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Pressemitteilung

Zukunftsforum Familie e.V. feiert sein 20-jähriges Jubiläum / Vorstand im Amt bestätigt

Berlin, 10.10.2022 – Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) feiert heute sein 20-jähriges Bestehen. Zudem hat die Mitgliederversammlung den achtköpfigen Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt.  

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums verabschiedete die Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) heute die gemeinsame Erklärung „20 Jahre Zukunftsforum Familie e. V.: 20 Jahre Einsatz für eine solidarische, geschlechtergerechte und vielfaltsorientierte Familienpolitik!“ Im Jahr 2002 wurde das ZFF von der Arbeiterwohlfahrt als eigenständiger familienpolitischer Fachverband gegründet und hat sich mittlerweile zu einer starken Organisation mit zahlreichen Mitgliedern innerhalb und außerhalb der AWO entwickelt.

Bei einem Festakt wird heute Abend auf „20 Jahre ZFF“ mit zahlreichen Gästen aus Politik und Verbänden angestoßen. Unter den Gästen ist auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus MdB.

Die Versammlung hat darüber hinaus den Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt. Sie wählte heute in Berlin Britta Altenkamp aus dem Bundespräsidium der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bezirk Niederrhein erneut für weitere zwei Jahre zur Vorsitzenden.

Stellvertretende Vorsitzende sind die Kita-Fachberaterin Birgit Merkel, stellvertretende Präsidentin der AWO Region Hannover e.V. und unser neues Vorstandsmitglied Meike Schuster, Leiterin der Familienbildungsstätte des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW e. V. (PEV).

In ihrem Amt als Beisitzer*innen wurden Ines Albrecht-Engel, Mitglied im Präsidium des AWO-Bezirk Hannover e. V, Wolfgang Jörg MdL und Vorsitzender des AWO Unterbezirks Hagen-Märkischer Kreis e. V., Anita Leese-Hehmke, Mitglied im Vorstand des AWO Landesverbandes Berlin e. V., Selvi Naidu, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes e. V. und Jürgen Tautz, AWO Landesverband Sachsen e. V., bestätigt.

Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit!

Verabschieden müssen wir uns leider von unserem langjährigen stellvertretenden Vorsitzenden Dieter Heinrich. Der Geschäftsführer des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW e.V. (PEV) hat den Verband mit seinen Ideen und seiner Leidenschaft seit seiner Gründung im Jahr 2002 geprägt. Wir sagen Danke für die intensive und tolle Zeit!

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Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

Teilbericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Vereinbarkeit für pflegende Angehörige verbessern – Lohnersatzleistung jetzt einführen!

Berlin, 26.08.2022 Anlässlich der heutigen Übergabe des Teilberichts des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an Bundesfamilienministerin Lisa Paus fordern AWO und  ZFF eine schnelle Umsetzung der Beiratsempfehlungen.

Von derzeit fast fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden über dreiviertel zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist damit eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit und die Situation der pflegenden Angehörigen hat sich unter den Bedingungen der Corona-Pandemie weiter verschärft. In der Folge sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Viele Angehörige stehen dabei vor der enormen Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit einem Beruf zu vereinbaren.

Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt, erklärt: „Für unsere Gesellschaft ist die Pflege alter Menschen genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern. Deshalb muss sie genau so in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung abgesichert werden. Die enormen Leistungen der pflegenden Angehörigen müssen anerkannt werden. Bisher passiert das nicht, denn die bestehenden Instrumente aus Pflege- und Familienpflegezeit reichen bei Weitem nicht aus, um die Vereinbarkeit von informeller Pflege und Erwerbstätigkeit zu verbessern.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, diese unhaltbare Situation für pflegende Angehörige anzugehen. Mit den Empfehlungen des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf liegen nun gute Vorschläge auf dem Tisch, wie die bestehenden Regelungen als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung zusammengeführt und analog zum Elterngeld ausgestaltet werden können. Es ist dringend an der Zeit, die Reformvorschläge auf den Weg zu bringen, denn pflegende Angehörige verdienen nicht nur Anerkennung, sondern zügig zeitliche und finanzielle Entlastung.“

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Krieg in der Ukraine: Umfassende Unterstützung für geflüchtete Familien!

Berlin, 07.03.2022 – Angesichts der aktuellen Situation geflüchteter Familien aus der Ukraine begrüßt das ZFF die schnelle und unbürokratische Aufnahme in den EU-Ländern und fordert umfassende Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.

Vor dem Hintergrund des fortdauernden Angriffskriegs auf die Ukraine haben sich bereits über eine Million Menschen auf der Suche nach Schutz auf die Flucht begeben. Die EU hat sich in der letzten Woche darauf geeinigt ukrainische Geflüchtete schnell und unbürokratisch aufzunehmen. Die so genannte „Massenzustrom-Richtlinie“ ermöglicht dabei einen Schutzstatus, der Geflüchteten gleiche Rechte in jedem EU-Mitgliedsland verleiht, u. a.  Zugang zu Arbeitsmärkten und Bildung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir verurteilen den andauernden gewaltsamen russischen Angriff auf die Ukraine. Dieser unerträgliche Krieg hat bereits jetzt zur Folge, dass sich über eine Million Menschen auf die Flucht begeben haben. Wir freuen uns über das Zeichen europäischer Solidarität, dass Ukrainer*innen nun schnelle und unbürokratischen Schutz in den EU-Ländern bekommen sollen. Die Aufnahme ist ein menschenrechtliches Gebot – Politik und Gesellschaft müssen sich auf eine umfassende und solidarische Unterstützung einstellen. Dabei müssen die Bedarfe von Kindern und ihren Familien berücksichtigt werden, bei der Ausgestaltung der Unterkünfte, der psychosozialen Beratung und Begleitung sowie dem Zugang zu Bildungs- und Betreuungseinrichten. Kinder und ihre Familien brauchen jetzt passende und bedarfsgerechte Hilfe!“

Altenkamp schließt an: „Das ZFF setzt sich seit langem für sichere Fluchtwege für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach Deutschland und in die EU ein. Für uns ist daher klar, dass diese solidarische Haltung für alle Geflüchteten gelten muss, die Schutz und Sicherheit zu suchen, egal woher sie kommen.“

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Equal Pay Day: Erwerbs- und Sorgearbeit gleichberechtigt im Blick!

Berlin, 04.03.2022Anlässlich des Equal Pay Day am 07. März 2022 bekräftigt das Zukunftsforum Familie (ZFF) seine Forderung nach gleicher Bezahlung von Frauen und Männern und verlangt nachhaltige politische Schritte, um eine gerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu erreichen.

Am 07. März macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Auch im Jahr 2020 verdienten Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger je Stunde als Männer. Unter dem Motto „Equal Pay 4.0“ stellt die Kampagne dabei die gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt in den Mittelpunkt.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig, so haben Frauen z.B. schlechtere Zugangschancen zu unterschiedlichen Berufen oder Karrierestufen, arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs. Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern. Auch die unbezahlte Sorgearbeit ist sehr ungleich verteilt: Frauen reduzieren häufiger als Männer familienbedingt ihre Erwerbsarbeitszeit und übernehmen den Löwenanteil der Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit – auch und gerade in der Corona-Pandemie.“

Altenkamp ergänzt:

„Es liegt in öffentlicher Verantwortung politische Lösungen vorzulegen, die es Männern wie Frauen gleichermaßen ermöglichen, Sorgeverpflichtungen zu übernehmen. Dazu müssen Regulierungen abgebaut werden, die einer geschlechtergerechten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entgegenstehen, wie etwa das Ehegattensplitting. Auch die geplante Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenzen muss im Sinne einer eigenständigen Existenzsicherung zurückgenommen und die Beschäftigungsform in die soziale Sicherung überführt werden. Partnerschaftliche Ansätze bei Elterngeld und Pflegezeit müssen ausgebaut werden, sodass Verkürzungen der Arbeitszeit oder befristete Ausstiege aus dem Beruf für beide Geschlechter möglich sind, ohne die eigene soziale Absicherung zu gefährden.“

 

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Pressemitteilung

Breites Bündnis fordert: Kinderarmut muss zentrale Rolle in den Koalitionsverhandlungen spielen

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

Berlin, 28.09.2021 – 61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Jedes Kind ist gleich viel wert – dieser Satz muss endlich Realität werden! Mit der Bundestagswahl 2021 ist die Zeit gekommen, Maßnahmen für gleichberechtigte Teilhabe sowie ein gutes Aufwachsen für alle umzusetzen. Von infrastrukturellen Angeboten bis hin zu niedrigschwellig verfügbaren finanziellen Leistungen, die Kinder, Jugendliche und ihre Familien wirksam vor Armut schützen – die gewählten Parteien und die Regierungskoalition stehen nun vor der wichtigen Aufgabe, das Thema Kinderarmut gezielt auf allen Ebenen anzugehen.“

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

3. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie hier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/2021/09/28/vier-jahre-zeit-um-kinderarmut-endgueltig-zu-beseitigen-4jahregegenkinderarmut/

Kontakt:

Für den Ratschlag Kinderarmut:

Zukunftsforum Familie e.V., Michaelkirchstr.17-18, 10179 Berlin

Geschäftsführung: Alexander Nöhring (V. i. S. d. P.)

Öffentlichkeitsarbeit: Ulrike Mewald

Tel.:  030 2592728-20 // Fax: 030 2592728-60 // Mail: info@zukunftsforum-familie.de

 

Die Unterzeichnenden:

Arbeiter Samariter Bund Deutschland e.V.

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie u. Gesellschaft e.V.

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Armutsnetzwerk e.V.

Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.

AWO Bundesverband e.V.

BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Der Kinderschutzbund e.V.

Der Kinderschutzbund LV Rheinland-Pfalz e.V.

Deutscher Bundesjugendring

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung u. Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern)

Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung u. Teilhabe e.V. (EBET)

Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband e.V.

Flingern mobil e.V.

Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. (KOS)

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)

Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland e.V.

Kindervereinigung e.V.

Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.

LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

NaturFreunde Thüringen e.V.

Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder

Saarländische Armutskonferenz e.V.

Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

SKM Bundesverband e.V.

SOS-Kinderdorf e.V.

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Stiftung SPI

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Bundesverband e.V.

ver.di-Erwerbslose Mittelbaden-Nordschwarzwald

Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Einzelpersonen:

Dr. Lars Anken

Dr. Irene Becker

Gerda Holz

Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster

Dr. Maksim Hübenthal

Dr. Gisela Notz

Prof. Dr. Margherita Zander

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Zum Internationalen Tag der Jugend: Perspektiven zurückgeben!

Berlin, 11.08.2021 – Anlässlich des Internationalen Tages der Jugend am morgigen Donnerstag fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, Jugendlichen für die Zeit nach der Pandemie echte Zukunftsperspektiven sowie eine Rückkehr in ihr soziales Leben zu ermöglichen.

1999 erklärte die UN-Vollversammlung den 12. August zum Internationalen Tag der Jugend, um auf die Interessen, Lebenslagen und Teilhabechancen von Jugendlichen aufmerksam zu machen. In diesem Jahr prägen erneut die Corona-Pandemie und ihre sozialen Folgen die Lebensrealitäten von jungen Menschen.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Nach wie vor gehören Jugendliche in unserem Land zu denjenigen, die die Folgen der Pandemie am stärksten spüren. Wir alle müssen aus tiefstem Herzen dankbar sein, dass sich die jungen Menschen in den vergangenen Monaten solidarisch gezeigt, Hygienemaßnahmen eingehalten und Homeschooling sowie die Schließung ihrer Freizeit-, Sport- oder Musikeinrichtungen hingenommen haben. Nun ist es an der Zeit, dass die Gesellschaft Solidarität zeigt und Jugendlichen ihre Perspektiven und Freiräume zurückgibt!“

Merkel fordert deshalb: „Das Programm ‚Aufholen nach Corona‘ setzt mit der Stärkung von Jugendfreizeit, -begegnung und Lernförderung wichtige Impulse für die Zeit der Aufarbeitung der schwierigen Monate der Pandemie. Dieses muss nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Zudem muss die erneute Schließung von Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportvereinen, Musikschulen u. v. m. unbedingt vermieden werden – dies gilt sowohl mit Blick auf den Infektionsschutz als auch auf die finanzielle Ausstattung! Jugendliche brauchen keinen erneuten Leistungsdruck, sondern Zeit und Begleitung, um ihr soziales Leben zurückerobern zu können. Umso trauriger ist es, dass es nicht gelungen ist, die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Schutz, Förderung und Beteiligung im Grundgesetz zu verankern. Angesichts der Zumutungen der vergangenen Monate wäre dies das richtige Signal gewesen!“

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Archiv Pressemitteilung Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

Elterngeld-Reform: Mutigere Schritte für mehr Partnerschaftlichkeit, bitte!

14.12.2020 – Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Elterngeld-Reform begrüßt das ZFF einzelne Neuregelungen, mahnt aber grundsätzlichere Schritte im Sinne einer partnerschaftlicheren Gestaltung des Elterngelds an.

Die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hat zum Ziel, Eltern flexiblere Angebote zur Nutzung von Elterngeld bzw.- Elternzeit  zu machen, die den Wünschen und Bedarfen nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Dazu gehören die Anhebung der Höchstarbeitsgrenze während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs und die Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus. Daneben sollen Eltern von Frühchen durch einen zusätzlichen Elterngeld-Monat unterstützt werden.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Wir begrüßen die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und sehen in den geplanten Neuregelungen wichtige Verbesserungen für Familien. Dazu zählen die Ausweitung der Höchstarbeitszeitgrenze oder die flexibleren Nutzungsmöglichkeiten des Partnerschaftsbonus. Mit der Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung zudem einen längst überfälligen Schritt um, auch wenn wir uns hier eine deutlich großzügigere Regelung gewünscht hätten.“

Nöhring ergänzt: „Die meisten Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Aus Sicht des ZFF braucht es aber für die nachhaltige Unterstützung von jungen Eltern deutlich mutigere Reform-Schritte. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf Transferleistungen anzurechnen. Daneben muss die Lohnersatzrate, gerade bei kleinen Einkommen, erhöht werden. Nur so schaffen wir es allen Eltern tatsächlich Angebote für eine partnerschaftliche Familienorganisation zu machen!“

Alexander Nöhring wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird am 14. Dezember ab 17:30 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des ZFF zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 14. Dezember 2020 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ sowie zu den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. „Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen“ und der FDP-Fraktion „Elternzeit verlässlich und realitätsnah neu gestalten – Finanzielle Risiken für Eltern beseitigen“ finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

ZFF-Positionspapier: Familien auch in Krisenzeiten gut absichern!

11.12.2020 – Anlässlich der weiterhin hohen Infektionszahlen positioniert sich das ZFF mit einem umfangreichen Forderungspapier zu den sozialen Folgen der Pandemie und schlägt politische Handlungsempfehlungen vor. Vor allem für Familien, Kinder und Jugendliche ist und bleibt die Pandemie ein enormer Kraftakt, der gegenüber wirtschaftlichen Interessen oft wenig Beachtung findet.

Trotz eines bundesweiten Teil-Lockdowns, verbunden mit Kontaktbeschränkungen, geschlossenen Restaurants und Kultureinrichtungen geht das Infektionsgeschehen nicht zurück und die Todesfälle aufgrund einer Corona-Infektion steigen rasant. Vor diesem Hintergrund rufen Wissenschaft und Politik dazu auf, einen harten Lockdown umzusetzen und neben den bereits getroffenen Maßnahmen auch die Schulen, Kitas und den Einzelhandel bis zum 10. Januar 2021 geschlossen zu halten.

Britta Altenkamp (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Es ist richtig und wichtig, jetzt die Weichen für eine dringend notwendige Reduzierung der Infektionszahlen zu stellen. Gleichzeitig wird es für viele Familien schwierig sein, die verlängerten Schul- und Kitaferien so kurzfristig und ohne staatliche Hilfe abzufangen. Wenn tatsächlich ein harter Lockdown umgesetzt wird, muss dieser mit entsprechenden familienpolitischen Maßnahmen, wie zum Beispiel zusätzlichen Urlaubstagen für Eltern, flankiert werden. Denn viele Eltern haben ihren Urlaubsanspruch in diesem Jahr bereits aufgebraucht und wenn das nächste Jahr gleich mit Urlaub beginnt, so fehlen diese Tage bei der dringend benötigten Erholung nach dem Ende der Pandemie. Aber auch die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nach Bildung, Schutz und Freizeit müssen gehört werden. Es drohen ansonsten weitere Überforderungen und Benachteiligungen.“

Altenkamp fährt fort: „Aus Sicht des ZFF ist es zentral, auf die sozialen Begleiterscheinungen der Pandemie hinzuweisen. Das Corona-Virus muss bekämpft werden, aber gleichzeitig dürfen die strukturellen Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft nicht weiter wachsen: Mütter dürfen nicht weiter die Hauptlast der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen, Kinder aus armen Familien dürfen nicht weiter abgehängt, die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung müssen endlich ernst genommen werden und auch Familien, die vor Krieg und Folter fliehen, haben ein Recht, sich in Sicherheit zu wissen. In unserem Positionspapier fassen wir unsere Überlegungen zur Krisenpolitik der letzten Monate zusammen und leiten daraus politische Forderungen für Kinder und Jugendliche, für Mütter und Väter, aber auch für pflegende Angehörige ab. Dabei sehen wir deutlich: Die Lücken im Hilfesystem und den Rettungsschirmen bleiben vielfach offen und müssen dringend geschlossen werden. Das gilt für Krisenzeiten, wie wir sie gerade erleben, aber auch für die Zukunft unserer Gesellschaft!“

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Wichtiger Schritt für Teilhabechancen aller Kinder: ASMK fasst den Beschluss für die Einführung einer Kindergrundsicherung

26.11.2020 – Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister*innen der Bundesländer (ASMK) hat auf ihrer Sitzung am 26. November 2020 einen politischen Beschluss für eine Reform der monetären Leistungen für Familien gefasst. Damit appellieren die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern konkrete Umsetzungsschritte zur Einführung einer Kindergrundsicherung einzuleiten. Die AWO und das ZFF begrüßen diesen weitreichenden und mutigen Beschluss.

Nach zwei Jahren intensiver Diskussion und zahlreicher Gutachten liegt der Beschluss der ASMK vor: Eine Kindergrundsicherung, die sich an dem konkreten Bedarf von Kindern und Jugendlichen und der Einkommenssituation der Eltern orientiert, kann kindliche Entwicklungschancen deutlich verbessern und ist darüber hinaus realisierbar.

Jens M. Schubert, Bundesgeschäftsführer des AWO-Bundesverbandes, erklärt dazu: „Der Beschluss der Arbeits- und Sozialminister*innen für eine Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Schritt, um endlich Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Jetzt müssen konkrete Umsetzungsschritte folgen. Die Bundesregierung darf nicht weiterhin nur an kleinen Stellschrauben drehen. Die Ausweitung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepaktes (BuT) waren richtig, sie können das Armutsrisiko für Kinder aber nicht nachhaltig senken. Ebenso bleiben die neuen Regelsätze für Kinder hinter den Erwartungen der Expert*innen zurück. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Sie dürfen nicht weiter auf Transferleistungen angewiesen sein, sondern brauchen einen eigenen Rechtsanspruch auf Absicherung in Form einer Kindergrundsicherung.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum-Familie e.V, ergänzt „Mit einer Kindergrundsicherung müssen wir alle Kinder erreichen. Derzeit gibt es viele verschiedene Vorschläge, die sich unter dem Namen Kindergrundsicherung tummeln. Diese halten aus unserer Sicht aber nicht immer, was sie versprechen. Daher gelten für uns unverzichtbare Kriterien: Eine Kindergrundsicherung muss das Existenzminimum für alle Kinder sichern, sozial gerecht ausgestaltet sein und unbürokratisch und direkt ausbezahlt werden. Und wir müssen schnell handeln: Die Corona-Krise hat die Missstände der letzten Jahre deutlich gezeigt: Arme Kinder und Jugendliche werden immer weiter von ihren Altersgenoss*innen abgehängt. Wir müssen diesen Teufelskreislauf dringend durchbrechen. Hierfür brauchen wir neben einer monetären Absicherung in Form einer Kindergrundsicherung eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur und existenzsichernde Arbeit für die Eltern.“

Der Vorschlag, für den das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit mehr als 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe des jeweils aktuellen Existenzminimums vor – derzeit 637 Euro pro Kind und Monat – die mit steigendem Haushaltseinkommen sozial gerecht abgeschmolzen wird.

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.
  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.
  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Weitere Informationen: www.kinderarmut-hat-folge.de

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Regelsätze: Kinder gehören nicht in die Grundsicherung!

02.11.2020 – Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Neuermittlung der Regelbedarfe mahnt das ZFF an, dass sich der Gesetzgeber bei der Existenzsicherung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen endlich ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum zum Maßstab nehmen sollte.

Alle fünf Jahre wird der Regelbedarf auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) neu ermittelt. Die EVS wird vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und liefert Angaben zu den Lebensverhältnissen der privaten Haushalte in Deutschland. Im Rahmen der Ermittlung des Regelbedarfs werden Sonderauswertungen der EVS vorgenommen und die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte ermittelt. Der Gesetzgeber trifft dann eine Auswahl der Ausgabenpositionen, die er als regelbedarfsrelevant erachtet. Die ausgewählten Positionen werden anschließend addiert und ergeben den Regelbedarf im SGB II und XII.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Die ermittelten Regelsätze erfassen gerade einmal den allernötigsten Bedarf. Armen Kindern und Jugendlichen ist ein Aufwachsen in Wohlergehen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so nicht möglich. In der aktuellen Krisensituation zeigt sich erneut, wie stark die Bildungs- und Teilhabechancen vom Geldbeutel der Eltern abhängen: Nicht alle Kinder und Jugendlichen können am digitalen Unterrichtsgeschehen adäquat teilnehmen, da zu Hause das Geld nicht ausreicht, um einen Computer oder einen Drucker zu kaufen. Oft fehlt ein Tisch oder auch ein eigenes Zimmer in einer beengten Wohnung, um in Ruhe Schularbeiten zu machen. Darüber hinaus ist weder ein Eis, noch ein Campingurlaub im Sommer dem Gesetzgeber für ein Kinderleben relevant. Bildungsungleichheiten und Leistungsunterschiede und das Gefühl, nicht dazuzugehören verstärken sich so immer mehr.

Was Kinder und Jugendliche für ihre Existenzsicherung brauchen, ist nicht losgelöst vom Haushaltskontext und der Bemessung des elterlichen Existenzminimums. Der elterliche Bedarf wird aber aus den ärmsten 15 Prozent der Alleinlebenden ermittelt und enthält weder Begleitkosten für einen Ausflug ins Schwimmbad oder den Zoo, noch ist der Betreuungs- und Erziehungsaufwand angemessen berücksichtigt.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Das ZFF fordert eine bedarfsgerechte, transparente und methodisch stimmige Ermittlung der Regelsätze und damit des soziokulturellen Existenzminimums. Ausgangspunkt der Ermittlung muss das sein, was Kinder und Jugendliche für ein Aufwachsen in Wohlergehen brauchen und nicht das Minimalniveau. Ebenfalls muss der Bedarf, der in einer Familie im Vergleich zu einem Alleinlebenden zusätzlich anfällt, berücksichtigt werden. Auf Grundlage dieser Neuberechnung und um langfristig, effizient und zielgerichtet gegen Kinderarmut vorzugehen, wollen wir Kinder und Jugendlichen mit einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung raus aus der Grundsicherung holen.“

Alexander Nöhring und Nikola Schopp werden heute als Sachverständige bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird live am 2. November um 13 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 2. November 2020 zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes“ und weiterer Anträge finden Sie hier.