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ZFF-Info 02/2026

AUS DEM ZFF

Zur ersten Lesung des Gesetzesentwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ im Bundestag am 25. Februar 2026 haben zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen einen Offenen Brief an verschiedene Ausschüsse des Bundestags verfasst. Darin warnen sie die Abgeordneten vor einer Gefährdung des Kindeswohls, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden und fordern stattdessen eine Politik, die auf Vertrauen in Familien gründet, moderne Lebensrealitäten anerkennt und das Kindeswohl systematisch schützt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Als Zukunftsforum Familie stehen wir für eine Familienpolitik, die auf der Anerkennung von Vielfalt und dem konsequenten Schutz von Kindern basiert. Dieser Gesetzentwurf geht in die entgegengesetzte Richtung und greift beides an: Er schürt rassistische Ressentiments, stellt Familien unter Generalverdacht und reduziert Elternschaft zunehmend auf biologische Nachweise. Damit wird das Familienrecht ein Stück weit zurückgedreht – weg von sozialer Verantwortung und gelebter Fürsorge, hin zu Misstrauen. Kinder brauchen verlässliche Beziehungen und rechtliche Sicherheit von Anfang an – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Ehestatus ihrer Eltern. Wer Familienrechte beschneidet und Abstammung über Fürsorge stellt, gefährdet das Kindeswohl. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.“

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen beobachten die Debatte um die angebliche missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften schon seit Beginn mit großer Besorgnis:

„Bereits jetzt kommen viele verzweifelte Mütter und Väter in unsere Beratung, die vor enormen Herausforderungen stehen, in Deutschland ein gemeinsames Familienleben führen zu können. Kommt das Gesetz, dann hat das gravierende Folgen, gerade für die Kinder“, sagt Cornelia Pries vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Die nachträglich mögliche Aberkennung der Staatsbürgerschaft eines Kindes, sei dabei eine der Folgen, die das Kindeswohl gefährde. Darüber hinaus würden den Kindern während des Prozesses der Anerkennung entweder keine oder nur eine vorläufige Geburtsurkunde ausgestellt. Mütter und Väter hätten kein ableitbares Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen, Väter könnten keine Elternzeit beantragen. Auch entfalle der Anspruch auf Kindergeld im Asylverfahren, auch wenn der eine Elternteil darauf Anspruch hätte. Die Inanspruchnahme von Familienleistungen würden deutlich erschwert, so sei beispielweise ein Unterhaltsvorschuss für das Kind auch bei einer Beschäftigungsduldung möglich. In einem langwierigen Verfahren ginge das Kind dann leer aus.

„Auch der Familiennachzug ist weder für die Mutter noch den Vater möglich. Die geforderten DNA-Tests können in zahlreichen Ländern nicht durchgeführt werden, sind sehr kostspielig und sie stellen ein enormes Risiko für die Gesundheit des ungeborenen Kindes dar, wenn sie pränatal durchgeführt werden müssen“, so Pries.

Der Entwurf stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den wenigen problematischen Fällen der Vaterschaftsanerkennung.  Trotz dieser wenigen Fälle werde dennoch eine große Gruppe von Eltern – insbesondere mit Migrationsgeschichte oder unterschiedlichem Aufenthaltsstatus – mit einem schwerwiegenden Misstrauen konfrontiert.

Statt eines kindeswohlgefährdenden Gesetzes fordern die Unterzeichnenden des Offenen Briefs, dass

  • Kindeswohl vorrangig, insbesondere das Recht des Kindes auf zwei rechtlich zugeordnete, fürsorgebereite Elternteile, unabhängig von Ehestatus, Herkunft oder Aufenthaltsstatus berücksichtigt wird,
  • sozial-familiäre Elternschaft und vielfältige Familienformen gestärkt werden, statt sie durch biologisierende Nachweispflichten abzuwerten,
  • bürokratische Hürden beim Familiennachzug und bei vorgeburtlichen Anerkennungen abzuschaffen, damit Kinder von Beginn an mit ihren Bezugspersonen zusammenleben können.

Der Offene Brief ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.02.2026

Ein breites Bündnis aus 38 Organisationen und Verbänden wendet sich in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Bundestag. Die Unterzeichnenden fordern geplante Verschärfungen bei der Reform der Grundsicherung (SGB II) zurückzunehmen, die insbesondere Familien mit Kindern treffen.

Die Reform verfehle ihr Ziel, Vertrauen zu stärken und Erwerbsintegration zu fördern, kritisieren die Verbände. Stattdessen erhöhe sie den Druck dort, wo er nur begrenzte Wirkung entfalten könne, und verschärfe die Situation von Menschen mit Betreuungsverantwortung. Besonders problematisch seien Sanktionen, die ganze Haushalte belasten, sowie die Verschärfung bei den Wohnkosten und unrealistische Zumutbarkeitsregelungen für Eltern von Kleinkindern.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Kinder und Jugendliche sind keine Randnotiz sozialpolitischer Entscheidungen — sie spüren deren Folgen unmittelbar. Wenn verschärfte Sanktionen im SGB II dazu führen, dass Familien weniger Mittel für Ernährung, Kleidung oder Teilhabe haben, wird nicht gespart — es wird an Entwicklungschancen gekürzt. Armut prägt Alltag, Gesundheit und Bildungswege junger Menschen. Wer zusätzlich Unterkunftskosten begrenzt, rüttelt an den wenigen stabilen Räumen, die Sicherheit und verlässliche Beziehungen ermöglichen. Damit steht nicht nur materielle Sicherheit infrage, sondern das Fundament für Vertrauen, Integration und Zukunftsaussichten von Kindern und Jugendlichen.“

Jede dritte Bedarfsgemeinschaft sei eine Familie mit minderjährigen Kindern, betonen die Unterzeichnenden. Sanktionen blieben daher nicht auf einzelne Personen begrenzt, sondern träfen unmittelbar auch Schutzbefohlene und Partner*innen. Der Offene Brief fordert unter anderem den Verzicht auf Sanktionen, die Kinder mitbestrafen, die Beibehaltung der Karenzzeit für Wohnkosten sowie eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe.

Der Offene Brief zur Reform des SGB II “Verschärfungen auf Kosten von Familien und Kindern zurücknehmen“ ist hier abrufbar.

Folgende Verbände und Organisationen unterstützen den Offenen Brief zur Reform des SGB II:

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb), evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf), Liga für unbezahlte Arbeit e. V. (LUA), pro familia Bundesverband e. V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV),

Alltagsheld:innen. Gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., AWO Bundesverband e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen, BAG Wohnungslosenhilfe e. V., Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt) e. V., Bundesverband der Mütterzentren e. V., Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e. V. (BETA), Business and Professional Women (BPW) Germany e. V., Deutscher Evangelischer Frauenbund e. V. (DEF), Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Evangelischer Bundesverband Adoption e. V. (EvBA), Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e. V. (EVA), Evangelische Frauen in Deutschland e. V. (EFiD), Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e. V. (EKFuL), Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung (EZI), Fair für Kinder e. V., Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e. V., Frauenwerk Stein e. V., Sanktionsfrei e. V., Save the Children Deutschland e. V., SOLOMÜTTER,  Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF), SKM Bundesverband e. V., Sozialverband Deutschland SoVD e. V., Sozialverband VdK Deutschland e. V., TOTAL E-QUALITY e. V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., Volkssolidarität Bundesverband e. V., wir pflegen e. V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.02.2026

                                                                               

SCHWERPUNKT I: Reform der Grundsicherung

Die von der Bundesregierung geplante neue Grundsicherung, mit der viele Regelungen des Bürgergeldes abgeschafft werden sollen, ist von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales überwiegend positiv aufgenommen worden. Gleichwohl mahnten fast alle von den verschiedenen Fraktionen geladenen Experten Korrekturen an.

Gegenstand der Anhörung war zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (21/3541). Außerdem standen Anträge der Fraktionen der AfD (21/3605; 21/2222), von Bündnis90/Die Grünen (21/3606) und der Fraktion Die Linke (21/3604) zur Diskussion.

Jens Hildebrandt, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Stadt Mannheim, begrüßte den Gesetzentwurf der Regierung grundsätzlich, ergänzte ihn aber durch den Vorschlag, Vermittlungsbemühungen der Jobcenter bereits vor der Bewilligung von Leistungen einzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt nämlich sei die Bereitschaft der Antragsteller, sich auf Angebote der Arbeitsagenturen einzulassen, nachgewiesen am größten. Er erinnerte daran, dass rund 40 Prozent der Antragsteller eine Flucht- oder Zuwanderungsbiografie hätten. Diesem Umstand müsse besonders Rechnung getragen werden. Das sei durch möglichst dezentrale und lokal orientierte Vorgaben besser möglich als durch ein allzu „starres Regelwerk“. Die Vorschläge des Gesetzgebers nannte der Experte „gut, aber nicht sehr gut“.

Für die Bundesagentur für Arbeit begrüßte Regine Schmalhorst die erweiterten Möglichkeiten der Kooperation zwischen Antragsteller und Jobcenter. Das komme den „unterschiedlichen Bedürfnissen“ beider Seiten entgegen. Die Sachverständige wies auf die komplexen Probleme hin, mit denen sich die Arbeitsagenturen zu beschäftigen hätten – Sprachschwierigkeiten, Mietrechtsfragen, Arbeitsrechtsprobleme. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort können nicht in allen Bereichen der aufgerufenen Rechtsfragen Profis sein“, erklärte sie.

Der Volkswirt Ulrich van Suntum sagte, der Regierungsentwurf gehe „in die richtige Richtung“, sei aber „bei weitem nicht ausreichend“. Vor allem die Umgehungstatbestände müssten in den Blick genommen werden. Das Grundproblem aber bleibe: „Es lohnt sich für viele Bezieher von Bürgergeld nicht, eine gering bezahlte Tätigkeit anzunehmen.“ Daher sei es nötig, diese Antragsteller zu „gemeinnütziger Arbeit“ heranzuziehen, die sich nach Art und Umfang am ersten Arbeitsmarkt orientieren müsse.

Für den Deutschen Städtetag erklärte Nikolas Schelling, die Kommunen stünden wegen wachsender Sozialkosten „vor dem Kollaps“. Das Dilemma vieler Gemeinden sei, hohe Mittel zur Vermeidung von Obdachlosigkeit einsetzen zu müssen, während dann Geld für andere Aufgaben im Sozialbereich fehle. In manchen Ballungszentren und Großstädten belasteten die Verhältnisse auf dem Mietwohnungsmarkt alle Anstrengungen auf dem Feld der Sozialkosten, etwa bei den „Kosten der Unterkunft“.

Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bewertete den Regierungsentwurf grundsätzlich „positiv“, weil er das Prinzip verfolge, „Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit“. Das komme schon dadurch zum Ausdruck, dass 600 Millionen Euro mehr für Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stünden. Allerdings bezeichnete der DGB-Vertreter die vorgesehenen „Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen“ (Kinder, psychisch Kranke) als „nicht ausreichend“. Hier sehe er dringenden Korrekturbedarf.

Katja Kipping vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband hielt Veränderungen bei den angedrohten Sanktionen für erforderlich. Schließlich betreffe jede dritte bisher verhängte Sanktion Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Daher reichten die Schutzvorkehrungen bei weitem nicht aus. Kipping schlug vor, eine persönliche Anhörung von Betroffenen vor Verhängung von Sanktionen als obligatorisch einzuführen. Zudem sei ein Problem, dass „viele psychisch Erkrankte ihre Probleme gegenüber den Jobcentern aus Scham verschweigen“.

Der Bürgergeld-Aktivist Thomas Andreas Wasilewski urteilte: „Diese Regelungen gehören nicht ins 21. Jahrhundert.“ Bei Leistungskürzungen sei sehr schnell „der Kühlschrank leer“. Viele Arbeitslose bemühten sich um einen Job, aber es gebe davon einfach zu wenig. Außerdem sollten „Menschen das Recht haben, ein Arbeitsangebot abzulehnen“. Wenn manche Bürgergeldbezieher den Kontakt zu den Jobcentern abbrächen, liege das oft an der „Frustration nach zahlreichen erfolglosen Bewerbungen“, sagte Wasilewski.

Stefan Graaf vom Jobcenter Aachen erklärte: „Die allermeisten Leistungsberechtigten nehmen an den Vermittlungsbemühungen teil.“ Andererseits müsse man „die wenigen, die den Kontakt ablehnen, mit neuen Regelungen erreichen“. Das Problem sei, diese Vorschriften dann auch umzusetzen. Vor allem dürfe „keine Endlosschleife an Kontaktversuchen entstehen“. Seine Erfahrung sei jedoch, dass sich manchmal „Menschen als arbeitsfähig erweisen, von denen man das vorher nicht erwartet hätte“. Um diese Gruppe müsse man sich bemühen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 123 vom 23.02.2026

Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Reform des Bürgergelds verabschiedet, der eine Umgestaltung hin zu einer neuen Grundsicherung vorsieht. Der Entwurf befindet sich seitdem im parlamentarischen Verfahren und wird im Bundestag beraten. Damit rückt erneut die Frage in den Fokus, welches Einkommen in Deutschland als ausreichend gilt, um ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Eine aktuelle Kurzbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt: Zwar bewertet die Mehrheit der Befragten ihr Haushaltsnettoeinkommen als ausreichend, doch empfinden es Menschen mit weniger als 2000 Euro monatlich als unzureichend, um ein würdevolles Leben zu führen.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.03.2026

Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung des Gesetzes zur Neuen Grundsicherung erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die sogenannte ‘Neue Grundsicherung’ ist erneut eine Zäsur für die soziale Sicherheit. Die Bundesregierung ist mit dem Versprechen gestartet, den Sozialstaat zu reformieren und das soziale Sicherungsniveau dabei zu bewahren. Doch bevor die Empfehlungen ihrer Sozialstaatsreform-Kommission umgesetzt werden, legt die Regierung noch schnell die Axt an den Sozialstaat an. Im Fokus der Politik sollte stehen, die Rahmenbedingungen für sozialen Aufstieg zu schaffen und Ungleichheit zu bekämpfen.

Dass im Bundestag noch leichte Verbesserungen für Familien mit Kindern sowie im Bereich der individuellen Förderung erzielt wurden, begrüßen wir. Andererseits unterstreichen die Änderungen des Parlaments an anderer Stelle nochmals das gewachsene Misstrauen und den erhöhten Druck auf die Leistungsberechtigten.

Als AWO fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, sich endlich den wirklichen Problemen hierzulande zu widmen: Kinderarmut, fehlende Unterstützung für arbeitssuchende Menschen, überhöhte Mieten, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Statt diejenigen mit härteren Sanktionen zu gängeln, die ohnehin in Not sind, sollte die Bundesregierung für ein bezahlbares Leben und soziale Sicherheit sorgen.” 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.03.2026

Anlässlich der heutigen Ausschuss-Anhörung im Bundestag zur sogenannten Neuen Grundsicherung hat der AWO Bundesverband eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgelegt. Der Verband lehnt diesen ab und macht konkrete Gegenvorschläge für eine wirkungsvolle Unterstützung und einen menschenwürdigen Umgang mit Personen in schwierigen Lebenslagen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

“Wer Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen möchte, muss auf Vertrauen setzen statt auf Druck. Diese Haltung scheint die Bundesregierung leider nicht zu teilen, denn ihr Vorschlag zur Neuen Grundsicherung sendet ein anderes Signal: ‘Wenn ihr ohne Arbeit seid oder in Zukunft Euren Job verliert, dann seht besser selbst zu, wie ihr zurechtkommt.’ Das heißt übersetzt: härtere Sanktionen, eine weitreichende Absenkung des Schonvermögens und keine vollständige Übernahme der Wohnkosten mehr in der Karenzzeit. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, eine andere Haltung einzunehmen und Vertrauen, Unterstützung und Solidarität in den Entwurf der Regierung hineinzuschreiben.”

In ihrer Stellungnahme fordert die AWO unter anderem, dass Menschen nicht vom ersten Tag in der Grundsicherung ihre Ersparnisse aufbrauchen und im Zweifel eine neue Wohnung suchen oder die zu hohe Miete durch Verzicht auf Notwendiges im Alltag kompensieren müssen. Sie sollten sich voll und ganz auf Qualifizierung und die Suche nach guter Arbeit konzentrieren und brauchen dafür passgenaue Angebote und Förderung auf Augenhöhe.

„Wer Menschen nachhaltig in Arbeit bringen will, muss sie stärken, nicht gängeln. Arbeitslosigkeit entsteht durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Strukturwandel und fehlende Chancen. Eine Politik, die das bewusst ignoriert, schadet der Wirtschaft und riskiert, dass die Menschen das Vertrauen in Sozialstaat und Solidargemeinschaft verlieren. Wer Arbeitslosigkeit senken will, muss den Standort Deutschland stärken statt Bürger*innen die Konsequenzen der derzeitigen angespannten wirtschaftlichen Situation alleine ausbaden zu lassen. Wer eine echte Perspektive schaffen will, braucht gezielte Investitionen in Qualifizierung, Weiterbildung, soziale Infrastruktur und eine verlässliche individuelle Unterstützung statt immer neuer Sanktionsmechanismen“, erklärt Groß dazu abschließend.

Zur Stellungnahme: awo.org/pressemeldung/anhoerung-neue-grundsicherung-awo-stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.02.2026

Die Angriffe der Union und der Arbeitgeber auf den Sozialstaat und die Beschäftigten werden immer unverschämter. Wir fordern einen Stopp dieser Kahlschlag-Debatten. Sie verunsichern die Menschen, würgen den schwachen wirtschaftlichen Aufschwung ab und bringen kein Wachstum. 

Beschäftigte sind nicht das Problem – sie sind die Lösung

Was derzeit als „Reformdebatte“ daherkommt, ist ein Armutszeugnis für die Union und viele Wirtschaftsverbände. Sie wollen mit dieser Kampagne von den vielen strategischen Fehlentscheidungen in den Chefetagen und den großen Herausforderungen ablenken: fehlende Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Transformation, mangelnde Tarifbindung, ungerechte Steuerpolitik und eine verfehlte Wirtschaftspolitik. Statt diese Baustellen anzugehen, wird ein radikaler sozialer Kahlschlag gefordert – mit immer abenteuerlicheren Vorschlägen auf Kosten der Menschen im Land, die angeblich zu faul, zu krank, zu oft in Teilzeit seien.  Diese Debatten spalten unsere Gesellschaft, gefährden die Demokratie und lösen keine Probleme. 

Wir Gewerkschaften sagen klar: Wir dulden keine weiteren Angriffe auf die Beschäftigten und den Sozialstaat. Wer die Beschäftigten an seiner Seite wissen und die Demokratie stärken will, muss gute Löhne und Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung stärken, statt die Menschen gegeneinander auszuspielen. 

Wir fordern ein Ende der Debatten, die nur verunsichern und die Gesellschaft spalten. Statt Abrisspläne für Arbeitsrechte und Sozialstaat braucht es mehr Steuergerechtigkeit für hohe Einkommen und Vermögen. Statt Beschäftigten ihre hart erkämpften Rechte abzusprechen, braucht es entschlossene Reformen, die Deutschland voranbringen.

Reformen sind nicht dann gut, wenn sie den Menschen besonders wehtun. Gute Reformen schaffen Wachstum, stärken den sozialen Zusammenhalt, geben Perspektiven und bringen Deutschland voran.

Wir Gewerkschaften fordern einen Kurswechsel: weg von Scheindebatten, hin zu echten Reformen – zu denen die Reichen und Überreichen endlich beitragen müssen. 

Wir Gewerkschaften stehen bereit für einen konstruktiven Dialog über die Zukunft unseres Landes. Wir wollen gemeinsam eine solidarische, demokratische und gerechte Gesellschaft gestalten – eine Gesellschaft, in der gute Arbeit, faire Löhne und soziale Sicherheit für alle selbstverständlich sind.

Gemeinsam für einen starken Sozialstaat. Gemeinsam für gute Arbeit. Gemeinsam für eine gerechte Zukunft.

Deutscher Gewerkschaftsbund und Mitgliedsgewerkschaften

Zitate der Gewerkschaftsvorsitzenden

Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende: „Statt die drängenden wirtschaftlichen und strukturellen Probleme unseres Landes anzugehen, werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Sündenbock gemacht. Menschen krank zur Arbeit zu schicken oder von ihnen zu verlangen, später in Rente zu gehen – das bringt keinen einzigen neuen Auftrag in unser Land. Es ist eine völlige Illusion zu glauben, dass man durch Kahlschlag am Sozialstaat Wirtschaftswachstum generieren könnte. Diese permanent aufgegriffene Debatte um Einschnitte bei sozialen Errungenschaften ist respektlos und schäbig. Sie geht völlig an der Realität der Beschäftigten vorbei und ist nur Öl ins Feuer wachsender gesellschaftlicher Unzufriedenheit. 2026 darf kein verlorenes Jahr für die Arbeitnehmer werden.“

Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: „Die Union arbeitet gerade völlig an der Realität vorbei. Die Lage der Industrie ist nicht einfach, und wir brauchen Wachstum und zukunftsfeste Geschäftsmodelle. Aber die Lösung heißt: Investitionen, moderne Infrastruktur, Innovationen und qualifizierte, motivierte Beschäftigte. Wirklich niemandem helfen halbgare Ideen, die einfach nur darauf abzielen, den Menschen nach und nach immer mehr Rechte wegzunehmen. Schluss mit diesen Nebelkerzen, die Unsicherheit und Wut befeuern. Her mit konstruktiven, sinnvollen Reformvorschlägen. Darüber können wir ins Gespräch kommen. Über Lifestyle-was auch immer und Zahnarztbesuche nicht.“

Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender: „Angefangen von Kürzungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Einführung von Karenztagen bei Krankschreibungen über die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages und die Streichung von Zahnbehandlungen bis zur Schwächung der gesetzlichen Rente als zentrale Säule der Altersabsicherung reichen die sozialpolitischen Kahlschlagphantasien der letzten Wochen von Teilen der Union einschließlich des Bundeskanzlers. Die Drohungen gegen weite Teile der arbeitenden Bevölkerung, der Rentnerinnen und Rentner und Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld müssen ein Ende haben. Die Menschen brauchen in schwierigen Zeiten keine neoliberale Horrorshow sondern Sicherheit und Zuversicht. Dafür werden wir als Gewerkschaften entschieden kämpfen.“

Michael Vassiliadis, Vorsitzender der IGBCE: „Immer neue, immer schrillere Vorschläge, Beschäftigte zu belasten, sind respektlos und werden Deutschland nicht zurück auf den Wachstumspfad bringen – im Gegenteil: Sie empören zu Recht die Menschen, die ohnehin schon jenseits der Überlastungsgrenze arbeiten. Wer einen Aufbruch in eine innovative Zukunft, wer Ideen und Engagement für unser Land fördern will, der muss der arbeitenden Bevölkerung mehr Vertrauen schenken.“

Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): „Alles beginnt mit guter Bildung. Da sind sich alle einig – zumindest in der Theorie. Die Praxis: Trotz des enormen Fachkräftemangels bieten die Arbeitgeber für Fachkräfte in den Kitas sehr viele Teilzeitarbeitsplätze an. Von dem Gehalt als Kita-Teilzeitkraft kann man kaum leben, schon gar nicht, wenn eine Familie zu ernähren ist. Viele Studien zeigen: In den Schulen ist die Arbeitsbelastung so hoch, dass sie gesundheitsgefährdend ist. Um sich zu schützen, erkaufen sich viele Lehrkräfte den Erhalt ihrer Gesundheit mit Teilzeit. Mit Lifestyle hat das nichts zu tun.“

Jochen Kopelke, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Diese gemeine Sozialstaatsdebatte trifft uns Polizisten genau wie alle Menschen in unserem Land. Viele Polizistinnen arbeiten im Schichtdienst in Teilzeit, weil zu wenig Kinderbetreuung angeboten wird. Polizeibeamte müssen um Ihre Pension fürchten und sind von Preisanstiegen der Pflegeversicherung und Krankenversicherung ebenfalls direkt betroffen. Es ist falsch, jetzt auch noch Beamte zur gesellschaftlichen Spaltung zu missbrauchen und eine heftige Neiddebatte loszutreten. Wir Polizistinnen und Polizisten beschützen täglich Menschen und verdienen ebenfalls Schutz vor den wilden politischen Angriffen auf unsere eigene Absicherung im Sozialstaat.“

Robert Feiger, Vorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU): „Es gibt keinen zu rechtfertigenden Anlass für Leistungskürzungen oder eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters. Dennoch wird diese Scheindebatte immer dann neu entfacht, wenn sich die wirtschaftliche Lage eintrübt. Wer so argumentiert, stellt Millionen Beschäftigte pauschal unter Verdacht. Das ist respektlos und lenkt von den eigentlichen Problemen ab. Gerade im Bau, im Handwerk oder in der Industrie ist die Rente mit 65, 66 oder 67 für viele unserer Kolleginnen und Kollegen schon heute kaum erreichbar. Statt den Beschäftigten immer noch mehr abzuverlangen, muss der Bundeskanzler die Beschäftigten schützen und Tarifbindung endlich zur Regel machen.“

Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Statt Beschäftigte zu Sündenböcken verfehlter Politik zu machen, sollte sich die Union lieber darum kümmern, den dringend nötigen Wandel anzupacken. Das Gastgewerbe zeigt doch, wie groß die Probleme sind: Rund die Hälfte arbeitet im Niedriglohn, Tarifverträge sind eher die Ausnahme und Fachkräfte fehlen an allen Ecken. Viele Menschen machen ihren Job jeden Tag mit vollem Einsatz – oft bis an die Belastungsgrenze. Sie haben mehr verdient. Wer jetzt auch noch längere Arbeitstage fordert, macht alles nur schlimmer. Das machen wir nicht mit. Wir setzen uns klar ein für starke Schutzrechte, mehr Tarifbindung und wirklich gute Arbeitsbedingungen.“

Martin Burkert, Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG): „Unsere Kolleginnen und Kollegen halten dieses Land jeden Tag unter schwierigen Bedingungen in Bewegung. Doch statt Anerkennung und Respekt verbreitet die Union Horrormärchen und verunsichert genau diejenigen, die den Laden am Laufen halten. Diese lebensfremde Politik von oben geht an der Realität der Beschäftigten vorbei und sie wird auf entschiedenen Widerstand stoßen. Wer glaubt, sozialen Kahlschlag durchsetzen zu können, irrt. Das Gemeinwohl wird nicht durch Druck auf Arbeitende gesichert, sondern durch eine stärkere Beteiligung von Vermögenden und Erben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.02.2026

Der Bundestag verabschiedet heute die neue Grundsicherung. Aus Sicht der Diakonie Deutschland wirkt sich das Gesetz negativ auf Anspruchsberechtigte wie Familien mit Kindern aus. Insgesamt braucht es aus Sicht des evangelischen Wohlfahrtsverbandes mehr Unterstützung auf Augenhöhe statt mehr Sanktionen. Dazu erklärt Diakoniepräsident Rüdiger Schuch:

„Die neue Grundsicherung ist stark von Misstrauen und Kontrolle geprägt. Die vorgesehenen Sanktionen können bis in die Wohnungslosigkeit führen. Das kann kein Ziel im Sozialstaat sein. Große Sorgen mache ich mir um Familien mit Kindern. Denn bereits heute leben in jedem dritten sanktionierten Haushalt Minderjährige. Für uns ist nicht hinnehmbar, dass sie existenzielle Not erfahren.“

Schuch fordert einen Perspektivwechsel in der politischen Debatte: „Wir müssen endlich davon wegkommen, vor allem über Leistungsmissbrauch zu diskutieren. Die allermeisten Menschen, die in schwierigen Phasen auf Unterstützung angewiesen sind, halten sich an die Regeln und bemühen sich darum, wieder auf die eigenen Beine zu kommen. Über Leistungskürzungen in der Grundsicherung lassen sich die Finanzierungsprobleme der staatlichen Haushalte nicht lösen.“

Spielraum für Einsparungen im Sozialstaat sieht die Diakonie unter anderem beim Abbau von Bürokratie und Doppelarbeiten. „Wie von der Sozialstaatskommission gefordert, müssen Leistungen besser ineinandergreifen, weniger Bürokratie produzieren und faire Teilhabe ermöglichen.“ Wenn über mehr Gerechtigkeit im Sozialstaat diskutiert werde, müsse außerdem nicht nur über die Einkommensschwächsten gesprochen werden: „Dem Staat und damit uns allen entsteht jedes Jahr ein Schaden von schätzungsweise 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung. Dieses Geld fehlt für Bildung, für die marode Infrastruktur oder für soziale Arbeit.“

Die Diakonie Deutschland und die Nationale Armutskonferenz berichten immer wieder von falschen Annahmen über die Grundsicherung und die Leistungsberechtigten. Deshalb hat sich die Nationale Armutskonferenz im Vorfeld der 2./3. Lesung im Bundestag mit einem Quiz (Grundsicherungsquiz für Bundestagsabgeordnete) an Bundestagsabgeordnete gewandt. Wie hoch ist der Anteil der Ausgaben für Bürgergeld am Bundeshaushalt? Wie viel Geld steht einem sechs bis 13-jährigen Kind in der Grundsicherung für Essen zur Verfügung? Mit solchen und anderen Fragen sollen Politikerinnen und Politiker für die Belange von Menschen, die von Armut betroffen sind, sensibilisiert werden. Die Ergebnisse des Quiz werden am Tag nach der Abstimmung über das Gesetz auf der Webseite der Nationalen Armutskonferenz (https://www.nationale-armutskonferenz.de/ veröffentlicht.

Bei der Gestaltung des Quiz hat die Diakonie Deutschland mit dem Evangelischen Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt, der nationalen Armutskonferenz, der Organisation Armutsnetzwerk, in dem sich Menschen mit Armutserfahrung engagieren sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit zusammengearbeitet.

Downloads: 
Stellungnahme Verbändebündnis zum 13. SGB II-Änderungsgesetz (Neue Grundsicherung): https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2026/januar/buendnis-warnt-neue-grundsicherung-verschaerft-soziale-not-und-wohnungslosigkeit  

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 05.03.2026

Vor der abschließenden Beratung der Reform des SGB II im Deutschen Bundestag am kommenden Donnerstag warnt der Kinderschutzbund vor erheblichen Risiken für Kinder und Familien.

„Wenn Leistungen gekürzt werden, trifft das nicht nur die sanktionierte Person. Kinder tragen die Folgen unmittelbar mit – obwohl sie keinen Einfluss auf das Verhalten ihrer Eltern haben“, sagt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes. „Kinder dürfen nicht in Mithaftung für Versäumnisse ihrer Eltern genommen werden.“

Die geplanten Verschärfungen bei Sanktionen und Leistungen treffen zwar formal einzelne Leistungsberechtigte, wirken sich in der Praxis jedoch auf ganze Haushalte aus – und damit auch auf Kinder. Jede dritte Bedarfsgemeinschaft im Bürgergeldbezug ist eine Familie mit minderjährigen Kindern. Werden Leistungen gekürzt oder gestrichen, fehlen Mittel für Ernährung, Kleidung und den Alltag der gesamten Familie.

Der Kinderschutzbund kritisiert insbesondere geplante Regelungen, die nach mehrfach versäumten Meldeterminen im Jobcenter bis zum vollständigen Wegfall des Regelbedarfs führen können. „In der Realität fehlt dann das Geld für grundlegende Bedürfnisse im Familienalltag. Die Folgen reichen von eingeschränkter Versorgung bis hin zu instabilen Wohnsituationen“, so Daniel Grein weiter.

„Das Existenzminimum von Kindern muss in der Grundsicherung verlässlich gesichert sein – unabhängig davon, ob ihre Eltern gerade Arbeit finden oder nicht. Arbeitsmarktintegration gelingt nicht durch zusätzlichen Druck. Familien brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichend Kinderbetreuung und realistische Beratungsangebote“, so Grein.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 05.03.2026

Die Reform des SGB II würde alleinerziehende Leistungsberechtigte hart treffen. Der VAMV mahnt dringende Nachbesserungen an. Probleme Alleinerziehender, eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden und den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder außerhalb des SGB II zu sichern, lassen sich nicht mit härteren Sanktionen und verschärften Anforderungen zur Aufnahme von Arbeit lösen. Denn individueller Druck räumt keine strukturellen Barrieren aus dem Weg, die einer gelingenden Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder einer (Weiter-)Qualifizierung mit Kindern im Weg stehen.

Auf unserer Website finden Sie die Stellungnahme zur Kenntnis.

  • Neue Grundsicherung setzt auf Druck statt Unterstützung
  • VdK befürchtet Zunahme von Mietschulden und Wohnungslosigkeit

Die geplante Neuausrichtung der Grundsicherung stößt beim Sozialverband VdK Deutschland auf deutliche Kritik. Für VdK-Präsidentin Verena Bentele ist klar: „Die neue Grundsicherung ist alles andere als neu. Sie ist eine Rolle rückwärts. Totalsanktionen und Vermittlungsvorrang haben schon in der Vergangenheit nicht dazu geführt, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen.“

Statt auf Druck und Sanktionen zu setzen, braucht es nachhaltige Unterstützung und Qualifizierung. „Diese Reform verkennt die Lebensrealität vieler Menschen, die sich in einer Notsituation befinden. Sozialpolitik darf nicht durch Abschreckung Wirkung entfalten, sie muss Stabilität und echte Perspektiven schaffen“, so Bentele weiter.

Besonders kritisch bewertet der VdK die geplanten Einschränkungen bei der Übernahme der Wohnkosten. Die vorgesehene sofortige Deckelung auf 150 Prozent der Angemessenheitsgrenze würde dazu führen, dass Mietanteile bereits in der Karenzzeit nicht mehr vollständig übernommen werden – auch dann, wenn Betroffene keine realistische Möglichkeit haben, ihre Wohnkosten kurzfristig zu senken.

„Eine solche Deckelung bedeutet für viele Menschen ein erhebliches Risiko von Mietschulden. Das kann bis zur Wohnungslosigkeit führen“, warnt Bentele. Mögliche Ausnahmen, etwa für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, reichen bei weitem nicht aus, um die Härten der Neuregelung abzumildern.

Mit großer Sorge sieht der Verband zudem Pläne, Leistungsbeziehende zu verpflichten, ihre Vermieterinnen und Vermieter zur Einhaltung der Mietpreisbremse aufzufordern und gegebenenfalls gerichtlich vorzugehen. „Hier wird das Risiko einseitig auf die Mieterinnen und Mieter verlagert. Wir wissen von unseren Mitgliedern, dass Mietende in diesen Fällen ein hohes Risiko eingehen, die Wohnung dann zum Beispiel durch eine Eigenbedarfskündigung zu verlieren“, so Bentele. Eine Zunahme der Wohnungslosigkeit sei durch die neue Grundsicherung vorprogrammiert.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 05.03.2026

SCHWERPUNKT II: Equal Pay / Equal Care Day

Zum Equal Pay Day, dieses Jahr am 27.2., erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Lisa Paus, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Morgen ist Equal Pay Day. Genau ab dem Tag hat die Bundesregierung noch 100 Tage, um die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. 

Die EU hat die Richtlinie bereits 2023 beschlossen. Seitdem ist klar: Deutschland muss seine Gesetze reformieren, damit Lohntransparenz verbindlich wird und die Lohnlücke der Geschlechter, aktuell noch 16 %, wirksam in die Schranken kommt. Bis heute fehlt aus der Bundesregierung jedoch der Entwurf für das deutsche Umsetzungsgesetz. Auch die von Frauenministerin Prien eingesetzte Kommission zu Entgelttransparenz hat keine Klarheit gebracht.

In 100 Tagen muss die Umsetzung gelingen. Das weckt Zweifel, ob Ministerin Prien eine wirksame Umsetzung überhaupt erreicht. Halbherzige Schritte helfen betroffenen Frauen nicht weiter, sondern verlängern nur den Status quo der Ungleichheit. Versäumt die Bundesregierung diese Reform, muss Deutschland nicht nur mit Sanktionen von Seiten der EU rechnen, sondern vertut auch die einmalige Chance, der eklatanten Lohnlücke endlich ein wirksames Gesetz entgegenzusetzen.

Kern der EU-Richtlinie ist echte Lohntransparenz. Künftig hat jede Person in jedem Unternehmen ein Auskunftsrecht. Denn ohne Transparenz bleibt gleiche Bezahlung ein Versprechen ohne Kontrolle. Eine der wichtigsten Verbesserungen zum aktuellen Entgeltransparenzgesetz ist, dass künftige Arbeitgeber*innen in der Pflicht stehen. Ab 100 Arbeitnehmer*innen müssen sie entgeltbezogene Indikatoren ermitteln, darüber regelmäßig berichten und diese veröffentlichen. Das sind aktive und transparente Schritte hin zu mehr Lohngleichheit. Wird dabei eine geschlechtsbezogene Lohnlücke festgestellt, muss der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit Betriebsräten selbst tätig werden, um diese Lücke zu schließen. Die Durchsetzung von Lohngleichheit wird damit endlich nicht mehr auf einzelne Personen abgeschoben, sondern zur strukturellen Aufgabe. Das gilt auch dank der Prozessstandschaft für gerichtliche Verfahren. Zudem müssen Arbeitgeber*innen bei Ausschreibungen verpflichtend Auskunft über die Gehaltsspanne der Stelle geben, so wie es bereits in vielen EU-Ländern üblich ist. 

Die Bundesregierung darf jetzt keine Zeit verlieren, denn gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist kein nice-to-have, sondern existentiell für wirtschaftliche Unabhängigkeit, die eigenständige Absicherung einer jeden Frau.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.02.2026

Zum Equal Care Day am 01. März 2026 erklärt Simone Fischer, Sprecherin für Pflegepolitik: 

Zum Equal Care Day wird erneut sichtbar, was politisch seit Jahren verschleppt wird: Sorgearbeit trägt unsere Gesellschaft – doch sie wird überwiegend von Frauen geleistet, häufig unbezahlt, schlecht abgesichert und politisch vernachlässigt. Diese strukturelle Schieflage ist kein Naturgesetz, sondern Folge politischer Entscheidungen – und politischer Versäumnisse.

Die Bundesregierung muss jetzt zügig Eckpunkte vorlegen, um das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz endlich zusammenzuführen. Wir brauchen ein übersichtliches, praxisnahes und unbürokratisches Gesamtgesetz, das Angehörigen echte Sicherheit gibt statt komplizierter Einzelregelungen. Wer Angehörige pflegt, darf nicht länger durch einen Dschungel aus Zuständigkeiten und Anträgen geschickt werden.

Zentral ist dabei die Einführung einer echten Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige. Pflege darf nicht arm machen. Wer seine Arbeitszeit reduziert oder zeitweise aussetzt, um Eltern, Partner oder Kinder zu versorgen, übernimmt eine gesellschaftliche Aufgabe – vergleichbar mit der Betreuung kleiner Kinder. Diese Verantwortung muss finanziell abgesichert werden. Alles andere ist nicht nur ungerecht, sondern verschärft Altersarmut und wirtschaftliche Abhängigkeit – insbesondere von Frauen. 

Gleichzeitig braucht es einen schnellen Neustart der bereits erarbeiteten Gesetzesvorhaben zur Stärkung des Pflegeberufs. Die Konzepte liegen auf dem Tisch – doch sie verstauben seit einem Jahr in den Schubladen der Regierung. Pflegefachpersonen brauchen bessere Arbeitsbedingungen, verlässliche Personalschlüssel und erweiterte Kompetenzen. Ohne eine starke professionelle Pflege werden wir weder dem demografischen Wandel noch dem wachsenden Pflegebedarf gerecht.

Equal Care bedeutet mehr als symbolische Worte alle Schaltjahre. Es bedeutet, Care-Arbeit gerecht zu verteilen, finanziell abzusichern und strukturell aufzuwerten. Es bedeutet, pflegende Angehörige zu entlasten und professionelle Pflege zu stärken. Und es bedeutet, endlich die politischen Prioritäten zu setzen, die dieser gesellschaftlichen Realität entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.02.2026

Emotionale Stabilität hängt positiv mit Bruttostundenlohn zusammen, Verträglichkeit negativ – Zusammenhang ist bei Frauen schwächer als bei Männern – Stereotype und Rollenbilder könnten eine Rolle spielen

Bestimmte Persönlichkeitsmerkmale gehen mit Unterschieden im Bruttostundenlohn einher. Hat jemand eine höhere emotionale Stabilität, erzielt er oder sie durchschnittlich höhere Löhne, während eine stärker ausgeprägte Verträglichkeit mit niedrigeren Löhnen verbunden ist. Die Größenordnung dieser Zusammenhänge ist vergleichbar mit dem Zusammenhang zwischen kognitiven Fähigkeiten und Löhnen.

Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt zudem: Bei Männern sind die Zusammenhänge etwa doppelt so stark wie bei Frauen. „Im Durchschnitt profitieren Frauen von emotionaler Stabilität weniger, während Verträglichkeit bei ihnen mit geringeren Lohnabschlägen verbunden ist“, sagt Studienautor Maximilian Schaller.

Auch für den Gender Pay Gap sind Persönlichkeitsmerkmale relevant

Die Studie zeigt außerdem, dass sich die Persönlichkeitsprofile zwischen Männern und Frauen leicht unterscheiden. So erzielen Männer höhere Werte bei emotionaler Stabilität, Frauen höhere Werte bei Verträglichkeit. Verträglichkeit drückt sich unter anderem in Hilfsbereitschaft, Empathie sowie Kooperationsorientierung aus. Emotionale Stabilität beschreibt Eigenschaften wie Selbstsicherheit, Stressresilienz und Ausgeglichenheit.

Vor diesem Hintergrund kann der bei Frauen und Männern unterschiedlich ausgeprägte Zusammenhang zwischen Persönlichkeit und Lohn – zusätzlich zu Faktoren wie Beruf, Beschäftigungsumfang und Erwerbsbiografie – einen Beitrag zur Erklärung der Lohnunterschiede leisten. Der Gender Pay Gap liegt in Deutschland aktuell bei rund 16 Prozent.

Die Auswertung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 1991 bis 2023. Sie identifiziert keine kausalen Effekte (Ursache-Wirkung-Beziehung), sondern statistische Zusammenhänge. Berücksichtigt wurden die Big-Five-Persönlichkeitsmerkmale: emotionale Stabilität, Verträglichkeit, Gewissenhaftigkeit, Offenheit und Extraversion. Für Gewissenhaftigkeit, Offenheit und Extraversion konnten keine signifikanten Zusammenhänge nachgewiesen werden.

Stereotype und Rollenbilder können Zusammenhang erklären

Die Forschenden verweisen darauf, dass soziale Erwartungen eine Doppelrolle spielen: Sie können beeinflussen, welche Persönlichkeitseigenschaften Frauen und Männer durchschnittlich stärker ausprägen, und wie diese Eigenschaften in Betrieben bewertet und entlohnt werden.

„Eigenschaften wie Hilfsbereitschaft und Harmonieorientierung werden häufiger mit weiblichen Rollenbildern verbunden – bei Männern kann dadurch dasselbe Verhalten weniger lohnförderlich sein. Umgekehrt wird Selbstsicherheit stärker mit männlichen Stereotypen assoziiert, wovon dann Frauen weniger profitieren“, erklärt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin.

Auch Gehaltsverhandlungen sind ein möglicher Mechanismus. „Frauen initiieren diese seltener und werden bei forderndem Auftreten teils negativer bewertet als Männer. Persönlichkeitsausprägungen können mit solchen Erwartungen zusammenwirken“, so Studienautorin Wrohlich. Geschlechterstereotype abzubauen, etwa durch höhere Frauenanteile in Führungspositionen oder höhere Männeranteile in frauendominierten Berufen, könnte daher (langfristig) auch geschlechtsspezifische Lohnunterschiede verringern.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 25.02.2026

Was hat sich zuletzt in Bezug auf die Situation von Frauen und Männern im Berufsleben getan? Wie groß sind die Ungleichheiten, wo gab es Fortschritte bei der Gleichstellung, wo Stagnation? Diesen Fragen gehen Dr. Yvonne Lott vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und Svenja Pfahl und Eugen Unrau vom Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) in einer neuen Studie nach*. Anhand von knapp 30 zentralen Indikatoren aus dem WSI-Genderdatenportal liefert ihr Report auf Basis der aktuellsten verfügbaren amtlichen Daten eine Übersicht über den Stand der Gleichstellung (siehe auch den tabellarischen Überblick in der pdf-Version dieser PM; detaillierte Daten zu allen Indikatoren in den Infografiken der Studie; Links unten). Zentrale Trends: Zwar hat sich der Rückstand von Frauen bei Einkommen und Rente verringert. Bei Erwerbsbeteiligung, Arbeitszeiten, Arbeitsbelastung und der Aufteilung von Sorgearbeit sind sie jedoch nach wie vor deutlich im Nachteil. „Es bestehen weiterhin deutliche Unterschiede am Arbeitsmarkt zwischen Frauen und Männern. Die Geschlechterungleichheiten fallen besonders deutlich aus, wenn Kinder mit im Haushalt leben“, schreiben die Forschenden. So haben erwerbstätige Mütter und Väter im Durchschnitt zwar jeweils eine Gesamtarbeitszeit von 60 Stunden pro Woche. Das Verhältnis von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit unterscheidet sich jedoch stark (mehr unten).

„Der systematische Blick auf die relevanten Zahlen macht deutlich, wie wohlfeil Appelle sind, die Menschen in Deutschland müssten einfach mal mehr ‚Bock auf Arbeit‘ haben und sich ins Zeug legen“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Gerade Menschen mit Sorgeverpflichtungen und ganz besonders Frauen, die Kinder haben oder Angehörige pflegen, müssen zwei Jobs unter einen Hut bringen. Sie sind echte Leistungsträgerinnen, für die die Politik gerade wenig tut. Denn viele diskutierte Verschlechterungen sozialer Standards würden sie, und wiederum insbesondere die Frauen, besonders treffen. Das gilt etwa für die Deregulierung von Arbeitszeiten ebenso wie für direkte oder indirekte Kürzungen bei der Rente.“

Mütter sind seltener erwerbstätig und stärker belastet

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt sieben bis acht Prozentpunkte unter der von Männern. An diesem Abstand hat sich in den vergangenen Jahren kaum etwas geändert. Eine wichtige Rolle spielt dabei Elternschaft. So sind Väter in Deutschland deutlich häufiger erwerbstätig als Mütter. Wenn Kinder im Haushalt leben, ist der Anteil der Paare mit einem männlichen Alleinverdiener doppelt so hoch wie bei kinderlosen Paaren. Eine Vollzeit-Vollzeit-Konstellation ist nur in Paarhaushalten ohne Kinder das dominierende Arbeitszeitmuster.

Zugleich sind abhängig beschäftigte Frauen in ihrer Erwerbsarbeit stark beansprucht: Arbeitsunterbrechungen, Zeitdruck und die Kontrolle ihrer Gefühle bei der Arbeit belasten Frauen deutlich stärker als Männer. Das hat nach Einschätzung der Forschenden damit zu tun, dass besonders viele Frauen im sozialen, im Erziehungs- und im Dienstleistungsbereich arbeiten, wo direkter, nicht immer einfacher Kontakt mit Menschen im Vordergrund steht.

Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit

Der Gender Working Time Gap, also der Abstand zwischen den durchschnittlichen Erwerbsarbeitszeiten von Frauen und Männern, beträgt aktuell noch 7,5 Stunden pro Woche. Er ist seit rund 15 Jahren leicht rückläufig, was vor allem am langsamen Rückgang der Arbeitszeiten der Männer liegt. Einer der Hauptgründe für den Unterschied bei Erwerbsarbeitszeiten ist der höhere Anteil teilzeitbeschäftigter Frauen. Fast jede zweite erwerbstätige Frau – aber nur jeder achte Mann – arbeitet normalerweise weniger als 32 Stunden pro Woche. Knapp 60 Prozent der Beschäftigten, die ausschließlich einen Minijob haben, sind Frauen.

Dabei sind Frauen mit Kindern 1,7-mal häufiger in Teilzeit tätig als Frauen ohne Kinder. Männer mit Kindern sind dagegen seltener in Teilzeit tätig als Männer ohne Kinder. Auch die Lebensphase spielt eine Rolle: Ab dem 30. Lebensjahr nehmen Frauen verstärkt eine Teilzeittätigkeit auf, während Männer zu diesem Zeitpunkt fast ausschließlich in Vollzeit erwerbstätig sind. Frauen und Männer nennen dafür unterschiedliche Gründe: Betreuungsaufgaben sind für Frauen ein viel wichtigerer Grund für eine Reduzierung der Arbeitszeit als für Männer. Männer sind dagegen häufiger wegen fehlender Vollzeitstellen sowie aufgrund von Aus- oder Fortbildungszeiten in Teilzeit tätig. Dies gilt am stärksten für Frauen mit Kindern im Vergleich zu Männern mit Kindern.

Eltern wollen ihre Arbeitszeit verkürzen

Sowohl Frauen als auch Männer – und noch deutlicher diejenigen mit Kindern – wünschen sich insgesamt eine deutliche Verkürzung ihrer wöchentlichen Erwerbsarbeitszeiten. Frauen möchten im Durchschnitt 3,8 Stunden und Männer sogar 4,4 Stunden pro Woche weniger arbeiten. Unter den Vollzeitbeschäftigten sind es Frauen mit Kindern, die sich die kürzesten Erwerbsarbeitszeiten wünschen und diese am deutlichsten reduzieren möchten. Doch auch Väter in Vollzeit haben einen ausgeprägten Verkürzungswunsch. Eltern in Teilzeit wünschen sich dagegen im Durchschnitt etwas längere Erwerbsarbeitszeiten.

Frauen leisten mehr Sorgearbeit

Erwerbstätige Eltern haben im Durchschnitt eine Gesamtarbeitszeit von jeweils 60 Stunden pro Woche. Bei Müttern besteht diese überlange Arbeitswoche zu 60 Prozent aus unbezahlter Haus- und Sorgearbeit, bei Vätern hingegen zu 60 Prozent aus bezahlter Erwerbsarbeit. Im Vergleich dazu fallen die Gesamtarbeitszeiten von Frauen und Männern ohne Kinder mit 52 beziehungsweise knapp 51 Stunden pro Woche deutlich kürzer aus.

Mütter investieren 1,8-mal so viel Zeit wie kinderlose Frauen in Haus- und Sorgearbeit. Insgesamt werden die Kinderbetreuungszeiten zu zwei Dritteln von Frauen und zu einem Drittel von Männern übernommen. Entsprechend bewerten Männer die gemeinsam mit den Kindern verbrachte Zeit häufiger als zu kurz, während Frauen mit Kindern ihre Erwerbsarbeitszeit eher als zu kurz bewerten.

Männer nehmen seltener und kürzer Elternzeit

Elterngeld wird aktuell nur von knapp der Hälfte der Väter, doch von so gut wie allen Müttern in Anspruch genommen – trotz aller Steigerungen der Väterbeteiligungsquote in den letzten Jahren. Mit der Einführung von Elterngeld Plus im Jahr 2015 ist die Geschlechterlücke bei der Nutzungsdauer sogar noch größer geworden: Mütter nutzen mehrheitlich zehn bis 14 Monate Elterngeld, Väter mehrheitlich zwei Monate. Allerdings haben Mütter auch einen deutlich niedrigeren Elterngeldanspruch als Väter, denn sie arbeiten vor der Geburt häufiger in Teilzeit und verdienen weniger.

Eine positive Entwicklung zeigt sich beim Angebot von institutioneller Kinderbetreuung: Die Ganztagsbetreuung von Kindern unter sechs Jahren wurde stark ausgeweitet und erreicht aktuell rund jedes zweite Kind von drei bis unter sechs Jahren. Von den Kindern zwischen zwei bis unter drei Jahren werden inzwischen zwei Drittel zumindest einen Teil des Tages institutionell, also außerhalb der Familie, betreut.

16 Prozent Pay Gap, 43 Prozent Pension Gap

Der Gender Pay Gap lag 2024 erstmals „nur” bei 16 Prozentpunkten, blieb damit aber weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt von zwölf Prozentpunkten. Aktuell verdienen Frauen in Deutschland bei vergleichbarer Arbeit und Qualifikation durchschnittlich 4,10 Euro pro Arbeitsstunde weniger als Männer. Zugleich erzielen vollzeitbeschäftigte Frauen 1,5-mal so häufig wie ihre männlichen Kollegen mit weniger als 2530 Euro pro Monat nur ein Bruttomonatsentgelt im unteren Bereich.

Nur knapp die Hälfte aller abhängig beschäftigten Frauen kann die eigene Existenz langfristig aus eigenem Erwerbseinkommen sichern, während dies immerhin drei Vierteln der abhängig beschäftigten Männer gelingt. Ein langfristig existenzsicherndes Erwerbseinkommen für sich selbst und zusätzlich noch ein Kind zu erzielen, gelingt sogar nur rund einem Drittel der abhängig beschäftigten Frauen sowie rund der Hälfte der Männer.

Die geringeren Einkommen von Frauen summieren sich über den Lebensverlauf hinweg. Trotz eines allmählichen Rückgangs in den letzten drei Jahrzehnten ist daher der Gender Pension Gap immer noch groß. Im Jahr 2023 erhielten Frauen im Durchschnitt eine um 43 Prozent niedrigere Alterssicherung als Männer.

Diskriminierung sichtbar machen und aktiv abbauen

„Die benachteiligte Arbeitsmarktsituation von Erwerbstätigen mit Fürsorgeaufgaben, insbesondere von Frauen, ist zum Teil auf diskriminierende Erfahrungen in der Arbeitswelt zurückzuführen“, schreiben Pfahl, Unrau und Lott. Diese zeigten sich etwa in Form von sozialer Herabwürdigung, materieller Benachteiligung oder dem Nicht-Gewähren von familienfreundlichen Leistungen während der Schwangerschaft und im Mutterschutz, bei der Inanspruchnahme von Elternzeit sowie nach der Rückkehr in den Beruf und während der Pflege von Angehörigen. 

„Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass Wissenschaft und Politik familiäre Fürsorgeverantwortung für Kinder und/oder pflegebedürftige Personen dauerhaft als zentrales Analysemerkmal neben dem Geschlecht berücksichtigen – und nicht, wie bisher, nur punktuell“, schreiben die Forschenden. Die Nachteile und Diskriminierungen im Zusammenhang mit Fürsorgepflichten müssten sichtbar gemacht und aktiv abgebaut werden. Flankierend brauche es einen wirksamen gesetzlichen Rahmen, mit dessen Hilfe die Diskriminierung von Eltern und Pflegenden im Arbeitsleben effektiv unterbunden werden kann.

Bei 55,8 % der Paare im Jahr 2025 hat der Mann ein höheres Einkommen als die Frau, bei 34,3 % liegen beide in etwa gleichauf

Dass die Frau einen größeren Teil zum Einkommen beisteuert als der Mann, kommt in Paarhaushalten in Deutschland selten vor. Nur in jedem zehnten Paarhaushalt (9,9 %) hatte die Frau ein höheres Nettoeinkommen als ihr Ehe- oder Lebenspartner. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Frauentag am 8. März anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2025 mit. Bei 55,8 % der Paare, die in einem Haushalt zusammenleben, war es umgekehrt und der Mann der Haupteinkommensbezieher. In gut jedem dritten Paarhaushalt (34,3 %) lagen Frau und Mann beim Einkommen in etwa gleichauf. Als Haupteinkommensperson gilt diejenige Person, deren persönliches Nettoeinkommen einen Anteil von 60 % oder mehr am Gesamteinkommen des Paares hat.

Ohne Kinder im Haushalt fallen die Unterschiede geringer aus – mit Kindern stärker

Bei Paaren ohne Kinder im Haushalt ist das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern als Haupteinkommensbeziehende zwar weniger stark, aber immer noch deutlich. In 11,4 % der Paarhaushalte ohne Kinder hatte die Frau das höhere Einkommen und in 50,1 % der Mann. Bei 38,5 % der Paare ohne Kinder im Haushalt hatten beide ein in etwa gleich hohes Einkommen.

In Paarfamilien mit Kindern im Haushalt sind Frauen noch seltener die Haupteinkommensbezieherin. Hier hatte die Frau in nur 7,7 % der Fälle das höhere Einkommen. In knapp zwei von drei Paarhaushalten mit Kindern (64,6 %) war dagegen der Mann der Haupteinkommensbezieher. In 27,7 % der Paarhaushalte mit Kindern hatten Frau und Mann ein ähnlich hohes Einkommen.

Ein Grund für die größeren Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern bei Paaren mit Kindern: Mütter arbeiten deutlich häufiger in Teilzeit als erwerbstätige Frauen insgesamt. Bei den erwerbstätigen Männern ist es umgekehrt: Hier arbeiten Väter sogar seltener in Teilzeit.

Anteil der Haupteinkommensbezieherinnen leicht gesunken, Anteil der Paare mit gleich hohen Einkommen gestiegen

Insgesamt hat sich die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern beim Blick auf die Einkommensverteilung in den letzten Jahren wenig verändert. Der Anteil der Frauen als Haupteinkommensbezieherinnen ist leicht gesunken – von 10,5 % im Jahr 2021 auf 9,9 % im Jahr 2025. Rückläufig ist auch der Anteil der männlichen Haupteinkommensbezieher: von 58,8 % auf 55,8 %. Erhöht hat sich dadurch der Anteil der Paarhaushalte mit in etwa gleich hohen Einkommen von 30,7 % auf 34,3 %. Diese Entwicklung zeigt sich in ähnlicher Weise bei Paaren mit Kindern sowie bei Paaren ohne Kinder.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse stammen aus der seit 2020 in Deutschland als Unterstichprobe in den Mikrozensus integrierten europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Einkommen und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union.

Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und später Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2025 handelt es sich um Erstergebnisse. Sie basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2022. Die dargestellten Ergebnisse für 2021 sind Endergebnisse. Diese basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011.

Gegenstand der Betrachtung ist die tatsächliche Höhe und Verteilung von Einkommen in Paarhaushalten nach dem Merkmal Geschlecht. Daher werden hier nur Haushalte von Paaren unterschiedlichen Geschlechts betrachtet.

Betrachtet wird das persönliche Nettoeinkommen. Als Haupteinkommensperson wird diejenige Person betrachtet, deren Anteil des persönlichen Nettoeinkommens am Gesamteinkommen des Paares 60 % oder mehr beträgt. Das Gesamtnettoeinkommen enthält ausschließlich die Einkommen, die den Personen zugeordnet werden können. Neben Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen dazu unter anderem auch Renten/Pensionen, Arbeitslosengeld IBaföG und andere persönliche Sozialleistungen. Haushaltseinkommen, wie zum Beispiel Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Haushaltssozialtransfers zählen hier nicht zum Gesamteinkommen.

In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung.

Kinder sind hier definiert als im Haushalt lebende Personen im Alter von unter 18 Jahren sowie Personen im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind.

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2025 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) veröffentlicht.

Ausführliche Informationen und aktuelle Daten zum Gender Pay Gap 2025 finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 16. Dezember 2025.

Daten zur unbezahlten Arbeit wie Betreuung oder Haushaltsführung sind im Gender Care Gap dargestellt, der auf der Zeitverwendungserhebung 2022 basiert.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite Gleichstellungsindikatoren im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.03.2025

  • Unbereinigter Gender Pay Gap und Gender Hours Gap unverändert bei 16 % beziehungsweise 18 %
  • Rückgang des Gender Employment Gap von 9 % auf 8 %
  • Gender Gap Arbeitsmarkt im Osten (22 %) deutlich geringer als im Westen (39 %)

Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Da sich Verdienstungleichheit jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste begrenzt, berechnet das Statistische Bundesamt mit dem Gender Gap Arbeitsmarkt einen Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit. Dieser betrachtet neben der Verdienstlücke pro Stunde (Gender Pay Gap) zusätzlich die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 27. Februar 2026 mitteilt, lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2025 mit 37 % auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Damit stagniert die Entwicklung, nachdem der Indikator im Jahr 2024 noch rückläufig war.

Hauptursachen für erweiterte Verdienstungleichheit sind weiterhin geringere Stundenverdienste und Arbeitszeiten von Frauen

Der unbereinigte Gender Pay Gap lag im Berichtsjahr 2025 bei 16 %. Das heißt, Frauen verdienten 16 % weniger pro Stunde als Männer. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich knapp zwei Drittel der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Der unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %.

Eine wesentliche Ursache für die Verdienstunterschiede insgesamt zwischen Frauen und Männern ist weiterhin die höhere Teilzeitquote von Frauen. Während Männer 2025 über alle Beschäftigungsverhältnisse hinweg durchschnittlich gut 34 Stunden pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgingen, waren es bei Frauen knapp 28 Stunden pro Woche. Damit brachten Frauen wie in den vergangenen Jahren 18 % weniger Zeit für bezahlte Arbeit auf als Männer (Gender Hours Gap).

Auch in der Erwerbsbeteiligung gibt es weiterhin Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Aktuelle Zahlen zur Erwerbstätigkeit aus dem Jahr 2024 zeigen, dass knapp 74 % aller Frauen einer bezahlten Arbeit nachgingen. Bei den Männern waren es rund 81 %. Damit sank der Gender Employment Gap im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 8 %.

Aus den drei genannten Gender Gaps wird der Gender Gap Arbeitsmarkt berechnet. Je höher der Gender Gap Arbeitsmarkt, desto stärker ist die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgeprägt. Besonders im Zeitverlauf und im Vergleich zwischen Regionen ermöglicht der Gender Gap Arbeitsmarkt interessante Einblicke in die verschiedenen Ursachen und Entwicklungen von Verdienstungleichheit.

Weiterhin klare Unterschiede zwischen Ost und West

Auf Ebene der Bundesländer zeigt sich ein geteiltes Bild: In den östlichen Bundesländern fiel der Indikator für die erweiterte Verdienstungleichheit 2025 mit 22 % wesentlich geringer aus als im Westen (39 %). Am niedrigsten war der Gender Gap Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern (17 %), gefolgt von Sachsen-Anhalt (20 %). In den westlichen Bundesländern lag der Wert hingegen höher: am höchsten in Baden-Württemberg und Bayern mit 41 %, gefolgt von Hessen, Niedersachsen und dem Saarland (jeweils 40 %). Ein wesentlicher Grund für das Ost-West-Gefälle ist die historisch bedingte, höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen in den östlichen Bundesländern. Zudem arbeiten sie häufiger in Vollzeit, wodurch sowohl der Gender Pay Gap, der Gender Hours Gap als auch der Gender Employment Gap dort geringer ausfallen als im Westen.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap und Gender Hours Gap werden aus der Verdiensterhebung mit dem repräsentativen Berichtsmonat April berechnet. Die zur Berechnung des Gender Employment Gap verwendeten Erwerbstätigenquoten stammen aus dem Mikrozensus. Die aktuellsten Zahlen basieren auf den Endergebnissen von 2024.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Gap Arbeitsmarkt liefert der Glossareintrag zum Indikator. Weitere Informationen zum Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland bieten die Tabellen auf der Themenseite „Verdienste und Verdienstunterschiede“. Ergebnisse nach EU-Mitgliedstaaten bietet die Grafik auf der Themenseite „Europa in Zahlen“; sie sind zudem bei Eurostat verfügbar. Weitere Kennzahlen zum Stand und zur Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ verfügbar. Dort sind auch Ergebnisse zum „Gender Pension Gap“ (geschlechterspezifischer Abstand bei Alterseinkünften) zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.02.2026

Anlässlich des Equal Pay Day am 27. Februar macht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf die nach wie vor unveränderte Lohnlücke von 16 Prozent zwischen Frauen und Männern aufmerksam – und auf deren zentrale Ursache: die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit.

Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende: 
„Statt für echte Vereinbarkeit zu sorgen, werden aktuell immer wieder Beschäftigte zum Problem gemacht – mit Debatten um ‚Lifestyle-Teilzeit‘ und Angriffen auf den Achtstundentag. Dabei ist nichts schädlicher für Vereinbarkeit als unkalkulierbare Arbeitszeiten. Die Abschaffung des Achtstundentags würde vor allem Frauen hart treffen. Was wir brauchen, ist eine Politik, die ermutigt: Politik, die es Männern und Frauen gleichermaßen möglich macht, zu arbeiten und sich um die Familie zu kümmern. Das stärkt ebenso die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen. Das sichert Familien ab. Und es ist auch wirtschaftlich vernünftig. Wir brauchen mehr Kita-Plätze, familienfreundliche Arbeitszeiten und gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Deshalb muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie endlich umgesetzt werden. Lohnunterschiede sichtbar zu machen, ist der erste Schritt, um sie abzubauen.“

Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: 
„Mit Tarif verdienen auch Frauen mehr. In der Metall- und Elektroindustrie brutto sogar über 11 Euro mehr – und zwar pro Stunde! Pro Monat macht das eine vierstellige Summe aus! Das zeigt einmal mehr: Tarifbindung wirkt – und gehört dringend nachhaltig und für alle gefördert! Die rückläufige Tarifbindung verschlechtert Gerechtigkeit beim Einkommen. Das ist eine problematische Entwicklung, denn wer mehr Geld verdient, ist unabhängiger, das eigene Leben zu gestalten und rutscht seltener in die Altersarmut.  
Die zu große Entgeltlücke, die wir trotzdem noch viel zu oft im Arbeitsleben sehen, geht auf strukturelle Probleme zurück, die Politik und Unternehmen endlich angehen müssen. Viele Frauen arbeiten unfreiwillig in Teilzeit und haben damit schlechtere Chancen auf Weiterbildung und Aufstieg. Zuverlässige Betreuungs- und Pflegestrukturen zu guten Bedingungen könnten dieses Problem deutlich verringern!“

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende: 
„Die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen beträgt in Deutschland 16 Prozent. Eine wesentliche Ursache sind die systematisch niedrigeren Bruttostundenlöhne von Teilzeitbeschäftigten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Frauen benachteiligt werden, weil sie ihre Arbeitszeit reduzieren, um den Großteil der Sorgearbeit zu übernehmen – Arbeit, ohne die keine Volkswirtschaft funktionieren kann. Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte darüber, wie Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilt werden kann. Nur mit mehr Gleichstellung und Gerechtigkeit kann unser Land vorankommen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.02.2026

Acht Stunden und 52 Minuten – so viel mehr Care-Arbeit leisteten Frauen 2025 durchschnittlich pro Woche im Vergleich zu Männern im selben Haushalt. Mit Kindern wurde der Abstand noch größer: 14 Stunden mehr. Der Equal Care Day macht darauf aufmerksam. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert dazu auf, weniger über Teilzeit und mehr über geteilte Zeit zu sprechen – und Anreize für eine faire Verteilung von Sorgearbeit zu setzen. Dann lässt sich der Gender Care Gap schließen – eine Gerechtigkeitslücke mit unmittelbaren Folgen für Einkommen, Karrierechancen und Alterssicherung von Frauen.

„Unbezahlte Sorgearbeit leisten vor allem Frauen, und diese Ungleichheit ist nach wie vor meist unsichtbar. Das hat spürbare Folgen für die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen im gesamten Lebensverlauf. Stattdessen sollte Zeitpolitik gute Anreize setzen, um Sorgeverantwortung für alle gleich zu verteilen“, erklärt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.

Angesichts aktueller Debatten über Arbeitszeitmodelle und Sozialleistungen setzt sich der djb für eine differenzierte Perspektive ein: Sorge- und Pflegearbeit – ob in Familien oder im Ehrenamt – ist eine tragende Säule unseres Gemeinwesens. Statt einzelne Erwerbsformen pauschal zu bewerten, braucht es Reformen, die eine bessere, gerechtere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen.

„Wir müssen die Rahmenbedingungen ändern: Anreize im Steuer- und Sozialrecht, eine verlässliche Infrastruktur für Kinderbetreuung und Pflege sowie Arbeitsmodelle, die echte Wahlfreiheit eröffnen“, erklärt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. „Das Ziel bleibt die eigenständige Existenzsicherung für alle, also auch für Frauen”, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Der djb setzt sich dafür ein, überkommene Muster und Erwartungen zu überwinden. Das bedeutet: Sorgearbeit fair teilen, Kinderbetreuung tatsächlich für alle sichern, das Ehegattensplitting abschaffen, Erwerbsarbeit gerecht gestalten. Die Sorge für andere ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle angeht. Die Gleichberechtigung gehört dazu.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 27.02.2026

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert zum Equal Pay Day am 27. Februar 2026 die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie konsequent umzusetzen. Deutschland ist dazu verpflichtet; die Frist läuft am 7. Juni 2026 ab. Es ist also höchste Zeit!

„Erschreckend, dass der Entgeltgleichheit immer wieder Steine in den Weg gelegt werden! Unternehmen brauchen klare Rahmenbedingungen, Beschäftigte brauchen realistisch durchsetzbare Rechte. Für beides sorgt die Entgelttransparenzrichtlinie. Das Zögern der Bundesregierung erzeugt unnötige Unsicherheit. Gefragt ist stattdessen, endlich beim Lohn für Gleichberechtigung zu sorgen“, betont Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb

Seit 2024 stagniert der „Gender Pay Gap” bei 16 % und auch die „bereinigte“ Lohnlücke von 6 % bleibt unverändert. Frauen werden also für gleiche und gleichwertige Arbeit weiterhin schlechter bezahlt. Das hat weitreichende Folgen, auch mit dem Risiko von Altersarmut, und es trifft Frauen ganz direkt, aber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft.

Trotzdem fehlt der Wille. Ein Gesetzentwurf zum „Entgelttransparenzgesetz 2.0“ wollte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zu Beginn dieses Jahres vorlegen – doch er bleibt bis jetzt aus. Jede Verzögerung und auch die Schwächung der Instrumente schadet jedoch allen Beteiligten – der Wirtschaft fehlt Klarheit, den Betroffenen Gerechtigkeit.

Der djb appelliert daher erneut an die Bundesregierung: Setzen Sie die Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Durchsetzungsmechanismen fristgerecht, effektiv und rechtskonform um. Nur das trägt dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes Rechnung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 26.02.2026

SCHWERPUNKT III: Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit

Frauen, junge Menschen, Personen mit Migrationshintergrund und Angehörige der queeren Community sind besonders oft von Gewalt betroffen

Ein Großteil von Gewalterfahrungen in Deutschland wird nicht angezeigt. Die Anzeigequoten sind unabhängig von der Form der verübten Gewalt durchgehend niedrig; sie liegt bei den meisten Gewaltformen unter zehn Prozent. Innerhalb von (Ex-)Partnerschaften liegen die Anzeigequoten psychischer und körperlicher Gewalt sogar unter als fünf Prozent. Das ist ein zentrales Ergebnis der Dunkelfeld-Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“, die das Bundeskriminalamt in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat.

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Frauen sind meist häufiger und stärker von partnerschaftlicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer, insbesondere bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die Zahlen machen sichtbar, was lange im Verborgenen lag: Das Dunkelfeld bei partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt ist riesig. Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land. Fast jede sechste Person erlebt körperliche Gewalt in der Partnerschaft – und 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe. Genau deshalb bauen wir Hürden ab und schaffen mit dem Gewalthilfegesetz ein verlässliches, flächendeckendes Schutznetz. Wir müssen Gewalt verhindern, bevor sie entsteht. Schuld und Scham liegen immer bei den Tätern, niemals bei den Betroffenen.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen. Die Opfer brauchen Schutz und müssen sich frei bewegen können. Darum ist es gut, dass jetzt das spanische Modell der Fußfessel auch in Deutschland kommt.
Der Einsatz von K.o.-Tropfen wird künftig so geahndet wie der Einsatz einer Waffe. Wir setzen früh an und klären junge Menschen auf an welcher Stelle Gewalt in der Partnerschaft beginnt. Es geht um mehr Schutz für die Opfer und härtere Strafen für die Täter.“

BKA-Präsident Holger Münch: „Mit LeSuBiA liegen erstmals umfassende geschlechterübergreifende Dunkelfelddaten zu Gewalterfahrungen in Deutschland vor. Mit dieser belastbaren Datenbasis trägt die Studie zu einer gezielten Weiterentwicklung von Schutz- und Hilfsangeboten bei. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass mehr Betroffene den Mut finden, Gewalt anzuzeigen, um Unterstützung zu erhalten.“

Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldstudie: Frauen und Männer sind sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen. Frauen erleiden jedoch im Vergleich zu Männern in Gewaltsituationen mehr Verletzungen, schätzen die Lebensgefahr als größer ein und empfinden stärkere Angst.

Neben dem Geschlecht spielt auch das Alter bei Gewalterfahrungen eine Rolle. Junge Menschen sind nahezu von allen Gewaltformen deutlich häufiger betroffen als ältere Menschen. Jüngeren Personen widerfährt Gewalt besonders häufig durch sexuelle Belästigung, in Form von digitaler Gewalt und verabreichten K.o.-Tropfen.

Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. Mehr als jede zweite junge Person ist von körperlicher Gewalt und mehr als jede dritte Person von psychischen Gewalterfahrungen betroffen. Fast jede vierte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Dabei wurden Personen, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.

Weitere, im Vergleich zur restlichen Bevölkerung besonders stark mit Gewalt konfrontierte Gruppen, sind Personen mit Migrationshintergrund – auch hier vor allem Frauen – sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community.

Ausgewählte Erkenntnisse aus LeSuBiA zu einzelnen Gewaltformen im Überblick:

  • Psychische Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebten knapp die Hälfte der Frauen (48,7 %) und 40,0 % der Männer mindestens einmal in ihrem Leben. Emotionale Gewalt macht dabei mit 37,8 % den größten Teil der in LeSuBiA erfassten psychischen Gewaltformen aus. Obwohl Frauen über ihr gesamtes Leben stärker betroffen sind, zeigt die Betrachtung der letzten fünf Jahre, dass auch Männer vergleichsweise häufig von psychischer Gewalt (Männer: 23,3 %; Frauen: 23,8 %) und insbesondere von kontrollierender Gewalt (Männer: 8,7 %; Frauen: 7,1 %) betroffen sind
  • Von körperlicher Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft waren 16,1 % in ihrem Leben und 5,7 % innerhalb der letzten fünf Jahre betroffen. Bezogen auf die letzten fünf Jahre haben Frauen (5,2 %) und Männer (6,1 %) nahezu gleich häufig körperliche Gewalt erfahren.
  • Sexuelle Belästigung hat bereits fast jede zweite Person (45,8 %) in ihrem Leben erfahren. Mehr als ein Viertel (26,5 %) der Befragten gab an, innerhalb der letzten fünf Jahre sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Über ein Drittel der Frauen (34,7 %) und etwa jeder siebte Mann (14,5 %) war in den letzten fünf Jahren von sexueller Belästigung ohne Körperkontakt betroffen, bei sexueller Belästigung mit Körperkontakt liegen die Werte bei 14,5 % (Frauen) und 4,6 % (Männer). Täter bzw. Täterinnen sind überwiegend fremde oder flüchtig bekannte Personen.
  • Mehr als jede zehnte Person (11,2 %) wurde in ihrem Leben Opfer eines sexuellen Übergriffs, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 2,7 % der Befragten. Auch hier sind Frauen (4,0 %) deutlich stärker betroffen als Männer (1,4 %). Bei Frauen war der Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin am häufigsten Täter bzw. Täterin (46,5 %), bei Männern eine flüchtig bekannte Person (33,3 %).
  • Mehr als jede fünfte Person (21,2 %) war in ihrem Leben von Stalking betroffen, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 9,0 %. Auch hier sind etwas höhere Prävalenzen bei Frauen zu beobachten: 10,6 % der Frauen und 7,0 % der Männer haben innerhalb der letzten fünf Jahre Stalking erfahren.
  • Jede fünfte Frau (20,0 %) und jeder siebte Mann (13,9 %) erlebte in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt. Die Opfer sind vergleichsweise jung – so waren über 60 % der 16- bis 17-jährigen Frauen und rund 33 % der 16- bis 17-jährigen Männer in den letzten fünf Jahren Opfer digitaler Gewalt.

Über die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA)

LeSuBiA ist eine Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland. Die Studie beleuchtet erstmals umfassend, wie viele Menschen tatsächlich von Gewalt betroffen sind – unabhängig davon, ob diese Taten der Polizei bekannt oder angezeigt wurden. Rund 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren wurden im Zeitraum zwischen Juli 2023 und Januar 2025 zu ihren Erfahrungen, Einstellungen und Verhaltensweisen in verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere zu Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt, Stalking und Gewalt im digitalen Raum befragt. Zusätzlich wurden Angaben zu Erfahrungen mit Polizei, Medizin, Justiz und Opferhilfeangeboten sowie sozialstrukturelle Merkmale und das Wohnumfeld erfasst.

Da sowohl Männer als auch Frauen befragt wurden, sind, anders als bei früheren Untersuchungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, direkte und tiefgehende Vergleiche zwischen den Geschlechtern möglich. Die Studie schließt damit eine langjährige Datenlücke in Deutschland.

Die Ergebnisse von LeSuBiA sollen eine verlässliche empirische Grundlage für politische Entscheidungen, Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote liefern. Sie sollen helfen, geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gewaltbetroffenheit besser zu verstehen und aufzeigen, wo Diskrepanzen zwischen Hell- und Dunkelfeld bestehen. Damit trägt die Studie dazu bei, gezielte Maßnahmen zum Schutz von allen Menschen weiterzuentwickeln, für mehr Sensibilisierung im Alltag zu sorgen und die Ansätze von Prävention, Opferschutz und Intervention zu verbessern.

Die Ergebnisse und weitere Informationen zu LeSuBiA finden Sie hier: www.bka.de/lesubia

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.02.2026

„Die Zahlen der Dunkelfeld-Studie sind erschreckend: Partnerschaftliche und sexualisierte Gewalt betrifft Millionen Menschen und bleibt dennoch in den meisten Fällen unsichtbar. Zwar gibt es vielerorts bereits spezialisierte Gewaltschutzstrukturen – bei der Polizei, in Krankenhäusern und auch die Zahl der Frauenhausplätze sowie Beratungsangebote wurde ausgebaut. Dennoch zeigt sich: Wenn sich 95 Prozent der Betroffenen nicht trauen, Hilfe zu holen, reicht das offenkundig noch nicht aus. Wir müssen uns intensiv mit den Ursachen dahinter beschäftigen und konkrete Konsequenzen ziehen – sei es bestehende Angebote zu verbessern, Hürden abzubauen oder dort nachzusteuern, wo Schutz und Unterstützung noch nicht wirksam genug greifen. Umso wichtiger ist es, dass die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes durch das Bundesfamilienministerium eng begleitet wird und ab 2027 über zehn Jahre hinweg 2,6 Milliarden Euro für den Gewaltschutz bereitstehen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 10.02.2026

Anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse der LeSuBiA – Studie (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) erklären Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Wir haben ein massives Gewaltproblem in unserer Gesellschaft und Frauen sind davon besonders stark betroffen. Das verdeutlichen die Ergebnisse der Dunkelfeldbefragung LeSuBiA. Frauen erleben häufiger und schwerer Gewalt, vor allem sexuelle Übergriffe, sexuelle Belästigung und Stalking. Frauen tragen oft gravierende, teils lebensgefährliche Folgen davon. Das dürfen wir als Gesellschaft nicht länger akzeptieren. Wir müssen uns entschlossen gegen Frauenhass und jede Form von Gewalt stellen. 

Die Erhebungen machen außerdem sehr deutlich, dass nur ein Bruchteil der Fälle von Gewalt überhaupt angezeigt wird. Die Anzeigequote von Partnerschaftsgewalt liegt bei deutlich unter fünf Prozent. Wir müssen sehr genau analysieren, warum viele Betroffene sich keine Hilfe bei öffentlichen Stellen suchen. Es braucht ein stabiles und niedrigschwelliges Schutznetz für Betroffene von Partnerschaftsgewalt. Die Strukturen in den Strafverfolgungsbehörden, in der Justiz sowie auch in den Beratungsstellen und Einrichtungen müssen konsequent ineinandergreifen. Dazu gehören auch bessere Schulungen in den Behörden und in allen beteiligten Berufen, damit die Dynamiken von geschlechtsspezifischer Gewalt besser verstanden werden und mit Betroffenen gut umgegangen wird.

Mit dem Gewalthilfegesetz sind wir in der letzten Legislatur einen großen Schritt gegangen und haben Frauenhäuser und Beratungsangebote massiv gestärkt. Die Bundesregierung muss das fortsetzen und deutlich mehr in Prävention und Aufklärung investieren. Dazu gehört auch, dass Frauen echte Handlungsfreiheit erlangen durch finanzielle Absicherung, Zugang zu Wohnraum und die konsequente Berücksichtigung von Gewalterfahrungen in Sorge- und Umgangsverfahren nach Trennung. Das ist bisher nicht der Fall. Es braucht umfassenden Gewaltschutz nach Vorgaben der Istanbul-Konvention. 

Ebenso muss der Schutz für queere Menschen nachgebessert werden, da auch sie besonders stark von Gewalt betroffen sind. Daher ist es unverständlich, dass die Regierung den Aktionsplan „Queer leben“ nicht weiterführen will. Das ist nicht glaubwürdig.

Die Dunkelfeldstudie muss uns alle aufrütteln. Es dürfen nicht die Betroffenen sein, die Angst oder Scham empfinden, sondern die Gewalttäter. Das ist die Botschaft an alle heißt: Gewalt ist nie legitim.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.02.2026

Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen macht sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/3918) stark. Das im Jahr 2001 eingeführte Gewaltschutzgesetz sei für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein wichtiges Instrument, um auf zivilrechtlichem Weg Schutz durch gerichtliche Anordnungen wie Näherungs- und Kontaktverbote zu erlangen. „Betrachtet man die aktuellen Zahlen, so zeigt sich jedoch, dass es dringend wirksameren Maßnahmen bedarf, um Betroffene zu schützen. So ist in den vergangenen fünf Jahren häusliche Gewalt um fast 14 Prozent angestiegen. Zudem sind auch die Zahlen zu geschlechtsspezifischer Gewalt alarmierend gestiegen“, betonen die Abgeordneten und fordern, die Ursachen konsequenter zu analysieren.

Die bestehende Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung müsse zu einer ressortübergreifenden, verbindlichen Strategie über Legislaturperioden hinweg weiterentwickelt und die Zivilgesellschaft kontinuierlich aktiv miteinbezogen werden, verlangt Die Linke. Nötig sei ferner, eine umfassende öffentliche Thematisierung und Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt, die einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel („Die Scham muss die Seite wechseln“) ermöglicht und die Hilfestrukturen bekannter macht. Der Bund solle sich auch deutlich umfangreicher als bisher und dauerhaft am Ausbau und Erhalt der Frauenhäuser beteiligen. „Ziel muss dabei sein, dass Frauen schon weit vor dem verbindlichen Rechtsanspruch nicht mehr abgewiesen werden müssen“, heißt es in dem Antrag.

Zu weiteren Forderungen gehören eine verpflichtende Fortbildung für Richterinnen und Richter sowie Änderungen im Kindschafts- und Familienrecht und beim Schutz vulnerabler Gruppen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 83 vom 02.02.2026

Zur heute vorgestellten Dunkelfeldstudie über Gewaltbetroffenheit im Alltag erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Zahlen verdeutlichen einmal mehr, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein strukturelles Problem ist, das die gesamte Gesellschaft betrifft. Die Studie zeigt eine hohe Gewaltbetroffenheit von Frauen und Männern. Über 16 Prozent der Befragten haben körperliche Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebt. Fast jede zweite Person hat sexuelle Belästigung und mehr als jede zehnte Person einen sexuellen Übergriff erfahren. Dabei sind Frauen über alle Gewaltformen hinweg deutlich häufiger und schwerer von Gewalt betroffen als Männer. Jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt, hat Angst um ihr Leben.

Die geringe Anzeigebereitschaft von rund zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar deutlich darunter, zeigt, wie schwer es für Betroffene ist, sich Hilfe zu holen. Diese Zahlen sind ein alarmierendes Signal. Der Staat muss Verantwortung auf höchster Ebene übernehmen und sicherstellen, dass jede von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffene Person jederzeit und ohne Hürden die Gewaltsituation verlassen kann. Wir fordern seit Jahren, dass kostenloser Gewaltschutz für alle garantiert wird. Dazu gehört, dass das Gewalthilfegesetz und der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung jetzt zügig und konsequent umgesetzt werden.“

Das vor einem Jahr verabschiedete Gewalthilfegesetz ist aus Sicht der AWO ein wichtiger Meilenstein. Auch die Bereitstellung von 150 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die Sanierung von Frauenhäusern ist ein notwendiger Schritt. Langfristig braucht es jedoch eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an gesicherter Finanzierung des Schutz- und Hilfesystems im laufenden Betrieb. In den Ländern und Kommunen müssen außerdem ausreichend Kapazitäten sichergestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.02.2026

Heute haben Bundesfamilienministerin Karin Prien, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und BKA-Präsident Holger Münch die Ergebnisse der Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland (Lesubia) vorgestellt. 16 Prozent der Frauen erleben körperliche Gewalt und nahezu 50 Prozent psychische Gewalt in der Partnerschaft. Außerdem würden nur fünf Prozent dieser Taten angezeigt.  

Dazu erklärt Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:  

„Deutschland hat ein massives Problem mit Gewalt gegen Frauen – aber die Kommunen ziehen sich aus der Finanzierung von Unterstützungsangeboten wie Frauenhäuser und Fachberatungsstellen zurück. Das ist ein Skandal, denn wenn diese Angebote schließen müssen, verlieren betroffene Frauen oft ihre letzte sichere Anlaufstelle. Prävention und Gewaltschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Wer den Schutz von Frauen und Mädchen vor Partnergewalt nicht nur propagiert, sondern ernst nimmt, muss auch das Geld dafür bereitstellen.  

Gewaltfreie Konfliktlösung, Respekt und Verantwortung müssen früh vermittelt werden. Dazu brauchen wir mehr präventive Arbeit mit Jungen und Männern. Nur so lassen sich Gewaltmuster rechtzeitig durchbrechen und langfristig verhindern, bevor sich Gewalt verfestigt. Auch dafür muss der Staat Mittel bereitstellen.“

Link zur Studie Lesubia: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/ForschungsprojekteUndErgebnisse/Dunkelfeldforschung/LeSuBiA/lesubia_node.html 

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt-frauenhaeuser

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  Diakonie und Entwicklung e.V.  Diakonie Deutschland vom 10.02.2026

Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) und die Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordern Bundeskanzler Friedrich Merz auf, Gewaltschutz zur Chefsache zu machen und eine nationale Gewaltschutz-Konferenz einzuberufen.

Die heute veröffentlichte Dunkelfeldstudie LeSuBiA belegt: Körperliche und psychische Gewalt in (Ex-)Partnerschaften kommt 20-mal häufiger vor, als angezeigt wird (Anzeigeverhalten unter fünf Prozent). Jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt, hat Angst um ihr Leben. Jede siebte Frau erlebt sexualisierte Gewalt. Frauen mit Migrationshintergrund sind besonders stark von Gewalt betroffen. Dabei geht die Gewalt gegenüber Frauen überwiegend von Männern aus (98 Prozent in der Partnerschaft, 90 Prozent bei sexualisierter Gewalt, 70 Prozent bei digitaler Gewalt). Was die Organisationen seit Jahren sagen, ist jetzt wissenschaftlich belegt: Für Betroffene ist es nach wie vor unglaublich schwer, wirksame Unterstützung zu finden, um eine Gewaltbeziehung zu verlassen.

Die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) ist ein gemeinsames Projekt vom Bundeskriminalamt (BKA), Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Seit der letzten großen Dunkelfeldstudie von 2004 fehlten in Deutschland aktuelle, repräsentative Daten zur Gewaltbetroffenheit. LeSuBiA schließt diese Lücke und erfasst erstmals geschlechterübergreifend das gesamte Ausmaß von Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt und digitaler Gewalt – unabhängig davon, ob die Taten angezeigt wurden oder nicht.

„Bei der ,Innersten Sicherheit’ – der Sicherheit im eigenen Zuhause – darf es angesichts der erschreckenden Ergebnisse der LeSuBiA-Studie keinen weiteren Aufschub geben”, konstatiert FHK-Geschäftsführerin Sibylle Schreiber. FHK fordert deshalb, dass auf einer Nationalen Gewaltschutz-Konferenz alle relevanten Akteure zusammenkommen und verbindliche Sofort-Maßnahmen auf den Weg bringen.

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) sieht in der LeSuBiA-Studie einen klaren Auftrag an das Justizsystem: „Die Zahlen zeigen, dass wir einen Paradigmenwechsel brauchen. Rechtsanwendende aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz müssen verpflichtend zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt fortgebildet werden – nicht als Option, sondern als Standard. Dafür braucht es auch fortlaufend empirische Daten zu sämtlichen Formen und Auswirkungen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ”, so Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission im djb. Der djb fordert die gesetzliche Verankerung verpflichtender Fortbildungen für alle in Familien- und Strafverfahren beteiligten Personen. Nur mit spezialisiertem Wissen können Gerichte das wahre Ausmaß von Gewaltdynamiken erkennen und angemessen urteilen.

Die Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Polizei in einer Schlüsselrolle: „Wenn nicht mal fünf Prozent der (Ex-)Partnerschaftgewalt überhaupt zur Anzeige kommen, muss die Polizei besser vorbereitet und mehr sensibilisiert werden, um rechtzeitig Warnsignale zu erkennen und Betroffene zu schützen. Dazu gehören ein vertieftes Verständnis für Dynamiken von Gewaltbeziehungen sowie klare Einsatzstandards, die Betroffenen Sicherheit geben, auch dann, wenn sie selbst noch nicht den Schritt zur Anzeige wagen”, so Erika Krause-Schöne, Bundesfrauenvorsitzende der GdP.

Die Frauengruppe der GdP fordert die flächendeckende Einrichtung von Fachkommissariaten in den Dienststellen, die zwingend notwendigen Ressourcen hierfür sowie verbindliche, regelmäßige Fortbildungen bei der Polizei. Dass Sensibilisierung wirkt, zeigt u.a. die Kampagne der Brandenburger Polizei zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November 2025 „Worte statt Wunden”: Polizistinnen und Polizisten lasen öffentlich zum Thema häusliche Gewalt und brachten Hilfsangebote direkt zu den Menschen. Auch die gesetzlichen Änderungen im Land Schleswig-Holstein sind beispielhaft hervorzuheben. Dies dürfen jedoch keine Punktlösungsansätze bleiben.

Gleichzeitig stellt Sibylle Schreiber, FHK-Geschäftsführerin fest:Aber nicht nur politische, sondern alle gesellschaftlichen Akteure müssen Verantwortung gegen die Gewalt und für mehr Sicherheit für alle Frauen übernehmen, zum Beispiel auch Unternehmen und Konzerne.“ Wie das konkret aussehen kann, zeigt die Kosmetikfirma cosnova, die seit mehreren Jahren mit FHK kooperiert.

Mit der Initiative „cosnova says no“ setzt sich cosnova seit drei Jahren klar gegen Gewalt an Frauen ein. Ziel ist es, Gewalt sichtbar zu machen, gesellschaftliche Verantwortung einzufordern und Betroffenen eine Stimme zu geben. „Gewalt an Frauen ist kein privates Problem, sondern ein gesellschaftliches“, sagt Astrid Haury, Senior Corporate Responsibility Manager bei cosnova. „Wir wollen aufklären, Bewusstsein schaffen und konkrete Unterstützung ermöglichen.“ cosnova finanziert den Unterstützungsfonds der Frauenhauskoordinierung e.V., unterstützt Präventionsarbeit und engagiert sich langfristig für eine gleichberechtigte und gewaltfreie Zukunft von Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) und Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vom 10.02.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, legt eine Leadinitiative zur Stärkung der beruflichen Bildung entlang der gesamten Bildungskette vor. Dies kündigte sie beim Schweriner Arbeitsmarktfrühstück an. Die neue „Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB)“ soll mit einem breiten Paket an Maßnahmen verbesserte Rahmenbedingungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung schaffen und damit Fach- und Führungskräfte, Betriebe und Ausbildungspersonal ansprechen. Mit der Offensive setzt das BMBFSFJ einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die moderne Arbeitswelt ist geprägt von Innovationen und neuen Technologien – das erfordert neue Qualifikationen und die Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden. Wenn wir Bildung und Beruf von Anfang an konsequent zusammendenken, gelingt uns das. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung stärken wir unter anderem die Berufsorientierung, damit junge Menschen so früh wie möglich ihren eigenen Weg sicher einschlagen können. Wir schaffen neue, attraktive Perspektiven für Aufstieg und Qualifizierung und ermöglichen Menschen ohne berufliche Ausbildung einen Anschluss an Fort- und Weiterbildung. Denn bessere Bildung ein Leben lang stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Eine gute Qualifikation ist der beste Schutz vor Krisen und Strukturwandel – und sie erfüllt das Aufstiegsversprechen in unserem Land.“

Maßnahmen im Rahmen der Qualifizierungsoffensive sind unter anderem:

  • Weiterentwicklung der Berufsorientierung, um den Übergang von Schulabschluss in Ausbildung bestmöglich zu gestalten und junge Menschen ohne formale Qualifikation besser zu unterstützen.
  • Weiterentwicklung der sogenannten berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen (TQ), um bereits berufstätigen Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung die Chance für einen Anschluss an das System der beruflichen Bildung zu eröffnen.
  • Einbettung attraktiver Laufbahnkonzepte bzw. klarer Karrierewege in die Ordnungen der Beruflichen Aus- und Fortbildung.
  • Unterstützung von Betrieben bei der Kultur von Weiterbildung, etwa durch die Förderung von Weiterbildungsmentoren für die Beschäftigten oder mit bedarfsgerechtem Aufstiegs-BAföG.

Unterstützung ausländischer Fachkräfte für eine unkomplizierte Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.02.2026

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig ist heute für einen zweitägigen Besuch nach Den Haag gereist. Im Rahmen Ihrer Reise wird die Ministerin mehrere in Den Haag ansässige internationale Institutionen besuchen. 

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer. Das liegt auch am Mietrecht. Unser soziales Mietrecht ist gut – aber sein Schutz hat Lücken. Wir wollen diese Probleme gezielt beheben. Es geht uns zum einen um möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen: Wir wollen fair und transparent regeln, was hier erlaubt ist und was nicht. Das erspart Rechtsstreitigkeiten – und verhindert Umgehungen der Mietpreisbremse. Mieterinnen und Mieter sollen außerdem eine Chance bekommen, eine ausgesprochene Kündigung wegen verspäteter Zahlung noch einmal abzuwenden. Denn jede und jeder hat eine zweite Chance verdient. Und auch das Thema Indexmietverträge gehen wir an. Indexmietverträge dürfen nicht zur Kostenfalle werden, wenn die Inflation steigt. Deshalb wollen wir hier die Mieterhöhungen deckeln – jedenfalls dort, wo Mieten ohnehin besonders teuer sind. Unser Gesetz hat einen wirkungsvollen Schutz von Mieterinnen und Mietern zum Ziel – und behält zugleich die Interessen der Vermieterseite im Blick. Wir setzen auf passgenaue Maßnahmen gegen die Mietenexplosion.“

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist der zweite Teil eines Maßnahmenpakets zum Mietrecht. In einem ersten Schritt wurde im vergangenen Jahr die Geltungsdauer der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert; sie wäre sonst Ende des vergangenen Jahres außer Kraft getreten. Neben dem jetzt vorgelegten Entwurf „Mietrecht II“ wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitere Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Mietrechts vorschlagen. Insbesondere sollen die Ergebnisse der Expertenkommission Mietrecht Ausgangspunkt für einen weiteren Gesetzentwurf sein.

In dem Gesetzentwurf „Mietrecht II“ werden folgende wesentliche Änderungen vorgeschlagen:

  1. Ein Deckel für Steigerungen von Indexmieten

In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmietsteigerungen auf 3,5 Prozent jährlich gedeckelt werden. So soll verhindert werden, dass Mieterinnen und Mieter mit ohnehin hohen Mieten zu stark belastet werden, wenn der Verbraucherpreisindex – wie beispielsweise nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine – plötzlich rapide steigt.

  1. Neue Regeln für Möblierungszuschläge beim möblierten Wohnen

Für die Vermietung von möbliertem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten sollen neue Regeln geschaffen werden: Vermieterinnen und Vermieter sollen den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen. Außerdem soll erstmals klar gesetzlich geregelt werden, dass Möblierungszuschläge angemessen sein müssen. Vorgesehen ist, dass sie sich am Zeitwert der Möbel orientieren müssen. Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieterinnen und Vermieter eine Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können, ohne den Wert der Möblierung berechnen zu müssen. Im Einzelfall soll ein höherer Zuschlag möglich sein, wenn der Wert der Möblierung höher liegt. Die Neuerungen sollen die Effektivität der Mietpreisbremse erhöhen: Derzeit ist es bei der Vermietung von möblierten Wohnungen regelmäßig schwierig, zu bestimmen, ob die Vorgaben der Mietpreisbremse eingehalten werden.

  1. Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge

Für Kurzzeitmietverträge soll es künftig erstmals eine fixe gesetzliche Höchstgrenze geben. Sie sollen für maximal sechs Monate abgeschlossen werden können. So soll die Durchsetzung der Mietpreisbremse effektiviert werden: Denn Kurzzeitmietverträge sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Auch künftig soll der Abschluss von Kurzzeitmietverträgen nur möglich sein, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt. Davon zu unterscheiden sind befristete Mietverträge: Sie unterliegen der Mietpreisbremse und hier soll es keine gesetzlichen Änderungen geben.

  1. Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung

Die Regelungen über die sogenannte Schonfristzahlung sollen ausgeweitet werden: Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen auch eine ordentliche Kündigung einmalig beseitigen können, indem sie die ausstehenden Beträge bezahlen. Eine solche Möglichkeit gibt es derzeit nur für außerordentliche, sprich fristlose Kündigungen.

  1. Vereinfachtes Verfahren bei Modernisierungen

Die Wertgrenze für Mieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. So soll gewährleistet werden, dass das vereinfachte Verfahren auch in Zukunft in Fällen kleinerer Modernisierungsmaßnahmen zur Anwendung kommen kann. Aufgrund der Preissteigerungen seit Inkrafttreten des vereinfachten Verfahrens ist die bislang geltende Wertgrenze inzwischen zu niedrig.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 6. März 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf sowie ein Informationspapier und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 08.02.2026

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die darin vorgeschlagenen Änderungen sollen zu mehr finanzieller Gerechtigkeit im Alter führen. Konkret geht es bei dem Gesetzentwurf um die Aufteilung von Rentenansprüchen aus der Zeit der Ehe. Bereits nach geltendem Recht werden Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe bei einer Scheidung hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Probleme bereiten bislang vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Wird ein Rentenanspruch beim Versorgungsausgleich vergessen, verschwiegen oder übersehen, geht das bisher zulasten eines Ex-Ehegatten. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Der Versorgungsausgleich hat sich insgesamt bewährt – muss aber an wenigen Stellen nachgebessert werden.

Hat ein Ex-Partner einzelne Rentenansprüche vergessen – ob versehentlich oder absichtlich –, geht das bisher zulasten des anderen Ex-Partners. Diese Gerechtigkeitslücke schließen wir nun: Künftig sollen vergessene Rentenansprüche auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden können. Bei einer Scheidung stellt der Versorgungsausgleich sicher, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt werden. Das verringert das Risiko von Altersarmut gerade für Frauen. Denn Beiträge zum Familienunterhalt sind gleichwertig, egal ob die Arbeit in den Beruf oder die Familie geflossen ist.“

Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich Bestandteil jeder Scheidung. Er regelt, wie das Vermögen von Ehepaaren in Bezug auf die Altersversorgung aufgeteilt wird. Im Versorgungsausgleich wird jeder Rentenanspruch, der während der Ehe erworben wird, hälftig aufgeteilt. Das gilt für gesetzliche, betriebliche und private Renten und Pensionsansprüche gleichermaßen. Der Grund für den Versorgungsausgleich ist: Arbeitsleistungen von Ehepartnern sind gleichwertig, egal ob sie im Beruf oder in der Familie erbracht werden. In der Praxis hat der Versorgungsausgleich insbesondere für die Alterssicherung geschiedener Frauen eine hohe Bedeutung.

Die nun vorgeschlagenen punktuellen Änderungen sollen die Teilhabegerechtigkeit verbessern und die Altersversorgung stärken. Zugleich sollen sie das Recht vereinfachen. Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:

  1. Vergessene, verschwiegene oder übersehene Rentenansprüche

Beide Ex-Ehegatten sollen im Alter die Hälfte des in der Ehezeit gemeinsam Erwirtschafteten zur Verfügung haben. Daher sollen Rentenansprüche, die bei der Scheidung vergessen, verschwiegen oder übersehen wurden, künftig nachträglich ausgeglichen werden können. Das bedeutet, dass der eine Ex-Ehegatte gegen den anderen Ex-Ehegatten einen Zahlungsanspruch erlangt. Im Alter muss dann monatlich die Hälfte der vergessenen Rente überwiesen werden. Bislang hat der benachteiligte Ex-Ehegatte in einem solchen Fall keinen Anspruch darauf, die Hälfte des Rentenanspruchs zu bekommen.

  1. Rentenansprüche von Unternehmern

Rentenansprüche von Unternehmern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, sollen künftig im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt werden. Solche Ansprüche werden derzeit nicht im Versorgungsausgleich ausgeglichen. Die Änderung spielt insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle. Das dient nicht nur der gerechten Teilhabe der Ex-Ehegatten, sondern sorgt auch für eine Gleichbehandlung betrieblicher Altersversorgungen von Arbeitnehmern und Unternehmern. Denn bei Arbeitnehmern werden solche Rentenansprüche schon jetzt ausgeglichen.

  1. Weitere Änderungen für die Praxis

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden:

  • Keine Splitteranrechte mehr: Bei der Scheidung werden grundsätzlich alle Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Künftig soll noch mehr als derzeit vermieden werden, dass dadurch Kleinstanrechte entstehen, die zu einer zersplitterten Altersversorgung führen. Dadurch werden auch die Verwaltungskosten verringert, was im Ergebnis der gesamten Versichertengemeinschaft zugutekommt.
  • Klarstellung zur Witwenrente: Stirbt ein Ex-Ehegatte, nachdem er erneut geheiratet hat, kann der neue Ehegatte eine Witwenrente bekommen. Diese Rente ist um den Versorgungsausgleich aus erster Ehe gekürzt, wenn der Versorgungsträger, also beispielsweise die betriebliche Altersversorgung, gleichzeitig eine Rente an den Ex-Ehegatten des Verstorbenen zahlt. Es soll nun gesetzlich klargestellt werden, dass die Witwenrente auch dann gekürzt bleibt, wenn der Ex-Ehegatte des Verstorbenen verstirbt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Versorgungsausgleich für den Versorgungsträger kostenneutral ist.
  • Verbessertes Verfahren: Haben sich seit der Scheidung Änderungen ergeben, kann der Versorgungsausgleich in manchen Fällen gerichtlich überprüft werden. Bislang geht das erst ein Jahr vor dem Renteneintritt. Künftig soll es bereits zwei Jahre vor Renteneintritt möglich sein. Das ist praxisgerecht und soll dafür sorgen, dass Gerichtsverfahren in der Regel bis zum Renteneintritt abgeschlossen sind.

Der Gesetzentwurf basiert auf Vorschlägen der interdisziplinär besetzten Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstages, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Gerichte, der Anwaltschaft, der Rentenberatung und der Versorgungsträger, darunter auch diejenigen der betrieblichen Altersversorgung, besteht.

Die Regelungen zu den vergessenen Anrechten sowie die Verfahrensverbesserungen waren bereits in der letzten Legislaturperiode Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens und wurden von der Praxis positiv bewertet. Wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode konnte das Gesetzgebungsvorhaben jedoch nicht abgeschlossen werden.

Der nunmehr vorgelegte Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 6. März 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 05.02.2026

Anlässlich des heutigen Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamm über Schwangerschaftsabbrüche in einer katholischen Klinik erklären Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Britta Haßelmann:

„Dieses Urteil ist für Joachim Volz ein Erfolg – aber dennoch ist es kein guter Tag für Frauen. Denn das Gericht hat nur Prof. Volz persönlich erlaubt, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Es wird keiner weiteren Ärztin und keinem Arzt erlaubt. 

Aber schon jetzt ist es so, dass die Versorgungslage für Schwangere in Deutschland immer schlechter wird. Dass Ärztinnen und Ärzte in diese unmögliche Lage gebracht werden – ihrem medizinischen Eid verpflichtet und gleichzeitig vom Arbeitgeber angewiesen –, ist unhaltbar und muss dringend reformiert werden. 

Mein größter Respekt gilt deshalb Prof. Volz. Ihn und seine Kolleginnen und Kollegen dürfen wir in so einer Lage nicht alleine lassen.“

Ulle Schauws:  

„Durch das Urteil im Fall Volz wird die Versorgung für Frauen in Not, die einen Schwangerschaftsabbruch brauchen, nur begrenzt gut. Das Pränatalzentrum Lippstadt wird damit mittelfristig gefährdet. Das ist und bleibt fatal für Frauen.

Es ist aber gesetzliche Verpflichtung, dass die Länder einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gewährleisten. Dies muss politisch gelöst werden – und das müssen Bund und Länder gemeinsam gewährleisten. Wir Grüne bringen darum jetzt einen Antrag in den Bundestag ein, der unter anderem fordert, dass Kliniken Schwangerschaftsabbrüche anbieten müssen, wenn die Versorgung nicht anderweitig gesichert ist. Allemal, wenn sie staatliche Gelder bekommen.

Für uns ist klar: Reproduktive Rechte sind ein essenzieller Bestandteil von Frauengesundheit. Das Recht über den eigenen Körper zu entscheiden, ist ein Menschenrecht und darf nicht aus religiösen Gründen verwehrt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.02.2026

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“ befasst. In ihrer 11. Sitzung am 25. Februar 2026 hat sie hierzu eine Stellungnahme verabschiedet. Darin werden Risiken für Kinder benannt und konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Schutz im digitalen Raum gestärkt werden können.

Dem Vorsitzenden der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, ist dabei eine Klarstellung besonders wichtig: „Kinder sind keine Klicks. Sie haben ein Recht auf Schutz, Privatsphäre und eine ungestörte Persönlichkeitsentwicklung – auch im digitalen Raum.

Es geht ausdrücklich nicht darum, Eltern das private Teilen von Kinderfotos zu verbieten. Viele Familien gehen verantwortungsvoll mit sozialen Medien um. Problematisch wird es dort, wo das Privatleben von Kindern systematisch öffentlich vermarktet und wirtschaftlich genutzt wird.

Wenn intime Momente, Krankheiten oder emotionale Ausnahmesituationen vor einem großen Publikum dargestellt und mit Werbeeinnahmen verknüpft werden, kann das die Würde und die Entwicklung eines Kindes beeinträchtigen. Hier besteht Handlungsbedarf.

Mit unserer Stellungnahme wollen wir einen Beitrag leisten, Kinder besser vor digitaler Ausbeutung zu schützen, ihre Persönlichkeitsrechte zu stärken und eine sachliche Debatte über Verantwortung im digitalen Familienleben zu führen.“

Die Stellungnahme ist unter https://www.bundestag.de/resource/blob/1150242/21-05-Stellungnahme-zum-Thema-Sharenting-.pdf abrufbar.

Weitere Drucksachen zur Arbeit der Kinderkommission finden Sie unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_Bildung-Familie-Senioren-Frauen-und-Jugend/kiko/Kommissionsdrucksachen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 26.02.2026

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entschei­dung angenommen, die die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse aus dem Jahr 2020 betrifft.

Die Beschwerdeführerin, eine Eigentümerin und Vermieterin ei­ner in Berlin gelegenen Wohnung, wendet sich mittelbar gegen die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn sowie die auf die­ser Grundlage vom Senat von Berlin erlassene Mietenbegrenzungsverordnung aus dem Jahr 2020. Durch die mit der Verfassungsbeschwerde mittelbar angegriffene Regelung wurde die im Jahr 2015 in das Bürgerliche Gesetzbuch einge­führte Miethöhenregulierung, welche zunächst faktisch auf fünf Jahre beschränkt war, verlängert.

Die Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Weder die mittelbar angegriffene Regulierung der Miethöhe bei Miet­beginn (Mietpreisbremse) noch die Mieten­begrenzungsverordnung des Landes Berlin aus dem Jahr 2020 verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten. Die Kammer knüpft hierbei an die Erwä­gungen aus dem Beschluss vom 18. Juli 2019 an (vgl. Pressemit­teilung Nr. 56/2019 vom 20. August 2019), wonach die durch die Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 bewirkten Grundrechtseingriffe gerechtfertigt waren, und führt aus, dass auch die seitdem festzustellenden Entwicklungen zu keinem anderen Abwägungsergebnis führen.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-012.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 17.02.2026

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3193) „zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag“ während der Schulferien in leicht geänderter Fassung beschlossen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen der AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Linke stimmte gegen den Entwurf.

Der Ganztagsausbau sei ein zentrales Vorhaben für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung habe eine hohe Dynamik im Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ausgelöst. Gleichzeitig leiste der Ganztag einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Fachkräftepotenzials, begründet die Regierung die Zielrichtung im Entwurf.

In den Zeiten der Schulferien sollen daher – zusätzlich zu den bereits vorgesehenen, den Rechtsanspruch erfüllenden Angeboten der Schulen, der Tageseinrichtungen und ihrer Kooperationspartner – Angebote der öffentlichen Träger und der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe unmittelbar rechtsanspruchserfüllend wirken. Der Gesetzentwurf sieht die Einbindung der Jugendarbeit in den Schulferien vor und knüpft diese zugleich an weitere Voraussetzungen zur qualitäts- und rechtssicheren Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung. Konkret geht es um eine Klarstellung zu einer Erfüllungsmodalität bezüglich des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregelung für die Schulferienzeiten, wonach der künftige Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Schulferienzeiten als erfüllt gilt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.

Die Unionsfraktion und die SPD-Fraktion betonten, das Gesetz mache vieles einfacher und flexibler und helfe den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die AfD-Fraktion kritisierte, der Staat werde zum Problemlöser für Probleme, die er selbst geschaffen habe. Die Linke sagte, die freien Träger der Jugendarbeit würden als Sparmodell missbraucht, wodurch sich aber das Problem der Unterfinanzierung nicht lösen lasse. Die Grünen attestierten dem Gesetz, die Logik der Kinder- und Jugendarbeit, die auf Freiwilligkeit beruhe, nicht zu verstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 164 vom 04.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung mehr Einsatz für die Demokratie. In einem Antrag (21/4455), der am Mittwochnachmittag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, stellt die Fraktion fest: „Wenn mittlerweile über 30 Prozent der Deutschen verhalten bis offen diktaturaffin sind, ist dies eine bedrohliche Tatsache. Fortwährend wird die Demokratie in Deutschland insbesondere von rechtsextremen Kräften immer häufiger in Frage gestellt und unterminiert.“

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, ein Demokratiefördergesetz auf Grundlage des bereits in der vergangenen Wahlperiode erstellten Entwurfs und unter Einbeziehung der Ergänzungen, Änderungen und Forderungen der demokratischen Zivilgesellschaft vorzulegen. So soll die Demokratiebildung und die allgemeine Stärkung der Zivilgesellschaft als dauerhafte Aufgabe etabliert werden. Außerdem verlangen die Abgeordneten, die Kommunen finanziell zu entlasten, zum Beispiel durch die Aktivierung der Vermögensteuer, damit diese in die Lage versetzt werden, die kommunale Demokratieförderung hinreichend zu finanzieren. Ferner müssten die Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zeitnah überarbeitet und dessen Finanzierung von einer Anteilsfinanzierung auf eine Vollfinanzierung durch den Bund umgestellt werden, „damit auch unter politisch schwierigen Bedingungen die wertvolle Arbeit weitergeführt wird“, schreiben die Linken.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 159 vom 04.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4299) mehr Selbstbestimmung in Fragen des Kinderwunsches. Sie stellt darin fest: „Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung, deshalb muss eine Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen möglich sein. Ebenso müssen Menschen sich frei für eine Schwangerschaft und für ein Leben mit Kindern entscheiden können. Von diesem Dreiklang der reproduktiven Gerechtigkeit – das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht von Schwangeren selbst zu entscheiden, ob sie ein Kind bekommen oder nicht und das Recht auf ein sicheres Leben mit Kindern – ist die Bundesrepublik Deutschland noch weit entfernt.“

Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fünften Sozialgesetzgesetzbuch zu regeln. Außerdem sollen die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche generell von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.

Der Antrag steht am Freitag, 27. Februar 2026, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 133 vom 25.02.2026

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997, 21/3487) beschlossen. Damit ist der Weg für die am Donnerstag vorgesehene zweite und dritte Lesung der Vorlage frei. Im Ausschuss stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für den noch auf Antrag der beiden Fraktionen geänderten Entwurf. Die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten sich, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen die Vorlage.

Neu geregelt werden soll laut Bundesregierung die Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater. Hintergrund des Entwurfs ist laut Begründung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 (Aktenzeichen: 1 BvR 2017/21). Das Gericht hatte danach die bisherigen Regelungen in Paragraf 1600 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erklärt. Laut Entwurf hat das Gericht dem Gesetzgeber bis zum 31. März 2026 Zeit gegeben, um eine Neuregelung in Kraft zu setzen.

Wie die Bundesregierung ausführt, will sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dergestalt umsetzen, dass ein „Wettlauf um die Vaterschaft“ vermieden beziehungsweise sachgerecht aufgelöst wird. „Im Zentrum steht eine Neuausrichtung der Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater, um abhängig vom Lebensalter des Kindes den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung zu tragen“, heißt es weiter. Zudem soll nach Willen der Bundesregierung durch ergänzende Regelungen Anfechtungssituationen oder Anfechtungsverfahren womöglich verhindert werden.

Dazu soll laut Entwurf beispielsweise eine Sperre für die Anerkennung der Vaterschaft während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes gelten. Zudem soll die Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater mit Zustimmung aller Beteiligten einschließlich des bisherigen rechtlichen Vaters ausgeweitet und die Rolle des Kindes bei der Anerkennung der Vaterschaft gestärkt werden.

Die im Ausschuss beschlossenen Änderungen betreffen Details zu einem Antrag auf Wiederaufnahme einer Anfechtung einer Vaterschaft durch den leiblichen Vater (Restitutionsantrag). Demnach soll dieser Antrag statthaft sein, wenn die „sozial-familiäre Beziehung“ zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater beendet ist. Im Regierungsentwurf war als zweite Möglichkeit noch das Bestehen einer „sozial-familiären Beziehung“ zwischen Kind und Antragssteller aufgeführt worden. Zudem sind im Vergleich zum Regierungsentwurf die Wartefristen für einen Wiederaufnahmeantrag modifiziert worden. Hatte der Regierungsentwurf noch eine Wartezeit von zwei Jahren ab Rechtskraft einer erfolglosen Anfechtung vorgesehen, orientiert sich die von der Koalition angepasste Regelung nun am Alter des Kindes. So ist bei jüngeren Kindern im Alter zwischen null und fünf Jahren eine Wartefrist von zwei Jahren vorgesehen; bei Kindern im Alter zwischen sechs und 13 Jahren sollen es drei und bei Kindern ab dem 14. Lebensjahr vier Jahre sein.

Vertreter der Koalitionsfraktionen kündigten in der Sitzung an, sich auch dem Thema Vaterschaft im Kontext privater Samenspenden annehmen zu wollen. In Anbetracht der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Fristen sei dies im vorliegenden Entwurf nicht geschehen, hieß es.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 129 vom 25.02.2026

Die Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (21/4205) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung soll unter anderem erläutern, auf welchen konkreten empirischen Daten und Studien die im Koalitionsvertrag getroffene Annahme basiert, dass die Vereinbarkeit durch die Einführung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verbessert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 121 vom 23.02.2026

Zur verdeckten Armut in Deutschland hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (21/4152) gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie diese die Aussagekraft der Studie zur Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen mit Blick auf ältere Menschen und Menschen auf dem Land einschätzt vor dem Hintergrund, dass diese Gruppen in der Studie unterrepräsentiert sind. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, welche Maßnahmen sie plant, um die Datengrundlage bei diesen Zielgruppen künftig zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 120 vom 23.02.2026

Eine Verlängerung der Verjährungsfrist für rückständige Unterhaltsforderungen eines zahlungspflichtigen Elternteils ist derzeit nicht geplant. Für den ordnungsgemäßen Vollzug seien die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geltenden Verjährungsfristen ausreichend, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4111) auf eine Kleine Anfrage (21/3852) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Weiter heißt es in der Antwort, dass die Erhöhung der Leistungen nach dem UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) durch Umstellung von der vollen zu einer hälftigen Kindergeldanrechnung im Koalitionsvertrag enthalten sei und die Regierung prüfe, ob und wie diese Änderung umgesetzt werden könne. Eine zentrale bundesweite Inkassostelle für Unterhaltsschulden einzurichten, könne den Rückgriff auf diese Leistung effizienter machen, so die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 116 vom 19.02.2026

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/4062) zu Berichten über verspätete Elterngeldzahlungen und mögliche Rückstände bei der Digitalisierung von Familienleistungen gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Anträge auf Elterngeld seit 2023 aufgrund fehlender oder verspätet ausgestellter Geburtsurkunden zurückgestellt werden mussten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 109 vom 16.02.2026

Die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund der Belastung der Beschäftigten steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (21/4094) der Fraktion Die Linke. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Konsequenzen sie aus den Ergebnissen der IfeS-Studie 2024 (Behindertenhilfe) zieht, die strukturelle Überforderung, fehlende Schutzkonzepte und mangelnde fachliche Unterstützung als zentrale Risikofaktoren für Gewalt identifiziert habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 109 vom 16.02.2026

Die Bundesregierung plant grundlegende Verbesserungen im Gewaltschutzgesetz. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (21/4082) vorgelegt.

Mit dem Entwurf sollen wesentliche Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes erreicht werden: So sollen Gerichte die Möglichkeit haben, anzuordnen, dass Täter die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthalts erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich führen müssen.

Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach das Familiengericht Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten kann. Außerdem soll der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht werden. Und Familiengerichte erhalten zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Die Bundesregierung will die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften besser verhindern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (21/4081) vorgelegt. Darin erläutert die Regierung: Eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft zeichne sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen zu können und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter begründen oder stärken zu können.

Zwar habe der Gesetzgeber auf dieses Phänomen bereits reagiert, jedoch reichten die rechtlichen Mittel bisher nicht aus, um diesen Missbrauch wirkungsvoll zu beenden. Mit dem Gesetzentwurf soll der präventive Ansatz erheblich weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden.

Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten (zum Beispiel der Anerkennende besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung) vorliegt. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.

Falsche oder unvollständige Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr sollen künftig strafbewehrt sein.

Ein Missbrauch soll künftig leichter – anhand von gesetzlich vorgesehenen Vermutungen – festgestellt werden können. Diese sollen sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage stärker an Erfahrungswerten aus der ausländerbehördlichen und der standesamtlichen Praxis orientieren.

Für leibliche Väter und Väter, die eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind haben, gilt dieses Gesetz ausdrücklich nicht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Der Anteil an Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern, in denen Parität erreicht wurde, ist von 2021 bis 2023 von 68,8 Prozent auf fast 80 Prozent gestiegen. Von 2023 bis 2024 ist der Anteil jedoch wieder leicht auf 77 Prozent gesunken. Das geht aus dem 8. Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz hervor, der nun als Unterrichtung (21/4000) vorliegt.

Darin heißt es weiter, dass es von 2020 bis 2024 eine kontinuierliche Steigerung des Frauenanteils bei den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern in diesen Aufsichtsgremien gab. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 lag der Frauenanteil demnach bei 48,1 Prozent, bis zum 31. Dezember 2024 ist er auf 52,3 Prozent gestiegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Die Fraktion Die Linke hat mehrere Kleine Anfragen zur Entwicklung der Mindestlöhne und deren Kontrollen in verschiedenen Bundesländern gestellt: zu Bayern (21/4119), Berlin (21/4120), Thüringen (21/4121) und zum Saarland (21/4122).

Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2025 die Kontrollkompetenz hatte, wie viele Arbeitgeberprüfungen die FKS durchgeführt hat und wie oft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Der Bericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) für den Berichtzeitraum 2021 bis 2024 liegt als Unterrichtung (21/3900) vor. Die Auswertungen zeigten, dass die praktische Umsetzung des BGleiG in den einzelnen Dienststellen zum Teil deutlich variiere.

Während einige Behörden bereits ein hohes Maß an Gleichstellungsorientierung etabliert hätten, bestünden in anderen Bereichen noch erhebliche Unterschiede in der Umsetzung der Vorgaben. Da der Wirkungsbereich des BGleiG den gesamten Bundesdienst umfasse, könnten die Ziele nur als erreicht gelten, wenn die Vorgaben flächendeckend umgesetzt würden, heißt es in dem Bericht.

Insgesamt hätten die Daten der Gleichstellungsstatistik bis 2023 einen kontinuierlichen Trend zu mehr Gleichstellung im Bundesdienst gezeigt, im Sinne einer gleich verteilten Teilhabe von Frauen und Männern an den verschiedenen Positionen.

Der Frauenanteil in Führungspositionen in allen Verwaltungsbereichen sei zwischen 2019 und 2023 deutlich angestiegen. Die deutlichsten Veränderungen fanden sich den Angaben zufolge zwischen 2021 und 2023 in den obersten Bundesbehörden und in den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes (KAS).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 97 vom 09.02.2026

„Sanktionen bei Kindern“ beim Bürgergeld thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/4019). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern in den Jahren 2018 bis 2024 von mindestens einer Leistungsminderung betroffen waren.

Und hier die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage:

https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104288.pdf

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 97 vom 09.02.2026

Die Grünen-Fraktion fordert eine bessere Versorgung von Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen. 2024 seien in Deutschland 106.455 Schwangerschaftsabbrüche verzeichnet worden, darunter etwa 96 Prozent im Einklang mit der gesetzlichen Beratungsregelung, heißt es in einem Antrag (21/3909) der Fraktion.

Das vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Projekt „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (ELSA) habe umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse zu zentralen Einflussfaktoren der Versorgungslage sowie zum Unterstützungsbedarf betroffener Frauen gebracht. Die Ergebnisse hätten einen erheblichen Handlungsbedarf aufgezeigt.

In mehreren Bundesländern werde der überwiegende Teil der Schwangerschaftsabbrüche von nur wenigen Ärzten und Einrichtungen übernommen. Insgesamt berichtete den Angaben zufolge jede fünfte der befragten Frauen, dass es ihr schwergefallen sei, eine Einrichtung für einen Abbruch zu finden. Die Versorgungslage verschlechtere sich seit Jahren kontinuierlich. Die Zahl der Kliniken und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, nehme demografisch bedingt ab.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die Versorgungslage zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage möglich ist. Ferner solle insbesondere für unterversorgte Bereiche telemedizinische Betreuung oder Beratung ermöglicht werden. Außerdem sollte das Thema Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 82 vom 02.02.2026

Neue Auswertungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) belegen den hohen Stellenwert sozialer Kontakte für die Versorgung psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine. Demnach erhalten 46 Prozent der jungen Menschen mit geringem psychischem Wohlbefinden professionelle Unterstützung, wenn ihre Eltern täglich Zeit mit Deutschen verbringen. Bei Familien mit selteneren Kontakten liegt dieser Anteil nur bei 29 Prozent. Die Ergebnisse basieren auf Daten der BiB/FReDA-Befragung „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland“. Darin wurden Eltern im Jahr 2025 gefragt, ob ihre Kinder seit der Ankunft in Deutschland aufgrund psychischer Probleme Unterstützungsangebote in Anspruch genommen haben. Erfasst wurde dabei ein breites Spektrum an Hilfen – von professionellen Angeboten etwa von Kinderärzten, (Schul-)Psychologen, Sozialarbeitern und weiteren Fachdiensten bis hin zu informeller Unterstützung durch Freunde oder Bekannte.

Wie aus der Befragung hervorgeht, war das psychische Wohlbefinden ukrainischer Kinder und Jugendlicher zu Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland deutlich schlechter als das von Gleichaltrigen im Land. Obwohl sich ihre Verfassung nach einem einjährigen Aufenthalt verbesserte, wiesen 2023 noch immer 67 Prozent der Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine ein schlechteres psychologisches Wohlbefinden auf. „Mentale Gesundheit ist die Grundlage für eine förderliche Entwicklung und die Ausschöpfung von Bildungspotenzialen“, erklärt Dr. Anna Daelen vom BiB die Bedeutung des psychischen Wohlbefindens. Zugleich kann eine gute psychosoziale Unterstützung die gesellschaftliche Teilhabe stärken und langfristigen sozialen und gesundheitlichen Folgekosten vorbeugen.

Rund jedes dritte Kind mit geringerem mentalem Wohlbefinden bekam fachliche Hilfe

Die Auswertungen des BiB zeigen: Von ukrainischen Kindern und Jugendlichen mit geringem psychischem Wohlbefinden hat seit ihrer Ankunft in Deutschland bis 2025 knapp jedes dritte Kind (32?Prozent) formelle Unterstützungsangebote genutzt. Konkret wandten sich 18?Prozent an einen Kinderarzt, 10?Prozent erhielten therapeutische Hilfe durch Psychologen oder Psychiater. Beratung durch Schulpsychologen oder die Nutzung psychologischer Online-Angebote waren mit jeweils 6?Prozent vergleichsweise selten.

Dabei besteht kein Zusammenhang zwischen der Inanspruchnahme professioneller Hilfsangebote für ukrainische Kinder und Jugendliche und dem Geschlecht, der elterlichen Bildung oder der Erwerbstätigkeit der Eltern. Entscheidend ist vielmehr, ob die Eltern schon frühzeitig regelmäßig Zeit mit Deutschen verbracht haben. Demnach nahmen Eltern, die im Jahr 2023 angegeben hatten, täglich Zeit mit Deutschen zu verbringen, bei psychischen Problemen ihrer Kinder deutlich häufiger professionelle Unterstützungsangebote in Anspruch als Eltern mit weniger Kontakt zu Deutschen.

Die Ergebnisse unterstreichen, wie wichtig der Kontakt zur Bevölkerung im Zielland für Geflüchtete und ihre Familien sein kann. „Unabhängig davon, ob die geflüchteten Kinder und Jugendlichen langfristig in Deutschland bleiben oder später in ihre Heimat zurückkehren: Es ist essentiell für ihre weitere Entwicklung, ihre Teilhabe zu fördern und ihr psychisches Wohlbefinden zu verbessern“, betont die Direktorin des BiB, Prof. Dr. C. Katharina Spieß. Hier können Kontakte zu Deutschen, die sich mit dem hiesigen Gesundheitssystem oder weiteren Hilfsangeboten besser auskennen, sehr hilfreich sein.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 24.02.2026

Die Menschen in Deutschland sollen noch mehr im Erwerbsjob arbeiten, so die Forderung von Bundesregierung und Arbeitgebern. Doch dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen, insbesondere für Erwerbstätige mit Familie oder anderen Sorgeverpflichtungen. Da hapert es häufig, zeigen neue Daten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zur Stabilität der Kinderbetreuung in Deutschland: 54 Prozent der erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern, die eigentlich eine externe Kinderbetreuung in einer Kita, bei Tageseltern oder in einer schulischen Ganztagsbetreuung haben, waren im Herbst 2025 an einem oder mehreren Tagen mit Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar kurzfristigen Schließungen der Einrichtung konfrontiert, beispielsweise wegen Personalmangels. Das ergibt sich aus der neuen Welle der WSI-Erwerbspersonenbefragung, in deren Rahmen rund 900 Personen mit Kindern in Betreuung befragt wurden. Weiteres Ergebnis: Fast ein Drittel der von Ausfällen oder Kürzungen Betroffenen musste die eigene Erwerbsarbeitszeit reduzieren, um die Betreuungslücke zu schließen. Mehrheitlich springen Frauen ein, gleichzeitig reduzieren betroffene Männer etwas häufiger ihre Arbeitszeit im Erwerbsjob, wahrscheinlich, weil sie häufiger Vollzeit arbeiten.

Bei einer Vorläuferbefragung Ende 2024 hatten sogar gut 59 Prozent der Eltern von Ausfällen oder Kürzungen bei der Kinderbetreuung berichtet. Dies ist zwar im Zeitverlauf ein leichter Rückgang, jedoch befinden sich die Ausfallzeiten immer noch auf einem hohen Niveau, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. Vor dem Hintergrund dieser Betreuungssituation gehe die aktuelle Diskussion über angeblich zu hohe Teilzeitquoten an der Realität vorbei, weil die Beschäftigten aufgefordert würden, mehr Erwerbsarbeit zu leisten, ohne die Rahmenbedingungen und damit auch die Verantwortung des Staates in den Blick zu nehmen.

„Unter den aktuellen Umständen können berufstätige Eltern nicht verlässlich planen und vor allem Frauen müssen sich zweimal überlegen, ob sie eine Erwerbsarbeit aufnehmen oder ausweiten können. Die Zahlen unterstreichen, dass die aktuelle Arbeitszeitdebatte vielfach falschherum aufgezäumt ist: Wir brauchen erstens weitere massive Investitionen in eine wirklich verlässliche Infrastruktur für die frühe Bildung, vor allem eine bessere Personalausstattung. Zumal ja zusätzlich noch hunderttausende Betreuungsplätze fehlen“, sagt Kohlrausch. „Zweitens sollte man alles unterlassen, was Arbeitszeiten für Beschäftigte noch schlechter planbar macht, beispielsweise die von der Regierung geplante Abschaffung der täglichen Arbeitszeit-Höchstgrenze.“

Im Detail gaben von den im November und Dezember 2025 befragten Müttern und Vätern, die ihre Kinder in einer Kita, bei Tageseltern oder einer Ganztagsschule in Betreuung gegeben haben, 35 Prozent an, dass die Einrichtung in den drei Monaten zuvor an mindestens einem Tag kurzfristig und ungeplant geschlossen hatte. Bei 44 Prozent kam es zu Verkürzungen der vereinbarten Betreuungszeiten. Da ein Teil der Eltern sowohl mit Kürzungen als auch mit Schließungen zurechtkommen musste, summiert sich die Quote der Betroffenen insgesamt auf bundesweit 54 Prozent. Dabei waren die Ausfall-Quoten in Ostdeutschland niedriger als im Westen, insbesondere mit Blick auf Schließungen. So gaben 21 Prozent der Eltern in Ostdeutschland an, in den drei Monaten vor der Befragung einen Ausfall der Betreuung an mindestens einem Tag erlebt zu haben, während dies im Westen 39 Prozent der befragten Eltern betraf. Und während im Osten 39 Prozent der Eltern eine Reduktion der Betreuungszeiten erlebten, waren dies im Westen der Republik 45 Prozent.

Besonders häufig waren Eltern von kleinen Kindern betroffen: 40 Prozent der Befragten mit Kindern unter drei Jahren berichteten im bundesweiten Schnitt von Schließungen. Auch bei den Eltern von Drei- bis Sechsjährigen waren es 39 Prozent. Mit Reduktionen der Öffnungszeiten waren 49 Prozent mit Kindern unter drei und 51 Prozent bei Eltern von Drei- bis Sechsjährigen konfrontiert, während all diese Werte bei Eltern älterer Kinder niedriger liegen.

Unter allen Eltern mit Kindern in einer der genannten Betreuungsformen mussten rund 11 Prozent mit Schließungen an einem Tag zurechtkommen, 17 Prozent mussten Schließungen an zwei bis fünf Tagen ausgleichen und je knapp 3 bzw. 4 Prozent sogar an sechs oder mehr Tagen.

Um die Betreuungslücke auszugleichen, sprang in den meisten Fällen ein Elternteil ein. In Partnerschaften waren dabei Mütter noch deutlich stärker eingespannt als Väter. So gaben 73 Prozent der betroffenen Männer, die in heterosexuellen Partnerschaften leben, an, ihre Partnerin sei eingesprungen, unter den Frauen sagten das 39 Prozent über ihren Partner. Insgesamt 30 Prozent der von Kürzungen oder Schließungen betroffenen Eltern gaben an, als Reaktion auf Ausfälle kurzfristig ihre Arbeitszeit im Erwerbsjob reduziert zu haben. Unter den Männern reduzierten 33 Prozent die Erwerbsarbeitszeit, unter den Frauen 26 Prozent. Die Forschenden des WSI vermuten, dass das auch daran lag, dass Frauen häufiger nicht Vollzeit arbeiten. Auch Verwandte und/oder Freunde spielen eine wichtige Rolle, um akute Betreuungskonflikte zu entschärfen: 42 Prozent der betroffenen Eltern berichteten, auf ihr privates Umfeld zurückgegriffen zu haben.

„Zu geringes Angebot und mangelnde Verlässlichkeit bei Kitas und Ganztagsschulen sind längst ein kritischer Engpass für die Berufstätigkeit von Millionen Eltern, insbesondere Müttern. Problematisch ist auch, dass die unzuverlässige Betreuung die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen und damit geschlechtsspezifische Muster der Verteilung und Sorge- und Erwerbsarbeit eher verschärft. Auch das steht einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen entgegen“, analysiert WSI-Direktorin Kohlrausch. „Das Geld für eine Fachkräfteoffensive und verbesserte Arbeitsbedingungen in Erziehungsberufen wäre damit doppelt gut angelegt. Solche Investitionen sind allemal wirkungsvoller als zusätzlicher Druck durch Deregulierungen.“

Informationen zur Befragung
Für die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung werden Erwerbstätige und Arbeitsuchende von infratest dimap online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.
Hier geht es zu unserem Forschungsüberblick mit Studien zur Arbeitszeitdebatte.
 
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.02.2026
  • Anteil der Verheirateten an der volljährigen Bevölkerung gesunken: von 60 % Ende 1994 auf 50 % Ende 2024
  • Durchschnittsalter bei erster Heirat gestiegen: Frauen 2024 im Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre
  • Scheidung erfolgte 2024 nach durchschnittlich 14,7 Jahren – 2,7 Jahre später als 1994

Noch nie seit 1950 haben sich in einem Jahr so wenige Menschen das Ja-Wort gegeben: Im Jahr 2024 lag die Zahl der Eheschließungen auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe. Insgesamt wurden 2024 in Deutschland 349 200 Ehen geschlossen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag der Ehe am 8. Februar 2026 mitteilt. Mehr als drei Viertel (79 %) der 698 400 Eheschließenden heirateten zum ersten Mal, waren also zuvor weder geschieden noch verwitwet. Gut 97 % der Ehen schlossen Paare unterschiedlichen Geschlechts und knapp 3 % Paare gleichen Geschlechts. Nach der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 gehen seit dem Berichtsjahr 2018 auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen in die Statistik ein.

Zwei Drittel der 65- bis 69-Jährigen verheiratet

Jede zweite erwachsene Person in Deutschland ist verheiratet. Das entsprach 34,6 Millionen Menschen, die Ende 2024 in einer Ehe lebten – knapp 50 % der Bevölkerung ab 18 Jahren hierzulande. Zahl und Anteil der Verheirateten sinken jedoch seit Jahren nahezu kontinuierlich: 30 Jahre zuvor hatten noch rund 39,2 Millionen volljährige Menschen in einer Ehe gelebt, das waren 60 % aller Erwachsenen. Am höchsten war 2024 der Anteil der Verheirateten an der jeweiligen Bevölkerung bei den 65- bis 69-Jährigen: Gut 3,5 Millionen der 5,3 Millionen Menschen in diesem Alter und somit zwei Drittel (66 %) waren zum Jahresende 2024 verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.

Jede dritte erwachsene Person ist ledig – Anteil deutlich gestiegen

Im selben Zeitraum sind die Zahl der volljährigen ledigen Personen und ihr Anteil an der Bevölkerung ab 18 Jahren deutlich gestiegen. Ende 2024 waren 23,1 Millionen Menschen ab 18 Jahren ledig, also nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden. 1994 waren es gut 16,0 Millionen Volljährige. Der Anteil der Ledigen an der Bevölkerung ab 18 Jahren stieg binnen 30 Jahren von 24 % auf gut 33 %.

Durchschnittsalter bei der ersten Heirat seit 1994 um 6 Jahre gestiegen

Dass der Anteil der Verheirateten seit Jahren schrumpft, geht auch damit einher, dass die Menschen bei ihrer ersten Heirat immer älter sind – sofern sie überhaupt heiraten. Das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung ist binnen 30 Jahren um rund sechs Altersjahre gestiegen: Im Jahr 2024 waren Frauen bei ihrer ersten Heirat im Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre. 1994 hatte das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung für Frauen bei 27,1 Jahren und für Männer bei 29,4 Jahren gelegen.

Ehen werden später geschieden und halten länger als vor 20 Jahren

Auch bei den Scheidungen sind Frauen und Männer älter als früher. Im Jahr 2024 lag es bei 44,6 Jahren bei Frauen und bei 47,6 Jahren bei Männern. Binnen 30 Jahren ist es um 8,1 Jahre bei Frauen (1994: 36,5 Jahre) und um 8,3 Jahre bei Männern (1994: 39,3 Jahre) gestiegen. Zugleich halten Ehen länger als früher: 2024 lag die Durchschnittsdauer einer Ehe bis zur Scheidung bei 14,7 Jahren. Im Jahr 1994 waren Ehepaare bis zur Scheidung im Schnitt noch 12,0 Jahre verheiratet.

2024 wurden gut 129 300 Ehen geschieden und somit etwas mehr (+0,3 %) als im Vorjahr, als der niedrigste Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht wurde.

Deutschland bei Eheschließungen etwas über EU-Schnitt

Gemessen an der Bevölkerung wird in Deutschland etwas häufiger geheiratet als im Durchschnitt der Staaten der Europäischen Union (EU): Im Jahr 2023 gab es hierzulande 4,3 Eheschließungen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner, das waren etwas mehr als im EU-Schnitt (4,0). Die meisten Ehen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden laut EU-Statistikbehörde Eurostat 2023 in Rumänien (5,8), Lettland (5,6) und Ungarn (5,2) geschlossen. Die wenigsten Eheschließungen gab es in Bulgarien (3,4), Italien (3,1) und Slowenien (3,0) – jeweils an ihrer Bevölkerung gemessen.

Methodische Hinweise:

Die Daten zur Bevölkerung in Deutschland nach dem Familienstand beziehen sich jeweils auf den Stichtag 31. Dezember des Jahres. Sie stammen aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der Volkszählung 1987 für die Jahre bis 2010, auf Grundlage des Zensus 2011 für die Jahre 2011-2021 und des Zensus 2022 ab 2022.  Daher gibt es Brüche in der Zeitreihe. Weitere methodische Hinweise bietet der Qualitätsbericht zur Bevölkerungsfortschreibung.

Für den EU-Vergleich 2023 lagen keine Daten für Dänemark, Irland und Zypern vor.

Weitere Informationen:

Weitere Daten zur Bevölkerung nach Familienstand liefern die Tabellen zur Bevölkerung in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Daten zu Eheschließungen bieten dort auch die Tabelle zu Eheschließungen seit 1950 sowie der Statistische Bericht „Eheschließungen 2024„.

Lange Zeitreihen zu Ehescheidungen sind in der Tabelle zu Ehescheidungen seit 1950 in GENESIS-Online sowie im Statistischen Bericht – Rechtskräftige Beschlüsse in Ehesachen – 1990-2024 verfügbar.

Ergebnisse für die EU-Mitgliedstaaten sind in der Eurostat-Tabelle zu Eheschließungen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.02.2026
  • Darüber hinaus ist die Betreuung von Angehörigen bei Frauen wichtiges Motiv für Teilzeitarbeit, bei Männern die Aus- und Weiterbildung
  • Wer wegen Betreuungspflichten seine Arbeitszeit reduziert, tut dies mehrheitlich auf eigenen Wunsch

Die Gründe für eine Teilzeittätigkeit sind vielfältig und können bei Frauen und Männern unterschiedlich stark zum Tragen kommen. Am häufigsten gaben Teilzeitbeschäftigte im Jahr 2024 den eigenen Wunsch nach Teilzeit als Grund für die Reduzierung der Arbeitsstunden an. Das traf auf 27,9 % der insgesamt 13,1 Millionen Erwerbstätigen in Teilzeit zu, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. Teilzeitbeschäftigte Frauen (28,9 %) wollten demnach häufiger in Teilzeit arbeiten als teilzeitbeschäftigte Männer (24,9 %).

Ein weiterer wichtiger Grund für die Teilzeittätigkeit ist die Betreuung von Angehörigen. 23,5 % der Teilzeitbeschäftigten arbeiteten in reduziertem Umfang, um Kinder, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Personen zu betreuen. Bei Frauen war dieser Anteil mit 28,8 % mehr als viermal so hoch wie bei Männern mit 6,8 %. Eine Aus- oder Fortbildung oder ein Studium waren für 11,6 % ein Teilzeitgrund. Teilzeitbeschäftigte Männer gaben dieses Motiv mit einem Anteil von 21,5 % deutlich häufiger an als Frauen (8,4 %).

Ein weiterer Grund für das Arbeiten in Teilzeit waren die eigene Krankheit oder Behinderung (4,9 %). Weitere 4,8 % der Teilzeitbeschäftigten würden gern in Vollzeit arbeiten, konnten jedoch keine passende Stelle dazu finden. Die restlichen 27,4 % hatten andere familiäre, persönliche oder sonstige Gründe für ihre Teilzeitbeschäftigung.

Insgesamt arbeiteten im Jahr 2024 in Deutschland 30,6 % aller Erwerbstätigen in Teilzeit. Bei Frauen war die Teilzeitquote mit 49,5 % deutlich höher als bei Männern (13,9 %).

Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten spielt untergeordnete Rolle bei Entscheidung, Angehörige selbst zu betreuen

Wer wegen der Betreuung von Angehörigen wie Kindern oder Pflegebedürftigen in Teilzeit arbeitet, gab überwiegend an, das auf eigenen Wunsch zu tun. Knapp zwei Drittel (65,3 %) derer, die wegen Betreuung in Teilzeit arbeiteten, wollten diese Betreuung selbst übernehmen. Die Verfügbarkeit oder die Kosten von Betreuungsangeboten spielten bei der Entscheidung eine vergleichsweise untergeordnete Rolle: Für 11,1 % der Beschäftigten, die wegen der Betreuung von Angehörigen in Teilzeit arbeiteten, stand zu den benötigten Tageszeiten kein geeignetes Betreuungsangebot zur Verfügung. 5,2 % konnten das Betreuungsangebot nicht bezahlen, weitere 3,1 % fanden in der Nähe kein passendes Angebot. Für 15,4 % waren andere Gründe ausschlaggebend.

Methodische Hinweise:

Betrachtet werden Erwerbstätige im Alter ab 15 Jahren in Hauptwohnsitzhaushalten. Bei den Angaben handelt es sich um Endergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2024. Die Werte sind gerundet, bei der Summierung sind daher Abweichungen möglich. Bei den angegebenen Gründen für eine Teilzeitbeschäftigung handelt es sich jeweils um den Hauptgrund nach der Selbsteinschätzung der Befragten.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum Thema Erwerbstätigkeit nach Geschlecht sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ gebündelt.

Weitere Indikatoren zur Qualität der Arbeit stehen auf einer eigenen Themenseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 30.01.2026

Anreize in der Schule können sozioökonomische Ungleichheiten aber verringern

Welche Kinder strengen sich in der Schule mehr an, und was hat das mit ihrer sozialen Herkunft zu tun? Bislang konnte die Bildungsforschung darauf kaum empirisch fundierte Antworten geben. Eine gerade im Wissenschaftsjournal American Sociological Review erschienene WZB-Studie zeigt jetzt mit Hilfe eines innovativen Experiments: Kinder aus Familien mit höherem sozialen Status strengen sich zwar mehr an als Kinder aus weniger privilegierten Familien – vor allem wenn es keine Belohnungen gibt. Mit greifbaren Anreizen für die Bearbeitung von Aufgaben wird dieser Unterschied aber deutlich kleiner.

Jonas Radl, Gastforschungsprofessor am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), hat mit einem Team von internationalen Forscher*innen seit 2018 am WZB untersucht, wie sich die soziale Herkunft auf die Anstrengungsbereitschaft von Schulkindern auswirkt. Sein interdisziplinäres Projekt „Effort and Social Inequality“, das von WZB-Direktorin Heike Solga begleitet wurde, erweitert das Wissen über Bildungskarrieren um einen entscheidenden Aspekt: Während es viele Erkenntnisse darüber gibt, wie stark der Einfluss des sozialen Hintergrunds auf die Fähigkeiten junger Menschen ist, war die Frage bislang wenig untersucht, wie groß der Einfluss der sozialen Herkunft auf die Anstrengungsbereitschaft ist. Arbeiten privilegierte Kinder härter – und tun sie dies, weil sie mehr Unterstützung erfahren? Und wie könnten auch Schüler*innen motiviert werden, die nicht aus Akademikerfamilien stammen?

Das Studiendesign

In der experimentellen Studie lösten 1.360 Fünftklässler*innen aus Madrid und Berlin einfache kognitive Aufgaben, mit denen Konzentration, Aufmerksamkeit und Selbstkontrolle gemessen werden konnten. 60 Klassen aus 32 Schulen waren beteiligt. Die simplen, aber anstrengenden Aufgaben wurden in verschiedenen Situationen bearbeitet: einmal ohne Belohnungen für richtige Antworten, dann mit kleinen Geschenken und schließlich im Wettbewerb mit zusätzlicher symbolischer Anerkennung.

Die Ergebnisse

Schulkinder aus privilegierten Elternhäusern zeigen mehr kognitive Anstrengung als jene aus benachteiligten Verhältnissen, besonders wenn keine Belohnung angeboten wird und es allein um die intrinsische Motivation geht. Die Lücke zwischen beiden Gruppen ist jedoch nicht sehr groß, und sie kann durch Anreize wettgemacht werden. Sobald es kleine Belohnungen wie Spielzeuge oder soziale Anerkennung für die Lösung einer Aufgabe gibt, arbeiten Kinder aus sozial schwächeren Elternhäusern fast genauso engagiert wie privilegierte Kinder.

Persönlichkeitseigenschaften oder die Intelligenz der Kinder können den Unterschied in der Anstrengung nicht erklären. Die Befunde zeigen vielmehr, dass das Anstrengungsverhalten entscheidend von der sozialen Umgebung beeinflusst wird. Lebensumstände spielen eine wichtige Rolle, etwa welche Ressourcen es in den Familien gibt und wie viel Sicherheit die Kinder erleben. Wenn Kinder mit Mängeln aufwachsen, z. B. mit fehlenden finanziellen Mitteln oder weil ihre Eltern wenig Zeit im Alltag für sie haben, fällt es ihnen schwerer, sich auf eine bestimmte Aufgabe zu konzentrieren.

Individuelle Fortschritte prämieren

Die Ergebnisse haben auch eine politische Dimension. Bildungschancen könnten gerechter gemacht werden, wenn nicht nur Leistung, sondern auch individuelle Fortschritte im Klassenraum prämiert würden, so Jonas Radl. „Schulische Belohnungen, spielerisches Lernen und soziale Anerkennung können helfen, Unterschiede im Anstrengungsniveau zwischen Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten zu verringern“, sagt der Forscher. Heike Solga, Mitautorin des Artikels und Direktorin der Abteilung Ausbildung und Arbeitsmarkt am WZB: „Die Studie liefert wichtige Hinweise, wie der Einfluss der sozialen Herkunft in der Schule besser ausgeglichen werden kann. Das ist wichtig für ein faireres Bildungssystem und gleiche Chancen.“

Die Studie wurde im Februar im Journal American Sociological Review veröffentlicht: Jonas Radl, William Foley, Lea Katharina Kröger, Patricia Lorente, Alberto Palacios-Abad, Heike Solga, Jan Stuhler, Madeline Swarr (2026): “The Social Origins of Effort: How Incentives Reduce Socioeconomic Disparities among Children”. In: American Sociological Review, 91(1). https://doi.org/10.1177/00031224251401933.

Link zur Abbildung: Unterschiede in der Anstrengungsintensität von Schüler*innen

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH vom 25.02.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Eine aktuelle Umfrage unter Einrichtungen und Diensten der Freien 

Wohlfahrtspflege zeigt eine weitere Verschärfung der finanziellen Situation im sozialen Sektor. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der anhaltende Ressourcenmangel nicht nur konkrete Hilfsangebote, sondern auch Möglichkeiten des freiwilligen Engagements bedroht. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Reform des Sozialstaates in Deutschland und der Haushaltsverhandlungen für die kommenden Jahre warnen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Gesamtverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland), dass ohne stabile soziale Infrastruktur weder gesellschaftliche Teilhabe noch sozialer Zusammenhalt dauerhaft gewährleistet werden können.

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage:

Über 80 Prozent der Einrichtungen und Dienste erwarten zukünftig Einschränkungen oder die Einstellung von sozialen Angeboten

82 Prozent der Befragten rechnen damit, dass sie perspektivisch weitere Angebote und Leistungen zurückfahren müssen. Dabei gaben 28 Prozent an, dass Angebote und Leistungen ganz wegfallen könnten.

20 Prozent der Einrichtungen und Dienste mussten Angebote schließen

Mehr als zwei Drittel der Befragten gaben an, dass sie in den vergangenen beiden Jahren auf Grund von Kostensteigerungen und/oder Kürzungen Angebote eingeschränkten oder ganz einstellen mussten. Der Anteil der Einrichtungen und Dienste mit vollständig eingestellten Angeboten stieg im Vergleich zu einer Umfrage Mitte 2024 von 14,7 % auf 20 %.

Regionale Versorgung zunehmend unzureichend

Mehr als 60 Prozent der Einrichtungen geben an, dass das soziale Angebot in ihrer Region nicht (10%) oder nur teilweise (51%) ausreichend ist.

Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die soziale Infrastruktur wird derzeit kaputt gespart. Jahr um Jahr verlieren wir weitere Orte, an denen Menschen zusammenkommen und Hilfe erfahren: Beratungsstellen für Migrant*innen, Projekte zur Arbeitsmarkteingliederung, Kitas und viele weitere Einrichtungen, die unser Land am Laufen halten. Das Wegfallen dieser Orte trifft die Schwächsten in unserer Gesellschaft am härtesten. In Zeiten, in denen der Sozialstaat immer häufiger infrage gestellt wird, müssen wir ihn stärken, statt ihn zu kürzen. Das Problem sind dabei nicht die Kosten, sondern die Tatsache, dass die breitesten Schultern nicht ausreichend in die Verantwortung genommen werden. Wir brauchen dringend eine gerechte Besteuerung großer Vermögen und Einkommen, um gerade auch in benachteiligten Quartieren wieder mehr in den sozialen Aufstieg investieren zu können.”

Ein weiterer Aspekt: Viele soziale Angebote sind Ankerpunkte für freiwilliges Engagement. Die Umfrage zeigt: Mehr als zwei Drittel der Befragten gehen davon aus, dass der Wegfall von Angeboten auch die Möglichkeiten für freiwilliges Engagement verringern wird. Damit wird das zivilgesellschaftliche Fundament geschwächt, das für einen modernen, partizipativen Sozialstaat unverzichtbar ist.

Die Verbände betonen: Eine nachhaltige Reform des Sozialstaates muss eine stabile Finanzierung sozialer Dienste sicherstellen, die Freie Wohlfahrtspflege als verlässlichen Partner anerkennen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt als Kernziel verankern.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfragen steht zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.02.2026

Zur heute veröffentlichten Studie des DIW zu Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer Vermögenssteuer kommentiert AWO-Präsident Michael Groß:

„Die extrem ungleiche Verteilung von Vermögen in Deutschland ist ein Skandal. Während die einen Jahr für Jahr höhere Milliardenbeträge auf dem Konto haben – oft völlig leistungslos durch Erbschaften –, nimmt die Zahl derer, die von Armut bedroht sind, weiter zu. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts diese Woche gezeigt haben, stieg die Zahl der Armutsgefährdeten allein im letzten Jahr um 300.000 an. Diese Gerechtigkeitslücke ist eine schwere Hypothek für unsere Demokratie, denn Menschen erwarten zurecht, dass die Demokratie für faire, gleichwertige Lebensbedingungen sorgt.

Als AWO fordern wir seit Jahren eine gerechte Besteuerung von Vermögen, und dazu gehört u.a. die Wiedererhebung der Vermögenssteuer. Wie die neue Studie des DIW zeigt, ergäbe sich schon bei einem Steuersatz von nur 1 Prozent (und Freibeträgen in Millionenhöhe!) ein jährliches Steueraufkommen von 42 Milliarden Euro. Als „Ländersteuer“ käme die Vermögenssteuer direkt den Bundesländern zugute. Aus unserer sozialen Arbeit vor Ort wissen wir, unter welchem Sparzwang Länder und Kommunen stehen und wie sich dies in Form von Kürzungen bei sozialen Einrichtungen niederschlägt. Wir sollten die Reichsten in unserem Land dringend stärker daran beteiligen, dass Kitas, Schulen und soziale Angebote funktionieren. Das wäre ein wichtiger Schritt, um insbesondere Menschen in benachteiligten Quartieren zu unterstützen.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.02.2026

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat gestern in der Berliner Kulturbrauerei mit über 200 Gästen aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft seinen traditionellen Neujahrsempfang ausgerichtet. Die Veranstaltung markierte den Auftakt in ein sozialpolitisch bedeutendes Jahr und wurde durch Impulse von Andreas Bovenschulte,

Präsident des Bundesrates und Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen, sowie von Prof. Dr. Reyhan Şahin alias Lady Bitch Ray eingeordnet. Im Mittelpunkt stand die Verleihung des Lotte-Lemke-Engagementpreises, der in drei Kategorien sowie mit einem Sonderpreis vergeben wurde. Ausgezeichnet wurden Projekte aus verschiedenen Regionen Deutschlands. 

Unter dem Motto „Die AWO: Gestern. Heute. Weiter.“ spannten die Beiträge des Abends den Bogen von den historischen Wurzeln der AWO zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen. Deutlich wurde: Solidarität, Demokratie und soziale Gerechtigkeit bleiben zentrale Werte, die angesichts sozialer Ungleichheit und gesellschaftlicher Spaltung aktiv weiterentwickelt werden müssen. Ehrenamtliches Engagement wurde dabei als tragende Säule für gesellschaftlichen Zusammenhalt hervorgehoben.

Der Lotte-Lemke-Engagementpreis ging in diesem Jahr an Projekte für Kinder, gegen Einsamkeit und für eine humane Migrationspolitik. In der Kategorie „Engagement fördert Innovation“ wurde das „Schülergericht Chemnitz“ des AWO Kreisverbandes Chemnitz und Umgebung e.V. ausgezeichnet. Der Preis in der Kategorie „Engagement wirkt nachhaltig“ ging an die „Kinderspielstadt Schängelheim“ des AWO Kreisverbandes Koblenz Stadt e.V. In der Kategorie „Engagement gegen Einsamkeit und Armut“ wurde die „Mobile Plauderbank – Begegnung gegen Einsamkeit“ des AWO Kreisverbandes Nürnberg gewürdigt.

Mit einem Sonderpreis ehrte die Jury das bundesweite Projekt „100 Boote – 100 Millionen Menschen“, das ein starkes Zeichen für Solidarität, Vielfalt und Menschlichkeit gesetzt hat. Mit dem Lotte-Lemke-Engagementpreis würdigt die AWO jährlich ehrenamtliche Projekte, die ihre Grundwerte im Alltag lebendig machen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.01.2026

Einen guten Start ins Leben für alle Kinder – Caritas fordert gesetzliche Grundlage zur verlässlichen Finanzierung von Babylotsen

Der Deutsche Caritasverband (DCV) und die Stiftung SeeYou fordern die Bundesregierung auf, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von Lotsendiensten in Deutschlands Geburtskliniken zu schaffen. Babylotsen beraten Eltern unmittelbar nach der Entbindung und vermitteln den Zugang zu weiterführenden Hilfsangeboten.
Bei 15 Prozent der in Deutschland geborenen Kinder ist eine gute Entwicklung heute erkennbar gefährdet, weil die Familien erheblich belastet und Unterstützungsangebote für sie nur schwer erreichbar sind. Das sind doppelt so viele wie 2017. Die Zahl der Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung ist auf einem Höchststand. Die gesetzlich verbindliche Finanzierung von Babylotsen-Angeboten, für die pro Geburt 56 Euro veranschlagt werden müssten, ist deutlich weniger kostspielig als die Folgekosten der beschriebenen Gefahren, betonte der Caritasverband bei einer Veranstaltung mit Bundestagsabgeordneten in Berlin. Die Finanzierung könnte je hälftig aus Mitteln der Gesundheits- und der Jugendhilfe erfolgen.

Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa mahnt: „Im Sinne der Prävention sollten Babylotsen zur Grundausstattung jeder Geburtsklinik gehören. Es braucht einen guten Start ins Leben für alle Kinder! Viele gesundheitliche Probleme und psychische Beeinträchtigungen können in den ersten Lebensmonaten abgewendet werden. Je früher belastete Familien auf Hilfsangebote aufmerksam werden, umso besser für die Kinder und umso kostengünstiger für die Gesellschaft insgesamt. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob Mütter in der besonders sensiblen Phase nach der Entbindung niedrigschwellige Zugänge zu frühen Hilfen erhalten.”

Dr. Sönnke Siefert, Geschäftsführer SeeYou Stiftung, ergänzt: „Lotsendienste in Geburtskliniken sind nicht nur Wegweiser, sie stärken Eltern in belasteten Lebenslagen, eröffnen früh Unterstützung und fördern stabile Bindungen von Anfang an. Wenn psychosoziale Versorgung verlässlich, wohnortnah und gut vernetzt ist, investieren wir direkt in die Resilienz von Familien und in die gesunde Entwicklung von Kindern. Deshalb verdienen Babylotsen eine dauerhafte, transparente Finanzierung.“

Unterstützung bekommen die Babylotsen-Angebote von Dr. Lina Seitzl, MdB: „Die ersten Lebensjahre sind prägend für die gesamte Entwicklung eines Kindes. Gerade rund um die Geburt müssen wir Eltern verlässlich begleiten und stärken, damit sie auch in belastenden Situationen handlungsfähig bleiben und ihren Kindern Sicherheit geben können. Babylotsen sind dafür ein zentraler Baustein moderner Prävention: Sie vernetzen Familien frühzeitig mit passgenauen Unterstützungsangeboten und sorgen dafür, dass Hilfe verlässlich und flächendeckend erreichbar ist. Es darf nicht vom Wohnort oder von Zufällen abhängen, ob Familien die Unterstützung bekommen, die sie brauchen.“

Prof. Michael Abou-Dakn, Chefarzt einer der größten und geburtenstärksten Kliniken Deutschlands, des St. Joseph Krankenhauses in Berlin-Tempelhof, weiß aus der Erfahrung des Angebots der Babylotsen seit 2019 in seinem Haus: „Es muss gelingen, allen Familien, die diese Unterstützung dringend benötigen, mit den Babylotsen bundesweit ein Angebot an der Schnittstelle zwischen Gesundheitswesen, Sozialarbeit, psychologischer Betreuung zu bieten. Mit ihrem spezialisierten Wissen und ihrer Beratung tragen Babylots_innen erheblich zum Wohl des einzelnen Kindes und seiner Familie bei.“

Mit ihrem konkreten Gesetzesvorschlag zur Finanzierung der Babylotsen aus Mitteln der Gesundheits- und der Kinder- und Jugendhilfe greifen Deutscher Caritasverband und SeeYou Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz sowie der Gesundheitsministerkonferenz aus den Jahren 2024 und 2025 auf. Beide Konferenzen hatten die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen. Die neue Bundesregierung hat sich der ressortübergreifenden Zusammenarbeit und der Staatsmodernisierung zur besseren Erreichbarkeit wichtiger Leistungen verschrieben, Lotsendienste in Geburtskliniken wären ein besonders drängender Anwendungsfall. „In einer alternden Gesellschaft gehören Investitionen für das gute Heranwachsen aller Kinder oben auf die Agenda der wichtigsten politischen Anliegen. Kinder sind viel zu oft eine Minderheit ohne Schutz,“ so Welskop-Deffaa.

Zum Hintergrund: Geringe Investition statt hoher Folgekosten

Im Jahr 2025 arbeiteten immerhin zwei Drittel (67 Prozent) der Geburtskliniken (mit mehr als 300 Geburten pro Jahr) mit Lotsendiensten. In mehr als der Hälfte dieser Häuser ist die Finanzierung allerdings befristet und basiert auf komplizierten Mischmodellen aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen, Eigenmitteln und anderen Förderungen. 72 Prozent der Lotsendienste werden derzeit vollständig oder anteilig aus Mitteln der Bundesstiftung getragen.
Der Deutsche Caritasverband greift nun den Vorschlag der JFMK und GMK auf und schlägt eine je hälftige Finanzierung aus Mitteln der Gesundheits- sowie der Jugendhilfe vor. Die Kosten dabei sind überschaubar. Rund 56 Euro pro Geburt für eine bundesweite Umsetzung, das wären etwa 38 Millionen Euro insgesamt und jeweils 19 Millionen Euro für die Gesundheits,- sowie die Kinder- und Jugendhilfe.

Lotsendienste erkennen Risiken für die Vernachlässigung oder Misshandlung eines Kindes. Jeder Fall von Kindeswohlgefährdung verursacht im Lebensverlauf Folgekosten von mindestens 400.000 Euro, u.a. medizinische Behandlungskosten, Kinder- und Jugendhilfekosten aber auch Wertschöpfungsverluste infolge geringerer Erwerbsbeteiligung. Neben Kosteneinsparungen kann viel menschliches Leid vermieden werden.

Quelle: ZUFA Monitoring ZuFa Monitoring Geburts- und Kinderkliniken 2024. Nationales Zentrum Frühe Hilfen (Hrsg.) 2025. Link zum Monitoring

Fact-Sheet Babylotsen

Die Caritas steht Kindern und Familien bundesweit mit rund 183.800 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, ca. 6.680 Einrichtungen der Familienhilfe, rund 250.800 Einrichtungen der Gesundheitshilfe, 41.200 weiteren sozialen Diensten – worunter u.a. Beratungsdienste fallen – sowie Online-Beratungsangeboten mit Hilfe und Unterstützung zur Seite.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 24.02.2026

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den aktuellen Antrag der Jungen Union für den kommenden CDU-Parteitag, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach der Kinderzahl zu staffeln.

Nach Ansicht des Verbandes ist eine solche Differenzierung zwingend erforderlich, um die Gerechtigkeitslücke im Generationenvertrag Rente endlich zu schließen.

Petra Nicolaisen, Präsidentin des Deutschen Familienverbandes, erklärt dazu:

„Der Vorstoß der Jungen Union ist eine sehr gute Idee und für ein gerechtes Rentensystem längst überfällig. Was wir in der Pflegeversicherung durch jahrelangen Einsatz des DFV und wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts bereits erreicht haben, muss umso mehr für die Rentenversicherung gelten. Das Prinzip ist simpel: Erst durch die nachwachsende Generation ist das System Rente überhaupt überlebensfähig. Ohne Kinder gibt es keine gesetzliche Rente. Es ist daher nur folgerichtig, dass Eltern, die durch die Erziehung ihrer Kinder das Fundament für die zukünftigen Rentenzahlungen legen, bei den Beiträgen entlastet werden.“

Nicolaisen weiter:

„Aktuell tragen Eltern eine doppelte Last. Sie zahlen ihre Geldbeiträge und erbringen gleichzeitig die generative Leistung für die Gesellschaft. Wer keine Kinder erzieht, spart diese Kosten und lässt sich die Rente durch die Kinder anderer Leute mitfinanzieren. Die geforderte Staffelung ist kein Privileg für Familien, sondern ein notwendiger Nachteilsausgleich. Eine Beitragsreduzierung für Eltern muss ab dem ersten Kind über die aktive Erziehungszeit der Eltern hinweg erfolgen. Wer das Generationensystem Rente erhalten will, muss die Beitragsgerechtigkeit an der Kinderzahl ausrichten. Alles andere ist eine Ausbeutung der Familien.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 17.02.2026

Die Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hat offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Am heutigen Donnerstag kamen alle Mitglieder in Berlin zu einer ersten konstituierenden Sitzung zusammen.

Ziel der Kommission ist es, ein tragfähiges Gesamtkonzept für eine starke, verlässliche und gerechte Alterssicherung zu beraten. Im Mittelpunkt dieser Beratungen steht die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung als solidarische Basis für alle Erwerbstätigen. Zugleich werden Fragen der Finanzierung, eines fairen Renteneintrittsalters, der betrieblichen Altersversorgung sowie sozial abgesicherter Übergänge in den Ruhestand in thematischen Laboren vertieft bearbeitet. Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft bringen hierzu ihre Expertise ein.

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte nach dem Auftakt: „Mit der heutigen Sitzung ist der Startschuss gefallen. Wir werden in den kommenden Monaten intensiv daran arbeiten, ein schlüssiges und solidarisches Gesamtkonzept mit eigener wie externer Expertise zu reflektieren. Klar ist: Gute Arbeit muss im Alter Sicherheit und Würde garantieren – heute und in Zukunft.“

Weitere Information zur DGB-Rentenkommission finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 26.02.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt in der Diskussion um Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche risikoorientierte Lösungsansätze an, die sowohl rechtlich als auch technisch umsetzbar sind. Maßgeblich für politische Lösungsansätze muss aber eine ganzheitliche Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen bleiben so wie sie die UN-Kinderrechtskonvention vorgibt. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist für die Eingrenzung von Risiken im Zusammenhang mit Social Media der bereits bestehende Rechtsrahmen zumindest bedingt trag- und ausbaufähig, und muss konsequenter als bislang angewendet werden, um sein Potenzial zu entfalten.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind die derzeitigen parteipolitischen Schnellschüsse an vielen Stellen kontraproduktiv. Deshalb plädiert die Kinderrechtsorganisation nachdrücklich dafür, die von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre fachlich fundierte Arbeit machen zu lassen und deren Ergebnisse abzuwarten. Am Ende muss für eine nachhaltig Strategie zum Umgang mit Online-Risiken eine verbindlich abgesicherte Medienbildung ebenso im Mittelpunkt stehen wie eine Verantwortungsübernahme von Anbietern. Pauschale Social-Media-Einschränkungen von jungen Menschen entmündigen Kinder und Jugendliche und verhindern letztlich digitale Teilhabe sowie den Aufbau von Medienkompetenz.

„Es ist wichtig, dass die Regierungsparteien zu dem von Ministerin Prien gesetzten Fahrplan stehen und die eigens eingesetzte Expertenkommission ihre Arbeit machen lassen. Es braucht Lösungen, mit denen risikofördernde Praktiken von Plattformen unterbunden werden und zudem skalierbare Schutzmöglichkeiten für unterschiedliche Altersgruppen, ohne grundsätzlich in die Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen einzugreifen. Ein Blick Richtung Großbritannien und Australien zeigt, dass reine Ausschlussstrategien vor allem dazu führen, dass Kinder und Jugendliche zunehmend Umgehungsstrategien zur Nutzung von Social Media entwickeln und dadurch noch schlechter geschützt sind als zuvor. Dies hilft weder den Kindern noch ihren Familien“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wichtig ist daher vielmehr, jungen Menschen ihrem Alter entsprechende Onlineangebote zu bieten, statt sie komplett von der digitalen Welt auszuschließen. Das muss sich auch in einer stärkeren Verantwortungsübernahme von Social-Media-Anbietern niederschlagen, einem Regulierungsrahmen, der diese Verantwortungsübernahme im Sinne der Kinder und Jugendlichen verbindlich macht und einer Medienkontrolle, die diesen Rahmen auch konsequent nutzt. Kinder von den größten sozialen Räumen im Netz auszuschließen, weil wir Gesetze und Normen nicht durchzusetzen wagen, ist ein Eingeständnis des Scheiterns. In der Debatte braucht es eine stärkere Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und eine Diskussion darüber, wie sie Social-Media-Plattformen nutzen können und nicht, ob sie sie nutzen dürfen“, so Kai Hanke.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.02.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit eine Priorisierung der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dafür ist es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation notwendig, in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft das Thema Armutssensibilität stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Zugleich begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk den Beschluss des EU-Parlaments von letzter Woche, mit dem das Parlament eine bessere Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie verlangt, um allen bedürftigen Kindern Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordern die Abgeordneten ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie.

„Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche müssen endlich in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse sowie Arbeits- und Aktionsbündnisse zu initiieren und zu gestalten. Deshalb brauchen wir armutssensible und klassismuskritische Fachkräfte nicht nur in der Kinder- und Jugendhilfe, sondern darüber hinaus auch in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft. Notwendig ist auch eine armutssensible Arbeitsweise aller Institutionen und Einrichtungen, die Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen sind oder Entscheidungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen treffen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Der Alltag von Kindern, die in Armut leben, ist von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. Meistens ist kein Geld da, um mal ins Kino oder Schwimmbad gehen zu können, die Kinder werden in der Schule gemobbt, weil sie abgetragene Kleidung anhaben, sie gehen nicht auf Kindergeburtstage, weil kein Geld für ein Geschenk da ist. Armut wirkt sich auch negativ im Bildungsbereich und auf die Gesundheit der Kinder aus. Arme Kinder haben vermehrt Karies, Infektionen, Asthma, Kopf- und Rückenschmerzen und eine höhere Anfälligkeit für chronische Erkrankungen, sie leiden aber auch häufiger unter Stress und geringem Selbstbewusstsein. Dabei ist Armut ein strukturelles Problem, und in der Regel kein persönliches Versagen Einzelner. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, vor allem von Armut betroffenen jungen Menschen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu ermöglichen. Ein wichtiger Schlüssel zur Selbstwirksamkeit und Persönlichkeitsstärkung ist die Beteiligung durch Mitwirkung und Mitbestimmung am gesellschaftlichen Leben. Der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes hat schon vor vielen Jahren dargelegt, dass die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Durch Mitbestimmung entwickeln Kinder schon in jungem Alter soziale Kompetenzen, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen und die Folgen von sozialer Benachteiligung besser kompensieren“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann. Diese Investitionen für Kinder und ihre Familien werden sich langfristig auszahlen, denn sie führen zu mehr Wachstum und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt. In Deutschland entscheiden noch immer die soziale Herkunft und der Wohnort maßgeblich über Teilhabemöglichkeiten und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen. „Hier braucht es durchgreifende Reformen zugunsten von Kindern und Jugendlichen. Denn wenn es um ihre Zukunftschancen geht, brennt es an allen Ecken und Enden. Wir müssen deutlich mehr finanzielle Mittel als bisher für die öffentliche Infrastruktur, für die Bildung, für die Bekämpfung der Kinderarmut, für mehr Medienbildung oder für die Beseitigung des Fachkräftemangels im Bildungssystem aufbringen. All das muss eingebettet sein in einen breiten Beteiligungsprozess, der Kinder und Jugendliche mit ihren Interessen und Bedürfnissen ernst nimmt und nicht über ihre Köpfe hinweg entscheidet, denn die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft“, sagt Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2026

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt grundsätzlich das Verankern einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung und von Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz und im Umgangsrecht als einen von vielen notwendigen Schritten, Frauen und Kinder vor Gewalt besser zu schützen und die Istanbul-Konvention in Deutschland umzusetzen. Der Bundestag berät morgen über einen entsprechenden Gesetzentwurf.

„Es fehlt jedoch an einer Gesamtstrategie, um Frauen und Kinder besser vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Diese muss bei der Prävention ansetzen, Hilfesysteme wie Frauenhäuser aus-bauen und Akteure im Gewalthilfesystem finanziell und personell stärken und qualifizieren. Daher geht auch der Verweis auf Spanien als Vorbild ins Leere, da dort eine Gesamtstrategie inklusive auf häusliche Gewalt spezialisierter Gerichte vorliegt“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Eine solche Gesamtstrategie erfordert insbesondere systematische Risikoanalysen in Gewaltschutzverfahren sowie in allen Verfahren zu Sorge und Umgang unter angemessener Beteiligung der betroffenen Kinder“, sagt Jaspers.

Die Reform des Gewaltschutzgesetzes eröffnet Familiengerichten die Möglichkeit, zur effektiveren Umsetzung und Kontrolle von Gewaltschutzmaßnahmen das Tragen einer elektronischen Fußfessel anzuordnen. Dadurch soll beispielsweise das Verbot effektiver durchgesetzt werden können, sich in der Nähe der Wohnung der Betroffenen aufzuhalten. Neu ist auch, dass die nach dem Gewaltschutzgesetz möglichen Schutzanordnungen auch im Rahmen von Umgangsverfahren erlassen werden können. Auch bei einer Umgangsbeschränkung oder einem Umgangsausschluss auf längere Zeit oder Dauer soll die Anordnung einer elektronischen Fußfessel eine Option darstellen.

Zudem soll die Anordnung von Täterarbeit sowohl im Gewaltschutz als auch im Umgangsverfahren möglich sein. „Diese Täterarbeit ist besonders wichtig, denn ohne ein Umdenken beim Täter wird sich die Gewalt-spirale nicht beenden lassen. Daher ist es sehr bedauerlich, dass die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung explizit schreibt, dass mit dem Gesetz keine Verpflichtung zu Einrichtung und Ausbau von Angeboten der Täterarbeit verbunden ist. Ohne flächendeckende, standardisierte und qualitative Angebote können diese Anordnungen jedoch ihren Schutzzweck nicht erfüllen“, erklärt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 26.02.2026

  • Machtwort des Bundeskanzlers gefordert
  • CDU-Wirtschaftsrat agiert zynisch

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kritisiert die aktuellen Vorschläge aus dem Umfeld der Union zur Kürzung von Leistungen im Gesundheitswesen und zur Ausweitung der Arbeitszeit und warnt vor der politischen Instrumentalisierung des Sozialstaats:

„Inzwischen ist es fast schon Normalität geworden, dass an Wochenenden abstruse politische Ideen medial breitgetreten werden. Dieses Mal hat sich der CDU-Wirtschaftsrat entlarvt. Sein Vorschlag, Zahnarztbesuche künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zu lassen, ist an Zynismus kaum zu überbieten.

Ich übersetze das mal in Klartext: Wer braucht schon gesunde Zähne, wenn er mitten im Arbeitsleben ist? Der Vorstoß ist ein erneuter Angriff auf Normal- und Geringverdienende, für die Zahngesundheit keine Luxusleistung, sondern eine grundlegende Voraussetzung für Lebensqualität und Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gesellschaft ist. Wir wollen keine Zustände wie in den USA, wo am Zustand der Zähne ablesbar ist, wer sich eine Behandlung leisten kann und wer nicht.

Ich fordere vom Bundeskanzler ein Machtwort, um diese unselige Debatte zu beenden: Weisen Sie Vorschläge zum weiteren Abbau des Sozialstaats klar zurück und bekennen Sie sich öffentlich zu einem starken inklusiven Sozialstaat.

Dass ausgerechnet ein wirtschaftsliberaler Verband, dessen Legitimation in puncto Unabhängigkeit ohnehin umstritten ist, Leistungen aus dem solidarischen Gesundheitssystem streichen will, spielt in der Debatte vor allem in die Hände rechtsextremer Parteien. Ein Grund für die Wahlerfolge rechtspopulistischer Kräfte sind eben diese Diskussionen, die den Sozialstaat ständig in Grund und Boden reden. Einige Politikerinnen und Politiker der Mitte müssen sich ernsthaft die Frage stellen, ob sie nicht Steigbügelhalter für die Parteien am Rande sind.

Auch die wöchentliche Arbeitszeit stand an diesem Wochenende wieder auf der Agenda. Ist es wirklich zielführend, in einer Gesellschaft, in der die Menschen den Glauben an Politik, Institutionen und unser Staatssystem immer mehr verlieren, zu sagen: Du bist zu teuer, du arbeitest zu wenig, und überhaupt bist du faul und machst an Freitagen und Montagen gerne mal blau? Die Menschen können und wollen es nicht mehr hören, dass der Sozialstaat und ihre eigenen Leistungen ständig schlecht geredet werden.

Dieser Sozialstaat, der andauernd negativ beurteilt wird, ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Seine positiven Aspekte werden viel zu selten benannt. Wir alle – auch die Kritiker – profitieren ständig von ihm. Es ist deshalb höchste Zeit, dass sich alle nach ihren Möglichkeiten am Erhalt des Sozialstaats beteiligen. Unser Vorschlag ist eine Bürgerversicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen sollen. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass Menschen, die arbeiten wollen, dies auch können.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 02.02.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 08. März 2026

Veranstalter: Bühnenmütter e.V. und Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Seit über 100 Jahren kämpfen Menschen am Internationalen Frauentag für Gleichberechtigung. Doch Gleichstellung ist kein „Frauenthema“ – sie geht uns alle an.

Am 8. März laden wir herzlich ein, Gleichstellung als gemeinsame Aufgabe und als Gewinn für alle Geschlechter zu diskutieren. Aktuelle Entwicklungen zeigen, wie tief patriarchale Strukturen in die Gesellschaft wirken. Wenn sie bröckeln, entsteht Raum: für Fürsorge, für ein anderes Miteinander und für Care als Haltung. 

Freut euch auf einen Praxistag mit Keynotes, Panels, Workshops und Musik. Expert*innen aus Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur laden zum Zuhören, Mitdenken und Diskutieren ein und zeigen, wie festgefahrene Männlichkeitsnormen unser Zusammenleben auf allen Ebenen prägen – und wie viel Veränderung möglich ist, wenn Feminismus nicht als Verlustgeschäft für Männer gesehen wird, sondern als echter Gewinn. Feminismus braucht Männer – und Männer brauchen Feminismus.

Menschen aller Geschlechter und Generationen sind willkommen.

Mit: Jutta Allmendinger, Fikri Anıl Altıntaş, Tobias Ginsburg, Gianni Jovanovic, Christop May, Emilia Roig, Robert Stadlober, Tarik Tesfu, Jens van Tricht und Sascha Verlan

Kinder sind herzlich willkommen. Es gibt Aktivitäten und Betreuungsmöglichkeiten vor Ort.

» Teilnahme vor Ort
im Konferenzzentrum der Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin

Bitte melden Sie sich an. Die Anzahl der Plätze ist leider begrenzt. Sollte die Raumkapazität erschöpft sein, übertragen wir die Konferenz per Video in andere Räume. Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf einen Platz im Saal besteht.

» Livestream
Alternativ können Sie der Veranstaltung auch ohne Anmeldung im Livestream folgen.

» Auf dem Weg zur Barrierefreiheit
In der Heinrich-Böll-Stiftung bemühen wir uns um den stetigen Abbau von Barrieren. Ob bei uns im Haus, bei der Veröffentlichung von Publikationen, oder bei Online-Veranstaltungen. Alle Informationen hierzu finden sich gebündelt unter folgendem Link: https://www.boell.de/de/auf-dem-weg-zur-barrierefreiheit

Termin: 10. März 2026

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. in Kooperation mit Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

das Thema Arbeitszeit ist hochpräsent in der medialen Öffentlichkeit. Arbeiten wir zu wenig? Zu schlecht? Zu wenig motiviert? Ist die Frage vielleicht schon falsch gestellt?

Wir meinen ja. 

Die Ergebnisse der deutschlandweit größten Studie zur 4-Tage-Woche wurden im November 2024 vorgestellt und haben, wie bereits viele andere ähnlich gelagerte Studien im Ausland, gezeigt, dass auch mit weniger Stunden ein besseres, weil produktives, teilweise sogar produktiveres und gesünderes Arbeiten möglich ist.

Insofern mutet es heute seltsam an, wenn gefordert wird, es müsse auf Teufel komm raus mehr an Stunden gearbeitet werden. 

Waren wir nicht schonmal viel weiter?

Wir wollen wissen: Wie sieht es ein Jahr nach den Erkenntnissen aus der Deutschland-Studie in der Praxis aus? Wie verändert sich die Debatte um Arbeitszeit und Flexibilisierung außerhalb der Öffentlichkeit? Was entsteht in den Großunternehmen, dem Mittelstand – und was wünschen sich Arbeitnehmer:innen? Und wie wird die 4 Tage Woche öffentlich und politisch diskutiert?

Das Ziel ist es zu zeigen, dass es in der Debatte um Arbeitszeit heute weit weniger um die Frage des „Wieviel“ geht – sondern vielmehr um das „Wie“:

  • Wie müssen wir arbeiten, um unsere beruflichen Aufgaben gut und produktiv zu erfüllen? 
  • Wie lässt sich gleichzeitig ausreichend Zeit für Familie, Freundschaften, Gemeinschaft und Selbstfürsorge sichern?
  • Geht es nicht längst um Arbeitszeitsouveränität – also darum, selbstbestimmt über die eigene Arbeitszeit verfügen zu können?

Auf diese Fragen wollen wir – aus unterschiedlichen Perspektiven – gemeinsam Antworten finden.

Das Programm finden Sie hier und auf unserer Veranstaltungswebseite. Sie können sich hier anmelden. 

Termin: 12. März 2026

Veranstalter: Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.

Ort: Online per Zoom

Die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgungslage geflüchteter Menschen ist defizitär. Ist die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgungslage geflüchteter Menschen defizitär?

In den vergangenen drei Jahren haben das PSZ Brandenburg gemeinsam mit dem Partner XENION (Fürstenwalde), das Psychosoziale Zentrum Sachsen-Anhalt sowie das Psychosoziale Zentrum Rostock psychosoziale Beratungs- und Versorgungsangebote aufgebaut und weiterentwickelt. Dabei lag ein Fokus auf Vermittlung und Kooperation mit dem gesundheitlichen Regelsystem. 

Ergänzt wurde diese Zielsetzung mit einer wissenschaftlichen Erhebung zur Versorgungslage in den drei Bundesländern durch das Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie und Informatik, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Unter Einbeziehung des Versorgungsauftrages der Psychosozialen Zentren entstand daraus ein Versorgungsbericht, der durch den Bundesverband Psychosozialer Zentren (BAfF) herausgegeben wurde.

Beim Fachtag werden sowohl Praxiseinblicke aus dem Projekt als auch Erkenntnisse aus dem Versorgungsbericht vorgestellt.

Anmeldung über https://eveeno.com/185945409 bis zum 09. März 2026.

Termin: 27. April 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium

Ort: Berlin

Zentrales Thema der Veranstaltung wird sein, was konkret Familien vom aktuellen Koalitionsvertrag und insbesondere auch den Empfehlungen der Sozialstaatskommission erwarten können. Angesprochen sind insoweit einige zentrale familienpolitische Leistungen wie bspw. das Kindergeld, das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsrückgriff – aber auch die Empfehlung für ein einheitliches Sozialleistungssystem. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren wird diskutiert, wie die Belange von Familien in den anstehenden Reformen und Diskussionen um die Weiterentwicklung des Sozialstaats angemessen berücksichtigt werden können.

Sie können sich diesen Termin schon vormerken und sich am 27. April 2026 mit Ihrer Expertise in die Diskussionen einbringen.

Die Anmeldung ist bis 24. März 2026 möglich unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/forum-monetaere-leistungen-fuer-familien-und-kinder/

Weitere Informationen zum Programmablauf folgen zeitnah.

Termin: 27. und 28. April 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Familien mit Kindern mit Behinderungen stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen. Angebote der Familienbildung können hier wichtige Impulse geben, Orientierung bieten und Entlastung ermöglichen – vorausgesetzt, sie sind inklusiv gestaltet und erreichen die Familien tatsächlich.

Auf der Fachtagung „Inklusive Familienbildung. Was ist und was braucht eine inklusive Familienbildung?“ (F 2362/26) werden aktuelle fachliche Empfehlungen vorgestellt und diskutiert, wie Familienbildung barrierearm, bedarfsgerecht und wirksam ausgestaltet werden kann.

In Vorträgen und Arbeitsgruppen werden u. a. Fragen der Organisationskultur, Qualifizierung von Fachkräften, Kooperationen sowie verlässlicher Rahmenbedingungen aufgegriffen und anhand von Praxisbeispielen vertieft.

Sie werden herzlich eingeladen, sich einzubringen, mitzudiskutieren und Impulse für die Weiterentwicklung inklusiver Familienbildung mitzunehmen.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/inklusive-familienbildung-was-ist-und-was-braucht-eine-inklusive-familienbildung/

Termin: 29./30. Mai 2026

Veranstalter: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Kooperation mit Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Ort: Fulda

Gemeinsam soll den folgenden Fragen nachgegangen werden: Wie eignen sich Kinder Sprache(n) eigentlich an und was brauchen sie dafür wirklich (von uns)? Wie können wir Sprachbildung mit einfachen Mitteln alltagsintegriert, diskriminierungssensibel und bedarfsgerecht gestalten? Wie erkenne ich, was ein Kind schon alles kann und finde heraus, ob es Unterstützung braucht? Wie lassen sich politische Vorgaben kritisch reflektieren und meine pädagogische Arbeit bei der Vielfalt an alltäglichen Herausforderungen dennoch stärken? Welche Rolle spielen eigentlich meine eigenen Erfahrungen, die ich mit Sprache bisher gemacht habe – mit den Kindern, im Team, in meiner Familie?

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Jugendfamilienministerkonferenz oder kurz gesagt: Politik, setzt auf standardisierte Sprachstandserhebungen aller vierjährigen Kinder. In den öffentlichen als auch Fachdiskursen erklingt dieser Tage oft die Forderung nach normierender Messung und individueller Förderung für alle Kinder. Doch was bedeutet eine flächendeckende Diagnostik wirklich? Kann sie zu mehr Chancengleichheit führen oder drohen zu frühe Selektion, Etikettierung und mehr Druck auf Fachkräfte, Kinder und ihre Familien?

Das Programm sowie alle weiteren Informationen finden/findet Sie/ihr

unter folgendem Link: https://www.gew.de/veranstaltungen/detailseite/sprache-und-kommunikation-in-der-kita

Termin: 15. Juni 2026

Veranstalter: Berliner Beirat für Familienfragen

Ort: Berlin

Seien Sie dabei und bringen Sie sich ein! Beim Berliner Familiengipfel werden einen ganzen Tag lang die Köpfe zusammengesteckt: Familien mit ihren Kindern, Expert*innen aus der Fachpraxis und Vertreter*innen aus der Landespolitik.

In interaktiven Themenworkshops, Dialogforen und Podiumsdiskussionen werden aktuelle Herausforderungen für Familien in Berlin sichtbar, unterschiedliche Sichtweisen zusammengeführt und Impulse für eine familienfreundliche Zukunft entwickelt. Dazu gehören konkrete Handlungsempfehlungen für die Berliner Landespolitik. Denn Ihre Ideen, Kommentare und Fragen werden an Akteur*innen der Berliner Politik und Verwaltung übergeben und haben so die Chance, in den Koalitionsvertrag nach der nächsten Abgeordnetenhauswahl im September mit einzufließen.

Das Programm ist so konzipiert, dass es vor allem Familien mit ihren Kindern eine flexible Teilnahme möglich macht. Für Fachkräfte ist eine Registrierung vorgesehen. Für Musik, leibliches Wohl und Kinderbetreuung wird gesorgt.

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen

Der Berliner Familiengipfel ist eine Initiative der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit dem Berliner Beirat für Familienfragen.

Sie werden schon heute herzlich eingeladen, sich den Termin für den 1. Berliner Familiengipfel vorzumerken. Detaillierte Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgen in Kürze auf der Website des Berliner Beirates für Familienfragen.

WEITERE INFORMATIONEN

Familien und Klima – Sozial-ökologische Herausforderung und familiäre Handlungsperspektiven

Abschlusspublikation des Bundesforums Familie zum Thema „Familien und Klima. Sozial-ökologische Herausforderung und familiäre Handlungsperspektiven“

Die Publikation macht deutlich, dass Familien zentrale Akteur*innen der sozial-ökologischen Transformation sind. Sie sind zugleich vom Klimawandel betroffen und gestalten durch ihre Alltagsentscheidungen, die in ihnen getragene Sorgeverantwortung und generationsübergreifenden Perspektiven den gesellschaftlichen Wandel mit. Gleichzeitig zeigt die Publikation, dass klimagerechtes Handeln im Familienalltag häufig mit strukturellen Hürden verbunden ist. Damit Familien ihre Potenziale entfalten können, braucht es politische Rahmenbedingungen, die nachhaltiges Verhalten für alle Familienformen ermöglichen, soziale Ungleichheiten berücksichtigen und insbesondere vulnerable Gruppen stärken. Mit diesen Perspektiven liefert die Publikation wichtige Impulse für die Verknüpfung von Klima-, Sozial- und Familienpolitik.

▶ Download der Publikation

Das Bundesjugendwerk der AWO e. V. ist der eigenständige Kinder- und Jugendverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Bundesweit engagieren sich bei uns junge Menschen für junge Menschen. Unsere Wurzeln liegen in der Arbeiter*innenbewegung. Als deutschlandweiter Dachverband treten wir für eine tolerante, solidarische und gerechte Gesellschaft ein und setzen uns als politische Interessenvertretung für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Unsere Werte sind Solidarität, Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit, Emanzipation und Toleranz. Sie basieren auf den Grundsätzen des Demokratischen Sozialismus und bilden die Grundlage unseres Handelns.

Für unsere Bundesgeschäftsstelle in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n neue*n Mitarbeiter*in als

Geschäftsführung (m/w/d) – Elternzeitvertretung


Als Geschäftsführung erwarten Dich folgende Aufgaben:

  • Betriebswirtschaftliche und operative Steuerung des Bundesjugendwerks der AWO e. V.
  • Verantwortung für die Infrastruktur der Geschäftsstelle
  • Leitung des Teams in der Geschäftsstelle (Dienst- und Fachaufsicht)
  • Beratung und Begleitung des ehrenamtlichen Vorstands und der Mitgliedsverbände
  • Strategische Planung und Außenvertretung der verbandlichen Interessen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand
  • Akquise von Fördermitteln und neuen Fördermöglichkeiten sowie Fördermittelmanagement
  • Planung, Durchführung und Auswertung von bundesweiten Veranstaltungen
  • Entwicklung und Durchführung neuer Projektideen und Innovationen
  • Qualitätsmanagement im Bundesjugendwerk
  • Mitarbeit in Arbeitskreisen und Fachausschüssen des AWO Bundesverbandes

Wir erwarten von Dir:

  • Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Master oder Vergleichbares) im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder fachverwandten Disziplinen
  • Einschlägige Berufserfahrungen in Leitungspositionen auch mit Personalverantwortung
  • Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen:
    o Jugendverbandsarbeit
    o Kinder- und Jugendpolitik
    o Management von gemeinnützigen Organisationen; u. a. Controlling und Haushaltsplanung, Fördermittelakquise und -management
    o Politische Kommunikation und Netzwerkarbeit
    o Microsoft Office Programme
  • Vorausschauende, selbstständige und wertschätzende Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit, Menschen zu begeistern
  • Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten in Wort und Schrift
  • Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Identifikation mit den Zielen und Werten der Arbeiter*innenbewegung
  • Bereitschaft zu regelmäßigen bundesweiten Dienstreisen, Wochenendarbeit und Abendterminen
  • Führerschein Klasse B (wünschenswert)

Wir bieten Dir:

  • Einen engagierten Vorstand und ein motiviertes Team in der Geschäftsstelle
  • Eine thematisch abwechslungsreiche und interdisziplinäre Tätigkeit
  • Ein dynamisches Arbeitsumfeld
  • Umfangreiche Möglichkeiten der Mitgestaltung des Tätigkeitsfeldes
  • Flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten nach Absprache
  • Einen attraktiven Arbeitsplatz im Herzen der Hauptstadt
  • Finanzielle Förderung von Fortbildungen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Tarifliche Vergütung und tarifliche Sonderzahlungen
  • Einen Zuschuss zum Deutschlandticket
  • 30 Urlaubstage

Die Stelle hat einen Arbeitszeitumfang von 39 Stunden/Woche und ist befristet bis zum Ende der Elternzeit einer Mitarbeiterin (voraussichtlich ein Jahr) zu besetzen. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TV AWO-Bundesverband, EG 13.

Wir freuen uns auf vielfältige Bewerber*innen und ermutigen unabhängig von Herkunft, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit, Behinderung oder Alter ausdrücklich zur Bewerbung. Besonders zu einer Bewerbung einladen möchten wir Menschen mit (familiärer) Migrationsgeschichte bzw. Menschen, die sich als Schwarz/Person of Color positionieren. Anerkannt schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Leider ist unsere Geschäftsstelle nicht barrierefrei, ein Fahrstuhl ist vorhanden. Im Zweifelsfall bitten wir um Rückfragen.

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich bis zum 12. März 2026 bei uns!

Wir freuen uns auf deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Anschreiben und Lebenslauf ohne Foto in einer pdf-Datei sowie mögliche Rückfragen an Sarina Brauer unter bewerbung@bundesjugendwerk.de. Bitte teile uns in deiner Bewerbung auch deinen frühestmöglichen Einstiegstermin mit.

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Archiv Pressemitteilung

Equal Care Day 2024: Die Retraditionalisierung der geschlechtsspezifischen Aufgaben muss gestoppt werden

Berlin, 28.02.2024 – Zum morgigen Equal Care Day fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bundesregierung auf, geplante Rahmenbedingungen, die Familien eine fairere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit erleichtern, endlich umzusetzen.

In Deutschland übernehmen Frauen immer noch deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Vor allem Mütter sind stark belastet – nach einer Erhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung nimmt dies sogar wieder zu, nachdem es in den Corona-Jahren einen positiven Trend zur stärkeren Beteiligung von Vätern gab.

ZFF-Vorsitzende Britta Altenkamp kommentiert: „Obwohl Männer immer wieder angeben, dass sie sich mehr um die Familie kümmern und Verantwortung tragen möchten, geht der Trend von Vätern, die familiale Sorgearbeit übernehmen, zurück. Um diese Tendenz der Retraditionalisierung zu stoppen, brauchen wir dringend bessere Rahmenbedingungen, die es beiden Eltern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und eine faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu organisieren. Damit sich Familien ohne Zeitnot und Überlastung umeinander kümmern können, ist aber eine entsprechende finanzielle Absicherung notwendig. Die Bundesregierung macht an dieser Stelle viel zu wenig und bleibt weit hinter ihren Versprechen im Koalitionsvertrag zurück. Insbesondere die zweiwöchige Freistellung für zweite Elternteile nach der Geburt – zu der es seit über einem Jahre bereits einen Referent*innenentwurf gibt – muss schnellstens auf den Weg gebracht werden. Sie ist leicht umzusetzen und ermöglicht dem zweiten Elternteil, in den ersten Lebenswochen für ihr Kind, aber auch die Gebärende da zu sein. Auch der versprochene Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate wäre ein wichtiger nächster Schritt hin zu mehr Partnerschaftlichkeit und Gleichberechtigung bei der Kinderbetreuung.“

Außerdem fordert Britta Altenkamp: „Auch für Pflege brauchen Angehörige mehr Unterstützung. Zuletzt zeigte eine Studie des DIW Berlin, dass unser Pflegesystem ohne die unbezahlte Pflegearbeit von Frauen zusammenbrechen würde. Sich darauf zu verlassen, dass diese Arbeit weiterhin ohne monetäre Wertschätzung erledigt wird, ist enttäuschend. Wir fordern daher von der Bundesregierung dringend die Weiterentwicklung der Pflegezeitgesetze und die Einführung eines Familienpflegegeldes, das pflegende Angehörige entlastet und Männern Anreize gibt, mehr Pflege zu übernehmen.“

Links zu Hintergrundinformationen:

Auswertung zu Equal-Care-Day und Frauentag des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung

DIW Wochenbericht „Ausbau der Pflegeversicherung könnte Gender Care Gap in Deutschland reduzieren“