Anspruch an eine echte und faire Kindergrundsicherung nicht gerecht. Zudem kritisieren wir scharf, dass die 15 Euro für soziale Teilhabe und die 100 Euro des Schulstarterpakets aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht in die Kindergrundsicherung fließen.

Den Weg, den diese Verwaltungsreform einschlägt, ist richtig, aber die Schritte gehen nicht weit genug. Das was uns hier vorliegt, ist keine armutsfeste neue Leistung. Wir befürworten, dass verdeckter Armut durch eine höhere Inanspruchnahme den Kampf angesagt wird. Insgesamt aber ist es reinster Etikettenschwindel dieser Reform den Namen Kindergrundsicherung zu geben.

Seit Jahrzehnten kämpft das ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gute und ausreichende Reform der familien- und sozialpolitischen Leistungen hin zu einer existenzsichernden Kindergrundsicherung. Mit dem, was da jetzt beschlossen wurde, bekämpft man keine Kinderarmut!“

Altenkamp fährt fort: „Diese Regierung ist mit großen Versprechen angetreten. Kinderarmut zu bekämpfen, war eine der Mammutaufgaben, der sie sich stellen wollte. Diesen Mut hat das ZFF damals begrüßt. Wir werden den Gesetzgeber an seine Versprechen erinnern und uns im parlamentarischen Verfahren vehement dafür einsetzen, dass es zu tatsächlichen Verbesserungen für alle Kinder, Jugendliche und ihre Familien kommt. Die aktuelle Einigung kann nur ein Zwischenschritt sein, bei der das letzte Wort noch nicht gesprochen wurde.“

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Statement Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zum bevorstehenden Gesetzentwurf

Berlin, 14.7.2023 – Lediglich zwei Milliarden Euro sieht der Haushaltsentwurf des Bundesfinanzministeriums derzeit als „Merkposten“ für die Kindergrundsicherung vor. Und das, obwohl die Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland erschreckend hoch sind: Mehr als jedes fünfte Kind war laut dem aktuellen Report der Bertelsmann Stiftung im vergangenen Jahr von Armut betroffen oder bedroht. Das Bündnis Kindergrundsicherung blickt mit Sorge auf diese Entwicklung:

Verena Bentele, Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung:
„Eine Kindergrundsicherung, die zur Schmalspurversion zu werden scheint, ist für ein so reiches Land wie Deutschland ein Armutszeugnis. Unser Bündnis wird den nächsten Gesetzentwurf genau unter die Lupe nehmen, vor allem in Hinblick auf die Höhe der Mittel. Kinderarmut kann nur wirksam bekämpft und verhindert werden, wenn genug Geld dafür bereitsteht. Die Bündelung aller nötigen familienpolitischen Leistungen zu einer ist erforderlich, damit das Geld schnell, unbürokratisch und automatisiert ausgezahlt werden kann.“

Sabine Andresen, Koordinatorin des Bündnisses Kindergrundsicherung:
„Es geht darum, Kinder und Jugendliche vor Armut zu bewahren. Eine Kindergrundsicherung, die dies bewirken will, wird mit bis zu sieben Milliarden Euro ihr Ziel nicht erreichen. Drei Millionen Kinder und Jugendliche leben derzeit in Armut, ihr Alltag ist davon geprägt. Sie können nicht in den Sommerurlaub fahren, zu Schulbeginn kann all das, was nötig ist, vom Schulranzen zu Sportschuhen, nicht finanziert werden, sie trauen sich nicht zum Geburtstag der Schulfreundin, weil sie kein Geschenk bezahlen können. Diese Kinder und Jugendlichen werden, wenn kein Sinneswandel eintritt, auch von der jetzigen Regierung alleingelassen. Dabei war sie mit einer anderen Botschaft angetreten.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit einer  wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.
Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Gemeinsame Pressemitteilung mit der AGF: Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ fällt hinter Erwartung zurück

Berlin, 05.07.2023 – Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände begrüßen, dass Deutschland heute, obwohl als einer der letzten EU-Staaten, seinen Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der EU Kindergarantie verabschiedet hat. Gleichzeitig kritisieren die Verbände das Fehlen einer umfassenden und zukunftsorientierten Gesamtstrategie, die über den zeitlichen Horizont einer Legislaturperiode hinausgeht. Sie fordern neue substanzielle Anstöße für die Armutsbekämpfung und die Verbesserung der Teilhabechancen von benachteiligten Kindern statt einer Aufzählung bereits vorhandener oder im Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen.

„Der Nationale Aktionsplan reproduziert die Probleme der aktuellen ‚Verwaltung der Armut‘ von Familien, der es an einem ganzheitlichen Blick auf die Kinderarmut fehlt. Statt alle Maßnahmen und Projekte, die auch nur annähernd etwas mit Familien und Kindern zu tun haben, kommentarlos nebeneinander aufzulisten, müssten infrastrukturelle und monetäre Maßnahmen über die verschiedenen (Zuständigkeits-)Ebenen hinweg zu einer umfassenden Gesamtstrategie verknüpft werden. Die Perspektive muss dabei über eine Legislaturperiode hinaus weisen.“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest.

Unbefriedigend ist für die Familienverbände, dass der Entwurf des Nationalen Aktionsplans nur sehr reduziert dem Charakter eines politischen Aktionsplans gerecht wird. Sie vermissen außerdem konkrete Hinweise zur Entwicklung eines Monitoring-Instrumentes zur Messung der Fortschritte bei der Armutsbekämpfung und Teilhabeförderung für arme und armutsbedrohte Kinder und Jugendliche. Es müssten unbedingt mehr operationalisierbare messbare Zielformulierungen und Instrumente zur Erfolgsmessung der politischen Maßnahmen ergänzt werden. […]

Zur vollständigen PM

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Aktuelle Hinweise Pressemitteilung Thema: Kinderarmut Thema: Zeitpolitik

Bundeshaushalt 2024. Falsche Prioritäten – Für Bundesfinanzminister gilt: Familien und Kinder zuletzt

Berlin, 04.07.2023 – Morgen wird vom Kabinett die Haushaltsaufstellung 2024 und der Finanzplan des Bundes bis 2027 beschlossen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Kurzsichtigkeit, mit der Bundesfinanzminister Lindner den Bundeshaushalt plant, spricht Bände: Er erweckt den Eindruck, dass ihm sämtliche Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wie die Kindergrundsicherung egal sind. Kinder sowie Familien sind für ihn scheinbar irrelevant. Den Vorschlag Eltern den Anspruch auf Elterngeld zu versagen, wenn sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 150.000 Euro als Paar zur Verfügung haben statt bisher 300.000 Euro, sorgt für Frust und löst das Gefühl einer ungerechten Behandlung aus. Dem gegenüber steht das im Bundeshaushalt erklärte Ziel, 71 Milliarden Euro in die Aufrüstung der Bundeswehr zu investieren. Es kann doch nicht die Botschaft an die Bevölkerung sein, dass der Bundesregierung das NATO-Ziel für Rüstungsausgaben wichtiger ist als die Zukunft der Gesellschaft – der Kinder und Familien? Das sind die falschen Prioritäten!

Es wäre der Auftrag des Bundesfinanzministers gewesen, dafür zu sorgen, dass für die vielen wichtigen sozial- und familienpolitischen Projekte, die die Bundesregierung zu Beginn ihrer Legislaturperiode angekündigt hat, ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Stattdessen sah er es letztes Jahr als existenziell an, mit dem Inflationsausgleichsgesetz gießkannenmäßig sehr hoch verdienende Haushalte zu entlasten. Er versäumte es zudem, die Übergewinnsteuer so zu konzipieren, dass damit erfolgreich die extremen Krisengewinne der Öl-, Lebensmittel- sowie Rüstungsindustrie abgeschöpft werden. Statt die staatlichen Einnahmen zu erhöhen, wird jetzt der Rotstift bei den Falschen angesetzt.

Das ZFF erwartet, dass mit der angekündigten Kindergrundsicherung auch die angemessene Neuberechnung des kindlichen Existenzminiums angepackt wird, die für eine erhebliche Verbesserung aller Kinder in Armut sorgt. Der dafür vorgesehene Platzhalter von 2 Mrd. Euro lässt Böses vermuten. Anstatt zulasten der Mittelschicht und auf dem Rücken von Gering-Verdienenden den Haushalt zu konsolidieren, sollte die Bundesregierung dringend Instrumente der Umverteilung von oben nach unten schaffen!“

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Aktuelle Hinweise Pressemitteilung

Kindergrundsicherung: Breites Bündnis kritisiert Untätigkeit von Bundesarbeitsminister Heil im Kampf gegen Kinderarmut

Berlin, 31.05.2023 – Angesichts des Stillstands bei der Ausarbeitung einer armutsfesten Kindergrundsicherung fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen und Gewerkschaften Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neudefinition des kindlichen Existenzminimums endlich anzugehen und so den Weg freizumachen für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Einer der wichtigsten Erfolgskriterien für die Kindergrundsicherung wird ihre Höhe sein, mit der sie auch eine deutliche Verbesserung der Situation von Kindern im SGB II-Bezug erzielen muss. Deshalb haben wir ausdrücklich befürwortet, dass im Koalitionsvertrag mit der Kindergrundsicherung auch die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums versprochen wurde. Aber Details zu konkreten Schritten der Neuberechnung, lassen auf sich warten. Es ist enttäuschend, mit wie wenig Entschlossenheit dieses existenzielle Vorhaben angepackt wird. Wir appellieren an Bundesminister Heil, sich beherzt der Sache anzunehmen und sich für die Kinder in Armut einzusetzen.“

Im gemeinsamen Aufruf heißt es: „Die Kindergrundsicherung wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob sie in der Leistungshöhe das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt. […] Mit Ausnahme einiger deskriptiv-unverbindlicher Papiere seien jedoch keinerlei Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar, seiner Verpflichtung nachzukommen, das kindliche Existenzminimum neu zu definieren.“ Weiter mahnen die Verbände in dem Appell: „Es wäre nicht hinnehmbar, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des ‚Was und wieviel braucht ein Kind‘ auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde.”

Kinderarmut ist in Deutschland weit verbreitet und hat zuletzt ein neues Rekordhoch erreicht: Mehr als jedes fünfte Kind wächst hierzulande in Armut auf. Das Bündnis drängt vor diesem Hintergrund auf ein Ende des Stillstands bei den notwendigen Arbeiten für eine armutsfeste Kindergrundsicherung. In dem gemeinsamen Aufruf heißt es dazu: „Wir fordern Bundesarbeitsminister Heil auf, unverzüglich die notwendigen Arbeiten an einer sach- und bedarfsgerechte Definition des kindlichen Existenzminimums und zur Berechnung des existenzsichernden Zusatzbetrages in der Kindergrundsicherung aufzunehmen und hierbei die Expertise von Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbänden einzubeziehen.“

Der Aufruf wird unterstützt von: Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze, Bundesforum Männer, Bundesverband für Kindertagespflege, Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie, Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Jugendherbergswerk, Deutsches Kinderhilfswerk, Diakonie Deutschland, foodwatch Deutschland, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Grüne Jugend, Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen, pro familia, Sanktionsfrei, Save the Children, SOS Kinderdorf, SOVD Sozialverband Deutschland, Tafel Deutschland, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Verband berufstätiger Mütter, Verband bi-nationaler Familien und Partnerschaften, Volkssolidarität Bundesverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, Zukunftsforum Familie.

Zum gemeinsamen Aufruf an Bundesminister Heil

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Pressemitteilung

Zukunftsforum Familie e.V. feiert sein 20-jähriges Jubiläum / Vorstand im Amt bestätigt

Berlin, 10.10.2022 – Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) feiert heute sein 20-jähriges Bestehen. Zudem hat die Mitgliederversammlung den achtköpfigen Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt.  

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums verabschiedete die Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) heute die gemeinsame Erklärung „20 Jahre Zukunftsforum Familie e. V.: 20 Jahre Einsatz für eine solidarische, geschlechtergerechte und vielfaltsorientierte Familienpolitik!“ Im Jahr 2002 wurde das ZFF von der Arbeiterwohlfahrt als eigenständiger familienpolitischer Fachverband gegründet und hat sich mittlerweile zu einer starken Organisation mit zahlreichen Mitgliedern innerhalb und außerhalb der AWO entwickelt.

Bei einem Festakt wird heute Abend auf „20 Jahre ZFF“ mit zahlreichen Gästen aus Politik und Verbänden angestoßen. Unter den Gästen ist auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus MdB.

Die Versammlung hat darüber hinaus den Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt. Sie wählte heute in Berlin Britta Altenkamp aus dem Bundespräsidium der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bezirk Niederrhein erneut für weitere zwei Jahre zur Vorsitzenden.

Stellvertretende Vorsitzende sind die Kita-Fachberaterin Birgit Merkel, stellvertretende Präsidentin der AWO Region Hannover e.V. und unser neues Vorstandsmitglied Meike Schuster, Leiterin der Familienbildungsstätte des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW e. V. (PEV).

In ihrem Amt als Beisitzer*innen wurden Ines Albrecht-Engel, Mitglied im Präsidium des AWO-Bezirk Hannover e. V, Wolfgang Jörg MdL und Vorsitzender des AWO Unterbezirks Hagen-Märkischer Kreis e. V., Anita Leese-Hehmke, Mitglied im Vorstand des AWO Landesverbandes Berlin e. V., Selvi Naidu, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes e. V. und Jürgen Tautz, AWO Landesverband Sachsen e. V., bestätigt.

Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit!

Verabschieden müssen wir uns leider von unserem langjährigen stellvertretenden Vorsitzenden Dieter Heinrich. Der Geschäftsführer des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW e.V. (PEV) hat den Verband mit seinen Ideen und seiner Leidenschaft seit seiner Gründung im Jahr 2002 geprägt. Wir sagen Danke für die intensive und tolle Zeit!

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Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

Teilbericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Vereinbarkeit für pflegende Angehörige verbessern – Lohnersatzleistung jetzt einführen!

Berlin, 26.08.2022 Anlässlich der heutigen Übergabe des Teilberichts des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an Bundesfamilienministerin Lisa Paus fordern AWO und  ZFF eine schnelle Umsetzung der Beiratsempfehlungen.

Von derzeit fast fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden über dreiviertel zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist damit eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit und die Situation der pflegenden Angehörigen hat sich unter den Bedingungen der Corona-Pandemie weiter verschärft. In der Folge sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Viele Angehörige stehen dabei vor der enormen Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit einem Beruf zu vereinbaren.

Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt, erklärt: „Für unsere Gesellschaft ist die Pflege alter Menschen genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern. Deshalb muss sie genau so in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung abgesichert werden. Die enormen Leistungen der pflegenden Angehörigen müssen anerkannt werden. Bisher passiert das nicht, denn die bestehenden Instrumente aus Pflege- und Familienpflegezeit reichen bei Weitem nicht aus, um die Vereinbarkeit von informeller Pflege und Erwerbstätigkeit zu verbessern.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, diese unhaltbare Situation für pflegende Angehörige anzugehen. Mit den Empfehlungen des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf liegen nun gute Vorschläge auf dem Tisch, wie die bestehenden Regelungen als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung zusammengeführt und analog zum Elterngeld ausgestaltet werden können. Es ist dringend an der Zeit, die Reformvorschläge auf den Weg zu bringen, denn pflegende Angehörige verdienen nicht nur Anerkennung, sondern zügig zeitliche und finanzielle Entlastung.“

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Krieg in der Ukraine: Umfassende Unterstützung für geflüchtete Familien!

Berlin, 07.03.2022 – Angesichts der aktuellen Situation geflüchteter Familien aus der Ukraine begrüßt das ZFF die schnelle und unbürokratische Aufnahme in den EU-Ländern und fordert umfassende Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.

Vor dem Hintergrund des fortdauernden Angriffskriegs auf die Ukraine haben sich bereits über eine Million Menschen auf der Suche nach Schutz auf die Flucht begeben. Die EU hat sich in der letzten Woche darauf geeinigt ukrainische Geflüchtete schnell und unbürokratisch aufzunehmen. Die so genannte „Massenzustrom-Richtlinie“ ermöglicht dabei einen Schutzstatus, der Geflüchteten gleiche Rechte in jedem EU-Mitgliedsland verleiht, u. a.  Zugang zu Arbeitsmärkten und Bildung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir verurteilen den andauernden gewaltsamen russischen Angriff auf die Ukraine. Dieser unerträgliche Krieg hat bereits jetzt zur Folge, dass sich über eine Million Menschen auf die Flucht begeben haben. Wir freuen uns über das Zeichen europäischer Solidarität, dass Ukrainer*innen nun schnelle und unbürokratischen Schutz in den EU-Ländern bekommen sollen. Die Aufnahme ist ein menschenrechtliches Gebot – Politik und Gesellschaft müssen sich auf eine umfassende und solidarische Unterstützung einstellen. Dabei müssen die Bedarfe von Kindern und ihren Familien berücksichtigt werden, bei der Ausgestaltung der Unterkünfte, der psychosozialen Beratung und Begleitung sowie dem Zugang zu Bildungs- und Betreuungseinrichten. Kinder und ihre Familien brauchen jetzt passende und bedarfsgerechte Hilfe!“

Altenkamp schließt an: „Das ZFF setzt sich seit langem für sichere Fluchtwege für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach Deutschland und in die EU ein. Für uns ist daher klar, dass diese solidarische Haltung für alle Geflüchteten gelten muss, die Schutz und Sicherheit zu suchen, egal woher sie kommen.“

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Equal Pay Day: Erwerbs- und Sorgearbeit gleichberechtigt im Blick!

Berlin, 04.03.2022Anlässlich des Equal Pay Day am 07. März 2022 bekräftigt das Zukunftsforum Familie (ZFF) seine Forderung nach gleicher Bezahlung von Frauen und Männern und verlangt nachhaltige politische Schritte, um eine gerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu erreichen.

Am 07. März macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Auch im Jahr 2020 verdienten Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger je Stunde als Männer. Unter dem Motto „Equal Pay 4.0“ stellt die Kampagne dabei die gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt in den Mittelpunkt.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig, so haben Frauen z.B. schlechtere Zugangschancen zu unterschiedlichen Berufen oder Karrierestufen, arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs. Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern. Auch die unbezahlte Sorgearbeit ist sehr ungleich verteilt: Frauen reduzieren häufiger als Männer familienbedingt ihre Erwerbsarbeitszeit und übernehmen den Löwenanteil der Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit – auch und gerade in der Corona-Pandemie.“

Altenkamp ergänzt:

„Es liegt in öffentlicher Verantwortung politische Lösungen vorzulegen, die es Männern wie Frauen gleichermaßen ermöglichen, Sorgeverpflichtungen zu übernehmen. Dazu müssen Regulierungen abgebaut werden, die einer geschlechtergerechten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entgegenstehen, wie etwa das Ehegattensplitting. Auch die geplante Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenzen muss im Sinne einer eigenständigen Existenzsicherung zurückgenommen und die Beschäftigungsform in die soziale Sicherung überführt werden. Partnerschaftliche Ansätze bei Elterngeld und Pflegezeit müssen ausgebaut werden, sodass Verkürzungen der Arbeitszeit oder befristete Ausstiege aus dem Beruf für beide Geschlechter möglich sind, ohne die eigene soziale Absicherung zu gefährden.“