Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 10/2024

AUS DEM ZFF

Bündnis aus 20 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen ist erschüttert, dass die Bundesregierung sich zu keiner echten Kindergrundsicherung für arme Kinder durchringen kann.  

Seit Monaten hängt der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung im Bundestag fest. Dabei wurde die ursprüngliche Reformidee in der Koalition sowieso schon gemeinsam auf eine Schmalspurversion heruntergeköchelt. An ausreichenden Leistungshöhen für Kinder fehlt es im aktuellen Gesetzentwurf hingegen weiterhin gänzlich. Die Neuberechnung des sogenannten „kindlichen Existenzminimums“ geht man weiterhin nicht an.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt:

„Während in der Politik die Sommerpause eingeläutet wird und die Mitglieder der Regierung und des Parlaments in den Urlaub gehen, fällt der Urlaub für arme Kinder dieses Jahr mal wieder ins Wasser. Armen Familien fehlt es an Geld für Urlaubsreisen, für Besuche im Freibad oder für eine Kugel Eis. Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind gut aufwachsen und an der Gemeinschaft teilhaben kann. Die Regierung muss jetzt handeln und endlich eine gute Kindergrundsicherung verabschieden.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, ergänzt: „Mit dem Verbleib der sozialrechtlichen Geldleistungen auf dem minimalsten Niveau verabschieden sich die Bundesregierung und die Ampelfraktionen von dem Ziel, armen Kindern und Jugendlichen den Anschluss an die Mehrheitsgesellschaft zu ermöglichen. Dafür verdienen die politisch Verantwortlichen zum Ende des Schuljahres im Zeugnis eine glatte sechs! Es wäre in dieser Legislatur dringend notwendig gewesen, zumindest eine umfassende Neuberechnung des Existenzminimums ins Rollen zu bringen. Stattdessen legen die politisch Verantwortlichen die Hände in den Schoß und schieben ihren Koalitionspartner*innen wechselseitig die Schuld für das Nichtgelingen einer #EchtenKindergrundsicherung zu!“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 13 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 03.07.2024

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Factsheets „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung appelliert das ZFF eindringlich an die Politik, endlich die Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und Alleinerziehende zu stärken.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die veröffentlichten Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen zum wiederholten Male ganz deutlich: Allleinerziehende in Deutschland brauchen dringend mehr Unterstützung. Über 70 Prozent der alleinerziehenden Mütter sind erwerbstätig und sie arbeiten häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien. Dennoch reicht das Einkommen hinten und vorne nicht, um die Familie zu ernähren. Hinzu kommen fehlende Unterhaltszahlungen und häufig nicht ausreichende Kinderbetreuungsangebote. Der Teufelskreis nimmt damit seinen Lauf: Viel zu viele Alleinerziehende und ihre Kinder sind armutsbetroffen und beziehen SGB II-Leistungen.“

Altenkamp ergänzt: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, sind die nächsten Wochen rund um die Haushaltsverhandlungen entscheidend: Denn neben einer Kindergrundsicherung, die im aktuellen Gesetzentwurf zumindest für Alleinerziehende im SGB II Verbesserungen bereithalten würde, hat der Koalitionsvertrag auch noch eine Steuergutschrift für Alleinerziehende sowie Verbesserungen der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur versprochen! Wir appellieren daher an die politisch Verantwortlichen: Kinder sind unsere Zukunft. Einsparungen dürfen nicht auf dem Rücken von Alleinerziehenden vorgenommen werden, die jeden Tag vor besonderen Herausforderungen stehen, um ihre Existenz eigenständig zu sichern. Gleichzeitig müssen angedachte Reformen im Umgangs-, Sorge und Unterhaltsrecht noch einmal dringend überdacht werden, damit hier keine Verschlechterungen für Alleinerziehende entstehen. Darüber hinaus fordern wir eine #EchteKindergrundsicherung, bei der u. a. die Höhe des Existenzminimums neu bestimmt wird. Nur so können wir zukünftig sicherstellen, dass alle Familien und ihre Kinder dem Armutskreislauf entkommen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 25.06.2024

SCHWERPUNKT I: SPD-Positionspapier zum Schwangerschaftsabbruch

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich heute mit einem Positionspapier klar für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung von betroffenen Frauen ausgesprochen.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Die aktuelle Regelung berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend. Die Regelung im Strafrecht bringt zum Ausdruck, dass ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch Unrecht ist. Das halten wir – wie die unabhängige Expert:innenkommission – für nicht vereinbar mit den Grundrechten der Schwangeren. Deshalb wollen wir den § 218 StGB in seiner jetzigen Form streichen und klare Voraussetzungen für einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch jenseits des Strafrechts regeln.

Zur Unterstützung der selbstbestimmten Entscheidung der Frau als auch für den Schutz des ungeborenen Lebens gibt es bessere und wirksamere Maßnahmen als das Strafrecht. Mit unserem Vorstoß wollen wir das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens besser in Einklang bringen.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Wir wollen die Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen in Deutschland verbessern. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, hat sich – auch aufgrund der Stigmatisierung – innerhalb der letzten 20 Jahre fast halbiert. In Regionen wir Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet. Das wollen wir durch die Entkriminalisierung und mittels verschiedener konkreter Regelungen ändern.

Um das ungeborene Leben wirksam zu schützen, müssen wir zudem ungewollt schwangere Frauen gut unterstützen. Das ist durch Strafandrohung nicht zu erreichen. In den vergangenen Jahrzehnten haben wir bereits Verbesserungen erreicht: unter anderem den Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz, die Einführung des Mindestlohns und des Bürgergelds, des Elterngeldes und der Elternzeit sowie die Ausweitung des Wohngelds. Durch weitere Maßnahmen wie den Einsatz für bezahlbares Wohnen, die Abschaffung des Ehegattensplittings sowie verlässliche Kinderbetreuung auch in der Grundschule können wir den Frauen die Entscheidung für die Schwangerschaft weiter erleichtern. Wir brauchen eine kinderfreundliche Gesellschaft und keine Strafandrohungen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 25.06.2024

In ihrer Fraktionssitzung am 25. Juni hat sich die SPD für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung ausgesprochen. Die AWO begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich und fordert die Ampelparteien auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und unverzüglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung stärkt.  

 

Dazu AWO-Präsident*in Kathrin Sonnenholzner: „Gerade jetzt, da antifeministische und rechtsautoritäre Kräfte erstarken, stehen die demokratischen Parteien in der Verantwortung, diesen historischen Moment zu nutzen, um die Rechte von ungewollt Schwangeren zu stärken. Wir brauchen endlich einen sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. In unseren Beratungsstellen erleben wir täglich, welche weitreichenden Auswirkungen die strafrechtliche Verortung von Schwangerschaftsabbrüchen hat. Nicht nur werden ungewollt Schwangere diskriminiert und stigmatisiert, sie sind außerdem von medizinischen Versorgungslücken, fehlender Kostenübernahme und einer grundsätzlich unsicheren Rechtslage betroffen.“ 

 

Zuletzt kam auch die von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in ihrem Abschlussbericht zu dem Schluss, dass eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland verfassungs-, völker- und strafrechtlich nicht nur möglich, sondern auch geboten wäre. Seit über 150 Jahren wird der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch in §218 unter Strafe gestellt. Die AWO fordert die Bundesregierung daher auf, nicht länger zu zögern und den Schwangerschaftsabbruch endlich außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2024

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, äußert sich zum Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zum §218:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat Vorschläge vorgelegt, wie die Empfehlungen der Regierungskommission für reproduktive Gesundheit umgesetzt werden könnten. Der Deutsche Caritasverband misst dieser Debatte über eine Neugestaltung des Schwangerschaftskonfliktrechts große Bedeutung zu. Denn Schwangerschaft und Geburt sind nicht immer ein „freudiges Ereignis“. Wenn zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Ehekrisen Frauen und Paare belasten, ist Unterstützung dringend notwendig.

Beratungspflicht und Beratungsschein sind Indiz für Entschluss aus freiem Willen

„Die SPD plant ernsthaft ein Aussetzen der Beratungspflicht für ungewollt schwangere Frauen. Das enttäuscht uns sehr“, kommentiert Caritaspräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Die Beratungspflicht hat sich für alle Beteiligten bewährt: Sie verschafft den ungewollt schwangeren Frauen in einer belastenden Stresssituation verlässlich Zugang zu allen wichtigen Informationen. Und für Ärztinnen und Ärzte ist der Beratungsschein ein wichtiges Indiz, dass die Frau sich aus freiem Willen für eine Abtreibung entschieden hat und damit also die Vornahme der Abtreibung legal ist.“ 

Das Positionspapier der SPD sieht ausdrücklich vor, Ärzte weiter mit strafrechtlichen Sanktionen zu belegen, wenn sie einen rechtswidrigen Abbruch vornehmen. Das sei gut, betont Welskop-Deffaa.

„Wenig nachvollziehbar ist allerdings die geplante Fristenverschiebung: Ein Abbruch soll nach den Vorstellungen der SPD strafbar sein, wenn er gegen den Willen der Frau vorgenommen wird oder sobald eine Überlebenschance des Fötus außerhalb des Uterus in Einzelfällen besteht. Die Orientierung an der Überlebensfähigkeit eines Kindes außerhalb des Uterus ist lebensfremd in einer Zeit, in der ein Ultraschall längst vorher zeigt, dass das Kind im Bauch der Mutter lebt, und in der wir wissen, wie viel Zeit, Aufmerksamkeit und Sorge ein Neugeborenes noch lange nach der Geburt braucht, um zu überleben.“

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten

Die SPD betone zu Recht den Wert von Verhütung und Unterstützung. Warum allerdings in dem Papier kein Wort zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu lesen sei, irritiere. Denn Bundesgesundheitsminister Lauterbach sei zur gleichen Stunde dabei, die BZgA in seinem Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit bis zur Unkenntlichkeit zu schwächen. „Die BZgA war über Jahre – auf der Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – die Garantin der reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen und sollte das auch weiter bleiben“, so Welskop-Deffaa.

Selbstbestimmung der Frau und Schutz von Kindern

Es sei dringend notwendig, sowohl das für das Schwangerschaftskonfliktgesetz zuständige Ressort von Bundesministerin Paus als auch das Bundesjustizministerium in die Debatten um die Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung und die Hilfen für schwangere Frauen einzubeziehen. „Eine besserer Zugang zu Verhütungsmitteln oder eine Erleichterung der Kostenerstattung bei Abtreibungen könnten und sollten ohne Abschaffung der Strafrechtsnormen im Schwangerschaftskonfliktgesetz gesetzlich geregelt werden“, betont die Caritaspräsidentin.

„Wir brauchen eine Kultur der Kinder- und Familienfreundlichkeit in unserer Gesellschaft, in der die Selbstbestimmung der Frau und der Schutz von Kindern keine Gegensätze sind.“ 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.06.2024

SCHWERPUNKT II: Factsheet Alleinerziehend Bertelsmann Stiftung

Alleinerziehende Familien sind nach wie vor die am stärksten von Armut betroffene Familienform in Deutschland. Fast 700.000 von ihnen oder 41 Prozent gelten als einkommensarm, und damit deutlich mehr als bei Paarfamilien. Das geht aus dem heute veröffentlichten Faktenblatt „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung hervor.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Daten der Bertelsmann Stiftung zeigen einmal mehr: Alleinerziehende Frauen haben nach wie vor das höchste Armutsrisiko. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung die Armut von Familien und deren Kindern nicht endlich beendet. Alleinerziehende, die den Großteil der Kinderbetreuung und -erziehung schultern, sind ganz besonders auf ausreichende und bedarfsgerechte Betreuungsangebote in Kitas und Schulen angewiesen. Daran mangelt es und auch an auskömmlich bezahlten Arbeitsangeboten. Alleinerziehende arbeiten häufig in frauentypischen Berufen mit untypischen Arbeitszeiten, im Schichtdienst und an Wochenenden.“

Wichtig seien familienfreundliche Arbeitszeiten, endlich eine finanzielle Entlastung für berufstätige Alleinerziehende und ein Umgangsmehrbedarf für getrenntlebende alleinerziehende Eltern, wie ihn die Diakonie Deutschland seit langem fordert. „Das alles wäre eine echte Unterstützung für Alleinerziehende“, so Loheide.

Factsheet „Alleinerziehende in Deutschland“: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2024/juni/trotz-arbeit-haben-alleinerziehende-noch-immer-das-hoechste-armutsrisiko

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.06.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern, um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Daten zeigen, dass Alleinerziehende und ihre Kinder weiterhin äußerst stark von Armut betroffen sind. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder durch eigene Erwerbstätigkeit sicherstellen können. Hierzu braucht es armutsfeste Löhne und bezahlbaren Wohnraum ebenso wie ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Und da, wo der Staat finanziell einspringen muss, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, braucht es armutsfeste Leistungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des Factsheets „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung.

„Knapp die Hälfte aller Kinder, die in einer Familie mit Bürgergeldbezug aufwachsen, leben mit nur einem Elternteil zusammen. Sie brauchen dringend mehr Unterstützung, denn Kinderarmut darf keine Frage der Familienform sein. Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Dafür braucht es eine Neubemessung des kindlichen Existenzminimums, das nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden darf“, so Hofmann weiter. Um den Armutskreislauf zu durchbrechen, braucht es neben der materiellen Absicherung, aber auch die entsprechende Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder. Hier ist Bildung ein wesentlicher Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung.

In Deutschland hängt der Bildungserfolg von Kindern jedoch nach wie vor sehr stark von den Eltern und ihren Möglichkeiten ab. Das hat der in der letzten Woche veröffentlichte Nationale Bildungsbericht zum wiederholten Male klar aufgezeigt. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von allen Kindern, gleich welcher Herkunft, eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.06.2024

Das aktuelle Factsheet der Bertelsmann Stiftung zur Situation von Alleinerziehenden unterstreicht erneut einen dringenden Handlungsbedarf: Trotz einer guten Integration in den Arbeitsmarkt sind Alleinerziehende weiter mit über 40 Prozent besonders häufig von Armut betroffen. An dieser oftmals prekären Situation hat sich trotz einzelner Reformen in vergangenen Jahren wenig geändert. Familienverbände wie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordern deshalb, die Steuergutschrift für Alleinerziehende umzusetzen.

„Die Steuergutschrift wäre besonders für Alleinerziehende mit kleinen oder mittleren Einkommen ein Gewinn. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, diese als Negativsteuer auszugestalten: Ist die Steuerschuld niedriger als die maximale Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt, betont Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des VAMV. „Die Umsetzung ist bürokratiearm, da im Gegensatz zu Sozialleistungen keine weitere aufwändige Einkommensprüfung notwendig ist.“

„Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat“, erläutert  Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf.

Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergutschrift wird dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.

Beide Verbände betonen, dass bessere Politik für Alleinerziehende Entlastung an vielen Stellen bedeutet, z. B. durch Investitionen in Infrastruktur, verlässliche und flexible Kinderbetreuung oder flexible Arbeitszeiten. Auch bei der geplanten Kindergrundsicherung sehen eaf und VAMV noch viel Luft nach oben für Alleinerziehende, z. B. durch das Anerkennen von Mehrbedarfen aufgrund erweiterten Umgangs, statt tageweise zu kürzen, was gar nicht eingespart wird.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.  V. (eaf) und Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 25.06.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich eines Gesellschaftstages hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus die schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel besucht. Gemeinsam mit der Landesministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré besuchte Paus ein baulich erweitertes Frauenhaus für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Kiel. Bei einem Rundgang mit der Leitung der Einrichtung erhielten die Ministerinnen Einblick in die Arbeit des Hauses. Sie informierten sich über den Umbau und tauschten sich mit Bewohnerinnen aus.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Gewalt gegen Frauen ist ein leider alltägliches Phänomen in unserer Gesellschaft: In jeder Stunde werden 15 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Jeden 2. Tag stirbt eine Frau durch Partnerschaftsgewalt. Diesen Zustand dürfen wir nicht länger hinnehmen. Mein Ziel ist es, dass jede Frau frei von Gewalt leben kann. Und wenn Frauen Gewalt erfahren, brauchen sie schnellen Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften arbeiten wir daran, die Versorgungslücken im Bereich der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir das Recht jedes Gewaltopfers auf Schutz und Beratung bei Gewalt gesetzlich festschreiben und einen verlässlichen Rahmen zur Finanzierung des Hilfesystem schaffen. Ich freue mich, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ bundesweit bereits Baumaßnahmen an rund 70 Frauenhäuser und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen finanziell fördern konnten. Das Frauenhaus in Kiel ist ein gutes Beispiel für ein solches Projekt, bei dem durch den Neubau entscheidende Verbesserungen für die Bewohnerinnen sowie Raum für 26 neue Plätze geschaffen wurde. Ich danke dem Team des Frauenhauses in Kiel stellvertretend für die unschätzbar wichtige Arbeit, die die Frauenhäuser im ganzen Land zum Schutz von Frauen und ihren Kindern leisten.“

Ministerin Aminata Touré: „Wir wollen die Frauenhäuser bei ihrer wichtigen Aufgabe bestmöglich unterstützen und stellen deshalb ihre Finanzierung unabhängig von individuellen und sozialrechtlichen Leistungsansprüchen sowie der Belegungssituation über das Finanzausgleichsgesetz sicher. In diesem Jahr stehen so rund 6,1 Mio. Euro für die Einrichtungen zur Verfügung.
Doch Gewalt gegen Frauen hört nicht an der Landesgrenze auf. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung einen Rahmen finden will, um allen Frauen zu helfen. Wichtig ist uns als Schleswig-Holstein, dass unser funktionierendes Finanzierungssystem, das Frauen und Kindern einen Platz ermöglicht, dabei bestehen bleibt. Mit unserem guten System in Schleswig-Holstein setzten wir hohe Standards, die hier sicherlich als Vorbild dienen können.
Gleichzeitig müssen wir die Täter stärker in den Blick nehmen und dafür sorgen, dass Gewalt gegen Frauen gar nicht erst entsteht. Deshalb wollen wir in unserem Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt unter anderem die gewaltpräventive Jungen- und Männerarbeit stärker in den Fokus rücken.“

Die Erweiterung des Frauenhauses in Kiel war möglich durch das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt“. Mit dem Programm fördert der Bund von 2020 bis Ende 2024 mit 30 Mio. Euro jährlich innovative Modellvorhaben wie den Bau und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen. Durch die investive Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ein und arbeitet aktiv an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem zu schließen. Das Programm ist von Beginn an auf große Resonanz gestoßen. Es wurden 70 Projekte mit guter regionaler Verteilung auf das gesamte Bundesgebiet bewilligt. Davon konnten 33 Projekte bereits abgeschlossen werden.

Über das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert das Bundesfrauenministerium mit Mitteln des Bundes den Ausbau von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und den Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte. Außerdem können Modellprojekte gefördert werden, um Fachkräfte zu qualifizieren oder Beratungsangebote weiterzuentwickeln.

Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)“ umzusetzen. Es gliedert sich in ein Bundesinvestitionsprogramm und in ein Bundesinnovationsprogramm.

Auch nach Abschluss des Programms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ können der Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist möglich in den bestehenden Förderprogrammen der Länder im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.07.2024

Zum heutigen Tag gegen antimuslimischen Rassismus traf Bundesfamilienministerin Lisa Paus Vertreterinnen und Vertreter des Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie von muslimischen Modellprojekten, die vom BMFSFJ gefördert werden, um sich über aktuelle Fragen auszutauschen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel haben neben vielfachen antisemitischen auch antimuslimische Vorfälle in Deutschland deutlich zugenommen. Zum heutigen Tag gegen Antimuslimischen Rassismus sage ich deshalb deutlich: Musliminnen und Muslime sind Teil unserer Gesellschaft – Vorverurteilungen müssen wir entgegentreten. Mit dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ und zahlreichen Modellprojekten tragen wir als Bundesfamilienministerium dazu bei, antimuslimischen Rassismus zu bekämpfen. Für ihre Arbeit möchte ich den zivilgesellschaftlichen Organisationen danken. Tagtäglich engagieren sie sich überall in Deutschland, oft unter schwierigen Bedingungen, für eine friedliche, vielfältige, demokratische Gesellschaft und gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass sie für ihre wichtige Arbeit auch künftig die nötige Unterstützung erhalten.“

Musliminnen und Muslime sowie als muslimisch gelesene Menschen werden in Deutschland täglich beleidigt, bedroht und angegriffen. Durchschnittlich fünf antimuslimische Vorfälle pro Tag dokumentiert das zivilgesellschaftliche Lagebild der Organisationen CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit und ZEOK e.V. für das Jahr 2023. Das Lagebild wird innerhalb des vom BMFSFJ geförderten Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit erarbeitet.

Weitere Informationen zum Kompetenznetzwerk unter: https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/kompetenzzentren-und-netzwerke/kompetenznetzwerk-im-themenfeld-islam-und-muslimfeindlichkeit

Hintergrund: Ausgangspunkt für den Tag gegen antimuslimischen Rassismus am 1. Juli ist der Mord an Marwa El-Sherbini, die am 1. Juli 2009 im Landgericht Dresden aus antimuslimischen Motiven getötet wurde.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.07.2024

Bundesfamilienministerin Paus und Unabhängige Beauftragte Claus eröffnen Sommertagung des Nationalen Rats

Auf der Sommertagung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommen vom 27. bis 28. Juni 2024 erstmals mehr als 200 Mitglieder persönlich in Berlin zusammen. Die Mitglieder tauschen sich interdisziplinär und ressortübergreifend in verschiedenen Gesprächsformaten und Fachforen aus, bilanzieren bisherige Entwicklungen und beraten neue Positionen und Empfehlungen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus würdigen die Arbeit des 2019 eingesetzten Nationalen Rats. Das Gremium bringt im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und deren Folgen staatliche und nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure zusammen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem Kabinettbeschluss für ein „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ hat die Bundesregierung gesetzliche Klarheit geschaffen und damit zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen beigetragen. Ich freue mich daher sehr, dass die Mitglieder des Nationalen Rates hier so zahlreich zusammenkommen. Denn echte Fortschritte im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen lassen sich nur gemeinsam erarbeiten. Alle Akteure, ob staatlich oder nichtstaatlich, müssen in ihrem Verantwortungsbereich alles dafür tun, Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Dafür müssen wir interdisziplinär denken, Systemgrenzen überwinden und auch unabhängig von direkten Zuständigkeiten Zusammenhänge verstehen. Der Nationale Rat schafft dafür seit 2019 einen geeigneten Rahmen.“

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: „Bei Prävention und Hilfen haben wir in den letzten Jahren in Bund und Ländern einiges erreicht. Damit die Umsetzung vor Ort aber wirklich flächendeckend gelingen kann, ist es wichtig, konsequent ressortübergreifend zusammenzuarbeiten. Nur so können wir Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich zum Beispiel Fachkräfte besser qualifizieren und inklusive Angebote weiter ausgebaut werden. Daher freue ich mich, dass auf der heutigen Sommertagung so viele Mitglieder des Nationalen Rats dabei sind und ihre vielfältigen Perspektiven einbringen. Die Empfehlungen und Positionen des Nationales Rates werden auch zukünftig dazu beitragen, den Kampf gegen sexuelle Gewalt und deren Folgen weiter und auf allen Ebenen – in Bund, Ländern und Kommunen – voranzubringen.“

Hintergrund:

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde 2019 gemeinsam vom Bundesfamilienministerium und UBSKM eingesetzt. Er bietet ein Forum für den Dialog und die Zusammenarbeit von Vertreterinnen und Vertretern aller staatlichen Ebenen sowie von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachpraxis, darunter auch Mitglieder des Betroffenenrates bei der UBSKM sowie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Den Vorsitz haben die Bundesfamilienministerin und die Unabhängige Beauftragte.

Eine Woche zuvor hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Durch das Gesetz sollen mit einem oder einer vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten sowie dem 2015 eingerichteten Betroffenenrat und der 2016 eingerichteten Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wichtige Strukturen gesetzlich verankert und verstetigt werden. Das Gesetz soll insgesamt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verbessern und betroffene Menschen bei ihrer individuellen Aufarbeitung des erlittenen Unrechts unterstützen. Zudem sollen die Prävention sexueller Gewalt sowie die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz gestärkt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 27.06.2024

Schätzungen zufolge gibt es zwei bis drei Millionen Kinder in Deutschland mit einem psychisch kranken oder suchtkranken Elternteil. Diese Kinder leiden oft sehr. Außerdem sind sie stark gefährdet, selbst zu erkranken. Die Ampelfraktionen haben darum gemeinsam mit der CDU/CSU in einem Antrag (Donnerstag im Plenum) Maßnahmen formuliert, die das Hilfesystem für die betroffenen Familien stärken und die Lebenssituation der Kinder verbessern sollen.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Alle Kinder haben ein Recht, gut aufzuwachsen. Wir brauchen darum mehr Prävention für Kinder mit psychisch kranken oder suchtkranken Eltern. Dazu gehört auch eine bessere Ausstattung psychiatrischer Kliniken mit Eltern-Kind-Settings, mehr Investitionen in das Bundesprogramm ‚Frühe Hilfen‘ und ein aufsuchendes Angebot für Familien mit Kindern, die älter als drei Jahre und damit den ‚Frühen Hilfen‘ entwachsen sind.“

Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

„Weil in unserem Hilfesystem für problembelastete Familien sowohl der Bund, die Länder als auch die Kommunen verantwortlich sind, wollen wir den Austausch zwischen diesen Ebenen verbessern. Das ist wichtig, damit Angebote gezielt dort aufgebaut werden, wo sie noch fehlen. Hilfreich wären hier Gesamtkonzepte, eine Wissensplattform und ein bundesweites Monitoring der Beratungs- und Hilfsangebote. So können sich diejenigen, die die Hilfen anbieten, besser vernetzen, Erfahrungen austauschen und ihre Angebote zielgerichteter gestalten. Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern brauchen diese Angebote dringend, damit auch sie gesund groß werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion  vom 03.07.2024

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe Die Linke stimmte der Ausschuss einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/10681) in geänderter Fassung zu. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung will Schwangere vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner schützen. Die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept soll in seiner Gesamtheit gestärkt werden, in dem auch sichergestellt werden soll, dass das Fachpersonal der Beratungsstellen seine Arbeit ungestört ausüben kann. Durch die geplanten Änderungen sollen bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen untersagt werden, wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen. Das geplante Gesetz enthält außerdem Änderungen zur Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen. Sie dienen einem genaueren Überblick über die Versorgungssituation in den Ländern. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde klargestellt, dass der Beratungsprozess in seiner Gesamtheit abgesichert werden muss und es keines aktiven Gegenwirkens der Schwangeren bedarf, um von belästigendem Verhalten anderer auszugehen.

Die Koalitionsfraktionen betonten in der Beratung, dass man durch die nachträglichen Änderungen ein gutes Gesetz noch besser gemacht habe. Man nehme so die Last von den Schultern der Schwangeren und sichere das Recht der reproduktiven Selbstbestimmung ab. Es sei gut, nun eine bundesweite Regelung zu schaffen, damit der Gang zur Beratungsstelle kein Spießrutenlauf werde. Denn Belästigungen verletzten die Grundrecht der Frauen.

Deutliche Kritik kam von Union und AfD. Die Unionsfraktion hatte zwar gegen das Ziel des Entwurfs an sich nichts einzuwenden, bezweifelte aber die Notwendigkeit. Es gebe keine statistisch relevanten Zahlen für die von der Koalition angeführten Gehsteigbelästigungen. Grundsätzlich sei es auch nicht möglich, Menschen vor jeder Meinungsäußerung zu schützen. Die AfD-Fraktion warf der Koalition vor, sich mit diesem Gesetz auf eine gänzliche Legalisierung von Abtreibungen vorzubereiten. Es gebe kein Recht darauf, vor der Konfrontation mit anderen Meinungen geschützt zu werden, betonte die Fraktion. Die Gruppe Die Linke sagte, die größte Einschränkung der Schwangeren bestehe immer noch in der Existenz des Paragrafen 218 an sich. Es ändere sich erst etwas, wenn Beratungszwang und Kriminalisierung aufhörten, so Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 481 vom 03.07.2024

Die Gruppe Die Linke interessiert sich für den Umgang mit Stellungnahmen von Verbänden und Ländern bei Gesetzgebungsverfahren im Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sie hat deshalb eine Kleine Anfrage (20/11927) gestellt, in der sie die Bundesregierung unter anderem fragt, wie viele Arbeitstage die drei kürzesten und die vier längsten Fristen für die Stellungnahme durch Verbände und Länder im BMFSFJ in der 20. Wahlperiode waren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 471 vom 01.07.2024

Die geplante Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit ist in einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch von den Koalitionsfraktionen begrüßt worden, in der Opposition aber auf Kritik gestoßen. In der von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleiteten Sitzung erinnerte die SPD-Fraktion an die große Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus noch vor einigen Jahrzehnten. Die Koalition schaffe jetzt die Möglichkeit, wieder eine neue Wohngemeinnützigkeit zu begründen. Die vorgesehenen Maßnahmen seien ein wichtiger und großer Schritt.

Nach Angaben der Bundesregierung ist im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 vorgesehen, für sozial orientierte Unternehmungen künftig einen praktikablen Rahmen zu schaffen, um vergünstigen Wohnraum bereitzustellen und dabei von den umfassenden Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren zu können. Hierdurch könne neben der sozialen Wohnraumförderung ein weiteres Segment bezahlbaren Wohnens etabliert werden, in dem die Mietpreis- und Belegungsbindungen dauerhaft Bestand hätten. Das Einkommen der Mieter dürfe das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden) das Sechsfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des Paragraf 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht überschreiten.

Damit kann nach Angeben der Regierung die Vermietung an rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit steuerbefreit erfolgen. Die vergünstigte Miete müsse dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden. Die Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenze soll nur noch am Anfang des Mietverhältnisses erfolgen. Ein „Herauswachsen“ der Mietenden durch Einkommenszuwächse sei damit für den Erhalt der Gemeinnützigkeit unschädlich. Mit dem Jahressteuergesetz erfolge der erste Schritt zur Wohngemeinnützigkeit, weitere Schritte sollten folgen.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass selbst eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen davon gesprochen habe, dass von der Maßnahme kein neuer Schwung im Wohnungsmarkt zu erwarten sei. Das liege auch daran, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionszulagen nicht eingeführt würden. Die Unionsfraktion kritisierte zudem, dass nur zu Beginn des Mietverhältnisses eine Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenzen stattfinden solle. Damit würden Zweifel an der Zielgenauigkeit der Maßnahme bestehen. Diesen Punkt griff auch die AfD-Fraktion auf. Die zu erwartenden Fehlbelegungen der Wohnungen seien eine soziale Ungerechtigkeit und keine soziale Mischung, wie von der Koalitionsseite behauptet werde.

Von der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen wurde die Kritik der Unionsfraktion zurückgewiesen. Es sei doch die CDU gewesen, die eine neue Wohngemeinnützigkeit mit Steuervorteilen gefordert habe. Es werde jetzt ein neuer Sektor auf dem Wohnungsmarkt geschaffen, der nicht profitorientiert sei, sondern dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stelle. Die Maßnahmen im Jahressteuergesetz seien ein erster wichtiger Schritt.

Von der Gruppe Die Linke wurde kritisiert, dass die neue Regelung viel zu eng gesteckt sei. Es würden bestenfalls 0,24 Prozent aller Mieter davon profitieren. Damit komme man nicht weit. Die frühere Wohngemeinnützigkeit habe 30 Prozent des Wohnungsmarktes abgedeckt. Da müsse man wieder hinkommen.

Die FDP-Fraktion erklärte, mit der neuen Wohngemeinnützigkeit werde die etablierte Wohnungswirtschaft ergänzt, aber auf keinen Fall benachteiligt. Dieses Ziel werde mit der jetzt geplanten Regelungen erreicht.

Zu Beginn der Sitzung hatte die AfD-Fraktion beantragt, die Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses zu bestimmen. Dies wurde in einer Abstimmung von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 453 vom 26.06.2024

In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch haben die geladenen Sachverständigen eindringlich an die Abgeordneten appelliert, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick zu nehmen. So erläuterte Silvia Schneider, Professorin für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und Direktorin des Forschungs- und Behandlungszentrums für psychische Gesundheit (FBZ) an der Ruhr-Universität Bochum: „Neue Studien belegen, dass zwei Drittel aller psychischen Erkrankungen bis zum Alter von 24 Jahren auftreten. Danach ist das Risiko deutlich geringer.“ Dies allein zeige, wie groß der Handlungsdruck in dieser Altersgruppe sei.

Die psychische Gesundheit habe eine große gesellschaftliche Relevanz, da mittlerweile die größte Krankheitslast durch psychische Störungen entstehe. „Sie bedeuten nicht nur individuelles Leid, sondern auch große volkswirtschaftliche Kosten. Es ist klar, dass viel mehr getan werden muss“, so Schneider weiter. Denn psychische Störungen setzten eine negative Entwicklungskaskade in Gang, die bei schlechten schulischen Leistungen anfange und bei geringer Arbeitsqualifikation und Frühverrentung ende. Bisher werde zwar viel in stationäre Behandlung investiert, aber kaum in Prävention, dabei gebe es genug Interventionen, „von denen wir wissen, dass sie funktionieren. Wir müssen ins Handeln kommen, wir brauchen ein kontinuierliches Monitoring und eine Entstigmatisierung“, ergänzte die Wissenschaftlerin.

Thomas Dirscherl, Geschäftsführer der Triple P Deutschland GmbH („Positive Parenting Program“: Programm zur Stärkung elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenz), erklärte: „Wir leben in Zeiten multipler Krisen. Die Covid-19-Pandemie war eine solche Krise, die einen besonders spürbaren Einfluss auf unseren Alltag und unser Zusammenleben hatte und in ihren Folgen auch jetzt noch hat.“ Sie habe Schwächen in verschiedenen Unterstützungssystemen offengelegt und bereits bestehende Probleme verschärft. „Wir sehen belastete Kinder und Jugendliche, sowohl körperlich wie psychisch. Wir sehen verstärkt ungünstige Mediennutzung und einen Anstieg von Kindeswohlgefährdungen“, so Dirscherl.

Er verwies weiter darauf, dass auch Eltern stark belastet seien, aufgrund von Mehrfachbelastungen durch Arbeit, Kinderbetreuung und Familienleben, aber auch durch Spannungen innerhalb der Familie. „Dieser Stress der Eltern ist ein wesentlicher Risikofaktor für das Wohlbefinden von Kindern, während der Pandemie und auch heute.“ Dirscherl appellierte daran, aus den Folgen der Pandemie zu lernen: Teil der Lösung könne, neben der notwendigen Stärkung von Kitas und Schulen, eine Public Health Strategie sein, „bei der evidenzbasierte Ansätze zur Stärkung der elterlichen Beziehungs- und Erziehungskompetenz inklusiver digitaler Komponenten in der Fläche umgesetzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 450 vom 26.06.2024

Die Gruppe Die Linke interessiert sich für die Umsetzung von Gesetzesvorhaben im Bereich Arbeit und Soziales. Sie hat deshalb eine Kleine Anfrage (20/11901) gestellt, in der sie die Bundesregierung unter anderem fragt, welche Gesetzesprojekte in dieser Legislaturperiode vom Kabinett gebilligt und in den Bundestag eingebracht worden sind und welche Projekte bis zur nächsten Bundestagswahl noch abgeschlossen werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 445 vom 26.06.2024

Vielfach bekannt ist, dass Kita-Plätze fehlen – allerdings gibt es nicht nur einen Mangel dabei, sondern auch für diejenigen, die einen Platz haben, fehlt es an Betreuungszeiten am Nachmittag und in den längeren Schließzeiten über den Sommer. Zwar ist der Anteil ganztägig betreuter Kita-Kinder in Deutschland während der vergangenen Jahre stark angestiegen, dennoch bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen gewünschtem und tatsächlich genutztem Betreuungsumfang. Wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) berechnet hat, besteht bei 29 Prozent aller Familien mit Kindern unter drei Jahren ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von mindestens fünf Wochenstunden. Bei Familien mit Kindern über drei Jahren wünschen sich sogar 37 Prozent eine längere Betreuung. Diese fehlende Passung hat nach Ansicht der Studie gesellschaftliche Folgen – für Kinder, für Eltern und letztlich für den Arbeitsmarkt. Die Autorinnen empfehlen deshalb, die Öffnungszeiten stärker an den Bedarfen der Familien zu orientieren, gerade auch wegen des Fachkräftemangels in Deutschland.

Die Untersuchung, die kürzlich veröffentlicht wurde, zeigt auf Datenbasis der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS), dass es bei ganztägigen Betreuungsangeboten einen beträchtlichen Mismatch zwischen Angebot und Nachfrage gibt. „Unter den derzeitigen Bedingungen finden viele Eltern keinen Bildungs- und Betreuungsplatz für ihr Kind, der ihren gewünschten Anforderungen entspricht“, fasst Prof. C. Katharina Spieß, Direktorin am BiB und Mitautorin der Studie, die Ergebnisse zusammen. So gaben im Jahr 2019 knapp 50 Prozent der Eltern von betreuten Kindern unter drei an, dass die Öffnungszeiten ein wesentlicher Grund für die Wahl der aufgesuchten KiTa waren. Bei den über Dreijährigen lagen sie mit 43 Prozent ebenfalls weit vor vielen anderen Kriterien. „Eine bessere Passung der Angebote an die Bedarfe der Eltern ist notwendig“, resümiert Spieß. „Dies betrifft die Schließung von Betreuungslücken beispielsweise über die Mittagszeit oder bei langen Schließzeiten der Einrichtungen im Sommer.“

Ganztagsbetreuung fördert Teilhabe der Eltern am Arbeitsmarkt

Ungedeckte Betreuungsbedarfe der Eltern können sich zudem unmittelbar auf den Arbeitsmarkt auswirken. „Unsere Forschungsergebnisse zeigen, dass die Bereitstellung ganztägiger Betreuungsangebote die Erwerbstätigkeit und den Erwerbsumfang von Müttern positiv beeinflussen kann“, weiß Spieß. Die Folge: Eine steigende Teilhabe von Müttern auf dem Arbeitsmarkt trägt zu einem steigenden Einkommen und einem erhöhten Rentenniveau bei, gleichzeitig reduziert sich die Gefahr, auf Sozialtransfers angewiesen zu sein. „Eltern benötigen flexiblere und längere Öffnungszeiten, um insbesondere Müttern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Auch Fachkräfte aus dem Ausland legen Wert auf eine gute Kita-Infrastruktur vor Ort.“

Bundesweite Standards wären hilfreich

Wie aus der Studie weiter hervorgeht, gehen die in den Bundesländern geltenden Regelungen für ein bedarfsorientiertes Angebot stark auseinander. Dementsprechend gibt es regional erhebliche Unterschiede zwischen tatsächlichen, gewünschten und vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten. Auch abweichende gesetzliche Regelungen, was den Betreuungsumfang angeht für unter bzw. über dreijährige, Kinder sind kontraproduktiv. Die Untersuchung empfiehlt deshalb, die für den U3-Bereich geltende „Bedarfsorientierung“ auf Kinder bis zum Schuleintritt auszudehnen und gesetzlich zu verankern. „Um allen Kindern in Deutschland vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung und allen Eltern ein bedarfsorientiertes Angebot in der Kindertagesbetreuung bereitzustellen, bedarf es bundesweiter Standards“, meint Spieß. Dies könne dazu beitragen, die Teilhabemöglichkeiten von allen Kindern zu sichern – und Eltern die Vereinbarkeit zwischen Familie mit dem Job zu erleichtern.

Die gesamte Studie finden Sie unter diesem Link:

https://www.fruehe-chancen.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/AG_Fr%C3%BChe_Bildung_Bericht/Expertise_Bedarfsgerechte_Ganztagsangebote_Schmitz_et_al._2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 03.07.2024

Der Anteil von Frauen unter den nach Deutschland Schutzsuchenden hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Waren 2016 etwa 36 Prozent der Schutzsuchenden in Deutschland weiblich, so stieg nach Angaben des Ausländerzentralregisters ihr Anteil bis Jahresende 2023 auf rund 45 Prozent an. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) geht davon aus, dass rund die Hälfte aller Schutzsuchenden weltweit weiblich ist. Anlässlich dieser Entwicklung wirft das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni einen Blick auf die Familien- und Beziehungskonstellationen von schutzsuchenden Frauen zum einen aus der Ukraine und zum anderen aus Syrien und aus Eritrea bei ihrer Ankunft in Deutschland – und zeigt, wie sehr sich die Situation der Frauen aus den verschiedenen Herkunftsländern unterscheidet. Zu diesen Flüchtlingsgruppen erhebt das BiB repräsentative Daten.

 

Höchster Frauenanteil bei Geflüchteten aus der Ukraine

 

Mit rund 977.000 Menschen stellen ukrainische Staatsangehörige Ende 2023 die zahlenmäßig größte Herkunftsgruppe unter den Schutzsuchenden in Deutschland. Gleichzeitig weisen sie den höchsten Frauenanteil auf: 61 Prozent der vor dem russischen Angriffskrieg in Deutschland Schutzsuchenden sind Frauen oder Mädchen. „Im Gegensatz zu anderen Herkunftsländern ist die Einreise aus der Ukraine in die EU ohne Visum möglich. Die Entfernung nach Deutschland ist vergleichsweise gering und der Weg für Frauen mit Kindern einfacher und sicherer, während Männer im wehrfähigen Alter mehrheitlich an der Verteidigung ihres Landes beteiligt sind“, erklärt die Migrationsforscherin Dr. Lenore Sauer vom BiB. Die Flucht der Frauen aus der Ukraine erfolgte meistens nicht alleine – 69 Prozent der vom BiB im Jahr 2022 befragten Ukrainerinnen, die nicht alleine ankamen, sind mit einem oder mehreren Kindern, 29 Prozent mit mindestens einem Elternteil und 20 Prozent mit dem Partner nach Deutschland gekommen. „Kinder und Jugendliche, die zumeist mit ihren Müttern nach Deutschland geflüchtet sind, brauchen Kita- und Schulplätze, damit sie auch mit Gleichaltrigen zusammenkommen und damit ihre Mütter Integrationskurse besuchen können und in den Arbeitsmarkt einsteigen können“, sagt Direktorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß.

 

Syrerinnen sind häufig mit ihrer Familie geflohen, Frauen aus Eritrea häufiger alleine

 

Die zweitgrößte Gruppe unter den Schutzsuchenden in Deutschland bilden Menschen aus dem Bürgerkriegsland Syrien. Ähnlich wie bei den Ukrainerinnen ist nur ein kleiner Teil der syrischen Frauen alleine in Deutschland angekommen, die meisten der syrischen Frauen, die nicht alleine angekommen sind, kamen laut einer repräsentativen Befragung des BiB aus dem Jahr 2020 mit ihren Kindern (71 %) oder mit dem Partner (40 %) in Deutschland an. Die Flucht von Frauen aus Syrien nach Europa findet somit häufig im Familienverbund statt, auch Eltern oder Geschwister leben oftmals in Deutschland oder in anderen europäischen Ländern.

Ganz anders ist die Situation von Frauen aus Eritrea, dem zahlenmäßig wichtigsten afrikanischen Herkunftsland von Schutzsuchenden in Deutschland. „Fast die Hälfte der von uns befragten eritreischen Frauen ist alleine in Deutschland angekommen“, weiß die Migrationsforscherin Dr. Elisabeth Kraus vom BiB zu berichten. „Im Gegensatz zu Frauen aus der Ukraine oder aus Syrien flohen Eritreerinnen auch oft zusammen mit außerfamiliären Personen, zum Beispiel mit Bekannten oder Leuten aus der Nachbarschaft.“ Und auch in Hinblick auf die Dauer der Flucht unterscheiden sich Frauen aus Eritrea von den anderen beiden Gruppen: Bei rund der Hälfte der befragten Frauen aus Eritrea lagen eineinhalb Jahre zwischen dem Verlassen Eritreas und der Ankunft in Deutschland, wohingegen die Hälfte der befragten Syrerinnen nur rund drei Monate unterwegs war und Ukrainerinnen nur wenige Tage.

 

Unterschiedliche Lebenssituationen führen zu besonderen Bedarfen

 

Die Befunde des BiB verdeutlichen, wie unterschiedlich die Situation weiblicher Schutzsuchender in Deutschland ist. Sie bilden keine homogene Gruppe, sondern zeigen eine Vielfalt an unterschiedlichen Lebenssituationen und familiären Kontexten. Unterschiede bestehen dabei nicht nur bei den Herkunftsländern, selbst Menschen aus demselben Herkunftsland weisen unterschiedliche familiäre Hintergründe auf. „Das bedeutet auch, dass geflüchtete Frauen – und insbesondere Mütter – vor unterschiedlichen Herausforderungen stehen und entsprechend sehr verschiedene Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe haben, gerade zu Beginn ihres Lebens in Deutschland“, fasst Dr. Elisabeth Kraus die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 20.06.2024

Zwei DIW-Studien beschäftigen sich mit Treibhausgasemissionen der Haushalte in Deutschland und nachhaltigem Konsum ­– Insbesondere Flugreisen vergrößern CO2-Fußabdruck der Haushalte mit hohem Einkommen beträchtlich ­– Bei Ernährung und Wohnen machen Einkommen kaum einen Unterschied – Soll Konsum nachhaltiger Produkte zunehmen, müssen einkommensschwache Haushalte berücksichtigt werden

Jeder in Deutschland lebende Mensch verursacht mit 6,5 Tonnen im Schnitt jährlich mehr als doppelt so viel Treibhausgasemissionen, wie nach Berechnungen von Klimaexperten mit bis zu drei Tonnen als klimaverträglich eingestuft wird. Menschen aus den einkommensstärksten Haushalten haben dabei mit mehr als zehn Tonnen durchschnittlich einen doppelt so großen CO2-Fußabdruck wie Menschen aus Niedrigeinkommenshaushalten (5,6 Tonnen pro Kopf). Der größte Treiber des Unterschieds sind Flugreisen. Das sind die Hauptergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die DIW- Forscherinnen Sandra Bohmann und Merve Kücük haben dafür auf Basis von Vorabdaten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) aus dem Jahr 2023 nicht nur den CO2-Fußabdruck pro Kopf in Deutschland in den Bereichen Wohnen, Ernährung und Mobilität berechnet, sondern auch die Verteilung der Emissionen nach dem Einkommen der Haushalte betrachtet.

„Ob arm oder reich: Unser CO2-Fußabdruck ist auf jeden Fall zu groß. Die Höhe des Haushaltseinkommens spielt für die Emissionen im Bereich Ernährung oder Wohnen kaum eine Rolle – beim Mobilitätsverhalten dagegen schon“, fasst Studienautorin Merve Kücük aus der Abteilung Klimapolitik des DIW Berlin die Ergebnisse zusammen. In der Regel verursachen Menschen mit hohen Haushaltseinkommen beim Wohnen sogar etwas weniger Emissionen als Menschen mit niedrigen Einkommen, weil sie beispielsweise häufiger in energieeffizienteren Gebäuden leben.

Heizen und Mobilität sind die größten CO2-Treiber

Während das Mobilitätsverhalten mit durchschnittlich zwei Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Kopf zu Buche schlägt, fallen für das Wohnen, also Strom, Heizen und Warmwasser, rund 2,9 Tonnen CO2 jährlich an. Die Anzahl der Personen im Haushalt macht dabei einen großen Unterschied: Während ein Vierpersonenhaushalt pro Kopf nur 1,7 Tonnen CO2 verursacht, sind es in einem Einpersonenhaushalt mehr als vier Tonnen. Auch die Wohnfläche macht einen Unterschied. Jeder Quadratmeter Wohnfläche, der pro Person mehr zur Verfügung steht, bedeutet 22 Kilogramm mehr Emissionen pro Kopf.

Bei der Ernährung ist vor allem der Fleischkonsum entscheidend. Wer kein Fleisch isst, verursacht in diesem Bereich nur 1,2 Tonnen pro Kopf und Jahr an Treibhausgasemissionen, während es bei mäßigem bis hohem Fleischkonsum zwischen 1,6 und 2,1 Tonnen sind.

Flugreisen verursachen am meisten Emissionen

Weder beim Wohnen noch bei der Ernährung lassen sich Unterschiede bei den durchschnittlichen Emissionen nach dem Einkommen beobachten. Anders sieht es bei der Mobilität aus. „Insbesondere das Fliegen vergrößert den CO2-Fußabdruck und ist einer der Hauptgründe, warum Menschen aus Haushalten mit höheren Einkommen einen doppelt so großen Fußabdruck haben wie diejenigen mit niedrigem Einkommen“, fasst SOEP-Studienautorin Sandra Bohmann zusammen. „Eine einzige Langstreckenflugreise führt zu mehr Emissionen pro Kopf als Wohnen und Ernährung in einem ganzen Jahr zusammen.“ 

„Eine einzige Langstreckenflugreise führt zu mehr Emissionen pro Kopf als Wohnen und Ernährung in einem ganzen Jahr zusammen.“ Merve Kücük

Mehr Umverteilung nötig, wenn Wunsch nach nachhaltigem Konsum steigt 

Das Bestreben, nachhaltiger zu konsumieren, birgt aber auch Fallstricke, so das Ergebnis der zweiten Studie. Einkommensschwache Haushalte können sich umweltfreundlichen Konsum oft nicht leisten. Das Gefühl von Einkommensungleichheit wird durch das Bedürfnis nach nachhaltigen, aber teureren Produkten verstärkt. Der Staat steht also vor einem Dilemma: Er will einerseits klimagerechtes Verhalten fördern, andererseits damit verbundene größere Unterschiede zwischen armen und reichen Haushalten aber abmildern.

Studienautorin Sonja Dobkowitz kommt anhand von Modellberechnungen zu dem Ergebnis, dass die richtige Balance zwischen Umverteilung – etwa indem die Einkommensteuer erhöht wird – und Umweltsteuern beziehungsweise -abgaben wie einem CO2-Preis gefunden werden muss, um die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt nicht zu schmälern. Was die richtige Balance ist, hängt dabei sowohl von der Einkommensungleichheit in einem Land als auch vom Preisunterschied zwischen nachhaltigen und nichtnachhaltigen Produkten ab. „In jedem Fall muss die finanzielle Situation einkommensschwacher Haushalte bedacht werden, wenn der Konsum nachhaltiger Produkte zunehmen soll“, sagt DIW-Ökonomin Dobkowitz.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 03.07.2024

Fast 26 Millionen Beschäftigte haben mehr als 52 Milliarden Euro als Inflationsausgleichsprämien erhalten. Das hat die Wirtschaft stabilisiert und die Sorgen der Menschen verringert, zeigt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung: Rund zwei Drittel der Arbeitnehmer*innen, die eine Prämie zum Inflationsausgleich erhalten, empfinden die Einmalzahlung als mittlere bis große Entlastung in Zeiten hoher Preise. Beschäftigte mit Prämie wollen spürbar seltener ihren Konsum einschränken als solche ohne. In Betrieben mit Tarifvertrag und mit Betriebs- oder Personalrat werden deutlich häufiger und höhere Inflationsausgleichsprämien gezahlt, so die Untersuchung, die auf einer repräsentativen Befragung basiert.*

Um die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs abzufedern, hatte die Bundesregierung im Herbst 2022 Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, ihren Beschäftigten bis Ende 2024 bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei zusätzlich zum Lohn auszuzahlen. Ziel war es, angesichts der Rekordinflation die Kaufkraft zu stabilisieren, ohne eine Preis-Lohn-Spirale in Gang zu setzen. Laut der IMK-Studie ist das tatsächlich gelungen: „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Inflationsausgleichsprämie einen relevanten Beitrag zur finanziellen Entlastung vieler Beschäftigter, zur Stabilisierung der Kaufkraft in Deutschland, zur Begrenzung des Kostendrucks durch Zweitrundeneffekte bei den Löhnen und zur Verbesserung des Vertrauens in politische Institutionen in der Hochinflationsphase 2022 bis 2023 geleistet hat“, schreiben der IMK-Forscher Dr. Jan Behringer und Prof. Dr. Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK. Gesamtwirtschaftlich entspreche die fiskalische Entlastung durch die Prämie etwa einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die Lohnstückkosten seien um rund 1,5 Prozent gesenkt worden.

Für ihre Untersuchung haben die Ökonomen Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von rund 9600 Personen ausgewertet, die im Januar und Februar dieses Jahres im Auftrag des IMK durchgeführt worden ist. 69 Prozent der befragten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geben an, dass sie seit Herbst 2022 mindestens einmal eine Inflationsausgleichsprämie bekommen haben, im Schnitt wurden ihnen insgesamt 1953 Euro gezahlt. Hochgerechnet auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland ergäbe das unter Einbeziehung von Beamt*innen 25,8 Millionen Begünstigte, die insgesamt 52,5 Milliarden Euro erhalten haben.

77 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag bekommen Inflationsausgleichsprämie, ohne sind es 61 Prozent

Erheblichen Einfluss auf die Zusatzzahlung hat der Analyse zufolge unter anderem die Tarifbindung: Von den Beschäftigten mit Tarifvertrag bekamen 77 Prozent mindestens eine Inflationsausgleichsprämie, wobei die Auszahlungssumme bei Vollzeit durchschnittlich 2272 Euro betrug. Ohne Tarif beträgt die Quote 61 Prozent und die Summe im Schnitt 1838 Euro. Auch Mitbestimmung spielt eine Rolle: Während 77 Prozent der Beschäftigten mit Betriebs- oder Personalrat eine Prämie ausgezahlt wurde, sind es bei denjenigen ohne eine solche Vertretung 59 Prozent. Erstere haben im Schnitt 2225 Euro bekommen, Letztere 1822 Euro.

In der Einkommenspyramide haben die oberen Etagen häufiger profitiert: In der Gruppe ab 4500 Euro Haushaltsnettoeinkommen beträgt der Anteil 77 Prozent, in der Gruppe bis unter 2000 Euro hingegen 50 Prozent. Auch bei der absoluten Höhe liegen die Einkommensstarken mit 2356 Euro vor den Geringverdienenden mit 1398 Euro.

Geschlechterunterschiede gibt es bei der Verbreitung nicht, allerdings rund 10 Prozent Vorsprung der Männer bei der Höhe – was unter anderem daran liegen dürfte, dass Frauen häufiger in Betrieben ohne Mitbestimmung und Tarif oder in Branchen arbeiten, in denen die Prämien generell niedriger ausfielen.

Bei denjenigen, denen eine Sonderzahlung zuteil wurde, lässt sich ein klarer Effekt feststellen: „Unsere Umfrage liefert Hinweise, dass die Inflationsausgleichsprämie die finanziellen Auswirkungen der hohen Inflation bei vielen Haushalten abmildern konnte“, so Behringer und Dullien. Rund zwei Drittel der Begünstigten gaben an, dass die Prämie für ihren Haushalt eine mittlere oder große finanzielle Entlastung darstellt.

Das wirkt sich offenbar auch auf die Zuversicht aus: Befragte ohne Inflationsausgleichsprämie machen sich zu 45 Prozent große Sorgen um die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und zu 40 Prozent um die eigene Situation, diejenigen mit Prämie zu 41 beziehungsweise 30 Prozent. Die Entwicklung der Lebenshaltungskosten betrachten mehr als die Hälfte derjenigen, die leer ausgegangen sind, mit großer Sorge, bei den Begünstigten nur 42 Prozent. Eine Folge: 42 Prozent der Befragten ohne Prämie haben überhaupt kein Vertrauen in die Regierung, bei den Befragten mit Prämie rund ein Drittel.

Spürbar weniger Sorgen um die finanzielle Zukunft, niedrigere Inflationserwartung und geringerer Spardruck beim Konsum

„Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die finanzielle Entlastung durch die Inflationsausgleichsprämie dazu beigetragen hat, die Sorgen der Beschäftigten hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Situation sowie der Entwicklung der Lebenshaltungskosten zu mindern. Zudem scheint die Maßnahme das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates und der Regierung etwas verbessert zu haben, was sich auch in geringeren Inflationserwartungen widerspiegelt. Dabei dürfte auch eine Rolle spielen, dass Beschäftigte mit geringen Einkommen von dieser pauschalen Sonderzahlung prozentual (wenn auch nicht absolut) stärker profitieren als Beschäftigte mit hohen Einkommen und gerade untere und mittlere Einkommensgruppen durch die gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel finanziell besonders stark belastet waren“, erklären die IMK-Forscher.

Die Kauflaune hat sich dadurch stabilisiert: Bei allen abgefragten Konsumkategorien hatten die Befragten mit Prämie seltener vor, sich künftig einzuschränken. Besonders stark war der positive Effekt bei Reisen und Urlaub, Freizeit, Unterhaltung und Kultur, Gaststätten- und Restaurantbesuchen sowie bei Wohnungsinstandhaltung. In diesen Kategorien ist der Anteil der Befragten, die sich einschränken wollen, zwischen elf und sieben Prozentpunkte niedriger, wenn sie eine Entlastung erhielten. „Die Inflationsausgleichsprämie dürfte die Konsumnachfrage dabei einerseits direkt über die Erweiterung der finanziellen Spielräume der Privathaushalte und andererseits indirekt über ihre dämpfende Wirkung auf die Inflationserwartungen und die Reduktion der Unsicherheit beeinflusst haben“, erklären die Autoren.

Die gezahlten Summen seien tatsächlich „gesamtwirtschaftlich relevant“ gewesen, heißt es in der Studie. In den Jahren 2022 und 2023 entsprachen sie jeweils 1,8 und 1,5 Prozent der Nettolöhne. Auch die Auswirkung auf den Fiskus – und spiegelbildlich die Entlastung von Unternehmen und Beschäftigten – war erheblich: Den Schätzungen des IMK zufolge hätte der Staat 33 Milliarden Euro mehr eingenommen, wenn die Beschäftigten statt der Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenpflichtige Zahlungen in gleicher Höhe bekommen hätten. Wenn die Löhne so weit erhöht worden wären, dass die Beschäftigten netto dasselbe wie mit den Prämien erhalten hätten, wären es 58,1 Milliarden mehr gewesen. Zum Vergleich: Die Energiepreisbremsen dürften den Staat etwa 40 Milliarden Euro gekostet haben. Um den gleichen Nettoeinkommenseffekt ohne Steuer- und Abgabenfreiheit zu erreichen, wären die Arbeitskosten um rund 68 Milliarden Euro zusätzlich gestiegen. Das heißt: Die Lohnstückkosten waren dank der Inflationsausgleichsprämie in den Jahren seit 2022 rund 1,5 Prozent niedriger.

Die Ergebnisse zeigten, dass eine konzertierte Aktion von Staat, Gewerkschaften und Arbeitgebern externe Schocks abfedern und die Wirtschaft stabilisieren könne, so die IMK-Forscher. Einziges Manko der Inflationsausgleichsprämien: Als Einmalzahlung läuft ihr Effekt zum Jahresende aus. „Die Tarifparteien sind jetzt gefragt, für Lohnerhöhungen zu sorgen, die die Kaufkraft auch ohne weitere Inflationsausgleichsprämien stärken“, sagt IMK-Direktor Dullien. „Denn ohne ein spürbares Wachstum des privaten Konsums wird die deutsche Wirtschaft sich nicht aus der aktuellen Stagnation befreien können.“

IMK Policy Brief Nr. 171, Juli 2024

Inflationsausgleichsprämie erhöht Einkommen von 26 Millionen Beschäftigten um 52 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 03.07.2024

Anteil im Jahr 2023 deutlich über EU-Durchschnitt von 16,1 %

In Deutschland leben anteilig deutlich mehr Menschen allein als in den meisten anderen Staaten der Europäischen Union. Im Jahr 2023 betrug der Anteil Alleinlebender an der Bevölkerung hierzulande 20,3 % – und lag damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16,1 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat mitteilt. Nur in den fünf nord- beziehungsweise nordosteuropäischen Staaten Finnland (25,8 %), Litauen (24,6 %), Schweden (24,1 %), Dänemark (23,5 %) und Estland (21,5 %) wohnten im EU-Vergleich anteilig noch mehr Menschen allein. In der Slowakei (3,8 %), Zypern (8,0 %) und Irland (8,3 %) lebten im EU-Vergleich anteilig die wenigsten Menschen allein.

Anteil Alleinlebender in fast allen EU-Staaten gestiegen

Der Anteil der alleinlebenden Personen stieg zwischen 2013 und 2023 in fast allen Staaten der EU an. Lebten 2013 im EU-Durchschnitt 14,2 % der Bevölkerung allein, waren es 2023 bereits 16,1 %. Den größten Anstieg in diesem Zeitraum verzeichneten Bulgarien (+9,3 Prozentpunkte von 8,5 % auf 17,8 %), gefolgt von Litauen (+8,5 Prozentpunkte von 16,1 % auf 24,6 %) und Finnland (+6,2 Prozentpunkte von 19,6 % auf 25,8 %). In Deutschland blieb der Anteil der Alleinlebenden in diesem Zeitraum nahezu konstant bei rund 20 %. Lediglich in der Slowakei lebten 2023 anteilig weniger Menschen allein als 2013 (-4,3 Prozentpunkte von 8,1 % auf 3,8 %).

Ältere Menschen leben fast doppelt so häufig allein wie die Gesamtbevölkerung

Ältere Menschen leben fast doppelt so häufig allein wie der Durchschnitt der Bevölkerung. Im Jahr 2023 lebten in der EU 31,6 % der Menschen ab 65 Jahren allein in einem Haushalt. In Deutschland lag der Anteil in dieser Altersgruppe mit 34,6 % etwas über dem EU-Durchschnitt. In Litauen lebte gut die Hälfte aller mindestens 65-Jährigen allein – mit 51,0 % war der Anteil im EU-Vergleich hier am höchsten. Am niedrigsten war er in der Slowakei. 2023 lebten dort lediglich 11,6 % aller Menschen ab 65 Jahren allein.

Methodische Hinweise:

In der Erhebung werden Menschen in privaten Hauptwohnsitzhaushalten berücksichtigt. Menschen in Gemeinschaftsunterkünften oder in Einrichtungen wie beispielsweise Alten- oder Pflegeheimen sind nicht erfasst.

Alleinlebende sind Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Nicht berücksichtigt wird hierbei der Familienstand der alleinlebenden Person. Zusätzliche Informationen zum Mikrozensus und zur Bewertung der Ergebnisse sind unter „Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020“ zu finden.

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Die Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der mit dieser Integration verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen zu den methodischen Änderungen sowie deren Auswirkungen auf EU-SILC sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2023 handelt es sich um Endergebnisse.

Weitere Informationen: 

Weitere Ergebnisse zu Alleinlebenden in der EU finden Sie in unserem Webartikel zum Thema. 

Daten zur Betroffenheit von Einsamkeit in Deutschland liefert die Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022. Die Ergebnisse finden Sie in unserem ausführlichen ZVE-Webartikel mit vielen Grafiken und Erläuterungen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.07.2024

  • 2022 wendeten Kitas in freier Trägerschaft durchschnittlich 12 300 Euro je Kind auf
  • Personalausgaben machten mit knapp 80 % den Großteil der Gesamtausgaben aus
  • Finanzierung erfolgt mehrheitlich durch die öffentliche Hand

In Deutschland gaben Kitas in freier Trägerschaft im Jahr 2022 für die Betreuung eines Kindes durchschnittlich rund 12 300 Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das nominal (nicht preisbereinigt) etwa 59 % beziehungsweise 4 600 Euro mehr als im Jahr 2010, dem letztmaligen Berichtsjahr einer vergleichbaren Erhebung.

Mit 18 600 Euro wurde für Kinder in der Altersgruppe der unter Dreijährigen (Krippenkinder) am meisten ausgegeben. Das entspricht einem Anstieg der Ausgaben gegenüber 2010 von etwa 70 % beziehungsweise 7 700 Euro. Für Kindergartenkinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt haben die privaten Kindertageseinrichtungen insgesamt 10 900 Euro ausgegeben und damit knapp 50 % mehr als 2010 (7 300 Euro). Am niedrigsten waren die Kosten für Schulkinder unter 14 Jahren in der Hortbetreuung. Hier stiegen die Ausgaben im Jahr 2022 gegenüber 2010 um 32 % auf 8 100 Euro.

Insgesamt gaben Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 2022 in Deutschland 27,7 Milliarden Euro aus und nahmen mit 27,7 Milliarden Euro ungefähr gleich viel ein.

Großteil der Ausgaben entfällt auf Personalkosten

Von den Gesamtausgaben entfiel der größte Anteil mit knapp 80 % beziehungsweise 21,9 Milliarden Euro auf das Personal. Für den Sachaufwand, wozu zum Beispiel Spielmaterial und Verbrauchsgüter, aber auch Energiekosten zählen, wurden weitere 5,2 Milliarden Euro (einschließlich Verpflegungskosten von 970 Millionen Euro) ausgegeben, dies entspricht 18 % der Gesamtausgaben. Nur 2 % beziehungsweise 650 Millionen Euro entfielen auf Investitionen.

Die öffentliche Finanzierung steigt auf knapp 80 %

Auf der Einnahmenseite stieg der Anteil öffentlicher Mittel insgesamt von 74 % im Jahr 2010 auf knapp 80 % beziehungsweise 21,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 an. Der Finanzierungsanteil der Länder erhöhte sich dabei von 21 % auf 31 % und lag 2022 bei 8,6 Milliarden Euro. Die Kommunen steuerten mit 46 % beziehungsweise 12,7 Milliarden Euro am meisten bei. Weitere 2 % der Einnahmen beziehungsweise 490 Millionen Euro entfielen auf den Bund. Der Anteil privater Mittel, also Elternbeiträge (einschließlich Verpflegungsgeld) und Eigenmittel der Träger, ging hingegen von 26 % auf 20 % zurück und lag 2022 insgesamt bei 5,6 Milliarden Euro.

Methodische Hinweise:

Die dargestellte Finanzierung basiert auf den gemeldeten Einnahmen der Träger. Eine trennscharfe Zuordnung zu den Mittelgebern ist hier nicht immer möglich. So können beispielweise Landesmittel den Kommunen zugeordnet und Bundesmittel bei den Landesmitteln verbucht worden sein.

Die Ergebnisse basieren auf einer Erhebung, die auf freiwilliger Basis bei allen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Zeitraum von September bis Dezember 2023 für das Berichtsjahr 2022 durchgeführt wurde. Beauftragt wurde die Erhebung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung nach § 7 Abs. 1 Bundesstatistikgesetz. An der Erhebung haben sich 3 600 freie Träger mit insgesamt 9 300 Kindertageseinrichtungen beteiligt.

Der Projektbericht „Finanzen der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 2022“ mit detaillierten Ergebnissen sowie der Beschreibung des Erhebungskonzeptes und der Hochrechnung ist auf der Themenseite „Bildungsfinanzen- und Ausbildungsförderung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.06.2024

  • Knapp die Hälfte der Homeoffice-Nutzenden arbeitete genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als von zu Hause aus
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: 25- bis 34-Jährige am häufigsten im Homeoffice
  • Homeoffice-Anteil in Deutschland mit 23,5 % leicht über dem EU-Durchschnitt

Homeoffice hat sich in Deutschland auch nach der Covid-19-Pandemie etabliert, wird jedoch an weniger Arbeitstagen genutzt. 23,5 % aller Erwerbstätigen waren im Jahr 2023 zumindest gelegentlich im Homeoffice, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit war der Anteil nur geringfügig niedriger als im Jahr 2022 mit 24,0 % und im Jahr 2021 mit 24,9 %. Im März 2022 war die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pflicht ausgelaufen. Wie stark sich das Arbeiten von zuhause aus inzwischen etabliert hat, zeigt der Vergleich mit dem Vor-Corona-Niveau: 2019 hatten lediglich 12,8 % der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet.

Homeoffice wird inzwischen jedoch weniger umfänglich genutzt als zu Pandemiezeiten. Im Jahr 2023 arbeitete knapp die Hälfte (44 %) der Erwerbstätigen, die Homeoffice nutzten, genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als von zu Hause aus. Gut ein Viertel (26 %) war vollständig im Homeoffice. 2022 waren 39 % der Erwerbstätigen genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als im Homeoffice und 31 % arbeiteten ausschließlich von zu Hause aus. Im von der Pandemie stark geprägten Jahr 2021 waren die Anteile noch deutlicher in Richtung Homeoffice-Nutzung verschoben: Damals arbeiteten lediglich 31 % genauso oft oder weniger im Homeoffice als am Arbeitsplatz, 40 % waren dagegen vollständig im Homeoffice.

Beschäftigte in größeren Unternehmen arbeiten häufiger von zu Hause aus

Betrachtet man nur die abhängig Beschäftigten, so war der Homeoffice-Anteil 2023 mit 22,0 % etwas niedriger als bei den Erwerbstätigen insgesamt. Wie häufig Angestellte Homeoffice nutzen, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, etwa von der Größe des Unternehmens oder dem Alter der Beschäftigten. So steigt der Homeoffice-Anteil mit der Größe des Unternehmens: Arbeiteten in kleinen Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) 13,1 % der Angestellten von zu Hause aus, so waren es in mittleren Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) 22,9 %. In großen Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten war der Homeoffice-Anteil mit 33,8 % am höchsten.

25- bis 34-Jährige am häufigsten im Homeoffice

Dass Homeoffice auch genutzt werden dürfte, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, zeigt ein Blick auf die Verteilung nach Altersgruppen. Den höchsten Homeoffice-Anteil unter den abhängig Beschäftigten hatten 2023 die 25- bis 34-Jährigen mit 26,4 %, gefolgt von den 35- bis 44-Jährigen mit 26,2 %. Die Notwendigkeit einer Kinderbetreuung könnte ein Grund für den vergleichsweise hohen Anteil in dieser Altersgruppe sein. Am seltensten nutzten Homeoffice die 15- bis 24-jährigen Angestellten (12,3 %) sowie die mindestens 65-jährigen (13,1 %).

In Gesundheitswesen (6,4 %) und Einzelhandel (8,3 %) wird besonders selten Homeoffice genutzt
Wie häufig Homeoffice genutzt wird, hängt auch stark von der jeweiligen Branche ab. Am höchsten war der Anteil 2023 im Bereich IT-Dienstleistungen: Hier arbeiteten knapp drei Viertel (74,7 %) der abhängig Beschäftigten zumindest gelegentlich von zu Hause aus. In der Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie in der Unternehmensberatung nahmen 72,5 % Homeoffice in Anspruch, bei Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen waren es gut zwei Drittel der Beschäftigten (68,6 %). Im Gesundheitswesen konnten mit 6,4 % anteilig die wenigsten Beschäftigten ihre Arbeit auch zu Hause ausüben. Auch eine Tätigkeit im Einzelhandel (8,3 %) oder etwa im Bau- und Ausbaugewerbe (8,4 %) war nur selten im Homeoffice möglich.

Homeoffice-Anteil in Deutschland leicht über EU-Durchschnitt

Im europäischen Vergleich lag Deutschland im Jahr 2023 über dem EU-weiten Durchschnitt. In den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) arbeiteten durchschnittlich 22,4 % aller Erwerbstätigen ab 15 Jahren zumindest gelegentlich von zu Hause aus. In den Niederlanden (52,0 %), in Schweden (45,8 %) und in Finnland (42,0 %) war der Homeoffice-Anteil im vergangenen Jahr EU-weit am höchsten. In Bulgarien (2,9 %), Rumänien (3,3 %) und Griechenland (7,4 %) arbeiteten anteilig die wenigsten Berufstätigen von zu Hause aus.

Methodische Hinweise:

Die Daten zum Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland, die 2023 von zu Hause aus arbeiteten, basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus. Der Anteil umfasst jeweils die Erwerbstätigen, die angaben, zum Zeitpunkt der Befragung in den vergangenen 4 Wochen mindestens einmal oder häufiger von zu Hause aus gearbeitet zu haben. Hierzu gehören beispielsweise auch Lehrerinnen und Lehrer, die zu Hause Unterrichtsstunden vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. Beim Homeoffice-Anteil der abhängig Erwerbstätigen in Deutschland sowie bei der Betrachtung nach unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen (WZ 2008) sind die Auszubildenden nicht eingeflossen.

Für den EU-Vergleich wurden alle Erwerbstätigen ab 15 Jahren zusammengefasst, die manchmal oder gewöhnlich von zu Hause aus arbeiteten. Daher kann es vereinzelt zu geringfügigen Abweichungen der aufsummierten Anteile durch Rundungen kommen.

Weitere Informationen:

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.06.2024

WZB-Studie zeigt Zusammenhang zwischen AfD-Unterstützung und Wohlbefinden

Menschen, die sich der AfD zuwenden, erleben laut einer neuen WZB-Studie eine Verschlechterung ihres Wohlbefindens. Erstmals weisen die WZB-Ökonomin Maja Adena und ihr Kollege Steffen Huck nach, dass die negative Rhetorik rechtspopulistischer Parteien wie der AfD die persönliche Lebenszufriedenheit verringern kann. Vor allem neue Anhänger der AfD sind unzufriedener.

In einer großen Umfrage-Studie mit über 5.000 Teilnehmenden in vier Wellen über die Jahre 2019 bis 2021 wollten die Forschenden herausfinden, ob es einen Zusammenhang zwischen Zufriedenheit und den Präferenzen für politische Parteien gibt. Dabei zeigt sich ein klares Muster: Menschen, die die AfD unterstützen, sind unzufriedener mit ihrem persönlichen Leben und ihrer finanziellen Situation als die Unterstützer anderer Parteien. Dieser Zusammenhang ist besonders stark ausgeprägt für neue Anhängerinnen und Anhänger der AfD. Wer sich von der Partei wieder abwendet, empfindet dagegen eine Verbesserung im Wohlbefinden.

Der Zusammenhang zwischen Wohlbefinden und Unterstützung der AfD ist eindeutig und lässt sich nicht durch sozioökonomische Variablen wie Einkommen oder Bildung erklären. Er ist darüber hinaus ökonomisch bedeutsam und lässt sich beziffern. Schätzungen der Autoren legen nahe, dass ein neuer Unterstützer der AfD ein zusätzliches Monatseinkommen von rund 2.500 Euro bräuchte, um wieder das gleiche Wohlbefinden zu erreichen, das er vor seiner Entscheidung, die AfD zu unterstützen, empfand.

Ob die Entscheidung, die AfD zu unterstützen, ursächlich dazu führt, dass sich Menschen unzufriedener fühlen, untersuchten Adena und Huck mit Hilfe von zwei Experimenten. Im ersten Experiment befragten sie Wählerinnen und Wähler vor, während und nach dem AfD-Bundesparteitag im November 2020. Insbesondere neue Unterstützer der AfD, die während des Bundesparteitags an der Umfrage teilnahmen, berichten von schlechterem Wohlbefinden als neue AfD-Unterstützer, die vor oder nach dem Parteitag an der Umfrage teilnahmen, oder auch als Anhänger anderer Parteien.

Auch im zweiten Experiment, das 2021 stattfand, wurden die Teilnehmenden gebeten, Fragen zu ihrem Wohlbefinden zu beantworten. Zusätzlich erhielten sie Fragen zur Partei, die sie unterstützen. Die Forschenden teilten die Teilnehmenden in zwei Gruppen. Eine Gruppe musste vor den Fragen zum Wohlbefinden Fragen zur Partei beantworten. Für die andere Gruppe wurde die Reihenfolge der Fragenblöcke umgekehrt.

Es ergibt sich das gleiche Muster wie für das erste Experiment. Neue Unterstützer der AfD, die sich gerade intensiv mit AfD-Themen befasst haben, sind weniger zufrieden als die Kontrollgruppe, die Fragen zum persönlichen Wohlbefinden vor den Fragen zu AfD-Themen beantworten musste. Für Unterstützer anderer Parteien ergibt sich kein vergleichbares Muster. Wer sich seine neue Unterstützung der AfD stärker bewusst macht, nimmt sowohl seine persönlichen als auch seine finanziellen Umstände als schlechter wahr.

Die Gründe für diesen Kausalzusammenhang vermuten die Forscher in der negativen Rhetorik der AfD. Wer sich der Partei zuwendet, setzt sich dieser Negativität stärker aus, und das schadet dem Wohlbefinden.

Die Forscher empfehlen daher anderen Parteien, positive Themen zu betonen, anstatt sich auf die negativen Themen der AfD zu konzentrieren. „Die erfolgreiche Rückgewinnung von Wählern braucht andere, idealerweise positive Themen“, sagt Maja Adena.

Die Studie ist in der Zeitschrift PLOS ONE erschienen.
Maja Adena, Steffen Huck: Support for a right-wing populist party and subjective well-being: Experimental and survey evidence from Germany

Dr. Maja Adena ist stellvertretende Direktorin der Abteilung Ökonomik des Wandels am WZB.

Prof. Dr. Steffen Huck ist Forschungsprofessor Behavioral Economics and Human Agency am WZB.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung vom 27.06.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert den heutigen Kabinettsbeschluss über den Bericht der Bundesregierung für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner erklärt dazu:

„Uns droht offenbar, dass die wirklich längst überfällige Finanzreform der Pflegeversicherung erneut in die nächste Legislaturperiode verschoben wird, während die Lage sich rapide zuspitzt. Die Pflegekassen stehen kurz vor dem finanziellen Kollaps, pflegebedürftige Menschen wissen angesichts der rasant steigenden Eigenanteile nicht mehr, wie sie sich ihre Pflege leisten sollen, pflegende An- und Zugehörige werden in der Folge noch stärker belastet.

Was muss denn noch passieren, damit eine Bundesregierung endlich handelt? Das Mindeste wäre es gewesen, die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung durch Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen umzusetzen. Aber nicht einmal das gelingt.

Es bedarf nun dringend eines breiten gesellschaftlichen Konsenses zum Wert der Pflege als Zeichen des Zusammenhalts und der Wertschätzung. Wir brauchen Sofortmaßnahmen, um die Pflege zu sichern. Klatschen war gestern, heute muss gehandelt werden! Die AWO ist bereit, ihren Beitrag zu leisten.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.07.2024

Gemeinsam mit Sozial- und Umweltverbänden, Kirchen und Gewerkschaften fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung zu einem Kurswechsel bei der Haushaltsaufstellung auf. Der nächste Bundeshaushalt müsse Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und soziale Sicherheit ermöglichen. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die Krisen unserer Zeit sind zu groß für falsche Dogmen wie die Schuldenbremse. Statt so lange zu sparen, bis auch die letzte soziale Einrichtung vor dem finanziellen Aus steht, muss die Bundesregierung endlich in mehr Zusammenhalt investieren. 75 Prozent der Organisationen in der sozialen Arbeit rechnen damit, aufgrund finanzieller Not im nächsten Jahr Angebote einschränken zu müssen – das ist ein Armutszeugnis für die politisch Verantwortlichen. Dabei darf nicht aus dem Blick geraten, dass auch die Klimakrise eine soziale Krise ist, denn benachteiligte und arme Menschen leiden unter ihren Folgen am schwersten. Es braucht daher schnell ein sozial gestaffeltes Klimageld, um das Vertrauen der Menschen in die Bewältigung der Klimakrise wieder herzustellen. Die “Priorisierung” von Investitionen, von der der Finanzminister gerne spricht, ist jedenfalls ein Luftschloss: Man kann Bürgergeld und Windkraft, gute Pflege und mehr ÖPNV nicht gegeneinander ausspielen. Wir brauchen beides – starke soziale Infrastrukturen und eine lebenswerte Zukunft für nachfolgende Generationen! Wer sich Fortschritt auf die Fahnen schreibt, kann diese Wahrheit nicht leugnen.”

Zum Offenen Brief: https://awo.org/sozial-oekologisches-buendnis-fordert-zukunftsinvestitionen-statt-schuldenbremse

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.06.2024

Anlässlich des 55. Jahrestages der Stonewall Riots ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zu Solidarität und Wachsamkeit auf. Dazu erklärt Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO-Bundesverbandes:

„Die Stonewall Riots waren ein Wendepunkt im Kampf für die Rechte von LSBTIQ*. Seit mehr als einem halben Jahrhundert kämpfen queere Menschen weltweit erfolgreich für ihre Rechte. Auch in Deutschland hat sich die rechtliche Situation inzwischen deutlich verbessert, und doch sind homo- und bi*-sexuelle Menschen sowie Inter*- und trans* Personen auch hierzulande immer noch Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. 55 Jahre nach den Stonewall Riots, sehen wir uns erneut mit gezielten Angriffen auf die hart erkämpften Rechte von queeren Menschen konfrontiert. Deshalb müssen wir wachsam bleiben und uns an die Seite derer stellen, denen Rechte entzogen werden sollen. Queere Menschen sind bei uns nicht nur willkommen, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wir schützen sie vor Diskriminierung – ob als Mitarbeitende oder in den Einrichtungen und Diensten der AWO.“

Die Arbeiterwohlfahrt zeigt das auch gesellschaftspolitisch in ihrem Engagement in diversen Bündnissen und Aktionen. Damit sich z. B. ältere LSBTIQ* in AWO-Pflegeeinrichtungen und -diensten sicher und willkommen fühlen können, gibt es das Vorreiterprojekt „Queer im Alter“ für queer-inklusive Pflege und Dienste. “Ältere queere Personen sind bewusst unsichtbar in unserer Gesellschaft. Aus Angst und Scham vor Diskriminierung, oftmals kinder- und angehörigenlos ziehen sie sich zurück. Doch natürlich haben sie Anspruch auf eine Pflege, die ihnen gerecht wird und sich für sie öffnet“, so Mandrysch, „Mit ‚Queer im Alter‘ möchten wir sicherstellen, dass ältere LGBTIQ+-Menschen die Unterstützung und Anerkennung erhalten, die sie verdienen. Wir wollen Barrieren und Vorurteile abbauen und ein Umfeld schaffen, in dem sie sich sicher und respektiert fühlen. Deshalb ist das Projekt “Queer im Alter” eine wichtige Innovation für unsere Arbeit.” Die Koordinierungsstelle www.queer-im-alter.de stellt ihre Expertise allen Trägern und Einrichtungen zur Verfügung, vermittelt Informationen sowie Kontakte zu queer-sensiblen Einrichtungen, Selbsthilfe- und anderen Organisationen.

Die Erfahrungen aus dem Projekt zeigen immer wieder, dass es eine bewusste Auseinandersetzung für mehr Akzeptanz und einen bedürfnisgerechten Umgang mit queeren Menschen in der sozialen Arbeit und Gesundheitspflege braucht. So Mandrysch: “Vorurteile queeren Menschen gegenüber sind in unserer Gesellschaft und damit auch im Gesundheitssystem immer noch weit verbreitet. Gerade im Alter ist man auf Hilfe angewiesen, fühlt sich schwach und verletzlich, sucht nach Räumen, in denen man sich sicher und vollständig angenommen fühlt. So werbe ich im Bereich der Sterbebegleitung für mehr AWO-Angebote wie zum Beispiel Hospize, die sich kultur- und diversitätssensibel für Menschen unterschiedlicher Lebensentwürfe ausgestalten und den Menschen eine Alternative anbieten, die sich ganz bewusst von religiös, ideologisch oder normiert geprägten Angeboten distanzieren wollen. Hier haben wir innerhalb der AWO noch Potential und sehr viele Regionen, die leider keine Angebote besitzen.”

Die AWO verfolgt mit ihren Grundwerten Toleranz und Solidarität das Ziel, alle Menschen willkommen zu heißen und ihre Rechte zu erstreiten. „Eine weltoffene Zivilgesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit, das sehen wir gerade in diesen Zeiten. Wir alle sind täglich gefordert, an unserem persönlichen Weltbild zu arbeiten und andere Lebensentwürfe zu akzeptieren. Gemeinsam können wir eine Welt gestalten, in der Vielfalt und Respekt die Grundlage unseres Zusammenlebens bilden.“, so Mandrysch abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2024

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses über den Bericht der Bundesregierung für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung fordern die im Bündnis zusammengeschlossenen Organisationen Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Pflege an. Die Bundesregierung muss handeln.

Der vorgelegte Bericht zeigt, dass es keinen Mangel an Ideen zur Finanzierung der Pflege gibt. Es mangelt an politischer Umsetzung. Genau wie schon ihre Vorgängerregierungen droht auch diese Bundesregierung die Entscheidung um die Pflegefinanzierung auf die nächste Legislatur zu verschieben. Das schafft kein Vertrauen in die Lösungsfähigkeit der Politik. Die Lage ist ernst. Das zeigt die aktuelle Finanzsituation der Pflegekassen, die rasant steigenden finanziellen Eigenanteile für pflegebedürftige Menschen und die wachsende Pflegetätigkeit von An- und Zugehörigen.

Die Regierung muss jetzt ins Handeln kommen. Um die Finanzsituation der Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren, muss die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag ausgehandelten Maßnahmen zügig umsetzen. Besonders wichtig sind die angekündigten Bundeszuschüsse zu versicherungsfremden Leistungen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben.

Darüber hinaus sind weitere grundlegende Schritte für eine Finanzreform zwingend notwendig. Die Entscheidung darf dabei nicht nach aktueller Kassenlage getroffen werden. Gute Ansätze finden sich dazu im Bericht der Bundesregierung zu den Erwartungen der Bevölkerung und begleitenden Maßnahmen, wie der Stärkung der Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.

Zum Hintergrund:

Das Bündnis für Gute Pflege ist ein Zusammenschluss von 25 bundesweit aktiven Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Berufsverbänden sowie Selbsthilfeorganisationen mit über 14 Mio. Mitgliedern.

www.buendnis-fuer-gute-pflege.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis für Gute Pflege vom 03.07.2024

Stellungnahme des Deutschen Familienverbandes (DFV) zum Regierungsentwurf für das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung

Aus Sicht des DFV enthält der Gesetzesentwurf gravierende Mängel, die eine grundlegende Überarbeitung notwendig machen. Dies betrifft insbesondere die fehlenden Verbesserungen bei der Berücksichtigung der Erziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung. „Angesichts des angekündigten verkürzten Verfahrens fürchtet der DFV, dass die Belange der Familien nicht mehr vor der Verabschiedung des Gesetzes ernsthaft beraten und in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

Die Kritik des DFV bezieht sich sowohl auf die Leistungs- als auch auf die Beitragsseite der Rentenversicherung. Auf der Leistungsseite ist zwar eine Festschreibung des Rentenniveaus für den Standardrentner vorgesehen. Von diesem Niveau sind Versicherte, die mehrere Kinder erzogen haben, aber meist weit entfernt. Hier fehlt eine Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten, auf die weitere Reformschritte aufbauen können.

Auf der Beitragsseite ist ein deutlicher Anstieg der Beitragssätze zu erwarten, der auch im Entwurf dargestellt wird. Auch hier sind Familien in besonderer Weise belastet, denn weil der Rentenversicherung ein Kinderfreibetrag fehlt, zahlt ein Versicherter mit vier Kindern den gleichen Rentenbeitrag wie der kinderlose Kollege – auch auf das Existenzminimum seiner Kinder.

Insgesamt wird im Entwurf die auch vom Bundesverfassungsgericht mehrfach hervorgehobene Bedeutung des generativen Beitrags Kindererziehung für die Bestandssicherung der gesetzlichen Rentenversicherung völlig ausgeblendet, obwohl die Bundesregierung mit dem Rentenpaket II ausdrücklich das Ziel verbindet, die demografische Entwicklung zu berücksichtigen und Menschen Vertrauen in die gesetzliche Rente zu geben.

„Stattdessen baut die Bundesregierung auf ein schuldenfinanziertes ‚Generationenkapital‘ und hofft, man könne mit Aktien für die Zukunft der Rentenversicherung vorsorgen. Zukunft gibt es aber nur mit Kindern – und ausgerechnet die Kinder und damit das eigentliche Generationenkapital der gesetzlichen Rentenversicherung kommen im Regierungsentwurf gar nicht vor“, so Heimann. „Anstatt mit einer Politik, die mehr Mut zu mehr Kindern macht, wird versucht, mit Aktienpaketen die gesetzliche Rentenversicherung zu retten.“

In der Stellungnahme will der DFV Perspektiven aufzeigen, wie eine nachhaltige und familienorientierte Rentenreform gelingen kann und dass sie finanzierbar ist, wenn der Gesetzgeber den Mut aufbringt, die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Spielräume zu nutzen. Das gilt sowohl für eine Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung als auch für die maßvolle Umverteilung von Rentenansprüchen hin zu Familien mit mehreren Kindern.

„Im Sinne einer grundsätzlichen Aufforderung zum Neudenken weisen wir außerdem darauf hin, dass eine familienpolitische Strukturreform der Rente erleichtert wird, wenn sie mit der Einbeziehung weiterer Bevölkerungsgruppen und Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einhergeht. Auch hierfür finden Sie in der DFV-Stellungnahme detailliertere Vorschläge“, sagt Heimann.

Stellungnahme zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 02.07.2024

Zu den Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Hetzkampagnen ändern nichts an der Tatsache: Es ist die gebremste wirtschaftliche Entwicklung, die mehr Menschen arbeitslos werden lässt und nicht das Bürgergeld. Im Vergleich zum Vormonat Mai nimmt die Zahl der Arbeitslosen, die Bürgergeld beziehen, übrigens ab.

Im Vergleich zu den Vorjahreszahlen ist die Zahl der Arbeitslosengeldempfänger deutlich mehr angestiegen als die Zahl der Bürgergeldbeziehenden.

Der DGB fordert, die menschenverachtenden Hetzkampagnen gegen das Bürgergeld einzustellen. Menschen im Bürgergeld generell zu unterstellen, dass sie nicht arbeiten wollen, verdreht Ursache und Wirkung.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 28.06.2024

Auch 7 Jahre nach Öffnung der Ehe sind Kinder queerer Eltern noch immer unzureichend rechtlich abgesichert. Bereits im Januar wurden Eckpunkte für die Reform des Abstammungsrechts vorgestellt, der Referent*innenentwurf war für diesen Sommer angekündigt. Doch bald beginnt die parlamentarische Sommerpause und noch immer liegt kein Entwurf vor. Dabei liegen die Vorschläge für die Reform längst auf dem Tisch. Ein Bündnis aus der Initiative Nodoption, dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), dem Deutschen Juristinnenbund (djb) und dem Bundesarbeitskreis Schwuler Jurist*innen (BASJ) hat bereits im Mai 2023 unterstützt von mehr als 30 weiteren Organisationen und Einzelpersonen Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Das Leitplankenbündnis erklärt:

In unseren Leitplanken haben wir unter anderem die automatische rechtliche Zuordnung des zweiten Elternteils unabhängig vom Geschlecht sowie die Einführung vorgeburtlicher Elternvereinbarungen gefordert. Zudem hat das Bundesjustiz-ministerium im Januar 2024 Eckpunkte für die Reform vorgestellt, die wesentliche Verbesserungen für queere Eltern und ihre Kinder vorsehen. Es ist deshalb umso unverständlicher, dass sich die Reform nun weiter verzögert.

Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD: „Kinder wachsen selbstverständlich in vielfältigen Familienkonstellationen auf. Das Recht bildet diese gesellschaftliche Realität insbesondere von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter und weiteren queeren (LSBTIQ*) Eltern nicht ab. Angesichts des deutlichen Rechtsrucks muss die Bundesregierung jetzt Verantwortung übernehmen und die Rechte queerer Familien und insbesondere ihrer Kinder noch in dieser Legislaturperiode sichern. Unter keinen Umständen darf die Legislatur verstreichen, ohne dass dieses zentrale queer- und gleichstellungspolitische Vorhaben ausbleibt.“

Christina Klitzsch-Eulenburg, Gründerin der Initiative Nodoption, ergänzt: „Queere Familien werden nach wie vor wie Familien zweiter Klasse behandelt. Die Kinder vieler LSBTIQ* haben, selbst wenn sie in eine bestehende Ehe geboren werden, keinen zweiten Elternteil. Auch eine Anerkennung der Elternschaft bei Nicht-Bestehen einer Ehe ist ­­­­­­­­­– anders als bei allen anderen Elternpaaren – nicht möglich. Die Adoptionsverfahren sind intransparent und gespickt mit Diskriminierungen.“

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, betont die Gefahren der bestehenden Rechtslage für die Kinder: „Die Kinder werden aufgrund des Geschlechts ihrer Eltern massiv benachteiligt, ihnen wird der zweite Elternteil mit Sorge- und Unterhaltspflichten verwehrt. Das ist aus gleichheitsrechtlicher, vor allem aber aus Perspektive des Kindes nicht zu rechtfertigen. Das Recht von Kindern auf zwei Eltern muss gewahrt werden.“

Dirk Siegfried von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Jurist*innen ergänzt: „Vorschläge für die Reform des Abstammungsrechts liegen seit Jahren auf dem Tisch: Die Zuordnung unabhängig vom Geschlecht der Eltern, die Ermöglichung der verbindlichen Übernahme von Verantwortung schon vor der Zeugung, die Absicherung gelebter Elternschaft. Die Reform darf jetzt nicht weiter verzögert werden!“

 

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 03.07.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Juli 2024

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Webex

Thema: Jenseits der Kernfamilie: Neue Daten zu Verwandtschaftsnetzwerken zeigen matrilineare Neigungen, Auswirkungen von Scheidungen und die Bedeutung erweiterter Verwandtschaftsbeziehungen

Referent:  Prof. Dr. Thomas Leopold, Universität Köln 

Alle Informationen zum Vortrag finden Sie hier.

Termin: 30. Juli 2024

Veranstalter: Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)

Ort: Frankfurt am Main

Welche Familienformen gibt es? Welche Entwicklungsprozesse durchlaufen Familien und wie wirkt sich dies auf jedes Familienmitglied aus? Welche gesellschaftlichen Einflüsse gibt es? Wie wirkt sich all das auf den Beratungsprozess aus?

Freuen Sie sich auf spannende Vorträge, die den Wandel von Familienbeziehungen aufzeigen und diskussionsreiche Workshops mit vielen Expert*innen.

Unter folgendem Link finden Sie die Veranstaltung und den Anmeldebogen.

Termin: 27. – 28. September 2024

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Kooperation Thüringer Institut für Kindheitspädagogik der FH Erfurt 

Ort: Erfurt

Heute wachsen Kinder in materielle wie digitale Welten hinein, die einander zunehmend durchdringen.

Wir beleuchten dieses Spannungsfeld aus theoretischer wie praktischer Perspektive und fragen nach den Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Kind und Fachkraft.

Sollen pädagogische Fachkräfte Kinder bei ihren frühen digitalen Medienerfahrungen unterstützen und ihnen im pädagogischen Alltag einen Raum geben?

Welche Fragestellungen ergeben sich daraus für pädagogische Konzeptionen und für die pädagogische Interaktion im Alltag? Individuelle Medienkompetenz wie auch die Einbindung in das pädagogische Konzept des Teams sind wichtige Voraussetzungen. Wir werfen in diesem Zusammenhang einen kritischen Blick auf die Vielzahl der digitalen Projekte, Angebote und Einsatzmöglichkeiten.

In Vorträgen, Workshops und persönlichen Gesprächen entsteht Raum für einen kritischen Diskurs.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien

Die frühkindliche Bildung legt den Grundstein für die gesamte weitere Bildungsbiografie. Die Kindertagesbetreuung als erster gemeinsamer Bildungsort ist zentral dafür, allen Kindern unabhängig von ihrem familiären Hintergrund gleiche Chancen auf eine gute Entwicklung zu ermöglichen. Der Zugang zu früher Bildung gilt deshalb als wesentlicher Faktor für die Vermittlung von Bildungschancen und die Ermöglichung von Teilhabe.

Doch die Bedingungen, unter denen Kindertageseinrichtungen dieser wichtigen Aufgabe nachkommen, unterscheiden sich teilweise stark. Die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellte Studie „Kitas 2. Klasse? – Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien“ des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) kommt zu dem Ergebnis, dass systematische Mehrfachbelastungen und Ressourcennachteile die Situation gerade in den Kitas prägen, die einen höheren Anteil von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien betreuen. Gerade dort also, wo sich Herausforderungen mit Blick auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ballen, stehen hierfür vergleichsweise schlechtere Rahmenbedingungen zur Verfügung.

Download (PDF)

Download (EPUB)

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 09/2024

AUS DEM ZFF

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab spätestens 01. Oktober 2024 eine*n

Referent*in
in Teilzeit (30 Stunden / Woche)
befristet als Elternzeitvertretung zunächst bis zum 30.06.2025

Wir freuen uns auf spannende und aussagekräftige Bewerbungen.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier, Bewerbungsschluss ist der 23.06.2024

 

Morgen findet die ZFF-Fachtagung mit dem Titel „Ohne Netz und doppelten Boden – Drahtseilakt Familie mit pflegebedürftigen Kindern“ statt. Rund 70 Interessierte und Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis nehmen teil.

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Häufig wird eine Teilgruppe übersehen, die aber besonderen Herausforderungen gegenübersteht: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat dieser Kreis eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen. Das liegt auch daran, dass weder reguläre familiäre Unterstützungsangebote auf die besondere Situation von pflegenden Eltern zugeschnitten sind, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist. Damit Pflege in Familien – unabhängig davon ob Erwachsene oder junge Menschen pflegebedürftig sind – in Zukunft nicht mehr zu einer extremen Belastung wird, müssen generell dringend neue Lösungswege gefunden und das Thema endlich auf die politische Agenda gesetzt werden!“

Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende des ZFF, ergänzt: „Familien mit pflegebedürftigen Kindern müssen Tag für Tag auf dem Drahtseil jonglieren, denn Pflege bedeutet eine außerordentliche finanzielle, körperliche, emotionale und zeitliche Belastung! Wir freuen uns daher außerordentlich, heute gemeinsamen mit vielen Expert*innen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Zudem werden wir diskutieren, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen und unsere These überprüfen, ob solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt und für Kinder sowie alte Menschen gesorgt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.06.2024

In der Diskussion um weitere Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags für das Jahr 2024 ohne eine gleichzeitige Anhebung des Kindergeldes fordern Familienorganisationen, die Lücke zwischen Kindergeld und Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags zu schließen. Damit soll dem Ziel näher gekommen werden, die gleiche finanzielle Wertschätzung aller Kinder zu erreichen.

„Schon lange kritisieren wir die ungleichen finanziellen Entlastungseffekte durch Kinderfreibeträge und Kindergeld. Die Kinderfreibeträge sollen 2024 nun ein zweites Mal angehoben werden, ohne eine entsprechende Erhöhung beim Kindergeld vorzunehmen. Um Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bei dieser Erhöhung nicht leer ausgehen zu lassen“, erklären die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, „muss das Kindergeld schnellstmöglich an die maximale steuerliche Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge angepasst werden.“

Im Inflationsausgleichsgesetz, das Ende 2022 beschlossen wurde, wurde sowohl das Kindergeld als auch die steuerlichen Kinderfreibeträge angehoben: Die Höhe des Kindergeldes ist dadurch 2023 auf 250 Euro angestiegen, etwas stärker als gewöhnlich, um Familien von der hohen Inflation und den angestiegenen Energiepreisen zu entlasten. Die Lücke zwischen der maximalen steuerlichen Entlastung des Kinderfreibetrags und der Höhe des Kindergeldes ist dadurch im Jahr 2023 etwas reduziert worden, weil die Kinderfreibeträge lediglich auf maximal 6.024 Euro bzw. 3.012 Euro je Elternteil anstiegen. Diese Lücke vergrößerte sich wieder, als sich, wie ebenfalls bereits im Inflationsausgleichsgesetz vorgesehen, die Kinderfreibeträge 2024 auf 6.384 bzw. 3192 Euro erhöhten.

Nun plant Finanzminister Christian Lindner den Kinderfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 nochmals anzuheben, auf dann 6.612 bzw. 3. 306 Euro. Gleichzeitig lehnt er jedoch eine Erhöhung des Kindergeldes mit Hinweis auf die 2023 durchgeführte Erhöhung auf 250 Euro ab.

Seit das Bundesverfassungsgericht 1990 entschieden hat, dass das Existenzminimum von Kindern von der Einkommensbesteuerung freizustellen ist, wird diese Vorgabe mit dem Kinderfreibetrag in der Steuer bzw. für die Mehrzahl der Familien im Rahmen des Kindergeldes umgesetzt. Dieses duale System aus Kinderfreibeträgen und Kindergeld steht in der Kritik, da es unterschiedlich hohe Entlastungs- bzw. Förderwirkungen hat. Im Nebeneinanderbestehen von Kinderfreibetrag und Kindergeld müssen nach Ansicht der AGF verschiedene Ziele miteinander in Übereinstimmung gebracht werden: zum einen die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Freistellung des kindlichen Existenzminimums bei der Besteuerung des Elterneinkommens. Wenn Steuerpflichtige gleiche Einkommenshöhen haben, müssen bei Eltern mit Kindern die Einschränkungen der steuerlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Zum anderen aber sollten Kinder aus Familien mit niedrigen und durchschnittlichen Einkommen nicht benachteiligt werden.

„Die Reduzierung der Kluft zwischen der maximalen steuerlichen Entlastung des Freibetrags und der Höhe des Kindergeldes muss konsequent vorangetrieben werden, denn hier gibt es eine Gerechtigkeitslücke, die dringend geschlossen werden muss, anstatt sie weiter zu öffnen“, so die Verbände. Zudem müssten die Regelungen zu den Anrechnungen beim Unterhaltsvorschuss und beim SBG II angepasst werden, da ansonsten viele Alleinerziehende und viele Familien im SGB II Bezug nicht profitieren. Abhilfe könnte hier die lange geforderte und bereits angekündigte Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums mit entsprechenden Anpassungen der Anrechnungsregeln schaffen.

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.06.2024

SCHWERPUNKT: Häusliche Gewalt

70 Prozent der Opfer sind weiblich / Bundesministerinnen Faeser und Paus stellen aktuelles BKA-Lagebild vor

256.276 Menschen in Deutschland wurden 2023 Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70 Prozent weiblich. Dies ist ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. 78.341 Menschen wurden 2023 Opfer innerfamiliärer Gewalt zwischen nahen Angehörigen. Dies sind 6,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Das zeigt das neue umfassende Lagebild, das heute von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesfrauenministerin Lisa Paus und der Vizepräsidentin beim Bundeskriminalamt, Martina Link, in Berlin vorgestellt wurde.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die erneut deutlich gestiegenen Zahlen zur Häuslichen Gewalt zeigen das erschreckende Ausmaß einer traurigen Realität. Gewalt ist ein alltägliches Phänomen – das ist nicht hinnehmbar. Das erschüttert mich zutiefst. Das Ziel der Bundesregierung ist, alle Menschen, vor allem Frauen, wirksam vor Gewalt zu schützen. Die Herausforderung ist groß, insbesondere, weil so viel in den eigenen vier Wänden und unter Ausschluss der Öffentlichkeit passiert. Wir brauchen dringend ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Unterstützungsangebot bestehend aus sicheren Zufluchtsorten und kompetenter Beratung. Dafür arbeiten wir an einem Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Das Gewalthilfegesetz wird die Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schaffen, denn alle von Gewalt Betroffenen haben das Recht auf Schutz und Beratung.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir müssen als Gesellschaft sehr deutlich machen, dass wir hinschauen, eingreifen und Gewalt gegen Frauen und Gewalt in Familien keinesfalls akzeptieren. Wir wollen die Betroffenen stärken und sie ermutigen, Taten anzuzeigen. Dann können mehr Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Niemand sollte sich schämen, Opfer von Gewalt geworden zu sein. Die Schuld liegt nie beim Opfer, sondern immer beim Täter. Wir werden jetzt an Standorten der Bundespolizei 24/7-Schalter für von Gewalt betroffene Frauen einrichten. Speziell geschulte Beamtinnen können dort Anzeigen aufnehmen und helfen.

Wir müssen die Gewaltspirale stoppen. Entscheidend ist, dass die Täter ihr aggressives Verhalten beenden und sich tatsächlich verändern. Dafür brauchen wir neben konsequenter Strafverfolgung verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für die Täter. Die Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz müssen strikter durchgesetzt und hierdurch ergänzt werden. Und auch über einen weiteren Schritt beraten wir: Wenn die Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden, kann die Polizei im Ernstfall schneller einschreiten und erneute Gewalt gegen Frauen besser verhindern.“

BKA-Vizepräsidentin Martina Link: „Wir registrieren seit Jahren steigende Zahlen von Häuslicher Gewalt. Gleichzeitig werden viele dieser Taten gar nicht angezeigt, so dass die Polizeiliche Kriminalstatistik den tatsächlichen Umfang nur bedingt widerspiegelt. Um das Gesamtbild und die Hintergründe besser zu erfassen, führen wir aktuell im Rahmen der gemeinsam mit BMFSJ und BMI gestarteten Studie LeSuBiA umfangreiche Opferbefragungen für die Bereiche Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt, Stalking und digitale Gewalt durch. Die Aufhellung des Dunkelfelds wird dabei helfen, Straftaten im familiären und partnerschaftlichen Umfeld in Zukunft besser zu erkennen und Präventionsangebote zielgerichteter zu adressieren.“

Petra Söchting, Leiterin Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: „Auch das Hilfetelefon verzeichnet in seinem Jahresbericht 2023 gestiegene Zahlen. Mit rund 59.000 Fällen ist das Beratungsaufkommen um rund 12 Prozent gestiegen und so hoch wie nie. Insbesondere die hohe Zahl an Anfragen, nämlich rund die Hälfte, die zwischen 18 und 8 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen einging, zeigt, wie groß der Bedarf nach einer jederzeit erreichbaren ersten Anlaufstelle ist. Für längerfristige Beratung und Unterstützung vermittelt das Hilfetelefon dann an Beratungs- und Schutzeinrichtungen vor Ort weiter. Dafür braucht es aber ein bedarfsgerechtes Unterstützungssystem. Die aktuellen Lücken müssen geschlossen werden, um Frauen ein Leben frei von Gewalt zu ermöglichen.“

Das Lagebild Häusliche Gewalt ist eine Fortschreibung und Ergänzung der früheren Kriminalstatistischen Auswertung Partnerschaftsgewalt, die seit
2015 jährlich durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde. Neben der Partnerschaftsgewalt werden im Lagebild Häusliche Gewalt auch
die Delikte der sog. innerfamiliären Gewalt von und gegen Eltern, Kinder, Geschwister und sonstige Angehörige betrachtet.

Die meisten Opfer häuslicher Gewalt waren von Partnerschaftsgewalt betroffen (167.865 Personen, 65,5%), ein Drittel von innerfamiliärer Gewalt be-
troffen (88.411 Personen, 34,5%).

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer um 6,4 Prozent auf 167.865 Opfer. Ganz überwiegend trifft Gewalt im häuslichen Kontext Frauen: 79,2 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt und 70,5 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt insgesamt sind weiblich. Von den Tatverdächtigen bei Partnerschaftsgewalt sind 77,6 Prozent Männer, im Gesamtbereich der häuslichen Gewalt 75,6 Prozent.

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt lebte die Hälfte der Opfer mit der tatverdächtigen Person zusammen. Die Mehrheit sowohl der Opfer als auch der Tatverdächtigten waren zwischen 30 und 40 Jahre alt, im Bereich der innerfamiliären Gewalt waren unter 21-Jährige Opfer am häufigsten betroffen. 155 Frauen und 24 Männer sind im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden.

Von den 88.411 Opfern innerfamiliärer Gewalt waren 54% weiblich und 46% männlich. Insgesamt ist fast ein Viertel der Opfer unter 14 Jahre alt. Im Jahr 2023 wurden 92 weibliche und 63 männliche Personen Opfer von innerfamiliärer Gewalt mit tödlichem Ausgang.

Die Zahlen von polizeilich registrierter Häuslicher Gewalt steigen nahezu kontinuierlich an, in den letzten fünf Jahren um 19,5 Prozent. Doch nach wie vor ist davon auszugehen, dass viele Taten der Polizei nicht gemeldet werden, etwa aus Angst oder Scham.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen unter der Nummer 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 19 Spra-
chen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de.

Die App des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e.V.“ bietet von häuslicher Gewalt betroffenen Personen einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Unterstützungsangeboten und soll als Brücke in das bestehende Hilfenetzwerk dienen. Weitere Informationen unter www.gewaltfrei-in-die-zukunft.de.

Das Lagebild Häusliche Gewalt 2023 finden Sie hier: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/HaeuslicheGewalt/haeuslicheGewalt_node.html 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2024

Anlässlich der Veröffentlichung des Bundeslagebilds Häusliche Gewalt 2023 erklären Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin:

Die Zahlen des heute vorgestellten Bundeslagebilds Häusliche Gewalt für das Jahr 2023 sind alarmierend und zeigen uns deutlich: Deutschland hat ein Gewaltproblem. Das eigene Zuhause sollte für alle ein sicherer Ort sein. Dass dies für viele Menschen nicht der Fall ist, können wir nicht hinnehmen. Häusliche Gewalt begegnet uns in allen gesellschaftlichen Schichten und stellt eine Gefahr für die innere Sicherheit in unserem Land dar. Betroffen sind überwiegend Frauen. Bei Partnerschaftsgewalt sind mit 79,2 Prozent vier von fünf Betroffenen Frauen. Täglich erfahren über 365 Frauen Gewalt durch ihren Partner oder Expartner und ebenfalls täglich versucht ein Partner oder Expartner, seine (Ex-)Partnerin zu töten. Im letzten Jahr wurden 155 Frauen durch Partnerschaftsgewalt getötet. Es besteht dringender Handlungsbedarf und wir müssen alles dafür tun, Betroffene besser zu schützen.

Genau das wollen wir mit dem von Bundesfrauenministerin Lisa Paus geplanten Gewalthilfegesetz tun. Derzeit sind Zugang und Finanzierung des Hilfesystems je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und es fehlen Schutzplätze und Beratungsstellen. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir eine bundeseinheitliche Regelung mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle von Gewalt Betroffenen und ihre Kinder garantieren. Dieser Anspruch muss flächendeckend, unabhängig von Wohnort, Einkommen, Beeinträchtigungen oder Aufenthaltsstatus zugänglich sein. Zudem wird der Bund sich erstmalig dauerhaft an der Finanzierung beteiligen und somit gemeinsam mit den Ländern das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen, damit ein gewaltfreies Leben für alle möglich ist.

Auch müssen wir dafür sorgen, dass das Dunkelfeld weiter aufgehellt wird, denn die vorliegenden Zahlen sind mutmaßlich nur die Spitze des Eisbergs. Mit der gesetzlichen Verankerung des Periodischen Sicherheitsberichts wollen wir unter anderem durch Dunkelfeldforschung ein noch klareres Bild über das tatsächliche Ausmaß häuslicher Gewalt erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 07.06.2024

Das heute veröffentliche Lagebild Häusliche Gewalt zeigt das anhaltend hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen, während eine vor erst knapp einer Woche veröffentlichte Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) alarmierende Defizite im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen belegt. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert Versäumnisse der Politik.

„Die jüngsten Zahlen zeigen eindringlich, dass Bund, Länder und Kommunen es sich schlicht nicht erlauben können, weiter untätig zu bleiben“, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, „Die Unterfinanzierung des Hilfesystems ist nicht nur ein Versäumnis, sondern eine direkte Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit und des Lebens vieler Frauen. Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich zu handeln und die notwendigen Mittel bereitzustellen, um den betroffenen Frauen Schutz und Unterstützung zu bieten. Notwendiger Schutz und bitter nötige Hilfe dürfen nicht an Sparplänen und Finanzierungsfragen zwischen Bund, Ländern und Kommunen scheitern. Die ausreichende Finanzierung des Gewaltschutzes muss jetzt mit einem Bundesgesetz geregelt werden.“

Laut der Studie des BMFSFJ sind die bestehenden Ressourcen und Angebote bei Weitem nicht ausreichend, um den Bedarf der Betroffenen zu decken. Es fehlt an finanzieller Unterstützung, Personal und Schutzräumen, was zur Folge hat, dass viele Frauen keine angemessene Hilfe erhalten können.

„Diese gravierenden Mängel im Hilfesystem sind besonders besorgniserregend, da sie das Leben und die Sicherheit vieler Frauen gefährden. Die prekäre Situation der Gewaltschutzarbeit ist ein seit Jahrzehnten ungelöstes Dauerproblem. Es gilt, jetzt endlich ernsthaft Versäumnisse zugunsten Gewaltbetroffener anzupacken“, so Sonnenholzner, „Wir fordern, dass umgehend ein Gesetzentwurf zur wirksamen Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vorgelegt wird, damit das Recht auf Schutz und Beratung für jede gewaltbetroffene Frau verwirklicht werden kann. Es braucht deutschlandweit deutlich mehr Hilfe- und Unterstützungsangebote – so wie von vielen Sozialverbänden und dem Expert*innenausschuss GREVIO des Europarates zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gefordert – und eine solide Finanzierung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen bei häuslicher Gewalt, Frauennotrufen und Interventionsstellen.“

Hintergrund:

2023 wurden 132.966 weibliche Opfer von Partnerschaftsgewalt erfasst (Vorjahr: 126.349). Etwa 80 % der Opfer von Partnerschaftsgewalt sind Frauen; ca. 78 % der Tatverdächtigen sind Männer. 155 Frauen sind 2023 durch Partner oder Ex-Partner getötet worden (Vorjahr: 133 Frauen).

Die aktuell veröffentlichte Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt des BMFSFJ bestätigt die Unterfinanzierung des Hilfesystems. Erstmalig wurden mit dieser Studie belastbare Zahlen für Deutschland erhoben. So haben 2022 rund 30.000 Frauen und ihre Kinder Zuflucht in einem Frauenhaus gefunden. Mehr als 400.000 Beratungsgespräche mit mehr als 138.000 Frauen wurden geführt. Es gibt nachweislich einen erheblichen Mehrbedarf an Frauenhausplätzen, Beratungskapazitäten und Fachkräften.

Auf € 270 Mio. beliefen sich die erfassten Gesamtkosten 2022. Gleichzeitig zeigen Berechnungen in der Studie, dass mindestens weit mehr als das Doppelte nötig wäre, um das Hilfesystem bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Nur durch erhebliche Eigenanteile zur Finanzierung durch Trägerorganisationen wie die der Arbeiterwohlfahrt kann bislang die Gewaltschutzarbeit mit Frauenhäusern, Fachberatungs- und Interventionsstellen und weiteren notwendigen Angeboten aufrechterhalten werden. Während der Bund sich über sozialrechtliche Leistungsansprüche mit ca. € 13,2 Mio an den Kosten beteiligt hat, liegt der Finanzierungsanteil durch Trägerorganisationen bei mehr als € 62 Mio. Länder und Kommunen haben rund € 180 Mio. zur Finanzierung der Kosten beigetragen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.06.2024

Medienberichten zufolge ist die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt um rund sieben Prozent gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Lagebericht des Bundeskriminalamtes hervor, der morgen veröffentlicht wird. Die Diakonie Deutschland fordert die Bundesregierung auf, Betroffene mit einem Gewalthilfegesetz besser zu schützen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Wir brauchen jetzt ein Gewalthilfegesetz, das für alle von Gewalt Betroffene einen Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Zugang zu Schutz und Beratung garantiert. Nach dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der Istanbul-Konvention, fehlen in Deutschland 21.000 Frauenhausplätze. Angesichts der Zahlen ist es unvorstellbar, dass Gewaltschutz einerseits eine freiwillige Leistung der Kommunen ist und andererseits die Opfer von Gewalt teilweise einen Eigenanteil von bis zu 50 € pro Tag für den Aufenthalt im Frauenhaus zahlen müssen. Wer von Gewalt betroffen ist, braucht verlässlichen Schutz. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart, das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder zu garantieren und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.“

Hintergrund

Der Bericht der polizeilichen Kriminalstatistik bildet lediglich das Hellfeld von häuslicher Gewalt ab. Eine Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte von 2014 belegt: In Deutschland erlebt jede vierte Frau Gewalt in Partnerschaft, Ehe und Familie. Im Jahr 2025 will das Bundeskriminalamt die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ veröffentlichen. Die Diakonie Deutschland fürchtet, dass die Studie den Trend zur Zunahme häuslicher Gewalt bestätigen wird.

Die Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen. Die Diakonie ist Träger von 38 Frauen- und Kinderschutzhäusern und ca. 500 Fachberatungsstellen. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 400 Frauenhäuser und über 40 Schutz– und Zufluchtswohnungen mit mehr als 6.000 Plätzen für Frauen und Kinder. Hinzu kommen 750 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 06.06.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgelegt, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Das Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verbessern und Betroffene bei ihrer individuellen Aufarbeitung des erlittenen Unrechts unterstützen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Durchschnittlich sind es 50 Jungen und Mädchen an jedem Tag, die laut Polizeilicher Kriminalstatistik vergangenes Jahr sexuelle Gewalt über sich ergehen lassen mussten. Sechs von diesen 50 Kindern waren dabei jünger als sechs Jahre. Das sind erschreckende und zugleich beschämende Zahlen. Zu viele Kinder und Jugendliche mussten Erfahrungen mit sexueller Gewalt durchmachen – im familiären Bereich, im sozialen Umfeld oder im digitalen Raum. Es macht uns alle sehr betroffen. Wir geben endlich eine klare Antwort. Mit dem Antimissbrauchsbeauftragtengesetz verfolgen wir vier Ziele: Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verankern wir gesetzlich und damit dauerhaft. Wir holen die Anliegen der Betroffenen in die Mitte der Gesellschaft. Wir verbessern die Möglichkeiten der Aufarbeitung. Und wir stärken Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.“

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: „Ich danke Bundesministerin Lisa Paus und der Bundesregierung für die heutige Beschlussfassung. Die Bundesregierung verpflichtet sich damit, noch klarer die ressortüber-greifenden Herausforderungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen strukturiert und umfassend anzugehen. Darüber werden der Kinderschutz und die Belange von Betroffenen konsequent weiter gestärkt. Von besonderer Bedeutung ist, dass mit dem Gesetz neben meinem Amt auch der bei mir angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission dauerhaft gesetzlich verankert werden.“

Die wesentlichen Regelungsinhalte des Gesetz-Entwurfs:

Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen werden gestärkt: Mit einer oder einem vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten, dem dort eingerichteten Betroffenenrat und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission sichert die Bundesregierung auf Dauer wichtige Strukturen, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen erschweren. Das Amt wird die zentrale Stelle auf Bundesebene für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörige, für Fachleute aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren. Neu ist ein umfassender regelmäßiger Lagebericht an das Parlament zum Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs, zu Fragen des Schutzes, der Hilfen sowie der Forschung und Aufarbeitung. Die Daten dafür wird ein neues Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen liefern.

Betroffenen-Beteiligung und verbesserte Aufarbeitung: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission arbeitet seit 2016 daran, Strukturen in Institutionen, Familien oder im sozialen Umfeld aufzudecken, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ermöglicht haben. Sie führt insbesondere Anhörungen von Betroffenen durch. Darüber hinaus wird für Betroffene ein neues Beratungssystem geschaffen, das sie bei der Aufarbeitung der eigenen Geschichte unterstützen und begleiten soll. In der Kinder- und Jugendhilfe sollen Akteneinsichts- und Auskunftsrechte verbessert werden. Außerdem soll die Durchführung von wissenschaftlichen Fallanalysen verbindlich geregelt werden, um aus problematischen Kinderschutzverläufen für die Zukunft zu lernen.

Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll erstmals eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs erhalten. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Fallanalysen zum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.

Zum Gesetzesentwurf: www.bmfsfj.de/ubskm-gesetz

Weitere Informationen finden Sie auch auf:
https://beauftragte-missbrauch.de
https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/betroffenenrat-bei-der-ubskm
https://www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.06.2024

Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 das Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen gebilligt. Eine Neuregelung war erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass das geltende Recht die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Eheschließung nicht ausreichend berücksichtigt.

Unwirksamkeit von „Kinderehen“

Das Gesetz sieht vor, dass Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, in Deutschland weiterhin unwirksam sind. Dies gilt auch dann, wenn sie im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen wurden.

Unterhaltsansprüche und Heilung

Um den Schutz der minderjährigen Person zu verbessern, sieht die Reform vor, dass sie aus der unwirksamen Ehe die gleichen Unterhaltsansprüche geltend machen kann, die ihr nach einer wirksam geschlossenen Ehe zugestanden hätten. Zudem ist nun geregelt, dass eine unwirksam geschlossene Ehe mit einer unter 16-jährigen Person durch spätere und rechtskonforme Eheschließung bestätigt werden kann. Dies gilt nur, wenn die erneute Eheschließung in Deutschland vor einem inländischen Standesamt erfolgt. Die Heilung wirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Eheschließung zurück.

Evaluierung nach drei Jahren

Das Gesetz verpflichtet zudem das Bundesministerium der Justiz, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten zu überprüfen, ob sich die Neuregelung beim Schutz der zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht 16-jährigen Personen und gemeinsamer Kinder bewährt hat.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 14.06.2024

Die Bundesregierung hat den Arbeitsbericht der Bundesstiftung Gleichstellung für die 20. Legislaturperiode als Unterrichtung (20/11860) vorgelegt. Der Arbeitsbericht gibt einen Überblick über die Arbeitsweise und die Organisationsform der Stiftung, stellt Tätigkeiten und Ergebnisse seit November 2021 dar und gibt einen Ausblick auf ausstehende Vorhaben und geplante Wirkungsschwerpunkte bis zum Ende der Legislaturperiode des aktuellen Stiftungsrates.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 431 vom 19.06.2024

Die Unionsfraktion fordert mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Die dauerhafte Versorgung, Pflege und Betreuung von Angehörigen stelle viele Menschen vor große physische und psychische Herausforderungen, heißt es in einem Antrag (20/11761) der Fraktion.

Die häusliche Pflege durch Angehörige ähnele einer Vollzeittätigkeit, die mit viel Arbeit, emotionaler Anstrengung und Verantwortung einhergehe, häufig neben einer anderen beruflichen oder familiären Verpflichtung.

Mehr als 80 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf würden in den eigenen vier Wänden gepflegt. Das seien rund 4,17 Millionen Menschen, die von knapp fünf Millionen Angehörigen versorgt würden. Pflegende Angehörige bildeten damit das Rückgrat des deutschen Pflegesystems. Pflegende An- und Zugehörige benötigten Unterstützung und verlässliche Konzepte. Die Voraussetzungen für Entlastungen müssten jetzt geschaffen werden.

Die Abgeordneten fordern in einem 16-Punkte-Plan unter anderem, die Pflegeinfrastruktur mit Kurzzeit-, Langzeit-, Tages- und Nachtpflegeangeboten weiterzuentwickeln, orientiert an den lokalen Bedarfen. Flächendeckend sollte die wohnortnahe Versorgung ausgebaut werden, etwa durch Pflegestützpunkte mit integrierter Pflegeberatung, einem Quartiersmanagement oder Nachbarschaftshilfen. Zudem schlagen die Abgeordneten den Einstieg in eine Entgeltersatzleistung bei der Pflegezeit beziehungsweise Familienpflegezeit vor.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 417 vom 12.06.2024

Gut die Hälfte der durch das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ Geförderten schafft nach Förderende den Absprung in eine ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die meisten finden einen Job bei demselben Arbeitgeber, der sie bereits während der Förderung beschäftigte. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

14 Monate nach Förderende sind 53 Prozent der ehemals Geförderten in regulärer, ungeförderter Beschäftigung.  Zudem weisen die Geförderten um etwa 33 Prozentpunkte höhere Quoten in Beschäftigung auf als vergleichbare Langzeitarbeitslose, die im selben Zeitraum nicht gefördert wurden. Von der Förderung profitieren besonders Langzeitarbeitslose ohne Berufsabschluss sowie Personen mit besonders schlechter Beschäftigungshistorie.

Auch hinsichtlich der Beschäftigungsqualität schneidet das Instrument insgesamt gut ab, was sich etwa am Tätigkeitsniveau der regulären Beschäftigung zeigt. Unter den ehemals Geförderten in einer ungeförderten Beschäftigung arbeiten 14 Monate nach Förderende rund 39 Prozent in einem Job mit Helfer- oder Anlerntätigkeiten. Diese erfordern in der Regel keine oder nur geringe Fachkenntnisse und können daher oft ohne formale Qualifikation ausgeübt werden. Mit 52 Prozent übt die Mehrheit jedoch fachlich ausgerichtete Tätigkeiten aus, die fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten erfordern und daher oft eine berufliche Ausbildung voraussetzen. Ein deutlich geringerer Anteil von etwa 9 Prozent hat sogar eine ungeförderte Beschäftigung mit komplexen Spezialisten-Tätigkeiten beziehungsweise hoch komplexen Tätigkeiten. Für diese Jobs sind in der Regel eine Techniker- oder eine Meisterausbildung oder ein Hochschulstudium erforderlich.

Im Durchschnitt verdienen ehemals Geförderte in einer regulären Beschäftigung 14 Monate nach Förderende knapp 1.600 Euro brutto pro Monat. Dabei muss beachtet werden, dass fast die Hälfte in Teilzeit arbeitet und der Anteil damit deutlich über dem Anteil der Teilzeitbeschäftigten in der erwerbstätigen Bevölkerung insgesamt liegt. Betrachtet man nur Vollzeitbeschäftigte, beträgt das mittlere Brutto-Monatsentgelt gut 1.900 Euro, was etwas über der Entlohnung nach dem zum Beobachtungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Mindestlohn bei Vollzeitbeschäftigung liegt. „Insgesamt ist das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ als Erfolg einzustufen“, so IAB-Forscher Stefan Tübbicke. „Die Maßnahme steigert den Arbeitsmarkterfolg von Langzeitarbeitslosen deutlich.“

Bei dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ handelt es sich im Kern um einen Lohnkostenzuschuss im Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs II für Langzeitarbeitslose, die eine Arbeitslosigkeitsdauer von mindestens zwei Jahren aufweisen. Mithilfe des Instruments können Arbeitsverhältnisse bei öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Arbeitgebern gefördert werden. Im ersten Jahr der Förderung werden Arbeitgebern, die förderberechtigte Langzeitarbeitslose einstellen, 75 Prozent der zu berücksichtigenden Lohnkosten vom Jobcenter erstattet. Im zweiten und letzten Jahr der Förderung beträgt der Anteil 50 Prozent.

Die Studie beruht auf vom IAB aufbereiteten administrativen Personendaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-13.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 11.06.2024

  • 56 % der 25- bis unter 65-Jährigen aus akademischem Elternhaus hatten 2021 selbst einen Hochschulabschluss, bei jenen mit formal gering qualifizierten Eltern nur 12 %
  • Bei Eltern ohne Abitur oder Berufsabschluss verfügten 40 % selbst auch nicht über einen solchen Abschluss
  • Erwachsene, die im Kleinkindalter zugewandert waren, haben mit 24 % ähnlich oft einen Hochschulabschluss wie Erwachsene ohne Einwanderungsgeschichte

Wer aus einem akademischen Elternhaus kommt, hat um ein Vielfaches häufiger einen Hochschulabschluss als diejenigen, deren Eltern keinen akademischen Abschluss haben. Mehr als die Hälfte (56 %) der Erwachsenen im Alter von 25 bis unter 65 Jahren, von denen mindestens ein Elternteil einen Hochschulabschluss hatte, verfügten 2021 selbst über einen Hochschulabschluss. In dieser Bevölkerungsgruppe war die Hochschulabschlussquote damit dreimal so hoch wie bei jenen, deren Eltern maximal einen beruflichen Abschluss oder die Hochschulreife hatten (19 %), und fast fünfmal so hoch wie bei Menschen mit formal gering qualifizierten Eltern (12 %). Das berichtet das Statistische Bundesamt (Destatis) im Nationalen Bildungsbericht auf Basis einer Sondererhebung des Mikrozensus. Zum Vergleich: Unabhängig vom Bildungsstand der Eltern hatten 24 % der Erwachsenen im Alter von 25 bis unter 65 Jahren einen Hochschulabschluss. 

Als formal gering qualifiziert gilt, wer weder über einen beruflichen Abschluss noch die Hochschulreife, sondern maximal über einen Haupt- oder Realschulabschluss verfügt. 2022 traf das auf 2,8 Millionen Menschen (17 %) im Alter von 25 bis unter 65 Jahren in Deutschland zu. Kinder von formal gering qualifizierten Eltern waren im Erwachsenenalter zu 40 % selbst formal gering qualifiziert. Dieser Anteil nimmt mit höherem Bildungsabschluss der Eltern stark ab. Bei Eltern mit beruflichem Abschluss oder Hochschulreife standen nur noch 7 % selbst ohne einen solchen Abschluss da. Nur 3 % der Kinder aus akademischen Elternhäusern, in denen mindestens ein Elternteil einen Hochschulabschluss hat, waren im Erwachsenenalter formal gering qualifiziert.

Niedrigerer Bildungsstand zugewanderter Eltern prägt Bildungsweg der Kinder

Unterschiede im Bildungsstand der Bevölkerung von 25 bis unter 65 Jahren zeigen sich auch mit Blick auf deren Einwanderungsgeschichte. In Deutschland geborene Nachkommen von zwei zugewanderten Eltern hatten im Jahr 2022 zwar seltener einen Hochschulabschluss (19 %) als Menschen ohne Einwanderungsgeschichte (25 %) und waren häufiger formal gering qualifiziert (23 % gegenüber 10 %). Diese Unterschiede lassen sich jedoch vollständig durch den im Durchschnitt niedrigeren Bildungsstand der zugewanderten Eltern erklären.

Deutliche Zusammenhänge zwischen Zuwanderungsalter und Bildungsstand

Deutlichere einwanderungsbezogene Unterschiede zeigen sich bei selbst Zugewanderten je nach Alter zum Zeitpunkt der Zuwanderung nach Deutschland. Der Bildungsstand von Erwachsenen, die als Minderjährige nach Deutschland zugewandert sind, ist umso höher, desto jünger sie zum Zeitpunkt der Zuwanderung waren. Unter ihnen verfügen diejenigen, die im Alter von unter 3 Jahren nach Deutschland kamen, am häufigsten über einen Hochschulabschluss (24 %) und sind am seltensten formal gering qualifiziert (20 %). Erwachsene, die im Alter von 14 bis unter 18 Jahren zugewandert waren, haben dagegen die niedrigste Hochschulabschlussquote (9 %) und sind am häufigsten formal gering qualifiziert (49 %).

Erwachsene, die mit 18 Jahren oder älter nach Deutschland gekommen sind, verfügen mit 25 % genauso häufig über einen Hochschulabschluss wie Menschen ohne Einwanderungsgeschichte. Dieser wurde zu 79 % bereits im Ausland erworben. Gleichzeitig ist der Anteil der formal Geringqualifizierten bei den im Erwachsenenalter Zugewanderten jedoch fast vier Mal so hoch (38 %) wie bei Menschen ohne Einwanderungsgeschichte (10 %). 

Methodische Hinweise:

Informationen zum Bildungsstand der Eltern wurden im Jahr 2021 anhand freiwilliger Angaben in einer Teilstichprobe des Mikrozensus, dem European Union Labour Force Survey (EU-LFS), erhoben. Die Ergebnisse wurden unterschiedlich gewichtet hochgerechnet, um selektive Nichtantworten zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2024

Im 1. Quartal 2024 wurden in Deutschland rund 28 200 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das waren 2,3 % mehr als im 1. Quartal 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war damit nach dem Rückgang im 4. Quartal 2023 (-3,1 % zum 4. Quartal 2022) wieder ein Anstieg im Vorjahresvergleich zu verzeichnen. Zuvor war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ab dem 4. Quartal 2021 durchgängig gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal gestiegen. Die Ursachen für diese Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor. 

69 % der Frauen, die im 1. Quartal 2024 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 9 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht. 

95 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 5 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (46 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 41 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 84 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 13 % ambulant in Krankenhäusern. 

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen bieten die Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online sowie die Themenseite „Schwangerschaftsabbrüche“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.06.2024

Menschen ab 10 Jahren schliefen mit durchschnittlich 8 Stunden und 37 Minuten im Jahr 2022 pro Tag 8 Minuten mehr als zehn Jahre zuvor

Paare mit Kindern im Haushalt zählen zu den Bevölkerungsgruppen, die am wenigsten schlafen. Im Jahr 2022 kamen sie im Durchschnitt auf 8 Stunden und 15 Minuten Schlaf pro Tag. Das waren 19 Minuten weniger Schlaf pro Tag als bei Paaren ohne Kinder im Haushalt, die im Schnitt 8 Stunden und 34 Minuten schliefen. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2022 anlässlich des nationalen Schlaftags der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin am 21. Juni mit. Auch Alleinerziehende schlafen mit 8 Stunden und 22 Minuten im Schnitt weniger als Alleinlebende ohne Kinder mit 8 Stunden und 32 Minuten, wenngleich der Unterschied mit 10 Minuten hier geringer ausfällt.

Über alle Alters- und Bevölkerungsgruppen hinweg schlafen die Menschen ab 10 Jahren hierzulande im Schnitt 8 Stunden und 37 Minuten pro Tag. In das Ergebnis fließen auch die Schlafzeiten an Krankheitstagen, Feiertagen und Wochenenden ein. An Wochenenden und Feiertagen schlief die Bevölkerung ab 10 Jahren mit durchschnittlich 9 Stunden und 15 Minuten fast eine Stunde mehr als werktags (8 Stunden und 20 Minuten).

Durchschnittliche Schlafdauer sinkt mit dem Alter und steigt im Rentenalter wieder an

Betrachtet man die Schlafdauer nach Alter, zeigte sich im Jahr 2022, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit im Schnitt 9 Stunden und 42 Minuten am meisten schlafen. 18- bis 29-Jährige schliefen bereits rund eine Stunde weniger pro Tag (8 Stunden, 47 Minuten). Bei Personen im Alter von 30 bis 44 Jahren sowie von 45 bis 64 Jahren lag die Schlafdauer mit jeweils 8 Stunden und 20 Minuten wiederum fast eine halbe Stunde niedriger. Menschen ab 65 Jahren schliefen hingegen wieder länger. Ihre durchschnittliche Schlafdauer war mit 8 Stunden und 46 Minuten ähnlich hoch wie bei den 18- bis 29-Jährigen.

Menschen schliefen 2022 mehr als zehn Jahre zuvor – über alle Altersgruppen hinweg

Mit durchschnittlich 8 Stunden und 37 Minuten schliefen die Menschen in Deutschland 2022 pro Tag 8 Minuten mehr als zehn Jahre zuvor: Laut Zeitverwendungserhebung 2012/2013 hatten Menschen ab 10 Jahren damals im Schnitt noch 8 Stunden und 29 Minuten geschlafen. Die durchschnittliche Schlafdauer ist dabei in allen Altersgruppen gestiegen. Inwieweit die Coronapandemie Einfluss auf die Schlafdauer und die Zeitverwendung 2022 hatte, kann auf Basis der Erhebung nicht beziffert werden.

Methodische Hinweise:

Die Zeitverwendungserhebung (ZVE) findet rund alle zehn Jahre auf freiwilliger Basis statt. Alle teilnehmenden Haushaltsmitglieder ab 10 Jahren halten an drei vorgegebenen Tagen, davon zwei Wochentage und ein Tag am Wochenende, ihre Zeitverwendung in einem Zeit-Tagebuch oder in einer App fest, indem sie ihre konkreten Aktivitäten im Tagesverlauf dokumentieren. So fließen in die Schlafzeiten auch Krankheitstage, Feiertage und Wochenenden ein. Zum Schlafen zählt neben dem nächtlichen Schlaf auch das Schlafen tagsüber (z. B. Mittagsschlaf) sowie die Zeit, die man vor und nach dem Schlafen im Bett verbringt, sofern keine andere Tätigkeit (z. B. Lesen) ausgeübt wird.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der ZVE 2022 bietet die Themenseite Zeitverwendung im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.zve2022.de). Die Seite bietet neben Tabellen, Grafiken, Angaben zur Methodik und einem Statistischen Bericht mit detaillierten Ergebnissen auch einen ausführlichen Webartikel mit vielen Grafiken zu den ZVE-Ergebnissen. Das Angebot auf der Themenseite wird schrittweise ausgebaut.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 18.06.2024

  • Töchter verlassen das Elternhaus früher als Söhne: 21 % der 25-Jährigen in Deutschland lebten 2023 bei den Eltern, bei den Söhnen waren es 33 %
  • Ausnahme Malta: Überall sonst in der EU zogen Söhne später aus als Töchter
  • Auszugsalter in Deutschland mit 23,9 Jahren deutlich niedriger als im EU-Schnitt

Viele junge Erwachsene wohnen noch bei ihren Eltern. Im Jahr 2023 lebte mehr als ein Viertel (28 %) der 25-Jährigen in Deutschland noch im elterlichen Haushalt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt. Der Anteil ist seit dem Jahr 2020 nahezu gleichgeblieben. Die Söhne lassen sich mit dem Auszug etwas mehr Zeit: Im Alter von 25 Jahren lebten im Jahr 2023 noch jeder Dritte (33 %) bei den Eltern. Bei den Töchtern war es gut jede fünfte (21 %).

Der Unterschied zwischen den Geschlechtern bleibt auch im fortschreitenden Alter bestehen. Mit 30 Jahren wohnten immerhin noch 13 % Prozent der Männer als Kind mit im Elternhaushalt, jedoch nur 6 % der Frauen. Im Alter zwischen 30 und 40 Jahren reduzieren sich diese Anteile noch einmal deutlich: Mit 40 Jahren wohnten nur noch 5 % der Männer und rund 2 % der Frauen bei den Eltern.  

EU-Vergleich: Auszug aus dem Elternhaus erfolgt in Deutschland relativ zeitig  

Nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat lag das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem Elternhaus in Deutschland 2023 mit 23,9 Jahren deutlich niedriger als im EU-Durchschnitt (26,3). Noch früher ziehen Kinder in den nordeuropäischen Ländern von zu Hause aus. Mit 21,4 Jahren hatte Finnland das niedrigste Auszugsalter. Auch in Dänemark und Schweden (je 21,8 Jahre) verließen Kinder das Elternhaus vergleichsweise früh.   

Im Gegensatz dazu ist das Auszugsalter in den süd- und osteuropäischen Ländern vergleichsweise hoch. Der höchste durchschnittliche Wert wurde mit 31,8 Jahren in Kroatien festgestellt. Aber auch in der Slowakei (31,0), in Griechenland (30,6) und Spanien (30,4) sowie Italien und Bulgarien (je 30,0) zogen Kinder spät bei den Eltern aus.   

Überall in der EU, mit Ausnahme Maltas, zogen Töchter früher aus als Söhne. In Deutschland betrug das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem Elternhaus 2023 bei Frauen 23,1 Jahren und bei Männern 24,7. Zum Vergleich: Im EU-Durchschnitt lag das durchschnittliche Alter bei Auszug bei Frauen 25,4 Jahren und Männern bei 27,2 Jahren.

Methodische Hinweise:

Es handelt sich bei den Daten um Erstergebnisse des Mikrozensus. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Der Mikrozensus wurde im Jahr 2020 neu gestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Pandemie auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar. Die Ergebnisse sind mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Ab dem Erhebungsjahr 2020 gibt es zwei Ergebnisarten: Erst- und Endergebnisse. Die aktuell dargestellten Ergebnisse sind Endergebnisse.

Die Daten zum EU-Vergleich stammen aus der Eurostat-Datenbank

Weitere Informationen:  

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 13.06.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Offener Brief an Bundeskanzler, Vizekanzler und Finanzminister zum Haushalt 2025

 

Angesichts der laufenden Haushaltsberatungen machen die Träger der initiativeKJP und 40 weitere Organisationen darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, in die Zukünfte junger Menschen zu investieren. In einem Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner warnen die Träger vor einer Rotstift-Politik, die erhebliche gesellschaftliche Folgekosten nach sich ziehen werde.

Im Mittelpunkt steht für die Unterzeichner*innen die Frage nach der Zukunft der Gesellschaft und der Rolle, die junge Menschen darin spielen. Für junge Menschen ist es wichtig, Demokratie selbst zu machen und Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Das bietet die Kinder- und Jugendhilfe, etwa in Jugendverbänden, in Sportvereinen, in Jugendzentren, in Bildungsstätten, bei internationalen Begegnungen, in Freiwilligendiensten oder in Selbstvertretungen junger Menschen, die in stationären Einrichtungen aufwachsen. „Nicht zuletzt die Europawahl hat gezeigt, dass der Demokratiemotor Kinder- und Jugendhilfe nicht kaputt gespart werden darf: Denn überall in Europa ist zu beobachten, dass der Rechtsruck mit der Schwächung zivilgesellschaftlicher Strukturen einhergeht“, sagte AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst.

Zur Stärkung der Demokratie und der Förderung der individuellen und gesellschaftlichen Resilienz junger Menschen in krisenhaften Zeiten kommt deswegen der verlässlichen Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe eine wichtige Rolle zu. Diese Infrastruktur wird über den Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes, dem zentralen Förderinstrument des Bundes für die Kinder- und Jugendhilfe, finanziert. Aufgrund der gerade debattierten strikten Sparvorhaben für alle Ressorts, auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), steht die Förderung und Existenz zivilgesellschaftlicher Strukturen auf dem Spiel. Bei Kürzungen in den Programmtiteln des BMFSFJ würden auch die über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) geförderte bundeszentrale Kinder- und Jugendhilfe sowie die Freiwilligendienste empfindlich getroffen. „Eine wegbrechende Infrastruktur wird langfristig nicht ersetzbar sein und wird die Demokratie schwächen. Hier ist also gesamtgesellschaftlich viel mehr zu verlieren, als fiskalisch zu gewinnen ist,“ so AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst.

Hintergrund: Kinder- und Jugendplan des Bundes 

Der Kinder- und Jugendplan (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Seit 1950 wirkt er darauf hin, dass junge Menschen durch vielfältige Angebote die bestmöglichen Rahmenbedingungen erhalten, um sich zu entwickeln, sich auszuprobieren und Gemeinschaft zu gestalten.  


Die durch den KJP geförderte bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe trägt dazu bei, dass alle jungen Menschen möglichst gleiche Chancen erhalten, Benachteiligungen abgebaut werden und Risiken präventiv begegnet wird.  

Der KJP ist damit eine Investition in Demokratie, Generationengerechtigkeit und gesellschaftliche Weiterentwicklung.  

 

Hintergrund: initiativeKJP 

Die initiativeKJP wurde 2023 vor dem Hintergrund drohender Kürzungen des KJP ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, dieses zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene langfristig und nachhaltig zu stärken. In der initiativeKJP sind sieben bundeszentrale Verbände zusammengeschlossen, die über den KJP gefördert werden. Dazu gehören: 

  • Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 
  • Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (AdB) 
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e. V. (BAG OKJA) 
  • Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) 
  • Deutscher Bundesjugendring e. V. (DBJR) 
  • Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund e. V.
  • Gemeinsame Initiative der Träger politischer Jugendbildung (GEMINI) 

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 18.06.2024

 

 

Ausgerechnet zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni wird auf der Ministerpräsidentenkonferenz die Frage erörtert, ob Asylverfahren von Schutzsuchenden in einen sicheren Drittstaat außerhalb der EU ausgelagert werden können und dies völker- und menschenrechtlichen Vorgaben entsprechen kann. Die Arbeiterwohlfahrt fordert gemeinsam mit über 300 Organisationen in einem offenen Brief an Bundeskanzler Scholz, diesen Plänen eine klare Absage zu erteilen.

„Menschlichkeit ist sowohl in Deutschland als auch in Europa die Basis unseres Zusammenlebens. Sie zu schützen ist unsere gesellschaftliche Pflicht. Dazu gehört auch: Die unbedingte Achtung der Menschenwürde“, heißt es dazu unter anderem in dem offenen Brief, und weiter: „Als im Flüchtlingsschutz aktive Organisationen und Initiativen wissen wir: Aufnahme und Teilhabe funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen und der politische Wille vorhanden ist. Vor den derzeitigen Herausforderungen verschließen wir dabei nicht die Augen. Wir begegnen ihnen vielmehr mit konstruktiven, praxisnahen und somit tatsächlich realistischen Vorschlägen für eine zukunftsfähige Aufnahme. Dafür setzen wir uns jetzt und auch zukünftig mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften ein – gerade auch auf kommunaler Ebene.“

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „Zum einen wären die geplanten Auslagerungen von Asylverfahren in der Praxis teuer und kaum realistisch umzusetzen. Viel schwerer wiegt aber unsere Verantwortung gegenüber den Menschen und der Wahrung der Menschenrechte. Was hier aktuell diskutiert wird, ist zutiefst unsolidarisch und würde absehbar zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen. Daher sagen wir gemeinsam mit 309 Organisationen Nein! zur Auslagerung von Asylverfahren.“

Zum Offenen Brief: https://awo.org/offener-brief-bundeskanzler-scholz

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.06.2024

 

 

Zum gestrigen Auftakt der AWO-Sommertour besuchte AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner den AWO Landesverband Sachsen, um vor Ort über die Auswirkungen des „Superwahljahres“ auf die soziale Arbeit zu diskutieren. In den kommenden Monaten wird der AWO Bundesverband erstmals die so genannte Demokratieförderquote berechnen, während die Präsidiumsvorsitzenden sich vor Ort ein Bild der Lage der Einrichtungen und Dienste machen.

„Das kompromisslose Beharren auf der Schuldenbremse trifft in diesem Jahr auf politische Entwicklungen, die rechte Strömungen auch in politischen Institutionen stärken. Das ist eine hochgefährliche Gemengelage für unsere demokratische Verfasstheit“, so Sonnenholzner auf der Auftaktveranstaltung mit Jens Krauße, stellvertretendem Vorsitzendem der AWO Sachsen, und Ulrich Karg, Projektleiter des Demokratieprojekt MitWirkung der AWO Sachsen.

Im Rahmen der AWO-Kampagne „Demokratie. Macht. Zukunft.“ gehen die AWO-Präsidiumsvorsitzenden Kathrin Sonnenholzner und Michael Groß deshalb dorthin, wo Demokratie jeden Tag gelebt – und verteidigt – wird: zu den Einrichtungen, Diensten und Projekten vor Ort; in Kieze, Quartiere und Dörfer deutschlandweit. Der Standort Sachsen war im Hinblick auf die Landtagswahl im September daher ganz bewusst gewählt – denn die Wahl wird für Sachsen wegweisend sein. Parallel erarbeitet der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt erstmals die „Demokratieförderquote“. Diese wird zeigen, in welchem Verhältnis die staatlichen Ausgaben für die aktive Förderung des demokratischen Zusammenlebens mit den Gesamtausgaben stehen.

Hintergrund:

Vom 13. Juni bis 12. September reisen Kathrin Sonnenholzner und Michael Groß durch Deutschland. Mehr zu den Stationen und zur Kampagne: https://awo.org/kampagne/awo-lebt-demokratie

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.06.2024

 

Neues Forderungspapier „Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst“ in der Bundespressekonferenz vorgestellt.

Angesichts der Debatte um Pflichtdienste für junge Menschen fordert die Arbeiterwohlfahrt gemeinsam mit anderen Verbänden die Stärkung freiwilliger Engagementmöglichkeiten.

„Seit Jahren geistert die Idee von Pflichtdiensten für junge Menschen durch die öffentliche Debatte. Wir hielten das immer und halten es nach wie vor für den grundsätzlich falschen Weg. Wir setzen klar auf engagierte Freiwilligkeit. Viele junge Menschen wollen sich einbringen und ihren Beitrag für die Gesellschaft leisten, das sehen wir täglich in unseren Einrichtungen und Diensten. Die Rahmenbedingungen stehen diesem Wunsch im Weg. Es gilt, mehr Möglichkeiten für Engagement zu schaffen“, sagt dazu Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt.

„Es muss aus unserer Sicht drei große Reformen geben, um das Engagement in unserer Gesellschaft zu stärken: Die Engagierten müssen besser bezahlt, die Einsatzstellen mit besseren finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit sie mehr Freiwilligendienst-Stellen ermöglichen können, und es braucht mehr Informationen über das Angebot“, ergänzt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Mit einer “Vision für eine Kultur der selbstverständlichen Freiwilligkeit” legte die Zivilgesellschaft in einem großen Schulterschluss heute in der Bundespressekonferenz eine gemeinsame Idee für einen Rechtsanspruch auf ein Gesellschaftsjahr. Zum Papier: 

https://awo.org/awo-zur-debatte-um-pflichtdienste

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.06.2024

Vor dem Hintergrund drohender Kürzungen im Bundeshaushalt warnen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege vor einer gefährlichen Abwärtsspirale, in der immer mehr Angebote der Sozialen Arbeit eingestellt werden müssten. Menschen in schwierigen Lebenssituationen und Notlagen zu helfen, wird für die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege angesichts massiver Kostensteigerungen und sinkender Haushaltsmittel immer schwieriger. Die Spitzen von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), Deutschem Caritasverband (DCV), dem Paritätischen Gesamtverband, Deutschem Roten Kreuz (DRK), der Diakonie Deutschland und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) fordern eine Trendwende bei der Finanzierung der Sozialen Arbeit. Sie sehen bei weiteren Kürzungen den sozialen Frieden in Deutschland gefährdet.

In den heute vorgelegten Ergebnissen der Umfrage zur finanziellen Lage der Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege wird ein teilweise pessimistisches Stimmungsbild von der Zukunft der Sozialen Arbeit in Deutschland deutlich.

Dies sind die wichtigsten Ergebnisse:

  • Knapp zwei Drittel der Einrichtungen und Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege mussten aufgrund finanzieller Schwierigkeiten in den vergangenen beiden Jahren ihre Angebote einschränken oder ganz einstellen. 63,8 Prozent der Befragten gaben an, dass sie Angebote und Leistungen einschränken mussten. Bei 14,7 Prozent der Befragten führte dies sogar dazu, dass Angebote und Leistungen gänzlich eingestellt werden mussten. 
  • Mehr als drei Viertel der Befragten rechnen damit, ihre Angebote auch 2025 weiter zurückfahren zu müssen. 75,6 Prozent der Befragten erwarten, dass sie 2025 weitere Angebote und Leistungen zurückfahren müssen. Dabei gaben 22 Prozent an, dass Angebote und Leistungen ganz wegfallen könnten.
  • Mehr als 70 Prozent der Einrichtungen und Organisation befürchten, dass sich die Reduzierung der Angebote negativ auf demokratisches Engagement vor Ort auswirken wird. Vielfach sind die Einrichtungen und Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege in ihren Quartieren, Städten und Regionen Ankerpunkte für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement. 70,5 Prozent der Befragten sind sich sicher oder befürchten, dass dieses Engagement durch den Wegfall ihrer Angebote und Leistungen ebenfalls zurückgehen wird.

BAGFW-Präsident Michael Groß (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband)(Arbeiterwohlfahrt Bundesverband): „Unsere Umfrage zeigt: Die Sparpolitik des Finanzministers ist eine ernste Bedrohung für die soziale Infrastruktur in unserem Land. Statt auf Kosten der Menschen und ihrer Zukunft zu sparen, muss die Bundesregierung umsteuern und in Zusammenhalt investieren!“

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes (DCV): „Kitas und Sozialstationen, Schuldnerberatungsstellen und Familienzentren – mit diesen Angeboten spannt die Freie Wohlfahrtspflege im sozialen Nahraum ein Netz, das trägt. Es trägt Menschen, die von Schicksalsschlägen gebeutelt sind, die arm sind, krank oder einsam. Einsparungen in Stadt, Land und Bund reißen Löcher in dieses Netz. Da wo die Kürzungen digitale Angebote wie die Online-Beratung betreffen, werden neben der analogen Nachbarschaft auch virtuelle Begegnungsräume zerstört.“

Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes: „Ungleichheit und Armut gefährden die Grundlagen sozialer und politischer Teilhabe. Das Abhängen ganzer Regionen und Stadtteile sowie die massenhafte Ausgrenzung von Menschen dürfen wir uns nicht länger leisten. Mit dem Bundeshaushalt 2025 muss die Bundesregierung ein Signal gegen Verdrossenheit und Resignation setzen – für soziale Rechte und gemeinnützige Angebote, für alle und vor Ort.“

Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK): „Eine starke Gesellschaft lebt von aktiven Bürgerinnen und Bürgern, die im Sinne des Gemeinwohls mitgestalten. Wenn soziale Angebote beispielsweise in der Alten-, Kinder- und Jugendhilfe wegfallen, fallen auch Orte des ehrenamtlichen Engagements und damit des gesellschaftlichen Zusammenhalts weg. Um dem Auseinanderdriften unserer Gesellschaft entgegenzuwirken, muss dringend in den sozialen Sektor investiert und das Ehrenamt gestärkt werden. Schließlich ist das Ehrenamt das Rückgrat unserer Gesellschaft. Daran zu sparen wäre fatal.“

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Die Gestaltung des Bundeshaushalts hat direkte Auswirkungen auf das Vertrauen in die Demokratie. Weitere Kürzungen bei sozialpolitischen Leistungen und bei der Förderung von Freiwilligem Engagement im Bundeshaushalt 2025 sind demokratiegefährdend und nicht akzeptabel. Wer stattdessen die soziale Arbeit in den Wohlfahrtsverbänden stärkt und in den Sozialstaat investiert, sichert die Demokratie und unterstützt konkret den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Abraham Lehrer, Präsident der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST): „Mit den Krisen der vergangenen Jahre haben die Bedarfe im Bereich Integration und Migration stark zugenommen. Die zivilgesellschaftlichen Beratungsstrukturen sind diesen Herausforderungen erfolgreich entgegengetreten.

Aus der Erfahrung der Integration jüdischer Kontingentflüchtlinge wissen wir: Die Unterstützung und Befähigung gesellschaftlicher Teilhabe ist eine Langzeitaufgabe und erfordert verlässliche Strukturen. Unzureichende Beratungsstrukturen können gesellschaftliche Spaltung bedeuten und antidemokratische Ressentiments befeuern.“

Zur Zusammenfassung der Umfrageergebnisse: https://awo.org/bagfw-umfrage-sozialkuerzungen

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vom 19.06.2024

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat heute seine Pläne zur Stärkung der Landesverteidigung mit der Wiedereinführung von Pflichtelementen beim Wehrdienst vorgestellt.
Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, sagt dazu:
Es geht um die Stärkung unserer wehrhaften Demokratie, so, wie sie uns vom Grundgesetz aufgetragen ist: Frieden und Zusammenhalt in einem geeinten Europa zu stärken, und um die Fähigkeit, Krisen und Konflikte so zu lösen, damit die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft nicht den Preis zu zahlen haben.

Sicherheit und Soziales stärken

Es ist nachvollziehbar und überfällig, dass Bundesminister Pistorius Vorschläge entwickelt, wie angesichts einer völlig veränderten Sicherheitslage die personelle Ausstattung der Bundeswehr nachhaltig gesichert werden kann. Dabei kann allerdings nicht die „Kriegstüchtigkeit“ Deutschlands im Fokus stehen. Überlegungen zur Wiedereinführung von verpflichtenden Elementen bei der Rekrutierung von Wehrdienstleistenden dürfen nicht alleinstehen. Wir brauchen ein integriertes Konzept von Gesellschaftsdiensten in einer Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit.

Bundeskanzler ist gefordert

Wir erwarten von Bundeskanzler Olaf Scholz, dass er die zuständigen Kabinettsmitglieder Boris Pistorius und Lisa Paus an einen Tisch holt und gemeinsam mit Finanzminister Lindner die nötigen Finanzmittel sichert. Alle jungen Menschen in Deutschland müssen verlässlich die Chance erhalten, einen freiwilligen Gesellschaftsdienst im Rahmen eines Engagementjahres zu leisten. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf einen freiwilligen Gesellschaftsdienst als Beitrag für eine resiliente demokratische Gesellschaft.

Finanzielle und strukturelle Planungssicherheit für Freiwilligendienste

Der Freiwilligendienst kann als sozialer oder ökologischer Freiwilligendienst, als Dienst im Inland oder Ausland, in der Katastrophenhilfe oder bei der Feuerwehr geleistet werden. Ein Rechtsanspruch schafft – verknüpft mit Pistorius‘ Vorschlägen zum Wehrdienst – die Möglichkeit, jungen Menschen einen freiwilligen Dienst als Orientierungszeit verlässlich anzubieten. Und er schafft für die Träger der Freiwilligendienste endlich wieder eine finanzielle und strukturelle Planungssicherheit. Denn die wurde durch das Finanzierungs-Hickhack der letzten zwei Jahre massiv ruiniert.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.06.2024

Bericht „Bildung in Deutschland 2024“ zeigt weiter starken Ausbau bei Kitas und Ganztag, diagnostiziert jedoch anhaltende Angebotslücken und Personalmangel

Über 56.000 Kindertageseinrichtungen gibt es mittlerweile in Deutschland. Dies sind so viele wie noch nie. Zudem besuchen etwa 900.000 Kinder mehr als noch im Jahr 2006 ein Angebot der Frühen Bildung. Doch trotz dieses enormen Ausbaus können noch immer nicht alle Elternwünsche nach einem Platz erfüllt werden. Insbesondere bei den 1- und 2-Jährigen liegt der Elternbedarf noch deutlich über der Beteiligungsquote. Dies ist eines der Ergebnisse der Auswertungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) im Rahmen des Berichts „Bildung in Deutschland 2024“.

In Westdeutschland wird in den nächsten Jahren weiterhin ein Ausbaubedarf an Plätzen in der Kindertagesbetreuung bestehen. Zur Bedarfsdeckung müssten bis zum Jahr 2035 zwischen 374.500 und 505.000 Plätze zusätzlich geschaffen werden. In Ostdeutschland fällt aufgrund demografischer Rückgänge und einer im Vergleich zu Westdeutschland geringeren Lücke zwischen vorhandenen und gewünschten Plätzen insgesamt höchstens noch ein Mehrbedarf von bis zu knapp 12.000 Plätzen an.

Personalmangel trifft vor allem westdeutsche Bundesländer

Die unterschiedlichen Bedarfslagen in Ost- und Westdeutschland spiegeln sich auch in der Personalsituation wider. „In Ostdeutschland ist der Bedarf fast gedeckt. Dort kann mit zusätzlichem Personal die Qualität weiterentwickelt werden. In Westdeutschland dagegen werden in den kommenden zehn Jahren noch deutlich mehr Fachkräfte benötigt“, betont Prof. Dr. Susanne Kuger, Forschungsdirektorin und Leiterin der Nationalen Bildungsberichterstattung am DJI.

Soziale Selektivität in Früher Bildung, Ganztag und bei außerschulischen Lernangeboten

Wo Plätze Mangelware sind, entsteht Wettbewerb – in Deutschland mit Nachteilen für Familien mit Einwanderungsgeschichte, niedrigerem Bildungsabschluss und dort, wo Mütter nicht erwerbstätig sind. Kinder mit Migrationshintergrund sind in beiden Altersgruppen – also bei den unter 3-Jährigen als auch bei den 3- bis unter 6-Jährigen – in der Kindertagesbetreuung weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Neben einer geringeren Teilhabe an Früher Bildung unterscheiden sich auch familiale Bildungsprozesse je nach Einwanderungsgeschichte und elterlichen Bildungsabschlüssen. Dies zeigt sich etwa daran, dass diesen Kindern zuhause weniger vorgelesen wird.

Eine ähnliche soziale Selektivität zeigt sich beim außerschulischen Lernen etwa in Sportvereinen, Musikschulen, Museen und Bibliotheken sowie bei der Nutzung von Angeboten der Frühen Hilfen. Auch dort werden universelle Angebote wie Eltern-Kind-Gruppen weniger stark von formal niedrig gebildeten und armutsgefährdeten Familien genutzt. Dennoch haben diese Angebote positive Auswirkungen. „Mit aufsuchenden Hilfen, also dort, wo man auf die Familien zugeht, werden durchaus Eltern und Kinder erreicht, die sonst unter dem Radar fliegen und vielleicht verloren gehen würden“, erklärt Susanne Kuger.

Ganztägige Bildung und Betreuung im Schulalter

Wie in der Kindertagesbetreuung, so gibt es auch bei der ganztägigen Betreuung von Grundschulkindern eine Lücke zwischen Angebot und Nachfrage. Auch wenn die Teilnahmequote an ganztägigen Angeboten im Grundschulalter auf 56 % im Schuljahr 2022/23 (2006/07: 21%) angestiegen ist, deckt das noch nicht den Bedarf der Eltern von Grundschulkindern an einem Platz in der ganztägigen Bildung und Betreuung. Dieser liegt 2023 deutschlandweit bei 64 %. Der Anteil der Eltern, deren Ganztagsbedarf nicht gedeckt werden konnte, lag 2022 im Westen höher (11 %) als im Osten (6 %).

Auch im Ganztag wird ein Fachkräftemangel beklagt. Einige Bundesländer entwickelten Qualifizierungs-, Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen für die Arbeit in diesem Bereich. Die Maßnahmen ersetzen laut Bildungsbericht jedoch keine vollqualifizierende Ausbildung. „Diese Entwicklung ist kritisch zu beobachten, da auch die Aufhebung des Fachkräftegebots erwogen wird“, mahnt Susanne Kuger. Gleichzeitig entstehe eine Konkurrenzsituation zwischen dem frühpädagogischen und schulischen Bereich um das Personal.

Schwerpunktthema des Bildungsberichts und Analysen des DJI

Der Nationale Bildungsbericht erscheint zum zehnten Mal. Er bietet alle zwei Jahre eine systematische Bestandsaufnahme des gesamten deutschen Bildungswesens. Darin fließen Daten der amtlichen Statistik sowie groß angelegter, repräsentativer sozialwissenschaftlicher Surveys, am DJI beispielsweise die der Studien „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten (AID:A)“, der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) sowie „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung (ERiK)“, ein. Das DJI ist seit Beginn der nationalen Bildungsberichterstattung im Jahr 2006 mit umfangreichen Analysen beteiligt. Der aktuelle Bericht widmet sich im Schwerpunkt der beruflichen Bildung. Das DJI verantwortet seit jeher die Themen Frühe Bildung, Ganztagsbildung und -betreuung im Schulalter und non-formale Lernwelten neben der Schule.

Förderung und beteiligte wissenschaftliche Einrichtungen

Der Bildungsbericht wird von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die Autorinnen und Autoren des Bildungsberichts gehören an verantwortlicher Stelle neben dem DJI den folgenden wissenschaftlichen Einrichtungen und Statistischen Ämtern an: dem Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), dem Deutschen Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für lebenslanges Lernen e. V. (DIE), dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), dem Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), dem Soziologischen Forschungsinstitut an der Universität Göttingen (SOFI) sowie den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder (Destatis und StLÄ).

Bericht „Bildung in Deutschland 2024“

Prof. Dr. Susanne Kuger im Video-Interview zu den Untersuchungen des DJI im Bildungsbericht 2024

Projekt „Nationaler Bildungsbericht“ am Deutschen Jugendinstitut (DJI)

Nationale Bildungsberichterstattung am Forschungsverbund DJI/TU Dortmund

Pressemitteilung

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/1428-bildungsbericht-2024-fruehe-bildung-schulischer-ganztag-und-beteiligung-an-ausserschulischen-lernorten-weiterhin-sozial-stark-selektiv.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 17.06.2024

Das Vertrauen in den dauerhaften Erhalt der Demokratie in Deutschland ist erschreckend gering: Nur rund zwei Drittel der erwachsenen Bevölkerung (67 Prozent) traut der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Die Kinder und Jugendlichen sind bei dieser Frage noch skeptischer: Nur 54 Prozent trauen der heutigen jungen Generation zu, sich als Erwachsene für die Demokratie in Deutschland einzusetzen. Bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten sind nach Ansicht der Erwachsenen die Familie und das Elternhaus zentral: Für 85 Prozent trägt hauptsächlich das familiäre Umfeld die Verantwortung dafür, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern. Die Kinder und Jugendlichen hingegen sehen die Hauptverantwortlichkeit bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten bei Schulen und Kitas (73 Prozent).

Um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen besser zu fördern, sollte es aus Sicht der befragten Kinder und Jugendlichen (92 Prozent) vor allem mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit geben, zum Beispiel für Jugendclubs. 91 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Auffassung, dass die Interessen der jungen Generation stärker in der Politik berücksichtigt werden sollten, 89 Prozent sind der Auffassung, dass im Schulunterricht mehr über aktuelle politische Ereignisse gesprochen und die erklärt werden sollten. Bei den Erwachsenen (jeweils 89 Prozent) werden ein verstärkter Austausch zu aktuellen politischen Ereignissen im Schulunterricht und die Förderung sozialer Begegnungsmöglichkeiten, beispielsweise in Form von Stadtteilzentren oder Jugendfreizeiten, als wichtigste Maßnahmen angesehen, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern. 86 Prozent sprechen sich in diesem Zusammenhang für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit aus.

Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Erwachsenen sowie einer ergänzenden Kinder- und Jugendbefragung des Sozial- und Politikforschungsinstituts Verian im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2024, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten.

„Die Demokratie ist eine Gesellschaftsform, die in jeder Generation neu gelernt werden muss und deren Fortbestand nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden darf. Dementsprechend ist Demokratiebildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das insgesamt doch geringe Vertrauen in die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, die Demokratie in Deutschland auch zukünftig zu bewahren, erfüllt uns mit großer Sorge. Studien zeigen uns, dass Kinder und Jugendliche demokratische Haltungen am ehesten entwickeln, wenn sie Demokratie selbst erleben und deren positive Auswirkungen erfahren. Um dies zu ermöglichen, braucht es sowohl zuträgliche Rahmenbedingungen als auch individuelle Förderungskonzepte. Wie die aussehen könnten, zeigt uns der Kinderreport 2024 auf. Als Kinderrechtsorganisation setzen wir uns dafür ein, dass Demokratiebildung bereits früh in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verankert und dort in der Praxis gelebt wird. Dafür braucht es eine ganzheitliche Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten, deren Fundament die sich wechselseitig bedingende Verwirklichung von Kinderrechtebildung, Inklusion, Partizipation und Schutz vor Diskriminierung ist. Unsere Demokratie wird derzeit an vielen Stellen herausgefordert wie lange nicht. Wir müssen es schaffen, sie mit Leben zu füllen, ihre Voraussetzungen zu bewahren und sie offensiv gegen Bedrohungen zu verteidigen. Und zwar jeden Tag aufs Neue“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Demokratie bedeutet Mitbestimmung und Vertrauen – das gilt auch für unsere Kinder und Jugendlichen. Der Kinderreport 2024 zeigt: hier liegt einiges im Argen. Aus diesen Umfrageergebnissen leitet sich ein klarer Auftrag für Politik und Gesellschaft ab. Die Kinder gehören in den Mittelpunkt unserer Politik – kommunal vor Ort, in den Ländern aber vor allem deutschlandweit. Wir müssen den Kindern und Jugendlichen besser zuhören und ihre Anliegen noch stärker in politische Entscheidungen einbeziehen. Demokratie muss schon in Kita und Schulen vermittelt und erlebbar gemacht werden. Lehrerinnen und Erzieher brauchen gute Bedingungen, um diesen Anspruch erfüllen zu können. In Nordrhein-Westfalen geben wir deshalb Rekordsummen für den Bereich Bildung aus. Es wäre gut, wenn auch der Bund die Kinder- und Jugendpolitik ganz oben auf seine Agenda setzen würde“, sagt Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ausgewählte Ergebnisse der Umfrage für den Kinderreport 2024 im Einzelnen:

Verantwortung für die Demokratie übernehmen

Gut zwei Drittel (67 Prozent) der Erwachsenen trauen der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Allerdings zeigt sich ein knappes Drittel (30 Prozent) in dieser Frage eher skeptisch.

Die Kinder und Jugendlichen sind bei dieser Frage skeptischer. Hier trauen nur 54 Prozent der Befragten der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen, 23 Prozent trauen es ihnen nicht zu. Bei der Bewertung dieser Zahlen ist zu beachten, dass ebenfalls 23 Prozent der Kinder und Jugendlichen bei dieser Frage „Weiß nicht“ angegeben oder keine Angabe gemacht haben.

Kompetenz von Kindern zur Teilhabe an demokratischen Prozessen

54 Prozent der Erwachsenen sind der Auffassung, dass es Kindern und Jugendlichen an Kompetenzen fehlt, um an demokratischen Prozessen teilzuhaben, 43 Prozent sind gegenteiliger Meinung.

Auch die befragten Kinder und Jugendlichen sind überwiegend der Ansicht (48 Prozent), dass es Kindern und Jugendlichen an Kompetenzen fehlt, um an demokratischen Prozessen teilzuhaben, 30 Prozent sind nicht dieser Auffassung. Dabei ist zu beachten, dass 22 Prozent der Kinder und Jugendlichen bei dieser Frage „Weiß nicht“ angegeben oder keine Angabe gemacht haben.

Fähigkeiten von Kindern zur Teilhabe an demokratischen Prozessen

Bei der Zuschreibung verschiedener Kompetenzen im Hinblick auf die Teilhabe an demokratischen Prozessen sind die befragten Erwachsenen vor allem der Meinung (73 Prozent), dass die junge Generation über entsprechendes Selbstvertrauen verfügt. Nach Auffassung der Mehrheit der Erwachsenen (59 Prozent) verfügen Kinder und Jugendliche auch über ausreichende Konfliktbereitschaft, um an demokratischen Prozessen teilzuhaben. Eine knappe Mehrheit der Erwachsenen (50 Prozent) ist auch der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche über ein ausreichendes Maß an Informiertheit verfügen, 47 Prozent sind gegenteiliger Meinung.

50 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen sind bei der Zuschreibung von Fähigkeiten, die für die Beteiligung an demokratischen Abläufen wichtig sind, der Meinung, dass es der jungen Generation meist leichtfällt, bei Problemen gemeinsam mit anderen eine Lösung zu finden. Zugleich sind 48 Prozent der Meinung, dass sich Kinder und Jugendliche bei unterschiedlichen Meinungen meist einigen können. Nach Meinung von 47 Prozent der Befragten haben Kinder und Jugendliche meistens Vertrauen in sich selbst.

Gründe für den Verlust von Demokratiefähigkeit und Demokratiezufriedenheit

Den Hauptgrund sehen die Erwachsenen (81 Prozent) darin, dass in der Gesellschaft insgesamt die Fähigkeiten für ein respektvolles Miteinander und die Offenheit für unterschiedliche Meinungen abnehmen. Dass Kinder und Jugendliche sich und ihre Interessen von den politisch Verantwortlichen nicht angemessen vertreten fühlen und die Demokratie dadurch bei der jungen Generation an Zustimmung verliert, meinen 77 Prozent der Erwachsenen. Nach Ansicht von 68 Prozent sind Kinder und Jugendliche in Deutschland frustriert, weil ihre Interessen in der Gesellschaft nicht ausreichend berücksichtigt werden.

88 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen sind der Meinung, dass die junge Generation heute weniger mit der Demokratie zufrieden ist, weil sich die Menschen in Deutschland insgesamt immer weniger mit Respekt begegnen und weniger offen für unterschiedliche Meinungen sind. Dass sich die Politikerinnen und Politiker nicht genug für ihre Interessen einsetzen, meinen 86 Prozent der Kinder und Jugendlichen. Und 81 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Meinung, dass die junge Generation heute weniger zufrieden mit der Demokratie ist, weil die Informationen zu Politik für Kinder und Jugendliche meistens uninteressant sind.

Verantwortung für die Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen

Bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten sind nach Ansicht der Erwachsenen die Familie und das Elternhaus zentral: Für 85 Prozent trägt hauptsächlich das familiäre Umfeld die Verantwortung dafür, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern. Eine wesentliche Rolle bei der Demokratieerziehung wird auch den Bildungseinrichtungen zugesprochen: Rund zwei Drittel (65 Prozent) der erwachsenen Bevölkerung sind der Ansicht, dass Kitas und Schulen für die Ausbildung demokratischer Fähigkeiten die Hauptverantwortung haben.

Die Kinder und Jugendlichen hingegen sehen die Hauptverantwortlichkeit bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten, anders als die Erwachsenen, bei Schule und Kita (73 Prozent). Bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten ist nach Ansicht der Kinder und Jugendlichen auch die Familie und das Elternhaus wichtig, allerdings mit deutlich niedrigeren Zustimmungswerten als bei den Erwachsenen: Für 60 Prozent trägt hauptsächlich das familiäre Umfeld die Verantwortung dafür, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern.

Maßnahmen zur Förderung demokratischer Überzeugungen bei jungen Menschen

Bei den Erwachsenen wird ein verstärkter Austausch zu aktuellen politischen Ereignissen im Schulunterricht als wichtigste Maßnahmen angesehen, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern. 89 Prozent sind dieser Ansicht. Ebenfalls 89 Prozent halten die Förderung sozialer Begegnungsmöglichkeiten, beispielsweise in Form von Stadtteilzentren oder Jugendfreizeiten, für eine sinnvolle Maßnahme. Und 86 Prozent der Erwachsenen halten mehr Geld, um den Erhalt und Ausbau der Kinder- und Jugendarbeit finanziell abzusichern, für wichtig, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern.

Aus Sicht der befragten Kinder und Jugendlichen sollte es vor allem mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit geben, zum Beispiel für Jugendclubs, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern. 92 Prozent sehen das so. 91 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Auffassung, dass die Interessen der jungen Generation stärker in der Politik berücksichtigt werden sollten. Und 89 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Ansicht, dass im Schulunterricht mehr über aktuelle politische Ereignisse gesprochen und diese erklärt werden sollten.

Für den Kinderreport 2024 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Sozial- und Politikforschungsinstitut Verian zwei Umfragen in Deutschland durch, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-Jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-Jährige). Befragt wurden insgesamt 1.672 Personen, davon 666 Kinder und Jugendliche sowie 1.006 Erwachsene. Die Befragungen der Kinder und Jugendlichen erfolgte altersgerecht online unter Nutzung eines Access-Panels, die Erwachsenen wurden mittels computergestützter Telefoninterviews befragt. Alle Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren.

Der Kinderreport 2024 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Fragen und Ergebnisse der Umfragen für den Kinderreport 2024 sowie eine Zusammenfassung des Kinderreports 2024 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2024 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.06.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Juni 2024

Veranstalter: SPD Fraktion im Deutschen Bundestag

Ort: Berlin

2024 ist ein Superwahljahr! Neben der Europawahl und drei Landtagswahlen in Ostdeutschland stehen auch  Kommunalwahlen in neun Bundesländern an. Immer noch sind Frauen in der Kommunalpolitik stark
unterrepräsentiert. Besonders im ländlichen Raum ist Politik leider weiterhin vor allem Männersache. Der Anteil der Bürgermeisterinnen und Landrätinnen ist in einigen Bundesländern erschreckend gering – nur etwa 10 % der deutschen Landrät:innen sind Frauen. Welche Ursachen liegen diesem Ungleichgewicht zugrunde? Wie können wir das ändern?

Um diesem wichtigen Thema gerecht zu werden, laden wir Sie herzlich zur großen Kommunalkonferenz der SPD-Bundestagsfraktion ein. Der Schwerpunkt liegt auf der Rolle, dem Einfluss und der Förderung von Frauen in der  Kommunalpolitik. Wir wollen das Engagement und die  Sichtbarkeit von Frauen in der Kommunalpolitik stärken und konkrete Lösungen für die Herausforderungen der Kommunalpolitikerinnen finden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird zu Beginn der Konferenz auf die aktuellen Anstrengungen der  Bundesregierung zur Unterstützung der Kommunalpolitikerinnen eingehen. Zudem wollen wir mit exklusiven Netzwerkangeboten einen Raum zum Austausch über Erfahrungen, Herausforderungen und Lösungsstrategien im kommunalpolitischen Engagement schaffen. Selbstverständlich wird eine Kinderbetreuung sichergestellt.

Wir freuen uns auf spannende Diskussionen mit erfahrenen Politikerinnen, Expertinnen und Vertreterinnen aus Politik und kommunalen Spitzenverbänden. 

Anmeldung und weitere Informationen bis zum 23.06.2024 unter www.spdfraktion.de/kommunalkonferenz2024

Termin: 01. Juli 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Schnelle Autos, hartes Training und das richtige Mindset: Es gibt Influencer, die vermeintlich genau wissen, was einen Mann zum Mann macht. Zuhauf werden auf Social Media-Plattformen Angebote für männliche Identitätsmuster und Anforderungen kommuniziert. Gleichzeitig gibt es auch eine Gegenbewegung von Influencer*innen, die mit den traditionellen Männlichkeitsbildern brechen und progressive Angebote formulieren.

Nachdem wir im November 2023 über das Konzept der Progressiven Männlichkeit diskutiert haben, wollen wir nun Social Media als Orte der Verhandlung von Männlichkeit betrachten – und als Bühnen für progressiv männliche Positionen. Mit dieser Veranstaltung wollen wir Sichtbarkeit schaffen für Überzeugungen, die Männern eine aktive Rolle im Kampf um Gleichberechtigung zuspricht und eine konsequente Selbstreflexion einfordert.

Wie können diese und weitere progressive Positionen auf kommerziellen Plattformen Verbreitung finden? Welche Instrumente und Strategien gibt es, um gehört zu werden? Was können Einzelne tun, um Stellung zu beziehen und progressive Inhalte zu fördern?

Wir laden Sie und euch ein, darüber gemeinsam in einem Fish-Bowl-Format zu diskutieren und freuen uns auf den Input von spannenden Gästen:

Tara Louise-Wittwer, Kulturwissenschaftlerin, Autorin und Content-Creatorin (@wastarasagt),
Simon Hurtz, Journalist und Mitbetreiber des Social Media Watchblog,
Moderation: Claudia Wallner, Projektleitung von meinTestgelände

Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Anmeldung finden Sie unter: Veranstaltungsdetail (fes.de)

Termin: 04. Juli 2024

Veranstalter: Bertelsmann Stiftung, Deutsches Jugendinstitut e. V. und Save the Children

Ort: Berlin

Dialogforum zum Austausch von Jugendlichen mit Politik und Zivilgesellschaft zu den Themen Chancengerechtigkeit, soziale Ungleichheit und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Unter anderem mit Mitgliedern des JugendExpert:innenTeams der Bertelsmann Stiftung und des Jugendteams von ServiKiD sowie der Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz, BMFSFJ. 

Programm

9:00 Uhr 

Ankommen und Start in den Tag

10-13:00 Uhr 

Themeneinstieg und Design-Thinking-Workshops mit Jugendlichen und Zivilgesellschaft zu

>> Bildung <<
>> Gesundheit <<
>> Armut und soziale Ausgrenzung <<
>> offener Raum für weitere Themen <<

13-14:00 Uhr 

Mittagessen

14-15:00 Uhr

Themenspezifische Design-Thinking-Workshops mit Jugendlichen, Zivilgesellschaft und Politik zu den Themen des Vormittags

15-16:30 Uhr 

Gallery Walk, Fishbowl & Kommentierung des Tages

16:30 Uhr 

Ende der Veranstaltung

Moderiert wird der Tag durch junge Moderator:innen des SV-Bildungswerks.

Weitere Hinweise und das Anmeldeformular finden Sie hier:

<< ANMELDUNG >>

Anmeldeschluss ist der 14.06.24. Aufgrund begrenzter Kapazitäten ist eine Teilnahme nur mit bestätigter Anmeldung möglich. Wir achten bei der Zusammensetzung der Teilnehmenden auf eine ausgewogene Mischung zwischen Jugendlichen, Zivilgesellschaft und Politik.

Termin: 11. / 12. September 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Wiesbaden Naurod

Am ersten Tag freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Professor Dr. Christian Krell „Demokratie in der Krise? – Warum es diesmal wirklich ernst ist und was wir tun können“ sowie auf eine Keynote von Jörn Thießen, Abteilungsleiter Heimat, Zusammenhalt und Demokratie im Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Donnerstag dürfen Sie sich auf weitere spannende Vorträge und intensiven Austausch in thematischen Workshops freuen. Wir werden verschiedene Lebensphasen und -fragen im Zyklus einer Familie betrachten und uns unter anderem mit den Fragen auseinandersetzen: Wie findet Demokratiebildung in Familien statt? Was brauchen Familien, um diese wichtige Aufgabe gut erfüllen zu können? Wo und wie erleben Jugendliche heute Demokratie? Wie stärken wir Familien und damit unsere Demokratie, um für die Zukunft gewappnet zu sein?

Am Rande unserer Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Aktuelle Informationen zum Programm sowie unser Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website unter Jahrestagung und Mitgliederversammlung – eaf (eaf-bund.de). Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis zum 15. August 2024 an.

Termin: 16. November 2024

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) in Kooperation mit dem Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA RLP)

Ort: Mainz

Die Veranstaltung schlägt eine Brücke zwischen allen Beteiligten in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE). In diesem Rahmen sollen die zahlreichen aktuellen Herausforderungen sichtbar gemacht, über sie diskutiert und Lösungen erarbeitet werden.

Der Bundeselternkongress richtet sich an alle Engagierten im Bereich der Kindertagesbetreuung: Eltern und Elternvertretungen, Fachkräfte, Trägerorganisationen, Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, Politikerinnen und Politiker sowie die interessierte Öffentlichkeit.

Der Kongress lädt alle Haupt- und Ehrenamtlichen im Bereich der FBBE zu Austausch, Vernetzung und Mitwirkung ein. Ein vielfältiges Angebot an Fachvorträgen und Workshops bietet adäquate Möglichkeiten, sich zu beteiligen und neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung erhalten Sie in den kommenden Wochen.

Termin: 21. – 23. November 2024

Veranstalter: Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Kooperation mit Evangelische Akademie Bad Boll, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, LSBTTIQ in Baden und Württemberg und Studienzentrum der EKD für Genderfragen

Ort: Stuttgart

Lange haben die katholische und die evangelische Kirche alle Lebensformen jenseits der Heteronormativität verurteilt und LGBTQI* in christlicher Lehre wie kirchlicher Praxis marginalisiert und diskriminiert. Momentan vollzieht sich jedoch ein vorsichtiger Umbruch: Auf unterschiedliche Weisen und in verschiedenen Geschwindigkeiten öffnen sich die Kirchen zunehmend für queere Menschen.

In dieser Situation wollen wir durch historische und theologische Bestandsaufnahme einen Beitrag zu den Diskussionen um eine weitere Öffnung leisten. Wir laden Sie herzlich zu unserer Tagung „Queere Menschen und die Kirchen: Fluchtlinien, Möglichkeitsräume, Perspektiven“ von 21.-23. November 2024 in Stuttgart-Hohenheim ein. Sie bietet Historiker:innen und Theolog:innen, Vertreter:innen queerer Kirchengruppen und Initiativen, Haupt- und Ehrenamtlichen im kirchlichen Raum, Religionslehrer:innen, Kirchenarchivar:innen, Studierenden sowie allen anderen Interessierten die Möglichkeit zum Austausch.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter https://www.akademie-rs.de/vakt_25244.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Wohnraum sowie die Qualität der Wohnungen und des Wohnumfelds mit einer entsprechenden unterstützenden Infrastruktur sind für die Lebensqualität von Familien von entscheidender Bedeutung. Die sich seit einiger Zeit verschärfenden Herausforderungen hinsichtlich des Zugangs zu geeignetem Wohnraum und dessen Bezahlbarkeit betreffen zwar grundsätzlich alle Haushaltsformen. Familien haben jedoch spezifische Bedürfnisse, die sie von anderen Lebensformen unterscheiden.

Im angehängten Papier „Familienspezifische Perspektiven auf die Wohnungspolitik“ fasst die AGF ihre grundsätzliche Herangehensweise an das Thema Wohnen zusammen. Es behandelt die allgemeinen Probleme der Wohnraumversorgung für Familien, die Anforderungen an das Wohnumfeld und stellt heraus, was bei Lösungsansätzen aus Familiensicht beachtet werden muss.

Für die Zukunft planen die in der AGF zusammengeschlossenen Verbände, spezifische Themen der wohnungspolitischen Diskussion zu vertiefen und aus Familiensicht zu kommentieren.

Sie finden das Papier online unter: https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fag-familie.de%2Fde%2Ffamilienspezifische-perspektiven-auf-die-wohnungspolitik%2F&data=05%7C02%7Cnikola.schopp%40awo.org%7Cee34e5d252a94f883cdc08dc904f89d0%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638543919258390285%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=LtJhURFgDyvVcwHQdpr77aeVojlP%2FI1c9t9pv%2Bs48gs%3D&reserved=0. Auf der Website wird es in Kürze ebenso in englischer Sprache zur Verfügung stehen.

Die Bundeskampagne: „Jedes Kind zählt“ ist freigeschalten. Bitte verteilen Sie den Link und unterstützen Sie weiterhin das Bildungssystem in Sachsen und ganz Deutschland.

https://jedes-kind-zaehlt.de/unterschreiben

Die Petition ist bis zum 09.07.2024 freigeschalten.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 08/2024

AUS DEM ZFF

35 Unterzeichner*innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft – vom Großkonzern bis zum kleinen Betrieb – fordern in einem Offenen Brief an die Bundesregierung: „Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten kann!“ Die zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes – für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender – ist im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits für 2024 angekündigt. Dass die Familienstartzeit immer noch auf sich warten lässt, trifft auf großes Unverständnis.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) erläutert die Motivation hinter dieser Aktion: „Das Zukunftsforum Familie hat den Offenen Brief zur Familienstartzeit initiiert, um sichtbar zu machen, dass Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Familienstartzeit an einem Strang ziehen – gerade angesichts der anhaltenden Diskussion innerhalb der Bundesregierung über die Finanzierung. Die stärkste Gegnerin der Einführung der Familienstartzeit scheint die FDP zu sein, die sich auf die Ablehnung von Arbeitgeberverbänden stützt. Finanzminister Lindner und andere Widersacher*innen behaupten immer wieder, dass für die Unternehmen die Finanzierung über die U2-Umlage zu teuer sei – obwohl Berechnungen zeigen, dass dies nicht der Fall sein wird. Wir möchten diesem Argument den Wind aus den Segeln nehmen, dem neoliberalen Narrativ etwas entgegensetzen und aufzeigen, dass viele Unternehmen dieses solidarische Umlageinstrument des Mutterschutzgesetzes ebenso wie die Familienstartzeit selbst sehr begrüßen. Durch die U2-Umlage verteilen sich die Kosten gerecht auf kleine und große Schultern, wovon auch wir als kleiner familienpolitischer Fachverband profitieren. Als Geschäftsführerin des ZFF bin ich auch Arbeitgeberin. Wenn ich in dieser Funktion den auf mich zukommenden geringen Anstieg der Personalkosten den unzähligen gesamtgesellschaftlichen sowie volkswirtschaftlichen Erträgen gegenüberstelle, die eine gerechte Aufteilung von Sorgearbeit zwischen Eltern von Anfang an mit sich bringen wird, ergibt das ein fettes Plus für die Familienstartzeit.“

Weiter erklären die 35 Unterstützer*innen des Offenen Briefs: „Die bezahlte Freistellung stärkt die Bindung des zweiten Elternteils zum neugeborenen Kind und unterstützt eine aktive Rolle der Väter bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder von Anfang an. Wir befürworten diese Maßnahme daher als wichtigen Impuls für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in der frühen Phase der Familiengründung.“

Und nicht nur gleichstellungspolitische Aspekte sprechen für die Familienstartzeit. Im Offenen Brief heißt es weiter: „Auch aus Sicht von Unternehmen ist die Einführung der Familienstartzeit zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs sinnvoll: Erwerbstätige Elternteile erwarten von ihren Arbeitgeber*innen zunehmend unabhängig von ihrem Geschlecht, dass diese ihren Bedarfen nach besserer Vereinbarkeit nachkommen.“

In den Reihen der Unterstützer*innen sind Unternehmen jeder Größe und aus den verschiedensten Branchen vertreten, darunter Großunternehmen, kleinere Handwerksbetriebe, Tech-Unternehmen, Betriebe der Gesundheitswirtschaft und zivilgesellschaftliche Verbände. Einige, wie Henkel, FUNKE Medien oder Comspace, bieten bereits Programme der bezahlten Freistellung rund um die Geburt an, welche teils noch über die geplanten zwei Wochen der Familienstartzeit hinausgehen.

Im Offenen Brief heißt es außerdem: „Das Wochenbett ist für viele Mütter eine körperlich und emotional anstrengende Zeit. Die gemeinsame Versorgung des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt schafft hier Entlastung. So ist es aus unserer Sicht folgerichtig, die Familienstartzeit im Mutterschutzgesetz zu verankern.“

Die damit verbundene Finanzierung über die U2-Umlage ermöglicht, dass auch Beschäftigte kleinerer Unternehmen von einer Familienstartzeit profitieren.

Liste der Unterzeichnenden:

Zukunftsforum Familie e.V., Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V., evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V., SKM Bundesverband e.V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Adacor Hosting GmbH, AWO Bundesverband e.V., BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros- und Gleichstellungsstellen, Business and Professional Women (BPW) Germany e.V., comspace GmbH & Co. KG, Deutscher Juristinnenbund e.V., Elektro Ernst GmbH & Co. KG, Evertzberg Holding GmbH & Co. KG, Familienbund der Katholiken – Bundesverband, famPlus GmbH, FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA, Henkel AG & Co. KGaA, Kath. Bundesarbeitsgemeinschaft – familienbildung deutschland, Katholischer Deutscher Frauenbund e.V., Kommunix GmbH, NAK Seniorenzentrum Oberhausen „Gute Hoffnung leben“, Netzwerk Gesundheitswirtschaft Münsterland e.V., Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V., Sozialdienst muslimischer Frauen e.V., Sozialverband Deutschland SoVD e.V., Stadt Ratingen, Union deutscher Zonta Clubs, VAMED Rehaklinik Bad Berleburg GmbH, Verband berufstätiger Mütter e. V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., Volkssolidarität Bundesverband e.V., VON DER HEYDT GmbH, Zauberfrau – Hilfe im Haushalt für Familien, Singles und Senioren

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. u. a. vom 06.06.2024

Ein Zusammenschluss aus 8 Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen hat sich mit einem Appell an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und die Abgeordneten im Bundestag gewandt und vor den sozialen Folgen einer Nullrunde beim Bürgergeld gewarnt. Das Bündnis fordert eine kurzfristige Reform der Bürgergeld-Anpassung für 2025. Ansonsten drohe Bürgergeldberechtigten ein weiterer Kaufkraftverlust, mit dem sich die Armut von Millionen Erwachsenen und Kindern weiter verschärfen würde. Konkret wird gefordert, ausgehend vom geltenden Regelsatz in Höhe von 563 Euro die aktuellen Preissteigerungen zu berücksichtigen. Anders als oft behauptet sei das Bürgergeld auch in den vergangenen zwei Jahren nicht zu großzügig erhöht worden, so die Verfasser des Appells. Im Gegenteil: Aktuelle Analysen zeigen, dass Bürgergeldberechtigte 2021-2023 erhebliche Kaufkraftverluste erlitten haben. Bei einer alleinstehenden Person summieren sich diese Verluste auf bis zu 1.012 Euro. Erst mit der Anpassung 2024 habe es eine Trendwende gegeben, wobei die aufgelaufenen Verluste nur zu einem kleinen Teil kompensiert würden.

Joachim Rock, Abteilungsleiter und zukünftiger Hauptgeschäftsführer des Paritätischen:

„Das Bürgergeld reicht schon heute nicht aus, um eine gesunde Ernährung, Mobilität und soziale Teilhabe finanzieren zu können. Die Regelsätze bestimmen die Lebensumstände von über sieben Millionen Menschen, die mit steigenden Kosten kämpfen, maßgeblich mit. Eine Nullrunde darf es deshalb nicht geben, sie widerspräche auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Wir brauchen mehr Bezahlung nach Tarif, einen höheren Mindestlohn und beim Bürgergeld auch in Zukunft mindestens einen Inflationsausgleich. Denn das Preisniveau bleibt hoch und damit bleibt das Leben teuer. Auch wenn die Preise zuletzt weniger stark gestiegen sind, kommt man mit einem kleinen Einkommen kaum über die Runden. Es ist ungerecht, Menschen das soziale Netz Bürgergeld wegzureißen.“

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt:

„Ein anständiger Inflationsausgleich für die Ärmsten in unserer Gesellschaft ist eine Frage des Anstands und muss daher selbstverständlich sein. Was derzeit fehlt, ist der Mut für eine zukunftsorientierte Politik, die zuerst Ziele für eine gerechtere Gesellschaft formuliert und im zweiten Schritt mit den dafür nötigen finanziellen Mitteln tatsächlich auch hinterlegt. Wir müssen mit einer Reform der Schuldenbremse und der Stärkung der Einnahmenseite endlich Druck aus dem Kessel nehmen und einen Sozialstaat gestalten, der wirklich keinen zurück-lässt.“

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik, Diakonie:

„Schon vor der Inflation lag der Regelsatz weit unterhalb der tatsächlichen Bedarfe. Es hat zwei Jahre gedauert, bis mit den letzten Anpassungen die Inflationsfolgen weitgehend ausgeglichen wurden. Die Kaufkraft der Regelsätze darf nicht weiter sinken. Sonst werden immer mehr Menschen in Deutschland existentiell bedroht und können sich das Lebensnotwendige einfach nicht mehr leisten. Das kann ein Sozialstaat nicht einfach hinnehmen.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende, Zukunftsforum Familie e.V.:

„Gerade für Familien wird die Situation so immer bedrohlicher. Denn für Kinder und Jugendliche ist gesundes Essen, aber auch das notwendige Geld für Teilhabe in der Schule oder Freizeit für ein gesundes Aufwachsen essentiell. Hinzu kommt: Mangel- und Unterversorgungslagen wirken sich langfristig auch negativ auf die Bildungsbiographien der betroffenen Kinder und Jugendlichen aus. Wir können es uns nicht leisten, auch nur ein Kind zurückzulassen.“

Hintergrund:

Die Höhe des Bürgergelds wird jedes Jahr im Herbst für das Folgejahr angepasst. Mit der Bürgergeldreform hat der Bundestag eine neue Berechnungsmethode für die Anpassung ein-geführt, die Preissteigerungen besser berücksichtigen soll. In den Jahren 2023 und 2024 führte dies aufgrund der hohen Inflation zu höheren Regelsätzen. Die neue Berechnungsmethode wird 2025 für Bürgergeldberechtigte jedoch aufgrund eines Konstruktionsfehlers zum Nachteil: Grundlage für die Berechnung für das bevorstehende Jahr 2025 bildet nicht der aktuelle Regelsatz in Höhe von 563 Euro. Sondern der Gesetzgeber nimmt einen fiktiven Rechenwert in Höhe von 512 Euro als Rechengrundlage für die neue Anpassung. Ausgehend von diesem Wert würde erst ab einer Anpassung von etwa 10 Pro-zent der aktuelle Regelbedarf erreicht. Angesichts einer rückläufigen Inflation ist eine derartige Größenordnung aber nicht zu erwarten. Als Konsequenz wird es zu 2025 absehbare keine Erhöhung der Regelbedarfe geben („Nullrunde“). Die weiter steigenden Preise finden daher keine Berücksichtigung beim Regelsatz 2025. Für Bürgergeldempfänger*innen bedeutet dies einen Kaufkraftverlust – denn die Preise steigen weiter, wenn auch weniger stark.

Das gemeinsame Positionspapier „Drohende Nullrunde bei den Regelsätzen abwehren – Kaufkraft erhalten“ steht hier zum Download bereit.

Dem Bündnis gehören an:

AWO Bundesverband e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen

Sozialverband Deutschland e.V

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.06.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat heute das Einsamkeitsbarometer vorgestellt. Es ist die erste umfassende Analyse des Einsamkeitserlebens der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in den vergangenen 30 Jahren. Die Langzeitanalyse ist Teil der „Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ und wurde auf Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP – jährliche repräsentative Wiederholungsbefragung von Privathaushalten) mit Daten von 1992 bis 2021 durch das vom BMFSFJ geförderte „Kompetenznetz Einsamkeit“ am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik aufbereitet.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Millionen Menschen in Deutschland fühlen sich einsam. Während der Pandemie hat dieses Gefühl stark zugenommen. Ältere und jüngere Menschen sind am häufigsten betroffen, außerdem Menschen, die intensive Care-Arbeit leisten. Wir müssen uns der großen Herausforderung stellen, Einsamkeit gemeinsam anzugehen. Einsame Menschen nehmen seltener an Wahlen teil und engagieren sich weniger. So bleibt Einsamkeit ein drängendes Problem und schadet uns als Gesellschaft. Als Bundesregierung holen wir das Thema aus der Tabu-Ecke und gehen es mit der Strategie gegen Einsamkeit an. Mit dem Einsamkeitsbarometer haben wir nun die nötigen Daten, um noch gezielter handeln zu können.“

Benjamin Landes, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik und Leiter des Projekts Kompetenznetz Einsamkeit: „Das Einsamkeitsbarometer legt einen wichtigen Grundstein für eine regelmäßige Beobachtung der Einsamkeitsbelastung der deutschen Bevölkerung. Die Ergebnisse zeigen einerseits einen erfreulichen Rückgang der Einsamkeitsbelastung nach der Pandemie für einen großen Teil der Bevölkerung. Gleichzeitig bleiben bestimmte Risikogruppen stark belastet und hier müssen wir besonders genau hinschauen und auch weiter unterstützen.“

Zentrale Ergebnisse des Einsamkeitsbarometers:

Einsamkeitsbelastungen durch die Corona-Pandemie gehen zurück. Die Einsamkeitsbelastungen bei der Gesamtbevölkerung stiegen von 7,6 Prozent in 2017 auf 28,2 Prozent in 2020 auf 11,3 Prozent in 2021.

  • Ältere und jüngere Menschen sind am häufigsten betroffen. Personen über 75 Jahren sind im Längsschnitt am stärksten von Einsamkeit betroffen. Im ersten Pandemie‐Jahr 2020 waren erstmals jüngere Personen (zwischen 18 und 29 Jahren) mit 31,8 Prozent stärker mit Einsamkeit belastet als Personen im Alter über 75 Jahren (22,8 Prozent). Während jüngere Altersgruppen in 2021 auf höherem Niveau verharren (14,1 Prozent; 2017: 8,6 Prozent), liegen die Einsamkeitsbelastungen bei älteren Personen in etwa auf dem Niveau vor der Pandemie (2017: 9,1 Prozent, 2021: 10,2 Prozent).
  • Frauen sind stärker belastet als Männer. Frauen weisen eine höhere Einsamkeitsbelastung auf (2017: 8,8 Prozent, 2020: 33,2 Prozent, 2021: 12,8 Prozent), als Männer (2017: 6,6 Prozent, 2020: 23,1 Prozent, 2021: 9,8 Prozent), wobei die Pandemie diesen Effekt noch weiter verstärkt hat. (sog. Gender Loneliness Gap)
  • Einsamkeit wirkt sich negativ auf die physische und psychische Gesundheit aus. Die Ergebnisse des Einsamkeitsbarometers zeigen, dass Einsamkeit sich negativ auf die physische und psychische Gesundheit auswirkt.
  • Armut, Care-Arbeit und Migration hängen stark mit Einsamkeit zusammen. Der Anteil von erwerbslosen Menschen mit Einsamkeitsbelastungen ist stark erhöht. Im Rahmen der Pandemie haben sich 2020 die Unterschiede in den Einsamkeitsbelastungen zwischen erwerbstätigen und arbeitslosen Personen bis auf 5 Prozentpunkte stark angeglichen, während sie 2021 mit 16,1 Prozentpunkten wieder weit auseinanderlagen. Menschen, die intensive Sorgearbeit leisten sind von gehobenen Einsamkeitsbelastungen betroffen (insb. Alleinerziehende und informell Pflegende), ebenso Menschen mit Migrations‐ und/oder Fluchterfahrung.
  • Regionale und raumbezogene Aspekte von Einsamkeit. Es gibt regionale Unterschiede, aber nur geringe Unterschiede zwischen den westdeutschen und ostdeutschen Ländern und keinen signifikanten Unterschied in den Einsamkeitsbelastungen zwischen Menschen in ländlichen und städtischen Gebieten.
  • Einsamkeitsbelastungen und Einstellungen zur Demokratie: Das Einsamkeitsbarometer zeigt für das Jahr 2021 ein signifikant niedrigeres Vertrauen in politische Institutionen (Polizei, Parteien, Politiker und Politikerinnen, Rechtssystem, Bundestag) bei Personen mit erhöhter Einsamkeitsbelastung im Vergleich mit Personen ohne erhöhte Einsamkeitsbelastung.
  • Gesellschaftliche Teilhabe, soziale Bindungen und Bildung wirken als Resilienzquellen von Einsamkeit: Die deutsche Bevölkerung verfügt über ein solides Fundament an Resilienzfaktoren gegen Einsamkeit. Die Besuchsfrequenzen zu Primärbeziehungen (Familie, Freunden und Freundinnen sowie Nachbarn und Nachbarinnen) sind auf einem konstant hohen Niveau – auch während der Pandemie. Die Zufriedenheit mit der Qualität der Primärbeziehung ist konstant hoch. Aktiver Sport ist für viele Menschen eine zunehmend wichtige Form sozialer Teilhabe. Personen mit höherer Bildung sind weniger von Einsamkeit betroffen als Personen mit mittlerer Bildung, die wiederum weniger von Einsamkeit betroffen sind als Personen mit geringer Bildung.

Das Gefühl von „Einsamkeit“ beschreibt die als unangenehm empfundene Erfahrung von als unzureichend empfundenen eigenen sozialen Beziehungen (der Qualität oder der Menge nach). Betroffene haben das Gefühl, dass ihnen oft die Gesellschaft anderer fehlt.

Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wurde Ende 2023 beschlossen. Die darin enthaltenden 111 Maßnahmen zahlen auf fünf Ziele ein: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Wissen stärken, Praxis stärken, bereichsübergreifend agieren und Menschen unterstützen, Angebote ausbauen. Das Bundesfamilienministerium will das Thema damit strategisch angehen. Denn Einsamkeit schadet den Betroffenen und ihrem Umfeld, und auch unserer Demokratie. Vom 17. bis 23. Juni 2024 findet die Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ statt.

Über das Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Dazu verbindet das KNE Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer. Das Projekt hat zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen. Das Projekt wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. umgesetzt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Das Einsamkeitsbarometer zum Download: www.bmfsfj.de/einsamkeitsbarometer

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmfsfj.de und kompetenznetz-einsamkeit.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.05.2024

Zur Veröffentlichung des offenen Briefs von Unternehmen und Zivilgesellschaft an die Bundesregierung „Bringen Sie die Familienstartzeit jetzt endlich auf den Weg!” erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend:

Wir begrüßen, dass Wirtschaft und Zivilgesellschaft mit einem Offenen Brief unsere Forderung zur Einführung der Familienstartzeit unterstützen. Die Familienstartzeit muss endlich kommen. Der Referentenentwurf liegt seit März 2023 vor. Das Bundesfamilienministerium hat geliefert. Wir sind uns mit Wirtschaft und Unternehmen einig: Die Familienstartzeit ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs, für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und den Gesundheitsschutz der Mütter. Zusätzlich bedeutet sie keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, da die Auszahlung der Familienstartzeit über das bewährte U2-Umlageverfahren funktionieren wird. Das Fraunhofer-Institut rechnet zudem nur mit marginalen zusätzlichen Kosten. Wir appellieren als Bündnisgrüne an das Bundesfinanzministerium, die Blockadehaltung aufzugeben und mit uns gemeinsam dieses wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und junge Familien zu unterstützen. Mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt nicht zuletzt auch der Wirtschaft zugute. Denn wer gute Fachkräfte gewinnen und halten möchte, muss heutzutage genau diese Anforderung erfüllen. Wie die Beteiligung von großen Unternehmen an diesem offenen Brief zeigt, hat das auch die Wirtschaft in weiten Teilen längst verstanden.

Die Familienstartzeit ist eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. Das entspricht zehn Arbeitstagen ab dem Entbindungstag oder dem darauffolgenden Arbeitstag. Die Leistung soll im Mutterschutzgesetz verankert werden. Auch Alleinerziehende sollen eine Person benennen können, die sie als Partner*in nach der Entbindung unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.06.2024

Zum BAföG-Änderungsgesetz erklären Laura Kraft, Berichterstatterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Lina Seitzl, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion und Ria Schröder, Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion:

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde ein Vorschlag für wesentliche Anpassungen am Regierungsentwurf verabschiedet. So sollen die Bedarfssätze künftig um fünf Prozent steigen, der Wohnkostenzuschlag soll sich von 360 auf 380 Euro erhöhen und auch die Elternfreibeträge sollen um 5,25 Prozent ansteigen, um das BAföG weiter zu öffnen. Die Erhöhung der Darlehensobergrenze wurde zurückgenommen. Mit diesem Vorschlag werden wir nun in unsere Fraktionen gehen. Ziel ist die Verabschiedung der BAföG-Novelle in der nächsten Woche, so dass sie zum 1. August 2024 in Kraft treten kann.

Nach langen Verhandlungsrunden ist es uns gelungen, uns an entscheidenden Stellen auf Nachbesserungen für die BAföG-Strukturreform zu einigen. Das sind sehr positive Nachrichten, von denen die Studierenden in unserem Land spürbar profitieren werden. Neben den wichtigen strukturellen Reformen bei der neuen Studienstarthilfe, beim Studienfachrichtungswechsel und dem Flexi-Semester wollen wir mit der Erhöhung der Bedarfssätze und des Wohnkostenzuschusses den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden Rechnung tragen. Auch haben wir uns verständigt, die Schuldenlast bei der BAföG-Rückzahlung nicht weiter ansteigen zu lassen.

Mit dem jetzigen Verhandlungsergebnis sind wir zuversichtlich, dass wir als Ampelkoalition ein weiteres wichtiges Reformpaket für junge Menschen auf den Weg bringen, das sich sehen lassen kann.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.06.2024

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist vom Kabinett immer noch nicht verabschiedet worden. Dazu können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass so ein wichtiges Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen innerhalb der Bundesregierung festhängt. Das Gesetz ist nicht nur wichtig, es ist inzwischen auch überfällig.

Immer wieder wurden Betroffene und auch wir von CDU und CSU von der Ampel hierzu vertröstet. Betroffene brauchen aber Unterstützung, Aufklärung und Beratung. Genauso wie Kinder und Jugendliche präventiv geschützt werden müssen. Dazu braucht es gefestigte Strukturen. Die Unabhängige Bundesbeauftragte muss endlich gesetzlich verankert werden. Die Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz müssen weiter gestärkt werden. Immer wieder hören wir beispielsweise, dass es in einigen Bereichen außerhalb von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, keine Gewaltschutzkonzepte gibt. Insofern müssen wir genau hinsehen, inwieweit Schutzkonzepte noch umfangreicher gesetzlich geregelt werden müssen. Die Weiterführung und Verankerung der erfolgreichen medizinischen Kinderschutzhotline sind ein richtiger und wichtiger Schritt, denn diese hat sich insbesondere als Beratungsangebot mehr als etabliert.

Wir fordern die Ampel auf, ihren Ankündigungen endlich auch Taten folgen zu lassen und das Gesetz auf den Weg zu bringen. Das Signal muss sein: Gemeinsam für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz und gegen jede Form von Gewalt an Kindern und Jugendlichen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 23.05.2024

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, erklärt für das Gremium anlässlich des Internationalen Kindertages:

„Am diesjährigen Internationalen Kindertag ist es besonders wichtig, auf das Erfordernis qualitativ hochwertiger pädagogischer Erziehung und Bildung unserer Kinder aufmerksam zu machen. Denn an diesem Aktionstag richten wir unser Augenmerk besonders auf die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft, um Ihnen einen optimalen Start ins Leben zu ermöglichen. Daher erinnern wir uns auch dieses Jahr daran, wie essentiell es ist, dass Kinder von Anfang an ihre Persönlichkeit entwickeln und ihre Neugier sowie Kreativität entfalten können. Dafür brauchen wir eine erstklassige Bildung, die schon im frühesten Kindesalter beginnt. Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen spielen dabei eine entscheidende Rolle, da sie die erste Stufe des Bildungssystems darstellen. Denn Kinder sind unsere Zukunft!“

Deutschland ist weltweit wahrscheinlich das einzige Land das zwei Kindertage im Jahr begeht. Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR gefeiert, während seit 1954 in der Bundesrepublik der 20. September als von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ begangen wird. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland deshalb zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen. Beide Tage sollen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern ins öffentliche Bewusstsein und Handeln rücken.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.05.2024

Einen Antrag mit dem Titel „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ hat die CDU/CSU-Fraktion eingebracht (20/11620). Dieser soll am Freitagnachmittag in erster Lesung debattiert werden. Er umfasst fünf Forderungen.

So soll es erstens ein steuerlicher Abzugsbetrag für „familiennahe Dienstleistungen“ bis zu einer Höhe von 20 Prozent und maximal 25.000 Euro eingeführt werden, der die bisherige steuerliche Förderung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistungen ersetzt und die steuerliche Berücksichtigung ausdehnt.

Zweitens soll es darüber hinaus nach den Vorstellungen der Unionsfraktion künftig einen steuerlichen Abzugsbetrag für die bisher als Sonderausgaben anerkannten Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro der Aufwendungen für die Betreuung und Pflege eines nahen Angehörigen geben. Der Pflegepauschbetrag soll steigen.

Drittens sollen auch Großeltern familiennahe Dienstleistungen im Haushalt ihrer Kinder steuerlich absetzen können, wenn sie die entsprechenden Kosten tragen. Viertens will die CDU/CSU-Fraktion Leistungen des Arbeitgebers zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegende Angehörige ausdehnen.

Schließlich sollen fünftens der 2024 geltende Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um 5,7 Prozent steigen und das Kindergeld 2024 entsprechend angehoben werden. Die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind will die Unionsfraktion wieder einführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 382 vom 05.06.2024

Das Thema „Bürokratieabbau für Bürgerinnen und Bürger sowie Justiz und staatliche Verwaltung“ stand am Mittwochvormittag auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses. In einer öffentlichen Anhörung wurden zehn Sachverständige zu diesem Themenblock des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (20/11306) befragt. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Die Sachverständigen machten eine Vielzahl von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen zu einzelnen Artikeln des Entwurfs.

Ammar Alkassar, Vorstand von GovTech Campus Deutschland, ein Verein zur Förderung der Zusammenarbeit von Verwaltung, Wissenschaft und wirtschaftlicher wie zivilgesellschaftlicher Technologie-Szene, bewertete den BEG-IV-Entwurf positiv. Er sollte daher ohne weitere Verzögerungen verabschiedet werden. Das parlamentarische Verfahren sollte genutzt werden, um die weiteren vorliegenden Vorschläge rasch zu prüfen. Das Gesetzespaket in der jetzigen Form bleibe allerdings hinter den hohen Erwartungen zurück, die die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag geschaffen habe. In Anbetracht des Risikos für die Wettbewerbsfähigkeit des Lands und seiner Volkswirtschaft erschienen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichend.

Markus Artz von der Universität Bielefeld befasste sich in seiner Stellungnahme mit den mietrechtlichen Aspekten des Gesetzentwurfs. Während gegen die zur digitalen Belegeinsicht im Rahmen des Betriebskostenrechts vorgeschlagene Regelung und die Formerleichterung beim Widerspruch gegen die Kündigung nichts einzuwenden sei, sei die Einführung der Textform im Gewerberaummietrecht problematisch. Die Auswirkungen von Schriftformverstößen bei Gewerberaummietverträgen hätten enorme wirtschaftliche Bedeutung. Der Ansatz des Gesetzesentwurfs, Verträge im Gewerberaummietrecht nun auf die Textform und nicht mehr auf die Schriftform zu beziehen, sei sinnvoll, allerdings sei nicht klar, wie unter Wahrung der Textform ein Vertrag geschlossen wird.

Frank Bayreuther von der Universität Passau bezog sich in seiner schriftlichen Stellungnahme auf die im Entwurf vorgesehene Änderung des Nachweisgesetzes. Bisher ist festgelegt, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag zwischen beiden Parteien auszuhändigen. Bayreuther zufolge ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber eine Vereinfachung der Erteilung des Nachweises der wesentlichen Arbeitsbedingungen anstrebt. Die ausschließliche Erteilung in der Schriftform erweise sich für Unternehmen als aufwändig und erscheine nicht mehr zeitgemäß. Mit der Schriftform verbinde sich zwar auch Arbeitnehmerschutz. Man dürfe die Bedeutung des schriftlichen Nachweises aber auch nicht überbewerten. Der Nachweis habe keinen direkten Bezug zum Vertragsschluss.

Katrin Bülthoff vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter nahm insbesondere zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes Stellung. Das geplante vorläufige Einstellen der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ohne vorherigen Bescheid lehne der Verband ab. Dadurch entfalle der Vertrauensschutz. Das heiße, auch wenn für den alleinerziehenden Elternteil nicht erkennbar sei, dass durch geänderte äußere Umstände, wie zum Beispiel die Änderung des Umgangsmodells, der Anspruch auf Unterhaltsleistung entfällt, werde gleichwohl die Zahlung mit sofortiger Wirkung eingestellt. Dies führe durch den unvorhersehbaren Wegfall der Zahlung zu einer Gefährdung des Lebensunterhalts des Kindes.

Isabel Eder, Abteilungsleiterin beim Deutscher Gewerkschaftsbund, betonte wie Bülthoff, dass die Änderung beim Unterhaltsvorschuss Alleinerziehende belaste. Entbürokratisierung mache nicht alles besser. Sie warnte in ihrer Stellungnahme davor, dass die zunehmende Digitalisierung im Arbeitsrecht zu weniger Transparenz und Rechtssicherheit für Arbeitnehmer führen könnte. Dies führe zu einer schlechteren Ausgangslage in existenziell bedrohlichen Situationen. Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass Menschen einer schwereren Zugang zu ihrem Recht bekommen. Beschäftigtenschutz dürfe nicht der Digitalisierung geopfert werden, sagte Eder. Sie plädiere daher für den Erhalt der Schriftform bei das Arbeitsverhältnis betreffenden Dokumenten. Es dürfe keine „Digitalisierungsdiskriminierung“ geben.

Christian Engelhardt, Landrat des Kreises Bergstraße, berichtete aus seiner Praxis, wie Bürokratie die Arbeit einer Kommunalverwaltung belastet. Das führe unter anderem zu Akzeptanzproblemen bei der Bürgerschaft. Reformen seien dringend notwendig, der Entwurf lasse einen Entlastungswillen aber vermissen. Er nehme einige wenige Einzelproblematiken auf, lasse aber die großen Probleme außen vor. Engelhardt verwies auf das Baurecht, das Vergaberecht und das Datenschutzrecht, das größte Problem sei allerdings nicht die Bürokratie im Kleinen, sondern die wachsende Aufgabenfülle. Fast jede Gesetzesänderung des Bundes und der Länder bedeute für die kommunalen Verwaltungen erheblichen Mehraufwand und auch mehr Personal. Engelhardts Fazit: Entbürokratisierung sollte nicht nur die Handschrift von Behörden tragen, sondern es müssten Praktiker eingebunden werden. Zudem sollte den verschiedensten staatlichen Ebenen mehr getraut werden. Es finde zu viel gegenseitige Kontrolle statt.

Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates (NKR), Lutz Goebel, bewertete die Initiative für ein BEG IV positiv. Mit rund einer Milliarde Euro jährlichem Entlastungsvolumen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sei das Gesetz ein wesentlicher Beitrag zur Senkung regulatorischer Folgekosten. Die Bundesregierung habe angekündigt, die Entlastungswirkung des BEG IV weiter zu erhöhen. Der NKR empfehle, regulatorische Folgekosten in der Breite der Gesetzgebung bewusst zu senken. Gleichwohl sehe der NKR weiteres Potenzial zur Anreicherung des BEG IV und mache dazu konkrete Vorschläge.

Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, ging auf bürokratische Hürden für die ehrenamtliche Arbeit ein. Ein Punkt ziehe sich durch alle Hinweise und Rückmeldungen: Bürokratie führe dazu, dass weniger Zeit für die eigentliche ehrenamtliche Arbeit bleibe oder Menschen immer weniger in Funktionen mit Verantwortung in den Vereinen und Stiftungen gingen, da sie sich den bürokratischen Belastungen nicht gewachsen fühlten und sie sich einem möglichen Haftungsrisiko für getroffene Entscheidungen nicht aussetzen wollten. Die bürokratischen Lasten, wie beispielsweise ein für Laien immer komplizierter werdendes Steuerrecht, führten dazu, dass die Bereitschaft sinke, ein Vorstandsamt zu übernehmen. Es werde durch überbordende Bürokratie viel Potential verschenkt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, erklärte in seiner Stellungnahme, leider seien seine Bedenken bezüglich der Änderung des Passgesetzes und zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes nicht aufgegriffen worden. Gegen den Vorschlag zur Einführung einer neuen Regelung, mit der nunmehr erstmalig auch nichtöffentliche Stellen Zugriff auf die im Chip des Passes gespeicherten Daten erhalten sollen, bestünden weiterhin grundsätzliche Bedenken. Missbrauchsrisiken solle zwar begegnet werden, sie entstünden aber erst dadurch, dass nichtöffentliche Stellen ermächtigt werden sollen, auf in amtlichen Pässen gespeicherte, hoheitlich angefertigte biometrische Lichtbilder zuzugreifen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedenken gegen eine Regelung, die Begehrlichkeiten auch bei anderen nichtöffentlichen Stellen wecken werde, halte er die vorgesehenen Regelungen für höchst problematisch, sagte Kelber.

Wilhelm Wolf, Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen, Präsident des Hessischen Landessozialgerichtes, bewertete den Entwurf aus Sicht der Justizverwaltung. Das Ziel, den Zugang zur Justiz zu verbessern, werde damit nicht erreicht. Für die Justizverwaltung sei durch die mit dem Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen kein nennenswerter Bürokratieabbau zu erwarten. Dies gelte insbesondere in dem Maßnahmenfeld, in dem mit Hilfe des digitalen Wandels durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht der Bürokratieabbau gefördert werden soll. Formerleichterungen könnten den Rechtsverkehr beschleunigen, gleichzeitig aber auch Rechtsunsicherheit erzeugen.

Die Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem die vorgeschlagenen Änderungen zur Erleichterung der Kommunikation im Mietrecht, im Arbeitsrecht und im Unterhaltsvorschussrecht, speziell Formerleichterungen wie den Übergang von der Schrift- zur Textform. Außerdem wollten sie unter anderem wissen, wie die Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen und dem Staat weiter verbessert werden kann, und wie die „One in, one out“-Regelung bei Gesetzesvorhaben umgesetzt wird.

Engelhardt, Holze und Wolf waren auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU zur öffentlichen Anhörung eingeladen, Artz, Bülthoff und Eder auf Vorschlag der SPD, Alkassar und Goebel auf Vorschlag der FDP und Bayreuther und Kelber auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 378 vom 05.06.2024

Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2022 bis 2027 rund 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Das sei eine Rekordsumme und bedeute eine Trendumkehr im sozialen Wohnungsbau, berichtete ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch in der Sitzung des Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, die von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleitet wurde. Für das Programmjahr 2022 hätten zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestanden und für 2023 2,5 Milliarden Euro, davon erstmalig 500 Millionen Euro für das Programm „Junges Wohnen“. Für das Programmjahr 2024 würden 3,15 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, davon erneut 500 Millionen Euro für das Programm „Junges Wohnen“.

Nach der aktuellen Finanzplanung solle es ab 2025 jeweils 3,5 Milliarden Euro geben. Zusammen mit der Ko-Finanzierung der Länder stehe damit erfahrungsgemäß insgesamt eine doppelt so hohe Summe für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, berichtete die Regierung. 2023 seien von den Ländern insgesamt 49.430 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert worden. Die Gesamtzahl der geförderten Wohneinheiten sei damit im Vergleich zum Jahr 2022 um gut 20 Prozent gestiegen. Den Gesamtbestand an Sozialmietwohnungen in Deutschland beziffert die Regierung zum Ende des Jahres 2023 auf rund 1,07 Millionen, rund 14.000 weniger als 2022.

Die SPD-Fraktion zeigte sich erfreut über die Erhöhung der Mittel und sprach von einer „guten sozialdemokratischen Baupolitik“. Die CDU/CSU-Fraktion machte dagegen darauf aufmerksam, in dem Bericht der Regierung gehe es um die Zahl der geförderten, aber nicht der fertiggestellten Wohnungen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nannte es eine gute Nachricht, dass es wieder mehr sozialen Wohnungsbau gebe. Wichtig sei auch, mehr Wohnraum für junge Menschen zu schaffen, die etwa zu Ausbildungszwecken umziehen müssten. Die AfD-Fraktion erklärte, die von der Regierung genannte Zahl von 18,15 Milliarden Euro höre sich nach viel an, betreffe aber einen Zeitraum von sechs Jahren. Angesichts der hohen Baupreise sei die Förderung nicht ausreichend.

Die FDP-Fraktion begrüßte die Erhöhung der Förderung. Es gebe aber Fehlbelegungen von Sozialwohnungen. Vor dem Hintergrund des Wohnungsmangels müssten Fehlbelegungen vermieden werden. Die Gruppe Die Linke kritisierte die„Jubelbilanz“, der sie sich nicht anschließen wolle. Man sei von dem zu Beginn der Legislaturperiode ausgegebenen Ziel, pro Jahr 100.000 neue Sozialwohnungen zu bauen, weiter sehr weit entfernt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 377 vom 05.06.2024

Der Gesetzentwurf (20/11313) der Bundesregierung für ein 29. Gesetz zur Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochmittag auf Kritik bei den geladenen Sachverständigen gestoßen. Die Mehrheit der Experten beanstandete die ausbleibende Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs und forderte existenzsichernde Bedarfssätze.

Mit dem BAföGÄndG will die Bundesregierung die BAföG-Förderung „stärker an tatsächliche Studienverläufe“ anpassen. Beispielsweise sollen BAföG-Beziehende zukünftig ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden oder leichter die Fachrichtung wechseln können. Das BAföG sei eines der wichtigsten Instrumente für Bildung und Chancengerechtigkeit, sagte der Ausschussvorsitzende Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) vor Beginn der Aussprache.

Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde ein Antrag (20/11375) der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen“, ein Antrag (20/11376) der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kernprobleme des BAföG angehen – Antragsverfahren vereinfachen, Zuschuss vom Darlehen entkoppeln, Beiträge erhöhen und Dynamisierung gesetzlich verankern“ sowie ein Antrag (20/10744) der Gruppe Die Linke mit dem Titel „BAföG unverzüglich existenzsichernd und krisenfest gestalten“ beraten.

Sonja Bolenius vom Deutschen Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion der SPD) merkte an, dass die letzte Erhöhung des Grundbedarfs beim BAföG bereits zwei Jahre zurückliege. Daher sei sie erstaunt, dass keine Anpassung der Bedarfssätze geplant sei. Die Sachverständige kritisierte, dass der BAföG-Höchstsatz bereits jetzt deutlich unter dem Existenzminimum liege. Den Anspruch, Bildung unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zu ermöglichen, könne das BAföG damit nicht einlösen.

Auch Bernhard Börsel vom Deutschen Studierendenwerk plädierte für eine Anpassung der Bedarfssätze auf ein existenzsicherndes Minimum sowie eine Dynamisierung von Freibeträgen, Bedarfssätzen und Krankenversicherungszuschlägen. Zudem forderte der Sachverständige, dass die BAföG-Freibeträge zukünftig wieder Familien mit mittleren Einkommen erreichen müssen. Laut Börsel lege der BAföG-Bericht genau offen, wie hoch die Bedarfssätze und Freibeträge sein müssten, damit Studierende davon leben können. Daher gebe es kein Informationsdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit.

Wolf Dermann von der gemeinnützigen GmbH „Arbeiterkind.de“ (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass die Schulden für BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger zukünftig nicht mehr auf einen festen Betrag gedeckelt seien. Eine solche Unsicherheit beim Eingehen von Schulden schrecke Studierenden immens ab. Dermann warnte, dass dadurch die Zahl derjenigen, die BAföG beantragen, sinken werde. Er warb zudem für die rechtzeitige Auszahlung des BAföG – das sei jedoch immer häufiger ein Problem. So berichtete Dermann, dass in einigen Behörden die Bearbeitungszeit für einen BAföG-Antrag bei acht Monaten liege.

Auch Niklas Röpke vom überparteilichen Dachverband der Studierendenvertretungen „Freier Zusammenschluss von Student*innen-schaften“ (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion) warnte, dass ein hoher Schuldenberg am Ende des Studiums junge Menschen von der Beantragung des BAföG abschrecke. Er forderte: „Das BAföG muss sich an die Höhe des Bürgergeldes anpassen“, denn das sei das politisch festgesetzte Existenzminimum.

Ähnlich äußerte sich Greta Schabram vom Paritätischen Gesamtverband (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion). Sie kritisierte, dass das BAföG mit einem Grundbedarf in Höhe von 452 Euro nicht mehr existenzsichernd sei. Auch die Wohnkostenpauschale entspreche in keiner Weise dem, was Studierende für ein WG-Zimmer oder eine kleine Wohnung benötigen. Schabram machte darauf aufmerksam, dass vier von fünf aller alleinlebenden oder in einer WG-lebenden Studierenden von Armut betroffen seien und forderte daher eine strukturelle Reform der Förderung. Diese müsse die zentralen Elemente des BAföG, also insbesondere den Grundbedarf, tangieren.

Mit einer Förderquote von zwölf Prozent nehme das BAföG schon lange nicht mehr die zentrale Rolle bei der Herstellung chancengerechter Bildung ein, sagte Ulrike Tippe von der Hochschulrektorenkonferenz (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion). Zwar äußerte sie sich positiv bezüglich der geplanten Einführung eines Flexibilitätssemesters, merkte jedoch an, dass zwei zusätzliche Semester eher der Lebensrealität der Studierenden entsprächen. Auch kritisierte Tippe, dass die Beantragung der geplanten Studienstarthilfe mit einer aufwendigen Nachweispflicht verbunden wäre.

Stephan Thomsen von der Leibniz Universität Hannover (eingeladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion) sagte zwar, dass der monatliche BAföG-Satz unterhalb der studentischen Ausgaben liege, dennoch sprach sich der Sachverständige dagegen aus, die Leistungen des BAföG einfach zu erhöhen. Vielmehr müsse eine entsprechende Bedarfsprüfung vorgenommen werden. Thomsen forderte daher eine umfassende „Wirksamkeitsevalution“, die untersuchen solle, ob das BAföG dazu beitrage, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit herzustellen. Eine fundierte Evaluation sei auch dahingehend notwendig, da es sich mit dem BAföG um eine Steuerleistung handle.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 376 vom 05.06.2024

Ein Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (20/11367) war Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag. Die zehn Sachverständigen begrüßten die Vorlage, deren Bewertungen fielen jedoch unterschiedlich aus. Die meisten Vertreter der Rechtswissenschaft lehnten den Entwurf ab, während er von den Sachverständigen aus der Praxis unterstützt wurde.

Hintergrund des Entwurfs ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 1. Februar 2023, mit dem die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017 über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wurde. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum 30. Juni 2024 eine Neuregelung zu treffen.

Gerhard Bangert, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS), begrüßte in seiner Stellungnahme den Entwurf grundsätzlich, da sein Inhalt weitestgehend den Vorschlägen des BDS entspreche. Die Einbindung der Heilungsmöglichkeit der unwirksamen Ehe in das Personenstandswesen und die damit vorhandenen Prozesse sei mehr als sinnvoll. Leider bleibe der Entwurf hinter den Vorschlägen zurück. Mängel beträfen die standesamtliche Praxis, wie Bangert in seiner schriftlichen Stellungnahme erläuterte.

Für die Deutsche Kinderhilfe schaffe die Neuregelung im Hinblick auf den Minderjährigenschutz Rechtssicherheit in wichtigen Punkten, erklärte deren Ehrenvorsitzender Rainer Becker. So könne durch die nun nahtlos auf die Unwirksamkeit von Ehen mit unter 16-jährigen Partnern nach Eintritt der Volljährigkeit vorgesehene Heilungsmöglichkeit der freie Wille des minderjährig Verheirateten ermittelt werden. In den Details gebe es allerdings noch Probleme. Entscheidend sei aber, dass durch das neue Gesetz die Gefahr des Verlustes beziehungsweise des Nichtbestehens von Renten-, Unterhalts- und Erbansprüchen, der Nichtehelichkeit aus der Beziehung hervorgegangener Kinder und des Wegfalls des Sorgerechts des Ehemanns für die gemeinsamen Kinder geheilt wird.

Auch Myria Böhmecke von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes sah noch Anpassungsbedarf in vielen Punkten, begrüßte jedoch, dass an der generellen Nichtigkeit von Ehen, die mit mindestens einer unter 16-jährigen Person im Ausland geschlossen wurden, festgehalten werde. Die Unwirksamkeitslösung sei ein wirksames Instrument, um Mädchen vor den potenziellen negativen Folgen einer Frühehe zu schützen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts habe bestätigt, dass es grundsätzlich nicht verfassungswidrig ist, wenn der Gesetzgeber feste Altersgrenzen festlegt und anordnet, dass beim Unterschreiten dieses Mindestalters die Ehe ohne Einzelfallprüfung nichtig ist. Ihre Organisation spreche sich gegen Einzelfallentscheidungen aus, da diese gerichtliche Verfahren erforderten, die oft mit großen psychischen Belastungen für die betroffenen Mädchen einhergingen.

Anatol Dutta von der Ludwig-Maximilians-Universität München erklärte, es sei schwer, als Rechtswissenschaftler konstruktiv zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Der Gesetzgeber habe bei der Regulierung von Minderjährigenehen von Anfang an die Ratschläge nahezu der gesamten Familienrechtswissenschaft in den Wind geschlagen. Und auch in der heutigen Anhörung würden wahrscheinlich weder die anderen Sachverständigen aus der Familienrechtswissenschaft noch er den Rechtsausschuss davon überzeugen können, dass die rigide Unwirksamkeitslösung ungerecht ist und dem bei der Eheschließung Minderjährigen vor allem Rechte und Schutz entzieht. Als einen Punkt nannte Dutta die fehlenden abstammungsrechtlichen Folgen der unwirksamen Ehe für Kinder des Paares, die im Zeitraum zwischen Eheschließung und der frühesten Möglichkeit einer Heilung geboren werden

Sophie Funke vom Deutschen Institut für Menschenrechte begrüßte die Vorlage des Entwurfs innerhalb der vorgesehenen Frist. Allerdings könne der Entwurf aus kinderrechtlicher Perspektive nicht überzeugen. Aus Sicht des Instituts sei das Ziel, Minderjährigenehen zu vermeiden, getrennt von der Behandlung der Wirksamkeit einer nach ausländischem Recht bestehenden Ehe zu betrachten. Solange es ein globales Ehemündigkeitsalter nicht gebe, sei aus kinderrechtlicher Perspektive für die inländische Bewertung einer im Ausland bereits geschlossenen und dort wirksamen Ehe Minderjähriger eine Einzelfallprüfung in einem gerichtlichen Verfahren mit ergänzender und unterstützender Einbeziehung der Kinder- und Jugendhilfe geboten. Zu begrüßen sei, dass der Entwurf einigen der Schutzlücken betreffend Unterhaltsansprüchen zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung der Ehe bei Erreichen der Volljährigkeit begegnet.

Für den Kinderschutzbund Bundesverband begrüßte Beate Naake ausdrücklich, dass Auslandsehen mit Personen unter 16 Jahren weiterhin in Deutschland automatisch unwirksam bleiben sollen. Insoweit unterstütze der Kinderschutzbund die nun neu vorgesehenen Folgeregelungen zu Unwirksamkeit und Unterhalt. Gerade in Ehen mit Kindern unter 16 Jahren bestehe oft eine massive finanzielle Abhängigkeit der Minderjährigen, die unbedingt und uneingeschränkt aufgefangen werden müsse. Der vorliegende Gesetzentwurf erfülle diesen Anspruch nun deutlich besser als die aktuelle Rechtslage. Auch die Regelung, dass mit Erreichen der Volljährigkeit die Unwirksamkeit „geheilt“ werden kann, halte der Kinderschutzbund für angemessen und fachgerecht.

Bettina Heiderhoff von der Universität Münster meinte, mit dem Gesetzentwurf habe die Koalition nur die absoluten Minimalanforderungen des BVerfG-Beschlusses erfüllen wollen. Vorgaben des BVerfG zum Schutz der minderjährigen Frau würden nicht erfüllt. Im Gegenteil sei der Entwurf weiterhin sehr günstig für die Ehemänner und helfe den betroffenen Frauen kaum. Als einziges Element zum sozioökomischen Schutz erhalte die Frau einen Unterhaltsanspruch. Doch werde dabei übersehen, dass deutsches Unterhaltsrecht oftmals gar nicht anwendbar sei. Noch schwerer wiege es, dass statt der vom BVerfG verlangten Heilungsmöglichkeit für die Ehefrau nur eine gemeinsame Wiederheirat möglich sein soll. Heiderhoff schlug drei Alternativen vor, mit denen die Frauen weit besser geschützt wären als nach dem vorliegenden Entwurf.

Katharina Lugani von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf stellte ihrer Stellungnahme voran, dass Familienrechtler in Geschlossenheit und mit großem Nachdruck davon abrieten, den Entwurf so zu verabschieden. In der Sache schließe sie sich den Ausführungen Duttas und Heiderhoffs an, wolle aber auch einige kollisionsrechtliche Defizite benennen. So schütze der Entwurf die Minderjährigen nur, wenn deutsches Unterhaltsrecht zur Anwendung komme, also nicht auch dann, wenn ein deutsches Gericht zu dem Ergebnis gelange, dass ausländisches Unterhaltsrecht Anwendung findet. Positiv sei, dass der Gesetzgeber bemüht sei, innerhalb der vom BVerfG gesetzten Frist eine Neuregelung zu schaffen und die minderjährigen Personen zu schützen. Der Änderungsantrag vom 31. 5. 2024 betreffe nur zum Teil das Minderjährigenehengesetz und behebe lediglich kleinere Probleme.

Unterstützung für den Entwurf kam vom Deutschen Städtetag. Dessen Vertreterin Regina Offer unterstrich die Bedeutung der Unwirksamkeitslösung. Die Ergänzung einer Regelung zum Unterhaltsanspruch und eine Heilungsmöglichkeit, sobald die Volljährigkeit der Ehepartner erreicht ist, sei notwendig. Die Unwirksamkeit der im Ausland geschlossenen Ehe mit einer zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht 16-jährigen Person sei eine wichtige rechtliche Grundlage vor allem für den Schutz minderjähriger Mädchen vor einer Zwangsehe. Mit Blick auf die vorgeschlagene nachträgliche Heilung der Unwirksamkeit der Ehe teile der Deutsche Städtetag die Auffassung, dass eine einzelfallbezogene Lösung so missverstanden werden könnte, als sei die Eheschließung mit Minderjährigen unter bestimmten Umständen doch rechtlich akzeptabel.

Gregor Thüsing von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn konstatierte in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf „rechtspolitisch vermintes Gelände“ betreffe und kontrovers diskutiert werde. Der Gesetzentwurf habe den Auftrag des BVerfG erfüllt, aber es gebe auch Einige, die mehr forderten. Aus seiner Sicht sei das Gesetz gelungen und gehe richtige Schritte. Dabei scheine es auch mit Hinblick auf die Rechtsprechung und eine etwaige Signalwirkung richtig und konsequent, die Ehe mit Minderjährigen grundsätzlich als unwirksam zu behandeln und allein unterhaltsrechtliche Ansprüche zu normieren. Zusätzlich könnten weitere Schritte erwogen werden. So schienen sämtliche Fragen und Probleme zur Vaterschaft nicht aufgegriffen worden sein.

Bangert, Becker und Thüsing waren auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zur öffentlichen Anhörung eingeladen, Funke und Heiderhofff von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Lugani und Naake von der FDP-Fraktion und Böhmecke, Dutta und Offer von der SPD-Fraktion.

Die Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem die praktische Relevanz des Entwurfs, mögliche internationale Rechtsprechungsprobleme, die Vor- und Nachteile von Unwirksamkeit einer solchen Ehe und Aufhebungslösung, Probleme bei der Wiederverheiratung sowie beim Unterhalt minderjähriger Ehepartner beziehungsweise deren Kinder.

Nach dem Entwurf bleibt es dabei, dass eine Ehe unter Beteiligung einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach deutschem Recht unwirksam ist. Laut Entwurf wird diese Rechtsfolge jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt. Diese erneute Eheschließung entfalte aufgrund ihres bestätigenden Charakters grundsätzlich Rückwirkung auf den Tag der unwirksamen Eheschließung, so der Entwurf.

Der Rechtsausschuss hatte Ende Mai einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Entwurf beschlossen. Danach hält es der Ausschuss für erforderlich, bestimmte Vorschriften des Gesetzentwurfs zu ändern, um den Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen zu verbessern. Die Änderungen sähen unter anderem vor, dass der nicht wirksam verheiratete Unterhaltsberechtigte in der Rangfolge einem Ehegatten gleichgestellt wird, dass die Unterhaltsansprüche zugunsten der bei der Eheschließung noch nicht 16-jährigen Person als Unterhaltssachen der Zuständigkeit des Familiengerichts unterfallen, und dass die Neuregelungen betreffend Folgen und Heilung unwirksamer Minderjährigenehen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 362 vom 03.06.2024

Die Gruppe Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/11532) zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und seiner Wirkung bei der Armutsbekämpfung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung vor allem nach den Kosten der Unterkunft und Heizung in verschiedenen Regionen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 354 vom 30.05.2024

Einsamkeit ist eine wachsende gesellschaftliche Herausforderung. Neuen Analysen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zufolge fühlt sich heute jeder Dritte zwischen 18 und 53 Jahren zumindest teilweise einsam, zuletzt mit deutlich steigender Tendenz. Dabei ist Einsamkeit nicht nur bei älteren Menschen, sondern seit der Pandemie auch bei jüngeren Erwachsenen unter 30 Jahren weit verbreitet. Die Untersuchung basiert auf den Datensätzen GGS, FReDA und SOEP und analysiert für die Zeitspanne von 2005 bis 2022 die Entwicklung von Einsamkeit, nennt Ursachen und zeigt Ansatzpunkte auf, um der Herausforderung zu begegnen.

 

Starker Anstieg seit der Pandemie

 

Vor allem in den letzten fünf Jahren hat das Gefühl der Einsamkeit in Deutschland signifikant zugenommen: Während von 2005 bis 2017 der Anteil der Einsamen im jungen und mittleren Erwachsenenalter recht stabil zwischen 14 und 17 Prozent lag, ist er mit Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020 sprunghaft auf knapp 41 Prozent angestiegen, ein Jahr später sogar auf fast 47 Prozent. Nach aktuellen Messungen aus dem Winter 2022/2023 sank das Gefühl der Einsamkeit wieder auf 36 Prozent ab, liegt aber immer noch deutlich über dem Niveau vor der Pandemie. „Spätestens seit der Coronapandemie ist sichtbar geworden, dass auch viele jüngere Menschen unter Einsamkeit leiden, selbst wenn sie nicht alleine leben“, erklärt die Soziologin Dr. Sabine Diabaté vom BiB, Mitautorin der Studie. Obwohl die Kontaktbeschränkungen der Vergangenheit angehören, seien bis Anfang 2023 nur wenig soziale Nachholeffekte zu sehen: „In der postpandemischen Phase besteht die Einsamkeit auf hohem Niveau fort – es zeigt sich eine Tendenz zur Chronifizierung.“

 

Männer erleben häufiger soziale Einsamkeit, Frauen sind öfter emotional einsam

 

Die Forschenden unterscheiden in der Untersuchung zwischen verschiedenen Arten von Einsamkeit. Als sozial einsam gelten Menschen, die mit ihrem weiteren sozialen Umfeld aus Freundschaften und Nachbarschaft unzufrieden sind, und sich darin nicht unterstützt oder verbunden fühlen. Von emotionaler Einsamkeit können hingegen auch Personen mit einem großen sozialen Umfeld betroffen sein, hier geht es um ein gefühltes Defizit an Nähe zu engen Bezugspersonen. Die Analysen zeigen, dass soziale Einsamkeit mit 39 Prozent häufiger vorkommt als emotionale Einsamkeit mit 29 Prozent. „Vor allem Frauen beklagen eher eine emotionale Einsamkeit, während Männer häufiger sozial einsam sind“, erklärt Diabaté.

 

Menschen mit niedrigem sozioökonomischem Status stärker betroffen

 

Die Auswertungen zeigen unterschiedliche Risikofaktoren beim Empfinden von Einsamkeit. Demnach äußern sich jüngere Erwachsene (unter 30 Jahren) mit ihrem Sozialleben generell unzufriedener und schätzen sich häufiger einsamkeitsbetroffen ein als mittelalte Erwachsene (30-53 Jahre). Auch Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status und Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit verspüren häufiger ein Gefühl von Einsamkeit. Ebenso geben viele Allein- bzw. Getrennterziehende an, sich einsam zu fühlen. Erwerbslosigkeit und länger anhaltende gesundheitliche Probleme gelten als weitere Risikofaktoren für ein erhöhtes Einsamkeitsempfinden. Bei Personengruppen, in denen mehrere der genannten Risikofaktoren gleichzeitig vorliegen, ist von einer besonders hohen Einsamkeitswahrscheinlichkeit auszugehen.

 

Gefahr für Wohlbefinden und gesellschaftlichen Zusammenhalt

 

Die Folgen einer chronischen Einsamkeit sind in vielerlei Hinsicht problematisch und als gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu verstehen. Individuell geht sie mit zahlreichen Gesundheitsrisiken einher: So haben Einsame z. B. häufiger Schlafprobleme, ein höheres Risiko für koronare Herzerkrankungen oder Schlaganfälle und eine reduzierte Immunabwehr. Sie sind suchtanfälliger und zeigen vorzeitig physiologische Alterungsprozesse. Darüber hinaus haben einsame Menschen ein höheres Risiko, sich zu isolieren und sich möglicherweise politisch oder religiös zu radikalisieren. „Damit kann eine zunehmende Einsamkeit in der Bevölkerung auch ein Risiko für die Demokratie bedeuten, weil sie den inneren, sozialen Zusammenhalt gefährden kann“, warnt Prof. Dr. Martin Bujard, FReDA-Studienleiter und Forschungsdirektor am BiB.

 

Was tun gegen Einsamkeit?

 

Um von Einsamkeit betroffenen Menschen zu helfen, sehen die Forschenden mehrere Möglichkeiten. Vor allem die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe ist ein wesentlicher Ansatzpunkt: „Es braucht mehr Bewusstsein für die hohe Verbreitung und den Leidensdruck von Einsamkeit, im Alltag mehr Achtsamkeit gegenüber den Mitmenschen“, so Bujard. Aber auch niedrigschwellige Hilfsangebote beispielsweise in Ausbildungsstätten, Vereinen, von Ärzten oder Behörden sind laut BiB-Studie ein möglicher Ansatzpunkt. „So ließen sich über Hausarztpraxen Besuchsdienste oder Nachbarschaftsprojekte vermitteln, um chronisch Kranke sozial besser einzubinden“, betont Bujard. Auch Freizeitangebote in den Bereichen Sport, Kultur und Ehrenamt sind wichtig, weil sie direkte soziale Begegnungen ermöglichen und fördern. Aus wissenschaftlicher Sicht ist zudem ein dauerhaftes Monitoring von Einsamkeit in allen Gesellschafts- und Altersgruppen nützlich, um die Politik evidenzbasiert zu beraten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 29.05.2024

Die Teilzeitquote lag im ersten Quartal 2024 bei 39,1 Prozent, eine Steigerung um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresquartal. „Die Vollzeitbeschäftigung ist dagegen erstmals seit Corona gesunken“, berichtet Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Dies geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

„Noch nie lag die Teilzeitquote in einem ersten Quartal so hoch wie jetzt“, erläutert Weber. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist um 1,2 Prozent gestiegen, die der Vollzeitbeschäftigten um 0,1 Prozent leicht gesunken. „Das liegt auch an der schwachen Entwicklung in der vollzeitdominierten Industrie und Bauwirtschaft“, so Weber weiter.

4,45 Millionen Beschäftigte gingen im ersten Quartal 2024 einer Nebentätigkeit nach, 2,2 Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Damit folgt die Entwicklung erneut dem langfristigen Aufwärtstrend von vor der Pandemie, die Zahl der Mehrfachbeschäftigten liegt mittlerweile um knapp 540.000 über Vorkrisenniveau.

Die Arbeitszeit je erwerbstätiger Person sank gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,8 Prozent auf 344,5 Stunden. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,28 Prozent und lag im ersten Quartal 2024 bei 45,8 Millionen Personen. „Jeder einzelne hat außer in der Covid-19-Pandemie noch nie so wenig gearbeitet, aber alle gemeinsam noch nie so viel“, ordnet Weber ein. Die Stundenproduktivität ist im ersten Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,4 Prozent gesunken.

Durchschnittlich 2,9 bezahlte und 4,4 unbezahlte Überstunden leisteten Arbeitnehmende im ersten Quartal 2024. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahresquartal einem Rückgang von 0,4 bzw. 0,1 Stunden.

Das Arbeitsvolumen ist gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,6 Prozent auf 15,8 Milliarden Stunden gesunken. Im ersten Quartal 2019, vor der Covid-19-Pandemie, lag es leicht darüber, bei 15,9 Milliarden Stunden. Saison- und kalenderbereinigt zeigt sich eine Zunahme um 0,7 Prozent gegenüber dem Vorquartal.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab_az2023.xlsx zur Verfügung. Eine lange Zeitreihe mit den Quartals- und Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 05.06.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Damit Kinder und Jugendliche in Deutschland gut aufwachsen, geschützt sind und diskriminierungsfreie, selbstbestimmte und gerechte Teilhabe erfahren, setzt sich die #initiativeKJP für eine leistungsfähige Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe ein. Der Fortbestand dieser Infrastruktur ist durch die aktuelle Haushaltssituation des Bundes in Gefahr.

Wie das zentrale Förderinstrument des Bundes für die Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendplan (KJP), langfristig und nachhaltig gestärkt werden kann, diskutierten Parlamentarier*innen, Bundesjugendministerin Lisa Paus, junge Menschen, Fachkräfte und Verbandsvertreter*innen am 4. Juni 2024 in Berlin. Dabei wurde die enorme gesellschaftliche Bedeutung der durch den KJP geförderten Strukturen deutlich. Diese bundeszentral tätigen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, etwa aus der Kinder- und Jugendarbeit und außerschulischen Kinder- und Jugendbildung (Kulturelle Bildung, politische Bildung, Kinder- und Jugendarbeit im Sport, Kinder- und Jugendverbandsarbeit, internationale Jugendarbeit, Offene Kinder- und Jugendarbeit), aber auch aus der Jugendsozialarbeit, den Hilfen zur Erziehung oder dem Kinder- und Jugendschutz, sorgen dafür, dass Anliegen und Bedarfe junger Menschen hör- und sichtbar werden. Sich für sie einzusetzen, heißt, sich für die gut 20 Millionen jungen Menschen in Deutschland stark zu machen.

Die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ Franziska Porst betonte auf dem Parlamentarischen Abend:

Die AGJ fordert die Politik auf, sich für die Zukunft junger Menschen stark zu machen. Gerade in Zeiten multipler Krisen und zunehmender Demokratieverdrossenheit braucht es eine verlässliche Förderpolitik für junge Menschen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt! Nur so ist sichergestellt, dass die so wichtigen Räume und Angebote zur Verfügung stehen, in denen Kinder und Jugendliche sich entwickeln und ausprobieren, demokratisches Miteinander leben und lernen können. So wird Demokratie ganz praktisch gestärkt!“

Jetzt handeln: Für Chancengerechtigkeit und gegen hohe gesellschaftliche Folgekosten

Die aktuelle Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings weder auskömmlich noch an die gesellschaftlichen Erfordernisse angepasst. Die bundeszentralen Träger können ihren gesetzlich normierten Aufgaben nicht mehr ausreichend nachkommen. Ohne ein sofortiges Gegensteuern wird dies zu großen Einschnitten bei den Angeboten für junge Menschen und ihre Familien führen und immense gesellschaftliche Kosten nach sich ziehen. Es drohen: die Schwächung demokratischer Jugend- und Beteiligungsstrukturen, das Schrumpfen von Ehrenamtsstrukturen, die Gefährdung geschützter Freiräume der Selbstverwirklichung für alle jungen Menschen und Einschränkungen bei der Prävention (sexualisierter) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Auch das Engagement gegen Hass und rechte Hetze würde empfindlich geschwächt, denn die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe leben Demokratie, stehen für sie ein, bilden Bollwerke gegen Demokratiefeindlichkeit und schaffen Beteiligungsstrukturen für junge Menschen. Nur in der umfänglichen Erfüllung dieser Aufgaben kann Inklusion und auch das Zusammenleben in einer durch Diversität geprägten Kindheit und Jugend gelingen.

Finanzierung aufstocken und dynamisieren

Der Bund kann kaum abwenden, dass junge Menschen aktuell in Zeiten der Krise und Transformation aufwachsen. Aber er kann die Kinder- und Jugendhilfe als Struktur für junge Menschen krisenfest ausstatten. Diese im internationalen Vergleich einmalige jugendpolitische Infrastruktur in Deutschland, die der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert, braucht daher eine bedarfsgerechte Finanzierung, die unter anderem langfristige Planungssicherheit schafft. Dafür fordert die #initiativeKJP die Aufstockung und Dynamisierung des Kinder- und Jugendplans. Der Koalitionsvertrag hat eine bedarfsgerechte Aufstockung bereits vorgesehen, dieses Versprechen wurde aber bislang nicht eingelöst, obwohl sich die Legislatur bereits dem Ende neigt. Stattdessen erleben die Träger durch eine mangelnde Finanzierung bei gleichzeitigen Kostensteigerungen bereits in 2024 Kürzungen.

Eine bedarfsgerechte Ausstattung des KJP beziffert die #initiativeKJP momentan belastbar auf 300 Mio. Euro. Die #initiativeKJP fordert, dass diese Summe in einer einmaligen oder mehrstufigen Erhöhung im Bundeshaushalt umgesetzt wird. Zur Sicherung der bundeszentralen Infrastruktur ist außerdem die jährliche Dynamisierung der Förderung nötig. In diesem Sinne appelliert die #initiativeKJP an die Politik, sich für einen starken KJP einzusetzen und die Zukünfte junger Menschen und ihrer Familien nicht platzen zu lassen.  

Hintergrund: Kinder- und Jugendplan des Bundes 

Der Kinder- und Jugendplan (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Seit 1950 wirkt er darauf hin, dass junge Menschen durch vielfältige Angebote die bestmöglichen Rahmenbedingungen erhalten, um sich zu entwickeln, sich auszuprobieren und Gemeinschaft zu gestalten.  

Die durch den KJP geförderte bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe trägt dazu bei, dass alle jungen Menschen möglichst gleiche Chancen erhalten, Benachteiligungen abgebaut werden und Risiken präventiv begegnet wird.  

Der KJP ist damit eine Investition in Demokratie, Generationengerechtigkeit und gesellschaftliche Weiterentwicklung.  

Hintergrund: initiativeKJP 

Die initiativeKJP wurde 2023 vor dem Hintergrund drohender Kürzungen des KJP ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, dieses zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene langfristig und nachhaltig zu stärken. In der initiativeKJP sind sieben bundeszentrale Verbände zusammengeschlossen, die über den KJP gefördert werden. Dazu gehören: 

  • Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 
  • Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (AdB)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e. V. (BAG OKJA) 
  • Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) 
  • Deutscher Bundesjugendring e. V. (DBJR) 
  • Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund e. V.
  • Gemeinsame Initiative der Träger politischer Jugendbildung (GEMINI) 

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 05.06.2024

Laut Presseberichten wird heute das Jahressteuergesetz im Bundeskabinett verabschiedet. Hier angekündigte Änderungen in der Abgabenordnung sollen es gemeinnützigen Organisationen ermöglichen, Wohnungen an hilfebedürftige Personen zu vermieten. Dabei müssen die Mieten unterhalb der Marktmiete liegen.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „Auf dem Wohnungsmarkt muss dringend etwas passieren. Immer mehr Menschen geraten in existenzielle Nöte, weil sie ihre Miete nicht mehr zahlen können oder keine bezahlbare Wohnung finden. Die angekündigte Neue Wohngemeinnützigkeit ist ein wichtiger Schritt. Gut, dass die Bundesregierung Änderung anstößt!“

Der Verband sieht aber weiteren Handlungsbedarf. „Die angekündigte Novelle ist unkompliziert, aber bei weitem nicht ausreichend“, so Groß, „Ohne finanzielle Unterstützung können gemeinnützige Unternehmen keine neuen Wohnungen bauen. Damit die Wohngemeinnützigkeit jetzt mit Leben gefüllt wird, braucht es Investitionszulagen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode das Thema angeht.“

Die Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit ist eines der zentralen wohnungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Weitere Vorhaben sind im Mietrecht verortet, z. B. die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze. Dazu liegen noch keine Gesetzesentwürfe vor. Michael Groß: „Anders als bei der Neuen Wohngemeinnützigkeit braucht es für Reformen im Mietrecht keine finanziellen Zulagen. Es ist uns unverständlich, warum es hier solche Verzögerungen gibt. Die Mietpreisbremse läuft ohne schnelles Handeln bald aus. Dann werden die Wiedervermietungsmieten explodieren und für noch mehr Menschen unbezahlbar. Die angekündigten Mietrechtreformen müssen jetzt umgesetzt werden – wir dürfen Mieter*innen nicht im Regen stehen lassen!“

Die AWO positioniert sich mit dem Papier: „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ zu wohnungs- und mietpolitischen Fragen: https://awo.org/sites/default/files/2023-06/Wohnen.%20Menschen.%20Recht.%20%E2%80%93%20Wohnraum%20ist%20Lebensgrundlage%20und%20keine%20Ware_0.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.06.2024

Zu den Wahlen zum Europäischen Parlament veröffentlicht der Deutsche Familienverband (DFV) eine neue Europa-Familiendeklaration und ruft zur Teilnahme an den Wahlen auf.

Am Sonntag wählt Deutschland seine Abgeordneten ins Europaparlament. Zusammen mit der EU-Kommission und dem EU-Rat wird das Parlament in den nächsten fünf Jahren auch Entscheidungen fällen, die Eltern und Kinder in Europa betreffen. „Für Familien ist eine an ihren Bedürfnissen orientierte Europapolitik von großer Bedeutung. Denn die Lebensbedingungen sind für sie nicht gut. Viel zu viele Kinder sind in Europa von Armut bedroht, die Familienarmut ist. Fehlender familiengerechter Wohnraum und hohe Energiepreise belasten auch Familien, die über ein mittleres Einkommen verfügen. Es braucht gebündelte Aufmerksamkeit für die Familien, für eine familiengerechte Europapolitik“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Der Verbandspräsident erinnert, wie wichtig Familien für jede Form von Gemeinschaft sind – von der Kommune bis hin zu Europa. Familien zu stärken bedeute, in die Zukunft der Gemeinschaft zu investieren. Leitlinien für eine familiengerechte Europapolitik liefert der Deutsche Familienverband in seiner neuen Europa-Familiendeklaration („Familien in den Mittelpunkt“) pünktlich zur Europawahl. „Die Europa-Familiendeklaration des Deutschen Familienverbandes ist ein faktenreiches, ausführliches Papier. Neben konkreten Forderungen an eine Europapolitik für Eltern und Kinder enthält es auch tragende Grundsätze. Dazu gehört der Grundwert ‚Familie‘, der Menschen in Europa über Konflikte und Grenzen hinweg eint und aus dem Wirtschaftsmodell Europa ein Gesellschaftsmodell mit mehr Identifikationspotenzial machen könnte“, so Klaus Zeh.

Es sei dem Deutschen Familienverband wichtig gewesen, etwas die Europäerinnen und Europäer grundlegend Verbindendes aufzuzeigen. Denn Europa habe es gerade schwer und sei auf die Unterstützung seiner Bürgerinnen und Bürger angewiesen. „Der Deutsche Familienverband sieht mit großer Sorge, dass das große europäische Einigungswerk, das Frieden und Wohlstand in der Region sicherstellt, durch extreme politische Parteien gefährdet ist. Unsere Aufgabe ist es, dieser Gefahr etwas entgegenzustellen und auf die Chancen der europäischen Integration besonders für das Exportland Deutschland hinzuweisen. Als Familienverband sehen wir außerdem die Familien als Chance und die Stärkung Europas durch die Stärkung von Eltern und Kindern“, sagt der Verbandspräsident.

Für die Europawahl, die in Deutschland am kommenden Sonntag erfolgt, appelliert Klaus Zeh, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und das Kreuzchen für eine proeuropäische demokratische Partei zu setzen. „Gehen Sie am 9. Juni wählen und stimmen Sie für Europa und für die Familien“, so Klaus Zeh.

Weitere Informationen

Europa-Familiendeklaration „Familien in den Mittelpunkt“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 06.06.2024

Auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung hat der Kinderschutzbund heute eine Resolution gegen antidemokratische Kräfte, insbesondere Rechtsextremismus, und für Demokratie und Vielfalt beschlossen.

Anlässlich der anstehenden Landtags- und Europawahlen und dem sich abzeichnenden Rechtsruck vielerorts stellt der Kinderschutzbund in seiner Resolution klar, dass verantwortlicher Kinderschutz und die Verwirklichung der Kinderrechte mit rechtsextremen Ideologien unvereinbar ist.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen haben Angst. Sie suchen auf Landkarten die Länder, in die sie womöglich abgeschoben werden könnten, sollten Rechtspopulisten tatsächlich in Regierungsverantwortung – egal auf welcher Ebene – kommen. Auf den Weihnachtswunschzetteln in diesem Jahr stand sehr häufig der Wunsch nach einem deutschen Pass. Wir nehmen das nicht hin und erklären uns solidarisch mit allen Kindern und Jugendlichen – gleich welcher Herkunft.“

Die Resolution des Kinderschutzbundes bekräftigt den bereits 2017 gefassten Unvereinbarkeitsbeschluss des Verbands, der eine Mitgliedschaft „in oder die Unterstützung von Parteien und Verbänden, die offen oder versteckt rassistische, diskriminierende, antisemitische und/oder ausländerfeindliche Ziele verfolgen oder sich in diesem Sinne äußern, sowie Hass und Gleichgültigkeit gegenüber Benachteiligten und Minderheiten schüren und/oder sexuelle oder körperliche sowie psychische Gewalt insbesondere gegen Kinder in jedweder Form billigen oder diese zu fördern versuchen“ für mit einer Mitgliedschaft im Kinderschutzbund unvereinbar erklärt.

Andresen weiter:

„Eine Politikvorstellung, die ein Freund-Feind-Schema verbreitet und zwischen „Wir“ und einem als fremd definierten „Ihr“ unterscheidet, wertet letztere ab und enthält ihnen fundamentale Rechte vor. Darum rufen wir zur Solidarität mit allen Kindern und Jugendlichen auf. Fachliches Handeln in Erziehung, Bildung, Betreuung und Kinderschutz braucht ein demokratisches Fundament. Davon werden wir nicht abweichen.“

Die vollständige Resolution finden Sie hier:

Resolution Demokratie und Vielfalt

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 25.05.2024

Erhöhung der Bedarfssätze und Ausschöpfung aller Haushaltsmittel erforderlich

Fast 36 Prozent aller Studierenden sind arm. Das ist das Ergebnis einer Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle, die der Paritätische Gesamtverband heute vorstellt. Gemeinsam mit dem Deutschen Studierendenwerk fordert der Wohlfahrtsverband nun eine substanzielle Nachbesserung bei der kommenden BAföG-Novelle. Dazu müssten die für die Reform zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 150 Millionen Euro voll ausgeschöpft werden. Sowohl der Paritätische als auch das Deutsche Studierendenwerk sind heute zur Sachverständigenanhörung zum BAföG im zuständigen Ausschuss des Bundestages eingeladen.

Joachim Rock, Leiter der Abteilung Soziales und Europa und designierter Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes erklärt dazu: „Studentische Armut ist real. Mehr als ein Drittel aller Studierenden leben unter prekären Bedingungen. In vielen Städten ist mit dem BAföG die Miete größtenteils weg und alles andere noch nicht bezahlt. Eine Konzentration auf das Studium ist so nicht möglich, gerade sozial benachteiligte junge Menschen leiden darunter.“ Studierende brauchen finanzielle Beinfreiheiten, um sich auf ihr Studium konzentrieren zu können. Das sei für immer weniger Studierende der Fall, so Rock.

Aus der Kurzexpertise des Paritätischen geht hervor, dass die Zahl der geförderten Studierenden von 18,7 Prozent auf 11,7 Prozent zurückgegangen sei. Der Rückgang der Förderquoten gehe mit einer hohen Armutsbetroffenheit einher: Betrachte man lediglich Studierende, die alleine oder in WGs mit anderen Studierenden leben, seien 8 von 10 Studierenden arm. Ebenfalls sind 59 Prozent aller allein- oder in WGs lebenden Studierenden 2023 mit den Wohnkosten überlastet, da sie mehr als 40 Prozent ihres monatlich zur Verfügung stehenden Geldes allein fürs Wohnen aufwenden müssten.

Der Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Studierendenwerk vermissen im Gesetzentwurf des Bildungsministeriums für eine 29. BAföG-Novelle insbesondere eine Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale. Sie fordern, dass die Bedarfssätze an das Bürgergeld angepasst werden und gesetzlich festgeschrieben regelmäßig erhöht werden, wie sie bei anderen staatlichen Leistungen gang und gäbe sei.

Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, ergänzt: „Diese geplante BAföG-Novelle bleibt inhaltlich und finanziell unter den Möglichkeiten, ihr fehlt die Kraft. Das Geld für eine substanzielle Nachbesserung, an erster Stelle eine Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale, steht bereit, 150 Millionen Euro vom Bundestags-Haushaltsausschuss. Und das Bundesministerium für Bildung und Forschung will es nicht vollumfänglich nutzen? Vielen Studierenden steht finanziell das Wasser bis zum Hals.“

Die jüngste Erhöhung des BAföG war im Winter vergangenen Jahres, die nächste wäre erst 2026 wieder möglich. Das ist eindeutig zu spät. Der DSW-Vorstandsvorsitzende kritisierte die geplante Nullrunde beim BAföG und forderte Nachbesserungen.

Die Expertise können Sie hier herunterladen!

Dokumente zum Download

Armut von Studierenden in Deutschland (Download) (162 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband und Studierendenwerk vom 05.06.2024

125.000 Fachkräfte fehlen bundesweit in Kitas

Die aktuelle Situation in vielen Kindertageseinrichtungen ist besorgniserregend. Das zeigen die Ergebnisse einer Befragung durch den Paritätischen Gesamtverband, die nun im aktuellen Paritätischen Kita-Bericht veröffentlicht wurden. Besonders alarmierend ist, dass sich die Situation in vielen Kindertageseinrichtungen in den vergangenen zwei Jahren deutlich verschlechtert hat. Die bisherigen Bemühungen von Bund und Ländern, die Qualität in Kitas zu sichern, konnten diese Entwicklung nicht aufhalten.

Durchschnittlich fehlen in jeder Kita mehr als zwei Fachkräfte, häufig sind es sogar mehr. Das entspricht aktuell 125.000 fehlenden Fachkräften im gesamten Bereich der Kindertagesbetreuung. „Fehlende Fachkräfte sind ein doppeltes Problem“, merkt Juliane Meinhold, Leiterin der Abteilung für soziale Arbeit, an. „Personalmangel führt zu zusätzlichen Überstunden und einer zunehmenden Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter*innen. Damit drohen weitere Personalausfälle. Und die Kinder haben das Nachsehen, weil Aktivitäten und Förderung eingeschränkt werden.“ Diese Zusammenhänge verdeutlicht auch der neu geschaffene Kita-Belastungs-Index, der zeigt, dass 22 Prozent der erfassten Kindertageseinrichtungen stark mehrfachbelastet sind. Das Schwerpunktthema des diesjährigen Kita-Berichts ist die Umsetzung von Inklusion. Erstmalig liegen Erkenntnisse zu der Umsetzung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen vor. „Kinder mit Behinderung sind die besonders Leidtragenden in dieser Situation“ betont Juliane Meinhold. „Fehlende personelle Ausstattung und lange Verfahren verhindern, dass Kinder rechtzeitig die notwendige Unterstützung erhalten. Viele Fachkräfte und Eltern fühlen sich alleine gelassen“. Mit dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz hat der Bund ab dem Jahr 2019 die Hoffnung geweckt, dass sich die Situation in Kindertageseinrichtungen flächendeckend verbessern könnte. Der Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt aber sehr deutlich, dass sich zwischen 2021 und 2023 die Rahmenbedingungen in den meisten Kitas verschlechtert haben, insbesondere weil sich der Fachkräftemangel als große Belastung erweist.

Der Paritätische Gesamtverband fordert, mehr Fachkräfte durch bessere Rahmenbedingungen in der Ausbildung zu gewinnen. So sollte grundsätzlich kein Schulgeld mehr gezahlt werden müssen, die Anrechnung von Auszubildenden auf den Personalschlüssel muss aufhören. Gleichzeitig ist zusätzliches Personal in inklusiv arbeitenden Kindertageseinrichtungen und in Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern, die von Benachteiligung bedroht sind, notwendig. Juliane Meinhold schlussfolgert: „Alle Kinder müssen in der Kita gut betreut werden. Und alle Mitarbeiter*innen müssen ihre Arbeit gut machen können. Das wird ohne eine zusätzliche Stärkung von Kindertageseinrichtungen nicht möglich sein.“

Der Paritätische Kita-Bericht basiert auf einer Online-Umfrage zur Qualitätssicherung in Kindertageseinrichtungen, an der zwischen Mai und Juni 2023 1.760 Mitarbeiter*innen aus Kitas teilgenommen haben. Die vollständige Studie, die in Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück erstellt wurde, können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 03.06.2024

Das Kabinett hat heute das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet, wieder nicht reingekommen ist die im Koalitionsver-trag versprochene Steuergutschrift für Alleinerziehende. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) ruft deshalb Alleinerziehende auf, eine Protestmail an den federführenden Finanzminister Christian Lindner zu schicken.

„Wir appellieren an den Finanzminister, die Verantwortung für die Finanzierung zu übernehmen und die letzte Gelegenheit für eine Umsetzung der Steuergutschrift nicht zu verpassen. Diese darf nicht einfach unter den Tisch fallen!“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Die Steuergutschrift wäre besonders für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen ein Gewinn. Selbstverständlich darf die Finanzierung nicht „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden unterschiedlichen Einkommens erfolgen.“

„Wir rufen Alleinerziehende auf, eine Protestmail an den Bundesfinanzminister zu schicken, um Druck zu machen das Versprechen einer Steuergutschrift zu halten! Dafür haben wir eine Mustermail auf unserer Website vorbereitet“, so Jaspers. „Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Al-leinerziehenden eine spürbare Wirkung hat.“

Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergutschrift wird dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Das führt besonders bei kleinen Einkommen zu einer Verbesserung. Ist die Steuerschuld niedriger als die Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.

MITMACHEN: Die Protestmail-Aktion

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 05.06.2024

Am Internationalen Tag der Familie fordern 17 Organisationen in einem gemeinsamen offenen Brief, ein zentrale Verbesserung für Alleinerziehende aus dem Koalitionsvertrag tatsächlich umzusetzen: Die Steuergutschrift für Alleinerziehende.

„Wir appellieren an Sie, dieses Versprechen in der aktuellen Legislaturperiode noch umzusetzen! Dafür ist das Jahressteuergesetz 2024 die letzte Gelegenheit: Der aktuelle Entwurf enthält jedoch noch keine entsprechende Regelung“, mahnen die Unterzeichner*innen Kanzler, Vizekanzler, Finanzminister und Familienministerin.

„Die Steuergutschrift könnte endlich die Alleinerziehenden mit mittleren und kleinen Einkommen tatsächlich erreichen. Das wäre eine zielgenaue, lang erwartete Unterstützung von Alleinerziehenden!“, unterstreicht Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wer eine Verbesserung verspricht, muss dafür Geld in die Hand nehmen“, betont Jaspers. „Die Finanzierung darf keinesfalls „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden unterschiedlichen Einkommens erfolgen. Gleichzeitig ist eine Steuergutschrift für Alleinerziehende eine Investition in die Zukunft, denn sie kann dazu beitragen, Kinderarmut zu bekämpfen.“

Aktuell erhalten Alleinerziehende den steuerlichen Entlastungsbetrag nach § 24b Einkommenssteuergesetz, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Das führt aktuell aber gerade nur für Alleinerziehende mit entsprechend hohem Einkommen zu einer nennenswerten Entlastung. Der Entlastungsbetrag sollte deshalb zu einer Steuergutschrift weiterentwickelt werden, einem Abzugsbetrag von der Steuerschuld. Ist die Steuerschuld geringer als die Steuergutschrift, wird die Differenz ausgezahlt. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein. Eine Steuergutschrift kann somit besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 15.05.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Juni 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Zoom

https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2024-06-18-vereinbarkeit-kita-krise-mental-load-die-herausforderungen-des

Wir freuen uns auf einen anregenden Abend mit der Journalistin Nathalie Klüver. Sie schreibt über die Themen Vereinbarkeit, modernes Elternsein, Kinderrechte und Familienpolitik unter anderem für Spiegel, Süddeutsche Zeitung und Brigitte. Die Mutter von drei Kindern hat zu diesen Themen ebenfalls mehrere Bücher (u. a. „Die Kunst, keine perfekte Mutter zu sein“ oder „Deutschland, ein kinderfeindliches Land?“) herausgegeben, in denen sie eine Vision von einer kinderfreundlichen, sozialen Gesellschaft aufzeigt. https://www.nathalie-kluever.de/

Gerne können Sie diese Einladung in Ihren Netzwerken an Kolleg:innen, Eltern und alle Interessierte weiterleiten.

Für unsere Mitgliedseinrichtungen besteht wieder die Möglichkeit, den Vortrag in die Familienbildungsstätte zu beamen, um ihn gemeinsam mit Kolleg:innen und/oder Eltern zu verfolgen und im Anschluss vor Ort ins Gespräch zu kommen. Dies bitte als Interessenbekundung im Anmeldeformular in dem Feld Weitere Mitteilungen / Anmerkungen / Informationen eintragen. Dafür wird eine Rechnung über 50,- € ausgestellt.

Termin: 18. Juni 2024

Veranstalter: DJI Kolloquium

Ort: Webex

Twenty-five years ago, Pippa Norris (1997) aptly described that parliaments comprise middle-aged to senior men of the dominant ethnicity. Over the past two decades, this picture has somewhat changed. In particular, when it comes to gender and ethnicity, parliaments across the globe have become more diverse. Unfortunately, the same diversification has not taken place when it comes to young MPs. Why aren’t young people participating in legislative institutions? Brit Anlar (Rutgers University) and Dr. Kirstie Lynn Dobbs (Merrimack College) shed light on this question by presenting data on youth representation in the United States and globally. First, Dobbs uses a behavioral approach to understand the connection between young people’s digital activism and their propensity to self-identify as political party members. Then, Anlar discusses how institutional arrangements impact young people’s descriptive representation across U.S. state legislatures, including age requirements, legislative professionalism, term limits, and electoral system type. Together, these studies showcase that bringing youth into the “political fold” requires a schematic that incorporates various stages of the candidate recruitment process, starting with meeting engaged young people at their initial “choice” forms of participation, followed by arranging institutions that foster inclusivity and access to the policy-making table.
Speakers
Dr. Kirstie Lynn Dobbs is an Assistant Professor of Practice in the Department of Political Science & Public Policy at Merrimack College. She specializes in youth political participation and civic engagement with expertise in the Middle East and North Africa. Dr. Dobbs conducted field research in Tunisia and Morocco and has worked as a research consultant with the United States Agency for International Development, the Arab Reform Initiative, and the European Partnership for Democracy on youth political leadership and engagement. She currently conducts engaged research with numerous community organizations in Lawrence, Massachusetts. Her research focuses on understanding the praxis behind youth inclusion in politics and society, especially among underserved populations.
Brit Anlar will complete her doctorate in Political Science from Rutgers University in fall 2023. She specializes in Women and Politics and Comparative Politics, with a particular focus on the political representation of young adults, specifically young women from a global perspective. In her dissertation research, she focuses on how formal and informal institutions within Scandinavian political parties shape young women’s political ambitions and access to political office holding. In addition, Anlar is the lead graduate researcher on the Young Elected Leaders Project, as well as the founding member and secretary of the Youth Political Representation Research Network.

Termin: 20. Juni 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Online

Gelingende Bildung ist das Fundament einer demokratischen, sozial gerechten und wirtschaftlich leistungsstarken Gesellschaft. Sie ist Grundlage für individuelle Partizipation und Teilhabe und zugleich Voraussetzung für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und Krisen.

Doch auch die Bildung – so die mediale Wahrnehmung – scheint in der Krise zu stecken. Nachrichten mit Bezug zum deutschen Bildungssystem zumindest erzählen selten Erfolgsgeschichten, sondern drehen sich – unter anderem – um fehlende Kitaplätze, massiven Lehrkräftemangel oder den nächsten PISA-Schock. Wie steht es also im Jahr 2024 um die Bildung in Deutschland? Sind Lösungen für die vielfach identifizierten Herausforderungen in Sicht? Sind Ansätze dafür erkennbar, die soziale Selektivität unseres Bildungssystems zu verringern, Basiskompetenzen im Rechnen, Lesen und Schreiben und die Vermittlung demokratischer Werte zu sichern, den Bedarf an qualifiziertem Personal in Kita und Schule zu decken, eine kontinuierliche Sprachförderung zu gewährleisten oder digitale Technologien sinnvoll zu nutzen? Welche Stärken, welche Probleme lassen sich identifizieren? Wie steht es um Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und Bildungsqualität? Und vor allem: Welche Konsequenzen sollten daraus gezogen werden?

Aufschluss darüber verspricht der Nationale Bildungsbericht 2024, der datenbasiert die Situation des deutschen Bildungssystems beschreibt und analysiert. Wir laden Sie herzlich ein zur Diskussion der wichtigsten Befunde, Herausforderungen und daraus resultierender Handlungsbedarfe mit dem Sprecher der Autorinnen und Autoren des Bildungsberichts, Prof. Dr. Kai Maaz, sowie mit MdB Oliver Kaczmarek und Staatsrat Rainer Schulz.

Das komplette Programm finden Sie hier: Programm

Anmelden können Sie sich noch bis zum 19. Juni hier: Anmeldung

Den Einwahllink zur Veranstaltung senden wir Ihnen am Vormittag des 20. Juni zu.

Termin: 25. Juni 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Gespräch mit Teresa Bücker (Journalistin und Autorin) und Verena Hubertz (MdB SPD). Moderiert von Julia Kropf

Zeit ist neben Repräsentation und Geld eine wichtige Dimension von Gerechtigkeit. Mehr Zeit, beispielsweise für Sorge-Arbeit oder Engagement, sollte fairer verteilt und vergütet werden. Hier muss eine umfassende Zeitpolitik ansetzen und sowohl soziale, ökologische als auch individuelle und kollektive Perspektiven berücksichtigen. Denn zeitliche Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich. Für eine gerechte Aufteilung von Zeit müssen wir ein neues Verständnis von Arbeit entwickeln und damit das Konzept der moderne Erwerbsarbeit an sich hinterfragen. Wie können wir zum Beispiel Care-Arbeit oder Ehrenamt mitdenken, die nicht in die Schublade der Erwerbsarbeit passen? Wie stellen wir uns eine menschenorientierte Arbeitswelt mit genügend Zeit für ein gutes Leben vor und wie kann eine neue Zeitkultur ausgestaltet und ausprobiert werden?

Programm

18.45 Uhr > Einlass/Ankommen
19.00 Uhr > Beginn des Gesprächs, bis ca. 20.30 Uhr
Bis 22.00 Uhr > Ausklang mit kleinem Imbiss und Getränken

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 24.06.24 hier an.

Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier auf der Webseite.

Termin: 03. Juli 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Online

Die frühkindliche Bildung legt den Grundstein für die gesamte weitere Bildungsbiografie. Die Kindertagesbetreuung als erster gemeinsamer Bildungsort ist zentral dafür, allen Kindern unabhängig von ihrem familiären Hintergrund gleiche Chancen auf eine gute Entwicklung zu ermöglichen. Der Zugang zu früher Bildung gilt deshalb als wesentlicher Faktor für die Vermittlung von Bildungschancen und die Ermöglichung von Teilhabe.

Doch die Bedingungen, unter denen Kindertageseinrichtungen dieser wichtigen Aufgabe nachkommen, unterscheiden sich teilweise stark. Die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellte Studie „Kitas 2. Klasse? – Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien“ des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) kommt zu dem Ergebnis, dass systematische Mehrfachbelastungen und Ressourcennachteile die Situation gerade in den Kitas prägen, die einen höheren Anteil von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien betreuen. Gerade dort also, wo sich Herausforderungen mit Blick auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ballen, stehen hierfür vergleichsweise schlechtere Rahmenbedingungen zur Verfügung.

Wir laden Sie herzlich ein zur Vorstellung und Diskussion der Studienergebnisse und daraus resultierender Handlungsbedarfe.

Das komplette Programm finden Sie hier: Programm

Anmelden können Sie sich noch bis zum 02. Juli hier: Anmeldung

Den Einwahllink zur Veranstaltung wird am Vormittag des 03. Juli versandt.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 07/2024

AUS DEM ZFF

Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt, unterstreichen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Sie fordern Arbeitgeber*innen und Betriebe auf, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten. Zudem sehen sie die Politik in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Frauen leisten 44 Prozent mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Das bedeutet, dass es immer noch eher die Frauen sind, die ihre An- und Zugehörigen pflegen oder die ihre Kinder bei den Hausaufgaben unterstützen, ihre Tränen trocknen; die den Überblick darüber haben, ob noch genug Essen für alle im Kühlschrank ist oder auf dem Heimweg noch schnell eingekauft werden muss und die Dank ihrer gedanklichen To Do-Liste wissen, ob der beste Freund der Tochter morgen Geburtstag hat und noch ein Geschenk besorgt werden muss. Ohne diese vielen Stunden geleisteter Sorgearbeit von Frauen, und insbesondere von Müttern, ginge es vielen Menschen und vor allem den Familien schlecht. Die gesamte Gesellschaft profitiert von ihrer Arbeit. Aber die Kosten davon tragen die Frauen allein. Das ist ungerecht! Deshalb brauchen wir dringend mehr Unterstützung für Familien und eine echte Umverteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern.“ 

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter:

Im Vorfeld des 75. Jahrestages des Grundgesetzes weisen die Bündnismitglieder darauf hin, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern faktisch noch nicht erreicht ist: „Die Gesamtarbeitsbelastung und die Zeit, die Frauen für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden, haben gegenüber der Vorerhebung 2012/2013 zugenommen. Gerade bei Eltern junger Kinder besteht nach wie vor hoher Umverteilungsbedarf von bezahlter und unbezahlter Arbeit – sowohl innerhalb der Paarbeziehung als auch durch ausreichende, hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote wie Kitas und Ganztagsschulen und professionelle Haushaltsdienstleistungen.“

Frauen übernehmen nach wie vor den größten Teil der Arbeit in Haushalt, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege. Sie tragen in aller Regel auch die Risiken dieser traditionellen Aufgabenteilung:  schlechtere Entlohnung, schlechtere berufliche Perspektiven und mangelnde finanzielle Absicherung bis hin zur Rente.

„Wir fordern Wirtschaft und Arbeitgeber*innen auf, die Wünsche vieler Mütter nach Verlängerung und jene vieler Väter nach einer Reduzierung ihrer Erwerbsarbeitszeiten zu berücksichtigen. Die Ausweitung des Erwerbsvolumens von Frauen kann nicht ohne Entlastung bei der Sorgearbeit durch Männer funktionieren: Erschöpfung und Überlastung von Frauen und insbesondere Müttern drohen sich ansonsten weiter zu verschärfen.“ Zudem sehen die Bündnismitglieder die Politik in der Pflicht, widerspruchsfreie Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen und Maßnahmen wie die Familienstartzeit und den Ausbau der Partner*innen-Monate beim Elterngeld, die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder die Reform des Ehegattensplittings endlich umzusetzen, um die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu unterstützen.

Die vollständige Kurzbewertung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Zeitverwendungserhebung 2022 ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/05/BSFT-Kurzbewertung-ZVE.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

X: @sorgearbeit

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 22.05.2024

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15.Mai und angesichts der anstehenden Wahlen zum EU-Parlament rufen die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Familienorganisationen dazu auf, dass sich die politischen Parteien, das zu bildende Europäische Parlament sowie die neue EU-Kommission diskriminierungsfrei für alle Familienformen einsetzen. Sie appellieren zudem, demokratiefeindlichen und rassistischen Kräften eine Absage zu erteilen.

Im Jahr 1994 haben die Vereinten Nationen das „Internationale Jahr der Familie“ ausgerufen. Am 30. Jahrestag des europäischen Jahres für Familien und des internationalen Tages der Familie am 15. Mai weisen die Familienorganisationen darauf hin, dass viele der damals formulierten Ziele noch nicht ausreichend umgesetzt sein. Sie betonen, dass „hinsichtlich der Unterstützung von Eltern bei der Erziehung, dem diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialen Diensten, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Förderung der Gleichstellung und Bekämpfung von Gewalt in der Familie seien noch weitere politische und gesellschaftliche Anstrengungen notwendig sind“.

Die Europäische Union habe in den letzten Jahren zwar verschiedene wichtige familienpolitische Initiativen wie die Vereinbarkeitsrichtlinie, die Garantie für Kinder und die Care Strategy verabschiedet. Jedoch: „Nach der Europawahl am 09. Juni müssen das zu bildende EU-Parlament und die neue EU-Kommission weitere Anstrengungen unternehmen, die Situation von Familien diskriminierungsfrei in den Blick zu nehmen und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenswirklichkeit von Familien umzusetzen,“ so die Familienverbände.

Die Familienorganisationen in der AGF appellieren an alle Wahlberechtigten, sich an den Europawahlen zu beteiligen und demokratische und die Europäische Union unterstützende Parteien zu wählen. „Die Familienorganisationen in der AGF stehen für eine plurale Gesellschaft in der unterschiedliche Familien und Familienformen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und sexueller Orientierung ihren Platz haben,“ betonen die Verbände „Das Erstarken von rechtsextremen und autoritären Parteien in Deutschland und Europa ist eine Gefahr für die Demokratie, das friedliche Zusammenleben der Familien und spaltet die Gesellschaft“. Eine hohe Wahlbeteiligung sei wichtig, um demokratiefeindlichen Parteien nicht das Feld zu überlassen. 

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 15.05.2024

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Wir wollen auf unserer Fachtagung das Licht auf einen blinden Fleck werfen, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen.

Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.
Wir wollen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand stellen und fragen, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen. Wir vertreten die These, dass solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt wird.

Wir laden Sie herzlich ein!

Sie können sich hier zur Veranstaltung anmelden.

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab spätestens 01. Oktober 2024 eine*n

Referent*in
in Teilzeit (30 Stunden / Woche)

befristet als Elternzeitvertretung zunächst bis zum 30.06.2025.

Wir freuen uns auf spannende und aussagekräftige Bewerbungen.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier, Bewerbungsschluss ist der 23.06.2024

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Familie

Zum internationalen Tag der Familie am 15. Mai veröffentlicht das Familienministerium den Familienreport 2024

Familiäre Beziehungen geben Halt. Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Trotz Krisen blicken Eltern mit minderjährigen Kindern zuversichtlich in die Zukunft. Das sind drei zentrale Ergebnisse, die der Familienreport 2024 beinhaltet.

Auf der Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsumfragen beschreibt der Familienreport die vielfältigen Lebenslagen von Familien in Deutschland. Die mittlerweile 8. Ausgabe des Familienreports bietet eine umfassende Bestandsaufnahme langfristiger Trends, sie greift aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen auf und informiert über familienpolitische Maßnahmen und Programme der Bundesregierung. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Der Report gibt uns als Bundesregierung Rückenwind für eine starke Familienpolitik. Wenn mehr als 90 Prozent der Befragten etwa die Kindergelderhöhung befürworten, dann ist das ein starkes Zeichen. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass es zu Beginn des vergangenen Jahres zur größten Kindergelderhöhung seit Mitte der 90er Jahre gekommen ist. Damit konnten wir auch der Inflationsentwicklung der vergangenen Jahre entgegenwirken. Ich begrüße es, dass unsere aktuellen familienpolitischen Vorhaben insgesamt hohe Zustimmung erfahren.

Familien brauchen neben finanzieller Unterstützung auch gute Betreuungsangebote. Das Kita-Qualitätsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte dafür, die wir fortführen wollen. Der Fokus liegt bei einem besseren Personalschlüssel, bei der Sprachförderung sowie der dringend benötigten Gewinnung und Sicherung von Fachkräften.“

Zentrale Ergebnisse des Familienreports 2024: 

– Die Krisen der letzten Jahre treffen Familien besonders stark. Trotz dieser Belastungen schauen Eltern mit minderjährigen Kindern vergleichsweise zuversichtlich in die Zukunft. 46 % freuen sich auf die Zukunft, im Vergleich zu 42 % im Bevölkerungsdurchschnitt.

Familiäre Beziehungen geben Halt in Zeiten des Umbruchs. Im Bevölkerungsdurchschnitt geben 82 % an, dass sie in schwierigen Zeiten Hilfe in der Familie finden. Personen mit Kindern im Haushalt sind zudem insgesamt zufriedener als Personen ohne eigene Kinder.

– Familienpolitische Vorhaben der Bundesregierung erfahren besonders hohe Zustimmungswerte – in der Gesamtbevölkerung und unter Eltern. 92 % der Eltern finden die Erhöhung des Kindergelds gut. 70 % begrüßen die Einführung einer Kindergrundsicherung, 77 % die Einführung einer Familienstartzeit.

– Familie steht für die meisten Menschen für etwas Positives und wird zugleich ganz unterschiedlich gelebt. Auch das Leben von Familien in Ost- und Westdeutschland unterscheidet sich nach wie vor. So leben in Ostdeutschland mehr Alleinerziehende (25 % vs. 19 %) und mehr nicht verheiratete Eltern (21 % vs. 10 %) als in Westdeutschland. 

– Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuungen ist wieder gestiegen (36,4 % im Jahr 2023) – im Vergleich zum Jahr 2006 hat sich die Betreuungsquote fast verdreifacht.

– Eltern verbringen mehr Zeit mit ihren Kindern als noch vor 10 Jahren (Väter +28 Min/Tag; Mütter: +33 Min/Tag). Trotz der zunehmenden Bereitschaft der Väter Verantwortung zu übernehmen, schultern Mütter weiterhin den Großteil der Kinderbetreuung. 

– Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Es gelingt ihnen aber häufig nicht, dies in die Realität umzusetzen. 75 % der Mütter in Paarfamilien übernehmen den Großteil der Kinderbetreuung, aber nur 48 % finden das ideal.

– Elternpaare, die Sorge- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich aufteilen, berichten deutlich häufiger über ein gutes Familienklima, enge Beziehungen zwischen Eltern und Kindern und gegenseitige Unterstützung.

– Väter sind heute seltener Alleinverdiener als früher. Der Anteil der Familien mit einem traditionellen Alleinverdienermodell ist von 33 % 2008 auf 26 % 2022 zurückgegangen. Der Anteil der erwerbstätigen Mütter ist im selben Zeitraum von 63 % auf 69 % gestiegen.

Hintergrund zum Familienreport:

Der Familienreport wird vom Bundesfamilienministerium herausgegeben und erscheint seit 2009. Bis 2014 erschien er jährlich, seitdem alle zwei bis drei Jahre. Zuletzt erschien der Familienreport im Dezember 2020. 

Der Familienreport 2024 ist auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/familienreport2024 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.05.2024

Der Internationale Tag der Familie wird jährlich am 15. Mai begangen. Dieser Aktionstag wurde von den Vereinten Nationen mit einer Resolution im Jahr 1993 eingeführt und im Jahr 1994 erstmalig gefeiert. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Familien und Klimawandel“.

Die Stellungnahme der Kinderkommission: „Das Motto soll darauf aufmerksam machen, wie der Klimawandel Familien betrifft und welche Rolle sie bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen spielen können.
Der Klimawandel beeinträchtigt die Gesundheit und das Wohlbefinden von Familien in aller Welt. Sie tragen durch Nutzung von Elektrizität, ihre Entscheidungen in Ernährungs- oder Konsumfragen und bei der Wahl ihrer Fortbewegungsmittel wesentlich zur Freisetzung von Treibhausgasen bei. 
Familien vermitteln ihre Werte über Generationen. Deshalb ist es unerlässlich, Familien mit all ihren Mitgliedern bei der Formulierung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen einzubeziehen und mitzudenken.“

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, MdB, erklärt hierzu:
„Der Klimawandel ist einer der größten globalen Herausforderungen unserer Zeit und wirkt sich bereits auf die heutige Generation aus und wird die nächsten Generationen noch stärker beschäftigen. Die Themen wie Nachhaltigkeit und Umweltschutz werden in diesem Zusammenhang immer relevanter. Familien sind der Mittelpunkt unseres Zusammenlebens und ein wichtiger Ort, an denen Kinder ein Wertesystem entwickeln können, um dieses in die Gesellschaft hinauszutragen. Der Klimaschutz beginnt daher bereits im eigenen Zuhause und somit hat jeder Mensch die Möglichkeit seinen individuellen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft zu leisten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.05.2024

Deutscher Caritasverband fordert bundeseinheitliche Regelfinanzierung

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordert der Deutsche Caritasverband mehr Unterstützung für junge Familien. Ein bewährtes Programm sind die Babylotsinnen und Babylotsen in Geburtskliniken.
„Eine Familie zu gründen ist für viele Menschen Lebenstraum und Abenteuer zugleich. Junge Paare erleben eine Achterbahnfahrt der Gefühle, wenn mitten in der Schwangerschaft der Berg der Alltagsprobleme immer größer wird und niemand da ist, der den Start ins Familienleben begleitet. Die Schwierigkeit, eine Hebamme zu finden, eine drohende Frühgeburt, die Kündigung der Wohnung – das alles kann sich gerade in den Familien, in denen das Einkommen knapp ist, zu einer manifesten Überforderung aufstauen. Heute helfen Babylotsinnen in fast 100 Geburtskliniken Müttern und Vätern bei der Orientierung nach der Geburt ihres Kindes – eine segensreiche Einrichtung, die wir uns für alle Entbindungsstationen wünschen“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes anlässlich des Internationalen Tages der Familie.
„Es braucht dringend eine verlässliche und bundeseinheitliche Finanzierung“, unterstreicht Welskop-Deffaa. „Daher begrüße ich sehr, dass endlich ein Vorschlag zur Regelfinanzierung des Babylotsen-Programms vorliegt, der im Juni auf der Gesundheitsministerkonferenz der Länder beraten werden soll. Damit kann das wichtige präventive Familien-Angebot endlich auf eine solide Grundlage gestellt und ausgebaut werden.“

Fachliche Beratung und Unterstützung im Hilfesystem

Babylotsinnen sind hauptamtliche Fachkräfte mit einer sozialpädagogischen Qualifikation. Sie beraten in Geburtskliniken frischgebackene Eltern. Sie erkennen schnell, ob Mütter psychosozial belastet sind, beispielsweise von Armut betroffen, psychisch erkrankt oder von Gewalt bedroht. Sie vermitteln den Eltern die Hilfe, die sie brauchen, organisieren die Nachsorge und erläutern die vielfältigen Angebote der Frühen Hilfen im sozialen Nahraum u.v.m..
Da in Deutschland fast alle Kinder in Kliniken zur Welt kommen, werden dort auch fast alle Familien erreicht. Im Jahr 2023 haben Babylotsinnen in Geburtskliniken 36.805 Familien unterstützt.
Derzeit arbeiten Babylotsinnen an mehr als 96 Geburtskliniken in 13 Bundesländern. Aber nicht jede Klinik kann dieses Angebot umsetzen, da es dafür keine Regelfinanzierung gibt.

Babylotsen rechnen sich

Der seit 2007 erprobte Einsatz von Babylotsen an Geburtskliniken hat nachweislich positive Wirkungen für die Gesundheits- und Entwicklungschancen von Kindern. Die präventive Arbeit erspart Kindesleid: Nach den Erfahrungen aus der Praxis identifiziert eine Babylotsin pro Jahr drei bis fünf bestätigte Kinderschutzfälle. 2023 wurden mehr als 300 konkrete Kinderschutzfälle erkannt.
Die Babylotsin hilft so auch, Kosten zu sparen. Ein einzelner Kinderschutzfall, bedeutet für den Staat Ausgaben in Höhe von mindestens 400.000 Euro. Für eine flächendeckende Umsetzung des Programms Babylotse an allen Geburtskliniken wären knapp 34 Millionen Euro p.a. nötig. Das sind gerade einmal 50 Euro pro Geburt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 14.05.2024

SCHWERPUNKT II: Tag der Pflege

Zum Internationalen Tag der Pflegefachpersonen am 12. Mai erklärt Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin für Pflege- und Altenpolitik:

Das diesjährige Motto des Internationalen Tags der Pflegefachpersonen lautet nicht ohne Grund: „Our Nurses. Our Future. The economic power of care.“ Denn Pflegefachpersonen unterstützen Menschen in schwersten Krisen dabei, Selbstständigkeit und Wohlbefinden zurückzugewinnen, Beeinträchtigung und Pflegebedürftigkeit zu lindern, hinauszuzögern oder sogar abzuwenden. Sie übernehmen damit nicht nur eine Schlüsselrolle in persönlichen Schicksalsmomenten, sondern leisten auch einen wichtigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Beitrag. Allerdings zeigt sich der demografische Wandel in der Pflege bereits jetzt in doppelter Weise. Fachkräfte scheiden aus dem Beruf aus, während die Nachfrage nach professionell Pflegenden allerorts steigt. Dem müssen wir weiterhin entschieden begegnen, indem wir an Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und den beruflichen Kompetenzen der Pflegenden arbeiten.

Der allgegenwärtige Fachkräftemangel in der Pflege beeinträchtigt Versorgungskapazitäten. In einem Krankenhaus kann nur operiert werden, wenn genug Pflegepersonal vorhanden ist. Eine Langzeitpflege kann nur mit genügend Fachkräften funktionieren, egal ob im Pflegeheim oder zu Hause. Wo Pflege fehlt, entstehen dagegen Kosten, sowohl finanziell, zeitlich und vor allem auch menschlich.
Die Pflege ist mittlerweile zu einem vielfältigen Berufsbild geworden, dass es zu stärken gilt. Neben Krankenhaus, Pflegeheim und ambulanter Pflege locken neue Rollen wie die Gemeinde- oder Schulgesundheitspflege. Denn für die komplexer werdenden Pflegebedarfe entstehen immer mehr Spezialisierungen, auf die berufsbegleitende Weiterbildungen oder Studiengänge vorbereiten, ebenso wie auf Management, Lehre und Forschung.

Eine moderne und effiziente Versorgung braucht Expertise. Eine gute generalistische Ausbildung legt den Grundstein dafür. Aber auch das grundständige Studium ist ein Weg in die Pflege, der heute so attraktiv ist, wie noch nie zuvor. In der Bundesregierung haben wir dafür gesorgt, dass, ähnlich wie in der Berufsausbildung, primärqualifizierend Studierende seit diesem Jahr eine Vergütung erhalten und in bestimmten heilkundlichen Tätigkeiten ausgebildet werden, die bisher der Ärzteschaft vorbehalten waren.

In unserer Rolle als Regierungspartei werden wir uns auch zukünftig dafür einsetzen, dass Pflege darf, was Pflege kann: Mit dem Pflegekompetenzgesetz wollen wir Pflegefachpersonen konkret mit mehr Verantwortung und Selbstständigkeit ausstatten.
In Zeiten des demografischen Wandels wächst sowohl die Bedeutung der individuellen Versorgung als auch die ökonomische und volkswirtschaftliche Bedeutung professioneller Pflege für die Gesellschaft. Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe und wohnortnahe Angebote für die gesamte Gesellschaft – dafür steht grüne Gesundheits- und Pflegepolitik.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.05.2024

Zum Tag der Pflegenden am Sonntag den 12. Mai fordert die Arbeiterwohlfahrt eine bessere Entlastung von Pflegekräften. Dazu sagt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: “Menschen die professionell pflegen sind eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung – egal ob ambulant oder stationär. Sie sind tagtäglich für die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft im Einsatz und setzen dabei nicht selten auch die eigene Gesundheit aufs Spiel. Sie sind von gesundheitlichen Risiken wie psychischen Belastungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates besonders betroffen. Arbeitsausfälle im späteren Erwerbsalter liegen überdurchschnittlich hoch. Und dennoch bleiben Pflegekräfte trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen lange in ihrem Beruf, was ihr hohes Engagement zeigt.” 

Auf die Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung bei medizinischem und pflegerischem Personal hatte auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) in seinem aktuellen Gutachten zur Fachkräftesituation hingewiesen. 

Die AWO fordert daher, dass Gesundheitsförderung und Prävention selbstverständlich und regelhaft genutzt werden können: “Angebote zur Gesundheitsförderung und zur Supervision müssen zum Standard werden und endlich refinanzierbar sein – und zwar über die Kassen und nicht über steigende Eigenanteile für Pflegebedürftige!”, so Sonnenholzner abschließend. 

Hintergrund: 

Der Internationale Tag der Pflege am 12. Mai ist allen professionell Pflegenden weltweit gewidmet. Er wurde in den 1960er Jahren vom International Council of Nurses (ICN) eingeführt, einem Zusammenschluss von 130 Pflegeverbänden aus verschiedenen Nationen. Der 12. Mai ist der Geburtstag der britischen Krankenschwester Florence Nightingale. Sie gilt als Pionierin der modernen Pflege. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 10.05.2024

Zum Internationalen Tag der Pflegenden und Muttertag äußert sich Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa wie folgt:

„In diesem Jahr fällt der Tag der Pflegenden auf den Muttertag. Für die Caritas ein doppelter Anlass zu bekräftigen: Die Sorge um die Pflege ist das Zukunftsthema Nummer 1 – in Deutschland und Europa. Heute gibt es 5 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland, in zehn Jahren werden es über eine halbe Million mehr sein. In den europäischen Nachbarstaaten ist es nicht viel anders, denn überall kommen die Babyboomer in das Alter, in dem sie mehr Unterstützung brauchen.

Überall sind es zuvörderst Frauen, die ihre Mütter und Väter pflegen und Familie und Pflege unter einen Hut bringen. Es sind vor allem Frauen, die alleine alt werden, weil ihre Männer vor ihnen sterben und die sich fragen, wer sich morgen um sie kümmern wird.

Eine sorgende Gesellschaft ist eine Gesellschaft, in der Menschen mit Pflegebedarf gut versorgt sind und in der Pflegende die nötige Unterstützung erfahren. Gerade pflegende Angehörige brauchen infrastrukturelle Entlastung, zeitliche Spielräume und finanzielle Anerkennung. Die Politik darf diesen Auftrag nicht in die nächste Legislatur verschleppen.“   

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.05.2024

Zum Tag der Pflege am 12. Mai fordert die Diakonie Deutschland die Bundesregierung auf, eine grundlegende Reform der Pflege nicht länger auf die lange Bank zu schieben.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir müssen die Pflege jetzt zukunftsfest machen, sonst können Pflegebedürftige schon bald nicht mehr professionell versorgt werden. Schon jetzt gibt es in manchen Regionen erhebliche Probleme, einen ambulanten Dienst oder einen stationären Pflegeplatz zu finden. Für immer mehr Pflegebedürftige fehlt es an Pflegepersonal. Doch statt einer grundlegenden Pflegereform reagiert die Bundesregierung mit Stückwerk. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, brauchen die Pflegekräfte insgesamt bessere Rahmenbedingungen. Dazu gehört, dass Pflegekräfte deutlich mehr Zeit für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bekommen und ihre Kompetenzen umfassend anerkannt werden. Das anstehende Pflegekompetenzgesetz geht in die richtige Richtung, bleibt aber ohne eine grundlegende Pflegereform und eine Weiterentwicklung der Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung auf halber Strecke stehen.

An diesem Tag der Pflege, der mit dem Muttertag zusammenfällt, gilt mein besonderes Augenmerk der häuslichen Pflege durch Angehörige. Nach wie vor sind es die Kinder, die den größten Teil der Pflege ihrer Eltern sicherstellen. Die Bundesregierung muss das Engagement pflegender Angehöriger durch eine Reform des Familienpflegezeitgesetzes stärken. Die Übernahme der Pflege eines Angehörigen ist häufig mit hohen Einkommenseinbußen und dem Risiko der Altersarmut verbunden. Davon sind vor allem Frauen betroffen. Deshalb sollte mit dem Gesetz auch eine Lohnersatzleistung analog eines Elterngeldes eingeführt werden, die den Lohnausfall bei der Pflege von Angehörigen oder nahestehenden Personen ausgleicht. Eine solche Lohnersatzleistung wäre für die Pflege eine große Chance. Auch die Einzahlungen in die Rentenversicherung für pflegende Angehörige, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben, müssen verbessert werden.“

Weitere Informationen:

Umfrage von Diakonie und Deutschem Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege von 2023: Vier von fünf Pflegeeinrichtungen müssen Angebote einschränken – 89 Prozent der Pflegedienste mussten bereits neue Pflegekunden ablehnen: https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2023/mai/umfrage-von-diakonie-und-devap-vier-von-fuenf-pflegeeinrichtungen-muessen-angebote-einschraenken-89-prozent-der-pflegedienste-mussten-bereits-neue-pflegekunden-ablehnen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 10.05.2024

Zum Internationalen Tag der Pflegenden am 12. Mai weist der Familienbund der Katholiken darauf hin, dass ein überwiegender und zunehmender Anteil der Pflege auf den Schultern der Familien lastet. Diese Sorgearbeit benötigt mehr Anerkennung und Unterstützung – durch eine ausgebaute Pflegeinfrastruktur und ein Pflegendengeld. Denn Pflege darf kein Armutsrisiko bedeuten.

„Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht allein den Familien aufgebürdet werden,“ betont der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann. „Derzeit nimmt der Anteil der familiären Pflege weiter zu, während Pflegefachkräfte und wohnortnahe Unterstützungsstrukturen an vielen Orten fehlen. Die schon lange absehbare Pflegekrise gehört endlich ganz oben auf die politische Agenda.“

Der demographische Wandel und eine zunehmend älter werdende Gesellschaft fordern gleich mehrfach heraus. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2011 von 2,5 Millionen auf rund 5 Millionen verdoppelt und steigt weiter an. Derzeit werden 86 % der zu pflegenden Personen nicht in einem Heim, sondern zuhause gepflegt. 2013 waren es noch 70 Prozent. „Damit erfüllen die pflegenden Angehörigen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Familien entlasten mit ihrer Pflege die Gesellschaft, den Staat und die öffentlichen Haushalte, die ansonsten einspringen müssten. Sie dürfen aber nicht selbst überlastet werden“, so Ulrich Hoffmann.

„Eine Person zu pflegen ist ein enormer Kraftakt. Nicht nur das professionelle Pflegepersonal ist am Limit, auch die Familien, die ihre Angehörigen pflegen sind an ihrer Belastungsgrenze: mit ihrer Kraft, ihrer Zeit und ihren finanziellen Mitteln,“ erläutert Ulrich Hoffmann. Die Pflegenden kommen im Laufe der Zeit oft an ihre eigenen körperlichen Grenzen. Aber die Pflege fordert nicht nur körperlich, sondern auch finanziell. „Wenn beispielsweise die Arbeitszeit reduziert wird, um besser der Sorgearbeit nachzukommen, dann nimmt auch der finanzielle Spielraum ab. Hier wäre ein Pflegendengeld als Anerkennung für die geleistete Arbeit, eine adäquate Unterstützung“, erklärt Ulrich Hoffmann.

Ein Pflegendengeld sollte aus Sicht des Familienbundes zum einen vor Armut schützen, aber auch einen Beitrag zur faireren Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern leisten. Eine steuerfinanzierte Leistung kann Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung oder Reduktion der Arbeitszeit teilweise kompensieren und verbessert die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Zentral ist für den Familienbund auch der Ausbau der Pflegeinfrastruktur: „Die familiäre Pflege ist nur mit einem funktionierenden Netzwerk zu stemmen, in dem alle mitanpacken und alle auf sich aufpassen. Dabei darf niemand allein gelassen werden – wir müssen sowohl die Gesundheit der zu Pflegenden beachten als auch das Wohl der Pflegenden, die vor Überlastung geschützt werden müssen,“ so Hoffmann. „Bund, Länder und Kommunen haben ein eigenes Interesse daran, die Gesundheit zu erhalten und die Pflege zu stärken. Kommunale Versorgungsstrukturen, ähnlich denen der Familienzentren und der Kinderbetreuung können hier gute Dienste leisten. Zum einen würden Pflegestützpunkte die Beratungslücken schließen und zum anderen die zu Hause Pflegenden unterstützen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 10.05.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ein hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot an Kindertages- und Ganztagsbetreuung ist zentral für gute Bildungschancen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus stellte heute gemeinsam mit den Ländern Empfehlungen vor, um dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung zu begegnen, denn verkürzte Öffnungszeiten, Gruppenschließungen oder Betreuungsausfälle – schwierige Situationen in Kitas und Ganztag beschäftigen zunehmend Familien, Arbeitgeber und Träger von Betreuungseinrichtungen. Der Fachkräftemangel bei der Kinderbetreuung ist hoch und wird zunehmend zum Risikofaktor für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Trotz enormem Personalzuwachs könnten im Jahr 2030 alleine in den Kitas zwischen 50.000 und 90.000 Fachkräfte fehlen.

Um die Situation für Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte zu verbessern und neue Fachkräfte zu gewinnen, hat Bundesministerin Lisa Paus die „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ initiiert und mit den Ländern und vielen weiteren Beteiligten Empfehlungen erarbeitet.

Diese wurden heute auf der Abschlussveranstaltung in Berlin öffentlich vorgestellt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Heute ist ein guter Tag für die Fachkräftegewinnung in Deutschland. Mit rund 50 Empfehlungen wollen wir kurz-, mittel- und langfristig mehr Menschen für die Kinderbetreuung gewinnen und in diesem wichtigen Berufsfeld weiter halten. Dies kann gelingen, wenn wir beispielsweise den Einstieg durch Umschulungs-förderung, durch vergütete praxisintegrierte Ausbildungsmodelle und durch flexiblere Aus- und Weiterbildung attraktiver machen. Wir ziehen mit allen Beteiligten an einem Strang, wenn es darum geht, wichtige Voraussetzungen für bedarfsgerechte Betreuungsangebote in guter Qualität für Familien zu schaffen. Davon profitiert auch die Wirtschaft, wenn Berechnungen zufolge mehr als 800.000 Personen durch verbesserte Betreuungsangebote dem Arbeitsmarkt zusätzlich zur Verfügung stehen könnten und Mütter mit Kindern unter sechs Jahren entsprechend ihrer Arbeitszeitwünsche in den Arbeitsmarkt einsteigen. Investitionen in die frühe Bildung sind zentral für den Bildungserfolg von Kindern. Und sie sind gut für mehr Chancengleichheit. Darum ist es wichtig, dass der Bund sich auch nach 2024 an der Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung finanziell beteiligt.“

JFMK-Vorsitzende Sascha Karolin Aulepp: „Wir müssen den Personalbedarf in Kitas und Schulen flächendeckend sichern, um allen Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung zu ermöglichen. Dafür brauchen wir schnell eine zukunftsweisende nationale Strategie, die drei Punkte umfasst: niedrigschwellige Zugänge in den Arbeitsbereich und tätigkeitsbegleitende Qualifizierung, vergütete und praxisintegrierte („dualisierte“) Aus- und Weiterbildungen sowie die gemeinsame finanzielle Verantwortung von Bund und Ländern für die Kindertagesbetreuung und den schulischen Ganztag auch bei der Ausbildung und weiteren Qualifizierungsmaßnahmen.“

Die fast 50 Empfehlungen sehen unter anderem vor, dass Personen mit ausländischen Abschlüssen schneller ins Berufsfeld integriert werden können, in dem die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse vereinfacht und auch berufsbegleitend ermöglicht werden sollen. Bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen etwa durch die Etablierung von vergüteten Fachkarrieren helfen, das Berufsbild noch attraktiver zu machen.

Mit dem Empfehlungspapier haben alle wichtigen Akteure im Schulterschluss eine gemeinsame Grundlage für weitere Schritte im Rahmen ihrer Zuständigkeit geschaffen. Das Empfehlungspapier und viele Beispiele guter Praxis finden Sie hier: bmfsfj.de/gesamtstrategie-kita-ganztag

Hintergrund zur „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“

Obwohl alleine in der Kindertagesbetreuung mit über 840.000 Menschen mehr Beschäftigte als in der Automobilindustrie arbeiten, die Ausbildungszahlen steigen und der Teilarbeitsmarkt der frühen Bildung in den letzten Jahren dreimal so stark gewachsen ist wie der deutsche Gesamtarbeitsmarkt, gehören die Erziehungsberufe zu den Mangelberufen. Der Bedarf an guten Angeboten in Kitas und Ganztag ist enorm und wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen. 

In Umsetzung des Koalitionsvertrags hat das BMFSFJ daher unter Einbindung weiterer Bundesressorts, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und anderer Akteure eine Gesamtstrategie entwickelt.

Zudem unterstützt der Bund die Länder im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes mit rd. 4 Mrd. Euro in 2023 und 2024, die unter anderem für Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung eingesetzt werden können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.05.2024

PSt Lehmann: Wir brauchen digitale Kompetenzen im Alter

Online-Sprechstunde, Smartwatch, Herz-App: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann die medizinische Versorgung älterer Menschen verbessern. Sie hat das Potenzial, effektive Vorsorge zu bieten, hochwertige medizinische Gesundheitsversorgung bereitzustellen und nachhaltige Patientenversorgung zu unterstützen. Doch die aktuellen Entwicklungen stellen besonders ältere Menschen vor Herausforderungen, wenn ihnen die nötigen digitalen Kenntnisse fehlen und sie die vielfältigen Angebote nicht kennen. Viele Seniorinnen und Senioren befürchten, dass e-Health-Angebote technisch zu kompliziert für sie sind. Auf der Fachtagung „Gesundheit auf E-Rezept? Digitalisierung verstehen und Kompetenzen stärken“ des DigitalPakt Alter am 16. Mai 2024 in Berlin diskutieren ehrenamtlich Engagierte mit Expertinnen und Experten aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik, wie e-Health für Menschen über 60 Jahre erfolgreich gestaltet werden kann.

Sven Lehmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesseniorenministerium (BMFSFJ): „Es ist von großer gesellschaftlicher Bedeutung, dass auch ältere Menschen digitale Gesundheitsanwendungen selbstbestimmt nutzen können. Die Fachtagung des DigitalPakt Alter schafft Raum für einen konstruktiven Dialog zwischen Personen, die diese Technologien entwickeln, dazu beraten oder sie nutzen und fördert das öffentliche Bewusstsein für die Relevanz digitaler Gesundheitskompetenz im Alter.“

Dabei reiche es nicht, mit Älteren nur die technische Bedienbarkeit von e-Health-Anwendungen zu trainieren. Auch müssen die Beratenden mehr Verständnis für neue digitale Service- und Vorsorgeleistungen schaffen. Obwohl sieben von zehn Senior*innen regelmäßig das Internet nutzen, können nur zwei von zehn sich vorstellen, sich beispielsweise in einer digitalen Sprechstunde behandeln zu lassen.

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege des Landes Berlin: “Digitale Kompetenzen älterer Menschen sind nicht nur für den Einzelnen von Vorteil, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Wenn ältere Menschen Zugang zu digitalen Technologien haben, können sie länger selbstständig bleiben und besser mit ihren Familien und der Gesellschaft in Verbindung bleiben. Dies verbessert ihre Lebensqualität, entlastet das Gesundheitssystem und unterstützt eine gute Pflege“

Ein wichtiger Teil des DigitalPakt Alter ist das Förderprogramm zum Auf- und Ausbau von Erfahrungsorten, also niedrigschwelligen Lern- und Übungsangeboten für ältere Menschen. Der DigitalPakt Alter wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen wurde er im August 2021 gegründet. Seither wächst das Netzwerk aus Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stetig weiter. Seit Dezember 2023 gehören auch alle Bundesländer dazu. Bis Ende 2025 werden 300 Erfahrungsorte gefördert, um ältere Menschen beim Aufbau und Ausbau digitaler Kompetenzen zu unterstützen.

Um den Besonderheiten, die digitale Gesundheitsanwendungen für ältere Nutzerinnen und Nutzer mit sich bringen, Rechnung zu tragen, bieten die Erfahrungsorte des DigitalPakts Alter für Seniorinnen und Senioren Schulungs- und Vermittlungsangebote im persönlichen Kontakt vor Ort und der damit verbundenen Möglichkeit, digitale Anwendungen begleitet auszuprobieren.

Weitere Informationen unter https://www.digitalpakt-alter.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.05.2024

Zur heutigen Veröffentlichung der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ erklärt Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Familienausschuss:

Wir begrüßen die vorgelegte Gesamtstrategie von Bund und Ländern zur Fachkräftesicherung in Kindertagesbetreuung und Ganztag. Die „Gesamtstrategie Fachkräfte“ ist ein zentraler Baustein für mehr Chancengerechtigkeit von Kindesbeinen an und für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland, denn echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nur mit einer starken frühkindlichen Bildung möglich.

Klar ist: Für den Fachkräftebedarf in der frühkindlichen Bildung müssen viele Stellschrauben gedreht werden, um das Berufsfeld kurzfristig schnell zu entlasten und es mittel- und langfristig attraktiv zu gestalten. Diese Stellschrauben zu drehen ist nun Aufgabe von Bund, Ländern und Trägern, die mit der vorgelegten Gesamtstrategie den Schulterschluss demonstrieren, um die Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

Zusätzlich zur vorgelegten Gesamtstrategie sollten wir als Ampel die Länder unterstützen, indem wir das Kitaqualitätsgesetz weiter finanzieren. Gleichzeitig muss für eine bessere Vereinbarkeit endlich die Familienstarzeit kommen.

Weiter ist es gut und richtig, dass die Länder im Rahmen der Gesamtstrategie zur Fachkräftegewinnung die Erstausbildung und Weiterbildung durch die Stärkung der Praxisanleitung und eine attraktive Ausbildungsvergütung attraktiv gestalten wollen. Nordrhein-Westfalen geht hier bereits mit gutem Beispiel voran und bezuschusst die praxisintegrierte Ausbildung und die Praxisanleitung in der Regelfinanzierung.

Weitere wichtige Maßnahmen sind die Fördermöglichkeiten der Umschulungen bekannter zu machen, fachnahe Berufsgruppen anzusprechen, ausländische Berufsqualifikationen schneller anzuerkennen sowie die Vergütung, die Durchlässigkeit im System und die Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.05.2024

Zur Forderung eines „Bildungsdialogs für Deutschland“ des Bündnisses #NeustartBildungJetzt erklärt  Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:  

Wir unterstützen die Forderung eines „Bildungsdialog für Deutschland“ ausdrücklich. Das breite zivilgesellschaftliche Bündnis #NeustartBildungJetzt fordert zurecht ein, was nun angesichts der zahlreichen Herausforderungen für unser Bildungssystem – abnehmende Basiskompetenzen der Schüler*innen, Lehrkräftemangel und multiple Bedrohungen für unsere Demokratie wie der zunehmende Rechtsruck nötig ist. 

Alle verantwortlichen politischen Ebenen von den Kommunen über die Länder bis zum Bund müssen den Ball aufnehmen und einen ernsthaften Dialog auf Augenhöhe mit den verschiedenen Akteur*innen des Bildungssystems und der Wissenschaft führen. Und zwar endlich auch  ressortübergreifend, KMK und die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder sind ebenso gefordert wie die Ministerpräsident*innen. Damit aus der Bildungskrise keine Bildungskatastrophe wird, darf sich keine Akteurin, kein Akteur aus der Verantwortung stehlen. Begrüßenswert ist außerdem der Vorschlag, Kinder und Jugendliche strukturell am Prozess zu beteiligen, so wird Demokratie für sie erlebbar.

Das jüngst von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachte Startchancen-Programm zeigt, welch positive Impulse in unserem Bildungssystem möglich sind, wenn alle politischen Ebenen unter Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft an einem Strang ziehen. Diese Kooperation gilt es weiter auszubauen und gemeinsame Bildungsziele zu entwickeln und umzusetzen.

Wir fordern auch das BMBF auf, sich in diesen Dialogprozess konstruktiv einzubringen. Im Koalitionsvertrag hatten wir uns darauf verständigt mit allen Akteur*innen eine „neue Kultur in der Bildungszusammenarbeit zu begründen”. Bisher bleibt das BMBF in dieser Hinsicht aber weitestgehend untätig. Nun ist der Zeitpunkt, dies zu ändern und den wichtigen Impuls aus der Zivilgesellschaft aufzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2024

Das Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag hat den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

Erklärung gegenüber dem Standesamt

Das Gesetz vereinfacht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Eine gerichtliche Entscheidung und zwei Sachverständigengutachten, wie bisher im Transsexuellengesetz gefordert, sind nun nicht mehr nötig. Stattdessen erfolgt die Änderung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt, zusammen mit der Versicherung, dass der gewählte Geschlechtseintrag der Geschlechtsidentität am besten entspricht und der Person die Tragweite der Folgen bewusst ist. Eine spätere erneute Änderung des Geschlechtseintrages ist frühestens nach Ablauf eines Jahres möglich.

Offenbarungsverbot

Im Rechtsverkehr ist grundsätzlich die im Personenstandsregister eingetragene Geschlechtsangabe maßgeblich. Das Gesetz enthält zudem ein bußgeldbewährtes Offenbarungsverbot als Schutz gegen ein Zwangs-Outing. Frühere Geschlechtereinträge dürfen daher ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht offenbart werden.

Begleitende Entschließung

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit ein bundeseinheitliches, datenschutzkonformes und diskriminierungsfreies Datenmanagement gewährleistet werden kann, das sowohl den Interessen der Sicherheitsbehörden an der Identifikation einer Person als auch dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz vor Diskriminierung gerecht wird.

Wie es weitergeht

Das Gesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Transsexuellengesetz vom 19. September 1980 außer Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Mit einer am 17. Mai 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auch über das Jahr 2024 hinaus an der Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen.

Das Angebot einer guten Kita-Qualität liege in der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen – der Bund müsse daher eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung sicherstellen, heißt es in der von mehreren Ländern eingebrachten Entschließung. Neben einer dauerhaften Ausweitung der Finanzierung seien weitere abgestimmte Schritte zwischen Bund und Ländern zur Qualitätsverbesserung der Kindertagesstätten erforderlich.

Ergänzung des Gute-Kita-Gesetzes

Hintergrund ist das Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG), besser bekannt als Gute-Kita-Gesetz. Dieses hat die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindestagesbetreuung zum Gegenstand. Auf seiner Grundlage hatten die Länder mit dem Bund Verträge abgeschlossen und sich zur Einhaltung der darin enthaltenen Standards verpflichtet. Die finanzielle Beteiligung des Bundes endet jedoch Ende 2024 und eine Fortsetzung ist bisher vorgesehen.

Wie es weitergeht:

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Mehr Flexibilität bei der Namenswahl – in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 billigte der Bundesrat die Novelle des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts.

Doppelnamen als Familiennamen erlaubt

Während es bisher nur einem Ehepartner gestattet war, den bisherigen Namen als Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzuzufügen, ist dies nach dem neuen Namensrecht nun beiden Ehepartnern gleichermaßen möglich. Die Bildung eines Doppelnamens kann auch ohne Bindestrich erfolgen. Zukünftig können auch Kinder einen Doppelnamen führen, selbst dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Wenn die Eltern für ihr Kind keinen Geburtsnamen festlegen, trägt es zukünftig einen Doppelnamen.

Kindernamen nach Ehescheidung

Das neue Namensrecht sieht zudem vor, dass im Falle der Scheidung der Eltern ein Kind auf vereinfachtem Wege den Nachnamen des Elternteils annehmen kann, in dessen Haushalt es lebt. Gleiches gilt für einbenannte Stiefkinder. Nach bisheriger Rechtslage war hierzu das Durchlaufen eines langwierigen Verwaltungsverfahrens erforderlich.

Spezialregelungen für nationale Minderheiten

Des Weiteren enthält das Gesetz auch Neuerungen bei der Adoption von Erwachsenen: Adoptierte Erwachsene können ihren Geburtsnamen behalten, indem sie der Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen. Schließlich öffnet sich das Namensrecht den Traditionen der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten (Dänen und Sorben) und schafft hier neue Namensmöglichkeiten.

Wie es weitergeht

Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es nun verkündet werden. Es tritt allerdings erst zum 1. Mai 2025 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Die Unionsfraktion setzt sich dafür ein, die Höhe der BAföG-Regelsätze angesichts steigender Lebenshaltungskosten und der hohen Inflation anzupassen. „Die letzte Erhöhung der Bedarfssätze inklusive des Wohnkostenzuschusses fand vor zwei Jahren statt“, kritisieren die Abgeordneten in einem Antrag (20/11375) mit dem Titel „Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen“, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, eine unabhängige Kommission einzusetzen, die regelmäßig die Höhe der BAföG-Sätze überprüfen und dem Bundestag Vorschläge zur Anpassung des BAföG liefern soll. Außerdem solle ein Wohnkostenzuschlag eingeführt werden, der sich „aus einem Grundbetrag und einem ortsbezogenen Zuschlag, der sich an der Ortsvergleichsmiete orientiert, zusammensetzt“.

Darüber hinaus fordern die Unionsabgeordneten, das BAföG-Antragsverfahren zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. So könnten beispielsweise KI-basierte Anwendungen dabei helfen, die Unterlagen vorab auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Bisher seien die Wartezeiten in den BAföG-Ämtern zu lang, kritisieren die Antragsteller. Die Abgeordneten fordern: Ziel müsse am Ende die vollständige Digitalisierung des Antrags- und Bearbeitungsverfahrens sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 325 vom 15.05.2024

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion für eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit (20/10387) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Die Unionsfraktion hatte in dem Antrag argumentiert: „Eine individuelle Einteilung der Arbeitszeiten trägt erheblich zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz bei und hilft gerade Familien mit kleinen Kindern und zu pflegenden Angehörigen bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seiner Festlegung auf einen in der Regel Acht-Stunden-Tag stehe den Wünschen der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität jedoch entgegen, so die Fraktion.

Die Abgeordneten hatten deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf verlangt, „der die Wünsche nach stärkerer Arbeitszeitflexibilisierung aufgreift und der zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen ermöglicht“. Auch solle damit eine wöchentliche statt der täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt und diese im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) ausgestaltet werden. Besondere Schutzerfordernisse bei „gefahrgeneigten Tätigkeiten“ müssten beachtet werden, heißt es in dem Antrag.

Bis auf die FDP-Fraktion unterstützte diesen Vorschlag keine andere Fraktion. SPD, Grüne, AfD sowie die Gruppen Die Linke und BSW kritisierten eine einseitige Parteinahme des Antrags zugunsten der Interessen der Arbeitgeber. Es sei fraglich, ob eine Aufweichung der täglichen Höchstarbeitszeit wirklich den Wünschen der Beschäftigten entspreche. Außerdem verwiesen sie auf die umfangreichen Flexibilisierungsmöglichkeiten des Arbeitszeitgesetzes, die schon jetzt einen Dauerbetrieb in Firmen ermöglichten, sowie auf die gesundheitlich schädlichen Folgen einer Ausweitung der Arbeitszeit. Die FDP lehnte den Antrag wegen seiner inhaltlichen Unentschlossenheit ab, wie sie vortrug.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 316 vom 15.05.2024

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben den Entwurf eines Gesetzes „zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen“ (20/11367) eingebracht. Damit reagieren die Fraktionen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Unwirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von Minderjährigen.

Die Richterinnen und Richter hatten im Februar 2023 geurteilt, dass die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Das Gericht monierte, dass der Gesetzgeber die sozialen Folge der Unwirksamkeit einer solchen Regelung nicht ausreichend bedacht habe. Die Richterinnen und Richter erließen seinerzeit eine Übergangsregelung zu Unterhaltsansprüchen und gaben dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 Zeit, eine Neuregelung zu finden.

Der Entwurf sieht nunmehr vor, dass eine Ehe unter Beteiligung einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach deutschem Recht unwirksam bleibt. „Diese Rechtsfolge wird jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt“, heißt es in der Begründung.

Der Entwurf soll am Donnerstagabend, 16. Mai 2024, erstmalig im Bundestag beraten werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 315 vom 15.05.2024

  • Fast 3,2 Millionen Menschen in Deutschland wünschen sich nach eigenen Angaben Arbeit, sind aber kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar
  • Rund ein Drittel der 25- bis 59-jährigen Frauen in Stiller Reserve geben Betreuungspflichten als Hauptgrund für Nichtverfügbarkeit am Arbeitsmarkt an
  • Gesundheitliche Gründe sind ebenfalls bedeutend für die Inaktivität am Arbeitsmarkt
  • Fast 60 % der Menschen in Stiller Reserve haben ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau

Im Jahr 2023 wünschten sich in Deutschland fast 3,2 Millionen Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung mitteilt, waren das knapp 17 % aller Nichterwerbspersonen. Diese sogenannte „Stille Reserve“ umfasst Personen ohne Arbeit, die zwar kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen. Sie zählen deshalb nicht zu den knapp 1,4 Millionen Erwerbslosen, sondern als gesonderte Gruppe, die weiteres ungenutztes Arbeitskräftepotenzial aufzeigt.

Von den 3,2 Millionen 15- bis 74-Jährigen Nichterwerbspersonen in der Stillen Reserve im Jahr 2023 gaben 372 000 Personen an, dass sie zwar Arbeit suchen, jedoch zum Beispiel aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A). Weitere 945 000 Personen gaben an, dass sie gerne arbeiten würden und für den Arbeitsmarkt verfügbar seien, aber aktuell keine Arbeit suchen, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können (Stille Reserve B). Die dritte Gruppe der Stillen Reserve im Jahr 2023 umfasste 1,85 Millionen Personen. Bei dieser arbeitsmarktfernsten Gruppe handelt es sich um Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C).

Geschlechtsspezifische Unterschiede: 57 % der Stillen Reserve sind Frauen

Im Jahr 2023 stellten Frauen 57 % der Stillen Reserve. Im Geschlechterverhältnis zeigen sich jedoch Unterschiede innerhalb der Gruppen der Stillen Reserve. So lag der Frauenanteil in den Gruppen A und B bei jeweils 52 %. In der Gruppe C überwogen dagegen die Frauen mit 61 %.

Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben 32 % beziehungsweise 383 000 der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der Stillen Reserve an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können. Von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve nannten dagegen nur 4 % beziehungsweise rund 32 000 Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Inaktivität. Gesundheitliche Einschränkungen spielen dagegen für beide Geschlechter eine bedeutende Rolle: für 35 % der Männer und 20 % der Frauen in der Stillen Reserve war dies der Hauptgrund ihrer Inaktivität am Arbeitsmarkt.

Ein Großteil der Stillen Reserve hat mindestens mittleres Qualifikationsniveau

58 % der Personen in der Stillen Reserve hatten 2023 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, das heißt, mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten 61 % eine mittlere oder hohe Qualifikation, bei den Männern 54 %. Ein niedriges Qualifikationsniveau wiesen 42 % der Personen in der Stillen Reserve auf (Frauen: 39 %; Männer: 46 %).

Methodische Hinweise:

Ab dem Berichtsjahr 2021 wurden im Vergleich zu früheren Jahren einzelne Subgruppen der Stillen Reserve den Kategorien A und B neu zugeordnet, um einer veränderten europäischen Berichterstattung Rechnung zu tragen. Die Gesamtsumme der Stillen Reserve A und B blieb dadurch aber unverändert. Darüber hinaus werden Nichterwerbspersonen, die keine Arbeit suchen und auch nicht kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern, seit dem Berichtsjahr 2021 der Stillen Reserve zugerechnet und als Stille Reserve C bezeichnet.

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zur Neuregelung des Mikrozensus ab 2020 mit regelmäßigen Updates zu aktuellen Berichtsjahren sind auf einer Sonderseite verfügbar. Darüber hinaus liefern jährliche Qualitätsberichte zum Mikrozensus Informationen zu den verwendeten Methoden und Definitionen sowie zur Qualität statistischer Ergebnisse, die auch berichtsjahrspezifische Besonderheiten thematisieren.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Stillen Reserve sind in der Rubrik „Tabellen“ auf der Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Abgebildet werden aus dem Mikrozensus 2023 Ergebnisse zur Stillen Reserve nach Altersklassen, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Lebensform, Alter des jüngsten Kindes sowie nach Gründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt.

In einem Aufsatz von Rengers/Fuchs (2022) werden darüber hinaus Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Stillen Reserve des Statistischen Bundesamtes und derjenigen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausführlich erörtert. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den verschiedenen definitorischen Abgrenzungen sowie eine Chronik der Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, Eurostat und Destatis. Weiterhin stellt er umfangreiche Ergebnisse zur Struktur der Stillen Reserve aus dem Mikrozensus 2019 vor.

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte): Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt. Das Angebot wird sukzessive erweitert.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.05.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Neuwahl bestätigt Karin Böllert als Vorsitzende

Ein Jahr vor dem 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), der vom 13. bis 15. Mai 2025 stattfindet, haben sich die über 100 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ in der Gastgebenden Stadt Leipzig auf den größten Jugendhilfegipfel in Europa eingestimmt. Die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böller sagte auf der Mitgliederversammlung am 16. Mai 2024: „Wir freuen uns sehr auf den Jugendhilfetag 2025. Mit der Stadt Leipzig und dem Land Sachsen als Partnern, aber auch mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als weiterem Zuwendungsgeber, werden wir die Erfolgsgeschichte dieses Großevents der Kinder- und Jugendhilfe fortschreiben.“ Zur Mitgliederversammlung begrüßte die AGJ im Leipziger Rathaus als Gäste die Sächsische Staatsministerin Petra Köpping und die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Jugend, Schule und Demokratie der Stadt Leipzig, Vicki Felthaus. Das Grußwort von Bundesfamilienministerin Lisa Paus wurde per Videobotschaft übertragen.

Über den 18. DJHT hinaus prägten die Vorstandneuwahlen die diesjährige Mitgliederversammlung. Mit deutlicher Mehrheit wählten die Delegierten Prof. Dr. Karin Böllert erneut zur Vorsitzenden. Karin Böllert ist Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Münster. Mit ihrer Wiederwahl tritt sie ihre fünfte Amtsperiode an. Außerdem wurden Claudia Porr aus der AGJ-Mitgliedergruppe Oberste Jugend- und Familienbehörden der Länder und Dr. Gabriele Weitzmann aus der AGJ-Mitgliedergruppe Jugendverbände und Landesjugendringe in Ihren Ämtern als stellvertretende Vorsitzende bestätigt. Claudia Porr ist Abteilungsleiterin im rheinlandpfälzischen Familienministerium; Gabriele Weitzmann Geschäftsführerin des Bayerischen Jugendrings.

Über die Wahl der AGJ-Vorsitzenden und ihrer Stellvertretung hinaus wurden für die nächsten drei Jahre auf der Mitgliederversammlung außerdem sieben Einzelpersönlichkeiten in den Vorstand gewählt. Diese Einzelpersönlichkeiten sind: Tina Cappelmann, Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg; Lisa Eisenbarth, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen; Dr. Birgit Jagusch, TH Köln; Myriam Lasso, Jugendamt Heidelberg; Prof. Dr. Philipp Sandermann, Leuphana Universität Lüneburg; Dr. Kerstin Schröder, Jugendamt Nürnberg; Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Universität Hildesheim. Der AGJ-Vorstand besteht zudem aus 17 Delegierten der AGJ-Mitgliedergruppen sowie deren Stellvertreter*innen, die in das Gremium entsandt wurden.

„Mit diesem Vorstand ist die AGJ für die neue Arbeitsperiode und den 18. DJHT im nächsten Jahr personell wieder einmal hervorragend aufgestellt. Die Strukturen der AGJ schaffen ein einzigartiges Netzwerk, das auf einen handlungsfeld- und ebenenübergreifenden Austausch angelegt ist. Nur in der Wertschätzung der Breite der Kinder- und Jugendhilfe und dank der gelebten partnerschaftlichen Zusammenarbeit kann es der AGJ gelingen, wirkungsvoll für die Interessen und Rechte junger Menschen einzutreten. Unter dem Motto ‚Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!‘ werden wir auf dem größten Jugendhilfegipfel in Europa gemeinsam mit jungen Menschen einen Beitrag leisten, um Lösungsansätze für die aktuellen fach- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen zu entwickeln und voranzubringen. Damit wird die Kinder- und Jugendhilfe einmal mehr zum Demokratiemotor,“ sagte die AGJ-Vorsitzende zum Abschluss der Mitgliederversammlung.

18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag

Der 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag findet vom 13. bis 15. Mai 2025 in Leipzig statt. Das Motto lautet dieses Mal „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“ Der DJHT ist das größte Branchentreffen der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Schnittstellenbereiche in Europa. Mit seinen vielseitigen und kreativen Angeboten im Fachkongress und auf der Fachmesse ist er Kommunikationsplattform, Ideenbörse und Zukunftsschmiede. Der DJHT leistet einen wesentlichen Beitrag, damit junge Menschen gut aufwachsen können, und er befördert zudem die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Gefördert wird der DJHT durch den Bund, die gastgebende Stadt und das gastgebende Land. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ als Veranstalterin von Jugendhilfetagen erwartet ca. 30.000 Besucher*innen an den drei Veranstaltungstagen. Im Rahmen des Fachkongresses wird es rund 250 Fachveranstaltungen für mehrere tausend Menschen zeitgleich geben. Darüber hinaus werden sich auf der Fachmesse auf 30.000 m² verschiedenste Organisationen und Institutionen der Zukunftsbranche Kinder- und Jugendhilfe präsentieren. Ein besonderes Highlight ist das Forum Berufseinstieg als Informations- und Netzwerkangebot für angehende Fachkräfte, Neu- und Quereinsteiger*innen. Auch Europa wird eine starke Rolle spielen, hierzu gibt es zahlreiche Veranstaltungen und einen Marktplatz Europa.

Seien Sie als Aussteller*in mit dabei!

Bis zum 7. Juni 2024 gibt es noch die Möglichkeit den 18. DJHT mitzugestalten und einen Messestand einzureichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.jugendhilfetag.de. Bei Fragen können Sie gerne am 23.05.2024 (9-10 Uhr) an einer digitalen Info-Veranstaltung teilnehmen. Ein Link wird kurz vorher auf www.jugendhilfetag.de zur Verfügung gestellt. Sie können sich aber auch gerne an das DJHT-Team wenden unter 030/400 40-230 oder djht@agj.de.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe vom 16.05.2024

Eine aktuelle repräsentative Befragung der AOK bestätigt erneut, dass pflegende Angehörige unter massivem Druck stehen und dringend Entlastung brauchen.

Aus Sicht des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt sind die Ergebnisse alarmierend. Dass pflegende Angehörige unter höchstem zeitlichem und finanziellem Druck stehen und auf Kosten der eigenen beruflichen und gesundheitlichen Stabilität die Fürsorge für ihre Lieben stemmen müssen, darf nicht als Normalzustand akzeptiert werden. Wenn professionelle Pflege ein Armutsrisiko ist und Menschen nur versorgt werden können, weil ihre Familien sich für sie aufopfern, ist das eine Krise der Pflege. 

Wir sind als Gesellschaft in der Pflicht, Pflege so zu organisieren, dass nicht einzelne Menschen den Großteil der Belastung allein schultern müssen Es braucht dringend gesetzliche Reformen, die diese Fehlentwicklung geraderücken: für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, für mehr finanzielle Entlastung und für eine Deckelung der Eigenanteile für stationäre Pflege, um nur ein paar Beispiele zu nennen. 

Ideen für bessere Vereinbarkeit wurden längst vorgelegt: zum Beispiel eine verbesserte Freistellung zur Pflege von An- und Zugehörigen oder eine neue Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Diese Maßnahmen sind konkrete Verbesserungen und müssen jetzt schnell auf den Weg gebracht werden. Vor allem müssen die Leistungen der Pflegeversicherung das abdecken, was Pflege heute tatsächlich kostet – sie müssen regelmäßig angepasst werden an die durch Lohnentwicklungen und Inflation steigenden Kosten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.05.2024

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) kommt. Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat den Weg dafür freigemacht. Das Gesetz kann nun wie geplant ab November in Kraft treten. Der Termin im Bundesrat fiel mit dem Aktionstag IDAHOBIT (Internationaler Tag gegen Homo,-Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit) zusammen.

Diakonie-Vorständin Maria Loheide: „Nach über 40 Jahren wird das sogenannte ‚Transsexuellengesetz‘ abgeschafft und durch ein menschenrechtsbasiertes Gesetz ersetzt, das Selbstbestimmung und Gleichwertigkeit in den Mittelpunkt stellt. Als sozialer Dienst der evangelischen Kirche arbeiten wir aktiv an der Verwirklichung der Überzeugung, dass alle Menschen gleich an Würde und Rechten sind. Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung einer resilienten und pluralen Demokratie. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz erhalten trans*, inter* und nicht-binäre Personen endlich die rechtliche Anerkennung, die ihnen zusteht.“

Mit Blick auf die praktische Umsetzung des SBGG weist die Diakonie auf zukünftige Herausforderungen hin. „Entscheidend ist, dass trans*, inter*, und nicht-binäre Menschen sowie ihre Vertrauenspersonen und ihr soziales Umfeld Zugang zu einer sachkundigen, ergebnisoffenen und kostenlosen Beratung haben. Bislang sind Anlaufstellen für die Beratung wenig sensibilisiert und wenig bekannt“, so Loheide weiter.

Hintergrund:

Der Aktionstag IDAHOBIT am 17. Mai steht geschichtlich für die Entpathologisierung queeren Lebens. Der Bundestag hatte Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) bereits am 12. April beschlossen. Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes ist es, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Begutachtung Dritter zu lösen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Die Diakonie hat sich gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Zivilgesellschaft und Politik für den Reformprozess eingesetzt. Ab dem 1. August 2024 kann eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgegeben werden. Am 1. November 2024 löst das Selbstbestimmungsgesetz dann das Transsexuellengesetz von 1980 endgültig ab.

Stellungnahme von Diakonie Deutschland und den Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. März 2024: https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Gemeinsame_Stellungnahme_Selbstbestimmungsgesetz_M%C3%A4rz_2024.pdf

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Referentenentwurf Mai 2024: https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Stellungnahme_Selbstbestimmunggesetz_Mai_2024.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme den vom Bundesjustizministerium (BMJ) und Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegten Referentenentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaften. Der djb lehnt den Referentenentwurf aus verfassungsrechtlicher und familienrechtlicher Perspektive ab, denn er führt zu einer unverhältnismäßigen pauschalen Stigmatisierung ausländischer und binationaler Familien sowie zur Ungleichbehandlung nichtehelicher Elternschaften. „Familien, in denen die Elternteile nicht verheiratet sind und nicht beide die deutsche Staatsbürgerschaft haben, dürfen nicht als Familien zweiter Klasse behandelt werden“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Eine Vaterschaftsanerkennung für Kinder, die in ein sogenanntes „Aufenthaltsrechtsgefälle“ hineingeboren werden, soll nach den Plänen der Ministerien künftig von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängen. Dies würde dazu führen, dass eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und damit die rechtliche Absicherung des Kindes qua Geburt faktisch unmöglich gemacht wird. Auch Kinder und Eltern, bei denen tatsächlich gar keine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung vorliegt, würden erhebliche Nachteile erleiden. Durch die vorgesehene Neuregelung könnten Kinder zu rechtlichen Vollwaisen werden und in die Obhut des Jugendamtes kommen, wenn die Mutter bei der Geburt verstirbt – obwohl sie einen fürsorgebereiten Vater haben, der aber gegenüber dem Kind rechtlich als fremde Person gilt. „Dass im Anwendungsbereich der geplanten Neuregelung pauschal jede Vaterschaftsanerkennung nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde wirksam sein soll, begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken“, so die Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung, Dr. Stefanie Killinger.

„Der Referentenentwurf steht auch im Widerspruch zu der vom BMJ geplanten Abstammungsrechtsreform, weil er dem Ziel eines inklusiveren Familienrechts zuwiderläuft“, gibt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht zu bedenken.

Der djb weist schließlich darauf hin, dass eine belastbare Datengrundlage zu Fällen missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung weiterhin fehlt, die den nun vorgesehenen Eingriff in das familienrechtliche Gefüge rechtfertigen könnte.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) klärt vom 21. bis 24. Mai 2024 auf seinen Social-Media-Kanälen über die dringende Notwendigkeit des vom Bundesfamilienministerium angekündigten Gewalthilfegesetzes auf. Das Gewalthilfegesetz soll einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verankern. Aktuell fehlen deutschlandweit ca. 14.000 Frauenhausplätze und es bestehen zahlreiche diskriminierende Zugangsbarrieren für gewaltbetroffene Personen.

„Das angekündigte Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger und überfälliger Schritt für einen effektiven Gewaltschutz, den der djb sehr begrüßt. In Deutschland erlebt jede 4. Frau Partnerschaftsgewalt, stündlich werden mehr als 14 Frauen Opfer dieser Gewalt. Trans*, inter und nicht-binäre Personen sind ebenfalls von geschlechtsspezifischer Gewalt besonders betroffen“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Für einen effektiven und umfassenden Gewaltschutz bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ist zentral, dass das Gewalthilfegesetz in Umsetzung der Istanbul-Konvention alle Dimensionen körperlicher, sexualisierter, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt erfasst und auch digitale Gewalt berücksichtigt. Der individuelle Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung sollte kosten-, barriere- und diskriminierungsfrei für alle gewaltbetroffenen Personen mit ihren Kindern umgesetzt werden. Infrastruktur und Finanzierung sollten langfristig sichergestellt sein. Eine sofortige Unterbringung in spezialisierte Einrichtungen sollte niedrigschwellig möglich sein. Der Anspruch auf Beratung muss eine qualifizierte, an den spezifischen Bedürfnissen der gewaltbetroffenen Personen ausgerichtete Unterstützung durch Fachkräfte sicherstellen. Besonders Personen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, bleibt der Zugang zu Schutz und Beratungseinrichtungen aktuell häufig verwehrt. Der djb fordert daher, dass Gewaltschutz auch Frauen und LGBTQI*-Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, mit älteren Söhnen oder mehreren Kindern, obdachlosen Frauen und LGBTQI*-Personen und auch jenen mit sonstigen physischen wie psychischen Einschränkungen uneingeschränkt offensteht.

Die effektive Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt setzt auch intensive Täterarbeit voraus. „Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Täter*innen dabei zu unterstützen, gewaltfreies Verhalten zu erlernen. Täterarbeit sollte als Präventionsmaßnahme verstanden werden und das Gewalthilfegesetz diese gesetzlich verankern“, so Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission. Die Social-Media-Fokustage sollen dazu beitragen, das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie ein verbesserter Gewaltschutz aussehen kann.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) freut sich, die Gründung des neuen Netzwerks „Juristinnen mit Migrationsgeschichte“ (JuMi) bekannt zu geben. Das Ziel dieses Netzwerks ist es, juristische Fachkräfte mit Migrationshintergrund zu vernetzen, die in ihrem Berufsalltag Diskriminierung erleben, und ihre Sichtbarkeit und Einflussnahme zu stärken. JuMi wird gezielt intersektionale Ansätze verfolgen, um die Schnittstellen von Geschlecht und kultureller Herkunft in der Rechtsbranche zu adressieren.

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, betont die Bedeutung dieses Netzwerkes: „Mit der Schaffung des JuMi-Netzwerks machen wir in Übereinstimmung mit unserem Leitbild einen großen Schritt zur Förderung von Vielfalt und Gleichberechtigung. Unser gemeinsames Engagement richtet sich gegen Mehrfachdiskriminierung und für eine aktive Antidiskriminierungspolitik in der juristischen Ausbildung und den juristischen Berufen.“

Farnaz Nasiriamini, Mitgründerin des Netzwerks und Mitglied im djb-Bundesvorstand, ergänzt: „Wir streben danach, die bisherige Rechtspraxis durch die Integration von intersektionalen Perspektiven weiterzuentwickeln und somit gleiche Chancen für Juristinnen mit Migrationsgeschichte zu schaffen. Trotz ihrer bedeutenden Rolle in unserer Gesellschaft sind diese Frauen signifikant unterrepräsentiert.“

Das JuMi-Netzwerk plant, eine Reihe von Initiativen zu starten, darunter rechtspolitische Veranstaltungen, lokale Netzwerktreffen und die fortlaufende Integration von intersektionalen Perspektiven in die Arbeit des djb. Zudem strebt das Netzwerk Partnerschaften mit anderen Organisationen an, die ähnliche Ziele verfolgen. Das Netzwerk ist unter netzwerk.jumi@djb.de erreichbar.

Im djb sind auch weitere Untergruppen vernetzt. Im Netzwerk der Jungen Juristinnen tauschen sich insbesondere Studentinnen, Referendarinnen, Doktorandinnen und Berufseinsteigerinnen aus. Die Doktorandinnen und Berufseinsteigerinnen haben als Teil der Jungen Juristinnen auch ihre eigenen Strukturen. Außerdem haben sich Gleichstellungsbeauftragte, Mediatorinnen sowie Richterinnen und Staatsanwältinnen im djb zusammengeschlossen und treffen sich regelmäßig virtuell und in Präsenz. Bei monatlichen digitalen Meetings vernetzen sich Frauen mit Behinderung im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 16.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat die „Gemeinsame Erklärung“ vom Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige unterzeichnet und setzt damit ein klares Statement: Die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Elternschaft ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das gelöst werden muss.

Frauen sind laut dem Mikrozensus von 2021 mit rund 33,2 % in der Selbstständigkeit unterrepräsentiert. Wirtschaftliche Potentiale bleiben bei dieser geringen Quote ungenutzt. Es braucht deshalb handfeste strukturelle Veränderungen für die Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit, damit eine Schwangerschaft kein unkalkulierbares Risiko bleibt. Der Mutterschutz für Selbstständige ist Gesundheitsschutz, Chancengerechtigkeit und ein starker Wirtschaftsfaktor in einem.

Die djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder macht dazu deutlich: „Wir brauchen dringend einen verbesserten Mutterschutz für Selbstständige, damit Frauen auch in der Selbstständigkeit gleichberechtigt und ohne gesundheitliche oder wirtschaftliche Nachteile agieren können. Wir freuen uns, Teil des Bündnisses zu sein.“

Um eine Absicherung der selbstständigen Schwangeren zu erreichen, braucht es eine starke Stimme aus der Gesellschaft, die es so bis heute noch nicht gab. Das Bündnis ist ein sich gründender, wachsender Zusammenschluss aus Verbänden, Kammern, Vereinen und Personen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Es hat sich zum Ziel gesetzt, den Mutterschutz für Selbstständige und die gute Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit zu erreichen. Die Liste der Unterzeichnenden finden Sie ab dem 11.05.2024 hier.

In wenigen Tagen findet auch die erste Präsenzveranstaltung des Bündnisses in Berlin statt. Unter der Überschrift „Reden wir über [fehlende] Vereinbarkeit in der Selbstständigkeit“ kommen am 11. Mai 2024 Betroffene, Verbandsvertreter*innen, Interessierte und die Politik zusammen. Ab 12 Uhr dreht sich alles rund um den Mutterschutz für Selbstständige. Die „Gemeinsame Erklärung“ wird vorgestellt, Erfahrungsberichte geteilt und über Bedarfe, Handlungsmöglichkeiten und Lösungen für den Mutterschutz für Selbstständige diskutiert. Der Eintritt ist frei. Die Anmeldung erfolgt digital über dieses Formular.

Weitere Informationen zum Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige: www.mutterschutz-fuer-selbststaendige.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.05.2024

Anlässlich der Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes mahnt das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag an, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Mit der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte können Kinder in Deutschland besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft, die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Trotzdem werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Auch deshalb haben sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz verständigt. Dazu hören wir aber derzeit herzlich wenig. Es wäre wichtig, auch als Zeichen demokratischer Generationenverhältnisse, starke Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Bundestag und Bundesrat müssen endlich mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen großen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen.“

Georg Graf Waldersee, Vorsitzender UNICEF Deutschland:

„Das Wohl des Kindes muss laut UN-Kinderrechtskonvention besonders berücksichtigt werden. Damit das in allen Fragen, die Kinder angehen, künftig wirklich der Fall ist, braucht es eine Klarstellung im Grundgesetz. Denn auch mehr als 30 Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention wissen zu wenige Entscheidungsträger in Gerichten oder Behörden in Deutschland von den völkerrechtlich vereinbarten Kinderrechten und wenden sie an.“

Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind:

„Noch immer leben zu viele Kinder in Deutschland in Armut. Nach wie vor hängen die Chancen eines Kindes auf eine gute Bildung und Gesundheit zu stark von seiner sozialen Herkunft ab. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wären ein wichtiger Schritt, um herkunftsbedingte Ungleichheiten endlich abzubauen, denn jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf volle Entfaltung seiner Begabungen und Fähigkeiten.“

Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland – für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein. In Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind fordert das Bündnis, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und sieht dafür auch die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland auf seiner Seite. So hatten sich in einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes 84 Prozent der Erwachsenen für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Bei den befragten Kindern und Jugendlichen waren es sogar 94 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und Deutsche Liga für das Kind vom 22.05.2024

In der gesamten Bundesrepublik öffnen vom 27. bis zum 31. Mai die selbstorganisierten Wahllokale der U18-Wahl. Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren können bei U18 anlässlich der Europawahl an die Wahlurnen gehen. Das Projekt ermöglicht damit politische Jugendbildung und fördert das Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse. Anders als sonst haben alle jungen Menschen eine Stimme und können die Themen diskutieren, die für sie eine Rolle spielen. Sie setzen sich bei U18 auch ganz praktisch mit demokratischen Wahlen auseinander – ob als „Wahlhelfer*in“ in einem U18-Wahllokal, als Organisator*in einer Talkrunde mit Kandidierenden oder als Wählende. U18 ist eine der größten außerschulischen Bildungsinitiativen in Deutschland. Sie ist offen und niederschwellig gestaltet, schafft Gelegenheiten für politische Jugendbildung vor Ort, ist jugendorientiert und macht Spaß.

Das bundesweite Ergebnis der U18-Wahlen wird am Montag, den 3. Juni um 12:00 Uhr über die Website www.u18.org und per Pressemitteilung veröffentlicht.

U18 als eine der größten außerschulischen Bildungsinitiativen in Deutschland

Die Kinder- und Jugendwahl U18 wird seit 1996 immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin abgehalten. Kinder und Jugendliche beschäftigen sich dabei zu Bundestagswahlen, Europawahlen, Landtagswahlen ebenso wie zu vielen Kommunalwahlen mit dem politischen Geschehen, setzen sich im Vorfeld mit den Themen auseinander, die für sie wichtig sind und treffen letztendlich ihre Wahlentscheidung. Mitmachen können ausnahmslos alle jungen Menschen unter 18 Jahren. Sie organisieren Workshops und Aktionen zu politischen Themen, Diskussionen mit Politiker*innen und setzen sich mit demokratischen Wahlen und der Wahrnehmung ihrer politischen Interessen durch verschiedene Parteien auseinander. So stärkt U18 Demokratie in zwei Richtungen: Junge Menschen werden mit ihren politischen Interessen sichtbar und beleben zugleich demokratische Wahlen durch ihre Ideen, ihre politischen Interessen und ihr Engagement.

„Kinder und Jugendliche können Demokratie mitgestalten und stärker machen!“

Junge Menschen können und wollen Demokratie erfahren und erlernen und diese durch ihre Ideen und Interessen mitgestalten. U18 gibt Jugendlichen eine Stimme. Beteiligung von Jugendlichen stärkt unsere Demokratie. Dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt – auch wegen der rechtsextremen Attacken auf die freiheitliche Demokratie“, sagt Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings.

„U18 ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens!“

„Es gibt kaum eine bessere Initiative der politischen Bildung als U18. Hier beschäftigen sich junge Menschen mit Politik und bringen ihre Positionen in die Politik ein. Das ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens“, sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

U18 ist bundesweit aktiv. Besuchen Sie ihr Wahllokal!

Wahllokale werden durch Jugendgruppen und -initiativen, Jugendverbände und -ringe, Jugendclubs, Schulen und weitere Einrichtungen, in denen Jugendliche sich gerne treffen und miteinander aktiv werden, in der Regel ehrenamtlich organisiert. Besuchen Sie ihr lokales Wahllokal und lernen sie die Aktiven kennen, die sich für die Teilhabe junger Menschen an demokratischen Prozessen engagieren. Finden Sie Ihr Wahllokal hier: https://wahlen.u18.org/europawahl/wahllokale.

U18 als bottom-up Struktur mit Unterstützernetzwerk

U18-Wahlen werden durch die Organisator*innen der vielen U18-Wahllokale durchgeführt und von einem Netzwerk von Landeskoordinierenden und ihren Trägern und Förderern beraten, vernetzt und unterstützt (www.u18.org/kontakt). Dieses Netzwerk tragen der Deutsche Bundesjugendring, das Deutsche Kinderhilfswerk, die Landesjugendringe sowie viele Jugendverbände. Die U18-Europawahl 2024 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring. Gefördert wird U18 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für politische Bildung.

Quelle: Pressemitteilung Deutschen Kinderhilfswerkes und Deutscher Bundesjugendring vom 15.05.2024

Prof. Dr. Martin Bujard bei United Nations Expertengruppe zu Familie und Klima in New York

 

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des „Internationalen Jahres des Familie“ referierte Prof. Dr. Martin Bujard, Forschungsdirektor am Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), am 15. Mai 2024 auf Einladung des Director of the Population Division der UN bei einem Expert:innentreffen über die Rolle von Familien für die zukünftige Klimaschutzpolitik.

 

Bujard, ehrenamtlicher Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf), betonte darin die Vorreiterrolle von Familien und der jungen Generation beim Schutz des Klimas und bei der Bekämpfung der Folgen des Klimawandels: „Es ist viel zu kurz gedacht, Familien als ressourcenverbrauchende Personengruppe und gar als Treiber des Klimawandels zu betrachten. Wer soll denn zukünftig den Klimaschutz voranbringen, wer technische Innovationen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels ersinnen, wenn nicht die heranwachsende Generation? In den Familien von heute wachsen die Klimaschützer:innen von morgen auf. Also müssen wir, müssen Politik, Gesellschaft und Forschung dafür sorgen, dass Kinder in ihren Familien weltweit beste Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen und Zugang zu hervor­ragender Bildung vorfinden.“

 

Die eaf hatte sich bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer Fachtagung intensiv mit dem Thema „Klimapolitik für und mit Familien“ auseinandergesetzt. Die deutliche Forderung des familienpolitischen Verbandes: Familienpolitik und Klimapolitik müssen stets zusammen gedacht werden. Für die eaf ist klar: „Als evangelischer familienpolitischer Verband haben wir eine Doppelrolle: Zum einen nehmen wir die gesellschaftliche Herausforderung an und fordern die Bundesregierung auf, klimapolitische Maßnahmen immer auch daraufhin zu überprüfen, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Zum anderen ist es unsere Aufgabe, gegenüber Kirche und Politik die Rolle von Familien als aktive Gestalterinnen einer klimagerechten Gesellschaft deutlich zu machen und sie dabei zu unterstützen“, so Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 16.05.2024

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie und der Familienbund der Katholiken rufen vor den diesjährigen Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen zur aktiven Teilnahme daran und zum Engagement für Demokratie auf. Denn Familien sind das Fundament der Demokratie und brauchen eine stabile Demokratie.

„Durch Wählen können wir den Unterschied machen und mitbestimmen“, betont Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes. „Demokratie lebt durch Menschen, die sich für sie einsetzen. Sie ist – wie die Familie – kein Selbstläufer, sondern fordert uns täglich auf, uns mit ihr auseinander- und für sie einzusetzen“, so Martin Bujard, Präsident der eaf.

Zuhause erlernen Kinder idealerweise demokratische Aushandlungsprozesse und können ihre Eltern als aktive Gestalter der demokratischen Gesellschaft erleben. „In Familien herrscht nicht immer Einigkeit, aber das Streiten hilft, einander zu verstehen. Familien finden Kompromisse, gemeinsame Lösungen und den für sie persönlich richtigen Weg“, erklärt Ulrich Hoffmann. Die freiheitliche Demokratie schützt das Recht auf Individualität und stärkt die Gemeinschaft in der Vielfalt. „Wir sind füreinander verantwortlich, in der Familie wie in der Demokratie. Es geht darum, sich füreinander und miteinander zu entscheiden, für die besten Lösungen für alle in unserer Gesellschaft“, erläutert Martin Bujard.

Die konfessionellen Familienverbände treten für ein offenes, faires und von Sachargumenten geleitetes Ringen um die beste politische Lösung ein. Sie stellen sich dabei entschieden gegen rechtsextremistisches Gedankengut, da es dem universalen Anspruch der Menschenwürde und dem christlichen Menschenbild widerspricht. „Antisemitismus, Queer- und Fremdenfeindlichkeit haben keinen Platz in unserer Mitte: Völkische Eingrenzungen widersprechen unserem Glauben ebenso wie demagogische Verdrehungen und Verhetzungen“, so Bujard und Hoffmann.

Die Präsidenten sind sich einig: „Demokratie braucht aktive Demokratinnen und Demokraten sowie engagierte Familien, die hinter den Menschenrechten, dem Rechtsstaat und demokratischen Prinzipien stehen und diese Werte durch die Erziehung an kommende Generationen weiter geben.“

Im Vorfeld der Wahlen betonen die Verbände den hohen Wert unserer Demokratie und treten für ein friedliches Europa sowie für die Gestaltung eines lebenswerten Umfeldes für Familien ein. Sie fordern: „Dafür brauchen wir Politikerinnen und Politiker, die offen sind für die unterschiedlichen Sichtweisen und Bedürfnisse verschiedener Menschen und bereit zum Kompromiss.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 13.05.2024

Entscheidet Euch am 9.6. für wirksame Queerpolitik in der EU!

In weniger als einem Monat, am 9. Juni sind alle EU-Bürger*innen dazu aufgerufen, das neue EU-Parlament zu wählen, was auch die Zusammensetzung der EU-Kommission bestimmt. Dafür hat der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) an alle Parteien und Gruppen, die bereits im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament vertreten sind, Wahlprüfsteine mit Fragen zu wichtigen queerpolitischen Themen auf EU-Ebene versendet. Die Auswertung der LSVD-Wahlprüfsteine wird heute veröffentlicht. Dazu erklärt Philipp Braun aus dem Bundesvorstand des LSVD:

Wir fordern alle queeren Personen, ihre Verbündeten und alle Demokrat*innen dazu auf, nur solchen Parteien am 9. Juni ihre Stimme zu geben, die sich glaubhaft für die Menschenrechte von LSBTIQ* einsetzen. Denn es wird bereits im Wahlkampf deutlich, dass sich nicht alle Parteien auf europäischer Ebene für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) einsetzen wollen.

Elf Parteien haben die Wahlprüfsteine des LSVD zu einem erneuten LSBTIQ*-Aktionsplan auf EU-Ebene, besserem Diskriminierungsschutz, Schutz von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen, Freizügigkeit für Regenbogenfamilien, zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem und zur EU-Außenpolitik beantwortet.  Deutlich wurde, dass sich die Parteien im Hinblick auf ihre EU-Queerpolitik wesentlich unterscheiden. So haben sich mehrere Parteien etwa zur Bekämpfung von Hasskriminalität unklar geäußert und keine konkreten politischen Vorhaben eingebracht oder sogar gefährliche Falschinformationen verbreitet. Auch mit Blick in unsere Nachbarländer zeigt sich: Hass und Hetze gegen LSBTIQ* werden auch beim EU-Wahlkampf zunehmend zum Spielball für Wähler*innenstimmen gemacht. Das ist fatal, denn die EU sollte einen sicheren Raum für alle Menschen aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen bieten.

Da in Deutschland die meisten Kandidat*innen für das EU-Parlament gewählt werden, haben wir eine große Verantwortung für queere Communitys in der ganzen Europäischen Union. Nach dem heute erschienenen Länder-Ranking von ILGA Europe hat Deutschland im europäischen Vergleich im letzten Jahr deutliche Fortschritte gemacht. Doch auch hier bleibt viel zu tun: Die Gleichstellung von Regenbogenfamilien steht nach wie vor aus, queerfeindliche Übergriffe und Gewalttaten nehmen zu.

In anderen EU-Mitgliedsstaaten stagniert die Verbesserung der Rechte von queeren Personen ganz oder wird sogar wieder zurückgedreht. Deswegen fordern wir von den Parteien im EU-Parlament, sich über die Ländergrenzen hinweg für die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in anderen EU-Ländern einzusetzen und auch Mittel wie Vertragsverletzungsverfahren zu unterstützen. Die EU darf nicht von ihrem Fokus auf Menschenwürde abrücken. Bei der Wahl am 9. Juni muss verhindert werden, dass menschenrechtsfeindliche Kräfte durch große Stimmanteile die Menschenrechtspolitik aushöhlen und untergraben können. Es geht um nichts weniger als um die Zukunft der europäischen Demokratie!

Weiterlesen:
Hier geht’s zu den Wahlprüfsteinen in voller Länge: Wahlprüfsteine 2024
Grafische Darstellung: hier
With elections looming, Rainbow Map shows Europe is not equipped against attacks from the far-right | ILGA-Europe
EU-Richtungswahl: Wenn nicht jetzt, wann dann? (lsvd.de)
Come Out 4 Europe Pledge 2024 (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 15.05.2024

Bundesweite Aktionswochen zur EU-Wahl starten

Ab morgen will ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis mit Demonstrationen in ganz Deutschland Menschen mobilisieren, am 9. Juni wählen zu gehen. Im Vorfeld der Europawahl und Kommunalwahlen sind Proteste in ganz Deutschland geplant.

Den Auftakt macht am 23. Mai Rosenheim mit einer festlichen Kundgebung anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes. Weitere Veranstaltungen folgen in den kommenden Tagen und Wochen bis zur EU-Wahl in über 150 Orten deutschlandweit, unter anderem am 25. Mai in Erfurt und Greiz, am 01. Juni in Köln und Bremen sowie am 08. Juni in Dresden, Berlin, Leipzig und München. Eine Übersicht aller Aktionen findet sich auf www.rechtsextremismus-stoppen.de.

Initiiert wurden die bundesweiten Aktionswochen von der Kampagnen-Organisation Campact, getragen werden sie unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Paritätischen Gesamtverband, WWF und Greenpeace. Mehrere prominente Künstler:innen treten auch bei den Demonstrationen auf, u.a. Ski Aggu in Berlin oder die Band KAFVKA in Leipzig.

Ziel ist, den prozentualen Stimmenzuwachs rechtsextremer Parteien zu stoppen und besonders Erstwähler:innen ab 16 Jahren zu motivieren, demokratische Parteien zu wählen. Die Aktionsformen sind dabei vielfältig und reichen von klassischen Demozügen und Kundgebungen über festivalartige Veranstaltungen bis zu einem gemeinsamen Kuchenessen in Cottbus.

Demonstriert wird nicht nur in großen Städten, sondern auch im ländlichen Raum: So sind etwa am 02. Juni Veranstaltungen in 20 Orten allein in Mecklenburg-Vorpommern zum landesweiten Aktionstag „Nie wieder ist jetzt“ geplant. Außerdem wird es zum Beispiel in Görlitz in Sachsen, Berkenthin in Schleswig-Holstein oder Kusel in Rheinland-Pfalz Aktionen geben.

Presseanfragen bitte an presse@rechtsextremismus-stoppen.de

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.05.2024

Aktuelle Expertise zu Armut in Deutschland.

Auf „erschreckend hohem Niveau“ verbleibt die Armut in Deutschland auch im Jahr 2023, wie der Paritätische Gesamtverband in einer Expertise zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes feststellt. Zwar sei ein markanter Rückgang bei der Kinderarmut feststellbar, zugleich sei aber eine starke Zunahme der Altersarmut zu verzeichnen. Der Verband fordert von der Bundesregierung entschiedene Reformen in der Grundsicherung und in der Rentenversicherung sowie eine Erhöhung der Mindestlohnes.

16,6 Prozent beträgt nach den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes die Armutsquote in Deutschland in 2023. Dies sei zwar ein ganz leichter Rückgang gegenüber den beiden Vorjahren, doch in der längerfristigen Betrachtung nach wie vor eine Stagnation auf sehr hohem Niveau, wie die Expertise des Hauptgeschäftsführers des Verbandes, Ulrich Schneider, feststellt. 14,1 Millionen Menschen müssten nach wie vor zu den Armen gerechnet werden.

Markante Rückgänge seien allerdings bei der Kinderarmut zu verzeichnen. Hier fiel die Armutsquote von 21,8 auf 20,7 Prozent, bei den Alleinerziehenden von 43,2 auf 41 Prozent und bei Paarhaushalten mit 3 und mehr Minderjährigen von 32,1 auf 30,1 Prozent.

Nach Auffassung des Hauptgeschäftsführers des Verbandes zeige dies, dass Maßnahmen wie die Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag, Verbesserungen beim Wohngeld und beim BAföG und insbesondere die Heraufsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes durchaus armutspolitisch Wirkung zeigten. Ulrich Schneider: „Es zeigt sich, dass Armutsbekämpfung möglich ist. Die Reformen müssen nur wesentlich konsequenter angegangen werden.“ Insbesondere mahnt der Verband eine Erhöhung der Regelsätze beim Bürgergeld und in der Altersgrundsicherung sowie einen armutsfesten Familienlastenausgleich an.

Die gravierende Zunahme der Altersarmut verlange, so Schneider, eine durchgreifende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung hin zu einer Bürgerversicherung mit Mindestrentenelementen.  Die Stabilisierung des Rentenniveaus, wie im Rentenpaket vorgesehen, sei zwar ein wichtiger Schritt. Doch werde man damit allein der wachsenden Altersarmut nicht Herr werden können.           

Dokumente zum Download

Expertise zu den Erstergebnissen des Mikrozensus zur Armutsentwicklung 2023

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.05.2024

Muttertag: Schenk mir Blumen und sei meine Lobby 24/7/365! Wir brauchen feministische Männer!

Der Muttertag wird jedes Jahr in vielen Ländern auf der ganzen Welt gefeiert. Es gilt Mütter in Dankbarkeit zu würdigen, in Deutschland oftmals verbunden mit Blumen, Pralinen, Geschenken, oder Take Over von Küche und Herd.

Ein Tag Aufmerksamkeit und Dankbarkeit für eine alljährliche 24/7/365-Leistung.

„Mehr denn je, in Zeiten des Rechtsrucks und nur wenige Wochen vor der Europawahl 2024, gilt es, sich selbstverständlich über „Blumen“ an jedem Tag und nicht nur zum Muttertag zu freuen, aber Schulter an Schulter, andere als bisherige Strukturen und Kulturen einzufordern. Diese als Basis für gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie als auch für eine faire, gleichberechtigte und gleichwertige Verteilung der Sorgearbeit, Mental Load sowie Karriere- und Einkommenschancen! Frauenrechte sind Demokratiezeiger! Wir müssen unsere bisherigen Errungenschaften an Frauenrechten verteidigen und weiter hin zu echter Gleichberechtigung und Gleichstellung ausbauen. Wir Mütter wollen nicht zurückgedrängt werden zu privaten Aushandelungsprozessen, ob, wie viel, wann und was wir arbeiten dürfen! Wir Mütter wollen nicht auf den Wickeltisch reduziert werden, sondern an allen relevanten Verhandlungs- und Entscheidungstischen gleichberechtigt sitzen! Und dies völlig unabhängig davon in welcher (Ex-) Partnerschafts- oder (Nachtrennungs-) Familienkonstellation wir leben und welcher Form und mit welchem Zeitaufwand – ob als Angestellte oder (Solo-) Selbstständige oder Freiberuflerin – wir erwerbstätig sein wollen oder sind!“ fordert Cornelia Spachtholz, Vorstandssitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin Equal Pension Day sowie MeForHer.International auch anlässlich des diesjährigen Muttertags.

Die unbezahlte Sorgearbeit, die wir insbesondere als Mütter leisten, ist essenziell, aber unsichtbar! Der Equal Care Day, der 2016 von Almut Schnerring und Sascha Verlan, ins Leben gerufen wurde, thematisiert die fehlende Aufmerksamkeit dieser unbezahlten Leistung, zeigt uns sowohl die Unwucht dieser unbezahlten Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern mit Lösungsansätzen und Best Practice für Equal Care auf, als auch den kapitalisierten Wert der unbezahlten Sorgearbeit für unsere Volkswirtschaft!

Zusätzlich, um das Bewusstsein zur unbezahlten Sorgearbeit, Fürsorge- und Pflegeverantwortung und auch den damit erworbenen Kompetenzen zu schärfen und sichtbar zu machen, hat Franziska Büschelberger die neue Initiative auf LinkedIn mit dem fiktiven Unternehmen Unpaid Care Work ins Leben gerufen. Und welch Wunder: das fiktive Unternehmen hat schon in kürzester Zeit einen enormen Mitarbeiter*innenzuwachs, vor allem von Frauen und Müttern überwiegend in CEO-Positionen ihrer jeweiligen Familienkonstellation und -verantwortung!

„Es ist an der Zeit und längst überfällig, dass weder die ganze Verantwortung, der ganze Mental Load noch die ganze unbezahlte Arbeit von Kinderbetreuung, Kindererziehung, Bildungsbegleitung, Haushalt und Pflege von Angehörigen auf unseren alleinigen Schultern lastet!“ so Spachtholz und fordert: „Schenk mir keine Blumen, sondern eine Lobby, auf allen gesellschaftlichen Ebenen, im Alltag und für den Alltag. Wir müssen endlich gemeinsam die patriarchalischen Ideologien, die in Struktur und Kultur noch immer manifestiert sind, überwinden.

Am Muttertag sollten wir also nicht nur über Blumen sprechen, sondern über die Veränderungen, die wirklich zählen. Wir Mütter verdienen nicht nur Dankbarkeit und Aufmerksamkeit an einem Tag, sondern gleichwertige Selbstverwirklichungschancen, gleiche Bezahlung sowie eine faire und gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit und des Mental Load. Das ist die wahre Bedeutung des Muttertags im 21. Jahrhundert! Hierfür brauchen wir eine zeitgemäße, konsistente und gleichstellungsorientierte Familienpolitik, wie mit unserem Zielspektrum gefordert und wünschen uns feministische Männer und gleichstellungsorientierte Väter!“

Mehr erfahren

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 10.05.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bundesverband der Volkssolidarität statt.
Die Zahl der neugeborenen Kinder sinkt in den östlichen Bundesländern deutlich mit spürbaren und absehbaren Folgen für die Kindertagesbetreuung. Welche Risiken bedeutet das für die familiäre Infrastruktur in vielen Regionen? Und welche Chancen ergeben sich daraus auch für die pädagogische Qualität im Arbeitsfeld? Dieser Frage wollen wir gemeinsam im Austausch mit Akteuer*innen aus der Praxis der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nachgehen und notwendige Handlungsanforderungen für Bund, Länder und Kommunen formulieren.

Mit
Antje Springer, Jugendamtsleitung Saalekreis
Sven Krell, Geschäftsführer Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen
Moderation: Dr. Sophie Koch (Volksolidarität Bundesverband) & Niels Espenhorst (Paritätischer Gesamtverband)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 06. Juni 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Der aktuelle Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt ein umfassendes Bild der Bedarfe und Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Um einen Eindruck davon zu vermitteln, wo sich die Kindertagesbetreuung zwischen Anspruch und Wirklichkeit befindet, hat der Paritätische Gesamtverband im Sommer 2023 bereits zum dritten Mal nach 2019 und 2021 eine umfangreiche Umfrage unter Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Umfrage erfasst die Einschätzungen zu den Arbeitsbedingungen von 1.760 Kindertageseinrichtungen. Die Angaben der Teilnehmenden zeigen sehr eindrücklich den aktuellen Zustand der Kindertagesbetreuung.

In der Umfrage wurde, neben den grundsätzlichen Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen, das Schwerpunktthema Inklusion erfasst. Auch wenn viele Kindertageseinrichtungen seit langem Kinder mit Teilhabeleistungen betreuen, gibt es bislang kaum Erkenntnisse über die Umsetzung und Handlungsbedarfe hinsichtlich der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Der vorliegende Bericht gibt erstmals einen Überblick über die Umsetzung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen.

Im Rahmen der Veranstaltung werden die zentralen Ergebnisse aus dem Kita-Bericht 2024 vorgestellt und diskutiert. Der Bericht wird kurz vor der Veranstaltung veröffentlicht.

Mit
Juliane Meinhold, Abteilungsleitung Soziale Arbeit und
Niels Espenhorst, Referent Kindertagesbetreuung im Paritätischen Gesamtverband

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. Juni 2024

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Frankfurt am Main

Alleinerziehende und ihre Kinder sind in ihrem Wohlbefinden häufiger eingeschränkt als Eltern und Kinder in anderen Familienformen. Alleinerziehende Mütter und Väter haben etwa ein höheres Risiko für psychische Erkrankungen oder emotionale und körperliche Erschöpfung. Trotzdem werden bei der Gesundheitsprävention die Familiensituation und die Bedarfe von Alleinerziehenden und ihren Kindern ungenügend mitgedacht. Das betrifft zum einen die Verhältnisprävention in relevanten Politikbereichen und persönlichen Lebenswelten. Diese zielt auf gesundheitsförderliche Lebensverhältnisse und ist etwa in der Arbeitswelt oder der kommunalen Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder vielerorts ungenügend verankert.  Zum Anderen fehlt für Einelternfamilien häufig ein niedrigschwelliger Zugang zu konkreten Angeboten der individuellen gesundheitlichen Verhaltensprävention, die ihnen etwa regelmäßige Bewegung, Entspannung und Zeit für sich selbst ermöglichen würden.

Auf der Fachtagung sollen daher aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit und Gesundheitsförderung von Einelternfamilien gebündelt und im Lichte vielversprechender Ansätze für gesundheitliche Chancengleichheit und Best-Practice-Beispiele diskutiert werden. Wie wollen wir uns kritisch mit dem Ist-Zustand der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in Deutschland auseinandersetzen und verbleibende Handlungsbedarfe für die Politik auf allen Ebenen aufzeigen.

Am Vormittag werden Petra Rattay (Robert Koch Institut) und Prof. Raimund Geene (Berlin School of Public Health) aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit in Einelternfamilien vorstellen bzw. die Potentiale einer verbesserten Verhältnisprävention für Alleinerziehende und ihre Kinder durch den Health in All Policies – Ansatz (HiAB) und das Präventionsgesetz von 2015 ausloten.

Am Nachmittag wollen wir im Rahmen dreier Workshops tiefer in strukturelle Voraussetzungen gesundheitlicher Chancengleichheit und diesbezügliche Unterstützungssysteme einsteigen. Dafür wenden wir uns jeweils der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in den Lebenswelten Betrieb bzw. Schule und Kita zu. Zudem wollen wir auf den Prüfstand stellen, auf welche Unterstützungsmöglichkeiten Alleinerziehende im Krankheitsfall zurückgreifen können, um die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder zu sichern, und Ideen sammeln, wie Lücken im Hilfesystem geschlossen werden können.

Weitere Informationen und Anmelden finden Sie in diesem Flyer.

Termin: 21. Juni 2024

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Nicht erst seit den multiplen Krisen der vergangenen Jahre lassen sich starke Vermögens- und Einkommensungleichheiten beobachten, die eng mit der Gleichstellung der Geschlechter verbunden sind. So sind Frauen am unteren Ende der Verteilung häufiger vertreten und tragen ein erhöhtes Armutsrisiko. Das zeigt deutlich: Es ist höchste Zeit, die Verteilungsfrage unter Geschlechterperspektive auf die politische Agenda zu setzen. 

Wie eine geschlechtergerechte Verteilung angesichts der Herausforderungen des klimaneutralen Umbaus von Wirtschaft und Gesellschaft gelingen kann, diskutieren wir gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik.

Programm

Anmeldung (bis 17. Juni 2024, 23.59 Uhr)

Termin: 17.  Juli 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der politische Treiber für queerpolitische Fortschritte in dieser Regierung. Zuletzt wurde das bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes deutlich. Über das Gesetz und über Herausforderungen, mit denen sich die Demokratien in Deutschland und in Europa aktuell konfrontiert sehen, wollen wir auf dem Regenbogenabend diskutieren. Zudem wird ein Gast aus Polen über die Erfolge der dortigen Frauen- und LSBTIAQ*-Bewegung – nach acht Jahren rechtskonservativer Regierung – berichten.

Die Einladung mit Programm und der Möglichkeit zur Anmeldung folgt in Kürze. Bitte merkt Euch/ merken Sie sich den Termin gerne schon vor.

Termin: 11. und 12. September 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Wiesbaden

Am ersten Tag freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Professor Dr. Christian Krell „Demokratie in der Krise? – Warum es diesmal wirklich ernst ist und was wir tun können“ sowie auf eine Keynote von Jörn Thießen, Abteilungsleiter Heimat, Zusammenhalt und Demokratie im Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Donnerstag dürfen Sie sich auf weitere spannende Vorträge und intensiven Austausch in thematischen Workshops freuen. Wir werden verschiedene Lebensphasen und -fragen im Zyklus einer Familie betrachten und uns unter anderem mit den Fragen auseinandersetzen: Wie findet Demokratiebildung in Familien statt? Was brauchen Familien, um diese wichtige Aufgabe gut erfüllen zu können? Wo und wie erleben Jugendliche heute Demokratie? Wie stärken wir Familien und damit unsere Demokratie, um für die Zukunft gewappnet zu sein? Konkretere Informationen können Sie unserer Website entnehmen, die wir im Laufe des Sommers fortwährend aktualisieren werden. Unsere Einladung mit dem detaillierten Programm senden wir Ihnen in Kürze gesondert zu.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 06/2024

AUS DEM ZFF

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab spätestens 01. Oktober 2024 eine*n

Referent*in
in Teilzeit (30 Stunden / Woche)

befristet als Elternzeitvertretung zunächst bis zum 30.06.2025.

Wir freuen uns auf spannende und aussagekräftige Bewerbungen.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier, Bewerbungsschluss ist der 23.06.2024

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Wir wollen auf unserer Fachtagung das Licht auf einen blinden Fleck werfen, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen.

Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.
Wir wollen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand stellen und fragen, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen. Wir vertreten die These, dass solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt wird.

Wir laden Sie herzlich ein!

Sie können sich hier zur Veranstaltung anmelden.

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus ist am Samstag (27.04.) zu einem Besuch in die Ukraine gereist. In der westukrainischen Stadt Lwiw (Lemberg) traf sie Bürgermeister Andrij Sadowyj und beteiligte sich an einer Fahnenzeremonie anlässlich des Tages der Stadt Lwiw. Dem ukrainischen Volk und den vielen Freiwilligen und Hilfsorganisationen, die in Lwiw Flüchtlinge unterstützen, sprach Paus bei einer Ansprache ihre Solidarität und Anerkennung aus. Es ist ihr erster Besuch in der Ukraine seit Beginn des Angriffskrieges.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Unsere Solidarität mit der Ukraine ist stark und wird unvermindert weitergehen, solange sie benötigt wird. Mir ist dabei die deutsche Unterstützung für ukrainische Frauen, Kinder, Jugendliche und ältere Menschen besonders wichtig. Die Bundesregierung hilft mit verschiedenen Hilfsangeboten finanziell, medizinisch und mental. Denn Kinder haben an jedem Ort ein Recht auf Gesundheit und Unversehrtheit! Meine offiziellen Gespräche in Lwiw, mein Besuch im Kinderkrankenhaus und in einem Jugendbildungszentrum haben die schwierige Situation und den anhaltenden Unterstützungsbedarf besonders für junge Menschen deutlich gezeigt. Diese persönlichen Begegnungen haben mich tief beeindruckt.

In Lwiw besuchte Ministerin Paus in Begleitung von Bürgermeister Sadowyi und dem deutschen Botschafter Martin Jäger das Marsfeld (Soldatenfriedhof) und legte Blumen nieder. Anschließend besuchte Paus ein Kinderkrankenhaus. Dieses gehört zum Lwiwer Rehabilitationszentrum „unbroken“ für Opfer des Krieges, das in einem interdisziplinären Ansatz neben körperlicher Genesung auch psychologische Hilfe bietet. Bei einem Besuch des Jugendzentrums „Molodwizh“ tauschte sich Ministerin Paus mit Jugendlichen aus, die dort gemeinsam lernen können, und besuchte ein soziales Unternehmen mit dem ersten Inklusionsatelier der Ukraine.

Als Bundesfamilienministerin hat Lisa Paus seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine zahlreiche Maßnahmen für ukrainische Geflüchtete auf den Weg gebracht und weiterentwickelt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und 

Jugend (BMFSFJ) unterstützt die Ukraine beispielsweise mit der „Helpline Ukraine“, mit einer neu eingerichteten Melde- und Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Kinder aus Heimen in Deutschland oder durch die Ausweitung des Bundesprogramms „Frühe Hilfen“ auch auf geflüchtete ukrainische Familien und Schwangere.

Erinnerung stärken: Weiterreise nach Auschwitz

Am Sonntag (28.4.) besuchte Ministerin Paus die KZ-Gedenkstätte Auschwitz und legte am Stammlager einen Kranz nieder. Im ehemaligen Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau zündete Paus eine Gedenkkerze an. Bei einem anschließenden Mittagessen tauschte sich Ministerin Paus mit jugendlichen Freiwilligen aus Deutschland und Österreich über ihr Engagement an der „Internationalen Jugendbegegnungsstätte Auschwitz“ (IJBS) und ihren Beitrag für die Erinnerung an den Holocaust aus. Es ist seit Jahrzehnten der erste Besuch einer Bundesministerin an der IJBS Auschwitz, die vom Bundesfamilienministerium ko-finanziert wird.

Bundesfamilienministerin Paus: „Die Angst und Hoffnungslosigkeit der Menschen, ihre Ohnmacht, das Morden, das hier geschehen ist mit dem Wissen von so Vielen – das alles ist an diesem Ort für mich noch immer spürbar. Ich bin froh, dass sich auch junge Ehrenamtliche für die Erinnerung engagieren. Denn jetzt, wo es immer weniger Zeitzeugen gibt, spricht die nächste Generation die Mahnung aus. Dafür ist es wichtig, dass wir das Wissen über die Verbrechen des Nationalsozialismus früh an die nächste Generation weitergeben – in den Schulen, auch in der Ausbildung. Beispielsweise unterstützt die Volkswagen AG seit mehr als 30 Jahren ihre Auszubildenden dabei, sich in der Bildungsstätte zwei Wochen lang mit der Geschichte auseinanderzusetzen. Ich finde dieses Beispiel könnte weiter Schule machen. Die Worte des Holocaust-Überlebenden und Präsidenten des Internationalen Auschwitz Komitees, Marian Turski, drücken es treffend aus: ‚Auschwitz ist nicht vom Himmel gefallen. Auschwitz hat sich Schritt für Schritt eingeschlichen, von kleinen diskriminierenden Verordnungen bis zum massenhaften Massenmord.‘ Für diese Bundesregierung ist klar, es kann keinen Schlussstrich geben.

20 Jahre EU: Paus zu Regierungsgesprächen in Warschau

Am Montag und Dienstag (29./30.4.) geht die Reise nach Warschau. Am 1. Mai 2024 feiert Polen das 20-jährige Jubiläum seines EU-Beitritts. Bundesfamilienministerin Lisa Paus nimmt den kürzlichen Regierungswechsel zum Anlass, die Beziehungen zum Nachbarland zu stärken und den Kontakt zu ihren polnischen Amtskolleginnen zu intensivieren. In Warschau trifft sie Gleichstellungsministerin Katarzyna Kotula, Bildungsministerin Barbara Nowacka und Familienministerin Agnieszka Dziemianowicz-Bąk. In den bilateralen Gesprächen wird es um die Zusammenarbeit in der Jugendarbeit, um Gewaltschutz, LGBTQIA+- Gleichstellung, Reproduktive Rechte und um Familienleistungen gehen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich freue mich, zum 20-jährigen Jubiläum des EU-Beitritts von Polen der neuen polnischen Regierung meine Unterstützung signalisieren zu können. Die Treffen mit meinen Amtskolleginnen legen den Grundstein für weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit in den bilateralen Beziehungen. Ich verspreche mir einen interessanten Austausch zu Themen, die Menschen auf beiden Seiten der Grenze bewegen: Schutz vor Gewalt, Unterstützung für Familien, reproduktive Selbstbestimmung. Gleiche Rechte für LGBTQIA+-Menschen sind auch Gegenstand von Gesprächen mit zivilgesellschaftlichen Gruppen, bei denen ich vom kürzlich in Deutschland verabschiedeten Selbstbestimmungsgesetz berichten kann. Dass Polen und Deutschland nicht nur die Vergangenheit, sondern auch der Wunsch nach einer gemeinsamen Zukunft verbindet, das zeigt mir der erfolgreiche Austausch zum Beispiel durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk.“

Neben den bilateralen Gesprächen auf Ministerinnenebene tauscht sich Lisa Paus bei Terminen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zu Themen einer progressiven Gesellschaftspolitik aus. In Warschau besucht Ministerin Paus mit dem Ukrainischen Haus eine Einrichtung, in dem ukrainische Geflüchtete versorgt und beraten werden, sowie das Museum zum Warschauer Aufstand, das den mutigen Widerstand der Bevölkerung gegen die deutschen Besatzer dokumentiert.

Bildmaterial zu Ihrer Verwendung finden Sie unter:

https://www.flickr.com/gp/familienministerium/r056v28c2v

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.04.2024

Girls’Day und Boys’Day mit neuem Teilnehmendenrekord

Der Girls’ und Boys’ Day bietet Mädchen und Jungen einmal jährlich Einblicke in Berufe, in denen Frauen oder Männer unterrepräsentiert sind. Mit bundesweit mehr als 23.000 Angeboten und insgesamt mehr als 175.000 Plätzen für Schülerinnen und Schüler verzeichnen der Girls’ Day und Boys’ Day in diesem Jahr einen Rekord. Der Aktionstag unterstützt den Wunsch von Kindern und Jugendlichen nach früher Beruflicher Orientierung und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. 

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Viele Eltern sagen ihren Kindern: Du kannst alles werden! Der Girls’Day und Boys’Day sind eine tolle Möglichkeit für Mädchen und Jungen, erste Eindrücke und praktische Erfahrungen in Berufsbereichen zu sammeln sowie sich ganz unabhängig von Rollenklischees zu informieren. Ich finde es sehr wichtig, dass sich Jungen wie Mädchen bei der Berufswahl an ihren persönlichen Stärken und Interessen orientieren können. Klischees in Arbeitswelt und Gesellschaft verhindern, dass sich junge Menschen frei entfalten. Der Girls‘ und Boys‘ Day stehen dagegen für eine klischeefreie Berufsorientierung.“ 

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Der Girls’Day bietet eine Fülle von Möglichkeiten, die Neugier von Mädchen auf Berufe jenseits von Klischeevorstellungen zu wecken. Denn Mädchen können heute alles werden. Der Tag fördert insbesondere ihr Interesse an MINT-Berufen, in denen große Chancen für sie persönlich und für die Gestaltung der Zukunft stecken. Unser Land kann auf kein Talent verzichten. Deshalb ist der Aktionstag jedes Jahr aufs Neue gerade für Mädchen eine tolle Gelegenheit, ganz praktische Einblicke in spannende und zukunftsträchtige Berufs- und Studienfelder zu gewinnen.“

Die Vorsitzende des Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit, Barbara Schwarze: „Die Aktionstage haben eine hohe Wirkungskraft. Sie bieten eine Win-Win-Situation für alle: Sie schaffen Orientierung für berufliche Zukunftsperspektiven, bauen Vorurteile ab und wirken gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegen.“ 

Hintergrund

In Deutschland gibt es 324 duale Ausbildungsberufe. Doch mehr als die Hälfte der Mädchen begrenzt sich bei der Berufswahl auf lediglich zehn dieser Ausbildungsberufe, darunter kein einziger gewerblich-technischer. Bei Jungen ist es ähnlich: Mehr als die Hälfte der männlichen Jugendlichen wählt unter nur 20 Ausbildungsberufen.

Am Girls’Day und Boys’Day bekommen Jugendliche Einblicke in Berufe, in denen Frauen und Männer bislang unterrepräsentiert sind. Für die Unternehmen und Institutionen ist der Aktionstag eine Möglichkeit, den Nachwuchs praxisnah zu fördern und für das eigene Themenfeld zu begeistern. Die Aktionstage setzen einen wichtigen Impuls gegen gängige Geschlechterstereotype und sorgen dafür, dass junge Menschen ihr Berufs- und Studienwahlspektrum erweitern.

Der Aktionstag Girls’Day wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Seit 2011 fördert das BMFSFJ auch den Aktionstag Boys’Day. Ausgerichtet werden die Aktionstage vom Kompetenzzentrum Technik – Diversity – Chancengleichheit e.V. Mehr als 2,38 Millionen Plätze standen im Rahmen des Girls’Day für Mädchen seit 2001 zur Verfügung. Am Boys’Day haben bisher mehr als 410.000 Jungen teilgenommen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.04.2024

Brian Nickholz, zuständiger Berichterstatter und Beauftragter für Wohnungs- und Obdachlose:

Heute behandelt das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Der Aktionsplan ist die erste bundesweite Strategie zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030.

„Die Zeit drängt. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit macht die Bundesregierung ein bundesweit abgestimmtes, gemeinsames Engagement von allen staatlichen Ebenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen möglich. Es ist gut, dass es nun eine Strategie gibt und damit ein starkes Signal an alle betroffenen Menschen gesendet wird: Wir handeln.

Mit dem Nationalen Aktionsplan hat die Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Stärkung des Mietrechts im Sinne des Koalitionsvertrages abgegeben. Denn im Koalitionsvertrag haben wir Maßnahmen im Mietrecht vereinbart, damit die Mieten weniger stark steigen und bezahlbar bleiben. Das ist ein besonders wichtiges Zeichen, denn ein zentrales Anliegen des Aktionsplans ist die Verhinderung des Wohnungsverlustes.

Gleichzeitig müssen wir den Blick auf diejenigen richten, die heute obdach- und wohnungslos sind. Für diese Gruppe verbessern wir die Situation, indem das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Standards für die Unterbringung in Notunterkünften erarbeitet. Ein weiterer Baustein ist die Einrichtung einer Kompetenzstelle als erste bundeseigene Institution, die Informationen und Wissen aufbaut, teilt und als Netzwerkakteur fungiert.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.04.2024

Montag, 13. Mai 2024 , 14.00 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Öffentliche Anhörung zum

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
BT-Drucksache 20/10861

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1000380-1000380

Hinweise:
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/akkreditierung).

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 06.05.2024

Am 25. April 2024 finden in diesem Jahr der Girls᾽ Day und der Boys᾽ Day – der Zukunftstag für Mädchen und für Jungen statt. Junge Menschen sollen dabei durch Schnupperpraktika Einblick in Berufe erhalten, in denen Frauen oder Männer unterrepräsentiert sind.

Der Aktionstag soll dazu beitragen, neue Zukunftsoptionen zu schaffen, Rollenvorstellungen zu öffnen und Sozialkompetenz zu stärken. Gleichzeitig können neue Einblicke dabei helfen, Arbeitsmarkt-, Karriere- und Verdienstchancen zu verbessern.

Der Deutsche Bundestag beteiligt sich auch in diesem Jahr am Girls᾽ Day und Boys᾽ Day. Mädchen und Jungen bekommen die Gelegenheit, verschiedene Berufsbilder im Bundestag kennenzulernen. Für die Mädchen stehen die Energieleitzentrale, die IT-Referate oder der Bereich Veranstaltungstechnik auf dem Programm. Die Jungen dürfen einen Blick auf die erzieherischen und pädagogischen Tätigkeiten in der Kindertagesstätte oder die Arbeit in den Ausschusssekretariaten werfen. Zudem haben die Mädchen und Jungen die Möglichkeit, Abgeordnete bei ihrer Arbeit zu begleiten, um einen Einblick in den politischen Alltag eines oder einer Bundestagsabgeordneten zu erhalten.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, erklärt hierzu im Namen des Gremiums:

„Der Girls᾽ & Boys᾽ Day bietet Jugendlichen eine hervorragende Chance, um den politischen Arbeitsalltag von uns Politikerinnen und Politikern im Deutschen Bundestag und in der Bundestagsverwaltung hautnah mitzuerleben. Gerade mit ihnen müssen wir offen kommunizieren, um ihnen die Politik transparent darzulegen. Denn so können wir sie dazu motivieren, sich politisch zu engagieren oder ein politisches Interesse zu entwickeln. Es gehört nicht nur zu unserer Verantwortung, Kindern und Jugendlichen ein freies, gerechtes und sicheres Leben zu ermöglichen, sondern auch ihnen die Werte der Demokratie zu vermitteln, damit auch sie diese an künftige Generationen weitergeben können.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 25.04.2024

Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.

Geringer Frauenanteil bei Selbständigen

Der Bundesrat begründet seine Forderung mit dem immer noch auffällig niedrigen Anteil von Frauen bei Unternehmensgründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen.

Gleichbehandlung mit Arbeitnehmerinnen

Die deutsche Rechtsordnung enthalte Regelungen für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Richterinnen – nicht jedoch für Selbständige. Es müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden, um den Frauenanteil unter den Selbständigen zu erhöhen. Daher sei es notwendig, die bestehenden Nachteile für selbständige Schwangere oder Mütter in der Zeit nach der Entbindung abzubauen, um so einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu leisten.

Unternehmerinnen im Handwerk besonders betroffen

Gerade junge Unternehmerinnen hätten oft noch keine Rücklagen für eine ausreichende Vorsorge. Ihnen drohten beim Ausfall durch Schwangerschaft und Geburt Auftragseinbußen und Umsatzrückgänge, die bis zur Insolvenz führen könnten. Unternehmerinnen im Handwerk seien besonders betroffen, da die Arbeit oft körperlich belastend und in dieser Lebensphase der Investitionsbedarf besonders hoch sei. Daher müssten für Gründerinnen und Selbständige Instrumente geschaffen werden, die einerseits Rückhalt zur Gründung geben und andererseits schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern, verlangt der Bundesrat. Finanziert werden könnten diese Instrumente durch Bundesmittel oder durch Schaffung eines solidarischen Umlagesystems.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 26.04.2024

Bund, Länder, Kommunen und alle weiteren Beteiligten wollen gemeinsam daran arbeiten, dass jede wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Person bis 2030 ein passendes Wohnungsangebot erhält. Dies sieht der von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/11200) vorgelegte Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 vor. Darin heißt es, in Deutschland sowie in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern sei Wohnungsknappheit sowie Wohnungs- und Obdachlosigkeit ein wachsendes Problem. Insbesondere im Segment für geringe Einkommen fehle es vielerorts an bezahlbarem Wohnraum. Eine wesentliche Voraussetzung bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sei ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem und bedarfsgerecht ausgestattetem Wohnraum. Der Aktionsplan soll nach Angaben der Bundesregierung die bestehenden Aktivitäten von Bund, Ländern und Kommunen sichtbar machen, an geeigneten Stellen ergänzen und den Wirkungsgrad der Wohnraumversorgung für wohnungs- und obdachlose Menschen erhöhen.

Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit wird die Bundesregierung als gemeinsames Dach ein Nationales Forum gegen Wohnungslosigkeit einrichten. In dem Nationalen Forum werden Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände sowie interessierte Institutionen an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans arbeiten. Auf Bundesebene soll zudem beim Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Kompetenzstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit eingerichtet werden. Damit werde das Ziel verbunden, mittelfristig eine bundeseigene Institution gegen Wohnungslosigkeit zu etablieren. Der Lenkungskreis des Nationalen Forums Wohnungslosigkeit soll über Jahresprogramme beraten, die sich aus den Leitlinien des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit und den Beiträgen der beteiligten Akteure ergeben.

Nur wenn es gelinge, wohnungslose Menschen wieder zu Teilnehmern am Wohnungsmarkt zu machen und sie dauerhaft mit Wohnraum zu versorgen, ist nach Überzeugung der Bundesregierung die Überwindung von Wohnungslosigkeit möglich. Alle angemessenen und verhältnismäßigen Maßnahmen vom Wohnungsbau bis zur Akquise von Wohnungen müssten dazu beitragen. Bund, Länder und Kommunen sollen prüfen, ob die Bestimmungen ihrer Wohnraumförderung die Zielgruppe der wohnungslosen Menschen ausreichend berücksichtige. Als wichtiger Bestandteil der lokalen Hilfe- und Unterstützungssysteme werden spezialisierte Präventionsstellen genannt – wie zum Beispiel kommunale Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit, die es bereits in zahlreichen Kommunen gebe. Mit Wohngeld und anderen Leistungen würden zudem Maßnahmen der frühen Prävention bestehen.

Die Zahl der Wohnungslosen ist in der Vergangenheit unter anderem wegen des Ukraine-Krieges stark gestiegen. Wurden 2022 noch 178.000 Personen registriert, die in einer Unterkunft untergebracht worden waren, so stieg deren Zahl 2023 auf 372.000. Die Zahl der Personen ohne Unterkunft wird auf 86.700 geschätzt. Zu den Ursachen der Wohnungslosigkeit heißt es, insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten in Metropolregionen seien wohnungs- und obdachlose Menschen noch stärkerer Konkurrenz zu anderen Interessenten für eine bezahlbare Wohnung ausgesetzt. Hinzu komme die aktuell schwierige Lage beim Wohnungsneubau infolge des Fachkräftemangels, wegen Preissteigerungen und wegen der sich daraus ergebenden hohen Finanzierungskosten. Für wohnungs- und obdachlose Menschen sowie für die sozialen Träger und Ämter sei es daher besonders schwierig, eine passende Wohnung zu finden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 299 vom 06.05.2024

  • Insgesamt 20,3 Millionen Mütter zwischen 15 und 75 Jahren im Jahr 2022, fast die Hälfte davon mit zwei Kindern
  • Im Alter zwischen 45 und 54 Jahren ist jede fünfte Frau kinderlos
  • Kinderlosenquoten in Hamburg, Mittelfranken und Berlin bundesweit am höchsten

     

WIESBADEN – Im Jahr 2022 lebten in Deutschland insgesamt 20,3 Millionen Mütter im Alter von 15 bis 75 Jahren. Damit haben fast zwei Drittel (64 %) aller Frauen dieser Altersgruppe mindestens ein Kind zur Welt gebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Muttertag am 12. Mai 2024 nach Ergebnissen des Mikrozensus 2022 weiter mitteilt, waren 6,6 Millionen Frauen die Mutter eines Kindes (33 % aller Mütter oder 21 % aller Frauen), 9,4 Millionen Frauen brachten zwei Kinder zur Welt (47 % aller Mütter oder 30 % aller Frauen) und 4,2 Millionen Frauen hatten drei oder mehr Kinder (21 % aller Mütter oder 13 % aller Frauen) geboren. 

Im Osten sind Frauen öfter als im Westen Mutter, haben aber seltener mehrere Kinder 

Zum Ende der typischen fertilen Phase im Alter zwischen 45 und 54 Jahren ist jede fünfte Frau (20 %) kinderlos, jede vierte Frau (25 %) ist Mutter von einem Kind, mehr als jede dritte Frau (37 %) hat zwei Kinder und fast jede sechste Frau (17 %) ist die Mutter von drei oder mehr Kindern. Dabei bestehen zwischen den Frauen in den östlichen und westlichen Bundesländern nach wie vor deutliche Unterschiede im Hinblick auf die Mutterschaft und Kinderzahl: In den östlichen Bundesländern haben Frauen öfter Kinder als in den westlichen Bundesländern, sie haben aber seltener mehr als ein Kind zur Welt gebracht. Von 38 Regionen nach der europäischen NUTS-2-Systematik (eine NUTS-2-Region entspricht in Deutschland meist einem Regierungsbezirk) befinden sich die 7 Regionen mit der geringsten Kinderlosenquote in den östlichen Bundesländern. Lediglich 12 bis 17 % der 45- bis 54-jährigen Frauen sind dort kinderlos. Die einzige Ausnahme ist Berlin mit der Kinderlosenquote von 24 %. Zugleich liegen die Anteile der Mütter mit drei oder mehr Kindern an allen 45- bis 54-jährigen Frauen in 6 von 8 östlichen Regionen mit 10 bis 13 % deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von 17 %. Lediglich in Berlin (15 %) und der Region Dresden (16 %) kommen Mütter mit drei und mehr Kindern häufiger vor. 

In den meisten westlichen Regionen sind dagegen die Kinderlosenquote und der Anteil der Mütter mit drei und mehr Kindern höher als in den östlichen Regionen. Die Kinderlosenquote bewegt sich zwischen 17 und 25 %, die einzige Ausnahme ist Hamburg mit 29 %. Der Anteil der Mütter mit drei und mehr Kindern liegt in 24 der 30 westlichen NUTS-2-Regionen über dem Bundesdurchschnitt von 17 %. 

Methodische Hinweise:

Diese Ergebnisse beruhen auf den Angaben der Frauen zwischen 15 und 75 Jahren zur Zahl der geborenen Kinder im Mikrozensus 2022. Im Unterschied zum üblichen Konzept des Mikrozensus geht es dabei um die leiblichen Kinder der Frau, unabhängig davon, ob sie im Haushalt der Befragten leben. Im Rahmen des üblichen Haushalts- und Familienkonzepts des Mikrozensus wird dagegen nicht zwischen leiblichen, Adoptiv- oder Pflegekindern unterschieden und es werden nur Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Befragung im Haushalt leben.

Die Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (Nomenclature des Unités territoriales statistiques – NUTS) ist eine geografische Systematik, nach der das Gebiet der Europäischen Union (EU) in drei Hierarchiestufen eingeteilt wird: NUTS-1, NUTS-2 und NUTS-3. Diese Einordnung ermöglicht den grenzüberschreitenden statistischen Vergleich von EU-Regionen. NUTS-2-Regionen haben meist zwischen 800 000 und 3 Millionen Einwohner. In Deutschland entspricht dies zumeist der Ebene der Regierungsbezirke.

Die Angaben zur Zahl der geborenen Kinder erhebt der Mikrozensus seit 2008 in der Regel alle vier Jahre. Sie dienen der Ergänzung der Geburtenstatistik, die auf den Meldungen der Standesämter zu Geburten beruht. Der Mikrozensus ist derzeit die einzige amtliche Datenquelle, die Auskunft über die Zahl der Kinder gibt, die Frauen im Verlauf ihres bisherigen Lebens geboren haben, und damit auch für die Messung der Kinderlosigkeit.

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Für die Angaben zur Zahl der geborenen Kinder besteht keine Auskunftspflicht. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Im Berichtsjahr 2020 erfolgten weitreichende methodische Umstellungen des Mikrozensus. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung des Mikrozensus seit 2020 und methodische Hinweise zu den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Die Stichprobenergebnisse und insbesondere Angaben für die bevölkerungsarmen Regionen sind mit einem relativ großen Stichprobenfehler behaftet. Um belastbare Aussagen zum Anteil der Mütter mit drei und mehr Kindern sowie zur Kinderlosenquote zu treffen, wurde hier eine größere Altersspanne von 45 bis 54 Jahren gewählt. Der Statistische Bericht „Frauen nach Zahl der geborenen Kinder“ zeigt am Beispiel der Bundesländer, in welchem Wertebereich sich die länderspezifischen Kinderlosenquoten für die Altersgruppe von 45 bis 54 Jahren mit der Wahrscheinlichkeit von 95 % bewegen können (Tabelle 12612-03).

Weitere Informationen:

Weitere methodische Hinweise sowie Grafiken zur Kinderlosigkeit und zu den Müttern nach Zahl der geborenen Kinder bietet der Artikel „Kinderlosigkeit und Mutterschaft“ unter der Rubrik „Aktuell“ auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Ausführliche Ergebnisse enthalten der Statistische Bericht „Frauen nach Zahl der geborenen Kinder“ und die Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0050 bis 12612-0052). Das gemeinsame Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bietet zudem zwei Karten auf NUTS-2-Ebene zur Kinderlosenquote und zum Anteil der Mütter mit drei und mehr Kindern. Über die vorläufige Zahl der Geburten im Jahr 2023 und die Entwicklung der Geburten nach der Geburtenfolge im langfristigen Vergleich informiert die Pressemitteilung Nr. 174 vom 2. Mai 2024. Endgültige Ergebnisse zur Geburtenzahl sowie die Geburtenrate im Jahr 2023 werden im Juli 2024 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.05.2024

Väter verbringen mehr Zeit mit der Kinderbetreuung als früher, aber immer noch weniger als Mütter. Im Jahr 2022 betreuten Väter in Deutschland im Schnitt 1 Stunde und 19 Minuten pro Tag die Kinder, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2022 zum Vatertag am 9. Mai mitteilt. Zehn Jahre zuvor hatten Väter laut Zeitverwendungserhebung 2012/2013 insgesamt noch durchschnittlich 51 Minuten täglich mit der Kinderbetreuung verbracht und damit knapp eine halbe Stunde weniger als im Jahr 2022. 

Trotz des Anstiegs verbringen Väter nach wie vor deutlich weniger Zeit mit Kinderbetreuung als Mütter. Diese wendeten 2022 durchschnittlich 2 Stunden und 18 Minuten pro Tag dafür auf und damit rund eine Stunde mehr als Väter. 

Väter verbringen anteilig mehr Kinderbetreuungszeit mit Sport und Spiel als Mütter

Wenn Väter sich ihren Kindern widmen, dann vor allem, um sie zu beaufsichtigen, sei es drinnen oder im Freien (23 Minuten). Ein weiterer größerer Teil der gemeinsamen Vater-Kind(er)-Zeit wird mit Sport und Spiel verbracht (20 Minuten). In beiden Bereichen verbringen Väter – nicht in Minuten, sondern anteilig – auch mehr Zeit als Mütter. Bei Müttern macht dagegen die Körperpflege, das Füttern und Anziehen der Kinder den größten Anteil an ihrer Kinderbetreuungszeit aus; der Anteil ist zudem größer als bei Vätern.

Methodische Hinweise:

Dargestellt sind die Ergebnisse für Väter und Mütter in Alleinerziehenden- und Paarhaushalten. Betrachtet wird die Kinderbetreuungszeit für Kinder unter 18 Jahre im eigenen Haushalt. Hierzu zählen neben leiblichen Kindern auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Unberücksichtigt bleiben Kinder, die nicht oder nicht mehr im gleichen Haushalt leben.

Die dargestellte Kinderbetreuungszeit umfasst die Kinderbetreuung als Hauptaktivität. Kinderbetreuung, die nebenbei läuft, zum Beispiel die Beaufsichtigung beim Spielen, während das Elternteil der Hausarbeit nachgeht, wurde hierbei nicht berücksichtigt. Diese beträgt bei Vätern zusätzlich 40 Minuten und bei Müttern 1 Stunde und 21 Minuten pro Tag. 

Die Zeitverwendungserhebung (ZVE) findet rund alle zehn Jahre auf freiwilliger Basis statt. Alle teilnehmenden Haushaltsmitglieder ab 10 Jahren halten an drei vorgegebenen Tagen, davon zwei Wochentage und ein Tag am Wochenende, ihre Zeitverwendung in einem Zeit-Tagebuch oder in einer App fest, indem sie ihre konkreten Aktivitäten im Tagesverlauf dokumentieren.  

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der ZVE 2022 bietet die Themenseite „Zeitverwendung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.zve2022.de). Die Seite bietet neben Tabellen, Grafiken, Angaben zur Methodik und einem Statistischen Bericht mit detaillierten Ergebnissen auch einen ausführlichen Webartikel mit vielen Grafiken zu den ZVE-Ergebnissen. Das Angebot auf der Themenseite wird schrittweise ausgebaut.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.05.2024

  • Insgesamt kamen in Deutschland im Jahr 2023 rund 693 000 Babys zur Welt, das waren 6,2 % weniger als im Vorjahr
  • Anteil der Geburten der dritten und weiteren Kinder trotz des aktuellen Geburtenrückgangs auf Höchststand seit Beginn der Zeitreihe 2009
  • Zahl der Eheschließungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 7,6 % auf 361 000 und damit auf den zweitniedrigsten Wert seit 1950

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen rund 693 000 Kinder geboren. Die Zahl der Geburten sank damit auf den niedrigsten Stand seit 2013 (682 069), als zuletzt weniger als 700 000 Kinder zur Welt gekommen waren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Geburtenzahl 2023 im Vergleich zum Vorjahr (2022: 738 819 Geburten) um 6,2 % zurück. Der Rückgang war somit etwas geringer als im Jahr 2022, als im Vorjahresvergleich 7,1 % weniger Babys geboren wurden. In Ostdeutschland sank die Geburtenzahl im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 9,2 % von 86 227 auf rund 78 300 und damit deutlich stärker als in Westdeutschland, wo die Zahl der Neugeborenen um 5,9 % von 616 863 auf rund 581 000 zurückging (Angaben für Ost- und Westdeutschland jeweils ohne Berlin).

Zahl der Erstgeburten auf niedrigstem Stand seit 2009

Die Struktur der Geburten nach der Geburtenfolge blieb 2023 im Vergleich zu 2022 fast unverändert: Von allen Geborenen waren 46,5 % die ersten Kinder, 34,8 % die zweiten Kinder und 18,7 % die dritten und weiteren Kinder der Mutter. Der Rückgang der Geburtenzahl betraf 2023 also erste, zweite und weitere Geburten im gleichen Maße.

Im langfristigen Vergleich mit dem Jahr 2013 gab es jedoch deutliche Veränderungen in der Zusammensetzung der Geburten nach der Geburtenfolge: Bei einer ähnlichen Gesamtzahl an Geburten waren damals 49,4 % der Geborenen die ersten Kinder, 34,4 % die zweiten Kinder und lediglich 16,1 % die dritten und weiteren Kinder der Mutter. Von 2013 bis 2023 sank also vor allem der Anteil der Geburten der ersten Kinder, während der Anteil der Geburten der dritten und weiteren Kinder stieg.

Die Zahl der Erstgeburten nahm zwar insbesondere zwischen 2013 und 2016 zu, sank dann aber mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021 kontinuierlich. 2023 lag sie mit 322 000 Kindern unter dem Niveau des Jahres 2013 (337 175) und damit auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 2009, als die vollständige Geburtenfolge in Bezug auf alle Kinder der Mutter erstmals in der Statistik erfasst wurde.

Anteil der dritten und weiteren Kinder mit 18,7 % auf dem Höchststand seit 2009

Die Geburten der dritten und weiteren Kinder nahmen zwischen 2013 und 2016 um gut ein Viertel (+26 %) zu und stabilisierten sich dann bis 2020 auf dem Niveau von rund 140 000. Im Jahr 2021 erreichten sie mit 145 408 Kindern ihren höchsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2009. Trotz des anschließenden Rückgangs auf rund 130 000 Kinder im Jahr 2023 kletterte der Anteil der Geburten der dritten und weiteren Kinder auf 18,7 % aller Geburten – dies war ebenfalls der höchste bisher gemessene Wert. Auch bei den Geburten der zweiten Kinder gab es ab 2013 einen spürbaren Anstieg um gut ein Fünftel (+21 %) von 234 929 auf den Höchststand von 283 147 im Jahr 2021, dem dann ein Rückgang auf 257 260 Kinder im Jahr 2022 und rund 241 000 im Jahr 2023 folgte.

Eine wichtige Rolle bei der Entwicklung hin zu mehr Geburten dritter und weiterer Kinder kommt Müttern mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu: 42,4 % der im Jahr 2023 von ausländischen Müttern geborenen Babys waren die ersten Kinder im Leben der Mutter, 31,2 % waren die zweiten Kinder und 26,4 % die dritten oder weiteren Kinder der Mutter. Zum Vergleich: Bei den Neugeborenen mit deutscher Mutter lagen die Anteile der Erst- und Zweitgeburten mit 48,0 % und 36,2 % deutlich höher als bei ausländischen Müttern, während der Anteil der Geburten dritter und weiterer Kinder mit 15,8 % deutlich geringer war.

Zahl der Eheschließungen sinkt auf zweitniedrigsten Wert seit 1950

Die Zahl der Eheschließungen in Deutschland sank 2023 nach vorläufigen Ergebnissen im Vergleich zum Vorjahr um 7,6 %. Insgesamt heirateten im Jahr 2023 rund 361 000 Paare (2022: 390 743), das war nach dem stark von den Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2021 (357 785) die zweitniedrigste Zahl an Eheschließungen seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1950. Dabei ging die Zahl der Eheschließungen in Ostdeutschland um 9,0 % von 56 971 im Jahr 2022 auf rund 51 800 im Jahr 2023 zurück und damit stärker als in Westdeutschland, wo die Zahl um 7,4 % von 321 431 im Jahr 2022 auf rund 297 700 Eheschließungen im Jahr 2023 abnahm (Angaben für Ost- und Westdeutschland jeweils ohne Berlin).

Von den deutschlandweit 361 000 Eheschließungen im Jahr 2023 wurden rund 351 800 (2022: 380 700) zwischen Mann und Frau und 9 200 Ehen (2022: 10 043) zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen.

Methodische Hinweise:

Alle Ergebnisse für 2023 sind vorläufig und stammen aus der Aufbereitung der Statistiken der Geburten und der Eheschließungen auf Basis von Meldungen aus den Standesämtern. Die endgültigen ausführlichen Ergebnisse werden turnusgemäß im Juli 2024 vorliegen und weitere Analysen – beispielsweise nach Alter – ermöglichen.

Die Angaben zu West- und zu Ostdeutschland, wenn nicht anders vermerkt, schließen Berlin nicht ein, in den Ergebnissen für Gesamtdeutschland ist Berlin enthalten. Berlin liegt zwar geografisch in Ostdeutschland, aufgrund seiner Besonderheiten und seiner großen Bevölkerung kann es aber die Aussagen zur Entwicklung in den ostdeutschen Flächenländern verwässern, wenn Berlin in die Berechnung der Ergebnisse eingeht.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Geburtenentwicklung stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612) sowie auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.05.2024

  • Frauen ab 65 Jahren beziehen Alterseinkünfte von rund 18 700 Euro brutto im Jahr, Männer von rund 25 600 Euro
  • Ohne Hinterbliebenenrenten beträgt die geschlechtsspezifische Lücke 39,4 %
  • 20,8 % der Frauen ab 65 gelten als armutsgefährdet, bei den Männern derselben Altersgruppe sind es 15,9 %

Frauen sind hinsichtlich ihres durchschnittlichen Einkommens schlechter gestellt als Männer – auch bei den Alterseinkünften. Nach Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2023 bezogen Frauen in Deutschland, die 65 Jahre und älter waren, im Schnitt Alterseinkünfte in Höhe von 18 663 Euro brutto im Jahr. Bei Männern der gleichen Altersgruppe waren es durchschnittlich 25 599 Euro brutto. Zu den Alterseinkünften zählen Alters- und Hinterbliebenenrenten und -pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge. Einkommensreferenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag damit das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Alterseinkünften, auch Gender Pension Gap genannt, bei 27,1 %. Die Alterseinkünfte von Frauen waren demnach durchschnittlich mehr als ein Viertel niedriger als die von Männern. Die Ursachen für dieses Gefälle sind vielfältig: So erwerben Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens im Schnitt geringere Rentenansprüche, weil sie teilweise in schlechter bezahlten Branchen arbeiten als Männer. Frauen arbeiten zudem häufiger in Teilzeit, nehmen häufiger und längere Auszeiten für Care-Arbeit und sind seltener in Führungspositionen tätig.

Ohne Berücksichtigung von Hinterbliebenenrenten ist das Rentengefälle noch deutlich größer

Rund 29 % der Frauen ab 65 Jahren erhielten Alterseinkünfte aus einer Hinterbliebenenrente, sogenannte abgeleitete Ansprüche. Bei den Männern trifft dies nur auf gut 6 % zu. Werden diese abgeleiteten Ansprüche auf Altersversorgung, die von der Erwerbstätigkeit des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin abhängen, bei der Betrachtung ausgeklammert, resultiert ein noch höherer Gender Pension Gap von 39,4 %. Somit ist die geschlechtsspezifische „Rentenlücke“ größer, wenn nur die eigenen Ansprüche auf Altersversorgung betrachtet werden. 

Rentengefälle im Westen deutlich höher als im Osten

Im Vergleich zwischen West und Ost zeigen sich erhebliche Unterschiede bei der geschlechtsspezifischen „Rentenlücke“. Während der Gender Pension Gap im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 31,5 % beträgt, liegt er in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) bei 6,1 %. Wird die Hinterbliebenenrente ausgeklammert, steigt zwar jeweils der Gender Pension Gap. Allerdings liegt er auch dann in Westdeutschland mit 43,8 % deutlich über dem Wert in Ostdeutschland mit 18,6 %. Der Abstand zwischen den durchschnittlichen Bruttoalterseinkünften der Männer und Frauen ab 65 Jahren ist damit im Osten geringer als im Westen. Dabei erhalten Männer im Osten im Schnitt geringere Alterseinkünfte als Männer im Westen (Ost: 20 404 Euro, West: 26 541 Euro; jeweils ohne Hinterbliebenenrenten). Frauen beziehen hingegen im Osten im Schnitt höhere Alterseinkünfte als Frauen im Westen (Ost: 16 605, West: 14 916; jeweils ohne Hinterbliebenenrenten). 

Gut jede fünfte Frau ab 65 Jahren gilt als armutsgefährdet

Aufgrund ihres geringeren Einkommens sind Frauen im Alter wesentlich häufiger armutsgefährdet als Männer. So fiel die Armutsgefährdungsquote bei Frauen ab 65 Jahren im Jahr 2023 mit 20,8 % höher aus als bei den gleichaltrigen Männern (15,9 %). Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2023 lag der Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 15 715 Euro netto im Jahr (1 310 Euro netto im Monat). Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen und nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) auf die Personen des Haushalts verteilt. 

Erhebliche materielle und soziale Entbehrung trifft Frauen und Männer im Alter ähnlich stark

Während für die Armutsgefährdungsquote die finanziellen Ressourcen ausschlaggebend sind, wird bei der materiellen und sozialen Entbehrung betrachtet, inwieweit Menschen aus finanziellen Gründen auf Dinge verzichten müssen, um ein angemessenes Leben zu führen. Der Anteil der von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffenen Personen war bei den Frauen der Altersgruppe ab 65 Jahren nur etwas höher (4,5 %) als bei den gleichaltrigen Männern (4,3 %). Diese Menschen können beispielsweise ihre Rechnungen nicht rechtzeitig zahlen, ihre Wohnung nicht angemessen heizen oder sind finanziell nicht in der Lage, unerwartet anfallende Ausgaben aus eigenen Mitteln zu bestreiten oder abgetragene Kleidungsstücke durch neue zu ersetzen. 

Methodische Hinweise:

Beim Gender Pension Gap wird die einzelne Person betrachtet, nicht der Haushalt als ökonomische Einheit. Rückschlüsse auf die tatsächliche Versorgungslage der älteren Frauen lassen sich vom Gender Pension Gap dementsprechend nicht ableiten. 

Bei den Angaben zur Armutsgefährdung sowie zur materiellen und sozialen Deprivation handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen auf Bundesebene in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der mit dieser Integration verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. 

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier erwähnten Ergebnissen für 2023 handelt es sich um Erstergebnisse. 

Ausführliche Informationen zu den methodischen Änderungen sowie deren Auswirkungen auf EU-SILC sind auf einer Sonderseite verfügbar. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2023 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung veröffentlicht. 

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite Gleichstellungsindikatoren im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.04.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des Europatags am 9. Mai fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Europäische Union zu mehr Einsatz bei der Armutsbekämpfung auf. Konkrete Maßnahmen zur sozialen Sicherung der EU-Bürger*innen müssen Priorität für die nächste EU-Kommission und das Parlament sein, so der Wohlfahrtsverband.

“Für Unternehmen und Investor*innen ist die EU längst ein Raum großer Freiheit und Sicherheit – für Menschen mit geringen Einkommen hat Europa dieses Versprechen aber noch nicht eingelöst”, so AWO-Präsident Michael Groß. In einer heute veröffentlichten Expertise zeigt die AWO auf, dass nach letzten Zahlen der Europäischen Statistikbehörde über 72 Millionen Europäer*innen armutsbedroht sind. “Wenn Europa den Anspruch hat, Sicherheit auch im Sinne von sozialer Sicherheit zu begreifen, dann muss die nächste EU-Kommission das Thema Armutsbekämpfung ganz oben auf die Agenda setzen”, so Groß.

Die AWO fordert schon seit Jahren die Einführung einer Rahmenrichtlinie für nationale Mindestsicherungssysteme. Gemeint ist damit, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet werden, eine armutsfeste Grundsicherung einzuführen. Allein in Deutschland würden von einer solchen untersten Haltelinie bei der Grundsicherung 12,3 Millionen Menschen profitieren, davon 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche.

“Europa steht, wie andere Teile der Welt auch, vor einem Scheideweg: Machen wir eine Politik des Fortschritts und sozialen Friedens oder überlassen wir rechtspopulistischen Kräften die Bühne? Wer die europäische Demokratie gegen rechte Umtriebe schützen will, muss Europa zu einem Ort der sozialen Sicherheit machen”, ergänzt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. “Die Krisen der letzten Jahre haben die Menschen verständlicherweise verunsichert. Militärische Aufrüstung und wirtschaftlicher Aufschwung werden nicht genügen, um die zu erreichen, die der Demokratie – insbesondere im “fernen Brüssel” – nicht mehr trauen. Wir müssen soziale Gerechtigkeit schaffen, um unsere Freiheit zu verteidigen.”

Im Rahmen ihrer Kampagne “AWO macht Europa” ruft die AWO ihre über 300.000 Mitglieder, rund 242.000 Mitarbeitenden und mehr als 72.000 Engagierten auf, sich für Europa einzusetzen und am 9. Juni zur Wahl zu gehen.

Zum Policy Paper zur Armutsbekämpfung in Europa: https://awo.org/awo-zum-europatag-eu-muss-armut-bekaempfen-und-sozialen-frieden-sichern

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.05.2024

Die Betriebskrankenkassen warnen vor einer Pleite der Pflegeversicherung. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Um eine Pleite der Pflegeversicherung kurzfristig abzuwenden, sollten den Pflegekassen zunächst die Pandemiekosten von 5,5 Mrd. Euro aus Steuermitteln zurückgezahlt werden. Das kann aber nur eine kurzfristige Feuerwehrlösung sein. Für eine nachhaltige und zukunftsfeste Finanzierung braucht es, neben der weiteren Steuerfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen, eine größere Einnahmenbasis und die Kosten für Pflegebedürftige müssen gedeckelt werden. Ohne eine echte Reform hat die Pflegeversicherung keine Zukunft.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.05.2024

Unter dem Motto „Demokratie verteidigen, Zukunft gestalten“ diskutierten am 4. Mai rund 200 ehrenamtlich und hauptamtlich Aktive der AWO aus dem gesamten Bundesgebiet im Rahmen der AWO Demokratiekonferenz in Erfurt mit Expert*innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Im Fokus standen dabei konkrete Maßnahmen für ein vielfältiges Miteinander und der Einsatz gegen menschenfeindliche, antidemokratische Kräfte. Vor dem Europatag am 9. Mai sendet die AWO damit ein starkes Signal für die Verteidigung der Demokratie gegen das Erstarken der extremen Rechten.  

„Wir haben 2024 ein Wahljahr mit wegweisenden Entscheidungen vor uns und wir müssen fürchten, dass rechtsextreme Parteien große Zugewinne in den Kommunen und Landesparlamenten sowie im Europäischen Parlament verzeichnen werden“, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Vor dem Hintergrund der zunehmenden Einflussnahme der extremen Rechten in Politik und Gesellschaft mache ich mir auch Sorgen um die Arbeitsfähigkeit unserer Dienste und Einrichtungen sowie um die Sicherheit unserer Klient*innen, Mitarbeitenden und Mitglieder“, so Sonnenholzner weiter.  

Viele Ratsuchende der AWO-Dienste berichten von zunehmenden menschenfeindlichen Angriffen. Auch Haupt- und Ehrenamtliche in den Einrichtungen nehmen Feindseligkeiten aufgrund ihres Einsatzes für demokratische Werte und marginalisierte Gruppen wahr.  

Vor diesem Hintergrund bekannte sich die Arbeiterwohlfahrt mit der heute veröffentlichten Resolution zu ihren Werten und erneuert ihr Einstehen für die Demokratie: „Wir stellen uns schützend vor unsere Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen. Es kommt auf jeden und jede Einzelne an. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie und gestalten unsere Zukunft”, so Sonnenholzner.  

Den vollständigen Text der Resolution gibt es hier als PDF zum Download: https://awo.org/awo-demokratiekonferenz-im-superwahljahr-2024

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.05.2024

Heute verstreicht die Frist, zu der die Bundesministerien ihre Haushaltsentwürfe für 2025 an den Finanzminister senden müssen. Die starren Ausgabenobergrenzen, die Minister Lindner im Vorfeld verhängt hatte, sind aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Grund zur Sorge. Denn: Für soziale Dienste und Einrichtungen kündigen sich bereits erste Kürzungen an.

“Der Finanzminister sammelt heute die Etatentwürfe seiner Kabinettskolleg*innen ein – wir dürfen gespannt sein, ob sich alle an die Sparvorgaben gehalten haben”, so AWO-Präsident Michale Groß. “Schaut man auf die Summen, die Herrn Lindner vorschweben, wäre allen Minister*innen nur zu raten, sich darüber hinwegzusetzen – denn mit den Sparzielen des Finanzministers stehen viele Ministerien, insbesondere im sozialen Bereich, vor einer unlösbaren Aufgabe.” Am Beispiel des Familienministeriums werde sehr deutlich, dass der vorgegebene Ausgabenrahmen nicht ausreichend ist, so Groß:

“Im Etat des Familienministeriums stehen abzüglich gesetzlicher Pflichtleistungen, wie z.B. dem Kindergeld, derzeit knapp 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Ginge es nach Herrn Lindner, müssten nun 870 Millionen Euro – also mehr als 60 Prozent davon – eingespart werden. Wir sprechen hier über wichtige Bereiche wie die Jugendmigrationsdienste, die Freiwilligendienste sowie die psychosoziale Betreuung von Geflüchteten. Wer über fehlende Arbeitskräfte klagt, sollte in die Zukunft der Menschen investieren. Sollte Frau Paus sich diesem Sparwahnsinn widersetzen, hätte sie unsere volle Unterstützung.”

Auch an anderer Stelle drohen Einbußen in demokratierelevanten Bereichen. AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner erklärt: “Wir haben vor einigen Tagen erfahren, dass das Innenministerium nächstes Jahr rund 2 Millionen Euro weniger in das Programm “Zusammenhalt durch Teilhabe” investieren will. Dieses Programm fördert Demokratieprojekte insbesondere im strukturschwachen, ländlichen Raum. Wer heute entscheidet, weniger Geld in demokratiestärkende Maßnahmen zu stecken, erkennt die Bedrohungen durch die Feinde der Demokratie nicht.”

Die AWO fordert daher einen Kurswechsel in der Finanzpolitik: “Was wir heute brauchen, sind keine weiteren Kürzungsfantasien zulasten der sozialen Infrastruktur, sondern eine vernünftige Finanzpolitik. Die Aussetzung oder Reform der Schuldenbremse wäre ein erster pragmatischer Schritt. Langfristig wird die Finanzierung eines starken Sozialstaats aber nur durch mehr Steuergerechtigkeit zu machen sein!”, so Michael Groß und Kathrin Sonnenholzner.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.05.2024

Der Bundesausschuss der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat heute in Kiel eine Resolution zu den Europawahlen verabschiedet. Der Verband ruft darin zu einer breiten Beteiligung an den Wahlen am 09. Juni auf – alle Demokrat*innen seien gefragt, demokratischen, pro-europäischen Parteien ihre Stimme zu geben.

Die Europäische Union sei weit davon entfernt, perfekt zu sein, so die AWO in ihrer Resolution. Gleichzeitig sei klar, dass Europa „zunehmend zur Bühne für rechte Umtriebe“ werde. „Wer heute die Demokratie verteidigen will, muss deshalb auch und besonders auf Europa schauen – denn auch hier wird sich zeigen, wie das Kräftemessen um die Demokratie ausgeht.“

Zum ersten Mal dürfen in Deutschland auch 16- und 17-Jährige an den Europawahlen teilnehmen. Vor diesem Hintergrund betont die AWO das Potential der europäischen Einigung insbesondere für Kinder und Jugendliche. „Für viele junge Menschen sind die Errungenschaften der EU selbstverständlich – gleichzeitig erkennen sie oft am besten, was wir am Friedensprojekt Europa haben, und sind sehr pro-europäisch eingestellt. Als AWO fordern wir eine EU, die die Belange der jungen Generation in den Fokus stellt – bei der Verteidigung unserer Demokratie, der Beteiligung junger Stimmen oder beim Klimaschutz“, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

AWO-Präsident Michael Groß ergänzt: „Die EU ist in mancherlei Hinsicht auf dem sozialen Auge blind: Während Unternehmen und Waren maximale Freiheit auf dem Binnenmarkt haben, genießen die Bürger*innen der EU nicht annähernd gleiche soziale Rechte. Wir wünschen uns ein Europa, das zusammenhält – deshalb muss die EU stärker werden bei der Bekämpfung von Armut und Ungleichheit und mutiger in die soziale Infrastruktur benachteiligter Regionen investieren.“

Auch in Deutschland komme die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der sozialen Sicherheit derzeit nicht voran – daher plädiert der Bundesausschuss der AWO in einer weiteren Resolution für eine echte, wirksame Kindergrundsicherung. Politik müsse sich „wieder an Fortschritt auszurichten, statt an fiktiven Sparzielen“, so der Verband.

Die Resolutionen im Volltext sowie Pressebilder vom Bundesausschuss finden Sie hier zum Download: https://awo.org/wer-die-demokratie-verteidigen-will-muss-auf-europa-schauen

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.04.2024

Anlässlich des Tags der gewaltfreien Erziehung am 30.04.2024 macht der Kinderschutzbund auf psychische Gewalt im Sport aufmerksam. Denn die wird oftmals bagatellisiert oder gar nicht erst wahrgenommen.

„Sportvereine sollen Orte der Beziehung, der Talentförderung und der Motivation sein. Leider sind sie auch oftmals Orte, an denen Kinder und Jugendliche Demütigungen, Herabsetzungen oder übertriebenen Leistungsansprüchen ausgesetzt sind. Wir sind froh darüber, dass die meisten Spitzenverbände das Problem mittlerweile erkannt haben und Maßnahmen ergreifen, um gegenzusteuern“, so Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbunds.

In einer Studie der Sporthochschule Köln aus dem Jahr 2022 gaben 63% der Befragten an, dass sie Formen psychischer Gewalt im Vereinssport erfahren haben. Das ist mit Abstand die häufigste Form der Gewalt und gleichzeitig jene Form, der öffentlich am wenigsten Bedeutung beigemessen wird.

„Noch immer herrscht in vielen Köpfen die Vorstellung vor, dass gute sportliche Leistungen nur mit Abwertung und Drill zu erreichen sind. Das zeigen auch immer wieder aufkommende Debatten um das schlechte Abschneiden deutscher Mannschaften bei Fußball- oder Leichtathletikmeisterschaften. Oftmals wird dort einer angeblich verweichlichten Jugend das Wort geredet, die nicht mehr bereit sei, sich zu schinden. Das müssen wir ändern“, so Andresen weiter.

Auf einer Fachtagung am 30.04.2024 wollen der Kinderschutzbund und die Deutsche Sportjugend über psychische Gewalt im Sport informieren und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Häufigkeiten, Formen und Ausprägungen psychischer Gewalt im Sport einordnen. Mit Good-Practice-Beispielen aus der Sportpraxis möchte er Möglichkeiten aufzeigen, um psychischer Gewalt vorzubeugen und entgegenzuwirken und Raum für Austausch, Reflexion und die gemeinsame Suche nach Lösungen zu bieten.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 29.04.2024

Zum Beschluss der CDU zur Asylpolitik in ihrem Grundsatzprogramm erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:

„Es muss überraschen, dass sich die CDU vom gerade mühsam gefundenen EU-Asylkompromiss entfernt und den Wählerinnen und Wählern jetzt scheinbar adäquate Lösungen anbietet. Mit der Auslagerung von Asylverfahren und sogar der Schutzverantwortung in außereuropäische Drittstaaten entfernt sich die CDU von der bisherigen Praxis, Menschen in Not in Deutschland Zuflucht zu bieten. Sichere und aufnahmebereite Staaten fehlen. Darüber hinaus wären die Kosten für solche fragwürdigen Deals enorm. Dieses Geld wäre besser angelegt, um Aufnahme- und Integrationsbedingungen in Deutschland zu stärken. Damit wäre den Kommunen wesentlich mehr geholfen.

Es ist zudem eine Illusion, eine große Zahl an Geflüchteten allein über humanitäre Programme aufnehmen zu können. Wir verstehen es als unseren christlichen Auftrag, an der Seite derjenigen zu stehen, die bei uns Schutz und Zuflucht suchen, deren Leben und Sicherheit bedroht oder verletzt werden. Und wir werden uns mit vielen anderen dafür einsetzen, dass die EU und Deutschland auch weiterhin ihrer Verantwortung für den weltweiten Flüchtlingsschutz, wie sie sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention und dem europäischen und deutschen Verfassungsrecht ergibt, gerecht werden.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/informieren/unsere-themen/flucht-migration

Sozialpolitische Forderungen der Diakonie Deutschland zur Europawahl:

http://www.diakonie.de/informieren/eu-wahl-2024

http://www.sozial-o-mat.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.05.2024

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat am Dienstag ihren Wahl-O-Mat zur Europawahl am 9. Juni vorgestellt. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch ist dankbar, dass der Wahl-O-Mat das zwanzigste Mal am Start ist und verweist auf den Sozial-O-Mat (http://www.sozial-o-mat.de/) der Diakonie, der seit gut einer Woche Bürgerinnen und Bürger bei der sozialpolitischen Meinungsbildung unterstützt.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Der Wahl-O-Mat ist seit mehr als 20 Jahren eine der wichtigsten und beliebtesten digitalen Orientierungshilfen für Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Wahlentscheidung. Und auch der Sozial-O-Mat der Diakonie leistet bereits zum siebten Mal einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung. Denn Demokratie braucht gut informierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die den Parteien kritische Fragen stellen.“

Die Europawahl ist zugleich ein wichtiger Stimmungstest für die Ampel-Koalition und die im Herbst anstehenden Landtagswahlen, bei denen mit starken Zugewinnen für extreme und populistische Parteien gerechnet wird. Die Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2019 lag in Deutschland bei 61,4 Prozent. „Ich hoffe, dass viel mehr Menschen in Deutschland und auch in Europa zur Wahl gehen, ihre Stimme sozialpolitisch gewichten und die Demokratie stärken – vor allem auch viele junge Menschen“, so Schuch.

Der Sozial-O-Mat der Diakonie bietet einen unkomplizierten Einstieg in sozialpolitische Themen und leistet einen Beitrag zur politischen Bildung. Fast 27.000 Menschen haben ihn bereits innerhalb einer Woche genutzt, um sich über zentrale sozialpolitische Positionen der zur Europawahl antretenden Parteien zu informieren. Zur Bundestagswahl 2021 hatte der Sozial-O-Mat mehr als 240.000 Aufrufe.

Hintergrund:

Die Diakonie hat alle 34 politischen Parteien und Vereinigungen, die sich am 9. Juni zur Wahl stellen, eingeladen, ihre Antworten auf die 20 Thesen zum Sozial-O-Mat beizusteuern. Beteiligt haben sich 29 Parteien aus dem gesamten politischen Spektrum. Wie beim großen Bruder Wahl-O-Mat können die Wählerinnen und Wähler ihre eigenen Antworten mit denen der Parteien abgleichen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, die Antworten der Diakonie einzusehen und sich anhand lebensnaher Beispiele über die Folgen ihrer Entscheidung zu informieren. Den Sozial-O-Mat erreichen Sie unter http://www.sozial-o-mat.de/. Begleitet wird er durch eine Kampagne in den sozialen Medien.

Weitere Informationen:

Sozialpolitische Forderungen der Diakonie Deutschland zur Europawahl: http://www.diakonie.de/informieren/eu-wahl-2024

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.05.2024

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie Deutschland befürworten den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. „Die EKD und die Diakonie Deutschland begrüßen und unterstützen mit Nachdruck, dass mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben die staatlichen Strukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und zu deren Aufarbeitung deutlich gestärkt werden“, erklären die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälatin Anne Gidion, und Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. Sie verweisen dabei ausdrücklich auf die eigene Verantwortung von Diakonie und Kirche für sexualisierte Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche und der Diakonie: „Die Aufklärung, Aufarbeitung und Anerkennung dieser Gewalt wie auch die Unterstützung und Beteiligung der betroffenen Personen sind bleibende Herausforderungen, denen sich die evangelische Kirche und Diakonie stellen“, unterstreichen Schuch und Gidion.

Zugleich sehen sie aber auch Defizite bei der staatlichen Standardsetzung: „So sehr die EKD und die Diakonie Deutschland das Ziel des Entwurfs und die darin enthaltenen Maßnahmen begrüßen, weisen sie zugleich auf Lücken hin, die der Entwurf enthält. Dies gilt insbesondere für die sehr wichtigen staatlichen Standardsetzungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt.“ Letztlich könne nur der Staat gesamtgesellschaftlich verbindliche Standards setzen und so eine einheitliche und umfassende Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt in der Gesellschaft vorantreiben und die Anerkennung erlittenen Unrechts regeln. „Hier bleibt der Entwurf leider hinter dem zurück, was die öffentliche Diskussion im Vorfeld, der Koalitionsvertrag und die Gemeinsame Erklärung der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der EKD und der Diakonie Deutschland erwarten ließen“, so Gidion und Schuch.

Die Stellungnahme wirbt insbesondere für die Aufnahme von Regelungen zu finanziellen Anerkennungsleistungen für betroffene Personen in den Gesetzesentwurf: „Die aktuellen Fragen zur Neuregelung von Anerkennungsleistungen für Betroffene in evangelischer Kirche und Diakonie könnten durch gesetzliche Standards, die gesamtgesellschaftlich gelten, eine wichtige Fundierung erhalten“, heißt es in der Stellungnahme.

Derzeit arbeiten EKD und Betroffenenvertreter*innen im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt an einer Neuregelung der Anerkennungsleistungen, die zu einer Vereinheitlichung innerhalb der Landeskirchen der EKD sowie der Diakonie führen soll.

Für ihre heutige Stellungnahme haben sich EKD und Diakonie im Vorwege eng mit dem Deutschen Caritasverband und der Deutschen Bischofskonferenz abgestimmt, die eine in den Grundzügen übereinstimmende Stellungnahme abgibt. Auch das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD war in die Vorbereitung der Stellungnahme der Bevollmächtigten und der Diakonie Deutschland eingebunden und hat in seiner jüngsten Sitzung diese zustimmend beraten.

Die vollständige Stellungnahme von EKD und Diakonie im Wortlaut ist abrufbar unter http://www.ekd-berlin.de/.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) vom 29.04.2024

Tausende zumeist junge Menschen leisten jedes Jahr einen Freiwilligendienst in einer Einrichtung von Diakonie oder Evangelischer Jugendarbeit, die Nachfrage ist weiterhin groß. Trotz des Erfolgs des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) ist diese besondere Form des Engagements von Mittelkürzungen bedroht, kritisieren die Diakonie Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Nur wer in freiwilliges Engagement investiert, erntet Demokratie und Zusammenhalt. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie die Freiwilligendienste stärken will. Die jetzt angekündigten Kürzungen stehen dazu in krassem Widerspruch. Um diese wichtige Arbeit für unser Gemeinwohl fortsetzen zu können, benötigen die Anbieter des FSJ dringend ausreichend Mittel und Planungssicherheit.“

Für den Jahrgang 2024/25 sind massive Kürzungen der Haushaltsmittel für die Freiwilligendienste angekündigt. Dies führt jetzt bereits zu Kürzungen von 7,5 Prozent für den neuen FSJ-Jahrgang, der ab Sommer 2024 startet, und von 25 Prozent für den Bundesfreiwilligendienst ab Anfang 2025. Für den Jahrgang ab Sommer 2025 stehen im FSJ sogar Kürzungen von 35 Prozent gegenüber 2023/2024 im Raum. Die geplanten Kürzungen werden die Zahl der Plätze in den Freiwilligendiensten deutlich reduzieren, die Vielfalt der Einsatzstellen einschränken und die erreichbaren Zielgruppen verkleinern. Damit wird ein wichtiges Instrument zur Gewinnung junger Menschen für soziale Berufe und gesellschaftliches Engagement massiv beschnitten.

„Demokratie, Zusammenhalt und Engagement brauchen heute mehr denn je Erprobungsräume“, betont Michael Peters, Generalsekretär der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland. „Die Freiwilligendienste leisten einen großen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt: Hier begegnen sich unterschiedliche Menschen oft über soziale und kulturelle Grenzen und über Generationen hinweg. Freiwillige können Teilhabe und Mitsprache erleben und einüben. All das fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratiefähigkeit der Beteiligten.“

Hintergrund

Am 29. April 1964 wurde das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz schuf den rechtlichen Rahmen für Freiwilligendienste, die bereits zehn Jahre zuvor mit dem Aufruf zum Diakonischen Jahr ihren Anfang genommen hatten. Bis heute haben sich Dienste wie das FSJ, der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und die internationalen Freiwilligendienste gut etabliert: Seit Beginn des Diakonischen Jahres 1954 (als Vorläufer des heutigen Freiwilligen Sozialen Jahres) haben 300.000 überwiegend junge Menschen einen Freiwilligendienst in einer evangelischen Einrichtung geleistet.

Die Trägergruppe der Evangelischen Freiwilligendienste ist einer der größten zivilgesellschaftlichen Anbieter für FSJ, BFD und internationale Freiwilligendiensten. Jährlich beginnen rund 13.600 Freiwillige ihren Freiwilligendienst bei der Evangelischen Trägergruppe im In- und Ausland. Die Evangelische Trägergruppe steht für mehr als 60 Organisationen aus evangelischer Jugendarbeit, Diakonie, Landes- und Freikirchen, die regional, bundesweit und international Freiwilligendienste anbieten.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. vom 25.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich in seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf „Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen“ für eine Regelung der Aufhebbarkeit statt der Unwirksamkeit von sog. Kinderehen aus. Dieser Weg bietet größere Rechtssicherheit für die betroffenen Frauen und Mädchen.

„Wir begrüßen, dass insbesondere für Mädchen der Schutz vor unwirksamen Ehen verstärkt wird. Wir regen allerdings an, der Aufhebbarkeit einer solchen Ehe Vorrang vor der Unwirksamkeit zu geben“, so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Eine Unwirksamkeit der Kinderehe schützt die betroffenen Minderjährigen nicht, insbesondere im Falle einer jahrelang bestehenden Kinderehe. Auch wenn der Entwurf die Unterhaltsansprüche absichert, findet nach der jetzigen Planung keine Partizipation an aufgebautem Vermögen statt und Erbrechte und Rentenansprüche sind nicht gesichert. Rechtsunsicherheit ergibt sich auch für aus der Ehe hervorgegangene Kinder in der Zeit bis zur Volljährigkeit von minderjährigen Partner*innen.

Die im Referentenentwurf vorgeschlagene Lösung versagt auch im Falle einer Trennung. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Ehepartner kooperiert, wenn dies dazu führt, dass er versorgungsausgleichspflichtig wird und Vermögen teilen muss. „Die fehlenden vermögensrechtlichen Regelungen werden Frauen besonders treffen, die über längere Zeiträume nicht wirksam verheiratet waren und die sich auf ein gemeinsames Wirtschaften eingestellt haben“, befürchtet Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht, Prof. Dr. Anna Lena Göttsche.

Der djb kritisiert außerdem die Komplexität der vorgeschlagenen Lösung. Das vorgeschlagene Geflecht von Regelungen werden Personen nicht durchdringen können, die keine Kontakte mit kundigen Jugendamtsmitarbeitenden haben. Besonders betroffen sind Mädchen, denen nach Auffassung des djb eher geholfen wäre, wenn man eine Aufhebbarkeit der Ehe regeln würde.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 19.04.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert mehr zeitliche, räumliche, personale und finanzielle Ressourcen für die kinderrechtebasierte Demokratiebildung im Ganztag. Zugleich sind die Bundesländer ebenso wie die kommunalen und freien Schulträger aufgefordert, Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für kinderrechtebasierte Demokratiebildung im Ganztag stärker als bisher zu fördern. Dabei sollte das pädagogische Fachpersonal durch Fortbildungen, Praxisanleitungen, Fachberatung und Coachings die Möglichkeit erhalten, Wissen zu kinderrechtebasierter Demokratiebildung zu erwerben und langfristige Begleitung bei deren Umsetzung im Alltag zu erhalten. Wichtig ist zudem die Verankerung von kinderrechtebasierter Demokratiebildung in den Ausbildungscurricula pädagogischer Fachkräfte und Lehrkräfte. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zu kinderrechtebasierter Demokratiebildung im außerunterrichtlichen Ganztag, die das Deutsche Kinderhilfswerk heute veröffentlicht hat.

„Kinderrechte müssen immer und überall der Maßstab sein, wenn es um die Interessen von Kindern und Jugendlichen geht. Das gilt sowohl für den schulischen Bereich als auch für außerunterrichtliche und außerschulische Angebote. Was es gerade in Zeiten zunehmender Demokratieskepsis braucht, ist ein ganzheitliches Verständnis von Demokratiebildung, bei dem alle gesetzlichen und programmatischen Vorgaben für Ganztagsangebote einen grundsätzlichen Bezug zur UN-Kinderrechtskonvention aufweisen. Dies ist hinsichtlich der qualitativen Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von besonderer Bedeutung. Kinderrechte sowie deren Umsetzung dürfen nicht vom Engagement einzelner Fachkräfte abhängen. Demokratieförderung darf nicht erst dann beginnen, wenn Kinder und Jugendliche kurz vor der Teilnahme an ihren ersten Wahlen stehen. Demokratie muss als Alltag für Kinder erlebbar sein, schon für die Jüngsten. Wir dürfen aber auch nicht alles, was die Lehrkräfte in der Schule selbst nicht schaffen, auf den Hort- und außerunterrichtlichen Bereich abwälzen. Hier gilt es eine vernünftige Balance zu finden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Ergebnisse der bundesweiten quantitativen Onlinebefragung, an der 286 pädagogisch tätige Fachkräfte aus dem Ganztag und Hortbereich teilgenommen haben, zeigen auf, dass die UN-Kinderrechtskonvention die bekannteste Vorgabe hinsichtlich kinderrechtsbasierter Demokratiebildung ist. Schulgesetze und Bildungspläne sind ebenfalls den meisten befragten Fachkräften bekannt. Zugleich zeigen sie ein starkes Bewusstsein für die Schwerpunktthemen Kinderrechte, Partizipation, Antidiskriminierung und Inklusion. Allerdings ist Partizipation als Teil der Kinderrechte in den pädagogischen Konzepten und in der praktischen Umsetzung am stärksten verankert. Im Bereich Antidiskriminierung besteht hingegen noch Unterstützungsbedarf. Die größten Hindernisse in der Umsetzung kinderrechtebasierter Demokratiebildung sehen die Fachkräfte in der Zusammenarbeit mit der Schule sowie bei den Themen Personal- und Zeitmangel und wünschen sich ausreichend Qualifizierungsmöglichkeiten in dem Bereich. Ergänzt wurden die quantitativen Ergebnisse durch qualitative Interviews von Fachberatungen, Verantwortlichen innerhalb der Fort- und Weiterbildung zum Thema oder zuständigen Personen für die Qualitätsentwicklung im Ganztag aus allen Bundesländern.

Zum Hintergrund der Studie: Die explorative Studie „Kinderrechtebasierte Demokratiebildung im außerunterrichtlichen Ganztag“ wurde durch die Ramboll Management Consulting GmbH für das Deutsche Kinderhilfswerk durchgeführt. Sie verfolgt das Ziel, einen Einblick in die Bekanntheit und Umsetzung von Kinderrechten, Partizipation, Antidiskriminierung und Inklusion in Horten sowie im offenen sowie (teil)gebundenen Ganztag als wesentliche Handlungsfelder der Demokratiebildung im frühkindlichen Bildungs- und Grundschulbereich aus Sicht der pädagogischen Fachkräfte zu erlangen. Abgefragt wurden in dieser Hinsicht die Bekanntheit der rechtlichen und programmatischen Vorgaben bei Fachkräften, ihre Relevanz und Herausforderungen in der Praxis sowie Unterstützungsbedarfe bei der Umsetzung kinderrechtebasierter Demokratiebildung. Die Studie wurde im Rahmen des Projekts Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter umgesetzt. Als Träger des Kompetenznetzwerkes erhält das Deutsche Kinderhilfswerk eine Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Für Fachschulen, die angehende pädagogische Fachkräfte im Bereich kinderrechtebasierter Demokratiebildung stärker unterstützen wollen, hat das Deutsche Kinderhilfswerk ein Seminarkonzept entwickelt, das kostenfrei heruntergeladen werden kann: https://www.kompetenznetzwerk-deki.de/fileadmin/user_upload/DKHW_Schriftenreihe_Seminarkonzept_WEB.pdf

Die Studie „Kinderrechtebasierte Demokratiebildung im außerunterrichtlichen Ganztag“ kann unter http://www.dkhw.de/studie-demokratiebildung-im-ganztag heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.05.2024

Der Tag des Babys am 2. Mai erinnert uns daran, dass wir als Gesellschaft die Verantwortung haben, Eltern zu unterstützen, ihre Kinder großzuziehen. Wir müssen sicherstellen, dass Familien die Ressourcen und Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um eine gesunde und liebevolle Umgebung für ihre Kinder zu schaffen.

Die Geburt eines Babys ist ein großes Ereignis und ein Grund zur Freude. Ob und wann sich Frauen und Männer dazu entschließen Eltern zu werden, hängt von vielen Faktoren ab. Eine gute Familienpolitik kann die Entscheidung für Kinder positiv beeinflussen.

Die Stadt will mehr Kinder, aber die Berliner Geburtenrate sinkt drastisch. Laut aktueller Einwohnerstatistik ist 2023 die Zahl der Neugeborenen gegenüber dem Vorjahr um ganze 11,6 Prozent zurückgegangen: es kamen 4.407 Babys weniger zur Welt als 2022.

Damit Menschen eine Familie gründen und unterhalten können, ist mehr als ein bloßer Kinderwunsch vonnöten. Auf seinen Familienforen erfährt der Berliner Beirat für Familien direkt von Eltern, Jugendlichen und Kindern was sie brauchen und wo es fehlt:

Mangelnder bezahlbarer Wohnraum, zu wenig Kita- und Schulplätze sowie die nicht einfach zu meisternde Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind dabei Dauerbrenner. Viele Familien wünschen sich weniger Bürokratie und mehr Unterstützung durch qualifizierte und interkulturell beratende Fachkräfte.

Trotz der Fortschritte beim Ausbau der Kinderbetreuung und der Sicherung von Familienangeboten durch das Familienfördergesetz gibt es in Berlin noch viel zu tun. Eine familienfreundliche Stadt und eine familiengerechte Stadtentwicklung sind wichtige Voraussetzungen für die Geburt von mehr Berliner Babys.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Familien sind für Berlin unverzichtbar. Familienfreundliche Politik ist Zukunftspolitik. Berlin sollte den Anspruch haben, für Familien attraktiv zu sein und jungen Menschen die Entscheidung zur Familiengründung zu erleichtern.“

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 29.04.2024

Verbandsrat verabschiedet Appell an staatliche Institutionen und ihre Vertreter*innen zum Umgang mit AfD und rechtsradikalen Netzwerken.

Mit einem Appell, die Bedrohung durch die “Alternative für Deutschland” (AfD) und andere rechtsextreme Akteur*innen für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt abzuwehren, richtet sich der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes an staatliche Institutionen und ihre Vertreter*innen. Der Wohlfahrtsverband ermahnt die demokratischen Parteien, die Regierungen der Bundesländer sowie Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat wie auch alle staatlichen Behörden, ihren Schutzpflichten gegenüber den Menschen in Deutschland und dem Schutz der sozialen Infrastruktur vor Angriffen rechtsextremer Kräfte wie der AfD nachzukommen. Darüber hinaus fordert der Paritätische unter anderem die ernsthafte Prüfung der Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. 

Auf Basis seiner Verbandsgrundsätze der Offenheit, Vielfalt und Toleranz versteht sich der Paritätische als Teil der zivilgesellschaftlichen Brandmauer gegen Rechtsaußen. Diese Brandmauer könne “jedoch nur halten, wenn auch der Staat, die demokratischen Parteien und die für staatliches Handeln verantwortlichen Institutionen und Vertreter*innen ihrer Aufgabe nachkommen, Gefahren für unsere Demokratie abzuwehren”, heißt es in dem am 26. April 2024 verabschiedeten Papier, und weiter: “Wir wollen, dass die AfD verboten wird.”

Die Gefahr, die von Rechtsaußen ausgehe, sei konkret und real und erfordere neben dem entschiedenen Handeln zivilgesellschaftlicher Organisationen und Selbstvertretungen (“Own Voices”) auch das konsequente Handeln der demokratischen Institutionen im Sinne einer wehrhaften Demokratie. Wo Verfassungsfeindlichkeit und Gefahrenpotential zusammenfallen, müssten “Staat und Politik ihre Schutzfunktion besonders konsequent wahrnehmen – insbesondere zum Schutz vulnerablen Gruppen und zum Schutz unserer Verfassung”, heißt es in dem Appell.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Es ist unbestreitbar, dass die AfD dem Grundsatz der Gleichwertigkeit und der gleichen Würde aller Menschen, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit den Kampf angesagt hat. Sollte sie an die Macht kommen, droht die systematische Entrechtung und Ausgrenzung von Millionen Menschen. Mit einer solchen Agenda kann es auf politischer und gesellschaftlicher Ebene keinen Ausgleich geben.“

Bereits 2015 und 2018 hat der Paritätische in der “Charta gegen Rassismus und Rechtsextremismus” und der “Positionierung zu Rechtsextremismus und Politik der AfD” die Unvereinbarkeit der verbandlichen Werte und Grundsätze mit Positionen und der Agenda von Parteien festgestellt, die auf Ideologien der Ungleichwertigkeit basieren. Der Verband setzt sich seitdem verstärkt für Aufklärung, Sensibilisierung und Stärkung der demokratischen Werte ein. 

Dokumente zum Download

Appell an staatliche Institutionen und ihre Vertreter*innen zum Umgang mit AfD und rechtsradikalen Netzwerken (90 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 03.05.2024

Zum Vatertag erweitert die wellcome gGmbH sein bundesweites Unterstützungsnetzwerk für Familien. Das neue Angebot kindwärts schließt die Lücke zwischen rechtlichen Ansprüchen und der tatsächlichen Lebenssituation vieler Trennungskinder und bietet eine Lösung für getrennt lebende Eltern – unabhängig von Entfernung und Geldbeutel.

Die wellcome gGmbH setz t sich seit mehr als 20 Jahren für die Bedürfnisse von Kindern ein. Mit der Übernahme der „Familienhandwerker“ der Flechtwerk 2+1 gemeinnützige GmbH wird das Hilfenetzwerk von wellcome fortan erweitert. Der offizielle Startschuss für das neue Angebot kindwärts erfolgt passend zum Vatertag am 9. Mai 2024. Denn: Im Jahr 2023 waren etwa 90% der Nutzer der Plattform männlich. Diese Zahl zeigt, dass es insbesondere für Väter einen Bedarf an Unterstützung und Austausch gibt. Das Ziel ist es, ihnen da bei zur Seite zu stehen, trotz Trennung eine starke Bindung zu ihren Kindern aufzubauen und ihre Vaterrolle aktiv auszuüben.

Von den rund 13 Millionen Kindern unter 18 Jahren leben knapp 20 Prozent mit nur einem Elternteil im Haushalt. In neun von zehn Fällen ist dies die Mutter. Das Wohl des Kindes steht dabei im Fokus und das Recht auf beide Eltern ist sowohl im deutschen Familienrecht als auch gemäß der UN-Kinderrechtskonvention fest verankert.
Leider klaffen die rechtlichen Ansprüche und die tatsächliche Lebenssituation vieler Trennungskinder oft auseinander, wenn die Eltern nicht mehr am selben Ort leben. Viele Kinder wachsen in sozialen Halbwaisen-Verhältnissen auf, da finanzielle Belastungen durch räumliche Distanz entstehen, die sich nicht jeder Vater oder jede Mutter leisten kann.

Mit kindwärts werden Trennungsfamilien unterstützt und finanziell entlastet, um sicherzustellen, dass Kinder eine verlässliche Beziehung zu beiden Elternteilen aufbauen können – unabhängig von der Entfernung. kindwärts umfasst verschiedene Hilfemaßnahmen: Gegen eine geringe Mitgliedsgebühr werden kostenfreie Übernachtungsmöglichkeiten bei ehrenamtlichen Gastgebenden auf https://www.wellcome-online.de/kindwaerts/ angeboten. Dadurch können getrennt lebende Eltern ihre Kinder in entfernten Städten besuchen – unabhängig vom Geldbeutel. Zusätzlich bietet eine professionelle Elternberatung getrennt erziehenden Eltern eine Fülle von pädagogischen Anregungen und Praxistipps an.

„Kindern geht es nur gut, wenn es den Eltern gut geht.“ Nach diesem Leitsatz von wellcome beschreibt Ilsabe von Campenhausen, Geschäftsführerin der wellcome gGmbH, auch den Kern von kindwärts . „Mit diesem neuen Angebot unterstützten wir ab sofort räumlich getrennt lebende Elternteile, ihr Kind regelmäßig zu sehen und diese gemeinsame Zeit wertvoll zu gestalten, damit eine gesunde Eltern-Kind-Bindung fortbestehen und wachsen kann. Denn genau darum geht es uns bei wellcome.“

Die Integration von kindwärts unter dem Dach von wellcome ermöglicht eine Steigerung der Reichweite des Angebots und damit mehr  Möglichkeiten für Betroffene, bundesweit bedarfsorientiere Hilfe zu erhalten. wellcome engagiert sich bereits seit über 20 Jahren erfolgreich in Bereichen wie Elternberatung- und unterstützung. Das Angebot kindwärts ist ein weiterer Schritt in Richtung einer ganzheitlichen Unterstützung aller Elternteile – insbesondere auch derjenigen, die nicht ständig bei ihren Kinder leben können, aber dennoch aktiv ihre Kinder begleiten wollen – kindwärts eben.

Über wellcome gGmbH

Als bundesweit agierendes Sozialunternehmen will wellcome mit seiner unmittelbaren Unterstützung Eltern entlasten, beraten und vernetzen, damit ihre Kinder in einer liebevollen Umgebung gesund aufwachsen können. Mit unseren vier Angeboten, der Praktischen Hilfe nach der Geburt, unserer Online-Plattform ElternLeben.de, dem Programm für Trennungsfamilien kindwärts und dem Spendenfonds unterstützen wir Familien mit Zeit, Wissen, Netzwerk und finanzieller Soforthilfe und möchten Eltern damit ermutigen, sich auf das Abenteuer Familie
einzulassen.

  • wellcome wurde 2002 in Hamburg gegründet
  • organisiert praktische Hilfe nach der Geburt durch Ehrenamtliche für alle Familien
  • ca. 220 wellcome-Standorte in Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • 2023 haben 3.800 Ehrenamtliche über 3.400 Familien nach der Geburt mit über 76.000 Stunden unterstützt
  • Über 1.400 Online-Beratungen 2023 auf www.elternleben.de
  • Schirmherrin: Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus
  • wellcome ist einer der Social-Franchise-Pioniere in Deutschland

Quelle: Pressemitteilung wellcome – Das Sozialunternehmen für Familien vom 08.05.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 14. Mai 2024

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut

Ort: Webex

In this presentation a model will be shown of individual life course development in which a person’s temperament or personality is assumed to interact with environmental factors, such as a person’s relationships with their parents or peers. The results of this interaction shapes the individual life course into an adaptive or maladaptive direction, sometimes leading to pathology. Data will be presented of several longitudinal studies illustrating these person-environment transactional mechanisms. Some preliminary results on the role of narrative identity in this process, and on the operationalization and measurement of narrative identity, will be presented.

Speaker

Marcel A.G. van Aken studied developmental psychology and in 1991 defended his PhD thesis at the University of Nijmegen. After a post-doc position at the Max-Planck-Institute for psychological research in Munich, Germany, and positions as assistant and associate professor at the University of Nijmegen, he moved to Utrecht University in 2001, as full professor at the Department of Developmental Psychology. His research focuses on personality development in children, adolescents, and young adults, more particular the way that transactional relations between personality characteristics and elements of the social relationships with parents and peers may result in either competence, maladaptation or personality pathology. He was a member of the Executive Committee of the International Society for the Study of Behavioral Development, editor of the International Journal of Behavioral Development (2008-2014), and president of the European Association for Developmental Psychology (2019-2021). At Utrecht University, he was Dean of the Faculty of Social and Behavioral Sciences from 2017-2023.

Treten Sie Ihrem Webex-Meeting zum gegebenen Zeitpunkt hier bei.
Meeting beitreten

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Bundesforum Männer

Ort: Berlin

ob Gesundheit, Arbeit und Wirtschaftswachstum, Bildung, Klimaschutz oder Konsum – die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vereinen ökologische, soziale und ökonomische Dimensionen. Doch welche Rolle spielen dabei die Kategorien Geschlecht und Männlichkeit?

Im gegenwärtigen Diskurs wird berechtigterweise oft auf negative Männlichkeitsnormen und klimaschädliche Lebens- und Verhaltensweisen von Männern aufmerksam gemacht. Aus unserer Sicht darf die Diskussion hier jedoch nicht enden. Jetzt geht es darum, Alternativen zu entwickeln und nachhaltige, sorgsame Männlichkeit zu fördern. Nur so kann der Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gesellschaft gelingen.  

Bei unserem Fachtag am 15. Mai 2024 wollen wir mit Ihnen im Rahmen von Impulsvorträgen, Diskussionen und themenfokussierten Workshops darüber ins Gespräch kommen, was eine gleichstellungsorientierte Männerpolitik zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele effektiv beitragen kann. 

Im Anschluss an den Fachtag richten wir unseren politischen Jahresempfang aus. Wir freuen uns über die Zusage von Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus, im Rahmen des Jahresempfangs ein Grußwort zu sprechen. 

Melden Sie sich jetzt noch für den Fachtag und/oder für den politischen Jahresempfang an. 

Link zur Anmeldung und zum Programm

 

Termin: 26. und 27. Mai 2024

Einladende:

  • Martina Spierings, Autorin, Systemische Therapeutin, Beratung bei Trennung und Partnergewalt. Frauenkreise, Mutter-Tochter-Wochenenden, Kurse für Selbstliebe und Empowerment www.proud-women.de
  • Annika Gemlau, Künstlerin & Illustratorin, Sprachdozentin und Seminarleiterin aus Berlin. Workshops zu empowernder Kreativität und politischer Partizipation www.asombrasdelsur.com

Ort: Berlin

Die Autorin und Illustratorin des Mütter-Ratgebers stellen ihr Buch anlässlich zweier Veranstaltungen in Berlin vor und ermuntern Frauen damit, mehr Weite und Fülle zu leben und kraftvolles Vorbild für Töchter (und Söhne) zu sein. 

Die Pubertät und die erste Menstruation sind für viele junge Mädchen eine Zeit von Body und Period Shaming. Mediale Bilder und langbärtige Rollenmuster schränken die Vielfalt weiblichen Selbstverständnisses noch immer schmerzhaft ein.

Viele Mütter wünschen sich für ihre Kinder eine gleichberechtigtere Welt, sind jedoch unsicher, wie sie ihre Töchter in dieser Phase am besten unterstützen können.

Die Autorin Martina Spierings bietet in ihrem Mütter-Ratgeber SEI STOLZ, EINE FRAU ZU SEIN Inspirationen für eine neue, selbstbestimmtere Vorbildrolle und lädt ein, Meilensteine des Frauwerdens mit der Tochter zu feiern, beispielsweise ein Fest der ersten Menstruation.

Ende Mai finden in Berlin zwei Veranstaltungen mit Lesung zum Thema statt:

So, 26.5.24 15-18 Uhr Malworkshop mit Lesung im Periodenladen, Libauer Straße 1, Berlin.

Die Berliner Künstlerin und Illustratorin des Buchs Annika Gemlau lädt hierbei in Kombination mit der Lesung zu einem intuitiven Malworkshop zum Frausein ein. Infos und Kosten s. Link.

Mo, 27.5.24 19 Uhr Lesung im EWA Frauenzentrum mit Bildprojektionen der Künstlerin, Prenzlauer Allee 6, Berlin. Eintritt kostenlos.

Mütter und andere Wegbegleiterinnen sind herzlich willkommen, um gemeinsam die Vielfalt weiblichen Lebens zu feiern.

Termin: 29. Mai 2024

Veranstalter: Statistisches Bundesamt und Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Ort: Berlin

Rund 61 Millionen Deutsche und mehr als 4 Millionen in Deutschland lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger können an der diesjährigen Europawahl teilnehmen. Es gibt in diesem Jahr deutlich mehr potentielle Erstwählerinnen und -wähler, denn dank einer Reform des Europawahlgesetzes ist man bereits ab 16 Jahren wahlberechtigt. Wir zeigen, wie sich die Wählerschaft bei der Europawahl hinsichtlich der Einwanderungsgeschichte und weiterer sozio-demografischer Merkmale zusammensetzt.

Die Einbürgerung verleiht jedoch nicht nur die Wahlberechtigung. Sie hat auch positive Auswirkungen auf die Integration und Teilhabe zugewanderter Menschen. Insbesondere auf die Bildung junger Menschen wirkt sich ein  leichterer Zugang zur deutschen  Staatsangehörigkeit günstig aus. Bildung wiederum trägt erheblich zu politischer Beteiligung bei.

Über eine sich wandelnde Wählerschaft im Kontext von Zuwanderung und Staatsangehörigkeitsrecht
sprechen wir mit:

  • Thomas Körner I Statistisches Bundesamt
  • Elena Ziege I Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Im Anschluss gibt es bei einem kleinen Snack und Getränken die Möglichkeit zum fachlichen Austausch.

Weitere Informationen: www.destatis.de/hauptstadt
Anmeldung per Mail: hauptstadt-events@destatis.de

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie online oder vor Ort teilnehmen möchten.

Termin: 03. Juni 2024

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e.V.

Ort: Berlin

Mit unseren Projekten wie „Sozialraumkids“ aus Grimmen oder das Stadtteilmanagement in Cottbus zeigen wir, wie Menschen in die Gestaltung ihres Sozialraums eingebunden werden können. Gerne möchten wir einen Einblick in diese Projekte geben und mit Euch diskutieren, wie Beteiligung auf lokaler Ebene funktionieren kann und wie solche Projekte einen nachhaltigen Beitrag zur Demokratie leisten.

Eine Einladung mit weiteren Veranstaltungsdetails folgt in Kürze!

Termin: 12. Juni 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Zoom

Für ausländische pädagogische Fachkräfte ist es mitunter nicht leicht, Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten. Das gilt auch für Drittstaatenangehörige, die eine Ausbildung zum/zur Erzieher*in beginnen wollen. Im Rahmen der Veranstaltung tragen wir Erfahrungen aus vier verschiedenen Projekten zusammen, die alle einen etwas anderen Blick auf das Thema haben, sich aber alle mit den Zugang zum Arbeitsmarkt für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für zugewanderte Fach- und Assistenzkräfte befassen.
Nach den Berichten aus der Praxis dieser Projekte steht der Austausch mit den Teilnehmenden über politische Handlungsbedarfe und praktische Handlungsmöglichkeiten für Träger von Kindertageseinrichtungen im Vordergrund.

Mit:

Anne Friedemann, Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH, Projekt „Pädagogische Fachkräfte für Thüringen – Wege in den Arbeitsmarkt“

Dr. Eva Stauf, ism e.V., Koordination des Regionalen Integrationsnetzwerks „IQ in RLP“ (IQ Förderprogramm – Integration durch Qualifizierung)

Christine Schneyer, Fröbel e.V., Erfahrungen mit der Anerkennung schulischer Bildungsabschlüsse und Hürden für die Aufnahme einer Ausbildung

N.N., TH Köln, Projekt IQ NRW – OnTOP|THK: Qualifizierungsprogramm für zugewanderte Akademiker*innen in NRW – Schwerpunkt Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. Juni 2024

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Frankfurt am Main

Alleinerziehende und ihre Kinder sind in ihrem Wohlbefinden häufiger eingeschränkt als Eltern und Kinder in anderen Familienformen. Alleinerziehende Mütter und Väter haben etwa ein höheres Risiko für psychische Erkrankungen oder emotionale und körperliche Erschöpfung. Trotzdem werden bei der Gesundheitsprävention die Familiensituation und die Bedarfe von Alleinerziehenden und ihren Kindern ungenügend mitgedacht. Das betrifft zum einen die Verhältnisprävention in relevanten Politikbereichen und persönlichen Lebenswelten. Diese zielt auf gesundheitsförderliche Lebensverhältnisse und ist etwa in der Arbeitswelt oder der kommunalen Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder vielerorts ungenügend verankert.  Zum Anderen fehlt für Einelternfamilien häufig ein niedrigschwelliger Zugang zu konkreten Angeboten der individuellen gesundheitlichen Verhaltensprävention, die ihnen etwa regelmäßige Bewegung, Entspannung und Zeit für sich selbst ermöglichen würden.

Auf der Fachtagung sollen daher aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit und Gesundheitsförderung von Einelternfamilien gebündelt und im Lichte vielversprechender Ansätze für gesundheitliche Chancengleichheit und Best-Practice-Beispiele diskutiert werden. Wie wollen wir uns kritisch mit dem Ist-Zustand der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in Deutschland auseinandersetzen und verbleibende Handlungsbedarfe für die Politik auf allen Ebenen aufzeigen.

Am Vormittag werden Petra Rattay (Robert Koch Institut) und Prof. Raimund Geene (Berlin School of Public Health) aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit in Einelternfamilien vorstellen bzw. die Potentiale einer verbesserten Verhältnisprävention für Alleinerziehende und ihre Kinder durch den Health in All Policies – Ansatz (HiAB) und das Präventionsgesetz von 2015 ausloten.

Am Nachmittag wollen wir im Rahmen dreier Workshops tiefer in strukturelle Voraussetzungen gesundheitlicher Chancengleichheit und diesbezügliche Unterstützungssysteme einsteigen. Dafür wenden wir uns jeweils der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in den Lebenswelten Betrieb bzw. Schule und Kita zu. Zudem wollen wir auf den Prüfstand stellen, auf welche Unterstützungsmöglichkeiten Alleinerziehende im Krankheitsfall zurückgreifen können, um die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder zu sichern, und Ideen sammeln, wie Lücken im Hilfesystem geschlossen werden können.

Eine Einladung folgt in Kürze.

Termin: 21. Juni 2024

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Nicht erst seit den Krisen der vergangenen Jahre lassen sich starke Vermögens- und Einkommensungleichheiten beobachten, die eng mit der Gleichstellung der Geschlechter verbunden sind. So sind Frauen am unteren Ende der Verteilung häufiger vertreten und tragen ein erhöhtes Armutsrisiko. Das zeigt deutlich: Es ist höchste Zeit, die Verteilungsfrage unter Geschlechterperspektive auf die politische Agenda zu setzen. 

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik tauschen wir uns darüber aus, wie eine geschlechtergerechte Verteilung angesichts der Herausforderungen des klimaneutralen Umbaus von Wirtschaft und Gesellschaft gelingen kann.

Sie erwartet eine Keynote von Prof. Dr. Olaf Groh-Samberg (Universität Bremen) sowie Diskussionspanels zu „Feministischer Finanz- und Steuerpolitik” und „Maßnahmen für die ökonomische Absicherung von Frauen“, u.a. mit Dr. Ulrike Spangenberg (Bundesstiftung Gleichstellung), Julia Jirmann (Netzwerk Steuergerechtigkeit), Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok (HWR Berlin), und Michaela Engelmeier (SoVD).

Merken Sie sich den Termin jetzt schon vor und leiten Sie diese Ankündigung gerne weiter. Das Programm und Details zur Anmeldung folgen in Kürze.

Termin: 21. Juni 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Zoom

Jungenarbeit entstand in den 80er Jahren in Folge der sich etablierenden Mädchenarbeit als eine Form von geschlechterreflektierter, zielgruppengerichteter Jugendarbeit mit Jungen und männlichen Jugendlichen. Jungen*arbeit sollte Fragen der Gleichberechtigung, Konstruktion von Männlichkeit(en) und Geschlechterverhältnisse thematisieren. Könnte sie dazu beitragen gesellschaftlichen Verhältnissen entgegenzuwirken, wie z.B. einer Retraditionalisierung von Geschlechterverhältnissen?

„Jungen*- und Männer*arbeit als Kritik am Patriarchat? Unbedingt! Eine wie hier beschriebene Arbeit ist patriarchatskritisch, ohne Jungen* und Männern* neue Bilder vorzuschreiben. Vielmehr eröffnet sie Räume der Selbstreflexion und des Nachdenkens über Geschlechterverhältnisse und ist damit pädagogisch und politisch.“ (Wallner, Claudia in  „Corax – Fachmagazin für Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen“ Heft 6/2022)

An der Veranstaltung wirkt mit:

Marc Melcher, Bildungsreferent|Diplom Pädagoge, Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V./ Fokus Jungs Fachstelle für Jungenarbeit in Hessen

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 26. Juni 2024

Veranstalter: Landesarbeitsgemeinschaft Familie NRW und die Evangelische Hochschule Bochum

Ort: Bochum

Das in Kooperation organisierte und vielfältig besetzte Diskussionsforum mit dem Thema „Starke Familien, faire Chancen: Quartiersarbeit im Wandel“ findet im Auditorium der EvH Bochum statt, beinhaltet u.a. einen Impuls von Josefine Paul (Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen) und richtet sich an Praktiker*innen der Quartiers-/ Sozialraumarbeit, an Student*innen, an Interessensvertreter*innen und Fachkräfte aus der Arbeit mit und für Familien sowie an allgemein Interessierte aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft.

Zum Programm und zur Anmeldung (Rückmeldung erbeten bis 12.06.2024) geht es hier: https://de.surveymonkey.com/r/QPNNSS5

Termin: 04. Juli 2024

Veranstalter: Save the Children mit Bertelsmann Stiftung und Deutsches Jugendinstitut

Ort: Berlin

Dialogforum zum Austausch von Jugendlichen mit Politik und Zivilgesellschaft zu den Themen Chancengerechtigkeit, soziale Ungleichheit und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

U.a. mit Mitgliedern des JugendExpert:innenTeams der Bertelsmann Stiftung und des Jugendteams von ServiKiD
sowie der Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz, BMFSFJ 

Eine Einladung mit Anmeldemöglichkeit folgt.

WEITERE INFORMATIONEN

Für das Berliner Bundestagsbüro sucht Sarah Lahrkamp möglichst zum 1. Juni 2024 eine(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter/in zur Unterstützung der Abgeordnetentätigkeit.

Die Stelle in Vollzeit ist befristet bis zum Ende der 20. Wahlperiode.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 11/2023

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Vorstellung der geeinten Eckpunkte für eine „Kindergrundsicherung“, begrüßt das ZFF zwar die Einigung auf eine Verwaltungsreform, zeigt sich jedoch zutiefst bestürzt über das schwache Konzept der neuen Leistung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie (ZFF) erklärt dazu: „Die Enttäuschung über die geeinten Eckpunkte ist groß: Es werden weiterhin viel zu viele Kinder vom Anspruch ausgegrenzt, bei der Höhe der Leistungen ist keine Verbesserung sichtbar und die Daumenschraube, die Eltern durch den Zwang zur Arbeit angelegt wird, ist nicht nachvollziehbar. Die Rechentricks, die als Neuberechnung des Existenzminimums verkauft werden, werden dem Anspruch an eine echte und faire Kindergrundsicherung nicht gerecht. Zudem kritisieren wir scharf, dass die 15 Euro für soziale Teilhabe und die 100 Euro des Schulstarterpakets aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht in die Kindergrundsicherung fließen.

Den Weg, den diese Verwaltungsreform einschlägt, ist richtig, aber die Schritte gehen nicht weit genug. Das was uns hier vorliegt, ist keine armutsfeste neue Leistung. Wir befürworten, dass verdeckter Armut durch eine höhere Inanspruchnahme den Kampf angesagt wird. Insgesamt aber ist es reinster Etikettenschwindel dieser Reform den Namen Kindergrundsicherung zu geben.

Seit Jahrzehnten kämpft das ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gute und ausreichende Reform der familien- und sozialpolitischen Leistungen hin zu einer existenzsichernden Kindergrundsicherung. Mit dem, was da jetzt beschlossen wurde, bekämpft man keine Kinderarmut!“

Altenkamp fährt fort: „Diese Regierung ist mit großen Versprechen angetreten. Kinderarmut zu bekämpfen, war eine der Mammutaufgaben, der sie sich stellen wollte. Diesen Mut hat das ZFF damals begrüßt. Wir werden den Gesetzgeber an seine Versprechen erinnern und uns im parlamentarischen Verfahren vehement dafür einsetzen, dass es zu tatsächlichen Verbesserungen für alle Kinder, Jugendliche und ihre Familien kommt. Die aktuelle Einigung kann nur ein Zwischenschritt sein, bei der das letzte Wort noch nicht gesprochen wurde.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.08.23

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), der AWO Bundesverband e.V. und das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW) fordern die Bundesregierung auf, endlich eine Einigung bei der Kindergrundsicherung zu erzielen! Das Taktieren auf dem Rücken von Millionen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, die dringend eine bessere Unterstützung brauchen, ist entwürdigend und erbärmlich und muss endlich ein Ende haben.

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums des AWO Bundesverbandes, betont: „Seit Anfang des Jahres wird um die Kindergrundsicherung und ihre Ausgestaltung gerungen. Eine Einigung auf Schloss Meseberg ist nun dringend von Nöten. Leider geht es dabei in den letzten Monaten mehr um Machtspiele als um tatsächliche Herausforderungen, vor denen Familien – insbesondere Familien mit wenig oder keinem Einkommen – jeden Tag stehen. Viele von ihnen konnten nicht in die Sommerferien fahren, es reicht kaum für den Schreibtisch, der nun für den Schulanfang gebraucht wird. Armut ist und bleibt ein Spielgefährte von Millionen von Kindern und Jugendlichen. Familien brauchen daher jetzt eine Zusage für ihre Kinder und für die Zukunft. Ein Herabspielen von Armut und Armutserfahrungen ist vollkommen fehl am Platz. Finanzminister Lindner muss seine Blockadehaltung aufgeben und Geld zur entschiedenen Armutsbekämpfung bereitstellen!“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, fügt hinzu: „Dabei ist es für uns besonders wichtig, dass dort, wo Kindergrundsicherung draufsteht, auch Kindergrundsicherung drin ist. Dass bedeutet, dass sie für alle Kinder, die in Deutschland aufwachsen, eine Verbesserung darstellt. Eine Verwaltungsvereinfachung und Erhaltung des Status quo, wie sie derzeit angedacht ist, ist absolut inakzeptabel. Seit 2009 setzt sich das ZFF dafür ein, das System der familienfördernden Leistungen vom Kopf auf die Füße zu stellen und eine neue Leistung zu schaffen, die dort die größte Wirkung entfaltet, wo diese auch am dringendsten gebraucht wird: bei den armen Familien. Darüber hinaus braucht eine wirksame Kindergrundsicherung neben einer armutsfesten Höhe auf Grundlage der Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums eine weitgehend automatische Auszahlung, die alle Anspruchsberechtigten erreicht. Dafür muss ausreichend Geld in die Hand genommen werden.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, schließt: „Der vom Deutschen Kinderhilfswerk im letzten Monat vorgelegte Kinderreport 2023 hat deutlich gemacht, dass die Menschen in unserem Land Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, mehr als bisher gegen die Kinderarmut in Deutschland zu unternehmen. Hier braucht es langfristig ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist, umfassende Reformen bündelt und verschiedenste Politikbereiche miteinander verzahnt. Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen. Die Kindergrundsicherung könnte die finanzielle Situation vieler Familien verbessern, aber dafür muss sie auch finanziell ausreichend untersetzt werden, um die realen Bedarfe von Kindern tatsächlich abzudecken und sie damit vor Armut zu schützen.“

Hintergrund: Seit Anfang des Jahres wird zwischen dem Bundesfamilienministerium und dem Bundesfinanzministerium um die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung gerungen. Obwohl eine Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag steht und das Bundesfamilienministerium Eckpunkte vorgelegt hat und derzeit an einem Gesetzentwurf gearbeitet wird, wird diese neue Leistung von Finanzminister Lindner immer wieder aufs Neue in Frage gestellt. Wenn der Zeitplan eingehalten werden und die Kindergrundsicherung noch in 2024 beschlossen und ab 2025 ausgezahlt werden soll, muss so schnell wie möglich eine Einigung erzielt werden.

AWO, ZFF und Deutsches Kinderhilfswerk sind Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.08.23

Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beschlossen. Das Zukunftsforum Familie (ZFF) ist Erstunterzeichnerin einer Petition, die aus diesem Anlass die Bundesregierung dazu auffordert, ein Selbstbestimmungsgesetz zu beschließen, das frei von diskriminierenden Paragrafen Grundrechte für alle trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen garantiert.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt dazu: „Wir befürworten ein SBGG – ohne Misstrauensparagrafen -, das allen Menschen das Recht einräumt, ohne Gerichtsverfahren und Zwangsbegutachtung den Geschlechtseintrag zu wählen, der ihrer tatsächlichen Identität entspricht.

Wir stehen solidarisch an der Seite aller trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen. Wir kritisieren den Missbrauch der Debatte, die Gegner*innen nutzen, um Betroffene zu denunzieren und Hass zu verbreiten. Angesichts dessen muss das SBGG unbegründetes Misstrauen abbauen, anstatt Vorurteile zu schüren und Bedrohungsszenarien zu inszenieren.

Das ZFF fordert: Schluss mit dem gegeneinander Ausspielen von verschiedenen Betroffenengruppen. Selbstbestimmung für trans* Menschen ist notwendig und schränkt Frauenschutzräume nicht ein: Sicherheit und Selbstbestimmung von trans* Menschen widersprechen weder Frauenrechten noch Gewaltschutz – im Gegenteil, sie gehen nur gemeinsam.“

Die feministische Petition kritisiert unter anderem, dass der Gesetzesentwurf Sperrfristen für die Änderung des Geschlechtseintrags vorsieht. Außerdem berufe er sich unnötigerweise auf Hausrecht und Vertragsfreiheit und höhle das Offenbarungsverbot durch die Übermittlung an Sicherheitsbehörden aus. Zudem werde der Zugang für abgelehnte Asylbewerber*innen und im Verteidigungsfall eingeschränkt. Jugendlichen ab 14 Jahren wird die Kompetenz abgesprochen, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Sie sind abhängig von der Zustimmung ihrer Eltern.

Die Petition richtet sich deshalb an die Vorsitzenden der Ampelfraktionen und fordert: „Überarbeiten Sie den Gesetzesentwurf entsprechend der Forderungen der trans*, inter und nicht-binären Fachverbände und Selbstorganisationen! Nur so wird aus dem Entwurf ein wirkliches Selbstbestimmungsgesetz.“

Hier geht es weiter zur Petition.

Und hier geht es zur Stellungnahme des ZFF.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.08.2023

SCHWERPUNKT I: Einigung Kindergrundsicherung

Zur Einigung zur Kindergrundsicherung erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend sowie Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Seit heute Nacht steht endlich fest: der Einstieg zu einer Kindergrundsicherung ist geschafft. Es ist der Verdienst von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, dass sie und ihr Ministerium mit enormer Detailarbeit und gegen große Widerstände beharrlich an dieser großen sozialpolitischen Reform gearbeitet und festgehalten haben. Bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Familien und ihre Kinder werden durch die Kindergrundsicherung die Leistungen, die ihnen zustehen, schneller, einfacher und direkter bekommen. Viele von ihnen zum ersten Mal. Dadurch holen wir tausende Kinder aus der verdeckten Armut. Die Kindergrundsicherung ist der Einstieg in eine wirksame und grundlegende Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland.

Die Kindergrundsicherung wird einfach und digital zu den Familien kommen. Mit dem automatisierten Kindergrundsicherungscheck kehren wir die Holschuld von Familien in eine Bringschuld des Staates um und starten ein umfangreiches Digitalisierungsprojekt. Das spart allen Familien in Deutschland Zeit und Nerven und sorgt endlich dafür, dass alle Familien die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.

Besonders wichtig ist der Erfolg, den Bundesfamilienministerin Lisa Paus für die vielen Alleinerziehenden in unserem Land erreichen konnte, die oftmals trotz Arbeit von Armut bedroht sind. Unterhaltszahlungen werden künftig nur zu 45 Prozent als Einkommen auf den Zusatzbetrag angerechnet und nicht mehr zu 100 Prozent wie bisher. Damit bleiben 55 Prozent der Unterhaltszahlungen beim Kind.

Endlich wird auch die Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums an die realen Lebensverhältnisse von Familien angepasst und ebenso werden die seit 20 Jahren unveränderten Verteilschlüssel verändert. Für weitere Schritte zur Anhebung des sozio-kulturellen Existenzminimums an die realen Lebensverhältnisse kämpfen wir als Bündnisgrüne weiterhin. Wir schaffen heute das Fundament, indem wir wichtige Leistungen bündeln, um sie im nächsten Schritt weiter erhöhen zu können. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns als Bündnisgrüne eine stärkere Leistungsanhebung gewünscht hätten. Im parlamentarischen Verfahren werden wir nun sorgsam um wichtige Detailfragen ringen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.08.2023

Zur Einigung zur Kindergrundsicherung erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Es ist gut, dass jetzt konkretere und geeinte Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorliegen. Kinderarmut hat etliche Facetten, deshalb muss die Kindergrundsicherung zwingend immaterielle Armutsfaktoren in den Blick nehmen. Dazu gehört ein vernetzter Ansatz mit weiteren Koalitionsprojekten wie dem Startchancenprogramm und dem geplanten KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz. Damit stärken wir Bildungsqualität und die frühkindliche Betreuungsinfrastruktur. In der Kindergrundsicherung müssen die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets deshalb in Form des digitalen Kinderchancenportals zu einer elementaren Säule wachsen. Damit machen wir Unterstützung für Kinder und Jugendliche leichter zugänglich, digitalisieren und automatisieren den Prozess. Dafür muss das Familienministerium den Aufbau des Kinderchancenportals dringend priorisieren. Die beste Versicherung gegen materielle Kinderarmut ist die Erwerbstätigkeit der Eltern. Deshalb sind das Lohnabstandsgebot und funktionierende Erwerbsanreize nicht nur eine Frage der Fairness, sondern tragen dazu bei, die Chancenarmut von Kindern zu reduzieren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 28.08.2023

Kompromiss basiert auf unklarer Zahlengrundlage

Die Ampel hat Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorgestellt. Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär:

„Die Einigung bei der Kindergrundsicherung ist ein weiterer hohler Formelkompromiss der Ampel: Die Eckpunkte basieren nach monatelangem Streit immer noch auf unklarer Zahlengrundlage, berücksichtigen nicht die bereits insbesondere von den Kommunen vorgetragene Kritik und der Fraktionsvorsitzende der SPD macht deutlich, dass das Parlament auch noch Ideen hat. Das zeigt, dass hier ein Gesetz hin gezimmert wird, bei dem überhaupt nicht klar ist, was das Ziel ist.

Das, was die Bundesregierung als große Sozialreform verkauft, ist nichts anderes als der partout nicht gelingen wollende Versuch einer Verwaltungsreform. Eine Bundesfamilienministerin, die ein Abschmelzen der von ihr geforderten 12,5 Milliarden auf 2,4 Milliarden für ihr Flaggschiffprojekt als Erfolg verkauft und dieses noch nicht einmal erklären kann, ist nicht ernst zu nehmen.

Frau Paus erweckt mit ihren Äußerungen den Eindruck, dass möglichst wenige Bürgerinnen und Bürger verstehen sollen, was eigentlich geschieht, und den Etikettenschwindel nicht bemerken. Weder setzt die Bundesregierung mit dieser Verwaltungsreform wirksame Erwerbsanreize für Eltern, noch versetzt sie arme Kinder in die Lage, ihre Bildungschancen zu ergreifen und so ihr Potential voll zu entfalten. Die Kindergrundsicherungsshow der Ampel ist eine Farce und eine familienpolitische Zumutung.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.08.2023

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt zeigt sich enttäuscht angesichts der heute bekannt gegebenen Einigung zur Kindergrundsicherung.  

“Das große, ambitionierte Vorhaben, Kinderarmut zu beenden, ist zu einer reinen Verwaltungsreform geschrumpft. 2,4 Milliarden Euro sind schlicht zu wenig Geld. Die angekündigte Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums muss zu deutlichen Verbesserungen bei Kindern und Jugendlichen führen; ansonsten wäre am Problem der Kinderarmut vorbeireformiert. Seit 2009 kämpfen wir für eine umfassende und armutsfeste Reform der kindbezogenen Leistungen im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Was ein Meilenstein hätte werden können, ist nun ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Die Zukunft vieler Kinder wird damit verspielt”, erklärt Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt. “Dass der Bundesfinanzminister zudem angekündigt hat, dies sei die letzte finanzierbare Sozialreform in diesem Haushalt, zeigt sehr deutlich: Dieser enttäuschende Entwurf ist das Ergebnis ideologisch getriebener Debatten, die wieder einmal auf dem Rücken von Kindern ausgetragen wurden.” 

Der Verband erklärt, es sei bezeichnend, dass in ersten Verlautbarungen der beteiligten Ministerien kaum konkrete Zahlen zu tatsächlichen Erhöhungen genannt würden. Zudem kritisiert er die Fokussierung auf Erwerbsanreize für Eltern armutsbetroffener Kinder.  

Michael Groß: „Die heute angekündigten Leistungserhöhungen bleiben noch weit hinter den Bedarfen zurück. Dass der Finanzminister statt klaren Finanzierungszusagen nun wieder damit argumentiert, dass Eltern verstärkt in Beschäftigung gebracht werden müssen, ist eine Farce – denn gleichzeitig sieht sein Haushaltsentwurf eine Kürzung der Mittel für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt vor. Das passt nicht zusammen. Mit Blick auf die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung freut uns als AWO jedoch, dass viele kindbezogene Leistungen zusammengefasst werden sollen und sich beim Bewilligungszeitraum und der Abschmelzrate ein Beispiel am Kinderzuschlag genommen wird. Dass dieses künftig auch für den Unterhalt gelten soll, wenn ein Erwerbseinkommen erzielt wird, ist ein guter Schritt für einige Alleinerziehenden-Haushalte.“ 

Groß betont weiter: „Enttäuschend hingegen ist die geplante Ausklammerung der Unterstützung für die soziale und kulturelle Teilhabe sowie für den Schulbedarf. Gerade zu Beginn des neuen Schuljahres hätten wir uns hier ein anderes Signal von der Regierung gewünscht für die Absicherung der Teilhabe von Millionen von Kindern und Jugendlichen. Auch dass Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz erhalten und in Deutschland aufwachsen, von der Kindergrundsicherung ausgeklammert werden, ist und bleibt sozial ungerecht. Hier hoffen wir auf beherzte Verhandlungen im anstehenden parlamentarischen Verfahren.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 28.08.2023

„Es ist mehr als überfällig, dass sich die Ampel jetzt auf eine gemeinsame Linie für die Kindergrundsicherung einigt. Der Streit darüber hat bei vielen Menschen im Land das Zutrauen in die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung insgesamt geschwächt. Fatal aus unserer Sicht: Es ist der Eindruck entstanden, als sei es besonders schwer, sich da zu einigen, wo es um die konkrete Lebenswelt von Familien geht, wenn es um die Familien geht, die am meisten Unterstützung brauchen. 

Wir werden im parlamentarischen Verfahren sehr genau darauf achten, dass bei der Umsetzung der Eckpunkte die Bedarfe der Familien mit kleinen Einkommen priorisiert werden. Die Zugänge zu Leistungen müssen nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis einfacher gemacht werden. Wir wollen, dass Familien Zeit bei der Beantragung von öffentlichen Fördergeldern sparen. Sir brauchen diese Zeit, für ihren Alltag, für ihre Erwerbsarbeit und um ihre Kinder zu fördern. Wir wollen auch, dass alle Kinder und Jugendliche, denen Leistungen zustehen, sie auch bekommen – das ist das Mindeste. Die Bundesregierung springt deutlich zu kurz, wenn sie weiter von einer Inanspruchnahme von 48 Prozent ausgeht. Hier muss mehr getan werden – durch gute Beratung.

Auskömmliche Transferzahlungen und die Sicherung der sozialen Infrastruktur sind die zwei Säulen einer zukunftsfähigen Familienpolitik. Zur Stärkung dieser Infrastruktur, von der Kita über das Lesepatenprogramm bis zur Erziehungsberatungsstelle findet sich in den heute vorgelegten Eckpunkten wenig.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 28.08.2023

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Eckpunkte für die Kindergrundsicherung als substanzielle Verbesserung. Wenn die bereitgestellten Gelder allerdings nicht reichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, muss nachgebessert und nachgelegt werden. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte am Montag in Berlin: 

„Viele der geplanten Neuregelungen stellen substanzielle Verbesserungen zum Bürgergeld dar. Mit der Kindergrundsicherung wird endlich eine bürgerfreundlichere und leichter zugängliche Leistung geschaffen. Es ist ein echter Meilenstein, wenn künftig dafür gesorgt ist, dass das dringend benötigte Geld auch bei den Familien ankommt: Geringverdienende Eltern werden zukünftig proaktiv darauf hingewiesen, dass ihnen finanzielle Hilfen für ihre Kinder zustehen. Dass die Rentenkasse künftig Angaben zum Lohn automatisch vermittelt, erspart den Familien, ihre Nachweise individuell zuzuliefern. Das und weitere Maßnahmen machen die Antragstellung viel einfacher. 

Auch profitieren Alleinerziehende deutlich, die heute Bürgergeld beziehen. Sie haben mehr Geld in der Haushaltskasse, da Unterhaltszahlungen nicht mehr so stark den Leistungsanspruch reduzieren. Auch für erwerbstätige Eltern, die aufstocken, gilt, dass sie von ihrem Lohn mehr behalten können. Erwerbsarbeit wird so stärker wertgeschätzt und eine langjährige Forderung des DGB erfüllt.

Fraglich bleibt, ob die vereinbarten Finanzmittel für wirksame Armutsbekämpfung ausreichen. Als DGB werden wir das Vorhaben eng begleiten und genau prüfen, für wen und was die 2,4 Mrd. Euro gedacht sind und wie die neue Leistungshöhe ausgestaltet wird. Wenn mit dieser Summe Kinderarmut nicht spürbar zurückgedrängt werden kann, muss das Parlament nachbessern.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 28.08.2023

Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass mit der Auflösung der Blockade bei der Kindergrundsicherung erste Schritte zur Kindergrundsicherung möglich werden. Mit dem heute vorgestellten Kompromiss sollen Leistungsansprüche leichter anerkannt werden. Allerdings erfolgt entgegen der Ankündigungen im Koalitionsvertrag keine systematische Überprüfung des Existenzminimums. Es ist weiterhin zu niedrig bemessen.

Diakonie-Präsident Lilie: „Die gute Nachricht ist: Das bürokratische Hin und Her zwischen verschiedenen existenzsichernden Leistungen wird endlich angegangen. Die schlechte Nachricht: Mit 2,4 Milliarden Euro lässt sich keine armutsfeste Kindergrundsicherung schaffen. Die grundsätzlichen Fehler bei der Ermittlung des Existenzminimums werden nicht behoben. Es gibt kein Entweder-Oder bei Ausgaben für Bildung und Existenzsicherung. Beides bleibt notwendig, um Kinderarmut gezielt und wirkungsvoll zu bekämpfen“, so Lilie.

Die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus begrüßte ebenfalls, dass die Ampel-Koalition sich auf erste Schritte für eine Kindergrundsicherung verständigt hat.  „Kinder, die in Armut groß werden, sind in vielen Bereichen völlig ausgeschlossen von der Teilhabe am Leben“, erklärte die EKD-Ratsvorsitzende. Wer als Kind keine Chance habe, habe leider allzu oft auch später als Erwachsener keine mehr. „Man kann gar nicht genug für die Kindergrundsicherung tun“, sagte Kurschus: „Entscheidend wird sein, was am Ende bei den von Armut betroffenen Familien ankommt.“

Ein am 18. August vorgestelltes Gutachten von DIW und Diakonie hat gezeigt, dass eine deutliche Leistungsanhebung nötig wäre, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Insofern leistet das geplante Gesetz nur die Hälfte dessen, was im Koalitionsvertrag versprochen wurde. Die Situation von Alleinerziehenden wird sich kaum verbessern, wenn ausschließlich verminderte Unterhaltsanrechnungen für Erwerbstätige vorgesehen sind.

Weitere Informationen und Gutachten:

https://www.diakonie.de/pressemeldungen/gutachten-zur-kindergrundsicherung-wer-bei-den-kindern-spart-zahlt-spaeter-drauf

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Diakonie_DIWEcon_Kindergrundsicherung_v4.0.pdf

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung: https://kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.08.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Einigung der Bundesregierung bei der geplanten Kindergrundsicherung, ist aber gleichzeitig enttäuscht vom erzielten Kompromiss. „Wir freuen uns, dass es bei der Kindergrundsicherung jetzt endlich einen Schritt vorwärts geht. Die Leistungsbündelung und verbesserte Zugänge von Kindern sind wichtige Hebel. Die Kindergrundsicherung ist aber nach jetzigem Planungsstand nicht der erhoffte große Wurf, der die Kinderarmut in Deutschland umfassend und nachhaltig beseitigt. Dafür wurden im Laufe der regierungsinternen Beratungen zu viele Abstriche an den ursprünglichen Zielen der Kindergrundsicherung gemacht. Die Kindergrundsicherung muss sich an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientieren. Dafür braucht es mehr finanzielle Mittel in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen, und vor allem eine zügige Neubemessung des kindlichen Existenzminimums. Dieses Existenzminimum darf nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden, aber genau damit muss bei den veranschlagten Kosten für die Kindergrundsicherung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gerechnet werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir begrüßen den Grundansatz der Kindergrundsicherung, dass nämlich Kinder und Jugendliche nicht weiter als Bittsteller von Sozialleistungen gesehen werden. Denn es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, wenn die Eltern das nicht aus eigener Kraft schaffen. Hier kann die angestrebte Digitalisierung bei der Kindergrundsicherung einen großen Schritt nach vorne bedeuten, der auch Vorbild für andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung sein könnte. Allerdings kommen wir mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran. Den Preis für diese Kompromisse zahlen die betroffenen Kinder und Familien. Wir setzen auf die parlamentarischen Beratungen, insbesondere auf die Verbändeanhörung, um doch noch zu einer Kindergrundsicherung zu kommen, die ihren Namen auch wirklich verdient“, so Krüger weiter.

„Aus repräsentativen Umfragen für das Deutsche Kinderhilfswerk wissen wir, dass nur sehr wenige Menschen in Deutschland der Meinung sind, dass der Staat ausreichend in die Zukunftschancen der jungen Generation investiert. Zugleich wären knapp zwei Drittel der Erwachsenen bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Die Solidarbereitschaft in der Bevölkerung wird an dieser Stelle derzeit von der Politik massiv unterschätzt. Diese sollte vielmehr von der Bundesregierung aufgenommen und in eine kraftvolle Politik insbesondere für von Armut betroffene Kinder umgesetzt werden“, sagt Thomas Krüger.

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt die Bundesregierung gleichzeitig an, auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern zu legen. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. So wie die Ursachen und Folgen von Kinderarmut mehrdimensional sind, müssen alle politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure armutssensibel bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion sowie beim Aufbrechen von klassistischen Strukturen zusammenarbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.08.2023

Folgendes Zitat der Präsidentin des Kinderschutzbundes Professorin Sabine Andresen zur Einigung der Bundesregierung auf Eckpunkte einer Kindergrundsicherung zu Ihrer Verwendung:

„Das, was die Bundesregierung vorschlägt, ist enttäuschend. Das ist keine Kindergrundsicherung. Wir begrüßen, dass künftig der Anspruch für einen Kinderzuschlag für erwerbstätige Eltern automatisiert geprüft wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch ist es ein gutes Signal, dass die schwierige Situation von Alleinerziehenden in den Fokus genommen wird.  Darüber hinaus bleibt das Konzept aber mutlos und schafft nicht den erhofften Beitrag zu Bekämpfung der Kinderarmut. Die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums, also die Höhe der Leistung an den wirklichen Bedarfen des Kindes auszurichten,  ist eine der zentralen Aufgaben einer Reform. Sie steht aber auch seit beinah drei Jahren im Koalitionsvertrag. Uns stellt sich die Frage, warum das im Bundesarbeitsministerium nicht längst umgesetzt wurde. Jetzt erfolgt dieser Schritt unter hohem Zeitdruck, das dient der Sache nicht.  Viel hängt nun von den Ergebnissen dieser Berechnung ab, darauf sind wir gespannt.  Den versprochenen Systemwechsel zu einer Kindergrundsicherung, also eine echte Reform des Familienlastenausgleichs, schafft diese Ampel-Koalition so nicht. Selbst bei der Zusammenführung von Leistungen bleibt zum Beispiel der Leistungsdschungel des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten. Daran wird auch ein neues digitales Antragsportal nichts ändern. Im weiteren Prozess werden wir sehr genau beobachten, dass die Bundesregierung zumindest ihr Versprechen hält, einzelne Kinder nicht schlechter zu stellen als vor der Reform.“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 28.08.2023

Heute stellte die Ampelkoalition ein Eckpunktepapier zur „Kindergrundsicherung“ vor. Vom großen Wurf mit 12 Milliarden Förderung sind nur 2,4 Milliarden übriggeblieben.

„Was die Ampelkoalition jetzt unter Neustart der Familienförderung – Kindergrundsicherung – versteht, ist wenig mehr als eine Verwaltungsreform, die die bereits bestehenden Leistungen bündelt. Um wirklich Kinderarmut zu beseitigen, braucht es mehr Mittel, die auch wirklich den Kindern – und zwar ALLEN Kindern zu Gute kommt. Wie zu befürchten war, haben viele migrantische Kinder – gerade die im Asylbewerberleistungsbezug – mal wieder das Nachsehen,“ so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Mehr als jedes fünfte Kind war laut einem aktuellen Report der Bertelsmann Stiftung im vergangenen Jahr von Armut betroffen oder bedroht. Die Folgekosten von Kinderarmut kosten den Staat und damit die Gesellschaft ein Vielfaches einer angemessenen Existenzsicherung für alle Kinder (Kurzexpertise für die Diakonie vom 18.8.2023).

Zudem seien die nun von einigen Politiker:innen in Umlauf gebrachten Schuldzuweisungen wenig zielführend, um Kinderarmut effektiv und auf Dauer zu bekämpfen, so Vangeltziki.

„Gerade neuzugewanderte Familien sind nicht das Problem, sie haben ein Problem. Anstatt hier für Chancengerechtigkeit zu sorgen, werden Eltern auf Grund ihrer Herkunft, wegen ‚mangelnder Sprachkenntnisse‘ und ‚geringer Erwerbsarbeit‘ von der Politik an den Pranger gestellt. Es geht hier nicht um eine Elterngrundsicherung, sondern um eine Kindergrundsicherung. Die aktuelle Familienpolitik lässt gerade diese Kinder im Stich und entzieht sich ihrer Verantwortung“, so Vangeltziki.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 28.08.2023

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa:

„Die Eckpunkte sind enttäuschend. Die Angaben zur Höhe des Kindergeldes sind vage. Nennenswerte Leistungsverbesserungen für Kinder, die jetzt in Hartz IV sind, sind offenbar nicht vorgesehen. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden nicht pauschal ausgezahlt, sondern sollen weiterhin einzeln beantragt werden. Die veranschlagten 2,4 Millarden Euro Mehrkosten gehen wohl eher für Verwaltung drauf. Die verbesserten  Anrechnungsregelungen für Alleinerziehende, die Grundsicherung beziehen, gleichen die Verschlechterungen unterm Strich nicht aus. Eine echte Neubemessung des Existenzminimums für Kinder, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, findet nicht statt. Tatsache aber ist: Die Wahrheit liegt im Portemonnaie. Die Regelsätze sind nach Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbandes derzeit um 44 Prozent zu niedrig, um das Existenzminimum sicherzustellen. Sollten arme Kinder am Ende nicht mehr Geld bekommen, bleiben sie arme Kinder. Genau das aber ist zu befürchten.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 28.08.2023

Die Bundesregierung hat sich gestern auf Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung geeinigt.

„Wir haben von einer Kindergrundsicherung mehr erhofft“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir begrüßen, dass für Alleinerziehende Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings werden wir sehr genau auf die Details im Entwurf schauen. Davon auszugehen, dass Alleinerziehende Erwerbsanreize brauchen, um das Familieneinkommen zu steigern, geht jedoch komplett an der Realität vorbei.“

„Die Hälfte der Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für sie eine Verbesserung zu erreichen ist wesentlich im Kampf gegen Kinderarmut. Die Stellschraube Kindeseinkommen – Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Waisenrente – ist hier entscheidend: Wir begrüßen, dass Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss künftig zu 45 Prozent bei der Höhe des Zusatzbetrages zählen sollen, statt zu 100 Prozent wie im Bürgergeld. Die Ankündigung, dass „höherer Unterhalt“ mit einer höheren Quote als 45 Prozent den Zusatzbetrag reduzieren soll, lehnen wir ab“, erklärt Jaspers. „Kritisch sehen wir auch, den Unterhaltsvorschuss für alle Schulkinder an ein Mindesteinkommen des alleinziehenden Elternteils zu knüpfen.“

Der Finanzminister kündigte in der Pressekonferenz an, durch „verschärfte Erwerbsanreize“ die Einkommenssituation in Einelternfamilien zu verbessern. „Das ist weltfremd und ein Schlag ins Gesicht all der Alleinerziehenden, die Tag für Tag im Spagat zwischen Beruf, Kindern und Haushalt an ihre Grenzen gehen. Erwerbsanreize zu setzen, indem man den Unterhaltsvorschuss auch für die Kinder im mittleren Alter an ein Mindesteinkommen von 600 Euro knüpft, geht am Problem vorbei. Richtig ist, dass gute Arbeit der Eltern ein Schutz vor Armut ist. Aber es mangelt Alleinerziehenden nicht an Motivation, sondern an gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wie Kinderbetreuung auch zu Randzeiten, Brückenteilzeit für alle statt Teilzeitfalle, und Equal Pay für Frauen. Die Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden ist im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich gestiegen, auch wenn während der Coronapandemie ein Knick entstanden ist. 2012 lag nach Daten des Statistischen Bundesamtes die Erwerbstätigenquote alleinerziehender Mütter bei 64 Prozent, 2019 bei 70 Prozent. 2022 war sie auf 65 Prozent abgesunken. „Genau daran zeigt sich, dass Alleinerziehende auf Ganztagsbetreuung angewiesen sind, um ihre Erwerbswünsche umzusetzen“, stellt Jaspers klar.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 29.08.2023

SCHWERPUNKT II: Selbstbestimmungsgesetz

Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister soll einfacher möglich werden

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (sog. Selbstbestimmungsgesetz) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs, den Bundes­familienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Busch­mann vorgelegt haben. Das Selbstbestimmungsgesetz soll es einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ablösen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärt dazu:

„Die Verabschiedung des Entwurfs zum Selbstbestimmungsgesetz durch das Bundeskabinett ist ein großer Moment für trans* und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz verwirklichen wir das Recht jedes Menschen, in seiner Geschlechtsidentität geachtet und respektvoll behandelt zu werden. Das Selbstbestimmungsgesetz dient dem Schutz lang diskriminierter Minderheiten und ist ein gesellschaftspolitischer Fortschritt. Dafür steht diese Bundesregierung.“

Hierzu erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„Das Selbstbestimmungsgesetz ist Ausdruck einer Politik, für die die Grundrechte an erster Stelle stehen. Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet. Und um dieses Menschenrecht geht es uns. Das geltende Recht schikaniert transgeschlechtliche Menschen. Wir wollen diesen unwürdigen Zustand beenden – und zeitgemäße Regeln für die Änderung des Geschlechtseintrags schaffen, wie andere Länder sie längst haben. Der heutige Beschluss im Bundeskabinett hat uns diesem wichtigen Ziel ein großes Stück nähergebracht. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass auch der Deutsche Bundestag diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. Denn wir haben den Entwurf gründlich vorbereitet. Vertragsfreiheit und Hausrecht bleiben gewahrt, so wie es in einer liberalen Rechtsordnung selbstverständlich ist. Möglichkeiten des Missbrauchs – und seien sie noch so fernliegend – haben wir ausgeschlossen. Es ist ein Entwurf, der die Interessen der gesamten Gesellschaft in den Blick nimmt. Und es ist ein Entwurf ganz im Geist des Grundgesetzes. Wenn unser Staat trans- und intergeschlechtliche Menschen endlich mit Respekt behandelt – dann ist das ein Gewinn für alle.“

Das Selbstbestimmungsgesetz betrifft vornehmlich das Verfahren, mit dem trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihre Vornamen bewirken können. Das Gesetz soll keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen treffen.

Die wesentlichen Regelungsinhalte des Entwurfs sind wie folgt:

  • Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch „Erklärung mit Eigenversicherung“: Um eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen im Personenstandsregister zu bewirken, sollen trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen müssen. Auch die Einholung von Sachverständigengutachten soll keine Voraussetzung mehr für eine Änderung sein. Ausreichend hierfür soll vielmehr eine sogenannte „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt sein. In der Erklärung hat die antragstellende Person zu versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.
  • Drei-Monats-Frist für vorherige Anmeldung: Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden.
  • Einjährige Sperrfrist für erneute Änderung: Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr nach der vorherigen Änderungserklärung gelten.
  • Für Minderjährige sollen folgende Regelungen gelten:
    • Für Minderjährige bis 14 Jahren sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben können; die Minderjährigen sollen sie nicht selbst abgeben können.
    • Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll – wie im Familienrecht allgemein – das Kindeswohl sein.
  • Eintragung als „Elternteil“ in der Geburtsurkunde: Eltern soll die Eintragung „Elternteil“ anstelle von „Vater“ oder „Mutter“ in der Geburtsurkunde ihrer Kinder ermöglicht werden.
  • Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es – ähnlich wie im geltenden Recht – auch künftig ver­boten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, so soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten „Misgenderns“ oder „Deadnamings“ ist im Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt.
  • Es wurden jedoch auch Ausnahmen vom Offenbarungsverbot geregelt. So ist sichergestellt, dass niemand sich durch Änderung des Geschlechtseintrags und seines Vornamens der Strafverfolgung entziehen kann.
  • Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten: Das Selbstbestimmungsgesetz wird das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit unberührt lassen. Dies ist im Gesetzestext klargestellt. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird vom Selbstbestimmungsgesetz nicht berührt werden. Hinsichtlich des Zugangs zu geschützten Räumen wird sich durch das Selbst­bestimmungs­gesetz also nichts ändern. Was heute im Rechtsverkehr zu­lässig ist, das wird auch künftig zulässig sein, was heute verboten ist, wird verboten bleiben. Auch die Autonomie des Sports soll durch das Gesetz nicht angetastet werden.

Den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/entwurf-sbgg  

Ein FAQ-Dokument finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/faq-sbgg

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2023

Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz erklären Tessa Ganserer, stellv. Mitglied im Gesundheitsausschuss, und Nyke Slawik, stellv. Mitglied im Familienausschuss:

Das heute von der Bundesregierung beschlossene Selbstbestimmungsgesetz wird die fundamentalen Grundrechte von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen stärken. Die aktuell geltende Rechtspraxis verlangt entwürdigende und langwierige Fremdbegutachtungen – diese Zwangsvorgaben gehören nun bald endlich der Vergangenheit an. Individuelle Freiheit setzt Selbstbestimmung voraus, es geht hier also um Grundrechte, die seit Jahrzehnten vorenthalten wurden. In einer Zeit, in der die Zahl queerfeindlich motivierter Straftaten steigt, können unsere Anstrengungen nicht groß genug sein, um die Grundrechte aller Menschen in unserem demokratischen System zu schützen.

Wir wissen genau, wie dringend betreffende Menschen auf dieses Gesetz warten. Es gibt jedoch gegenwärtig noch mehrere Punkte, die ganz klar nicht unseren Ansprüchen an ein gutes Selbstbestimmungsgesetz entsprechen. Das verbindet uns mit dem großen Teil der Bürgerrechtsorganisationen und queeren Verbänden, für deren zahlreiche Stellungnahmen zum Referent*innenentwurf wir sehr dankbar sind. Wir teilen die dort vorgebrachte Kritik in vielerlei Hinsicht, weswegen wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen werden, im bevorstehenden parlamentarischen Verfahren den Entwurf nachzubessern. Dies betrifft u.a. den Verzicht auf eine dreimonatige Anmeldefrist, Klarstellung zu irreführenden und möglicherweise diskriminierenden Ausführungen zum Hausrecht, selbstbestimmte Inanspruchnahme des Verfahrens für Jugendliche ab 14 Jahren und ein Abstammungsrecht, das allen trans, inter und nicht-binären Menschen die Anerkennung ihrer Elternschaft garantiert.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden wir die Situation von trans-, inter- und nicht-binären Menschen spürbar verbessern und einen gesicherten Platz in unserer Rechtsordnung garantieren.

Angesichts der Gesetzentwürfe der FDP und des von der SPD geführten Bundesjustizministeriums aus den letzten Legislaturperioden hoffen wir auf die Zustimmung der anderen Ampel-Fraktionen zu einem modernen und progressiven Selbstbestimmungsgesetz.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.08.2023

„Die Möglichkeit, Personenstand und Vornamen beim Standesamt einfacher als bisher und ohne demütigendes Begutachtungsverfahren ändern zu lassen, ist eine deutliche Verbesserung. Gleichzeitig jedoch spiegeln die vielen einschränkenden Regelungen im Gesetz den  Geist des Misstrauens gegenüber den Betroffenen wider. Damit ist der heute endlich im Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes leider nicht der erhoffte große Wurf. Dass das Gesetz erst im November kommenden Jahres in Kraft treten soll, ist völlig indiskutabel“, erklärt Kathrin Vogler, queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Vogler weiter:

„Das sehr ausführliche Gesetz ist in den Bestimmungen und der Begründung widersprüchlich und enthält Einschränkungen insbesondere beim Hausrecht, die keine Klarheit schaffen, sondern Misstrauen ausdrücken. Dass generell die persönlichen Daten zur Änderung des Geschlechtseintrags an den Verfassungsschutz, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, das Bundesflüchtlingsamt und weitere Behörden weitergegeben werden sollen, ist höchst bedenklich. Ich bezweifle, dass diese und weitere Regelungen grundrechtskonform sind, und werde im parlamentarischen Verfahren darauf hinwirken, dass dies noch verändert wird. Ein Gesetz, das höchstrichterlich korrigiert werden müsste, wäre ein schlechtes Gesetz.

Die Reform des Personenstandsrechts ist jedoch nur ein erster Schritt. Jetzt muss es auch deutliche Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung für die Betroffenen geben. Diese darf das Gesundheitsministerium unter Karl Lauterbach nicht weiter auf die lange Bank schieben. Als LINKE werden wir auch weiter darauf drängen, dass die soziale Lage von trans, inter und nonbinären Menschen verbessert wird und dass Diskriminierungen im Arbeitsleben, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitssystem überwunden werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 23.08.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten „Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten“ beschlossen.

Das Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist die Durchsetzung des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern. Wie es wirkt und umgesetzt wird, untersucht der zweite Evaluationsbericht. Er enthält ein wissenschaftliches Evaluationsgutachten sowie Stellungnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Auswertung zeigt ganz klar: Wir müssen das Entgelttransparenzgesetz und seine Instrumente weiterentwickeln, damit sich endlich mehr bewegt – insbesondere für Frauen. Nur die Hälfte der Beschäftigten kennt das Entgeltgleichheitsgebot; noch weniger Beschäftigte das Entgelttransparenzgesetz. Die Zahl der Unternehmen, die ihre Entgeltstrukturen freiwillig überprüfen, ist bisher gering. Klare Entgeltstrukturen und Transparenz bei den Gehältern sind noch längst nicht selbstverständlich. Deshalb soll das Entgelttransparenzgesetz bekannter und vor allem auch verbindlicher werden. Ich setze mich dafür ein, dass Beschäftigte ihr Recht auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit wahrnehmen und auch durchsetzen können.“

Im Vergleich zum ersten Evaluationsbericht zeigen sich nur punktuelle Verbesserungen hinsichtlich der Wirksamkeit und Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes. Das Gesetz und seine Instrumente sind bei den Beschäftigten nach wie vor nicht ausreichend bekannt. Den individuellen Anspruch auf Auskunft nutzen Beschäftigte noch immer eher zurückhaltend. Nur wenige Unternehmen überprüfen ihre Entgeltstrukturen freiwillig. Weniger Unternehmen als erwartet veröffentlichen Berichte zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Konkret zeigt das Evaluationsgutachten:

  • Bisher haben 4 % der befragten Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mit mehr als 200 Beschäftigten den Auskunftsanspruch geltend gemacht.
  • Knapp 30 % der befragten Unternehmen haben seit 2019 ihre betrieblichen Entgeltstrukturen überprüft.
  • Nur 10 % der Unternehmen ohne tarifliche Entgeltstruktur und knapp 30 % der Unternehmen mit tariflicher Entgeltstruktur haben über Gleichstellung und Entgeltgleichheit berichtet.

Das Gutachten gibt Empfehlungen, um die Wirksamkeit des Gesetzes zu erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel:  

  • Das Gesetz muss insgesamt bekannter gemacht werden.
  • Die gesetzlichen Regelungen müssen klarer und einheitlicher werden.
  • Die Verbindlichkeit der gesetzlichen Regelungen und der Instrumente muss gesteigert werden.

Das Bundesfrauenministerium wird die Handlungsempfehlungen auswerten und die Vorschläge aus dem Evaluationsgutachten zusammen mit der Fachöffentlichkeit und den Sozialpartnerinnen und -partnern diskutieren. Die Handlungsempfehlungen sind eine wichtige Grundlage, um das Entgelttransparenzgesetz weiterzuentwickeln.

Die anstehende Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes wird auch die im Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigen. Die Richtlinie ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Sie sieht verpflichtende Transparenzmaßnahmen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor und stärkt die Rechte der Beschäftigten zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots.

Das Entgelttransparenzgesetz

Das Entgelttransparenzgesetz hat das Ziel: gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Die mangelnde Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen soll bekämpft werden, denn sie ist eine wichtige Ursache der Entgeltungleichheit. Deshalb enthält das Gesetz einen individuellen Anspruch auf Auskunft, Berichtspflichten und eine Aufforderung an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen.

Die Bundesregierung erfüllt mit dem zweiten Evaluationsbericht ihren Auftrag aus § 23 Entgelttransparenzgesetzes.

Weitere Informationen:

www.bmfsfj.de/evaluationsbericht-entgelttransparenz

www.bmfsfj.de/entgelttransparenzgesetz

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2023

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, hat in dieser Woche den Vertrag zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet und damit den letzten der 16 Bund-Länder-Verträge abgeschlossen. In den Verträgen legen die Länder jeweils fest, welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sie in den nächsten zwei Jahren mit den rund 4 Milliarden Euro umsetzen werden, die der Bund mit dem KiTa-Qualitätsgesetz zur Verfügung stellt.

Die Länder müssen diese Mittel überwiegend in die Handlungsfelder investieren, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Hierzu gehören beispielsweise die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Fachkräftegewinnung oder die Stärkung der Kita-Leitungen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz stellt der Bund den Ländern rund 4 Milliarden Euro für Investitionen in die frühkindliche Bildung zur Verfügung und verknüpft dies mit einer klaren Erwartung: Die Bundesmittel sollen vor allem dafür eingesetzt werden, die Qualität der Kindertagesbetreuung in bestimmten, zentralen Handlungsfeldern zu stärken. Die Länder setzen diese Vorgabe mit ihren Planungen um und wollen die Bundesmittel insbesondere zur Verbesserung der Personalsituation, zur Stärkung der Kita-Leitungen und zur Förderung der sprachlichen Bildung einsetzen. Mit dem letzten Vertragsabschluss haben wir jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Geld an die Länder fließen und die Umsetzung beginnen kann.“

Länder setzen Schwerpunkt in den vorrangigen Handlungsfeldern

Über drei Viertel der Mittel sollen in Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung fließen. Schwerpunkte bilden dabei Maßnahmen zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte.

Nach den Planungen der Länder verteilen sich die Mittel so auf die Handlungsfelder: 

  • Bedarfsgerechtes Angebot (rd. 179 Mio.),
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel (rd. 984 Mio.),
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften (rd. 933 Mio.),
  • Starke Leitung (rd. 530 Mio.),
  • Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung (rd. 9 Mio.),
  • Sprachliche Bildung (rd. 312 Mio.)
  • Stärkung der Kindertagespflege (rd. 148 Mio.)

Einige Länder entwickeln im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes seit 2019 begonnene Maßnahmen weiter, andere nutzen die Bundesmittel auch, um in 2023 und 2024 neue Maßnahmen zu starten oder andere Schwerpunkte zu setzen.

Länder nutzen Bundesmittel zur Fortführung der Sprach-Kitas

Mit Ablauf des 30. Juni 2023 wurden die Strukturen des erfolgreichen Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ in die Verantwortung der Länder übergeben. Alle Länder haben die Voraussetzungen geschaffen, die Sprach-Kitas in ihren Landesstrukturen fortzusetzen, sei es mit Landesmitteln oder mit Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes. Dabei werden die wesentlichen Strukturen des Programms in den meisten Ländern aufrechterhalten. Andere Länder haben sich entschieden, die Sprach-Kitas mit eigenen Landesprogrammen zu verbinden oder Teilstrukturen in ihren Landes-Kita-Gesetzen zu verankern.

Abschluss der Vertragsverhandlungen ist Voraussetzung für die Freigabe der Mittel

Mit dem Abschluss des letzten Bund-Länder-Vertrages wurde die Bedingung für den Beginn der Finanzierung erfüllt. Die Länder erhalten die zusätzlichen Mittel in 2023 und 2024 über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.

Weitere Informationen: www.bmfsfj.de/kita-qualität

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.08.2023

Zum heute durch das Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts erklärt Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:

Viele Bürger:innen leiden unter den derzeit restriktiven Regelungen des deutschen Namensrechts. Dieses Thema betrifft und bewegt viele Menschen. Umso wichtiger ist es, dass die Ampel hier aktiv wird. Mit der Verabschiedung durch das Bundeskabinett hat der Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Namensrechts heute eine wichtige Hürde genommen. 

Die Reform im Namensrecht ist ein wichtiger gesellschaftspolitischer Aufbruch und trägt der gewichtigen und identitätsstiftenden Bedeutung des eigenen Namens Rechnung. Auch wenn die von vielen Expert:innen angemahnte grundlegende Neuordnung und Systematisierung des Namensrechts ausbleibt, atmet der Gesetzentwurf eindeutig den Geist der Liberalisierung: An vielen Stellen werden die Wahlmöglichkeiten vermehrt, seit Jahrzehnten im Namensrecht klaffende Regelungslücken werden geschlossen. Doppelnamen, die gleichberechtigt aus beiden Namen gebildet werden, sollen nun als Ehenamen und als Geburtsnamen für gemeinsame Kinder ermöglicht werden. Eine kleine Revolution ist auch die Möglichkeit, den Bindestrich bei Doppelnamen nunmehr wegzulassen. Patchworkfamilien wird es erleichtert, gemeinsame Namen anzunehmen.

Erfreulich sind ganz besonders die zahlreichen Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf. So ist es gelungen, die Fristen für Altfälle zu streichen, hierbei handelt es sich um einen wichtigen grünen Erfolg. Wer unter dem bisherigen restriktiven Namensrecht leidet, wird ausreichend Zeit bekommen, seinen oder ihren Nachnamen nachträglich zu ändern.

Auch Forderungen der nationalen Minderheiten haben ihre Umsetzung gefunden. Nunmehr sind spezifische Regelungen für sorbische, friesische sowie dänische Namen vorgesehen. Und von den Neuregelungen sollen auch Erwachsene profitieren. Im nächsten Schritt stehen die parlamentarischen Beratungen an. Hier werden sicherlich noch weitere Anregungen der Expert:innen Umsetzung finden und weitere Verbesserungen erzielt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.08.2023

Zum heute durch das Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts erklärt Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:

Die Bundesfamilienministerin gab den praktischen Start des Ende vergangenen Jahres vom Bundestag beschlossenen Kita-Qualitätsgesetz bekannt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:

„Geld ausgeben allein löst den Notstand in der Kinderbetreuung nicht.  Zwar ist es richtig, die Mittel mehr als bisher in die Qualitätsentwicklung von Kitas zu geben, um den bundesweiten Flickenteppich abzubauen, aber der Engpass liegt vor allem am Fachkräftemangel in Erziehungsberufen und der fehlenden Infrastruktur.  Hinzu kommt: durch die Einstellung der Bundesprogramme für eine Fachkräfteoffensive oder die Sprach-Kitas wurden leider bewährte Strukturen verschenkt, die nun mit neuem Steuergeld erst mühsam wieder aufgebaut werden sollen. Es heißt nämlich im Klartext: ‚Länder, euer Problem‘. Für uns ist dies keine nachhaltige Politik einer Bundesfamilienministerin, die hier ernsthaft engagiert ist und Verantwortung übernimmt. Es fehlt ein Plan dahinter. Innovative Konzepte für eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungslage im Kita-Bereich seitens des Bundes gehören offenbar nicht zu den Prioritäten dieser Regierung. Wir würden uns in diesem familienpolitisch zentral wichtigen Feld mehr Einsatz von Frau Paus wünschen – im Interesse der Kinder, ihrer Familien und unserer Länder und Kommunen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 04.08.2023

„Während im Jahr 2022 rund die Hälfte der weiblichen Beschäftigten in Teilzeit arbeitete, waren es bei den Männern gerade einmal etwas mehr als 10 Prozent. Das verdeutlicht, dass am Arbeitsmarkt nach wie vor eine eklatante Ungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern herrscht. Denn die Teilzeit von Frauen ist oft unfreiwillig und steht im Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung von Kindern und Angehörigen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, eine Studie des Statistischen Bundesamts (Destatis) zu Arbeitszeiten und Teilzeitquoten. Ferschl weiter:

„Die Bundesregierung muss endlich handeln, damit Frauen ihr Erwerbspotential selbstbestimmt ausschöpfen können. Zentral dafür ist es, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz endlich konsequent umzusetzen. Bund und Länder müssen gemeinsam die notwendigen Milliarden in die Hand nehmen, um die Kita-Infrastruktur zu stärken und dem Personalengpass in deutschen Kitas durch attraktive Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne zu begegnen. Das wäre auch ein wichtiger Beitrag, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 28.08.2023

Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll im kommenden Jahr etwas geringer ausfallen als im laufenden Jahr. Der Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2023 (20/7800) sieht für 2024 Ausgaben von 13,35 Milliarden Euro vor gegenüber 13,57 Milliarden Euro im Jahr 2023. Bundesministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) kann mit Einnahmen von 259,04 Millionen Euro rechnen (2023: 220,05 Millionen Euro). Der Etat soll am Dienstag, 5. September 2023, erstmalig beraten werden.

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 12,13 Milliarden Euro eingeplant (2023: 12 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,99 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2023: 8,28 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 2,53 Milliarden Euro (2023: 2,22 Milliarden Euro), davon 2,15 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2023: 1,87 Milliarden Euro) und 210 Millionen Euro (wie 2023) auf das Kindergeld. Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,2 Milliarden Euro eingeplant nach 1,19 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für die in Planung befindliche Kindergrundsicherung sind 100 Millionen Euro für „Planungs- und Umsetzungskosten zur Einführung“ etatisiert.

Eingespart werden soll bei der Kinder- und Jugendpolitik, für die noch 527,92 Millionen Euro bereitstehen (2023: 746,79 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 200 Millionen Euro auf dem gleichen Niveau verharren wie 2023. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 194,55 Millionen Euro (2023: 239,13 Millionen Euro).

415,82 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2023: 505,49 Millionen Euro). Davon entfallen 268,1 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2023: 346,62 Millionen Euro). Gekürzt werden soll dabei beim Bundesfreiwilligendienst, und zwar von 207,2 Millionen Euro 2023 auf 154,2 Millionen Euro im nächsten Jahr.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 612 vom 25.08.2023

Von Januar bis Juni 2023 haben bisher 46.672 Frauen und Mädchen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, darunter waren 20.557 unter 18 Jahre alt. Die meisten Antragstellerinnen kamen laut Bundesregierung aus Syrien (10.225), der Türkei (5.284) und Afghanistan (5.282), wie aus einer Antwort (20/8032) auf die Kleine Anfrage (20/7823) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Gesamtschutzquote habe bei 51 Prozent gelegen, bei den unter 18-Jährigen bei 60 Prozent. Antragstellerinnen aus Syrien und Afghanistan hätten mit 89 beziehungsweise 84 Prozent die höchsten Schutzquoten erreicht. Am geringsten war sie mit jeweils einem Prozent bei Antragstellerinnen aus Indien und Georgien.

In der Antwort führt die Bundesregierung tabellarisch auch entsprechende Daten für die Jahre 2021 und 2022 auf. Außerdem berichtet sie, wie viele Frauen seit 2021 einen Schutzstatus im Rahmen des Familienasyls erhalten haben.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 606 vom 21.08.2023

Die Bundesregierung hat dem Bundestag im Rahmen einer Unterrichtung (20/7750) den Zweiten Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorgelegt. In ihrer darin enthaltenen Stellungnahme schreibt die Bundesregierung: „Die Evaluationsergebnisse bekräftigen, dass mit den Bund-Länder-Verträgen für das KiQuTG eine in der Praxis tragfähige Lösung für die Kindertagesbetreuung gefunden wurde.“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 594 vom 10.08.2023

Um das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7946). Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie sich das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie bei jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren seit 2017 entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 09.08.2023

Um die Entwicklung der Niedriglöhne in Deutschland geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7941). Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wo die aktuelle Niedriglohnschwelle für Vollzeitbeschäftigte liegt und wie viele Beschäftigte derzeit ein Einkommen unterhalb dieser Niedriglohnschwelle erhalten.

Bezugnehmend auf einen Bericht der Bundesagentur für Arbeit vom November 2010 gilt als Geringverdiener laut Anfrage, „wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielt (Niedriglohnschwelle).“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 09.08.2023

Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Zum einen will die Länderkammer die Mietpreisbremse auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen zur Geltung bringen; zum anderen sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (20/7850) vor, den die Länderkammer in ihrer Sitzung am 16. Juni 2023 beschlossen hatte.

Konkret sieht der Entwurf für die Vermietung möblierter Wohnungen in „Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ – den jeweils ausgewiesenen Geltungsbereichen der Mietpreisbremse – vor, dass bei der Vermietung möblierter Wohnungen ein Möblierungszuschlag transparent ausgewiesen werden soll. Zudem sieht der Entwurf spezifische Regelungen vor, wie dieser Zuschlag zu berechnen ist. Zur Begründung führt die Länderkammer an, dass durch die aktuelle Regelung für Vermieterinnen und Vermieter die Möglichkeit bestehe, die Mietpreisbremse zu umgehen. „Um zu verdeutlichen, dass die Mietpreisbremse auch für möblierten Wohnraum gilt, ist eine zusätzliche Regelung aufzunehmen, die festlegt, dass ein Zuschlag für die von Vermieterinnen und Vermietern bereitgestellte Möblierung zwar grundsätzlich neben der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden kann, dieser jedoch separat auszuweisen ist“, heißt es in dem Entwurf.

Zudem will der Bundesrat eine weitere Ausnahme der Mietpreisbremse konkretisieren und einschränken. So soll der Umgehung der Mietpreisbremse durch Kurzzeitvermietung begegnet werden. „Um der derzeitigen Entwicklung entgegentreten zu können, soll geregelt werden, dass Mietverhältnisse über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch in der Regel nicht vorliegen, wenn der Mietzeitraum sechs Monate oder mehr beträgt“, heißt es in dem Entwurf. Diese haben dann zur Folge, „dass in diesen Fällen sämtliche mieterschützende Vorschriften, insbesondere die Mietpreisbremse sowie die Vorschriften über die Miethöhe, zum Tragen kommen, falls Vermieterinnen und Vermieter sich nicht auf eine Ausnahmekonstellation berufen können“.

In ihrer dem Gesetzentwurf beigefügten Stellungnahme geht die Bundesregierung nicht konkret auf die Regelungsvorschläge ein. Sie verweist auf eigene mietpolitische Vorhaben und einem Forschungsvorhaben zum möblierten Mietwohnungsmarkt. „Die Bundesregierung wird auf der Grundlage dieses Schlussberichts sowie gegebenenfalls weiterer Analysen gesetzgeberische Handlungsbedarfe prüfen. Dabei wird sich die Bundesregierung auch vertieft mit den Vorschlägen des Bundesrates auseinandersetzen“, heißt es in der Stellungnahme.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 589 vom 07.08.2023

In einem Antrag (20/7641) fordert die Fraktion Die Linke die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) vorzulegen, der eine Anpassung der Regelbedarfe anhand des regelbedarfsrelevanten Verbraucherpreisindexes vorsieht.

Zudem soll nach Willen der Linken für 2023 eine Sonderzahlung vorgesehen werden, mit der der inflationsbedingte Kaufkraftverlust zwischen 2021 und 2023 ausgeglichen wird. In Zukunft soll eine neue gesetzliche Sonderzahlung zu Beginn eines Jahres den inflationsbedingten Kaufkraftverlust des Vorjahres ausgleichen.

Als Begründung schreibt die Fraktion in dem Antrag, dass Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen besonders unter der Inflation mit gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen litten, der Kaufkraftverlust innerhalb des vergangenen Jahres bislang jedoch nicht ausgeglichen worden sei. „Die Grundsicherung erreicht immer noch nicht dasselbe Kaufkraftniveau wie 2021. Menschen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe haben weniger für den täglichen Bedarf zur Verfügung als noch vor zwei Jahren“, schreiben die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 583 vom 03.08.2023

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten in Deutschland steigt: Am 30. Juni 2022 lag sie bei rund 10,2 Millionen, ihr Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei 29,7 Prozent. Am 30. Juni 2012 lag der Wert bei 7,3 Millionen beziehungsweise 24,8 Prozent. Das geht aus eine Antwort der Bundesregierung (20/7878 ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7501) hervor.

Die Abgeordneten wollten sich angesichts der aktuellen Debatte um die Vier-Tage-Woche ein genaueres Bild über die Entwicklung und den Status quo von sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit in Deutschland machen. „Denn während die einen über ausreichend Einkommen verfügen, um sich bereits jetzt den Wunsch nach weniger Erwerbsarbeit erfüllen zu können, müssen andere zu diesem Mittel greifen, um ihre Gesundheit zu schützen oder Angehörige zu pflegen oder Kinder zu betreuen. Wieder andere haben gar keine Aussicht auf eine adäquate Vollzeitstelle und arbeiten unfreiwillig in Teilzeit“, hieß es in der Anfrage.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, lag die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in Deutschland lag am 30. Juni 2022 bei rund 4,4 Millionen und die Zahl der kurzfristig Beschäftigten bei rund 267.200; ihr Anteil an allen geringfügig Beschäftigten bei 57,5 Prozent beziehungsweise 3,5 Prozent. Im 30. Juni 2012 lagen die entsprechenden Werte bei rund 5,3 Millionen beziehungsweise rund 328.100, die Anteilswerte bei 70,1 Prozent beziehungsweise 4,3 Prozent.

Weitere Angaben zur Entwicklung in Ost- und Westdeutschland, nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit führt die Antwort in tabellarischer Form auf. Darüber hinaus listet die Antwort der Regierung die Gründe für das Arbeiten in Teilzeit getrennt nach Männern und Frauen auf – und nennt die Berufsgruppen, in denen am meisten in Teilzeit gearbeitet wird.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 581 vom 02.08.2023

Die „Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz geflüchteter Frauen und Mädchen in Deutschland“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/7836). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, welche Kenntnisse die Bundesregierung über die Existenz spezifischer Angebote zur Unterbringung wie abschließbare und separate Schlafräume oder abschließbare Sanitäranlagen für geflüchtete Frauen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besitzt.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 577 vom 01.08.2023

Inmitten der Coronapandemie erreichte die Lebenszufriedenheit in Deutschland einen Tiefpunkt: Kontaktbeschränkungen, gesundheitliche Ängste und wirtschaftliche Risiken verunsicherten viele Menschen. Mittlerweile hat sich die Stimmung wieder gebessert. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat in einer Untersuchung mit neuen Daten der familiendemografischen Studie FReDA die Lebenszufriedenheit während der Pandemie untersucht und dabei drei Strategien gefunden, die bei der Bewältigung der Krise geholfen haben. „Von diesem Dreiklang an schützenden Faktoren können wir auch für zukünftige Krisen einiges lernen,“ fasst Prof. Dr. Martin Bujard vom BiB zusammen.

Emotionale Unterstützung von Familien und Paaren in Krisenzeiten wichtig

Wie aus der Studie hervorgeht, waren vor allem intakte Familienverhältnisse mit einer höheren Lebenszufriedenheit verbunden. Sowohl Paare als auch Eltern, selbst wenn sie durch Kita- und Schulschließungen stärker belastet waren, kamen im Durchschnitt zufriedener durch die Coronapandemie als andere Gruppen: „Die Ergebnisse verdeutlichen, wie wichtig stabile Paar- und Familienbeziehungen im Allgemein und für die Lebenszufriedenheit der Menschen unter Stressbedingungen im Besonderen sind“, erklärt Mitautorin Dr. Inga Laß. Demnach ist die emotionale Unterstützung durch Nahestehende ein wesentlicher Schutzfaktor in Krisenzeiten, um schwierige Lebensphasen besser durchleben zu können.

Finanzielle Sicherheit ist eine Voraussetzung

Als weiteren Aspekt für die Lebenszufriedenheit macht die Studie eine sichere finanzielle Situation aus. Gerade für sozial benachteiligte Personen, die schon vor der Pandemie mit finanziellen Einschränkungen leben mussten, hat sich die Situation während der Coronakrise noch verschärft: Unsicherheiten über die Anstellung, den Lohn oder weitere Entwicklungsmöglichkeiten waren häufig mit ernsthaften finanziellen Sorgen und psychischem Stress verbunden. „Finanzielle Einbußen gingen oft einher mit einer reduzierten Lebenszufriedenheit“, beschreibt Mitautorin Dr. Helena Ludwig-Walz die Ergebnisse der Studie. „Insbesondere Männer berichteten von finanziellen Sorgen infolge der Coronapandemie.“

Fähigkeit zu Optimismus als Schutzfaktor

Wie Auswertungen der familiendemografischen Erhebung FReDA zeigen, konnten 54 Prozent der Befragten den veränderten Abläufen während des Lockdowns auch positive Seiten abgewinnen. Das kann mit optimistischen Einstellungen zusammenhängen oder aber mit faktischen Verbesserungen:  So verringerte die häufigere Nutzung von Homeoffice bei vielen Beschäftigten die Pendelwege. „Die Fähigkeit, in kritischen Phasen auch Gutes zu erkennen, ist demnach eng mit einer höheren Lebenszufriedenheit verbunden“, meint Bujard. Eine Prise Optimismus und ein Blick auf andere Lebensaspekte könnten dazu beitragen, gestärkt aus Krisen herauszugehen.

Die Studie kann hier heruntergeladen werden: https://www.bib.bund.de/Publikation/2023/Familien-in-der-Coronapandemie.html?nn=1219468

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)  vom 27.07.2023

Zehn Jahre, nachdem der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr in Kraft getreten ist, fehlen nicht nur zahlreiche Betreuungsplätze. Auch ein großer Anteil der erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern, die offiziell für ihr Kind einen Platz in der Kita oder bei Tageseltern haben, kann nicht auf eine zuverlässige Betreuung vertrauen: Gut 57 Prozent von ihnen waren in diesem Frühjahr mit Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar zeitweiligen Schließungen der Einrichtung aufgrund von Personalmangel konfrontiert. Das ist ein Ergebnis der neuen Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die im Juli insgesamt mehr als 5000 erwerbstätige und arbeitsuchende Personen online befragt wurden. „Die Zahl ist ein Alarmsignal: Die frühe Bildung in Deutschland steht auf wackligen Füßen. Sie wurde zwar in den vergangenen zwei Jahrzehnten stark ausgebaut. Aber unzureichende finanzielle Ausstattung und der damit zusammenhängende Fachkräftemangel in Erziehungsberufen machen sie unzuverlässig“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch. Die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wertet die Befragung zusammen mit den WSI-Forschern Dr. Andreas Hövermann und Dr. Helge Emmler aus.

Von den 469 befragten Eltern, die ihre Kinder in einer Kita oder bei einer/einem Tagesmutter/-vater in Betreuung gegeben haben, gaben 38 Prozent an, dass die Einrichtung in den drei Monaten vor der Befragung zeitweise wegen Personalmangels geschlossen hatte. Bei 47 Prozent kam es aus diesem Grund zu Verkürzungen der vereinbarten Betreuungszeiten. Da ein Teil der Eltern sowohl mit Kürzungen als auch mit Schließungen zurechtkommen musste, summiert sich die Quote der Betroffenen insgesamt auf 57,4 Prozent.     

Sehr viele Eltern stellt das vor große Probleme im Alltag: 67 Prozent der betroffenen Befragten gaben an, dass sie die Ausfälle bei der Kinderbetreuung bzw. die zeitliche Verkürzung als belastend empfinden. 30 Prozent bewerten die Situation sogar als „sehr belastend“. Knapp die Hälfte der betroffenen Mütter und Väter hat während der Schließung oder Kürzung der Betreuungszeit Urlaub genommen oder Überstunden abgebaut, um die Betreuungslücke auszugleichen. Knapp 30 Prozent mussten zeitweilig ihre Arbeitszeit reduzieren.

Um den Engpass irgendwie zu überbrücken, wurden häufig auch die Partner*innen oder Verwandte/Freund*innen eingebunden. Innerhalb von Partnerschaften zeigt sich dabei ein charakteristischer geschlechtsspezifischer Unterschied: Während 63 Prozent der befragten Väter in heterosexuellen Beziehungen angaben, dass ihre Partnerin bei der Kinderbetreuung eingesprungen sei, berichteten das nur 33 Prozent der Mütter über ihren Partner.

„Die Befragungsdaten zeigen, wie dringend die Arbeitsbedingungen in Erziehungsberufen verbessert werden müssen“, analysiert WSI-Direktorin Kohlrausch. „Denn es droht eine sich selbst verstärkende Spirale nach unten: Es gibt generell zu wenige Stellen an Kitas, weil die Betreuungsschlüssel zu schlecht sind und zu wenig ausgebildet wird. In dieser Situation steigen dann Erzieherinnen und Erzieher aus. Aus anderen Untersuchungen wissen wir, dass das häufig Menschen sind, die den Beruf lieben, aber die konkreten Zustände, den Stress bei mäßiger Bezahlung, auf die Dauer nicht aushalten. Der Fachkräftemangel in der frühen Bildung verschärft dann wiederum den Arbeitskräftemangel in anderen Branchen. Denn Eltern, vor allem Mütter, die nicht auf eine stabile Kinderbetreuung vertrauen können, müssen ihre Erwerbstätigkeit eher einschränken als dass sie sie ausbauen können.“

Es gebe keine schnelle Patentlösung für das Problem, das sich über Jahre aufgebaut hat, betont die Soziologin. „Trotzdem kann und muss die Politik etwas tun, und zwar rasch. Nur so kann im ersten Schritt verhindert werden, dass sich die Situation noch weiter verschlechtert und im zweiten eine Verbesserung erreicht werden“, sagt Kohlrausch. „Ein Ansatz wäre eine Ausbildungsoffensive für Erziehungsberufe, gekoppelt an deutlich bessere Personalschlüssel. Ein zweiter die Bezahlung. Trotz einiger Verbesserungen ist da noch Luft nach oben. Und mehr Geld könnte abgewanderte Fachkräfte dazu bewegen, wieder in den Bereich der frühen Bildung zurückzukehren.“

Informationen zur Befragung

Für die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung werden Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 04.08.2023

Die Einführung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern geht mit einer Verringerung des Gender Pay Gaps bei Vollzeitbeschäftigten einher. Jede zusätzliche Maßnahme in einem Betrieb hängt mit einem um durchschnittlich 2,5 Prozentpunkte geringeren Gender Pay Gap zusammen. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Dienstag hervor. Dieser Effekt besteht allerdings nur in Westdeutschland.

Die IAB-Forscher haben in der Studie untersucht, wie sich Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung auf die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern im Betrieb ausgewirkt haben. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem betriebliche Kinderbetreuungsangebote sowie die gezielte Förderung des weiblichen Nachwuchses, beispielsweise durch ein Mentoringprogramm. IAB-Forscher Florian Zimmermann erklärt: „Diese Maßnahmen können zu einer Reduktion des Gender Pay Gaps beitragen, indem Frauen im Betrieb beispielsweise flexibler arbeiten können oder häufiger befördert werden.“

Die Forscher betonen, dass alle untersuchten Maßnahmen zu einer Verringerung des Gender Pay Gaps beitragen. „Eine öffentliche Förderung von freiwilligen betrieblichen Maßnahmen könnte empfehlenswert sein, um die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu reduzieren“, sagt Matthias Collischon, Forscher am IAB.

Die Studie beruht auf Daten des IAB-Betriebspanels und ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-17.pdf

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 22.08.2023

54 Prozent der 2015 nach Deutschland Geflüchteten waren 2021 erwerbstätig. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Ihre Erwerbstätigkeit ist gegenüber dem Pandemiejahr 2020 um zehn Prozentpunkte gestiegen.

Neben der Erwerbstätigkeit steigt auch das Bildungsniveau und immer mehr Geflüchtete üben eine qualifizierte Berufstätigkeit aus: 33 Prozent der erwachsenen Geflüchteten haben sechs Jahre nach ihrer Ankunft in Deutschland Schulen und Hochschulen besucht oder haben Ausbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen absolviert. 70 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten üben eine qualifizierte Tätigkeit, für die ein Berufs- oder Studienabschluss notwendig ist, aus. Allerdings sind unter denjenigen, die sich seit sechs Jahren in Deutschland aufhalten, immer noch 41 Prozent unterhalb ihres Tätigkeitsniveaus vor dem Zuzug beschäftigt, 12 Prozent oberhalb.

65 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten, die seit sechs Jahren in Deutschland sind, arbeiten in Vollzeit, während es im Durchschnitt aller Erwerbstätigen in Deutschland 62 Prozent sind. Das mittlere Bruttomonatsentgelt der vollzeiterwerbstätigen Geflüchteten steigt von 1.660 Euro in den ersten beiden Jahren nach Ankunft auf 2.037 Euro im sechsten Jahr.  „Geflüchtete haben zum einen die Wochenarbeitszeit erhöht und zum anderen können sie einen höheren Stundenverdienst erzielen. Allerdings verdienen Geflüchtete nach wie vor deutlich weniger pro Stunde als der Durchschnitt der Beschäftigten“, erklärt Herbert Brücker, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung“. Die mittleren Bruttomonatsverdienste von vollzeiterwerbstätigen Geflüchteten liegen sechs Jahre nach der Ankunft bei 60 Prozent der mittleren Bruttomonatsverdienste von Vollzeiterwerbstätigen in Deutschland. Dabei spielt das geringe Durchschnittsalter der Geflüchteten eine Rolle. So erreichen die 18- bis 25-jährigen Geflüchteten 74 Prozent der mittleren Verdienste ihrer Altersgruppe im Bevölkerungsdurchschnitt.

Zwischen den Geschlechtern zeichnet sich immer noch ein erhebliches Gefälle ab. Während 67 Prozent der männlichen Geflüchteten sechs Jahren nach der Ankunft erwerbstätig sind, sind es bei Frauen 23 Prozent. Hier spielen die Betreuung von Kindern, aber auch Bildung und Berufserfahrung im Herkunftsland und die Teilnahme an Sprach- und Arbeitsmarktprogrammen in Deutschland eine Rolle. Acht Jahre nach Zuzug steigt die Erwerbstätigkeitsquote von Frauen allerdings auf 39 Prozent.

„Sechs Jahre nach der Ankunft in Deutschland zeichnen sich in allen Dimensionen der Arbeitsmarktintegration erhebliche Fortschritte ab“, berichtet Yuliya Kosyakova, Leiterin des IAB-Forschungsbereichs „Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung“. Allerdings gebe es weiterhin dringenden Handlungsbedarf, insbesondere was die Förderung der Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen angeht.

Die Studie beruht auf Paneldaten der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten und ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-13.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 27.07.2023

In diesen Wochen beginnt für viele Kinder die Kindergartenzeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dort auch von einem Mann betreut werden, hat sich binnen zehn Jahren fast verdoppelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Männeranteil am pädagogischen Personal in Kindertageseinrichtungen im Jahr 2022 bei 7,9 %. 2012 betrug er noch 4,1 %. Am Stichtag 1. März 2022 waren insgesamt rund 681 000 Menschen unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen befasst, knapp 53 500 davon waren Männer. Im Jahr 2012 arbeiteten zum Stichtag 1. März insgesamt gut 438 000 Menschen in der pädagogischen Betreuung, davon rund 18 000 Männer.

Männeranteil bei jungen Beschäftigten am höchsten 

Vermutlich wird der Anteil an männlichen Erziehern in Kinderbetreuungseinrichtungen noch weiter zunehmen. Je jünger die unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung befassten Beschäftigten in Kindertagesstätten sind, desto höher ist der Männeranteil: 2022 waren 12,6 % der Beschäftigten unter 30 Jahren männlich, bei den Beschäftigten ab 50 Jahren dagegen nur 2,8 %. Am höchsten war der Männeranteil bei den Beschäftigten unter 20 Jahren mit 17,9 %, am niedrigsten bei den 60- bis 64-Jährigen mit nur 2,0 %.

Ähnlich hoch wie bei den jüngeren Beschäftigten ist der Männeranteil bei den Absolventinnen und Absolventen der schulischen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher: 2021 lag er bei 17,7 %. 2012 hatte er noch 13,3 % betragen. 

Auf einen Tagesvater kommen 24 Tagesmütter 

Ein Teil der Kinder wird nicht in Kindertagesstätten, sondern bei Tageseltern betreut. Am Stichtag 1. März 2022 waren in der Kindertagespflege knapp 41 900 Personen beschäftigt. Zwar sind Tagesväter (gut 1 700 Personen) im Verhältnis zu Tagesmüttern (gut 40 100 Personen) immer noch sehr selten, dennoch ist der Männeranteil auch dort gestiegen – von 2,7 % im Jahr 2012 auf 4,1 % im Jahr 2022. 

Methodische Hinweise: 

Als unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung befasste Personen zählen Gruppenleitung, Zweit- beziehungsweise Ergänzungskräfte, gruppenübergreifend Tätige sowie mit der Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung Beschäftigte. Nicht mitgezählt werden Beschäftigte in Leitung und Verwaltung. 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Kindertagesbetreuung sowie der Sonderseite zum Fachkräftemangel.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.08.2023

  • Anteil erwerbstätiger Mütter minderjähriger Kinder um 9 Prozentpunkte im Vergleich zu 2005 gestiegen
  • Die Erwerbstätigkeit von Vätern ist im selben Zeitraum von 88 % auf 92 % gestiegen
  • Bei zwei Dritteln der Paare mit minderjährigen Kindern waren 2022 beide Elternteile erwerbstätig (2005: 54 %)
  • Bei 65 % der gemischtgeschlechtlichen erwerbstätigen Elternpaare arbeitete 2022 der Vater Vollzeit und die Mutter Teilzeit 

Im Jahr 2022 waren 69 % der Mütter minderjähriger Kinder erwerbstätig. Gegenüber dem Jahr 2005 hat die Erwerbstätigenquote von Müttern damit von 60 % um rund 9 Prozentpunkte zugelegt. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, stieg die Erwerbstätigkeit von Vätern im selben Zeitraum von 88 % auf 92 % weniger stark. Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist damit sowohl die Erwerbstätigkeit von Müttern als auch die Erwerbstätigkeit von Vätern gestiegen. 

Die größten Unterschiede in der Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern finden sich bei den Eltern jüngerer Kinder: Ist das jüngste Kind im Haushalt weniger als ein Jahr alt, so war 2022 nur rund jede achte Mutter erwerbstätig (13 %), im Vergleich zu 87 % der Väter. Bei Kindern im Alter von zwei bis unter drei Jahren waren 64 % der Mütter und 92 % der Väter erwerbstätig. Während sich die Erwerbstätigkeit von Vätern je nach Alter des Kindes lediglich zwischen 87 % und 93 % bewegte, stieg sie bei Müttern mit zunehmendem Alter des jüngsten Kindes deutlich stärker an.

Am deutlichsten fällt der Anstieg der Erwerbstätigkeit von Müttern im Zeitraum von 2005 bis 2022 aus, wenn das jüngste Kind im Alter von einem bis zwei oder drei bis sechs Jahren (+ 16 Prozentpunkte) oder von zwei bis drei Jahren (+ 24 Prozentpunkte) war. Bei einem jüngsten Kind ab sechs Jahren fiel der Anstieg moderater aus (+ 8 bis 13 Prozentpunkte). Es liegt nahe, dass der Ausbau der Kinderbetreuung zu dieser Entwicklung beigetragen hat. Angesichts der Zielsetzung des Elterngelds, Väter stärker an der Betreuung der Kinder zu beteiligen, ist es bemerkenswert, dass die Erwerbstätigenquote auch bei den Vätern mit kleinen Kindern gestiegen ist – wenngleich deutlich geringer als bei den Müttern. 

Bei zwei Dritteln der Elternpaare waren beide Elternteile erwerbstätig 

Bei 66 % aller gemischtgeschlechtlichen Paare mit minderjährigen Kindern waren im Jahr 2022 beide Elternteile erwerbstätig. Bei weiteren 26 % der Paare war nur der Vater erwerbstätig, bei rund 3 % nur die Mutter. Im Jahr 2005 waren noch bei 54 % der Elternpaare beide Partner erwerbstätig. Der Anteil der Paare, bei denen nur der Vater erwerbstätig war, lag 2005 bei 34 %, während in 5 % der Haushalte nur die Mutter erwerbstätig war. 

Väter arbeiten nach wie vor meist in Vollzeit, Mütter in Teilzeit

Betrachtet man nur die gemischtgeschlechtlichen Elternpaare, bei denen sowohl die Mutter als auch der Vater erwerbstätig sind, so war im Jahr 2022 bei 65 % der Paare der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit tätig. Bei dieser Konstellation sind zwar beide Elternteile erwerbstätig, doch trägt meist der Vater weiter den Hauptteil des Einkommens bei. Bei 27 % der Paare mit minderjährigen Kindern arbeiteten sowohl der Vater als auch die Mutter in Vollzeit und bei 5 % beide in Teilzeit. Bei lediglich 2 % der erwerbstätigen Elternpaare arbeitete die Mutter in Vollzeit und der Vater in Teilzeit.

Seit dem Jahr 2005 gab es bei der Aufteilung der Erwerbsarbeit nur geringe Veränderungen: Im Jahr 2005 betrug der Anteil der Paare, bei denen der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit tätig war, noch 69 % und lag damit um vier Prozentpunkte höher als 2022. Während der Anteil von Paaren mit zwei Elternteilen in Teilzeit von 2 % auf 5 % zugenommen hat, blieb der Anteil der Elternpaare mit zwei vollzeitbeschäftigten Elternpaaren nahezu unverändert.

Methodische Hinweise: 

Erfasst werden Mütter und Väter im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind (in Hauptwohnsitzhaushalten). Es werden hier nur gemischtgeschlechtliche Paare betrachtet, da geschlechtsspezifische Erwerbskonstellationen bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht dargestellt werden können. Dargestellt wird hier das Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit: Personen, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden als (zeitweise) nicht erwerbstätig behandelt. Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Stichtag nicht aktiv ausüben, sind dagegen in der Zahl der Erwerbstätigen enthalten.  

Weitere Informationen:  

Weitere Ergebnisse und Analysen zur Entwicklung der Erwerbstätigkeit von Eltern und zur Aufteilung der Erwerbsarbeit bei Elternpaaren finden sich in dem Beitrag „Closing the gap? Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit von Müttern und Vätern nach 15 Jahren Elterngeld“, der in Ausgabe 4/2023 von WISTA – Wirtschaft und Statistik, dem Wissenschaftsmagazin des Statistischen Bundesamts erschienen ist. 

Darüber hinaus finden Sie Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie zur geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit (Care-Arbeit) auch auf unserer Themenseite Gleichstellungsindikatoren. Sie liefert einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.08.2023

  • 130 000 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit untergebracht
  • Paare mit Kindern bildeten die größte Gruppe unter den untergebrachten wohnungslosen Personen

Zum Stichtag 31. Januar 2023 waren nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen in Deutschland gut 372 000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr zwar deutlich erhöht (2022: 178 000), dieser Anstieg ist jedoch zum Teil auf eine Verbesserung der Datenmeldung durch die beteiligten Stellen im zweiten Jahr der Statistikdurchführung zurückzuführen. Des Weiteren wurden 2023 knapp 130 000 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Statistik erfasst, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind (2022: 305 Personen). Dies entspricht gut einem Drittel (35 %) aller untergebrachten wohnungslosen Personen.

Insgesamt hat sich durch den Anstieg bei den Ukrainerinnen und Ukrainern der Anteil aller Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit auf 80 % beziehungsweise 311 875 Personen erhöht (2022: 69 %). Die Zahl der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit hat mit 60 185 im Vergleich zum Jahr 2022 (55 035 Personen) zwar zugenommen, jedoch liegt der Anteil nur noch bei 16 % (2022: 31 %). Bei 3,5 % der gemeldeten Personen lagen entweder keine Angaben zur Staatsangehörigkeit vor, sie war ungeklärt oder es handelte sich um Staatenlose.

50 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und etwa 42 % Frauen, im Vergleich zu 62 % Männern und 37 % Frauen im Vorjahr. Für 7,2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben. Im Durchschnitt waren die untergebrachten wohnungslosen Personen mit 31 Jahren am Stichtag etwas jünger als im Vorjahr (32 Jahre). Mehr als ein Drittel (38 %) der untergebrachten wohnungslosen Personen war jünger als 25 Jahre (2022: 37 %). Unverändert blieb der Anteil der untergebrachten wohnungslosen Personen im Alter von 65 Jahren oder älter (5 %).

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushaltskonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten dabei mit 31 % (114 975) die größte Gruppe. Etwa 29 % (109 080) der gemeldeten Personen waren alleinstehend, 16 % (61 165 Personen) (waren als Alleinerziehenden-Haushalte untergebracht, 9,3 %(34 595 Personen) als sonstige Mehrpersonenhaushalte und 3,6 % (13 505 Personen) als Paarhaushalte ohne Kinder (3,6 %). Für 38 740 Personen (10 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 84 690 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 76 510 Personen und Berlin mit 39 375 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden zum Stichtag für das Saarland (2 805 Personen), Sachsen-Anhalt (1 980 Personen) und Mecklenburg-Vorpommern (1 195 Personen) gemeldet.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert ist.

Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.

Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn sie über einen positiven Abschluss des Asylverfahrens verfügen (z.B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und weiterhin untergebracht werden, weil sie zum Beispiel keinen Mietvertrag haben.

Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen. Personen aus der Ukraine, die bei Privatpersonen unterkommen, werden nicht in der Statistik berücksichtigt, da den beteiligten Stellen hierüber in der Regel keine Nachweise vorliegen.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die bei Freunden, Familien oder Bekannten unterkommen und Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, von Suchtkliniken oder von betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht Teil der Erhebung. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht in die Erhebung einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen sind in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. Ausführliche methodische Hinweise sind im Qualitätsbericht (2022) enthalten.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.08.2023

  • Jugendämter meldeten 2022 rund 62 300 Kindeswohlgefährdungen
  • 2 % weniger latente, aber 10 % mehr akute Kindeswohlgefährdungen als 2021
  • Etwa vier von fünf betroffenen Kindern waren jünger als 14 Jahre
  • Hinweise von Polizei und Justiz haben sich in zehn Jahren mehr als verdreifacht

Nach einem leichten Rückgang im Corona-Jahr 2021 hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Jugendämter im Jahr 2022 bei fast 62 300 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 2 300 Fälle oder 4 % mehr als im Jahr zuvor. In weiteren 68 900 Fällen lag 2022 nach Einschätzung der Behörden zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor (+2 %). Geprüft hatten die Jugendämter im Vorfeld insgesamt 203 700 Hinweismeldungen, bei denen der Verdacht auf eine mögliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen im Raum stand (+3 %).

Auch langfristig hat sich die Zahl der Kindeswohlgefährdungen erhöht: In den Jahren von 2012 bis 2022 betrug der Anstieg rund 24 000 Fälle beziehungsweise 63 %. Dabei nahmen die Fallzahlen von 2017 bis einschließlich dem ersten Corona-Jahr 2020 besonders kräftig zu -und zwar jährlich um 9 % bis 10 %. Im zweiten Corona-Jahr 2021 sanken sie dann leicht (‑1 %), um im Jahr 2022 mit 4 % wieder moderat zu wachsen.

2 % weniger latente, aber 10 % mehr akute Kindeswohlgefährdungen

Fachleute hatten im Zuge der Pandemie davor gewarnt, dass ein Teil der Kinderschutzfälle durch die Kontaktbeschränkungen unerkannt bleiben oder erst mit Verzögerung nach Ende der Pandemie auffallen könnte. Auch wenn die neuen Ergebnisse zunächst eher nicht auf einen solchen allgemeinen Nachholeffekt hindeuten, gibt es doch Auffälligkeiten: So gingen zwar die latenten Fälle -also jene, bei denen eine gegenwärtig vorliegende Gefahr nicht eindeutig bestätigt werden konnte, aber ein ernster Verdacht verblieb – im Jahr 2022 auf 28 900 zurück (‑2 %). Gleichzeitig sind aber insbesondere die akuten (eindeutigen) Fälle von Kindeswohlgefährdung mit 10 % vergleichsweise stark auf 33 400 Fälle gestiegen.

Etwa vier von fünf gefährdeten Kindern waren jünger als 14 Jahre

Etwa vier von fünf (79 %) aller 62 300 von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder waren jünger als 14 Jahre, etwa jedes zweite sogar jünger als 8 Jahre (47 %). Während Jungen bis zum Alter von 11 Jahren etwas häufiger von einer Kindeswohlgefährdung betroffen waren, traf dies ab dem 12. Lebensjahr auf die Mädchen zu. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern (42 %) oder bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) auf, 10 % bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und weitere 9 % in einem Heim, bei Verwanden oder in einer anderen Konstellation. Knapp die Hälfte der betroffenen Jungen und Mädchen (47 %) nahm zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch, stand also schon in Kontakt zum Hilfesystem.

In 22 % aller Fälle lagen mehrere Arten von Vernachlässigung und Gewalt vor

In den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung (59 %) hatten die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt. In über einem Drittel (35 %) gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 27 % der Fälle wurden Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt gefunden. Den Jugendämtern zufolge gab es darunter auch Fälle, bei denen die Betroffenen mehrere dieser Gefährdungsarten -also Vernachlässigungen, psychische Misshandlungen, körperliche Misshandlungen oder sexuelle Gewalt -gleichzeitig erlebt hatten. 2022 traf dies auf 22 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung zu. Dieser Anteil ist seit 2015 kontinuierlich gewachsen, damals hatte er noch bei 16 % gelegen.

Hinweise von Polizei und Justiz haben sich in zehn Jahren mehr als verdreifacht

Knapp ein Drittel (30 %) der rund 203 700 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2022 von der Polizei oder den Justizbehörden angeregt. Rund ein Viertel (23 %) der Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung kam aus der Bevölkerung -also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym. Dahinter folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungshilfe u. a. (13 %). Jeweils etwa ein Zehntel der Hinweise auf die Gefährdungssituation gaben die Schulen (11 %) und die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen (2 %) oder deren Eltern (7 %).

Eine abschließende Beurteilung, wie sich die Corona-Pandemie -etwa durch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, Lockdowns oder das Homeschooling -auf die Entwicklung der Kinderschutzfälle ausgewirkt hat, ist zurzeit noch schwierig. Gerade in  einer Ausnahmesituationen wie der Pandemie scheint aber das Meldeverhalten der Hinweisgeber eine besondere Rolle zu spielen: Zum Beispiel deuten die bisherigen Ergebnisse darauf hin, dass Schulen und Kitas infolge der Schul- und Kitaschließungen besonders im Jahr 2020 vorübergehend weniger Hinweise auf mögliche Kinderschutzfälle an die Jugendämter gegeben haben als zuvor und danach. Andererseits können Lockdowns und Homeoffice dazu beigetragen haben, dass bei den Behörden zeitweise deutlich mehr Meldungen aus der Bevölkerung eingegangen sind. In der Rückschau fällt auch hier das Jahr 2020 besonders auf.

Vergleichsweise stabil geblieben ist dagegen auch in Zeiten der Pandemie offensichtlich das Meldeverhalten von Polizei und Justizbehörden. Diese Hinweisgeber weisen auch im längerfristigen Vergleich eine beachtliche Entwicklung auf: 61 300 Gefährdungseinschätzungen wurden 2022 von Polizei und Justiz angeregt -gut dreimal so viele wie im Jahr 2012 (+234 %). Zum Vergleich: Im Durchschnitt hatte sich die Zahl der Gefährdungseinschätzungen im Zehnjahresvergleich in etwa verdoppelt (+91 %).

Methodische Hinweise:
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und den Sorgeberechtigten – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht.

Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse stehen in der Datenbank GENESIS-Online in der Tabelle 22518 bereit. Weiterführende Informationen zum Thema Kinderschutz und Kindeswohl befinden sich auf der Themenseite „Kinderschutz und Kindeswohl“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.08.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Nach zwanzig Jahren Einsatz internationaler Truppen und zivilgesellschaftlicher Organisationen, die den Aufbau eines demokratischen Systems in Afghanistan unterstützen sollten, ergriff die Taliban für viele überraschend am 15. August 2021 die Macht. Bilder des Kabuler Flughafens voller Menschen, die das Land verlassen wollten, gingen um die Welt. Deutschland evakuierte innerhalb von zwölf Tagen 5.400 Menschen, insbesondere deutsche und ausländische aber auch besonders gefährdete afghanische Staatsbürger. Viele tausende Menschen blieben zurück, darunter politische Oppositionelle, Journalist*innen und Verteidiger*innen der Menschenrechte und der Demokratie. Sie werden verfolgt und fürchten um ihr Leben. Frauen, Mädchen und Minderheiten werden systematisch aus dem öffentlichen Leben verdrängt und ihre Menschenrechte stark eingeschränkt.

Es gibt dringenden Bedarf, flüchtende Menschen besser zu schützen, kritisiert der AWO Bundesverband. „Die Flucht aus dem eigenen Heimatland ist oft die einzige Möglichkeit, um Schutz und Sicherheit zu finden“, mahnt AWO-Präsident Michael Groß. „Hier sind Deutschland und Europa ganz klar in der Pflicht. Doch der Großteil der Fluchtrouten ist lebensgefährlich. Allein im Jahr 2022 sind 2.439 Menschen auf ihrer Flucht im Mittelmeer ertrunken bzw. gelten als vermisst. Die Dunkelziffer wird wesentlich höher eingeschätzt.“ Im Februar 2023 ertranken mehr als 50 Personen, die sich auf der Mittelmeerroute kurz vor der Südküste Italiens befanden. Unter ihnen waren viele Frauen und Kinder – überwiegend aus den Ländern Iran, Pakistan und Afghanistan.  

„Deswegen brauchen wir humanitäre Aufnahmeprogramme wie das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan als legalen und sicheren Fluchtweg dringend,“ fordert Michael Groß „Das Recht auf Asyl existiert nicht nur auf dem Papier! Entsprechende Schutzmechanismen müssen bei Schutzbedürftigen Menschen auch ankommen. Die AWO fordert eine schnelle und effiziente Umsetzung des Programms, um damit Menschenleben zu retten.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.08.2023

Seit Monaten beklagen etliche Bundesländer und Kommunen finanzielle und strukturelle Überlastungen bei der Aufnahme von Schutzsuchenden. Der Anfang August vorgestellte Diskussionsentwurf des Bundesinnenministeriums zur „Verbesserung der Rückführung“ wird diese Situation nicht ändern, kritisiert der AWO Bundesverband. Stattdessen würden Narrative bedient, nach denen die Schuld bei den Schutzsuchenden selbst gesucht wird.

„Umfangreiche Gesetzesänderungen in den letzten Jahren sollten Regelungen, welche Abschiebungsmaßnahmen verhinderten oder erschweren, bereits anpassen. Es wurden Leistungen gekürzt, Arbeitsverbote ausgeweitet und Wohnverpflichtungen deutlich verlängert. Erreicht wurden leider nur ein erhöhter Ausreisedruck und Verunsicherung bei Schutzsuchenden“, erklärt AWO-Präsident Michael Groß. Auch der neue Diskussionsentwurf des BMI schlägt Maßnahmen vor, welche großes Potential haben, unverhältnismäßig in die Grundrechte von Schutzsuchenden einzugreifen. Es werden neue Möglichkeiten der Inhaftierung geschaffen und die Ingewahrsamnahme ausgeweitet. Die Auslesung von Datenträgern wie Handys oder Cloud-Diensten wird pauschal erlaubt. Andere Räumlichkeiten als das Zimmer der Betroffenen in der Gemeinschaftsunterkunft dürften von Behörden ohne Erlaubnis betreten werden. „Die meisten Schutzsuchenden, aus Ländern wie Syrien, Afghanistan, Iran und Irak, fliehen vor staatlicher Verfolgung und Gewalt. Sie müssen nun damit rechnen, dass jederzeit – meist nachts, wo Abschiebungen in der Regel stattfinden – ihre Wohnräume von Polizisten betreten und durchsucht werden, ohne selbst von einer Maßnahme betroffen zu sein.“ So Groß weiter. „Auch können jederzeit persönliche Bilder und Nachrichten von Behörden ausgelesen werden. Solche Eingriffe in die Grundrechte sind eines Rechtstaats unwürdig!“

Begründet werden diese Maßnahmen mit einer „hohen Zahl“ ausreisepflichtiger Personen. Die AWO weist jedoch darauf hin, dass diese sich statistisch nicht belegen lässt. Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 insgesamt gut 304.000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248.000 mit einer Duldung. Allerdings sind die Daten im Ausländerzentralregister kaum valide. Zum einen werden freiwillige Ausreisen oftmals nicht dokumentiert, sondern nur Abschiebungen und freiwillige Ausreisen, die über staatliche Programme wie REAG/GARP laufen. Zum anderen gibt es Duldungsgründe, wie zum Beispiel ein Ausbildungsverhältnis, wo kein Interesse an einer Vollziehung der Ausreisepflicht vorliegt. „Wir müssen uns darauf besinnen, das Asyl ein Menschenrecht ist, und Abschreckung und Abschottung nicht nur den betroffenen Schutzsuchenden schaden, sondern auch unserer Gesellschaft. Als AWO unterstützen wir die Einführung des Chancenaufenthalts als Schritt in die richtige Richtung und fordern die politischen Entscheidungsträger*innen auf, in diese Richtung weiterzudenken“, so Michael Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.08.2023

10 Jahre Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren – wird dem realen Anspruch nicht gerecht! Die BEVKi kritisiert den Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.

Die Bundeselternvertretung der Kinder in  Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi)
bezeichnet die Einführung des U3- Rechtsanspruches auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege (KiTa) vor 10 Jahren als einen wichtigen Meilenstein für Familien. Mit der gesetzlichen Regelung sollte jedes Kind die Chance erhalten, von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu profitieren. Gleichzeitig werden die Eltern unterstützt und vorrangig Mütter haben schneller die Möglichkeit in eine Erwerbstätigkeit zurückzukehren.

Bundeselternsprecherin Yvonne Leidner dazu: “Bei der Kindertagesbetreuung handelt es sich um eine verpflichtend zu erbringende Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und es darf nicht vom guten Willen oder der Finanzstärke einer Kommune abhängen, ob Kinder in der Kindertagespflege oder einer Kita gefördert werden.”

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist von  entscheidender Bedeutung, da er die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit von Kindern fördert und Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder der Pflege von Angehörigen unterstützt.

Katharina Queisser Bundeselternsprecherin: “Nicht nur in prekären Lebenssituationen benötigen Eltern, Familien und vor allem die Kinder eine verlässliche Infrastruktur. Die KiTa ist ein wichtiger Baustein in dieser Infrastruktur, um zu unterstützen und Kindern als erste Bildungsinstitution den
Start in eine erfolgreiche Bildungskarriere zu ermöglichen. Damit jedes Kind es schaffen kann.”

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen tragen als wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge dazu bei, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Durch die frühe Förderung in KiTas erhalten Kinder zudem die Möglichkeit, ihre Talente und Fähigkeiten optimal zu
entwickeln, wodurch ihre Bildungsbiografien positiv  beeinflusst werden können. Leider zeige sich derzeit eine dramatische Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität.

Laut aktuellen Schätzungen fehlen in der Alterskategorie der Unter-3-Jährigen noch immer fast 300.000  Betreuungsplätze. Die BEVKi betrachtet diese Situation als äußerst besorgniserregend. Zusätzlich können selbst  vorhandene Betreuungsverträge oft nicht eingehalten  werden, da der akute Fachkräftemangel in Bildungs- und  Erziehungsberufen die Situation vor Ort verschärft.  Leidtragende sind die Familien.

Die BEVKi appelliert an die Verantwortlichen im Bund, in den Ländern und Kommunen, dringend weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Rechtsanspruch auf einen  Betreuungsplatz zu erfüllen, ohne dass Eltern erst den  Rechtsweg beschreiten müssen.

„Der Rechtsanspruch auf  qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte frühkindliche  Bildung, Erziehung und Betreuung ist derzeit vergleichbar  mit dem Rechtsanspruch auf ein Einhorn – man hat ihn zwar, aber er nützt oft nichts, weil er nicht umgesetzt werden kann. Die Leidtragenden sind
die Familien, aber letztendlich die gesamte Gesellschaft, weil der Platzmangel soziale Ungerechtigkeit fördert,“ ergänzt Bundeselternsprechin Irina Prüm abschließend.

Die BEVKi bleibt entschlossen, sich weiterhin für die Interessen von Eltern, Kindern und Kitas einzusetzen und  hofft auf eine künftige Verbesserung der Situation für eine gerechtere und bildungsstärkere Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) vom 03.08.2023

In der aktuellen Debatte um steigende Eigenanteile in der Pflege und der Zukunft der Pflegeversicherung stellt das Bündnis für eine solidarische Pflegeversicherung die Ergebnisse einer Umfrage vor.

Eine große, parteiübergreifende Mehrheit der Bevölkerung ist für den Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegeversicherung ergeben. Dabei zeigt sich die deutliche Mehrheit für eine Pflegevollversicherung von 81 Prozent sowohl unter den Anhänger*innen der SPD (79 Prozent), der Grünen (82 Prozent), als auch der CDU (78 Prozent) sowie der FDP (76 Prozent). Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung sieht seine Forderung angesichts der parteiübergreifenden hohen Zustimmungswerte untermauert und fordert die Bundesregierung dazu auf, den Ausbau der Pflegeversicherung jetzt anzugehen.

Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2.700 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1250 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Nur eine kleine Minderheit von 14 Prozent geht laut Umfrage davon aus, diese Kosten im Pflegefall selbst stemmen zu können. Lediglich 6 Prozent der Befragten halten Zusatzkosten trotz Pflegeversicherung in dieser Höhe für angemessen. Besorgniserregend ist laut dem Bündnis, dass eine große Mehrheit (76 Prozent) deutlich unterschätzt, was sie im Falle von Pflegebedürftigkeit in einem Heim zahlen müssten. 

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied: „Es ist völlig klar, dass die deutliche Mehrheit eine Pflegeversicherung will, die alle Pflegekosten übernimmt. Schließlich kann sich jetzt schon eine große Gruppe die Eigenanteile für die stationäre Pflege nicht mehr leisten und muss dafür Sozialhilfe beantragen. Die Last steigt für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in den letzten Jahren immer weiter. Das Ziel, für das wir streiten müssen: Pflege darf niemanden arm machen. Diese Bundesregierung muss sich der großen Herausforderung Pflege endlich annehmen und eine solidarische Pflegevollversicherung einführen.“

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Wenn die Pflegeversicherung nicht endlich solidarisch ausgebaut wird, werden immer mehr Menschen von den hohen Kosten bei Pflegebedürftigkeit kalt erwischt. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich immer mehr zu einer regelrechten Armutsfalle. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Pflegeversicherung aus der Sackgasse holt und den Menschen mit einer Pflegevollversicherung Sicherheit gibt.“

Sylvia Bühler, Mitglied des Bundesvorstands, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: „Beschäftigte in der Altenpflege und pflegebedürftige Menschen dürfen nicht länger gegeneinander ausgespielt werden, denn gute Pflege braucht eine bedarfsgerechte Personalausstattung und qualifizierte Pflegekräfte. Deshalb muss die bisherige Logik durchbrochen werden, wonach jede Verbesserung bei Arbeitsbedingungen und Löhnen bei den Beschäftigten automatisch zu höheren Kosten für die Pflegebedürftigen führt. Wir brauchen endlich eine Pflegevollversicherung, die garantiert alle pflegebedingten Kosten abdeckt und solidarisch finanziert wird.“

Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes: „In unserem Sozialstaat sollten die Menschen darauf vertrauen können, dass eine solidarische Versicherung, die das Wort ‘Pflege’ im Namen trägt, das reine Pflegerisiko auch voll abdeckt. Sozialhilfe ist kein würdiger Ersatz für Ansprüche aus eigenen Beitragszahlungen.“

Die repräsentative Umfrage wurde vom 1. August bis 7. August 2023 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Bündnisses durchgeführt. Insgesamt wurden 1010 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.

Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung setzt sich für eine Pflegeversicherung ein, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handelt. Auch die familiäre Pflege darf nicht aus dem Blick geraten. Andernfalls drohten Überlastung und Unterversorgung, weil notwendige Leistungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen werden: “Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden”, so die gemeinsame Forderung des vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di initiierten Bündnisses mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Sozialverband Deutschland (SoVD), Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Deutschen Frauenrat, BIVA-Pflegeschutzbund, der Volkssolidarität und AWO. 

Der gemeinsame Aufruf des Bündnisses ist auf www.solidarische-pflegevollversicherung.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.08.2023

Die Kindergrundsicherung ist nach eigener Auffassung der Bundesregierung eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorhaben in dieser Legislaturperiode, um bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen: Zum einen durch die Bündelung sozial- und familienpolitischer Leistungen und zum anderen durch eine Erhöhung des Grundbedarfs. Doch statt einer sachlichen Debatte darüber, wie beide Ziele am besten erreicht werden können, streitet die Ampelkoalition seit Monaten.

Die Diakonie Deutschland hat am Freitag in Berlin eine Kurzexpertise vorgestellt, die zur Versachlichung der Debatte beitragen soll. Die Kurzexpertise, die DIW Econ, eine Beratungstochter des DIW Berlin, im Auftrag der Diakonie Deutschland erstellt hat, stellt umfassend das Ausmaß der Kinderarmut in Deutschland dar und erörtert die gesellschaftlichen Folgekosten in den Bereichen Gesundheit, Bildung und soziale Teilhabe. Darüber hinaus zeigt die Kurzexpertise auf, welche Effekte eine Erhöhung der monetären Hilfen für Kinder in armen Haushalten auf das Armutsrisiko der Betroffenen hätte.

„In der Diskussion über die Kindergrundsicherung dürfen nicht nur die kurzfristigen Sparzwänge im Bundeshaushalt eine Rolle spielen. Wir müssen auch über die mittel- und langfristigen Belastungen für Staat und Steuerzahler sprechen, die sich zwangsläufig ergeben, wenn wir nicht frühzeitig in alle Kinder investieren“, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie bei der Präsentation des Gutachtens. Denn gesunde und gut ausgebildete Kinder hätten deutlich bessere Chancen, sich ein selbstständiges Leben mit höheren Einkommen und einer geringen Abhängigkeit von staatlichen Hilfen aufzubauen. Lilie: „Frühzeitige Investitionen sichern soziale und ökonomische Chancen und ersparen dem Sozialstaat weitaus höhere Folgekosten.“ Die Diakonie fordert seit vielen Jahren im breiten Bündnis Kindergrundsicherung eine existenzsichernde Kindergrundsicherung.

„Gefragt ist jetzt eine kluge Sozialpolitik mit ökonomischem Weitblick, die investiert und nicht nur die Folgeschäden von Armut ausbessert“, sagte Lilie: „Wer bei den Kindern spart, zahlt später drauf.“

Die von Familienministerin Lisa Paus anfangs genannten zwölf Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung hält die Diakonie Deutschland für nicht ausreichend. Notwendig wären mindestens 20 Milliarden Euro. „Das ist ein Bruchteil der Summe, die Staat und Steuerzahler heute schon schultern müssen, wenn Kinderarmut nicht energischer bekämpft, sondern stattdessen lieber die enormen Folgekosten in Kauf genommen werden“, sagte Lilie. Die gesamtgesellschaftlichen Kosten vergangener und aktueller Kinderarmut in Deutschland schätzt eine aktuelle OECD-Studie (Clarke et al 2022) auf jährlich etwa 3,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP). „Wir sprechen hier also von einem zehnfachen Betrag von 110 bis 120 Milliarden Euro“, so Lilie.

Lilie zufolge wäre es sinnvoller, zumindest einen Teil dieser Milliarden in besser erreichbare und gezielt höhere Leistungen für Kinder in armutsgefährdeten Familien zu investieren. Zudem müsse der Staat für eine bessere soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche sorgen. Lilie: „Wir brauchen eine Politik des Sowohl-als-Auch: Mehr direkte Unterstützung für die Bedürftigen und bessere Bildungs-Strukturen für alle. Wer an einem davon oder gar an beidem spart, der spart an der falschen Stelle und wird am Ende die x-fache Summe draufzahlen.“

Eine chancenorientierte und faire Politik mit ökonomischem Weitblick investiert zielgenau und wirksam, statt im Nachhinein mit einem Vielfachen der Folgekosten nur Symptome zu kurieren. „Täglich erleben unsere Mitarbeitenden in den Sozial-, Migrations- oder Familienberatungsstellen, Kitas und anderen Einrichtungen die Folgen von Kinder- und Familienarmut. Sie erleben auch die Überforderung, die mit der Beantragung von Leistungen einhergeht, auf die ein Rechtsanspruch besteht“, so Lilie weiter. Der Bundestag habe es in den anstehenden Haushaltsberatungen in der Hand, die Kindergrundsicherung zu einem Erfolgsmodell zu machen – für Kinder und ihre Familien, aber auch für einen zielgenauen Sozialstaat, der sich von Klugheit und nicht von Populismus leiten lässt. „Dies stärkt das Vertrauen in Demokratie und Sozialstaat, stärkt den Arbeitsmarkt – und zuallererst: Dies sollten uns alle Kinder wert sein“, so der Diakonie-Präsident.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Marcel Fratzscher, dringt ebenfalls auf eine rasche Einführung der Kindergrundsicherung. „Studien zeigen, dass Armut oft von Generation zu Generation weitergegeben wird, diese Entwicklung gilt es zu durchbrechen“, so Fratzscher. „Ein Schlüssel dazu liegt in der Kindergrundsicherung. Ein automatisiertes und digitales Verfahren bei der Auszahlung macht die Familien nicht länger zu Bittstellern und sorgt dafür, dass die Berechtigten alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sinnvoll ist auch ein höherer Garantiebetrag zur Kindergrundsicherung (möglichst höher als das Kindergeld in Höhe von 250 Euro), so dass jedes Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern abgesichert ist.“ Hinzu komme ein einkommensabhängiger Betrag und andere Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa für Klassenfahrten, Sportverein und Musikschule.

„Große Sorge bereitet mir, dass die Kindergrundsicherung aus Kostengründen scheitern könnte“, ergänzt Fratzscher. „Es wäre ein Fehler, die Ausgaben für die Kindergrundsicherung auf zwei Milliarden Euro zu drücken, wie es derzeit im Bundeshaushalt vorgesehen ist“, sagt Fratzscher. „Die Kindergrundsicherung ist eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Strukturkrise, die Bundesregierung muss nun alle Anstrengungen auf die überfällige Transformation lenken. Wirtschaft und Gesellschaft würden stark durch die besseren Bildungschancen einer Kindergrundsicherung profitieren, auch da dies die Grundlage für mehr Fachkräfte ist.“ Die Schwerpunkte der Transformation seien Investitionen, Entbürokratisierung sowie die Stärkung der Sozialsysteme und damit auch eine gut durchdachte Kindergrundsicherung.

Zum Gutachten:

Datengrundlage der Analyse sind Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Eine empirische Simulation für drei Szenarien untersucht das Ausmaß der Wirksamkeit gezielter politischer Maßnahmen gegen Kinderarmut 1) eine Entbürokratisierung, die zu einer vollständigen Ausschöpfung des Kinderzuschlags führt, 2) ein kinderbezogener Transfer von 50 Euro für armutsbetroffene Kinder und 3) ein kinderbezogener Transfer von 100 Euro für armutsbetroffene Kinder. Der Vergleich der untersuchten Szenarien zeigt dabei, dass ein zusätzlicher Transfer von 100 Euro den Anteil armutsbetroffener Haushalte von allen Szenarien am stärksten reduzieren könnte. Insbesondere Alleinerziehende und Paare mit mindestens drei Kindern würden von den zusätzlichen Leistungen profitieren – und damit die Haushalte, die derzeit am stärksten von Armut betroffen sind.

Weitere Informationen und Gutachten:

https://www.diakonie.de/pressemeldungen/gutachten-zur-kindergrundsicherung-wer-bei-den-kindern-spart-zahlt-spaeter-drauf

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung: https://kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.08.2023

372.000 wohnungslose Menschen leben in Einrichtungen der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt (2022: 178.000), wie aus den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Dieser Anstieg ergibt sich zum Teil aus einer verbesserten Datenlage sowie dem Zuzug von geflüchteten Ukrainer und Ukrainerinnen. Gut ein Drittel (35 %) aller untergebrachten wohnungslosen Personen kommen aus der Ukraine.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland: „Wohnungslosigkeit ist kein Schicksal, sondern ein lösbares Problem. Es gibt ausreichend Vorschläge und Empfehlungen, um Wohnungslosigkeit zu überwinden. Sie müssen konsequent umgesetzt und finanziert werden. Der angekündigte Nationale Aktionsplan der Bundesregierung muss konkrete Maßnahmen enthalten und darf sich nicht bloß auf Absichtserklärungen beschränken. Denn wohnungslose Menschen haben aktuell auf dem unsozialen freien Wohnungsmarkt keine Chance. Deshalb braucht es einen Neustart für eine soziale Wohnungspolitik, die den Zugang zu Wohnraum für wohnungslose Menschen gewährleistet.“

Hintergrund

Die Wohnungslosenstatistik gibt Auskunft darüber, wie viele Menschen am Stichtag 31. Januar in Einrichtungen der Kommunen und der Wohnungslosenhilfe untergebracht waren. Sie umfasst jedoch nicht Menschen, die auf der Straße leben oder vorübergehend bei Freundinnen, Bekannten oder der Familie untergekommen. Auch andere Gruppen, wie geflüchtete Menschen, die trotz ihrer Anerkennung in Flüchtlingsunterkünften leben, Frauen in Frauenhäusern oder Menschen in Haftanstalten werden nicht gezählt. Die tatsächliche Zahl wohnungsloser Menschen ist also deutlich höher.

Wohnungslosenstatistik : https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/08/PD23_305_229.html

Zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 arbeitet die Bundesregierung aktuell an einem Nationalen Aktionsplan. Im Mittelpunkt des Nationalen Aktionsplans sollen der verbesserte Zugang zu Wohnraum für wohnungslose Menschen sowie ein besserer Schutz vor einem Verlust der eigenen Wohnung stehen.

Weitere Informationen

https://www.diakonie.de/pressemeldungen/neustart-fuer-eine-soziale-wohnungspolitik-noetig

https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 02.08.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht die aktuellen Reformpläne des Justizministers zur Entlastung von mitbetreuenden Elternteilen beim Kindesunterhalt kritisch. „Wir warten seit Jahren auf eine geschlechtergerechte Reform des Unterhaltsrechts, und nun stehen einseitig vor allem die angeblich notwendigen Entlastungen von Vätern im Vordergrund.“, so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Statistisch betrachtet sind es ganz überwiegend Männer, die von den Reformplänen profitieren würden, weil sie im Vergleich zu Frauen einen deutlich geringeren Anteil an der Betreuungsarbeit ihrer Kinder leisten. Darüber hinaus blendet die angedachte Entlastung aus, dass schon jetzt die Unterhaltsbeträge, die Väter für ihre Kinder zahlen, die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder nicht decken. So stellt auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung klar, dass betreuende Mütter die Deckungslücke aus eigenen Mitteln schließen müssen, weil leistungsfähige Väter mit dem nach der Düsseldorfer Tabelle zu bemessenden Betrag zu wenig Unterhalt leisten. Einen finanziellen Beitrag leisten die hauptsächlich betreuenden Mütter also bereits jetzt. Eine weitere Entlastung von mitbetreuenden Vätern würde insofern zu größerer Ungleichverteilung der Lasten führen – und ganz maßgeblich auch negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der betroffenen Kinder bewirken. Ein Reformprojekt im Unterhaltsrecht, das modernen Familienformen gerecht wird, muss alle Formen der Unterhaltsbeiträge (Barunterhalt, Naturalunterhalt, Care) berücksichtigen.

Abgesehen davon hätten die Reformpläne die größten Auswirkungen bei wirtschaftlich leistungsfähigen Eltern, bei Geringverdienenden hingegen kaum. Damit betreffen sie einen verhältnismäßig kleinen Teil von Trennungsfamilien. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich der Justizminister nicht mit aller Kraft den Nöten von schätzungsweise Dreiviertel der Trennungskinder widmet, die nicht einmal den Mindestunterhalt bekommen und deren alleinerziehende Elternteile neben der Betreuung auch die finanziellen Lasten tragen. Alljährlich stellt die Politik fest, dass alleinerziehende Mütter zu den Ärmsten im Lande gehören. Diesen Missstand zu beseitigen, sollte leitend sein für die Vorhaben der Ampel im Familien- und Sozialrecht.

Der Ansatz, kindbezogene Care-Arbeit adäquat zu würdigen, geht in die richtige Richtung. „Wie bei der Diskussion um Umgangsmodelle setzt die vermeintliche Gleichstellung erst nach der Trennung allerdings zu spät an. Bereits in Zeiten intakter Partnerschaften müssen Anreize gesetzt werden, dass beide Elternteile die Betreuung ihrer Kinder übernehmen. Einen Fehlanreiz setzt hier nach wie vor beispielsweise das Ehegattensplitting“, so Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 22.08.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert die #digiclass-Sprachtrainer für geflüchtete Kinder und Jugendliche mit 19.000 Euro. Die Sprachtrainer in sieben Sprachen (Ukrainisch, Russisch, Arabisch, Farsi, Türkisch, Französisch und Englisch) sind kostenlos und lassen sich überall nutzen: in der Kita, in der Schule, in der kulturellen Arbeit, in Unterkünften für Geflüchtete oder in der Familie. Sie beinhalten pro Sprache rund 400 Wörter und kurze Sätze, die Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag wirklich brauchen. Das Besondere am Lernkonzept ist der leichte Zugang: Jede Vokabel wird durch eine Illustration, das Wortbild und in einer deutschen, sowie jeweils muttersprachlichen Tonaufnahme vorgestellt. Das Zusammenspiel der drei Merk-Anker macht das Lernangebot so selbsterklärend, dass Kinder ab dem Kita-Alter selbstständig und ohne die Unterstützung von Erwachsenen damit arbeiten können.

 

Die Sprachtrainer gibt es in zwei Versionen: einmal datensicher und ablenkungsfrei innerhalb der App #digiclass und dann als Web-Link für den schnellen Zugriff. Diese zweite Version sorgt dafür, dass die Sprachtrainer mit einem Internetzugang überall und jederzeit auf jedem digitalen Gerät funktionieren. Aufgrund der Barrierearmut konnten bislang über 500.000 Zugriffe verzeichnet werden. Ganz im Sinne der Kinderrechte zeigen die Sprachtrainer nebenbei auch, dass Sprachenlernen wichtig für alle Kinder ist, die sich die Welt über die eigenen Landesgrenzen hinaus erschließen und neue Kulturen kennenlernen möchten. Um diese Erkenntnis zu unterstützen, lassen sich die Sprachtrainer auch im regulären Englisch-Unterricht in der Grundschule etablieren, so dass die gemeinsame Nutzung der Sprachtrainer in den Herkunftssprachen geflüchteter Kinder nicht die Ausnahmesituation bleiben muss, sondern etwas Selbstverständliches werden kann. Alle Zugänge findet man unter: www.w-ort.de .

 

„Gemeinsame Sprachen sind eine der wichtigsten Brücken, um neue Kontakte aufzubauen. Und da erste Freundschaften wiederum die psychische Gesundheit geflüchteter Kinder stabilisieren können, machen die Vokabeltrainer den Zugang zur Sprache so leicht wie möglich. Deshalb unterstützen wir dieses Projekt besonders gerne. Auch weil das Projekt gleichzeitig Augenhöhe mit Kindern aus Deutschland herstellt, und diese beim gemeinsamen Lernen auch die Sprache der geflüchteten Kinder ausprobieren können. So können geflüchtete Kinder auch deutschen Kindern helfen. An dem Projekt finden wir zudem besonders gut, dass bei den Sprachen Farsi und Arabisch mit geflüchteten jungen Frauen zusammengearbeitet wurde“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.125 Projekte mit insgesamt rund 11.971.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung zielgruppengerechter Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

 

Zudem hatte das Deutsche Kinderhilfswerk direkt nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine einerseits einen Fonds für Initiativen aufgesetzt, die geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien aus der Ukraine unterstützen. Hier geht es darum für junge Geflüchtete kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, die der Integration sowie körperlichen und seelischen Gesundheit dienen. Zum anderen ist über den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes eine schnelle und unbürokratische Hilfe für einzelne Familien möglich, solange staatliche Hilfen noch nicht wirksam werden. Darüber werden Versorgung, Ausstattung, psychologische Betreuung, Übersetzung, medizinische Versorgung oder eine Schulausstattung finanziert. Insgesamt hat das Deutsche Kinderhilfswerk geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien mit insgesamt mehr als einer Million Euro unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.08.2023

Sozial ist das Miteinander, aber leider befindet sich unser Land in einer gefährlichen Phase. Die Reflexe wiederholen sich! Immer, wenn Einsparungen in öffentlichen Haushalten geplant werden, muss der Sozialbereich herhalten.

So geschehen in Berlin, im Bundeshaushalt und in vielen Ländern und Kommunen im Jahr 2023! Betroffen davon sind besonders Obdachlosen- sowie Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen. So sollen z.B. nach der Coronakrise und der aktuellen Energiekrise Zuschüsse für Schuldner- und Insolvenzberatungen gekürzt werden, obwohl die Zahl der Überschuldeten und Privatinsolvenzen massiv angestiegen ist. Auch die Sucht- und Integrationsdienste sind betroffen.

Die Kosten der Krise den Schwächsten der Gesellschaft aufzubürden ist zutiefst ungerecht. Wie so oft muss der soziale Bereich herhalten. Von dem oft sowieso schon in prekären Lagen lebenden Klientel wird wenig Widerstand erwartet.

Deshalb fordert die nationale Armutskonferenz:

– Schluss mit den Kürzungen im sozialen Bereich!

– Wo bereits Kürzungen vorgenommen werden, müssen die sofort zurückgenommen werden.

– Bei zukünftigen Haushaltsplanungen sollten auch von Armut betroffene Menschen mitbeteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 15.08.2023

Union greift langjährige Forderung des Paritätischen auf.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt den Vorstoß der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige als “sehr gut und lange überfällig”. In Anlehnung an das Elterngeld fordert der Verband bereits seit Langem einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und eine staatliche Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige.

„Pflegende dürfen nicht deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern. Neben verlässlichen Entlastungsangeboten brauchen pflegende Angehörige einen einklagbaren Rechtsanspruch, Zeit und materielle Absicherung“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Vorstoß der Union gehe daher in die richtige Richtung. Die geltende Regelung zur Pflegezeit werde den lebenspraktischen Anforderungen schlicht nicht gerecht, kritisiert der Paritätische.

Neben einem Familienpflegegeld seien mehr und verlässlich finanzierte Entlastungsangebote sowie der Ausbau der Pflegeversicherung zu einer solidarischen Pflegevollversicherung notwendig, fordert der Verband. Auch wenn Angehörige in die Pflegeverantwortung gehen, braucht es professionelle Unterstützung und temporäre Entlastung. Wichtig sei daher, dass alle pflegebedingten Kosten in Zukunft auch wirklich durch die Pflegeversicherung übernommen werden. Anderenfalls drohten Überlastung und Unterversorgung, weil benötigte professionelle Leistungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. 

“Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden“, so die Forderung auch des vom Paritätischen mit initiierten Bündnisses für eine solidarische Pflegevollversicherung.

Weiterführende Links

Mehr Infos zum Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung und die Kampagne Pflege? Aber sicher!

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.08.2023

Bundesjustizminister Buschmann will in Trennungsfamilien mitbetreuende Elternteile beim Unterhalt entlasten und damit für Väter Anreize setzen, sich nach einer Trennung  stärker in die Betreuung einzubringen, wie er in einem  Zeitungsinterview angekündigt hat. Hierzu erklärt Daniela  Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender  Mütter und Väter e.V. (VAMV): „Die Reform muss sich an der Lebensrealität von Familien orientieren, statt an einem Leitbild von Gleichstellung, das meistens vor einer Trennung gar nicht gelebt wurde. Sonst sieht der VAMV eine große Gefahr für den weiteren Anstieg der Armutsgefährdung von Einelternfamilien. Wer Anreize für Väter setzen möchte, sich stärker in der Erziehung und Betreuung zu engagieren, sollte in Paarfamilien beginnen und Fehlanreize wie das Ehegattensplitting verabschieden, statt das Pferd von hinten aufzuzäumen.“

In einem Viertel der Paarfamilien steigt die Mutter weiter ganz aus dem Beruf aus. Wenn beide Elternteile arbeiten, dominiert das Modell er Vollzeit, sie Teilzeit, so die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes. Alleinerziehende arbeiten bereits zu 46 Prozent in Vollzeit, die Armutsquote ist mit 42 Prozent dennoch hoch wie bei keiner anderen
Familienform.

Um bei einer Reform des Unterhaltsrechts zu einer fairen Lastenverteilung zwischen den Eltern zugunsten des Kindes zu kommen, sind drei Kriterien zu berücksichtigen: 1. Die Existenz des Kindes muss in beiden Haushalten gesichert sein. Eine Barunterhaltspflicht beider Eltern darf erst bei spürbarer Entlastung des hauptbetreuenden Elternteils im Alltag einsetzen, damit dieser den Kindesunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit auch erwirtschaften kann. Dies ist im paritätischen Wechselmodell gegeben, jedoch nicht bei erweitertem Umgang. Zudem müssen auch Wechselmehrkosten angemessen berücksichtigt sein. 2. Es darf keine Interessenkonflikte zwischen Existenzsicherung und Umgang geben. Ein Tag mehr oder weniger Umgang darf nicht zu wesentlich geringerem oder höherem Unterhalt führen. 3. Eine faire Unterhaltsregelung muss die  Lebensverlaufsperspektive beider Elternteile mit  einbeziehen. Nach dem Grundsatz familiärer Solidarität müssen familienbedingte Nachteile in der Erwerbsfähigkeit ausgeglichen werden. Wichtig ist das Verankern von angemessenen Übergangsfristen.

Der VAMV hat ein 3-Stufen-Modell entwickelt und für unterschiedliche Betreuungsmodelle Folgen für den  Unterhalt ausbuchstabiert: https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/Stellungnahmen/2023/VAMV_3-Stufen-Modell_Kindesunterhalt_2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 21.08.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. September 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: hybrid, München und Webex

Soziale Gruppen verteilen sich in Städten ungleich. In dem Vortrag wird auf die Entwicklung der Ungleichverteilung verschiedener sozialer Gruppen in den deutschen Städten eingegangen. Erstmals kann dabei auf eine einheitliche Datenbasis zurückgegriffen werden, die es ermöglicht die deutschen Städte fair miteinander zu vergleichen. In dem Vortrag wird dabei nicht nur auf die Ungleichverteilung (Segregation) von Armut (und Kinderarmut) eingegangen werden, sondern auch auf Einkommensverteilung  wohlhabender und bildungshoher Personen. Insgesamt zeigen sich im Zeitverlauf unterschiedliche Entwicklungsmuster in den deutschen Städten. Am stärksten stieg die soziale Segregation in den ostdeutschen Städten an. Allerdings ging gerade hier in den letzten Jahren die Ballung von armen Kindern in bestimmten Stadtteilen deutlich zurück. In den Städten des Ruhrgebiets nahm zuletzt nicht nur die soziale Segregation im Allgemeinen zu, sondern auch die Ballung armer Kinder in sozial besonders benachteiligten Gebieten. Auf der anderen Seite kommt es in den süddeutschen Städten zu einer Entwicklung hin zu mehr sozialer Durchmischung. In der sozialen Ungleichverteilung ärmerer Schichten spiegelt sich zudem immer stärker die ethnische Ungleichverteilung wieder, d. h. Armut und Ausländeranteil hängen in den Quartieren der deutschen Städte immer stärker miteinander zusammen.

Referent:
Prof. Dr. Marcel Helbig ist Arbeitsbereichsleiter „Strukturen und Systeme“ am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBI) in Bamberg und Wissenschaftler in der Projektgruppe bei der Präsidentin am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Er forscht zu verschiedenen
Dimensionen von Ungleichheit im Bildungssystem, so z. B. zu Geschlechterungleichheiten und sozialen Ungleichheiten. Darüber hinaus hat er sich mit sozialräumlichen  Ungleichheiten der deutschen Städte auseinandergesetzt, ihrer zunehmenden sozialen Spaltung und der Zuwanderung von Migranten in sozial benachteiligte Stadtteile. Zuletzt hat er sich in der öffentlichen Debatte zu coronabedingten Folgen für Schülerinnen und Schüler sowie der Umsetzung der Aufholprogramme in den Bundesländern zu Wort gemeldet. Seine Forschung knüpft somit an politisch relevante Fragestellungen an und deckt zugleich Themen der Bildungs und Familienforschung ab.

Für die Teilnahme in Präsenz bitten wir Sie, sich unbedingt unter veranstaltungen@dji.de anzumelden.

Treten Sie Ihrem Webex-Meeting zum gegebenen Zeitpunkt hier bei.

Meeting beitreten

Termin: 14. September 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe begegnen Fachkräften immer wieder Kinder und Jugendliche, die Zuhause Gewalt zwischen den Eltern, vor allem gegen die Mutter, miterleben. Wie können diese Kinder sensibel, traumainformiert und ressourcenorientiert geschützt und unterstützt werden? Wie sollten Fachkräfte sich verhalten, wenn Kinder sich ihnen offenbaren? Wie kann in solchen Fällen die Elternarbeit gestaltet werden?

Anhand ausgewählter Materialien des Fachkräfteportals www.sicher-aufwachsen.org stellt der Workshop Konzepte und methodische Ansätze aus der Präventions- und Interventionsarbeit mit Kindern im Kontext häuslicher Gewalt vor. Dabei werden folgende Themen aufgegriffen:

  • Präventionsbotschaften für betroffene Kinder/ Jugendliche
  • Gespräche mit Eltern und Kindern bei Verdacht auf häusliche Gewalt (Gesprächsanlässe, Setting, Leitfäden)
  • Gefühls- und Psychoedukation (Gefühle, Grenzen, Geheimnisse)
  • Kindgerechte Aufklärung über häusliche Gewalt
  • Trauma- & Gewaltsensible & geschlechterspezifische pädagogische Ansätze bei häuslicher Gewalt
  • Teen-Dating- Violence und Gesprächsanlässe und Gesprächsführung mit Jugendlichen

An der Veranstaltung wirkt mit:
Juliane Kremberg, Referentin Kinder in Frauenhäusern, Frauenhauskoordinierung e.V.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 26. September 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Flüchtlingsunterkünfte sind für junge lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Geflüchtete häufig Angsträume. Sind sie dort geoutet, erleben sie sehr häufig Gewalt. Es gibt kaum Unterstützungsangebote, die junge LSBTIQ* stärken und gegebenenfalls mit den Familien in den Dialog treten. Zudem sind Schutzkonzepte, die auch minderjährige LSBTIQ*-Geflüchtete mit einbeziehen, selten.
Wie können Fachkräfte in Unterkünften, und vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit, junge LSBTIQ*- Geflüchtete stärken? Was sind ihre spezifischen Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit, Unterbringung oder in der Selbst-/Identitätsbildung?
Mitwirkende
Alva Träbert (Referent*in für besondere Schutzbedarfe & Advocacy – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V.)
Daniela Rohleder (Projekt: Netzwerk geflüchtete Mädchen* und junge Frauen* – Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.).
Beide Referent*innen gehören auch zu den Autor*innen des neuesten LSVD Queer-Papiers „Junge LSBTIQ*-Geflüchtete in der Sozialen Arbeit – Intersektionale Lebensrealitäten, Herausforderungen & Handlungsempfehlungen für Fachkräfte“.
Mit den Queer-Papieren möchte der LSVD den professionellen und diskriminierungsfreien Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt bei Fachkräften fördern, Tipps und Handlungsempfehlungen im Umgang mit LSBTIQ*-feindlichen Äußerungen aufzeigen. Die „Queer-Papiere“ können Sie sowohl online als PDF herunterladen als auch in gedruckter Form kostenfrei bestellen unter: koordinierungsstelle@lsvd.de oder online unter diesem Link: www.lsvd.de/de/ct/8503
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung

Termin: 29. – 30. September 2023

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. (pfv)

Ort: Berlin

Die diesjährige Bundesfachtagung des Pestalozzi-Fröbel-Verbandes e.V. (pfv) steht im Jubiläumsjahr 2023 ganz im Zeichen des Spiels. Fröbels Idee von einem Kindergarten basiert auf dem Lernen im Spiel, das bis heute Ausgangspunkt der frühkindlichen Bildung ist.

Anlässlich der aktuell geführten Diskussion zur Förderung basaler Kompetenzen von Kindern vor dem Schulstart, hat sich die Kultusministerkonferenz (KMK), das Ziel gesetzt, sich mit Bildungsprozessen in der frühkindlichen Bildung genauer zu befassen. Daher ergreift der pfv die Initiative, die Bedeutung des Spiels als Teil frühkindlicher Bildungsprozesse und mit dem von Fröbel und seiner Pädagogik vorgedachten Aktualitätsbezug aufzugreifen und zu reflektieren.

Geplant sind Beiträge und Diskussionen, um entlang historischer Wurzeln heutige (gesellschaftliche) Ansprüche in einem digitalen Zeitalter im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung zu erörtern und die Zukunftsfähigkeit der Pädagogik nach Fröbel herauszuarbeiten.

Um das Kita-System zukunftsgerichtet zu stärken, wird auch die heutige Rolle und Verantwortung der Qualitäts- und Forschungsinstitute im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung einbezogen.

Am 15.03. 2023 wurde „Die Kindergartenidee nach Friedrich Fröbel als kulturelle Form frühkindlicher Erziehung und Bildung“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen. Aus diesem Anlass werden die drei Kulturerbeträger – der Fröbelkreis in Bad Blankenburg, der Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. und die Internationale Froebel Society Deutschland einen Workshop zur Vorstellung und Sicherung des Kulturerbeauftrages und ihrer jeweiligen Schwerpunkte anbieten.

Hier können Sie sich anmelden!

Weitere Informationen zur Tagung:

Programmübersicht der Tagung
Allgemeine Tagungsinformationen
Informationen zum Rahmenprogramm

Schauen Sie sich das Programm in einem Flyer an.

Termin: 10. Oktober 2023

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Am 23. August 2023 hat das Bundeskabinett den Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten beschlossen.

Der Bericht umfasst ein wissenschaftliches Evaluationsgutachten, in dem die Wirksamkeit und Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes und des Entgeltgleichheitsgebotes untersucht werden sowie Stellungnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner.

Zentrale Ergebnisse des Evaluationsgutachtens sind:

Bisher haben 4 % der befragten Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mit mehr als 200 Beschäftigten den Auskunftsanspruch geltend gemacht.
Knapp 30 % der befragten Unternehmen haben seit 2019 ihre betrieblichen Entgeltstrukturen überprüft. Nur 10 % der Unternehmen ohne tarifliche Entgeltstruktur und knapp 30 % der Unternehmen mit tariflicher Entgeltstruktur haben über Gleichstellung und Entgeltgleichheit berichtet.

Weitere Informationen und den Bericht finden Sie hier: www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-evaluationsbericht-zum-entgelttransparenzgesetz-228904

Gern möchten wir Ihnen die Ergebnisse des Evaluationsgutachtens im Einzelnen vorstellen und mit Ihnen und weiteren Expert*innen aus Verbänden, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik ins Gespräch kommen. Dabei möchten wir insbesondere die Handlungsempfehlungen des Evaluationsgutachtens mit Ihnen diskutieren und auch die kürzlich in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie einbeziehen, die von Deutschland verpflichtend umzusetzen ist.

Bitte melden Sie sich über den untenstehenden Link bis zum 15.09.2023 an. Ihre Fragen und Anmerkungen können Sie gern bereits bei der Anmeldung einreichen.

surveys.ramboll.com/LinkCollector?key=J488UQRES631

Termin: 13. – 14. Oktober 2023

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind e. V.

Ort: Berlin

Kinder haben sowohl den Anspruch auf ein gutes Aufwachsen heute als auch auf eine lebenswerte Zukunft. Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass das Wohl von Kindern bei allen Maßnahmen, die sie betreffen, vorrangig berücksichtigt werden muss. Kinder haben das Recht, ihre Meinung bei allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und ihre Meinung ist angemessen und altersentsprechend zu berücksichtigen. Kein Kind darf diskriminiert werden.  

Angesichts des demografischen Wandels und der sich häufenden Krisen stellt sich die Frage, wie und durch wen Zukunft gerecht verteilt wird: Inwieweit werden die Interessen von Kindern, die die Folgen heutiger Krisen und politischer Weichenstellungen noch lange zu tragen haben, berücksichtigt? Wie sieht eine gerechte Verteilung von künftigen Chancen, Ressourcen, Risiken und Lasten überhaupt aus? Was sind Voraussetzungen dafür, dass Kinder jetzt schon wirksam über Entscheidungen mitbestimmen können, deren Konsequenzen sie künftig verantworten werden? Auf der Tagung wird erörtert, wie Zukunft gerecht gestaltet werden kann und wie Kinder darüber mitbestimmen können. Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an Verantwortliche in Politik, Justiz und Verwaltung, an alle mit Kindern und Familien tätigen Fachkräfte, an Studierende, Auszubildende und alle am Thema Interessierte.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. Oktober 2023

Veranstalter: Berliner Stadtmission | Evangelische Kirche (EKBO)

Ort: Berlin

Die Armut in Deutschland wächst. Sie ist eine gesellschaftliche Realität, die Teilhabe verhindert und zu Ausgrenzung führt. Armutssensibles Handeln ist deshalb eine zentrale Anforderung an jede soziale Praxis und politische Gestaltung. Darüber wollen wir reden, beim Fachtag Armutssensibilität der Berliner Stadtmission!

Eröffnet wird der Tag mit einem Grußwort des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, und des theologischen Vorstands des Vereins für Berliner Stadtmission, Dr. Christian Ceconi.

Angeregt durch die Vorträge der Armutsforscherin Gerda Holz und des Wirtschaftsethikers Prof. Dr. Christian Neuhäuser vertiefen wir den Austausch in vielfältigen Workshops und diskutieren mit interessanten Gästen auf dem Podium. Kommen Sie mit Akteur:innen der sozialen Arbeit, Betroffeneninitiativen, Verwaltung, Bildung und Politik ins Gespräch und bringen Sie Ihre Ideen und Projekte ein!

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 09. November 2023

Veranstalter: Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Wirtschaft und Gesellschaft kommen nicht aus dem Krisenmodus: Corona, Energiekrise, Inflation und die näher rückende Bedrohung durch den Klimawandel treffen die Menschen hart. Die Krisenlasten sind dabei keineswegs gerecht verteilt. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheit nehmen zu.

  • Wer ist am stärksten von den multiplen Krisen betroffen und wie können wir sozialen Verwerfungen entgegenwirken?
  • Wie können wir die sozial-ökologische Transformation erfolgreich bewältigen und dabei gerecht gestalten?
  • Welche Antworten liefert die Politik und wie sind diese zu bewerten?

Diese und andere Fragen möchten die Hans-Böckler-Stiftung und der Deutsche Gewerkschaftsbund mit Gästen aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik auf einer verteilungspolitischen Konferenz diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Der Bericht „Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit – Herausforderungen und Wege der Transformation“ wurde unter gemeinsamer Federführung der Bundesministerien für Arbeit und Soziales, Gesundheit sowie Bildung und Forschung im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie erstellt und am 23. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen.

In dem sogenannten Transformationsbericht stellt die Bundesregierung die Bedeutung der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit heraus: Mit dem Bericht wird angestrebt, Fragen der sozialen Dimension einen höheren Stellenwert innerhalb der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie einzuräumen. Auch wird darauf abgezielt, die soziale Dimension als Querschnittsthema wirksam in alle Transformationsbereiche der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren und eine sozialverträgliche Gestaltung aller Maßnahmen zu gewährleisten.

Die Volkssolidarität zählt zu den großen Sozial- und Wohlfahrtsverbänden in Deutschland und ist vor allem im Osten der Bundesrepublik aktiv. In ihren Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie in zahlreichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Begegnungsstätten und Beratungsstellen werden von 19.500 hauptamtlich Angestellten täglich 100.000 Menschen aller Altersgruppen betreut, unterstützt und begleitet. Zudem engagieren sich viele tausend Ehrenamtliche bei sozialen und kulturellen Angeboten der Volkssolidarität.

Gleichzeitig versteht sich der Bundesverband der Volkssolidarität als sozialpolitische Interessenvertretung der Menschen, die der Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts besonders bedürfen. Der Verband engagiert sich deshalb gegen wachsende Kinder- und Altersarmut, für eine starke Kinder- und Jugendhilfe, gegen den Notstand in der Pflege und für soziale Sicherungssysteme, die allen ein Leben in Würde ermöglichen.

Die Volkssolidarität mischt sich ein in die Prozesse der politischen Willensbildung und hat dafür Sozialpolitische Positionen erarbeitet, die nun in neuer Fassung vorliegen. Wir möchten Ihnen die Lektüre empfehlen und freuen uns auf einen regen Gedankenaustausch. Abrufbar sind die Sozialpolitischen Positionen auch auf unserer Webseite.

Die Kindergrundsicherung und die Reform des Elterngeldes gehören zu den größten sozialpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen und sind aktuell (Juli 2023) Gegenstand einer längst überfälligen Debatte zu Fragen sozialer Gerechtigkeit. Wer wird durch sozialpolitische Maßnahmen in Deutschland unterstützt, Kinder zu bekommen, wessen Kinder leben in Armut?

Unter den Bedingungen eines Sparhaushaltes, an dem trotz multipler Krisen festgehalten wird, können die angekündigten Reformen nur schwerlich so ausgestaltet werden, dass sie tatsächlich ökonomische und Geschlechterungerechtigkeit bekämpfen. Das vorliegende Policy Paper will jenseits dessen, was realpolitisch aktuell möglich scheint, den Status quo und die geplanten Schritte aufzeigen – und daraus konkrete politische Empfehlungen für eine gerechtere Familienpolitik ableiten.

Mehr zum Kindergeld hier: Der Mehraufwand von Familien – Kompensation und Fehlanreize der deutschen Familienpolitik

Eine Einordnung des Elterngeldes hier: Elterngeld: Fehlanreiz zur Verschiebung des Kinderwunsches – Die Lohnersatzleistung in der Kritik

Hier können Sie das Papier herunterladen.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 10/2023

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Vorstellung des 2. Gesamtberichts des Beirats weisen die Familienorganisationen auf das große Engagement der Familien bei der Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen hin.

In ihrer Stellungnahme betonen sie die hohe Bedeutung einer Einführung der im Bericht vorgeschlagenen 36-monatigen Familienpflegezeit mit einem angemessenen monetären Ausgleich sowie den weiteren Ausbau der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen. Beides seien Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wären ein großer Schritt in Richtung Anerkennung der pflegerischen Leistungen von Familien.

„Die Pflege in der Familie ist für viele Familien eine Frage der Solidarität und wird gern und freiwillig übernommen. Aber sie ist häufig sehr zeitaufwändig und körperlich und psychisch belastend. Sind die Pflegenden erwerbstätig, führt dies zwangsläufig zu Konflikten mit der Erwerbsarbeit“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest und betont, dass die bisherigen Regelungen dafür ihre Ziele verfehlen:

„Bislang gibt es mit der Pflegezeit und Familienpflegezeit nur unzureichende Möglichkeiten. Insbesondere das zinslose Darlehen zeigt keine ausreichenden Entlastungseffekte, ist nicht praktikabel und wird daher kaum in Anspruch genommen. Eine sozial ausgestaltete, finanziell unterfütterte Familienpflegezeit ist daher der richtige Weg.“

Die Verbände betonen, dass selbst die Einführung einer 36-monatigen Familienpflegezeit mit einem angemessenen monetären Ausgleich für die erforderliche Entlastung nur einen Teil beitrage. Daneben brauche es auch den Ausbau und die Verbesserung der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen zur Entlastung der Familien.

Die Familienorganisationen weisen darauf hin, dass ca. 84 % der knapp fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland in häuslicher Umgebung leben. Über die Hälfte (2,55 Millionen) wird ausschließlich informell durch Angehörige gepflegt, wovon die meisten Frauen sind. Weitere 1,05 Millionen Pflegebedürftige werden in ihren Haushalten vollständig oder teilweise durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. Auch bei den Pflegebedürftigen, die professionelle Unterstützung erhalten, leisten die Familien einen großen Beitrag zur Pflege ihrer Angehörigen.

Die Hauptpflegepersonen reduzieren häufig ihre Arbeitszeit oder scheiden ganz aus dem Erwerbsverhältnis aus. Die direkten und indirekten Kosten für diesen Umgang mit ihrem Vereinbarkeitsproblem sind allerdings enorm hoch. In der Folge sinken die Familieneinkommen und die pflegenden Angehörigen müssen langfristig mit niedrigeren Löhnen (bei einem eventuellen Wiedereinstieg in den Beruf) und niedrigeren Rentenbezügen rechnen.

„Die Politik erhält mit dem aktuellen Bericht eine Blaupause, die von der Bundesregierung nur aufgegriffen werden muss. Dies ist nicht nur aus Sicht der Familien notwendig, sondern auch eine gesellschaftliche Investition: Angesichts der demografischen Entwicklung und dem Fachkräftemangel würde das Pflegesystem ohne die weitgehende Übernahme der häuslichen Pflege zusammenbrechen. Aber auch der Ausstieg der pflegenden Angehörigen aus dem Beruf hätte weitreichende negative Folgen. Beides ergäbe eine ungeheure Belastung für den Staat und die Wirtschaft“, betont Sven Iversen, AGF-Geschäftsführer.

In ihrer Stellungnahme geht die AGF auf diverse Aspekte des 2. Gesamtberichts des Beirats ein. Sie finden die Stellungnahme auf der Website: https://ag-familie.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.07.2023

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände begrüßen, dass Deutschland heute, obwohl als einer der letzten EU-Staaten, seinen Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der EU Kindergarantie verabschiedet hat. Gleichzeitig kritisieren die Verbände das Fehlen einer umfassenden und zukunftsorientierten Gesamtstrategie, die über den zeitlichen Horizont einer Legislaturperiode hinausgeht. Sie fordern neue substanzielle Anstöße für die Armutsbekämpfung und die Verbesserung der Teilhabechancen von benachteiligten Kindern statt einer Aufzählung bereits vorhandener oder im Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen.

„Der Nationale Aktionsplan reproduziert die Probleme der aktuellen ‚Verwaltung der Armut‘ von Familien, der es an einem ganzheitlichen Blick auf die Kinderarmut fehlt. Statt alle Maßnahmen und Projekte, die auch nur annähernd etwas mit Familien und Kindern zu tun haben, kommentarlos nebeneinander aufzulisten, müssten infrastrukturelle und monetäre Maßnahmen über die verschiedenen (Zuständigkeits-)Ebenen hinweg zu einer umfassenden Gesamtstrategie verknüpft werden. Die Perspektive muss dabei über eine Legislaturperiode hinaus weisen.“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest.

Unbefriedigend ist für die Familienverbände, dass der Entwurf des Nationalen Aktionsplans nur sehr reduziert dem Charakter eines politischen Aktionsplans gerecht wird. Sie vermissen außerdem konkrete Hinweise zur Entwicklung eines Monitoring-Instrumentes zur Messung der Fortschritte bei der Armutsbekämpfung und Teilhabeförderung für arme und armutsbedrohte Kinder und Jugendliche. Es müssten unbedingt mehr operationalisierbare messbare Zielformulierungen und Instrumente zur Erfolgsmessung der politischen Maßnahmen ergänzt werden. […]

Zur vollständigen PM

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.07.2023

Das ZFF ist eine von 55 Organisationen, die den gemeinsamen Appell „Nein zur ‚Instrumentalisierung‘ durch die Hintertür. Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten, nicht verbiegen“ unterschrieben haben. An den EU-Außengrenzen herrscht eine Krise der Menschlichkeit und eine Krise der Menschenrechte. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, dem ein Ende zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.07.2023

Die Familienorganisationen sind entsetzt über die Pläne der Koalition, die Familien stärker zu belasten, indem sie Einschränkungen beim Elterngeld und weiteren familienunterstützenden Leistungen umsetzen will.

„Dies ist ein ganz schlechtes Signal an die Familien und gerade auch an die Paare, die planen, eine Familie zu gründen“, so Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und erläutert: “eigentlich bräuchte es beim Elterngeld weitere Verbesserungen statt Verschlechterungen, denn das Elterngeld ist seit seiner Einführung nicht erhöht worden – weder für die unteren noch für die mittleren Einkommensgruppen.“
Die Verbände betonen, dass es sich beim Elterngeld um eine etablierte Leistung handelt, die viele Familien erreicht, die Umsetzung des Kinderwunsches unterstützt und Eltern mit kleinen Kindern deutlich entlastet. Eine Absenkung der Einkommensobergrenze von 500.000 Euro auf 300.000 je Paar erfolgte bereits 2021. Dies sei hart aber verschmerzbar gewesen, weil davon stark überdurchschnittlich verdienende Paare betroffen worden seien. Eine Absenkung auf 150.000 Euro, die derzeit im Gespräch ist, träfe jedoch Eltern, für die das Elterngeld eine große Bedeutung hat. […]

Zur vollständigen PM

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.07.2023

Morgen wird vom Kabinett die Haushaltsaufstellung 2024 und der Finanzplan des Bundes bis 2027 beschlossen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Kurzsichtigkeit, mit der Bundesfinanzminister Lindner den Bundeshaushalt plant, spricht Bände: Er erweckt den Eindruck, dass ihm sämtliche Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wie die Kindergrundsicherung egal sind. Kinder sowie Familien sind für ihn scheinbar irrelevant. Den Vorschlag Eltern den Anspruch auf Elterngeld zu versagen, wenn sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 150.000 Euro als Paar zur Verfügung haben statt bisher 300.000 Euro, sorgt für Frust und löst das Gefühl einer ungerechten Behandlung aus. Dem gegenüber steht das im Bundeshaushalt erklärte Ziel, 71 Milliarden Euro in die Aufrüstung der Bundeswehr zu investieren. Es kann doch nicht die Botschaft an die Bevölkerung sein, dass der Bundesregierung das NATO-Ziel für Rüstungsausgaben wichtiger ist als die Zukunft der Gesellschaft – der Kinder und Familien? Das sind die falschen Prioritäten!

Es wäre der Auftrag des Bundesfinanzministers gewesen, dafür zu sorgen, dass für die vielen wichtigen sozial- und familienpolitischen Projekte, die die Bundesregierung zu Beginn ihrer Legislaturperiode angekündigt hat, ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Stattdessen sah er es letztes Jahr als existenziell an, mit dem Inflationsausgleichsgesetz gießkannenmäßig sehr hoch verdienende Haushalte zu entlasten. Er versäumte es zudem, die Übergewinnsteuer so zu konzipieren, dass damit erfolgreich die extremen Krisengewinne der Öl-, Lebensmittel- sowie Rüstungsindustrie abgeschöpft werden. Statt die staatlichen Einnahmen zu erhöhen, wird jetzt der Rotstift bei den Falschen angesetzt.

Das ZFF erwartet, dass mit der angekündigten Kindergrundsicherung auch die angemessene Neuberechnung des kindlichen Existenzminiums angepackt wird, die für eine erhebliche Verbesserung aller Kinder in Armut sorgt. Der dafür vorgesehene Platzhalter von 2 Mrd. Euro lässt Böses vermuten. Anstatt zulasten der Mittelschicht und auf dem Rücken von Gering-Verdienenden den Haushalt zu konsolidieren, sollte die Bundesregierung dringend Instrumente der Umverteilung von oben nach unten schaffen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.07.2023

Anlässlich des Jahrestages des Stonewall-Aufstandes am 28. Juni 1969 spricht sich das Zukunftsforum Familie für ein Selbstbestimmungsgesetz aus, das das derzeit bestehende diskriminierende Transsexuellen-Gesetz (TSG) ersetzen soll. In einer Stellungnahme begrüßt es den aktuellen Referent*innenentwurf von BMFSFJ und BMJ, fordert aber gleichzeitig Nachbesserungen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das uns allen zustehen muss. Wir begrüßen ausdrücklich, dass durch das Selbstbestimmungsgesetz alle Menschen das Recht bekommen, ohne Gerichtsverfahren und Zwangsbegutachtung den Geschlechtseintrag zu wählen, der ihrer tatsächlichen Identität entspricht. Wir können nicht hinnehmen, dass dieser einfache Grundsatz dafür genutzt wird, trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen anzugreifen, sie als potentielle Gewalttäter zu denunzieren und Hass gegen sie zu verbreiten. Wir stehen solidarisch an ihrer Seite und wehren uns gemeinsam gegen diese Angriffe und Vorurteile.“

Insbesondere trans* Jugendliche leiden unter Diskriminierung in Schule und Familie, mit schweren Folgen für ihre psychische Gesundheit. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren haben die Wahl, frei ihre Religion zu wählen. Wir sind der Meinung, dass sie auch das Recht haben müssen, ohne die Zustimmung ihrer Eltern ihren Geschlechtseintrag zu ändern.  Anders als die mediale Debatte vermuten lässt, enthält das SBGG keinerlei Regelungen zu medizinischen Maßnahmen.

Britta Altenkamp fordert außerdem: „Die kostenlosen Beratungsangebote für die gesamte Familie müssen gestärkt werden. Wenn ein Familienmitglied seinen Geschlechtseintrag ändert, sollen sowohl Eltern als auch Kindern vorurteilsfreie Informationen sowie empathische Begleitung zur Verfügung stehen.“

Hier geht es weiter zur Stellungnahme.

Info: Beim Stonewall-Aufstand im Jahr 1969 wehrten sich queere Menschen in New York gegen Polizeischikanen und Diskriminierung, darunter vor allem trans* Menschen und People of Color. Auslöser war eine Razzia in der Szenekneipe „Stonewall Inn“ in der Christopher Street. Diese Ereignisse gelten als der Anfangspunkt der heutigen queeren Bewegung. Der jährlich im Juni stattfindende Pride Month erinnert an dieses Datum und ist Anlass für queere Menschen und ihre Verbündeten für sich und für ihre Belange auf die Straße zu gehen, Öffentlichkeit herzustellen und ihre Forderungen zu erheben.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.06.2023

30 Verbände und Initiativen fordern von der Bundesregierung, in ihrer Ernährungsstrategie wirkungsvolle Maßnahmen für eine gerechte und ökologische Grundversorgung mit nachhaltig produzierten Nahrungsmitteln vorzusehen. Die Politik muss entsprechende Angebote fördern und die Ernährungsumgebung der Menschen so gestalten, dass das Recht auf angemessene Nahrung global wie hierzulande gewährleistet werden kann.

Anlässlich der internationalen Konferenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) „Politik gegen Hunger“ warnen die Organisationen vor den hohen individuellen und volkswirtschaftlichen Kosten des aktuellen Agrar- und Ernährungssystems. Falsche Anreize und Rahmenbedingungen im Ernährungssystem der Industrie- und Schwellenländer führen zu einem ungleichen Zugang zu Nahrung und verstärken so Hunger, Fehl- und Mangelernährung – global wie auch hierzulande. Insbesondere der zu hohe Konsum tierischer Lebensmittel in Ländern wie Deutschland trägt maßgeblich dazu bei und hat zudem gravierende negative Auswirkung für die planetare Gesundheit. Einen nachhaltigen Speiseplan für Mensch und Erde haben Wissenschaftler*innen im Rahmen der Planetary Health Diet entwickelt [1].

Von der Bundesregierung fordern die Organisationen, Armut und Hunger zu beenden und eine Ernährungspolitik umzusetzen, die auf vollwertiges Essen aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln setzt und dafür den öffentlichen Rahmen, das Angebot und die entsprechenden Teilhabebedingungen schafft. Die Ernährungsstrategie der Bundesregierung, die derzeit unter Federführung des BMEL erarbeitet wird, muss sicherstellen, dass alle Menschen Zugang zu mindestens einer vollwertigen, warmen Mahlzeit pro Tag erhalten. Dafür müssen die staatlichen Voraussetzungen in der Grundsicherung und Daseinsvorsorge, in der Gemeinschaftsverpflegung, in der Ernährungsumgebung vor Ort und bei finanziellen Anreizen und Preisgestaltung von Lebensmitteln geschaffen werden.

Das Forderungspapier zur Ernährungsstrategie schließt sich vorangegangenen Gutachten [2] des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz an. Das Bündnis richtet folgende fünf Forderungen an die Bundesregierung: 

  1. Eine warme Mahlzeit pro Tag aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln allen Menschen zugänglich machen
  2. Eine Grundsicherung, die eine gesunde, ökologische Ernährung ermöglicht
  3. Vollwertiges Essen aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln in allen öffentlich finanzierten Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung
  4. Gesunde, ökologische Ernährung erlebbar machen
  5. Steuerfreiheit für pflanzliche Lebensmittel dient dem Klimaschutz

Zum Forderungspapier

Informationen

[1]      Wissenschaftler:innen unterschiedlichster Disziplinen – darunter Klimaforscher:innen und Ernährungswissenschaftler:innen – empfehlen eine „Planetary Health Diet“. Dieser Speiseplan orientiert sich am individuellen Kalorienbedarf und den Maßgaben einer ausgewogenen Ernährung sowie an Prognosen für das globale Bevölkerungswachstum. Quelle: https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/lancet-report-gesun…– auf-einem-gesunden-planeten-anders-essen-und-anders-produzieren und https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/lebensmittel/die-planetary-health-diet- speiseplan-der-zukunft-76609

[2]      WBAE – Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim BMEL (2020): Politik für eine nachhaltigere Ernährung: Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten. Gutachten, Berlin: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/agrarpolitik/wbae- gutachten-nachhaltige-ernaehrung.html und WBAE 2023: Ernährungsarmut unter Pandemiebedingungen. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/032- wbae-ernaehrungsarmut-pandemie.html

Quelle: Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.06.2023

SCHWERPUNKT: Kritik am Haushaltsentwurf 2024

Bundeskabinett beschließt Etat des Bundesfamilienministeriums für 2024

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Regierungshaushalts 2024 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sieht für 2024 Ausgaben in Höhe von 13,35 Mrd. Euro vor. Im Vergleich zu 2023 sinkt der Ansatz um 218 Mio. Euro. 

Bundesministerin Lisa Paus:  „Wir stehen in der Verantwortung, für das kommende Jahr einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der den besonderen Herausforderungen dieser Zeit Rechnung trägt. Das Bundesfamilienministerium leistet dazu seinen Beitrag. Auch für uns gelten strikte Sparvorgaben, beim Elterngeld, aber auch bei unseren Förderprogrammen. Die Spielräume verengen sich, allerdings können wir auch im kommenden Jahr wichtige Zukunftsaufgaben finanzieren. Das ist mir besonders wichtig, denn wir wollen die Menschen unterstützen, die sich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und eine lebendige Demokratie einsetzen.“

Wichtige Posten im Haushalt 2024 des BMFSFJ:

Kindergrundsicherung: In 2024 wird dieses wichtige sozialpolitische Reformvorhaben der Bundesregierung vorbereitet. Die Kindergrundsicherung wird durch eine moderne, digitale Verwaltung mehr Kinder erreichen als heute. Und es wird sich um eine wirksame Leistung handeln, die armutsbedrohte Kinder und ihre Familien tatsächlich unterstützt und Leistungsverbesserungen enthält. Für die Vorbereitung der Kindergrundsicherung werden im Haushaltsjahr 2024 100 Mio. € zur Verfügung gestellt. 

Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus: Damit die Projekte zur Stärkung der Demokratie ihre wichtige Arbeit weiterführen können, wird es keine Kürzungen geben. Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stellt das BMFSFJ erneut Mittel in Höhe von 200 Mio. € zur Verfügung und schreibt damit den Ansatz des Vorjahres fort. Auch für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind in 2024 Mittel eingeplant. 

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: Für das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stehen 2024 unverändert 30 Mio. € für den Bau, die Sanierung und den Umbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen zur Verfügung. Damit stellt das BMFSFJ sicher, dass alle bis zum derzeitigen Programmende (31.12.2024) bewilligbaren Vorhaben bewilligt werden können. Bundesfrauenministerin Lisa Paus hatte bereits für das Jahr 2023 die vom Bundestag als Haushaltsgesetzgeber vorgenommene Absenkung des Titels um 10 Mio. € aus dem eigenen Haushalt ausgeglichen. Auch der Fördertitel für Träger und Projekte zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bleibt nahezu unverändert bestehen.

Teilhabe alter Menschen stärken: Trotz angespannter Haushaltslage wird das BMFSFJ die Maßnahmen für Seniorenpolitik gegenüber dem Soll 2023 (16,87 Mio. €) auf 17,36 Mio. € erhöhen. 

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit: Das Programm stellt Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt und gibt ihnen Raum für Teilhabe und Engagement. Mit den Mitteln aus dem Zukunftspaket werden in 2023 Projekte für und von Jugendlichen finanziert und die Beteiligungsmöglichkeiten und -Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Junge Menschen werden auch weiterhin Projekte beantragen können, das BMFSFJ führt die Förderung mit 5 Mio. € auch in 2024 fort.

Mental Health Coaches: Zum Herbst starten die ebenfalls aus diesem Programm finanzierten Mental Health Coaches und unterstützen an über 100 Schulen Kinder und Jugendliche aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans. 

Jugendwerke: Der Bund stellt für die bestehenden Jugendwerke im nächsten Jahr insgesamt 24,5 Mio. € und damit die gleichen Mittel wie 2023 bereit. Damit kann die Finanzierung des Deutsch-Polnischen, des Deutsch-Französischen und des Deutsch-Griechischen Jugendwerks auf dem gleichen Niveau fortgesetzt werden. Auch eine Anschubfinanzierung für das neu zu gründende Deutsch-Israelische Jugendwerk bleibt möglich. 

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung: Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (10 Mio. € jährlich) sowie der Bundesstiftung Gleichstellung (5 Mio. € jährlich) ist trotz Sparvorgaben dauerhaft gesichert. 

Elterngeld: Strukturelle Einschnitte wurden dem BMFSFJ beim Elterngeld auferlegt. Aufgrund der Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen werden die steigenden Ausgaben für das Elterngeld durch eine Gesetzesänderung gebremst. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart kann die Leistung nicht an die Kaufpreisentwicklung angepasst werden. Im Haushaltsentwurf für 2024 sinkt der Ansatz für das Elterngeld gegenüber 2023 um 290 Mio. € auf 7.990 Mio. € ab. Dem BMFSFJ ist es gelungen, eine Kürzung der Auszahlungsbeträge für die Eltern zu verhindern. Um die Vorgaben zu erfüllen, wird die Zahl der Anspruchsberechtigten verringert, indem die jährliche Einkommensobergrenze beim Elterngeld von derzeit 300.000 € auf 150.000 € zu versteuerndes Einkommen herabgesetzt wird. Auf die negativen gleichstellungspolitischen Wirkungen hat das BMFSFJ wiederholt hingewiesen.

Darüber hinaus hat das BMFSFJ als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung Kürzungen bei den freiwilligen Ausgaben vorgenommen:

Freiwilligendienste: Der im Sommer/Herbst 2023 startende Jahrgang bei Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen und Freiwilligem Ökologischen Jahr und Internationalem Jugendfreiwilligendienst kann aber im vollen Umfang bis zum regulären Ablauf im Sommer 2024 finanziert werden. Für einen Ausbau der Freiwilligendienste stehen allerdings keine Mittel zur Verfügung. Der Großteil der jetzigen Etatabsenkungen in den Freiwilligendiensten geht auf die Finanzplanung der vorherigen Regierung zurück. Mit den Sparvorgaben kommt nun eine weitere Absenkung auf die Finanzplanung 2025 hinzu. Das BMFSFJ wird deshalb mit den zentralen Akteuren Gespräche führen, wie der Übergang bestmöglich gestaltet werden kann.

Mehrgenerationenhäuser: Für 2024 stehen 21,75 Mio. € zur Verfügung. Damit wird die Förderung für jedes Mehrgenerationenhaus von 40.000 auf 38.000 €/Jahr abgesenkt. Diese Kürzung ist schmerzhaft, das grundsätzliche Festhalten an der Förderung macht aber deutlich, dass das BMFSFJ zur Arbeit der Mehrgenerationenhäuser steht und diese unterstützt.

Gleichstellung: Die Sparauflage für den Gleichstellungstitel macht eine Konzentration auf die gleichstellungspolitischen Schwerpunktthemen der Koalition erforderlich: Schutz vor Gewalt, Menschenhandel und Sexismus sowie ökonomische Gleichstellung, partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und Überwindung der Entgeltungleichheit. Die nachträgliche Kürzung laufender Vorhaben konnte vermieden werden.

Weitere Kürzungen sind dem Einzelplan 17 zu entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.07.2023

Partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird leiden

Nach den Plänen der Ampel sollen künftig nur noch Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 150.000 Euro Anspruch auf Elterngeld haben. Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär:

„Eine Bundesfamilienministerin, die beim Elterngeld kürzt, ist gegen Kinder. Ausgerechnet bei einer der wichtigsten familienpolitischen Errungenschaften aus der Regierungszeit der Union den Rotstift des Finanzministers anzusetzen, ist ein frauenpolitischer Offenbarungseid. Denn es trifft vor allem die gut ausgebildeten und hart arbeitenden jungen Frauen, die nun wieder ihrem Mann gegenüber die Hand aufhalten müssten, wenn sie durch ein Baby nicht in Existenznot katapultiert werden wollen. Die Grünen drehen das Rad zurück in gleichstellungspolitische Finsternis.

Wir müssen junge erwerbstätige Familien in ihrem Kinderwunsch unterstützen, statt sie zu schwächen. Frau Paus sendet ein fatales Signal an all die potenziell jungen Mütter und Väter, die zwar arbeiten, aber weit entfernt von reich sind. Sie steuert die Entscheidung für oder gegen eine Familiengründung, indem sie sie für tausende Frauen zu einer Sache des Geldes macht. Und das, wo die Rahmenbedingungen ohnehin sehr schwierig sind mit hunderttausenden fehlenden Kita-Plätzen, im Zeichen von Fachkräftemangel und einer überalternden Gesellschaft.

Frau Paus vergisst, dass gerade die arbeitende Mittelschicht mit ihren Steuern unseren Sozialstaat trägt. Für die ist diese Politik ein Schlag ins Gesicht. Die Elterngeld-Streichung wäre eine katastrophale Entwicklung gegen die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gegen die Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen.

Wird das so beschlossen, ist klar, dass sich viele, die mit Hilfe des Elterngeldes das erste Jahr nach der Geburt finanziell überbrücken müssen, in dem es kaum Kitaplätze gibt und eine private Kinderbetreuung sehr teuer ist, gegen Kinder entscheiden werden.

Es ist ein Armutszeugnis für Deutschland, wenn es wir es den Menschen, die Kinder bekommen wollen, finanziell schwerer machen, statt sie zu entlasten. Dieser wichtige Baustein darf nicht wegfallen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 04.07.2023

„Wir lehnen jegliche Kürzungen im Elterngeld ab! Seit Jahren fordern wir eine Dynamisierung des Elterngeldes, die mindestens den Inflationsausgleich abdeckt. Eine regelmäßige und automatische Anpassung der Elterngeldbeträge an die Entwicklungen des allgemeinen Verbraucherindexes würde die Entwicklung der steigenden Lebenskosten abfedern“, erklärt Gökay Akbulut, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zu der aktuellen Debatte über die geplanten Kürzungen im Elterngeld. Akbulut weiter:

„Wir wollen verhindern, dass Familien in die Armut abrutschen, wenn sie in die Elternzeit gehen. Das aktuelle Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro ist viel zu gering. Durch eine Dynamisierung des Elterngeldes würde dieser Betrag zumindest auf 402 Euro ansteigen. Außerdem fordern wir, dass das Mindestelterngeld nicht mehr auf Transferleistungen angerechnet wird.

Gleichzeitig fordern wir, dass die Partnerschaftlichkeit und Gleichstellung verbessert wird. Daher fordern wir, dass beide Elternteile jeweils 12 Monate Elternzeit erhalten, die nicht übertragbar sind. Das Elterngeld sollte einen Beitrag zu einer Familienpolitik jenseits der alten Rollenverteilung leisten. Es sollte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und mit den Vätermonaten einen Anreiz für Väter setzen, sich stärker an der Erziehungsarbeit zu beteiligen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 10.07.2023

„SPD, Grüne und FDP setzen weiter auf Aufrüstung der Bundeswehr. Den Kampf gegen Kinderarmut haben sie aufgegeben“, kommentiert Gesine Lötzsch, stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2024 und den Finanzplan 2023 bis 2027. Lötzsch weiter:

„Die Bundesregierung ist stolz darauf, dass sie im nächsten Jahr 71 Milliarden Euro für die Aufrüstung der Bundeswehr eingeplant hat. Schon jetzt ist klar, dass damit unsere Sicherheit nicht erhöht wird, sondern nur mit Sicherheit die Gewinne der Rüstungskonzerne steigen werden. Rheinmetall und die anderen Rüstungskonzerne rufen absurde Traumpreise auf und die Bundesregierung ist bereit, ungeprüft jeden Preis zu zahlen.

Zur Finanzierung der Aufrüstung der Bundeswehr soll bei Kindern, Bildung, Gesundheit, Rente und humanitärer Hilfe der Rotstift angesetzt werden. All diese Kürzungen sind unsozial und nicht nötig. Die Bundesregierung muss nur die Gewinner der Krisen zur Kasse bitten. Die Extragewinne von Aldi, Lidl und Rheinmetall müssen gerecht besteuert werden. Doch das lehnt diese Regierung kategorisch ab. Da zeigt sich wieder, dass diese Regierung vor allem große Vermögen schützen will und nicht die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die unter den Krisen leiden.

Mit dem Haushaltsentwurf 2024 spaltet die Ampel weiter unsere Gesellschaft. Die Linksfraktion ist die einzige Fraktion im Bundestag, die die rasante Aufrüstung der Bundeswehr ablehnt. Uns ist auch der Zusammenhalt der Gesellschaft wichtiger als die bürokratische Einhaltung der Schuldenbremse.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 04.07.2023

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant für 2024 einen Sparhaushalt. Beim Bundesfamilienministerium werden Kürzungen das Elterngeld treffen. Doch anders als erwartet liegt der Skandal beim Elterngeld in den unteren Einkommensschichten.

Gegenwärtige Pläne zu Haushaltseinsparungen könnten zur Folge haben, dass die Einkommenshöchstgrenzen für den Bezug des Elterngeldes von 300.000 Euro pro Jahr (bei Alleinerziehenden 250.000 Euro) auf 150.000 Euro zu versteuernden Jahreseinkommens bei Paaren gesenkt werden. Bereits 2021 wurde die Höchsteinkommensgrenze von 500.000 auf 300.000 Euro gesenkt. Die geplante Kürzung wird gerade diejenigen Familien treffen, die bereits eine hohe Steuerquote haben. Das Elterngeld verpasst es – bei den Höchsteinkommen und bei den unteren Einkommensschichten – Paaren mehr Mut zu mehr Kindern zu machen. Eine Elterngeldreform ist allein bei der Anhebung des Mindestbetrages mehr als überfällig.

„Von 150.000 Euro Jahresverdienst können Familien von Pflegerinnen oder Schulsozialarbeitern nur träumen“, sagt Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Eine Kürzung einer Lohnersatzleistung will niemand leichtfertig hinnehmen. Darüber muss dringend diskutiert werden. Der eigentliche Skandal liegt beim Elterngeld jedoch beim Versäumnis, dass der Basis-Elterngeldbetrag seit fast 40 Jahren nicht angehoben worden ist.“

„Die fehlende Inflationsanpassung hat beim Elterngeld seit 1986 zur Folge, dass der Mindestbetrag heute nur noch eine Kaufkraft von 150 Euro hat. Es gibt keine andere familienpolitische Leistung auf Bundesebene, deren Erhöhung länger ignoriert worden ist“, so Schmidt. „Der Kaufkraftverlust des Elterngeldes trifft vor allem arme, alleinerziehende und kinderreiche Familien, die typischerweise nicht aus einer gut bezahlten Erwerbstätigkeit in den Elterngeldbezug gehen. Der große familienpolitische Skandal ist die seit 40 Jahren anhaltende Unsichtbarkeit einkommensschwacher Familien beim Elterngeld.“

1986 wurde das Erziehungsgeld als Ausgleichsleistung für einen Elternteil ausgezahlt, der das gemeinsame Kind vorwiegend erzogen hatte. Die Höhe betrug bei Einführung 600 DM. 2007 wurde das Erziehungsgeld in Folge einer Reform durch das Elterngeld ersetzt. Nun erhielten Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitssuchend oder ohne Einkommen waren, einen Mindestbetrag von 300 Euro, den gegenwärtig etwa ¼ aller Mütter beziehen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums ist die Aufgabe des Elterngeldes die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Familien. Der Basisbetrag des Elterngeldes (300 Euro; 150 Euro kaufkraftbereinigt) liegt jedoch weit unter dem Bürgergeld für Alleinstehende (502 Euro).

Der Deutsche Familienverband fordert die inflationsbereinigte Anhebung des Mindestbetrages des Elterngeldes auf 600 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.07.2023

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2024 und die weiteren Planungen für 2025 fallen für die Freiwilligendienste dramatisch aus. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) um insgesamt 78 Millionen Euro in 2024 und um weitere 35 Millionen Euro in 2025 gekürzt werden. Die Diakonie Deutschland und die aej appellieren an die Bundestagsabgeordneten, den Haushalt im parlamentarischen Verfahren dringend nachzubessern. Bei Umsetzung der geplanten Kürzungen von insgesamt 113 Millionen Euro stünden viele Plätze in den Freiwilligendiensten vor dem Aus.

 

„Wenn tatsächlich 35 Prozent der Mittel gekürzt werden, bedeutet das für die Zukunft, dass die Freiwilligendienste nicht mehr in der gewohnten Form umgesetzt werden können. Die drohenden Kürzungen stellen die Träger und Einsatzstellen vor unlösbare Herausforderungen. Jede vierte Einsatzstelle würde wegfallen. Vielerorts können Freiwilligendienste in Zukunft nicht mehr angeboten werden“, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

 

Die geplanten Kürzungen werden die Zahl der Plätze in den Freiwilligendiensten reduzieren, die Vielfalt der Einsatzstellen einschränken und die erreichbaren Zielgruppen verkleinern. Damit wird ein wichtiges Instrument zur Gewinnung junger Menschen für soziale Berufe und gesellschaftliches Engagement massiv beschnitten. „Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fordern und gleichzeitig ein dafür wichtiges Instrument kaputt zu sparen, passt für uns politisch nicht zusammen“, erläutert aej-Generalsekretär Michael Peters.

 

Demokratiestärkung und Fachkräftegewinnung sind zentrale Themen in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte. Die Freiwilligendienste leisten in beiden Bereichen einen wichtigen Beitrag: Bislang absolvieren insgesamt rund 100.000 Menschen pro Jahr einen Freiwilligendienst. Das sind mehr als zehn Prozent eines Jahrgangs der Schulabsolventinnen- und absolventen. Die Einsatzstellen und Trägerorganisationen bieten den Freiwilligen Orientierung und begleiten sie in ihrem Dienst.

 

Eine Kürzung der Freiwilligendienste lässt vor allem junge Menschen im Stich, da ihnen diese Orientierungsmöglichkeit genommen wird. Die Kürzungen stellen aber auch die sozialen Bereiche vor weitere Herausforderungen: Die Freiwilligen ermöglichen während ihres Dienstes zusätzliche Leistungen in den Einrichtungen, die künftig wegfallen werden. „Außerdem zeigen unsere Erfahrungen, dass rund zwei Drittel der Menschen nach ihrem Freiwilligendienst auch weiterhin dem sozialen Bereich verbunden bleiben. Eine Einschränkung der Freiwilligendienste als persönliche Erprobungszeit in sozialen Arbeitsfeldern wird den Fachkräftemangel weiter verschärfen“, so Diakonie-Sozialvorständin Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) vom 11.07.2023

Der heutige Kabinettsbeschluss zum Haushaltsentwurf für 2024 ist aus Sicht der Diakonie Deutschland keine nachhaltige Lösung für aktuelle soziale Krisen. Wichtige Projekte drohen auf der Strecke zu bleiben. Die Diakonie appelliert an die Bundestagsabgeordneten, den Haushalt im parlamentarischen Verfahren dringend nachzubessern.

 

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „‚Mehr Fortschritt wagen‘ – das hat sich die Bundesregierung vorgenommen. Dieser Haushaltsentwurf der Ampel muss diesen Anspruch nun auch sozialpolitisch einlösen. Derzeit befürchten wir jedoch, dass fehlende Investitionen und die bisher bekannten Kürzungen im Sozial- und Gesundheitsbereich Armut und soziale Ausgrenzung verschärfen können. Die fehlende Finanzierung der Kindergrundsicherung und der Wegfall des Bundeszuschusses in der Pflege sind zwei Beispiele, die der Diakonie Sorgen bereiten. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten bleibt es von großer Bedeutung, in eine sozial ausgewogene Politik zu investieren. Dies ist nicht nur für die Menschen unerlässlich, die sich das tägliche Leben kaum mehr leisten können, sondern fördert auch das Vertrauen in die Demokratie.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.07.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich gegen die geplante Ausweitung des Leistungsausschlusses beim Elterngeld in Zusammenhang mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 aus und fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam bessere Lösungen zu finden. Die vorgeschlagene Regelung wirkt geschlechterdiskriminierend. Die Bundesregierung kann nach Überzeugung des djb mit gleichstellungsorientierten Reformschritten, zum Beispiel einem modernen Steuerrecht und einer Reform des Ehegattensplittings, bessere Lösungen finden.

„Die Sparziele sind zu kritisieren, wenn sie durch Maßnahmen, die geschlechtsdiskriminierend sind, erreicht werden sollen.“, kommentiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, die Berichterstattung zum aktuellen Diskussionsstand innerhalb der Bundesregierung. Wersig weiter: „Frauen übernehmen besonders häufig die schlecht abgesicherte Sorgearbeit. Hier ist der Staat besonders in der Pflicht, traditionelle Rollenbilder nicht zu verfestigen. Das Elterngeld setzt als bisher einzige staatliche Leistung Anreize dafür, dass sich Väter an der Sorgearbeit beteiligen. Das Elterngeld muss deshalb ungekürzt beibehalten und in seiner Ausgestaltung eher weiter verbessert werden.“

Derzeit besteht kein Anspruch auf Elterngeld, wenn das Kind mit beiden Eltern im Haushalt lebt und deren jährliches zu versteuernde Haushaltseinkommen zusammen mehr als 300.000 € beträgt. Diese Grenze soll nun auf 150.000 € halbiert werden.

Der djb kritisiert, dass die geplante Neuregelung eine Re-Traditionalisierung in den Familien befördern würde. Betroffene Frauen verlieren den Elterngeldanspruch und haben dann in der Elternzeit nach dem Mutterschutz kein eigenes Einkommen mehr. Wie in der Zeit vor der Einführung des Elterngeldes werden sie damit unmittelbar von ihren Partner*innen ökonomisch abhängig. Hinzu kommt, dass Anreize gesetzt werden könnten, in der Familienplanungsphase beruflich Zurückhaltung zu üben, um die Einkommenshöhen im Fall einer Schwangerschaft nicht zu erreichen. Mit der geplanten Regelung wird darüber hinaus der finanzielle Anreiz aufgegeben, dass gutverdienende Väter in Elternzeit gehen.

„Natürlich gehören Eltern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 € pro Jahr zu einer gesellschaftlich privilegierten Gruppe. Dennoch darf nicht an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen gespart werden – das verbietet die Verfassung. Verfassungskonforme Möglichkeiten zum Erreichen von Sparzielen gibt es genug, zum Beispiel die Abschaffung des Ehegattensplittings.“, betont Prof. Dr. Cara Röhner, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 05.07.2023

eaf zum Bundeshaushalt: Das zentrale sozialpolitische Reformvorhaben der Legislaturperiode scheint zu scheitern.

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordert die Bundesregierung auf, endlich ihr Zeitspiel aufzugeben und durch finanzielle Sicherheit im Bundeshaushalt eine armutssichere Kindergrundsicherung zu ermöglichen.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf, kritisiert, dass am Mittwoch ein Haushalt ohne fundierte Zahlen zu den Kosten der Kindergrundsicherung verabschiedet werden soll. „Es grenzt an Arbeitsverweigerung, keine ehrliche Summe für die Kindergrundsicherung in den Bundes­haushalt einzustellen. Der Platzhalter ‚2 Milliarden‘ wird voraussichtlich schon für die digitalisierte Inanspruchnahme aufgebraucht. Damit ist offensichtlich, dass eine signifikante Reduktion von Kinderarmut nicht erreicht werden kann. Es fehlt weiterhin eine realistische neu errechnete – höhere – Summe, die abbildet, was Kinder und Jugendliche wirklich brauchen.“

Eine auskömmliche Kindergrundsicherung ist nicht nur im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen dringend notwendig, sondern rechnet sich zusätzlich auch volkswirtschaftlich und ist damit eine Investition in die Zukunft der gesamten Gesellschaft: Dies belegt der aktuelle Policy Brief „Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten“ der Bertelsmann Stiftung. Die Bundesgeschäftsführerin weist noch einmal auf die Forderung der eaf hin, sich von der Orientierung am sozialrechtlichen Minimum zu verabschieden. Grundlage für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und eine angemessene Teilhabe muss ein neu definierter „ausreichender Kindermindestbedarf“ sein. Das geht nur mit den entsprechenden finanziellen Mitteln.

Kraus erklärt: „Die Regierung spielt auf Zeit – Zeit, die von Armut betroffene Kinder und Jugend­liche nicht haben. Die Koalition hatte sich für ihre vier Regierungsjahre große Ziele gesetzt, wissend, dass es manchmal auch nur genau diese vier Jahre gibt, um die notwendigen Veränderungen anzustoßen. Ebenso verhält es sich bei Kindern und Jugendlichen: Vier Jahre sind eine lange Zeit, in der die richtigen – oder falschen – Weichen gestellt werden. Verschwenden wir sie nicht!“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 04.07.2023

„Doppelwumms gegen Eltern mit Kindern, Familien und Gleichstellung! Das Vorhaben der Ampel aus dem Koalitionsvertrag Gleichstellung innerhalb dieses Jahrzehnts zu erreichen scheint in weiter Ferne:

Vor dem Hintergrund der noch immer andauernden Endlosschleifen zur Ausgestaltung und Ausstattung der Kindergrundsicherung – das ursprünglich wichtigste sozialpolitische Vorhaben aus dem Ampelvertrag zur Chancengleichheit aller Kinder und um Kinderarmut konsequent die Stirn zu bieten – kommt der nächste Doppelwumms gegen Familien und Gleichstellung:

Zur Haushaltsberatung der heutigen Kabinettssitzung stehen u.a. Einschnitte beim BAföG an und die Streichung des Elterngeldes für besserverdienende Paare.

Die Verringerung der Einkommenshöhe für den Bezug des Elterngelds in 2021 von 500.000 auf 300.000 Euro je Paar haben wir als Verband mitgetragen, für die aktuelle angestrebte Herabsetzung der Einkommenshöhe auf 150.000 Euro je Paar haben wir allerdings kein Verständnis! Vor dem Hintergrund, dass das Elterngeld seit Einführung nicht erhöht wurde und es de facto daher inzwischen inflationsbedingt um ca. 35 % seit Einführung gekürzt ist, wie die mit über 66.000 Unterschriften sehr erfolgreiche Petition #ElterngeldHoch am Montag im Petitionsausschuss mit folgerichtigen Forderungen anschaulich darstellte, macht den Handlungsbedarf auch beim Elterngeld mehr als deutlich!

Das Elterngeld muss erhöht werden, anstelle über 60.000 Familien aus dem Elterngeldbezug auszuschließen, daher unterstützen wir nicht nur die Petition #ElterngeldHoch sondern auch die Petition #NeinZurElterngeld-Streichung!

Elterngeld ist zum einen ein wichtiger Hebel, Paare und Frauen zu ermutigen sich ihren Kinderwunsch tatsächlich zu erfüllen und zum anderen ist die faire Ausgestaltung des Elterngeldes nicht nur eine wichtige Lohnersatzleistung – sondern in den richtigen Höhen – auch ein Hebel, um mehr Väter für die Elternzeit und Elterngeldbezug zu gewinnen und somit ein wichtiger Beitrag zu Gleichstellung!

Wir brauchen endlich eine Kinderwillkommenskultur, ein Ende von Elterndiskriminierung und eine Abkehr der Kostendiskussion hin zur Investitionsentscheidung!

Jedes 5. Kind in Armut ist ebenso wenig hinnehmbar wie verpasste Selbstverwirklichungschancen durch die Bildungsmisere oder schlechte Bedingungen für Familiengründung als auch die UNvereinbarkeit von Beruf und Familie – weder für Kinder, berufstätige Eltern, Familien noch für unsere Volkswirtschaft!“ appelliert Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) den Weg frei zu machen für die notwendigen Investitionen für Kinder und Familien und führt weiter aus:

„Dass gespart werden muss, steht außer Frage, ebenso wie die Notwendigkeit nach Investitionen. Aber anstelle den Rotstift an der falschen Stelle anzusetzen, sollte über echte Umverteilung verhandelt werden: Die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Umorganisation der zeitlich unbegrenzten und nicht an Betreuungs- oder Pflegeaufgaben gekoppelten beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse bieten soviel Einsparpotenzial, was an anderer Stelle dringend für Familiengründung, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch für Bildung und Armutsbekämpfung gebraucht wird – wichtige Aspekte zur Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und Zukunftsfähigkeit unseres Landes!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 05.07.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerium legt Studie zu Stand und Bedarf in der Kindertagesbetreuung vor

Die Anzahl der in Kitas und Tagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren ist so hoch wie nie. Praktisch alle Kinder zwischen drei Jahren bis zum Schuleintritt besuchen eine Kita. Allerdings übersteigt der Bedarf weiterhin die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze. Das zeigt die aktuelle Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“, die das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) heute veröffentlicht. Die Ausgabe enthält Daten zum Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung im Jahr 2022.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Als Bundesfamilienministerin ist mir wichtig, dass Kinder bestmöglich gefördert und betreut werden, unabhängig von der Herkunft oder den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. So schaffen wir mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für die Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern. Fast jedes Kind von drei Jahren bis zum Schuleintritt besucht eine Kita und auch die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen steigt – das ist eine starke Entwicklung. Wir unterstützen die Länder mit rund vier Milliarden Euro bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Gewinnung von Fachkräften. Denn jeder Euro, den wir in die Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung stecken, ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Situation in der Kindertagesbetreuung
Zum Stichtag 1. März 2022 besuchten bundesweit 2.651.611 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Angebot der Kindertagesbetreuung. Das sind rund 39.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Die Betreuungsquote lag bei 92 Prozent. Damit besuchte fast jedes Kind in dieser Altersgruppe ein Betreuungsangebot. Bei den unter Dreijährigen lag die Betreuungsquote bei 35,5 Prozent. Im Vergleich zu 2006 hat sich die Betreuungsquote deutlich erhöht: Sie lag im Jahr 2006 bei 13,6 Prozent und ist bis 2022 um über 20 Prozentpunkte gestiegen. 

Präpandemisches Niveau wieder erreicht
Nachdem 2021 erstmals ein Rückgang verzeichnet wurde, stieg die Anzahl der betreuten Kinder innerhalb eines Jahres um knapp 4 Prozent. Der Anstieg an Kindern, die ein Angebot der Kindertagesbetreuung wahrnehmen, befindet sich dadurch wieder auf einem vergleichbaren Niveau wie in den Jahren zwischen 2014 und 2019, also vor der COVID-19-Pandemie. Der stetige Zuwachs der vergangenen Jahre setzt sich somit weiter fort. 

Seit Einführung des Rechtsanspruchs steigende Betreuungsquoten für unter Dreijährige
Der qualitative und quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung wurde in den letzten Jahren intensiv durch den Bund vorangetrieben. Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 steigen die Betreuungsquoten der unter Dreijährigen stetig. Lag diese in 2013 noch bei 29,3% stieg diese bis 2022 auf 35,5%. 

Kinderbetreuung weiter ausbauen 
Der Betreuungsbedarf übersteigt das Angebot an verfügbaren Betreuungsplätzen noch immer. Das trifft vor allem auf Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Grundschulalter zu. Bei Eltern von Kindern unter drei Jahren liegt die Differenz zwischen Betreuungsquote und Betreuungsbedarf bei 13,6 Prozentpunkten. Bezogen auf Kinder im Grundschulalter äußerten 73 Prozent der Eltern einen Betreuungsbedarf. Einen Hort- oder Ganztagsplatz besuchten hingegen nur 55 Prozent. Damit gibt es auch hier eine Lücke von 18 Prozentpunkten zwischen Betreuungsquote und Betreuungsbedarf. 

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026
Ab August 2026 werden zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben. In den Folgejahren wird der Anspruch um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 hat jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich an und erreichen ab 2030 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Mehr Fachkräfte in Kitas und Ganztag
Mit der Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag zielt der Bund auf die Gewinnung und Sicherung gut qualifizierter Fachkräfte. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Verbesserung der Betreuungsqualität und durch den 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird der Bedarf an pädagogischen Fachkräften in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder 2023 und 2024 mit insgesamt rund 4 Milliarden Euro. Das KiTa-Qualitätsgesetz legt dabei einen stärkeren Fokus auf die Handlungsfelder, die für die Weiterentwicklung der Qualität besonders wichtig sind, wie die Gewinnung von Fachkräften, die Stärkung der Kita-Leitungen oder die Qualifikation von Kindertagespflegepersonen. 

Weitere Informationen:
„Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2022. Ausgabe 08“ 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.07.2023

Bundesjugendministerin Lisa Paus informierte heute zur Mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Siebzig Prozent der Kinder und Jugendlichen sind im dritten Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie psychisch gestresst. Sie machen sich Sorgen und haben aufgrund der Vielzahl an Krisen erhebliche Zukunftsängste. Sie brauchen Gehör und Unterstützung. Dafür setzt sich das Bundesjugendministerium mit verschiedenen Maßnahmen ein, unter anderem der „Strategie gegen Einsamkeit“, dem „Bündnis für die junge Generation“ und der Unterstützung des Online-Beratungsangebotes der JugendNotmail.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Die Pandemie wirkt bei Kindern und Jugendlichen noch lange nach. Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen haben tiefe Spuren hinterlassen. Mehr junge Menschen als vor der Pandemie leiden an Depressionen, Angststörungen und Essstörungen. Bei etlichen ist die Mediennutzung regelrecht aus dem Ruder gelaufen. Als Bundesjugendministerium haben wir deshalb verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den jungen Menschen zur Seite zu stehen. Ich bin froh, dass wir starke Partner an unserer Seite haben wie im Bündnis für die Junge Generation oder mit der JugendNotmail. Eine ganz konkrete Maßnahme sind zudem die ‚Mental Health Coaches‘, die nach den Sommerferien starten werden. An über 100 Schulen erreichen wir damit mehrere zehntausend Schüler*innen. Jeder Euro, den wir jetzt in die mentale Gesundheit der jungen Generation investieren, ist gut investiertes Geld. Das zeigt ganz konkret die Studie zu den ökonomischen Folgekosten pandemiebedingter psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.“

Bundesministerin Paus startete heute die App „Junoma“. Das Online-Beratungsangebot der JugendNotmail steht Kindern und Jugendlichen 24/7 als kostenloses, niedrigschwelliges und datensicheres Online-Beratungsangebot zur Verfügung.

Durch die drei typischen psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, die im Zusammenhang mit der Pandemie stehen – Angststörungen, Depressionen und Essstörungen – sind erhebliche Folgekosten in der Zukunft zu erwarten. Je nach Szenario betragen diese rund 2,8 bis 5,6 Milliarden Euro pro Jahr. Das geht aus der „Studie zu ökonomischen Folgekosten pandemiebedingter psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“ des Forschungskonsortiums der Universitäten Ulm und Hamburg hervor. Mehr Informationen unter: https://www.comcan.de/berichte/expertisen  

Das BMFSFJ unterstützt die Stärkung der Kinder und Jugendlichen mit einer Vielzahl an Maßnahmen wie dem Bündnis für die Junge Generation oder der Strategie gegen Einsamkeit.

Das Bündnis für die Junge Generation ist ein Zusammenschluss aus Fürsprecher*innen und Partner*innen in Politik und Gesellschaft, die die jungen Menschen mitdenken, ihnen Gehör schenken, sie einbeziehen und sich mit lauter Stimme hinter sie stellen – mit ihrem Einfluss und ihrer Reichweite.

Seit Juni 2022 erarbeitet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend eine Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Sie beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, um Einsamkeit vorzubeugen und zu lindern. Derzeit befindet sich die Strategie in der Abstimmung mit den anderen Bundesministerien.

Nähere Informationen finden sie unter:

https://kompetenznetz-einsamkeit.de/

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/buendnis-fuer-die-junge-generation

https://jugendnotmail.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.07.2023

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist es, bis zum Jahr 2030 benachteiligten Kindern und Jugendlichen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Damit setzt Deutschland die im Jahr 2021 angenommene Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder um.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus:  „Wir wollen sicherstellen, dass alle jungen Menschen ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben führen können – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern. Mit dem Nationalen Aktionsplan arbeiten wir daran, allen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern und Jugendlichen gerechte Chancen zu garantieren. Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft fokussieren wir uns auf die Bereiche Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum. Besonders wichtig ist es mir, mit den Kindern und Jugendlichen selbst ins Gespräch zu kommen – schließlich wissen sie am besten, was sie für ein gutes Aufwachsen brauchen. Daher werden wir sicherstellen, dass sie die Umsetzung des Aktionsplans eng begleiten können.“

Der Nationale Aktionsplan (NAP) umfasst rund 350 Maßnahmen des Bundes, der Länder, der Kommunen und von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie politische Rahmensetzungen wie die Kindergrundsicherung. 

Im Jahr 2022 wurde ein umfassender Beteiligungsprozess zum Nationalen Aktionsplan gestartet, der im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans fortgesetzt wird. Die Steuerung des Umsetzungsprozesses übernimmt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz, die von Lisa Paus zur Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin ernannt wurde. In dieser Funktion wird sie einen NAP-Ausschuss mit Vertreterinnen und Vertreterinnen aus Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft leiten, der die Umsetzung begleiten wird. Kinder und Jugendliche werden dabei beratend einbezogen.

Der Ratsempfehlung zur EU-Kindergarantie folgend wird die Bundesregierung der EU-Kommission ab 2024 alle zwei Jahre über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Bericht erstatten.

Weitere Informationen zum Nationalen Aktionsplan unter www.neue-chancen-fuer-kinder.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.07.2023

Am heutigen Freitag unterzeichnen Bundesfamilienministerin Lisa Paus, der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegner und die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Katharina Günther-Wünsch im Roten Rathaus die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes im Land Berlin. Im Anschluss an die Unterzeichnung besuchen sie gemeinsam den Musikkindergarten Berlin.

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.06.2023

Gemeinsame Erklärung der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister in Japan

Das zweitägige Treffen der G7-Gleichstellungsminister*innen im japanischen Nikko, an dem auch Bundesfrauenministerin Lisa Paus teilgenommen hat, ist gestern zu Ende gegangen. Im Fokus der Konferenz standen die Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gleichstellung der Geschlechter sowie die ökonomische Gleichstellung von Frauen. Auch die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, Prävention und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Stärkung der Rechte von LGBTQIA+-Personen wurden diskutiert. Zum Abschluss verabschiedeten die Gleichstellungsministerinnen und -minister eine Gemeinsame Erklärung.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Wir, die G7-Gleichstellungsminister*innen, haben die wirtschaftliche Stärkung von Frauen erneut auf die Agenda unseres Treffens gesetzt. Obwohl wir in vielen Bereichen Fortschritte sehen, ist der Weg zur ökonomischen Gleichstellung der Geschlechter noch weit. Wir haben uns darauf verständigt, unsere Anstrengungen in diesem Bereich noch einmal zu erhöhen. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie unterschiedlich die Lage für Männer und Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist und wo wir ansetzen müssen. Wir wollen die wirtschaftliche Selbstbestimmung und Unabhängigkeit von Frauen nachhaltig fördern und krisenfest machen.“

Die wichtigsten Punkte der Gemeinsamen Erklärung:

Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gleichstellung

Die G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister haben auf ihrem Treffen die Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Situation von Frauen und Mädchen in ihrer Vielfalt reflektiert. Frauen und insbesondere Mütter waren in allen G7-Ländern ungleich härter von den wirtschaftlichen Folgen von Corona betroffen. Die Pandemie und ihre Bekämpfung zählen zu den weltweit größten wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen seit Jahrzehnten.  

Wirtschaftliche Stärkung von Frauen

Die G7 Gleichstellungsministerinnen und -minister haben ihr Engagement für die nachhaltige ökonomische Gleichstellung und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen bekräftigt. Die faire Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit, zu der neben Kinderbetreuung auch die Pflege von Angehörigen gehört, ist dazu eine wesentliche Voraussetzung. Die G7-Ministerinnen und -Minister wollen Frauen ermutigen, Führungs- und Entscheidungspositionen zu ergreifen und den rechtlichen Rahmen dazu stärken. Dabei wurden auch Ansätze wie Führen in Teilzeit diskutiert.

Neuauflage des G7 Dashboards on Gender Gaps

Unter der japanischen G7-Präsidentschaft wurde das im vergangenen Jahr auf dem G7-Gipfel in Schloss Elmau beschlossene „G7 Dashboard on Gender Gaps“ neu aufgelegt. Mit dem Dashboard hatten sich die G7-Staats- und Regierungschefs erstmals verpflichtet, Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter kontinuierlich zu überprüfen. So sollen Erfolge sichtbar und Handlungsbedarfe transparent dargestellt werden. Das Dashboard zeigt für Deutschland in vielen Bereichen tendenziell positive Entwicklungen. So ist der Frauenanteil in den Vorständen der größten öffentlich gelisteten Unternehmen im letzten Jahr gestiegen. Auch die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind etwas zurückgegangen.

Gleichstellung unter der japanischen G7-Präsidentschaft

Das Treffen der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister bildete den Höhepunkt der gleichstellungspolitischen Agenda der japanischen G7-Präsidentschaft. Japan verfolgt im „G7 Gender Equality Track“ drei prioritäre Arbeitsschwerpunkte. Dazu gehören die Umsetzung der Women, Peace and Security Agenda (WPS), die wirtschaftliche Stärkung von Frauen und eine umfassende gesellschaftliche Gleichstellungspolitik. Japan hat sich zudem das Ziel gesetzt, das unter der deutschen G7-Präsidentschaft im letzten Jahr begonnene Gender Mainstreaming fortzusetzen und Gleichstellung weiter in allen Politikbereichen zu verankern. Begleitet wird der Prozess erneut durch die zivilgesellschaftliche Dialoggruppe Women 7, die im April ihre Forderungen an die G7-Präsidentschaft übergeben hat. Im Herbst folgen die Empfehlungen des von Premierminister Fumio Kishida einberufenen G7-Beirats für Gleichstellungsfragen.

Die „Gruppe der Sieben“ (G7) ist ein informelles Forum der sieben führenden Industrienationen und Demokratien Deutschland, Kanada, Frankreich, Italien, Japan, Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Europäischen Union. Zum 1. Januar 2023 hat Japan den Vorsitz der G7 übernommen. Der G7-Vorsitz wechselt jährlich zwischen den Mitgliedern. Am 1. Januar 2024 wird Italien den Vorsitz übernehmen.

Das komplette Joint Statement der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister ist auf der Homepage des Bundesgleichstellungsministeriums abrufbar: www.bmfsfj.de/japan-g7

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.06.2023

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ beschlossen. Damit werden „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität (§ 46 StGB) aufgenommen.

Dazu erklärt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter):

„Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenverachtende Straftaten. Alltäglich werden in Deutschland LSBTIQ* angegriffen. Laut offiziellen Zahlen gibt es jeden Tag mindestens drei Angriffe auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*). Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten. Die ausdrückliche Aufnahme ‚geschlechtsspezifischer‘ sowie ‚gegen die sexuelle Orientierung gerichteter‘ Motive in den Gesetzestext erhöht bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden die Sensibilität für LSBTIQ*-feindliche Taten. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat. LSBTIQ*-Feindlichkeit wird so in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet.

Angeheizt von gezielten Kampagnen richtet sich Gewalt gegen sichtbares queeres Leben und soll LSBTIQ* einschüchtern. Als demokratische Gesellschaft muss es unser Ziel sein, dass alle Menschen offen, sicher und angstfrei leben können und sich LSBTIQ* im Alltag nicht verstecken müssen. Im ressortübergreifenden Aktionsplan der Bundesregierung ‚Queer leben‘ ist die Sicherheit von LSBTIQ* eins von sechs Handlungsfeldern. Die Umsetzung mit der Zivilgesellschaft und den Bundesländern hat begonnen.

Auf ihrer letzten Sitzung hat sich auch die Innenminister*innenkonferenz verpflichtet, die Bekämpfung von LSBTIQ*-feindlicher Gewalt weiter zu verbessern. Grundlage dafür müssen die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht des Arbeitskreises ‚Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt‘ sein. Das Hellfeld muss weiter vergrößert und die Sensibilität und Prävention in Bezug auf LSBTIQ*-feindliche Taten erhöht werden. Jede Tat sollte zur Anzeige gebracht werden.“

Hintergrund

Zukünftig wird es in § 46 Strafgesetzbuch Grundsätze zur Strafzumessung heißen: „Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende [Beweggründe und Ziele des Täters]“.

„Geschlechtsspezifische“ Beweggründe umfassen dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten. In der aktuellen Version ist Hass gegen Frauen und LSBTIQ* nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe.

2022 sind die registrierten Fälle von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) weiter gestiegen. So wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.005 Straftaten (davon 227 Gewaltdelikte) und im Unterthemenfeld „geschlechtliche Diversität“ 417 Straftaten (davon 82 Gewaltdelikte) erfasst.

Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung: www.aktionsplan-queer-leben.de

Abschlussbericht des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/06/ak-abschlussbericht.html?nn=9388922

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.06.2023

Zur heutigen Bundespressekonferenz der Bundesfamilienministerin anlässlich der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans gegen Kinderarmut (NAP) im Bundeskabinett und der Vorstellung des Kinderreports des Deutschen Kinderhilfswerks erklärt Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend sowie Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Der Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerks zeigt es erneut deutlich: Es ist mehr als zwingend, entschlossen und prioritär gegen die Kinderarmut in Deutschland vorzugehen. Als Bündnisgrüne begrüßen wir, dass die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ mit dem gestrigen Kabinettsbeschluss auf den Weg bringt. Es ist ein wichtiges Zeichen, denn hiermit rücken wir die Situation von finanziell benachteiligten Kindern und Jugendlichen in den Fokus.

Als Bündnisgrüne ist uns beim Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut die Gesamtstrategie gegen Kinderarmut besonders wichtig. Dafür ist die Kindergrundsicherung das zentrale Instrument. Sie soll Kinder aus der Armut holen und ein Sicherheitsnetz für alle Familien spannen. Durch die Digitalisierung und Bündelung von Unterstützungsmaßnahmen sparen wir Familien Zeit, Nerven und erhöhen vor allem die Inanspruchnahme schon bestehender Leistungen. Durch die Anhebung von Leistungen wollen wir ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Es soll zielgenau bei den Kindern mehr ankommen, die es am meisten benötigen.

Ebenfalls zentral: Die Bundesregierung beteiligt Kinder und Jugendliche am Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut. Dadurch erfahren sie Selbstwirksamkeit und die Maßnahmen sind zielgenauer, denn Kinder und Jugendliche sind die Expert*innen ihrer Lebensrealität.

Gleichzeitig setzen wir flankierende Maßnahmen um: Mit dem Kitaqualitätsgesetz, dem Ganztagsschulausbau und dem Startchancenprogramm investieren wir zielgenau in die Bildungsinfrastruktur.

Hintergrund zum Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“:

Bis 2030 sollen die Mitgliedsstaaten Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum für alle gewährleisten. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut handelt die Bundesregierung themen- und akteursübergreifend. Damit setzt die Bundesregierung die Empfehlung des Europäischen Rates zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie um, die 2021 von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verabschiedet wurde.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.07.2023

Zur heutigen Veröffentlichung des Policy Briefs „Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten“ der Bertelsmann-Stiftung erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Die Kinder- und Jugendarmut ist in Deutschland erneut gestiegen. Die Bertelsmann-Stiftung fordert in ihrem Policy Brief zur Kinderarmut und Kindergrundsicherung eindringlich die bedarfsgerechte und teilhabesichernde Einführung der Kindergrundsicherung. In diesem Zusammenhang ist das klare Bekenntnis des Bundeskanzlers zur Einführung der Kindergrundsicherung ein wichtiger Etappensieg für die Bundesfamilienministerin.

Kinderarmut raubt Kindern Lebenschancen und dem Land Zukunftschancen, das bestätigt die Bertelsmann-Stiftung eindrücklich. Die Folgekosten für die Gesellschaft sind enorm, wenn ein Fünftel der Heranwachsenden in Armut aufwachsen: Fachkräftemangel, steigende Sozialausgaben, sinkende Steuereinnahmen, aber auch ein zerbröselnder gesellschaftlicher Zusammenhalt.

Darum ist es so wichtig, dass die Forschenden klarstellen: Eltern geben jeden Cent, den sie mehr für ihre Kinder erhalten, für eine bessere Ernährung, Teilhabe beispielsweise im Sportverein oder der Musikschule oder für mehr Bildung aus. Das zeigt eine neue Studie aus den USA und bestätigt damit die Studienergebnisse der Bertelsmann-Stiftung von 2018.

Zudem bestätigen die Forschenden: Geldleistungen für Kinder und Investitionen in die Bildungsinfrastruktur dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es braucht dringend beides. Die IGLU-Studie und der Chancenmonitor haben eindrücklich gezeigt, dass der Bildungserfolg in Deutschland immer noch stark vom Elternhaus abhängig ist.

Diese Erkenntnisse sind für uns als Bündnisgrüne handlungsleitend. Wir setzen uns für eine teilhabesichernde Kindergrundsicherung ein und mit dem Kitaqualitätsgesetz, dem Startchancenprogramm und dem Ganztagsausbau für eine gute Bildungsinfrastruktur und Chancengerechtigkeit von Kindesbeinen an.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.07.2023

Zur von der Mindestlohnkommission angekündigten Erhöhung des Mindestlohns erklärt Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Obwohl der Mindestlohn im letzten Jahr politisch auf 12 Euro erhöht wurde, kämpfen die Menschen, die nur wenig verdienen, mit den hohen Preissteigerungen. Der nun vorgelegte Vorschlag der Mindestlohnkommission für die schrittweise Erhöhung auf 12,82 Euro bis 2025 stellt diesem Reallohnverlust nur wenig entgegen. Die unterschiedlichen Interpretationen in der Mindestlohnkommission zeigen, dass die Kriterien für die Anpassung geschärft werden müssen. Dazu gehört, dass der Schutz vor Armut in die Gesamtabwägung einfließen muss und nicht allein das starre Kriterium der Tariflohnentwicklung entscheidet. Darüber wird auch zu diskutieren sein, wenn die EU-Mindestlohnrichtlinie bis November 2024 umgesetzt werden muss. Diese sieht eine Orientierung an 60 Prozent des Medianlohns vor, die wir mit dem Vorschlag der Kommission derzeit nicht erreichen. Sinnvoll wäre auch, den Mindestlohn in kürzeren Abständen anzupassen, um flexibler auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können.

Mit dieser Situation wird nochmals deutlich, dass die gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns im Oktober 2022 richtig war. Knapp 6 Millionen Menschen bekommen seitdem mehr Geld für ihre Arbeit. Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist von 19 auf 15 Prozent geschrumpft. Insbesondere Frauen, die häufig geringfügig beschäftigt sind, haben von der Lohnsteigerung profitiert. Dieses Niveau wäre allein durch die regelmäßigen Anpassungen nicht erreicht worden und zeigt, wie wichtig die politische Entscheidung der Ampel-Regierung war.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.06.2023

Abschaffung des Ehegattensplittings ist politische Kampfansage an Familien

Zum Vorschlag des SPD-Parteivorsitzenden Klingbeil, das Ehegattensplitting für neue Ehen abzuschaffen, erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, und die finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann:

Stephan Stracke: „Die Pläne von SPD-Chef Klingbeil und Arbeitsminister Heil, das Ehegattensplitting abzuschaffen, sind eine politische Kampfansage an die Familien in unserem Land. Schon jetzt stehen Familien unter enormen finanziellen Druck durch Inflation und steigende Lohnnebenkosten. Das Heizungsgesetz und die beabsichtigte Kürzung des Elterngeldes erhöhen diesen finanziellen Druck noch mehr. Die Abschaffung des Ehegattensplittings bedeutet nichts anderes als eine massive Mehrbelastung für die breite Mitte unserer Gesellschaft. Das lehnen wir entschieden ab.“

Antje Tillmann: „Die ersatzlose Abschaffung des Ehegattensplittings würde Ehen gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften benachteiligen. Zwei unverheiratete Lebenspartner mit jeweils 40.000 Euro würden plötzlich besser stehen als eine Einverdienerehe mit 80.000 Euro. Diese Maßnahme träfe Familien gerade in der Phase, in der sie am meisten auf Unterstützung angewiesen sind: Wenn einer der Partner Kleinstkinder betreut und deshalb eine Zeitlang gar nicht arbeitet. Hier soll neben der Gehaltseinbuße, die dieser Partner erleidet, beim anderen auch noch die volle Wucht der steuerlichen Progression durchschlagen. Das kann die SPD nicht ernst meinen. Statt Ehen und Familien gegeneinander auszuspielen, sollte die Ampel Familien den Rücken stärken und ihnen Anerkennung zollen. Unser Ziel ist deshalb, die Kinderfreibeträge schrittweise auf die Höhe des Grundfreibetrags anzuheben und damit Familien weiter zu stärken statt sie zu schwächen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.07.2023

Zu den am vergangenen Mittwoch im Kabinettbeschluss zum Haushalt angekündigten Plänen der Ampel, ab dem 1. Januar 2025 aktive Leistungen für bürgergeldbeziehende junge Menschen unter 25 Jahren statt wie bisher aus dem Sozialgesetzbuch II aus dem Sozialgesetzbuch III erbringen zu lassen, können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe, gerne wie folgt zitieren:

„Statt sich um Organisations- und Zuständigkeitsfragen zu kümmern, sollte die Bundesregierung lieber mehr dafür tun, dass junge Menschen aus dem Leistungsbezug auf ihrem Weg in eine Erwerbstätigkeit bestmöglich unterstützt werden. Die Bundesregierung sollte endlich ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag erfüllen, die sehr erfolgreichen Leistungen für schwer erreichbare Jugendliche in der Grundsicherung (§ 16h SGB II) für alle schwer erreichbaren Jugendlichen als Regelleistung zugänglich zu machen. Diejenigen Jugendlichen, die trotz der derzeit hervorragenden Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt keine Ausbildungsstelle oder Beschäftigung finden, benötigen oftmals sehr genau auf sie zugeschnittene Hilfestellungen. Hier verfügen die Jobcenter vor Ort über eine große Erfahrung. Die Ampel will die Steuerzahler um 900 Millionen Euro jährlich entlasten – dies aber zu Lasten der Beitragszahler: Denn sie plant, Menschen unter 25 Jahren, die Grundsicherung beziehen, bei Fördermaßnahmen in der Arbeitslosenhilfe betreuen zu lassen. Dies birgt die Gefahr, dass der Arbeitsmarkt mit steigenden Sozialbeiträgen belastet wird. Die Ampel will gerade dort sparen, wo die mit dem Bürgergeld geschaffenen neuen Möglichkeiten zum Erfolg werden können, nämlich bei einer angemessenen Ausstattung der Jobcenter.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.07.2023

Zum Ampel-Streit um die Kindergrundsicherung können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, wie folgt zitieren:

„Seit Monaten rühmt sich die Ampel und besonders die Grünen damit, dass die Bekämpfung der Kinderarmut ihr oberstes Ziel sei. Das Ergebnis auch hier wieder: handwerklich verpfuschte Vorschläge, die nicht umsetzbar sind. Die Regierung ist bald zwei Jahre im Amt und kann das Regieren immer noch nicht. Mehr als einen hohlen Formelkompromiss bekommt die Ampel auch für diese ihre wichtigste Sozialreform offenbar nicht hin. Was wir beobachten, ist das übliche Gezerre und Vertagen. Die Paus’schen Vorstellungen des Geldregens sind handwerklich schlecht gemacht, vom Inhalt her der falsche Ansatz und in der Umsetzung illusorisch. Mit dieser Art von Regieren wird kein einziges Kind weniger arm, geschweige denn sehen Eltern Perspektiven. Die Grünen sollten endlich in der Realität ankommen. Das, was Familien brauchen, liefert diese Bundesregierung nicht.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.06.2023

Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Abschaffung des Kinderreisepasses frei gemacht. Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der Fraktion Die Linke verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ (20/6519) bei Enthaltung der AfD-Fraktion in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Danach soll statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ in Zukunft ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können. „In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann“, heißt es in der Vorlage weiter.

Zudem soll mit dem Gesetzentwurf unter anderem durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes laut Bundesregierung Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden. Gegen die Stimmen der Opposition nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an, mit dem unter anderem die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Senkung des Mindestalters für die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises von 16 auf 13 Jahre gestrichen sowie die Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe geändert wird.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen fasste das Gremium zugleich mehrere Entschließungen. Davon zielt eine auf eine „Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen“. In einer zweiten Entschließung spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass ein Doktorgrad im Pass oder Personalausweis nicht mehr in das Datenfeld „Name“ eingetragen wird, sondern in ein anderes Datenfeld auf dem Ausweisdokument.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 522 vom 05.07.2023

Das Vorhaben der Koalition von SPD, Grünen und FDP, das „soziokulturelle Existenzminium“ von Kindern und Jugendlichen neu zu definieren, ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/7413) der CDU/CSU-Fraktion. Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wann und auf welcher Grundlage die Neudefinition erfolgen wird und welche Auswirkung diese Neudefinition auf die Höhe der Kindergrundsicherung und weitere Leistungen haben wird.

Ebenfalls Teil der Kleinen Anfrage sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche. Die Abgeordneten möchten wissen, ob die Leistungen in diesem Bereich trotz gestiegener Preise noch angemessen sind und ob sie künftig pauschalisiert in der Kindergrundsicherung enthalten sein werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 493 vom 26.06.2023

In einem neuen Policy Brief präsentiert die Bertelsmann Stiftung aktuelle Daten zur Kinder- und Jugendarmut in Deutschland. Das Dokument gibt auch einen Überblick über den Forschungsstand zu den ökonomischen Auswirkungen einer Kindergrundsicherung.

Langzeitstudie zur Lebenssituation und Wertvorstellungen von Familien in Deutschland Innenministerin Nancy Faeser übernimmt die Schirmherrschaft der repräsentativen Wiederholungsbefragung von mehr als 30.000 Menschen im Alter von 18 bis 49 Jahren.

Das Dateninfrastrukturprojekt FReDA des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hat zum Ziel, Forschung und Datenbasis zur Lebenssituation, zur Lebenszufriedenheit und zu Wertvorstellungen von Familien und Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter deutlich zu verbessern und langfristig zu sichern.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich freue mich, die Schirmherrschaft über ein solches Leuchtturmprojekt der Bevölkerungsforschung übernehmen zu können. Die Langzeitstudie FReDA wird uns wichtige, regelmäßig aktuelle Informationen über die Lebenswirklichkeit von Familien liefern und bildet dabei die Regionen und die Vielfalt unserer Gesellschaft differenziert ab. Diese Daten helfen uns bei Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und auch zur Stärkung des Erwerbspersonenpotenzials in Zeiten des demografischen Wandels. Diese Langzeitstudie ist sowohl für die Wissenschaft als auch für das politische Handeln von großem Wert.“

Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) Prof. Dr. C. Katharina Spieß: „Die Schirmherrschaft der Ministerin ist ein wichtiger Meilenstein für das Projekt FReDA wie auch für die familiendemografische Forschung als Pfeiler einer zukunftsorientierten Gesellschaftspolitik insgesamt. Veränderungen in Familien gerade in Zeiten des Umbruchs zu untersuchen, ist für viele Familienforscherinnen und Familienforscher sehr spannend. Die Politik benötigt belastbare Grundlagen, um evidenzbasierte Politikmaßnahmen auch angesichts des demografischen Wandels zu entwickeln.“

Projektleiter FReDA Prof. Dr. Martin Bujard: „Ein auf Dauer angelegtes Dateninfrastrukturprojekt wie FReDA ist zentral, um die Untersuchung gesellschaftlicher Entwicklungen und kausaler Zusammenhänge zu ermöglichen. Weiterhin sind demografische Veränderungen und Familiendynamiken Phänomene, die nicht an nationalen Grenzen haltmachen. Um ein umfassendes Verständnis zu erlangen, ist unsere enge Zusammenarbeit auf internationaler Ebene und ein Vergleich Deutschlands mit anderen Ländern von entscheidender Bedeutung. Insofern freue ich mich, mit FReDA ein international vernetztes Projekt mit aufbauen zu können.“

Die Abkürzung FReDA steht für „Family Research and Demographic Analysis“. Die repräsentative familiendemografische Wiederholungsbefragung ist ein seit 2020 laufendes, innovatives Forschungsdateninfrastrukturprojekt, dessen Projektleitung am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) angesiedelt ist und das durch den Bund gefördert wird. Dazu werden über 30.000 Teilnehmende im Alter von 18 bis 49 Jahren zweimal jährlich umfassend zu ihrer individuellen Lebenssituation sowie zu ihren Einstellungen hinsichtlich Partnerschaft und Familienleben befragt. Die Studie ist ein Kooperationsprojekt mit dem GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften und der Universität zu Köln.

Weitere Infos zum Projekt gibt es unter www.freda-panel.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 05.07.2023

Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu. Für viele Jugendliche und junge Erwachsene endet damit die Schulzeit. Ein kleinerer Teil von ihnen startet ohne Schulabschluss in den neuen Lebensabschnitt: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verließen im Jahr 2021 rund 47 500 Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen ohne sogenannten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss). Das entsprach einem Anteil von 6,2 %. Im Vorjahr hatte dieser Anteil bei 6,0 % gelegen, 20 Jahre zuvor bei knapp 9,6 %. Allerdings hat gut die Hälfte dieser Schülerinnen und Schüler (23 800) einen Förderschulabschluss. 

Von den Schülerinnen und Schülern, die die allgemeinbildende Schule verließen, schloss mehr als ein Drittel (34,3 %) mit der allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, ab (263 400 Abschlüsse). 20 Jahre zuvor hatte der Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten noch 23,1 % betragen. Der größte Anteil der Schülerinnen und Schüler (43,5 %) verließ die Schule 2021 mit Mittlerem Schulabschluss, dem Realschulabschluss (334 100 Abschlüsse). Stark an Bedeutung verloren hat der Erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss): Mit 122 300 Absolventinnen und Absolventen betrug dieser Anteil 15,9 % im Jahr 2021 gegenüber 16,5 % im Vorjahr und 25,5 % im Jahr 2001.

Junge Menschen ohne einen Schulabschluss des Sekundarbereichs II haben vergleichsweise schlechte Chancen, in Ausbildung zu kommen. So schlossen im Jahr 2021 nur 13 100 Männer und Frauen ohne Schulabschluss neue Ausbildungsverträge ab. Von Personen mit Erstem Schulabschluss (Hauptschulabschluss) wurden 111 900 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. 

Dementsprechend stieg der Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die höchstens einen Mittleren Schulabschluss haben und sich nicht oder nicht mehr in (Aus-)Bildung oder Weiterbildung befinden, von 10,2 % im Jahr 2020 auf 12,4 % im Jahr 2021. 2022 lag dieser Bildungsindikator nach vorläufigen Ergebnissen ebenfalls bei 12,4 %. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich im hinteren Viertel: Lediglich drei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hatten eine höhere Quote. Im gesamten EU-Durchschnitt lag der Anteil im Jahr 2022 bei 9,6 %. 

Methodische Hinweise:

In der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die allgemeinbildenden Schulen verließen, sind sowohl Absolventinnen und Absolventen als auch Abgängerinnen und Abgänger enthalten. Letztere haben keinen Ersten Schulabschluss. Absolventinnen und Absolventen sowie Abgängerinnen und Abgänger der beruflichen Schulen sind hier nicht berücksichtigt. 

Weitere Informationen:

Weitere Daten zu den allgemeinbildenden Schulen finden Sie in unserem Statistischen Bericht zum Schuljahr 2021/2022

Mehr Daten zu Bildungsstand und Bildungsbeteiligung stehen auf der Themenseite „Bildungsindikatoren„. Informationen zum Thema Ausbildung finden sich auch auf der Sonderseite zum Fachkräftemangel.  

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.07.2023

  • Förderbetrag 8 % höher als im Vorjahr
  • 78 % der in Vollzeitform geförderten Teilnehmenden hatten kein Einkommen
  • Erzieherinnen und Erzieher wurden weiter am häufigsten gefördert

Im Jahr 2022 standen erstmals mehr als eine Milliarde Euro im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG oder Aufstiegs-BAföG) zur Verfügung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg das Fördervolumen gegenüber dem Vorjahr um 75 Millionen Euro oder 8 % auf 1 027 Millionen Euro. Dabei blieb die Zahl der geförderten Personen mit 192 000 nahezu unverändert. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.

Aufstiegs-BAföG wesentliche Einnahmequelle für die meisten in Vollzeitform Geförderten

74 000 geförderte Personen machten im Jahr 2022 ihre Fortbildung in Teilzeit. Von den 118 000 in Vollzeitform geförderten Teilnehmenden bezogen 78 % (92 000 Personen) außer den Einkünften durch das Aufstiegs-BAföG keinerlei Einkommen. 16 % der in Vollzeitform Geförderten verfügten mit einem Jahreseinkommen unter 5 000 Euro nur über ein geringes Einkommen. Damit war das Aufstiegs-BAföG bei der überwiegenden Zahl der Teilnehmenden in Vollzeitform die wesentliche Einnahmequelle.

Zuschüsse finanzieren vor allem den Lebensunterhalt, Darlehen vor allem Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Rund 865 Millionen Euro und damit 84 % der Förderleistungen entfielen 2022 auf Zuschüsse und rund 162 Millionen Euro beziehungsweise 16 % auf bewilligte Darlehen, von denen 115 Millionen Euro von den Förderungsberechtigten in Anspruch genommen wurden. Der Großteil der Darlehen (106 Millionen Euro) wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren an die Geförderten überwiesen.

Die Zuschüsse wurden insbesondere zur Finanzierung des Lebensunterhalts (680 Millionen Euro) ausgezahlt. Mit dem 4. AFBG-Änderungsgesetz war der Zuschussanteil des Unterhaltsbeitrags ab dem 1. August 2020 von 50 % auf 100 % gestiegen. Das bedeutet, dass seitdem nicht nur höchstens die Hälfte, sondern je nach sonstigen Einkünften der Geförderten auch der gesamte Lebensunterhalt mit dem Ausftiegs-BAföG finanziert werden kann. Bezuschusst wurden ferner Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit 148 Millionen Euro.

Erzieherinnen und Erzieher profitieren weiter am stärksten vom Aufstiegs-BAföG

Auf Platz 1 der am meisten geförderten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG standen 2022 wie im Vorjahr die staatlich anerkannten Erziehenden. Deren Zahl stieg gegenüber 2021 um 11 % auf 55 400 Geförderte. Gegenüber dem Vorjahr stieg dabei die Zahl der männlichen Erziehenden von 8 600 auf 9 700 Personen. Die Geförderten dieser Berufsgruppe profitierten noch von der vierten Änderung des AFBG im Jahr 2020, durch die beim Besuch einer Fachschule bessere Förderkonditionen im AFBG ermöglicht wurden, als dies früher nach dem Schüler-BAföG der Fall war. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten 2022 die Berufe Industriemeister/-in Metall mit 9 600 Geförderten und Wirtschaftsfachwirt/-in mit 9 500 Geförderten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung können in der Datenbank GENESIS-Online (21421) abgerufen werden.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite „Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.07.2023

  • Zahl der Scheidungen mit Ausnahme des Jahres 2019 seit 2012 kontinuierlich gesunken – weiterhin kein Corona-Effekt erkennbar
  • Bei mehr als der Hälfte der Scheidungen waren minderjährige Kinder betroffen, im Durchschnitt ließen sich Paare nach gut 15 Jahren scheiden
  • Zahl der Eheschließungen stieg 2022 gegenüber dem stark von der Corona-Pandemie geprägten Vorjahr um 9,2 %

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 137 400 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Zahl der Scheidungen gegenüber dem Vorjahr um knapp 5 400 oder 3,8 %, nachdem sie im Vorjahr um 0,7 % zurückgegangen war. Damit ist die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme des Jahres 2019 seit 2012 kontinuierlich gesunken. „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Scheidungen sind auch im Jahr 2022 weiterhin nicht erkennbar“, sagt Bettina Sommer, Expertin für Demografie beim Statistischen Bundesamt. Allerdings stieg die Zahl der Eheschließungen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 33 000 oder 9,2 % auf rund 391 000, nachdem sie im Jahr 2021 auf einen Tiefststand gefallen war. „Bei der Zahl der Eheschließungen ist von einer Normalisierung nach den coronabedingten Einschränkungen in den beiden Vorjahren und zum Teil auch von einem Nachholeffekt auszugehen. Eine Reihe heiratswilliger Paare dürfte ihre Hochzeit auf die Zeit nach der Pandemie verschoben haben“, so Sommer weiter.

115 800 Kinder aus geschiedenen Ehen im Jahr 2022

Etwas mehr als die Hälfte (50,7 % bzw. rund 69 600) der im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Von diesen hatten wiederum 49,1 % ein Kind, 39,7 % zwei und 11,2 % drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2022 mehr als 115 800 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Die meisten der geschiedenen Ehen (80,1 %) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 18,9 % aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In 1,0 % der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend.

Mehr geschiedene Langzeitehen als noch vor 25 Jahren

Etwa 24 300 oder 17,7 % aller geschiedenen Paare waren bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet. Im Durchschnitt waren die im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare 15 Jahre und einen Monat verheiratet. Im Jahr 1997, also 25 Jahre zuvor, waren Ehen bereits nach durchschnittlich zwölf Jahren und vier Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der vergleichsweise niedrige Anteil geschiedener Langzeitehen: 1997 wurden nur 19 100 oder 10,2 % der geschiedenen Paare im Jahr ihrer Silberhochzeit oder danach geschieden.

Bei 89,5 % der Ehescheidungen wurde der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 6,6 % wurde der Antrag von beiden Ehepartnern zusammen eingereicht. Bei den anderen 3,9 % stimmten der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.

Im Jahr 2022 ließen sich rund 1 100 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren etwa 100 oder 10 % gleichgeschlechtliche Paare mehr als im Jahr 2021. Die „Ehe für alle“ war in Deutschland im Oktober 2017 eingeführt worden. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. Seit Oktober 2017 können keine Lebenspartnerschaften mehr eingetragen werden. 2022 wurden mit rund 800 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa 200 oder 22,0 % weniger erfasst als im Vorjahr. Damit ist die Zahl das dritte Jahr in Folge gesunken. Hier findet zunehmend eine Verschiebung von den Aufhebungen zu den Scheidungen statt.

Weitere Informationen:

Basisdaten und Zeitreihen zu rechtskräftigen Ehescheidungen sind über die Tabellen 12631 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Daten und Zeitreihen zu Eheschließungen bieten die Tabellen 12611.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.06.2023

Im 1. Quartal 2023 wurden rund 27 600 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2023 gegenüber dem 1. Quartal 2022 um 6,8 % zu. Damit setzte sich der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg fort (1. Quartal 2022: +4,8 % gegenüber 1. Quartal 2021). Die Ursachen für diese Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor.

70 % der Frauen, die im 1. Quartal 2023 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 43 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (48 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 38 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 85 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 13 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.06.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) geht in die nächste Runde. Der Vorstand der AGJ hat auf seiner Sitzung am 29. Juni 2023 das Motto „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“ für den 18. DJHT beschlossen. Unter diesem Leitgedanken wird sich vom 13. bis 15. Mai 2025 dieses Mal in der gastgebenden Stadt Leipzig alles um die Generation U 27 drehen.

„Mit dem Motto machen wir als Veranstalterin darauf aufmerksam, dass junge Menschen, die Kinder- und Jugendhilfe und die Gesellschaft insgesamt in Anbetracht der multiplen Krisen vor entscheidenden Weichenstellungen stehen. Bei diesen Transformations­prozessen geht es ums Ganze, damit junge Menschen eine gerechte und lebenswerte Zukunft haben,“ sagte AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst. „Der Fokus liegt dabei darauf, die Gesellschaft so zu verändern und weiterzuentwickeln, dass alle Menschen in ihrer Verschiedenheit gleichberechtigt miteinander leben und an allen Lebensbereichen teilhaben. Nur so kann Demokratie gelingen!“, so Porst weiter. Der DJHT werde als der größte Jugendhilfegipfel in Europa dazu beitragen, Lösungsansätze für die aktuellen fach- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen zusammenzutragen, zu reflektieren und voranzubringen.

Dazu bietet der 18. DJHT ein reichhaltiges Programm im Rahmen des Fachkongresses und der Fachmesse. Die Fachveranstaltungen des Fachkongresses werden von den AGJ-Mitgliedsorganisationen und ihren Kooperationspartner*innen sowie der AGJ selbst durchgeführt. Aufgrund des großen Erfolgs des 17. DJHT werden einige Formate auch digital stattfinden und es wird wieder ein europäisches Programm geben. Des Weiteren werden sich auf der Fachmesse auf 30.000 m² verschiedenste Organisationen und Institutionen der Zukunftsbranche Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Schnittstellenpartner präsentieren.

Informationen zu den konkreten Möglichkeiten der Mitwirkung wird es auf der Website des 18. DJHT geben, die Anfang 2024 online geht. Ab dann können sich AGJ-Mitgliedsorganisationen für Veranstaltungen anmelden und sich Aussteller*innen für die Fachmesse bewerben.

Die AGJ veranstaltet Deutsche Kinder- und Jugendhilfetage seit dem Jahr 1964. Sie werden alle vier Jahre an wechselnden Orten ausgerichtet. Der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie der Stadt Leipzig.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 06.07.2023

Hilfreiche Tipps für Menschen mit Behinderung und Eltern behinderter Kinder

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber zur „Grundsicherung nach dem SGB XII“ aktualisiert. Dieser Ratgeber richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Der jetzt umfassend aktualisierte Ratgeber berücksichtigt die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Bürgergeld-Gesetzes. Mit diesem Gesetz wurden die Regelsätze erhöht und der Vermögensschonbetrag von bisher 5.000 Euro auf nunmehr 10.000 Euro angehoben. Ein angemessenes Kraftfahrzeug wird jetzt ebenfalls dem geschützten Vermögen zugeordnet. Auch wurde ein neuer Mehrbedarf eingeführt und Erbschaften werden neuerdings direkt dem Vermögen und nicht mehr dem Einkommen zugerechnet.

Wie immer verdeutlicht der Ratgeber in bewährter Form anhand konkreter Beispiele, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und wie sich die Freibeträge vom Renten- und Werkstatteinkommen berechnen. Aktuelle Informationen zur Grundsicherung und zur aktuellen Rechtsprechung erhalten Interessierte auch auf der Internetseite des bvkm  www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“).

Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung. Er kann in gedruckter Form gegen Erstattung der Versandkosten bestellt werden auf www.verlag.bvkm.de oder unter bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und 
mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 05.07.2023

Die Mindestlohnkommission hat heute gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst. Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 lediglich auf 12,41 Euro und ein ganzes Jahr später, zum 1. Januar 2025, auf 12,82 Euro steigen. Im ersten Jahr entspricht dies einer prozentualen Erhöhung um magere 3,4 Prozent, im zweiten Jahr sind es sogar nur 3,3 Prozent. Die Arbeitnehmer*innenseite hat deshalb eine eigene Stellungnahme zum Beschlusstext der Mindestlohnkommission abgegeben.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Mitglied der Mindestlohnkommission, sagte am Montag in Berlin: 

„Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen. Mit diesem Beschluss erleiden die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. Die Mindestlohnkommission wird damit nicht ihrer Aufgabe gerecht, den gesetzlich geforderten Mindestschutz für Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten.

Um diesen Mindestschutz sowie einen Ausgleich der Inflation zu erreichen, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.

Vollkommen aberwitzig ist zudem, dass die Arbeitgeber als Basis für die nächste Erhöhung nicht den aktuell vom Gesetzgeber festgelegten Mindestlohn von 12 Euro ansetzen. Mit dem jetzt gefassten Beschluss gehen die Arbeitgeber stattdessen vom alten Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro aus. Das kommt einer Missachtung des Gesetzgebers gleich, der vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation die 12 Euro festgelegt hatte, um den Mindestlohn armutsfest zu gestalten.

Es ist beschämend, dass die Arbeitgeber in dieser Situation mit den höchsten Teuerungsraten gerade bei den finanziell Schwächsten des Arbeitsmarktes sparen wollen. Sie müssten de facto Einkommensverluste hinnehmen und wären komplett von der allgemeinen Lohnentwicklung abkoppelt.“

Wortlaut der Stellungnahme der Arbeitnehmer*innenseite zum Beschlusstext der Mindestlohnkommission

Die Arbeitnehmer*innenseite der Mindestlohnkommission konnte aus folgenden Gründen dem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden nicht zustimmen:

  1. Um den vom Mindestlohngesetz geforderten Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zum Erhalt der Kaufkraft für die untersten Einkommensbezieher*innen zu gewährleisten, hätte nach Ansicht der Vertreter*innen der Gewerkschaften der Mindestlohn deutlich, zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.
  2. Die Gewerkschaften kritisieren zudem, dass die Arbeitgeber als Basis für die nächste Erhöhung nicht den aktuell geltenden Mindestlohn von 12 Euro zur Grundlage nehmen, sondern den vom Gesetzgeber abgelösten, zuvor geltenden Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro als Ausgangspunkt genommen haben. Dies missachtet die Intention des Gesetzgebers, der bereits vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation den Mindestschutz der Beschäftigten mit der Anhebung auf 12 Euro gewährleisten wollte. Diesem Willen des Gesetzgebers werden die nun beschlossenen Erhöhungsschritte nicht gerecht.

Spätestens bis Ende 2024 muss die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 26.06.2023

Der Pflegeversicherung drohen durch Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 neue finanzielle Risiken, wenn der zugesagte Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung von einer Milliarde Euro ausbleibt. Die Diakonie Deutschland warnt davor, bei der Finanzierung der Pflegeversicherung allein auf die Versicherten zu setzen.

Dazu erklärt Vorständin Sozialpolitik der Diakonie, Maria Loheide:

„Statt die Pflegeversicherung endlich auf finanziell solide Füße zu stellen, werden jetzt alle Kosten auf die Versicherten abgewälzt. Die Pflegekassen mussten in der Pandemie hohe zusätzliche Kosten übernehmen, die jetzt fehlen. Deshalb darf der Finanzminister den zugesagten Steuerzuschuss nicht streichen. Wir brauchen dringend eine grundlegende Pflegereform – und zwar bald. Mit der Unterfinanzierung der Pflegeversicherung riskieren wir, dass Pflegebedürftige nicht mehr professionell versorgt werden können und pflegende Angehörige erschöpft aufgeben müssen. Das wäre eine Katastrophe.“

Weitere Informationen

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/20230508_StN_DD_mit__BAGFW-Stena_zum_PUEG.pdf

Kosten für Pflegeversicherung explodieren: https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.07.2023

Im Streit über die Finanzierung der Kindergrundsicherung appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an Finanzminister Christian Lindner, die Kindergrundsicherung auskömmlich zu finanzieren.

 

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Der gegenwärtige Verhandlungsstand der Ampel zur Kindergrundsicherung lässt eine Schmalspurvariante befürchten. Der Staat muss jetzt zeigen, dass er entschlossen gegen Kinderarmut vorgeht. Ein Klein-Kleinrechnen notwendiger Hilfen, die dann vorne und hinten nicht reichen, fördern Frustration und Politikverdrossenheit. Stattdessen muss die Ampel mit der Kindergrundsicherung ein Zeichen sozialpolitischer Stärke setzen und das Vertrauen in den Sozialstaat fördern. Weniger Bürokratie, leichtere Inanspruchnahme der Leistungen und ein realistisches Existenzminimum setzen ausreichende Mittel voraus. Die Inflation hat besonders in Armut lebende Familien hart getroffen. Interne Koalitionsstreitigkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der von Armut betroffenen Kinder ausgetragen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.07.2023

Immer mehr Menschen in Deutschland melden Fälle von Diskriminierung. Das geht aus dem Jahresbericht 2022 hervor, den die Antidiskriminierungsbeauftrage des Bundes, Ferda Ataman, heute vorgestellt hat. Mit einem Anteil von 43 Prozent der Beratungs-Anfragen berichten Menschen am häufigsten von rassistischer Diskriminierung. 27 Prozent der Fälle betrafen Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung. Die meisten Ratsuchenden erlebten Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Aus Sicht der Diakonie gehören Vielfalt und Diskriminierungsschutz zusammen. Dieser Bestandsaufnahme müssen nun Taten folgen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Der Antidiskriminierungsbericht macht es deutlich: Der Weg zu einem inklusiven und gleichberechtigten Arbeitsmarkt ist noch weit. Menschen mit Behinderungen stehen noch vor zu vielen Hürden in der Arbeitswelt. Sie können und wollen ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen – aber zu wenig Unternehmen schaffen die Voraussetzungen dafür. Für den Großteil der Menschen mit Behinderungen kann ein Arbeitsplatz gestaltet oder angepasst werden. Voraussetzung dafür ist der Abbau von Barrieren – bereits im Bewerbungsprozess, die umfassende Kenntnis und Nutzung von Unterstützungsangeboten bei Arbeitgebern sowie Erfahrungen mit Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt.“

Die Antidiskriminierungsberatung ist ein wichtiges Instrument, um den Diskriminierungsschutz wirksam zu gestalten. „Diskriminierung dürfen wir nicht hinnehmen, denn sie untergräbt den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Es braucht Strukturen, um Betroffene wirksam zu schützen. Deswegen begrüße ich sowohl die Forderungen der Antidiskriminierungsbeauftragten für ein stärkeres Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wie auch das Programm respekt*land, mit dem die Antidiskriminierungsberatung flächendeckend ausgebaut werden soll“, so Loheide.

Hintergrund:

Im Jahr 2022 haben sich so viele Bürger:innen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gewandt wie nie zuvor. Insgesamt 8.827 Beratungsanfragen zu Diskriminierung gingen bei der ADS ein. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Anfragen damit um 14 Prozent gestiegen, verglichen mit 2019 haben sie sich verdoppelt.

Weitere Informationen:

Jahresbericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Jahresberichte/2022.html?nn=304718

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.06.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) räumt in einem heute veröffentlichten Themenpapier mit den fünf häufigsten Irrtümern über das Ehegattensplitting auf.

Seit Jahrzehnten plädiert der djb für eine Individualbesteuerung von Eheleuten bei übertragbaren Grundfreibeträgen. „Hieran hält der Verband weiterhin fest. Auch ein pauschale Stichtagsregelung, nach der nur künftig geschlossene Ehen individuell besteuert würden, lehnen wir ab.“, erklärt die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Wersig weiter: „Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus den 1950er Jahren, es fördert besonders Einverdienstehen in hohen Einkommensgruppen, übrigens überwiegend in Westdeutschland. Das Ehegattensplitting ist weder als Familienförderung, noch als Sozialleistung zu betrachten und basiert auf Rollenvorstellungen, die von Verfassungs wegen zu überwinden sind. Mit einer klugen Reform sind auch Mehreinnahmen verbunden, die in Reformprojekte zu Gunsten von allen Familien fließen können. Wir fordern die Bundesregierung zu einer ernsthaften Abwägung dieser Option auf und raten von einer ideologiebasierten Debatte ab.“

Das Ehegattensplitting zu verstehen ist nicht einfach. Seine Funktionsweise ist außerhalb des Steuerrechts wenig bekannt. Über die Wirkungen streiten Politik und Wissenschaft schon lange. Uneinigkeit besteht auch über die Spielräume des Gesetzgebers für alternative Lösungen.

Diese Grauzonen des Wissens zeigen sich in der aktuellen Debatte um eine mögliche Abschaffung des Splittings im Zuge der geplanten Sparmaßnahmen überdeutlich. Der djb fordert alle an der Debatte beteiligten Akteurinnen und Akteure auf, sich und andere bestmöglich zu informieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 12.07.2023

Der Bundestag hat beschlossen, „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe explizit als strafschärfend in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB aufzunehmen. Damit setzt der Gesetzgeber eine langjährige Forderung des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) um. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um künftig eine Rechtspraxis zu erwirken, die sich patriarchalen Macht- und Besitzdenkens und geschlechtsspezifischer Gewalt bewusst ist. Zusätzlich sollte diese Gesetzesänderung mit weiteren Sensibilisierungsmaßnahmen flankiert werden,“ so die djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Trotz der Möglichkeit, die einschlägigen Motive bereits unter die „menschenverachtenden“ Beweggründe in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB zu fassen, berücksichtigte die Rechtspraxis diese bislang nur defizitär oder uneinheitlich. Durch die Erweiterung des § 46 StGB sollen Rechtsanwender*innen im gesamten Strafverfahren – einschließlich der Ermittlungsbehörden – für die genannten Motive sowie in einem weiteren Schritt für intersektionale Diskriminierungsformen sensibilisiert werden. Nur so können Gerichte die Motive auch angemessen in der Strafzumessung berücksichtigen.

Erforderlich sind neben einem breiteren Fortbildungsangebot für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt eine gesetzliche Verankerung der Fortbildungspflicht für die Justiz.

 „Diese Gesetzesänderung kann nur einer von vielen Schritten zur Verhinderung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt sein. Der Fokus sollte jetzt auf präventiven Maßnahmen liegen“, so die Vorsitzende der Kommission Strafrecht Prof. Dr. Leonie Steinl. Unerlässlich sind beispielsweise der Ausbau und die gesicherte, dauerhafte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen und ihre diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Ausstattung. Bundesweit ist außerdem ein interdisziplinäres Fallmanagement notwendig, das die bei verschiedenen Einrichtungen vorhandenen Informationen über eine individuelle Bedrohungslage zusammenführt. Ferner sollten die flächendeckende Täterarbeit und ihre Finanzierung ausgeweitet werden. Für die Identifizierung weiterer Präventionsmaßnahmen muss außerdem die Daten- und Forschungslage zu geschlechtsspezifischer Gewalt verbessert werden. Diese Gesetzesänderung stellt daher nur einen Anfangsschritt dar, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 22.06.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die nach Medienberichten geplante Initiative von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, Kinder und Schwangere besser vor den Gefahren des Passivrauchens in Autos zu schützen. Gerade in geschlossenen Räumen sind Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Kinder und Jugendliche sind dabei besonders betroffen, da sie unter anderem eine höhere Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. Die Passivrauchbelastung für Minderjährige ist in Fahrzeugkabinen besonders hoch: Bereits das Rauchen einer einzigen Zigarette verursacht innerhalb weniger Minuten eine Konzentration von Tabakrauch, die um ein Vielfaches höher ist als in einer stark verrauchten Gaststätte. Rund eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland sind Schätzungen zufolge Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

„Appelle reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes allein nicht aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier endlich gesetzlich abgesichert werden. In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakrauch in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Passivrauchen gefährdet massiv die Gesundheit. In Tabakrauch sind rund 250 giftige und rund 90 krebserregende Substanzen enthalten. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums werden bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet. Hierzu gehören beispielsweise die Schädigung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen sowie eine beeinträchtigte Lungenfunktion. (Passiv-)Rauchen in der Schwangerschaft führt zudem häufiger zu Komplikationen wie Fehl-, Früh- und Totgeburten, einer Gewichtsverringerung und Verkleinerung des Körpers und Kopfes der Neugeborenen und ist ein Risikofaktor für plötzlichen Kindstod bei Säuglingen. Möglicherweise besteht auch ein Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern sowie Übergewicht im Erwachsenenalter.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.07.2023

Große Teile der Bevölkerung in Deutschland stellen Staat und Gesellschaft laut einer Umfrage für den Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. Lediglich 7 Prozent der Erwachsenen und 5 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Meinung, dass sehr viel zur Reduzierung der Kinderarmut getan wird. 72 Prozent der Erwachsenen und 61 Prozent der Kinder und Jugendlichen finden, dass eher wenig bzw. sehr wenig zur Reduzierung der Kinderarmut getan wird. Neben diesem unzureichenden Engagement sind nach Ansicht einer Mehrheit der Befragten zu niedrige Einkommen von Eltern sowie eine zu geringe Unterstützung für Alleinerziehende die wichtigsten Auslöser für Kinderarmut in Deutschland.

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, unterstützt ein Großteil der Bevölkerung eine grundlegende Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Unterstützung von einkommensschwachen Familien mit Lehrmittelfreiheit, kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport, kostenlose Ganztagsbetreuungen und kostenfreies Essen in Schulen und Kitas sowie mehr günstiger Wohnraum. Große Zustimmung erfährt auch die Forderung, in Schulen und Kitas mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einzusetzen. Auch bei der Frage der Finanzierung dieser Maßnahmen gibt es eine große Übereinstimmung unter den Befragten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen wären bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Erwachsenen sowie einer ergänzenden Kinder- und Jugendbefragung des Sozial- und Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2023, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, Bundesfamilienministerin Lisa Paus, und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten.

„Der Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt glasklar auf, dass die Menschen in unserem Land Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, mehr als bisher gegen die Kinderarmut in Deutschland zu unternehmen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfassende Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinderarmut ist Familienarmut. Die Kindergrundsicherung ist das wichtigste sozialpolitische Vorhaben, um die finanzielle Situation von Familien zu verbessern. Gleichzeitig ist die Kindergrundsicherung eingebettet in ein breites Netz verschiedenster Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut. Mit dem gestern beschlossenen Nationalen Aktionsplan ,Neue Chancen für Kinder in Deutschland‘ führen Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft diese Maßnahmen zusammen und entwickeln sie gemeinsam weiter. So holen wir von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffene Kinder und Jugendliche in die Mitte der Gesellschaft“, sagt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Paus für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Diese wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob das soziokulturelle Existenzminimum eigenständig bemessen wird, die realen Bedarfe von Kindern tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt. Wir brauchen bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich ein klares Signal aller an die junge Generation, dass der gesellschaftliche Skandal der Kinderarmut entschieden angegangen wird. Immer neue Höchststände bei den Kinderarmutszahlen zeigen den dringenden Handlungsbedarf und auch die Notwendigkeit, hier zügig mehr finanzielle Mittel als bisher zur Verfügung zu stellen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran, den es dringend braucht“, so Thomas Krüger.

Ausgewählte Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2023 im Einzelnen:

Bewertung der Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland Lediglich 7 Prozent der Erwachsenen sind der Ansicht, dass „sehr viel“ zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland getan wird, für 15 Prozent wird „eher viel“ getan. Die befragten Kinder und Jugendlichen kommen zu ähnlichen Einschätzungen: Für nur 5 Prozent der Befragten wird „sehr viel“, und für 22 Prozent „eher viel“ von Staat und Gesellschaft getan, um die Kinderarmut zu bekämpfen.

Gründe für Kinderarmut

83 Prozent der Erwachsenen („Trifft voll und ganz zu“ und „Trifft eher zu“) und sogar 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen erachten zu geringe Einkommen als Hauptgrund für Kinderarmut. Dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt, meinen 81 Prozent der Erwachsenen, bei den Kinder und Jugendlichen sind es 68 Prozent. Mangelnde Unterstützung von Alleinerziehenden, beispielsweise finanziell oder durch Kinderbetreuung, sehen 78 Prozent der Erwachsenen als wichtigen Grund für die Kinderarmut an, bei den Kindern und Jugendlichen sogar 80 Prozent.

Maßnahmen gegen Kinderarmut

Als Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland werden von den Kindern und Jugendlichen besonders kostenlose Bücher und Lehrmittel in der Schule (96 Prozent), mehr Fachkräfte sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Schulen und Kitas, die sich um benachteiligte Kinder kümmern (92 Prozent) sowie politische Maßnahmen für günstigen Wohnraum (91 Prozent) und mehr Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen (91 Prozent) favorisiert. Aber auch kostenfreies Essen in Schule und Kita (90 Prozent), kostenlose Ganztagsbetreuung in Schulen und Kitas (89 Prozent) sowie mehr Unterstützung und Informationen, wenn Familien staatliche Hilfen benötigen (89 Prozent), werden als wirksame mögliche Unterstützungen bewertet. Das gilt auch für eine Erhöhung des Kindergeldes (88 Prozent), kostenlosen Eintritt für Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen (87 Prozent), mehr Familienzentren, die Kindern, Eltern und Familien leicht zugängliche Unterstützung und Förderung bieten (86 Prozent) sowie mehr Angebote, wie man die eigene Gesundheit und die der Familie stärken kann (83 Prozent).

Von den Erwachsenen werden vor allem kostenlose Bücher und Lehrmittel in der Schule (95 Prozent), gezielte Förderprogramme für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen (94 Prozent), mehr Fachkräfte sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Schulen und Kitas, die sich um benachteiligte Kinder kümmern (93 Prozent), mehr Angebote zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit (91 Prozent) und der Auf- und Ausbau von Familienzentren, die Kindern, Eltern und Familien leicht zugängliche Unterstützung und Förderung anbieten (90 Prozent), gefordert. Favorisiert werden auch mehr politische Maßnahmen für günstigen Wohnraum und sozial gemischte Wohnquartiere (88 Prozent), eine kostenlose Ganztagsbetreuung in Schulen und Kitas (88 Prozent), kostenloser Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen (88 Prozent) sowie kostenloses Frühstück und Mittagessen in Kitas und Schulen (87 Prozent). Von großen Mehrheiten werden außerdem der Ausbau der Unterstützung durch Familienhilfen (86 Prozent) sowie mehr Beratung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen (84 Prozent) als wirksame Maßnahmen bewertet.

Erhöhung von Steuern zur Bekämpfung der Kinderarmut

62 Prozent der befragten Erwachsenen wären bereit, mehr Steuern zu zahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirkungsvoll bekämpft werden könnte, bei den befragten Kindern und Jugendlichen beträgt dieser Wert lediglich 10 Prozent.

Mehr Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche Die Erwachsenen messen einer Erweiterung der Mitbestimmungsrechte („sehr wichtig“ und „wichtig“) insbesondere in Sport-, Kultur- und Freizeitvereinen (82 Prozent), in der Familie (80 Prozent) und in der Schule (79 Prozent) eine große Wichtigkeit bei. Kinder und Jugendliche wünschen sich vor allem mehr Mitsprache im schulischen Bereich und im familiären Umfeld (91 bzw. 90 Prozent), aber auch in Sport-, Kultur- und Freizeitvereinen (81 Prozent) sowie in Deutschland insgesamt (80 Prozent).

Für den Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Sozial- und Politikforschungsinstitut Kantar Public zwei Umfragen in Deutschland durch, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-Jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-Jährige). Befragt wurden insgesamt 1.693 Personen, davon 682 Kinder und Jugendliche sowie 1.011 Erwachsene. Die Befragungen der Kinder und Jugendlichen erfolgte altersgerecht online unter Nutzung eines Access-Panels, die Erwachsenen wurden mittels computergestützter Telefoninterviews befragt. Alle Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren.

Der Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Fragen und Ergebnisse der Umfrage für den Kinderreport 2023 sowie eine Zusammenfassung des Kinderreports 2023 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2023 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.07.2023

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch bis zum 30. September 2023 die Möglichkeit, Anträge für die vier Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen. Ziel der Themenfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung wird dabei aus arbeitsorganisatorischer Sicht vom Deutschen Kinderhilfswerk sehr begrüßt.

 

Mit den Themenfonds „Kinderpolitik“, „Kinderkultur“, „Medienkompetenz“ und „Spielraum“ fördert das Deutsche Kinderhilfswerk mit bis zu 10.000 Euro Projekte, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Gelände von Vereinen oder Bildungseinrichtungen schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

 

Auch bei der Spielplatz-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes sind wieder Bewerbungen bis zum 30. September möglich. Über diese Initiative fördert das Deutsche Kinderhilfswerk sowohl die Sanierung und Erweiterung von Spielplätzen als auch Neuanschaffungen. Bei den Projekten sollten einfache, aber sinnvolle Spielelemente und Raumkonzepte mit Erlebnischarakter im Vordergrund stehen, die die kindliche Fantasie anregen und die Kreativität fördern. Elementar sind die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Gestaltung des Spielraumes, aber auch die Kreativität bei der Mittelakquise und der Gestaltung sowie der Wille, selbst tatkräftig mit anzupacken. Grundbedingung ist zudem, dass der Spielraum für alle Kinder und Jugendlichen öffentlich und frei zugänglich ist. Antragsberechtigt sind hier neben Eltern- und Nachbarschaftsinitiativen, Kinder- und Jugendgruppen oder Vereinen, auch privat engagierte Einzelpersonen, Kommunen und kommunale Träger oder private Träger wie Wohnungsunternehmen.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.125 Projekte mit insgesamt rund 11.971.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung, Bewegungsförderung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung zielgruppengerechter Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.06.2023

Freizeittipps im Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals

 

Vom 13. Juli bis zum 25. August ist in den Sommerferien wieder so richtig was los. Viele Berliner Vereine, Organisationen und Institutionen haben abwechslungsreiche Ferienprogramme auf die Beine gestellt. Familien, die die Sommerferien in der Hauptstadt verbringen, können sich also freuen: Bei zahlreichen kreativen Workshops, coolen Entdeckertouren, Sommerfesten, sportlichen Aktivitäten und vielem mehr fehlt es an nichts! Erholung vom Schulalltag und Stadttrubel finden Kids in Feriencamps und bei Ausflügen im Berliner Umland.

Im Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals sind zahlreiche kostengünstige Angebote gelistet: Vom Klimazirkus, Upcycling-, Video- oder Foto-Kurs bis zu Kunstateliers und Contemporary Dance – für alle ist etwas dabei. Erschwingliche Ferienerlebnisse gibt es zudem in Museen und Theatern, in Kunst- oder Musikschulen, Sport- und Jugendzentren. Auch draußen in der Natur oder um die Ecke im eigenen Kiez ist so einiges los.

Einfach im Kalender nach Bezirk, Tagen und Zeit suchen und unter rund 1.900 Terminen das passende Event auswählen. Familien können auch in den großen Ferien die Vorteile des aktuellen Super-Ferien-Passes sowie des FamilienPasses nutzen.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen  vom 05.07.2023

Nach Auffassung des Familienbundes der Katholiken beschreitet der Entwurf der Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr und Renate Künast den Weg zur gesellschaftlichen Normalisierung der Suizidhilfe und gefährdet das Leben von Menschen in existenziellen Krisen. Der Familienbund befürwortet den Entwurf der Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci und Ansgar Heveling, der neben dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die durch Angebote geschäftsmäßiger Suizidhilfe entstehenden Gefahren für den Einzelnen und die Gesellschaft in den Blick nimmt.

Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, spricht sich dafür aus, nicht die Suizidberatung, sondern die Suizidprävention zu stärken: „Menschen in schweren Lebenskrisen benötigen Hilfe und Perspektiven und keine neutrale Beratung zum Suizid. Wenn der Entwurf von Helling-Plahr und Künast eine solche, neutrale Beratungsinfrastruktur für Menschen jeden Alters unabhängig vom Gesundheitszustand aufbauen und durch die öffentliche Hand fördern will, ist er nur scheinbar neutral. In Wirklichkeit fördert er Suizide.“

Eine Regelung der Suizidhilfe muss nach Auffassung des Familienbundes von der empirischen Realität der Suizide ausgehen. „Die Entscheidung jedes Menschen, der seine Not nicht mehr aushalten kann, ist zu respektieren. Aber beim Thema Suizid verbietet sich jedes Freiheitspathos“, so Ulrich Hoffmann. „Das Bundesverfassungsgericht stellt im Urteil zur Suizidhilfe fest, dass in rund 90 % der tödlichen Suizidhandlungen psychische Störungen, insbesondere in Form einer Depression vorlägen, die häufig schwer zu erkennen seien. Zudem würden 80 bis 90 % der aufgrund eines kurzfristigen Entschlusses durchgeführten Suizide von den geretteten Suizidenten im Nachhinein als Fehlentscheidung gewertet. Das idealisierte Bild des freiverantwortlichen, nüchtern abgewogenen Suizids ist empirisch widerlegt. Es ist daher nach Auffassung des Familienbundes richtig, wenn der Entwurf von Castellucci und Heveling – im Gegensatz zum Entwurf Helling-Plahr und Künast – die Freiverantwortlichkeit und Dauerhaftigkeit des Suizidentschlusses durch eine zweimalige, im zeitlichen Abstand erfolgende fachärztliche Untersuchung prüft.“

Der Familienbund weist darauf hin, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Suizidhilfe oft einseitig interpretiert werde. Karlsruhe hat entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben eingeschränkt werden kann, wenn der Staat einen legitimen Zweck verfolgt und das Recht auf Sterben nicht faktisch entleert wird. Den Schutz des Lebens und der Autonomie des Einzelnen sowie die Verhinderung einer Normalisierung der Suizidhilfe und hat das Gericht als legitime Zwecke ausdrücklich anerkannt. Eine faktische Entleerung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben droht im Entwurf von Castellucci und Heveling nicht, da dieser neben dem grundsätzlichen Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe ein reguliertes Verfahren für die rechtmäßige Inanspruchnahme von Suizidhilfe vorsieht.

Ulrich Hoffmann verweist auf die lange Debatte im Bundestag, die 2015 zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe geführt habe: „Im Gegensatz zur aktuellen Diskussion war es eine zweijährige, ausführliche parlamentarische Debatte – mit Zeit zur Reflektion und großer Beteiligung der Zivilgesellschaft. Viele Abgeordnete haben in ihren Reden sehr persönliche Bekenntnisse abgegeben und ihre Gewissensentscheidungen begründet. Kommentatoren haben von einer Sternstunde der parlamentarischen Demokratie gesprochen. Der Entwurf von Castellucci und Heveling knüpft hier an und stellt eine Synthese zwischen dem Ertrag dieser Debatte und den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts dar. Die nach der Befürchtung des Familienbundes weitreichenden Folgen des Entwurfs von Helling-Plahr und Künast wurden bisher aber weder im Parlament noch in der Gesellschaft ausreichend diskutiert. Es darf in unserer Gesellschaft nicht zu einer Situation kommen, in der es leichter ist, Suizidberatung und Suizidhilfe zu erhalten als Hilfe bei persönlichen Krisen, gute Pflege und eine hinreichende Gesundheits- und Palliativversorgung.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 06.07.2023

Innerhalb der Bundesregierung sollen die Verhandlungen zur Kindergrundsicherung nach Medienberichten auf die Zielgerade gehen. „Kinderarmut zu bekämpfen geht nicht zum Nulltarif. Wir appellieren an den Finanzminister, die notwendigen Mittel für eine Kindergrundsicherung zur Verfügung zu stellen“, erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Für Kinder von Alleinerziehenden ist sowohl das Wieviel als auch das Wie der Kindergrundsicherung entscheidend, um eine tatsächliche Verbesserung zu erreichen.“

In der Kindergrundsicherung sollen unterschiedliche Leistungen gebündelt werden. Sie soll einen Garantiebetrag in fester Höhe und einen Zusatzbetrag abhängig von Einkommen umfassen. Für Alleinerziehende ist hierbei das Kleingedruckte äußerst wichtig: Werden Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Waisenrenten als Kindeseinkommen den Zusatzbetrag zu 100 Prozent verringern wie derzeit im Bürgergeld oder wie beim Kinderzuschlag zu 45 Prozent? „Laut Bertelsmann-Stiftung ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen, davon die Hälfte bei Alleinerziehenden. Auf keinen Fall darf die Kindergrundsicherung hinter den Kinderzuschlag zurückfallen und zu einer Verschlechterung für Kinder von Alleineinziehende führen“, unterstreicht Jaspers. „Sonst konterkariert die Kindergrundsicherung das Ziel, Kinder aus der Armut zu holen! Politik nach Kassenlage greift zu kurz: Jeder Euro gegen Armut und für Chancengerechtigkeit ist eine Investition in die Zukunft von Kindern und zahlt sich auch für die Gesellschaft aus“, betont Jaspers.

Der VAMV setzt sich im Bündnis Kindergrundsicherung gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren für eine grundlegende Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums ein, um eine Verbesserung zum Status Quo zu erreichen. „Die aktuellen Regelbedarfe als Grundlage sind systematisch zu niedrig und führen zu einer Unterdeckung existentieller Bedarfe von Kindern und Jugendlichen – einer der Gründe für ein Aufwachsen in Armut! Die Kindergrundsicherung muss diese Bedarfslücke ernst nehmen und darf sie nicht länger künstlich klein rechnen“, so Jaspers. „Hierbei muss die Kindergrundsicherung auch zusätzliche existenzielle Bedarfe von Trennungskindern durch einen pauschalierten Umgangsmehrdarf als Gegenstück zum Zusatzbetrag auffangen. Bei erweitertem Umgang und im paritätischen Wechselmodell fallen zusätzliche Kosten für Doppelanschaffungen an, die Alleinerziehende nicht entsprechend einsparen. Je mehr Umgang, desto höher sind die Kosten.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 27.06.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. August 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Vielerorts ist die Wahl von Ausbildungs- und Berufswegen geleitet von Klischees und Geschlechterstereotypen. Dabei sollten der gewählte Ausbildungsweg und spätere Beruf insbesondere zu den individuellen Stärken und dem Lebensweg des jeweiligen jungen Menschen passen. Die „Initiative Klischeefrei“, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, setzt genau hier an. Sie unterstützt junge Menschen dabei eine klischeefreie Berufs- und Ausbildungswahl zu treffen.

In der Veranstaltung stellt Miguel Diaz, Projektleitung, die Initiative und ihre Aktivitäten vor, um bundesweit zu einer klischeefreien Wahl von Berufen und Ausbildungswegen beizutragen. Insbesondere geht es dabei auch um die Angebote am Übergang Schule und Beruf.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Jennifer Puls, Referentin für Arbeitsmarktpolitik und Jugendsozialarbeit , Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-325 E-Mail: jsa@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Mandy Gänsel, Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 – 24636-476, Telefax: 030 24636-140, E-Mail: mandy.gaensel@paritaet.org.

Bitte melden Sie sich hier (Eveeno) an. Sie bekommen dann eine Buchungsbestätigung mit Zugangsdaten und u. a. einen Link zum Buchungscenter, in dem Sie Ihre Buchung ggf. stornieren können.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Termin: 12. September 2023

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Diese Veranstaltung bietet die Gelegenheit für eine fachliche und politische Diskussion des jüngst veröffentlichten Familienbarometers, das Sie unter folgendem Link finden:
Familienbarometer | BMFSFJ. Das Familienbarometer skizziert Trends des Familienlebens und Perspektiven für die Familienpolitik.

Im Rahmen der Veranstaltung diskutieren Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung), Tillmann Prüfer (Journalist und Autor), Verena Bentele (Präsidentin des Sozialverbands VdK und Sprecherin Bündnis Kindergrundsicherung), Anja Piel (Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes), Teresa Bücker (freie Journalistin und Autorin), Dr. David Juncke (Vize-Direktor und Leiter Familienpolitik Prognos AG), Dr. Ulrike Ehrlich (Wissenschaftliche Mitarbeiterin Deutsches Zentrum für Altersfragen), Dr. Sigrun Fuchs (Vorstandsmitglied wir pflegen e. V.), Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld (Professorin für Soziologie, Hertie School und Vorsitzende der 10. Familienberichtskommission), Anne Dittmann (Journalistin und Autorin) und weitere Gäste, die Herausforderungen der Gegenwart und richten ihren Blick in die Zukunft von Familien in Deutschland.

Die Familienpolitik ist eine zentrale Stellschraube für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aber welche Rolle spielt Familienpolitik konkret bei den übergeordneten gesellschaftlichen Trends, Krisen und Transformationsprozessen? Was brauchen Familien um ihren Wunsch nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung besser leben zu können? Welchen Beitrag leisten Kindergrundsicherung oder Familienpflegezeit, um in unruhigen Zeiten Sicherheit zu schaffen? Welche spezifischen Bedarfe haben allein- und getrennterziehende Familien und wie können sie besser unterstützt werden?

Gemeinsam mit Ihnen und weiteren Vertreter*innen aus Praxis, Wissenschaft und Politik möchte man diese drängenden familienpolitischen Fragen und Themen diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 14. September 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf

In unserer Vortragsreihe Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung begrüßen wir ganz herzlich Prof. Dr. Ute Müller-Giebeler. Sie arbeitet am Institut für Kindheit, Jugend, Familie und Erwachsene der TH Köln, wo sie vor allem im Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung das Lehrgebiet „Familienbildung“ vertritt. Und sie ist Mitglied im Fachbeirat im Forum Familienbildung.

Digitalität ist zu einer selbstverständlichen Dimension der Alltagskultur geworden – natürlich auch in Familien und in der täglichen Praxis der Familienbildung. Covid 19 hat zuletzt der bereits seit längerem intendierten Digitalisierung der Familienbildung bezogen auf ihre verschiedenen Facetten einen massiven Schub verschafft.

Zwei Lehrprojekte, eins forschungsorientiert, eins als Werkstatt angelegt – im Rahmen der kooperativen Entwicklung einer handlungsfelderübergreifenden Digitalisierungsstrategie „On-the-Fly“ zum Curriculum 4.0 im Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung an der TH Köln -beschäftigten sich zwei Jahre lang mit Digitalität und Digitalisierung in Familien und in der Familienbildung.

Das erste fragte forschend nach der Digitalität und Medienerziehung in Familien sowie nach der Einschätzung von Fachkräften der FB z. B. bezogen auf digitales pädagogisches Arbeiten und dessen Voraussetzungen; das zweite richtete sich auf die Entwicklung konkreter Werkzeuge und Konzepte für digitale Familienbildung und die Qualifikation von Fachkräften dafür an der Hochschule.

Der Vortrag berichtet über Grundlagen, Arbeit und Ergebnisse dieser Projekte sowie offene Fragen.

Weitere Informationen zur Teilnahme und Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. – 21. September 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf

Ort: Rendsburg

Es beginnt am Mittwoch, dem 20. September, um 16.00 Uhr.

Für den Eröffnungsvortrag konnte Prof. Dr. Stefan Aykut von der Universität Hamburg gewonnen werden. Er führt uns mit seinem Vortrag über politische Strategien und gesellschaftliche Prozesse bei der Bewältigung der Klimakrise in das zentrale Tagungsthema ein.

Im weiteren Verlauf der Tagung werden wir der Frage nachgehen, wie die Menschen die Bedrohungen und Herausforderungen durch die Klimakrise wahrnehmen und welche Auswirkungen klimapolitische Maßnahmen auf den ganz konkreten Alltag in Familien haben. Wir möchten unsere Tagung dazu nutzen, uns gemeinsam mit Ihnen darüber Gedanken zu machen, welchen Beitrag wir als evangelischer Familienverband dazu leisten können, Familien durch die Krise zu begleiten.

Am Rande unserer Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Die Anmeldung ist nur digital möglich. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website unter diesem Link: Jahrestagung und Mitgliederversammlung – eaf (eaf-bund.de)

Bitte melden Sie sich bis zum 31. Juli 2023 an.

Termin: 16. – 17. Oktober 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Potsdam

Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sowie die Umsetzung der Istanbul Konvention sind (nicht nur) für den Deutschen Verein weiterhin wichtige Themen. Der Deutsche Verein hat sich dabei zuletzt im Rahmen von Empfehlungen im Jahr 2022 intensiv mit den Aspekten Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihren Kindern, sowie mit der Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung häuslicher Gewalt befasst. Auf der aktuellen Veranstaltung werden zum einen der aktuelle Stand politischer Diskussionen, Entwicklungen sowie gesetzlicher Vorhaben bzw. ihre Umsetzung beleuchtet. Zum anderen werden Ideen der Weiterentwicklung, gute Praxisbeispiele sowie Umsetzungsfragen im Austausch mit Politik, Wissenschaft und Praxis diskutiert. Hierbei soll auch ein Fokus auf besonders vulnerable Gruppen gewaltbetroffener Frauen und ihre Kinder liegen

Diese Veranstaltung richtet sich an Expertinnen und Experten sowie Verantwortliche und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Justiz und Wissenschaft. Sie wird vom 16. Oktober 2023 14 Uhr bis 17. Oktober 2023 13 Uhr in Potsdam stattfinden.

Das tagesaktuelle Veranstaltungsprogramm sowie die Anmeldelinks finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-schutz-gewaltbetroffener-frauen

Termin: 18. – 20. Oktober 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Fachtagung „Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ vom 18.-20.10.2023 in Berlin hat in diesem Jahr drei fachliche Schwerpunkte: Die Umsetzung des Bürgergeld-Gesetzes, die geplante Einführung der Kindergrundsicherung sowie die Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen durch die Jobcenter. Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt.

Mit der Einführung des Kooperationsplans sowie des Schlichtungsverfahrens zum 1. Juli 2023 soll der Eingliederungsprozess neugestalten werden. Ziel ist es die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden der Jobcenter und Leistungsberechtigten mit mehr Augenhöhe zu gestalten, rechtliche Anforderungen zu minimieren und Konflikte möglichst einvernehmlich beizulegen.  Die Fachtagung will Hilfestellungen und Beispiele für eine gelungen Praxisumsetzung geben.

Die Leistungsgewährung durch die Jobcenter wird sich durch die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung verändern, da voraussichtlich Schnittstellen zwischen den Leistungen entstehen werden. Die Fachtagung möchte insbesondere der Frage nachgehen, wie diese Schnittstellen gestaltet werden können, um eine möglichst friktionslose Leistungsgewährung zu ermöglichen.

Überdurchschnittlich viele Personen im Leistungsbezug des SGB II sind psychisch beeinträchtigt oder erkrankt, und viele von diesen Personen wollen erwerbstätig sein. Der Deutsche Verein hat hierzu Empfehlungen erarbeitet, diese werden vorgestellt ebenso wie aktuelle Projekte aus der Jobcenterpraxis. Hierdurch wird die Komplexität der Aufgabe aufgezeigt und konkrete Lösungsmöglichkeiten mit den Teilnehmenden erarbeitet und diskutiert.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Kommunen, Jobcentern, freien Trägern und Verbänden, Landes- und Bundesministerien.

Anmeldungen bitte bis spätestens 17.08.2023.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-grundsicherung-arbeitsuchende

WEITERE INFORMATIONEN

„Was brauchst Du zu einem guten Leben?“ Diese Frage haben Jugendliche aus dem JugendExpert:innenTeam des Projekts „Familie und Bildung: Politik vom Kind aus denken“ in 25 Workshops mit 112 Kindern und Jugendlichen aus ganz Deutschland diskutiert. Die in dieser Studie präsentierten Ergebnisse des partizipativen Forschungsprojekts Peer2Peer geben Einblicke, welche Bedarfe junge Menschen aktuell haben, was sie sich wünschen und welche Sorgen und Ängste sie umtreiben.  

Die Befunde machen deutlich, dass junge Menschen eigene Perspektiven und Bedarfe haben und diese sehr gut, konkret und differenziert äußern und dafür eintreten können. Sie bauen weder Luftschlösser noch wünschen sie sich Gummibärchen oder Spielekonsolen. Vielmehr formulieren sie gut begründet eher moderate, durchschnittliche Ansprüche und Bedarfe.  

Besonders deutlich wird das in dem von ihnen formulierten Bildungsverständnis, das weit über den akademischen oder schulischen Kontext hinausgeht. Aber auch der Stellenwert von Familie und Freund:innen zieht sich durch alle Workshops. Zudem beschreiben sie existenzielle materielle Bedarfe, wie ein Dach über dem Kopf, Geld für gesunde Ernährung oder die Möglichkeit, selbst Geld zu sparen. Denn Sparen eröffnet Handlungsspielräume, erlaubt die Zukunft zu gestalten und gibt gerade in krisengeschüttelten Zeiten Sicherheit. Darüber hinaus ist mentale und körperliche Gesundheit ein zentrales Thema, das alle Teilnehmer:innen der Workshops altersunabhängig einbrachten.  

Die Kinder und Jugendlichen mahnen zudem an, dass sie zwar über Rechte verfügen, diese aber zu oft nicht ausreichend gewahrt werden. Sie skizzieren Situationen, in denen sie Unrecht, Diskriminierung und Mobbing erleben bzw. beobachten. Auch ihre Persönlichkeitsrechte und ihre Privatsphäre sehen sie zu oft nicht ausreichend von Erwachsenen respektiert. Schließlich fühlen sie sich bei wichtigen gesellschaftlichen Themen und Entscheidungen vielfach nicht gehört und ernstgenommen.  

Die Peer2Peer-Workshops machen einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, Kinder und Jugendliche selbst nach ihren Bedarfen zu fragen und haben sich dabei als innovativer, partizipativer Forschungsansatz sehr bewährt. Sie zeigen, wie jungen Menschen auf Augenhöhe begegnet und eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen werden kann. Das hat der Zwischenbericht zu Peer2Peer bereits näher beleuchtet. Insofern sollten Peer2Peer-Ansätze im Rahmen der Konzeption einer umfassenden Bedarfserhebung für und mit Kinder(n) und Jugendliche(n), an der wir weiter arbeiten und für die wir werben, aufgenommen und weiterentwickelt werden. Denn wir brauchen dringend bessere Daten von Kindern und Jugendlichen, was sie brauchen, was sie sorgt und umtreibt, um gute Politik für sie gestalten zu können.  

Teilhabe und Beteiligung neu denken. Kinder und Jugendliche sprechen mit!

Das gegenwärtige System monetärer Leistungen für Familien und Kinder steht seit vielen Jahren in der Kritik. Dabei werden insbesondere die Vielzahl nebeneinander bestehender Leistungen und Systeme sowie die Wirksamkeit bzw. Zielgenauigkeit der Leistungen kritisiert. Nach wie vor gilt in Deutschland mehr als jedes fünfte Kind/jeder fünfte Jugendliche als armutsgefährdet. Der Deutsche Verein hat vor diesem Hintergrund zuletzt 2019 Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Systems monetärer Leistungen für Familien und Kinder verabschiedet und hierin Eckpunkte für die Diskussion um eine Kindergrundsicherung formuliert.

Mit der im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung einer Kindergrundsicherung soll ein Neustart der Familienförderung erfolgen. Hierzu sollen bisherige finanzielle Unterstützungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung gebündelt werden. Diese neue Leistung soll sich aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendliche gleich hoch ist, und einem einkommensabhängig gestaffelten Zusatzbetrag zusammensetzen. Ebenso ist die Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche vereinbart. Auf Bundesebene wurde dieser Prozess mit der Konstituierung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe begonnen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt kein konsentierter Vorschlag der Bundesregierung vor.

Die vorliegenden Empfehlungen sollen als Unterstützung des umfassenden und anspruchsvollen Prozesses der Einführung einer Kindergrundsicherung dienen. Sie beziehen sich auf den aktuellen Diskussionsstand und richten sich im Hinblick auf das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren insbesondere an die politisch handelnden Akteur/innen in Bund und Ländern.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 21.06.2023 [PDF, 640 KB]

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 09/2023

AUS DEM ZFF

In der Gesellschaft herrschen immer noch pauschale Vorurteile gegenüber Familien, die Armut erfahren. Diese werden weiter über die Medienlandschaft zementiert. 51 Organisationen und Einzelpersonen sehen sich daher dazu verpflichtet, mit dieser Voreingenommenheit aufzuräumen. Auf dem Treffen des Ratschlag Kinderarmut am 16.Juni 2023 rufen sie deshalb gemeinsam mit einem Appell dazu auf, Haltung zu zeigen und sich unterstützend hinter armutsbetroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu stellen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Es wird so viel Unsinn über Menschen in Armutslagen verbreitet, das ist wirklich kaum auszuhalten. Eltern – egal ob arm oder reich – wollen das Beste für ihre Kinder und investieren deshalb jeden Cent in ihr Wohlergehen. Das belegen seit Jahren viele Studien. Meinem Verband und mir ist es deshalb wichtig, gemeinsam mit einer Vielzahl anderer zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteuren diese Vorurteile aufzudecken.“

Im Appell „Haltung zeigen gegenüber Kindern, Jugendlichen und Familien: Menschen in Armutslagen vorurteilsfrei begegnen!“ des Ratschlag Kinderarmut heißt es: „Wir fordern, die Ursachen von Armut vorurteilsfrei in den Blick zu nehmen, um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen! Betroffene Familien kämpfen mit schlechten Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt wie niedrigen Löhnen und prekären Beschäftigungsverhältnissen. Dazu kommt eine oft mangelhafte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine Kinderbetreuung, die tatsächliche Bedarfe nicht abdeckt. Lebensereignisse wie Arbeitslosigkeit, Trennung, Krankheit, Migration und Flucht steigern das Armutsrisiko erheblich. Die Konsequenz: Nicht jedes Kind startet mit den gleichen Grundvoraussetzungen ins Leben – die Chancen sind extrem ungleich verteilt. Statistisch betrachtet überdauert Armut in Deutschland aktuell sechs Generationen. Das heißt umgekehrt, dass trotz größter eigener Bemühungen fünf Generationen aus eigener Kraft nicht den Aufstieg in die Mitte der Gesellschaft schaffen.

Armut ist kein individuelles Versagen, sondern ein strukturelles Problem!

In der aktuellen Diskussion um eine Kindergrundsicherung nehmen wir die von manchen Medien und politischen Entscheidungsträger*innen gezeichneten Bilder von Misstrauen als höchst problematisch wahr. Vorurteile gegenüber einkommensarmen Eltern, sie würden die für ihre Kinder gedachten Geldleistungen für Alkohol, Tabak und elektronische Konsumgüter zweckentfremden, sind schlicht falsch. Sie verzerren den Blick auf die tatsächlichen Belastungen in prekären Lebenslagen sowie die gravierenden Folgen von Armut. Studien für Deutschland belegen dahingegen, dass Eltern aus einkommensschwachen Familien eher bei sich selbst als bei ihren Kindern sparen und in Relation zum verfügbaren Einkommen genauso viel Geld für die Bildung ihrer Kinder verwenden wie einkommensstärkere Eltern. Es sind diese stigmatisierenden Denkweisen, falschen Armutsbilder und irreführenden Informationen, die dringend notwendige politische Reformen und Lösungen verhindern.

Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien brauchen Solidarität, Wertschätzung, Unterstützung und Chancengerechtigkeit.“

Der Appell wird unterstützt von: : Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW, Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e. V., Armut und Gesundheit in Deutschland e. V., AWO Bundesverband e. V., AWO Bezirksverband Niederrhein e. V., Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ), Bundesforum Männer e. V., Bundesjugendwerk der AWO e. V., Bundesverband der Familienzentren e. V., Bundesverband der Mütterzentren e.V., Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Der Kinderschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Deutscher Bundesjugendring e. V., Deutscher Caritasverband e. V., Deutsches Kinderhilfswerk e. V., DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung & Familientherapie e. V, Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., DIE LINKE. Stadtverband Kaiserslautern, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Erwerbslosengruppe ver.di Mittelbaden-Nordschwarzwald, evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V., Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET), Familienbund der Katholiken – Bundesverband, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., Internationaler Bund (IB) e. V., KINDERVEREINIGUNG e. V., Landesarmutskonferenz Rheinland-Pfalz, Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V., LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V., Nationale Armutskonferenz, National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, Nestwärme e. V. Deutschland, PEKiP e. V., Präventionsketten Niedersachsen: Gesund aufwachsen für alle Kinder!, Save the Children Deutschland e. V., Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e. V., SOS-Kinderdorf e. V., SoVD Sozialverband Deutschland e. V., Sozialverband VdK Deutschland e. V., Stiftung SPI, Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., Volkssolidarität Bundesverband e. V., Zukunftsforum Familie e. V.

Darüber hinaus wird der Appell mitgetragen von: Dr. Irene Becker – Empirische Verteilungsforschung, Gerda Holz – Politikwissenschaftlerin und Sozialarbeiterin, Dr. Maksim Hübenthal – FU Berlin, Dr. Gisela Notz – Sozialwissenschaftlerin und Historikerin

Information zum Ratschlag Kinderarmut: Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ mit konkreten Forderungen zur Bundestagswahl wurde im Juni 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. Es folgten gemeinsame Erklärungen im Jahr 2018 und 2020. Kurz nach der Bundestagswahl im Jahr 2021 veröffentlichte der Ratschlag die Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ und rief die Kampagne #4JahregegenKinderarmut ins Leben. Daran schloss sich im November 2022 die gemeinsame Erklärung „Solidarität mit armutsbetroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien – besonders in der Inflationskrise!“.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.06.2023

Die 26 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordern die Gleichstellungsminister*innen anlässlich ihrer Bund-Länder-Konferenz am 15./16. Juni eindringlich auf, sich für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen zur fairen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit einzusetzen und die Bereitstellung der dafür notwendigen Haushaltsmittel anzumahnen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die vielfach von Frauen geleistete unbezahlte Sorgearbeit, ist die Basis für unser gesellschaftliches Wohlergehen. Sie muss aber zwischen den Geschlechtern fair aufgeteilt werden, denn nur so erhalten Frauen auch den Spielraum, überall gleichberechtigt teilhaben zu können. Die im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen, die dies unterstützen, müssen deshalb dringend so bald wie möglich umgesetzt werden!“

In der gemeinsamen Pressemitteilung des Bündnis Sorgearbeit fair teilen heißt es weiter:

„Nach wie vor ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in vielen gesellschaftlichen Bereichen, etwa am Arbeitsmarkt, nicht gegeben. Damit sich das ändert, sind gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um die Rahmenbedingungen für eine gerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu schaffen“, fordern die Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen.

Frauen leisten durchschnittlich mit über vier Stunden täglich anderthalb Mal so viel unbezahlte Sorgearbeit wie Männer. Die Ungleichverteilung unbezahlter Sorgearbeit lässt Frauen weniger Zeit und Raum für eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit und politisches oder ehrenamtliches Engagement, aber auch für Erholung und Freizeitaktivitäten. Die verstärkte Übernahme familialer Sorgearbeit durch Männer stärkt die Teilhabemöglichkeiten von Frauen, knüpft an den Wünschen vieler Väter von heute an und trägt insgesamt zur Gleichstellung bei.

„Gleichstellung und Chancengleichheit unabhängig vom Geschlecht müssen gerade in gesellschaftlichen Krisenzeiten seitens der Politik priorisiert werden. Wir fordern die Gleichstellungsminister*innen auf, sich für die Bereitstellung der notwendigen Bundeshaushaltsmittel einzusetzen, um die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen für die gerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern umzusetzen“, betonen die Bündnismitglieder.

„Damit das ‚Jahrzehnt der Gleichstellung‘ Realität wird, müssen vereinbarte Vorhaben wie die zehntägige bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt („Familienstartzeit“), eine Lohnersatzleistung für Pflegezeiten, die Ausweitung der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate und die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V noch in dieser Legislaturperiode kommen.“

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 26 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.06.2023

SCHWERPUNKT : EU-Asylkompromiss

Zur Einigung der EU-Mitgliedstaaten über eine gemeinsame Position zu einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle:

„Mit der Einigung der Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Verhandlungslinie ist die Europäische Union einen großen und wichtigen Schritt in Richtung eines neuen, funktionierenden Asylsystems gegangen. Deutschland und Europa brauchen mehr reguläre und weniger irreguläre Einwanderung. Außerdem braucht es eine faire Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU. Dazu braucht es ein neues Asylsystem, mit dem Menschen geholfen wird, die tatsächlich in ihren Heimatländern verfolgt werden. Wer keinen Asylgrund geltend machen kann, der sollte auch nicht über das Asylsystem nach Europa einreisen. Deswegen ist es gut, wenn die Entscheidung über die Einreise in bestimmten Fällen bereits an der EU-Außengrenze getroffen wird. Bei diesen sogenannten Grenzverfahren müssen die Menschenrechte und ein rechtsstaatliches Verfahren eingehalten werden. Bundesregierung und Bundestag sollten die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene nun konstruktiv begleiten. Dazu gehört beispielsweise, Moldau und Georgien möglichst schnell als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 09.06.2023

Der AWO Bundesverband e.V. ist entsetzt über die überraschende gestrige Einigung im europäischen Rat zur Asylreform. „Wir befürchten katastrophale Folgen für Schutzsuchende, massenhafte Inhaftierungen auch von Kindern in der Europäischen Union und Gewalt und Menschenrechtsverletzungen an unseren Außengrenzen“, so Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin des AWO Bundesverbandes. 

In den letzten Tagen und Wochen hatte die AWO in großen Bündnissen der Zivilgesellschaft, mit anderen Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechts- und Flüchtlingsschutzorganisationen mehrfach auf die geplanten Verschärfungen im europäischen Asylrecht hingewiesen.  Appelle an die Bundesregierung, sie solle ihre Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag ernst nehmen, wurden schwer enttäuscht.

Der sogenannte Kompromiss, auf den sich die EU-Innenminister*innen und damit auch die Bundesregierung geeinigt hat, sieht vor, dass jährlich 30.000 Schutzsuchende von den Außengrenzen auf die EU verteilt werden, dafür müssen die Außengrenzstaaten vorerst mindestens 30.000 Haftplätze bereitstellen. Die Grenzverfahren sind für alle verpflichtend, die gemäß ihrem Herkunftsland keine europäische Schutzquote von über 20 Prozent haben. Nur Minderjährige, die ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person allein auf der Flucht sind, sollen von den Grenzverfahren verschont bleiben. Die Position, der sich auch Deutschland letztlich in die Verhandlungen angeschlossen hat, bleibt auch hier hinter dem Geforderten, nämlich allen Kindern die Grenzverfahren zu ersparen, weit zurück. 

Zudem dürfen Mitgliedstaaten alle Schutzsuchende, auch Personen aus Afghanistan, Syrien oder dem Irak, zurück in einen Drittstaat schicken, zu dem eine Verbindung besteht. Die Verbindung kann bereits bestehen, wenn sich die Person in dem Drittstaat aufgehalten, gearbeitet oder Familienangehörige im Drittstaat hat. Die Einhaltung des Non-Refoulement-Gebots oder Maßgaben der Genfer Flüchtlingsschutzkonvention finden dabei keine Anwendung mehr. 

Der AWO Bundesverband will weiterhin für eine humane und solidarische Flüchtlingspolitik kämpfen. „Wir erleben eine ungeheuerliche Einschränkung des Zugangs zu Asyl,“ mahnt Sonnenholzner. „Die Abschottungspolitik, die Gewalt an unseren Grenzen und Menschenrechtsverletzungen, die damit einhergehen, sind ein Verrat an europäischen Werten. Wir als AWO werden energisch dafür eintreten, dass die EU zu einer menschenrechtskonformen Flüchtlingspolitik zurückkehrt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.06.2023

Der Asylkompromiss der EU-Innenminister:innen hebelt nach Einschätzung von Diakonie Deutschland und Brot für die Welt faire Asylverfahren an den EU-Außengrenzen aus und muss dringend vom Europäischen Parlament nachgebessert werden. Gerade die Belange und Rechte von Familien mit zum großen Teil traumatisierten Kindern müssen gewahrt bleiben. Zudem darf die EU ihre Schutzverantwortung nicht an Drittstaaten delegieren.

Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt: „Der Kompromiss für eine EU-Asylreform ist kein historischer Erfolg, sondern ein historischer Bruch des Flüchtlingsschutzes. Künftig werden nur wenige Menschen das Recht und die Chance haben, in der Europäischen Union Asyl zu beantragen. Durch die Ausweitung des Sicheren Drittstaatsprinzips können sich Mitgliedsstaaten ihrer Schutzverpflichtung zukünftig entziehen. Trotz aller Anstrengungen für einen gemeinsamen europäischen Kompromiss ist dieses Ergebnis ein menschenrechtliches Armutszeugnis. Das EU-Parlament muss diesen Weg dringend korrigieren.“

Die Sichere Drittstaatenregelung sieht eine Zulässigkeitsprüfung vor, durch welche Anträge abgelehnt werden können, wenn Geflüchtete über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die EU eingereist sind. Sie ermöglicht eine Abschiebung in diesen Drittstaat mit dem Verweis, dass auch dort Schutz bestehe. „Die Realität ist jedoch, dass viele Menschen dort nicht sicher sind und auch aus diesen Ländern weiter abgeschoben werden. Mit der beschlossenen Aufweichung der Kriterien für sichere Drittsaaten würde Europa einen tiefen Burggraben um die Außengrenzen ziehen“, so Pruin weiter.

Diakonie Präsident Ulrich Lilie: „Dass die EU-Innenministerinnen und -minister am Tag nach dem Asyl-Kompromiss an die Einhaltung der Menschenrechte erinnert werden müssen, ist ein fatales Signal – nicht nur für die Schutzsuchenden, sondern für alle Menschen in der EU. Nun ist es am Europäischen Parlament, diesen faulen Kompromiss auf Kosten der Schwächsten zu korrigieren. Die Vorstellung, dass künftig auch Familien mit Kindern in Lagern an den Außengrenzen inhaftiert werden könnten, ist unerträglich. Ebenso die Aussicht, dass schutzbedürftigen Menschen faire und sorgfältige Asylverfahren verwehrt würden. Eine humanitäre und an den Prinzipien der Menschenrechte orientierte Asylpolitik ist eine tragende Säule der europäischen Erzählung. Stürzt diese Säule ein, werden wir international als Anwalt von Menschenrechten zurecht belächelt werden.“

Die Diakonie steht mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen schon seit langem für den Flüchtlingsschutz und für eine menschenwürdige Aufnahme in der EU. „Stattdessen soll das Prinzip der Ersteinreise verschärft werden und sollen sich Staaten künftig vom Flüchtlingsschutz freikaufen können. Mit ihrem Kompromiss bereiten die EU-Innenminister den Boden für Rechtlosigkeit und Verelendung von Schutzsuchenden. Nun ist es an der Volksvertretung der Europäer, diesen Kurswechsel zu stoppen“, so Lilie.

Weitere Informationen:

Gemeinsamer Appell: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Gemeinsames-Statement_GEAS_16.05.2023-2.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Brot für die Welt vom 09.06.2023

LSVD kritisiert fehlenden Schutz für queere Geflüchtete an EU-Außengrenzen

Am 8. Juni hat die Bundesregierung im Europäischen Rat einer massiven Verschärfung der EU-Asylpolitik zugestimmt. Geflüchtete sollen zukünftig Asylanträge an den Außengrenzen der EU stellen. Werden ihre Asylgesuche abgelehnt, sollen sie auch in vermeintlich sichere Drittstaaten abgeschoben werden. In den Verhandlungen hat sich die Bundesregierung nicht einmal ansatzweise für Sonderregelungen für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Schutzsuchende eingesetzt. Das Vorhaben soll nun im EU-Gesetzgebungsprozess bis Anfang 2024 verhandelt werden. Dazu erklärt Philipp Braun aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

Wir sind entsetzt, dass die Ampelkoalition diesem Vorhaben trotz schwerwiegender Bedenken zugestimmt hat. Dass die Bundesregierung ihren eigenen queerpolitischen Aufbruch ignoriert und nicht einmal den Versuch unternommen hat, für besonders schutzbedürftige Asylsuchende, wie beispielsweise queere Geflüchtete, einen Schutzmechanismus zu etablieren, ist skandalös. Noch mehr verstört, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) diese katastrophale Verschärfung des Asylrechts als historische Entscheidung begrüßt und Bundesaußenministerin Baerbock den Schritt als seit Jahren überfällig benennt. 

Anfang des Jahres hatte der Bundestag in einer Gedenkstunde der queeren Opfer des Nationalsozialismus gedacht und sich der daraus erwachsenden besonderen Verantwortung gestellt. Nicht einmal ein halbes Jahr später vergeht sich die Bundesregierung mit ihrer Zustimmung zur EU-Asylreform in nie da gewesener Härte an den an den Schutzrechten LSBTIQ* Geflüchteter. Nicht einmal ein halbes Jahr, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag zuhörte, wie Klaus Schirdewahn ihm von seiner Verfolgung in der Bundesrepublik berichtete, stimmt die von ihm geführte Bundesregierung einer Asylrechtsverschärfung zu, die haftähnliche Zustände an den EU-Außengrenzen etabliert und queeren Geflüchtete jeglichen Schutz versagt. Asylsuchende könnten mit dem Gesetzesvorschlag auch in Staaten abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und in denen sie – davon ist auszugehen – auch nicht sicher sind.

Wir fordern die Mitglieder des EU-Parlaments – vor allem die Liberalen, Sozialdemokrat*innen und Grünen – auf, sich an ihre Wahlkampfversprechen zu erinnern und diesem historischen Verrat an den Rechten Schutzsuchender nicht zuzustimmen.

In der EU-Asylpolitik sollten folgende Minimalstandards keinesfalls unterschritten werden

  • LSBTIQ* müssen im Rahmen der Grenzverfahren als „besonders schutzbedürftige“ Gruppe anerkannt werden. Dies ist derzeit EU-weit nicht geregelt. 
  • LSBTIQ* Geflüchtete, wie auch alle besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden, müssen aus den Grenzverfahren herausgenommen werden.
  • Queere Geflüchtete müssen im Asylverfahren Zugang zu LSBTIQ*-Fachberatungsstellen bekommen. 
  • LSBTIQ*-Organisationen und ihre Partner*innen müssen uneingeschränkten Zugang zu den Haftlagern an den EU-Außengrenzen bekommen. Dort sollten sie die Erkennung des besonderen Schutzbedarfs sicherstellen. Dazu gehört auch, dass LSBTIQ*-Asylsuchende vor Ort umfassend über ihre Rechte informiert werden. Das betrifft auch das Wissen, dass die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität ein anerkannter Asylgrund ist. Dafür muss die EU die zukünftige Arbeit von LSBTIQ*-Fachberatungsstellen langfristig und auskömmlich finanzieren.
  • Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass EU-weit nur solche Staaten, in denen LSBTIQ* in allen Landesteilen sicher vor Verfolgung sind, als „sichere Drittstaaten“ deklariert werden. 

Weiterlesen:

Bundesregierung will faktischer Aushebelung des Asylsystems zustimmen

Flüchtlinge schützen – Integration fördern

Bundesregierung plant Ausweitung der Liste vermeintlich „sicherer Herkunftsländer“

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 09.06.2023

Der Verband appelliert an Bundesregierung und EU-Parlament sich für deutliche Nachbesserungen einzusetzen.

Den Kompromiss für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS), dem die Bundesregierung gestern zugestimmt hat, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband scharf. Trotz der asylrechtlichen Verschärfungen und der Missachtung der UN-Kinderrechtskonvention von einem historischen Erfolg zu sprechen, sei bitter. Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung und das Europäische Parlament, sich im nun anstehenden Trilog-Gesetzgebungsverfahren für deutliche Nachbesserungen einzusetzen.

„Haftlager und Freiheitsentzug Schutzsuchender während des Asylverfahrens sind grundsätzlich inhuman. Besonders entsetzt sind wir, wie mit Kindern umgegangen wird und dass die UN-Kinderrechtskonvention mit Füßen getreten wird. Wir erwarten, dass die Bundesregierung hier nicht locker lässt und appellieren an alle Abgeordneten im Europäischen Parlament, sich im weiteren Verfahren für den besonderen Schutz von Kindern und Familien stark zu machen”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Es brauche in der europäischen Flüchtlingspolitik mehr Menschlichkeit und Solidarität statt Abschottung und nationalen Egoismus, mahnt der Paritätische. Der Grundsatz der Humanität müsse Maßstab allen asylpolitischen Handelns sein. “Es ist eine Schande für die Europäische Union, wenn europäische Solidarität durch die mögliche Entrechtung Schutzsuchender erkauft werden muss”, kritisiert Schneider. So sei die Zusage zur Verteilung von 30.000 Asylsuchenden innerhalb der EU an die Einrichtung von 30.000 Haftplätzen an den EU-Außengrenzen geknüpft worden. “Menschenrechte sind unteilbar und unverhandelbar. Wer Schutz sucht, hat ein Recht auf ein garantiertes faires und rechtsstaatliches Verfahren.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.06.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Lisa Paus zeichnet drei Mehrgenerationenhäuser aus

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat heute im Rahmen einer feierlichen Festveranstaltung in Berlin den diesjährigen Bundespreis Mehrgenerationenhaus vergeben. Der Preis zeichnet Mehrgenerationenhäuser aus, deren Projekte in besonderem Maße für ein Mehr an gesellschaftlichem Miteinander und Lebensqualität sorgen. Von Beratungs-, Bildungs-, Betreuungs-, Unterstützungsangeboten bis hin zu Mitmach- oder Partizipationsangeboten oder Angeboten aus dem Kultur- und Freizeitbereich – unter dem Motto „Gemeinsam stark für Jung & Alt“ waren die besten Angebote aus der gesamten Bandbreite der Handlungsfelder der Mehrgenerationenhäuser gesucht.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ich bin beeindruckt, mit welcher Kreativität die Mehrgenerationenhäuser auf die verschiedenen Bedürfnisse in ihrer Nachbarschaft eingehen. So entsteht an rund 530 Orten in Deutschland eine Vielfalt von Projekten und Angeboten, die passgenau zugeschnitten sind und das Leben der Menschen vor Ort spürbar bereichern.“

Sieger des „Bundespreis Mehrgenerationenhaus 2023: Gemeinsam stark für Jung und Alt“ ist das Mehrgenerationenhaus Dortmund mit seinem Projekt „Eulen und Lerchen“, einem Betreuungsangebot für Kinder von Pflegekräften in Randzeiten. Es erhält ein Preisgeld von 8.000 Euro. Den zweiten Platz hat das Mehrgenerationenhaus Koblenz mit seiner offenen Kleidertauschparty gewonnen. Das Mehrgenerationenhaus Wuppertal wurde mit dem dritten Platz für seinen „Kinderlesewagen“ ausgezeichnet, mit dem es Leseförderung auf dem Spielplatz betreibt.

Die Auswahl der Siegerprojekte erfolgte in diesem Jahr durch die breite Öffentlichkeit, die in einem Online-Voting aus zehn von einer Jury vorausgewählten Projekten die besten drei auswählte. Seit 2008 können sich die Mehrgenerationenhäuser mit ihren Projekten für eine Auszeichnung bewerben, im Vorgängerprogramm im Rahmen des Wettbewerbs „DemografieGestalter“, seit 2022 für den „Bundespreis Mehrgenerationenhaus“.

Über das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus:

Am 1. Januar 2021 startete das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Über einen Zeitraum von acht Jahren werden rund 530 Mehrgenerationenhäuser bundesweit gefördert, die sich als lokale Begegnungsorte für ein Miteinander der Generationen und damit für gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen. In enger Abstimmung mit ihren Kommunen und weiteren Partnern entwickeln die Mehrgenerationenhäuser Angebote, die auf die Bedarfe der Menschen vor Ort abgestimmt sind. Ganz gleich ob im ländlichen oder städtischen Raum, die Häuser tragen mit ihrer Arbeit zu einem attraktiven Wohn- und Lebensumfeld bei und leisten einen wichtigen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.

Weitere Informationen zum Programm unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2023

Zum Auftakt der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ veranstaltet das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die zweite Konferenz „Gemeinsam aus der Einsamkeit“. Die Veranstaltung wird die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zur Erarbeitung einer Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit vorstellen.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus: „Millionen Menschen in unserem Land fühlen sich einsam. Einsamkeit kann jede und jeden treffen. Wer einsam ist, spricht in der Regel nicht gern darüber. Deshalb hat die Bundesregierung bereits 2022 mit der Erarbeitung einer Strategie gegen Einsamkeit gestartet. Einsamkeit ist ein vielschichtiges Thema. Deswegen war es uns wichtig, die Zivilgesellschaft und alle wichtigen Akteure so früh wie möglich zu beteiligen. Wir haben wertvolle Beiträge erhalten, damit unsere Strategie noch besser werden kann. Wichtig ist uns, dass Wissen gestärkt und Angebote ausgebaut werden. Wir wollen für das Thema sensibilisieren und Menschen dabei unterstützen, aus der Einsamkeit herauszufinden.“

Benjamin Landes, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik: „Einsamkeit ist ein Gefühl, das im Leben vieler Menschen eine Rolle spielt. Wird Einsamkeit chronisch, kann sie zahlreiche negative Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit, auf die soziale Teilhabe und das gesellschaftliche Miteinander haben. Einsamkeit ist daher eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die einer strategischen Bearbeitung bedarf. Mit der zweiten Konferenz „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ am 12.6. in Berlin möchten wir das Thema stärker beleuchten sowie Zusammenhänge mit den thematischen Schwerpunkten Armut, Demokratie und Engagement betrachten. Wir möchten mit Engagierten, Fachkräften aus der Praxis, Forschenden und allen Interessierten ins Gespräch kommen, um Wissen über Einsamkeit zu teilen sowie für das Thema zu sensibilisieren. Zudem möchten wir Akteurinnen und Akteure vernetzen und somit zu einer besseren Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit beitragen.“


Über die Konferenz

Das Thema Einsamkeit wird in verschiedenen Podiumsgesprächen mit den Schwerpunkten Armut, Demokratie und Engagement beleuchtet und diskutiert. Die Konferenz findet im bUm – Raum für solidarisches Miteinander (Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin) statt. Zudem ist eine digitale Teilnahme an der Veranstaltung möglich. Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenlos und steht allen Interessierten offen. Die Konferenz richtet sich jedoch besonders an Fachkräfte der Sozialen Arbeit, an Engagierte, Politikerinnen und Politiker, Forschende sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wohlfahrtsverbänden und anderen Projekten sowie Organisationen. 
Weitere Informationen und das Programm finden Sie hier: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/zweite-konferenz-gemeinsam-aus-der-einsamkeit

Über die Aktionswoche

Die Konferenz ist der Auftakt der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“, die vom 12. bis 16. Juni 2023 stattfindet. Die erste Aktionswoche dieser Art möchte für das Thema Einsamkeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sensibilisieren und Unterstützungsangebote als „Orte der Gemeinsamkeit“ in ganz Deutschland sichtbar machen. Bundesweit sind viele Projekte und Angebote dabei. Weitere Informationen zur Aktionswoche finden Sie hier: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/aktionswoche 
Das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. durchgeführt und durch das Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. 

Weitere Informationen: kompetenznetz-einsamkeit.de/

Die Konferenz können Sie auch per Livestream verfolgen:
https://kompetenznetz-einsamkeit.de/zweitekonferenz 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.06.2023

CEDAW-Komitee legt Anmerkungen zum deutschen Staatenbericht vor

Das Komitee der Vereinten Nationen zur Beendigung der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) bescheinigt Deutschland Fortschritte in der Gleichstellungspolitik. Das geht aus den Abschließenden Bemerkungen zum 9. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland hervor, die das CEDAW-Komitee veröffentlicht hat. Margit Gottstein, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hatte den deutschen Staatenbericht im Mai dem Komitee in Genf präsentiert. 

Staatssekretärin Margit Gottstein: „Ich freue mich über die positiven Bewertungen des Komitees, denn sie bedeuten eine Bestätigung unserer Politik. Auch die Empfehlungen des Komitees sind wertvoll und zugleich Mahnung, Gleichstellung in Deutschland noch entschiedener voranzubringen.“

Positiv hebt das CEDAW-Komitee in seinen Anmerkungen unter anderem das KiTa-Qualitätsgesetz, das Entgelttransparenzgesetz, die Gründung der Bundestiftung Gleichstellung, die Gleichstellungsstrategie des Bundes, das digitale Frauenarchiv sowie die Einführung einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik hervor. Außerdem wird die Bereitschaft Deutschlands zur umfangreichen Aufnahme ukrainischer Geflüchteter begrüßt.

Das Komitee empfiehlt aber auch, die Steigerung des Frauenanteils in politischen Entscheidungspositionen und Wahlämtern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu unterstützen. Der Ausschuss weist zudem darauf hin, dass eine ausgewogene Teilhabe von Frauen an politischen Entscheidungspositionen ein Menschenrecht ist und auch temporäre Maßnahmen wie Quoten in Betracht gezogen werden sollen. Auch stärkere Anstrengungen zur Überwindung des Einkommensunterschieds zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap) und weitere Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt mahnt das Komitee an. 

Der 9. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland umfasst den Berichtszeitraum 2017 bis 2021. Der Bericht erläutert, welche Maßnahmen Bund und Länder in diesem Zeitraum zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern getroffen haben. 

Um CEDAW in Deutschland noch bekannter zu machen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in diesem Jahr das CEDAW-Handbuch „Mit Recht zur Gleichstellung“ aktualisiert. Die neusten Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses werden wir nun übersetzen lassen und ebenfalls verbreiten.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) wurde 1979 verabschiedet und trat 1981 in Kraft. Deutschland hat die Frauenrechtskonvention 1985 ratifiziert. Seitdem ist sie Teil des deutschen Rechts im Rang eines Bundesgesetzes. Mit dem Staatenbericht erfüllt Deutschland seine Verpflichtung, über die Umsetzung zu berichten.

Weitere Informationen und Dokumente unter www.bmfsfj.de/cedaw

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2023

Anlässlich der Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erklären Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

„Endlich startet am Montag im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans, der Maßnahmen zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 vorschlagen soll. Wir Bündnisgrüne begrüßen das ausdrücklich, denn erstmals übernimmt der Bund damit mehr Verantwortung für dieses komplexe Thema. Zentral ist, dass hierbei Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans gemeinsam mit Verbänden und mit von Wohnungslosigkeit Betroffenen erfolgt.

Dieser Plan muss wirkungsvolle sozial- und wohnungspolitische Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit beinhalten und dabei einen Fokus auf die Prävention von Wohnungslosigkeit legen. Für uns wichtige Mittel sind hierbei ein besserer Mieter*innenschutz, die Bereitstellung von deutlich mehr bezahlbarem Wohnraum sowie die Einführung einer „Neuen Wohngemeinnützigkeit“. Außerdem braucht es für die Überwindung der Obdachlosigkeit den flächendeckenden Ausbau von Housing-First-Projekten in Ergänzung zum bestehenden Hilfesystem. Zusätzlich braucht es ein soziales Sicherungssystem, das das Existenzminimum sicherstellt, verdeckte Armut bekämpft und so Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle ermöglicht.”

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 18.06.2023

„Von den Krisen der vergangenen Jahre haben vor allem die Reichen profitiert: Die Corona-Krise hat Großkonzernen wie Amazon und DHL zu Rekordgewinnen verholfen, und infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine verdienen sich Energiekonzerne eine goldene Nase. Während die Superreichen bei Kaviar und Sekt in Privat-Jets und Yachten um die Welt tingeln, zahlen die Menschen am unteren Ende der sozialen Leiter die Zeche und bekamen die Krise im zurückliegenden Winter in Form einer kalten Wohnung am eigenen Leib zu spüren. Diese schreiende Ungerechtigkeit spiegelt sich auch in der steigenden Ungleichverteilung der Einkommen wider“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heute veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Einkommensverteilung in Deutschland, nach der Beschäftigte im Zuge der Inflation einen Rückgang des Reallohns hinnehmen mussten, während Topverdienende von realen Einkommenszuwächsen profitierten. Ferschl weiter:

„Damit die soziale Schere nicht immer weiter auseinanderklafft, braucht es verlässliche Leitplanken bei der Festlegung der Höhe des Mindestlohns in der Mindestlohnkommission. Wichtig ist eine Klarstellung, dass der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des mittleren Verdienstes von Vollzeitbeschäftigten entsprechen muss, wie das auch in der EU-Mindestlohnrichtlinie vorgesehen ist. Darüber hinaus muss präzisiert werden, dass der gesetzliche Mindestlohn verbindlich je Zeitstunde gilt und nicht erst durch Zusatzzahlungen erreicht wird. Um die Lohnentwicklung insgesamt positiv zu beeinflussen, sind darüber hinaus Maßnahmen erforderlich, um die Tarifbindung wieder zu steigern. Die Umsetzung eines Tariftreuegesetzes, das die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen knüpft, ist hier ein Schritt, der nicht mehr weiter aufgeschoben werden darf.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.06.2023

Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag hat sich die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen dafür ausgesprochen, die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrschein (Schwarzfahren) nicht mehr als Straftat nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs (StGB) zu ahnden. In einigen Stellungnahmen wurde eine Verortung des Schwarzfahrens im Bereich der Ordnungswidrigkeiten vorgeschlagen. Um dem Problem zu begegnen, dass häufig arme und hilfsbedürftige Menschen und Obdachlose, die sich weder die Fahrkarte noch eine Strafzahlung für Schwarzfahren leisten können, von sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen wegen Schwarzfahrens betroffen sind, plädierten mehrere Sachverständige für die Senkung der Fahrpreise und die Schaffung eines kostenfreien öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Grundlage der öffentlichen Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Strafgesetzbuchs (20/2081). Darin spricht sich die Fraktion dafür aus, das Fahren ohne Ticket künftig nicht mehr als Straftat zu behandeln. Wie die Abgeordneten schreiben, sei die in Paragraf 265a des Strafgesetzbuches („Beförderungserschleichung“) enthaltene Strafandrohung nicht verhältnismäßig und widerspreche der Funktion des Strafrechts als letztes Mittel (Ultima-Ratio-Funktion). Es drohten Geldstrafen, bei Zahlungsunfähigkeit auch nicht selten Haft durch Ersatzfreiheitsstrafe, „obwohl beim Einsteigen in Bus oder Bahn eine Überwindung von Schutzvorrichtungen nicht erforderlich und damit die Entfaltung von ‚krimineller Energie‘ nicht notwendig ist“.

Insoweit es tatsächlich um Menschen geht, die sich die Tickets nicht leisten können, liege die Antwort nicht im Strafrecht, sondern in der Senkung der Fahrpreise oder der Ausgabe von Sozialtickets, sagte Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Ähnlich wie beim „Containern“ sollte man, anstatt unredliches und sozialschädliches Verhalten sanktionslos zu stellen, „normgetreues Verhalten möglich machen“. Das sei die Aufgabe des Staates, so die auf Vorschlag der CDU/CSU -Fraktion eingeladene Expertin. Abgesehen davon ist aber ihrer Ansicht nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches beizubehalten. Betrugsnahes Verhalten gehöre ins Strafrecht, sagte sie.

Benjamin Derin vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein sprach sich für die ersatzlose Streichung des Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch aus. Im Kern gehe es um einen zivilrechtlichen Konflikt, nicht um einen strafrechtlichen. Eine Umfunktionierung als Ordnungswidrigkeit „als Kompromiss“ ist aus seiner Sicht nicht nur nicht erforderlich, sondern müsse abgelehnt werden. Das führe nur zu einer Verlagerung der Probleme, so der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige.

Professor Roland Hefendehl von an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg hält die ersatzlose Streichung der Beförderungserschleichung als Strafbarkeitsalternative für „nicht nur kriminalpolitisch sinnvoll, sondern verfassungsrechtlich geboten“. Das erhöhte Beförderungsentgelt sei einschneidend genug, so der auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladene Sachverständige. Wer beklage, es sei nur schwer einzutreiben, müsse sich eingestehen, „dass dies mit einer Geldstrafe oder einem Bußgeld noch schlechter geht“. Nicht zu überzeugen vermag auch aus seiner Sicht die Lösung über das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Professor Michael Kubiciel von der Universität Augsburg sieht keine zwingenden rechtlichen Gründe für eine Kriminalisierung des Erschleichens von Beförderungsleistungen. Ebenso wenig aber sei es aus normativen Gründen zwingend erforderlich, auf eine staatliche Sanktionierung der unberechtigten Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen zu verzichten, sagte der auf Vorschlag der Unionsfraktion eingeladene Experte. Es handle sich um eine klassische kriminalpolitische Ermessensentscheidung. Kubiciel plädierte für die Herabstufung der einfachen Beförderungserschleichung zu einer Ordnungswidrigkeit.

Beförderungserschleichung sei im Kern ein soziales Problem, sagte Markus Kühn, Sachgebietsleiter beim Sozialdienst Katholischer Männer in Köln. Es sei schwer vorstellbar, dass jemand, der in der Lage ist, ein Ticket zu kaufen, schlussendlich eine Ersatzfreiheitsstrafe antritt. Nur wer tatsächlich dazu nicht in der Lage ist, werde inhaftiert und leide. Der auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladene Experte sprach sich für die Herausnahme des Schwarzfahrens aus dem Strafrecht und die Schaffung günstiger Ticketpreise aus.

Aus Sicht von Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof Leipzig, sprechen die besseren Argumente für die Entkriminalisierung des „einfachen Schwarzfahrens“. Eine Herabstufung solcher Handlungen zu Ordnungswidrigkeiten erscheine gegenüber der völligen Sanktionslosigkeit vorzugswürdig, befand der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige. Das sei auch eine Frage der Ressourcennutzung in der Strafjustiz. „Wir müssen uns darauf konzentrieren, wirklich strafwürdiges Unrecht zu verfolgen“, sagte er. Als Bagatellunrecht lasse sich die Erschleichung der Beförderung im Ordnungswidrigkeitenrecht gut verorten.

Ali B. Norouzi, stellvertretender Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, sprach beim Schwarzfahren im Nahverkehr von Schäden im Bagatellbereich. Es bleibe unklar, worin das strafwürdige Unrecht in dieser Verhaltensweise liegen solle, sagte der auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladene Experte. Auf Zivilunrecht könne das Zivilrecht auch antworten. Eine zusätzliche strafrechtliche Bestrafung sei eine „unnötige Doppelbelastung“.

Arne Semsrott von der Initiative Freiheitsfonds, die seiner Aussage nach Menschen aus dem Gefängnis freikauft, die wegen Fahren ohne Fahrschein eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen, forderte die ersatzlose Streichung der strafrechtlichen Regelung. Die Strafbarkeit von Fahren ohne Fahrschein sei in der Praxis für die Justiz kaum zu handhaben, sagte der auf Vorschlag der Linksfraktion geladene Sachverständige. Die unverhältnismäßige Bestrafung sei ungerecht, zudem beinhalte die Regelung zahlreiche Wertungswidersprüche. Die Herabstufung als Ordnungswidrigkeit sei keine gangbare Alternative, befand er. Das Ziel, mit einer Entkriminalisierung eine Entlastung der Justiz zu erreichen, würde durch die Einführung einer neuen Ordnungswidrigkeit konterkariert.

Der Deutsche Richterbund spricht sich dafür aus, die Beförderungserschleichung auf Fälle zu beschränken, in denen Kontrollmechanismen umgangen werden, sagte Jana Zapf, Richterin am Oberlandesgericht Celle und Vertreterin des Deutscher Richterbundes. Dies sei mit einer erhöhten kriminellen Energie verbunden, so dass die Straflosigkeit im Vergleich zu anderen Vermögensdelikten nicht sachgerecht erscheine. Ergänzt werden könne die Reform durch Sozialmaßnahmen, die bedürftigen Menschen die Teilnahme am ÖPNV ermöglichen, sagte die von der SPD-Fraktion benannte Expertin.

Die Sachverständigenliste und die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/950144-950144

Die Anhörung im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-pa-recht-fahrschein-952266

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 457 vom 19.06.2023

Um eine Anpassung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) geht es der Fraktion Die Linke in einem Antrag (20/7254). Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung, den allgemeinen Mindestlohn auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns zu erhöhen. Außerdem solle die Mindestlohnkommission künftig jährlich über eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns entscheiden und ihre Stellungnahmen transparent veröffentlichen.

Laut Antrag empfiehlt die EU, dass sich der Mindestlohn eines Landes an dem international anerkannten Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientieren soll. Für Deutschland würde dies derzeit einen gesetzlichen Mindestlohn von 13,53 Euro bedeuten, schreiben die Abgeordneten bezugnehmend auf eine gemeinsame Stellungnahme des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung sowie der Hans-Böckler-Stiftung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 453 vom 19.06.2023

Die Pflege eines Angehörigen darf nicht zu einer beruflichen Schlechterstellung führen. Das unterstrich Andreas Hoff, stellvertretender Vorsitzender des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, im Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmittag bei der Vorstellung des „Teilberichts zur Weiterentwicklung der Pflegezeit und Familienpflegezeit“. Darin werden Veränderungen bei der Pflegezeit und die Einführung eines Familienpflegegeldes vorgeschlagen.

4,6 Millionen Pflegebedürftige gebe es in Deutschland, rief Hoff in Erinnerung. Fast fünf Millionen Menschen, Verwandte oder Vertraute pflegten jemanden privat zuhause. Die Hälfte davon sei erwerbstätig. Eine beträchtliche, weiter steigende Zahl, die von erheblicher volkswirtschaftlicher Relevanz sei.

Die „gesamtgesellschaftlich relevante Übernahme von Pflegearbeit“ dürfe aber nicht dazu führen, dass Menschen der Erwerbsarbeit den Rücken kehrten, hohe Einkommensverluste hinnehmen oder auf Rentenansprüche verzichten müssten, sagte Hoff. Angesichts eines akuten Fachkräftemangels könne es sich Deutschland auch nicht leisten, wenn Arbeitskräfte aus dem Beruf ausscheiden, um zu pflegen, so der Sachverständige.

Aus diesem gesellschaftlichen Kontext ergebe sich die Notwendigkeit einer Reform. Um Pflege und Erwerbstätigkeit besser miteinander kombinieren zu können, schlage der Beirat Veränderungen im Familienpflegezeitgesetz sowie die Einführung eines Familienpflegegeldes vor, was auf eine Erweiterung der Ansprüche hinauslaufe.

Um eine Pflegetätigkeit im häuslichen Umfeld wahrnehmen zu können, solle ein Arbeitnehmer sich in einem Zeitraum von 36 Monaten, in dem er seine Arbeitszeit auf maximal 32 Wochenstunden reduziert, maximal für ein halbes Jahr komplett freistellen lassen können. Zum Kreis der Anspruchsberechtigten wolle man auch Selbständige zählen. Um zu vermeiden, dass eine Person die gesamte Last der Pflege trägt, könne die Pflegezeit für einen Pflegefall unter mehreren Angehörigen aufteilbar sein. Jeder Pflegende solle zudem die Pflegezeit in mehre Zeitabschnitte aufteilen können.

Der Beirat sei sich bewusst, dass zahlreiche Angehörige viel länger pflegten, im Schnitt dreieinhalb bis fünf, in manchen Fällen auch zehn Jahre oder länger, etwa im Fall pflegebedürftiger Kinder. „Für diese Menschen müssen wir eine Lösung finden.“ Aber die 36 Monate betrachte man als „einen ersten wichtigen Schritt“.

Mit der Einführung eines einkommensabhängigen, steuerfinanzierten Familienpflegegeldes, das maximal 36 Monate gewährt werden solle, wolle der Beirat eine „Gerechtigkeitslücke schließen“, betonte Hoff. Viele Menschen fragten sich, warum es entsprechend zu den Lohnerstatzleistungen für die Betreuung Minderjähriger keine Leistung für die Betreuung Pflegebedürftiger gebe. Das Familienpflegegeld solle so ausgestaltet werden, dass es von den pflegenden Angehörigen hintereinander oder gleichzeitig beansprucht werden könne.

Bei der Berechnung und Höhe der Beträge lehne man sich an die Logik des bekannten Elterngeldes an. Komme es dort im Zuge einer Änderung des Bundeseltergeldgesetzes zu einer Erhöhung oder Dynamisierung der Beträge, müsse dies analog für das Familienpflegegeld gelten.

Die Gewährung eines Familienpflegegeldes werde zu einer größeren Wertschätzung der Pflegetätigkeit führen. Dabei handele es sich wie bei der Ausweitung der Pflegezeit nur um einen „ersten Schritt, dem weitere folgen“ müssten.

Auch im Bereich der Sozialversicherung sollten Pflegende keine Nachteile erleiden, sagte Hoff. Die Kündigungsschutzregel solle beibehalten werden. Geringere Beiträge etwa für die Altersabsicherung müssten dringend ausgeglichen werden.

Es sei extrem wichtig, die Rechte von Pflegenden mit einer zuverlässigen gesetzlichen Regelung zu stärken, sie damit im Erwerbsleben zu halten und gleichzeitig die Interessen der Unternehmen im Blick zu nehmen, die von den Leistungserweiterungen betroffen seien. Für keinen Arbeitgeber sei es schön, plötzlich auf einen Mitarbeiter verzichten zu müssen. Volkswirtschaftlich katastrophal sei es, wenn darüber hinaus Menschen wegen der Pflege ganz aus dem Berufsleben ausstiegen. Die besonderen Belastungen für kleine Unternehmen werde man in der kommenden, dritten Berichtsperiode schwerpunktmäßig in den Blick nehmen ebenso wie die Pflegesituation von Menschen mit Migrationshintergrund.

Der Bedarf an Pflegenden werde weiter steigen. Familien seien unter Druck ebenso wie der Arbeitsmarkt. „Wir haben das Dilemma, dass immer irgendwo jemand fehlt.“ Es gebe aber nicht die perfekte Lösung. Neben Puzzleteilen wie einer größeren Zahl professioneller Pflegekräfte, auch aus dem Ausland, und Automatisierungen sehe der Beirat den „Ausweg in der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“.

Der „Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ begleitet auf Grundlage des Familienpflegezeitgesetzes die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes und will im Juli seinen zweiten Bericht vorlegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 438 vom 14.06.2023

Die Zahl der ausländischen Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern oder andere Sorgeberechtigte in Deutschland leben, hat sich 2022 im Vergleich zu Vorjahr mehr als verdoppelt. Das zeigt der Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland, der nun als Unterrichtung vorliegt (20/7120).

So lebten Ende Oktober vergangenen Jahres 17.657 unbegleitete Minderjährige in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Jahr zuvor waren es noch 8.267 gewesen. Eine „Trendumkehr“, so der Bericht: Nach einem Höchststand der Zahlen Ende Februar 2016, als rund 69.000 unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Deutschland lebten, waren die Zahlen seither stets rückläufig gewesen. Nun also ein sprunghafter Anstieg.

Die neu eingereisten unbegleiteten Minderjährigen seien zudem im Durchschnitt auch etwas jünger: Während 2018 noch 68 Prozent der vorläufig in Obhut genommenen Jugendlichen über 16 Jahre alt waren, waren es 2021 insgesamt 66 Prozent. Zugleich steige der Anteil männlicher Kinder und Jugendlicher, heißt es im Bericht: 91 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen seien Jungen, nur neun Prozent Mädchen. Als Hauptherkunftländer nennt die Bundesregierung Afghanistan und Syrien.

Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern und ohne Begleitung einer anderen sorgeberechtigten Person nach Deutschland kommen, gehörten zu den „vulnerabelsten und gefährdetsten Personen überhaupt“, betont die Bundesregierung. Sie brauchten daher auch „besonderen staatlichen Schutz und Unterstützung“.

Die sozialen Einschränkungen der Corona-Pandemie und die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine hätten allerdings ihre Situation im Berichtszeitraum 2021/22 negativ beeinflusst, heißt es im Bericht. Insbesondere die Lockdowns erschwerten die Integration der jungen Menschen. Als problematisch werden außerdem im Zusammenhang mit einem stärkeren Zuzug von Geflüchteten „fehlende Unterbringungsmöglichkeiten und der Mangel an Fachkräften“ genannt: Nach Einschätzung von Ländern und Verbänden sei insbesondere die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung „weiterhin unzureichend“, so die Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 421 vom 08.06.2023

Im Durchschnitt weisen ostdeutsche Großstädte innerhalb von Nachbarschaften ein niedrigeres Niveau der Lohnungleichheit auf als westdeutsche Großstädte. Dabei reduzierte sich zwischen 2006 und 2017 die Lohnungleichheit innerhalb von Nachbarschaften in ostdeutschen Großstädten noch stärker. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Für die Studie haben die IAB-Forscherinnen Kerstin Ostermann und Katja Wolf die innerstädtische Lohnungleichheit mithilfe kleinräumiger Gini-Koeffizienten gemessen. Der mittlere Gini-Koeffizient in ostdeutschen Großstädten lag 2017 bei 0,36. Für westdeutsche Großstädte war dieser Wert 17 Prozent höher und lag bei 0,42. IAB-Forscherin Katja Wolf berichtet: „Ausschlaggebend für die Differenzen in der innerstädtischen Lohnungleichheit zwischen Ost und West ist die nach wie vor unterschiedliche Lohn- und Erwerbsstruktur sowie die Einführung des Mindestlohns.“ Von der Einführung des Mindestlohns haben Beschäftigte in den ostdeutschen Bundesländern aufgrund des generell niedrigeren Lohnniveaus dabei deutlich häufiger profitiert.

„Für die Stadtpolitik ist es wichtig, Kenntnis über innerstädtische Lohnverteilungen zu haben, um passgenaue Maßnahmen initiieren zu können“, erklärt IAB-Forscherin Kerstin Ostermann. Bei solchen Maßnahmen geht es in homogenen Nachbarschaften mit einem niedrigen Lohnniveau darum, die geringeren Erwerbschancen auszugleichen, in heterogenen Nachbarschaften darum, den sozialen Zusammenhalt stärker zu fördern.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-09.pdf. Unter https://static-content.springer.com/esm/art%3A10.1186%2Fs12651-022-00310-x/MediaObjects/12651_2022_310_MOESM1_ESM.pdf sind die Daten zu allen deutschen Großstädten (mit mehr als 100.000 Einwohner*innen) einsehbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.06.2023

  • Deutlicher Anstieg der Nettozuwanderung vor dem Hintergrund der Fluchtbewegungen aus der Ukraine
  • Weiterhin steigender Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten
  • Bevölkerungsgruppe der unter 20-Jährigen wächst um 2,8 %  

Die Bevölkerung in Deutschland ist im Jahr 2022 um 1,3 % (+1 122 000 Personen) gewachsen, nachdem sie im Vorjahr nur einen leichten Anstieg um 0,1 % verzeichnete (+82 000 Personen). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lebten zum Jahresende 2022 gut 84,4 Millionen Personen in Deutschland. Diese Entwicklung ist auf einen deutlichen Anstieg der Nettozuwanderung auf 1 455 000 zurückzuführen (2021: 329 000), vor allem bedingt durch die Fluchtbewegungen aus der Ukraine). Gleichzeitig sind auch im Jahr 2022 wie in den Vorjahren mehr Menschen gestorben als geboren worden: Der Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten stieg weiter auf 327 000 (2021: 228 000). Die Bevölkerungszahlen basieren auf dem Zensus 2011. Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus 2022 wird die Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung aktualisiert. 

Ähnliches Bevölkerungswachstum in ost- und westdeutschen Bundesländern

Insgesamt zeigte sich in allen Bundesländern ein Bevölkerungszuwachs. Absolut stieg die Bevölkerungszahl im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen (215 000) am stärksten, gefolgt von Bayern (192 000) und Baden-Württemberg (156 000). Prozentual hatten Berlin und Hamburg (jeweils +2,1 %) die höchsten Zuwächse.

Insgesamt verzeichneten die westdeutschen Bundesländer einen Bevölkerungszuwachs um 913 000 Personen auf 68,0 Millionen (+1,4 %). In den ostdeutschen Flächenländern stieg die Bevölkerungszahl um 131 000 und betrug am Jahresende 12,6 Millionen (+1,1 %). Damit zeigt sich in den west- und ostdeutschen Bundesländern eine ähnliche Entwicklung.

Zahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit steigt um 1,4 Millionen

Ende 2022 lebten 72,0 Millionen Deutsche und 12,3 Millionen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Darunter besaßen die meisten die türkische (1,34 Millionen), ukrainische (1,05 Millionen) oder syrische (883 000) Staatsbürgerschaft. Die größten absoluten Zunahmen zeigten sich im Jahr 2022 bei Personen mit ukrainischer (+915 000), afghanischer (+61 000) oder syrischer (+48 000) Staatsangehörigkeit. Dabei hat sich die Zahl der in Deutschland lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer zwischen Jahresanfang und -ende mehr als versechsfacht.

Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung nahm gegenüber dem Vorjahr von 13,1 % auf 14,6 % zu. Im Vergleich zu 2021 stieg die Zahl der Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft um 1,4 Millionen Personen (+13,1 %), während die Zahl der deutschen Staatsangehörigen vor allem aufgrund der überschüssigen Sterbefälle um 309 000 (-0,4 %) Personen sank. 

Zahl der Menschen unter 20 Jahren nimmt um 2,8 % zu

Die wachsende Zahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat unter anderem Auswirkungen auf die Demografie der Bevölkerung, da die Altersstruktur deutlich von der der deutschen Bevölkerung abweicht. Betrachtet man die deutsche Bevölkerung im Jahr 2022 waren 18,6 % unter 20 Jahre, 49,0 % 20 bis 59 Jahre und 32,4 % über 59 Jahre alt. Unter den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit waren hingegen 20,2 % unter 20 Jahre, 67,4 % 20 bis 59 Jahre und 12,4 % über 59 Jahre alt.

Insgesamt stieg die Zahl der Menschen im Alter von unter 20 Jahren um 427 000 (+2,8 %; 2021: +0,6 %). Diese Entwicklung ist vor allem auf einen Anstieg dieser Altersgruppe bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zurückzuführen (+23,2 %). Zum Vergleich: Bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nahm die Zahl der unter 20-Jährigen um 0,3 % ab.

Die Zahl der Seniorinnen und Senioren zwischen 60 und 79 Jahren betrug Ende 2022 18,7 Millionen (+430 000 Personen beziehungsweise +2,3 %). Gleichzeitig stieg auch die Zahl der Personen im Alter von 20 bis 59 Jahren auf 43,6 Millionen (+263 000 Personen beziehungsweise +0,6 %), wohingegen die Zahl der Hochbetagten ab 80 Jahren fast konstant blieb (+1 300). Das Durchschnittsalter der Bevölkerung sank geringfügig um 0,1 Jahre auf 44,6 Jahre. 

Methodische Hinweise:

Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in einem Jahr ergibt sich zum einen aus den Geburten und Sterbefällen, zum anderen aus den Zu- und Fortzügen, die die Standesämter beziehungsweise Meldebehörden den Statistischen Ämtern mitteilen. Zudem fließen Korrekturen in die Berechnung ein. Korrekturen entstehen, wenn Meldebehörden oder Standesämter zuvor mitgeteilte Datensätze vervollständigen oder berichtigen. 

Der angegebene Wanderungsüberschuss und das Geburtendefizit für 2022 stellen vorläufige Ergebnisse der laufenden Bevölkerungsstatistik dar. In den endgültigen Ergebnissen kann es noch zu leichten Verschiebungen kommen, die jedoch keinen Einfluss auf die Bevölkerungszahlen haben. Die endgültige Wanderungsstatistik wird Ende Juni veröffentlicht, die Geburten- und Sterbefallstatistik Mitte Juli. 

Weitere Informationen:

Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen wirken sich auf viele Bereiche in Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auf einer Sonderseite (www.destatis.de/ukraine) haben wir dazu Daten und Informationen zusammengestellt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 20.06.2023

  • Studienberechtigtenquote von 6,1 % im Jahr 1960 auf 46,8 % im Jahr 2020 gestiegen
  • 44,0 % der Schüler und Schülerinnen im Sekundarbereich der allgemeinbildenden Schulen besuchten 2021 das Gymnasium, 1960 waren es noch 24,6 %
  • Deutlicher Anstieg gegenüber 1950: Knapp ein Zehntel der Kinder und Jugendlichen auf allgemeinbildenden Schulen besuchten 2021 eine Privatschule
  • Frauenanteil unter den Studienanfängerinnen und -anfängern von 18,5 % im Jahr 1950 auf 52,4 % im Jahr 2021 gestiegen
  • 75 Jahre Daten für die Demokratie: Statistisches Bundesamt veröffentlicht zu seinem 75-jährigen Bestehen eine Serie von Pressemitteilungen auf Basis historischer Zeitreihen

Akademisierung, Individualisierung und Privatisierung: All dies sind Auswirkungen eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, der sich auch im Bildungssystem niedergeschlagen hat. In den Daten zu Schulbesuch, Ausbildung und Studium spiegeln sich politische Entscheidungen ebenso wider wie veränderte Wertevorstellungen. Besonders deutlich zeigt sich dies in der Zahl der Studierenden, die seit 1950 mit wenigen Ausnahmen gestiegen ist. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass seines 75-jährigen Bestehens mitteilt, gab es 2021 in Deutschland weit mehr als doppelt so viele Studentinnen und Studenten (2,9 Millionen) wie Auszubildende (1,3 Millionen). Auf 10 Studierende kamen somit 4,3 Auszubildende. 1950, im früheren Bundesgebiet, war das Verhältnis noch ein völlig anderes: Auf 10 Studierende kamen 75,5 Auszubildende. 971 000 Menschen machten damals eine Ausbildung, wohingegen nur 129 000 Personen für ein Studium eingeschrieben waren.

Quote der Studienberechtigten von 6,1 % im Jahr 1960 auf 46,8 % im Jahr 2020 gestiegen

Die steigende Bedeutung akademischer Bildung wird auch am wachsenden Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten sichtbar. Verfügten im Jahr 1960 etwa 6,1 % der 19- bis 21-Jährigen über die Hochschulreife, lag die Studienberechtigtenquote 2020 bei 46,8 %. Durch die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien in Niedersachsen im Schuljahr 2019/2020 und dem damit unvollständigen Abiturjahrgang gab es im Jahr 2020 jedoch ausnahmsweise weniger Studienberechtigte als in den Vorjahren.

Anteil der Schülerinnen und Schüler auf Gymnasien von 24,6 % im Jahr 1960 auf 44,0 % im Jahr 2021 gestiegen

Ein erklärtes Ziel der Bildungspolitik war es, die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu erhöhen. Dafür wurde das traditionelle dreigliedrige Schulsystem um neue Schularten wie Gesamtschulen und andere Schularten mit mehreren Bildungsgängen erweitert, was sich in einer deutlich veränderten Schullandschaft niederschlägt. Während 1960 noch 24,6 % der Schüler und Schülerinnen im Sekundarbereich der allgemeinbildenden Schulen das Gymnasium besuchten, waren es 2021 bereits 44,0 %. Gleichzeitig ist die Bedeutung der Hauptschule, die bis in die 1970er Jahre die wichtigste Schulform war, stetig zurückgegangen. Nahm sie 1960 noch knapp zwei Drittel (61,9 %) aller Schüler und Schülerinnen in weiterführenden Schulen (Sekundarbereich I und II) auf, besuchten 2021 nur noch 6,4 % der Schülerinnen und Schüler eine Hauptschule.

Höhere Schulabschlüsse zunehmend häufiger erworben

Noch deutlicher zeigen sich die Auswirkungen der Reformbemühungen um bessere Bildungschancen bei den erreichten Schulabschlüssen an allgemeinbildenden Schulen. 1970 verließ mit 18,9 % noch fast ein Fünftel der Schüler und Schülerinnen die Schule ohne Hauptschulabschluss. 2021 lag dieser Anteil nur noch bei 6,2 %. Auch der Anteil der Absolvierenden mit Hauptschulabschluss sank deutlich von 48,7 % auf 15,9 %. Dagegen wurden höhere Abschlüsse zunehmend häufiger erworben: 2021 erreichten 43,5 % der Absolvierenden den mittleren Abschluss (früher Realschulabschluss) gegenüber 20,9 % im Jahr 1970. Die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife erlangten im Jahr 2021 mit 34,4 % der Absolvierenden ein dreimal so hoher Anteil wie im Jahr 1970 mit 11,5 %.

Zahl der Privatschulen fünfmal so hoch wie 1950

Je wichtiger Bildung eingeschätzt wird, desto mehr Wert legen Eltern auf eine individuelle Förderung ihrer Kinder. Dementsprechend sind sie auch bereit, dafür zu bezahlen. In der Folge hat sich die Zahl der Privatschulen in Deutschland vervielfacht. Gab es im früheren Bundesgebiet im Jahr 1950 nur 741 Privatschulen, so lag deren Zahl 2021 in Deutschland bereits bei 3757. Fast ein Zehntel (9,3 %) der Kinder und Jugendlichen, welche 2021 allgemeinbildende Schulen besuchten, gingen mittlerweile auf Privatschulen. 1950 lag der Anteil im früheren Bundesgebiet noch bei 1,9 %.

Zahl der Auszubildenden von 1985 bis 2021 um fast ein Drittel gesunken

Das duale Ausbildungssystem mit seiner engen Verzahnung von Theorie und Praxis galt traditionell als Flaggschiff des deutschen Bildungssystems. Viele Jahre war die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen größer als das Angebot – Stichwort “Lehrstellenmangel”. Mittlerweile wird es jedoch für Ausbildungsbetriebe zunehmend schwieriger, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen; zum einen, da wegen der demografischen Entwicklung weniger junge Menschen die Schule verlassen, zum anderen, da vielen ein Studium attraktiver erscheint. In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik war die Zahl der Auszubildenden fast ununterbrochen gestiegen: von 970 900 im Jahr 1950 auf 1 831 500 im Jahr 1985. Seit diesem historischen Höchststand ist sie überwiegend rückläufig. Zum Jahresende 2021 befanden sich 1 255 400 Personen in der dualen Berufsausbildung. Das waren 14,0 % weniger als noch zehn Jahre zuvor und sogar 31,5 % weniger als 1985.

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist in den vergangenen zehn Jahren ebenfalls fast kontinuierlich zurückgegangen: 2021 hatten 466 200 Menschen einen Ausbildungsvertrag neu abgeschlossen. Das waren 16,9 % weniger als vor zehn Jahren (2011: 561 100 Neuverträge). Dies lässt sich nur teilweise mit dem Rückgang der Zahl junger Menschen zwischen 15 und 24 Jahren erklären, die im selben Zeitraum lediglich um 6 % sank.

Der Strukturwandel hat über die Jahrzehnte nicht nur zu einem Rückgang der beruflichen Ausbildung geführt, auch die Verteilung der Auszubildenden auf die verschiedenen Berufe hat sich erheblich verändert. Während 1950 bei den männlichen Auszubildenden die angehenden Maurer, Tischler und Maler dominierten, stehen heute die künftigen Kraftfahrzeugmechatroniker, Fachinformatiker und Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik an vorderster Stelle. Bei den weiblichen Auszubildenden haben sich die früher am stärksten besetzen Ausbildungsberufe von der Einzelhandelskaufrau, der Damenschneiderin und der Industriekauffrau weiter in den Dienstleistungsbereich (z.B. Kauffrau für Büromanagement, medizinische Fachangestellte und zahnmedizinische Fachangestellte) verlagert.

Mehr als die Hälfte der Studienanfänger und -anfängerinnen sind Frauen

Eine der auffälligsten Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte betrifft die immer stärkere Bildungsbeteiligung von Frauen und Mädchen. 247 300 Frauen nahmen 2021 ein Studium auf. Damit stellen sie inzwischen mehr als die Hälfte der Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester (52,4 %). 1950 lag ihr Anteil lediglich bei 18,5 %.

Unter den Abiturienten und Abiturientinnen ist der Frauenanteil ebenfalls angestiegen: Während 1950 lediglich 32,8 % der Absolvierenden mit allgemeiner Hochschulreife und Fachhochschulreife an allgemeinbildenden Schulen weiblich waren, betrug der Frauenanteil 2021 bereits 55,3 %. Die veränderten Rollenbilder haben sich auch im Besuch der weiterführenden Schule niedergeschlagen. Bei den Gymnasien betrug der Frauenanteil 1950 nur 40,8 %, inzwischen sind es knapp 53 %.

Unter den Auszubildenden ist der Frauenanteil ebenfalls gestiegen, wenn auch nach wie vor deutlich mehr Männer als Frauen eine Berufsausbildung im dualen System machen. Im Jahr 2021 lag der Anteil an weiblichen Azubis bei 34,5 %. 1950 hatte der Frauenanteil unter den Auszubildenden bei 24,9 % gelegen.

Demokratie braucht Daten – Daten brauchen Demokratie:

Seit 75 Jahren bietet das Statistische Bundesamt verlässliche Informationen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt – für eine faktenbasierte Berichterstattung und demokratische Willensbildung. Anlässlich seines 75-jährigen Bestehens veröffentlicht das Statistische Bundesamt bis Ende Juni eine Reihe von Pressemitteilungen auf Basis historischer Zeitreihen, die zeigen, welchen Beitrag amtliche Daten über die vergangenen Jahrzehnte geleistet haben. Schließlich ist es seit seiner Gründung vor 75 Jahren – damals noch als „Statistisches Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ – die Aufgabe des Statistischen Bundesamtes, stets ein möglichst umfassendes Gesamtbild der Entwicklungen und Zusammenhänge in Gesellschaft, Wirtschaft und vielen weiteren Bereichen bereitzustellen. Die Jubiläumsreihe mündet in einen Festakt am 5. Juli 2023 sowie die Wissenschaftliche Fachtagung „Daten.Forschung.Zukunft“ am 6. Juli 2023.

Methodische Hinweise:

Bezüglich der Berichtszeiträume der schulstatistischen Daten richtet sich die Darstellung nach den verfügbaren Datengrundlagen.

Die Daten vor 1990 beziehen sich auf das frühere Bundesgebiet.

Daten der Schulstatistik: Bis 1992 Nachweis der Schulentlassenen, seit 1993 Nachweis der Absolvierenden und Abgehenden.

Die Studienberechtigtenquote gibt den Anteil der Studienberechtigten an der gleichaltrigen Bevölkerung an und wird seit 2006 anhand des Quotensummenverfahrens berechnet. Sie ist ein wichtiger Indikator im Hinblick auf die Herstellung gleicher Bildungschancen.

Berechnung der Studienberechtigtenquote: Bis 2005 Durchschnitt der 18- bis unter 21jährigen (13 Jahre Schulzeit) Wohnbevölkerung am 31.12. des jeweiligen Vorjahres – Zensus 2011 nicht berücksichtigt. Seit 2006 Quotensummenverfahren. Wohnbevölkerung am 31.12. des jeweiligen Vorjahres. 2006 bis 2011 – Zensus 2011 nicht berücksichtigt. Ab 2012 Ergebnisse auf Grundlage des Zensus 2011. Weiterführende methodische Hinweise unter Hochschulstatistik.

Weitere Informationen:

In unserer Reihe von Auswertungen auf Basis historischer Zeitreihen anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Statistischen Bundesamtes ist bereits eine Pressemitteilung zu BIP-Wachstum und Transformation der Wirtschaft sowie eine Pressemitteilung mit Daten zu den wichtigsten demografischen Entwicklungen erschienen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 15.06.2023

  • 27 % der alleinlebenden über 65-Jährigen wohnten 2022 auf je mindestens 100 Quadratmetern
  • Zur Verfügung stehende Wohnfläche hängt wesentlich von Haushaltsgröße,  Eigentumsverhältnissen und Einzugsjahr ab

Ältere Menschen haben in Deutschland im Schnitt deutlich mehr Wohnraum zur Verfügung als jüngere: Haushalte, in denen die Haupteinkommensbezieher mindestens 65 Jahre alt waren, nutzten im Jahr 2022 pro Person durchschnittlich 68,5 Quadratmeter Wohnfläche.  Bei der nächstjüngeren Altersgruppe, den 45- bis 64-Jährigen, waren es dagegen 54,8 Quadratmeter Wohnfläche, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation mitteilt. Haushalte von 25- bis 44-Jährigen hatten mit 44,7 Quadratmetern am wenigsten Wohnfläche pro Person zur Verfügung, bei den unter 25-Jährigen waren es im Schnitt 45,4 Quadratmeter. „Neben der Größe des Haushalts wirken sich auch das jeweilige Einzugsjahr sowie die Frage, ob es sich um Wohneigentum handelt, auf den zur Verfügung stehenden Wohnraum aus“, erklärt Daniel Zimmermann, Experte für den Bereich Wohnen im Statistischen Bundesamt. „Ältere Menschen leben in sechs von zehn Fällen bereits länger als 20 Jahre in ihrer Wohnung und besonders häufig auch allein – unter anderem deshalb steht dieser Gruppe pro Kopf auch durchschnittlich die größte Wohnfläche zur Verfügung.“

27 % der Alleinlebenden im Alter 65+ wohnen auf mindestens 100 Quadratmetern

Die verfügbare Fläche pro Kopf ist umso größer, je weniger Personen in einem Haushalt wohnen. Alleinlebende, die gut 39 % aller Haushalte in Deutschland ausmachen, hatten 2022 im Schnitt 73,4 Quadratmeter zur Verfügung. Dagegen betrug die Pro-Kopf-Wohnfläche in Haushalten mit mindestens vier Personen lediglich 29,9 Quadratmeter. Menschen im Alter von mindestens 65 Jahren leben nicht nur besonders häufig allein, sie haben unter den Alleinlebenden auch im Schnitt den größten Wohnraum zur Verfügung: pro Kopf 83,0 Quadratmeter. Gut ein Viertel (27 %) der Alleinlebenden in der Altersgruppe 65+ wohnten auf mindestens 100 Quadratmetern. Zum Vergleich: In der Altersgruppe der 45- bis 64-Jährigen waren es lediglich 19 %.

Miete oder Eigentum: Wohnfläche nach Altersgruppen unterscheidet sich unterschiedlich stark

Wie viel Wohnraum einem Haushalt zur Verfügung steht, hängt besonders von den Eigentumsverhältnissen ab. Wer im Eigentum lebt, hatte 2022 im Durchschnitt 65,1 Quadratmeter zur Verfügung, in einer Mietwohnung waren es mit 48,5 Quadratmetern deutlich weniger.

Die Unterschiede zwischen Jüngeren und Älteren fallen in Eigentümerhaushalten zudem größer aus als in Mieterhaushalten. So hatten Eigentümerhaushalte, in denen die Haupteinkommensbezieherinnen und -bezieher mindestens 65 Jahre alt waren, eine Wohnfläche von 78,1 Quadratmetern pro Kopf, und damit 28 % mehr Fläche als die nächstjüngere Altersgruppe der 45- bis 64-Jährigen mit 61,0 Quadratmetern. Bei den Mieterhaushalten hatte die Altersgruppe 65+ mit im Schnitt 58,3 Quadratmetern pro Kopf rund 20 % mehr Wohnfläche als die 45- bis 64-Jährigen (48,5 Quadratmeter) zur Verfügung.

Je länger das Wohnverhältnis, desto größer die Wohnfläche

Auch das Einzugsjahr spielt eine Rolle: Je länger es zurückliegt, desto mehr Wohnfläche haben Haushalte durchschnittlich zur Verfügung. So hatten Haushalte, die vor 1999 in ihre Wohnung gezogen waren, 2022 im Schnitt 69,2 Quadratmeter pro Kopf zur Verfügung. Bei Haushalten, die erst seit frühestens 2019 in ihrer Wohnung lebten, waren es 47,5 Quadratmeter. 29 % aller Haushalte in Deutschland hatten ein Einzugsjahr vor 1999 – das waren 11,4 Millionen Haushalte.

Je älter die Menschen sind, desto größer ist der Anteil derer, die schon lange in derselben Wohnung wohnen: In der Altersgruppe 65+ lebten gut drei von fünf Haushalten (61 %) mehr als 23 Jahre in ihrer Wohnung. Allerdings besteht ein großer Unterschied zwischen Mieter- und Eigentümerhaushalten: So lebten gut drei Viertel (78 %) aller Eigentümerhaushalte in der Altersgruppe 65+ seit mindestens 1999 in ihren Wohnungen, bei entsprechenden Mieterhaushalten waren es weniger als die Hälfte (44 %). Menschen in Mieterhaushalten wechseln also in höherem Alter eher die Wohnung als Menschen in Eigentümerhaushalten.

Methodische Hinweise:

Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten zum Mikrozensus. Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus dem nur vierjährlich erhobenen Zusatzprogramm Wohnen (Aufbereitungsstand 31. März 2023), das erstmals im Rahmen des 2020 neu gestalteten Mikrozensus durchgeführt wurde. Die Berechnungsweise der Wohnfläche pro Person ist angepasst worden. Vergleiche mit den Ergebnissen aus früheren Veröffentlichungen sind daher für diese Kennzahl nicht möglich.

Für die Kennzahl wird seit dem Berichtsjahr 2022 zunächst für jeden einzelnen Haushalt seine Wohnfläche pro Person berechnet. Anschließend wird der gewichtete Durchschnitt dieser haushaltsbezogenen Wohnfläche pro Person gebildet.

Die Wohnfläche entspricht der Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zu der jeweiligen Wohnung gehören. Dies umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer, aber auch weitere separate Räume wie Küchen und Bäder. Die Flächen weiterer Nebenräume (z. B. Flure, Abstellräume und Balkone) zählen ebenfalls zur Wohnfläche. In der amtlichen Statistik orientiert sich die Berechnung der Wohnfläche an der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346). Das heißt, die Grundfläche von Räumen mit einer Höhe von einem bis unter zwei Metern wird dabei nur zur Hälfte angerechnet. Die Fläche von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen wird lediglich zu einem Viertel angerechnet.

Für die Ergebnisse zu Wohnflächen wurden lediglich Haushalte ausgewertet, die zum Zeitpunkt der Befragung allein in einer Wohnung leben. Insbesondere klassische Wohngemeinschaften sind daher nicht Bestandteil der ausgewiesenen Ergebnisse.

Bei den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um Erstergebnisse. Endergebnisse werden voraussichtlich im Januar 2024 veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Bei den Angaben handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Weitere Ergebnisse aus dem Zusatzprogramm Wohnen bietet die Rubrik Tabellen (hier: „Wohnsituation privater Haushalte“ sowie „Mieten und finanzielle Belastungen durch die Wohnsituation“) auf der Themenseite „Wohnen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort finden sich auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema.

Ausführliche Informationen zum im Jahr 2020 neugestalteten Mikrozensus sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus bietet die Sonderseite www.destatis.de/mikrozensus2020.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2023

Die Kinderlosenquote in Deutschland lag im Jahr 2022 bei 20 %. Sie bezieht sich auf den Anteil der Frauen ohne leibliche Kinder an allen Frauen, die 2022 im Alter zwischen 45 und 49 Jahren waren (Geburtsjahrgänge 1973 bis 1977). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus 2022 weiter mitteilt, ist damit die sogenannte Kinderlosenquote am Ende des fertilen Alters in Deutschland seit 2012 nahezu konstant. In den drei Jahrzehnten zuvor war sie dagegen kontinuierlich gestiegen und hat sich von 11 % bei den Frauen der 1930er Jahrgänge auf 21 % bei den Frauen, die Ende der 1960er Jahre geboren wurden, fast verdoppelt.

Vor allem in Westdeutschland hat sich die Kinderlosenquote stabilisiert und lag im Jahr 2022 mit 20 % sogar geringfügig niedriger als im Jahr 2012 (21 %). In Ostdeutschland (ohne Berlin) war die Quote im Jahr 2022 mit 14 % deutlich niedriger als im Westen und etwas niedriger als im Jahr 2018 (15 %). Zwischen 2012 und 2018 stieg sie allerdings um 3 Prozentpunkte und verfestigte sich erst anschießend zwischen 14 und 15 %.

Deutliche Unterschiede bei der Kinderlosigkeit zwischen den Bundesländern

Zwischen den Bundesländern variierte die Kinderlosenquote – bezogen auf Frauen, die im Jahr 2022 zwischen 45 und 54 Jahre alt waren – von 13 % in Thüringen bis 29 % in Hamburg. Am zweithöchsten war die Quote mit 25 % in Berlin. In den übrigen westdeutschen Bundesländern lag sie zwischen 17 und 23 %. Bei den ostdeutschen Flächenländern stellte Brandenburg mit der vergleichsweise hohen Quote von 17 % eine Ausnahme dar. In den übrigen ostdeutschen Ländern lag die Quote deutlich niedriger bei 13 beziehungsweise 14 %. In Deutschland insgesamt waren 20 % der 45- bis 54-jährigen kinderlos.

Je nach Bildungsstand und Geburtsland der Frau variiert die Kinderlosenquote zwischen 8 und 24 %

Bei den Frauen der Jahrgänge 1973 bis 1977 betrug die Kinderlosenquote 23 %, wenn sie über hohe Bildung verfügten, 21 % bei mittlerem Bildungsstand und 11 % bei niedrigem Bildungsstand. Der Bildungsstand wird hier nach den drei Kategorien der International Standard Classification of Education (ISCED 2011) abgebildet.

Die in Deutschland geborenen oder als Mädchen im Alter unter 15 Jahren zugewanderten Frauen waren insgesamt mit einer Quote von 22 % häufiger kinderlos als Frauen, die im Alter ab 15 Jahren zugewandert sind (12 %). Deutliche Unterschiede nach Bildungsstand bestanden aber auch innerhalb dieser beiden Gruppen. Bei den in Deutschland aufgewachsenen Frauen variierte die Kinderlosenquote zwischen 16 % bei Frauen mit niedrigem Bildungsstand und 24 % bei Frauen mit hohem Bildungsstand. Bei den Frauen, die im Alter ab 15 Jahren zugewandert sind, war diese Spanne noch größer, bewegte sich aber auf einem niedrigeren Niveau zwischen 8 % bei niedrigem Bildungsstand und 18 % bei hohem Bildungsstand.

Methodische Hinweise

Diese Ergebnisse beruhen auf den Angaben der Frauen zur Zahl der geborenen Kinder im Mikrozensus 2022. Im Unterschied zum üblichen Konzept des Mikrozensus geht es dabei um die leiblichen Kinder der Frau, unabhängig davon, ob sie im Haushalt der Befragten leben. Im Rahmen des üblichen Haushalts- und Familienkonzepts des Mikrozensus wird dagegen nicht zwischen leiblichen, Adoptiv- oder Pflegekindern unterschieden und es werden nur Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Befragung im Haushalt leben.

Die Angaben zur Zahl der geborenen Kinder erhebt der Mikrozensus seit 2008 in der Regel alle vier Jahre. Sie dienen der Ergänzung der Geburtenstatistik, die auf den Meldungen der Standesämter zu Geburten beruht. Der Mikrozensus ist die einzige derzeit verfügbare amtliche Datenquelle zur Struktur der Frauen nach Zahl der geborenen Kinder und damit für die Messung der Kinderlosigkeit.

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Für die Angaben zur Zahl der geborenen Kinder besteht keine Auskunftspflicht. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Im Berichtsjahr 2020 erfolgten weitreichende methodische Umstellungen des Mikrozensus. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung des Mikrozensus seit 2020 und methodische Hinweise zu den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Weitere methodische Hinweise sowie grafisch aufbereitete Informationen zur Kinderlosigkeit und zu den Müttern nach Zahl der geborenen Kinder bietet ein Artikel unter der Rubrik „Aktuell“ auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Frauen nach Zahl der geborenen Kinder“ und die Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0050 bis 12612-0052).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2023

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen rund 739 000 Kinder geboren. Die Geborenenzahl war damit im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 um 5,6 % niedriger und sank gegenüber dem geburtenreichen Jahr 2021 um 7,1 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieben die Geburten auch Anfang des Jahres 2023 auf niedrigem Niveau. Nach vorläufigen Angaben wurden im 1. Quartal 2023 rund 162 000 Kinder geboren. Das waren bisher 4,8 % weniger als im Vorjahreszeitraum (170 000 Geborene). Ähnlich niedrige Geburtenzahlen hatte es zuvor im jeweils 1. Quartal der Jahre 2006 bis 2013 gegeben. 

Die geringe Geborenenzahl im 1. Quartal 2023 lässt noch keinen Schluss auf das Jahresergebnis zu. Im langfristigen Vergleich zeigt sich allerdings, dass sich die Geborenenzahl im 1. Quartal oft ähnlich entwickelt wie im gesamten Kalenderjahr. Eine niedrige Geburtenzahl im 1. Quartal 2023 dämpft somit die Erwartungen auf eine Erholung der Geburten im aktuellen Jahr.

Eine der wichtigsten Ursachen für die sinkende Geburtenzahl ist die rückläufige Zahl der Frauen im Alter von Ende 20 bis Ende 30, also der Altersspanne, in der die meisten Kinder geboren werden. Besonders stark wirkt sich derzeit diese Entwicklung in den ostdeutschen Flächenländern aus, wo die entsprechenden Jahrgänge von Mitte der 1980er bis Mitte der 1990er Jahre besonders schwach besetzt sind. Auch die Verunsicherung der Bevölkerung durch zahlreiche Krisen könnte sich negativ auf die Familienplanung ausgewirkt haben. 

Methodische Hinweise:

Monatliche Ergebnisse für 2022 und 2023 beziehen sich auf die sogenannten Ereignismonate und sind noch vorläufig. Durch die spätere Nachmeldung von Geburten für die vergangenen Monate kann sich die Geburtenzahl im 1. Quartal 2023 noch geringfügig um 2 bis 4 % erhöhen. Die endgültigen monatlichen Ergebnisse für 2022 sowie die Geburtenziffer 2022 werden im Juli 2023 veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur monatlichen Geburtenentwicklung sind auf der Themenseite Geburten unter Rubrik Aktuell veröffentlicht. Die Ergebnisse der Geburtenstatistik nach Monaten und Bundesländern sind bis einschließlich März 2023 in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0002 und 12612-0101) sowie in der Datenbank GENESIS-Online im Tabellensegment 12612 verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der 219. Sitzung der Innenminister*innen und -senator*innen der Länder vom 14.-16.06.2023 kritisiert die AWO die strukturellen Defizite in der Unterbringung Geflüchteter. In der Sitzung sollen die Verabredungen des jüngsten Flüchtlingsgipfels vom 10.05., die zusammenfassend nur als „Abschottungspolitik“ bezeichnet werden können, auf der Tagesordnung stehen. 

„Viele der Vereinbarungen des Flüchtlingsgipfels haben sich in der Vergangenheit bereits als nicht umsetzbar oder wirkungslos gezeigt,“ kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Altbekannte Konzepte, die einer rechtstaatlichen und menschenwürdigen Behandlung von Geflüchteten entgegenstehen, müssen durch eine langfristige, nachhaltige Strategie für eine humane und menschenwürdige Flüchtlingsaufnahme ersetzt werden!“ 

Deshalb fordert die AWO, die Verpflichtung zur Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen aufzuheben, Ausnahmen bei der Wohnsitzverpflichtung nach § 12a AufenthG zu gestatten, wenn Wohnraum gefunden wurde, sowie die dezentrale und private Unterbringung zu stärken. 

Durch alternative Unterbringungsformen werden die zentralen Unterbringungen entzerrt, was für Kommunen, Betreibende von Unterkünften, sowie für die Zivilgesellschaft aber vor allem für die Geflüchteten selbst entlastend wäre. „Die Aufnahme und Versorgung von Schutzsuchenden kann nur als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe funktionieren“, so Sonnenholzner. „In der jüngsten Vergangenheit haben alle Akteur*innen eindrucksvoll gezeigt, wie Millionen von Menschen aus der Ukraine innerhalb kürzester Zeit mit pragmatischen Lösungen aufgenommen werden konnten. An diesen positiven Erfahrungen sollten wir uns auch mit Blick auf Schutzsuchende aus anderen Herkunftsländern als die Ukraine orientieren.“  

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.06.2023

Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisieren die ausbleibende Einigung der Ampel-Koalition für ein Konzept zur Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit:

„Die Blockadehaltung des FDP-geführten Finanzministeriums bremst nicht nur ein zentrales Instrument für mehr bezahlbaren Wohnraum aus, sondern zeigt, dass Mieterinnen und Mieter sich auf diese Ampel-Koalition nicht verlassen können. Keine mietpreisbegrenzenden Maßnahmen, keine Impulse durch mehr Wohnungsbau und vor allem keine Fördermittel für eine neue Wohngemeinnützigkeit – das ist die bittere Bilanz von fast zwei Jahren Ampel. Wir fordern Bundeskanzler Olaf Scholz auf, für die Einhaltung des Koalitionsvertrages durch seine Bundesregierung zu sorgen“, kritisiert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.    

„Der Finanzminister und die FDP werden nicht nur für den Wirtschaftsstandort immer mehr zum Problem, sondern auch für die Mieterinnen und Mieter. In den Großstädten bleiben zahlreiche Stellen unbesetzt, weil die Beschäftigten keine bezahlbare Wohnung finden. Ein gemeinnütziger Wohnungssektor mit dauerhaft preisgebundenen Wohnungen kann den Wohnungsmarkt entspannen. Das Bauministerium hat gute Eckpunkte vorgelegt, die aber nicht vom Lindner-Ministerium unterstützt werden. Die Blockade des Finanzministeriums ist ein Schlag ins Gesicht der Mieterinnen und Mieter, trifft aber auch Kitas, Pflegeeinrichtungen oder Restaurants, deren Personalsuche an den hohen Wohnkosten scheitert“, so Stefan Körzell, DGB-Bundesvorstandsmitglied.

Im Koalitionsvertrag der Ampel ist die zeitnahe Umsetzung einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen für den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums verbindlich vorgesehen. Die Bundesregierung hatte öffentlich zugesichert, ihre Eckpunkte für eine neue Wohngemeinnützigkeit und ein entsprechendes Förderprogramm bis spätestens 14. Juni 2023 vorzulegen. Ursprünglich sollten die Eckpunkte bereits Ende März präsentiert werden. Da sich die federführenden Ministerien Bauen (SPD) und Finanzen (FDP) bis zuletzt nicht auf verbindliche Eckpunkte und eine Finanzierung einigen konnten, sind die Ergebnisse der monatelangen Verhandlungen ernüchternd und völlig unzureichend.

Die vorgelegten Eckpunkte enthalten drei verschiedene Umsetzungsoptionen einer neuen Wohngemeinnützigkeit ohne jede Bewertung und Verbindlichkeit sowie keinerlei finanzielle Zugeständnisse. Diese wurden gestern an den Bauausschuss des Bundestages kommuniziert, aber nur vom Bauministerium als einem der beiden federführenden Ministerien unterschrieben. Aus Sicht des Mieterbundes und des DGB muss eine neue Wohngemeinnützigkeit Wohnungen dauerhaft bezahlbar halten und mit Investitionszulagen den Eintritt in die Wohngemeinnützigkeit attraktiv gestalten. Zudem bedarf es einer entsprechenden Förderung, um einen relevanten gemeinnützigen Sektor aufzubauen. Dies rückt aufgrund der fehlenden Einigung der federführenden Ressorts in weite Ferne.

Damit ist entgegen der Zusage im Koalitionsvertrag die Weichenstellung für einen gemeinnützigen Wohnungssektor in dieser Legislatur weiterhin offen und zunehmend unwahrscheinlich. Insbesondere das FDP-geführte Bundesfinanzministerium hat eine entsprechende finanzielle Ausgestaltung des Förderprogramms blockiert und damit ein wirkungsvolles Konzept für bezahlbaren Wohnraum verhindert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Mieterbund (DMB) und Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vom 15.06.2023

Die Sommerferien beginnen bald und damit für viele Schülerinnen und Schüler auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps.

„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln“, rät DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker.

„Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten“, sagt Becker.

Arbeitszeiten: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr.
Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. 

Wer arbeitet muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.

Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn, der seit letztem Oktober bei 12 Euro pro Stunde liegt. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. „Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, sagt dazu Kristof Becker. Wenn im jeweiligen Unternehmen aber ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. “Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben.“, betont Becker.

Bei Problemen: Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob. Kristof Becker: „Ich rate jedem jungen Menschen am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren“. Die örtlichen Geschäftsstellen der Gewerkschaften helfen bei der Durchsetzung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vom 15.06.2023

Die neue Wohngemeinnützigkeit ist zum Spielball der Auseinandersetzungen in der Ampelkoalition geworden. Die im Koalitionsvertrag angekündigten klaren Regelungen für einen nicht-gewinnorientierten Sektor am Wohnungsmarkt lassen weiter auf sich warten. „Damit fehlt ein zentrales Instrument gegen die Wohnungskrise und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Es droht eine wenig zielgenaue Wohnbauförderung, die mit Gemeinnützigkeit wenig zu tun hat“, erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Die Diakonie Deutschland hat heute „5 Argumente für die Wohngemeinnützigkeit“ veröffentlicht. Danach muss eine neue Wohngemeinnützigkeit bezahlbaren Wohnraum für Menschen schaffen, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben, wie Haushalte mit niedrigem Einkommen, Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Alleinerziehende, Wohnungslose oder Alleinstehende mit Minirenten. In der Wohngemeinnützigkeit müsse niemand befürchten, dass Mieten steigen, weil Gewinne ausgeschüttet werden, da gewährte Steuererleichterungen direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.

Der Handlungsdruck sei groß: „Mieten insbesondere in Ballungsräumen steigen ungebremst. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum bedroht Haushalte mit niedrigen Einkommen existenziell und hat längst die Mittelschicht erreicht“, so Loheide. Darum sei die Förderung des nicht-gewinnorientierten Sektors am Wohnungsmarkt nötig, wie die Diakonie in ihren fünf zentralen Argumenten zur Ausgestaltung der neuen Wohngemeinnützigkeit vorschlägt.

Loheide: „Viele gemeinnützige Träger, zum Beispiel aus der Wohnungsnotfallhilfe, würden sich gerne in der sozialen Vermietung von Wohnraum unterhalb des Marktpreises engagieren. Ohne das Instrument der Wohngemeinnützigkeit sind sie aber rechtlich daran gehindert, denn die Vermietung ist bisher nicht als gemeinnütziger Satzungszweck anerkannt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit könnten auch viele diakonische Gebäude in Deutschland besser genutzt werden.“

Nur Neubau reiche nicht aus, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit der neuen Wohngemeinnützigkeit können auch im Bestand bezahlbare Mieten erreicht werden. „Eine echte Wohngemeinnützigkeit ist ein wirksames Instrument, um eine zeitlich unbegrenzte Sozialbindung und einen nicht gewinnorientierten Sektor am Wohnungsmarkt zu schaffen“, so Loheide.

Fünf Argumente für eine neue Wohngemeinnützigkeit:

  1. Dem Mietenanstieg insbesondere in Ballungsräumen muss mit einem nicht gewinnorientierten Sektor am Wohnungsmarkt Einhalt geboten werden. Eine neue Wohngemeinnützigkeit schafft bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben, wie Haushalte mit niedrigem Einkommen, Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Alleinerziehende, Wohnungslose oder Alleinstehende mit Minirenten.
  2. In der Wohngemeinnützigkeit ist ausgeschlossen, dass Mieten steigen, weil Gewinne ausgeschüttet werden. Gewährte Steuererleichterungen werden direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben.
  3. Viele gemeinnützige Träger wollen sich in der sozialen Vermietung von Wohnraum unterhalb des Marktpreises engagieren. Ohne das Instrument der Wohngemeinnützigkeit sind sie rechtlich daran gehindert, denn die Vermietung ist bisher nicht als gemeinnütziger Satzungszweck anerkannt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit könnten auch viele Tausend diakonische Gebäude in Deutschland besser genutzt werden.
  4. Neubauförderung reicht nicht aus. Es geht ebenso darum, bezahlbare Mieten im Gebäudebestand zu verwirklichen. Nur bei einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit einer attraktiven Förderung werden gewerbliche, kommunale Wohnungsbauunternehmen sowie Wohnungsbaugenossenschaften ganz oder mit einem Teil ihres Wohnungsbaubestandes zur Wirtschaftsform der Wohngemeinnützigkeit optieren.
  5. Nur mit der Wirtschaftsform der Wohngemeinnützigkeit sind eine dauerhafte Sozialbindung und ein nicht gewinnorientierter Sektor am Wohnungsmarkt möglich. Befristete Sozialbindungen im Rahmen der Wohnbauförderung haben dagegen nur kurzfristige Effekte. In der Gemeinnützigkeit werden sämtliche Mittel für den sozialen Zweck verwendet.

Hintergrundinformationen:

– Wohngemeinnützigkeit und Gemeinwohlwohnungen attraktiv gestalten – 8 Bausteine aus der Sicht der Diakonie Deutschland (01/2023)https://www.diakonie.de/stellungnahmen/positionspapier-wohngemeinnuetzigkeit-und-gemeinwohlwohnungen-attraktiv-gestalten

– Gemeinnützigkeit statt Social Washing für die gewerbliche Immobilienwirtschaft – Plädoyer für einen sozial und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Steuermitteln (05/2023) https://www.diakonie.de/stellungnahmen/positionspapier-gemeinnuetzigkeit-statt-social-washing-fuer-die-gewerbliche-immobilienwirtschaft

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.06.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ veröffentlicht. In seiner Stellungnahme begrüßt der djb das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, das Staatsangehörigkeitsrecht zu modernisieren, bringt jedoch schwerwiegende Einwände gegen den Entwurf vor. „Eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verfehlt ihr Ziel, wenn sie Geschlechtsungleichheiten fortschreibt“, sagt die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Die vorgesehene Aufhebung des Verbotes der Mehrstaatigkeit sowie die Absenkung der erforderlichen Voraufenthaltszeiten sind richtige und wichtige Schritte. Durch die geplante Verschärfung bei der Lebensunterhaltssicherung werden die positiven Reformvorschläge jedoch völlig untergraben. Die vorgesehene Auswahl der künftig privilegierten Personengruppen, die von der Lebensunterhaltssicherung ausgenommen sind, ist willkürlich und berücksichtigt nicht Frauen in prekären Lebenssituationen. Gerade die Auswahl der privilegierten Personengruppen wirft eine Reihe gleichheitsrechtlicher Fragen auf.

Sie hält das traditionelle Familienbild einer in Vollzeit arbeitenden Person und einer sich um den Nachwuchs kümmernden Person aufrecht, fördert damit Abhängigkeitsverhältnisse und steht letztlich im Widerspruch und Spannungsverhältnis zu der geplanten Änderung, die der Gleichberechtigung von Männern und Frauen mehr Gewicht beimessen will. Ferner erleichtert die geplante Änderung auch nicht die Einbürgerung für die sogenannte Gastarbeitergeneration. Vielmehr bleibt für sie die bisherige Regelung bestehen, die auf individuelle Verantwortlichkeit bei der Bezugnahme von Sozialleistungen abstellt.

Insbesondere Frauen in prekären Lebenssituationen, wie pflegende Angehörige, alleinerziehende Mütter, Frauen mit Behinderung und Rentnerinnen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, werden so dauerhaft von der Einbürgerung und somit von der Chance auf demokratische Teilhabe ausgeschlossen. Dabei handelt es sich gerade bei den benannten Personengruppen um solche, deren unbezahlte Arbeit für die Gesellschaft von essenzieller Bedeutung ist. Der Staat trägt eine besondere Verantwortung für sie, insbesondere für behinderte Menschen. Der djb spricht sich daher für eine Beibehaltung der geltenden Rechtslage aus, nach der ein Einbürgerungsanspruch trotz der Inanspruchnahme von Sozialleistungen besteht, wenn diese Inanspruchnahme nicht zu vertreten ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) vom 16.06.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk, ROSSMANN und Procter & Gamble fördern unter dem Dach der Initiative „Zukunft mitgemacht“ deutschlandweit in Schulen die Einrichtung von offenen Lernräumen, die dem projektorientierten, experimentellen und kreativen Arbeiten dienen – sogenannte Maker Spaces. Diese neue Förderinitiative wurde beim „PxP Festival – Schule feiert Zukunft“ einem breiten Publikum von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern erstmals vorgestellt. Ab heute kann sich jede interessierte Schule auf www.dkhw.de/makerspaces bewerben. Die Gesamtfördersumme der Aktion beträgt 250.000 Euro, verteilt auf 22 Projekte. Die Hauptförderung ist mit 30.000 Euro dotiert. Unterstützt werden die Schulen bei der Projektrealisierung von der Initiative #wirfürschule.

Maker Spaces sind offene Lernräume, die einen einfachen Zugang zu Werkzeugen, Technologien, Materialien und Know-how bieten und so einen gezielten Raum für kollaboratives und interdisziplinäres Arbeiten bilden. In diesen Ermöglichungsräumen wird projektorientiert, experimentell und kreativ gearbeitet – mithilfe von verschiedenen digitalen sowie analogen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel 3D-Druckern, Fräsern, Lasercuttern oder Plottern für handwerkliches Arbeiten, Kameras und Greenscreens zur Produktion von Filmen und Videos sowie mit Laptops und Tablets zum Programmieren und Visualisieren. Durch das Teilen von Gelerntem und durch das Meistern von Herausforderungen werden unterschiedlichste Fähigkeiten und Zukunftskompetenzen der Lernenden gefördert. Dem Konzept des forschenden Lernens folgend, tragen die Maker Spaces durch den freien und niedrigschwelligen Zugang zur Bildungsgerechtigkeit bei. Ziel ist es, die Maker Spaces auch in den Regelunterricht zu integrieren und damit Schulentwicklung nachhaltig zu gestalten.

„Unsere Schulen müssen sich an vielen Stellen ändern und fit für die Zukunft machen. Dabei darf ‚beteiligungsorientierte Schulentwicklung‘ nicht nur ein Schlagwort unter vielen bleiben, sondern muss gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern gelebt werden. Dafür können die ‚Maker Spaces‘ eine gute Grundlage bilden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zu einem modernen Unterricht gehört auch eine zeitgemäße Form des Lernens. Das heißt für mich, mit den heutigen zur Verfügung stehenden Mitteln das Lernen zu lernen. Wenn wir uns Wissen aneignen und Informationen gewinnen muss es mehr um das ‚Wie‘ gehen als das ‚Was‘ – denn mit sturem Auswendiglernen von Wissen ohne nachvollziehbaren Praxisbezug klappt es nicht. Ich bin davon überzeugt, dass die Etablierung von offenen Lernräumen an Schulen die Freude am Forschen, Experimentieren und Entdecken fördert. Die Schülerinnen und Schüler können dabei eine völlig neue Rolle einnehmen und zu kreativen und selbstbestimmten Gestaltern werden“, so Antje König, Geschäftsführerin IT, Organisation & Prozesse der Dirk Rossmann GmbH.

„Nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch in unseren Schulen sind kreatives und kooperatives Arbeiten für neue Ideen und Denkweisen mehr denn je gefragt. Das Programm ‚ Maker Spaces‘ kann dazu einen starken Beitrag leisten. Wir freuen uns, mit unseren Partnern ROSSMANN und Deutsches Kinderhilfswerk wieder ein zukunftsweisendes Projekt unterstützen zu können“, sagt Jörg Herrigt, Vice President Sales/Vertrieb D-A-CH bei Procter & Gamble.

„Neben der technischen Ausstattung brauchen unsere Schulen genügend Freiräume, um allen Kindern chancengleich Zugang zur kreativen und innovativen Bildung zu ermöglichen. In der offenen Lern- und Experimentierumgebung von Maker Spaces, die #wirfürschule an so vielen Schulen wie möglich, deutschlandweit etablieren möchte, ist das möglich“, erklärt Verena Pausder, Co-Initiatorin von #wirfürschule und Expertin für digitale Bildung.

Bereits seit vielen Jahren engagieren sich ROSSMANN, das Deutsche Kinderhilfswerk und Procter & Gamble gesellschaftlich für Familien und Kinder – seit 2021 unter dem gemeinsamen Dach „Zukunft mitgemacht“. Ziel der Partner ist es, junge Menschen zu stärken und ihnen die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt zu lernen und die Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Dabei wird Schüler*innen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Neben Digitalisierung geht es bei „Zukunft mitgemacht“ auch um Themen wie Nachhaltigkeit, Diversität oder die Förderung der MINT-Fächer, also Mathematik, Informatik, Technik und Naturwissenschaften. In diesem Zusammenhang unterstützen die Partner auch in diesem Jahr wieder die Bildungsinitiative #wirfürschule.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk, Dirk Rossmann GmbH und Procter & Gamble Unternehmenskommunikation Victoria Bünemann, Corporate Communications vom 19.06.2023

Anlässlich der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fordert ein Bündnis massive Nachbesserungen.

Anlässlich der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes fordert ein breites Bündnis aus Umwelt- und Sozialverbänden massive Nachbesserungen an dem Entwurf und den Leitplanken, auf die sich die Koalitionäre nach einer langen Hängepartie geeinigt hatten. Mit einer Bildaktion tragen die Organisationen vor dem Reichstagsgebäude ihre Forderung nach einer sozialen und konsequenten Wärmewende an die Parlamentarier*innen heran. 

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Die Ampel bleibt weiter konkrete Antworten zur sozialen Ausgestaltung schuldig. Für eine soziale Wärmewende braucht es jetzt zügig eine verbindliche Einigung auf einen umfassenden Schutz vor höheren Kosten für die Mieter. Dafür muss die Modernisierungsumlage grundlegend reformiert werden. Wer ein Haus besitzt, aber wenig Geld hat, muss zielgerichtet nach Einkommen und Vermögen unterstützt werden.”

Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident: „Dass dieser derart verwässerte Gesetzentwurf als Erfolg verkauft wird, grenzt schon fast an Realitätsverweigerung. Besonders die weitere Verbrennung von Holz sehen wir sowohl aus Klima- und Biodiversitätsschutz extrem kritisch. Die Begriffe ‘Technologieoffenheit’ und ‘H2-Readyness’ sind leider nichts anderes als Codes für ‘weiter so’. Wir wissen nicht, wann so viel grüner Wasserstoff verfügbar ist, wie alle hoffen. Bei jetzt billigen Gasheizungen drohen durch Kostenanstiege bei CO2-Zertifikaten unkalkulierbare Preissteigerungen. Im Sinne der Wirksamkeit des GEG bleibt nur zu hoffen, dass auch diesmal das Strucksche Gesetz gilt: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.

Christoph Bautz, Campact-Geschäftsführer: „Das Heizungsgesetz droht jetzt im Bundestag für die Profitinteressen der Gaslobby völlig ausgehöhlt zu werden. Leidtragende sind das Klima und die Verbraucher*innen, für die neue Gasheizungen schnell zur Kostenfalle werden. Die Ampel-Fraktionen müssen jetzt dafür sorgen, dass die Wärmewende nicht um Jahre verzögert wird und für Gasheizungen mit dem völlig unrealistischen Versprechen von grünem Wasserstoff ein riesiges Schlupfloch entsteht. Zudem muss das Gesetz endlich mit einer sozial gerechten Förderung unterlegt sein, die sich am Einkommen orientiert.” 

Michaela Engelmeier, SoVD-Vorstandsvorsitzende: „Die Folgen des Klimawandels sind für Menschen mit geringem Einkommen, Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder für Ältere viel stärker als für andere. Wir brauchen einen tiefgreifenden Wandel. ABER: Auf das ‚Wie‘ kommt es an! Die Maßnahmen der Koalition lösen bei vielen Ängste und Sorgen aus. Ängste vor dem Verlust der Wohnung oder des Arbeitsplatzes. Sorgen vor steigenden Preisen und vor dem Verlust der Mobilität auf dem Land wegen des Auslaufens von Autos mit Verbrennermotoren bei schlecht ausgebautem ÖPNV. Dem muss mit sozialem Ausgleich und Sicherheitsgarantien des Staates begegnet werden, damit alle notwendigen Klimaschutzmaßnahmen sozial so flankiert werden, dass alle Menschen am umweltbewussten Leben teilhaben können. Denn Klimaschutz darf kein elitärer Luxus sein.“

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: „Das Heizungsgesetz ist nur noch ein Schatten seiner selbst. Es ist weichgespült, wird viel zu spät wirksam und ist in vielen Punkten unklar. Das ursprüngliche Ziel, ab 1. Januar 2024 möglichst jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, wird verfehlt. Die getroffenen Vereinbarungen öffnen Tür und Tor für den Weiterbetrieb von Gasheizungen bis 2045. Die FDP wird damit zum parlamentarischen Sprachrohr der Gas-Lobby – Mensch und Umwelt wird das teuer zu stehen kommen.“

Die Organisationen kritisieren, die aktuellen Pläne würden weder die Bürger*innen beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen sozial absichern noch würde durch echten Klimaschutz eine sichere Zukunft für alle geschaffen. 

Die beteiligten Verbände fordern daher dringend Nachbesserungen, damit der Gebäudesektor die Klimaziele nicht erneut verfehlt. Dem Einsatz von sogenannten “H2-ready”-Heizungen muss eine klare Absage erteilt werden. Obwohl hinlänglich bekannt ist, dass bei der Verbrennung von Holz langsam gespeichertes CO2 plötzlich freigesetzt wird, verschließen die Ampelparteien die Augen vor der Klimaschädlichkeit dieser Verbrennungstechnologie und schaffen sinnvolle Einschränkungen wie die Koppelungsvorgabe an Solaranlagen ab. Mieter*innen müssen davor geschützt werden, dass die Umbaukosten über die Modernisierungsumlage an sie weitergegeben werden. Auch Eigentümer*innen brauchen in Abhängigkeit von ihrer finanziellen Lage eine zielgerichtete Unterstützung.

Es ist jetzt an den Abgeordneten des Bundestages, das Gesetz im parlamentarischen Prozess so zu verändern, dass es einen echten Hebel für den sozialen Klimaschutz darstellt.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.06.2023

„Günstiger Wohnraum ist auf umkämpften Wohnungsmärkten rar. Alleinerziehende werden so zunehmend in prekäre Wohnlagen und benachteiligte Quartiere verdrängt, mit negativen Folgen für die Entwicklungs- und Teilhabechancen ihrer Kinder. Wohnraum muss wieder für alle Familienformen bezahlbar und bedarfsgerechte Quartiere und Wohnformen für Alleinerziehende Realität werden!“ fordert Daniela Jaspers, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV).

Im Rahmen der VAMV-Fachtagung „Mehr als ein Dach über dem Kopf – Gutes Wohnen für Alleinerziehende“ in Kiel wurde deutlich, dass Alleinerziehende von allen Haushaltstypen die höchste Wohnkostenbelastung haben. Trotzdem leben Alleinerziehende überproportional häufig in beengten Wohnverhältnissen und müssen eine viel zu kleine Wohnung mit ihren Kindern teilen. Gleichzeitig zeigten positive Beispiele aus Wien: Trotz knappem Budget eine Wohnung zu bewohnen, die Gemeinschaftsfläche und Rückzugsräume für alle Familienmitglieder bietet, ist für Alleinerziehende möglich. Dafür muss Wohnungsbau die unterschiedlichen Familienformen mitdenken. Gender Planning bei der Gestaltung öffentlicher Räume kann zu einem lebenswerten Wohnumfeld für Familien beitragen.

„Die Politik muss die Voraussetzungen für Gutes Wohnen schaffen. Eine neue Wohngemeinnützigkeit, eine effektive Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, Gender Planning – verschiedene Instrumente und Strategien sind schon länger in der öffentlichen Diskussion. Die Politik muss nun endlich vom Reden ins Handeln kommen“, fordert Jaspers.

Bei der anschließenden Bundesdelegiertenversammlung standen Wahlen auf dem Programm: Die Versammlung hat Daniela Jaspers  als Vorsitzende bestätigt. Myriam Gros wurde als neue Vizevorsitzende gewählt. Schatzmeister ist weiter Heiko Pache, neue Schriftführerin Sonja Orantek und Simone Hirsch weiter Beisitzerin im Bundesvorstand. Helene Heine und Ute Durchholz wurden mit großem Dank verabschiedet.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 20.06.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Juni 2023

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut

Ort: Webex

Der Übergang in Ausbildung gilt als wichtige Weichenstellung im Lebenslauf. Jugendliche niedriger und mittlerer Bildungsgänge haben  häufiger Probleme, diesen Übergang zu bewältigen. Das DFG-Projekt „Effekte von organisierten Freizeitaktivitäten auf den  Übergang in die berufliche Ausbildung“ hat vor diesem Hintergrund in  den Blick genommen, ob non-formale Bildungsprozesse in  organisierten Freizeitaktivitäten bei dieser Transition ein  unterstützendes Potenzial entfalten. Wir stellen drei Ergebnisse der  vorliegenden Längsschnittstudie zur Diskussion: (1) Es finden sich (auch) innerhalb der Gruppe von Nicht-Gymnasiast:innen unterschiedliche  Freizeittypen, denen selektive Mechanismen zugrunde liegen. (2)  Soziale Netzwerke unterstützen bei Übergangsprozessen, allerdings  verfügen Jugendliche mit eigener Migrationserfahrung über eine  weniger hilfreiche Unterstützung. Kontakte aus non-formalen Aktivitäten können diesbezüglich nur wenig kompensieren. (3) Die  Übergangsphase hat sich – wie in einem Kohortenvergleich sichtbar  wird – durch Corona verzögert, die Jugendlichen verbleiben länger in  Bildungseinrichtungen, wobei sie ihre Übergangsentscheidungen  weniger selbstbestimmt treffen konnten.

Referierende:
Dr. Frank Tillmann ist Soziologe und Philosoph. Er arbeitet am  Forschungsschwerpunkt Übergänge im Jugendalter und ist Leiter des  genannten DFG-Projekts. Seine Forschungsfelder erstrecken sich über  die Themen Aufwachsen in ländlichen Räumen, Exklusionsprozesse im Jugendalter sowie Übergänge in Ausbildung und Beruf.

Dr. Bettina Arnoldt ist Erziehungswissenschaftlerin und am DJI im  Forschungsschwerpunkt Übergänge im Jugendalter tätig. Ihre  Forschungsschwerpunkte sind Ganztagsschule und non-formale  Bildung im Jugendalter. In diesem Zusammenhang beschäftigt sie sich  auch mit Fragen der sozialen Ungleichheit und Übergängen. 

Treten Sie Ihrem Webex-Meeting zum gegebenen Zeitpunkt hier bei.

Meeting beitreten

Weitere Methoden zum Beitreten:

Über den Meeting-Link beitreten https://deutsches-jugendinstitut.webex.com/deutsches-jugendinstitut/j.php?MTID=m80e3a4d8fc3df07c624d28d417e5b27b

Mit Meeting-Kennnummer beitreten

Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2747 858 5053

Meeting-Passwort:

wxPSsJky289

Hier tippen, um mit Mobilgerät beizutreten (nur für Teilnehmer)  
+49-619-6781-9736,,27478585053## Germany Toll  
+49-89-95467578,,27478585053## Germany Toll 2 

Über Telefon beitreten  
+49-619-6781-9736 Germany Toll  
+49-89-95467578 Germany Toll 2  
Globale Einwahlnummern 

Über Videogerät oder -anwendung beitreten
Wählen Sie 27478585053@deutsches-jugendinstitut.webex.com 
Sie können auch 62.109.219.4 wählen und Ihre Meeting-Nummer eingeben.

Termin: 04. Juli 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Im Juni 2021 wurde mit einer Empfehlung des Rates der Europäischen Union die Europäische Garantie für Kinder beschlossen. Die sog. EU-Kindergarantie hat das Ziel, soziale Ausgrenzung von Kindern zu verhindern und zu bekämpfen und ruft die Mitgliedsstaaten dazu auf, mit nationalen Aktionsplänen Zugänge zu verschiedenen Bereichen (z.B. Bildung, Ernährung, Wohnen, Gesundheitsversorgung) für Kinder in Armutslagen zu verbessern. Der Vortrag zeigt, was sich genau hinter dem sperrigen Begriff der Kindergarantie verbirgt, wie der Umsetzungsstand in Deutschland und Europa aussieht und geht der Frage nach, wie die Kindergarantie für mehr Chancengleichheit für alle Kinder sorgen kann.


An der Veranstaltung wirkt mit:
Eric Großhaus, Save the Children Deutschland

Eric Großhaus arbeitet in der Politik-Abteilung der Kinderrechtsorganisation Save the Children Deutschland zu den Themen Kinderarmut und soziale Ungleichheit. Dort verfolgt er unter anderem die Entwicklung der EU-Kindergarantie auf europäischer Ebene und deren Umsetzung in Deutschland. Vor seiner Zeit bei Save the Children hat der Sozialwissenschaftler zu sozialpolitischen Themen in Wohlfahrtsverbänden gearbeitet.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 04. – 05. September 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Hannover

Digitale Angebote sind aus der Familienbildung und -beratung nicht mehr wegzudenken und werden spätestens seit der Corona-Pandemie verstärkt nachgefragt. Auch die Ergebnisse der Erhebung im Auftrag des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Stand der Familienberatung in Deutschland verweisen auf die Notwendigkeit, diese Angebote auszubauen und auf die Chan-cen die damit verbunden sind, möglichst viele Familien zu erreichen. Der Deutsche Verein möchte auf einer Fachtagung verschiedene best practice Beispiele vorstellen und gemeinsam mit Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Familienförderung, Familienbildung und Familienberatung über die Herausforderungen und Chancen solcher Angebote diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zu Anmeldung finden Sie hier.

 

Termin: 20. – 22. September 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Rendsburg

Den Eröffnungsvortrag am Mittwoch, dem 20. September, ab 16:00 Uhr hält Prof. Dr. Stefan Aykut von der Universität Hamburg.

Er führt uns mit seinem Vortrag über politischen Strategien und gesellschaftliche Prozesse bei der Bewältigung der Klimakrise in das zentrale Tagungsthema ein.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Mittwochabend und Donnerstag dürfen Sie sich auf weitere spannende Vorträge und Gespräche, sowie unterhaltsame Pausen und Vorstellungen von Projekten freuen, mit denen die Rolle von Familien im Umgang mit dem Klimawandel beleuchten werden sollen.

Konkretere Informationen können Sie der Website entnehmen, die im Laufe des Sommer fortwährend aktualisiert wird.

Termin: 13. – 14. Oktober 2023

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.

Ort: Berlin

Kinder haben sowohl den Anspruch auf ein gutes Aufwachsen heute als auch auf eine lebenswerte Zukunft. Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass das Wohl von Kindern bei allen Maßnahmen, die sie betreffen, vorrangig berücksichtigt werden muss. Kinder haben das Recht, ihre Meinung bei allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und ihre Meinung ist angemessen und altersentsprechend zu berücksichtigen. Kein Kind darf diskriminiert werden.  

Angesichts des demografischen Wandels und der sich häufenden Krisen stellt sich die Frage, wie und durch wen Zukunft gerecht verteilt wird: Inwieweit werden die Interessen von Kindern, die die Folgen heutiger Krisen und politischer Weichenstellungen noch lange zu tragen haben, berücksichtigt? Wie sieht eine gerechte Verteilung von künftigen Chancen, Ressourcen, Risiken und Lasten überhaupt aus? Was sind Voraussetzungen dafür, dass Kinder jetzt schon wirksam über Entscheidungen mitbestimmen können, deren Konsequenzen sie künftig verantworten werden? Auf der Tagung wird erörtert, wie Zukunft gerecht gestaltet werden kann und wie Kinder darüber mitbestimmen können. Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an Verantwortliche in Politik, Justiz und Verwaltung, an alle mit Kindern und Familien tätigen Fachkräfte, an Studierende, Auszubildende und alle am Thema Interessierte.

Tagungsbeitrag:

  • Normal-Preis: 100,- €
  • Ermäßigter Preis: 60,- € (Mitglieder und Studierende / Auszubildende)

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Der Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ (M.A.) an der HAW Hamburg startet erneut zum Sommersemester 2024. Ab sofort können Sie sich bis zum 31. Oktober 2023 bewerben. Informationen zur Bewerbung finden Sie unter https://www.haw-hamburg.de/studium/studiengaenge-a-z/studiengaenge-detail/course/courses/show/angewandte-familienwissenschaften/ sowie nähere Informationen unter https://familienwissenschaftenhamburg.wordpress.com/.

Im Rahmen des Projektes  „Bewältigung der Corona-Folgen und Aufbau resilienter Strukturen in der Familienbildung und – beratung“ hat der Landesfamilienrat BW das Analyse- und Beratungsunternehmen Prognos beauftragt eine Elternbefragung zu den Bedarfen in der Familienbildung durchzuführen. Der Fragebogen kann digital von den Eltern ausgefüllt werden, ganz einfach über den Link oder über den QR-Code auf den Flyern (s. Anlage).

Wir möchten Sie heute herzlich bitten, die Materialien an alle Stellen die mit Eltern arbeiten weiterzuleiten. Je mehr und je unterschiedlicher die Eltern sind, die damit erreicht werden, desto aussagekräftiger wird auch das Ergebnis sein. Im Netzwerk Familienbildung BW und über die Mitglieder des Landesfamilienrates können wir in ganz Baden-Württemberg und über die unterschiedlichen professionellen Zugänge Eltern ab der Babyphase bis hin zu Eltern von Jugendlichen und jungen Erwachsenen erreichen.

Sie und Ihre Einrichtungen können den Sharepic auch über eigene soziale Medien Kanäle teilen oder den ausgedruckten Flyer in geeigneten Räumlichkeiten aufhängen. Die Befragung läuft bis zum 11. August 2023 und kann daher bspw. auch gut bei Waldheim-Eltern oder anderen Ferienmaßnahmen eingesetzt werden.

Wir hoffen sehr auf breite Unterstützung und sind schon gespannt auf das Ergebnis der Befragung zu Bedarfen und Erfahrungen mit Familienbildung!

Elternbefragung – Informationsblatt für Einrichtungen

Elternbefragung – Handzettel, Poster

Elternbefragung Vorlage für Social Media

Elternbefragung – Sharepic

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften arbeitet seit mehr als 50 Jahren bundesweit als Interessenvertretung an den  Schnittstellen von Familien-, Bildungs- und Migrationspolitik. Wir engagieren uns für die Rechte binationaler, migrantischer und  transnationaler Familien und Paare – egal welcher Herkunft, sexueller  Orientierung und Religion. Starke Gesellschaften brauchen Vielfalt und  ihre vielfältigen Familien brauchen eine gerechte Partizipation und  Teilhabe in der Gesellschaft. 
Dafür setzen wir uns ein.

Die Bundesgeschäftsstelle in Frankfurt sucht ab März 2024

Eine:n Referent:in (m, w, d), mindestens 35 WoStd.
Dienstort Berlin oder Frankfurt am Main

Die Vergütung erfolgt analog TVöD Bund, Entgeltgruppe 12. Die Stelle ist erst einmal auf ein Jahr befristet, eine Entfristung wird in Aussicht gestellt.

Ihr Aufgabenbereich umfasst schwerpunktmäßig:

  • die Aufbereitung aktueller Forschungsergebnisse und politischer Debatten, zu dem auch das Verfassen fachpolitischer Stellungnahmen sowie von Positionspapieren gehört
  • die Vertretung des Verbandes in Gremien, Netzwerken und Arbeitsgruppen
  • die inhaltliche Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung
  • Interdisziplinäre innerverbandliche Zusammenarbeit hinsichtlich fachlicher Themen und Verbandspositionen
  • die Konzeptionierung, Durchführung und Nachbearbeitung von Workshops und Fachveranstaltungen

Ihr Profil:

  • Sie haben ein abgeschlossenes Studium der Sozial-, Geistes- oder Rechtswissenschaft
  • Erfahrungen in der politischen Verbandsarbeit und  Kommunikation
  • Kenntnisse zu den Themenfeldern Familien-, Migrations- und Bildungspolitik
  • Sensibilität und Erfahrungen im Umgang mit Vielfalt in Bezug auf Sprache, Kultur, Ethnie und Lebensformen

Darüber hinaus bringen Sie mit:

  • die Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell in neue Themenfelder einzuarbeiten
  • die Fähigkeit, fachpolitische Sachverhalte schnell zu erfassen und diese mündlich sowie schriftlich präzise festzuhalten
  • einen kreativen Kopf und Freude daran, Ideen einzubringen und  konkrete Projekte konzeptionell auszuarbeiten
  • Bereitschaft zu Dienstreisen
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Organisationstalent
  • Flexibilität, Belastbarkeit sowie Engagement, sich in einem Familienverband einzubringen

Wir bieten:

  • Eine abwechslungsreiche, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • Ein angenehmes und vertrauensvolles Arbeitsumfeld in einem multidisziplinären und diversen Team
  • flexible Arbeitszeiten, teilweise mobiles Arbeiten möglich
  • flache Hierarchien
  • aktive Gestaltungsmöglichkeit zu den gesellschaftspolitischen Themen Familie, Migration und Bildung in einem bundesweiten Familienverband

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie Ihre Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse, sonstige Qualifikationen) bitte ausschließlich in elektronischer Form bis zum 10. Juli 2023 an personal@verband-binationaler.de.
Unsere Stellenausschreibungen richten sich an alle geeigneten Bewerber:innen unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, Weltanschauung, ethnischer Herkunft oder sexueller
Identität.
Haben Sie Rückfragen? Dann wenden Sie sich bitte an Maria Ringler, ringler@verband-binationaler.de

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 08/2023

AUS DEM ZFF

Angesichts des Stillstands bei der Ausarbeitung einer armutsfesten Kindergrundsicherung fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen und Gewerkschaften Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neudefinition des kindlichen Existenzminimums endlich anzugehen und so den Weg freizumachen für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Einer der wichtigsten Erfolgskriterien für die Kindergrundsicherung wird ihre Höhe sein, mit der sie auch eine deutliche Verbesserung der Situation von Kindern im SGB II-Bezug erzielen muss. Deshalb haben wir ausdrücklich befürwortet, dass im Koalitionsvertrag mit der Kindergrundsicherung auch die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums versprochen wurde. Aber Details zu konkreten Schritten der Neuberechnung, lassen auf sich warten. Es ist enttäuschend, mit wie wenig Entschlossenheit dieses existenzielle Vorhaben angepackt wird. Wir appellieren an Bundesminister Heil, sich beherzt der Sache anzunehmen und sich für die Kinder in Armut einzusetzen.“

Im gemeinsamen Aufruf heißt es: „Die Kindergrundsicherung wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob sie in der Leistungshöhe das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt. […] Mit Ausnahme einiger deskriptiv-unverbindlicher Papiere seien jedoch keinerlei Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar, seiner Verpflichtung nachzukommen, das kindliche Existenzminimum neu zu definieren.“ Weiter mahnen die Verbände in dem Appell: „Es wäre nicht hinnehmbar, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des ‚Was und wieviel braucht ein Kind‘ auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde.”

Kinderarmut ist in Deutschland weit verbreitet und hat zuletzt ein neues Rekordhoch erreicht: Mehr als jedes fünfte Kind wächst hierzulande in Armut auf. Das Bündnis drängt vor diesem Hintergrund auf ein Ende des Stillstands bei den notwendigen Arbeiten für eine armutsfeste Kindergrundsicherung. In dem gemeinsamen Aufruf heißt es dazu: „Wir fordern Bundesarbeitsminister Heil auf, unverzüglich die notwendigen Arbeiten an einer sach- und bedarfsgerechte Definition des kindlichen Existenzminimums und zur Berechnung des existenzsichernden Zusatzbetrages in der Kindergrundsicherung aufzunehmen und hierbei die Expertise von Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbänden einzubeziehen.“

Der Aufruf wird unterstützt von: Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze, Bundesforum Männer, Bundesverband für Kindertagespflege, Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie, Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Jugendherbergswerk, Deutsches Kinderhilfswerk, Diakonie Deutschland, foodwatch Deutschland, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Grüne Jugend, Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen, pro familia, Sanktionsfrei, Save the Children, SOS Kinderdorf, SOVD Sozialverband Deutschland, Tafel Deutschland, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Verband berufstätiger Mütter, Verband bi-nationaler Familien und Partnerschaften, Volkssolidarität Bundesverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, Zukunftsforum Familie.

Zum gemeinsamen Aufruf an Bundesminister Heil

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.05.2023

SCHWERPUNKT I: Reform des europäischen Asylsystems

Zum heutigen Jahrestag des Asylkompromisses kritisiert die AWO die geplante Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS). Diese dürfe nicht umgesetzt werden, so der Verband. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Der faule „Kompromiss“, der mit der GEAS-Reform geschlossen wird, untergräbt die Glaubwürdigkeit der EU im Bereich der Menschenrechte weiter.“ 

„Die geplante Reform ist genauso fehlgeleitet wie der Asylkompromiss vor 30 Jahren.“ so Sonnenholzner. „Dieser erfolgte ausschließlich auf Kosten der Schutzsuchenden. Heute, 30 Jahre später, ist die Asylpolitik leider kein bisschen humaner geworden. Obwohl ein Paradigmenwechsel im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, bleibt der Schutzauftrag gegenüber Asylsuchenden aufgrund historischer Verantwortung weiterhin eine Illusion.“ 

Vor 30 Jahren ereignete sich das Unvorstellbare. Angesichts von Hass, Hetze und gewalttätigen Übergriffen auf Geflüchtete, darunter Brandanschläge auf Unterkünfte mit tödlichen Folgen, wurden nicht etwa die Schutzmaßnahmen für Asylsuchende in Deutschland ausgeweitet. Stattdessen wurde das Grundgesetz geändert und der Zugang zum Asyl massiv eingeschränkt. Die damalige Regierung rechtfertigte diesen Eingriff in die Menschenrechte mit der Einführung eines gemeinsamen europäischen Asylrechts. 

Mit der anstehenden GEAS-Reform droht nun ein Alptraum Realität zu werden. Der neue Kompromiss der Bundesregierung legalisiert bereits bestehende Verstöße gegen Menschenrechte und steht im eklatanten Widerspruch zu verbrieften Menschenrechten wie dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, dem Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Menschenrechtscharta. Nun sollen Schutzsuchende offiziell und „im Namen der EU“ inhaftiert werden – allein deshalb, weil sie Schutz suchen. In rechtsstaatswidrigen Schnellverfahren soll über Leben und Tod entschieden werden, um dann in sogenannte „sichere Drittstaaten“ oder „sichere Herkunftsländer“ abzuschieben. Und zwar ungeachtet der möglichen Kettenabschiebungen von Personen aus Kriegsgebieten. 

Sonnenholzner dazu abschließend: „Durch die neue Reform werden nicht nur zahlreiche Menschenrechte ignoriert oder gebrochen. Es wird auch ein klares Signal gesetzt, dass Deutschland nach 30 Jahren immer noch nicht gewillt ist, seiner humanitären Verantwortung gegenüber Schutzsuchenden nachzukommen. Wer die Reform der GEAS unterstützt, nimmt Folter, grundlose Inhaftierung, Entwürdigung und Mord in Kauf, um Menschen fernzuhalten, die vor Krieg, Folter und Verfolgung fliehen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.05.2023

Kein Kompromiss um jeden Preis: Recht auf ein Asylverfahren in der EU muss erhalten bleiben

Die Diakonie Deutschland und Brot für die Welt zeigen sich besorgt über die Diskussion über die Reform zum europäischen Flüchtlingsrecht. Das Asylrecht in der Europäischen Union darf nicht mit dem Ziel ausgehöhlt werden, faire Asylverfahren unmöglich zu machen, appellieren die beiden Organisationen gemeinsam an die Bundesregierung anlässlich des Treffens der EU-Innenminister:innen am 8. Juni in Luxemburg. Die aktuellen Verhandlungen sehen Verschärfungen besonders bei den Verfahren an den EU-Außengrenzen vor. Es drohen massive Zurückweisungen von Schutzsuchenden in Drittstaaten und die Ausweitung von Grenzverfahren mit eingeschränkten Rechten und Inhaftierung selbst von Minderjährigen.

Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt, fordert ein deutliches Signal für den Schutz Asylsuchender, statt sie künftig wie Kriminelle zu behandeln. „Es sind nicht die Staaten der EU, die die meisten Schutzsuchenden weltweit aufnehmen, sondern Länder des globalen Südens. Die Reform ist nicht nur ein menschenrechtlicher Skandal, sondern auch gegenüber diesen Ländern ein fatales Signal: Warum sollten diese noch Schutz gewähren, wenn die Europäische Union, die ihnen gegenüber immer wieder auf die Einhaltung der Menschenrechte pocht, die Rechte von Geflüchteten selbst immer weiter einschränkt?“

Die Reform sieht unter anderem vor, die sogenannte „Sichere-Drittstaaten-Regelung“ auszuweiten. „Das führt dazu, dass kaum noch jemand innerhalb der Europäischen Union Asyl beantragen kann, da auf möglichen Schutz in Ländern wie Tunesien, Niger oder die Türkei verwiesen wird. Die aktuell im Rat diskutierten Pläne sehen vor, dass Schutzbedürftige den ’sicheren Drittstaat‘, in den sie abgeschoben werden sollen, nie betreten haben müssen. Damit könnten EU-Staaten dem Beispiel Großbritanniens folgen, das Asylsuchende jeglicher Nationalität nach Ruanda ausfliegen will. Diesem Modell muss in der Europäischen Union eine klare Absage erteilt werden!“, sagt Dagmar Pruin.

Diakonie Präsident Ulrich Lilie fordert entsprechend faire Verfahren und eine gerechte Verteilung von Schutzsuchenden in der Europäischen Union: „Einen europäischen Kompromiss um jeden Preis und eine Abkehr von den menschenrechtlichen Grundpositionen, auf die die europäische Gemeinschaft gegründet ist, darf es nicht geben. Leidtragende einer restriktiven Reform des Europäischen Asylsystems wären die Menschen, die auf unseren Schutz und unsere Hilfe dringend angewiesen sind. Wir brauchen faire und sorgfältige Asylverfahren, ein gerechtes Verteilungssystem und eine Entlastung der Staaten mit EU-Außengrenzen.“

Die Diakonie stehe seit langem für den Flüchtlingsschutz und für eine menschenwürdige Aufnahme in der EU ein. Es gebe keinen sachlichen Grund, sich von dieser werteorientierten Politik zu verabschieden. „Damit die Aufnahme von Geflüchteten gelingt, engagieren wir uns dafür, dass die schutzsuchenden Menschen bei der Integration in unsere Gesellschaft unterstützt und gefördert werden und erfolgreich Perspektiven für ihr Leben entwickeln können“, so der Diakonie-Präsident.

Eine grundlegende Reform des Dublin-Systems, wie sie Verbände und Flüchtlingshilfsorganisationen seit Langem fordern, sei im Reformprozess aktuell nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Das Prinzip der Ersteinreise wird noch verschärft, Staaten sollen sich zukünftig vom Flüchtlingsschutz freikaufen können.

Die beiden Vorstände appellieren daher an die Bundesregierung, ihr Gewicht im Europäischen Rat zu nutzen und sich bei einer Reform zu enthalten, die auf Jahre hin verheerende Folgen für den Europäischen Flüchtlingsschutz hätte. Mit der geplanten Reform schaffe die EU keine Ordnung, sondern setze die Rechtlosigkeit und Verelendung von Schutzsuchenden in der EU fort. Solange das gemeinsame Bekenntnis zum Flüchtlingsschutz und zur menschenwürdigen Aufnahme in der EU nicht vorhanden sei, sollte keine Reform verabschiedet werden, die die gegenwärtigen Zustände legalisiert. Es müsse auf die Einhaltung der bestehenden Asylgesetze gedrungen werden, so Pruin und Lilie.

Weitere Informationen:

Gemeinsamer Appell: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Gemeinsames-Statement_GEAS_16.05.2023-2.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Brot für die Welt vom 06.06.2023

LSVD gegen Grenzverfahren und Abschiebungen in für LSBTIQ* unsichere Drittstaaten

Am 8./9. Juni wollen die EU-Mitgliedstaaten auf dem EU-Rat für Inneres eine Reform des Asyl-Systems beschließen. Unter anderem sollen Geflüchtete in vermeintlich sichere Drittstaaten abgeschoben werden können, es sollen systematisch Asylgrenzverfahren unter Haftbedingungen durchgeführt werden und das Dublin-System soll verschärft werden. Innenministerin Faeser (SPD), Außenministerin Baerbock (Grüne), Vizekanzler Habeck (Grüne) und Familienministerin Paus (Grüne) haben signalisiert, den Plänen zustimmen zu wollen, und fordern lediglich, dass insbesondere Familien und Kinder aus den Grenzverfahren ausgenommen werden sollen. Das Vorhaben soll dann im nächsten Schritt im EU-Gesetzgebungstrilog bis Anfang 2024 verhandelt werden. Gelingt dies, würden auch lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Asylsuchende, die über eine EU-Außengrenze einreisen, zu Asylverfahren an den EU-Außengrenzen unter Haftbedingungen gezwungen. Auch sie laufen dann Gefahr, in zukünftig als „sichere Drittstaaten“ deklarierte Länder abgeschoben zu werden. Patrick Dörr kommentiert dies für den Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD):

Für Geflüchtete ganz allgemein, ganz besonders aber auch für LSBTIQ* Schutzsuchende, ist die geplante Reform ein Horrorszenario. Die Unterbringung in Haftlagern wird den Zugang zu medizinischer und psychosozialer Versorgung unmöglich machen und die Gewaltgefahr für ohnehin besonders schutzbedürftige LSBTIQ* potenzieren. Die jahrelange Erfahrung zeigt zudem: LSBTIQ* outen sich oft erst sehr spät im Asylverfahren, oft erst im Rahmen eines Klageverfahrens oder noch später. Grund hierfür sind die oft ein Leben lang gelernte Angst und Scham, das fehlende Wissen um die Schutzrechte für verfolgte LSBTIQ*, aber auch die auch in Deutschland noch mangelhafte Schutzbedarfserkennung. Wenn entsprechend den Vorschlägen dann Asylsuchende aus Ländern mit relativ niedrigen Schutzquoten in Grenzverfahren kommen, wird dies ganz besonders auch LSBTIQ* Geflüchtete treffen, da unter diesen Staaten auch viele LSBTIQ*-Verfolgerstaaten sind. Outet sich zum Beispiel ein schwuler Iraker oder eine lesbische Senegalesin in der Grenzhaft nicht direkt, wird der Asylantrag direkt als unzulässig abgewiesen und die Person soll in für sie vermeintlich sichere Drittstaaten abgeschoben werden, also im Zweifelsfall ein Land, in dem die Person noch nie war. Es ist davon auszugehen, dass die Standards für die Einstufung solcher „sicherer Drittstaaten“ soweit abgesenkt werden, dass auch regelmäßig LSBTIQ*-Verfolgerstaaten als „sicher“ eingestuft werden.

Die Bundesregierung hat sich zum Inklusionskonzept für die Außen- und Entwicklungspolitik bekannt, Außenministerin Baerbock hat selbst die feministische Außenpolitik proklamiert. Die Bundesregierung hat überdies in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, die Bedingungen für LSBTIQ* Geflüchtete zu verbessern. Innenministerin Faeser hat selbst betont, wie wichtig ihr ein besserer Schutz für LSBTIQ* Geflüchtete ist. All die Erfolge, die in dieser Legislatur für LSBTIQ* Schutzsuchende errungen wurden, würden durch die geplante Reform faktisch zunichte gemacht. Die geplante EU-Asylreform bedeutet eine schärfere Asylpolitik gegen LSBTIQ* Geflüchtete, als wir sie jemals unter dem CSU-Innenminister Seehofer gesehen haben. Dass dabei diese Verschärfung auch für LSBTIQ* Schutzsuchende nicht auf Druck anderer EU-Staaten passiert, sondern ein ureigenes Anliegen auch der Bundesregierung selbst ist, zeigt sich darin, dass sie parallel zu diesem Horrorszenario auch noch die Einstufung weiterer LSBTIQ*-feindlicher Länder als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ betreibt.

Der LSVD fordert die Bundesregierung auf, sich an ihre Wahlkampfversprechen zu erinnern und sich gegen die faktische Aushebelung des Asylrechts zu stellen. In Grenzverfahren ist ein ordentliches, faires Asylverfahren nicht möglich, weder für LSBTIQ* Geflüchtete noch für andere Schutzsuchende. Das geplante Reformvorhaben ist daher grundsätzlich abzulehnen. Sollte die Bundesregierung tatsächlich zustimmen, muss die Bundesregierung mindestens folgende Punkte zur Bedingung für ihre Zustimmung machen, um zumindest einen minimalen Standard beim Schutz von LSBTIQ* Asylsuchenden sicherzustellen:

  1. Erstens müssen LSBTIQ* Geflüchtete regelmäßig aus den Grenzverfahren herausgenommen werden, da für ihr Schutzrecht die Schutzquoten der Länder überhaupt keine Aussagekraft haben. Um sich im Asylverfahren zu outen, brauchen sie Kontakt zur LSBTIQ* Zivilgesellschaft, zu spezialisierten Beratungsstellen.
  2. Zweitens muss im Rahmen der Reform klargestellt werden, dass LSBTIQ* im Rahmen der Grenzverfahren überhaupt als „besonders schutzbedürftige“  Gruppe anerkannt werden. Dies ist derzeit EU-weit nicht geregelt. 
  3. Drittens müssen in den geplanten Haftlagern an der EU-Außengrenze auch LSBTIQ*-Organisationen geförderte Stellen erhalten, um die Schutzbedarfserkennung vor Ort sicherzustellen und spezialisierte Beratung anzubieten. Hierbei muss vor allem auch klar geregelt sein, dass alle Asylsuchenden systematisch informiert werden, dass Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität ein anerkannter Asylgrund ist.
  4. Viertens muss sichergestellt werden, dass die Haftlager für ein regelmäßiges unabhängiges Monitoring (speziell mit Blick auf besonders vulnerable Gruppen) durch Menschenrechtsorganisationen zugänglich sind.
  5. Fünftens muss die Bundesregierung durchsetzen, dass EU-weit nur solche Staaten, in denen LSBTIQ* in allen Landesteilen sicher vor Verfolgung sind, als „sichere Drittstaaten“ deklariert werden.

Weiterlesen:

Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (lsvd.de)

APPELL: Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! (lsvd.de)

Queere Geflüchtete anerkennen (lsvd.de)

Detaillierte Analyse: Wie wirkt sich die neue Dienstanweisung des BAMF auf die Verfahren queerer Geflüchteter aus? (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 06.06.2023

46 Kinder- und Menschenrechtsorganisationen warnen anlässlich des Treffens der EU-Innenminister*innen vor Entrechtung geflüchteter Kinder und Jugendlicher.

Der Paritätische Gesamtverband und andere Kinder- und Menschenrechtsorganisationen rufen die Bundesregierung dazu auf, beim bevorstehenden Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni keine Vereinbarungen einzugehen, die die Rechte und das Wohl geflüchteter Kinder und Jugendlicher gefährden. Deutschland muss konsequent gegen die Einführung von Grenzverfahren in Haftlagern, die Ausweitung sicherer Drittstaaten und die Absenkung von Verfahrensgarantien für geflüchtete Kinder und Jugendliche stimmen, so die gemeinsame Forderung.

“In der Debatte um eine Reform der europäischen Asylpolitik drohen Menschenrechte auf der Strecke zu bleiben“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.“ Die Möglichkeit der Inhaftierung Schutzsuchender während des Asylverfahrens ist grundsätzlich inhuman und wird das Leid an den europäischen Außengrenzen verschärfen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich in aller Konsequenz gegen diese Pläne stellt.“

Die Organisationen warnen vor einer massiven Entrechtung geflüchteter Kinder und Jugendlicher in der EU, sollten die vorgeschlagenen Reformen beschlossen werden. Bereits jetzt kommt es entlang der Fluchtrouten und an den Außengrenzen der EU jeden Tag zu Gewaltanwendung gegenüber Kindern. Die Reformpläne verstoßen nach Ansicht des Bündnisses gegen die UN-Kinderrechtskonvention und begünstigen weitere Kinderrechtsverletzungen. Die Bundesregierung darf diesen Weg nicht unterstützen. Die Wahrung der Menschenrechte und des Kindeswohls muss  die Leitlinie der europäischen Politik sein, so der Appell.

Nach den bisher bekannten Plänen sind auch geflüchtete Kinder und Jugendliche von Inhaftierung oder haftähnlicher Unterbringung an den europäischen Außengrenzen betroffen. Dies verstößt gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Schutz vor Folter und Freiheitsentzug. Die Organisationen ermahnen die Bundesregierung, der eigenen Ankündigung im Prioritätenpapier zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vom 26. April treu zu bleiben und sicherzustellen, dass Minderjährige vom Grenzverfahren ausgenommen werden. Zudem sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, sich wirksam gegen Entscheidungen von Behörden zu wehren. Unbegleitete Minderjährige sollen kindgerechte Unterstützung, Vormundschaft und Rechtsbeistand erhalten. Ohne effektiven Rechtsschutz und kindgerechte Verfahrensbegleitung können die Rechte und das Wohl von flüchtenden Kindern in der EU nicht gewahrt werden.

Auch durch die geplante Erweiterung des Konzepts der sicheren Drittstaaten drohen massive Auswirkungen auf den Schutz von Asylsuchenden in der EU: Wenn Kinder und Jugendliche in der EU ankommen, können ihre Asylanträge – gemäß den aktuellen Beschlüssen des Rates der EU-Innenminister*innen – als unzulässig abgelehnt werden, selbst wenn in einigen Regionen eines außereuropäischen Landes nur ein unzureichendes Mindestmaß an Schutz gewährleistet ist.

Dokumente zum Download

46 Kinder- und Menschenrechtsorganisationen appellieren an die Bundesregierung (586 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.06.2023

SCHWERPUNKT II: Kindergrundsicherung

Zum heutigen Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder erklärt Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familien, Senior*innen, Frauen und Jugend:

Der heutige Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz signalisiert: Die Kindergrundsicherung muss kommen. Die Unterstützung der Bundesländer reiht sich ein in die breite Unterstützung aus der Zivilgesellschaft. Denn Kinderarmut raubt Kindern Lebenschancen und dem Land Zukunftschancen.

Wir brauchen eine gut ausgestattete Kindergrundsicherung. Sie ist der zentrale Baustein, um endlich wirksam gegen Kinderarmut vorzugehen und gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig abzusichern. Durch die Zusammenfassung vieler verschiedener Leistungen und deren Digitalisierung bauen wir Bürokratie ab. Damit erleichtern wir den Zugang und sorgen dafür, dass bei mehr Kindern und ihren Eltern das ihnen zustehende Geld ankommt. Der Weg aus der Armut darf nicht am Behördendschungel scheitern. Gleichzeitig müssen wir das kindliche Existenzminimum so ausgestalten, dass alle Kinder gleiche Teilhabechancen bekommen.

Dafür erwarten wir eine schnellstmögliche Einigung zu den Eckpunkten, die Bundesfamilienministerin Paus unermüdlich vorantreibt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.05.2023

Zu den Ergebnissen der Familienministerkonferenz erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Das Herzstück der Kindergrundsicherung ist das Zusammenführen, Vereinfachen und Digitalisieren der familienpolitischen Leistungen. Insbesondere für Länder und Kommunen wird das eine riesige Aufgabe sein. Deshalb ist es wichtig, in weiteren Gesprächen explizit auch die Kommunen als wesentliche Akteure einzubinden. Ich gehe davon aus, dass die zwischen den Familienministern besprochenen verwaltungstechnischen Umsetzungsfragen nun möglichst zeitnah Eingang in ein konkretes Konzept zur Kindergrundsicherung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus finden. Dabei ist klar, dass der Austausch zwischen Bund und Ländern notwendige Absprachen innerhalb der Koalition zu wesentlichen Punkten der Kindergrundsicherung nicht vorwegnehmen kann. Dazu gehört notwendigerweise die Einbindung der elementaren Säule des digitalen Kinderchancenportals, das Kindern und Jugendlichen echte, selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht und ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung immaterieller Kinderarmut ist. Fest steht auch: Der Bund zahlt und deshalb werden auch die wesentlichen Fragen zur Finanzierung am Ende vom Deutschen Bundestag beschlossen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 26.05.2023

Anlässlich des Bund-Länder-Treffens der Familienminister*innen am 26. Mai hat die Arbeiterwohlfahrt die Beteiligten zur Eile bei der Umsetzung der Kindergrundsicherung angemahnt. „Familien können nicht länger warten: Nicht nur aufgrund der anhaltenden Inflation sind immer mehr Kinder von Armut betroffen. Mit der Kindergrundsicherung müssen wir Ihnen jetzt helfen!“ so Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt.  

Vom Bund-Länder-Treffen erhofft sich die AWO ein starkes Bekenntnis sowie einen konkreten Zeitplan zur Reform: „Wir diskutieren schon viel zu lange über die Einführung der Kindergrundsicherung, dabei liegen handfeste Konzepte und Finanzierungspläne seit Jahren auf dem Tisch,“ so Groß. „Die politischen Machtspiele auf dem Rücken von Kindern und ihrer Zukunft müssen endlich aufhören!“ Die Blockadehaltung des Finanzministeriums kritisiert die AWO scharf. 

Die Arbeiterwohlfahrt engagiert sich seit ihrer Gründung gegen Kinderarmut und drängt seit Jahren auf die Einführung einer Kindergrundsicherung. Dafür ist sie unter anderem im Bündnis Kindergrundsicherung aktiv. Laut einer aktuellen Erhebung des statistischen Bundesamtes waren 24 Prozent aller Unter-18-Jährigen in Deutschland im Jahr 2022 armutsgefährdet.1 “Diese Entwicklung dürfen wir nicht weiter hinnehmen, mit der Kindergrundsicherung müssen wir diesen Kindern und Jugendlichen jetzt wieder eine Zukunftsperspektive geben,” so Michael Groß abschließend.  

 1 DeStatis, Gefährdung durch Armut oder soziale Ausgrenzung: AROPE-Indikator und seine drei Teilindikatoren nach Geschlecht und Alter. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/eurostat-armut-soziale-ausgrenzung-arope-teilindikatoren-mz-silc.html 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.05.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundeskabinett beschließt Bericht zur Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger

Sie sind vor Krieg, Verfolgung oder wirtschaftlicher Not geflüchtet und leben ohne Eltern in Deutschland: Unbegleitete ausländische Minderjährige sind besonderen Gefahren ausgesetzt und brauchen deshalb besonderen staatlichen Schutz. 

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Bericht über die Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen beschlossen. Der Bericht basiert auf amtlichen Statistiken und Ergebnissen aus Befragungen von Jugendämtern, Fachverbänden und Einrichtungen, in denen unbegleitete Kinder und Jugendliche leben. Der Bericht befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Jahr 2021 und greift punktuell neuere Entwicklungen auf. 

Im Ergebnis kommt der Bericht zu dem Schluss, dass unbegleitete Minderjährige in Deutschland weitgehend rechtssicher und kindeswohlgerecht aufgenommen, untergebracht und versorgt wurden. Zugleich wird deutlich, dass die seit 2022 wieder steigende Zahl unbegleiteter Minderjähriger die zuständigen Kommunen vielerorts vor wachsende Herausforderungen stellt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Unbegleitete Minderjährige haben meistens eine lange Odyssee durch mehrere Länder hinter sich und oft Schlimmes erlebt. Es ist beruhigend zu wissen, dass sie bei uns in Deutschland gute Aufnahme finden und durch die Kinder- und Jugendhilfe intensiv begleitet und unterstützt werden. Dass sich inzwischen immer mehr Minderjährige ohne Eltern auf den Weg machen, ist ein alarmierendes Zeichen. Zudem ist es eine große Herausforderung für Kommunen, Jugendämter und Träger. Zur Betreuung werden auch viele Ehrenamtliche eingesetzt. All denjenigen, die vor Ort mit anpacken und sich mit großem Engagement um die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen kümmern, gilt mein großer Respekt und Dank.“

Die zentralen Aussagen des Berichts:

  • Nach jahrelangem Rückgang nimmt die Zahl der UMA seit 2021 wieder zu: Zum Stichtag 31.10.2022 lebten 25.084 unbegleitete Minderjährige und junge Volljährige in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. 
  • Zwischen September 2021 und Oktober 2022 stiegen die Fallzahlen um 40 Prozent. 
  • 2021 waren 91 Prozent der vorläufig in Obhut genommenen unbegleiteten Minderjährigen männlich, neun Prozent waren weiblich.
  • Hauptherkunftsländer 2021 waren Afghanistan, Syrien und Somalia.
  • Bis Oktober 2022 wurden als Folge des Ukraine-Krieges insgesamt 3.891 Einreisen von unbegleiteten Minderjährigen aus der Ukraine registriert.
  • Unbegleitete Minderjährige haben nach wie vor einen erhöhten Begleitungs-, Hilfe- und Unterstützungsbedarf, der allerdings sehr heterogen ausfällt. 
  • Die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen erhielten im Berichtszeitraum weitgehend rechtssichere und kindeswohlgerechte Aufnahme, Unterbringung und Versorgung.
  • Das Verteilverfahren wurde funktional und weitgehend rechtssicher umgesetzt. 
  • Bei allen wichtigen Verfahrensschritten beteiligten die Jugendämter die unbegleiteten Minderjährigen mehrheitlich selbst oder ihren Vormund. 
  • Die sozialen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie haben sich auch auf das Alltagsleben unbegleiteter Minderjähriger ausgewirkt und ihre Integration erschwert. 
  • Unbegleitete Minderjährige zeigten sich nach wie vor sehr motiviert, Deutsch zu lernen, die Schule zu besuchen und erfolgreich abzuschließen und sich in die Gesellschaft zu integrieren. 
  • Mit Blick auf 2022 und die erhöhten Zuzugszahlen bezeichneten Länder und Verbände fehlende Unterbringungsmöglichkeiten und den Mangel an Fachkräften als größte Herausforderungen.  

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher am 01. November 2015 berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich über deren Situation.

Den aktuellen Bericht finden Sie hier: bmfsfj.de/uma-bericht

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.05.2023

Bericht bezieht Perspektiven von Menschen mit Armutserfahrung stärker ein

Mit einer Veranstaltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden gestern offiziell die Arbeiten am Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) der Bundesregierung aufgenommen.

Dabei diskutierte Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil mit etwa 100 Vertreterinnen und Vertretern aus sozial- und verteilungspolitisch tätigen Verbänden und Organisationen, der Wissenschaft und von Bundesrat und Bundestag über die sozialpolitischen Herausforderungen, denen sich der ARB widmen wird. Zu den Themen gehörten unter anderem die Preisentwicklung der letzten Monate und ihre Auswirkungen auf einkommensschwache Haushalte, die Arbeit der Tafeln sowie die Lebenslagen von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung.

„Der Armuts- und Reichtumsbericht ist ein sozialer Seismograph, der auf Verschiebungen, manchmal auch Risse und mitunter sogar tiefe Gräben in unserer Gesellschaft hinweist. Er soll außerdem realitätsnahe Antworten geben, wo der Sozialstaat noch besser werden kann. Deshalb ist ein wichtiger Teil des Berichts, dass wir die Perspektiven der Menschen mit Armutserfahrung und von all jenen, die sie vor Ort unterstützen, aufgreifen. Denn die Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen spüren die aktuellen Krisen am stärksten. Doch ihre tagtäglichen Belastungen lassen sich nicht einfach in Zahlen und Statistiken abbilden.“

BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES, HUBERTUS HEIL.

Der Beteiligungsprozess von Menschen mit Armutserfahrung trägt das Motto „Armut?! Das geht uns alle an!“ und wird vom Organisationsberatungsinstitut Thüringen – ORBIT e. V. durchgeführt. Damit wird eine Verabredung aus dem Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode umgesetzt, Menschen mit Armutserfahrung stärker an der Erstellung des ARB zu beteiligen.

Seit 2001 legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einmal in jeder Legislaturperiode einen ARB vor. Der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht soll im Herbst 2024 vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 23.05.2023

„Hunderttausende Erzieherinnen und Erzieher fehlen, 130.000 Lehrkräfte allein bis 2030. Der dramatische Fachkräftemangel in der Bildung und der damit verbundene Verlust von Qualität schreien nach einem kompletten Neustart des Bildungssystems und nach einer bundesweiten Fachkräfteoffensive. Doch die Bundesregierung duckt sich weiterhin schamlos weg und betreibt kosmetische Symbolpolitik, anstatt sich den Problemen zu stellen. Wir erleben hier ein Versagen auf ganzer Linie der Ampel-Koalition“, sagt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Sprecherin für Bildung und Wissenschaft, zur Vorstellung des Forderungskatalogs des Bündnisses „Bildungswende jetzt!“. Gohlke weiter:

„100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr gab es vom Bundeskanzler mal eben par ordre du mufti. Doch für die Bildung gibt’s nur warme Worte und Gefeilsche innerhalb der Ampel-Koalition und mit den Ländern. Jede Forderung nach einer besseren Finanzierung des Bildungssystems wird abgeblockt. Man darf ernsthaft zweifeln, ob die Bundesregierung verstanden hat, worum es geht.

DIE LINKE unterstützt die Forderungen des Bündnisses für eine Bildungswende. Es braucht jetzt dringend ein Sondervermögen von 100 Milliarden für die Bildung und eine echte Ausbildungsoffensive für Lehrkräfte.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 01.06.2023

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Emilia Fester, erklärt anlässlich des Internationalen Kindertags:

„Der Internationale Kindertag ist ein Anlass zum Feiern und ein Tag der Freude für alle Kinder. Uns Erwachsene soll er aber auch an unsere Aufgabe erinnern, Kindern zuzuhören und ihren Rechte und Bedürfnisse den Raum zu geben, den sie brauchen. Kinder sind keine unvollständigen Erwachsenen, sondern Expert*innen ihrer Lebenswelten. Sie haben das Recht, als solche wahr- und ernstgenommen zu werden. Kinderrechte müssen ganz besonders von uns in der Politik immer an jeder Stelle mitgedacht werden, nicht nur an einem Tag im Jahr.“

Deutschland ist weltweit wahrscheinlich das einzige Land das zwei Kindertage im Jahr begeht. Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR gefeiert, während seit 1954 in der Bundesrepublik der 20. September als von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ begangen wird. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland deshalb zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen. Beide Tage sollen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern ins öffentliche Bewusstsein und Handeln rücken.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 01.06.2023

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernimmt auch in diesem Jahr wieder die Schirmherrschaft für die Weltspieltagsaktion des Deutschen Kinderhilfswerks, die unter dem Motto „Schluss mit der Einfalt – es lebe die Vielfalt!“ stattfindet. 

Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung des Themas „Spiel und Inklusion“ aufmerksam machen. Dabei wird Inklusion als das Recht auf Teilhabe aller Menschen und insbesondere aller Kinder unabhängig von körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie kulturellen oder sozioökonomischen Hintergründen angesehen.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Paul Lehrieder, erklärt hierzu:
„Jedes Kind will spielen, und jedes Kind soll mitspielen können. Dafür steht das Thema Spiel und Inklusion. Um allen Kindern die Chance zum Mitspielen zu geben, müssen dafür Räume und Gelegenheiten geschaffen werden. Kinder spielen ohne Vorurteile. Sie begegnen dabei anderen Menschen, machen wichtige Erfahrungen im sozialen Miteinander, entdecken ihre Kreativität und lernen Vielfalt spielerisch kennen. Von klein auf schaffen sie so – beinahe nebenbei – die Grundlage für einen achtsamen und respektvollen Umgang miteinander, trotz oder wegen aller Unterschiedlichkeiten, denen sie dabei begegnen. Das ist ein unschätzbarer Wert für alle Kinder und für unsere ganze Gesellschaft.“

Der 28. Mai gilt seit mehr als 10 Jahren als „Weltspieltag“. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2023 teilzunehmen und darüber hinaus für eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen insbesondere für die gesellschaftliche Inklusion von Kindern einzutreten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 26.05.2023

Rund 1,3 Milliarden Überstunden sind im Jahr 2022 nach Auswertungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geleistet worden – etwa 702 Millionen davon unbezahlt. Dies antwortet die Bundesregierung (20/6928) auf eine Kleine Anfrage (20/6511) der Fraktion Die Linke. Die Zahl der geleisteten Überstunden entspricht laut IAB-Auswertung rund 809.000 Vollzeitäquivalenten.

Im Jahr 2008 betrug die Zahl der Überstunden laut IAB zirka 2,1 Milliarden – etwa 1,2 Millionen davon unbezahlt. Auswertungen des Statistischen Bundesamtes zu geleisteten Arbeits- und Überstunden von Normalarbeitnehmern, Leiharbeitskräften sowie befristet Beschäftigten sind den Tabellen im Anhang der Antwort zu entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 413 vom 05.06.2023

Als Unterrichtung (20/7076) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ (20/6519) vor. Darin plädiert der Bundesrat unter anderem dafür, dass der Kinderreisepass nicht wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen zum 1. Januar 2024, sondern erst zum 1. November 2025 abgeschafft werden soll.

Zur Begründung heißt es in der Stellungnahme, dass Eltern für die Ausstellung regulärer Personalausweise und Reisepässe für Kinder von null bis sechs Jahren aufgrund der „raschen äußerlichen Veränderung der Kinder“ höhere Kosten aufbringen müssten, da die Dokumente aus diesem Grund bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig würden und somit die Ausstellung eines neuen gebührenpflichtigen Dokuments erforderlich werde. Zudem könnten Kinderreisepässe unmittelbar vor Ort sofort ausgestellt werden. Um die Bürger und die Verwaltungen auf die Abschaffung des Kinderreisepasses und den damit erforderlichen zeitlichen Vorlauf vorzubereiten, der bei der künftigen Beantragung von regulären Dokumenten anfalle, sei ein späteres Inkrafttreten der Abschaffung des Kinderreisepasses geboten.

Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag des Bundesrates ab. Ziel der Abschaffung des Dokumententyps Kinderreisepass bereits zum 1. Januar 2024 und des damit verbundenen Wegfalls des Verwaltungsaufwands für eine jährliche Verlängerung oder Ausstellung eines Kinderreisepasses solle sein, dass diese Aufwandsreduzierung für die Passbehörden so schnell wie möglich umgesetzt wird, schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung. Zudem bestehe bereits derzeit die Möglichkeit, für unter Zwölfjährige einen regulären Reisepass zu beantragen, „sodass eine technische Umstellung der Passbehörden nicht erforderlich sein dürfte“. Auch beschränke sich ihr Beratungsaufwand künftig auf den regulären Pass und mithin auf lediglich ein Dokument.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 410 vom 05.06.2023

Um die Situation von Gründerinnen und Selbstständigen beim Mutterschaftsschutz zu verbessern, fordert die Unionsfraktion unter anderem, Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes anzupassen. Zudem sollte eine Anlaufstelle eingerichtet werden, bei der sich Selbstständige über Möglichkeiten und Ansprüche informieren könnten, heißt es in einem Antrag (20/6911) der Abgeordneten.

Auch solle das Elterngeld an die Lebensrealität von Selbstständigen angeglichen werden und Zahlungseingänge während des Elterngeldbezuges „auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen“ abgestellt werden.

In dem Antrag kritisiert die Union, dass viele Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere des Mutterschutzgesetzes, nicht für Selbstständige gälten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 404 vom 30.05.2023

Anteil an der Bevölkerung seit 2015 leicht gestiegen auf 13 % zum Jahresanfang 2022

Der Anteil der Kinder an der Bevölkerung in Deutschland nimmt wieder leicht zu. Von den 83,2 Millionen Menschen, die Anfang 2022 in Deutschland lebten, waren 10,9 Millionen Kinder im Alter bis einschließlich 13 Jahre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass des Internationalen Kindertages am 1. Juni mitteilt, machten Kinder einen Anteil von 13,0 % der Bevölkerung Deutschlands aus. Damit ist der Anteil seit dem Tiefststand Anfang 2015 (12,2 %) in den vergangenen Jahren wieder leicht gestiegen.

Ein Grund für diese Entwicklung sind höhere Geburtenzahlen. Von 2010 bis 2014 wurden durchschnittlich rund 682 200 Kinder pro Jahr geboren. Von 2015 bis 2020 waren es im Durchschnitt gut 775 600 jährlich. Die Geburtenzahl erreichte im Jahr 2021 mit rund 795 500 Kinder sogar den höchsten Stand seit 1997, ging allerdings im Jahr 2022 nach vorläufigen Angaben auf 738 900 Kinder zurück.

In den Staaten der Europäischen Union (EU) war der durchschnittliche Anteil von Kindern an der Bevölkerung etwas höher als hierzulande: Zum Jahresbeginn 2022 betrug dieser laut EU-Statistikbehörde Eurostat 13,9 %. Niedriger als in Deutschland war der Kinderanteil in Italien (11,7 %), Portugal (11,8 %), Malta und Griechenland (je 12,6 %) sowie Spanien (12,9 %). Den höchsten Anteil von Kindern wiesen hingegen Irland (18,3 %), Schweden (16,4 %) und Frankreich (16,2 %) auf.

Methodische Hinweise:

Die genannten Bevölkerungszahlen zum Anfang des jeweiligen Jahres beruhen auf dem Stichtag 31.12. des Vorjahres. Der im Laufe des Jahres 2022 erfolgte Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine ist in diesen Daten nicht enthalten. Für das Gesamtjahr 2022 liegen aktuell lediglich Schätzungen zu den Bevölkerungszahlen vor. Die endgültigen Ergebnisse werden im Juni veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Zahl der Kinder und Zahl der gesamten Bevölkerung in Deutschland sind auch über die Tabelle 12411-0005 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 30.05.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Diakonie Deutschland kritisiert das im Bundestag verabschiedete „Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz“ (PUEG). Statt Flickschusterei fordert die Diakonie Deutschland einen Masterplan für eine grundlegende Reform der Pflege. Dazu erklärt Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Dieses Gesetz ist eine Enttäuschung für alle Pflegebedürftigen, Pflegenden und Angehörigen. Es lässt vor allem pflegende Angehörige im Regen stehen, die nach wie vor die größten Pflegeleistungen schultern. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre werden bei weitem nicht von der Pflegeversicherung ausgeglichen. Zwar soll es nun ein Budget zur Entlastung pflegender Angehöriger geben, allerdings erst zum Juli 2025. Dafür wird beim Pflegegeld gespart. Die Leistungen reichen nicht aus und kommen viel zu spät.“

Sozialvorständin Loheide fordert eine solide Finanzierung der Pflegeversicherung: „Die Pflegekassen mussten in der Pandemie hohe zusätzliche Kosten übernehmen. Jetzt fehlen ihnen die Mittel um ein tragfähiges Pflegesystem für die Zukunft auf den Weg zu bringen. Wir brauchen eine grundlegende Pflegereform – und zwar bald. Sonst riskieren wir, dass Pflegebedürftige nicht mehr professionell versorgt werden können und pflegende Angehörige erschöpft aufgeben müssen. Das wäre eine Katastrophe!“ 

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 26.05.20203

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) unterstützt in einer ausführlichen Stellungnahme das Ziel des Referentenentwurfs zum Selbstbestimmungsgesetz, das grund- und menschenrechtswidrige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) abzuschaffen. Stattdessen soll eine Korrektur des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags durch eine Erklärung vor dem Standesamt möglich werden. Zugleich weist der djb auf die zu beobachtende Diskursverschiebung hin: Sinn und Zweck des Selbstbestimmungsgesetzes ist eigentlich die Verbesserung der rechtlichen Situation einer Personengruppe, die von geschlechtsbezogener Diskriminierung betroffen ist. Anstatt dieses Anliegen in der öffentlichen Diskussion umfassend darzustellen, werden Drohszenarien und Missbrauchsmöglichkeiten vertieft erörtert, die nicht auf empirischen Anhaltspunkten beruhen. Bedauerlicherweise setzt sich diese Verschiebung in einzelnen Regelungen und in der Begründung des Referentenentwurfs fort.

„Trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen unkompliziert zu ermöglichen, den Geschlechtseintrag im Geburtenregister und ihre Vornamen zu korrigieren, ist aus grund- und menschenrechtlicher Sicht dringend geboten“, betont djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. „Insbesondere die Abschaffung des gerichtlichen TSG-Verfahrens und der Gutachtenpraxis sind überfällig. Der djb unterstützt daher die im Entwurf vorgesehene Einführung eines neuen niedrigschwelligen Verfahrens, in dem die personenstandsrechtlichen Angaben durch eine Erklärung vor dem Standesamt korrigiert werden können.“

Die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens im Referentenentwurf sieht der djb allerdings an einigen Stellen kritisch. So ist die im Entwurf vorgesehene dreimonatige Wartefrist bis zur Wirksamkeit der Korrektur nach Ansicht des djb nicht verhältnismäßig und daher zu streichen. Die Verweise auf das Hausrecht, die Bewertung sportlicher Leistungen und medizinischer Maßnahmen sind rechtlich überflüssig. Überarbeitungsbedarf besteht auch zur Gewährleistung geschlechtlicher Selbstbestimmung von Minderjährigen. Zudem greifen die im Entwurf vorgesehenen abstammungsrechtlichen Regelungen der angekündigten Reform des Abstammungsrechts zum Nachteil der betroffenen queeren Familien, insbesondere der schutzbedürftigen Kinder, vor. Der djb schlägt bis zu einer umfassenden Reform des Abstammungsrechts eine andere Interimslösung vor. Schließlich bietet auch das im Entwurf vorgesehene Offenbarungsverbot nach Ansicht des djb einen unzureichenden Schutz. Darüber hinaus besteht weiterhin Regelungsbedarf im Hinblick auf den Entschädigungsfonds sowie die Finanzierung von Beratungsangeboten und die Kostenübernahme geschlechtsangleichender Behandlungen.

Nach der langen Ausarbeitungs- und Verhandlungszeit drängt der djb nun auf die zügige Nachbesserung und Einführung des vereinfachten personenstandsrechtlichen Verfahrens. 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 31.05.20203

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) konstatiert in einer ausführlichen Stellungnahme zum Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt des Bundesministeriums der Justiz: Das Papier stellt lediglich einen ersten (zögerlichen) Schritt zu einem „echten Gewaltschutzgesetz“ dar.

„Wenn es um digitale Gewalt geht, darf das Netz kein rechtsfreier Raum sein. Frauen sind besonders von Hatespeech, Beleidigungen, aber auch Verletzungen des Rechts am eigenen Bild und/oder der sexuellen Selbstbestimmung betroffen, digitale Gewalt hat eine Geschlechterdimension“, betont djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. „Die im Eckpunktepapier jetzt vorgesehenen drei Einzelmaßnahmen bleiben weit hinter dem zurück, was im Kampf gegen digitale Gewalt erforderlich, von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt und von dieser zu erwarten gewesen wäre.“

Der djb begrüßt die Stärkung des privaten Auskunftsverfahrens. Je niedrigschwelliger Personen, deren Rechte nachweislich verletzt wurden, auf richterliche Anordnung hin Kenntnis von der Identität der Verletzer*innen erlangen können, desto erfolgsversprechender ist die sich anschließende Rechtsdurchsetzung. Unterstützenswert ist auch die Neueinführung richterlich angeordneter Accountsperren und eine Ausweitung der Zuständigkeit des „inländischen Zustellungsbevollmächtigten“. Es fehlen aber zentrale Maßnahmen, wie Verbandsklagerechte und Opferschutzmaßnahmen.

Dringender Handlungsbedarf besteht bei Nachschärfungen im Zivil- und Strafrecht und beim Ausbau von Beratungsstrukturen. Zwingend notwendig sind verpflichtende Fortbildungen für Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei, in deren Rahmen für die geschlechtsspezifische Dimension digitaler Gewalt sensibilisiert wird. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern vor allem um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ*-Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Diese Dimension verkennt das Eckpunktepapier und wird damit dem wesentlichen Aspekt des Phänomens digitaler Gewalt nicht gerecht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 26.05.20203

Wie können Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in familiengerichtlichen Verfahren garantiert werden? Was ist eine kindgerechte Anhörung? Warum sollten die am Verfahren beteiligten Akteur*innen kooperieren und wie kann ein Kind über seine Rechte bedarfsgerecht informiert werden? Welche Vorgaben gibt es in Bezug auf die Qualifikation und Fortbildung von Richter*innen? Wie weit sind wir in Deutschland bei der Umsetzung einer kindgerechten Justiz gekommen?

Diese und andere Fragen werden in der neuen Podcast-Reihe “Familienrecht-Kindgerecht!” des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) und des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) besprochen.

In sieben Folgen stellt die Podcasterin Ella Daum kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren vor. Dazu lässt sie in jeder Folge verschiedene Expert*innen zu Wort kommen, die einen Einblick in ihren Berufsalltag geben und erläutern, wie die Umsetzung einer kindgerechten Justiz hierzulande gut funktionieren kann. Die kinderrechtsbasierten Kriterien haben DKHW und DIMR auf Grundlage der UN-KRK und der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz erarbeitet.

Das DKHW und das DIMR setzen sich für ein Justizsystem ein, das die wirksame Umsetzung aller Kinderrechte gewährt und das Kindeswohl (Artikel 3 Absatz 1 UN-KRK) und die Beteiligung von Kindern (Artikel 12 UN-KRK) bei der Ausgestaltung von Verfahren in den Mittelpunkt stellt.

Das Pilotprojekt “Kinderrechtsbasierte Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren” hat gezeigt, dass die Anwendung von Kriterien als unverbindliche Handlungsempfehlungen Verfahrensbeteiligte dabei unterstützen können, Verfahren kindgerechter auszugestalten. Ziel des Podcast ist es die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt sowie die Kriterien selbst flächendeckend bekannt zu machen und für ihre Anwendung zu werben. Er soll dazu beitragen, dass Verfahrensbeteiligte die „Kinderrechte im Ohr“ haben.

Der Podcast „Familienrecht – Kindgerecht!“ ist auf Spotify Familienrecht – Kindgerecht! | Podcast on Spotify und der DKHW-Webseite www.dkhw.de/podcast-familienrecht-kindgerecht kostenlos zu hören. 

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutsches Institut für Menschenrechte vom 01.06.2023

eaf mit vielfältigen Angeboten beim Deutschen Evangelischen Kirchentag

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) macht sich als familienpolitischer Dach­verband in der EKD für die Anliegen von Familien in Politik, Gesellschaft und Kirche stark. Dies möchte sie für die Besucher:innen des Evangelischen Kirchentags in Nürnberg durch vielfältige Angebote im „Zentrum Kinder und Familie“ (Kulturwerkstatt auf AEG, Fürther Str. 244 d, 90429 Nürnberg) erlebbar machen.

Vom 8. bis 10. Juni 2023 können Familien sich im Foyer des Zentrums über die eaf, ihre Mitglieds­verbände und Projekte informieren sowie bei einem Mitmachspiel die „Zeitfresser“ ihres Familienalltags abwerfen. Die Ausstellung „FamilienBande“ der eaf-nrw bietet einen Raum, das eigene Verständnis von Familie zu klären und sich über Wünsche und Bedürfnisse im Blick auf familiäre Lebensformen auszutauschen.

In kurzen Talkrunden spricht die eaf mit Menschen aus Politik, Gesellschaft, Kirche und Forschung darüber, was Familien brauchen. Zu Gast sind unter anderem Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Oberkirchenrätin Dr. Birgit Sendler-Koschel (Leiterin Bildungsabteilung EKD), Prof. Dr. Nina Weimann-Sandig (Ev. Hochschule Dresden) und Eva-Maria Zabbée (Vorsitzende des Ev. Bundesverbandes Adoption e. V.). In der ersten Etage des „Zentrums Kinder und Familie“ zeigen die Evangelische Familienbildung und die Evangelische Familienerholung, was sie können: Von Donnerstag bis Samstag haben Familien hier die Gelegenheit, in Angebote wie Babymassage, musikalische Früherziehung oder Eltern-Kind-Kurse hineinzuschnuppern.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführern der eaf, betont: „Als evangelischer Familienverband ist der Kirchentag für uns die beste Gelegenheit, um mit Familien aus ganz Deutschland ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns sehr auf die vielen Begegnungen, einen spannenden Austausch und neue Ideen!“

Am Donnerstag, dem 8. Juni, diskutiert sie zudem u. a. gemeinsam mit Bundes­familienministerin Lisa Paus auf dem Podium „Zeit für Care in Familien – wer soll das noch wuppen?“. Im Anschluss daran stehen Bundesgeschäftsführerin Svenja Kraus und Präsidiumsmitglied OKR Dr. Steffen Merle (Referent für Sozial- und Gesellschaftspolitik, EKD) ab 13:15 Uhr im Pressezentrum des Kirchentags für Nachfragen gern zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter
https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2023-06-07-deutscher-evangelischer-kirchentag

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 02.06.2023

LSVD fordert konsequente Nachbesserung im Referent*innenentwurf

Gestern endete die Verbändebeteiligung für das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (SBGG). Das bisherige Verfahren greift massiv in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein und soll deshalb durch ein Selbstbestimmungsgesetz neu geregelt werden – wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) hat eine rechtliche Analyse des Entwurfs vorgenommen. Die Ergebnisse liegen nun in einer ausführlichen Stellungnahme vor. Dazu erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD

Der LSVD begrüßt ausdrücklich die Absicht, das in großen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) aufzuheben und die personenstandsrechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Identität für trans* und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen (TIN*) einheitlich und ohne Begutachtung und ärztliche Atteste in einem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zu regeln. Wir können nicht genug betonen, wie wichtig die Abschaffung dieser entwürdigenden Verfahren für die Achtung der Menschenwürde der Betroffenen ist.  Leider wird im Referent*innenentwurf gezielt TIN*-feindlich mobilisierten Ängsten unverhältnismäßig viel Raum gegeben – ihnen wird dadurch eine scheinbare Legitimität verliehen. Der Referent*innenentwurf stellt TIN* Personen unter Generalverdacht, indem er die Glaubwürdigkeit ihrer Identität in Frage stellt. Die Bundesregierung muss die konstruktive Kritik der Zivilgesellschaft ernst nehmen und ein wirksames SBGG erarbeiten, das Stigmatisierung und Ausgrenzung entgegenwirkt, anstatt sie noch zu befeuern. Im Gesetzestext muss sich klar widerspiegeln, worum es geht: um den Schutz, die Würde und die Rechte von TIN* Personen.

Der Gesetzesentwurf fällt inhaltlich deutlich hinter die im Juni 2022 vorgestellten Eckpunkte zurück und würde teilweise sogar eine rechtliche Verschlechterung mit sich bringen. Wir rufen alle demokratischen Parteien auf, ihrer Verantwortung für den Schutz aller Menschen im parlamentarischen Prozess gerecht zu werden und den Entwurf entsprechend nachzubessern.  Die selbstbestimmte Personenstandsänderung darf nicht ausgehöhlt werden! Der LSVD fordert eine ersatzlose Streichung der dreimonatigen Wirksamkeitsfrist (§4) und der einjährigen Sperrfrist (§5). Auch Paragraf 6 des Entwurfs sollte ersatzlos gestrichen werden, ebenso wie die vorgeschlagene Regelung im Verteidigungs- und Spannungsfall (§9) und die Eltern-Kind-Zuordnung (§11). Der LSVD fordert zudem, dass Jugendliche ab 14 Jahren uneingeschränkt selbstbestimmt über ihre Vornamen und ihren Geschlechtseintrag entscheiden dürfen.

In der Zivilgesellschaft wird das Recht auf einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag für TIN* mehrheitlich und eindeutig befürwortet. Eine große Bandbreite verschiedener Verbände und zentraler Akteur*innen haben sich in den letzten Wochen und Monaten deutlich dafür ausgesprochen, darunter die Bundespsychotherapeutenkammer, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund und große Arbeitgeber*innen. Außerdem befürworten auch der Deutsche Frauenrat, der Kinderschutzbund und der Deutsche Bundesjugendring die rechtliche Selbstbestimmung von TIN*. Die Frauenhauskoordinierung hat wiederholt klargestellt, dass die in öffentlichen Debatten heraufbeschworenen Bedrohungsszenarien für feministische bzw. Frauenschutzräume durch den selbstbestimmten Geschlechtseintrag unbegründet sind. Die Zahl der erfassten Vorfälle TIN*-feindlicher Hasskriminalität steigt seit Jahren an – umso wichtiger ist es, in diesem Gesetzgebungsverfahren der Einschätzung dieser Expert*innen der Antigewaltarbeit zu folgen. Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein feministisches Anliegen. Diese klare und unmissverständliche Haltung für Menschenrechte und den Schutz von TIN* Personen muss im Gesetz und seiner Begründung unmissverständlich deutlich gemacht und konsequent umgesetzt werden.

Weiterlesen:

Ausführliche Stellungnahme: Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz
Bundesregierung veröffentlicht Referent*innenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
Das Selbstbestimmungsgesetz: Antworten zur Abschaffung des Transsexuellengesetz (TSG) – Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum geplanten Selbstbestimmungs-Gesetz
„Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden?“ – 12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit
Selbstbestimmungsgesetz jetzt! – Beschluss des LSVD-Verbandstages 2023

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 31.05.20203

Aktuelle Expertise zu Armut in Deutschland.

Nach vorläufigen Zwischenergebnissen zur Armutsentwicklung in Deutschland des Statistischen Bundesamts, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland heute berichtet, ist die Armut 2022 deutschlandweit leicht gesunken, insbesondere in Ostdeutschland. Die Kinderarmut erreicht mit 21,3 Prozent ein neues Rekordhoch. Der Paritätische Wohlfahrtsverband betrachtet die Ergebnisse mit großer Sorge. Umfassende Anstrengungen, um Armut wirksam zu bekämpfen, seien angesichts von Inflation und realem Kaufkraftverlust dringlicher als je zuvor. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, endlich gezielte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu ergreifen und den Weg für eine armutsfeste Kindergrundsicherung frei zu machen.

“Die vorläufigen Daten deuten darauf hin, dass einige pandemiebedingte Verwerfungen u.a. durch eine Erhöhung des Mindestlohns ausgeglichen werden konnten. Gleichzeitig hat sich aber für eine große Mehrheit Armutsbetroffener die Lage durch die Inflation weiter verschärft”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Zwar handelt es sich nur um Zwischenergebnisse, die mit großer Vorsicht zu betrachten sind. Der sich abzeichnende Anstieg der Kinderarmut aber sollte alle politisch Verantwortlichen alarmieren. SPD und FDP müssen endlich den Weg frei machen für eine armutsfeste Kindergrundsicherung, die den Namen wirklich verdient”, fordert Schneider.

In einer aktuellen Expertise ordnet der Paritätische Gesamtverband die vorliegenden Daten ein. Endgültige Schlüsse zur Armutsentwicklung im Inflationsjahr 2022 könnten aus ihnen noch nicht gezogen werden. In der Vergangenheit stellten sich erhebliche Unterschiede zwischen den Erst- und Endergebnissen heraus. So lag die Armutsquote für Deutschland nach Erstergebnissen im Jahr 2021 bei 16,6 Prozent. Nach den Endergebnissen musste dann eine Quote von 16,9 Prozent festgestellt werden.

Dokumente zum Download

Armut im Blick: Expertise zu den Erstergebnissen der amtlichen Armutsberichterstattung für 2022 (2 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.05.20203

Mehr als 200 Organisationen unterstützen den Appell: „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“

Anlässlich des 30. Jahrestages des sogenannten “Asylkompromisses” bekräftigt der Paritätische Gesamtverband die Forderung nach einer Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), das der Verband als diskriminierendes Sondergesetz scharf kritisiert. Es sei menschenverachtend und nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, dass Schutzsuchenden zur „Abschreckung” existenzsichernde Leistungen vorenthalten werden. Zusammen mit mehr als 200 Organisationen fordert der Verband die Gleichbehandlung aller Menschen in Deutschland nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs und unterstützt den Appell: „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“

“Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Schandfleck deutscher Asylpolitik und gehört endlich abgeschafft. So fragwürdig die politische Zielsetzung der Abschreckung von Anfang an war, so inhuman sind die praktischen Auswirkungen für Menschen, die in ihrer Not Schutz und Zuflucht in Deutschland suchen”, kritisiert Harald Löhlein, seit Anfang der 1990er im Paritätischen Gesamtverband zuständig für Flüchtlingspolitik. Das AsylbLG ist nach Ansicht des Verbandes mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. “Faktisch existiert mit dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Sondersozialhilfesystem, das hilfebedürftigen Menschen in Deutschland die zur Existenzsicherung nötigen Leistungen vorenthält. Die Würde des Menschen aber ist unteilbar, genauso wie das Existenzminimum”, betont Löhlein. Daher gehöre das Gesetz abgeschafft. Stattdessen sollten die Leistungsberechtigten in die regulären Sozialsysteme einbezogen werden.

Zum Hintergrund:

Am 26.5.1993 beschloss der Bundestag im sogenannten „Asylkompromiss“, das in der Verfassung garantierte Grundrecht auf Asyl stark zu beschneiden, um Flüchtlinge möglichst fernzuhalten. Gleichzeitig wurde mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein neues Gesetz geschaffen, das die Lebensverhältnisse von Asylsuchenden in Deutschland gezielt verschlechtern und die soziale Versorgung auf ein Niveau deutlich unterhalb der regulären Sozialleistungen absenken sollte. Ziel des Gesetzes war es, Schutzsuchende durch das Wohnen in Sammelunterkünften, durch niedrigere Leistungen und durch Sachleistungen statt Geld abzuschrecken oder zur Ausreise zu bewegen. Auch heute liegen die Regelsätze des AsylbLG deutlich unter denen des Bürgergelds beziehungsweise der Sozialhilfe. Sachleistungen statt Geld bedeuten für die Betroffenen zusätzliche Einbußen. Zudem führt eine nach dem Gesetzeswortlaut stark beschränkte Gesundheitsversorgung in der Praxis zu verspäteter und unzureichender Behandlung, und behördliche Sanktionen führen zu weiteren Kürzungen.

Unter den 200 Unterzeichner*innen des Appells „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ finden sich u.a. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Organisationen von Migrant*innen, Vereinigungen von Anwält*innen, Jurist*innen, Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Frauenverbände und Kinderrechtsorganisationen.

Der vollständige Text des Appells und die aktuelle Unterzeichnerliste finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 25.05.20203

Der Pestalozzi-Fröbel-Verband (pfv) fordert anlässlich der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 25. und 26. Mai 2023 die Verantwortungsgemeinschaft von Bund und Ländern zu stärken und den Bildungsbegriff der frühkindlichen Bildung bundesrechtlich zu verankern.
Zur dauerhaften Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung von Kindern und zur Sicherstellung einer hochwertigen Kindergarteninfrastruktur sieht der pfv grundsätzlich folgende
Handlungsschwerpunkte auf politischer Ebene:

  • Erforderlich ist die Schaffung einer verfassungskonformen Lösung, damit sich der Bund angemessen und dauerhaft an den Kosten der Kindertagesbetreuung zur Unterstützung der Verantwortungsträger von Ländern und Kommunen beteiligen kann. Die punktuellen und befristeten  Finanzierungsbeteiligungen des Bundes (z.B. Sprachförderung oder Gutes KiTa Gesetz) tragen der Notwendigkeit einer stabilen Kindertagesstätten-Infrastruktur und deren langfristig gesicherter Finanzierung nicht ausreichend Rechnung.
  • Es bedarf einer gemeinsamen Finanzierungsverantwortung des Bundes und der Länder ähnlich der Regelungen für die Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur. Die Aufnahme der Kindertagesbetreuung als Gemeinschaftsaufgabe würde sehr gut zu der Einführung der Kinderrechte in das Grundgesetz passen.
  • Es soll eine bundesrechtliche Präzisierung erfolgen, was genau mit Förderung der Kinder als zentrales Ziel der Kindertagesbetreuung bestimmt ist. Unter Beibehaltung und Beachtung der im SGB VIII als Auftrag beschriebenen Trias der Erziehung, Bildung und Betreuung für die Arbeit in Kindertagesstätten sind in den letzten Jahren die fachlichen Grundlagen des Bildungsverständnisses präzisiert worden. Aktuelle Analysen dazu weisen auf die Verschmelzung der Begriffe hin und die damit verbundenen Schwachstellen – die sich in dem Begriff der „Notbetreuung“ in Zeiten der Pandemie eindrücklich gezeigt haben (Kaul/Cloos/Simon/Thole, 2023).

„Die Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen muss durch eine tragfähige und dauerhafte Grundlage für die  Infrastruktur und qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung gestärkt werden, daher sollte eine Lösung für die regelhafte Beteiligung des Bundes zur Sicherung des Modells des „kompetenten Systems“ an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung erzielt werden“, so Bettina Stobbe, Vorstandsvorsitze des pfv.

Um einen fachlichen Impuls zu setzen und frühkindliche Bildung durch Schärfung des Bildungsbegriffs neu zu denken, hat der pfv eine Expertise in Auftrag gegeben und in diesen Tagen veröffentlicht. Die Expertise Rethinking frühkindliche „Erziehung, Bildung und Betreuung“. Fachwissenschaftliche und rechtliche Vermessungen zum Bildungsanspruch in der Kindertagesbetreuung ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. vom 26.05.20203

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Juni 2023

Veranstalter: BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V.

In unregelmäßigem Abstand kommen im Rahmen unseres digitalen Veranstaltungsformats „BFM Impulse“ Menschen zu Wort, die sich mit unterschiedlichen Aspekten einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik beschäftigen – sei es als Autor:in, Journalist:in, Künstler:in oder Wissenschaftler:in.

Am 28. Juni 2023 stellt der Schweizer Psychologe und Männlichkeits-Experte Markus Theunert sein neues Buch „Jungs, wir schaffen das – Ein Kompass für Männer von heute“ vor. Darin rückt er die vernachlässigte Frage in den Mittelpunkt, welche Kompetenzen Männer brauchen, um fair und gern Mann zu sein. Dafür skizziert er Umrisse einer «nachhaltigen Männlichkeit». Im Anschluss gibt es Zeit für Fragen und Diskussionen.

Link zur Zoom-Anmeldung

Markus Theunert ist Psychologe sowie Gesamtleiter und Gründungspräsident von männer.ch, dem Dachverband progressiver Schweizer Männer- und Väterorganisationen. In dieser Funktion ist er auch Leiter des nationalen Programms MenCare Schweiz.

Eine Leseprobe und Bestellmöglichkeiten gibt es auf der Verlagsseite

Termin: 30. Juni 2023

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Noch nie waren so viele queere Menschen in einer Bundestagsfraktion vertreten wie in der jetzigen grünen Fraktion. Im Koalitionsvertrag haben wir wichtige Schritte zur Gleichstellung und Akzeptanz von LSBTIQ* vereinbart und vor allem im von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsplan „Queer leben“ Ende letzten Jahres verankert. Jetzt sind wir an der Umsetzung. Diese möchten wir Euch/Ihnen bei unserem diesjährigen Regenbogenabend vorstellen.

Wir freuen uns sehr, Prof. Dr. Susanne Baer, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D. als Gastrednerin dabei zu haben. Sie wird den Fokus auf die Grundrechte von LSBTIQ* legen, die im politischen Diskurs seitens reaktionärer Kräfte auf besorgniserregende Weise unter Druck geraten.

Außerdem wollen wir unsere Solidarität mit den Menschen in der Ukraine sowie den Geflüchteten zum Ausdruck bringen und mit der Einladung von Zi Fáamelu, einer ukrainischen trans* Künstlerin, besonders auf die Situation queerer Geflüchteter hinweisen.

Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist bis zum 23.06.2023 möglich.

Mit dabei:

Britta Haßelmann MdB, Fraktionsvorsitzende | Lisa Paus MdB, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | Ulle Schauws MdB, Sprecherin für Familie, Senior*innen, Frauen, Jugend und Queer | Prof. Dr. Susanne Baer, Richterin am Bundesverfassungsgericht a.D., | Tessa Ganserer MdB | Sven Lehmann MdB | Nyke Slawik MdB

Programm und Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Lebensentwürfe der Menschen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten vervielfältigt. Die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, darauf zu reagieren und eine rechtliche Absicherung von Familien, die jenseits der bisherigen rechtlichen Norm leben, zu realisieren.

Dieses Policy Paper des Gunda-Werner-Instituts untersucht die angekündigten Neuerungen der sogenannten Mitmutterschaft, der Verantwortungsgemeinschaft und des Kleinen Sorgerechts. Es zeigt den rechtlichen Status quo und die geplanten rechtlichen Neuerungen auf und nimmt letztere aus geschlechtertheoretischer Perspektive kritisch in den Blick. Aus der Kritik werden einige konkrete politische Empfehlungen abgeleitet.

Das Papier kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 06/2023

AUS DEM ZFF

 

Termin: 23. Mai 2023

Ort: Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin

Die andauernden Umbrüche haben unsere Gesellschaft und ihre Familien fest im Griff. Die Corona-Krise und damit einhergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Kinder, Jugendliche und ihre Familien herausgefordert: Angesichts (teil-)geschlossener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen stieg die Belastung familiär zu erbringender Sorgearbeit und zeitgleich sank das Wohlbefinden von Familienmitgliedern. Aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Kitas, Schulen, Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen kamen immer wieder an ihre organisatorischen und personellen Grenzen. Zusätzlich erleben wir eine Energie- und Wirtschaftskrise, – ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine – die viele Menschen, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur um ihre Existenz bangen lässt. Damit geraten Familien weiterhin unter enormen Druck.

Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Katharina Spieß (BiB) und Sabine Rennefanz (Journalistin und Autorin), wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten der Frage nachgehen, wie eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein muss. Dabei können wir auf wissenschaftliche Erkenntnisse, auf den Austausch mit Jugendlichen und den Erfahrungen unserer Mitgliedsorganisationen aus der täglichen Arbeit mit und für Familien aufbauen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Das Veranstaltungsprogramm finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 08.05.2023.

Die Arbeiterwohlfahrt, das Bundesjugendwerk der AWO und das Zukunftsforum Familie rufen die Bundesregierung zu einer Trendwende bei der Finanzierung zentraler kinder- und familienpolitischer Vorhaben auf. In einer Resolution, die die Bundes-Sonderkonferenz der AWO in Leipzig verabschiedete, fordern die Delegierten Investitionen in die soziale Sicherung sowie die Bildung von Kindern und Jugendlichen.

Es sei ein Skandal, dass Finanzminister Lindner Projekte wie die Kindergrundsicherung infrage stelle, so AWO-Präsident Michael Groß: “Deutschland ist im europäischen Vergleich eines der Länder mit der geringsten sozialen Durchlässigkeit. Wir brauchen eine echte Kindergrundsicherung, eine Investitionsoffensive für die Bildung und eine auskömmliche Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe, damit die Lebenschancen der Kinder und Jugendlichen nicht vom Konto- und Bildungsstand der Eltern abhängen.” Für diese wichtigen Anliegen die nötigen Mittel bereitzustellen, müsse für die selbsternannte “Fortschrittskoalition” eigentlich selbstverständlich sein.

Durch die Corona-Pandemie und die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs hat sich die Situation armutsgefährdeter junger Menschen weiter verschlechtert. Dies gelte neben der finanziellen Situation vieler Kinder und Jugendlicher auch für deren Sozialleben und Bildungschancen, ergänzt Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie: “Armutsbetroffene Kinder und Jugendliche haben schlechtere Chancen, einen guten Schulabschluss zu machen und sie leiden öfter unter gesundheitlichen Einschränkungen. Sie haben kleinere Freundeskreise als nicht arme Kinder, sind seltener im Sportverein und verfügen über ein geringeres Selbstwertgefühl. All das wissen wir seit Jahrzenten!”

Dass die Politik nicht längst gegengesteuert hat, sei für den gesellschaftlichen Zusammenhalt fatal – und sozial ungerecht: “Die Bundesregierung hält einerseits an der Schuldenbremse fest und besitzt andererseits nicht den Mumm, endlich jene stärker in die finanzielle Verantwortung zu nehmen, die mehr zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen müssen und können”, so Senihad Sator, Vorsitzender des Bundesjugendwerks der AWO.

Die Resolution „Solidarität mit Kindern und Jugendlichen – massiv in soziale Sicherung, Bildung und Infrastruktur investieren – jetzt!“ und die darin erhobenen Forderungen finden Sie unter: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/2023-04-22_GemeinsameResolution_SolidaritaetKinderJugendliche.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 22.04.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Lisa Paus diskutiert auf Fach-Kongress in Berlin

Unter dem Motto „Gelingensbedingungen für guten Ganztag“ veranstalten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam einen Kongress zur Ganztagsbetreuung von Grundschüler*innen in Berlin. Der zweitägige Fach-Kongress bietet Gelegenheit, Erfahrungen zum aktuellen Stand des Ganztagsausbaus auszutauschen, sich über die Investitionshilfen des Bundes zu informieren und Fragen des Rechtsanspruchs zu diskutieren. In Präsenz und im Online-Format soll der Kongress zusammen mit Wissenschaft und Verbänden fachliche Impulse und Denkanstöße für Schulverwaltungen und Kinder- und Jugendhilfe geben sowie zur Qualitätsentwicklung der Ganztagsbildung und -betreuung beitragen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus schaltet sich digital zu und diskutiert mit Steffen Freiberg, designierter Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und Vorsitzender der JFMK und Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie von Berlin und Präsidentin der KMK.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist Voraussetzung dafür, die kindgerechte, qualitativ hochwertige Ganztagsbildung und -betreuung flächendeckend auszubauen. Erfolg in der Bildung hängt in vielen Fällen vom Elternhaus ab. Mit ganztägigen Angeboten für Kinder im Grundschulalter können wir mögliche Nachteile ausgleichen. Zugleich erhöht Ganztagsbetreuung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das führt zu einer höheren Erwerbstätigkeit von Müttern und stellt einen wichtigen Faktor für die Fachkräftesicherung dar.“

Auf dem Kongress erwartet die Teilnehmenden ein umfangreiches Programm aus Vorträgen, Podiumsdiskussionen und insgesamt 21 Fachforen. Ziel ist der Austausch über die notwendigen Rahmenbedingungen für gute Ganztagsbetreuung. Der Kongress ist als jährlich wiederkehrendes Format konzipiert.

Bund und Länder werden in den kommenden Jahren nicht nur den quantitativen Ausbau, sondern auch die Qualität der Ganztagsbildung und -betreuung vorantreiben. Der Bund begrüßt, dass die Kultusministerkonferenz gemeinsam mit der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder in diesem Jahr den Prozess „Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität im Ganztag für Kinder im Grundschulalter“ gestartet hat. BMFSFJ und BMBF begleiten den Prozess mit eigenen Formaten.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien in der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Vom Schuljahr 2026/27 an gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der Klassenstufe 1. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten sowie an den laufenden Kosten (ab 2026 aufsteigend; ab 2030 mit 1,3 Mrd. Euro pro Jahr).

Mehr Informationen zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau finden Sie unter:

https://www.ganztagsschulen.org/

https://www.recht-auf-ganztag.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.04.2023

Mehr als 160.000 Jugendliche erhalten am heutigen Girls’Day und Boys’Day spannende Einblicke in Berufs- und Studienfelder

 

Rund 20.000 Aktionen und mehr als 160.000 Plätze bieten Unternehmen und Institutionen am diesjährigen Girls’Day und Boys’Day bundesweit an – so viele Möglichkeiten für eine interessengeleitete und klischeefreie Berufs- und Studienorientierung wie noch nie. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 können beispielsweise von Sportprofis Teamplay lernen, einen Blick hinter die Kulissen der Modewelt werfen oder Pflegefachkräften bei der Arbeit über die Schulter sehen.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Für welche Berufe sich junge Menschen entscheiden, hat viel damit zu tun, welche Chancen sie haben eigene Erfahrungen zu machen. Ich möchte alle Mädchen und Jungen ermuntern, mutig ihre Talente zu erforschen – frei von überholten Ideen zu Geschlechterrollen im Beruf. Mädchen können beispielsweise erleben, dass sie in technischen Berufen erfolgreich sein können und Jungen dürfen kreative oder sorgende Seiten entdecken, indem sie am Aktionstag praxisnah Berufe kennenlernen. Der Girls’Day und Boys‘Day kann so ein Schritt sein zu mehr gelebter Vielfalt im Beruf.“

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Mädchen können heute alles werden. Es gibt keinen Grund, warum sie mit ihren Talenten und Fähigkeiten nicht überall vertreten sind. Deshalb unterstützt mein Haus den Girls’Day schon seit Jahren. Er setzt genau da an, wo wir Interesse wecken und Potenziale heben müssen. Der Girls’Day bietet Mädchen die tolle Gelegenheit, MINT praktisch zu erleben, Einblicke und Erfahrungen zu sammeln und weibliche Vorbilder kennenzulernen. Das ist eine große Chance für sie und auch für uns als Gesellschaft. Wir müssen Mädchen und Jungen die Möglichkeit geben, ihre Talente zu entdecken und frei zu entfalten.“

Barbara Schwarze, Vorsitzende des Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V., wo der Girls’Day und Boys’Day angesiedelt ist: „Schülerinnen und Schüler haben dank der Aktionstage die Möglichkeit, sich Berufen anzunähern, die sie sonst eher selten für sich in Erwägung ziehen. Unsere aktuelle Befragung zeigt: Es gibt einen Klebeeffekt. 42 Prozent der Girls’Day-Teilnehmenden und 36 Prozent der Boys’Day-Teilnehmenden können sich vorstellen, in das Unternehmen für ein Praktikum oder eine Ausbildung zurückzukehren.“

Hintergrund
In Deutschland gibt es mehr als 330 duale Ausbildungsberufe. Doch mehr als die Hälfte der Mädchen begrenzt sich bei der Berufswahl auf lediglich zehn dieser Ausbildungsberufe, darunter kein einziger gewerblich-technischer. Bei Jungen ist es ähnlich: Mehr als die Hälfte der männlichen Jugendlichen wählt unter nur 20 Ausbildungsberufen.

Am Girls’Day und Boys’Day bekommen Jugendliche Einblicke in Berufe, in denen Frauen und Männer bislang unterrepräsentiert sind. Für die Unternehmen und Institutionen ist der Aktionstag eine Möglichkeit, den Nachwuchs praxisnah zu fördern und für das eigene Themenfeld zu begeistern. Die Aktionstage setzen einen wichtigen Impuls gegen gängige Geschlechterstereotype und sorgen dafür, dass junge Menschen ihr Berufs- und Studienwahlspektrum erweitern. Der Aktionstag Girls’Day wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Seit 2011 fördert das BMFSFJ auch den Aktionstag Boys’Day. Mehr als 2,25 Millionen Plätze standen im Rahmen des Girls’Day für Mädchen seit 2001 zur Verfügung. Am Boys’Day haben insgesamt bisher mehr als 370.000 Jungen teilgenommen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.04.2023

Zur Einleitung der regierungsinternen Ressortabstimmung für das Selbstbestimmungsgesetz erklärt Tessa Ganserer, stellv. Mitglied im Gesundheitsausschuss:

„Menschen wollen selbstbestimmt leben können. Das ist ein zentrales Bedürfnis, garantiert vom Grundgesetz. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz erhalten endlich auch transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen dieses Grundrecht, das ihnen bisher verwehrt wurde. Es ist ein historischer Schritt. Wir freuen uns sehr, dass die regierungsinterne Ressortabstimmung und somit die nächste Etappe dorthin eingeleitet wurde.

Das bisher geltende sogenannte Transsexuellengesetz zwingt Menschen in unwürdige Gerichtsverfahren samt Zwangsbegutachtungen mit peinlichen und sehr intimen Fragen. Um endlich so zu leben, wie sie sind, mussten sich transgeschlechtliche Personen auf einen langen, kostenintensiven und entwürdigenden Weg machen, mit ungewissen Ausgang. Das werden wir als Ampelkoalition mit dem Selbstbestimmungsgesetz beenden. Es legt die Hoheit über das eigene Leben wieder dahin, wo sie hingehört: In die Hände der jeweiligen Personen. Es stärkt die persönliche Freiheit und bietet mehr Schutz für die betreffenden Menschen. Damit stärken wir aber auch die Grundrechte für alle, denn für uns ist das Selbstbestimmungsgesetz nicht nur eine faktische Verbesserung im Leben einiger. Es ist vielmehr eine Werteentscheidung: das Versprechen unseres Grundgesetzes gilt für alle und die Würde aller Menschen ist unantastbar. Nur so werden wir unserem Anspruch gerecht, eine offene und demokratische Gesellschaft zu sein. Die Rechte trans-, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Menschen sind Menschenrechte.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.04.2023

Die Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes zu dynamisieren, Räume für Bildung und Begegnung für junge Leute zu schaffen und zu erhalten sowie Kinder- und Jugendarmut und die Pandemiefolgen stärker in den Blick zu nehmen: Das forderten die Sachverständigen im Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmittag, bei dem sie aus der Arbeit des Bundesjugendrings berichteten.

In Zeiten multipler Krisen mache der Bundesjugendring als Arbeitsgemeinschaft von 28 Jugendverbänden und 16 Landesjugendringen jungen Menschen ein Angebot und verleihe ihnen eine Stimme, sagte Daniela Broda, Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings e. V. Die Mitgliedsorganisationen stünden für ein breites Spektrum jugendlichen Engagements. Man vertrete die Interessen von sechs Millionen jungen Menschen in Deutschland. „Junge Menschen engagieren sich überdurchschnittlich.“

Kinder und Jugendliche seien von heutigen Entscheidungen ebenso wie von den aktuellen Krisen und deren Folgen am längsten betroffen und wollten in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Kinder und Jugendliche setzten sich für offene Gesellschaften, für europäische Integration, internationale Solidarität und für die ökologische und soziale Transformation mit demokratischen Mitteln ein. „Jugendverbände sind Werkstätten der Demokratie“, so Broda.

Der Bundesjugendring und seine Mitglieder setzten sich dafür ein, dazu die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, Freizeitangebote für die jungen Menschen sowie eine Verbindung zu den aktuellen politischen Prozessen wie der Jugendbeteiligung, Kindergrundsicherung, der Engagementstrategie, dem Demokratiefördergesetz, dem Inklusiven Sozialgesetzbuch VIII oder der nationalen Plattform für nachhaltige Entwicklung.

Die Vorsitzende des Bundesjugendrings unterstrich den Wert und die Berechtigung jungen Engagements. Das Engagement der Kinder und Jugendlichen sei vielfältig und spiegele die Gesellschaft in ihrer ganzen Bandbreite. Der Einsatz der jungen Leute in einem Verein halte oft ein Leben lang. Ihre Themen wollten die jungen Menschen in den politischen Prozess einbringen. Dazu müsse man sie anhören. „Junge Menschen wissen selbst am Besten was sie brauchen.“ Als gewählte Vorstände des Bundesjugendrings betrachte man sich als legitime Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen und fordere „echte Beteiligung junger Menschen in allen Politikfeldern, die sie betreffen“.

Als Beispiel nannte Broda deren Mitwirkung im jugendpolitischen Beirat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Kinder- und Jugendarmut müsse mit einer umfassenden Kindergrundsicherung, bis zum 25. Lebensjahr und mit einem „soziokulturellen Existenzminimum“ beendet werden. Die Ganztagsbetreuung jenseits der Schule müsse zu einer Stätte der Ganztagsbildung werden, die nicht allein an den Aufbewahrungsinteressen der Erwachsenen orientiert sei.

Um den Jugendlichen mehr demokratische Mitbestimmung zu ermöglichen, solle sich die Politik dazu durchringen, das Wahlalter ab der kommenden Bundestagswahl auf 16 abzusenken, forderte Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings e. V. Jugendlichen dieses weiter vorzuenthalten sei „in hohem Maß rechtfertigungsbedürftig“. „Junge Menschen können und wollen wählen.“ Sie wollten dies nicht nur zu Kommunal-, Landes- und Europawahlen. Die Absenkung des Wahlalters diene einer starken und wehrhaften Demokratie.Überdies brauche die politische Jugendbildung, als ein „Fundament unserer Demokratie“, eine strukturelle Förderung durch das Demokratiefördergesetz.

Um hauptamtliche Fachstellen zu finanzieren, die die Ehrenamtlichen und das Engagement der Jugendlichen unterstützen, gelte es dringend eine Verstetigung des Mittelaufwuchses für die Jugendverbandsarbeit herbeizuführen. „Wenn Löhne und Preise steigen, darf das nicht zum Nachteil der Kinder sein.“ Man müsse nun einen rückwirkenden Inflationsausgleich sowie eine Erhöhung und zudem eine Dynamisierung des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) erreichen. „Die grundständige Förderung im KJP ist am wichtigsten“, sagte Haag. „Es gibt keine bessere Förderung.“

„Die Förderung der bundeszentralen Strukturen der Jugendverbandsarbeit ermöglicht ehrenamtliches Engagement“, sagte Haag. Aber die Aufwüchse im KJP blieben hinter den Anforderungen an zivilgesellschaftliches Engagement und hinter der Inflation zurück. Neben der Bezahlung hauptamtlichen Personals müssten nun auch dringende Sanierungsaufgaben bei den Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten in Angriff genommen werden. Nachdem in der Zeit der Pandemie einiges liegengeblieben sei und die energetische Modernisierung Neubauten erfordere, herrsche ein Investitionsbedarf, der durch die Einrichtungen selbst nicht zu stemmen sei.

Diese müssten aber als zentrale, unverzichtbare Orte der Bildung und Begegnung unbedingt erhalten werden. „Ohne eine energetische Sanierung sind die Einrichtungen nicht zukunftsfähig“, sagte Haag. „Junge Menschen haben den Anspruch an eine Kinder- und Jugendhilfe, die langfristig klimaneutrale Gebäudeinfrastruktur bereitstellt.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 313 vom 26.04.2023

Die Fraktion Die Linke will in einer Kleinen Anfrage (20/6402) von der Bundesregierung wissen, wie sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung seit 2019 entwickelt haben und nach Einschätzung der Regierung bis zum Jahr 2030 entwickeln werden.

Die Abgeordneten wollen vor dem Hintergrund des seit 2008 geltenden Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wissen, welche Programme der Bundesregierung neben dem Gute-Kita-Gesetz und dem KiTa-Qualitätsgesetz seit 2021 mit dem Ziel, die Kinderbetreuung zu unterstützen, aufgelegt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 307 vom 26.04.2023

Die Bundesregierung will ihre Eckpunkte für eine neue Wohngemeinnützigkeit und ein entsprechendes Förderprogramm bis 14. Juni vorlegen. Das kündigte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Cansel Kiziltepe (SPD) am Mittwoch im Bauausschuss an. Ursprünglich sollten die Eckpunkte bereits Ende März vorliegen. Der Termin sei aufgrund der komplexen und aufwendigen Rechtsgebiete und der erforderlichen Abstimmungen nicht zu halten gewesen.

Kiziltepe erinnerte daran, dass Deutschland einmal eine Hochburg des sozialen Wohnungsbaus gewesen sei. 1990 sei die Wohngemeinnützigkeit abgeschafft worden, bis Ende der neunziger Jahre habe es rund vier Millionen Wohnungen im gemeinnützigen Bestand gegeben. Ziel der geplanten neuen Wohngemeinnützigkeit ist es nach den Worten Kiziltepes, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Man komme mit dem Bau von Sozialwohnungen nicht mehr hinterher, weil mehr Wohnungen aus der Sozialbindung herausfielen als neue gebaut würden. Alte Wohnungsbestände sollen in das neue Segment umgewidmet werden können und neue Wohnungsbestände entstehen. Kiziltepe räumte ein, dass die Wohnungswirtschaft eine höhere Neubauförderung bevorzugen würde. Die Neubauförderung gewährleiste den dauerhaft bezahlbaren Wohnraum jedoch nicht. Das neue Segment werde gemeinwohlorientiert und mit einer Rendite- und Mietenbegrenzung versehen sein, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin.

Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) urteilte, der Wohnungsmarkt funktioniere nicht so, „wie wir es uns wünschen“. Bezahlbare Wohnungen seien möglich, wenn man die Renditeerwartung aus dem Wohnungsmarkt herausnehme.

Franziska Mascheck (SPD) erinnerte an die Wohngemeinnützigkeit bis 1990, deren Problem gewesen sei, dass Steuervergünstigungen Tür und Tor für Steuerschlupflöcher geöffnet hätten. Im Kern brauche man Wohnraum, der „aus der Spekulation rausgeht“.

Caren Lay (Die Linke) sprach von einer „guten Idee“, denn die Wohnungsgemeinnützigkeit der alten Bundesrepublik sei ein Erfolgsmodell gewesen. Wegen der Wohnungsnot und dem „Mietenwahnsinn“ müsse gehandelt werden. Angesichts der Bauflaute sei ein Neustart die einzige Lösung, um die Bauwirtschaft „wieder in die Gänge zu bringen“.

Sandra Weeser (FDP) sagte, ihre Fraktion lehne die Wohngemeinnützigkeit nicht generell ab, sie sei im Koalitionsvertrag vereinbart. Allerdings stehe sie unter der Prämisse der Finanzierbarkeit. Ein sozialer Wohnungsbau müsse geschaffen werden, da viele Wohnungen verkauft und nicht im gleichen Umfang nachgebaut worden seien. Die FDP priorisiere die Subjektförderung wie etwa beim Wohngeld gegenüber einer Objektförderung. Ziel müsse es sein, zu „durchmischten Quartieren“ zu kommen.

Jan-Marco Luczak (CDU) berichtete von Rückmeldungen aus der Wohnungsbaubranche, in der das Vorhaben kritisch gesehen und abgelehnt werde, dass sich die Finanzierung darauf fokussiert. Auch Luczak plädierte dafür, „sozial durchmischte Gebiete“ zu haben, was mit der Wohngemeinnützigkeit nicht erreicht werde.

Roger Beckamp (AfD) sah es als problematisch an, dass die Kosten bezuschusst werden sollen und dass die geförderte Zielgruppe Asylbewerber sein könnten und Einheimische das Nachsehen hätten. Auch könnten Landesbaugesellschaften installiert werden, die hinterher „Versorgungsposten für die Altparteien“ bereitstellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 305 vom 26.04.2023

Die Abschaffung des Kinderreisepasses sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6519) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ künftig ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können. „In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann“, heißt es in der Vorlage weiter.

Zudem soll laut Bundesregierung durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden. Im Hinblick auf die beabsichtigte Schaffung der Möglichkeit, Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch der antragstellenden Person auch im Inland an diese zu versenden, sollen den Angaben zufolge die erforderlichen Verordnungsermächtigungen geschaffen werden. Ferner sieht der Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ unter anderem vor, das Mindestalter für die Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises auf 13 Jahre zu reduzieren.

Wie die Bundesregierung ausführt, besteht der Nutzen des Gesetzentwurfs darin, Verwaltungsabläufe zu modernisieren und durch angepasste Verfahren den Aufwand für die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Darüber hinaus werde die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln gesichert und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 295 vom 25.04.2023

Den Diskriminierungsschutz „konsequent durchsetzen und stärken“ will die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, die am Mittwochmittag in einem Fachgespräch des Familienausschusses ihr Arbeitsprogramm vorstellte und den Mitgliedern außerdem Rede und Antwort stand zum „Vierten Gemeinsamen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages: Diskriminierung in Deutschland – Erfahrungen, Risiken und Fallkonstellationen“ (BT-Drs. 19/32690).

Ob man mit dem Kinderwagen wegen mangelnder Barrierefreiheit verzweifele, bei der Wohnungssuche aufgrund ethnischer Merkmale immer wieder ausgesiebt werde oder männliche ihren weiblichen Kolleginnen am Arbeitsplatz wegen einer möglichen Schwangerschaft vorgezogen würden – „Antidiskriminierungspolitik ist kein Minderheitenthema“, sondern „ein Freiheitsthema“ und betreffe alle, unterstrich Ataman.

Sie sehe sich als Beauftragte aller Menschen in Deutschland. Viele erlebten Einschränkungen, jeder könne in eine solche Situation geraten. 63.000 Anfragen seien seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 2006 an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und das im vergangenen Jahr neu geschaffene Amt der Unabhängigen Beauftragten gerichtet worden, berichtete sie.

Sie freue sich, dass die Koalition eine Reform des AGG in dieser Wahlperiode vereinbart habe, sagte Ataman. Das aktuell geltende Gesetz, das formuliert, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen, sei „eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in Europa.“ Auch die Zahl von einer Beratungsstelle pro eine Million Einwohner sei gering. Man habe „in Deutschland einiges aufzuholen“.

Um den Schutz vor Diskriminierung „konsequent durchzusetzen und zu stärken“ werde sie sich als Beauftragte dafür einsetzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Ziel der Gleichbehandlung zu verbessern, das Wissen über Diskriminerungsschutz und das AGG zu vergrößern sowie Betroffene zu beraten und die Beratung und Vernetzung auszubauen.

Der Hauptfokus ihrer fünfjährigen Amtszeit liege auf der Reform des AGG. „Alle Menschen sollen wissen: Es gibt ein AGG und einen Rechtsstaat, der mir dabei hilft, meinen Schutz in Anspruch zu nehmen.“ Dazu werde man eine bundesweite Aufklärungskampagne starten.

Außerdem wolle sie sich dafür einsetzen, das Beratungsangebot, in der Fläche, in den Bundesländern und Kommunen, gleichmäßig auszubauen, sagte Ataman. Die Strukturen, die Versorgung mit Antidiskriminierungsstellen, seien momentan sehr unterschiedlich. Man müsse zudem Diskriminierungsschutz niedrigschwelliger anbieten, wie es andere Länder auch täten.

Sie würde es gerne sehen, wenn es ihrer Einrichtung, die Betroffenen eine „rechtliche Ersteinschätzung“ geben könne, eingeräumt werde, diesen auch Rechtsbeistand anzubieten, sagte Ataman. Heute habe man nur die Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen und vor Gericht ziehen. Viele verzichteten jedoch wegen des Eskalationspotenzials von Gerichtsverfahren darauf. Man brauche außerdem längere Fristen, um einen Tatbestand anzuzeigen, die heute geltende Frist von zwei Monaten sei zu kurz. Auch müsse das AGG, das bislang Streitfälle zwischen Privatpersonen regele, auf staatliches Handeln ausgedehnt werden.

Der im Oktober 2021 dem Deutschen Bundestag vorgelegte „Vierte gemeinsame Bericht“ liste Benachteiligungen aus den im AGG genannten Gründen auf und gebe, obwohl er sich auf den Zeitraum 2017-2020 beziehe, weiter gültige Empfehlungen, wie sich Diskriminierung vermeiden lasse. Die Zahl der Beratungsanfragen sei in den vergangenen vier Jahren kontinuierlich gestiegen. Die meisten Anfragen seien in den Bereichen Arbeitsleben, Güter und Dienstleistungen sowie Ämter und Behörden zu verzeichnen gewesen. Man arbeite bereits an dem folgenden Bericht.

Der gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration erstellte Bericht empfiehlt, Beratungsstrukturen zu stärken, Landesantidiskriminierungsstellen einzurichten, Diskriminierung durch Datenerhebung besser sichtbar machen sowie alternative Streitbeilegungsverfahren auszubauen. Insbesondere der Altersdiskriminierung wolle sie sich in ihrer Amtszeit widmen, sagte Ataman. Das betreffe fast alle und sei ein „gutes Thema, um klar zu machen was Diskriminierung ist“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 280 vom 19.04.2023

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Aktuell würden in Deutschland pro Jahr elf Millionen Tonnen an Lebensmitteln im Mülleimer landen. „Alle Beteiligten in der Lieferkette sind deshalb aufgefordert, ihre jeweiligen Möglichkeiten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu nutzen. Insbesondere eine bessere Kenntnis der Haltbarkeit von Lebensmitteln bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie rechtliche Erleichterungen für Lebensmittelspenden“, schreiben die Abgeordneten der Unionsfraktion in einem Antrag (20/5407), der Mittwochabend erstmals im Bundestag debattiert wird.

Zum einen wird die Bundesregierung aufgefordert, die kostenlose Weitergabe von Lebensmitteln an die Tafeln, soziale Einrichtungen und Organisationen zu vereinfachen, indem spendende Unternehmen von Haftungsrisiken insbesondere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch befreit werden. Außerdem soll geprüft werden, ob gemeinnützige Organisationen projektbezogen stärker finanziell unterstützt werden könnten, um sie beim Aufbau notwendiger Infrastruktur zur Annahme von Lebensmittelspenden zu unterstützen.

Auf EU-Ebene solle darauf hingewirkt werden, dass eine Ausweitung der Ausnahmeregelung von der Mindesthaltbarkeitsdatum-Kennzeichnung für Lebensmittel – unter Einbindung der betroffenen Akteure – erarbeitet werden könne, insbesondere im Hinblick auf trockene Lebensmittel wie beispielsweise Nudeln und Reis. Die EU solle darüber hinaus dafür sorgen, dass es eine einheitliche Berichterstattung der Mitgliedstaaten gebe, und sich für eine Ausweitung des Messumfangs der Lebensmittelverschwendung einsetzen, um eine vollständige und vergleichbare Datenlage zu erhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 279 vom 19.04.2023

DIW-Studie analysiert Energieausgaben von 2010 bis 2019, also vor Corona-Pandemie und Krieg in der Ukraine – Vor allem Stromausgaben sind in grundsicherungsbeziehenden Haushalten deutlich höher als in vergleichbaren Haushalten – Offenbar fehlt es an Anpassungsmöglichkeiten, trotz Sparanreizen – Förderprogramme für mehr Energieeffizienz sowie Informationskampagnen nötig

Haushalte, die Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) oder Grundsicherung im Alter beziehen, geben Monat für Monat deutlich mehr Geld für Heizung und Strom aus als vergleichbare Haushalte mit geringen Einkommen. Für das Heizen der Wohnung waren es im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2019 5,30 Euro monatlich mehr, für Strom sogar 9,10 Euro, wie aus einer Studie der Abteilung Staat und der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervorgeht. Dabei gibt es mit Blick auf die Stromausgaben eigentlich einen erheblichen Sparanreiz für grundsicherungsbeziehende Haushalte, denn diese Ausgaben werden im Rahmen des Regelsatzes pauschal und damit unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch abgegolten. Jede eingesparte Kilowattstunde Strom würde sich also positiv im Geldbeutel bemerkbar machen. Demgegenüber werden die Ausgaben für Heizenergie als Teil der Kosten der Unterkunft – die separat zum Regelsatz berechnet werden – in der tatsächlichen Höhe übernommen. Entsprechend gibt es hier keinen direkten finanziellen Anreiz, Energie einzusparen.

„Dass Haushalte in der Grundsicherung trotz starker Sparanreize deutlich mehr Geld für Strom ausgeben als vergleichbare Haushalte, ist nicht nur aus sozialpolitischer Sicht bedenklich, insbesondere vor dem Hintergrund der zuletzt stark gestiegenen Energiepreise“, sagt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin und neben Stefan Bach, Lars Felder und Wolf-Peter Schill einer der Studienautoren. „Es ist auch klimapolitisch eine Herausforderung – denn eine Ursache dürften ältere und weniger energieeffiziente Elektrogeräte sein, die die Haushalte mangels finanzieller Spielräume auch nicht so schnell werden ersetzen können“, so Haan. Grundsicherungshaushalte lebten zudem häufiger in älteren und schlechter gedämmten Mietwohnungen, was beim Heizen nachteilig sei.

Klimapolitik gerät an Grenzen, wenn Sparanreize nicht greifen können

Für die Studie haben die Autoren bevölkerungsrepräsentative Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) verwendet, die bis zum Jahr 2019 reichen. Effekte der Corona-Pandemie und der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine waren somit nicht Teil der Untersuchung. Weil ein einfacher Vergleich der durchschnittlichen Ausgaben für Energie von Haushalten mit und ohne Grundsicherung zu kurz greifen würde, haben die Studienautoren in ihren Berechnungen relevante Unterschiede zwischen den Haushalten berücksichtigt. Dazu zählen etwa das Einkommen, die Wohnungsgröße oder die Zahl der in einem Haushalt lebenden Personen.

„Dass Haushalte in der Grundsicherung trotz starker Sparanreize deutlich mehr Geld für Strom ausgeben als vergleichbare Haushalte, ist nicht nur aus sozialpolitischer Sicht bedenklich, sondern auch klimapolitisch eine Herausforderung.“ Peter Haan

Die Befunde verdeutlichen, dass die Klimapolitik mit anreizgesteuerten Maßnahmen bei ärmeren Haushalten an ihre Grenzen kommen könnte. „Zentrales Steuerungselement der Klimapolitik ist ein künftig steigender Preis für den Ausstoß von CO2, wodurch fossile Heizenergieträger und Strom teurer werden“, erklärt Energieökonom und Studienautor Wolf-Peter Schill. „Wenn manche Haushalte auf Sparanreize aber gar nicht reagieren können, droht die Klimapolitik bei diesen Gruppen ins Leere zu laufen.“

Daher raten die Studienautoren zu Förderprogrammen, die es Haushalten in der Grundsicherung und mit niedrigen Einkommen erleichtern, energieeffizientere Geräte anzuschaffen. Darüber hinaus brauche es gezielte Aufklärungs- und Informationskampagnen, die konkrete Einsparmöglichkeiten aufzeigen. Schließlich müsse auch bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung nachjustiert werden, damit diese effektiver werde.

Links:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 19.04.2023

Von allen formalen beruflichen Aufstiegen im Jahr 2019 entfielen 59 Prozent auf Männer und 41 Prozent auf Frauen. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Von allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Männern gelang damit 3,8 Prozent ein formaler Aufstieg, bei den Frauen waren es mit 3,1 Prozent erkennbar weniger.

Geschlechtsspezifische Unterschiede bestehen auch beim Ausgangsniveau, von dem aus ein Aufstieg vollzogen wird: Für Frauen und Männer gilt gleichermaßen, dass mehr als die Hälfte aller formalen Aufstiege aus Helfer- und Anlerntätigkeiten erfolgen. Allerdings wurden 41 Prozent der Aufstiege von Frauen in 2019 aus Fachkrafttätigkeiten vollzogen, während das bei 35 Prozent der Aufstiege von Männern der Fall war. In 13 Prozent der Aufstiege sind Männer aus Spezialisten- hin zu Expertentätigkeiten aufgestiegen, bei Frauen traf dies auf 8 Prozent zu.

Gerade Beschäftigen in Berufen mit einem hohen Frauenanteil gelingt mit 5 Prozent aller formalen Aufstiege der Aufstieg von einer Spezialisten- in eine Expertentätigkeit selten. Zum Vergleich: In Berufen mit einem hohen Männeranteil und in geschlechtergemischten Berufen, in denen der Frauenanteil zwischen 30 und 70 Prozent beträgt, ist das in 13 beziehungsweise 15 Prozent aller Aufstiege der Fall. „Die geschlechtersegregierte Berufswahl spielt bei den Karrieremöglichkeiten eine wichtige Rolle, denn in frauendominierten Berufen gibt es weniger Stellen mit komplexeren Spezialisten- und Expertentätigkeiten“, erklärt IAB-Forscherin Basha Vicari. „Kampagnen wie der Girls‘ Day können helfen, Mädchen schon frühzeitig auf Berufe aufmerksam zu machen, in denen es bessere Aufstiegschancen gibt“, so Vicari weiter.

Die Studie beruht auf den den Daten der Integrierten Erwerbsbiografien, die Informationen zu Erwerbsläufen ermöglichen. Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://www.iab-forum.de/frauen-ueben-seltener-als-maenner-taetigkeiten-mit-hohen-anforderungsniveau-aus.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 25.04.2023

Im internationalen Vergleich ist die Kurzarbeit in Deutschland in Folge der Corona-Krise weniger schnell zurückgegangen. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Mittwoch veröffentlicht worden ist. Zunächst war die Inanspruchnahme im Vergleich zu anderen OECD-Ländern mit 15,5 Prozent der Beschäftigten im April/Mai 2020 eher niedrig. Andere Länder haben Sonderregelungen bei den Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung eher aufgegeben und somit sank der Anteil von Kurzarbeit dort rascher.

„Vor allem in der frühen Phase der Coronakrise hat der starke Einsatz von Kurzarbeit in Verbindung mit Möglichkeiten des erleichterten Zugangs einen massiven Rückgang der Beschäftigung verhindert und zur Stabilisierung der Wirtschaft beigetragen“, berichtet Bernd Fitzenberger, Direktor des IAB. Die zunächst vielfach befürchtete Zombiefizierung von Firmen mit einer anschließenden Pleitewelle sei nicht eingetreten.

Gleichzeitig ist aber festzustellen, dass der massenhafte Einsatz der Kurzarbeit mit in der Spitze bis zu sechs Millionen Kurzarbeitenden in Deutschland zu einem sehr hohen Verwaltungsaufwand führt. Das bedeutet auch, dass es vergleichsweise lange dauert, bis alle Abrechnungen abschließend bearbeitet werden können. Andere europäische Länder haben die Möglichkeiten zur Kurzarbeit stärker als Deutschland vereinfacht und kamen so auf einen höheren Anteil von Kurzarbeitenden. Spanien konnte mit dem starken Einsatz von Kurzarbeit die Effekte eines Rückgangs des Bruttoinlandsprodukts auf die Beschäftigung deutlich abbremsen. Lohnkostensubventionen wie in den USA oder wie in Australien waren wenig zielgenau und mit hohen Mitnahmeeffekten verbunden. „Sie sind daher nicht als bessere Alternative zur Kurzarbeit einzustufen“, erklärt IAB-Vizedirektor Ulrich Walwei.

„Trotz der insgesamt positiven Einschätzung der Kurzarbeit kann Deutschland aus den internationalen Erfahrungen einiges lernen. Wir sollten die Zeit nun nutzen, um uns für eine neue Krise zu rüsten“, so Fitzenberger. Bei einem Krisen-Kurzarbeitergeld mit größeren administrativen Erleichterungen muss die Notwendigkeit fortwährend überprüft werden. So spricht die Erfahrung der anderen Länder, wie Spanien, dafür, in einem Zwei-Wochen-Rhythmus weitreichende Sonderregelungen, etwa durch ein Fachgremium, zu überprüfen. Außerdem sollten geeignete Kofinanzierungsmodelle genutzt werden, um Betriebe im Verlauf einer Krise stärker an den Kosten der Kurzarbeit zu beteiligen und Anreize zu setzen, Kurzarbeit nur im notwendigen Maß zu nutzen. Bei einer langen Nutzung von Kurzarbeit, könnten Unternehmen in normalen Zeiten Rückzahlungen zu leisten haben oder höhere Beiträge als Umlage zahlen müssen. Die Einnahmen könnten dann als Rücklage für kommende Krisen dienen. Des Weiteren sollte die Nutzung von Kurzarbeit eine notwendige Transformation nicht behindern. Erreicht werden könnte dies über mehr Anreize zur Weiterbildung und einem Arbeitsplatzwechsel, wenn die Kurzarbeit länger als 6 Monate dauert.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/forschungsbericht/2023/fb0523.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 19.04.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.04.2023

Bund und Länder müssen umgehend und langfristig in den öffentlichen Nahverkehr investieren, um ein hochwertiges Angebot sicherzustellen. „Die notwendigen Mittel für einen zukunftsfähigen ÖPNV sowie ein flächendeckendes Sozialticket sind Voraussetzung für Klimaschutz und soziale Teilhabe“, erklärt das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende. Das Deutschlandticket könne nur der Anfang sein.

In der jetzigen Form erfüllt das Deutschlandticket nicht den Anspruch eines für alle zugänglichen ÖPNVs. Mit einem Standardpreis von 49 Euro ist das Ticket speziell für Familien, Kinder und Jugendliche sowie für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen zu teuer. Obwohl einige Bundesländer bereits die Einführung eines bundesweit gültigen Sozialtickets zugesagt haben, fehlt es an einer flächendeckenden, einheitlichen Regelung. Wichtig, so das Bündnis, sei zudem eine Mitnahmeregelung wie im Fernverkehr für Kinder bis 14 Jahre sowie günstige Schüler- und Azubitickets mit deutschlandweiter Gültigkeit. „Bezahlbare und nachhaltige Mobilität gehört zur Daseinsvorsorge. Diese darf nicht an Stadt-, Kreis- oder Ländergrenzen enden“, so die Bündnismitglieder. Dazu gehört auch, dass das Ticket auf sämtlichen Vertriebswegen und ohne Bonitätsauskunft erworben werden kann.

Die Ampel hat sich in ihrem Koalitionsvertrag klar zu einem leistungsfähigen, stärker genutzten ÖPNV bekannt. Das geht nicht ohne massive Investitionen in ein flächendeckendes und barrierefreies Angebot im ländlichen Raum und in den Städten. Dazu gehört neben dem Ausbau und der Instandhaltung von Fahrzeugen und Infrastruktur auch die umfassende Verbesserung für die Situation der Beschäftigten – dann kann der Sektor auch für Nachwuchskräfte attraktiver werden. „Nur mit ausreichend Personal und einem Ausbau des Angebots kann der ÖPNV auch bei steigenden Fahrgastzahlen zuverlässig und in hoher Qualität zur Verfügung stehen. Die langfristige Verfügbarkeit und der Ausbau des Angebots sind jedoch noch fraglich“, kritisiert das Bündnis die fehlende Finanzierung.

Das Bündnis drängt auf ein ganzheitliches Konzept: „Das Deutschlandticket allein ist nicht genug.“ Neben umfassenden Finanzierungszusagen von Bund und Ländern brauche es die Zusammenarbeit von Politik, Verkehrsgesellschaften und Verbänden: „Um die Potenziale des ÖPNV voll zu nutzen, müssen die aktuellen Debatten sowie die Erarbeitung des Ausbau- und Modernisierungspakts im engen Dialog mit der Zivilgesellschaft geführt werden.“


Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende bündelt die Expertise aus Gewerkschaften (IG Metall, ver.di, DGB), Sozial-, Wohlfahrts- und Umweltverbänden (VdK, SoVD, AWO, VCD, BUND, NABU) sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), um zusammen die Transformation der Mobilität in Deutschland zu unterstützen. Gemeinsam vertritt das Bündnis viele Millionen Mitglieder und bietet eine Plattform für die Fragestellungen rund um eine soziale und ökologische Mobilitätswende. Das Bündnis wird gefördert und unterstützt durch die Stiftung Mercator.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.04.2023

Kein Geld mehr für Investitionen in Ausbau, Sanierung oder barrierefreien Umbau für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt: Still und leise lässt das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) das Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ auslaufen. 30 Millionen Euro sollten 2020 – 2024 jedes Jahr zur Verfügung stehen. Eine Perspektive zur Verlängerung des Programms gibt es nicht. 

“Das Ende des Förderprogramms ist eine Katastrophe. Das Hilfesystem braucht dieses Geld, um Gewaltschutzeinrichtungen auszubauen. Viele Träger konnten angesichts der Pandemie bisher noch gar keine Bauvorhaben umsetzen. Das Programm müsste also dringend mit deutlich weniger Hürden verlängert oder neu aufgelegt werden. Stattdessen wurden unsere wiederholten Hinweise zur komplizierten und langwierigen Beantragung ignoriert, und nach einer Kürzung des Programms 2023 droht nun der Stopp”, kritisiert Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

2020 startete das Programm bereits mit Verzögerungen, da zunächst die Verwaltungsstruktur zur Antrags-Bearbeitung aufgebaut werden musste. Zeitgleich mussten die Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen neue Maßnahmen zum Infektionsschutz umsetzen und den Zugang zu Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen unter schwierigen Bedingungen aufrechterhalten. “In diesen unsicheren Zeiten große Bauvorhaben anzugehen, war trotz des erheblichen Bedarfs am Ausbau des Hilfesystems kaum zu leisten. Frauenhausplätze sind in Deutschland noch immer Mangelware”, so AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. 2020 und 2021 wurden daher nur wenige Förderanfragen für Mittel aus dem Bundesprogramm gestellt. Die wenigen Frauenhausträger, die es dennoch wagten, waren oft konfrontiert mit komplizierten Antragsverfahren und langem Warten auf Bewilligungsentscheidungen. Entsprechende Problemanzeigen wurden von den Wohlfahrtsverbänden und Frauenhausvertretungen immer wieder an das BMFSFJ übermittelt.

2022 konnten viele Frauenhäuser und Fachberatungsstellen endlich dringend notwendige Bauvorhaben anpacken. Mehr als 20 Millionen Euro wurden bis September 2022 bewilligt. Der Aus- und Umbau von Schutzeinrichtungen für Frauen hatte Fahrt aufgenommen. Dass in den letzten Haushaltsverhandlungen das Budget für 2023 von 30 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro abgesenkt wurde, kam daher mehr als überraschend. Noch dazu gab das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben am 12.04.2023 fast unbemerkt auf seiner Internetseite bekannt, dass aktuell keine neuen Förderanfragen im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mehr eingereicht werden sollen bzw. diese nicht mehr berücksichtigt werden können. Das BMFSFJ und die Servicestelle konzentrierten sich auf aktuelle eingereichte Vorhaben, die sich bis zum Programmende umsetzen lassen. Das Programm wird „nach derzeitigem Stand wie geplant 2024 enden“. Somit endet das notwendige Bundesinvestitionsprogramm, bevor es richtig begonnen hat und Wirkung entfalten kann.

Eine Perspektive, ob es nach 2024 eine Fortführung des dringend notwendigen Programms gibt, ist nicht in Ansätzen erkennbar. Für die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen wäre das ein wichtiges Signal, um frühzeitig in Planungsprozesse einsteigen zu können. Die bundesseitige investive Unterstützung für Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen für Frauen kann nur als halbherzig wahrgenommen werden. Offenbar gilt das Motto: Schweigen und Aussitzen.

Für Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen ist dies ein unerträglicher Zustand, da sie das volle Kosten- und Verfahrensrisiko tragen. “Die prekäre Situation von Hilfeeinrichtungen für Frauen wird so nochmal verschärft. Jeder Träger überlegt sich sehr genau, ob solch umfassende Bauvorhaben mit Fördermitteln des Bundes überhaupt angegangen werden sollen, wenn der Zugang dazu derart kompliziert, hürdenreich und unsicher gestaltet ist. Letztendlich sind gewaltbetroffene Frauen die Leidtragenden, denn für sie gibt es noch immer keine ausreichende Schutz- und Beratungsinfrastruktur”, so Kathrin Sonnenholzner.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.04.2023

Millionen Menschen in Deutschland – Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, Rentner*innen, schlecht bezahlte Beschäftigte – sind angesichts immer stärker steigender Preise mit einer existenzbedrohenden Lage konfrontiert. Während einerseits die Preise für Nahrungsmittel seit Ende 2021 um weit über 20 Prozent gestiegen sind, sind die Kosten für Strom, Gas und Heizung durch die Decke gegangen. Die Stromkosten liegen je nach Anbieter zwischen 37 und 60 Prozent höher als 2021. Bereits 2022 gab es laut Bundesnetzagentur bundesweit rund 235 000 durchgeführte Stromsperren und etwa vier Millionen Sperrandrohungen.

Ähnliches gilt für die Heizkosten. Der Energiedienstleister Techem prognostiziert für die Raumheizkosten  auf das gesamte Jahr gerechnet Kostensteigerungen um 49 Prozent für mit Gas betriebene Heizungen, um 63 Prozent für mit Heizöl betriebene – und das trotz einer staatlichen Preisbremse.

Für Löhne und Renten, die zum Leben reichen

Immer mehr Menschen in der Bundesrepublik können sich ein menschenwürdiges Leben schlicht nicht mehr leisten. Offiziell hängen 7,5 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor  fest und 19 Prozent der Rentner*innen sind von Altersarmut betroffen. Die bisher von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Abfederung der Krisenfolgen sind völlig unzureichend.

Für eine existenzsichernde Grundsicherung!

Beim im Januar feierlich eingeführten „Bürgergeld“ handelt es sich nicht um die gepriesene „Überwindung von Hartz IV“, sondern im Wesentlichen nur um ein neues Etikett auf dem menschenfeindlichen Fundament des Hartz IV-Systems. Nach einer Nullrunde im Vorjahr ist der Regelsatz zum 1. Januar 2023 lediglich um 11,8 Prozent auf 502 Euro für eine alleinstehende Person gestiegen. Dieser Betrag reicht bei weitem nicht für ein menschenwürdiges Leben – wir brauchen dringend eine existenzsichernde und repressionsfreie Grundsicherung für alle, die sich an den realen Kosten orientiert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht!

Für eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums!

Das Geld, das den Armen zum Leben fehlt, ist durchaus verfügbar, wie u.a. das 100 Mrd.-„Sondervermögen“ für die Bundeswehr zeigt.  Die hundert umsatzstärksten Unternehmen haben im Krisenjahr 2022 ihren Umsatz um 30 Prozent gesteigert. Während Millionen Haushalte nicht wissen, wie sie die nächste Stromrechnung bezahlen sollen, haben die Energiekonzerne Milliardenprofite gemacht und die Rüstungskonzerne ihren Gewinn verdoppelt. Wir wollen die Umverteilung von unten nach oben stoppen. Die Arbeitgeber*innen und die Vermögenden müssen bei den Kosten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben in die Verantwortung genommen werden.

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ will mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 25. April bis zum 5. Mai 2023 die Wut über die um sich greifende Verarmung und unsere Forderungen nach höheren Löhnen, einer existenzsichernden Mindestrente und Grundsicherung sowie einer Kindergrundsicherung auf die Straße tragen. Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht.

Die Aktionswoche steht unter dem Motto: „Es reicht, Armut abschaffen und Reichtum umverteilen!“

Wir fordern konkret:

  • Anhebung des Mindestlohnes auf 15 Euro
  • eine solidarische Mindestrente, die wirklich zum Leben reicht
  • Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 725 Euro und Übernahme der Stromkosten in voller Höhe
  • Abschaffung der Sanktionen
  • einen niedrigschwelligen Zugang zu Sozialleistungen und wohlwollendes und rechtskonformes Handeln der Behörden
  • eine Kindergrundsicherung, die Kinder und Jugendliche aus der Armut holt und eine aktive Teilhabe ermöglicht

Wir brauchen eine Daseinsvorsorge insbesondere in den Bereichen soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Mobilität, Energieversorgung usw. statt eine weitere Privatisierung und Profitmaximierung.

Eine Übersicht, wo etwas stattfindet, sowie weiteres Material sind hier zu finden sein: https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten

Quelle: Pressemitteilung Bündnis „AufRecht bestehen“ vom 24.04.2023

Ab 2026 haben Grundschulkinder bundesweit einen Anspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung. Noch reichen die Angebote in Grundschulen und Horten dafür bei weitem nicht aus. „Vor dem Hintergrund des hohen zusätzlichen Fachkräftebedarfs und baulicher Mängel besteht die Gefahr, dass aus dem Bildungsganztag ein reiner Verwahrtag wird,“ so Eva M. Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. „Dringend überfällig, dass die politisch Verantwortlichen jetzt ressortübergreifend nach Lösungen suchen“, so der Deutsche Caritasverband zum Ganztagskongress, der am 26. und 27. April von Bundesbildungs- und Bundesfamilienministerium gemeinsam in Berlin durchgeführt wird.

„Wir müssen jetzt dringend für einen verbindlichen Qualitäts-Rahmen sorgen, sonst hat der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung keinen Sinn. Gerade in Krisen-Zeiten dürfen die Kinder nicht unter die Räder kommen. Nur ein qualitativ hochwertiges, inklusives Angebot, das alle Kinder mitnimmt, kann den Anspruch an Bildungs- und Chancengerechtigkeit einlösen“, fordert die Caritas-Präsidentin. Der Rechtsanspruch muss für alle Kinder im Grundschulalter verlässlich die Chance auf gute Bildung, Erziehung und Betreuung bieten – gerade auch für Kinder aus belasteten Familien und Kinder mit besonderem Förderbedarf.

Das Betreuungssystem vollständig neu denken

Menschen, die ohne einschlägige Qualifikation im Ganztag arbeiten, müssen nachqualifiziert werden. Bestehende Angebote im Sozialraum wie Musikschulen, Sportvereine, Kinder- und Jugendarbeit, auch Angebote, die von Ehrenamtlichen getragen werden, müssen eingebunden sein. Die Wichtigkeit von sozialräumlicher Arbeit im Ganztag muss mitgedacht werden. Erprobte Prozesse der Jugendhilfe wie Kinderbeteiligung, Kinderschutz und Inklusion sind zu gewährleisten. Und es braucht qualifizierte Fachkräfte für die Betreuung von allen Kindern, auch Kindern mit Behinderungen. Hierfür ist ein bedarfsgerechter Fachkraft-Kind-Personalschlüssel notwendig.

Bundesweit gültiger Qualitätsrahmen notwendig

„Die Zusammenarbeit von Lehrkräften und Fachkräften der Jugendhilfe, von multiprofessionellen Teams im Ganztag muss für alle Akteure verbindlich sein. Es braucht ein ganzheitliches Bildungsverständnis für die Ganztagsförderung. Ohne hinreichende Finanzierung durch Bund und Länder, gerade auch für genügend qualifizierte Fachkräfte, ist die Rede von der Ganztagsförderung für Grundschulkinder Schall und Rauch“, unterstreicht Welskop-Deffaa. „Es braucht gute Arbeitsbedingungen mit unbefristeten Arbeitsverträgen und die tariftreue Bezahlung der im Ganztag eingesetzten Beschäftigten.“

Die verbandliche Caritas ist bereit, sich am Ausbau der Ganztagsförderung zu beteiligen und wird gerne ihre in Offenen Ganztagsschulen und Horten erprobten Konzepte einbringen, etwa bei der Inklusion von Kindern mit besonderen Bedarfen oder zur Resilienzförderung.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Bessere Chancen für alle Grundschulkinder (caritas.de)

Informationen zum Kongress
https://bmfsfj-veranstaltungen.bafza.de/2023-gelingensbedingungen-fuer-guten-ganztag/start.html

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes
https://www.caritas.de/fuerprofis/stellungnahmen/24-04-2023-grundschulkinder-haben-ein-recht-auf-ganztaegig-gute-erziehung-bildun

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes
https://www.caritas.de/fuerprofis/stellungnahmen/24-04-2023-erwartungen-der-caritas-an-einen-qualitaetsrahmen-der-laender

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 26.04.2023

„Wir brauchen in Deutschland ein Einbürgerungsrecht, das integrierend wirkt und endlich überkommene Vorstellungen über Nationalität und Zugehörigkeit überwindet. Das politische Versprechen, die Einbürgerung und den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erleichtern zu wollen, muss jetzt eingehalten werden. Das darf nicht auf die lange Bank geschoben werden“, fordert Steffen Feldmann Caritas-Vorstand für Finanzen und Internationales.

Die Ampel-Koalition bereitet aktuell die Novellierung des Einbürgerungsrechts vor. Der Deutsche Caritasverband fordert seit langem, dass Eingewanderte und ihre Nachkommen einfacher die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Echte politische Mitspracherechte

Von den etwa 84 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, haben rund 11 Millionen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. „Diese Menschen leben in Deutschland, haben aber nicht alle Rechte, Pflichten und Beteiligungsmöglichkeiten, die dazu gehören. Es ist aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes für die Demokratie in Deutschland, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gestaltung der Gesellschaft schädlich, wenn große Teile der Bevölkerung ohne echte politische Mitspracherechte sind“, so Feldmann.

Mehrfachstaatsangehörigkeit ist lebensnah

Im Staatsangehörigkeitsrecht müssen sich die Lebensrealitäten der Menschen besser als bisher widerspiegeln. Dazu gehört insbesondere die Hinnahme von Mehrfachstaatsangehörigkeiten. In einer global vernetzen Welt haben immer mehr Menschen mehr als eine Heimat. Immer mehr Kinder stammen von Eltern mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten ab oder werden in Deutschland geboren und erwerben dadurch mehrere Staatsangehörigkeiten. Einen sogenannten Generationenschnitt, wonach die ausländische Staatsangehörigkeit bei Mehrfachstaatler_innen nicht über Generationen “vererbt“ werden soll, lehnt der Deutsche Caritasverband als ausgrenzend, verfassungsrechtlich bedenklich und nicht praktikabel ab.

Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration würdigen

Der Deutscher Caritasverband fordert schon lange, dass insbesondere die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration bei der Einbürgerung gewürdigt wird. Dazu gehöre auch von diesem Personenkreis „nur“ mündliche Deutschkenntnisse zu fordern, da viele neben der Arbeit keine Zeit und danach keine Gelegenheit hatten, deutsch lesen und schreiben zu lernen.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit muss nicht „verdient“ werden. Menschen dürfen nicht ausgegrenzt werden, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Auch Arbeitslose oder Arbeitskräfte im Niedriglohnbereich oder Menschen, die noch zu Schule gehen oder in der Ausbildung sind, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Die bestehende Regelung, dass eine Einbürgerung möglich ist, wenn der Bezug von Sozialleistungen nicht auf Fehlverhalten beruht, darf daher nicht verschärft, sondern muss klarer gefasst werden.

Hintergrund
Die Hürden für eine Einbürgerung sind aktuell groß – sowohl von den Voraussetzungen (mindestens acht Jahre Aufenthalt in Deutschland, geklärte Identität, gesicherter Lebensunterhalt sofern Bedürftigkeit nicht unverschuldet, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Kenntnisse der Rechtsordnung etc.) als auch von der Komplexität des Prozesses her – und die Anwendungspraxis ist rigide. Die Ampel-Koalition bereitet aktuell eine Novellierung des Einbürgerungsrechts vor. Eine wesentliche Erleichterung für Migrant_innen soll die verkürzte Aufenthaltszeit bringen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 18.04.2023

Die Diakonie Deutschland appelliert an Bund und Länder, die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt endlich gemeinsam voranzutreiben. Dazu müsse der Bund auch die Migrationsberatung auskömmlich finanzieren. Von den Ländern erwartet die Diakonie politische Unterstützung – mit eigenen und mit den Kommunen abgestimmten Strategien, so die Diakonie anlässlich der Integrationsministerkonferenz in Wiesbaden.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland: „Ohne Zuwanderung könnten wir unseren Fach- und Arbeitskräftebedarf nicht decken und unsere Sozialkassen würden jedes Jahr schrumpfen. Auch in Zukunft werden Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Die Menschen fliehen vor Krieg, Verfolgung, Unterdrückung und wirtschaftlicher Not. Deutschland kann aus der Not der Aufnahme eine Tugend zur Steigerung des Arbeitskräftepotenzials machen. Die Menschen, die schon da sind, müssen einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Davon profitiert unsere Gesellschaft! Diese Integration kostet Geld und die Asylverfahren dauern. Das muss zukünftig schneller gehen. Damit Geflüchtete, die schon länger hier in Deutschland leben, diese verlorene Zeit für eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt schnell wieder aufholen können, braucht es gezielte Vorbereitungen zur Integration in den Arbeitsmarkt und eine starke und nachhaltige soziale Arbeit. Nötig ist eine verlässlichere und nachhaltige Finanzierung. Eine gesicherte Migrationsberatung unterstützt nachhaltig die Integration in den Arbeitsmarkt.“

Außerdem fordert die Diakonie Deutschland eine Härtefallregelung, die es in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Menschen mit ungeklärter Identität und Staatsangehörigkeit ermöglicht, mit Erreichen der Volljährigkeit eingebürgert zu werden. Maria Loheide: „Wer mit ungeklärter Identität in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, darf nicht ein Leben lang zum Opfer einer Sicherheitslogik werden. Wir sind ein Land der Menschenrechte.“

Weitere Informationen:

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist dank der Zuwanderung – auch aus humanitären Gründen – auf einem Höchststand: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Tabellen/inlaender-inlandskonzept.html

Mit gezielter individueller und bedarfsgerechter Beratung könnten es noch mehr sein. Die Diakonie betreibt mehrere hundert Migrationsfachdienste: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/migrationsfachdienste/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 26.04.2023

Personalmangel macht krank. Das geht aus dem heute vorgestellten DAK-Gesundheitsreport 2023 hervor. Besonders betroffen sind demnach Kranken- und Altenpflegekräfte sowie alle, die in der Kinderbetreuung arbeiten. So geben drei Viertel (74 Prozent) der befragten Krankenpflegekräfte an, dass sie ihre Arbeit mit dem vorhandenen Personal nur unter großen Anstrengungen schaffen, und auch die große Mehrheit der Altenpflegerinnen und -pfleger (65 Prozent) bestätigt dies.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Das Warnsignal, das von dieser Studie ausgeht, muss in der Politik und im Kreis der Kranken- und Pflegekassen gehört werden. Unsere Träger kennen die Situation sehr gut und haben täglich mit einem hohen Krankenstand von erschöpften Mitarbeitenden zutun. Die zwei Jahre Arbeit unter Pandemiebedingungen haben zudem die personellen Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft.“

Die Studie macht deutlich, dass die Beschäftigten insbesondere in der Pflege überdurchschnittlich stark vom Personalmangel betroffen sind. Die vorhandenen Mitarbeitenden müssten zusätzliche Arbeiten übernehmen und die Vakanzen kranker Kolleginnen und Kollegen auffangen. Diese Mehrbelastung macht auch sie krank. „Personalmangel erhöht die Gesundheitsrisiken der Mitarbeitenden. Diese zentrale Aussage des DAK-Gesundheitsreports kann ich vor dem Erfahrungshintergrund der Diakonie nur unterstreichen. Zur Realität in der Pflege gehört auch, dass verantwortungsbewusste Mitarbeitende arbeiten, obwohl sie krank sind“, so Loheide weiter. Die Politik müsse die finanziellen Rahmenbedingungen für Entlastungen in der Pflege schaffen. Der vorliegende Entwurf für ein Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz von Bundesminister Lauterbach verdient seinen Namen nicht.

Die Diakonie fordert zudem, dass die Aufgaben des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung künftig in den Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden. „Das betrifft die Leitungsaufgaben, die Ressourcen für die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung und die Arbeitszeit, in der die Beschäftigten Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung wahrnehmen. Konkret heißt das: Arbeitsschutz und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen müssen refinanziert werden“, so Loheide weiter.

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

DAK-Gesundheitsreport: https://www.dak.de/dak/bundesthemen/dak-gesundheitsreport-personalmangel-macht-krank-2617954.html#/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.04.2023

Der Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe zu den gesundheitlichen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona greift nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes an entscheidenden Stellen zu kurz. „Es ist schon erstaunlich, dass ein Bericht von 22 Seiten, bei dem es ausschließlich um Kinder und Jugendliche geht, beim Thema Kinderrechte mit fünf dürren Sätzen auskommt. So werden das Kinderrecht auf Beteiligung, wie es in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert ist, und das Kinderrecht auf Gesundheit nach Artikel 24 der Konvention im Bericht nicht einmal erwähnt. Dabei haben wir doch in der Corona-Pandemie ganz deutlich erkennen können, dass insbesondere das Kinderrecht auf Beteiligung fast durchgängig ignoriert wurde, und sowohl die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls als auch die Perspektive von Kindern und Jugendlichen selbst kaum Niederschlag in den Entscheidungen von Politik und Verwaltung fanden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“.

„Ein Abschlussbericht der Bundesregierung sollte aber auch dazu dienen, aus den Fehlern während der Corona-Pandemie zu lernen und unser Land für die Zukunft besser aufzustellen. Dabei hätte gerade das Thema Beteiligung eine zentrale Rolle spielen müssen, denn Beteiligung und psychische Gesundheit sind eng miteinander verbunden. Selbstbestimmung und Mitbestimmung und die damit verbundene Eigenverantwortung sind entscheidende Faktoren für die Entwicklung von Widerstandsressourcen, die Kindern helfen, Stressfaktoren positiv zu bewältigen. Darüber hinaus wird durch die Einbeziehung der unmittelbar Betroffenen mehr Wissen über Problemlösungen generiert. Und auch die besondere Bedeutung von außerschulischen Bezugspersonen für Kinder, die sie beispielsweise in der Jugendarbeit, in Jugendverbänden oder Vereinen finden, wird im Abschlussbericht nicht deutlich genug hervorgehoben“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk teilt die Auffassung der Arbeitsgruppe, dass viele Kinder und Jugendliche schon vor der Corona-Pandemie bessere Unterstützungsangebote benötigt hätten. So seien die sozialen Systeme teilweise schon vor Ausbruch der Pandemie kaum in der Lage gewesen, auf psychosoziale Beeinträchtigungen junger Menschen zeitnah zu reagieren. Ein nachhaltiger Effekt der Pandemieerfahrungen wäre daher, sowohl neue als auch bestehende Maßnahmen zur Verbesserung der körperlichen und psychischen Gesundheit und das Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen mit einem kontinuierlichen Monitoring zu begleiten.

Als wichtige Lehre aus der Corona-Pandemie fordert das Deutsche Kinderhilfswerk vor allem eine stärkere Einbettung der Themen „Psychische Gesundheit“ und „Resilienzförderung“ in die Gesundheitsprävention im Bildungssystem. Im Zentrum sollte dabei die Vermittlung eines „gesunden Lebens“ stehen, für das Ernährung und Bewegung ebenso wichtig sind wie Psychohygiene und der Umgang mit Belastungen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass es Kindern, Jugendlichen und auch Fachkräften gerade im Nachgang von Schulschließungen und Distanzunterricht im Zuge der Corona-Pandemie helfen würde, wenn im schulischen System der Leistungsdruck minimiert sowie Zeit und Raum für den gemeinsamen Austausch ermöglicht werden. Durch die Corona-Pandemie wurde auch deutlich, dass die Versorgung mit Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern nicht in allen Regionen Deutschlands im Verhältnis zum Beratungs- und Behandlungsbedarf junger Menschen steht. Dem könnte durch eine kleinräumlichere Betrachtung der Versorgungsgebiete und damit einhergehender zusätzlicher Praxen begegnet werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.04.2023

Der prozentuale Anteil von Kindern und Jugendlichen in der Grundsicherung ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der unter 18-jährigen in der Grundsicherung nach dem SGB II auf jetzt 34,3 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 32,9 Prozent, im letzten Jahr bei 33,4 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2022 waren von 5.668.669 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.946.095 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

„Mehr als ein Drittel der Empfänger von Grundsicherung sind Kinder und Jugendliche, obwohl deren Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind sie mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Das unterstreicht unsere Forderung nach einer Kindergrundsicherung, die ihren Namen auch wirklich verdient. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste der Bundesregierung ganz nach oben. Ziel der Kindergrundsicherung muss es sein, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig, sozial gerecht und unbürokratisch abzusichern. Dafür brauchen wir nun endlich eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums und den politischen Willen der Bundesregierung, auch die für eine Kindergrundsicherung notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut, vor allem deutliche Nachbesserungen bei den seit Januar geltenden Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche. Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem die Erstellung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, die mit einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess einhergehen muss und einen ressortübergreifenden Ansatz braucht. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mitbeschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.04.2023

„Der geplante Standardpreis für 49 Euro für das neue Deutschlandticket liegt weit über dem, was für viele kinderreiche Familien bezahlbar ist“, erklärt Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Verbands kinderreicher Familien Deutschland e.V. „Insbesondere Familien mit drei und mehr Kindern brauchen angesichts der hohen Inflation und Kostenexplosionen jetzt eine gezielte finanzielle Entlastung.“ Der Verband fordert deshalb eine „Familienkomponente“ beim 49-Euro-Ticket, denn Familien werden übersehen.

Der Preis für das Deutschlandticket ist für viele kinderreiche Familien unerschwinglich. Für eine sechsköpfige Familie mit schulpflichtigen Kindern über dem 6. Lebensjahr würden so monatliche Kosten in Höhe von 294 Euro anfallen. „Knapp 300 Euro allein für den ÖPNV ist nicht realisierbar.“ Der Verband regt deshalb ein zusätzliches Preismodell an, was zielgenau die Gruppe der Eltern unterstützt. „Wir vermissen ein sachgerechtes Angebot, das schulpflichtige Kinder und Jugendliche in den Blick nimmt. Für sie bleiben die Tarife im ÖPNV unverändert hoch“, so Müller.

Das neue Ticket bleibt damit außerdem stark hinter den Standards der Deutschen Bahn (Mitnahme bis 14 Jahren kostenlos mit Bahncard, wechselnde saisonale Angebote für Jugendliche, Super Sparpreis Young etc.) oder auch hinter bereits bestehenden Angebote des ÖPNV zurück. Eine Tageskarte in Berlin erlaubt die kostenlose Mitnahme von bis zu drei Kindern. Im Saarland gibt es das „Junge-Leute-Ticket“ für 30,40 Euro. In Hamburg zahlen Schüler und Auszubildende nur noch 19 anstatt 49 Euro.

Der Verband nimmt dies zum Anlass und plädiert dringend für eine Nachbesserung beim Deutschlandticket. Er fordert eine „Familienkomponente“ mindestens in Form der Mitnahmemöglichkeit eigener Kinder und einer Übertragbarkeit des Tickets auf selbige. „Das Deutschlandticket sollte eigentlich zu einer Verbesserung für Familien führen; aber es resultiert oftmals in einer Schlechterstellung im Vergleich zu bereits vorhandener Tarifpolitik“, zeigt sich die Vorsitzende enttäuscht. Eine kostenlose Mitnahme von den eigenen Kindern ist nur bis zum 6. Lebensjahr gestattet. Hinzu kommt, dass das Ticket nicht auf andere Familienmitglieder, wie beispielsweise ältere Kinder und heranwachsende Jugendliche, übertragen werden kann. „Dabei wäre genau das eine Chance, wo die Infrastrukturen ausgebaut sind, ein nachhaltiges und familienfreundliches Programm bundesweit zu implementieren“, so die Vorsitzende.

„Je älter Kinder und Jugendlichen sind, desto verständlicher ist es, wenn sie eigenständig unterwegs sein wollen und sich vom „Eltern-Taxi“ zunehmend entkoppeln möchten. Die Jugend möchte eine selbstbestimmte Mobilität leben. Morgens in die Schule, nachmittags zum Verein oder zu Freunden“, so Müller. „Wir haben als Gesellschaft jetzt die Möglichkeit, unsere nächste Generation für ökologisch nachhaltige Mobilitätswege bereits im jungen Alter zu sensibilisieren. Nach dem Vorbild Hamburgs setzen wir uns außerdem bundesweit für ein 19-Euro-Ticket für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen (bis zum 27. Lebensjahr) ein“, so Müller.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD e.V.) vom 17.04.2023

Energetische Gebäudemodernisierung ist zentraler Baustein für Klimaschutz, bezahlbares Wohnen und Energiesicherheit.

Unter Teilnahme von Bundesbau- und Bundeswirtschaftsministerium findet heute der von einem breiten Verbändebündnis aus Umwelt-, Industrie-, Verbraucherschutz-, Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften organisierte Sanierungsgipfel statt. 

Der Gebäudesektor hat im Jahr 2022 bereits zum dritten Mal in Folge die gesetzlich festgelegten Klimaziele verfehlt. Nur durch eine grundlegende Kurskorrektur können diese erreicht und Bewohner*innen nachhaltig bei den Energiekosten entlastet und die Versorgungssicherheit gewährleistet werden.  

Die Organisationen fordern von der Bundesregierung die dringend notwendige sozialverträgliche Sanierungsoffensive. Neben der Frage des Heizungstauschs muss die Politik endlich in Sachen Energieeffizienz aktiv werden. 

“Die Ampel muss jetzt unbedingt in Richtung Klimaschutz umsteuern. Bisher wurden nicht annähernd genügend Gebäude energetisch modernisiert: Der bisherige Ansatz, allein auf Anreize zu setzen, hat sein Ziel verfehlt. Ineffiziente  Mietwohnungen und Eigenheime werden so zur Kostenfalle für die Bewohner*innen. Der beste Weg, jetzt Tempo in die Gebäudesanierung zu bringen, sind verbindliche Mindeststandards für die Effizienz von Bestandsgebäuden sowie einheitliche Förderhöhen bei Gebäudehülle und -technik. Sie bieten die notwendige Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer*innen, Handwerk, Industrie, Planende und die Beschäftigten dieser Bereiche. Zudem muss die Politik dafür sorgen, dass energetische Modernisierungen zu einer Entlastung bei den Wohnkosten führen. Dafür muss die Modernisierungsumlage angepasst werden und es braucht sozial gestaffelte Förderprogramme“, so die beteiligten Verbände.

Darüber hinaus braucht es für die energetische Modernisierung von Sozialwohnungen, öffentlichen Gebäuden und gemeinnützigen sozialen Einrichtungen ebenfalls unterstützende Programme.

Terminhinweis: Heute um 10.30 Uhr erläutern Vertreter*innen der beteiligten Verbände ihre Forderungen im Detail im Rahmen einer Pressekonferenz. Diese kann per Livestream  verfolgt werden. Bei der  Pressekonferenz mit dabei:

  • Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident
  • Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
  • Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
  • Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG)
  • Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer, Der Paritätische Gesamtverband

Der Sanierungsgipfel wird durchgeführt von:

Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
Der Paritätische Gesamtverband
Deutscher Caritasverband e.V.
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF)
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
Diakonie Deutschland
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS)
Klima Allianz Deutschland e.V.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
WWF Deutschland 

Weiterführende Links

Verbändepapier zum Sanierungsgipfel Das gemeinsame Forderungspapier können Sie hier als PDF downloaden.

Livestream zur Pressekonferenz Am 24.04., 10.30 Uhr erläutern Vertreter*innen der beteiligten Verbände die Forderungen für eine ökosoziale Sanierungsoffensive im Rahmen einer Pressekonferenz.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.04.2023

Es fehlt an Geld für Technik und an Gelegenheit, digitale Kompetenzen zu erwerben.

Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle ist das Risiko, digital abgehängt zu werden, für arme Menschen besonders groß. Armen Menschen fehlt es im Vergleich zu nicht von Armut Betroffenen doppelt so oft an den nötigen technischen Geräten und Voraussetzungen zur digitalen Teilhabe, zudem haben sie viel seltener Gelegenheit zum Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen über den Beruf. Der Paritätische Gesamtverband warnt vor einer wachsenden digitalen Kluft und fordert umfassende Maßnahmen zur Sicherung digitaler Teilhabe für alle.

Die Studie zeigt: Rund ein Drittel der Deutschen sorgt sich, angesichts der rasanten technischen Entwicklung nicht mithalten zu können. Das Risiko, tatsächlich abgehängt zu werden, ist jedoch für Armutsbetroffene ungleich höher: Jede*r Fünfte Armutsbetroffene in Deutschland verfügt nicht einmal über einen eigenen Internetanschluss. “Digitale Teilhabe ist inzwischen eine wesentliche Voraussetzung für umfassende soziale, kulturelle und politische Teilhabe. Internetzugang und Computer sind daher kein Luxus, sondern gehören ohne Frage zum Existenzminimum”, betont Gwendolyn Stilling, Leiterin des Projekts #GleichImNetz zur digitalen Teilhabe im Paritätischen Gesamtverband, und warnt: “Arme Menschen drohen auch im digitalen Raum knallhart abgehängt und ausgegrenzt zu werden.”

Ein weiterer Befund der Studie: Es fehlt häufig nicht nur an eigener Technik, sondern auch an digitaler Praxis. Während viele Erwerbstätige Gelegenheit haben, über ihren Beruf digitale Kompetenzen auf- und auszubauen, spielen digitale Arbeitsmittel bei von Armut betroffenen Erwerbstätigen kaum eine Rolle. Zwei Drittel der Armutsbetroffenen gaben an, beruflich nie Laptop, Smartphone oder Tablet zu nutzen, über die Hälfte hat auch sonst beruflich nie mit digitalen Anwendungen oder Programmen zu tun. “Teilhabe im Privaten, aber auch berufliche Perspektiven hängen immer mehr von digitalen Kompetenzen ab”, betont Greta Schabram von der Paritätischen Forschungsstelle. “Damit hier niemand den Anschluss verpasst und alle mitgenommen werden, braucht es dringend entsprechende Qualifizierungsangebote sowie Bildungs- und Experimentierräume auch außerhalb des Berufs.”

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert neben dem Ausbau nötiger Infrastruktur eine Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes, armutsfestes Niveau, das auch laufende Verbrauchsausgaben zur Sicherstellung digitaler Teilhabe angemessen berücksichtigt. Die Kosten für die Anschaffung notwendiger technischer Ausstattung sollen dabei als einmalige Leistungen gesondert übernommen werden. Soziale Träger als wichtige Anlaufstellen für vulnerable Gruppen können zudem bei entsprechender Unterstützung einen unverzichtbaren Beitrag zur digitalen Teilhabe leisten, indem sie Zugänge ermöglichen und Befähigung fördern, betont der Verband.

Die Kurzexpertise “Armut und digitale Teilhabe” basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und ist unter www.paritaet.org abzurufen.

Für den 4. und 5. Mai lädt der Paritätische unter dem Motto “Armut? Abschaffen!” zu einem Online-Aktionskongress ein, der mit verschiedenen sozialen Organisationen, die mit Armutsbetroffenen zusammenarbeiten, vorbereitet wurde und zu dem u.a. Bundesfamilienministerin Lisa Paus erwartet wird. Details: www.aktionskongress.de

Weiterführende Links

Jetzt anmelden: Aktionskongress gegen Armut Am 4. und 5. Mai 2023 findet der Online-Kongress „Armut? Abschaffen!“ statt. Hier geht es zu Programm und Anmeldung.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.04.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 8. Mai 2023 – 12. Mai 2023

Veranstalter: carat- caring all together

carat kooperiert in diesem Jahr mit der jährlichen Vereinbarkeitswoche in der Universität Bremen. Sie findet überwiegend online statt, von Montag, 8. Mai 2023 bis Freitag, 12. Mai 2023. Dazu laden wir Sie herzlich ein!

Auch dieses Mal werden Expert*innen vielfältige Themen rund um die Vereinbarkeit vorstellen. Hier einige Beispiele:

Familie: Hindernisse und Kompetenzen im Beruf und im Studium; Stressbewältigung und Arbeitsstruktur im Studium; Psychische Erkrankungen in Familien; Palliativ-Care; Trauer; unerfüllter Kinderwunsch; Erfahrungen von internationalen Wissenschaftlerinnen mit und ohne Kinder im deutschen Hochschulsystem (in englischer Sprache), Klassismus; Schwangerschaftsabbrüche; Rassismus in Hochschulen; Voraussetzungen für eine inklusive und diverse Uni; Care- Arbeit in trans communities; queer mit Kind im Uni- Alltag etc..

In den Fachvorträgen wird es auch Raum für Diskussion und Austausch geben.

Das gesamte Programm der Vereinbarkeitswoche und die Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der Homepage:

https://www.uni-bremen.de/familie/vereinbarkeitswoche/vereinbarkeitswoche-2023

Beiliegend finden Sie außerdem das Wochenprogramm, das Plakat und Postkarten jeweils im pfd- Format.

Wir freuen uns auf Sie!

Die beiden Veranstaltungen von carat zum Equal Care Day 2023 („Young Carer- Eine unsichtbare und stark belastete Gruppe junger Menschen. Was muss getan werden“? Und „Bremen- eine Stadt, die für Alle sorgt?! Feministische Perspektiven auf die Gestaltung und Planung von Stadt und Raum“) sind inzwischen auf der Projekthomepage http://unihb.eu/caringalltogether zum Nachsehen bzw. Nachhören hochgeladen.

Unterstützen Sie uns gerne und leiten diese Veranstaltungen bitte in Ihren Bereichen weiter, danke!

Bürgerschaftswahl in Bremen am 14. Mai 2023

Im Vorfeld der Landtagswahl in Bremen haben wir „Wahlprüfsteine“ an die Parteien SPD, Die Linke, Die Grünen, CDU und FDP versendet. Unsere 10 Fragen (mehr sind nicht vorgesehen) zum Themenfeld Care und Gender. Wir haben die Antworten der Parteien auf unserer Projekthomepage veröffentlicht: http://unihb.eu/caringalltogether). Gerne lesen!

Termin: 12. Mai 2023

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Wie können wir uns in Zukunft so ernähren, dass es unserer Gesundheit gut tut und der unseres Planeten? Wie steigern wir das Angebot an frischen und gesunden Lebensmitteln? Und wer macht alles mit bei der großen Transformation des Ernährungssystems?

Auf unserem Kongress werfen wir die großen Fragen der Ernährungswende auf und diskutieren sie mit Expert/innen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Praxis. Anschließend erarbeiten wir mit allen Teilnehmenden in fünf Foren, welche konkreten Maßnahmen uns in zentralen und aktuellen Bereichen der Ernährungspolitik voranbringen. Die Ergebnisse werden allen Teilnehmenden zugänglich gemacht und bieten eine Vorlage für Diskussionen und Entscheidungen der Fraktion.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 15. Mai 2023

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Die aktuell steigenden Kosten für Wohnen und Energie belasten Familien, trotz einer Reihe von entlastenden Maßnahmen, bis in die Mittelschicht hinein in einem außergewöhnlich hohem Maß. Dies liegt unter anderem daran, dass die akute Krise bereits länger existierende Probleme des Wohnungs- und Energiemarktes verstärkt. Die Bezahlbarkeit, die Verfügbarkeit und der diskriminierungsfreie Zugang zu Wohnraum für alle Familienformen ist bereits seit längerer Zeit nicht mehr selbstverständlich gegeben. Auch Energiearmut ist ein Thema, das bereits vor dem Anstieg der Energiepreise im letzten Jahr für viele Familien ein Problem darstellte.

Die AGF-Veranstaltung soll eine Bestandsaufnahme der Belastungen von Familien durch die steigenden Wohn- und Energiekosten vornehmen sowie kurz- und langfristige Handlungsoptionen für die Politik diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden sie hier.

Termin: 23. Mai 2023

Veranstalter: MitWirkung – Perspektiven für Familien

Ort: Online Via Zoom

Kindzentriert zu denken und zu handeln sind die zentrale Herausforderung, wenn es darum geht, integrierte Strategien gegen Kinder- und Familienarmut umzusetzen. Aufwachsen in Wohlergehen ist als ein Recht für alle Kinder umzusetzen, durch uns, die wir in den Strukturen arbeiten und Verantwortung tragen. Wie können uns hier die Kinderrechte helfen?

Wir werden darüber diskutieren, wie Kinderrechte und der Einsatz gegen Kinderarmut zusammengehören und wie sich bestehende Ansätze aus beiden Feldern zusammendenken lassen. Dazu haben wir drei Personen eingeladen, die uns mit ihrer Expertise und ihrem Engagement begeistern:

  • Miriam Zeleke, Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte in Hessen  
  • Rebekka Bendig, Professorin für Soziale Arbeit an der Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik Berlin, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik DeGeDe e.V und der Initiative Große Kinder e.V.
  • Ulrike Milstrey, Sozialraumorientierte Planungskoordination Pankow

Weitere Informationen zur Veranstaltung und den Anmeldelink finden Sie hier:

Aufwachsen in Wohlergehen ist ein Recht. Kinderrechte und Strategien gegen Kinderarmut zusammendenken.

Termin: 29. Juni 2023

Veranstalter: Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Ort: Berlin

Um unsere Klimaziele zu erreichen, ist es entscheidend, dass wir gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für Klimapolitik schaffen. Das bedeutet auch, dass ökologische Lebensweisen für alle Menschen möglich und bezahlbar sein müssen.

Viele Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben und staatliche Transferleistungen beziehen, verursachen im Vergleich weniger CO2-Emissionen, weil sie zum Beispiel in kleineren Wohnungen leben, weniger elektronische Geräte besitzen oder sich kein eigenes Auto leisten können. Dieses (unfreiwillig) ökologische Verhalten bedeutet aber auch Einschränkungen in den Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe.

Menschen mit wenig Geld sind gleichzeitig besonders stark von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen und haben häufig wenig Spielraum, auf Krisen oder veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Die Voraussetzungen, Verhalten zu ändern und nachhaltigere Lebensweisen anzunehmen, sind häufig nicht gegeben.

In dieser Veranstaltung wollen wir verschiedene Möglichkeiten und Konzepte diskutieren, wie es z.B. durch Änderungen im Sozialrecht oder Umverteilungsmaßnahmen allen Menschen ermöglicht werden kann, an der Transformation aktiv teilzuhaben und welche Rolle ein Wohlfahrtsverband wie die Diakonie in diesem Kontext einnehmen kann und sollte.

Wir freuen uns, dass wir renommierte Expert:innen aus Wissenschaft, Kirche und Diakonie gewinnen konnten, diese Fragen mit uns zu diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden sie hier.