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Über 300 Frauenhäuser, Verbände und namhafte Feminist*innen starten Eil-Petition für Streichung der sogenannten „Misstrauensparagrafen“ im Selbstbestimmungsgesetz

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Link zur Petition: innn.it/JaZuSelbstbestimmung

Am heutigen Mittwoch, 23.08.2023, wurde der Kabinettsentwurf zum neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) veröffentlicht. Zeitgleich haben über 300 Frauenhäuser- und Notrufe, Verbände, Jurist*innen und namhafte Feminist*innen auf der Petitions- und Kampagnenplattform innn.it die Eil-Petition “Diskriminierung & Misstrauen raus aus dem Selbstbestimmungsgesetz!” gestartet. 

Ihre Petition fordert die Streichung der sogenannten „Misstrauensparagrafen“. Sie kritisieren, dass das Bundeskabinett die Forderungen der Expert*innen und Fachverbände ignoriert und stattdessen Narrative einer „lauten, transfeindlichen Minderheit“ im Gesetz aufgenommen habe.

Zu den Erstunterzeichner*innen gehören:

  • Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats
  • Katharina Göpner, Geschäftsführerin Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)
  • Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Deutscher Juristinnenbund & Professorin für Verfassungsrecht
  • DaMigra, Dachverband der Migrantinnenorganisationen
  • Eske Wollrad, Mitglied des Präsidiums der Ev. Frauen in Deutschland e.V.
  • Dr. Sarah Ponti, Juristin beim Lesben- und Schwulenverband
  • Vertreter*innen von Frauenhäusern in Hamburg, Köln, Neumünster, Oldenburg, Hannover, Itzehoe, Schleswig-Holstein
  • Bekannte Persönlichkeiten wie Sookee, Kübra Gümüşay, Raúl Krauthausen, Linus Giese, Ninia LaGrande, Teresa Bücker, Sibel Schick, Gianni Jovanovic, Natasha Kelly, Gazelle Vollhase, Melodie Michelberger, Gialu MX, Tarik Tesfu und Hengameh Yaghoobifarah.

Petitionsinitiatorin Anne Wizorek:Lösen Sie Ihr Versprechen als Fortschrittskoalition ein und streichen Sie Diskriminierung und Misstrauen im Selbstbestimmungsgesetz! Die Regierungsfraktionen haben jetzt die historische Chance, die gravierenden Probleme, auf die Fachverbände seit Beginn des Gesetzgebungsprozesses hingewiesen haben, zu beheben und die Forderung nach wirklicher Selbstbestimmung zu erfüllen“.

Es kann nicht sein, dass trans, inter und nicht-binären Menschen unnötige Wartezeiten zugemutet werden, ihnen der Rausschmiss aus Umkleiden oder Sauna droht oder sie nicht mal mehr in ihrem Wunschverein Sport machen können! Der Zusammenschluss an Erstunterzeichnenden zeigt, dass die Mehrheit der Zivilgesellschaft in Deutschland – entgegen der trans*feindlichen Narrative einer Minderheit – die Forderungen von trans*, inter und nicht-binären Fachverbänden unterstützt.“, ergänzt Mit-Initiatorin Daniela Antons.

Pressekontakt:

Petitionsinitiatorin Anne Wizorek, einige Expert*innen und Erstunterzeichner*innen stehen für Interviews zur Verfügung. Den Kontakt vermittelt Ihnen:

Michel Arriens, Kampagnenstratege bei der Petitionsplattform innn.it
michel@innn.it oder telefonisch: 0175 2036695 

Für Interviews stehen zur Verfügung:

Name & Pronomen

Beruf/Rolle

Anne Wizorek (sie/ihr)

Publizistin, Mit-Initiatorin der Petition #JaZuSelbstbestimmung & des Hashtags #aufschrei

Dr. Beate von Miquel (sie/ihr)

Vorsitzende des Deutschen Frauenrats


„Als Deutscher Frauenrat sind wir ein sehr guter Spiegel der weiblichen Zivilgesellschaft und haben mit großer Mehrheit den Beschluss gefasst, die geschlechtliche Selbstbestimmung zu unterstützen.“

Prof. Dr. Anna Katharina Mangold

(sie)

Deutscher Juristinnenbund,

Professorin für Verfassungsrecht


„Der Kabinettsentwurf ist in seinem Grundanliegen zu begrüßen: Erstmals wird der Versuch unternommen, die Menschenrechte von inter und trans sowie nicht-binären Personen zu achten. Allerdings hat sich die Regierung von illiberalen Stimmen treiben lassen und einige teils absurde Regelungen in den Entwurf verhandelt, die dem Grundanliegen entgegenlaufen – und verfassungsrechtlich änderungswürdig sind. Es steht zu hoffen, dass die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen die gebotenen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren umsetzen.“

Sabine_ Hark (keins)

Professor_in für Gender Studies, TU Berlin

Dr. Eske Wollrad (sie/ihr)

Mitglied des Präsidiums der Ev. Frauen in Deutschland e.V.

Leonie Löwenherz

(Sie/ihr)

LGBTQIA* Aktivistin und Content Creatorin @frauloewenherz.de

Dr. Emilia Roig (Sie/They)

Autorin @emiliazenzile

Julia Monro (sie/ihr)

Autorin / Beraterin / Referentin zu Selbstbestimmungsgesetz, Hasskriminalität und Sport für Alle, u.a. Kooperation mit dem Deutschen Fußball Bund (DFB) zur Entwicklung einer neuen Spielordnung für tin* Personen


„Es ist die Verantwortung einer Demokratie Minderheiten zu schützen und ihre Teilhabe zu ermöglichen, anstatt unbegründete Ängste einer Mehrheit ohne jede Evidenz zu füttern und gesetzlich zu zementieren.“

Sonya Winterberg

(sie/ihr)

Chefredakteurin des lesbischen Magazins L-MAG

(Insta: @lmag_magazin / @siegessaeule_magazin)


„Der Gesetzentwurf, der heute im Kabinett verabschiedet wurde, bleibt deutlich hinter den einst vollmundig angekündigten Änderungen zurück. In seiner jetzigen Form orientiert er sich an den Schreckensszenarien rechter Gruppierungen anstatt den tatsächlichen Erfordernissen queerer Menschen.“

Teresa Bücker (sie/ihr)

Publizistin

Zuher Jazmati

(Er/Ihn)

Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt (VBRG) e.V., Podcaster, Autor @xanax_attax


„Wir haben 2022 gesehen, wie die Normalisierung von Queerfeindlichkeit im Kulturkampf von Rechts zu einem Anstieg von 77 im Vorjahr auf 174 Angriffe geführt haben – eine Zunahme von 126%! Trauriger Höhepunkt war 2022 der Mord an Malte C. während des CSD in Münster.“

Edwin Florina Greve (er)

Referent beim Migrationsrat Berlin @edwin.greve

Lisa Haring (Sie)

Leitung Regenbogenfamilienzentrum Berlin

Dr. Joris A. Gregor

(er/keine)

Freiberufliche*r Forscher*in mit dem Schwerpunkt Inter*

Das SBGG sollte Menschen, die Vornamen und/oder Geschlechtseintrag ändern, einen Vertrauensvorschuss geben, statt mit unnötigen Erwähnungen des Hausrechts, der Aussetzung der Änderungsmöglichkeit oder im Spannungs- oder Verteidigungsfall Misstrauen und Betrugsabsichten zu suggerieren.“

Max Appenroth (keine Pronomen/er)

Trans Aktivist & Diversity Berater @maxappenroth Expertise zu Gesundheit & geschlechtliche Vielfalt, Aufklärung in Unternehmen), Anti-Gender Bewegungen

Dr. Antje Schrupp

(sie/ihr)

Politikwissenschaftlerin und Journalistin @antjeschrupp

Heinz-Jürgen Voß (-)

Professur Sexualwissenschaft und Sexuelle Bildung, Merseburg

Prof. Dr. Barbara Thiessen (sie/she)

Erziehungswissenschaft, Beratung, Gender Studies, Universität Bielefeld

Gerade trans Frauen sind in der Öffentlichkeit signifikant häufig Gewalttaten und vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt. Gesetzlich abgesicherte Selbstbestimmung entzieht diesen Übergriffen ihre vermeintliche Legitimation. Wir brauchen zudem kontinuierliche Forschung zu Gewalt gegenüber allen Frauen, um gezielte Unterstellungen korrigieren und tatsächliche Täterschaften sichtbar machen zu können. Beratungsangebote müssen auf Basis des Selbstbestimmungsgesetzes ausgebaut werden.”

Felicia Ewert (She/They)

Referentin, (Co-)Autorin von „Trans. Frau. Sein. – Aspekte geschlechtlicher Marginalisierung und „Feminism is for everyone – Argumente für eine gleichberechtigte Gesellschaft“

Jochen König (er)

Autor @koenigjochen


 „Der „Sauna“-Paragraph schützt niemanden. Er lenkt vielmehr ab von den eigentlichen Ursachen männlicher Gewalt und gefährdet alle jene, die – an- oder ausgezogen – gesellschaftlichen Erwartungen an Geschlechterrepräsentation nicht entsprechen.“

Evan Tepest (Dey/they)

Autor*in Essayband „Power Bottom“

Madita Oeming (sie/ihr)

Kulturwissenschaftlerin, Pornowissenschaftlerin, Autorin, Lustaktivistin & sexpositive Feministin

Sascha Thierry Esequiyl Rubel (Keine, they)

Aktivist*in für trans* Rechte und Behinderung

Madeline Doneit

(-)

Dyke* March Cologne

Olenka Bordo Benavides (Sie/ihr)

Leitung der Fachstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen und Kitas in Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin

Sarah Mewes

(sie/she/elle)

Mitglied des Vorstands BesD (Berufsverband Sexarbeit) e.V.


“Queere Sexarbeitende in der TINA*-Community erleben Stigmatisierung und Druck, ihre wahre Identität zu verbergen. Es ist Zeit, dass sich das ändert. Ein Selbstbestimmungsgesetz könnte diesen Druck mindern und ein erträgliches Leben ermöglichen.”

Alice Gedamu

(Sie/ihr)

Systemische Coach und Beraterin, Aktivistin bei Nodoption

Manuel Garcia (Alle)

Trans*aktivist

Kora Hackl (sie/ihr)

Content Creatorin, Kinderpflegerin

Sophie Boner (-)

Aktivistin vom Slutwalk München

Sophie Schwab (-)

Geschäftsführung Zukunftsforum Familie e. V.

“ Wir stehen solidarisch an der Seite aller trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen. Wir kritisieren den Missbrauch der Debatte, die Gegner*innen nutzen, um Betroffene zu denunzieren und Hass zu verbreiten. Angesichts dessen muss das SBGG unbegründetes Misstrauen abbauen, anstatt Vorurteile und Bedrohungsszenarien zu schüren.”

Die Forderungen der Petition im Detail: 

Unter dem Hashtag #JaZuSelbstbestimmung setzt sich der Zusammenschluss an Erstunterzeichnenden u.a für folgende Forderungen der Fachverbände ein:

  • Streichung der folgenden Misstrauensparagrafen:
  • § 4 –  Dreimonatige Anmeldefrist, bis ein Termin zur Änderung von Geschlechtseintrag & Vornamen angetreten werden kann. Der Paragraf hält Menschen in einem unerträglichen und unnötigen Wartezustand!
  • § 5 Abs. 1 – Die einjährige Sperrfrist. Personen müssen sich in ihrem Umfeld – beruflich und privat – an vielen Stellen erklären und womöglich kritischen oder unsensiblen Kommentaren und Nachfragen aussetzen. Dem setzt sich keine Person ohne längere Überlegung aus.
  • § 6 Abs. 2 zu Hausrecht und Vertragsfreiheit, da er transfeindliche Narrative bedient, die besonders trans Frauen unter Generalverdacht stellen. 
  • § 6 Abs. 3 – Regelung sportlicher Leistungen unabhängig vom Geschlechtseintrag. Der Absatz gießt die diskriminierende Annahme eines pauschalen Wettbewerbsvorteils in Gesetzesform.
  • § 9 – Zum Spannungs- oder Verteidigungsfall – auch Menschen, die bis zu zwei Monate zuvor erst ihren männlichen Geschlechtseintrag geändert haben, dürfen nicht zur Wehrpflicht eingezogen werden!
  1. Geschlechtliche Selbstbestimmung für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren unabhängig von ihren Eltern. Denn diese Abhängigkeit trans*, inter und nicht-binärer Jugendlicher kann Diskriminierungserfahrungen fortsetzen.
  2. Unkomplizierte Anerkennung der Elternschaft für das nicht-gebärende Elternteil ohne männlichen Geschlechtseintrag – kein diskriminierendes Abstammungsrecht durch die Hintertür!
  3. Kein Ausschluss abgelehnter Asylbewerber*innen vom Selbstbestimmungsrecht!

Über die Initiator*innen:

  • Anne Wizorek (42) ist feministische Publizistin. 2013 rief sie den viral gegangenen Hashtag #aufschrei ins Leben. 
  • Daniela Antons (36) ist Campaignerin, Trainerin und Beraterin.

innn.it e.V.
Pressehaus

Karl-Liebknecht-Straße 29A, 10178 Berlin

E-Mail: presse@innn.it
Telefon: 030 6293 2648

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Archiv Pressemitteilung

Das ZFF unterstützt die feministische Petition: „Diskriminierung & Misstrauen raus aus dem Selbstbestimmungsgesetz!“

Berlin, 23.08.2023 – Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beschlossen. Das Zukunftsforum Familie (ZFF) ist Erstunterzeichnerin einer Petition, die aus diesem Anlass die Bundesregierung dazu auffordert, ein Selbstbestimmungsgesetz zu beschließen, das frei von diskriminierenden Paragrafen Grundrechte für alle trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen garantiert.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt dazu: „Wir befürworten ein SBGG – ohne Misstrauensparagrafen -, das allen Menschen das Recht einräumt, ohne Gerichtsverfahren und Zwangsbegutachtung den Geschlechtseintrag zu wählen, der ihrer tatsächlichen Identität entspricht.

Wir stehen solidarisch an der Seite aller trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen. Wir kritisieren den Missbrauch der Debatte, die Gegner*innen nutzen, um Betroffene zu denunzieren und Hass zu verbreiten. Angesichts dessen muss das SBGG unbegründetes Misstrauen abbauen, anstatt Vorurteile zu schüren und Bedrohungsszenarien zu inszenieren.

Das ZFF fordert: Schluss mit dem gegeneinander Ausspielen von verschiedenen Betroffenengruppen. Selbstbestimmung für trans* Menschen ist notwendig und schränkt Frauenschutzräume nicht ein: Sicherheit und Selbstbestimmung von trans* Menschen widersprechen weder Frauenrechten noch Gewaltschutz – im Gegenteil, sie gehen nur gemeinsam.“

Die feministische Petition kritisiert unter anderem, dass der Gesetzesentwurf Sperrfristen für die Änderung des Geschlechtseintrags vorsieht. Außerdem berufe er sich unnötigerweise auf Hausrecht und Vertragsfreiheit und höhle das Offenbarungsverbot durch die Übermittlung an Sicherheitsbehörden aus. Zudem werde der Zugang für abgelehnte Asylbewerber*innen und im Verteidigungsfall eingeschränkt. Jugendlichen ab 14 Jahren wird die Kompetenz abgesprochen, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Sie sind abhängig von der Zustimmung ihrer Eltern.

Die Petition richtet sich deshalb an die Vorsitzenden der Ampelfraktionen und fordert: „Überarbeiten Sie den Gesetzesentwurf entsprechend der Forderungen der trans*, inter und nicht-binären Fachverbände und Selbstorganisationen! Nur so wird aus dem Entwurf ein wirkliches Selbstbestimmungsgesetz.“

Hier geht es weiter zur Petition.

Und hier geht es zur Stellungnahme des ZFF.

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Archiv Pressemitteilung

Gemeinsame Pressemitteilung mit der AGF: Familienorganisationen unterstützen Forderungen des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zur Einführung einer neuen Familienpflegezeit

Berlin, 13.07.2023Anlässlich der Vorstellung des 2. Gesamtberichts des Beirats weisen die Familienorganisationen auf das große Engagement der Familien bei der Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen hin.

In ihrer Stellungnahme betonen sie die hohe Bedeutung einer Einführung der im Bericht vorgeschlagenen 36-monatigen Familienpflegezeit mit einem angemessenen monetären Ausgleich sowie den weiteren Ausbau der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen. Beides seien Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wären ein großer Schritt in Richtung Anerkennung der pflegerischen Leistungen von Familien.

„Die Pflege in der Familie ist für viele Familien eine Frage der Solidarität und wird gern und freiwillig übernommen. Aber sie ist häufig sehr zeitaufwändig und körperlich und psychisch belastend. Sind die Pflegenden erwerbstätig, führt dies zwangsläufig zu Konflikten mit der Erwerbsarbeit“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest und betont, dass die bisherigen Regelungen dafür ihre Ziele verfehlen:

„Bislang gibt es mit der Pflegezeit und Familienpflegezeit nur unzureichende Möglichkeiten. Insbesondere das zinslose Darlehen zeigt keine ausreichenden Entlastungseffekte, ist nicht praktikabel und wird daher kaum in Anspruch genommen. Eine sozial ausgestaltete, finanziell unterfütterte Familienpflegezeit ist daher der richtige Weg.“

Die Verbände betonen, dass selbst die Einführung einer 36-monatigen Familienpflegezeit mit einem angemessenen monetären Ausgleich für die erforderliche Entlastung nur einen Teil beitrage. Daneben brauche es auch den Ausbau und die Verbesserung der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen zur Entlastung der Familien.

Die Familienorganisationen weisen darauf hin, dass ca. 84 % der knapp fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland in häuslicher Umgebung leben. Über die Hälfte (2,55 Millionen) wird ausschließlich informell durch Angehörige gepflegt, wovon die meisten Frauen sind. Weitere 1,05 Millionen Pflegebedürftige werden in ihren Haushalten vollständig oder teilweise durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. Auch bei den Pflegebedürftigen, die professionelle Unterstützung erhalten, leisten die Familien einen großen Beitrag zur Pflege ihrer Angehörigen.

Die Hauptpflegepersonen reduzieren häufig ihre Arbeitszeit oder scheiden ganz aus dem Erwerbsverhältnis aus. Die direkten und indirekten Kosten für diesen Umgang mit ihrem Vereinbarkeitsproblem sind allerdings enorm hoch. In der Folge sinken die Familieneinkommen und die pflegenden Angehörigen müssen langfristig mit niedrigeren Löhnen (bei einem eventuellen Wiedereinstieg in den Beruf) und niedrigeren Rentenbezügen rechnen.

„Die Politik erhält mit dem aktuellen Bericht eine Blaupause, die von der Bundesregierung nur aufgegriffen werden muss. Dies ist nicht nur aus Sicht der Familien notwendig, sondern auch eine gesellschaftliche

Investition: Angesichts der demografischen Entwicklung und dem Fachkräftemangel würde das Pflegesystem ohne die weitgehende Übernahme der häuslichen Pflege zusammenbrechen. Aber auch der Ausstieg der pflegenden Angehörigen aus dem Beruf hätte weitreichende negative Folgen. Beides ergäbe eine ungeheure Belastung für den Staat und die Wirtschaft“, betont Sven Iversen, AGF-Geschäftsführer.

In ihrer Stellungnahme geht die AGF auf diverse Aspekte des 2. Gesamtberichts des Beirats ein. Sie finden die Stellungnahme anbei sowie auf der Website: https://ag-familie.de.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 10/2023

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Vorstellung des 2. Gesamtberichts des Beirats weisen die Familienorganisationen auf das große Engagement der Familien bei der Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen hin.

In ihrer Stellungnahme betonen sie die hohe Bedeutung einer Einführung der im Bericht vorgeschlagenen 36-monatigen Familienpflegezeit mit einem angemessenen monetären Ausgleich sowie den weiteren Ausbau der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen. Beides seien Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wären ein großer Schritt in Richtung Anerkennung der pflegerischen Leistungen von Familien.

„Die Pflege in der Familie ist für viele Familien eine Frage der Solidarität und wird gern und freiwillig übernommen. Aber sie ist häufig sehr zeitaufwändig und körperlich und psychisch belastend. Sind die Pflegenden erwerbstätig, führt dies zwangsläufig zu Konflikten mit der Erwerbsarbeit“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest und betont, dass die bisherigen Regelungen dafür ihre Ziele verfehlen:

„Bislang gibt es mit der Pflegezeit und Familienpflegezeit nur unzureichende Möglichkeiten. Insbesondere das zinslose Darlehen zeigt keine ausreichenden Entlastungseffekte, ist nicht praktikabel und wird daher kaum in Anspruch genommen. Eine sozial ausgestaltete, finanziell unterfütterte Familienpflegezeit ist daher der richtige Weg.“

Die Verbände betonen, dass selbst die Einführung einer 36-monatigen Familienpflegezeit mit einem angemessenen monetären Ausgleich für die erforderliche Entlastung nur einen Teil beitrage. Daneben brauche es auch den Ausbau und die Verbesserung der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen zur Entlastung der Familien.

Die Familienorganisationen weisen darauf hin, dass ca. 84 % der knapp fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland in häuslicher Umgebung leben. Über die Hälfte (2,55 Millionen) wird ausschließlich informell durch Angehörige gepflegt, wovon die meisten Frauen sind. Weitere 1,05 Millionen Pflegebedürftige werden in ihren Haushalten vollständig oder teilweise durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. Auch bei den Pflegebedürftigen, die professionelle Unterstützung erhalten, leisten die Familien einen großen Beitrag zur Pflege ihrer Angehörigen.

Die Hauptpflegepersonen reduzieren häufig ihre Arbeitszeit oder scheiden ganz aus dem Erwerbsverhältnis aus. Die direkten und indirekten Kosten für diesen Umgang mit ihrem Vereinbarkeitsproblem sind allerdings enorm hoch. In der Folge sinken die Familieneinkommen und die pflegenden Angehörigen müssen langfristig mit niedrigeren Löhnen (bei einem eventuellen Wiedereinstieg in den Beruf) und niedrigeren Rentenbezügen rechnen.

„Die Politik erhält mit dem aktuellen Bericht eine Blaupause, die von der Bundesregierung nur aufgegriffen werden muss. Dies ist nicht nur aus Sicht der Familien notwendig, sondern auch eine gesellschaftliche Investition: Angesichts der demografischen Entwicklung und dem Fachkräftemangel würde das Pflegesystem ohne die weitgehende Übernahme der häuslichen Pflege zusammenbrechen. Aber auch der Ausstieg der pflegenden Angehörigen aus dem Beruf hätte weitreichende negative Folgen. Beides ergäbe eine ungeheure Belastung für den Staat und die Wirtschaft“, betont Sven Iversen, AGF-Geschäftsführer.

In ihrer Stellungnahme geht die AGF auf diverse Aspekte des 2. Gesamtberichts des Beirats ein. Sie finden die Stellungnahme auf der Website: https://ag-familie.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.07.2023

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände begrüßen, dass Deutschland heute, obwohl als einer der letzten EU-Staaten, seinen Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der EU Kindergarantie verabschiedet hat. Gleichzeitig kritisieren die Verbände das Fehlen einer umfassenden und zukunftsorientierten Gesamtstrategie, die über den zeitlichen Horizont einer Legislaturperiode hinausgeht. Sie fordern neue substanzielle Anstöße für die Armutsbekämpfung und die Verbesserung der Teilhabechancen von benachteiligten Kindern statt einer Aufzählung bereits vorhandener oder im Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen.

„Der Nationale Aktionsplan reproduziert die Probleme der aktuellen ‚Verwaltung der Armut‘ von Familien, der es an einem ganzheitlichen Blick auf die Kinderarmut fehlt. Statt alle Maßnahmen und Projekte, die auch nur annähernd etwas mit Familien und Kindern zu tun haben, kommentarlos nebeneinander aufzulisten, müssten infrastrukturelle und monetäre Maßnahmen über die verschiedenen (Zuständigkeits-)Ebenen hinweg zu einer umfassenden Gesamtstrategie verknüpft werden. Die Perspektive muss dabei über eine Legislaturperiode hinaus weisen.“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest.

Unbefriedigend ist für die Familienverbände, dass der Entwurf des Nationalen Aktionsplans nur sehr reduziert dem Charakter eines politischen Aktionsplans gerecht wird. Sie vermissen außerdem konkrete Hinweise zur Entwicklung eines Monitoring-Instrumentes zur Messung der Fortschritte bei der Armutsbekämpfung und Teilhabeförderung für arme und armutsbedrohte Kinder und Jugendliche. Es müssten unbedingt mehr operationalisierbare messbare Zielformulierungen und Instrumente zur Erfolgsmessung der politischen Maßnahmen ergänzt werden. […]

Zur vollständigen PM

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.07.2023

Das ZFF ist eine von 55 Organisationen, die den gemeinsamen Appell „Nein zur ‚Instrumentalisierung‘ durch die Hintertür. Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten, nicht verbiegen“ unterschrieben haben. An den EU-Außengrenzen herrscht eine Krise der Menschlichkeit und eine Krise der Menschenrechte. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, dem ein Ende zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.07.2023

Die Familienorganisationen sind entsetzt über die Pläne der Koalition, die Familien stärker zu belasten, indem sie Einschränkungen beim Elterngeld und weiteren familienunterstützenden Leistungen umsetzen will.

„Dies ist ein ganz schlechtes Signal an die Familien und gerade auch an die Paare, die planen, eine Familie zu gründen“, so Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und erläutert: “eigentlich bräuchte es beim Elterngeld weitere Verbesserungen statt Verschlechterungen, denn das Elterngeld ist seit seiner Einführung nicht erhöht worden – weder für die unteren noch für die mittleren Einkommensgruppen.“
Die Verbände betonen, dass es sich beim Elterngeld um eine etablierte Leistung handelt, die viele Familien erreicht, die Umsetzung des Kinderwunsches unterstützt und Eltern mit kleinen Kindern deutlich entlastet. Eine Absenkung der Einkommensobergrenze von 500.000 Euro auf 300.000 je Paar erfolgte bereits 2021. Dies sei hart aber verschmerzbar gewesen, weil davon stark überdurchschnittlich verdienende Paare betroffen worden seien. Eine Absenkung auf 150.000 Euro, die derzeit im Gespräch ist, träfe jedoch Eltern, für die das Elterngeld eine große Bedeutung hat. […]

Zur vollständigen PM

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.07.2023

Morgen wird vom Kabinett die Haushaltsaufstellung 2024 und der Finanzplan des Bundes bis 2027 beschlossen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Kurzsichtigkeit, mit der Bundesfinanzminister Lindner den Bundeshaushalt plant, spricht Bände: Er erweckt den Eindruck, dass ihm sämtliche Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wie die Kindergrundsicherung egal sind. Kinder sowie Familien sind für ihn scheinbar irrelevant. Den Vorschlag Eltern den Anspruch auf Elterngeld zu versagen, wenn sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 150.000 Euro als Paar zur Verfügung haben statt bisher 300.000 Euro, sorgt für Frust und löst das Gefühl einer ungerechten Behandlung aus. Dem gegenüber steht das im Bundeshaushalt erklärte Ziel, 71 Milliarden Euro in die Aufrüstung der Bundeswehr zu investieren. Es kann doch nicht die Botschaft an die Bevölkerung sein, dass der Bundesregierung das NATO-Ziel für Rüstungsausgaben wichtiger ist als die Zukunft der Gesellschaft – der Kinder und Familien? Das sind die falschen Prioritäten!

Es wäre der Auftrag des Bundesfinanzministers gewesen, dafür zu sorgen, dass für die vielen wichtigen sozial- und familienpolitischen Projekte, die die Bundesregierung zu Beginn ihrer Legislaturperiode angekündigt hat, ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Stattdessen sah er es letztes Jahr als existenziell an, mit dem Inflationsausgleichsgesetz gießkannenmäßig sehr hoch verdienende Haushalte zu entlasten. Er versäumte es zudem, die Übergewinnsteuer so zu konzipieren, dass damit erfolgreich die extremen Krisengewinne der Öl-, Lebensmittel- sowie Rüstungsindustrie abgeschöpft werden. Statt die staatlichen Einnahmen zu erhöhen, wird jetzt der Rotstift bei den Falschen angesetzt.

Das ZFF erwartet, dass mit der angekündigten Kindergrundsicherung auch die angemessene Neuberechnung des kindlichen Existenzminiums angepackt wird, die für eine erhebliche Verbesserung aller Kinder in Armut sorgt. Der dafür vorgesehene Platzhalter von 2 Mrd. Euro lässt Böses vermuten. Anstatt zulasten der Mittelschicht und auf dem Rücken von Gering-Verdienenden den Haushalt zu konsolidieren, sollte die Bundesregierung dringend Instrumente der Umverteilung von oben nach unten schaffen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.07.2023

Anlässlich des Jahrestages des Stonewall-Aufstandes am 28. Juni 1969 spricht sich das Zukunftsforum Familie für ein Selbstbestimmungsgesetz aus, das das derzeit bestehende diskriminierende Transsexuellen-Gesetz (TSG) ersetzen soll. In einer Stellungnahme begrüßt es den aktuellen Referent*innenentwurf von BMFSFJ und BMJ, fordert aber gleichzeitig Nachbesserungen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das uns allen zustehen muss. Wir begrüßen ausdrücklich, dass durch das Selbstbestimmungsgesetz alle Menschen das Recht bekommen, ohne Gerichtsverfahren und Zwangsbegutachtung den Geschlechtseintrag zu wählen, der ihrer tatsächlichen Identität entspricht. Wir können nicht hinnehmen, dass dieser einfache Grundsatz dafür genutzt wird, trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen anzugreifen, sie als potentielle Gewalttäter zu denunzieren und Hass gegen sie zu verbreiten. Wir stehen solidarisch an ihrer Seite und wehren uns gemeinsam gegen diese Angriffe und Vorurteile.“

Insbesondere trans* Jugendliche leiden unter Diskriminierung in Schule und Familie, mit schweren Folgen für ihre psychische Gesundheit. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren haben die Wahl, frei ihre Religion zu wählen. Wir sind der Meinung, dass sie auch das Recht haben müssen, ohne die Zustimmung ihrer Eltern ihren Geschlechtseintrag zu ändern.  Anders als die mediale Debatte vermuten lässt, enthält das SBGG keinerlei Regelungen zu medizinischen Maßnahmen.

Britta Altenkamp fordert außerdem: „Die kostenlosen Beratungsangebote für die gesamte Familie müssen gestärkt werden. Wenn ein Familienmitglied seinen Geschlechtseintrag ändert, sollen sowohl Eltern als auch Kindern vorurteilsfreie Informationen sowie empathische Begleitung zur Verfügung stehen.“

Hier geht es weiter zur Stellungnahme.

Info: Beim Stonewall-Aufstand im Jahr 1969 wehrten sich queere Menschen in New York gegen Polizeischikanen und Diskriminierung, darunter vor allem trans* Menschen und People of Color. Auslöser war eine Razzia in der Szenekneipe „Stonewall Inn“ in der Christopher Street. Diese Ereignisse gelten als der Anfangspunkt der heutigen queeren Bewegung. Der jährlich im Juni stattfindende Pride Month erinnert an dieses Datum und ist Anlass für queere Menschen und ihre Verbündeten für sich und für ihre Belange auf die Straße zu gehen, Öffentlichkeit herzustellen und ihre Forderungen zu erheben.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.06.2023

30 Verbände und Initiativen fordern von der Bundesregierung, in ihrer Ernährungsstrategie wirkungsvolle Maßnahmen für eine gerechte und ökologische Grundversorgung mit nachhaltig produzierten Nahrungsmitteln vorzusehen. Die Politik muss entsprechende Angebote fördern und die Ernährungsumgebung der Menschen so gestalten, dass das Recht auf angemessene Nahrung global wie hierzulande gewährleistet werden kann.

Anlässlich der internationalen Konferenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) „Politik gegen Hunger“ warnen die Organisationen vor den hohen individuellen und volkswirtschaftlichen Kosten des aktuellen Agrar- und Ernährungssystems. Falsche Anreize und Rahmenbedingungen im Ernährungssystem der Industrie- und Schwellenländer führen zu einem ungleichen Zugang zu Nahrung und verstärken so Hunger, Fehl- und Mangelernährung – global wie auch hierzulande. Insbesondere der zu hohe Konsum tierischer Lebensmittel in Ländern wie Deutschland trägt maßgeblich dazu bei und hat zudem gravierende negative Auswirkung für die planetare Gesundheit. Einen nachhaltigen Speiseplan für Mensch und Erde haben Wissenschaftler*innen im Rahmen der Planetary Health Diet entwickelt [1].

Von der Bundesregierung fordern die Organisationen, Armut und Hunger zu beenden und eine Ernährungspolitik umzusetzen, die auf vollwertiges Essen aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln setzt und dafür den öffentlichen Rahmen, das Angebot und die entsprechenden Teilhabebedingungen schafft. Die Ernährungsstrategie der Bundesregierung, die derzeit unter Federführung des BMEL erarbeitet wird, muss sicherstellen, dass alle Menschen Zugang zu mindestens einer vollwertigen, warmen Mahlzeit pro Tag erhalten. Dafür müssen die staatlichen Voraussetzungen in der Grundsicherung und Daseinsvorsorge, in der Gemeinschaftsverpflegung, in der Ernährungsumgebung vor Ort und bei finanziellen Anreizen und Preisgestaltung von Lebensmitteln geschaffen werden.

Das Forderungspapier zur Ernährungsstrategie schließt sich vorangegangenen Gutachten [2] des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz an. Das Bündnis richtet folgende fünf Forderungen an die Bundesregierung: 

  1. Eine warme Mahlzeit pro Tag aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln allen Menschen zugänglich machen
  2. Eine Grundsicherung, die eine gesunde, ökologische Ernährung ermöglicht
  3. Vollwertiges Essen aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln in allen öffentlich finanzierten Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung
  4. Gesunde, ökologische Ernährung erlebbar machen
  5. Steuerfreiheit für pflanzliche Lebensmittel dient dem Klimaschutz

Zum Forderungspapier

Informationen

[1]      Wissenschaftler:innen unterschiedlichster Disziplinen – darunter Klimaforscher:innen und Ernährungswissenschaftler:innen – empfehlen eine „Planetary Health Diet“. Dieser Speiseplan orientiert sich am individuellen Kalorienbedarf und den Maßgaben einer ausgewogenen Ernährung sowie an Prognosen für das globale Bevölkerungswachstum. Quelle: https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/lancet-report-gesun…– auf-einem-gesunden-planeten-anders-essen-und-anders-produzieren und https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/lebensmittel/die-planetary-health-diet- speiseplan-der-zukunft-76609

[2]      WBAE – Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim BMEL (2020): Politik für eine nachhaltigere Ernährung: Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten. Gutachten, Berlin: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/agrarpolitik/wbae- gutachten-nachhaltige-ernaehrung.html und WBAE 2023: Ernährungsarmut unter Pandemiebedingungen. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/032- wbae-ernaehrungsarmut-pandemie.html

Quelle: Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.06.2023

SCHWERPUNKT: Kritik am Haushaltsentwurf 2024

Bundeskabinett beschließt Etat des Bundesfamilienministeriums für 2024

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Regierungshaushalts 2024 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sieht für 2024 Ausgaben in Höhe von 13,35 Mrd. Euro vor. Im Vergleich zu 2023 sinkt der Ansatz um 218 Mio. Euro. 

Bundesministerin Lisa Paus:  „Wir stehen in der Verantwortung, für das kommende Jahr einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der den besonderen Herausforderungen dieser Zeit Rechnung trägt. Das Bundesfamilienministerium leistet dazu seinen Beitrag. Auch für uns gelten strikte Sparvorgaben, beim Elterngeld, aber auch bei unseren Förderprogrammen. Die Spielräume verengen sich, allerdings können wir auch im kommenden Jahr wichtige Zukunftsaufgaben finanzieren. Das ist mir besonders wichtig, denn wir wollen die Menschen unterstützen, die sich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und eine lebendige Demokratie einsetzen.“

Wichtige Posten im Haushalt 2024 des BMFSFJ:

Kindergrundsicherung: In 2024 wird dieses wichtige sozialpolitische Reformvorhaben der Bundesregierung vorbereitet. Die Kindergrundsicherung wird durch eine moderne, digitale Verwaltung mehr Kinder erreichen als heute. Und es wird sich um eine wirksame Leistung handeln, die armutsbedrohte Kinder und ihre Familien tatsächlich unterstützt und Leistungsverbesserungen enthält. Für die Vorbereitung der Kindergrundsicherung werden im Haushaltsjahr 2024 100 Mio. € zur Verfügung gestellt. 

Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus: Damit die Projekte zur Stärkung der Demokratie ihre wichtige Arbeit weiterführen können, wird es keine Kürzungen geben. Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stellt das BMFSFJ erneut Mittel in Höhe von 200 Mio. € zur Verfügung und schreibt damit den Ansatz des Vorjahres fort. Auch für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind in 2024 Mittel eingeplant. 

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: Für das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stehen 2024 unverändert 30 Mio. € für den Bau, die Sanierung und den Umbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen zur Verfügung. Damit stellt das BMFSFJ sicher, dass alle bis zum derzeitigen Programmende (31.12.2024) bewilligbaren Vorhaben bewilligt werden können. Bundesfrauenministerin Lisa Paus hatte bereits für das Jahr 2023 die vom Bundestag als Haushaltsgesetzgeber vorgenommene Absenkung des Titels um 10 Mio. € aus dem eigenen Haushalt ausgeglichen. Auch der Fördertitel für Träger und Projekte zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bleibt nahezu unverändert bestehen.

Teilhabe alter Menschen stärken: Trotz angespannter Haushaltslage wird das BMFSFJ die Maßnahmen für Seniorenpolitik gegenüber dem Soll 2023 (16,87 Mio. €) auf 17,36 Mio. € erhöhen. 

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit: Das Programm stellt Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt und gibt ihnen Raum für Teilhabe und Engagement. Mit den Mitteln aus dem Zukunftspaket werden in 2023 Projekte für und von Jugendlichen finanziert und die Beteiligungsmöglichkeiten und -Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Junge Menschen werden auch weiterhin Projekte beantragen können, das BMFSFJ führt die Förderung mit 5 Mio. € auch in 2024 fort.

Mental Health Coaches: Zum Herbst starten die ebenfalls aus diesem Programm finanzierten Mental Health Coaches und unterstützen an über 100 Schulen Kinder und Jugendliche aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans. 

Jugendwerke: Der Bund stellt für die bestehenden Jugendwerke im nächsten Jahr insgesamt 24,5 Mio. € und damit die gleichen Mittel wie 2023 bereit. Damit kann die Finanzierung des Deutsch-Polnischen, des Deutsch-Französischen und des Deutsch-Griechischen Jugendwerks auf dem gleichen Niveau fortgesetzt werden. Auch eine Anschubfinanzierung für das neu zu gründende Deutsch-Israelische Jugendwerk bleibt möglich. 

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung: Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (10 Mio. € jährlich) sowie der Bundesstiftung Gleichstellung (5 Mio. € jährlich) ist trotz Sparvorgaben dauerhaft gesichert. 

Elterngeld: Strukturelle Einschnitte wurden dem BMFSFJ beim Elterngeld auferlegt. Aufgrund der Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen werden die steigenden Ausgaben für das Elterngeld durch eine Gesetzesänderung gebremst. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart kann die Leistung nicht an die Kaufpreisentwicklung angepasst werden. Im Haushaltsentwurf für 2024 sinkt der Ansatz für das Elterngeld gegenüber 2023 um 290 Mio. € auf 7.990 Mio. € ab. Dem BMFSFJ ist es gelungen, eine Kürzung der Auszahlungsbeträge für die Eltern zu verhindern. Um die Vorgaben zu erfüllen, wird die Zahl der Anspruchsberechtigten verringert, indem die jährliche Einkommensobergrenze beim Elterngeld von derzeit 300.000 € auf 150.000 € zu versteuerndes Einkommen herabgesetzt wird. Auf die negativen gleichstellungspolitischen Wirkungen hat das BMFSFJ wiederholt hingewiesen.

Darüber hinaus hat das BMFSFJ als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung Kürzungen bei den freiwilligen Ausgaben vorgenommen:

Freiwilligendienste: Der im Sommer/Herbst 2023 startende Jahrgang bei Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen und Freiwilligem Ökologischen Jahr und Internationalem Jugendfreiwilligendienst kann aber im vollen Umfang bis zum regulären Ablauf im Sommer 2024 finanziert werden. Für einen Ausbau der Freiwilligendienste stehen allerdings keine Mittel zur Verfügung. Der Großteil der jetzigen Etatabsenkungen in den Freiwilligendiensten geht auf die Finanzplanung der vorherigen Regierung zurück. Mit den Sparvorgaben kommt nun eine weitere Absenkung auf die Finanzplanung 2025 hinzu. Das BMFSFJ wird deshalb mit den zentralen Akteuren Gespräche führen, wie der Übergang bestmöglich gestaltet werden kann.

Mehrgenerationenhäuser: Für 2024 stehen 21,75 Mio. € zur Verfügung. Damit wird die Förderung für jedes Mehrgenerationenhaus von 40.000 auf 38.000 €/Jahr abgesenkt. Diese Kürzung ist schmerzhaft, das grundsätzliche Festhalten an der Förderung macht aber deutlich, dass das BMFSFJ zur Arbeit der Mehrgenerationenhäuser steht und diese unterstützt.

Gleichstellung: Die Sparauflage für den Gleichstellungstitel macht eine Konzentration auf die gleichstellungspolitischen Schwerpunktthemen der Koalition erforderlich: Schutz vor Gewalt, Menschenhandel und Sexismus sowie ökonomische Gleichstellung, partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und Überwindung der Entgeltungleichheit. Die nachträgliche Kürzung laufender Vorhaben konnte vermieden werden.

Weitere Kürzungen sind dem Einzelplan 17 zu entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.07.2023

Partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird leiden

Nach den Plänen der Ampel sollen künftig nur noch Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 150.000 Euro Anspruch auf Elterngeld haben. Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär:

„Eine Bundesfamilienministerin, die beim Elterngeld kürzt, ist gegen Kinder. Ausgerechnet bei einer der wichtigsten familienpolitischen Errungenschaften aus der Regierungszeit der Union den Rotstift des Finanzministers anzusetzen, ist ein frauenpolitischer Offenbarungseid. Denn es trifft vor allem die gut ausgebildeten und hart arbeitenden jungen Frauen, die nun wieder ihrem Mann gegenüber die Hand aufhalten müssten, wenn sie durch ein Baby nicht in Existenznot katapultiert werden wollen. Die Grünen drehen das Rad zurück in gleichstellungspolitische Finsternis.

Wir müssen junge erwerbstätige Familien in ihrem Kinderwunsch unterstützen, statt sie zu schwächen. Frau Paus sendet ein fatales Signal an all die potenziell jungen Mütter und Väter, die zwar arbeiten, aber weit entfernt von reich sind. Sie steuert die Entscheidung für oder gegen eine Familiengründung, indem sie sie für tausende Frauen zu einer Sache des Geldes macht. Und das, wo die Rahmenbedingungen ohnehin sehr schwierig sind mit hunderttausenden fehlenden Kita-Plätzen, im Zeichen von Fachkräftemangel und einer überalternden Gesellschaft.

Frau Paus vergisst, dass gerade die arbeitende Mittelschicht mit ihren Steuern unseren Sozialstaat trägt. Für die ist diese Politik ein Schlag ins Gesicht. Die Elterngeld-Streichung wäre eine katastrophale Entwicklung gegen die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gegen die Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen.

Wird das so beschlossen, ist klar, dass sich viele, die mit Hilfe des Elterngeldes das erste Jahr nach der Geburt finanziell überbrücken müssen, in dem es kaum Kitaplätze gibt und eine private Kinderbetreuung sehr teuer ist, gegen Kinder entscheiden werden.

Es ist ein Armutszeugnis für Deutschland, wenn es wir es den Menschen, die Kinder bekommen wollen, finanziell schwerer machen, statt sie zu entlasten. Dieser wichtige Baustein darf nicht wegfallen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 04.07.2023

„Wir lehnen jegliche Kürzungen im Elterngeld ab! Seit Jahren fordern wir eine Dynamisierung des Elterngeldes, die mindestens den Inflationsausgleich abdeckt. Eine regelmäßige und automatische Anpassung der Elterngeldbeträge an die Entwicklungen des allgemeinen Verbraucherindexes würde die Entwicklung der steigenden Lebenskosten abfedern“, erklärt Gökay Akbulut, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zu der aktuellen Debatte über die geplanten Kürzungen im Elterngeld. Akbulut weiter:

„Wir wollen verhindern, dass Familien in die Armut abrutschen, wenn sie in die Elternzeit gehen. Das aktuelle Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro ist viel zu gering. Durch eine Dynamisierung des Elterngeldes würde dieser Betrag zumindest auf 402 Euro ansteigen. Außerdem fordern wir, dass das Mindestelterngeld nicht mehr auf Transferleistungen angerechnet wird.

Gleichzeitig fordern wir, dass die Partnerschaftlichkeit und Gleichstellung verbessert wird. Daher fordern wir, dass beide Elternteile jeweils 12 Monate Elternzeit erhalten, die nicht übertragbar sind. Das Elterngeld sollte einen Beitrag zu einer Familienpolitik jenseits der alten Rollenverteilung leisten. Es sollte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und mit den Vätermonaten einen Anreiz für Väter setzen, sich stärker an der Erziehungsarbeit zu beteiligen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 10.07.2023

„SPD, Grüne und FDP setzen weiter auf Aufrüstung der Bundeswehr. Den Kampf gegen Kinderarmut haben sie aufgegeben“, kommentiert Gesine Lötzsch, stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2024 und den Finanzplan 2023 bis 2027. Lötzsch weiter:

„Die Bundesregierung ist stolz darauf, dass sie im nächsten Jahr 71 Milliarden Euro für die Aufrüstung der Bundeswehr eingeplant hat. Schon jetzt ist klar, dass damit unsere Sicherheit nicht erhöht wird, sondern nur mit Sicherheit die Gewinne der Rüstungskonzerne steigen werden. Rheinmetall und die anderen Rüstungskonzerne rufen absurde Traumpreise auf und die Bundesregierung ist bereit, ungeprüft jeden Preis zu zahlen.

Zur Finanzierung der Aufrüstung der Bundeswehr soll bei Kindern, Bildung, Gesundheit, Rente und humanitärer Hilfe der Rotstift angesetzt werden. All diese Kürzungen sind unsozial und nicht nötig. Die Bundesregierung muss nur die Gewinner der Krisen zur Kasse bitten. Die Extragewinne von Aldi, Lidl und Rheinmetall müssen gerecht besteuert werden. Doch das lehnt diese Regierung kategorisch ab. Da zeigt sich wieder, dass diese Regierung vor allem große Vermögen schützen will und nicht die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die unter den Krisen leiden.

Mit dem Haushaltsentwurf 2024 spaltet die Ampel weiter unsere Gesellschaft. Die Linksfraktion ist die einzige Fraktion im Bundestag, die die rasante Aufrüstung der Bundeswehr ablehnt. Uns ist auch der Zusammenhalt der Gesellschaft wichtiger als die bürokratische Einhaltung der Schuldenbremse.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 04.07.2023

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant für 2024 einen Sparhaushalt. Beim Bundesfamilienministerium werden Kürzungen das Elterngeld treffen. Doch anders als erwartet liegt der Skandal beim Elterngeld in den unteren Einkommensschichten.

Gegenwärtige Pläne zu Haushaltseinsparungen könnten zur Folge haben, dass die Einkommenshöchstgrenzen für den Bezug des Elterngeldes von 300.000 Euro pro Jahr (bei Alleinerziehenden 250.000 Euro) auf 150.000 Euro zu versteuernden Jahreseinkommens bei Paaren gesenkt werden. Bereits 2021 wurde die Höchsteinkommensgrenze von 500.000 auf 300.000 Euro gesenkt. Die geplante Kürzung wird gerade diejenigen Familien treffen, die bereits eine hohe Steuerquote haben. Das Elterngeld verpasst es – bei den Höchsteinkommen und bei den unteren Einkommensschichten – Paaren mehr Mut zu mehr Kindern zu machen. Eine Elterngeldreform ist allein bei der Anhebung des Mindestbetrages mehr als überfällig.

„Von 150.000 Euro Jahresverdienst können Familien von Pflegerinnen oder Schulsozialarbeitern nur träumen“, sagt Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Eine Kürzung einer Lohnersatzleistung will niemand leichtfertig hinnehmen. Darüber muss dringend diskutiert werden. Der eigentliche Skandal liegt beim Elterngeld jedoch beim Versäumnis, dass der Basis-Elterngeldbetrag seit fast 40 Jahren nicht angehoben worden ist.“

„Die fehlende Inflationsanpassung hat beim Elterngeld seit 1986 zur Folge, dass der Mindestbetrag heute nur noch eine Kaufkraft von 150 Euro hat. Es gibt keine andere familienpolitische Leistung auf Bundesebene, deren Erhöhung länger ignoriert worden ist“, so Schmidt. „Der Kaufkraftverlust des Elterngeldes trifft vor allem arme, alleinerziehende und kinderreiche Familien, die typischerweise nicht aus einer gut bezahlten Erwerbstätigkeit in den Elterngeldbezug gehen. Der große familienpolitische Skandal ist die seit 40 Jahren anhaltende Unsichtbarkeit einkommensschwacher Familien beim Elterngeld.“

1986 wurde das Erziehungsgeld als Ausgleichsleistung für einen Elternteil ausgezahlt, der das gemeinsame Kind vorwiegend erzogen hatte. Die Höhe betrug bei Einführung 600 DM. 2007 wurde das Erziehungsgeld in Folge einer Reform durch das Elterngeld ersetzt. Nun erhielten Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitssuchend oder ohne Einkommen waren, einen Mindestbetrag von 300 Euro, den gegenwärtig etwa ¼ aller Mütter beziehen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums ist die Aufgabe des Elterngeldes die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Familien. Der Basisbetrag des Elterngeldes (300 Euro; 150 Euro kaufkraftbereinigt) liegt jedoch weit unter dem Bürgergeld für Alleinstehende (502 Euro).

Der Deutsche Familienverband fordert die inflationsbereinigte Anhebung des Mindestbetrages des Elterngeldes auf 600 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.07.2023

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2024 und die weiteren Planungen für 2025 fallen für die Freiwilligendienste dramatisch aus. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) um insgesamt 78 Millionen Euro in 2024 und um weitere 35 Millionen Euro in 2025 gekürzt werden. Die Diakonie Deutschland und die aej appellieren an die Bundestagsabgeordneten, den Haushalt im parlamentarischen Verfahren dringend nachzubessern. Bei Umsetzung der geplanten Kürzungen von insgesamt 113 Millionen Euro stünden viele Plätze in den Freiwilligendiensten vor dem Aus.

 

„Wenn tatsächlich 35 Prozent der Mittel gekürzt werden, bedeutet das für die Zukunft, dass die Freiwilligendienste nicht mehr in der gewohnten Form umgesetzt werden können. Die drohenden Kürzungen stellen die Träger und Einsatzstellen vor unlösbare Herausforderungen. Jede vierte Einsatzstelle würde wegfallen. Vielerorts können Freiwilligendienste in Zukunft nicht mehr angeboten werden“, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

 

Die geplanten Kürzungen werden die Zahl der Plätze in den Freiwilligendiensten reduzieren, die Vielfalt der Einsatzstellen einschränken und die erreichbaren Zielgruppen verkleinern. Damit wird ein wichtiges Instrument zur Gewinnung junger Menschen für soziale Berufe und gesellschaftliches Engagement massiv beschnitten. „Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fordern und gleichzeitig ein dafür wichtiges Instrument kaputt zu sparen, passt für uns politisch nicht zusammen“, erläutert aej-Generalsekretär Michael Peters.

 

Demokratiestärkung und Fachkräftegewinnung sind zentrale Themen in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte. Die Freiwilligendienste leisten in beiden Bereichen einen wichtigen Beitrag: Bislang absolvieren insgesamt rund 100.000 Menschen pro Jahr einen Freiwilligendienst. Das sind mehr als zehn Prozent eines Jahrgangs der Schulabsolventinnen- und absolventen. Die Einsatzstellen und Trägerorganisationen bieten den Freiwilligen Orientierung und begleiten sie in ihrem Dienst.

 

Eine Kürzung der Freiwilligendienste lässt vor allem junge Menschen im Stich, da ihnen diese Orientierungsmöglichkeit genommen wird. Die Kürzungen stellen aber auch die sozialen Bereiche vor weitere Herausforderungen: Die Freiwilligen ermöglichen während ihres Dienstes zusätzliche Leistungen in den Einrichtungen, die künftig wegfallen werden. „Außerdem zeigen unsere Erfahrungen, dass rund zwei Drittel der Menschen nach ihrem Freiwilligendienst auch weiterhin dem sozialen Bereich verbunden bleiben. Eine Einschränkung der Freiwilligendienste als persönliche Erprobungszeit in sozialen Arbeitsfeldern wird den Fachkräftemangel weiter verschärfen“, so Diakonie-Sozialvorständin Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) vom 11.07.2023

Der heutige Kabinettsbeschluss zum Haushaltsentwurf für 2024 ist aus Sicht der Diakonie Deutschland keine nachhaltige Lösung für aktuelle soziale Krisen. Wichtige Projekte drohen auf der Strecke zu bleiben. Die Diakonie appelliert an die Bundestagsabgeordneten, den Haushalt im parlamentarischen Verfahren dringend nachzubessern.

 

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „‚Mehr Fortschritt wagen‘ – das hat sich die Bundesregierung vorgenommen. Dieser Haushaltsentwurf der Ampel muss diesen Anspruch nun auch sozialpolitisch einlösen. Derzeit befürchten wir jedoch, dass fehlende Investitionen und die bisher bekannten Kürzungen im Sozial- und Gesundheitsbereich Armut und soziale Ausgrenzung verschärfen können. Die fehlende Finanzierung der Kindergrundsicherung und der Wegfall des Bundeszuschusses in der Pflege sind zwei Beispiele, die der Diakonie Sorgen bereiten. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten bleibt es von großer Bedeutung, in eine sozial ausgewogene Politik zu investieren. Dies ist nicht nur für die Menschen unerlässlich, die sich das tägliche Leben kaum mehr leisten können, sondern fördert auch das Vertrauen in die Demokratie.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.07.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich gegen die geplante Ausweitung des Leistungsausschlusses beim Elterngeld in Zusammenhang mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 aus und fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam bessere Lösungen zu finden. Die vorgeschlagene Regelung wirkt geschlechterdiskriminierend. Die Bundesregierung kann nach Überzeugung des djb mit gleichstellungsorientierten Reformschritten, zum Beispiel einem modernen Steuerrecht und einer Reform des Ehegattensplittings, bessere Lösungen finden.

„Die Sparziele sind zu kritisieren, wenn sie durch Maßnahmen, die geschlechtsdiskriminierend sind, erreicht werden sollen.“, kommentiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, die Berichterstattung zum aktuellen Diskussionsstand innerhalb der Bundesregierung. Wersig weiter: „Frauen übernehmen besonders häufig die schlecht abgesicherte Sorgearbeit. Hier ist der Staat besonders in der Pflicht, traditionelle Rollenbilder nicht zu verfestigen. Das Elterngeld setzt als bisher einzige staatliche Leistung Anreize dafür, dass sich Väter an der Sorgearbeit beteiligen. Das Elterngeld muss deshalb ungekürzt beibehalten und in seiner Ausgestaltung eher weiter verbessert werden.“

Derzeit besteht kein Anspruch auf Elterngeld, wenn das Kind mit beiden Eltern im Haushalt lebt und deren jährliches zu versteuernde Haushaltseinkommen zusammen mehr als 300.000 € beträgt. Diese Grenze soll nun auf 150.000 € halbiert werden.

Der djb kritisiert, dass die geplante Neuregelung eine Re-Traditionalisierung in den Familien befördern würde. Betroffene Frauen verlieren den Elterngeldanspruch und haben dann in der Elternzeit nach dem Mutterschutz kein eigenes Einkommen mehr. Wie in der Zeit vor der Einführung des Elterngeldes werden sie damit unmittelbar von ihren Partner*innen ökonomisch abhängig. Hinzu kommt, dass Anreize gesetzt werden könnten, in der Familienplanungsphase beruflich Zurückhaltung zu üben, um die Einkommenshöhen im Fall einer Schwangerschaft nicht zu erreichen. Mit der geplanten Regelung wird darüber hinaus der finanzielle Anreiz aufgegeben, dass gutverdienende Väter in Elternzeit gehen.

„Natürlich gehören Eltern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 € pro Jahr zu einer gesellschaftlich privilegierten Gruppe. Dennoch darf nicht an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen gespart werden – das verbietet die Verfassung. Verfassungskonforme Möglichkeiten zum Erreichen von Sparzielen gibt es genug, zum Beispiel die Abschaffung des Ehegattensplittings.“, betont Prof. Dr. Cara Röhner, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 05.07.2023

eaf zum Bundeshaushalt: Das zentrale sozialpolitische Reformvorhaben der Legislaturperiode scheint zu scheitern.

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordert die Bundesregierung auf, endlich ihr Zeitspiel aufzugeben und durch finanzielle Sicherheit im Bundeshaushalt eine armutssichere Kindergrundsicherung zu ermöglichen.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf, kritisiert, dass am Mittwoch ein Haushalt ohne fundierte Zahlen zu den Kosten der Kindergrundsicherung verabschiedet werden soll. „Es grenzt an Arbeitsverweigerung, keine ehrliche Summe für die Kindergrundsicherung in den Bundes­haushalt einzustellen. Der Platzhalter ‚2 Milliarden‘ wird voraussichtlich schon für die digitalisierte Inanspruchnahme aufgebraucht. Damit ist offensichtlich, dass eine signifikante Reduktion von Kinderarmut nicht erreicht werden kann. Es fehlt weiterhin eine realistische neu errechnete – höhere – Summe, die abbildet, was Kinder und Jugendliche wirklich brauchen.“

Eine auskömmliche Kindergrundsicherung ist nicht nur im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen dringend notwendig, sondern rechnet sich zusätzlich auch volkswirtschaftlich und ist damit eine Investition in die Zukunft der gesamten Gesellschaft: Dies belegt der aktuelle Policy Brief „Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten“ der Bertelsmann Stiftung. Die Bundesgeschäftsführerin weist noch einmal auf die Forderung der eaf hin, sich von der Orientierung am sozialrechtlichen Minimum zu verabschieden. Grundlage für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und eine angemessene Teilhabe muss ein neu definierter „ausreichender Kindermindestbedarf“ sein. Das geht nur mit den entsprechenden finanziellen Mitteln.

Kraus erklärt: „Die Regierung spielt auf Zeit – Zeit, die von Armut betroffene Kinder und Jugend­liche nicht haben. Die Koalition hatte sich für ihre vier Regierungsjahre große Ziele gesetzt, wissend, dass es manchmal auch nur genau diese vier Jahre gibt, um die notwendigen Veränderungen anzustoßen. Ebenso verhält es sich bei Kindern und Jugendlichen: Vier Jahre sind eine lange Zeit, in der die richtigen – oder falschen – Weichen gestellt werden. Verschwenden wir sie nicht!“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 04.07.2023

„Doppelwumms gegen Eltern mit Kindern, Familien und Gleichstellung! Das Vorhaben der Ampel aus dem Koalitionsvertrag Gleichstellung innerhalb dieses Jahrzehnts zu erreichen scheint in weiter Ferne:

Vor dem Hintergrund der noch immer andauernden Endlosschleifen zur Ausgestaltung und Ausstattung der Kindergrundsicherung – das ursprünglich wichtigste sozialpolitische Vorhaben aus dem Ampelvertrag zur Chancengleichheit aller Kinder und um Kinderarmut konsequent die Stirn zu bieten – kommt der nächste Doppelwumms gegen Familien und Gleichstellung:

Zur Haushaltsberatung der heutigen Kabinettssitzung stehen u.a. Einschnitte beim BAföG an und die Streichung des Elterngeldes für besserverdienende Paare.

Die Verringerung der Einkommenshöhe für den Bezug des Elterngelds in 2021 von 500.000 auf 300.000 Euro je Paar haben wir als Verband mitgetragen, für die aktuelle angestrebte Herabsetzung der Einkommenshöhe auf 150.000 Euro je Paar haben wir allerdings kein Verständnis! Vor dem Hintergrund, dass das Elterngeld seit Einführung nicht erhöht wurde und es de facto daher inzwischen inflationsbedingt um ca. 35 % seit Einführung gekürzt ist, wie die mit über 66.000 Unterschriften sehr erfolgreiche Petition #ElterngeldHoch am Montag im Petitionsausschuss mit folgerichtigen Forderungen anschaulich darstellte, macht den Handlungsbedarf auch beim Elterngeld mehr als deutlich!

Das Elterngeld muss erhöht werden, anstelle über 60.000 Familien aus dem Elterngeldbezug auszuschließen, daher unterstützen wir nicht nur die Petition #ElterngeldHoch sondern auch die Petition #NeinZurElterngeld-Streichung!

Elterngeld ist zum einen ein wichtiger Hebel, Paare und Frauen zu ermutigen sich ihren Kinderwunsch tatsächlich zu erfüllen und zum anderen ist die faire Ausgestaltung des Elterngeldes nicht nur eine wichtige Lohnersatzleistung – sondern in den richtigen Höhen – auch ein Hebel, um mehr Väter für die Elternzeit und Elterngeldbezug zu gewinnen und somit ein wichtiger Beitrag zu Gleichstellung!

Wir brauchen endlich eine Kinderwillkommenskultur, ein Ende von Elterndiskriminierung und eine Abkehr der Kostendiskussion hin zur Investitionsentscheidung!

Jedes 5. Kind in Armut ist ebenso wenig hinnehmbar wie verpasste Selbstverwirklichungschancen durch die Bildungsmisere oder schlechte Bedingungen für Familiengründung als auch die UNvereinbarkeit von Beruf und Familie – weder für Kinder, berufstätige Eltern, Familien noch für unsere Volkswirtschaft!“ appelliert Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) den Weg frei zu machen für die notwendigen Investitionen für Kinder und Familien und führt weiter aus:

„Dass gespart werden muss, steht außer Frage, ebenso wie die Notwendigkeit nach Investitionen. Aber anstelle den Rotstift an der falschen Stelle anzusetzen, sollte über echte Umverteilung verhandelt werden: Die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Umorganisation der zeitlich unbegrenzten und nicht an Betreuungs- oder Pflegeaufgaben gekoppelten beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse bieten soviel Einsparpotenzial, was an anderer Stelle dringend für Familiengründung, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch für Bildung und Armutsbekämpfung gebraucht wird – wichtige Aspekte zur Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und Zukunftsfähigkeit unseres Landes!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 05.07.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerium legt Studie zu Stand und Bedarf in der Kindertagesbetreuung vor

Die Anzahl der in Kitas und Tagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren ist so hoch wie nie. Praktisch alle Kinder zwischen drei Jahren bis zum Schuleintritt besuchen eine Kita. Allerdings übersteigt der Bedarf weiterhin die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze. Das zeigt die aktuelle Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“, die das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) heute veröffentlicht. Die Ausgabe enthält Daten zum Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung im Jahr 2022.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Als Bundesfamilienministerin ist mir wichtig, dass Kinder bestmöglich gefördert und betreut werden, unabhängig von der Herkunft oder den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. So schaffen wir mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für die Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern. Fast jedes Kind von drei Jahren bis zum Schuleintritt besucht eine Kita und auch die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen steigt – das ist eine starke Entwicklung. Wir unterstützen die Länder mit rund vier Milliarden Euro bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Gewinnung von Fachkräften. Denn jeder Euro, den wir in die Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung stecken, ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Situation in der Kindertagesbetreuung
Zum Stichtag 1. März 2022 besuchten bundesweit 2.651.611 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Angebot der Kindertagesbetreuung. Das sind rund 39.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Die Betreuungsquote lag bei 92 Prozent. Damit besuchte fast jedes Kind in dieser Altersgruppe ein Betreuungsangebot. Bei den unter Dreijährigen lag die Betreuungsquote bei 35,5 Prozent. Im Vergleich zu 2006 hat sich die Betreuungsquote deutlich erhöht: Sie lag im Jahr 2006 bei 13,6 Prozent und ist bis 2022 um über 20 Prozentpunkte gestiegen. 

Präpandemisches Niveau wieder erreicht
Nachdem 2021 erstmals ein Rückgang verzeichnet wurde, stieg die Anzahl der betreuten Kinder innerhalb eines Jahres um knapp 4 Prozent. Der Anstieg an Kindern, die ein Angebot der Kindertagesbetreuung wahrnehmen, befindet sich dadurch wieder auf einem vergleichbaren Niveau wie in den Jahren zwischen 2014 und 2019, also vor der COVID-19-Pandemie. Der stetige Zuwachs der vergangenen Jahre setzt sich somit weiter fort. 

Seit Einführung des Rechtsanspruchs steigende Betreuungsquoten für unter Dreijährige
Der qualitative und quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung wurde in den letzten Jahren intensiv durch den Bund vorangetrieben. Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 steigen die Betreuungsquoten der unter Dreijährigen stetig. Lag diese in 2013 noch bei 29,3% stieg diese bis 2022 auf 35,5%. 

Kinderbetreuung weiter ausbauen 
Der Betreuungsbedarf übersteigt das Angebot an verfügbaren Betreuungsplätzen noch immer. Das trifft vor allem auf Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Grundschulalter zu. Bei Eltern von Kindern unter drei Jahren liegt die Differenz zwischen Betreuungsquote und Betreuungsbedarf bei 13,6 Prozentpunkten. Bezogen auf Kinder im Grundschulalter äußerten 73 Prozent der Eltern einen Betreuungsbedarf. Einen Hort- oder Ganztagsplatz besuchten hingegen nur 55 Prozent. Damit gibt es auch hier eine Lücke von 18 Prozentpunkten zwischen Betreuungsquote und Betreuungsbedarf. 

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026
Ab August 2026 werden zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben. In den Folgejahren wird der Anspruch um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 hat jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich an und erreichen ab 2030 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Mehr Fachkräfte in Kitas und Ganztag
Mit der Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag zielt der Bund auf die Gewinnung und Sicherung gut qualifizierter Fachkräfte. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Verbesserung der Betreuungsqualität und durch den 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird der Bedarf an pädagogischen Fachkräften in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder 2023 und 2024 mit insgesamt rund 4 Milliarden Euro. Das KiTa-Qualitätsgesetz legt dabei einen stärkeren Fokus auf die Handlungsfelder, die für die Weiterentwicklung der Qualität besonders wichtig sind, wie die Gewinnung von Fachkräften, die Stärkung der Kita-Leitungen oder die Qualifikation von Kindertagespflegepersonen. 

Weitere Informationen:
„Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2022. Ausgabe 08“ 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.07.2023

Bundesjugendministerin Lisa Paus informierte heute zur Mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Siebzig Prozent der Kinder und Jugendlichen sind im dritten Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie psychisch gestresst. Sie machen sich Sorgen und haben aufgrund der Vielzahl an Krisen erhebliche Zukunftsängste. Sie brauchen Gehör und Unterstützung. Dafür setzt sich das Bundesjugendministerium mit verschiedenen Maßnahmen ein, unter anderem der „Strategie gegen Einsamkeit“, dem „Bündnis für die junge Generation“ und der Unterstützung des Online-Beratungsangebotes der JugendNotmail.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Die Pandemie wirkt bei Kindern und Jugendlichen noch lange nach. Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen haben tiefe Spuren hinterlassen. Mehr junge Menschen als vor der Pandemie leiden an Depressionen, Angststörungen und Essstörungen. Bei etlichen ist die Mediennutzung regelrecht aus dem Ruder gelaufen. Als Bundesjugendministerium haben wir deshalb verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den jungen Menschen zur Seite zu stehen. Ich bin froh, dass wir starke Partner an unserer Seite haben wie im Bündnis für die Junge Generation oder mit der JugendNotmail. Eine ganz konkrete Maßnahme sind zudem die ‚Mental Health Coaches‘, die nach den Sommerferien starten werden. An über 100 Schulen erreichen wir damit mehrere zehntausend Schüler*innen. Jeder Euro, den wir jetzt in die mentale Gesundheit der jungen Generation investieren, ist gut investiertes Geld. Das zeigt ganz konkret die Studie zu den ökonomischen Folgekosten pandemiebedingter psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.“

Bundesministerin Paus startete heute die App „Junoma“. Das Online-Beratungsangebot der JugendNotmail steht Kindern und Jugendlichen 24/7 als kostenloses, niedrigschwelliges und datensicheres Online-Beratungsangebot zur Verfügung.

Durch die drei typischen psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, die im Zusammenhang mit der Pandemie stehen – Angststörungen, Depressionen und Essstörungen – sind erhebliche Folgekosten in der Zukunft zu erwarten. Je nach Szenario betragen diese rund 2,8 bis 5,6 Milliarden Euro pro Jahr. Das geht aus der „Studie zu ökonomischen Folgekosten pandemiebedingter psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“ des Forschungskonsortiums der Universitäten Ulm und Hamburg hervor. Mehr Informationen unter: https://www.comcan.de/berichte/expertisen  

Das BMFSFJ unterstützt die Stärkung der Kinder und Jugendlichen mit einer Vielzahl an Maßnahmen wie dem Bündnis für die Junge Generation oder der Strategie gegen Einsamkeit.

Das Bündnis für die Junge Generation ist ein Zusammenschluss aus Fürsprecher*innen und Partner*innen in Politik und Gesellschaft, die die jungen Menschen mitdenken, ihnen Gehör schenken, sie einbeziehen und sich mit lauter Stimme hinter sie stellen – mit ihrem Einfluss und ihrer Reichweite.

Seit Juni 2022 erarbeitet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend eine Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Sie beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, um Einsamkeit vorzubeugen und zu lindern. Derzeit befindet sich die Strategie in der Abstimmung mit den anderen Bundesministerien.

Nähere Informationen finden sie unter:

https://kompetenznetz-einsamkeit.de/

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/buendnis-fuer-die-junge-generation

https://jugendnotmail.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.07.2023

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist es, bis zum Jahr 2030 benachteiligten Kindern und Jugendlichen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Damit setzt Deutschland die im Jahr 2021 angenommene Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder um.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus:  „Wir wollen sicherstellen, dass alle jungen Menschen ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben führen können – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern. Mit dem Nationalen Aktionsplan arbeiten wir daran, allen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern und Jugendlichen gerechte Chancen zu garantieren. Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft fokussieren wir uns auf die Bereiche Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum. Besonders wichtig ist es mir, mit den Kindern und Jugendlichen selbst ins Gespräch zu kommen – schließlich wissen sie am besten, was sie für ein gutes Aufwachsen brauchen. Daher werden wir sicherstellen, dass sie die Umsetzung des Aktionsplans eng begleiten können.“

Der Nationale Aktionsplan (NAP) umfasst rund 350 Maßnahmen des Bundes, der Länder, der Kommunen und von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie politische Rahmensetzungen wie die Kindergrundsicherung. 

Im Jahr 2022 wurde ein umfassender Beteiligungsprozess zum Nationalen Aktionsplan gestartet, der im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans fortgesetzt wird. Die Steuerung des Umsetzungsprozesses übernimmt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz, die von Lisa Paus zur Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin ernannt wurde. In dieser Funktion wird sie einen NAP-Ausschuss mit Vertreterinnen und Vertreterinnen aus Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft leiten, der die Umsetzung begleiten wird. Kinder und Jugendliche werden dabei beratend einbezogen.

Der Ratsempfehlung zur EU-Kindergarantie folgend wird die Bundesregierung der EU-Kommission ab 2024 alle zwei Jahre über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Bericht erstatten.

Weitere Informationen zum Nationalen Aktionsplan unter www.neue-chancen-fuer-kinder.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.07.2023

Am heutigen Freitag unterzeichnen Bundesfamilienministerin Lisa Paus, der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegner und die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Katharina Günther-Wünsch im Roten Rathaus die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes im Land Berlin. Im Anschluss an die Unterzeichnung besuchen sie gemeinsam den Musikkindergarten Berlin.

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.06.2023

Gemeinsame Erklärung der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister in Japan

Das zweitägige Treffen der G7-Gleichstellungsminister*innen im japanischen Nikko, an dem auch Bundesfrauenministerin Lisa Paus teilgenommen hat, ist gestern zu Ende gegangen. Im Fokus der Konferenz standen die Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gleichstellung der Geschlechter sowie die ökonomische Gleichstellung von Frauen. Auch die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, Prävention und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Stärkung der Rechte von LGBTQIA+-Personen wurden diskutiert. Zum Abschluss verabschiedeten die Gleichstellungsministerinnen und -minister eine Gemeinsame Erklärung.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Wir, die G7-Gleichstellungsminister*innen, haben die wirtschaftliche Stärkung von Frauen erneut auf die Agenda unseres Treffens gesetzt. Obwohl wir in vielen Bereichen Fortschritte sehen, ist der Weg zur ökonomischen Gleichstellung der Geschlechter noch weit. Wir haben uns darauf verständigt, unsere Anstrengungen in diesem Bereich noch einmal zu erhöhen. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie unterschiedlich die Lage für Männer und Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist und wo wir ansetzen müssen. Wir wollen die wirtschaftliche Selbstbestimmung und Unabhängigkeit von Frauen nachhaltig fördern und krisenfest machen.“

Die wichtigsten Punkte der Gemeinsamen Erklärung:

Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gleichstellung

Die G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister haben auf ihrem Treffen die Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Situation von Frauen und Mädchen in ihrer Vielfalt reflektiert. Frauen und insbesondere Mütter waren in allen G7-Ländern ungleich härter von den wirtschaftlichen Folgen von Corona betroffen. Die Pandemie und ihre Bekämpfung zählen zu den weltweit größten wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen seit Jahrzehnten.  

Wirtschaftliche Stärkung von Frauen

Die G7 Gleichstellungsministerinnen und -minister haben ihr Engagement für die nachhaltige ökonomische Gleichstellung und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen bekräftigt. Die faire Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit, zu der neben Kinderbetreuung auch die Pflege von Angehörigen gehört, ist dazu eine wesentliche Voraussetzung. Die G7-Ministerinnen und -Minister wollen Frauen ermutigen, Führungs- und Entscheidungspositionen zu ergreifen und den rechtlichen Rahmen dazu stärken. Dabei wurden auch Ansätze wie Führen in Teilzeit diskutiert.

Neuauflage des G7 Dashboards on Gender Gaps

Unter der japanischen G7-Präsidentschaft wurde das im vergangenen Jahr auf dem G7-Gipfel in Schloss Elmau beschlossene „G7 Dashboard on Gender Gaps“ neu aufgelegt. Mit dem Dashboard hatten sich die G7-Staats- und Regierungschefs erstmals verpflichtet, Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter kontinuierlich zu überprüfen. So sollen Erfolge sichtbar und Handlungsbedarfe transparent dargestellt werden. Das Dashboard zeigt für Deutschland in vielen Bereichen tendenziell positive Entwicklungen. So ist der Frauenanteil in den Vorständen der größten öffentlich gelisteten Unternehmen im letzten Jahr gestiegen. Auch die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind etwas zurückgegangen.

Gleichstellung unter der japanischen G7-Präsidentschaft

Das Treffen der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister bildete den Höhepunkt der gleichstellungspolitischen Agenda der japanischen G7-Präsidentschaft. Japan verfolgt im „G7 Gender Equality Track“ drei prioritäre Arbeitsschwerpunkte. Dazu gehören die Umsetzung der Women, Peace and Security Agenda (WPS), die wirtschaftliche Stärkung von Frauen und eine umfassende gesellschaftliche Gleichstellungspolitik. Japan hat sich zudem das Ziel gesetzt, das unter der deutschen G7-Präsidentschaft im letzten Jahr begonnene Gender Mainstreaming fortzusetzen und Gleichstellung weiter in allen Politikbereichen zu verankern. Begleitet wird der Prozess erneut durch die zivilgesellschaftliche Dialoggruppe Women 7, die im April ihre Forderungen an die G7-Präsidentschaft übergeben hat. Im Herbst folgen die Empfehlungen des von Premierminister Fumio Kishida einberufenen G7-Beirats für Gleichstellungsfragen.

Die „Gruppe der Sieben“ (G7) ist ein informelles Forum der sieben führenden Industrienationen und Demokratien Deutschland, Kanada, Frankreich, Italien, Japan, Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Europäischen Union. Zum 1. Januar 2023 hat Japan den Vorsitz der G7 übernommen. Der G7-Vorsitz wechselt jährlich zwischen den Mitgliedern. Am 1. Januar 2024 wird Italien den Vorsitz übernehmen.

Das komplette Joint Statement der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister ist auf der Homepage des Bundesgleichstellungsministeriums abrufbar: www.bmfsfj.de/japan-g7

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.06.2023

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ beschlossen. Damit werden „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität (§ 46 StGB) aufgenommen.

Dazu erklärt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter):

„Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenverachtende Straftaten. Alltäglich werden in Deutschland LSBTIQ* angegriffen. Laut offiziellen Zahlen gibt es jeden Tag mindestens drei Angriffe auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*). Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten. Die ausdrückliche Aufnahme ‚geschlechtsspezifischer‘ sowie ‚gegen die sexuelle Orientierung gerichteter‘ Motive in den Gesetzestext erhöht bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden die Sensibilität für LSBTIQ*-feindliche Taten. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat. LSBTIQ*-Feindlichkeit wird so in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet.

Angeheizt von gezielten Kampagnen richtet sich Gewalt gegen sichtbares queeres Leben und soll LSBTIQ* einschüchtern. Als demokratische Gesellschaft muss es unser Ziel sein, dass alle Menschen offen, sicher und angstfrei leben können und sich LSBTIQ* im Alltag nicht verstecken müssen. Im ressortübergreifenden Aktionsplan der Bundesregierung ‚Queer leben‘ ist die Sicherheit von LSBTIQ* eins von sechs Handlungsfeldern. Die Umsetzung mit der Zivilgesellschaft und den Bundesländern hat begonnen.

Auf ihrer letzten Sitzung hat sich auch die Innenminister*innenkonferenz verpflichtet, die Bekämpfung von LSBTIQ*-feindlicher Gewalt weiter zu verbessern. Grundlage dafür müssen die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht des Arbeitskreises ‚Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt‘ sein. Das Hellfeld muss weiter vergrößert und die Sensibilität und Prävention in Bezug auf LSBTIQ*-feindliche Taten erhöht werden. Jede Tat sollte zur Anzeige gebracht werden.“

Hintergrund

Zukünftig wird es in § 46 Strafgesetzbuch Grundsätze zur Strafzumessung heißen: „Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende [Beweggründe und Ziele des Täters]“.

„Geschlechtsspezifische“ Beweggründe umfassen dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten. In der aktuellen Version ist Hass gegen Frauen und LSBTIQ* nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe.

2022 sind die registrierten Fälle von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) weiter gestiegen. So wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.005 Straftaten (davon 227 Gewaltdelikte) und im Unterthemenfeld „geschlechtliche Diversität“ 417 Straftaten (davon 82 Gewaltdelikte) erfasst.

Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung: www.aktionsplan-queer-leben.de

Abschlussbericht des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/06/ak-abschlussbericht.html?nn=9388922

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.06.2023

Zur heutigen Bundespressekonferenz der Bundesfamilienministerin anlässlich der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans gegen Kinderarmut (NAP) im Bundeskabinett und der Vorstellung des Kinderreports des Deutschen Kinderhilfswerks erklärt Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend sowie Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Der Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerks zeigt es erneut deutlich: Es ist mehr als zwingend, entschlossen und prioritär gegen die Kinderarmut in Deutschland vorzugehen. Als Bündnisgrüne begrüßen wir, dass die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ mit dem gestrigen Kabinettsbeschluss auf den Weg bringt. Es ist ein wichtiges Zeichen, denn hiermit rücken wir die Situation von finanziell benachteiligten Kindern und Jugendlichen in den Fokus.

Als Bündnisgrüne ist uns beim Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut die Gesamtstrategie gegen Kinderarmut besonders wichtig. Dafür ist die Kindergrundsicherung das zentrale Instrument. Sie soll Kinder aus der Armut holen und ein Sicherheitsnetz für alle Familien spannen. Durch die Digitalisierung und Bündelung von Unterstützungsmaßnahmen sparen wir Familien Zeit, Nerven und erhöhen vor allem die Inanspruchnahme schon bestehender Leistungen. Durch die Anhebung von Leistungen wollen wir ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Es soll zielgenau bei den Kindern mehr ankommen, die es am meisten benötigen.

Ebenfalls zentral: Die Bundesregierung beteiligt Kinder und Jugendliche am Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut. Dadurch erfahren sie Selbstwirksamkeit und die Maßnahmen sind zielgenauer, denn Kinder und Jugendliche sind die Expert*innen ihrer Lebensrealität.

Gleichzeitig setzen wir flankierende Maßnahmen um: Mit dem Kitaqualitätsgesetz, dem Ganztagsschulausbau und dem Startchancenprogramm investieren wir zielgenau in die Bildungsinfrastruktur.

Hintergrund zum Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“:

Bis 2030 sollen die Mitgliedsstaaten Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum für alle gewährleisten. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut handelt die Bundesregierung themen- und akteursübergreifend. Damit setzt die Bundesregierung die Empfehlung des Europäischen Rates zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie um, die 2021 von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verabschiedet wurde.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.07.2023

Zur heutigen Veröffentlichung des Policy Briefs „Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten“ der Bertelsmann-Stiftung erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Die Kinder- und Jugendarmut ist in Deutschland erneut gestiegen. Die Bertelsmann-Stiftung fordert in ihrem Policy Brief zur Kinderarmut und Kindergrundsicherung eindringlich die bedarfsgerechte und teilhabesichernde Einführung der Kindergrundsicherung. In diesem Zusammenhang ist das klare Bekenntnis des Bundeskanzlers zur Einführung der Kindergrundsicherung ein wichtiger Etappensieg für die Bundesfamilienministerin.

Kinderarmut raubt Kindern Lebenschancen und dem Land Zukunftschancen, das bestätigt die Bertelsmann-Stiftung eindrücklich. Die Folgekosten für die Gesellschaft sind enorm, wenn ein Fünftel der Heranwachsenden in Armut aufwachsen: Fachkräftemangel, steigende Sozialausgaben, sinkende Steuereinnahmen, aber auch ein zerbröselnder gesellschaftlicher Zusammenhalt.

Darum ist es so wichtig, dass die Forschenden klarstellen: Eltern geben jeden Cent, den sie mehr für ihre Kinder erhalten, für eine bessere Ernährung, Teilhabe beispielsweise im Sportverein oder der Musikschule oder für mehr Bildung aus. Das zeigt eine neue Studie aus den USA und bestätigt damit die Studienergebnisse der Bertelsmann-Stiftung von 2018.

Zudem bestätigen die Forschenden: Geldleistungen für Kinder und Investitionen in die Bildungsinfrastruktur dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es braucht dringend beides. Die IGLU-Studie und der Chancenmonitor haben eindrücklich gezeigt, dass der Bildungserfolg in Deutschland immer noch stark vom Elternhaus abhängig ist.

Diese Erkenntnisse sind für uns als Bündnisgrüne handlungsleitend. Wir setzen uns für eine teilhabesichernde Kindergrundsicherung ein und mit dem Kitaqualitätsgesetz, dem Startchancenprogramm und dem Ganztagsausbau für eine gute Bildungsinfrastruktur und Chancengerechtigkeit von Kindesbeinen an.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.07.2023

Zur von der Mindestlohnkommission angekündigten Erhöhung des Mindestlohns erklärt Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Obwohl der Mindestlohn im letzten Jahr politisch auf 12 Euro erhöht wurde, kämpfen die Menschen, die nur wenig verdienen, mit den hohen Preissteigerungen. Der nun vorgelegte Vorschlag der Mindestlohnkommission für die schrittweise Erhöhung auf 12,82 Euro bis 2025 stellt diesem Reallohnverlust nur wenig entgegen. Die unterschiedlichen Interpretationen in der Mindestlohnkommission zeigen, dass die Kriterien für die Anpassung geschärft werden müssen. Dazu gehört, dass der Schutz vor Armut in die Gesamtabwägung einfließen muss und nicht allein das starre Kriterium der Tariflohnentwicklung entscheidet. Darüber wird auch zu diskutieren sein, wenn die EU-Mindestlohnrichtlinie bis November 2024 umgesetzt werden muss. Diese sieht eine Orientierung an 60 Prozent des Medianlohns vor, die wir mit dem Vorschlag der Kommission derzeit nicht erreichen. Sinnvoll wäre auch, den Mindestlohn in kürzeren Abständen anzupassen, um flexibler auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können.

Mit dieser Situation wird nochmals deutlich, dass die gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns im Oktober 2022 richtig war. Knapp 6 Millionen Menschen bekommen seitdem mehr Geld für ihre Arbeit. Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist von 19 auf 15 Prozent geschrumpft. Insbesondere Frauen, die häufig geringfügig beschäftigt sind, haben von der Lohnsteigerung profitiert. Dieses Niveau wäre allein durch die regelmäßigen Anpassungen nicht erreicht worden und zeigt, wie wichtig die politische Entscheidung der Ampel-Regierung war.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.06.2023

Abschaffung des Ehegattensplittings ist politische Kampfansage an Familien

Zum Vorschlag des SPD-Parteivorsitzenden Klingbeil, das Ehegattensplitting für neue Ehen abzuschaffen, erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, und die finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann:

Stephan Stracke: „Die Pläne von SPD-Chef Klingbeil und Arbeitsminister Heil, das Ehegattensplitting abzuschaffen, sind eine politische Kampfansage an die Familien in unserem Land. Schon jetzt stehen Familien unter enormen finanziellen Druck durch Inflation und steigende Lohnnebenkosten. Das Heizungsgesetz und die beabsichtigte Kürzung des Elterngeldes erhöhen diesen finanziellen Druck noch mehr. Die Abschaffung des Ehegattensplittings bedeutet nichts anderes als eine massive Mehrbelastung für die breite Mitte unserer Gesellschaft. Das lehnen wir entschieden ab.“

Antje Tillmann: „Die ersatzlose Abschaffung des Ehegattensplittings würde Ehen gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften benachteiligen. Zwei unverheiratete Lebenspartner mit jeweils 40.000 Euro würden plötzlich besser stehen als eine Einverdienerehe mit 80.000 Euro. Diese Maßnahme träfe Familien gerade in der Phase, in der sie am meisten auf Unterstützung angewiesen sind: Wenn einer der Partner Kleinstkinder betreut und deshalb eine Zeitlang gar nicht arbeitet. Hier soll neben der Gehaltseinbuße, die dieser Partner erleidet, beim anderen auch noch die volle Wucht der steuerlichen Progression durchschlagen. Das kann die SPD nicht ernst meinen. Statt Ehen und Familien gegeneinander auszuspielen, sollte die Ampel Familien den Rücken stärken und ihnen Anerkennung zollen. Unser Ziel ist deshalb, die Kinderfreibeträge schrittweise auf die Höhe des Grundfreibetrags anzuheben und damit Familien weiter zu stärken statt sie zu schwächen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.07.2023

Zu den am vergangenen Mittwoch im Kabinettbeschluss zum Haushalt angekündigten Plänen der Ampel, ab dem 1. Januar 2025 aktive Leistungen für bürgergeldbeziehende junge Menschen unter 25 Jahren statt wie bisher aus dem Sozialgesetzbuch II aus dem Sozialgesetzbuch III erbringen zu lassen, können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe, gerne wie folgt zitieren:

„Statt sich um Organisations- und Zuständigkeitsfragen zu kümmern, sollte die Bundesregierung lieber mehr dafür tun, dass junge Menschen aus dem Leistungsbezug auf ihrem Weg in eine Erwerbstätigkeit bestmöglich unterstützt werden. Die Bundesregierung sollte endlich ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag erfüllen, die sehr erfolgreichen Leistungen für schwer erreichbare Jugendliche in der Grundsicherung (§ 16h SGB II) für alle schwer erreichbaren Jugendlichen als Regelleistung zugänglich zu machen. Diejenigen Jugendlichen, die trotz der derzeit hervorragenden Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt keine Ausbildungsstelle oder Beschäftigung finden, benötigen oftmals sehr genau auf sie zugeschnittene Hilfestellungen. Hier verfügen die Jobcenter vor Ort über eine große Erfahrung. Die Ampel will die Steuerzahler um 900 Millionen Euro jährlich entlasten – dies aber zu Lasten der Beitragszahler: Denn sie plant, Menschen unter 25 Jahren, die Grundsicherung beziehen, bei Fördermaßnahmen in der Arbeitslosenhilfe betreuen zu lassen. Dies birgt die Gefahr, dass der Arbeitsmarkt mit steigenden Sozialbeiträgen belastet wird. Die Ampel will gerade dort sparen, wo die mit dem Bürgergeld geschaffenen neuen Möglichkeiten zum Erfolg werden können, nämlich bei einer angemessenen Ausstattung der Jobcenter.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.07.2023

Zum Ampel-Streit um die Kindergrundsicherung können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, wie folgt zitieren:

„Seit Monaten rühmt sich die Ampel und besonders die Grünen damit, dass die Bekämpfung der Kinderarmut ihr oberstes Ziel sei. Das Ergebnis auch hier wieder: handwerklich verpfuschte Vorschläge, die nicht umsetzbar sind. Die Regierung ist bald zwei Jahre im Amt und kann das Regieren immer noch nicht. Mehr als einen hohlen Formelkompromiss bekommt die Ampel auch für diese ihre wichtigste Sozialreform offenbar nicht hin. Was wir beobachten, ist das übliche Gezerre und Vertagen. Die Paus’schen Vorstellungen des Geldregens sind handwerklich schlecht gemacht, vom Inhalt her der falsche Ansatz und in der Umsetzung illusorisch. Mit dieser Art von Regieren wird kein einziges Kind weniger arm, geschweige denn sehen Eltern Perspektiven. Die Grünen sollten endlich in der Realität ankommen. Das, was Familien brauchen, liefert diese Bundesregierung nicht.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.06.2023

Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Abschaffung des Kinderreisepasses frei gemacht. Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der Fraktion Die Linke verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ (20/6519) bei Enthaltung der AfD-Fraktion in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Danach soll statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ in Zukunft ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können. „In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann“, heißt es in der Vorlage weiter.

Zudem soll mit dem Gesetzentwurf unter anderem durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes laut Bundesregierung Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden. Gegen die Stimmen der Opposition nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an, mit dem unter anderem die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Senkung des Mindestalters für die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises von 16 auf 13 Jahre gestrichen sowie die Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe geändert wird.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen fasste das Gremium zugleich mehrere Entschließungen. Davon zielt eine auf eine „Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen“. In einer zweiten Entschließung spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass ein Doktorgrad im Pass oder Personalausweis nicht mehr in das Datenfeld „Name“ eingetragen wird, sondern in ein anderes Datenfeld auf dem Ausweisdokument.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 522 vom 05.07.2023

Das Vorhaben der Koalition von SPD, Grünen und FDP, das „soziokulturelle Existenzminium“ von Kindern und Jugendlichen neu zu definieren, ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/7413) der CDU/CSU-Fraktion. Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wann und auf welcher Grundlage die Neudefinition erfolgen wird und welche Auswirkung diese Neudefinition auf die Höhe der Kindergrundsicherung und weitere Leistungen haben wird.

Ebenfalls Teil der Kleinen Anfrage sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche. Die Abgeordneten möchten wissen, ob die Leistungen in diesem Bereich trotz gestiegener Preise noch angemessen sind und ob sie künftig pauschalisiert in der Kindergrundsicherung enthalten sein werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 493 vom 26.06.2023

In einem neuen Policy Brief präsentiert die Bertelsmann Stiftung aktuelle Daten zur Kinder- und Jugendarmut in Deutschland. Das Dokument gibt auch einen Überblick über den Forschungsstand zu den ökonomischen Auswirkungen einer Kindergrundsicherung.

Langzeitstudie zur Lebenssituation und Wertvorstellungen von Familien in Deutschland Innenministerin Nancy Faeser übernimmt die Schirmherrschaft der repräsentativen Wiederholungsbefragung von mehr als 30.000 Menschen im Alter von 18 bis 49 Jahren.

Das Dateninfrastrukturprojekt FReDA des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hat zum Ziel, Forschung und Datenbasis zur Lebenssituation, zur Lebenszufriedenheit und zu Wertvorstellungen von Familien und Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter deutlich zu verbessern und langfristig zu sichern.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich freue mich, die Schirmherrschaft über ein solches Leuchtturmprojekt der Bevölkerungsforschung übernehmen zu können. Die Langzeitstudie FReDA wird uns wichtige, regelmäßig aktuelle Informationen über die Lebenswirklichkeit von Familien liefern und bildet dabei die Regionen und die Vielfalt unserer Gesellschaft differenziert ab. Diese Daten helfen uns bei Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und auch zur Stärkung des Erwerbspersonenpotenzials in Zeiten des demografischen Wandels. Diese Langzeitstudie ist sowohl für die Wissenschaft als auch für das politische Handeln von großem Wert.“

Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) Prof. Dr. C. Katharina Spieß: „Die Schirmherrschaft der Ministerin ist ein wichtiger Meilenstein für das Projekt FReDA wie auch für die familiendemografische Forschung als Pfeiler einer zukunftsorientierten Gesellschaftspolitik insgesamt. Veränderungen in Familien gerade in Zeiten des Umbruchs zu untersuchen, ist für viele Familienforscherinnen und Familienforscher sehr spannend. Die Politik benötigt belastbare Grundlagen, um evidenzbasierte Politikmaßnahmen auch angesichts des demografischen Wandels zu entwickeln.“

Projektleiter FReDA Prof. Dr. Martin Bujard: „Ein auf Dauer angelegtes Dateninfrastrukturprojekt wie FReDA ist zentral, um die Untersuchung gesellschaftlicher Entwicklungen und kausaler Zusammenhänge zu ermöglichen. Weiterhin sind demografische Veränderungen und Familiendynamiken Phänomene, die nicht an nationalen Grenzen haltmachen. Um ein umfassendes Verständnis zu erlangen, ist unsere enge Zusammenarbeit auf internationaler Ebene und ein Vergleich Deutschlands mit anderen Ländern von entscheidender Bedeutung. Insofern freue ich mich, mit FReDA ein international vernetztes Projekt mit aufbauen zu können.“

Die Abkürzung FReDA steht für „Family Research and Demographic Analysis“. Die repräsentative familiendemografische Wiederholungsbefragung ist ein seit 2020 laufendes, innovatives Forschungsdateninfrastrukturprojekt, dessen Projektleitung am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) angesiedelt ist und das durch den Bund gefördert wird. Dazu werden über 30.000 Teilnehmende im Alter von 18 bis 49 Jahren zweimal jährlich umfassend zu ihrer individuellen Lebenssituation sowie zu ihren Einstellungen hinsichtlich Partnerschaft und Familienleben befragt. Die Studie ist ein Kooperationsprojekt mit dem GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften und der Universität zu Köln.

Weitere Infos zum Projekt gibt es unter www.freda-panel.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 05.07.2023

Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu. Für viele Jugendliche und junge Erwachsene endet damit die Schulzeit. Ein kleinerer Teil von ihnen startet ohne Schulabschluss in den neuen Lebensabschnitt: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verließen im Jahr 2021 rund 47 500 Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen ohne sogenannten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss). Das entsprach einem Anteil von 6,2 %. Im Vorjahr hatte dieser Anteil bei 6,0 % gelegen, 20 Jahre zuvor bei knapp 9,6 %. Allerdings hat gut die Hälfte dieser Schülerinnen und Schüler (23 800) einen Förderschulabschluss. 

Von den Schülerinnen und Schülern, die die allgemeinbildende Schule verließen, schloss mehr als ein Drittel (34,3 %) mit der allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, ab (263 400 Abschlüsse). 20 Jahre zuvor hatte der Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten noch 23,1 % betragen. Der größte Anteil der Schülerinnen und Schüler (43,5 %) verließ die Schule 2021 mit Mittlerem Schulabschluss, dem Realschulabschluss (334 100 Abschlüsse). Stark an Bedeutung verloren hat der Erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss): Mit 122 300 Absolventinnen und Absolventen betrug dieser Anteil 15,9 % im Jahr 2021 gegenüber 16,5 % im Vorjahr und 25,5 % im Jahr 2001.

Junge Menschen ohne einen Schulabschluss des Sekundarbereichs II haben vergleichsweise schlechte Chancen, in Ausbildung zu kommen. So schlossen im Jahr 2021 nur 13 100 Männer und Frauen ohne Schulabschluss neue Ausbildungsverträge ab. Von Personen mit Erstem Schulabschluss (Hauptschulabschluss) wurden 111 900 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. 

Dementsprechend stieg der Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die höchstens einen Mittleren Schulabschluss haben und sich nicht oder nicht mehr in (Aus-)Bildung oder Weiterbildung befinden, von 10,2 % im Jahr 2020 auf 12,4 % im Jahr 2021. 2022 lag dieser Bildungsindikator nach vorläufigen Ergebnissen ebenfalls bei 12,4 %. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich im hinteren Viertel: Lediglich drei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hatten eine höhere Quote. Im gesamten EU-Durchschnitt lag der Anteil im Jahr 2022 bei 9,6 %. 

Methodische Hinweise:

In der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die allgemeinbildenden Schulen verließen, sind sowohl Absolventinnen und Absolventen als auch Abgängerinnen und Abgänger enthalten. Letztere haben keinen Ersten Schulabschluss. Absolventinnen und Absolventen sowie Abgängerinnen und Abgänger der beruflichen Schulen sind hier nicht berücksichtigt. 

Weitere Informationen:

Weitere Daten zu den allgemeinbildenden Schulen finden Sie in unserem Statistischen Bericht zum Schuljahr 2021/2022

Mehr Daten zu Bildungsstand und Bildungsbeteiligung stehen auf der Themenseite „Bildungsindikatoren„. Informationen zum Thema Ausbildung finden sich auch auf der Sonderseite zum Fachkräftemangel.  

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.07.2023

  • Förderbetrag 8 % höher als im Vorjahr
  • 78 % der in Vollzeitform geförderten Teilnehmenden hatten kein Einkommen
  • Erzieherinnen und Erzieher wurden weiter am häufigsten gefördert

Im Jahr 2022 standen erstmals mehr als eine Milliarde Euro im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG oder Aufstiegs-BAföG) zur Verfügung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg das Fördervolumen gegenüber dem Vorjahr um 75 Millionen Euro oder 8 % auf 1 027 Millionen Euro. Dabei blieb die Zahl der geförderten Personen mit 192 000 nahezu unverändert. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.

Aufstiegs-BAföG wesentliche Einnahmequelle für die meisten in Vollzeitform Geförderten

74 000 geförderte Personen machten im Jahr 2022 ihre Fortbildung in Teilzeit. Von den 118 000 in Vollzeitform geförderten Teilnehmenden bezogen 78 % (92 000 Personen) außer den Einkünften durch das Aufstiegs-BAföG keinerlei Einkommen. 16 % der in Vollzeitform Geförderten verfügten mit einem Jahreseinkommen unter 5 000 Euro nur über ein geringes Einkommen. Damit war das Aufstiegs-BAföG bei der überwiegenden Zahl der Teilnehmenden in Vollzeitform die wesentliche Einnahmequelle.

Zuschüsse finanzieren vor allem den Lebensunterhalt, Darlehen vor allem Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Rund 865 Millionen Euro und damit 84 % der Förderleistungen entfielen 2022 auf Zuschüsse und rund 162 Millionen Euro beziehungsweise 16 % auf bewilligte Darlehen, von denen 115 Millionen Euro von den Förderungsberechtigten in Anspruch genommen wurden. Der Großteil der Darlehen (106 Millionen Euro) wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren an die Geförderten überwiesen.

Die Zuschüsse wurden insbesondere zur Finanzierung des Lebensunterhalts (680 Millionen Euro) ausgezahlt. Mit dem 4. AFBG-Änderungsgesetz war der Zuschussanteil des Unterhaltsbeitrags ab dem 1. August 2020 von 50 % auf 100 % gestiegen. Das bedeutet, dass seitdem nicht nur höchstens die Hälfte, sondern je nach sonstigen Einkünften der Geförderten auch der gesamte Lebensunterhalt mit dem Ausftiegs-BAföG finanziert werden kann. Bezuschusst wurden ferner Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit 148 Millionen Euro.

Erzieherinnen und Erzieher profitieren weiter am stärksten vom Aufstiegs-BAföG

Auf Platz 1 der am meisten geförderten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG standen 2022 wie im Vorjahr die staatlich anerkannten Erziehenden. Deren Zahl stieg gegenüber 2021 um 11 % auf 55 400 Geförderte. Gegenüber dem Vorjahr stieg dabei die Zahl der männlichen Erziehenden von 8 600 auf 9 700 Personen. Die Geförderten dieser Berufsgruppe profitierten noch von der vierten Änderung des AFBG im Jahr 2020, durch die beim Besuch einer Fachschule bessere Förderkonditionen im AFBG ermöglicht wurden, als dies früher nach dem Schüler-BAföG der Fall war. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten 2022 die Berufe Industriemeister/-in Metall mit 9 600 Geförderten und Wirtschaftsfachwirt/-in mit 9 500 Geförderten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung können in der Datenbank GENESIS-Online (21421) abgerufen werden.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite „Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.07.2023

  • Zahl der Scheidungen mit Ausnahme des Jahres 2019 seit 2012 kontinuierlich gesunken – weiterhin kein Corona-Effekt erkennbar
  • Bei mehr als der Hälfte der Scheidungen waren minderjährige Kinder betroffen, im Durchschnitt ließen sich Paare nach gut 15 Jahren scheiden
  • Zahl der Eheschließungen stieg 2022 gegenüber dem stark von der Corona-Pandemie geprägten Vorjahr um 9,2 %

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 137 400 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Zahl der Scheidungen gegenüber dem Vorjahr um knapp 5 400 oder 3,8 %, nachdem sie im Vorjahr um 0,7 % zurückgegangen war. Damit ist die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme des Jahres 2019 seit 2012 kontinuierlich gesunken. „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Scheidungen sind auch im Jahr 2022 weiterhin nicht erkennbar“, sagt Bettina Sommer, Expertin für Demografie beim Statistischen Bundesamt. Allerdings stieg die Zahl der Eheschließungen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 33 000 oder 9,2 % auf rund 391 000, nachdem sie im Jahr 2021 auf einen Tiefststand gefallen war. „Bei der Zahl der Eheschließungen ist von einer Normalisierung nach den coronabedingten Einschränkungen in den beiden Vorjahren und zum Teil auch von einem Nachholeffekt auszugehen. Eine Reihe heiratswilliger Paare dürfte ihre Hochzeit auf die Zeit nach der Pandemie verschoben haben“, so Sommer weiter.

115 800 Kinder aus geschiedenen Ehen im Jahr 2022

Etwas mehr als die Hälfte (50,7 % bzw. rund 69 600) der im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Von diesen hatten wiederum 49,1 % ein Kind, 39,7 % zwei und 11,2 % drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2022 mehr als 115 800 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Die meisten der geschiedenen Ehen (80,1 %) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 18,9 % aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In 1,0 % der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend.

Mehr geschiedene Langzeitehen als noch vor 25 Jahren

Etwa 24 300 oder 17,7 % aller geschiedenen Paare waren bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet. Im Durchschnitt waren die im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare 15 Jahre und einen Monat verheiratet. Im Jahr 1997, also 25 Jahre zuvor, waren Ehen bereits nach durchschnittlich zwölf Jahren und vier Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der vergleichsweise niedrige Anteil geschiedener Langzeitehen: 1997 wurden nur 19 100 oder 10,2 % der geschiedenen Paare im Jahr ihrer Silberhochzeit oder danach geschieden.

Bei 89,5 % der Ehescheidungen wurde der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 6,6 % wurde der Antrag von beiden Ehepartnern zusammen eingereicht. Bei den anderen 3,9 % stimmten der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.

Im Jahr 2022 ließen sich rund 1 100 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren etwa 100 oder 10 % gleichgeschlechtliche Paare mehr als im Jahr 2021. Die „Ehe für alle“ war in Deutschland im Oktober 2017 eingeführt worden. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. Seit Oktober 2017 können keine Lebenspartnerschaften mehr eingetragen werden. 2022 wurden mit rund 800 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa 200 oder 22,0 % weniger erfasst als im Vorjahr. Damit ist die Zahl das dritte Jahr in Folge gesunken. Hier findet zunehmend eine Verschiebung von den Aufhebungen zu den Scheidungen statt.

Weitere Informationen:

Basisdaten und Zeitreihen zu rechtskräftigen Ehescheidungen sind über die Tabellen 12631 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Daten und Zeitreihen zu Eheschließungen bieten die Tabellen 12611.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.06.2023

Im 1. Quartal 2023 wurden rund 27 600 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2023 gegenüber dem 1. Quartal 2022 um 6,8 % zu. Damit setzte sich der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg fort (1. Quartal 2022: +4,8 % gegenüber 1. Quartal 2021). Die Ursachen für diese Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor.

70 % der Frauen, die im 1. Quartal 2023 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 43 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (48 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 38 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 85 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 13 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.06.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) geht in die nächste Runde. Der Vorstand der AGJ hat auf seiner Sitzung am 29. Juni 2023 das Motto „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“ für den 18. DJHT beschlossen. Unter diesem Leitgedanken wird sich vom 13. bis 15. Mai 2025 dieses Mal in der gastgebenden Stadt Leipzig alles um die Generation U 27 drehen.

„Mit dem Motto machen wir als Veranstalterin darauf aufmerksam, dass junge Menschen, die Kinder- und Jugendhilfe und die Gesellschaft insgesamt in Anbetracht der multiplen Krisen vor entscheidenden Weichenstellungen stehen. Bei diesen Transformations­prozessen geht es ums Ganze, damit junge Menschen eine gerechte und lebenswerte Zukunft haben,“ sagte AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst. „Der Fokus liegt dabei darauf, die Gesellschaft so zu verändern und weiterzuentwickeln, dass alle Menschen in ihrer Verschiedenheit gleichberechtigt miteinander leben und an allen Lebensbereichen teilhaben. Nur so kann Demokratie gelingen!“, so Porst weiter. Der DJHT werde als der größte Jugendhilfegipfel in Europa dazu beitragen, Lösungsansätze für die aktuellen fach- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen zusammenzutragen, zu reflektieren und voranzubringen.

Dazu bietet der 18. DJHT ein reichhaltiges Programm im Rahmen des Fachkongresses und der Fachmesse. Die Fachveranstaltungen des Fachkongresses werden von den AGJ-Mitgliedsorganisationen und ihren Kooperationspartner*innen sowie der AGJ selbst durchgeführt. Aufgrund des großen Erfolgs des 17. DJHT werden einige Formate auch digital stattfinden und es wird wieder ein europäisches Programm geben. Des Weiteren werden sich auf der Fachmesse auf 30.000 m² verschiedenste Organisationen und Institutionen der Zukunftsbranche Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Schnittstellenpartner präsentieren.

Informationen zu den konkreten Möglichkeiten der Mitwirkung wird es auf der Website des 18. DJHT geben, die Anfang 2024 online geht. Ab dann können sich AGJ-Mitgliedsorganisationen für Veranstaltungen anmelden und sich Aussteller*innen für die Fachmesse bewerben.

Die AGJ veranstaltet Deutsche Kinder- und Jugendhilfetage seit dem Jahr 1964. Sie werden alle vier Jahre an wechselnden Orten ausgerichtet. Der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie der Stadt Leipzig.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 06.07.2023

Hilfreiche Tipps für Menschen mit Behinderung und Eltern behinderter Kinder

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber zur „Grundsicherung nach dem SGB XII“ aktualisiert. Dieser Ratgeber richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Der jetzt umfassend aktualisierte Ratgeber berücksichtigt die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Bürgergeld-Gesetzes. Mit diesem Gesetz wurden die Regelsätze erhöht und der Vermögensschonbetrag von bisher 5.000 Euro auf nunmehr 10.000 Euro angehoben. Ein angemessenes Kraftfahrzeug wird jetzt ebenfalls dem geschützten Vermögen zugeordnet. Auch wurde ein neuer Mehrbedarf eingeführt und Erbschaften werden neuerdings direkt dem Vermögen und nicht mehr dem Einkommen zugerechnet.

Wie immer verdeutlicht der Ratgeber in bewährter Form anhand konkreter Beispiele, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und wie sich die Freibeträge vom Renten- und Werkstatteinkommen berechnen. Aktuelle Informationen zur Grundsicherung und zur aktuellen Rechtsprechung erhalten Interessierte auch auf der Internetseite des bvkm  www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“).

Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung. Er kann in gedruckter Form gegen Erstattung der Versandkosten bestellt werden auf www.verlag.bvkm.de oder unter bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und 
mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 05.07.2023

Die Mindestlohnkommission hat heute gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst. Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 lediglich auf 12,41 Euro und ein ganzes Jahr später, zum 1. Januar 2025, auf 12,82 Euro steigen. Im ersten Jahr entspricht dies einer prozentualen Erhöhung um magere 3,4 Prozent, im zweiten Jahr sind es sogar nur 3,3 Prozent. Die Arbeitnehmer*innenseite hat deshalb eine eigene Stellungnahme zum Beschlusstext der Mindestlohnkommission abgegeben.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Mitglied der Mindestlohnkommission, sagte am Montag in Berlin: 

„Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen. Mit diesem Beschluss erleiden die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. Die Mindestlohnkommission wird damit nicht ihrer Aufgabe gerecht, den gesetzlich geforderten Mindestschutz für Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten.

Um diesen Mindestschutz sowie einen Ausgleich der Inflation zu erreichen, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.

Vollkommen aberwitzig ist zudem, dass die Arbeitgeber als Basis für die nächste Erhöhung nicht den aktuell vom Gesetzgeber festgelegten Mindestlohn von 12 Euro ansetzen. Mit dem jetzt gefassten Beschluss gehen die Arbeitgeber stattdessen vom alten Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro aus. Das kommt einer Missachtung des Gesetzgebers gleich, der vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation die 12 Euro festgelegt hatte, um den Mindestlohn armutsfest zu gestalten.

Es ist beschämend, dass die Arbeitgeber in dieser Situation mit den höchsten Teuerungsraten gerade bei den finanziell Schwächsten des Arbeitsmarktes sparen wollen. Sie müssten de facto Einkommensverluste hinnehmen und wären komplett von der allgemeinen Lohnentwicklung abkoppelt.“

Wortlaut der Stellungnahme der Arbeitnehmer*innenseite zum Beschlusstext der Mindestlohnkommission

Die Arbeitnehmer*innenseite der Mindestlohnkommission konnte aus folgenden Gründen dem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden nicht zustimmen:

  1. Um den vom Mindestlohngesetz geforderten Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zum Erhalt der Kaufkraft für die untersten Einkommensbezieher*innen zu gewährleisten, hätte nach Ansicht der Vertreter*innen der Gewerkschaften der Mindestlohn deutlich, zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.
  2. Die Gewerkschaften kritisieren zudem, dass die Arbeitgeber als Basis für die nächste Erhöhung nicht den aktuell geltenden Mindestlohn von 12 Euro zur Grundlage nehmen, sondern den vom Gesetzgeber abgelösten, zuvor geltenden Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro als Ausgangspunkt genommen haben. Dies missachtet die Intention des Gesetzgebers, der bereits vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation den Mindestschutz der Beschäftigten mit der Anhebung auf 12 Euro gewährleisten wollte. Diesem Willen des Gesetzgebers werden die nun beschlossenen Erhöhungsschritte nicht gerecht.

Spätestens bis Ende 2024 muss die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 26.06.2023

Der Pflegeversicherung drohen durch Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 neue finanzielle Risiken, wenn der zugesagte Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung von einer Milliarde Euro ausbleibt. Die Diakonie Deutschland warnt davor, bei der Finanzierung der Pflegeversicherung allein auf die Versicherten zu setzen.

Dazu erklärt Vorständin Sozialpolitik der Diakonie, Maria Loheide:

„Statt die Pflegeversicherung endlich auf finanziell solide Füße zu stellen, werden jetzt alle Kosten auf die Versicherten abgewälzt. Die Pflegekassen mussten in der Pandemie hohe zusätzliche Kosten übernehmen, die jetzt fehlen. Deshalb darf der Finanzminister den zugesagten Steuerzuschuss nicht streichen. Wir brauchen dringend eine grundlegende Pflegereform – und zwar bald. Mit der Unterfinanzierung der Pflegeversicherung riskieren wir, dass Pflegebedürftige nicht mehr professionell versorgt werden können und pflegende Angehörige erschöpft aufgeben müssen. Das wäre eine Katastrophe.“

Weitere Informationen

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/20230508_StN_DD_mit__BAGFW-Stena_zum_PUEG.pdf

Kosten für Pflegeversicherung explodieren: https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.07.2023

Im Streit über die Finanzierung der Kindergrundsicherung appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an Finanzminister Christian Lindner, die Kindergrundsicherung auskömmlich zu finanzieren.

 

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Der gegenwärtige Verhandlungsstand der Ampel zur Kindergrundsicherung lässt eine Schmalspurvariante befürchten. Der Staat muss jetzt zeigen, dass er entschlossen gegen Kinderarmut vorgeht. Ein Klein-Kleinrechnen notwendiger Hilfen, die dann vorne und hinten nicht reichen, fördern Frustration und Politikverdrossenheit. Stattdessen muss die Ampel mit der Kindergrundsicherung ein Zeichen sozialpolitischer Stärke setzen und das Vertrauen in den Sozialstaat fördern. Weniger Bürokratie, leichtere Inanspruchnahme der Leistungen und ein realistisches Existenzminimum setzen ausreichende Mittel voraus. Die Inflation hat besonders in Armut lebende Familien hart getroffen. Interne Koalitionsstreitigkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der von Armut betroffenen Kinder ausgetragen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.07.2023

Immer mehr Menschen in Deutschland melden Fälle von Diskriminierung. Das geht aus dem Jahresbericht 2022 hervor, den die Antidiskriminierungsbeauftrage des Bundes, Ferda Ataman, heute vorgestellt hat. Mit einem Anteil von 43 Prozent der Beratungs-Anfragen berichten Menschen am häufigsten von rassistischer Diskriminierung. 27 Prozent der Fälle betrafen Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung. Die meisten Ratsuchenden erlebten Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Aus Sicht der Diakonie gehören Vielfalt und Diskriminierungsschutz zusammen. Dieser Bestandsaufnahme müssen nun Taten folgen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Der Antidiskriminierungsbericht macht es deutlich: Der Weg zu einem inklusiven und gleichberechtigten Arbeitsmarkt ist noch weit. Menschen mit Behinderungen stehen noch vor zu vielen Hürden in der Arbeitswelt. Sie können und wollen ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen – aber zu wenig Unternehmen schaffen die Voraussetzungen dafür. Für den Großteil der Menschen mit Behinderungen kann ein Arbeitsplatz gestaltet oder angepasst werden. Voraussetzung dafür ist der Abbau von Barrieren – bereits im Bewerbungsprozess, die umfassende Kenntnis und Nutzung von Unterstützungsangeboten bei Arbeitgebern sowie Erfahrungen mit Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt.“

Die Antidiskriminierungsberatung ist ein wichtiges Instrument, um den Diskriminierungsschutz wirksam zu gestalten. „Diskriminierung dürfen wir nicht hinnehmen, denn sie untergräbt den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Es braucht Strukturen, um Betroffene wirksam zu schützen. Deswegen begrüße ich sowohl die Forderungen der Antidiskriminierungsbeauftragten für ein stärkeres Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wie auch das Programm respekt*land, mit dem die Antidiskriminierungsberatung flächendeckend ausgebaut werden soll“, so Loheide.

Hintergrund:

Im Jahr 2022 haben sich so viele Bürger:innen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gewandt wie nie zuvor. Insgesamt 8.827 Beratungsanfragen zu Diskriminierung gingen bei der ADS ein. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Anfragen damit um 14 Prozent gestiegen, verglichen mit 2019 haben sie sich verdoppelt.

Weitere Informationen:

Jahresbericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Jahresberichte/2022.html?nn=304718

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.06.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) räumt in einem heute veröffentlichten Themenpapier mit den fünf häufigsten Irrtümern über das Ehegattensplitting auf.

Seit Jahrzehnten plädiert der djb für eine Individualbesteuerung von Eheleuten bei übertragbaren Grundfreibeträgen. „Hieran hält der Verband weiterhin fest. Auch ein pauschale Stichtagsregelung, nach der nur künftig geschlossene Ehen individuell besteuert würden, lehnen wir ab.“, erklärt die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Wersig weiter: „Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus den 1950er Jahren, es fördert besonders Einverdienstehen in hohen Einkommensgruppen, übrigens überwiegend in Westdeutschland. Das Ehegattensplitting ist weder als Familienförderung, noch als Sozialleistung zu betrachten und basiert auf Rollenvorstellungen, die von Verfassungs wegen zu überwinden sind. Mit einer klugen Reform sind auch Mehreinnahmen verbunden, die in Reformprojekte zu Gunsten von allen Familien fließen können. Wir fordern die Bundesregierung zu einer ernsthaften Abwägung dieser Option auf und raten von einer ideologiebasierten Debatte ab.“

Das Ehegattensplitting zu verstehen ist nicht einfach. Seine Funktionsweise ist außerhalb des Steuerrechts wenig bekannt. Über die Wirkungen streiten Politik und Wissenschaft schon lange. Uneinigkeit besteht auch über die Spielräume des Gesetzgebers für alternative Lösungen.

Diese Grauzonen des Wissens zeigen sich in der aktuellen Debatte um eine mögliche Abschaffung des Splittings im Zuge der geplanten Sparmaßnahmen überdeutlich. Der djb fordert alle an der Debatte beteiligten Akteurinnen und Akteure auf, sich und andere bestmöglich zu informieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 12.07.2023

Der Bundestag hat beschlossen, „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe explizit als strafschärfend in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB aufzunehmen. Damit setzt der Gesetzgeber eine langjährige Forderung des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) um. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um künftig eine Rechtspraxis zu erwirken, die sich patriarchalen Macht- und Besitzdenkens und geschlechtsspezifischer Gewalt bewusst ist. Zusätzlich sollte diese Gesetzesänderung mit weiteren Sensibilisierungsmaßnahmen flankiert werden,“ so die djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Trotz der Möglichkeit, die einschlägigen Motive bereits unter die „menschenverachtenden“ Beweggründe in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB zu fassen, berücksichtigte die Rechtspraxis diese bislang nur defizitär oder uneinheitlich. Durch die Erweiterung des § 46 StGB sollen Rechtsanwender*innen im gesamten Strafverfahren – einschließlich der Ermittlungsbehörden – für die genannten Motive sowie in einem weiteren Schritt für intersektionale Diskriminierungsformen sensibilisiert werden. Nur so können Gerichte die Motive auch angemessen in der Strafzumessung berücksichtigen.

Erforderlich sind neben einem breiteren Fortbildungsangebot für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt eine gesetzliche Verankerung der Fortbildungspflicht für die Justiz.

 „Diese Gesetzesänderung kann nur einer von vielen Schritten zur Verhinderung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt sein. Der Fokus sollte jetzt auf präventiven Maßnahmen liegen“, so die Vorsitzende der Kommission Strafrecht Prof. Dr. Leonie Steinl. Unerlässlich sind beispielsweise der Ausbau und die gesicherte, dauerhafte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen und ihre diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Ausstattung. Bundesweit ist außerdem ein interdisziplinäres Fallmanagement notwendig, das die bei verschiedenen Einrichtungen vorhandenen Informationen über eine individuelle Bedrohungslage zusammenführt. Ferner sollten die flächendeckende Täterarbeit und ihre Finanzierung ausgeweitet werden. Für die Identifizierung weiterer Präventionsmaßnahmen muss außerdem die Daten- und Forschungslage zu geschlechtsspezifischer Gewalt verbessert werden. Diese Gesetzesänderung stellt daher nur einen Anfangsschritt dar, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 22.06.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die nach Medienberichten geplante Initiative von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, Kinder und Schwangere besser vor den Gefahren des Passivrauchens in Autos zu schützen. Gerade in geschlossenen Räumen sind Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Kinder und Jugendliche sind dabei besonders betroffen, da sie unter anderem eine höhere Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. Die Passivrauchbelastung für Minderjährige ist in Fahrzeugkabinen besonders hoch: Bereits das Rauchen einer einzigen Zigarette verursacht innerhalb weniger Minuten eine Konzentration von Tabakrauch, die um ein Vielfaches höher ist als in einer stark verrauchten Gaststätte. Rund eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland sind Schätzungen zufolge Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

„Appelle reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes allein nicht aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier endlich gesetzlich abgesichert werden. In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakrauch in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Passivrauchen gefährdet massiv die Gesundheit. In Tabakrauch sind rund 250 giftige und rund 90 krebserregende Substanzen enthalten. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums werden bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet. Hierzu gehören beispielsweise die Schädigung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen sowie eine beeinträchtigte Lungenfunktion. (Passiv-)Rauchen in der Schwangerschaft führt zudem häufiger zu Komplikationen wie Fehl-, Früh- und Totgeburten, einer Gewichtsverringerung und Verkleinerung des Körpers und Kopfes der Neugeborenen und ist ein Risikofaktor für plötzlichen Kindstod bei Säuglingen. Möglicherweise besteht auch ein Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern sowie Übergewicht im Erwachsenenalter.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.07.2023

Große Teile der Bevölkerung in Deutschland stellen Staat und Gesellschaft laut einer Umfrage für den Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. Lediglich 7 Prozent der Erwachsenen und 5 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Meinung, dass sehr viel zur Reduzierung der Kinderarmut getan wird. 72 Prozent der Erwachsenen und 61 Prozent der Kinder und Jugendlichen finden, dass eher wenig bzw. sehr wenig zur Reduzierung der Kinderarmut getan wird. Neben diesem unzureichenden Engagement sind nach Ansicht einer Mehrheit der Befragten zu niedrige Einkommen von Eltern sowie eine zu geringe Unterstützung für Alleinerziehende die wichtigsten Auslöser für Kinderarmut in Deutschland.

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, unterstützt ein Großteil der Bevölkerung eine grundlegende Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Unterstützung von einkommensschwachen Familien mit Lehrmittelfreiheit, kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport, kostenlose Ganztagsbetreuungen und kostenfreies Essen in Schulen und Kitas sowie mehr günstiger Wohnraum. Große Zustimmung erfährt auch die Forderung, in Schulen und Kitas mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einzusetzen. Auch bei der Frage der Finanzierung dieser Maßnahmen gibt es eine große Übereinstimmung unter den Befragten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen wären bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Erwachsenen sowie einer ergänzenden Kinder- und Jugendbefragung des Sozial- und Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2023, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, Bundesfamilienministerin Lisa Paus, und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten.

„Der Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt glasklar auf, dass die Menschen in unserem Land Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, mehr als bisher gegen die Kinderarmut in Deutschland zu unternehmen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfassende Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinderarmut ist Familienarmut. Die Kindergrundsicherung ist das wichtigste sozialpolitische Vorhaben, um die finanzielle Situation von Familien zu verbessern. Gleichzeitig ist die Kindergrundsicherung eingebettet in ein breites Netz verschiedenster Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut. Mit dem gestern beschlossenen Nationalen Aktionsplan ,Neue Chancen für Kinder in Deutschland‘ führen Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft diese Maßnahmen zusammen und entwickeln sie gemeinsam weiter. So holen wir von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffene Kinder und Jugendliche in die Mitte der Gesellschaft“, sagt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Paus für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Diese wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob das soziokulturelle Existenzminimum eigenständig bemessen wird, die realen Bedarfe von Kindern tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt. Wir brauchen bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich ein klares Signal aller an die junge Generation, dass der gesellschaftliche Skandal der Kinderarmut entschieden angegangen wird. Immer neue Höchststände bei den Kinderarmutszahlen zeigen den dringenden Handlungsbedarf und auch die Notwendigkeit, hier zügig mehr finanzielle Mittel als bisher zur Verfügung zu stellen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran, den es dringend braucht“, so Thomas Krüger.

Ausgewählte Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2023 im Einzelnen:

Bewertung der Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland Lediglich 7 Prozent der Erwachsenen sind der Ansicht, dass „sehr viel“ zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland getan wird, für 15 Prozent wird „eher viel“ getan. Die befragten Kinder und Jugendlichen kommen zu ähnlichen Einschätzungen: Für nur 5 Prozent der Befragten wird „sehr viel“, und für 22 Prozent „eher viel“ von Staat und Gesellschaft getan, um die Kinderarmut zu bekämpfen.

Gründe für Kinderarmut

83 Prozent der Erwachsenen („Trifft voll und ganz zu“ und „Trifft eher zu“) und sogar 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen erachten zu geringe Einkommen als Hauptgrund für Kinderarmut. Dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt, meinen 81 Prozent der Erwachsenen, bei den Kinder und Jugendlichen sind es 68 Prozent. Mangelnde Unterstützung von Alleinerziehenden, beispielsweise finanziell oder durch Kinderbetreuung, sehen 78 Prozent der Erwachsenen als wichtigen Grund für die Kinderarmut an, bei den Kindern und Jugendlichen sogar 80 Prozent.

Maßnahmen gegen Kinderarmut

Als Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland werden von den Kindern und Jugendlichen besonders kostenlose Bücher und Lehrmittel in der Schule (96 Prozent), mehr Fachkräfte sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Schulen und Kitas, die sich um benachteiligte Kinder kümmern (92 Prozent) sowie politische Maßnahmen für günstigen Wohnraum (91 Prozent) und mehr Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen (91 Prozent) favorisiert. Aber auch kostenfreies Essen in Schule und Kita (90 Prozent), kostenlose Ganztagsbetreuung in Schulen und Kitas (89 Prozent) sowie mehr Unterstützung und Informationen, wenn Familien staatliche Hilfen benötigen (89 Prozent), werden als wirksame mögliche Unterstützungen bewertet. Das gilt auch für eine Erhöhung des Kindergeldes (88 Prozent), kostenlosen Eintritt für Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen (87 Prozent), mehr Familienzentren, die Kindern, Eltern und Familien leicht zugängliche Unterstützung und Förderung bieten (86 Prozent) sowie mehr Angebote, wie man die eigene Gesundheit und die der Familie stärken kann (83 Prozent).

Von den Erwachsenen werden vor allem kostenlose Bücher und Lehrmittel in der Schule (95 Prozent), gezielte Förderprogramme für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen (94 Prozent), mehr Fachkräfte sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Schulen und Kitas, die sich um benachteiligte Kinder kümmern (93 Prozent), mehr Angebote zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit (91 Prozent) und der Auf- und Ausbau von Familienzentren, die Kindern, Eltern und Familien leicht zugängliche Unterstützung und Förderung anbieten (90 Prozent), gefordert. Favorisiert werden auch mehr politische Maßnahmen für günstigen Wohnraum und sozial gemischte Wohnquartiere (88 Prozent), eine kostenlose Ganztagsbetreuung in Schulen und Kitas (88 Prozent), kostenloser Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen (88 Prozent) sowie kostenloses Frühstück und Mittagessen in Kitas und Schulen (87 Prozent). Von großen Mehrheiten werden außerdem der Ausbau der Unterstützung durch Familienhilfen (86 Prozent) sowie mehr Beratung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen (84 Prozent) als wirksame Maßnahmen bewertet.

Erhöhung von Steuern zur Bekämpfung der Kinderarmut

62 Prozent der befragten Erwachsenen wären bereit, mehr Steuern zu zahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirkungsvoll bekämpft werden könnte, bei den befragten Kindern und Jugendlichen beträgt dieser Wert lediglich 10 Prozent.

Mehr Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche Die Erwachsenen messen einer Erweiterung der Mitbestimmungsrechte („sehr wichtig“ und „wichtig“) insbesondere in Sport-, Kultur- und Freizeitvereinen (82 Prozent), in der Familie (80 Prozent) und in der Schule (79 Prozent) eine große Wichtigkeit bei. Kinder und Jugendliche wünschen sich vor allem mehr Mitsprache im schulischen Bereich und im familiären Umfeld (91 bzw. 90 Prozent), aber auch in Sport-, Kultur- und Freizeitvereinen (81 Prozent) sowie in Deutschland insgesamt (80 Prozent).

Für den Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Sozial- und Politikforschungsinstitut Kantar Public zwei Umfragen in Deutschland durch, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-Jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-Jährige). Befragt wurden insgesamt 1.693 Personen, davon 682 Kinder und Jugendliche sowie 1.011 Erwachsene. Die Befragungen der Kinder und Jugendlichen erfolgte altersgerecht online unter Nutzung eines Access-Panels, die Erwachsenen wurden mittels computergestützter Telefoninterviews befragt. Alle Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren.

Der Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Fragen und Ergebnisse der Umfrage für den Kinderreport 2023 sowie eine Zusammenfassung des Kinderreports 2023 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2023 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.07.2023

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch bis zum 30. September 2023 die Möglichkeit, Anträge für die vier Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen. Ziel der Themenfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung wird dabei aus arbeitsorganisatorischer Sicht vom Deutschen Kinderhilfswerk sehr begrüßt.

 

Mit den Themenfonds „Kinderpolitik“, „Kinderkultur“, „Medienkompetenz“ und „Spielraum“ fördert das Deutsche Kinderhilfswerk mit bis zu 10.000 Euro Projekte, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Gelände von Vereinen oder Bildungseinrichtungen schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

 

Auch bei der Spielplatz-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes sind wieder Bewerbungen bis zum 30. September möglich. Über diese Initiative fördert das Deutsche Kinderhilfswerk sowohl die Sanierung und Erweiterung von Spielplätzen als auch Neuanschaffungen. Bei den Projekten sollten einfache, aber sinnvolle Spielelemente und Raumkonzepte mit Erlebnischarakter im Vordergrund stehen, die die kindliche Fantasie anregen und die Kreativität fördern. Elementar sind die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Gestaltung des Spielraumes, aber auch die Kreativität bei der Mittelakquise und der Gestaltung sowie der Wille, selbst tatkräftig mit anzupacken. Grundbedingung ist zudem, dass der Spielraum für alle Kinder und Jugendlichen öffentlich und frei zugänglich ist. Antragsberechtigt sind hier neben Eltern- und Nachbarschaftsinitiativen, Kinder- und Jugendgruppen oder Vereinen, auch privat engagierte Einzelpersonen, Kommunen und kommunale Träger oder private Träger wie Wohnungsunternehmen.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.125 Projekte mit insgesamt rund 11.971.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung, Bewegungsförderung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung zielgruppengerechter Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.06.2023

Freizeittipps im Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals

 

Vom 13. Juli bis zum 25. August ist in den Sommerferien wieder so richtig was los. Viele Berliner Vereine, Organisationen und Institutionen haben abwechslungsreiche Ferienprogramme auf die Beine gestellt. Familien, die die Sommerferien in der Hauptstadt verbringen, können sich also freuen: Bei zahlreichen kreativen Workshops, coolen Entdeckertouren, Sommerfesten, sportlichen Aktivitäten und vielem mehr fehlt es an nichts! Erholung vom Schulalltag und Stadttrubel finden Kids in Feriencamps und bei Ausflügen im Berliner Umland.

Im Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals sind zahlreiche kostengünstige Angebote gelistet: Vom Klimazirkus, Upcycling-, Video- oder Foto-Kurs bis zu Kunstateliers und Contemporary Dance – für alle ist etwas dabei. Erschwingliche Ferienerlebnisse gibt es zudem in Museen und Theatern, in Kunst- oder Musikschulen, Sport- und Jugendzentren. Auch draußen in der Natur oder um die Ecke im eigenen Kiez ist so einiges los.

Einfach im Kalender nach Bezirk, Tagen und Zeit suchen und unter rund 1.900 Terminen das passende Event auswählen. Familien können auch in den großen Ferien die Vorteile des aktuellen Super-Ferien-Passes sowie des FamilienPasses nutzen.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen  vom 05.07.2023

Nach Auffassung des Familienbundes der Katholiken beschreitet der Entwurf der Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr und Renate Künast den Weg zur gesellschaftlichen Normalisierung der Suizidhilfe und gefährdet das Leben von Menschen in existenziellen Krisen. Der Familienbund befürwortet den Entwurf der Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci und Ansgar Heveling, der neben dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die durch Angebote geschäftsmäßiger Suizidhilfe entstehenden Gefahren für den Einzelnen und die Gesellschaft in den Blick nimmt.

Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, spricht sich dafür aus, nicht die Suizidberatung, sondern die Suizidprävention zu stärken: „Menschen in schweren Lebenskrisen benötigen Hilfe und Perspektiven und keine neutrale Beratung zum Suizid. Wenn der Entwurf von Helling-Plahr und Künast eine solche, neutrale Beratungsinfrastruktur für Menschen jeden Alters unabhängig vom Gesundheitszustand aufbauen und durch die öffentliche Hand fördern will, ist er nur scheinbar neutral. In Wirklichkeit fördert er Suizide.“

Eine Regelung der Suizidhilfe muss nach Auffassung des Familienbundes von der empirischen Realität der Suizide ausgehen. „Die Entscheidung jedes Menschen, der seine Not nicht mehr aushalten kann, ist zu respektieren. Aber beim Thema Suizid verbietet sich jedes Freiheitspathos“, so Ulrich Hoffmann. „Das Bundesverfassungsgericht stellt im Urteil zur Suizidhilfe fest, dass in rund 90 % der tödlichen Suizidhandlungen psychische Störungen, insbesondere in Form einer Depression vorlägen, die häufig schwer zu erkennen seien. Zudem würden 80 bis 90 % der aufgrund eines kurzfristigen Entschlusses durchgeführten Suizide von den geretteten Suizidenten im Nachhinein als Fehlentscheidung gewertet. Das idealisierte Bild des freiverantwortlichen, nüchtern abgewogenen Suizids ist empirisch widerlegt. Es ist daher nach Auffassung des Familienbundes richtig, wenn der Entwurf von Castellucci und Heveling – im Gegensatz zum Entwurf Helling-Plahr und Künast – die Freiverantwortlichkeit und Dauerhaftigkeit des Suizidentschlusses durch eine zweimalige, im zeitlichen Abstand erfolgende fachärztliche Untersuchung prüft.“

Der Familienbund weist darauf hin, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Suizidhilfe oft einseitig interpretiert werde. Karlsruhe hat entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben eingeschränkt werden kann, wenn der Staat einen legitimen Zweck verfolgt und das Recht auf Sterben nicht faktisch entleert wird. Den Schutz des Lebens und der Autonomie des Einzelnen sowie die Verhinderung einer Normalisierung der Suizidhilfe und hat das Gericht als legitime Zwecke ausdrücklich anerkannt. Eine faktische Entleerung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben droht im Entwurf von Castellucci und Heveling nicht, da dieser neben dem grundsätzlichen Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe ein reguliertes Verfahren für die rechtmäßige Inanspruchnahme von Suizidhilfe vorsieht.

Ulrich Hoffmann verweist auf die lange Debatte im Bundestag, die 2015 zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe geführt habe: „Im Gegensatz zur aktuellen Diskussion war es eine zweijährige, ausführliche parlamentarische Debatte – mit Zeit zur Reflektion und großer Beteiligung der Zivilgesellschaft. Viele Abgeordnete haben in ihren Reden sehr persönliche Bekenntnisse abgegeben und ihre Gewissensentscheidungen begründet. Kommentatoren haben von einer Sternstunde der parlamentarischen Demokratie gesprochen. Der Entwurf von Castellucci und Heveling knüpft hier an und stellt eine Synthese zwischen dem Ertrag dieser Debatte und den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts dar. Die nach der Befürchtung des Familienbundes weitreichenden Folgen des Entwurfs von Helling-Plahr und Künast wurden bisher aber weder im Parlament noch in der Gesellschaft ausreichend diskutiert. Es darf in unserer Gesellschaft nicht zu einer Situation kommen, in der es leichter ist, Suizidberatung und Suizidhilfe zu erhalten als Hilfe bei persönlichen Krisen, gute Pflege und eine hinreichende Gesundheits- und Palliativversorgung.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 06.07.2023

Innerhalb der Bundesregierung sollen die Verhandlungen zur Kindergrundsicherung nach Medienberichten auf die Zielgerade gehen. „Kinderarmut zu bekämpfen geht nicht zum Nulltarif. Wir appellieren an den Finanzminister, die notwendigen Mittel für eine Kindergrundsicherung zur Verfügung zu stellen“, erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Für Kinder von Alleinerziehenden ist sowohl das Wieviel als auch das Wie der Kindergrundsicherung entscheidend, um eine tatsächliche Verbesserung zu erreichen.“

In der Kindergrundsicherung sollen unterschiedliche Leistungen gebündelt werden. Sie soll einen Garantiebetrag in fester Höhe und einen Zusatzbetrag abhängig von Einkommen umfassen. Für Alleinerziehende ist hierbei das Kleingedruckte äußerst wichtig: Werden Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Waisenrenten als Kindeseinkommen den Zusatzbetrag zu 100 Prozent verringern wie derzeit im Bürgergeld oder wie beim Kinderzuschlag zu 45 Prozent? „Laut Bertelsmann-Stiftung ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen, davon die Hälfte bei Alleinerziehenden. Auf keinen Fall darf die Kindergrundsicherung hinter den Kinderzuschlag zurückfallen und zu einer Verschlechterung für Kinder von Alleineinziehende führen“, unterstreicht Jaspers. „Sonst konterkariert die Kindergrundsicherung das Ziel, Kinder aus der Armut zu holen! Politik nach Kassenlage greift zu kurz: Jeder Euro gegen Armut und für Chancengerechtigkeit ist eine Investition in die Zukunft von Kindern und zahlt sich auch für die Gesellschaft aus“, betont Jaspers.

Der VAMV setzt sich im Bündnis Kindergrundsicherung gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren für eine grundlegende Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums ein, um eine Verbesserung zum Status Quo zu erreichen. „Die aktuellen Regelbedarfe als Grundlage sind systematisch zu niedrig und führen zu einer Unterdeckung existentieller Bedarfe von Kindern und Jugendlichen – einer der Gründe für ein Aufwachsen in Armut! Die Kindergrundsicherung muss diese Bedarfslücke ernst nehmen und darf sie nicht länger künstlich klein rechnen“, so Jaspers. „Hierbei muss die Kindergrundsicherung auch zusätzliche existenzielle Bedarfe von Trennungskindern durch einen pauschalierten Umgangsmehrdarf als Gegenstück zum Zusatzbetrag auffangen. Bei erweitertem Umgang und im paritätischen Wechselmodell fallen zusätzliche Kosten für Doppelanschaffungen an, die Alleinerziehende nicht entsprechend einsparen. Je mehr Umgang, desto höher sind die Kosten.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 27.06.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. August 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Vielerorts ist die Wahl von Ausbildungs- und Berufswegen geleitet von Klischees und Geschlechterstereotypen. Dabei sollten der gewählte Ausbildungsweg und spätere Beruf insbesondere zu den individuellen Stärken und dem Lebensweg des jeweiligen jungen Menschen passen. Die „Initiative Klischeefrei“, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, setzt genau hier an. Sie unterstützt junge Menschen dabei eine klischeefreie Berufs- und Ausbildungswahl zu treffen.

In der Veranstaltung stellt Miguel Diaz, Projektleitung, die Initiative und ihre Aktivitäten vor, um bundesweit zu einer klischeefreien Wahl von Berufen und Ausbildungswegen beizutragen. Insbesondere geht es dabei auch um die Angebote am Übergang Schule und Beruf.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Jennifer Puls, Referentin für Arbeitsmarktpolitik und Jugendsozialarbeit , Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-325 E-Mail: jsa@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Mandy Gänsel, Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 – 24636-476, Telefax: 030 24636-140, E-Mail: mandy.gaensel@paritaet.org.

Bitte melden Sie sich hier (Eveeno) an. Sie bekommen dann eine Buchungsbestätigung mit Zugangsdaten und u. a. einen Link zum Buchungscenter, in dem Sie Ihre Buchung ggf. stornieren können.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Termin: 12. September 2023

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Diese Veranstaltung bietet die Gelegenheit für eine fachliche und politische Diskussion des jüngst veröffentlichten Familienbarometers, das Sie unter folgendem Link finden:
Familienbarometer | BMFSFJ. Das Familienbarometer skizziert Trends des Familienlebens und Perspektiven für die Familienpolitik.

Im Rahmen der Veranstaltung diskutieren Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung), Tillmann Prüfer (Journalist und Autor), Verena Bentele (Präsidentin des Sozialverbands VdK und Sprecherin Bündnis Kindergrundsicherung), Anja Piel (Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes), Teresa Bücker (freie Journalistin und Autorin), Dr. David Juncke (Vize-Direktor und Leiter Familienpolitik Prognos AG), Dr. Ulrike Ehrlich (Wissenschaftliche Mitarbeiterin Deutsches Zentrum für Altersfragen), Dr. Sigrun Fuchs (Vorstandsmitglied wir pflegen e. V.), Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld (Professorin für Soziologie, Hertie School und Vorsitzende der 10. Familienberichtskommission), Anne Dittmann (Journalistin und Autorin) und weitere Gäste, die Herausforderungen der Gegenwart und richten ihren Blick in die Zukunft von Familien in Deutschland.

Die Familienpolitik ist eine zentrale Stellschraube für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aber welche Rolle spielt Familienpolitik konkret bei den übergeordneten gesellschaftlichen Trends, Krisen und Transformationsprozessen? Was brauchen Familien um ihren Wunsch nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung besser leben zu können? Welchen Beitrag leisten Kindergrundsicherung oder Familienpflegezeit, um in unruhigen Zeiten Sicherheit zu schaffen? Welche spezifischen Bedarfe haben allein- und getrennterziehende Familien und wie können sie besser unterstützt werden?

Gemeinsam mit Ihnen und weiteren Vertreter*innen aus Praxis, Wissenschaft und Politik möchte man diese drängenden familienpolitischen Fragen und Themen diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 14. September 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf

In unserer Vortragsreihe Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung begrüßen wir ganz herzlich Prof. Dr. Ute Müller-Giebeler. Sie arbeitet am Institut für Kindheit, Jugend, Familie und Erwachsene der TH Köln, wo sie vor allem im Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung das Lehrgebiet „Familienbildung“ vertritt. Und sie ist Mitglied im Fachbeirat im Forum Familienbildung.

Digitalität ist zu einer selbstverständlichen Dimension der Alltagskultur geworden – natürlich auch in Familien und in der täglichen Praxis der Familienbildung. Covid 19 hat zuletzt der bereits seit längerem intendierten Digitalisierung der Familienbildung bezogen auf ihre verschiedenen Facetten einen massiven Schub verschafft.

Zwei Lehrprojekte, eins forschungsorientiert, eins als Werkstatt angelegt – im Rahmen der kooperativen Entwicklung einer handlungsfelderübergreifenden Digitalisierungsstrategie „On-the-Fly“ zum Curriculum 4.0 im Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung an der TH Köln -beschäftigten sich zwei Jahre lang mit Digitalität und Digitalisierung in Familien und in der Familienbildung.

Das erste fragte forschend nach der Digitalität und Medienerziehung in Familien sowie nach der Einschätzung von Fachkräften der FB z. B. bezogen auf digitales pädagogisches Arbeiten und dessen Voraussetzungen; das zweite richtete sich auf die Entwicklung konkreter Werkzeuge und Konzepte für digitale Familienbildung und die Qualifikation von Fachkräften dafür an der Hochschule.

Der Vortrag berichtet über Grundlagen, Arbeit und Ergebnisse dieser Projekte sowie offene Fragen.

Weitere Informationen zur Teilnahme und Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. – 21. September 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf

Ort: Rendsburg

Es beginnt am Mittwoch, dem 20. September, um 16.00 Uhr.

Für den Eröffnungsvortrag konnte Prof. Dr. Stefan Aykut von der Universität Hamburg gewonnen werden. Er führt uns mit seinem Vortrag über politische Strategien und gesellschaftliche Prozesse bei der Bewältigung der Klimakrise in das zentrale Tagungsthema ein.

Im weiteren Verlauf der Tagung werden wir der Frage nachgehen, wie die Menschen die Bedrohungen und Herausforderungen durch die Klimakrise wahrnehmen und welche Auswirkungen klimapolitische Maßnahmen auf den ganz konkreten Alltag in Familien haben. Wir möchten unsere Tagung dazu nutzen, uns gemeinsam mit Ihnen darüber Gedanken zu machen, welchen Beitrag wir als evangelischer Familienverband dazu leisten können, Familien durch die Krise zu begleiten.

Am Rande unserer Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Die Anmeldung ist nur digital möglich. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website unter diesem Link: Jahrestagung und Mitgliederversammlung – eaf (eaf-bund.de)

Bitte melden Sie sich bis zum 31. Juli 2023 an.

Termin: 16. – 17. Oktober 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Potsdam

Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sowie die Umsetzung der Istanbul Konvention sind (nicht nur) für den Deutschen Verein weiterhin wichtige Themen. Der Deutsche Verein hat sich dabei zuletzt im Rahmen von Empfehlungen im Jahr 2022 intensiv mit den Aspekten Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihren Kindern, sowie mit der Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung häuslicher Gewalt befasst. Auf der aktuellen Veranstaltung werden zum einen der aktuelle Stand politischer Diskussionen, Entwicklungen sowie gesetzlicher Vorhaben bzw. ihre Umsetzung beleuchtet. Zum anderen werden Ideen der Weiterentwicklung, gute Praxisbeispiele sowie Umsetzungsfragen im Austausch mit Politik, Wissenschaft und Praxis diskutiert. Hierbei soll auch ein Fokus auf besonders vulnerable Gruppen gewaltbetroffener Frauen und ihre Kinder liegen

Diese Veranstaltung richtet sich an Expertinnen und Experten sowie Verantwortliche und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Justiz und Wissenschaft. Sie wird vom 16. Oktober 2023 14 Uhr bis 17. Oktober 2023 13 Uhr in Potsdam stattfinden.

Das tagesaktuelle Veranstaltungsprogramm sowie die Anmeldelinks finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-schutz-gewaltbetroffener-frauen

Termin: 18. – 20. Oktober 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Fachtagung „Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ vom 18.-20.10.2023 in Berlin hat in diesem Jahr drei fachliche Schwerpunkte: Die Umsetzung des Bürgergeld-Gesetzes, die geplante Einführung der Kindergrundsicherung sowie die Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen durch die Jobcenter. Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt.

Mit der Einführung des Kooperationsplans sowie des Schlichtungsverfahrens zum 1. Juli 2023 soll der Eingliederungsprozess neugestalten werden. Ziel ist es die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden der Jobcenter und Leistungsberechtigten mit mehr Augenhöhe zu gestalten, rechtliche Anforderungen zu minimieren und Konflikte möglichst einvernehmlich beizulegen.  Die Fachtagung will Hilfestellungen und Beispiele für eine gelungen Praxisumsetzung geben.

Die Leistungsgewährung durch die Jobcenter wird sich durch die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung verändern, da voraussichtlich Schnittstellen zwischen den Leistungen entstehen werden. Die Fachtagung möchte insbesondere der Frage nachgehen, wie diese Schnittstellen gestaltet werden können, um eine möglichst friktionslose Leistungsgewährung zu ermöglichen.

Überdurchschnittlich viele Personen im Leistungsbezug des SGB II sind psychisch beeinträchtigt oder erkrankt, und viele von diesen Personen wollen erwerbstätig sein. Der Deutsche Verein hat hierzu Empfehlungen erarbeitet, diese werden vorgestellt ebenso wie aktuelle Projekte aus der Jobcenterpraxis. Hierdurch wird die Komplexität der Aufgabe aufgezeigt und konkrete Lösungsmöglichkeiten mit den Teilnehmenden erarbeitet und diskutiert.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Kommunen, Jobcentern, freien Trägern und Verbänden, Landes- und Bundesministerien.

Anmeldungen bitte bis spätestens 17.08.2023.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-grundsicherung-arbeitsuchende

WEITERE INFORMATIONEN

„Was brauchst Du zu einem guten Leben?“ Diese Frage haben Jugendliche aus dem JugendExpert:innenTeam des Projekts „Familie und Bildung: Politik vom Kind aus denken“ in 25 Workshops mit 112 Kindern und Jugendlichen aus ganz Deutschland diskutiert. Die in dieser Studie präsentierten Ergebnisse des partizipativen Forschungsprojekts Peer2Peer geben Einblicke, welche Bedarfe junge Menschen aktuell haben, was sie sich wünschen und welche Sorgen und Ängste sie umtreiben.  

Die Befunde machen deutlich, dass junge Menschen eigene Perspektiven und Bedarfe haben und diese sehr gut, konkret und differenziert äußern und dafür eintreten können. Sie bauen weder Luftschlösser noch wünschen sie sich Gummibärchen oder Spielekonsolen. Vielmehr formulieren sie gut begründet eher moderate, durchschnittliche Ansprüche und Bedarfe.  

Besonders deutlich wird das in dem von ihnen formulierten Bildungsverständnis, das weit über den akademischen oder schulischen Kontext hinausgeht. Aber auch der Stellenwert von Familie und Freund:innen zieht sich durch alle Workshops. Zudem beschreiben sie existenzielle materielle Bedarfe, wie ein Dach über dem Kopf, Geld für gesunde Ernährung oder die Möglichkeit, selbst Geld zu sparen. Denn Sparen eröffnet Handlungsspielräume, erlaubt die Zukunft zu gestalten und gibt gerade in krisengeschüttelten Zeiten Sicherheit. Darüber hinaus ist mentale und körperliche Gesundheit ein zentrales Thema, das alle Teilnehmer:innen der Workshops altersunabhängig einbrachten.  

Die Kinder und Jugendlichen mahnen zudem an, dass sie zwar über Rechte verfügen, diese aber zu oft nicht ausreichend gewahrt werden. Sie skizzieren Situationen, in denen sie Unrecht, Diskriminierung und Mobbing erleben bzw. beobachten. Auch ihre Persönlichkeitsrechte und ihre Privatsphäre sehen sie zu oft nicht ausreichend von Erwachsenen respektiert. Schließlich fühlen sie sich bei wichtigen gesellschaftlichen Themen und Entscheidungen vielfach nicht gehört und ernstgenommen.  

Die Peer2Peer-Workshops machen einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, Kinder und Jugendliche selbst nach ihren Bedarfen zu fragen und haben sich dabei als innovativer, partizipativer Forschungsansatz sehr bewährt. Sie zeigen, wie jungen Menschen auf Augenhöhe begegnet und eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen werden kann. Das hat der Zwischenbericht zu Peer2Peer bereits näher beleuchtet. Insofern sollten Peer2Peer-Ansätze im Rahmen der Konzeption einer umfassenden Bedarfserhebung für und mit Kinder(n) und Jugendliche(n), an der wir weiter arbeiten und für die wir werben, aufgenommen und weiterentwickelt werden. Denn wir brauchen dringend bessere Daten von Kindern und Jugendlichen, was sie brauchen, was sie sorgt und umtreibt, um gute Politik für sie gestalten zu können.  

Teilhabe und Beteiligung neu denken. Kinder und Jugendliche sprechen mit!

Das gegenwärtige System monetärer Leistungen für Familien und Kinder steht seit vielen Jahren in der Kritik. Dabei werden insbesondere die Vielzahl nebeneinander bestehender Leistungen und Systeme sowie die Wirksamkeit bzw. Zielgenauigkeit der Leistungen kritisiert. Nach wie vor gilt in Deutschland mehr als jedes fünfte Kind/jeder fünfte Jugendliche als armutsgefährdet. Der Deutsche Verein hat vor diesem Hintergrund zuletzt 2019 Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Systems monetärer Leistungen für Familien und Kinder verabschiedet und hierin Eckpunkte für die Diskussion um eine Kindergrundsicherung formuliert.

Mit der im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung einer Kindergrundsicherung soll ein Neustart der Familienförderung erfolgen. Hierzu sollen bisherige finanzielle Unterstützungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung gebündelt werden. Diese neue Leistung soll sich aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendliche gleich hoch ist, und einem einkommensabhängig gestaffelten Zusatzbetrag zusammensetzen. Ebenso ist die Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche vereinbart. Auf Bundesebene wurde dieser Prozess mit der Konstituierung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe begonnen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt kein konsentierter Vorschlag der Bundesregierung vor.

Die vorliegenden Empfehlungen sollen als Unterstützung des umfassenden und anspruchsvollen Prozesses der Einführung einer Kindergrundsicherung dienen. Sie beziehen sich auf den aktuellen Diskussionsstand und richten sich im Hinblick auf das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren insbesondere an die politisch handelnden Akteur/innen in Bund und Ländern.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 21.06.2023 [PDF, 640 KB]

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Gemeinsame Pressemitteilung mit der AGF: Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ fällt hinter Erwartung zurück

Berlin, 05.07.2023 – Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände begrüßen, dass Deutschland heute, obwohl als einer der letzten EU-Staaten, seinen Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der EU Kindergarantie verabschiedet hat. Gleichzeitig kritisieren die Verbände das Fehlen einer umfassenden und zukunftsorientierten Gesamtstrategie, die über den zeitlichen Horizont einer Legislaturperiode hinausgeht. Sie fordern neue substanzielle Anstöße für die Armutsbekämpfung und die Verbesserung der Teilhabechancen von benachteiligten Kindern statt einer Aufzählung bereits vorhandener oder im Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen.

„Der Nationale Aktionsplan reproduziert die Probleme der aktuellen ‚Verwaltung der Armut‘ von Familien, der es an einem ganzheitlichen Blick auf die Kinderarmut fehlt. Statt alle Maßnahmen und Projekte, die auch nur annähernd etwas mit Familien und Kindern zu tun haben, kommentarlos nebeneinander aufzulisten, müssten infrastrukturelle und monetäre Maßnahmen über die verschiedenen (Zuständigkeits-)Ebenen hinweg zu einer umfassenden Gesamtstrategie verknüpft werden. Die Perspektive muss dabei über eine Legislaturperiode hinaus weisen.“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest.

Unbefriedigend ist für die Familienverbände, dass der Entwurf des Nationalen Aktionsplans nur sehr reduziert dem Charakter eines politischen Aktionsplans gerecht wird. Sie vermissen außerdem konkrete Hinweise zur Entwicklung eines Monitoring-Instrumentes zur Messung der Fortschritte bei der Armutsbekämpfung und Teilhabeförderung für arme und armutsbedrohte Kinder und Jugendliche. Es müssten unbedingt mehr operationalisierbare messbare Zielformulierungen und Instrumente zur Erfolgsmessung der politischen Maßnahmen ergänzt werden. […]

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Archiv Pressemitteilung

Zum Pride Month 2023: Selbstbestimmung braucht endlich ein Gesetz!

Berlin, 28.06.2023 – Anlässlich des Jahrestages des Stonewall-Aufstandes am 28. Juni 1969 spricht sich das Zukunftsforum Familie für ein Selbstbestimmungsgesetz aus, das das derzeit bestehende diskriminierende Transsexuellen-Gesetz (TSG) ersetzen soll. In einer Stellungnahme begrüßt es den aktuellen Referent*innenentwurf von BMFSFJ und BMJ, fordert aber gleichzeitig Nachbesserungen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das uns allen zustehen muss. Wir begrüßen ausdrücklich, dass durch das Selbstbestimmungsgesetz alle Menschen das Recht bekommen, ohne Gerichtsverfahren und Zwangsbegutachtung den Geschlechtseintrag zu wählen, der ihrer tatsächlichen Identität entspricht. Wir können nicht hinnehmen, dass dieser einfache Grundsatz dafür genutzt wird, trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen anzugreifen, sie als potentielle Gewalttäter zu denunzieren und Hass gegen sie zu verbreiten. Wir stehen solidarisch an ihrer Seite und wehren uns gemeinsam gegen diese Angriffe und Vorurteile.“

Insbesondere trans* Jugendliche leiden unter Diskriminierung in Schule und Familie, mit schweren Folgen für ihre psychische Gesundheit. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren haben die Wahl, frei ihre Religion zu wählen. Wir sind der Meinung, dass sie auch das Recht haben müssen, ohne die Zustimmung ihrer Eltern ihren Geschlechtseintrag zu ändern.  Anders als die mediale Debatte vermuten lässt, enthält das SBGG keinerlei Regelungen zu medizinischen Maßnahmen.

Britta Altenkamp fordert außerdem: „Die kostenlosen Beratungsangebote für die gesamte Familie müssen gestärkt werden. Wenn ein Familienmitglied seinen Geschlechtseintrag ändert, sollen sowohl Eltern als auch Kindern vorurteilsfreie Informationen sowie empathische Begleitung zur Verfügung stehen.“

Hier geht es weiter zur Stellungnahme.

Info: Beim Stonewall-Aufstand im Jahr 1969 wehrten sich queere Menschen in New York gegen Polizeischikanen und Diskriminierung, darunter vor allem trans* Menschen und People of Color. Auslöser war eine Razzia in der Szenekneipe „Stonewall Inn“ in der Christopher Street. Diese Ereignisse gelten als der Anfangspunkt der heutigen queeren Bewegung. Der jährlich im Juni stattfindende Pride Month erinnert an dieses Datum und ist Anlass für queere Menschen und ihre Verbündeten für sich und für ihre Belange auf die Straße zu gehen, Öffentlichkeit herzustellen und ihre Forderungen zu erheben.

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Archiv Aktuelle Hinweise

Verbände fordern einen barrierefreie Grundversorgung mit vollwertiger, ökologischer Nahrung in Deutschland.

30 Verbände und Initiativen fordern von der Bundesregierung, in ihrer Ernährungsstrategie wirkungsvolle Maßnahmen für eine gerechte und ökologische Grundversorgung mit nachhaltig produzierten Nahrungsmitteln vorzusehen. Die Politik muss entsprechende Angebote fördern und die Ernährungsumgebung der Menschen so gestalten, dass das Recht auf angemessene Nahrung global wie hierzulande gewährleistet werden kann.

Anlässlich der internationalen Konferenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) „Politik gegen Hunger“ warnen die Organisationen vor den hohen individuellen und volkswirtschaftlichen Kosten des aktuellen Agrar- und Ernährungssystems. Falsche Anreize und Rahmenbedingungen im Ernährungssystem der Industrie- und Schwellenländer führen zu einem ungleichen Zugang zu Nahrung und verstärken so Hunger, Fehl- und Mangelernährung – global wie auch hierzulande. Insbesondere der zu hohe Konsum tierischer Lebensmittel in Ländern wie Deutschland trägt maßgeblich dazu bei und hat zudem gravierende negative Auswirkung für die planetare Gesundheit. Einen nachhaltigen Speiseplan für Mensch und Erde haben Wissenschaftler*innen im Rahmen der Planetary Health Diet entwickelt [1].

Von der Bundesregierung fordern die Organisationen, Armut und Hunger zu beenden und eine Ernährungspolitik umzusetzen, die auf vollwertiges Essen aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln setzt und dafür den öffentlichen Rahmen, das Angebot und die entsprechenden Teilhabebedingungen schafft. Die Ernährungsstrategie der Bundesregierung, die derzeit unter Federführung des BMEL erarbeitet wird, muss sicherstellen, dass alle Menschen Zugang zu mindestens einer vollwertigen, warmen Mahlzeit pro Tag erhalten. Dafür müssen die staatlichen Voraussetzungen in der Grundsicherung und Daseinsvorsorge, in der Gemeinschaftsverpflegung, in der Ernährungsumgebung vor Ort und bei finanziellen Anreizen und Preisgestaltung von Lebensmitteln geschaffen werden.

Das Forderungspapier zur Ernährungsstrategie schließt sich vorangegangenen Gutachten [2] des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz an. Das Bündnis richtet folgende fünf Forderungen an die Bundesregierung: 

  1. Eine warme Mahlzeit pro Tag aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln allen Menschen zugänglich machen
  2. Eine Grundsicherung, die eine gesunde, ökologische Ernährung ermöglicht
  3. Vollwertiges Essen aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln in allen öffentlich finanzierten Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung
  4. Gesunde, ökologische Ernährung erlebbar machen
  5. Steuerfreiheit für pflanzliche Lebensmittel dient dem Klimaschutz

Zum Forderungspapier

Informationen

[1]      Wissenschaftler:innen unterschiedlichster Disziplinen – darunter Klimaforscher:innen und Ernährungswissenschaftler:innen – empfehlen eine „Planetary Health Diet“. Dieser Speiseplan orientiert sich am individuellen Kalorienbedarf und den Maßgaben einer ausgewogenen Ernährung sowie an Prognosen für das globale Bevölkerungswachstum. Quelle: https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/lancet-report-gesun…– auf-einem-gesunden-planeten-anders-essen-und-anders-produzieren und https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/lebensmittel/die-planetary-health-diet- speiseplan-der-zukunft-76609

[2]      WBAE – Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim BMEL (2020): Politik für eine nachhaltigere Ernährung: Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten. Gutachten, Berlin: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/agrarpolitik/wbae- gutachten-nachhaltige-ernaehrung.html und WBAE 2023: Ernährungsarmut unter Pandemiebedingungen. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/032- wbae-ernaehrungsarmut-pandemie.html

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 09/2023

AUS DEM ZFF

In der Gesellschaft herrschen immer noch pauschale Vorurteile gegenüber Familien, die Armut erfahren. Diese werden weiter über die Medienlandschaft zementiert. 51 Organisationen und Einzelpersonen sehen sich daher dazu verpflichtet, mit dieser Voreingenommenheit aufzuräumen. Auf dem Treffen des Ratschlag Kinderarmut am 16.Juni 2023 rufen sie deshalb gemeinsam mit einem Appell dazu auf, Haltung zu zeigen und sich unterstützend hinter armutsbetroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu stellen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Es wird so viel Unsinn über Menschen in Armutslagen verbreitet, das ist wirklich kaum auszuhalten. Eltern – egal ob arm oder reich – wollen das Beste für ihre Kinder und investieren deshalb jeden Cent in ihr Wohlergehen. Das belegen seit Jahren viele Studien. Meinem Verband und mir ist es deshalb wichtig, gemeinsam mit einer Vielzahl anderer zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteuren diese Vorurteile aufzudecken.“

Im Appell „Haltung zeigen gegenüber Kindern, Jugendlichen und Familien: Menschen in Armutslagen vorurteilsfrei begegnen!“ des Ratschlag Kinderarmut heißt es: „Wir fordern, die Ursachen von Armut vorurteilsfrei in den Blick zu nehmen, um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen! Betroffene Familien kämpfen mit schlechten Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt wie niedrigen Löhnen und prekären Beschäftigungsverhältnissen. Dazu kommt eine oft mangelhafte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine Kinderbetreuung, die tatsächliche Bedarfe nicht abdeckt. Lebensereignisse wie Arbeitslosigkeit, Trennung, Krankheit, Migration und Flucht steigern das Armutsrisiko erheblich. Die Konsequenz: Nicht jedes Kind startet mit den gleichen Grundvoraussetzungen ins Leben – die Chancen sind extrem ungleich verteilt. Statistisch betrachtet überdauert Armut in Deutschland aktuell sechs Generationen. Das heißt umgekehrt, dass trotz größter eigener Bemühungen fünf Generationen aus eigener Kraft nicht den Aufstieg in die Mitte der Gesellschaft schaffen.

Armut ist kein individuelles Versagen, sondern ein strukturelles Problem!

In der aktuellen Diskussion um eine Kindergrundsicherung nehmen wir die von manchen Medien und politischen Entscheidungsträger*innen gezeichneten Bilder von Misstrauen als höchst problematisch wahr. Vorurteile gegenüber einkommensarmen Eltern, sie würden die für ihre Kinder gedachten Geldleistungen für Alkohol, Tabak und elektronische Konsumgüter zweckentfremden, sind schlicht falsch. Sie verzerren den Blick auf die tatsächlichen Belastungen in prekären Lebenslagen sowie die gravierenden Folgen von Armut. Studien für Deutschland belegen dahingegen, dass Eltern aus einkommensschwachen Familien eher bei sich selbst als bei ihren Kindern sparen und in Relation zum verfügbaren Einkommen genauso viel Geld für die Bildung ihrer Kinder verwenden wie einkommensstärkere Eltern. Es sind diese stigmatisierenden Denkweisen, falschen Armutsbilder und irreführenden Informationen, die dringend notwendige politische Reformen und Lösungen verhindern.

Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien brauchen Solidarität, Wertschätzung, Unterstützung und Chancengerechtigkeit.“

Der Appell wird unterstützt von: : Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW, Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e. V., Armut und Gesundheit in Deutschland e. V., AWO Bundesverband e. V., AWO Bezirksverband Niederrhein e. V., Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ), Bundesforum Männer e. V., Bundesjugendwerk der AWO e. V., Bundesverband der Familienzentren e. V., Bundesverband der Mütterzentren e.V., Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Der Kinderschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Deutscher Bundesjugendring e. V., Deutscher Caritasverband e. V., Deutsches Kinderhilfswerk e. V., DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung & Familientherapie e. V, Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., DIE LINKE. Stadtverband Kaiserslautern, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Erwerbslosengruppe ver.di Mittelbaden-Nordschwarzwald, evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V., Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET), Familienbund der Katholiken – Bundesverband, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., Internationaler Bund (IB) e. V., KINDERVEREINIGUNG e. V., Landesarmutskonferenz Rheinland-Pfalz, Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V., LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V., Nationale Armutskonferenz, National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, Nestwärme e. V. Deutschland, PEKiP e. V., Präventionsketten Niedersachsen: Gesund aufwachsen für alle Kinder!, Save the Children Deutschland e. V., Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e. V., SOS-Kinderdorf e. V., SoVD Sozialverband Deutschland e. V., Sozialverband VdK Deutschland e. V., Stiftung SPI, Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., Volkssolidarität Bundesverband e. V., Zukunftsforum Familie e. V.

Darüber hinaus wird der Appell mitgetragen von: Dr. Irene Becker – Empirische Verteilungsforschung, Gerda Holz – Politikwissenschaftlerin und Sozialarbeiterin, Dr. Maksim Hübenthal – FU Berlin, Dr. Gisela Notz – Sozialwissenschaftlerin und Historikerin

Information zum Ratschlag Kinderarmut: Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ mit konkreten Forderungen zur Bundestagswahl wurde im Juni 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. Es folgten gemeinsame Erklärungen im Jahr 2018 und 2020. Kurz nach der Bundestagswahl im Jahr 2021 veröffentlichte der Ratschlag die Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ und rief die Kampagne #4JahregegenKinderarmut ins Leben. Daran schloss sich im November 2022 die gemeinsame Erklärung „Solidarität mit armutsbetroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien – besonders in der Inflationskrise!“.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.06.2023

Die 26 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordern die Gleichstellungsminister*innen anlässlich ihrer Bund-Länder-Konferenz am 15./16. Juni eindringlich auf, sich für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen zur fairen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit einzusetzen und die Bereitstellung der dafür notwendigen Haushaltsmittel anzumahnen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die vielfach von Frauen geleistete unbezahlte Sorgearbeit, ist die Basis für unser gesellschaftliches Wohlergehen. Sie muss aber zwischen den Geschlechtern fair aufgeteilt werden, denn nur so erhalten Frauen auch den Spielraum, überall gleichberechtigt teilhaben zu können. Die im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen, die dies unterstützen, müssen deshalb dringend so bald wie möglich umgesetzt werden!“

In der gemeinsamen Pressemitteilung des Bündnis Sorgearbeit fair teilen heißt es weiter:

„Nach wie vor ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in vielen gesellschaftlichen Bereichen, etwa am Arbeitsmarkt, nicht gegeben. Damit sich das ändert, sind gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um die Rahmenbedingungen für eine gerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu schaffen“, fordern die Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen.

Frauen leisten durchschnittlich mit über vier Stunden täglich anderthalb Mal so viel unbezahlte Sorgearbeit wie Männer. Die Ungleichverteilung unbezahlter Sorgearbeit lässt Frauen weniger Zeit und Raum für eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit und politisches oder ehrenamtliches Engagement, aber auch für Erholung und Freizeitaktivitäten. Die verstärkte Übernahme familialer Sorgearbeit durch Männer stärkt die Teilhabemöglichkeiten von Frauen, knüpft an den Wünschen vieler Väter von heute an und trägt insgesamt zur Gleichstellung bei.

„Gleichstellung und Chancengleichheit unabhängig vom Geschlecht müssen gerade in gesellschaftlichen Krisenzeiten seitens der Politik priorisiert werden. Wir fordern die Gleichstellungsminister*innen auf, sich für die Bereitstellung der notwendigen Bundeshaushaltsmittel einzusetzen, um die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen für die gerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern umzusetzen“, betonen die Bündnismitglieder.

„Damit das ‚Jahrzehnt der Gleichstellung‘ Realität wird, müssen vereinbarte Vorhaben wie die zehntägige bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt („Familienstartzeit“), eine Lohnersatzleistung für Pflegezeiten, die Ausweitung der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate und die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V noch in dieser Legislaturperiode kommen.“

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 26 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.06.2023

SCHWERPUNKT : EU-Asylkompromiss

Zur Einigung der EU-Mitgliedstaaten über eine gemeinsame Position zu einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle:

„Mit der Einigung der Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Verhandlungslinie ist die Europäische Union einen großen und wichtigen Schritt in Richtung eines neuen, funktionierenden Asylsystems gegangen. Deutschland und Europa brauchen mehr reguläre und weniger irreguläre Einwanderung. Außerdem braucht es eine faire Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU. Dazu braucht es ein neues Asylsystem, mit dem Menschen geholfen wird, die tatsächlich in ihren Heimatländern verfolgt werden. Wer keinen Asylgrund geltend machen kann, der sollte auch nicht über das Asylsystem nach Europa einreisen. Deswegen ist es gut, wenn die Entscheidung über die Einreise in bestimmten Fällen bereits an der EU-Außengrenze getroffen wird. Bei diesen sogenannten Grenzverfahren müssen die Menschenrechte und ein rechtsstaatliches Verfahren eingehalten werden. Bundesregierung und Bundestag sollten die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene nun konstruktiv begleiten. Dazu gehört beispielsweise, Moldau und Georgien möglichst schnell als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 09.06.2023

Der AWO Bundesverband e.V. ist entsetzt über die überraschende gestrige Einigung im europäischen Rat zur Asylreform. „Wir befürchten katastrophale Folgen für Schutzsuchende, massenhafte Inhaftierungen auch von Kindern in der Europäischen Union und Gewalt und Menschenrechtsverletzungen an unseren Außengrenzen“, so Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin des AWO Bundesverbandes. 

In den letzten Tagen und Wochen hatte die AWO in großen Bündnissen der Zivilgesellschaft, mit anderen Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechts- und Flüchtlingsschutzorganisationen mehrfach auf die geplanten Verschärfungen im europäischen Asylrecht hingewiesen.  Appelle an die Bundesregierung, sie solle ihre Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag ernst nehmen, wurden schwer enttäuscht.

Der sogenannte Kompromiss, auf den sich die EU-Innenminister*innen und damit auch die Bundesregierung geeinigt hat, sieht vor, dass jährlich 30.000 Schutzsuchende von den Außengrenzen auf die EU verteilt werden, dafür müssen die Außengrenzstaaten vorerst mindestens 30.000 Haftplätze bereitstellen. Die Grenzverfahren sind für alle verpflichtend, die gemäß ihrem Herkunftsland keine europäische Schutzquote von über 20 Prozent haben. Nur Minderjährige, die ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person allein auf der Flucht sind, sollen von den Grenzverfahren verschont bleiben. Die Position, der sich auch Deutschland letztlich in die Verhandlungen angeschlossen hat, bleibt auch hier hinter dem Geforderten, nämlich allen Kindern die Grenzverfahren zu ersparen, weit zurück. 

Zudem dürfen Mitgliedstaaten alle Schutzsuchende, auch Personen aus Afghanistan, Syrien oder dem Irak, zurück in einen Drittstaat schicken, zu dem eine Verbindung besteht. Die Verbindung kann bereits bestehen, wenn sich die Person in dem Drittstaat aufgehalten, gearbeitet oder Familienangehörige im Drittstaat hat. Die Einhaltung des Non-Refoulement-Gebots oder Maßgaben der Genfer Flüchtlingsschutzkonvention finden dabei keine Anwendung mehr. 

Der AWO Bundesverband will weiterhin für eine humane und solidarische Flüchtlingspolitik kämpfen. „Wir erleben eine ungeheuerliche Einschränkung des Zugangs zu Asyl,“ mahnt Sonnenholzner. „Die Abschottungspolitik, die Gewalt an unseren Grenzen und Menschenrechtsverletzungen, die damit einhergehen, sind ein Verrat an europäischen Werten. Wir als AWO werden energisch dafür eintreten, dass die EU zu einer menschenrechtskonformen Flüchtlingspolitik zurückkehrt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.06.2023

Der Asylkompromiss der EU-Innenminister:innen hebelt nach Einschätzung von Diakonie Deutschland und Brot für die Welt faire Asylverfahren an den EU-Außengrenzen aus und muss dringend vom Europäischen Parlament nachgebessert werden. Gerade die Belange und Rechte von Familien mit zum großen Teil traumatisierten Kindern müssen gewahrt bleiben. Zudem darf die EU ihre Schutzverantwortung nicht an Drittstaaten delegieren.

Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt: „Der Kompromiss für eine EU-Asylreform ist kein historischer Erfolg, sondern ein historischer Bruch des Flüchtlingsschutzes. Künftig werden nur wenige Menschen das Recht und die Chance haben, in der Europäischen Union Asyl zu beantragen. Durch die Ausweitung des Sicheren Drittstaatsprinzips können sich Mitgliedsstaaten ihrer Schutzverpflichtung zukünftig entziehen. Trotz aller Anstrengungen für einen gemeinsamen europäischen Kompromiss ist dieses Ergebnis ein menschenrechtliches Armutszeugnis. Das EU-Parlament muss diesen Weg dringend korrigieren.“

Die Sichere Drittstaatenregelung sieht eine Zulässigkeitsprüfung vor, durch welche Anträge abgelehnt werden können, wenn Geflüchtete über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die EU eingereist sind. Sie ermöglicht eine Abschiebung in diesen Drittstaat mit dem Verweis, dass auch dort Schutz bestehe. „Die Realität ist jedoch, dass viele Menschen dort nicht sicher sind und auch aus diesen Ländern weiter abgeschoben werden. Mit der beschlossenen Aufweichung der Kriterien für sichere Drittsaaten würde Europa einen tiefen Burggraben um die Außengrenzen ziehen“, so Pruin weiter.

Diakonie Präsident Ulrich Lilie: „Dass die EU-Innenministerinnen und -minister am Tag nach dem Asyl-Kompromiss an die Einhaltung der Menschenrechte erinnert werden müssen, ist ein fatales Signal – nicht nur für die Schutzsuchenden, sondern für alle Menschen in der EU. Nun ist es am Europäischen Parlament, diesen faulen Kompromiss auf Kosten der Schwächsten zu korrigieren. Die Vorstellung, dass künftig auch Familien mit Kindern in Lagern an den Außengrenzen inhaftiert werden könnten, ist unerträglich. Ebenso die Aussicht, dass schutzbedürftigen Menschen faire und sorgfältige Asylverfahren verwehrt würden. Eine humanitäre und an den Prinzipien der Menschenrechte orientierte Asylpolitik ist eine tragende Säule der europäischen Erzählung. Stürzt diese Säule ein, werden wir international als Anwalt von Menschenrechten zurecht belächelt werden.“

Die Diakonie steht mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen schon seit langem für den Flüchtlingsschutz und für eine menschenwürdige Aufnahme in der EU. „Stattdessen soll das Prinzip der Ersteinreise verschärft werden und sollen sich Staaten künftig vom Flüchtlingsschutz freikaufen können. Mit ihrem Kompromiss bereiten die EU-Innenminister den Boden für Rechtlosigkeit und Verelendung von Schutzsuchenden. Nun ist es an der Volksvertretung der Europäer, diesen Kurswechsel zu stoppen“, so Lilie.

Weitere Informationen:

Gemeinsamer Appell: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Gemeinsames-Statement_GEAS_16.05.2023-2.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Brot für die Welt vom 09.06.2023

LSVD kritisiert fehlenden Schutz für queere Geflüchtete an EU-Außengrenzen

Am 8. Juni hat die Bundesregierung im Europäischen Rat einer massiven Verschärfung der EU-Asylpolitik zugestimmt. Geflüchtete sollen zukünftig Asylanträge an den Außengrenzen der EU stellen. Werden ihre Asylgesuche abgelehnt, sollen sie auch in vermeintlich sichere Drittstaaten abgeschoben werden. In den Verhandlungen hat sich die Bundesregierung nicht einmal ansatzweise für Sonderregelungen für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Schutzsuchende eingesetzt. Das Vorhaben soll nun im EU-Gesetzgebungsprozess bis Anfang 2024 verhandelt werden. Dazu erklärt Philipp Braun aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

Wir sind entsetzt, dass die Ampelkoalition diesem Vorhaben trotz schwerwiegender Bedenken zugestimmt hat. Dass die Bundesregierung ihren eigenen queerpolitischen Aufbruch ignoriert und nicht einmal den Versuch unternommen hat, für besonders schutzbedürftige Asylsuchende, wie beispielsweise queere Geflüchtete, einen Schutzmechanismus zu etablieren, ist skandalös. Noch mehr verstört, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) diese katastrophale Verschärfung des Asylrechts als historische Entscheidung begrüßt und Bundesaußenministerin Baerbock den Schritt als seit Jahren überfällig benennt. 

Anfang des Jahres hatte der Bundestag in einer Gedenkstunde der queeren Opfer des Nationalsozialismus gedacht und sich der daraus erwachsenden besonderen Verantwortung gestellt. Nicht einmal ein halbes Jahr später vergeht sich die Bundesregierung mit ihrer Zustimmung zur EU-Asylreform in nie da gewesener Härte an den an den Schutzrechten LSBTIQ* Geflüchteter. Nicht einmal ein halbes Jahr, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag zuhörte, wie Klaus Schirdewahn ihm von seiner Verfolgung in der Bundesrepublik berichtete, stimmt die von ihm geführte Bundesregierung einer Asylrechtsverschärfung zu, die haftähnliche Zustände an den EU-Außengrenzen etabliert und queeren Geflüchtete jeglichen Schutz versagt. Asylsuchende könnten mit dem Gesetzesvorschlag auch in Staaten abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und in denen sie – davon ist auszugehen – auch nicht sicher sind.

Wir fordern die Mitglieder des EU-Parlaments – vor allem die Liberalen, Sozialdemokrat*innen und Grünen – auf, sich an ihre Wahlkampfversprechen zu erinnern und diesem historischen Verrat an den Rechten Schutzsuchender nicht zuzustimmen.

In der EU-Asylpolitik sollten folgende Minimalstandards keinesfalls unterschritten werden

  • LSBTIQ* müssen im Rahmen der Grenzverfahren als „besonders schutzbedürftige“ Gruppe anerkannt werden. Dies ist derzeit EU-weit nicht geregelt. 
  • LSBTIQ* Geflüchtete, wie auch alle besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden, müssen aus den Grenzverfahren herausgenommen werden.
  • Queere Geflüchtete müssen im Asylverfahren Zugang zu LSBTIQ*-Fachberatungsstellen bekommen. 
  • LSBTIQ*-Organisationen und ihre Partner*innen müssen uneingeschränkten Zugang zu den Haftlagern an den EU-Außengrenzen bekommen. Dort sollten sie die Erkennung des besonderen Schutzbedarfs sicherstellen. Dazu gehört auch, dass LSBTIQ*-Asylsuchende vor Ort umfassend über ihre Rechte informiert werden. Das betrifft auch das Wissen, dass die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität ein anerkannter Asylgrund ist. Dafür muss die EU die zukünftige Arbeit von LSBTIQ*-Fachberatungsstellen langfristig und auskömmlich finanzieren.
  • Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass EU-weit nur solche Staaten, in denen LSBTIQ* in allen Landesteilen sicher vor Verfolgung sind, als „sichere Drittstaaten“ deklariert werden. 

Weiterlesen:

Bundesregierung will faktischer Aushebelung des Asylsystems zustimmen

Flüchtlinge schützen – Integration fördern

Bundesregierung plant Ausweitung der Liste vermeintlich „sicherer Herkunftsländer“

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 09.06.2023

Der Verband appelliert an Bundesregierung und EU-Parlament sich für deutliche Nachbesserungen einzusetzen.

Den Kompromiss für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS), dem die Bundesregierung gestern zugestimmt hat, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband scharf. Trotz der asylrechtlichen Verschärfungen und der Missachtung der UN-Kinderrechtskonvention von einem historischen Erfolg zu sprechen, sei bitter. Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung und das Europäische Parlament, sich im nun anstehenden Trilog-Gesetzgebungsverfahren für deutliche Nachbesserungen einzusetzen.

„Haftlager und Freiheitsentzug Schutzsuchender während des Asylverfahrens sind grundsätzlich inhuman. Besonders entsetzt sind wir, wie mit Kindern umgegangen wird und dass die UN-Kinderrechtskonvention mit Füßen getreten wird. Wir erwarten, dass die Bundesregierung hier nicht locker lässt und appellieren an alle Abgeordneten im Europäischen Parlament, sich im weiteren Verfahren für den besonderen Schutz von Kindern und Familien stark zu machen”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Es brauche in der europäischen Flüchtlingspolitik mehr Menschlichkeit und Solidarität statt Abschottung und nationalen Egoismus, mahnt der Paritätische. Der Grundsatz der Humanität müsse Maßstab allen asylpolitischen Handelns sein. “Es ist eine Schande für die Europäische Union, wenn europäische Solidarität durch die mögliche Entrechtung Schutzsuchender erkauft werden muss”, kritisiert Schneider. So sei die Zusage zur Verteilung von 30.000 Asylsuchenden innerhalb der EU an die Einrichtung von 30.000 Haftplätzen an den EU-Außengrenzen geknüpft worden. “Menschenrechte sind unteilbar und unverhandelbar. Wer Schutz sucht, hat ein Recht auf ein garantiertes faires und rechtsstaatliches Verfahren.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.06.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Lisa Paus zeichnet drei Mehrgenerationenhäuser aus

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat heute im Rahmen einer feierlichen Festveranstaltung in Berlin den diesjährigen Bundespreis Mehrgenerationenhaus vergeben. Der Preis zeichnet Mehrgenerationenhäuser aus, deren Projekte in besonderem Maße für ein Mehr an gesellschaftlichem Miteinander und Lebensqualität sorgen. Von Beratungs-, Bildungs-, Betreuungs-, Unterstützungsangeboten bis hin zu Mitmach- oder Partizipationsangeboten oder Angeboten aus dem Kultur- und Freizeitbereich – unter dem Motto „Gemeinsam stark für Jung & Alt“ waren die besten Angebote aus der gesamten Bandbreite der Handlungsfelder der Mehrgenerationenhäuser gesucht.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ich bin beeindruckt, mit welcher Kreativität die Mehrgenerationenhäuser auf die verschiedenen Bedürfnisse in ihrer Nachbarschaft eingehen. So entsteht an rund 530 Orten in Deutschland eine Vielfalt von Projekten und Angeboten, die passgenau zugeschnitten sind und das Leben der Menschen vor Ort spürbar bereichern.“

Sieger des „Bundespreis Mehrgenerationenhaus 2023: Gemeinsam stark für Jung und Alt“ ist das Mehrgenerationenhaus Dortmund mit seinem Projekt „Eulen und Lerchen“, einem Betreuungsangebot für Kinder von Pflegekräften in Randzeiten. Es erhält ein Preisgeld von 8.000 Euro. Den zweiten Platz hat das Mehrgenerationenhaus Koblenz mit seiner offenen Kleidertauschparty gewonnen. Das Mehrgenerationenhaus Wuppertal wurde mit dem dritten Platz für seinen „Kinderlesewagen“ ausgezeichnet, mit dem es Leseförderung auf dem Spielplatz betreibt.

Die Auswahl der Siegerprojekte erfolgte in diesem Jahr durch die breite Öffentlichkeit, die in einem Online-Voting aus zehn von einer Jury vorausgewählten Projekten die besten drei auswählte. Seit 2008 können sich die Mehrgenerationenhäuser mit ihren Projekten für eine Auszeichnung bewerben, im Vorgängerprogramm im Rahmen des Wettbewerbs „DemografieGestalter“, seit 2022 für den „Bundespreis Mehrgenerationenhaus“.

Über das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus:

Am 1. Januar 2021 startete das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Über einen Zeitraum von acht Jahren werden rund 530 Mehrgenerationenhäuser bundesweit gefördert, die sich als lokale Begegnungsorte für ein Miteinander der Generationen und damit für gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen. In enger Abstimmung mit ihren Kommunen und weiteren Partnern entwickeln die Mehrgenerationenhäuser Angebote, die auf die Bedarfe der Menschen vor Ort abgestimmt sind. Ganz gleich ob im ländlichen oder städtischen Raum, die Häuser tragen mit ihrer Arbeit zu einem attraktiven Wohn- und Lebensumfeld bei und leisten einen wichtigen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.

Weitere Informationen zum Programm unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2023

Zum Auftakt der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ veranstaltet das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die zweite Konferenz „Gemeinsam aus der Einsamkeit“. Die Veranstaltung wird die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zur Erarbeitung einer Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit vorstellen.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus: „Millionen Menschen in unserem Land fühlen sich einsam. Einsamkeit kann jede und jeden treffen. Wer einsam ist, spricht in der Regel nicht gern darüber. Deshalb hat die Bundesregierung bereits 2022 mit der Erarbeitung einer Strategie gegen Einsamkeit gestartet. Einsamkeit ist ein vielschichtiges Thema. Deswegen war es uns wichtig, die Zivilgesellschaft und alle wichtigen Akteure so früh wie möglich zu beteiligen. Wir haben wertvolle Beiträge erhalten, damit unsere Strategie noch besser werden kann. Wichtig ist uns, dass Wissen gestärkt und Angebote ausgebaut werden. Wir wollen für das Thema sensibilisieren und Menschen dabei unterstützen, aus der Einsamkeit herauszufinden.“

Benjamin Landes, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik: „Einsamkeit ist ein Gefühl, das im Leben vieler Menschen eine Rolle spielt. Wird Einsamkeit chronisch, kann sie zahlreiche negative Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit, auf die soziale Teilhabe und das gesellschaftliche Miteinander haben. Einsamkeit ist daher eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die einer strategischen Bearbeitung bedarf. Mit der zweiten Konferenz „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ am 12.6. in Berlin möchten wir das Thema stärker beleuchten sowie Zusammenhänge mit den thematischen Schwerpunkten Armut, Demokratie und Engagement betrachten. Wir möchten mit Engagierten, Fachkräften aus der Praxis, Forschenden und allen Interessierten ins Gespräch kommen, um Wissen über Einsamkeit zu teilen sowie für das Thema zu sensibilisieren. Zudem möchten wir Akteurinnen und Akteure vernetzen und somit zu einer besseren Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit beitragen.“


Über die Konferenz

Das Thema Einsamkeit wird in verschiedenen Podiumsgesprächen mit den Schwerpunkten Armut, Demokratie und Engagement beleuchtet und diskutiert. Die Konferenz findet im bUm – Raum für solidarisches Miteinander (Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin) statt. Zudem ist eine digitale Teilnahme an der Veranstaltung möglich. Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenlos und steht allen Interessierten offen. Die Konferenz richtet sich jedoch besonders an Fachkräfte der Sozialen Arbeit, an Engagierte, Politikerinnen und Politiker, Forschende sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wohlfahrtsverbänden und anderen Projekten sowie Organisationen. 
Weitere Informationen und das Programm finden Sie hier: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/zweite-konferenz-gemeinsam-aus-der-einsamkeit

Über die Aktionswoche

Die Konferenz ist der Auftakt der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“, die vom 12. bis 16. Juni 2023 stattfindet. Die erste Aktionswoche dieser Art möchte für das Thema Einsamkeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sensibilisieren und Unterstützungsangebote als „Orte der Gemeinsamkeit“ in ganz Deutschland sichtbar machen. Bundesweit sind viele Projekte und Angebote dabei. Weitere Informationen zur Aktionswoche finden Sie hier: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/aktionswoche 
Das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. durchgeführt und durch das Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. 

Weitere Informationen: kompetenznetz-einsamkeit.de/

Die Konferenz können Sie auch per Livestream verfolgen:
https://kompetenznetz-einsamkeit.de/zweitekonferenz 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.06.2023

CEDAW-Komitee legt Anmerkungen zum deutschen Staatenbericht vor

Das Komitee der Vereinten Nationen zur Beendigung der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) bescheinigt Deutschland Fortschritte in der Gleichstellungspolitik. Das geht aus den Abschließenden Bemerkungen zum 9. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland hervor, die das CEDAW-Komitee veröffentlicht hat. Margit Gottstein, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hatte den deutschen Staatenbericht im Mai dem Komitee in Genf präsentiert. 

Staatssekretärin Margit Gottstein: „Ich freue mich über die positiven Bewertungen des Komitees, denn sie bedeuten eine Bestätigung unserer Politik. Auch die Empfehlungen des Komitees sind wertvoll und zugleich Mahnung, Gleichstellung in Deutschland noch entschiedener voranzubringen.“

Positiv hebt das CEDAW-Komitee in seinen Anmerkungen unter anderem das KiTa-Qualitätsgesetz, das Entgelttransparenzgesetz, die Gründung der Bundestiftung Gleichstellung, die Gleichstellungsstrategie des Bundes, das digitale Frauenarchiv sowie die Einführung einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik hervor. Außerdem wird die Bereitschaft Deutschlands zur umfangreichen Aufnahme ukrainischer Geflüchteter begrüßt.

Das Komitee empfiehlt aber auch, die Steigerung des Frauenanteils in politischen Entscheidungspositionen und Wahlämtern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu unterstützen. Der Ausschuss weist zudem darauf hin, dass eine ausgewogene Teilhabe von Frauen an politischen Entscheidungspositionen ein Menschenrecht ist und auch temporäre Maßnahmen wie Quoten in Betracht gezogen werden sollen. Auch stärkere Anstrengungen zur Überwindung des Einkommensunterschieds zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap) und weitere Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt mahnt das Komitee an. 

Der 9. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland umfasst den Berichtszeitraum 2017 bis 2021. Der Bericht erläutert, welche Maßnahmen Bund und Länder in diesem Zeitraum zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern getroffen haben. 

Um CEDAW in Deutschland noch bekannter zu machen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in diesem Jahr das CEDAW-Handbuch „Mit Recht zur Gleichstellung“ aktualisiert. Die neusten Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses werden wir nun übersetzen lassen und ebenfalls verbreiten.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) wurde 1979 verabschiedet und trat 1981 in Kraft. Deutschland hat die Frauenrechtskonvention 1985 ratifiziert. Seitdem ist sie Teil des deutschen Rechts im Rang eines Bundesgesetzes. Mit dem Staatenbericht erfüllt Deutschland seine Verpflichtung, über die Umsetzung zu berichten.

Weitere Informationen und Dokumente unter www.bmfsfj.de/cedaw

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2023

Anlässlich der Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erklären Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

„Endlich startet am Montag im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans, der Maßnahmen zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 vorschlagen soll. Wir Bündnisgrüne begrüßen das ausdrücklich, denn erstmals übernimmt der Bund damit mehr Verantwortung für dieses komplexe Thema. Zentral ist, dass hierbei Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans gemeinsam mit Verbänden und mit von Wohnungslosigkeit Betroffenen erfolgt.

Dieser Plan muss wirkungsvolle sozial- und wohnungspolitische Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit beinhalten und dabei einen Fokus auf die Prävention von Wohnungslosigkeit legen. Für uns wichtige Mittel sind hierbei ein besserer Mieter*innenschutz, die Bereitstellung von deutlich mehr bezahlbarem Wohnraum sowie die Einführung einer „Neuen Wohngemeinnützigkeit“. Außerdem braucht es für die Überwindung der Obdachlosigkeit den flächendeckenden Ausbau von Housing-First-Projekten in Ergänzung zum bestehenden Hilfesystem. Zusätzlich braucht es ein soziales Sicherungssystem, das das Existenzminimum sicherstellt, verdeckte Armut bekämpft und so Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle ermöglicht.”

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 18.06.2023

„Von den Krisen der vergangenen Jahre haben vor allem die Reichen profitiert: Die Corona-Krise hat Großkonzernen wie Amazon und DHL zu Rekordgewinnen verholfen, und infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine verdienen sich Energiekonzerne eine goldene Nase. Während die Superreichen bei Kaviar und Sekt in Privat-Jets und Yachten um die Welt tingeln, zahlen die Menschen am unteren Ende der sozialen Leiter die Zeche und bekamen die Krise im zurückliegenden Winter in Form einer kalten Wohnung am eigenen Leib zu spüren. Diese schreiende Ungerechtigkeit spiegelt sich auch in der steigenden Ungleichverteilung der Einkommen wider“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heute veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Einkommensverteilung in Deutschland, nach der Beschäftigte im Zuge der Inflation einen Rückgang des Reallohns hinnehmen mussten, während Topverdienende von realen Einkommenszuwächsen profitierten. Ferschl weiter:

„Damit die soziale Schere nicht immer weiter auseinanderklafft, braucht es verlässliche Leitplanken bei der Festlegung der Höhe des Mindestlohns in der Mindestlohnkommission. Wichtig ist eine Klarstellung, dass der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des mittleren Verdienstes von Vollzeitbeschäftigten entsprechen muss, wie das auch in der EU-Mindestlohnrichtlinie vorgesehen ist. Darüber hinaus muss präzisiert werden, dass der gesetzliche Mindestlohn verbindlich je Zeitstunde gilt und nicht erst durch Zusatzzahlungen erreicht wird. Um die Lohnentwicklung insgesamt positiv zu beeinflussen, sind darüber hinaus Maßnahmen erforderlich, um die Tarifbindung wieder zu steigern. Die Umsetzung eines Tariftreuegesetzes, das die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen knüpft, ist hier ein Schritt, der nicht mehr weiter aufgeschoben werden darf.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.06.2023

Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag hat sich die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen dafür ausgesprochen, die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrschein (Schwarzfahren) nicht mehr als Straftat nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs (StGB) zu ahnden. In einigen Stellungnahmen wurde eine Verortung des Schwarzfahrens im Bereich der Ordnungswidrigkeiten vorgeschlagen. Um dem Problem zu begegnen, dass häufig arme und hilfsbedürftige Menschen und Obdachlose, die sich weder die Fahrkarte noch eine Strafzahlung für Schwarzfahren leisten können, von sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen wegen Schwarzfahrens betroffen sind, plädierten mehrere Sachverständige für die Senkung der Fahrpreise und die Schaffung eines kostenfreien öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Grundlage der öffentlichen Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Strafgesetzbuchs (20/2081). Darin spricht sich die Fraktion dafür aus, das Fahren ohne Ticket künftig nicht mehr als Straftat zu behandeln. Wie die Abgeordneten schreiben, sei die in Paragraf 265a des Strafgesetzbuches („Beförderungserschleichung“) enthaltene Strafandrohung nicht verhältnismäßig und widerspreche der Funktion des Strafrechts als letztes Mittel (Ultima-Ratio-Funktion). Es drohten Geldstrafen, bei Zahlungsunfähigkeit auch nicht selten Haft durch Ersatzfreiheitsstrafe, „obwohl beim Einsteigen in Bus oder Bahn eine Überwindung von Schutzvorrichtungen nicht erforderlich und damit die Entfaltung von ‚krimineller Energie‘ nicht notwendig ist“.

Insoweit es tatsächlich um Menschen geht, die sich die Tickets nicht leisten können, liege die Antwort nicht im Strafrecht, sondern in der Senkung der Fahrpreise oder der Ausgabe von Sozialtickets, sagte Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Ähnlich wie beim „Containern“ sollte man, anstatt unredliches und sozialschädliches Verhalten sanktionslos zu stellen, „normgetreues Verhalten möglich machen“. Das sei die Aufgabe des Staates, so die auf Vorschlag der CDU/CSU -Fraktion eingeladene Expertin. Abgesehen davon ist aber ihrer Ansicht nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches beizubehalten. Betrugsnahes Verhalten gehöre ins Strafrecht, sagte sie.

Benjamin Derin vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein sprach sich für die ersatzlose Streichung des Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch aus. Im Kern gehe es um einen zivilrechtlichen Konflikt, nicht um einen strafrechtlichen. Eine Umfunktionierung als Ordnungswidrigkeit „als Kompromiss“ ist aus seiner Sicht nicht nur nicht erforderlich, sondern müsse abgelehnt werden. Das führe nur zu einer Verlagerung der Probleme, so der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige.

Professor Roland Hefendehl von an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg hält die ersatzlose Streichung der Beförderungserschleichung als Strafbarkeitsalternative für „nicht nur kriminalpolitisch sinnvoll, sondern verfassungsrechtlich geboten“. Das erhöhte Beförderungsentgelt sei einschneidend genug, so der auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladene Sachverständige. Wer beklage, es sei nur schwer einzutreiben, müsse sich eingestehen, „dass dies mit einer Geldstrafe oder einem Bußgeld noch schlechter geht“. Nicht zu überzeugen vermag auch aus seiner Sicht die Lösung über das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Professor Michael Kubiciel von der Universität Augsburg sieht keine zwingenden rechtlichen Gründe für eine Kriminalisierung des Erschleichens von Beförderungsleistungen. Ebenso wenig aber sei es aus normativen Gründen zwingend erforderlich, auf eine staatliche Sanktionierung der unberechtigten Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen zu verzichten, sagte der auf Vorschlag der Unionsfraktion eingeladene Experte. Es handle sich um eine klassische kriminalpolitische Ermessensentscheidung. Kubiciel plädierte für die Herabstufung der einfachen Beförderungserschleichung zu einer Ordnungswidrigkeit.

Beförderungserschleichung sei im Kern ein soziales Problem, sagte Markus Kühn, Sachgebietsleiter beim Sozialdienst Katholischer Männer in Köln. Es sei schwer vorstellbar, dass jemand, der in der Lage ist, ein Ticket zu kaufen, schlussendlich eine Ersatzfreiheitsstrafe antritt. Nur wer tatsächlich dazu nicht in der Lage ist, werde inhaftiert und leide. Der auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladene Experte sprach sich für die Herausnahme des Schwarzfahrens aus dem Strafrecht und die Schaffung günstiger Ticketpreise aus.

Aus Sicht von Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof Leipzig, sprechen die besseren Argumente für die Entkriminalisierung des „einfachen Schwarzfahrens“. Eine Herabstufung solcher Handlungen zu Ordnungswidrigkeiten erscheine gegenüber der völligen Sanktionslosigkeit vorzugswürdig, befand der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige. Das sei auch eine Frage der Ressourcennutzung in der Strafjustiz. „Wir müssen uns darauf konzentrieren, wirklich strafwürdiges Unrecht zu verfolgen“, sagte er. Als Bagatellunrecht lasse sich die Erschleichung der Beförderung im Ordnungswidrigkeitenrecht gut verorten.

Ali B. Norouzi, stellvertretender Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, sprach beim Schwarzfahren im Nahverkehr von Schäden im Bagatellbereich. Es bleibe unklar, worin das strafwürdige Unrecht in dieser Verhaltensweise liegen solle, sagte der auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladene Experte. Auf Zivilunrecht könne das Zivilrecht auch antworten. Eine zusätzliche strafrechtliche Bestrafung sei eine „unnötige Doppelbelastung“.

Arne Semsrott von der Initiative Freiheitsfonds, die seiner Aussage nach Menschen aus dem Gefängnis freikauft, die wegen Fahren ohne Fahrschein eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen, forderte die ersatzlose Streichung der strafrechtlichen Regelung. Die Strafbarkeit von Fahren ohne Fahrschein sei in der Praxis für die Justiz kaum zu handhaben, sagte der auf Vorschlag der Linksfraktion geladene Sachverständige. Die unverhältnismäßige Bestrafung sei ungerecht, zudem beinhalte die Regelung zahlreiche Wertungswidersprüche. Die Herabstufung als Ordnungswidrigkeit sei keine gangbare Alternative, befand er. Das Ziel, mit einer Entkriminalisierung eine Entlastung der Justiz zu erreichen, würde durch die Einführung einer neuen Ordnungswidrigkeit konterkariert.

Der Deutsche Richterbund spricht sich dafür aus, die Beförderungserschleichung auf Fälle zu beschränken, in denen Kontrollmechanismen umgangen werden, sagte Jana Zapf, Richterin am Oberlandesgericht Celle und Vertreterin des Deutscher Richterbundes. Dies sei mit einer erhöhten kriminellen Energie verbunden, so dass die Straflosigkeit im Vergleich zu anderen Vermögensdelikten nicht sachgerecht erscheine. Ergänzt werden könne die Reform durch Sozialmaßnahmen, die bedürftigen Menschen die Teilnahme am ÖPNV ermöglichen, sagte die von der SPD-Fraktion benannte Expertin.

Die Sachverständigenliste und die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/950144-950144

Die Anhörung im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-pa-recht-fahrschein-952266

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 457 vom 19.06.2023

Um eine Anpassung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) geht es der Fraktion Die Linke in einem Antrag (20/7254). Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung, den allgemeinen Mindestlohn auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns zu erhöhen. Außerdem solle die Mindestlohnkommission künftig jährlich über eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns entscheiden und ihre Stellungnahmen transparent veröffentlichen.

Laut Antrag empfiehlt die EU, dass sich der Mindestlohn eines Landes an dem international anerkannten Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientieren soll. Für Deutschland würde dies derzeit einen gesetzlichen Mindestlohn von 13,53 Euro bedeuten, schreiben die Abgeordneten bezugnehmend auf eine gemeinsame Stellungnahme des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung sowie der Hans-Böckler-Stiftung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 453 vom 19.06.2023

Die Pflege eines Angehörigen darf nicht zu einer beruflichen Schlechterstellung führen. Das unterstrich Andreas Hoff, stellvertretender Vorsitzender des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, im Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmittag bei der Vorstellung des „Teilberichts zur Weiterentwicklung der Pflegezeit und Familienpflegezeit“. Darin werden Veränderungen bei der Pflegezeit und die Einführung eines Familienpflegegeldes vorgeschlagen.

4,6 Millionen Pflegebedürftige gebe es in Deutschland, rief Hoff in Erinnerung. Fast fünf Millionen Menschen, Verwandte oder Vertraute pflegten jemanden privat zuhause. Die Hälfte davon sei erwerbstätig. Eine beträchtliche, weiter steigende Zahl, die von erheblicher volkswirtschaftlicher Relevanz sei.

Die „gesamtgesellschaftlich relevante Übernahme von Pflegearbeit“ dürfe aber nicht dazu führen, dass Menschen der Erwerbsarbeit den Rücken kehrten, hohe Einkommensverluste hinnehmen oder auf Rentenansprüche verzichten müssten, sagte Hoff. Angesichts eines akuten Fachkräftemangels könne es sich Deutschland auch nicht leisten, wenn Arbeitskräfte aus dem Beruf ausscheiden, um zu pflegen, so der Sachverständige.

Aus diesem gesellschaftlichen Kontext ergebe sich die Notwendigkeit einer Reform. Um Pflege und Erwerbstätigkeit besser miteinander kombinieren zu können, schlage der Beirat Veränderungen im Familienpflegezeitgesetz sowie die Einführung eines Familienpflegegeldes vor, was auf eine Erweiterung der Ansprüche hinauslaufe.

Um eine Pflegetätigkeit im häuslichen Umfeld wahrnehmen zu können, solle ein Arbeitnehmer sich in einem Zeitraum von 36 Monaten, in dem er seine Arbeitszeit auf maximal 32 Wochenstunden reduziert, maximal für ein halbes Jahr komplett freistellen lassen können. Zum Kreis der Anspruchsberechtigten wolle man auch Selbständige zählen. Um zu vermeiden, dass eine Person die gesamte Last der Pflege trägt, könne die Pflegezeit für einen Pflegefall unter mehreren Angehörigen aufteilbar sein. Jeder Pflegende solle zudem die Pflegezeit in mehre Zeitabschnitte aufteilen können.

Der Beirat sei sich bewusst, dass zahlreiche Angehörige viel länger pflegten, im Schnitt dreieinhalb bis fünf, in manchen Fällen auch zehn Jahre oder länger, etwa im Fall pflegebedürftiger Kinder. „Für diese Menschen müssen wir eine Lösung finden.“ Aber die 36 Monate betrachte man als „einen ersten wichtigen Schritt“.

Mit der Einführung eines einkommensabhängigen, steuerfinanzierten Familienpflegegeldes, das maximal 36 Monate gewährt werden solle, wolle der Beirat eine „Gerechtigkeitslücke schließen“, betonte Hoff. Viele Menschen fragten sich, warum es entsprechend zu den Lohnerstatzleistungen für die Betreuung Minderjähriger keine Leistung für die Betreuung Pflegebedürftiger gebe. Das Familienpflegegeld solle so ausgestaltet werden, dass es von den pflegenden Angehörigen hintereinander oder gleichzeitig beansprucht werden könne.

Bei der Berechnung und Höhe der Beträge lehne man sich an die Logik des bekannten Elterngeldes an. Komme es dort im Zuge einer Änderung des Bundeseltergeldgesetzes zu einer Erhöhung oder Dynamisierung der Beträge, müsse dies analog für das Familienpflegegeld gelten.

Die Gewährung eines Familienpflegegeldes werde zu einer größeren Wertschätzung der Pflegetätigkeit führen. Dabei handele es sich wie bei der Ausweitung der Pflegezeit nur um einen „ersten Schritt, dem weitere folgen“ müssten.

Auch im Bereich der Sozialversicherung sollten Pflegende keine Nachteile erleiden, sagte Hoff. Die Kündigungsschutzregel solle beibehalten werden. Geringere Beiträge etwa für die Altersabsicherung müssten dringend ausgeglichen werden.

Es sei extrem wichtig, die Rechte von Pflegenden mit einer zuverlässigen gesetzlichen Regelung zu stärken, sie damit im Erwerbsleben zu halten und gleichzeitig die Interessen der Unternehmen im Blick zu nehmen, die von den Leistungserweiterungen betroffen seien. Für keinen Arbeitgeber sei es schön, plötzlich auf einen Mitarbeiter verzichten zu müssen. Volkswirtschaftlich katastrophal sei es, wenn darüber hinaus Menschen wegen der Pflege ganz aus dem Berufsleben ausstiegen. Die besonderen Belastungen für kleine Unternehmen werde man in der kommenden, dritten Berichtsperiode schwerpunktmäßig in den Blick nehmen ebenso wie die Pflegesituation von Menschen mit Migrationshintergrund.

Der Bedarf an Pflegenden werde weiter steigen. Familien seien unter Druck ebenso wie der Arbeitsmarkt. „Wir haben das Dilemma, dass immer irgendwo jemand fehlt.“ Es gebe aber nicht die perfekte Lösung. Neben Puzzleteilen wie einer größeren Zahl professioneller Pflegekräfte, auch aus dem Ausland, und Automatisierungen sehe der Beirat den „Ausweg in der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“.

Der „Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ begleitet auf Grundlage des Familienpflegezeitgesetzes die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes und will im Juli seinen zweiten Bericht vorlegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 438 vom 14.06.2023

Die Zahl der ausländischen Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern oder andere Sorgeberechtigte in Deutschland leben, hat sich 2022 im Vergleich zu Vorjahr mehr als verdoppelt. Das zeigt der Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland, der nun als Unterrichtung vorliegt (20/7120).

So lebten Ende Oktober vergangenen Jahres 17.657 unbegleitete Minderjährige in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Jahr zuvor waren es noch 8.267 gewesen. Eine „Trendumkehr“, so der Bericht: Nach einem Höchststand der Zahlen Ende Februar 2016, als rund 69.000 unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Deutschland lebten, waren die Zahlen seither stets rückläufig gewesen. Nun also ein sprunghafter Anstieg.

Die neu eingereisten unbegleiteten Minderjährigen seien zudem im Durchschnitt auch etwas jünger: Während 2018 noch 68 Prozent der vorläufig in Obhut genommenen Jugendlichen über 16 Jahre alt waren, waren es 2021 insgesamt 66 Prozent. Zugleich steige der Anteil männlicher Kinder und Jugendlicher, heißt es im Bericht: 91 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen seien Jungen, nur neun Prozent Mädchen. Als Hauptherkunftländer nennt die Bundesregierung Afghanistan und Syrien.

Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern und ohne Begleitung einer anderen sorgeberechtigten Person nach Deutschland kommen, gehörten zu den „vulnerabelsten und gefährdetsten Personen überhaupt“, betont die Bundesregierung. Sie brauchten daher auch „besonderen staatlichen Schutz und Unterstützung“.

Die sozialen Einschränkungen der Corona-Pandemie und die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine hätten allerdings ihre Situation im Berichtszeitraum 2021/22 negativ beeinflusst, heißt es im Bericht. Insbesondere die Lockdowns erschwerten die Integration der jungen Menschen. Als problematisch werden außerdem im Zusammenhang mit einem stärkeren Zuzug von Geflüchteten „fehlende Unterbringungsmöglichkeiten und der Mangel an Fachkräften“ genannt: Nach Einschätzung von Ländern und Verbänden sei insbesondere die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung „weiterhin unzureichend“, so die Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 421 vom 08.06.2023

Im Durchschnitt weisen ostdeutsche Großstädte innerhalb von Nachbarschaften ein niedrigeres Niveau der Lohnungleichheit auf als westdeutsche Großstädte. Dabei reduzierte sich zwischen 2006 und 2017 die Lohnungleichheit innerhalb von Nachbarschaften in ostdeutschen Großstädten noch stärker. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Für die Studie haben die IAB-Forscherinnen Kerstin Ostermann und Katja Wolf die innerstädtische Lohnungleichheit mithilfe kleinräumiger Gini-Koeffizienten gemessen. Der mittlere Gini-Koeffizient in ostdeutschen Großstädten lag 2017 bei 0,36. Für westdeutsche Großstädte war dieser Wert 17 Prozent höher und lag bei 0,42. IAB-Forscherin Katja Wolf berichtet: „Ausschlaggebend für die Differenzen in der innerstädtischen Lohnungleichheit zwischen Ost und West ist die nach wie vor unterschiedliche Lohn- und Erwerbsstruktur sowie die Einführung des Mindestlohns.“ Von der Einführung des Mindestlohns haben Beschäftigte in den ostdeutschen Bundesländern aufgrund des generell niedrigeren Lohnniveaus dabei deutlich häufiger profitiert.

„Für die Stadtpolitik ist es wichtig, Kenntnis über innerstädtische Lohnverteilungen zu haben, um passgenaue Maßnahmen initiieren zu können“, erklärt IAB-Forscherin Kerstin Ostermann. Bei solchen Maßnahmen geht es in homogenen Nachbarschaften mit einem niedrigen Lohnniveau darum, die geringeren Erwerbschancen auszugleichen, in heterogenen Nachbarschaften darum, den sozialen Zusammenhalt stärker zu fördern.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-09.pdf. Unter https://static-content.springer.com/esm/art%3A10.1186%2Fs12651-022-00310-x/MediaObjects/12651_2022_310_MOESM1_ESM.pdf sind die Daten zu allen deutschen Großstädten (mit mehr als 100.000 Einwohner*innen) einsehbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.06.2023

  • Deutlicher Anstieg der Nettozuwanderung vor dem Hintergrund der Fluchtbewegungen aus der Ukraine
  • Weiterhin steigender Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten
  • Bevölkerungsgruppe der unter 20-Jährigen wächst um 2,8 %  

Die Bevölkerung in Deutschland ist im Jahr 2022 um 1,3 % (+1 122 000 Personen) gewachsen, nachdem sie im Vorjahr nur einen leichten Anstieg um 0,1 % verzeichnete (+82 000 Personen). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lebten zum Jahresende 2022 gut 84,4 Millionen Personen in Deutschland. Diese Entwicklung ist auf einen deutlichen Anstieg der Nettozuwanderung auf 1 455 000 zurückzuführen (2021: 329 000), vor allem bedingt durch die Fluchtbewegungen aus der Ukraine). Gleichzeitig sind auch im Jahr 2022 wie in den Vorjahren mehr Menschen gestorben als geboren worden: Der Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten stieg weiter auf 327 000 (2021: 228 000). Die Bevölkerungszahlen basieren auf dem Zensus 2011. Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus 2022 wird die Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung aktualisiert. 

Ähnliches Bevölkerungswachstum in ost- und westdeutschen Bundesländern

Insgesamt zeigte sich in allen Bundesländern ein Bevölkerungszuwachs. Absolut stieg die Bevölkerungszahl im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen (215 000) am stärksten, gefolgt von Bayern (192 000) und Baden-Württemberg (156 000). Prozentual hatten Berlin und Hamburg (jeweils +2,1 %) die höchsten Zuwächse.

Insgesamt verzeichneten die westdeutschen Bundesländer einen Bevölkerungszuwachs um 913 000 Personen auf 68,0 Millionen (+1,4 %). In den ostdeutschen Flächenländern stieg die Bevölkerungszahl um 131 000 und betrug am Jahresende 12,6 Millionen (+1,1 %). Damit zeigt sich in den west- und ostdeutschen Bundesländern eine ähnliche Entwicklung.

Zahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit steigt um 1,4 Millionen

Ende 2022 lebten 72,0 Millionen Deutsche und 12,3 Millionen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Darunter besaßen die meisten die türkische (1,34 Millionen), ukrainische (1,05 Millionen) oder syrische (883 000) Staatsbürgerschaft. Die größten absoluten Zunahmen zeigten sich im Jahr 2022 bei Personen mit ukrainischer (+915 000), afghanischer (+61 000) oder syrischer (+48 000) Staatsangehörigkeit. Dabei hat sich die Zahl der in Deutschland lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer zwischen Jahresanfang und -ende mehr als versechsfacht.

Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung nahm gegenüber dem Vorjahr von 13,1 % auf 14,6 % zu. Im Vergleich zu 2021 stieg die Zahl der Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft um 1,4 Millionen Personen (+13,1 %), während die Zahl der deutschen Staatsangehörigen vor allem aufgrund der überschüssigen Sterbefälle um 309 000 (-0,4 %) Personen sank. 

Zahl der Menschen unter 20 Jahren nimmt um 2,8 % zu

Die wachsende Zahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat unter anderem Auswirkungen auf die Demografie der Bevölkerung, da die Altersstruktur deutlich von der der deutschen Bevölkerung abweicht. Betrachtet man die deutsche Bevölkerung im Jahr 2022 waren 18,6 % unter 20 Jahre, 49,0 % 20 bis 59 Jahre und 32,4 % über 59 Jahre alt. Unter den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit waren hingegen 20,2 % unter 20 Jahre, 67,4 % 20 bis 59 Jahre und 12,4 % über 59 Jahre alt.

Insgesamt stieg die Zahl der Menschen im Alter von unter 20 Jahren um 427 000 (+2,8 %; 2021: +0,6 %). Diese Entwicklung ist vor allem auf einen Anstieg dieser Altersgruppe bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zurückzuführen (+23,2 %). Zum Vergleich: Bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nahm die Zahl der unter 20-Jährigen um 0,3 % ab.

Die Zahl der Seniorinnen und Senioren zwischen 60 und 79 Jahren betrug Ende 2022 18,7 Millionen (+430 000 Personen beziehungsweise +2,3 %). Gleichzeitig stieg auch die Zahl der Personen im Alter von 20 bis 59 Jahren auf 43,6 Millionen (+263 000 Personen beziehungsweise +0,6 %), wohingegen die Zahl der Hochbetagten ab 80 Jahren fast konstant blieb (+1 300). Das Durchschnittsalter der Bevölkerung sank geringfügig um 0,1 Jahre auf 44,6 Jahre. 

Methodische Hinweise:

Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in einem Jahr ergibt sich zum einen aus den Geburten und Sterbefällen, zum anderen aus den Zu- und Fortzügen, die die Standesämter beziehungsweise Meldebehörden den Statistischen Ämtern mitteilen. Zudem fließen Korrekturen in die Berechnung ein. Korrekturen entstehen, wenn Meldebehörden oder Standesämter zuvor mitgeteilte Datensätze vervollständigen oder berichtigen. 

Der angegebene Wanderungsüberschuss und das Geburtendefizit für 2022 stellen vorläufige Ergebnisse der laufenden Bevölkerungsstatistik dar. In den endgültigen Ergebnissen kann es noch zu leichten Verschiebungen kommen, die jedoch keinen Einfluss auf die Bevölkerungszahlen haben. Die endgültige Wanderungsstatistik wird Ende Juni veröffentlicht, die Geburten- und Sterbefallstatistik Mitte Juli. 

Weitere Informationen:

Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen wirken sich auf viele Bereiche in Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auf einer Sonderseite (www.destatis.de/ukraine) haben wir dazu Daten und Informationen zusammengestellt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 20.06.2023

  • Studienberechtigtenquote von 6,1 % im Jahr 1960 auf 46,8 % im Jahr 2020 gestiegen
  • 44,0 % der Schüler und Schülerinnen im Sekundarbereich der allgemeinbildenden Schulen besuchten 2021 das Gymnasium, 1960 waren es noch 24,6 %
  • Deutlicher Anstieg gegenüber 1950: Knapp ein Zehntel der Kinder und Jugendlichen auf allgemeinbildenden Schulen besuchten 2021 eine Privatschule
  • Frauenanteil unter den Studienanfängerinnen und -anfängern von 18,5 % im Jahr 1950 auf 52,4 % im Jahr 2021 gestiegen
  • 75 Jahre Daten für die Demokratie: Statistisches Bundesamt veröffentlicht zu seinem 75-jährigen Bestehen eine Serie von Pressemitteilungen auf Basis historischer Zeitreihen

Akademisierung, Individualisierung und Privatisierung: All dies sind Auswirkungen eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, der sich auch im Bildungssystem niedergeschlagen hat. In den Daten zu Schulbesuch, Ausbildung und Studium spiegeln sich politische Entscheidungen ebenso wider wie veränderte Wertevorstellungen. Besonders deutlich zeigt sich dies in der Zahl der Studierenden, die seit 1950 mit wenigen Ausnahmen gestiegen ist. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass seines 75-jährigen Bestehens mitteilt, gab es 2021 in Deutschland weit mehr als doppelt so viele Studentinnen und Studenten (2,9 Millionen) wie Auszubildende (1,3 Millionen). Auf 10 Studierende kamen somit 4,3 Auszubildende. 1950, im früheren Bundesgebiet, war das Verhältnis noch ein völlig anderes: Auf 10 Studierende kamen 75,5 Auszubildende. 971 000 Menschen machten damals eine Ausbildung, wohingegen nur 129 000 Personen für ein Studium eingeschrieben waren.

Quote der Studienberechtigten von 6,1 % im Jahr 1960 auf 46,8 % im Jahr 2020 gestiegen

Die steigende Bedeutung akademischer Bildung wird auch am wachsenden Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten sichtbar. Verfügten im Jahr 1960 etwa 6,1 % der 19- bis 21-Jährigen über die Hochschulreife, lag die Studienberechtigtenquote 2020 bei 46,8 %. Durch die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien in Niedersachsen im Schuljahr 2019/2020 und dem damit unvollständigen Abiturjahrgang gab es im Jahr 2020 jedoch ausnahmsweise weniger Studienberechtigte als in den Vorjahren.

Anteil der Schülerinnen und Schüler auf Gymnasien von 24,6 % im Jahr 1960 auf 44,0 % im Jahr 2021 gestiegen

Ein erklärtes Ziel der Bildungspolitik war es, die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu erhöhen. Dafür wurde das traditionelle dreigliedrige Schulsystem um neue Schularten wie Gesamtschulen und andere Schularten mit mehreren Bildungsgängen erweitert, was sich in einer deutlich veränderten Schullandschaft niederschlägt. Während 1960 noch 24,6 % der Schüler und Schülerinnen im Sekundarbereich der allgemeinbildenden Schulen das Gymnasium besuchten, waren es 2021 bereits 44,0 %. Gleichzeitig ist die Bedeutung der Hauptschule, die bis in die 1970er Jahre die wichtigste Schulform war, stetig zurückgegangen. Nahm sie 1960 noch knapp zwei Drittel (61,9 %) aller Schüler und Schülerinnen in weiterführenden Schulen (Sekundarbereich I und II) auf, besuchten 2021 nur noch 6,4 % der Schülerinnen und Schüler eine Hauptschule.

Höhere Schulabschlüsse zunehmend häufiger erworben

Noch deutlicher zeigen sich die Auswirkungen der Reformbemühungen um bessere Bildungschancen bei den erreichten Schulabschlüssen an allgemeinbildenden Schulen. 1970 verließ mit 18,9 % noch fast ein Fünftel der Schüler und Schülerinnen die Schule ohne Hauptschulabschluss. 2021 lag dieser Anteil nur noch bei 6,2 %. Auch der Anteil der Absolvierenden mit Hauptschulabschluss sank deutlich von 48,7 % auf 15,9 %. Dagegen wurden höhere Abschlüsse zunehmend häufiger erworben: 2021 erreichten 43,5 % der Absolvierenden den mittleren Abschluss (früher Realschulabschluss) gegenüber 20,9 % im Jahr 1970. Die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife erlangten im Jahr 2021 mit 34,4 % der Absolvierenden ein dreimal so hoher Anteil wie im Jahr 1970 mit 11,5 %.

Zahl der Privatschulen fünfmal so hoch wie 1950

Je wichtiger Bildung eingeschätzt wird, desto mehr Wert legen Eltern auf eine individuelle Förderung ihrer Kinder. Dementsprechend sind sie auch bereit, dafür zu bezahlen. In der Folge hat sich die Zahl der Privatschulen in Deutschland vervielfacht. Gab es im früheren Bundesgebiet im Jahr 1950 nur 741 Privatschulen, so lag deren Zahl 2021 in Deutschland bereits bei 3757. Fast ein Zehntel (9,3 %) der Kinder und Jugendlichen, welche 2021 allgemeinbildende Schulen besuchten, gingen mittlerweile auf Privatschulen. 1950 lag der Anteil im früheren Bundesgebiet noch bei 1,9 %.

Zahl der Auszubildenden von 1985 bis 2021 um fast ein Drittel gesunken

Das duale Ausbildungssystem mit seiner engen Verzahnung von Theorie und Praxis galt traditionell als Flaggschiff des deutschen Bildungssystems. Viele Jahre war die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen größer als das Angebot – Stichwort “Lehrstellenmangel”. Mittlerweile wird es jedoch für Ausbildungsbetriebe zunehmend schwieriger, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen; zum einen, da wegen der demografischen Entwicklung weniger junge Menschen die Schule verlassen, zum anderen, da vielen ein Studium attraktiver erscheint. In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik war die Zahl der Auszubildenden fast ununterbrochen gestiegen: von 970 900 im Jahr 1950 auf 1 831 500 im Jahr 1985. Seit diesem historischen Höchststand ist sie überwiegend rückläufig. Zum Jahresende 2021 befanden sich 1 255 400 Personen in der dualen Berufsausbildung. Das waren 14,0 % weniger als noch zehn Jahre zuvor und sogar 31,5 % weniger als 1985.

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist in den vergangenen zehn Jahren ebenfalls fast kontinuierlich zurückgegangen: 2021 hatten 466 200 Menschen einen Ausbildungsvertrag neu abgeschlossen. Das waren 16,9 % weniger als vor zehn Jahren (2011: 561 100 Neuverträge). Dies lässt sich nur teilweise mit dem Rückgang der Zahl junger Menschen zwischen 15 und 24 Jahren erklären, die im selben Zeitraum lediglich um 6 % sank.

Der Strukturwandel hat über die Jahrzehnte nicht nur zu einem Rückgang der beruflichen Ausbildung geführt, auch die Verteilung der Auszubildenden auf die verschiedenen Berufe hat sich erheblich verändert. Während 1950 bei den männlichen Auszubildenden die angehenden Maurer, Tischler und Maler dominierten, stehen heute die künftigen Kraftfahrzeugmechatroniker, Fachinformatiker und Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik an vorderster Stelle. Bei den weiblichen Auszubildenden haben sich die früher am stärksten besetzen Ausbildungsberufe von der Einzelhandelskaufrau, der Damenschneiderin und der Industriekauffrau weiter in den Dienstleistungsbereich (z.B. Kauffrau für Büromanagement, medizinische Fachangestellte und zahnmedizinische Fachangestellte) verlagert.

Mehr als die Hälfte der Studienanfänger und -anfängerinnen sind Frauen

Eine der auffälligsten Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte betrifft die immer stärkere Bildungsbeteiligung von Frauen und Mädchen. 247 300 Frauen nahmen 2021 ein Studium auf. Damit stellen sie inzwischen mehr als die Hälfte der Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester (52,4 %). 1950 lag ihr Anteil lediglich bei 18,5 %.

Unter den Abiturienten und Abiturientinnen ist der Frauenanteil ebenfalls angestiegen: Während 1950 lediglich 32,8 % der Absolvierenden mit allgemeiner Hochschulreife und Fachhochschulreife an allgemeinbildenden Schulen weiblich waren, betrug der Frauenanteil 2021 bereits 55,3 %. Die veränderten Rollenbilder haben sich auch im Besuch der weiterführenden Schule niedergeschlagen. Bei den Gymnasien betrug der Frauenanteil 1950 nur 40,8 %, inzwischen sind es knapp 53 %.

Unter den Auszubildenden ist der Frauenanteil ebenfalls gestiegen, wenn auch nach wie vor deutlich mehr Männer als Frauen eine Berufsausbildung im dualen System machen. Im Jahr 2021 lag der Anteil an weiblichen Azubis bei 34,5 %. 1950 hatte der Frauenanteil unter den Auszubildenden bei 24,9 % gelegen.

Demokratie braucht Daten – Daten brauchen Demokratie:

Seit 75 Jahren bietet das Statistische Bundesamt verlässliche Informationen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt – für eine faktenbasierte Berichterstattung und demokratische Willensbildung. Anlässlich seines 75-jährigen Bestehens veröffentlicht das Statistische Bundesamt bis Ende Juni eine Reihe von Pressemitteilungen auf Basis historischer Zeitreihen, die zeigen, welchen Beitrag amtliche Daten über die vergangenen Jahrzehnte geleistet haben. Schließlich ist es seit seiner Gründung vor 75 Jahren – damals noch als „Statistisches Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ – die Aufgabe des Statistischen Bundesamtes, stets ein möglichst umfassendes Gesamtbild der Entwicklungen und Zusammenhänge in Gesellschaft, Wirtschaft und vielen weiteren Bereichen bereitzustellen. Die Jubiläumsreihe mündet in einen Festakt am 5. Juli 2023 sowie die Wissenschaftliche Fachtagung „Daten.Forschung.Zukunft“ am 6. Juli 2023.

Methodische Hinweise:

Bezüglich der Berichtszeiträume der schulstatistischen Daten richtet sich die Darstellung nach den verfügbaren Datengrundlagen.

Die Daten vor 1990 beziehen sich auf das frühere Bundesgebiet.

Daten der Schulstatistik: Bis 1992 Nachweis der Schulentlassenen, seit 1993 Nachweis der Absolvierenden und Abgehenden.

Die Studienberechtigtenquote gibt den Anteil der Studienberechtigten an der gleichaltrigen Bevölkerung an und wird seit 2006 anhand des Quotensummenverfahrens berechnet. Sie ist ein wichtiger Indikator im Hinblick auf die Herstellung gleicher Bildungschancen.

Berechnung der Studienberechtigtenquote: Bis 2005 Durchschnitt der 18- bis unter 21jährigen (13 Jahre Schulzeit) Wohnbevölkerung am 31.12. des jeweiligen Vorjahres – Zensus 2011 nicht berücksichtigt. Seit 2006 Quotensummenverfahren. Wohnbevölkerung am 31.12. des jeweiligen Vorjahres. 2006 bis 2011 – Zensus 2011 nicht berücksichtigt. Ab 2012 Ergebnisse auf Grundlage des Zensus 2011. Weiterführende methodische Hinweise unter Hochschulstatistik.

Weitere Informationen:

In unserer Reihe von Auswertungen auf Basis historischer Zeitreihen anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Statistischen Bundesamtes ist bereits eine Pressemitteilung zu BIP-Wachstum und Transformation der Wirtschaft sowie eine Pressemitteilung mit Daten zu den wichtigsten demografischen Entwicklungen erschienen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 15.06.2023

  • 27 % der alleinlebenden über 65-Jährigen wohnten 2022 auf je mindestens 100 Quadratmetern
  • Zur Verfügung stehende Wohnfläche hängt wesentlich von Haushaltsgröße,  Eigentumsverhältnissen und Einzugsjahr ab

Ältere Menschen haben in Deutschland im Schnitt deutlich mehr Wohnraum zur Verfügung als jüngere: Haushalte, in denen die Haupteinkommensbezieher mindestens 65 Jahre alt waren, nutzten im Jahr 2022 pro Person durchschnittlich 68,5 Quadratmeter Wohnfläche.  Bei der nächstjüngeren Altersgruppe, den 45- bis 64-Jährigen, waren es dagegen 54,8 Quadratmeter Wohnfläche, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation mitteilt. Haushalte von 25- bis 44-Jährigen hatten mit 44,7 Quadratmetern am wenigsten Wohnfläche pro Person zur Verfügung, bei den unter 25-Jährigen waren es im Schnitt 45,4 Quadratmeter. „Neben der Größe des Haushalts wirken sich auch das jeweilige Einzugsjahr sowie die Frage, ob es sich um Wohneigentum handelt, auf den zur Verfügung stehenden Wohnraum aus“, erklärt Daniel Zimmermann, Experte für den Bereich Wohnen im Statistischen Bundesamt. „Ältere Menschen leben in sechs von zehn Fällen bereits länger als 20 Jahre in ihrer Wohnung und besonders häufig auch allein – unter anderem deshalb steht dieser Gruppe pro Kopf auch durchschnittlich die größte Wohnfläche zur Verfügung.“

27 % der Alleinlebenden im Alter 65+ wohnen auf mindestens 100 Quadratmetern

Die verfügbare Fläche pro Kopf ist umso größer, je weniger Personen in einem Haushalt wohnen. Alleinlebende, die gut 39 % aller Haushalte in Deutschland ausmachen, hatten 2022 im Schnitt 73,4 Quadratmeter zur Verfügung. Dagegen betrug die Pro-Kopf-Wohnfläche in Haushalten mit mindestens vier Personen lediglich 29,9 Quadratmeter. Menschen im Alter von mindestens 65 Jahren leben nicht nur besonders häufig allein, sie haben unter den Alleinlebenden auch im Schnitt den größten Wohnraum zur Verfügung: pro Kopf 83,0 Quadratmeter. Gut ein Viertel (27 %) der Alleinlebenden in der Altersgruppe 65+ wohnten auf mindestens 100 Quadratmetern. Zum Vergleich: In der Altersgruppe der 45- bis 64-Jährigen waren es lediglich 19 %.

Miete oder Eigentum: Wohnfläche nach Altersgruppen unterscheidet sich unterschiedlich stark

Wie viel Wohnraum einem Haushalt zur Verfügung steht, hängt besonders von den Eigentumsverhältnissen ab. Wer im Eigentum lebt, hatte 2022 im Durchschnitt 65,1 Quadratmeter zur Verfügung, in einer Mietwohnung waren es mit 48,5 Quadratmetern deutlich weniger.

Die Unterschiede zwischen Jüngeren und Älteren fallen in Eigentümerhaushalten zudem größer aus als in Mieterhaushalten. So hatten Eigentümerhaushalte, in denen die Haupteinkommensbezieherinnen und -bezieher mindestens 65 Jahre alt waren, eine Wohnfläche von 78,1 Quadratmetern pro Kopf, und damit 28 % mehr Fläche als die nächstjüngere Altersgruppe der 45- bis 64-Jährigen mit 61,0 Quadratmetern. Bei den Mieterhaushalten hatte die Altersgruppe 65+ mit im Schnitt 58,3 Quadratmetern pro Kopf rund 20 % mehr Wohnfläche als die 45- bis 64-Jährigen (48,5 Quadratmeter) zur Verfügung.

Je länger das Wohnverhältnis, desto größer die Wohnfläche

Auch das Einzugsjahr spielt eine Rolle: Je länger es zurückliegt, desto mehr Wohnfläche haben Haushalte durchschnittlich zur Verfügung. So hatten Haushalte, die vor 1999 in ihre Wohnung gezogen waren, 2022 im Schnitt 69,2 Quadratmeter pro Kopf zur Verfügung. Bei Haushalten, die erst seit frühestens 2019 in ihrer Wohnung lebten, waren es 47,5 Quadratmeter. 29 % aller Haushalte in Deutschland hatten ein Einzugsjahr vor 1999 – das waren 11,4 Millionen Haushalte.

Je älter die Menschen sind, desto größer ist der Anteil derer, die schon lange in derselben Wohnung wohnen: In der Altersgruppe 65+ lebten gut drei von fünf Haushalten (61 %) mehr als 23 Jahre in ihrer Wohnung. Allerdings besteht ein großer Unterschied zwischen Mieter- und Eigentümerhaushalten: So lebten gut drei Viertel (78 %) aller Eigentümerhaushalte in der Altersgruppe 65+ seit mindestens 1999 in ihren Wohnungen, bei entsprechenden Mieterhaushalten waren es weniger als die Hälfte (44 %). Menschen in Mieterhaushalten wechseln also in höherem Alter eher die Wohnung als Menschen in Eigentümerhaushalten.

Methodische Hinweise:

Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten zum Mikrozensus. Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus dem nur vierjährlich erhobenen Zusatzprogramm Wohnen (Aufbereitungsstand 31. März 2023), das erstmals im Rahmen des 2020 neu gestalteten Mikrozensus durchgeführt wurde. Die Berechnungsweise der Wohnfläche pro Person ist angepasst worden. Vergleiche mit den Ergebnissen aus früheren Veröffentlichungen sind daher für diese Kennzahl nicht möglich.

Für die Kennzahl wird seit dem Berichtsjahr 2022 zunächst für jeden einzelnen Haushalt seine Wohnfläche pro Person berechnet. Anschließend wird der gewichtete Durchschnitt dieser haushaltsbezogenen Wohnfläche pro Person gebildet.

Die Wohnfläche entspricht der Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zu der jeweiligen Wohnung gehören. Dies umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer, aber auch weitere separate Räume wie Küchen und Bäder. Die Flächen weiterer Nebenräume (z. B. Flure, Abstellräume und Balkone) zählen ebenfalls zur Wohnfläche. In der amtlichen Statistik orientiert sich die Berechnung der Wohnfläche an der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346). Das heißt, die Grundfläche von Räumen mit einer Höhe von einem bis unter zwei Metern wird dabei nur zur Hälfte angerechnet. Die Fläche von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen wird lediglich zu einem Viertel angerechnet.

Für die Ergebnisse zu Wohnflächen wurden lediglich Haushalte ausgewertet, die zum Zeitpunkt der Befragung allein in einer Wohnung leben. Insbesondere klassische Wohngemeinschaften sind daher nicht Bestandteil der ausgewiesenen Ergebnisse.

Bei den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um Erstergebnisse. Endergebnisse werden voraussichtlich im Januar 2024 veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Bei den Angaben handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Weitere Ergebnisse aus dem Zusatzprogramm Wohnen bietet die Rubrik Tabellen (hier: „Wohnsituation privater Haushalte“ sowie „Mieten und finanzielle Belastungen durch die Wohnsituation“) auf der Themenseite „Wohnen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort finden sich auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema.

Ausführliche Informationen zum im Jahr 2020 neugestalteten Mikrozensus sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus bietet die Sonderseite www.destatis.de/mikrozensus2020.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2023

Die Kinderlosenquote in Deutschland lag im Jahr 2022 bei 20 %. Sie bezieht sich auf den Anteil der Frauen ohne leibliche Kinder an allen Frauen, die 2022 im Alter zwischen 45 und 49 Jahren waren (Geburtsjahrgänge 1973 bis 1977). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus 2022 weiter mitteilt, ist damit die sogenannte Kinderlosenquote am Ende des fertilen Alters in Deutschland seit 2012 nahezu konstant. In den drei Jahrzehnten zuvor war sie dagegen kontinuierlich gestiegen und hat sich von 11 % bei den Frauen der 1930er Jahrgänge auf 21 % bei den Frauen, die Ende der 1960er Jahre geboren wurden, fast verdoppelt.

Vor allem in Westdeutschland hat sich die Kinderlosenquote stabilisiert und lag im Jahr 2022 mit 20 % sogar geringfügig niedriger als im Jahr 2012 (21 %). In Ostdeutschland (ohne Berlin) war die Quote im Jahr 2022 mit 14 % deutlich niedriger als im Westen und etwas niedriger als im Jahr 2018 (15 %). Zwischen 2012 und 2018 stieg sie allerdings um 3 Prozentpunkte und verfestigte sich erst anschießend zwischen 14 und 15 %.

Deutliche Unterschiede bei der Kinderlosigkeit zwischen den Bundesländern

Zwischen den Bundesländern variierte die Kinderlosenquote – bezogen auf Frauen, die im Jahr 2022 zwischen 45 und 54 Jahre alt waren – von 13 % in Thüringen bis 29 % in Hamburg. Am zweithöchsten war die Quote mit 25 % in Berlin. In den übrigen westdeutschen Bundesländern lag sie zwischen 17 und 23 %. Bei den ostdeutschen Flächenländern stellte Brandenburg mit der vergleichsweise hohen Quote von 17 % eine Ausnahme dar. In den übrigen ostdeutschen Ländern lag die Quote deutlich niedriger bei 13 beziehungsweise 14 %. In Deutschland insgesamt waren 20 % der 45- bis 54-jährigen kinderlos.

Je nach Bildungsstand und Geburtsland der Frau variiert die Kinderlosenquote zwischen 8 und 24 %

Bei den Frauen der Jahrgänge 1973 bis 1977 betrug die Kinderlosenquote 23 %, wenn sie über hohe Bildung verfügten, 21 % bei mittlerem Bildungsstand und 11 % bei niedrigem Bildungsstand. Der Bildungsstand wird hier nach den drei Kategorien der International Standard Classification of Education (ISCED 2011) abgebildet.

Die in Deutschland geborenen oder als Mädchen im Alter unter 15 Jahren zugewanderten Frauen waren insgesamt mit einer Quote von 22 % häufiger kinderlos als Frauen, die im Alter ab 15 Jahren zugewandert sind (12 %). Deutliche Unterschiede nach Bildungsstand bestanden aber auch innerhalb dieser beiden Gruppen. Bei den in Deutschland aufgewachsenen Frauen variierte die Kinderlosenquote zwischen 16 % bei Frauen mit niedrigem Bildungsstand und 24 % bei Frauen mit hohem Bildungsstand. Bei den Frauen, die im Alter ab 15 Jahren zugewandert sind, war diese Spanne noch größer, bewegte sich aber auf einem niedrigeren Niveau zwischen 8 % bei niedrigem Bildungsstand und 18 % bei hohem Bildungsstand.

Methodische Hinweise

Diese Ergebnisse beruhen auf den Angaben der Frauen zur Zahl der geborenen Kinder im Mikrozensus 2022. Im Unterschied zum üblichen Konzept des Mikrozensus geht es dabei um die leiblichen Kinder der Frau, unabhängig davon, ob sie im Haushalt der Befragten leben. Im Rahmen des üblichen Haushalts- und Familienkonzepts des Mikrozensus wird dagegen nicht zwischen leiblichen, Adoptiv- oder Pflegekindern unterschieden und es werden nur Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Befragung im Haushalt leben.

Die Angaben zur Zahl der geborenen Kinder erhebt der Mikrozensus seit 2008 in der Regel alle vier Jahre. Sie dienen der Ergänzung der Geburtenstatistik, die auf den Meldungen der Standesämter zu Geburten beruht. Der Mikrozensus ist die einzige derzeit verfügbare amtliche Datenquelle zur Struktur der Frauen nach Zahl der geborenen Kinder und damit für die Messung der Kinderlosigkeit.

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Für die Angaben zur Zahl der geborenen Kinder besteht keine Auskunftspflicht. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Im Berichtsjahr 2020 erfolgten weitreichende methodische Umstellungen des Mikrozensus. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung des Mikrozensus seit 2020 und methodische Hinweise zu den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Weitere methodische Hinweise sowie grafisch aufbereitete Informationen zur Kinderlosigkeit und zu den Müttern nach Zahl der geborenen Kinder bietet ein Artikel unter der Rubrik „Aktuell“ auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Frauen nach Zahl der geborenen Kinder“ und die Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0050 bis 12612-0052).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2023

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen rund 739 000 Kinder geboren. Die Geborenenzahl war damit im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 um 5,6 % niedriger und sank gegenüber dem geburtenreichen Jahr 2021 um 7,1 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieben die Geburten auch Anfang des Jahres 2023 auf niedrigem Niveau. Nach vorläufigen Angaben wurden im 1. Quartal 2023 rund 162 000 Kinder geboren. Das waren bisher 4,8 % weniger als im Vorjahreszeitraum (170 000 Geborene). Ähnlich niedrige Geburtenzahlen hatte es zuvor im jeweils 1. Quartal der Jahre 2006 bis 2013 gegeben. 

Die geringe Geborenenzahl im 1. Quartal 2023 lässt noch keinen Schluss auf das Jahresergebnis zu. Im langfristigen Vergleich zeigt sich allerdings, dass sich die Geborenenzahl im 1. Quartal oft ähnlich entwickelt wie im gesamten Kalenderjahr. Eine niedrige Geburtenzahl im 1. Quartal 2023 dämpft somit die Erwartungen auf eine Erholung der Geburten im aktuellen Jahr.

Eine der wichtigsten Ursachen für die sinkende Geburtenzahl ist die rückläufige Zahl der Frauen im Alter von Ende 20 bis Ende 30, also der Altersspanne, in der die meisten Kinder geboren werden. Besonders stark wirkt sich derzeit diese Entwicklung in den ostdeutschen Flächenländern aus, wo die entsprechenden Jahrgänge von Mitte der 1980er bis Mitte der 1990er Jahre besonders schwach besetzt sind. Auch die Verunsicherung der Bevölkerung durch zahlreiche Krisen könnte sich negativ auf die Familienplanung ausgewirkt haben. 

Methodische Hinweise:

Monatliche Ergebnisse für 2022 und 2023 beziehen sich auf die sogenannten Ereignismonate und sind noch vorläufig. Durch die spätere Nachmeldung von Geburten für die vergangenen Monate kann sich die Geburtenzahl im 1. Quartal 2023 noch geringfügig um 2 bis 4 % erhöhen. Die endgültigen monatlichen Ergebnisse für 2022 sowie die Geburtenziffer 2022 werden im Juli 2023 veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur monatlichen Geburtenentwicklung sind auf der Themenseite Geburten unter Rubrik Aktuell veröffentlicht. Die Ergebnisse der Geburtenstatistik nach Monaten und Bundesländern sind bis einschließlich März 2023 in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0002 und 12612-0101) sowie in der Datenbank GENESIS-Online im Tabellensegment 12612 verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der 219. Sitzung der Innenminister*innen und -senator*innen der Länder vom 14.-16.06.2023 kritisiert die AWO die strukturellen Defizite in der Unterbringung Geflüchteter. In der Sitzung sollen die Verabredungen des jüngsten Flüchtlingsgipfels vom 10.05., die zusammenfassend nur als „Abschottungspolitik“ bezeichnet werden können, auf der Tagesordnung stehen. 

„Viele der Vereinbarungen des Flüchtlingsgipfels haben sich in der Vergangenheit bereits als nicht umsetzbar oder wirkungslos gezeigt,“ kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Altbekannte Konzepte, die einer rechtstaatlichen und menschenwürdigen Behandlung von Geflüchteten entgegenstehen, müssen durch eine langfristige, nachhaltige Strategie für eine humane und menschenwürdige Flüchtlingsaufnahme ersetzt werden!“ 

Deshalb fordert die AWO, die Verpflichtung zur Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen aufzuheben, Ausnahmen bei der Wohnsitzverpflichtung nach § 12a AufenthG zu gestatten, wenn Wohnraum gefunden wurde, sowie die dezentrale und private Unterbringung zu stärken. 

Durch alternative Unterbringungsformen werden die zentralen Unterbringungen entzerrt, was für Kommunen, Betreibende von Unterkünften, sowie für die Zivilgesellschaft aber vor allem für die Geflüchteten selbst entlastend wäre. „Die Aufnahme und Versorgung von Schutzsuchenden kann nur als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe funktionieren“, so Sonnenholzner. „In der jüngsten Vergangenheit haben alle Akteur*innen eindrucksvoll gezeigt, wie Millionen von Menschen aus der Ukraine innerhalb kürzester Zeit mit pragmatischen Lösungen aufgenommen werden konnten. An diesen positiven Erfahrungen sollten wir uns auch mit Blick auf Schutzsuchende aus anderen Herkunftsländern als die Ukraine orientieren.“  

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.06.2023

Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisieren die ausbleibende Einigung der Ampel-Koalition für ein Konzept zur Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit:

„Die Blockadehaltung des FDP-geführten Finanzministeriums bremst nicht nur ein zentrales Instrument für mehr bezahlbaren Wohnraum aus, sondern zeigt, dass Mieterinnen und Mieter sich auf diese Ampel-Koalition nicht verlassen können. Keine mietpreisbegrenzenden Maßnahmen, keine Impulse durch mehr Wohnungsbau und vor allem keine Fördermittel für eine neue Wohngemeinnützigkeit – das ist die bittere Bilanz von fast zwei Jahren Ampel. Wir fordern Bundeskanzler Olaf Scholz auf, für die Einhaltung des Koalitionsvertrages durch seine Bundesregierung zu sorgen“, kritisiert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.    

„Der Finanzminister und die FDP werden nicht nur für den Wirtschaftsstandort immer mehr zum Problem, sondern auch für die Mieterinnen und Mieter. In den Großstädten bleiben zahlreiche Stellen unbesetzt, weil die Beschäftigten keine bezahlbare Wohnung finden. Ein gemeinnütziger Wohnungssektor mit dauerhaft preisgebundenen Wohnungen kann den Wohnungsmarkt entspannen. Das Bauministerium hat gute Eckpunkte vorgelegt, die aber nicht vom Lindner-Ministerium unterstützt werden. Die Blockade des Finanzministeriums ist ein Schlag ins Gesicht der Mieterinnen und Mieter, trifft aber auch Kitas, Pflegeeinrichtungen oder Restaurants, deren Personalsuche an den hohen Wohnkosten scheitert“, so Stefan Körzell, DGB-Bundesvorstandsmitglied.

Im Koalitionsvertrag der Ampel ist die zeitnahe Umsetzung einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen für den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums verbindlich vorgesehen. Die Bundesregierung hatte öffentlich zugesichert, ihre Eckpunkte für eine neue Wohngemeinnützigkeit und ein entsprechendes Förderprogramm bis spätestens 14. Juni 2023 vorzulegen. Ursprünglich sollten die Eckpunkte bereits Ende März präsentiert werden. Da sich die federführenden Ministerien Bauen (SPD) und Finanzen (FDP) bis zuletzt nicht auf verbindliche Eckpunkte und eine Finanzierung einigen konnten, sind die Ergebnisse der monatelangen Verhandlungen ernüchternd und völlig unzureichend.

Die vorgelegten Eckpunkte enthalten drei verschiedene Umsetzungsoptionen einer neuen Wohngemeinnützigkeit ohne jede Bewertung und Verbindlichkeit sowie keinerlei finanzielle Zugeständnisse. Diese wurden gestern an den Bauausschuss des Bundestages kommuniziert, aber nur vom Bauministerium als einem der beiden federführenden Ministerien unterschrieben. Aus Sicht des Mieterbundes und des DGB muss eine neue Wohngemeinnützigkeit Wohnungen dauerhaft bezahlbar halten und mit Investitionszulagen den Eintritt in die Wohngemeinnützigkeit attraktiv gestalten. Zudem bedarf es einer entsprechenden Förderung, um einen relevanten gemeinnützigen Sektor aufzubauen. Dies rückt aufgrund der fehlenden Einigung der federführenden Ressorts in weite Ferne.

Damit ist entgegen der Zusage im Koalitionsvertrag die Weichenstellung für einen gemeinnützigen Wohnungssektor in dieser Legislatur weiterhin offen und zunehmend unwahrscheinlich. Insbesondere das FDP-geführte Bundesfinanzministerium hat eine entsprechende finanzielle Ausgestaltung des Förderprogramms blockiert und damit ein wirkungsvolles Konzept für bezahlbaren Wohnraum verhindert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Mieterbund (DMB) und Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vom 15.06.2023

Die Sommerferien beginnen bald und damit für viele Schülerinnen und Schüler auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps.

„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln“, rät DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker.

„Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten“, sagt Becker.

Arbeitszeiten: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr.
Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. 

Wer arbeitet muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.

Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn, der seit letztem Oktober bei 12 Euro pro Stunde liegt. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. „Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, sagt dazu Kristof Becker. Wenn im jeweiligen Unternehmen aber ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. “Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben.“, betont Becker.

Bei Problemen: Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob. Kristof Becker: „Ich rate jedem jungen Menschen am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren“. Die örtlichen Geschäftsstellen der Gewerkschaften helfen bei der Durchsetzung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vom 15.06.2023

Die neue Wohngemeinnützigkeit ist zum Spielball der Auseinandersetzungen in der Ampelkoalition geworden. Die im Koalitionsvertrag angekündigten klaren Regelungen für einen nicht-gewinnorientierten Sektor am Wohnungsmarkt lassen weiter auf sich warten. „Damit fehlt ein zentrales Instrument gegen die Wohnungskrise und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Es droht eine wenig zielgenaue Wohnbauförderung, die mit Gemeinnützigkeit wenig zu tun hat“, erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Die Diakonie Deutschland hat heute „5 Argumente für die Wohngemeinnützigkeit“ veröffentlicht. Danach muss eine neue Wohngemeinnützigkeit bezahlbaren Wohnraum für Menschen schaffen, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben, wie Haushalte mit niedrigem Einkommen, Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Alleinerziehende, Wohnungslose oder Alleinstehende mit Minirenten. In der Wohngemeinnützigkeit müsse niemand befürchten, dass Mieten steigen, weil Gewinne ausgeschüttet werden, da gewährte Steuererleichterungen direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.

Der Handlungsdruck sei groß: „Mieten insbesondere in Ballungsräumen steigen ungebremst. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum bedroht Haushalte mit niedrigen Einkommen existenziell und hat längst die Mittelschicht erreicht“, so Loheide. Darum sei die Förderung des nicht-gewinnorientierten Sektors am Wohnungsmarkt nötig, wie die Diakonie in ihren fünf zentralen Argumenten zur Ausgestaltung der neuen Wohngemeinnützigkeit vorschlägt.

Loheide: „Viele gemeinnützige Träger, zum Beispiel aus der Wohnungsnotfallhilfe, würden sich gerne in der sozialen Vermietung von Wohnraum unterhalb des Marktpreises engagieren. Ohne das Instrument der Wohngemeinnützigkeit sind sie aber rechtlich daran gehindert, denn die Vermietung ist bisher nicht als gemeinnütziger Satzungszweck anerkannt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit könnten auch viele diakonische Gebäude in Deutschland besser genutzt werden.“

Nur Neubau reiche nicht aus, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit der neuen Wohngemeinnützigkeit können auch im Bestand bezahlbare Mieten erreicht werden. „Eine echte Wohngemeinnützigkeit ist ein wirksames Instrument, um eine zeitlich unbegrenzte Sozialbindung und einen nicht gewinnorientierten Sektor am Wohnungsmarkt zu schaffen“, so Loheide.

Fünf Argumente für eine neue Wohngemeinnützigkeit:

  1. Dem Mietenanstieg insbesondere in Ballungsräumen muss mit einem nicht gewinnorientierten Sektor am Wohnungsmarkt Einhalt geboten werden. Eine neue Wohngemeinnützigkeit schafft bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben, wie Haushalte mit niedrigem Einkommen, Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Alleinerziehende, Wohnungslose oder Alleinstehende mit Minirenten.
  2. In der Wohngemeinnützigkeit ist ausgeschlossen, dass Mieten steigen, weil Gewinne ausgeschüttet werden. Gewährte Steuererleichterungen werden direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben.
  3. Viele gemeinnützige Träger wollen sich in der sozialen Vermietung von Wohnraum unterhalb des Marktpreises engagieren. Ohne das Instrument der Wohngemeinnützigkeit sind sie rechtlich daran gehindert, denn die Vermietung ist bisher nicht als gemeinnütziger Satzungszweck anerkannt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit könnten auch viele Tausend diakonische Gebäude in Deutschland besser genutzt werden.
  4. Neubauförderung reicht nicht aus. Es geht ebenso darum, bezahlbare Mieten im Gebäudebestand zu verwirklichen. Nur bei einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit einer attraktiven Förderung werden gewerbliche, kommunale Wohnungsbauunternehmen sowie Wohnungsbaugenossenschaften ganz oder mit einem Teil ihres Wohnungsbaubestandes zur Wirtschaftsform der Wohngemeinnützigkeit optieren.
  5. Nur mit der Wirtschaftsform der Wohngemeinnützigkeit sind eine dauerhafte Sozialbindung und ein nicht gewinnorientierter Sektor am Wohnungsmarkt möglich. Befristete Sozialbindungen im Rahmen der Wohnbauförderung haben dagegen nur kurzfristige Effekte. In der Gemeinnützigkeit werden sämtliche Mittel für den sozialen Zweck verwendet.

Hintergrundinformationen:

– Wohngemeinnützigkeit und Gemeinwohlwohnungen attraktiv gestalten – 8 Bausteine aus der Sicht der Diakonie Deutschland (01/2023)https://www.diakonie.de/stellungnahmen/positionspapier-wohngemeinnuetzigkeit-und-gemeinwohlwohnungen-attraktiv-gestalten

– Gemeinnützigkeit statt Social Washing für die gewerbliche Immobilienwirtschaft – Plädoyer für einen sozial und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Steuermitteln (05/2023) https://www.diakonie.de/stellungnahmen/positionspapier-gemeinnuetzigkeit-statt-social-washing-fuer-die-gewerbliche-immobilienwirtschaft

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.06.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ veröffentlicht. In seiner Stellungnahme begrüßt der djb das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, das Staatsangehörigkeitsrecht zu modernisieren, bringt jedoch schwerwiegende Einwände gegen den Entwurf vor. „Eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verfehlt ihr Ziel, wenn sie Geschlechtsungleichheiten fortschreibt“, sagt die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Die vorgesehene Aufhebung des Verbotes der Mehrstaatigkeit sowie die Absenkung der erforderlichen Voraufenthaltszeiten sind richtige und wichtige Schritte. Durch die geplante Verschärfung bei der Lebensunterhaltssicherung werden die positiven Reformvorschläge jedoch völlig untergraben. Die vorgesehene Auswahl der künftig privilegierten Personengruppen, die von der Lebensunterhaltssicherung ausgenommen sind, ist willkürlich und berücksichtigt nicht Frauen in prekären Lebenssituationen. Gerade die Auswahl der privilegierten Personengruppen wirft eine Reihe gleichheitsrechtlicher Fragen auf.

Sie hält das traditionelle Familienbild einer in Vollzeit arbeitenden Person und einer sich um den Nachwuchs kümmernden Person aufrecht, fördert damit Abhängigkeitsverhältnisse und steht letztlich im Widerspruch und Spannungsverhältnis zu der geplanten Änderung, die der Gleichberechtigung von Männern und Frauen mehr Gewicht beimessen will. Ferner erleichtert die geplante Änderung auch nicht die Einbürgerung für die sogenannte Gastarbeitergeneration. Vielmehr bleibt für sie die bisherige Regelung bestehen, die auf individuelle Verantwortlichkeit bei der Bezugnahme von Sozialleistungen abstellt.

Insbesondere Frauen in prekären Lebenssituationen, wie pflegende Angehörige, alleinerziehende Mütter, Frauen mit Behinderung und Rentnerinnen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, werden so dauerhaft von der Einbürgerung und somit von der Chance auf demokratische Teilhabe ausgeschlossen. Dabei handelt es sich gerade bei den benannten Personengruppen um solche, deren unbezahlte Arbeit für die Gesellschaft von essenzieller Bedeutung ist. Der Staat trägt eine besondere Verantwortung für sie, insbesondere für behinderte Menschen. Der djb spricht sich daher für eine Beibehaltung der geltenden Rechtslage aus, nach der ein Einbürgerungsanspruch trotz der Inanspruchnahme von Sozialleistungen besteht, wenn diese Inanspruchnahme nicht zu vertreten ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) vom 16.06.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk, ROSSMANN und Procter & Gamble fördern unter dem Dach der Initiative „Zukunft mitgemacht“ deutschlandweit in Schulen die Einrichtung von offenen Lernräumen, die dem projektorientierten, experimentellen und kreativen Arbeiten dienen – sogenannte Maker Spaces. Diese neue Förderinitiative wurde beim „PxP Festival – Schule feiert Zukunft“ einem breiten Publikum von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern erstmals vorgestellt. Ab heute kann sich jede interessierte Schule auf www.dkhw.de/makerspaces bewerben. Die Gesamtfördersumme der Aktion beträgt 250.000 Euro, verteilt auf 22 Projekte. Die Hauptförderung ist mit 30.000 Euro dotiert. Unterstützt werden die Schulen bei der Projektrealisierung von der Initiative #wirfürschule.

Maker Spaces sind offene Lernräume, die einen einfachen Zugang zu Werkzeugen, Technologien, Materialien und Know-how bieten und so einen gezielten Raum für kollaboratives und interdisziplinäres Arbeiten bilden. In diesen Ermöglichungsräumen wird projektorientiert, experimentell und kreativ gearbeitet – mithilfe von verschiedenen digitalen sowie analogen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel 3D-Druckern, Fräsern, Lasercuttern oder Plottern für handwerkliches Arbeiten, Kameras und Greenscreens zur Produktion von Filmen und Videos sowie mit Laptops und Tablets zum Programmieren und Visualisieren. Durch das Teilen von Gelerntem und durch das Meistern von Herausforderungen werden unterschiedlichste Fähigkeiten und Zukunftskompetenzen der Lernenden gefördert. Dem Konzept des forschenden Lernens folgend, tragen die Maker Spaces durch den freien und niedrigschwelligen Zugang zur Bildungsgerechtigkeit bei. Ziel ist es, die Maker Spaces auch in den Regelunterricht zu integrieren und damit Schulentwicklung nachhaltig zu gestalten.

„Unsere Schulen müssen sich an vielen Stellen ändern und fit für die Zukunft machen. Dabei darf ‚beteiligungsorientierte Schulentwicklung‘ nicht nur ein Schlagwort unter vielen bleiben, sondern muss gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern gelebt werden. Dafür können die ‚Maker Spaces‘ eine gute Grundlage bilden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zu einem modernen Unterricht gehört auch eine zeitgemäße Form des Lernens. Das heißt für mich, mit den heutigen zur Verfügung stehenden Mitteln das Lernen zu lernen. Wenn wir uns Wissen aneignen und Informationen gewinnen muss es mehr um das ‚Wie‘ gehen als das ‚Was‘ – denn mit sturem Auswendiglernen von Wissen ohne nachvollziehbaren Praxisbezug klappt es nicht. Ich bin davon überzeugt, dass die Etablierung von offenen Lernräumen an Schulen die Freude am Forschen, Experimentieren und Entdecken fördert. Die Schülerinnen und Schüler können dabei eine völlig neue Rolle einnehmen und zu kreativen und selbstbestimmten Gestaltern werden“, so Antje König, Geschäftsführerin IT, Organisation & Prozesse der Dirk Rossmann GmbH.

„Nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch in unseren Schulen sind kreatives und kooperatives Arbeiten für neue Ideen und Denkweisen mehr denn je gefragt. Das Programm ‚ Maker Spaces‘ kann dazu einen starken Beitrag leisten. Wir freuen uns, mit unseren Partnern ROSSMANN und Deutsches Kinderhilfswerk wieder ein zukunftsweisendes Projekt unterstützen zu können“, sagt Jörg Herrigt, Vice President Sales/Vertrieb D-A-CH bei Procter & Gamble.

„Neben der technischen Ausstattung brauchen unsere Schulen genügend Freiräume, um allen Kindern chancengleich Zugang zur kreativen und innovativen Bildung zu ermöglichen. In der offenen Lern- und Experimentierumgebung von Maker Spaces, die #wirfürschule an so vielen Schulen wie möglich, deutschlandweit etablieren möchte, ist das möglich“, erklärt Verena Pausder, Co-Initiatorin von #wirfürschule und Expertin für digitale Bildung.

Bereits seit vielen Jahren engagieren sich ROSSMANN, das Deutsche Kinderhilfswerk und Procter & Gamble gesellschaftlich für Familien und Kinder – seit 2021 unter dem gemeinsamen Dach „Zukunft mitgemacht“. Ziel der Partner ist es, junge Menschen zu stärken und ihnen die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt zu lernen und die Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Dabei wird Schüler*innen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Neben Digitalisierung geht es bei „Zukunft mitgemacht“ auch um Themen wie Nachhaltigkeit, Diversität oder die Förderung der MINT-Fächer, also Mathematik, Informatik, Technik und Naturwissenschaften. In diesem Zusammenhang unterstützen die Partner auch in diesem Jahr wieder die Bildungsinitiative #wirfürschule.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk, Dirk Rossmann GmbH und Procter & Gamble Unternehmenskommunikation Victoria Bünemann, Corporate Communications vom 19.06.2023

Anlässlich der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fordert ein Bündnis massive Nachbesserungen.

Anlässlich der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes fordert ein breites Bündnis aus Umwelt- und Sozialverbänden massive Nachbesserungen an dem Entwurf und den Leitplanken, auf die sich die Koalitionäre nach einer langen Hängepartie geeinigt hatten. Mit einer Bildaktion tragen die Organisationen vor dem Reichstagsgebäude ihre Forderung nach einer sozialen und konsequenten Wärmewende an die Parlamentarier*innen heran. 

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Die Ampel bleibt weiter konkrete Antworten zur sozialen Ausgestaltung schuldig. Für eine soziale Wärmewende braucht es jetzt zügig eine verbindliche Einigung auf einen umfassenden Schutz vor höheren Kosten für die Mieter. Dafür muss die Modernisierungsumlage grundlegend reformiert werden. Wer ein Haus besitzt, aber wenig Geld hat, muss zielgerichtet nach Einkommen und Vermögen unterstützt werden.”

Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident: „Dass dieser derart verwässerte Gesetzentwurf als Erfolg verkauft wird, grenzt schon fast an Realitätsverweigerung. Besonders die weitere Verbrennung von Holz sehen wir sowohl aus Klima- und Biodiversitätsschutz extrem kritisch. Die Begriffe ‘Technologieoffenheit’ und ‘H2-Readyness’ sind leider nichts anderes als Codes für ‘weiter so’. Wir wissen nicht, wann so viel grüner Wasserstoff verfügbar ist, wie alle hoffen. Bei jetzt billigen Gasheizungen drohen durch Kostenanstiege bei CO2-Zertifikaten unkalkulierbare Preissteigerungen. Im Sinne der Wirksamkeit des GEG bleibt nur zu hoffen, dass auch diesmal das Strucksche Gesetz gilt: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.

Christoph Bautz, Campact-Geschäftsführer: „Das Heizungsgesetz droht jetzt im Bundestag für die Profitinteressen der Gaslobby völlig ausgehöhlt zu werden. Leidtragende sind das Klima und die Verbraucher*innen, für die neue Gasheizungen schnell zur Kostenfalle werden. Die Ampel-Fraktionen müssen jetzt dafür sorgen, dass die Wärmewende nicht um Jahre verzögert wird und für Gasheizungen mit dem völlig unrealistischen Versprechen von grünem Wasserstoff ein riesiges Schlupfloch entsteht. Zudem muss das Gesetz endlich mit einer sozial gerechten Förderung unterlegt sein, die sich am Einkommen orientiert.” 

Michaela Engelmeier, SoVD-Vorstandsvorsitzende: „Die Folgen des Klimawandels sind für Menschen mit geringem Einkommen, Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder für Ältere viel stärker als für andere. Wir brauchen einen tiefgreifenden Wandel. ABER: Auf das ‚Wie‘ kommt es an! Die Maßnahmen der Koalition lösen bei vielen Ängste und Sorgen aus. Ängste vor dem Verlust der Wohnung oder des Arbeitsplatzes. Sorgen vor steigenden Preisen und vor dem Verlust der Mobilität auf dem Land wegen des Auslaufens von Autos mit Verbrennermotoren bei schlecht ausgebautem ÖPNV. Dem muss mit sozialem Ausgleich und Sicherheitsgarantien des Staates begegnet werden, damit alle notwendigen Klimaschutzmaßnahmen sozial so flankiert werden, dass alle Menschen am umweltbewussten Leben teilhaben können. Denn Klimaschutz darf kein elitärer Luxus sein.“

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: „Das Heizungsgesetz ist nur noch ein Schatten seiner selbst. Es ist weichgespült, wird viel zu spät wirksam und ist in vielen Punkten unklar. Das ursprüngliche Ziel, ab 1. Januar 2024 möglichst jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, wird verfehlt. Die getroffenen Vereinbarungen öffnen Tür und Tor für den Weiterbetrieb von Gasheizungen bis 2045. Die FDP wird damit zum parlamentarischen Sprachrohr der Gas-Lobby – Mensch und Umwelt wird das teuer zu stehen kommen.“

Die Organisationen kritisieren, die aktuellen Pläne würden weder die Bürger*innen beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen sozial absichern noch würde durch echten Klimaschutz eine sichere Zukunft für alle geschaffen. 

Die beteiligten Verbände fordern daher dringend Nachbesserungen, damit der Gebäudesektor die Klimaziele nicht erneut verfehlt. Dem Einsatz von sogenannten “H2-ready”-Heizungen muss eine klare Absage erteilt werden. Obwohl hinlänglich bekannt ist, dass bei der Verbrennung von Holz langsam gespeichertes CO2 plötzlich freigesetzt wird, verschließen die Ampelparteien die Augen vor der Klimaschädlichkeit dieser Verbrennungstechnologie und schaffen sinnvolle Einschränkungen wie die Koppelungsvorgabe an Solaranlagen ab. Mieter*innen müssen davor geschützt werden, dass die Umbaukosten über die Modernisierungsumlage an sie weitergegeben werden. Auch Eigentümer*innen brauchen in Abhängigkeit von ihrer finanziellen Lage eine zielgerichtete Unterstützung.

Es ist jetzt an den Abgeordneten des Bundestages, das Gesetz im parlamentarischen Prozess so zu verändern, dass es einen echten Hebel für den sozialen Klimaschutz darstellt.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.06.2023

„Günstiger Wohnraum ist auf umkämpften Wohnungsmärkten rar. Alleinerziehende werden so zunehmend in prekäre Wohnlagen und benachteiligte Quartiere verdrängt, mit negativen Folgen für die Entwicklungs- und Teilhabechancen ihrer Kinder. Wohnraum muss wieder für alle Familienformen bezahlbar und bedarfsgerechte Quartiere und Wohnformen für Alleinerziehende Realität werden!“ fordert Daniela Jaspers, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV).

Im Rahmen der VAMV-Fachtagung „Mehr als ein Dach über dem Kopf – Gutes Wohnen für Alleinerziehende“ in Kiel wurde deutlich, dass Alleinerziehende von allen Haushaltstypen die höchste Wohnkostenbelastung haben. Trotzdem leben Alleinerziehende überproportional häufig in beengten Wohnverhältnissen und müssen eine viel zu kleine Wohnung mit ihren Kindern teilen. Gleichzeitig zeigten positive Beispiele aus Wien: Trotz knappem Budget eine Wohnung zu bewohnen, die Gemeinschaftsfläche und Rückzugsräume für alle Familienmitglieder bietet, ist für Alleinerziehende möglich. Dafür muss Wohnungsbau die unterschiedlichen Familienformen mitdenken. Gender Planning bei der Gestaltung öffentlicher Räume kann zu einem lebenswerten Wohnumfeld für Familien beitragen.

„Die Politik muss die Voraussetzungen für Gutes Wohnen schaffen. Eine neue Wohngemeinnützigkeit, eine effektive Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, Gender Planning – verschiedene Instrumente und Strategien sind schon länger in der öffentlichen Diskussion. Die Politik muss nun endlich vom Reden ins Handeln kommen“, fordert Jaspers.

Bei der anschließenden Bundesdelegiertenversammlung standen Wahlen auf dem Programm: Die Versammlung hat Daniela Jaspers  als Vorsitzende bestätigt. Myriam Gros wurde als neue Vizevorsitzende gewählt. Schatzmeister ist weiter Heiko Pache, neue Schriftführerin Sonja Orantek und Simone Hirsch weiter Beisitzerin im Bundesvorstand. Helene Heine und Ute Durchholz wurden mit großem Dank verabschiedet.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 20.06.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Juni 2023

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut

Ort: Webex

Der Übergang in Ausbildung gilt als wichtige Weichenstellung im Lebenslauf. Jugendliche niedriger und mittlerer Bildungsgänge haben  häufiger Probleme, diesen Übergang zu bewältigen. Das DFG-Projekt „Effekte von organisierten Freizeitaktivitäten auf den  Übergang in die berufliche Ausbildung“ hat vor diesem Hintergrund in  den Blick genommen, ob non-formale Bildungsprozesse in  organisierten Freizeitaktivitäten bei dieser Transition ein  unterstützendes Potenzial entfalten. Wir stellen drei Ergebnisse der  vorliegenden Längsschnittstudie zur Diskussion: (1) Es finden sich (auch) innerhalb der Gruppe von Nicht-Gymnasiast:innen unterschiedliche  Freizeittypen, denen selektive Mechanismen zugrunde liegen. (2)  Soziale Netzwerke unterstützen bei Übergangsprozessen, allerdings  verfügen Jugendliche mit eigener Migrationserfahrung über eine  weniger hilfreiche Unterstützung. Kontakte aus non-formalen Aktivitäten können diesbezüglich nur wenig kompensieren. (3) Die  Übergangsphase hat sich – wie in einem Kohortenvergleich sichtbar  wird – durch Corona verzögert, die Jugendlichen verbleiben länger in  Bildungseinrichtungen, wobei sie ihre Übergangsentscheidungen  weniger selbstbestimmt treffen konnten.

Referierende:
Dr. Frank Tillmann ist Soziologe und Philosoph. Er arbeitet am  Forschungsschwerpunkt Übergänge im Jugendalter und ist Leiter des  genannten DFG-Projekts. Seine Forschungsfelder erstrecken sich über  die Themen Aufwachsen in ländlichen Räumen, Exklusionsprozesse im Jugendalter sowie Übergänge in Ausbildung und Beruf.

Dr. Bettina Arnoldt ist Erziehungswissenschaftlerin und am DJI im  Forschungsschwerpunkt Übergänge im Jugendalter tätig. Ihre  Forschungsschwerpunkte sind Ganztagsschule und non-formale  Bildung im Jugendalter. In diesem Zusammenhang beschäftigt sie sich  auch mit Fragen der sozialen Ungleichheit und Übergängen. 

Treten Sie Ihrem Webex-Meeting zum gegebenen Zeitpunkt hier bei.

Meeting beitreten

Weitere Methoden zum Beitreten:

Über den Meeting-Link beitreten https://deutsches-jugendinstitut.webex.com/deutsches-jugendinstitut/j.php?MTID=m80e3a4d8fc3df07c624d28d417e5b27b

Mit Meeting-Kennnummer beitreten

Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2747 858 5053

Meeting-Passwort:

wxPSsJky289

Hier tippen, um mit Mobilgerät beizutreten (nur für Teilnehmer)  
+49-619-6781-9736,,27478585053## Germany Toll  
+49-89-95467578,,27478585053## Germany Toll 2 

Über Telefon beitreten  
+49-619-6781-9736 Germany Toll  
+49-89-95467578 Germany Toll 2  
Globale Einwahlnummern 

Über Videogerät oder -anwendung beitreten
Wählen Sie 27478585053@deutsches-jugendinstitut.webex.com 
Sie können auch 62.109.219.4 wählen und Ihre Meeting-Nummer eingeben.

Termin: 04. Juli 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Im Juni 2021 wurde mit einer Empfehlung des Rates der Europäischen Union die Europäische Garantie für Kinder beschlossen. Die sog. EU-Kindergarantie hat das Ziel, soziale Ausgrenzung von Kindern zu verhindern und zu bekämpfen und ruft die Mitgliedsstaaten dazu auf, mit nationalen Aktionsplänen Zugänge zu verschiedenen Bereichen (z.B. Bildung, Ernährung, Wohnen, Gesundheitsversorgung) für Kinder in Armutslagen zu verbessern. Der Vortrag zeigt, was sich genau hinter dem sperrigen Begriff der Kindergarantie verbirgt, wie der Umsetzungsstand in Deutschland und Europa aussieht und geht der Frage nach, wie die Kindergarantie für mehr Chancengleichheit für alle Kinder sorgen kann.


An der Veranstaltung wirkt mit:
Eric Großhaus, Save the Children Deutschland

Eric Großhaus arbeitet in der Politik-Abteilung der Kinderrechtsorganisation Save the Children Deutschland zu den Themen Kinderarmut und soziale Ungleichheit. Dort verfolgt er unter anderem die Entwicklung der EU-Kindergarantie auf europäischer Ebene und deren Umsetzung in Deutschland. Vor seiner Zeit bei Save the Children hat der Sozialwissenschaftler zu sozialpolitischen Themen in Wohlfahrtsverbänden gearbeitet.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 04. – 05. September 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Hannover

Digitale Angebote sind aus der Familienbildung und -beratung nicht mehr wegzudenken und werden spätestens seit der Corona-Pandemie verstärkt nachgefragt. Auch die Ergebnisse der Erhebung im Auftrag des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Stand der Familienberatung in Deutschland verweisen auf die Notwendigkeit, diese Angebote auszubauen und auf die Chan-cen die damit verbunden sind, möglichst viele Familien zu erreichen. Der Deutsche Verein möchte auf einer Fachtagung verschiedene best practice Beispiele vorstellen und gemeinsam mit Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Familienförderung, Familienbildung und Familienberatung über die Herausforderungen und Chancen solcher Angebote diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zu Anmeldung finden Sie hier.

 

Termin: 20. – 22. September 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Rendsburg

Den Eröffnungsvortrag am Mittwoch, dem 20. September, ab 16:00 Uhr hält Prof. Dr. Stefan Aykut von der Universität Hamburg.

Er führt uns mit seinem Vortrag über politischen Strategien und gesellschaftliche Prozesse bei der Bewältigung der Klimakrise in das zentrale Tagungsthema ein.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Mittwochabend und Donnerstag dürfen Sie sich auf weitere spannende Vorträge und Gespräche, sowie unterhaltsame Pausen und Vorstellungen von Projekten freuen, mit denen die Rolle von Familien im Umgang mit dem Klimawandel beleuchten werden sollen.

Konkretere Informationen können Sie der Website entnehmen, die im Laufe des Sommer fortwährend aktualisiert wird.

Termin: 13. – 14. Oktober 2023

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.

Ort: Berlin

Kinder haben sowohl den Anspruch auf ein gutes Aufwachsen heute als auch auf eine lebenswerte Zukunft. Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass das Wohl von Kindern bei allen Maßnahmen, die sie betreffen, vorrangig berücksichtigt werden muss. Kinder haben das Recht, ihre Meinung bei allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und ihre Meinung ist angemessen und altersentsprechend zu berücksichtigen. Kein Kind darf diskriminiert werden.  

Angesichts des demografischen Wandels und der sich häufenden Krisen stellt sich die Frage, wie und durch wen Zukunft gerecht verteilt wird: Inwieweit werden die Interessen von Kindern, die die Folgen heutiger Krisen und politischer Weichenstellungen noch lange zu tragen haben, berücksichtigt? Wie sieht eine gerechte Verteilung von künftigen Chancen, Ressourcen, Risiken und Lasten überhaupt aus? Was sind Voraussetzungen dafür, dass Kinder jetzt schon wirksam über Entscheidungen mitbestimmen können, deren Konsequenzen sie künftig verantworten werden? Auf der Tagung wird erörtert, wie Zukunft gerecht gestaltet werden kann und wie Kinder darüber mitbestimmen können. Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an Verantwortliche in Politik, Justiz und Verwaltung, an alle mit Kindern und Familien tätigen Fachkräfte, an Studierende, Auszubildende und alle am Thema Interessierte.

Tagungsbeitrag:

  • Normal-Preis: 100,- €
  • Ermäßigter Preis: 60,- € (Mitglieder und Studierende / Auszubildende)

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Der Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ (M.A.) an der HAW Hamburg startet erneut zum Sommersemester 2024. Ab sofort können Sie sich bis zum 31. Oktober 2023 bewerben. Informationen zur Bewerbung finden Sie unter https://www.haw-hamburg.de/studium/studiengaenge-a-z/studiengaenge-detail/course/courses/show/angewandte-familienwissenschaften/ sowie nähere Informationen unter https://familienwissenschaftenhamburg.wordpress.com/.

Im Rahmen des Projektes  „Bewältigung der Corona-Folgen und Aufbau resilienter Strukturen in der Familienbildung und – beratung“ hat der Landesfamilienrat BW das Analyse- und Beratungsunternehmen Prognos beauftragt eine Elternbefragung zu den Bedarfen in der Familienbildung durchzuführen. Der Fragebogen kann digital von den Eltern ausgefüllt werden, ganz einfach über den Link oder über den QR-Code auf den Flyern (s. Anlage).

Wir möchten Sie heute herzlich bitten, die Materialien an alle Stellen die mit Eltern arbeiten weiterzuleiten. Je mehr und je unterschiedlicher die Eltern sind, die damit erreicht werden, desto aussagekräftiger wird auch das Ergebnis sein. Im Netzwerk Familienbildung BW und über die Mitglieder des Landesfamilienrates können wir in ganz Baden-Württemberg und über die unterschiedlichen professionellen Zugänge Eltern ab der Babyphase bis hin zu Eltern von Jugendlichen und jungen Erwachsenen erreichen.

Sie und Ihre Einrichtungen können den Sharepic auch über eigene soziale Medien Kanäle teilen oder den ausgedruckten Flyer in geeigneten Räumlichkeiten aufhängen. Die Befragung läuft bis zum 11. August 2023 und kann daher bspw. auch gut bei Waldheim-Eltern oder anderen Ferienmaßnahmen eingesetzt werden.

Wir hoffen sehr auf breite Unterstützung und sind schon gespannt auf das Ergebnis der Befragung zu Bedarfen und Erfahrungen mit Familienbildung!

Elternbefragung – Informationsblatt für Einrichtungen

Elternbefragung – Handzettel, Poster

Elternbefragung Vorlage für Social Media

Elternbefragung – Sharepic

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften arbeitet seit mehr als 50 Jahren bundesweit als Interessenvertretung an den  Schnittstellen von Familien-, Bildungs- und Migrationspolitik. Wir engagieren uns für die Rechte binationaler, migrantischer und  transnationaler Familien und Paare – egal welcher Herkunft, sexueller  Orientierung und Religion. Starke Gesellschaften brauchen Vielfalt und  ihre vielfältigen Familien brauchen eine gerechte Partizipation und  Teilhabe in der Gesellschaft. 
Dafür setzen wir uns ein.

Die Bundesgeschäftsstelle in Frankfurt sucht ab März 2024

Eine:n Referent:in (m, w, d), mindestens 35 WoStd.
Dienstort Berlin oder Frankfurt am Main

Die Vergütung erfolgt analog TVöD Bund, Entgeltgruppe 12. Die Stelle ist erst einmal auf ein Jahr befristet, eine Entfristung wird in Aussicht gestellt.

Ihr Aufgabenbereich umfasst schwerpunktmäßig:

  • die Aufbereitung aktueller Forschungsergebnisse und politischer Debatten, zu dem auch das Verfassen fachpolitischer Stellungnahmen sowie von Positionspapieren gehört
  • die Vertretung des Verbandes in Gremien, Netzwerken und Arbeitsgruppen
  • die inhaltliche Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung
  • Interdisziplinäre innerverbandliche Zusammenarbeit hinsichtlich fachlicher Themen und Verbandspositionen
  • die Konzeptionierung, Durchführung und Nachbearbeitung von Workshops und Fachveranstaltungen

Ihr Profil:

  • Sie haben ein abgeschlossenes Studium der Sozial-, Geistes- oder Rechtswissenschaft
  • Erfahrungen in der politischen Verbandsarbeit und  Kommunikation
  • Kenntnisse zu den Themenfeldern Familien-, Migrations- und Bildungspolitik
  • Sensibilität und Erfahrungen im Umgang mit Vielfalt in Bezug auf Sprache, Kultur, Ethnie und Lebensformen

Darüber hinaus bringen Sie mit:

  • die Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell in neue Themenfelder einzuarbeiten
  • die Fähigkeit, fachpolitische Sachverhalte schnell zu erfassen und diese mündlich sowie schriftlich präzise festzuhalten
  • einen kreativen Kopf und Freude daran, Ideen einzubringen und  konkrete Projekte konzeptionell auszuarbeiten
  • Bereitschaft zu Dienstreisen
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Organisationstalent
  • Flexibilität, Belastbarkeit sowie Engagement, sich in einem Familienverband einzubringen

Wir bieten:

  • Eine abwechslungsreiche, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • Ein angenehmes und vertrauensvolles Arbeitsumfeld in einem multidisziplinären und diversen Team
  • flexible Arbeitszeiten, teilweise mobiles Arbeiten möglich
  • flache Hierarchien
  • aktive Gestaltungsmöglichkeit zu den gesellschaftspolitischen Themen Familie, Migration und Bildung in einem bundesweiten Familienverband

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie Ihre Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse, sonstige Qualifikationen) bitte ausschließlich in elektronischer Form bis zum 10. Juli 2023 an personal@verband-binationaler.de.
Unsere Stellenausschreibungen richten sich an alle geeigneten Bewerber:innen unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, Weltanschauung, ethnischer Herkunft oder sexueller
Identität.
Haben Sie Rückfragen? Dann wenden Sie sich bitte an Maria Ringler, ringler@verband-binationaler.de

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Archiv Aktuelle Hinweise

Vergrößertes Bündnis aus 89 Organisationen erneuert Appell für einen Nationalen Bildungsgipfel

Dem im März veröffentlichten Appell zur Einberufung eines Nationalen Bildungsgipfels haben sich zahlreiche weitere Organisationen angeschlossen. Der breite Kreis aus Stiftungen, Verbänden und Gewerkschaften ruft die Regierungschef:innen der Bundesländer und den Bundeskanzler dazu auf, den dringend benötigten, grundlegenden Reformprozess in der Bildung einzuleiten. Anlässlich der letzten Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) vor der Sommerpause bekräftigt das Bündnis: Die Lösung der massiven Probleme im deutschen Bildungssystem duldet keinen Aufschub mehr.

Angesichts der weiterhin ungelösten, gravierenden Probleme im deutschen Bildungssystem erneuern 89 Organisationen ihren gemeinsamen Aufruf an die Politik. Unter dem Hashtag #NeustartBildungJetzt appellieren sie an die Regierungschef:innen der Länder sowie den Bundeskanzler, einen Nationalen Bildungsgipfel einzuberufen. Den Appell hatte ein Kreis aus damals 54 Stiftungen, Verbänden und Gewerkschaften im März 2023 im Vorfeld des vom Bundesbildungsministerium anberaumten Bildungsgipfels veröffentlicht. Mittlerweile haben sich 35 weitere Organisationen dem Aufruf angeschlossen.

Nach Auffassung der Unterstützer:innen des Appells ist der geforderte Neustart in der Bildung in Form eines grundlegenden Reformprozesses notwendiger denn je. Anlässlich der letzten Sitzung der Kultusministerkonferenz vor der Sommerpause bekräftigen sie daher ihren Aufruf zu einer Initialzündung auf höchster politischer Ebene. Der Appell bleibt damit keine einmalige Aktion. Mit seiner Wiederholung soll der politische Druck aufrechterhalten werden. Unter www.neustart-bildung-jetzt.de wurde eine neue Website aufgesetzt, die den Appell im Wortlaut, die aktuelle Liste der unterstützenden Organisationen sowie weitere Informationen bereithält.

Nationaler Bildungsgipfel als Auftakt zu einem kontinuierlichen Reformprozess

Dass großer Handlungsbedarf in der Bildung gesehen wird, zeigen weitere Initiativen, die sich nach der erstmaligen Veröffentlichung des Appells in den vergangenen Wochen gegründet haben und die ähnliche bildungspolitische Forderungen stellen.

Für die Unterstützer:innen von #NeustartBildungJetzt steht fest, dass ein Nationaler Bildungsgipfel nur den Auftakt zu einem kontinuierlichen Dialog- und Reformprozess zwischen allen beteiligten Akteuren darstellen kann. Es gehe darum, Vertreter:innen aus der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik, aus Wirtschaft, Wissenschaft, Bildungspraxis, Zivilgesellschaft sowie von Eltern und Schüler:innen zusammenzubringen. Mit der Verstetigung des Appells erneuern die unterstützenden Organisationen ihr Angebot, an diesem Prozess mitzuwirken. Es gelte, jetzt gemeinsam die Weichen für ein leistungsfähigeres, begabungs- und chancengerechteres Bildungssystem zu stellen.

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„Weltflüchtlingstag: ZFF zählt jetzt ebenfalls zu den insgesamt 50 Unterstützer*innen des Appells „Keine Kompromisse auf Kosten der Rechte und des Wohls geflüchteter Kinder!“

Anlässlich des Treffens der europäischen Innenminister*innen am 8. Juni wurde der Appell erstmals veröffentlicht:

30 Jahre nach dem unter rechtspopulistischem Druck entstandenen, bislang schärfsten Einschnitt in das deutsche Asylrecht, dem Asylkompromiss von 1993, stehen grundlegende Menschen- und insbesondere Kinderrechte in den Verhandlungen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem aktuell erneut zur Disposition. Schon jetzt dokumentieren viele der unterzeichnenden Organisationen massive Gewaltausübung durch Grenzbeamte und mangelnden Kindesschutz entlang der Fluchtrouten und an den Außengrenzen der EU.2 Die Reformvorschläge werden die Situation nicht verbessern, sondern weitere, schwere Verletzungen von Kinder- und Flüchtlingsrechten begünstigen. Die unterzeichnenden Organisationen fordern zum nächsten Innenminister*innen-Treffens am 8. Juni, keine Kompromisse auf Kosten des Schutzes und der Rechte geflüchteter Kinder zu schließen.

Die Wahrung von Menschenrechten und Kindeswohl müssen die Leitlinien europäischer Politik sein. Das bedeutet:

1. Kein Kinderschutz-light – effektiver Rechtsschutz in Screening, Alterseinschätzung, Zuständigkeits- und Grenzverfahren, keine Haft oder haftähnliche Unterbringung von Kindern, keine Ausnahmen in Krisenfällen, Vormundschaft und Rechtsbeistand von Anfang an!

2. Keine Überstellung von Kindern in sog. „sichere Drittstaaten“, die nur auf dem Papier sicher sind, durch eine Ausweitung des Sichere-Drittstaaten-Konzepts!

3. Einhaltung des Vorrangs des Kindeswohls und des Rechts auf Familie – keine Überstellung von unbegleiteten Kindern unter dem Zuständigkeitsregime, keine Einschnitte bei innereuropäischen Familienzusammenführungen!

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Den vollständigen Appell finden Sie hier.