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ZFF-Info

ZFF-Info 12/2024

AUS DEM ZFF

Der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 51 Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, fordert ein konsequentes Umdenken der Politik im Kampf gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen. Bund, Länder und Kommunen müssen endlich gemeinsam an einem Strang ziehen!  Weg von einem Kooperationsverbot zwischen den föderalen Ebenen und hin zu einem Kooperationsgebot.

Ein Aufwachsen in Armut wirkt sich auf die Teilhabe an der Gesellschaft aus und prägt Menschen für ihr gesamtes Leben. Seit Jahrzehnten verharrt die Kinder- und Jugendarmut in unserem reichen Land auf einem viel zu hohen Niveau von 20 Prozent. Die Dauer, die Kinder und Jugendliche in Armut leben, verlängert sich sogar seit Jahren. Vor dem Hintergrund einer Sparpolitik, die auch vor Angeboten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nicht haltmacht, fordert der Ratschlag Kinderarmut ein Umdenken im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen. Nicht die Frage, wer welche Maßnahmen bezahlt, sollte im Vordergrund stehen, sondern die Förderung eines guten Aufwachsens für alle. Dafür braucht es eine Stärkung der Infrastruktur vor Ort. Das wird aber nur funktionieren, wenn Kommunen, Länder und der Bund sich gemeinsam zuständig fühlen und alle Ebenen auch tatsächlich Verantwortung übernehmen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.: „Ein Aufwachsen in Armut bringt Kinder um die Chance, die Demokratie als solidarische Gesellschaftsform zu erleben. Wir können uns die Sparpläne und das Gezanke auf dem Rücken der Kinder- und Jugendlichen nicht mehr leisten. Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt zusammenarbeiten und Verantwortung übernehmen. Es ist höchste Zeit!“

Die gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut 2024 „Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot!“ finden Sie hier.

Informationen zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. In den Folgejahren engagierte sich der Ratschlag mit weiteren gemeinsamen Erklärungen, wie zuletzt im Jahr 2023 mit der von über 50 Organisationen gezeichneten Erklärung „Haltung zeigen gegenüber Kindern und Jugendlichen und Familien: Menschen in Armutslagen vorurteilsfrei begegnen“. www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.09.2024

Pflegebedürftige und ihre Familien bleiben in unserer Gesellschaft viel zu oft unsichtbar. Dabei trifft Pflege über kurz oder lang alle. Dies bietet uns den Anlass, noch mal genauer hinzuschauen und das Licht auf eine Gruppe zu werfen, die leider oft gar keine Beachtung findet: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen.
Auf unserer Fachtagung haben wir Antworten gesucht, damit diese Familien – ebenso wie alle anderen Familien, in denen gepflegt wird – die Unterstützung erhalten, die sie brauchen und die ihnen zustehen sollte!

ZFF Doku „Drahtseilakt“

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Start des neuen Plus-Programms „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startete am 1. September 2024 sein neues Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert wird. Mit diesem Programm wird erstmals die Zielgruppe der 28 bis 59-Jährigen in den Blick genommen. Bundesministerin Lisa Paus begrüßte in der Auftaktveranstaltung am 3. September die 19 Kommunen als Träger des neuen Programms.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das neue Programm ist ein zentraler Meilenstein der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit für alle Altersgruppen. Erstmals fördern wir speziell Maßnahmen für Menschen, die sich mitten im Leben befinden, um Einsamkeit und soziale Isolation vorzubeugen und zu lindern. In dieser Altersgruppe gibt es viele Umbruchsituationen, in denen die Menschen Hilfe benötigen und in Kontakt mit der Kommune treten. Sei es, dass es sich um Alleinerziehende nach einer Trennung handelt oder werdende Eltern, die Unterstützung benötigen. Ob ein Mensch von Einsamkeit betroffen ist, sieht man ihm nicht an. Wichtig ist mir, dass es zukünftig auch in dieser Zielgruppe passende Maßnahmen und eine Vielzahl an Gelegenheiten gibt, um in Kontakt zu kommen“.

Ziele des Programms sind der Auf- und Ausbau von kommunalen Strukturen zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation sowie Verbesserung der sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktchancen für Menschen in der Altersgruppe zwischen 28 und 59 Jahren.

So wird es z. B. in einem Projekt spezielle Angebote für Neubürger*innen, Alleinerziehende oder kinderlose Menschen geben. Eine Kommune plant partizipative Konferenzen, unter Einbeziehung von Betroffenen von Einsamkeit und Armut zur Entwicklung von Maßnahmen für diese Zielgruppe. Die Einbindung des Themas Einsamkeit und soziale Isolation in städtische Planungs- und Steuerungsmaßnahmen ist ein weiterer Ansatz, um Strukturen fest zu etablieren.

Die 19 Kommunen bundesweit erhalten dafür bis 2027 rund 3,1 Millionen Euro aus Mitteln des ESF Plus, rund 3,4 Millionen Euro kommen aus Eigenmitteln der Kommunen hinzu. Es ist damit das zweite laufende ESF Plus-Programm des Bundesgesellschaftsministeriums gegen Einsamkeit.

Weiterführende Informationen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/strategie-der-bundesregierung-gegen-einsamkeit-234582
Angebote bei Einsamkeit: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/angebote/angebote-fuer-betroffene

Über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus, 2021 – 2027)

Der Europäische Sozialfonds Plus ist ein wichtiges Finanzierungs-, aber auch Förderinstrument der Europäischen Union für Investitionen in Menschen. Es geht darum, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen.

Der ESF investiert vor Ort in Maßnahmen, um Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen zu unterstützen.

Es geht dabei um verschiedene Ziele, unter anderem

  • den Zugang zur Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung und die aktive Inklusion zu verbessern,
  • auch um die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen,
  • Förderung der sozialen Integration von Benachteiligten.

Weitere Informationen zum ESF Plus finden Sie hier: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/inhalt.html

Über das ESF Plus-Programm

„Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ ist ein bundesweites Programm, an dem rund 20 Kommunen teilnehmen. Es hat eine dreijährige Laufzeit, vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2027.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.esf-regiestelle.de/esf-plus-2021-2027/zusammenhalt-staerken-menschen-verbinden/

Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wurde Ende 2023 beschlossen. Die darin enthaltenden 111 Maßnahmen zahlen auf fünf Ziele ein: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Wissen stärken, Praxis stärken, bereichsübergreifend agieren und Menschen unterstützen, Angebote ausbauen. Das Bundesfamilienministerium will das Thema damit strategisch angehen. Denn Einsamkeit schadet den Betroffenen und ihrem Umfeld, und auch unserer Demokratie.

Über das Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. führt das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit mit Förderung des Bundesfamilienministeriums durch.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.09.2024

Altersprüfung und Meldesysteme der Anbieter unzureichend

Das Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche im Netz nimmt zu. Aktuell macht es generative KI immer schwerer, Realität von Fälschung zu unterscheiden und verstärkt Risiken wie sexualisierte Gewalt, Mobbing und Extremismus. Dies ist ein zentraler Befund des Jahresberichts von jugendschutz.net, dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet.

2023 bearbeitete jugendschutz.net 7.645 Verstoßfälle. Davon sind zwei Drittel sexualisierter Gewalt zuzuordnen. Bei 12 Prozent handelt es sich um Sex/Pornografie, bei 11 Prozent um politischen Extremismus. Fünf Prozent gingen auf selbstgefährdende Inhalte zurück und zwei Prozent auf Cybermobbing.

3.210 Verstöße meldete jugendschutz.net an Anbieter und Selbstkontrolleinrichtungen mit dem Ziel der schnellen Abhilfe. 105 Verstoßfälle wurden an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Einleitung eines Aufsichtsverfahrens übermittelt. Außerdem wurden 252 Fälle an die KJM zur Indizierung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) abgegeben. 3.582 Fälle sendete jugendschutz.net an die Strafverfolgungsbehörden, da kinder- und jugendpornografische Inhalte verbreitet wurden oder Gefahr für Leib und Leben bestand. Am Jahresende waren bei 6.902 Fällen (90 %) die Verstöße beseitigt.

Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net: „Online-Trends werden schnelllebiger und riskanter, Deepfakes sind inzwischen täuschend echt und einfach zu erstellen. Die Hemmschwellen für Übergriffe im digitalen Raum sinken. Wir sehen, dass der Krieg in Nahost für antisemitische oder muslimfeindliche Hasspropaganda instrumentalisiert wird. Auch Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern werden ohne Skrupel verbreitet. Und wir nehmen vermehrt Beiträge in Social Media wahr, die junge Menschen zu gesundheitsgefährdendem Verhalten anstiften. Bei all dem kommen auch KI-generierte Inhalte zum Einsatz. Gleichzeitig muss leider konstatiert werden: Betreiber von Angeboten tun zu wenig, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Sie reagieren unzureichend, wenn ihnen Verstöße gemeldet werden. Und sie überprüfen die Altersangaben von Nutzenden nicht angemessen. Gute Ansätze, wie möglichst sichere Voreinstellungen für bestimmte Altersgruppen, entfalten dadurch kaum Wirkung.“

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Der Jahresbericht von jugendschutz.net zeigt, dass Kinder und Jugendliche im Netz immer mehr mit Hass, Hetze und Desinformation konfrontiert sind. Dazu kommt eine Debattenkultur, die nicht durchgehend sozialen Regeln folgt. Junge Menschen haben jedoch ein Recht auf sichere und unbeschwerte Teilhabe an der digitalen Welt! Davon sind wir noch weit entfernt. Hier sind besonders die Plattform-Anbieter in der Pflicht. Mit dem Digital Services Act haben wir uns in Europa ein starkes Werkzeug gegeben: Anbieter von Online-Plattformen sind verpflichtet den Zugang Minderjähriger zu ungeeigneten Inhalten zu verhindern und für ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit innerhalb ihres Dienstes zu sorgen. Diese Regeln müssen jetzt konsequent umgesetzt werden.“

Katharina Binz, Jugendministerin Rheinland-Pfalz: „Sexualisierte Gewalt im Netz muss nachhaltig bekämpft werden. Dies betrifft sowohl die kontinuierlich hohe Zahl an Fällen von Missbrauchsdarstellungen als auch die perfiden Strategien von Tätern und Täterinnen im Netz. Um diesem Problem mit einem ganzheitlichen, interdisziplinären Ansatz zu begegnen, haben wir in Rheinland-Pfalz den ‚Pakt gegen sexualisierte Gewalt‘ geschlossen. Unser Ziel ist es, durch ressortübergreifende Zusammenarbeit allen jungen Menschen in unserem Land ein Aufwachsen ohne Gewalt zu ermöglichen. Der Pakt setzt auf verschiedenen Ebenen an – sei es bei der Polizei, durch niedrigschwellige Präventionsangebote im ländlichen Raum oder die Einbeziehung von Betroffenen – und bündelt die Kompetenzen und Expertise. Gleichzeitig ist entscheidend, Kinder und Jugendliche, die bereits Gewalt erfahren haben, betroffenensensibel zu betreuen.“

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM): „Eins ist klar: Altersprüfung ist der Schlüssel zum sicheren Surfen für Kinder und Jugendliche. Die Technologie ist vorhanden, nun sind die Plattformen gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Die KJM hat bereits viele Systeme positiv bewertet, darunter auch Systeme, die bei der Schätzung des Alters mittels Echtzeit-Gesichtserfassung ansetzen; ganz ohne Ausweispapiere. Die Zeit zu Handeln ist nicht irgendwann, sondern jetzt.“

Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht zum Download bereit unter: https://www.jugendschutz.net/bericht

Über jugendschutz.net
jugendschutz.net fungiert als das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Die Stelle recherchiert Gefahren und Risiken in jugendaffinen Diensten. Sie wirkt darauf hin, dass Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen beseitigt und Angebote so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche sie unbeschwert nutzen können.

Die Jugendministerien der Länder haben jugendschutz.net 1997 gegründet. Die Aufgaben wurden 2003 im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegt. Die Stelle ist seither an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. 2021 hat der Bund jugendschutz.net als gemeinsamem Kompetenzzentrum im Jugendschutzgesetz (JuSchG) ebenfalls eine gesetzliche Aufgabe zugewiesen.

jugendschutz.net wird finanziert von den Obersten Landesjugendbehörden, den Landesmedienanstalten und gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Europäischen Union. 
jugendschutz.net nimmt über seine Online-Beschwerdestelle Hinweise auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz entgegen. Verstöße im Netz können gemeldet werden unter: https://www.jugendschutz.net/verstoss-melden

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.08.2024

BM’in Paus und BM’in Stark-Watzinger: Finanzhilfen für Investitionen können ab sofort in allen Ländern beantragt werden

Fast drei Milliarden Euro stellt der Bund für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder bis Ende 2027 bereit. Bund und Länder haben sich nun auf die jeweiligen Landesprogramme geeinigt. Somit können ab sofort in allen 16 Ländern bei den jeweiligen Ansprechstellen Anträge auf Förderung gestellt werden.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Die Zeit des Schulanfangs stellt viele Eltern vor neue Betreuungssituationen. Für verlässliche hochwertige Betreuung von Grundschulkindern unterstützen wir die Bundesländer dabei, ihre Kapazitäten auszubauen. Das Investitionsprogramm Ganztag ist ab sofort bundesweit am Start. Fast drei Milliarden Euro können die Länder bis 2027 nutzen: für mehr Ganztagsplätze, die Gewinnung von Fachpersonal, für Umbau und Ausstattung von Räumen. Ganztagsbetreuung in hoher Qualität gibt Kindern Rückenwind auf ihrem Bildungsweg – unabhängig vom Elternhaus. Dieses Ziel verfolgen wir auch mit der grade erst beschlossenen Weiterentwicklung der Kita-Betreuung, für die der Bund bis 2026 vier Milliarden Euro in die Hand nimmt. Daran schließt die Einigung zum Investitionsprogramm an: In allen 16 Bundesländern wird unser Land durch den Ganztagsausbau familienfreundlicher, denn alle 16 Länder bauen ihre Angebote aus.
Wir sehen, dass es aktuell noch eine Betreuungslücke gibt. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Ganztagsangebot stetig. Derzeit nehmen es 1,8 Mio. Grundschulkinder wahr, also 56 Prozent. Diesen Trend gilt es zu steigern: zu viele Eltern, vor allem Mütter, arbeiten aus Betreuungsgründen unfreiwillig in Teilzeit. Mehr Ganztagsangebot ist entscheidend für die Vereinbarkeit von höheren Arbeitszeiten und Familie, grade in Zeiten des Fachkräftemangels.“

Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung: „Gute Bildungs- und Betreuungsangebote sind der Schlüssel für bessere Bildungschancen und mehr Chancengerechtigkeit. Umso wichtiger ist es, hier früh anzusetzen und Kindern im Grundschulalter ganztägige Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Mit dem Startchancen-Programm unterstützen wir gezielt Schulen, an denen die Herausforderungen am größten sind. Zugleich wollen wir hochqualitative Ganztagsangebote für möglichst viele Schulkinder und Eltern schaffen. Denn frühkindliche Bildung ist wichtiger denn je und hier besteht noch großer Nachholbedarf. Deswegen treiben wir nun mit der bundesweiten Förderung den Ganztagsausbau für Kinder im Grundschulalter weiter voran. Damit wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dem ab 2026 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gerecht zu werden.“
 
Hintergrund
Die Finanzhilfen werden für zusätzliche investive Maßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt. Sie können für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung – einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken –, die Sanierung einschließlich der energetischen Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden. Grundlage für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau ist eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung, die bereits im Frühling 2023 von Bund und Ländern unterzeichnet worden ist.
 
Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau steht in engem Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der 1. Klassenstufe. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.
 
Mehr Informationen zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau, zu den entsprechenden Landesprogrammen und Ansprechstellen in den Ländern finden Sie unter www.ganztagsschulen.org, www.recht-auf-ganztag.de und www.bmbf.de/ganztag

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2024

Morgen startet das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ mit 350 Millionen Euro. Die Bundesförderung hat das Ziel, jungen Familien beim Kauf der eigenen vier Wände zu helfen.

„Mit „Jung kauft Alt“ stärken wir die Eigentumsförderung vor allem für junge Familien. Gerade in kleinen Städten und Gemeinden stehen ältere Häuser zum Verkauf oder gar leer. Das ist eine Chance für junge Familien, die sich für eine bestehende Immobilie interessieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt ab dem 3. September zinsgünstige Kredite. Die Auflage: Die Wohnung oder das Haus muss energetisch saniert werden. Doch auch dabei hilft der Staat. Für die Sanierung stehen weitere Zuschüsse beispielsweise für gedämmte Fassaden und Dächer, für neue Fenster und eine neue Heizung zur Verfügung. Damit hilft „Jung kauft Alt“ auch beim Klimaschutz im Gebäudebestand. Gerade in älteren Gebäuden ist mit weniger Aufwand viel erreichbar.

Gleichzeitig sollen Dorfkerne und Innenstädte neues Leben erhalten, wenn eine neue Generation alte Wohnungen und Häuser übernimmt. „Jung kauft Alt“ hilft beim Abbau des Leerstands insbesondere in ländlichen Regionen. Das Programm ist ein weiterer Mosaikstein, mit dem die Bundesregierung die Eigentumsbildung im Wohnungsbau fördert und gleichzeitig den Kommunen hilft.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 02.09.2024

Zum Beginn des Startchancen-Programms am 1.8.2024 erklärt Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Es geht endlich los: Die größte Bund-Länder-Initiative für mehr Bildungsgerechtigkeit, das Startchancen-Programm, tritt in Kraft. Insgesamt 2125 Schulen in ganz Deutschland werden bereits ab dem bald beginnenden Schuljahr von dem Programm profitieren. 

Nun gilt es, die Schulen und Schulträger vor Ort bei der Umsetzung mit Informations- und Vernetzungsmöglichkeiten zu unterstützen, bürokratiearme Evaluations- und Monitoringprozesse zu etablieren und aus dem Feedback ein lernendes System zu schaffen, das Erkenntnisgewinne für Bildungsforschung und -praxis über das Programm hinaus ermöglicht. 

Die Schulen werden vielfach gefördert: Mehr Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams, um Lernende individueller zu unterstützen und Lehrkräfte zu entlasten. Dazu ein frei verfügbares „Chancenbudget“, mit dem die Schulen bedarfsgerechte Lösungen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung finanzieren können. Außerdem Investitionen in moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte. 

Bund und Länder investieren in den kommenden zehn Jahren 20 Milliarden Euro gezielt in rund 4000 Schulen mit besonderen Bedarfen. Die Abkehr vom Königsteiner Schlüssel bei der Mittelverteilung und die Auswahl der Schulen nach Sozialindizes ist eine bildungspolitische Trendwende. 

Das Startchancen-Programm zeigt, welche beispielhaften bildungspolitischen Großprojekte möglich sind, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen. Das Startchancen-Programm allein wird aber nicht die vielfältigen Probleme unseres Bildungssystem lösen können. Wir brauchen darüber hinaus weitere Kraftanstrengungen. Ganz konkret aktuell bei Verhandlungen zum dringend nötigen Digitalpakt 2.0. Das BMBF muss endlich Transparenz schaffen und die Verhandlungen mit den Ländern zum Erfolg führen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.07.2024

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/12625) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12399). Danach wird mit dem im Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ ab dem Schuljahr 2026/27 jahrgangsweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt. Der Rechtsanspruch tritt den Angaben zufolge ab dem 1. August 2026 in Kraft, gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet.

Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund laut Vorlage mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur. Auch an den Betriebskosten werde sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Betriebskostenbeteiligung werde ab 2026 jährlich auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030 aufwachsen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 572 vom 30.08.2024

Die CDU/CSU-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, ob seit der Einführung des Bürgergeldes konkrete Maßnahmen ergriffen wurden, „um die Effektivität der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu erhöhen“. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (20/12516) danach, welche Integrationserfolge die Bundesregierung durch die Einführung des Bürgergeldes sieht und welche konkreten Ergebnisse hinsichtlich der Integration von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt erzielt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 561 vom 21.08.2024

Nach der „Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland“ erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/12526). Unter anderem möchte sie wissen, wie sich „die Verteilung des privaten Nettovermögens in Deutschland, aufgeschlüsselt in Anteile des gesamten Nettovermögens pro Zehntel der Bevölkerung“, im Zeitraum von 2017 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 560 vom 20.08.2024

Im Durchschnitt des Jahres 2023 sind in rund 320.000 Bedarfsgemeinschaften im SGB II (Bürgergeld) die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung höher gewesen als die anerkannten Kosten dafür. Bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft entspricht das einem Anteil von 12,2 Prozent. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12470) auf eine Kleine Anfrage (20/12047) der Gruppe Die Linke aus.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 549 vom 13.08.2024

Das Forschungskonsortium zur Kindergrundsicherung hat dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den an der Erarbeitung der Kindergrundsicherung beteiligten Ressorts fortlaufend und auf konkrete Anfragen hin Berechnungen zur Kindergrundsicherung zur Verfügung gestellt. Auf diese Berechnungen wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung auch Bezug genommen. Einen End- oder Zwischenbericht hat das Konsortium nicht vorgelegt. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (20/12458) auf eine Kleine Anfrage (20/12295) der Gruppe Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 549 vom 13.08.2024

Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG 2015 (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen) insgesamt kontinuierlich gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Achten Jährlichen Information über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen, die nun als Unterrichtung (20/12393) vorliegt.

In der Privatwirtschaft ist demnach für die Aufsichtsräte der in dem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit dem Geschäftsjahr 2015 bis zum Geschäftsjahr 2021 um 7,4 Prozentpunkte zu beobachten. Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent erfüllen müssen, haben die gesetzlichen Mindestvorgaben bereits um 5,7 Prozentpunkte überschritten. Der Frauenanteil in den Vorständen stieg im Betrachtungszeitraum weiter um insgesamt 5,4 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau. „In den Vorständen aller untersuchten Unternehmen waren Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert“, heißt es in der Unterrichtung. Dennoch sei der Frauenanteil auf Vorstandsebene von 6,1 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 11,3 Prozent im Geschäftsjahr 2021 gestiegen.

Zum Anteil von Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes heißt es in der Vorlage, dass er sich von 33 Prozent Jahr 2015 auf 43 Prozent Ende Juni 2023 erhöht habe. „Doch gemessen daran, dass 55 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen sind und Frauen noch immer in den meisten Führungspositionen unterrepräsentiert sind, ist die Entwicklung noch nicht zufriedenstellend“ heißt es in der Unterrichtung weiter. Insgesamt beschäftigten danach 2023 insgesamt 19 der 24 Obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 539 vom 05.08.2024

Wenn Menschen eine neue Beschäftigung in einer anderen Region annehmen, stehen sie auch vor der Entscheidung, wie sie vom Wohnort zur Arbeitsstätte gelangen. In einer aktuellen Studie hat ein Team von Forschern untersucht, unter welchen Bedingungen sich Menschen bei einem Jobwechsel für das tägliche Pendeln, für das wöchentliche Pendeln oder für einen Umzug entscheiden. Die Untersuchung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) der Jahre 2001 bis 2019 und wurde kürzlich in der Fachzeitschrift „Demographic Research“ veröffentlicht.

 

Wie aus der Studie hervorgeht, ist zunächst die Distanz zum Arbeitsplatz ein entscheidender Faktor für die Wahl der Mobilitätsform. Erwartungsgemäß zeigt sich, dass bei kürzeren Entfernungen das tägliche Pendeln die bevorzugte Option ist, diese Präferenz jedoch mit zunehmender Distanz stark abnimmt. „Ab einer Entfernung von etwa 150 Kilometern wird das tägliche Pendeln nur noch selten gewählt, und die Entscheidung tendiert deutlich in Richtung Umzug oder Wochenpendeln. Während sich beispielsweise bei einer Entfernung zwischen 50 und 100 Kilometern rund 86 Prozent für das tägliche Pendeln entscheiden, sind es bei Entfernungen zwischen 150 und 200 Kilometern nur noch knapp 9 Prozent“, erklärt PD Dr. Heiko Rüger, Mobilitätsforscher am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) und Mitautor der Studie. Ist die neue Beschäftigung mehr als 150 Kilometer vom Wohnort entfernt, wird die Entscheidung zwischen Wohnortwechsel und Wochenpendeln weitgehend unabhängig von der Distanz getroffen. Beim Wochenpendeln wird ein Zweitwohnsitz in der Nähe des Arbeitsplatzes eingerichtet und in der Regel am Wochenende zum Hauptwohnsitz gependelt.

 

„Ortsspezifisches Kapital“ hat große Bedeutung

 

Eine zentrale Rolle bei der Entscheidung zwischen Umzug und Pendeln spielt zudem das sogenannte „ortsspezifische Kapital“ – dieses bindet Menschen an einen bestimmten Ort und erhöht dadurch die materiellen und immateriellen Kosten eines Umzugs. Beispiele sind Immobilien wie Wohneigentum, aber auch berufstätige Partnerinnen und Partner, schulpflichtige Kinder oder ein großes soziales Umfeld. „Personen mit einem hohen ortsspezifischen Kapital wollen dieses Gut nicht ohne weiteres aufgeben und neigen daher eher zum Pendeln als zum Wohnortwechsel“, berichtet Rüger. Insbesondere das Wochenpendeln erweist sich demnach als bevorzugte Lösung, wenn sowohl die Bindung an den Wohnort als auch die Entfernung zum neuen Arbeitsplatz groß sind.

In diesem Zusammenhang weist die Studie auch auf die Bedeutung der sogenannten „Abwesenheitskosten“ hin. Damit sind die Belastungen gemeint, die beim Wochenpendeln durch die Trennung vom Familienleben während der Arbeitswoche entstehen. Insbesondere Eltern schulpflichtiger Kinder bevorzugen daher auch bei größeren Entfernungen das tägliche Pendeln, um die Abwesenheit von der Familie für sich bzw. für die Familienmitglieder zu minimieren.

 

Auswirkungen der Zunahme von Homeoffice noch unklar

 

Die Ergebnisse der Studie liefern wertvolle Erkenntnisse für Politik und Unternehmen und können auf Basis repräsentativer Daten belegen, was teilweise im Alltag diskutiert wird. Das Forscherteam empfiehlt, stärker auf die spezifischen Mobilitätsbedürfnisse von Eltern einzugehen und unterstützende Maßnahmen zu ermöglichen. Dazu gehören flexible Arbeitszeitmodelle oder Homeoffice-Möglichkeiten. Solche Angebote können dazu beitragen, die negativen Folgen langer Arbeitswege – wie ein erhöhtes Stresserleben – zu reduzieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Die der Studie zugrunde liegenden Daten wurden vor dem Ausbruch der Coronapandemie erhoben. Angesichts der seitdem zu beobachtenden Zunahme von Telearbeit und hybriden Arbeitsmodellen könnte die Bedeutung der Distanz zum Arbeitsplatz für Mobilitätsentscheidungen in Zukunft abnehmen. Die Autoren der Studie sehen daher weiteren Forschungsbedarf, um die langfristigen Auswirkungen dieser Entwicklungen noch besser zu verstehen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 21.08.2024

Zufriedenheit mit Einkommen, Arbeit und Gesundheit in den vergangenen 20 Jahren gestiegen oder stabil geblieben – Unterschiede in der Bevölkerung in Deutschland aber teils erheblich – Menschen mit geringen Haushaltseinkommen in allen Bereichen unzufriedener als Menschen mit hohen Einkommen – Eltern unzufriedener mit Gesundheit als Personen ohne Kinder

Die Zufriedenheit der Bevölkerung in Deutschland mit dem persönlichen Einkommen und mit der Arbeit ist in den vergangenen 20 Jahren insgesamt gestiegen. Ihre Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit ist dabei weitestgehend stabil geblieben. Die Unterschiede in der Bevölkerung sind jedoch teils sehr groß: Menschen im unteren Einkommensdrittel sind in allen Bereichen deutlich unzufriedener als Menschen im oberen Einkommensdrittel. Frauen haben bei der Zufriedenheit mit dem Einkommen zwar aufgeholt, sind damit aber weiterhin unzufriedener als Männer. Und Eltern sind mit ihrer Gesundheit deutlich unzufriedener als Personen ohne Kinder. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) der Jahre 2004 bis 2021.

Die Befragten konnten ihre Zufriedenheit mit dem jeweiligen Bereich auf einer Skala von null (ganz und gar unzufrieden) bis zehn (ganz und gar zufrieden) angeben. Die allgemeine Lebenszufriedenheit (7,4) wurde 2021 – dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen – am höchsten bewertet, die Bereiche Arbeit (7,2), Gesundheit (6,9) und Einkommen (6,9) etwas niedriger. Während sich die Werte für die Erstgenannten über die Jahre nur leicht verbesserten, ist die Zufriedenheit mit dem Einkommen seit 2004 (5,5) erheblich gestiegen. „Im gleichen Zeitraum sind auch die Reallöhne um etwa zehn Prozent gestiegen“, erklärt Studienautorin Theresa Entringer.

Zufriedenheit unterscheidet sich nach Alter, Haushaltseinkommen und Elternschaft

Den positiven Entwicklungen stehen teils erhebliche Unterschiede in der Bevölkerung gegenüber: Der Abstand zwischen Männern und Frauen hat sich bei der Zufriedenheit mit dem Einkommen von 0,4 auf 0,2 Punkte zwar halbiert; der Gender Gap besteht jedoch weiterhin. Bei der Gesundheit ist die Lücke zwischen den Geschlechtern ähnlich groß. Noch gravierender ist der Unterschied zwischen Menschen mit unterschiedlichen Haushaltseinkommen sowie Menschen mit und ohne Kindern: Personen im unteren Einkommensdrittel sind deutlich unzufriedener mit ihrer Gesundheit als Personen im obersten Einkommensdrittel (Abstand von 0,8 Punkten). Ähnlich groß ist die Lücke zwischen Eltern und Kinderlosen (0,6 Punkte). „Dass Geringverdienende eine schlechtere Gesundheit haben als Besserverdienende, ist durch Studien ebenso gut belegt wie die hohe Belastung von Eltern, etwa aufgrund von schlechterem Schlaf, geringerer Zeit zum Erholen oder finanziellen Problemen“, so Entringer.

Niedriges Einkommen und Elternschaft dürfen keine Risikofaktoren sein

„Studien zeigen, dass zufriedenere Menschen bessere soziale Beziehungen führen, produktiver sind und eine längere Lebenserwartung haben“, erklärt Studienautor Daniel Graeber. „Unsere Studienergebnisse sind daher auch für die Politik relevant.“ Die Studienautor*innen empfehlen, die relevanten Personengruppen zu entlasten. Insbesondere müsse die Betreuungs­situation von Kindern verbessert, die Beantragung von sozialen Leistungen vereinfacht und niedrigschwellige Unterstützung sichtbarer gemacht werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 21.08.2024

Erwerbstätige Frauen leisten deutlich mehr Sorgearbeit als Männer. Das gilt sogar, wenn sie in Vollzeit berufstätig sind. Unter dem Strich haben Frauen so im Durchschnitt längere Arbeitswochen als Männer, wenn man bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit zusammenrechnet, zu der neben Sorgearbeit für Kinder oder Pflegebedürftige etwa auch Arbeiten im Haushalt zählen. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Dabei wünschen sich beide Geschlechter eine ausgeglichenere Aufteilung. Sie benötigen dafür Unterstützung aus der Politik und in den Betrieben.

Zu Beginn der Corona-Pandemie sah es kurzzeitig so aus, als würden sich die Männer stärker als zuvor an der alltäglichen Sorgearbeit beteiligen. Doch davon ist nichts übrig geblieben. Längst ist wieder alles beim Alten: Erwerbstätige Frauen investieren aktuell durchschnittlich acht Stunden pro Woche mehr in unbezahlte Arbeit als erwerbstätige Männer (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das liegt vor allem an den deutlichen geschlechtsspezifischen Unterschieden bei Beschäftigten mit Kindern und Teilzeitbeschäftigten. Aber auch wenn Frauen Vollzeit arbeiten oder keine Kinder im Haushalt leben, leisten sie mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Das zeigt die Studie von Dr. Yvonne Lott, die am WSI zu Arbeitszeiten und Gleichstellung forscht. „Der Gender Care Gap ist auch nach der Pandemie hoch und geht zu Lasten von erwerbstätigen Frauen“, so die Wissenschaftlerin, die die Untersuchung zusammen mit Forschenden des Berliner Instituts SowiTra angestellt hat.

Die Analyse basiert auf einer Sonderauswertung der Zeitverwendungserhebung 2022. Die Daten beziehen sich auf alle Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, die zum Zeitpunkt der Befragung tatsächlich erwerbstätig waren. Personen in Elternzeit, Mutterschutz oder Altersteilzeit wurden nicht berücksichtigt.

Insgesamt arbeiten erwerbstätige Frauen pro Woche mit 54 Stunden fast eine Stunde länger als erwerbstätige Männer mit 53 Stunden. Dabei leisten Frauen mit durchschnittlich knapp 26 Stunden rund acht Stunden mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Für bezahlte Arbeit, also ihre Erwerbstätigkeit, wenden Frauen rund 28 Stunden pro Woche auf. Das sind rund sieben Stunden weniger als bei den Männern. 

Ein Blick ins Detail zeigt, wie diese Unterschiede zustande kommen: Für die Instandhaltung von Haus und Wohnung sowie für die Wäsche wenden Frauen durchschnittlich fast drei Stunden pro Woche mehr Zeit auf als Männer. Bei der Zubereitung von Mahlzeiten und der Hausarbeit sind es zwei Stunden und 22 Minuten mehr. Mit der Betreuung von Kindern und der Unterstützung von Haushaltsmitgliedern verbringen Frauen eine Stunde und 42 Minuten und mit dem Einkaufen eine Stunde mehr als Männer. Lediglich bei der Gartenarbeit und bei handwerklichen Tätigkeiten leisten Männer mit durchschnittlich 20 Minuten pro Woche mehr unbezahlte Arbeit als Frauen (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version).

Der Unterschied bei der Aufteilung der unbezahlten Arbeit ist mit 15 Stunden am größten, wenn Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Bei Kindern zwischen sechs und 18 Jahren beträgt die Lücke etwas mehr als elf Stunden (Abbildung 3). Nicht nur bei der Kinderbetreuung klafft eine Lücke, auch bei der Pflege von Angehörigen wenden erwerbstätige Frauen mehr Zeit auf. Mehr als ein Drittel der erwerbstätigen Frauen und knapp 28 Prozent der erwerbstätigen Männer pflegt über zehn Stunden pro Woche.

Besonders ausgeprägt sind die Unterschiede bei Teilzeitbeschäftigten: Während teilzeitbeschäftigte Männer pro Woche nur eine halbe Stunde mehr bezahlte Arbeit leisten als teilzeitbeschäftigte Frauen, verbringen sie deutlich weniger Zeit mit unbezahlter Arbeit – nämlich zehn Stunden weniger.

„Die Zahlen verdeutlichen, dass Frauen mehr arbeiten als Männer, jedoch deutlich weniger Gehalt und soziale Absicherung dafür erhalten, weil ein Großteil aus unbezahlter Sorgearbeit besteht. Wer mehr Erwerbsarbeit von Frauen fordert, wie Arbeitgeber es regelmäßig tun, erwartet, dass sie bereit sind, noch höhere Belastungen in Kauf zu nehmen, wenn Männer nicht einen deutlich höheren Anteil der unbezahlten Arbeit übernehmen“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Ergebnisse ein. „Das ist allerdings nur realistisch, wenn Männer ihre Erwerbsarbeit reduzieren. Auch ein Ausbau der Kinderbetreuung wird dieses Problem allein nicht lösen, weil unbezahlte Arbeit eben auch zu einem großen Teil aus Hausarbeit, Einkaufen oder der Zubereitung von Mahlzeiten besteht. Wir brauchen eine doppelte Umverteilung: unbezahlte Arbeit muss von Frauen zu Männern und bezahlte Arbeit von Männern zu Frauen verteilt werden“, sagt Kohlrausch.

Mütter wollen mehr, Väter weniger Erwerbsarbeit

Frühere Studien des WSI und anderer Institute haben gezeigt, dass sich viele Mütter und Väter eine ausgewogenere Aufteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit wünschen. Gründe dafür, dass sie ihre Wünsche nicht in die Tat umsetzen, können betriebliche Zwänge, unflexible Arbeitszeiten oder finanzielle Abhängigkeiten sein. Auch in der aktuellen Untersuchung zeigt sich, dass viele ihre Zeit gerne anders einteilen würden: So geben im Durchschnitt knapp 24 Prozent der erwerbstätigen Mütter an, zu wenig Zeit für die Erwerbsarbeit zu haben. Demgegenüber ist ein Viertel der erwerbstätigen Väter der Meinung, dass sie zu viel Zeit für Erwerbsarbeit aufwenden. Gleichzeitig geben knapp 59 Prozent der Mütter und knapp 62 Prozent der Väter an, zu wenig Zeit für die Kinderbetreuung zu haben.   

Maßnahmen zur Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Nichterwerbsarbeit wie die Einführung einer Familienarbeitszeit, die Verlängerung der Partnermonate beim Elterngeld und die Verbesserung der institutionellen Kinderbetreuung könnten dazu beitragen, die Verteilung der Erwerbsarbeitszeiten zwischen Frauen und Männern anzugleichen, so Lott. Lohnersatzleistungen für Pflegezeiten, die im Rahmen einer Reform der Pflegezeit und der Familienpflegezeit eingeführt werden sollten, seien angesichts des hohen wöchentlichen Zeitaufwands für Pflege, der überwiegend von Frauen getragen wird, besonders relevant. Und generell schaffe eine verkürzte Vollzeitarbeit, wie die Vier-Tage-Woche, für Paare mehr Freiraum, um unbezahlte Arbeit gerechter zu verteilen und Frauen längere Erwerbsarbeitszeiten zu ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.09.2024

Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung sieht mehr Möglichkeiten vor, vom 8-Stunden-Tag abzuweichen und über eine Vollzeitbeschäftigung hinaus finanzielle Anreize für Mehrarbeit zu schaffen. So sollen etwa Zuschläge auf Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgeht, steuerlich begünstigt werden. Diese Maßnahmen sind jedoch ungeeignet, das Wirtschaftswachstum langfristig anzukurbeln, und zwar aus zwei zentralen Gründen, ergibt eine neue Kurzanalyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung:* Erstens kann eine weitere Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit bestehende gesundheitliche Probleme in der Erwerbsbevölkerung verschärfen und die bereits steigenden Fehlzeiten weiter erhöhen. Zweitens besteht die Gefahr, dass eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dadurch die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben weiter einschränkt. Die Wachstumsinitiative ebenso wie andere politische Forderungen nach längeren Erwerbsarbeitszeiten ignorierten die Existenz unbezahlter Arbeit, die überwiegend von Frauen geleistet wird, analysiert Dr. Yvonne Lott, WSI-Expertin für Arbeitszeiten und für Geschlechterforschung. Damit dürften sie eher kontraproduktiv wirken. Denn in Deutschland arbeiten sehr viele qualifizierte Frauen, insbesondere Mütter, Teilzeit. Dass sie ihr Arbeitsvolumen ausdehnen, ist eines der großen ungehobenen Potenziale am Arbeitsmarkt und wird bei längeren Vollzeitarbeitszeiten erschwert.

Die vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit im Rahmen der Initiative beurteilt Lott demgegenüber als völlig unzureichend. „Darüber hinaus droht die Wachstumsinitiative nicht nur die Geschlechterungleichheit zu verschärfen, sondern auch zur Spaltung in der Erwerbsbevölkerung beizutragen und so den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu schwächen“, warnt die Wissenschaftlerin in ihrer Analyse.

Mehr krankheitsbedingte Ausfälle, größere Unfallrisiken und erhöhte Fehleranfälligkeit

Die gesundheitlichen Folgen von Mehrarbeit sind hinlänglich bekannt und die Forschungslage ist dazu eindeutig, betont Lott. Lange Erwerbsarbeitszeiten führten zu mehr krankheitsbedingten Ausfällen, erhöhter Fehleranfälligkeit und größeren Unfallrisiken. Und: Lange Erwerbsarbeitszeiten verringern die Zeit, die notwendig ist, um sich ausreichend von der Arbeit zu regenerieren.

Dies hat negative Folgen für die physische und psychische Gesundheit und das Wohlbefinden: Die Fehlzeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind schon jetzt hoch und in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Laut dem Fehlzeiten-Report 2023 der AOK haben psychisch bedingte Fehlzeiten seit 2012 um 48 Prozent zugenommen. Dies ist eine Belastung für die Wirtschaft und die Sozialkassen. Abweichungen vom 8-Stunden-Tag und finanzielle Anreize für Mehrarbeit dürften die gesundheitlichen Probleme von Beschäftigten verschärfen. Dies mindere nicht nur die Produktivität, sondern kann auch die Arbeitszufriedenheit verschlechtern und damit die Bereitschaft unter den Beschäftigten erhöhen, sich nach anderen Stellen umzusehen, konstatiert die Forscherin.

Risiko für die Gleichstellung

Lange Erwerbsarbeitszeiten bergen nicht nur Risiken für die eigene Gesundheit und das eigene Wohlbefinden der Beschäftigten. Sie belasten auch die übrigen Familienmitglieder und erschweren die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Privatleben. Damit behinderten sie die eigentlich erwünschte Entwicklung, dass Frauen ihre Erwerbsarbeit ausweiten, indem sie bestehende Hürden gleich doppelt vergrößern.

Frauen verrichten nach wie vor den Großteil der unbezahlten Arbeit wie Kinderbetreuung und Hausarbeit. Erwerbstätige Frauen investieren durchschnittlich 8 Stunden mehr pro Woche in unbezahlte Arbeit als Männer und arbeiten damit insgesamt eine Stunde pro Woche länger. Mit kleinen Kindern beträgt der Gender Care Gap in der aktiven Erwerbsbevölkerung sogar 15 Stunden. Familiäre Verpflichtungen sind daher auch der Hauptgrund von Frauen, in Teilzeit zu arbeiten. Für viele Frauen ist eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeiten bereits jetzt unrealistisch oder aber mit einer noch stärkeren Doppelbelastung verbunden, analysiert Arbeitszeitforscherin Lott. Die geplanten Maßnahmen verschärften das Problem, so dass sich Frauen noch häufiger gegen Jobs mit dann weiter erhöhten Arbeitszeitanforderungen entscheiden und sich aus dem Arbeitsmarkt weiter zurückziehen dürften. Arbeiteten hingegen vollzeitbeschäftigte Männer noch länger im Beruf, bleibe ihnen noch weniger Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit. Diese Ausfälle müssten in erster Linie ihre Partnerinnen auffangen, die dann unter Umständen selbst eine Teilzeitbeschäftigung noch reduzieren müssten.

Eine weitere absehbare Fehlentwicklung: Da mehr Männer als Frauen die Möglichkeit haben, die finanziellen Anreize zur Mehrarbeit zu nutzen, könnten sich die bestehenden Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern wieder weiter vergrößern. Auch damit sende die Bundesregierung mit der Wachstumsinitiative ein falsches Signal, das wichtige Politikziele unterminiert. Sie benachteilige sogar explizit Teilzeitbeschäftigte, da diese von der Steuerbefreiung ausgenommen sind. Teilzeitbeschäftigte, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, können nur dann von einer Ausweitung ihrer Arbeitszeit finanziell profitieren, wenn der Arbeitgeber eine Prämie zahlt, die steuerlich begünstigt wird.

Maßnahmen zur Stärkung der Frauenerwerbsarbeit unzureichend

Die Wachstumsinitiative sieht auch einige Maßnahmen zur Stärkung der Frauenerwerbsarbeit vor. Diese seien aber völlig unzureichend, kritisiert Lott:

Die Abschaffung der Steuerklassen III und V sei „zwar löblich, aber nicht ausreichend, wenn die geplanten Maßnahmen gleichzeitig drohen, die Erwerbsarbeitszeiten vor allem von Männern zu verlängern und damit Geschlechterungleichheiten zu verschärfen.“

Eine Verbesserung des Angebots an Kita-Plätzen, wie sie die Wachstumsinitiative ebenfalls vorsieht, könne ohne eine finanzielle Aufwertung der sozialen Dienstleistungsberufe, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und differenzierte Lohn- und Karrierewege nicht erreicht werden. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung möchten und können viele Erzieher*innen nur in Teilzeit arbeiten und sind eher geneigt, ihre Arbeitszeit weiter zu reduzieren als auszuweiten, so eine aktuelle, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie. Andere suchen wegen der schlechten Bezahlung nach alternativen Stellen oder ergreifen den Beruf erst gar nicht. „Dies führt in den Kitas immer wieder zu Personalausfällen und eingeschränkten Betreuungszeiten, die in erster Linie von Frauen aufgefangen werden“, schreibt Lott.

Eine Stärkung der Frauenerwerbsarbeit sei daher „ohne eine Stärkung der partnerschaftlichen Arbeitsteilung nicht zu machen. Abweichungen vom 8-Stunden-Tag und finanzielle Anreize für Mehrarbeit gehen jedoch in die völlig entgegengesetzte Richtung.“

„Momentan arbeiten Frauen mehr als Männer. Allerdings ist ein Großteil der Arbeit unbezahlte Sorgearbeit. Wenn Frauen um den Fachkräftemangel zu begegnen, mehr Erwerbsarbeit leisten sollen, ist das sinnvoll. Allerdings müssen sie von der Sorgearbeit entlastet werden“, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Die geplanten Investitionen in Kinderbetreuung sind gut, aber dafür nicht ausreichend. Es braucht eine stabile Grundfinanzierung der Kinderbetreuung und eine Fachkräfteoffensive für Erzieher*innen“, so Kohlrausch. „Zudem müssen Männer einen größeren Teil der Sorgearbeit übernehmen. Anreize zur Erhöhung der Vollerwerbsarbeitszeit erreichen jedoch genau das Gegenteil. Männer hätten weniger Zeit für Sorgearbeit anstatt mehr, was dringend notwendig wäre.“

Risiko für den sozialen Zusammenhalt

Nicht nur Frauen haben aufgrund der ungleichen Verteilung der unbezahlten Arbeit weniger Möglichkeiten, ihre Erwerbsarbeitszeit auszuweiten. Auch generell diejenigen Beschäftigten, die Berufe mit einer hohen Arbeitsbelastung ausüben, z.B. körperlich anstrengende Berufe oder Berufe im jahrelangen Schichtdienst, können oftmals nicht länger am Tag arbeiten, denn gerade sie brauchen eine ausreichende und vor allem zeitnahe Erholung. Abweichungen vom 8-Stunden-Tag träfen diese Beschäftigten besonders, analysiert Arbeitszeitforscherin Lott.

Beschäftigte, die aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen nicht länger arbeiten können, haben zudem weniger Möglichkeiten, die finanziellen Anreize für Mehrarbeit zu nutzen. Beschäftigte in stark belastenden Berufen, die oftmals schlechter bezahlt sind als etwa Beschäftigte im Bereich der Wissensarbeit, und die nicht in Betrieben arbeiten, in denen Arbeitszeiten tariflich geregelt sind, müssen damit weitere finanzielle Nachteile hinnehmen. Oder aber sie gehen höhere gesundheitliche Risiken ein, wenn sie diese Anreize doch nutzen wollen. „Dies kann zur Spaltung in der Erwerbsbevölkerung beitragen und ist damit ein Risiko für den sozialen Zusammenhalt“, konstatiert WSI-Expertin Lott.

WSI Kommentar Nr. 2
Wachstumsinitiative: Risiko für Gesundheit, Gleichstellung und sozialen Zusammenhalt, August 2024.
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Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.08.2024

„Unsere Analyse verdeutlicht, dass eine Inflationsbereinigung des Elterngeldes längst überfällig ist. Nur so kann die finanzielle Unterstützung für Familien auf dem Niveau gehalten werden, das bei der Einführung des Elterngeldes vorgesehen war.“ Dr. Claire Samtleben

Das Elterngeld wurde bei seiner Einführung 2007 als Lohnersatzleistung konzipiert. Seitdem soll es nach dem Willen aller bis dato verantwortlichen Regierungen eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Müttern und Vätern fördern. Mindest- und Höchstbetrag (300 bzw. 1800 Euro) wurden seit der Einführung im Jahr 2007 nicht angepasst. Aufgrund der Inflation haben die Beträge aber seither an Wert verloren und immer mehr Eltern erhalten den Höchstbetrag. In die Diskussion über Reformbedarfe des Elterngeldes mischt sich deswegen zunehmend die Forderung, den Mindest- und Höchstbetrag zu erhöhen. Dies wäre jedenfalls angezeigt, wenn die Politik auch weiterhin das Elterngeld als Entgeltersatzleistung mit gleichbleibender finanzieller Wirkung verstehen möchte.

In unserer dritten Ausgabe der Reihe „Familie und Gesellschaft im Blick“ machen wir konkrete Vorschläge, wie hoch das Elterngeld heute sein sollte. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Veränderungen seit der Einführung haben wir berechnet, wie stark der Mindest- und Höchstbetrag erhöht werden müssten.

Wie stark sollte das Elterngeld erhöht werden?

Die Frage, welche Höhe des Mindest- und Höchstbetrags des Elterngeldes angemessen ist, um das Ziel des Lohnersatzes in gleichem Maße zu erfüllen wie zum Zeitpunkt des Starts 2007, kann auf verschiedene Weise beantwortet werden. Wir schlagen folgende zwei Ansätze vor:

1. Das Elterngeld an die Inflation anpassen 

  • Das Elterngeld hat in den vergangenen Jahren aufgrund der Inflation an Wert verloren. 
  • Eine Anpassung des Mindest- und Höchstbetrags an die allgemeine Preisentwicklung wäre daher sinnvoll. 
  • Gemessen an der Preisentwicklung gemäß dem Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamts bedeutet dies für das Elterngeld: Der Höchstbetrag hätte im Jahr 2023 bei 2.480 Euro liegen müssen, der Mindestbetrag bei 413 Euro. 

2. Das Elterngeld entsprechend den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung erhöhen

  • Der Höchstbetrag wurde 2007 anhand der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung auf 1.800 Euro festgelegt. 
  • Die Beitragsbemessungsgrenze ist seither gestiegen. 
  • Würde das Elterngeld daran ausgerichtet, ergäbe sich für 2023 ein Höchstbetrag von 2.870 Euro

Immer mehr Mütter und Väter erhalten den Höchstbetrag

Ein Blick auf die Elterngeldstatistik zeigt zudem: Immer mehr Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, erhalten den Höchstbetrag: 

  • 2009 hatten etwa 14 Prozent der Väter und nur drei Prozent der Mütter ein so hohes Einkommen, dass sie den Höchstbetrag von 1.800 Euro erhielten.
  • 2021 bezogen 24 Prozent der Väter und sieben Prozent der Mütter den Höchstbetrag. 

Das liegt daran, dass die Nominallöhne seit der Einführung des Elterngeldes gestiegen sind, der Elterngeld-Höchstbetrag von 1800 Euro aber nicht. Im Jahr 2007 lag der Höchstbetrag über dem mittleren Einkommen von Familien, seit 2017 liegt er darunter. 

Mehr als 17 Jahre nach Einführung des Elterngelds ist es also an der Zeit, Mindest- und Höchstbetrag zu erhöhen.

(Wie) sollte das Elterngeld weiterentwickelt werden, um die Ziele der Politik zu erreichen?

Weitergehende Vorschläge zur Weiterentwicklung des Elterngelds sowie eine datengestützte Analyse seiner Wirkungen finden sich ein einem gemeinsamen Papier von Prognos und dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) von November 2023. Es zeigt unter anderem, dass die Erwerbstätigkeit von Müttern von Kindern im Alter von 1-3 gestiegen ist, sich mehr Väter in die Betreuung ihrer jungen Kinder einbringen und sich die Sorgearbeit partnerschaftlicher aufteilen.

Links und Downloads

Zum Papier (PDF)

Zuerst berichtete die FUNKE Mediengruppe über die neue Untersuchung:

Zum Artikel (€)

Mehr zu unserer Arbeit in diesem Themenbereich

Quelle: Pressemitteilung Prognos vom 28.08.2024

  • Zahl der Adoptionen auf neuem Tiefstand (3 601 Fälle), aber Anteil der Stiefkindadoptionen auf neuem Höchststand (73 %)
  • Kinder waren bei der Adoption im Schnitt 5,5 Jahre alt
  • Stiefmütter adoptierten überwiegend Kleinkinder, Stiefväter am häufigsten Teenager
  • Etwa ein Viertel (24 %) der Kinder wurde von Paaren angenommen, in 3 % aller Fälle waren die Paare gleichgeschlechtlich

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 3 601 Kinder adoptiert. Während die Zahl der Adoptionen auf den bislang tiefsten Stand seit der deutschen Vereinigung gesunken ist, hat der Anteil der Stiefkindadoptionen dabei einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden fast drei Viertel (73 %) der Kinder von den eigenen Stiefmüttern oder -vätern angenommen, also den (neuen) Partnerinnen oder Partnern der rechtlichen Elternteile. Etwa ein weiteres Viertel der Kinder (24 %) wurde von verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Paaren adoptiert und 3 % von sonstigen verwandten oder nicht-verwandten Einzelpersonen.

Im Jahr 2023 ist die Zahl der Adoptionen in Deutschland damit im Vergleich zum Vorjahr um 6 % (-219 Fälle) auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe gesunken. Gleichzeitig war der Anteil der Stiefkindadoptionen von 2022 auf 2023 um 4 Prozentpunkte auf den – ebenfalls historischen – Höchststand von 73 % gestiegen.

Kinder waren bei der Adoption im Schnitt 5,5 Jahre alt

Das durchschnittliche Alter der Kinder lag zum Zeitpunkt der Adoption bei 5,5 Jahren, wobei Mädchen im Schnitt etwas älter (5,7 Jahre) als Jungen (5,3 Jahre) waren. Mit 73 % wuchs die Mehrheit der Kinder vor der Adoption bei einem leiblichen Elternteil mit Stiefelternteil auf, 9 % wurden aus dem Krankenhaus und weitere 8 % aus einer Pflegefamilie heraus adoptiert. In 3 % der Fälle schloss die Adoption an eine anonyme Geburt oder die Abgabe über eine Babyklappe und in 2 % an eine Heimerziehung an. Insgesamt 8 % der Kinder besaßen vor der Adoption keinen deutschen Pass, wobei nur 1,7 % beziehungsweise 62 Kinder aus dem Ausland angenommen wurden – am häufigsten aus Haiti und Thailand (jeweils 15 Kinder).

Stiefmütter adoptierten vor allem Kleinkinder, Stiefväter dagegen am häufigsten Teenager

Stiefmütter hatten 2023 etwas häufiger Kinder angenommen (40 %) als Stiefväter (33 %). Dabei fällt auf: In rund neun von zehn Fällen haben die Stiefmütter Säuglinge oder Kleinkinder unter 3 Jahren adoptiert. Stiefväter nahmen dagegen am häufigsten Teenager an; in etwa jedem zweiten Fall waren die Kinder hier bereits über 12 Jahre. Auch das Durchschnittsalter der Kinder betrug bei den Adoptionen durch Stiefmütter nur 2 Jahre, während es bei Stiefvätern mit 11,4 Jahren um ein Vielfaches darüber lag.

Bei den Adoptionen durch Stiefmütter handelte es sich in 78 % der Fälle um Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die keine Angaben zum Kindsvater gemacht haben. An den Adoptionen insgesamt machten diese Fälle einen Anteil von 31 % aus. Nach aktueller Gesetzeslage kann die Partnerin, die das Kind nicht geboren hat, die Rechtsstellung eines leiblichen Elternteils nur über eine Stiefkindadoption erlangen (§§ 1591159217411766a BGB).

Etwa jede vierte Adoption durch verschieden- oder gleichgeschlechtliche Paare

Etwa jedes vierte Adoptivkind (24 %) wurde 2023 gemeinsam von einem Paar angenommen. In 21 % aller Fälle war das Elternpaar verschieden- und in 3 % gleichgeschlechtlich. Kinder, die von gleichgeschlechtlichen Paaren adoptiert wurden, waren mit durchschnittlich 2,7 Jahren etwas jünger als bei verschiedengeschlechtlichen Paaren (3,4 Jahre). Dabei überwogen unter den gleichgeschlechtlichen Paaren mit einem Verhältnis von 69:31 die männlich-männlichen Paare. Während die rein männlichen Paare etwas häufiger Jungen als Mädchen adoptiert hatten (Jungenanteil: 57 %), war es bei den rein weiblichen Paaren umgekehrt (Mädchenanteil: 58 %).

Fremdadoptionen und Adoptionsbewerbungen ebenfalls auf neuem Tiefstand

Trotz der Entwicklungen rund um die Stiefkindadoptionen liegt die Gesamtzahl der Adoptionen seit 2009 relativ stabil auf niedrigem Niveau zwischen etwa 3 600 und 4 000 Fällen mit zuletzt jedoch abnehmender Tendenz. Ein Grund dafür ist der Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen, also der Adoptionen durch Personen, die weder Stiefeltern noch Verwandte des Kindes sind: 2023 sind die Fremdadoptionen mit 837 Fällen ebenfalls auf einen neuen Tiefstand gesunken. Das Gleiche gilt für die Adoptionsbewerbungen mit 4 007 Fällen. Die Zahl der für eine Adoption vorgemerkten Kinder schwankt dagegen seit etwa zehn Jahren nur leicht zwischen rund 740 und 920 und lag im Jahr 2023 bei 902 Kindern. Rechnerisch standen 2023 damit jedem vorgemerkten Adoptivkind vier potenzielle Adoptivfamilien gegenüber.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst die Zahl der im Berichtsjahr neu hinzugekommenen Adoptionen von unter 18-jährigen Kindern oder Jugendlichen. Bei der Berechnung der potenziellen Adoptivfamilien je Kind werden internationale Adoptionen ausgeklammert. In den Jahren 2022/2023 wurde die Statistik überarbeitet und um 20 neue Merkmale erweitert, unter anderem zum familialen Hintergrund, internationalen Adoptionen, Adoptionen durch Pflegefamilien und dem Adoptionsverfahren. Informationen zur Methodik und Qualität enthält der neue Qualitätsbericht.

Weitere Informationen

Ausführliche Ergebnisse der Adoptionsstatistik 2023 stehen in der Datenbank GENESISOnline unter „Adoptierte Kinder und Jugendliche“ (Suchcode: 22521), darunter nach Bundesländern in Tabelle 22521-0020, und in den Online-Tabellen bereit. Einen Überblick über sämtliche Ergebnisse zu den adoptierten Kindern enthält der neue Statistische Bericht „Statistik der Adoptionen“. Weiterführende Informationen bietet die Themenseite „Adoptionen und Sorgerecht“ des Statistischen Bundeamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 14.08.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am 22. August 1992 wurde das brennende Sonnenblumenhaus im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen zum Symbol für rechte Gewalt im vereinigten Deutschland. Dieses Pogrom war Teil von rassistischen Gewaltausbrüchen die sich zunächst gegen die Zentrale Aufnahmestelle für Asylsuchende richtete und sich schließlich in Angriffen mit Molotowcocktails auf ein Wohnheim für vietnamesische Vertragsarbeiter*innen entlud. Diese konnten sich nur aufgrund von Selbstschutzmaßnahmen retten. Das Progrom deckte tiefsitzende rassistische Einstellungen in der Gesellschaft auf und führte im Dezember 1992 zu den umstrittenen Änderungen der Asylbestimmungen im Grundgesetz und der Einführung des rassistischen Parallelsystems beim Asylbewerberleistungsgesetz. Anlässlich des 32. Jahrestages ist die Arbeiterwohlfahrt (AWO) solidarisch mit den Betroffenen und Angehörigen und zeigt sich besorgt über weiter zunehmende Anfeindungen gegenüber marginalisierten Gruppen durch Rechtsradikale.

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner „Wenn Rechtsradikale Asylunterkünfte angreifen, wie in Sylt öffentlich rassistische Parolen grölen, marginalisierte Personen drangsalieren oder wie zuletzt in Bautzen offen den CSD und die queere Community attackieren, werden immer wieder neue rote Linien überschritten. Das dürfen wir als Gesellschaft nicht weiter zulassen.“ In den vergangenen Jahren hatte die Arbeiterwohlfahrt wiederholt auf die Kontinuitäten von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, wie in Halle, Hanau und München aufmerksam gemacht. „Wir erleben, dass sich rechte Strukturen und rassistisches Gedankengut auch in der Mitte der Gesellschaft weiter ausbreiten. Als AWO warnen wir ausdrücklich davor, das zu verharmlosen.“

„Vor diesem Hintergrund ist es erschreckend, wie wenig wir als Gesellschaft aus unserer Geschichte gelernt haben,“ so Sonnenholzner weiter. „Aber auch in Richtung Politik sagen wir ganz deutlich: Wahlkampf und politisches Taktieren auf dem Rücken von Asyl- und Schutzsuchenden auszutragen, wie wir es in den jüngsten Debatten zu Asyl und Migration erleben, ist zutiefst unverantwortlich. Das gemeinsame Ziel aller Demokrat*innen muss gelebte Solidarität und eine demokratische Gesellschaft des Miteinanders sein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.08.2024

Gestern wurde im Bundeskabinett das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Damit folgt dieses Gesetz dem sog. Gute-Kita-Gesetz und dem Kita-Qualitätsgesetz und führt die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Kindertagesbetreuung ab 2025 fort. Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu:

„Lange war unklar, ob dieses Gesetz kommt oder nicht. Wir freuen uns daher, dass es trotz schwieriger Haushaltslage gelungen ist, dass sich der Bund weiter engagiert. Jede andere Entscheidung hätte die Entwicklung der letzten Jahre jäh gestoppt. Aber: auch dieses Gesetz kann nur als Zwischenetappe zu echten bundesweiten Standards gesehen werden. Die AWO setzt sich seit Jahren für bundesweite Qualitätsstandards ein, die die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Arbeitsfeld sowie eine Annäherung an gleichwertige Lebensverhältnisse mit sich bringen würde. Zur Schaffung von Chancengleichheit ist es unabdingbar, dass in allen Kindertageseinrichtungen gute strukturelle Bedingungen vorliegen. Es ist daher bedauerlich, dass die Festlegung von Qualitätsstandards immer noch nicht erreicht werden konnte.“

  • Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Kita-Qualitätsgesetz

    Es ist bedauerlich, dass dem Ziel im Koalitionsvertrag nur teilweise nachgekommen wird. Durch das dritte Gesetz wird der Prozess für bundesweite Standards nicht in Gänze festgelegt und angegangen. Von daher kann der vorliegende Entwurf nur als weitere Zwischenetappe und Übergangslösung gewertet werden, auch wenn er als Vorbereitung für langfristig anzustrebende Qualitätsstandards angesehen wird.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.08.2024

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat ihren zweiten Gleichstellungsbericht veröffentlicht. Er gibt Aufschluss über die Altersstruktur und Geschlechtergerechtigkeit im Funktionsehrenamt der AWO und zeigt, dass es auch bei der AWO weiter Nachholbedarf bei der Gleichstellung gibt. So machen Männer einen Hauptanteil unter den Funktionsehrenämtern aus. Auch mit Blick auf die Altersstruktur zeigt sich, dass vor allem Menschen im fortgeschrittenen Alter Funktionsehrenämter bekleiden.  

 „Ehrenamtliches Engagement muss allen Menschen gleichermaßen offenstehen. Als AWO sind wir gefordert, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit auch in den ehrenamtlichen Verbandsstrukturen umzusetzen. Diese Ziele gilt es beharrlich zu verfolgen“, kommentiert AWO Bundesvorständin Claudia Mandrysch. „Der Gleichstellungsbericht gibt uns als AWO ganz klare Hausaufgaben: mit Blick auf die zukunftsgerichtete Absicherung der ehrenamtlichen Verbandsstrukturen müssen wir mehr tun, um die Gleichstellung im Ehrenamt voranzutreiben. Dazu rufen wir den gesamten Verband auf.“ 

Seit 2018 erhebt die Arbeiterwohlfahrt in ihrer Gleichstellungsberichterstattung den Status Quo in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit für das AWO Haupt- und Ehrenamt. Der Bericht lässt gleichstellungspolitische Fortschritte und Trends erkennen und zeigt bevorstehende Herausforderungen und Handlungsbedarfe. Der aktuelle Bericht kann hier heruntergeladen werden: https://awo.org/wp-content/uploads/Pressemeldungen/2024/2.-Gleichstellungsbericht-fuer-das-Ehrenamt-2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.07.2024

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben heute in Berlin eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die ihre Zusammenarbeit im Bereich der Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt intensivieren soll. Mit dem Ziel, die berufliche und soziale Eingliederung von zugewanderten Menschen zu verbessern, kommen die BAGFW und die BA überein, ihre Expertise und Kompetenzen bei der Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen zu bündeln. Zudem setzen sich die Organisationen gemeinsam für eine Verbesserung des gesellschaftlichen Aufnahmeklimas ein. Das BMAS beabsichtigt mit dem Job-Turbo Integrationsverläufe zu beschleunigen und geflüchtete Menschen nachhaltig und schnell in Arbeit zu bringen.

Die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt, wie sie die BA im Rahmen des Job-Turbos verfolgt, d.h. dem Bedarf des in Arbeit zu vermittelnden Menschen folgend, ist auch ein Ziel der Wohlfahrtsverbände. Sie können u.a. mit den Beratungsstellen der MBE und der Jugendmigrationsdienste auf sehr lange Erfahrungen und gute Erfolge in diesem Bereich zurückschauen. Hierzu arbeiten sie vor Ort in bewährter Form auch mit kommunalen Trägern zusammen. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die Vermittlung in eine Tätigkeit, die den Qualifikationen und Bedarfen der geflüchteten Personen entspricht, essenziell ist, um eine nachhaltige und selbständige Teilhabe am Erwerbsleben und in der Gesellschaft zu erreichen.

Zudem ist es für eine nachhaltige Integration auf den Arbeitsmarkt wichtig, dass laufende Weiterbildungsprozesse nicht zwecks der Aufnahme einer Tätigkeit unterbrochen werden sowie eine den Bedarfen der zugewanderten Menschen adäquate Berufsberatung erfolgt. Eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt berücksichtigt auch die Bedarfe von besonderen Zielgruppen und reagiert entsprechend, wenn bspw. ein psychosozialer Unterstützungsbedarf vorliegt oder es an einem Platz zur Kinderbetreuung fehlt.

Die Organisationen setzen sich zudem dafür ein, dass strukturelle Hürden abgebaut werden, welche den Einstieg in den Arbeitsmarkt für zugewanderte Menschen erschweren, wie z.B. die schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Die Präsidentin der aktuell BAGFW-federführenden Arbeiterwohlfahrt, Kathrin Sonnenholzner betont: “Geflüchtete Menschen wollen ihren Beitrag in der Gesellschaft leisten. Damit dies gelingt, brauchen sie Unterstützung beim Ankommen in Deutschland und Zugänge zum Arbeitsmarkt. Die Wohlfahrtsverbände arbeiten künftig noch enger mit der BA zusammen, um praxisnahe Lösungen für Hürden und Herausforderungen bei der nachhaltigen Erwerbsintegration zu suchen und um geflüchtete Menschen auf ihrem Weg in die Erwerbstätigkeit noch besser unterstützen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vom 06.08.2024

Die Pflege von Angehörigen ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Eine Umfrage unter Berliner Unternehmen zeigt jedoch, dass sich die Arbeitswelt zunehmend auf die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen einstellt.

Eine Befragung von Berliner Unternehmen durch IHK und UVB zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie bekräftigt die Notwendigkeit von verlässlichen Angeboten für erwerbstätige Eltern und pflegende Angehörige. Ein Schwerpunkt dieser alle vier bis fünf Jahre durchgeführten Umfrage war das Thema der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Erwerbstätige scheuen sich oft, ihr berufliches Umfeld über ihre Pflegeverantwortung zu informieren. Damit verzichten sie auf möglicherweise auf wichtige Unterstützungsangebote, um etwaige Benachteiligungen zu vermeiden. Unternehmen haben dadurch nicht immer ausreichend Kenntnis von der Pflegeverantwortung ihrer Beschäftigten, um sie angemessen unterstützen zu können. Allerdings führt die Mehrheit der befragten Berliner Unternehmen auch keine Befragungen zu den Vereinbarkeitsbedarfen ihrer Beschäftigten durch. Der Familienbeirat weist hier auf die Muster-Beschäftigtenbefragung des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ hin. Dennoch lassen die Ergebnisse der Umfrage erkennen, dass Berliner Unternehmen das Thema der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zunehmend im Blick haben und Beschäftigte mit Pflegeverantwortung durch flexible Arbeitszeiten, besondere Rücksichtnahme bei der Urlaubs- oder Schichtplanung, Homeoffice oder Beratung unterstützen.

Wichtigstes Anliegen der befragten Unternehmen bleiben jedoch zuverlässige Kinderbetreuungsangebote in der Stadt. Sie wünschen sich darüber hinaus Informationsangebote zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Lösungen zur Kinderbetreuung in den Randzeiten (wochentags vor 6 Uhr und nach 18 Uhr). Auch ein auskömmliches Angebot an Tagespflegeplätzen wäre hilfreich.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen:

„85 % der pflegebedürftigen Menschen in Berlin werden von über 200.000 An- und Zugehörigen zu Hause versorgt. Erwerbstätige mit Sorge- und Pflegeverantwortung brauchen Flexibilität und gleichzeitig auch Kontinuität bei der Wahl ihrer Arbeitszeiten, um diese an den Sorge- und Pflegebedarf anzupassen und planen zu können. Zeitlich spontane Einsätze oder häufige Überstunden sind für sie kaum realisierbar. Pflegende Angehörige müssen die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit in Notfällen oder bei geändertem Bedarf anzupassen. Es ist erfreulich, dass die Berliner Unternehmen zunehmend eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ihrer Beschäftigten forcieren.“

Die Umfrage wurde vom Berliner Beirat für Familienfragen, dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Berlin-Brandenburg, der Handwerkskammer Berlin, der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) und der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) bei Mitgliedsunternehmen der IHK und UVB im März/April 2024 durchgeführt. Die Ergebnisse finden Sie auf unserer Website.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 05.08.2024

In einem heute veröffentlichten Hintergrundpapier nimmt der BKK Dachverband die große Mehrheit der Pflegebedürftigen in den Blick, die zu Hause von An- und Zugehörigen gepflegt werden. Demnach brauchen pflegende An- und Zugehörige in bestimmten Lebenssituationen einen eigenen Anspruch auf einen Pflegelohn, der eine deutliche Anerkennung der Doppelbelastung von Erwerbsarbeit und Pflege darstellt und gleichzeitig auch finanziell unterstützt, wenn Angehörige ausschließlich zu Hause pflegen.

Dazu erklärt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Die häusliche Pflege durch Zu- und Angehörige muss finanziell besser abgesichert werden. Da stimmen wir dem BKK-Dachverband zu. Wenn An- oder Zugehörige auch zukünftig eine tragende Rolle in der Pflege übernehmen sollen, müssen sie die Möglichkeit erhalten, für die Pflege sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein und finanziell abgesichert werden. Darüber hinaus benötigen sie Unterstützung durch ein Fallmanagement, eine speziell auf sie zugeschnittene Beratung und Begleitung.“ 

Auch nach Ansicht der Diakonie müssen pflegenden Angehörige insgesamt besser abgesichert werden. Dies müsse bei der längst überfälligen Pflegereform unbedingt berücksichtigt werden. „Es kann beispielsweise nicht sein, dass die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt werden, wenn der Pflegebedürftige auch die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt und sich für den fachlich gewünschten Pflegemix entscheidet“, so Loheide weiter.

Weitere Informationen:

BKK Dachverband spricht sich für Stärkung der häuslichen Pflege aus  

Die Diakonie Deutschland hat zum Thema Häusliche Pflege umfangreiche Positionen erarbeitet

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 28.08.2024

Die Diakonie Deutschland setzt sich gemeinsam mit der Bundesbank und acht weiteren Organisationen aus dem sozialen Bereich für den Erhalt von Bargeld ein. In einem gemeinsamen Themenpapier wird die Bedeutung des Bargeldes als inklusives Zahlungsmittel und seine wichtige Funktion in einer barrierearmen und hybriden Bezahlwelt hervorgehoben.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Ob es darum geht, kurz vor Toresschluss auf dem Wochenmarkt noch günstig Obst und Gemüse zu ergattern, im Sozialkaufhaus eine passende Winterjacke zu finden oder mit einem Kuchenbasar in der Schule gemeinsam einen Beitrag zur Klassenfahrt aufzubringen – ohne Bargeld läuft oft nichts. Es spielt nach wie vor eine wichtige Rolle für die soziale Teilhabe und das gesellschaftliche Zusammenleben.“ 
 
Gleichzeitig müsse bei der weiteren Verbreitung bargeldloser Zahlungsmittel darauf geachtet werden, dass alle Menschen, die dies wünschen, auch Zugang erhalten. “Während es bei Banken ein Recht auf ein Konto gibt, gewähren viele der zahlreichen neuen E-Zahlungsdienstleister armutsbetroffenen Menschen keineswegs automatisch einen Zugang.“ Hier sei auch der Gesetzgeber gefragt. „Denn wenn man nach Amerika schaut, wo diese Entwicklung schon weiter fortgeschritten ist, sieht man, dass arme Menschen oft keinen Zugang haben oder mit überteuerten Konditionen und den höchsten Zinsen zusätzlich belastet werden“, so Schuch. 

Weitere Informationen:

Themenpapier „Bargeld erhalten – als inklusives Zahlungsmittel für alle in einer barrierearmen, hybriden Bezahlwelt“

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 22.08.2024

Zum neuen Schuljahr präsentiert das Deutsche Kinderhilfswerk in Kooperation mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und der Kindersuchmaschine fragFINN.de mit Unterstützung von O2 Telefónica neue digitale Formate zur Medienkompetenzvermittlung für Kinder. Inspiriert vom Magazin „Genial Digital“ liegen jetzt je drei digitale Themenmodule und interaktive digitale Lernmodule vor. Diese beantworten spielerisch und informativ wichtige Fragen zur digitalen Lebenswelt von Kindern rund um die ersten Schritte bei der Internetnutzung.

Das neue kinderechte Digitalangebot beinhaltet den Umgang mit Suchmaschinen, digitalen Spielen und sozialen Netzwerken. Außerdem sind Themen wie respektvolle Kommunikation, verantwortungsvoller Umgang mit Daten und das Erkennen von Fake News enthalten. Ihr Wissen können Kinder mit Lernmodulen spielerisch testen und gleichzeitig Aufgaben mit Hilfe multimedialer Inhalte lösen.

Die neuen Module können, wie auch das Magazin, von Kindern intuitiv und eigenständig genutzt werden, eine pädagogische Einbettung ist ebenfalls möglich. Alle Module richten sich ebenso wie das Magazin „Genial Digital“ an Kinder im Alter von acht bis elf Jahren und sind sowohl für den Einsatz in Grundschulen als auch im Hort geeignet. Denn schon die Jüngsten wachsen mit dem Internet auf: Laut der jüngsten Bitkom-Studie nutzen bereits 85 Prozent der 8- bis 9-Jährigen zumindest gelegentlich das Internet. Vier von zehn Kindern ab zehn Jahren stoßen dabei auf Hasskommentare. Auch aus diesem Grund ist ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang in der digitalen Welt ein wichtiger Aspekt des Heranwachsens. Deshalb engagieren sich das Deutsche Kinderhilfswerk, die FSM, fragFINN.de und O2 Telefónica bereits seit 2017 gemeinsam in diesem Feld.

Kinder müssen pädagogisch begleitet werden, wenn sie mit dem Tablet oder Smartphone neue digitale Lebensräume erobern. Schulen spielen dabei eine wesentliche Rolle als Orte der Medienkompetenzvermittlung. Die Themen von ‚Genial digital‘ bieten hier einen guten Zugang, den Bildungsauftrag von Schulen bereits für jüngere Kinder umzusetzen“, sagt Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Ein moderner Jugendmedienschutz lebt davon, dass Kinder nicht nur vor problematischen Online-Inhalten geschützt, sondern auch altersgerecht aufgeklärt werden. Das neue Digitalangebot vermittelt spielerisch konkrete Handlungsempfehlungen im Umgang mit Online-Risiken, damit Kinder positive Erfahrungen im Internet und sozialen Netzwerken machen können“, so Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM.

„Durch die kindgerecht aufbereiteten, medienpädagogischen Inhalte und praxisnahen Tipps fördert das neue Digitalformat nicht nur die Medienkompetenz der jungen Internetnutzer*innen, sondern unterstützt sie u.a. auch dabei, verantwortungsbewusst mit Suchmaschinen umzugehen. Gerade in Zeiten von Desinformation ist es heute wichtiger denn je, dass Kinder lernen, Informationen kritisch zu hinterfragen und verlässliche Quellen zu erkennen“, sagt Anke Meinders, Geschäftsführerin von fragFINN.de

„Als Telekommunikationsanbieter wollen wir gerade jungen Menschen einen kompetenten und sicheren Umgang mit digitalen Medien ermöglichen. Daher engagieren wir uns seit Jahren für die Stärkung der Medienkompetenz bei Kindern und unterstützen Eltern beim kompetenten Umgang mit der mobilen Freiheit ihres Nachwuchses“, erklärt Claudia von Bothmer, Director Corporate Responsibility & Sustainability bei O2 Telefónica.

Auch Eltern finden Hinweise und Anregungen für die Begleitung und den Dialog insbesondere zur Medienkompetenzvermittlung innerhalb der Familie in den neuen Modulen. Diese sind ab sofort unter www.kindersache.de/genial-digital verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.08.2024

  • Gefahr für Kinder und Jugendliche: Trotz Klimakrise und immer stärkeren Hitzewellen sind zu viele Schulhöfe versiegelt und unbeschattet
  • Grün statt grau: DUH und DKHW fordern gemeinsam bundesweite Maßnahmen für naturnahe und klimafreundliche Schulhöfe
  • Bürgerinnen und Bürger können ab sofort unter https://www.duh.de/projekte/gruene-schulhoefe/ grüne Schulhöfe in ihrer Stadt fordern

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) fordern in einem neuen Bündnis bundesweite Maßnahmen für naturnahe und klimaangepasste Schulhöfe. Konkret fordern die Organisationen die konsequente Entsiegelung unnötig verschlossener Flächen und klare Mindestanforderungen für die klimafreundliche Umgestaltung. Enorm viele Schulhöfe in Deutschland sind stark versiegelt und bieten Kindern und Jugendlichen viel zu wenig Grün zum Schutz vor der zunehmenden Hitze. Entsiegelte Schulhöfe verringern zudem drohende Schäden durch Folgen des Klimawandels wie Dürre und Starkregen, tragen zur Verbesserung der kommunalen Klimaanpassung bei und entlasten hitzegeplagte Wohnquartiere.

Die DUH ruft darüber hinaus alle Bürgerinnen und Bürger auf, mit einem Antrag in ihrer Stadt auch kurzfristig grüne Schulhöfe zu fordern. Mit wenigen Klicks ist dies ab sofort über die Webseite der DUH möglich: https://www.duh.de/projekte/gruene-schulhoefe/

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es ist erschreckend, dass die meisten der über 32.000 Schulhöfe in Deutschland immer noch aus grauen Asphaltwüsten bestehen. In Deutschland gibt es rund neun Millionen schulpflichtige Kinder und Jugendliche. Sie sollten draußen lernen und sich in ihrer Schulpause erholen können, statt der drückenden Hitze ihres Schulhofs ausgeliefert zu sein. Schulhöfe in Deutschland müssen dringend entsiegelt und naturnah umgestaltet werden. Dafür braucht es verbindliche Regelungen für Mindeststandards beim Neubau und der Sanierung von Schulgeländen. Wir fordern Bildungsministerin Stark-Watzinger und Bauministerin Geywitz auf, umgehend eine Gesetzesinitiative für grüne Schulhöfe auf den Weg zu bringen. Bis dahin müssen es die Kommunen aber selbst in die Hand nehmen. Wir rufen daher alle Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Schülervertreterinnen und Lehrkräfte auf: Machen Sie mit und stellen Sie jetzt einen Antrag für klimafreundliche Schulhöfe in Ihrer Stadt!“

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW: „Wir müssen endlich wegkommen von Schulhöfen, die außer Tristesse nichts zu bieten haben. Insbesondere im Zuge des Ganztagesausbaus muss diesem wichtigen Lebensraum der Kinder und Jugendlichen deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden als bisher. Wir brauchen flächendeckend Schulhöfe mit Aufenthaltscharakter, von denen nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Natur deutlich profitieren. Durch viele tolle partizipative Projekte, die es schon gab und gibt, wissen wir, dass bei der Umgestaltung der Kreativität und der Bereitschaft, auch selbst mit anzupacken, fast keine Grenzen gesetzt sind – wenn die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. Schülerinnen und Schüler brauchen naturnah gestaltete Außenräume, die einen Aufenthalt und sogar Unterricht an der frischen Luft, in grüner und anregender Umgebung gewährleisten. Hierzu zählen neben der naturnahen Umgestaltung von Schulhöfen auch die Einrichtung von grünen Klassenzimmern oder Schulgärten mit vielfältigen Möglichkeiten zum Naturerleben und mit hoher Aufenthaltsqualität.“

Die DUH hat in verschiedenen Projekten bereits mehr als 80 Schulen bei der Umgestaltung unterstützt. Bei Interesse an einem Pressebesuch bei einer der Projektschulen hilft der Newsroom gerne weiter unter presse@duh.de.

Zur Aktionsseite: https://www.duh.de/projekte/gruene-schulhoefe/

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e.V. und Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 29.08.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. und 17. September 2024

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V.

Ort: Wunstorf

Der demografische Wandel beschäftigt die Politik schon lange: Vor 30 Jahren hat eine Enquete-Kommission des Bundestages ihren ersten Zwischenbericht vorgelegt. Seither sind Reformen umgesetzt und Ergebnisse erzielt worden. Das Renteneintrittsalter und die Erwerbsbeteiligung – gerade auch von Frauen – ist gestiegen, zugewanderte Menschen wurden in den Arbeitsmarkt integriert. Doch reicht dies nicht aus, um den Renteneintritt der Babyboomer zu bewältigen. Was muss besser werden?

Sie finden es auch unter https://www.loccum.de/tagungen/2454/. Dort können Sie sich auch anmelden.

Termin: 19. September 2024

Veranstalter: Senatsverwaltung für Inneres und Sport Landeskommission Berlin gegen Gewalt

Ort: Berlin

Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt lädt ein zum 24. Berliner Präventionstag am 19. September 2024 unter dem Motto „Geschlecht und Gewalt – Vielfalt ermöglichen, Gewaltursachen bekämpfen“. Ein Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des Berliner Präventionspreises, der herausragende künstlerische und kulturelle Projekte zur Gewaltprävention würdigt.

  • Gewaltprävention und geschlechtsspezifische Gewalt: Podiumsdiskussionen und Keynotes zu den Ursachen und Bekämpfungsstrategien geschlechtsspezifischer Gewalt sowie zur Bedeutung von Geschlecht in Gewaltkontexten.
  • Intersektionalität und Vielfalt: Diskussionsrunden und Workshops, die intersektionale Ansätze zur Gewaltprävention und die spezifischen Herausforderungen marginalisierter Gruppen behandeln.
  • Sport und Gewaltprävention: Untersuchungen und Beispiele, wie Sport als Mittel zur Prävention von Gewalt eingesetzt werden kann.
  • Praxisorientierte Ansätze und Handlungsstrategien: Impulsvorträge und Workshops zu erprobten Methoden und Maßnahmen.
  • Empowerment, Rollenbilder, Kinder im Blick: Workshops und Impulsvorträge zur Stärkung gewaltbetroffener Frauen und trans-, inter- und nichtbinärer Kinder und Jugendlicher, zur Versorgungslage, zur toxischen Männlichkeit und zur Neudefinition von Männlichkeitsrollen sowie der sexualisierten Gewalt zwischen Kindern und Jugendlichen.
  • Digitale und häusliche Gewalt: Podiumsdiskussionen und Workshops, die sich mit der Prävention und Bekämpfung digitaler Gewalt im Kontext der häuslichen Gewalt wie Antifeminismus bei TikTok, aber auch mit dem Einsatz von Apps zur Unterstützung betroffener Frauen beschäftigen.
  • Rechtliche und soziale Aspekte: Diskussionen zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, wie dem Umgangsrecht.
  • Täterarbeit: Impulsvorträge zur proaktiven Täterarbeit und der Väter- und Männerarbeit.
Weitere Informationen zum Inhalt und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 25.September 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Kreuzberger Kinderstiftung gAG setzt sich seit vielen Jahren für Bildungsgerechtigkeit und Jugendengagement ein. Careleaver Weltweitist ein ideelles und finanzielles Stipendium, organisiert in der Initiative Brückensteine Careleaver.
„Unser Ziel ist es, Careleaver*innen eine persönliche, finanzielle und organisatorische Unterstützung zu bieten, die andere junge Menschen meist durch ihr familiäres Netzwerk erhalten – eine Unterstützung, die internationale Mobilität erst möglich macht.

Neben Freiwilligendiensten im Ausland unterstützen wir auch andere Vorhaben im Ausland wie Praktika, Schuljahre im Ausland, Workcamps oder Reisen. Für unser Stipendium können sich junge Menschen zwischen 16 und 28 bewerben, die eine Zeit ihres Lebens in der stationären Kinder- und Jugendhilfe verbracht haben. Seit 2019 haben wir bereits über 100 Careleaver*innen erfolgreich biographieeinschneidende Auslanderfahrungen ermöglicht.“
Das Projektteam stellt vor, wie das gelungen ist und zeigt Ihnen, wie Careleaver*innen aus Ihrem Umfeld das Auslandsabenteuer wagen können, von dem sie immer geträumt haben.
Nach einer Vorstellung des Stipendiums findet eine Diskussion mit den Referent*innen statt.

Mit
Alina Kierek,
Projektleitung Careleaver Weltweit
Marie Kaiser,
Projektmitarbeit Careleaver Weltweit

Moderation
Borris Diederichs
, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Hier geht es zur Anmeldung.

Inhaltliche Rückfragen bitte an
Borris Diederichs
, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (jugendhilfe@paritaet.org)

Organisatorische Rückfragen bitte an
Sabine Haseloff
, Sachbearbeiterin für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.  (jugendhilfe@paritaet.org)

Termin: 26. September 2024

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz

Ort: Digital

Der Fachtag „Armut in Europa“ beschäftigt sich mit den drängenden Themen der Armut und sozialen Ungleichheit in der EU. Angesichts der multiplen Krisen verschärft sich die Situation vieler Menschen. Mit der Veranstaltung werden die Fragen aufgeworfen: Welche europäischen Strategien und Maßnahmen sind in der neuen EU-Legislaturperiode notwendig, um Armut in Europa substanziell zu bekämpfen? Wie muss die ökologische Transformation sozial gestaltet werden? Wie können wir ein Europa gestalten, das Zusammenhalt und Solidarität lebt und niemanden zurücklässt?

Zu Beginn der Veranstaltung wird Prof. Dr. Benjamin Benz einen Vortrag zum Thema „Armut in Europa – Wie ist die Situation in Europa und was braucht es, um diese zu bewältigen?“ halten. Im Anschluss gehen wir in thematisch unterschiedliche Workshops, wo wir mit Ihnen und Expert*innen in den Austausch gehen möchten und gemeinsam Lösungsansätze diskutieren. Nähere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung können sie anliegendem Programm entnehmen.

Anmeldung: Die digitale Informationsveranstaltung wird mit Zoom durchgeführt. Bitte registrieren Sie sich über den folgenden Anmelde-Link https://eveeno.com/624464096. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie den Zoom-Zugangslink zur digitalen Veranstaltung.

Termin: 30. September 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Bühne frei für die Zukunft: Die Welt von morgen braucht zentrale Weichenstellungen heute. Wir richten deshalb den Blick nach vorn und wollen mit Ihnen und Euch zentrale politische Fragen diskutieren: Wie führen wir Europa in eine sichere, demokratische Zukunft? Wie schaffen wir die klimaneutrale Modernisierung unserer Wirtschaft und sichern auch morgen unseren Wohlstand? Wie erhalten wir die Natur, die uns erhält? Welchen Schutz braucht unsere Demokratie gegen zersetzende Kräfte von innen wie außen? Wie können wir Zusammenhalt, Miteinander und Teilhabe in einer vielfältigen und älter werdenden Gesellschaft weiter stärken? Wie gestalten wir eine gerechtere Bildung für unsere Kinder? Was brauchen Familien heute und morgen?

Wir werden auf dem Zukunftskongress in Podien und Workshops unsere Ideen und Impulse für unsere zukünftige parlamentarische Arbeit zur Debatte stellen und wollen mit unseren bündnisgrünen Ministerinnen und Ministern, mit unseren Bundestagsabgeordneten, mit unseren Podiumsgästen und Ihnen und Euch darüber diskutieren.

     Programm und Anmeldung     

Termin: 07. Oktober 2024

Veranstalter: CEDAW-Allianz Deutschland

Ort: Berlin

Die 1979 verabschiedete UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen* und Mädchen*. Auch Deutschland hat sich verpflichtet, die Konvention umzusetzen. In den letzten Jahrzehnten gab es zwar viele Fortschritte in Sachen Gleichstellung, doch sind wir noch längst nicht am Ziel der Geschlechtergerechtigkeit angelangt.

Die CEDAW-Allianz Deutschland lädt anlässlich des Jubiläums zum Austausch mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Justiz und Wissenschaft ein: Wie kann in Deutschland ein Ende geschlechtsspezifischer Diskriminierung erreicht werden? Was braucht es für eine vollumfängliche Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention?

Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg eröffnen die Dialogveranstaltung um 14.30 Uhr. Im Anschluss erwarten Sie spannende Diskussionen und Impulse sowie ein Festakt mit Kulturprogramm und Get-together bis ca. 20.30 Uhr.

Merken Sie sich den Termin jetzt schon vor und leiten Sie diese Ankündigung gerne weiter. Das Programm und Details zur Anmeldung folgen.

Termin: 16. Oktober 2024

Veranstalter: NaturFreunde Thüringen

Ort: Erfurt

Der Familienverband NaturFreunde Thüringen e.V. leistet bereits einige Jahre Pionierarbeit im Bereich europäische Familienbildung und –begegnung. Während der Laufzeit des Modellprojekts hatten wir die Gelegenheit, verschiedene

Schwerpunkte im Bereich europäische Familienbildung zu setzen und auszuprobieren. Zum einen haben wir exemplarisch mit Thüringer Kommunen zusammengearbeitet und europäische Familienbildung erprobt. Zum anderen

wurde während der Projektlaufzeit auf bundes- und europäischer Ebene parallel intensiv dafür geworben, die Förderstruktur für das Thema demokratische Familienbildung zu öffnen.

Die Modellprojektphase endet im Dezember 2024. Nun wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen um neue Wege für internationale Familienbegegnungen zu diskutieren.

Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann bitten wir Sie darum, sich die Veranstaltung direkt in Ihrem Kalender vorzumerken und an andere interessierte Personen weiterzuleiten.

Eine ausführlichere Einladung mit Informationen zum Programm erhalten Sie Ende August.

Auch das ZFF wird beim Gleichstellungstag mit einem Workshop vertreten sein. Von 15:30-17:00 widmet sich die ZFF-Geschäftsführerin Sophie Schwab unter Moderation von Ravna Marin Siever, Referent*in im ZFF, dem Thema „Wertschätzung und Geschlechtergerechtigkeit in der häuslichen Pflege“ – wir freuen uns auf anregende Diskussionen und ein gemeinsames Erarbeiten von Lösungen.

Termin: 05. November 2024

Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Endlich ist es soweit: Die Anmeldung für den 2. bundesweiten Gleichstellungstag startet!

In knapp drei Monaten findet unter dem Motto „zusammen:wirken – Wandel wird mit Gleichstellung gemacht.“ der Gleichstellungstag 2024 in Berlin statt.

Gemeinsam mit Vertreter*innen von Verwaltung, Verbänden und Institutionen, aus Wissenschaft und Politik sowie Aktiven der Gleichstellungsszene und Interessierten möchten wir das Potential gesellschaftlicher Transformationsprozesse aus gleichstellungspolitischer Perspektive beleuchten und wirkungsvolle Lösungen für eine geschlechtergerechte Zukunft erarbeiten.

Einen Vorgeschmack auf den Tag mit seinen zahlreichen Möglichkeiten bietet unsere Website www.gleichstellungstag.de. Wir freuen uns auf vielfältige Programmangebote, die zu einem inhaltlichen Austausch einladen, unsere Fachmesse zur Vernetzung und ein interessantes Abendprogramm mit einer hochkarätig besetzten Diskussionsrunde. Mo Asumang wird uns als Moderatorin kompetent durch den Gleichstellungstag führen.

Bis zum 16. September 2024 ist eine Anmeldung zur Teilnahme  unter www.gleichstellungstag.de möglich. 

Bitte beachten Sie: Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie zunächst eine automatische Eingangsbestätigung. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten können wir Ihnen jedoch erst nach dem Anmeldeschluss eine verbindliche Bestätigung über Ihre Teilnahme mit näheren Informationen zukommen lassen, damit Sie rechtzeitig planen können.

Sollten Sie selbst mit Ihrer Organisation im Rahmen des Fachkongresses einen Workshop anbieten oder über die Programmpunkte der Bundesstiftung Gleichstellung aktiv eingebunden sein, bitten wir Sie, dies beim Ausfüllen der Anmeldung anzugeben. Dies gilt auch, wenn Sie Ihre Organisation bei der Fachmesse an einem Messestand vertreten. Für Ihr Engagement möchten wir uns auch an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bedanken.

Termin: 02. Dezember 2024

Veranstalter: Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Ort: Berlin

Die hybride Tagung des Projekts FamPower² des Bundeselternnetzwerkes widmet sich den Herausforderungen, denen neu ins Land gekommene Familien nach ihrer Ankunft in Deutschland gegenüberstehen, aber auch den Möglichkeiten eines Neuanfangs. 

Die Gründe für Migration von Familien nach Deutschland sind vielfältig: Flucht und Asyl, Familiennachzug oder eine neue Arbeitsstelle. Eines haben die Familien jedoch gemeinsam: Sie erhoffen sich gute Bedingungen, um ein neues Leben, insbesondere für ihre Kinder, aufzubauen. Der Optimismus und die Hoffnung, dass die Kinder sich ein besseres Leben aufbauen, ist kurz nach der Migration am größten; die Erwartungen der Familien an die Gesellschaft und an sich selbst, aber auch an ihre Kinder sind hoch, während gleichzeitig von außen auch viele Erwartungen an die Familien gestellt werden: eine neue Sprache lernen, einen Job finden, die eigenen Werte und Normen in Frage stellen und große Anpassungsleistungen erbringen. Die Unterstützung für Familien in Deutschland ist zwar gut ausgebaut, aber nicht immer einfach zugänglich. Gleichzeitig stehen neuzugewanderte Familien vielfältigen Herausforderungen gegenüber, für deren Lösung sie oft nicht die sprachlichen Kenntnisse oder spezifischen Informationen besitzen. 

Die Bildungssysteme sind komplex und unterscheiden sich stark von denen der Herkunftsländer. Es braucht immense Anstrengungen, und den Kindern einen guten Bildungsweg oder Betreuungsoptionen zu ermöglichen und gleichzeitig selbst Fuß fassen zu können. Darüber hinaus machen die Familien Erfahrungen mit Diskriminierung und einem veränderten gesellschaftlichen und sozialen Status, auch Erziehungsziele und -stile müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Die Situation in einigen Herkunftsländern belastet viele Familien zusätzlich: der Krieg Russlands in der Ukraine oder die Situation im Nahen Osten sind nur zwei von vielen Beispielen. Aber auch das Leben in Deutschland ist nicht einfacher geworden: Familien finden oft keinen angemessenen Wohnraum. Besonders belastet sind Familien in Armutslagen

Expert*innen beleuchten in Vorträgen die Verflochtenheit von Mehrfachbelastungen, ihre Auswirkungen auf die Familien und die notwendigen Maßnahmen, um eingewanderten Familien einen guten Start in Deutschland zu ermöglichen. In Arbeitsgruppen werden verschiedene Themen vertieft behandelt und Ideen entwickelt. Zusätzlich zu den Vorträgen und Workshops wird es beim anschließenden Empfang ausreichend Gelegenheiten für Networking und Austausch geben. 

Eine detaillierte Einladung mit weiteren Informationen und dem Veranstaltungsprogramm folgt in Kürze.

Bitte markieren Sie sich diesen Termin in Ihrem Kalender. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf eine anregende Diskussion! 

Termin: 25. – 26. Februar 2025

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Das Gleichstellungsforum 2025 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung nimmt das in der sozial-ökologischen und digitalen Transformation bedeutende Thema der betrieblichen Weiterbildung aus einer Geschlechter- und Zeitperspektive in den Blick.

Um sich kontinuierlich weiterbilden zu können und Belastungen sowie Unsicherheiten möglichst zu minimieren, brauchen Beschäftigte ausreichend Zeit. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte mit Sorgeverpflichtungen und damit vor allem für Frauen, die bei betrieblichen Weiterbildungen oftmals Nachteile hinnehmen müssen. Obwohl der rechtliche Rahmen in der Arbeitsmarktpolitik in den letzten Jahren angepasst wurde und Akteure der betrieblichen Mitbestimmung Rechte und Fördermöglichkeiten haben, fehlt es auf der betrieblichen Umsetzungsebene oftmals an Durchsetzungskraft und Zeit. Das Gleichstellungsforum bündelt sozial- und rechtswissenschaftliche Erkenntnisse zur betrieblichen Weiterbildung und entwickelt daraus Vorschläge für die betriebliche Praxis und die Politik.

Neben Fachvorträgen von u.a. Prof. Dr. Daniel Ulber (derzeit Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), der Vorstellung des neuen WSI-Gleichstellungsreports und vertiefenden Panelsessions wird das Programm von einem kulturellen Teil abgerundet. Der Filmkritiker Wolfgang M. Schmitt wird Geschlechterungleichheiten im Film beleuchten.

Die Veranstaltung findet am 25./26.02.2025 in Berlin statt. Wir laden Sie ein, sich den Termin bereits jetzt vorzumerken. Weitere Informationen können dem Save the Date auf der Veranstaltungsseite entnommen werden.

Termin: 06. – 08. März 2025

Veranstalter: in Kooperation mit der Universität Wuppertal, der Winzig Stiftung, der Diakonie Wuppertal und dem PEKiP e.V.

Ort: Wuppertal

Die GAIMH setzt sich für die Förderung seelischer Gesundheit in der frühen Kindheit sowie für die Früherkennung und Vermeidung von Fehlentwicklungen ein und engagiert sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Durch eine Förderung des Dialogs zwischen unterschiedlichen Theorien, Denk- und Arbeitsweisen und verschiedenen Schulen und der interdisziplinären Zusammenarbeit aller Berufsgruppen, die in Schwangerschaft, Säuglings und Kleinkindalter klinisch, therapeutisch, pädagogisch und wissenschaftlich tätig sind, möchte die GAIMH die Öffentlichkeit für die Bedeutung von Schwangerschaft und früher Kindheit für die psychische Entwicklung sensibilisieren, um eine Verbesserung der Grundbedingungen für die psychische Gesundheit von Eltern, Familien und anderen Bezugspersonen als Voraussetzung für eine gelingende seelische Entwicklung in Schwangerschaft und früher Kindheit zu bewirken.

Weitere Informationen unter: 
https://www.gaimh.org/tagungen/jahrestagung-deutschland-2025.html

WEITERE INFORMATIONEN

Als AWO sind wir seit unserer Gründung antifaschistisch und engagiert für Demokratie – das ist unsere DNA. Das ist nicht nur unsere historische Haltung, sondern gelebte Praxis in jedem Projekt, in jeder Einrichtung, für alle Menschen in der AWO. Deshalb ist es heute,
angesichts aller besorgniserregender gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen wichtig, dass wir uns auf unsere gemeinschaftliche Stärke besinnen und uns innerhalb der AWO konkrete Hilfestellungen bieten und uns gegenseitig unterstützen, um unsere demokratische Praxis zu leisten. Denn der Umgang mit rechtsextremen Gefährdungen hat nicht nur politische Aspekte, sondern auch rechtliche – zum Beispiel im Bereich Arbeitsrecht und Gemeinnützigkeit. Ich bin daher dankbar, dass einige unserer Verbände Ende letzten Jahres bereits die Initiative ergriffen haben, hier weitere, auch neue konkrete Schritte zu gehen.

Daraus ist als ein tolles Gemeinschaftsprojekt die Demokratie-Konferenz in Erfurt entstanden – hier haben wir viele Menschen aus der ganzen AWO zusammengebracht, Wissen geteilt, uns ausgetauscht und „aufgeschlaut“ in praktischen wie theoretischen Fragen. Dabei hat uns eine kraftvolle, motivierte und engagierte Stimmung getragen, die
zeigt: Der Einsatz für die Demokratie verbindet uns, und das ist ein gutes Zeichen für einen lebendigen Verband.

Der Initiative der Verbände ist es auch zu verdanken, dass die  praktische Handlungssicher_für_Demokratie entstanden ist.

Das Dokument soll zum einen konkrete, schnelle Hilfestellung für all jene leisten, die dieser Tage vor der Herausforderung stehen, mit menschenfeindlichen Kräften umgehen oder sich ihnen widersetzen zu müssen. Sei es in Einrichtungen und Diensten oder im Ehrenamt. Zum anderen soll sie eine nachhaltige, lernende Ressource sein, die sich stetig weiterentwickelt, neue Perspektiven und neues Wissen aufnimmt und sich unseren Bedarfen anpasst. Sie enthält Empfehlungen und Beispiele für gute Praxen zu den verschiedensten Fragen, vom Arbeitsrecht bis hin zur Kommunikation in den Sozialen Medien.

Eine Botschaft ist mir persönlich besonders wichtig: Rechtsextreme leben davon, Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit zu generieren. Eine ihrer wichtigsten Methoden ist die Provokation: Parteien wie die AfD suchen bewusst nach Wegen, uns zum Aufschrei zu bringen und „Skandale“ zu erzeugen, sie wollen provozieren. Mein Aufruf an uns alle ist daher: Lassen wir uns nicht darauf ein, diesen Kräften eine Bühne zu bieten. Bleiben wir besonnen, auch wenn viele Aussagen all das infrage stellen, wofür wir stehen. Denn nichts wäre schlimmer, als wenn wir uns wider Willen zum Schallverstärker der extremen Rechten machten.

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die eaf begleitet die Entwicklungen in allen für die Familie relevanten Politikbereichen, berät Ministerien und stößt Debatten an. Sie engagiert sich für die Bedürfnisse und gesellschaftlichen Anliegen von Familien in Politik, Öffentlichkeit und Kirche.
Für die Leitung des siebenköpfigen Teams möchten wir zum 1. Januar 2025 die Position der

Geschäftsführung (w/m/d)
TVöD EG 14
in Vollzeit (39 Std.) neu besetzen.
Arbeitsort ist Berlin.

Ihre Aufgaben:

➢ Sie steuern die Arbeit der Geschäftsstelle und des Verbandes und gestalten eine effiziente Arbeitsstruktur, die eine
wirkungsvolle Interessensvertretung für Familien ermöglicht
➢ Sie verantworten die strategische und inhaltliche Positionierung des Verbandes in Abstimmung
mit dem Präsidium.
➢ Sie verantworten die Mittelakquise und -verwaltung.
➢ Sie vertreten die Positionen des Verbandes gegenüber den Ministerien und politischen Entscheidungsträgern
➢ Sie repräsentieren familienpolitische Anliegen und setzen sich für die Interessen des Verbandes innerhalb der
EKD und weiteren Akteuren im kirchlichen Feld ein.
➢ Sie sind zuständig für Personalführung und -entwicklung der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle.
➢ Sie entwickeln die Öffentlichkeitsarbeit weiter und steigern die Sichtbarkeit der eaf in Presse und sozialen Medien.

Ihr Profil:

➢ Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Politik- oder Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften,
Jura oder Theologie. Eine Zusatzausbildung im Sozialmanagement ist von Vorteil.
➢ Sie haben umfangreiche Kenntnisse in der Familien- und Sozialpolitik und in den zugehörigen
Rechtsgebieten.
➢ Sie haben Erfahrungen in der Verwaltung und Steuerung von Haushaltsmitteln und dem Zuwendungsrecht.
➢ Berufserfahrung bspw. in Politik, Wissenschaft, Verbänden, Kirche oder Medien sind von Vorteil.
➢ Sie haben die Fähigkeit, Menschen zu führen und motivieren, Konflikte zu lösen und zeichnen sich durch Teamfähigkeit
aus.
➢ Sie kommunizieren klar, argumentieren überzeugend und gestalten Ihre beruflichen Netzwerke aktiv.
➢ Sie arbeiten erfolgsorientiert und sind belastbar.
➢ Sie sind politikaffin und kennen die parlamentarischen Abläufe.
➢ Sie identifizieren sich aktiv mit den Werten und dem Auftrag der Evangelischen Kirche.
➢ Social Media Kommunikation ist Teil Ihres beruflichen Alltags.

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ZFF-Info

ZFF-Info 11/2024

AUS DEM ZFF

Das ZFF hat die Möglichkeit wahrgenommen, eine Stellungnahme zum Referent*innenentwurfs eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 II) zu verfassen.

In unserer Stellungnahme kritisieren wir, dass das, was uns nun mit dem zweiten Jahressteuergesetz vorliegt, zu einem großen Teil eine massive Förderung von einkommensstarken Familien über Steuerentlastungen darstellt. Die im Vergleich zum Kindergeld stärkere Anhebung der Kinderfreibeträge, von denen besonders vermögende Haushalte profitieren, steht aus Sicht des ZFF in einem starken Missverhältnis zur weiterhin fehlenden Förderung von Familien, die Leistungen aus dem SGB II erhalten, weil sie bspw. kleine Gehälter aufstocken müssen.

Darüber hinaus fehlt uns, wie schon im ersten Jahressteuergesetz, die Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende. Gemeinsam mit einem großen Verbändebündnis haben wir gefordert, das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich umzusetzen und eine Steuergutschrift als Abzugsbetrag von der Steuerschuld einzuführen.

Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Überführung der Steuerklassen III/V ins Faktorverfahren hingegen begrüßen wir, da dadurch insbesondere die Nettolöhne der meist weniger verdienenden Frauen besser ihre tatsächlichen Einkommensverhältnisse abbilden.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/20240717_ZFF_SN_2.-JSG_final.pdf

Anlässlich des heute im Kabinett beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 sind das Zukunftsforum Familie (ZFF) e. V. und das Bundesjugendwerk der AWO e. V. zutiefst bestürzt: In Anbetracht der gegenwärtigen Situation, in der die Gesellschaft zunehmend auseinander driftet, immer mehr junge Menschen von der Politik enttäuscht sind und sich abgehängt fühlen und rechte bis rechtsextreme, demokratiegefährdende Kräfte immer mehr Zuwachs erfahren, sind die Mittel, die im sogenannten Kinderpaket – also Leistungen für Familien, Kinder und Jugendliche – angemeldet wurden, viel zu gering. Dies sendet fatale Signale. Gerade jetzt müssen wir Kindern und Jugendlichen Mut machen, nicht über sie, sondern mit ihnen sprechen und ihre Anliegen ernst nehmen. Nur so können sie zuversichtlich in die Zukunft schauen können. Dieses Ziel wird mit den angekündigten Maßnahmen weit verfehlt werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF erklärt dazu: „Dieser Haushaltsentwurf zeigt allen, die seit Jahren vor den verheerenden Folgen des Aufwachsens innerhalb struktureller Benachteiligung durch Armutserfahrung warnen, die kalte Schulter. Die Schieflage zwischen der Bevorteilung vermögender Familien und der Vernachlässigung von Haushalten mit kleinen oder keinem Erwerbseinkommen wird manifestiert. Eine traurige Tradition wird durch die verhältnismäßig großzügige Aufstockung der Kinderfreibeträge im Vergleich zu der geringen Anhebung des Kindergeldes und des Kindersofortzuschlages fortgeführt. Es macht mich fassungslos mit wie wenig Herz und Verstand hier vorgegangen wird. Fünf Euro mehr im Monat für Kinder, die im permanenten Mangel aufwachsen ist angesichts der gestiegenen Kosten eine Farce. Wir müssen das System vom Kopf auf die Füße stellen – das hatten wir mit der Einführung der Kindergrundsicherung erwartet. Von diesem Vorhaben ist nun nichts mehr zu erkennen. Dabei ist es jetzt nötiger denn je: Wir brauchen eine #EchteKindergrundsicherung, deren Höhe armutsvermeidend ist, durch eine automatische Auszahlung auch verdeckte Armut verhindert und zudem sozial gerecht ausgestaltet ist.“

Sophie Friederike Schmitz, Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO e.V. ergänzt: „Das sogenannte ’starke Kinderpaket‘ ist eine Mogelpackung, womit die Koalition abermals das Vertrauen junger Menschen verspielt. Als Jugendverband setzen wir uns seit Jahren gegen Kinderarmut und für soziale Gerechtigkeit ein. Wir erleben in unserem Verbandsleben immer wieder die Auswirkungen von Armut auf die Teilhabemöglichkeiten betroffener Kinder und Jugendlicher. Jungen Menschen in Armut wurde die Einführung einer Kindergrundsicherung versprochen, welche die größte Sozialreform der Ampel werden und endlich den ernsthaften Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland beginnen sollte. Stattdessen ist in der Haushaltseinigung für 2025 von ihr nicht mehr viel geblieben. Bundesfinanzminister Lindner hat der Kindergrundsicherung für diese Wahlperiode eine klare Absage erteilt. Für uns heißt das übersetzt: Sie wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Kampf gegen Kinderarmut kann jedoch nicht länger warten. Hinzukommt, dass sowohl beim Kinder- und Jugendplan als auch bei den Freiwilligendiensten keine ausreichenden Mittel bereitgestellt wurden, um den steigenden Kosten gerecht zu werden. Vielmehr soll insbesondere bei den Freiwilligendiensten gekürzt werden. Eine nachhaltige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft und für junge Menschen sieht anders aus. Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, bei den Haushaltverhandlungen im Herbst nachzusteuern und sich ernsthaft für Kinder und Jugendliche einzusetzen. Weder Kürzungen noch Stillstand sind im Interesse junger Menschen. Sparpolitik kostet uns die Zukunft!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.07.2024

Die Spitzen der Bundesregierung haben sich auf Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2025 geeinigt. Während Details noch weitgehend unbekannt sind, enthält die Einigung bereits eine klare Absage an eine echte Kindergrundsicherung.  

„Die vorgelegten Eckpunkte sind für uns enttäuschend”, fasst AWO-Präsident Michael Groß das Ergebnis der nächtlichen Haushaltseinigung zusammen. „Statt mit einer Reform der Schuldenbremse oder zumindest einem Sondervermögen dringend notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur anzustoßen, verliert sich die Regierung im Klein-Klein.” Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert schon seit Jahren ein Ende der Sparpolitik von Finanzminister Lindner, um soziale Dienste und Einrichtungen nachhaltig finanzieren zu können. Da der Kompromiss der Ampel-Parteien an der Schuldenbremse festhält, bleibt der große Wurf auch diesmal aus.  

Einzelne Punkte aus der Einigung seien aber durchaus zu begrüßen: Die angekündigte Anschubfinanzierung für Langzeitarbeitslose, die wieder in Arbeit kommen, sowie die Neuregelung der Arbeitserlaubnis für Geflüchtete seien Schritte in die richtige Richtung. “Uns freut, dass der Bund sich mit zwei Milliarden Euro weiterhin für die Kita-Qualität einsetzt, dass der Kinder- und Jugendplan immerhin auf aktuellem Niveau abgesichert sein soll und bei den Freiwilligendiensten nicht so drastisch gekürzt wird wie befürchtet. Aber auch hier gilt: Wir müssen abwarten, was am Ende konkret im Haushaltsentwurf steht und wie es um andere wichtige Bereiche bestellt sein wird, zu denen noch nichts bekannt ist”, so Groß 

Besonders schwer wiegt die Enttäuschung bei der Kindergrundsicherung: Hier scheint nun nicht einmal eine Verwaltungsreform übrig geblieben zu sein, die Familien dabei unterstützt, leichter an die ihnen zustehenden Leistungen zu kommen. Dazu kommt, dass die vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes um fünf Euro sozial ungerecht ist, da sie arme Kinder und Jugendliche nicht erreicht. Die Erhöhung des Kindersofortzuschlags um fünf Euro ist derweil nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.  

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie (ZFF), erklärt dazu: „Es ist frustrierend, dass weder die Regierung noch das Parlament im Stande zu sein scheinen, grundlegende Verbesserungen im Kampf gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen auf den Weg zu bringen. Die nun vorgestellten Eckpunkte erfüllen nicht im Ansatz das, was es braucht, um Kinderarmut dauerhaft und substanziell zu beenden.”  

Gemeinsam haben AWO und ZFF nochmals ihre Grundperspektiven auf eine notwendige Reform hin zu einer Kindergrundsicherung in einem kurzen Papier dargelegt. Dieses finden Sie hier. 

AWO und ZFF sind seit der Gründung Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden Sie hier. 

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.07.2024

SCHWERPUNKT: Kabinettsbeschluss Haushalt 2025

Bundeskabinett beschließt Etat des Bundesfamilienministeriums für 2025

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Regierungshaushalts 2025 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von rd. 14,44 Mrd. Euro vor. Damit steigt der Etat im Vergleich zu 2024 um rund vier Prozent. Dem Bundesfamilienministerium steht im Jahr 2025 ein Plus von 570 Mio. Euro zur Verfügung.

Bundesministerin Lisa Paus: „Der Etat des Bundesfamilienministeriums entwickelt sich trotz starker Sparvorgaben positiv mit einem deutlichen Aufwuchs. Wir stärken Kinder, Familien und die Demokratie in unserem Land. Mit einem umfangreichen Kinderpaket setzen wir Signale für gutes Aufwachsen in Deutschland. Unser Ziel ist, Kinderarmut zu bekämpfen und für gute frühkindliche Bildung zu sorgen. Die Erhöhung von Kindergeld, Kindersofortzuschlag und Kinderfreibetrag bereitet die erste Stufe der Kindergrundsicherung vor. Wir investieren in den kommenden zwei Jahren rund vier Milliarden Euro in die Qualität der Kitas. Denn Kinderbetreuung in hoher Qualität ist der Türöffner für die Kleinsten zu mehr Chancen im Leben, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.

Und auch das ist mir besonders wichtig: Zivilgesellschaftliches Engagement und den Einsatz für unsere Demokratie, gerade auch von jungen Menschen, unterstützen wir weiterhin. Bei den Freiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst haben wir die Mittel sicherstellen können auf dem gleichen Niveau, wie sie bis Ende 2023 abgerufen wurden. Unser friedliches demokratisches Miteinander erhält gerade in diesen Zeiten einen hohen Stellenwert im Haushalt.“

Schwerpunkte im Haushalt 2025 und Kinderpaket:

Für die Bekämpfung von Kinderarmut und eine bessere Betreuungsinfrastruktur nimmt der Bund mehr Geld in die Hand.

  • Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen sind rd. 3,3 Mrd. Euro veranschlagt. Die beträchtliche Erhöhung des Ansatzes für den Kinderzuschlag (rd. 1,15 Mrd. Euro) resultiert aus einer zuletzt deutlich vermehrten Inanspruchnahme der Leistung.
  • Ab dem Jahr 2025 steigen sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag um 5 Euro je Kind und Monat an. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.
  • Kita-Qualitätsgesetz: Der Bund stellt den Ländern außerhalb des EP 17 jeweils 1,993 Mrd. Euro in den Jahren 2025 und 2026 (also insgesamt rd. 4 Mrd. Euro) über die Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils für Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung.

Weitere Schwerpunkte im Haushalt 2025 des BMFSFJ:

  • Der Kinder- und Jugendplan (KJP) als zentrales Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland wird mit 243 Mio. Euro in der gleichen Höhe wie 2024 fortgeschrieben.
  • Insgesamt stehen für die vielfältigen Programme in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft des BMFSFJ im Jahr 2025 insgesamt rund 1,1 Mrd. Euro (inkl. KJP) zur Verfügung. Das sind rund 27 % mehr gegenüber dem geltenden Finanzplan.
  • Für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie stellt das BMFSFJ in 2025 erneut 200 Mio. Euro bereit. Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure erhalten insbesondere über das Programm „Demokratie leben!“ weiter Unterstützung bei ihrer wertvollen Arbeit.
  • Für die Freiwilligendienste sind in 2025 rund 106 Mio. Euro und für den Bundesfreiwilligendienst rund 184 Mio. € eingeplant. Die Soll-Zahlen orientieren sich an der Höhe der abgerufenen Mittel im Jahr 2023. Damit sind gute Voraussetzungen für eine Fortschreibung in der Zukunft geschaffen.

Das Elterngeld stellt mit einem Ansatz von rund 7,8 Mrd. Euro in 2025 weiterhin die größte gesetzliche Leistung im Einzelplan des BMFSFJ dar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.07.2024

Verfassungsrechtliche Fragen ungeklärt

Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf für den Haushalt 2025, den Finanzplan des Bundes bis 2028 sowie den Nachtragshaushalt 2024 beschlossen. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase:

„Es ist zutiefst unseriös, dass die Regierung einen Haushaltsentwurf für 2025 verabschiedet, obwohl ein Betrag in zweistelliger Milliardenhöhe nicht gedeckt ist und elementare verfassungsrechtliche Fragen im Raum stehen. Mit Scheinlösungen versucht die Regierung, Handlungsfähigkeit vorzutäuschen. 

Der Entwurf ist kein ‚Gesamtkunstwerk‘, wie der Bundeskanzler sagt, sondern nur der kleinste gemeinsame Nenner. Die Probleme des Landes und der Menschen werden weiterhin nicht adressiert – etwa bei der Migration, der Verteidigung und dem Bürgergeld. Dieser Haushalt dient einzig dem Machterhalt, und dabei ist der Ampel jedes Mittel recht. So ist die Umgehung der Schuldenbremse zu befürchten, die Schuldenpolitik wird mit fast 150 Mrd. Euro in vier Jahren expansiv fortgesetzt und die Finanzplanung enthält ungedeckte Schecks von mindestens 65 Mrd. Euro. 

Der Haushalt ist eine üble Mixtur aus Luftbuchungen, Tricks und haushaltsrechtlich fragwürdigen Praktiken. Die in Rede stehende Umwandlung von Zuschüssen in Darlehen und damit die Bildung von quasi ‚Schattenhaushalten‘ sowie das Verfügbarmachen von nicht benötigten Notlagenkrediten über das KfW-Verrechnungskonto werfen erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. 

Ebenso werden Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verbucht, obwohl nicht sicher ist, ob das unterstellte Wachstum überhaupt zustande kommt. Schöngerechnet werden auch die Ausgaben für das Bürgergeld. Erfolgen hier nicht im parlamentarischen Verfahren realistische Anpassungen, steuert die Ampel auf ihren nächsten Nachtragshaushalt zu. Es wäre der dritte Nachtragshaushalt in Folge.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 17.07.2024

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat am Mittwochmittag den Haushaltsausschuss über den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 informiert. Der am Mittwochmorgen vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 480,6 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme von 43,8 Milliarden Euro liegt dem Entwurf zufolge im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes.

Der Minister sprach vor dem Ausschuss von einem „Gestaltungshaushalt“. Die Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs lägen bei der inneren und äußeren Sicherheit, beim sozialen Zusammenhalt, bei der steuerlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, beim ambitionierten Klimaschutz und bei den Investitionen in die verschiedenen Infrastrukturen. Lindner hob zudem hervor, dass die Investitionen mit 78 Milliarden Euro über dem Ansatz für dieses Jahr lägen und im Finanzplanungszeitraum bis 2028 auf hohem Niveau blieben.

Lindner erläuterte, dass die ebenfalls vom Kabinett in Eckpunkten beschlossene „Wirtschaftsinitiative“ im Entwurf des Haushalts 2025 und der Finanzplanung abgebildet sei. Ziel der Initiative sei es, das Potentialwachstum der deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Unter dem Stichwort Konsolidierung verwies der Finanzminister auf die Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialstaates. Es sei notwendig, den dynamischen Anstieg der Sozialausgaben zu begrenzen.

Lindner ging auch auf die sogenannte „Bodensatz-GMA“ (GMA: Globale Minderausgabe) ein. Diese betrage im Haushaltsentwurf übergangsweise 17 Milliarden Euro, müsse aber zur Vermeidung von Risiken im Haushaltsvollzug noch in Richtung acht bis neun Milliarden Euro reduziert werden. Dazu würden derzeit Vorschläge des Bundeskanzleramtes rechtlich und wirtschaftlich geprüft. Unter anderem wird geprüft, ob bisher als Zuschüsse verbuchte Zahlungen an die Bahn oder die Autobahn GmbH als Darlehen ausgegeben werden könnten. Diese würden dann als finanzielle Transaktion verbucht und nicht auf die Schuldenregel angerechnet.

Vertreter der Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD sowie der Gruppen Die Linke und BSW äußerten sich im Ausschuss kritisch zu dem Entwurf. Zum einen wurde die politische Schwerpunktsetzung des Entwurfs bemängelt, zum anderen wurde die Beratungsreife des Entwurfs mit Verweis auf die Bodensatz-GMA in Frage gestellt. Seitens der Vertreter der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fiel die Bewertung des Entwurfs positiver aus. Es wurde jedoch betont, dass es sich um einen Entwurf handele, der im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen erfahren werde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 519 vom 17.07.2024

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf für den Bundeshalt 2025 beschlossen. Auch wenn soziale Dienste und Angebote in Teilen nicht weiter gekürzt werden, blickt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ernüchtert auf das Ergebnis: Statt entscheidende Investitionen in Menschen zu tätigen, verpasst die Regierung erneut die Chance, die gemeinnützige Freie Wohlfahrtspflege zu stärken. 

 

“Auch wenn wir froh sind, dass im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege nicht wieder der Kürzungshammer ausgepackt wurde, sind wir von diesem Haushalt nicht begeistert”, fasst AWO-Präsident Michael Groß die Lage zusammen. Eine Umfrage der Wohlfahrtsverbände hatte im Juni ergeben, dass knapp zwei Drittel der sozialen Träger in den letzten beiden Jahren bereits Angebote einschränken oder einstellen mussten. Ein Haushalt, der Kostensteigerungen nicht gerecht wird, ermöglicht keine Trendwende, so Groß: “Die Regierung hat zwar verstanden, dass unsere sozialen Dienste schon jetzt an der Belastungsgrenze sind. Gleichzeitig fehlt ihr offensichtlich der Mut, uns konsequent zu entlasten – denn dafür wäre deutlich mehr Geld nötig gewesen, um Inflation und Tarifsteigerungen in unseren Einrichtungen auszugleichen”. 

 

Während im Bereich der Migrationssozialarbeit im Vergleich zum letzten Jahr keine Kürzungen im Raum stehen, ist die psychosoziale Betreuung von Geflüchteten Gegenstand von massiven Kürzungen. Hier soll fast die Hälfte der Mittel wegfallen. Auch bei den Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt soll im dreistelligen Millionenbereich gekürzt werden. „Von den sieben Milliarden Euro, die der gesamte Haushalt im Vergleich zum Vorjahr schrumpft, um die Schuldenbremse zu halten, holt sich die Regierung mehr als die Hälfte auf dem Rücken der Ärmsten, vor allem durch härtere Sanktionen im Bürgergeld. Dort zu sparen, wo die Schmerzgrenze längst überschritten ist, scheint der Markenkern von Christian Lindners Finanzpolitik zu sein. Für die Zukunft unserer sozialen Demokratie braucht es eine Abschaffung der Schuldenbremse und eine höhere Besteuerung großer Vermögen, Erbschaften und Einkommen“, so Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.07.2024

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erwartet Nachbesserungen beim Haushalts- und Wachstumspaket, das heute von der Bundesregierung beschlossen wurde. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte am Mittwoch in Berlin:

„Es ist gut, dass eine politische Einigung gelungen ist. Das sorgt für Stabilität und gibt den Menschen Sicherheit. Der Kanzler hat Wort gehalten und die von der FDP immer wieder ins Spiel gebrachten Sozialkürzungen abgewendet. Das ist eine große Erleichterung für hunderttausende Haushalte in ganz Deutschland und entspricht auch den Interessen der Beschäftigten, die Kürzungen beim Sozialstaat mehrheitlich ablehnen.

Positiv sind darüber hinaus die Vorschläge zur Begrenzung der Energiekosten sowie Sonderabschreibungen und gezielte steuerliche Förderungen von Investitionen und Forschung. Allerdings fehlen jegliche soziale Konditionierungen, etwa Standortgarantien und Zusagen tariflicher Entlohnung, um Mitnahmeeffekte zu minimieren und für nachhaltige Arbeitsplätze zu sorgen. 

Zweifelhaft ist allerdings, ob die arbeitspolitischen Maßnahmen im Begleitbeschluss „Wachstumsinitiative“ überhaupt irgendwelche Wachstumsimpulse setzen. In jedem Fall schafft es neue Ungerechtigkeiten, wenn Einkommen künftig unterschiedlich besteuert werden sollen. Steuerfreie Zuschüsse für Mehrarbeit und hohe Steuerfreibeträge ausländischer Fachkräfte werden ein Strohfeuer bleiben. Um das wirkliche Arbeitskräftepotential in Deutschland zu heben, bräuchte es vor allem endlich eine bessere Infrastruktur für Kinderbetreuung und Altenpflege, eine geförderte Ausbildung junger Erwachsener ohne bisherigen Abschluss und einen Rechtsanspruch auf Aufstockung der Teilzeitbeschäftigung. 

Die aktuell anhaltenden Versuche der Politik, sich beim Thema Arbeitszeit in das Kerngeschäft von Tarif- und Betriebspolitik einzumischen, weisen wir aufs Schärfste zurück. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz auf der Basis arbeitsmedizinischer Erkenntnisse und darf nicht zum Spielball der Politik werden. Wer mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung will, soll mit uns Gewerkschaften faire Tarifverträge abschließen. Die Begrenzung der Arbeit dient dem Gesundheitsschutz und darf angesichts der wachsenden Zahl von erwerbsgeminderten Personen und Langzeitarbeitslosen nicht weiter abgebaut werden. Eine Politik für die Fleißigen erkennt als erstes ihre bereits bestehenden Belastungen an. 

Wir werden die genaue Ausgestaltung im parlamentarischen Prozess eng begleiten. Es liegt noch einige Arbeit vor den Abgeordneten, um aus dem Haushaltsentwurf einen Zukunftsplan für Beschäftigte und Wirtschaft zu machen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.07.2024

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert geplante Kürzungen im sozialen Bereich.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband übt scharfe Kritik am Haushaltsentwurf 2025, der heute vom Kabinett verabschiedet werden soll: „Die getroffene Einigung geht zu Lasten besonders unterstützungsbedürftiger Menschen. Das fördert die soziale Spaltung, statt Zusammenhalt zu stärken“, so Dr. Joachim Rock, designierter Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

Während die Ampel mit den geplanten Verschärfungen im Bürgergeld drastische und völlig unverhältnismäßige Maßnahmen auf Kosten von Leistungsbeziehenden plane, drohe die Beschäftigungsförderung mit den geplanten Kürzungen vielerorts zum Erliegen zu kommen: „Das mit dem Bürgergeld verbundene Versprechen, Beschäftigung durch Qualifizierung und Weiterbildung zu fördern und Sanktionen zu reduzieren, wird mit dem vorliegenden Entwurf auf den Kopf gestellt“, so Rock. Der sogenannte Eingliederungstitel für Qualifizierung und öffentlich geförderte Beschäftigung werde nochmal reduziert, ein großer Teil davon drohe in Verwaltungausgaben der Jobcenter zu fließen und stünde dann nicht mehr für notwendige Hilfen zur Verfügung. Damit drohe vielerorts der Wegfall gerade von Hilfen für Langzeitarbeitslose.

Die angekündigte Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlages um lediglich fünf Euro stehe in keinem Verhältnis zu der durch den Bundesfinanzminister geplanten Privilegierung einkommensstarker Familien, die durch höhere Freibeträge weitaus stärker profitierten: „Jedes Kind sollte der Bundesregierung gleich viel wert sein, stattdessen werden einkommensstarke Gruppe zusätzlich privilegiert. Soziale Ungleichheit wird zusätzlich verstärkt“, so die Befürchtung des Paritätischen.

Mit den geplanten Kürzungen drohten den bestehenden Angeboten für hilfsbedürftige Menschen massive Einschnitte. Die Förderung der Beratung und Versorgung Geflüchteter in Psychosozialen Zentren drohe nahezu halbiert zu werden, auch die Ansätze für die Asylverfahrensberatung lägen weit hinter den Bedarfen zurück. „Die Bundesregierung verkennt, dass so deutliche Kürzungen nicht nur zu einer weiteren Reduzierung von Angeboten, sondern zur Schließung von Einrichtungen und Diensten gerade in ländlichen Regionen führen können. Was einmal wegfällt, ist nur schwer wieder aufzubauen. Wir befürchten deshalb langfristige Schäden für die vielfältige, bürgernahe und gemeinnützige Infrastruktur im ganzen Land“, so Rock. Soziale Angebote drohten auch unter den angekündigten Reduzierungen im Bundesfreiwilligendienst und weiteren Freiwilligendiensten zu leiden. Hier seien Minderausgaben von 40 Millionen Euro vorgesehen.

Positiv hob der Paritätische hervor, dass zwei Milliarden Euro an Förderung für die Qualität in Kitas vorgesehen seien. Das sei ein Erfolg der Bundesfamilienministerin. Wichtig sei, dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel auch direkt den Kindertagesstätten zugutekämen.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.07.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

8. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesminister der Justiz gemeinsam vorgelegte Achte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr darüber, dass es immer mehr Frauen in Führungspositionen gibt: ob in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst des Bundes, bei Bundesunternehmen oder in den Gremien des Bundes. Diese Entwicklung zeigt: Die gesetzlichen Vorgaben wirken. Der Bund geht mit seinen eigenen Unternehmen, den Bundesgremien und der Bundesverwaltung mit gutem Beispiel voran: derzeit liegt der Anteil der Frauen in den Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes bei 45 Prozent – bis 2025 will der Bund bei sich eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führung erreichen. Das erwarte ich ebenso von der Privatwirtschaft. Ich bin überzeugt, dass Gleichberechtigung auf Führungsebenen den wirtschaftlichen Erfolg stärkt.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Frauen und Männer verdienen gleiche Chancen auf Führungspositionen. Die Offenlegung von Informationen über die Wirksamkeit bereits umgesetzter Maßnahmen ist dabei hilfreich, da sie den Wandel in der Unternehmens- und Verwaltungskultur fördert. Aus diesem Grund veröffentlichen wir auch in diesem Jahr erneut Daten zu Frauen- und Männeranteilen in Führungsebenen und Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Die Zahlen für das Jahr 2021 zeigen, dass der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der analysierten Unternehmen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Obwohl der Kulturwandel noch nicht abgeschlossen ist, befinden wir uns auf einem vielversprechenden Weg.“

Die Zahlen der 8. Jährlichen Information im Überblick:

In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2021 für die 2.109 betrachteten Unternehmen weitergewachsen. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2021 von 18,6 Prozent auf 26 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 deutlich um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen wurde die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2021 im Durchschnitt um 5,7 Prozent übertroffen. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2021 bei 11,5 Prozent. Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 62,1 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Davon haben wiederum 53 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025. Erreicht haben wir bisher eine Steigerung des Frauenanteils auf 45 Prozent insgesamt. Die bisherigen Anstrengungen zeigen Wirkung. Ein Hebel ist der Ausbau des Führens in Teilzeit. Dazu hat das BMFSFJ einen Handlungsleitfaden vorgelegt.

Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Der Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes zeigt, dass dies nach wie vor erst auf zwei Drittel der Gremien zutrifft. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden.

Bei den 54 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 44,8 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 29,2 Prozent durch Frauen besetzt.

Erneut wurden Daten zum Frauenanteil an Führungspositionen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung (z.B. Krankenkassen) erfasst. Der Frauenanteil an den Führungspositionen hat sich binnen eines Jahres bei den landes- wie den bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern um zwei bzw. vier Prozentpunkte erhöht. Davon ausgehend, dass in diesem Bereich der Frauenanteil an den Beschäftigten bei über 70 Prozent liegt, könnten die Bemühungen zur Steigerung des Frauenanteils an den Führungspositionen intensiviert werden.

Über das Führungspositionen-Gesetz

Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft.

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/frauen-in-fuehrungspositionen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.07.2024

8. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Am dritten Tag ihrer Kinderchancen-Tour war die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Ekin Deligöz, zu Gast in Gera beim OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH. Gemeinsam mit Elisabeth Kaiser, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Sandra Wanzar, Dezernentin für Jugend und Soziales der Stadt Gera, besichtigte Deligöz die Werkstatt und Räumlichkeiten des Projektes „Jugendliche unterstützen, Kompetenzen ausbauen“ („JuKa“) bei der OTEGAU. Dort informierte sie sich über die vielfältigen Angebote und erörterte mit jungen Erwachsenen und Fachkräften die aktuellen Herausforderungen für den Einstieg ins Berufsleben. Außerdem gewann Deligöz Einblicke in die Arbeit des JUGENDHAUS Gera.

Die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin, Ekin Deligöz: „Jugendliche und junge Erwachsene, die bisher keinen Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule erreichen konnten, sind hier in Gera sehr gut aufgehoben. Eine praxisnahe Ausbildung ebnet Jugendlichen den Einstieg auf dem Arbeitsmarkt. Wir müssen allen die bestmögliche Grundlage für einen guten Start ins Berufsleben ermöglichen. Die OTEGAU GmbH und das JUGENDHAUS Gera sind hierfür gute Beispiele, denn sie ebnen jungen Menschen den Weg in ein eigenständiges Leben. Die persönlichen Geschichten der jungen Menschen haben mich inspiriert und bestärken mich, bei den gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommune und Zivilgesellschaft nicht nachzulassen, um Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu unterstützen.“

Über die OTEGAU GmbH und das JUGENDHAUS Gera

Die OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH Ostthüringen/Gera ist ein arbeitsmarktpolitisches Dienstleistungsunternehmen. Sie kooperiert erfolgreich mit zahlreichen Partnern der Ostthüringer Wirtschaft, mit der IHK, der Handwerks- und der Landwirtschaftskammer. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Altenburg-Gera und dem Jobcenter Gera schafft die OTEGAU optimale Integrationsmöglichkeiten für Arbeitssuchende aller Altersgruppen.

Das Jugendhaus Gera ist eine Anlaufstelle speziell für Menschen bis zum Alter von 27 Jahren, die vor der Herausforderung stehen, den für sich geeigneten beruflichen Weg zu finden. Im Jugendhaus werden die Angebote der Agentur für Arbeit Thüringen Ost, des Jobcenters Gera sowie einer Beratungsstelle des Jugendamtes gebündelt. Das erspart den Jugendlichen und jungen Erwachsenen lange Wege und fördert die Abstimmungsprozesse der beteiligten Einrichtungen.

Über den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Nationale Aktionsplan soll benachteiligten Kindern und Jugendlichen bessere Zugänge zu Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und angemessenem Wohnraum ermöglichen. Im Fokus stehen dabei die Koordinierung aller verantwortlichen Ebenen, die Kooperation mit der Zivilgesellschaft und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Zugänge zu sozialer Infrastruktur ebnen den Weg für ein chancengerechtes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen. Ein Schwerpunkt der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans ist daher die kommunale Armutsprävention. Denn gerade Kommunen leisten als Orte der sozialen Daseinsvorsorge einen wertvollen Beitrag für die Chancengleichheit und Teilhabe vor Ort. Im Nationalen Aktionsplan wird die kommunale Armutsprävention als nationale Aufgabe verstanden: Der Aktionsplan stärkt das gemeinsame Handeln von Bund, Ländern und Kommunen, um Kindern und Jugendlichen ein sorgenfreies und chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Mehr unter: www.neue-chancen-fuer-kinder.de 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.07.2024

Für die Entwicklung des sozialen Arbeitsmarktes interessiert sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/12253). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Personen seit 2019 von den Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bekommen haben. Außerdem interessieren sich die Abgeordneten für die individuellen Fördersummen sowie für die Gesamtkosten des sozialen Arbeitsmarktes im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 518 vom 17.07.2024

Die drei kürzesten Fristen für Verbände und Länder zur Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzesprojekten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben zwischen zwei und fünf Arbeitstagen, die vier längsten zwischen 14 bis 23 Arbeitstagen gelegen. Diese Zahlen, bezogen auf die 20. Wahlperiode, nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/12248) auf eine Kleine Anfrage (20/11927) der Gruppe Die Linke. In keinem Fall seien Referentenentwürfe erst am Freitag verschickt worden mit der Frist für eine Stellungnahme bis zum darauffolgenden Montag, so die Regierung weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 518 vom 17.07.2024

Am heutigen 19. Oktober 2020 findet der 12. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt statt, an dem rund 130 Vertreter*innen von Bund, Ländern, Kommune, der Zivilgesellschaft und Migrantenverbänden teilnehmen. Bei dem Treffen soll auch die Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplanes Integration Thema sein. Darin werden verschiedene „Phasen der Integration“ benannt, denen verschiedene Themenforen zugeordnet werden.

Studie von DIW Berlin und BiB vergleicht Einstellungen zu Erwerbskonstellationen bei Eltern mit Realität – Viele Erwachsene sehen egalitärere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit als ideal an, ungleiche Aufteilung jedoch finanziell meist attraktiver – Änderungen im Steuersystem und bei Minijobs sowie mehr Kita-Angebote nötig

Mütter und Väter teilen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland nach wie vor sehr ungleich auf. Mit den Einstellungen in der Bevölkerung deckt sich das jedoch kaum: Nach den aus ihrer Sicht idealen Erwerbskonstellationen gefragt, sprechen sich viel mehr Personen für eine gleichberechtigte Aufteilung von Kinderbetreuung, Hausarbeit und Berufstätigkeit aus, als Eltern dies in der Realität umsetzen. Zu diesem Schluss kommt eine gemeinsame Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Basis des familiendemografischen Panels FReDA.

So würden deutlich mehr Personen das Erwerbs- und Sorgemodell bevorzugen, in dem beide Elternteile etwa 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Auch das universale Erwerbstätigenmodell, in dem beide in Vollzeit einen Beruf ausüben, wird häufiger als ideal erachtet, als es gelebt wird. Beim sogenannten Familienernährermodell, in dem der Vater in Vollzeit erwerbstätig ist und die Mutter gar nicht, und beim Zuverdienermodell, in dem die Mutter maximal in Teilzeit erwerbstätig ist, verhält es sich umgekehrt: Diese beiden Erwerbskonstellationen werden deutlich seltener als ideal angesehen, als sie in der Realität vorkommen.

„Ideale und die Realität klaffen bei der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland teils deutlich auseinander,“ sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. Die Studie hat Wrohlich gemeinsam mit Annica Gehlen aus der Abteilung Staat des DIW Berlin sowie C. Katharina Spieß, Ludovica Gambaro und Elena Ziege vom BiB in Wiesbaden erstellt.

Erwerbskonstellationen in Ostdeutschland egalitärer

Dabei haben die Studienautorinnen die Daten getrennt für West- und Ostdeutschland ausgewertet. Demnach gibt es im Osten mehr Anhänger*innen der egalitären Erwerbskonstellationen als im Westen. Vor allem eine Vollzeiterwerbstätigkeit beider Elternteile wird in Ostdeutschland mit – je nach Alter des Kindes – bis zu 62 Prozent deutlich häufiger befürwortet als in Westdeutschland mit bis zu 38 Prozent. Zwar setzen deutlich weniger Eltern dieses Modell letztlich um, mit bis zu 43 Prozent im Osten aber immerhin deutlich mehr als im Westen mit maximal 16 Prozent. Das Erwerbs- und Sorgemodell, in dem Vater und Mutter jeweils 30 Stunden ihrem Beruf nachgehen, sehen im Osten bis zu 30 Prozent als ideal an und im Westen bis zu 27 Prozent. In der Realität spielt es in beiden Landesteilen mit einem Anteil von höchstens sechs Prozent an allen Erwerbskonstellationen aber kaum eine Rolle.

Steuer- und Transfersystem macht Zuverdienermodell finanziell besonders attraktiv

„Ein wichtiger Grund für die Diskrepanzen ist das deutsche Steuer- und Transfersystem, insbesondere das Zusammenspiel von Ehegattensplitting und Minijobs sowie der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärt Wrohlich. Hinzu kommt der Gender Pay Gap, also der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern. All dies macht ein Zuverdienermodell, in dem der Mann in Vollzeit erwerbstätig ist und die Frau einen Minijob hat, mit Blick auf das Nettoeinkommen pro geleisteter Arbeitsstunde finanziell am attraktivsten: Unter der Annahme durchschnittlicher Löhne bleiben in diesem Modell netto pro Stunde 17,26 Euro hängen. Wenn beide Elternteile in Vollzeit arbeiten oder beide gleich viel in Teilzeit, sind es mit 14,02 Euro beziehungsweise 14,74 Euro deutlich weniger. Auch die Relation von gemeinsamer Arbeitszeit und dem Nettoeinkommen eines Paares ist im Zuverdienermodell mit Minijob am attraktivsten: Im Vergleich zur Konstellation „Beide Elternteile in Vollzeit erwerbstätig“ gibt es 71 Prozent des Nettoeinkommens für nur 57 Prozent der Arbeitszeit.

Vielfältige Reformen nötig, damit Erwerbs- und Sorgearbeit egalitärer aufgeteilt wird

Wenn die Politik eine gleichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern will, müsste den Studienautorinnen zufolge gleich auf mehreren Feldern gehandelt werden. Neben einer Reform des Ehegattensplittings und einer weitgehenden Abschaffung von Minijobs ginge es vor allem auch um eine „bedarfsgerechte Kinderbetreuungsinfrastruktur für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Alter von zwölf Jahren“, betont BiB-Direktorin C. Katharina Spieß. „Fehlende Kita-Plätze halten trotz Rechtsanspruch bis heute viele Mütter davon ab, in größerem Umfang erwerbstätig zu sein. Zudem muss der Ausbau von Ganztagsgrundschulen deutlich beschleunigt werden – sonst wird der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab August 2026 kaum einzulösen sein“, so Spieß.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.07.2024

Eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt: Mit der Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld verlängerten sich zunächst die Abwesenheiten von Müttern nach der Geburt des Kindes. Zwar sank dadurch kurzfristig die Beschäftigung in betroffenen kleinen und mittleren Betrieben, es ergeben sich jedoch dauerhaft keine negativen Effekte auf Beschäftigung, Löhne oder den Fortbestand der Betriebe.   

Während unter den Regelungen des Erziehungsgeldes etwa 40 Prozent der Mütter innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt in den Betrieb zurückkehrten, waren es unter den Regelungen des Elterngeldes nur 20 Prozent. In diesem Zeitraum ging infolge der längeren Abwesenheit der Mütter die Gesamtanzahl der Beschäftigten im Betrieb um drei Prozent zurück. Kurzfristige Beschäftigungslücken blieben aber ohne negative langfristige Konsequenzen wie dauerhaft niedrigere Beschäftigung oder häufigere Betriebsschließungen. „Überproportionale Belastungen für Betriebe durch längere Elternzeiten scheinen somit kein stichhaltiges Argument gegen diese wichtige familienpolitische Maßnahme zu sein“, erklärt Michael Oberfichtner, Leiter des Forschungsbereichs „Betriebe und Beschäftigung“ am IAB und Mitautor der Studie.

Etwa ein Drittel aller Mütter wurden von Betrieben durch Neueinstellungen in den Monaten vor der Geburt ersetzt. Der Anstieg an Neueinstellungen war dabei größer, wenn nur wenige andere Beschäftigte im Betrieb den gleichen Beruf ausübten und somit die Arbeit der Mütter teilweise übernehmen konnten. In den Monaten vor dem Geburtstermin stellten Betriebe vermehrt Personen mit ähnlichen demografischen Merkmalen wie die werdenden Mütter ein, also insbesondere jüngere Frauen. Jene Neueingestellten, die als Vertretung für die anstehenden Elternzeiten in den Betrieb eintraten, hatten im Schnitt die gleiche Wahrscheinlichkeit, länger als 12 Monate im Betrieb zu bleiben wie andere Neueingestellte. „Demnach könnten Elternzeitvertretungen in vielen Fällen ein Weg in eine dauerhafte Beschäftigung sein“, so Mathias Huebener, Leiter der Forschungsgruppe „Bildung und Humanvermögen“ am BiB und Mitautor der Studie.

Die längere Erwerbsunterbrechung wirkte sich darüber hinaus auch nicht negativ auf die Erwerbsverläufe der Mütter aus. Ab dem Ende der maximalen Bezugszeit des Elterngeldes waren die Anteile der Mütter, die zu ihrem früheren Betrieb zurückgekehrt sind, sehr ähnlich wie vor der Einführung des Elterngeldes. Zudem hatte dessen Einführung keine negativen Konsequenzen für die Beschäftigungsaussichten junger Frauen. In den Betrieben veränderten sich weder die Anzahl an Neueinstellungen, der Anteil an jungen Frauen an den Neueingestellten noch die Löhne von jungen Frauen bei ihrer Anstellung.

Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/laengere-elternzeiten-haben-langfristig-keine-negativen-auswirkungen-auf-die-betriebe/

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 18.07.2024

  • Geburtenhäufigkeit sinkt weiter, rückläufiger Trend seit 2017 in den Jahren 2022 und 2023 deutlich verstärkt
  • Rückgang der Geburtenziffer in Sachsen mit -10 % am stärksten, im Saarland mit -1 % am schwächsten
  • Mütter bei der ersten Geburt durchschnittlich 30,3 Jahre alt, Väter 33,2 Jahre

Im Jahr 2023 kamen in Deutschland 692 989 Kinder zur Welt. Das waren 45 830 oder 6 % Neugeborene weniger als im Jahr 2022 (738 819 Neugeborene). Weniger Kinder als im Jahr 2023 waren in Deutschland zuletzt 2013 geboren worden (682 069). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank die häufig auch als Geburtenrate bezeichnete zusammengefasste Geburtenziffer 2023 gegenüber dem Vorjahr um 7 % von 1,46 auf 1,35 Kinder je Frau. Bereits 2022 war die Geburtenziffer im Vorjahresvergleich um 8 % gesunken. Damit verstärkte sich der bereits seit 2017 zu beobachtende und nur im Jahr 2021 im Kontext der Corona-Pandemie unterbrochene Rückgang der Kinderzahl je Frau in den vergangenen beiden Jahren deutlich. Zuvor war die Geburtenziffer von 2011 bis 2016 infolge verbesserter Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern und der Zuwanderung von 1,39 auf 1,59 gestiegen. Die vorläufigen Geburtenzahlen für die ersten vier Monate des Jahres 2024 zeigen einen weiteren, jedoch deutlich abgeschwächten Geburtenrückgang um 3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Rückgang der Geburtenziffer je nach Bundesland zwischen 1 % und 10 %

Die zusammengefasste Geburtenziffer sank 2023 in allen Bundesländern. Besonders stark nahm sie in den nördlichen und östlichen Bundesländern, darunter in Sachsen (-10 %), Mecklenburg-Vorpommern (-9 %) und Brandenburg (-8 %), sowie in Schleswig-Holstein (-8 %) ab. Im Saarland war der Rückgang mit -1 % am schwächsten. Die höchste Geburtenziffer mit 1,46 Kindern je Frau verzeichnete Bremen. Am niedrigsten war die Geburtenhäufigkeit in Berlin mit 1,17 Kindern je Frau.

Geburtenziffer sinkt bei deutschen Frauen und bei Ausländerinnen um jeweils 7 %

Die zusammengefasste Geburtenziffer sank 2023 sowohl bei Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit als auch bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit um 7 % gegenüber dem Vorjahr, allerdings ausgehend von unterschiedlichen Niveaus: So sank die Geburtenziffer bei deutschen Frauen von 1,36 auf 1,26 und bei Ausländerinnen von 1,88 auf 1,74 Kinder je Frau.

Auswirkungen des Zensus 2022 auf die Geburtenziffern

Die am 25. Juni 2024 auf Basis des Zensus 2022 veröffentlichte Korrektur der Bevölkerungszahl zum Stichtag 15. Mai 2022 wird sich auch auf die Geburtenziffern auswirken. Nach einer ersten vorläufigen Schätzung mit dieser neuen Basis würde die Geburtenziffer im Jahr 2022 bei knapp 1,5 Kindern je Frau und damit etwa 2 % höher liegen als bisher auf Basis des vorangegangenen Zensus 2011 ausgewiesen (1,46 Kinder je Frau im Jahr 2022). Damit die Bevölkerung eines Landes – ohne Zuwanderung – nicht schrumpft, müssten in hoch entwickelten Ländern rein rechnerisch etwa 2,1 Kinder je Frau geboren werden.

Frauenjahrgang 1974 brachte durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt

Die sogenannte endgültige Kinderzahl lässt sich aktuell für Frauen bis zum Geburtsjahrgang 1974 ermitteln. So brachten die im Jahr 1974 geborenen Frauen, die 2023 mit 49 Jahren das Ende des statistisch definierten gebärfähigen Alters erreicht haben, durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt. Die endgültige Kinderzahl war zuvor bei den Frauen der 1960er Jahrgänge kontinuierlich gesunken und hatte beim Jahrgang 1968 mit 1,49 Kindern je Frau ihr historisches Minimum erreicht. Die in den 1970er Jahren geborenen Frauen bringen durchschnittlich mehr Kinder zur Welt. Vor allem im Alter über 30 Jahren bekommen beziehungsweise bekamen die zwischen 1970 und 1979 geborenen Frauen deutlich häufiger Kinder als die Frauen älterer Jahrgänge.

Durchschnittsalter der Eltern bei Geburt stagniert seit 2021

Mütter waren im Jahr 2023 bei einer Geburt – unabhängig davon, ob es die Geburt des ersten Kindes oder eines weiteren Kindes war – im Durchschnitt 31,7 Jahre und Väter 34,7 Jahre alt. Damit nahm das Alter der Mütter bei Geburt im Vergleich zu 2021 (31,8 Jahre) leicht ab, während das Alter der Väter konstant blieb. Zuvor war das Durchschnittsalter der Eltern bei Geburt mit Ausnahme einer Stagnation in den Jahren von 2014 bis 2016 kontinuierlich gestiegen. Zwischen 1991 und 2023 nahm es bei Müttern um 3,9 Jahre (1991: 27,9 Jahre) und bei Vätern um 3,7 Jahre zu (1991: 31,0 Jahre).

Das durchschnittliche Alter der Mütter bei der Geburt ihres ersten Kindes sank sogar leicht von 30,5 Jahren im Jahr 2021 auf 30,3 Jahre im Jahr 2023. Auch die Väter sind beim ersten Kind der Mutter etwas jünger geworden: Zwischen 2021 und 2023 sank bei ihnen das Durchschnittsalter von 33,3 auf 33,2 Jahre. Damit waren die Väter beim ersten Kind durchschnittlich 2,9 Jahre älter als die Mütter. In den vergangenen zehn Jahren sind Eltern beim ersten Kind jedoch tendenziell älter geworden. Im Jahr 2014 waren die Mütter im Durchschnitt erst 29,6 Jahre und die Väter 32,8 Jahre alt.

In vielen anderen europäischen Staaten sinken die Geburtenziffern ebenfalls

Vergleichbare internationale Angaben zur Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer im Jahr 2023 liegen derzeit noch nicht vor. Die Angaben der Europäischen Statistikbehörde Eurostat bis zum Jahr 2022 zeigen jedoch, dass die Geburtenziffern in den meisten Staaten der Europäischen Union (EU) teilweise deutlich im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2020, aber auch zum Vor-Corona-Jahr 2019 gesunken sind. Einen besonders starken Rückgang von 10 % und mehr im Vergleich zu 2021 verzeichneten im Jahr 2022 die EU-Staaten Estland, Irland, Tschechien, Dänemark und Finnland. Deutlich schwächer als in Deutschland (-8 %) sanken die Geburtenziffern in Italien und Zypern (-1 %) sowie in Frankreich, Spanien, Polen, Ungarn und Kroatien (jeweils -3 %). Ein Anstieg wurde 2022 in der EU nur in Portugal (+6 %) und Bulgarien (+4 %) registriert.

Methodische Hinweise:

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im betrachteten Jahr. Die zusammengefasste Geburtenziffer ist die Summe (und damit Zusammenfassung) der für jedes Alter von 15 bis 49 Jahren berechneten altersspezifischen Geburtenziffern eines Jahres. Dabei stellt eine altersspezifische Geburtenziffer die Relation zwischen den Lebendgeborenen der Mütter eines bestimmten Alters und der Zahl der Frauen in diesem Alter dar. Angaben zur endgültigen Kinderzahl der Frauen eines Jahrgangs (Kohorte) liegen ab dem Jahrgang 1930 vor. Diese kohortenbezogene Geburtenziffer wird als Summe der altersspezifischen Geburtenziffern berechnet, die in den Jahren nachgewiesen wurden, in denen der entsprechende Jahrgang seine fertile Phase von 15 bis 49 Jahren durchlief.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Geburtenentwicklung stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612) sowie auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Ausführliche Ergebnisse zu Geburtenziffern auf Basis des Zensus 2022 werden voraussichtlich im 1. Halbjahr 2025 veröffentlicht.

Informationen zur Kinderlosigkeit und zu den Müttern nach Zahl der Kinder bieten die Pressemitteilung Nr. 185 vom 8. Mai 2024, der Webartikel „Kinderlosigkeit und Mutterschaft“ sowie der Statistische Bericht „ Frauen nach Zahl der geborenen Kinder“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 17.07.2024

  • 40 % der untergebrachten wohnungslosen Personen sind jünger als 25 Jahre
  • 31 % sind Ukrainerinnen und Ukrainer
  • Nach der Haushaltskonstellation bilden Paare mit Kindern die größte Gruppe unter den untergebrachten wohnungslosen Personen

Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 439 500 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber den Vorjahren weiter erhöht (2023: 372 000, 2022: 178 100). Der Anstieg der Zahl der untergebrachten wohnungslosen Menschen ist jedoch vor allem auf Verbesserungen der Datenmeldungen im dritten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.

Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2024 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt, sind aber Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt wird. Der nächste Wohnungslosenbericht erscheint gegen Ende des Jahres 2024.

Staatsangehörigkeiten: 136 900 Ukrainerinnen und Ukrainer größte Gruppe

Zum Stichtag 31. Januar 2024 wurden 136 900 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Statistik erfasst (2023: 130 000). Mit knapp einem Drittel (31 %) aller untergebrachten Wohnungslosen bildeten sie – unterschieden nach der Staatangehörigkeit – wie bereits im Vorjahr die größte Gruppe in der Statistik (2023: 35 %). Insgesamt wurden 377 900 und damit deutlich mehr Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet als im Vorjahr (2023: 311 900), ihr Anteil an allen untergebrachten wohnungslosen Personen erhöhte sich auf 86 % (2023: 84 %). Die Zahl der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nahm dagegen nur leicht zu auf 61 500 (2023: 60 200). Ihr Anteil an der Gesamtzahl der untergebrachten Wohnungslosen sank dadurch auf 14 % (2023: 16 %).

Geschlechterverteilung: untergebrachte Wohnungslose mehrheitlich Männer

40 % der gemeldeten Personen waren jünger als 25 Jahre (2023: 38 %). Der Anteil der Personen im Alter ab 65 Jahren blieb mit 5 % unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt waren die am Stichtag 31. Januar 2024 untergebrachten Personen 31 Jahre alt. 55 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und 43 % Frauen (2023: 50 % Männer und 42 % Frauen). Für 2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben.

Haushaltskonstellationen: Paare mit Kindern am häufigsten

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushalts- beziehungsweise Familienkonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten mit 34 % (150 100 Personen) die größte Gruppe. 32 % (139 000) der gemeldeten Personen waren alleinstehend, 17 % (73 300) waren Alleinerziehenden-Haushalte, 8 % (33 500) sonstige Mehrpersonenhaushalte und 4 % (16 500) Paarhaushalte ohne Kinder. Bei 24 300 Personen (6 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

105 100 untergebrachte Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 105 100 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 92 700 Personen und Berlin mit 47 300 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden im Saarland (2 600), Sachsen-Anhalt (1 000) und Mecklenburg-Vorpommern (700 Personen) gemeldet.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag 31. Januar Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert war.

Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum (in der Regel Privatwohnungen) untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.

Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (z. B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie weiterhin untergebracht werden, etwa weil sie keinen Mietvertrag haben.

Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen. Personen aus der Ukraine, die bei Privatpersonen unterkommen, werden nicht in der Statistik berücksichtigt, da den beteiligten Stellen hierüber in der Regel keine Nachweise vorliegen.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die im Freundeskreis, bei Familien oder Bekannten unterkommen, sowie Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, Suchtkliniken oder betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht in der Statistik erfasst. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22971) verfügbar. Ausführliche methodische Hinweise bietet der Qualitätsbericht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.07.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

439.500 wohnungslose Menschen waren laut Statistischem Bundesamt zum Stichtag am 31. Januar 2024 in Einrichtungen von Kommunen und Wohlfahrtsverbänden untergebracht. Das sind 67.500 Menschen mehr als noch im Vorjahr (372.000). Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert angesichts dieser Zahlen, den Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit konsequent umzusetzen. Er beschreibt, wie Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 beenden soll.

Dazu AWO-Präsident Michael Groß: „Nachhaltig wirksame Maßnahmen sind dringend geboten. Die Werkzeuge, um Wohnungslosigkeit in Deutschland zu beenden, liegen längst auf dem Tisch. Dazu zählt mehr bezahlbarer Wohnraum mit langfristigen oder dauerhaften Sozialbindungen und ein wirksamer Schutz von Mieter*innen vor steigenden Mieten und Wohnungskündigungen. Zusätzlich braucht es weitreichende präventive Maßnahmen und Begleitungsangebote. Ist eine Wohnung verloren, gibt es kaum Chancen auf dem vorhandenen Wohnungsmarkt eine neue Wohnung zu finden.“

Die AWO kritisiert weiter, dass die Regierung noch keinen Gesetzesentwurf für die Reform der Schonfristzahlungen und der Absenkung der Kappungsgrenze vorgelegt hat, obwohl diese im Koalitionsvertrag festgelegten Vorhaben Wohnungslosigkeit verhindern und keine Finanzmittel des Bundes, der Länder oder der Kommunen erfordern. Auch die Verlängerung der Mietpreisbremse lässt auf sich warten. Dazu Michael Groß abschließend: „Wir brauchen eine massive Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen, um wohnungslose Menschen mit adäquatem Wohnraum zu versorgen.

Die Forderungen der AWO finden sich auch im Positionspapier Wohnen.Menschen.Recht: https://awo.org/awo-fordert-mehr-tempo-fuer-einen-gerechten-wohnungsmarkt und

in der AWO-Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit: https://awo.org/position/awo-stellungnahme-zum-nationalen-aktionsplan-wohnungslosigkeit/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.07.2024

Das Bundesfinanzministerium hat sein Papier „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ vorgestellt. Die darin vorgesehenen Reformen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende verschärfen Sanktionen und Mitwirkungspflichten. Regeln zur Zumutbarkeit bei der Arbeitsaufnahme werden verschärft. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) befürchtet, dass so soziale Sicherheit abgebaut und Ressentiments weiter geschürt werden, statt lösungsorientiert Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. 

Dazu AWO-Präsident Michael Groß: „Seit Jahren werden Bürgergeldsätze kleingerechnet. Darauf mit Sanktionen und Strafmaßnahmen zu reagieren, statt sinnvoll zu reformieren, ist für betroffene Menschen blanker Hohn.“ Wer als alleinstehende Person einen einzigen Termin verpasst, dem droht in Zukunft eine Minderung um fast 170 Euro im Monat, bisher sind es unter 60 Euro. Auch wer aufgrund der eigenen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I erhält und zur Sicherung seines Lebensunterhalts Bürgergeld beantragt, soll in Zukunft pauschal eine Sanktion in Höhe von 30 Prozent erhalten. Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sollen monatlich in Präsenz beim Jobcenter vorstellig werden und Menschen, die als Totalverweiger*innen abgestempelt werden, verstärkt mit 1-Euro-Jobs in den Arbeitsmarkt reintegriert werden. „Damit wird ein Arbeitsmarktinstrument, das zu einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen kann, zu einem Bestrafungsinstrument degradiert,“ so Groß weiter.  

„Die einzig innovative Idee, die wir in dem Papier finden können, ist die sogenannte Anschubfinanzierung, mit der Bürgergeldbeziehende für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit finanziell belohnt werden sollen. Aber auch hier liegt der Teufel im Detail: wer mit seinem Einkommen aus Erwerbsarbeit weiter bürgergeldberechtigt ist, kommt nicht in den Genuss der Prämie. Das kann zum Beispiel Mehrkindfamilien in Regionen mit hohen Wohnkosten betreffen, weil der Lohn nicht für den Lebensunterhalt und die Miete der ganzen Familie reicht und weiter aufstockend Bürgergeld bezogen werden muss. Die Bundesregierung sollte sich daher besser auf eine Reform der Freibeträge für Erwerbseinkommen konzentrieren, von der alle Leistungsberechtigten profitieren können, wenn sie ihre Erwerbsarbeit ausweiten oder eine neue Stelle antreten,“ so Groß.  

Die vorgeschlagenen Reformen konterkarieren den positiven Grundgedanken des Bürgergelds, Menschen zu fördern und zu qualifizieren. Dabei sind Einsparpotenziale für den Haushalt nur gering. „Statt nachhaltiger Arbeitsmarktpolitik setzt die Bundesregierung damit auf Symbolpolitik auf Kosten des Sozialstaats. Die Ampel hat nun die Wahl: setzt sie die Pläne um und beschließt damit eine Neuauflage von Hartz IV oder entwickelt sie das Bürgergeld zu einer solidarischen Grundsicherung weiter, die fördert, statt zu bestrafen?“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.07.2024

Die Abschaffung des Ehegattensplittings verstößt nach Ansicht des Deutschen Familienverbandes (DFV) gegen das Grundgesetz. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums würden Familien durch ein Aus des Ehegattensplittings jedes Jahr mit 25 Milliarden Euro belastet werden.

„Die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre eine familienpolitische Bankrotterklärung, die Familien mit einer der größten Steuererhöhungen in der Geschichte der Bundesrepublik bezahlen müssten“, sagt Klaus Zeh, DFV-Präsident und Thüringer Finanzminister a.D. „Das Ehegattensplitting ist eine Vorgabe unserer Verfassung zur sachgerechten Besteuerung einer Erwerbs-, Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das gilt insbesondere für die Ehe, in der sich Paare gegenseitig rechtlich in besonderem Maße verpflichtet haben.“

Die Forderung der Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) nach Abschaffung des Ehegattensplittings kommt nicht zufällig zum Zeitpunkt des politischen Tauziehens zur Kindergrundsicherung.

„Mit erheblichen Steuererhöhungen bei Familien durch die Abschaffung des Ehegattensplittings soll auf dem Rücken der Familien die Kindergrundsicherung finanziert und gerettet werden. Die Kindergrundsicherung war ein Prestigeprojekt, dem von Anfang an die Idee und eine mutige Finanzierung fehlte, um Familienarmut in Deutschland nachhaltig bekämpfen zu können“, so Zeh weiter. „Aus der Kindergrundsicherung ist nichts anderes als eine Reform des Kinderzuschlages geworden, der nur einem Teil der Familien zugutekommt. Änderungen beim Kindergeld – außer einem Namenswechsel – sind nicht vorgesehen.“

Auch die angekündigte Entbürokratisierung und Digitalisierung bei der Kindergrundsicherung hat nicht zu Einsparungen, sondern zu jährlichen Mehrkosten von 500 Millionen Euro geführt.

„Das Ende des Ehegattensplittings wird zu mehr Kinderarmut in Deutschland führen. Im doppelten Sinne: Familien werden mit neuen Steuern belastet. Das wird ihnen keinen Mut zu mehr Kindern machen. Ganz im Gegenteil“, so der ehemalige Finanzminister.

Der DFV spricht sich für die Entwicklung der Ehegattenbesteuerung hin zu einem Familiensplitting aus, das auf dem bisherigen Ehegattensplitting basiert und Kinder deutlich besserstellt. Dies wäre beispielsweise bereits jetzt durch ein neues Kindergeld in Höhe der maximalen Wirkung des Gesamtkinderfreibetrages möglich.

„Eine solche familienorientierte Reform des Kindergeldes würde allen Familien eine monatliche Steuergerechtigkeit gewährleisten, eine Förderung von Eltern und Kindern sicherstellen und das Existenzminimum von armutsgefährdeten Familien deutlich besser absichern“, so Zeh. „Legt man die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene zugrunde, würde das einem auskömmlichen Kindergeld in Höhe von 362 Euro pro Kind und Monat entsprechen.“

Der DFV fordert im Kontext der Bekämpfung der Familienarmut, die weiterhin bestehende Benachteiligung von Familien – vor allem in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung – endlich zu beenden. Vorschläge hierfür liegen im Rahmen der Elternklagen-Kampagne bereits vor (www.elternklagen.de).

Zur Person: 

Dr. Klaus Zeh ist Präsident des Deutschen Familienverbandes. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag.

m Freistaat Thüringen war Dr. Klaus Zeh Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes. Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 18.07.2024

Das Statistische Bundesamt hat heute die neue Statistik zu den untergebrachten wohnungslosen Menschen veröffentlicht. Danach lebten zum Stichtag 31. Januar dieses Jahres 439.500 Menschen in Einrichtungen der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege. Das ist ein Anstieg von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Anstieg ist vor allem auf verbesserte Datenmeldungen zurückzuführen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Die weiterhin sehr hohe Anzahl an wohnungslosen Menschen in Deutschland ist ein deutliches Alarmsignal für unsere Gesellschaft. Insbesondere Paare mit Kindern haben keinen eigenen Wohnraum, der zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehört. Für eines der reichsten Länder der Welt ist das ein Skandal! Es muss dringend gehandelt und gegengesteuert werden. Die Bundesregierung hat im April dieses Jahres den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen, der eine wichtige Grundlage für notwendige Aktivitäten staatlicher und gesellschaftlicher Akteure bildet. Dieser Aktionsplan muss mit konkreten Maßnahmen zügig umgesetzt werden. Der Schutz vor Wohnungsverlust muss ausgebaut und mehr bezahlbarer Wohnraum speziell für wohnungslose Menschen geschaffen werden. Wohnen ist und bleibt ein Menschenrecht.“

Hintergrund

Die Wohnungslosenstatistik gibt Auskunft darüber, wie viele Menschen zum Stichtag 31. Januar in Einrichtungen der Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht waren. Nicht erfasst sind Menschen, die auf der Straße leben oder vorübergehend bei Freundinnen, Bekannten oder der Familie untergekommen sind. Auch andere Gruppen, wie geflüchtete Menschen, die trotz ihrer Anerkennung in Flüchtlingsunterkünften leben, Frauen in Frauenhäusern oder Menschen in Haftanstalten werden nicht gezählt.

Ende des Jahres soll der neue Wohnungslosenbericht veröffentlicht werden, der neben den untergebrachten Wohnungslosen auch die auf der Straße lebenden Menschen sowie die verdeckt Wohnungslosen erfassen wird.

Die Bundesregierung hat am 24. April 2024 den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit – Gemeinsam für ein Zuhause beschlossen. Als Dach für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit hat die Bundesregierung zudem das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet. Im Nationalen Forum werden neben Bund, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden weitere an der Mitarbeit interessierte Institutionen auf der Basis der freiwilligen Zusammenarbeit gemeinsam und kontinuierlich an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans arbeiten. Ziel ist die Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030.

Weitere Informationen: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_282_229.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert in einer aktuellen Stellungnahme zum Entwurf für das zweite Jahressteuergesetz 2024 das Bundesfinanzministerium auf, die finanzielle Benachteiligung von Frauen schnellstmöglich zu beseitigen. Der Entwurf sieht einige gleichstellungspolitisch wichtige steuerliche Anpassungen vor, darunter die Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld sowie die Überführung der Steuerklassen III/V in das Faktorverfahren bis Ende 2029.

„Die geplante Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren ist ein längst überfälliger Schritt zur Beendigung der mittelbaren Benachteiligung von Frauen, die in Steuerklasse V derzeit einen unverhältnismäßig hohen Steueranteil tragen müssen,“ so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. „Allerdings ist es nicht akzeptabel, dass diese Reform erst Ende 2029 in Kraft treten soll.“

Neben der Reform der Lohnsteuerklassen begrüßt der djb auch die geplanten Anhebungen des Kinderfreibetrags und des Kindergelds, warnt jedoch vor einer weiteren Vergrößerung der Entlastungsschere zwischen Familien, die nur Kindergeld beziehen, und solchen, die zusätzlich von den Kinderfreibeträgen profitieren. Der djb fordert daher eine klare gesetzliche Regelung, um diese Schere zu schließen und eine Abschmelzung des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung eines Kindes.

Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich, ergänzt: „Der Entwurf zeigt, dass gleichstellungsrelevante Reformen wie die Umgestaltung des Lohnsteuerverfahrens dringend erforderlich sind. Es ist bedauerlich, dass diese Reformen immer wieder durch vermeintliche technische Hürden verzögert werden. Eine schnelle und konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen ist unerlässlich, um die strukturelle Diskriminierung von Frauen nachhaltig zu beseitigen.“

Der djb fordert das Bundesfinanzministerium auf, sachlich nachvollziehbare Erläuterungen zur langen Umsetzungsfrist und den konkreten finanziellen Verteilungswirkungen der Reformen zu liefern und die Maßnahmen zur Schließung der Entlastungsschere zwischen verschiedenen Einkommensgruppen zu intensivieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) startet pünktlich zur parlamentarischen Sommerpause eine Social-Media-Kampagne, um die Notwendigkeit einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu verdeutlichen. Unter dem Titel „218 kennt keine Sommerpause“ wird der djb jeden Dienstag vom 16. Juli 2024 bis zum 3. September 2024 Beiträge veröffentlichen, die den rechtlichen Rahmen und die Notwendigkeit der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs beleuchten. Die Beiträge bieten zudem Einblicke in die beratende Praxis und vergleichen die Situation in Deutschland mit der in anderen EU-Ländern.

„Über die Strafbarkeit des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft ist die Zeit hinweggegangen. Nun geht es darum, Schwangere selbstbestimmt entscheiden zu lassen und sie in einer als schwierig empfundenen Lebenslage zu unterstützen“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Die durch die Bundesregierung eingesetzte Expertinnenkommission hat im April 2024 in ihrem Bericht deutlich gemacht, dass eine Neuregelung nicht nur möglich, sondern insbesondere in den ersten 12 Schwangerschaftswochen zwingend erforderlich ist. Die aktuelle Regelung des § 218 StGB besteht seit über 30 Jahren unverändert. Nachdem bereits die Streichung von § 219a StGB und das Verbot von Gehsteigbelästigungen Frauen und schwangere Personen in ihren reproduktiven Rechten gestärkt haben, muss nun auch die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs selbst reformiert werden.

Der djb fordert schon lange eine gesetzgeberische Initiative zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und bleibt in seinem Einsatz für die reproduktiven Rechte konsequent. „Eine Rechtslage, die die Rechte der schwangeren Person missachtet, ist kein akzeptabler Kompromiss“, erklärt Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb. „Die aktuelle Regelung stellt eine reale Gefahr für schwangere Personen dar, die einen Abbruch vornehmen möchten. Sie führt zu einer unzureichenden Versorgungslage und zu fehlender Kostenübernahme durch die Krankenkassen.“

Die Bundesregierung darf die Neuregelung nicht länger aufschieben. Der Schwangerschaftsabbruch muss entkriminalisiert und die reproduktiven Rechte müssen ernst genommen werden. Der djb fordert, die Neuregelung direkt nach der Sommerpause umzusetzen und bis dahin unter Verwendung des Hashtags #218kenntkeineSommerpause Druck zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die am Freitag vom Bundestag beschlossene Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung von schwangeren Personen. Die neuen Regelungen sehen Verbotsnormen und Sanktionsmechanismen gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen vor und stärken damit das grund- und menschenrechtlich geschützte Recht auf reproduktive Selbstbestimmung.

„Gehsteigbelästigungen sind keine harmlosen Zwischenfälle, sondern gravierende Eingriffe in die Selbstbestimmung von Schwangeren,“ betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. „Mit der nun verabschiedeten Gesetzesänderung schaffen wir einen rechtlichen Rahmen, der schwangere Personen effektiv schützt und im Einklang mit nationalen und internationalen Verpflichtungen steht.“

In einer Stellungnahme im Dezember 2023 und in der Anhörung zum Gesetzentwurf im Mai diesen Jahres hatte sich der djb ausführlich zum nun beschlossenen Gesetzentwurf geäußert und dabei insbesondere die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung betont. Bisher sehen sich Frauen und andere schwangere Personen mit einer uneinheitlichen Anwendungspraxis konfrontiert, die erhebliche Rechtsunsicherheit schafft. Die neuen Regelungen sind vor dem Hintergrund der bereits defizitären Versorgungslage von Schwangerschaftsabbrüchen besonders relevant. Die Klarstellung, dass der Sicherstellungsauftrag der Länder auch den ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen umfasst, ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgungslage.

Besonders zu begrüßen ist, dass das einschränkende Tatbestandsmerkmal „entgegen ihrem erkennbaren Willen“ entsprechend der Forderung des djb gestrichen wurde. Trotz der positiven Entwicklungen sieht der djb einige Einzelheiten des Gesetzes kritisch. Unter anderem könnten die erhöhten subjektiven Anforderungen insbesondere bei der effektiven Durchsetzung der Verbotsnormen Hürden schaffen.

Mit der Gesetzesänderung wird ein wesentlicher Beitrag zum Schutz und zur Unterstützung von schwangeren Personen geleistet, damit sie ihre Rechte in einer sicheren und respektvollen Umgebung wahrnehmen können. „Dieses Gesetz ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung, aber darf nicht der letzte Schritt sein. Unser Ziel bleibt die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen“, erklärt Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) freut sich außerordentlich, dass seine Vizepräsidentin Lucy Chebout heute zur Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin ernannt wurde und gratuliert sehr herzlich. Diese Berufung ist eine würdige Anerkennung ihrer herausragenden fachlichen Kompetenz und ihres Engagements für die Rechte von Frauen und queeren Menschen.

Im djb ist Lucy Chebout seit 2011 Mitglied und engagiert sich seit 2021 in der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Seit vielen Jahren ist sie eine wegweisende Figur im Bereich des Familienrechts und setzt sich mit großer Leidenschaft insbesondere für die Rechte queerer Familien ein. Ihre Arbeit als Fachanwältin für Familienrecht in der Berliner Kanzlei Raue hat zahlreiche juristische Erfolge hervorgebracht, insbesondere im Kampf gegen die diskriminierenden Regelungen des geltenden Abstammungsrechts. 2023 wurde Lucy Chebout zur Vizepräsidentin gewählt.

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, sagt: „Lucy Chebout hat auch durch ihre Arbeit im djb maßgeblich dazu beigetragen, die rechtliche Stellung von queeren Familien zu stärken. Ihre Ernennung zur Verfassungsrichterin in Berlin ist ein bedeutender Schritt für die Gleichstellung der Geschlechter.“

Lucy Chebout wird für sieben Jahre am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin tätig sein. Der djb ist sehr stolz, eine so engagierte und kompetente Juristin in seinen Reihen zu haben, und überzeugt, dass Lucy Chebout in ihrer neuen Rolle als Richterin des Landesverfassungsgerichts bedeutende Impulse für die Rechtsentwicklung geben wird.

Der djb gratuliert außerdem sehr herzlich seinem Mitglied Rosanna Sieveking, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, die neben Lucy Chebout und vier weiteren in den Landesverfassungsgerichtshof des Landes Berlin gewählt wurde.

Der djb, der sich seit langem im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen engagiert, begrüßt zudem die insgesamt paritätische Besetzung der Kandidat*innen für die neuen Stellen am Landesverfassungsgericht Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.07.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland auf allen föderalen Ebenen. Dazu zählen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die Verankerung von Kinderrechten und damit einhergehend von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und in den Verfassungen der Bundesländer, der Ausbau bestehender Beteiligungsrechte in Fachgesetzen sowie der flächendeckende Ausbau von beteiligungsfördernden Strukturen. Auch die Einsetzung von Kinder- und Jugendbeauftragten, die Einrichtung von Fach- und Servicestellen der Kinder- und Jugendbeteiligung und der Ausbau unmittelbarer Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zu forcieren. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) des Europarates, die heute vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlicht wurde. Die Studie zeigt den aktuellen Stand zur Umsetzung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sowie bestehende Leerstellen und Handlungsbedarfe auf.

„Beim Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen nach wie vor dicke Bretter gebohrt werden. Es muss endlich gelingen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen zu einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen auch in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche haben bisher viel zu selten die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun und sich aktiv in Vorhaben einzubringen, so dass ihre Perspektive oftmals keine Beachtung findet. Das muss sich ändern“, so Hofmann weiter.

„Sowohl der Bund als auch die Bundesländer und die Kommunen sind aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Zudem sollte die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen geprüft werden, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Kommunen einfordern zu können, denn die Beteiligung vor Ort ist für die Herstellung eines Lebensweltbezugs für junge Menschen unabdingbar. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss endlich bundesweit in den Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen verbindlich festgeschrieben werden, Beteiligungskonzepte für Kommunen sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen müssen zum Standard werden. Zudem braucht es auch eine lebendige Beteiligungskultur von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen. Und schließlich gehört eine Absenkung des Wahlalters weiter auf die Tagesordnungen in Bund und Ländern“, sagt Holger Hofmann.

Mit der Studie „Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention“ hat das Deutsche Kinderhilfswerk erstmals für Deutschland eine Analyse der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) durchgeführt.

Das CPAT wurde vom Europarat entwickelt, um seinen Mitgliedsstaaten ein Werkzeug an die Hand zu geben, Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu messen. Auf der Basis von zehn Indikatoren legt das CPAT den Blick auf sehr verschiedene Regelungsbereiche, bei denen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine Rolle spielt, oder die dazu beitragen, geltendes Recht umzusetzen. Daher umfasst die Analyse sowohl Struktur- als auch Prozessindikatoren. Diese legen zum einen die Grundlage für gelingende Beteiligung, also die Strukturen, oder sie zielen auf Maßnahmen (Prozesse) ab, die Beteiligung fördern. Damit bietet die Studie einen umfassenden Überblick zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Die Ergebnisse basieren auf Recherchen, Gesetzesanalysen, breit angelegten Abfragen unter Ministerien, der Auswertung vorhandener Daten sowie qualitativen Interviews mit verschiedenen Stakeholdern sowie Fokusgruppen mit Kindern und Jugendlichen zu einzelnen Themenbereichen.

Die Studie „Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention“ wurde im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellt.

Mehr Informationen unter https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=http%3A%2F%2Fwww.dkhw.de%2Fcpat-bericht&data=05%7C02%7Cj.oers%40awo.org%7C404cb84f81374775822e08dca70fb7bd%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638568933162162240%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=C9%2FQdRpj952XpUEimdeykvBRbeAqG6xSRLBtt3zd7Fs%3D&reserved=0. Dort kann die gesamte Studie auch kostenfrei heruntergeladen werden. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.07.2024

Der Entwurf des Haushaltes für das Jahr 2025 sieht moderate Anpassungen der familienpolitischen Leistungen vor. Ein Ersatz für die angekündigte Vereinfachung und Verbesserung der Familienförderung können diese jedoch nicht sein.

„Der Haushalt soll Impulse für ein sicheres, wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges Deutschland geben. Das sind wichtige Signale für alle Familien, die genau das für ein sicheres, zukunftsfähiges Aufwachsen benötigen. Aber es sollte in der Familienpolitik um mehr gehen als um systembedingte Erhöhungen und Programmfortschreibungen“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Die Kernpunkte des Haushaltsentwurfs in der Familienpolitik sind die Erhöhung des Kindergeldes, des Kindersofortzuschlags und der Kinderfreibeträge. Um Familien finanziell zu entlasten, werden ab 2025 das Kindergeld und der Kindersofortzuschlag pro Kind um 5 Euro pro Monat erhöht. Zusätzlich werden die Kinderfreibeträge 2024 und 2025 angehoben. „Hier ist zu fragen, warum nicht auch in diesem Jahr das Kindergeld erhöht wird, da Familien in allen Lebenslagen durch steigende Preise betroffen sind“, führt Hoffmann aus. „Aus guten Gründen wurden in der Vergangenheit der Kinderfreibetrag und das Kindergeld immer gleichzeitig angehoben, um alle Familien im Blick zu behalten. Und auch 2025 findet keine wirkliche Erhöhung des Kindergeldes statt, sondern eine Anpassung, damit es nicht zu drastischen Kaufkraftverlusten kommt. Um den Status quo für Familien zu erhalten, ist insgesamt mindestens eine Kindergelderhöhung um 10 Euro erforderlich.“

Die im Haushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von zwei Milliarden Euro für den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung deuten auf eine Fortführung des Kita- Qualitätsgesetzes hin. Das reicht Ulrich Hoffmann nicht: „Diese Investitionen sind wichtige Signale, aber auch hier braucht es mehr Ehrgeiz und Innovation. Ein Kita-Qualitätsgesetz existiert bisher nur dem Namen nach. In der Sache handelt es sich um ein verwaltungsaufwendiges Förderprogramm des Bundes. Nötig ist eine Verbesserung durch echte, verbindliche Qualitätsstandards.“

Der angekündigte Haushaltsentwurf signalisiert, dass Familien auf der politischen Agenda nicht vergessen sind und alle Familien unterstützt werden. „Dieses positive Signal darf aber kein Ersatz für angekündigte Reformen der familienpolitischen Leistungen sein“, so Ulrich Hoffman. „Damit alle Kinder mehr Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen erhalten, braucht es eine realistische Neuberechnung des Existenzminimums. Ein pragmatischer Weg, um Familien mit kleinen Einkommen zielgenau zu unterstützen und die positiven Ansätze der Kindergrundsicherungsdebatte aufzunehmen, wäre zudem eine Reform des Kinderzuschlages.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 10.07.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. September 2024

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V., Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und KTK-Bundesverband

Ort: Berlin

Trotz erneuter Deklaration und einem „Schulterschluss für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung“ mit den Ländern ist es immer noch nicht gelungen, dass sich der Bund durch eine auskömmliche, dauerhafte und damit verlässliche Mitfinanzierung an der Strukturqualität und damit Schaffung guter Rahmenbedingen in der Kindertagesbetreuung einsetzt.

Seit mehr als zehn Jahren steht unser Bündnis für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung mit der Forderung nach bundeseinheitlichen und strukturellen Standards für die frühe Bildung.

Gemeinsam möchten wir die Chance nutzen, für eine Verbesserung der prekären Situation in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung einzustehen und politische Entscheidungsträger*innen erneut auf ihre Verantwortung hinzuweisen.

An diesem Abend möchten wir deshalb mit Ihnen und euch einen pointierten Blick auf die Lage in der Kindertagesbetreuung werfen.

Es freut uns ganz besonders, dass wir Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger für einen Kommentar gewinnen konnten

und wir an diesem Abend an einem so besonderen Ort zusammenkommen: in einer Berliner Kita.

Bitte melden Sie sich bis zum 03.09.2024 unter folgendem Link an: 

 https://www.gew.de/anmeldung-dialogworkshop#c109830

Termin: 19. September 2024, 07. November 2024 und 28. November 2024

Veranstalter: DGB-Projekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten

Elternzeit, Wiedereinstieg, Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf ihr als Betriebs- und Personalräte seid gefragt: Wie könnt ihr gut mitgestalten?

Geballtes Fachwissen und konkrete Erfahrungen von Betriebs- und Personalrät*innen in einem digitalen Format Vereinbarkeit kompakt.

In Vereinbarkeit kompakt wird eingeladen zu einem Online-Meeting mit Expert*innen aus Wissenschaft, Gewerkschaft, Betrieb und Verwaltung. In kompakten 90 Minuten wird Expertise, Erfahrung und Austausch in Sachen Vereinbarkeit zusammen gebracht.

Kostenlos, freistellungsfähig und digital für

  • Betriebsrät*innen,
  • Personalrät*innen,
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

aller Branchen. Die Themenschwerpunkte und die Infos zur Anmeldung findet ihr unten. Die Module finden immer von 10:00 bis 11:30 Uhr statt.

19.09.2024: Elternzeit

Die Geburt eines Kindes bringt viel Freude, aber auch Unsicherheit für Beschäftigte mit sich. Was wünschen sich Beschäftigte vor und in der Phase der Elternzeit? Welche betrieblichen Rahmenbedingungen sind nötig, um eine partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit zu fördern? Wo liegen die Ansatzpunkte für Interessenvertretungen und Gewerkschaften in der betrieblichen Praxis? In diesem Modul finden wir Antworten mit unseren Gästen:

  • Prof. Dr. Katharina Wrohlich, DIW Berlin
  • Jennifer Mansey, Bundesfrauensekretärin IGBCE
  • Betriebsrat Henkel (angefragt)

Zur Anmeldung

07.11.2024: Wiedereinstieg 

Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist ein wichtiger Punkt, an dem Beschäftigte und Interessenvertretungen merken, wie familienfreundlich ihr Unternehmen oder ihre Dienststelle ist. Wie kann der partnerschaftliche Wiedereinstieg von Eltern auf betrieblicher Ebene gestaltet werden? Wo können Interessenvertretung und Gewerkschaften in der betrieblichen Praxis ansetzen? In diesem Modul finden wir Antworten mit unseren Gästen:

  • Dr. Corinna Frodermann, IAB
  • Stefanie Geyer, Bundesfrauensekretärin IG Metall
  • Katja Pilz, Mitglied des Betriebsrats GESTRA AG

Zur Anmeldung

28.11.2024: Partnerschaftlichkeit

Immer mehr Väter möchten ihre Arbeitszeit zu Gunsten der Familie reduzieren. Familien-gerechte Strukturen sind ein wichtiges Kriterium für den Verbleib in Unternehmen oder Dienststellen. Damit partnerschaftliche Vereinbarkeitsmodelle gelingen, müssen Väter als Zielgruppe adressiert werden – auch von Betriebs- und Personalrät*innen. Welche Maßnahmen möglich sind und wo Interessenvertretungen ansetzen können, besprechen wir mit unseren Gästen:

  • Jelena Büchner,M.A. Vertretungsprofessorin Hochschule Hannover
  • Meret Matthes, Gewerkschaftssekretärin Frauen- und Gleichstellungspolitik ver.di
  • Väter.In.Motion, Väternetzwerk der Sparkasse Berlin

Zur Anmeldung

Termin: 30. September 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Bühne frei für die Zukunft: Die Welt von Morgen braucht zentrale Weichenstellungen heute. Wir richten deshalb den Blick nach vorn und wollen abseits des politischen Tagesgeschäfts mit Ihnen und Euch zentrale politische Fragen diskutieren: Wie führen wir Europa in eine sichere, demokratische Zukunft? Wie schaffen wir die klimaneutrale Modernisierung unserer Wirtschaft und sichern auch morgen unseren Wohlstand? Welchen Schutz braucht unsere Demokratie gegen zersetzende Kräfte von innen wie außen? Wie können wir Zusammenhalt, Miteinander und Teilhabe in einer vielfältigen und älter werdenden Gesellschaft weiter stärken?

Wir werden auf dem Zukunftskongress in Podien und Workshops unsere Ideen und Impulse für unsere zukünftige parlamentarische Arbeit zur Debatte stellen und wollen mit unseren bündnisgrünen Ministerinnen und Ministern, mit unseren Bundestagsabgeordneten, mit unseren Podiumsgästen und Ihnen und Euch darüber diskutieren.

Termin: 14. Oktober 2024

Veranstalter: Internationale Sozialdienst (ISD)

Die digitale Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die in ihrer Arbeit mit grenzüberschreitenden Kinderschutzfällen in Berührung kommen. Gegenstand der Veranstaltung sind Handlungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten in Kinderschutzfällen mit Auslandsbezug. Wir beschäftigen uns mit den Verpflichtungen und Möglichkeiten Kinderschutzfälle über Ländergrenzen hinweg durch die Einschaltung dortiger Fachstellen weiterzuverfolgen und somit den Schutz betroffener Kinder sicherzustellen. Ein besonderes Augenmerk wird auf das Erkennen von Kinderschutzfällen gelegt, in denen Kinder und Jugendliche von Menschenhandel und kommerzieller Ausbeutung betroffen sind und eine Abklärung im Ausland für die Gefährdungseinschätzung und Perspektivklärung benötigt wird.

Anmeldeschluss ist spätestens am 17. September 2024.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-24-handel-mit-ausbeutung-kind-jugend

Termin: 28. – 30. Oktober 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Fachtagung „Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ hat in diesem Jahr ein breitgefächertes Themenspektrum. Neben der Umsetzung des  Bürgergeld-Gesetzes wird die bedarfsgerechte Leistungsgewährung für Kinder und Familien ein weiteres zentrales Thema sein. Hierzu wird der aktuelle Verfahrenstand zur Einführung der Kindergrundsicherung mit den Teilnehmenden erörtert. Praxisbeispiele zur Netzwerkarbeit vor Ort zur Verbesserung der Beratung und der Leistungsgewährung für Familien und Kinder werden vorgestellt und diskutiert.

Die Fachtagung wird sich mit Praxisfragen der Gewährung von Wohnkosten im Hinblick auf die durch das Bürgergeld-Gesetz verstetigten Regelungen der einjährigen Karenzzeiten beschäftigen. Zudem wird auf die Auswirkungen des Wegfalls des sognannten Nebenkostenprivilegs bezüglich der Kosten für den Kabel-TV-Anschluss eingehen.

Der Prozess der Kooperation zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung und Reha ab 01.01.2025 wird erörtert und aktuelle Empfehlungen des Deutschen Vereins hierzu vorgestellt und diskutiert. Erfahrungen mit der Mediation im sozialgerichtlichen Güterichterverfahren werden vorgestellt und erörtert.

Nach gut einem Jahr Job-Turbo soll mit den Teilnehmenden diskutiert werden, welche Maßnahmen erfolgreich waren und was in Zukunft notwendig ist, um Flüchtlinge schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt.

AKTUELLE FRAGEN DER GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE F 3445/24

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Jobcentern, freien Trägern und Verbänden sowie Kommunalverwaltungen, die mit der Umsetzung des SGB II befasst sind.

Anmeldungen bitte bis spätestens 28. August 2024.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende/

 

WEITERE INFORMATIONEN

Vorbemerkung
Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass Kinder mit Behinderungen im öffentlichen wie im privaten Umfeld einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, unterschiedliche Formen von Gewalt zu erfahren. Gleichzeitig zeigen sich im Kinderschutz Teilhabebarrieren und Schutzlücken für Kinder mit Behinderungen4, trotz erheblicher Anstrengungen, dies zu vermeiden. In Deutschland obliegt nach Art. 6 Abs. 2 GG den Eltern das Recht und die Pflicht zur Erziehung der Kinder. Über Ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG, § 1 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII). Der örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat nach § 8a SGB VIII das staatliche Wächteramt bei Kindeswohlgefährdungen auszuüben. Der Begriff Kinderschutz in diesem Kontext umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern und jungen Menschen dienen. Das Kindeswohl ist jedoch kein abschließend definierter Begriff und eine unbestimmte Rechtsnorm. Der Begriff impliziert jedoch das gesamte Wohlergehen und gesunde Aufwachsen von jungen Menschen. Maßnahmen des Kinderschutzes sowie die entsprechenden Rechtsnormen umfassen schon immer alle Kinder und jungen Menschen. Bereits aus dem KJSG leitet sich der Auftrag ab, dass insbesondere Träger und Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe gerade mit Fokus auf ihre stationären Angebote und Beratungsleistungen von Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen,5 sich im Kinderschutz inklusiver aufstellen müssen. Dafür wird es notwendig sein, den Blick auf andere Rechtskreise und Leistungssysteme sowie bereits vorhandene Angebote der Eingliederungshilfe zu richten und im Interesse des Kinderschutzes eine kooperative Zusammenarbeit mit einer gemeinsamen und gegenseitig wertschätzenden Haltung zu entwickeln.

Daher ist eine umfassende Weiterentwicklung des Kinderschutzes notwendig. Anspruch eines inklusiven Kinderschutzes im Verständnis des Deutschen Vereins ist, alle Kinder (unabhängig von Behinderungen, aber auch unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Staatsbürgerschaft oder anderer individueller Merkmale und Fähigkeiten) gleichberechtigt zu schützen. Entsprechend muss sich inklusiver Kinderschutz am individuellen Bedarf und den spezifischen Rahmenbedingungen ausrichten. Dabei kann das Wissen um die Lebenswirklichkeit und erhöhte Risiken bestimmter Zielgruppen eine zentrale Ressource sein, weil es für vielfältige Schutzbedürfnisse sensibilisiert. Dieses Wissen darf jedoch nicht zu vorschnellen Rückschlüssen führen: Wirksamer Kinderschutz muss sich immer am Einzelfall orientieren und darf nicht (aufgrund von Kategorisierungen nach Zielgruppen und Diagnosen) pauschalisieren und stigmatisieren. Daher werden in diesen Empfehlungen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten als eine der Zielgruppen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes in den Fokus gestellt.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat der Gesetzgeber Inklusion als Leitgedanken auch im Kinderschutz gestärkt. Mit den vorliegenden Empfehlungen möchte der Deutsche Verein praktische Orientierung für eine gelingende Gestaltung zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes bieten. Ziel ist, die spezifischen Bedarfe von Kindern mit Behinderungen und ihrer Familien im Kinderschutz ins Bewusstsein zu rücken, Ansatzpunkte für Weiterentwicklungen im Bereich der Gestaltung von Angeboten, der Entwicklung einer entsprechenden Fachlichkeit, der Risikoeinschätzung und Intervention sowie des institutionellen Kinderschutzes aufzuzeigen und Umsetzungsempfehlungen zu geben. So soll ein Beitrag zur Selbstverständlichkeit einer inklusiven Ausrichtung des Kinderschutzes geleistet werden.

Die Empfehlungen richten sich an alle Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe, Lehrkräfte und weiteres Fachpersonal an Schulen, Eltern(-verbände) sowie an verantwortliche Akteur/innen der Fachpolitik und der Fachverbände sowie Verantwortliche von Hochschulen, Fachschulen und Weiterbildungsträgern.

DV-17-23_inklusiver_Kinderschutz.pdf [PDF, 369 KB] Download

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ZFF-Info

ZFF-Info 10/2024

AUS DEM ZFF

Bündnis aus 20 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen ist erschüttert, dass die Bundesregierung sich zu keiner echten Kindergrundsicherung für arme Kinder durchringen kann.  

Seit Monaten hängt der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung im Bundestag fest. Dabei wurde die ursprüngliche Reformidee in der Koalition sowieso schon gemeinsam auf eine Schmalspurversion heruntergeköchelt. An ausreichenden Leistungshöhen für Kinder fehlt es im aktuellen Gesetzentwurf hingegen weiterhin gänzlich. Die Neuberechnung des sogenannten „kindlichen Existenzminimums“ geht man weiterhin nicht an.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt:

„Während in der Politik die Sommerpause eingeläutet wird und die Mitglieder der Regierung und des Parlaments in den Urlaub gehen, fällt der Urlaub für arme Kinder dieses Jahr mal wieder ins Wasser. Armen Familien fehlt es an Geld für Urlaubsreisen, für Besuche im Freibad oder für eine Kugel Eis. Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind gut aufwachsen und an der Gemeinschaft teilhaben kann. Die Regierung muss jetzt handeln und endlich eine gute Kindergrundsicherung verabschieden.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, ergänzt: „Mit dem Verbleib der sozialrechtlichen Geldleistungen auf dem minimalsten Niveau verabschieden sich die Bundesregierung und die Ampelfraktionen von dem Ziel, armen Kindern und Jugendlichen den Anschluss an die Mehrheitsgesellschaft zu ermöglichen. Dafür verdienen die politisch Verantwortlichen zum Ende des Schuljahres im Zeugnis eine glatte sechs! Es wäre in dieser Legislatur dringend notwendig gewesen, zumindest eine umfassende Neuberechnung des Existenzminimums ins Rollen zu bringen. Stattdessen legen die politisch Verantwortlichen die Hände in den Schoß und schieben ihren Koalitionspartner*innen wechselseitig die Schuld für das Nichtgelingen einer #EchtenKindergrundsicherung zu!“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 13 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 03.07.2024

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Factsheets „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung appelliert das ZFF eindringlich an die Politik, endlich die Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und Alleinerziehende zu stärken.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die veröffentlichten Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen zum wiederholten Male ganz deutlich: Allleinerziehende in Deutschland brauchen dringend mehr Unterstützung. Über 70 Prozent der alleinerziehenden Mütter sind erwerbstätig und sie arbeiten häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien. Dennoch reicht das Einkommen hinten und vorne nicht, um die Familie zu ernähren. Hinzu kommen fehlende Unterhaltszahlungen und häufig nicht ausreichende Kinderbetreuungsangebote. Der Teufelskreis nimmt damit seinen Lauf: Viel zu viele Alleinerziehende und ihre Kinder sind armutsbetroffen und beziehen SGB II-Leistungen.“

Altenkamp ergänzt: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, sind die nächsten Wochen rund um die Haushaltsverhandlungen entscheidend: Denn neben einer Kindergrundsicherung, die im aktuellen Gesetzentwurf zumindest für Alleinerziehende im SGB II Verbesserungen bereithalten würde, hat der Koalitionsvertrag auch noch eine Steuergutschrift für Alleinerziehende sowie Verbesserungen der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur versprochen! Wir appellieren daher an die politisch Verantwortlichen: Kinder sind unsere Zukunft. Einsparungen dürfen nicht auf dem Rücken von Alleinerziehenden vorgenommen werden, die jeden Tag vor besonderen Herausforderungen stehen, um ihre Existenz eigenständig zu sichern. Gleichzeitig müssen angedachte Reformen im Umgangs-, Sorge und Unterhaltsrecht noch einmal dringend überdacht werden, damit hier keine Verschlechterungen für Alleinerziehende entstehen. Darüber hinaus fordern wir eine #EchteKindergrundsicherung, bei der u. a. die Höhe des Existenzminimums neu bestimmt wird. Nur so können wir zukünftig sicherstellen, dass alle Familien und ihre Kinder dem Armutskreislauf entkommen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 25.06.2024

SCHWERPUNKT I: SPD-Positionspapier zum Schwangerschaftsabbruch

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich heute mit einem Positionspapier klar für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung von betroffenen Frauen ausgesprochen.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Die aktuelle Regelung berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend. Die Regelung im Strafrecht bringt zum Ausdruck, dass ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch Unrecht ist. Das halten wir – wie die unabhängige Expert:innenkommission – für nicht vereinbar mit den Grundrechten der Schwangeren. Deshalb wollen wir den § 218 StGB in seiner jetzigen Form streichen und klare Voraussetzungen für einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch jenseits des Strafrechts regeln.

Zur Unterstützung der selbstbestimmten Entscheidung der Frau als auch für den Schutz des ungeborenen Lebens gibt es bessere und wirksamere Maßnahmen als das Strafrecht. Mit unserem Vorstoß wollen wir das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens besser in Einklang bringen.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Wir wollen die Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen in Deutschland verbessern. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, hat sich – auch aufgrund der Stigmatisierung – innerhalb der letzten 20 Jahre fast halbiert. In Regionen wir Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet. Das wollen wir durch die Entkriminalisierung und mittels verschiedener konkreter Regelungen ändern.

Um das ungeborene Leben wirksam zu schützen, müssen wir zudem ungewollt schwangere Frauen gut unterstützen. Das ist durch Strafandrohung nicht zu erreichen. In den vergangenen Jahrzehnten haben wir bereits Verbesserungen erreicht: unter anderem den Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz, die Einführung des Mindestlohns und des Bürgergelds, des Elterngeldes und der Elternzeit sowie die Ausweitung des Wohngelds. Durch weitere Maßnahmen wie den Einsatz für bezahlbares Wohnen, die Abschaffung des Ehegattensplittings sowie verlässliche Kinderbetreuung auch in der Grundschule können wir den Frauen die Entscheidung für die Schwangerschaft weiter erleichtern. Wir brauchen eine kinderfreundliche Gesellschaft und keine Strafandrohungen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 25.06.2024

In ihrer Fraktionssitzung am 25. Juni hat sich die SPD für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung ausgesprochen. Die AWO begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich und fordert die Ampelparteien auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und unverzüglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung stärkt.  

 

Dazu AWO-Präsident*in Kathrin Sonnenholzner: „Gerade jetzt, da antifeministische und rechtsautoritäre Kräfte erstarken, stehen die demokratischen Parteien in der Verantwortung, diesen historischen Moment zu nutzen, um die Rechte von ungewollt Schwangeren zu stärken. Wir brauchen endlich einen sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. In unseren Beratungsstellen erleben wir täglich, welche weitreichenden Auswirkungen die strafrechtliche Verortung von Schwangerschaftsabbrüchen hat. Nicht nur werden ungewollt Schwangere diskriminiert und stigmatisiert, sie sind außerdem von medizinischen Versorgungslücken, fehlender Kostenübernahme und einer grundsätzlich unsicheren Rechtslage betroffen.“ 

 

Zuletzt kam auch die von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in ihrem Abschlussbericht zu dem Schluss, dass eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland verfassungs-, völker- und strafrechtlich nicht nur möglich, sondern auch geboten wäre. Seit über 150 Jahren wird der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch in §218 unter Strafe gestellt. Die AWO fordert die Bundesregierung daher auf, nicht länger zu zögern und den Schwangerschaftsabbruch endlich außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2024

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, äußert sich zum Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zum §218:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat Vorschläge vorgelegt, wie die Empfehlungen der Regierungskommission für reproduktive Gesundheit umgesetzt werden könnten. Der Deutsche Caritasverband misst dieser Debatte über eine Neugestaltung des Schwangerschaftskonfliktrechts große Bedeutung zu. Denn Schwangerschaft und Geburt sind nicht immer ein „freudiges Ereignis“. Wenn zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Ehekrisen Frauen und Paare belasten, ist Unterstützung dringend notwendig.

Beratungspflicht und Beratungsschein sind Indiz für Entschluss aus freiem Willen

„Die SPD plant ernsthaft ein Aussetzen der Beratungspflicht für ungewollt schwangere Frauen. Das enttäuscht uns sehr“, kommentiert Caritaspräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Die Beratungspflicht hat sich für alle Beteiligten bewährt: Sie verschafft den ungewollt schwangeren Frauen in einer belastenden Stresssituation verlässlich Zugang zu allen wichtigen Informationen. Und für Ärztinnen und Ärzte ist der Beratungsschein ein wichtiges Indiz, dass die Frau sich aus freiem Willen für eine Abtreibung entschieden hat und damit also die Vornahme der Abtreibung legal ist.“ 

Das Positionspapier der SPD sieht ausdrücklich vor, Ärzte weiter mit strafrechtlichen Sanktionen zu belegen, wenn sie einen rechtswidrigen Abbruch vornehmen. Das sei gut, betont Welskop-Deffaa.

„Wenig nachvollziehbar ist allerdings die geplante Fristenverschiebung: Ein Abbruch soll nach den Vorstellungen der SPD strafbar sein, wenn er gegen den Willen der Frau vorgenommen wird oder sobald eine Überlebenschance des Fötus außerhalb des Uterus in Einzelfällen besteht. Die Orientierung an der Überlebensfähigkeit eines Kindes außerhalb des Uterus ist lebensfremd in einer Zeit, in der ein Ultraschall längst vorher zeigt, dass das Kind im Bauch der Mutter lebt, und in der wir wissen, wie viel Zeit, Aufmerksamkeit und Sorge ein Neugeborenes noch lange nach der Geburt braucht, um zu überleben.“

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten

Die SPD betone zu Recht den Wert von Verhütung und Unterstützung. Warum allerdings in dem Papier kein Wort zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu lesen sei, irritiere. Denn Bundesgesundheitsminister Lauterbach sei zur gleichen Stunde dabei, die BZgA in seinem Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit bis zur Unkenntlichkeit zu schwächen. „Die BZgA war über Jahre – auf der Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – die Garantin der reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen und sollte das auch weiter bleiben“, so Welskop-Deffaa.

Selbstbestimmung der Frau und Schutz von Kindern

Es sei dringend notwendig, sowohl das für das Schwangerschaftskonfliktgesetz zuständige Ressort von Bundesministerin Paus als auch das Bundesjustizministerium in die Debatten um die Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung und die Hilfen für schwangere Frauen einzubeziehen. „Eine besserer Zugang zu Verhütungsmitteln oder eine Erleichterung der Kostenerstattung bei Abtreibungen könnten und sollten ohne Abschaffung der Strafrechtsnormen im Schwangerschaftskonfliktgesetz gesetzlich geregelt werden“, betont die Caritaspräsidentin.

„Wir brauchen eine Kultur der Kinder- und Familienfreundlichkeit in unserer Gesellschaft, in der die Selbstbestimmung der Frau und der Schutz von Kindern keine Gegensätze sind.“ 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.06.2024

SCHWERPUNKT II: Factsheet Alleinerziehend Bertelsmann Stiftung

Alleinerziehende Familien sind nach wie vor die am stärksten von Armut betroffene Familienform in Deutschland. Fast 700.000 von ihnen oder 41 Prozent gelten als einkommensarm, und damit deutlich mehr als bei Paarfamilien. Das geht aus dem heute veröffentlichten Faktenblatt „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung hervor.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Daten der Bertelsmann Stiftung zeigen einmal mehr: Alleinerziehende Frauen haben nach wie vor das höchste Armutsrisiko. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung die Armut von Familien und deren Kindern nicht endlich beendet. Alleinerziehende, die den Großteil der Kinderbetreuung und -erziehung schultern, sind ganz besonders auf ausreichende und bedarfsgerechte Betreuungsangebote in Kitas und Schulen angewiesen. Daran mangelt es und auch an auskömmlich bezahlten Arbeitsangeboten. Alleinerziehende arbeiten häufig in frauentypischen Berufen mit untypischen Arbeitszeiten, im Schichtdienst und an Wochenenden.“

Wichtig seien familienfreundliche Arbeitszeiten, endlich eine finanzielle Entlastung für berufstätige Alleinerziehende und ein Umgangsmehrbedarf für getrenntlebende alleinerziehende Eltern, wie ihn die Diakonie Deutschland seit langem fordert. „Das alles wäre eine echte Unterstützung für Alleinerziehende“, so Loheide.

Factsheet „Alleinerziehende in Deutschland“: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2024/juni/trotz-arbeit-haben-alleinerziehende-noch-immer-das-hoechste-armutsrisiko

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.06.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern, um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Daten zeigen, dass Alleinerziehende und ihre Kinder weiterhin äußerst stark von Armut betroffen sind. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder durch eigene Erwerbstätigkeit sicherstellen können. Hierzu braucht es armutsfeste Löhne und bezahlbaren Wohnraum ebenso wie ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Und da, wo der Staat finanziell einspringen muss, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, braucht es armutsfeste Leistungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des Factsheets „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung.

„Knapp die Hälfte aller Kinder, die in einer Familie mit Bürgergeldbezug aufwachsen, leben mit nur einem Elternteil zusammen. Sie brauchen dringend mehr Unterstützung, denn Kinderarmut darf keine Frage der Familienform sein. Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Dafür braucht es eine Neubemessung des kindlichen Existenzminimums, das nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden darf“, so Hofmann weiter. Um den Armutskreislauf zu durchbrechen, braucht es neben der materiellen Absicherung, aber auch die entsprechende Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder. Hier ist Bildung ein wesentlicher Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung.

In Deutschland hängt der Bildungserfolg von Kindern jedoch nach wie vor sehr stark von den Eltern und ihren Möglichkeiten ab. Das hat der in der letzten Woche veröffentlichte Nationale Bildungsbericht zum wiederholten Male klar aufgezeigt. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von allen Kindern, gleich welcher Herkunft, eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.06.2024

Das aktuelle Factsheet der Bertelsmann Stiftung zur Situation von Alleinerziehenden unterstreicht erneut einen dringenden Handlungsbedarf: Trotz einer guten Integration in den Arbeitsmarkt sind Alleinerziehende weiter mit über 40 Prozent besonders häufig von Armut betroffen. An dieser oftmals prekären Situation hat sich trotz einzelner Reformen in vergangenen Jahren wenig geändert. Familienverbände wie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordern deshalb, die Steuergutschrift für Alleinerziehende umzusetzen.

„Die Steuergutschrift wäre besonders für Alleinerziehende mit kleinen oder mittleren Einkommen ein Gewinn. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, diese als Negativsteuer auszugestalten: Ist die Steuerschuld niedriger als die maximale Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt, betont Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des VAMV. „Die Umsetzung ist bürokratiearm, da im Gegensatz zu Sozialleistungen keine weitere aufwändige Einkommensprüfung notwendig ist.“

„Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat“, erläutert  Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf.

Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergutschrift wird dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.

Beide Verbände betonen, dass bessere Politik für Alleinerziehende Entlastung an vielen Stellen bedeutet, z. B. durch Investitionen in Infrastruktur, verlässliche und flexible Kinderbetreuung oder flexible Arbeitszeiten. Auch bei der geplanten Kindergrundsicherung sehen eaf und VAMV noch viel Luft nach oben für Alleinerziehende, z. B. durch das Anerkennen von Mehrbedarfen aufgrund erweiterten Umgangs, statt tageweise zu kürzen, was gar nicht eingespart wird.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.  V. (eaf) und Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 25.06.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich eines Gesellschaftstages hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus die schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel besucht. Gemeinsam mit der Landesministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré besuchte Paus ein baulich erweitertes Frauenhaus für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Kiel. Bei einem Rundgang mit der Leitung der Einrichtung erhielten die Ministerinnen Einblick in die Arbeit des Hauses. Sie informierten sich über den Umbau und tauschten sich mit Bewohnerinnen aus.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Gewalt gegen Frauen ist ein leider alltägliches Phänomen in unserer Gesellschaft: In jeder Stunde werden 15 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Jeden 2. Tag stirbt eine Frau durch Partnerschaftsgewalt. Diesen Zustand dürfen wir nicht länger hinnehmen. Mein Ziel ist es, dass jede Frau frei von Gewalt leben kann. Und wenn Frauen Gewalt erfahren, brauchen sie schnellen Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften arbeiten wir daran, die Versorgungslücken im Bereich der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir das Recht jedes Gewaltopfers auf Schutz und Beratung bei Gewalt gesetzlich festschreiben und einen verlässlichen Rahmen zur Finanzierung des Hilfesystem schaffen. Ich freue mich, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ bundesweit bereits Baumaßnahmen an rund 70 Frauenhäuser und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen finanziell fördern konnten. Das Frauenhaus in Kiel ist ein gutes Beispiel für ein solches Projekt, bei dem durch den Neubau entscheidende Verbesserungen für die Bewohnerinnen sowie Raum für 26 neue Plätze geschaffen wurde. Ich danke dem Team des Frauenhauses in Kiel stellvertretend für die unschätzbar wichtige Arbeit, die die Frauenhäuser im ganzen Land zum Schutz von Frauen und ihren Kindern leisten.“

Ministerin Aminata Touré: „Wir wollen die Frauenhäuser bei ihrer wichtigen Aufgabe bestmöglich unterstützen und stellen deshalb ihre Finanzierung unabhängig von individuellen und sozialrechtlichen Leistungsansprüchen sowie der Belegungssituation über das Finanzausgleichsgesetz sicher. In diesem Jahr stehen so rund 6,1 Mio. Euro für die Einrichtungen zur Verfügung.
Doch Gewalt gegen Frauen hört nicht an der Landesgrenze auf. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung einen Rahmen finden will, um allen Frauen zu helfen. Wichtig ist uns als Schleswig-Holstein, dass unser funktionierendes Finanzierungssystem, das Frauen und Kindern einen Platz ermöglicht, dabei bestehen bleibt. Mit unserem guten System in Schleswig-Holstein setzten wir hohe Standards, die hier sicherlich als Vorbild dienen können.
Gleichzeitig müssen wir die Täter stärker in den Blick nehmen und dafür sorgen, dass Gewalt gegen Frauen gar nicht erst entsteht. Deshalb wollen wir in unserem Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt unter anderem die gewaltpräventive Jungen- und Männerarbeit stärker in den Fokus rücken.“

Die Erweiterung des Frauenhauses in Kiel war möglich durch das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt“. Mit dem Programm fördert der Bund von 2020 bis Ende 2024 mit 30 Mio. Euro jährlich innovative Modellvorhaben wie den Bau und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen. Durch die investive Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ein und arbeitet aktiv an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem zu schließen. Das Programm ist von Beginn an auf große Resonanz gestoßen. Es wurden 70 Projekte mit guter regionaler Verteilung auf das gesamte Bundesgebiet bewilligt. Davon konnten 33 Projekte bereits abgeschlossen werden.

Über das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert das Bundesfrauenministerium mit Mitteln des Bundes den Ausbau von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und den Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte. Außerdem können Modellprojekte gefördert werden, um Fachkräfte zu qualifizieren oder Beratungsangebote weiterzuentwickeln.

Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)“ umzusetzen. Es gliedert sich in ein Bundesinvestitionsprogramm und in ein Bundesinnovationsprogramm.

Auch nach Abschluss des Programms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ können der Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist möglich in den bestehenden Förderprogrammen der Länder im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.07.2024

Zum heutigen Tag gegen antimuslimischen Rassismus traf Bundesfamilienministerin Lisa Paus Vertreterinnen und Vertreter des Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie von muslimischen Modellprojekten, die vom BMFSFJ gefördert werden, um sich über aktuelle Fragen auszutauschen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel haben neben vielfachen antisemitischen auch antimuslimische Vorfälle in Deutschland deutlich zugenommen. Zum heutigen Tag gegen Antimuslimischen Rassismus sage ich deshalb deutlich: Musliminnen und Muslime sind Teil unserer Gesellschaft – Vorverurteilungen müssen wir entgegentreten. Mit dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ und zahlreichen Modellprojekten tragen wir als Bundesfamilienministerium dazu bei, antimuslimischen Rassismus zu bekämpfen. Für ihre Arbeit möchte ich den zivilgesellschaftlichen Organisationen danken. Tagtäglich engagieren sie sich überall in Deutschland, oft unter schwierigen Bedingungen, für eine friedliche, vielfältige, demokratische Gesellschaft und gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass sie für ihre wichtige Arbeit auch künftig die nötige Unterstützung erhalten.“

Musliminnen und Muslime sowie als muslimisch gelesene Menschen werden in Deutschland täglich beleidigt, bedroht und angegriffen. Durchschnittlich fünf antimuslimische Vorfälle pro Tag dokumentiert das zivilgesellschaftliche Lagebild der Organisationen CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit und ZEOK e.V. für das Jahr 2023. Das Lagebild wird innerhalb des vom BMFSFJ geförderten Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit erarbeitet.

Weitere Informationen zum Kompetenznetzwerk unter: https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/kompetenzzentren-und-netzwerke/kompetenznetzwerk-im-themenfeld-islam-und-muslimfeindlichkeit

Hintergrund: Ausgangspunkt für den Tag gegen antimuslimischen Rassismus am 1. Juli ist der Mord an Marwa El-Sherbini, die am 1. Juli 2009 im Landgericht Dresden aus antimuslimischen Motiven getötet wurde.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.07.2024

Bundesfamilienministerin Paus und Unabhängige Beauftragte Claus eröffnen Sommertagung des Nationalen Rats

Auf der Sommertagung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommen vom 27. bis 28. Juni 2024 erstmals mehr als 200 Mitglieder persönlich in Berlin zusammen. Die Mitglieder tauschen sich interdisziplinär und ressortübergreifend in verschiedenen Gesprächsformaten und Fachforen aus, bilanzieren bisherige Entwicklungen und beraten neue Positionen und Empfehlungen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus würdigen die Arbeit des 2019 eingesetzten Nationalen Rats. Das Gremium bringt im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und deren Folgen staatliche und nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure zusammen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem Kabinettbeschluss für ein „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ hat die Bundesregierung gesetzliche Klarheit geschaffen und damit zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen beigetragen. Ich freue mich daher sehr, dass die Mitglieder des Nationalen Rates hier so zahlreich zusammenkommen. Denn echte Fortschritte im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen lassen sich nur gemeinsam erarbeiten. Alle Akteure, ob staatlich oder nichtstaatlich, müssen in ihrem Verantwortungsbereich alles dafür tun, Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Dafür müssen wir interdisziplinär denken, Systemgrenzen überwinden und auch unabhängig von direkten Zuständigkeiten Zusammenhänge verstehen. Der Nationale Rat schafft dafür seit 2019 einen geeigneten Rahmen.“

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: „Bei Prävention und Hilfen haben wir in den letzten Jahren in Bund und Ländern einiges erreicht. Damit die Umsetzung vor Ort aber wirklich flächendeckend gelingen kann, ist es wichtig, konsequent ressortübergreifend zusammenzuarbeiten. Nur so können wir Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich zum Beispiel Fachkräfte besser qualifizieren und inklusive Angebote weiter ausgebaut werden. Daher freue ich mich, dass auf der heutigen Sommertagung so viele Mitglieder des Nationalen Rats dabei sind und ihre vielfältigen Perspektiven einbringen. Die Empfehlungen und Positionen des Nationales Rates werden auch zukünftig dazu beitragen, den Kampf gegen sexuelle Gewalt und deren Folgen weiter und auf allen Ebenen – in Bund, Ländern und Kommunen – voranzubringen.“

Hintergrund:

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde 2019 gemeinsam vom Bundesfamilienministerium und UBSKM eingesetzt. Er bietet ein Forum für den Dialog und die Zusammenarbeit von Vertreterinnen und Vertretern aller staatlichen Ebenen sowie von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachpraxis, darunter auch Mitglieder des Betroffenenrates bei der UBSKM sowie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Den Vorsitz haben die Bundesfamilienministerin und die Unabhängige Beauftragte.

Eine Woche zuvor hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Durch das Gesetz sollen mit einem oder einer vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten sowie dem 2015 eingerichteten Betroffenenrat und der 2016 eingerichteten Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wichtige Strukturen gesetzlich verankert und verstetigt werden. Das Gesetz soll insgesamt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verbessern und betroffene Menschen bei ihrer individuellen Aufarbeitung des erlittenen Unrechts unterstützen. Zudem sollen die Prävention sexueller Gewalt sowie die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz gestärkt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 27.06.2024

Schätzungen zufolge gibt es zwei bis drei Millionen Kinder in Deutschland mit einem psychisch kranken oder suchtkranken Elternteil. Diese Kinder leiden oft sehr. Außerdem sind sie stark gefährdet, selbst zu erkranken. Die Ampelfraktionen haben darum gemeinsam mit der CDU/CSU in einem Antrag (Donnerstag im Plenum) Maßnahmen formuliert, die das Hilfesystem für die betroffenen Familien stärken und die Lebenssituation der Kinder verbessern sollen.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Alle Kinder haben ein Recht, gut aufzuwachsen. Wir brauchen darum mehr Prävention für Kinder mit psychisch kranken oder suchtkranken Eltern. Dazu gehört auch eine bessere Ausstattung psychiatrischer Kliniken mit Eltern-Kind-Settings, mehr Investitionen in das Bundesprogramm ‚Frühe Hilfen‘ und ein aufsuchendes Angebot für Familien mit Kindern, die älter als drei Jahre und damit den ‚Frühen Hilfen‘ entwachsen sind.“

Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

„Weil in unserem Hilfesystem für problembelastete Familien sowohl der Bund, die Länder als auch die Kommunen verantwortlich sind, wollen wir den Austausch zwischen diesen Ebenen verbessern. Das ist wichtig, damit Angebote gezielt dort aufgebaut werden, wo sie noch fehlen. Hilfreich wären hier Gesamtkonzepte, eine Wissensplattform und ein bundesweites Monitoring der Beratungs- und Hilfsangebote. So können sich diejenigen, die die Hilfen anbieten, besser vernetzen, Erfahrungen austauschen und ihre Angebote zielgerichteter gestalten. Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern brauchen diese Angebote dringend, damit auch sie gesund groß werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion  vom 03.07.2024

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe Die Linke stimmte der Ausschuss einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/10681) in geänderter Fassung zu. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung will Schwangere vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner schützen. Die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept soll in seiner Gesamtheit gestärkt werden, in dem auch sichergestellt werden soll, dass das Fachpersonal der Beratungsstellen seine Arbeit ungestört ausüben kann. Durch die geplanten Änderungen sollen bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen untersagt werden, wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen. Das geplante Gesetz enthält außerdem Änderungen zur Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen. Sie dienen einem genaueren Überblick über die Versorgungssituation in den Ländern. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde klargestellt, dass der Beratungsprozess in seiner Gesamtheit abgesichert werden muss und es keines aktiven Gegenwirkens der Schwangeren bedarf, um von belästigendem Verhalten anderer auszugehen.

Die Koalitionsfraktionen betonten in der Beratung, dass man durch die nachträglichen Änderungen ein gutes Gesetz noch besser gemacht habe. Man nehme so die Last von den Schultern der Schwangeren und sichere das Recht der reproduktiven Selbstbestimmung ab. Es sei gut, nun eine bundesweite Regelung zu schaffen, damit der Gang zur Beratungsstelle kein Spießrutenlauf werde. Denn Belästigungen verletzten die Grundrecht der Frauen.

Deutliche Kritik kam von Union und AfD. Die Unionsfraktion hatte zwar gegen das Ziel des Entwurfs an sich nichts einzuwenden, bezweifelte aber die Notwendigkeit. Es gebe keine statistisch relevanten Zahlen für die von der Koalition angeführten Gehsteigbelästigungen. Grundsätzlich sei es auch nicht möglich, Menschen vor jeder Meinungsäußerung zu schützen. Die AfD-Fraktion warf der Koalition vor, sich mit diesem Gesetz auf eine gänzliche Legalisierung von Abtreibungen vorzubereiten. Es gebe kein Recht darauf, vor der Konfrontation mit anderen Meinungen geschützt zu werden, betonte die Fraktion. Die Gruppe Die Linke sagte, die größte Einschränkung der Schwangeren bestehe immer noch in der Existenz des Paragrafen 218 an sich. Es ändere sich erst etwas, wenn Beratungszwang und Kriminalisierung aufhörten, so Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 481 vom 03.07.2024

Die Gruppe Die Linke interessiert sich für den Umgang mit Stellungnahmen von Verbänden und Ländern bei Gesetzgebungsverfahren im Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sie hat deshalb eine Kleine Anfrage (20/11927) gestellt, in der sie die Bundesregierung unter anderem fragt, wie viele Arbeitstage die drei kürzesten und die vier längsten Fristen für die Stellungnahme durch Verbände und Länder im BMFSFJ in der 20. Wahlperiode waren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 471 vom 01.07.2024

Die geplante Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit ist in einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch von den Koalitionsfraktionen begrüßt worden, in der Opposition aber auf Kritik gestoßen. In der von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleiteten Sitzung erinnerte die SPD-Fraktion an die große Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus noch vor einigen Jahrzehnten. Die Koalition schaffe jetzt die Möglichkeit, wieder eine neue Wohngemeinnützigkeit zu begründen. Die vorgesehenen Maßnahmen seien ein wichtiger und großer Schritt.

Nach Angaben der Bundesregierung ist im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 vorgesehen, für sozial orientierte Unternehmungen künftig einen praktikablen Rahmen zu schaffen, um vergünstigen Wohnraum bereitzustellen und dabei von den umfassenden Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren zu können. Hierdurch könne neben der sozialen Wohnraumförderung ein weiteres Segment bezahlbaren Wohnens etabliert werden, in dem die Mietpreis- und Belegungsbindungen dauerhaft Bestand hätten. Das Einkommen der Mieter dürfe das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden) das Sechsfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des Paragraf 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht überschreiten.

Damit kann nach Angeben der Regierung die Vermietung an rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit steuerbefreit erfolgen. Die vergünstigte Miete müsse dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden. Die Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenze soll nur noch am Anfang des Mietverhältnisses erfolgen. Ein „Herauswachsen“ der Mietenden durch Einkommenszuwächse sei damit für den Erhalt der Gemeinnützigkeit unschädlich. Mit dem Jahressteuergesetz erfolge der erste Schritt zur Wohngemeinnützigkeit, weitere Schritte sollten folgen.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass selbst eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen davon gesprochen habe, dass von der Maßnahme kein neuer Schwung im Wohnungsmarkt zu erwarten sei. Das liege auch daran, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionszulagen nicht eingeführt würden. Die Unionsfraktion kritisierte zudem, dass nur zu Beginn des Mietverhältnisses eine Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenzen stattfinden solle. Damit würden Zweifel an der Zielgenauigkeit der Maßnahme bestehen. Diesen Punkt griff auch die AfD-Fraktion auf. Die zu erwartenden Fehlbelegungen der Wohnungen seien eine soziale Ungerechtigkeit und keine soziale Mischung, wie von der Koalitionsseite behauptet werde.

Von der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen wurde die Kritik der Unionsfraktion zurückgewiesen. Es sei doch die CDU gewesen, die eine neue Wohngemeinnützigkeit mit Steuervorteilen gefordert habe. Es werde jetzt ein neuer Sektor auf dem Wohnungsmarkt geschaffen, der nicht profitorientiert sei, sondern dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stelle. Die Maßnahmen im Jahressteuergesetz seien ein erster wichtiger Schritt.

Von der Gruppe Die Linke wurde kritisiert, dass die neue Regelung viel zu eng gesteckt sei. Es würden bestenfalls 0,24 Prozent aller Mieter davon profitieren. Damit komme man nicht weit. Die frühere Wohngemeinnützigkeit habe 30 Prozent des Wohnungsmarktes abgedeckt. Da müsse man wieder hinkommen.

Die FDP-Fraktion erklärte, mit der neuen Wohngemeinnützigkeit werde die etablierte Wohnungswirtschaft ergänzt, aber auf keinen Fall benachteiligt. Dieses Ziel werde mit der jetzt geplanten Regelungen erreicht.

Zu Beginn der Sitzung hatte die AfD-Fraktion beantragt, die Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses zu bestimmen. Dies wurde in einer Abstimmung von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 453 vom 26.06.2024

In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch haben die geladenen Sachverständigen eindringlich an die Abgeordneten appelliert, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick zu nehmen. So erläuterte Silvia Schneider, Professorin für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und Direktorin des Forschungs- und Behandlungszentrums für psychische Gesundheit (FBZ) an der Ruhr-Universität Bochum: „Neue Studien belegen, dass zwei Drittel aller psychischen Erkrankungen bis zum Alter von 24 Jahren auftreten. Danach ist das Risiko deutlich geringer.“ Dies allein zeige, wie groß der Handlungsdruck in dieser Altersgruppe sei.

Die psychische Gesundheit habe eine große gesellschaftliche Relevanz, da mittlerweile die größte Krankheitslast durch psychische Störungen entstehe. „Sie bedeuten nicht nur individuelles Leid, sondern auch große volkswirtschaftliche Kosten. Es ist klar, dass viel mehr getan werden muss“, so Schneider weiter. Denn psychische Störungen setzten eine negative Entwicklungskaskade in Gang, die bei schlechten schulischen Leistungen anfange und bei geringer Arbeitsqualifikation und Frühverrentung ende. Bisher werde zwar viel in stationäre Behandlung investiert, aber kaum in Prävention, dabei gebe es genug Interventionen, „von denen wir wissen, dass sie funktionieren. Wir müssen ins Handeln kommen, wir brauchen ein kontinuierliches Monitoring und eine Entstigmatisierung“, ergänzte die Wissenschaftlerin.

Thomas Dirscherl, Geschäftsführer der Triple P Deutschland GmbH („Positive Parenting Program“: Programm zur Stärkung elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenz), erklärte: „Wir leben in Zeiten multipler Krisen. Die Covid-19-Pandemie war eine solche Krise, die einen besonders spürbaren Einfluss auf unseren Alltag und unser Zusammenleben hatte und in ihren Folgen auch jetzt noch hat.“ Sie habe Schwächen in verschiedenen Unterstützungssystemen offengelegt und bereits bestehende Probleme verschärft. „Wir sehen belastete Kinder und Jugendliche, sowohl körperlich wie psychisch. Wir sehen verstärkt ungünstige Mediennutzung und einen Anstieg von Kindeswohlgefährdungen“, so Dirscherl.

Er verwies weiter darauf, dass auch Eltern stark belastet seien, aufgrund von Mehrfachbelastungen durch Arbeit, Kinderbetreuung und Familienleben, aber auch durch Spannungen innerhalb der Familie. „Dieser Stress der Eltern ist ein wesentlicher Risikofaktor für das Wohlbefinden von Kindern, während der Pandemie und auch heute.“ Dirscherl appellierte daran, aus den Folgen der Pandemie zu lernen: Teil der Lösung könne, neben der notwendigen Stärkung von Kitas und Schulen, eine Public Health Strategie sein, „bei der evidenzbasierte Ansätze zur Stärkung der elterlichen Beziehungs- und Erziehungskompetenz inklusiver digitaler Komponenten in der Fläche umgesetzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 450 vom 26.06.2024

Die Gruppe Die Linke interessiert sich für die Umsetzung von Gesetzesvorhaben im Bereich Arbeit und Soziales. Sie hat deshalb eine Kleine Anfrage (20/11901) gestellt, in der sie die Bundesregierung unter anderem fragt, welche Gesetzesprojekte in dieser Legislaturperiode vom Kabinett gebilligt und in den Bundestag eingebracht worden sind und welche Projekte bis zur nächsten Bundestagswahl noch abgeschlossen werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 445 vom 26.06.2024

Vielfach bekannt ist, dass Kita-Plätze fehlen – allerdings gibt es nicht nur einen Mangel dabei, sondern auch für diejenigen, die einen Platz haben, fehlt es an Betreuungszeiten am Nachmittag und in den längeren Schließzeiten über den Sommer. Zwar ist der Anteil ganztägig betreuter Kita-Kinder in Deutschland während der vergangenen Jahre stark angestiegen, dennoch bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen gewünschtem und tatsächlich genutztem Betreuungsumfang. Wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) berechnet hat, besteht bei 29 Prozent aller Familien mit Kindern unter drei Jahren ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von mindestens fünf Wochenstunden. Bei Familien mit Kindern über drei Jahren wünschen sich sogar 37 Prozent eine längere Betreuung. Diese fehlende Passung hat nach Ansicht der Studie gesellschaftliche Folgen – für Kinder, für Eltern und letztlich für den Arbeitsmarkt. Die Autorinnen empfehlen deshalb, die Öffnungszeiten stärker an den Bedarfen der Familien zu orientieren, gerade auch wegen des Fachkräftemangels in Deutschland.

Die Untersuchung, die kürzlich veröffentlicht wurde, zeigt auf Datenbasis der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS), dass es bei ganztägigen Betreuungsangeboten einen beträchtlichen Mismatch zwischen Angebot und Nachfrage gibt. „Unter den derzeitigen Bedingungen finden viele Eltern keinen Bildungs- und Betreuungsplatz für ihr Kind, der ihren gewünschten Anforderungen entspricht“, fasst Prof. C. Katharina Spieß, Direktorin am BiB und Mitautorin der Studie, die Ergebnisse zusammen. So gaben im Jahr 2019 knapp 50 Prozent der Eltern von betreuten Kindern unter drei an, dass die Öffnungszeiten ein wesentlicher Grund für die Wahl der aufgesuchten KiTa waren. Bei den über Dreijährigen lagen sie mit 43 Prozent ebenfalls weit vor vielen anderen Kriterien. „Eine bessere Passung der Angebote an die Bedarfe der Eltern ist notwendig“, resümiert Spieß. „Dies betrifft die Schließung von Betreuungslücken beispielsweise über die Mittagszeit oder bei langen Schließzeiten der Einrichtungen im Sommer.“

Ganztagsbetreuung fördert Teilhabe der Eltern am Arbeitsmarkt

Ungedeckte Betreuungsbedarfe der Eltern können sich zudem unmittelbar auf den Arbeitsmarkt auswirken. „Unsere Forschungsergebnisse zeigen, dass die Bereitstellung ganztägiger Betreuungsangebote die Erwerbstätigkeit und den Erwerbsumfang von Müttern positiv beeinflussen kann“, weiß Spieß. Die Folge: Eine steigende Teilhabe von Müttern auf dem Arbeitsmarkt trägt zu einem steigenden Einkommen und einem erhöhten Rentenniveau bei, gleichzeitig reduziert sich die Gefahr, auf Sozialtransfers angewiesen zu sein. „Eltern benötigen flexiblere und längere Öffnungszeiten, um insbesondere Müttern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Auch Fachkräfte aus dem Ausland legen Wert auf eine gute Kita-Infrastruktur vor Ort.“

Bundesweite Standards wären hilfreich

Wie aus der Studie weiter hervorgeht, gehen die in den Bundesländern geltenden Regelungen für ein bedarfsorientiertes Angebot stark auseinander. Dementsprechend gibt es regional erhebliche Unterschiede zwischen tatsächlichen, gewünschten und vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten. Auch abweichende gesetzliche Regelungen, was den Betreuungsumfang angeht für unter bzw. über dreijährige, Kinder sind kontraproduktiv. Die Untersuchung empfiehlt deshalb, die für den U3-Bereich geltende „Bedarfsorientierung“ auf Kinder bis zum Schuleintritt auszudehnen und gesetzlich zu verankern. „Um allen Kindern in Deutschland vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung und allen Eltern ein bedarfsorientiertes Angebot in der Kindertagesbetreuung bereitzustellen, bedarf es bundesweiter Standards“, meint Spieß. Dies könne dazu beitragen, die Teilhabemöglichkeiten von allen Kindern zu sichern – und Eltern die Vereinbarkeit zwischen Familie mit dem Job zu erleichtern.

Die gesamte Studie finden Sie unter diesem Link:

https://www.fruehe-chancen.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/AG_Fr%C3%BChe_Bildung_Bericht/Expertise_Bedarfsgerechte_Ganztagsangebote_Schmitz_et_al._2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 03.07.2024

Der Anteil von Frauen unter den nach Deutschland Schutzsuchenden hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Waren 2016 etwa 36 Prozent der Schutzsuchenden in Deutschland weiblich, so stieg nach Angaben des Ausländerzentralregisters ihr Anteil bis Jahresende 2023 auf rund 45 Prozent an. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) geht davon aus, dass rund die Hälfte aller Schutzsuchenden weltweit weiblich ist. Anlässlich dieser Entwicklung wirft das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni einen Blick auf die Familien- und Beziehungskonstellationen von schutzsuchenden Frauen zum einen aus der Ukraine und zum anderen aus Syrien und aus Eritrea bei ihrer Ankunft in Deutschland – und zeigt, wie sehr sich die Situation der Frauen aus den verschiedenen Herkunftsländern unterscheidet. Zu diesen Flüchtlingsgruppen erhebt das BiB repräsentative Daten.

 

Höchster Frauenanteil bei Geflüchteten aus der Ukraine

 

Mit rund 977.000 Menschen stellen ukrainische Staatsangehörige Ende 2023 die zahlenmäßig größte Herkunftsgruppe unter den Schutzsuchenden in Deutschland. Gleichzeitig weisen sie den höchsten Frauenanteil auf: 61 Prozent der vor dem russischen Angriffskrieg in Deutschland Schutzsuchenden sind Frauen oder Mädchen. „Im Gegensatz zu anderen Herkunftsländern ist die Einreise aus der Ukraine in die EU ohne Visum möglich. Die Entfernung nach Deutschland ist vergleichsweise gering und der Weg für Frauen mit Kindern einfacher und sicherer, während Männer im wehrfähigen Alter mehrheitlich an der Verteidigung ihres Landes beteiligt sind“, erklärt die Migrationsforscherin Dr. Lenore Sauer vom BiB. Die Flucht der Frauen aus der Ukraine erfolgte meistens nicht alleine – 69 Prozent der vom BiB im Jahr 2022 befragten Ukrainerinnen, die nicht alleine ankamen, sind mit einem oder mehreren Kindern, 29 Prozent mit mindestens einem Elternteil und 20 Prozent mit dem Partner nach Deutschland gekommen. „Kinder und Jugendliche, die zumeist mit ihren Müttern nach Deutschland geflüchtet sind, brauchen Kita- und Schulplätze, damit sie auch mit Gleichaltrigen zusammenkommen und damit ihre Mütter Integrationskurse besuchen können und in den Arbeitsmarkt einsteigen können“, sagt Direktorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß.

 

Syrerinnen sind häufig mit ihrer Familie geflohen, Frauen aus Eritrea häufiger alleine

 

Die zweitgrößte Gruppe unter den Schutzsuchenden in Deutschland bilden Menschen aus dem Bürgerkriegsland Syrien. Ähnlich wie bei den Ukrainerinnen ist nur ein kleiner Teil der syrischen Frauen alleine in Deutschland angekommen, die meisten der syrischen Frauen, die nicht alleine angekommen sind, kamen laut einer repräsentativen Befragung des BiB aus dem Jahr 2020 mit ihren Kindern (71 %) oder mit dem Partner (40 %) in Deutschland an. Die Flucht von Frauen aus Syrien nach Europa findet somit häufig im Familienverbund statt, auch Eltern oder Geschwister leben oftmals in Deutschland oder in anderen europäischen Ländern.

Ganz anders ist die Situation von Frauen aus Eritrea, dem zahlenmäßig wichtigsten afrikanischen Herkunftsland von Schutzsuchenden in Deutschland. „Fast die Hälfte der von uns befragten eritreischen Frauen ist alleine in Deutschland angekommen“, weiß die Migrationsforscherin Dr. Elisabeth Kraus vom BiB zu berichten. „Im Gegensatz zu Frauen aus der Ukraine oder aus Syrien flohen Eritreerinnen auch oft zusammen mit außerfamiliären Personen, zum Beispiel mit Bekannten oder Leuten aus der Nachbarschaft.“ Und auch in Hinblick auf die Dauer der Flucht unterscheiden sich Frauen aus Eritrea von den anderen beiden Gruppen: Bei rund der Hälfte der befragten Frauen aus Eritrea lagen eineinhalb Jahre zwischen dem Verlassen Eritreas und der Ankunft in Deutschland, wohingegen die Hälfte der befragten Syrerinnen nur rund drei Monate unterwegs war und Ukrainerinnen nur wenige Tage.

 

Unterschiedliche Lebenssituationen führen zu besonderen Bedarfen

 

Die Befunde des BiB verdeutlichen, wie unterschiedlich die Situation weiblicher Schutzsuchender in Deutschland ist. Sie bilden keine homogene Gruppe, sondern zeigen eine Vielfalt an unterschiedlichen Lebenssituationen und familiären Kontexten. Unterschiede bestehen dabei nicht nur bei den Herkunftsländern, selbst Menschen aus demselben Herkunftsland weisen unterschiedliche familiäre Hintergründe auf. „Das bedeutet auch, dass geflüchtete Frauen – und insbesondere Mütter – vor unterschiedlichen Herausforderungen stehen und entsprechend sehr verschiedene Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe haben, gerade zu Beginn ihres Lebens in Deutschland“, fasst Dr. Elisabeth Kraus die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 20.06.2024

Zwei DIW-Studien beschäftigen sich mit Treibhausgasemissionen der Haushalte in Deutschland und nachhaltigem Konsum ­– Insbesondere Flugreisen vergrößern CO2-Fußabdruck der Haushalte mit hohem Einkommen beträchtlich ­– Bei Ernährung und Wohnen machen Einkommen kaum einen Unterschied – Soll Konsum nachhaltiger Produkte zunehmen, müssen einkommensschwache Haushalte berücksichtigt werden

Jeder in Deutschland lebende Mensch verursacht mit 6,5 Tonnen im Schnitt jährlich mehr als doppelt so viel Treibhausgasemissionen, wie nach Berechnungen von Klimaexperten mit bis zu drei Tonnen als klimaverträglich eingestuft wird. Menschen aus den einkommensstärksten Haushalten haben dabei mit mehr als zehn Tonnen durchschnittlich einen doppelt so großen CO2-Fußabdruck wie Menschen aus Niedrigeinkommenshaushalten (5,6 Tonnen pro Kopf). Der größte Treiber des Unterschieds sind Flugreisen. Das sind die Hauptergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die DIW- Forscherinnen Sandra Bohmann und Merve Kücük haben dafür auf Basis von Vorabdaten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) aus dem Jahr 2023 nicht nur den CO2-Fußabdruck pro Kopf in Deutschland in den Bereichen Wohnen, Ernährung und Mobilität berechnet, sondern auch die Verteilung der Emissionen nach dem Einkommen der Haushalte betrachtet.

„Ob arm oder reich: Unser CO2-Fußabdruck ist auf jeden Fall zu groß. Die Höhe des Haushaltseinkommens spielt für die Emissionen im Bereich Ernährung oder Wohnen kaum eine Rolle – beim Mobilitätsverhalten dagegen schon“, fasst Studienautorin Merve Kücük aus der Abteilung Klimapolitik des DIW Berlin die Ergebnisse zusammen. In der Regel verursachen Menschen mit hohen Haushaltseinkommen beim Wohnen sogar etwas weniger Emissionen als Menschen mit niedrigen Einkommen, weil sie beispielsweise häufiger in energieeffizienteren Gebäuden leben.

Heizen und Mobilität sind die größten CO2-Treiber

Während das Mobilitätsverhalten mit durchschnittlich zwei Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Kopf zu Buche schlägt, fallen für das Wohnen, also Strom, Heizen und Warmwasser, rund 2,9 Tonnen CO2 jährlich an. Die Anzahl der Personen im Haushalt macht dabei einen großen Unterschied: Während ein Vierpersonenhaushalt pro Kopf nur 1,7 Tonnen CO2 verursacht, sind es in einem Einpersonenhaushalt mehr als vier Tonnen. Auch die Wohnfläche macht einen Unterschied. Jeder Quadratmeter Wohnfläche, der pro Person mehr zur Verfügung steht, bedeutet 22 Kilogramm mehr Emissionen pro Kopf.

Bei der Ernährung ist vor allem der Fleischkonsum entscheidend. Wer kein Fleisch isst, verursacht in diesem Bereich nur 1,2 Tonnen pro Kopf und Jahr an Treibhausgasemissionen, während es bei mäßigem bis hohem Fleischkonsum zwischen 1,6 und 2,1 Tonnen sind.

Flugreisen verursachen am meisten Emissionen

Weder beim Wohnen noch bei der Ernährung lassen sich Unterschiede bei den durchschnittlichen Emissionen nach dem Einkommen beobachten. Anders sieht es bei der Mobilität aus. „Insbesondere das Fliegen vergrößert den CO2-Fußabdruck und ist einer der Hauptgründe, warum Menschen aus Haushalten mit höheren Einkommen einen doppelt so großen Fußabdruck haben wie diejenigen mit niedrigem Einkommen“, fasst SOEP-Studienautorin Sandra Bohmann zusammen. „Eine einzige Langstreckenflugreise führt zu mehr Emissionen pro Kopf als Wohnen und Ernährung in einem ganzen Jahr zusammen.“ 

„Eine einzige Langstreckenflugreise führt zu mehr Emissionen pro Kopf als Wohnen und Ernährung in einem ganzen Jahr zusammen.“ Merve Kücük

Mehr Umverteilung nötig, wenn Wunsch nach nachhaltigem Konsum steigt 

Das Bestreben, nachhaltiger zu konsumieren, birgt aber auch Fallstricke, so das Ergebnis der zweiten Studie. Einkommensschwache Haushalte können sich umweltfreundlichen Konsum oft nicht leisten. Das Gefühl von Einkommensungleichheit wird durch das Bedürfnis nach nachhaltigen, aber teureren Produkten verstärkt. Der Staat steht also vor einem Dilemma: Er will einerseits klimagerechtes Verhalten fördern, andererseits damit verbundene größere Unterschiede zwischen armen und reichen Haushalten aber abmildern.

Studienautorin Sonja Dobkowitz kommt anhand von Modellberechnungen zu dem Ergebnis, dass die richtige Balance zwischen Umverteilung – etwa indem die Einkommensteuer erhöht wird – und Umweltsteuern beziehungsweise -abgaben wie einem CO2-Preis gefunden werden muss, um die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt nicht zu schmälern. Was die richtige Balance ist, hängt dabei sowohl von der Einkommensungleichheit in einem Land als auch vom Preisunterschied zwischen nachhaltigen und nichtnachhaltigen Produkten ab. „In jedem Fall muss die finanzielle Situation einkommensschwacher Haushalte bedacht werden, wenn der Konsum nachhaltiger Produkte zunehmen soll“, sagt DIW-Ökonomin Dobkowitz.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 03.07.2024

Fast 26 Millionen Beschäftigte haben mehr als 52 Milliarden Euro als Inflationsausgleichsprämien erhalten. Das hat die Wirtschaft stabilisiert und die Sorgen der Menschen verringert, zeigt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung: Rund zwei Drittel der Arbeitnehmer*innen, die eine Prämie zum Inflationsausgleich erhalten, empfinden die Einmalzahlung als mittlere bis große Entlastung in Zeiten hoher Preise. Beschäftigte mit Prämie wollen spürbar seltener ihren Konsum einschränken als solche ohne. In Betrieben mit Tarifvertrag und mit Betriebs- oder Personalrat werden deutlich häufiger und höhere Inflationsausgleichsprämien gezahlt, so die Untersuchung, die auf einer repräsentativen Befragung basiert.*

Um die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs abzufedern, hatte die Bundesregierung im Herbst 2022 Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, ihren Beschäftigten bis Ende 2024 bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei zusätzlich zum Lohn auszuzahlen. Ziel war es, angesichts der Rekordinflation die Kaufkraft zu stabilisieren, ohne eine Preis-Lohn-Spirale in Gang zu setzen. Laut der IMK-Studie ist das tatsächlich gelungen: „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Inflationsausgleichsprämie einen relevanten Beitrag zur finanziellen Entlastung vieler Beschäftigter, zur Stabilisierung der Kaufkraft in Deutschland, zur Begrenzung des Kostendrucks durch Zweitrundeneffekte bei den Löhnen und zur Verbesserung des Vertrauens in politische Institutionen in der Hochinflationsphase 2022 bis 2023 geleistet hat“, schreiben der IMK-Forscher Dr. Jan Behringer und Prof. Dr. Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK. Gesamtwirtschaftlich entspreche die fiskalische Entlastung durch die Prämie etwa einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die Lohnstückkosten seien um rund 1,5 Prozent gesenkt worden.

Für ihre Untersuchung haben die Ökonomen Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von rund 9600 Personen ausgewertet, die im Januar und Februar dieses Jahres im Auftrag des IMK durchgeführt worden ist. 69 Prozent der befragten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geben an, dass sie seit Herbst 2022 mindestens einmal eine Inflationsausgleichsprämie bekommen haben, im Schnitt wurden ihnen insgesamt 1953 Euro gezahlt. Hochgerechnet auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland ergäbe das unter Einbeziehung von Beamt*innen 25,8 Millionen Begünstigte, die insgesamt 52,5 Milliarden Euro erhalten haben.

77 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag bekommen Inflationsausgleichsprämie, ohne sind es 61 Prozent

Erheblichen Einfluss auf die Zusatzzahlung hat der Analyse zufolge unter anderem die Tarifbindung: Von den Beschäftigten mit Tarifvertrag bekamen 77 Prozent mindestens eine Inflationsausgleichsprämie, wobei die Auszahlungssumme bei Vollzeit durchschnittlich 2272 Euro betrug. Ohne Tarif beträgt die Quote 61 Prozent und die Summe im Schnitt 1838 Euro. Auch Mitbestimmung spielt eine Rolle: Während 77 Prozent der Beschäftigten mit Betriebs- oder Personalrat eine Prämie ausgezahlt wurde, sind es bei denjenigen ohne eine solche Vertretung 59 Prozent. Erstere haben im Schnitt 2225 Euro bekommen, Letztere 1822 Euro.

In der Einkommenspyramide haben die oberen Etagen häufiger profitiert: In der Gruppe ab 4500 Euro Haushaltsnettoeinkommen beträgt der Anteil 77 Prozent, in der Gruppe bis unter 2000 Euro hingegen 50 Prozent. Auch bei der absoluten Höhe liegen die Einkommensstarken mit 2356 Euro vor den Geringverdienenden mit 1398 Euro.

Geschlechterunterschiede gibt es bei der Verbreitung nicht, allerdings rund 10 Prozent Vorsprung der Männer bei der Höhe – was unter anderem daran liegen dürfte, dass Frauen häufiger in Betrieben ohne Mitbestimmung und Tarif oder in Branchen arbeiten, in denen die Prämien generell niedriger ausfielen.

Bei denjenigen, denen eine Sonderzahlung zuteil wurde, lässt sich ein klarer Effekt feststellen: „Unsere Umfrage liefert Hinweise, dass die Inflationsausgleichsprämie die finanziellen Auswirkungen der hohen Inflation bei vielen Haushalten abmildern konnte“, so Behringer und Dullien. Rund zwei Drittel der Begünstigten gaben an, dass die Prämie für ihren Haushalt eine mittlere oder große finanzielle Entlastung darstellt.

Das wirkt sich offenbar auch auf die Zuversicht aus: Befragte ohne Inflationsausgleichsprämie machen sich zu 45 Prozent große Sorgen um die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und zu 40 Prozent um die eigene Situation, diejenigen mit Prämie zu 41 beziehungsweise 30 Prozent. Die Entwicklung der Lebenshaltungskosten betrachten mehr als die Hälfte derjenigen, die leer ausgegangen sind, mit großer Sorge, bei den Begünstigten nur 42 Prozent. Eine Folge: 42 Prozent der Befragten ohne Prämie haben überhaupt kein Vertrauen in die Regierung, bei den Befragten mit Prämie rund ein Drittel.

Spürbar weniger Sorgen um die finanzielle Zukunft, niedrigere Inflationserwartung und geringerer Spardruck beim Konsum

„Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die finanzielle Entlastung durch die Inflationsausgleichsprämie dazu beigetragen hat, die Sorgen der Beschäftigten hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Situation sowie der Entwicklung der Lebenshaltungskosten zu mindern. Zudem scheint die Maßnahme das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates und der Regierung etwas verbessert zu haben, was sich auch in geringeren Inflationserwartungen widerspiegelt. Dabei dürfte auch eine Rolle spielen, dass Beschäftigte mit geringen Einkommen von dieser pauschalen Sonderzahlung prozentual (wenn auch nicht absolut) stärker profitieren als Beschäftigte mit hohen Einkommen und gerade untere und mittlere Einkommensgruppen durch die gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel finanziell besonders stark belastet waren“, erklären die IMK-Forscher.

Die Kauflaune hat sich dadurch stabilisiert: Bei allen abgefragten Konsumkategorien hatten die Befragten mit Prämie seltener vor, sich künftig einzuschränken. Besonders stark war der positive Effekt bei Reisen und Urlaub, Freizeit, Unterhaltung und Kultur, Gaststätten- und Restaurantbesuchen sowie bei Wohnungsinstandhaltung. In diesen Kategorien ist der Anteil der Befragten, die sich einschränken wollen, zwischen elf und sieben Prozentpunkte niedriger, wenn sie eine Entlastung erhielten. „Die Inflationsausgleichsprämie dürfte die Konsumnachfrage dabei einerseits direkt über die Erweiterung der finanziellen Spielräume der Privathaushalte und andererseits indirekt über ihre dämpfende Wirkung auf die Inflationserwartungen und die Reduktion der Unsicherheit beeinflusst haben“, erklären die Autoren.

Die gezahlten Summen seien tatsächlich „gesamtwirtschaftlich relevant“ gewesen, heißt es in der Studie. In den Jahren 2022 und 2023 entsprachen sie jeweils 1,8 und 1,5 Prozent der Nettolöhne. Auch die Auswirkung auf den Fiskus – und spiegelbildlich die Entlastung von Unternehmen und Beschäftigten – war erheblich: Den Schätzungen des IMK zufolge hätte der Staat 33 Milliarden Euro mehr eingenommen, wenn die Beschäftigten statt der Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenpflichtige Zahlungen in gleicher Höhe bekommen hätten. Wenn die Löhne so weit erhöht worden wären, dass die Beschäftigten netto dasselbe wie mit den Prämien erhalten hätten, wären es 58,1 Milliarden mehr gewesen. Zum Vergleich: Die Energiepreisbremsen dürften den Staat etwa 40 Milliarden Euro gekostet haben. Um den gleichen Nettoeinkommenseffekt ohne Steuer- und Abgabenfreiheit zu erreichen, wären die Arbeitskosten um rund 68 Milliarden Euro zusätzlich gestiegen. Das heißt: Die Lohnstückkosten waren dank der Inflationsausgleichsprämie in den Jahren seit 2022 rund 1,5 Prozent niedriger.

Die Ergebnisse zeigten, dass eine konzertierte Aktion von Staat, Gewerkschaften und Arbeitgebern externe Schocks abfedern und die Wirtschaft stabilisieren könne, so die IMK-Forscher. Einziges Manko der Inflationsausgleichsprämien: Als Einmalzahlung läuft ihr Effekt zum Jahresende aus. „Die Tarifparteien sind jetzt gefragt, für Lohnerhöhungen zu sorgen, die die Kaufkraft auch ohne weitere Inflationsausgleichsprämien stärken“, sagt IMK-Direktor Dullien. „Denn ohne ein spürbares Wachstum des privaten Konsums wird die deutsche Wirtschaft sich nicht aus der aktuellen Stagnation befreien können.“

IMK Policy Brief Nr. 171, Juli 2024

Inflationsausgleichsprämie erhöht Einkommen von 26 Millionen Beschäftigten um 52 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 03.07.2024

Anteil im Jahr 2023 deutlich über EU-Durchschnitt von 16,1 %

In Deutschland leben anteilig deutlich mehr Menschen allein als in den meisten anderen Staaten der Europäischen Union. Im Jahr 2023 betrug der Anteil Alleinlebender an der Bevölkerung hierzulande 20,3 % – und lag damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16,1 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat mitteilt. Nur in den fünf nord- beziehungsweise nordosteuropäischen Staaten Finnland (25,8 %), Litauen (24,6 %), Schweden (24,1 %), Dänemark (23,5 %) und Estland (21,5 %) wohnten im EU-Vergleich anteilig noch mehr Menschen allein. In der Slowakei (3,8 %), Zypern (8,0 %) und Irland (8,3 %) lebten im EU-Vergleich anteilig die wenigsten Menschen allein.

Anteil Alleinlebender in fast allen EU-Staaten gestiegen

Der Anteil der alleinlebenden Personen stieg zwischen 2013 und 2023 in fast allen Staaten der EU an. Lebten 2013 im EU-Durchschnitt 14,2 % der Bevölkerung allein, waren es 2023 bereits 16,1 %. Den größten Anstieg in diesem Zeitraum verzeichneten Bulgarien (+9,3 Prozentpunkte von 8,5 % auf 17,8 %), gefolgt von Litauen (+8,5 Prozentpunkte von 16,1 % auf 24,6 %) und Finnland (+6,2 Prozentpunkte von 19,6 % auf 25,8 %). In Deutschland blieb der Anteil der Alleinlebenden in diesem Zeitraum nahezu konstant bei rund 20 %. Lediglich in der Slowakei lebten 2023 anteilig weniger Menschen allein als 2013 (-4,3 Prozentpunkte von 8,1 % auf 3,8 %).

Ältere Menschen leben fast doppelt so häufig allein wie die Gesamtbevölkerung

Ältere Menschen leben fast doppelt so häufig allein wie der Durchschnitt der Bevölkerung. Im Jahr 2023 lebten in der EU 31,6 % der Menschen ab 65 Jahren allein in einem Haushalt. In Deutschland lag der Anteil in dieser Altersgruppe mit 34,6 % etwas über dem EU-Durchschnitt. In Litauen lebte gut die Hälfte aller mindestens 65-Jährigen allein – mit 51,0 % war der Anteil im EU-Vergleich hier am höchsten. Am niedrigsten war er in der Slowakei. 2023 lebten dort lediglich 11,6 % aller Menschen ab 65 Jahren allein.

Methodische Hinweise:

In der Erhebung werden Menschen in privaten Hauptwohnsitzhaushalten berücksichtigt. Menschen in Gemeinschaftsunterkünften oder in Einrichtungen wie beispielsweise Alten- oder Pflegeheimen sind nicht erfasst.

Alleinlebende sind Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Nicht berücksichtigt wird hierbei der Familienstand der alleinlebenden Person. Zusätzliche Informationen zum Mikrozensus und zur Bewertung der Ergebnisse sind unter „Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020“ zu finden.

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Die Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der mit dieser Integration verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen zu den methodischen Änderungen sowie deren Auswirkungen auf EU-SILC sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2023 handelt es sich um Endergebnisse.

Weitere Informationen: 

Weitere Ergebnisse zu Alleinlebenden in der EU finden Sie in unserem Webartikel zum Thema. 

Daten zur Betroffenheit von Einsamkeit in Deutschland liefert die Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022. Die Ergebnisse finden Sie in unserem ausführlichen ZVE-Webartikel mit vielen Grafiken und Erläuterungen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.07.2024

  • 2022 wendeten Kitas in freier Trägerschaft durchschnittlich 12 300 Euro je Kind auf
  • Personalausgaben machten mit knapp 80 % den Großteil der Gesamtausgaben aus
  • Finanzierung erfolgt mehrheitlich durch die öffentliche Hand

In Deutschland gaben Kitas in freier Trägerschaft im Jahr 2022 für die Betreuung eines Kindes durchschnittlich rund 12 300 Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das nominal (nicht preisbereinigt) etwa 59 % beziehungsweise 4 600 Euro mehr als im Jahr 2010, dem letztmaligen Berichtsjahr einer vergleichbaren Erhebung.

Mit 18 600 Euro wurde für Kinder in der Altersgruppe der unter Dreijährigen (Krippenkinder) am meisten ausgegeben. Das entspricht einem Anstieg der Ausgaben gegenüber 2010 von etwa 70 % beziehungsweise 7 700 Euro. Für Kindergartenkinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt haben die privaten Kindertageseinrichtungen insgesamt 10 900 Euro ausgegeben und damit knapp 50 % mehr als 2010 (7 300 Euro). Am niedrigsten waren die Kosten für Schulkinder unter 14 Jahren in der Hortbetreuung. Hier stiegen die Ausgaben im Jahr 2022 gegenüber 2010 um 32 % auf 8 100 Euro.

Insgesamt gaben Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 2022 in Deutschland 27,7 Milliarden Euro aus und nahmen mit 27,7 Milliarden Euro ungefähr gleich viel ein.

Großteil der Ausgaben entfällt auf Personalkosten

Von den Gesamtausgaben entfiel der größte Anteil mit knapp 80 % beziehungsweise 21,9 Milliarden Euro auf das Personal. Für den Sachaufwand, wozu zum Beispiel Spielmaterial und Verbrauchsgüter, aber auch Energiekosten zählen, wurden weitere 5,2 Milliarden Euro (einschließlich Verpflegungskosten von 970 Millionen Euro) ausgegeben, dies entspricht 18 % der Gesamtausgaben. Nur 2 % beziehungsweise 650 Millionen Euro entfielen auf Investitionen.

Die öffentliche Finanzierung steigt auf knapp 80 %

Auf der Einnahmenseite stieg der Anteil öffentlicher Mittel insgesamt von 74 % im Jahr 2010 auf knapp 80 % beziehungsweise 21,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 an. Der Finanzierungsanteil der Länder erhöhte sich dabei von 21 % auf 31 % und lag 2022 bei 8,6 Milliarden Euro. Die Kommunen steuerten mit 46 % beziehungsweise 12,7 Milliarden Euro am meisten bei. Weitere 2 % der Einnahmen beziehungsweise 490 Millionen Euro entfielen auf den Bund. Der Anteil privater Mittel, also Elternbeiträge (einschließlich Verpflegungsgeld) und Eigenmittel der Träger, ging hingegen von 26 % auf 20 % zurück und lag 2022 insgesamt bei 5,6 Milliarden Euro.

Methodische Hinweise:

Die dargestellte Finanzierung basiert auf den gemeldeten Einnahmen der Träger. Eine trennscharfe Zuordnung zu den Mittelgebern ist hier nicht immer möglich. So können beispielweise Landesmittel den Kommunen zugeordnet und Bundesmittel bei den Landesmitteln verbucht worden sein.

Die Ergebnisse basieren auf einer Erhebung, die auf freiwilliger Basis bei allen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Zeitraum von September bis Dezember 2023 für das Berichtsjahr 2022 durchgeführt wurde. Beauftragt wurde die Erhebung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung nach § 7 Abs. 1 Bundesstatistikgesetz. An der Erhebung haben sich 3 600 freie Träger mit insgesamt 9 300 Kindertageseinrichtungen beteiligt.

Der Projektbericht „Finanzen der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 2022“ mit detaillierten Ergebnissen sowie der Beschreibung des Erhebungskonzeptes und der Hochrechnung ist auf der Themenseite „Bildungsfinanzen- und Ausbildungsförderung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.06.2024

  • Knapp die Hälfte der Homeoffice-Nutzenden arbeitete genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als von zu Hause aus
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: 25- bis 34-Jährige am häufigsten im Homeoffice
  • Homeoffice-Anteil in Deutschland mit 23,5 % leicht über dem EU-Durchschnitt

Homeoffice hat sich in Deutschland auch nach der Covid-19-Pandemie etabliert, wird jedoch an weniger Arbeitstagen genutzt. 23,5 % aller Erwerbstätigen waren im Jahr 2023 zumindest gelegentlich im Homeoffice, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit war der Anteil nur geringfügig niedriger als im Jahr 2022 mit 24,0 % und im Jahr 2021 mit 24,9 %. Im März 2022 war die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pflicht ausgelaufen. Wie stark sich das Arbeiten von zuhause aus inzwischen etabliert hat, zeigt der Vergleich mit dem Vor-Corona-Niveau: 2019 hatten lediglich 12,8 % der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet.

Homeoffice wird inzwischen jedoch weniger umfänglich genutzt als zu Pandemiezeiten. Im Jahr 2023 arbeitete knapp die Hälfte (44 %) der Erwerbstätigen, die Homeoffice nutzten, genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als von zu Hause aus. Gut ein Viertel (26 %) war vollständig im Homeoffice. 2022 waren 39 % der Erwerbstätigen genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als im Homeoffice und 31 % arbeiteten ausschließlich von zu Hause aus. Im von der Pandemie stark geprägten Jahr 2021 waren die Anteile noch deutlicher in Richtung Homeoffice-Nutzung verschoben: Damals arbeiteten lediglich 31 % genauso oft oder weniger im Homeoffice als am Arbeitsplatz, 40 % waren dagegen vollständig im Homeoffice.

Beschäftigte in größeren Unternehmen arbeiten häufiger von zu Hause aus

Betrachtet man nur die abhängig Beschäftigten, so war der Homeoffice-Anteil 2023 mit 22,0 % etwas niedriger als bei den Erwerbstätigen insgesamt. Wie häufig Angestellte Homeoffice nutzen, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, etwa von der Größe des Unternehmens oder dem Alter der Beschäftigten. So steigt der Homeoffice-Anteil mit der Größe des Unternehmens: Arbeiteten in kleinen Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) 13,1 % der Angestellten von zu Hause aus, so waren es in mittleren Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) 22,9 %. In großen Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten war der Homeoffice-Anteil mit 33,8 % am höchsten.

25- bis 34-Jährige am häufigsten im Homeoffice

Dass Homeoffice auch genutzt werden dürfte, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, zeigt ein Blick auf die Verteilung nach Altersgruppen. Den höchsten Homeoffice-Anteil unter den abhängig Beschäftigten hatten 2023 die 25- bis 34-Jährigen mit 26,4 %, gefolgt von den 35- bis 44-Jährigen mit 26,2 %. Die Notwendigkeit einer Kinderbetreuung könnte ein Grund für den vergleichsweise hohen Anteil in dieser Altersgruppe sein. Am seltensten nutzten Homeoffice die 15- bis 24-jährigen Angestellten (12,3 %) sowie die mindestens 65-jährigen (13,1 %).

In Gesundheitswesen (6,4 %) und Einzelhandel (8,3 %) wird besonders selten Homeoffice genutzt
Wie häufig Homeoffice genutzt wird, hängt auch stark von der jeweiligen Branche ab. Am höchsten war der Anteil 2023 im Bereich IT-Dienstleistungen: Hier arbeiteten knapp drei Viertel (74,7 %) der abhängig Beschäftigten zumindest gelegentlich von zu Hause aus. In der Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie in der Unternehmensberatung nahmen 72,5 % Homeoffice in Anspruch, bei Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen waren es gut zwei Drittel der Beschäftigten (68,6 %). Im Gesundheitswesen konnten mit 6,4 % anteilig die wenigsten Beschäftigten ihre Arbeit auch zu Hause ausüben. Auch eine Tätigkeit im Einzelhandel (8,3 %) oder etwa im Bau- und Ausbaugewerbe (8,4 %) war nur selten im Homeoffice möglich.

Homeoffice-Anteil in Deutschland leicht über EU-Durchschnitt

Im europäischen Vergleich lag Deutschland im Jahr 2023 über dem EU-weiten Durchschnitt. In den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) arbeiteten durchschnittlich 22,4 % aller Erwerbstätigen ab 15 Jahren zumindest gelegentlich von zu Hause aus. In den Niederlanden (52,0 %), in Schweden (45,8 %) und in Finnland (42,0 %) war der Homeoffice-Anteil im vergangenen Jahr EU-weit am höchsten. In Bulgarien (2,9 %), Rumänien (3,3 %) und Griechenland (7,4 %) arbeiteten anteilig die wenigsten Berufstätigen von zu Hause aus.

Methodische Hinweise:

Die Daten zum Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland, die 2023 von zu Hause aus arbeiteten, basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus. Der Anteil umfasst jeweils die Erwerbstätigen, die angaben, zum Zeitpunkt der Befragung in den vergangenen 4 Wochen mindestens einmal oder häufiger von zu Hause aus gearbeitet zu haben. Hierzu gehören beispielsweise auch Lehrerinnen und Lehrer, die zu Hause Unterrichtsstunden vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. Beim Homeoffice-Anteil der abhängig Erwerbstätigen in Deutschland sowie bei der Betrachtung nach unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen (WZ 2008) sind die Auszubildenden nicht eingeflossen.

Für den EU-Vergleich wurden alle Erwerbstätigen ab 15 Jahren zusammengefasst, die manchmal oder gewöhnlich von zu Hause aus arbeiteten. Daher kann es vereinzelt zu geringfügigen Abweichungen der aufsummierten Anteile durch Rundungen kommen.

Weitere Informationen:

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.06.2024

WZB-Studie zeigt Zusammenhang zwischen AfD-Unterstützung und Wohlbefinden

Menschen, die sich der AfD zuwenden, erleben laut einer neuen WZB-Studie eine Verschlechterung ihres Wohlbefindens. Erstmals weisen die WZB-Ökonomin Maja Adena und ihr Kollege Steffen Huck nach, dass die negative Rhetorik rechtspopulistischer Parteien wie der AfD die persönliche Lebenszufriedenheit verringern kann. Vor allem neue Anhänger der AfD sind unzufriedener.

In einer großen Umfrage-Studie mit über 5.000 Teilnehmenden in vier Wellen über die Jahre 2019 bis 2021 wollten die Forschenden herausfinden, ob es einen Zusammenhang zwischen Zufriedenheit und den Präferenzen für politische Parteien gibt. Dabei zeigt sich ein klares Muster: Menschen, die die AfD unterstützen, sind unzufriedener mit ihrem persönlichen Leben und ihrer finanziellen Situation als die Unterstützer anderer Parteien. Dieser Zusammenhang ist besonders stark ausgeprägt für neue Anhängerinnen und Anhänger der AfD. Wer sich von der Partei wieder abwendet, empfindet dagegen eine Verbesserung im Wohlbefinden.

Der Zusammenhang zwischen Wohlbefinden und Unterstützung der AfD ist eindeutig und lässt sich nicht durch sozioökonomische Variablen wie Einkommen oder Bildung erklären. Er ist darüber hinaus ökonomisch bedeutsam und lässt sich beziffern. Schätzungen der Autoren legen nahe, dass ein neuer Unterstützer der AfD ein zusätzliches Monatseinkommen von rund 2.500 Euro bräuchte, um wieder das gleiche Wohlbefinden zu erreichen, das er vor seiner Entscheidung, die AfD zu unterstützen, empfand.

Ob die Entscheidung, die AfD zu unterstützen, ursächlich dazu führt, dass sich Menschen unzufriedener fühlen, untersuchten Adena und Huck mit Hilfe von zwei Experimenten. Im ersten Experiment befragten sie Wählerinnen und Wähler vor, während und nach dem AfD-Bundesparteitag im November 2020. Insbesondere neue Unterstützer der AfD, die während des Bundesparteitags an der Umfrage teilnahmen, berichten von schlechterem Wohlbefinden als neue AfD-Unterstützer, die vor oder nach dem Parteitag an der Umfrage teilnahmen, oder auch als Anhänger anderer Parteien.

Auch im zweiten Experiment, das 2021 stattfand, wurden die Teilnehmenden gebeten, Fragen zu ihrem Wohlbefinden zu beantworten. Zusätzlich erhielten sie Fragen zur Partei, die sie unterstützen. Die Forschenden teilten die Teilnehmenden in zwei Gruppen. Eine Gruppe musste vor den Fragen zum Wohlbefinden Fragen zur Partei beantworten. Für die andere Gruppe wurde die Reihenfolge der Fragenblöcke umgekehrt.

Es ergibt sich das gleiche Muster wie für das erste Experiment. Neue Unterstützer der AfD, die sich gerade intensiv mit AfD-Themen befasst haben, sind weniger zufrieden als die Kontrollgruppe, die Fragen zum persönlichen Wohlbefinden vor den Fragen zu AfD-Themen beantworten musste. Für Unterstützer anderer Parteien ergibt sich kein vergleichbares Muster. Wer sich seine neue Unterstützung der AfD stärker bewusst macht, nimmt sowohl seine persönlichen als auch seine finanziellen Umstände als schlechter wahr.

Die Gründe für diesen Kausalzusammenhang vermuten die Forscher in der negativen Rhetorik der AfD. Wer sich der Partei zuwendet, setzt sich dieser Negativität stärker aus, und das schadet dem Wohlbefinden.

Die Forscher empfehlen daher anderen Parteien, positive Themen zu betonen, anstatt sich auf die negativen Themen der AfD zu konzentrieren. „Die erfolgreiche Rückgewinnung von Wählern braucht andere, idealerweise positive Themen“, sagt Maja Adena.

Die Studie ist in der Zeitschrift PLOS ONE erschienen.
Maja Adena, Steffen Huck: Support for a right-wing populist party and subjective well-being: Experimental and survey evidence from Germany

Dr. Maja Adena ist stellvertretende Direktorin der Abteilung Ökonomik des Wandels am WZB.

Prof. Dr. Steffen Huck ist Forschungsprofessor Behavioral Economics and Human Agency am WZB.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung vom 27.06.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert den heutigen Kabinettsbeschluss über den Bericht der Bundesregierung für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner erklärt dazu:

„Uns droht offenbar, dass die wirklich längst überfällige Finanzreform der Pflegeversicherung erneut in die nächste Legislaturperiode verschoben wird, während die Lage sich rapide zuspitzt. Die Pflegekassen stehen kurz vor dem finanziellen Kollaps, pflegebedürftige Menschen wissen angesichts der rasant steigenden Eigenanteile nicht mehr, wie sie sich ihre Pflege leisten sollen, pflegende An- und Zugehörige werden in der Folge noch stärker belastet.

Was muss denn noch passieren, damit eine Bundesregierung endlich handelt? Das Mindeste wäre es gewesen, die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung durch Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen umzusetzen. Aber nicht einmal das gelingt.

Es bedarf nun dringend eines breiten gesellschaftlichen Konsenses zum Wert der Pflege als Zeichen des Zusammenhalts und der Wertschätzung. Wir brauchen Sofortmaßnahmen, um die Pflege zu sichern. Klatschen war gestern, heute muss gehandelt werden! Die AWO ist bereit, ihren Beitrag zu leisten.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.07.2024

Gemeinsam mit Sozial- und Umweltverbänden, Kirchen und Gewerkschaften fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung zu einem Kurswechsel bei der Haushaltsaufstellung auf. Der nächste Bundeshaushalt müsse Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und soziale Sicherheit ermöglichen. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die Krisen unserer Zeit sind zu groß für falsche Dogmen wie die Schuldenbremse. Statt so lange zu sparen, bis auch die letzte soziale Einrichtung vor dem finanziellen Aus steht, muss die Bundesregierung endlich in mehr Zusammenhalt investieren. 75 Prozent der Organisationen in der sozialen Arbeit rechnen damit, aufgrund finanzieller Not im nächsten Jahr Angebote einschränken zu müssen – das ist ein Armutszeugnis für die politisch Verantwortlichen. Dabei darf nicht aus dem Blick geraten, dass auch die Klimakrise eine soziale Krise ist, denn benachteiligte und arme Menschen leiden unter ihren Folgen am schwersten. Es braucht daher schnell ein sozial gestaffeltes Klimageld, um das Vertrauen der Menschen in die Bewältigung der Klimakrise wieder herzustellen. Die “Priorisierung” von Investitionen, von der der Finanzminister gerne spricht, ist jedenfalls ein Luftschloss: Man kann Bürgergeld und Windkraft, gute Pflege und mehr ÖPNV nicht gegeneinander ausspielen. Wir brauchen beides – starke soziale Infrastrukturen und eine lebenswerte Zukunft für nachfolgende Generationen! Wer sich Fortschritt auf die Fahnen schreibt, kann diese Wahrheit nicht leugnen.”

Zum Offenen Brief: https://awo.org/sozial-oekologisches-buendnis-fordert-zukunftsinvestitionen-statt-schuldenbremse

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.06.2024

Anlässlich des 55. Jahrestages der Stonewall Riots ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zu Solidarität und Wachsamkeit auf. Dazu erklärt Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO-Bundesverbandes:

„Die Stonewall Riots waren ein Wendepunkt im Kampf für die Rechte von LSBTIQ*. Seit mehr als einem halben Jahrhundert kämpfen queere Menschen weltweit erfolgreich für ihre Rechte. Auch in Deutschland hat sich die rechtliche Situation inzwischen deutlich verbessert, und doch sind homo- und bi*-sexuelle Menschen sowie Inter*- und trans* Personen auch hierzulande immer noch Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. 55 Jahre nach den Stonewall Riots, sehen wir uns erneut mit gezielten Angriffen auf die hart erkämpften Rechte von queeren Menschen konfrontiert. Deshalb müssen wir wachsam bleiben und uns an die Seite derer stellen, denen Rechte entzogen werden sollen. Queere Menschen sind bei uns nicht nur willkommen, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wir schützen sie vor Diskriminierung – ob als Mitarbeitende oder in den Einrichtungen und Diensten der AWO.“

Die Arbeiterwohlfahrt zeigt das auch gesellschaftspolitisch in ihrem Engagement in diversen Bündnissen und Aktionen. Damit sich z. B. ältere LSBTIQ* in AWO-Pflegeeinrichtungen und -diensten sicher und willkommen fühlen können, gibt es das Vorreiterprojekt „Queer im Alter“ für queer-inklusive Pflege und Dienste. “Ältere queere Personen sind bewusst unsichtbar in unserer Gesellschaft. Aus Angst und Scham vor Diskriminierung, oftmals kinder- und angehörigenlos ziehen sie sich zurück. Doch natürlich haben sie Anspruch auf eine Pflege, die ihnen gerecht wird und sich für sie öffnet“, so Mandrysch, „Mit ‚Queer im Alter‘ möchten wir sicherstellen, dass ältere LGBTIQ+-Menschen die Unterstützung und Anerkennung erhalten, die sie verdienen. Wir wollen Barrieren und Vorurteile abbauen und ein Umfeld schaffen, in dem sie sich sicher und respektiert fühlen. Deshalb ist das Projekt “Queer im Alter” eine wichtige Innovation für unsere Arbeit.” Die Koordinierungsstelle www.queer-im-alter.de stellt ihre Expertise allen Trägern und Einrichtungen zur Verfügung, vermittelt Informationen sowie Kontakte zu queer-sensiblen Einrichtungen, Selbsthilfe- und anderen Organisationen.

Die Erfahrungen aus dem Projekt zeigen immer wieder, dass es eine bewusste Auseinandersetzung für mehr Akzeptanz und einen bedürfnisgerechten Umgang mit queeren Menschen in der sozialen Arbeit und Gesundheitspflege braucht. So Mandrysch: “Vorurteile queeren Menschen gegenüber sind in unserer Gesellschaft und damit auch im Gesundheitssystem immer noch weit verbreitet. Gerade im Alter ist man auf Hilfe angewiesen, fühlt sich schwach und verletzlich, sucht nach Räumen, in denen man sich sicher und vollständig angenommen fühlt. So werbe ich im Bereich der Sterbebegleitung für mehr AWO-Angebote wie zum Beispiel Hospize, die sich kultur- und diversitätssensibel für Menschen unterschiedlicher Lebensentwürfe ausgestalten und den Menschen eine Alternative anbieten, die sich ganz bewusst von religiös, ideologisch oder normiert geprägten Angeboten distanzieren wollen. Hier haben wir innerhalb der AWO noch Potential und sehr viele Regionen, die leider keine Angebote besitzen.”

Die AWO verfolgt mit ihren Grundwerten Toleranz und Solidarität das Ziel, alle Menschen willkommen zu heißen und ihre Rechte zu erstreiten. „Eine weltoffene Zivilgesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit, das sehen wir gerade in diesen Zeiten. Wir alle sind täglich gefordert, an unserem persönlichen Weltbild zu arbeiten und andere Lebensentwürfe zu akzeptieren. Gemeinsam können wir eine Welt gestalten, in der Vielfalt und Respekt die Grundlage unseres Zusammenlebens bilden.“, so Mandrysch abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2024

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses über den Bericht der Bundesregierung für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung fordern die im Bündnis zusammengeschlossenen Organisationen Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Pflege an. Die Bundesregierung muss handeln.

Der vorgelegte Bericht zeigt, dass es keinen Mangel an Ideen zur Finanzierung der Pflege gibt. Es mangelt an politischer Umsetzung. Genau wie schon ihre Vorgängerregierungen droht auch diese Bundesregierung die Entscheidung um die Pflegefinanzierung auf die nächste Legislatur zu verschieben. Das schafft kein Vertrauen in die Lösungsfähigkeit der Politik. Die Lage ist ernst. Das zeigt die aktuelle Finanzsituation der Pflegekassen, die rasant steigenden finanziellen Eigenanteile für pflegebedürftige Menschen und die wachsende Pflegetätigkeit von An- und Zugehörigen.

Die Regierung muss jetzt ins Handeln kommen. Um die Finanzsituation der Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren, muss die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag ausgehandelten Maßnahmen zügig umsetzen. Besonders wichtig sind die angekündigten Bundeszuschüsse zu versicherungsfremden Leistungen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben.

Darüber hinaus sind weitere grundlegende Schritte für eine Finanzreform zwingend notwendig. Die Entscheidung darf dabei nicht nach aktueller Kassenlage getroffen werden. Gute Ansätze finden sich dazu im Bericht der Bundesregierung zu den Erwartungen der Bevölkerung und begleitenden Maßnahmen, wie der Stärkung der Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.

Zum Hintergrund:

Das Bündnis für Gute Pflege ist ein Zusammenschluss von 25 bundesweit aktiven Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Berufsverbänden sowie Selbsthilfeorganisationen mit über 14 Mio. Mitgliedern.

www.buendnis-fuer-gute-pflege.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis für Gute Pflege vom 03.07.2024

Stellungnahme des Deutschen Familienverbandes (DFV) zum Regierungsentwurf für das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung

Aus Sicht des DFV enthält der Gesetzesentwurf gravierende Mängel, die eine grundlegende Überarbeitung notwendig machen. Dies betrifft insbesondere die fehlenden Verbesserungen bei der Berücksichtigung der Erziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung. „Angesichts des angekündigten verkürzten Verfahrens fürchtet der DFV, dass die Belange der Familien nicht mehr vor der Verabschiedung des Gesetzes ernsthaft beraten und in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

Die Kritik des DFV bezieht sich sowohl auf die Leistungs- als auch auf die Beitragsseite der Rentenversicherung. Auf der Leistungsseite ist zwar eine Festschreibung des Rentenniveaus für den Standardrentner vorgesehen. Von diesem Niveau sind Versicherte, die mehrere Kinder erzogen haben, aber meist weit entfernt. Hier fehlt eine Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten, auf die weitere Reformschritte aufbauen können.

Auf der Beitragsseite ist ein deutlicher Anstieg der Beitragssätze zu erwarten, der auch im Entwurf dargestellt wird. Auch hier sind Familien in besonderer Weise belastet, denn weil der Rentenversicherung ein Kinderfreibetrag fehlt, zahlt ein Versicherter mit vier Kindern den gleichen Rentenbeitrag wie der kinderlose Kollege – auch auf das Existenzminimum seiner Kinder.

Insgesamt wird im Entwurf die auch vom Bundesverfassungsgericht mehrfach hervorgehobene Bedeutung des generativen Beitrags Kindererziehung für die Bestandssicherung der gesetzlichen Rentenversicherung völlig ausgeblendet, obwohl die Bundesregierung mit dem Rentenpaket II ausdrücklich das Ziel verbindet, die demografische Entwicklung zu berücksichtigen und Menschen Vertrauen in die gesetzliche Rente zu geben.

„Stattdessen baut die Bundesregierung auf ein schuldenfinanziertes ‚Generationenkapital‘ und hofft, man könne mit Aktien für die Zukunft der Rentenversicherung vorsorgen. Zukunft gibt es aber nur mit Kindern – und ausgerechnet die Kinder und damit das eigentliche Generationenkapital der gesetzlichen Rentenversicherung kommen im Regierungsentwurf gar nicht vor“, so Heimann. „Anstatt mit einer Politik, die mehr Mut zu mehr Kindern macht, wird versucht, mit Aktienpaketen die gesetzliche Rentenversicherung zu retten.“

In der Stellungnahme will der DFV Perspektiven aufzeigen, wie eine nachhaltige und familienorientierte Rentenreform gelingen kann und dass sie finanzierbar ist, wenn der Gesetzgeber den Mut aufbringt, die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Spielräume zu nutzen. Das gilt sowohl für eine Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung als auch für die maßvolle Umverteilung von Rentenansprüchen hin zu Familien mit mehreren Kindern.

„Im Sinne einer grundsätzlichen Aufforderung zum Neudenken weisen wir außerdem darauf hin, dass eine familienpolitische Strukturreform der Rente erleichtert wird, wenn sie mit der Einbeziehung weiterer Bevölkerungsgruppen und Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einhergeht. Auch hierfür finden Sie in der DFV-Stellungnahme detailliertere Vorschläge“, sagt Heimann.

Stellungnahme zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 02.07.2024

Zu den Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Hetzkampagnen ändern nichts an der Tatsache: Es ist die gebremste wirtschaftliche Entwicklung, die mehr Menschen arbeitslos werden lässt und nicht das Bürgergeld. Im Vergleich zum Vormonat Mai nimmt die Zahl der Arbeitslosen, die Bürgergeld beziehen, übrigens ab.

Im Vergleich zu den Vorjahreszahlen ist die Zahl der Arbeitslosengeldempfänger deutlich mehr angestiegen als die Zahl der Bürgergeldbeziehenden.

Der DGB fordert, die menschenverachtenden Hetzkampagnen gegen das Bürgergeld einzustellen. Menschen im Bürgergeld generell zu unterstellen, dass sie nicht arbeiten wollen, verdreht Ursache und Wirkung.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 28.06.2024

Auch 7 Jahre nach Öffnung der Ehe sind Kinder queerer Eltern noch immer unzureichend rechtlich abgesichert. Bereits im Januar wurden Eckpunkte für die Reform des Abstammungsrechts vorgestellt, der Referent*innenentwurf war für diesen Sommer angekündigt. Doch bald beginnt die parlamentarische Sommerpause und noch immer liegt kein Entwurf vor. Dabei liegen die Vorschläge für die Reform längst auf dem Tisch. Ein Bündnis aus der Initiative Nodoption, dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), dem Deutschen Juristinnenbund (djb) und dem Bundesarbeitskreis Schwuler Jurist*innen (BASJ) hat bereits im Mai 2023 unterstützt von mehr als 30 weiteren Organisationen und Einzelpersonen Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Das Leitplankenbündnis erklärt:

In unseren Leitplanken haben wir unter anderem die automatische rechtliche Zuordnung des zweiten Elternteils unabhängig vom Geschlecht sowie die Einführung vorgeburtlicher Elternvereinbarungen gefordert. Zudem hat das Bundesjustiz-ministerium im Januar 2024 Eckpunkte für die Reform vorgestellt, die wesentliche Verbesserungen für queere Eltern und ihre Kinder vorsehen. Es ist deshalb umso unverständlicher, dass sich die Reform nun weiter verzögert.

Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD: „Kinder wachsen selbstverständlich in vielfältigen Familienkonstellationen auf. Das Recht bildet diese gesellschaftliche Realität insbesondere von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter und weiteren queeren (LSBTIQ*) Eltern nicht ab. Angesichts des deutlichen Rechtsrucks muss die Bundesregierung jetzt Verantwortung übernehmen und die Rechte queerer Familien und insbesondere ihrer Kinder noch in dieser Legislaturperiode sichern. Unter keinen Umständen darf die Legislatur verstreichen, ohne dass dieses zentrale queer- und gleichstellungspolitische Vorhaben ausbleibt.“

Christina Klitzsch-Eulenburg, Gründerin der Initiative Nodoption, ergänzt: „Queere Familien werden nach wie vor wie Familien zweiter Klasse behandelt. Die Kinder vieler LSBTIQ* haben, selbst wenn sie in eine bestehende Ehe geboren werden, keinen zweiten Elternteil. Auch eine Anerkennung der Elternschaft bei Nicht-Bestehen einer Ehe ist ­­­­­­­­­– anders als bei allen anderen Elternpaaren – nicht möglich. Die Adoptionsverfahren sind intransparent und gespickt mit Diskriminierungen.“

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, betont die Gefahren der bestehenden Rechtslage für die Kinder: „Die Kinder werden aufgrund des Geschlechts ihrer Eltern massiv benachteiligt, ihnen wird der zweite Elternteil mit Sorge- und Unterhaltspflichten verwehrt. Das ist aus gleichheitsrechtlicher, vor allem aber aus Perspektive des Kindes nicht zu rechtfertigen. Das Recht von Kindern auf zwei Eltern muss gewahrt werden.“

Dirk Siegfried von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Jurist*innen ergänzt: „Vorschläge für die Reform des Abstammungsrechts liegen seit Jahren auf dem Tisch: Die Zuordnung unabhängig vom Geschlecht der Eltern, die Ermöglichung der verbindlichen Übernahme von Verantwortung schon vor der Zeugung, die Absicherung gelebter Elternschaft. Die Reform darf jetzt nicht weiter verzögert werden!“

 

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 03.07.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Juli 2024

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Webex

Thema: Jenseits der Kernfamilie: Neue Daten zu Verwandtschaftsnetzwerken zeigen matrilineare Neigungen, Auswirkungen von Scheidungen und die Bedeutung erweiterter Verwandtschaftsbeziehungen

Referent:  Prof. Dr. Thomas Leopold, Universität Köln 

Alle Informationen zum Vortrag finden Sie hier.

Termin: 30. Juli 2024

Veranstalter: Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)

Ort: Frankfurt am Main

Welche Familienformen gibt es? Welche Entwicklungsprozesse durchlaufen Familien und wie wirkt sich dies auf jedes Familienmitglied aus? Welche gesellschaftlichen Einflüsse gibt es? Wie wirkt sich all das auf den Beratungsprozess aus?

Freuen Sie sich auf spannende Vorträge, die den Wandel von Familienbeziehungen aufzeigen und diskussionsreiche Workshops mit vielen Expert*innen.

Unter folgendem Link finden Sie die Veranstaltung und den Anmeldebogen.

Termin: 27. – 28. September 2024

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Kooperation Thüringer Institut für Kindheitspädagogik der FH Erfurt 

Ort: Erfurt

Heute wachsen Kinder in materielle wie digitale Welten hinein, die einander zunehmend durchdringen.

Wir beleuchten dieses Spannungsfeld aus theoretischer wie praktischer Perspektive und fragen nach den Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Kind und Fachkraft.

Sollen pädagogische Fachkräfte Kinder bei ihren frühen digitalen Medienerfahrungen unterstützen und ihnen im pädagogischen Alltag einen Raum geben?

Welche Fragestellungen ergeben sich daraus für pädagogische Konzeptionen und für die pädagogische Interaktion im Alltag? Individuelle Medienkompetenz wie auch die Einbindung in das pädagogische Konzept des Teams sind wichtige Voraussetzungen. Wir werfen in diesem Zusammenhang einen kritischen Blick auf die Vielzahl der digitalen Projekte, Angebote und Einsatzmöglichkeiten.

In Vorträgen, Workshops und persönlichen Gesprächen entsteht Raum für einen kritischen Diskurs.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien

Die frühkindliche Bildung legt den Grundstein für die gesamte weitere Bildungsbiografie. Die Kindertagesbetreuung als erster gemeinsamer Bildungsort ist zentral dafür, allen Kindern unabhängig von ihrem familiären Hintergrund gleiche Chancen auf eine gute Entwicklung zu ermöglichen. Der Zugang zu früher Bildung gilt deshalb als wesentlicher Faktor für die Vermittlung von Bildungschancen und die Ermöglichung von Teilhabe.

Doch die Bedingungen, unter denen Kindertageseinrichtungen dieser wichtigen Aufgabe nachkommen, unterscheiden sich teilweise stark. Die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellte Studie „Kitas 2. Klasse? – Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien“ des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) kommt zu dem Ergebnis, dass systematische Mehrfachbelastungen und Ressourcennachteile die Situation gerade in den Kitas prägen, die einen höheren Anteil von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien betreuen. Gerade dort also, wo sich Herausforderungen mit Blick auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ballen, stehen hierfür vergleichsweise schlechtere Rahmenbedingungen zur Verfügung.

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ZFF-Info

ZFF-Info 09/2024

AUS DEM ZFF

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab spätestens 01. Oktober 2024 eine*n

Referent*in
in Teilzeit (30 Stunden / Woche)
befristet als Elternzeitvertretung zunächst bis zum 30.06.2025

Wir freuen uns auf spannende und aussagekräftige Bewerbungen.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier, Bewerbungsschluss ist der 23.06.2024

 

Morgen findet die ZFF-Fachtagung mit dem Titel „Ohne Netz und doppelten Boden – Drahtseilakt Familie mit pflegebedürftigen Kindern“ statt. Rund 70 Interessierte und Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis nehmen teil.

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Häufig wird eine Teilgruppe übersehen, die aber besonderen Herausforderungen gegenübersteht: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat dieser Kreis eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen. Das liegt auch daran, dass weder reguläre familiäre Unterstützungsangebote auf die besondere Situation von pflegenden Eltern zugeschnitten sind, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist. Damit Pflege in Familien – unabhängig davon ob Erwachsene oder junge Menschen pflegebedürftig sind – in Zukunft nicht mehr zu einer extremen Belastung wird, müssen generell dringend neue Lösungswege gefunden und das Thema endlich auf die politische Agenda gesetzt werden!“

Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende des ZFF, ergänzt: „Familien mit pflegebedürftigen Kindern müssen Tag für Tag auf dem Drahtseil jonglieren, denn Pflege bedeutet eine außerordentliche finanzielle, körperliche, emotionale und zeitliche Belastung! Wir freuen uns daher außerordentlich, heute gemeinsamen mit vielen Expert*innen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Zudem werden wir diskutieren, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen und unsere These überprüfen, ob solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt und für Kinder sowie alte Menschen gesorgt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.06.2024

In der Diskussion um weitere Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags für das Jahr 2024 ohne eine gleichzeitige Anhebung des Kindergeldes fordern Familienorganisationen, die Lücke zwischen Kindergeld und Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags zu schließen. Damit soll dem Ziel näher gekommen werden, die gleiche finanzielle Wertschätzung aller Kinder zu erreichen.

„Schon lange kritisieren wir die ungleichen finanziellen Entlastungseffekte durch Kinderfreibeträge und Kindergeld. Die Kinderfreibeträge sollen 2024 nun ein zweites Mal angehoben werden, ohne eine entsprechende Erhöhung beim Kindergeld vorzunehmen. Um Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bei dieser Erhöhung nicht leer ausgehen zu lassen“, erklären die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, „muss das Kindergeld schnellstmöglich an die maximale steuerliche Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge angepasst werden.“

Im Inflationsausgleichsgesetz, das Ende 2022 beschlossen wurde, wurde sowohl das Kindergeld als auch die steuerlichen Kinderfreibeträge angehoben: Die Höhe des Kindergeldes ist dadurch 2023 auf 250 Euro angestiegen, etwas stärker als gewöhnlich, um Familien von der hohen Inflation und den angestiegenen Energiepreisen zu entlasten. Die Lücke zwischen der maximalen steuerlichen Entlastung des Kinderfreibetrags und der Höhe des Kindergeldes ist dadurch im Jahr 2023 etwas reduziert worden, weil die Kinderfreibeträge lediglich auf maximal 6.024 Euro bzw. 3.012 Euro je Elternteil anstiegen. Diese Lücke vergrößerte sich wieder, als sich, wie ebenfalls bereits im Inflationsausgleichsgesetz vorgesehen, die Kinderfreibeträge 2024 auf 6.384 bzw. 3192 Euro erhöhten.

Nun plant Finanzminister Christian Lindner den Kinderfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 nochmals anzuheben, auf dann 6.612 bzw. 3. 306 Euro. Gleichzeitig lehnt er jedoch eine Erhöhung des Kindergeldes mit Hinweis auf die 2023 durchgeführte Erhöhung auf 250 Euro ab.

Seit das Bundesverfassungsgericht 1990 entschieden hat, dass das Existenzminimum von Kindern von der Einkommensbesteuerung freizustellen ist, wird diese Vorgabe mit dem Kinderfreibetrag in der Steuer bzw. für die Mehrzahl der Familien im Rahmen des Kindergeldes umgesetzt. Dieses duale System aus Kinderfreibeträgen und Kindergeld steht in der Kritik, da es unterschiedlich hohe Entlastungs- bzw. Förderwirkungen hat. Im Nebeneinanderbestehen von Kinderfreibetrag und Kindergeld müssen nach Ansicht der AGF verschiedene Ziele miteinander in Übereinstimmung gebracht werden: zum einen die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Freistellung des kindlichen Existenzminimums bei der Besteuerung des Elterneinkommens. Wenn Steuerpflichtige gleiche Einkommenshöhen haben, müssen bei Eltern mit Kindern die Einschränkungen der steuerlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Zum anderen aber sollten Kinder aus Familien mit niedrigen und durchschnittlichen Einkommen nicht benachteiligt werden.

„Die Reduzierung der Kluft zwischen der maximalen steuerlichen Entlastung des Freibetrags und der Höhe des Kindergeldes muss konsequent vorangetrieben werden, denn hier gibt es eine Gerechtigkeitslücke, die dringend geschlossen werden muss, anstatt sie weiter zu öffnen“, so die Verbände. Zudem müssten die Regelungen zu den Anrechnungen beim Unterhaltsvorschuss und beim SBG II angepasst werden, da ansonsten viele Alleinerziehende und viele Familien im SGB II Bezug nicht profitieren. Abhilfe könnte hier die lange geforderte und bereits angekündigte Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums mit entsprechenden Anpassungen der Anrechnungsregeln schaffen.

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.06.2024

SCHWERPUNKT: Häusliche Gewalt

70 Prozent der Opfer sind weiblich / Bundesministerinnen Faeser und Paus stellen aktuelles BKA-Lagebild vor

256.276 Menschen in Deutschland wurden 2023 Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70 Prozent weiblich. Dies ist ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. 78.341 Menschen wurden 2023 Opfer innerfamiliärer Gewalt zwischen nahen Angehörigen. Dies sind 6,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Das zeigt das neue umfassende Lagebild, das heute von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesfrauenministerin Lisa Paus und der Vizepräsidentin beim Bundeskriminalamt, Martina Link, in Berlin vorgestellt wurde.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die erneut deutlich gestiegenen Zahlen zur Häuslichen Gewalt zeigen das erschreckende Ausmaß einer traurigen Realität. Gewalt ist ein alltägliches Phänomen – das ist nicht hinnehmbar. Das erschüttert mich zutiefst. Das Ziel der Bundesregierung ist, alle Menschen, vor allem Frauen, wirksam vor Gewalt zu schützen. Die Herausforderung ist groß, insbesondere, weil so viel in den eigenen vier Wänden und unter Ausschluss der Öffentlichkeit passiert. Wir brauchen dringend ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Unterstützungsangebot bestehend aus sicheren Zufluchtsorten und kompetenter Beratung. Dafür arbeiten wir an einem Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Das Gewalthilfegesetz wird die Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schaffen, denn alle von Gewalt Betroffenen haben das Recht auf Schutz und Beratung.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir müssen als Gesellschaft sehr deutlich machen, dass wir hinschauen, eingreifen und Gewalt gegen Frauen und Gewalt in Familien keinesfalls akzeptieren. Wir wollen die Betroffenen stärken und sie ermutigen, Taten anzuzeigen. Dann können mehr Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Niemand sollte sich schämen, Opfer von Gewalt geworden zu sein. Die Schuld liegt nie beim Opfer, sondern immer beim Täter. Wir werden jetzt an Standorten der Bundespolizei 24/7-Schalter für von Gewalt betroffene Frauen einrichten. Speziell geschulte Beamtinnen können dort Anzeigen aufnehmen und helfen.

Wir müssen die Gewaltspirale stoppen. Entscheidend ist, dass die Täter ihr aggressives Verhalten beenden und sich tatsächlich verändern. Dafür brauchen wir neben konsequenter Strafverfolgung verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für die Täter. Die Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz müssen strikter durchgesetzt und hierdurch ergänzt werden. Und auch über einen weiteren Schritt beraten wir: Wenn die Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden, kann die Polizei im Ernstfall schneller einschreiten und erneute Gewalt gegen Frauen besser verhindern.“

BKA-Vizepräsidentin Martina Link: „Wir registrieren seit Jahren steigende Zahlen von Häuslicher Gewalt. Gleichzeitig werden viele dieser Taten gar nicht angezeigt, so dass die Polizeiliche Kriminalstatistik den tatsächlichen Umfang nur bedingt widerspiegelt. Um das Gesamtbild und die Hintergründe besser zu erfassen, führen wir aktuell im Rahmen der gemeinsam mit BMFSJ und BMI gestarteten Studie LeSuBiA umfangreiche Opferbefragungen für die Bereiche Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt, Stalking und digitale Gewalt durch. Die Aufhellung des Dunkelfelds wird dabei helfen, Straftaten im familiären und partnerschaftlichen Umfeld in Zukunft besser zu erkennen und Präventionsangebote zielgerichteter zu adressieren.“

Petra Söchting, Leiterin Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: „Auch das Hilfetelefon verzeichnet in seinem Jahresbericht 2023 gestiegene Zahlen. Mit rund 59.000 Fällen ist das Beratungsaufkommen um rund 12 Prozent gestiegen und so hoch wie nie. Insbesondere die hohe Zahl an Anfragen, nämlich rund die Hälfte, die zwischen 18 und 8 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen einging, zeigt, wie groß der Bedarf nach einer jederzeit erreichbaren ersten Anlaufstelle ist. Für längerfristige Beratung und Unterstützung vermittelt das Hilfetelefon dann an Beratungs- und Schutzeinrichtungen vor Ort weiter. Dafür braucht es aber ein bedarfsgerechtes Unterstützungssystem. Die aktuellen Lücken müssen geschlossen werden, um Frauen ein Leben frei von Gewalt zu ermöglichen.“

Das Lagebild Häusliche Gewalt ist eine Fortschreibung und Ergänzung der früheren Kriminalstatistischen Auswertung Partnerschaftsgewalt, die seit
2015 jährlich durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde. Neben der Partnerschaftsgewalt werden im Lagebild Häusliche Gewalt auch
die Delikte der sog. innerfamiliären Gewalt von und gegen Eltern, Kinder, Geschwister und sonstige Angehörige betrachtet.

Die meisten Opfer häuslicher Gewalt waren von Partnerschaftsgewalt betroffen (167.865 Personen, 65,5%), ein Drittel von innerfamiliärer Gewalt be-
troffen (88.411 Personen, 34,5%).

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer um 6,4 Prozent auf 167.865 Opfer. Ganz überwiegend trifft Gewalt im häuslichen Kontext Frauen: 79,2 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt und 70,5 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt insgesamt sind weiblich. Von den Tatverdächtigen bei Partnerschaftsgewalt sind 77,6 Prozent Männer, im Gesamtbereich der häuslichen Gewalt 75,6 Prozent.

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt lebte die Hälfte der Opfer mit der tatverdächtigen Person zusammen. Die Mehrheit sowohl der Opfer als auch der Tatverdächtigten waren zwischen 30 und 40 Jahre alt, im Bereich der innerfamiliären Gewalt waren unter 21-Jährige Opfer am häufigsten betroffen. 155 Frauen und 24 Männer sind im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden.

Von den 88.411 Opfern innerfamiliärer Gewalt waren 54% weiblich und 46% männlich. Insgesamt ist fast ein Viertel der Opfer unter 14 Jahre alt. Im Jahr 2023 wurden 92 weibliche und 63 männliche Personen Opfer von innerfamiliärer Gewalt mit tödlichem Ausgang.

Die Zahlen von polizeilich registrierter Häuslicher Gewalt steigen nahezu kontinuierlich an, in den letzten fünf Jahren um 19,5 Prozent. Doch nach wie vor ist davon auszugehen, dass viele Taten der Polizei nicht gemeldet werden, etwa aus Angst oder Scham.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen unter der Nummer 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 19 Spra-
chen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de.

Die App des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e.V.“ bietet von häuslicher Gewalt betroffenen Personen einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Unterstützungsangeboten und soll als Brücke in das bestehende Hilfenetzwerk dienen. Weitere Informationen unter www.gewaltfrei-in-die-zukunft.de.

Das Lagebild Häusliche Gewalt 2023 finden Sie hier: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/HaeuslicheGewalt/haeuslicheGewalt_node.html 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2024

Anlässlich der Veröffentlichung des Bundeslagebilds Häusliche Gewalt 2023 erklären Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin:

Die Zahlen des heute vorgestellten Bundeslagebilds Häusliche Gewalt für das Jahr 2023 sind alarmierend und zeigen uns deutlich: Deutschland hat ein Gewaltproblem. Das eigene Zuhause sollte für alle ein sicherer Ort sein. Dass dies für viele Menschen nicht der Fall ist, können wir nicht hinnehmen. Häusliche Gewalt begegnet uns in allen gesellschaftlichen Schichten und stellt eine Gefahr für die innere Sicherheit in unserem Land dar. Betroffen sind überwiegend Frauen. Bei Partnerschaftsgewalt sind mit 79,2 Prozent vier von fünf Betroffenen Frauen. Täglich erfahren über 365 Frauen Gewalt durch ihren Partner oder Expartner und ebenfalls täglich versucht ein Partner oder Expartner, seine (Ex-)Partnerin zu töten. Im letzten Jahr wurden 155 Frauen durch Partnerschaftsgewalt getötet. Es besteht dringender Handlungsbedarf und wir müssen alles dafür tun, Betroffene besser zu schützen.

Genau das wollen wir mit dem von Bundesfrauenministerin Lisa Paus geplanten Gewalthilfegesetz tun. Derzeit sind Zugang und Finanzierung des Hilfesystems je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und es fehlen Schutzplätze und Beratungsstellen. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir eine bundeseinheitliche Regelung mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle von Gewalt Betroffenen und ihre Kinder garantieren. Dieser Anspruch muss flächendeckend, unabhängig von Wohnort, Einkommen, Beeinträchtigungen oder Aufenthaltsstatus zugänglich sein. Zudem wird der Bund sich erstmalig dauerhaft an der Finanzierung beteiligen und somit gemeinsam mit den Ländern das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen, damit ein gewaltfreies Leben für alle möglich ist.

Auch müssen wir dafür sorgen, dass das Dunkelfeld weiter aufgehellt wird, denn die vorliegenden Zahlen sind mutmaßlich nur die Spitze des Eisbergs. Mit der gesetzlichen Verankerung des Periodischen Sicherheitsberichts wollen wir unter anderem durch Dunkelfeldforschung ein noch klareres Bild über das tatsächliche Ausmaß häuslicher Gewalt erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 07.06.2024

Das heute veröffentliche Lagebild Häusliche Gewalt zeigt das anhaltend hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen, während eine vor erst knapp einer Woche veröffentlichte Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) alarmierende Defizite im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen belegt. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert Versäumnisse der Politik.

„Die jüngsten Zahlen zeigen eindringlich, dass Bund, Länder und Kommunen es sich schlicht nicht erlauben können, weiter untätig zu bleiben“, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, „Die Unterfinanzierung des Hilfesystems ist nicht nur ein Versäumnis, sondern eine direkte Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit und des Lebens vieler Frauen. Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich zu handeln und die notwendigen Mittel bereitzustellen, um den betroffenen Frauen Schutz und Unterstützung zu bieten. Notwendiger Schutz und bitter nötige Hilfe dürfen nicht an Sparplänen und Finanzierungsfragen zwischen Bund, Ländern und Kommunen scheitern. Die ausreichende Finanzierung des Gewaltschutzes muss jetzt mit einem Bundesgesetz geregelt werden.“

Laut der Studie des BMFSFJ sind die bestehenden Ressourcen und Angebote bei Weitem nicht ausreichend, um den Bedarf der Betroffenen zu decken. Es fehlt an finanzieller Unterstützung, Personal und Schutzräumen, was zur Folge hat, dass viele Frauen keine angemessene Hilfe erhalten können.

„Diese gravierenden Mängel im Hilfesystem sind besonders besorgniserregend, da sie das Leben und die Sicherheit vieler Frauen gefährden. Die prekäre Situation der Gewaltschutzarbeit ist ein seit Jahrzehnten ungelöstes Dauerproblem. Es gilt, jetzt endlich ernsthaft Versäumnisse zugunsten Gewaltbetroffener anzupacken“, so Sonnenholzner, „Wir fordern, dass umgehend ein Gesetzentwurf zur wirksamen Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vorgelegt wird, damit das Recht auf Schutz und Beratung für jede gewaltbetroffene Frau verwirklicht werden kann. Es braucht deutschlandweit deutlich mehr Hilfe- und Unterstützungsangebote – so wie von vielen Sozialverbänden und dem Expert*innenausschuss GREVIO des Europarates zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gefordert – und eine solide Finanzierung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen bei häuslicher Gewalt, Frauennotrufen und Interventionsstellen.“

Hintergrund:

2023 wurden 132.966 weibliche Opfer von Partnerschaftsgewalt erfasst (Vorjahr: 126.349). Etwa 80 % der Opfer von Partnerschaftsgewalt sind Frauen; ca. 78 % der Tatverdächtigen sind Männer. 155 Frauen sind 2023 durch Partner oder Ex-Partner getötet worden (Vorjahr: 133 Frauen).

Die aktuell veröffentlichte Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt des BMFSFJ bestätigt die Unterfinanzierung des Hilfesystems. Erstmalig wurden mit dieser Studie belastbare Zahlen für Deutschland erhoben. So haben 2022 rund 30.000 Frauen und ihre Kinder Zuflucht in einem Frauenhaus gefunden. Mehr als 400.000 Beratungsgespräche mit mehr als 138.000 Frauen wurden geführt. Es gibt nachweislich einen erheblichen Mehrbedarf an Frauenhausplätzen, Beratungskapazitäten und Fachkräften.

Auf € 270 Mio. beliefen sich die erfassten Gesamtkosten 2022. Gleichzeitig zeigen Berechnungen in der Studie, dass mindestens weit mehr als das Doppelte nötig wäre, um das Hilfesystem bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Nur durch erhebliche Eigenanteile zur Finanzierung durch Trägerorganisationen wie die der Arbeiterwohlfahrt kann bislang die Gewaltschutzarbeit mit Frauenhäusern, Fachberatungs- und Interventionsstellen und weiteren notwendigen Angeboten aufrechterhalten werden. Während der Bund sich über sozialrechtliche Leistungsansprüche mit ca. € 13,2 Mio an den Kosten beteiligt hat, liegt der Finanzierungsanteil durch Trägerorganisationen bei mehr als € 62 Mio. Länder und Kommunen haben rund € 180 Mio. zur Finanzierung der Kosten beigetragen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.06.2024

Medienberichten zufolge ist die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt um rund sieben Prozent gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Lagebericht des Bundeskriminalamtes hervor, der morgen veröffentlicht wird. Die Diakonie Deutschland fordert die Bundesregierung auf, Betroffene mit einem Gewalthilfegesetz besser zu schützen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Wir brauchen jetzt ein Gewalthilfegesetz, das für alle von Gewalt Betroffene einen Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Zugang zu Schutz und Beratung garantiert. Nach dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der Istanbul-Konvention, fehlen in Deutschland 21.000 Frauenhausplätze. Angesichts der Zahlen ist es unvorstellbar, dass Gewaltschutz einerseits eine freiwillige Leistung der Kommunen ist und andererseits die Opfer von Gewalt teilweise einen Eigenanteil von bis zu 50 € pro Tag für den Aufenthalt im Frauenhaus zahlen müssen. Wer von Gewalt betroffen ist, braucht verlässlichen Schutz. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart, das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder zu garantieren und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.“

Hintergrund

Der Bericht der polizeilichen Kriminalstatistik bildet lediglich das Hellfeld von häuslicher Gewalt ab. Eine Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte von 2014 belegt: In Deutschland erlebt jede vierte Frau Gewalt in Partnerschaft, Ehe und Familie. Im Jahr 2025 will das Bundeskriminalamt die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ veröffentlichen. Die Diakonie Deutschland fürchtet, dass die Studie den Trend zur Zunahme häuslicher Gewalt bestätigen wird.

Die Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen. Die Diakonie ist Träger von 38 Frauen- und Kinderschutzhäusern und ca. 500 Fachberatungsstellen. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 400 Frauenhäuser und über 40 Schutz– und Zufluchtswohnungen mit mehr als 6.000 Plätzen für Frauen und Kinder. Hinzu kommen 750 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 06.06.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgelegt, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Das Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verbessern und Betroffene bei ihrer individuellen Aufarbeitung des erlittenen Unrechts unterstützen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Durchschnittlich sind es 50 Jungen und Mädchen an jedem Tag, die laut Polizeilicher Kriminalstatistik vergangenes Jahr sexuelle Gewalt über sich ergehen lassen mussten. Sechs von diesen 50 Kindern waren dabei jünger als sechs Jahre. Das sind erschreckende und zugleich beschämende Zahlen. Zu viele Kinder und Jugendliche mussten Erfahrungen mit sexueller Gewalt durchmachen – im familiären Bereich, im sozialen Umfeld oder im digitalen Raum. Es macht uns alle sehr betroffen. Wir geben endlich eine klare Antwort. Mit dem Antimissbrauchsbeauftragtengesetz verfolgen wir vier Ziele: Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verankern wir gesetzlich und damit dauerhaft. Wir holen die Anliegen der Betroffenen in die Mitte der Gesellschaft. Wir verbessern die Möglichkeiten der Aufarbeitung. Und wir stärken Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.“

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: „Ich danke Bundesministerin Lisa Paus und der Bundesregierung für die heutige Beschlussfassung. Die Bundesregierung verpflichtet sich damit, noch klarer die ressortüber-greifenden Herausforderungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen strukturiert und umfassend anzugehen. Darüber werden der Kinderschutz und die Belange von Betroffenen konsequent weiter gestärkt. Von besonderer Bedeutung ist, dass mit dem Gesetz neben meinem Amt auch der bei mir angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission dauerhaft gesetzlich verankert werden.“

Die wesentlichen Regelungsinhalte des Gesetz-Entwurfs:

Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen werden gestärkt: Mit einer oder einem vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten, dem dort eingerichteten Betroffenenrat und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission sichert die Bundesregierung auf Dauer wichtige Strukturen, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen erschweren. Das Amt wird die zentrale Stelle auf Bundesebene für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörige, für Fachleute aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren. Neu ist ein umfassender regelmäßiger Lagebericht an das Parlament zum Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs, zu Fragen des Schutzes, der Hilfen sowie der Forschung und Aufarbeitung. Die Daten dafür wird ein neues Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen liefern.

Betroffenen-Beteiligung und verbesserte Aufarbeitung: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission arbeitet seit 2016 daran, Strukturen in Institutionen, Familien oder im sozialen Umfeld aufzudecken, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ermöglicht haben. Sie führt insbesondere Anhörungen von Betroffenen durch. Darüber hinaus wird für Betroffene ein neues Beratungssystem geschaffen, das sie bei der Aufarbeitung der eigenen Geschichte unterstützen und begleiten soll. In der Kinder- und Jugendhilfe sollen Akteneinsichts- und Auskunftsrechte verbessert werden. Außerdem soll die Durchführung von wissenschaftlichen Fallanalysen verbindlich geregelt werden, um aus problematischen Kinderschutzverläufen für die Zukunft zu lernen.

Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll erstmals eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs erhalten. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Fallanalysen zum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.

Zum Gesetzesentwurf: www.bmfsfj.de/ubskm-gesetz

Weitere Informationen finden Sie auch auf:
https://beauftragte-missbrauch.de
https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/betroffenenrat-bei-der-ubskm
https://www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.06.2024

Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 das Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen gebilligt. Eine Neuregelung war erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass das geltende Recht die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Eheschließung nicht ausreichend berücksichtigt.

Unwirksamkeit von „Kinderehen“

Das Gesetz sieht vor, dass Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, in Deutschland weiterhin unwirksam sind. Dies gilt auch dann, wenn sie im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen wurden.

Unterhaltsansprüche und Heilung

Um den Schutz der minderjährigen Person zu verbessern, sieht die Reform vor, dass sie aus der unwirksamen Ehe die gleichen Unterhaltsansprüche geltend machen kann, die ihr nach einer wirksam geschlossenen Ehe zugestanden hätten. Zudem ist nun geregelt, dass eine unwirksam geschlossene Ehe mit einer unter 16-jährigen Person durch spätere und rechtskonforme Eheschließung bestätigt werden kann. Dies gilt nur, wenn die erneute Eheschließung in Deutschland vor einem inländischen Standesamt erfolgt. Die Heilung wirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Eheschließung zurück.

Evaluierung nach drei Jahren

Das Gesetz verpflichtet zudem das Bundesministerium der Justiz, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten zu überprüfen, ob sich die Neuregelung beim Schutz der zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht 16-jährigen Personen und gemeinsamer Kinder bewährt hat.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 14.06.2024

Die Bundesregierung hat den Arbeitsbericht der Bundesstiftung Gleichstellung für die 20. Legislaturperiode als Unterrichtung (20/11860) vorgelegt. Der Arbeitsbericht gibt einen Überblick über die Arbeitsweise und die Organisationsform der Stiftung, stellt Tätigkeiten und Ergebnisse seit November 2021 dar und gibt einen Ausblick auf ausstehende Vorhaben und geplante Wirkungsschwerpunkte bis zum Ende der Legislaturperiode des aktuellen Stiftungsrates.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 431 vom 19.06.2024

Die Unionsfraktion fordert mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Die dauerhafte Versorgung, Pflege und Betreuung von Angehörigen stelle viele Menschen vor große physische und psychische Herausforderungen, heißt es in einem Antrag (20/11761) der Fraktion.

Die häusliche Pflege durch Angehörige ähnele einer Vollzeittätigkeit, die mit viel Arbeit, emotionaler Anstrengung und Verantwortung einhergehe, häufig neben einer anderen beruflichen oder familiären Verpflichtung.

Mehr als 80 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf würden in den eigenen vier Wänden gepflegt. Das seien rund 4,17 Millionen Menschen, die von knapp fünf Millionen Angehörigen versorgt würden. Pflegende Angehörige bildeten damit das Rückgrat des deutschen Pflegesystems. Pflegende An- und Zugehörige benötigten Unterstützung und verlässliche Konzepte. Die Voraussetzungen für Entlastungen müssten jetzt geschaffen werden.

Die Abgeordneten fordern in einem 16-Punkte-Plan unter anderem, die Pflegeinfrastruktur mit Kurzzeit-, Langzeit-, Tages- und Nachtpflegeangeboten weiterzuentwickeln, orientiert an den lokalen Bedarfen. Flächendeckend sollte die wohnortnahe Versorgung ausgebaut werden, etwa durch Pflegestützpunkte mit integrierter Pflegeberatung, einem Quartiersmanagement oder Nachbarschaftshilfen. Zudem schlagen die Abgeordneten den Einstieg in eine Entgeltersatzleistung bei der Pflegezeit beziehungsweise Familienpflegezeit vor.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 417 vom 12.06.2024

Gut die Hälfte der durch das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ Geförderten schafft nach Förderende den Absprung in eine ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die meisten finden einen Job bei demselben Arbeitgeber, der sie bereits während der Förderung beschäftigte. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

14 Monate nach Förderende sind 53 Prozent der ehemals Geförderten in regulärer, ungeförderter Beschäftigung.  Zudem weisen die Geförderten um etwa 33 Prozentpunkte höhere Quoten in Beschäftigung auf als vergleichbare Langzeitarbeitslose, die im selben Zeitraum nicht gefördert wurden. Von der Förderung profitieren besonders Langzeitarbeitslose ohne Berufsabschluss sowie Personen mit besonders schlechter Beschäftigungshistorie.

Auch hinsichtlich der Beschäftigungsqualität schneidet das Instrument insgesamt gut ab, was sich etwa am Tätigkeitsniveau der regulären Beschäftigung zeigt. Unter den ehemals Geförderten in einer ungeförderten Beschäftigung arbeiten 14 Monate nach Förderende rund 39 Prozent in einem Job mit Helfer- oder Anlerntätigkeiten. Diese erfordern in der Regel keine oder nur geringe Fachkenntnisse und können daher oft ohne formale Qualifikation ausgeübt werden. Mit 52 Prozent übt die Mehrheit jedoch fachlich ausgerichtete Tätigkeiten aus, die fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten erfordern und daher oft eine berufliche Ausbildung voraussetzen. Ein deutlich geringerer Anteil von etwa 9 Prozent hat sogar eine ungeförderte Beschäftigung mit komplexen Spezialisten-Tätigkeiten beziehungsweise hoch komplexen Tätigkeiten. Für diese Jobs sind in der Regel eine Techniker- oder eine Meisterausbildung oder ein Hochschulstudium erforderlich.

Im Durchschnitt verdienen ehemals Geförderte in einer regulären Beschäftigung 14 Monate nach Förderende knapp 1.600 Euro brutto pro Monat. Dabei muss beachtet werden, dass fast die Hälfte in Teilzeit arbeitet und der Anteil damit deutlich über dem Anteil der Teilzeitbeschäftigten in der erwerbstätigen Bevölkerung insgesamt liegt. Betrachtet man nur Vollzeitbeschäftigte, beträgt das mittlere Brutto-Monatsentgelt gut 1.900 Euro, was etwas über der Entlohnung nach dem zum Beobachtungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Mindestlohn bei Vollzeitbeschäftigung liegt. „Insgesamt ist das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ als Erfolg einzustufen“, so IAB-Forscher Stefan Tübbicke. „Die Maßnahme steigert den Arbeitsmarkterfolg von Langzeitarbeitslosen deutlich.“

Bei dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ handelt es sich im Kern um einen Lohnkostenzuschuss im Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs II für Langzeitarbeitslose, die eine Arbeitslosigkeitsdauer von mindestens zwei Jahren aufweisen. Mithilfe des Instruments können Arbeitsverhältnisse bei öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Arbeitgebern gefördert werden. Im ersten Jahr der Förderung werden Arbeitgebern, die förderberechtigte Langzeitarbeitslose einstellen, 75 Prozent der zu berücksichtigenden Lohnkosten vom Jobcenter erstattet. Im zweiten und letzten Jahr der Förderung beträgt der Anteil 50 Prozent.

Die Studie beruht auf vom IAB aufbereiteten administrativen Personendaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-13.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 11.06.2024

  • 56 % der 25- bis unter 65-Jährigen aus akademischem Elternhaus hatten 2021 selbst einen Hochschulabschluss, bei jenen mit formal gering qualifizierten Eltern nur 12 %
  • Bei Eltern ohne Abitur oder Berufsabschluss verfügten 40 % selbst auch nicht über einen solchen Abschluss
  • Erwachsene, die im Kleinkindalter zugewandert waren, haben mit 24 % ähnlich oft einen Hochschulabschluss wie Erwachsene ohne Einwanderungsgeschichte

Wer aus einem akademischen Elternhaus kommt, hat um ein Vielfaches häufiger einen Hochschulabschluss als diejenigen, deren Eltern keinen akademischen Abschluss haben. Mehr als die Hälfte (56 %) der Erwachsenen im Alter von 25 bis unter 65 Jahren, von denen mindestens ein Elternteil einen Hochschulabschluss hatte, verfügten 2021 selbst über einen Hochschulabschluss. In dieser Bevölkerungsgruppe war die Hochschulabschlussquote damit dreimal so hoch wie bei jenen, deren Eltern maximal einen beruflichen Abschluss oder die Hochschulreife hatten (19 %), und fast fünfmal so hoch wie bei Menschen mit formal gering qualifizierten Eltern (12 %). Das berichtet das Statistische Bundesamt (Destatis) im Nationalen Bildungsbericht auf Basis einer Sondererhebung des Mikrozensus. Zum Vergleich: Unabhängig vom Bildungsstand der Eltern hatten 24 % der Erwachsenen im Alter von 25 bis unter 65 Jahren einen Hochschulabschluss. 

Als formal gering qualifiziert gilt, wer weder über einen beruflichen Abschluss noch die Hochschulreife, sondern maximal über einen Haupt- oder Realschulabschluss verfügt. 2022 traf das auf 2,8 Millionen Menschen (17 %) im Alter von 25 bis unter 65 Jahren in Deutschland zu. Kinder von formal gering qualifizierten Eltern waren im Erwachsenenalter zu 40 % selbst formal gering qualifiziert. Dieser Anteil nimmt mit höherem Bildungsabschluss der Eltern stark ab. Bei Eltern mit beruflichem Abschluss oder Hochschulreife standen nur noch 7 % selbst ohne einen solchen Abschluss da. Nur 3 % der Kinder aus akademischen Elternhäusern, in denen mindestens ein Elternteil einen Hochschulabschluss hat, waren im Erwachsenenalter formal gering qualifiziert.

Niedrigerer Bildungsstand zugewanderter Eltern prägt Bildungsweg der Kinder

Unterschiede im Bildungsstand der Bevölkerung von 25 bis unter 65 Jahren zeigen sich auch mit Blick auf deren Einwanderungsgeschichte. In Deutschland geborene Nachkommen von zwei zugewanderten Eltern hatten im Jahr 2022 zwar seltener einen Hochschulabschluss (19 %) als Menschen ohne Einwanderungsgeschichte (25 %) und waren häufiger formal gering qualifiziert (23 % gegenüber 10 %). Diese Unterschiede lassen sich jedoch vollständig durch den im Durchschnitt niedrigeren Bildungsstand der zugewanderten Eltern erklären.

Deutliche Zusammenhänge zwischen Zuwanderungsalter und Bildungsstand

Deutlichere einwanderungsbezogene Unterschiede zeigen sich bei selbst Zugewanderten je nach Alter zum Zeitpunkt der Zuwanderung nach Deutschland. Der Bildungsstand von Erwachsenen, die als Minderjährige nach Deutschland zugewandert sind, ist umso höher, desto jünger sie zum Zeitpunkt der Zuwanderung waren. Unter ihnen verfügen diejenigen, die im Alter von unter 3 Jahren nach Deutschland kamen, am häufigsten über einen Hochschulabschluss (24 %) und sind am seltensten formal gering qualifiziert (20 %). Erwachsene, die im Alter von 14 bis unter 18 Jahren zugewandert waren, haben dagegen die niedrigste Hochschulabschlussquote (9 %) und sind am häufigsten formal gering qualifiziert (49 %).

Erwachsene, die mit 18 Jahren oder älter nach Deutschland gekommen sind, verfügen mit 25 % genauso häufig über einen Hochschulabschluss wie Menschen ohne Einwanderungsgeschichte. Dieser wurde zu 79 % bereits im Ausland erworben. Gleichzeitig ist der Anteil der formal Geringqualifizierten bei den im Erwachsenenalter Zugewanderten jedoch fast vier Mal so hoch (38 %) wie bei Menschen ohne Einwanderungsgeschichte (10 %). 

Methodische Hinweise:

Informationen zum Bildungsstand der Eltern wurden im Jahr 2021 anhand freiwilliger Angaben in einer Teilstichprobe des Mikrozensus, dem European Union Labour Force Survey (EU-LFS), erhoben. Die Ergebnisse wurden unterschiedlich gewichtet hochgerechnet, um selektive Nichtantworten zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2024

Im 1. Quartal 2024 wurden in Deutschland rund 28 200 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das waren 2,3 % mehr als im 1. Quartal 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war damit nach dem Rückgang im 4. Quartal 2023 (-3,1 % zum 4. Quartal 2022) wieder ein Anstieg im Vorjahresvergleich zu verzeichnen. Zuvor war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ab dem 4. Quartal 2021 durchgängig gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal gestiegen. Die Ursachen für diese Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor. 

69 % der Frauen, die im 1. Quartal 2024 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 9 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht. 

95 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 5 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (46 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 41 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 84 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 13 % ambulant in Krankenhäusern. 

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen bieten die Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online sowie die Themenseite „Schwangerschaftsabbrüche“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.06.2024

Menschen ab 10 Jahren schliefen mit durchschnittlich 8 Stunden und 37 Minuten im Jahr 2022 pro Tag 8 Minuten mehr als zehn Jahre zuvor

Paare mit Kindern im Haushalt zählen zu den Bevölkerungsgruppen, die am wenigsten schlafen. Im Jahr 2022 kamen sie im Durchschnitt auf 8 Stunden und 15 Minuten Schlaf pro Tag. Das waren 19 Minuten weniger Schlaf pro Tag als bei Paaren ohne Kinder im Haushalt, die im Schnitt 8 Stunden und 34 Minuten schliefen. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2022 anlässlich des nationalen Schlaftags der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin am 21. Juni mit. Auch Alleinerziehende schlafen mit 8 Stunden und 22 Minuten im Schnitt weniger als Alleinlebende ohne Kinder mit 8 Stunden und 32 Minuten, wenngleich der Unterschied mit 10 Minuten hier geringer ausfällt.

Über alle Alters- und Bevölkerungsgruppen hinweg schlafen die Menschen ab 10 Jahren hierzulande im Schnitt 8 Stunden und 37 Minuten pro Tag. In das Ergebnis fließen auch die Schlafzeiten an Krankheitstagen, Feiertagen und Wochenenden ein. An Wochenenden und Feiertagen schlief die Bevölkerung ab 10 Jahren mit durchschnittlich 9 Stunden und 15 Minuten fast eine Stunde mehr als werktags (8 Stunden und 20 Minuten).

Durchschnittliche Schlafdauer sinkt mit dem Alter und steigt im Rentenalter wieder an

Betrachtet man die Schlafdauer nach Alter, zeigte sich im Jahr 2022, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit im Schnitt 9 Stunden und 42 Minuten am meisten schlafen. 18- bis 29-Jährige schliefen bereits rund eine Stunde weniger pro Tag (8 Stunden, 47 Minuten). Bei Personen im Alter von 30 bis 44 Jahren sowie von 45 bis 64 Jahren lag die Schlafdauer mit jeweils 8 Stunden und 20 Minuten wiederum fast eine halbe Stunde niedriger. Menschen ab 65 Jahren schliefen hingegen wieder länger. Ihre durchschnittliche Schlafdauer war mit 8 Stunden und 46 Minuten ähnlich hoch wie bei den 18- bis 29-Jährigen.

Menschen schliefen 2022 mehr als zehn Jahre zuvor – über alle Altersgruppen hinweg

Mit durchschnittlich 8 Stunden und 37 Minuten schliefen die Menschen in Deutschland 2022 pro Tag 8 Minuten mehr als zehn Jahre zuvor: Laut Zeitverwendungserhebung 2012/2013 hatten Menschen ab 10 Jahren damals im Schnitt noch 8 Stunden und 29 Minuten geschlafen. Die durchschnittliche Schlafdauer ist dabei in allen Altersgruppen gestiegen. Inwieweit die Coronapandemie Einfluss auf die Schlafdauer und die Zeitverwendung 2022 hatte, kann auf Basis der Erhebung nicht beziffert werden.

Methodische Hinweise:

Die Zeitverwendungserhebung (ZVE) findet rund alle zehn Jahre auf freiwilliger Basis statt. Alle teilnehmenden Haushaltsmitglieder ab 10 Jahren halten an drei vorgegebenen Tagen, davon zwei Wochentage und ein Tag am Wochenende, ihre Zeitverwendung in einem Zeit-Tagebuch oder in einer App fest, indem sie ihre konkreten Aktivitäten im Tagesverlauf dokumentieren. So fließen in die Schlafzeiten auch Krankheitstage, Feiertage und Wochenenden ein. Zum Schlafen zählt neben dem nächtlichen Schlaf auch das Schlafen tagsüber (z. B. Mittagsschlaf) sowie die Zeit, die man vor und nach dem Schlafen im Bett verbringt, sofern keine andere Tätigkeit (z. B. Lesen) ausgeübt wird.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der ZVE 2022 bietet die Themenseite Zeitverwendung im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.zve2022.de). Die Seite bietet neben Tabellen, Grafiken, Angaben zur Methodik und einem Statistischen Bericht mit detaillierten Ergebnissen auch einen ausführlichen Webartikel mit vielen Grafiken zu den ZVE-Ergebnissen. Das Angebot auf der Themenseite wird schrittweise ausgebaut.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 18.06.2024

  • Töchter verlassen das Elternhaus früher als Söhne: 21 % der 25-Jährigen in Deutschland lebten 2023 bei den Eltern, bei den Söhnen waren es 33 %
  • Ausnahme Malta: Überall sonst in der EU zogen Söhne später aus als Töchter
  • Auszugsalter in Deutschland mit 23,9 Jahren deutlich niedriger als im EU-Schnitt

Viele junge Erwachsene wohnen noch bei ihren Eltern. Im Jahr 2023 lebte mehr als ein Viertel (28 %) der 25-Jährigen in Deutschland noch im elterlichen Haushalt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt. Der Anteil ist seit dem Jahr 2020 nahezu gleichgeblieben. Die Söhne lassen sich mit dem Auszug etwas mehr Zeit: Im Alter von 25 Jahren lebten im Jahr 2023 noch jeder Dritte (33 %) bei den Eltern. Bei den Töchtern war es gut jede fünfte (21 %).

Der Unterschied zwischen den Geschlechtern bleibt auch im fortschreitenden Alter bestehen. Mit 30 Jahren wohnten immerhin noch 13 % Prozent der Männer als Kind mit im Elternhaushalt, jedoch nur 6 % der Frauen. Im Alter zwischen 30 und 40 Jahren reduzieren sich diese Anteile noch einmal deutlich: Mit 40 Jahren wohnten nur noch 5 % der Männer und rund 2 % der Frauen bei den Eltern.  

EU-Vergleich: Auszug aus dem Elternhaus erfolgt in Deutschland relativ zeitig  

Nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat lag das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem Elternhaus in Deutschland 2023 mit 23,9 Jahren deutlich niedriger als im EU-Durchschnitt (26,3). Noch früher ziehen Kinder in den nordeuropäischen Ländern von zu Hause aus. Mit 21,4 Jahren hatte Finnland das niedrigste Auszugsalter. Auch in Dänemark und Schweden (je 21,8 Jahre) verließen Kinder das Elternhaus vergleichsweise früh.   

Im Gegensatz dazu ist das Auszugsalter in den süd- und osteuropäischen Ländern vergleichsweise hoch. Der höchste durchschnittliche Wert wurde mit 31,8 Jahren in Kroatien festgestellt. Aber auch in der Slowakei (31,0), in Griechenland (30,6) und Spanien (30,4) sowie Italien und Bulgarien (je 30,0) zogen Kinder spät bei den Eltern aus.   

Überall in der EU, mit Ausnahme Maltas, zogen Töchter früher aus als Söhne. In Deutschland betrug das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem Elternhaus 2023 bei Frauen 23,1 Jahren und bei Männern 24,7. Zum Vergleich: Im EU-Durchschnitt lag das durchschnittliche Alter bei Auszug bei Frauen 25,4 Jahren und Männern bei 27,2 Jahren.

Methodische Hinweise:

Es handelt sich bei den Daten um Erstergebnisse des Mikrozensus. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Der Mikrozensus wurde im Jahr 2020 neu gestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Pandemie auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar. Die Ergebnisse sind mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Ab dem Erhebungsjahr 2020 gibt es zwei Ergebnisarten: Erst- und Endergebnisse. Die aktuell dargestellten Ergebnisse sind Endergebnisse.

Die Daten zum EU-Vergleich stammen aus der Eurostat-Datenbank

Weitere Informationen:  

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 13.06.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Offener Brief an Bundeskanzler, Vizekanzler und Finanzminister zum Haushalt 2025

 

Angesichts der laufenden Haushaltsberatungen machen die Träger der initiativeKJP und 40 weitere Organisationen darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, in die Zukünfte junger Menschen zu investieren. In einem Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner warnen die Träger vor einer Rotstift-Politik, die erhebliche gesellschaftliche Folgekosten nach sich ziehen werde.

Im Mittelpunkt steht für die Unterzeichner*innen die Frage nach der Zukunft der Gesellschaft und der Rolle, die junge Menschen darin spielen. Für junge Menschen ist es wichtig, Demokratie selbst zu machen und Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Das bietet die Kinder- und Jugendhilfe, etwa in Jugendverbänden, in Sportvereinen, in Jugendzentren, in Bildungsstätten, bei internationalen Begegnungen, in Freiwilligendiensten oder in Selbstvertretungen junger Menschen, die in stationären Einrichtungen aufwachsen. „Nicht zuletzt die Europawahl hat gezeigt, dass der Demokratiemotor Kinder- und Jugendhilfe nicht kaputt gespart werden darf: Denn überall in Europa ist zu beobachten, dass der Rechtsruck mit der Schwächung zivilgesellschaftlicher Strukturen einhergeht“, sagte AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst.

Zur Stärkung der Demokratie und der Förderung der individuellen und gesellschaftlichen Resilienz junger Menschen in krisenhaften Zeiten kommt deswegen der verlässlichen Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe eine wichtige Rolle zu. Diese Infrastruktur wird über den Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes, dem zentralen Förderinstrument des Bundes für die Kinder- und Jugendhilfe, finanziert. Aufgrund der gerade debattierten strikten Sparvorhaben für alle Ressorts, auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), steht die Förderung und Existenz zivilgesellschaftlicher Strukturen auf dem Spiel. Bei Kürzungen in den Programmtiteln des BMFSFJ würden auch die über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) geförderte bundeszentrale Kinder- und Jugendhilfe sowie die Freiwilligendienste empfindlich getroffen. „Eine wegbrechende Infrastruktur wird langfristig nicht ersetzbar sein und wird die Demokratie schwächen. Hier ist also gesamtgesellschaftlich viel mehr zu verlieren, als fiskalisch zu gewinnen ist,“ so AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst.

Hintergrund: Kinder- und Jugendplan des Bundes 

Der Kinder- und Jugendplan (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Seit 1950 wirkt er darauf hin, dass junge Menschen durch vielfältige Angebote die bestmöglichen Rahmenbedingungen erhalten, um sich zu entwickeln, sich auszuprobieren und Gemeinschaft zu gestalten.  


Die durch den KJP geförderte bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe trägt dazu bei, dass alle jungen Menschen möglichst gleiche Chancen erhalten, Benachteiligungen abgebaut werden und Risiken präventiv begegnet wird.  

Der KJP ist damit eine Investition in Demokratie, Generationengerechtigkeit und gesellschaftliche Weiterentwicklung.  

 

Hintergrund: initiativeKJP 

Die initiativeKJP wurde 2023 vor dem Hintergrund drohender Kürzungen des KJP ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, dieses zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene langfristig und nachhaltig zu stärken. In der initiativeKJP sind sieben bundeszentrale Verbände zusammengeschlossen, die über den KJP gefördert werden. Dazu gehören: 

  • Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 
  • Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (AdB) 
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e. V. (BAG OKJA) 
  • Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) 
  • Deutscher Bundesjugendring e. V. (DBJR) 
  • Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund e. V.
  • Gemeinsame Initiative der Träger politischer Jugendbildung (GEMINI) 

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 18.06.2024

 

 

Ausgerechnet zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni wird auf der Ministerpräsidentenkonferenz die Frage erörtert, ob Asylverfahren von Schutzsuchenden in einen sicheren Drittstaat außerhalb der EU ausgelagert werden können und dies völker- und menschenrechtlichen Vorgaben entsprechen kann. Die Arbeiterwohlfahrt fordert gemeinsam mit über 300 Organisationen in einem offenen Brief an Bundeskanzler Scholz, diesen Plänen eine klare Absage zu erteilen.

„Menschlichkeit ist sowohl in Deutschland als auch in Europa die Basis unseres Zusammenlebens. Sie zu schützen ist unsere gesellschaftliche Pflicht. Dazu gehört auch: Die unbedingte Achtung der Menschenwürde“, heißt es dazu unter anderem in dem offenen Brief, und weiter: „Als im Flüchtlingsschutz aktive Organisationen und Initiativen wissen wir: Aufnahme und Teilhabe funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen und der politische Wille vorhanden ist. Vor den derzeitigen Herausforderungen verschließen wir dabei nicht die Augen. Wir begegnen ihnen vielmehr mit konstruktiven, praxisnahen und somit tatsächlich realistischen Vorschlägen für eine zukunftsfähige Aufnahme. Dafür setzen wir uns jetzt und auch zukünftig mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften ein – gerade auch auf kommunaler Ebene.“

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „Zum einen wären die geplanten Auslagerungen von Asylverfahren in der Praxis teuer und kaum realistisch umzusetzen. Viel schwerer wiegt aber unsere Verantwortung gegenüber den Menschen und der Wahrung der Menschenrechte. Was hier aktuell diskutiert wird, ist zutiefst unsolidarisch und würde absehbar zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen. Daher sagen wir gemeinsam mit 309 Organisationen Nein! zur Auslagerung von Asylverfahren.“

Zum Offenen Brief: https://awo.org/offener-brief-bundeskanzler-scholz

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.06.2024

 

 

Zum gestrigen Auftakt der AWO-Sommertour besuchte AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner den AWO Landesverband Sachsen, um vor Ort über die Auswirkungen des „Superwahljahres“ auf die soziale Arbeit zu diskutieren. In den kommenden Monaten wird der AWO Bundesverband erstmals die so genannte Demokratieförderquote berechnen, während die Präsidiumsvorsitzenden sich vor Ort ein Bild der Lage der Einrichtungen und Dienste machen.

„Das kompromisslose Beharren auf der Schuldenbremse trifft in diesem Jahr auf politische Entwicklungen, die rechte Strömungen auch in politischen Institutionen stärken. Das ist eine hochgefährliche Gemengelage für unsere demokratische Verfasstheit“, so Sonnenholzner auf der Auftaktveranstaltung mit Jens Krauße, stellvertretendem Vorsitzendem der AWO Sachsen, und Ulrich Karg, Projektleiter des Demokratieprojekt MitWirkung der AWO Sachsen.

Im Rahmen der AWO-Kampagne „Demokratie. Macht. Zukunft.“ gehen die AWO-Präsidiumsvorsitzenden Kathrin Sonnenholzner und Michael Groß deshalb dorthin, wo Demokratie jeden Tag gelebt – und verteidigt – wird: zu den Einrichtungen, Diensten und Projekten vor Ort; in Kieze, Quartiere und Dörfer deutschlandweit. Der Standort Sachsen war im Hinblick auf die Landtagswahl im September daher ganz bewusst gewählt – denn die Wahl wird für Sachsen wegweisend sein. Parallel erarbeitet der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt erstmals die „Demokratieförderquote“. Diese wird zeigen, in welchem Verhältnis die staatlichen Ausgaben für die aktive Förderung des demokratischen Zusammenlebens mit den Gesamtausgaben stehen.

Hintergrund:

Vom 13. Juni bis 12. September reisen Kathrin Sonnenholzner und Michael Groß durch Deutschland. Mehr zu den Stationen und zur Kampagne: https://awo.org/kampagne/awo-lebt-demokratie

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.06.2024

 

Neues Forderungspapier „Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst“ in der Bundespressekonferenz vorgestellt.

Angesichts der Debatte um Pflichtdienste für junge Menschen fordert die Arbeiterwohlfahrt gemeinsam mit anderen Verbänden die Stärkung freiwilliger Engagementmöglichkeiten.

„Seit Jahren geistert die Idee von Pflichtdiensten für junge Menschen durch die öffentliche Debatte. Wir hielten das immer und halten es nach wie vor für den grundsätzlich falschen Weg. Wir setzen klar auf engagierte Freiwilligkeit. Viele junge Menschen wollen sich einbringen und ihren Beitrag für die Gesellschaft leisten, das sehen wir täglich in unseren Einrichtungen und Diensten. Die Rahmenbedingungen stehen diesem Wunsch im Weg. Es gilt, mehr Möglichkeiten für Engagement zu schaffen“, sagt dazu Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt.

„Es muss aus unserer Sicht drei große Reformen geben, um das Engagement in unserer Gesellschaft zu stärken: Die Engagierten müssen besser bezahlt, die Einsatzstellen mit besseren finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit sie mehr Freiwilligendienst-Stellen ermöglichen können, und es braucht mehr Informationen über das Angebot“, ergänzt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Mit einer “Vision für eine Kultur der selbstverständlichen Freiwilligkeit” legte die Zivilgesellschaft in einem großen Schulterschluss heute in der Bundespressekonferenz eine gemeinsame Idee für einen Rechtsanspruch auf ein Gesellschaftsjahr. Zum Papier: 

https://awo.org/awo-zur-debatte-um-pflichtdienste

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.06.2024

Vor dem Hintergrund drohender Kürzungen im Bundeshaushalt warnen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege vor einer gefährlichen Abwärtsspirale, in der immer mehr Angebote der Sozialen Arbeit eingestellt werden müssten. Menschen in schwierigen Lebenssituationen und Notlagen zu helfen, wird für die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege angesichts massiver Kostensteigerungen und sinkender Haushaltsmittel immer schwieriger. Die Spitzen von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), Deutschem Caritasverband (DCV), dem Paritätischen Gesamtverband, Deutschem Roten Kreuz (DRK), der Diakonie Deutschland und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) fordern eine Trendwende bei der Finanzierung der Sozialen Arbeit. Sie sehen bei weiteren Kürzungen den sozialen Frieden in Deutschland gefährdet.

In den heute vorgelegten Ergebnissen der Umfrage zur finanziellen Lage der Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege wird ein teilweise pessimistisches Stimmungsbild von der Zukunft der Sozialen Arbeit in Deutschland deutlich.

Dies sind die wichtigsten Ergebnisse:

  • Knapp zwei Drittel der Einrichtungen und Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege mussten aufgrund finanzieller Schwierigkeiten in den vergangenen beiden Jahren ihre Angebote einschränken oder ganz einstellen. 63,8 Prozent der Befragten gaben an, dass sie Angebote und Leistungen einschränken mussten. Bei 14,7 Prozent der Befragten führte dies sogar dazu, dass Angebote und Leistungen gänzlich eingestellt werden mussten. 
  • Mehr als drei Viertel der Befragten rechnen damit, ihre Angebote auch 2025 weiter zurückfahren zu müssen. 75,6 Prozent der Befragten erwarten, dass sie 2025 weitere Angebote und Leistungen zurückfahren müssen. Dabei gaben 22 Prozent an, dass Angebote und Leistungen ganz wegfallen könnten.
  • Mehr als 70 Prozent der Einrichtungen und Organisation befürchten, dass sich die Reduzierung der Angebote negativ auf demokratisches Engagement vor Ort auswirken wird. Vielfach sind die Einrichtungen und Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege in ihren Quartieren, Städten und Regionen Ankerpunkte für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement. 70,5 Prozent der Befragten sind sich sicher oder befürchten, dass dieses Engagement durch den Wegfall ihrer Angebote und Leistungen ebenfalls zurückgehen wird.

BAGFW-Präsident Michael Groß (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband)(Arbeiterwohlfahrt Bundesverband): „Unsere Umfrage zeigt: Die Sparpolitik des Finanzministers ist eine ernste Bedrohung für die soziale Infrastruktur in unserem Land. Statt auf Kosten der Menschen und ihrer Zukunft zu sparen, muss die Bundesregierung umsteuern und in Zusammenhalt investieren!“

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes (DCV): „Kitas und Sozialstationen, Schuldnerberatungsstellen und Familienzentren – mit diesen Angeboten spannt die Freie Wohlfahrtspflege im sozialen Nahraum ein Netz, das trägt. Es trägt Menschen, die von Schicksalsschlägen gebeutelt sind, die arm sind, krank oder einsam. Einsparungen in Stadt, Land und Bund reißen Löcher in dieses Netz. Da wo die Kürzungen digitale Angebote wie die Online-Beratung betreffen, werden neben der analogen Nachbarschaft auch virtuelle Begegnungsräume zerstört.“

Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes: „Ungleichheit und Armut gefährden die Grundlagen sozialer und politischer Teilhabe. Das Abhängen ganzer Regionen und Stadtteile sowie die massenhafte Ausgrenzung von Menschen dürfen wir uns nicht länger leisten. Mit dem Bundeshaushalt 2025 muss die Bundesregierung ein Signal gegen Verdrossenheit und Resignation setzen – für soziale Rechte und gemeinnützige Angebote, für alle und vor Ort.“

Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK): „Eine starke Gesellschaft lebt von aktiven Bürgerinnen und Bürgern, die im Sinne des Gemeinwohls mitgestalten. Wenn soziale Angebote beispielsweise in der Alten-, Kinder- und Jugendhilfe wegfallen, fallen auch Orte des ehrenamtlichen Engagements und damit des gesellschaftlichen Zusammenhalts weg. Um dem Auseinanderdriften unserer Gesellschaft entgegenzuwirken, muss dringend in den sozialen Sektor investiert und das Ehrenamt gestärkt werden. Schließlich ist das Ehrenamt das Rückgrat unserer Gesellschaft. Daran zu sparen wäre fatal.“

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Die Gestaltung des Bundeshaushalts hat direkte Auswirkungen auf das Vertrauen in die Demokratie. Weitere Kürzungen bei sozialpolitischen Leistungen und bei der Förderung von Freiwilligem Engagement im Bundeshaushalt 2025 sind demokratiegefährdend und nicht akzeptabel. Wer stattdessen die soziale Arbeit in den Wohlfahrtsverbänden stärkt und in den Sozialstaat investiert, sichert die Demokratie und unterstützt konkret den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Abraham Lehrer, Präsident der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST): „Mit den Krisen der vergangenen Jahre haben die Bedarfe im Bereich Integration und Migration stark zugenommen. Die zivilgesellschaftlichen Beratungsstrukturen sind diesen Herausforderungen erfolgreich entgegengetreten.

Aus der Erfahrung der Integration jüdischer Kontingentflüchtlinge wissen wir: Die Unterstützung und Befähigung gesellschaftlicher Teilhabe ist eine Langzeitaufgabe und erfordert verlässliche Strukturen. Unzureichende Beratungsstrukturen können gesellschaftliche Spaltung bedeuten und antidemokratische Ressentiments befeuern.“

Zur Zusammenfassung der Umfrageergebnisse: https://awo.org/bagfw-umfrage-sozialkuerzungen

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vom 19.06.2024

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat heute seine Pläne zur Stärkung der Landesverteidigung mit der Wiedereinführung von Pflichtelementen beim Wehrdienst vorgestellt.
Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, sagt dazu:
Es geht um die Stärkung unserer wehrhaften Demokratie, so, wie sie uns vom Grundgesetz aufgetragen ist: Frieden und Zusammenhalt in einem geeinten Europa zu stärken, und um die Fähigkeit, Krisen und Konflikte so zu lösen, damit die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft nicht den Preis zu zahlen haben.

Sicherheit und Soziales stärken

Es ist nachvollziehbar und überfällig, dass Bundesminister Pistorius Vorschläge entwickelt, wie angesichts einer völlig veränderten Sicherheitslage die personelle Ausstattung der Bundeswehr nachhaltig gesichert werden kann. Dabei kann allerdings nicht die „Kriegstüchtigkeit“ Deutschlands im Fokus stehen. Überlegungen zur Wiedereinführung von verpflichtenden Elementen bei der Rekrutierung von Wehrdienstleistenden dürfen nicht alleinstehen. Wir brauchen ein integriertes Konzept von Gesellschaftsdiensten in einer Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit.

Bundeskanzler ist gefordert

Wir erwarten von Bundeskanzler Olaf Scholz, dass er die zuständigen Kabinettsmitglieder Boris Pistorius und Lisa Paus an einen Tisch holt und gemeinsam mit Finanzminister Lindner die nötigen Finanzmittel sichert. Alle jungen Menschen in Deutschland müssen verlässlich die Chance erhalten, einen freiwilligen Gesellschaftsdienst im Rahmen eines Engagementjahres zu leisten. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf einen freiwilligen Gesellschaftsdienst als Beitrag für eine resiliente demokratische Gesellschaft.

Finanzielle und strukturelle Planungssicherheit für Freiwilligendienste

Der Freiwilligendienst kann als sozialer oder ökologischer Freiwilligendienst, als Dienst im Inland oder Ausland, in der Katastrophenhilfe oder bei der Feuerwehr geleistet werden. Ein Rechtsanspruch schafft – verknüpft mit Pistorius‘ Vorschlägen zum Wehrdienst – die Möglichkeit, jungen Menschen einen freiwilligen Dienst als Orientierungszeit verlässlich anzubieten. Und er schafft für die Träger der Freiwilligendienste endlich wieder eine finanzielle und strukturelle Planungssicherheit. Denn die wurde durch das Finanzierungs-Hickhack der letzten zwei Jahre massiv ruiniert.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.06.2024

Bericht „Bildung in Deutschland 2024“ zeigt weiter starken Ausbau bei Kitas und Ganztag, diagnostiziert jedoch anhaltende Angebotslücken und Personalmangel

Über 56.000 Kindertageseinrichtungen gibt es mittlerweile in Deutschland. Dies sind so viele wie noch nie. Zudem besuchen etwa 900.000 Kinder mehr als noch im Jahr 2006 ein Angebot der Frühen Bildung. Doch trotz dieses enormen Ausbaus können noch immer nicht alle Elternwünsche nach einem Platz erfüllt werden. Insbesondere bei den 1- und 2-Jährigen liegt der Elternbedarf noch deutlich über der Beteiligungsquote. Dies ist eines der Ergebnisse der Auswertungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) im Rahmen des Berichts „Bildung in Deutschland 2024“.

In Westdeutschland wird in den nächsten Jahren weiterhin ein Ausbaubedarf an Plätzen in der Kindertagesbetreuung bestehen. Zur Bedarfsdeckung müssten bis zum Jahr 2035 zwischen 374.500 und 505.000 Plätze zusätzlich geschaffen werden. In Ostdeutschland fällt aufgrund demografischer Rückgänge und einer im Vergleich zu Westdeutschland geringeren Lücke zwischen vorhandenen und gewünschten Plätzen insgesamt höchstens noch ein Mehrbedarf von bis zu knapp 12.000 Plätzen an.

Personalmangel trifft vor allem westdeutsche Bundesländer

Die unterschiedlichen Bedarfslagen in Ost- und Westdeutschland spiegeln sich auch in der Personalsituation wider. „In Ostdeutschland ist der Bedarf fast gedeckt. Dort kann mit zusätzlichem Personal die Qualität weiterentwickelt werden. In Westdeutschland dagegen werden in den kommenden zehn Jahren noch deutlich mehr Fachkräfte benötigt“, betont Prof. Dr. Susanne Kuger, Forschungsdirektorin und Leiterin der Nationalen Bildungsberichterstattung am DJI.

Soziale Selektivität in Früher Bildung, Ganztag und bei außerschulischen Lernangeboten

Wo Plätze Mangelware sind, entsteht Wettbewerb – in Deutschland mit Nachteilen für Familien mit Einwanderungsgeschichte, niedrigerem Bildungsabschluss und dort, wo Mütter nicht erwerbstätig sind. Kinder mit Migrationshintergrund sind in beiden Altersgruppen – also bei den unter 3-Jährigen als auch bei den 3- bis unter 6-Jährigen – in der Kindertagesbetreuung weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Neben einer geringeren Teilhabe an Früher Bildung unterscheiden sich auch familiale Bildungsprozesse je nach Einwanderungsgeschichte und elterlichen Bildungsabschlüssen. Dies zeigt sich etwa daran, dass diesen Kindern zuhause weniger vorgelesen wird.

Eine ähnliche soziale Selektivität zeigt sich beim außerschulischen Lernen etwa in Sportvereinen, Musikschulen, Museen und Bibliotheken sowie bei der Nutzung von Angeboten der Frühen Hilfen. Auch dort werden universelle Angebote wie Eltern-Kind-Gruppen weniger stark von formal niedrig gebildeten und armutsgefährdeten Familien genutzt. Dennoch haben diese Angebote positive Auswirkungen. „Mit aufsuchenden Hilfen, also dort, wo man auf die Familien zugeht, werden durchaus Eltern und Kinder erreicht, die sonst unter dem Radar fliegen und vielleicht verloren gehen würden“, erklärt Susanne Kuger.

Ganztägige Bildung und Betreuung im Schulalter

Wie in der Kindertagesbetreuung, so gibt es auch bei der ganztägigen Betreuung von Grundschulkindern eine Lücke zwischen Angebot und Nachfrage. Auch wenn die Teilnahmequote an ganztägigen Angeboten im Grundschulalter auf 56 % im Schuljahr 2022/23 (2006/07: 21%) angestiegen ist, deckt das noch nicht den Bedarf der Eltern von Grundschulkindern an einem Platz in der ganztägigen Bildung und Betreuung. Dieser liegt 2023 deutschlandweit bei 64 %. Der Anteil der Eltern, deren Ganztagsbedarf nicht gedeckt werden konnte, lag 2022 im Westen höher (11 %) als im Osten (6 %).

Auch im Ganztag wird ein Fachkräftemangel beklagt. Einige Bundesländer entwickelten Qualifizierungs-, Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen für die Arbeit in diesem Bereich. Die Maßnahmen ersetzen laut Bildungsbericht jedoch keine vollqualifizierende Ausbildung. „Diese Entwicklung ist kritisch zu beobachten, da auch die Aufhebung des Fachkräftegebots erwogen wird“, mahnt Susanne Kuger. Gleichzeitig entstehe eine Konkurrenzsituation zwischen dem frühpädagogischen und schulischen Bereich um das Personal.

Schwerpunktthema des Bildungsberichts und Analysen des DJI

Der Nationale Bildungsbericht erscheint zum zehnten Mal. Er bietet alle zwei Jahre eine systematische Bestandsaufnahme des gesamten deutschen Bildungswesens. Darin fließen Daten der amtlichen Statistik sowie groß angelegter, repräsentativer sozialwissenschaftlicher Surveys, am DJI beispielsweise die der Studien „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten (AID:A)“, der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) sowie „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung (ERiK)“, ein. Das DJI ist seit Beginn der nationalen Bildungsberichterstattung im Jahr 2006 mit umfangreichen Analysen beteiligt. Der aktuelle Bericht widmet sich im Schwerpunkt der beruflichen Bildung. Das DJI verantwortet seit jeher die Themen Frühe Bildung, Ganztagsbildung und -betreuung im Schulalter und non-formale Lernwelten neben der Schule.

Förderung und beteiligte wissenschaftliche Einrichtungen

Der Bildungsbericht wird von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die Autorinnen und Autoren des Bildungsberichts gehören an verantwortlicher Stelle neben dem DJI den folgenden wissenschaftlichen Einrichtungen und Statistischen Ämtern an: dem Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), dem Deutschen Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für lebenslanges Lernen e. V. (DIE), dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), dem Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), dem Soziologischen Forschungsinstitut an der Universität Göttingen (SOFI) sowie den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder (Destatis und StLÄ).

Bericht „Bildung in Deutschland 2024“

Prof. Dr. Susanne Kuger im Video-Interview zu den Untersuchungen des DJI im Bildungsbericht 2024

Projekt „Nationaler Bildungsbericht“ am Deutschen Jugendinstitut (DJI)

Nationale Bildungsberichterstattung am Forschungsverbund DJI/TU Dortmund

Pressemitteilung

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/1428-bildungsbericht-2024-fruehe-bildung-schulischer-ganztag-und-beteiligung-an-ausserschulischen-lernorten-weiterhin-sozial-stark-selektiv.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 17.06.2024

Das Vertrauen in den dauerhaften Erhalt der Demokratie in Deutschland ist erschreckend gering: Nur rund zwei Drittel der erwachsenen Bevölkerung (67 Prozent) traut der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Die Kinder und Jugendlichen sind bei dieser Frage noch skeptischer: Nur 54 Prozent trauen der heutigen jungen Generation zu, sich als Erwachsene für die Demokratie in Deutschland einzusetzen. Bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten sind nach Ansicht der Erwachsenen die Familie und das Elternhaus zentral: Für 85 Prozent trägt hauptsächlich das familiäre Umfeld die Verantwortung dafür, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern. Die Kinder und Jugendlichen hingegen sehen die Hauptverantwortlichkeit bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten bei Schulen und Kitas (73 Prozent).

Um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen besser zu fördern, sollte es aus Sicht der befragten Kinder und Jugendlichen (92 Prozent) vor allem mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit geben, zum Beispiel für Jugendclubs. 91 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Auffassung, dass die Interessen der jungen Generation stärker in der Politik berücksichtigt werden sollten, 89 Prozent sind der Auffassung, dass im Schulunterricht mehr über aktuelle politische Ereignisse gesprochen und die erklärt werden sollten. Bei den Erwachsenen (jeweils 89 Prozent) werden ein verstärkter Austausch zu aktuellen politischen Ereignissen im Schulunterricht und die Förderung sozialer Begegnungsmöglichkeiten, beispielsweise in Form von Stadtteilzentren oder Jugendfreizeiten, als wichtigste Maßnahmen angesehen, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern. 86 Prozent sprechen sich in diesem Zusammenhang für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit aus.

Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Erwachsenen sowie einer ergänzenden Kinder- und Jugendbefragung des Sozial- und Politikforschungsinstituts Verian im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2024, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten.

„Die Demokratie ist eine Gesellschaftsform, die in jeder Generation neu gelernt werden muss und deren Fortbestand nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden darf. Dementsprechend ist Demokratiebildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das insgesamt doch geringe Vertrauen in die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, die Demokratie in Deutschland auch zukünftig zu bewahren, erfüllt uns mit großer Sorge. Studien zeigen uns, dass Kinder und Jugendliche demokratische Haltungen am ehesten entwickeln, wenn sie Demokratie selbst erleben und deren positive Auswirkungen erfahren. Um dies zu ermöglichen, braucht es sowohl zuträgliche Rahmenbedingungen als auch individuelle Förderungskonzepte. Wie die aussehen könnten, zeigt uns der Kinderreport 2024 auf. Als Kinderrechtsorganisation setzen wir uns dafür ein, dass Demokratiebildung bereits früh in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verankert und dort in der Praxis gelebt wird. Dafür braucht es eine ganzheitliche Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten, deren Fundament die sich wechselseitig bedingende Verwirklichung von Kinderrechtebildung, Inklusion, Partizipation und Schutz vor Diskriminierung ist. Unsere Demokratie wird derzeit an vielen Stellen herausgefordert wie lange nicht. Wir müssen es schaffen, sie mit Leben zu füllen, ihre Voraussetzungen zu bewahren und sie offensiv gegen Bedrohungen zu verteidigen. Und zwar jeden Tag aufs Neue“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Demokratie bedeutet Mitbestimmung und Vertrauen – das gilt auch für unsere Kinder und Jugendlichen. Der Kinderreport 2024 zeigt: hier liegt einiges im Argen. Aus diesen Umfrageergebnissen leitet sich ein klarer Auftrag für Politik und Gesellschaft ab. Die Kinder gehören in den Mittelpunkt unserer Politik – kommunal vor Ort, in den Ländern aber vor allem deutschlandweit. Wir müssen den Kindern und Jugendlichen besser zuhören und ihre Anliegen noch stärker in politische Entscheidungen einbeziehen. Demokratie muss schon in Kita und Schulen vermittelt und erlebbar gemacht werden. Lehrerinnen und Erzieher brauchen gute Bedingungen, um diesen Anspruch erfüllen zu können. In Nordrhein-Westfalen geben wir deshalb Rekordsummen für den Bereich Bildung aus. Es wäre gut, wenn auch der Bund die Kinder- und Jugendpolitik ganz oben auf seine Agenda setzen würde“, sagt Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ausgewählte Ergebnisse der Umfrage für den Kinderreport 2024 im Einzelnen:

Verantwortung für die Demokratie übernehmen

Gut zwei Drittel (67 Prozent) der Erwachsenen trauen der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Allerdings zeigt sich ein knappes Drittel (30 Prozent) in dieser Frage eher skeptisch.

Die Kinder und Jugendlichen sind bei dieser Frage skeptischer. Hier trauen nur 54 Prozent der Befragten der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen, 23 Prozent trauen es ihnen nicht zu. Bei der Bewertung dieser Zahlen ist zu beachten, dass ebenfalls 23 Prozent der Kinder und Jugendlichen bei dieser Frage „Weiß nicht“ angegeben oder keine Angabe gemacht haben.

Kompetenz von Kindern zur Teilhabe an demokratischen Prozessen

54 Prozent der Erwachsenen sind der Auffassung, dass es Kindern und Jugendlichen an Kompetenzen fehlt, um an demokratischen Prozessen teilzuhaben, 43 Prozent sind gegenteiliger Meinung.

Auch die befragten Kinder und Jugendlichen sind überwiegend der Ansicht (48 Prozent), dass es Kindern und Jugendlichen an Kompetenzen fehlt, um an demokratischen Prozessen teilzuhaben, 30 Prozent sind nicht dieser Auffassung. Dabei ist zu beachten, dass 22 Prozent der Kinder und Jugendlichen bei dieser Frage „Weiß nicht“ angegeben oder keine Angabe gemacht haben.

Fähigkeiten von Kindern zur Teilhabe an demokratischen Prozessen

Bei der Zuschreibung verschiedener Kompetenzen im Hinblick auf die Teilhabe an demokratischen Prozessen sind die befragten Erwachsenen vor allem der Meinung (73 Prozent), dass die junge Generation über entsprechendes Selbstvertrauen verfügt. Nach Auffassung der Mehrheit der Erwachsenen (59 Prozent) verfügen Kinder und Jugendliche auch über ausreichende Konfliktbereitschaft, um an demokratischen Prozessen teilzuhaben. Eine knappe Mehrheit der Erwachsenen (50 Prozent) ist auch der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche über ein ausreichendes Maß an Informiertheit verfügen, 47 Prozent sind gegenteiliger Meinung.

50 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen sind bei der Zuschreibung von Fähigkeiten, die für die Beteiligung an demokratischen Abläufen wichtig sind, der Meinung, dass es der jungen Generation meist leichtfällt, bei Problemen gemeinsam mit anderen eine Lösung zu finden. Zugleich sind 48 Prozent der Meinung, dass sich Kinder und Jugendliche bei unterschiedlichen Meinungen meist einigen können. Nach Meinung von 47 Prozent der Befragten haben Kinder und Jugendliche meistens Vertrauen in sich selbst.

Gründe für den Verlust von Demokratiefähigkeit und Demokratiezufriedenheit

Den Hauptgrund sehen die Erwachsenen (81 Prozent) darin, dass in der Gesellschaft insgesamt die Fähigkeiten für ein respektvolles Miteinander und die Offenheit für unterschiedliche Meinungen abnehmen. Dass Kinder und Jugendliche sich und ihre Interessen von den politisch Verantwortlichen nicht angemessen vertreten fühlen und die Demokratie dadurch bei der jungen Generation an Zustimmung verliert, meinen 77 Prozent der Erwachsenen. Nach Ansicht von 68 Prozent sind Kinder und Jugendliche in Deutschland frustriert, weil ihre Interessen in der Gesellschaft nicht ausreichend berücksichtigt werden.

88 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen sind der Meinung, dass die junge Generation heute weniger mit der Demokratie zufrieden ist, weil sich die Menschen in Deutschland insgesamt immer weniger mit Respekt begegnen und weniger offen für unterschiedliche Meinungen sind. Dass sich die Politikerinnen und Politiker nicht genug für ihre Interessen einsetzen, meinen 86 Prozent der Kinder und Jugendlichen. Und 81 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Meinung, dass die junge Generation heute weniger zufrieden mit der Demokratie ist, weil die Informationen zu Politik für Kinder und Jugendliche meistens uninteressant sind.

Verantwortung für die Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen

Bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten sind nach Ansicht der Erwachsenen die Familie und das Elternhaus zentral: Für 85 Prozent trägt hauptsächlich das familiäre Umfeld die Verantwortung dafür, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern. Eine wesentliche Rolle bei der Demokratieerziehung wird auch den Bildungseinrichtungen zugesprochen: Rund zwei Drittel (65 Prozent) der erwachsenen Bevölkerung sind der Ansicht, dass Kitas und Schulen für die Ausbildung demokratischer Fähigkeiten die Hauptverantwortung haben.

Die Kinder und Jugendlichen hingegen sehen die Hauptverantwortlichkeit bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten, anders als die Erwachsenen, bei Schule und Kita (73 Prozent). Bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten ist nach Ansicht der Kinder und Jugendlichen auch die Familie und das Elternhaus wichtig, allerdings mit deutlich niedrigeren Zustimmungswerten als bei den Erwachsenen: Für 60 Prozent trägt hauptsächlich das familiäre Umfeld die Verantwortung dafür, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern.

Maßnahmen zur Förderung demokratischer Überzeugungen bei jungen Menschen

Bei den Erwachsenen wird ein verstärkter Austausch zu aktuellen politischen Ereignissen im Schulunterricht als wichtigste Maßnahmen angesehen, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern. 89 Prozent sind dieser Ansicht. Ebenfalls 89 Prozent halten die Förderung sozialer Begegnungsmöglichkeiten, beispielsweise in Form von Stadtteilzentren oder Jugendfreizeiten, für eine sinnvolle Maßnahme. Und 86 Prozent der Erwachsenen halten mehr Geld, um den Erhalt und Ausbau der Kinder- und Jugendarbeit finanziell abzusichern, für wichtig, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern.

Aus Sicht der befragten Kinder und Jugendlichen sollte es vor allem mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit geben, zum Beispiel für Jugendclubs, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern. 92 Prozent sehen das so. 91 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Auffassung, dass die Interessen der jungen Generation stärker in der Politik berücksichtigt werden sollten. Und 89 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Ansicht, dass im Schulunterricht mehr über aktuelle politische Ereignisse gesprochen und diese erklärt werden sollten.

Für den Kinderreport 2024 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Sozial- und Politikforschungsinstitut Verian zwei Umfragen in Deutschland durch, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-Jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-Jährige). Befragt wurden insgesamt 1.672 Personen, davon 666 Kinder und Jugendliche sowie 1.006 Erwachsene. Die Befragungen der Kinder und Jugendlichen erfolgte altersgerecht online unter Nutzung eines Access-Panels, die Erwachsenen wurden mittels computergestützter Telefoninterviews befragt. Alle Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren.

Der Kinderreport 2024 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Fragen und Ergebnisse der Umfragen für den Kinderreport 2024 sowie eine Zusammenfassung des Kinderreports 2024 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2024 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.06.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Juni 2024

Veranstalter: SPD Fraktion im Deutschen Bundestag

Ort: Berlin

2024 ist ein Superwahljahr! Neben der Europawahl und drei Landtagswahlen in Ostdeutschland stehen auch  Kommunalwahlen in neun Bundesländern an. Immer noch sind Frauen in der Kommunalpolitik stark
unterrepräsentiert. Besonders im ländlichen Raum ist Politik leider weiterhin vor allem Männersache. Der Anteil der Bürgermeisterinnen und Landrätinnen ist in einigen Bundesländern erschreckend gering – nur etwa 10 % der deutschen Landrät:innen sind Frauen. Welche Ursachen liegen diesem Ungleichgewicht zugrunde? Wie können wir das ändern?

Um diesem wichtigen Thema gerecht zu werden, laden wir Sie herzlich zur großen Kommunalkonferenz der SPD-Bundestagsfraktion ein. Der Schwerpunkt liegt auf der Rolle, dem Einfluss und der Förderung von Frauen in der  Kommunalpolitik. Wir wollen das Engagement und die  Sichtbarkeit von Frauen in der Kommunalpolitik stärken und konkrete Lösungen für die Herausforderungen der Kommunalpolitikerinnen finden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird zu Beginn der Konferenz auf die aktuellen Anstrengungen der  Bundesregierung zur Unterstützung der Kommunalpolitikerinnen eingehen. Zudem wollen wir mit exklusiven Netzwerkangeboten einen Raum zum Austausch über Erfahrungen, Herausforderungen und Lösungsstrategien im kommunalpolitischen Engagement schaffen. Selbstverständlich wird eine Kinderbetreuung sichergestellt.

Wir freuen uns auf spannende Diskussionen mit erfahrenen Politikerinnen, Expertinnen und Vertreterinnen aus Politik und kommunalen Spitzenverbänden. 

Anmeldung und weitere Informationen bis zum 23.06.2024 unter www.spdfraktion.de/kommunalkonferenz2024

Termin: 01. Juli 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Schnelle Autos, hartes Training und das richtige Mindset: Es gibt Influencer, die vermeintlich genau wissen, was einen Mann zum Mann macht. Zuhauf werden auf Social Media-Plattformen Angebote für männliche Identitätsmuster und Anforderungen kommuniziert. Gleichzeitig gibt es auch eine Gegenbewegung von Influencer*innen, die mit den traditionellen Männlichkeitsbildern brechen und progressive Angebote formulieren.

Nachdem wir im November 2023 über das Konzept der Progressiven Männlichkeit diskutiert haben, wollen wir nun Social Media als Orte der Verhandlung von Männlichkeit betrachten – und als Bühnen für progressiv männliche Positionen. Mit dieser Veranstaltung wollen wir Sichtbarkeit schaffen für Überzeugungen, die Männern eine aktive Rolle im Kampf um Gleichberechtigung zuspricht und eine konsequente Selbstreflexion einfordert.

Wie können diese und weitere progressive Positionen auf kommerziellen Plattformen Verbreitung finden? Welche Instrumente und Strategien gibt es, um gehört zu werden? Was können Einzelne tun, um Stellung zu beziehen und progressive Inhalte zu fördern?

Wir laden Sie und euch ein, darüber gemeinsam in einem Fish-Bowl-Format zu diskutieren und freuen uns auf den Input von spannenden Gästen:

Tara Louise-Wittwer, Kulturwissenschaftlerin, Autorin und Content-Creatorin (@wastarasagt),
Simon Hurtz, Journalist und Mitbetreiber des Social Media Watchblog,
Moderation: Claudia Wallner, Projektleitung von meinTestgelände

Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Anmeldung finden Sie unter: Veranstaltungsdetail (fes.de)

Termin: 04. Juli 2024

Veranstalter: Bertelsmann Stiftung, Deutsches Jugendinstitut e. V. und Save the Children

Ort: Berlin

Dialogforum zum Austausch von Jugendlichen mit Politik und Zivilgesellschaft zu den Themen Chancengerechtigkeit, soziale Ungleichheit und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Unter anderem mit Mitgliedern des JugendExpert:innenTeams der Bertelsmann Stiftung und des Jugendteams von ServiKiD sowie der Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz, BMFSFJ. 

Programm

9:00 Uhr 

Ankommen und Start in den Tag

10-13:00 Uhr 

Themeneinstieg und Design-Thinking-Workshops mit Jugendlichen und Zivilgesellschaft zu

>> Bildung <<
>> Gesundheit <<
>> Armut und soziale Ausgrenzung <<
>> offener Raum für weitere Themen <<

13-14:00 Uhr 

Mittagessen

14-15:00 Uhr

Themenspezifische Design-Thinking-Workshops mit Jugendlichen, Zivilgesellschaft und Politik zu den Themen des Vormittags

15-16:30 Uhr 

Gallery Walk, Fishbowl & Kommentierung des Tages

16:30 Uhr 

Ende der Veranstaltung

Moderiert wird der Tag durch junge Moderator:innen des SV-Bildungswerks.

Weitere Hinweise und das Anmeldeformular finden Sie hier:

<< ANMELDUNG >>

Anmeldeschluss ist der 14.06.24. Aufgrund begrenzter Kapazitäten ist eine Teilnahme nur mit bestätigter Anmeldung möglich. Wir achten bei der Zusammensetzung der Teilnehmenden auf eine ausgewogene Mischung zwischen Jugendlichen, Zivilgesellschaft und Politik.

Termin: 11. / 12. September 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Wiesbaden Naurod

Am ersten Tag freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Professor Dr. Christian Krell „Demokratie in der Krise? – Warum es diesmal wirklich ernst ist und was wir tun können“ sowie auf eine Keynote von Jörn Thießen, Abteilungsleiter Heimat, Zusammenhalt und Demokratie im Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Donnerstag dürfen Sie sich auf weitere spannende Vorträge und intensiven Austausch in thematischen Workshops freuen. Wir werden verschiedene Lebensphasen und -fragen im Zyklus einer Familie betrachten und uns unter anderem mit den Fragen auseinandersetzen: Wie findet Demokratiebildung in Familien statt? Was brauchen Familien, um diese wichtige Aufgabe gut erfüllen zu können? Wo und wie erleben Jugendliche heute Demokratie? Wie stärken wir Familien und damit unsere Demokratie, um für die Zukunft gewappnet zu sein?

Am Rande unserer Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Aktuelle Informationen zum Programm sowie unser Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website unter Jahrestagung und Mitgliederversammlung – eaf (eaf-bund.de). Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis zum 15. August 2024 an.

Termin: 16. November 2024

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) in Kooperation mit dem Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA RLP)

Ort: Mainz

Die Veranstaltung schlägt eine Brücke zwischen allen Beteiligten in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE). In diesem Rahmen sollen die zahlreichen aktuellen Herausforderungen sichtbar gemacht, über sie diskutiert und Lösungen erarbeitet werden.

Der Bundeselternkongress richtet sich an alle Engagierten im Bereich der Kindertagesbetreuung: Eltern und Elternvertretungen, Fachkräfte, Trägerorganisationen, Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, Politikerinnen und Politiker sowie die interessierte Öffentlichkeit.

Der Kongress lädt alle Haupt- und Ehrenamtlichen im Bereich der FBBE zu Austausch, Vernetzung und Mitwirkung ein. Ein vielfältiges Angebot an Fachvorträgen und Workshops bietet adäquate Möglichkeiten, sich zu beteiligen und neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung erhalten Sie in den kommenden Wochen.

Termin: 21. – 23. November 2024

Veranstalter: Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Kooperation mit Evangelische Akademie Bad Boll, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, LSBTTIQ in Baden und Württemberg und Studienzentrum der EKD für Genderfragen

Ort: Stuttgart

Lange haben die katholische und die evangelische Kirche alle Lebensformen jenseits der Heteronormativität verurteilt und LGBTQI* in christlicher Lehre wie kirchlicher Praxis marginalisiert und diskriminiert. Momentan vollzieht sich jedoch ein vorsichtiger Umbruch: Auf unterschiedliche Weisen und in verschiedenen Geschwindigkeiten öffnen sich die Kirchen zunehmend für queere Menschen.

In dieser Situation wollen wir durch historische und theologische Bestandsaufnahme einen Beitrag zu den Diskussionen um eine weitere Öffnung leisten. Wir laden Sie herzlich zu unserer Tagung „Queere Menschen und die Kirchen: Fluchtlinien, Möglichkeitsräume, Perspektiven“ von 21.-23. November 2024 in Stuttgart-Hohenheim ein. Sie bietet Historiker:innen und Theolog:innen, Vertreter:innen queerer Kirchengruppen und Initiativen, Haupt- und Ehrenamtlichen im kirchlichen Raum, Religionslehrer:innen, Kirchenarchivar:innen, Studierenden sowie allen anderen Interessierten die Möglichkeit zum Austausch.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter https://www.akademie-rs.de/vakt_25244.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Wohnraum sowie die Qualität der Wohnungen und des Wohnumfelds mit einer entsprechenden unterstützenden Infrastruktur sind für die Lebensqualität von Familien von entscheidender Bedeutung. Die sich seit einiger Zeit verschärfenden Herausforderungen hinsichtlich des Zugangs zu geeignetem Wohnraum und dessen Bezahlbarkeit betreffen zwar grundsätzlich alle Haushaltsformen. Familien haben jedoch spezifische Bedürfnisse, die sie von anderen Lebensformen unterscheiden.

Im angehängten Papier „Familienspezifische Perspektiven auf die Wohnungspolitik“ fasst die AGF ihre grundsätzliche Herangehensweise an das Thema Wohnen zusammen. Es behandelt die allgemeinen Probleme der Wohnraumversorgung für Familien, die Anforderungen an das Wohnumfeld und stellt heraus, was bei Lösungsansätzen aus Familiensicht beachtet werden muss.

Für die Zukunft planen die in der AGF zusammengeschlossenen Verbände, spezifische Themen der wohnungspolitischen Diskussion zu vertiefen und aus Familiensicht zu kommentieren.

Sie finden das Papier online unter: https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fag-familie.de%2Fde%2Ffamilienspezifische-perspektiven-auf-die-wohnungspolitik%2F&data=05%7C02%7Cnikola.schopp%40awo.org%7Cee34e5d252a94f883cdc08dc904f89d0%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638543919258390285%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=LtJhURFgDyvVcwHQdpr77aeVojlP%2FI1c9t9pv%2Bs48gs%3D&reserved=0. Auf der Website wird es in Kürze ebenso in englischer Sprache zur Verfügung stehen.

Die Bundeskampagne: „Jedes Kind zählt“ ist freigeschalten. Bitte verteilen Sie den Link und unterstützen Sie weiterhin das Bildungssystem in Sachsen und ganz Deutschland.

https://jedes-kind-zaehlt.de/unterschreiben

Die Petition ist bis zum 09.07.2024 freigeschalten.

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ZFF-Info

ZFF-Info 02/2022

AUS DEM ZFF

Bezahlbarer, familiengerechter Wohnraum und ein passendes Wohnumfeld sind grundlegend für ein gutes Familienleben. Vor diesem Hintergrund formuliert das ZFF in einem Positionspapier politische Forderungen und Handlungsempfehlungen zur Gestaltung einer familiengerechten Wohnungspolitik.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familie braucht ein Zuhause! Das bedeutet mehr als ein Dach über dem Kopf. Es ist ein zentraler Ort der Sozialisation, der Fürsorge und des familiären Miteinanders. Familien brauchen ausreichenden, bezahlbaren und guten Wohnraum, der Rückzugsmöglichkeiten bietet. Gleichzeitig ist ein Wohnumfeld, welches Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält und Nachbarschaften fördert, von entscheidender Bedeutung für das Familienleben. Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig ein gutes, sicheres und lernförderndes Zuhause ist. Seit Jahren beobachten wir jedoch, dass sich Wohnen zu einer der drängendsten sozialen Fragen entwickelt. Arme Haushalte, insbesondere Alleinerziehende, tragen hohe Wohnkostenbelastungen. Für sie wird es immer schwerer, angemessenen Wohnraum zu finden und nicht selten werden sie aus ihren gewohnten Umgebungen verdrängt.“

Altenkamp ergänzt: „Die Wohnungsfrage gehört auf die familienpolitische Agenda, denn sie ist existenziell notwendig für ein gutes Familienleben und Voraussetzung für ein Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Wohlergehen. Wir rufen die Politik dazu auf, endlich Lösungen in der Wohnungs- und Mietenpolitik vorzulegen, die auch Familien in den Mittelpunkt stellen!“

Das ZFF- Positionspapier „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familie schaffen!“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.01.2022

SCHWERPUNKT I: Streichung von §219a StGB

Zum Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 219a Strafgesetzbuch erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:

„Die ersatzlose Streichung des unsäglichen § 219a Strafgesetzbuch ist überfällig. Es ist unerträglich, dass Ärzte im Jahr 2022 noch immer dem Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sind, wenn sie sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Frauen in solchen Extremsituationen brauchen die Möglichkeit, sich umfassend informieren zu können. Mit dieser Prioritätensetzung legt der Bundesjustizminister einen ersten wichtigen Baustein für gesellschaftspolitischen Fortschritt. Gleichwohl gilt besonderer Dank Aktivisten wie Kristina Hähnel, die sich trotz der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung für Betroffene stark gemacht haben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 17.01.2022

Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sind ausreichend vorhanden und gut zugänglich

Der Bundesjustizminister hat einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden soll. Dazu erklärt Mechthild Heil, Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Die Streichung von § 219a StGB hilft uns Frauen nicht. Denn es gibt keinen Informationsmangel über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland, der beseitigt werden müsste. Ärzte dürfen auf ihrer Website auch heute schon auf Schwangerschaftsabbrüche hinweisen und Informationsangebote von Krankenkassen oder anderen Stellen verlinken. Lediglich offensiv werben dürfen sie für Schwangerschaftsabbrüche nicht.

Wichtiger als ärztliche Geschäftsinteressen und aus meiner Sicht entscheidend ist ein guter Zugang zu medizinischer Versorgung und eine ergebnisoffene Beratung der Frau, die eine wirkliche Hilfe in einer für sie emotional extrem schwierigen Situation ist. Wir als Gesellschaft haben die Aufgabe, den Frauen uneingeschränkt zur Seite zu stehen, ihre Entscheidung zu respektieren, sie in dieser Situation nicht allein zu lassen und als Staat auch Anwalt des ungeborenen Lebens zu sein. Dies ist in der Vergangenheit in einem breiten gesellschaftlichen Konsens gelungen. Die Streichung des § 219a ist deshalb falsch.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18.01.2022

Bundesjustizminister Buschmann hat am heutigen Montag einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden soll. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die familienpolitische Sprecherin Silvia Breher:

„Frauen – auch die werdenden Väter – stehen bei einer möglichen Abtreibung vor einer äußert schwierigen Gewissensentscheidung. Dabei geht es nicht nur um die Selbstbestimmung als Frau, sondern auch um das Leben des Ungeborenen. Keine Frau trifft eine solche Entscheidung über das Lebensrecht ihres Kindes leichtfertig. Genau deshalb aber braucht auch das ungeborene Leben eine Fürsprache und die Sicherstellung, dass auch seine Interessen im bewährten Schutzraum des vertraulichen und verpflichtenden Beratungsgesprächs gewahrt werden. Denn der Staat ist verpflichtet, auch dem ungeborenen Leben Schutz zu gewähren. Was wir nicht brauchen, ist Werbung für Abtreibungen. Vielmehr brauchen Frauen in einer solchen Situation einen geschützten Ort, eine ergebnisoffene Beratung und das Aufzeigen von Lösungen in einer vermeintlich ausweglosen Situation. In unserer Gesellschaft muss es möglich sein, für eine werdende Mutter (und den Vater) Lösungen aufzuzeigen, auch wenn eine Schwangerschaft oder das Elternsein im ersten Moment völlig unvorstellbar scheint. Durch öffentliche oder gar kommerzielle Werbung für Abtreibungen an Plakatwänden oder in S-Bahnen würde dieser schwere innerliche Konflikt banalisiert und die Würde des ungeborenen Lebens verletzt. Insbesondere, weil der Unterschied zwischen Information und Werbung nahezu fließend ist.

Als Union stehen wir in dieser Frage zu unserem Grundsatz: Jedes Leben ist schützenswert von Beginn bis Ende. Die Abschaffung des Paragraphen 219a lehnen wir daher ab. Dabei ist für uns auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegweisend: Das Ungeborene steht bereits unter dem Schutz von Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes. Schon 2019 haben Union und SPD daher geregelt, dass Praxen auf ihrer Website auf Schwangerschaftsabbrüche hinweisen dürfen und entsprechende Informationsangebote von beispielsweise Krankenkassen oder anderen Stellen verlinken können. Es gibt keinen Informationsmangel über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland.

Vielmehr sollte der Fokus der Bundesregierung darauf liegen, die rechtlichen wie finanziellen Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern. So darf nach unserer Überzeugung die finanzielle Situation eines Paares für die Gewissensentscheidung über ein (weiteres) Kind niemals ausschlaggebend sein.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 17.01.2022

„Dass der unsägliche § 219a endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, ist längst überfällig. Der abscheulicherweise als ‚Werbeverbot‘ bezeichnete Paragraf aus der Nazizeit hat Schwangeren lange genug ihr Informationsrecht verwehrt und sie entmündigt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese jahrealte Kernforderung linker Frauenpolitik endlich umgesetzt wird. Die derzeitige Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch kriminalisiert Medizinerinnen und Mediziner und erschwert den Zugang massiv. Deswegen fordern wir als LINKE, dass neben § 219a auch § 218 sofort gestrichen wird. Doch statt diese Streichung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, verlagert die Ampel das Thema in eine Kommission und verschleppt das Vorhaben weiter, wie Justizminister Buschmann heute noch einmal bekräftigt hat“, erklärt Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Ankündigung des Entwurfs des Justizministeriums zur Streichung des § 219a. Reichinnek weiter:

„Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat, sondern ein wichtiger Teil der reproduktiven Selbstbestimmung. Er hat deswegen auch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen. Es muss einen sicheren, kostenlosen und flächendeckenden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen geben, denn sie stellen medizinische Eingriffe dar. Deshalb müssen sie ferner Teil der universitären Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern werden. Es kann nicht sein, dass es in manchen Regionen Deutschlands keine Ärztinnen und Ärzte mehr gibt, die diese Eingriffe durchführen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 18.01.2022

Gestern wurde der erste Referentenentwurf zur Streichung von § 219a StGB, des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, durch Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellt.

„Schwangere haben ein Recht auf Informationen. Die Ampel setzt ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen zur Streichung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche zügig um. Damit wird Deutschland in diesem Bereich endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Ungewollt Schwangere werden nach der Streichung sachliche Informationen rund um Methoden und Kosten von Abbrüchen sofort im Netz finden können sowie Ärzt*innen nicht mehr in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden. Die AWO begrüßt diesen rechtlichen Fortschritt ausdrücklich und hofft auf eine zügige Verabschiedung!“, erklärt dazu Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes.

Ausgelöst durch die Öffentlichmachung ihrer Verurteilung im Jahr 2017 wegen Verstoßes gegen § 219a StGB, entfachten die Gießener Ärztin Kristina Hänel und weitere verurteilte Ärzt*innen die Debatte um den Zugang zu und das Recht auf Abtreibung in Deutschland neu. Die nach intensiven politischen Auseinandersetzungen 2019 verabschiedete Reform des Paragraphen brachte aber keinerlei Fortschritte für Ärzt*innen und Betroffene. Es fanden weiterhin Verurteilungen nach § 219a StGB statt und die niedrigschwellige Suche nach sachlichen Informationen verbesserte sich nicht für ungewollt Schwangere. Aus Sicht der AWO lenkte der Streit um das Informationsrecht ungewollt Schwangerer über Schwangerschaftsabbrüche aber den Blick auf ein altes zentrales gleichstellungspolitisches Thema – das Recht, über den eigenen Körper zu bestimmen. Die prekäre Versorgungslage mit Abbrüchen in Deutschland wurde sichtbar.

„Ungewollt Schwangere haben ein Recht auf psychosoziale Beratung und Unterstützung, wenn sie sie brauchen und wollen. Unverzichtbar ist eine evidenzbasierte, qualitativ hochwertige und niedrigschwellig zugängliche medizinische Versorgung mit Abbrüchen bundesweit. Dies ist bislang nicht gegeben. Die Streichung von § 219a StGB darf daher nicht das Ende der Liberalisierung sein“, führt AWO Bundesvorstandsvorsitzender Jens M. Schubert aus. Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die freie Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung der Pflichtberatung und eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. „Die angekündigte Kommission, die sich mit einer außerstrafrechtlichen Regelung von Abtreibung beschäftigen soll, muss daher zügig kommen, um auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse eine wirkliche Liberalisierung voranzutreiben und reproduktive Rechte auch in Deutschland umzusetzen“, fordert Schubert abschließend.

Informationen und Beratungsstellen für Fragen zur Schwangerschaft: www.awo-schwanger.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 18.01.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung zur Abschaffung von § 219a StGB, der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt. Hierdurch wird endlich die ungerechtfertigte Kriminalisierung von Ärzt*innen beseitigt. Gleichzeitig wird ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit von Ärzt*innen beendet. Ihnen war es bislang kaum und nur mit der schwebenden Gefahr eines Strafverfahrens möglich, sachlich über die von ihnen angewendeten Methoden, Rahmenbedingungen und Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Diese mit einer erheblichen Stigmatisierung verbundene Kriminalisierung hat zur signifikanten Verschlechterung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere beigetragen und ihre reproduktive Selbstbestimmung erheblich eingeschränkt.

„Die Streichung der Vorschrift war lange überfällig.“, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. „Es ist ein erster Schritt getan, die andauernde Rechtsunsicherheit für Ärzt*innen sowie die Stigmatisierung von ihnen und ungewollt Schwangeren zu beseitigen. Um die Situation von Schwangeren in Deutschland zufriedenstellend zu verbessern, verbleiben allerdings noch weitere Schritte.“ So entfällt zwar mit der Strafvorschrift eine Hürde für sachliche Informationen durch Ärzt*innen. Dennoch führen massive Anfeindungen durch fundamentalistische Abtreibungsgegner*innen, etwa durch sogenannte Gehsteigbelästigungen, noch immer dazu, dass viele Ärzt*innen sich nicht auf offizielle Listen aufnehmen lassen oder davon absehen, selbst öffentlich auf ihren Websites über die angebotenen Schwangerschaftsabbrüche zu informieren.

Zur Sicherstellung und Förderung der reproduktiven Selbstbestimmung muss die Informationslage weiter aktiv verbessert werden. Dazu gehört, Gehsteigbelästigungen zu unterbinden und Beratungsstellen besser vor Anfeindungen zu schützen. Es gilt, die weiteren Ankündigungen des Koalitionsvertrags umzusetzen: die Möglichkeit der Online-Schwangerschaftskonfliktberatung sowie die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen. Außerdem müssen die Ärzt*innen, die Abbrüche vornehmen, besser geschützt werden und die Bundesländer ihren Versorgungsauftrag ernst nehmen. „Die Länder müssen ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen sicherstellen. Davon sind aber einige Gebiete Deutschlands auch 30 Jahre nach Inkrafttreten des Schwangerschaftskonfliktgesetzes weit entfernt.“, so Wersig.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) vom 17.01.2022

pro familia begrüßt Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDF) hat heute einen Referentenentwurf vorgelegt, der die ersatzlose Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch vorsieht. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

pro familia begrüßt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums und das Vorhaben, den § 219a ersatzlos zu streichen. Dieser Schritt ist überfällig, denn der Paragraph verletzt die Informationsrechte von Ratsuchenden und Ärzt*innen. Künftig können sich ungewollt Schwangere niedrigschwellig im Netz darüber informieren, wo es in ihrer Nähe eine Praxis oder eine Klinik gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Sie können auf der Webseite der Praxis/der Klinik die Informationen abrufen, die die Einrichtungen für Patient*innen als wichtig erachten, etwa zur angewandten Methode, zum Ablauf, zu den Kosten und zu organisatorischen Fragen. Ärzt*innen und Kliniken können nach der Streichung des §219a StGB nicht mehr von fundamentalistischen Gegner*innen der Selbstbestimmung angezeigt werden, weil sie diese Informationen bereitstellen.

„Informationen für Patient*innen sollten eigentlich selbstverständlich sein. Bisher wurden sie aber durch den Strafrechtsparagraphen als ‚Werbung‘ eingestuft und bestraft“, erklärt Dörte Frank-Boegner, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands. „Die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch ist ein wichtiger Schritt zur Informationsfreiheit der Ratsuchenden. Denn der direkte Weg von der informationssuchenden Person zu der Person, die sie geben kann und will, wird künftig gewährleistet sein.“

pro familia stellt fest, dass die Aufhebung des §219a nur der Anfang sein kann. Es ist wichtig, dass die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs als solche auf den Prüfstand kommt und ein menschenrechtskonformes Gesetz außerhalb des Strafrechts geschaffen wird. Die bisherige Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist nicht menschenrechtskonform und evidenzbasiert. Deshalb unterstützt pro familia die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, um eine Neuregelung des § 218 auf den Weg zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 17.01.2022

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Zum Welttag der Bildung erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Ria Schröder:

„Beste Bildung ist weltweit der Schlüssel zu Chancengerechtigkeit und sozialem Aufstieg. Gerade in Krisenzeiten muss das Recht auf Bildung geschützt werden. Es darf nicht sein, dass beispielsweise in Uganda viele Schülerinnen und Schüler nach fast zwei Jahren Corona-Pandemie nicht mehr in ihre Schulen zurückkehren. Auch in Deutschland muss das Recht auf Bildung oberste Priorität haben. Der vergangene Schul-Lockdown hat die Problematik unterschiedlicher Bildungschancen aufgezeigt und noch vertieft: Während die einen Unterstützung von den Eltern, Zugang zu Nachhilfe und ein eigenes Zimmer mit Schreibtisch haben, fehlt es anderen schon an einem eigenen Endgerät oder Internetanschluss. Deshalb muss der Präsenzunterricht trotz steigender Infektionszahlen durch die zwar milde, aber hochansteckende Omikron-Variante stattfinden. Wichtig ist dabei eine hohe Impfquote bei Lehrkräften, die Maskenpflicht und genügend Test- und Impfkapazitäten für Schülerinnen und Schüler um die Gefahr einer schweren Erkrankung zu verringern. Gleichzeitig muss der Digitalisierungsschub an vielen Schulen jetzt weiter ausgebaut werden. Die Ampel wird mit dem Digitalpakt 2.0 dazu einen zentralen Beitrag leisten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 23.01.2022

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat sich heute für eine Corona-Auffrischimpfung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren ausgesprochen. Hierzu können Sie den bildungspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, wie folgt zitieren:

„Eine gute Nachricht für mehr Sicherheit in den Schulen: Die Stiko empfiehlt eine Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche. Dies ist ein wichtiger Schritt, um in der Omikron-Welle mehr Schutz und Stabilität im Schulbetrieb zu erlangen. Jetzt können sich Schülerinnen und Schüler an der Empfehlung orientieren und sich, ihre Mitschüler, Familie und Freunde noch besser schützen. Dadurch steigen die Chancen für offene Schulen in den nächsten Monaten. Es ist gut, dass die Ständige Impfkommission dieses wichtige Thema prioritär und nach wissenschaftlicher Erkenntnis behandelt hat.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 13.01.2022

Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, schlägt der Bundesregierung einen Corona-Armutsgipfel vor, um gemeinsam mit Sozialverbänden und Betroffenenorganisationen Lösungen zu finden, um allen in der Pandemie ein Leben in Würde zu ermöglichen und Armut dauerhaft zu bekämpfen. Er bittet Kanzler Olaf Scholz in einem Brief darum, einen schnellen Corona-Zuschlag auf Hartz IV zu zahlen, um armen Menschen zu helfen:

„Seit über zwei Jahren wird das öffentliche und private Leben von der Corona-Pandemie eingeschränkt. Die letzte Bundesregierung hat mit vielen Maßnahmen auf diese Krise reagiert. Meine Fraktion DIE LINKE hat einige dieser Maßnahmen im Bundestag mitgetragen und in anderen Punkten Alternativen vorgeschlagen – so wie es die jetzigen Koalitionsparteien FDP und Bündnis 90/Die Grünen auch getan haben. Was in vielen Punkten am Ende der richtige Weg gewesen wäre, können wir zum Teil heute noch nicht sagen. Aber neben der Weigerung, die Patente auf Impfstoffe freizugeben und damit der Pandemie international den Kampf anzusagen, war eine Entscheidung definitiv falsch: Zwar einen Autogipfel nach dem anderen zu veranstalten, aber keinen Sozialgipfel.

Arme Menschen sind in jeder Hinsicht am meisten durch die Pandemie betroffen – nicht gefühlt, sondern empirisch belegt. Wer arm ist, hat laut einer RKI-Studie ein höheres Risiko, an Corona zu erkranken und zu sterben. Die Armut in Deutschland ist laut Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands in der Pandemie auf einen Höchststand gewachsen. Parallel sind Hilfsangebote wie Tafeln oder Sozialkaufhäuser zeitweise weggebrochen und aktuell wieder durch die Omikron-Welle gefährdet. Alleinerziehende und Familien mit vielen Kindern sind bei uns am meisten von Armut betroffen. Einige Schulkinder aus diesen Familien werden zeitweise nicht am Fernunterricht teilgenommen haben, wenn sie zu den 230.000 Menschen gehören, denen laut Paritätischem im vergangenen Jahr der Strom abgedreht wurde.

Und die Lage wird gerade noch schlimmer. Die Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie gehen über die Hartz-IV-Anpassung weit hinaus. In meinen Bürgerbüros im Wahlkreis Anhalt melden sich derzeit so viele verzweifelte Menschen wie noch nie, die sagen, dass sie mit dem Geld, das ihnen zur Verfügung steht, nicht mehr über die Runden kommen. Ich bitte Sie, jetzt sofort zu helfen und einen Krisenaufschlag von 100 Euro auf Hartz IV zu veranlassen, wie es Sozialverbände fordern.

Die andauernde Pandemie ist eine riesige Herausforderung für den Staat und für Sie als neue Bundesregierung. Deshalb sollten Sie sich jetzt Expertise von außen holen und einen Corona-Armutsgipfel einberufen, um sich einen Überblick über die gravierenden Probleme der 13 Millionen armen Menschen in Deutschland zu verschaffen. Gemeinsam mit Wohlfahrts- und Sozialverbänden, mit Kommunen, den Betroffenen sowie Hilfsorganisationen müssen unverzüglich Lösungen gefunden werden, um allen in der Pandemie ein Leben in Würde zu ermöglichen und Armut dauerhaft zu bekämpfen.“

Quelle: Nachricht Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.01.2022

Zur Unterstützung pflegender Angehöriger in der Corona-Pandemie gelten nach Angaben der Bundesregierung bis Ende März 2022 Sonderregelungen. So wird das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung auch gezahlt, wenn eine Covid-19-bedingte Versorgungslücke bei der Pflege zu Hause besteht. Anders als regulär werde das Pflegeunterstützungsgeld dabei je pflegebedürftiger Person für bis zu insgesamt 20 Arbeitstage gewährt, heißt es in der Antwort (20/376) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/308) der AfD-Fraktion.

Das Recht, der Arbeit wegen einer akuten Pflegesituation in der Familie fernzubleiben, umfasse ebenfalls 20 statt wie bisher zehn Arbeitstage, wenn die Pflegesituation aufgrund der Pandemie aufgetreten sei.

Zur Vermeidung von Versorgungsengpässen in der häuslichen Pflege könnten Pflegekassen für Patienten der Pflegegrade zwei bis fünf Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeträge gewähren.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad eins könnten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat ausnahmsweise auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um coronabedingte Versorgungsengpässe zu vermeiden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 20 vom 17.01.2022

Aktuelle Anpassungen im Infektionsschutzgesetz gefährden den Fortbestand wichtiger Betreuungsangebote und damit das Wohl von Kindern und Jugendlichen

Seit der Ende 2021 umgesetzten erneuten Anpassung des Infektionsschutzgesetzes stehen viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor einem Problem: In Ermangelung der Durchsetzungsfähigkeit einer allgemeinen Impfpflicht soll Verantwortung nun delegiert und Einrichtungen dazu verpflichtet werden, die Impfpflicht unter ihren Mitarbeitenden selbst umzusetzen. Dies erscheint insbesondere im Hinblick auf den eigentlichen Adressatenkreis der einrichtungsbezogenen Impfpflicht – medizinische und pflegerische Einrichtungen – unverhältnismäßig und stellt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor große Probleme.

„Bisher sind wir ganz klar davon ausgegangen, dass Jugendhilfeeinrichtungen von der Neuregelung nicht betroffen sind, da diese grundsätzlich keine Orte mit besonderen Gefährdungen für die Gesundheit ihrer Bewohner sind. Aktuell zeichnet sich aber ab, dass das Gesetz in einigen Bundesländern nun so interpretiert wird, dass auch Einrichtungen der Jugendhilfe unter die ab Mitte März 2022 einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, sofern diese Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung betreuen“, so Martin Adam, Präsident des VPK-Bundesverbandes e.V. „Diese Gruppe von jungen Menschen definiert sich aber über ihre seelischen Besonderheiten und nicht über akute oder chronische Grundkrankheiten, die ein erhöhtes Risiko für schwere oder sogar tödliche COVID-19-Krankheitsverläufe bergen. Aus diesem Grund lässt sich eine Zuordnung zur Kategorie der medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen nicht nachvollziehen. Im Gegenteil: Die von uns betreuten jungen Menschen leiden unter psychischen Belastungen und traumatischen Störungen. Grundvoraussetzung für ihre Betreuung und Genesung sind stabile und haltgebende Strukturen sowie tragfähige, professionelle und langfristige Beziehungsangebote durch erfahrene Fachkräfte“, so Adam weiter.

Die aktuelle Anpassung des Infektionsschutzgesetzes setzt eben diese Stabilität in den Strukturen der Einrichtungen und in den Beziehungen der dort betreuten Kinder und Jugendlichen nun aufs Spiel. In völlig unverhältnismäßiger Weise wird in Kauf genommen, dass langjährige, überaus engagierte und für die Kinder und Jugendlichen wichtige Bezugspersonen kündigen und die Einrichtungen in einer Zeit des ohnehin schon dramatisch um sich greifenden Fachkräftemangels damit in existentielle Nöte bringen. Dies führt in Verbindung mit den zu erwartenden deutlich höheren Personalausfällen wegen COVID-19-Erkrankungen zu fast unlösbaren Personalproblemen in den Einrichtungen, die die Betreuung substanziell gefährden.

„Es ist unseren Trägern bisher erfolgreich gelungen, die Weiterverbreitung des Virus in den Einrichtungen zu verhindern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die jungen Menschen in den vergangenen Monaten mit großem Verantwortungsbewusstsein und leidenschaftlichem Engagement durch diese Pandemie begleitet und vor deren Gefahren geschützt. Im Gegensatz zu Pflegeeinrichtungen, in denen das Virus durch Angestellte in die Einrichtungen getragen wird, liegt das Gefahrenrisiko einer Infektionsübertragung in der Jugendhilfe bei den betreuten jungen Menschen, die das Virus aufgrund ihrer unterschiedlichen Außenkontakte in Schule oder Freundeskreis in die Einrichtung tragen können. Aber auch hier haben individuelles Verantwortungsbewusstsein, regelmäßiges Testen und die gegenseitige Rücksichtnahme dazu geführt, dass größere Krankheitsausbrüche stets verhindert werden konnten“, so Martin Adam.

Sollte die einrichtungsbezogene Impfpflicht zukünftig tatsächlich für zahlreiche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten, so können wichtige Angebote für junge Menschen aufgrund der durch Kündigungen und Überbelastung der verbleibenden Fachkräfte verursachten Personalausfälle künftig in vielen Fällen nicht mehr sichergestellt werden. Von den Auswirkungen werden betroffene Kinder und Jugendliche dann in ihrer Entwicklung und Gesundheit erheblich stärker gefährdet sein als bisher.

„Wir brauchen unverzügliche Klarheit in der Frage der Impfpflicht. Und wir brauchen ein Vorgehen mit Augenmaß anstatt unverhältnismäßiger Regelungen zum Nachteil junger Menschen. Der eigenverantwortliche Umgang von Einrichtungsleitungen und Fachkräften mit den Herausforderungen der Pandemie hat sich bewährt. Es spricht vieles dafür diesen Weg beizubehalten und die Einrichtungen darin zu bestärken und zu unterstützen“, so Adam abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 24.01.2022

Wirtschaftliche Einbrüche haben für junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt allgemein schwerwiegendere Folgen als für andere Altersgruppen. Wie wirkt sich die Covid-19-Krise diesbezüglich im Vergleich mit der globalen Finanzkrise vor einem Jahrzehnt aus? Ein genauer Blick auch auf andere europäische Länder liefert hier interessante Einblicke.

Wirtschaftskrisen mindern die Arbeitsmarktchancen gerade junger Menschen unverhältnismäßig stark. Das gilt auch für die Covid-19-Rezession. Denn diese Personengruppe sieht sich auch in dieser Krise einer Gemengelage an Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt gegenüber. So arbeiten junge Menschen häufig in Branchen und Berufen, die besonders von der Pandemie betroffen sind, zum Beispiel im Einzelhandel, im Gastgewerbe und in der Tourismusbranche. Außerdem sind ihre Arbeitsverträge oft nur befristet – und wurden wegen der Pandemie auch häufig nicht verlängert. Zudem waren und sind junge Menschen stark von Schulschließungen und eingeschränkten Ausbildungsmöglichkeiten betroffen. In Verbindung mit der pandemiebedingten sozialen Isolation hat dies vermehrt zu psychischen Problemen geführt. Basierend auf einem wissenschaftlichen Bericht, den Regina Konle-Seidl und Francesca Picarella im September 2021 für das Europäische Parlament erstellt haben, werden im Folgenden die Auswirkungen von Covid-19 auf die Arbeitsmarktsituation, Bildung und psychische Gesundheit von jungen Menschen in Europa zusammenfassend beschrieben. Dabei werden die Auswirkungen der aktuellen Krise mit denen der globalen Finanzkrise von 2008/2009 verglichen. Bei dem Vergleich geht es nicht zuletzt darum, die Wahrscheinlichkeit negativer Auswirkungen der Arbeitslosigkeit zu Beginn der beruflichen Laufbahn (sogenannte Scarring- oder “Vernarbungseffekte“) auf die Erwerbschancen im weiteren Lebensverlauf auszuloten.

Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit

Während der Pandemie entwickelten sich Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit bei Jugendlichen in Wellen, was die unterschiedlichen Lockdown- und Öffnungsphasen widerspiegelt. Die Jugendarbeitslosigkeit stieg in allen europäischen Ländern im zweiten Quartal 2020 und im ersten Quartal 2021 besonders stark. Diese stieg zwischen März und August 2020 von gut 15 Prozent auf fast 19 Prozent. Im April 2021 erreichte sie mit 18,5 Prozent einen erneuten Höchststand. Seitdem ist die von Eurostat gemessene (saisonbereinigte) Quote stetig gesunken. Im August 2021 lag sie bei etwa 16 Prozent – und damit immer noch höher als vor Ausbruch der Krise. Neuzugänge auf dem Arbeitsmarkt waren für einen Großteil des Anstiegs der Jugendarbeitslosigkeit verantwortlich, da viele Unternehmen ihre Einstellungspraxis änderten und befristete Verträge nicht verlängerten. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit war im Allgemeinen bei jungen Frauen höher als bei jungen Männern.

Vor dem Ausbruch der Krise war die Jugendarbeitslosigkeit in fast allen europäischen Ländern deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2019 gab es 1,9 Millionen weniger Arbeitslose in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen als 2012. Bislang liegt der Anstieg deutlich unter dem Niveau, auf dem sie sich während und nach der Finanzkrise 2008/2009 bewegt hatte. Dennoch unterscheiden sich die Arbeitslosenquoten bei Jugendlichen zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor stark.

Besorgniserregend ist die Tatsache, dass Länder, die von der Finanzkrise besonders stark betroffen waren (Griechenland, Italien oder Spanien), während der Pandemie erneut einen überdurchschnittlichen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit verzeichneten. In Deutschland ist die Jugendarbeitslosigkeit generell niedrig. Ende 2019 lag die Arbeitslosenquote der 15- bis 24-Jährigen bei 5,1 Prozent. Sie stieg im ersten Quartal 2021 auf 8,3 Prozent und sank im zweiten Quartal 2021 auf 7,1 Prozent. Der Anstieg um 2 Prozentpunkte zwischen dem vierten Quartal 2019 und dem zweiten Quartal 2021 lag leicht unter dem EU-Durchschnitt (+ 2,6 Prozentpunkte) im gleichen Zeitraum.

Während die Eurostat-Daten noch kein klares Bild darüber vermitteln, ob sich die Jugendarbeitslosigkeit verfestigt, zeigen die nationalen Registerdaten für Deutschland im September 2021 einen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen um 12,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Verschiedene Messgrößen der Jugendarbeitslosigkeit

  • Für die Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen ist der wichtigste Indikator für die Jugendarbeitslosigkeit die “Zahl der jugendlichen Arbeitslosen geteilt durch die Gesamtzahl der 15- bis 24-Jährigen auf dem Arbeitsmarkt (Beschäftigte plus Arbeitslose)”. Dieser Indikator (Jugendarbeitslosigkeitsquote) überzeichnet jedoch tendenziell das tatsächliche Ausmaß der Problematik, da sich ein großer Teil der jungen Menschen in dieser Altersgruppe noch im Bildungssystem befindet. Junge Menschen, die zur Schule gehen, studieren oder dem Arbeitsmarkt aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, werden durch diesen Indikator nicht erfasst — weder im Zähler noch im Nenner.
  • Dieser Umstand wird durch einen alternativen Indikator (Populationsanteil erwerbsloser Jugendlicher) berücksichtigt. Er misst den prozentualen Anteil der arbeitslosen 15- bis 24-Jährigen an der Gesamtbevölkerung dieser Altersgruppe. Die so gemessene Jugendarbeitslosigkeit ist daher deutlich niedriger als mit dem vorstehend definierten Indikator (siehe Tabelle).
  • NEET ist ein Akronym, das Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren bezeichnet, die sich nicht in Ausbildung, Beschäftigung oder Training befinden (“Not in Education, Employment, or Training”). NEET umfasst eine sehr heterogene Bevölkerung, wobei arbeitslose Jugendliche hier nur eine Teilgruppe sind. Die NEET-Bevölkerung im Alter von 15 bis 29 Jahren kann in insgesamt sieben Untergruppen unterteilt werden: Wiedereinsteiger, Kurzzeitarbeitslose, Langzeitarbeitslose, die aufgrund familiärer Verpflichtungen nicht zur Verfügung stehen, Langzeitarbeitslose, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht zur Verfügung stehen, entmutigte Beschäftigte und andere Nichterwerbspersonen. Im Nenner dieses Indikators steht die Gesamtbevölkerung derselben Altersgruppe und desselben Geschlechts. Auf EU-Ebene hat das NEET-Konzept eine wichtigere Bedeutung erlangt als das der Arbeitslosenquoten, denn damit wird die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und politischen Entscheidungsträgern besser und genauer als bisher auf die konkreten Problemlagen und Gefährdungspotenziale junger Menschen am Arbeitsmarkt gelenkt.

Junge Menschen, die nicht in Beschäftigung, Bildung oder Ausbildung sind (NEET)

Im Gegensatz zu früheren Krisen zeichnet sich die Covid-19-Krise dadurch aus, dass es in allen Altersgruppen mehr Übergänge von Beschäftigung in Nichterwerbstätigkeit als in Arbeitslosigkeit gab. Damit spiegeln die Arbeitslosenzahlen nur einen kleineren Teil der verlorenen Arbeitsplätze wider. Das zeigt sich auch am Erwerbsstatus junger Menschen, die weder eine Beschäftigung noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren. Im Englischen hat sich dafür die Bezeichnung „NEETs“ etabliert (siehe Infokasten „Verschiedene Messgrößen der Jugendarbeitslosigkeit“). Der Anteil der nicht erwerbstätigen NEETs, die nicht auf der Suche nach Arbeit sind beziehungsweise innerhalb von zwei Wochen nicht für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen, ist im Jahr 2020 doppelt so stark gestiegen (+0,8 Prozentpunkte) wie der Anteil der arbeitslosen NEETs (+0,4 Prozentpunkte). Die aggregierten Eurostat-Daten zeigen jedoch auch, dass der Anteil der NEETs, die arbeiten wollten (aber nicht aktiv nach Arbeit suchten), um 0,9 Prozentpunkte zunahm. Dies könnte darauf hindeuten, dass die neuen NEETs im Jahr 2020 in erster Linie Kurzzeitarbeitslose waren.

Unmittelbar vor dem Ausbruch der Covid-19-Krise im März 2020 gab es im Vergleich zu 2013 etwa 1,7 Millionen weniger NEETs. Seither ist die Zahl jedoch wieder angestiegen: Im Jahr 2020 gab es EU-weit rund 725.000 mehr junge Menschen, die nicht in Beschäftigung, Bildung oder Ausbildung waren als im Jahr 2019. Die NEET-Quote stieg von 12,5 Prozent vor Ausbruch der Krise Ende 2019 auf einen Höchststand von 14,6 Prozent im zweiten Quartal 2020. Ein Jahr später war sie wieder auf 13,2 Prozent gesunken.

Dabei meldet Eurostat einen überdurchschnittlichen Anstieg der NEET-Quoten nicht nur für Länder mit historisch hohen Raten wie Italien oder Griechenland, sondern auch für Deutschland, ein Land mit einer allgemein niedrigen NEET-Quote. Die deutsche Quote stieg von 7,8 Prozent Ende 2019 auf 9 Prozent im zweiten Quartal 2021.

Beständigkeit von NEET-Länderclustern

Es gibt erhebliche länderspezifische Unterschiede im Hinblick auf die Größe und Zusammensetzung der NEET-Population.  Neben der ökonomischen Lage auf regionaler Ebene beeinflussen auch soziodemografische Merkmale (zum Beispiel ein niedriger Bildungsstand) sowie institutionelle Gründe (zum Beispiel nationale Regelungen für den Übergang von der Schule in den Beruf) das NEET-Risiko eines jungen Menschen. Trotz erheblicher Verbesserungen seit 2013 können auch während der Pandemie weitgehend drei von Eurofound bereits im Jahr 2016 ermittelten Ländercluster ausgemacht werden. Im ersten Cluster, das hauptsächlich aus nordischen, westlichen und kontinentalen Ländern besteht, sind Kurzzeitarbeitslose die größte NEET-Gruppe. In den südlichen Mitgliedstaaten dominieren Langzeitarbeitslose und entmutigte junge Arbeitsuchende. In Osteuropa wiederum machen junge Frauen, die Kinder oder Angehörige betreuen, einen großen Anteil der NEETs aus. Im Jahr 2020 verzeichneten Italien und Griechenland einen überdurchschnittlichen Anstieg der NEET-Quoten, während andere Länder mit ebenfalls hohen NEET-Quoten, etwa Bulgarien oder Spanien, einen Anstieg unterhalb des europäischen Durchschnitts verzeichneten.

Interessanterweise zeigt sich in dieser Krise ein eher untypisches Muster in Bezug auf das Bildungsniveau von NEETs und kürzlich arbeitslos gewordenen jungen Menschen: Die Wahrscheinlichkeit, NEET zu werden, nimmt üblicherweise mit steigendem Bildungsniveau ab. Folglich besteht für Geringqualifizierte das größte Risiko, zur Gruppe der NEETs zu gehören. Die Daten von Eurostat zeigen jedoch , dass die NEET-Quoten im Jahr 2020 über alle Bildungsniveaus hinweg gestiegen sind. das bedeutet, dass zumindest im Hinblick auf das Bildungsniveau keine weitere Polarisierung zu beobachten ist.

Auswirkungen der Pandemie auf Bildung und psychisches Wohlbefinden junger Menschen

Die Schließung von Schulen und die eingeschränkten Möglichkeiten des berufsbegleitenden Lernens haben die verfügbare Lernzeit verkürzt – und damit auch die Chancen der Betroffenen, sich Kompetenzen anzueignen. Zugleich zeigen verschiedene Erhebungen, etwa eine von Eurofound durchgeführte Umfrage zu den Auswirkungen von Covid-19 auf junge Menschen in der Europäischen Union, dass Schulschließungen und Eindämmungsmaßnahmen auch das psychische Wohlbefinden junger Menschen unverhältnismäßig stark beeinträchtigen. Deren Lebenszufriedenheit und Wohlbefinden sanken im Frühjahr 2021 auf einen Tiefpunkt. Zu dieser Zeit sahen sich fast zwei Drittel der Jugendlichen dem Risiko von Depressionen ausgesetzt. Im Gegensatz hatte die (vorübergehende) Schließung von Betrieben eine positive, aber unbedeutende Auswirkung auf die Lebenszufriedenheit der betroffenen jungen Menschen.

Arbeitsplatzverluste und verkürzte Arbeitszeiten haben dagegen zu einem starken Rückgang des Arbeitseinkommens bei jungen Beschäftigten geführt. Auf Basis von Indikatoren wie “von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht” ergibt sich jedoch noch kein klares Bild darüber, ob sich die soziale Lage junger Menschen auch langfristig verschlechtert. Vermutlich dürften aber insbesondere junge Menschen aus marginalisierten Verhältnissen auch längerfristig unter den negativen Folgen von Arbeitslosigkeit, eingeschränkten Bildungschancen und schlechter psychischer Gesundheit leiden.

Gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der negativen Folgen der Covid-19-Krise für Jugendliche

Trotz der beschriebenen negativen Auswirkungen der Covid-19-Krise für die Beschäftigung und die soziale Lage junger Menschen sind diese möglicherweise weniger schwerwiegend als die Konsequenzen der globalen Finanzkrise. Die meisten Länder haben frühzeitig mit gezielten Maßnahmen reagiert, um die negativen Auswirkungen von Covid-19 auf junge Menschen abzumildern. Diese Maßnahmen reichen von der Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und -erhaltung über die Stärkung arbeitsbezogener Lernmöglichkeiten bis hin zur Einkommensunterstützung und der Verhinderung sozialer Ausgrenzung. Allerdings haben nur wenige Mitgliedstaaten Initiativen zur Verbesserung der psychosozialen Dienste für junge Menschen gestartet. Um eine verlorene “Generation Lockdown” zu vermeiden, ist es daher wichtig, der psychischen Gesundheit junger Menschen in der Erholungsphase besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Auch auf europäischer Ebene wurde eine Vielzahl von Initiativen und Programmen ins Leben gerufen, um die zahlreichen Herausforderungen zu bewältigen. So hat die Förderung junger Menschen nunmehr auch haushaltspolitisch eine hohe Priorität in der Europäischen Union.

Fazit

Frühere Rezessionen, insbesondere die globale Finanzkrise von 2008, haben gezeigt, dass die Jugendarbeitslosigkeit in vielen europäischen Ländern nicht nur zu Beginn eines wirtschaftlichen Abschwungs rasch und deutlich ansteigt, sondern auch noch lange nach Beginn der Erholung über dem Vorkrisenniveau bleibt. Wissenschaftlichen Studien zufolge erleiden junge Menschen, die während einer schweren Rezession ihren allgemeinen oder beruflichen Bildungsabschluss machen, nicht nur unmittelbar danach signifikante Einkommenseinbußen, sondern auch in den Folgejahren. Es gibt jedoch Gründe zur Annahme, dass die negativen Folgen der Covid-19-Krise für die Beschäftigung junger Menschen weniger schwerwiegend sein könnten als die Folgen der globalen Finanzkrise, und dass die in den Jahren vor der Pandemie erzielten Fortschritte nicht völlig zunichtegemacht wurden. Anders als bei der Finanzkrise haben die nationalen Regierungen und die EU frühzeitig mit gezielten Fördermaßnahmen zugunsten der jungen Generationen reagiert, und so die negativen Auswirkungen auf die Jugendarbeitslosigkeit gemildert.

Allerdings sind auch in Deutschland – einem Land mit traditionell niedriger Jugendarbeitslosigkeit – junge Menschen infolge der Krise häufiger und länger arbeitslos als vorher. Je länger die Krise anhält, desto größer ist das Risiko, dass sich die Arbeitslosigkeit verfestigt. Ein besonders besorgniserregendes Phänomen ist das Fortbestehen hoher NEET-Quoten in Ländern wie Italien oder Griechenland. Daher ist die Umsetzung der erneuerten „Jugendgarantie“ – die vom Europäischen Rat im Oktober 2020 verabschiedet wurde – für viele Länder eine Chance, wichtige Lücken in der Jugendgarantie von 2013 zu schließen, insbesondere in Bezug auf Qualität von Praktika und die aktive Ansprache vulnerabler NEET-Gruppen.

Obwohl die langfristigen Auswirkungen auf die soziale Situation und das psychische Wohlbefinden junger Menschen noch ungewiss sind, könnten die Lernverluste aufgrund von Schulschließungen längerfristig zu großen Nachteilen führen. Die jungen Menschen verdienen auch dann noch die besondere Aufmerksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Entscheidungsträger in ganz Europa, wenn sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt wieder erholen. Denn es gilt zu verhindern, dass sich die Covid-19-Krise  langfristig negativ auf Leben und Beschäftigung  junger Menschen auswirkt.

Quelle: Artikel Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 20.01.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zum sofortigen Förderstopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, gerne wie folgt zitieren:

„Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat gestern abrupt das Förderprogramm für effiziente Gebäude (EH 55) gestoppt. Mit der Entscheidung steht der langgehegte Traum vom Eigenheim für viele Familien vor dem Aus. Angesichts ohnehin steigender Bau- und Materialpreise ist das ein herber Schlag ins Gesicht. Sie alle bekommen von dieser Bundesregierung keine Verlässlichkeit, sondern beschädigtes Vertrauen. Viele stehen nach monatelanger Planung und ersten Ausgaben nun vor dem Nichts. Das ist eine Unverschämtheit. Das eigene Haus ist nicht nur Wohn-, sondern Heimat-, Lebens- und Rückzugsort. Die Bundesregierung zeigt damit erneut den geringen Stellenwert von Familien auf ihrer Prioritätenliste.

Jedes Eigenheim ist aber auch ein erheblicher Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut. Angesichts der geringsten Eigentumsquote in ganz Europa sollte sich auch die Bundesfamilien- und Seniorenministerin zur Entscheidung ihres Vizekanzlers äußern. Familien und Senioren könnten jetzt eine starke Stimme in der Bundesregierung gebrauchen. Für mich ist klar: Erfolgreiche Programme baut man aus und stellt sie nicht ein. Dass es sich dabei um ein Klimaschutzprogramm handelt, setzt der Geschichte die grüne Krone auf.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.01.2022

Zur heute anstehenden Bundestags-Debatte zur Familien­politik können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, gerne wie folgt zitieren:

„Der Ampel fehlt es an Respekt gegenüber den Leistungsträgern der Gesellschaft! Statt Familien angesichts steigender Energiepreise und der höchsten Inflation seit 30 Jahren zu entlasten, führt die Ampel mit der Verantwortungsgemeinschaft lieber ein neues Familienmodell ein, das das Tor zur Vielehe öffnet. Wir müssen leider konstatieren: Bei der Ampel stimmen weder Kompass noch Prioritäten.

Interessant ist hierbei insbesondere die Rolle der Grünen und der SPD. Noch im letzten Jahr haben sie einen FDP-Antrag zu Verantwortungsgemeinschaften abgelehnt und darauf verwiesen, dass es sich dabei nur um ein Steuersparmodell handelt. Das war auch richtig. Denn die Wahrheit ist: Auch Zweierbeziehungen werden vor der Frage stehen: Ehe oder Verantwortungsgemeinschaft? Wir lehnen diese Ehe light ab. Denn die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, sie beinhaltet Rechte und Pflichten. Davon bleibt aber nicht viel übrig, wenn es ein Rechtsinstitut gibt, das zwar bei Sonnenschein möglichst unbürokratisch zugänglich, jederzeit auflösbar, in unterschiedlichen Abstufungen und mit finanziellen Vergünstigungen des Staates verbunden, aber gleichzeitig weniger verpflichtend als die Ehe wäre. Moderne Familienpolitik heißt für uns als Union nicht Beliebigkeit. Daran werden wir die Familienministerin messen. Wenn sie Familien entlasten oder aber mit flexiblen Arbeitszeiten den Alltag erleichtern will, sind wir als Union dazu jederzeit bereit.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 13.01.2022

„Der Zugang zu guter Bildung muss in allen Lebenslagen möglich sein – hier und anderswo. Zu viele Kinder und junge Menschen sind derzeit von Bildung abgeschnitten und bleiben abgehängt. Wir brauchen endlich ein modernes Bildungssystem, krisenfest und sozial gerecht. Statt nur den Mangel zu verwalten sind endlich umfassende Reformen und ausreichend finanzielle Unterstützung nötig“, erklärt die bildungspolitische Sprecherin und stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Nicole Gohlke anlässlich des internationalen Tages der Bildung am 24. Februar 2022. Gohlke weiter:


„Der Zugang zu Bildung muss endlich unabhängig vom Geldbeutel der Eltern sein. Bildung ist ein Menschenrecht. Die Bildung muss Chefsache und darf nicht der Wirtschaft überlassen werden.  
Corona lehrt uns: unser Bildungssystem muss krisenfest werden. Schaffen wir gleiche Rahmenbedingungen für Bildungsgerechtigkeit: mit einer Lehrkräfteoffensive, mit einer Digitalisierungsoffensive. 
Und wir brauchen endlich ein bundesweites Bildungsrahmengesetz und die Verankerung einer Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz – das Kooperationsverbot in der Bildung gehört endlich vom Tisch.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 24.01.2022

Der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder soll bereits in den nächsten Wochen umgesetzt werden. Das hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) am Mittwoch während eines ersten Austauschs mit den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bekräftigt.

In der von Ulrike Bahr (SPD) geleiteten Sitzung sagte Spiegel auf Nachfrage der Fraktionen von SPD und Union, der angekündigte Zuschuss, von dem rund 2,7 Millionen Kinder in Deutschland profitieren sollten, komme in Kürze. Derzeit befände sich ihr Haus sowie das von Hubertus Heil (SPD) geführte Arbeits- und Sozialministerium noch in Abstimmugngsgesprächen mit dem Bundesfinanzministerium über Höhe und Auszahlungsmodalitäten. Die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung, eines der zentralen Wahlkampfversprechen der Grünen zur Bekämpfung von Kinderarmut, sei hingegen ein großes Projekt, das mehr Zeit benötige. Für eine besondere Unterstützung von Familien in der Corona-Pandemie sprach sich Spiegel auch aus – über eine dauerhafte Erhöhung von Kinderkrankentagen, deren Anzahl in 2020 und 2021 auf 30 Tage je Kind erhöht worden war, sei zu diskutieren, antwortete die Ministerin auf eine Frage der Linksfraktion.

Als ein weiteres Vorhaben, das die Bundesregierung schnell umsetzen wolle, nannte die Ministerin auf Nachfrage der Grünen-Fraktion die Abschaffung des sogenannten „Werbeverbots“ in Paragraf 219 a Strafgesetzbuch. Dieses kriminalisiere Gynäkologen, wenn diese etwa auf ihren Webseiten über das Angebot einer Abtreibung informierten. Damit müsse Schluss sein, so Spiegel. Die Streichung des Paragrafen sei längst überfällig.

Die Vielfalt an Familienmodellen stärker in den Blick zu nehmen, betonte die Ministerin als ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Die gesellschaftliche Realität müsse sich endlich auch politisch und rechtlich abbilden. Familie sei über all da, wo Menschen Verantwortung für einander übernähmen, stellte Spiegel den Familienbegriff der Ampelkoalition klar. Ob alleinerziehend, ob Patchwork-Familie oder gleichgeschlechtliches Paar mit Kindern – alle Formen des familiären Zusammenlebens müssten anerkannt und unterstützt werden. Keine Familie habe sich für das von ihr gewählte Modell zu rechtfertigen, so die Grünen-Politikerin auf den Hinweis einer AfD-Abgeordneten, Spiegel selbst lebe mit vier Kindern ein eher traditionelles Familienmodell.

Als eine weitere Herausforderung in ihrem Ressort nannte Spiegel auf Nachfrage eines FDP-Abgeordneten den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Diese sei ein zentraler Baustein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, so die Ministerin. Während der Ausbau im Kitabereich in den letzten Jahren gut vorangekommen sei, müsse man jetzt für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule mehr tun.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 31 vom 26.01.2022

Die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden ist von 2016 bis 2020 insgesamt zurückgegangen. Dies geht aus dem 22. BAföG-Bericht hervor, den die Bundesregierung als Unterricht (20/413) vorgelegt hat.

Lag die jahresdurchschnittliche Zahl der BAföG-Geförderten 2016 noch bei rund 377.000, sei sie im Jahr 2020 um etwa 14,9 Prozent auf rund 321.000 gesunken. Es ist somit laut Bericht zwar gelungen, „den Rückgang der Gefördertenzahlen deutlich zu verlangsamen, jedoch ohne, dass der eigentlich erhoffte Wiederanstieg bereits sichtbar geworden wäre“. Das Jahr 2020 stehe im besonderen Fokus des Berichts, da die erste Stufe der Leistungserhöhungen des 26. BAföG-Änderungsgesetzes hier erstmals voll zum Tragen gekommen sei. Mit diesem Gesetz ist unter anderem ein Anstieg der Bedarfssätze um insgesamt sieben Prozent in zwei Stufen und der Freibeträge um insgesamt 16 Prozent in drei Stufen beschlossen worden. Der Förderungshöchstbetrag für Studierende ist somit ab dem Jahr 2020 von zuvor 735 Euro auf 861 Euro gestiegen.

Neben dem 26. BAföG-Änderungsgesetz hat auch die COVID-19-Pandemie das Berichtsjahr 2020 geprägt. Um zu sichern, dass Studierende keinen finanziellen Nachteil durch pandemiebedingte Beeinträchtigungen an Universitäten oder Hochschulen erleiden würden, sei im Jahr 2020 beschlossen worden, BAföG-Leistungen trotz verschobenem Vorlesungsbeginn normal weiterzuzahlen und eine Verlängerung der Förderhöchstdauer zu ermöglichen. Außerdem sollten nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen Studierende in finanzieller Notlage unterstützen. Dieser Zuschuss stand laut Bericht auch BAföG-Empfängern offen. Über den gesamten Zeitraum von Juni bis September 2020 und November 2020 bis September 2021 haben rund 181.000 Studierende diesen finanziellen Zuschuss mindestens einmal beantragt.

Der Start von „BAföG Digital“ ermögliche seit dem 16. September 2021 allen Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern Leistungen nach dem BaföG-Gesetz digital zu beantragen. Bisher seien 110.563 Anträge in digitaler Form eingegangen (Stand: 02.11.2021).

Den BAföG-Bericht legt die Bundesregierung in der Regel alle zwei Jahre vor. Um die Auswirkungen des 26. BAföG-Änderungsgesetzes vom 8. Juli 2019 abbilden zu können, wurde die Vorlage des 22. BAföG-Berichts von 2019 auf 2021 verschoben. Der Bericht umfasst daher die Jahre 2017 bis 2020.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 20 vom 17.01.2022

Die Bundesregierung empfiehlt in einer Stellungnahme, den Entwurf des Bundesrates für ein Ganztagsfinanzierungsanpassungsgesetz (20/409) für erledigt zu erklären. Mit dem Gesetzentwurf sollten sowohl das Ganztagsfinanzierungsgesetz als auch das Ganztagsfinanzhilfegesetz so angepasst werden, dass die bereitgestellten Bundesmittel für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder über die bisherige Frist hinaus ein Jahr länger, also bis zum 31. Dezember 2022, von den Ländern abgerufen werden können.

Diese beabsichtigte Gesetzesänderung sei jedoch bereits erfolgt, heißt es zur Erklärung in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates. Mit dem Gesetz zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzs und des Ganztagsfinanzhilfegesetz vom 20. Dezember 2021, das am 31. Dezember 2021 in Kraft getreten sei, sei die Frist zum Abfluss der Finanzhilfe bereits um ein Jahr verlängert worden, schreibt die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf des Bundesrates könne daher für erledigt erklärt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 17 vom 14.01.2022

Bundesweite forsa-Befragung von Eltern im Auftrag der Bepanthen-Kinderförderung:

Familien unter Druck – Mehrheit der Eltern wünscht sich mehr Verständnis bei der Kindererziehung

  • Die Mehrheit aller Eltern erlebt Kritik an der Erziehung ihrer Kinder
  • Mehr als ein Drittel der Eltern, die für ihre Kindererziehung kritisiert werden, fühlt sich dadurch als schlechte Mutter oder schlechter Vater
  • Kritik trifft vor allem Mütter und junge Eltern unter 35 Jahren
  • Experten äußern Verständnis für das Empfinden der Eltern

Unzählige Erziehungstipps in Büchern und Zeitschriften, diverse Familienblogs und Mom-Influencer in Social Media und dann mischen sich noch Freunde und Familie ein – von allen Seiten gibt es gut gemeinte Ratschläge, aber auch handfeste Kritik zur Kindererziehung von Eltern. Wie sehr sich Eltern tatsächlich kritisiert fühlen, zeigt nun die aktuelle, repräsentative forsa-Befragung, die von der Bepanthen-Kinderförderung in Auftrag gegeben wurde. Demnach erlebt die deutliche Mehrheit aller Eltern Kritik an ihrer Kinderziehung. Das hat Folgen: Mehr als ein Drittel der Eltern, die für ihren Erziehungsstil kritisiert werden, fühlt sich dadurch als schlechte Mutter oder schlechter Vater. Die Mehrheit der Eltern und sogar fast zwei Drittel der jungen Eltern unter 35 Jahren wünscht sich deshalb in Bezug auf ihre Kindererziehung mehr Verständnis von anderen.

Mehrheit der Eltern kennt Kritik am Erziehungsstil und leidet darunter

Die Zahlen lassen aufhorchen: Mehr als die Hälfte (59 Prozent) der befragten Eltern gibt an, schon einmal von anderen für den Umgang mit ihrem Kind kritisiert worden zu sein. Dabei kommt die Kritik vor allem aus dem familiären Umfeld der Eltern. Eigene Familienangehörige (45 Prozent) äußern am häufigsten Kritik, die vor allem jüngere Eltern (51 Prozent) und Eltern jüngerer Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren (48 Prozent) trifft. Dieser Umfang an negativen Rückmeldungen geht nicht spurlos an den kritisierten Eltern vorbei. Ganze 41 Prozent der Eltern sehen aufgrund der wahrgenommenen Kritik ihre Erziehungskompetenz grundsätzlich in Frage gestellt. Die Folge: Frauen bewerten sich deutlich öfter als schlechte Mutter (48 Prozent) als Männer (31 Prozent). 

Frauen und junge Eltern besonders betroffen

Die Umfrage zeigt an mehreren Stellen deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern und Altersgruppen der Eltern auf. Frauen erleben durchweg eine höhere Belastung durch Kritik. Tendenziell werden Mütter (65 Prozent) und jüngere Eltern bis 34 Jahre (63 Prozent) häufiger kritisiert als Väter (53 Prozent) und Eltern über 45 Jahre (54 Prozent). Sie ärgern sich öfter über Ratschläge von anderen (55 Prozent; Männer: 40 Prozent) und fühlen sich schneller verletzt (40 Prozent, Männer: 16 Prozent) oder unter Druck gesetzt (34 Prozent, Männer: 18 Prozent). Vor allem junge Eltern ärgern sich besonders über Kritik, weil sie der Meinung sind, die Kindererziehung sei allein ihre Sache (62 Prozent). Dennoch nehmen sich gerade junge Eltern kritische Äußerungen besonders zu Herzen und fühlen sich dadurch am ehesten verletzt (34 Prozent), unter Druck gesetzt (41 Prozent) oder als schlechtes Elternteil (31 Prozent). 

Mom Shaming – besonders junge Frauen leiden unter Kritik

Damit bestätigen die Ergebnisse der forsa-Befragung ein Phänomen, das auch als Mom (bzw. Dad) Shaming bekannt ist: Aufgrund von beiläufigen oder tatsächlich kritischen Bemerkungen des persönlichen Umfelds am Erziehungsstil entsteht bei Betroffenen das Gefühl, als Mutter oder Vater zu versagen. Solche Rückmeldungen zur Kindererziehung müssen nicht unbedingt verbal und kritisch kommuniziert werden, um große Verunsicherung bei Eltern zu verursachen. Bereits ein abfällig wahrgenommener Blick, aber auch visuelle Emoticons und Nachrichten in den sozialen Medien, die den Erziehungsstil von Müttern oder Vätern kommentieren, können tiefgreifende Zweifel hervorrufen. Solche Situationen kennt auch Henriette Zwick, SuperMom-Bloggerin. „Gut gemeinte Ratschläge zur Erziehung meiner Kinder wirken schnell wie Kritik. Vor allem bin ich damit in den sozialen Medien konfrontiert. In der Anonymität des Internets nehmen sich die Leute deutlich mehr heraus“, so Zwick. 

Ob streng oder lax – Kritik gibt es in beiden Fällen

Dabei sind sich die Kritiker oft nicht einig, was Mütter und Väter falsch machen. Von den Eltern, die Kritik an ihrem Erziehungsstil kennen, wurde über der Hälfte (54 Prozent) vorgeworfen, dass sie ihrem Kind zu viel durchgehen ließen. Fast genauso viele Eltern (48 Prozent) wurden aber auch schon für das Gegenteil kritisiert: Sie seien zu streng und würden ihr Kind zu häufig ermahnen. Hier legt die Umfrage wieder einen deutlichen Unterschied zwischen den Geschlechtern offen: Mütter werden eher dafür kritisiert, ihrem Kind zu viel durchgehen zu lassen (58 Prozent; Männer: 50 Prozent), Väter eher für einen zu strengen Erziehungsstil (55 Prozent; Frauen; 43 Prozent). „Als Mutter oder Vater ist man besonders empfindlich, wenn es um die Kinder und die Kindererziehung geht. Und: Man möchte alles richtig machen. Es ist gut zu wissen: Fehlerlose Eltern gibt es nicht – zum Glück“, sagt die Diplom-Psychologin Elisabeth Raffauf. „Bei Kritik ist es wichtig zu unterscheiden: Empfinde ich sie als freundlich oder bevormundend? Ist sie vielleicht – mit Abstand betrachtet – auch hilfreich?“

Eltern wünschen sich mehr Verständnis für die Kindererziehung

Genau das wünscht sich die Mehrheit der Befragten (61 Prozent) von ihrem Umfeld: Mehr Verständnis für den eigenen Erziehungsstil und dafür, dass sie Dinge anders machen als andere. Von den jungen Eltern unter 35 Jahren wünschen sich dies sogar mehr als zwei Drittel (70 Prozent). Neben mehr Verständnis fordern Eltern über alle Altersgruppen hinweg auch mehr Wertschätzung für die Erziehungsarbeit (52 Prozent). Für Frauen (60 Prozent) ist Wertschätzung dabei erneut wichtiger als für Männer (42 Prozent). Einig sind sich allerdings nahezu alle Eltern bei einem Aspekt: Kaum ein Elternteil (4 Prozent) wünscht sich mehr Tipps und Ratschläge zur Kindererziehung. Das sieht auch Henriette Zwick so: „Ich habe über die Jahre als Mama eins gelernt: Als Eltern kennen wir unsere Kinder. Wir wissen, was sie brauchen. Das sollten sich alle Eltern bewusst machen und ihre Kinder auf ihre ganz eigene und persönliche Weise beim Großwerden begleiten.“

Über die Bepanthen Kinderförderung

Die Bepanthen Kinderförderung setzt sich seit 2008 für Kinder und Jugendliche in Deutschland ein. Im zweijährlichen Rhythmus führt sie gemeinsam mit der Universität Bielefeld Sozialstudien durch, um aktuelle Problemfelder in der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu identifizieren – beispielsweise zum Thema Achtsamkeit, Gewalt oder Kinderarmut. Die aus den Studien gewonnenen Erkenntnisse fließen in die praktische Kinderförderung des Kinderhilfswerks „Die Arche“ ein.

Während der Corona-Pandemie widmete sich die Bepanthen-Kinderförderung der mentalen und physischen Gesundheit von Familien und entwickelte mit der Arche das digitale Fitnessprogramm „Mach Dich fit – Für Kids!“, das Kinder dazu anregt, sich auch zu Hause ausreichend zu bewegen und auf die inneren Stärken zu konzentrieren. Zusätzlich wurde eine Forsa-Umfrage in 2021 veröffentlicht, die das aktuelle Stimmungsbild der Eltern während der noch anhaltenden Corona-Pandemie spiegelt.

Weitere Informationen unter bepanthen.de/kinderfoerderung und zur aktuellen Studie unter bepanthen.de/kinderfoerderung/sozialforschung/gemeinschaftssinn.

Über Bayer

Bayer ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit Kernkompetenzen auf den Life-Science-Gebieten Gesundheit und Ernährung. Mit seinen Produkten und Dienstleistungen will das Unternehmen Menschen nützen und die Umwelt schonen, indem es zur Lösung grundlegender Herausforderungen einer stetig wachsenden und alternden Weltbevölkerung beiträgt. Bayer verpflichtet sich dazu, mit seinen Geschäften einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Gleichzeitig will der Konzern seine Ertragskraft steigern sowie Werte durch Innovation und Wachstum schaffen. Die Marke Bayer steht weltweit für Vertrauen, Zuverlässigkeit und Qualität. Im Geschäftsjahr 2020 erzielte der Konzern mit rund 100.000 Beschäftigten einen Umsatz von 41,4 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung beliefen sich bereinigt um Sondereinflüsse auf 4,9 Milliarden Euro. Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.bayer.de

Die Bayer Vital GmbH vertreibt die Arzneimittel der Divisionen Consumer Health und Pharmaceuticals in Deutschland. Mehr Informationen zur Bayer Vital GmbH finden Sie unter: www.gesundheit.bayer.de

Quelle: Pressemitteilung Bayer Vital GmbH und Bepanthen-Kinderförderung vom 18.01.2022

Familien mit Kindern und mittlerem Einkommen sowie kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung: Gemessen an einem für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkorb sind die Preise im Dezember 2021 um 5,5 Prozent gestiegen. Dagegen wiesen Alleinstehende mit niedrigem Einkommen die im Vergleich geringste haushaltsspezifische Teuerungsrate mit 4,4 Prozent auf. Auch für Singles mit hohen und mittleren Einkommen lagen die Raten mit 4,7 bzw. 5,0 Prozent im Dezember etwas unter der allgemeinen Preissteigerung von 5,3 Prozent. Bei Familienhaushalten mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen waren es 5,3, bei Familien mit höherem Einkommen 5,4 Prozent (siehe auch Grafik 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Schaut man auf die Inflationsraten für das gesamte Jahr 2021, zeigt sich ein ähnliches Muster auf deutlich niedrigerem Niveau: Während im deutschen Durchschnitt der Verbraucherpreisindex um 3,1 Prozent stieg, reichten die haushaltsspezifischen Raten von 2,6 Prozent bei Singles mit niedrigem Einkommen bis zu jeweils 3,3 Prozent bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem beziehungsweise mittlerem Einkommen (siehe Grafik 2 in der pdf-Version). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Die neue Auswertung liefert künftig monatlich die spezifischen Teuerungsraten für acht repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Personenzahl und Einkommen unterscheiden.

„In den vergangenen Monaten ist die Inflation hochgeschnellt. Viele aktuell preistreibende Faktoren beruhen dabei auf Corona-bedingten Sondereffekten, wie auch die Preisentwicklung für das Jahr 2021 insgesamt zeigt, die mit 3,1 Prozent deutlich niedriger ist als die Monatszahlen zum Jahresende. Wir rechnen damit, dass sich die Inflation im laufenden Jahr wieder spürbar abschwächt. Trotzdem belastet die Teuerung die Haushalte in Deutschland. Und grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten“, sagt Dr. Silke Tober. Die IMK-Expertin für Geldpolitik hat den monatlichen Monitor konzipiert.

Auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts ermittelt Tober die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im neuen IMK Inflationsmonitor werden acht repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

„Grob zusammengefasst lässt sich schlussfolgern, dass die Inflation gegenwärtig nicht überproportional Haushalte mit geringeren Einkommen trifft“, fasst Tober das aktuell beobachtete Muster zusammen. Allerdings erweist sich etwa die vergleichsweise niedrigere Inflationsrate bei Alleinstehenden mit geringem Einkommen als zweischneidig – auch über das Problem fehlender Rücklagen hinaus. Denn diese Haushalte sind stark von den erheblichen Preisanstiegen bei Lebensmitteln und insbesondere Haushaltsenergie betroffen – Güter des Grundbedarfs, deren Konsum sie kaum reduzieren können. Dass ihre haushaltsspezifische Inflation derzeit unterdurchschnittlich ausfällt, liegt vor allem schlicht daran, dass sie sich andere Waren und Dienstleistungen, deren Preise ebenfalls stark zugelegt haben, ohnehin nicht leisten können. Das gilt vor allem für Benzin und andere Ausgaben fürs Auto sowie beispielsweise für Reisen.

Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen, die mit 5,3 Prozent im Dezember eine durchschnittliche Monatsrate aufweisen, spielen die deutlich gestiegenen Preise für Lebensmittel, Heizung und Strom ebenfalls eine wichtige Rolle für die haushaltsspezifische Preisentwicklung. Zudem schlagen in ihrem Fall auch die im Vorjahresvergleich stark erhöhten Kraftstoffpreise zu Buche. Das gilt in noch etwas höherem Maße für Haushalte mit Kindern und mittlerem sowie für Paare mit mittlerem Einkommen, weshalb die beiden letztgenannten Gruppen aktuell mit jeweils 5,5, Prozent die höchste Inflationsbelastung tragen. Dagegen spielen solche alltäglichen Güter im Gesamt-Warenkorb von Alleinstehenden mit sehr hohen Einkommen eine etwas kleinere Rolle. Daher ist ihre haushaltsspezifische Inflationsrate mit 4,7 Prozent im Dezember unterdurchschnittlich.

Welche hohe Bedeutung aktuell insbesondere die Preise für Heizöl und Auto-Kraftstoffe haben, verdeutlicht Tober am Beispiel dreier Paarhaushalte mit mittlerem Einkommen. Heizt eines dieser Paare mit Öl und fährt ein Auto mit Verbrennermotor, liegt seine Inflationsrate bei 5,9 statt 5,5 Prozent. Dagegen hat Paar 2 eine Haushalts-Teuerungsrate von 5,2 Prozent, weil es mit Gas heizt. Für Paar 3, das Gasheizung hat und auch noch statt des Autos öffentliche Verkehrsmittel nutzt, stiegen die Preise im Dezember um 3,8 Prozent.   

Auch wenn das IMK in diesem Jahr einen weiteren deutlichen Anstieg der Energiepreise eher für unwahrscheinlich hält, rät Inflationsexpertin Tober der Politik, die Entwicklung genau im Blick zu behalten und über Hilfen für Haushalte mit niedrigen Einkommen nachzudenken: „Gerade für Menschen mit geringem Einkommen stellen die aktuell hohen Energiepreise eine große Belastung dar. Das gilt selbst für Menschen in der Hartz-IV-Grundsicherung, da hier zwar die üblichen Heizkosten, nicht aber die Stromkosten vom Staat übernommen werden“, sagt die Ökonomin. „Ein Zuschuss für Geringverdienende, insbesondere jene mit Kindern, ist daher in der aktuellen Situation eine sinnvolle verteilungspolitische Maßnahme.“        

Der IMK Inflationsmonitor wird künftig monatlich aktualisiert.

Quelle: Pressemitteilung Hans Böckler Stiftung vom 21.01.2022

  • In 3,2 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren waren 2020 beide Elternteile erwerbstätig
  • 548 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren waren erwerbstätig; knapp 43 % von ihnen in Vollzeit
  • In 3,2 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren waren 2020 beide Elternteile erwerbstätig
  • 548 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren waren erwerbstätig; knapp 43 % von ihnen in Vollzeit

Wegen der hohen Zahl an Covid-19-Infektionen in Deutschland müssen viele Kinder erneut zu Hause betreut werden – das stellt vor allem berufstätige Eltern vor Probleme. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es 2020 rund 4,5 Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren in Deutschland, in denen mindestens ein Elternteil berufstätig war. In knapp 3,2 Millionen Familien mit jüngeren Kindern waren beide Elternteile erwerbstätig – das entspricht gut zwei Dritteln aller Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren (67 %).

85 % der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern waren Frauen

Für Alleinerziehende ist der Spagat zwischen Arbeit und Kinderbetreuung besonders schwierig. Gut eine Million Kinder im Kita- und Grundschulalter lebten zuletzt bei einem Elternteil. Im Jahr 2020 waren 548 000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren erwerbstätig. Davon arbeiteten 43 % in Vollzeit (233 000), die übrigen in Teilzeit. Der überwiegende Teil der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit jüngeren Kindern waren Frauen (85 %).

3,8 Millionen Kinder zwischen 0 und 10 Jahren wurden zuletzt in Kitas betreut

Die aktuell angespannte Lage in Betreuungseinrichtungen und an Grundschulen betrifft Millionen jüngere Kinder, die dort betreut beziehungsweise unterrichtet werden. Rund 3,8 Millionen Kinder unter elf Jahren wurden zum Stichtag 1. März 2021 in Kindertageseinrichtungen in Deutschland betreut. Rund 2,8 Millionen Kinder besuchten im Schuljahr 2020/2021 die Grundschule. 

Methodischer Hinweis:

Die Daten zur Erwerbstätigkeit von Eltern stammen aus dem Mikrozensus. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar.

Weitere Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium finden Sie multimedial aufbereitet in unserem neuen „Digitalen Magazin“. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich.

Weitere Daten zu Schülerinnen und Schülern nach Alter und besuchten Schularten finden Sie in unserer Fachserie 11, Reihe 1, Tabelle 3.5 „Schüler/innen nach Schularten, Bildungsbereichen, Geburtsjahren/Alter und Geschlecht“.

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Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.01.2022

  • Höchste Quote an Wiederholerinnen und Wiederholern in Bayern (2,8 %), niedrigste in Berlin (0,9 %)
  • Im Schnitt besuchten zuletzt 24 Schülerinnen und Schüler eine Klasse
  • Das neue „Digitale Magazin Bildung“ bereitet Bildungsindikatoren multimedial auf

Während der Corona-Pandemie haben im Schuljahr 2020/21 deutlich weniger Kinder die Klassenstufe wiederholt – unter anderem wegen veränderter Versetzungsregelungen. Insgesamt betraf dies 93 100 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen, die entweder freiwillig wiederholten oder weil sie im Schuljahr zuvor nicht versetzt worden waren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 50 500 weniger als im Schuljahr 2019/2020. Damit sank die Quote der Wiederholerinnen und Wiederholer bundesweit von 2,3 % im Schuljahr 2019/20 auf zuletzt 1,4 %. Aufgrund von Unterrichtsausfällen, Wechsel- und Distanzunterricht wurden in vielen Bundesländern besondere Regeln in Hinblick auf die Versetzung eingeführt. So wurde die Versetzung vielfach nicht mehr an die schulischen Leistungen geknüpft.

Die Quote der Wiederholerinnen und Wiederholer ging in allen Bundesländern zurück. Am höchsten war sie, wie in den Vorjahren, in Bayern – 26 500 Schülerinnen und Schüler beziehungsweise 2,8 % besuchten dort im Schuljahr 2020/2021 zum wiederholten Mal ihre Klassenstufe. Am niedrigsten war die Quote in Berlin, hier wiederholten nur 2 500 Schülerinnen und Schüler die Klassenstufe (0,9 %). Die Versetzung wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen (58 %), die die Klassenstufe wiederholten, waren zuletzt männlich, 42 % davon waren weiblich.

Grundschulen: 21 Schülerinnen und Schüler im Schnitt je Klasse

Bei der Diskussion um gute Lehr- und Lernbedingungen während der Corona-Pandemie spielt auch die Klassengröße eine Rolle – etwa im Zusammenhang mit den geforderten Abstandsregeln. Die Klassengröße – also die Anzahl der Schülerinnen und Schüler je Klasse – variiert je nach Schulart. Über alle Schularten (ohne Sekundarstufe II) hinweg lag die durchschnittliche Klassengröße im Schuljahr 2020/2021 bundesweit bei 24 Schülerinnen und Schülern. Am höchsten war sie mit 26 Schülerinnen und Schülern in Berlin, am niedrigsten mit 21 in Sachsen-Anhalt.

Abstands- und Hygieneregeln spielen in Grundschulen eine verstärkte Rolle, da die Kinder dort seltener gegen das Coronavirus geimpft sind. Im Schuljahr 2020/2021 hatten die Klassen an Grundschulen bundesweit im Schnitt 21 Schülerinnen und Schüler. Während der letzten zehn Jahre hat sich die Klassengröße an Grundschulen nicht verändert. Am kleinsten waren die Klassen im Schnitt zuletzt in Rheinland-Pfalz und in Niedersachsen mit jeweils 19 Schülerinnen und Schülern. In Nordrhein-Westfalen und in Berlin mit jeweils 23 waren die Grundschulklassen am größten.

Wichtige Bildungsindikatoren multimedial aufbereitet

Die Daten sind Teil des neuen „Digitalen Magazins Bildung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Darin sind Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium zusammengestellt. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich. In dem neuen Veröffentlichungsformat werden zentrale Bildungsindikatoren multimedial präsentiert – als interaktive Grafiken, kombiniert mit erklärenden Texten, Videos und Audios.

Methodische Hinweise:

Die Wiederholerquote beschreibt den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine bestimmte Klassenstufe noch einmal durchlaufen. Sie wird daher errechnet als Quotient aus der Zahl der Wiederholerinnen und Wiederholern (Summe aus Nicht­versetzten und freiwilligen Wiederholerinnen und Wiederholern) und der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler einer Klassenstufe im gleichen Schuljahr.

Durch Auflösung des Klassenverbandes in der reformierten Oberstufe an Gymnasien, Integrierten Gesamt-, Freien Waldorfschulen, Abendgymnasien und Kollegs entfallen die Klassenangaben für den Sekundarbereich II.

Weitere Informationen enthält die Fachserie 11 Reihe 1.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 21.01.2022

Im 3. Quartal 2021 wurden rund 22 700 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 3. Quartal 2021 gegenüber dem 3. Quartal 2020 um 6,4 % ab. Damit ist wie bereits in den ersten beiden Quartalen 2021 erneut ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 nahmen die Abbrüche lediglich um 0,9 % ab. Anhand der vorliegenden Daten ist keine eindeutige Ursache für diesen Rückgang zu erkennen.

70 % der Frauen, die im 3. Quartal 2021 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 2 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 40 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (52 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 32 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 80 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 16 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESISOnline, im Themenbereich Schwangerschaftsabbrüche sowie im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter http://www.gbe-bund.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.01.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Ein Bündnis aus AWO-Verbänden hat sich mit einem Appell an die Bundesregierung gewandt und fordert humanitäre Aufnahmeprogramme für Menschen aus Afghanistan. Dazu erklärt AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

„Die erschütternden und hoffnungslosen Bilder, die uns kurz nach der Machtübernahme der Taliban aus Afghanistan erreichten, sind längst aus den Medien verschwunden. Das Leid der Menschen im Land hält aber nicht nur an, sondern wird von Tag zu Tag größer. Ihre Situation bleibt lebensgefährlich und entwickelt sich zu einer humanitären Katastrophe. Die Taliban haben inzwischen endgültig die Kontrolle über das gesamte Land erlangt, in kürzester Zeit geht die ohnehin schon angeschlagene Wirtschaft Afghanistans zugrunde. Laut UN sind aktuell eine Million Kinder unter fünf Jahren von akuter Unterernährung betroffen.“

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt fordert daher in einem gemeinsamen Appell mit Mitgliedsverbänden deutschlandweit sofortige Maßnahmen der Bundesregierung.

Konkret fordert das Bündnis

  1. ein humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes für besonders gefährdete Personengruppen aus Afghanistan.
  2. Landesaufnahmeprogramme für gefährdete Familienangehörige (auch außerhalb der Kernfamilie) von in Deutschland lebenden Afghan*innen bzw. das hierzu erforderliche Einvernehmen des Bundes.
  3. zur Entlastung der Nachbarstaaten Afghanistans zusätzliche Aufnahmeplätze für Afghan*innen im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms.
  4. einen schnellen, unbürokratischen Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Schutzberechtigten und die dazu notwendige Einrichtung von Familiennachzugsverfahren an allen deutschen Auslandsvertretungen in der Region.

„Das Leben von Menschen ist bedroht – darunter Familienangehörige von in Deutschland lebenden Afghan*innen, Ortskräfte deutscher Institutionen, von denen viele bei Subunternehmern beschäftigt waren, und Menschen, die sich im Rahmen ihrer Arbeit für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben“, mahnt AWO Präsident Michael Groß, „Wir können diese Leben retten. Wenn wir schnell und unbürokratisch handeln!“

Der vollständige Appell (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 26.01.2022

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt hat eine umfassende Bewertung des Koalitionsvertrages veröffentlicht. Der Verband begrüßt darin die sozial- und gesellschaftspolitische Stoßrichtung des Vertrages und fordert eine entschlossene Umsetzung. Mehr Gerechtigkeit und Zusammenhalt seien auch mit Blick auf die Bewältigung anstehender Herausforderungen wie Pandemiebekämpfung, sozial-ökologische Transformation und Digitalisierung von zentraler Bedeutung, so der Verband.

Dazu erklärt AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Der Fortschritt, den sich die neue Bundesregierung zu Recht vorgenommen hat, muss unbedingt in der Breite der Gesellschaft ankommen. Entsprechend müssen sich die im Koalitionsvertrag verankerten sozialen Vorhaben daran messen lassen, ob sie den sozialen Zusammenhalt stärken und Armut abbauen. Wir stellen fest: Viele Instrumente in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik haben das Potenzial, die soziale Lage der Menschen konkret und spürbar zu verbessern. Auch in der Gesellschaftspolitik sehen wir wichtige Fortschritte.“ AWO Präsident Michael Groß merkt an: „Mehr Problembewusstsein und einen gemeinsamen politischen Willen hätte sich die AWO beim Abbau von Vermögensungleichheit gewünscht. Unsere Gesellschaft wird immer ungleicher. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Demokratie, hier umzusteuern. Wir werden uns mit unserer Expertise einbringen und uns weiter für einen starken Sozialstaat und hochwertige soziale Dienstleistungen und Angebote einsetzen. Es kommt jetzt entscheidend auf eine entschlossene Umsetzung der Vorhaben an.“

Mit der heute veröffentlichten Stellungnahme bewertet die AWO die aus wohlfahrtsverbandlicher Perspektive relevanten Maßnahmen des Koalitionsvertrages im Einzelnen. Dabei werden vielfach Hinweise zur Konkretisierung der Vorhaben gegeben und über den Vertrag hinaus gehende Handlungsbedarfe identifiziert. Insbesondere die finanzpolitischen Leerstellen sieht der Verband kritisch.

„Bei der Ausgestaltung und Umsetzung darf es an den Finanzen nicht scheitern“, ergänzt der AWO Bundesvorsitzende Jens M. Schubert, „Es wird also darauf ankommen, ob die Vorhaben mit den dafür benötigten finanziellen Mitteln unterlegt werden. Hier bleibt der Koalitionsvertrag leider im Unklaren. Bei den Investitionen in die digitale und soziale Infrastruktur, bei der Kindergrundsicherung, dem Wohnungsbau, bei Nachhaltigkeit und Pflege können wir uns keine halben Sachen mehr leisten. Wir müssen jetzt richtig anpacken! Das gilt im Übrigen auch für den Abbau ausufernder Ungleichheiten. Bei der Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen und den Regelsätzen in der Grundsicherung muss im Laufe der Legislaturperiode dringend nachgesteuert werden!“

Die vollständige Stellungnahme zum Download gibt es hier.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 17.01.2022

Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Gemeinsam für Kinderrechte“. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland rufen mit diesem Motto sowohl Bund, Länder und Kommunen als auch die gesamte Gesellschaft auf, die Rechte von Kindern konsequenter in den Blick zu nehmen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen muss das gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen geschehen. Nur so kann es gelingen, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte umzusetzen und damit ein kinderfreundlicheres Land zu schaffen.

UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk sehen mit Sorge, dass Kinder gerade während der Covid-19-Pandemie kaum gehört und ihre Belange häufig übergangen wurden und werden. Die Bedürfnisse von Kindern müssen im Alltag berücksichtigt werden und Kinder müssen bei Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, mitbestimmen können. Der von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel angekündigte Nationale Aktionsplan zur Kinder- und Jugendbeteiligung sollte schnell auf den Weg gebracht werden. Aber auch die ausdrückliche Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist ein wesentlicher Baustein für Kinderrechte, der nun endlich wirksam werden muss. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland setzen auf eine neue Initiative der Bundesregierung zum Beginn dieser Legislaturperiode. Bund und Länder sind hier gemeinsam in der Verantwortung, im Interesse von Kindern und Jugendlichen eine längst überfällige verfassungsrechtliche Absicherung der Kinderrechte zu ermöglichen.

„Die Corona-Krise zeigt uns mehr als jemals zuvor, dass die UN-Kinderrechtskonvention endlich vollständig umgesetzt werden muss. Eingebunden werden müssen unterschiedliche politische Ressorts, denn Kinderrechte betreffen neben der Kinder- und Jugendpolitik etwa auch die Stadtentwicklungs- oder Gesundheitspolitik. Nur so kann es gelingen, ein kinderfreundliches Deutschland zu schaffen und die richtigen Weichen für das Aufwachsen der jungen Menschen und künftigen Generationen in unserem Land zu stellen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Für eine kinderfreundliche Gesellschaft muss neben der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor allem die Bekämpfung der Kinderarmut strukturell und umfassend über eine Gesamtstrategie angegangen werden. Und auch der Schutz von Kindern vor Gewalt gehört verstärkt in den Blickpunkt.“

„Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen sich politische Entscheidungsträger auf allen Ebenen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen in unserem Land noch stärker für die Verwirklichung der Kinderrechte engagieren“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Dazu gehört auch, dass die Kinderrechte endlich explizit im Grundgesetz verankert werden. Damit dies gelingt, ist ein breiter politischer Konsens nötig. Wir ermutigen die politischen Akteure, rasch das Gespräch zu suchen, um den Schritt in dieser Legislaturperiode mit einem wirkungsvollen Vorschlag endlich zu tun.“

Zum Weltkindertag am 20. September 2022 werden bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder aufmerksam machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 25.01.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Internationalen Tag der Bildung umfangreiche und ambitionierte Maßnahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. So vermisst die Kinderrechtsorganisation an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. Und auch bei der Integration von geflüchteten Kindern ins Bildungssystem gibt es noch viel zu tun. Zudem muss nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die digitale Bildung von Kindern und Jugendlichen gesichert werden. Diese soll junge Menschen dazu befähigen, ihre Rechte im Internet wahrzunehmen und im Zeitalter der Digitalisierung Angebote barrierearm in Anspruch nehmen zu können.

 

„Das Recht auf Bildung gilt für alle Kinder, ungeachtet ihrer sozialen Lage oder ihrer Herkunft. Deshalb müssen wir es schaffen, die Vererbung von Bildungsverläufen aufzubrechen. Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung ist nachweislich von entscheidender Bedeutung. Deshalb müssen allen Kindern gleichwertige Chancen ermöglicht werden. Dies gilt insbesondere für die fast drei Millionen Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland von Armut betroffen sind. Hier lassen sich auch über eine gute Personal-, Raum- und Sachausstattung von Bildungseinrichtungen, durch eine bedarfsgerechte Qualifizierung der Lehr- und pädagogischen Fachkräfte sowie ein vielfältiges, nicht nur an Lehrplänen orientiertes Bildungsangebot die unterschiedlichen finanziellen Voraussetzungen in den Elternhäusern ausgleichen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Aus dem Recht auf Bildung folgt zudem, dass alle Kinder in Deutschland Anspruch auf Bildung und Beschulung haben. Auch zu uns geflüchtete Kinder sollten schnellstmöglich eine Schule besuchen können. Dabei geht es zum einen um das Lernen generell, aber auch um den sozialen Austausch mit anderen. Das monatelange Warten und Ausharren in Gemeinschafts- oder Sammelunterkünften ohne ausreichenden Zugang zu Bildung widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention“, so Hofmann weiter.

 

„Mit dem General Comment No.25 sichern die Vereinten Nationen Kindern ein Recht auf digitale Bildung zu. Dies umfasst sowohl die technische Ausstattung, die Qualifizierung der Fachkräfte zum Umgang mit Technik und Materialien als auch die Förderung von Entwicklung und Anschaffung digitaler Bildungsmaterialien. Digitale Bildung sollte junge Menschen dazu befähigen, ihre Rechte im Internet wahrzunehmen. Digitale Bildung kann zudem das Recht auf Bildung in Situationen sichern, die eine Teilnahme am Unterricht in der Schule nicht zulassen“, sagt Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.01.2022

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. startet im Januar 2022 das Fachzentrum Mehrsprachigkeit. Ziel ist es, Mehrsprachigkeit als gelebte Normalität stärker sichtbar zu machen. Noch immer fehlt es an Wissen und Informationen, insbesondere in Bildungseinrichtungen wie Kita und Schule, in Beratungsstellen, in Ämtern und Organisationen.  

„Wir leben in einer globalen und mehrsprachigen Einwanderungsgesellschaft. Die Bildungspolitik muss das endlich aufgreifen. Wenn in Bildungskonzepten unter Sprachförderung weiterhin nur der Erwerb des Deutschen verstanden wird, geht das in die völlig falsche Richtung. Es braucht dringend ein neues Verständnis von sprachlicher Bildung, die alle Sprachen der Kinder einbezieht. Und das geht weit über “herkunftssprachliche Angebote” hinaus, wie es etwa im Koalitionsvertrag steht“, so Maria Ringler, Referentin des Verbandes zum Thema Mehrsprachigkeit.

Der Verband will mit diesem Angebot nicht nur mit Bildungspolitik, Multiplikator:innen und Fachkräften in Dialog treten, sie beraten und informieren. “Wir richten uns vor allem an Eltern und Kinder, beraten zu Fragen der mehrsprachigen Erziehung, zeigen Wertschätzung und schaffen Räume für Austausch und Vernetzung”, so Ringler.

Sprache sei mehr als nur ein reines Kommunikationsmittel, betont Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes. Sprache sei immer auch Trägerin von Wissen und kultureller Erfahrung. „Je mehr Sprachen mir vertraut sind, desto mehr Türen zu unterschiedlichen Welten stehen mir offen. Sie verdeutlichen mir unterschiedliche Denk- und Verhaltensmuster, sie sind Teil meiner Identitätsbildung. Mit der Familiensprache kann ich mit meiner Familie, mit meinen Verwandten, meinen Großeltern verbunden bleiben.“ Aus diesem Grund sei es für einen Familienverband, der die Interessen migrantischer Familien vertritt, so wichtig, ein Fachzentrum Mehrsprachigkeit zu etablieren.

„Es geht uns nicht zuletzt um ein sprachen-gerechteres Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Um die Anerkennung der mehrsprachigen Kompetenzen der migrantischen, bi- und transnationalen Familien und ihre Wirkung als Brückenbauer:innen” und “Übersetzer:innen”. Sie leben im Kleinen vor, was wir in einer diversen Gesellschaft im Großen benötigen: Offenheit und Verständnis füreinander und vielfältige Sprachkompetenzen, um gemeinsam erfolgreich miteinander kommunizieren, leben und arbeiten zu können,“ so Vangeltziki.

Mit Dr. Marie Leroy, Soziolinguistin, und Selma Walther, Diplom-Sprachwissenschaftlerin, stehen zwei Expertinnen für Mehrsprachigkeit dem Fachzentrum zur Verfügung. Sie informieren und beraten Eltern und Fachkräfte, bieten Qualifizierungen und Workshops an und sind ansprechbar für alle Anfragen zum Thema Mehrsprachigkeit

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.01.2022

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste ein armutsfester Regelsatz 678 Euro betragen.

Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass der Regelsatz durch statistische Tricks willkürlich klein gerechnet wurde. Die jüngste Anpassung zum 1.1.2022 um lediglich drei Euro auf aktuell 449 Euro gleiche zudem nicht einmal die Preisentwicklung aus, führe damit sogar zu realen Kaufkraftverlusten und sei im Ergebnis verfassungswidrig. Der Paritätische appelliert an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, für eine bedarfsgerechte Anpassung der Regelsätze zu sorgen. Kurzfristig fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro pro Person, um wenigstens die pandemiebedingten Mehrkosten und die Inflation auszugleichen.

“Der geltende Regelsatz ist trickreich kleingerechnet, reicht vorne und hinten nicht und geht schon lange an der Lebensrealität der Menschen komplett vorbei. Die Anhebung um lediglich drei Euro zum Jahreswechsel ist ein schlechter Witz, faktisch hat sich die Lage für arme Familien durch die realen Kaufkraftverluste sogar verschlechtert”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische kritisiert die regierungsamtliche Berechnungsmethode und den bestehenden Fortschreibungsmechanismus zur jährlichen Anpassung als willkürlich und nicht geeignet, das verfassungsrechtlich gebotene soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. “Das ganze Bemessungssystem des Regelsatzes gehört umgehend auf den Prüfstand, die statistischen Tricksereien müssen beendet und die Leistungen neu und wirklich armutsfest berechnet werden. Preisentwicklungen wie derzeit müssen zeitnah Berücksichtigung finden“, fordert Schneider.

Die Paritätische Forschungsstelle rechnet in ihrer aktuellen Expertise die seit Jahren bereits umstrittenen und auch von anderen Sozialverbänden sowie den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und nimmt darüber hinaus eine Anpassung an die aktuelle Preisentwicklung vor. Im Ergebnis müsste der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen aktuell 678 Euro statt 449 Euro betragen.

“Die bedarfsgerechte und armutsvermeidende Ausgestaltung der Regelsätze ist die Grundlage einer jeden Reform von Hartz IV und auch der von der Koalition angekündigten Kindergrundsicherung. Wir werden diese Bundesregierung auch daran messen, dass sie die Ärmsten nicht eine weitere Legislaturperiode lang in ihrer Not alleine lässt, sondern armutspolitisch in die Offensive geht”, so Schneider. Damit die Menschen angesichts der andauernden Pandemie und der explodierenden Preise kurzfristig Hilfe erfahren, fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro.

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Regelbedarf 2022 Kurzexpertise (191 KB)

Weiterführende Links

Mehr zum Thema auf Kampagnenseite #ArmutAbschaffen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.01.2022

Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung sollen arme Familien einen monatlichen Zuschlag bekommen. Der Paritätische mahnt zügige Entscheidung an.

Der Paritätische Gesamtverband unterstützt den Vorstoß von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Die Grünen), schnellstmöglich einen Zuschlag auf den Regelsatz für Kinder aus Familien zu gewähren, die aktuell Hartz IV, Sozialhilfe oder einen Kinderzuschlag bekommen, um die Zeit bis zur Einführung einer echten Kindergrundsicherung zu überbrücken. Als “armutspolitischen Affront” kritisiert der Wohlfahrtsverband dagegen die Haltung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der die monatliche Soforthilfe für die betroffenen Familien auf 10 Euro deckeln will. Der Paritätische appelliert an die Ampel-Koalition, zügig eine Entscheidung zu treffen, die eine spürbare Entlastung für die Familien bringt. 

“Die Ankündigung der Ampel im Koalitionsvertrag, eine Kindergrundsicherung auf den Weg zu bringen, ist ein echter Meilenstein. Doch bereits auf dem Weg zur Umsetzung wird sich zeigen, wie ernst es den unterschiedlichen Koalitionären mit der Abschaffung der Kinderarmut wirklich ist”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. 

Die Regelsätze für Kinder und auch für Erwachsene gehörten grundsätzlich auf den Prüfstand, da sie schon bei der Einführung von Hartz IV künstlich kleingerechnet wurden und seitdem den Mindestbedarf von Kindern und Erwachsenen nicht abdeckten, fordert der Paritätische. Der Vorstoß der Bundesfamilienministerin, den im Koalitionsvertrag angekündigten Zuschlag für die Kinder bis zur endgültigen Neuberechnung nicht auf die lange Bank zu schieben, sei daher nur zu begrüßen. Die von der Familienministerin vorgeschlagenen 25 Euro pro Monat seien dabei nach Auffassung des Verbandes das absolute Minimum. Als armutspolitisch ignorant und Affront betrachtet Schneider vor diesem Hintergrund die von  Bundesarbeitsminister Heil vorgeschlagenen 10 Euro pro Kind. “Wer weiß, wie es armen Familien wirklich geht, weiß auch, dass es schnell eine spürbare Entlastung braucht. Es führt kein Weg dran vorbei: gegen Armut hilft Geld.” 

Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung, zügig zu einer Einigung zu finden, die die finanzielle Not der Familien angemessen berücksichtigt. Der Verband reagiert auf eine Meldung des Business Insider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 19.01.2022

Der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder soll bereits in den nächsten Wochen umgesetzt werden. Das hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/ Die Grünen) am Mittwoch während eines ersten Austauschs mit den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bekräftigt.

In der von Ulrike Bahr (SPD) geleiteten Sitzung sagte Spiegel auf Nachfrage der Fraktionen von SPD und Union, der angekündigte Zuschuss, von dem rund 2,7 Millionen Kinder in Deutschland profitieren sollten, komme in Kürze. Derzeit befände sich ihr Haus sowie das von Hubertus Heil (SPD) geführte Arbeits- und Sozialministerium noch in Abstimmugngsgesprächen mit dem Bundesfinanzministerium über Höhe und Auszahlungsmodalitäten. Die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung, eines der zentralen Wahlkampfversprechen der Grünen zur Bekämpfung von Kinderarmut, sei hingegen ein großes Projekt, das mehr Zeit benötige. Für eine besondere Unterstützung von Familien in der Corona-Pandemie sprach sich Spiegel auch aus – über eine dauerhafte Erhöhung von Kinderkrankentagen, deren Anzahl in 2020 und 2021 auf 30 Tage je Kind erhöht worden war, sei zu diskutieren, antwortete die Ministerin auf eine Frage der Linksfraktion.

Als ein weiteres Vorhaben, das die Bundesregierung schnell umsetzen wolle, nannte die Ministerin auf Nachfrage der Grünen-Fraktion die Abschaffung des sogenannten „Werbeverbots“ in Paragraf 219 a Strafgesetzbuch. Dieses kriminalisiere Gynäkologen, wenn diese etwa auf ihren Webseiten über das Angebot einer Abtreibung informierten. Damit müsse Schluss sein, so Spiegel. Die Streichung des Paragrafen sei längst überfällig.

Die Vielfalt an Familienmodellen stärker in den Blick zu nehmen, betonte die Ministerin als ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Die gesellschaftliche Realität müsse sich endlich auch politisch und rechtlich abbilden. Familie sei über all da, wo Menschen Verantwortung für einander übernähmen, stellte Spiegel den Familienbegriff der Ampelkoalition klar. Ob alleinerziehend, ob Patchwork-Familie oder gleichgeschlechtliches Paar mit Kindern – alle Formen des familiären Zusammenlebens müssten anerkannt und unterstützt werden. Keine Familie habe sich für das von ihr gewählte Modell zu rechtfertigen, so die Grünen-Politikerin auf den Hinweis einer AfD-Abgeordneten, Spiegel selbst lebe mit vier Kindern ein eher traditionelles Familienmodell.

Als eine weitere Herausforderung in ihrem Ressort nannte Spiegel auf Nachfrage eines FDP-Abgeordneten den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Diese sei ein zentraler Baustein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, so die Ministerin. Während der Ausbau im Kitabereich in den letzten Jahren gut vorangekommen sei, müsse man jetzt für die Ganztagsbetreuung in der Grundschule mehr tun.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 10.01.2022

„Mit einer Kindergrundsicherung und einer Steuergutschrift für Alleinerziehende plant die Ampel echte Verbesserungen für Alleinerziehende“, begrüßt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die Vorhaben der neuen Regierung für die kommenden vier Jahre. „Insgesamt gibt es Licht und Schatten, bei vielen Vorhaben wird es auf das Kleingedruckte ankommen. Bei Leistungen auf die Preisschilder – kommen unterm Strich auch tatsächlich Verbesserungen an?“, so Jaspers weiter.

In einer Bewertung des Koalitionsvertrages hat der VAMV Pläne der Ampel für Alleinerziehende eingeordnet und erste Vorschläge für die Ausgestaltung gemacht. „Eine Steuergutschrift als Abzugsbetrag von der Steuerschuld bis hin zu einer tatsächlichen Steuergutschrift ist ein echter Fortschritt, um Alleinerziehende mit mittleren und geringen Einkommen zu entlasten. Entscheidend ist die Höhe: Um keine Alleinerziehende schlechter zu stellen, muss die Höhe des Abzugsbetrags an der maximalen Wirkung des jetzigen steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende anknüpfen“, unterstreicht Jaspers.

Im Familienrecht begrüßt der VAMV, dass weiter kein Umgangsmodell zum Leitbild erhoben werden soll und die Orientierung am Kindeswohl vorne steht. „Beim vieldiskutierten Wechselmodell geht es um ein Ermöglichen und nicht um ein Verordnen, das ist genau richtig. Kritisch sehen wir, dass das Wechselmodell bei der Beratung für getrennte Eltern in den Mittelpunkt gestellt werden soll. Eine gute Beratung muss ergebnisoffen Eltern helfen herauszufinden, welches Umgangsmodell zu ihrem Kind und ihrer Lebenssituation individuell am besten passt“, betont Jaspers.

An manchen Stellen hätte der VAMV sich mehr Mut gewünscht: Beim Elterngeld für stärkere Anreize hin zur Parität, im Steuerrecht hin zur Individualbesteuerung. Die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV ist ein Schritt nach vorne, tastet aber den Ehegattensplitting-Effekt nicht an. Dieser wird durch eine Ausweitung der Minijobs – weiter mit vollem Splittingvorteil – verschärft. „Die Steuerungswirkung hin zu einer asymmetrischen Arbeitsteilung sowie die Steuerungerechtigkeit für Alleinerziehende bleiben bestehen“, bemängelt Jaspers. „Es bleibt bei Anreizen für die verheiratete Zuverdienerin im Minijob – ein Modell, die gerade Müttern nach einer Trennung auf die Füße fällt, wenn das Unterhaltsrecht verlangt, selbst den Lebensunterhalt zu verdienen.“

Die Bewertung des VAMV zum Koalitionsvertrag finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 18.01.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. Februar 2022 und 23. Februar 2022

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

Die BAGFW bietet insgesamt sechs kostenfreie Online-Veranstaltungen an, die sich mit den Wirkungen und Folgen der Pandemie bei Kindern, Jugendlichen und Familien sowie auch den Wirkungen auf die betreffenden Einrichtungen und Dienste beschäftigen. 

Die nächsten Online-Veranstaltungen sind:

  1. Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche aus? Herausforderungen für die zukünftige Ausgestaltung der Hilfen und Angebote, Donnerstag, 10.02.2022, 09:30 – 12.30 Uhr
  2. Erschöpfte Familien als Adressat*innen von Familienbildung und Familienerholung, Mittwoch, 23.02.2022, 09:30 – 12.00 Uhr

Worum geht es? Die seit zwei Jahren anhaltende Pandemie und die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Virus haben das Leben von Kindern, Jugendlichen und Familien gravierend verändert. Die Wohlfahrtsverbände nehmen diese Auswirkungen wie Seismographen wahr und können unmittelbar aus der Praxis die Pandemiefolgen und die (unerwünschten) Folgen der Maßnahmen zu deren Eindämmung veranschaulichen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege bietet daher in der ersten Jahreshälfte 2022 eine Online-Veranstaltungsreihe zu den anhaltenden Wirkungen und Nachwirkungen der Covid-19 Pandemie bei Kindern, Jugendlichen und Familien sowie Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege der entsprechenden Arbeitsfelder an.

Ausgehend von Impulsen aus der Praxis und einem Blick auf Familien aus wissenschaftlicher Sicht wollen wir mit Euch darüber ins Gespräch kommen, welche Herausforderungen die Pandemie mit ihren wochenlangen massiven Einschränkungen für Familien, aber auch für Mitarbeitende und Träger von Familienbildung und -erholung mit sich gebracht haben und welche Probleme sichtbar geworden sind. Was brauchen Familien, aber auch Fachkräfte jetzt? Gleichzeitig soll es aber auch darum gehen, welche Lehren wir aus dieser Krise ziehen und welche Antworten für die Zukunft wir in der Familienförderung und in der Politik darauf finden müssen.

Impulse:
Dr. Inken Balla, Leiterin des AWO Familien-, Freizeit- und Lernberatungszentrums in Güstrow
Martina Bunk-Georgieva, Referatsleitung Familienerholung der AWO SANO gGmbH in Rerik
Dr. Laura Castiglioni, Deutsches Jugendinstitut München

Eine Anmeldung zu dieser kostenfreien Veranstaltung ist unter dem folgenden Link möglich: https://veranstaltungen.awo.org/event/erschoepfte-familien-23022022

Informationen zur gesamten Veranstaltungsreihe sind dem Anhang zu entnehmen oder unter dem folgenden Link abzurufen: https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen/detail-1/unbeschwert-ist-anders

Termin: 15. Februar 2022

Veranstalter: Niedersächsisches Landesarbeitsforum „Aktive Vaterrolle“

Digitale Angebote ausbauen und entwickeln: Chance für die Väterarbeit

Das Niedersächsische Landesarbeitsforum „Aktive Vaterrolle“ lädt zum Online-Fachgespräch in der Veranstaltungsreihe „Wie geht es weiter für Väter und Familien nach der Corona-Pandemie?“ ein.

Die Corona-Pandemie hat die Umstellung von Präsenzangeboten der Familienbildung und -beratung auf digitale Formate erzwungen. Dadurch wurde ein Entwicklungsschub ausgelöst, der viele kreative Lösungen hervorgebracht hat. Welche Chancen ergeben sich daraus für die Beteiligung von Vätern an der Familienbildung und -beratung? Wie können digitale Angebote ansprechend und kreativ gestaltet werden? Wie kann ein geschützter Rahmen geschaffen werden, in dem (werdende) Väter mit Angeboten der Familienbildung gut und dauerhaft erreicht werden?

Nora Becher, Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen, stellt Möglichkeiten zur Umsetzung von Online-Angeboten vor. Axel Hengst, mannigfaltig e.V., gibt Einblick in die Beratungs- und Gruppenarbeit im Projekt „Bald Papa“ für werdende Väter.

Bitte melden Sie sich bis zum 12. Februar 2022 per E-Mail an bei Vassiliki Kefalas, kefalas@guv-ev.de.

Das Referat für Familienpolitik des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung koordiniert die Arbeit des Landesarbeitsforums „Aktive Vaterrolle“ mit dem Ziel, die Partnerschaftlichkeit in der Familie über die Stärkung einer aktiven Vaterrolle und die Förderung eines neuen Rollenverständnisses in der Familie zu stärken. Die Veranstaltungsreihe mit Experten und Expertinnen aus unterschiedlichen Bereichen möchte den fachlichen Austausch dazu fördern. Alle Termine und weitere Informationen finden Sie im Niedersächsischen Väterportal www.vaeter-in-niedersachsen.de.

Die Online-Fachgespräche werden von Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. organisiert und begleitet. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Die Online-Sessions werden per Zoom bzw. Skype for Business durchgeführt. Sie erhalten nach der Anmeldung einen Zugangslink.

Termin: 22. Februar 2022

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Alleinerziehend – ein Wort, das gerade mal fünf Mal im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampel vorkommt, aber dennoch eine große Rolle in der Legislatur spielen muss. Denn für Alleinerziehende haben die großen familienpolitischen Reformen der kommenden Legislatur besondere Relevanz. Ob Sorge Umgangs- und Unterhaltsrecht, Kindergrundsicherung, Steuergutschrift, Elterngeld, Kinderkrankentage oder haushaltsnahe Dienstleistungen: Bei Alleinerziehenden muss doppelt geschaut werden, ob Änderungen tatsächlich die beabsichtigte Wirkung entfalten. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – deshalb möchten wir gleich zu Beginn der Legislatur das Gespräch mit Politiker*innen aus dem Deutschen Bundestag suchen und drängende Sachfragen diskutieren.

An der Veranstaltung wirken mit:
– Miriam Hoheisel, Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.
– Silvia Breher, Mitglied des Deutschen Bundestages, CDU / CSU
– Heidi Reichinnek, Mitglied des Deutschen Bundestages, Die Linke
– Nina Stahr, Mitglied des Deutschen Bundestages, Bündnis 90 / Die Grünen
– Jasmina Hostert, Mitglied des Deutschen Bundestages, SPD

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.  Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.  

Hier können Sie sich anmelden.

Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung an Ihre E-Mail mit den Einwahldaten (per Zoom). Bitte geben Sie diese Daten nicht weiter. Sie können Ihre Anmeldung ggf. bei eveeno im Buchungscenter selbstständig stornieren.

Über den Link wählen Sie sich per Webbrowser ein und nehmen teil, Sie werden dann aufgefordert das Video und das Audiosignal über Computer oder Telefon freizuschalten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sinnvoll ist sich ggf. Zoom als Anwendung vorab herunterzuladen.

Wer keine Kamera hat, kann den Link trotzdem starten und sich über Telefon (siehe Möglichkeiten oben) in die Audio-Übertragung einwählen.

Bitte benennen Sie sich bei oder nach dem Einloggen mit Ihrem Klarnamen, der Vorname kann abgekürzt sein. Wir nutzen die nachträgliche Berichtfunktion von Zoom (ausschließlich für die interne Dokumentation), um Anmeldestand und Teilnahme abzugleichen. Während der Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet oder fotografiert.

Wir werden alle Teilnehmenden (ausgenommen die Input-Geber*innen) für die Dauer der Übertragung stumm schalten und bitten Sie dies vorerst beizubehalten. Die Chatfunktion wird es ermöglichen, Fragen und Anmerkungen zu notieren, die von unserer Moderation bearbeitet werden.

Termin: 24. Februar 2022

Veranstalter: Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ und der Stiftung Ravensburger Verlag

Was brauchen Familien in der Corona-Pandemie wirklich?“: in der nunmehr fünften COVID-19-Welle ist diese Frage drängender denn je. Die derzeitige Ausnahmelage hat deutlich gezeigt, wie vielfältig Familien und wie unterschiedlich ihre Bedürfnisse und Bedarfslagen sind. Wie sieht nun aber eine nachhaltige Familienpolitik während und nach der Pandemie aus? Damit hat sich der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ intensiv befasst, und seine Analysen und Empfehlungen bieten eine Fülle an konkreten Ansatzpunkten, Argumentationen und Hintergründen.

Download Einladungsflyer

Diesen Dialog möchten wir nun gemeinsam vertiefen, und laden Sie deshalb herzlich ein

am 24. Februar 2022 um 17 Uhr in die Vertretung des Landes Baden-Württemberg nach Berlin* (oder im Livestream) zur gemeinsamen Veranstaltung des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ und der Stiftung Ravensburger Verlag „Weg mit der Gießkanne: Was Familien in der Corona-Pandemie wirklich brauchen“.

Besonders freuen wir uns, dass wir die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel, begrüßen dürfen, die die Keynote sprechen wird, gefolgt vom Impulsreferat der Bildungs- und Familienökonomin Prof. Dr. C. Katharina Spieß. Auf dem Podium diskutieren im Anschluss Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats, moderiert von Dr. Daniel Deckers (Frankfurter Allgemeine Zeitung). Alle Details verrät Ihnen der Programmflyer, den Sie oben zum Download finden.

Wir freuen uns, wenn wir Sie in Berlin persönlich begrüßen dürfen oder Sie via Livestream teilnehmen! Sie helfen uns sehr, wenn Sie sich bis 10. Februar über das Formular, dessen Online-Link Sie unten (und im Programmflyer) finden, anmelden.

Termin: 21. März 2022

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Diese Veranstaltung versteht sich als bundesweites Forum für Fachberater/innen im System der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege). Fachberatung ist ein wichtiges qualitätsentwickelndes und -sicherndes Unterstützungssystem. Sie steht an der Schnittstelle zwischen Praxis, Trägern, Politik und Wissenschaft. Die Fachberater/innen sind Vermittler/innen und Multiplikator/innen von Ideen, Initiativen, Konzepten und Reformimpulsen.

Ziel und Inhalt der Veranstaltung ist es, die derzeitige Situation der Fachberatung auf der Grundlage aktueller Forschungsergebnisse zu beleuchten und konkrete Handlungs- und Weiterentwicklungsbedarfe für die Praxis zu identifizieren. Ausgehend von aktuellen Gesetzgebungsprozessen (KiQuTG und KJSG) und den Auswirkungen der COVID 19-Pandemie auf das System der Kindertagesbetreuung richtet sich der Fokus zum einen auf Strategien zur Bewältigung der Folgen der COVID-19 Pandemie im System der Kindertagesbetreuung. Hierbei sollen insbesondere die Schnittstellen zwischen Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflegestellen / Trägern / Fachberatungen in den Blick genommen werden. Zum anderen wird sich das Forum mit den Professionalisierungsentwicklungen im Feld der Fachberatung auseinandersetzen und der Frage nachgehen, welche Handlungsbedarfe und Perspektiven sich aus den oben genannten Gesetzen für die Arbeit von Fachberater/innen mit und ohne Dienst- und Fachaufsicht ergeben. Die Veranstaltung bietet Raum für den fachlichen, bundesweiten Austausch.

Sie richtet sich an Fachberater/innen sowie Vertreter/innen der Fach- und Dienstaufsicht aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung.

Anmeldeschluss ist spätestens der 18. Februar 2022.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:
www.deutscher-verein.de/de/va-22-fachberatung-kindertagesbetreuung

WEITERE INFORMATIONEN

Elternschaft: Eine ausgesparte Perspektive in der feministischen Auseinandersetzung?

 

Ein Bedeutungswandel in der Perspektive auf Elternschaft hält Einzug in feministische Auseinandersetzungen und Kämpfe. 

Elternschaft: Eine ausgesparte Perspektive in der feministischen Auseinandersetzung? Lange Zeit beschäftigten sich feministische Debatten kaum mit Elternschaft und Familie. Der bis in die Gegenwart hinein tonangebende Gleichheitsfeminismus orientiert sich an der Gleichheit mit Männern – ungebunden und durch Frauen von Fürsorge befreit. Durch feministische Kämpfe sollte Autonomie und Selbstbestimmung auch für Frauen erstritten werden. Da die Sorge um ein abhängiges Kind der mütterlichen Selbstbestimmung Grenzen setzt, war sie in den feministischen Debatten lange Zeit Gegenstand der Abgrenzung. Zeiten ändern sich! Ein Bedeutungswandel in der Perspektive auf Elternschaft hält Einzug in feministische Auseinandersetzungen und Kämpfe. Nicht länger richten sie sich gegen die Familie, sondern gegen Verhältnisse, in denen das Leben mit Kindern zur Zumutung wird. In der Familie Feminismus leben – eine neue Devise und Herausforderung. Lust auf Bindung, Freiheit durch Angewiesenheit, Macht durch Mutterschaft – auch für Freundinnen und Väter. Damit sind Feminismus, Familie und Elternschaft in dieser Kombination ein neuer Untersuchungsgegenstand.

Ein Handbuch, das anhand von Schlagwörtern lexikonartig 50 feministische Perspektiven auf Elternschaft versammelt.

Das Handbuch Feministische Perspektiven auf Elternschaft erscheint Mitte Dezember 2021 im Verlag Barbara Budrich.

Direkt beim Verlag bestellen

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs will Betroffenen eine Stimme geben und ihre Erfahrungen sichtbar machen. Dafür startet sie ein in Deutschland bisher einzigartiges Projekt und veröffentlicht 100 Geschichten von betroffenen Menschen auf einem neuen Internetportal.

 

Unter dem Namen „Geschichten, die zählen“ veröffentlicht heute die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ein frei zugängliches Internetportal mit 100 biografischen Berichten von betroffenen Menschen. Es ist in diesem Umfang ein in Deutschland bisher einzigartiges Projekt. Mit ihren Geschichten legen die Betroffenen ein vielfältiges Zeugnis ab über das erlebte Unrecht und Leid, aber auch über Hilfe in der Kindheit, über die Folgen des Missbrauchs, aber auch über Kraft, Mut und Wege, das Geschehene zu bewältigen. Sie berichten unter einem Pseudonym von Missbrauch in der Familie, im sozialen Umfeld, im Sportverein, in der Schule, in der Kirche, im Heim oder auch in organisierten Strukturen.

 

Das Geschichten-Portal leistet als Gedächtnisort einen bedeutenden Beitrag für die gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Darüber hinaus tragen die Geschichten dazu bei, für die Folgen sexueller Gewalt zu sensibilisieren, die Tabuisierung des Themas und die Stigmatisierung betroffener Menschen zu beenden, die häufig auf den Status eines Opfers reduziert werden, wenn sie über den Missbrauch sprechen.

 

Brigitte Tilmann, Mitglied der Kommission:

„Der Name des Portals steht für die Bedeutung dessen, was Betroffene der Kommission in vertraulichen Gesprächen oder schriftlich berichten: Jede einzelne dieser Geschichten ist wichtig und zählt. Mit dem Portal „Geschichten, die zählen“ wollen wir einen würdigen Ort schaffen für die vielfältigen Erfahrungen betroffener Menschen. Unser Dank und unsere Anerkennung gehören den Betroffenen, die sich uns anvertraut haben. Sie stellen mit ihren Geschichten wertvolles Wissen zur Verfügung. Unsere Pflicht als Gesellschaft ist es, dieses Wissen auch für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen zu nutzen.“

 

Vielen betroffenen Menschen, die sich anvertrauen, ist genau dies ein großes Anliegen. So schildert es eine Betroffene:

„Ich habe mich dafür entschieden, meinen Bericht zur Verfügung zu stellen, in der Hoffnung, dass ich durch meine Erfahrungen dazu beitragen kann, Kinder besser zu schützen. Und damit meine Vergangenheit einen Sinn bekommt, etwas Positives für andere bewirkt.“

 

Matthias Katsch, Mitglied der Kommission:

„Das Portal ist ein Ort, an dem die Geschichten von betroffenen Menschen gewürdigt werden und öffentliche Anerkennung für das erlittene Unrecht, aber auch für ihre Lebensleistung erhalten. Wir wollen Betroffenen eine Stimme geben und ihre Geschichten sichtbar machen. Aber nicht jeder betroffene Mensch kann oder will über die sexuelle Gewalt in der Kindheit oder Jugend sprechen oder schreiben. Sie haben auch das Recht, darüber zu schweigen. Die biographischen Berichte und Erfahrungen auf dem Portal stehen daher stellvertretend für die vielen nicht erzählten Geschichten.“

 

Das Portal der Kommission ist seit heute unter der Internetadresse www.geschichten-die-zählen.de erreichbar.

 

Bis heute haben sich fast 3.000 Betroffene und Zeitzeuginnen und Zeitzeugen bei der Kommission gemeldet und sich in vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten mitgeteilt. Auf dem Portal www.geschichten-die-zählen.de veröffentlicht die Kommission in enger Abstimmung mit den betroffenen Menschen und mit ihrem Einverständnis ihre Berichte in gekürzter und pseudonymisierter Form. Die Geschichten können auf dem Portal sowohl nach dem Kontext und dem Zeitraum, in dem der Missbrauch stattfand, als auch nach Geschlecht der Betroffenen ausgewählt werden. Auf dem Portal sollen fortlaufend neue Geschichten veröffentlicht werden.

+++ Wir beraten Sie gerne zur Umsetzung einer Schulung für Integrationsbegleiterinnen in Kitas in NRW und ab 2022 auch bundesweit +++

Das Modellprojekt „Integrationsbegleiterinnen in Kitas“ wird seit 2016 vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) und der Auridis Stiftung gefördert und von der AWO OWL in Ostwestfalen-Lippe durchgeführt.
Wir beraten Sie gerne zur Umsetzung einer Schulung für Integrationsbegleiterinnen in Kitas bundesweit.

Im Jahr 2020 führte das Forschungsunternehmen INTERVAL GmbH eine externe Evaluation des Modellprojekts „Integrationsbegleiterinnen in Kitas“ durch. Hier wird deutlich, dass die Integrationsbegleiterinnen durchgehend eine Unterstützung für Kinder und Eltern mit Migrations- oder Fluchthintergrund sind. Die Evaluationsergebnisse finden Sie hier

Projektidee und Ziele

Das Projekt zielt auf die Integration von Kindern und Familien mit Flucht- oder Migrationserfahrung in Kitas. Es setzt dabei auf drei Ebenen an:

1. Schulung von Frauen mit Integrationserfahrung
Frauen mit eigener Integrationserfahrung aufgrund von Flucht oder Migration werden zu Integrationsbegleiterinnen geschult und bekommen einen niedrigschwelligen Zugang zum Arbeitsmarkt.

2. Unterstützung von Kindern und Eltern
Die Integrationsbegleiterinnen unterstützen Kinder und ihre Eltern mit Flucht- oder Migrationserfahrung in Kitas. Sie fungieren als Mittlerinnen zwischen den Kindern und ihren Familien auf der einen Seite und Fachkräften auf der anderen Seite, dolmetschen und sind Identifikationsfiguren.

3. Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte
Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen werden durch den Einsatz der Integrationsbegleiterinnen unterstützt und entlastet.

Projekthistorie

Die AWO OWL führt seit März 2017 Schulungen für Integrationsbegleiterinnen in Kitas in Ostwestfalen-Lippe durch.

In den ersten fünf Schulungsrunden haben 99 Teilnehmerinnen zw. 20 – 54 Jahren an der Schulung in OWL teilgenommen. Von diesen haben 86 Teilnehmerinnen die Schulung erfolgreich als Integrationsbegleiterinnen abgeschlossen. Zusätzlich haben 11 Teilnehmerinnen den Unterrichtsteil der Schulung erfolgreich abgeschlossen, konnten aber pandemiebedingt oder aufgrund persönlicher Umstände ihr Praktikum in einer Kita, welches Bestandteil der Schulung ist, nicht (oder aufgrund einer Schwangerschaft noch nicht) beenden.

Der Bildungshintergrund der Teilnehmerinnen ist sehr unterschiedlich. Teilgenommen haben Frauen ohne Schulabschluss bis hin zu einem in Deutschland anerkannten Hochschulstudium.

Die Herkunftsländer der Teilnehmerinnen sind Afghanistan, Ägypten, Albanien, Georgien, Irak, Iran, Kosovo, Lettland, Libanon, Marokko, Pakistan, Polen, Rumänien, Sri Lanka, Syrien, Tunesien, Türkei und Ukraine.

Die Aufenthaltsdauer der Teilnehmerinnen in Deutschland zu Beginn der Schulung erstreckt sich von 17 Monaten bis zu 40 Jahren.

Anschlussbeschäftigungen der Teilnehmerinnen

Insgesamt sind in OWL 46 Teilnehmerinnen im Anschluss an die Schulungen zunächst befristet als Integrationsbegleiterinnen in Kitas angestellt worden. Mehr als ein Drittel von ihnen ist nach 1-2 Jahren der Anstellung bereits entfristet worden.

Einige Teilnehmerinnen haben sich zudem, teilweise nach einer Zeit der Anstellung als Integrationsbegleiterin, für eine weitere Bildungsphase entschieden: für den Beginn einer Ausbildung zur Erzieherin oder Kinderpflegerin, für den Besuch eines Sprachkurses oder das Nachholen eines Schulabschlusses. Eine Teilnehmerin kann nach Anerkennung ihres Studiums aus dem Herkunftsland als Sozialarbeiterin arbeiten.

Weitere Teilnehmerinnen haben eine Anstellung im hauswirtschaftlichen Bereich angetreten.

Finanzierung der Schulungsmaßnahme

Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme ist, dass geflüchtete und migrierte Frauen über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden können, der durch die Jobcenter oder Agenturen für Arbeit ausgestellt wird.  Die Voraussetzungen hierfür werden durch die Jobcenter oder Agenturen für Arbeit geprüft. Die Kosten für die Schulung werden über die Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine gedeckt.

Für teilnehmende Kitas entstehen für die Dauer der Schulung keine Kosten.
In unserem Flyer finden Sie alle Informationen kurz zusammengefasst.

Weitere Informationen:
Dr. Franziska Eisenhuth (Projektleitung)
Maike Lippelt (Mitarbeiterin Transfer)
Erika Richert (Mitarbeiterin Transfer)
Sara Weege (Sozialarbeiterin Maßnahme)

Integrationsbegleiterinnen@awo-owl.de
Tel. 0521-9216-249

Wenn Sie sich für eine Umsetzung des Projekts „Integrationsbegleiterinnen in Kitas“ in Ihrer Kommune interessieren, berät und unterstützt Sie das Transferteam der AWO OWL gerne dabei.

Nähere Informationen zum Projekt

Als Mitzeichner*innen des Ratschlages gegen Kinderarmut und Aktive im Einsatz zur Prävention von Kinderarmutsfolgen haben wir heute ein Positionspapier: Präventionsketten verankern – Teilhabechancen für alle Kinder fördern! veröffentlicht. Dieses möchten wir jetzt landes- und bundesweit verbreiten. Das Positionspapier basiert auf Erkenntnissen unseres Programms „Präventionsketten Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder!“ und intensivem Erfahrungsaustausch mit kommunalen Entscheidungsträger*innen.

Wir fordern, dass Präventionsketten als verbindliches Instrument kommunaler Armutsprävention in allen Kommunen strategisch-strukturell verankert werden. In 7 Positionen werden die Punkte genannt, die dafür unverzichtbar sind:

Die Verankerung von Präventionsketten braucht…

  1. …einen Paradigmenwechsel in Politik & Verwaltung, der die Belange aller Kinder und Familien in den Mittelpunkt rückt und Prävention als kommunale Pflichtaufgabe versteht!
  2. …ein mittel- bis langfristig ausgerichtetes Prozessverständnis sowie einen verbindlichen Ressourceneinsatz!
  3. …eine verlässliche, regelhafte Finanzierung und größere Handlungsspielräume!
  4. …realistische Ziele und die kritische Auseinandersetzung mit erreichten Wirkungen! 
  5. …Willen, Zeit und Raum zum Dialog sowie Diskurs auf allen Ebenen!
  6. …verlässliche Prozessbegleitung und kontinuierliche Qualifizierung!
  7. …eine strategisch-konzeptionelle Unterstützung von Bundes- und Landesebene!

Ab heute werden wir jeden Dienstag eine der 7 Positionen auf unserer Website www.praeventionsketten-nds.de  und dem Twitter-Account @LVGundAFS in den Mittelpunkt stellen.

Die AGF hat zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland Empfehlungen zum Themenbereich „Gesundheit“ vorgelegt. Dies ist nach dem Themenbereich „Ernährung“ die zweite Veröffentlichung zum Umsetzungsprozess der Child Guarantee vor dem Hintergrund der deutschen Situation.

In den Empfehlungen zum Themenbereich „Gesundheit“ sind u.a. die Ergebnisse eines Fachgesprächs eingeflossen, dass die AGF in Zusammenarbeit mit dem Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit durchgeführt hat.

In dem Empfehlungspapier „Gesundheit“ wird betont, dass sich der nationale Aktionsplan an einem umfassenden Gesundheitsbegriff orientieren muss und insbesondere gesundheitsfördernde, verhältnispräventive Maßnahmen, die auf körperliche, seelische und soziale Einflüsse auf die Kindergesundheit zielen, ins Zentrum seiner politischen Strategie stellen sollte.

Insbesondere gehen die Empfehlungen auf folgende Bereiche ein:

  • Grundsätzliche Anmerkungen zum Zusammenhang von Armut und Gesundheit sowie zur Implementierung der Kindergarantie
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Frühe Hilfen und anschließende Maßnahmen weiterentwickeln
  • Zugang zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche erleichtern
  • Präventionsketten flächendeckend ausbauen und familiäre Gesundheitsförderung stärken
  • Die gesundheitsfördernden Funktionen familienbezogener Angebote stärken
  • Soziale Arbeit und Gesundheitsfachkräfte in Kitas und Schulen stärken
  • Gesundheitsfördernde Ernährungs- und Bewegungskultur in Kitas und Schulen fördern 
  • Fachkräfte gewinnen und qualifizieren, diverse Teams fördern und Kooperation ermöglichen

Hintergrund:

Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten eine „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee bzw. Kindergarantie) beschlossen. Ziel der Child Guarantee ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“

Die AGF begrüßt die „Europäische Garantie für Kinder“ und sieht in ihr eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut sowie für mehr gesundheitliche Chancengleichheit zu verstärken. Mit ihrer Umsetzung geht die Hoffnung und Erwartung einher, dass die Bekämpfung von Kinderarmut neue Impulse erhält.

Von der Bundesregierung wird erwartet, dass der zu erstellende nationale Aktionsplan substanzielle Fortschritte in den einzelnen Themenbereichen für die Teilhabemöglichkeiten von benachteiligten Kindern anstößt. Grundlage müssen die Zielstellungen der Child Guarantee vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Deutschland sein. Dies bedeutet, dass der Aktionsplan gegebenenfalls über die in der Kindergarantie genannten Einzelforderungen hinausgehen muss, um die Grundziele zu erreichen. Nicht ausreichend wäre es hingegen, sich auf die Aufzählung bereits vorhandener Maßnahmen zu beschränken.

Die AGF begleitet den Umsetzungsprozess der Child Guarantee und entwickelt vor dem Hintergrund der deutsche Situation  Empfehlungen für die nationale Umsetzung. Diese Empfehlungen veröffentlicht die AGF in unregelmäßigen Abständen. Im Dezember 2021 veröffentlichte sie die ersten Empfehlungen, die sich vor allem auf den Themenbereich „Ernährung“ bezogen (https://www.ag-familie.de/media/docs21/AGF_CG_Empfehlungen_Ernaehrung_2021.pdf).

Die Empfehlungen liegen jeweils in deutscher und englischer Sprache vor.

Zum Thema „Spielräume für Kinder. Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel“ (Dokumentation der Jahrestagung 2021) ist ab sofort die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erhältlich. Das Heft enthält folgende Artikel: Spielräume für Kinder. Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel – eine Einführung (Sabine Walper, München); Spiel – ein Booster der sozialen Umgebung (Bernhard Hauser, St. Gallen); Das Recht auf Beteiligung in Krippen (Frauke Hildebrandt, Potsdam); Kultur – Bildung – Teilhabe. Potenziale frühkindlicher kultureller Bildung für kreative Teilhabe (Fabian Hofmann, Düsseldorf); „Die Kinder werden zu wichtigen Ideengebern unserer Entwürfe“ (Interview mit Susanne Hofmann, Die Baupiloten BDA, Berlin); Die ungerechte Gesellschaft, ihr Bildungssystem und seine Zukunft (Aladin El-Mafaalani, Osnabrück); Recht auf Bildung und Recht auf Spiel. Das Verhältnis zwischen Kindeswohl und Kindespartizipation aus der Sicht der UN-Kinderrechtskonvention (Stefanie Schmahl, Würzburg); Interview mit Bianka Pergande, Berlin: „Die Wahrung des Kinderrechts auf Partizipation geht direkt mit der Wahrung des Kinderrechts auf Schutz einher“ sowie folgende Praxisartikel: Kindergarten plus: Raum für das Spiel mit Gefühlen. Positive Erfahrungen rund um das Thema Emotionen (Stella Valentien, Berlin); Eure Zukunft. Heute schon da. 1 von 14 Millionen, Appell aus der Jugend. Das Heft können Sie zum Preis von 9,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellen unter: www.fruehe-kindheit-online.de oder als E-Magazin erwerben. 

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ZFF-Info

ZFF-Info 01/2022

AUS DEM ZFF

In seiner umfassenden Bewertung des Koalitionsvertrages begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) eine Vielzahl der familienpolitischen Pläne der Ampelparteien, sieht aber zeit- und verteilungspolitischen Nachbesserungsbedarf.

Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht umfassende Vorhaben in der Familienpolitik vor. So soll bis 2023 eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, mit dem Ziel, das System der monetären Familienleistungen umfassend zu reformieren. Daneben sind zahlreiche Verbesserungen bei Leistungen für die frühe Familienphase vorgesehen, etwa ein zusätzlicher Partnermonat beim Elterngeld, der Anspruch auf eine zweiwöchige Freistellung des zweiten Elternteils nach Geburt oder die Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf. Zudem soll mit einer Lohnersatzleistung bei pflegebedingten Auszeiten die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützt werden. Der Vielfalt des Familienlebens wird u. a. mit einer Reform des Abstammungsrechts Rechnung getragen, die etwa die Anerkennung von Mütter-Familien ab Geburt des Kindes ermöglicht.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Eine Kindergrundsicherung, in der viele zentrale familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag, die Kinderregelsätze und Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengeführt und durch eine Neuberechnung des Existenzminimums in ihrer Höhe auf eine neue Grundlage gestellt werden, ist ein großer Fortschritt für Kinder, Jugendliche und ihre Familien! Es ist nun Aufgabe der Politik, die Kindergrundsicherung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft sozial gerecht und existenzsichernd auszugestalten. Wir begrüßen, dass bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ein Sofortzuschlag ausbezahlt werden soll. Dieser muss angemessen hoch sein und umgehend umgesetzt werden!“

Altenkamp ergänzt: „Eltern, Paare und Angehörige wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung und mehr Zeit für die familiäre Sorgearbeit. Dafür sind sie auf gute Rahmenbedingungen angewiesen. Wir begrüßen die familienpolitischen Vorhaben im Koalitionsvertrag, die diese Bedarfe aufgreifen und Impulse für eine partnerschaftliche Ausgestaltung von Familienleistungen setzen. Allerdings hätten wir uns im Koalitionsvertrag deutlich mutigere Schritte für eine gleichstellungsorientierte Zeit- und Familienpolitik gewünscht, welche der Übernahme von Sorgeverantwortung über den gesamten Lebensverlauf hinweg tatsächlich Rechnung trägt!“ 

Die Bewertung des Zukunftsforum Familie e.V. zum Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.01.2022

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) fordert angesichts der Ergebnisse einer Studie des IAB im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zu Aufstocker*innen dringende Reformen in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik.

Die heute vorgestellte Studie „Erwerbstätigkeit und Grundsicherungsbezug: Wer sind die Aufstocker*innen und wie gelingt der Ausstieg?“ zeigt deutlich auf, dass Arbeit alleine nicht vor Armut schützt – vor allem dann nicht, wenn Kinder im Haushalt leben. Demnach ist nahezu jede*r dritte Leistungsbezieher*in mit Kindern erwerbstätig. Besonders schwer ist es für Alleinerziehende und Familien mit mehr als zwei Kindern, wirtschaftlich über die Runden zu kommen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, stellt fest: „Es ist ein Skandal, dass es in einem der reichsten Länder der Welt ein Armutsrisiko darstellt, Kinder zu bekommen. Die vorgelegte Studie zeigt einmal mehr den Fehler im System auf. Eltern gehen vielfach einer Erwerbstätigkeit nach, kümmern sich um ihre Kinder und trotzdem bleibt am Ende des Monats kein Geld übrig, um ins Kino zu gehen, in den Urlaub zu fahren oder sich etwas anzusparen. Die Kinder erleben früh, dass Armut ein Stigma ist, das nicht leicht loszuwerden ist.“

Altenkamp fordert: „Der aktuell vorgelegte Koalitionsvertrag zeigt hier Licht und Schatten. Wir begrüßen, dass mit einer Kindergrundsicherung Kinder und Jugendliche aus der Armut geholt und das Mindestelterngeld angehoben werden soll. Auch die Anhebung der Zuverdienstgrenzen im Grundsicherungsbezug helfen Aufstocker*innen mit Kindern. Diese Maßnahmen müssen dringend umgesetzt werden. Die Ausweitung der Minijobgrenze hingegen, dies zeigt die vorgelegte Studie deutlich, kommt dem Festhalten an prekärer Beschäftigung ohne Aufstiegschancen und eigenständiger Absicherung gleich. Diese Beschäftigungsfalle, vor allem für Mütter, muss dringend beseitigt werden!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 15.12.2021

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Koalition steht es schwarz auf weiß: Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll noch in diesem Jahrzehnt erreicht werden. Das Bundesforum Männer begrüßt ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung hier Großes vornimmt. Dennoch hätte die Ampelkoalition bei der Formulierung ihres Koalitionsvertrages ruhig etwas mehr Männlichkeit wagen können. Denn unklar ist, wieviel (kritische) Männlichkeitsperspektive in den beschriebenen Zielen und Maßnahmen steckt und wo Männer als Adressaten und als Akteure einer Politik für geschlechtergerechte Verhältnisse direkt angesprochen sind.

Die Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie begrüßen wir als Bundesforum Männer genauso, wie einen durchgehenden Gleichstellungs-Check für künftige Gesetze und Maßnahmen oder das Ziel, den Gender Data Gap zu schließen. Aber wir erwarten zugleich, dass dabei Männer bzw. Männlichkeit(en) Berücksichtigung finden. Das betrifft den Bereich der Gesundheitspolitik mit einem differenzierten Blick auf männliche Lebenslagen genauso, wie bspw. die Familienpolitik, wo Väter beim Thema Partnerschaftlichkeit ausdrücklich stärker positiv angesprochen, ermuntert und – wo nötig – auch gefordert werden müssen.

Wichtige gleichstellungspolitische Vorhaben auch für Männer

Aus der Perspektive einer gleichstellungsorientierten Politik für Männer, Jungen und Väter sind wichtige politische Weichenstellungen geplant. Dazu gehört, dass die bürokratischen Hürden bei der Beantragung von Elterngeld abgebaut, die Partnermonate erweitert und die neue Familienleistung einer vergüteten Freistellung für Väter (und Mitmütter) aus Anlass einer Geburt eingeführt werden sollen. Wir werten es als positives Signal, dass die neue Bundesfamilienministerin Anne Spiegel medial hinter diese Maßnahmen noch ein Ausrufezeichen gesetzt hat.

Partnerschaftlichkeit zwischen den Eltern weiter zu stärken – auch nach Trennung und Scheidung – finden wir genauso sinnvoll wie die Zielstellung, in der Trennungs- und Konfliktberatung den Fokus deutlicher auf die Möglichkeiten des Wechselmodells zu richten, um so Schritt für Schritt vom alten Residenzmodell als alleinigem Normalfall wegzukommen. Ebenfalls stellt die skizzierte Möglichkeit, dass nicht verheiratete Väter einseitig das gemeinsame Sorgerecht erklären können, einen Schritt in die richtige Richtung dar. Bei einer Reform des Abstammungsrechts sollte dagegen dringend darauf geachtet werden, dass bei der Integration der völlig berechtigten Anliegen von queeren Familienkonstellationen auch die heterosexuelle Vaterschaft in der Rechtssprache weiterhin adäquat repräsentiert bleibt.

Gewalt soll künftig mit einer ressortübergreifenden Strategie entgegengewirkt werden und auch die Istanbul-Konvention soll endlich vollumfänglich umgesetzt werden. Das bedeutet eine Stärkung des Gewaltschutzes vor allem für Frauen und Mädchen, aber auch für Jungen und Männer. Als Bundesforum Männer finden wir es wichtig, in diesem Feld insgesamt aufzusatteln und dabei eine Balance aus Prävention, Opferschutz und -unterstützung sowie Täterarbeit zu gewährleisten. Die Ansätze im Koalitionsvertrag klingen vielversprechend. Jetzt muss geliefert werden.

Für die geplante Kindergrundsicherung oder für den Zusammenhang von Pflege und Vereinbarkeit sind Männer ebenfalls eine wichtige Bezugsgröße, auch wenn dies im Koalitionsvertrag nicht gesondert hervorgehoben wird. Denn die Kindergrundsicherung kann als gesellschaftliche Solidarleistung und in Verschränkung mit der geplanten Reform bei der Familienbesteuerung und den Steuerklassen dazu beitragen, dass die männliche Rolle des Allein- oder Haupternährers weiter aufgeweicht und damit Geschlechterungleichheit überwunden wird, auch und vor allem in den untersten Einkommensniveaus. Die geplante Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten kann ebenfalls ein wichtiger Beitrag sein, um Männern eine Übernahme von Angehörigenpflege zu ermöglichen oder zumindest zu erleichtern.

Caring Masculinities – Männer werden noch zu selten explizit angesprochen

Viele der geplanten Maßnahmen eint, dass darin die Erweiterung des männlichen Rollenbildes „Erwerbsmann“ um die Facette von Caring Masculinities (fürsorgliche Männlichkeiten) angelegt ist, so wie dies bereits im 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung mit dem Erwerbs-und-Sorge-Modell für alle Geschlechter entworfen wurde. Daher halten wir es für zentral, Männer und Väter gezielt anzusprechen, um ihnen das Entfaltungspotential und die persönlichen Chancen nahezubringen, die in all diesen mittel- und unmittelbar gleichstellungspolitisch wirkenden Maßnahmen liegen.

Die Richtung stimmt – aber Jungen, Männer und Väter müssen noch gezielter angesprochen und mitgedacht werden

Wir hoffen, dass es in den nächsten vier Jahren unter der neuen Bundesregierung gelingt, mehr Jungen, Männer und Väter für die Gleichstellungspolitik zu gewinnen und alle Geschlechter einzuladen, Gleichstellung gemeinsam voranzubringen. Dafür stehen wir als Bundesforum Männer bereit.

Pressemitteilung zum Internationalen Männertag: Männer als Akteure einer fortschrittlichen Gleichstellungspolitik

Quelle: Aktuelles Bundesforum Männer vom 21.12.2021

Der am 7. Dezember unterzeichnete Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist ein frauenpolitischer Erfolg. Er greift Forderungen auf, die der Deutsche Frauenrat und weitere Akteur*innen der weiblichen Zivilgesellschaft seit Jahren erheben, zeigt die nun veröffentlichte Auswertung des DF. Es gibt aber auch Nachbesserungsbedarf.

Auf Grundlage seiner Wahlforderungen hat der DF den Koalitionsvertrag überprüft und zeigt in seiner Auswertung, welche dieser DF-Wahlforderungen die Regierungsparteien aufgreifen wollen und welche offen geblieben sind. Zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden und Verbündeten wird der Deutsche Frauenrat die neue Bundesregierung an der Umsetzung ihrer gleichstellungspolitischen Zusagen aus dem Koalitionsvertrag messen und die darüber hinaus notwendigen Maßnahmen einfordern.

Quelle: Aktuelles Deutscher Frauenrat e.V. (DF) vom 21.12.2021

  • Appell an Ampelkoalition: Kinder aus armen Familien müssen besser gefördert werden
  • Flankierende Maßnahmen etwa zur Stärkung der Erziehungskompetenz müssen bestehen bleiben

Die Vorstandsvorsitzende der SOS-Kinderdörfer, Sabina Schutter, appelliert gemeinsam mit dem VdK Deutschland an die Ampelkoalition, dass die Kindergrundsicherung nicht zu einer Reduzierung von Leistungen führen dürfe: „Ich habe die Befürchtung, dass wir mit der Kindergrundsicherung schlechter dastehen werden als vorher, wenn die jetzt bestehenden Leistungen nicht vollständig integriert werden“, sagte Schutter im Gespräch mit VdK-Präsidentin Verena Bentele. So müssten auch Leistungen der jetzigen Grundsicherung für Arbeitsuchende, in denen die Kinder integriert sind, vollständig in der Kindergrundsicherung abgebildet werden wie etwa die Kosten der Unterkunft, sagte Schütter in Benteles Podcast „In guter Gesellschaft“, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Bentele teilt Schutters Befürchtungen in dem Podcast: „Wenn die Kindergrundsicherung nicht gut umgesetzt wird, bleibt es wie es jetzt ist, nämlich dass Kinder aus der Mittelschicht am besten gefördert werden, besser als Kinder aus Familien, die wenig Geld haben.“ Gebraucht würden zudem weiterhin flankierende Maßnahmen, die die Erziehungskompetenz stärken und Kinder in schwierigen Lebenslagen unterstützen, sagte Schütter: „Das dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Mit einer monetären Leistung ist nicht alles getan.“

Quelle: Pressemitteilung SOS-Kinderdörfer und Sozialverband VdK Deutschland vom 16.12.2021

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Zur Sondersitzung der Kultusministerkonferenz erklärt die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Ria Schröder:

„Die Kultusministerinnen und -minister müssen alles daran setzen, um Kinder in den Schulen bestmöglich vor Corona zu schützen. Flächendeckende Schulschließungen wie zuletzt von Dezember 2020 bis Mai 2021 dürfen sich nicht wiederholen. Denn diese hatten bittere Folgen für die psychische und physische Gesundheit, soziale Teilhabe und Bildungschancen von Kindern. In den Schulen müssen gerade jetzt nach den Ferien täglich Tests durchgeführt werden, im besten Fall PCR-Pool-Tests. Bestehende Hygienekonzepte müssen konsequent eingehalten, Lehrkräfte erneut geschult werden. Bei Booster-Impfungen brauchen wir eine Priorisierung und spezielle Angebote für Lehrkräfte. Schulen spielen eine entscheidende Rolle für die Zukunftschancen von Kindern und gehören damit zur kritischen Infrastruktur. Daher muss für Lehrkräfte die verkürzte Quarantäne-Regelung gelten, soweit dies dem Schutz der Kinder dient.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 05.01.2022

„Die Ankündigungen der neuen Bildungsministerin sind schön und gut, doch den warmen Worten müssen Taten folgen. Ich habe große Sorge, dass das BAföG-Desaster weiter ausgesessen wird“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. Sie fährt fort:

„Spätestens zum nächsten Wintersemester muss das neue BAföG vollumfänglich umgesetzt sein und gelten. Die jetzige Studierendengeneration erwartet im vierten Corona-Semester eine sichere finanzielle Perspektive, und dafür braucht es eine Grundsatzreform. Das BAföG muss wieder zur Vollförderung gemacht werden, denn nur so wird es für Bildungsgerechtigkeit sorgen.

Vor der Wahl hatte die SPD angekündigt, den Darlehensteil streichen zu wollen. In seiner Regierungserklärung dampfte Bundeskanzler Olaf Scholz dieses Versprechen zu einer Möglichkeit ein, die geprüft werde. Das ist ein Vertrauensbruch sondergleichen.

Dass die Ampel die KfW-Schuldenfalle neu auflegen will, macht mich sprachlos. Was FDP und Grüne bei der Groko noch kritisierten, ist nun doch gut genug, um die Studierenden abzuspeisen. Kredite und Almosen sind keine Hilfen. Eine unkomplizierte Öffnung des BAföG ist jetzt nötig, bevor der nächste Lockdown kommt und wieder Nebenjobs wegfallen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 22.12.2021

Konsequente Anwendung aller Instrumente und schnelle Befassung STIKO mit Empfehlung Booster-Impfung für Jugendliche notwendig

Mit Blick auf die heutige Beratung der Kultusministerkonferenz zum Umgang mit der Omikron-Welle an Schulen erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

Thomas Jarzombek: „Die Omikron-Welle darf nicht zur Bremse von Bildungschancen werden. Es darf daher nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben, dass Schulen auch in den nächsten Monaten mit allen Mitteln offengehalten werden müssen. Die schulseitigen Instrumente, wie Masken, Lüftungskonzepte und engmaschige Testverfahren, sind da und müssen konsequent angewendet werden.

Zu einem umfassenden Schutz gehört aber auch, dass möglichst viele Jugendliche die vorhandenen Angebote für eine Auffrischungsimpfung nutzen. So können sie sich, ihre Mitschüler, Familie und Freunde gut schützen. Die Ständige Impfkommission wäre gut beraten, eine unmittelbare und schnelle Befassung auf Grundlage wissenschaftlich verfügbarer Daten hinsichtlich einer Booster-Impfempfehlung für Jugendliche vorzunehmen. Dies hat einen elementaren Einfluss für den Schulbetrieb in den nächsten Monaten.“ 

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 05.01.2022

SCHWERPUNKT III: Aufstocker-Familien in Deutschland

„Wer noch einen weiteren wissenschaftlichen Beleg für die Tatsache brauchte, dass die geplante Ausweitung und Flexibilisierung der Minijobs arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitischer Unsinn ist, hat ihn heute bekommen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heute veröffentlichte Studie der Bertelsmann-Stiftung zu Menschen, die trotz Arbeit Hartz-IV-Leistungen beziehen müssen. Ferschl weiter:

„Erneut stellen die Forscherinnen der Bertelsmann-Stiftung fest, dass vor allem Frauen, und zumeist diejenigen mit familiären Verpflichtungen, in prekären Kleinstjobs festkleben. Ein eigenständiges, existenzsicherndes Einkommen und der Aufbau von Ansprüchen in der Sozialversicherung werden ihnen systematisch verwehrt. Stattdessen sind sie trotz Arbeit auf Almosen vom Amt angewiesen.

Die negativen Auswirkungen von Minijobs sind seit Jahren bekannt. Was fehlt, ist der politische Handlungswille. Gleichstellungspolitik wird aber nicht durch paritätisch besetzte Ministerposten am Kabinettstisch erreicht, sondern durch Maßnahmen, die Frauen endlich wirksam eine gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben ermöglichen und für mehr Tarifverträge sorgen. Tarifverträge verringern nämlich nachweislich die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern.

Höhere Zuverdienstmöglichkeiten für das Bürgergeld genannte Hartz IV im neuen Gewand, wie die Ampelkoalition sie plant, sind hingegen keine Lösung. Denn sie holen die Menschen nicht aus dem Leistungsbezug heraus.

Die Koalition muss ihr Vorhaben, die Minijobs auszuweiten, im Licht der neuen Forschung ernsthaft überdenken. Minijobs müssen endlich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.12.2021

Die heute veröffentlichte Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zu „Erwerbstätigkeit und Grundsicherungsbezug“ zeigt, dass viele Familien trotz Erwerbstätigkeit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind. Kinder erhöhen für Familien das Armutsrisiko. Der Kinderschutzbund fordert deshalb die Kindergrundsicherung und bis diese eingeführt wird einen Sofortzuschlag, um Kinderarmut zu beenden.

Die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung stellt heraus, dass etwa ein Drittel der SGB II – Leistungsbeziehenden mit Kindern erwerbstätig und trotzdem auf finanzielle Hilfen angewiesen ist. Bestimmte Familienformen sind besonders betroffen, so Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern. Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes, dazu: „Eltern geben ihr Bestes und trotzdem leben sie mit ihren Kindern in Armut. Dieser Zustand ist unhaltbar. Deshalb ist es höchste Zeit für die Kindergrundsicherung. Bis zu ihrer Einführung muss schnell ein Sofortzuschlag für Kinder in substanzieller Höhe kommen, der Armut wirklich verringert.“

Zu den Kindern, die in Familien mit ergänzenden SGB II-Leistungen aufwachsen, kommt noch eine etwa gleich große Anzahl im Kinderzuschlagsbezug hinzu. Diese werden in der Untersuchung der Bertelsmann Stiftung nicht berücksichtigt. Hilgers dazu: „Bezieher*innen des Kinderzuschlags leben auf einem ähnlich finanziellen prekären Niveau wie die Aufstocker*innen. Mit vergleichbarem bürokratischem Aufwand, bestes Beispiel dafür ist das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Die Hebelwirkung der Kindergrundsicherung wird enorm sein, weil alle Kinder und Familien endlich aus der Armut geholt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 15.12.2021

IAB-Studie im Auftrag von Bertelsmann bestätigt eaf in der Forderung nach mehr zeitlicher Entlastung für Eltern

Wer mit Kindern in einem Haushalt lebt, hat ein höheres Risiko, trotz Erwerbstätigkeit noch zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Viele Eltern, insbesondere Alleinerziehende, gehen arbeiten und müssen trotzdem ihr Einkommen mit Sozialleistungen aufstocken. Das Erwerbseinkommen reicht für die Existenzsicherung der Familie nicht aus, weil die Eltern zu wenige Stunden arbeiten oder der Lohn zu gering ist. Häufig trifft beides zu.

„Ein zentraler Befund der Studie lautet, dass sich das Aufstocker-Risiko erhöht, wenn man Kinder hat. Das ist kein Zufall“, erläutert Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Auf der einen Seite erhöhen Kinder den finanziellen Bedarf einer Familie, auf der anderen benötigen sie viel Zeit und Fürsorge. Jede Stunde des Tages steht aber nur einmal zur Verfügung: entweder für Familien­arbeit oder für Erwerbsarbeit.“

Die von Eltern aufgewendete Fürsorgezeit geht oftmals zulasten der Zeit für eine existenz­sichernde Erwerbstätigkeit. Für ein gutes Leben mit Kindern sind aber genügend Zeit, genügend Geld und ein weniger kräftezehrender Alltag notwendig. Die Studie zeigt, dass das eine das andere zu oft ausschließt.

„Wir haben bereits Bedenken angemeldet, dass die von der Ampelkoalition geplanten zeit­politischen Maßnahmen für Familien nicht ausreichen werden“, so Bujard. „Deshalb fordern wir mutigere Reformvorhaben im Bereich der Zeitpolitik für Familien.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 15.12.2021

  • IAB-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung bestätigt Forderung des Sozialverbands VdK nach Eindämmung von Minijobs
  • Familien brauchen mehr Kinderbetreuung und flexiblere Arbeitszeit-Modelle

Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung beziehen etwa 860.000 Menschen in Deutschland zusätzlich zu ihrer Erwerbstätigkeit Sozialleistungen. Unter diesen sogenannten „Aufstockern“ befinden sich überdurchschnittlich viele Alleinerziehende. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, sagte dazu:

„Die Studie bestätigt die Erfahrung des VdK: Minijobs halten nicht, wofür sie gedacht waren – einen Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt. Das Gegenteil ist der Fall: Sie sind zu einer Armutsfalle für viele Menschen geworden, vor allem für Frauen und Alleinerziehende. Dass die Ampelkoalition sie nun mit der Erhöhung der Grenze auf 520 Euro auch noch ausweiten will, ist der absolut falsche Weg. Stattdessen sollte sie die Kinderbetreuung unbedingt ausbauen und Anreize für Arbeitgeber schaffen, Arbeitszeiten flexibler zu gestalten.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 15.12.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesregierung beruft Sven Lehmann in neu geschaffenes Amt

 

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sven Lehmann, ist Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter). Das hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Zu seiner Ernennung erklärt Sven Lehmann:

„Das neu geschaffene Amt des Queer-Beauftragten zeigt, wie wichtig der Bundesregierung die Akzeptanz von Vielfalt ist. Jeder Mensch soll frei, sicher und gleichberechtigt leben können. Die neue Bundesregierung wird ausgehend vom Leitgedanken der Selbstbestimmung eine progressive Queerpolitik betreiben und auch die Familienpolitik an der gesellschaftlichen Realität unterschiedlicher Familienformen ausrichten. Der Schutz von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität muss im Grundgesetz sichergestellt und die Grundrechte von trans-, inter- und nicht binären Menschen müssen endlich vollständig durchgesetzt werden. Wir brauchen zudem eine breit angelegte Strategie zur Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – darunter explizit der Queerfeindlichkeit. Dazu werde ich gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auf den Weg bringen. Deutschland soll zum Vorreiter beim Kampf gegen Diskriminierung werden.“

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt soll mit den beteiligten Bundesministerien bei Vorhaben der Queerpolitik zusammenwirken. Er koordiniert insbesondere die Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und die damit verbundene Information der Öffentlichkeit.

Sven Lehmann ist seit 1999 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen und seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. 2018 bis 2021 war er Sprecher für Queerpolitik und Sozialpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Seit 2021 ist er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.01.2022

Ungewollt kinderlose Paare können ab jetzt auch in Bremen und dem Saarland einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung erhalten. Seit 1. Januar 2022 gehören damit zwölf Bundesländer der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an.

Die Bundesinitiative gewährt Paaren bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung einen finanziellen Zuschuss. Heterosexuelle Paare mit und ohne Trauschein bekommen ihn für Behandlungen der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) im ersten bis vierten Behandlungszyklus. Der Zuschuss umfasst bis zu 50 Prozent des Eigenanteils, den die Paare leisten müssen. Voraussetzung ist, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Förderprogramm an der Bundesinitiative beteiligen.

In Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch. Nahezu jedes zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen.

Neben Bremen und dem Saarland beteiligen sich bereits die Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative. Brandenburg ist zum 31.12.2021 aus der Bundesinitiative aufgrund fehlender Landeshaushaltsmittel ausgestiegen.

Die Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Saarland unterstützen auch gleichgeschlechtliche Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen aus Landesmitteln.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat heute den zweiten Monitoringbericht zum Gute-KiTa-Gesetz veröffentlicht. Der Bericht zeigt: In vielen Bereichen hat sich die Qualität in Kitas und Kindertagespflege in Deutschland verbessert, zum Beispiel beim Personalschlüssel, den Rahmenbedingungen für Leitungskräfte oder der Fachkräftegewinnung. Außerdem profitieren immer mehr Familien von kostenfreien Kitaplätzen. Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen aber weiterhin.

Seit dem Frühjahr 2020 arbeiten Fachkräfte in Kitas und Kindertagespflege unter Pandemiebedingungen. Trotz der Einschränkungen konnten die meisten Maßnahmen im Gute-KiTa-Gesetz wie geplant umgesetzt werden. Den Ländern, die coronabedingt nicht alle Mittel einsetzen konnten, werden diese für die folgenden Jahre gutgeschrieben.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Wir wollen, dass jedes Kind gute Chancen auf Bildung und Teilhabe hat – und zwar von Anfang an und überall im Land. Dafür werde ich mich einsetzen und eng mit den Ländern zusammenarbeiten. Das Gute-KiTa-Gesetz war ein erster zentraler Schritt: Es gibt jetzt mehr kostenfreie Kita-Plätze und bessere Personalschlüssel. Der heutige Bericht zeigt, dass die Maßnahmen wirken.

Leider unterscheidet sich die Qualität der Betreuungsangebote zum Teil aber noch stark zwischen den Regionen. Hier setzen wir an: Wir werden das Gute-KiTa-Gesetz dahingehend weiterentwickeln und nach 2022 fortführen. In dieser Legislaturperiode werden wir außerdem gemeinsam mit den Ländern ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweit gültigen Standards auf den Weg bringen.“

Das sind die zentralen Ergebnisse des zweiten Gute-KiTa-Berichtes:

  • Bundesweit sank im Jahr 2020 die Zahl der Kinder pro pädagogischer Fachkraft im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 in einigen Ländern sogar um bis zu 0,4. Der Personalschlüssel verbesserte sich vor allem in den Ländern, die dafür Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz investiert haben.
  • Im Jahr 2020 nahm die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften an Fahrt auf: Die Zahl der Ausbildungsanfängerinnen und -anfänger im Schuljahr 2019/20 stieg um rund 3.100 und die Zahl der pädagogisch Tätigen um 28.000. Unterstützt wurde die Entwicklung durch das Gute-KiTa-Gesetz, mit dem 1.100 praxisintegrierte Ausbildungsplätze geschaffen und für 1.600 Auszubildende die Praxisanleitung in der Kita verbessert werden konnte.
  • Deutschlandweit stieg 2020 der Anteil der Kitas, in denen Leitungsaufgaben vertraglich definiert sind, im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 92 Prozent. Etwa 7.000 Kita-Leiterinnen und Kita-Leiter profitierten hier auch von Maßnahmen des Gute-KiTa-Gesetzes, z. B. durch mehr Zeit für Leitungsaufgaben.
  • Es gab deutliche Fortschritte bei der Entlastung von Familien bei den Gebühren. Aus der jährlichen Elternbefragung zum Monitoring geht hervor: 2020 nutzte ein Drittel der Familien einen kostenfreien Betreuungsplatz bzw. war von den Beiträgen befreit. Das traf 2019 nur auf etwa ein Viertel der Familien zu.
  • Trotz vielfältiger positiver Entwicklungen bestehen allerdings weiterhin zum Teil große Unterschiede zwischen den Ländern. So betreute 2020 eine Fachkraft in Baden-Württemberg im Schnitt 2,9 Kinder unter drei Jahren, in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 5,6 Kinder. Und während Eltern in einigen Ländern gar keine oder nur sehr geringe Elternbeitrage zahlen müssen, werden in anderen Ländern mehr als 300 Euro für einen Ganztagsplatz für Kinder unter drei Jahren fällig.

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, werden die Bundesländer bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund dabei unterstützt, die Qualität und Teilhabe in der
Kinderbetreuung zu verbessern.

Die Länder haben anhand ihrer Bedarfe entschieden, welche Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln konkret umsetzen. Wählen konnten sie aus zehn Handlungsfeldern für mehr Qualität sowie
Maßnahmen, um Eltern von Gebühren zu entlasten. In jährlichen datenbasierten Monitoringberichten werden die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern und die Entwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kinderbetreuung untersucht.

Weitere Informationen:
www.gute-kita-portal.de/gute-kita-gesetz/monitoring

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.12.2021

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat den ersten wissenschaftlichen Bericht zur Bundesstiftung Frühe Hilfen veröffentlicht. Schwerpunktthema des Berichts, der den Zeitraum von 2018 bis Ende 2020 umfasst, ist die Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen.

Anne Spiegel, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Frühe Hilfen sind wichtig, um Familien in schwierigen Lebenslagen frühzeitig mit passgenauen Angeboten zu unterstützen. Sie ebnen kleinen Kindern und ihren Eltern den Weg ins Leben und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Chancengerechtigkeit. Deshalb werden wir, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Bundesstiftung Frühe Hilfen weiter stärken.“

Mit dem Start der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Januar 2018 hat die Qualitätsentwicklung weiter an Bedeutung gewonnen. Die Bundesstiftung verfolgt das Ziel, ein bundesweit einheitliches Qualitätsniveau im Bereich der Frühen Hilfen zu gewährleisten und unterstützt dabei, gleichwertige Lebensbedingungen für Eltern mit Kinder bis drei Jahre in ganz Deutschland zu schaffen. Insbesondere Familien mit psychosozialen Belastungen sollen einen besseren Zugang zu bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Angeboten der Frühen Hilfen finden.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), in der das NZFH seinen Sitz hat, betont: „Der Bericht zeigt deutlich die hohe Innovationskraft der Frühen Hilfen. Diese wird vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen durch zahlreiche Aktivitäten in Forschung und Qualitätsentwicklung gefördert. Damit bietet es Ländern und Kommunen eine wichtige Orientierung für ihre Arbeit mit Familien.“

Thematisiert werden in dem Bericht unter anderem die Herausforderungen der Corona-Pandemie für Familien und für die Akteure in den Frühen Hilfen. Der durch die Pandemie ausgelöste Digitalisierungsschub hat neue Online-Formate in den Frühen Hilfen hervorgebracht: Online-Treffs und Video-Beratungen für Eltern sowie Online-Fortbildungen für Fachkräfte wie die Lernplattform des NZFH. Viele dieser digitalen Formate werden auch in Zukunft bestehen bleiben und analoge Formate ergänzen.

Von hoher Bedeutung für alle Bundesländer ist die angespannte Personalsituation bei den Fachkräften in den Frühen Hilfen. Der Gesamtbericht der Länder weist insbesondere auf den Fachkräftemangel bei den Gesundheitsfachkräften in den Frühen Hilfen hin. Kommunen versuchen, mit festen Anstellungen Gesundheitsfachkräfte zu gewinnen und zu binden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Dynamisierung der Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen wird helfen, die steigenden Bedarfe zukünftig aufzufangen.

Den wissenschaftlichen Bericht hat das NZFH unter Beteiligung der Bundesstiftung Frühe Hilfen und der Bundesländer erstellt.

Die Publikation „Qualität in den Frühen Hilfen. Wissenschaftlicher Bericht 2020 zum Thema Qualitätsentwicklung“ steht online zur Verfügung unter: www.fruehehilfen.de  

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen

Träger des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI). Das NZFH wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen und Ressourcen frühzeitig zu erkennen, qualitätsgesicherte bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.12.2021

Frauen stärker als Männer betroffen / Geschlecht und Bildung machen den Unterschied beim Einkommen

Mehr als jeder fünfte Mensch über 80 Jahren (22,4 Prozent) in Deutschland ist von Armut betroffen. Bei den hochbetagten Frauen liegt der Anteil sogar noch um mehr als 9 Prozentpunkte höher als bei den Männern. Das sind die Ergebnisse der vom Bundesseniorenministerium geförderten Studie „Hohes Alter in Deutschland“ (D80+). Der nun vorliegende zweite Bericht „Das Einkommen der Hochaltrigen in Deutschland“ zeigt, dass die Einkommenssituation von Menschen über 80 Jahren wie auch in den anderen Altersgruppen sehr unterschiedlich ist. So liegt ein beträchtlicher Anteil Hochbetagter mit dem Einkommen unter der Armutsgrenze. Gleichzeitig gibt es aber auch einen großen Anteil mit mittleren Einkommen und einige wenige, die in der Studie als „einkommensreich“ bezeichnet werden.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel: „Dass so viele alte Menschen in Armut leben müssen, ist unserer reichen Gesellschaft nicht würdig. Besonders betroffen sind die Frauen: Der Anteil armer Frauen über 80 Jahren ist fast zehn Prozentpunkte höher als der ihrer männlichen Altersgenossen. Das zeigt, wie deutlich sich schlechtere Bezahlung, aber auch längere Teilzeitarbeit und Unterbrechungen im Erwerbsleben in späteren Jahren auf das Leben von Frauen auswirken. Wir müssen daher alles daran setzen, die noch immer bestehenden Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen. Dafür lösen wir endlich die Bremse bei vielen Fragen der Frauen- und Gleichstellungspolitik. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das Entgelttransparenzgesetz weiterzuentwickeln und die Rechtsdurchsetzung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Genauso ist es höchste Zeit, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde anzuheben. Denn rund zwei Drittel derjenigen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, sind Frauen. Und: Mit dem Gleichstellungscheck für alle Gesetzentwürfe des Bundeskabinetts will ich dafür sorgen, dass strukturelle Benachteiligungen von Frauen endlich ein Ende haben.“

Die wichtigsten Ergebnisse des Berichts „Das Einkommen der Hochaltrigen in Deutschland“ im Überblick:

  • Insgesamt 22,4 Prozent der Bevölkerung im Alter von 80 Jahren und älter sind von Einkommensarmut betroffen. Damit verfügen die Betroffenen über ein maximales Einkommen von 1.167 Euro im Monat. In der Gesamtbevölkerung liegt diese Quote bei 14,8 Prozent.
  • Der Zusammenhang zwischen Bildung und Einkommen besteht bis ins hohe Alter: Hochgebildete haben im Vergleich zu niedriggebildeten Hochaltrigen durchschnittlich ein um fast 1.150 Euro höheres monatliches Nettoäquivalenzeinkommen.[1] Die Armutsquote unter den Niedriggebildeten ist mit 41,5 Prozent ungleich höher als bei den Hochgebildeten dieser Altersgruppe mit 6,7 Prozent.
  • Das durchschnittliche monatliche Nettoäquivalenzeinkommen von hochaltrigen Frauen liegt bei 1.765 Euro, jenes von hochaltrigen Männern bei 2.068 Euro. Damit liegt das Einkommen der Frauen ca. 300 Euro unter dem Einkommen von Männern. Zudem ist die Armutsquote hochaltriger Frauen um mehr als 9 Prozentpunkte höher als bei Männern. Besonders hoch ist die Armutsquote bei Frauen, die nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Diese haben im Durchschnitt ein monatliches Nettoäquivalenzeinkommen von 1.369 Euro, die Armutsquote liegt hier bei über 50 Prozent.
  • Das Einkommen der Hochaltrigen in Ostdeutschland (1.758 Euro) liegt unter dem Einkommen in Westdeutschland (1.923 Euro); allerdings ist dieser Unterschied statistisch nicht bedeutsam. Die Armutsquote der ab 80-Jährigen ist in Ostdeutschland deutlich niedriger als in Westdeutschland (18,2 Prozent vs. 23,7 Prozent). Auch die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind in Ostdeutschland deutlich geringer als in Westdeutschland.
  • In der Bevölkerungsgruppe der ab 80-Jährigen gelten 2,8 Prozent als einkommensreich.[2] Bei ihnen übersteigt das monatliche Nettoäquivalenzeinkommen pro Kopf den Wert von 3.940 Euro.

Der Bericht basiert auf Angaben von mehr als 10.000 zufällig ausgewählten Personen im Alter von 80 Jahren oder älter im gesamten Bundesgebiet, die zwischen November 2020 und April 2021 schriftlich befragt wurden.

Die Studie „Hohes Alter in Deutschland“ (D80+) wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und vom Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres) sowie dem Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) durchgeführt.

Der Bericht und weitere Informationen finden sich unter https://ceres.uni-koeln.de/forschung/d80 sowie https://www.dza.de/forschung/aktuelle-projekte/hohes-alter-in-deutschland-d80

[1] Das Nettoäquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Einkommen und wird berechnet, um Haushaltseinkommen unabhängig von der Größe des Haushalts vergleichbar zu machen. Hierbei hat die erste Person ein Gewicht von 1,0, jede weitere Person ein Gewicht von 0,5, um Einsparungseffekte, wie z.B. Miete, Nebenkosten etc. zu berücksichtigen. Die Summe des Haushaltseinkommens wird durch die Summe der Personengewichte geteilt. [2] Einkommensreichtum liegt vor, wenn das Nettoäquivalenzeinkommen einer Person über 200 Prozent des Medians des Nettoäquivalenzeinkommens der Bevölkerung beträgt. Das liegt bei einem monatlichen Einkommen über 3.940 Euro vor.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.12.2021

Bildungswege individueller fördern und Digitalisierung für einfachere Handhabe nutzen

Das Bundeskabinett hat sich am heutigen Mittwoch mit dem neuen BAföG-Bericht befasst. Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

„Die aktuellen Zahlen des Berichtes bleiben hinter den Erwartungen der letzten Reform zurück. Daher muss das BAföG weiterentwickelt und von der Ampel-Regierung konkrete Vorschläge vorgelegt werden. Notwendig sind eine flexiblere Ausgestaltung und einfachere Anwendung. Dazu trägt bereits bei, dass Schülerinnen, Schüler und Studierende ab September diesen Jahres in allen 16 Bundesländern den digitalen Antragsassistenten ‚BAföG Digital‘ nutzen können. Damit kann der BAföG‐Antrag bequem im Online‐Tool erstellt, bearbeitet und digital verschickt werden, inklusive Upload-Funktion für beizufügende Dokumente. 

Das Potential der Digitalisierung muss weiter voll genutzt werden, um die Attraktivität des BAföG zu steigern. Neben der leichteren Handhabe muss das BAföG stärker zu einem Instrument der individuellen Förderung von Bildungswegen werden. Auch ein Master-Studium zu einem späteren Zeitpunkt sollte förderfähig sein, wenn der Bedarf an Unterstützung da ist.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 22.12.2021

Verlängerung des Förderprogramms für Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schafft Kommunen Planungssicherheit

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Verlängerung von Abruffristen für Fördermittel beim Ganztagsausbau im Grundschulalter beschlossen. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher:

„Die Verlängerung des Förderprogramms für die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter kommt gerade noch rechtzeitig. Die Kommunen erhalten die notwendige Planungssicherheit, um bereits begonnene Projekte, wie beispielsweise Hortbauten, auch tatsächlich beenden zu können. Drohende Rückforderungen und weitere Haushaltslöcher in den Kassen der Kommunen werden damit kurz vor ‚Toresschluss‘ am 31.12. vermieden. Die Ampel-Koalition hat mit dem Gesetz eine Initiative von CDU/CSU aufgegriffen, die dem Bundestag bereits seit Wochen vorliegt. Leider hatten die Ampel-Parteien die Initiative zunächst auf das Abstellgleis geschoben. Die nunmehr beschlossene Fristverlängerung um ein Jahr ist der einzig richtige Weg, damit Familien entlastet werden und von der Ganztagsförderung im Grundschulalter möglichst schnell profitieren.

Das von der Union auf den Weg gebrachte Prestigeprojekt muss von den Ampel-Parteien weiterhin mit Leben gefüllt werden, damit es ein Erfolg wird. Schon jetzt ist klar, dass die Schulen und Horte für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern viele Fachkräfte benötigen werden. Die Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher muss daher nicht nur fortgesetzt, sondern so weiterentwickelt werden, dass auch Grundschulkinder davon profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 16.12.2021

Hintergrund:
Die Wartezeiten beim Familiennachzug von afghanischen Staatsangehörigen liegen bei über einem Jahr (siehe Frage 7, Stand Mai 2021; genauer wird dies nicht erfasst). Die Bundesregierung hatte zuletzt eine personelle Aufstockung der Visastellen in den Nachbarländern Afghanistans angekündigt; seit Schließung der deutschen Botschaft in Kabul im Mai 2017 werden die Visaverfahren vor allem in Islamabad und Neu Delhi bearbeitet. Dort kam es von Mai 2019 bis Mai 2021 zu einem Abbau der Stellen im Visumsbereich von 47 auf 39 (ebd., Antwort zu Frage 17).

Im August 2021(Nachbeantwortung vom 30.8. des AA an Ulla Jelpke) betrug die Zahl der Personen aus Afghanistan, die auf einen Termin zur Vorsprache zur Beantragung eines Familiennachzugs warteten: 2.760 in Islamabad und 1.413 in Neu Delhi, das waren insgesamt 4.173 afghanische Angehörige auf einer „Terminwarteliste“. Im ersten Halbjahr 2021 seien insgesamt 624 Familiennachzugsvisa an afghanische Staatsangehörige erteilt worden.
Anfang Mai 2021 waren es noch 1.879 afghanische Angehörige, die in Islamabad auf einen Termin warteten, und 1.138 in Neu Delhi, d.h. insgesamt 3.017 Personen (Frage 2).

»Terror der Taliban und die drohende Hungersnot sind extrem bedrohlich«

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die aktuelle Frage ergibt sich, dass sich Ende November / Anfang Dezember 2021 schon 5.707 afghanische Angehörige auf einer Terminwarteliste zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung befanden (1.818 in Neu-Delhi und 3.889 in Islamabad). 1.283 Personen waren Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten, die Übrigen Angehörige von anerkannten Flüchtlingen bzw. von sonstigen AfghanInnen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland (in seltenen Fällen von Deutschen). Wegen Doppel- und Fehlbuchungen von Terminen liege die tatsächliche Zahl der registrierten Personen vermutlich niedriger als angegeben, erläutert die Bundesregierung.

Weiter heißt es, dass das Personal in den Visastellen in Islamabad und Neu-Delhi temporär verstärkt worden sei – auf aktuell 27 in Islamabad und 20 Stellen in Neu-Delhi -, doch mit insgesamt 47 Stellen an diesen beiden Standorten wurde damit gerade einmal der Personalstand von Mai 2017 wieder erreicht!

Dazu erklärt Gökay Akbulut:

„Immer mehr afghanische Angehörige warten auf den Familiennachzug nach Deutschland. Knapp 6.000 Menschen stehen derzeit auf den Wartelisten der Botschaften, das sind fast doppelt so viele wie vor einem halben Jahr. Die aktuellen Personalaufstockungen reichen bei Weitem nicht, zumal damit nur der Personalstand von vor zweieinhalb Jahren wiederhergestellt wurde. Die Angehörigen in Afghanistan können nicht länger warten: Der Terror der Taliban und die drohende Hungersnot sind extrem bedrohlich. Wenn die Visumsbearbeitung im derzeitigen Tempo weitergeht, dauert es Jahre, bis alle Anträge bearbeitet sind – das ist inakzeptabel. Die neue Bundesregierung steht im Wort: Die Visaverfahren müssen deutlich beschleunigt und vereinfacht werden, hier bedarf es drastischer Maßnahmen und eines Mentalitätenwechsels im Auswärtigen Amt. Es geht um die Verwirklichung des Menschenrechts auf Familienleben!“

Quelle: Nachricht Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 21.12.2021

„Es ist beschämend, dass die Armut in diesem reichen Land einen neuen Rekordwert erreicht. Staatliche Maßnahmen zur Krisenbewältigung haben zwar einen noch größeren Anstieg der Armut verhindert, waren aber einfach nicht ausreichend“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, den heute vorgestellten Bericht „Armut in der Pandemie“ des Paritätischen Gesamtverbands. Ferschl weiter:

„Schon vor Beginn der Pandemie wurden einkommensarme Menschen von den wirtschaftlichen Folgen der Krise ungleich härter getroffen. Denn wenn schon das Lohneinkommen kaum zum Leben reicht, sind Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld erst recht zu wenig. Für Menschen im Grundsicherungsbezug war von wirksamer Soforthilfe keine Spur. Die ergriffenen Maßnahmen der Regierung haben zwar durch eine Absicherung von Beschäftigten einen sprunghaften Anstieg der messbaren Armut verhindert, individuelle Armutslagen jedoch teils sogar verschärft. Eine solche Entwicklung birgt gesellschaftlichen Sprengstoff, zumal Superreiche in der Pandemie ihre Einkommen sogar steigern konnten. Es ist überfällig, umzusteuern und die gesellschaftliche Ungleichheit mit einer Vermögenssteuer zu reduzieren. Außerdem müssen die Regelsätze schleunigst auf ein armutsfestes Niveau angehoben werden – DIE LINKE fordert als Sofortmaßnahme einen Regelsatz von 658 Euro. Die neue Ampel-Regierung muss hier zwingend tätig werden, denn eine Umbenennung in Bürgergeld allein wird an der grassierenden Armut hierzulande wenig ändern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 16.12.2021

Die SPD-Parlamentarierin Ulrike Bahr leitet den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Ausschuss konstituierte sich am Mittwoch unter Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özuguz (SPD) und wählte Bahr mit 36 Ja-Stimmen gegen zwei Nein-Stimmen zur Vorsitzenden. Die bayerische Sozialdemokratin gehört dem Bundestag seit 2013 an.

Die SPD-Fraktion ist im Ausschuss mit elf Abgeordneten vertreten, die CDU/CSU-Fraktion mit zehn, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit sechs, die FDP-Fraktion mit fünf, die AfD-Fraktion mit vier und die Linksfraktion mit zwei Abgeordneten. Über den stellvertretenden Vorsitz entscheidet der Ausschuss aufgrund einer interfraktionellen Einigung erst im Januar kommenden Jahres, dann werden auch die Obleute der Fraktionen benannt.

SPD: Ulrike Bahr, Daniel Baldy, Leni Breymeier, Felix Döring, Ariane Fäscher, Anke Henning, Jasmina Hostert, Sarah Lahrkamp, Erik von Malottki, Josephine Ortleb, Stefan Schwartze

CDU/CSU: Silvia Breher, Ralph Edelhäußer, Anne Janssen, Paul Lehrieder, Katja Leikert, Gero Storjohann, Hermann-Josef Tebroke, Astrid Timmermann-Fechter, Christoph de Fries, Mareike Lotte Wulf

Bündnis 90/Die Grünen: Emilia Fester, Schahina Gambir, Ricarda Lang, Denise Loop, Ulle Schauws, Nina Stahr

FDP: Matthias Seestern-Pauly, Martin Gassner-Herz, Katja Adler, Nico Tippelt, Nicole Bauer

AfD: Thomas Ehrhorn, Mariana Iris Harder-Kühnel, Johannes Huber, Martin Reichardt

Linke: Gökay Akbulut, Heidi Reichinnek

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1133 vom 15.12.2021

Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung erzielt, in der sie die Entscheidung bekräftigen, das Jahr 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend auszurufen. Vorgeschlagen hatte dies die EU-Kommission (s. EuropaNews 10/21), um junge Menschen in Europa bei ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen und ihre politische Partizipation zu fördern. Der EU-Jugendbericht hatte gezeigt, dass sich die Bildungschancen, Beschäftigungsmöglichkeiten und die psychosoziale Situation junger Menschen während der Pandemie deutlich verschlechtert haben. Das geplante Europäische Jahr wird Konferenzen, Veranstaltungen und Informationskampagnen umfassen, die junge Europäer:innen in diesen Bereichen Möglichkeiten aufzeigen sollen.

Quelle: News Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 21.12.2021

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass EU-Mitgliedstaaten die Elternschaft beider gleichgeschlechtlicher Partner:innen anerkennen müssen, wenn diese in der Geburtsurkunde des Kindes so eingetragen sind. Die rechtliche Elternschaft führe dazu, dass die Staatsbürgerschaft des Kindes im Herkunftsland des Elternteils anerkannt werden müsse. Außerdem gelte, wie auch für alle leiblichen Eltern, ein Einreise- und Aufenthaltsrecht des anderen Elternteils gemeinsam mit dem Kind. Geklagt hatte ein lesbisches Ehepaar gegen die Entscheidung Bulgariens, ihre gemeinsame Elternschaft nicht anzuerkennen. Die Eltern sind eine bulgarische und eine britische Staatsbürgerin, die in Spanien leben und dort als zwei Mütter in die Geburtsurkunde eingetragen wurden. Der EuGH stellte klar, dass kein Mitgliedstaat Eltern ihr Recht auf Freizügigkeit vorenthalten oder erschweren dürfe, weil beide Eltern das gleiche Geschlecht haben. Dies bedeute allerdings nicht, dass jeder Mitgliedstaat die gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen und selbst Geburtsurkunden mit zwei Müttern oder Vätern ausstellen müsse.

Quelle: News Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 21.12.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die gestiegene Zahl vermisster Flüchtlingskinder in Deutschland gibt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Anlass zur Sorge. Deshalb müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder verstärkt werden. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 1.826 Kinder und Jugendliche, die als unbegleitete Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. Seit Beginn des letzten Jahres ist diese Zahl damit um fast 16 Prozent gestiegen.

„Seit einigen Monaten ist zu beobachten, dass die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder wieder ansteigt. Deshalb müssen grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme verbessert werden, um Kinder und Jugendliche, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. Bisher wissen wir zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Es gilt verstärkt die Erforschung der Gründe dafür zu fördern, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann an entscheidenden Stellen in Präventionsmaßnahmen investiert werden. Klar ist aber, das zeigen internationale Studien, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb sind gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnah gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Möglichkeiten des Familiennachzugs von besonderer Bedeutung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Derzeit ist der Blick auf Kinder in Deutschland durch die Corona-Pandemie sehr auf die Situation in Schulen und Kitas geprägt. Das darf uns aber nicht davon ablenken, dass es auch noch andere wichtige Problemstellungen gibt. Natürlich ist nicht auszuschließen, dass Flüchtlingskinder zu Verwandten weitergereist sind oder es bei der Umverteilung der Flüchtlingskinder Fehler in der Datenerfassung gibt. Aber dazu gibt es nach unserem Kenntnisstand überhaupt keine belastbaren Zahlen, nicht einmal Näherungswerte, die es erlauben würden, auch nur annähernd einzuschätzen, wie viele Flüchtlingskinder betroffen sind. Außerdem müssen wir davon ausgehen, dass es auch Flüchtlingskinder gibt, die nach ihrer Einreise in Deutschland gar nicht erfasst worden sind. Insofern gibt es auch noch eine gewisse Dunkelziffer, aber auch hier gibt es keinerlei verlässliche Zahlen. Wir müssen also im Interesse der betroffenen Kinder die möglichen Risikolagen ernst nehmen. Alles andere wäre kinderrechtlich fahrlässig“, so Hofmann weiter.

In einigen europäischen Ländern erfolgt in diesem Zusammenhang eine Einschätzung der Schutzbedürftigkeit, wenn unbegleitete Minderjährige vermisst werden. Dies sollte aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch in Deutschland Standard werden. Hier ist die neue Bundesregierung gefordert, entsprechend tätig zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.01.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Jahresbeginn Bund, Länder und Kommunen auf, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland die Kinderrechte in diesem Jahr stärker in den Fokus zu nehmen. Dazu muss Kinderpolitik in Deutschland verstärkt als Querschnittsaufgabe verankert werden. Gerade in Fragen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen werden Kinderrechte in Deutschland vielfach missachtet. Das gilt angesichts der anhaltend hohen Kinderarmutsquote auch für den Bereich der sozialen Sicherheit.

„Die praktische Durchsetzung von Kinderrechten ist eine Frage von gesetzlichen Rahmenbedingungen, aber ebenso abhängig von einer Grundhaltung unserer Gesellschaft Kindern gegenüber. Wir brauchen die gesamte Gesellschaft, damit Deutschland ein kinderfreundliches Land wird. Zwischen der Zielsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer Verwirklichung klafft eine zu große Lücke. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Situation von Kindern und ihren Familien verbessern können. Dazu zählen vor allem die Einführung einer Kindergrundsicherung, die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre. Jetzt gilt es, diese Vorhaben möglichst schnell auf den Weg zu bringen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass in der öffentlichen Wahrnehmung Kinder noch nicht durchgängig als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten wahrgenommen werden. Aber auch im Alltag von Familien sowie in der täglichen Praxis von Schulen, Verwaltungen und Politik muss der Bewusstseinswandel schneller voranschreiten. Schon die Diskussion in den letzten Jahren um eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz hat gezeigt, wie wichtig es ist, die allgemeine Öffentlichkeit mit den Kinderrechten vertrauter zu machen.

„Wir sollten uns aktiv für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einsetzen und so die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands schaffen, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern konsequent in den Blick nimmt. Denn Kinder sind nicht einfach nur unsere Zukunft, sondern vor allem sind sie ein existenzieller Bestandteil des Hier und Jetzt. Auch wenn seit Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vor fast 30 Jahren eine Reihe von Verbesserungen erreicht werden konnten, müssen wir in der Gesamtschau der deutschen Gesellschaft eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen attestieren. Gerade die vergangenen Pandemie-Monate haben gezeigt, welch geringen Stellenwert die Belange junger Menschen an vielen Stellen hierzulande haben“, so Krüger weiter.

„Umso wichtiger ist es nun den Blick auf die Kinderrechte zu richten. Und das mit zwei runden Jubiläen. Wir werden in diesem Jahr nicht nur den 30. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland feiern, sondern auch den 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes. Dazu sind unter dem Motto „Für ein kindgerechtes Deutschland” zahlreiche Aktionen und Maßnahmen geplant, beispielsweise ein Kinder- und Jugendgipfel in Berlin, ein neues Gesprächsformat unter dem Titel „Jugend trifft Politik“, eine Studie zur Kinderfreundlichkeit in Deutschland oder der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Thema Generationengerechtigkeit. Aber natürlich werden auch der Weltspieltag, der Weltkindertag und der Internationale Tag der Kinderrechte wichtige Wegmarken in diesem Jahr setzen“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk bemängelt die geringe Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug zum 1. Januar 2022 als völlig unzureichend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird damit kein Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut geleistet. Angesichts der derzeit hohen Inflationsrate wird das Problem der Kinderarmut in Deutschland sogar eher verschärft. Zudem sind die Sätze für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf weiterhin viel zu gering.

„Zwei Euro mehr für Kinder und drei Euro Regelsatzerhöhung für Jugendliche im Hartz-IV-Bezug sind ein Hohn und angesichts der Inflationsrate eine faktische Regelsatzkürzung. Es ist eine vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung, bei den Hartz-IV-Regelsätzen eine komplette Neuberechnung vorzunehmen. Die geltenden Regelbedarfe halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Der von der Bundesregierung angekündigte Sofortzuschlag für Kinder im Hartz-IV-Bezug könnte je nach Höhe hier zumindest teilweise helfen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Nach einem Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1. Januar 2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze sogar verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. In dem Rechtsgutachten wird u.a. auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine „neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums“ ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätische Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hatte. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Bundesregierung, mit höchster Priorität eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. „Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Hier gilt es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Kinder dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko sein“, so Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 29.12.2021

Laut aktuellem Paritätischen Armutsbericht hat die Armutsquote in Deutschland mit 16,1 Prozent (rechnerisch 13,4 Millionen Menschen) im Pandemie-Jahr 2020 einen neuen Höchststand erreicht.

Auch wenn das Ausmaß der Armut nicht proportional zum Wirtschaftseinbruch und dem damit verbundenen Beschäftigungsabbau zunahm, gibt es eindeutige Corona-Verlierer: So sind es laut der Studie des Wohlfahrtsverbandes vor allem die Selbstständigen, unter denen die Einkommensarmut zugenommen hat. Der Verband wirft der Politik armutspolitische Versäumnisse vor und appelliert an die neue Bundesregierung, nicht nur die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen wie Kindergrundsicherung oder Verbesserungen bei Wohngeld und BAFöG zügig und entschlossen anzugehen: Zwingend, so die Forderung, sei darüber hinaus insbesondere eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung.

Der Bericht geht unter anderem auf die Lage in den Bundesländern ein, die von tiefen Gräben zeugt: Während die beiden süddeutschen Länder Bayern und Baden-Württemberg auf eine gemeinsame Armutsquote von ‚nur‘ 12,2 Prozent kommen, weisen die übrigen Bundesländer eine gemeinsame Armutsquote von 17,7 Prozent aus. Der Abstand zwischen Bayern (11,6 Prozent) und dem schlechtplatziertesten Bundesland Bremen (28,4 Prozent) betrage mittlerweile 16,8 Prozentpunkte. „Deutschland ist nicht nur sozial, sondern auch regional ein tief gespaltenes Land und die Gräben werden immer tiefer. Wenn in einem Bundesland jeder zehnte und in dem anderen mehr als jede*r vierte Einwohner*in zu den Armen gezählt werden muss, hat dies mit gleichwertigen Lebensbedingungen in ganz Deutschland nichts mehr zu tun”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Neben soziodemografischen Aspekten und der Zusammensetzung der Gruppe armer Menschen liegt ein Schwerpunkt des Armutsberichts auf der Analyse der Pandemie-Auswirkungen.  „Die allgemeinen Folgen der Pandemie trafen Arme ungleich härter”, kritisiert Schneider. Insbesondere das Kurzarbeitergeld, aber auch das Arbeitslosengeld I hätten zwar durchaus als Instrumente der Armutsbekämpfung gewirkt, so ein Befund des Berichts. Doch seien vor allem Erwerbstätige, und darunter vor allem die Selbständigen, die Einkommensverlierer der Corona-Krise und das schlage sich auch in den Armutsquoten nieder: Zählte die Mikrozensuserhebung 2019 unter den Erwerbstätigen insgesamt 8 und unter den Selbständigen 9 Prozent Arme, kommt die 2020er Erhebung auf 8,7 Prozent bei den Erwerbstätigen und sogar 13 Prozent bei den Selbständigen.

Der Paritätische kritisiert in dem Bericht Versäumnisse der Großen Koalition, deren Krisenbewältigungspolitik zwar teilweise neue Armut verhinderte, aber zu wenig für die Menschen getan habe, die bereits vor der Pandemie in Armut lebten. „Eine ‚nur‘ um 0,2 Prozentpunkte höhere Armutsquote als in der Erhebung aus 2019 darf als Hinweis darauf verstanden werden, dass die rasch ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern noch höhere Armutswerte durchaus verhindern konnten. Für die Ärmsten und ihre besonderen Nöte hatte die große Koalition 2020 allerdings im wahrsten Sinne des Wortes einfach nichts und in 2021 bestenfalls den berühmten Tropfen auf den heißen Stein übrig”, so Schneider.

Von der neuen Ampel-Regierung fordert der Verband eine schnellstmögliche Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung. Schneider: „Der Regelsatz ist und bleibt die zentrale Stellgröße im Kampf gegen die Armut und für den Zusammenhalt dieser Gesellschaft. Wer dies ignoriert, wird keine erfolgreiche Armutspolitik machen können. Wir appellieren dringend an die Bundesregierung, hier nicht weitere vier Jahre tatenlos zu bleiben.”

Der Armutsbericht des Paritätischen arbeitet mit amtlichen Statistiken, u.a. einer Auswertung des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes, der erstmals zuverlässige Armutsquoten für das Pandemie-Jahr 2020 liefert. Der Vergleich der Ergebnisse aus den Erhebungen 2020 und 2019 ist aus methodischen Gründen nur eingeschränkt möglich. Doch fügen sich die aktuellen Daten in das Bild der letzten Jahre: Rückblickend auf 2006 lässt sich ein stetiger Aufwärtstrend ausmachen, der auch 2020 nicht gebrochen zu sein scheint. 2006 lag die Quote noch bei 14,0 Prozent.

Dokumente zum Download

Armut in der Pandemie. Der Paritätische Armutsbericht 2021. 837 KB

Weiterführende Links

Schwerpunkt-Website zum Armutsbericht 2021 Hier finden Sie weitere Informationen und Grafiken zum Paritätischen Armutsbericht.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 16.12.2021

Montag wurde die Düsseldorfer Tabelle 2022 veröffentlicht. „Erfreulicherweise wurden grundlegende Änderungen, die im Ergebnis zu weniger Unterhalt für Kinder geführt hätten, nicht umgesetzt“, stellt Daniela Jaspers fest, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV). Der Verband hatte zu konkreten Änderungsvorschlägen, die im Raum standen, kritisch Stellung genommen.

Nach der Mindestunterhaltsverordnung vom 30. November 2021 wird ab Januar 2022 der Mindestunterhalt für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) um 3 Euro, für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) um 4 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) um 5 Euro erhöht. Mindestunterhalt ist bei einem Einkommen des Unterhaltspflichtigen bis 1.900 Euro zu zahlen. Die neue Düsseldorfer Tabelle setzt diese Erhöhung des Mindestunterhalts um, die sich auch auf alle höheren Einkommensgruppen erhöhend auswirkt. „Diese, wenn auch geringe, Erhöhung des Mindestunterhalts ist einerseits zu begrüßen, reicht andererseits jedoch nicht aus, damit der Mindestunterhalt auch den tatsächlichen Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes deckt“, erklärt Jaspers. „Hier sind weitere Schritte nötig, damit endlich eine bedarfsdeckende Unterhaltshöhe erreicht wird.“

Zwar stellt die Mindestunterhaltsverordnung weitere Erhöhungen des Mindestunterhalts zum 1. Januar 2023 in Aussicht. „Um zu einem wirklich bedarfsdeckenden Unterhalt zu kommen, müssen jedoch neue Anknüpfungspunkte anstelle des sächlichen Existenzminimums für den Kindesunterhalt diskutiert und festgelegt werden, die zu einem guten Lebensunterhalt für Kinder führen und auch soziokulturelle Teilhabe umfassen“, fordert Jaspers.

Die Düsseldorfer Tabelle 2022 finden Sie hier.

Stellungnahme des VAMV zu den Änderungsvorschlägen der Unterhaltsrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstages für die Düsseldorfer Tabelle 2022

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 15.12.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 24. Februar 2022

Veranstalter: Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ und der Stiftung Ravensburger Verlag

Welche Herausforderungen bringen die Wege und Maßnahmen in und aus der Corona-Pandemie für die Lebenssituationen von Familien? Wie unterscheiden sich diese für unterschiedliche Gruppen? Welche Unterstützungsbedarfe gibt es dabei? Wie sind die von der Bundesregierung bisher aufgesetzten Förderprogramme für die unterschiedlichen Gruppen zu bewerten

Auch und besonders während der Pandemie hat sich wieder deutlich gezeigt, wie vielfältig Familien und wie unterschiedlich ihre Bedürfnisse und Bedarfslagen sind. Mit der Situation der Familien während der Pandemie hat sich der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim BMFSFJ intensiv befasst und seine Diskussionsergebnisse in Form verschiedener, offen zugänglicher Beiträge herausgegeben. Die entstandenen Analysen und Empfehlungen bieten Hintergründe, Argumentationen und Ansatzpunkte für eine nachhaltige Familienpolitik während und nach der Pandemie und verdeutlichen einmal mehr, dass Familienpolitik ein Querschnittsthema ist und auch angrenzende Politikfelder die Lebenswelt der Familien oft betrifft.

Hierauf aufbauend möchte der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen mit Förderung der Stiftung Ravensburger Verlag die Diskussion weiter vorantreiben und auf dieser Fachveranstaltung mit Gästen aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft die Handlungsfelder der Familienpolitik bei dem Weg aus und nach der Pandemie hierhingehend beleuchten, wie auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Familien eingegangen werden kann.

  • Keynote der Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (angefragt)
  • Impulsreferat von Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und stellvertretende Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ

Es diskutieren Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ:

  • Prof. Dr. Sabine Andresen, Goethe-Universität Frankfurt am Main, Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung
  • Prof. Dr. Claudia Diehl, Universität Konstanz, Fachbereich Geschichte und Soziologie
  • Prof. Dr. Jörg M. Fegert, Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie und Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ
  • Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Hertie School, Professor of Sociology

Moderation: Dr. Daniel Deckers, Frankfurter Allgemeine Zeitung

Programm:

  • Eröffnung durch den Vorstand der Stiftung Ravensburger Verlag, Johannes Hauenstein und den Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim BMFSFJ, Prof. Dr. Jörg M. Fegert
  • Keynote der Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (angefragt)
  • Impulsreferat von Prof. Dr. C. Katharina Spieß
  • Podiumsdiskussion
  • Ende gegen 19 Uhr, danach Stehempfang

Wir freuen uns, wenn Sie sich den Termin jetzt schon einplanen: eine ausführliche Einladung erreicht Sie dann im Januar 2022. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Die Veranstaltung wird online gestreamt, den entsprechenden Link teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.

Termin: 25. Januar 2022

Veranstalter: Bertelsmann Stiftung

Die aktuelle Studie „Homeoffice in Deutschland – eine Neiddebatte?“ bringt ans Tageslicht, dass vor allem Frauen zu den Verliererinnen der Krise gehören. In einer gemeinsamen Veranstaltung mit FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte e. V.) soll die Schieflage in Wirtschaft und Gesellschaft erörtert werden, die viele Frauen betrifft.

In Krisenzeiten ist es noch einmal schwieriger, das Bild der funktionierenden Karrierefrau aufrecht zu erhalten, die jederzeit für den Arbeitgeber zur Verfügung steht, während sie gleichzeitig die Hauptlast der Familienarbeit trägt. Handlungsbedarf besteht an mehreren Stellen! Wie sollte Führung sich verhalten? Was kann helfen? Alles easy im Job?

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 21. Januar 2022

Veranstalter: Deutschen Liga für das Kind

Am Freitag, dem 21. Januar 2022 findet von 16:00 bis 18:00 Uhr der Neujahrsempfang der Liga als Online-Veranstaltung statt. . 

Auf dem Podium: Iris Nentwig-Gesemann (Professorin für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik/ Frühpädagogik an der Freien Universität Bozen), Heike Völger (Referatsleiterin im Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Katrin Macha (Direktorin des Instituts für den Situationsansatz), Katrin Gralla-Hoffmann (Pädagogische Geschäftsleitung Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin). Moderation: Prof. Dr. Sabine Walper, Direktorin des DJI und Präsidentin der Liga für das Kind. Anschließend besteht Gelegenheit zur Diskussion.

Die Anmeldung ist bis zum 19. Januar 2022 unter liga-kind.de/neujahrsempfang-2022 möglich. 

Save the date: Die nächste Jahrestagung – ebenfalls zum Thema „Sichere Orte für Kinder?“ – ist am 7. und 8. Oktober 2022 voraussichtlich in Leipzig sowie online geplant. Direkt im Anschluss an die Jahrestagung findet die Mitgliederversammlung der Liga statt.

WEITERE INFORMATIONEN

An der Grundsicherung wird viel Kritik geübt, speziell an »Hartz IV«. Die Beiträger*innen zeigen Perspektiven auf, wie die Grundsicherung weitergedacht werden kann: Das bedeutet, bisherige Grundsicherungsleistungen zu analysieren, zu kritisieren und fortzuentwickeln, auch über den Rahmen des Sozialgesetzbuches hinaus – zu einer erweiterten Grundsicherung für das 21. Jahrhundert. Diskutiert wird dabei, welche Infrastrukturen und Angebote über Einkommenstransfers hinaus für eine Grundversorgung der Bevölkerung und eine inklusive Gesellschaft notwendig sind. Zugleich nimmt der Band die Grundsicherung auf europäischer Ebene in den Blick.

Der neue Sammelband kann unter https://www.transcript-verlag.de/978-3-8376-5594-0/grundsicherung-weiterdenken/ erworben werden.

Die Abhängigkeit der Bildungsteilhabe von der sozialen Herkunft ist in Deutschland besonders stark ausgeprägt. Um Chancengleichheit zu steigern, sollten Schulen in schwierigen sozialen Lagen deswegen besser ausgestattet werden. Hier setzt die Idee von Schulsozialindizes an: Sie machen Ungleichheiten zwischen Schulen sichtbar und stellen die Grundlage dar, Ressourcen bedarfsgerecht zu verteilen.

Von besonderer Bedeutung ist dieses Instrument für Kommunen. Sie erleben als erstes die Folgen von Bildungsungleichheiten. Das Papier soll Kommunen eine praktische Perspektive und Orientierung geben, mit welchen Strategien und Konzepten sie sich auf den Weg der Sozialindexbildung machen können.

Sozialindizes für Schulen

Kommunale Perspektiven ; Studie im Auftrag des Netzwerk Bildung der Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn, 2021

Publikation herunterladen

Die AGF hat zur Umsetzung der Kindergarantie n Deutschland Empfehlungen zum Themenbereich „Ernährung“ vorgelegt. Die AGF begleitet die Umsetzung der Europäischen Garantie für Kinder (Child Guarantee) in Deutschland mit einer Reihe von Fachgesprächen zu den unterschiedlichen Themenbereichen und entsprechenden Empfehlungen.

In den Fachgesprächen und den daraus resultierenden Empfehlungen der AGFwerden die einzelnen in der Kindergarantie genannten Themenbereiche auf die deutsche Situation analysiert und Vorschläge für eine Verbesserung der Situation diskutiert. Aus den Gesprächen entwickelt die AGF Empfehlungen für die nationale Umsetzung der Kindergarantie.

Die ersten Empfehlungen betreffen das Ziel „effektiver Zugang zu ausreichender und gesunder Ernährung“. Hierzu hat die AGF am 31. Mai in Zusammenarbeit mit der plattform ernährung und bewegung (peb) ein Fachgespräch durchgeführt.

Die Empfehlungen der AGF betonen, dass die in der Kindergarantie empfohlenen Elemente grundsätzlich wichtige Ansatzpunkte bieten, die zu unterstützen sind. Für eine Verbesserung der Ernährungssituation ist ein umfangreicher Maßnahmen-Mix nötig, der die Familien als Ganzes in ihrer Ernährungskompetenz stärkt, positiv auf ein gesundes Ernährungsverhalten der Kinder einwirkt, sie vor irreführender Werbung schützt und die Betreuungs- und Bildungsinstitutionen in die Lage versetzt, „gute Ernährung“ als Bildungsthema für Kinder und Eltern zu etablieren und auch praktisch umzusetzen.

Hintergrund:

Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten eine „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee bzw. Kindergarantie) beschlossen. Ziel der Child Guarantee ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“

Die Ausgabe 4/2021 von „Demografische Forschung Aus Erster Hand“ ist erschienen.

Sie ist online auf der Homepage https://www.demografische-forschung.org/ zu finden.

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Themen dieser Ausgabe sind:

(Max-Planck-Institut für demografische Forschung)
Lebenserwartung: Jähes Ende des steten Anstiegs
Pandemie-Jahr 2020 bringt Rekord-Verluste in vielen Ländern
Neue Analysen des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung zeigen, wie sich die Lebenserwartung im Jahr 2020 in Europa, Russland, den USA und Chile entwickelt hat. In 28 von 30 untersuchten Ländern ging die durchschnittliche Lebensdauer demnach teils deutlich zurück. Die Hauptursache war die COVID-19-Pandemie.

(Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung)
Keine Zeit für das Sonntagsfrühstück
Wie sich Wochenendarbeit auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auswirkt
Ausschlafen, gemeinsam kochen, basteln, spielen oder Ausflüge unternehmen: Das Wochenende ist gemeinhin Familienzeit. Doch nicht wenige Eltern müssen auch an Sams- und Sonntagen arbeiten. Die Schwierigkeiten, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen, steigen in diesem Fall deutlich an.

(Rostocker Zentrum zur Erforschung des Demografischen Wandels)
Nicht ohne Trauschein
Studie zu Lebensformen von türkeistämmigen Migrant*innen und Spätaussiedler*innen
Unter jungen Erwachsenen ohne Migrationshintergrund lebt ein Viertel ohne Partner*in außerhalb des Elternhauses und ein Siebtel ohne Trauschein mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen. Unter türkeistämmigen Migrant*innen der ersten und zweiten Generation sowie bei Spätaussiedler*innen sind diese beiden Lebensformen dagegen die Ausnahme, zeigt eine Studie zur Altersgruppe der 18- bis 40-Jährigen.

Wir freuen uns, Ihnen heute unsere zwei jüngsten, druckfrischen Publikationen aus dem Projekt Frühkindliche Bildung vorstellen zu dürfen. Beide Exemplare erhalten Sie Anfang nächsten Jahres: 

Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2021. Transparenz schaffen – Governance stärken 

Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2021

Bereits Ende August dieses Jahres veröffentlichten wir online das aktuelle Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme gemeinsam mit den erstmals publizierten Ergebnissen des Fachkräfte-Radars.  

Das diesjährige Ländermonitoring zeigt, dass trotz eines erheblichen KiTa-Ausbaus nach wie vor nicht von gleichen Teilhabe- und Bildungschancen in der frühkindlichen Bildung gesprochen werden kann. In Westdeutschland gibt es nicht genug KiTa-Plätze und in Ostdeutschland ist die Personalausstattung noch immer deutlich ungünstiger. Dieses doppelte Ost-West-Gefälle kann allerdings aufgelöst werden. Wie dies umgesetzt werden kann, zeigt der Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule. Er beschreibt in Szenarien, wie sich der Bedarf und das Angebot an KiTa-Fachkräften bis 2030 entwickeln könnten. Basis sind differenzierte Daten für alle Bundesländer, die eine Grundlage für frühzeitige Strategien gegen den Fachkräfte-Mangel bieten.   

Die achte Ausgabe des Länderreports Frühkindliche Bildungssysteme hält in diesem Jahr in 16 Länderprofilen zusätzliche Auswertungen zur Situation in der Kindertagespflege und Schulkinderbetreuung bereit. Darüber hinaus zeigt sie auf, welche dringenden Handlungsbedarfe im KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz bestehen, um allen Kindern unabhängig von ihrem Wohnort gleichwertige Lebensverhältnisse bieten zu können.  

Schauen Sie auch gerne auf unserem neu strukturierten Onlineportal
www.laendermonitor.de vorbei. Dieses hält eine Vielzahl neuer Indikatoren in den Bereichen KiTa, Kindertagespflege und Schulkinderbetreuung für Sie bereit.  

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ZFF-Info

ZFF-Info 16/2021

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßt die familienpolitischen Pläne der Ampelparteien. Besonders die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung bedeutet einen Meilenstein in der Bekämpfung von Kinderarmut. Auch weitere Veränderungen u.a. im Hinblick auf Elternzeit und die Reform des Lohnsteuerverfahrens sind positiv zu bewerten, müssen jedoch konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden.

Der heute vorgestellte Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht diverse Neuerungen in der Familienpolitik vor: So soll bis 2023 eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, die das System der monetären Familienleistungen umfassend reformieren würde. In Bezug auf das Ehegattensplitting soll die Kombination der Steuerklassen III und V abgeschafft werden und die Kombination IV/IV mit Faktorverfahren das bisherige Splitting ersetzen. Zudem ist in der Elternzeit ein zusätzlicher, übertragbarer Partnermonat vorgesehen, auch ein Anspruch auf eine zweiwöchige Freistellung des zweiten Elternteils nach Geburt soll etabliert werden. Ebenfalls ist eine Erhöhung der Kinderkrankentage von 10 auf 15 geplant. Die Familienpflegezeit soll mit einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige weiterentwickelt werden. Außerdem plant die Koalition, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern, und greift damit ein wichtiges politisches Vorhaben der vergangenen Legislaturperiode wieder auf.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Eine Kindergrundsicherung, in der viele zentrale familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag, die Kinderregelsätze und Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengeführt und durch eine Neuberechnung des Existenzminimums in ihrer Höhe auf eine neue Grundlage gestellt werden, ist ein erfreuliches sozialpolitisches Signal! Dies hilft vielen Kindern und Jugendlichen aus der Armut. Dass bis zur Neuberechnung des Existenzminimums ein Sofortzuschlag für bedürftige Kinder und Jugendliche gezahlt werden soll, zeigt, dass die Koalition verstanden hat, dass die Bekämpfung von Kinderarmut zentrale Bedeutung hat. Als ZFF hätten wir uns jedoch gewünscht, dass die Ideen nicht im Sozialrecht stehenbleiben, sondern auch die Kinderfreibeträge im Steuerrecht mit einbezogen werden. Nur so wird eine wirkliche soziale Umverteilung möglich. Die vorgeschlagenen Regelungen bleiben aber ein bedeutender  Schritt auf dem Weg zu einer echten Kindergrundsicherung.“

Altenkamp ergänzt: „Viele Eltern, Paare und Angehörige wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung und mehr Zeit für die familiäre Sorgearbeit. Sie brauchen dafür gute öffentliche Rahmenbedingungen. Wir begrüßen die familienpolitischen Impulse im Koalitionsvertrag, die diese Bedarfe aufgreifen. Dazu gehört die partnerschaftlichere Ausgestaltung des Elterngeldes, die geplante Reform des Lohnsteuerverfahrens, die Freistellung nach Geburt des Kindes, die Weiterentwicklung der Pflege- bzw. Familienpflegzeit oder die Verbesserung beim Kinderkrankengeld. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.11.2021

Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), geflüchteten Kindern und ihren Familien sichere Fluchtwege und ein gutes Ankommen in Deutschland zu ermöglichen.

Die Situation geflüchteter Kinder und ihrer Familien war angesichts der Corona-Pandemie lange von der politischen und medialen Tagesordnung gestrichen. Angesichts der unsäglichen Situation geflüchteter Menschen an der polnisch-belarussischen Grenze erfährt sie wieder öffentliche Aufmerksamkeit. Mit Blick auf den Internationalen Tag der Kinderrechte ist es zentral, dass die kommende Bundesregierung die deutsche Flüchtlingspolitik unter dem Aspekt des Kindeswohls gestaltet und der internationalen Verantwortung zur Einhaltung von Menschenrechten gerecht wird. 

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, fordert: „Die katastrophale Situation an den europäischen Grenzen zeigt deutlich, dass es solidarische Lösungen braucht, um Geflüchteten sichere Fluchtwege zu ermöglichen. Wir wissen, dass für viele Familien die Sorge um ihre Kinder eine der Hauptursachen für die Flucht ist bzw. Beweggrund, ihre Kinder allein auf die gefährliche Reise zu schicken. Auch Deutschland muss seiner Verantwortung nachkommen und Schutzsuchenden Zugänge ermöglichen.“

Altenkamp bemerkt weiter: „Geflüchtete Menschen brauchen besonderen Schutz für sich und ihre Familie. Einmal in Deutschland angekommen, bangen viele Geflüchtete nach einer meist riskanten und traumatischen Flucht um zurückgebliebene Angehörige. Ein wirkliches Ankommen im neuen Land ist unter dieser Belastungssituation kaum möglich. Ihre Familien müssen daher so schnell wie möglich auf legalem und sicherem Weg folgen dürfen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.11.2021

Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen fordert das ZFF gemeinsam mit 13 weiteren Verbänden in einem offenen Brief, die bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen für Trennungsfamilien zu erhalten.

Ein Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall wird nicht allen Trennungskindern gerecht. Es verhindert, dass im Einzelfall die jeweils beste Lösung für das Kind gesucht werden muss. Statt um ein Verordnen sollte es um ein Ermöglichen gehen. Dies gilt vor allem für Trennungsfamilien mit k(l)einen Einkommen. Um ein Kind in beiden Haushalten angemessen versorgen zu können, müssen höhere Kosten abgesichert werden: Hierfür ist im SGB II ein Umgangsmehrbedarf überfällig.

Den vollständigen offenen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 11.11.2021

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Vermeintliches Allheilmittel gegen Kinderarmut gleicht Rechnung mit vielen Unbekannten

SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben am heutigen Mittwoch den Entwurf ihres Koalitionsvertrags für 2021 bis 2025 vorgelegt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön:

„Gespannt haben wir auf die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung gewartet, welche die Ampel-Parteien bereits vor der Vorstellung ihres Koalitionsvertrages als neues Allheilmittel gegen Kinderarmut angekündigt hatte. 

Der Koalitionsvertrag klingt hier zunächst vielversprechend, ist aber letztlich ernüchternd. Offenbar hat die Ampel keine Idee, wie sie ihr Versprechen einer Kindergrundsicherung umsetzen will.

Vollkommen unklar bleibt die Berechnung des vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrags, der zusätzlich zu einem für alle Kinder und Jugendlichen einheitlichen Garantiebetrag gezahlt werden soll. Die Ampel will erst einmal einen Arbeitskreis bilden, der bei der Leistungsbündelung Wechselwirkungen mit anderen Leistungen prüfen und sicherstellen soll, ‚dass sich die Erwerbsarbeit für Eltern lohnt.‘ Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung will die Ampel von Armut betroffene Kinder mit einem Sofortzuschlag absichern und Alleinerziehende mit einer Steuergutschrift entlasten.

Die vielgepriesene Kindergrundsicherung ist eine Rechnung mit vielen Unbekannten und eingepreister Zwischenlösung.“

Hintergrund:
Mit der Kindergrundsicherung wollen die Ampel-Parteien laut Koalitionsvertrag bisherige finanzielle Unterstützungen – wie Kindergeld, Leistungen aus SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, sowie Kinderzuschlag – in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung bündeln.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 24.11.2021

„Neue Zahlen des statistischen Bundesamtes zeigen, dass 18,5 Prozent und damit jeder Fünfte in Deutschland armutsgefährdet ist. Die kommende Bundesregierung muss der Armutsbekämpfung endlich oberste Priorität einräumen“, so Katja Kipping, Sozialexpertin der Fraktion DIE LINKE. Kipping weiter:

„Die gut 15 Millionen Betroffenen sind trotz Sozialleistungen arm. Die Regelbedarfe für Erwerbslose und Armutsrentner sind seit Jahren zu niedrig. Stigmatisierung durch das Hartz-IV-Sanktionsregime sowie aufgesplitterte und kompliziert zu beantragende Leistungen für Bildung und Teilhabe von Kindern sorgen ebenfalls dafür, dass Geld nicht bei denen ankommt, die es am dringendsten brauchen. Dennoch gilt: Ohne Sozialleistungen wäre die Armutsgefährdungsquote noch erheblich höher.

Die verbesserte Methodik des Mikrozensus bewirkt, dass bisherige Verzerrungen der Armutsstatistik gemildert werden. Das bedeutet aber auch, dass Armut in den letzten Jahren statistisch unterstützt wurde. Die Ampel hat nun vier Aufgaben: Armutsfeste Regelbedarfe für Erwerbslose und Grundsicherungsbeziehende von mindestens 658 Euro, eine Mindestrente, die den Namen verdient, sowie eine armutsfeste Kindergrundsicherung und eine Beendigung des Niedriglohnsektors mit Armutslöhnen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 11.11.2021

„Die Ampelkoalition hat sich im sozialen Bereich viel vorgenommen. Der Koalitionsvertrag macht sichtbar, wo die drängendsten Probleme sind und dass die neue Regierung daran arbeiten will, sozialen Spaltungen entgegen zu treten“, kommentiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa den gestern veröffentlichten Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode.

„Viele konkrete Vorhaben zeugen vom Willen, Zusammenhalt und Fortschritt zu gestalten – für einen resilienten Sozialstaat, der Sprungbretter und Sicherheitsnetze für alle Generationen schafft,“ so die Bewertung der Caritas.

Besonders verletzliche Menschen im Blick

Mit Maßnahmen, die akute Probleme anpacken – wie der Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte und die Einrichtung eines Corona-Krisenstabs -, schafft die Koalition Freiraum für ihre große Reformvorhaben in der Pflege, in der Arbeitsmarkt- und in der Familienpolitik, gegen die Vererbung von Armut, für Bildungschancen für alle.

Es ist gut, dass besonders verletzliche Menschen in den Blick genommen werden – Menschen im Sozialleistungsbezug, Menschen in der Verschuldungsfalle, Menschen mit Behinderung und in den Elendslagern für Geflüchtete an den Toren Europas.

Begrüßenswertes bei Pflege, sozialem Arbeitsmarkt, in der Migrationspolitik

Der Deutsche Caritasverband begrüßt ausdrücklich die Stärkung der häuslichen Pflege und die weitere Reduzierung der finanziellen Belastung der stationär versorgten Pflegebedürftigen, die Entfristung des sozialen Arbeitsmarkts und die Abschaffung der Sondersanktionen für Jugendliche in der Grundsicherung. Sehr erfreulich ist die Stärkung der humanitären Aufnahme- und Resettlement-Programme für besonders schutzbedürftige Menschen auf der Flucht. Die Koalitionspartner haben auch mutige Ideen im Bereich der Demokratieförderung. Sie setzen auf eine Stärkung der Betroffenenbeteiligung und des Ehrenamts.

Perspektivwechsel bei Klimaschutz, Digitalisierung

„Die Parteien der neuen Bundesregierung stellen Klimaschutz und Digitalisierung in den Dienst sozialer Gerechtigkeit. Diesen Perspektivwechsel unterstützen wir nachdrücklich,“ so Welskop-Deffaa.

Manche Aussage in der internationalen und gerade auch in der Politik für ein soziales Europa bleibt noch blass, bewertet Welskop-Deffaa weiter. Gerade zum sozialen Europa wird manche gute Idee ihren Praxistest noch bestehen müssen.

Lebensanfang und Lebensende schützen

Lücken sieht die Caritas auch bei der finanziellen Absicherung von Menschen in der Grundsicherung und der Sozialhilfe: Der Deutsche Caritasverband fordert schon lange eine andere Methodik bei der Kalkulation der Regelsätze für Hartz IV. Die Umbenennung in „Bürgergeld“ ändert nichts daran, dass das Geld für viele Haushalte, die Sozialleistungen beziehen, vorne und hinten nicht reicht und keine umfassende gesellschaftliche Teilhabe möglich macht.

So überzeugend der Vertrag mit der Stabilisierung der gesetzlichen Rente und der Kindergrundsicherung die Anliegen der älteren und der jüngeren Generation versöhnt, so wenig werden die ethischen Leitplanken in Fragen des Lebensschutzes ausreichend sichtbar. „Wir hoffen, dass an Lebensanfang und Lebensende der Schutz des menschlichen Lebens und der Menschenwürde auch in der neuen Legislaturperiode höchste Priorität hat,“ so die Caritas-Präsidentin.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.11.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen der Ampel-Koalition im Bildungs- und Familienleistungsbereich.

„Weniger Bürokratie ist mehr Zeit für Kinder“, sagt Eileen Salzmann, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. Die Digitalisierung hat die Kommunikation und den Datenaustausch in vielen Lebensbereichen vereinfacht und Prozesse effizienter gemacht. Dennoch müssen sich bisher Familien immer wieder durch Papierberge und -ausdrucke kämpfen, wenn sie beispielsweise einen Antrag auf den Kinderzuschlag stellen oder ihren Kindern im Homeschooling mit den Hausaufgaben helfen.

„Der vorgestellte Koalitionsvertrag steht für einen umfassenden digitalen Aufbruch. Im Deutschen Familienverband begrüßen wir das ausdrücklich“, so Salzmann. „Eine moderne Verwaltung muss digital und familienorientiert sein. Die Digitalisierung muss Eltern bei allen wichtigen Verwaltungsleistungen entlasten – von der Schwangerschaft bis zur Geburt, von dem Kinder- und Elterngeld bis hin zur Anmeldung in der Kindertagesstätte.“

Die Große Koalition hatte bereits im Mai 2021 die Digitalisierung aller Familienleistungen in den Bundesländern mit 134 Millionen Euro unterstützt. Es ist folgerichtig, dass die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Koalitionsvertrag mit einer ausreichenden Finanzierung einhergeht.

„Bei der Digitalisierung im Bildungswesen ist es wichtig, dass Bund und Länder Hand in Hand arbeiten. Es ist der richtige Schritt, die Vernetzung von Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung zu fördern. Wir brauchen Vereinfachung, Entbürokratisierung und Standardisierung von digitalen Bildungskonzepten. Wir brauchen in den Schulen moderne Technik, Lehrerfortbildungen und die dazugehörige Gerätewartung und -administration“, so Salzmann. „Im Kontext der Digitalisierung von Schulen ist ein moderner Datenschutz wichtig. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass sich kommunale Entscheidungsträger zu oft hinter vermeintlichen Datenschutzparagraphen verbarrikadierten. Der Datenschutz darf keine Digitalisierungsbremse mehr sein. Auch hier sind Reformen dringend angebracht.“

Für den Deutschen Familienverband ist es wichtig, dass Eltern als Bildungspartner in der Digitalisierung der Schulen nicht außen vor gelassen werden. Die Familie ist der erste Bildungsort für Kinder. Auch dort muss der Digitalpakt seine Wirkung entfalten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 25.11.2021

Die Ampel-Koalition will Eltern während der aktiven Familienphase in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung nicht entlasten. Familien erwarten nun deutliche Worte vom Bundesverfassungsgericht.

Für leistungs- und familiengerechte Sozialabgaben ist ein Kinderfreibetrag in der gesetzlichen Sozialversicherung notwendig. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sieht diesen jedoch nicht vor. Damit wird eine längst überfällige Reform in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung von der nächsten Bundesregierung auf die lange Bank geschoben.

„Ohne einen Kinderfreibetrag werden Familien in der Sozialversicherung benachteiligt und die Vorgaben aus dem Beitragsleistungsurteil Kindererziehung des Bundesverfassungsgerichts ignoriert“, kritisiert Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Klar ist, den Generationenvertrag der gesetzlichen Rente, Pflege und Krankenversicherung halten nur Familien ein.“

Es ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, dass Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung, die Kinder betreuen und erziehen – und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten –, mit einem gleich hohen Beitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden.

„Eltern erziehen die Beitragszahler von morgen, zahlen die gleichen Sozialversicherungsbeiträge wie Menschen ohne Unterhaltspflichten für Kinder und werden am Ende für die Kindererziehung in der Rente auch noch abgestraft“, so Zeh. „Wieder will eine Bundesregierung den verfassungswidrigen Zustand in der gesetzlichen Sozialversicherung aufrechterhalten und in Kauf nehmen, Familien nachhaltig zu schaden“, sagt der Verbandspräsident.

DFV-Berechnungen zeigen im Horizontalen Vergleich auf, wie familienblinde Sozialabgaben Eltern und ihren Kindern die wirtschaftliche Grundlage entziehen. Betroffen sind inzwischen auch Familien mit einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen. „Kinder zu haben ist kein Armutsrisiko, denn es sind gerade familienblinde Sozialabgaben, die Eltern unter das Existenzminimum treiben“, so Zeh. „Ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung ist eine Investition in eine zukunftsgewandte Familienpolitik.“

Weiterführende Informationen

Elternklagen – Webseite zu den Verfassungsbeschwerden

Horizontaler Vergleich – Berechnungen zur Abgaben- und Steuerlast von Familien

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

SPD, Grüne und FDP wollen das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen auf 16 herabsetzen. Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert eine konsequentere Reform des Wahlrechts.

Das Wahlrecht ist ein Grundrecht und muss Kindern bereits ab Geburt zustehen. Solange die Kinder selbst den Wahlakt nicht ausüben können, müssen sie konsequenterweise durch ihre Eltern vertreten werden. Das Wahlrecht ab Geburt sichert ab, dass die Belange von Minderjährigen in der Politik tatsächlich ernst genommen werden.

„Die Corona-Krise hat bestätigt, wie schnell Kinder aus dem Blickfeld der Politik geraten. Damit ihre Stimmen nachhaltig gehört werden, brauchen sie ein tatsächliches Recht auf politische Beteiligung. Die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre genügt nicht“, sagt René Lampe, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes.

Bei einem Wahlrecht ab 16 bleiben weiterhin Millionen von Stimmen junger Menschen unberücksichtigt und ihre Belange ungehört. „Wir brauchen eine konsequentere Reform des Wahlrechts, um den Mangel an Repräsentation von Kindern und Jugendlichen in der Politik zu beheben. Nur das Wahlrecht ab Geburt kann leisten, dass kein Minderjähriger mehr ausgeschlossen wird. Solange Kinder nicht selbst wählen können, sind dabei die Eltern ihre natürlichen Vertreter“, so Lampe.

Das Wahlrecht ab Geburt wird von vielen Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft, darunter Familienministerin a. D. Renate Schmidt, vertreten. „Kinder und Jugendliche sind mit den politischen Entscheidungen, die heute getroffen werden, schließlich am längsten konfrontiert“, sagt Schmidt auf wahlrecht.jetzt, der Kampagnen-Webseite für das Wahlrecht ab Geburt. Die Gemeinschaft müsse zukunftsfest gemacht werden.

Spätestens seitdem junge Menschen für den Klimaschutz auf die Straße gehen, ist deutlich geworden, dass Kinder eine klare politische Meinung haben und diese deutlich zum Ausdruck bringen. Es ist an der Zeit, dass wir den jungen Menschen das wichtigste demokratische Grundrecht gewähren und damit der Zukunft eine Stimme geben“, sagt der Vizepräsident.

Weiterführende Information

Nur wer wählt, zählt! – Website zum Wahlrecht ab Geburt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

Der Deutsche Familienverband fordert von den künftigen Partnern einer neuen Bundesregierung, dass die hohen Energiekosten beim Wohnen endlich gesenkt werden.

„Deutschland ist europäischer Rekordhalter beim Strompreis. Kein europäischer Verbraucher zahlt mehr Geld für Strom als in der Bundesrepublik“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Wenn der CO2-Ausstoß nachhaltig reduziert werden soll, muss sich die Energiewende in einem deutlich günstigeren Stromtarif widerspiegeln.“

Anfang des Jahres 2021 haben sich mit der CO2-Besteuerung von Heizöl, Gas und Treibstoffen die Energiepreise im Bereich Wohnen und Mobilität massiv erhöht. Bis zum Jahr 2025 wird die Besteuerung um mehr als das Doppelte von derzeit 25 Euro auf 55 Euro je Tonne CO2 steigen. Danach soll der Steuerbetrag bei 65 Euro fixiert werden, wobei es bereits Pläne von Bundestagsparteien gibt, den CO2-Besteuerungsbetrag nach oben durch einen Zertifikatehandel offen zu lassen. Für fossile Energieträger bedeutet das bis 2025 eine Steuererhöhung von 121 Prozent (Benzin), 120 Prozent (Diesel), 119 Prozent (Heizöl) und 117 Prozent (Erdgas).

„Kein Vater und keine Mutter wird die Kinder im Winter Zuhause frieren lassen. Wärme muss im Winter ein Grundrecht sein. Familien haben nicht die Wahl, einfach das Thermostat zu zudrehen oder die Zimmer auf Jacken-Temperatur abzukühlen. Die Kosten der CO2-Steuer schlagen im Familienportemonnaie ein dickes Loch. Die Alternative, mit Strom zu heizen, besteht nicht. Der Strompreis klettert von einem Rekordniveau zum anderen“, sagt Zeh.

Paradoxerweise ist gerade der Staat selbst der größte Strompreistreiber. Laut dem Monitoringbericht 2020 sind alleine 52 Prozent des Strompreises staatlich veranlasste Preisbestandteile. Bereits die EEG-Umlage macht rund 21 Prozent des Gesamtstrompreises aus. Die seit Jahresanfang wieder erhöhte Mehrwertsteuer verteuert den Strom zusätzlich.

„Wenn die Energiewende von breiten Teilen der Bevölkerung akzeptiert werden soll, muss sie bezahlbar sein. Ein wichtiger Schritt in dieser Richtung muss die deutliche Reduzierung der Stromkosten für Familien sein“, fordert der Verbandspräsident.

Weitere Informationen

Monitoringbericht 2020 des Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes (PDF)

Bundesumweltministerium: FAQ CO2-Bepreisung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

Koalitionsvertrag: Kinder- und Elternrechte gehören zusammen

Der Deutsche Familienverband (DFV) warnt vor dem Ansinnen der Ampelkoalition, bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die elterliche Erstverantwortung auszublenden.

„Kinder und Eltern bilden eine Einheit. Kinderrechte müssen immer aus der Sicht der Familie gedacht werden. Alles andere widerspricht dem Geist unserer Verfassung. Wir teilen das Anliegen der künftigen Bundesregierung, die Rechte von Kindern zu stärken. Aber der Plan der Ampelkoalition spielt Kinder- und Elternrechte gegeneinander aus und gefährdet die grundgesetzlich austarierte Balance zwischen Kindern, Eltern und Staat“, warnt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

„Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. An dieser Verfassungsmaxime darf nicht gerüttelt werden. Das staatliche Wächteramt ist gefordert, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Aber der Staat hat nicht das Hoheitsrecht über die Kinderbetten. Dagegen werden sich die Familien immer wehren“, so Zeh.

Der DFV betont, dass das Elternrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes kein Recht am Kind ist. Es ist vielmehr eine Pflicht der Eltern, zum Wohle des Kindes zu handeln – und was das Beste für das eigene Kind ist, wissen die Eltern am Besten. Nicht der Staat. „Kinder können sich nur unter dem Schutz und der Hilfe der Eltern zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln. Deshalb sind Kinderrechte und Elternrechte kein Gegensatz – die Eltern sind vielmehr verpflichtet, diese Rechte zu schützen und sie treuhänderisch wahrzunehmen“, so Zeh.

Bereits jetzt stehen Kindern zudem alle Grundrechte zu: Sie sind Wesen mit eigener Menschenwürde, eigenem Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit und eigenem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Sinne der Artikel 1 und 2 Grundgesetz. Soll dies durch eine Änderung des Grundgesetzes nochmals politisch bekräftigt werden, muss sichergestellt sein, dass Kinderrechte an die elterliche Erstverantwortung knüpfen. Hierfür liegt aus der letzten Legislaturperiode schon ein sinnvoller Gesetzentwurf der damaligen Bundesregierung vor, den die SPD und damit die künftige Kanzlerpartei mit eingebracht hat.

„Ohne Kinder gibt es keine Zukunft. Familien sorgen durch die Erziehung der nächsten Generation für die Fortexistenz von Staat und Gesellschaft. Statt den klaren und prägnanten Familienschutz der Verfassung zu gefährden, muss die Politik Kinder und Familien endlich in den Mittelpunkt stellen“, so DFV-Präsident Klaus Zeh.

Zur Person

Dr. Klaus Zeh ist verheiratet und hat zwei Kinder. Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag.

Im Freistaat Thüringen war Zeh Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen. Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.11.2021

Anlässlich der Vorstellung des Koalitionsvertrags von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sagt Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender:

„Wir begrüßen das Zustandekommen der ersten Ampel-Regierung und den politischen Aufbruch, den das neue Bündnis verspricht. Viele Themen in Richtung eines sozial-ökologischen Wandels werden richtig adressiert. Das Bekenntnis, dass die Transformation und Digitalisierung nur mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirksam gestaltet werden kann, ist richtig und muss rasch in konkrete Politik übersetzt werden.

Dazu gehört die Stärkung von Tarifverträgen durch ein Bundestariftreuegesetz, das für Millionen Beschäftigte höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten und bessere Arbeitsbedingungen bedeuten wird. Durch die angekündigte Nachwirkung von Tarifverträgen bei Betriebsausgliederungen kann die Tarifflucht der Arbeitgeber eingedämmt werden.

Richtig ist, dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterentwickelt werden muss. Das Ende der missbräuchlichen Umgehung der Mitbestimmungsrechte durch europäisches Gesellschaftsrecht wie der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) ist überfällig. Auch dass die Behinderung von Betriebsratsarbeit zukünftig als Offizialdelikt eingestuft wird, ist gut. Sie muss empfindlich bestraft werden. Das geplante digitale Zugangsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe ermöglicht es uns, auch in der digitalen Arbeitswelt die Menschen zu erreichen. Für einen fairen Wandel der Arbeitswelt wird das aber nicht reichen. Um ihn zu gestalten und die Beschäftigten dabei mitzunehmen, muss der politische Stillstand bei der Mitbestimmung endlich überwunden werden. Daran werden wir die Koalitionsparteien messen. 

Dass der Mindestlohn auf 12 Euro steigen soll, ist richtig und bedeutet eine ordentliche Lohnerhöhung für rund zehn Millionen Beschäftigte. Allerdings dürfen Jugendliche unter 18 Jahren und Langzeitarbeitslose, wenn sie einen Job antrete, nicht länger ausgeschlossen bleiben!

Der DGB begrüßt das Bekenntnis der Ampelkoalition, das Renteneintrittsalter nicht noch weiter zu erhöhen und das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent dauerhaft festzulegen. Darüber hinaus muss die betriebliche Altersvorsorge gestärkt und attraktiver gestaltet werden. Für den DGB ist zugleich klar, dass eine fondsbasierte private Aktienrente die betriebliche Altersvorsorge nicht schwächen darf.

Die Pläne der Ampelkoalition zur Kindergrundsicherung sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut. Auch die Überführung der Grundsicherung (Hartz IV) in ein Bürgergeld ist zu begrüßen, wenn sie richtig gemacht wird. Völlig verfehlt ist hingegen die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von Minijobs. Minijobs sind für viele Menschen – vor allem für Frauen – eine Falle und verdrängen sozial abgesicherte Arbeitsplätze. Der DGB fordert stattdessen seit langem eine Minijobreform, mit der die kleinen Teilzeitarbeitsverhältnisse von Anfang an in die Sozialversicherung einbezogen werden.

Falsch ist es, die sachgrundlose Befristung nur für den öffentlichen Dienst zu begrenzen und das auch nur halbherzig. Sie muss auch – und zwar ambitioniert – für die private Wirtschaft abgeschafft werden.

Durchaus ambitioniert sind die Ziele, allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen zu bieten. Über die gesamte Bildungskette, von der frühkindlichen Erziehung über den Digitalpakt Schule bis zu einem elternunabhängigem BAföG oder einem Zukunftsvertrag Studium und Lehre werden bis zur Stärkung und Modernisierung der Berufsschulen richtige Pfade beschrieben. Sie gilt es rasch umzusetzen. Auch die Ausbildungsgarantie für alle Jugendliche ist zu begrüßen. Sie muss aber durch eine Umlage finanziert werden.  

Angesichts des rasanten Strukturwandels haben die Gewerkschaften seit langem eine Stärkung der arbeitsmarktbezogenen Weiterbildung gefordert. Dafür finden sich im Koalitionsvertrag gute Ansätze, wie das Transformations- und Transferkurzarbeitergeld oder eine stärkere Rolle der Bundesagentur für Arbeit bei der Rolle der Qualifizierung. Zu begrüßen ist, dass für Menschen in der Grundsicherung die Vermittlung in Arbeit keinen Vorrang vor einer beruflichen Aus- und Weiterbildung hat.

Zurecht nimmt der Klimaschutz einen hohen Stellenwert im Vertrag ein. Der Schlüssel zu einem gelingenden Klimaschutz sind massive Investitionen. Die wesentlichen Felder dafür sind im Vertrag skizziert und seit langem bekannt: massiver Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und digitale Infrastruktur, Verkehrsinfrastruktur und andere Bereiche. Mutlos bleibt der Vertrag bei der konkreten Bezifferung der Investitionsbedarfe.

Aber es fehlen nicht nur die Preisschilder für die Investitionen. Völlig ungeklärt bleibt die Finanzierung der geplanten Maßnahmen. Mit einer Rückkehr zur Schuldenbremse bereits im Jahr 2023 nimmt sich die neue Bundesregierung den finanziellen Spielraum, den sie dringend braucht, um massiv zu investieren, die Wirtschaft zu dekarbonisieren und unser Land zukunftsfest zu machen.

Und: Wer mehr Fortschritt wagen will, darf sich nicht vor einem Einstieg in eine gerechte Steuerpolitik drücken. Dazu haben sich die zukünftigen Ampelkoalitionäre nicht durchringen können. Das ist eine zentrale Schwachstelle, die mutig durch gutes Regieren korrigiert werden sollte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 25.11.2021

Nationaler Aktionsplan, Selbstbestimmungsgesetz, Abstammungsrechtsreform, Diskriminierungsschutz und Hasskriminalitätsbekämpfung

SPD, Grüne und FDP haben heute ihren vereinbarten Koalitionsvertrag vorgestellt. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
 
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sieht in dem vorgestellten Koalitionsvertrag den geforderten queerpolitischen Aufbruch. Er beinhaltet zentrale Vorhaben mit vielversprechender Signalwirkung. Die von den Ampelparteien vereinbarten Ziele versprechen eine spürbare Verbesserung der Rechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Dazu gehören vor allem ein nationaler Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit, ein expliziter verfassungsrechtlicher Diskriminierungsschutz in Artikel 3 des Grundgesetzes, eine Reform des Familien- und Abstammungsrechts für Regenbogenfamilien sowie die Ersetzung des demütigenden Transsexuellengesetzes durch eine menschenrechtskonforme Anerkennung geschlechtlicher Selbstbestimmung.

Die neue Bundesregierung hat große Aufgaben: einen wirksamen Klimaschutz, die Bewältigung der Corona-Pandemie, schwierige außenpolitische Herausforderungen und die Pflicht, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Das heißt: Ungerechtigkeiten beseitigen, Menschenrechte schützen, Respekt und Vielfalt stärken. Die Verwirklichung von Gleichberechtigung, ein besserer Diskriminierungsschutz und wirksame Maßnahmen gegen Hass und Hetze dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Bereits in den Antworten auf die LSVD-Wahlprüfsteine gab es große Übereinstimmungen bei den drei Parteien. Auf unserem Verbandstag kurz nach der Bundestagswahl forderten wir mit dem Beschluss „Queerpolitischer Aufbruch 2021“ ein Sofortprogramm für die neue Bundesregierung und haben einen Fahrplan für die ersten 100 Tage vorgeschlagen. Dieser Beschluss ging an die Parteispitzen der Ampelparteien. Zudem haben wir alle Verhandler*innen aus den relevanten Arbeitsgruppen angeschrieben und sie gebeten, unsere Forderungen zu berücksichtigen und einzubringen.

Hintergrund

Abstammungsrecht, Selbstbestimmungsgesetz, Antidiskriminierung, Bekämpfung von Queerfeindlichkeit: Welche queerpolitischen Vorhaben stehen im Koalitionsvertrag der Ampel?

Queerpolitischer Aufbruch 2021: Ein Sofortprogramm für die neue Bundesregierung. Beschluss des 33. LSVD-Verbandstags

Bundestagswahl: Was wollen die Parteien für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen erreichen

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 24.11.2021

Eine Reihe guter Punkte, aber auch noch Leerstellen, die es zu füllen gilt.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bewertet den zwischen SPD, Grünen und FDP ausverhandelten Entwurf für einen Koalitionsvertrag verhalten optimistisch: Die notwendige Neu-Architektur unserer Sozialversicherung bleibe zwar aus, doch sei dies von einem Parteienbündnis aus zum Teil sich geradezu widersprechenden Anschauungen und Interessen auch nicht zu erwarten gewesen. Es fänden sich eine ganze Reihe wichtiger und guter Punkte in dem Papier, der Paritätische warnt allerdings davor, dass das Tabu jeglicher Steuererhöhungen zur Achillesferse auch dieser Bundesregierung werden könnte.

“Man kann schon sagen: Das Glas ist mindestens halbvoll. Und das ist mehr, als bei einem solchen Zweckbündnis, in dem zu Teilen komplett gegensätzliche Gesellschaftsentwürfe aufeinander prallen, erwartet werden durfte”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Der Vertrag enthält eine ganze Menge sehr positiver Punkte. Zur sachlichen Bewertung gehört aber auch: Wenn es die Ampel ernst meint mit dem viel beschworenen Fortschritt, müssen auch die noch vorhandenen sozial- und armutspolitischen Leerstellen im Koalitionsvertrag im Laufe der Legislaturperiode gefüllt werden”, so Schneider.

Positiv bewertet der Verband u.a. die deutliche Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro, aber auch vielversprechende pflegepolitische Vorhaben im Koalitionsvertrag, wie bspw. die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die Ankündigung, die pflegebedingten Eigenanteile abzusenken und die Einführung einer Pflegevollversicherung zu prüfen. Mit dem Einstieg in eine Kindergrundsicherung oder in den gemeinnützigen Wohnungsbau würden zudem geradezu Meilensteine gesetzt. “Man kann diese beiden Punkte gar nicht überschätzen, da hier wirklich neue Strukturen zum Wohle der Menschen geschaffen werden”, so Schneider. Auch dass sich die Koalition geeinigt habe, ein Klimageld zur sozialen Kompensation steigender CO2-Preise zu entwickeln, sei voll zu begrüßen. 

Der Verband appelliert an die künftigen Koalitionspartner, die skizzierten Vorhaben zügig und ambitioniert umzusetzen, sich weiteren notwendigen Reformen im Laufe der Legislatur dabei jedoch nicht zu verschließen. Insbesondere von der angekündigten Überwindung von Hartz IV könne noch keine Rede sein. Zwar sei die Aussetzung von Sanktionen ein wichtiger Schritt, unbedingt folgen müsse jedoch auch eine substantielle und bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Grundsicherung. “Angesichts der Not der Betroffenen und der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, das soziokulturelle Existenzminimum abzusichern, kann hier das letzte Wort noch nicht gesprochen sein”, so Schneider.

Inwiefern eine künftige Ampel-Koalition zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen wird können, steht nach Ansicht des Paritätischen insgesamt grundsätzlich unter Finanzierungsvorbehalt. Dass die Koalition offenbar auf Steuererhöhungen verzichten und stattdessen auf weitgehend haushaltsneutrale Umschichtungen setzen wolle bzw. auf wirtschaftliches Wachstum hoffe, sieht der Verband mit Sorge: “Wenn in den kommenden vier Jahren kein finanzpolitisches Wunder geschieht, kann auch diese Koalition möglicherweise schnell in ganz schwere Fahrwasser kommen”, warnt Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.11.2021

  • Langjährige Forderung des VdK nach Dynamisierung des Pflegegeldes wird endlich angepackt
  • Bentele: „Chance für Einstieg in die Pflege-Vollversicherung wurde vertan“

Der Sozialverband VdK freut sich, dass der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP Verbesserungen für die häusliche Pflege vorsieht. Mit der regelhaften Dynamisierung des Pflegegelds werde eine langjährige Forderung des VdK erfüllt. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert jedoch, dass es nur einen freiwilligen Einstieg in die Vollversicherung geben soll: „Vieles liest sich gut, was zur Pflege im Koalitionsvertrag steht. Aber es muss jetzt auch geliefert werden. Eine vertane Chance ist dagegen, dass es keine verlässliche Pflegevollversicherung für alle gibt, sondern nur für jene, die sie freiwillig abschließen. Die Gefahr, dass damit die Tür in eine allgemeine Pflegevollversicherung unwiederbringlich geschlossen wird, ist groß. Das darf nicht sein.“

Der VdK sieht den Auftakt beim Pflegegeld als richtigen und wichtigen Schritt an, der zeigt, dass die Politik die häusliche Pflege noch nicht ganz vergessen hat. Bentele: „Jetzt muss das Koalitionsvorhaben auch wirklich in Gesetze gepackt werden. Die Lage der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zu Hause wurde viel zu lange ignoriert. Eine Anpassung des Pflegegelds an die Inflation ist das Mindeste.“

Auch die Möglichkeit für eine Pflegezeit für noch arbeitstätige pflegende Angehörige soll reformiert werden. Aus Sicht des VdK ein dringend notwendiger Schritt: Bei der bisherigen Ausgestaltung der Pflegezeit waren es bisher immer nur wenige hundert Betroffene pro Jahr, die diese Möglichkeit in Anspruch nahmen. Nach den Plänen der Ampelkoalition soll zukünftig Schluss sein mit den starren Modellen und der Frage, wie pflegende Angehörige diese Auszeit finanzieren sollen. Geplant ist mehr Zeitsouveränität und eine Lohnersatzleistung – auch eine langjährige Forderung des VdK.

Im Koalitionsvertrag ist darüber hinaus auch die Verschmelzung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget vorgesehen. VdK-Präsidentin Bentele: „Es ist gut, dass hier ein erster, wichtiger Schritt gegangen wird. Hier hätten wir uns allerdings etwas mehr Mut gewünscht und auch noch den Entlastungsbetrag und wenigstens die Überlegung zum Einbezug der Tagespflege als wichtige Verbesserung in der häuslichen Pflege empfunden. Aber man muss jetzt einfach mal den Einstieg wagen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 23.11.2021

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Ein Koalitionsvertrag ohne moderne Geschlechterpolitik ist nicht zeitgemäß. Eine geschlechtergerechte Gleichstellungsstrategie muss als Querschnittsthema in allen Ressorts verankert werden. Längst überfällig ist ein geschlechtergerechter Bundeshaushalt. Wir erwarten von der neuen Bundesregierung konkrete Schritte zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, eine deutliche Aufwertung von sogenannten Frauenberufen, die Abschaffung der §§218 und 219a StGB, Maßnahmen zur fairen Verteilung von Sorge- und Carearbeit, ein Paritégesetz, die Abschaffung des Ehegattensplittings und der steuerlichen Benachteiligung von Alleinerziehenden und Regelungen zu gleicher Bezahlung von gleicher und gleichwertiger Arbeit: Equal Pay.
Bisher haben wir leider den Eindruck, dass Gleichstellungspolitik und wichtige Anliegen von Frauen-, Männer-, und Gleichstellungsorganisationen – wenn überhaupt – nur ein Randthema in den Koalitionsverhandlungen sind. Geschlechtergerechtigkeit und Frauenrechte gehören auf der Tagesordnung ganz nach oben!

Unsere Top sieben:

  1. Deutschland hat die Istanbul-Konvention zwar unterschrieben, umgesetzt hat die bisherige Bundesregierung bisher wenig. Das muss sich ändern. Jede 3. Frau wird im Lauf ihres Lebens Opfer von häuslicher Gewalt. Die Folgekosten: mindestens 3,8 Milliarden Euro (Studie BTU Cottbus-Senftenberg). Dazu kommt zunehmend die Gewalt im digitalen Raum. Es braucht mehr Prävention, es braucht deutlichere gesetzliche Regelungen für soziale Plattformen und es braucht ein gut finanziertes, verbindliches und nachhaltiges Hilfesystem für Opfer von jeglicher Form von Gewalt. Dazu gehört auch die Finanzierung von Frauenhäusern und der Täterarbeit als Pflichtaufgabe.
  2. Sogenannte Frauenberufe müssen endlich deutlich aufgewertet werden. Beispiel Pflege: lange schon ist die Arbeitsbelastung zu hoch und die Bezahlung zu niedrig. In der Pflege fehlen schon jetzt mindestens 100.000 Mitarbeiter*innen.
  3. Noch immer leisten Frauen den Hauptteil der Sorgearbeit, in der Folge drohen erheblich niedrigere Renten im Vergleich zu Männern. Wir fordern konkrete Initiativen, um Sorge- und Carearbeit fair zu verteilen.
  4. Noch immer sind Frauen nicht paritätisch in Politik und in Führungspositionen der Wirtschaft vertreten. Die freiwillige Selbstverpflichtung ist gescheitert, gesetzliche Vorgaben sind nötig. Das zeigt auch die Zusammensetzung des neuen Bundestages. Nur ein Drittel ist weiblich. Es braucht ein Paritégesetz.
  5. Noch immer sind hauptsächlich alleinerziehende Mütter, mit ihren Kindern auf Hartz IV angewiesen und von Altersarmut bedroht. Zudem werden Alleinerziehende beim Steuerrecht benachteiligt. Es ist dringend an der Zeit, diese Benachteiligung und auch das Ehegattensplitting abzuschaffen. Es belohnt ein völlig überholtes Ehemodell.
  6. Wir fordern das Selbstbestimmungsrecht für Frauen über ihren eigenen Körper. Die §§218 und 219a StGB müssen endlich abgeschafft und kostenlose Beratungsangebote ausgebaut werden.
  7. In der Digitalisierung muss die Geschlechterperspektive mitgedacht werden, dazu gehört die Überprüfung jeglicher Algorithmen und KI-Anwendungen auf eine klischeefreie Nutzung und Eingabe – ohne Geschlechterstereotypen erneut zu reproduzieren.

Quelle: Pressemitteilung Business and Professional Women (BPW) Germany, Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, Bundesfrauenvertretung des dbb Beamtenbund und Tarifunion, EAF Berlin. Diversity in Leadership, Bundesfrauensekretärin der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit vom 11.11.2021

SCHWERPUNKT II: Ganztagsbetreuung

Kommunen brauchen unverzüglich Planungssicherheit beim Ganztagsausbau

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat am heutigen Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Fristverlängerung für den beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter eingebracht. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Christian Haase:

„Ein Blick auf den Kalender zeigt, dass die Kommunen ein riesengroßes Problem haben, das sie ohne Unterstützung des Bundes nicht lösen können. Das Jahr 2021 wird absehbar in 43 Tagen enden und damit auch die Förderfrist für die Bundesmittel zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Absehbar werden viele Kommunen diese Frist nicht einhalten können – es drohen hohe Rückforderungen, die neue Löcher in die Haushalte der betroffenen Kommunen reißen werden.

Die von CDU und CSU mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf auf den Weg gebrachte Fristverlängerung um ein Jahr ist der einzig richtige und gangbare Weg. Wenn die Umsetzung dieses Prestigeprojektes auch des Bundes nicht ins Stottern geraten soll, brauchen die Kommunen unverzüglich Planungssicherheit, dass sie begonnene Maßnahmen auch im kommenden Jahr abschließen und bis Ende 2022 abrechnen können.

Die künftigen Ampelkoalitionäre ignorieren das Problem und ducken sich vor einer pragmatischen und schnellen Lösung weg. Mit ihrer Vogelstrauß-Politik lassen SPD, Grüne und FDP die Kommunen im Stich.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18.11.2021

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag erstmals über den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, gerne wie folgt zitieren:

„Bundesweit drohen nach dem 31. Dezember Baustopps an unseren Schulen, wenn der Bund jetzt nicht handelt. Damit die Schulen und Horte schnell fit für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern gemacht werden, hat der Bund den Ländern im Rahmen der Corona-Soforthilfen Ende 2020 insgesamt 750 Millionen Euro Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Die Abruffrist für diese Fördermittel endet nach aktueller Rechtslage allerdings am 31. Dezember. Wegen der angespannten Lage im Handwerk und Lieferengpässen bei Baumaterialien konnten von den Schulträgern und Horten längst noch nicht alle Bauvorhaben abgeschlossen werden. Der von uns als CDU/CSU heute vorgelegte Gesetzentwurf stellt sicher, dass auch nach dem Jahreswechsel in den Schulen weitergebaut werden kann. Eltern und Kinder verlassen sich darauf, dass Grundschulkinder ab 2026 nachmittags in den Schulen betreut werden können. Leider hat das links-gelbe Bündnis den Ernst der Lage offenbar noch nicht erkannt. Die Schulen und Horte brauchen jetzt schnell Sicherheit, damit der Ausbau der Ganztagsinfrastruktur wie geplant weitergehen kann.“

Hintergrund:

Zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsinfrastruktur für Grundschulkinder hat der Bund den Ländern im Rahmen der Corona-Soforthilfen Ende 2020 750 Millionen Euro Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Mit diesen „Beschleunigungsmitteln“ und einem Eigenanteil können Träger Ausstattungsinvestitionen, bauvorbereitende Maßnahmen und Baumaßnahmen umsetzen. Aufgrund von Lieferengpässen in der Baubranche könnten viele Kommunen nun jedoch auf den Kosten für noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben sitzen bleiben, da der Förderzeitraum des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ am 31.12.2021 endet.

Aufgrund der derzeit sehr angespannten Lage im Handwerk, die einhergeht mit teilweise erheblichen Lieferengpässen von Baumaterialien, ist schon jetzt absehbar, dass bereits begonnene Bauvorhaben nicht mehr bis 31. Dezember 2021 fertiggestellt werden können. Damit können teilweise auch die zur Verfügung stehenden Beschleunigungsmittel bis 31. Dezember 2021 nicht mehr verausgabt werden. Es besteht die Gefahr, dass Kommunen auf den Kosten für entsprechende Bauvorhaben sitzen bleiben.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18.11.2021

Unionsantrag zur Verlängerung von Förderfristen beim Ganztagsausbau aufs Abstellgleis geschoben

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verlängerung der Förderfrist beim beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter beraten. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik Christian Haase:

Nadine Schön: Wenn wir den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erfolgreich umsetzen wollen, dürfen wir bei den Beschleunigungsmitteln nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Eine Verlängerung des Förderprogramms ist unumgänglich. Es ist absehbar, dass viele Projekte nicht rechtzeitig bis Ende dieses Jahres abgeschlossen und abgerechnet werden können. Viele Kommunen werden die eingeplanten und benötigten Fördermittel zurückgeben müssen und Maßnahmen nicht umsetzen können. Damit werden auch Ausbaumöglichkeiten in der Zukunft reduziert.“

Christian Haase: „Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, dass unser Antrag zur Verlängerung der Abruffrist für Fördermittel zum Ganztagsausbau im Grundschulalter nicht sofort abgestimmt, sondern in die Ausschussberatung überwiesen worden ist. Die Kommunen brauchen jetzt eine pragmatische und kurzfristige Lösung und keine langen Diskussionen über Offensichtliches.

Was sich mit dem Ergebnis der Sondierungsgespräche angedeutet hat, ist jetzt in der Praxis festzustellen: Die Kommunen können auf den Bund nicht mehr als verlässlichen Partner zählen. SPD, Grüne und FDP verstolpern aus nicht nachvollziehbaren Gründen ihren Koalitionsstart noch bevor die Koalition an den Start geht – und das zulasten der Kommunen. Diesen läuft bei der Umsetzung des Förderprogramms zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter die Zeit davon. Hier drohen bei einem Prestigeprojekt auch des Bundes erhebliche Belastungen der Kommunalfinanzen, die nur durch ein beherztes Eingreifen der SPD-geführten Bundesministerien abgewendet werden können. Dafür fehlt den künftigen Koalitionären offensichtlich die Kraft.“

Hintergrund:

Der Bund hatte im vergangenen Jahr aus dem coronabedingten Konjunkturpaket (Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder) 750 Millionen Euro Beschleunigungsmittel zur Förderung des Ganztagsausbaus im Grundschulalter bereitgestellt. Die Mittel müssen bis 31. Dezember 2021 verausgabt werden.

Aufgrund der derzeit sehr angespannten Lage im Handwerk, die einhergeht mit teilweise erheblichen Lieferengpässen von Baumaterialien, ist schon jetzt absehbar, dass bereits begonnene Bauvorhaben nicht mehr bis 31. Dezember 2021 fertiggestellt werden können. Damit können teilweise auch die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung „„Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ zur Verfügung stehenden Beschleunigungsmittel bis 31. Dezember 2021 nicht mehr verausgabt werden. Es besteht die Gefahr, dass Kommunen auf den Kosten für entsprechende Bauvorhaben sitzen bleiben.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.11.2021

Nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion soll der Förderzeitraum für den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler über den 31. Dezember 2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert werden. Über den entsprechenden Gesetzentwurf der Union (20/83) wird der Bundestag am heutigen Donnerstag in erster Lesung beraten. Die Fraktion verweist auf das in der vergangenen Wahlperiode verabschiedete Ganztagsförderungsgesetz, mit dem eine stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 realisiert werden soll. Es sei davon auszugehen, dass mehr als 800.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Der Bund unterstütze Länder und Kommunen beim Ausbau des Betreuungsangebotes mit 3,5 Milliarden Euro für Investitionen. Dafür habe der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Von den 3,5 Milliarden Euro habe der Bund den Ländern Mittel im Umfang von 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um den Ausbau zu beschleunigen. Die Frist zum Abruf dieser Mittel durch die Länder sei sowohl im Ganztagsfinanzierungsgesetz als auch im Ganztagsfinanzhilfegesetz auf den 31. Dezember 2021 terminiert.

Die angespannte Situation im Bausektor und Lieferengpässe von Baumaterialien führen laut Unionsfraktion jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Durchführung und Beendigung von Bauprojekten. Bereits jetzt sei absehbar, dass in vielen Ländern die festgelegten Fristen nicht eingehalten werden können. Es bestehe die Gefahr, dass Kommunen, die im Vertrauen auf den Erhalt der Fördermittel bereits Aufträge erteilt haben, im Falle eines Widerrufs der Förderbescheide aufgrund nicht fristgerechten Mittelabrufs die anfallenden Kosten selbst tragen müssen und die Bauvorhaben nicht fertiggestellt werden können. Daher sei es erforderlich, die vorgesehene Frist um ein Jahr zu verlängern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1096 vom 18.11.2021

SCHWERPUNKT III: Corona-Krise

„Die Auswirkungen der Schulschließungen auf Kinder, Jugendliche und deren Familien waren verheerend“, sagt Nicole Gohlke. „Um das den Familien und dem Personal in Zukunft zu ersparen, brauchen wir dringend die Umsetzung aller möglichen Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche ausreichend zu schützen.“ Bund und Länder müssen handeln: Mehr Raumluftfiltersysteme, CO2-Messgeräte, kostenlose Masken für alle Beteiligten, ausreichend Schnelltests und Desinfektionsmittel, zusätzliche Räumlichkeiten an dritten Lernorten, zusätzliches pädagogisches sowie Betreuungspersonal u.v.m. Die Linksfraktion hat einen Antrag dazu eingebracht.

Rede ansehen

Quelle: Newsletter Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 18.11.2021

Die Fraktion Die Linke spricht sich gegen die erneute Schließung von Kitas und Schulen während der Corona-Pandemie aus. In einem Antrag (19/81), über den der Bundestag am heutigen Donnerstag erstmals beraten wird, fordert sie die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass Schulen, Kitas und die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe offengehalten werden. Um dies zu gewährleisten, seien sie pandemiegerecht auszustatten.

Darüber hinaus sollen nach dem Willen der Linksfraktion in allen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche täglich kostenlose FFP2- beziehungsweise medizinische Masken, Antigen-Schnelltests und ausreichend Desinfektionsmittel für Kindern und Jugendliche, das gesamte Personal sowie Besucher zur Verfügung gestellt werden. Alle Einrichtungen sollen mit CO2-Messgeräten und Raumluftfiltersystemen ausgestattet werden und mehr niedrigschwellige Impfangebote angeboten werden. Zudem fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um für die Dauer der pandemischen Lage bei der Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen ein Recht auf ein Corona-Elterngeld einzuführen. Dieses soll während der ersten sechs Wochen die Entgeltfortzahlung zu 100 Prozent gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1097 vom 18.11.2021

Angesichts der besorgniserregenden pandemischen Lage müsse die besonders verletzliche Gruppe der Kinder hervorgehoben werden: Es dürfe nicht nachgelassen werden, diese besonders im Fokus von Schutzbemühungen zu belassen. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Welcher Zahlen bedarf es denn noch, um unsere Anstrengungen zum Schutz von Kindern zu erhöhen? Viele Kinder und Familien haben nach fast zwei Jahren Pandemie praktisch keine Reserven mehr, sie sind am Ende ihrer Kräfte angelangt. Familien brauchen konkret Entlastung und Unterstützung. Es darf von ihnen nicht erwartet werden, unbegrenzt im Krisenmodus zu agieren. Vor allem armutsbetroffene Familien und ihre Kinder stehen besonders unter Druck, es droht eine Zuspitzung ihrer prekären Lage. Wir brauchen noch bessere Konzepte, die darauf angepasst sind, alle Familien in der Pandemie zu schützen und ihr Leben unter diesen Bedingungen zu entlasten.

Lehrpersonal in Schulen und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen und Frauenhäusern müssen bei den Booster-Impfungen priorisiert werden; und auch sie haben eine schnelle Entlastung bitter nötig. Es braucht zudem eine finanzielle Ausstattung, die die weitere Anschaffung und Betreibung von Luftfiltern und Hygienemaßnahmen ermöglicht. Was aber in jedem Fall gilt, ist doch: Eine hohe Impfrate bei denen, die geimpft werden können, ist der beste Schutz für Kinder und Jugendliche, die eben nicht oder nicht in allen Fällen geimpft werden können. Das ist eine Frage von Verantwortung und generationenübergreifender Solidarität.

Auch das wichtige Aufholpaket für benachteiligte Kinder muss – allein, weil die Pandemie ja immer noch in voller Härte zuschlägt –  ergänzt und erweitert werden. Die Nachholbedarfe von Kindern und Jugendlichen sind neben schulischen Inhalten zum Teil enorm, denn die nötigen Schutzmaßnahmen gehen notgedrungen mit großen Belastungen für ihre soziale Entwicklung einher. Hierfür bedarf es zusätzlicher finanzieller und längerfristiger unterstützender sozialpädagogischer Angebote.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 16.11.2021

Gestern wurde ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Pandemie im Bundestag beraten. Die AWO begrüßt die darin enthaltende Verlängerung der Schutzmaßnahmen für Menschen in finanziellen Notlagen und die soziale Infrastruktur.

Der Verband sieht vor allem in der Verlängerung der Karenzzeit für die vertiefte Prüfung von Vermögen und Angemessenheit der Wohnung eine Entlastung für Betroffene, die Halt in einer finanziell und individuell belastenden Ausnahmesituation gebe. Die AWO fordert daher, die inzwischen bewährte Praxis auch unabhängig von Corona zu verstetigen. Der entsprechende Prüfauftrag aus dem Sondierungspapier müsse zeitnah und umfassend umgesetzt werden.

„Es ist wichtig und richtig, dass Rettungsschirme nicht nur über der Wirtschaft, sondern vor allem über Menschen in prekären Lebenslagen und der sozialen Infrastruktur für alle Bürger*innen gespannt werden“, so Döcker, „Den Zugang zur Grundsicherung weiterhin zu vereinfachen, wird in den kommenden Monaten viele Menschen vor existenziellen Krisen schützen und die Verlängerung des Rettungsschirms für soziale Dienstleister (SodEG) bis zum Frühjahr 2022 die soziale Infrastruktur in Deutschland vor dem Kollaps bewahren – von Werkstätten über Sprachkurse bis hin zu Arbeitsmaßnahmen. Sie sind dadurch vor dem möglichen Corona-Bankrott durch Ausfälle, Schließungen oder Begrenzungen der Teilnehmendenzahlen geschützt.“

Auch die Verlängerung des Schutzschirms für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen bis zum 19. März 2022 wertet der Verband positiv. Brigitte Döcker: „Die Pandemie bringt Eltern, Kinder und pflegende Angehörige an ihre Belastungsgrenzen. Gleichzeitig kämpfen auf Grund der nötigen Schutzmaßnahmen die über 70 gemeinnützigen Vorsorge- und Rehabilitationskliniken für Mütter, Väter und für pflegende Angehörige im Verbund des Müttergenesungswerkes um ihre Existenz. Die im Rettungsschirm enthaltenen Ausgleichszahlungen für Corona-bedingte Einnahmeausfälle sind lebensnotwendig, damit die Kliniken weiterhin Entlastung für hoch belastete Familien gewährleisten können.“

Die wirtschaftliche Absicherung durch Rettungsschirme sei aber vor allem für stationäre Pflegeeinrichtungen nicht ausreichend. „Der enorme Anstieg an Ansteckungen und insbesondere an Impfdurchbrüchen zeigt, dass die Corona-Pandemie und die daraus erwachsenen Belastungen für Pflegeeinrichtungen nicht überwunden sind“, so Brigitte Döcker, „Neben der wirtschaftlichen Absicherung durch die Schutzschirme sind daher insbesondere Pflegeeinrichtungen auf weitere Unterstützung angewiesen, um die ihnen anvertrauten Menschen weiterhin schützen zu können. Die dafür nötigen Maßnahmen von umfangreicher Testung bis zu Schutzausrüstung und Hygienemaßnahmen können nicht ohne Weiteres zusätzlich zum Arbeitsalltag durchgeführt werden. Der Einsatz der Bundeswehr zur Durchführung von Testungen in den Einrichtungen hat sich in der letzten Welle bewährt und sollte kurzfristig wieder ermöglicht werden. Vor allem aber müssen die Impfkampagne vorangetrieben und Booster-Impfungen schnell in der Fläche ermöglicht werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 12.11.2021

eaf begrüßt Offenhalten von Kitas und Schulen, aber damit ist es nicht getan

Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag heute beschlossen hat, stehen flächendeckende Schließungen von Schulen und Kitas voraussichtlich bald nicht mehr als Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie zur Verfügung. Falls auch der Bundesrat am Freitag grünes Licht gibt, können solche Gemeinschaftseinrichtungen künftig nur noch in Einzelfällen geschlossen werden.

„Endlich werden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei den politischen Ent­scheidungen in den Blick genommen! Viele Schülerinnen und Schüler haben unter den monatelangen Schulschließungen der vergangenen anderthalb Jahre stark gelitten, deshalb hat die Politik richtig erkannt, dass sich diese Situation nicht wiederholen darf“, lobt Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der eaf. „Das ist aber nur die halbe Miete! Uns ist absolut unverständlich, warum die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinschaftseinrichtungen nicht stärker im Zentrum politischen Handels stehen.“

Bei geöffneten Kitas und Schulen muss aus Sicht der eaf deutlich mehr dafür getan werden, die Infektionsgefahr für Kinder und Jugendliche zu minimieren. „Kinder und Jugendliche haben genug gelitten und verzichtet, um die ältere Generation zu schützen“, so Insa Schöningh. “Sie sollten nicht einen weiteren Winter in ihren Klassenräumen frieren, weil statt Luftfiltern nur Lüften zur Verfügung steht. Für die ganz Kleinen müssen endlich kindgerechte Spuck- oder Lolli-Tests die Regel sein. Wir vermissen hier die Solidarität der Erwachsenen, die verant­wortlich dafür sind, die Rahmenbedingungen in Schule und Kita annehmbar zu gestalten und das Infektionsgeschehen niedrig zu halten.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 18.11.2021

  • Verlängerung der erhöhten Pflegehilfsmittelpauschale wurde vergessen
  • Pflegebedürftige zu Hause müssen auch weiterhin Zusatzkosten für Masken und Desinfektionsmittel allein tragen

Der Sozialverband VdK kritisiert, dass bei den Maßnahmen, die die Ampelkoalitionäre im Kampf gegen Corona am Donnerstag im Bundestag beschließen wollen, erneut die Zuhause Gepflegten vergessen werden: „Niemand in der Politik interessiert sich für den Schutz der Mehrheit der Pflegebedürftigen, nämlich der Zuhause Gepflegten und der Millionen von pflegenden Angehörigen. Sie haben weiterhin Zusatzkosten für Schutzkleidung, Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen, Masken. Doch die erhöhte Pflegehilfsmittelpauschale wird nicht verlängert und läuft Ende des Jahres aus. Das ist ein Skandal“, kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele. An alle werde gedacht, nur an sie wieder einmal nicht: „Für die Soldaten und Bundesbeamte gibt es eine steuerfreie Coronaprämie von bis zu 1.500 Euro. Die Ärzte erhalten für jede Impfung statt 20 nun 28 Euro. Über die Pflegeeinrichtungen wird weiterhin ein Millionenschutzschirm gespannt. Nur die Zuhause Gepflegten gehen mal wieder leer aus und müssen selbst um das Mindeste für den eigenen Gesundheitsschutz kämpfen“, sagte Bentele.

Dabei seien sie von den allgemeinen Preissteigerungen aktuell ohnehin besonders stark betroffen: „Denn das Gesundheitsministerium hat ihnen ja auch die versprochene und seit Jahren notwendige Erhöhung des Pflegegeldes und weiterer Entlastungsleistungen in der Pflegereform im Juli gestrichen“, kritisierte Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 17.11.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kein deutlicher Anstieg von angezeigten Fällen während der Corona-Lockdowns / Deutlich mehr Frauen wandten sich aber an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Bedrohung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Vergewaltigung: Gewalt kommt in Paarbeziehungen nach wie vor erschreckend häufig vor. Auch 2020 sind die Fälle von Gewalt in bestehenden und ehemaligen Partnerschaften weiter gestiegen, im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent. Die Zahl der Gewaltopfer in Partnerschaften stieg um 4,4 Prozent von 141.792 Opfern im Jahr 2019 auf 148.031 Opfer im Jahr 2020. Ganz überwiegend trifft diese Gewalt Frauen: 80,5 Prozent der Opfer sind weiblich. Von den Tatverdächtigen sind 79,1 Prozent Männer. 37,9 Prozent der Taten werden durch Ex-Partner oder Ex-Partnerinnen begangen, der übrige Teil innerhalb bestehender Ehe- und Lebenspartnerschaften. Am häufigsten betroffen waren Opfer zwischen 30 und 40 Jahren. 139 Frauen und 30 Männer wurden im Jahr 2020 durch ihre aktuellen oder ehemaligen Partner oder Partnerinnen getötet.

Das zeigt die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2020, die die geschäftsführende Bundesfrauen- und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, und der Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, Petra Söchting, in Berlin vorgestellt hat.

Christine Lambrecht, geschäftsführende Bundesfrauen- und Bundesjustizministerin: „Für viele Frauen und manche Männer kann das eigene Zuhause ein Ort des Schreckens sein. Jede Stunde werden in Deutschland durchschnittlich 13 Frauen Opfer von Gewalt in Partnerschaften. Alle zweieinhalb Tage stirbt eine Frau durch die Gewalttat ihres Partners oder Ex-Partners. Die Justiz muss diese Taten mit großer Entschiedenheit gegen die Täter und mit aller Sensibilität für die Betroffenen verfolgen.

Unser Strafrecht haben wir gerade erst verschärft. Stalking kann jetzt sehr viel häufiger verfolgt werden. So können Stalker gestoppt werden, bevor sie gewalttätig werden. Das Gewaltschutzgesetz haben wir erweitert. Bei Verletzung oder Bedrohung der sexuellen Selbstbestimmung können Betroffene jetzt Kontaktverbote und Betretungsverbote für ihre Wohnung erwirken. Dies gilt es konsequent durchzusetzen.

Wir müssen alles dafür tun, den Betroffenen zu helfen, damit sie der Gewalt entkommen und sich und ihre Kinder schützen können. Deshalb bauen wir Frauenhäuser und Beratungsstellen gemeinsam mit den Ländern aus, mit 120 Millionen Euro des Bundes. Wir investieren in die Aus- und Fortbildung von Fachkräften, die unmittelbar helfen können. Ich bin sicher, dass diese Arbeit zum Schutz vor Gewalt sehr konsequent weitergeführt wird.“

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts:Erneut verzeichnen wir einen Anstieg bei den Opfern von Gewalttaten in Partnerschaften. Die Bekämpfung der Partnerschaftsgewalt, von der vor allem Frauen betroffen sind, bleibt deshalb weiterhin in unserem polizeilichen Fokus: Kein Täter darf sich vor Bestrafung sicher fühlen! Damit das gelingt, sind wir alle gefragt, deshalb: Seien Sie wachsam, achten Sie auf Ihre Mitmenschen und wenden Sie sich bei einem Verdacht an die Beratungsstellen oder die Polizei!

Mit Sorge sehen wir auch die anhaltenden Anstiege von Bedrohung, Stalking und Nötigung über das Internet. Um diese noch wirksamer bekämpfen zu können, soll die neue „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ im BKA, kurz ZMI, ab dem kommenden Jahr Hinweise auf Hass und Hetze im Internet von bestimmten Anbietern von Telemediendiensten gebündelt entgegennehmen. Gemeinsam mit den Polizeien und der Justiz von Bund und Bundesländern stellen wir sicher, dass diese Straftaten intensiver strafrechtlich verfolgt werden. Unsere Botschaft ist eindeutig: Auch das vermeintlich anonyme Internet schützt die Täter nicht vor Strafverfolgung!“

Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden im Jahr 2020 (jeweils vollendete und versuchte Delikte):

  • Opfer von Tötungsdelikten: 359 Frauen, 101 Männer
  • Opfer von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: 72.013 Frauen und 19.199 Männer
  • Opfer von Bedrohung, Stalking und Nötigung: 29.301 Frauen und 3.721 Männer
  • Opfer von Freiheitsberaubung: 1.567 Frauen und 192 Männer
  • Opfer von gefährlicher Körperverletzung: 12.449 Frauen und 5.570 Männer

Mehr als die Hälfte der Opfer (51,2 Prozent) lebte in einem gemeinsamen Haushalt mit der tatverdächtigen Person.

Die Zahlen von polizeilich registrierter Partnerschaftsgewalt steigen seit 2015 kontinuierlich an. Das ist ein Indiz dafür, dass mehr Opfer Hilfe bei der Polizei suchen und Gewalttaten zur Anzeige bringen.

Entwicklung der Partnerschaftsgewalt während der Corona-Lockdowns

Die Corona-Lockdowns im Jahr 2020 ergaben keinen eindeutigen Anstieg der Fälle. Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich im April 2020 ein Anstieg von 2,9 Prozent, im Mai von 3,7 Prozent. Während des zweiten Lockdowns („Lockdown light“ ab Anfang November, Lockdown ab Mitte Dezember 2020) sank die Anzahl der registrierten Fälle im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent. Im Dezember sank diese sogar um 3,2 Prozent. Ein Grund hierfür kann die Situation im Lockdown sein, die es Betroffenen schwerer machte, Anzeige zu erstatten und für Außenstehende schwieriger, Gewalttaten im Umfeld zu bemerken. Das Ausmaß von Partnerschaftsgewalt könnte sich daher sogar vergrößert haben, ohne sich bislang in polizeilich registrierten Fällen niederzuschlagen. Ein Hinweis dafür könnten die Auswertungen des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ sein. Diese zeigen, dass die Zahl der Beratungskontakte in den Corona-Lockdowns erheblich zugenommen hat. 2020 wurden mehr als 51.000 Beratungen dokumentiert, rund 15 Prozent mehr als im Vorjahr.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen unter der Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 18 Sprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de

Unterstützung für Opfer von Gewalt und Stärkung der Prävention

Um den Aus-, Um- und Neubau sowie die Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen zu fördern, stellt der Bund mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von 2020 bis 2024 jedes Jahr 30 Millionen Euro bereit. Das Programm wird in enger Kooperation von Bund und Ländern erfolgreich umgesetzt: Über 90 Bauvorhaben werden derzeit betreut. 34 Bauvorhaben sind bereits bewilligt, weitere stehen kurz davor. Ziel ist der nachhaltige und bedarfsgerechte Ausbau des Hilfesystems insbesondere für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen wie beispielsweise Frauen mit Beeinträchtigungen.

Flankiert wird das Investitionsprogramm durch das Bundesinnovationsprogramm, für das der Bund 5 Millionen Euro pro Jahr bis 2022 zur Erprobung von neuen Konzepten bei Schutz, Unterstützung und Prävention von Gewalt gegen Frauen zur Verfügung stellt. Auch die Bundesländer und Kommunen investieren in erheblichem Umfang in die Bereitstellung und den Ausbau von Unterstützungsangeboten. Aktuell werden 14 Innovations-Projekte gefördert. Mit dem Projekt „Hilfesystem 2.0“ werden die digitalen Kompetenzen und die Ausstattung der Frauenhäuser und Beratungsstellen gestärkt. So konnten von Gewalt betroffene Frauen auch mit Hilfe digitaler Medien weiter unterstützt werden. Über 4.000 Fachkräfte aus unterschiedlichen Feldern wie der Jugendhilfe, der Polizei, der Justiz und aus Frauenunterstützungseinrichtungen konnten zudem über E-Learning-Kurse zu Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt weitergebildet werden.

Die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2020 des Bundeskriminalamtes finden Sie hier: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2021

Rörig: „Gerade dort, wo Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen sollen, im Kreis ihres Vertrauens, in der Familie und bei Freunden, bei Nachbarn oder im Verein sind sie häufig sexueller Gewalt ausgesetzt. Das ist unerträglich und muss sich ändern. Kinder und Jugendliche müssen vertrauen können.“

 

Berlin, 18.11.2021.Vertrauen – aber sicher! Gemeinsam gegen Missbrauch“ heißt die Aktionswoche des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) anlässlich des Europäischen Tages gegen sexuelle Ausbeutung und Gewalt“ am 18.11.2021. „Vertrauen aber sicher“ soll darauf aufmerksam machen, dass gerade im engsten Vertrauenskreis, in Familien und im sozialen Nahfeld, Missbrauch am häufigsten stattfindet – obwohl gerade dort Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen sollten und auch auf Zuhören, Verständnis und Hilfe vertrauen können.

 

„Wir rufen dazu auf, gemeinsam für den Schutz zu sorgen, den Kinder und Jugendliche brauchen,“ sagt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig: „Es hat nichts mit Denunziation zu tun, wenn man sich bei Anzeichen von sexuellen Übergriffen oder Gewalt im Freundeskreis, in der Verwandtschaft, im Verein oder in der Schule an eine Beratungsstelle wendet. Kinder müssen überall darauf vertrauen können, dass Erwachsene sie schützen.“

 

Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen passiert zu Hause, in der Schule, bei außerschulischen Aktivitäten, am Smartphone oder im Netz durch Cybergrooming, Manipulation via Webcam oder das nicht autorisierte Weiterleiten von selbstgenerierten Bildern. Laut Europarat wird in den meisten Fällen (70 bis 85 %) sexualisierte Gewalt von einer Person begangen, die das Kind kennt und der es vertraut; in 90 % der Fälle werden die sexuellen Gewalttaten nicht bei der Polizei angezeigt.

 

Auch der Betroffenenrat beim UBSKM betont die Notwendigkeit, Familie und soziales Nahfeld nicht zum Tatort werden zu lassen: „Der Betroffenenrat unterstützt das diesjährige Motto „making the circle of trust truly safe for children“ des Aktionstages sehr. Kinder, die in ihrer Familie oder ihrem sozialen Nahfeld sexualisierte Gewalt erleben, sind besonders schutzlos ausgeliefert. Es gibt für sie keinen sicheren Ort und sie lernen, dass sie niemandem vertrauen können. Die sexualisierte Gewalt ist über viele Jahre hinweg Alltag. Oft gibt es kein Entrinnen aus der Gewalt. Überall dort, wo sich Kinder aufhalten, brauchen wir Schutzkonzepte und vor allem ein kompetentes Umfeld, damit Taten gerade im Familienkreis oder im sozialen Nahfeld erkannt werden. Betroffene Kinder und Jugendliche brauchen jedoch das Vertrauen, dass ihnen geglaubt und geholfen wird. Sie brauchen sichere Sprechräume. Staat und Gesellschaft haben nicht das Recht, sie in diesen Familien im Stich zu lassen.“

 

Um auf das Thema sexuelle Gewalt in Familien und sozialem Nahfeld aufmerksam zu machen, gibt es noch bis zum 21. November eine Reihe von Aktionen auf den Social-Media-Kanälen des UBSKM. So findet am 18. November ein „Instagram Live“ mit Sonja Howard (Mitglied im Betroffenenrat), Tanja von Bodelschwingh (Beraterin beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch) und Nadine Finke (Beraterin bei Wildwasser Oldenburg) statt, moderiert von der Journalistin Maria Popov: https://www.instagram.com/missbrauchsbeauftragter/

 

Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt findet seit 2015 jährlich am 18. November auf Initiative des Europarates statt. Ziel ist es, mit dem Europäischen Tag gegen alle Formen von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen anzukämpfen und nationale wie europaweite Aktivitäten besser zu vernetzen und bekannt zu machen. In diesem Jahr rückt mit dem Motto „making the circle of trust truly safe for children“ („Lasst uns den Kreis des Vertrauens für Kinder wirklich sicher machen“) das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder in der Familie oder im sozialen Nahfeld in den Fokus. „Circle of trust(„Kreis des Vertrauens“) meint dabei Familienmitglieder ebenso wie Personen aus dem sozialen Umfeld wie Lehrer:innen oder Trainer:innen. https://www.coe.int/en/web/children/end-child-sex-abuse-day 

#EndChildSexAbuseDay 

#VertrauenAberSicher

 

 

DOWNLOADS ZUR AKTIONSWOCHE

Hier stehen Materialien zum Download bereit:

https://beauftragter-missbrauch.de/presse/meldungen/detail/vertrauen-aber-sicher

Sie sind zur kosten- und rechtefreien Verwendung freigegeben. Weitere Formate sind auf Anfrage an patricia.asare@ubskm.bund.de jederzeit erhältlich.

 

DOWNLOADS ZU DEN HILFEANGEBOTEN

Wir möchten, dass Menschen erfahren, dass es Hilfe gibt. Sie sollen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend betroffen sind oder einen Verdacht haben, dass in ihrem Umfeld Kinder oder Jugendliche sexueller Gewalt ausgesetzt sind. Unter https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/downloads finden Sie Grafiken zur Bewerbung des Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch, des Hilfe-Telefons berta und des Hilfe-Portals Sexueller Missbrauch.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 18.11.2021

Studie untersucht Engagement von Müttern in der Schule und Unterstützung ihrer Kinder zu Hause – Unterschiede nach beruflichem Bildungsabschluss mitunter beträchtlich und nur teilweise durch Schulnoten der Kinder zu erklären – Etwa in Schulgremien sollten Eltern aus allen Bildungsgruppen vertreten sein, um alle Schülerinnen und Schüler zu repräsentieren

Mütter mit einem akademischen Abschluss engagieren sich in vielen Fällen häufiger in der Schule ihrer Kinder als Frauen, die eine Ausbildung absolviert oder keinen beruflichen Abschluss haben. Diese wiederum unterstützen ihre Kinder eher zu Hause. Das geht aus einer aktuellen Studie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) und des Nationalen Bildungspanels (NEPS) basiert. Akademikerinnen sind demnach beispielsweise häufiger in der Elternvertretung aktiv, gehen eher zu Elternabenden und bringen sich öfter bei Schulfesten und anderen Veranstaltungen ein. Nichtakademikerinnen greifen ihren Kindern hingegen eher zu Hause bei Internetrecherchen und den Hausaufgaben unter die Arme. Der Fokus der Untersuchung lag auf den Müttern, da sie in den meisten Fällen mehr Zeit mit den Kindern verbringen als Väter und eher die Ansprechpartnerinnen für schulische Angelegenheiten sind. Zudem haben sie in den meisten Haushalten die Fragen nach dem elterlichen Engagement beantwortet.

 „Bereits bestehende Bildungsungleichheiten werden womöglich noch dadurch verstärkt, dass sich Mütter je nach Bildungsabschluss unterschiedlich stark in der Schule ihrer Kinder einbringen“, sagt Jan Marcus, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin und Juniorprofessor an der Universität Hamburg, der die Studie gemeinsam mit C. Katharina Spieß sowie Sevrin Waights und Andrew Judy erstellt hat.

Schulnoten und weitere Merkmale wurden in Berechnungen berücksichtigt

Die Unterschiede im schulischen Engagement sind teils beträchtlich: So nehmen fast 94 Prozent der studierten Mütter neun- bis 17-jähriger Kinder an Elternabenden teil – unter den Müttern ohne beruflichen Abschluss sind es mit knapp 84 Prozent rund zehn Prozentpunkte weniger. Ähnliche Unterschiede gibt es in den Elternvertretungen, in denen fast 44 Prozent der Mütter mit abgeschlossenem Studium vertreten sind, aber nur gut 32 Prozent der Mütter ohne Abschluss. Auch bei schulischen Veranstaltungen helfen Akademikerinnen (knapp 67 Prozent) häufiger als Mütter mit Ausbildung (60 Prozent) und Mütter ohne beruflichen Abschluss (rund 46 Prozent).

Mit Blick auf das elterliche Engagement zu Hause zeigt sich tendenziell das umgekehrte Bild: Ihre neun bis zehn Jahre alten Kinder unterstützen Mütter ohne beruflichen Abschluss beispielsweise bei den Hausaufgaben mit knapp 74 Prozent deutlich häufiger als Akademikerinnen (53 Prozent). Dieser Unterschied ist nur teilweise dadurch zu erklären, dass Kinder aus Nichtakademikerhaushalten im Durchschnitt schlechtere Schulnoten in Deutsch und Mathematik haben als Kinder aus Akademikerhaushalten. Zwar werden die Unterschiede kleiner, wenn die Schulnoten neben der Schulform und weiteren Merkmalen wie dem Wohnort und der Anzahl der Geschwister in den Berechnungen berücksichtigt werden – sie bleiben aber mit mehr als zehn Prozentpunkten groß und im statistischen Sinne signifikant. Andere Unterschiede verschwinden hingegen, wenn die Schulnoten in die Berechnungen einfließen: So suchen Mütter ohne Studium offenbar deshalb häufiger das Gespräch mit Lehrerinnen und Lehrern als Mütter mit Studienabschluss, weil ihre Kinder im Mittel in der Schule schwächer sind.

Schulen sollten Eltern aus allen Bildungsgruppen zu Mitarbeit in Schulgremien motivieren

Wünschenswert ist den StudienautorInnen zufolge, dass sich alle Elterngruppen gleichermaßen in der Schule engagieren. „Das wäre nicht nur deshalb wichtig, damit Bildungsungleichheiten zumindest nicht größer werden – sondern auch, damit etwa in Schulgremien die Interessen aller Eltern vertreten werden und nicht nur die weniger Eltern“, so Spieß, frühere Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin und heute Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). Dementsprechend sollten sowohl die Politik als auch Schulen mehr Anstrengungen unternehmen, Eltern aus allen Bildungsgruppen für solche Aufgaben zu gewinnen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 10.11.2021

Zahl der Geburten von Januar bis August 2021 um 1,3 % höher als im Vorjahreszeitraum

Von Januar bis August 2021 sind in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 524 000 Kinder zur Welt gekommen. Damit stieg die Zahl der Geburten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht um 1,3 %. Zwischen den einzelnen Monaten gab es deutliche Unterschiede. Während sich die Geburtenzahl im Januar kaum veränderte, stieg sie im Februar und April um rund 3 % und im März um 7 % im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat. Von Mai bis Juli gab es dagegen einen leichten Rückgang. Für August 2021 ist ein solcher Vergleich aufgrund der Datenlage noch nicht aussagekräftig.

Auffällig war die Zunahme der Geburten von Geschwisterkindern, also zweiten, dritten und weiteren Kindern in den Monaten März und April 2021 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat. Das Geburtenplus geht vor allem auf die Mütter mit deutscher Staatsangehörigkeit zurück, die bereits mindestens ein Kind hatten. Ihre Schwangerschaften begannen im Juni und Juli 2020, als sich die Corona-Lage nach dem ersten Lockdown entspannt hatte. Die deutliche Zunahme der Geburten von Geschwisterkindern war aber temporär und hat sich ab Mai 2021 nicht weiter fortgesetzt.

Zunahme der Geburten im Westen, Rückgang im Osten

Die Geburtenzahl stieg im ersten Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in Westdeutschland um 2,6 %, in den ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) nahm sie dagegen um 2,1 % ab. Im Osten setzte sich damit der rückläufige Trend der letzten Jahre fort. Die Zunahme der Geburten im Westen wich dagegen von der bisherigen tendenziell stagnierenden Entwicklung ab.

Methodische Hinweise:

Die Angaben für 2021 beruhen auf einer Sonderauswertung vorläufiger Daten zu Geburten nach dem Geburtsmonat. Die Daten sind noch unvollständig und verändern sich mit jeder weiteren Aktualisierung, da Geburten für zurückliegende Monate nachgemeldet werden können. Insbesondere für August 2021 ist daher ein Vergleich mit dem Vorjahresmonat noch nicht aussagekräftig. Jedoch liegen die Angaben nach dem Geburtsmonat näher an den endgültigen Ergebnissen als die sonst übliche Nachweisung vorläufiger Monatswerte. Diese beziehen sich auf den Zeitpunkt der Lieferung und Bearbeitung der Geburtenmeldungen in der Statistik (sogenannter Berichtsmonat) und können vom tatsächlichen Geburtsmonat abweichen. Für einen Vergleich mit den endgültigen monatlichen Geburtenzahlen der Vorjahre sind die Angaben nach einzelnen Berichtsmonaten nur eingeschränkt geeignet.

Die endgültigen monatlichen Ergebnisse für das Jahr 2021 werden im Juli 2022 veröffentlicht. Die Geburtenzahlen im Vergleichszeitraum des Jahres 2020 beziehen sich auf die Geburtsmonate und werden sich nicht mehr verändern.

Weitere Informationen:

Die Ergebnisse nach Geburtsmonaten bis Dezember 2020 sowie vorläufige Geburtenzahlen nach Berichtsmonaten von Januar bis August 2021 sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0002 und 12612-0101) veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung sind im Tabellensegment 12612 verfügbar.

Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung bietet die Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 16.11.2021

  • Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 führt zu mehr wohngeldberechtigten Haushalten
  • Rund 618 200 Haushalte bezogen am Jahresende 2020 Wohngeld
  • Ausgaben für Wohngeld im Vorjahresvergleich um 38 % auf rund 1,3 Milliarden Euro gestiegen

Am Jahresende 2020 haben rund 618 200 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Das waren 1,5 % aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, damit gegenüber 2019 um 22,6 % oder rund 113 800 gestiegen. Am Jahresende 2019 hatten noch rund 504 400 Haushalte Wohngeld bezogen. Der Anstieg hängt mit der zum Jahresanfang 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform zusammen, die mehr Haushalte als zuvor zum Wohngeldbezug berechtigt. Möglicherweise haben auch Einkommensverluste der Haushalte infolge der Corona-Krise zum Anstieg beigetragen.

Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese sich angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten können. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Hintergrund für den beobachteten Anstieg an Wohngeldhaushalten ist die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Wohngeldreform. Durch das Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG) sind mehr Haushalte als zuvor wohngeldberechtigt. Mit der Reform wurden beispielsweise Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben und der Wohngeldanspruch auf höhere Einkommensbereiche ausgeweitet.

Neben der Wohngeldreform können sich die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte sowie auf die Höhe des gezahlten Wohngelds ausgewirkt haben. Das Ausmaß dieser Effekte infolge pandemiebedingter Einkommensrückgänge lässt sich allerdings nicht quantifizieren.

Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern am häufigsten auf Wohngeld angewiesen

Im Ländervergleich waren private Haushalte mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2020 am häufigsten auf Wohngeld angewiesen. Dort bezogen 2,7 % der Haushalte Wohngeld. In Bayern war der Anteil mit 0,9 % am geringsten.

Durchschnittlicher monatlicher Anspruch bei reinen Wohngeldhaushalten bei 177 Euro

Ende 2020 hatten in rund 96 % der Wohngeldhaushalte alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (sogenannte reine Wohngeldhaushalte). Rund 4 % der Wohngeldhaushalte waren sogenannte wohngeldrechtliche Teilhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug Ende 2020 bei reinen Wohngeldhaushalten 177 Euro, bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten 167 Euro. Zum Vergleich: Ende 2019 war der Wohngeldanspruch bei reinen Wohngeldhaushalten mit 153 Euro etwas geringer als bei wohngeldrechtlichen Teilhaushalten mit 158 Euro. Ein Ziel des Wohngeldstärkungsgesetzes war eine Leistungsverbesserung für Haushalte mit geringem Einkommen sowie eine alle zwei Jahre erfolgende Leistungsanpassung. Die letzte Wohngelderhöhung gab es am 1. Januar 2016.

Ausgaben des Bundes und der Länder für Wohngeld um 357,6 Millionen Euro gestiegen

Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gaben Bund und Länder im Jahr 2020 zusammen rund 1,311 Milliarden Euro für Wohngeld aus. Das waren rund 38 % oder 357,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Im Jahr 2019 hatten die Ausgaben für Wohngeld 953,6 Millionen Euro betragen.

Weitere Informationen:

Basisdaten und lange Zeitreihen können in der Tabelle Haushalte mit Wohngeld (22311-0001) in der GENESIS-Online Datenbank abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 12.11.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Kinder und Familien dürfen nicht zum Opfer regionaler Macht- und europäischer Abschottungspolitik werden. Die AWO fordert gemeinsam mit 27 Kinder- und Menschenrechtsorganisationen den Stopp von Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!

28 NGOs fordern: "Stoppt Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!

Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrecht am 20.11.2021 fordert der AWO Bundesverband zusammen mit weiteren 27 Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden in einem gemeinsamen Appell die nächste Bundesregierung dazu auf Menschenrechte von Kindern auch an den EU-Außengrenzen zu achten.

Zentrale Forderungen des gemeinsamen Appells sind:

  • Um  aktuellen Situation an den EU-Außengrenzen entgegen zu treten müssen Resettlement- und humanitäre Aufnahmeprogramme sowie andere legale Zugangswege ausgebaut und die Hürden für Familienzusammenführungen gesenkt werden.
  • der Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren muss sichergestellt werden
  • Um Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, muss das Grenzmanagement der EU-Mitgliedstaaten von einem transparenten, unabhängigen und effektiven Monitoringmechanismus begleitet werden.
  • Humanitäre Organisationen sowie Menschen- und Kinderrechtsorganisationen müssen  immer umgehenden und umfassenden Zugang zu den betroffenen Menschen in den Notsituationen erhalten

Hintergrund

In den Wäldern an der polnisch-belarussischen Grenze harren gegenwärtig zahllose geflüchtete Menschen, unter ihnen Kinder und Familien, unter unmenschlichen humanitären Bedingungen aus. Sie leiden unter Unterkühlung, Hunger und Erschöpfung. Sie fliehen vor Verfolgung in der Heimat, Gewalt und Perspektivlosigkeit und suchen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren. Die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze ist ein Symptom für strukturelle Verfehlungen in der europäischen Migrationspolitik, das sich auch an anderen EU-Außengrenzen finden lässt. Überall reagieren die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Abweisung, illegalen Push-Backs und der Androhung des Baus von neuen Zäunen. Ferner droht bei einer Nicht-Aufnahme die Zurückweisung in ihre Herkunftsländer.

Appell: Stoppt Kinderrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen!

Quelle: Newsletter AWO Bundesverband e. V. vom 19.11.2021

Es war eine Überraschung im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz:

Der Initiative des Bundesrates Anfang 2021 ist es letztendlich zu verdanken, dass das Angebot der Schulsozialarbeit in einem neuen § 13a SGB VIII verankert wurde. Damit ist klar: Angebote der Schulsozialarbeit in Deutschland sind eine gesetzlich geregelte Leistung der Jugendhilfe. Es war ein langer und mühsamer Weg, der von vielen Initiativen aus Bundesverbänden und Wissenschaft, von vielen kleinen Anfragen und zwei Debatten im Bundestag geprägt war. In der bundespolitischen Diskussion zeigte sich dabei stets die politische Widersprüchlichkeit im Umgang mit dem Ziel einer gesetzlichen Verankerung von Schulsozialarbeit auf Bundesebene. Einerseits wurde die Bedeutung und Wichtigkeit von Schulsozialarbeit uneingeschränkt gelobt; andererseits wurde auf den Föderalismus verwiesen, der es der Bundesregierung untersagt, in die Bildungshoheit der Länder einzugreifen.

Beiliegender Artikel von Dieter Eckert, ehemaliger Referent für Jugend- und Schulsozialarbeit im AWO Bundesverband, und Dr. Herbert Bassarak, langjährig Professor für Sozialarbeit und Sozialpädagogik an der TH Nürnberg, geht auf Spurensuche nach den Ursprüngen und Entwicklungslinien des § 13a SGB VIII. Der Beitrag vermittelt erste Einschätzungen zur Bedeutung der gesetzlichen Verortung für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und zeigt weitere Verbindungslinien im novellierten SGB VIII auf.

Quelle: Newsletter AWO Bundesverband e. V. vom 17.11.2021

Anlässlich des Internationalen Männertags am 19. November fordert das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. die künftige Bundesregierung auf, Gleichstellungspolitik in den Fokus ihrer Arbeit der nächsten vier Jahre zu stellen und dabei Männer mit in den Blick zu nehmen. Gleichstellung geht alle Geschlechter an und gleichstellungspolitischer Fortschritt braucht auch das Engagement von Jungen und Männern.

“Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung, dass sie das Potenzial von Männern als gleichstellungspolitische Akteure voll anerkennt und gleichstellungsorientierte Männerpolitik endlich verlässlich fördert”, so Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer des Bundesforum Männer e.V.

Vor der neuen Bundesregierung liegen große politische Herausforderungen, bei denen Fragen der Geschlechtergerechtigkeit nicht länger nachrangig behandelt werden dürfen. Die Corona-Pandemie macht deutlich, wie fragil gleichberechtigte Verhältnisse sind und wie stark strukturelle Ungleichheit zwischen den Geschlechtern fortwirkt. Um gleichstellungsorientierte Männerpolitik und eine moderne Gleichstellungspolitik insgesamt wirksam umsetzen zu können, braucht es jetzt dringend zukunftsweisende politische Maßnahmen!

Männer übernehmen Verantwortung – partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern

Das Bundesforum Männer e.V. erwartet deshalb, dass die künftige Bundesregierung ernst macht und familien- wie sozialpolitisch die Weichen auf Zukunft stellt. Hierzu gehören die Einführung einer Lohnersatzleistung für die Angehörigenpflege genauso wie eine Armut verhindernde Kindergrundsicherung. Das Familienrecht muss entrümpelt werden. Das überholte Leitbild der Versorger-Ehe gehört endlich ausrangiert. Ziel muss eine Rechtslage sein, die partnerschaftliche und gleichberechtigte Aufgaben- und Chancenteilungen zulässt und erleichtert. Dazu braucht es Maßnahmen und Rahmenbedingungen wie:

  • Die Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld und die Vaterschaftsfreistellung von zwei Wochen nach Geburt mit Lohnersatzleistung.
  • Einvernehmliche Lösungen im Abstammungs- und Kindschaftsrecht zu Fragen der rechtlichen und sozialen Vaterschaft sowie verbesserte Rahmenbedingungen für die Vielfalt der gelebten Betreuungsformen vor und nach Trennung und Scheidung.
  • Anerkennung der Vereinbarkeitsbedarfe im Lebensverlauf, z.B. durch flexible Arbeitszeitmodelle und geeignete Arbeitszeitpolitik.
  • Ausbau von Programmen und Projekten mit dem Ziel, mehr Männer in Erziehungs- und Pflegeberufe zu bringen.

Nationale Strategie für Jungen- und Männergesundheit

Zudem fordert das Bundesforum Männer e.V. eine geschlechtersensible Gesundheitspolitik, die auch die Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Jungen und Männern mit einbezieht: Risikoverhalten, Alkohol- und Drogenkonsum, psychische Erkrankungen, Unfälle, Suizide sind nur einige Themen, bei denen ein spezifischer Blick auf die Zusammenhänge zwischen männlichen Verhaltensmustern, gesellschaftlichen Verhältnissen und gesundheitlichen Problemen von Jungen und Männern notwendig ist. Mehr als zwei Drittel der Alkohol- und Drogenabhängigen und über 80% der Alkohol- und Drogentoten sind männlich. 75% aller Selbsttötungen werden von Männern begangen und 70% der Obdachlosen und 95% der Inhaftierten in Deutschland sind Männer. *

Die Zahlen machen deutlich: wir brauchen eine Männergesundheitsstrategie, die Impulse der WHO-Männergesundheitsstrategie von 2018 für Europa aufnimmt und in Form einer nationalen Männergesundheitsstrategie weiterentwickelt.

* Quelle: RKI: Gesundheitliche Lage der Männer in Deutschland (2014); Stat. Bundesamt: Thema Suizid (2019); PKS (2020).

Quelle: Pressemitteilung BUNDESFORUM MÄNNER – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V. vom 19.11.2021

Eine Mehrheit der Deutschen würde für eine gute Pflege aller Bürgerinnen und Bürger höhere Beiträge zur Pflegeversicherung in Kauf nehmen. Das geht aus einer repräsentativen Civey-Umfrage der Diakonie Deutschland hervor. Für eine gute Pflege sehen sie weiter den Staat und nicht nur die Familie in der Pflicht.

Für die Diakonie-Vorständin Maria Loheide sprechen die Umfrageergebnisse deutlich für eine umfassende Pflegereform. Die ist längst überfällig und muss von der künftigen Bundesregierung zügig auf den Weg gebracht werden: „Gute Pflege gibt es nicht zum Nulltarif. Das wissen die Menschen und  sind bereit, mehr dafür zu bezahlen. Gute Pflege für alle Menschen ist möglich und hängt nicht vom persönlichen Vermögen ab. SPD, FPD und Grüne sind gut beraten, diese Ergebnisse in ihrer Koalitionsvereinbarung zu berücksichtigen. Die Menschen erwarten, dass die Finanzierung der Pflege in Zukunft gesichert ist und auf einer soliden Basis steht.“

Die Diakonie Deutschland zeige mit ihrem Konzept für eine grundlegende Pflegereform, dass eine gute Pflege mit einer begrenzten Eigenbeteiligung für die pflegebedürftigen Menschen finanzierbar sei. „Moderate Beitragserhöhungen, die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und das Heranziehen von Kapital- und Mieterträgen bei der Beitragsbemessung sind wie Steuerzuschüsse wichtige Elemente des notwendigen Finanzierungsmixes“, so Loheide.

51,9 Prozent der Befragten stimmten der Frage zu, dass sie für eine gute pflegerische Versorgung höhere Beiträge in Kauf nehmen würden. 37,2 Prozent antworteten mit nein bzw. eher nein (15,6 Prozent), elf Prozent sind unentschieden. Von den 18- bis 29-Jährigen würden sogar über 67 Prozent mehr Geld für eine gute pflegerische Versorgung zahlen. In der Gruppe der über 65-Jährigen sind es 55 Prozent.

„Wenn es um die dringend nötige Reform der Pflege geht, fürchtet die Politik die hohen Kosten: für mehr Personal, für bessere Gehälter, für Beratung und Entlastungen von Angehörigen. Dabei ist den meisten Menschen klar, dass gute Pflege in Zukunft mehr kosten wird. Sie sind bereit, mehr zu bezahlen, damit auch sie sich auf eine sichere pflegerische Versorgung verlassen können. Um sinnvoll vorsorgen zu können und pflegebedürftige Menschen nicht mit ständig steigenden und unkalkulierbaren Kosten zu belasten, muss die Pflegeversicherung eine Vollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung werden“, so Loheide.

In einer immer älter werdenden Gesellschaft sei es wichtig, jetzt die Weichen für eine demografiefeste Pflegereform zu stellen: „Schon jetzt fürchten viele ältere Menschen, dass sie bei Pflegebedürftigkeit die Kosten nicht finanzieren können und auf Sozialhilfe angewiesen sein werden. Das dürfen wir nicht tatenlos hinnehmen“, sagt Loheide mit Blick auf die ständig steigende Eigenbeteiligung. Im Bundesdurchschnitt müssen Pflegebedürftige derzeit monatlich 2.125 Euro für einen Platz im Pflegeheim bezahlen. Können sie diesen Beitrag nicht finanzieren, hilft die Kommune mit Sozialleistungen aus.

„Vorschläge, Modelle und Finanzierungskonzepte für eine nachhaltige Pflegereform liegen seit langem vor. Die kommende Bundesregierung muss sie aufgreifen und endlich konkrete Schritte umsetzen“, fordert Loheide. „Deshalb brauchen wir sehr schnell einen Pflegegipfel und im Anschluss ein Gremium von Expertinnen und Experten, um die konkreten Schritte anzugehen.“

Auf die Frage, „Nehmen Sie die pflegerische Verantwortung eher als Aufgabe des Staates oder der privaten Familien wahr?“, antworteten 35 Prozent der Befragten, sie sähen eindeutig den Staat in der Verantwortung, 19 Prozent nannten die Familie und 44 Prozent beide.

Das Meinungsforschungsunternehmen Civey hat im Auftrag der Diakonie Deutschland vom 5. bis 8. November 2021 rund 5.000 Personen befragt. Die Ergebnisse sind unter Berücksichtigung des statistischen Fehlers von 2,5 Prozent repräsentativ für die deutsche Gesamtbevölkerung.

Weitere Informationen:

Grafiken zum Download: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Civey_Umfrage_pflegerische_Versorgung-1.jpg

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Civey_Umfrage_pflegerische_Versorgung-2.jpg

Konzept der Diakonie Deutschland für eine grundlegende Pflegereform:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Diakonie-Texte_PDF/06_2019_Grundlegende_Pflegereform.pdf

https://www.diakonie.de/bundestagswahl-2021/pflegereform-umsetzen-gesundheitssystem-staerken

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.11.2021

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert im Rahmen der Weiterentwicklung der Düsseldorfer Tabelle, die Armutsrisiken von Kindern Alleinerziehender nicht weiter zu verschärfen. Die Düsseldorfer Tabelle, Leitlinie für den Unterhaltsbedarf, dient der Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Unterhaltsstreitigkeiten. Um den sich stetig wandelnden Lebensbedingungen gerecht zu werden, wird die Tabelle regelmäßig, zuletzt im Jahresrhythmus, weiterentwickelt. So steht auch für das kommende Jahr eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung von Unterhaltsbeträgen an.

Mit Besorgnis nimmt der djb zur Kenntnis, dass die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages für das kommende Jahr eine Anpassung der Düsseldorfer Tabelle vorschlägt, die sich auf die finanzielle Lage etlicher Mütter und ihrer Kinder negativ auswirken wird.

45,2 Prozent der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland leben bei einem alleinerziehenden Elternteil. Es ist daher im hohen Maße irreführend, wenn die Unterhaltskommission darauf abstellt, dass die zwischen 2008 und 2021 angeordneten Steigerungen des Kindesunterhalts zu einer „überproportionalen Erhöhung“ des Kindesunterhalts beigetragen haben sollen. Mit einem Mindestunterhalt etwa für 6- bis 11-jährige Kinder in Höhe von 451 Euro im Jahr 2021 ist es kaum möglich, sämtliche Ausgaben für Nahrung, Kleidung und Wohnen zu bestreiten. „Gerade die Wohnkosten für das Kind drücken nämlich ganz erheblich“, so die Präsidentin des djb Professorin Dr. Maria Wersig.

Ebenso irreführend ist es, mit der kontinuierlichen und „überproportionalen“ Steigerung des Mindestunterhalts die vorgeschlagene Erhöhung des Selbstbehalts zu rechtfertigen. Die Steigerung des Mindestunterhalts dient lediglich der Annäherung an den tatsächlichen Bedarf der Unterhaltsberechtigten. Die Erhöhung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten hingegen führt zu weiteren Lücken in der Bedarfsdeckung der unterhaltsberechtigten Kinder. Auch die erneut angedachte schrittweise Streichung der vierten Altersstufe schmälert vor allem das Budget in den Haushalten der Alleinerziehenden. Die vorgeschlagene Änderung beim Bezugsrahmen für die Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle würde im Ergebnis dazu beitragen, dass noch mehr Kinder als bisher mit diesem ohnehin schon zu gering bemessenen Mindestunterhalt auskommen müssten. „Eine Verschlechterung der Lage von Millionen Haushalten Alleinerziehender ist weder gerecht, noch entspricht sie dem Kindeswohl“, so Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Familienrechtskommission des djb.

Rund 2,09 Millionen Mütter und etwa 435.000 Väter waren im Jahr 2020 alleinerziehend. Eine den Vorschlägen der Unterhaltskommission entsprechende Gestaltung der Düsseldorfer Tabelle würde vor allem die deutlich stärker von Armut bedrohten Haushalte alleinerziehender Mütter treffen. Schon jetzt müssen zu viele betreuende Mütter aus ihren eigenen Einkünften weit über die Grenzen des Selbstbehalts hinaus Finanzierungslücken für ihre Kinder schließen. Sie können keine Beträge bis zur Selbstbehaltsgrenze für den eigenen Bedarf zurücklegen – anders als die unterhaltspflichtigen Väter. Eine weitere Belastung der oft in der Teilzeitfalle sitzenden betreuenden Elternteile muss dringend vermieden werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. − Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen vom 17.11.2021

Breites Bündnis fordert die Bundesregierung und die EU-Kommission mit einem gemeinsamen Appell auf, die Rechte der Geflüchteten an den EU-Außengrenzen zu wahren.

Die Menschen im Grenzgebiet in Belarus müssen umgehend Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren in Europa erhalten. Statt Abschottung und rechtswidrigen Push-Backs fordern die 28 unterzeichnenden Organisationen, zu denen auch der Paritätische Gesamtverband gehört, einen sofortigen und verbesserten Zugang zum Grenzgebiet für humanitäre Organisationen, um die betroffenen Geflüchteten versorgen zu können.

“Der Umgang mit Schutzsuchenden an der EU-Außengrenze ist eine politische, rechtliche und im Ergebnis humanitäre Katastrophe. Den Betroffenen – unter ihnen viele Kinder und Jugendliche – muss dringend geholfen werden und ihr Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren in Europa darf nicht länger mit Füßen getreten werden”, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

In den Wäldern an der polnisch-belarussischen Grenze harren gegenwärtig zahllose geflüchtete Menschen, unter ihnen Kinder und Familien, unter unmenschlichen humanitären Bedingungen aus. Sie leiden unter Unterkühlung, Hunger und Erschöpfung. Sie fliehen vor Verfolgung in der Heimat, Gewalt und Perspektivlosigkeit und suchen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren.

“Die aktuelle Reaktion der EU, schutzsuchende Menschen ihr Recht auf Asyl zu verweigern und sie in ihre Herkunftsstaaten, in denen ihnen Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen drohen, zurückzuschicken, ist eine Schande für die Europäische Union,” so Kerstin Becker, Referentin für Flüchtlingspolitik beim Paritätischen Gesamtverband.

Die Situation an der polnisch-belarussischen Grenze ist ein Symptom für strukturelle Verfehlungen in der europäischen Migrationspolitik, das sich auch an anderen EU-Außengrenzen finden lässt. Überall reagieren die EU und ihre Mitgliedsstaaten mit Abweisung, illegalen Push-Backs und der Androhung des Baus von neuen Zäunen.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern, dass die Krise im Sinne der geflüchteten Menschen, unter ihnen Familien und Kinder, gelöst wird. Dazu gehören Evakuierungen, der Zugang zu Asylverfahren in der EU und eine umgehende humanitäre Versorgung.

Folgende Organisationen haben den Appell unterzeichnet:

Amadeu Antonio Stiftung, Amnesty International Deutschland e.V., Arbeitsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), Ärzte ohne Grenzen e.V., AWO Bundesverband, Brot für die Welt e.V., Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e.V., Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Diakonie Deutschland, ECPAT Deutschland e.V., Equal Rights Beyond Borders, International Rescue Committee, Jesuitenflüchtlingsdienst, Jugendliche ohne Grenzen, JUMEN – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland e.V., National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN – Kinderrechtskonvention, OUTLAW.die Stiftung, Plan International, PRO ASYL, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV), Save the Children Deutschland e.V., Seebrücke – Schafft Sichere Häfen!, SOLWODI Deutschland e.V., SOS-Kinderdorf e.V., terre des hommes Deutschland e.V., World Vision Deutschland e.V.

Dokumente zum Download: Appell: Kinderrechtsverletzungen stoppen! 322 KB

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 19.11.2021

  • Bundeszuschüsse reichen nicht für notwendige versicherungsfremde Leistungen wie das Mutterschaftsgeld
  • „Betrag zwischen 40 und 45 Milliarden Euro ist vermutlich notwendig“

Der Sozialverband VdK fordert, den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds, der am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wird, dauerhaft zu erhöhen: „Es ist gut und richtig, dass der Zuschuss für das kommende Jahr auf 14 Milliarden Euro erhöht wird. Das ständige Zuschießen von Geld in den Gesundheitsfonds zeigt aber auch, dass der bislang vorgesehene Zuschuss zu gering ist. Er muss dauerhaft erhöht werden“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Um die notwendige Erhöhung berechnen zu können, müssten die Kosten für die sogenannten versicherungsfremden, also nicht beitragsgedeckten, Leistungen aber erst einmal präzise ermittelt werden.

Bentele verwies darauf, dass viele gesellschaftspolitisch veranlasste Leistungen wie der Krankenversicherungsschutz für Ehepartner und Kinder, das Mutterschaftsgeld oder die Unterstützung von einkommensschwachen Menschen, die aus dem Gesundheitsfonds gezahlt werden, unbedingt notwendig seien. „Darum ist es aber auch wichtig, dass diese Leistungen durch Bundeszuschüsse bezahlt werden. Allerdings reichen die jährlich hierfür vorgesehenen 14,5 Milliarden bei weitem nicht aus“, so Bentele.

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands lagen die Ausgaben für die versicherungsfremden Leistungen schon in 2017 bei rund 37,5 Milliarden Euro. Andere Berechnungen gehen weit darüber hinaus und belaufen sich auf bis zu 57 Milliarden Euro. „Ein Betrag zwischen 40 und 45 Milliarden Euro ist vermutlich realistisch“, sagte die VdK-Präsidentin.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 18.11.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 17. , 24. November 2021, 01. und 08. Dezember 2021

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Neue Workshopserie „!plus Themen“ startet im November mit den Schwerpunkten Kinderrechte, Kindeswohl, Partizipation

Das Kindergarten plus Onlineseminarangebot wird erweitert. Unter dem Titel „!plus Themen“ startet ab November als erstes eine Live-Online-Workshopserie mit den Schwerpunkten Kinderrechte, Kindeswohl und Partizipation. Die Kosten für drei wählbare Workshoptermine betragen insgesamt 100,00 € (inkl. Teilnahmebescheinigung).

Die Serie ist buchbar unter: https://kindergartenplus.de/shop-seminare/.

Die Workshops werden gestaltet von Prof. Dr. Jörg Maywald (Honorarprofessor an der Fachhochschule Potsdam) und Bianka Pergande (Geschäftsführerin der Deutschen Liga für das Kind).

Themen sind

  • 17.11.2021, 16.00 – 18.00: Eltern für Kinderrechte begeistern: Kinderrechtsbasierte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Prof. Dr. Jörg Maywald,
  • 24.11.2021, 16.00 – 18.00: Die Kita als sicherer Ort für Kinder /Grenzverletzendes Verhalten von Fachkräften mit Bianka Pergande,
  • 01.12.2021, 16.00 – 18.00: Signale von Widerstand und Beschwerden erkennen und angemessen reagieren Bianka Pergande
  • 08.12.2021, 16.30 – 18.30: Eltern für Kinderrechte begeistern: Kinderrechtsbasierte Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Prof. Dr. Jörg Maywald.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 16. Dezember 2021

Veranstalter: NaturFreunde Thüringen e.V.

Erstmalig wird sich in Thüringen ein Fachtag mit den Chancen und dem Mehrwert europäischer Familienbildung für hiesige Kommunen beschäftigen.
Neben einem grundsätzlichen Blick auf die Sinnhaftigkeit europäischer Begegnungsprojekte bietet der Fachtag konkrete Einblicke in Planung, Umsetzung und Finanzierung europäischer Familienbegegnungen.

Während des Fachtages haben interessierte Kommunen/Landkreise die Möglichkeit, mit Vertreter:innen des Modellprojekts „FaTI – Familiy Trainer international“ ins Gespräch zu kommen und exklusive Unterstützung für Begegnungsprojekte in 2022/23 in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Gleichstellung ist möglich – wenn die unbezahlte Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilt ist.

Wenn es um Sorgearbeit geht, also Kinderbetreuung, Pflege, Kochen und Putzen, dann scheinen immer noch zuerst die Frauen „zuständig“ zu sein. Zumindest verwenden sie täglich deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und in der Familie. Wer hängt die Wäsche auf? Diese Frage wird selten überhaupt gestellt, und wenn doch, dann lautet die Antwort meistens: die Frau! Das gilt auch für das Kochen, das Abholen der Kinder von der Kita oder die Unterstützung älterer Angehöriger.

Die Menschen entscheiden selbst, wie sie ihren Alltag organisieren. Diese Entscheidungen werden aber durch ihr Umfeld beeinflusst. Im Ergebnis dieses Wechselspiels aus privater Entscheidung und gesellschaftlichem Umfeld beobachten wir, wie unterschiedlich sich Lebensläufe von Frauen und Männern entwickeln: Männer sind häufiger, länger und durchgängiger erwerbstätig. Frauen hingegen wenden im Durchschnitt täglich 52,4 Prozent – umgerechnet 87 Minuten – mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf als Männer. Das ist der sogenannte Gender Care Gap.

Diese Ungleichverteilung ist auch ein gesellschaftliches Problem. Frauen gehen aufgrund der Übernahmen von Sorgearbeit seltener einer Erwerbsarbeit nach, die sie bis ins Alter finanziell absichern wird. Männer sind weniger an der Sorgearbeit beteiligt, ohne die gesellschaftliches Leben und wirtschaftliches Wachstum gar nicht möglich wären.

Warum entwickeln sich die Lebensläufe auseinander? Warum werden Menschen zu „Sorgepersonen“ oder zu „Erwerbspersonen“? Welche Faktoren beeinflussen die Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit? Und wie lässt sich die Sorge- und Erwerbsarbeit gerechter aufteilen? Dieses Dossier findet Antworten auf diese Fragen. Es fasst die Ergebnisse eines Forschungsberichtes zusammen (Gärtner et al., 2020).

Erwerbs- und Sorgearbeit gleich zu verteilen ist Voraussetzung dafür, Ungleichheiten in der Gesellschaft abzubauen, um allen Menschen – unabhängig vom Geschlecht – ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Den vollständigen Dossier finden Sie hier.

Mit ihrer milliardenschweren Stabilisierungspolitik hat die Bundesregierung in der Corona-Krise zahlreiche Arbeitsplätze und Unternehmen sowie gesamtwirtschaftliche Kaufkraft in Deutschland gesichert. Viele Hilfen haben aber kaum die bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern berücksichtigt, beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt sowie im Steuer- und Sozialsystem. Daher ist zu erwarten, dass mit der Umsetzung der Hilfspakete zugleich Schieflagen in der Gleichstellung von Frauen und Männern noch weiter vergrößert werden. So zeigt die Analyse des zu erwartenden Nutzen durch die Maßnahmen: 38 Prozent der 108 untersuchten Maßnahmen dürften Männern eher nutzen als Frauen, für 21 Prozent ist der absehbare Nutzen für Frauen größer einzuschätzen als für Männer. Bei rund 41 Prozent ist der Nutzen für beide Geschlechter gleich groß einzuschätzen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie, die die erwartbaren Auswirkungen der drei zentralen Corona-Hilfspakete der Bundesregierung beleuchtet.* Berücksichtigt man, wie viel Geld für verschiedene Stabilisierungsmaßnahmen vorgesehen ist, dürften die geschlechtsspezifischen Ungleichgewichte sogar noch weitaus größer ausfallen, so die Analyse der Forscherin Dr. Regina Frey. Auch längerfristige Beschäftigungseffekte sind vor allem in Branchen zu erwarten, in denen bislang deutlich mehr Männer als Frauen arbeiten.  

„Die Studienergebnisse bedeuten selbstverständlich nicht, dass nicht auch Frauen von den Corona-Hilfspaketen profitiert haben und profitieren. Aber sie zeigen, dass viele Maßnahmen so aufgesetzt waren, dass sie seltener und in geringerem Umfang Frauen nutzen als Männern“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Auch wenn die Entscheidungen unter hohem Zeitdruck erfolgen mussten, wurde die unbedingt notwendige und längst vorgeschriebene Abschätzung von Gesetzesfolgen auf die Gleichstellung ausgerechnet bei diesen Multi-Milliarden-Paketen offenbar nicht effektiv vorgenommen. Deshalb dürften sie insgesamt besondere Belastungen, die zum Beispiel viele Mütter tragen mussten, wenn sie angesichts geschlossener Schulen und Kitas ihre Erwerbsarbeit reduziert haben, nicht ausgleichen, sondern den Rückstand zu Männern eher noch vergrößern. Das ist ein Beispiel für eine `geschlechterblinde´ Politik, wie es sie im Jahr 2021 eigentlich nicht mehr geben sollte.“

Die Befunde unterstreichen: „Für die neue Bundesregierung gibt es in Sachen Gleichstellungspolitik viel zu tun“, betont die WSI-Direktorin. Dazu zählt Kohlrausch nicht nur eine deutlich bessere Evaluierung von Gesetzesfolgen, sondern auch eine Politik, die „mehr existenzsichernde Beschäftigung für Frauen“ fördere. Dazu gehöre neben weiteren kräftigen Investitionen in öffentliche Kinderbetreuung und den Sozial- und Care-Sektor insgesamt auch der Abbau von falschen Anreizen wie der Privilegierung von Minijobs und dem Ehegattensplitting. Zudem sei es wichtig, noch viel stärker als bisher der geschlechtsspezifischen Segregation auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken. Die Untersuchung wird heute auf einer digitalen Pressekonferenz vorgestellt, an der auch Elke Hannack, DGB-Vize und Vorsitzende des Kuratoriums der Hans-Böckler-Stiftung, teilnimmt (siehe auch die Zitate zur PK unten).   

In der Studie analysiert Regina Frey, die als Expertin für Gleichstellungsfragen Kommunen, Bundesländer und Bundesbehörden berät, die drei zentralen Corona-Hilfspakete der Bundesregierung. Diese umfassen nach der Untersuchung 108 abgrenzbare Maßnahmen mit einer großen Bandbreite: Das Kurzarbeitsgeld (KUG) zählt ebenso dazu wie der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende oder der Kinderbonus, die Innovationsprämie für E-Autos wie auch die Förderung von Gebäudesanierungen. Auch Unterstützungszahlungen für Selbständige, die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder die Förderung der Quantentechnologie sind enthalten. Die Studie beruht auf plausibilisierten Annahmen zur Wirkung der Maßnahmen, denn bisher sind kaum Auswertungen zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Hilfen und Förderungen zugänglich (mit Ausnahme des Kurzarbeitsgeldes). Daher können bei den Finanzvolumina einzelner Maßnahmen aktuell auch keine genaueren Differenzierungen nach Geschlecht vorgenommen werden. Je nachdem, ob der absehbare Nutzen für beide Geschlechter annähernd gleich groß ist oder ob eher ein Nutzen für Männer oder für Frauen angenommen werden kann, wird das gesamte vorgesehene Volumen einer Maßnahme einer dieser Kategorien zugeordnet.     

Bei 86 der Maßnahmen identifizierte die Forscherin einen direkten Nutzen für Personen. Hierzu zählen beispielsweise die Milderung von Einkommensausfällen aufgrund der Schließung von Betreuungsangeboten, Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung in der akuten Krise, aber auch Kredite und staatliche Garantien. Für 78 dieser Maßnahmen mit einem Nutzen für Personen lagen Informationen zum veranschlagten Budget vor. Es beläuft sich auf insgesamt knapp 600 Milliarden Euro, worin allerdings auch ein großer Anteil an Krediten und Haftungsgarantien enthalten ist (361 Milliarden Euro).

Ob das jeweilige Instrument Frauen und Männern annähernd gleichermaßen nutzen kann oder einem Geschlecht klar mehr als dem anderen, ermittelt die Forscherin anhand von drei Parametern, die in der Studie für jede Einzelmaßnahme dokumentiert werden. Untersucht werden zum einen direkte Nutzeneffekte der Corona-Hilfsmaßnahmen nach Geschlecht. Zum anderen geht es um in die Maßnahmen eingelagerte Regelungen, die dazu führen, dass diese für Frauen und Männer nicht gleichermaßen gut greifen können. Drittens geht es um zu erwartende Beschäftigungseffekte für Männer und Frauen. So wird beispielsweise das Instrument Kurzarbeitsgeld zum einen von Männern im Durchschnitt stärker in Anspruch genommen. Zudem besteht eine Verzerrung, denn die Lohnersatzleistung ersetzt einen festen Prozentsatz des ausgefallenen Nettoeinkommens. Das ist bei vielen verheirateten Frauen niedriger als bei Männern mit gleichem Bruttoeinkommen, weil sie die besonders ungünstige Steuerklasse V gewählt haben. Hier spricht Frey von einem „inhärenten Verzerrungseffekt“, der dazu führt, dass das Instrument für Frauen und Männer nicht gleich wirksam sein kann. Hinzu kommt, dass Frauen insgesamt im Durchschnitt weniger verdienen und besonders häufig in Minijobs arbeiten, die nicht über KUG abgesichert sind.

Die Auswertung kommt zu folgenden Kernergebnissen:

– Von 35 der 86 Maßnahmen oder 41 Prozent ist zu erwarten, dass sie Frauen und Männern annähernd gleich stark nutzen. Bei 33 Maßnahmen oder 38 Prozent ist davon auszugehen, dass sie eher Männern nutzen. Lediglich für 18 Maßnahmen kann erwartet werden, dass sie eher Frauen nutzen, das entspricht 21 Prozent.

– Da Maßnahmen, die absehbar eher Männern nutzen, oft ein besonders großes finanzielles Volumen umfassen, sind die Unterschiede hier sogar noch größer: 68 Prozent der insgesamt eingeplanten knapp 600 Milliarden Euro sind für Instrumente vorgesehen, die eher Männern nutzen dürften, bei 25 Prozent ist der Nutzen gleich einzuschätzen. Nur 7 Prozent des Volumens wurden für Maßnahmen eingeplant, die Frauen eher nutzen können als Männern.

– Bei insgesamt 15 Maßnahmen wirken sich „inhärente Verzerrungen“ auf den geschlechtsspezifischen Nutzen aus. In 14 Fällen geschieht das zu Ungunsten von Frauen, so wie etwa beim Kurzarbeitsgeld durch die oben beschriebene Kombination von Nettolohnorientierung und Steuerklassenverteilung. Auf diese 14 Maßnahmen entfällt ein Budget von knapp 150 Milliarden Euro. Lediglich in einem Fall ist der Nutzen für Frauen größer: Durch die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialkasse.

– 49 Maßnahmen haben indirekte, längerfristige Wirkung auf die Schaffung von zusätzlicher Beschäftigung. Davon entfallen 40 oder 82 Prozent auf Branchen, in denen aktuell vor allem Männer arbeiten, etwa Energiewirtschaft, Informationstechnologie oder Schiffbau. 8 Maßnahmen bzw. 16 Prozent fördern Wirtschaftszweige, in denen beide Geschlechter annähernd gleich stark vertreten sind. Lediglich in einem Fall, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, verbessern sich die Beschäftigungsaussichten in einer aktuell „frauendominierten“ Branche.

Zitate zur Pressekonferenz:

Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB, Kuratoriumsvorsitzende der Hans-Böckler-Stiftung:

„Die Gleichstellungswirkung staatlicher Maßnahmen darf nicht dem Zufall überlassen bleiben, wenn es mit der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft vorangehen soll. Wir brauchen eine nachhaltige Gleichstellungsstrategie und bei allen Regierungsvorhaben schon in der Planung einen Gleichstellungscheck. Das ist unser Anspruch an eine neue Bundesregierung, die sich dem Fortschritt verschreiben will!“

Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI:

„Viele Instrumente der hier untersuchten Pakete zur Krisenabwehr könnten geschlechtsspezifische Ungleichheiten verstärken. Ein wichtiger Grund ist, dass die in der Regel erforderliche geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung nicht effektiv genug vorgenommen wurde und daher nicht dazu führte, dass effektive Mechanismen eines Nachteilsausgleichs für Frauen eingeführt wurden.“

Studienautorin Dr. Regina Frey:

„Es braucht ein Monitoring der Hilfen und Förderungen im Rahmen der Anti-Krisen-Politik, das nach Geschlecht und gegebenenfalls auch nach anderen sozialen Kategorien differenziert. Eine gleichstellungsorientierte Planung und Steuerung von Kriseninterventionen ist internationaler Standard und Teil eines guten Regierungshandelns.“

Analyse von drei Maßnahmen-Paketen des Bundes zur Bewältigung der Coronakrise aus Gleichstellungsperspektive. WSI Study Nr. 29, November 2021

Kindergrundsicherung, Infrastruktur und Digitalpakt 2.0
zusammendenken

Zum Download

Bildungs- und Kinderarmut sind zwei Seiten einer Medaille – effektiv und dauerhaft wirksam können beide nur bekämpft werden, wenn es gelingt, neben der finanziellen Besserstellung der Familien auch die Angebotsseite zu stärken und monetäre, infrastrukturelle und digitale Leistungen dauerhaft miteinander zu verzahnen.

Der Vorschlag eines Bildungs- und Teilhabegesetzes (BuTG) will eine stabile Infrastruktur für qualitativ hochwertige Bildungs- und Teilhabeangebote gewährleisten: BuT-Leistungen sollen verbessert und ausgeweitet und ein echter Anspruch auf digitale Teilhabe am schulischen Bildungsangebot eingeführt werden. Ein ergänzender Infrastrukturauftrag gewährleistet, dass an Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen und Gemeinden Lernförderung und soziale wie kulturelle Angebote ausgebaut werden. Gemeinsam mit einer Kindergrundsicherung kann so ein wirklicher Neustart der Familienförderung gelingen.

Die Autor/innen widmen sich in diesem Papier den relevanten Fragen, die sich an den Schnittstellen ergeben, ebenso wie den Kosten und Wirkungen. Auch Zukunftsfragen wie eine mögliche digitale Administrierung der Bildungs- und Teilhabeleistungen werden beleuchtet.

Die Studie finden Sie hier.

Zur Autorin und zum Autor:

Dorothee Schulte-Basta ist Referentin für Sozialpolitik im Bereich Politische Bildung Inland der Heinrich-Böll-Stiftung. Dort arbeitet sie insbesondere zu den Themen Familienpolitik, Sozialpolitik und Gaming in der politischen Bildung. Ihr familienpolitischer Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen. 

Prof. Dr. Michael Wrase ist Professor für Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten Sozial- und Bildungsrecht an der Stiftung Universität Hildesheim und am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Seine Forschungsthemen sind Verfassungsrecht, Bildungs- und Sozialrecht sowie Rechtssoziologie, insbesondere Rechtswirkungsforschung.

Jetzt als Download oder Print verfügbar. 

Gelebte Vielfalt: Alle Kinder sind willkommen!

Der AWO-Flyer Inter*Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist veröffentlicht worden und kann unter werbung@awo.org (Artikel-Nr. 12127, 50Gebinde) bestellt werden.

Zielgruppen sind AWO-Mitarbeiter*innen der Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Eltern und darüber hinaus Interessierte.

Hintergrund:

Im Mai 2021 ist das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz entspricht die Bundesregierung den wiederholten Empfehlungen und Forderungen, gesetzliche Verbote von „geschlechtsnormalisierenden“ Eingriffen zu erlassen. Geschützt werden soll mit dem Gesetz das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung von Kindern mit „Varianten“ der Geschlechtsentwicklung. Damit einher geht, dass diese Kinder grundsätzlich vor unnötigen Behandlungen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden sollen. Denn bisher wurden in Deutschland an Kindern, die nach der Geburt weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden konnten, häufig Operationen an den inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen vorgenommen, die medizinisch nicht immer notwendig waren, sondern in erster Linie der Geschlechtszuordnung dienten.

Durch die neue Gesetzeslage zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung und gesellschaftliche Veränderungen werden mehr Inter*Kinder unter anderem in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sichtbar sein.

Auch die Arbeiterwohlfahrt begrüßt diese Entwicklung als Schritt in die richtige Richtung und will Inter*Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege willkommen heißen.

Die in diesem Zusammenhang deutlich gewordenen Informations- und Beratungsbedarfe sollen mit dem hier zu diesem Thema vorgelegten Flyer berücksichtigt werden. Zielgruppen sind AWO-Mitarbeiter*innen der Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Eltern und alle Interessierten. 

Am 19.11.2021 geht eine neue Plattform zur UN-Kinderrechtskonvention online. Hier finden sich alle deutschsprachigen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes an einem Ort. 

Die Plattform ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Auf der Plattform werden alle existierenden deutschen Übersetzungen der Allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zusammengetragen. Alle Bemerkungen, die es noch nicht auf Deutsch gibt, werden von den Kooperationspartnerinnen Stück für Stück übersetzt. 

Susanne Feuerbach, Amtsleiterin des Frankfurter Kinderbüros und Vorstand der BAG Kinderinteressen e.V., sagt über das Projekt: „Wir wollen eine Lücke schließen. Es gibt schon eine Reihe Übersetzungen von einzelnen Allgemeinen Bemerkungen, sie stammen aus ganz unterschiedlichen Quellen im deutsch-sprachigen Raum und sind im Netz verstreut. Wir bündeln nun alle Allgemeinen Bemerkungen auf einer deutschen Website.“ Erstmalig können Anwender*innen nun auf einen Blick erkennen, ob eine Bemerkung bereits ins Deutsche übersetzt wurde und diese direkt abrufen. 

Bei den Allgemeinen Bemerkungen handelt es sich um Erläuterungen des UN-Ausschusses zur Kinderrechtskonvention und damit um eine wichtige Grundlage für alle, die mit ihr arbeiten. „Auch die politischen Verantwortungträger_innen sind gefragt: die Bundesregierung und Landesregierungen. Da ist oft noch viel zu wenig bekannt, wie die einzelnen Artikel der Konvention gut umgesetzt werden können. Das hat auch der Ausschuss immer im Blick, wenn er Allgemeine Bemerkungen verfasst,“ betont Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts. 

Erst im März 2021 hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eine neue Allgemeine Bemerkung veröffentlicht. Es geht um die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld. Diese Bemerkung wurde von den Kooperationspartnerinnen sofort übersetzt und einer Expert_innengruppe zur redaktionellen Überarbeitung vorgelegt. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 hat es in sich: „Der UN-Ausschuss hat mehr als 700 Kinder und Jugendliche aus 28 Ländern einbezogen und die Beteiligten haben sehr klare Aufträge formuliert: Sie wollen in ihrer Privatsphäre geschützt werden. Sie wollen wissen, wie sie sich dagegen wehren können, wenn Unternehmen ihre Daten sammeln und Werbung auf sie zuschneiden,“ so Claudia Kittel. „Diese Bemerkung, da sind wir uns einig, wird ein neues Bewusstsein für die Rolle digitaler Welten für Kinder und Jugendliche schaffen,“ resümiert Susanne Feuerbach. 

kinderrechtekommentare.de

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ZFF-Info

ZFF-Info 15/2021

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), dass einige Unterstützungsmaßnahmen für Familien bestehen bleiben sollen, mahnt aber langfristige Rettungsschirme an.

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sollen ein bundeseinheitlicher Katalog möglicher Schutzvorkehrungen eingeführt sowie Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden. Gleichzeitig ist geplant, dass diverse Unterstützungsmaßnahmen in Kraft bleiben: Dazu gehören der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sowie zum Kinderzuschlag (Aussetzung bzw. Vereinfachung der Vermögensprüfung), der Fortbestand der Entschädigungszahlung bei Verdienstausfall für Eltern, deren Kinder bspw. bei Schulschließungen oder Quarantäneanordnungen zu Hause betreut werden müssen, die Verlängerung des ausgeweiteten Anspruchs auf Kinderkrankengeld auf 30 Tage sowie die vereinfachte Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Pflege- und dem Familienpflegezeitgesetz.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir alle sehnen uns nach einer Rückkehr zur Normalität und dem Ende der Pandemie. Für viele Familien ist die Corona-Krise jedoch noch lange nicht vorbei. Zum einen wirken die psychischen und finanziellen Belastungen, die durch Kinderbetreuung und Homeschooling, Verdienstausfall oder Jobverlust entstanden sind, noch immer nach. Hinzu kommt ein geschlechterpolitischer „Backlash“ in der Verteilung von Sorgearbeit. Zum anderen sind es gerade die jüngsten in unserer Gesellschaft, die noch nicht geimpft werden können. Sie sind – auch aufgrund fehlender Testkapazitäten in Kitas und mangelnder Ausstattung z.B. mit Luftfiltern – in besonderem Maße von Quarantäne, COVID-Erkrankungen und eventuellen Kita- bzw. Schulschließungen betroffen. Daher ist es wichtig und notwendig, dass einige der Unterstützungsmaßnahmen, die in den vergangenen Monaten Familien zur Verfügung standen, trotz Auslaufen der epidemischen Lage verlängert werden.“

Altenkamp fordert daher: „Die verhandelnden Koalitionsparteien haben nun die Chance, gute Rahmenbedingungen für Familien in der Pandemie und darüber hinaus zu schaffen. Dringend brauchen Kinder, Jugendliche und Familien auf lange Sicht gute kommunale Unterstützungsstrukturen, eine verstärkte pädagogische Begleitung in Kita und Schule sowie Erholungsmaßnahmen. Nur eine umfassende Kindergrundsicherung kann für den angekündigten Neustart in der Familienförderung sorgen, für pflegende Angehörige müssen gut abgesicherte Teilzeitoptionen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf geschaffen werden. Wir brauchen kinder-, jugend- und familienfreundliche Lösungen zur Bekämpfung der Krisenfolgen!“

Das Positionspapier “Familien auch in Krisenzeiten gut absichern!” des ZFF zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.11.2020

SCHWERPUNKT I: Koalitionsverhandlungen

Notwendigkeiten für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Hilfen für Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern in Anlehnung an die Empfehlungen der AG KipkE

Die unterzeichnenden Fachverbände und Personen weisen die zukünftige Bundesregierung auf einen weiterhin dringenden fachlichen und bundesrechtlichen Handlungsbedarf für Familien mit psychisch- und suchterkrankten Eltern hin und fordern die Koalitionspartner*innen auf, das Thema in die politischen Verhandlungen und eine zukünftige Koalitionsvereinbarung aufzunehmen.

Einige der Empfehlungen der von der Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode eingerichteten Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchtkranker Eltern1 wurden bei der Novellierung des SGB VIII und in Anpassungen des SGB V sowie untergeordneter Regelwerke berücksichtigt. Wichtige Grundlagen und nächste Umsetzungsschritte fehlen jedoch, so dass bis heute am individuellen Bedarf orientierte, sozialgesetzbuchübergreifende, familienorientierte Hilfen nicht strukturell verortet sind und somit bei den Betroffenen auch nicht ankommen.

Die durch die Pandemie bedingte Isolation vieler Familien, verbunden mit gesundheitlichen und finanziellen Bedrohungen und einer nach wie vor bestehenden Stigmatisierungsgefahr psychischer Erkrankungen und Suchterkrankungen, hat die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen nochmals deutlich verschärft.

Wir unterstützen das Statement des Bundesverbands für Erziehungshilfe e. V. (AFET) und des Dachverbands Gemeindepsychiatrie e. V. vollumfänglich, die noch ausstehenden Forderungen der Arbeitsgruppe in der nächsten Legislaturperiode zeitnah umzusetzen.

Neben den von den beiden Fachverbänden formulierten Prioritäten zu SGB-übergreifenden, komplexen und mischfinanzierten Leistungen, klaren rechtlichen Regelungen zur strukturierten, verpflichtenden Kooperation der beteiligten Systeme, der Entwicklung von kommunalen Gesamtkonzepten qualitätsgesicherter, rechtskreisübergreifender Hilfesysteme und der Einführung eines qualitativen Monitorings erscheinen uns als zentral für eine gelingende Umsetzung der AG KipkE-Empfehlungen:

  • Blick auf die Familie als Gesamtsystem: Unabhängig davon, ob psychisch oder suchterkrankte Eltern oder Kinder im ambulanten oder stationären psychiatrischen oder psychotherapeutischen Kontext versorgt werden, sind die Wechselwirkungen auf Familienangehörige mit zu beachten und Hilfen aus dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe und Familienhilfe sowie ggf. weiteren Hilfesystemen (z. B. SGB IX, Frühe Hilfen etc.) zusammenzuführen. In erwachsenenpsychiatrischen und -psychotherapeutischen Kontexten sollten Kinder von Patient*innen systematisch mitgedacht und in den Blick genommen werden, ebenso müssen erkrankte Eltern in kinder- und jugendpsychiatrischen und -psychotherapeutischen Kontexten berücksichtigt werden.
  • Interdisziplinäre Lotsen- und Ankerteams – Koordination und Vernetzung als eigene Leistung: Die zentrale Bedeutung von Koordination und Vernetzung aller Leistungen für Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen ist über traditionelle SGB-Grenzen hinweg durch wissenschaftliche Evidenz gesichert (s. o.). Sie sollte daher als eigene Leistungsart für diese Personengruppe in allen Sozialgesetzbüchern verankert werden.
  • An den aktuellen Bedarfen der betroffenen Familien orientierte Bereitstellung und auskömmliche Finanzierung von integrierten Eltern-Kind-Diagnostik- und Therapieplätzen
  • Finanzierung der Mehrpersonensettings ambulant, teil- und vollstationär: Um eine integrierte Behandlung von Familienmitgliedern zu ermöglichen, ist es notwendig, deren Finanzierung über SGB V auch mit zwei oder mehr Indexpatient*innen sicherzustellen (für das (teil-)stationäre Setting bietet dazu die erfolgte Weiterentwicklung der OPS-Codes zum Eltern-Kind-Setting, auch mit der neuen Möglichkeit einer „bifokalen“ Behandlung von 2 Index-patient*innen, eine gute Grundlage). Im Bereich der Prävention, d. h. wenn noch keine entsprechenden Diagnosen bei den Familienmitgliedern vorliegen, sollten familienbezogene komplexe Hilfeleistungen „SGB-säulenübergreifend“ (SGB V, SGB VIII, SGB IX etc.) gesetzlich ermöglicht werden.
  • Prävention: Zentrales Ziel muss es sein, die Prävention manifester Erkrankungen von belasteten und gefährdeten Kindern psychisch erkrankter Eltern gezielt zu verbessern, indem geeignete komplexe Leistungen endlich etabliert und finanziert werden. Gleiches gilt umgekehrt für hochbelastete, aber ggf. noch nicht manifest erkrankte oder diagnostizierte Eltern psychisch erkrankter Kinder.
  • Fort- und Weiterbildung der beteiligten Berufsgruppen der unterschiedlichen SGB-Säulen mit Fokus auf einem gemeinsamen Fallverständnis: Gelingende Kooperation ist auf ein gemeinsames Grundverständnis der jeweiligen Kompetenzen und Perspektiven angewiesen und profitiert von einer gemeinsamen Sprache.
  • Wissenschaftliche Begleitung / Forschung: Auch wenn es bereits einige aussagekräftige deutsche Studien zur Situation von Kindern und Jugendlichen psychisch kranker Eltern, der Situation psychisch kranker Erwachsener als Eltern und auch als Paar sowie zu einzelnen Förderangeboten gibt, muss das sich verändernde rechtskreisübergreifende Handlungsfeld weiterhin beforscht werden.

Die Bedarfe der Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern und ihrer Familien dürfen in der nächsten Legislaturperiode nicht an den Rand der politischen Aufmerksamkeit gedrängt, sondern müssen zentral im Fokus gehalten werden. Erste Entwicklungen in eine positive Richtung der strukturellen, systemübergreifenden Regelversorgung der Zielgruppe sind erfolgt und müssen jetzt breiter etabliert und weiterverfolgt werden.

Die unterzeichnenden Institutionen stehen der Bundesregierung auch in der nächsten Legislaturperiode mit ihrer Expertise zur Umsetzung der Empfehlungen zur Verfügung.

Das vollständige Impulspapier mit Informationen aller unterzeichnenden Fachverbände finden Sie hier.

Quelle: Meldung Deutsche Liga für das Kind vom 02.11.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) mahnen die seit Jahrzehnten ungelöste Benachteiligung von Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung an.

„Die Koalitionsverhandlungen bieten die Möglichkeit, einen seit Jahrzehnten schwelenden Verfassungskonflikt in der gesetzlichen Sozialversicherung zu lösen. Es geht um eine gleichmäßige und faire Beitragserhebung. Familien unterstützen die umlagefinanzierten Sozialsysteme bis heute durch zwei Beiträge: Zum einen durch die kostenaufwendige Erziehung neuer Beitragszahler und zum anderen durch Geldbeiträge. Anstatt jedoch die Ungerechtigkeit der doppelten Beitragsbelastung gesetzlich zu beseitigen, zwingt die Bundespolitik die Familien trotz eines klaren Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf den Klageweg“, sagt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

2001 hat das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass Eltern bei der Erhebung zu Sozialversicherungsbeiträgen verfassungswidrig belastet werden, weil der neben den Geldbeiträgen erbrachte und ebenso systemnotwendige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber verneinte in einer Kurzstellungnahme die Forderungen der Karlsruher Richter. Seitdem müssen sich Familien durch die Instanzen klagen. Inzwischen sind die Klagen im Rahmen von mehreren Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Das Ziel der klagenden Familienverbände: die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. „Das Kinderexistenzminimum muss auch in der Sozialversicherung von Abgaben freigestellt sein. Im Steuerrecht ist das längst der Fall“, so Ulrich Hoffmann.

Die Zeit ist reif dafür, die Sozialversicherung wieder auf die Füße zu stellen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes „Der Generationenvertrag des Sozialstaates ruht auf den Leistungen der Familien. Der fehlende Kinderfreibetrag und die hohen Beitragsbelastungen in der gesetzlichen Sozialversicherung entziehen Familien mit mehreren Kindern und Durchschnittseinkommen – das zeigt der jährliche Horizontale Vergleich – die wirtschaftliche Grundlage.“

Zudem müssen alle Familien hinnehmen, dass sie gegenüber Haushalten ohne Kinder ökonomisch benachteiligt werden und auf allen Märkten das Nachsehen haben – nicht zuletzt auf dem immer teurer werdenden Wohnungsmarkt. Das wird die demografische Krise verschärfen und die Umlagesysteme weiter destabilisieren. Wir brauchen eine familiengerechte Sozialversicherung, in der die Leistung Kindererziehung für den Generationenvertrag anerkannt wird.

Der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken fordern die Koalitionäre dringend auf, einen Kinderfreibetrag in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einzuführen.

Kampagne zur Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung www.elternklagen.de

Deutscher Familienverband
www.deutscher-familienverband.de

Familienbund der Katholiken
www.familienbund.org

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. und Familienbund der Katholiken vom 02.11.2021

Mit den laufenden Koalitionsverhandlungen wird entschieden, welche politischen Vorhaben in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden. Ganz oben auf die Agenda muss auch die Überwindung der Altersarmut. Seit Jahren steigt insbesondere die Altersarmut von Frauen deutlich. Vor diesem Hintergrund fordert die Diakonie Deutschland die verhandelnden Fraktionen auf, die Weiterentwicklung der Grundrente zu einem Kernthema der Koalitionsverhandlungen zu machen.

„Altersarmut betrifft Frauen, insbesondere alleinerziehende Mütter, überdurchschnittlich. Es ist unbedingt notwendig, wirksame Regelungen gegen Altersarmut im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Frauen, aber auch Männer, die über lange Jahre Sorgearbeit übernommen haben und dadurch im Alter von Armut bedroht sind, dürfen nicht vergessen werden. Beim Renteneintritt wird für die Grundrente das Einkommen der letzten zwei Jahre zugrunde gelegt. Das ist unlogisch“, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Die 2020 eingeführte Grundrente ist ein erster Schritt. Doch die bestehenden Anspruchsvoraussetzungen einer Beitragszahlung von über 33 Jahren bei größerem Beschäftigungsumfang sind gerade für viele Frauen ein Hindernis – insbesondere für Frauen mit mehreren Kindern und für Alleinerziehende. Darum fordert die Diakonie wesentliche Erleichterungen bei der Einkommens- und Vermögensprüfung. Weiter sollten während der Erziehungszeiten die Rentenbeiträge für Teilzeitarbeit aus Steuermitteln so aufgestockt werden, dass eine Beitragszahlung wie in Vollzeitbeschäftigung erfolgt.

Die Diakonie schlägt zudem ein Modell vor, das das aktuelle Alterseinkommen zum Maßstab macht und die Vermögensprüfung abschafft. Diese sei überflüssig, da fast nie anrechenbares Vermögen ermittelt werde.

Loheide: „Jeder Euro Rentenbeitrag muss sich lohnen. Für die gesetzlichen Rentenansprüche müssen in der Grundrente und in der Grundsicherung immer Freibeträge gelten. Es ist nicht sinnvoll, mehr als 30 Jahre Beitragszahlung vorauszusetzen, um überhaupt einen Grundrentenanspruch zu erzielen. Diese Hürde können gerade Erziehende mit mehreren Kindern oft nicht nehmen.“

Weitere Informationen:

Erklärung zu den Koalitionsverhandlungen: „Grundrente vereinfachen – Altersarmut von Frauen wirksam bekämpfen“: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/21-11-09_Grundrente_und_Altersarmut_von_Frauen_F.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 09.11.2021

eaf befürchtet zu wenige Impulse der Zeit- und Familienpolitik bei den Koalitionsverhandlungen

Die „Rushhour des Lebens“ mit ihrer hohen Belastung durch Familien, Haus- und Erwerbsarbeit fordert Eltern in ganz erheblichem Maße und bringt insbesondere Mütter und Väter von jüngeren Kindern oft an ihre Belastungsgrenze. Im Sondierungspapier für die derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grünen und FDP sind zeitpolitische Maßnahmen zur Unterstützung von Familien außen vor geblieben. Diese sind für eine moderne Familienpolitik und für Gleichstellung aber essentiell. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) weist mit Nachdruck auf die Lücke hin und fordert die Koalitionäre auf, diesen wichtigen Aspekt in die Verhandlungen unbedingt mit einzubeziehen:

„Eltern benötigen wesentlich mehr zeitlichen Spielraum bei der Gestaltung von Erwerbstätig­keit und Familienleben. Nur so gewinnen sie Ressourcen, mit denen sie auf die wechselnden Anforderungen ihres Alltags in Familie und Beruf flexibel reagieren können. Mütter und Väter wollen heutzutage beides, beruflich erfolgreich und aktive, fürsorgende Eltern sein. Die neue Bundesregierung sollte mit zeitpolitischen Instrumenten unbedingt den gesetzlichen Rahmen weiterentwickeln, der solche zeitlichen Spielräume möglich macht“, so Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf.

Die eaf fordert:

  • Ausbau des Elterngeldes: Der nicht übertragbare Teil des Elterngeldes für den zweiten Elternteil sollte auf sechs Monate erhöht werden, wobei die Höchstbezugsdauer von einem Jahr für den ersten Elternteil beibehalten werden soll. Dies ergibt ein frei aufteilbares Modell von 6 + 6 + 6 Monaten.
  • Dynamische Elternarbeitszeit: Im Anschluss an die Elternzeit bis zur Einschulung des jüngsten Kindes muss eine flexible Arbeitszeitregelung für Eltern jüngerer Kinder entwickelt werden.

Vaterschaftsfreistellung: Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung für den zweiten Elternteil um den Zeitpunkt der Geburt eines Kindes.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 03.11.2021

“Der Druck auf SPD und Grüne, bei den Regelsätzen eine deutliche Erhöhung im Koalitionsvertrag festzuschreiben, ist riesig”, so Ulrich Schneider.

Die ganz große Mehrheit (85%) der Bevölkerung glaubt nicht, dass die aktuellen Hartz IV-Leistungen ausreichen, um den alltäglichen Lebensunterhalt bestreiten zu können. 811 Euro im Monat werden im Durchschnitt als nötig erachtet, ein Betrag der 80 Prozent über dem liegt, was alleinlebenden Grundsicherungsbeziehenden derzeit tatsächlich zugestanden wird (446 Euro). Dies ergibt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband mahnt eine klare Festlegung der Ampel-Koalition auf eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze an. Es könne nicht sein, dass ausgerechnet die Ärmsten in dieser Gesellschaft von der neuen Bundesregierung in ihrer Not im Stich gelassen werden.

„Die Umfrage belegt, wie wenig die Regelsätze mit der praktischen Lebensrealität zu tun haben. Sie sind kleingetrickst, viel zu niedrig und manifestieren Armut statt sie zu beseitigen. Ein Blick auf die Preise im Supermarkt genügt, um zu sehen, dass diese Armutssätze nicht reichen, um über den Monat zu kommen”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische fordert von der künftigen Bundesregierung entschlossenes Handeln zur Abschaffung von Armut. Die Anhebung der Grundsicherung auf ein armutsfestes Niveau sei mit Priorität anzupacken und im Koalitionsvertrag verbindlich zu verankern, appelliert der Verband an die Verhandler*innen einer Ampel-Koalition. “Wir reden hier vom Existenzminimum und der bitteren Alltagsnot von Millionen von Menschen. Keine Koalition kann es sich erlauben, hier untätig zu bleiben“, so Schneider. Die derzeit geplante Erhöhung der Regelsätze um 0,7 Prozent zum 1.1.2022 sei klar verfassungswidrig und werde vor dem Verfassungsgericht landen, warnt er unter Verweis auf ein entsprechendes Rechtsgutachten. Nach Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz deutlich über 600 Euro liegen.

Dies wird durch eine aktuelle Meinungsumfrage untermauert: 85 Prozent der Befragten gehen nicht davon aus, dass die in Hartz IV und Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen Regelsätze ausreichen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. 67% geben an, zur Bestreitung des Lebensunterhaltes – ohne Wohnkosten – von  600 Euro und mehr zu benötigen Im Durchschnitt  gingen die Befragten  sogar von 811 Euro aus.

Mit Blick auf die aktuellen Koalitionsverhandlungen halten es sechs von  zehn  Befragten für  wichtig, dass  sich  SPD  und  Grüne  mit  der  Forderung nach einer bedarfsgerechten Anhebung der Regelsätze durchsetzen. Unter Anhänger*innen der beiden Parteien sind es sogar  75% (SPD) bzw. 77% (Grüne). “Der Druck auf SPD und Grüne, bei den Regelsätzen eine deutliche Erhöhung im Koalitionsvertrag festzuschreiben, ist riesig”, betont Schneider mit Blick auf die Daten.

Die repräsentative Umfrage wurde vom 28. Oktober bis 2. November 2021 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes durchgeführt. Insgesamt wurden 1.027 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.

Dokumente zum Download

Umfrage zu Regelsätzen 816 KB

Weiterführende Links

Siehe auch: Umfrage zu Steuerpolitik

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 08.11.2021

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf (20/15) zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgelegt. Anlass ist die geplante Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die am 25. November ausläuft, sofern sie nicht verlängert wird.

Geplant ist die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a IfSG. Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu ergreifen. Ferner würden gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen zum Infektionsschutz im regulären parlamentarischen Verfahren jederzeit zeitnah ermöglicht, heißt es in dem Entwurf.

Zugleich werde dafür gesorgt, dass Kindern und anderen vulnerablen Gruppen, für die kein Impfangebot verfügbar sei, der notwendige Schutz rechtssicher gewährleistet werden könne.

Der neue Katalog sei auf Vorkehrungen beschränkt, die in der jetzigen Phase der Pandemie sinnvoll und angemessen sein könnten. Die je nach regionaler Lage differenzierte Anwendung bleibe gewährleistet.

In Paragraf 28a, Absatz 7 IfSG werden die Schutzvorkehrungen benannt, die bundesweit bis zum 19. März 2022 unabhängig von der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite ergriffen werden können.

Genannt werden die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung.

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch die Möglichkeit für Arbeitgeber, unabhängig von der epidemischen Lage in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen zur Verhinderung von Infektionen Daten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten zu verarbeiten. Ferner sollen die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld auf das Jahr 2022 ausgedehnt werden.

Geplant sind auch die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022. Auch „bewährte Vorgaben“ zum betrieblichen Infektionsschutz sollen für drei Monate fortgeführt werden.

Die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nötigen Regelungen im Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz und im SGB XI sollen auch nach Ende der epidemischen Lage und über das Jahresende 2021 hinaus gelten. Der Entwurf sieht zudem die Fortführung von Sonderregelungen in der Pflege bis Ende März 2022 vor.

Schließlich soll die Eintragung falscher Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweise unter Strafe gestellt werden. Auch der Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse soll ausdrücklich im Strafgesetzbuch erfasst werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1079 vom 09.11.2021

Einzelmaßnahmen wie zusätzliche Kinderkrankentage konnten während der Pandemie nicht verhindern, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt weiter ins Hintertreffen geraten sind. Hilfreich wäre unter anderem mehr Mitbestimmung.

Es ist hierzulande noch ein weiter Weg, bis Frauen und Männer im Job wirklich gleiche Chancen haben: „Schon vor der Pandemie zeigte sich auf vielen Ebenen, dass der Verfassungsauftrag der Gleichstellung von Männern und Frauen in Deutschland nicht umgesetzt ist“, stellt Bettina Kohlrausch in einer aktuellen Studie fest. Ein wichtiger Grund sei die doppelte Belastung von Frauen durch Beruf und Familie. Wie sich die Coronakrise in diesem Zusammenhang ausgewirkt hat, hat die WSI-Direktorin anhand von Daten der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung analysiert. Ausgewertet wurden Angaben von über 5000 Personen, die an fünf Befragungswellen zwischen April 2020 und Juni 2021 teilgenommen haben. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zum Teil noch vertieft haben. Als Gegenmittel empfiehlt die Forscherin mehr Homeoffice, reduzierte Arbeitszeiten, mehr Zeitsouveränität für alle Beschäftigten und einen Kulturwandel auf betrieblicher Ebene, zu dem mehr Mitbestimmung beitragen könnte.

Bei der Sorgearbeit sei sowohl vor als auch während der Pandemie die Hauptlast auf die Frauen entfallen, schreibt Kohlrausch. Zuletzt haben 69 Prozent der befragten Frauen und 64 Prozent der Männer angegeben, dass sich in ihrer Familie hauptsächlich die Mutter um die Kinder kümmert. Weil die Belastung durch Schul- und Kitaschließungen insgesamt gestiegen ist, hat der „Gender Care Gap“ in absoluten Zahlen zugenommen. Der Anteil der Männer, die die Hauptlast der Sorgearbeit übernommen haben, war zwar zu Beginn der Krise von etwa 5 Prozent auf rund 11 Prozent gestiegen, hat sich später aber wieder auf dem Vorkrisenniveau eingependelt. Studien der WSI-Forscherinnen Yvonne Lott und Aline Zucco zeigen, dass eine gerechtere Arbeitsteilung innerhalb der Partnerschaft vor allem dann geglückt ist, wenn Väter im Homeoffice oder mit reduzierter Arbeitszeit tätig waren.

Die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit dürfte der Untersuchung zufolge dazu beigetragen haben, dass die befragten Frauen sich sowohl familiär als auch finanziell und beruflich im Schnitt stärker belastet fühlten als die Männer. Sie mussten zudem häufiger im Job kürzertreten, um Kinder zu betreuen: Im April 2020 hatten 24 Prozent der Frauen im Vergleich zu 13 Prozent der Männer aus diesem Grund ihre Arbeitszeit reduziert, im Juni 2021 waren es 13 im Vergleich zu 5 Prozent. Der „Gender Time Gap“, also der Rückstand von Frauen gegenüber Männern bei der wöchentlichen Arbeitszeit, hat sich infolgedessen von 5,2 auf in der Spitze 6,3 Stunden vergrößert. Es fällt auf, dass diese Entwicklung sich im Verlauf der Pandemie verstetigt hat: Im Juni 2021 betrug der Rückstand immer noch 5,9 Stunden. Laut der Analyse ist ein Negativeffekt bei den Arbeitszeiten von Frauen auch dann feststellbar, wenn man familiäre Verpflichtungen als Grund ausklammert. „Das bedeutet, dass Frauen während der Pandemie stärker als Männer vom Arbeitsmarkt verdrängt wurden und dass dies nicht ausschließlich auf die größere Verantwortung von Frauen für die Kinderbetreuung zurückzuführen ist“, so die Soziologin. Der strukturelle Nachteil von Frauen scheine sich verstärkt zu haben.

Die Politik habe durchaus reagiert, erklärt Kohlrausch, beispielsweise durch besseren Zugang zu Notbetreuung während der Schul- und Kitaschließungen. Zudem seien der Anspruch auf Kinderkrankentage ausgeweitet und Arbeitgeber mit Blick auf den Infektionsschutz verpflichtet worden, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten. Um sich um ihre Kinder kümmern zu können, haben 55 Prozent der befragten Eltern flexible Arbeitszeiten und 40 Prozent mobiles Arbeiten genutzt. Kinderkrankentage wurden dafür nur von 20 Prozent in Anspruch genommen und haben damit eine deutlich geringere Rolle gespielt – obwohl sie explizit zur Entlastung von Eltern eingeführt worden waren. Kohlrausch führt das darauf zurück, dass viele Beschäftigte angesichts hoher Arbeitsverdichtung keine Möglichkeit sehen, ihr Arbeitsvolumen zu reduzieren, ohne dass Aufgaben unerledigt bleiben. Dass Frauen mit 17,9 Prozent Kinderkrankentage seltener genutzt haben als Männer mit 21,9 Prozent, dürfte auch damit zusammenhängen, dass sie häufiger befristet oder in Teilzeit tätig sind. Denn wer sich in einer eher schwachen Arbeitsmarktposition befindet, nehme solche Rechte seltener in Anspruch. Bei der Zahl der genutzten Kinderkrankentage liegen die Frauen mit durchschnittlich fünf Tagen allerdings vor den Männern mit vier Tagen.

„In der Gesamtschau zeigt sich, dass sich die bereits vor der Krise existierenden Ungleichheitsstrukturen in der Krise verschärfen und damit auch langfristig zu einer wachsenden Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führen könnten, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird“, resümiert die Wissenschaftlerin. Von den Erfahrungen mit der Pandemie lasse sich lernen, dass Homeoffice und ein geringeres Arbeitszeitvolumen hier helfen könnten. Dass nur ein Fünftel der Befragten Kinderkrankentage genutzt hat, zeige, dass flexible Arbeitszeit nicht funktioniert, wenn Beschäftigte ihre gesetzlich verbrieften Rechte nicht in Anspruch nehmen können. Gleichstellungspolitik dürfe sich nicht darauf beschränken, Kinderbetreuungsangebote auszubauen, sondern müsse die betriebliche Ebene stärker in den Blick nehmen. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern, sollten die betrieblichen Mitbestimmungsrechte gestärkt und ausgebaut werden, beispielsweise bei der Ausgestaltung des Homeoffice.

Bettina Kohlrausch: Gleichberechtigung während der Pandemie, Wirtschaftsdienst 10/2021

Impuls-Beitrag als PDF 

Quelle: Ausgabe 17/2021 Hans Böckler Stiftung vom 04.11.2021

  • Kinder- und Jugendhilfe meldet rund 53 600 erzieherische Hilfen weniger als 2019
  • Besonders stark sank die Zahl der Erziehungsberatungen vor Ort
  • Hohe Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen durch Alleinerziehende

Im Corona-Jahr 2020 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland rund 963 000 erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Dem Statistischen Bundesamt (Destatis) zufolge waren das rund 53 600 Fälle oder 5 % weniger als im Vorjahr. Damit ist die Zahl erzieherischer Hilfen nach einem kontinuierlichen Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 und ihrem Höchststand im Jahr 2019 erstmals zurückgegangen. Gleichzeitig fiel sie auch wieder unter die Millionengrenze, die sie bereits 2018 überschritten hatte. Von 2008 bis 2019 hatten sich die Erziehungshilfen um insgesamt 218 900 Fälle erhöht (+27 %). Hintergrund der Entwicklung im Jahr 2020 sind vermutlich die allgemeinen Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie. Insbesondere der Rückgang der Erziehungsberatungen vor Ort kann dadurch erklärt werden. In den Beratungsstellen wurden aber teils verstärkt telefonische Beratungen angeboten, die nicht in die Statistik eingehen.

Erzieherische Hilfen sind Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen gesetzlichen Anspruch haben. Das Spektrum reicht von Erziehungsberatungen über sozialpädagogische Familienhilfen bis hin zu Heimerziehungen. Auch junge Volljährige bis zum 27. Lebensjahr haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf entsprechende Hilfen.

Im Jahr 2020 waren die erzieherischen Hilfen zu 71 % an Minderjährige, zu 11 % an junge Volljährige und zu 18 % an ganze Familien gerichtet, zum Beispiel als sozialpädagogische Familienhilfe. Dabei dauerte eine abgeschlossene Erziehungshilfe im Schnitt 11 Monate.

Erziehungsberatungen vor Ort fallen von ihrem Höchst- auf ihren Tiefststand

Am häufigsten wurden von ratsuchenden Eltern, Familien oder jungen Menschen Erziehungsberatungen vor Ort in Anspruch genommen – im Jahr 2020 allerdings deutlich seltener als in den Vorjahren: Insgesamt rund 438 500 solcher Beratungen haben Jugendämter, Caritas, Diakonie und andere Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2020 bei persönlichen oder familiären Problemen und zur Lösung von Erziehungsfragen oder bei Trennung und Scheidung durchgeführt. In 59 % aller Fälle hatten vorrangig die Eltern, in 30 % die gesamte Familie und in weiteren 12 % der Fälle vorrangig die jungen Menschen Hilfe gesucht. Im Schnitt dauerte eine abgeschlossene Beratung 6 Monate.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Erziehungsberatungen vor Ort um 38 400 Fälle (‑8 %) – und damit von ihrem Höchst- auf ihren Tiefststand – gesunken. Besonders auffällig war der Rückgang bei den Beratungen, die im Corona-Jahr 2020 neu begonnen hatten: Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2020 rund 44 900 weniger Beratungen neu eingeleitet (-14 %). Hintergrund dieser Entwicklung dürften die im Jahresverlauf 2020 beschlossenen coronabedingten Einschränkungen sein, die persönliche Kontakte in den Beratungsstellen und an anderen Orten zeitweise erschwerten oder ganz verhinderten. Verschiedene Beratungsstellen weisen aber darauf hin, dass 2020 verstärkt Unterstützung per Telefon geleistet wurde. Rein telefonische Beratungen werden in der Statistik nicht erfasst.

Trends der Vorjahre setzen sich fort: Mehr Familienhilfen, weniger Heimerziehungen

Die Entwicklung der anderen Erziehungshilfen verlief dagegen unterschiedlich: Während die familienorientierten Hilfen 2020 das vierte Jahr in Folge zunahmen (+3 200 Fälle bzw. +2 %), gingen die anderen Einzelhilfen durchgängig zurück (-18 400 Fälle bzw. -5 %). Dies ist aber nur zum Teil durch die allgemeinen Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie zu erklären. Auch der Rückgang der unbegleitet eingereisten Minderjährigen spielt eine Rolle. Diese verlassen nun schrittweise wieder das System der Kinder- und Jugendhilfe, nachdem sie nach ihrer Einreise verstärkt dort betreut worden waren. So war zum Beispiel die Zahl der Heimerziehungen nach ihrem Höchststand von 148 100 Fällen im Jahr 2017 wie in den beiden Vorjahren auch 2020 weiterhin rückläufig (-9 200 Fälle bzw. -7%). Im Jahr 2020 wurden insgesamt noch rund 126 900 Heimerziehungen durchgeführt.

Hohe Inanspruchnahme durch Alleinerziehende, vor allem bei Transferleistungsbezug

427 900 oder 44 % aller erzieherischen Hilfen wurden 2020 von alleinerziehenden Müttern oder Vätern in Anspruch genommen. Damit erhielten Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen als zusammenlebende Elternpaare (33 %) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (16 %).

Noch weiter öffnet sich die Schere bei der Gruppe derer, die staatliche Transferleistungen bezogen. Bei 381 700 beziehungsweise 40 % aller gewährten Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen – also von Arbeitslosengeld II (SGB II), von Sozialhilfe, von bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder einem Kinderzuschlag. In dieser Gruppe waren sogar 57 % alleinerziehend, 22 % lebten als Elternpaar zusammen und 16 % als Elternteil in einer neuen Partnerschaft.

Methodischer Hinweis:

Rein telefonische Beratungen werden in der Statistik nicht erfasst. Zum einen ist davon auszugehen, dass sie kein gleichwertiger Ersatz für eine persönliche Beratung vor Ort sein können. Zum anderen ist eine Änderung der Methodik in der laufenden Erhebung nicht sinnvoll, da ansonsten die Auswirkungen von Sonderereignissen, also auch der Effekt der Pandemie, nicht abgebildet werden könnten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse der Statistik stehen in der Publikation „Erzieherische Hilfe“ und in der Datenbank GENESIS-Online unter „Erzieherische Hilfen/Beratungen (22517)“ zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 29.10.2021

Soziale Infrastruktur muss jetzt Übergang von Schule und Beruf absichern

Rund 217.700 junge Erwachsene unter 25 Jahren in Deutschland waren im September 2021 arbeitslos. Rund 50 Prozent aller an einer Ausbildung interessierten Jugendlichen gehen leer aus. Viele von ihnen haben die Hoffnung längst verloren, dass sich Ausbildung und Qualifizierung lohnen. Einige haben den Jobcentern und den Berufsbildungseinrichtungen den Rücken gekehrt. Ihnen kann ein Leben zwischen Aushilfsjobs und Wohnungslosigkeit drohen. Die Caritas fordert die neue Bundesregierung auf, Wort zu halten: jungen Menschen gute Startchancen zu eröffnen und den Übergang von der Schule in die berufliche Bildung für alle zu verbessern.

Jobcenter und Jugendhilfe haben Kontakt zu Jugendlichen verloren

An der Schwelle zwischen Schule und Beruf blieben in der Corona-Pandemie besonders viele junge Menschen hängen. „Viele Jugendliche sind während der Pandemie verloren gegangen. 84 000 Ratsuchende haben, laut Berufsbildungsbericht 2021, den Kontakt zur Berufsberatung der Arbeitsagenturen abgebrochen – das ist fatal für die jungen Menschen“, berichtet Eva Maria Welskop-Deffaa, gewählte Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. „Junge Menschen brauchen bedarfsgerechte Unterstützungsangebote am Übergang von der Schule in den Beruf, die auch unter schwierigen Umständen tragen. Dafür ist ein Netz sozialer Infrastruktur unabdingbar – überall in Deutschland, unabhängig von der Postleitzahl. Nur so können Kinder und Jugendliche den nötigen Zukunftsmut behalten“, so Welskop-Deffaa.

Hilfe besser verzahnen – Sanktionen endlich abschaffen

Wichtig ist dabei die Hilfe besser zu verzahnen, beispielsweise in der systematischen Kooperation von Schule, Jugendhilfe, Jobcenter und Kommune. Dadurch können Jugendliche eine Perspektive erhalten, damit sie sich nicht aus den Angeboten verabschieden. „Es braucht einen chancengerechten Ausbildungsmarkt, der allen jungen Menschen, auch denen aus prekären Lebenssituationen, eine qualifizierte Ausbildung und damit Armutsprävention ermöglicht“, so Welskop-Deffaa. Seit Jahren fordert die Caritas, endlich die verschärften Hartz-IV-Sanktionen gegen junge Erwachsene unter 25 Jahren und die Kürzung der Leistung für Unterkunft abzuschaffen. Diese haben häufig kontraproduktive Wirkung und führen dazu, dass Jugendliche dort, wo ihnen eigentlich geholfen werden soll, verloren gehen.

Jugendliche fühlen sich oft ohnmächtig und wollen zurecht mehr Beteiligung

„Das System, so wie es gerade ist, erwartet von den jungen Menschen Anpassung. Es nimmt wenig Rücksicht auf Gefühle wie Würde oder Scham. Und es erlaubt den Faktor Zeit nicht. Das muss sich ändern“, sagt Rebecca Weber, Sozialarbeiterin bei MOMO – the voice of disconnected youth* in Essen. Hier geht es zum Interview

Steigende Inzidenzen – Konsequenzen für Kinder und Jugendliche

Gerade die wieder steigenden Corona-Inzidenzen belasten Kinder und Jugendliche schwerwiegend. Die Bedürfnisse und Interessen von jungen Menschen müssen deshalb besser in den Blick genommen werden. „Wer hört schon einem Kind zu? Ich habe selten die Unterstützung gefunden, die ich gebraucht hätte“, erzählt Tanja Fischer, ehemals obdachlos, im Interview. Wichtig ist, dass junge Menschen mit einer aktiven Jugendpolitik bei den sie betreffenden Entscheidungen von Bund, Ländern, Kommunen, in Diensten und Einrichtungen sowie im Sozialraum beteiligt werden.

Armutswochen
Vom 17.10.2021, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut bis zum 14.11.2021, dem Welttag der Armen, ruft der Deutsche Caritasverband gemeinsam mit seinen Fachverbänden Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und SKM Bundesverband auf, den Blick auf die belastete Situation von (benachteiligten) jungen Menschen in und nach der Pandemie zu richten.

Weiterführende Informationen
* MOMO – The Voice Of Diconnected Youth ist eine Gemeinschaft von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aktuell oder in der Vergangenheit von Obdachlosigkeit betroffen sind oder waren. Hier mehr Informationen zu MOMO

Von Oktober 2020 bis September 2021 wurden den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen insgesamt 511.300 Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das waren 19.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der überwiegende Teil sind betriebliche Ausbildungsstellen; sie verzeichnen ein Minus von 17.700 auf 496.800.
Insgesamt waren am 30. September 2021 noch 63.200 unbesetzte Ausbildungsstellen zu vermitteln. Gegenüber dem Vorjahr waren das 3.200 mehr. Besetzungsschwierigkeiten traten insbesondere in Hotel- und Gaststättenberufen, in Berufen in Lebensmittelherstellung und -verkauf, in der Gesundheitstechnik sowie in Bauberufen auf.
Zeitgleich waren 24.600 Bewerberinnen und Bewerber noch unversorgt. Damit blieben 6 Prozent der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsstelle oder alternatives Angebot. (Quelle Bundesagentur für Arbeit, 28.10.2021)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 10.11.2021

Für verwundbare Personengruppe darf der Anspruch auf Testung nach dem Fristende im Dezember nicht enden.

Frauen, die sich in einer Kinderwunschbehandlung befinden, ein Kind erwarten oder gerade ein Kind geboren haben, sind besonders schutzbedürftig. Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert die uneingeschränkte Weiterführung von kostenlosen Corona-Schnelltests für Schwangere, Stillende und Frauen in der Kinderwunschbehandlung über die derzeit gültige Frist hinaus.

„Kostenlose Tests sind für stillende Frauen und werdende Mütter besonders wichtig“, sagt Vizepräsidentin Franziska Schmidt. „Nicht alle Mütter dürfen sich impfen lassen. Das gleiche gilt für Frauen, die sich in der Kinderwunschbehandlung befinden. Es wäre unfair, Stillenden, Schwangeren oder Frauen in Kinderwunschbehandlung den gesellschaftlichen Schutz zu versagen und sie für Corona-Tests selbst zahlen zu lassen.“

Frauen sollten sich auf die Schwangerschaft, das Neugeborene oder die Erfüllung ihres Kinderwunsches konzentrieren können. Vom Impfstatus unabhängige, niedrigschwellige Testangebote unterstützen die Frauen dabei und erleichtern im Zweifelsfall auch die Entscheidung für eine Impfung, falls diese noch nicht erfolgt ist.

Trotz der großen Fortschritte in der Coronaforschung ist eine Impfung für Frauen in Kinderwunschbehandlung sowie werdende oder frischgebackene Mütter noch mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden. Dem müsse einfühlsam begegnet werden. „Es gilt, die Frauen zu stärken und ihnen Vertrauen zu geben. Daher muss ergänzend zum bestehenden Corona-Impfangebot und Informationsangeboten der Anspruch auf Testung weiterhin gewährleistet sein“, sagt Schmidt.

Die Vizepräsidentin des DFV warnt vor weiterer Belastung der Mutterschaft: „In der Pandemie ist den Frauen und ihren Familien bereits sehr viel zugemutet worden, dabei ist eine Bewältigung der Krise ohne Familien nicht möglich. Es wäre daher unverständlich, wenn diese Personengruppe für Corona-Tests selbst zahlen müsste.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 09.11.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Verlängerung des Förderprogramms ist unumgänglich

Das Beschleunigungsprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erweist sich als nicht erfüllbar. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Christian Haase:

„Selbst Kommunen, die bei der Beantragung der Beschleunigungsmittel auf fertige Planungen zurückgreifen und schnellstmöglich mit der Umsetzung beginnen konnten, stehen bei der baulichen Umsetzung mehr und mehr vor gravierenden Problemen: Neben ohnehin geringen Kapazitäten des Bauhandwerks verschärft die Materialknappheit auch im Baubereich die Situation zusätzlich – Baumaßnahmen liegen deutlich im Zeitplan zurück und die Kommunen haben keine Möglichkeit, hier steuernd einzugreifen, um den Rückstand wieder aufzuholen.

Nachdem uns Anfang Oktober erste Hilferufe betroffener Kommunen erreicht haben, haben wir direkt die federführenden Bundesministerien der Finanzen und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem Schreiben eindringlich um Fristverlängerung gebeten. Außer einer Eingangsbestätigung ist bislang keine Reaktion festzustellen.

Hier drohen bei einem Prestigeprojekt auch des Bundes erhebliche Belastungen der Kommunalfinanzen, die nur durch ein beherztes Eingreifen der SPD-geführten Bundesministerien abgewendet werden können.

Wenn wir den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erfolgreich umsetzen wollen, dürfen wir bei den Beschleunigungsmitteln nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Eine Verlängerung des Förderprogramms ist unumgänglich.“

Hintergrund:

Nachdem der Bund im vergangenen Jahr aus dem coronabedingten Konjunkturpaket (Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder) 750 Millionen Euro Beschleunigungsmittel zur Förderung des Ganztagsausbaus im Grundschulalter bereitgestellt hatte, haben sich viele Kommunen auf den Weg gemacht, mit den Fördermitteln Betreuungskapazitäten auszubauen. Die Mittel müssen bis 31. Dezember 2021 verausgabt werden.

Viele Kommunen werden es aufgrund baulicher Probleme absehbar nicht schaffen, die bereitgestellten Fördermittel rechtzeitig zum 31. Dezember 2021 abzurufen. Sollte es bei der bislang festgelegten Frist zum Mittelabruf bis 31. Dezember 2021 bleiben, werden viele Kommunen die eingeplanten und benötigten Fördermittel zurückgeben und Maßnahmen nicht umsetzen können, oder sie müssen die durch die erforderliche Rückgabe der Fördermittel entstehende Deckungslücke aus eigenen Mitteln ausgleichen, was auch Ausbaumöglichkeiten in der Zukunft reduzieren wird.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 01.11.2021

Zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsinfrastruktur für Grundschulkinder hat der Bund den Ländern im Rahmen der Corona-Soforthilfen Ende 2020 750 Millionen Euro Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Mit diesen „Beschleunigungsmitteln“ und einem Eigenanteil können Träger Ausstattungsinvestitionen, bauvorbereitende Maßnahmen und Baumaßnahmen umsetzen. Aufgrund von Lieferengpässen in der Baubranche könnten viele Kommunen nun jedoch auf den Kosten für noch nicht fertiggestellte Bauvorhaben sitzen bleiben, weil der Förderzeitraum des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ am 31.12.2021 endet. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Der Ganztagsbetreuungsanspruch für Grundschulkinder ist ein Meilenstein für bessere Bildungschancen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gemeinsam mit den Ländern konnten wir ihn im Sommer noch auf den Weg bringen. Zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsinfrastruktur hatte der Bund den Ländern bereits Ende 2020 im Rahmen der Corona-Soforthilfen Investitionsmittel in Höhe von 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zahlreiche Schulträger und Horte haben sich seitdem auf den Weg gemacht und für eine verbesserte Nachmittagsbetreuung unter anderem in Spielgeräte und Spielplätze sowie in An-, Aus- und Umbauten investiert. Doch auch sie sind nun betroffen vom Materialmangel in der Baubranche – die Fertigstellung vieler Vorhaben verzögert sich. Das Investitionsprogramm läuft jedoch bereits zum 31. Dezember 2021 aus, Länder und Kommunen drohen auf ihren Baukosten sitzen zu bleiben. Wir fordern die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf, schnellstmöglich sicherzustellen, dass diese Mittel auch über den 31. Dezember hinaus weiter zur Verfügung stehen und begonnene Vorhaben fertiggestellt werden können. Schulträger und Horte brauchen Sicherheit für den Ganztagsausbau.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 30.10.2021

Der Ruf von Gewerkschaften und Sozialverbänden nach einem Bundesqualitätsgesetz für Kindertagesstätten muss endlich gehört werden. Denn noch immer sind die Betreuungs- und Arbeitsbedingungen sehr unterschiedlich. Viel zu oft fehlt es an ausreichend Plätzen oder ist das Personal überlastet. Die Meldungen von Einrichtungen, die sogar schließen müssen, häufen sich. Kitas dürfen nicht länger zum Durchlauferhitzer für Beschäftigte werden, sondern sollen hochqualitative Pädagogik und frühkindliche Bildung ermöglichen können.

Es braucht eine flächendeckende Verbesserung für die Kitas im Land. Dafür sind mehr Qualifikation, mehr Personal und mehr Zeitkapazitäten nötig. Anstelle unverbindlicher Gießkannenpolitik ist es höchste Zeit für einen klaren Fahrplan zur Stärkung der Kita-Infrastruktur. Bundesweit fehlen bald über 1 Million Betreuungsplätze und es herrscht eklatanter Personalmangel. Der Bund muss die Länder unterstützen und zugleich in die Pflicht nehmen, um bis 2030 die nötigen 230.000 zusätzlichen Erzieherinnen und Erzieher einzustellen. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist nur so viel wert, wie er in der Realität auch umgesetzt wird. Und gute Pädagogik gibt’s nur mit guten Arbeitsbedingungen. Dafür will die Linksfraktion in dieser Legislaturperiode im Bundestag ein Kita-Qualitätsgesetz durchsetzen, das Beschäftigte, Kinder und Eltern gleichermaßen unterstützt.

Quelle: Nachricht Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 25.10.2021

Die Justizminister:innen der Mitgliedstaaten konnten im Rat der EU keine Einigung für gemeinsame Schlussfolgerungen zur EU-Kinderrechtsstrategie erzielen. Polen und Ungarn sprach ein Veto gegen die Strategie aus, da sie aus Perspektive der polnischen Minister:innen der Förderung der LGBT-Gemeinschaft diene und eine Politik vorantreibe, die polnische Vertreter:innen als Gender-Ideologie bezeichneten. Sie verletze Kinderrechte, da Kinder das Recht hätten, in einer Familie mit Mutter und Vater aufzuwachsen.
Als Reaktion hat ein Bündnis von Familien-, Kinderrechts- und weiteren Organisationen ein Statement veröffentlicht, in dem die Annahme und Implementierung der EU-Kinderrechtsstrategie gefordert wird. Die Arbeitsgruppe des EU-Parlaments für Kinderrechte (Child Rights Intergroup) wertet das Veto als Verletzung der EU-Grundrechtecharta. Sie ruft die Kommission dazu auf, für die Achtung von Menschenrechten und EU-Recht durch alle Mitgliedstaaten einzustehen. Eurochild verweist zudem darauf, dass alle EU-Mitgliedstaaten die UN-Konvention über die Rechte des Kindes unterzeichnet und sich damit der Umsetzung aller Kinderrechte verpflichtet haben.

  • Gemeinsame Stellungnahme von Familien-, Kinderrechts- und weiteren Organisationen
  • Child Rights Intergroup: Aufruf an die Kommission zur Durchsetzung der EU-Grundrechtecharta
  • Eurochild: Stellungnahme zum Veto gegen die EU-Kinderrechtsstrategie

Quelle: Nachricht Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 29.10.2021

Höheres Pflegerisiko für Personen mit geringen Einkommen – Armutsgefährdete Männer knapp sechs Jahre früher pflegebedürftig als Besserverdienende, Frauen rund dreieinhalb Jahre – Unterschiede im Pflegebedarf auch nach Stellung und Belastung im Beruf

Ärmere Personen haben ein höheres Risiko, pflegebedürftig zu werden und sind früher auf Pflege angewiesen als Menschen mit hohen Einkommen. Gleiches gilt für Arbeiter und Arbeiterinnen im Vergleich zu Beamten und Beamtinnen sowie für Menschen mit hohen Arbeitsbelastungen im Vergleich zu Personen mit niedrigen beruflichen Belastungen. Das sind die Ergebnisse einer neuen Studie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Frühere Untersuchungen hatten gezeigt, dass Menschen mit niedrigen Einkommen zudem eine deutlich geringere Lebenserwartung als Besserverdienende haben. „Nicht nur Einkommen und Lebenserwartung sind in Deutschland sozial ungleich verteilt, sondern auch das Pflegerisiko“, stellt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat am DIW Berlin, fest. Für die aktuelle Analyse hat er mit seinen DIW-Kollegen Johannes Geyer, Hannes Kröger und Maximilian Schaller Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet.

Pflegebedürftigkeit hängt nicht nur vom Alter ab

Ende des Jahres 2020 wurden knapp 3,5 Millionen Menschen ambulant gepflegt. Dabei sind Männer, die direkt vor dem Renteneintritt weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verdient haben, etwa sechs Jahre früher auf die häusliche Pflege angewiesen als Männer mit mehr als 150 Prozent des mittleren Einkommens. Bei Frauen beträgt die Differenz rund dreieinhalb Jahre. Auch nach der beruflichen Stellung zeigen sich Unterschiede: Arbeiterinnen und Arbeiter werden durchschnittlich etwa vier Jahre früher pflegebedürftig als Beamtinnen und Beamte. Um den Einfluss von physischen und psychosozialen Arbeitsbelastungen zu untersuchen, wurde der zuletzt ausgeübten Tätigkeit ein Indexwert von eins (geringe Belastungen) bis zehn (hohe Belastungen) zugeordnet. Es zeigt sich: Männer und Frauen mit hohen beruflichen Belastungen haben durchschnittlich 4,7 beziehungsweise 2,7 weniger Lebensjahre, in denen sie nicht auf die Pflege durch andere angewiesen sind, als Personen mit niedrigen Belastungen.

„Pflegebedürftigkeit hängt also nicht nur vom Alter ab und tritt auch nicht zufällig auf. Im Gegenteil: Die Pflegebedürftigkeit wird durch Gesellschaft, Einkommen und Arbeitswelt beeinflusst“, erklärt Johannes Geyer. 

Sozialpolitische Reformen sind notwendig, um Ungleichheit im Pflegerisiko auszugleichen

Die Kosten für die Pflege werden in Deutschland nur teilweise durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt – der Rest muss privat getragen werden. Zudem werden bei der informellen Pflege Angehörige häufig zeitlich, physisch und psychisch belastet. Da Menschen mit geringen Einkommen oder einer hohen beruflichen Belastung ein höheres Pflegerisiko haben, treten die Kosten für sie häufiger auf und reduzieren die ohnehin geringeren verfügbaren Einkommen. „Um diese Ungleichheit zu bekämpfen, brauchen wir sozialpolitische Maßnahmen, die das ausgleichen. Wir brauchen dabei sowohl Konzepte, die sofort greifen, als auch solche, die langfristig angelegt sind“, fordert Peter Haan.

Eine nachhaltige Politik sollte bereits in der Erwerbsphase ansetzen und dort beispielsweise die Arbeitsbelastungen verringern, um das Pflegerisiko präventiv zu reduzieren. Kurzfristig sollten die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausgebaut und die Qualität und das Angebot in der Pflege erhöht werden. Alternativ können auch private Zuzahlungen stärker vom Einkommen abhängig gemacht werden. Auch eine Bürgerversicherung, in der private und gesetzliche Pflegeversicherung zusammengebracht werden, könnte die Ungleichheit reduzieren, da das Pflegerisiko von Menschen mit privater Pflegeversicherung deutlich geringer ist als bei Menschen mit gesetzlicher Versicherung.

Links:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 03.11.2021

771 700 Kinder erstmals eingeschult

In diesem Jahr wurden in Deutschland so viele Kinder eingeschult wie seit 14 Jahren nicht mehr: 771 700 Kinder haben zu Beginn des laufenden Schuljahres 2021/2022 nach vorläufigen Ergebnissen mit der Schule begonnen. Das waren 21 900 oder 2,9 % mehr Schulanfängerinnen und -anfänger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Zuletzt wurden im Schuljahr 2007/2008 mehr Kinder eingeschult (772 700).

Der starke Anstieg der Einschulungen lässt sich auf demografische Entwicklungen wie etwa die höheren Geburtenzahlen in den jeweiligen Jahren zurückführen: So wurden 2014 rund 33 000 mehr Kinder geboren als noch im Vorjahr (+4,8 %), im Jahr 2015 waren es 23 000 mehr (+2,3 %). Dementsprechend gab es zum Jahresende 2020 bundesweit rund 3,0 % mehr Kinder im einschulungsrelevanten Alter von 5 bis unter 7 Jahren als im Jahr zuvor. Die Zahl ausländischer Kinder in dieser Altersgruppe lag Ende 2020 dabei um 9,7 % höher als im Vorjahr, jener mit deutscher Staatsangehörigkeit um 1,9 %.

Grundschulen weiterhin häufigste Schulart bei Einschulungen

Der überwiegende Teil der Kinder (93,6 %) startete seine Schullaufbahn an einer Grundschule. 3,0 % wurden an Förderschulen eingeschult, 2,4 % an Integrierten Gesamtschulen sowie 1,0 % an Freien Waldorfschulen. Im Vergleich zum vergangenen Schuljahr gab es zudem 3,4 % mehr Einschulungen an Freien Waldorfschulen sowie 3,1 % mehr Einschulungen an Grundschulen. An Förderschulen blieb der Anteil nahezu unverändert (-0,9 %).

Methodische Hinweise: 
Bei den Ergebnissen zu den Einschulungen handelt es sich um erste vorläufige Daten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen finden Sie in der Publikation „Schnellmeldungsergebnisse der Schulstatistik„.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 11.11.2021

  • 10,3 % der Bevölkerung in Deutschland lebten 2020 in überbelegten Wohnungen
  • 16,4 % der Minderjährigen, aber nur 3,0 % der ab 65-Jährigen betroffen
  • Menschen in Städten, Alleinlebende sowie Alleinerziehende und deren Kinder hatten überdurchschnittlich häufig zu wenige Wohnräume zur Verfügung

Aktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände waren im Jahr 2020 wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zeitweise nur stark eingeschränkt möglich. Besonders belastend konnte das für Menschen sein, die in Wohnungen lebten, die nach europäischer Definition als überbelegt gelten. In Deutschland waren davon im Jahr 2020 knapp 8,5 Millionen Personen betroffen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC) mitteilt, lag die Überbelegungsquote damit bei 10,3 %. Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt. Vergleiche mit Vorjahresergebnissen sind aufgrund der Neugestaltung der EU-SILC-Erhebung im Jahr 2020 nicht möglich.

Menschen in Städten stärker von Überbelegung betroffen als auf dem Land

Die Überbelegungsquote war 2020 in den deutschen Städten besonders hoch. Gut jede siebte Person (15,0 %) wohnte hier in einer überbelegten Wohnung. In Kleinstädten und Vororten waren dagegen nur etwa halb so viele Menschen betroffen, hier wohnten 7,9 % in solchen Wohnverhältnissen. Auf dem Land standen dagegen meist mehr Wohnräume zur Verfügung, lediglich 5,8 % der Bevölkerung lebten dort in überbelegten Wohnungen.

Alleinlebende, Alleinerziehende und deren Kinder besonders betroffen

Auch Alleinlebende können zu wenige Wohnräume zur Verfügung haben und damit in einer überbelegten Wohnung leben. Gemäß europäischer Definition muss ein Ein-Personen-Haushalt mindestens zwei Zimmer haben (etwa ein Wohn- und ein Schlafzimmer), damit die Wohnung nicht als überbelegt gilt. Demnach wohnten 13,0 % der Alleinlebenden in Deutschland 2020 in überbelegten Wohnungen, also beispielsweise in Ein-Zimmer-Appartements. Unter den Haushalten ohne Kinder waren Alleinlebende damit am häufigsten betroffen. Demgegenüber lebten nur 2,4 % der Menschen in Haushalten mit zwei Erwachsenen in überbelegten Wohnungen.

Unter den Haushalten mit Kindern war die Überbelegungsquote bei Alleinerziehenden-Haushalten am höchsten: 29,9 % der Alleinerziehenden und deren Kinder lebten 2020 in Deutschland in überbelegten Wohnungen. Demgegenüber wohnten nur 7,3 % der Haushalte mit zwei Erwachsenen und einem Kind sowie 8,0 % der Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern in solchen Verhältnissen.

Jede sechste minderjährige Person in Deutschland in beengten Wohnverhältnissen

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre stellten mit 16,4 % die Altersgruppe, die am häufigsten zu beengt wohnt. Damit lebte 2020 knapp jede sechste minderjährige Person in Deutschland in einer überbelegten Wohnung. Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren lagen mit einem Anteil von 11,0 % leicht über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung (10,3 %). Dagegen lebten nur 3,0 % der ab 65-Jährigen in überbelegten Wohnungen.

EU-Vergleich: Überbelegungsquoten in Rumänien und Lettland am höchsten

In wirtschaftlich schwachen Staaten der Europäischen Union (EU-27) lebten die Menschen im Jahr 2020 am häufigsten in überbelegten Wohnungen: Rumänien (45,1 %) und Lettland (42,5 %) waren die EU-Staaten mit den höchsten Überbelegungsquoten. Die Inselstaaten Zypern (2,5 %) und Malta (4,2 %) hatten dagegen EU-weit am wenigsten mit Überbelegung zu kämpfen.

Methodische Hinweise:

Als überbelegt gilt eine Wohnung nach europäischer Definition, wenn darin mindestens einer der folgenden Räume nicht vorhanden ist:

  • ein Gemeinschaftsraum,
  • ein Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
  • ein Raum für jede weitere Person ab 18 Jahren,
  • ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
  • ein Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
  • ein Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.

Für Irland und Italien liegen für das Jahr 2020 bislang keine Überbelegungsquoten vor.

Hinweise zur EU-SILC-Erhebung 2020:

Bei den Angaben handelt es sich um erste Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2020. Diese Erhebung ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Die Integration von EU-SILC in den Mikrozensus ermöglicht eine deutlich größere Stichprobe als bisher. Sie bildet zudem die Bevölkerung in Deutschland durch die generelle Teilnahmepflicht repräsentativer ab als die zuvor separat durchgeführte Erhebung „Leben in Europa“. Zudem wechselte EU-SILC von einer freiwilligen zu einer in Teilen auskunftspflichtigen Befragung. Allerdings wird einerseits aufgrund der fortgesetzten Freiwilligkeit von Fragen zu Lebensbedingungen ein hoher Anteil an fehlenden Werten (Missings) erzeugt. Andererseits werden Fragen zum Einkommen nun in großen Teilen auskunftspflichtig erhoben. Der Einfluss dieser methodischen Änderungen verbunden mit den allgemeinen Besonderheiten des Mikrozensus 2020 auf die Ergebnisse zu Einkommen und Lebensbedingungen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar. Ebenso kann der Einfluss der Corona-Krise auf die subjektiven Wahrnehmungen und Erwartungen der Haushalte zur individuellen finanziellen und sozialen Situation während der Befragungszeit und daraus resultierende eventuelle Auswirkungen auf die Ergebnisse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Ein inhaltlicher Vergleich der Ergebnisse des Jahres 2020 mit den Vorjahren ist daher nicht möglich.

Hinweise zur Mikrozensus-Erhebung 2020:

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Für den neu gestalteten Mikrozensus wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung die Erhebungsdurchführung einschränkte. Verschärft wurde diese Situation durch die Corona-Pandemie, die die bisher überwiegend persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte. Die Qualität der Jahresergebnisse aus dem Mikrozensus 2020 ist auf Bundesebene im Allgemeinen trotz der genannten Schwierigkeiten gewährleistet. Allerdings ist die gewohnte fachliche und regionale Auswertungstiefe nicht erreichbar.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Mikrozensus ab dem Jahr 2020 sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 04.11.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Sozial- und Gesundheitswesen.

Die Bank für Sozialwirtschaft (BFS), die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und die Universität zu Köln haben am 3. November 2021 die Ergebnisse ihrer vierten Umfrage zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für das Sozial- und Gesundheitswesen veröffentlicht. Die bundesweit größte Längsschnittstudie zeigt, wie sehr die Rettungsschirme und Schutzpakete des Bundes und der Länder, insbesondere auch die Leistungen aus dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz dazu beigetragen haben, dass die Träger der sozialen Infrastruktur in der Krise sicher weiterarbeiten konnten. Finanzierungslücken wurden geschlossen, Liquiditätsengpässe behoben, so das Fazit der Studie.

Dabei wurden die Leistungen durchgängig nur dort und insoweit in Anspruch genommen, wo die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich war. „Die Studie bestätigt in ihrer vierten Auflage noch einmal die außerordentlichen Belastungen, aber auch die Flexibilität der Leistungserbringer“, so Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft, zu den Ergebnissen. Der Digitalisierungsschub für die Sozialwirtschaft ist unübersehbar und bringt erhebliche Transformationserfordernisse mit sich. Im Gegensatz zu den bisherigen Erhebungen betrachtet die vierte Studie nicht nur die wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Sozial- und Gesundheitswesen insgesamt, sondern verdeutlicht, in welchen Bereichen weiterhin Förderung benötigt wird. Die zentralen Ergebnisse:

  • Weiterhin müssen alle Einrichtungen mit  Auslastungsrückgängen umgehen. Stark betroffen sind u. a. Tagespflegen (76 Prozent) und stationäre Pflegeeinrichtungen (53 Prozent).
  • Der Pflegerettungsschirm nach § 150 SGB XI und das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) sind mit Abstand die wichtigsten Instrumente zur Absicherung der wirtschaftlichen Lage, gefolgt von den Programmen der Landesregierungen.
  • Bei Auslaufen der relevanten Schutzmaßnahmen und Hilfspakete rechnet ein erheblicher Anteil der Befragten mit einem Liquiditätsrückgang von zumeist zwischen fünf bis 20 Prozent. Zudem werden von einer Mehrheit Refinanzierungslücken zwischen fünf und 30 Prozent erwartet.

„Die Daten zeigen erneut sehr deutlich, wie wichtig angesichts der weiterhin andauernden Pandemie mit jetzt wieder steigenden Inzidenzzahlen die Fortführung der Rettungsschirme für die Planungssicherheit in den einzelnen Branchen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft ist“, so Schmitz.

Selvi Naidu, Finanzvorständin des AWO Bundesverbands: „Vor dem Hintergrund der aktuell steigenden Corona-Zahlen und Impfdurchbrüche insbesondere bei älteren Menschen und Bewohnern von Pflegeheimen ist es dringend geboten, den Pflegeschutzschirm über den 31.12.2021 hinaus zu verlängern. Insbesondere die Tagespflegen unterliegen immer noch pandemiebedingten Beschränkungen, die einer vollständigen Belegung im Wege stehen. Ähnliches gilt auch für die Reha-Einrichtungen sowie die Vorsorgeeinrichtungen der Müttergenesung. Dies zeigen die Ergebnisse der BFS-Befragungen sehr deutlich.“

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Die Pandemie trifft die gemeinnützige Sozialwirtschaft schwer, weil sie nicht auf umfangreiche Rücklagen zurückgreifen kann, um finanzielle Engpässe zu kompensieren. Die Leistungen aus den Schutzschirmen stellen sicher, dass Menschen in unterschiedlichen Notlagen auch morgen noch die Hilfsangebote finden, die sie jeweils brauchen. Um auch zukünftig in vergleichbaren Situationen die benötigten Hilfen sicherzustellen, müssen wir jetzt für solche Fälle auskömmliche Schutzschirme entwickeln.“

Neu gewählte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa: „Der SodEG-Schutzschirm ist in dieser Phase der Pandemie für die Einrichtungen, die für Kinder, Jugendliche und Familien da sind, nach wie vor überlebenswichtig. Wir hören beispielsweise aus den Reha-Einrichtungen, dass ungeimpfte Kinder Reha-Leistungen kurzfristig nicht in Anspruch nehmen können oder in den Kuren erkranken – typische Probleme, für die die Schutzschirme gemacht wurden.“

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa): „Die Pflegeeinrichtungen sind weit von einem Normalbetrieb entfernt und leiden noch immer unter hohen Belastungen für zusätzliche Schutzmaßnahmen – gerade angesichts einzelner Berichte über Impfdurchbrüche. Die bewährte Absicherung durch den Pflegerettungsschirm muss deshalb bis zum tatsächlichen Ende der Pandemie aufrechterhalten werden.“

Aron Schuster, Direktor der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland: „Die Pandemie war ein nie dagewesener Härtetest für die gesamte soziale Infrastruktur und hat dennoch bewiesen, dass unsere Gesellschaft sich auch in Krisenzeiten auf diese verlassen kann. Die zurückliegenden anderthalb Jahre haben jedoch auch deutlich gemacht, dass soziale Dienste und Einrichtungen dringend bessere Rahmenbedingungen benötigen, um in digitale Infrastruktur und Kompetenzen zu investieren.“

DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt: „Der Pflegeschutzschirm – das hat die Studie gezeigt – sichert die dringend gebotene wirtschaftliche Sicherheit der Pflegeeinrichtungen. Die Einrichtungen und Dienste waren und sind eine verlässliche Stütze in der Pandemie. Alle dort tätigen Kräfte leisten Unvorstellbares und arbeiten am Limit. Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen und der neuen Ausbrüche in den Einrichtungen vor Ort wäre es ein fatales Signal, den Schutzschirm nicht über den 31.12.21 hinaus zu verlängern.“

Die bundesweite Umfrage wurde im Zeitraum vom 20. September bis 18. Oktober 2021 durchgeführt und verzeichnete 1.400 Teilnehmer*innen.

Die Ergebnisse der Umfrage stehen auf der Website der Bank für Sozialwirtschaft zum Download bereit: www.sozialbank.de/covid-19/umfrage

Bei Fragen zur Studie wenden Sie sich bitte an Britta Klemm, Leiterin Kompetenzzentrum Sozialwirtschaft & Research, BFS Service GmbH, Telefon 0221 97356-474, E-Mail: b.klemm@sozialbank.de.

Quelle: gemeinsame Presseinformation Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Bank für Sozialwirtschaft AG, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Deutscher Caritasverband e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Diakonie Deutschland e.V. und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. vom 03.11.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. Dezember 2021

Veranstalter: Kooperation des AWO Bundesverbands, des Bundesverbands für Kindertagespflege und der Zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland

Die Veranstaltung ist dem Phänomen der Diskriminierung aufgrund der sozialen Schicht gewidmet. Insbesondere das letzte Jahr unter den Pandemiebedingungen hat die soziale Kluft verschärft. An diesem Tag nehmen wir die Auswirkungen der klassistischen Machtverhältnisse auf die Identitätsentwicklung der Kinder unter die Lupe. Gemeinsam mit Experten suchen wir Wege, um Barrieren für Bildungsprozesse der Kinder abzubauen.
Die Veranstaltung ist an pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen gerichtet.

Workshops
1. Klassismus: Eine oft vergessene Diskriminierungsform – Ideen für eine klassismuskritische Begegnung mit Kindern und deren Familiensystemen – Goska Soluch
2. Rahmenlinien zwischen Rassismen und Klassismen – Melanelle B. C. Hémêfa
3. Klassismus und Antisemitismus – Vera Katona
4. Workshop zu Klassismus in der Kindertagespflege – Frauke Rohlfs
5. Mit Kindern in die Welt der Vielfalt hinaus: Klassenverhältnisse in Kitas sensibel wahrnehmen und professionell damit umgehen – Romy Schulze

In Kooperation mit dem Projekt DEVI der Arbeiterwohlfahrt und des Bvktp organisiert ATID eine trägerübergreifende Fachveranstaltung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

Weitere Informationen zum Programm und zu Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 01. Dezember 2021

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V., eaf

Hiermit werden Sie recht herzlich zu der nächsten und für dieses Jahr letzten Online-Veranstaltung in unserer Reihe Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung eingeladen.

Die Veranstaltung findet am 1. Dezember von 10.00 – 12.00 Uhr unter dem Titel „Armutssensible Arbeit mit Familien“ statt und richtet sich an Mitarbeitende in Familienbildungseinrichtungen, an Kursleitungen und ehrenamtlich Tätige sowie an Leitungskräfte und Trägervertreter:innen.

Die Referentin wird Gerda Holz aus Frankfurt a.M. sein. Sie ist eine ausgewiesene Expertin für Armutsfragen und ehemalige Mitarbeiterin des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS).

Zum Inhalt:

Der professionelle Umgang mit ungleichen Lebensbedingungen und Lebenswelten ist für Mitarbeitende und Kursleitungen in Familienbildungsstätten eine große Herausforderung. Der Vortrag von Gerda Holz wird Basiswissen zu Kinderarmut in Deutschland zu vermitteln. Zu klären ist, wann man überhaupt von Kinderarmut spricht und woran Fachkräfte „arme“ Familien erkennen können. Dabei geht es auch darum, eigene Deutungs- und Bewertungsmuster von Armut zu reflektieren und zu verändern. Darüber hinaus werden Hinweise gegeben, wie sich das pädagogische Handeln und die Angebote armutssensibel gestalten lassen, damit Familienbildungsstätten für Familien ein guter Ort auch in schwierigen und belastenden Lebenssituationen sein können.

Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen

Bitte melden Sie sich bis zum 26.11.2021 mit dem zur Verfügung stehenden Formular an. 

WEITERE INFORMATIONEN

Gleichstellung ist möglich – wenn die unbezahlte Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilt ist.

Wenn es um Sorgearbeit geht, also Kinderbetreuung, Pflege, Kochen und Putzen, dann scheinen immer noch zuerst die Frauen „zuständig“ zu sein. Zumindest verwenden sie täglich deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und in der Familie. Wer hängt die Wäsche auf? Diese Frage wird selten überhaupt gestellt, und wenn doch, dann lautet die Antwort meistens: die Frau!
Das gilt auch für das Kochen, das Abholen der Kinder von der Kita oder die Unterstützung älterer Angehöriger.

Die Menschen entscheiden selbst, wie sie ihren Alltag organisieren. Diese Entscheidungen werden aber durch ihr Umfeld beeinflusst. Im Ergebnis dieses Wechselspiels aus privater Entscheidung und gesellschaftlichem Umfeld beobachten wir,
wie unterschiedlich sich Lebensläufe von Frauen und Männern entwickeln: Männer sind häufiger, länger und durchgängiger erwerbstätig. Frauen hingegen wenden im Durchschnitt täglich 52,4 Prozent – umgerechnet 87 Minuten – mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf als Männer. Das ist der sogenannte Gender Care Gap.

Diese Ungleichverteilung ist auch ein gesellschaftliches Problem. Frauen gehen aufgrund der Übernahmen von Sorgearbeit seltener einer Erwerbsarbeit nach, die sie bis ins Alter finanziell absichern wird. Männer sind weniger an der Sorgearbeit beteiligt, ohne die gesellschaftliches Leben und wirtschaftliches Wachstum gar nicht möglich wären.

Warum entwickeln sich die Lebensläufe auseinander? Warum werden Menschen zu „Sorgepersonen“ oder zu  Erwerbspersonen“? Welche Faktoren beeinflussen die Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit? Und wie lässt sich die Sorge- und Erwerbsarbeit gerechter aufteilen? Dieses Dossier findet Antworten auf diese Fragen. Es fasst die Ergebnisse eines Forschungsberichtes zusammen (Gärtner et al., 2020).

Erwerbs- und Sorgearbeit gleich zu verteilen ist Voraussetzung dafür, Ungleichheiten in der Gesellschaft abzubauen, um allen Menschen – unabhängig vom Geschlecht – ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Den vollständigen Dossier finden sie hier.

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ZFF-Info

ZFF-Info 13/2021

AUS DEM ZFF

Anlässlich der bevorstehenden Koalitionsverhandlungen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht abzusichern.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Übernahme von Sorgearbeit bildet die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Das haben uns die Erfahrungen der Corona-Krise deutlich vor Augen geführt. Dabei ist aber auch klar geworden, welche Barrieren unsere Gesellschaft überwinden muss, wenn es darum geht, Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht abzusichern. Wir fordern die politischen Verhandlungspartner*innen auf, diese Herausforderungen anzunehmen und gute Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen! Dazu gehört für uns eine Politik, die eine gleichberechtigte Ausübung von Sorge- und Erwerbsarbeit fördert, mehr Zeit für das Familienleben einräumt, sich endlich der Bekämpfung der Kinderarmut widmet, der Vielfalt von Familienformen Rechnung trägt und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote bereitstellt. Die Aufgabenliste für eine sozial und geschlechtergerechte Familienpolitik ist lang – im Sinne der Familien muss die kommende Bundesregierung endlich handeln!“

Die zehn Forderungen des ZFF „Zusammenhalten! Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht absichern“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.10.2021

SCHWERPUNKT I: Bundestagswahl 2021

Deutsche Liga für das Kind fordert künftige Bundesregierung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz auf – Kinder müssen an der Ausgestaltung der Krisenbewältigung beteiligt sein 

Bildung, Spiel und Beteiligung sind wichtig für ein gutes Aufwachsen von Kindern und deshalb auch als Kinderrechte verankert. Während der Corona-Pandemie gerieten die Rechte von Kindern jedoch häufig aus dem Blick, und Kinder waren nicht an der Gestaltung von Maßnahmen zur Krisenbewältigung beteiligt. Gerade in und nach Krisen kommt es aber darauf an, die besten Interessen und die Sichtweisen von Kindern vorrangig zu berücksichtigen.

„Dass es der letzten Bundesregierung 2021 nicht gelungen ist, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, zeigt: In der Corona-Krise wurden die Kinderrechte marginalisiert“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Direktorin des Deutschen Jugendinstituts (DJI) in München. „Kindern fehlte der Kontakt zu Spielkamerad:innen und Pädagog:innen genauso wie der Zugang zur Kita, Schule, zu Spielplätzen, sportlichen und kulturellen Angeboten. Viele Familien gerieten an den Rand ihrer Kräfte, bestehende Benachteiligungen wurden zu akuten Risiken für das Wohl vieler Kinder. Gerade in Krisenzeiten kommt es aber darauf an, das Wohl und die Meinung von Kindern besonders zu berücksichtigen. Kinder, die ihre Rechte kennen und sich darauf verlassen können, dass ihre Stimme Gehör findet, sind auch in Krisen besser vor Risiken wie zum Beispiel Gewalt geschützt und können sich an der Krisenbewältigung beteiligen. Es ist fast 30 Jahre her, dass Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat. Jetzt wird es endlich Zeit, dass die künftige Bundesregierung eine neue Chance ergreift, um die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.“ 

Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Spielräume für Kinder: Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel“ fordert die Deutsche Liga für das Kind die neue Bundesregierung auf, über befristete Aufholprogramme hinaus dauerhaft für eine hohe Qualität in der frühen Bildung und für den Ausbau hochwertiger ganztägiger Bildung zu sorgen und sicherzustellen, dass das Wohl und die Meinung von Kindern gerade in Krisenzeiten besondere Berücksichtigung finden. Eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist dafür eine wichtige Voraussetzung. 

Auf der Tagung soll diskutiert werden, wie die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Rechte des Kindes gewahrt bzw. verwirklicht werden können. Dabei wird auch die Frage aufgegriffen, welche Rolle den Fachkräften zukommt und welche Aufgaben Politik und Verwaltung haben. Zu den Referent:innen der Tagung unter der Schirmherrschaft von Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin a. D., gehören Prof. Dr. Bernhard Hauser (Pädagogische Hochschule St. Gallen), Prof‘in Dr. Frauke Hildebrandt (Fachhochschule Potsdam), Dr. Susanne Hofmann (Die Baupiloten BDA, Berlin), Prof. Dr. Fabian Hofmann (Fliedner Fachhochschule Düsseldorf), Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani (Universität Osnabrück) und Prof’in Dr. Stefanie Schmahl (Julius-Maximilians-Universität Würzburg). An der abschließenden Podiumsdiskussion werden Schüler sowie Absolventinnen des Masterstudiengangs Childhood Studies and Children’s Rights der Fachhochschule Potsdam teilnehmen.

Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohlergehen und die Rechte von Kindern geht. Zu den rund 200 Mitgliedern gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V. vom 08.10.2021

Der DGB Bundesvorstand hat sich am heutigen Dienstag in Berlin erneut mit dem Ergebnis der Bundestagswahl beschäftigt. Mit Blick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen bekräftigen die Gewerkschaften die Forderungen, die sie bereits im November 2020 und im Rahmen der Kampagne „ECHT GERECHT: Zukunft solidarisch gestalten“ an die politischen Parteien gestellt haben.

Dazu der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann: „Unser Land steht vor großen Veränderungen und Herausforderungen. Es geht um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, die Zukunft unserer Arbeitswelt und Wirtschaft angesichts von Klimawandel und Digitalisierung, um Geschlechtergerechtigkeit, gute Bildung, Chancengleichheit und unsere Demokratie in Deutschland und Europa. Wir brauchen einen Aufbruch, um die Herausforderungen in diesem Land stemmen zu können. Jetzt kommt es darauf an, dass schnell eine handlungsfähige Regierung gebildet wird, die dann die Weichen richtig stellt.“

Folgende Punkte muss die neue Bundesregierung zügig umsetzen: 

  1. Die Handlungsfähigkeit des Staates stärken – mehr Investitionen für die Transformation, den Wandel nachhaltig gestalten und Wohlstand sichern
  • öffentliche und private Investitionen stärken, ein umfangreiches staatliches Investitionsprogramm von zusätzlich mindestens 45 Mrd. Euro pro Jahr für zehn Jahre umsetzen, zur Finanzierung die Schuldenbremse abschaffen, zumindest aber mehr Spielräume und Ausnahmen für (Zukunfts-)Investitionen einführen oder alle Möglichkeiten ausnutzen, öffentliche Investitionen auch bei bestehenden Schuldenregeln ausweiten zu können (beispielsweise über öffentliche Investitionsgesellschaften und Extrahaushalte), Tilgungspläne für Corona-Schulden verlängern.
  • ein gerechtes Steuersystem einführen – mit Mehreinnahmen bei Erbschafts-, Vermögens- und anderen Steuern und gleichzeitiger Entlastung der Normal- und Geringverdienenden im Bereich der Einkommenssteuer.
  • den klimaneutralen und beschäftigungssichernden Umbau bestehender Wirtschaftsstrukturen und vorhandener Wertschöpfungsnetzwerke aus Industrie und Dienstleistungen vorantreiben.
  • die nachhaltige Energie-, Verkehrs- und digitale Infrastruktur ausbauen und Planungsverfahren beschleunigen.
  • den Ausbau erneuerbarer Energien und Aufbau einer Wasserstoff-Wirtschaft beschleunigen.
  • die Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte (Steuerfinanzierung der EEG-Umlage) senken.
  • eine proaktive Strukturpolitik für die Regionen umsetzen und Transformationsräte und -netzwerke einrichten, Industrie und Schlüsseltechnologien im Land halten oder neu ansiedeln.
  • eine umfassende öffentliche Daseinsvorsorge und innere Sicherheit gewährleisten, kommunale Altschulden durch Bund und Länder übernehmen, mehr in bessere Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung, bezahlbares Wohnen, Mobilität, lebenswerte Regionen, gute Kitas, Schulen und Unis und bedarfsgerechte Personalausstattung im Öffentlichen Dienst investieren.
  1. Tarifbindung und Mitbestimmung stärken
  • ein Bundestariftreue- und Vergabegesetz (auch für Bundesunternehmen) einführen.
  • die Instrumente zur Stärkung von Tarifverträgen (z.B. Allgemeinverbindlicherklärung) ausbauen.
  • Regelungen zum (digitalen) Zugangsrecht für Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte schaffen bzw. erweitern.
  • das Initiativ- und Mitbestimmungsrecht für Betriebsräte z.B. bei Arbeitszeiterfassung, Personalbemessung, Ein- und Durchführung betrieblicher Qualifizierungsmaßnahmen, Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen, Fragen der Gleichstellung, Durchsetzung von Entgeltgleichheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie einführen. Entsprechende Regelungen braucht es im Bundespersonalvertretungsgesetz.
  • legale Schlupflöcher zur Vermeidung der Unternehmensmitbestimmung im deutschen und europäischen Recht schließen, effektives Sanktionsregime bei Nichtanwendung von Mitbestimmungsgesetzen schaffen.
  • die Unternehmensmitbestimmung modernisieren, das Doppelstimmrecht der oder des Aufsichtsratsvorsitzenden für alle Maßnahmen der strategischen Ausrichtung des Unternehmens durch Schlichtungsverfahren ersetzen.
  1. Die Arbeitswelt der Zukunft gestalten – Ordnung auf dem Arbeitsmarkt schaffen
  • gute Arbeitsbedingungen sichern, die Öffnung des Arbeitszeitgesetzes verhindern, die Rechte der Arbeitnehmer*innen stärken und ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz schaffen.
  • die Nationale Weiterbildungsstrategie u.a. mit dem Ziel fortführen, ein Recht auf lebensbegleitendes Lernen unabhängig vom Lebensalter und sozialem Status einzuführen sowie finanziell abzusichern und umfassende, verbindliche und passgenaue Freistellungs- und abgesicherte Weiterbildungsansprüche durchsetzen.
  • eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie, die Jugendlichen den Übergang von der Schule in den Beruf öffnet, einführen und einen Pakt für berufliche Schulen abschließen.
  • den Mindestlohn auf mindestens 12 Euro erhöhen, Ausnahmen abschaffen, die Durchsetzung verbessern.
  • prekäre Beschäftigungsformen und ihren Missbrauch überwinden, sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse abschaffen, Dauerstellen für Daueraufgaben schaffen, Minijobs reformieren und Saisonarbeit regulieren.
  • einen Rechtsrahmen für freiwilliges und gesundheitsgerechtes mobiles Arbeiten inklusive Homeoffice setzen.
  • einen Rechtsrahmen für die Einführung und Nutzung neuen Technologien wie Künstliche Intelligenz definieren.
  1. Den Sozialstaat stärken – Sicherheit im Wandel garantieren
  • die solidarische Finanzierung und paritätische Beiträge von Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sichern.
  • die Pflegeversicherung zu einer Pflegebürgervollversicherung weiterentwickeln.
  • das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent stabilisieren und in weiteren Schritten anheben ohne Beitragssatz auf 22 oder gar 20 Prozent zu deckeln.
  • das Rentenalter nicht anheben und flexible Übergänge in die Rente fördern.
  • die betriebliche Altersversorgung stärken.
  • eine Kindergrundsicherung einführen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 05.10.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die demokratischen Parteien, bei den anstehenden Sondierungsgesprächen und nachfolgenden Koalitionsverhandlungen die Situation von Kindern und Jugendlichen ambitioniert in den Mittelpunkt zu stellen.

„Gerade die Parteien, die junge Wählerinnen und Wähler haben ansprechen können, sind in der Pflicht, eine politische Zukunftsvision zu entwickeln, die sich an den aktuellen und zukünftigen Anliegen der jungen Generation ausrichtet. Übergreifende Klammer aller Maßnahmen eines solchen Zukunftsprojekts sollte eine Generationenpolitik sein, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen konsequent ernst nimmt“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Viel zu lange haben Kinder und ihre Familien nur eine nachrangige Rolle gespielt, obwohl sie der maßgebliche Grundstein für eine zukunftsfähige Gesellschaftspolitik sind. Wir brauchen endlich den Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland, das sich den drängenden Herausforderungen nachhaltiger Klimapolitik genauso annimmt wie der Zukunftsfähigkeit unseres Bildungssystems und einer am Gemeinwohl ausgerichteten Gestaltung der Digitalisierung“, so Krüger weiter.

„Das erreicht man nicht durch eine Politik der kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern durch gemeinsame Visionen für eine zukunftsfähige Politik. Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung nichts weniger als einen großen kinder- und jugendpolitischen Wurf. Dieser darf sich dabei nicht allein auf die klassischen Felder der Kinder- und Jugendpolitik beschränken, sondern muss Lösungen finden für Gemeinschaftsaufgaben, die so lange liegen geblieben sind. Dazu gehören auch eine ehrgeizige Sozialpolitik, die vor allem die Bekämpfung der Kinderarmut vorantreibt, und eine bessere rechtliche Absicherung der Kinderrechte in Deutschland“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 30.09.2021

Auch Verteilungsfragen dürften bei Sondierungen nicht ausgeklammert werden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband appelliert an die Sondierungsteams von SPD, den Grünen und der FDP sich in den Verhandlungen darauf zu konzentrieren, wie eine Ampel-Koalition den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und eine echte sozial-ökologische Transformation auf den Weg bringen kann. Verteilungsfragen dürften dabei nicht ausgeklammert werden, mahnt der Verband. Ob eine künftige Bundesregierung wirklich einen Beitrag zu gesellschaftlichem Fortschritt und sozialer Gerechtigkeit leisten könne, stehe und falle mit der Frage der Finanzierung.

“Deutschland ist ein sozial und regional tief gespaltenes Land. Die künftige Bundesregierung kann es sich nicht leisten, diese wachsende Kluft und brennende soziale Probleme wie Pflegenotstand, Wohnungsnot und wachsende Armut zu ignorieren”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Was es brauche, sei eine “echte Offensive für den gesellschaftlichen Zusammenhalt”. Eine konsequente Klimaschutzpolitik müsse mit einer genauso ambitionierten Sozialpolitik einhergehen, die alle mitnimmt, fordert der Paritätische. Verteilungsfragen dürften dabei nicht ausgeklammert werden.

“Die Frage nach der Finanzierung ist der Glaubwürdigkeitstest für eine jede neue Regierung. Wer es ernst meint mit der sozial-ökologischen Transformation, mit Modernisierung, Fortschritt, Wohlstand und gesellschaftlichem Zusammenhalt, muss sagen, wie notwendige Reformen und Investitionen finanziert werden sollen”, so Schneider. Dabei gehe es nicht allein um Transferleistungen, sondern vor allem auch um die Sicherung notwendiger sozialer Infrastruktur vor Ort – vom Jugendzentrum über die Schuldner- und Suchtberatung bis hin zum Frauenhaus. “Es geht um die Unterstützung vieler notleidender Regionen und um gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland.”

Zwingend notwendig sind aus Sicht des Verbandes insbesondere entschlossene Maßnahmen, um Armut in diesem reichen Land abzuschaffen. “Die Armut in Deutschland ist inzwischen auf neuem traurigem Rekordhoch. Hinter uns liegen viele armutspolitisch verlorene Jahre. Es darf nicht noch einmal passieren, dass in einem Koalitionsvertrag ausgerechnet die Ärmsten in dieser Gesellschaft leer ausgehen”, fordert Schneider.

In den Wahlprogrammen von SPD und Grünen fänden sich viele gute Ideen, lobt der Verband: von einer Kindergrundsicherung über die Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau bis zu Konzepten für eine solidarische Bürgerversicherung in Pflege und Gesundheit sowie die Stärkung der gesetzlichen Rente. “Es wäre verheerend, wenn die klugen sozialpolitischen Ansätze entweder einem blinden Fortschrittsglauben oder aber einer neuerlichen Tabuisierung von Steuererhöhungen zum Opfer fielen”, warnt Schneider.

Mehr Infos zu den Forderungen des Paritätischen unter: www.der-paritaetische.de/weilallezählen

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.10.2021

  • Sozialverband VdK erinnert SPD und Grüne an Wahlversprechen, den Mindestlohn zu erhöhen
  • Auch die Kindergrundsicherung müsse endlich kommen, forderte Bentele

Der Sozialverband VdK appelliert an SPD und Grüne, sich an ihre Wahlversprechen zu halten und endlich einen Neustart bei der Bekämpfung der Armut zu wagen: „Jetzt ist die Zeit, die Ampel umzuschalten und Armut in Deutschland konsequent zu beseitigen: Das ist dringend notwendig für den Zusammenhalt in der Gesellschaft, davon profitiert aber auch die Wirtschaft“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele angesichts der Sondierungsgespräche in Berlin.

„Arbeit schützt nur dann vor Armut, wenn es gute Löhne gibt. Deswegen muss der gesetzliche Mindestlohn jetzt erhöht werden“, forderte Bentele. SPD und Grüne sollten ihr Wahlversprechen einhalten und den Mindestlohn sofort auf zwölf Euro anheben. „Das muss ein nicht verhandelbarer erster Schritt zu einem existenzsichernden Lohn sein“, sagte Bentele. Der VdK hält in einem zweiten Schritt die Erhöhung auf mindestens 13 Euro für notwendig, um eine Altersvorsorge oberhalb der Grundsicherung sicherzustellen.

Bentele erinnerte SPD-Chef Olaf Scholz zudem an sein Versprechen, für stabile Renten zu sorgen: „Wir brauchen ein stabil hohes Rentenniveau, das mindestens bei 50 Prozent liegen muss, besser aber bei 53 Prozent.“ Nur so lasse sich dauerhaft Altersarmut bekämpfen.

Gegen Kinderarmut vorzugehen, hatten alle drei Parteien angekündigt. Dass das aktuelle System der Familienförderung versagt hat, ist Konsens, daraus sind aus Sicht des VdK Konsequenzen nun zu ziehen: „Jedes fünfte Kind in Deutschland ist seit Jahren von Armut betroffen oder bedroht. Deswegen müssen die wichtigsten Leistungen zur Absicherung von Kindern endlich in einer Kindergrundsicherung gebündelt werden“, forderte Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 12.10.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bericht zeigt auch Auswirkungen der Corona-Pandemie

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat heute den Väterreport. Update 2021 veröffentlicht.

Der Väterreport beschreibt regelmäßig auf Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsbefragungen die Lebenslagen von Vätern in Deutschland. Neben ihren Werten und Einstellungen nimmt der Report das Familienleben der Väter und ihre berufliche Situation in den Blick. Zum zweiten Mal stellt der Report auch die Situation von Vätern, die in Trennung leben, dar. Ein eigenständiges Kapitel thematisiert die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Beruf und Familie.  

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: Die meisten Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Doch dies zu erreichen ist ein täglicher Spagat. Dabei brauchen Familien die bestmögliche Unterstützung: durch moderne Familienleistungen, die Partnerschaftlichkeit fördern, und durch gute Kitas und Ganztagsschulen.

Heute teilen sich in jeder sechsten Familie beide Eltern die Kinderbetreuung gleichermaßen auf. Trotzdem klaffen in den meisten Familien Wunsch und Wirklichkeit noch auseinander. Der Väterreport zeigt, dass viele Väter sich gerne deutlich mehr an der Betreuung ihrer Kinder beteiligen würden. Corona hat trotz aller Belastungen gezeigt, dass eine partnerschaftlichere Aufgabenteilung möglich ist, auch dank einer veränderten Arbeitswelt. Viele Väter haben sich in dieser Zeit mehr als je zuvor um die Bildung und Betreuung ihrer Kinder gekümmert. Das sind Erfahrungen, an die Familien, aber auch wir als gesamte Gesellschaft, anknüpfen können.

Die positiven Effekte, die Elternzeit und Elterngeld für die Partnerschaftlichkeit haben, müssen wir stärken. Gerade erst haben wir das Elterngeld flexibler und partnerschaftlicher gemacht, vor allem durch mehr Teilzeitmöglichkeiten. Jetzt geht es darum, Mütter und Väter über längere Zeit als bisher dabei zu unterstützen, sich die Verantwortung für Job und Familie partnerschaftlich zu teilen.“

Der Väterreport zeigt: Immer mehr Väter wollen heute die Familienaufgaben und die Verantwortung für das Familieneinkommen partnerschaftlich teilen, anders als die Generation zuvor. Väter wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Sie wollen gemeinsam mit der Mutter für die Kinder verantwortlich sein.

Auch nach einer Trennung wollen sich viele Väter aktiv an Kinderziehung und -betreuung beteiligen. Getrennt lebende Väter geben zu großen Anteilen (48 %) an, dass sie sich gerne mehr um Erziehung und Betreuung ihrer Kinder kümmern möchten.

Elterngeld und Elternzeit sind wirksame Instrumente, die immer mehr Väter dabei unterstützen, zumindest zeitweise im Beruf kürzer zu treten und sich stärker familiär zu engagieren. Mittlerweile nehmen über 42 % der Väter Elternzeit, beziehen dabei Elterngeld und nehmen sich damit Zeit für ihre Kinder. Die „Väterzeit“ ist von einer Ausnahme zum in Wirtschaft und Gesellschaft weithin akzeptierten und gelebten Modell geworden. Zusätzlich unterstützen Unternehmen die Väter und passen ihr Angebot familienbewusster Personalmaßnahmen auf ihre Bedürfnisse an.

Weder die sich wandelnden Einstellungen noch die stärkere Teilhabe am Familienleben durch das Elterngeld haben jedoch nachhaltig die Erwerbstätigkeit von Vätern verändert. Väter sind nach der Elternzeit immer noch überwiegend in Vollzeit erwerbstätig. 68 % der Mütter von minderjährigen Kindern arbeiten in Teilzeit, aber nur 7 % der Männer. Hier zeigen sich Wunsch und Wirklichkeit: Nur 17 % der Eltern übernehmen etwa gleiche Teile bei der Kinderbetreuung, während sich 45 % eine partnerschaftliche Aufteilung wünschen. 52 % der Väter würden gerne weniger arbeiten. 42 % der Mütter wollen dagegen gerne ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen oder ausweiten.

Der Report empfiehlt daher, die positiven Effekte von Elternzeit und Elterngeld deutlich zu verlängern und über eine Familienarbeitszeit zu einer existenzsichernden und vollzeitnahen Erwerbstätigkeit sowohl von Müttern, als auch von Vätern beizutragen.

Der Väterreport zeigt erhebliche Auswirkungen der Corona-Pandemie. Während viele Väter in Kurzarbeit oder im Homeoffice tätig waren, engagierten sie sich stärker in der Familienarbeit. Die tägliche Kinderbetreuungszeit von Vätern aus Paarfamilien stieg auf durchschnittlich 5,3 statt 2,8 Stunden täglich (+ 89 %). Mütter übernahmen dennoch weiter den deutlich größeren Teil der Familienarbeit: während der Lockdowns durchschnittlich 9,6 statt bisher 6,7 Stunden Kinderbetreuungszeit pro Tag (+ 43 %). Der Väterreport wertet diese Pandemie-Erfahrungen als Chance, die Familienarbeit nachhaltiger partnerschaftlich aufzuteilen.

Der Väterreport stützt sich unter anderem auf Erkenntnisse einer aktuellen Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach zu „Elternzeit, Elterngeld und Partnerschaftlichkeit“.

Den Väterreport. Update 2021 finden Sie hier:
www.bmfsfj.de/vaeterreport

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.10.2021

Stillende Mütter brauchen ein gutes Umfeld und Unterstützung

Bis zum 10. Oktober 2021 findet die Weltstillwoche statt. In diesem Jahr lautet das Motto: „Stillen. Unser gemeinsamer Weg.“ Ziel der Weltstillwoche ist es, das soziale Umfeld für die Besonderheiten dieser Zeit zu sensibilisieren. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann:

„Stillen geht alle Eltern an. Fast alle Mütter versuchen nach der Geburt, ihr Kind zu stillen. Denn sie wissen: Muttermilch ist erste Nahrung und noch viel mehr, nämlich Wärme, Nähe, Geborgenheit. Allerdings sinkt die Zahl der gestillten Säuglinge sehr schnell sehr stark. Die Gründe sind vielfältig. Dazu gehören auch negative Erfahrungen mit dem Stillen in der Öffentlichkeit. Dieses wird in Deutschland immer noch von Teilen der Bevölkerung stigmatisiert.

Gerade die ersten Wochen sind aber eine ganz besondere und sensible Phase – für die stillende Mutter, den Säugling und die ganze Familie. Die Weltstillwoche macht dies zum Thema und sorgt für Haltung für das Stillen. Stillende Frauen dürfen sich nicht allein gelassen fühlen. Deshalb ist es wichtig, klar zu machen: Stillende und ihre Familien sind nicht allein. Es gibt viele Menschen, die sie begleiten und unterstützen können: Hebammen, Stillberaterinnen, Ärzte und Ärztinnen, Sozialarbeiter. Und auch Arbeitgeber, die mit einem still­freundlichen Arbeitsumfeld das Stillen und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.

Eines ist klar: Stillen ist die natürliche Ernährung für Babys. Stillen schützt die Gesundheit von Mutter und Kind. Muttermilch ist viel mehr als nur Nahrung. Sie schützt den Säugling und späteren Erwachsenen auch vor Infektionen, Allergien und vor der Entwicklung von Übergewicht, Diabetes mellitus Typ 2. In den ersten tausend Tagen im Leben eines Kindes wird seine Gesundheit geprägt. Prävention fängt früh an. Deshalb setzen wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Ausbau der Stillförderung bei der Weiterentwicklung des Aktionsplans ‚In Form‘ ein. Wir wollen Deutschland stillfreundlicher machen. Damit gewinnen alle!“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.10.2021

„Geld allein macht noch längst kein Online-Klassenzimmer. Bei der Umsetzung der Digitalisierung ist noch viel Luft nach oben“, erklärt Nicole Gohlke mit Blick auf den Beschluss der heutigen Kultusministerkonferenz. Die hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Davon zeugt selbst die holprige Hybrid-Pressekonferenz der KMK. Gerade einmal zwölf Prozent der Schulen sind umfassend ausgestattet, während ein Drittel als ‚digitale Nachzügler‘ gelten. Es sind längst sind nicht alle Gebäude mit W-Lan oder Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler mit einem eigenen Laptop ausgestattet. Bisher wurden nur 17 Prozent aus dem Digitalpakt ausgezahlt. Die Mittel müssen schneller vor Ort ankommen, damit die Netze stabil und Geräte voll einsetzbar sind. Da sich die Digitalisierung täglich wandelt, braucht es mehr Wartung und Weiterbildung. Es ist gut, wenn die KMK eine langfristige Bundesförderung zum Ziel macht, denn diese ist längst überfällig. DIE LINKE wird ein Auge darauf haben, dass die dauerhafte Mitfinanzierung auch kommt.

Das Aufholprogramm ist der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Zwei Milliarden Euro für über zehn Millionen Schülerinnen und Schüler in einer historischen Bildungskrise sind zu wenig. Um bei Lernrückständen und psychischen Belastungen ausreichend Unterstützung zu finanzieren, müssen mehr Mittel in die Hand genommen werden. Anstelle von externen Nachhilfekursen braucht es bessere Lern- und Arbeitsbedingungen in den Schulen, die seit langem teils völlig überlastet sind. Viele Schulleitungen und Lehrkräfte fühlen sich in der Coronakrise alleingelassen. Der eklatante Lehrkräftemangel muss endlich in Angriff genommen werden, um Unterricht, Schulsozialarbeit und Digitalisierung voranzubringen.

Der Flickenteppich bei den Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen macht die Leute kirre. Das Virus ist in München genauso ansteckend wie in Hamburg oder Köln. Präsenzunterricht und Gesundheitsschutz zusammen müssen oberste Priorität haben. Ich erwarte, dass dafür alle Länder an einem Strang ziehen. Die Klassenzimmer müssen endlich flächendeckend mit Luftfiltern ausgestattet werden, damit alle Beteiligten sicher durch den Winter kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 08.102021

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat heute eine wissenschaftliche Studie zur Digitalisierung im Schulsystem veröffentlicht. Die Studie offenbart gravierenden Handlungsdruck: Mehr als 50 Prozent der Schulen verfügen über kein WLAN. 43 Prozent der befragten Lehrer*innen geben an, dass es an ihrer Schule nicht genug mobile Endgeräte für den Unterricht gibt. Gleichzeitig klagen viele Lehrer*innen über eine enorme Arbeitsbelastung und häufig mehr als 48 Stunden Arbeit pro Woche.

Dazu erklärt Nicole Gohlke, Sprecherin für Hochschul- und Wissenschaftspolitik: „Alle Schulen brauchen WLAN und alle Schüler*innen ein mobiles Endgerät – das muss zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören. Lehrkräfte dürfen durch IT-Technik nicht zusätzlich belastet werden. Viele Lehrkräfte arbeiten schon jetzt am Limit oder darüber hinaus. Für den pädagogisch wertvollen Einsatz digitaler Technik brauchen Lehrkräfte Zeit für Fort- und Weiterbildung. Die Schulen brauchen endlich deutlich mehr und besser bezahlte Lehrkräfte und Sozialpädagog*innen.
Die Schulen in Deutschland sind sehr unterschiedlich weit beim Einsatz digitaler Technik. Die digitale Spaltung muss überwunden werden, denn schon jetzt sorgt sie auch für eine soziale Spaltung. Fehlende Medienkompetenzen führen zu schlechteren Bildungschancen und Abschlüssen.

Noch immer sind die Mittel des ‚Digitalpakts Schule‘ nicht vollständig in den Ländern und vor Ort in den Schulen angekommen. Die neue Bundesregierung muss endlich mit dem Klein-Klein aufhören und ein breit angelegtes Investitionsprogramm für gute Bildung starten. Es darf nicht länger sein, dass das marodeste Gebäude mit dem schlechtesten Internetempfang im Ort die Schule ist.

Die technische Ausstattung allein bildet aber nur die Grundlage. Digitalisierung sorgt nicht automatisch für eine gute Bildung, wenn sie allein auf einen guten WLAN-Empfang reduziert wird. Wir brauchen ein Umdenken und müssen Digitalisierung an den Schulen als Schlüssel zu politischer und kultureller Teilhabe aller Menschen im digitalen Zeitalter neu ausrichten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 29.09.2021

Das EU-Parlament hat eine Entschließung angenommen, die die Rechte von LGBTQI-Familien stärken soll. Sie betrifft vor allem die Freizügigkeit von Bürger:innen, die in homosexuellen Beziehungen leben und ihre Familien. In der Entschließung wird gefordert, dass gleichgeschlechtliche Ehen und eingetragene Partnerschaften in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bei Eltern gleichen Geschlechts beide Elternteile rechtlich anzuerkennen und in Dokumenten wie zum Beispiel Geburtsurkunden aufzuführen. Familienzusammenführungen sollen bei gleichgeschlechtlichen Partner:innen ebenso ermöglicht werden wie bei heterosexuellen Partner:innen und die Nationalität der Kinder müsse ebenso gleich geregelt werden. Insgesamt sollten gleichgeschlechtliche Ehe- und Lebenspartner:innen in jeder Hinsicht so behandelt werden, wie es die Ehegatten-Bestimmungen der Freizügigkeitsrichtlinie vorsehen.

Quelle: EuropaNEws Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 04.11.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Überblick zur SGB-VIII-Novelle

Seit 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) nun in Kraft. Welche Neuerungen im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) sind jetzt zu beachten?

Im Folgenden werden zentrale Änderungen dargestellt und erläutert bzw. aus Sicht der AWO bewertet – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Gesetzesänderungen sind thematisch unter die vom Bundesministerium bereits eingeführten Überschriften Schützen, Stärken, Helfen, Unterstützen, Beteiligen gefasst.

Nicht alle Gesetzesänderungen sind bereits im Juni 2021 in Kraft getreten. Es gibt zwei wichtige Ausnahmen im Bereich der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe:

  • Erst zum 01.01.2024 werden die sogenannten Verfahrenslotsinnen bei den Jugendämtern eingeführt
  • und erst zum 01.01.2028 sollen die Jugendämter für alle Kinder und Jugendlichen zuständig werden, ganz gleich ob bzw. welche Beeinträchtigung vorliegt (Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe).

Diese Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe kann aber als letzte Stufe der SGB-VIII-Reform erst dann umgesetzt werden, wenn Bundestag und Bundesrat bis 2027 ein Bundesgesetz verabschieden, das die Einzelheiten konkret regelt. Die auch von der AWO seit Jahren geforderte inklusive Kinder- und Jugendhilfe ist somit „auf die Schiene“ gesetzt, aber ob und wie sie tatsächlich per Bundesgesetz 2027 umgesetzt wird oder doch noch ausgebremst wird, hängt von einem zukünftigen Gesetzgeber ab. Hier hätte die AWO eine erheblich verbindlichere Gesetzesregelung für erforderlich gehalten.

  • Schützen – Besserer Kinder- und Jugendschutz
  • Stärken – Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe
  • Helfen – Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  • Unterstützen – Mehr Prävention vor Ort 
  • Beteiligen – Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
  • sowie weitere Neuregelungen

Änderungen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) im Überblick

Quelle: Artikel AWO Bundesverband e.V. vom 07.10.2021

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt fordert zum heutigen zweiten Europäischen Tag der pflegenden Angehörigen mehr Anerkennung und Unterstützung für pflegende Angehörige und Nahestehende pflegebedürftiger Menschen. Von den derzeit 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden  3,3 Millionen zu Hause gepflegt, davon 2,1 ausschließlich von Angehörigen versorgt. Eine besondere Herausforderung bedeutet dabei die Pflege eines demenzerkrankten Angehörigen. Schätzungen der Deutschen Alzheimergesellschaft zufolge sind daran etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland erkrankt.

Mit einem Aktionstag will die AWO die Leistungen der pflegenden Angehörigen in den gesellschaftlichen Fokus stellen. Für pflegende Angehörige, nahestehende Pflegende und  interessierte Bürger*innen bietet der AWO Bundesverband gemeinsam mit awo lifebalance einen Informations- und Austauschtag (Link: https://www.awo-pflegeberatung.de/aktuelles/detail/awo-in-aktion-am-2-europaeischen-tag-der-pflegenden-angehoerigen) zum Thema Entlastungs- und Unterstützungsmöglichkeiten an.

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „In Deutschland sind pflegende Angehörige trotz starker sozialer Versicherungssysteme weiterhin der größte Pflegedienst der Nation – und in den meisten Fällen sind es Frauen, die diese unsichtbare Arbeit leisten, ohne, dass sie angemessen entlastet oder unterstützt würden. Ihre Anliegen müssen zusammen mit der generellen Situation der Pflege hierzulande von der nächsten Bundesregierung dringend angepackt werden.“

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, ergänzt: „Oftmals fehlt es an bedarfsorientierter Information zu Unterstützungsangeboten oder es gibt bürokratische Hürden, entsprechende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Gerade in der Corona-Pandemie wurde europaweit deutlich, dass durch die Beschränkungen und Auflagen zum Infektionsschutz pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige von den nationalen Gesundheitssystemen abgeschnitten waren und isoliert die Hauptlast der Versorgung und Organisation zu tragen hatten. Bislang drohen Menschen, die die Pflege von Angehörigen übernehmen, Armut, Krankheit oder soziale Isolation. Wir müssen dafür sorgen, dass Angehörige und Nahestehende mehr Unterstützung bekommen.“

Die AWO setzt sich für die Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen ein. Hierzu gehört ein passgenauer Ausbau und ein crossmedialer Zugang der Informations-und Beratungsstruktur für pflegende Angehörige; eine gleichberechtigte Aufteilung von Pflegeaufgaben zwischen Männern und Frauen sowie eine Vereinbarkeit von Pflege und Beruf durch die Einführung einer Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für bis zu 36 Monate als auch die Erhöhung der teilweisen Freistellungsmöglichkeiten. Ebenso fordert die AWO den Ausbau der ambulanten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Zur gesundheitlichen Entlastung der hoch belasteten Gruppe der pflegenden Angehörigen setzt sich die AWO verstärkt für die Gesundheitsförderung sowie Präventions- und Reha-Angebote ein. Als Voraussetzung dafür gilt es dringend Tagespflege- und Kurzzeitpflegeangebote auszubauen. Die aktuellen Wartezeiten sind absolut inakzeptabel.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 06.10.2021

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut.

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

  1. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

  1. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

  1. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Der vollständige Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 28.09.2021

Zum 70. Jahrestag des Bundesverfassungsgerichts erinnert der Deutsche Familienverband (DFV) an die immer noch fehlende Umsetzung wegweisender Familienurteile. Bei den Koalitionsverhandlungen für eine neue Regierung muss diese in den Mittelpunkt gestellt werden.

Vor allem vier Urteile des Bundesverfassungsgerichts waren in der Vergangenheit wegweisend für die Familienpolitik in Deutschland: das Urteil vom steuerfreien Existenzminimum (1990), das sogenannte Trümmerfrauen-Urteil (1992), das Kinderbetreuungsurteil (1998) und das Pflegeversicherungsurteil (2001). Bis heute werden die vier großen Familienentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gesetzgeberisch nicht umfassend umgesetzt und vielfältige Benachteiligung von Familien in Kauf genommen. „Es ist ein großes Unrecht, das den Familien angetan wird. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind eigentlich bindend“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV.

Für eine verfassungsgemäße Familienpolitik müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollzogen werden. Das bedeutet, dass den Familienurteilen entsprechend:

  1. der steuerliche Kinderfreibetrag realitätsgerecht erhöht wird
  2. keine Nachteile mehr bei der Rente durch Kinderziehungszeiten entstehen
  3. echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung existiert
  4. Familien bei den Sozialabgaben entlastet werden

„Mit der aktuellen Familienpolitik ignoriert der Staat die höchstrichterlichen Vorgaben und vernachlässigt seine grundgesetzlich festgeschriebene Pflicht gegenüber Familien sträflich“, so Zeh.

Zum Schutz der Familie verpflichtet

Nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes stehen Familien unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (Familienschutzartikel). Dabei ist der Staat auch verpflichtet, Familien zu achten und aktiv zu fördern. „Den hohen Familienschutz verankerten die Verfassungsgeber nicht nur aus Fürsorglichkeit gegenüber Familien, sondern weil sie Familie als eine Grundvoraussetzung des freiheitlichen und solidarischen Verfassungsstaates erkannten“, so der Verbandspräsident.

Mit den vier Familienurteilen hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die Vorgaben des Grundgesetzes nicht verwirklicht werden und Korrekturen geboten sind. „Bis heute fehlt die konsequente Umsetzung durch den Gesetzgeber. Die neue Bundesregierung hat ein großes Aufgabenpaket nachzuholen. Wir erwarten, dass es neben dem Klimathema im Mittelpunkt der Koalitionsverhandlungen steht, damit dieser verfassungswidrige Zustand endlich beendet wird“, sagt der Verbandspräsident.

Knapp 3.000 Familien stehen derzeit für familiengerechte Abgaben in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht. Unterstützt werden sie vom Deutschen Familienverband (Wir jammern nicht, wir klagen!). Die Klagen befinden sich in der entscheidenden Phase.

Weitere Informationen

Die vier großen Familienurteile des Bundesverfassungsgerichts

www.elternklagen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.09.2021

  • Verena Bentele kündigt Protest an, wenn Koalitionsvertrag Angehörigenpflege weiter ignoriert
  • DAK-Pflegereport bestätigt VdK-Studie: Angehörige sind bereit zu pflegen

Der Sozialverband VdK sieht sich durch den heute veröffentlichten DAK-Pflegereport bestätigt, dass die Bundesregierung endlich die Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege verbessern muss. „Die Bundesregierung darf nicht länger einseitig die Lobbyinteressen der Pflegebetreiber bedienen, sondern muss endlich die häusliche Pflege stärken. Angehörige, vor allem auch jüngere Menschen, sind bereit zu pflegen und sehen darin auch eine sinnstiftende Tätigkeit, wie eine Studie des VdK unlängst gezeigt hat. Dies wurde heute von der DAK-Studie bestätigt“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele zu der Veröffentlichung des DAK-Pflegereports.

Durch den Corona-Rettungsschirm seien eine Million nach der anderen für nicht belegte Heimplätze an die Pflegeeinrichtungen geflossen, kritisierte Bentele: „Für die häusliche Pflege gab es dagegen nichts. Wann wird endlich verstanden: Die Betroffenen wollen nicht ins Heim und die Angehörigen sind bereit sich an der Pflege zu beteiligen – aber sie brauchen Unterstützung.“ Bentele forderte deshalb die Verhandler der künftigen Bundesregierung auf: „Kein Koalitionsvertrag ohne Stärkung der Angehörigenpflege! Ansonsten werden wir als Sozialverband auf die Barrikaden gehen.“

Angesichts des Fachkräftemangels in Einrichtungen sei die Förderung der Pflege durch Angehörige und ambulanter Angebote das Gebot der Stunde, sagte Bentele: „Dafür müssen aber endlich die Rahmenbedingungen geschaffen werden.“ Die Liste der zu erledigenden Aufgaben ist nach Ansicht des VdK lang: Das Pflegegeld muss erhöht, die Pflegeleistungen müssen flexibilisiert und als Budgets ausgestalten werden. Die Rentenanwartschaften für pflegende Angehörige sind zu verbessern. Außerdem ist eine Pflegezeit, die den Namen verdient hat, mit einer Lohnersatzleistung einzuführen. Gebraucht werden nach Ansicht des VdK zudem Angehörigenpflege-Manager, die Angehörige neutral beraten und in schwierigen Lagen auch die Hilfen zusammenstellen und koordinieren.

Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Rahmen des Pflegereports der DAK-Krankenversicherung hat ergeben, dass eine Mehrheit der Menschen unter 40 Jahren eigene Angehörige pflegen würde. Demnach wären zwei von drei, die zwischen 16 und 39 Jahren alt sind, bereit, Pflegeaufgaben in der Familie zu übernehmen.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 12.10.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Oktober 2021

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Digitalisierung wirkt sich auf bestehende Geschlechterverhältnisse aus und umgekehrt.  Selbstbedienungskassen im Supermarkt, Pflegeroboter, der Anteil von Frauen an Gründungen digitaler Start Up Unternehmen oder geschlechtsbezogene digitale Gewalt sind nur einige Beispiele für die umfassenden Veränderungen, die der digitale Transformationsprozess in allen gesellschaftlichen Bereichen erzeugt.
Mit dem Gutachten für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung liegt erstmals eine ausführliche und differenzierte Verknüpfung von Gleichstellung und Digitalisierung als zentrale politische Handlungsfelder und Stellschrauben für gesellschaftlichen Wandel vor.

Welche gesellschaftlichen Auswirkungen haben die umfassenden technischen Innovationen, insbesondere mit Blick auf strukturell benachteiligte Gruppen? Wie wollen wir im Zuge der digitalen Transformation der Gesellschaft heute und zukünftig leben, arbeiten und miteinander umgehen? Wie kann Digitalisierung geschlechtergerecht gestaltet werden? Welche konkreten gendersensiblen Maßnahmen kann die AWO in diesem Transformationsprozess unternehmen? Das sind Fragen, die uns auch in der AWO stark beschäftigen und zwar als Arbeitgeberin, Mitgliederverband und wichtige sozialpolitische Akteurin.

Prof. Dr. Aysel Yollu Tok , Vorsitzende der  Sachverständigenkommission des Dritten  Gleichstellungsberichts, wird uns die zentralen  Ergebnisse des Berichts vorstellen.  Anknüpfungspunkte an die Themen und Handlungsfelder der AWO werden anschließend im  digitalen Spitzengespräch mit Prof. Dr. Aysel Yollu Tok  und Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzende r des AWO Bundesverbandes e.  V., aufgezeigt.

Die persönliche Anmeldung ist über folgendes Online Formular möglich: https://veranstaltungen.awo.org/event/digitales-spitzengespraech-gleichstellungsbericht-2021
Anmeldeschluss ist der 25.10.2021

Termin: 10. November 2021

Veranstalter: Bündnis Sorgearbeit fait teilen

Die Corona-Krise führt den gesellschaftlichen Wert von Sorgearbeit wie Pflege, Kindererziehung
oder Hausarbeit einmal mehr vor Augen. Zugleich zeigt sie überdeutlich die problematischen Folgen der ungleichen Verteilung von Sorge- und Hausarbeit zwischen Frauen und Männern: Die Pandemie hat Überlastung, gesundheitliche Probleme und die Gefährdung beruflicher Existenzen vor allem bei Frauen verstärkt. Die Politik ist aufgefordert, in der neuen Wahlperiode sich abzeichnenden negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv entgegenzuwirken.
Welche Erkenntnisse zur Sorgelücke zwischen Frauen und Männer gibt es? Welche Maßnahmen sind – auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise – notwendig, um den Gender Care Gap zu schließen? Und welche Wünsche haben Menschen mit Sorgeverantwortung an Politik und Verwaltung?

Die Veranstaltung wird in digitaler Form durchgeführt. Sie erhalten kurz vor der Veranstaltung von uns den Link für die Teilnahme.
Bitte melden Sie sich bis zum 5.11.2021 unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Organisation, Ihrer Postanschrift und Ihrer E-Mail-Adresse unter kontakt@sorgearbeit-fair-teilen.de an.

Weitere Informationen zum Bündnis finden Sie unter www.sorgearbeit-fair-teilen.de.

WEITERE INFORMATIONEN

Stellungnahme der Bundesregierung zu den Zwischenberichten der Evaluationsstudien zur Umsetzung und Wirksamkeit des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG)

Inhaltsübersicht

I. Präambel
II. Evaluation nach § 6 Absatz 3 KiQuTG
III. Stellungnahme der Bundesregierung zu einzelnen Punkten der Zwischenberichte der
Evaluationsstudien

  1. Fachpolitische und partizipative Prozesse bei der Entwicklung und Umsetzung des
    Gesetzes
  2. Die Umsetzung durch Bund-Länder-Verträge
  3. Die Ausgestaltung der Handlungsfelder und die Umsetzung der Maßnahmen durch die
    Länder
  4. Entlastung der Eltern bei den Gebühren
  5. Mögliche Perspektiven für die bundesweite Weiterentwicklung der Qualität und die
    Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

Den ganzen Bericht finden Sie hier.

In der sechsten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ wurden Daten zum Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung im Jahr 2020 sowie im Zeitverlauf zusammengestellt. Die Corona-Pandemie hat das Jahr 2020 stark beeinflusst. Vielerorts wurden Betreuungsangebote zeitweise geschlossen. Die angeführten Statistiken erfassen diese
Situation nicht, sondern bilden die Situation an einem bestimmten Stichtag ab: zum 1. März für die Kinder bis zum Schuleintritt und zum Schuljahresbeginn für die Grundschulkinder.

Dies sind zentrale Ergebnisse der sechsten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“:
Kinder bis zum Schuleintritt

  • Zum Stichtag 1. März 2020 wurden erneut mehr Kinder bis zum Schuleintritt betreut als im
    Vorjahr.
  • Die Betreuungsquote für die Kinder unter drei Jahren ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen,
    bei den Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt jedoch leicht gesunken. Der Grund
    dafür ist, dass die Zahl der Kinder der letztgenannten Altersgruppe in der Bevölkerung
    deutlich gestiegen ist.
  • Bei der Betreuungsquote der Kinder unter drei Jahren gab es nach wie vor große Unterschiede
    zwischen Ost- und Westdeutschland. Die Quoten näherten sich aber weiter an, wenn auch
    aktuell langsamer als in den Vorjahren.
  • Auch 2020 gab es im Bundesdurchschnitt eine Lücke zwischen dem Betreuungsbedarf der
    Eltern und der Betreuungsquote: Bei den unter Dreijährigen ist diese Lücke weiterhin größer
    als bei den Kindern zwischen drei und fünf Jahren.
  • Die Öffnungszeiten in der Kindertagesbetreuung unterschieden sich stark zwischen Ost- und
    Westdeutschland. Im Osten öffneten Kindertageseinrichtungen für Kinder vor dem Schuleintritt deutlich früher. Zudem schlossen Einrichtungen für Kinder vor dem Schuleintritt
    auch später als im Westen.

Grundschulkinder

  • 2020 wurden erneut mehr Grundschulkinder in Horten und Ganztagsgrundschulen in der
    Statistik erfasst als im Vorjahr.
  • Die Ergebnisse zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern zeigen, dass es auch 2020 im
    Bundesdurchschnitt eine Lücke zwischen dem Betreuungsbedarf der Eltern und der
    Betreuungsquote gab. Es werden mehr Plätze in Ganztagsschulen, Horten und weiteren
    Betreuungsangeboten für Grundschulkinder benötigt, um den Bedarf der Eltern zu decken.
  • Die Öffnungszeiten in der Kindertagesbetreuung unterschieden sich stark zwischen Ost- und
    Westdeutschland. Im Osten öffneten Horte und Einrichtungen mit Hortangeboten deutlich
    früher. Die Schließzeiten waren dagegen in Ost- und Westdeutschland ähnlich.
    Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kindertagesbetreuung
  • Während der Corona-Pandemie sind Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote durch
    Betreuungseinrichtungen massiv eingebrochen. Der Anteil der Eltern, die ihr Kind ausschließlich selbst betreuten, ist sowohl für Eltern von Kindern vor dem Schuleintritt als auch
    für Eltern von Grundschulkindern stark angestiegen.

Die komplette Ausgabe finden Sie hier.

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ZFF-Info

ZFF-Info 12/2021

AUS DEM ZFF

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Jedes Kind ist gleich viel wert – dieser Satz muss endlich Realität werden! Mit der Bundestagswahl 2021 ist die Zeit gekommen, Maßnahmen für gleichberechtigte Teilhabe sowie ein gutes Aufwachsen für alle umzusetzen. Von infrastrukturellen Angeboten bis hin zu niedrigschwellig verfügbaren finanziellen Leistungen, die Kinder, Jugendliche und ihre Familien wirksam vor Armut schützen – die gewählten Parteien und die Regierungskoalition stehen nun vor der wichtigen Aufgabe, das Thema Kinderarmut gezielt auf allen Ebenen anzugehen.“

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

3. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie hier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/2021/09/28/vier-jahre-zeit-um-kinderarmut-endgueltig-zu-beseitigen-4jahregegenkinderarmut/

Kontakt:

Für den Ratschlag Kinderarmut:

Zukunftsforum Familie e.V., Michaelkirchstr.17-18, 10179 Berlin

Geschäftsführung: Alexander Nöhring (V. i. S. d. P.)

Öffentlichkeitsarbeit: Ulrike Mewald

Tel.:  030 2592728-20 // Fax: 030 2592728-60 // Mail: info@zukunftsforum-familie.de

 

Die Unterzeichnenden:

Arbeiter Samariter Bund Deutschland e.V.

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie u. Gesellschaft e.V.

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Armutsnetzwerk e.V.

Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.

AWO Bundesverband e.V.

BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Der Kinderschutzbund e.V.

Der Kinderschutzbund LV Rheinland-Pfalz e.V.

Deutscher Bundesjugendring

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung u. Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern)

Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung u. Teilhabe e.V. (EBET)

Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband e.V.

Flingern mobil e.V.

Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. (KOS)

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)

Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland e.V.

Kindervereinigung e.V.

Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.

LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

NaturFreunde Thüringen e.V.

Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder

Saarländische Armutskonferenz e.V.

Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

SKM Bundesverband e.V.

SOS-Kinderdorf e.V.

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Stiftung SPI

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Bundesverband e.V.

ver.di-Erwerbslose Mittelbaden-Nordschwarzwald

Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Einzelpersonen:

Dr. Lars Anken

Dr. Irene Becker

Gerda Holz

Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster

Dr. Maksim Hübenthal

Dr. Gisela Notz

Prof. Dr. Margherita Zander

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.09.2021

In einem offenen Brief an den Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) gemeinsam mit acht weiteren Verbänden, dass der Kinderfreizeitbonus bei allen Kindern ankommen muss. Momentan erhalten vor allem Kinder von Alleinerziehenden den Kinderfreizeitbonus nicht, obwohl gerade Einelternfamilien während der Corona-Pandemie besonderen zeitlichen und finanziellen Belastungen ausgesetzt waren.

Der Anspruch auf den Bonus hängt davon ab, ob ein Kind im August 2021 Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bezogen hat oder ob für das Kind Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt wurde. Aktuell gehen aber die Kinder leer aus, die ohne eigenständigen Leistungsanspruch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II leben. Das ist besonders häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall.

Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich beim Kinderfreizeitbonus durchs Raster fallen, ist erheblich: Zuletzt wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Jahreswechsel 2021 116.650 Kinder aus, die ohne eigenen Leistungsanspruch in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II lebten.

Wir fordern deshalb, die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderfreizeitbonus so auszulegen, dass alle Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften den Bonus unkompliziert erhalten können. Den vollständigen Text des offenen Briefes finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.09.2021

Pünktlich zu den Bundestagswahlen 2021 launcht das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen seinen Onlineauftritt und appelliert an die Parteien: Schluss mit dem Aussitzen – die Politik muss endlich den Weg für einen gleichstellungspolitischen Aufbruch und die gerechte Verteilung von Sorgearbeit ebnen!

In Sachen Geschlechtergerechtigkeit hakt es an allen Ecken und Enden. Spätestens in der Corona-Krise mag dies wohl kaum noch jemand bestreiten. Ein Kernproblem ist und bleibt die ungleiche Verteilung von Sorge- und Hausarbeit zwischen Frauen und Männern.

Who cares? Der sogenannte Gender Care Gap liegt nach wie vor bei 52 Prozent – bei heterosexuellen Paarhaushalten mit Kindern sogar bei 83 Prozent. Diese gravierende Sorgelücke hat erhebliche Folgen und führt unter anderem dazu, dass vielen Frauen nicht im gleichen Maße wie Männern Zeit und Kraft zur Verfügung stehen, einer eigenen existenzsichernden beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Gleichzeitig wird von Männern immer noch erwartet, die Rolle des Familienernährers zu übernehmen, sodass ihnen für Sorge- und Hausarbeit zu wenig Zeit bleibt.

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen bringt es auf den Punkt: Wer Gleichberechtigung will, muss an der gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ansetzen. Allen Menschen muss unabhängig von ihrem Geschlecht ermöglicht werden, ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften und zugleich ihren Sorgeverpflichtungen nachkommen zu können. Dafür müssen strukturelle Hürden abgebaut werden, die die gleiche Verteilung von Sorge- und Hausarbeit verhindern.

Close the Gap! Das Bündnis nimmt die Parteien in die Pflicht, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Sorgelücke zu schließen. So fordern die 13 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses die Politik auf, eine zehntägige Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile rund um die Geburt mit vollem Lohnersatz einzuführen. Die Freistellung unterstützt die partnerschaftliche Arbeitsteilung in den Familien von Anfang an.

Auch beim Steuersystem sieht das Bündnis dringenden Handlungsbedarf. Das Ehegattensplitting setzt starke Anreize für ein Familienmodell aus Hauptverdiener und Hausfrau bzw. „Zuverdienerin“. Die Bündnismitglieder fordern von der Politik, die Lohnsteuerklasse V endlich abzuschaffen und eine Individualbesteuerung einzuführen.

Die sechs Forderungen des Bündnisses an die Parteien zur Bundestagswahl 2021 sind ab sofort online verfügbar. Auch das im Gründungsstatut zusammengefasste Selbstverständnis und die Ziele des Bündnisses sind auf der Website sorgearbeit-fair-teilen.de zu finden.

Sorge- und Erwerbsarbeit müssen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Familienform, sexueller Orientierung oder sozialem Status – als selbstverständliche Elemente weiblicher wie männlicher Lebensverläufe begriffen und möglich gemacht werden, ohne dass dies zu individueller Überforderung führt. Dies hat sich das Bündnis zum obersten Ziel gesetzt.

Das Bündnis

Das im Sommer 2020 gegründete zivilgesellschaftliche Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ein. Seine 13 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e. V.
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familien e.V. vom 20.09.2021

SCHWERPUNKT I: #4JahreGegenKinderarmut

Der Deutsche Caritasverband und 60 andere Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

 

1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!
Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!
Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

3. Jedes Kind ist gleich viel wert!
Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!
Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ finden Sie sowie weitere Informationen zur Kampagne: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 28.09.2021

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen – darunter die Diakonie Deutschland – fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten. Dazu haben sie eine gemeinsame Erklärung, „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, veröffentlicht.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Immer noch wächst in unserem Land mehr als jedes fünfte Kind in Armut auf – das ist eine Schande. Darum fordern wir endlich eine Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum aller Kinder abdeckt. Das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets ist viel zu kompliziert und zudem ungerecht. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Situation für viele Kinder – insbesondere aus einkommensarmen Familien – noch einmal verschärft. Auf kommunaler Ebene muss deshalb die familienunterstützende soziale Infrastruktur so ausgebaut werden, dass sie bedarfsgerecht ist und Kinder mit ihren Familien wirklich erreicht sowie spürbar entlastet. Kinder und Jugendliche brauchen über das Corona-Aufholprogramm hinaus Begleitung in ihrem Kita- und Schulalltag sowie psychosoziale Unterstützung, um die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen.

In den Koalitionsverhandlungen müssen existenzsichernde Leistungen für Kinder endlich eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gleichwertige Lebensverhältnisse und ein gutes Aufwachsen!“

Weitere Informationen:

Gemeinsame Pressemitteilung zur Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/20210928_PM_4JahreGegenKinderarmut.pdf

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Themenschwerpunkt Kinderarmut: https://www.diakonie.de/kinderarmut

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.09.2021

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen. Die unterzeichnenden Organisationen des „Ratschlag Kinderarmut“ fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie. Die Erklärung haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, der Arbeiter Samariter Bund, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland, die Nationale Armutskonferenz und das Zukunftsforum Familie unterzeichnet.

„Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen, für eine der reichsten Industrienationen der Welt ist das nichts weniger als eine Schande. Um das strukturelle Problem der Kinderarmut zu lösen, brauchen wir eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen transparent bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht gewährleistet, und zwar unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

  1. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

  1. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

  1. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der „Ratschlag Kinderarmut“ fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, alle unterzeichnenden Organisationen und Einzelpersonen sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.09.2021

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen! Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

  1. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

  1. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

  1. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 28.09.2021

SoVD beteiligt sich an breitem Bündnis aus 61 Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen.

Berlin. Die Bundestagswahl ist vorbei, nun geht es in die Koalitionsverhandlungen. In diesen gehört die Bekämpfung von Kinderarmut aus Sicht des Sozialverband Deutschland (SoVD) ganz oben auf die Agenda. Daher fordert der SoVD In einem Zusammenschluss aus 61 Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. „Wenn wir wissen, dass nach aktuellen Zahlen in Deutschland etwa 2,8 Millionen Kinder in Armut aufwachsen, muss auch der Letzte verstanden haben, dass es Zeit ist zu handeln“, appelliert SoVD-Präsident Adolf Bauer an die Politiker*innen im neu gewählten Bundestag.

In der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ fordert das Bündnis eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder und Jugendliche, einen niedrigschwelligen Leistungszugang sowie die Sicherstellung sozialer Infrastruktur. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psychosoziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie. 

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deutschland e.V. vom 28.09.2021

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Die Gemeinsame Erklärung und eine Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 28.09.2021

SCHWERPUNKT II: Bundestagswahl 2021

Zum OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick“ erklärt der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. h.c. Thomas Sattelberger:

„Der OECD-Bericht stellt der bundesdeutschen Bildungspolitik erneut ein schlechtes Zeugnis aus. Noch immer haben von den 25- bis 34-Jährigen in Deutschland 13 Prozent höchstens einen Realschulabschluss, aber keine Ausbildung und keinen weiteren Schulabschluss. Wenn Bundesbildungsministerin Karliczek jetzt zum Ende der Legislatur mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung fordert, macht sie sich selbst vom Bock zum Gärtner. Ihr Ministerium hat die Probleme vier Jahre lang nicht angepackt, sondern ausgesessen. Die Corona-Schulkrise hat uns schmerzlich vor Augen geführt, dass unter Unterrichtsausfall allen voran die Schwächsten in unserer Gesellschaft leiden. Alle Kinder, ganz gleich welcher sozialer Herkunft, müssen die gleichen Bildungschancen erhalten. Die nächste Bundesregierung darf keine Sonntagsreden mehr halten, sondern muss endlich mehr für die Zukunft junger Menschen tun. Wir brauchen ein Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern bei Bildungsthemen und einen unbürokratischen Digitalpakt 2.0, mit dem die Mittel schnell bei all denen ankommen, die darauf angewiesen sind.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 16.09.2021

In der vergangenen Woche konnten Kinder und Jugendliche im Rahmen der U18-Wahl entscheiden, welcher Partei sie ihre Stimme geben. Bundesweit gingen in 2.699 Wahllokalen rund 262.000 Menschen unter 18 Jahren an die Wahlurnen. Damit hat sich eine Rekordzahl an jungen Menschen beteiligt. Bei der letzten U18-Bundestagswahl 2017 hatten knapp 220.000 in rund 1.500 Wahllokalen ihre Stimme abgegeben.

Das Endergebnis aller ausgezählten Stimmen für die U18-Bundestagswahl 2021: Bündnis 90/Die Grünen 21,0%, SPD 19,2%, CDU/CSU 16,9%, FDP 12,0%, Die Linke 7,5%, AfD 5,9%, Tierschutzpartei 5,7%. 11,8% der abgegebenen Stimmen verteilen sich auf sonstige Parteien.

„Die Rekord-Beteiligung an der U18-Wahl zeigt, dass junge Menschen mitgestalten und gehört werden wollen. Der große Zuspruch spiegelt das Interesse an Politik wider und zeigt, dass sich Kinder und Jugendliche für die parlamentarische Demokratie ins Zeug legen“, sagt Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings.

„Die Rekordbeteiligung an U18 zeigt, dass sich sehr viele Kinder und Jugendliche für Politik interessieren, und es ist zu hoffen, dass daraus auch weiteres politisches Engagement entsteht. U18 ist aber auch ein deutliches Zeichen dafür, die Wahlaltersgrenzen in Deutschland abzusenken. Wir brauchen auf allen Ebenen, von der Kommunalwahl bis zur Europawahl, eine Absenkung auf 16 Jahre, und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

U18 ist eine der größten Initiativen politischer Jugendbildung in Deutschland. Sie bietet Platz dafür, dass Kinder und Jugendliche sich selbstbestimmt und selbstbewusst politisch ausdrücken. Junge Menschen organisieren Diskussionen mit Politiker*innen, stellen Material übers Wählen und über Programme der Parteien zusammen. Sie machen – mit Unterstützung von Jugendleiter*innen – konkret politische Bildung. Mit dem Engagement für U18 und der Teilnahme an der Wahl zeigen sie ganz klar: Sie gestalten Demokratie mit und stärken sie dadurch.

U18 wird getragen vom Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutschen Bundesjugendring, den Landesjugendringen sowie vielen Jugendverbänden. Die U18-Bundestagswahl 2021 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring. Gefördert wird U18 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für Politische Bildung.

Ergebnisse, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Wahlkreisen: https://wahlen.u18.org/wahlergebnisse/bundestagswahl-2021

Weitere Hintergründe und Informationen unter www.u18.org

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundesjugendring(DBJR) und Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.09.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) hat die Parteiprogramme zur Bundestagswahl auf einen scharfen Familien-TÜV gestellt und die Wahlprogramme von CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken mit den zentralen Anforderungen an eine krisensichere und nachhaltige Familienpolitik verglichen.

Bewusst haben wir auf einen Fragekatalog an die Parteien verzichtet. Wir wollten selbst wissen: Wollen die Parteien eine gute und nachhaltige Familienpolitik oder sind Familien nur ein Alibi im Wahlprogramm? Entscheiden Sie selbst!

Die Wahlprüfsteine finden sich hier zum Download.

Auf diese wichtigen Themen haben wir besonders scharf geschaut:

  • Gesamteindruck: Stellen die Parteien Familien in den Mittelpunkt ihres Programms? Wo wollen sie nach einem Wahlsieg ihre familienpolitischen Schwerpunkte setzen und fordern sie mutige neue Wege wie zum Beispiel ein Wahlrecht ab Geburt?
  • Finanzielle Perspektiven: Was haben Familien bei Kindergeld und Kinderfreibetrag zu erwarten? Wie stehen die Parteien zum Ehegattensplitting?
  • Beitragsentlastung und Rente für Eltern: Bekennen sich die Parteien zum Ziel einer familiengerechten Sozialversicherung?
  • Setzt sich die Wohnungsnot für Familien fort oder machen die Parteien Hoffnung auf bezahlbares und familiengerechtes Wohnen?
  • Das deutsche Bildungssystem hat den Corona-Test nicht bestanden. Wie wollen die Parteien die Bildung zukunftsfähig machen und den Bildungsort Familie stärken?
  • Welches Leitbild verfolgen die Parteien beim Thema Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit? Geben Sie Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung und Zeit für Kinder?
  • Alle Versprechen haben wir außerdem darauf hin geprüft, ob sie die Bedürfnisse von Familien mit mehreren Kindern berücksichtigen – denn Zukunft gibt es nur mit Mehr-Kind-Familien.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.09.2021

Nur eine Koalition akzeptabel, die Lähmung der letzten Legislatur überwindet

Anlässlich des Ergebnisses der Bundestagswahl erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
 
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gratuliert Olaf Scholz zum Sieg der Bundestagswahl. Der Ausgang der Wahl bietet eine große Chance für die Verbesserung der Rechte von LSBTI. Der Zugewinn an Stimmen für SPD, Grüne und FDP zeigt auch, dass sich die Wähler*innen eine queerpolitisch progressive Regierung wünschen. Wir fordern eine Regierungsbildung, die nach der Lähmung der letzten Legislatur nun die Chance für einen queerpolitischen Aufbruch ergreift, und erwarten, dass Grüne, FDP und SPD ihre queerpolitischen Wahlversprechen umsetzen. Für uns ist nur eine Koalition akzeptabel, die zeitnah einen wirklichen Wechsel bringt.
 
SPD, FDP und Grüne sind sich bei einer Politik für Akzeptanz und gleiche Rechte weitgehend einig. In einem ebenfalls möglichen Bündnis mit der Union dürfen FDP und Grüne Hoffnungen der Community nicht enttäuschen. Beide Parteien haben mit ihren Antworten auf unsere Wahlprüfsteinen große Erwartungen geweckt. Gemeinsam müssten sie gegen die Blockadehaltung der Union kämpfen, um in Verhandlungen queerpolitische Vorhaben durchzusetzen.
 
Ein Nationaler Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit, der explizite verfassungsrechtliche Diskriminierungsschutz in Artikel 3 des Grundgesetzes, eine Reform des Abstammungsrechts für Regenbogenfamilien sowie die Ersetzung des demütigenden Transsexuellengesetzes (TSG) durch eine menschenrechtskonforme Anerkennung geschlechtlicher Selbstbestimmung wären wichtige Vorhaben mit queerpolitischer Signalwirkung.
 
Auch andere Missstände lassen kein Zuwarten und Zaudern zu. LSBTI-Flüchtlinge müssen unter entsetzlichen Bedingungen und unter ständiger Bedrohung durch Anfeindungen und Gewalt in Lagern an EU-Außengrenzen ausharren. Hier braucht es ein sofortiges und großzügiges Aufnahmeprogramm für diese besonders vulnerablen Gruppen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 27.09.2021

Das im Juli 2020 gegründete Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert alle demokratischen Parteien auf, sich für die gerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern über den Lebensverlauf hinweg einzusetzen. Die Politik darf sich nicht mit einer Rückkehr zum Status Quo vor Corona zufriedengeben. Die Anreize für die gleichberechtige Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit müssen in der kommenden Legislaturperiode verstärkt werden. Fehlanreize gilt es zu beseitigen. Das Bündnis fordert einen gleichstellungspolitischen Aufbruch hin zu einer fairen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, damit Frauen ein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaften können und Männer mehr Sorgearbeit übernehmen.

Zusammen mit 12 weiteren Verbänden macht sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) dafür stark, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den genannten Gender Care Gap und dessen Auswirkungen zu sensibilisieren und die Sorgelücke zu schließen.

https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 20.09.2021

  • Sozialverband fordert, alle Erwerbstätigen müssen in Sozialversicherungssystem einzahlen
  • Mit der Kindergrundsicherung und Mindestlohn von 13 Euro endlich die Armut bekämpfen, appelliert Bentele

Der Sozialverband VdK appelliert an die Parteien, die nun in Gesprächen eine mögliche Koalition sondieren, die überfälligen sozialpolitischen Reformen nicht zu vergessen: „Jetzt ist die Zeit für Veränderung. Sozialpolitische Reformen dürfen nicht dem mutlosen Kompromiss geopfert werden“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele in Berlin. „Seit Jahren warten der Pflegebedürftige und seine Frau, die ihn zu Hause versorgt, auf mehr Geld und Unterstützung. Seit Jahren wartet das Kind, dessen alleinerziehende Mutter dreimal überlegt, ob sie sich die Kinokarte leisten kann, auf eine angemessene Hilfe. Seit Jahren wartet der Mann, der sich auf dem Bau krank geschuftet hat, auf eine Erwerbsminderungsrente, mit der er noch teilhaben kann am sozialen Leben.“

Bentele mahnte, neben den drängenden klimapolitischen Aufgaben auch die sozialpolitischen vorrangig anzugehen: „Wir müssen unsere Sozialsysteme endlich zukunftsfähig und wirklich solidarisch machen. Das heißt, alle Erwerbstätigen müssen zum Beispiel in die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung einzahlen – von der Beamtin, dem Politiker, über den Selbstständigen, die Angestellte bis zum Arbeiter.“ Das stärke nicht nur die finanzielle Basis des Sozialversicherungssystems, es führe auch dazu, dass alle, die darin einzahlen, ein Interesse daran haben, es bestmöglich weiterzuentwickeln, sagte Bentele.

Dringend müsse auch die viel zu hohe Armut in Deutschland bekämpft werden. 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche leben von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, darunter 1,6 Millionen mit erwerbstätigen Eltern. „Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen oder bedroht – und das seit Jahren. Die bisherige Familienförderung mit ihren vielen verschiedenen Maßnahmen hat versagt“, sagte Bentele und forderte eine Kindergrundsicherung, die alle Leistungen bündelt und für arme Familien höher ausfallen muss als für reiche.

Auch für Ältere und Erwerbsgeminderte, die von Grundsicherung leben, müssten die Regelsätze endlich angepasst werden. Bentele weiter: „Um Altersarmut in Zukunft zu verhindern, müssen Minijobs eingedämmt und der Mindestlohn auf mindestens 13 Euro angehoben werden.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 27.09.2021

SCHWERPUNKT III: Weltkindertag

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht besucht Sprach-Kita in Bensheim

Die sozialen Einschränkungen der vergangenen Monate durch die Corona-Pandemie waren für Kinder und Jugendliche besonders belastend. Gerade die Jüngsten haben auf vieles verzichten müssen. Anderthalb Jahre Pandemie sind eine lange Zeit im Leben eines Kindes. Jetzt heißt es, den Weg zurück in ein normales Leben anzutreten.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Am Weltkindertag möchte ich den Kindern und Jugendlichen aus vollem Herzen Danke sagen. Sie haben in der Pandemie oft zurückstecken müssen. Inzwischen geht es aufwärts, aber für Kinder und Jugendliche ist in der Kita, der Schule oder der Freizeit noch längst nicht wieder alles normal. Deshalb haben wir das Corona-Aufholpaket geschnürt. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche gute Unterstützung dabei bekommen, verpassten Lernstoff nachzuholen. Und: Sie sollen wieder erleben können, was sie in der Pandemie besonders vermisst haben: Sport, Theater, gemeinsames Musikmachen, Jugendaustausch und viele andere Freizeitaktivitäten. Hier setzt unser Aufholpaket an. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen, zu begleiten und ihnen Freiräume zurück zu geben.“

Um Kindern und Jugendlichen den Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu erleichtern und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen, investiert die Bundesregierung zwei Milliarden Euro in das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Das Bundesfamilienministerium schafft mit rund einer Milliarde Euro Angebote im Bereich der frühkindlichen Bildung, zusätzliche Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten. Zudem fördert es die Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Alltag.

Förderung von Sprach-Kitas durch das Corona-Aufholpaket

Stellvertretend für die vielen Angebote im Aktionsprogramm hat Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht am heutigen Weltkindertag die Städtische Kindertagesstätte Fuldastraße in Bensheim besucht. Im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ kann dort eine zusätzliche Fachkraft für die sprachliche Bildung ihre Tätigkeit aufnehmen. Insgesamt werden im Bundesprogramm Sprach-Kitas über das Corona-Aufholprogramm 1.000 neue zusätzliche Fachkräfte für die sprachliche Bildung finanziert. Die Programmaufstockung ist unter den Trägern auf hohe Resonanz gestoßen: Über 3.500 Interessenbekundungen sind für die 1.000 neuen Stellen eingegangen, 661 Stellen sind bereits bewilligt. Außerdem haben alle Sprach-Kitas die Möglichkeit, ihr pädagogisches Angebot mit einem Paket von Zuschüssen zu erweitern. Alle Sprach-Kitas können einen Aufhol-Zuschuss in Höhe von 3.400 Euro im Jahr 2021 und 3.200 Euro im Jahr 2022 für pädagogische Materialien und Angebote beantragen. Damit werden vor allem diejenigen Kinder, die während der Kita-Schließungen keine direkte Sprachförderung in der Notbetreuung erfahren haben, in ihrer Sprachentwicklung gezielt gefördert und wieder in die Kita integriert. Mit im Paket ist ein Digitalisierungszuschuss in Höhe von 900 Euro für medienpädagogische Angebote und technische Ausstattung. Über 5.000 Sprach-Kitas haben bereits Anträge für das Zuschuss-Paket gestellt.

Über den Weltkindertag

Am Weltkindertag am 20. September machen traditionell Kinder- und Jugendorganisationen und Initiativen in ganz Deutschland mit mit Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder und ihre Rechte aufmerksam. Die Kinderrechte sind seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Danach hat jedes Kind das Recht auf persönliche Entwicklung, einen angemessenen Lebensstandard sowie Schutz und Beteiligung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.09.2021

Zum Weltkindertag am 20. September erklären Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrecht und humanitäre Hilfe:

Das Motto des diesjährigen Weltkindertages ist „Kinderrechte jetzt“. Es ist höchste Zeit, Kinder und ihre Perspektiven endlich ins Zentrum des politischen Handelns zu stellen – in Deutschland und weltweit. Geberländer müssen ihr Engagement jetzt verstärken, um gerade benachteiligte Kinder im globalen Süden vor Kinderarmut, ungleichen Bildungschancen und Kindesmissbrauch zu schützen.

Klimakrise, Covid-19-Pandemie und soziale Ungleichheit – beim Umgang mit den großen Herausforderungen unserer Zeit werden die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt. Wir wollen Kinder und Jugendliche in politische Prozesse einbinden und an der Gestaltung ihrer Welt beteiligen. Ein wichtiger Schritt ist die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.

Kindheit und Jugend finden nicht nur in der Schule statt, deshalb müssen auch außerschulische Angebote wie die Kinder- und Jugendhilfe gestärkt werden. Die junge Generation braucht Freiräume, nicht-kommerzielle Angebote und Treffpunkte.

Kinder und ihre Familien brauchen eine Verankerung ihrer Rechte im Grundgesetz, die mehr als nur eine Alibi-Erklärung ist. Nachdem der halbgare Versuch der großen Koalition  gescheitert ist, werden wir in der kommenden Wahlperiode weiter für starke Kinderrechte im Grundgesetz kämpfen. Eine starke Formulierung kann wichtige Weichen für das Aufwachsen künftiger Generationen und ein kinderfreundliches  Deutschland stellen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 19.09.2021

Die Diakonie warnt davor, den Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Bekämpfung von Kinderarmut nur nach Kassenlage voranzutreiben. Gerade Kinder aus sozial schwachen Familien dürfen durch Sparmaßnahmen nicht zu noch größeren Verlierern der Pandemie gemacht werden.

Zum Weltkindertag am 20. September sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Für die Abfederung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen musste der Staat erhebliche Finanzmittel einsetzen und Schulden aufnehmen. Eine umfangreiche Haushaltssanierung ist absehbar. Die Maßnahmen dürfen auf keinen Fall auf Kosten der Kinder und ihrer Familien gehen. Das ist unsere klare Erwartung an die nächste Bundesregierung, an die Länder und Kommunen. Kinder, insbesondere aus sozial schwachen Familien, gehören zu den größten Verlierern der Pandemie. Vielen Kindern fehlten die digitale Ausstattung für das Homeschooling, die individuelle Unterstützung und der Austausch mit Gleichaltrigen.

Wird jetzt bei der Bildung und Förderung von Kindern und der Unterstützung von Familien gespart, trifft es die am härtesten, die am meisten aufholen müssen, um den Anschluss nicht zu verlieren. Stattdessen muss alles dafür getan werden, Kinder zu fördern, ihnen gleichwertige Bildungs- und Entwicklungschancen zu sichern und die Kluft zwischen Arm und Reich zu schließen. Dazu muss die ganztägige Betreuung und Förderung zügig ausgebaut werden. 

Außerdem brauchen wir endlich eine Kindergrundsicherung, die das Leistungswirrwarr für Familien beendet und Kinder wirksam vor Armut schützt. Auch hier gilt: Die entscheidenden Weichen für die Zukunft einer ganzen Generation dürfen nicht nach Kassenlage gestellt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.09.2021

Zum heutigen Weltkindertag rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland dazu auf, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken und damit die Weichen für eine zukunftsfähige und kinderfreundlichere Welt zu stellen. Mit der Installation „Lasst die Kinder nicht länger in der Luft hängen – Kinderrechte jetzt!“ haben die beiden Organisationen vor dem Berliner Reichstag mit großen Ballons ein unübersehbares Zeichen für Kinderrechte gesetzt.

Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl forderten die beiden Organisationen zusammen mit engagierten Kindern und Jugendlichen vom nächsten Parlament und einer neuen Regierung insbesondere die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die stärkere Förderung der Chancengerechtigkeit und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland.

Mit dem Motto des diesjährigen Weltkindertags „Kinderrechte jetzt!“ unterstreichen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk, dass es dringend an der Zeit ist, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte umzusetzen und eine gerechte und nachhaltige Welt zu schaffen – für Kinder und mit ihnen gemeinsam.

Peter-Matthias Gaede, Stellvertretender Vorsitzender von UNICEF Deutschland, erklärte anlässlich des Weltkindertages: „Die Bundesregierung hat in der zu Ende gehenden Legislaturperiode einiges dazu beigetragen, Kinder zu schützen und zu fördern – an der Seite von UNICEF auch im globalen Süden. Nur vieles ist leider noch immer nicht geschafft: Noch gibt es relative Kinderarmut auch in Deutschland; und sie betrifft nach einer aktuellen UNICEF-Studie etwa 1,5 Millionen Mädchen und Jungen. Und noch haben wir die eigentlich geplante Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht. Das ist bedauerlich. Die nächste Bunderegierung wird für Kinder enorm viel zu tun haben. Corona hat nicht nur eine internationale Bildungskrise verursacht. Der Klimawandel betrifft nicht nur Kinder da draußen in der Welt. Um bessere Entwicklungschancen für Kinder, um einen gerechteren Zugang zu Bildungschancen, um ein Leben in intakter und gesunder Umwelt für Kinder geht es auch direkt vor unserer Haustür.“

Regina Halmich, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagte am Weltkindertag: „Politische Entscheidungen müssen sich endlich auch an den Interessen der Kinder und Jugendlichen ausrichten. Das gilt beispielsweise für das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland, die wir am besten mit der Einführung einer Kindergrundsicherung beseitigen können. Zudem müssen Kinder und Jugendliche viel mehr als bisher an den wichtigen Zukunftsfragen unseres Landes beteiligt werden. Deshalb sollte es einen Ständigen Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung geben. Ein solcher Beirat, in dem auch Kinder und Jugendliche Sitz und Stimme haben müssen, könnte den Bundestag und die Bundesregierung in Fragen der Kinder- und Jugendbeteiligung beraten und mit Vorschlägen zu Zielen und Indikatoren für die Zielerreichung eine bundesweite Beteiligungsstrategie auf den Weg bringen. Ganz oben auf die Tagesordnung der nächsten Bundesregierung gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundliches Land zu schaffen.“

Bundesweite Aktionen zum Weltkindertag

Aufgrund der Covid-19-Pandemie mussten bereits zum zweiten Mal die großen Feste zum Weltkindertag in Berlin und vielen weiteren Städten in Deutschland abgesagt werden. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk haben daher alternative Aktionen ins Leben gerufen, um Kindern trotz der Pandemie die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme zu erheben.

Bundesweit findet heute erneut die kreative Mitmach-Aktion „Kinder erobern die Straßen“ statt, die durch UNICEF Deutschland initiiert wurde. In zahlreichen Städten und Gemeinden in ganz Deutschland erobern Mädchen und Jungen mit bunten Kreidebildern den öffentlichen Raum und machen sich so für die Belange und Rechte der Kinder stark.

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Und das noch bis Ende des Monats: Auf www.kindersache.de/weltkindertag können Kinder und Jugendliche seit Anfang September in vielen interessanten Artikeln und anschaulichen Videos Neues über ihre Rechte lernen oder ihr Wissen vertiefen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland vom 20.09.2021

Zum Weltkindertag (20.09.) macht der Kinderschutzbund bundesweit auf das Problem der Kinderarmut aufmerksam. Das Motto: „Kinder haben Armut nicht gewählt“. Auf vielen öffentlichen Plätzen in ganz Deutschland macht der Kinderschutzbund damit das Thema Kinderarmut sichtbar. Der Kinderschutzbund fordert eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut.


Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds: „Dass Kinder in Deutschland unter Armut leiden, dürfen wir nicht hinnehmen! Wir erwarten, dass die künftige Regierung in der kommenden Legislaturperiode massive Anstrengungen unternimmt, um die Kinderarmut zu beenden. Es ist höchste Zeit.“ Anfang September verabschiedete der Kinderschutzbund in Hannover geschlossen eine Resolution gegen Kinderarmut. Darin wird eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut gefordert. Dazu zählen für den Kinderschutzbund ein Investitionspaket „Kinder-Infrastruktur“ sowie eine Kindergrundsicherung.

Der Weltkindertag ist dazu da, um auf die Rechte und individuellen Bedürfnisse von Kindern aufmerksam zu machen. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit. Die staatliche Gemeinschaft muss diese Sicherheit geben können. Aktuell lebt aber jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut. Präsident Heinz Hilgers: „Wir nehmen seitens der Politik ein gestiegenes Bewusstsein für das Problem Kinderarmut wahr. Gleichzeitig gibt es noch zu viele Vorurteile gegenüber armen Familien. Die Unterstellung, dass finanziell arme Eltern nicht das Beste für ihre Kinder wollen, muss aufhören.“ Im Hinblick auf die Bundestagswahl appelliert der Kinderschutzbund an Politik und Gesellschaft die Bedürfnisse von Kindern stärker zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 18.09.2021

SCHWERPUNKT IV: Corona-Krise

Mit dem Aufholpaket der Bundesregierung
können Familien mit kleinen Einkommen Urlaub buchen

Heute ist der Startschuss für die „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ gefallen. Ab jetzt können Familien mit kleinen Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, einen einwöchigen Urlaub buchen, um sich ab Oktober in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu erholen. Die „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung. Ziel ist es, Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

Anlässlich des Buchungsstarts besuchte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht heute eine Familienferienstätte in Bünsdorf, Schleswig-Holstein.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Nach den enormen Anstrengungen durch die Pandemie sehnen sich viele Familien danach, endlich wieder rauszukommen, abzuschalten und Kraft zu tanken. Nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können. Eine Familien-Auszeit wollen wir gerade für die Menschen ermöglichen, die es schwerer haben als andere. Für Familien mit kleinen Einkommen und kleinen Wohnungen waren die Monate mit geschlossenen Kitas und Schulen besonders hart. Genau für diese Menschen starten wir heute die „Corona-Auszeit für Familien“ als Teil unseres Aufholpakets. So können Familien zusammen durchatmen. Ich danke allen Familienferienstätten und Jugendherbergen, die sich in unserem Programm engagieren und Familien damit eine gute gemeinsame Zeit und Erholung ermöglichen.“

Familienurlaub durch Aktionsprogramm der Bundesregierung

Berechtigte Familien müssen für Ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufholpakets der Bundesregierung. Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022. Insgesamt stehen für die „Corona-Auszeit für Familien“ 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Informationen zur Buchung und Berechtigung

Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen stark vergünstigten Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu ab sofort online unter www.bmfsfj.de/corona-auszeit alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf, und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.

Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar.

Mit dem aktuellen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung erhalten Interessierte Orientierung, ob die vergünstigten Preise auch für sie gelten. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind, woraus sich eine Einkommensgrenze für Familien ergibt. Unterschreitet eine Familie die Einkommensgrenze, so ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt.

Den Einkommensrechner finden Sie hier: https://www.bag-familienerholung.de/einkommensrechner/

Ein detaillierter Online-Check zur Prüfung der Berechtigung wird demnächst auf der Website des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung stehen. 

Allgemeine Informationen zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/aufholen-nach-corona

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.09.2021

Für Familien ist die Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung: Arbeit, Homeschooling, Kinderbetreuung und andere Verpflichtungen mussten und werden teilweise immer noch parallel bewältigt. Der Bedarf an Entlastung auch in Form von Erholungsmaßnahmen sei groß, betont Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Diakonie das Aktionsprogramm „Corona-Auszeit für Familien – Familienfreizeiten erleichtern“ des Bundesfamilienministeriums. Ab Oktober bis Ende Dezember 2022 können Familien mit kleinen Einkommen und behinderten Angehörigen eine Woche Urlaub machen und müssen nur zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. 

Maria Loheide: „Für bedürftige Familien eine Auszeit ermöglichen – das ist ein wichtiges Signal in dieser belastenden Pandemie-Zeit. Sowohl kinderreiche als auch viele alleinerziehende Familien und Familien mit Migrationshintergrund sowie Familien mit kranken oder pflegebedürftigen Mitgliedern müssen oftmals aus finanziellen Gründen auf Urlaub und Erholung verzichten – obwohl gerade sie am dringendsten mehr Unterstützung und Entlastung brauchen.“

Zwar gibt es in einigen Bundesländern Individualzuschüsse, aber längst nicht in allen. „Wir müssen das Finanzierungsdilemma der Erholung für Familien lösen. Einerseits wird erwartet, dass die Ferienstätten für Familien hohe qualitative Standards erfüllen, andererseits fehlt es an der dafür notwendigen langfristigen wirtschaftlichen Absicherung. Die Familienerholung muss endlich als Pflichtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt und verlässlich gefördert werden. Insbesondere die Finanzierung der pädagogischen Fachkräfte muss gesichert sein“, so Loheide weiter.

Die Diakonie Deutschland appelliert an die künftige Bundesregierung, ihr Versprechen einzulösen, Familien auch über die Corona-Zeit hinaus besser in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. „Nur so können gerade auch stark belastete Familien mit kleinen Einkommen Kraft tanken, Orientierung bekommen und Impulse für ihren Alltag mit nach Hause nehmen“, so Loheide.

Im Rahmen des Aktionsprogrammes „Corona-Auszeit für Familien – Familienfreizeiten erleichtern“ hat Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht am heutigen Donnerstag  das evangelische Erholungs- und Bildungszentrum Wittensee (Schleswig-Holstein) besucht. Weitere zwanzig evangelische Familienferienstätten beteiligen sich an dem Programm.

Weitere Infos: BMFSFJ – Corona-Auszeit für Familien https://www.ebz-wittensee.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.09.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel und qualifizierte Fachkräfte

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz trägt der Bund dazu bei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung von Kindern zu verbessern. Es ist das erste Bundesgesetz, das die Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der frühkindlichen Bildung fördert. Von 2019 bis 2022 wird in diesem Zusammenhang der Umsatzsteueranteil der Länder um rund 5,5 Milliarden Euro erhöht. Der Evaluationsbericht der Bundesregierung zum Gute-KiTa-Gesetz wurde heute vom Kabinett behandelt und wird nun dem Deutschen Bundestag vorgelegt.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Die Evaluationsergebnisse sind gute Nachrichten für Kinder und Familien. Unser Gute-KiTa-Gesetz schafft mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung. Das Gesetz ist ein voller Erfolg. Mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln verbessern die Länder zielgerichtet die Kindertagesbetreuung – zum Beispiel durch mehr qualifiziertes Personal und weniger Gebühren.

In der nächsten Legislaturperiode muss das Engagement in der Kinder­tages­­betreuung unbedingt fortgesetzt werden. Denn kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel und qualifizierte Fachkräfte sind wichtig, um jedes Kind gut zu fördern. So schaffen wir gute Bildungschancen für alle Kinder.“

Die Zwischenergebnisse der Evaluationsstudien

Die Zwischenergebnisse der zwei Evaluationsstudien bestätigen: Der eingeschlagene Weg des kooperativen Föderalismus ist eine innovative und erfolgreiche Lösung für dieses Gesetz. Die Umsetzung des Gesetzes durch die Bund-Länder-Verträge, den Instrumentenkasten mit zehn Handlungs­feldern, die Fortschrittsberichte sowie das Monitoring zum Gesetz haben sich bewährt.

In der bisherigen Umsetzung setzen die Länder einen klaren Schwerpunkt auf personalbezogene Handlungsfelder: Mehr als die Hälfte der Mittel des Gesetzes werden zur Stärkung des Personals eingesetzt. Die Evaluations­studien bestätigen, dass die Handlungsfelder „Fachkraft-Kind-Schlüssel“, „Gewinnung und Sicherung von Fachkräften“ und „Stärkung der Leitung“ für die Qualität in der frühkindlichen Bildung von besonderer Bedeutung sind. Entsprechend wird empfohlen, diese Handlungsfelder zukünftig noch stärker zu priorisieren.

Die Studien machen zudem deutlich, dass die Länder die Maßnahmen 2019 weitgehend planmäßig umgesetzt und erste positive Effekte erzielt haben. So wurden unter anderem Verbesserungen des Personalschlüssels erreicht, Kita-Leitungen gestärkt, die Vergütung in der Kindertagespflege verbessert und Familien von Betreuungsgebühren befreit. Die Evaluation zeigt hier noch weitere Potenziale auf, um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten, beispielsweise mit einer verpflichtenden Einkommensstaffelung von Elternbeiträgen (§ 90 SGB VIII).

Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung als gesamtgesellschaftliche dauerhafte Aufgabe

Beide Zwischenberichte der Evaluationsstudien kommen außerdem zum Ergebnis, dass eine kontinuierliche Finanzierung notwendig ist, um langfristig die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Bundesregierung erkennt an, dass es sich bei der Kindertagesbetreuung um eine Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung handelt, stellt aber auch fest, dass die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Der Bund hat sich bereits 2019 mit dem Beschluss „Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission ‚Gleichwertige Lebensverhältnisse‘“ dazu bekannt, seine Verantwortung für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung auch über 2022 hinaus wahrzunehmen.

Die Autorinnen und Autoren der Evaluationsstudien

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellen die pädquisStiftung, die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd und die Universität Duisburg-Essen die Evaluations­studie zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes. Der Forschungs- und Innovationsverbund an der Evangelischen Hochschule Freiburg e.V. und die Universität Bamberg evaluieren in einer weiteren Studie seine Wirkung.

Mit dem heute verabschiedeten Bericht erfüllt die Bundesregierung ihre gesetzliche Pflicht zur Evaluierung des Gute-KiTa-Gesetzes. Der Bericht besteht aus der Stellungnahme der Bundesregierung und den Zwischenberichten der beiden Evaluationsstudien und kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bmfsfj.de/evaluationsbericht-gute-kita-gesetz

Der zweite Evaluationsbericht ist für 2023 geplant.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.09.2021

Prof. Dr. Thomas Rauschenbach geht nach 19 Jahren an der Spitze des DJI in den Ruhestand

Frau Prof. Dr. Sabine Walper wurde heute vom Kuratorium des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zur neuen Direktorin gewählt. Sie ist seit 2012 Forschungsdirektorin am DJI und wird vom 1. Oktober 2021 an die Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Thomas Rauschenbach antreten, der das Institut seit 2002 leitet.

Bundesjugendministerin Christine Lambrecht gratuliert Frau Prof. Walper zur Wahl und dankt Herrn Prof. Rauschenbach herzlich zum Abschied: „Ich freue mich sehr, dass wir mit Frau Professorin Walper eine ausgewiesene Expertin für die Beratung der Bundesregierung in Fragen der Familien- und Kindheitsforschung gewinnen konnten. Ihr nationales und internationales Renommee ist beeindruckend. Bei Ihr liegt das Institut für die kommenden Herausforderungen in besten Händen. Zugleich möchte ich mich sehr herzlich bei Herrn Professor Rauschenbach bedanken, der beim DJI eine Ära geprägt hat. Unter seiner Leitung ist das DJI enorm gewachsen und hat entscheidend an gesellschaftspolitischen Weichenstellungen mitgewirkt. So hat es wichtige Impulse für den Kitaausbau und den Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gegeben.“

Das Deutsche Jugendinstitut ist mit fast 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute Europas. Es erforscht die Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und Familien. Das Institut berät Bund, Länder sowie Kommunen und liefert wichtige Impulse für die Fachpraxis. Träger des 1963 gegründeten Instituts ist ein gemeinnütziger Verein mit Mitgliedern aus Politik, Wissenschaft, Verbänden und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.09.2021

Zur Abstimmung im Bundesrat über den Länderantrag zur Streichung von Paragraf 219a erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Wir begrüßen, dass sich die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen in der letzten Sitzung des Bundesrates mit ihrem Antrag noch einmal klar zur Streichung von Paragraf 219a StGB bekennen. Das ist im Hinblick auf die Bundestagswahl ein wichtiges Signal. Dass der Antrag auf Streichung von 219a StGB abgelehnt wurde, unterstreicht einmal mehr, wie sehr die Union bei dem wichtigen Thema Selbstbestimmung von Frauen aus der Zeit gefallen ist. Wir fordern die ersatzlose Streichung dieses Paragrafen. Bei ungewollter Schwangerschaft müssen Frauen alle Informationen zur Verfügung stehen und zwar ohne Hürden.

Die Änderungen von Union und SPD am 219a von Anfang 2019 haben keine Verbesserung gebracht. Ärzt*innen werden weiterhin durch Abtreibungsgegner*innen angezeigt und verurteilt. Und schlimmer noch: Mit dieser politischen Entscheidung wurde klargestellt, dass sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche als strafbewehrte Werbung angesehen werden. Es ist ein absolutes Unding, dass die Union die Streichung dieses Paragrafen verhindert hat und sich die SPD in ihren Dienst gestellt hat. Ärzt*innen müssen auch auf ihren Webseiten frei über Schwangerschaftsabbrüche informieren können, wie über alle anderen medizinischen Leistungen auch. Alles andere ist absolut unzeitgemäß und bevormundend und trägt sicherlich nicht dazu bei, dass es weniger Schwangerschaftsabbrüche gibt.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 17.09.2021

Zur heute im Kabinett beschlossenen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze um drei Euro erklären Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

„Die Beschlüsse zur Anpassung des Hartz-IV-Regelsatzes sind unverantwortlich, kalt und bitter. Besonders in und nach Krisenzeiten muss klar sein, dass der Staat die Existenzgrundlage und Würde der Bürgerinnen und Bürger sichert, die in sozialen Notlagen darauf angewiesen sind. Statt Armut endlich ernst zu nehmen, zeigt die alte Bundesregierung den Menschen noch einmal die kalte Schulter. Vor allem mit Blick auf die vielen Kinder, die in Hartz IV aufwachsen, ist das absolut inakzeptabel.“

Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

„Die beschlossene Erhöhung um lächerliche drei Euro zeigt einmal mehr, dass die derzeitige Bundesregierung sich nicht für die Ärmsten in unserer Gesellschaft interessiert. Das betrifft gerade auch Kinder, Alleinerziehende und Rentnerinnen und Rentner, deren Rente nicht zum Leben reicht.

Wir Grüne kritisieren schon lange die Berechnung der Hartz-IV-Sätze. Dass diese Erhöhung nun unterhalb der Inflationsrate liegt, belegt die realitätsfernen Berechnungswege. Wir Grüne fordern deshalb eine Neuermittlung und deutliche Anhebung der Regelsätze. Als erster Schritt muss der Betrag sofort um mindestens 50 Euro steigen. Hartz IV wollen wir durch eine würdevolle Garantiesicherung überwinden, die zum Leben reicht und Menschen unterstützt, statt zu sanktionieren.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 15.09.2021

  • In der abgelaufenen Wahlperiode ist die Zahl der alleinerziehenden Mütter oder Väter, die staatliche Unterstützung benötigen, leicht zurückgegangen.
  • Das Niveau bleibt aber hoch, wie eine Anfrage der Linkspartei ergeben hat.
  • Sie fordert mehr Anstrengungen gegen Kinderarmut.

Die Zahl der Alleinerziehenden, die auf Hartz IV angewiesen sind, ist in der abgelaufenen Wahlperiode nur leicht zurückgegangen und bleibt mit einer halben Million Familien weiter auf einem hohen Niveau. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Danach weist die Bundesagentur für Arbeit für Mai 2021 rund 498.000 sogenannte Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften aus. Damit sind rund ein Drittel aller Haushalte von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern auf Hartz IV angewiesen. 2018 gab es knapp 558.000 alleinerziehende Eltern mit Hartz-IV-Bezug, 2019 etwa 527.000 und 2020 rund 510.000.

„Alleinerziehende werden vergessen“

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte dem RND, die große Koalition habe für Alleinerziehende kaum etwas bewirkt. Die Betreuungsangebote reichten oft nicht aus, um Job und Kinder zu vereinbaren. „Alleinerziehende Familien in Hartz IV wurden nicht nur in der Corona-Krise weitestgehend vergessen, sondern auch in diesem Wahlkampf“, beklagte er.

Bartsch forderte SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz und Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock auf, die Einführung einer armutsfesten Kindergrundsicherung zur Bedingung für eine Koalition zu erklären. „Eine eventuelle Mitte-Links-Regierung muss eine Politik der Nulltoleranz gegen Kinderarmut machen“, so Bartsch.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 22.09.2021

„Das Bildungsministerium lügt sich weiter in die Tasche, wenn nun das beschleunigte Tempo der Mittelabrufe gelobt wird – bisher ist erst ein Bruchteil der Mittel an den Schulen angekommen. Die Digitalisierung an Schulen bleibt weiter Glückssache – das eine Land kauft schon Roboter, das andere kämpft noch mit der Geräteausstattung und dem WLAN. Es darf nicht sein, dass digitale Bildung so davon abhängig ist, wo die Eltern leben. Diese Ungerechtigkeit muss schnellstmöglich aufgelöst werden“, kommentiert Birke Bull-Bischoff, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den aktuellen Bericht des Bundministeriums für Finanzen zum Stand des Mittelabrufs aus dem DigitalPakt Schule. Birke Bull-Bischoff weiter:

„Von 6,5 Milliarden sind bis zur Jahresmitte 2021 gerade einmal etwas mehr als 850 Millionen Euro geflossen, das sind 13 Prozent. Die Gelder aus dem DigitalPakt Schule sollten erst einmal dafür eingesetzt werden, dass überall eine stabile Infrastruktur steht und dass alle Schülerinnen und Schüler – und zwar auch die armen – sowie Lehrkräfte Geräte und Zugänge zum Netz haben. Stattdessen fließen Gelder jetzt schon regelmäßig in Softwarelizenzen kommerzieller Plattformanbieter, obwohl die Grundlagen der Digitalisierung immer noch nicht geschaffen sind. So ist nach wie vor praktisch keine Administration in Sicht. Gleichzeitig wird aber geradezu klammheimlich ein KI-System an Schulen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern getestet, was im Bericht aber nur Sachsen kurz erwähnt. Das zeigt, dass die Prioritäten bei der Digitalisierung zunehmend darauf gelegt werden, die EdTech-Industrie zu versorgen und nicht die Schulen. Der aktuelle Sachstand aller Ausstattungen und Investitionen ist für uns außerdem kaum transparent nachvollziehbar, da jedes Land seinen Bericht anders gestaltet und es nur wenige strukturierte Elemente gibt, die sich vergleichen lassen.

In der nächsten Wahlperiode müssen nicht nur die Finanzierungsprogramme und der Föderalismus unter die Lupe genommen werden, sondern auch der Lobbyismus und die intransparente Datenlage zum Stand der digitalen Ausstattung in den Ländern. Wir wollen ein Bildungsrahmengesetz, das auch bei der Digitalisierung einheitliche Standards festlegt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.09.2021

Rund 22 900 gemeldete Fälle

Im 2. Quartal 2021 wurden rund 22 900 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2021 gegenüber dem 2. Quartal 2020 um 8,5 % ab. Damit ist wie bereits im 1. Quartal 2021 erneut ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 nahmen die Abbrüche lediglich um 0,9 % ab. Anhand der Datenmeldungen beziehungsweise der Datenstruktur ist keine eindeutige Ursache für diesen Rückgang zu erkennen.

69 % der Frauen, die im 2. Quartal 2021 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 20 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschafts­abbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (52 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 32 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 81 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 16 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESISOnline, im Themenbereich Schwangerschaftsabbrüche sowie im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter http://www.gbe-bund.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 28.09.2021

  • Insgesamt 751 159 Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung
  • Männeranteil hat sich seit 2011 fast verdoppelt auf 7,4 %
  • Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren nimmt erstmals seit Beginn der Zeitreihe ab 

Die Zahl der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2021 gegenüber dem Vorjahr um 23 435 oder 3,2 % auf insgesamt 751 159 Personen gestiegen. Davon waren 708 136 Personen als pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal in Kindertageseinrichtungen tätig und 43 023 als Tagesmutter oder -vater in öffentlich geförderter Kindertagespflege aktiv. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren zusätzlich 110 165 Personen im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich von Kindertageseinrichtungen beschäftigt. Während die Zahl der Beschäftigten gestiegen ist, nahm die Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 ab: Zum 1. März 2021 wurden 2,3 % weniger Kinder in Kindertageseinrichtungen oder von Tagesmüttern und -vätern betreut als ein Jahr zuvor. Die Betreuungsquoten der unter dreijährigen und drei- bis sechsjährigen Kinder haben sich im Vorjahresvergleich um jeweils 0,6 Prozentpunkte verringert. 

Anteil der männlichen Beschäftigten in Berlin und Hamburg am höchsten 

Nach wie vor ist der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, relativ gering. Am 1. März 2021 waren 55 455 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich in einer Tageseinrichtung beschäftigt oder als Tagesvater aktiv. Der Männeranteil – bezogen auf alle tätigen Personen in diesen Bereichen – lag damit bei 7,4 %. Im Ländervergleich war der Anteil der männlichen Beschäftigten in Berlin und Hamburg am höchsten (jeweils 12,5 %). In den vergangenen 10 Jahren entschieden sich allerdings immer mehr Männer für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung: Die Zahl der männlichen Beschäftigten hat sich seit 2011 mehr als verdreifacht (2011: 18 433), der Männeranteil fast verdoppelt (2011: 3,8 %). Den höchsten Anstieg verzeichnete Sachsen-Anhalt. Hier hat sich die Zahl der männlichen Beschäftigten fast verfünffacht (von 298 auf 1 373). 

Betreuungsquoten bei unter Sechsjährigen sinken 

Bundesweit nahmen zum Stichtag 1. März 2021 rund 3,9 Millionen Kinder unter 14 Jahren ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch, davon waren 20,6 % beziehungsweise 809 908 Kinder unter drei Jahren alt. Damit sank die Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung gegenüber dem Vorjahr um 2,3 %. Das war der erste Rückgang in dieser Altersgruppe seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 und hängt neben der Bevölkerungsentwicklung vermutlich auch damit zusammen, dass aufgrund der Corona-Pandemie neue Betreuungsverträge teilweise nicht abgeschlossen wurden, weil beispielsweise „Schnuppertage“ oder die Eingewöhnung der Kinder in Kindertageseinrichtungen nur eingeschränkt möglich waren. Zudem ist eine geringere Nachfrage oder die Kündigung von Verträgen aufgrund einer Betreuung zuhause denkbar. In der Altersgruppe der Drei- bis unter Sechsjährigen war dagegen kein Rückgang zu beobachten: Hier stieg die Zahl der betreuten Kinder im Vorjahresvergleich um 1,1 % auf 2,2 Millionen. 

Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen lag deutschlandweit bei 34,4 % und damit 0,6 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau (2020: 35,0 %). Die Betreuungsquote der Kinder zwischen drei und unter sechs Jahren verringerte sich ebenfalls um 0,6 Prozentpunkte auf 91,9 % (2020: 92,5 %). Ein traditionelles Ost-West-Gefälle in den Betreuungsquoten bleibt bestehen: In Ostdeutschland waren durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (52,3 %), im Westen knapp ein Drittel (30,6 %). Bei den Kindern von drei bis unter sechs Jahren ist dieser Unterschied geringer (Ost: 94,0 %, West: 91,4 %). 

Zahl der Kindertageseinrichtungen steigt um 1,6 % 

Am 1. März 2021 gab es bundesweit 58 500 Kindertageseinrichtungen. Das waren rund 900 Einrichtungen mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (+1,6 %). Davon boten 22 428 Einrichtungen eine integrative Betreuung an. Dies entspricht einem Anteil von 38,3 %. Seit 2011 ist die Zahl der Tageseinrichtungen in Deutschland um 13,6 % gestiegen (2011: 51 484 Einrichtungen).

Weitere Informationen:
Weitere Informationen enthält die Publikation „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege“.
Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541)Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.

Methodische Hinweise:
Die Daten aus den Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen spiegeln nicht in jedem Fall das tatsächliche Betreuungsverhalten am 1. März 2021 wider.
Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren. Zudem wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder keine Betreuung stattfand.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel in Kindertagesstätten) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel ein öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten Kinder an allen Kindern dieser Altersgruppe.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Betreuungsquoten der Kinder sowie auf die Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen beziehungsweise in der Kindertagespflege lassen sich anhand der Daten nicht exakt quantifizieren. Es ist jedoch zu vermuten, dass während der Pandemie (neue) Betreuungsverträge teilweise nicht abgeschlossen wurden, weil beispielsweise keine Eingewöhnung der Kinder oder „Schnuppertage“ in der Einrichtung möglich waren. Zudem ist eine geringere Nachfrage oder die Kündigung von Verträgen aufgrund einer Betreuung zuhause denkbar. Auch eine erschwerte Personalsuche während der Pandemie oder zusätzlich eingestelltes Personal zur Umsetzung der Hygienevorgaben könnten die erhobenen Daten zum 1. März 2021 beeinflusst haben.

„Ganztagsbetreuung von Kindern ist ein wichtiger Indikator der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).“

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 23.09.2021

  • Zahl der verunglückten Kinder geht stärker zurück (-20 % gegenüber 2019) als die der Unfallopfer insgesamt (-15 %)
  • Kinder verunglückten am häufigsten mit dem Fahrrad (41 %)
  • Unter 15-Jährige in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt verunglückten besonders häufig

Das coronabedingt geringe Verkehrsaufkommen im Jahr 2020 hat sich besonders stark auf die Zahl der Verkehrsunfälle mit Kindern ausgewirkt: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, kamen rund 22 500 Kinder bei Unfällen im Straßenverkehr zu Schaden; im Schnitt wurde damit alle 23 Minuten ein Kind bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet. Die Zahl der verunglückten Kinder lag fast 20 % niedriger als im Jahr 2019 und war so gering wie noch nie seit der Deutschen Vereinigung. Damit sank die Zahl der Unfallopfer unter 15 Jahren stärker als die der Unfallopfer insgesamt (-15 %). Auch die Zahl der getöteten Kinder ging zurück: von 55 im Jahr 2019 auf 48 im vergangenen Jahr. 

Ein Grund für den Tiefststand dürfte die zeitweilige Schließung der Schulen sowie vieler Freizeiteinrichtungen sein. So verunglückten während des ersten Lockdowns ab Mitte März 2020 weniger Kinder als in den Vorjahresmonaten auf den Straßen. Von Mai bis Juli stieg die Zahl zwar wieder, sie lag aber noch deutlich unter dem Niveau der Vorjahresmonate. “Wir wissen, dass die 6- bis 14-Jährigen in der Zeit von 7 bis 8 Uhr sowie zwischen 13 und 14 Uhr besonders häufig im Vergleich zu anderen Uhrzeiten im Straßenverkehr verunglücken”, sagt Stefanie Rink, Expertin für Verkehrsunfallstatistik. “Also zu den Zeiten, in denen sie normalerweise auf dem Weg zur Schule oder zurück sind.” Auch in ihrer Freizeit am Nachmittag seien Kinder im Straßenverkehr üblicherweise besonders gefährdet, so Expertin Rink.

Kleinkinder verunglücken am häufigsten im Auto, ältere Kinder auf dem Fahrrad

Die meisten Kinder, die 2020 im Straßenverkehr verunglückten, waren mit dem Fahrrad unterwegs (41 %). Knapp 33 % saßen in einem Auto und 21 % gingen zu Fuß, als der Unfall passierte. Betrachtet man jedoch verschiedene Altersgruppen, ergibt sich ein differenzierteres Bild:

Unter 6-Jährige sind oft im Auto ihrer Eltern unterwegs, dem zufolge verunglücken sie hier am häufigsten (58 % im Jahr 2020). Schulkinder sind mit zunehmendem Alter selbstständig im Straßenverkehr unterwegs – entsprechend steigt der Anteil der Radfahrenden und Fußgängerinnen und -gänger unter den Verunglückten. Bei den Kindern im Alter von 6 bis 9 Jahren verunglückten 36 % in einem Auto, 32 % als Radfahrende und mehr als jedes vierte Kind (27 %) war zu Fuß unterwegs. 10- bis 14-Jährige verunglückten dagegen am häufigsten auf ihrem Fahrrad (57 %), 21 % in einem Auto sowie 16 % zu Fuß. 

Im Schnitt knapp 200 von 100 000 Kindern verunglückt – große regionale Unterschiede

Insgesamt haben Kinder aber im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil ein geringeres Unfallrisiko als andere Altersgruppen. Der Anteil der unter 15-Jährigen an allen Verunglückten bei Straßenverkehrsunfällen betrug 6,8 %, ihr Bevölkerungsanteil lag bei 13,7 %. Im Jahr 2020 verunglückten bundesweit im Schnitt 197 Kinder je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern ihrer Altersklasse im Straßenverkehr. Dabei gab es jedoch auch regionale Unterschiede. So verunglückten Kinder in Schleswig-Holstein relativ häufig bei Verkehrsunfällen: 288 verunglückte Kinder kamen dort auf 100 000 Kinder. Auch in Brandenburg (265) und Sachsen-Anhalt (252) waren die Quoten vergleichsweise hoch. Am niedrigsten lagen die Werte in Hessen mit 151 sowie in Baden-Württemberg mit 167 und in Rheinland-Pfalz mit 169 Verunglückten je 100 000 Kinder.

Weitere Informationen und detaillierte Ergebnisse auch auf regionaler Ebene finden Sie in unserem Fachbericht Kinderunfälle im Straßenverkehr 2020.
Unser Unfallkalender gibt einen Überblick darüber, an welchen Tagen Kinder im Jahr 2020 besonders häufig verunglückt sind und inwiefern das tägliche Unfallgeschehen von dem der Vorjahre abweicht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 20.09.2021

  • Schulen und Kitas meldeten 2020 zusammen über 19 000 Kinderschutzfälle
  • Im Frühjahr 2020 haben sich die von Schulen gemeldeten Fälle mehr als halbiert
  • Zeitgleich gingen auch die von Kitas gemeldeten Fälle um etwa ein Drittel zurück
  • 70 % aller von Schulen und Kitas gemeldeten Kinder waren jünger als 12 Jahre 

Im Corona-Jahr 2020 stellten die Jugendämter in Deutschland bei 60 551 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest. Bei weiteren 66 557 Minderjährigen kamen die Behörden zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In 15 % oder 19 028 dieser insgesamt 127 108 Kinderschutzfälle kam der Hinweis von einer Schule oder Kindertagesstätte (einschließlich Kindertagespflege). Fachleute hatten vor dem ersten Corona-Lockdown im Jahr 2020 davor gewarnt, dass ein Teil der Kinderschutzfälle durch die vorübergehenden Schul- und Kitaschließungen unentdeckt bleiben könnte. Neue monatliche Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigen nun, dass die Meldungen von Schulen und Kitas im Frühjahr 2020 tatsächlich zeitweise stark zurückgegangen sind. 

„Insbesondere im April und Mai 2020 -also einen Monat nach den ersten coronabedingten Schulschließungen im März und April -lagen die von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle deutlich unter dem Vorjahresniveau“, sagt Manuela Nöthen, Expertin für Kinder- und Jugendhilfestatistik im Statistischen Bundesamt. „Zeitgleich nahmen auch die von Kitas gemeldeten Fälle ab, jedoch nicht so stark wie bei Schulen. Damit bestätigt die Statistik die Einschätzung verschiedener Fachleute, dass im Zuge des Lockdowns im Frühjahr 2020 weniger Kinderschutzfälle aus den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gemeldet wurden“, so Nöthen weiter. 

Schulen: Im April und Mai 2020 weniger als halb so viele Fälle wie im Vorjahr 

Den neuen Monatsergebnissen zufolge sank die Zahl der von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle von 1 476 im März 2020 auf 674 Fälle im April. Damit hat sich dieser Wert nicht nur gegenüber dem Vormonat, sondern auch im Vergleich zum April des Vorjahres (1 435 Fälle) mehr als halbiert. Im Mai 2020 stieg die Zahl der von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle wieder etwas an (729 Fälle), war aber weiterhin nur etwa halb so hoch wie im Mai des Vorjahres (1 433 Fälle). In den Sommermonaten Juni, Juli und August – in denen das Niveau ferienbedingt in der Regel niedriger ausfällt – näherten sich die Fallzahlen dann wieder den Vorjahreswerten an, blieben aber weiterhin unter deren Niveau. Erst im Herbst und Winter 2020 überschritt die Zahl der von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle dann die Fallzahlen von 2019.

Auch Kitas meldeten im April und Mai 2020 weniger Fälle 

Auch die Kitas (einschließlich Kindertagespflege) haben den Jugendämtern im Frühjahr 2020 zeitweise deutlich weniger Kinderwohlgefährdungen und Fälle von Hilfe- oder Unterstützungsbedarf gemeldet. Im Vergleich zu den Schulen fiel der Rückgang jedoch schwächer aus: Während die Kitas im März 2020 noch 422 Kinderschutzfälle gemeldet haben, waren es im April nur 267. Sowohl gegenüber dem Vormonat, als auch im Vergleich zum April des Vorjahres (408 Fälle) lag der Wert damit um über ein Drittel niedriger. Im Mai fiel der Unterschied dann zwar etwas geringer aus (2019: 393 Fälle, 2020: 275 Fälle), war aber nach wie vor mit fast einem Drittel auffällig. Im Juni 2020 überschritten die Fallzahlen den Vorjahreswert dann deutlich.

Insgesamt waren die betroffenen Kinder in 70 % aller von Kitas oder Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle jünger als 12 Jahre. Besonders hoch waren die Anteile der Unter-12-Jährigen im April und Mai 2020 mit 75 % und 74 % (April und Mai 2019: jeweils 69 %). 

Bei anderen Hinweisgebern keine Auffälligkeiten nach dem ersten Lockdown

Die Rückgänge in der monatlichen Entwicklung bei Schulen und Kitas wirkten sich auch auf die Jahresergebnisse aus: Zwar war die Gesamtzahl der Kinderschutzfälle von 2019 auf 2020 um 11 % auf 127 108 gestiegen. Bei den Schulen verlief die Entwicklung durch die Besonderheiten im Frühjahr jedoch gegen den allgemeinen Trend: Hier gingen sie gegenüber 2019 um 3 % auf 14 477 zurück. Bei den Kitas war die Jahresentwicklung zwar nicht rückläufig, der Anstieg fiel aber nur etwa halb so hoch wie der Durchschnitt (+11 %) aus: Von 2019 auf 2020 nahmen die von Kitas gemeldeten Fälle um 6 % auf 4 551 zu.  

Bei anderen Hinweisgebern gab es beim Thema Kinderschutz im Zuge des ersten Lockdowns keinen Rückgang der Fallzahlen, so zum Beispiel bei Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften: Im Jahr 2020 sind die von Polizei und Justiz gemeldeten Fälle mit +16 % überdurchschnittlich gestiegen (Durchschnitt: +11 %). Dabei bewegten sich die monatlich gemeldeten Kinderschutzfälle auf relativ hohem Niveau zwischen 2 253 (Februar) und 3 019 (Juli). Besondere Auffälligkeiten waren hier im Frühjahr nicht auszumachen. Ähnliches gilt für die von der Bevölkerung, also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym gemeldeten Fälle: Hier schwankten die monatlichen Meldungen zwar etwas stärker zwischen 1 904 (Februar) und 3 062 (Juli) Fällen, im Frühjahr gab es aber auch hier keine nennenswerten Rückgänge. Die Bevölkerung hatte 2020 rund 18 % mehr Kinderschutzfälle als 2019 gemeldet -und damit ebenfalls überdurchschnittlich viele.

Methodische Hinweise:

Grundlage der in der vorliegenden Pressemitteilung nachgewiesenen „Kinderschutzfälle“ sind sowohl alle Fälle von Kindeswohlgefährdung, als auch die Fälle, bei denen zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe- oder Unterstützungsbedarf festgestellt wurde. Zusammengenommen handelt es sich somit um all jene Fälle, die Aktivitäten des Jugendamtes zum Schutz von Kindern ausgelöst haben. Unberücksichtigt sind die ursprünglichen Verdachtsmeldungen, die durch die Prüfung des Jugendamtes im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) nicht bestätigt wurden. 

Eine (akute oder latente) Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (§ 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz dient – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch ein Familiengericht durchgesetzt werden. 

Weitere Informationen:

Detaillierte Monatsergebnisse einer Sonderauswertung  für die Jahre 2015 bis 2020 zu den von Kindeswohlgefährdung betroffenen Minderjährigen können der Tabelle (Gefährdungseinschätzungen) entnommen werden. Ausführliche Jahresergebnisse der Statistik stehen in der Publikation „Gefährdungseinschätzungen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Gefährdungseinschätzungen“ (Tabellen 22518) und in der Pressemitteilung Nr. 350 vom 21. Juli 2021 bereit. Weiterführende Ergebnisse zum Kinderschutz und Kindeswohl befinden sich auf der Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 17.09.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Im Oktober vor 10 Jahren hat sich das Bündnis für Gute Pflege konstituiert. Ein Bündnis einmalig in der Zusammensetzung aus Organisationen pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger und Sozialverbänden sowie Verbänden des Verbraucherschutzes, Gewerkschaften und Berufsverbänden und Verbänden von Trägern von Pflegeeinrichtungen. Ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, die gemeinsam für die Verbesserung der Pflege eintreten.

Das Ziel des Bündnisses war es vor 10 Jahren, vor allem das Thema „Pflege“ auf die politische Agenda ganz nach vorne zu bringen. Dies ist im Großen und Ganzen auch gelungen und dennoch heute so aktuell wie damals.

Das Bündnis hat das Jubiläum vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahl genutzt, um seine Forderungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Das erschreckende Ergebnis ist, dass die meisten Forderungen nach wie vor gültig sind und trotz vieler Reformgesetze in den letzten 10 Jahren nicht vollständig erfüllt wurden. Das heißt, es besteht in der Pflege weiterhin dringender Reformbedarf, sowohl aus Sicht pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger als auch beruflich Pflegender.

Das Bündnis für Gute Pflege sieht nach 10 Jahren 10 Punkte, die eine neue Regierung nach der anstehenden Bundestagswahl umzusetzen hat:

  1. Kosten für Pflegebedürftige senken und Eigenanteile begrenzen
  2. Finanzierung von Pflege nachhaltig sicherstellen
  3. Unabhängige Pflegeberatung ausbauen
  4. Pflegebedürftigkeit durch Angebote der Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation verringern und verhindern
  5. Selbstbestimmte und qualitativ hochwertige Pflege in allen Bereichen gewährleisten
  6. Menschen mit Demenz angemessen versorgen
  7. Pflegende Angehörige unterstützen
  8. Faire Entlohnung und attraktive Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal
  9. Digitalisierung in der Pflege vorantreiben
  10. Pflege als zentralen Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge verankern

Die Konkretisierung der Forderungen sind auf der Internetseite des Bündnisses unter www.buendnis-fuer-gute-pflege.de veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 17.09.2021

Auf dem Bundesverbandstag des Deutschen Familienverbandes (DFV) in Magdeburg wählten die Delegierten ein neues Präsidium. Klaus Zeh wurde im Amt des Verbandspräsidenten einstimmig bestätigt.

Der Bundesverbandstag – das höchste Gremium des Deutschen Familienverbandes – hat für eine Amtsperiode von vier Jahren zwei neue Vizepräsidentinnen in das Präsidium gewählt und drei Mitglieder in ihren Ämtern bestätigt.

Der wiedergewählte Verbandspräsident Klaus Zeh sagt:

„Wir haben ein starkes Führungsteam mit starken Männern und Frauen an Bord. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in den nächsten vier Jahren unserer Amtsperiode. In der Pandemie wurden Familien bis an die Schmerzgrenze allein gelassen. Wir dürfen die Familienpolitik nicht den Sonntagsrednern überlassen. Als Familienverband wollen wir eine Politik umgesetzt wissen, die sich mit Herz und Verstand für das Wohl der Familie einsetzt – jederzeit. Nur mit Familien ist ein guter Staat zu machen.“

Zu Vizepräsidentinnen gewählt worden sind:

Eileen Salzmann: Eileen Salzmann ist Volkswirtin und als Ministerialbeamtin in der sächsischen Landesverwaltung tätig. Sie ist Mutter von vier Kindern. Seit 2019 ist sie Vorsitzende des DFV-Landesverbandes Sachsen. 2020 übernahm sie den Vorsitz im Landesbeirat für die Belange von Familien, der das sächsische Sozialministerium berät. Schwerpunkte der Arbeit des Landesverbandes Sachsen liegen in der Elternbildung, im Projekt „Familienfreundliche Kommune“ und in der demographischen Entwicklung.

Franziska Schmidt: Franziska Schmidt ist seit 2019 als Richterin tätig. Bis zur Geburt ihres Sohnes – im April 2021 – übte sie diese Tätigkeit am Verwaltungsgericht in Meiningen aus. Seit 2016 ist sie Vorsitzende des DFV-Landesverbandes Thüringen, in dem sie bereits seit 2014 aktiv ist. 2015 wurde sie im Thüringer Landtag für ihr ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet.

Als Präsidiumsmitglieder hat der Bundesverbandstag bestätigt:

Dr. Klaus Zeh, Präsident: Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag. Klaus Zeh ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.

Im Freistaat Thüringen war Klaus Zeh Finanzminister (1990-1994) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen.

Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes.

René Lampe, Vizepräsident: René Lampe ist Geschäftsführer des DFV-Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Er ist Sozialpädagoge und M.A. Sozialmanagement. Als Systemischer Familientherapeut ist er in der Beratungsstelle ProMann aktiv. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die Sozialarbeit in Schulen und Kindertagesstätten, die Männer- und Täterarbeit, Anti-Gewaltmaßnahmen und familienbezogene Migrationsarbeit. René Lampe lebt in einer Patchwork-Familie und ist Vater von zwei Kindern.

Wolfgang Haupt, Schatzmeister: Wolfgang Haupt ist Vorsitzender der DFV-Landesverbände Brandenburg und Berlin. Seit 2011 ist er Schatzmeister im Präsidium des Deutschen Familienverbandes. Wolfgang Haupt war Geschäftsführer einer Unternehmensberatung für Industrie, Handel und Dienstleistung. Er ist Gründungsinitiator der DFV-Ostverbände nach der Friedlichen Revolution. Wolfgang Haupt ist Vater eines Sohnes.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.09.2021

Familienorientierte Personalpolitik in Kirche und Diakonie etabliert sich weiter: In einem Festakt mit Grußworten des EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm und Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, wurden elf weitere Einrichtungen mit dem Evangelischen Gütesiegel Familienorientierung zertifiziert. Seit 2019 bietet das Gütesiegel von EKD und Diakonie Deutschland bundesweit ein zukunftsweisendes und nutzenorientiertes Managementinstrument für alle, die Familienorientierung in ihrem Personalmanagement einführen, weiterentwickeln und verfestigen wollen.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir freuen uns über elf weitere Zertifikatsträgerinnen und -träger, die Familienorientierung in ihren Einrichtungen so mutig und zukunftsweisend verfolgt haben. Mutig, weil wir in unruhigen Zeiten leben, in denen sich Träger und Einrichtungen von Kirche und Diakonie vielen Herausforderungen stellen müssen, nicht zuletzt durch die Corona Pandemie. Zukunftsweisend, weil sie mit der Zertifizierung die Menschen in ihrer Vielfältigkeit und in ihrer Verantwortung füreinander ins Zentrums ihres Tuns stellen. Das leitet uns, in unserem evangelischen Selbstverständnis, egal wie herausfordernd die Rahmenbedingungen auch sein mögen.“ Doch nicht nur die Mitarbeitenden profitieren von familienorientierten Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz: Auch Kirche und Diakonie als Arbeitgeberin können ihr Profil für Mitarbeitende schärfen. Führungskräfte und Leitungen übernehmen dabei eine Schlüsselfunktion. „Denn eine Kultur, die familiäres Engagement würdigt und ermöglicht, entsteht dann, wenn in Unternehmen Familienorientierung von oberster Führungsebene gefördert und selbst gelebt wird“, so Loheide.

Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der EKD: „Es hat sich gezeigt, dass Arbeitgeber, die sich bereits intensiv mit der Schaffung familienorientierter Strukturen für ihre Mitarbeitenden beschäftigt haben, deutlich besser mit der Pandemiesituation zurechtkommen. Wie gut, dass dieser überaus wichtige Fokus der Familienorientierung im Bereich der gesamten Evangelischen Kirche und Diakonie bereits 2013 angestoßen wurde und sich seit 2016 in der gemeinsamen Initiative von EKD und Diakonie zur Entwicklung des Gütesiegels manifestiert hat.“ Angebote von Arbeitgebern zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihrer Mitarbeitenden seien längst keine Ausnahme mehr. „Aber wir als Kirche und Diakonie haben aus unserem Selbstverständnis heraus dazu besonders viel zu bieten – das zeigen ja auch die Erfahrungen aus den Zertifizierungsverfahren“, so Bedford-Strohm.

Das bundesweit geltende Gütesiegel wurde in einer Pilotphase entwickelt und mit zwölf kirchlichen und diakonische Trägern und Einrichtungen getestet. Die aktuelle Implementierungsphase läuft noch bis Herbst 2022 und wird von 17 Landeskirchen und Diakonischen Werken sowie zwei großen diakonischen Trägern unterstützt. In dieser Zeit nehmen insgesamt fast 50 Träger und Einrichtungen an der Zertifizierung teil – von kleineren Kirchengemeinden und Verwaltungsämtern über Kirchenkreise, Bildungseinrichtungen, diakonische Erziehungs- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu großen diakonischen Komplexträgern, Krankenhäusern und Hochschulen. Die nächste Verleihungszeremonie findet am 22. September 2022 statt. Im Januar 2023 startet das nächste Zertifizierungsverfahren.

Weitere Informationen: Gütesiegel Familienorientierung: www.gütesiegel-familienorientierung.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) vom 17.09.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die verbindliche und nachhaltige Verankerung von Kinderrechten im Primarbildungsbereich. Hierfür ist vor allem eine stärkere Berücksichtigung des Themas Kinderrechte in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie pädagogischen Fachkräften in den Grundschulen vonnöten. Daneben sollte es einheitliche Vorgaben durch die Kultusministerkonferenz in den Rahmenlehrplänen geben, um den Stellenwert von Kinderrechten im Unterricht und im schulischen Alltag insgesamt zu stärken. Schließlich sollten insbesondere Grundschulen für ihre Kinderrechte-Bildungsarbeit finanziell besser ausgestattet werden, dazu müssen die Bundesländer mehr Mittel als bisher zur Verfügung stellen. Die hohe Bedeutung dieser Forderungen belegen die zentralen Ergebnisse der heute vorgelegten Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes „Gelingensbedingungen einer nachhaltigen Verankerung von Kinderrechten in der Grundschule“.

 

„Die Studie arbeitet ganz klar heraus, dass es bei der nachhaltigen Verankerung von Kinderrechten in der Grundschule auf drei Bereiche ankommt: auf die Organisationsstruktur und Konzeption der Schule, auf die Haltung der Verantwortlichen in der Schule und auf die Handlungspraxis im Schulalltag. Deshalb sollten verbindliche und gemeinsam ausgehandelte Regeln, Beteiligungsverfahren, Gremien und Leitbilder festgelegt und formuliert werden, um die Beteiligung der Kinder und die Achtung ihrer Rechte verlässlich abzusichern. Wenn die Kinderrechte zudem in der Schule für alle Beteiligten sichtbar sind, regt das den Austausch und die Auseinandersetzung unter den Akteurinnen und Akteuren an. Wichtig ist zudem deren Überzeugung, sich im Alltag konsequent für die Rechte der Kinder einzusetzen. Schließlich müssen die Kinderrechte an den Schulen im Alltag immer wieder aufs Neue praktisch zur Geltung gebracht und mit Leben gefüllt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Schulen müssen als Orte für Kinder gestaltet werden, in denen sie sich wohlfühlen und in denen ihre Rechte selbstverständlich geachtet werden. Bei der Ausgestaltung dieser Rechte spielt wiederum das Recht auf Gehör und auf Berücksichtigung der Meinung eine große Rolle, das untrennbar mit dem Wohl der Kinder verbunden ist. Nur wenn Schulen zusammen mit Kindern gestaltet und weiterentwickelt werden, entstehen Lebensorte für Kinder, an denen sie sich wohlfühlen und die sie gerne besuchen. Dabei ist es wichtig, eine kinderrechtsbasierte Arbeit in Grundschulen trotz oftmals begrenzter finanzieller und zeitlicher Ressourcen oder ungünstiger Räumlichkeiten abzusichern. Kinderrechte müssen unter allen Bedingungen gesichert sein, auch und gerade in Krisenzeiten“, so Hofmann weiter.

 

Seit einigen Jahren zeichnet das Deutsche Kinderhilfswerk ausgewählte Grundschulen in Deutschland als Kinderrechteschulen aus. Neben der fachlichen Beratung durch das Deutsche Kinderhilfswerk bietet die Teilnahme an diesem vom Bundesfamilienministerium geförderten Modellprojekt den Grundschulen die Möglichkeit, sich in einem bundesweiten Netzwerk mit anderen Bildungseinrichtungen regelmäßig auszutauschen, vielfältige themenbezogene Praxismaterialien zu erhalten sowie verschiedene Fortbildungsangebote wahrzunehmen.

 

Die Studie „Gelingensbedingungen einer nachhaltigen Verankerung von Kinderrechten in der Grundschule“ wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes umgesetzt. Die Ergebnisse der Studie finden sich zum Download unter www.kinderrechte.de/evaluation.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.09.2021

Heute um 14 Uhr übergab Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften, die Unterschriftenliste – mittlerweile über 24.000 – der Petition an Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Büros der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung.

Im Gespräch mit den Vertretern der Ministerien begrüßte Chrysovalantou Vangeltziki die Einrichtung des neuen Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten. Sie betonte, dass es bei der Beschleunigung der Visaverfahren nicht nur um die Einreise ausländischer Fachkräfte, Auszubildender oder Studierender gehen dürfe. „Wenn das Personal wie angekündigt auf 400 Mitarbeiter:innen aufgestockt wird, müssen endlich auch die Visaverfahren für Familienangehörige priorisiert und beschleunigt werden.“

Schließlich habe Afghanistan ausdrücklich vor Augen geführt, welch katastrophale Folgen die enormen bürokratischen Hürden in Visaverfahren im Familiennachzug haben können. Es sei zwar ein Fortschritt, dass derzeit für Afghani:innen kein Sprachtest in einem Goethe-Institut abgelegt werden müsse, aber dennoch bleibe die Regelung eines anderweitigen Sprachnachweises bestehen. „Das Beste wäre hier komplett auf den Nachweis zu verzichten. Gerade jetzt brauchen die Familienangehörigen in Afghanistan und deren Familien in Deutschland Ihre Unterstützung“, so Vangeltziki.

In einem sehr ernsthaften Austausch versicherten Dr. Eick, Leiter der Rechtsabteilung  im Auswärtigen Amt und Oberamtsrat Volkwein vom Büro für Menschenrechtspolitik, dass  sie die Anliegen sehr wichtig nähmen. Frau Kofler, die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung ließ den Wunsch nach weiteren Treffen ausrichten.

„Ich hoffe, dass die vielen Unterschriften die Dringlichkeit der Anliegen der vielen verzweifelten Familien deutlich machen konnten und dass nun zügig die Visa für alle im Visaprozess feststeckenden Familienangehörigen gewährt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 17.09.2021

Informationsverbote, Stigmatisierung und Barrieren bei der Versorgung – dies kennzeichnet die derzeitige Lage beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. Die diesjährige Kampagne „150 Jahre Kriminalisierung sind genug“ hat gezeigt: Viele Menschen haben genug von den Auswirkungen des Paragraphen 218, der den Schwangerschaftsabbruch direkt hinter Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch ansiedelt. pro familia fordert anlässlich des Safe Abortion Day am 28. September zusammen mit vielen Organisationen und Einzelpersonen eine neue Regelung außerhalb des Strafrechts. Die neue Bundesregierung muss jetzt handeln und die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs endlich beenden.

„Wir brauchen eine zeitgemäße, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs, die sich an internationalen Menschenrechten orientiert und die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt“, erklärt die pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner.

Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet die Gesundheit von ungewollt Schwangeren. Sie behindert eine ausreichende Gesundheitsversorgung, denn die strafrechtliche Regelung ist eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen. Zudem erschwert das Strafrecht die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch, setzt Ärzt*innen unter Druck und verhindert die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Des Weiteren werden der Schwangerschaftsabbruch und diejenigen, die ihn durchführen oder durchführen lassen, durch die Strafandrohung stigmatisiert. Dabei zeigen Beispiele aus Irland, Kanada und Neuseeland, dass es möglich ist, einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.

„Unsere Gesellschaft darf Schwangere nicht schuldig sprechen, wenn sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Beratung sollte nicht als Pflichtberatung institutionalisiert werden, sondern auf der Basis von Freiwilligkeit“, so Frank-Boegner.

pro familia setzt sich dafür ein, dass für diejenigen, die es wünschen, ein Schwangerschaftsabbruch als Option zur Verfügung steht – ohne Stigmatisierung, Bevormundung und mit aller Unterstützung.

Neben dem §218 muss auch der §219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Dieser Paragraph kriminalisiert Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber informieren. Gerade hat der Bundesrat den Vorstoß einiger Bundesländer, den §219a StGB abzuschaffen, abgelehnt. Dabei ist der §219a StGB ein grober Verstoß gegen das Recht auf Information, dass Ärzt*innen verweigert wird, über die Methoden, die sie bei einem Schwangerschaftsabbruch anwenden, aufzuklären. Ebenso müssen sich Patient*innen darüber online informieren können.

Am 28.9.2021 finden in vielen Städten Aktionen zum Safe Abortion Day statt, die die Streichung der §§218,219 aus dem Strafgesetzbuch zum Ziel haben. Eine Übersicht ist hier zu finden: www.wegmit218.de/termine/

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.09.2021

Sehr geehrter Herr Bundesminister Heil,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Lambrecht,

bitte veranlassen Sie eine großzügigere Auslegung der Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderfreizeitbonus, damit der Bonus alle Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften erreichen kann! Momentan erhalten vor allem Kinder von Alleinerziehenden den Kinderfreizeitbonus nicht, obwohl gerade Einelternfamilien während der Corona-Pandemie besonderen zeitlichen und finanziellen Belastungen ausgesetzt waren. Das kann von der Politik nicht gewollt sein! Im Gegensatz zur Bundesregierung sehen die unterzeichnenden Verbände beim Kinderfreizeitbonus eine Regelungslücke, die schnellstmöglich geschlossen werden muss.

Als Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ soll der Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro Kindern aus Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen Ferien- und Freizeitaktivitäten ermöglichen. Der Anspruch auf den Bonus hängt davon ab, ob ein Kind im August 2021 Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bezogen hat oder ob für das Kind Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt wurde. Aktuell gehen aber die Kinder leer aus, die ohne eigenständigen Leistungsanspruch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II leben. Das ist besonders häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall, wenn der altersabhängige Regelbedarf und die anteiligen Wohnkosten bereits durch Unterhaltsleistungen und Kindergeld gedeckt sind. Für die betroffenen Kinder gibt es dann keinen Kinderfreizeitbonus, obwohl die Einkommenssituation im Haushalt vergleichbar mit Familien ist, in denen die Kinder innerhalb der Bedarfsgemeinschaft selbst leistungsberechtigt sind.

Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich beim Kinderfreizeitbonus durchs Raster fallen, ist erheblich:
Zuletzt wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Jahreswechsel 2021 116.650 Kinder aus, die ohne eigenen Leistungsanspruch in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II lebten. Zwar kann der Kinderfreizeitbonus für sie im Einzelfall auch über den Bezug von Kinderwohngeld gewährt werden. Für die unterzeichnenden Verbände ist allerdings unklar, wie vielen betroffenen Kindern dieser Weg tatsächlich den Bonus ermöglicht und wie viele von ihnen trotzdem leer ausgehen.

Nach den vielen Einschränkungen der Coronakrise brauchen Familien mit kleinen Einkommen möglichst unbürokratische Unterstützung, um ihren Kindern Ferien- und Freizeitaktivitäten ermöglichen zu können. Der Kinderfreizeitbonus sollte daher niedrigschwellig ausgezahlt werden.
Wir fordern deshalb, die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderfreizeitbonus so auszulegen, dass alle Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften den Bonus unkompliziert erhalten können. Kindern, die bisher keinen Kinderfreizeitbonus bekommen konnten, sollte die Leistung unbürokratisch nachgezahlt werden.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese wichtige Verbesserung für Alleinerziehende unterstützen!

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Jaspers
Bundesvorsitzende
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Hildegard Eckert
Bundesvorsitzende
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Federführender Verband der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)

Holger Hofmann
Bundesgeschäftsführer
Deutsches Kinderhilfswerk e.V

Heinz Hilgers
Präsident
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Sidonie Fernau
Vorsitzender Vorstand
des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Stefanie Ponikau
Stellvertretende Vorsitzende
MIA – Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V. i.G.

Birgit Uhlworm
Bundesvorstandsvorsitzende
Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender e. V.

Susanna Karawanskij
Präsidentin
Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Britta Altenkamp, MdL
Vorsitzende
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 23.09.2021

  • Häusliche Pflege braucht eine echte Pflegereform und keine weitere Ignoranz
  • VdK fordert, ein vereinfachtes Entlastungsbudget und Lohnersatzleistungen

Der Sozialverband VdK kritisiert, dass die Bundesregierung pflegende Angehörige und die zu Hause Gepflegten bei der Pflegereform „schändlich im Stich gelassen“ hat. „Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt – meist von ihren Angehörigen. Kümmerten sie sich nicht um ihre hilfsbedürftigen Ehepartner, Eltern oder Kinder, würde das ganze System zusammenbrechen. Die nächste Bundesregierung muss endlich eine echte Reform auf den Weg bringen, die diese Menschen entlastet und auch die zu Hause Gepflegten unterstützt“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Bündnisses Gute Pflege.

Aus Sicht des VdK müssten Entlastungsangebote zu einem Budget ausgebaut und vereinfacht werden. Außerdem werde ein flächendeckendes Netz von Beratungsangeboten in allen Bundesländern gebraucht, ebenso wie eine aus Steuermitteln finanzierte Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Diese soll es pflegenden Angehörigen ermöglichen, Pflege und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Auch das Pflegegeld für pflegende Angehörige müsse inflationsbedingt regelmäßig erhöht werden, um Kostensteigerungen auszugleichen, so der VdK.

Pflegebedürftige müssten selbst bestimmen können, wie sie ihren Alltag mit der Pflege gestalten, forderte Bentele: „Dafür brauchen sie alle notwendigen Informationen zu Maßnahmen und Qualitätsunterschieden. Nur dann können sie entscheiden, welche Hilfe sie im privaten Rahmen abdecken wollen und welche Leistungen professionelle Pflege- und Betreuungskräfte erbringen sollen.“

Die Pflegeversicherung müsse endlich in eine Pflegevollversicherung umgebaut werden, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. „Sonst ist Pflege für viele nicht mehr bezahlbar. Pflege darf nicht mehr zur Armutsfalle werden“, sagte Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 17.09.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 08. – 09. Oktober 2021

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Die Jahrestagung der Deutschen Liga für das Kind zum Thema „Spielräume für Kinder. Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel“ findet am 8./9.10.2021 im Online-Format statt und steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Christine Bergmann. Anmeldungen sind noch bis zum 4. Oktober möglich über unseren Online-Shop.

Auf der Tagung wird erörtert, wie die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Rechte auf Beteiligung, Bildung und Spiel auch unter schwierigen Bedingungen verwirklicht werden können. Es soll diskutiert werden, welche Rolle den beteiligten Fachkräften zukommt und was Politik und Verwaltung tun können. Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an alle mit Kindern und Familien tätigen Fachkräfte, an Verantwortliche in Politik und Verwaltung sowie an Studierende, Auszubildende und alle am Thema Interessierte.

Vorträge:

  • Prof’in Dr. Frauke Hildebrandt (Fachhochschule Potsdam): Das Recht auf Beteiligung im Krippen-Alltag
  • Prof. Dr. Bernhard Hauser (Pädagogische Hochschule St. Gallen): Die Bedeutung des Spiels für die kindliche Entwicklung
  • Dr. Susanne Hofmann (Die Baupiloten BDA, Berlin): Partizipative Kitaplanung. Was kommt dabei heraus und worauf kommt es an?
  • Prof. Dr. Fabian Hofmann (Fliedner Fachhochschule Düsseldorf): Kultur – Bildung – Teilhabe. Kunst & Pädagogik in der frühen Kindheit
  • Prof’in Dr. Stefanie Schmahl (Julius-Maximilians-Universität Würzburg): Recht auf Bildung und Recht auf Spiel: Das Verhältnis zwischen Kindeswohl und Kindespartizipation aus der Sicht der UN-Kinderrechtskonvention
  • Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani (Universität Osnabrück): Das Recht des Kindes auf Chancengleichheit in der Bildung. Wo stehen wir in Deutschland und welche Auswirkungen haben die paradoxen Effekte unseres Bildungssystems auf Bildungsverläufe von Kindern?

Nähere Informationen finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Rechtzeitig zur Wahl am Wochenende unsere Info-Broschüre. Vielleicht hilft es bei der Entscheidung. Viel Spaß beim Lesen!

Qual der Wahl. Demokratische Partizipation aus Sicht migrantischer Familien.

Auch in der Pandemie brauchen Kinder offene Schulen und Kitas und Sportangebote in der Freizeit. Darauf weist die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ hin, die das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfamilienministerium gemeinsam eingesetzt haben. Dafür müssten die vorhandenen Schutzkonzepte umgesetzt und die Kinder regelmäßig getestet werden, bevorzugt mit gepoolten PCR-Lollitests. Außerdem sei es wichtig, dass für alle Kinder und Jugendliche Präventionsangebote zugänglich sind und besonders belastete junge Menschen gezielter unterstützt werden. Die Arbeitsgruppe hat ihre Ergebnisse am 15. September dem Bundeskabinett vorgelegt.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Die Auswirkungen der Pandemie treffen leider ausgerechnet die Kinder und Jugendlichen besonders hart, die es auch vorher schon schwer hatten. Um sie müssen wir uns ganz besonders kümmern. Gerade für diese Kinder ist es so wichtig, dass Kitas, Schulen, Sportangebote und Jugendeinrichtungen offen sind und offen bleiben. Mit unserem Aufholprogramm geben wir Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, die Pandemie hinter sich zu lassen: mit Bildungs- und Freizeitangeboten, die jetzt helfen, Einsamkeit, Bewegungsmangel und Lernrückstände zu überwinden.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Kinder und Jugendliche haben unter der Pandemie ganz besonders gelitten. Wir wollen sie auf dem Weg zurück in die Normalität besonders unterstützen und hier stärker in Prävention und Vorsorge investieren. Dazu gehören auch wieder mehr Vorsorgeuntersuchungen, um psychische und physische Probleme der Heranwachsenden frühzeitig zu erkennen.“

Empfehlungen der Interministeriellen Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe unter dem gemeinsamen Vorsitz der beiden Bundesministerien hat gemeinsam mit Expertinnen und Experten seit Mitte Juli vier Mal getagt. Dabei sind in den drei Handlungsfeldern „Zurück zur Normalität – aber mit Vorsicht“, „Gemeinsam stark machen“ und „Zielgerichtete und bedarfsorientierte Hilfe“ Empfehlungen erarbeitet worden, die sich zentral an die Länder und Kommunen richten, die in diesem Bereich wichtige Aufgaben übernehmen, sowie den Bund und weitere Akteurinnen und Akteure:

1. Flächendeckende Schul- und Kitaschließungen vermeiden

  • Kinder und Jugendliche brauchen offene Kitas und Schulen. Den Expertinnen und Experten zufolge ist es dafür wichtig, dass Infektionsschutzmaßnahmen (Impfen, Testen, Abstand, Hygiene, Maske, Lüften/Luftfilter) als Gesamtpaket umgesetzt werden.
  • Kinder unter zwölf Jahren können sich noch nicht impfen lassen. Darum ist es besonders wichtig, dass sich jetzt jeder impfen lässt, der regelmäßig Kontakt zu Kindern hat. Dafür brauche es eine verstärkte zielgruppenspezifische Aufklärung in den Einrichtungen. Länder und Kommunen sollten außerdem noch mehr niedrigschwellige Impfangebote machen, zum Beispiel mit mobilen Teams.
  • Die Bundesregierung strebt an, eine mit der Corona-KiTa-Studie vergleichbare Studie für den Schulbereich aufzulegen.

2. Sport-, Bewegungs- und außerschulische Bildungsangebote offen halten

  • Über Schule und Kita hinaus brauchen Kinder Sport und Bewegung und weitere Freizeitangebote als Ausgleich. Länder und Kommunen sollen dafür sorgen, dass insbesondere Sport im Freien weiterhin möglich ist.
  • Kinder, die in der Schule bereits getestet wurden, sollen für die Freizeitaktivitäten nicht noch einmal getestet werden müssen.

3. Präventive Angebote für alle Kinder verstärkt zugänglich machen

  • Angesichts der besonderen Belastungen, denen Kinder und Jugendliche in der Pandemie ausgesetzt waren und sind, sind Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche besonders wichtig. Dafür gibt es bereits viele Angebote online und vor Ort. Diese sollen auf kommunaler Ebene noch besser vernetzt und gestärkt werden. Außerdem soll die Sichtbarkeit von Angeboten wie der „Nummer gegen Kummer“, dem Familienportal und der Frühen Hilfen erhöht werden.
  • Die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel die Angebote der Frühen Hilfen und die Erziehungsberatungsstellen sollen ausgebaut und stärker digital ausgerichtet werden.
  • Länder und Kommunen sollen mit den Krankenkassen und anderen Trägern die primärpräventiven Angebote – wie zum Beispiel Angebote zum gesunden Frühstücken oder zum Einhalten von Pausen in Kitas und Schulen – ausbauen und damit vor allem Bewegungsmangel, falscher Ernährung und Stress vorbeugen.
  • Der Bund hilft mit dem Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, das zwei Milliarden Euro für Angebote umfasst, mit denen sie schnell wieder aufholen und Versäumtes nachholen können. Das gilt nicht nur für den Lernstoff, sondern auch für ihr soziales Leben.

4. Besonders belastete junge Menschen gezielter unterstützen

  • Für besonders belastete Kinder und Jugendliche ist es noch schwieriger, die gesundheitlichen Folgen der Pandemie zu bewältigen. Sie brauchen daher besondere Unterstützung. Um diesen Bedarf frühzeitig zu erkennen, sind die U- und J- Untersuchungen beim Kinder- und Jugendarzt oder Hausarzt und die Schuleingangsuntersuchungen beim Öffentlichen Gesundheitsdienst wichtig. Krankenkassen und Länder sollen verstärkt für die U-Untersuchungen werben und ihre Einladungssysteme intensivieren.
  • Fachkräfte und Ehrenamtliche im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in der Schule und Kita sollen online geschult werden, um pandemiebedingte Belastungen früh und sicher zu erkennen.
  • Sollte eine Therapie notwendig sein, stehen neben dem üblichen Weg der Terminvereinbarung auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen bereit, um einen Platz zu vermitteln. Ab dem 1. Oktober gibt es zudem ein neues niedrigschwelliges Behandlungsangebot der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung.
  • Erholung für belastete Familien schaffen. Damit Eltern und ihre Kinder sich erholen und Kraft für den Alltag tanken können, soll Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung ein kostengünstiger Familienurlaub ermöglicht werden. Hier setzt bereits die Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ an.

5. Umfassendes Testangebot an Kitas und Schulen

Da viele Kinder noch nicht geimpft werden können, muss an Kitas und Schulen ein umfassendes Testangebot zur Verfügung stehen. Die Nationale Teststrategie empfiehlt dafür besonders gepoolte PCR-Lollitests. Denn die sind für die Kinder einfach zu handhaben und sicherer als Antigentests.