Kategorien
Pressemitteilung

Breites Bündnis fordert: Kinderarmut muss zentrale Rolle in den Koalitionsverhandlungen spielen

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

Berlin, 28.09.2021 – 61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Jedes Kind ist gleich viel wert – dieser Satz muss endlich Realität werden! Mit der Bundestagswahl 2021 ist die Zeit gekommen, Maßnahmen für gleichberechtigte Teilhabe sowie ein gutes Aufwachsen für alle umzusetzen. Von infrastrukturellen Angeboten bis hin zu niedrigschwellig verfügbaren finanziellen Leistungen, die Kinder, Jugendliche und ihre Familien wirksam vor Armut schützen – die gewählten Parteien und die Regierungskoalition stehen nun vor der wichtigen Aufgabe, das Thema Kinderarmut gezielt auf allen Ebenen anzugehen.“

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

3. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie hier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/2021/09/28/vier-jahre-zeit-um-kinderarmut-endgueltig-zu-beseitigen-4jahregegenkinderarmut/

Kontakt:

Für den Ratschlag Kinderarmut:

Zukunftsforum Familie e.V., Michaelkirchstr.17-18, 10179 Berlin

Geschäftsführung: Alexander Nöhring (V. i. S. d. P.)

Öffentlichkeitsarbeit: Ulrike Mewald

Tel.:  030 2592728-20 // Fax: 030 2592728-60 // Mail: info@zukunftsforum-familie.de

 

Die Unterzeichnenden:

Arbeiter Samariter Bund Deutschland e.V.

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie u. Gesellschaft e.V.

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Armutsnetzwerk e.V.

Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.

AWO Bundesverband e.V.

BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Der Kinderschutzbund e.V.

Der Kinderschutzbund LV Rheinland-Pfalz e.V.

Deutscher Bundesjugendring

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung u. Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern)

Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung u. Teilhabe e.V. (EBET)

Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband e.V.

Flingern mobil e.V.

Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. (KOS)

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)

Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland e.V.

Kindervereinigung e.V.

Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.

LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

NaturFreunde Thüringen e.V.

Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder

Saarländische Armutskonferenz e.V.

Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

SKM Bundesverband e.V.

SOS-Kinderdorf e.V.

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Stiftung SPI

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Bundesverband e.V.

ver.di-Erwerbslose Mittelbaden-Nordschwarzwald

Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Einzelpersonen:

Dr. Lars Anken

Dr. Irene Becker

Gerda Holz

Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster

Dr. Maksim Hübenthal

Dr. Gisela Notz

Prof. Dr. Margherita Zander

Kategorien
Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Zum Internationalen Tag der Jugend: Perspektiven zurückgeben!

Berlin, 11.08.2021 – Anlässlich des Internationalen Tages der Jugend am morgigen Donnerstag fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, Jugendlichen für die Zeit nach der Pandemie echte Zukunftsperspektiven sowie eine Rückkehr in ihr soziales Leben zu ermöglichen.

1999 erklärte die UN-Vollversammlung den 12. August zum Internationalen Tag der Jugend, um auf die Interessen, Lebenslagen und Teilhabechancen von Jugendlichen aufmerksam zu machen. In diesem Jahr prägen erneut die Corona-Pandemie und ihre sozialen Folgen die Lebensrealitäten von jungen Menschen.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Nach wie vor gehören Jugendliche in unserem Land zu denjenigen, die die Folgen der Pandemie am stärksten spüren. Wir alle müssen aus tiefstem Herzen dankbar sein, dass sich die jungen Menschen in den vergangenen Monaten solidarisch gezeigt, Hygienemaßnahmen eingehalten und Homeschooling sowie die Schließung ihrer Freizeit-, Sport- oder Musikeinrichtungen hingenommen haben. Nun ist es an der Zeit, dass die Gesellschaft Solidarität zeigt und Jugendlichen ihre Perspektiven und Freiräume zurückgibt!“

Merkel fordert deshalb: „Das Programm ‚Aufholen nach Corona‘ setzt mit der Stärkung von Jugendfreizeit, -begegnung und Lernförderung wichtige Impulse für die Zeit der Aufarbeitung der schwierigen Monate der Pandemie. Dieses muss nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Zudem muss die erneute Schließung von Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportvereinen, Musikschulen u. v. m. unbedingt vermieden werden – dies gilt sowohl mit Blick auf den Infektionsschutz als auch auf die finanzielle Ausstattung! Jugendliche brauchen keinen erneuten Leistungsdruck, sondern Zeit und Begleitung, um ihr soziales Leben zurückerobern zu können. Umso trauriger ist es, dass es nicht gelungen ist, die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Schutz, Förderung und Beteiligung im Grundgesetz zu verankern. Angesichts der Zumutungen der vergangenen Monate wäre dies das richtige Signal gewesen!“

Kategorien
Archiv Pressemitteilung Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

Elterngeld-Reform: Mutigere Schritte für mehr Partnerschaftlichkeit, bitte!

14.12.2020 – Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Elterngeld-Reform begrüßt das ZFF einzelne Neuregelungen, mahnt aber grundsätzlichere Schritte im Sinne einer partnerschaftlicheren Gestaltung des Elterngelds an.

Die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hat zum Ziel, Eltern flexiblere Angebote zur Nutzung von Elterngeld bzw.- Elternzeit  zu machen, die den Wünschen und Bedarfen nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Dazu gehören die Anhebung der Höchstarbeitsgrenze während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs und die Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus. Daneben sollen Eltern von Frühchen durch einen zusätzlichen Elterngeld-Monat unterstützt werden.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Wir begrüßen die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und sehen in den geplanten Neuregelungen wichtige Verbesserungen für Familien. Dazu zählen die Ausweitung der Höchstarbeitszeitgrenze oder die flexibleren Nutzungsmöglichkeiten des Partnerschaftsbonus. Mit der Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung zudem einen längst überfälligen Schritt um, auch wenn wir uns hier eine deutlich großzügigere Regelung gewünscht hätten.“

Nöhring ergänzt: „Die meisten Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Aus Sicht des ZFF braucht es aber für die nachhaltige Unterstützung von jungen Eltern deutlich mutigere Reform-Schritte. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf Transferleistungen anzurechnen. Daneben muss die Lohnersatzrate, gerade bei kleinen Einkommen, erhöht werden. Nur so schaffen wir es allen Eltern tatsächlich Angebote für eine partnerschaftliche Familienorganisation zu machen!“

Alexander Nöhring wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird am 14. Dezember ab 17:30 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des ZFF zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 14. Dezember 2020 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ sowie zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. „Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen“ und der FDP-Fraktion „Elternzeit verlässlich und realitätsnah neu gestalten – Finanzielle Risiken für Eltern beseitigen“ finden Sie hier.

Kategorien
Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

ZFF-Positionspapier: Familien auch in Krisenzeiten gut absichern!

11.12.2020 – Anlässlich der weiterhin hohen Infektionszahlen positioniert sich das ZFF mit einem umfangreichen Forderungspapier zu den sozialen Folgen der Pandemie und schlägt politische Handlungsempfehlungen vor. Vor allem für Familien, Kinder und Jugendliche ist und bleibt die Pandemie ein enormer Kraftakt, der gegenüber wirtschaftlichen Interessen oft wenig Beachtung findet.

Trotz eines bundesweiten Teil-Lockdowns, verbunden mit Kontaktbeschränkungen, geschlossenen Restaurants und Kultureinrichtungen geht das Infektionsgeschehen nicht zurück und die Todesfälle aufgrund einer Corona-Infektion steigen rasant. Vor diesem Hintergrund rufen Wissenschaft und Politik dazu auf, einen harten Lockdown umzusetzen und neben den bereits getroffenen Maßnahmen auch die Schulen, Kitas und den Einzelhandel bis zum 10. Januar 2021 geschlossen zu halten.

Britta Altenkamp (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Es ist richtig und wichtig, jetzt die Weichen für eine dringend notwendige Reduzierung der Infektionszahlen zu stellen. Gleichzeitig wird es für viele Familien schwierig sein, die verlängerten Schul- und Kitaferien so kurzfristig und ohne staatliche Hilfe abzufangen. Wenn tatsächlich ein harter Lockdown umgesetzt wird, muss dieser mit entsprechenden familienpolitischen Maßnahmen, wie zum Beispiel zusätzlichen Urlaubstagen für Eltern, flankiert werden. Denn viele Eltern haben ihren Urlaubsanspruch in diesem Jahr bereits aufgebraucht und wenn das nächste Jahr gleich mit Urlaub beginnt, so fehlen diese Tage bei der dringend benötigten Erholung nach dem Ende der Pandemie. Aber auch die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nach Bildung, Schutz und Freizeit müssen gehört werden. Es drohen ansonsten weitere Überforderungen und Benachteiligungen.“

Altenkamp fährt fort: „Aus Sicht des ZFF ist es zentral, auf die sozialen Begleiterscheinungen der Pandemie hinzuweisen. Das Corona-Virus muss bekämpft werden, aber gleichzeitig dürfen die strukturellen Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft nicht weiter wachsen: Mütter dürfen nicht weiter die Hauptlast der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen, Kinder aus armen Familien dürfen nicht weiter abgehängt, die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung müssen endlich ernst genommen werden und auch Familien, die vor Krieg und Folter fliehen, haben ein Recht, sich in Sicherheit zu wissen. In unserem Positionspapier fassen wir unsere Überlegungen zur Krisenpolitik der letzten Monate zusammen und leiten daraus politische Forderungen für Kinder und Jugendliche, für Mütter und Väter, aber auch für pflegende Angehörige ab. Dabei sehen wir deutlich: Die Lücken im Hilfesystem und den Rettungsschirmen bleiben vielfach offen und müssen dringend geschlossen werden. Das gilt für Krisenzeiten, wie wir sie gerade erleben, aber auch für die Zukunft unserer Gesellschaft!“

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

Kategorien
Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Wichtiger Schritt für Teilhabechancen aller Kinder: ASMK fasst den Beschluss für die Einführung einer Kindergrundsicherung

26.11.2020 – Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister*innen der Bundesländer (ASMK) hat auf ihrer Sitzung am 26. November 2020 einen politischen Beschluss für eine Reform der monetären Leistungen für Familien gefasst. Damit appellieren die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern konkrete Umsetzungsschritte zur Einführung einer Kindergrundsicherung einzuleiten. Die AWO und das ZFF begrüßen diesen weitreichenden und mutigen Beschluss.

Nach zwei Jahren intensiver Diskussion und zahlreicher Gutachten liegt der Beschluss der ASMK vor: Eine Kindergrundsicherung, die sich an dem konkreten Bedarf von Kindern und Jugendlichen und der Einkommenssituation der Eltern orientiert, kann kindliche Entwicklungschancen deutlich verbessern und ist darüber hinaus realisierbar.

Jens M. Schubert, Bundesgeschäftsführer des AWO-Bundesverbandes, erklärt dazu: „Der Beschluss der Arbeits- und Sozialminister*innen für eine Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Schritt, um endlich Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Jetzt müssen konkrete Umsetzungsschritte folgen. Die Bundesregierung darf nicht weiterhin nur an kleinen Stellschrauben drehen. Die Ausweitung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepaktes (BuT) waren richtig, sie können das Armutsrisiko für Kinder aber nicht nachhaltig senken. Ebenso bleiben die neuen Regelsätze für Kinder hinter den Erwartungen der Expert*innen zurück. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Sie dürfen nicht weiter auf Transferleistungen angewiesen sein, sondern brauchen einen eigenen Rechtsanspruch auf Absicherung in Form einer Kindergrundsicherung.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum-Familie e.V, ergänzt „Mit einer Kindergrundsicherung müssen wir alle Kinder erreichen. Derzeit gibt es viele verschiedene Vorschläge, die sich unter dem Namen Kindergrundsicherung tummeln. Diese halten aus unserer Sicht aber nicht immer, was sie versprechen. Daher gelten für uns unverzichtbare Kriterien: Eine Kindergrundsicherung muss das Existenzminimum für alle Kinder sichern, sozial gerecht ausgestaltet sein und unbürokratisch und direkt ausbezahlt werden. Und wir müssen schnell handeln: Die Corona-Krise hat die Missstände der letzten Jahre deutlich gezeigt: Arme Kinder und Jugendliche werden immer weiter von ihren Altersgenoss*innen abgehängt. Wir müssen diesen Teufelskreislauf dringend durchbrechen. Hierfür brauchen wir neben einer monetären Absicherung in Form einer Kindergrundsicherung eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur und existenzsichernde Arbeit für die Eltern.“

Der Vorschlag, für den das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit mehr als 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe des jeweils aktuellen Existenzminimums vor – derzeit 637 Euro pro Kind und Monat – die mit steigendem Haushaltseinkommen sozial gerecht abgeschmolzen wird.

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.
  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.
  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Weitere Informationen: www.kinderarmut-hat-folge.de

Kategorien
Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Regelsätze: Kinder gehören nicht in die Grundsicherung!

02.11.2020 – Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Neuermittlung der Regelbedarfe mahnt das ZFF an, dass sich der Gesetzgeber bei der Existenzsicherung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen endlich ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum zum Maßstab nehmen sollte.

Alle fünf Jahre wird der Regelbedarf auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) neu ermittelt. Die EVS wird vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und liefert Angaben zu den Lebensverhältnissen der privaten Haushalte in Deutschland. Im Rahmen der Ermittlung des Regelbedarfs werden Sonderauswertungen der EVS vorgenommen und die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte ermittelt. Der Gesetzgeber trifft dann eine Auswahl der Ausgabenpositionen, die er als regelbedarfsrelevant erachtet. Die ausgewählten Positionen werden anschließend addiert und ergeben den Regelbedarf im SGB II und XII.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Die ermittelten Regelsätze erfassen gerade einmal den allernötigsten Bedarf. Armen Kindern und Jugendlichen ist ein Aufwachsen in Wohlergehen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so nicht möglich. In der aktuellen Krisensituation zeigt sich erneut, wie stark die Bildungs- und Teilhabechancen vom Geldbeutel der Eltern abhängen: Nicht alle Kinder und Jugendlichen können am digitalen Unterrichtsgeschehen adäquat teilnehmen, da zu Hause das Geld nicht ausreicht, um einen Computer oder einen Drucker zu kaufen. Oft fehlt ein Tisch oder auch ein eigenes Zimmer in einer beengten Wohnung, um in Ruhe Schularbeiten zu machen. Darüber hinaus ist weder ein Eis, noch ein Campingurlaub im Sommer dem Gesetzgeber für ein Kinderleben relevant. Bildungsungleichheiten und Leistungsunterschiede und das Gefühl, nicht dazuzugehören verstärken sich so immer mehr.

Was Kinder und Jugendliche für ihre Existenzsicherung brauchen, ist nicht losgelöst vom Haushaltskontext und der Bemessung des elterlichen Existenzminimums. Der elterliche Bedarf wird aber aus den ärmsten 15 Prozent der Alleinlebenden ermittelt und enthält weder Begleitkosten für einen Ausflug ins Schwimmbad oder den Zoo, noch ist der Betreuungs- und Erziehungsaufwand angemessen berücksichtigt.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Das ZFF fordert eine bedarfsgerechte, transparente und methodisch stimmige Ermittlung der Regelsätze und damit des soziokulturellen Existenzminimums. Ausgangspunkt der Ermittlung muss das sein, was Kinder und Jugendliche für ein Aufwachsen in Wohlergehen brauchen und nicht das Minimalniveau. Ebenfalls muss der Bedarf, der in einer Familie im Vergleich zu einem Alleinlebenden zusätzlich anfällt, berücksichtigt werden. Auf Grundlage dieser Neuberechnung und um langfristig, effizient und zielgerichtet gegen Kinderarmut vorzugehen, wollen wir Kinder und Jugendlichen mit einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung raus aus der Grundsicherung holen.“

Alexander Nöhring und Nikola Schopp werden heute als Sachverständige bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird live am 2. November um 13 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 2. November 2020 zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes“ und weiterer Anträge finden Sie hier.

Kategorien
Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

Familien brauchen mehr – jetzt und in Zukunft!

28.10.2020 – Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Familienpolitik während der Corona Pandemie fordert das ZFF krisenfeste Instrumente zur umfassenden Unterstützung zur Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Familienleben in Deutschland diskutiert der Bundestag heute Anträge der Oppositionsparteien zur Familienpolitik in Zeiten der Krise und darüber hinaus. Zur Debatte stehen Instrumente für eine bessere Vereinbarkeit, wie die Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld oder verlässliche Lohnentschädigungen für Eltern, deren Kinder von coronabedingten Schließungen der Betreuungseinrichtungen betroffen sind.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „In Zeiten der Corona-Pandemie zeigen sich die enormen Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit noch deutlicher. Viele Eltern sind jetzt schon vollkommen ausgebrannt. Angesichts dramatisch steigender Neuinfektionen stehen Eltern bundesweit vor der Aufgabe, die Quarantäne zu meistern, etwa wenn das Kind selbst erkrankt ist oder Kita und Schule wegen Corona-Fällen geschlossen sind. Nach wie vor übernehmen dabei Frauen den Löwenanteil der anfallenden Sorgearbeit und sind von den wirtschaftlichen Krisenauswirkungen in deutlich größerem Umfang betroffen.“

Altenkamp weiter: „Es ist an der Zeit, die Familienpolitik stärker in das Zentrum der Krisenpolitik zu rücken und die Vereinbarkeit von Sorge- und Erwerbsarbeit besser zu unterstützen. Neben den bereits beschlossenen Maßnahmen, wie der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes oder dem Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz, wäre die von Grünen und Linken geforderte Ausweitung des Kinderkrankengeldes sehr zu begrüßen. Allerdings muss diese geschlechtergerecht ausgestaltet werden, etwa durch Anreize zur partnerschaftlichen Aufteilung der Betreuung erkrankter Kinder. Um Eltern über die Krise hinaus zu unterstützen, ist es aber dringend geboten, endlich längerfristige Maßnahmen für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit auszubauen.“

Das Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ finden Sie hier.

Kategorien
Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Internationaler Tag zur Beseitigung von Armut: Endlich schnelle Hilfen für arme Familien bereitstellen!

16.10.2020Anlässlich des morgigen Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut fordert das ZFF verbesserte Leistungen für Familien und Kinder in prekären Lebenslagen.

Hierzu erklärt Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF: „Gerade vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen, neuer Kontaktbeschränkungen und der Gefahr zunehmender wirtschaftlicher und sozialer Krisenfolgen ist es unerlässlich, endlich schnelle Hilfen für arme Familien bereit zu stellen. Denn die Schwächeren in der Gesellschaft tragen derzeit eine Last, die sie kaum noch schultern können.

Viele arme Eltern sind ohnehin erschöpft, denn sie versuchen mit aller Kraft, dass ihre Kinder möglichst wenig unter ihrer Geldnot leiden. In Zeiten der Corona-Pandemie wird dies fast unmöglich. Es fehlt an Geld für neue technische Endgeräte und es fehlt an Raum für die Kinder und Jugendlichen, um in Ruhe Schularbeiten zu machen oder ungestört zu lesen. Viele Eltern fühlen sich darüber hinaus überfordert, die Aufgaben von Schule und Hort zu Hause mit ihren Kindern alleine zu bewältigen und ihre Kinder entsprechend zu fördern.“

Altenkamp fährt fort: „Angesichts der aktuellen Krisensituation muss daher sichergestellt werden, dass die Regelsätze krisenbedingt aufgestockt und alle Kinder und Jugendlichen über technische Endgeräte verfügen, die für ein reibungsloses Lernen zu Hause geeignet sind. Auch braucht es verstärkt Infrastrukturangebote, wie etwa die Familienbildung, die Familien bei der Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben in dieser Ausnahmesituation unterstützen können.

Darüber hinaus appelliert das ZFF an die Politik, endlich konkret über eine Reform der Familienförderung nachzudenken. Seit 2009 setzt sich das ZFF gemeinsam mit einem breiten Bündnis für eine Kindergrundsicherung ein, die viele Familienleistungen bündelt, das derzeitige System vom Kopf auf die Füße stellt und alle Kinder besser fördert!“

Kategorien
Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Kinderarmut: Dynamik jetzt nutzen und Kindergrundsicherung einführen!

05.10.2020 – Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Kinderarmut unterstreicht das ZFF die Bedeutung von Reformen der Familienförderung hin zu einer Kindergrundsicherung.

Die Debatte um eine Reform der Familienförderung hin zu einer Kindergrundsicherung ist in vollem Gange. Der Bundestag diskutiert heute in einer Öffentlichen Anhörung einen Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Kinderarmut überwinden, Kindergrundsicherung einführen“ und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen „Faire Chancen für jedes Kind – Kindergrundsicherung einführen“. Das ZFF begrüßt diese Entwicklung. Gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordern wir seit 2009 die Zusammenlegung und einkommensabhängige Auszahlung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF beurteilt beide Anträge auf Einführung einer Kindergrundsicherung als Meilensteine auf dem Weg zu einer besseren und sozial gerechteren Absicherung von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien sowie für die Sicherung eines Aufwachsens in Wohlergehen. Darüber hinaus enthalten die Konzepte viele Bestandteile des Modells des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, für das sich das ZFF seit nunmehr elf Jahren einsetzt.

Zudem sind dies nicht die einzigen Vorschläge im politischen Raum, die hierzu vorliegen: Auch die SPD hat ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorgelegt, einige Landesverbände der CDU haben sich der grundsätzlichen Forderung nach einer Kindergrundsicherung angeschlossen, auf Länderebene wird in diesem Jahr ein Grundsatzbeschluss der Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) zur Kindergrundsicherung erwartet und auch der DGB hat im Sommer 2020 ein eigenes, jedoch sehr ähnliches Konzept vorgelegt.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Aus Sicht des ZFF ist es dringend notwendig, diese Dynamik zu nutzen, zügig eine Kindergrundsicherung umzusetzen und die Familienförderung „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen. Dabei kommt es jedoch darauf an, dass die neue Leistung für alle Kinder und Jugendliche gilt, in ausreichender Höhe zu Verfügung gestellt wird, nicht hinter dem Status Quo zurückfällt und so einfach wie möglich an alle Kinder und Jugendlichen bzw. an ihre Familien ausbezahlt wird.“

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird zeitversetzt am 6. Oktober um 15 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 05. Oktober 2020 zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Faire Chancen für jedes Kind – Kindergrundsicherung einführen“ sowie zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Kinderarmut überwinden, Kindergrundsicherung einführen“ finden Sie hier.

Kategorien
Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

Zukunftsforum Familie e.V.: Fürsorge ist systemrelevant!

02.10.2020 – Bei der heutigen Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde die gemeinsame Erklärung „Fürsorge ist systemrelevant“ verabschiedet. Darin fordern die Mitglieder die Politik in Bund, Ländern und Kommunen in sechs Zwischenrufen auf, in Krisenzeiten, aber auch für die Zukunft, für eine solidarische und geschlechtergerechte Absicherung von Fürsorgearbeit einzutreten.

„Fürsorge ist systemrelevant!“

In der Corona-Pandemie ist unsere Gesellschaft gefordert wie selten zuvor. Die Erwerbsarbeit wurde im „Lockdown“ entweder nach Hause verlagert oder fand unter großen Herausforderungen statt, um die soziale und technische Infrastruktur aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig wurde die Betreuung der Kinder, die Begleitung der Schulaufgaben, die Pflege von Angehörigen und die solidarische Nachbarschaftshilfe gestemmt. Dabei waren die Familien weitgehend auf sich alleine gestellt: Die Kindertagesbetreuung und die Schulen liefen nicht im Regelbetrieb und Familienbildung sowie weitere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe fanden nur unter erschwerten Bedingungen statt. Auch Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen standen nur eingeschränkt zur Verfügung.

Insbesondere die Kinder und Jugendlichen waren es, die am wenigsten Beachtung gefunden haben mit ihren Bedürfnissen nach Freizeit, Platz zum Spielen und Lernen, Treffen von Freund*innen und einem stabilen und möglichst stressfreien familiären Umfeld.

Zwar wurden Sozialpakete geschnürt, Unterstützungsleistungen im Rahmen des Konjunkturpaketes geschaffen und Rücksicht auf Arbeitnehmer*innen mit Fürsorgeaufgaben genommen. Dennoch zeigt sich, dass die Lasten des „Lockdowns“ sowie die Wirkungen der staatlichen Rettungsschirme ungleich verteilt sind. Aus unserer Sicht ist es nicht nachzuvollziehen, dass die Interessen von Familien, Senior*innen, Frauen und Jugendlichen nicht am Tisch des Krisenkabinetts und der wissenschaftlichen Beiräte besprochen wurden und sie bis heute nur zweitrangig verhandelt werden.

Diese Lücken im Hilfesystem und den Rettungsschirmen sind weiter offen und müssen dringend geschlossen werden.

In dieser Krise, aber auch weit darüber hinaus, fordern wir, die Mitglieder des Zukunftsforums Familie e. V., eine solidarische und geschlechtergerechte Absicherung von Fürsorgearbeit über den gesamten Lebensverlauf hinweg! Dieses setzt einen guten Mix aus Zeit, Geld und Infrastruktur voraus, der dringend abgesichert sein muss – jetzt und in Zukunft.

Dazu zählen für uns:

  1. Zwischenruf: Kinder und Jugendliche dürfen nicht zurückgelassen werden!
  2. Zwischenruf: Rettungsschirme müssen auch über arme Familien gespannt werden!
  3. Zwischenruf: Die Bildung muss endlich im 21. Jahrhundert ankommen!
  4. Zwischenruf: Frauen und Mütter dürfen nicht die Hauptlast der Krise tragen!
  5. Zwischenruf: Die Pflege von Angehörigen muss endlich gut abgesichert werden!
  6. Zwischenruf: Alle Menschen haben ein Recht auf Familie und Fürsorge!

Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut finden Sie hier.