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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Entschädigungsanspruch für Eltern: Die Verlängerung ist nur ein erster Schritt für Familien!

28.05.2020Anlässlich des heutigen Beschlusses des Deutschen Bundestages den Entschädigungsanspruch für Eltern in der Phase der Corona-Pandemie zu verlängern, begrüßt das ZFF das Vorhaben ausdrücklich, fordert aber weitere Schritte für eine familienfreundliche Krisenpolitik.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie hat der Bundestag die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern beschlossen, die ihre Kinder aufgrund von Kita- und Schulschließungen privat betreuen müssen. Der Anspruch wird von derzeit zwölf Wochen (sechs Wochen pro Elternteil) auf zukünftig 20 Wochen (10 Wochen pro Elternteil) verlängert. Alleinerziehende haben Anspruch auf die kompletten 20 Wochen. Die Inanspruchnahme der Leistung ist auch weiterhin an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft: Das Kind darf nicht älter als zwölf Jahre alt sein, die Einrichtung darf aufgrund von z. B. Schulferien nicht ohnehin geschlossen sein, es steht keine anderweitige Betreuung zur Verfügung, Überstunden sind bereits abgebaut und aus dem Vorjahr übertragener Resturlaub wurde verbraucht. Der Verdienstausfall wird in Höhe von 67 Prozent des Nettoverdiensts erstattet, bis zu einer Höhe von 2.016 Euro.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Die Corona-Pandemie stellt Familien mit Kindern vor ein enormes Vereinbarkeitsproblem. Arbeitgeber*innen erwarten zunehmend die Rückkehr in den regulären Büroalltag, obwohl Kitas und Schulen den Regelbetrieb noch längst nicht aufgenommen haben. Zwar öffnen die Einrichtungen derzeit schrittweise ihre Türen, Bildungs- und Betreuungsangebote stehen, wenn überhaupt, aber oft nur stunden- oder tageweise zur Verfügung. Angesichts dieser anhaltenden Herausforderung begrüßen wir die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs, denn sie ist für Familien bitter nötig!“

Reckmann weiter: „Allerdings stellen die zahlreichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistung eine enorme Hürde für viele Familien dar. Eltern benötigen in ihrer Vielfalt längerfristige und partnerschaftliche Maßnahmen, um in dieser Krisenphase Betreuungsaufgaben bewältigen zu können. Dies gilt insbesondere für Frauen, denn sie sind in dieser Situation in viel größerem Umfang für die privat erbrachte Sorgearbeit zuständig. Es ist an der Zeit, endlich geschlechterechte Familienleistungen auf die Agenda zu setzen. Neben der zügigen Öffnung von Bildungs- und Betreuungsangeboten, sprechen wir uns daher für eine Familienleistung aus, die eine Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeittätigkeit für beide Elternteile unterstützt. Das Modell der Familienarbeitszeit mit Familiengeld bietet hier einen guten Ansatz für mehr Partnerschaftlichkeit.“

Mehr Informationen zur Positionierung des ZFF finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Familien brauchen mehr: Deutscher Frauenrat (DF), Deutscher Juristinnenbund (djb) und Zukunftsforum Familie (ZFF) fordern geschlechter- und kindgerechte Maßnahmen für Familien in der Corona-Krise!

Familien brauchen mehr: Deutscher Frauenrat (DF), Deutscher Juristinnenbund (djb) und Zukunftsforum Familie (ZFF) fordern geschlechter- und kindgerechte Maßnahmen für Familien in der Corona-Krise!

29.04.2020 – Anlässlich der anhaltenden Corona-Krise fordern der DF, der djb und das ZFF, Familien und Kinder nachhaltiger zu unterstützen und bei anstehenden Entscheidungen die Geschlechtergerechtigkeit im Blick zu behalten.

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor zunehmende Herausforderungen und verstärkt bestehende Ungleichheiten auch innerhalb von Familien. Frauen sind in dieser Krise weiter fast selbstverständlich für die Sorgearbeit zuständig und übernehmen die durch Kita- und Schulschließungen anfallende Betreuungs- und Erziehungsarbeit in deutlich größerem Umfang als Männer. Vor diesem Hintergrund fordern der Deutsche Frauenrat (DF), der Deutsche Juristinnenbund (djb) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) Maßnahmen für eine nachhaltige Unterstützung von Familien mit Kindern, welche der ungleichen Arbeitsteilung von Männern und Frauen in Familie und Arbeitswelt entgegensteuern. Die Organisationen haben Handlungsempfehlungen zur Bewältigung der beschriebenen Herausforderung vorgelegt.

Mona Küppers, Vorsitzende des DF, erklärt: „Wegen der Kitaschließungen stecken vor allem Mütter beruflich zurück, um den Betreuungsbedarf aufzufangen. Frauen werden so in traditionelle Geschlechterrollen gedrängt. Dies kann zu langfristigen Nachteilen im Erwerbsleben für sie führen. Der Deutsche Frauenrat begrüßt die aktuellen Empfehlungen der Familienminister*innen von Bund und Ländern für einen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung. So lange bedarf es großzügigerer Regelungen bei der Notfallbetreuung in Kitas. Das gilt insbesondere für die 1,5 Millionen Alleinerziehenden, davon rund 90 Prozent Frauen.“

Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, fährt fort: „Da wir mit der Pandemie noch eine ganze Weile leben werden, müssen wir darauf achten, dass die Rechte von Kindern und Eltern bei der Gestaltung aller Maßnahmen bestmöglich umgesetzt werden. Familien sind vielfältig, es braucht deshalb ein Maßnahmenpaket für die kommende Zeit, das einer Retraditionalisierung der Geschlechterrollen entgegenwirkt, Alleinerziehende besonders stärkt, Bildung und Teilhabe für alle Kinder, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation, möglich macht und die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuung sichert.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, ergänzt: „Die Corona-Pandemie setzt Familien und Kinder in diesem Land enorm unter Druck. Angesichts fortdauernder Kita- und Schulschließungen fehlen den Jüngsten zentrale Lern- und Sozialisationsorte. Gleichzeitig stehen insbesondere Frauen vor enormen Herausforderungen, denn sie übernehmen den Löwenanteil der anfallenden Sorgearbeit: Kleinkinder müssen betreut, Schulkinder bei Hausaufgaben begleitet werden und die Hausarbeit steht auch weiter an. Neben einer schrittweisen Öffnung von Kitas und Schulen, fordern wir die Politik auf, nachhaltige Maßnahmen für eine geschlechtergerechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Phase der Corona-Pandemie vorzulegen“.

Die Positionierungen der Organisationen finden Sie hier:

Deutscher Frauenrat (DF): „Frauen in der Corona Krise“ vom 06.04.2020 / Pressemitteilung „Erste Corona-Lockerungen: Rolle rückwärts ins Alleinernährer-Modell abwenden“ vom 17.04.2020.

Deutscher Juristinnenbund (djb): „Stellungnahme: Maßnahmen zur Unterstützung von Familien in der COVID-19-Pandemie“ vom 27.04.2020.

Zukunftsforum Familie (ZFF): Familien schnell entlasten – Kinder fördern – Gleichstellung nicht vergessen. Anmerkungen des ZFF zu den Debatten um ein Corona-Elterngeld und Kita-Öffnungen vom 29.04.2020.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie Thema: Zeitpolitik

Familien schnell entlasten – Kinder fördern – Gleichstellung nicht vergessen!

Anmerkungen des Zukunftsforums Familie e.V. zu den Debatten um ein Corona-Elterngeld und Kita-Öffnungen

29. April 2020

Die Lasten der Corona-Pandemie sind ungleich auf die Geschlechter verteilt

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verstärken zahlreiche gesellschaftliche Ungleichheiten. Dazu gehören die ungleichen Auswirkungen auf die Geschlechter, denn Frauen sind auch in dieser Ausnahmesituation weiter fast selbstverständlich für die anfallende Care-Arbeit, privat wie professionell, zuständig: Frauen/Mütter übernehmen die durch Kita- und Schulschließungen zusätzliche Betreuungs- und Erziehungsarbeit in deutlich größerem Umfang als Männer/Väter. Dafür verringern sie etwa in deutlich stärkerem Maße ihre Arbeitszeit (Hans-Böckler-Stiftung 2020) oder verlagern sie in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Insbesondere Alleinerziehende, in den meisten Fällen Frauen, stehen in dieser Situation vor zum Teil immensen Herausforderungen, da sie Homeoffice, Home-Schooling und Betreuung kleiner Kinder tagtäglich alleine stemmen müssen.

Die Kindertagesbetreuung ist eine zentrale Säule in unserer Gesellschaft

Die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie machen gleichzeitig deutlich, welche zentrale Rolle das System der Kindertagesbetreuung mittlerweile in unserer Gesellschaft hat, auf das seit dem Jahr 2013 ab dem ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch besteht. Es trägt in erheblichem Maße zur frühkindlichen Entwicklung und Bildung bei und unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ermöglicht Familien, insbesondere Müttern, in vielen Fällen eine eigenständige Existenzsicherung. Daneben sind die Betreuungseinrichtungen und die Tagespflege Orte der gesellschaftlichen Sozialisation und des Miteinanders – von Kindern, Familien und Erzieher*innen. Für viele Kinder ist „ihre Kita“ einer der wichtigsten Orte in ihrem Leben. Sie verbringen dort viel Zeit und treffen ihre Freund*innen.

Aus Sicht des ZFF müssen bei den Entscheidungen über die anstehenden Maßnahmen, neben den zweifellos zentralen gesundheitspolitischen Erwägungen, sehr viel stärker die Auswirkungen auf die Geschlechterverhältnisse und die Bedürfnisse von Familien und Kindern in den Blick genommen werden. Andernfalls verstärken sich in der aktuellen Krisensituation soziale Risiken für Frauen, insbesondere in armen Haushalten, mit langfristigen, schwer kompensierbaren Nachteilen in der beruflichen Entwicklung oder der Altersabsicherung. Aber auch die Rechte der Kinder auf Bildung, Teilhabe und gesunde Entwicklung werden durch die langanhaltenden Kita-Schließungen eingeschränkt. Dadurch laufen einige Kinder Gefahr, langfristig sozial abgehängt zu werden.

Aus diesen Gründen merken wir zu den Debatten um ein Corona-Elterngeld sowie zu einer (schrittweisen) Kita-Öffnung in der Phase der Bekämpfung der Corona-Pandemie an:

1. Kindertagesbetreuungsangebote so schnell wie möglich ausweiten

Angebote der Kindertagesbetreuung müssen nicht nur aus Vereinbarkeitsaspekten, sondern auch mit Blick auf die frühkindliche Bildung und Entwicklung zeitnah wieder zur Verfügung gestellt werden. Mindestens sollte eine zeitliche Perspektive für die Wiedereröffnung aufgezeigt werden, auch schrittweise oder in zeitlich flexiblen Modellen, um eine gewisse Planungssicherheit für Familien und ihre Kinder zu ermöglichen. Dabei gilt es den Infektionsschutz für Kinder, Eltern und Erzieher*innen zu beachten. Darüber hinaus müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam zu guten Lösungen kommen, wie das System Kindertagesbetreuung auch mit Hilfe des Bundes finanziell gestärkt und krisenfest gemacht werden kann.

2. Sollte eine außerhäusliche Betreuung phasenweise oder für bestimmte Familien und Kinder nicht möglich sein, müssen alternative Maßnahmen entwickelt werden

Bereits zu Beginn der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung eine Reihe von Instrumenten geschärft bzw. geschaffen, um Familien und ihre Kinder finanziell zu unterstützen. Neben dem Notfall-Kinderzuschlag gehören dazu der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld, das Eltern 67 Prozent des ausgefallenen Lohnes ersetzt[1] und der Entgelt-Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz in Höhe von ebenfalls 67 Prozent, wenn Sorgeberechtigte wegen akuter Betreuungsaufgaben, die nicht anders zu organisieren sind (bspw. durch Home-Office), Verdienstausfälle erleiden. Dieser Anspruch ist allerdings auf Kinder bis zwölf Jahre begrenzt und auf sechs Wochen beschränkt. Daneben reicht die Höhe der Entschädigung oft nicht aus, um die Existenz der Familie auch längerfristig zu sichern.

Aus Sicht des ZFF benötigen Familien in ihrer Vielfalt längerfristige Maßnahmen, um in der Zeit der Corona-Pandemie ihre Betreuungsaufgaben bewältigen zu können und gleichzeitig nicht den Anschluss an den Arbeitsmarkt zu verlieren. Dies gilt insbesondere für Mütter, die derzeit stärker als ohnehin einer Doppelbelastung durch Erwerbs- und Sorgearbeit ausgesetzt sind.

Wichtig ist es aus unserer Sicht daher, partnerschaftliche Teilzeit-Regelungen zu schaffen. Bei der Einführung einer ausgeweiteten Elterngeld-Regelung für die Phase der Corona-Pandemie gilt es darauf zu achten, dass die ungleiche Beteiligung der Geschlechter an der privaten Sorgearbeit nicht weiter verstärkt wird und daraus eine geschlechterpolitische „Rolle rückwärts“ entsteht. Aus Sicht des ZFF sind deswegen aktive Anreize für Väter bzw. männliche Sorgeberechtigte und Mitverantwortliche zur Übernahme von Erziehung und Betreuung unabdingbar und müssen mitbedacht werden.

Analog zum ElterngeldPlus sprechen wir uns daher für eine Familienleistung aus, die insbesondere eine Kombination von (parallelem) Elterngeldbezug und Teilzeittätigkeit unterstützt. Das Modell der Familienarbeitszeit mit Familiengeld, wie es das BMFSFJ bereits 2017 vorgestellt hat, bietet hier einen guten Ansatz für mehr Partnerschaftlichkeit. Das Modell sieht einen teilweisen Lohnersatz für Elternteile vor, wenn beide ihre Arbeitszeit wegen der Sorge für Kinder reduzieren. [2] Alle Ansprüche sollten dabei der Vielfalt der Sorgebeziehungen Rechnung tragen und auch auf pflegende Angehörige ausgeweitet werden.

Hier erhalten Sie diese Anmerkungen auch als pdf.


[1] Inzwischen hat sich die Bundesregierung auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds geeinigt, die bei einem längeren Bezug der Leistung eintritt vgl. Süddeutsche Zeitung: https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-kurzarbeit-mehrwertsteuer-1.4885782.

[2] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/auf-dem-weg-zu-einer-familienarbeitszeit-mit-einem-familiengeld/113528

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut Thema: Vielfalt Familie

Ende der Corona-Pandemie noch nicht in Sicht: Arme Kinder und ihre Familien in der Krise mit Soforthilfen materiell absichern!

23.04.2020 – Angesichts der Weiterführung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Benachteiligungen armer Kinder und Jugendlicher fordert das ZFF gemeinsam mit anderen Organisationen, diese kurzfristig mit Soforthilfen zu unterstützen.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Die Corona-Pandemie trifft diejenigen am härtesten, die schon vor der Krise viel zu wenig hatten: Arme Familien und ihre Kinder. Das kostenfreie Mittagessen in Schule und Kita fällt schon seit mehreren Wochen für die meisten Kita-Kinder und Schüler*innen aus, in vielen armen Haushalte fehlt es an technischen Voraussetzungen, um an digitalen Lernformaten teilzunehmen und kostengünstige Lebensmittel im Supermarkt sind häufig vergriffen. Armut in Corona-Zeiten grenzt aus und hängt Kinder und Jugendliche weiter ab. Politisch Verantwortliche sind mehr denn je gefragt, arme Kinder und ihre Familien mit Soforthilfen kurzfristig materiell abzusichern.“

Reckmann fährt fort: „Die Krise macht aber auch deutlich, dass wir dringend tragfähige Lösungen für die Zukunft brauchen: Langfristig setzen wir uns gemeinsam mit einem breiten Bündnis für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die die Existenz von Kindern und Jugendlichen, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, sichert. Nur so können wir Kinder- und Familienarmut auch über die Krise hinaus nachhaltig bekämpfen!“

Die Erklärung“Ende der Corona-Pandemie noch nicht in Sicht: Arme Kinder und ihre Familien in der Krise mit Soforthilfen materiell absichern!“finden Sie hier.

Folgende Organisationen haben die Erklärung unterzeichnet:

AWO Bundesverband e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

VAMV-Bundesverband e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie Thema: Zeitpolitik

„Familienunterstützende Infrastruktur sichern – jetzt und in Zukunft!“ Appell von AWO und ZFF

Familien als Fundament unserer Gesellschaft stehen in Zeiten von Schul- und Kitaschließungen, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, aber auch vielfach existenziellen Sorgen aufgrund von Einkommensverlusten oder drohender Arbeitslosigkeit als Folge der Corona-Pandemie vor deutlich verschärften Herausforderungen. Viele Familien bedürfen daher mehr noch als sonst der Unterstützung und Beratung, um unter diesen erschwerten Bedingungen ihre familialen Beziehungen zu leben, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren, ihr alltägliches Familienleben und ihre Versorgung zu organisieren sowie ihre anspruchsvollen Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu bewältigen. Da auch die meisten familienbegleitenden Leistungen derzeit heruntergefahren werden müssen, sind die Familien dabei vielfach auf sich selbst gestellt.

Der AWO Bundesverband e.V. und das Zukunftsforum Familie e.V. haben den gemeinsamen Appell „Familienunterstützende Infrastruktur sichern – jetzt und in Zukunft!“ formuliert, in welchem wir auf die Bedeutung der Familienbildung gerade in diesen Zeiten hinweisen und dazu auffordern, diese Infrastruktur vor Ort zu sichern – zum Wohle der Familien.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Solidarität und Mitmenschlichkeit zeigen: Geflüchtete aufnehmen!

08.04.2020Anlässlich der heute anstehenden Entscheidung des Bundeskabinetts 50 Kinder aus Flüchtlingslagern in Griechenland nach Deutschland aufzunehmen, fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) ein deutlich größeres Zeichen der Solidarität und Mitmenschlichkeit.

Das Bundeskabinett will heute dem Beispiel Luxemburgs folgen und 50 unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingslagern in Griechenland aufnehmen. In den vergangenen Wochen hat sich die Situation dort zunehmend verschärft, da viele Menschen von der Türkei zur Ausreise in Richtung EU aufgefordert wurden. Nun sind erste Corona-Infektionen in den Lagern nachgewiesen worden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fordert: „In den vergangenen Wochen der Corona-Pandemie war viel von Solidarität und Mitmenschlichkeit die Rede. Doch wo bleibt diese, wenn es um Menschen geht, die vor einem schrecklichen Krieg flüchten und nun in völlig überfüllten Lagern in Griechenland oder der Türkei festsitzen? Die Aufnahme von 50 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten und deren Rettung aus den unsäglichen Lagern in Griechenland sind ein erster und längst überfälliger Schritt. Es müssen viele weitere folgen.“

Reckmann bemerkt weiter: „Für viele Familien ist die Sorge um ihre Kinder eine der Hauptursachen für die Flucht aus einem Kriegsgebiet oder auch Beweggrund, ihre Kinder alleine auf die gefährliche Reise zu schicken. Aber auch die Versorgung älterer Angehöriger ist eine Fluchtursache. Es reicht daher nicht aus, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufzunehmen. Ihre Familien müssen so schnell wie möglich auf legalem und sicherem Weg folgen dürfen!“

Das Positionspapier des ZFF zum „Familiennachzug“ (Mai 2017) finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut Thema: Vielfalt Familie Thema: Zeitpolitik

ZFF-Informationen zur Corona-Krise: Wo wird Familien geholfen, wo bleibt die Unterstützung lückenhaft?

Die Corona-Krise hat uns alle fest im Griff: Kitas und Schulen sind geschlossen, Familienbildung und weitere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe finden kaum mehr statt. Pflegeheime müssen sich abschotten, um ihre Bewohner*innen zu schützen. Viele Eltern und pflegende Angehörige arbeiten im Home-Office, andere erhalten aufgrund der Schließung des Betriebs oder Unternehmens Kurzarbeitergeld und/oder sind zunehmend auf Sozialleistungen angewiesen. Die derzeitigen Auflagen und Beschränkungen sind wichtig, stellen uns alle jedoch vor große Herausforderungen.

Im besonderen Maße trifft dies auf Menschen zu, die Fürsorge leisten und verlässlich für andere da sind. Die Politik hat bei den beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen insbesondere Familien mit Kindern im Blick:

  1. Für Eltern, die in so genannten „systemrelevanten“ Berufen arbeiten, wird eine Kindertagesbetreuung angeboten. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland: In vielen Ländern gilt dieses Angebot auch dann, wenn nur ein Elternteil in einem solchen Beruf arbeitet. In anderen Bundesländern gilt dies nur für bestimmte der systemrelevanten Berufe. Auch die Berufe, die als solche gezählt werden, sind teilweise in den Bundesländern verschieden: In jedem Fall sind es medizinische und pflegerische Berufe, teilweise auch Eltern, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten (Strom, Gas, Abfall usw.), teilweise auch Journalist*innen. Mittlerweile wird darüber verhandelt auch Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe zu diesen Berufsgruppen zu zählen.
  2. § 616 BGB regelt die Lohnfortzahlung bei „vorübergehender Verhinderung“ und somit eine kurzfristige Freistellung von der Erwerbsarbeit bei vollem Lohnausgleich, wenn Kinder oder pflegebedürftige Angehörige nicht anders betreut werden können. Allerdings greift dieses Instrument nur für wenige Tage und auch nur dann, wenn keine Betreuungsalternativen gefunden werden. Ebenso werden etwaige Zahlungen aus einer Unfall- oder Krankenversicherung verrechnet.
  3. Krisenbedingt und bis Ende 2021 befristet sind die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld nach § 95 SGB III verändert worden: Ab sofort können Unternehmen dieses Instrument auch dann nutzen, wenn nur 10 Prozent ihrer Beschäftigten mit mindestens 10 Prozent Arbeitszeitverkürzung davon betroffen sind. Auf Antrag erstattet die Bundesagentur für Arbeit Eltern mit Kindern 67 Prozent des Nettolohnes, der wegfällt (dies kann aber auch bedeuten, dass der Lohn vollständig wegfällt). Hiervon müssen Sozialabgaben entrichtet werden, gleichzeitig bleibt der volle Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Um die Einkommenslücke zu reduzieren, werden in immer mehr Branchen Tarifverträge abgeschlossen, in denen das Kurzarbeitergeld auf teilweise bis zu 100 Prozent aufgestockt wird. Niedriglohnbeschäftigte sind davon aber weitgehend ausgeschlossen, da sie nur zu einer Minderheit tarifgebunden beschäftigt sind. Ebenso ist es vielen kleinen Unternehmen, aber auch vielen Trägern in der sozialen Arbeit, nicht möglich, diese Lohneinbußen aus eigenen finanziellen Mitteln aufzufangen.
  4. In § 56 des „Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz) ist in der vergangenen Woche ein neuer Paragraf 1a eingefügt worden. Er sieht eine Entschädigung für einen Verdienstausfall vor, wenn Eltern ihre Kinder (leibliche Kinder sowie Pflegekinder) bis 12 Jahren bzw. Kinder mit Behinderungen zu Hause betreuen müssen, da z.B. Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen geschlossen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einrichtung (z.B. auf Grund von Schulferien) nicht ohnehin geschlossen hätte, dass keine anderweitige Betreuung organisiert werden kann, Überstunden bereits abgebaut sind und aus dem Vorjahr übertragener Resturlaub genommen wurde. Der Verdienstausfall wird in Höhe von 67 Prozent erstattet, maximal sechs Wochen lang und bis zu einer Höhe von 2.016 Euro.
  5. § 45 SGB V regelt, dass Eltern, die selbst bzw. deren Kinder gesetzlich krankenversichert sind, bis zu zehn Kind-krank-Tage pro Jahr (Alleinerziehende: 20 Tage) geltend machen können. Hierbei wird der Lohn von der Krankenkasse übernommen, in der Regel in Höhe von 90 Prozent des Nettolohns. Diese Regelung greift allerdings nur, wenn das Kind tatsächlich erkrankt ist und dies ärztlich bestätigt wurde.
  6. Im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Sozialschutz-Pakets sind die Zugangsvoraussetzungen zum Kinderzuschlag verändert worden (Notfall-KiZ): Bis auf weiteres wird zur Berechnung der Höhe des Zuschlags nur das Elterneinkommen des vergangenen Monats herangezogen und nicht, wie bisher, der vergangenen sechs Monate. So soll erreicht werden, dass Familien mit Kindern, die krisenbedingt starke Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, schneller den Kinderzuschlag erhalten können. Bei Familien, die bereits den Höchstbetrag von 185 Euro erhalten wird der KiZ-Bezug automatisch, ohne weitere Prüfung, verlängert, um die Verwaltung der Familienkassen zu entlasten. Der Antrag auf Notfall-KiZ kann online gestellt werden.
  7. Im Sozialschutz-Paket sind ebenfalls die Regelungen im SGB II verändert worden: Die Vermögensprüfung wird bei Neuanträgen vorübergehend ausgesetzt und die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) derzeit ohne weitere Prüfung als „angemessen“ anerkannt.
  8. Darüber hinaus gilt ab sofort und zunächst bis zum 30. Juni ein Kündigungsverbot für Mieter*innen, die auf Grund von krisenbedingten Einkommenseinbußen ihre Miete nicht mehr vollständig bezahlen können. Die auflaufenden Mietschulden müssen aber bis spätestens 22. Juni 2022 beglichen werden.

Eine gute Übersicht über familienunterstützende Hilfen und Beantragungsformalitäten findet sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bewertung und Forderung des ZFF:

Als ZFF haben wir u. a. zum Sozialschutz-Paket Stellung genommen. Darin wurden von uns die Maßnahmen begrüßt, gleichzeitig sehen wir Leerstellen mit Blick auf arme bzw. armutsbedrohte Familien sowie für Menschen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern:

  • Unterstützung für Bildung und Teilhabe (BuT), auf welche arme und armutsbedrohte Familien mit Kindern im Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeldgesetz und Kinderzuschlag Anspruch haben, muss derzeit ausschließlich innerhalb der Familien geleistet werden. Mindestens das Geld für das Mittagessen, welches für die allermeisten Kinder jetzt nicht in Kita und Schule stattfinden kann, sollte daher ausbezahlt werden.
  • Das ZFF unterstützt daher die Idee einiger Verbände, krisenbedingte Erhöhungen des Regelsatzes sowie entsprechende Zuschläge zum Regelsatz zu gewähren.
  • Ebenfalls gilt der verkürzte Bemessungszeitraum im Notfall-Kiz nur für das Einkommen der Eltern und nicht für Kindeseinkommen. Dies ist in der gegenwärtigen Situation nicht zu befürworten, denn Kindeseinkommen speist sich meist aus Unterhaltszahlungen. Diese können jedoch wegen der Krise und der Einkommenseinbußen der Unterhaltspflichtigen ebenfalls kurzfristig wegfallen und die Sicherung der Existenz des Kindes im Haushalt der Alleinerziehenden gefährden. Aus unserer Sicht sollte der kurzfristige Bemessungszeitraum auch für Kindeseinkommen gelten.
  • Zudem muss sichergestellt werden, dass alle Schulkinder Zugang zum Internet haben, etwa durch die Übernahme der entsprechenden Anschlusskosten sowie die Anschaffung von digitalen Endgeräten oder Computern, sofern diese nicht vorhanden sind. Hierfür wird ein zusätzliches „Schulbedarfspaket“ dringend benötigt. Da so gut wie alle Schulen den Unterricht derzeit auf digitales Lernen und den Online-Kontakt mit Lehrer*innen umgestellt haben, müssen ausnahmslos alle Schulkinder die Möglichkeit erhalten, an diesen Lernformaten teilzuhaben.
  • Darüber hinaus regt das ZFF (bspw. in Anlehnung an die Nationale Armutskonferenz) an, auch die Stromkosten vollständig und zusätzlich zum SGB II Regelsatz zu übernehmen, da für die kommenden Wochen, wenn alle Familienmitglieder überwiegend zu Hause sind, von einem erhöhten Stromverbrauch auszugehen ist.

Neben den bundesweiten Maßnahmen sind derzeit alle gesellschaftlichen Akteur*innen gefordert, Familien und die von ihnen geleistete Fürsorge- und Bildungsarbeit zu unterstützen: Arbeitgeber*innen sollten sich darüber im Klaren sein, dass Kinderbetreuung, Home-Schooling und Erwerbsarbeit im Home-Office nicht vollumfänglich miteinander vereinbar sind. Lehrer*innen müssen berücksichtigen, dass Eltern neben der Erwerbsarbeit und ggf. der Kinderbetreuung kleinerer Kinder nicht uneingeschränkt die Begleitung aktueller Bildungsprozesse leisten können und nicht alle Kinder dauerhaften Zugang zu einem Laptop, Computer oder Drucker haben. Zudem ist es wichtig, dass die Unterstützungssysteme der Familienbildung und -beratung nach § 16 SGB VIII sowie weiterer Angebote der Kinder- und Jugendhilfe derzeit so ausgestattet bleiben, dass sie Familien in dieser besonders schweren Zeit gut und unterstützend zur Seite stehen können und sie auch danach noch weiter zur Verfügung stehen können.

Darüber hinaus müssen Angebote der Beratung, Unterbringung und zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und weiteren Familienangehörigen (meist Frauen) vor Gewalt dringend aufrechterhalten und ausgebaut werden. Dieses setzt u. a. voraus, dass die Kommunen kurzfristig in die Lage versetzt werden, die Finanzierung dieser Angebote abzusichern.

Wertvolle Hinweise und Flyer zum Thema Gewaltschutz finden sich auf der Website: www.kein-kind-alleine-lassen.de. Die Flyer können ausgedruckt und im Hausflur, im Ladenfenster, im Supermarkt aufgehängt werden. Auf den Flyern stehen die wichtigsten Notrufnummern oder Tipps für Kinder und Jugendliche, was sie tun können, wenn sie in Gefahr sind und wo sie jemanden erreichen, der ihnen hilft.

Derzeit werden etwa drei Viertel aller pflegebedürftigen Menschen zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Teilweise geschieht dies in Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten oder mit privaten Pflegekräften und unterstützt von einer kommunalen Infrastruktur wie den Pflegestützpunkten. Viele dieser Angebote stehen derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung und pflegende Angehörige sind noch stärker als sonst belastet. Die Maßnahmen, die bspw. im Infektionsschutzgesetz oder im Sozialschutz-Paket beschlossen wurden, greifen für diese Familien nicht. Daher muss aus Sicht des ZFF dringend nachgebessert werden, bspw. durch eine Ausweitung der bezahlten Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder einen vereinfachten Zugang zur Verhinderungspflege.

Noch eine Bitte:

Wir wissen, dass die Situation angespannt ist. Dennoch möchten wir darum bitten, uns Herausforderungen, denen Familien bzw. Menschen mit Fürsorgeaufgaben derzeit begegnen, mitzuteilen. Wo sind die Lücken in der Absicherung? Sind Ämter nicht erreichbar? Wer wird besonders mit seinen Fürsorgeaufgaben alleine gelassen? Aber auch: Was klappt besonders gut?

Diese Rückmeldungen wollen wir sammeln und so schnell wie möglich an die Politik im Bundestag und den Bundesministerien weitergeben und uns dafür einsetzen, dass dort nachgebessert wird, wo dies dringend nötig ist.

Vielen Dank!

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut Thema: Vielfalt Familie

Corona-Krise: Arme Familien nicht alleine lassen!

23.03.2020 – Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus (Sozialschutz-Paket) begrüßt das ZFF ausdrücklich die schnelle Unterstützung durch die Bundesregierung. Da arme Familien jedoch weit gehend auf sich alleine gestellt bleiben, mahnt das ZFF dringend zu weiteren Schritten.

Immer stärker setzt die „Coronakrise“ unser Land, und damit auch die Familien, unter Druck: Eltern arbeiten in Kurzarbeit, werden entlassen oder stehen als Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Ruin. Um krisenbedingte Einbußen schneller abfedern zu können, bietet das Sozialschutz-Paket einfachere und schnellere Zugänge zu Leistungen an. Hierzu zählen u.a. die Verringerung des Einkommensbemessungszeitraums für den Kinderzuschlag sowie eine fortlaufende Gewährung für Beziehende des höchstmöglichen Kinderzuschlags ohne weitere Prüfung. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf leichtere Zugänge zu SGB II Leistungen u.a. durch die Aussetzung von Vermögensanrechnungen sowie die weitere Annahme der Angemessenheit bei tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im SGB II.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Geschlossene Schulen und Kindergärten sind nicht nur eine Herausforderung für Familien, die nun Kinderbetreuung, Hilfe bei den Hausaufgaben und Home-Office unter einen Hut bringen müssen, sie verschärfen vor allem die Situation von armutsbedrohten oder betroffenen Familienhaushalten. Das tägliche Mittagessen in Schule, Hort und Kindertagesbetreuung fällt weg und auch der Computer, den die Kinder und Jugendlichen nun dringend bräuchten, um die notwendigen digitalen Schulaufgaben zu bearbeiten, fehlt häufig.

Hinzu kommt, dass vielerorts die günstigeren Lebensmittel seit Tagen vergriffen sind. Für Familien im SGB II-Bezug oder mit kleinen Einkommen ist das eine Katastrophe, denn sie können sich so den täglichen Bedarf an Lebensmitteln schlicht nicht mehr leisten. Gerade jetzt sind politisch Verantwortliche gefragt, Familien unbürokratisch zu unterstützen, wenn es um die Existenzsicherung und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen geht.

Die nun vorliegenden Maßnahmen sind gut und richtig, denn sie können Familien in der aktuellen herausfordernden Situation unterstützen, ihre wirtschaftliche Not abfedern und den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen erleichtern. Sie kommen aber vielfach nicht bei Familien an, die von SGB II-Leistungen leben. Wir unterstützen daher die Forderung des Deutschen Kinderschutzbundes, eine Pauschale von 90 Euro pro Monat und Kind für alle Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, unbürokratisch auszubezahlen. So könnte zumindest das fehlende Mittagessen in Schule, Hort und Kita kompensiert werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle Schulkinder durch die Übernahme der entsprechenden Anschlusskosten Zugang zum Internet haben sowie die Anschaffung von digitalen Endgeräten oder Computern ermöglicht wird, sofern diese nicht vorhanden sind. Hierfür wird ein zusätzliches „Schulbedarfspaket“ dringend benötigt. Die Idee einiger Verbände, krisenbedingte Erhöhungen des Regelsatzes sowie entsprechende Zuschläge zu gewähren, hält das ZFF ebenso für einen guten Weg.

Um ein weiteres Abrutschen in Armut aufgrund von Sorgeverantwortung zu verhindern, braucht es darüber hinaus dringend sofortige bezahlte Freistellungen für Familien, besonders für Alleinerziehende, die durch die Betreuung ihrer Kinder nicht in der Lage sind, zu arbeiten.

Seit langem fordern wir gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung, die die Existenz von Kindern und Jugendlichen, unabhängig vom Geldbeutel Ihrer Eltern, sichert. Auch wenn dies keine kurzfristige Maßnahme darstellt, so zeigt sich die Dringlichkeit der Forderung mehr denn je!“

Die Stellungnahme des ZFF zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) finden Sie hier.

Für den heutigen Tag, den 23.03.2020, war darüber hinaus eine Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Kindergrundsicherung geplant, die auf Grund der aktuellen Corona-Krise verschoben werden musste. Die Stellungnahme des ZFF finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Corona-Krise: Menschen mit Sorgepflichten unterstützen!

Berlin, 16.03.2020 – Angesichts der bundesweiten Schul- und Kitaschließungen appelliert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) an Arbeitgeber*innen, Menschen mit Sorgepflichten zu unterstützen und nicht mit unrealistischen Erwartungen zu überfordern.

Angesichts der Gefahren, die von einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ausgehen sowie dem Bemühen, die Ausbreitung der Infektion zu verlangsamen schließen im Laufe dieser Woche bundesweit Kindertagesstätten und Schulen, sodass die Betreuung der Kinder fast ausnahmslos in den Familien organisiert werden muss. Gleichzeitig warnen Virolog*innen davor, die Kinderbetreuung an Großeltern abzugeben, denn diese zählen, meist altersbedingt, zur Risikogruppe. Viele Arbeitgeber*innen versuchen der nun entstehenden Betreuungslücke mit erweiterten Regelungen für Home Office entgegen zu kommen.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des ZFF, sagt dazu: „Unsere Gesellschaft steht vor einer präzedenzlosen Herausforderung, die uns alle zu einem solidarischem Umgang auffordert! In dieser Situation stehen Menschen mit Familienpflichten vor der Aufgabe, Sorge privat zu organisieren, denn die öffentliche Infrastruktur wird in den kommenden Wochen zunehmend ausgesetzt: Kitas, Schulen und andere Tageseinrichtungen werden auf absehbare Zeit geschlossen. So fällt es verstärkt den Eltern zu, neben der Erwerbstätigkeit und der umfassenden Betreuung kleinerer Kinder, ihre Schulkinder bei der Erledigung von Lernaufgaben zu unterstützen. Als ZFF appellieren wir an Arbeitgeber*innen, Väter und Mütter in den nächsten Wochen großzügig von Aufgaben zu entlasten und von den Möglichkeiten einer bezahlten Freistellung Gebrauch zu machen.“

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie Thema: Zeitpolitik

Bundesratsinitiative „Familienpflegegeld“: Eine wichtige Initiative für eine gute Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf!

Berlin, 12.03.2020Anlässlich der Berliner Initiative zur Einführung eines Familienpflegegeldes, die am Freitag in den Bundesrat eingebracht wird, begrüßt das ZFF das Vorhaben und fordert, erwerbstätige pflegende Angehörige endlich nachhaltig zu unterstützen.

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf entwickelt sich zu einer zunehmenden gesellschaftlichen Herausforderung. Von den derzeit rund 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa drei Viertel zu Hause gepflegt und dabei überwiegend von Angehörigen versorgt. Dabei müssen und wollen immer mehr Angehörige die Pflegeaufgabe mit einem Job unter einen Hut bringen. Das Land Berlin fordert nun, diese Menschen mit Hilfe eines Familienpflegegeldes finanziell und zeitlich zu unterstützen und bringt dazu eine Bundesratsinitiative ein. Diese Leistung soll Menschen, die nahe Angehörige, aber auch Freunde oder Nachbar*innen, pflegen, die Möglichkeit einer teilweisen Freistellung vom Beruf eröffnen. In dieser Zeit sollen sie durch ein Familienpflegegeld finanziell unterstützt werden, das analog zum Elterngeld-Modell 65 Prozent des entgangenen Nettogehalts kompensiert.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Wir begrüßen die Berliner Bundesratsinitiative zum Familienpflegegeld und sehen in dem Vorschlag einen zentralen Baustein für gute Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen lassen pflegende Angehörige vielfach auf den Kosten privater Pflege sitzen und bieten nur unzureichende Möglichkeiten für berufliche Auszeiten. Die Pflege alter Menschen ist aber genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern und muss gesamtgesellschaftlich verantwortet werden. Neben dem vorgeschlagenen Familienpflegegeld setzen wir uns für den Ausbau der Pflegeinfrastruktur ein, die privat Pflegende bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Langfristig brauchen wir in unserer Gesellschaft einen guten Mix aus der Unterstützung von privat Pflegenden und Angeboten professioneller Pflege in öffentlicher Verantwortung.“

Im Jahr 2020 setzt sich das ZFF schwerpunktmäßig mit dem Thema „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ auseinander. In diesem Rahmen veranstalten wir am 18.06.2020 gemeinsam mit dem AWO Bundesverband eine Fachtagung im Berlin.