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Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert: Die voll bezahlte Freistellung nach der Geburt („Familienstartzeit“) muss kommen!

Berlin, 02.05.2023 – Die 26 Mitgliedsorganisationen begrüßen das vom BMFSFJ konkretisierte Vorhaben der Bundesregierung, Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes zehn Tage bezahlt freizustellen, und drängen auf einen zügigen Gesetzgebungsprozess. Sie fordern zudem, die Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldmonate ebenfalls jetzt zeitnah umzusetzen. Für fair geteilte Sorgearbeit von Anfang an!

„Die geplante Familienstartzeit ist wichtig für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit von Anfang an. Mit der Geburt eines Kindes werden in Partnerschaften entscheidende Weichen gestellt. Die Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile muss jetzt zügig umgesetzt werden, damit sie ab 2024 gelebte Realität werden kann!“, fordern die Mitglieder im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. Um die gerechte Verteilung von Sorgearbeit rund um die Familiengründung zu fördern, setzt sich das Bündnis zusätzlich für die Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldmonate ein, die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Mit beiden Maßnahmen werden Anreize für Männer gesetzt, vermehrt Sorgearbeit zu übernehmen, und Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit gestärkt.

Knapp die Hälfte der Eltern (46 Prozent) wünscht sich laut kürzlich veröffentlichtem Familienbarometer eine partnerschaftliche Aufteilung von Kinderbetreuung, Haushalt und Erwerbstätigkeit. „Die Politik ist gefordert, den Wünschen nach einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung Rechnung zu tragen“, unterstreichen die Bündnismitglieder.

Die Zeit der Familiengründung ist der Abschnitt im Lebenslauf, an dem sich die Erwerbsbiografien von Frauen und Männern noch zu oft auseinanderentwickeln und sich die Sorgelücke vergrößert. Die Aufteilung geht bislang in der Regel zu Lasten der Erwerbstätigkeit von Frauen, was sich nachteilig auf ihre eigenständige ökonomische Absicherung über den Lebensverlauf auswirkt.

Vollständige Positionierung: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/04/BSFT-Position-Fuer-fair-geteilte-Sorgearbeit-von-Anfang-an.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 26 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 06/2023

AUS DEM ZFF

 

Termin: 23. Mai 2023

Ort: Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin

Die andauernden Umbrüche haben unsere Gesellschaft und ihre Familien fest im Griff. Die Corona-Krise und damit einhergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Kinder, Jugendliche und ihre Familien herausgefordert: Angesichts (teil-)geschlossener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen stieg die Belastung familiär zu erbringender Sorgearbeit und zeitgleich sank das Wohlbefinden von Familienmitgliedern. Aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Kitas, Schulen, Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen kamen immer wieder an ihre organisatorischen und personellen Grenzen. Zusätzlich erleben wir eine Energie- und Wirtschaftskrise, – ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine – die viele Menschen, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur um ihre Existenz bangen lässt. Damit geraten Familien weiterhin unter enormen Druck.

Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Katharina Spieß (BiB) und Sabine Rennefanz (Journalistin und Autorin), wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten der Frage nachgehen, wie eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein muss. Dabei können wir auf wissenschaftliche Erkenntnisse, auf den Austausch mit Jugendlichen und den Erfahrungen unserer Mitgliedsorganisationen aus der täglichen Arbeit mit und für Familien aufbauen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Das Veranstaltungsprogramm finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 08.05.2023.

Die Arbeiterwohlfahrt, das Bundesjugendwerk der AWO und das Zukunftsforum Familie rufen die Bundesregierung zu einer Trendwende bei der Finanzierung zentraler kinder- und familienpolitischer Vorhaben auf. In einer Resolution, die die Bundes-Sonderkonferenz der AWO in Leipzig verabschiedete, fordern die Delegierten Investitionen in die soziale Sicherung sowie die Bildung von Kindern und Jugendlichen.

Es sei ein Skandal, dass Finanzminister Lindner Projekte wie die Kindergrundsicherung infrage stelle, so AWO-Präsident Michael Groß: “Deutschland ist im europäischen Vergleich eines der Länder mit der geringsten sozialen Durchlässigkeit. Wir brauchen eine echte Kindergrundsicherung, eine Investitionsoffensive für die Bildung und eine auskömmliche Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe, damit die Lebenschancen der Kinder und Jugendlichen nicht vom Konto- und Bildungsstand der Eltern abhängen.” Für diese wichtigen Anliegen die nötigen Mittel bereitzustellen, müsse für die selbsternannte “Fortschrittskoalition” eigentlich selbstverständlich sein.

Durch die Corona-Pandemie und die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs hat sich die Situation armutsgefährdeter junger Menschen weiter verschlechtert. Dies gelte neben der finanziellen Situation vieler Kinder und Jugendlicher auch für deren Sozialleben und Bildungschancen, ergänzt Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie: “Armutsbetroffene Kinder und Jugendliche haben schlechtere Chancen, einen guten Schulabschluss zu machen und sie leiden öfter unter gesundheitlichen Einschränkungen. Sie haben kleinere Freundeskreise als nicht arme Kinder, sind seltener im Sportverein und verfügen über ein geringeres Selbstwertgefühl. All das wissen wir seit Jahrzenten!”

Dass die Politik nicht längst gegengesteuert hat, sei für den gesellschaftlichen Zusammenhalt fatal – und sozial ungerecht: “Die Bundesregierung hält einerseits an der Schuldenbremse fest und besitzt andererseits nicht den Mumm, endlich jene stärker in die finanzielle Verantwortung zu nehmen, die mehr zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen müssen und können”, so Senihad Sator, Vorsitzender des Bundesjugendwerks der AWO.

Die Resolution „Solidarität mit Kindern und Jugendlichen – massiv in soziale Sicherung, Bildung und Infrastruktur investieren – jetzt!“ und die darin erhobenen Forderungen finden Sie unter: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/2023-04-22_GemeinsameResolution_SolidaritaetKinderJugendliche.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 22.04.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Lisa Paus diskutiert auf Fach-Kongress in Berlin

Unter dem Motto „Gelingensbedingungen für guten Ganztag“ veranstalten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam einen Kongress zur Ganztagsbetreuung von Grundschüler*innen in Berlin. Der zweitägige Fach-Kongress bietet Gelegenheit, Erfahrungen zum aktuellen Stand des Ganztagsausbaus auszutauschen, sich über die Investitionshilfen des Bundes zu informieren und Fragen des Rechtsanspruchs zu diskutieren. In Präsenz und im Online-Format soll der Kongress zusammen mit Wissenschaft und Verbänden fachliche Impulse und Denkanstöße für Schulverwaltungen und Kinder- und Jugendhilfe geben sowie zur Qualitätsentwicklung der Ganztagsbildung und -betreuung beitragen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus schaltet sich digital zu und diskutiert mit Steffen Freiberg, designierter Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und Vorsitzender der JFMK und Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie von Berlin und Präsidentin der KMK.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist Voraussetzung dafür, die kindgerechte, qualitativ hochwertige Ganztagsbildung und -betreuung flächendeckend auszubauen. Erfolg in der Bildung hängt in vielen Fällen vom Elternhaus ab. Mit ganztägigen Angeboten für Kinder im Grundschulalter können wir mögliche Nachteile ausgleichen. Zugleich erhöht Ganztagsbetreuung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das führt zu einer höheren Erwerbstätigkeit von Müttern und stellt einen wichtigen Faktor für die Fachkräftesicherung dar.“

Auf dem Kongress erwartet die Teilnehmenden ein umfangreiches Programm aus Vorträgen, Podiumsdiskussionen und insgesamt 21 Fachforen. Ziel ist der Austausch über die notwendigen Rahmenbedingungen für gute Ganztagsbetreuung. Der Kongress ist als jährlich wiederkehrendes Format konzipiert.

Bund und Länder werden in den kommenden Jahren nicht nur den quantitativen Ausbau, sondern auch die Qualität der Ganztagsbildung und -betreuung vorantreiben. Der Bund begrüßt, dass die Kultusministerkonferenz gemeinsam mit der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder in diesem Jahr den Prozess „Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität im Ganztag für Kinder im Grundschulalter“ gestartet hat. BMFSFJ und BMBF begleiten den Prozess mit eigenen Formaten.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien in der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Vom Schuljahr 2026/27 an gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der Klassenstufe 1. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten sowie an den laufenden Kosten (ab 2026 aufsteigend; ab 2030 mit 1,3 Mrd. Euro pro Jahr).

Mehr Informationen zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau finden Sie unter:

https://www.ganztagsschulen.org/

https://www.recht-auf-ganztag.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.04.2023

Mehr als 160.000 Jugendliche erhalten am heutigen Girls’Day und Boys’Day spannende Einblicke in Berufs- und Studienfelder

 

Rund 20.000 Aktionen und mehr als 160.000 Plätze bieten Unternehmen und Institutionen am diesjährigen Girls’Day und Boys’Day bundesweit an – so viele Möglichkeiten für eine interessengeleitete und klischeefreie Berufs- und Studienorientierung wie noch nie. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 können beispielsweise von Sportprofis Teamplay lernen, einen Blick hinter die Kulissen der Modewelt werfen oder Pflegefachkräften bei der Arbeit über die Schulter sehen.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Für welche Berufe sich junge Menschen entscheiden, hat viel damit zu tun, welche Chancen sie haben eigene Erfahrungen zu machen. Ich möchte alle Mädchen und Jungen ermuntern, mutig ihre Talente zu erforschen – frei von überholten Ideen zu Geschlechterrollen im Beruf. Mädchen können beispielsweise erleben, dass sie in technischen Berufen erfolgreich sein können und Jungen dürfen kreative oder sorgende Seiten entdecken, indem sie am Aktionstag praxisnah Berufe kennenlernen. Der Girls’Day und Boys‘Day kann so ein Schritt sein zu mehr gelebter Vielfalt im Beruf.“

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Mädchen können heute alles werden. Es gibt keinen Grund, warum sie mit ihren Talenten und Fähigkeiten nicht überall vertreten sind. Deshalb unterstützt mein Haus den Girls’Day schon seit Jahren. Er setzt genau da an, wo wir Interesse wecken und Potenziale heben müssen. Der Girls’Day bietet Mädchen die tolle Gelegenheit, MINT praktisch zu erleben, Einblicke und Erfahrungen zu sammeln und weibliche Vorbilder kennenzulernen. Das ist eine große Chance für sie und auch für uns als Gesellschaft. Wir müssen Mädchen und Jungen die Möglichkeit geben, ihre Talente zu entdecken und frei zu entfalten.“

Barbara Schwarze, Vorsitzende des Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V., wo der Girls’Day und Boys’Day angesiedelt ist: „Schülerinnen und Schüler haben dank der Aktionstage die Möglichkeit, sich Berufen anzunähern, die sie sonst eher selten für sich in Erwägung ziehen. Unsere aktuelle Befragung zeigt: Es gibt einen Klebeeffekt. 42 Prozent der Girls’Day-Teilnehmenden und 36 Prozent der Boys’Day-Teilnehmenden können sich vorstellen, in das Unternehmen für ein Praktikum oder eine Ausbildung zurückzukehren.“

Hintergrund
In Deutschland gibt es mehr als 330 duale Ausbildungsberufe. Doch mehr als die Hälfte der Mädchen begrenzt sich bei der Berufswahl auf lediglich zehn dieser Ausbildungsberufe, darunter kein einziger gewerblich-technischer. Bei Jungen ist es ähnlich: Mehr als die Hälfte der männlichen Jugendlichen wählt unter nur 20 Ausbildungsberufen.

Am Girls’Day und Boys’Day bekommen Jugendliche Einblicke in Berufe, in denen Frauen und Männer bislang unterrepräsentiert sind. Für die Unternehmen und Institutionen ist der Aktionstag eine Möglichkeit, den Nachwuchs praxisnah zu fördern und für das eigene Themenfeld zu begeistern. Die Aktionstage setzen einen wichtigen Impuls gegen gängige Geschlechterstereotype und sorgen dafür, dass junge Menschen ihr Berufs- und Studienwahlspektrum erweitern. Der Aktionstag Girls’Day wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Seit 2011 fördert das BMFSFJ auch den Aktionstag Boys’Day. Mehr als 2,25 Millionen Plätze standen im Rahmen des Girls’Day für Mädchen seit 2001 zur Verfügung. Am Boys’Day haben insgesamt bisher mehr als 370.000 Jungen teilgenommen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.04.2023

Zur Einleitung der regierungsinternen Ressortabstimmung für das Selbstbestimmungsgesetz erklärt Tessa Ganserer, stellv. Mitglied im Gesundheitsausschuss:

„Menschen wollen selbstbestimmt leben können. Das ist ein zentrales Bedürfnis, garantiert vom Grundgesetz. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz erhalten endlich auch transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen dieses Grundrecht, das ihnen bisher verwehrt wurde. Es ist ein historischer Schritt. Wir freuen uns sehr, dass die regierungsinterne Ressortabstimmung und somit die nächste Etappe dorthin eingeleitet wurde.

Das bisher geltende sogenannte Transsexuellengesetz zwingt Menschen in unwürdige Gerichtsverfahren samt Zwangsbegutachtungen mit peinlichen und sehr intimen Fragen. Um endlich so zu leben, wie sie sind, mussten sich transgeschlechtliche Personen auf einen langen, kostenintensiven und entwürdigenden Weg machen, mit ungewissen Ausgang. Das werden wir als Ampelkoalition mit dem Selbstbestimmungsgesetz beenden. Es legt die Hoheit über das eigene Leben wieder dahin, wo sie hingehört: In die Hände der jeweiligen Personen. Es stärkt die persönliche Freiheit und bietet mehr Schutz für die betreffenden Menschen. Damit stärken wir aber auch die Grundrechte für alle, denn für uns ist das Selbstbestimmungsgesetz nicht nur eine faktische Verbesserung im Leben einiger. Es ist vielmehr eine Werteentscheidung: das Versprechen unseres Grundgesetzes gilt für alle und die Würde aller Menschen ist unantastbar. Nur so werden wir unserem Anspruch gerecht, eine offene und demokratische Gesellschaft zu sein. Die Rechte trans-, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Menschen sind Menschenrechte.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.04.2023

Die Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes zu dynamisieren, Räume für Bildung und Begegnung für junge Leute zu schaffen und zu erhalten sowie Kinder- und Jugendarmut und die Pandemiefolgen stärker in den Blick zu nehmen: Das forderten die Sachverständigen im Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmittag, bei dem sie aus der Arbeit des Bundesjugendrings berichteten.

In Zeiten multipler Krisen mache der Bundesjugendring als Arbeitsgemeinschaft von 28 Jugendverbänden und 16 Landesjugendringen jungen Menschen ein Angebot und verleihe ihnen eine Stimme, sagte Daniela Broda, Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings e. V. Die Mitgliedsorganisationen stünden für ein breites Spektrum jugendlichen Engagements. Man vertrete die Interessen von sechs Millionen jungen Menschen in Deutschland. „Junge Menschen engagieren sich überdurchschnittlich.“

Kinder und Jugendliche seien von heutigen Entscheidungen ebenso wie von den aktuellen Krisen und deren Folgen am längsten betroffen und wollten in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Kinder und Jugendliche setzten sich für offene Gesellschaften, für europäische Integration, internationale Solidarität und für die ökologische und soziale Transformation mit demokratischen Mitteln ein. „Jugendverbände sind Werkstätten der Demokratie“, so Broda.

Der Bundesjugendring und seine Mitglieder setzten sich dafür ein, dazu die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, Freizeitangebote für die jungen Menschen sowie eine Verbindung zu den aktuellen politischen Prozessen wie der Jugendbeteiligung, Kindergrundsicherung, der Engagementstrategie, dem Demokratiefördergesetz, dem Inklusiven Sozialgesetzbuch VIII oder der nationalen Plattform für nachhaltige Entwicklung.

Die Vorsitzende des Bundesjugendrings unterstrich den Wert und die Berechtigung jungen Engagements. Das Engagement der Kinder und Jugendlichen sei vielfältig und spiegele die Gesellschaft in ihrer ganzen Bandbreite. Der Einsatz der jungen Leute in einem Verein halte oft ein Leben lang. Ihre Themen wollten die jungen Menschen in den politischen Prozess einbringen. Dazu müsse man sie anhören. „Junge Menschen wissen selbst am Besten was sie brauchen.“ Als gewählte Vorstände des Bundesjugendrings betrachte man sich als legitime Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen und fordere „echte Beteiligung junger Menschen in allen Politikfeldern, die sie betreffen“.

Als Beispiel nannte Broda deren Mitwirkung im jugendpolitischen Beirat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Kinder- und Jugendarmut müsse mit einer umfassenden Kindergrundsicherung, bis zum 25. Lebensjahr und mit einem „soziokulturellen Existenzminimum“ beendet werden. Die Ganztagsbetreuung jenseits der Schule müsse zu einer Stätte der Ganztagsbildung werden, die nicht allein an den Aufbewahrungsinteressen der Erwachsenen orientiert sei.

Um den Jugendlichen mehr demokratische Mitbestimmung zu ermöglichen, solle sich die Politik dazu durchringen, das Wahlalter ab der kommenden Bundestagswahl auf 16 abzusenken, forderte Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings e. V. Jugendlichen dieses weiter vorzuenthalten sei „in hohem Maß rechtfertigungsbedürftig“. „Junge Menschen können und wollen wählen.“ Sie wollten dies nicht nur zu Kommunal-, Landes- und Europawahlen. Die Absenkung des Wahlalters diene einer starken und wehrhaften Demokratie.Überdies brauche die politische Jugendbildung, als ein „Fundament unserer Demokratie“, eine strukturelle Förderung durch das Demokratiefördergesetz.

Um hauptamtliche Fachstellen zu finanzieren, die die Ehrenamtlichen und das Engagement der Jugendlichen unterstützen, gelte es dringend eine Verstetigung des Mittelaufwuchses für die Jugendverbandsarbeit herbeizuführen. „Wenn Löhne und Preise steigen, darf das nicht zum Nachteil der Kinder sein.“ Man müsse nun einen rückwirkenden Inflationsausgleich sowie eine Erhöhung und zudem eine Dynamisierung des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) erreichen. „Die grundständige Förderung im KJP ist am wichtigsten“, sagte Haag. „Es gibt keine bessere Förderung.“

„Die Förderung der bundeszentralen Strukturen der Jugendverbandsarbeit ermöglicht ehrenamtliches Engagement“, sagte Haag. Aber die Aufwüchse im KJP blieben hinter den Anforderungen an zivilgesellschaftliches Engagement und hinter der Inflation zurück. Neben der Bezahlung hauptamtlichen Personals müssten nun auch dringende Sanierungsaufgaben bei den Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten in Angriff genommen werden. Nachdem in der Zeit der Pandemie einiges liegengeblieben sei und die energetische Modernisierung Neubauten erfordere, herrsche ein Investitionsbedarf, der durch die Einrichtungen selbst nicht zu stemmen sei.

Diese müssten aber als zentrale, unverzichtbare Orte der Bildung und Begegnung unbedingt erhalten werden. „Ohne eine energetische Sanierung sind die Einrichtungen nicht zukunftsfähig“, sagte Haag. „Junge Menschen haben den Anspruch an eine Kinder- und Jugendhilfe, die langfristig klimaneutrale Gebäudeinfrastruktur bereitstellt.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 313 vom 26.04.2023

Die Fraktion Die Linke will in einer Kleinen Anfrage (20/6402) von der Bundesregierung wissen, wie sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung seit 2019 entwickelt haben und nach Einschätzung der Regierung bis zum Jahr 2030 entwickeln werden.

Die Abgeordneten wollen vor dem Hintergrund des seit 2008 geltenden Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wissen, welche Programme der Bundesregierung neben dem Gute-Kita-Gesetz und dem KiTa-Qualitätsgesetz seit 2021 mit dem Ziel, die Kinderbetreuung zu unterstützen, aufgelegt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 307 vom 26.04.2023

Die Bundesregierung will ihre Eckpunkte für eine neue Wohngemeinnützigkeit und ein entsprechendes Förderprogramm bis 14. Juni vorlegen. Das kündigte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Cansel Kiziltepe (SPD) am Mittwoch im Bauausschuss an. Ursprünglich sollten die Eckpunkte bereits Ende März vorliegen. Der Termin sei aufgrund der komplexen und aufwendigen Rechtsgebiete und der erforderlichen Abstimmungen nicht zu halten gewesen.

Kiziltepe erinnerte daran, dass Deutschland einmal eine Hochburg des sozialen Wohnungsbaus gewesen sei. 1990 sei die Wohngemeinnützigkeit abgeschafft worden, bis Ende der neunziger Jahre habe es rund vier Millionen Wohnungen im gemeinnützigen Bestand gegeben. Ziel der geplanten neuen Wohngemeinnützigkeit ist es nach den Worten Kiziltepes, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Man komme mit dem Bau von Sozialwohnungen nicht mehr hinterher, weil mehr Wohnungen aus der Sozialbindung herausfielen als neue gebaut würden. Alte Wohnungsbestände sollen in das neue Segment umgewidmet werden können und neue Wohnungsbestände entstehen. Kiziltepe räumte ein, dass die Wohnungswirtschaft eine höhere Neubauförderung bevorzugen würde. Die Neubauförderung gewährleiste den dauerhaft bezahlbaren Wohnraum jedoch nicht. Das neue Segment werde gemeinwohlorientiert und mit einer Rendite- und Mietenbegrenzung versehen sein, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin.

Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) urteilte, der Wohnungsmarkt funktioniere nicht so, „wie wir es uns wünschen“. Bezahlbare Wohnungen seien möglich, wenn man die Renditeerwartung aus dem Wohnungsmarkt herausnehme.

Franziska Mascheck (SPD) erinnerte an die Wohngemeinnützigkeit bis 1990, deren Problem gewesen sei, dass Steuervergünstigungen Tür und Tor für Steuerschlupflöcher geöffnet hätten. Im Kern brauche man Wohnraum, der „aus der Spekulation rausgeht“.

Caren Lay (Die Linke) sprach von einer „guten Idee“, denn die Wohnungsgemeinnützigkeit der alten Bundesrepublik sei ein Erfolgsmodell gewesen. Wegen der Wohnungsnot und dem „Mietenwahnsinn“ müsse gehandelt werden. Angesichts der Bauflaute sei ein Neustart die einzige Lösung, um die Bauwirtschaft „wieder in die Gänge zu bringen“.

Sandra Weeser (FDP) sagte, ihre Fraktion lehne die Wohngemeinnützigkeit nicht generell ab, sie sei im Koalitionsvertrag vereinbart. Allerdings stehe sie unter der Prämisse der Finanzierbarkeit. Ein sozialer Wohnungsbau müsse geschaffen werden, da viele Wohnungen verkauft und nicht im gleichen Umfang nachgebaut worden seien. Die FDP priorisiere die Subjektförderung wie etwa beim Wohngeld gegenüber einer Objektförderung. Ziel müsse es sein, zu „durchmischten Quartieren“ zu kommen.

Jan-Marco Luczak (CDU) berichtete von Rückmeldungen aus der Wohnungsbaubranche, in der das Vorhaben kritisch gesehen und abgelehnt werde, dass sich die Finanzierung darauf fokussiert. Auch Luczak plädierte dafür, „sozial durchmischte Gebiete“ zu haben, was mit der Wohngemeinnützigkeit nicht erreicht werde.

Roger Beckamp (AfD) sah es als problematisch an, dass die Kosten bezuschusst werden sollen und dass die geförderte Zielgruppe Asylbewerber sein könnten und Einheimische das Nachsehen hätten. Auch könnten Landesbaugesellschaften installiert werden, die hinterher „Versorgungsposten für die Altparteien“ bereitstellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 305 vom 26.04.2023

Die Abschaffung des Kinderreisepasses sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6519) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ künftig ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können. „In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann“, heißt es in der Vorlage weiter.

Zudem soll laut Bundesregierung durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden. Im Hinblick auf die beabsichtigte Schaffung der Möglichkeit, Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch der antragstellenden Person auch im Inland an diese zu versenden, sollen den Angaben zufolge die erforderlichen Verordnungsermächtigungen geschaffen werden. Ferner sieht der Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ unter anderem vor, das Mindestalter für die Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises auf 13 Jahre zu reduzieren.

Wie die Bundesregierung ausführt, besteht der Nutzen des Gesetzentwurfs darin, Verwaltungsabläufe zu modernisieren und durch angepasste Verfahren den Aufwand für die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Darüber hinaus werde die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln gesichert und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 295 vom 25.04.2023

Den Diskriminierungsschutz „konsequent durchsetzen und stärken“ will die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, die am Mittwochmittag in einem Fachgespräch des Familienausschusses ihr Arbeitsprogramm vorstellte und den Mitgliedern außerdem Rede und Antwort stand zum „Vierten Gemeinsamen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages: Diskriminierung in Deutschland – Erfahrungen, Risiken und Fallkonstellationen“ (BT-Drs. 19/32690).

Ob man mit dem Kinderwagen wegen mangelnder Barrierefreiheit verzweifele, bei der Wohnungssuche aufgrund ethnischer Merkmale immer wieder ausgesiebt werde oder männliche ihren weiblichen Kolleginnen am Arbeitsplatz wegen einer möglichen Schwangerschaft vorgezogen würden – „Antidiskriminierungspolitik ist kein Minderheitenthema“, sondern „ein Freiheitsthema“ und betreffe alle, unterstrich Ataman.

Sie sehe sich als Beauftragte aller Menschen in Deutschland. Viele erlebten Einschränkungen, jeder könne in eine solche Situation geraten. 63.000 Anfragen seien seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 2006 an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und das im vergangenen Jahr neu geschaffene Amt der Unabhängigen Beauftragten gerichtet worden, berichtete sie.

Sie freue sich, dass die Koalition eine Reform des AGG in dieser Wahlperiode vereinbart habe, sagte Ataman. Das aktuell geltende Gesetz, das formuliert, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen, sei „eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in Europa.“ Auch die Zahl von einer Beratungsstelle pro eine Million Einwohner sei gering. Man habe „in Deutschland einiges aufzuholen“.

Um den Schutz vor Diskriminierung „konsequent durchzusetzen und zu stärken“ werde sie sich als Beauftragte dafür einsetzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Ziel der Gleichbehandlung zu verbessern, das Wissen über Diskriminerungsschutz und das AGG zu vergrößern sowie Betroffene zu beraten und die Beratung und Vernetzung auszubauen.

Der Hauptfokus ihrer fünfjährigen Amtszeit liege auf der Reform des AGG. „Alle Menschen sollen wissen: Es gibt ein AGG und einen Rechtsstaat, der mir dabei hilft, meinen Schutz in Anspruch zu nehmen.“ Dazu werde man eine bundesweite Aufklärungskampagne starten.

Außerdem wolle sie sich dafür einsetzen, das Beratungsangebot, in der Fläche, in den Bundesländern und Kommunen, gleichmäßig auszubauen, sagte Ataman. Die Strukturen, die Versorgung mit Antidiskriminierungsstellen, seien momentan sehr unterschiedlich. Man müsse zudem Diskriminierungsschutz niedrigschwelliger anbieten, wie es andere Länder auch täten.

Sie würde es gerne sehen, wenn es ihrer Einrichtung, die Betroffenen eine „rechtliche Ersteinschätzung“ geben könne, eingeräumt werde, diesen auch Rechtsbeistand anzubieten, sagte Ataman. Heute habe man nur die Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen und vor Gericht ziehen. Viele verzichteten jedoch wegen des Eskalationspotenzials von Gerichtsverfahren darauf. Man brauche außerdem längere Fristen, um einen Tatbestand anzuzeigen, die heute geltende Frist von zwei Monaten sei zu kurz. Auch müsse das AGG, das bislang Streitfälle zwischen Privatpersonen regele, auf staatliches Handeln ausgedehnt werden.

Der im Oktober 2021 dem Deutschen Bundestag vorgelegte „Vierte gemeinsame Bericht“ liste Benachteiligungen aus den im AGG genannten Gründen auf und gebe, obwohl er sich auf den Zeitraum 2017-2020 beziehe, weiter gültige Empfehlungen, wie sich Diskriminierung vermeiden lasse. Die Zahl der Beratungsanfragen sei in den vergangenen vier Jahren kontinuierlich gestiegen. Die meisten Anfragen seien in den Bereichen Arbeitsleben, Güter und Dienstleistungen sowie Ämter und Behörden zu verzeichnen gewesen. Man arbeite bereits an dem folgenden Bericht.

Der gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration erstellte Bericht empfiehlt, Beratungsstrukturen zu stärken, Landesantidiskriminierungsstellen einzurichten, Diskriminierung durch Datenerhebung besser sichtbar machen sowie alternative Streitbeilegungsverfahren auszubauen. Insbesondere der Altersdiskriminierung wolle sie sich in ihrer Amtszeit widmen, sagte Ataman. Das betreffe fast alle und sei ein „gutes Thema, um klar zu machen was Diskriminierung ist“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 280 vom 19.04.2023

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Aktuell würden in Deutschland pro Jahr elf Millionen Tonnen an Lebensmitteln im Mülleimer landen. „Alle Beteiligten in der Lieferkette sind deshalb aufgefordert, ihre jeweiligen Möglichkeiten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu nutzen. Insbesondere eine bessere Kenntnis der Haltbarkeit von Lebensmitteln bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie rechtliche Erleichterungen für Lebensmittelspenden“, schreiben die Abgeordneten der Unionsfraktion in einem Antrag (20/5407), der Mittwochabend erstmals im Bundestag debattiert wird.

Zum einen wird die Bundesregierung aufgefordert, die kostenlose Weitergabe von Lebensmitteln an die Tafeln, soziale Einrichtungen und Organisationen zu vereinfachen, indem spendende Unternehmen von Haftungsrisiken insbesondere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch befreit werden. Außerdem soll geprüft werden, ob gemeinnützige Organisationen projektbezogen stärker finanziell unterstützt werden könnten, um sie beim Aufbau notwendiger Infrastruktur zur Annahme von Lebensmittelspenden zu unterstützen.

Auf EU-Ebene solle darauf hingewirkt werden, dass eine Ausweitung der Ausnahmeregelung von der Mindesthaltbarkeitsdatum-Kennzeichnung für Lebensmittel – unter Einbindung der betroffenen Akteure – erarbeitet werden könne, insbesondere im Hinblick auf trockene Lebensmittel wie beispielsweise Nudeln und Reis. Die EU solle darüber hinaus dafür sorgen, dass es eine einheitliche Berichterstattung der Mitgliedstaaten gebe, und sich für eine Ausweitung des Messumfangs der Lebensmittelverschwendung einsetzen, um eine vollständige und vergleichbare Datenlage zu erhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 279 vom 19.04.2023

DIW-Studie analysiert Energieausgaben von 2010 bis 2019, also vor Corona-Pandemie und Krieg in der Ukraine – Vor allem Stromausgaben sind in grundsicherungsbeziehenden Haushalten deutlich höher als in vergleichbaren Haushalten – Offenbar fehlt es an Anpassungsmöglichkeiten, trotz Sparanreizen – Förderprogramme für mehr Energieeffizienz sowie Informationskampagnen nötig

Haushalte, die Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) oder Grundsicherung im Alter beziehen, geben Monat für Monat deutlich mehr Geld für Heizung und Strom aus als vergleichbare Haushalte mit geringen Einkommen. Für das Heizen der Wohnung waren es im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2019 5,30 Euro monatlich mehr, für Strom sogar 9,10 Euro, wie aus einer Studie der Abteilung Staat und der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervorgeht. Dabei gibt es mit Blick auf die Stromausgaben eigentlich einen erheblichen Sparanreiz für grundsicherungsbeziehende Haushalte, denn diese Ausgaben werden im Rahmen des Regelsatzes pauschal und damit unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch abgegolten. Jede eingesparte Kilowattstunde Strom würde sich also positiv im Geldbeutel bemerkbar machen. Demgegenüber werden die Ausgaben für Heizenergie als Teil der Kosten der Unterkunft – die separat zum Regelsatz berechnet werden – in der tatsächlichen Höhe übernommen. Entsprechend gibt es hier keinen direkten finanziellen Anreiz, Energie einzusparen.

„Dass Haushalte in der Grundsicherung trotz starker Sparanreize deutlich mehr Geld für Strom ausgeben als vergleichbare Haushalte, ist nicht nur aus sozialpolitischer Sicht bedenklich, insbesondere vor dem Hintergrund der zuletzt stark gestiegenen Energiepreise“, sagt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin und neben Stefan Bach, Lars Felder und Wolf-Peter Schill einer der Studienautoren. „Es ist auch klimapolitisch eine Herausforderung – denn eine Ursache dürften ältere und weniger energieeffiziente Elektrogeräte sein, die die Haushalte mangels finanzieller Spielräume auch nicht so schnell werden ersetzen können“, so Haan. Grundsicherungshaushalte lebten zudem häufiger in älteren und schlechter gedämmten Mietwohnungen, was beim Heizen nachteilig sei.

Klimapolitik gerät an Grenzen, wenn Sparanreize nicht greifen können

Für die Studie haben die Autoren bevölkerungsrepräsentative Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) verwendet, die bis zum Jahr 2019 reichen. Effekte der Corona-Pandemie und der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine waren somit nicht Teil der Untersuchung. Weil ein einfacher Vergleich der durchschnittlichen Ausgaben für Energie von Haushalten mit und ohne Grundsicherung zu kurz greifen würde, haben die Studienautoren in ihren Berechnungen relevante Unterschiede zwischen den Haushalten berücksichtigt. Dazu zählen etwa das Einkommen, die Wohnungsgröße oder die Zahl der in einem Haushalt lebenden Personen.

„Dass Haushalte in der Grundsicherung trotz starker Sparanreize deutlich mehr Geld für Strom ausgeben als vergleichbare Haushalte, ist nicht nur aus sozialpolitischer Sicht bedenklich, sondern auch klimapolitisch eine Herausforderung.“ Peter Haan

Die Befunde verdeutlichen, dass die Klimapolitik mit anreizgesteuerten Maßnahmen bei ärmeren Haushalten an ihre Grenzen kommen könnte. „Zentrales Steuerungselement der Klimapolitik ist ein künftig steigender Preis für den Ausstoß von CO2, wodurch fossile Heizenergieträger und Strom teurer werden“, erklärt Energieökonom und Studienautor Wolf-Peter Schill. „Wenn manche Haushalte auf Sparanreize aber gar nicht reagieren können, droht die Klimapolitik bei diesen Gruppen ins Leere zu laufen.“

Daher raten die Studienautoren zu Förderprogrammen, die es Haushalten in der Grundsicherung und mit niedrigen Einkommen erleichtern, energieeffizientere Geräte anzuschaffen. Darüber hinaus brauche es gezielte Aufklärungs- und Informationskampagnen, die konkrete Einsparmöglichkeiten aufzeigen. Schließlich müsse auch bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung nachjustiert werden, damit diese effektiver werde.

Links:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 19.04.2023

Von allen formalen beruflichen Aufstiegen im Jahr 2019 entfielen 59 Prozent auf Männer und 41 Prozent auf Frauen. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Von allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Männern gelang damit 3,8 Prozent ein formaler Aufstieg, bei den Frauen waren es mit 3,1 Prozent erkennbar weniger.

Geschlechtsspezifische Unterschiede bestehen auch beim Ausgangsniveau, von dem aus ein Aufstieg vollzogen wird: Für Frauen und Männer gilt gleichermaßen, dass mehr als die Hälfte aller formalen Aufstiege aus Helfer- und Anlerntätigkeiten erfolgen. Allerdings wurden 41 Prozent der Aufstiege von Frauen in 2019 aus Fachkrafttätigkeiten vollzogen, während das bei 35 Prozent der Aufstiege von Männern der Fall war. In 13 Prozent der Aufstiege sind Männer aus Spezialisten- hin zu Expertentätigkeiten aufgestiegen, bei Frauen traf dies auf 8 Prozent zu.

Gerade Beschäftigen in Berufen mit einem hohen Frauenanteil gelingt mit 5 Prozent aller formalen Aufstiege der Aufstieg von einer Spezialisten- in eine Expertentätigkeit selten. Zum Vergleich: In Berufen mit einem hohen Männeranteil und in geschlechtergemischten Berufen, in denen der Frauenanteil zwischen 30 und 70 Prozent beträgt, ist das in 13 beziehungsweise 15 Prozent aller Aufstiege der Fall. „Die geschlechtersegregierte Berufswahl spielt bei den Karrieremöglichkeiten eine wichtige Rolle, denn in frauendominierten Berufen gibt es weniger Stellen mit komplexeren Spezialisten- und Expertentätigkeiten“, erklärt IAB-Forscherin Basha Vicari. „Kampagnen wie der Girls‘ Day können helfen, Mädchen schon frühzeitig auf Berufe aufmerksam zu machen, in denen es bessere Aufstiegschancen gibt“, so Vicari weiter.

Die Studie beruht auf den den Daten der Integrierten Erwerbsbiografien, die Informationen zu Erwerbsläufen ermöglichen. Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://www.iab-forum.de/frauen-ueben-seltener-als-maenner-taetigkeiten-mit-hohen-anforderungsniveau-aus.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 25.04.2023

Im internationalen Vergleich ist die Kurzarbeit in Deutschland in Folge der Corona-Krise weniger schnell zurückgegangen. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Mittwoch veröffentlicht worden ist. Zunächst war die Inanspruchnahme im Vergleich zu anderen OECD-Ländern mit 15,5 Prozent der Beschäftigten im April/Mai 2020 eher niedrig. Andere Länder haben Sonderregelungen bei den Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung eher aufgegeben und somit sank der Anteil von Kurzarbeit dort rascher.

„Vor allem in der frühen Phase der Coronakrise hat der starke Einsatz von Kurzarbeit in Verbindung mit Möglichkeiten des erleichterten Zugangs einen massiven Rückgang der Beschäftigung verhindert und zur Stabilisierung der Wirtschaft beigetragen“, berichtet Bernd Fitzenberger, Direktor des IAB. Die zunächst vielfach befürchtete Zombiefizierung von Firmen mit einer anschließenden Pleitewelle sei nicht eingetreten.

Gleichzeitig ist aber festzustellen, dass der massenhafte Einsatz der Kurzarbeit mit in der Spitze bis zu sechs Millionen Kurzarbeitenden in Deutschland zu einem sehr hohen Verwaltungsaufwand führt. Das bedeutet auch, dass es vergleichsweise lange dauert, bis alle Abrechnungen abschließend bearbeitet werden können. Andere europäische Länder haben die Möglichkeiten zur Kurzarbeit stärker als Deutschland vereinfacht und kamen so auf einen höheren Anteil von Kurzarbeitenden. Spanien konnte mit dem starken Einsatz von Kurzarbeit die Effekte eines Rückgangs des Bruttoinlandsprodukts auf die Beschäftigung deutlich abbremsen. Lohnkostensubventionen wie in den USA oder wie in Australien waren wenig zielgenau und mit hohen Mitnahmeeffekten verbunden. „Sie sind daher nicht als bessere Alternative zur Kurzarbeit einzustufen“, erklärt IAB-Vizedirektor Ulrich Walwei.

„Trotz der insgesamt positiven Einschätzung der Kurzarbeit kann Deutschland aus den internationalen Erfahrungen einiges lernen. Wir sollten die Zeit nun nutzen, um uns für eine neue Krise zu rüsten“, so Fitzenberger. Bei einem Krisen-Kurzarbeitergeld mit größeren administrativen Erleichterungen muss die Notwendigkeit fortwährend überprüft werden. So spricht die Erfahrung der anderen Länder, wie Spanien, dafür, in einem Zwei-Wochen-Rhythmus weitreichende Sonderregelungen, etwa durch ein Fachgremium, zu überprüfen. Außerdem sollten geeignete Kofinanzierungsmodelle genutzt werden, um Betriebe im Verlauf einer Krise stärker an den Kosten der Kurzarbeit zu beteiligen und Anreize zu setzen, Kurzarbeit nur im notwendigen Maß zu nutzen. Bei einer langen Nutzung von Kurzarbeit, könnten Unternehmen in normalen Zeiten Rückzahlungen zu leisten haben oder höhere Beiträge als Umlage zahlen müssen. Die Einnahmen könnten dann als Rücklage für kommende Krisen dienen. Des Weiteren sollte die Nutzung von Kurzarbeit eine notwendige Transformation nicht behindern. Erreicht werden könnte dies über mehr Anreize zur Weiterbildung und einem Arbeitsplatzwechsel, wenn die Kurzarbeit länger als 6 Monate dauert.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/forschungsbericht/2023/fb0523.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 19.04.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.04.2023

Bund und Länder müssen umgehend und langfristig in den öffentlichen Nahverkehr investieren, um ein hochwertiges Angebot sicherzustellen. „Die notwendigen Mittel für einen zukunftsfähigen ÖPNV sowie ein flächendeckendes Sozialticket sind Voraussetzung für Klimaschutz und soziale Teilhabe“, erklärt das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende. Das Deutschlandticket könne nur der Anfang sein.

In der jetzigen Form erfüllt das Deutschlandticket nicht den Anspruch eines für alle zugänglichen ÖPNVs. Mit einem Standardpreis von 49 Euro ist das Ticket speziell für Familien, Kinder und Jugendliche sowie für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen zu teuer. Obwohl einige Bundesländer bereits die Einführung eines bundesweit gültigen Sozialtickets zugesagt haben, fehlt es an einer flächendeckenden, einheitlichen Regelung. Wichtig, so das Bündnis, sei zudem eine Mitnahmeregelung wie im Fernverkehr für Kinder bis 14 Jahre sowie günstige Schüler- und Azubitickets mit deutschlandweiter Gültigkeit. „Bezahlbare und nachhaltige Mobilität gehört zur Daseinsvorsorge. Diese darf nicht an Stadt-, Kreis- oder Ländergrenzen enden“, so die Bündnismitglieder. Dazu gehört auch, dass das Ticket auf sämtlichen Vertriebswegen und ohne Bonitätsauskunft erworben werden kann.

Die Ampel hat sich in ihrem Koalitionsvertrag klar zu einem leistungsfähigen, stärker genutzten ÖPNV bekannt. Das geht nicht ohne massive Investitionen in ein flächendeckendes und barrierefreies Angebot im ländlichen Raum und in den Städten. Dazu gehört neben dem Ausbau und der Instandhaltung von Fahrzeugen und Infrastruktur auch die umfassende Verbesserung für die Situation der Beschäftigten – dann kann der Sektor auch für Nachwuchskräfte attraktiver werden. „Nur mit ausreichend Personal und einem Ausbau des Angebots kann der ÖPNV auch bei steigenden Fahrgastzahlen zuverlässig und in hoher Qualität zur Verfügung stehen. Die langfristige Verfügbarkeit und der Ausbau des Angebots sind jedoch noch fraglich“, kritisiert das Bündnis die fehlende Finanzierung.

Das Bündnis drängt auf ein ganzheitliches Konzept: „Das Deutschlandticket allein ist nicht genug.“ Neben umfassenden Finanzierungszusagen von Bund und Ländern brauche es die Zusammenarbeit von Politik, Verkehrsgesellschaften und Verbänden: „Um die Potenziale des ÖPNV voll zu nutzen, müssen die aktuellen Debatten sowie die Erarbeitung des Ausbau- und Modernisierungspakts im engen Dialog mit der Zivilgesellschaft geführt werden.“


Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende bündelt die Expertise aus Gewerkschaften (IG Metall, ver.di, DGB), Sozial-, Wohlfahrts- und Umweltverbänden (VdK, SoVD, AWO, VCD, BUND, NABU) sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), um zusammen die Transformation der Mobilität in Deutschland zu unterstützen. Gemeinsam vertritt das Bündnis viele Millionen Mitglieder und bietet eine Plattform für die Fragestellungen rund um eine soziale und ökologische Mobilitätswende. Das Bündnis wird gefördert und unterstützt durch die Stiftung Mercator.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.04.2023

Kein Geld mehr für Investitionen in Ausbau, Sanierung oder barrierefreien Umbau für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt: Still und leise lässt das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) das Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ auslaufen. 30 Millionen Euro sollten 2020 – 2024 jedes Jahr zur Verfügung stehen. Eine Perspektive zur Verlängerung des Programms gibt es nicht. 

“Das Ende des Förderprogramms ist eine Katastrophe. Das Hilfesystem braucht dieses Geld, um Gewaltschutzeinrichtungen auszubauen. Viele Träger konnten angesichts der Pandemie bisher noch gar keine Bauvorhaben umsetzen. Das Programm müsste also dringend mit deutlich weniger Hürden verlängert oder neu aufgelegt werden. Stattdessen wurden unsere wiederholten Hinweise zur komplizierten und langwierigen Beantragung ignoriert, und nach einer Kürzung des Programms 2023 droht nun der Stopp”, kritisiert Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

2020 startete das Programm bereits mit Verzögerungen, da zunächst die Verwaltungsstruktur zur Antrags-Bearbeitung aufgebaut werden musste. Zeitgleich mussten die Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen neue Maßnahmen zum Infektionsschutz umsetzen und den Zugang zu Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen unter schwierigen Bedingungen aufrechterhalten. “In diesen unsicheren Zeiten große Bauvorhaben anzugehen, war trotz des erheblichen Bedarfs am Ausbau des Hilfesystems kaum zu leisten. Frauenhausplätze sind in Deutschland noch immer Mangelware”, so AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. 2020 und 2021 wurden daher nur wenige Förderanfragen für Mittel aus dem Bundesprogramm gestellt. Die wenigen Frauenhausträger, die es dennoch wagten, waren oft konfrontiert mit komplizierten Antragsverfahren und langem Warten auf Bewilligungsentscheidungen. Entsprechende Problemanzeigen wurden von den Wohlfahrtsverbänden und Frauenhausvertretungen immer wieder an das BMFSFJ übermittelt.

2022 konnten viele Frauenhäuser und Fachberatungsstellen endlich dringend notwendige Bauvorhaben anpacken. Mehr als 20 Millionen Euro wurden bis September 2022 bewilligt. Der Aus- und Umbau von Schutzeinrichtungen für Frauen hatte Fahrt aufgenommen. Dass in den letzten Haushaltsverhandlungen das Budget für 2023 von 30 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro abgesenkt wurde, kam daher mehr als überraschend. Noch dazu gab das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben am 12.04.2023 fast unbemerkt auf seiner Internetseite bekannt, dass aktuell keine neuen Förderanfragen im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mehr eingereicht werden sollen bzw. diese nicht mehr berücksichtigt werden können. Das BMFSFJ und die Servicestelle konzentrierten sich auf aktuelle eingereichte Vorhaben, die sich bis zum Programmende umsetzen lassen. Das Programm wird „nach derzeitigem Stand wie geplant 2024 enden“. Somit endet das notwendige Bundesinvestitionsprogramm, bevor es richtig begonnen hat und Wirkung entfalten kann.

Eine Perspektive, ob es nach 2024 eine Fortführung des dringend notwendigen Programms gibt, ist nicht in Ansätzen erkennbar. Für die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen wäre das ein wichtiges Signal, um frühzeitig in Planungsprozesse einsteigen zu können. Die bundesseitige investive Unterstützung für Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen für Frauen kann nur als halbherzig wahrgenommen werden. Offenbar gilt das Motto: Schweigen und Aussitzen.

Für Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen ist dies ein unerträglicher Zustand, da sie das volle Kosten- und Verfahrensrisiko tragen. “Die prekäre Situation von Hilfeeinrichtungen für Frauen wird so nochmal verschärft. Jeder Träger überlegt sich sehr genau, ob solch umfassende Bauvorhaben mit Fördermitteln des Bundes überhaupt angegangen werden sollen, wenn der Zugang dazu derart kompliziert, hürdenreich und unsicher gestaltet ist. Letztendlich sind gewaltbetroffene Frauen die Leidtragenden, denn für sie gibt es noch immer keine ausreichende Schutz- und Beratungsinfrastruktur”, so Kathrin Sonnenholzner.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.04.2023

Millionen Menschen in Deutschland – Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, Rentner*innen, schlecht bezahlte Beschäftigte – sind angesichts immer stärker steigender Preise mit einer existenzbedrohenden Lage konfrontiert. Während einerseits die Preise für Nahrungsmittel seit Ende 2021 um weit über 20 Prozent gestiegen sind, sind die Kosten für Strom, Gas und Heizung durch die Decke gegangen. Die Stromkosten liegen je nach Anbieter zwischen 37 und 60 Prozent höher als 2021. Bereits 2022 gab es laut Bundesnetzagentur bundesweit rund 235 000 durchgeführte Stromsperren und etwa vier Millionen Sperrandrohungen.

Ähnliches gilt für die Heizkosten. Der Energiedienstleister Techem prognostiziert für die Raumheizkosten  auf das gesamte Jahr gerechnet Kostensteigerungen um 49 Prozent für mit Gas betriebene Heizungen, um 63 Prozent für mit Heizöl betriebene – und das trotz einer staatlichen Preisbremse.

Für Löhne und Renten, die zum Leben reichen

Immer mehr Menschen in der Bundesrepublik können sich ein menschenwürdiges Leben schlicht nicht mehr leisten. Offiziell hängen 7,5 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor  fest und 19 Prozent der Rentner*innen sind von Altersarmut betroffen. Die bisher von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Abfederung der Krisenfolgen sind völlig unzureichend.

Für eine existenzsichernde Grundsicherung!

Beim im Januar feierlich eingeführten „Bürgergeld“ handelt es sich nicht um die gepriesene „Überwindung von Hartz IV“, sondern im Wesentlichen nur um ein neues Etikett auf dem menschenfeindlichen Fundament des Hartz IV-Systems. Nach einer Nullrunde im Vorjahr ist der Regelsatz zum 1. Januar 2023 lediglich um 11,8 Prozent auf 502 Euro für eine alleinstehende Person gestiegen. Dieser Betrag reicht bei weitem nicht für ein menschenwürdiges Leben – wir brauchen dringend eine existenzsichernde und repressionsfreie Grundsicherung für alle, die sich an den realen Kosten orientiert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht!

Für eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums!

Das Geld, das den Armen zum Leben fehlt, ist durchaus verfügbar, wie u.a. das 100 Mrd.-„Sondervermögen“ für die Bundeswehr zeigt.  Die hundert umsatzstärksten Unternehmen haben im Krisenjahr 2022 ihren Umsatz um 30 Prozent gesteigert. Während Millionen Haushalte nicht wissen, wie sie die nächste Stromrechnung bezahlen sollen, haben die Energiekonzerne Milliardenprofite gemacht und die Rüstungskonzerne ihren Gewinn verdoppelt. Wir wollen die Umverteilung von unten nach oben stoppen. Die Arbeitgeber*innen und die Vermögenden müssen bei den Kosten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben in die Verantwortung genommen werden.

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ will mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 25. April bis zum 5. Mai 2023 die Wut über die um sich greifende Verarmung und unsere Forderungen nach höheren Löhnen, einer existenzsichernden Mindestrente und Grundsicherung sowie einer Kindergrundsicherung auf die Straße tragen. Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht.

Die Aktionswoche steht unter dem Motto: „Es reicht, Armut abschaffen und Reichtum umverteilen!“

Wir fordern konkret:

  • Anhebung des Mindestlohnes auf 15 Euro
  • eine solidarische Mindestrente, die wirklich zum Leben reicht
  • Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 725 Euro und Übernahme der Stromkosten in voller Höhe
  • Abschaffung der Sanktionen
  • einen niedrigschwelligen Zugang zu Sozialleistungen und wohlwollendes und rechtskonformes Handeln der Behörden
  • eine Kindergrundsicherung, die Kinder und Jugendliche aus der Armut holt und eine aktive Teilhabe ermöglicht

Wir brauchen eine Daseinsvorsorge insbesondere in den Bereichen soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Mobilität, Energieversorgung usw. statt eine weitere Privatisierung und Profitmaximierung.

Eine Übersicht, wo etwas stattfindet, sowie weiteres Material sind hier zu finden sein: https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten

Quelle: Pressemitteilung Bündnis „AufRecht bestehen“ vom 24.04.2023

Ab 2026 haben Grundschulkinder bundesweit einen Anspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung. Noch reichen die Angebote in Grundschulen und Horten dafür bei weitem nicht aus. „Vor dem Hintergrund des hohen zusätzlichen Fachkräftebedarfs und baulicher Mängel besteht die Gefahr, dass aus dem Bildungsganztag ein reiner Verwahrtag wird,“ so Eva M. Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. „Dringend überfällig, dass die politisch Verantwortlichen jetzt ressortübergreifend nach Lösungen suchen“, so der Deutsche Caritasverband zum Ganztagskongress, der am 26. und 27. April von Bundesbildungs- und Bundesfamilienministerium gemeinsam in Berlin durchgeführt wird.

„Wir müssen jetzt dringend für einen verbindlichen Qualitäts-Rahmen sorgen, sonst hat der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung keinen Sinn. Gerade in Krisen-Zeiten dürfen die Kinder nicht unter die Räder kommen. Nur ein qualitativ hochwertiges, inklusives Angebot, das alle Kinder mitnimmt, kann den Anspruch an Bildungs- und Chancengerechtigkeit einlösen“, fordert die Caritas-Präsidentin. Der Rechtsanspruch muss für alle Kinder im Grundschulalter verlässlich die Chance auf gute Bildung, Erziehung und Betreuung bieten – gerade auch für Kinder aus belasteten Familien und Kinder mit besonderem Förderbedarf.

Das Betreuungssystem vollständig neu denken

Menschen, die ohne einschlägige Qualifikation im Ganztag arbeiten, müssen nachqualifiziert werden. Bestehende Angebote im Sozialraum wie Musikschulen, Sportvereine, Kinder- und Jugendarbeit, auch Angebote, die von Ehrenamtlichen getragen werden, müssen eingebunden sein. Die Wichtigkeit von sozialräumlicher Arbeit im Ganztag muss mitgedacht werden. Erprobte Prozesse der Jugendhilfe wie Kinderbeteiligung, Kinderschutz und Inklusion sind zu gewährleisten. Und es braucht qualifizierte Fachkräfte für die Betreuung von allen Kindern, auch Kindern mit Behinderungen. Hierfür ist ein bedarfsgerechter Fachkraft-Kind-Personalschlüssel notwendig.

Bundesweit gültiger Qualitätsrahmen notwendig

„Die Zusammenarbeit von Lehrkräften und Fachkräften der Jugendhilfe, von multiprofessionellen Teams im Ganztag muss für alle Akteure verbindlich sein. Es braucht ein ganzheitliches Bildungsverständnis für die Ganztagsförderung. Ohne hinreichende Finanzierung durch Bund und Länder, gerade auch für genügend qualifizierte Fachkräfte, ist die Rede von der Ganztagsförderung für Grundschulkinder Schall und Rauch“, unterstreicht Welskop-Deffaa. „Es braucht gute Arbeitsbedingungen mit unbefristeten Arbeitsverträgen und die tariftreue Bezahlung der im Ganztag eingesetzten Beschäftigten.“

Die verbandliche Caritas ist bereit, sich am Ausbau der Ganztagsförderung zu beteiligen und wird gerne ihre in Offenen Ganztagsschulen und Horten erprobten Konzepte einbringen, etwa bei der Inklusion von Kindern mit besonderen Bedarfen oder zur Resilienzförderung.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Bessere Chancen für alle Grundschulkinder (caritas.de)

Informationen zum Kongress
https://bmfsfj-veranstaltungen.bafza.de/2023-gelingensbedingungen-fuer-guten-ganztag/start.html

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes
https://www.caritas.de/fuerprofis/stellungnahmen/24-04-2023-grundschulkinder-haben-ein-recht-auf-ganztaegig-gute-erziehung-bildun

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes
https://www.caritas.de/fuerprofis/stellungnahmen/24-04-2023-erwartungen-der-caritas-an-einen-qualitaetsrahmen-der-laender

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 26.04.2023

„Wir brauchen in Deutschland ein Einbürgerungsrecht, das integrierend wirkt und endlich überkommene Vorstellungen über Nationalität und Zugehörigkeit überwindet. Das politische Versprechen, die Einbürgerung und den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erleichtern zu wollen, muss jetzt eingehalten werden. Das darf nicht auf die lange Bank geschoben werden“, fordert Steffen Feldmann Caritas-Vorstand für Finanzen und Internationales.

Die Ampel-Koalition bereitet aktuell die Novellierung des Einbürgerungsrechts vor. Der Deutsche Caritasverband fordert seit langem, dass Eingewanderte und ihre Nachkommen einfacher die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Echte politische Mitspracherechte

Von den etwa 84 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, haben rund 11 Millionen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. „Diese Menschen leben in Deutschland, haben aber nicht alle Rechte, Pflichten und Beteiligungsmöglichkeiten, die dazu gehören. Es ist aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes für die Demokratie in Deutschland, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gestaltung der Gesellschaft schädlich, wenn große Teile der Bevölkerung ohne echte politische Mitspracherechte sind“, so Feldmann.

Mehrfachstaatsangehörigkeit ist lebensnah

Im Staatsangehörigkeitsrecht müssen sich die Lebensrealitäten der Menschen besser als bisher widerspiegeln. Dazu gehört insbesondere die Hinnahme von Mehrfachstaatsangehörigkeiten. In einer global vernetzen Welt haben immer mehr Menschen mehr als eine Heimat. Immer mehr Kinder stammen von Eltern mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten ab oder werden in Deutschland geboren und erwerben dadurch mehrere Staatsangehörigkeiten. Einen sogenannten Generationenschnitt, wonach die ausländische Staatsangehörigkeit bei Mehrfachstaatler_innen nicht über Generationen “vererbt“ werden soll, lehnt der Deutsche Caritasverband als ausgrenzend, verfassungsrechtlich bedenklich und nicht praktikabel ab.

Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration würdigen

Der Deutscher Caritasverband fordert schon lange, dass insbesondere die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration bei der Einbürgerung gewürdigt wird. Dazu gehöre auch von diesem Personenkreis „nur“ mündliche Deutschkenntnisse zu fordern, da viele neben der Arbeit keine Zeit und danach keine Gelegenheit hatten, deutsch lesen und schreiben zu lernen.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit muss nicht „verdient“ werden. Menschen dürfen nicht ausgegrenzt werden, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Auch Arbeitslose oder Arbeitskräfte im Niedriglohnbereich oder Menschen, die noch zu Schule gehen oder in der Ausbildung sind, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Die bestehende Regelung, dass eine Einbürgerung möglich ist, wenn der Bezug von Sozialleistungen nicht auf Fehlverhalten beruht, darf daher nicht verschärft, sondern muss klarer gefasst werden.

Hintergrund
Die Hürden für eine Einbürgerung sind aktuell groß – sowohl von den Voraussetzungen (mindestens acht Jahre Aufenthalt in Deutschland, geklärte Identität, gesicherter Lebensunterhalt sofern Bedürftigkeit nicht unverschuldet, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Kenntnisse der Rechtsordnung etc.) als auch von der Komplexität des Prozesses her – und die Anwendungspraxis ist rigide. Die Ampel-Koalition bereitet aktuell eine Novellierung des Einbürgerungsrechts vor. Eine wesentliche Erleichterung für Migrant_innen soll die verkürzte Aufenthaltszeit bringen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 18.04.2023

Die Diakonie Deutschland appelliert an Bund und Länder, die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt endlich gemeinsam voranzutreiben. Dazu müsse der Bund auch die Migrationsberatung auskömmlich finanzieren. Von den Ländern erwartet die Diakonie politische Unterstützung – mit eigenen und mit den Kommunen abgestimmten Strategien, so die Diakonie anlässlich der Integrationsministerkonferenz in Wiesbaden.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland: „Ohne Zuwanderung könnten wir unseren Fach- und Arbeitskräftebedarf nicht decken und unsere Sozialkassen würden jedes Jahr schrumpfen. Auch in Zukunft werden Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Die Menschen fliehen vor Krieg, Verfolgung, Unterdrückung und wirtschaftlicher Not. Deutschland kann aus der Not der Aufnahme eine Tugend zur Steigerung des Arbeitskräftepotenzials machen. Die Menschen, die schon da sind, müssen einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Davon profitiert unsere Gesellschaft! Diese Integration kostet Geld und die Asylverfahren dauern. Das muss zukünftig schneller gehen. Damit Geflüchtete, die schon länger hier in Deutschland leben, diese verlorene Zeit für eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt schnell wieder aufholen können, braucht es gezielte Vorbereitungen zur Integration in den Arbeitsmarkt und eine starke und nachhaltige soziale Arbeit. Nötig ist eine verlässlichere und nachhaltige Finanzierung. Eine gesicherte Migrationsberatung unterstützt nachhaltig die Integration in den Arbeitsmarkt.“

Außerdem fordert die Diakonie Deutschland eine Härtefallregelung, die es in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Menschen mit ungeklärter Identität und Staatsangehörigkeit ermöglicht, mit Erreichen der Volljährigkeit eingebürgert zu werden. Maria Loheide: „Wer mit ungeklärter Identität in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, darf nicht ein Leben lang zum Opfer einer Sicherheitslogik werden. Wir sind ein Land der Menschenrechte.“

Weitere Informationen:

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist dank der Zuwanderung – auch aus humanitären Gründen – auf einem Höchststand: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Tabellen/inlaender-inlandskonzept.html

Mit gezielter individueller und bedarfsgerechter Beratung könnten es noch mehr sein. Die Diakonie betreibt mehrere hundert Migrationsfachdienste: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/migrationsfachdienste/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 26.04.2023

Personalmangel macht krank. Das geht aus dem heute vorgestellten DAK-Gesundheitsreport 2023 hervor. Besonders betroffen sind demnach Kranken- und Altenpflegekräfte sowie alle, die in der Kinderbetreuung arbeiten. So geben drei Viertel (74 Prozent) der befragten Krankenpflegekräfte an, dass sie ihre Arbeit mit dem vorhandenen Personal nur unter großen Anstrengungen schaffen, und auch die große Mehrheit der Altenpflegerinnen und -pfleger (65 Prozent) bestätigt dies.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Das Warnsignal, das von dieser Studie ausgeht, muss in der Politik und im Kreis der Kranken- und Pflegekassen gehört werden. Unsere Träger kennen die Situation sehr gut und haben täglich mit einem hohen Krankenstand von erschöpften Mitarbeitenden zutun. Die zwei Jahre Arbeit unter Pandemiebedingungen haben zudem die personellen Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft.“

Die Studie macht deutlich, dass die Beschäftigten insbesondere in der Pflege überdurchschnittlich stark vom Personalmangel betroffen sind. Die vorhandenen Mitarbeitenden müssten zusätzliche Arbeiten übernehmen und die Vakanzen kranker Kolleginnen und Kollegen auffangen. Diese Mehrbelastung macht auch sie krank. „Personalmangel erhöht die Gesundheitsrisiken der Mitarbeitenden. Diese zentrale Aussage des DAK-Gesundheitsreports kann ich vor dem Erfahrungshintergrund der Diakonie nur unterstreichen. Zur Realität in der Pflege gehört auch, dass verantwortungsbewusste Mitarbeitende arbeiten, obwohl sie krank sind“, so Loheide weiter. Die Politik müsse die finanziellen Rahmenbedingungen für Entlastungen in der Pflege schaffen. Der vorliegende Entwurf für ein Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz von Bundesminister Lauterbach verdient seinen Namen nicht.

Die Diakonie fordert zudem, dass die Aufgaben des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung künftig in den Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden. „Das betrifft die Leitungsaufgaben, die Ressourcen für die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung und die Arbeitszeit, in der die Beschäftigten Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung wahrnehmen. Konkret heißt das: Arbeitsschutz und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen müssen refinanziert werden“, so Loheide weiter.

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

DAK-Gesundheitsreport: https://www.dak.de/dak/bundesthemen/dak-gesundheitsreport-personalmangel-macht-krank-2617954.html#/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.04.2023

Der Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe zu den gesundheitlichen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona greift nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes an entscheidenden Stellen zu kurz. „Es ist schon erstaunlich, dass ein Bericht von 22 Seiten, bei dem es ausschließlich um Kinder und Jugendliche geht, beim Thema Kinderrechte mit fünf dürren Sätzen auskommt. So werden das Kinderrecht auf Beteiligung, wie es in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert ist, und das Kinderrecht auf Gesundheit nach Artikel 24 der Konvention im Bericht nicht einmal erwähnt. Dabei haben wir doch in der Corona-Pandemie ganz deutlich erkennen können, dass insbesondere das Kinderrecht auf Beteiligung fast durchgängig ignoriert wurde, und sowohl die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls als auch die Perspektive von Kindern und Jugendlichen selbst kaum Niederschlag in den Entscheidungen von Politik und Verwaltung fanden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“.

„Ein Abschlussbericht der Bundesregierung sollte aber auch dazu dienen, aus den Fehlern während der Corona-Pandemie zu lernen und unser Land für die Zukunft besser aufzustellen. Dabei hätte gerade das Thema Beteiligung eine zentrale Rolle spielen müssen, denn Beteiligung und psychische Gesundheit sind eng miteinander verbunden. Selbstbestimmung und Mitbestimmung und die damit verbundene Eigenverantwortung sind entscheidende Faktoren für die Entwicklung von Widerstandsressourcen, die Kindern helfen, Stressfaktoren positiv zu bewältigen. Darüber hinaus wird durch die Einbeziehung der unmittelbar Betroffenen mehr Wissen über Problemlösungen generiert. Und auch die besondere Bedeutung von außerschulischen Bezugspersonen für Kinder, die sie beispielsweise in der Jugendarbeit, in Jugendverbänden oder Vereinen finden, wird im Abschlussbericht nicht deutlich genug hervorgehoben“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk teilt die Auffassung der Arbeitsgruppe, dass viele Kinder und Jugendliche schon vor der Corona-Pandemie bessere Unterstützungsangebote benötigt hätten. So seien die sozialen Systeme teilweise schon vor Ausbruch der Pandemie kaum in der Lage gewesen, auf psychosoziale Beeinträchtigungen junger Menschen zeitnah zu reagieren. Ein nachhaltiger Effekt der Pandemieerfahrungen wäre daher, sowohl neue als auch bestehende Maßnahmen zur Verbesserung der körperlichen und psychischen Gesundheit und das Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen mit einem kontinuierlichen Monitoring zu begleiten.

Als wichtige Lehre aus der Corona-Pandemie fordert das Deutsche Kinderhilfswerk vor allem eine stärkere Einbettung der Themen „Psychische Gesundheit“ und „Resilienzförderung“ in die Gesundheitsprävention im Bildungssystem. Im Zentrum sollte dabei die Vermittlung eines „gesunden Lebens“ stehen, für das Ernährung und Bewegung ebenso wichtig sind wie Psychohygiene und der Umgang mit Belastungen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass es Kindern, Jugendlichen und auch Fachkräften gerade im Nachgang von Schulschließungen und Distanzunterricht im Zuge der Corona-Pandemie helfen würde, wenn im schulischen System der Leistungsdruck minimiert sowie Zeit und Raum für den gemeinsamen Austausch ermöglicht werden. Durch die Corona-Pandemie wurde auch deutlich, dass die Versorgung mit Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern nicht in allen Regionen Deutschlands im Verhältnis zum Beratungs- und Behandlungsbedarf junger Menschen steht. Dem könnte durch eine kleinräumlichere Betrachtung der Versorgungsgebiete und damit einhergehender zusätzlicher Praxen begegnet werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.04.2023

Der prozentuale Anteil von Kindern und Jugendlichen in der Grundsicherung ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der unter 18-jährigen in der Grundsicherung nach dem SGB II auf jetzt 34,3 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 32,9 Prozent, im letzten Jahr bei 33,4 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2022 waren von 5.668.669 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.946.095 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

„Mehr als ein Drittel der Empfänger von Grundsicherung sind Kinder und Jugendliche, obwohl deren Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind sie mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Das unterstreicht unsere Forderung nach einer Kindergrundsicherung, die ihren Namen auch wirklich verdient. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste der Bundesregierung ganz nach oben. Ziel der Kindergrundsicherung muss es sein, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig, sozial gerecht und unbürokratisch abzusichern. Dafür brauchen wir nun endlich eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums und den politischen Willen der Bundesregierung, auch die für eine Kindergrundsicherung notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut, vor allem deutliche Nachbesserungen bei den seit Januar geltenden Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche. Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem die Erstellung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, die mit einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess einhergehen muss und einen ressortübergreifenden Ansatz braucht. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mitbeschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.04.2023

„Der geplante Standardpreis für 49 Euro für das neue Deutschlandticket liegt weit über dem, was für viele kinderreiche Familien bezahlbar ist“, erklärt Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Verbands kinderreicher Familien Deutschland e.V. „Insbesondere Familien mit drei und mehr Kindern brauchen angesichts der hohen Inflation und Kostenexplosionen jetzt eine gezielte finanzielle Entlastung.“ Der Verband fordert deshalb eine „Familienkomponente“ beim 49-Euro-Ticket, denn Familien werden übersehen.

Der Preis für das Deutschlandticket ist für viele kinderreiche Familien unerschwinglich. Für eine sechsköpfige Familie mit schulpflichtigen Kindern über dem 6. Lebensjahr würden so monatliche Kosten in Höhe von 294 Euro anfallen. „Knapp 300 Euro allein für den ÖPNV ist nicht realisierbar.“ Der Verband regt deshalb ein zusätzliches Preismodell an, was zielgenau die Gruppe der Eltern unterstützt. „Wir vermissen ein sachgerechtes Angebot, das schulpflichtige Kinder und Jugendliche in den Blick nimmt. Für sie bleiben die Tarife im ÖPNV unverändert hoch“, so Müller.

Das neue Ticket bleibt damit außerdem stark hinter den Standards der Deutschen Bahn (Mitnahme bis 14 Jahren kostenlos mit Bahncard, wechselnde saisonale Angebote für Jugendliche, Super Sparpreis Young etc.) oder auch hinter bereits bestehenden Angebote des ÖPNV zurück. Eine Tageskarte in Berlin erlaubt die kostenlose Mitnahme von bis zu drei Kindern. Im Saarland gibt es das „Junge-Leute-Ticket“ für 30,40 Euro. In Hamburg zahlen Schüler und Auszubildende nur noch 19 anstatt 49 Euro.

Der Verband nimmt dies zum Anlass und plädiert dringend für eine Nachbesserung beim Deutschlandticket. Er fordert eine „Familienkomponente“ mindestens in Form der Mitnahmemöglichkeit eigener Kinder und einer Übertragbarkeit des Tickets auf selbige. „Das Deutschlandticket sollte eigentlich zu einer Verbesserung für Familien führen; aber es resultiert oftmals in einer Schlechterstellung im Vergleich zu bereits vorhandener Tarifpolitik“, zeigt sich die Vorsitzende enttäuscht. Eine kostenlose Mitnahme von den eigenen Kindern ist nur bis zum 6. Lebensjahr gestattet. Hinzu kommt, dass das Ticket nicht auf andere Familienmitglieder, wie beispielsweise ältere Kinder und heranwachsende Jugendliche, übertragen werden kann. „Dabei wäre genau das eine Chance, wo die Infrastrukturen ausgebaut sind, ein nachhaltiges und familienfreundliches Programm bundesweit zu implementieren“, so die Vorsitzende.

„Je älter Kinder und Jugendlichen sind, desto verständlicher ist es, wenn sie eigenständig unterwegs sein wollen und sich vom „Eltern-Taxi“ zunehmend entkoppeln möchten. Die Jugend möchte eine selbstbestimmte Mobilität leben. Morgens in die Schule, nachmittags zum Verein oder zu Freunden“, so Müller. „Wir haben als Gesellschaft jetzt die Möglichkeit, unsere nächste Generation für ökologisch nachhaltige Mobilitätswege bereits im jungen Alter zu sensibilisieren. Nach dem Vorbild Hamburgs setzen wir uns außerdem bundesweit für ein 19-Euro-Ticket für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen (bis zum 27. Lebensjahr) ein“, so Müller.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD e.V.) vom 17.04.2023

Energetische Gebäudemodernisierung ist zentraler Baustein für Klimaschutz, bezahlbares Wohnen und Energiesicherheit.

Unter Teilnahme von Bundesbau- und Bundeswirtschaftsministerium findet heute der von einem breiten Verbändebündnis aus Umwelt-, Industrie-, Verbraucherschutz-, Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften organisierte Sanierungsgipfel statt. 

Der Gebäudesektor hat im Jahr 2022 bereits zum dritten Mal in Folge die gesetzlich festgelegten Klimaziele verfehlt. Nur durch eine grundlegende Kurskorrektur können diese erreicht und Bewohner*innen nachhaltig bei den Energiekosten entlastet und die Versorgungssicherheit gewährleistet werden.  

Die Organisationen fordern von der Bundesregierung die dringend notwendige sozialverträgliche Sanierungsoffensive. Neben der Frage des Heizungstauschs muss die Politik endlich in Sachen Energieeffizienz aktiv werden. 

“Die Ampel muss jetzt unbedingt in Richtung Klimaschutz umsteuern. Bisher wurden nicht annähernd genügend Gebäude energetisch modernisiert: Der bisherige Ansatz, allein auf Anreize zu setzen, hat sein Ziel verfehlt. Ineffiziente  Mietwohnungen und Eigenheime werden so zur Kostenfalle für die Bewohner*innen. Der beste Weg, jetzt Tempo in die Gebäudesanierung zu bringen, sind verbindliche Mindeststandards für die Effizienz von Bestandsgebäuden sowie einheitliche Förderhöhen bei Gebäudehülle und -technik. Sie bieten die notwendige Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer*innen, Handwerk, Industrie, Planende und die Beschäftigten dieser Bereiche. Zudem muss die Politik dafür sorgen, dass energetische Modernisierungen zu einer Entlastung bei den Wohnkosten führen. Dafür muss die Modernisierungsumlage angepasst werden und es braucht sozial gestaffelte Förderprogramme“, so die beteiligten Verbände.

Darüber hinaus braucht es für die energetische Modernisierung von Sozialwohnungen, öffentlichen Gebäuden und gemeinnützigen sozialen Einrichtungen ebenfalls unterstützende Programme.

Terminhinweis: Heute um 10.30 Uhr erläutern Vertreter*innen der beteiligten Verbände ihre Forderungen im Detail im Rahmen einer Pressekonferenz. Diese kann per Livestream  verfolgt werden. Bei der  Pressekonferenz mit dabei:

  • Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident
  • Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
  • Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
  • Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG)
  • Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer, Der Paritätische Gesamtverband

Der Sanierungsgipfel wird durchgeführt von:

Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
Der Paritätische Gesamtverband
Deutscher Caritasverband e.V.
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF)
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
Diakonie Deutschland
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS)
Klima Allianz Deutschland e.V.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
WWF Deutschland 

Weiterführende Links

Verbändepapier zum Sanierungsgipfel Das gemeinsame Forderungspapier können Sie hier als PDF downloaden.

Livestream zur Pressekonferenz Am 24.04., 10.30 Uhr erläutern Vertreter*innen der beteiligten Verbände die Forderungen für eine ökosoziale Sanierungsoffensive im Rahmen einer Pressekonferenz.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.04.2023

Es fehlt an Geld für Technik und an Gelegenheit, digitale Kompetenzen zu erwerben.

Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle ist das Risiko, digital abgehängt zu werden, für arme Menschen besonders groß. Armen Menschen fehlt es im Vergleich zu nicht von Armut Betroffenen doppelt so oft an den nötigen technischen Geräten und Voraussetzungen zur digitalen Teilhabe, zudem haben sie viel seltener Gelegenheit zum Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen über den Beruf. Der Paritätische Gesamtverband warnt vor einer wachsenden digitalen Kluft und fordert umfassende Maßnahmen zur Sicherung digitaler Teilhabe für alle.

Die Studie zeigt: Rund ein Drittel der Deutschen sorgt sich, angesichts der rasanten technischen Entwicklung nicht mithalten zu können. Das Risiko, tatsächlich abgehängt zu werden, ist jedoch für Armutsbetroffene ungleich höher: Jede*r Fünfte Armutsbetroffene in Deutschland verfügt nicht einmal über einen eigenen Internetanschluss. “Digitale Teilhabe ist inzwischen eine wesentliche Voraussetzung für umfassende soziale, kulturelle und politische Teilhabe. Internetzugang und Computer sind daher kein Luxus, sondern gehören ohne Frage zum Existenzminimum”, betont Gwendolyn Stilling, Leiterin des Projekts #GleichImNetz zur digitalen Teilhabe im Paritätischen Gesamtverband, und warnt: “Arme Menschen drohen auch im digitalen Raum knallhart abgehängt und ausgegrenzt zu werden.”

Ein weiterer Befund der Studie: Es fehlt häufig nicht nur an eigener Technik, sondern auch an digitaler Praxis. Während viele Erwerbstätige Gelegenheit haben, über ihren Beruf digitale Kompetenzen auf- und auszubauen, spielen digitale Arbeitsmittel bei von Armut betroffenen Erwerbstätigen kaum eine Rolle. Zwei Drittel der Armutsbetroffenen gaben an, beruflich nie Laptop, Smartphone oder Tablet zu nutzen, über die Hälfte hat auch sonst beruflich nie mit digitalen Anwendungen oder Programmen zu tun. “Teilhabe im Privaten, aber auch berufliche Perspektiven hängen immer mehr von digitalen Kompetenzen ab”, betont Greta Schabram von der Paritätischen Forschungsstelle. “Damit hier niemand den Anschluss verpasst und alle mitgenommen werden, braucht es dringend entsprechende Qualifizierungsangebote sowie Bildungs- und Experimentierräume auch außerhalb des Berufs.”

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert neben dem Ausbau nötiger Infrastruktur eine Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes, armutsfestes Niveau, das auch laufende Verbrauchsausgaben zur Sicherstellung digitaler Teilhabe angemessen berücksichtigt. Die Kosten für die Anschaffung notwendiger technischer Ausstattung sollen dabei als einmalige Leistungen gesondert übernommen werden. Soziale Träger als wichtige Anlaufstellen für vulnerable Gruppen können zudem bei entsprechender Unterstützung einen unverzichtbaren Beitrag zur digitalen Teilhabe leisten, indem sie Zugänge ermöglichen und Befähigung fördern, betont der Verband.

Die Kurzexpertise “Armut und digitale Teilhabe” basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und ist unter www.paritaet.org abzurufen.

Für den 4. und 5. Mai lädt der Paritätische unter dem Motto “Armut? Abschaffen!” zu einem Online-Aktionskongress ein, der mit verschiedenen sozialen Organisationen, die mit Armutsbetroffenen zusammenarbeiten, vorbereitet wurde und zu dem u.a. Bundesfamilienministerin Lisa Paus erwartet wird. Details: www.aktionskongress.de

Weiterführende Links

Jetzt anmelden: Aktionskongress gegen Armut Am 4. und 5. Mai 2023 findet der Online-Kongress „Armut? Abschaffen!“ statt. Hier geht es zu Programm und Anmeldung.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.04.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 8. Mai 2023 – 12. Mai 2023

Veranstalter: carat- caring all together

carat kooperiert in diesem Jahr mit der jährlichen Vereinbarkeitswoche in der Universität Bremen. Sie findet überwiegend online statt, von Montag, 8. Mai 2023 bis Freitag, 12. Mai 2023. Dazu laden wir Sie herzlich ein!

Auch dieses Mal werden Expert*innen vielfältige Themen rund um die Vereinbarkeit vorstellen. Hier einige Beispiele:

Familie: Hindernisse und Kompetenzen im Beruf und im Studium; Stressbewältigung und Arbeitsstruktur im Studium; Psychische Erkrankungen in Familien; Palliativ-Care; Trauer; unerfüllter Kinderwunsch; Erfahrungen von internationalen Wissenschaftlerinnen mit und ohne Kinder im deutschen Hochschulsystem (in englischer Sprache), Klassismus; Schwangerschaftsabbrüche; Rassismus in Hochschulen; Voraussetzungen für eine inklusive und diverse Uni; Care- Arbeit in trans communities; queer mit Kind im Uni- Alltag etc..

In den Fachvorträgen wird es auch Raum für Diskussion und Austausch geben.

Das gesamte Programm der Vereinbarkeitswoche und die Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der Homepage:

https://www.uni-bremen.de/familie/vereinbarkeitswoche/vereinbarkeitswoche-2023

Beiliegend finden Sie außerdem das Wochenprogramm, das Plakat und Postkarten jeweils im pfd- Format.

Wir freuen uns auf Sie!

Die beiden Veranstaltungen von carat zum Equal Care Day 2023 („Young Carer- Eine unsichtbare und stark belastete Gruppe junger Menschen. Was muss getan werden“? Und „Bremen- eine Stadt, die für Alle sorgt?! Feministische Perspektiven auf die Gestaltung und Planung von Stadt und Raum“) sind inzwischen auf der Projekthomepage http://unihb.eu/caringalltogether zum Nachsehen bzw. Nachhören hochgeladen.

Unterstützen Sie uns gerne und leiten diese Veranstaltungen bitte in Ihren Bereichen weiter, danke!

Bürgerschaftswahl in Bremen am 14. Mai 2023

Im Vorfeld der Landtagswahl in Bremen haben wir „Wahlprüfsteine“ an die Parteien SPD, Die Linke, Die Grünen, CDU und FDP versendet. Unsere 10 Fragen (mehr sind nicht vorgesehen) zum Themenfeld Care und Gender. Wir haben die Antworten der Parteien auf unserer Projekthomepage veröffentlicht: http://unihb.eu/caringalltogether). Gerne lesen!

Termin: 12. Mai 2023

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Wie können wir uns in Zukunft so ernähren, dass es unserer Gesundheit gut tut und der unseres Planeten? Wie steigern wir das Angebot an frischen und gesunden Lebensmitteln? Und wer macht alles mit bei der großen Transformation des Ernährungssystems?

Auf unserem Kongress werfen wir die großen Fragen der Ernährungswende auf und diskutieren sie mit Expert/innen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Praxis. Anschließend erarbeiten wir mit allen Teilnehmenden in fünf Foren, welche konkreten Maßnahmen uns in zentralen und aktuellen Bereichen der Ernährungspolitik voranbringen. Die Ergebnisse werden allen Teilnehmenden zugänglich gemacht und bieten eine Vorlage für Diskussionen und Entscheidungen der Fraktion.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 15. Mai 2023

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Die aktuell steigenden Kosten für Wohnen und Energie belasten Familien, trotz einer Reihe von entlastenden Maßnahmen, bis in die Mittelschicht hinein in einem außergewöhnlich hohem Maß. Dies liegt unter anderem daran, dass die akute Krise bereits länger existierende Probleme des Wohnungs- und Energiemarktes verstärkt. Die Bezahlbarkeit, die Verfügbarkeit und der diskriminierungsfreie Zugang zu Wohnraum für alle Familienformen ist bereits seit längerer Zeit nicht mehr selbstverständlich gegeben. Auch Energiearmut ist ein Thema, das bereits vor dem Anstieg der Energiepreise im letzten Jahr für viele Familien ein Problem darstellte.

Die AGF-Veranstaltung soll eine Bestandsaufnahme der Belastungen von Familien durch die steigenden Wohn- und Energiekosten vornehmen sowie kurz- und langfristige Handlungsoptionen für die Politik diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden sie hier.

Termin: 23. Mai 2023

Veranstalter: MitWirkung – Perspektiven für Familien

Ort: Online Via Zoom

Kindzentriert zu denken und zu handeln sind die zentrale Herausforderung, wenn es darum geht, integrierte Strategien gegen Kinder- und Familienarmut umzusetzen. Aufwachsen in Wohlergehen ist als ein Recht für alle Kinder umzusetzen, durch uns, die wir in den Strukturen arbeiten und Verantwortung tragen. Wie können uns hier die Kinderrechte helfen?

Wir werden darüber diskutieren, wie Kinderrechte und der Einsatz gegen Kinderarmut zusammengehören und wie sich bestehende Ansätze aus beiden Feldern zusammendenken lassen. Dazu haben wir drei Personen eingeladen, die uns mit ihrer Expertise und ihrem Engagement begeistern:

  • Miriam Zeleke, Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte in Hessen  
  • Rebekka Bendig, Professorin für Soziale Arbeit an der Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik Berlin, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik DeGeDe e.V und der Initiative Große Kinder e.V.
  • Ulrike Milstrey, Sozialraumorientierte Planungskoordination Pankow

Weitere Informationen zur Veranstaltung und den Anmeldelink finden Sie hier:

Aufwachsen in Wohlergehen ist ein Recht. Kinderrechte und Strategien gegen Kinderarmut zusammendenken.

Termin: 29. Juni 2023

Veranstalter: Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Ort: Berlin

Um unsere Klimaziele zu erreichen, ist es entscheidend, dass wir gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für Klimapolitik schaffen. Das bedeutet auch, dass ökologische Lebensweisen für alle Menschen möglich und bezahlbar sein müssen.

Viele Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben und staatliche Transferleistungen beziehen, verursachen im Vergleich weniger CO2-Emissionen, weil sie zum Beispiel in kleineren Wohnungen leben, weniger elektronische Geräte besitzen oder sich kein eigenes Auto leisten können. Dieses (unfreiwillig) ökologische Verhalten bedeutet aber auch Einschränkungen in den Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe.

Menschen mit wenig Geld sind gleichzeitig besonders stark von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen und haben häufig wenig Spielraum, auf Krisen oder veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Die Voraussetzungen, Verhalten zu ändern und nachhaltigere Lebensweisen anzunehmen, sind häufig nicht gegeben.

In dieser Veranstaltung wollen wir verschiedene Möglichkeiten und Konzepte diskutieren, wie es z.B. durch Änderungen im Sozialrecht oder Umverteilungsmaßnahmen allen Menschen ermöglicht werden kann, an der Transformation aktiv teilzuhaben und welche Rolle ein Wohlfahrtsverband wie die Diakonie in diesem Kontext einnehmen kann und sollte.

Wir freuen uns, dass wir renommierte Expert:innen aus Wissenschaft, Kirche und Diakonie gewinnen konnten, diese Fragen mit uns zu diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 05/2023

AUS DEM ZFF

Termin: 23. Mai 2023

Ort: Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin

Die andauernden Umbrüche haben unsere Gesellschaft und ihre Familien fest im Griff. Die Corona-Krise und damit einhergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Kinder, Jugendliche und ihre Familien herausgefordert: Angesichts (teil-)geschlossener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen stieg die Belastung familiär zu erbringender Sorgearbeit und zeitgleich sank das Wohlbefinden von Familienmitgliedern. Aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Kitas, Schulen, Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen kamen immer wieder an ihre organisatorischen und personellen Grenzen. Zusätzlich erleben wir eine Energie- und Wirtschaftskrise, – ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine – die viele Menschen, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur um ihre Existenz bangen lässt. Damit geraten Familien weiterhin unter enormen Druck.

Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Katharina Spieß (BiB) und Sabine Rennefanz (Journalistin und Autorin), wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten der Frage nachgehen, wie eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein muss. Dabei können wir auf wissenschaftliche Erkenntnisse, auf den Austausch mit Jugendlichen und den Erfahrungen unserer Mitgliedsorganisationen aus der täglichen Arbeit mit und für Familien aufbauen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Das Veranstaltungsprogramm finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 08.05.2023.

Anlässlich der ernüchternden Ergebnisse des Koalitionsausschusses fordern vier progressive Familienverbände die Bundesregierung auf, durch die Einführung der Kindergrundsicherung einen echten Unterschied im Kampf gegen Kinderarmut zu machen. Dafür müssen im Bundeshaushalt die Einnahmen wieder stärker in den Blick genommen werden.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e.V. erklärt: „Für den gewünschten Systemwechsel müssen wir jetzt die richtigen Weichen stellen und auch Geld im Haushalt einplanen, um Kinder und ihre Familien tatsächlich aus der Armut zu holen. Es kann nicht sein, dass der Finanzminister im Koalitionsvertrag verabredete Maßnahmen für Kinder jede Woche aufs Neue hinterfragt und nun auch noch der Koalitionsausschuss Entscheidungen darüber auf später vertagt.“

Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften ergänzt die Position ihres Verbandes: „Kinderarmut ist eine traurige Realität in Deutschland und sie betrifft besonders migrantische Kinder und Jugendliche. Daher: Kindergrundsicherung für alle Kinder – ohne migrationspolitische Ausschlüsse und ausländerrechtliche Diskriminierungen. Der Anspruch auf Kindergrundsicherung darf nicht von der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus abhängig sein.“

Daniela Jaspers, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter fordert: „Wichtig ist, dass alle Kinder unabhängig von der Familienform unterstützt werden, insbesondere Kinder von Alleinerziehenden. Die Kindergrundsicherung sollte realitätsgerecht abbilden, was ein Kind tatsächlich braucht. Durch die Steuerfreibeträge für Kinder erhalten Familien mit hohen Einkommen aktuell mehr Geld fürs Kind als Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen mit dem Kindergeld. Hier sollte es keine falschen Tabus geben: Auch die Höhe des steuerlichen Pauschalbetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung gehört auf den Prüfstand. Es ist Zeit, die soziale Schieflage in der Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen: Kinder aus armen bzw. armutsgefährdeten Familien brauchen eine höhere Unterstützung als jetzt, um ihre Potenziale und Talente entfalten zu können. Für Kinder aus gut situierten Familien können die Eltern diese Unterstützung aus eigener Kraft finanzieren.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, stellt abschließend fest: „Die Kindergrundsicherung muss insbesondere für Familien im SGB II-Bezug eine materielle Verbesserung darstellen. Derzeit hat zum Beispiel die volle Anrechnung von Kindergeld auf das Bürgergeld zur Folge, dass arme Familien überhaupt nicht von einer Kindergelderhöhung profitieren. Damit muss Schluss sein! Eine weitere ungerechte und von der sozialen Realität überholte Regelung ist das Ehegattensplitting. Eine Finanzierung der neuen Kindergrundsicherung wird einfacher, wenn dieses verstaubte Instrument zu ihren Gunsten beendet wird. Das Splitting kommt insbesondere Ehen mit starken Einkommensdifferenzen zu Gute. Eine zeitgemäße Familienförderung soll nicht am Trauschein ansetzen, sondern dort wo Kinder aufwachsen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V., evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften und  Verband alleinerziehender Mütter und Väter vom 29.03.2023

In einem offenen Brief fordern AWO und Zukunftsforum Familie (ZFF) Bundesfinanzminister Lindner auf, seine Blockadehaltung aufzugeben und zusätzliches Geld für die Kindergrundsicherung bereitzustellen.

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums des AWO Bundesverbandes, zeigt sich entsetzt: „Seit Jahrzehnten stagniert die Armut von Kindern und Jugendlichen in unserem Land auf hohem Niveau. Als Träger von Kitas, Familienzentren oder Beratungsstellen sehen wir jeden Tag, was es bedeutet, wenn Kinder und Jugendliche unter Armutsbedingungen aufwachsen. Ihr Selbstwertgefühl leidet, sie haben schlechtere Chancen auf ihrem Bildungsweg und ihr Risiko, krank zu sein, ist deutlich höher. Die Dauerkrisenjahre haben die Situation drastisch verschärft. Es reicht, Finanzminister Lindner muss seine Blockadehaltung aufgeben und Geld zur entschiedenen Armutsbekämpfung bereitstellen! Durch Geld für gute Kitas, Schulen und Sozialarbeit vor Ort und für eine ambitionierte Kindergrundsicherung, welche die Armut beendet.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, fügt hinzu: „Wir fordern von der Bundesregierung, die Kindergrundsicherung als zentralen Baustein zur Bekämpfung von Kinderarmut endlich umzusetzen. Aus unserer Sicht braucht eine wirksame neue Leistung neben einer armutsfesten Höhe auf Grundlage der Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums eine weitgehend automatische Auszahlung, die alle Anspruchsberechtigten erreicht. Darüber hinaus sollte eine Kindergrundsicherung eine sozial gerechte Familienförderung anstreben, die armutsbetroffene Familien mehr unterstützt als wohlhabende Familien. Damit die Kindergrundsicherung diese Wirkung entfalten kann, können die derzeit zur Diskussion stehenden 12 Mrd. Euro maximal ein Anfang sein. Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG gehen wir von circa doppelt so hohen Kosten aus. Wir müssen jetzt in die Zukunft unserer Kinder investieren, das geht nur mit einer Kindergrundsicherung, die auch wirklich ihren Namen verdient!

Hintergrund: Die Bundesregierung plant die Einführung einer Kindergrundsicherung, in welcher die wesentlichen pauschalierbaren Leistungen der monetären Familienförderung wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelsätze nach SGB II/XII, Wohnkostenanteile, kindbedingte Anteile aus dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengefasst werden. Darüber hinaus soll die neue Leistung höher ausfallen als die aktuelle Unterstützung, da sie ein neu zu bemessendes Existenzminimum für Kinder und Jugendliche zu Grunde legt. AWO und ZFF unterstützen dies ausdrücklich, fordern jedoch zudem, dass von Anfang an die Kinderfreibeträge aus dem Steuerrecht systematisch in die Kindergrundsicherung mit einbezogen werden. Die Kindergrundsicherung soll in 2024 beschlossen und ab 2025 ausgezahlt werden. Im Zuge der Beratungen über die langfristige Finanzplanung wird die Kindergrundsicherung jedoch derzeit vor allem von Bundesfinanzminister Lindner öffentlich in Frage gestellt, denn diese neue Leistung kostet zusätzliches Geld.

Den offenen Brief an BM Lindner „Die Kindergrundsicherung ist unverzichtbar, das notwendige Geld für eine armutsfeste Höhe muss bereitgestellt werden!“ steht Ihnen auf unserer Website zur Verfügung.

AWO und ZFF sind seit der Gründung Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.03.2023

Anlässlich der gestern veröffentlichten Ergebnisse des Familienbarometers fordert das ZFF, Rahmenbedingungen für mehr Partnerschaftlichkeit weiterzuentwickeln.  

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung bei Kinderbetreuung und Hausarbeit, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Die aktuellen Ergebnisse des Familienbarometers weisen erneut darauf hin, dass sich mit Geburt des ersten Kindes, trotz anders gelagerter Wünsche und persönlicher Leitbilder, bei den meisten Eltern eine (Re-)Traditionalisierung der Arbeitsteilung einschleicht. Danach übernehmen Mütter den Hauptteil der Sorgearbeit während Väter ihre Erwerbsvorstellungen nach Teilzeittätigkeit nur selten realisieren.“

Altenkamp ergänzt: „Es liegt in öffentlicher Verantwortung, politische Lösungen vorzulegen, die es allen Geschlechtern ermöglichen, Sorgeverpflichtungen zu übernehmen und am Erwerbsleben teilzuhaben. Es ist nun Aufgabe der Bundesregierung, ihre politischen Vorhaben endlich anzupacken: die Weiterentwicklung des Elterngelds, die Einführung einer Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt sowie die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V. Langfristig müssen wir aber weiterdenken. Nur wenn wir Familienpolitik konsistent am Leitbild der Partnerschaftlichkeit ausrichten, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer (geschlechter-)gerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 21.03.2023

SCHWERPUNKT I: Kindergrundsicherung

Pflege, Kindergrundsicherung, energetische Sanierung von sozialen Wohnungen, soziale Absicherung für kleine Selbstständige: Die dringend notwendigen sozialen Reformvorhaben der Ampel bleiben derzeit komplett auf der Strecke, moniert der Deutsche Caritasverband. „Der Regierung fehlt erkennbar der Gestaltungswille, Sozialpolitik als Krisenresilienz-Politik mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten.“

Vom Fortschritts- zum Stillstandsbündnis

„Um die Ankündigungen des Koalitionsvertrages einzulösen, allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Lebenschancen zu bieten, muss die Bundesregierung Geld in die Hand nehmen,“ so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Mit leeren Versprechen wird aus dem selbsternannten Fortschritts- ein Stillstandsbündnis. Mit gravierenden Folgen für die Zukunftschancen derer, die auf Unterstützungsleistungen dringend angewiesen sind.“       

Ohne Finanzierung bleiben viele Vorhaben heiße Luft

Die Probleme sind vielfältig, wie die Caritas aus ihrer Arbeit vor Ort weiß. Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigen Einkommen haben schlechte Bildungs- und Teilhabechancen; viele Pflegebedürftige erhalten nicht die Pflege, die sie brauchen, oder tragen dafür horrende Kosten; Menschen in sozialen Berufen sind am Limit; arme Haushalte ächzen unter steigenden Energiekosten.

Die Bundesregierung hat sich vieles vorgenommen, was sich positiv auswirken würde –  Leistungsverbesserungen für Familien mit niedrigen Einkommen und eine ambitionierte Pflegereform. „Nur: Wenn die Ampel dafür kein Geld bereitstellt, bleiben diese Vorhaben heiße Luft und die rot-grün-gelben Blütenträume zerplatzen“, so Welskop-Deffaa.

Sozial gerechte Klimamaßnahmen, Kindergrundsicherung, Lösungen für die Pflege: Fehlanzeige

Die jüngsten Verabredungen im Koalitionsausschuss nähren die Sorge, dass das Soziale für die Bundesregierung keine Priorität hat. Wirksame sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen wurden dort genauso wenig verabredet wie Lösungen im Streit um die Neugestaltung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Die vorliegenden Vorschläge für eine Pflegereform sind mangels ausreichender Finanzierung gänzlich ungeeignet, den Teufelskreis aus Personalmangel, Einschränkung der Angebote und steigender Kosten für Pflegebedürftige zu durchbrechen. Das Versprechen, für die sogenannte 24-Stunden-Pflege faire Rahmenbedingungen zu schaffen, scheint gänzlich vergessen.

Der Deutsche Caritasverband fordert eindringlich Finanzzusagen für Familienleistungen, die das Existenzminimum aller Kinder verlässlich absichern; die Bereitstellung von Mitteln für ein Gebäudeenergiegesetz, das diesen Namen verdient und ein ambitioniertes Sanierungsprogramm für Sozialwohnungen vorsieht. Bundeszuschüsse für ein Pflegesystem, das menschenwürdiges Leben im Alter sichert, sind auch dringend erforderlich.

Mehr Informationen

Pflegereform: Notwendige strukturelle Reformen bleiben aus (gemeinsame Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege)

Kinder vor Armut bewahren: Eckpunkte einer Kindergrundsicherung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 02.04.2023

Im Streit in der Ampelkoalition über die Kindergrundsicherung appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an Finanzminister Christian Lindner, zügig die Mittel für die Kindergrundsicherung freizugeben. Interne Koalitionsstreitigkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der von Armut betroffenen Kinder ausgetragen werden.

 

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Ich appelliere an Finanzminister Lindner, den Weg für die Kindergrundsicherung freizumachen. Die Kindergrundsicherung ist eines der zentralen Reformprojekte der Ampel. Sie bietet die historische Chance, das Versprechen gleicher Chancen für alle Kinder endlich einzulösen. Es ist wenig zukunftsweisend, ja unverantwortlich, dieses Reformprojekt mit dem Hinweis auf die Erhöhung des Kindergeldes und auf Sparzwänge zu kippen. Drei Millionen Kinder in Deutschland leben in Armut – das ist rund ein Fünftel aller Kinder in unserem Land. Ihnen fehlt es regelmäßig an früher Förderung im Elternhaus und unkomplizierten und leicht zugänglichen Hilfen. Mehr als die Hälfte der Sozialleistungsansprüche verfällt, weil ihre Eltern den Weg durch das Behördendickicht eben nicht finden. Wir wissen längst, dass unterschiedliche Kinder unterschiedliche Formen der möglichst frühen Unterstützung und Hilfen benötigen. Jetzt hat die Regierung die Chance, die Startblöcke für alle Kinder endlich auf dieselbe Linie zu bringen. Damit wird die Strecke für alle Mädchen und Jungen zu ersten Mal gleich lang. Bisher müssen Kinder aus wohlhabenderen Haushalten nur 100 Meter bis zum Ziel laufen, während die anderen ein Vielfaches der Strecke zurücklegen müssen bis sie einen Schulabschluss geschafft haben. Das Existenzminimum von Kindern muss realistisch ermittelt und unbürokratisch zugänglich gemacht werden. Je größer die Not in einer Familie, desto größer muss die Hilfe sein. Wer jetzt nicht handelt, trägt Mitverantwortung dafür, dass sich die Bildungsbiografien von Kindern in Deutschland immer unfairer entwickeln.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.04.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein klares Bekenntnis des Bundesrates zur Einführung einer Kindergrundsicherung in Deutschland. „Das Ergebnis oder besser gesagt Nicht-Ergebnis des Koalitionsausschusses bei der Kindergrundsicherung hat uns wieder einmal vor Augen geführt, dass die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ganz offensichtlich nicht die notwendige Priorität innerhalb der Bundesregierung hat. Das ist verantwortungslos gegenüber den rund drei Millionen Kindern und Jugendlichen, die in unserem Land von Armut betroffen sind. Die Kindergrundsicherung muss jetzt, und nicht erst irgendwann, auf den Weg gebracht werden und so ausgestaltet sein, dass sie die Armutszahlen spürbar senkt und sich damit an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Dazu gehört es einerseits die materielle Absicherung von Kindern und ihren Familien in den Blick zu nehmen, andererseits aber auch ihre ausreichende Versorgung in den Bereichen Gesundheit, Mobilität, Freizeit und soziale Teilhabe sicherzustellen. Entsprechend dringend sollte nun auch eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums erfolgen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Abstimmung des Bundesrates über einen Entschließungsantrag des Saarlandes zur umgehenden Einführung der Kindergrundsicherung.

„Das alles gibt es nicht zum Nulltarif. Deshalb erwarten wir entsprechende Rückendeckung für eine finanziell ausreichend ausgestattete Kindergrundsicherung durch Bundeskanzler Olaf Scholz in den Etatberatungen von Bundesfamilienministern Lisa Paus mit Bundesfinanzminister Christian Lindner. Denn ein so hohes Maß an Kinderarmut darf sich ein Land wie Deutschland nicht mehr länger leisten. Eine effektive Kindergrundsicherung, die Kinder aus der Armut holt, sind wir nicht nur den betroffenen Kindern und Familien schuldig, sie ist auch unerlässlich für eine nachhaltige wirtschaftlich-soziale Ausgewogenheit unseres Landes. Es darf keine weiteren Verzögerungen bei diesem wichtigen armutspolitischen Projekt geben. Wir brauchen bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich ein klares Signal an die junge Generation, dass der gesellschaftliche Skandal der Kinderarmut entschieden angegangen wird. Immer neue Höchststände bei den Kinderarmutszahlen zeigen den dringenden Handlungsbedarf und auch die Notwendigkeit, hier zügig mehr finanzielle Mittel als bisher zur Verfügung zu stellen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran, den es dringend braucht“, so Krüger weiter.

Bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk deutliche Nachbesserungen bei den seit Januar geltenden Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche. „Bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland können wir nicht auf die Kindergrundsicherung warten. Wir brauchen schnellstmöglich eine signifikante Erhöhung der Transferleistungen, ohne die es bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland weitere Rückschläge geben wird. Trotz der seit Januar geltenden Verbesserungen bei den Regelsätzen reicht das Geld in vielen Familien vorne und hinten nicht. Für ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen müssen monetäre Leistungen und soziale Infrastruktur ineinandergreifen. Nur so kann das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland umfassend beseitigt werden. Notwendig ist dafür letztlich ein Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Kommunen“, so Thomas Krüger.

Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes daher die Erstellung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, die mit einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess einhergehen muss und einen ressortübergreifenden Ansatz braucht. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mitbeschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 31.03.2023

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Dr. Ulrich Schneider schrieb heute an den Vorsitzenden der FDP, Christian Lindner, und den Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Dürr, einen Brief in Sachen „Kindergrundsicherung“.

Schneider korrigiert darin die vielzitierten Thesen von angeblich 150 verschiedenen familienpolitischen Leistungen und einer angeblichen Dunkelziffer beim Kinderzuschlag in Höhe von 65 Prozent. Er setzt sich darüber hinaus kritisch mit der tatsächlichen Reichweite der seitens der FDP zur Bekämpfung der Kinderarmut präferierten Wege der Digitalisierung und der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auseinander.

Sie finden den Brief hier zum Download.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 06.04.2023

SCHWERPUNKT II: Familienbarometer

Familienpolitik sorgt für Zusammenhalt, schafft Zuversicht und sozialen Ausgleich in unruhigen Zeiten

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat heute gemeinsam mit Prof. Renate Köcher (Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach) und Christian Böllhoff (Direktor Prognos AG) das Familienbarometer vorgestellt. Im Familienbarometer werden zentrale Trends zum Familienleben in Deutschland analysiert und konkrete Optionen für die Weiterentwicklung familienpolitischer Leistungen aufzeigt. Die Publikation ist auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/familienbarometer.

Der Fokus des Familienbarometers liegt auf den Handlungsfeldern: „Finanzielle Sicherheit für Familien erhöhen“, „Kinderbetreuung bedarfsgerecht weiterentwickeln“ und „Zeitautonomie in herausfordernden Familienphasen erhöhen“.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das Familienbarometer macht deutlich: Mit Familienpolitik können wir Zusammenhalt und Resilienz unserer Gesellschaft stärken. Dafür müssen wir die Rahmenbedingungen für Familien so gestalten, dass sie zu den Bedürfnissen von Familien passen – gerade in Krisen. Das Familienbarometer gibt dafür zuverlässig Orientierung.

Ich sehe es als eine der Kernaufgaben des Staates, Sicherheit zu schaffen – erst recht in Zeiten, in denen sich Menschen um ihre Zukunft sorgen. Deshalb hat vor allem die Umsetzung der Kindergrundsicherung Priorität für mich. Denn mit der Kindergrundsicherung können wir ein Sicherheitsnetz schaffen.

Nach der Geburt des ersten Kindes stellen Eltern zentrale Weichen bei der Aufgabenteilung zwischen Familie und Beruf. Die Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit aber ist dabei in vielen Familien groß. Mit einer Elternstartzeit schaffen wir nun auch einen Schutz- und Schonraum für die erste intensive Phase mit einem neugeborenen Kind, stärken den familiären Zusammenhalt und setzen einen wichtigen Impuls für partnerschaftliche Aufgabenteilung in Familien.“

Prof. Renate Köcher (IfD Allensbach): „Es ist eine besondere Stärke Deutschlands, dass die Bevölkerung soziale Unterschiede ernst nimmt. Das prägt auch die Erwartungen an die Familienpolitik. Die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung benachteiligter Kinder ist der Bevölkerung außerordentlich wichtig. Dies ist ein wesentliches Motiv für die breite Unterstützung der Kindergrundsicherung.“

Christian Böllhoff (Prognos AG): „Die ökonomische Transformation wird gut gelingen, wenn Familien gestärkt werden durch wirksame Geldleistungen, bedarfsgerechte Infrastruktur und eine moderne Zeitpolitik, für die die Unternehmen Mitverantwortung übernehmen.“

Zentrale Ergebnisse des Familienbarometers:

Für das Familienbarometer hat das Institut für Demoskopie Allensbach eine vom BMFSFJ beauftragte repräsentative Studie für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf durchgeführt (Weichenstellungsstudie). Aus dieser Studie und weiteren repräsentativen Allensbach-Umfragen, die in den vergangenen Wochen für die Vorstellung des Familienbarometers gemacht wurden, ergeben sich die folgenden Erkenntnisse:

Eltern durch Krisen unter Druck – 93 % in Sorge wegen Inflation

Familien stehen unter Druck: Die Jahre der Pandemie und die hohe Inflation sind für Familien eine besondere Herausforderung: 93 Prozent der Eltern minderjähriger Kinder macht die Inflation große Sorgen. Die Bilanz der eigenen wirtschaftlichen Lage hat sich im vergangenen Jahr deutlich verschlechtert: Nur noch 43 Prozent der Eltern bewerten ihre Lage positiv. Gleichzeitig werden die staatlichen Entlastungsmaßnahmen von Familien überdurchschnittlich als hilfreich bewertet.

Die Erwartung, dass der Sozialstaat materieller Ungleichheit entgegenwirkt und gute Startchancen für alle Kinder fördert, ist in der Bevölkerung insgesamt und speziell bei Eltern hoch. Unterstützung soll zielgenau sein und denjenigen helfen, die sie brauchen. Das gilt insbesondere in Krisenzeiten. 70 Prozent der Bevölkerung erwarten von der Familienpolitik, dass die Kinderarmut reduziert wird.

75 Prozent der Eltern befürworten Kindergrundsicherung

Die Befunde des Familienbarometers zeigen deutlich: Die Kindergrundsicherung kann Sicherheit und Stabilität schaffen. Mit ihr werden Familien in wirtschaftlich prekären Lagen gestärkt und Kinderarmut wird reduziert. Eine große Mehrheit der Bevölkerung von 60 Prozent und 75 Prozent der Eltern mit minderjährigen Kindern befürwortet die Einführung der Kindergrundsicherung. Sozialer Ausgleich ist den Menschen wichtig – auch dann, wenn auf die Kosten der Kindergrundsicherung hingewiesen wird.

Neben der finanziellen Stabilität braucht es eine verlässliche Betreuungsinfrastruktur, damit Familien mit Vertrauen in staatliche Unterstützung ihre Zukunft planen können. Gute Kinderbetreuung ist für die meisten Familien eine zentrale Voraussetzung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Aufgabenteilung wird beim ersten Kind zementiert

Der Wunsch nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung von Familien- und Erwerbsarbeit ist weiterhin hoch, aber für viele schwer zu realisieren: Knapp die Hälfte (46 %) der Eltern wünscht sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Kinderbetreuung, Haushalt und Erwerbstätigkeit, aber nur ein erheblich kleinerer Teil kann dies tatsächlich umsetzen.

Mit der Geburt des ersten Kindes und dem Beginn der Elternzeit stellen Paare zentrale Weichen für ihre Aufgabenteilung bei Familien- und Erwerbsarbeit. Vor der Geburt des ersten Kindes sind angehende Eltern mit großer Mehrheit noch beide vollzeitberufstätig. Nach der Geburt ändern sich die Erwerbskonstellationen dann erheblich. Die große Bedeutung dieser Entscheidung für die gesamte Erwerbsbiografie und das Lebenseinkommen scheint den meisten aber nicht bewusst zu sein. Die Entscheidung ergibt sich meist, ohne groß thematisiert zu werden.

49 Prozent erwarten Unterstützung der Politik

49 Prozent der Gesamtbevölkerung und 56 Prozent der Eltern mit Kindern unter 6 Jahren erwarten, dass Familienpolitik Eltern bei einer gleichmäßigen Aufteilung von Kinderbetreuung und Beruf unterstützt.

Die Aufgabenteilung in der Familie hat langfristige Effekte auf die Lebenszufriedenheit und die Fachkräftesicherung: Eine partnerschaftliche Aufgabenteilung ermöglicht vielen Müttern die gewünschte stärkere Erwerbsbeteiligung und vielen Vätern die gewünschte stärkere Beteiligung in der Familie. Elternpaare, die ihre Aufgaben in Beruf und Familie gleichgewichtig teilen, berichten auch häufiger als andere Paarfamilien über ein gutes Familienklima, enge Beziehungen zwischen Eltern und Kindern und besonders über gegenseitige Unterstützung der Elternteile (84 Prozent gegenüber 63 Prozent).

Langfristig sorgt die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf für wirtschaftliche Stabilität beider Eltern und ist damit auch eine Antwort auf den Fachkräftemangel. Wenn Väter den Spielraum für Mütter vergrößern, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen bzw. auszubauen, werden Erwerbstätigkeit und -umfänge von Müttern weiter zunehmen.

Pflege von Angehörigen: 75 % wünschen sich Lohnersatzleistung

Längst beschränkt sich die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und familiären Verpflichtungen nicht mehr auf die Kinderbetreuung, sondern umfasst auch die Versorgung pflegebedürftiger Eltern und anderer Angehörige. Zwei Drittel der Bevölkerung können sich grundsätzlich vorstellen, Angehörige zu pflegen. Eine überwältigende Mehrheit von 75 Prozent wünscht sich eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige.

Zentrale Vorhaben des BMFSFJ

Das Familienbarometer macht deutlich: Familienpolitik sorgt für Zusammenhalt, schafft Zuversicht und sozialen Ausgleich in unruhigen Zeiten. Zentrale Vorhaben des BMFSFJ sind dafür:

  • eine Kindergrundsicherung, die Sicherheit gibt und Chancengerechtigkeit beim Start ins Leben stärkt
  • Investitionen in eine verlässliche und gute Kinderbetreuungsinfrastruktur
  • die 2-wöchige Freistellung des Partners oder der Partnerin (Elternstartzeit), um gleich nach der Geburt des Kindes den familiären Zusammenhalt zu stärken
  • eine Reform der Familienpflegezeit, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf deutlich zu verbessern

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.03.2023

Zur heutigen Veröffentlichung des Familienbarometers des Bundesfamilienministeriums erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Das Familienbarometer des Bundesfamilienministeriums zeigt, dass die Pandemiejahre und die hohe Inflation Familien besonders belasten.

Vor diesem Hintergrund darf der Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2024 nicht an den Entwicklungschancen unserer Kinder und Jugendlichen sparen. Als bündnisgrüne Bundestagsfraktion erwarten wir eine auskömmliche Finanzierung der Kindergrundsicherung. Konkret heißt das, dass wir sowohl die Inanspruchnahme familienpolitischer Leistungen durch Digitalisierung und Entbürokratisierung vereinfachen als auch ein Teilhabe sicherndes kindliches Existenzminimum umsetzen müssen.

Das Familienbarometer zeigt auch, dass die Einführung der Kindergrundsicherung von weiteren Maßnahmen flankiert werden muss. Wir setzen uns deshalb gleichzeitig für qualitativ hochwertige und verlässliche Kita und Ganztag in der Grundschule ein. Zudem wird die zweiwöchige Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt und eine Reform der Familienpflegezeit kommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.03.2023

eaf fordert, jetzt mutig Geld in zeitpolitische Instrumente für Eltern zu investieren

Das gestern von Familienministerin Lisa Paus vorgestellte Familienbarometer nimmt Wünsche und Erwartungen von Eltern an die Familienpolitik in den Blick. Ein Fokus liegt auf dem Handlungsfeld „Zeitautonomie in herausfordernden Familienphasen erhöhen“.

Aus Sicht der eaf ist der Ausbau des Basis-Elterngeldes der richtige Weg. Sie favorisiert ein 6+6+6 Modell: 18 Basis-Elterngeld-Monate mit jeweils sechs Monaten exklusiv für einen Elternteil und sechs zur beliebigen Verteilung. „Das kostet natürlich Geld“, so die Bundes­geschäftsführerin Svenja Kraus, „aber gute Familienpolitik darf nicht dem Haushaltsdiktat zum Opfer fallen.“ Sie kritisiert die geplante bloße Umverteilung innerhalb der 14 Elterngeldmonate. „Die Wünsche von Familien sind äußerst unterschiedlich. Deshalb sollte der Bund ihnen größere Spielräume eröffnen, wie das Leben mit Kindern organisiert und finanziert werden kann. Dies nimmt den Druck aus den Familien und dafür setzt sich die eaf ein.“

„Den Fokus auf Zeitpolitik setzen wir als evangelische arbeitsgemeinschaft familie schon länger“, unterstreicht Kraus. Laut Familienbarometer ist eine Reduktion des Erwerbsumfangs von Vätern, um die Lasten der Sorgearbeit innerhalb der Familien besser zu verteilen, aber bisher kaum zu beobachten. „Sorgearbeit passiert nicht nebenbei, sondern beide Elternteile müssen ihre Erwerbsarbeit dafür phasenweise zurückstellen und reduzieren“, erklärt Kraus. „Nur wer von Anfang an mindestens zeitweise allein Sorge für ein Kind übernimmt, kann einschätzen, was das bedeutet und wird später diese Verantwortung anerkennen und teilen. Hier erwarten wir ein deutliches Signal im Bundeshaushalt.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.
eaf vom 21.03.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, haben auf Grundlage des Koalitionsvertrages die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen. Die Kommission hat sich am 31. März 2023 konstituiert.

Die Kommission ist ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium, das aus 18 Expertinnen und Experten besteht und wissenschaftliche Expertise insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften bündelt.

Die Kommission wird in zwei Arbeitsgruppen Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) prüfen. Der Abschlussbericht der Kommission soll zwölf Monate nach Konstituierung vorgelegt werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sollen nicht stigmatisiert werden. Sie brauchen gute Beratung und erreichbare Ärztinnen und Ärzte. Ich begrüße sehr, dass nun die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihre Arbeit aufnimmt, um diese komplexe Thematik durch unabhängige Sachverständige prüfen zu lassen. Ich erhoffe mir Vorschläge, wie die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen in Zukunft gestärkt werden kann.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Ethische Fragen in der Medizin müssen mit dem Fortschritt der Wissenschaft immer wieder neu gestellt und beantwortet werden. Deswegen haben wir eine Kommission berufen, die sich ergebnisoffen mit reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin befassen wird. Sie soll dazu Lösungsvorschläge erarbeiten, die gesellschaftlich konsensfähig sind. Die Mitglieder der Kommission bringen unterschiedliche fachliche Perspektiven und ausgewiesene wissenschaftliche Expertise in diesen Prozess ein. Ich wünsche den Mitgliedern der Kommission viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „In der Kommission haben wir nicht nur Sachverstand aus Rechtswissenschaft und Medizin, sondern auch aus anderen Fachbereichen gebündelt. So schaffen wir für die politische und gesellschaftliche Diskussion einiger der schwierigsten Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung eine aktuelle wissenschaftliche Grundlage. Die beiden Arbeitsgruppen der Kommission sollen unvoreingenommen und ohne inhaltliche Vorgaben von außen arbeiten und dann ihre Schlussfolgerungen vorlegen. Im Anschluss wird dann noch ausreichend Raum bleiben für die notwendige breite politische und gesellschaftliche Diskussion der Ergebnisse.“

Mitglieder der Arbeitsgruppe 1 sind:

  1. Prof. Dr. Maika Böhm, Hochschule Merseburg
  2. Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Universität Potsdam
  3. Prof. Dr. Daphne Hahn, Hochschule Fulda
  4. Prof. Dr. Paulina Starski, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  5. Prof. Dr. Stephanie Wallwiener, Universitätsfrauenklinik Heidelberg
  6. Prof. Dr. Bettina Weißer, Universität zu Köln
  7. Prof. Dr. Maria Wersig, Hochschule Hannover
  8. Prof. Dr. Christiane Woopen, Universität Bonn
  9. Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Universität Konstanz

 

Mitglieder der Arbeitsgruppe 2 sind:

  1. Prof. Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane), Universität Bonn
  2. Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
  3. Prof. Dr. Katharina Hancke, Universitätsfrauenklinikum Ulm
  4. Prof. Dr. Tobias Helms, Philipps-Universität Marburg
  5. Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard), Goethe-Universität Frankfurt
  6. Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Friedrich-Schiller-Universität Jena
  7. Prof. Dr. Jochen Taupitz, Universität Mannheim
  8. Prof. Dr. Friederike Wapler, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  9. Prof. Dr. Claudia Wiesemann, Universitätsmedizin Göttingen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.03.2023

Projekt für ehrenamtliche Erstbegleitung nach der Diagnose Demenz startet

In Deutschland leben etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Jedes Jahr gibt es etwa 440.000 neue Erkrankungen. Um Betroffene nach ihrer Diagnose zu unterstützen, sollen sie von geschulten Ehrenamtlichen begleitet werden können. Das kann ihnen Sicherheit in der neuen Lebenssituation sowie einen Überblick zu Unterstützungsangeboten geben. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG) startet dafür zusammen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Projekt, um ehrenamtliche Erstbegleitung in der Praxis aufzubauen und zu erproben. Sie bietet außerdem eine Handreichung für dieses Ehrenamt an.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Ehrenamtliche Erstbegleiterinnen und Erstbegleiter haben ein offenes Ohr für Betroffene, geben Orientierung zu möglichen Hilfen und stellen Kontakte her. Davon profitieren insbesondere Menschen mit Demenz, die alleine leben. Denn sie können besonders schutzbedürftig sein. Als Bundesseniorenministerin möchte ich die Situation von Demenzerkrankten verbessern. Ich hoffe, dass wir durch dieses Projekt in den nächsten Jahren an vielen Orten in Deutschland ehrenamtliche Erstbegleitungen anbieten.“ 

Monika Kaus, 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „Die Diagnose einer Demenz im frühen Stadium ist für davon betroffene Menschen ein großer Einschnitt. Das Leben ist häufig auf den Kopf gestellt und nicht selten macht sich ein Gefühl von Hilflosigkeit breit. Die bisherige Lebensplanung wird durch die Diagnose komplett in Frage gestellt. Die Idee der „Ehrenamtlichen Erstbegleitung“ setzt hier an, um die Betroffenen in den ersten Monaten nach der Diagnose nicht allein zu lassen und ihnen Hilfestellungen zu geben, sich im Versorgungs- und Unterstützungssystem zurecht zu finden.“

Die Nationale Demenzstrategie sieht vor, eine niedrigschwellige Erstbegleitung von Menschen mit beginnender Demenz durch ehrenamtliche Personen auszubauen. Initiativen und Organisationen sind aufgerufen, solche Angebote aufzubauen und zu erproben. Zur Unterstützung bietet die DAlzG auch fachliche Begleitung an:

  • für Personen und Träger, die solche Angebote koordinieren
  • für die ehrenamtlichen Begleitungen selbst
  • Kontaktvermittlung zu Referentinnen und Referenten für die Schulung der Ehrenamtlichen
  • zur Förderung des Austausches der umsetzenden Organisationen untereinander.

Die DAlzG arbeitet eng mit der Netzwerkstelle Lokale Allianzen der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V. zusammen. Die „Ehrenamtliche Erstbegleitung“ und die Handreichung sollen in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich evaluiert werden.

Das Projekt ergänzt existierende Angebote. So bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e. V. die Online-Weiterbildung „Demenz und Ehrenamt in der Arbeit mit älteren Menschen“ an.

Im Rahmen des Bundesprogramms „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ können Netzwerke für ehrenamtliche Erstbegleitung von Menschen mit Demenz über einen dreijährigen Zeitraum auch finanzielle Förderung erhalten. Die Bewerbung für 2024 ist seit 1. März 2023 möglich.

Hintergrund

Die Nationale Demenzstrategie wurde 2020 durch die Bundesregierung beschlossen. Sie wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) begleitet. Co-Vorsitzende ist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG). Ziel ist es, durch mehr als 160 Einzelmaßnahmen aus vier Handlungsfeldern bis 2026 die Situation von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen in Deutschland zu verbessern. Mehr als 70 Akteure sind an der Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie beteiligt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.03.2023

Zum Kabinettsbeschluss zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Kordula Schulz-Asche, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

Wir haben lange auf diesen Kabinettsentwurf gewartet, endlich kann die Pflegereform in das parlamentarische Verfahren.

Der Entwurf bringt Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und die Pflegenden. Ein wichtiger Schritt ist die Erhöhung des Pflegegelds und der Zuschüsse der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege. Zugleich muss man feststellen, dass der Finanzminister verhindert hat, dass die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen in der Höhe entlastet werden, wie es notwendig wäre.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mittel zur Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben werden nicht bereitgestellt. Dies sind insbesondere die Rentenbeiträge für Pflegende Angehörige in Höhe von 3,7 Mrd. Euro im Jahr und die Kosten für Pflegeausbildung in Höhe von 750 Mio. Euro im Jahr. Da diese Ausgaben weiter von den Beitragszahler*innen getragen werden, werden diese nicht entlastet. Sie müssen weiterhin allein die erforderlichen Mittel aufbringen, um die Pflegeversicherung zu stabilisieren.

Die vereinbarte Vereinfachung bei der Beantragung von Entlastungsleistungen in der häuslichen Pflege fehlt. Auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bleiben hinter dem Vereinbarten zurück. In all diesen Punkten werden wir im parlamentarischen Verfahren auf Nachbesserungen dringen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.04.2023

Zur Einsetzung der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Saskia Weishaupt, Obfrau im Gesundheitsausschuss:

Es ist gut und wichtig, dass die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin jetzt eingesetzt wird und ihre Arbeit aufnimmt. Damit setzen wir als Ampel-Koalition um, was wir im Koalitionsvertrag beschlossen haben. Ziel ist, eine verfassungskonforme Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu erarbeiten sowie Legalisierungsmöglichkeiten der Eizellspende und altruistischer Leihmutterschaft zu prüfen.

Für uns Grüne ist klar: Wir brauchen eine neue gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches als Ersatz für den § 218 StGB. Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen und Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, sollen nicht weiter grundsätzlich kriminalisiert werden.

Die strafrechtsbasierte Regelung führt zu einer Tabuisierung und Stigmatisierung von selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen und dadurch auch zu einer mangelhaften medizinischen Versorgungslage. Es gibt nicht genügend Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, weil die Kriminalisierung durch § 218 StGB eine große Hürde darstellt. Im Studium wird den Medizinstudierenden der Schwangerschaftsabbruch auf Grund der gesetzlichen Verortung nicht vermittelt. Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen, müssen wegen der schon geringen – und weiter abnehmenden – Zahl an Anlaufstellen oft weite Strecken zurücklegen. Außerdem gibt die strafrechtliche Regelung den Anti-Choice-Gruppen, die Ärzt*innen und ungewollt Schwangere belästigen und diffamieren, eine gesetzliche Basis.

Auch wird die Kommission Legalisierungsmöglichkeiten der sogenannten Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft prüfen. Besonders die Perspektive der Spenderinnen und Leihmütter muss im Vordergrund stehen. Bestehende soziale und finanzielle Ungleichheit darf nicht dazu führen, dass sich Frauen gezwungen sehen, Eizellen abzugeben oder ein Kind für Dritte auszutragen.

Wir werden diesen Prozess engmaschig begleiten und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.03.2023

Zur heutigen Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts zum Elterngeld erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zum Elterngeld zeigen, dass wir gesellschaftlich noch weit von einer gleichberechtigen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entfernt sind. Zwar verzeichnen wir einen positiven Trend, wonach mit 26,1 Prozent immer mehr Väter Elternzeit nehmen, doch vom Wunsch vieler junger Familien nach paritätischer Aufteilung sind wir noch weit entfernt. Auch die Bezugsdauer unterscheidet sich nach wie vor erheblich zwischen Frauen und Männern. Während Frauen durchschnittlich 14,6 Monate zu Hause bleiben, sind es bei Männern nur 3,6 Monate.

Als Grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns für eine gleichberechtige Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ein. In einem ersten Schritt führen wir die Familienstartzeit ein, wodurch der zweite Elternteil für zwei Wochen nach der Geburt freigestellt wird. Das ermöglichen wir auch für Alleinerziehende. Damit unterstützen wir Familien in dieser besonders vulnerablen aber auch wichtigen und schönen Zeit.

Außerdem fördern wir mit dem Kita-Qualitätsgesetz und dem Ganztag in Grundschulen bedarfsgerechte und bessere Bildung und ermöglichen damit beiden Elternteilen einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Weitere Maßnahmen werden folgen, zum Beispiel die Entbürokratisierung und Digitalisierung des Elterngelds.

Das alles sind wichtige und richtige Maßnahmen. Doch klar ist auch: Es muss noch mehr folgen. Wir werden uns genau anschauen, aus welchen Gründen in manchen Familien eine paritätische Aufgabenverteilung gelingt und in anderen nicht – obwohl die Mehrheit der jungen Eltern sich eine paritätische Aufteilung wünscht. In diesem Zusammenhang ist ein Blick auf Familien mit niedrigen Einkommen und dementsprechend niedriger Elterngeldhöhe besonders wichtig. Auch hier braucht es Verbesserungen, damit es nicht am Geldbeutel hängt, ob der zweite Elternteil Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen kann oder nicht.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.03.2023

Entlastungsbudget muss in die Pflegereform aufgenommen werden

Das Bundeskabinett hat am 5. April 2023 den Entwurf eines Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Wilfried Oellers:

„Pflegende Angehörige verdienen unsere Unterstützung. Sie leisten einen großen Dienst für unsere Gesellschaft. Nicht selten unter großen persönlichen, beruflichen und gesundheitlichen Entbehrungen helfen sie pflegebedürftigen Menschen, oftmals mit einer Behinderung und darunter vielfach Kindern.

Für diese Angehörigen entpuppt sich der Regierungsentwurf der Ampel zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz als Etikettenschwindel und als eine große Enttäuschung. Denn das im Referentenentwurf noch enthaltene Entlastungsbudget – der gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – ist von der Ampel still und heimlich gestrichen worden.

In unserem im vergangenen Herbst beschlossenen Positionspapier ‚Barrieren abbauen – Bewusstsein schaffen – Teilhabe sichern‘ haben wir uns als Unionsfraktion ausdrücklich zum Entlastungsbudget bekannt. Genauso fordern wir die Schaffung von mehr Kurzzeitpflegeplätzen, um pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität und auch einmal Ruhezeiten zu ermöglichen.

Wir fordern daher die Ampelfraktionen dringend dazu auf, das Entlastungsbudget im parlamentarischen Verfahren in das Gesetz aufzunehmen.“ 

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 12.04.2023

„Mieterinnen und Mietern kommt die Untätigkeit der Regierung teuer zu stehen. In Anbetracht der steigenden Energiekosten sitzen die 20 Millionen Miethaushalte auf einer tickenden Zeitbombe. Es wird höchste Zeit, dass der ‚Kanzler für bezahlbares Wohnen‘ ein Machtwort spricht“, erklärt die mieten- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Caren Lay, angesichts der heutigen Veröffentlichung der Destatis-Auswertung zur steigenden Wohnkostenbelastung. Lay weiter:

„Diese Zahlen sind erschreckend, überraschend sind sie nicht. Schon seit vielen Jahren steigen die Mietkosten rasant, schon seit Jahren ist die Hälfte der Miethaushalte in den Städten überlastet. Jetzt spitzt sich die Situation durch die Inflation zu. Im vergangenen Jahr haben die fast 20 Millionen Miethaushalte im Schnitt 27,8 Prozent ihres Einkommens für Kaltmiete und Betriebskosten ausgegeben. 16 Prozent aller Miethaushalte weisen eine Mietbelastung von mehr als 40 Prozent auf. Die rasant gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten sind noch nicht mit eingerechnet.

Das ist das Ergebnis von jahrelanger Unfähigkeit, Politik im Interesse der Mieterinnen und Mieter zu machen. Die unterlassene Hilfeleistung für Miethaushalte setzt die Ampel-Regierung bedauerlicherweise fort: Die versprochene Mietrechtsnovelle lässt ebenso auf sich warten wie die Wiederherstellung des Vorkaufsrechtes oder die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit. Statt der versprochenen 100.000 neuen Sozialwohnungen waren es im Jahr 2022 de facto 27.000 weniger. Wie bereits die Vorgängerregierung hat auch diese Regierung nicht den Mut, sich mit der Immobilienlobby anzulegen. Die Ampelparteien schieben sich wechselseitig die Schuld in die Schuhe, der Kanzler für bezahlbares Wohnen ist abgetaucht.

Wir brauchen endlich einen bundesweiten Mietenstopp, den die SPD im Wahlkampf noch vollmundig versprochen hat. Außerdem brauchen wir einen bundesweiten, atmenden Mietendeckel, der die unterschiedlichen Situationen vor Ort berücksichtigt. Ein Neustart im sozialen Wohnungsbau und eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit müssen endlich kommen. Die Ampel darf die Mieterinnen und Mieter nicht weiter im Stich lassen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 31.03.2023

Die Kinderkommisssion teilt mit:

„Lesen ist Malen im Kopf“ – mit diesem Bild verweist der Vorsitzende der Kinderkommission, Paul Lehrieder, zum Internationalen Kinderbuchtag auf die Freude, die das Lesen machen kann: 

„Lesen eröffnet eine neue Welt, regt die Phantasie an und bildet so auf ganz eigene Weise. Es ist eine Schlüsselkompetenz, ohne die der Zugang zur Wissens- und Informationsgesellschaft verschlossen bleibt. Lesen richtet den Blick und den Verstand auf Dinge, die ansonsten nicht im eigenen Blickfeld liegen, und erlaubt ein Eintauchen in die große Vielfalt unserer Welt. Wer mit offenen Augen liest, der lernt, dieser Vielfalt wertschätzend zu begegnen. Das ist für ein respektvolles Zusammenleben in unserer Gesellschaft unerlässlich“.

Der Internationale Kinderbuchtag wird seit 1967 am 2. April, dem Geburtstag von Hans Christian Andersen, begangen. Mit diesem Aktionstag soll die Freude am Lesen und das Interesse an Kinder- und Jugendliteratur gefördert und ein Zugang zu Kinderbüchern mit literarischem und künstlerischem Anspruch geschaffen werden.

Leider haben nicht alle Kinder die Chance, für sich zu entdecken, welchen Spaß das Lesen machen kann. Erzieherinnen und Erzieher, Pädagoginnen und Pädagogen und vor allem die Eltern sind aufgerufen, die Freude und Begeisterung am Lesen zu wecken. Kommunen sind aufgerufen, Lese- und Bücherräume für Kinder vorzuhalten. Lesen und Vorlesen mit Kindern sollte in den Familien und Kitas zum Alltag gehören – meint die Kinderkommission.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.03.2023

Rund 283.000 mit BAföG-geförderte Studierende hatten im Wintersemester 2022/23 Anspruch auf den Heizkostenzuschlag I in Höhe von 230 Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/6222) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5976) hervor.

Das seien 9,6 Prozent der Studierenden, schreibt die Bundesregierung und bezieht sich dabei auf die Studierendenstatistik des Statistischen Bundesamtes, wonach im Wintersemester 2021/22 fast drei Millionen Studierende an Hochschulen in Deutschland eingeschrieben waren. Bezogen auf die in der amtlichen BAföG-Statistik 2021 erfassten rund 467. 600 BAföG-geförderten Studierenden, seien das 60,4 Prozent.

Zudem hätten rund 60.000 der insgesamt rund 155.400 im Jahr 2021 mit BAföG geförderten Schüler Anspruch auf den Heizkostenzuschuss I, heißt es in der Antwort weiter. Hinzu kämen außerdem etwa 79.000 „Ausbildungsfortbildungsteilnehmende“, die nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zwischen Oktober 2021 und März 2022 Unterstützung erhalten haben: Sie hätten ebenfalls Anspruch auf den Zuschuss. Darunter befänden sich auch Fachschüler, schreibt die Bundesregierung. Wie viele genau, werde jedoch nicht erfasst.

Aussagen zur Anzahl der mit dem Heizkostenzuschuss II in Höhe von 345 Euro unterstützten Studierenden und Schüler macht die Bundesregierung in der Antwort nicht: Abschließende Meldungen der Länder über die mit dem Heizkostenzuschuss II geförderten BAföG- bzw. AFBG-Berechtigten lägen noch nicht vor, heißt es dort zur Erklärung. Die Auszahlung der Zuschüsse sei voraussichtlich erst Ende April 2023 abgeschlossen.

Die Union hatte mit der Anfrage Auskunft über die „Unterstützung von Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler in der aktuellen Krise“ verlangt und insbesondere nach der Auszahlung des Heizkostenzuschlag I an sie gefragt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 254 vom 11.04.2023

Studie auf Basis von SOEP-Daten zeigt: Kinder machen unter anderem seltener (Fach-)Abitur, wenn ein Elternteil arbeitslos war – Studiendesign erlaubt es, gemessene Effekte kausal zu interpretieren – Ergebnisse verdeutlichen Abhängigkeit des Bildungserfolgs vom Elternhaus – Bildungspolitik sollte dem entgegenwirken, Ganztagsschulausbau ist wichtiger Schritt

Sind die Eltern in der Grundschulzeit ihres Kindes arbeitslos, leidet dessen Bildungserfolg nachhaltig: Ihr Kind erreicht dann viele Jahre später niedrigere Bildungsabschlüsse. Das ist das Ergebnis einer Studie der Abteilung Bildung und Familie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die Celina Tippmann und Felix Weinhardt Daten den Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet haben. Das Besondere an der Untersuchung: Anders als bisherige Studien legt sie den Schwerpunkt auf die Arbeitslosigkeit der Eltern im Grundschulalter der Kinder, also im Alter von sechs bis neun Jahren. Trotz der langen Zeit zwischen der Arbeitslosigkeit der Eltern und den gemessenen Effekten erlaubt es das Studiendesign, die Ergebnisse kausal zu interpretieren – die Arbeitslosigkeit der Eltern ist also tatsächlich die Ursache für die schlechteren Bildungsergebnisse ihrer Kinder.

„Die Studie zeigt ein weiteres Mal, wie stark der Bildungserfolg in Deutschland vom Elternhaus abhängt“, sagt Tippmann, Co-Autorin der Studie. Die Effekte treten demnach insbesondere dann auf, wenn der Vater arbeitslos war: Betroffene Kinder erreichen mit einer um gut 30 Prozentpunkte geringeren Wahrscheinlichkeit das Abitur oder Fachabitur. Ein Studium schließen Kinder mit einem in ihrer Grundschulzeit arbeitslosen Vater mit einer um fast neun Prozentpunkte geringeren Wahrscheinlichkeit ab.

Bei einer Arbeitslosigkeit der Mutter sind die Effekte schwächer oder gar nicht vorhanden. „Das bedeutet aber nicht, dass der Arbeitslosigkeit von Müttern eine geringere Bedeutung beigemessen werden sollte als der von Vätern“, erklärt Tippmann. Die Kinder in der untersuchten Stichprobe wurden zwischen 1979 und 2001 geboren – seitdem ist zum Beispiel die Erwerbstätigkeit von Müttern deutlich gestiegen. Entsprechend dürfte bei späteren Geburtsjahrgängen die Arbeitslosigkeit von Müttern eine größere Rolle spielen.

Ganztagsausbau kann ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit sein

Arbeitslosigkeit verursacht also noch Jahre später hohe soziale Kosten – und zwar generationenübergreifend. Deshalb gilt es Tippmann und Weinhardt zufolge, Arbeitslosigkeit so weit wie möglich zu verhindern und besonders Kinder vor den Folgen zu schützen. Dafür müsse das Bildungssystem so gestaltet werden, dass der Bildungserfolg der Kinder weniger stark von den Eltern abhängt. „Ganztagsschulen und der beschlossene Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Grundschulalter ab 2026 sind ein wichtiger Schritt “, sagt Weinhardt, Co-Autor der Studie. „Nun kommt es darauf an, den Rechtsanspruch auch tatsächlich zu erfüllen und eine hohe Qualität der Betreuung sicherzustellen.“ Nur dann könne dieser dazu beitragen, Bildungsungleichheit zu reduzieren, so Weinhardt. „Nicht nur mit Blick auf die Chancengleichheit ist das dringend geboten, sondern aus gesamtwirtschaftlicher Sicht auch vor dem Hintergrund des schon heute bestehenden Fachkräftemangels, der sich noch deutlich verschärfen dürfte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 22.03.2023

Für die Qualität in Kitas gilt der Personal-Kind-Schlüssel als wichtiges Merkmal. Dieser hat sich in den vergangenen zehn Jahren zwar deutlich verbessert: So ist eine pädagogisch tätige Person in Gruppen mit unter 3-Jährigen rechnerisch im Mittel für 4 Kinder zuständig, und damit für ein Kind weniger als noch vor zehn Jahren (2012: 4,9; 2021: 4,0). Doch benennen Dr. Christiane Meiner-Teubner und Katharina Knopp in der aktuellen Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse mit dem Titel „Frühe Bildung weiterentwickeln“ auch Verbesserungsbedarf. Dieser betrifft vor allem die ostdeutschen Bundesländer, wo sich eine Fachkraft um 5 bis 6 Kinder dieser Altersgruppe kümmert.

Fachkräftemangel erschwert die Qualitätsentwicklung

Eine große Herausforderung für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung stellt zudem der akute Fachkräfteengpass dar, schreiben die DJI-Wissenschaftlerinnen Birgit Riedel, Prof. Dr. Susanne Kuger, Dr. Diana Schacht und Franka Baron in ihrem Artikel. Das zeigen Ergebnisse aus dem am Deutschen Jugendinstitut (DJI) und im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund angesiedelten Projekt „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung“ (ERiK): Ein hoher Anteil an Stellen in den Kitas bleibt demnach mehr als sechs Monate unbesetzt. Dies hat erhebliche Konsequenzen für den Kita-Alltag: So wird fehlendes Personal in der Regel durch Überstunden der anwesenden Fachkräfte und größere Gruppen ausgeglichen. Außerdem helfen häufig Leitungskräfte aus, die eigentlich anderen Aufgaben nachgehen müssten.

Staatssekretärin Deligöz fordert, Kosten für Erzieherinnen-Ausbildung abzuschaffen

Im Hinblick auf die Gewinnung und Bindung von Fachkräften spricht sich die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Ekin Deligöz für höhere Löhne in den Einrichtungen aus. Außerdem fordert sie im Interview mit DJI Impulse unter anderem, die Kosten für die schulische Erzieher:innen-Ausbildung flächendeckend abzuschaffen und die Fachkräfte im Arbeitsalltag von Zusatzaufgaben zu entlasten, die nicht in den pädagogischen Bereich fallen.

Kita-Zugang ist nicht für alle gleich

Verbesserungsbedarf gibt es laut DJI Impulse auch bei der gleichberechtigten Teilhabe an früher Bildung: So besuchen in Deutschland Kinder von Eltern mit geringerem Bildungsabschluss und Migrationshintergrund seltener und später die Kindertagesbetreuung als der Durchschnitt der entsprechenden Altersgruppe. Anhand von Ergebnissen der international vergleichenden Equal-Access-Studie des Deutschen Jugendinstituts stellen DJI-Wissenschaftler:innen dar, wie Kommunen Barrieren für benachteiligte Familien abbauen können.

Der Blick auf andere Länder

Wie Herausforderungen bei der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung in anderen Ländern bewältigt werden, zeigen die Beiträge von drei Gast-Autor:innen. Sie illustrieren, wie in Gent und Brüssel die Kommunalpolitik Ungleichheiten beim Kita-Zugang verringert, wie Finnland Evaluationen gezielt nutzt, um ein gleichwertiges Angebot in allen Kommunen zu stärken und wie Norwegen innerhalb von 15 Jahren die Anzahl männlicher Fachkräfte verdreifachte. Die international vergleichende Forschung zur frühen Bildung wird am DJI seit zehn Jahren vom Internationalen Zentrum Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung vorangetrieben. Anlässlich des Jubiläums werden wichtige Meilensteine nachgezeichnet.

Fachkräfte sind im internationalen Vergleich gut ausgebildet

Die international vergleichende Forschung zeigt auch: Deutschlands Kita-Fachkräfte sind gut ausgebildet, wie Ergebnisse der OECD-Studie TALIS-Starting-Strong nachweisen. Dies gilt als wichtige Voraussetzung dafür, dass Fachkräfte die Interaktionen mit den Kindern gut gestalten können. Dr. Katja Flämig, Leiterin der Fachgruppe „Pädagogische Konzepte der Kindheit“ am DJI erklärt in ihrem Artikel und im „DJI Videocast Perspektiven“, wie die Interaktionsqualität erhoben werden kann und warum es wichtig ist, die Sicht von Kindern, Eltern und Fachkräften bei der Qualitätsentwicklung einzubeziehen.

Das Forschungsmagazin DJI Impulse berichtet über die wissenschaftliche Arbeit am DJI, einem der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute in Deutschland. Regelmäßig informieren Wissenschaftler:innen über relevante Themen aus den Bereichen Kindheit, Jugend, Familie sowie Bildung und liefern Impulse für Politik, Wissenschaft und Fachpraxis.

In einer Videoreihe, die die thematischen Schwerpunkte in DJI Impulse begleitet, benennen DJI-Wissenschaftler:innen auf Basis der wissenschaftlichen Analysen im Forschungsmagazin zentrale Herausforderungen und formulieren Lösungsansätze.

Die DJI Impulse-Ausgabe mit dem Schwerpunkt „Frühe Bildung weiterentwickeln“ kann kostenlos bestellt und heruntergeladen werden: www.dji.de/impulse

Folge 2 der Videoreihe mit Dr. Katja Flämig, Leiterin der Fachgruppe „Pädagogische Konzepte für die Kindheit“ am DJI: www.dji.de/videocast-perspektiven-folge2

Mehr Angebote zum Impulse-Schwerpunkt: www.dji.de/fruehebildung

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 22.03.2023

  • Überdurchschnittlich hohe Mietbelastungsquote für nach 2019 eingezogene Haushalte, Einpersonenhaushalte sowie Haushalte in Großstädten
  • 3,1 Millionen Haushalte hatten eine Mietbelastung von 40 % und mehr
  • 1,5 Millionen Haushalte gaben sogar mindestens die Hälfte ihres Einkommens für Nettokaltmiete und verbrauchsunabhängige Betriebskosten aus
  • Bruttokaltmiete je Quadratmeter bundesweit im Schnitt bei 8,70 Euro 

Im Jahr 2022 haben die rund 19,9 Millionen Hauptmieterhaushalte in Deutschland durchschnittlich 27,8 % ihres Einkommens für die Miete ausgegeben. Diese Mietbelastungsquote gibt den Anteil der Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete zuzüglich verbrauchsunabhängiger Betriebskosten) am Haushaltsnettoeinkommen an. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation 2022 weiter mitteilt, war die Mietbelastungsquote für die rund 6,6 Millionen Haushalte, die ihre Wohnung 2019 oder später angemietet haben, mit 29,5 % um 2,7 Prozentpunkte höher als für die rund 2,7 Millionen Haushalte, die ihren Mietvertrag bereits vor 1999 abgeschlossen haben (26,8 %).  

3,1 Millionen Haushalte mit einer Mietbelastung von 40 % oder mehr

Rund 1,5 Millionen Mieterhaushalte wiesen 2022 eine Mietbelastung von 50 % oder mehr auf. Etwa 1,6 Millionen weitere Mieterhaushalte wendeten für die Bruttokaltmiete zwischen 40 % und 50 % ihres Haushaltseinkommens auf. Insgesamt hatten somit 16 % aller Haushalte, die zur Miete wohnten, eine Mietbelastung von mehr als 40 %. 

Besonders belastet waren Einpersonenhaushalte, deren Mietbelastungsquote im Durchschnitt bei knapp einem Drittel (32,7 %) ihres Einkommens lag. Haushalte mit zwei Personen mussten dagegen weniger als ein Viertel (22,8 %) ihres Einkommens für die Miete einplanen. 

Mietbelastung und Miete pro Quadratmeter in Großstädten überdurchschnittlich

In Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern mussten Mieterhaushalte im Jahr 2022 mit durchschnittlich 28,9 % mehr von ihrem Einkommen für die Bruttokaltmiete verwenden als in Kleinstädten beziehungsweise Orten mit bis zu 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, wo die Mietbelastungsquote lediglich 25,9 % betrug. Nah am Durchschnitt war hingegen die Belastung von Haushalten in einer mittelgroßen Stadt mit einer Einwohnerzahl zwischen 20 000 und 100 000. Dort zahlten die Haushalte im Schnitt 27,6 % ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete. 

Neben dem Verhältnis von Miete zu Einkommen lassen sich auch für die Miete je Quadratmeter Unterschiede feststellen. Diese unterscheidet sich beispielsweise nach der Lage der Wohnung sowie dem Einzugsjahr. So betrug die Bruttokaltmiete je Quadratmeter im Jahr 2022 bundesweit im Schnitt 8,70Euro. Wer in einer Großstadt lebte, musste auf den Quadratmeter gerechnet mit 9,60 Euro jedoch eine deutlich höhere Miete zahlen als in mittelgroßen Städten (8,20 Euro) oder kleineren Orten (7,50 Euro). Dies bedeutet beispielsweise, dass zwei Haushalte mit Mietwohnungen von je 75 Quadratmetern Größe, von denen einer in einer Großstadt und einer in einer Mittelstadt wohnt, im Durchschnitt allein durch diesen Umstand einen Mietunterschied von etwa 105 Euro aufwiesen. Beim Vergleich zwischen Groß- und Kleinstadt betrug der Mietunterschied in diesem Beispiel sogar rund 158 Euro. 

Um die Entwicklung von Mieten nachzuvollziehen, lohnt es sich, zudem das Einzugsjahr zu berücksichtigen. Hier zeigt sich, dass Mietende, die 2019 oder später eingezogen sind, unabhängig von der Einwohnerzahl der Wohngemeinde überdurchschnittlich hohe Mieten und Belastungsquoten aufweisen. Der Unterschied zwischen der durchschnittlichen Bruttokaltmiete dieser Gruppe und dem Gesamtdurchschnitt betrug 2022 etwa 1,10 Euro je Quadratmeter. In Großstädten war dieser Unterschied mit 1,40 Euro deutlich höher als in mittelgroßen Städten (1,00 Euro) oder Kleinstädten (0,80 Euro). 

Methodische Hinweise: 

  • Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten zum Mikrozensus. Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus dem nur vierjährlich erhobenen Zusatzprogramm Wohnen (Aufbereitungsstand 31. März 2023), das erstmals im Rahmen des 2020 neu gestalteten Mikrozensus durchgeführt wurde. Vergleiche mit den Ergebnissen aus früheren Jahren sind daher nur sehr eingeschränkt möglich.
  • Die Mietbelastung eines Haushalts ist der Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen. Dieser Indikator wird ohne die verbrauchsabhängigen Bestandteile der Miete berechnet, um eine vom individuellen Verbrauch der Haushalte unabhängigen Vergleich zu ermöglichen.
  • Sofern auch die verbrauchsabhängigen Bestandteile der Miete berücksichtigt werden, wird von der Belastung durch Wohnkosten gesprochen. Diese wird nicht standardmäßig ausgewiesen, da sie vom individuellen Verbrauch der Haushalte abhängt und somit einen Vergleich erschwert.
  • Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete (Grundmiete) und den kalten Nebenkosten zusammen, die an die Vermieter/-innen gezahlt werden. Das sind zum Beispiel die monatlichen Betriebskosten einer Wohnung für Haus- und Straßenreinigung, Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Hausmeisterleistungen, Schornsteinreinigung, Kabelanschluss; die Grundsteuer oder Gebäudeversicherungen gehören ebenfalls dazu. Sofern diese Kosten nicht an die Vermieter/-innen gezahlt werden, sind diese seit dem Erhebungsjahr 2022 nicht mehr in der Bruttokaltmiete sowie der Mietbelastungsquote berücksichtigt, sondern werden als Zahlungen an Dritte gesondert erfasst.
  • Zum Haushaltsnettoeinkommen zählen im Mikrozensus alle Zahlungen, die zum Haushaltseinkommen beitragen. Dies ist die Summe aller Einkunftsarten abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, zum Beispiel Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, Renten, Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen oder auch staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kinder- und Wohngeld.
  • Für die Ergebnisse zu Mieten und zur Mietbelastung wurden lediglich Hauptmieterhaushalte ausgewertet, die alleine in einer Wohnung leben. Das heißt, dass zum Zeitpunkt der Befragung neben dem befragten kein weiterer Haushalt in der Wohnung gelebt hat. Insbesondere klassische Wohngemeinschaften sind daher nicht Bestandteil der ausgewiesenen Ergebnisse. Hauptmieterhaushalte sind alle Haushalte, die angegeben haben, Hauptmieter der von ihnen bewohnten Wohnungen zu sein. Haushalte in anderen Mietverhältnissen, wie zum Beispiel einer Untervermietung oder auch mietfreien Überlassung, wurden nicht berücksichtigt.
  • Bei den Angaben für die Bruttokaltmiete je Quadratmeter in Euro wurde der Cent-Betrag jeweils auf Zehner gerundet.
  • Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden seit dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse (voraussichtlich im Januar 2024 für das Berichtsjahr 2022) veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Bei den Angaben handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Weitere Ergebnisse aus dem Zusatzprogramm Wohnen bietet die Rubrik Tabellen (hier: „Wohnsituation privater Haushalte“ sowie „Mieten und finanzielle Belastungen durch die Wohnsituation“) auf der Themenseite „Wohnen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort finden sich auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema. Ausführliche Informationen zum im Jahr 2020 neugestalteten Mikrozensus sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus bietet die Sonderseite www.destatis.de/mikrozensus2020.

Detaillierte Ergebnisse aus weiteren Themenbereichen des Mikrozensus werden in den kommenden Monaten gesondert im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Bereits jetzt sind weitere Ergebnisse in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12211) verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung  Statistisches Bundesamt vom 31.03.2023

Frauen bekommen ihr erstes Kind immer später – nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Staaten der Europäischen Union: Im Jahr 2021 waren Frauen in der EU im Schnitt 29,7 Jahre alt, wenn sie zum ersten Mal Mutter wurden. Das Durchschnittsalter der Erstgebärenden ist nach vergleichbaren Ergebnissen, die seit 2013 vorliegen, kontinuierlich gestiegen; im Jahr 2013 betrug es noch 28,8 Jahre. Deutschland liegt mit einem Durchschnittsalter von 30,1 Jahren im oberen Drittel der EU-Staaten, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat weiter mitteilt. 

Besonders hoch war das Alter von Frauen bei der Geburt des ersten Kindes im Jahr 2021 in Spanien und Italien (jeweils 31,6 Jahre), gefolgt von Luxemburg (31,3 Jahre) und Irland (31,2). Vergleichsweise früh bekommen Frauen dagegen in den osteuropäischen EU-Staaten ihr erstes Kind: allen voran in Bulgarien mit einem Durchschnittsalter von 26,5 Jahren sowie in Rumänien mit 27,1 Jahren und der Slowakei mit 27,3 Jahren. Doch auch in diesen Staaten bekommen Frauen immer später ihr erstes Kind.   

Die Geburtenrate betrug 2021 im EU-Durchschnitt 1,53 Kinder je Frau

Damit die Bevölkerung eines Landes – ohne Zuwanderung – nicht schrumpft, müssten in hoch entwickelten Ländern rein rechnerisch etwa 2,1 Kinder pro Frau geboren werden. In allen EU-Mitgliedstaaten lag die zusammengefasste Geburtenziffer im Jahr 2021 deutlich darunter, im Schnitt bekam im Jahr 2021 eine Frau 1,53 Kinder. Dabei sind nicht nur sehr unterschiedlich hohe Geburtenziffern zu beobachten, auch die Entwicklung in den vergangenen Jahren weicht stark voneinander ab.

In einigen Staaten wie Spanien (1,19) und Malta (1,13) stagnierte die zusammengefasste Geburtenziffer nach einem länger andauernden Geburtenrückgang auf niedrigem Niveau. In einigen Staaten ging sie entsprechend dem Trend der Vorjahre weiter zurück: in Litauen auf 1,36 und in Polen auf 1,33. Und in vielen anderen Staaten zeigte sich nach jahrelang sinkender Geburtenhäufigkeit im Jahr 2021 ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr, beispielsweise in Frankreich (1,84), den Niederlanden (1,62), Belgien (1,60) oder Italien (1,25). Auch in Deutschland stieg die Geburtenziffer zuletzt an, von 1,53 im Jahr 2020 auf 1,58 im Jahr 2021. Hierzulande bekamen die Frauen damit etwas häufiger Kinder als im EU-Durchschnitt. 

Methodischer Hinweis:

Die Eurostat-Angaben zum Durchschnittsalter der Frauen bei Geburt weichen aufgrund methodischer Unterschiede von den Angaben des Statistischen Bundesamtes ab. 

Weitere Informationen: 

Die Daten zu den Geburtenziffern und dem Durchschnittsalter der Frauen bei Geburt des ersten Kindes stammen aus der Eurostat Datenbank. 

Aktuelle monatliche Geburtenzahlen für Deutschland für das Jahr 2022 finden Sie auf unserer Themenseite. 

Annahmen zur Geburtenentwicklung in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten liefert unsere 15. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung.

Quelle: Pressemitteilung  Statistisches Bundesamt vom 28.03.2023

Rund 104 000 gemeldete Fälle – knapp drei Viertel der Frauen unter 35 Jahren

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist im Jahr 2022 mit rund 104 000 gemeldeten Fällen um 9,9 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen, nachdem im Jahr 2021 mit 94 600 Fällen der niedrigste Stand seit Beginn der Statistik verzeichnet worden war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche damit auch über dem Niveau der Jahre 2014 bis 2020, als die Zahl der gemeldeten Fälle stets zwischen rund 99 000 und 101 000 gelegen hatte. Höher als im Jahr 2022 war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zuletzt im Jahr 2012 mit 106 800 Fällen. Anhand der vorliegenden Daten lässt sich keine klare Ursache für die starke Zunahme im Jahr 2022 erkennen.

Sieben von zehn Frauen (rund 70 %), die im Jahr 2022 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt und rund 19 % waren im Alter zwischen 35 und 39 Jahren. Rund 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, rund 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der im Jahr 2022 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (51 %) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 35 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon rund 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 14 % ambulant im Krankenhaus.

4. Quartal 2022: 7,1 % mehr Schwangerschaftsabbrüche als im Vorjahresquartal

Im 4. Quartal 2022 wurden rund 26 100 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das waren 7,1 % mehr als im 4. Quartal 2021.

Zehnjahresvergleich: Deutlich weniger Abbrüche in jungen Altersgruppen

Im Vergleich zum Jahr 2012 (106 800 Fälle) war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2022 um 2,7 % beziehungsweise 2 900 Fälle niedriger. Besonders stark ging die Zahl in den Altersgruppen 15 bis 17 Jahre (-29,4 % bzw. -1 000 Fälle), 18 bis 19 Jahre (-30,8 % bzw. -2 100 Fälle) und 20 bis 24 Jahre (-23,5 % bzw. -6 000 Fälle) zurück. Teilweise ist diese Entwicklung darauf zurückzuführen, dass zeitgleich die Zahl der 15- bis 17-jährigen Frauen um 5,4 %, der 18- bis 19-jährigen Frauen um 3,8 % und die der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren um 7,6 % gesunken ist. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche je 10 000 Frauen ging bei den 15- bis 17-jährigen Frauen von 30 auf 22 zurück, bei den 18- bis 19-Jährigen von 83 auf 60, bei den 20- bis 24-Jährigen von 108 auf 90. Dabei wurden Abbrüche von Frauen mit inländischem Wohnsitz berücksichtigt und der Berechnung für das Jahr 2022 Bevölkerungszahlen von 2021 zugrunde gelegt.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse (einschließlich Quartalsergebnissen) sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 23311), im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de sowie auf der Themenseite „Schwangerschaftsabbrüche“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung  Statistisches Bundesamt vom 27.03.2023

Gut 6 % mehr Personen als im Vorjahr beginnen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich

Im Jahr 2022 haben in Deutschland rund 239 000 junge Menschen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich zwischen Schule und Berufsausbildung begonnen. Ziel dieser Programme ist der Erwerb beruflicher Grundkenntnisse oder das Nachholen eines Haupt- oder Realschulabschlusses, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der integrierten Ausbildungsberichterstattung mitteilt, nahm die Anfängerzahl im Übergangsbereich gegenüber 2021 um gut 6 % oder 14 000 Personen zu. Sie stieg damit erstmals seit dem Jahr 2016 wieder an. Der Zuwachs dürfte im Wesentlichen auf ukrainische Jugendliche zurückzuführen sein, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine zugewandert sind und an Programmen zum Erlernen der deutschen Sprache teilnehmen. So stieg die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die 2022 ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich begannen, gegenüber 2021 um 22 % oder 14 000 auf insgesamt 81 000 Personen. Eine Unterscheidung nach einzelnen Staatsangehörigkeiten ist dabei nicht möglich.

Steigende Anfängerzahlen bei Studium, Rückgang bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung

Neben dem Übergangsbereich zwischen Schule und Ausbildung werden in der integrierten Ausbildungsberichterstattung auch die Anfängerzahlen in Bildungsgängen dreier weiterer Sektoren nachgewiesen: Berufsausbildung, Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung und Studium. Im Jahr 2022 nahmen knapp 1,9 Millionen Personen einen Bildungsgang in einem dieser insgesamt vier Sektoren auf. Das waren 0,7 % oder 14 000 Personen mehr als im Jahr 2021.

Während die Zahl der Personen in Bildungsgängen zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung im Vorjahresvergleich um 0,7 % auf 483 000 sank, stieg die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger um 0,6 % auf 479 000. Die Zahl der Personen, die eine Berufsausbildung begannen, blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 682 000.

Der Zuwachs der Anfängerzahl von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zeigt sich analog zum Übergangsbereich auch in den übrigen drei Sektoren. So stieg die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die eine Berufsausbildung begannen, gegenüber dem Vorjahr um knapp 6 % auf 93 000. Bei den Studienanfängerinnen und -anfängern betrug der Zuwachs gut 10 % auf 129 000, in den Programmen zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung gab es mit 41 000 gut 13 % mehr ausländische Anfängerinnen und Anfänger als im Jahr 2021.

Methodischer Hinweis:

Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger in der Integrierten Ausbildungsberichterstattung beinhaltet auch die Studierenden im ersten Studienjahr an Berufsakademien (Vorjahresdaten). Sie ist daher etwas höher als die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger des Studienjahres 2022 an den deutschen Hochschulen.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen bietet die Publikation „Schnellmeldung Integrierte Ausbildungsberichterstattung – Vorläufige Ergebnisse“.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite „Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamts.

Quelle: Pressemitteilung  Statistisches Bundesamt vom 20.03.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Es reicht nicht zum Leben…

Während Bundeskanzler Olaf Scholz „Zuversicht“ zu verkünden versucht, müssen Millionen Menschen in  Deutschland – Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, Rentner*innen, schlecht bezahlte Beschäftigte – mit einer ihre Existenz bedrohenden Lage klarkommen. Viele wissen nicht mehr, wie sie angesichts  immer stärker steigender Preise über den Monat kommen  sollen. Während einerseits die Preise für Nahrungsmittel seit Ende 2021 um weit über 20 Prozent gestiegen sind, sind die Kosten für Strom, Gas und Heizung durch die Decke gegangen.

Für Löhne und Renten, die zum Leben reichen

An der Tatsache, dass in der reichen Bundesrepublik immer mehr Menschen in der Einkommensarmut landen und sich ein menschenwürdiges Leben schlicht nicht mehr leisten können, ändern weder die lächerlichen Zuversichtsparolen der Regierung etwas, noch die bisher durchgeführten völlig unzureichenden Maßnahmen zur Abfederung der Krisenfolgen. Dies gilt sowohl für die 7,5 Millionen Beschäftigten, die im Niedriglohnsektor festhängen als auch für die offiziell 19 Prozent von Altersarmut betroffenen Rentner*innen.

Für eine existenzsichernde Grundsicherung!

Die Einführung des so genannten Bürgergelds wurde als „Überwindung von Hartz IV“ gefeiert. Festzuhalten ist jedoch leider, dass es sich im Wesentlichen nur um ein neues Etikett auf dem menschenfeindlichen Fundament des Hartz IV-Systems handelt. Nach einer Nullrunde im Vorjahr ist der Regelsatz zum 1. Januar 2023 lediglich um 11,8 Prozent auf 502 Euro für eine alleinstehende Person gestiegen. Ein Blick auf die Preisschilder im Supermarkt oder die Stromrechnung zeigt, dieser Betrag reicht NICHT zum Leben. Wir brauchen dringend eine existenzsichernde und repressionsfreie
Grundsicherung für alle, die sich an den realen Kosten orientiert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht!

Für eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums!

Das Geld, das den Armen zum Leben fehlt, ist durchaus verfügbar, wie das 100 Mrd.- „Sondervermögen“ für die Bundeswehr zeigt. Während die Tafeln dem immer größeren Andrang nicht gewachsen sind, haben die hundert umsatzstärksten Unternehmen im Krisenjahr 2022 ihren Umsatz um 30 Prozent gesteigert. Während Millionen Haushalte mühsam das Geld für Strom zusammenkratzen, haben die Energiekonzerne Milliardenprofite gemacht und die Rüstungskonzerne ihren Gewinn verdoppelt.

… uns reicht es jetzt!

Es bleibt dabei, wir fordern:

  • Anhebung des Mindestlohnes auf 15 Euro
  • eine solidarische Mindestrente, die wirklich zum Leben reicht
  • Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 725 Euro und Übernahme der Stromkosten in voller Höhe
  • Abschaffung der Sanktionen
  • einen niedrigschwelligen Zugang zu Sozialleistungen und wohlwollendes und rechtskonformes Handeln der Behörden
  • eine Kindergrundsicherung, die Kinder und Jugendliche aus der Armut holt und eine aktive Teilhabe ermöglicht

Wir brauchen eine Daseinsvorsorge insbesondere in den Bereichen soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Mobilität, Energieversorgung usw. statt eine weitere Privatisierung und Profitmaximierung.

Bitte teilt uns möglichst bald mit, ob und in welcher Form ihr euch an der Aktionswoche beteiligt!

Mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 25. April bis zum 5. Mai 2023 wollen wir auf die wachsende finanzielle Not und die Armutsbedrohung großer Teil der Bevölkerung in der Bundesrepublik aufmerksam machen, über mögliche Sozialleistungen informieren, unseren Forderungen in der Öffentlichkeit Gehör verschaffen und diesen Nachdruck verleihen.

Alle Gruppen können und sollen sich nach ihren Möglichkeiten an der Aktionswoche beteiligen, so zum Beispiel mit Infoständen vor Jobcentern, in Fußgängerzonen oder vor Supermärkten; Schautafeln mit Erfahrungsberichten, Einladungen zu eigenen Veranstaltungen… Wenn ihr weitere
Aktionsideen habt, freuen wir uns über eine Mitteilung!

Wir werden ein Flugblatt schreiben, das Ihr für Eure Aktionswoche bzw. Euren Aktionstag gerne mit Eurem Logo versehen und verteilen könnt.

Den Entwurf einer Pressemitteilung und ggfs. weiteres Material werden wir Euch im Vorfeld der Aktionswoche zur Verfügung stellen.

Wir werden uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis „AufRecht bestehen“ vom 03.04.2023

Die Geschichte der Kinderkuren und Kindererholungs-maßnahmen in der bundesdeutschen Nachkriegszeit wird wissenschaftlich aufgearbeitet: Dafür haben sich die Deutsche Rentenversicherung Bund und drei Wohlfahrtsverbände – Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland und Deutsches Rotes Kreuz – auf ein Forschungsvorhaben verständigt. Mit der Durchführung beauftragt wurde ein Forschungsteam unter Leitung von Prof. Dr. Alexander Nützenadel, Sozial- und Wirtschaftshistoriker an der Humboldt-Universität zu Berlin. Das Vorhaben ist auf zwei Jahre angelegt. Ergebnisse sollen bis Ende 2024 vorliegen und 2025 veröffentlicht werden.

Im Mittelpunkt der Forschungen steht die geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung des bundesdeutschen Kinderkurwesens zwischen 1945 und 1989. Bei den zu untersuchenden Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen handelt es sich um ein weit verbreitetes Angebot in der deutschen Nachkriegszeit. Die Kuren sollten den gesundheitlichen Zustand von Kindern und Jugendlichen durch eine ausreichende Ernährung und den Aufenthalt in einer Region mit guter Luftqualität verbessern. In den letzten Jahren wurden vermehrt Berichte von Menschen veröffentlicht, die während der Kuraufenthalte belastende Erfahrungen machten und die auf Missstände in Heimeinrichtungen hinwiesen.

Professor Nützenadel und sein Team sind damit beauftragt, die grundlegenden Strukturen der Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen aufzuarbeiten, um eine empirische, sozialrechtliche, historische und konzeptionelle Einordnung vorzunehmen. Auch sollen Ausmaß und Formen von Fehlverhalten und Missständen in den Heimeinrichtungen aufgezeigt werden. Zu den zu untersuchenden Akteurinnen und Akteuren zählen das Heimpersonal, Aufsichtsbehörden und die Träger der Einrichtungen sowie Krankenkassen und die Rentenversicherung. Die Erfahrungen der betroffenen ehemaligen Kinder und Jugendlichen werden durch Zeitzeugenberichte und qualitative Interviews eingebunden.

Begleitet wird das Forschungsvorhaben durch einen Projektbeirat. Ihm gehören neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch Vertreterinnen und Vertreter von Betroffeneninitiativen an.

Es ist der Rentenversicherung und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege – Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland und Deutsches Rotes Kreuz – ein wichtiges Anliegen, ihre Rolle in diesem Zusammenhang unabhängig untersuchen zu lassen und damit ihrer Verantwortung als institutionelle Akteure nachzukommen.

Weitere Informationen zum Forschungsprojekt gibt es online unter diesem Link zur Studie.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 31.03.2023

Familienzusammenführungen dürfen nicht an zu strengen Regeln scheitern

Der Vorschlag für die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes stellt wichtige Weichen, um die die dringend gebrauchte Arbeitskräfteeinwanderung auf fast allen Qualifikationsstufen aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern und Migrantinnen und Migranten möglichst zeitnah in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Fakt ist aber: Damit Deutschland noch attraktiver für Arbeitskräfte aus dem Ausland wird, müssen vor allen die Verfahren zum Familiennachzug und die bürokratischen und rechtlichen Hürden deutlich erleichtert werden.

„Familienzusammenführungen nach Deutschland dauern oft viele Monate, sogar mehrere Jahre. Das ist für die Betroffenen nicht zumutbar. Gerade für Kinder oder Jugendliche kann die lange Zeit ohne ein Elternteil oder ohne die Geschwister schwere Folgen haben“, mahnt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Es darf nicht sein, dass Familienzusammenführung an zu hohen Hürden scheitert oder die Umsetzung am Bürokratiestau in deutschen Behörden stecken bleibt.“

Der Deutsche Caritasverband fordert seit 2006 analog der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit, dass u.a. Sprachnachweise vor der Einreise, die eine Familienzusammenführung verzögern oder sogar verhindern, generell gestrichen werden – denn Deutsch lässt sich am besten in Deutschland lernen. Weiterhin führen die aktuell gültigen Wohnraumerfordernisse dazu, dass Niedrig- und Durchschnittsverdiener in Großstädten kaum eine Chance haben, ihre Familien nachzuholen: „Für die Kinder ist es wichtiger, gegebenenfalls ohne eigenes Zimmer, dafür aber mit dem eigenen Vater und der eigenen Mutter aufzuwachsen“, erläutert Welskop-Deffaa. Auch die Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung für die ganze Familie führt dazu, dass es z.B. für eine Krankenschwester in München unmöglich ist, ihre Familie nachzuholen. Der Familiennachzug von Ehegatt_innen und nachziehenden Kindern müsse generell von der Einkommenssicherung unabhängig sein, fordert die Caritas. „Die Einheit der Familie ist höher zu bewerten als die Vermeidung des Bezugs von Transferleistungen,“ bewertet die Caritas-Präsidentin.

Neben den rechtlichen Neuerungen im Gesetz dürfen wir die praktische Umsetzung in den Behörden vor Ort nicht vernachlässigen. Visa- und Verwaltungsverfahren dauern schon seit einiger Zeit übermäßig lang, u.a. weil Visastellen und Ausländerbehörden stark überlastet sind und sie mit einer ständig komplexer werdenden und häufigen Änderung unterworfenen Rechtslage konfrontiert sind. „Es braucht primär mehr Personal für die betroffenen Behörden. Weiterhin wissen wir aus der Praxis unserer Beratungsstellen, dass die Prozesse dringend stärker digitalisiert werden müssen, unter anderem bei den Terminvergaben und dem Dokumenten- und Informationsaustausch. Zudem sollten z.B. bei der Visavergabe stärker Videogespräche eingesetzt werden, um lange Anreise- und Wartezeiten zu ersetzen und in der Regel sollte auch eine persönliche Vor-Ort-Verifizierung reichen“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa. Die schwierigen und überlangen Verfahren führen auch dazu, dass Arbeitgeber das Angebot zurückziehen und sich dringend benötigte Fachkräfte in einwanderungsfreundlichere Länder orientierten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.03.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt das Ergebnis der Wahl des Richterwahlausschusses, der am 30. März 2023 tagte. Insgesamt wurden elf Richterinnen und sieben Richter gewählt. “Es ist ein sehr gutes Zeichen, dass im zweiten Jahr in Folge mehrheitlich Frauen auf die zu besetzenden Stellen an vier obersten Gerichtshöfen des Bundes gewählt wurden“, kommentiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, das Ergebnis. „Damit kann die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Spitzenpositionen in der Justiz nun tatsächlich zur Normalität werden“, so Wersig.

Insbesondere die Wahl von zwei Richterinnen für die zwei Stellen am Bundesverwaltungsgericht setzt ein deutliches Zeichen, nachdem im letzten Jahr ausschließlich Männer für dieses Gericht gewählt wurden. Die Wahl von drei Richterinnen auf die fünf zu besetzenden Stellen am Bundesfinanzhof deutet ebenfalls darauf hin, dass die Forderungen des djb, der sich seit Jahren im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten engagiert, in der Politik nun endgültig verankert sind. Nun sind auch diese beiden Bundesgerichte mit dem regelmäßig geringsten Frauenanteil auf einem guten Weg zu einer paritätischen Besetzung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 03.04.2023

Ein Bündnis von zwölf Verbänden, Organisationen und Institutionen warnt in einem Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz und mehrere Bundesministerien vor der Verabschiedung der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung. „Wir befürchten, dass unsere Arbeit durch den Verordnungsentwurf eingeschränkt oder gar unmöglich werden wird. Dabei gründet unsere Sorge auf Definitionen und Regulierungsansätzen in diesem Entwurf, welche unserer Auffassung nach nicht hinreichend zwischen kommerziellen und gemeinnützigen Interessen unterscheiden und dadurch, möglicherweise unbeabsichtigt, negative Auswirkungen auf unsere vitale und für eine Demokratie notwendige Zivilgesellschaft haben. Es bedarf daher präziserer Regeln und Definitionen, was als politische Werbung erachtet werden und welche Akteur*innen unter die neue Verordnung fallen sollen“, heißt es wörtlich in dem Offenen Brief, den u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, die Amadeu Antonio Stiftung, der Deutsche Fundraising Verband, die Deutsche Liga für das Kind, die National Coalition Deutschland, Save the Children und die Stiftung Digitale Chancen unterzeichnet haben.

Zur Arbeit der unterzeichnenden Verbände und Organisationen gehört es unter anderem, regelmäßig mit Veröffentlichungen über politische Vorhaben zu informieren und auf deren Wechselwirkungen hinsichtlich des Aufwachsens junger Menschen sowie mit den Kinderrechten hinzuweisen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten werden auch Möglichkeiten der Unterstützung durch politische Persönlichkeiten genutzt, um damit die öffentliche Aufmerksamkeit für politischen Ziele und Forderungen zu erhöhen, beispielweise wenn diese als Schirmherren oder -frauen tätig werden oder Veranstaltungen eröffnen. Ebenso dienen Veröffentlichungen dazu die Arbeit als gemeinnützige Organisationen darzustellen sowie die Bekanntheit zu steigern. Insgesamt ist die Arbeit der Verbände und Organisationen ohne das Artikulieren von Positionen, die als Beeinflussung politischer Vorgänge entsprechend des vorliegenden Entwurfes gewertet werden, nicht umsetzbar. Diese Arbeit darf durch die geplante EU-Verordnung nicht eingeschränkt werden.

Vor diesem Hintergrund setzen sich die unterzeichnenden Organisationen für folgende Punkte ein:

  1. Politische Werbung und damit verbundene Dienstleistungen sollen Regeln unterworfen werden, die dazu dienen, die Manipulationen von Wahlen und Abstimmungen zu verhindern bzw. minimieren.
  2. Der Begriff der politischen Werbung bedarf einer klaren und eindeutigen Definition, die auf einem präzisen Kriterienkatalog basiert.
  3. Der Regulierungsvorschlag sollte eindeutig zwischen Akteur*innen unterscheiden, die im eigenen oder kommerziellen Interesse agieren und solchen, die menschenrechtsbasiert und gemeinnützig tätig sind.
  4. Auch für Akteur*innen, die auf Grundlage der Menschenrechte und gemeinnützig tätig sind sollen die Regelungen zur Transparenz politischer Werbung gelten.
  5. Im Unterschied zu Akteur*innen, die im eigenen oder kommerziellen Interesse agieren soll politische Werbung von Akteur*innen, die menschenrechtsbasiert und gemeinnützig tätig sind, jedoch nicht dem grundsätzlichen Verbot des Targeting unterfallen.
  6. Politische Werbung von Akteur*innen, die im eigenen oder kommerziellen Interesse tätig sind, sollte auch nicht auf Grundlage einer individuellen Einwilligung zur Nutzung der persönlichen Daten erlaubt werden.

Der Offene Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesdigitalminister Volker Wissing, Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke zum Entwurf für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung“ mit allen unterzeichnenden Verbänden, Organisationen und Institutionen kann unter www.dkhw.de/transparenzpolitischeWerbung heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.04.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstreicht zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023 die Bedeutung von kinderrechtebasierter Demokratiebildung als Grundlage für die kritische Auseinandersetzung mit Rassismus. „Wir müssen rassistischen Einstellungen und Verhaltensweisen offensiv entgegentreten und die von Rassismus und Diskriminierung Betroffenen mit fester Entschlossenheit verteidigen. Auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind ebenso wie Schulen keine diskriminierungsfreien Räume. Insbesondere pädagogische Fachkräfte und Leitungskräfte müssen sich mit dieser Thematik auseinandersetzen und das nicht erst, wenn es zu rassistischen Vorfällen in ihren Einrichtungen kommt. Dafür braucht es auch eine flächendeckende Verankerung kinderrechtebasierter Demokratiebildung sowie diskriminierungssensibler und diskriminierungskritischer Bildung in der Fachkräfteausbildung und im Lehramtsstudium“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023 als Kooperationspartner.

 

„Der Schutz vor Diskriminierung und der präventive Umgang damit muss somit institutionell verankert und für alle Beteiligten verpflichtend sein. So kann nachhaltig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglicht und entschiedener als bisher gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung angegangen werden. Hier dürfen Staat und Gesellschaft keinen Millimeter nachgeben. Es braucht aber auch eine stärkere Unterstützung der antirassistischen Arbeit von Betroffenenselbstorganisationen und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft durch eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung. Und das möglichst früh: Beispiele wie das vom Deutschen Kinderhilfswerk koordinierte Kompetenznetzwerk ,Demokratiebildung im Kindesalter‘ zeigen auf, wie bereits im frühkindlichen Bildungsbereich kinderrechteorientierte Arbeit für ein vielfaltsbewusstes, demokratisches Miteinander und gegen Vorurteile und Diskriminierung gefördert und vernetzt werden kann. Wichtig sind zudem unabhängige und niedrigschwellige Beschwerdestellen für Kinder und Familien im Bildungsbereich“, so Krüger weiter.

 

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023 finden vom 20. März bis 02. April statt und stehen unter dem Motto „Misch dich ein“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafterin für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023 ist die Bundestagsabgeordnete Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus.

 

Weitere Infos zu den Positionen des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Thema Rassismus unter www.dkhw.de/positionspapier-gegen-rassismus. Zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag betreibt das Deutsche Kinderhilfswerk die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit und bietet vielfältige Informationsangebote für Fachkräfte der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.03.2023

Die Kindergelderhöhung im Rahmen des Inflationsausgleichgesetzes (IAG) trägt nicht zur finanziellen Entlastung in großen Familien bei. Noch immer erfahren vierte und weitere Kinder keine inflationsangepasste Unterstützung.

Viele Familien ächzen gegenwärtig besonders unter den enormen Lebensmittelpreisen. Für Familien mit mehreren Kindern ist die Lage deshalb sehr angespannt. „Als wären kinderreiche Familien unsichtbar“, zeigt sich die Vorsitzende Dr. Elisabeth Müller enttäuscht vom IAG. Der Verband fordert eine inflationsbedingte Anpassung und Nachbesserung des Kindergeldes pro Kind um 35 Euro und schlägt die Beibehaltung der gestaffelten Sätze vor dem IAG für dritte und weitere Kinder vor.  

Die Grundnahrungsmittel machen einen großen Teil des monatlichen Budgets aus. „Als Mutter von mehreren Kindern und Verbandschefin bin ich mir sehr bewusst darüber, wie angespannt die finanzielle Lage gegenwärtig ist, insbesondere wenn es um die Grundnahrungsmittel geht“, so Müller. Noch vor 12 Monaten hätte man für einen typischen Einkauf von Milch, Brot und Eiern nur 5-10 Euro ausgegeben, aber heute kosten diese Produkte alleine schon 15-20 Euro. Wenn man bedenkt, dass man als Familie in der Woche mehrere solcher Einkäufe tätigen muss, kann das schnell zu einer immensen finanziellen Belastung werden, wie die Zahlen zeigen (siehe Tabelle).

Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto mehr schmilzt die Wirkung des Kindergeldes ab, denn  sowohl für eine 8-köpfige Familie als auch eine 5-köpfige Familie stehen nach der Erhöhung des Kindergeldes mit dem IAG lediglich 87 Euro monatlich mehr zur Verfügung. Dabei brauchen gerade kinderreiche Haushalte besondere Unterstützung, müssen aber, wie das Beispiel verdeutlicht, mit demselben Betrag auskommen, wie kleinere Familien. So liegt die Unterstützungswirkung des inflationsangepassten Kindergeldes mit 5 Kindern bei 7,48%. Allein die Inflationsrate lag im Februar 2023 bei 8,7%. Einmal einkaufen und dann ist das „Unterstützungsgeld“ von 87 Euro sofort aufgeschmolzen – und davon sind noch keine Öl- und Gaskosten, Lehr- und Lernmittel, Vereins- oder Musikschulmitgliedschaften bezahlt.

Laut Abfrage unter Mitgliedsfamilien des Verbandes kostet der Wocheneinkauf in kinderreichen Familien durchschnittlich 100-150 Euro mehr. Generell ist der Warenkorb bei kinderreichen Familien wesentlich voller. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Inflation die kinderreichen Familien wesentlich stärker trifft. „Leider wird der Warenkorb und damit die tatsächliche Inflationsrate kinderreicher Familien statistisch nicht erfasst, sodass auch hier dringend Nachholbedarf besteht“, wünscht sich Müller.
Für den Verband ist es daher unerlässlich, dass die Regierung zeitnah Maßnahmen ergreift, um Familien mit mehreren Kindern jetzt zu unterstützen und die finanzielle Belastung zu verringern. „Ein- und Zwei-Kind-Familien profitieren um die Hälfte mehr von der Inflationsanpassung als Familien mit drei oder mehr Kindern“, so Müller. „Die kinderreichen Familien, die einen so wichtigen generativen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, werden in diesen herausfordernden Zeiten schlichtweg übersehen. Diese Familien spüren, dass ihr Familienmodell vergessen wird. Mehrkindfamilien werden so immer mehr ins Abseits gestellt.“

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) vom 16.03.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. April 2023

Veranstalter: Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Ort: hybrid 

In Deutschland werden nach wie vor Säuglinge und Kinder normangleichenden, medizinisch nicht notwendigen Operationen und Behandlungen unterzogen. Das Ziel ist, ihre körperliche Erscheinung und Funktion mit den binären Geschlechterstereotypen in Einklang zu bringen. Diese Eingriffe sind in der Regel irreversibel und können schwerwiegende, langfristige physische sowie psychische Leiden verursachen.

Am 22. Mai 2021 trat das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Kraft. Als grüne Fraktion haben wir dieses Gesetz begrüßt, gleichwohl mit einem Entschließungsantrag auf die Lücken und praktische Defizite hingewiesen (Drucksache 19/27940). Zahlreiche Meldungen aus der Praxis sowie der Zivilgesellschaft bestätigen unsere Kritik, sodass eine Reform des Gesetzes erforderlich ist.

Daran anknüpfend sollen konkrete Vorschläge zur Schließung bestehender Gesetzeslücken erarbeitet werden, wie es im Koalitionsvertrag angekündigt wurde.

Diese Veranstaltung findet hybrid statt. Sie können also vor Ort teilnehmen oder digital per Videokonferenz. Die Moderation informiert Sie während der Veranstaltung, in welcher Form Sie Fragen stellen und sich beteiligen können. Beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis zur Verwendung von Zoom: https://www.gruene-bundestag.de/zoom-hinweis

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 04. Mai 2023

Veranstalter: Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Ort: Berlin

Verkanntes Potenzial für die deutsche Wirtschaft?

Wir leben in einer älter werdenden Gesellschaft. Immer häufiger wird es vorkommen, dass Arbeitnehmer*innen sich plötzlich um Angehörige kümmern müssen, weil diese pflegebedürftig werden. Das ist ein Einschnitt im Leben der betroffenen Menschen, stellt aber auch die Betriebe vor die Herausforderung, mit solchen Situationen umzugehen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es für sie entscheidend, Mitarbeiter*innen durch gute Vereinbarkeitsregelungen im Job zu halten. Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird somit zu einem wichtigen Faktor für Unternehmen und letztlich für die ganze Wirtschaft, um das vorhandene Arbeitskräftepotenzial auszuschöpfen.

Dieses Potenzial wollen wir adressieren: Welche Möglichkeiten bestehen schon heute für Arbeitnehmer*innen und Betriebe, um Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu gewährleisten? Was muss verbessert werden und welche Chancen bietet der Koalitionsvertrag der Ampel? Diese Fragen wollen wir als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus bei einem öffentlichen Fachgespräch diskutieren. Im Anschluss besteht bei einem Get-Together die Möglichkeit für direkten Austausch untereinander.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 10. Mai 2023

  • Fachtag: 10:00 bis 16:30 Uhr
  • politischer Jahresempfang: 17:00 bis 21:00 Uhr

Veranstalter: Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Ort: Berlin

Zentral werden uns auf dem Fachtag folgende Fragen beschäftigen: 

  • Warum brauchen wir eine gleichstellungsorientierte Jungen-, Männer- und Väterpolitik? 
  • Wie kann eine solche Perspektive als Teil einer nachhaltigen Gleichstellungspolitik wirksam werden?  
  • Wie kann ein solcher Politikansatz auf den verschiedenen politischen Ebenen – Kommune, Länder, Bund und darüber hinaus – stärker verankert werden? 

Programm 

  • 10:00 Uhr: Ankommen
  • 10:30 Uhr: Begrüßung durch Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer Bundesforum Männer e.V. 
  • 10:35 Uhr: Keynote „Gleichstellung beginnt am Anfang. Gender in der Arbeit mit Jungen.“ 
    Referentin: Elli Scambor, Geschäftsleiterin im Institut für Männer- und Geschlechterforschung Graz
  • 11:15 Uhr: Keynote: „Männerpolitik im Plural gedacht“ 
    Referent: Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer Bundesforum Männer e.V.

Pause

  • 13:30 Uhr: Panel „Männerpolitik von der EU zur Kommune“

Teilnehmer:innen:

  • Terry Reintke, Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament (Videobotschaft) 
  • Daniel Baldy, Mitglied des Deutschen Bundestags (SPD)/Ordentliches Mitglied des Familienausschusses 
  • Dr. Arn Sauer, Co-Direktor der Bundesstiftung Gleichstellung
  • Astrid Petermann, Koordinatorin Interkulturelle Projekte beim Christlichen Verein Kiel 
  • Matthias Becker, Ansprechpartner für Männer in der Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg   
  • 14:15 Uhr: „Sie sind gefragt“ – Thementische

Begleitet von inhaltlichen Expert:innen kommen die Teilnehmenden des Fachtags an Thementischen zu unterschiedlichen Aspekten einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik ins Gespräch. 

Unter anderem folgende Thementische sind aktuell geplant:

  • Männer und Gewaltschutz
  • Männergesundheitsstrategie politisch verankern
  • Väter, Sorge, Familienrecht
  • Männerberatung und Flucht
  • Männer in der Daseinsvorsorge von Kommunen
  • Vielfältige Männlichkeiten

Kaffeepause

  • 15:45 Uhr: Fishbowl „Gleichstellungsorientierte Männerpolitik – so geht das!” 

Zum Abschluss des Fachtags führen wir die Diskussionen der Thementische zusammen.   

  • 16:30 Uhr: Ende

Gesamtmoderation: Shelly Kupferberg (freie Journalistin und Moderatorin)

Pause

  • 17:00 Uhr: Politischer Jahresempfang

Begrüßung durch Thomas Altgeld, Vorstandsvorsitzender des Bundesforum Männer e.V.  

  • Keynote von Sven Lehmann, parlamentarischer Staatssekretär im BMFSFJ und Queer-Beauftragter der Bundesregierung 
  • Gespräch mit Boris von Heesen, Autor des Buchs „Was Männer kosten
  • 21:00 Uhr: Ende der Veranstaltung

Weitere Informationen und Anmeldung

Termin: 03. – 05. Juli 2023

Veranstalter: Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Ort: Weimar

Der Fokus dieser Tagung liegt auf der Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung in die Übergangsgestaltung. Denn in der Praxis und in ihrer Lebenswelt sehen sich junge Menschen mit Behinderung mit einem exkludierenden Sondersystem konfrontiert.

Wie können sich die Jugendberufsagenturen (JBA) für den Rechtskreis des SGB IX öffnen? Wie können sich die Systeme ergänzen, wie kann eine Koordination der Leistungen erfolgen? Damit das Leitbild der Inklusion nach und nach auch im Übergang Schule – Beruf mit Leben gefüllt werden kann, sollen diese und weitere Fragen mit all ihren Facetten beleuchtet werden.

Anmeldeschluss ist der 2.5.2023.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-uebergang-schule-beruf

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Kein Wort und kein Geld für Kindergrundsicherung? – Das ist das falsche Signal!

eaf, vamv, iaf, zff_HP

Berlin, 29.03.2023 – Anlässlich der ernüchternden Ergebnisse des Koalitionsausschusses fordern vier progressive Familienverbände die Bundesregierung auf, durch die Einführung der Kindergrundsicherung einen echten Unterschied im Kampf gegen Kinderarmut zu machen. Dafür müssen im Bundeshaushalt die Einnahmen wieder stärker in den Blick genommen werden.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e.V. erklärt: „Für den gewünschten Systemwechsel müssen wir jetzt die richtigen Weichen stellen und auch Geld im Haushalt einplanen, um Kinder und ihre Familien tatsächlich aus der Armut zu holen. Es kann nicht sein, dass der Finanzminister im Koalitionsvertrag verabredete Maßnahmen für Kinder jede Woche aufs Neue hinterfragt und nun auch noch der Koalitionsausschuss Entscheidungen darüber auf später vertagt.“

Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften ergänzt die Position ihres Verbandes: „Kinderarmut ist eine traurige Realität in Deutschland und sie betrifft besonders migrantische Kinder und Jugendliche. Daher: Kindergrundsicherung für alle Kinder – ohne migrationspolitische Ausschlüsse und ausländerrechtliche Diskriminierungen. Der Anspruch auf Kindergrundsicherung darf nicht von der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus abhängig sein.“

Daniela Jaspers, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter fordert: „Wichtig ist, dass alle Kinder unabhängig von der Familienform unterstützt werden, insbesondere Kinder von Alleinerziehenden. Die Kindergrundsicherung sollte realitätsgerecht abbilden, was ein Kind tatsächlich braucht. Durch die Steuerfreibeträge für Kinder erhalten Familien mit hohen Einkommen aktuell mehr Geld fürs Kind als Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen mit dem Kindergeld. Hier sollte es keine falschen Tabus geben: Auch die Höhe des steuerlichen Pauschalbetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung gehört auf den Prüfstand. Es ist Zeit, die soziale Schieflage in der Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen: Kinder aus armen bzw. armutsgefährdeten Familien brauchen eine höhere Unterstützung als jetzt, um ihre Potenziale und Talente entfalten zu können. Für Kinder aus gut situierten Familien können die Eltern diese Unterstützung aus eigener Kraft finanzieren.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, stellt abschließend fest: „Die Kindergrundsicherung muss insbesondere für Familien im SGB II-Bezug eine materielle Verbesserung darstellen. Derzeit hat zum Beispiel die volle Anrechnung von Kindergeld auf das Bürgergeld zur Folge, dass arme Familien überhaupt nicht von einer Kindergelderhöhung profitieren. Damit muss Schluss sein! Eine weitere ungerechte und von der sozialen Realität überholte Regelung ist das Ehegattensplitting. Eine Finanzierung der neuen Kindergrundsicherung wird einfacher, wenn dieses verstaubte Instrument zu ihren Gunsten beendet wird. Das Splitting kommt insbesondere Ehen mit starken Einkommensdifferenzen zu Gute. Eine zeitgemäße Familienförderung soll nicht am Trauschein ansetzen, sondern dort wo Kinder aufwachsen.“

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Offener Brief von AWO und ZFF an BM Lindner: Die Kindergrundsicherung ist unverzichtbar, das notwendige Geld für eine armutsfeste Höhe muss bereitgestellt werden!

Berlin, 24.03.2023In einem offenen Brief fordern AWO und Zukunftsforum Familie (ZFF) Bundesfinanzminister Lindner auf, seine Blockadehaltung aufzugeben und zusätzliches Geld für die Kindergrundsicherung bereitzustellen.

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums des AWO Bundesverbandes, zeigt sich entsetzt: „Seit Jahrzehnten stagniert die Armut von Kindern und Jugendlichen in unserem Land auf hohem Niveau. Als Träger von Kitas, Familienzentren oder Beratungsstellen sehen wir jeden Tag, was es bedeutet, wenn Kinder und Jugendliche unter Armutsbedingungen aufwachsen. Ihr Selbstwertgefühl leidet, sie haben schlechtere Chancen auf ihrem Bildungsweg und ihr Risiko, krank zu sein, ist deutlich höher. Die Dauerkrisenjahre haben die Situation drastisch verschärft. Es reicht, Finanzminister Lindner muss seine Blockadehaltung aufgeben und Geld zur entschiedenen Armutsbekämpfung bereitstellen! Durch Geld für gute Kitas, Schulen und Sozialarbeit vor Ort und für eine ambitionierte Kindergrundsicherung, welche die Armut beendet.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, fügt hinzu: „Wir fordern von der Bundesregierung, die Kindergrundsicherung als zentralen Baustein zur Bekämpfung von Kinderarmut endlich umzusetzen. Aus unserer Sicht braucht eine wirksame neue Leistung neben einer armutsfesten Höhe auf Grundlage der Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums eine weitgehend automatische Auszahlung, die alle Anspruchsberechtigten erreicht. Darüber hinaus sollte eine Kindergrundsicherung eine sozial gerechte Familienförderung anstreben, die armutsbetroffene Familien mehr unterstützt als wohlhabende Familien. Damit die Kindergrundsicherung diese Wirkung entfalten kann, können die derzeit zur Diskussion stehenden 12 Mrd. Euro maximal ein Anfang sein. Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG gehen wir von circa doppelt so hohen Kosten aus. Wir müssen jetzt in die Zukunft unserer Kinder investieren, das geht nur mit einer Kindergrundsicherung, die auch wirklich ihren Namen verdient!

Hintergrund: Die Bundesregierung plant die Einführung einer Kindergrundsicherung, in welcher die wesentlichen pauschalierbaren Leistungen der monetären Familienförderung wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelsätze nach SGB II/XII, Wohnkostenanteile, kindbedingte Anteile aus dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengefasst werden. Darüber hinaus soll die neue Leistung höher ausfallen als die aktuelle Unterstützung, da sie ein neu zu bemessendes Existenzminimum für Kinder und Jugendliche zu Grunde legt. AWO und ZFF unterstützen dies ausdrücklich, fordern jedoch zudem, dass von Anfang an die Kinderfreibeträge aus dem Steuerrecht systematisch in die Kindergrundsicherung mit einbezogen werden. Die Kindergrundsicherung soll in 2024 beschlossen und ab 2025 ausgezahlt werden. Im Zuge der Beratungen über die langfristige Finanzplanung wird die Kindergrundsicherung jedoch derzeit vor allem von Bundesfinanzminister Lindner öffentlich in Frage gestellt, denn diese neue Leistung kostet zusätzliches Geld.

Den offenen Brief an BM Lindner „Die Kindergrundsicherung ist unverzichtbar, das notwendige Geld für eine armutsfeste Höhe muss bereitgestellt werden!“ steht Ihnen auf unserer Website zur Verfügung.

AWO und ZFF sind seit der Gründung Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden Sie hier.

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Familienbarometer: Eltern brauchen gute Rahmenbedingungen für mehr Partnerschaftlichkeit!

Berlin, 21.03.2023  – Anlässlich der gestern veröffentlichten Ergebnisse des Familienbarometers fordert das ZFF, Rahmenbedingungen für mehr Partnerschaftlichkeit weiterzuentwickeln.  

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung bei Kinderbetreuung und Hausarbeit, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Die aktuellen Ergebnisse des Familienbarometers weisen erneut darauf hin, dass sich mit Geburt des ersten Kindes, trotz anders gelagerter Wünsche und persönlicher Leitbilder, bei den meisten Eltern eine (Re-)Traditionalisierung der Arbeitsteilung einschleicht. Danach übernehmen Mütter den Hauptteil der Sorgearbeit während Väter ihre Erwerbsvorstellungen nach Teilzeittätigkeit nur selten realisieren.“

Altenkamp ergänzt: „Es liegt in öffentlicher Verantwortung, politische Lösungen vorzulegen, die es allen Geschlechtern ermöglichen, Sorgeverpflichtungen zu übernehmen und am Erwerbsleben teilzuhaben. Es ist nun Aufgabe der Bundesregierung, ihre politischen Vorhaben endlich anzupacken: die Weiterentwicklung des Elterngelds, die Einführung einer Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt sowie die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V. Langfristig müssen wir aber weiterdenken. Nur wenn wir Familienpolitik konsistent am Leitbild der Partnerschaftlichkeit ausrichten, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer (geschlechter-)gerechten Gesellschaft machen!“

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ZFF-Info 04/2023

AUS DEM ZFF

Anlässlich des morgigen Equal Pay Day bekräftigt das Zukunftsforum Familie (ZFF) seine Forderung nach gleicher Bezahlung von Frauen und Männern und verlangt nachhaltige politische Schritte, um die Lohnlücke zu bekämpfen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir fordern, dass das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit“ in Deutschland endlich umgesetzt wird. Denn geringere Entgeltunterschiede sind eine wichtige Voraussetzung für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern.“

Britta Altenkamp ergänzt: „Es liegen gute Lösungsvorschläge auf dem Tisch, die uns in puncto Equal Pay einen großen Schritt voran bringen. Die Bundesregierung hat sich u. a. vorgenommen, die Familienbesteuerung im Sinne einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung weiterzuentwickeln und die Steuerklassen III und V abzuschaffen. Wir begrüßen die Initiative und fordern, dass sie zeitnah umgesetzt wird. Langfristig gehört das längst aus der Zeit gefallene Ehegattensplitting aber vollständig abgeschafft. Es steht einer geschlechtergerechten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit weiter im Weg. Das ZFF erwartet von der Politik, endlich den Mut aufzubringen, zeitgemäße Rahmenbedingungen für eine moderne Familienpolitik zu schaffen!“

Hintergrund:

Am 07. März 2023 macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ stellt die Kampagne dabei Lohngerechtigkeit in Kunst und Kultur in den Mittelpunkt. Auch im Jahr 2022 verdienten Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger je Stunde als Männer. Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig und strukturell verankert: Frauen haben z.B. schlechtere Zugangschancen zu unterschiedlichen Berufen, arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs. Noch viel eklatanter sind die Lücken, wenn man die Absicherung im Alter bzw. das gesamte Lebenseinkommen betrachtet.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.03.2023

Anlässlich der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg fordert das ZFF die Bundesregierung auf, die Kindergrundsicherung nun endlich zielgerichtet und schnell umzusetzen. Darüber hinaus muss sie tatsächlich spürbare Verbesserungen insbesondere für von Armut und gesellschaftlicher Exklusion betroffene oder bedrohte Kinder, Jugendliche und Familien mit sich bringen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Armut macht krank und grenzt aus. Wir brauchen daher eine schnelle und gute Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Reform. Um dem Namen Kindergrundsicherung gerecht zu werden, erwarten wir allerdings mehr als eine Verwaltungsreform. Erste Überlegungen einer Leistungsbündelung mit vereinfachtem Zugang sind ein wichtiger Schritt, um verdeckte Armut zu verhindern. Eine zielgerichtete Kindergrundsicherung muss aber zusätzlich armutsvermeidend wirken und deshalb in ausreichender Höhe ausbezahlt werden. Zudem ist es zentral, dass endlich die Bevorteilung von Familien mit besonders hohen Einkommen ein Ende findet. Eine sozial gerechte und armutsvermeidende Ausgestaltung der Kindergrundsicherung funktioniert daher nur, wenn der Garantiebetrag der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung (derzeit 354 Euro) entspricht. Der maximale Betrag der Kindergrundsicherung (Garantiebetrag und einkommensabhängiger Zusatzbetrag) muss bei 746 Euro liegen, was die derzeitige Höhe der steuerlichen Freibeträge widerspiegelt.“

Altenkamp ergänzt: „Damit auch in Zukunft mehr Geld bei den Kindern und ihren Familien ankommt, muss die Höhe der Kindergrundsicherung durch eine präzise und realitätsgerechte Neubemessung des soziokulturellen kindlichen Existenzminimums auf sichere Beine gestellt werden.

Den Namen Kindergrundsicherung hat nur eine Leistung verdient, die wirklich Armut vermeidet und soziale Gerechtigkeit herstellt. Das gibt es nicht zum Nulltarif. Dieser Einsatz wird sich lohnen, da die Kindergrundsicherung auch eine Investition in die Zukunft ist, mit der gesellschaftliche Folgekosten eines Lebens in Armut vermieden werden.“

Abschließend appelliert Britta Altenkamp an Finanzminister Lindner: „Uns ist bewusst, dass die Kindergrundsicherung in Konkurrenz zu anderen Projekten steht, die die Bundesregierung finanziell stemmen muss. Angesichts leerer Staatskassen scheint es schwierig, mutige finanzintensive Vorhaben anzugehen. Wir wollen diese auch nicht gegeneinander ausspielen, sondern erwarten stattdessen, dass finanzpolitische Lösungen gefunden werden, anstatt notwendige Reformen zu blockieren. Die Finanzierung der Kindergrundsicherung ist möglich. In Deutschland gibt es enorm viel Reichtum, Sie müssen ihn vernünftig verteilen und gerecht einsetzen. Ein Anfang wäre es ja bereits, bestehendes Recht durchzusetzen und Finanzkriminalität effektiv zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 03.03.2023

Wir möchten Sie auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

„Familie und Familienpolitik in Zeiten des Umbruchs! Wie muss eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein?“

Termin: 23. Mai 2023

Ort: Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin

– Eine Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. –

Die andauernden Umbrüche haben unsere Gesellschaft und ihre Familien fest im Griff. Die Corona-Krise und damit einhergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Kinder, Jugendliche und ihre Familien herausgefordert: Angesichts (teil-)geschlossener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen stieg die Belastung familiär zu erbringender Sorgearbeit und zeitgleich sank das Wohlbefinden von Familienmitgliedern. Aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Kitas, Schulen, Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen kamen immer wieder an ihre organisatorischen und personellen Grenzen. Zusätzlich erleben wir eine Energie- und Wirtschaftskrise, – ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine – die viele Menschen, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur um ihre Existenz bangen lässt. Damit geraten Familien weiterhin unter enormen Druck.

Ziel unserer Fachtagung ist es, ein umfassendes Bild der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien der letzten Jahre zu zeichnen, Erkenntnisse zu sammeln, auf Veränderungen aufmerksam zu machen und Lösungsvorschläge, die auf die Zukunft und die Stärkung der Resilienz von Familien ausgerichtet sind, zu erarbeiten.

Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Katharina Spieß (BiB) und Sabine Rennefanz (Journalistin und Autorin), wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten der Frage nachgehen, wie eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein muss. Dabei werden wir auf wissenschaftliche Erkenntnisse, aber auch auf den Erfahrungen unserer Mitgliedsorganisationen aus der täglichen Arbeit mit und für Familien aufbauen.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

Quelle: Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.03.2023

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n neue*n:

Referent*in in Teilzeit

Für das ZFF ist Familie Vielfalt, und die Familienpolitik des ZFF soll diese Vielfalt unterstützen und stärken. Die Positionen des ZFF orientieren sich an demokratischen, solidarischen Werten und haben zum Ziel, allen Bevölkerungsgruppen und familialen Lebensformen gerecht zu werden. Das ZFF ist Mitglied in vielen Bündnissen und Netzwerken sowie kooperatives Mitglied im AWO Bundesverband.

Ihr Profil:

  • Sie haben ein abgeschlossenes Studium der Sozial-, Geistes- oder Rechtswissenschaft,
  • erste Erfahrungen in der politischen Verbandsarbeit und Kommunikation,
  • Kenntnisse in den Themenfeldern Familien- und Sozialpolitik, insbesondere in den Themenbereichen „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Vielfältige Familienformen“ und/oder „Familienrecht“.

Zu Ihren Aufgaben gehören:

  • die Aufbereitung aktueller Forschungsergebnisse und politischer Debatten für die Positionsbildung des ZFF, zu dem auch das Verfassen fachpolitischer Stellungnahmen sowie Positionspapieren gehört,
  • die Vertretung des Verbandes in Netzwerken und Arbeitsgruppen,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit u.a. in den Sozialen Medien,
  • die inhaltliche Zuarbeit zum Vorstand und der Geschäftsführung,
  • die Konzeptionierung, Durchführung und Nachbearbeitung von Workshops und Fachveranstaltungen.

Darüber hinaus bringen Sie mit:

  • die Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell in neue Themenfelder einzuarbeiten,
  • die Fähigkeit, fachpolitische Sachverhalte schnell zu erfassen und diese mündlich sowie schriftlich präzise festzuhalten,
  • gute Kenntnisse relevanter Akteur*innen und Institutionen, bestenfalls Erfahrung im Bereich der Verbandsarbeit auf Bundesebene,
  • einen kreativen Kopf und Freude daran, Ideen einzubringen und zu konkreten Projekten konzeptionell auszuarbeiten,
  • hohe Empathie und Überzeugungsfähigkeit sowie ein sicheres und repräsentatives Auftreten,
  • Stressresistenz und die Gelassenheit, sich im manchmal hektischen Büroalltag nicht so schnell aus der Ruhe bringen zu lassen.

Unser Angebot:

  • Eine abwechslungsreiche, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit.
  • Die Vergütung erfolgt analog TV-AWO Bundesverband, Entgeltgruppe 11.
  • Der Stellenanteil von 19,5 h/Woche ist unbefristet, eine Aufstockung um weitere 10 h/Woche ist mindestens bis zum 29.02.2024 befristet möglich.
  • Familienfreundlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Möglichkeit mobil zu arbeiten.
  • Ein angenehmes und vertrauensvolles Arbeitsumfeld in einem kleinen Team.

Bewerber*innen mit Migrationshintergrund begrüßen wir ausdrücklich. Bewerber*innen mit Behinderungen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.

Wenn Sie das Zukunftsforum Familie mit Ihrer Tatkraft und Kompetenz unterstützen möchten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, inkl. Lebenslauf und Zeugnissen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Mo, 20.03.2023 per Mail in einem pdf-Dokument ein, an:

Zukunftsforum Familie e.V.

Frau Sophie Schwab – persönlich –

Michaelkirchstr. 17/18

10179 Berlin

personal@zukunftsforum-familie.de

Gespräche finden voraussichtlich am 30. und 31. März 2023 in Berlin statt.

Für Rückfragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer 030 / 25 92 728 21 und per E-Mail zur Verfügung!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Quelle: Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.03.2023

SCHWERPUNKT I: Bildungsgipfel

Zum heutigen Bildungsgipfel erklären Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, und Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Nina Stahr:

Der heutige Bildungsgipfel war ein Auftakt für einen dringend notwendigen Reformprozess. Angesichts der andauernden Krise des Bildungssystems brauchen wir grundlegende Reformen. Wir wollen weg vom Kooperationsverbot und hin zu einem neuen, kooperierenden Bildungsföderalismus.

Die Probleme sind allgegenwärtig: Lehrkräftemangel, zu wenige Kinder, die die Mindeststandards in der Grundschule erreichen und zu viele Jugendliche, die die Schule ohne Abschluss verlassen – und daneben noch die verschlafene Digitalisierung.

All diese Herausforderungen können wir nur mit mehr Kooperation aller Akteure bewältigen und nicht im Rahmen eines einmaligen Treffens. Deswegen ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen, die nun eingesetzt wird, so entscheidend. Alle Akteur*innen müssen sich hier auf Augenhöhe begegnen und unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft lösungsorientiert die konkrete Umsetzung der auf dem Gipfel angestoßenen Diskussionen angehen.

Kai Gehring:

Aus der Bildungskrise darf kein Bildungsnotstand werden, der künftigen Wohlstand aufs Spiel setzt. Es ist höchste Zeit, eine breite Allianz für eine zukunftsgerechte Reform-Agenda für unser Bildungssystem zu schmieden.

Auf dem Bildungsgipfel war ein gemeinsames Bewusstsein zu spüren, dass Lernrückstände aufgeholt, der Lehrkräftemangel abgemildert, die Schulabbruchquote deutlich gesenkt und Chancengerechtigkeit gesteigert werden müssen. Dieses Momentum des Gipfels gilt es beherzt für eine gesamtstaatliche und -gesellschaftliche Kraftanstrengung für mehr Durchlässigkeit, Qualität und Leistungsfähigkeit zu nutzen.

Die neue Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen muss schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen und eng mit der Bildungsforschung und Stakeholdern der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Im Interesse der jungen Generation, ihrer Eltern, Lehrkräfte und den Tarifpartnern sind die Probleme im Bildungssystem mit einer „Bildungsagenda 2030“ anzugehen, die niemanden zurücklässt und mehr Chancen eröffnet. Wenn alle an einem Strang ziehen, können wir unser Bildungssystem mit diesen messbaren Zielen bis 2030 auf die Höhe der Zeit bringen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.03.2023

„Wir erwarten vom Bildungsgipfel ein ganz klares Bekenntnis zu einer dauerhaft geregelten verbindlichen Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Dazu muss das Kooperationsverbot vollständig weg und eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung ins Grundgesetz“, sagt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Sprecherin für Bildung und Wissenschaft, mit Blick auf den Bildungsgipfel der Bundesregierung. Gohlke weiter:

„Der Bund muss sich an der dauerhaften Bildungsfinanzierung, gerade auch bei der baulichen Sanierung und Modernisierung, angemessen beteiligen und gesetzlich festlegen, dass die Bildungsmittel nach Sozialindex verteilt werden. Statt ‚Auftakt‘ brauchen wir einen Aufbruch für umfassende Reformen. Was wir nicht brauchen, sind schicke Ziele, um deren Umsetzung wieder ein ewiges Gezeter zwischen Bund und Ländern ausbricht. Die Zeit hat das Bildungssystem nicht mehr, wenn wir das Ruder noch herumreißen wollen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 13.03.2023

Gemeinsam mit weiteren 53 Organisationen unterstützt die AGF den von sechs Stiftungen initiierten Appell zur Einberufung eines Nationalen Bildungsgipfels. In dem von der Bertelsmann Stiftung, Deutsche Telekom Stiftung, Karg-Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Vodafone Stiftung Deutschland sowie der Wübben Stiftung initiierten Apell rufen die Stiftungen angesichts der großen Probleme im Bildungssystem zu dringendem politischem Handeln in gesamtstaatlicher Verantwortung auf und dazu, einen grundlegenden Reformprozess im Bildungswesen einzuleiten.

„Es ist höchste Zeit, dass Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschef:innen der Bundesländer einen echten Nationalen Bildungsgipfel einberufen. Dieser Gipfel sollte alle relevanten Akteur:innen in der Bildung an einen Tisch bringen und den Auftakt zu einem grundlegenden, gesamtgesellschaftlichen Reformprozess markieren, um einen Neustart in der Bildung einzuleiten“, appellieren die Unterstützer:innen.

Die Lösung der massiven Probleme im deutschen Bildungssystem duldet keinen weiteren Aufschub. Aus dieser Überzeugung heraus richtet ein breiter Kreis aus Stiftungen, Verbänden und Gewerkschaften einen gemeinsamen Appell an alle Verantwortlichen in der Politik. Anlass ist der heutige Bildungsgipfel am Rand der Bildungsforschungstagung des
Bundesbildungsministeriums, der mit Blick auf Format, Vorbereitung, Agenda und Teilnehmende der Dimension der Herausforderung nach Ansicht der Unterstützer:innen des Appells nicht gerecht wird. „Es ist höchste Zeit, dass Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschef:innen der Bundesländer einen echten Nationalen Bildungsgipfel einberufen. Dieser Gipfel sollte alle relevanten Akteur:innen in der Bildung an einen Tisch bringen und den Auftakt zu einem grundlegenden, gesamtgesellschaftlichen Reformprozess markieren, um einen Neustart in der Bildung einzuleiten“, appellieren die Unterstützer:innen.

Die Alarmsignale sind längst unverkennbar und zeigen sich  bereits in der frühen Bildungsphase: Bundesweit fehlen Hunderttausende Kita-Plätze, zudem können viele Kitas aufgrund einer nicht kindgerechten Personalausstattung ihren  Bildungsauftrag nicht mehr erfüllen. An den Grundschulen wiederum gehen die Leistungen seit Jahren zurück, vor allem  in den Basiskompetenzen Lesen, Schreiben, Zuhören und Rechnen. Auch an den weiterführenden Schulen sinkt das  Leistungsniveau auf allen Ebenen dramatisch. Der Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss bleibt hoch. Zugleich wächst die Zahl junger Menschen, die im Berufsleben den Anschluss verlieren: Mehr als eine halbe Million junge Erwachsene zwischen 20 und 34 Jahren gehen weder einer Arbeit noch einer schulischen oder beruflichen Ausbildung
nach. Neben individuellen Risiken erwachsen daraus auch soziale und wirtschaftliche Belastungen für die Gesellschaft. Ein Kernproblem deutscher Bildungspolitik bleibt über alle Bildungsstufen hinweg ungelöst: Bildungserfolge hängen hierzulande noch immer zu stark von der sozialen Herkunft ab. Auf diese Weise werden die Chancen und Rechte von Kindern und Jugendlichen beschnitten und Begabungen vergeudet.

Strukturelle Probleme angehen: Fachkräftemangel, Finanzierung, Steuerung

Obwohl sich alle Beteiligten viel Mühe geben: Dem Bildungssystem gelingt es immer weniger, die Fehlentwicklungen zu korrigieren. Das liegt zum einen am massiven Mangel an Lehrer:innen und pädagogischen Fachkräften, der sich in den kommenden Jahren noch zu verschärfen droht. Darunter leiden nicht nur die Verfügbarkeit und Qualität der Bildungsangebote an Schulen und Kitas, sondern auch das vorhandene Personal. Die steigende Arbeitsbelastung, insbesondere durch nicht-pädagogische Aufgaben, mindert die Attraktivität der Berufsbilder und schreckt künftige Nachwuchskräfte ab. Die Engpässe haben auch Folgen für die Wirtschaft: Fehlende Plätze in Kitas und der Ganztagsförderung von Grundschüler:innen erschweren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, während häufiger Unterrichtsausfall die Vermittlung grundlegender Kompetenzen für die Fachkräfte von morgen behindert.

Ein weiteres Problem stellt die Finanzierung des Bildungssystems dar. Sie ist häufig weder auskömmlich noch sozial gerecht. Gerade im Bereich der außerschulischen Angebote ist das Geld zu knapp und nicht langfristig zugesichert. Zudem werden Gelder noch immer zu oft nach dem Gießkannenprinzip verteilt, anstatt sie gezielt dort einzusetzen, wo sie am meisten bewirken können.

Schließlich behindert die Struktur des Bildungssystems selbst Anpassungen und Reformen. 
Die unsystematische Verflechtung der politischen Ebenen erfordert komplexe Abstimmungen, sowohl zwischen Bund, Ländern, Kommunen und den jeweils beteiligten Ressorts, als auch mit den Trägern. Wohin das führt, zeigen zum Beispiel die zähe Umsetzung des Digitalpakts, der schleppende Ausbau des Ganztagsangebots für Grundschulkinder, die stagnierende Inklusion oder das Fehlen bundesweiter Qualitätsstandards in vielen Bereichen. Gefragt ist eine neue Kultur der Bildungszusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, wie sie der Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt hat.

Es braucht eine Initialzündung auf den höchsten politischen Ebenen

Allerdings lässt es die Dringlichkeit der Probleme nicht zu, auf eine Neuordnung der kommunalen und föderalen Zuständigkeiten zu warten. Die Missstände im Bildungswesen reichen weit über Kitas und Schulen hinaus. Sie gefährden sowohl die Chancen und Rechte jedes einzelnen jungen Menschen als auch die Zukunft unserer Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie. Bildung soll den jungen Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung helfen und Orientierung bieten. Sie soll es ihnen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, an der Gesellschaft teilzuhaben und diese mitzugestalten. Sie soll ihnen die Kompetenzen vermitteln, um in der immer komplexeren Arbeitswelt ihren Platz zu finden. Bildung ist die Grundlage für wirtschaftlichen Wohlstand, Innovationskraft und die Zukunftsfähigkeit unserer demokratischen Gesellschaft. Daher ist es erforderlich, jetzt die Weichen für ein leistungsfähigeres, begabungs- und chancengerechteres Bildungssystem zu stellen.

Um den dringend benötigten Reformprozess herbeizuführen, braucht es eine Initialzündung auf den höchsten politischen Ebenen. Ein Nationaler Bildungsgipfel wäre das starke Signal, die Bildung endlich zur gemeinsamen Chef:innensache zu erklären. Der Bundeskanzler und die Regierungschef:innen der Länder haben das nötige Gewicht, um gemeinsam mit den Bildungs-, Wissenschafts- und Jugendminister:innen von Bund und Ländern, Vertreter:innen aus der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik, aus Wirtschaft, Wissenschaft, Bildungspraxis, Zivilgesellschaft sowie von Eltern und Schüler:innen zusammenzubringen. Der Nationale Bildungsgipfel sollte den Auftakt zu einem kontinuierlichen Dialog- und Reformprozess mit gemeinsamen Arbeitsstrukturen markieren. Dabei müssen sich alle relevanten Akteur:innen auf gemeinsame Ziele sowie geeignete Maßnahmen verbindlich einigen und darauf hinwirken, diese in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung pragmatisch, lösungsorientiert und entschlossen umzusetzen. Denn nur mit vereinten Kräften kann der Neustart in der Bildung als elementare Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands gelingen.

Den vollständigen Appell finden Sie hier: https://ag-familie.de/files/230314_Appell_Nationaler_Bildungsgipfel.pdf

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 14.03.2023

Vor dem morgigen Bildungsgipfel der Bundesregierung fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände deutlich höhere Investitionen im Bildungsbereich. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern sie zudem eine gemeinsame Strategie entlang der gesamten Bildungskette unter Einbindung der Sozialpartner.

Die Stellungnahme im Wortlaut:

Gemeinsame Stellungnahme zum “Bildungsgipfel” der Bundesregierung am 14. März 2023

Wir rufen Bund, Länder und Kommunen anlässlich des Bildungsgipfels 2023 auf, sich gemeinsam mehr Chancengleichheit und bessere Bildungsqualität als Ziele zu setzen und diese mit konkreten und verbindlichen Maßnahmen und Meilensteinen zu unterlegen. Dafür ist es notwendig, die Investitionen für Bildung insgesamt deutlich zu erhöhen. Es braucht eine gemeinsame Strategie entlang der gesamten Bildungskette unter Einbindung der Sozialpartner.

Es darf uns alle nicht ruhen lassen, dass noch immer zu viele junge Menschen die Schule ohne Abschluss verlassen und über 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler nicht  die notwendige Grundbildung erhalten, um in ein beruflich erfüllendes und selbstbestimmtes Leben mit gesellschaftlicher Teilhabe zu starten. Der Handlungsbedarf ist enorm: Empirische Studien belegen für Deutschland durchweg einen Mangel an Bildungsgerechtigkeit und Bildungsqualität, der durch den massiven Lehr- und Fachkräftemangel noch zunehmen wird.

Das Auseinanderklaffen zwischen den Chancen von begünstigten und benachteiligten Kindern und Jugendlichen hat sich weiter verfestigt. Von der „Bildungsrepublik Deutschland“, die bereits 2008 von der Bundeskanzlerin und den Ländern ausgerufen worden ist, sind wir 15 Jahre später immer noch meilenweit entfernt.

Wir fordern:

  1. Bund, Länder und Kommunen müssen den Handlungsbedarf ernst nehmen und sich gemeinsam auf eine wirksame Strategie verständigen. Ziel muss sein, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die unter den schulischen Mindeststandards bleiben, erheblich zu reduzieren. Gleiches gilt für die Zahl junger Menschen ohne Schulabschluss. Wir erwarten ein deutliches Commitment aller Ebenen mit Blick auf dieses Ziel.
  2. Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung ist unbestritten. Umso wichtiger ist es, dass sich Bund und Länder spätestens in einem „Qualitätsentwicklungsgesetz“ ab 2025 auf bundesweit verbindliche Standards zur Qualitätssicherung verständigen und den Ausbau der Betreuungsplätze weiter voranbringen. Flankiernd muss die „Gesamtstrategie Fachkräfte in Erziehungsberufen“ des Bundes konkrete Maßnahmen zur Gewinnung, Sicherung und Nachqualifizierung von Fachkräften enthalten.
  3. Der wachsende Mangel an pädagogischen Fachkräften fordert das Bildungssystem massiv heraus.  Der Ausbau der frühkindlichen Bildung, die Unterrichtsversorgung und die Qualität der formalen und nonformalen Bildungsangebote hängen wesentlich davon ab, ob es gelingt, diesen Fachkräftemangel zu bewältigen. Es braucht dringend eine gemeinsame Strategie von Bund und Ländern, wie dieser kurz,- mittel- und langfristig behoben werden soll. Ein Wettlauf zwischen den Bundesländern, Lehrkräfte und Personal in der frühkindlichen Bildung abzuwerben, führt nicht weiter.
  4. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist ein wichtiger Schritt zur individuellen Förderung und für mehr Bildungs- und Entwicklungschancen. Damit der Ganztag für Eltern und Kinder attraktiv und fördernd ist, muss der Ausbau mit einer Qualitätsoffensive verbunden werden – es braucht verlässliche Qualitätsstandards sowie gute Rahmenbedingungen für die Fachkräfte im Ganztag.
  5. Das Startchancen-Programm der Bundesregierung für 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler muss Teil der Strategie von Bund und Ländern sein. Die Mittel müssen genau da ankommen, wo sie gebraucht werden. Dies ist auch im wohl verstandenen Interesse aller Bundesländer. Die Auswahl und Finanzierung der Schulen sollte nach Sozialindizes vorgenommen werden. Eine wichtige Gelingensbedingung ist, dass das Programm insgesamt mit ausreichend finanziellen Ressourcen hinterlegt ist, damit vor Ort positive Effekte erwirkt werden können.
  6. Beim Digitalpakt 2.0 dürfen die Fehler des aktuellen DigitalPakt Schule nicht wiederholt werden: Die Mittel müssen unbürokratisch und schnell zu den Schulen kommen, um das Lehren und Lernen wirksam zu unterstützen.
  7. Wer die Schule ohne Abschluss verlässt, holt den Schulabschluss oft an der Berufsschule nach. Der Lehrkräftemangel ist auch im Berufsschulbereich eklatant. Die Bedeutung der beruflichen Bildung wird oft verkannt. In diesem Kontext, aber auch als Partner der Betriebe in der dualen Ausbildung brauchen die Beruflichen Schulen eine gute Ausstattung mit sächlichen Ressourcen (z. B. in der Digitalisierung) sowie im Personalbereich. Bund und Länder müssen dringend den Pakt für Berufliche Schulen starten und in Ausbildungskonzepte, Gebäude, Ausstattung und Lehrkräfte investieren.
  8. Bestehende und künftige gemeinsame Bildungsstandards müssen endlich Vergleichbarkeit und Mobilität zwischen den Bundesländern schaffen. Beschäftigte sollen mit ihrer Familie innerhalb Deutschlands ohne Probleme beim Schulwechsel mobil sein können.

Die Bildungspolitik muss auf allen Ebenen mit einer klaren Zielorientierung, mit Evidenzbasierung und begleitenden Evaluationen von Maßnahmen ansetzen und vorgehen. Strategien müssen über Legislaturperioden hinweg konzipiert sein und umgesetzt werden. Jedes von der Politik festgelegte Ziel muss verbindlich mit den benötigten Ressourcen hinterlegt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund und Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände vom 13.03.2023

Anstelle einer Kostendiskussion brauchen wir eine Investitionsentscheidung!

Wie? Mit einem Sondervermögen für Betreuung und Bildung!

Warum? Für unsere Kinder und für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft!

Für den 14.03. und 15.03.2023 hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger Vertreter:innen von Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zum Bildungsgipfel eingeladen, um gemeinsam über die Herausforderungen im Bildungssystem zu diskutieren. Der Bildungsgipfel 2023 soll als Auftakt für die Erneuerung des Aufstiegsversprechens verstanden werden, mit Bildung als Chance für alle – unabhängig der sozialen Herkunft, allerdings bleiben 14 Länderchef:innen dem Gipfel fern. Parallel zum Bildungsgipfel findet die Bildungsforschungskonferenz statt. Der aktuelle Bildungsgipfel selbst ist stark umstritten und erntet viel Kritik.

Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) unterstützt den Appell und Statement eines breiten Bündnisses an Bundeskanzler und Länderchef:innen mit der Forderung nach einem Nationalen Bildungsgipfel und nach einem grundlegenden Reformprozess im Bildungswesen: „Leistungsdefizite, Chancenungleichheit, Pädagog:innenmangel: Die massiven Probleme im deutschen Bildungssystem verletzen die Rechte jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen auf bestmögliche Bildung und haben Folgeschäden für die gesamte Gesellschaft. Deshalb erfordern sie politisches Handeln in gesamtstaatlicher Verantwortung. Ein breiter Kreis aus Stiftungen, Verbänden und Gewerkschaften appelliert an den Bundeskanzler und die Regierungschef:innen der Länder, mit einem Nationalen Bildungsgipfel einen grundlegenden Reformprozess im Bildungswesen einzuleiten.“

„Der Bildungsgipfel ist ein Zeugnis des Versagens der Bildungspolitik seit Jahrzehnten auf ganzer Linie und aller Ebenen – setzen: sechs!“ kommentiert Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verbandes berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin des Equal Pension Day, den Bildungsgipfel und führt weiter aus:

„Warum? Bildungsministerin Stark-Watzinger muss ausbaden, was Jahrzehnte versäumt wurde und mit der Pandemie und der weiteren Zuflucht von Menschen aus Kriegsgebieten, bei gleichzeitigem Investitionsstau und weiterem Fachkräftemangel mehr als deutlich wird:

  • Fehlende Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen
  • Schlechte Ausstattung der Schulgebäude und Schulanlagen
  • Schlechte sanitäre Anlagen
  • schlechte Sportstätten
  • Versäumnisse in Digitalisierung – von technischer Ausstattung bis IT-Lehrinhalte und IT-Kompetenzen bzw. Mediennutzung der Lehrkräfte
  • Überladene Bürokratie, so dass weder Mittel aus dem Digitalisierungspakt noch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket umfassend abgerufen werden
  • Versäumnisse in Überarbeitung der Lehrpläne: von Alltagskompetenzen bis Ökonomische Bildung
  • Fehlen multiprofessioneller Teams, von Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen über Psycholog:innen und Traumapsychotherapeut:innen
  • Fachkräftemangel
  • Überfüllte Klassen
  • Unterrichtsausfall
  • Fehlende individuelle Lern- und Entwicklungsförderung
  • Fehlende Ganztagsschulen
  • Fehlende Rhythmisierte Ganztagsschulen
  • Fehlen konsequenter Rechtsansprüche und deren Durchsetzung auch im Schließungsfalle, durch z.B. Pandemie oder Streik, für Ganztagsbetreuung für 14+ Jahren
  • Fehlende Verzahnung und Integration außerschulischer Sport- und Kulturangebote in den Schulalltag
  • Schlechtes Übergangsmanagement von U3 zu Ü3 sowie Grundschulen und weiterführenden Schulen
  • Mangelnde Einbindung von Eltern im Sinne von Erziehungspartner:innenschaften
  • Bildungserfolg hängt massiv von der Herkunft des Elternhauses ab
  • Bildungslandschaft und -erfolg hängt auch vom jeweiligen Bundesland ab
  • Hohe Schulabbrecher:innenquote
  • Akademisierung anstelle Transparenz über Karrierewege im dualen System der Ausbildung
  • Fehlen von gendersensibler Unterrichtsgestaltung, auch in der Berufsorientierung
  • Elternwunsch und -notwendigkeiten im Kontext individueller Förderung der Kinder als auch besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden konsequent ignoriert
  • Schule ist aktuell kein Lern- und Lebensort

„Wir brauchen tiefgreifende Reformen im Bildungs- und Schulsystem. Das geht nur gemeinsam, an einem Strang, in der Verzahnung von Bottom-Up- und Top-Down-Prozessen mit Change Management und auch dem Ansatz „Betroffene zu Beteiligten zu machen“, d.h. z.B. auch mit Einbindung der Schüler:innenvertretungen, Studierendenvertretungen und der Elternvertretungen! Wir können uns nicht erlauben, dass der jeweilige Bildungserfolg unserer Kinder und in der Folge ihrer Erwerbsbiografie und Karrierewege dem Prinzip der „Spermalotterie“ folgen und in Abhängigkeit des Elternhauses, der Herkunft oder des Wohnsitzes im jeweiligen Bundesland sind!“ so Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verbandes berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin des Equal Pension Day.

„Jedes Kind hat ein Anrecht auf ein armutsfreies und gesundes Aufwachsen sowie gleichberechtigte Teilhabe im Lebensverlauf, dazu gehört auch unbedingt die chancengleiche Teilhabe von Bildung von Anfang an.

Kinder zu erziehen, zu bilden und zu betreuen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zum einen da wir unsere Innovationskraft und Produktivität vor allem auf Human Resources stützen und zum anderen, da wir gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit guten Betreuungs- und Bildungsinfrastrukturen brauchen, auch als Chance dem Fachkräftemangel zu begegnen.

D.h. wir müssen an die Bildungsstrukturen ran, an die Bildungsinhalte, an die jeweilige Ausstattung mit Schule als Lern- und Lebensort und natürlich auch mit einer passgenauen Fachkräfteoffensive.

Hierbei müssen wir die Kostendiskussion ablösen hin zu einer Investitionsentscheidung ins Betreuungs- und Bildungssystem. Es ist an der Zeit für Change!“

positioniert sich die Vorsitzende auch anlässlich des Bildungsgipfel 2023 und unterstützt mit dem Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) den Appell des breiten Bündnisses mit der Forderung nach einem Nationalen Bildungsgipfel als auch grundlegenden Reformen im Bildungssektor und verweist auch auf das Positionspapier des VBM zum gebundenen rhythmisierten Ganztag aus 2009 mit breiter Unterstützer:innenschaft aus 2012.

Gemeinsamer Appell Nationaler Bildungsgipfel

VBM Positionspapier Ganztagsschule aus 2009

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 15.03.2023

SCHWERPUNKT II: Equal Pay Day

Der Equal Pay Day markiert die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer. Diese liegt durchschnittlich bei 18 Prozent. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: echte Gleichstellung haben wir erst, wenn der Gender Pay Gap geschlossen ist – auch im Kulturbereich.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Der Gender Pay Gap ist das Ergebnis gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Rahmenbedingungen, die auf einem veralteten Frauenbild aufbauen. Dieses Frauenbild feiert in rechten Kreisen fröhliche Urstände. Dagegen muss angegangen und die Bremsklötze überwunden werden.

Voraussetzung für die Schließung des Gender Pay Gaps ist auch die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit. Diese werden wir weiter fördern: unter anderem durch die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Partnerfreistellung nach der Geburt eines Kindes und verbesserter Elterngeldregelungen. Zudem werden wir die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessern – indem wir die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze weiterentwickeln, pflegenden Angehörigen mehr Zeitsouveränität ermöglichen und eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten schaffen.

Mit dem Entgelttransparenzgesetz haben wir das Entgelt für Beschäftige transparent gemacht. Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede können so aufgedeckt werden. Wir werden das Gesetz um eine Prozessstandschaft erweitern, damit Beschäftigte ihr Recht auf Lohngleichheit nicht mehr alleine geltend machen müssen, sondern sich auf Verbände stützen können.“

Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:
„Der diesjährige Equal Pay Day unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ verweist auf den hohen Gender Pay Gap im Kulturbereich. Dieser lag im Jahr 2021 bei 30 Prozent und 2022 bei 20 Prozent. Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die Lage von Frauen, die Mehrfachdiskriminierung erfahren, also zum Beispiel geschlechterspezifischer und rassistischer Benachteiligung ausgesetzt sind.

Um diese massive strukturelle Ungleichheit zu beseitigen, müssen Honoraruntergrenzen und Mindestlöhne zur Voraussetzung einer öffentlichen Förderung werden. Dort, wo öffentliche Gelder in die Kultur fließen, müssen Gremien und Jurys zur Vergabe von Preisen und Auszeichnungen geschlechtergerecht besetzt werden. Wir brauchen ein Gender-Monitoring zur Entwicklung von Instrumenten zur Erreichung von mehr Geschlechtergerechtigkeit. Lösungen für mehr Lohngerechtigkeit im Bereich Kunst und Kultur, wo ohnehin prekäre Beschäftigung herrscht, können Vorbildfunktion für die gesamte Arbeitswelt sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.03.2023

Zum morgigen Equal Pay Day erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Auch im Jahr 2022 haben Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger verdient als Männer. Damit hat sich der Wert im Vergleich zum Vorjahr nicht verbessert. Frauen erwarten zu Recht gleiches Geld für gleiche Leistung. Gerade angesichts des Fachkräftemangels kann Deutschland nicht weiter auf das unausgeschöpfte Potenzial der weiblichen Fachkräfte verzichten. Noch dramatischer ist der Gender Pension Gap: In Deutschland erhalten Frauen durchschnittlich 31,8 Prozent weniger Rente als Männer. Grund dafür sind die ungleiche Bezahlung von Frauen in gleicher Position, die höhere Teilzeitquote und strukturelle Unterschiede in der Berufswahl. Gleichzeitig verwenden Frauen täglich im Durchschnitt 52,4 Prozent mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit in der Familie als Männer. In einem Land, in dem Frauen 80 Prozent der familiären Care-Arbeit übernehmen, müssen wir dafür sorgen, dass Frauen Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können. Wir brauchen deshalb flexiblere Arbeitszeitmodelle, höhere Qualität in der Kinderbetreuung und bessere Ganztagsbetreuung, um Frauen in der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit zu stärken und Altersarmut vorzubeugen. Beim Vorankommen durch eigene Leistung darf das Geschlecht keine Rolle spielen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 06.03.2023

Die Einkommen von Frauen im Kultursektor sind im Vergleich zu anderen Branchen überdurchschnittlich niedriger. Dies war der einhellige Befund von Vertreterinnen der Kulturbranche in einem öffentlichen Fachgespräch des Kulturausschusses am Mittwoch. So liege der Gender Pay Gap im Kultursektor je nach Bereich bei bis zu über 30 Prozent gegenüber durchschnittlich 18 Prozent in allen Berufen.

Yvonne de Andrés vom Berufsnetzwerk Bücherfrauen wies darauf hin, dass die Buchbranche zwar einerseits hauptsächlich weiblich geprägt sei, die Führungsstrukturen hingegen jedoch immer noch männlich. Besonders dramatisch habe sich die Corona-Pandemie ausgewirkt, da viele Frauen ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialkasse verloren, da sie Tätigkeiten aufnehmen mussten, die nicht als künstlerisch gelten. Yvonne de Andrés fordert eine paritätische Besetzung von Jurys bei der Vergabe von Literaturpreisen und eine paritätische Vergabe von Fördergeldern des Bundes.

Dieser Forderung schloss sich die Schauspielerin Paula Essam vom Verein Pro Quote Film an. In der Filmbranche liege der Gender Pay Gap bei bis zu über 30 Prozent. Dies liege auch an der ungleichen Besetzung von weiblichen und männlichen Rollen in Film- und Serienproduktionen. Der Anteil von Frauenrollen liege bei etwa 30 Prozent. Zudem litten Frauen darunter, dass sie ab dem 34 Lebensjahr immer weniger Filmrollen angeboten bekommen. Essam forderte ebenso wie Barbara Rohm vom „culture change hub“, die anstehende Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) für eine paritätische Vergabe von Fördergeldern zu beschließen. Essam sprach sich zudem für eine Diversitäts-Quote von 30 Prozent aus, um nicht-weiße Minderheiten zu fördern.

Teresa Monfared vom Verein Bühnenmütter verwies darauf, dass Schauspielerinnen nicht nur unter dem Gender Pay Gap litten, sondern auch unter einem Gender Care Gap. So leisteten Frauen gut doppelt so viel Sorgearbeit wie Männer. Dies habe negative Auswirkungen auf die Karriere. Monfared führte aus, dass die zehn erfolgreichsten Bühnenschauspielerinnen in Deutschland nur drei Kinder hätten, die erfolgreichsten Schauspieler hingegen 32 Kinder. Dies zeige schon, dass Mütter mit unterschiedlichsten Benachteiligungen zu kämpfen hätten und Schauspielerinnen sich deshalb oftmals gegen Kinder entscheiden würden.

Gabriele Schulz vom Deutschen Kulturrat betonte, dass nur eine deutliche Steigerung der künstlerischen Präsens von Frauen die großen Einkommensunterschiede zu den Männern überwinden können. Die Werke von Frauen müssten „gezeigt und gespielt“ werden. Die Kulturförderung des Bundes müsse dies in allen Kultursparten unterstützen.

Die Aufzeichnung des öffentlichen Fachgespräches im Kulturausschuss ist ab Donnerstag, 2. März 2023, ab 13 Uhr auf bundestag.de verfügbar: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw09-pa-kultur-28-sitzung-935356

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 154 vom 01.03.2023

Frauen sind am Arbeitsmarkt weiterhin in vielerlei Hinsicht benachteiligt, insbesondere mit Blick auf Arbeitszeit und Einkommen. Das geht aus einer neuen Untersuchung hervor, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zu Equal-Pay-Day und Internationalem Frauentag vorlegt*. WSI-Expertin Dr. Yvonne Lott hat dafür gemeinsam mit einem Team von SowiTra in Berlin die neuesten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet, die die Jahre 2021 und 2022 beschreiben. Der Überblick liefert detaillierte Informationen zu geschlechtsspezifischen Arbeitsbedingungen in zahlreichen Branchen, etwa erstmals zu branchenspezifischen Gender Pay Gaps 2022. Die Ergebnisse zeigen, dass Geschlechterungleichheit über fast alle Wirtschaftszweige hinweg besteht, allerdings teilweise unterschiedlich ausgeprägt.

Die Frauen-Erwerbsquote ist zwar in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. Viele Bereiche in der Wirtschaft sind aber nach wie vor Männerdomänen – vor allem in der Industrie. Dort beträgt der Frauenanteil in der Hälfte der für die Studie untersuchten Branchen weniger als 30 Prozent. Ganz hinten liegen der Maschinenbau, der Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstallation und Ausbaugewerbe mit jeweils 17 Prozent, auf dem ersten Platz landet die Textilindustrie mit 56 Prozent. In den Dienstleistungen ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen generell höher. Drei Branchen sind sogar klar frauendominiert: Im Gesundheitswesen sind 80 Prozent der Beschäftigten weiblich, im Sozialwesen 76 Prozent, in Erziehung und Unterricht 72 Prozent. Am geringsten ist hier die Quote im Personen- und Güterverkehr mit 21 Prozent und in Kfz-Handel und Reparatur mit 22 Prozent.

Bei der Arbeitszeit ergibt sich über alle Branchen hinweg ein identisches Muster: Männer arbeiten deutlich häufiger in Vollzeit. Der entsprechende Anteil reicht bei ihnen von 53 Prozent in der Gastronomie bis zu 87 Prozent unter anderem in der Energieversorgung und der Metallerzeugung. Bei den Frauen reicht das Spektrum von 21 Prozent im Bereich Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau bis zu 67 Prozent in der Automobilindustrie. Die Differenz zwischen den Vollzeit-Quoten von Männern und Frauen schwankt zwischen 15 und 46 Prozentpunkten.

In 45 von 46 Branchen liegen Frauen bei der Bezahlung hinten

Auch der Vergleich der Bruttostundenlöhne fällt meist zuungunsten der Frauen aus. In der Gesamtwirtschaft beträgt der Gender Pay Gap, Stand 2022, 18 Prozent – Männer verdienen branchenübergreifend im Durchschnitt 24,36 brutto pro Stunde, Frauen 20,05 Euro. In 45 der 46 Branchen, für die die WSI-Auswertung erstmals Daten aus dem Jahr 2022 liefern kann, verdienen Frauen weniger als Männer (siehe auch die Abbildungen in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Der Gender Pay Gap reicht dabei von 4 Prozent im Personen- und Güterverkehr (Männer: 17,15 Euro, Frauen: 16,49 Euro) über beispielsweise 5 Prozent im Sozialwesen (19,78 vs. 18,70 Euro), 7 Prozent in der Metallerzeugung (27,06 vs. 25,23 Euro), 19 Prozent in der Papierindustrie (23,87 vs. 19,37 Euro) bis zu 30 Prozent im Gesundheitswesen (31,29 vs. 22,05 Euro) und sogar 32 Prozent in der Rechts- und Steuerberatung (31,06 vs. 21,26 Euro). Einzige Ausnahme sind die Postdienste: Der Brutto-Stundenlohn der Frauen ist hier mit 16,26 Euro pro Stunde zwei Prozent höher als der von Männern mit 15,93 Euro – allerdings auf einem im Vergleich der Branchen insgesamt recht niedrigen Verdienstniveau.

Minijobs sind überwiegend Frauensache: In 26 von 35 Branchen, für die Daten ausgewertet wurden, sind Frauen häufiger ausschließlich geringfügig beschäftigt als Männer. Nur in zwei Branchen ist es umgekehrt, in den übrigen Bereichen fällt die Differenz nicht ins Gewicht. Besonders groß ist sie im Bereich Bauinstallation und Ausbaugewerbe, wo 23 Prozent der Frauen und 7 Prozent der Männer betroffen sind, sowie in der Land- und Forstwirtschaft, wo es 39 gegenüber 23 Prozent sind. Leichte Vorteile haben Frauen in verschiedenen Branchen bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die bei weiblichen Beschäftigten etwas seltener sind. Branchenübergreifend unterscheiden sich die Quoten bei Frauen und Männern allerdings nicht.

Chefs gibt es dagegen nach wie vor häufiger als Chefinnen. In 26 von 34 Branchen, für die dazu Daten vorliegen, arbeiten Frauen seltener in leitender Stellung als Männer. Besonders ausgeprägt ist die Ungleichheit in dieser Hinsicht im Bereich Erziehung und Unterricht, wo 50 Prozent der Männer, aber nur 28 Prozent der Frauen eine Leitungsposition inne haben. In sieben Branchen gibt es keine nennenswerten Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Der einzige Bereich, in dem Frauen die Nase vorn haben, ist der Personen- und Güterverkehr.

Die Forschenden stellen fest, dass noch viel zu tun ist, um die Geschlechtergleichheit durchzusetzen. Dazu beitragen könnte ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, das Unternehmen verpflichtet, Gleichstellungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus empfehlenswert wären ein angemessener Mindestlohn – von dem Frauen besonders profitieren – sowie eine Stärkung der Mitbestimmung.

Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland in ausgewählten Branchen. WSI Report Nr. 80, Februar 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung 03.03.2023

In Westdeutschland lag der Gender Pay Gap, der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen, 2021 mit 20,6 Prozent mehr als dreimal so hoch wie in Ostdeutschland mit 6,3 Prozent. Im bundesweiten Durchschnitt erhielten 2021 vollzeitbeschäftigte Männer 18,9 Prozent mehr Lohn oder Gehalt. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Montag hervor. Fünf Jahre zuvor lag der Gender Pay Gap noch 2,5 Prozentpunkte höher.

„Es hängt sehr stark von der konkreten Beschäftigungsstruktur vor Ort ab, ob und wie viel Frauen weniger verdienen als Männer“, berichtet Michaela Fuchs vom Regionalen Forschungsnetz des IAB. Im Bodenseekreis liegt der Gender Pay Gap bei 40 Prozent, und auch in Ingolstadt ist er mit 37 Prozent sehr hoch. Dagegen verdienen Frauen in vier Kreisen Ostdeutschlands sogar mehr als Männer. In Dessau-Roßlau liegt das Gehalt vollzeitbeschäftigter Frauen rund 2 Prozent über dem vollzeitbeschäftigter Männer. Auch in Frankfurt/Oder, Cottbus und im Landkreis Stendal liegen vollzeitbeschäftigte Frauen in puncto Gehalt im Schnitt vor den Männern.

Insbesondere Unterschiede in der Berufswahl spielen eine wesentliche Rolle für die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern: Frauen arbeiten häufiger in Dienstleistungs-, Gesundheits- und Sozialberufen. „Tätigkeiten in diesen Bereichen sind meistens mit einem geringeren Verdienst verbunden als in von Männern häufig ausgeübten Tätigkeiten“, erklärt Anja Rossen vom Regionalen Forschungsnetz des IAB. Außerdem sind Frauen häufiger in kleinen Betrieben tätig. „Damit profitieren sie nicht im gleichen Ausmaß wie Männer von den im Durchschnitt höheren Löhnen in Großbetrieben“, so Antje Weyh vom Regionalen Forschungsnetz des IAB. 

Diese Faktoren sind je nach Region unterschiedlich stark ausgeprägt. So ist beispielsweise der Bodenseekreis stark vom Maschinenbau geprägt und dort arbeitet der Großteil der Männer in gut dotierten Berufen der Maschinenbau- und Betriebstechnik. In Dessau-Roßlau sind Männer dagegen überdurchschnittlich häufig in Berufen der Lagerwirtschaft, Post und Zustellung mit niedrigen Verdiensten tätig, Frauen arbeiten demgegenüber häufiger in Verwaltungs- und Büroberufen mit mittlerem Verdienstniveau. Im Bodenseekreis sind deutlich mehr Beschäftigte in Großbetrieben tätig als in Dessau-Roßlau: knapp 47 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit mehr als 250 Mitarbeitern, in Dessau-Roßlau liegt dieser Anteil nur bei rund 28 Prozent.

Werden, soweit statistisch verfügbar, die Unterschiede zum Beispiel hinsichtlich Qualifikation, Beruf und Arbeitserfahrung berücksichtigt, beträgt der bereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland 10,8 Prozent und in Westdeutschland 15,3 Prozent.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://iab.de/daten/regionale-unterschiede-im-gender-pay-gap-in-deutschland-2021/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 06.03.2023

Am diesjährigen Equal Pay Day, dem 7. März, macht der Deutsche Gewerkschaftsbund auf die 18-prozentige Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Die Preissteigerungen der letzten Monate verschärften die Situation für viele Frauen zusätzlich. Vor allem sie arbeiten oft in Minijobs, in Teilzeit oder in befristeten Beschäftigungsverhältnissen und haben deswegen weniger Geld in der Tasche.

Bei einer Gewerkschaftsaktion vor dem Brandenburger Tor forderte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi mehr Tempo für gleiche Bezahlung:

„Seit der Gender Pay Gap für Deutschland erstmals im Jahr 2006 berechnet wurde, ist die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen um magere 5 Prozent geschmolzen. Wenn es in dem Tempo weitergeht, dauert es noch 61 Jahre bis zur gleichen Bezahlung. So lange können und dürfen wir nicht warten. Gerade in der Debatte um Fachkräftesicherung geht zu oft unter, dass Entgeltgleichheit ein wichtiger Faktor ist, um die Frauenerwerbstätigkeit zu steigern. Die hohe Entgeltlücke in Deutschland ist ein echter Wettbewerbsnachteil, im europäischen Vergleich gehören wir zu den Schlusslichtern.

Es sind vor allem strukturelle Hürden, die die Politik beseitigen muss – etwa durch den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten oder durch die Aufwertung personennaher Dienstleistungsberufe. Frauendominierte Berufe, gerade im Gesundheits-, im Erziehungs- und im Bildungsbereich müssen deutlich besser bezahlt werden. Darum geht es auch in der aktuellen Tarifrunde des öffentlichen Dienstes. Hier haben die Arbeitgeber jetzt die Gelegenheit, ein Signal zu setzen: Ein fairer Abschluss würde dazu beitragen, die Entgeltlücke zu überwinden und diese systemrelevanten Berufe somit attraktiver zu machen. Zudem muss die Bundesregierung endlich die im Koalitionsvertrag versprochene Stärkung der Tarifbindung auf den Weg bringen. Denn mit Tarifverträgen verdienen Frauen und Männer rund ein Viertel mehr als ohne Bezahlung nach Tarif.

Am Equal Pay Day geht es aber nicht nur um faire Löhne, sondern auch um die faire Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern. Frauen und Männer brauchen Arbeitszeiten, die zum Leben passen. Sie brauchen dafür mehr Mitspracherechte, um ihre Arbeitszeiten entsprechend ihren Bedürfnissen anzupassen. Nur so wird es möglich, Erwerbstätigkeit und Sorgeaufgaben für die Familie partnerschaftlich aufzuteilen. Neun Millionen Frauen stecken in Teilzeitjobs fest. Viele von ihnen würden gern mehr arbeiten, doch die Rahmenbedingungen stimmen nicht: Die 2019 eingeführte Brückenteilzeit mit ihrem Anspruch in Vollzeit zurückzukehren, gilt nur für größere Betriebe mit mehr als 45 Beschäftigten. Bis heute fehlt ein echtes Rückkehrrecht in die Vollzeit. Auch beim Thema steuerliche Fehlanreize, Stichwort Ehegattensplitting, wird seit Jahren diskutiert, aber es tut sich nichts.“

Hintergrund:
Der Equal Pay Day markiert das Datum, bis zu dem Frauen Arbeit müssen, um das Gehalt zu bekommen, das Männer bereits am 31. Dezember auf ihrem Konto hatten. In Deutschland liegt der Gehaltsunterschied bei 18 Prozent – ein Wert, der jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt neu berechnet wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 07.03.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert den Unwillen, gegen die bestehenden Verdienstunterschiede zwischen den Geschlechtern konsequent anzugehen.

Am Equal Pay Day 2023 wird dasselbe geschehen wie all die Jahre davor: Der Entgeltunterschied zwischen Männern und Frauen von 18 % wird angeklagt. Es wird einige Aktionen geben, damit die Medien dem Problem etwas mehr Raum geben. Und dann? Nichts. Nichts bis zum Equal Pay Day 2024.

Das mag auch daran liegen, dass der angeklagte Missstand seinen bedrohlichen Umfang zu verlieren scheint, wenn die Verdienstlücke fein sortiert wird in „bereinigt“ und „unbereinigt“. Bereinigt blieben nur 7 %, die Frauen bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie pro Stunde weniger verdienten. An dem größeren Teil des Verdienstunterschieds hingegen seien Frauen selbst schuld. Denn sie wählten Berufe und Branchen, in denen schlechter bezahlt wird, setzten aus, gingen in Teilzeit und in Minijobs mit geringeren Verdiensten und machten seltener Karriere. Regelmäßig fehlt dann die Analyse, dass diese Tatsachen gleichfalls auf Diskriminierungsstrukturen und fatalen politischen Entscheidungen beruhen. Frauen wird der größte Teil der Sorgearbeit überbürdet. Das Ehegattensplitting sorgt für ein verlässliches Interesse von Frauen an Minijobs, was sie spätestens bei Scheidung und Alter in die Armut treibt. Frauen arbeiten nicht in Branchen und Berufen, in denen schlechter bezahlt wird, sondern in diesen wird schlechter bezahlt, weil Frauen dort arbeiten. Das Gesetz verbietet ungleiche Bezahlung für Teilzeitbeschäftigte, durchgesetzt wird das Verbot nicht. Die Benachteiligung von Frauen bei Personalentscheidungen, die mangelnde Anpassung von Arbeitsbedingungen an deren Bedürfnisse und Verpflichtungen werden hingenommen. Wenigstens greift die Rechtsprechung korrigierend ein, wie jüngst das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die Rechtfertigung geringerer Bezahlung mit mangelndem Verhandlungsgeschick von Frauen klar zurückweist. Aber es sind immer nur Einzelfälle, die vor die Gerichte kommen.

„Entgeltungleichheit beruht auf diskriminierenden Strukturen. Die sind nicht einmal im Jahr zu beklagen, sondern können und müssen verändert werden. Dem Gesetzgeber stehen dafür durchaus legislative Instrumente zur Verfügung. Die auf Effektivität zielende Entgelttransparenz-Richtlinie der EU, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden wird, weist die Richtung.“, so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. Der djb hat 2021 ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft vorgelegt, in dem ein aktivierender Staat Unternehmen verpflichtet, in selbstverantwortlichem Vorgehen diskriminierende Strukturen zu beseitigen – und zwar in einer Weise, die die Unternehmen nicht überfordert. Dabei können alle Ursachen in den Blick genommen und in absehbarer Zeit auch der Entgeltunterschied beseitigt werden, der bereinigte wie der unbereinigte. Der Equal Pay Day ist dann endlich ein Feiertag.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 06.03.2023

SCHWERPUNKT III: Kindergrundsicherung

Das Saarland setzt sich für ein rasches Gesetzgebungsverfahren zur so genannten Kindergrundsicherung ein. Am 3. März 2023 stellte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger einen entsprechenden Entschließungsantrag ihres Landes im Bundesrat vor – er wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Sorge um Kinderarmut

In der Entschließung soll der Bundesrat seine Sorge darüber ausdrücken, dass mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwächst. Dabei drücke sich Kinderarmut nicht nur durch einen Mangel an finanziellen Mitteln, sondern auch durch Benachteiligungen im Bildungs- und Gesundheitssystem, bei der Wohnsituation oder bei der gesellschaftlichen Teilhabe aus, heißt es im Landesantrag. Auch die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie und der deutliche Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise verschärften die Situation zusätzlich.

Aufforderung an die Bundesregierung

Der Bundesrat solle daher das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vorhaben der Bundesregierung begrüßen, eine Kindergrundsicherung einzuführen, um Familien zu stärken, Kinderarmut zu bekämpfen und Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten.

Der Bundesrat möge die Bundesregierung auffordern, die vorliegenden Eckpunkte zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung schnellstmöglich zu einem Referentenentwurf zu konkretisieren und mit dem Gesetzgebungsverfahren dann umgehend zu beginnen.

Nächste Schritte

Die Fachausschüsse befassen sich Mitte April mit dem Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates, damit das Plenum über die Frage abstimmen kann, ob es die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 03.03.2023

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kindergrundsicherung finanziell so auszustatten, dass sie einen dauerhaften Schutz der Kinder vor Armut sicherstellt. Die Bündelung von familienpolitischen Leistungen und der Abbau von Barrieren bei deren Inanspruchnahme sind wichtige Bestandteile der Kindergrundsicherung, aber bei weitem nicht ausreichend.

„Den Namen Kindergrundsicherung verdient nur eine Reform, die auch wirklich zu einer Verbesserung der Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien führt. Versuche, die als Minimum bereits in der Diskussion stehenden Haushaltsmittel noch weiter zu reduzieren und sich auf eine Umetikettierung bereits existierender Leistungen zu beschränken, werden das Problem der Kinderarmut nicht ansatzweise lösen“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest.

Zur Kindergrundsicherung gehört für die Familienverbände eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, die auch den Bedarf für Bildung und Teilhabe einschließt und eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen ermöglicht. Diese Neuberechnung müsse transparenter werden, einer empirisch fundierten und in sich schlüssigen Logik folgen und einen Dynamisierungsautomatismus beinhalten. Die bisherige unsystematische Kombination von statistischem Modell und Warenkorblogik mit den damit verbundenen und zum Teil willkürlichen Streichungen von als „nicht regelsatzrelevant“ eingestuften Kosten dürfe nicht in die Kindergrundsicherung übertragen werden. „Außerdem muss die Höhe des Garantiebetrags der Kindergrundsicherung der maximalen Wirkung des steuerlichen Kinderfreibetrages entsprechen“, so Dr. Zeh.

Die Verbände betonen, dass der Erfolg der Kindergrundsicherung sich an den durch das Familienministerium selbst aufgestellten Kriterien messen lassen muss. Dazu zählt neben der Neuberechnung des Kinderexistenzminimums, dass ein großer Teil der kinderbezogenen Familienleistungen zusammengeführt wird, dass die Familien mit Unterstützungsbedarf auch wirklich erreicht werden – und zwar sowohl unbürokratisch als auch verlässlich – und dass die Schnittstellen zum Sozial-, Steuer und Unterhaltsrecht gut ineinandergreifen, ohne dass Schlechterstellungen beispielsweise für Kinder von Alleinerziehenden eintreten.

Die Familienorganisationen betonen, dass eine den Notwendigkeiten entsprechend finanziell sehr gut ausgestaltete Kindergrundsicherung ein zentraler Baustein zur Bekämpfung von Familienarmut sein kann. Zusätzlich bedarf es aber einer familienpolitischen Gesamtstrategie um die Teilhabe von Kindern zu ermöglichen und Armutsspiralen zu durchbrechen. Dazu gehören unter anderem eine familiengerechte Infrastruktur und gleichberechtige Zugänge zu Bildung, Betreuung und Gesundheit.

„Die Bereitstellung der notwendigen Mittel dazu bedeutet eine Investition in die Zukunft unserer Kinder und unseres Landes. Deutschland ist reich genug, um mit einer starken Kindergrundsicherung – als Teil einer umfassenden Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Familienarmut – Kindern die Auswirkungen von früher Armut und Ausgrenzung zu ersparen“, erklärte Dr. Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 23.02.2023

Laut Medienberichten verzögert das Bundesfinanzministerium mit Zweifeln an der Finanzierbarkeit schon jetzt die Einführung der Kindergrundsicherung. Als Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich die AWO seit fast 15 Jahren für die Einführung einer echten Kindergrundsicherung ein, die alle Kinder und Jugendlichen erreicht und ein Aufwachsen ohne Armut ermöglicht. Zu der Blockadehaltung erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Wir möchten die beteiligten politischen Akteur*innen daran erinnern, dass sich die gesamte Ampel-Koalition für die Einführung der Kindergrundsicherung ausgesprochen und im Koalitionsvertrag eine Neuermittlung des Existenzminimums vereinbart hat und nicht bloß die Zusammenführung bereits bestehender Leistungen. Wenn die Zusammenführung der Leistungen und die dringend notwendige Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums für Kinder zusätzliche Mittel erfordert, dann müssen diese Gelder bereitgestellt werden. Wenn dieses Geld im Bundeshaushalt fehlt, ist es ganz klar die Aufgabe des Finanzministeriums kluge Finanzierungskonzepte zu entwickeln, mit dem sich die neue Leistung in den Haushalt einpreisen lässt. Denkbar sind zum Beispiel höhere Steuern für Spitzenverdienende, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer oder aber die Abschaffung des Ehegattensplittings.“

Bei der Rechnung des Finanzministeriums unberücksichtigt blieben zudem die hohen Folgekosten, die entstehen, um die Folgen eines Aufwachsens in Armut im späteren Lebenslauf zu korrigieren. „Früh in die Zukunft unserer Kinder zu investieren, erspart uns nicht nur massive Kosten zur kurativen Behandlung von Armutsfolgen“, so Groß weiter, „sondern ist in Zeiten des demographischen Wandels und sich verschärfenden Fachkräftemangels ein Garant für unsere wirtschaftliche Stabilität und unseren Wohlstand. Das sollte gerade der FDP und Bundesfinanzminister Lindner ein Anliegen sein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.02.2023

Die Diakonie Deutschland appelliert an die Bundesregierung, die Kindergrundsicherung zügig auf den Weg zu bringen und interne Koalitionsstreitigkeiten nicht auf dem Rücken von Armut betroffener Kinder auszutragen. Nach drei Jahren Pandemie und angesichts steigender Preise und Inflation nach einem Jahr Ukraine-Krieg sei es nun von immenser Bedeutung, Kinder und Familien zielsicher und wirksam zu entlasten.

 

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Kindergrundsicherung ist das entscheidende Instrument, um Kinderarmut zu bekämpfen. Der Kinderzuschlag läuft bisher an zwei Dritteln der Anspruchsberechtigten vorbei. Kindergrundsicherung muss heißen: die kindbezogenen Leistungen zur Existenzsicherung werden gebündelt. Haushalte, bei denen durch Steuerdaten oder bisherigen Leistungsbezug Anhaltspunkte für einen Anspruch auf Zusatzleistungen bestehen, müssen direkt informiert und zur Antragstellung aufgefordert werden. Das Existenzminimum muss auf aktueller Datenbasis und ohne Abzüge ermittelt werden. Die Kindergrundsicherung hilft, Pseudodebatten über Armut und Lohnabstand zu überwinden. Gerade die Familien, in denen Eltern durch Erwerbsarbeit nicht genug für alle Familienmitglieder erwirtschaften können, profitieren davon, wenn alle Leistungen gebündelt werden. Ganz einfach: Wer zu wenig hat, bekommt problemlos und direkt, was nötig ist.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.02.2023

Zu den Äußerungen von Finanzminister Lindner gegenüber dem Nachrichtenportal t-online zur Frage eines fehlenden Konzepts der Kindergrundsicherung und anderen, erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

„Die Äußerungen von Finanzminister Lindner sind ein Ausweis völliger Ahnungslosigkeit. Seit 14 Jahren liegt ein ausgereiftes Konzept für die Kindergrundsicherung vor, das mehrfach begutachtet und modifiziert wurde und an dem ich persönlich mitgewirkt habe.“

„Die Kinderarmut in Deutschland ist ausdrücklich nicht durch Zuwanderung gestiegen. Die Ursache für die gestiegene Kinderarmut liegt in dem stark gewachsenen working-poor-Bereich begründet. Arme Kinder leben in der Mehrzahl bei Eltern, die erwerbstätig sind und deren Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um eine Familie zu ernähren.“

„Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist kein Wunsch an den Weihnachtsmann, sondern eine notwendige Maßnahme, um würdevolles Aufwachsen und Chancengerechtigkeit von Kindern zu sichern. Die stark steigende Kinderarmut gefährdet den Wirtschaftsstandort Deutschland, denn arme Kinder haben im Bildungssystem kaum eine Chance. Das ist durch zahlreiche Studien belegt. Die Kinderarmut von gestern, ist der Fachkräftemangel von heute. Ich kann mir nicht erklären, wie ein Finanzminister der FDP vor diesen Tatsachen die Augen verschließen kann.“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 22.02.2023

Zur Medienberichterstattung über die Finanzierung der Kindergrundsicherung und zum Finanzstreit innerhalb der Ampel-Regierung erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

„Ich bin entsetzt über die Haltung des Bundesfinanzministers zur Finanzierung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Kindergrundsicherung. Es werden aktuell weitere zehn Milliarden Euro für die Bundeswehr und zehn Milliarden Euro für eine Aktienrente verplant. Aber für den Kampf gegen Kinderarmut sollen wieder nur die Krümel vom Kuchen übrigbleiben. Chancengerechtigkeit und würdevolles Aufwachsen von Kindern dürfen nicht der Schuldenbremse geopfert werden. Das wäre ein Tiefpunkt der Arbeit dieser Ampelkoalition. Die FDP und Bundesfinanzminister Lindner sind gut beraten, sich an den Koalitionsvertrag zu halten.“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 16.02.2023

Vor der Klausur des Bundeskabinetts am kommenden Wochenende rufen der Familienbischof, Erzbischof Heiner Koch, und ein breites Bündnis katholischer Verbände die Bundesregierung dazu auf, die geplante Reform der Familienleistungen nicht am Geld scheitern zu lassen.                                       

Am kommenden Wochenende wird die Bundesregierung in der Kabinettsklausur über die geplante Kindergrundsicherung beraten. Bisher gibt es in der Koalition keine Einigung auf ein Budget für das zentrale familienpolitische Vorhaben der Legislaturperiode. „Es geht jetzt darum, angemessene Mittel für eine erfolgreiche Reform zugunsten von Kindern und Familien zur Verfügung zu stellen“, äußert sich Erzbischof Dr. Heiner Koch, Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz. Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, erklärte, dass es sich bei der Bekämpfung von Kinderarmut und der Verbesserung der Chancen von Kindern und Jugendlichen um wichtige Zukunftsinvestitionen handele: „Wer bei den Kindern spart, zahlt später wesentlich höhere Folgekosten.“

Die katholischen Verbände betonen, dass sich die mit der Kindergrundsicherung verfolgten Ziele nicht ohne zusätzliche Finanzmittel erreichen lassen. Egal ob es um das mit der Leistungsbündelung verfolgte Ziel der verbesserten Inanspruchnahme von Familienleistungen oder um das Ziel der Armutsbekämpfung gehe: beides sei nicht zum Nulltarif zu haben.

Die Verbände verweisen darauf, dass es seit Jahren nicht gelinge, die Kinder- und Jugendarmut zu senken. Studien zeigten immer wieder: Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet. Insgesamt sind 2,9 Millionen Kinder betroffen. Die aktuellen Preissteigerungen infolge der sich überlagernden Krisen verschärfen die Situation der Familien und treffen arme Familien besonders. Nach den pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen haben viele Kinder und Jugendliche Bildungsrückstände, insbesondere solche aus einkommensschwächeren Familien. Noch immer hängen die Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland in hohem Maß von den Ressourcen der einzelnen Familien ab.

Vor diesem Hintergrund halten es die katholischen Verbände und Erzbischof Koch für dringend erforderlich, dass die geplante familienpolitische Reform zu höheren Leistungen für Kinder führt und insbesondere arme Familien und solche mit kleinen Einkommen besser unterstützt. „Dafür muss Geld in die Hand genommen werden“, erklärt Beate Schwittay, Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmerbewegung. „Die Kindergrundsicherung darf nicht durch Kürzungen an anderer Stelle gegenfinanziert und zum Nullsummenspiel für Familien werden.“ Für bedenklich hält Renate Jachmann-Willmer, Vorstand des Sozialdienstes katholischer Frauen Gesamtverein e.V., dass ausgerechnet bei den Alleinerziehenden auf der Grundlage der aktuellen Pläne Verschlechterungen drohen, wenn zum Beispiel der Unterhaltsvorschuss mit dem Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung voll verrechnet werden soll.

Dass die Regelbedarfe nach dem bekannt gewordenen Eckpunkte-Entwurf des Bundesfamilienministeriums zukünftig stärker an den Haushaltsausgaben der gesellschaftlichen Mitte orientiert werden sollen,  entspricht langjährigen Forderungen der katholischen Verbände. Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, bekräftigt: „Kindergrundsicherung ist Kinderchancensicherung. Eine Regierung, die sich soziale Gerechtigkeit und Aufbruch auf die Fahnen geschrieben hat, muss vorrangig dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche unabhängig vom Einkommen der Eltern mit gleichen Lebenschancen aufwachsen.“

Unterstützende Personen und Verbände:

Dr. Heiner Koch, Erzbischof von Berlin

Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung e.V. (AKF)

Deutscher Caritasverband e. V. (DCV)

Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e. V.

Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB Deutschlands e. V.)

Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF)

SKM Bundesverband e.V.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 03.03.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Schwerpunktthema: Gleichstellung in der ökologischen Transformation

Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat namhafte Expertinnen und Experten für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen. Die Sachverständigenkommission nimmt heute unter Leitung von Frau Prof. Dr. Silke Bothfeld von der Hochschule Bremen ihre Arbeit auf. Ihr Schwerpunktthema ist die Gleichstellung in der ökologischen Transformation.

Bundesministerin Lisa Paus: „Die ökologische Umstellung unseres Wirtschaftens und Handelns beeinflusst unsere Arbeitswelt, unsere Ernährung und Gesundheit ebenso wie unser Miteinander in der Gesellschaft. Viele Aspekte der Klimakrise treffen Frauen und Männer unterschiedlich und berühren deshalb Fragen der Gleichstellung. Ich freue mich, dass wir diese Sachverständigenkommission und Prof. Silke Bothfeld gewinnen konnten. Dank ihrer Expertise sollen Handlungsempfehlungen entstehen, mit denen wir die ökologische Transformation geschlechtergerecht gestalten können.“

Die Sachverständigenkommission erstellt bis 2025 ein Gutachten als Bestandteil des Vierten Gleichstellungsberichts. Sie arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Sie besteht aus elf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich in unterschiedlichen Fachbereichen (Wirtschaftswissenschaften, Jura, Sozialwissenschaften, Geografie, Ingenieurwesen) mit Aspekten der ökologischen Transformation befassen. Die Bundesstiftung Gleichstellung begleitet diese Arbeit.

Die Mitglieder der Vierten Gleichstellungsberichtskommission:

Prof. Dr. Silke Bothfeld, Hochschule Bremen

Dr. Peter Bleses, Institut für Arbeit und Wirtschaft der Universität und Arbeitnehmerkammer Bremen

Prof. Dr. Sigrid Boysen, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg

Prof. Dr. Gülay Çağlar, Freie Universität Berlin

Prof. Dr. Melanie Jaeger-Erben, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Prof. Dr. Jakob Kapeller, Universität Duisburg-Essen

Ulrike Röhr, Leitstelle Gender, Umwelt, Nachhaltigkeit

Dr. Immanuel Stieß, Institut für sozial-ökologische Forschung, Frankfurt/Main

Dr. Johanna Wenckebach, Hugo Sinzheimer Institut, Frankfurt/Main

Prof. Dr. Carsten Wippermann, Katholische Stiftungshochschule München, Campus Benediktbeuern

Prof. Dr. Brigitte Wotha, Fachhochschule Kiel

 

Die Bundesregierung legt seit 2011 einmal in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht vor. Sein Ziel sind konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik.

Die Berichte dokumentieren den Stand der Gleichstellung in Deutschland und geben Empfehlungen, wie Gleichstellung erreicht werden kann. Diese Empfehlungen fließen in politische Prozesse ein. 

Weitere Informationen finden Sie hier: www.gleichstellungsbericht.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.03.2023

Innovationsfonds des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ fördert Projekte mit bis zu 100.000 Euro

Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind Anfang März deutschlandweit 100 Projekte gestartet, die aus dem zweiten Innovationsfonds des Bundesprogramms gefördert werden. Dabei handelt es sich um Projekte, die auf aktuelle demokratiefeindliche Entwicklungen wie zum Beispiel Desinformation und Hass im Netz reagieren. Durch die Förderung bis Ende 2024 erhalten lokale Initiativen, Vereine und Verbände, wissenschaftliche Einrichtungen und Bildungsträger die Gelegenheit, ihre neuen Ansätze und Ideen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention zu erproben und in die Tat umzusetzen. Die 100 deutschlandweiten Projekte wurden aus fast 400 Interessenbekundungen ausgewählt. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100.000 Euro pro Projekt und Jahr.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit großer Sorge beobachten wir neue Phänomene wie zunehmenden Hass und Verschwörungstheorien im Netz. Sie können unseren demokratischen Zusammenhalt gefährden. Im Zuge des Ukrainekriegs hat sich diese Entwicklung noch einmal verschärft. Wir reagieren auf diese und andere Entwicklungen mit dem Innovationsfonds im Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ und fördern Initiativen und Projekte, die das Demokratievertrauen und die demokratische Diskussionskultur stärken.“

Förderung in vier Themenschwerpunkten

Der besondere Ansatz des Innovationsfonds ist es, dass neue Konzepte erprobt werden können. Dazu wurden Ideen zu folgenden Themenbereichen gesucht:

  • Aktive Auseinandersetzung mit Verschwörungsdenken /-narrative und Falschinformationen
  • Stärkung demokratischer Konfliktkompetenzen in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlich und politisch kontroversen Themen
  • Unterstützung neuer Ansätze in ausgewählten Phänomenen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
  • Entwicklung von pädagogischen Ansätzen zur Prävention von Rechtsextremismus und Ultranationalismus im Migrationskontext

In einem 2022 gestarteten bundesweiten öffentlichen Interessenbekundungsverfahren konnten sich zivilgesellschaftliche Akteure mit ihren Ideen und Konzepten bewerben.

Die 100 Projekte bilden den zweiten Innovationsfonds im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, der in den Jahren 2023 und 2024 läuft. Bereits in den Jahren 2021 bis 2022 wurden 22 Projekte im ersten Innovationsfonds des Bundesprogramms gefördert.

Beispiele für geförderte Projekte

Gefördert werden im zweiten Innovationsfonds beispielsweise der Verein InterKultur e.V. und die Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Sie starten in einem Projekttandem gemeinsam ein digitales Schulungs- und Bildungsprogramm für Sozialarbeiter*innen, in dem es um Prävention von Rechtsextremismus und Ultranationalismus bei Jugendlichen mit Türkeibezug widmet. Die Historisch-Ökologische Bildungsstätte Emsland in Papenburg e.V. will mit dem Projekt „Streitet euch!“ neue Ansätze für die Stärkung demokratischer Konfliktkompetenzen unter bildungsbenachteiligten Jugendlichen im ländlichen Raum modellhaft erproben. CARE Deutschland entwickelt in den nächsten beiden Jahren das Planspiel „HURRA, die Welt geht unter!“, um jungen Menschen die Zusammenhänge von Klimakrise und Migration und den damit verbundenen sozialen und ökologischen Folgen noch besser zu vermitteln. Der Verein Helden e.V. entwickelt einen mobilen, App-gestützten Escape Room, der Jugendliche für das Thema Extremismus sensibilisieren und sie in ihrer Medienkompetenz stärken soll. Und im Projekt „Fake FACTory“ der Deutschen Gesellschaft e.V. entwickeln und dekonstruieren Jugendliche im Rahmen von Werkstätten Verschwörungserzählungen im peer-to-peer Verfahren.

Demokratie fördern, Vielfalt gestalten, Extremismus vorbeugen

Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2015 zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. Mit den Säulen Lokale Partnerschaften für Demokratie, den landesweiten Demokratiezentren, den bundeszentralen Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken sowie aktuell 160 Modellprojekten entlang der drei Handlungsfelder Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention ist es das größte Förderprogramm dieser Art in Europa. Im Bundeshaushalt 2023 sind hierfür 182 Millionen Euro vorgesehen.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm, dem Innovationsfonds und den einzelnen Projekten finden sich auf der Webseite www.demokratie-leben.de. Dort werden sukzessive weitere Informationen zu allen Projekten des Innovationsfonds eingestellt – z.B. zur Projektidee, der Laufzeit und dem Fördervolumen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.03.2023

Jetzt von Lehrkräften an Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens bestellbar

Die Beratungsangebote von „Nummer gegen Kummer“ bieten hilfesuchenden Kindern und Jugendlichen Unterstützung in allen Lebenslagen. Um die Angebote auch bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Blindheit oder Sehbehinderungen, bekannter zu machen und ihnen zu vermitteln, dass es gut ist, sich bei Sorgen und Problemen Hilfe zu suchen, hat Nummer gegen Kummer e.V. zusammen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie Verbänden, Kompetenzzentren und Selbsthilfevereinigungen für blinde und sehbehinderte Menschen die Materialien der aktuellen Schulbox weiterentwickelt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr, dass wir nun auch eine inklusive Schulbox mit Informationsmaterialien für junge Menschen mit Beeinträchtigungen anbieten können. Die ersten Schulboxen sind schon auf dem Weg in die Klassenzimmer. Ich bin überzeugt: Miteinander reden hilft! Diese Botschaft soll bei allen Kindern und Jugendlichen ankommen.“

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Hilfesystemen. Auch sie brauchen Unterstützung in Krisensituationen. Zuhören, wenn sie Sorgen haben, kann hier ein erster Schritt sein. Wichtig ist, dass es weitere Angebote für alle Kinder und Jugendlichen mit unterschiedlichen Bedarfen geben wird.“

Rainer Schütz, Geschäftsführer von Nummer gegen Kummer e.V.: „Uns ist es wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen unsere Beratungsangebote kennen und bei Bedarf nutzen können. Die inklusive Schulbox legt darauf noch einmal einen besonderen Fokus.“

Neben Infokarten und Flyern zu den Beratungsangeboten sind in jeder Box auch Stickerbögen und Armbänder mit Blindenschrift enthalten. Das beiliegende Kartenset mit Sorgenbeispielen ist Teil einer Unterrichtskonzeption zum Thema „Sorgen und Probleme“. Unter http://www.nummergegenkummer.de/materialien stehen die dazugehörige Handreichung mit zwei Unterrichtseinheiten sowie Arbeitsblätter für Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens zum kostenlosen Download zur Verfügung. Hier findet sich auch das Bestellformular für (Nach-)Bestellungen.

Die Schulbox wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Pressekontakt:

Anna Zacharias
Email: presse@nummergegenkummer.de
oder Telefon 0202 259 059 – 0

Die Nummer gegen Kummer:

Nummer gegen Kummer e.V. ist der Dachverband von derzeit 87 lokalen Trägern von Beratungstelefonen, zumeist örtlichen Verbänden des Deutschen Kinderschutzbundes und anderen Wohlfahrtsorganisationen. Das Netzwerk stellt das deutschlandweit größte kostenfreie, telefonische Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern dar. Speziell ausgebildete und hauptsächlich ehrenamtlich engagierte Berater und Beraterinnen unterstützen die Anrufenden und leisten Hilfe zur Selbsthilfe bei Alltagsproblemen und in schwierigen Lebenssituationen. Der Dachverband ist Mitglied von Child Helpline International.

Nummer gegen Kummer e.V. wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und von der Deutschen Telekom unterstützt. Seit 1991 stellt die Deutsche Telekom als Kooperationspartner der Nummer gegen Kummer e.V. die technische Infrastruktur für das bundesweite Beratungsangebot kostenfrei zur Verfügung. Außerdem übernimmt sie die Verbindungsgebühren für die Anrufe an die Beratungstelefone.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.03.2023

Bündnis fokussiert mittelständische Unternehmen und besonders schutzbedürftige Menschen

Sexismus im Alltag bedeutet für die Betroffenen Herabwürdigung, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch. Viele Menschen, meistens Frauen, erfahren Tag für Tag wegen ihres Geschlechts Belästigung oder Zurücksetzung – auf der Straße, in der Freizeit, aber auch am Arbeitsplatz.

Bundesministerin Paus startet deshalb heute das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“, gemeinsam mit Vertreter:innen des Mittelstands, von DaMigra – Dachverband der Migrantinnenorganisationen und von Weibernetz – politische Interes­sen­ver­tre­tung behinderter Frauen, und übernimmt die Schirmherrschaft.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Übergriffige Anmache auf der Straße, anzügliche Witze, klischeehafte oder sexistische Werbung, Kränkung und Zurücksetzung am Arbeitsplatz – all das gilt es zu verhindern und zu beenden. Wir sind als Gesellschaft gefordert, Sexismus und sexuelle Belästigung in jeder Form zu bekämpfen.

Intersektionalität ist dabei eine spezifische Herausforderung: Mehrfach diskriminierte Menschen – etwa wegen ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Identität oder einer Behinderung – sind Sexismus oft besonders stark und schutzlos ausgeliefert. Sie sollen besonderes Gewicht in unserem Bündnis haben.

Für Unternehmen lohnt sich das Engagement gegen Sexismus doppelt: Sie schützen ihre Beschäftigten und profitieren selbst. Denn ein gutes Arbeitsklima stärkt Mitarbeitende und Arbeitgeber gleichermaßen. Für alle Interessierten und Betroffenen starte ich heute unser Bündnis ‚‚Gemeinsam gegen Sexismus‘. Mit dem Bündnis informieren und unterstützen wir im Kampf gegen Sexismus. Rund 350 Unterzeichnende sind bereits aktiv. Ich rufe Unternehmen, Organisationen und Verbände auf: Schließen Sie sich dem Kampf gegen Sexismus an.“

Das Bündnis gegen Sexismus baut auf einem Netzwerk auf, das seit Oktober 2021 mit der Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ entstanden ist. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände und der Deutsche Städtetag gehörten zu den Initiatoren. Inzwischen haben sich Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung, Kultur und Medien sowie der Zivilgesellschaft angeschlossen. Dazu gehören unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, Unternehmen wie Microsoft, Siemens und Thyssen Krupp oder die Freie Hansestadt Bremen.

Das BMFSFJ baut das Bündnis gemeinsam mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin (EAF) auf. Bis Ende 2025 werden die Aktivitäten der Bündnisteilnehmenden mit Veranstaltungen, Materialien und Empfehlungen unterstützt. Ziel ist es, gegen Sexismus in Unternehmen, Organisationen und Öffentlichkeit vorzugehen und Betroffene zu unterstützen.

Das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ hat einen intersektionalen Ansatz: Menschen, die etwa wegen ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung oder einer Behinderung von Sexismus betroffen sind, werden aktiv einbezogen. Wenn Unternehmen Bedarf äußern, werden sie vom Bündnis bei der Bekämpfung und Vermeidung von Sexismus unterstützt. Ein Schwerpunkt soll der Mittelstand sein, da bislang vor allem große Unternehmen Compliance Regelungen oder Diversity-Maßnahmen gegen Sexismus etabliert haben.

Links:

Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“: https://www.gemeinsam-gegen-sexismus.de/gemeinsame-erklaerung/

Liste der Bündnispartnerinnen und -partner: https://www.gemeinsam-gegen-sexismus.de/gemeinsame-erklaerung/unterzeichnerinnen/

Handreichung „Gemeinsam gegen Sexismus“ https://www.gemeinsam-gegen-sexismus.de/materialien/

Projekt Make it Work! Für einen Arbeitsplatz ohne sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt 

Die Bundesinitiative Klischeefrei – Nationale Kooperationen zur Berufs- und Studienwahl setzt sich für klischeefreie Berufs- und Studienwahl ein, frei von Rollenstereotypen.

Die Kampagne Schule gegen Sexismus von Pinkstinks Germany informiert niedrigschwellig und beantwortet Fragen zu den Themen Sexismus und Geschlechterstereotype.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.02.2023

Ampel sagt Nein zur Fristverlängerung beim Ganztagausbau

Die Ampel hat den Gesetzentwurf der Unionsfraktion zur Fristverlängerung beim Ganztagsausbau abgelehnt. Kommunen, die wegen Fachkräftemangel und Rohstoffknappheit ihre Schulmensen oder andere Bauten nicht fristgerecht fertigstellen konnten, müssen nun Fördermittel zurückzahlen. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher:

„Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben mit dem gestrigen Nein zum Gesetzentwurf der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur Fristverlängerung beim Ganztagsausbau auch Nein zum zügigen Infrastrukturausbau für Grundschulkinder gesagt.  

Einige Kommunen, die in den Ganztagsausbau investiert haben, stehen nunmehr vor einer finanziellen Katastrophe. Denn sie sollen laut Ampel die Gelder zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Dies stellt nicht nur ein finanzielles Desaster für die klammen Kommunen dar, sondern vielmehr für den Ganztagsausbau für Grundschulkinder insgesamt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt so jedenfalls nicht voran.

Wir von der Union fordern die Ampel auf, noch einmal in sich zu gehen. Denn was wir jetzt brauchen, ist eine rechtsichere, transparente und bundeseinheitliche Lösung. Nur so senden wir auch das ehrliche Signal, dass wir in Krisen wie diesen an einem Strang ziehen und gemeinsam anpacken. Und nur so kann der Ganztagsausbau für Grundschulkinder mit der gebotenen Sorgfalt weiter vorangetrieben werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 03.03.2023

Ein umfassendes Netzwerk schaffen, Akteuren im Bereich der Gleichstellung Raum geben, Wissensknotenpunkt sein: Das möchte die neu geschaffene Bundesstiftung Gleichstellung, deren Aufbau, Arbeitsweise und aktuelle Projekte am Mittwochmittag Thema eines Fachgesprächs im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war.

Als „wichtiges Instrument, um Gleichstellungsfragen wirksamer umzusetzen“, bezeichnete Lisi Maier, Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung, die neue Einrichtung, die im November 2021 ihre Arbeit aufgenommen hatte. Sie rief den im Einrichtungsgesetz festgeschriebenen Auftrag ihres Hauses in Erinnerung: „Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.“

Den vom Grundgesetz abgeleiteten Arbeitsauftrag erfülle man insbesondere, indem man Informationen zum Thema zusammentrage, Beiträge zum öffentlichen Diskurs liefere, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft berate, innovative Maßnahmen zur Verwirklichung von Gleichstellung entwickele und erprobe, zur Vernetzung von Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft beitrage sowie gleichstellungspolitische Initiativen unterstütze, erläuterte Arn Sauer, ebenfalls Direktor der Bundesstiftung Gleichstellung.

Als Schwerpunkte der Bundesstiftung hoben Maier und Sauer die Vernetzung von Akteuren, Experten und Fachwissen hervor, den Webauftritt mit beratendem Charakter für alle Interessierten und Betroffenen sowie das „Haus der Gleichstellung“ am Berliner Alexanderplatz, das neben den Büros für die Stiftungsarbeit auch Veranstaltungsräume für eigene und externe Veranstaltungen sowie Co-Working-Spaces umfasse.

Der zukünftigen inhaltlichen Ausrichtung der Stiftungsarbeit habe man sich in einem Mapping-Prozess angenähert, aus dem man die Bedarfe der unterschiedlichen Bereiche der Gleichstellungsarbeit ableiten werde, so Maier. Dabei sei es vor allem zunächst darum gegangen, sich Überblick zu verschaffen: Welche Organisationen arbeiten zu Gleichstellungsthemen? Was sind deren Themen? Was für Preise und Awards gibt es im Bereich Gleichstellung?

Zu den Aktivitäten, die sich die Stiftung für 2023 vorgenommen habe, gehörten die Weiterentwicklung der Webseite „als Wissensknotenpunkt zum Thema Gleichstellung“, eine Veranstaltungsreihe, in der „kontroverse Gleichstellungsthemen aus unterschiedlichen Perspektiven evidenzbasiert diskutiert“ werden sollen, die Entwicklung von Beratungskonzepten für kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die „Erprobung innovativer Maßnahmen, die auf die Gleichstellungspraxis beispielsweise in Unternehmen übertragbar sind“, sowie die „Eröffnung des Hauses der Gleichstellung im zweiten Halbjahr 2023“, sagten Maier und Sauer.

Keinesfalls wolle die neue Bundeseinrichtung in Konkurrenz zu bestehenden Organisationen wie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes treten, sondern Mehrwert liefern und die Kooperation suchen, unterstrich Maier. Es gehe seinem Haus vor allem darum, die breite Öffentlichkeit zu erreichen und für das Thema Gleichstellung zu sensibilisieren, „nicht nur die bereits Überzeugten, sondern auch die Interessierten, die noch nicht wissen, wie man gleichstellungspolitisch mit welchen Instrumenten vorankommt“, so Sauer. Daher liege der Schwerpunkt der Stiftung darauf, Wissen zugänglich zu machen. Für weitere Aufmerksamkeit will die Stiftung mit dem Gleichstellungstag im Dezember sorgen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 15.03.2023

Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion soll das von der Bundesregierung angekündigte Startchancen-Programm bereits zum Schuljahr 2023/2024 und nicht erst im folgenden Jahr starten. Das fordert die Fraktion in einem Antrag (20/5985), der am Donnerstag erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Darin wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, „zeitnah ein konkretes, bedarfsgerechtes und mit den Ländern abgestimmtes inhaltliches Konzept vorzulegen“.

Laut Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sollen mit dem Startchancen-Programm „mehr als 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler besonders“ gestärkt werden.

Die Unionsfraktion zitiert in ihrem Antrag ausführlich die SPD-Vorsitzende Saskia Esken, die sich demnach dafür ausgesprochen hat, mit dem Programm zumindest auf Grundschulebene schon zum kommenden Schuljahr zu beginnen. Die Bundesregierung hingegen habe auf Anfrage der CDU/CSU angegeben, den Start des Programms zum Schuljahr 2024/2025 „als ambitioniertes Ziel“ zu verfolgen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 193 vom 15.03.2023

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes“ (20/5162) beschlossen. Die abschließende Beratung der Vorlage im Bundestag ist am Donnerstag vorgesehen.

Mit der Neufassung des Gesetzes will die Bundesregierung die Fristen verlängern, innerhalb derer die Länder Bundesmittel zum Ausbau der Kitainfrastruktur abrufen können. Aktuell würden Investitionen im Rahmen des laufenden 5. Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ in den quantitativen Kita-Ausbau der Länder gefördert, die bis zum 30. Juni 2022 bewilligt worden sind. Die Gesamtmittel seien nahezu vollständig gebunden. Für die Bauvorhaben seien bereits Mittel in Höhe von mehr als 382 Millionen Euro abgerufen worden (Stand Mitte August 2022). Das bedeute, dass fast 618 Millionen Euro noch nicht abgerufen worden seien, heißt es zur Erläuterung im Gesetzestext. Darin wird auch darauf verwiesen, dass die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Jugend- und Familienministerkonferenz deshalb die Bundesregierung gebeten haben, die Fristen für den Abschluss der Investitionen und für den Mittelabruf gemäß Paragrafen 29 und 30 des Gesetzes über die Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Wege einer Gesetzesänderung zu verlängern und die weiteren Fristen des Gesetzes anzupassen, um das Ziel des vollständigen Abrufs der Mittel zur Errichtung bedarfsgerechter Betreuungsplätze für Kinder zu erreichen.

Damit die Länder und Gemeinden die Aufgaben beim Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter bewältigen können, wird das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) so geändert, dass der Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 sowie der Abruf der Bundesmittel durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt werden können. Außerdem werden darauf aufbauende Fristenregelungen insbesondere für Verwendungsnachweise und für Berichte entsprechend angepasst.

Keine Mehrheit fand im Ausschuss ein Änderungsantrag der Unionsfraktion. Sie hatte vorgeschlagen, die im Gesetzentwurf festgelegten Fristen jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 190 vom 15.03.2023

Ab Mittwoch, 15. März 2023, können Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler die Energiepreispauschale beantragen. Dies antwortet die Bundesregierung (20/5856) auf eine Kleine Anfrage (20/5643) der CDU/CSU-Fraktion. Bereits in der neunten Kalenderwoche sei eine Pilotphase angelaufen, in der das Antragsverfahren mit ausgewählten Ausbildungsstätten getestet worden sei. Die 200-Euro-Einmalzahlung könne über eine eigens entwickelte Onlineplattform beantragt werden. Hierfür seien die von der Ausbildungsstätte versandten Zugangsdaten sowie ein BundID-Konto erforderlich.

Am 21. Dezember 2022 trat das „Studierenden-Energiepreispauschalengesetz“ in Kraft. Ziel sei es, Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler mit einer Einmalzahlung bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten hätten nun 6,5 Monate Zeit, das Geld zu beantragen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 181 vom 14.03.2023

Sozialversicherungspflichtige Stellen statt Minijobs: Geht es nach der Fraktion die Linke, sollen die geltenden Minijob-Regelungen aufgehoben und die bereits existierenden Minijobs in sozialversicherungspflichtige Stellen überführt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll die Bundesregierung vorlegen, fordert die Fraktion in einem Antrag (20/5876).

Besonders Frauen seien von der Minijobregelung und der Arbeit im Niedriglohnsektor betroffen, heißt es in dem Antrag. Knapp 80 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Deutschland könnten mit ihrem Einkommen langfristig nicht die Existenz für sich und ein Kind sichern. Bei 38 Prozente liege das Einkommen unter dem Existenzminimum, schreibt die Fraktion. Durch diesen „ökonomischen Missstand“ könnten Abhängigkeiten von „staatlichen Transferleistungen, Familienangehörigen“ und nicht zuletzt Partnerinnen beziehungsweise Partnern entstehen. Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu überführen, sei daher ein erster Schritt für „die ökonomische und gesellschaftliche Selbstständigkeit von Frauen“.

Aktuell sind Minijobs, bei denen die Beschäftigten unter 520 Euro monatlich verdienen, nicht sozialversicherungspflichtig und damit auch nicht automatisch kranken- und pflegeversichert. Außerdem zahlen Minijobber nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und erhalten dadurch bei Jobverlust auch kein Arbeitslosengeld.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 179 vom 13.03.2023

Mit dem Demokratiefördergesetz will die Bundesregierung Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischer Bildung fördern und stärken. Dies geht aus dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“ (20/5823) hervor. Kernstück des Entwurfes ist die Verankerung eines „gesetzlichen Auftrages es Bundes zur Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements im gesamten Bundesgebiet im Bereich der Demokratieförderung“. Zur Begründung führt die Bundesregierung Beobachtungen, dass Verschwörungsideologien, Desinformation und Wissenschaftsleugnung ebenso wie die Radikalisierung einzelner Gruppen immer weiter zunehmen würden, an.

Durch das Gesetz sollen bundeseigene Projekte ebenso gefördert werden, wie Maßnahmen Dritter, sofern diese von überregionaler Bedeutung seien und mit den formulierten Zielen übereinstimmen. Als mögliche Beispiele nennt der Gesetzentwurf unter anderem das „Bereitstellen von Informationsangeboten und anderer Wissensformate, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen“. Das Demokratiefördergesetz soll dazu unter anderem Regeln erhalte, wer unter welchen Voraussetzungen Bundesmittel erhalten soll.

In einer Stellungnahme vom 10. Februar 2023 beanstandet der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf keinen Bezug auf die Rolle der Länder nehmen würde. Da laut Bundesrat jedoch die Länder an der Umsetzung solcher Präventionsmaßnahmen beteiligt sind und „um Doppelstrukturen zu vermeiden“, müssen sie bei der geplanten Umsetzung des Gesetzes ebenso wie bei der Planung der Förderrichtlinien beteiligt werden. Einen entsprechenden Passus will die Länderkammer in dem Gesetz aufnehmen lassen.

Die Bundesregierung lehnt die Forderung des Bundesrates, eine Beteiligung der Länder gesetzlich zu verankern, ab. Das Demokratiefördergesetz solle lediglich den Rahmen vorgeben, in dem konkrete Maßnahmen erfolgen können. Zwar solle die „konstruktive Zusammenarbeit“ zwischen Bund und Ländern fortgeführt werden, inwieweit diese sich bei der Umsetzung von konkreten Projekte jedoch koordinieren müssten, sei abstrakt nicht feststellbar.

In seiner Stellungnahme kritisierte der Nationale Normenkontrollrat, dass die Darstellung der Kostenfolgen nicht in jeder Hinsicht methodengerecht sei. Das Gremium beanstandet, „dass der Kostenaufwand des Bundes für eigene Maßnahmen auf dem Gebiet der Demokratieförderung nicht ermittelt und dargestellt ist“.

Die Bundesregierung erwidert in ihrer Stellungnahme zu der Stellungnahme, dass die Maßnahmen, die aufgrund des Gesetzes ergriffen werden sollen, von zukünftigen Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers abhängen würden. „Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlicher Erfüllungsaufwand entsteht, lässt sich daher, ohne dieser Entscheidung vorzugreifen, nicht ermitteln“, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 167 vom 06.03.2023

Die Fraktion Die Linke fordert ein mit 100 Milliarden Euro ausgestattetes Sondervermögen für Bildung. In einem Antrag (20/5821), der am Donnerstag erstmalig im Bundestag beraten werden soll, argumentiert die Fraktion unter anderem mit dem „immensen Sanierungsstau in der Bildung“. Dieser habe seine Ursache in der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, nach der der Bund nicht in den Schul- und Hochschulbau investieren dürfe. Die Finanzierung der Bildung müsse daher endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden, fordern die Linken über die Einrichtung eines Sondervermögens hinaus. „Wer 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr aufgelegt hat, muss sich angesichts des Zustandes des Bildungssystems fragen lassen, warum nicht gleichermaßen 100 Milliarden Euro Sondervermögen für Bildung bereitgestellt werden“, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 161 vom 02.03.2023

Mit der Situation von Frauen in ländlichen Räumen hat sich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwochmorgen befasst. Im Rahmen eines Fachgespräches plädierten Katrin Brüninghold und Alina Saak von der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Frauen.

„Gleichstellungspolitik ist ein Schlüssel zur regionalen Entwicklung“, betonte Saak. Ihre Organisation setze sich dafür ein, die Zahl der Gleichstellungsbeauftragten zu erhöhen, die finanzielle Ausstattung der Kommunen für diese Aufgabe zu verbessern sowie die Gender- und Frauenperspektive regelmäßig in Förderprogramme der regionalen Entwicklung einzubeziehen. Der Fokus auf die ländlichen Räume ergebe sich daraus, dass 91 Prozent der Fläche Deutschlands dazu zählten, wo 57 Prozent der Bevölkerung lebe. Von landesweit gleichwertigen Lebensverhältnissen, wie es die Bundesregierung als Ziel ausgegeben habe, sei man noch weit entfernt. Den Unterschied machten nicht nur Stadt und Land, sondern auch das Geschlecht. „Frauen haben zwar höhere Bildungsabschlüsse, verdienen aber weniger Geld.“

Deutlich werde die wirtschaftliche Benachteiligung von Frauen an deren viel größerem Anteil an der unbezahlten häuslichen Sorgearbeit. Dieser Anteil steige um so stärker, je dünner besiedelt eine Gegend sei, erläuterte Saak. „Auf dem Land ist das Gender Care Gap am größten.“ Dort kümmerten sich Männer durchschnittlich knapp über zwei Stunden, Frauen jedoch mehr als vier Stunden täglich um Haushalt, Kinder und alte Familienangehörige. Die meisten Familien funktionierten dort nach dem Modell, dass der Mann einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit nachgehe, die Frau jedoch lediglich einer Teilzeitbeschäftigung.

Um diesen Hindernissen in der Lebensplanung von Frauen und auch deren Abwanderung aus ländlichen Gegenden entgegenzuwirken, gelte es die Gleichstellungspolitik dort als Instrument der regionalen Entwicklung zu stärken. Die Gleichstellung voranzutreiben sei Aufgabe des Staates und damit der kommunalen Verwaltungen. Sie müsse dort als Querschnittsaufgabe verankert, auf jeder Ebene mitgedacht und bereits während der Ausbildung vermittelt werden, führte die Sachverständige aus. Ab einer Bevölkerungszahl von 20.000 Einwohnern empfehle die Bundesarbeitsgemeinschaft eine Gleichstellungsbeauftragte im Umfang einer 50-Prozent-Stelle.

Brüninghold und Saak mahnten außerdem, dem Thema Gewalt gegen Frauen eine höhere Aufmerksamkeit zu schenken, die Finanzierung von Frauenhäusern als Zufluchtsort sicherzustellen, die Zahl der Plätze dort zu erhöhen und damit die Vereinbarungen der Istanbul Konvention umzusetzen. Lediglich Bremen und Sachsen-Anhalt erfüllten bislang die dort festgeschriebenen Mindestanforderungen.

Zu den Empfehlungen gehörte auch, dem Mangel an Geburtsstationen entgegenzuwirken, die Angebote der Ganztagskinderbetreuung auszubauen, flächendeckende Qualitätsstandards für Kita und Schule einzuführen sowie ein flächendeckendes Angebot an Ärzten, um es Frauen zu ermöglichen Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Um den Bedürfnissen von Frauen und Kindern gerecht zu werden müssten zudem deren Bedürfnisse bei der Verkehrsplanung berücksichtigt werden. Und schließlich müssten die Landkreise die Digitalisierung und die Versorgung mit Glasfaserkabel vorantreiben. Die seien für eine flexible Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit unabdingbar.

Die Aufzeichnung der öffentlichen Sitzung des Familienausschusses steht am Mittwoch ab 17.30 Uhr zum Abruf bereit: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw09-pa-familie-32-sitzung-935018

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 150 vom 01.03.2023

Aus Sicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände braucht es eine Verlängerung der Fristen des 5. Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ um zwölf Monate, wie von der CDU/CSU-Fraktion in einem Gesetzentwurf (20/5544) gefordert, statt einer Verlängerung von sechs Monaten wie von der Bundesregierung (20/5162) geplant. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montagnachmittag deutlich.

Nur bei einer Fristverlängerung um zwölf Monate könnten die Kommunen in die Lage versetzt werden, den unstreitig weiter erforderlichen Platzausbau bedarfsgerecht gemeinsam mit Trägern realisieren zu können, und ihnen hierfür die notwendigen Zeiträume unter anderem für den Abschluss der Investitionen und für den Mittelabruf zur Verfügung zu stellen, sagte Ursula Krickl vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Mit Blick auf das im Koalitionsvertrag angekündigte 6. „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ forderte sie eine Finanzierung durch den Bund „mit originären Bundesmitteln“ statt mit Mitteln aus dem auf EU-Vorgaben aufsetzenden Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP).

Für eine solche Fristverlängerung plädierte auch Stefan Hahn, Beigeordneter beim Deutschen Städtetag. Diese erscheine auch mit den Vorgaben der Europäischen Union zum DARP vereinbar, befand er. Eine erneute Fristverlängerung dürfe jedoch nicht zu einer weiteren Verzögerung der Verwaltungsvereinbarung II zwischen Bund und Länder führen, fügte er hinzu. Ein zeitnaher Abschluss der Verwaltungsvereinbarung II und damit die Ausschüttung weiterer Investitionsmittel sei zwingend geboten.

Der Deutsche Landkreistag begrüßt nach Aussage von Bettina Dickes ausdrücklich das Vorhaben, die Fristen in den Förderprogrammen zum Ausbau der Infrastruktur zur Tagesbetreuung für Kinder sowie beim Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu verlängern. Die ablehnende Gegenäußerung der Bundesregierung zu einer entsprechenden Bundesratsinitiative, wonach mit Blick auf die Finanzierung des 5. Kita-Investitionsprogramms aus dem DARP und den dort vorgesehenen Fristen eine derartige Verlängerung nicht möglich sei, „trägt unseres Erachtens nicht“, befand sie.

Der Bürgermeister der Samtgemeinde Hesel (Niedersachsen), Uwe Themann, zeigte einen konkreten Fall auf, bei dem die Rückzahlung gewährter Zuwendungen zuzüglich Zinsen drohe. Weil die Fertigstellung einer geplanten Mensa für die Ganztagsschule im vorgegebenen Zeitraum bis Ende 2022 nicht möglich gewesen sei, habe die Gemeinde eine Fristverlängerung beantragt, die vom zuständigen Landesamt unter Verweis auf entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern abgelehnt worden sei. „Das ist für eine finanzschwache Kommune wie unsere ein KO-Schlag“, sagte der Bürgermeister.

Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge plädierte dafür, die Möglichkeit des Abschlusses der geförderten Maßnahmen bis zum 30. Juni 2024 sowie den Abruf der Bundesmittel durch die Länder bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Die Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie, des Krieges in der Ukraine wie auch der wieder anwachsenden Fluchtbewegungen hätten im aktuell laufenden 5. Investitionsprogramm des Bundes zu erheblichen Verzögerungen geführt. Insbesondere gelte es dafür Sorge zu tragen, dass die betreffenden Kommunen nicht in die Lage kommen, bereits abgerufene Mittel verzinst wieder zurückzahlen zu müssen, betonte sie.

Professor Thomas Rauschenbach von der Technischen Universität Dortmund verwies darauf, dass die Mehrheit der Länder zwischen 80 und 100 Prozent der Mittel abgerufen hätten. Dass der Freistaat Bayern bei der Abrufquote stark abfalle, habe eher damit zu tun, „dass der politische Wille fehlt, dieses voranzutreiben“, befand er. Es sei also weniger von einem kommunalen Problem als vielmehr von einem Problem auf Landesebene zu sprechen. Rauschenbach forderte ebenfalls, Härtefälle zu regeln. Es müsse aber auch der Wettbewerb gelten, „damit die Dinge vorangetrieben werden, sonst werden wir bis 2026 keinen Rechtsanspruch auf die Ganztagsgrundschule erreichen“.

Doreen Siebernik von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte einen bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen. „Wir brauchen ein gemeinsames Verständnis darüber, was wir unter Ganztagsschule, unter Ganztagsbetreuung verstehen“, sagte sie. Gleichzeitig brauche es Klarheit darüber, wie man an Ganztagsschulen zu Arbeitsverhältnissen komme, „die tatsächlich erwerbssichernd und auskömmlich sind“. Siebernik sprach sich zudem dafür aus, auch die Kinder selber stärker an der Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung zu beteiligen. „Kinder können sehr gut formulieren, wie sie sich eine gute Schule vorstellen“, sagte sie.

Eine europarechtliche Einordnung nahm Soultana Paschalidou, Senior Economic Advisor bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, vor. Werde ein mit der EU-Kommission vereinbarter Meilenstein oder ein Ziel, das bis Ende 2025 oder bis Anfang 2026 erreicht werden soll, nicht erreicht, „könnte es sich als schwierig erweisen, das Nicht-Erreichen innerhalb der Frist der Fazilität bis Ende 2026 zu korrigieren“, sagte sie. Paschalidou wies zugleich daraufhin, dass die EU-Kommission in ständigem Kontakt mit den deutschen Behörden stehe, um die erfolgreiche Umsetzung des DARP sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 132 vom 27.02.2023

Im Dezember 2022 hat es 308.420 Kinderzuschlagsberechtigte gegeben. Mit dem Kinderzuschlag wurden in demselben Monat 799.636 Kinder erreicht. Im Januar 2022 waren es 273.329 Kinderzuschlagsberechtigte beziehungsweise 696.320 damit erreichte Kinder. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/5673) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5210) hervor. Die Antwort enthält ferner unter anderem erfragte tabellarische Daten zum Aufkommen der Anträge nach Bundesländern in den vergangene Jahren, zu Ablehnungsgründen und zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer. Kinderzuschlag erhalten Menschen, deren Einkommen ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, aber nicht oder nur knapp, um für den Bedarf der Familie aufzukommen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 126 vom 22.02.2023

Die Bundesregierung macht noch keine konkreten Angaben zu Eckwerten des angekündigten Startchancen-Programms. Mit dem Programm sollen laut Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien mehr als 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler besonders gestärkt werden. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (20/5596) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5374) schreibt, befinde sie sich aktuell im ständigen Austausch mit Ländern und Wissenschaft, um das Programm „evidenzbasiert und nachhaltig“ auszugestalten. „Sobald der fachliche Austausch einen hinreichenden Grad der Konkretisierung erreicht hat und die ressortübergreifenden Abstimmungen abgeschlossen sind, werden die konzeptionellen Überlegungen in geeigneter Weise kommuniziert“, heißt es weiter.

Auch zur finanziellen Ausstattung gibt die Bundesregierung keine Auskunft. Diese werde zunächst Gegenstand des anlaufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens und der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 125 vom 22.02.2023

Die Bundesregierung leistet nach eigener Aussage mit umfangreichen Entlastungspaketen und präventiven Leistungen wie dem Wohngeld Plus sowie dem Bürgergeld „einen aktiven Beitrag zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“. Außerdem stelle der Bund den Ländern in den Jahren 2022 bis 2026 Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in der Rekordhöhe von 14,5 Milliarden Euro zur Verfügung, heißt es in der Antwort der Regierung (20/5681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5204).

Die Länder könnten im Rahmen ihrer ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz auch einen zielgruppenspezifischen sozialen Wohnungsbau unter anderem für obdachlose Menschen betreiben, „soweit im Übrigen die Vorgaben zum Einsatz der Finanzhilfen erfüllt sind“, schreibt die Bundesregierung. Bereits jetzt bestehe darüber hinaus die Möglichkeit, barrierearme und niedrigschwellige Hilfe durch die Paragrafen 67ff des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu erhalten. Voraussetzungen der so genannten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß Paragraf 67 SGB XII seien besondere Lebensverhältnisse sowie soziale Schwierigkeiten und die mangelnde Fähigkeit zur Bewältigung aus eigener Kraft.

Gerade im Bereich der Obdachlosigkeit könnten hier beispielsweise Hilfen in Form des ambulant betreuten Wohnens angewendet werden, heißt es in der Vorlage. Ziel sei, die besonderen Lebensverhältnisse und die damit verbundenen sozialen Schwierigkeiten so zu verändern, „dass die selbstständige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft menschenwürdig möglich ist“. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wohnungslosigkeit, dessen Erarbeitung im Jahr 2023 erfolge, werde die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft prüfen, welche weiteren Maßnahmen realisiert werden sollten.

Zur Beantwortung der Nachfrage nach Bildungsangeboten, die auf den Abbau von Ressentiments und Vorurteilen gegenüber Obdachlosen zielen, verweist die Bundesregierung in der Antwort auf das im Europäischen Sozialfonds (ESF) angelegte EhAP Plus Programm. Im Rahmen dessen würden unter anderem Workshops zur Sensibilisierung und interkulturellen Schulung insbesondere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern öffentlicher Verwaltungen, Einrichtungen des regulären Hilfesystems sowie Trägern der sozialen Arbeit vor Ort bezogen auf die Lebenslagen und den Abbau von Ressentiments und Vorurteilen gegenüber Obdachlosen gefördert. Die Bundesregierung werde gemeinsam mit ihren Partnern im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans Wohnungslosigkeit prüfen, „ob und wie weitere Angebote in diesem Bereich geschaffen werden können“.

Zur Nachfrage der Linksfraktion, wie viele Platzverweise die Firma DB Sicherheit seit 2017 an Bahnhöfen gegen wohnungslose Menschen ausgesprochen hat, heißt es in der Antwort: Die Deutsche Bahn AG (DB AG) könne aus Rechtsgründen keine „Platzverweise“ aussprechen. Dies könne nur die Bundes- oder Länderpolizei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 124 vom 21.02.2023

Gender Care Gap und Gender Pay Gap nach wie vor groß – Lücken entstehen vor allem in Phase der Familiengründung – Deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland – Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld sowie Reform von Ehegattensplitting und Minijobs können für mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt sorgen

Frauen erhalten in Deutschland noch immer einen im Durchschnitt um 18 Prozent geringeren Stundenlohn als Männer. Der Gender Pay Gap, also die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern, variiert jedoch stark mit dem Alter und nimmt ab der Phase der Familiengründung enorm zu. Wie eine aktuelle Analyse der Forschungsgruppe Gender Economics des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt, gilt das auch mit Blick auf die Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der unbezahlten Sorgearbeit. Dazu zählen die Kinderbetreuung, Hausarbeit und Pflege von Angehörigen. Auch der Gender Care Gap schnellt im typischen Alter der Familiengründung nach oben und ist noch weitaus größer als beim Lohn. „Die Familiengründung ist sowohl für die Zeitverwendung als auch für die Lohnentwicklung vieler Frauen ein einschneidendes Ereignis“, resümiert Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen Clara Schäper und Annekatrin Schrenker hat Wrohlich anlässlich des heutigen Equal Care Days und des bevorstehenden Equal Pay Days Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 2010 bis 2020 ausgewertet.

Demnach ist der Gender Gap in der Sorgearbeit bei den 20- bis 24-jährigen Erwerbstätigen mit 25 Prozent zwar auch schon beträchtlich, aber im Vergleich zu später noch klein. Bei den 35- bis 39-Jährigen steigt er dann sprunghaft an: Frauen leisten in dieser Altersspanne mehr als doppelt so viel unbezahlte Sorgearbeit wie Männer, in erster Linie Kinderbetreuung. Das entspricht einem Gender Care Gap von 106 Prozent. Betrachtet man nicht nur Erwerbstätige, sondern alle Frauen und Männer, beträgt der Gender Care Gap in dieser Altersgruppe im Durchschnitt sogar 170 Prozent. Das entspricht fast neun Stunden Sorgearbeit pro Tag bei Frauen im Vergleich zu etwa drei Stunden bei Männern.

„Die Familiengründung ist sowohl für die Zeitverwendung als auch für die Lohnentwicklung vieler Frauen ein einschneidendes Ereignis.“ Katharina Wrohlich

Ab dem Alter von 40 Jahren nimmt der Gender Care Gap dann sukzessive wieder ab – im Gegensatz zu den Verdienstunterschieden, die konstant hoch bleiben. „Dafür, dass Frauen im Beruf für die Familie zurückstecken, zahlen sie mit Blick auf ihr Gehalt also auch dann noch, wenn die Kinder längst aus dem Haus sind“, sagt Co-Autorin Clara Schäper. In der Analyse zeigen sich zudem deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland: Die grundsätzlichen Tendenzen über den Lebensverlauf sind zwar in beiden Landesteilen ähnlich, doch insbesondere bei der Sorgearbeit im Alter der Familiengründung sind die Unterschiede beträchtlich: Während der Gender Care Cap in Ostdeutschland in dieser Altersspanne etwa 60 Prozent nicht übersteigt, liegt er in Westdeutschland mit fast 120 Prozent ungefähr doppelt so hoch. „Frauen kehren in Ostdeutschland oft früher in den Beruf zurück und arbeiten zudem häufiger in Vollzeit“, erklärt Schäper.

Politik sollte mehr Anreize für gleichmäßige Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit setzen

Wenn die Politik das Ziel der Chancengleichheit für Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt ernsthaft verfolgen wolle, müsse sie den Studienautorinnen zufolge vor allem mehr Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in Partnerschaften setzen. Eine Möglichkeit wäre, die Zahl der Partnermonate beim Elterngeld zu erhöhen. Bisher müssen Väter nur zwei Monate Elternzeit nehmen, damit Eltern das Maximum von 14 Monaten Elterngeld in Anspruch nehmen können. Die Zahl der Partnermonate könne schrittweise auf bis zu sieben Monate angehoben werden. Alternativ könne man die Lohnersatzrate so ausgestalten, dass der finanzielle Vorteil bei einer gleichmäßigen Aufteilung am größten ist. Auf die Agenda gehöre aber auch eine Reform des Ehegattensplittings und der Minijobs, so Wrohlich: „Beides sorgt bisher dafür, dass es sich für viele Frauen nicht lohnt, in größerem Umfang erwerbstätig zu sein. Entsprechende Reformen hätten nicht nur wichtige gleichstellungspolitische Wirkungen, sondern könnten auch den Arbeitskräftemangel lindern.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. 01.03.2023

KiBS-Studie des DJI beschreibt hohen Betreuungsbedarf sowie Differenz zwischen elterlichem Bedarf und tatsächlicher Nutzung eines Betreuungsplatzes

 

Wie viele Eltern haben Bedarf an Kinderbetreuung und welche Betreuungsform wünschen sie sich? Wie hat sich der Bedarf in den vergangenen Jahren entwickelt? Diese und weitere Fragen müssen geklärt werden, um den Status Quo und den Bedarf des quantitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung in Deutschland zu ermitteln und zu steuern.

Im Rahmen der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI) analysieren die Forschenden daher mittels einer jährlichen, länderrepräsentativen Elternbefragung Betreuungsbedarf und Betreuungssituation von Kindern ab der Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit. Die Studie ermittelt seit mittlerweile elf Jahren auch Diskrepanzen zwischen dem Bedarf und der Verfügbarkeit von Kindertagesbetreuung.

Die jetzt vorliegende Studie 1 des DJI-Kinderbetreuungsreports 2022 befasst sich mit dem elterlichen Betreuungsbedarf bei unter dreijährigen Kindern (U3-Kinder) und Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt (U6-Kinder). Die zweite und dritte Welle der Corona-Pandemie, die in den Zeitraum der Erhebung fielen, sorgten immer wieder für Kita-Schließungen und unsichere Betreuungssituationen.

Laut dem jährlich erscheinenden Bericht „Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2021“ des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ), in welchen auch die KiBS-Daten miteinfließen, betrug die Betreuungsquote im Jahr 2021 trotz des unsteten und unsicheren Betreuungsalltags bei unter Dreijährigen 34,4 Prozent. Stellt man die Quote den elterlichen Bedarfen gegenüber, lag die Differenz zwischen Betreuungsquote und Bedarf bei Eltern von U3-Kindern dennoch bei 12,4 Prozent (siehe Kindertagesbetreuung Kompakt 2022). „Diese Differenz ist gerade bei Kindern unter drei Jahren groß. Jährlich melden uns deutlich mehr Eltern einen Betreuungsbedarf als tatsächlich einen Platz zur Verfügung hatten. Um dem elterlichen Bedarf gerecht werden zu können, müsste das Angebot an Kindertagesbetreuung weiter ausgebaut werden und auch die zeitliche Passgenauigkeit müsste sich stärker an den Bedürfnissen der Eltern orientieren“, empfiehlt die DJI-Wissenschaftlerin Theresia Kayed.

Fast die Hälfte der Eltern mit einem U3-Kind hat einen Betreuungsbedarf

Fast die Hälfte der Eltern mit einem Kind unter drei Jahren wünschte sich einen Betreuungsplatz. Die Forschenden beobachteten mit zunehmendem Alter des Kindes steigende Bedarfe. Dabei haben Eltern in Westdeutschland einen etwas geringeren Bedarf als Eltern in Ostdeutschland.

Ein Großteil der Eltern von U3-Kindern in Westdeutschland bevorzugte Betreuungszeiten im Umfang von bis zu 35 Stunden wöchentlich. Eltern in Ostdeutschland wollten mehrheitlich eine Betreuung mit mehr als 35 Stunden wöchentlich. Ganztagsplätze mit mehr als 45 Stunden wöchentlich werden immer seltener gewünscht. Auch wenn ein Betreuungsplatz vorhanden war, war bei Eltern mit ein- oder zweijährigen Kindern eine Abdeckung der gewünschten Betreuungszeiten nicht immer möglich, in Westdeutschland dabei seltener als in Ostdeutschland.

In den Jahren 2020 und 2021 wünschten Eltern mit einem Kind unter drei Jahren etwas seltener eine Betreuung als noch vor der Corona-Pandemie. Dies ist vor allem bei Eltern von einjährigen Kindern der Fall. Wegen der nach wie vor bestehenden Lücke zwischen Betreuungsbedarf und -verfügbarkeit sollten die Plätze in der Kindertagesbetreuung trotzdem aufgestockt werden, empfehlen die Autorinnen und Autoren der Studie.

Fast alle Eltern eines Kindes zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt wünschten sich im Jahr 2021 eine Betreuung für ihr Kind. Die Nachfrage nach kürzeren Betreuungsumfängen war bei Eltern in Westdeutschland größer als bei Eltern in Ostdeutschland. Bei einem Großteil der Eltern von U6-Kindern ist der Bedarf zeitlich gedeckt. Trotzdem nutzten 8 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz in einem geringeren Umfang als eigentlich gewünscht.

DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS)

Seit sechs Jahren erarbeitet das KiBS-Team jährlich eine Reihe von vertieften Analysen, die im Format des DJI-Kinderbetreuungsreports als Serie thematisch fokussierter Studien verfügbar sind. Die Auswertungen beschäftigen sich etwa mit den Kosten der Kindertagesbetreuung, den Gründen für eine Nichtinanspruchnahme von Kindertagesbetreuung oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Report 2022 werden die zentralen Indikatoren der Erhebung aus dem Jahr 2021 vorgestellt.

Seit dem Jahr 2016 werden auch die elterlichen Bedarfe für Grundschulkinder erhoben und ausgewertet. Detaillierte Ergebnisse zu den Betreuungsbedarfen der Kinder im Grundschulalter sind in Studie 2 des Reports 2022 zu finden. Vor dem Hintergrund eines ab dem Jahr 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder gibt sie Einblicke in die Betreuungssituation.

KiBS wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Die Forschungsergebnisse werden unter anderem in der Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“ des BMFSFJ publiziert, dort vor allem zu den Themen des Betreuungsbedarfs sowie zu Häufigkeit und Umfang der tatsächlichen Nutzung der Kindertagesbetreuung.

 

Pressemitteilung
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/angebote-der-kindertagesbetreuung-weiter-ausbauen.html

Der Betreuungsbedarf bei U3- und U6-Kindern, DJI-Kinderbetreuungsreport 2022, Studie 1 von 6, Theresia Kayed, Johannes Wieschke, Susanne Kuger, 49 Seiten, ISBN: 978-3-86379-454-5 (PDF)
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/KiBS/Kinderbetreuungsreport_2022_Studie1_Bedarfe_U3U6.pdf

Allgemeine Informationen zur DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS)
https://www.dji.de/KiBS

„Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2021“ des BMFSFJ
https://www.fruehe-chancen.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Kindertagesbetreuung-Kompakt-ausbaustand-und-bedarf-2021.pdf

Themenseite Kinderbetreuung
https://www.dji.de/themen/kinderbetreuung.html

Quelle: Pressemitteilung DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) 02.03.2023

Die Inflationsrate in Deutschland ist mit 8,7 Prozent im Februar weiterhin sehr hoch und gegenüber Januar unverändert geblieben. Familien sowie Alleinlebende mit jeweils niedrigen Einkommen hatten im Februar mit je 9,9 Prozent die höchste Inflationsbelastung zu tragen, Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen mit 7,4 Prozent die mit Abstand niedrigste. Die soziale Schere bei der haushaltsspezifischen Belastung durch die Teuerung ist somit bei einem Abstand von 2,5 Prozentpunkten weiter weit geöffnet, trotz eines minimalen Rückgangs gegenüber Januar, als es 2,6 Prozentpunkte waren. Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen berechnet.*

Ebenfalls etwas überdurchschnittliche Inflationsbelastungen trugen im Februar Alleinerziehende (9,2 Prozent) sowie Familien (9,0 Prozent) mit jeweils mittleren Einkommen. Alleinlebende sowie kinderlose Paarhaushalte mit jeweils mittleren Einkommen lagen mit Inflationsraten von 8,8 bzw. 8,7 Prozent nahe am oder im Durchschnitt aller Haushalte. Alleinlebende und Familien mit jeweils höheren Einkommen wiesen leicht unterdurchschnittliche Raten von 8,5 bzw. 8,4 Prozent auf (siehe auch die Informationen zur Methode unten und die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Die leichte Verschiebung bei den größten Preistreibern – Energie hat im Februar etwas an Einfluss auf die Inflation verloren, höhere Kosten für Nahrungsmittel legten an Gewicht zu – habe am Muster bei den haushaltsspezifischen Teuerungsraten kaum etwas geändert, erklärt IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober: „Die stark gestiegenen Preise für Nahrungsmittel und Haushaltsenergie stellen insbesondere für einkommensschwächere Haushalte eine Belastung dar, weil dort der Anteil dieser Güter des Grundbedarfs an den Konsumausgaben überdurchschnittlich hoch ist.“ So machten diese beiden Komponenten bei ärmeren Alleinstehenden 7,1 Prozentpunkte von 9,9 Prozent haushaltsspezifischer Inflationsrate im Februar aus, bei Familien mit niedrigeren Einkommen summierten sie sich auf 6,6 Prozentpunkte. Bei Alleinlebenden mit hohen Einkommen trugen Nahrungsmittel und Haushaltsenergie hingegen lediglich 2,8 Prozentpunkte zur Inflationsrate von 7,4 Prozent bei.

Das Problem, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen auch höhere Inflationsbelastungen tragen, wird dadurch verschärft, dass viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben und vor allem Ärmere grundsätzlich besonders unter starker Teuerung leiden. Denn die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen.

Gewinnsteigerungen haben die Inflation zunehmend angetrieben

Aktuell habe die soziale Schieflage bei der Inflationsbelastung noch eine zweite Komponente, analysiert der wissenschaftliche Direktor des IMK, Prof. Dr. Sebastian Dullien: In den Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zeige sich, dass die Gewinne von Unternehmen zuletzt in vielen Wirtschaftsbereichen stärker gestiegen sind als die gesamtwirtschaftliche Teuerung. „Damit sind Gewinnsteigerungen zunehmend zum Inflationstreiber geworden. Auffällig ist das etwa in den Bereichen Transport, Handel und Gastgewerbe, Bau und Landwirtschaft“, sagt Dullien. Und betont gleichzeitig: „Ein steigender Inflationsdruck durch überhöhte Lohnabschlüsse ist bisher weder in Deutschland noch in den anderen großen Euro-Ländern zu beobachten.“

Mit Blick auf die kommenden Monate erwarten die Fachleute des IMK eine Abschwächung bei den Gewinnmargen und eine Entspannung bei der allgemeinen Preisentwicklung. Ab März dürfte die Inflationsrate allein schon aufgrund von so genannten Basiseffekten niedriger ausfallen. Das liegt daran, dass insbesondere die Energiepreise 2022 im Vergleichszeitraum, kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, geradezu explodiert waren. Hinzu komme die Deckelung der Preise für Gas, Strom und Fernwärme sowie bereits seit Oktober 2022 sinkende Marktpreise für Heizöl, analysiert Silke Tober.

Mit einer gewissen Sorge blickt die Inflationsexpertin allerdings auf den fortgesetzten Anstieg der Nahrungsmittelpreise – obwohl auf den internationalen Rohstoffmärkten der Trend seit Längerem nach unten geht. Es müsse sich erst noch zeigen, ob im Februar zu beobachtende Preissenkungen bei einzelnen Produkten wie Butter, Milch, Speiseöl oder Kaffee Vorboten sinkender Preise auf breiterer Front sind, oder nicht.   

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung 15.03.2023

Weibliche Beschäftigte sind mit Blick auf die digitale Zukunft bei ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber männlichen spürbar im Nachteil. Frauen und Männer arbeiten heute zwar ähnlich häufig am Computer: Bei der Verwendung von fortgeschrittener und spezialisierter Software sowie bei der Nutzung vernetzter digitaler Technologien wie Cloud-Diensten zeigen sich aber erhebliche Unterschiede. Besonders groß ist der Rückstand bei Frauen, die Teilzeitstellen haben. Dementsprechend schätzen weibliche Beschäftigte im Durchschnitt ihre Berufschancen auf einem zunehmend digitalisierten Arbeitsmarkt als schlechter ein: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich berufstätige Frauen gut auf den Umgang mit vernetzten digitalen Technologien vorbereitet fühlen, liegt bei 34 Prozent. Dagegen sind es unter männlichen Beschäftigten immerhin 49 Prozent. Frauen erwarten nur mit einer Wahrscheinlichkeit von rund 10 Prozent, dass sich durch Digitalisierung ihre Arbeitsmarktaussichten verbessern, gegenüber 18 Prozent bei Männern. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung im Vorfeld des Internationalen Frauentags am 8. März.*

Die Untersuchung basiert auf Befragungsdaten des repräsentativen Nationalen Bildungspanels (NEPS) unter rund 4000 Beschäftigten. Mögliche Unterschiede in höchstem Bildungsabschluss, Alter oder Migrationshintergrund wurden statistisch berücksichtigt, sie spielen also bei den geschlechtsspezifischen Differenzen keine Rolle. Wenn zusätzlich Faktoren wie der berufliche Status oder die Tätigkeit von weiblichen und männlichen Beschäftigten berücksichtigt werden, wird der Nachteil der Frauen zwar kleiner, er bleibt aber meist statistisch signifikant. Die Ausweisung der Ergebnisse als Wahrscheinlichkeiten statt als relative Häufigkeiten ergibt sich aus den dabei verwendeten statistischen Regressionsmodellen.

„Die digitale Transformation kann die Geschlechterungleichheit auf dem Arbeitsmarkt verstärken – und zwar aufgrund des bestehenden Gender Digital Gap“, analysiert WSI-Forscherin und Studienautorin Dr. Yvonne Lott die neuen Befunde. Zwar üben aktuell deutlich mehr Männer (7,1 Millionen) als Frauen (4,2 Millionen) Berufe aus, bei denen viele Tätigkeitsanteile auch von Computern übernommen werden können. Der Abstand beim so genannten „Substituierbarkeitspotenzial“ ist zwischen 2013 und 2019 aber spürbar kleiner geworden: Gemessen an allen Männern bzw. Frauen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, von 19 auf 13 Prozentpunkte, zeigt eine ergänzende Analyse von Forscherinnen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Zudem ist die Spannbreite bei Berufen, die häufig von Frauen ausgeübt werden, besonders ausgeprägt: Während etwa bei Sozialberufen vergleichsweise wenig technisch substituiert werden kann, ist das Potenzial zum Beispiel bei Bürokauffrauen besonders groß. Und schließlich würden in frauendominierten Berufen solche Rationalisierungspotenziale häufiger auch tatsächlich umgesetzt als bei Berufen, in denen viele Männer arbeiten, schreiben die IAB-Expertinnen Dr. Carola Burkert, Dr. Katharina Dengler und Dr. Britta Matthes. Es gingen also bislang in Berufen mit vielen weiblichen Beschäftigten besonders häufig Jobs durch Automatisierung verloren.

Vor diesem Hintergrund nennt Studienautorin Lott zwei zentrale Punkte, an denen sich dringend etwas ändern muss:

– Erstens sei intensive und kontinuierliche Weiterbildung in digitalen Technologien angesichts der laufenden Transformation der Arbeitswelt natürlich für alle Beschäftigten notwendig, unabhängig vom Geschlecht. Allerdings dokumentiere die Forschung bei der Qualifizierung seit langem eine geschlechtsspezifische Schlagseite: Frauen erhalten seltener und kürzere Weiterbildungen als Männer, und diese erhöhten auch seltener die Chance auf Beförderung oder Lohnerhöhungen. Daher sei es zentral, dass der Staat, etwa bei der Förderung von Qualifizierungen, gleiche Chancen für weibliche Beschäftigte in den Vordergrund stelle. Zudem empfiehlt Lott, dass Digital-Kompetenzen verstärkt bereits in der frühkindlichen Bildung und an Schulen vermittelt werden müssten, bevor sich geschlechtsspezifische Segmentierungen und Diskriminierungen einstellten. Das mache auch Ausbildungen oder ein Studium im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für Frauen attraktiver. Eine gendersensible Qualifizierungsstrategie gerade bei digitalen Techniken helfe dabei nicht nur den betroffenen Frauen, sondern sei angesichts des demografischen Wandels auch gesamtwirtschaftlich extrem sinnvoll.   

– Zweitens plädiert die WSI-Forscherin für eine neue Arbeitskultur weg von sehr langen Arbeitstagen, zeitlicher Entgrenzung und Stigmatisierung von Teilzeitarbeit, wie sie gerade in der IKT-Branche verbreitet sei. Solche Prägungen trügen dazu bei, dass selbst in Digital-Unternehmen beschäftigte qualifizierte Frauen eher am Rande blieben, zitiert Lott aus der Forschung. „Die Norm der idealen Arbeitskraft, die im Leben keine anderen Verpflichtungen außer der Erwerbsarbeit hat, muss durch eine neue Arbeitszeitnorm ersetzt werden, die den tatsächlichen diversen Lebensrealitäten der Beschäftigten Rechnung trägt“, erklärt Lott. Auch hier sei ein Fortschritt für weibliche Beschäftigte zwar besonders wichtig, weil sie durch solche Strukturen häufig ausgebremst würden, sobald sie Kinder haben. Die positive Wirkung beschränke sich aber keineswegs auf Frauen, betont, die Wissenschaftlerin. Denn andernfalls drohe generell, dass sich die Arbeitszeitanforderungen „ins Digitale verlagern und dort in einem digitalen Präsenzverhalten kulminieren, das keine räumlichen und zeitlichen Grenzen der Erwerbsarbeit mehr kennt.“ Wie real dieses Risiko ist, hat für Lott die Erfahrung vieler Beschäftigter im Corona-Homeoffice gezeigt, dass Arbeit und Freizeit zunehmend verschwimmen.        

Ergebnisse der Untersuchung im Detail (siehe auch die Grafiken in der pdf-Version dieser PM; Link unten):

Komplexere Technologie, größere Differenz. Lotts Auswertung des NEPS zeigt: Frauen und Männer nutzen Computer und Standardsoftware im Job annähernd gleich häufig: So liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen bzw. Männer mit Standardsoftware arbeiten bei 94 bzw. 95 Prozent. Doch darüber hinaus gilt: Je anspruchsvoller eine Softwareanwendung ist, desto weniger wahrscheinlich ist es, dass Frauen sie nutzen (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version). Das zeigt sich schon bei der fortgeschrittenen Anwendung von Standardsoftware wie zum Beispiel dem Schreiben von Makros oder anderen Skripten. Diese verwenden Männer mit knapp 36 Prozent Wahrscheinlichkeit, Frauen nur mit 25 Prozent. Noch größer ist der Unterschied bei speziellerer Software wie CAD-Programmen, Programmen für Desktop-Publishing oder für statistische Analysen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Männer mit solchen speziellen Programmen arbeiten, liegt bei 50 Prozent, unter Frauen hingegen bei nur 34 Prozent.

Geschlechtsspezifische Unterschiede bestehen auch bei der Verwendung vernetzter digitaler Technologien wie Online-Plattformen, E-Mails, Tablets, Cloud-Diensten und sich selbst steuernden oder selbst-lernenden Computersystemen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeit stark durch vernetzte digitale Technologien geprägt ist, liegt unter Männern bei 54 Prozent und bei Frauen bei 44 Prozent. Mit Programmiersprachen arbeitet insgesamt nur ein kleiner Teil der Beschäftigten. Zugleich ist der geschlechtsspezifische Unterschied aber besonders drastisch: Die Wahrscheinlichkeit der Nutzung beträgt für Männer fast 10 Prozent, für Frauen nur 2 Prozent.

Teilzeitbeschäftigte Frauen besonders weit zurück. Besonders ausgeprägt ist der digitale Rückstand unter berufstätigen Frauen in Teilzeitbeschäftigung. Er besteht gegenüber weiblichen Beschäftigten mit Vollzeitjob und noch stärker gegenüber Männern, und zwar auf allen vom NEPS abgefragten Feldern (Abbildung 2 in der pdf-Version). Beispielsweise wenden Frauen in Teilzeit fortgeschrittene Standardsoftware nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 Prozent an gegenüber knapp 33 Prozent bei weiblichen Vollzeitbeschäftigten. Zwischen männlichen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sind die Unterschiede hingegen meist deutlich kleiner. WSI-Forscherin Lott spricht von einem „Gender Part-Time Digital Gap“, einer besonders ausgeprägten Lücke, wenn Geschlecht und kürzere Arbeitszeit zusammenkommen. Damit ist das Problem insbesondere für Mütter groß, die sehr häufig in Teilzeit arbeiten, um Erwerbs- und Familienarbeit unter einen Hut zu bekommen.

Weibliche Beschäftigte sehen seltener Arbeitsmarktchancen. Insgesamt sind viele Beschäftigte in Deutschland eher skeptisch, was ihre beruflichen Aussichten auf einem digitalisierten Arbeitsmarkt angeht. So glauben etwa weniger als die Hälfte, aktuell gut auf den Umgang mit digitalen vernetzten Technologien vorbereitet zu sein. Zusätzlich zeigen sich auch an diesem Punkt signifikante Unterschiede nach Geschlecht und Arbeitsumfang (Abbildungen 3 und 4): Männer fühlen sich etwa mit 49 Prozent Wahrscheinlichkeit gut auf die digitalen vernetzen Technologien vorbereitet. Bei Frauen beträgt die Wahrscheinlichkeit nur 34 Prozent. Besonders gering ist der Anteil bei weiblichen Teilzeitkräften (32 Prozent), bei Frauen mit Vollzeitjob sind es 38 Prozent.

Noch unwahrscheinlicher ist es, dass Beschäftigte im Allgemeinen für sich gute Jobchancen in einem Arbeitsmarkt sehen, der durch die Digitalisierung verändert wird. Jedoch trifft dies eher auf Männer als Frauen zu (18 Prozent gegenüber
10 Prozent).

Die beobachteten Nachteile von weiblichen Beschäftigten werden zwar kleiner, wenn Faktoren wie der berufliche Status oder die Tätigkeit von weiblichen und männlichen Beschäftigten berücksichtigt werden, sie blieben aber zum größten Teil statistisch signifikant, betont die Soziologin Lott. „Diese geschlechterbezogenen Unterschiede – auch in Hinblick auf den Arbeitszeitumfang – scheinen also unabhängig von der Tatsache zu bestehen, dass Frauen und Männer in unterschiedlichen betrieblichen Positionen und Branchen arbeiten und unterschiedliche Tätigkeiten ausüben“, schreibt die Forscherin.

Der Gender Digital Gap in Transformation? WSI Report Nr. 81, Februar 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung 28.02.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfepreis – Hermine-Albers-Preis – startet in eine neue Runde. Gesucht werden ab sofort beim Praxispreis innovative Praxisangebote zum Thema „Ökologische Nachhaltigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe“, die zeigen, wie sich die Einrichtungen selbst ökologisch nachhaltig ausrichten (z. B. beim Energiesparen oder verändertem Konsumverhalten) und/oder welche pädagogischen Angebote sie zum Thema haben. Der Medienpreis und der Theorie- und Wissenschaftspreis sind nicht themengebunden. Auch hier werden richtungsweisende und impulsgebende wissenschaftliche Arbeiten und journalistische Beiträge gesucht.
Aufgefordert sind alle Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe, Journalist*innen und Wissenschaftler*innen, sich für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2024 zu bewerben. Der Preis ist insgesamt mit 15.000 Euro dotiert. Pro Kategorie können ein Preisgeld in Höhe von 4.000 Euro sowie ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden. Stifter des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises sind die Obersten Jugend- und Familienbehörden der Länder.
Bewerbungen sind ab sofort online unter www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html bis zum 10. Oktober 2023 möglich.

„Der Hermine-Albers-Preis ist ein Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung für Menschen, die sich mit ihrem Engagement dafür einsetzen, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln kann. Dafür stehen die Arbeiten der Preis- und Anerkennungsträger*innen in den Kategorien Praxispreis, Medienpreis sowie Theorie und Wissenschaftspreis der vergangenen Jahre“, sagte AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst zum Bewerbungsstart des Preises. Ihre Stellvertreterin Angela Smessaert ergänzte: „Mit der Themensetzung des Praxispreis 2024 greifen wir bewusst eine politische Forderung der jungen Generation auf: „Change the System! – Not the Climate! – Start right now!“

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 09.03.2023

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Die Arbeiterwohlfahrt sieht Nachbesserungsbedarf.

 „Mehr Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung im Arbeitsmarkt zu beschäftigen, ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um hier jedoch spürbar voranzukommen, bedarf es mehr als den nun im Bundestag vorgelegten Gesetzentwurf der Regierung“, so AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

Zwar würden einige bestehende Regelungen nachjustiert. Das sei auch durchaus sinnvoll: „Die Ausgleichsabgabe, die private und öffentliche Arbeitgeber*innen zahlen müssen, wenn sie weniger als 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzt haben, soll nun voll und ganz zur Unterstützung von behinderten Menschen im Arbeitsmarkt eingesetzt werden und nicht mehr auch zur Unterstützung von Werkstätten für behinderte Menschen dienen. Das ist genauso sachgerecht wie die vorgesehene Erhöhung der Ausgleichsabgabenzahlung für Arbeitgeber*innen, die bisher überhaupt niemanden mit Schwerbehinderung beschäftigen“, so Sonnenholzner. Sie erläutert weiter:

„Seit einigen Jahren gibt es das Budget für Arbeit für Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen. Mithilfe dieses Budgets kann die Unterstützungsleistung der Werkstatt mitgenommen werden auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in einem Betrieb. Zum Ausgleich eventueller Minderleistungen kann im Rahmen des Budgets für Arbeit außerdem ein Lohnkostenzuschuss gezahlt werden. Die Deckelung dieses Zuschusses nun aufzuheben, um auch bei der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro den vollen Lohnkostenzuschuss zahlen zu können, ist ein richtiger Schritt genauso wie die Schaffung von mehr Rechtssicherheit für schwerbehinderte Beschäftigte mit hohem Unterstützungsbedarf, die auf Arbeitsassistenz angewiesen sind.“

Aber all diese Maßnahmen führten in ihrer Gesamtheit nur zu kleineren Verbesserungen bei der Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung im Arbeitsmarkt. Sonnenholzner fährt fort: „Die Arbeiterwohlfahrt fordert zwei Dinge, um den Arbeitsmarkt wirklich inklusiv auszugestalten. Zum einen müssen Mittel bereitgestellt werden, um Arbeitsstätten grundlegend barrierefrei gestalten zu können. Bisher ist es erst nach Einstellung eines Menschen mit Schwerbehinderung möglich, finanzielle Leistungen zu beantragen, um die bauliche und technische Anpassung eines konkreten Arbeitsplatzes zu finanzieren. So bleibt die barrierefreie Gestaltung der Arbeitswelt zwangsweise ein nicht hinnehmbares Stückwerk. Und zum anderen braucht es sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für schwerbehinderte Menschen, die Arbeit suchen, genau eine Stelle, um Unterstützungsleistungen aus einer Hand beantragen zu können und gewährt zu bekommen.“

Durch das stark gegliederte System der beruflichen Rehabilitation könnten heutzutage ganz unterschiedliche Stellen als Leistungsträger in Frage kommen: „Inklusionsamt, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft – all diese Stellen können je nach ‚Fallkonstellation‘ für die Finanzierung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig sein. Um hier wenigstens für Arbeitgeber*innen Orientierung zu ermöglichen, wurden in der letzten Legislaturperiode sogenannte Einheitliche Ansprechstellen geschaffen, um zu den jeweiligen Unterstützungsangeboten hinzulotsen und bei der Beantragung von Leistungen zu unterstützen. Diese Ansprechstellen müssen nun wie im Koalitionsvertrag verabredet weiterentwickelt werden, um Leistungsbeantragung und -gewährung aus einer Hand zu ermöglichen. Außerdem müssen die Einheitlichen Ansprechstellen auch für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen tätig werden dürfen,“ fordert Sonnenholzner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.03.2023

Anlässlich des heutigen Equal-Care-Day fordert der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt eine Anpassung der Rahmenbedingungen von Erwerbsarbeit an die Bedarfe privater und professioneller Sorgearbeit. Anderenfalls drohe eine Versorgungslücke mit Auswirkungen für die gesamte Gesellschaft. Der Verband kritisiert damit auch die jüngsten Äußerungen von Arbeitgeber-Präsident Steffen Kampeter. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

 

„Work-Life-Balance mit einer 39-Stunden-Woche kann man nur dann problemlos organisieren, wenn man die nötige Sorgearbeit an andere delegiert – entweder an professionelle Dienstleister*innen oder ungenannte Familienmitglieder. Wer das nicht kann, muss unweigerlich und fast immer auf Kosten der eigenen Gesundheit mit zu vielen Verantwortungen jonglieren – Frauen in vielen Familien können ein Lied davon singen.

 

Große Teile von Politik und Wirtschaft scheinen diese Verpflichtungen als private Luxus-Themen anzusehen, die jede*r allein zu organisieren hat. Wir haben aber in den letzten drei Jahren überdeutlich gesehen, was passiert, wenn Sorgearbeit nicht mehr ausreichend geleistet werden kann: Die gesamte Gesellschaft und mit ihr die Wirtschaft geraten ins Stocken. Denn unsere Gesellschaft ist gar nicht überlebensfähig ohne Care-Arbeit: Früher oder später im Leben ist jeder Mensch auf die Fürsorge anderer existenziell angewiesen. Trotzdem wird die überwiegend von Frauen geleistete Fürsorgearbeit in Familien, Anlaufstellen und Einrichtungen gleichermaßen in unserer Gesellschaft skandalös missachtet.

 

Äußerungen wie die von Steffen Kampeter können vor diesem Hintergrund nur irritieren: Wir brauchen nicht „mehr Bock auf Arbeit“ von Einzelnen, wir brauchen, um in der Sprache des Arbeitgeberpräsidenten zu bleiben, mehr „Bock auf Fürsorge“ von den Entscheider*innen in Politik und Wirtschaft. Sie müssen die Rahmenbedingungen schaffen, damit Sorgearbeit anerkannt wird und nicht mehr nur überwiegend von Frauen abhängt.

 

Dazu bedarf es laut der AWO neben dem Ausbau guter Kindertagesbetreuung und der Aufwertung sozialer Arbeit vor allem eines gesellschaftlichen Bewusstseinswandels. „Fürsorgearbeit muss ein selbstverständlicher Teil des Lebens und der Erwerbsbiografie aller Geschlechter sein können!“, so Naidu. „Dazu gehören sozial abgesicherte Teilzeitoptionen, die partnerschaftliche Aufteilung von Elternzeit, bessere Absicherung für die Pflege von Angehörigen, Familienarbeitszeit, gute Vereinbarkeitsmöglichkeiten für Alleinerziehende und Optionszeiten, die Menschen über ihren gesamten Lebensverlauf hinweg einen kurzzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ermöglichen. Klar ist aber auch: Die familiengerechte Gesellschaft ist, v.a. aus Sicht von Frauen, nur erreichbar, wenn sich neben dem Arbeitsmarkt auch das Steuersystem ändert und wir uns endlich vom Ehegattensplitting verabschieden!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.03.2023

Im Koalitionsvertrag hatte die Ampelkoalition vereinbart, eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft zu prüfen. Nun verkündete das Bundesgesundheitsministerium den Arbeitsbeginn der dazu eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.

„Wir sind froh, dass die Kommission nun endlich ihre Arbeit aufnimmt, und begrüßen das Vorhaben der Ampel sehr. Die sich immer weiter verschlechternde Versorgungslage mit Abbrüchen hierzulande, die internationalen Negativbeispiele Polen und USA sollten dazu führen, dass sich Deutschland mit einer menschenrechtskonformen und evidenzbasierten Regulierung in die Riege der Länder einreiht, die sexuelle und reproduktive Rechte als Kern einer geschlechtergerechten Gesellschaft ansehen und absichern“, erklärt dazu AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

Der Kampf um die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hatte in Deutschland durch die Auseinandersetzung um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche – den Paragrafen 219a StGB – in den letzten fünf Jahren deutlich an Intensität gewonnen und ein Licht auf die völlig unzureichende Versorgungslage mit Abbrüchen in Deutschland geworfen.

„Wir erleben in unseren Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen tagtäglich, wie ungewollt Schwangere durch zahlreiche Hürden und die Kriminalisierung von Abtreibung durch den §218 StGB im Zugang zu medizinscher Versorgung behindert werden. Besonders beeinträchtigt sind durch diese Regelungen Menschen, die Mehrfachdiskriminierung erleben und über wenige bis keine Privilegien und Ressourcen verfügen. Daher begrüßen wir es sehr, dass in der Kommission auch Expert*innen für Schwangerschaftsberatung arbeiten werden. Diese Praxis-Perspektive ist für eine Neuregelung unverzichtbar“, ergänzt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes.

Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich seit ihrer Gründung 1919 für die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen ein. Aus Sicht des Verbandes zählt zur körperlichen Selbstbestimmung auch selbstbestimmte Familienplanung, also die Freiheit, selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und wie viele Kinder ein Mensch im Laufe des Lebens bekommen möchte.

„Ungewollt Schwangere haben ein Recht auf psychosoziale Beratung und Unterstützung, wenn sie sie brauchen und wollen. Unverzichtbar ist eine evidenzbasierte, qualitativ hochwertige und niedrigschwellig zugängliche medizinische Versorgung mit Abbrüchen bundesweit. Dies ist bislang nicht gegeben. Wir erwarten von der Kommission, zügig die schon vorhandenen Ideen für eine außerstrafrechtliche Regelung zu prüfen und einen eigenen Vorschlag zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu machen“, so Sonnenholzner. „Um reproduktive Rechte vollumfänglich umzusetzen, sind aus unserer Sicht außerdem gute Angebote der sexuellen Bildung, eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für einkommensarme Menschen und eine auskömmliche Absicherung der bundesweit vorhandenen Infrastruktur von Schwangerschaftsberatungsstellen nötig“, schließt Naidu.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.03.2023

Die Arbeiterwohlfahrt warnt vor einem Kollaps der Pflegefinanzierung in Deutschland. Die Situation sei so dramatisch wie nie zuvor. Der Verband fordert von der Bundesregierung nun umgehend eine grundlegende Finanzreform der Pflegeversicherung. 

„Man muss es ganz deutlich sagen: Das System ist am Ende“, erklärt dazu AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Die letzte Regierung hat nach vielen einzelnen Reformen der Pflegeversicherung den großen Wurf versäumt und die Finanzierung der Pflege nicht sichern können. Die Ampelkoalition muss jetzt dringend handeln und die Pflegeversicherung von Grund auf reformieren. Tut sie es nicht, wird das Pflegesystem in Deutschland kollabieren.“

In Deutschland gibt es rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen und 780.000 Beschäftigte in der Altenpflege. Im Pflegeheim liegt der durchschnittlich zu leistende Eigenanteil für Pflegebedürftige inzwischen bei fast 2.500 Euro, die Sozialhilfequote liegt bei einem Drittel. Für 2022 beträgt das Defizit der sozialen Pflegeversicherung 2,25 Mrd. Euro, für 2023 wird ein Defizit in Höhe von 3 Mrd. Euro erwartet. Der Finanzierungsbedarf allein für die kurzfristige Stabilisierung in 2023 beträgt mindestens 4,5 Mrd. Euro.

Dazu Kathrin Sonnenholzner: „Immer weniger Menschen können sich ihre Pflege leisten oder finden überhaupt noch professionelle Unterstützung. Die Stimmung bei den Pflegekräften ist auf einem Tiefpunkt angelangt, das Vertrauen in die Politik tendiert inzwischen gegen Null, die Pflegekassen stehen vor der Zahlungsunfähigkeit.“

Die Arbeiterwohlfahrt hat deshalb in ihrem Bundesausschuss die Resolution „Rettet die Pflege!“ verabschiedet. Gefordert wird darin unter anderem eine Deckelung der Eigenanteile für Pflegebedürftige, eine solidarische und paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung sowie Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen.

Die vollständige Resolution gibt es hier zum Download.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.02.2023

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern gemeinsam in einem offenen Brief die Abgeordneten der Ampel-Koalition auf, eine laute Stimme dafür zu sein, endlich die Grundlagen für wichtige sozial-ökologische Zukunftsausgaben zu schaffen. Statt Milliardenentlastungen für Unternehmen einzuführen, wie vom Finanzminister angekündigt, muss jetzt in die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und eine ökologische Zukunft investiert werden. Beide Verbände fordern die Einführung einer Vermögenssteuer und den Abbau klimaschädlicher Subventionen, um wichtige Vorhaben wie die Kindergrundsicherung, die Energiewende und die Ökologisierung der Landwirtschaft sowie soziale Infrastruktur abzusichern. Das wäre ein dreifacher Gewinn: Es schafft Einnahmen für die öffentliche Hand, führt gleichzeitig zu mehr Klimaschutz und zu mehr sozialer Gerechtigkeit

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Gesamtverband: “Mehr als 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland leben in Armut. Es ist ein Skandal, dass Bundesminister Lindner versucht, ausgerechnet die Kindergrundsicherung ausbremsen. Die Kindergrundsicherung ist im Koalitionsvertrag verankert, nachdem die Sozialverbände seit Jahren Druck gemacht haben.Es darf nicht sein, dass dieses wichtige Vorhaben, von dem Millionen junge Menschen in Deutschland konkret profitieren würden, nun im Zank der Ampel-Koalition geopfert werden soll.”

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: “Jeder weitere Tag, an dem klimaschädliches Verhalten belohnt wird, ist ein Tag zu viel. Wir verschwenden jedes Jahr mehr als 65 Milliarden Euro für klima- und umweltschädliche Subventionen. Das muss dringend beendet werden. Die Vergünstigungen im Verkehr, beispielsweise für Dienstwagen und Dieselkraftstoff, müssen endlich abgeschafft werden. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, klimaschädliche Subventionen abzubauen. Bei der Umsetzung duckt sie sich jedoch weg. Während die Regierung über die Eckwerte für den Bundeshaushalt debattiert, müssen die Abgeordneten der Ampel-Regierung jetzt laut werden und damit für eine schnelle Umsetzung sorgen.”

Dokument zum Download

Offener Brief von Paritätischem und BUND: Klimaschädliche Subventionen abbauen und Reichtum stärker besteuern (141 KB)

Quelle: Pressemitteilung BUND e. V und Der Paritätische Gesamtverband vom 22.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) mahnt eine weiterhin paritätische Besetzung im Bundesverfassungsgericht an. Im Juni 2020 ist das höchste deutsche Gericht mit der Ernennung von Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein als Nachfolgerin von Prof. Dr. Andreas Voßkuhle erstmals paritätisch besetzt worden. Als im Juli 2020 Prof. Dr. Ines Härtel die Nachfolge von Prof. Dr. Johannes Masing antrat, gab es ein weiteres erstes Mal: eine weibliche Mehrheit am Bundesverfassungsgericht! Nachdem Prof. Dr. Martin Eifert am 20. Februar 2023 die Nachfolge von Prof. Dr. Susanne Baer angetreten hat, ist nun die Parität – dieses Mal zu Gunsten der Männer – nach zweieinhalb Jahren wiederhergestellt.

„Es muss bei einer paritätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts bleiben!“, mahnt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. Sie fordert deshalb den Bundesrat auf, sich bei der noch offenen Nachfolge für Prof. Dr. Gabriele Britz im Ersten Senat für eine Frau zu entscheiden.  Dem Ersten Senat gehören neben ihr und den beiden verbleibenden Richterinnen Prof. Dr. Ines Härtel und Dr. Yvonne Ott weitere fünf Richter an, während im Zweiten Senat neben den Richterinnen Dr. Rhona Fetzer, Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Prof. Dr. Doris König, Prof. Dr. Christine Langenfeld und Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein drei Richterkollegen tätig sind. Die Nachbesetzung der Stelle von Richterin Prof. Dr. Gabriele Britz ist also die Gelegenheit, die bisherige Sitzverteilung in den Senaten aufrecht zu erhalten und den Ersten Senat erneut mit einer dritten Richterin zu besetzen.

„Sonst wäre die Zeit der Parität schon nach weniger als drei Jahren wieder vorbei.“, erklärte Wersig. „Das wäre im Jahr 2023 ein fatales Zeichen für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in juristischen Spitzenpositionen!“, so Wersig.

Der djb engagiert sich seit Jahren im Rahmen der Initiative ‚Frauen in die Roten Roben‘ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 28.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Konsultation zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht.

„Die Transformation des Vergaberechts sollte Geschlechtergerechtigkeit mitdenken“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Der djb unterstützt das Ziel, die öffentlichen Vergabeverfahren zu reformieren und weist darauf hin, dass es nicht nur auf die im Koalitionsvertrag genannten Ziele der „Vereinfachung, Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung“ ankommen darf. Vielmehr ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch in den Blick zu nehmen, dass der Staat bei Marktteilnahme seiner Verantwortung zur Förderung eines gemeinwohlorientierten Wirtschaftens nachkommt. Dass das BMWK die Aspekte „sozial“ und „ökologisch“ schon explizit und ergänzend zum Koalitionsvertrag als reformbegründend nennt, ist vor diesem Hintergrund zu begrüßen.

Zur Transformation des Vergaberechts muss aber auch die lang überfällige und verfassungsrechtlich zwingende Förderung einer geschlechtergerechten Unternehmenskultur gehören. Dies entspricht auch dem im aktuellen Koalitionsvertrag ebenfalls gesetzten Ziel, sich für die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern einzusetzen und für Geschlechtergerechtigkeit einzutreten. Der djb fordert daher, bei der Vergaberechtsreform umfassend den Aspekt Geschlechtergerechtigkeit mitzudenken und die entsprechende Genderkompetenz sicherzustellen. Er regt an, dass ein eigenes Aktionsfeld dafür geschaffen wird.

In seiner Stellungnahme setzt sich der djb mit verschiedenen Aktionsfeldern auseinander und macht konkrete Vorschläge zu geschlechtergerechten Verbesserungen, die sich unter anderem auf die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung stützen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 17.02.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit mehr Teilhabechancen für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche in Deutschland an. Dafür ist es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wichtig, in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft das Thema Armutssensibilität stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche sollten in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse sowie Arbeits- und Aktionsbündnisse zu initiieren und zu gestalten. Diese müssen sich an den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientieren und dazu beitragen, den Kreislauf der Armut zu durchbrechen. Dazu gehört es auch, die stetige Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer sozialen und ökonomischen Lage sichtbar zu machen und diese strukturelle Diskriminierung anzuerkennen.

 

„Der Alltag von Kindern, die in Armut leben, ist von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. Meistens ist kein Geld da, um mal ins Kino oder Schwimmbad gehen zu können, die Kinder werden in der Schule gemobbt, weil sie abgetragene Kleidung anhaben, sie gehen nicht auf Kindergeburtstage, weil kein Geld für ein Geschenk da ist. Armut wirkt sich auch negativ im Bildungsbereich und auf die Gesundheit der Kinder aus. Arme Kinder haben vermehrt Karies, Infektionen, Asthma, Kopf- und Rückenschmerzen und eine höhere Anfälligkeit für chronische Erkrankungen, sie leiden aber auch häufiger unter Stress und geringem Selbstbewusstsein. Deshalb brauchen wir armutssensible und klassismuskritische Fachkräfte nicht nur in der Kinder- und Jugendhilfe, sondern darüber hinaus auch in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft. Notwendig ist auch eine armutssensible Arbeitsweise aller Institutionen und Einrichtungen, die Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen sind oder Entscheidungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen treffen. Gerade das frühkindliche und auch das schulische Bildungssystem muss in die Lage versetzt werden, seine tragende Rolle bei der Durchbrechung des Kreislaufes von Armut zu erfüllen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Armut ist ein strukturelles Problem, und in der Regel kein persönliches Versagen Einzelner. Wir müssen mehr als bisher die Herausforderungen anerkennen, die mit der Armut einhergehen, und Armut in Deutschland entstigmatisieren. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, vor allem von Armut betroffenen jungen Menschen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu ermöglichen. Der Schlüssel zur Selbstwirksamkeit und Persönlichkeitsstärkung ist die Beteiligung durch Mitwirkung und Mitbestimmung am gesellschaftlichen Leben. Der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes hat schon vor vielen Jahren dargelegt, dass die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Durch Mitbestimmung entwickeln Kinder schon in jungem Alter soziale Kompetenzen, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen und die Folgen von sozialer Benachteiligung besser kompensieren“, so Hofmann weiter.

 

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es zur nachhaltigen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland eine Gesamtstrategie, deren Grundbestandteil eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung sein muss. Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. So wie die Ursachen und Folgen von Kinderarmut mehrdimensional sind, müssen dabei alle politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure armutssensibel bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion, beim Aufbrechen von klassistischen Strukturen zusammenarbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2023

Der diesjährige Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Jedes Kind braucht eine Zukunft!“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern mit diesem Motto ein stärkeres politisches Engagement für eine gerechte und lebenswerte Zukunft junger Menschen. Zur Halbzeit bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung appellieren die beiden Organisationen, das globale Versprechen einzuhalten, kein Kind zurückzulassen.

 

Das Erreichen der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele („Sustainable Development Goals“, SDGs) ist in Gefahr – und damit auch die Verwirklichung der Kinderrechte, denn jedes der in der Agenda 2030 verankerten Ziele hat eine zentrale Bedeutung für Kinder und ihr Wohl. Bereits vor der COVID-19-Pandemie zeichnete sich ab, dass die bisherigen Fortschritte nicht ausreichen, um die Agenda 2030 zu verwirklichen. Die Folgen von Konflikten – insbesondere die gravierenden Auswirkungen des Ukraine-Krieges –, von Klimawandel, Pandemie sowie der Wirtschafts- und Energiekrise gefährden das Erreichen der SDGs nun zusätzlich und bedrohen die Entwicklungschancen zahlreicher Kinder und Jugendlicher weltweit und in Deutschland.

 

„Wie weit die Welt bei der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele bisher gekommen ist, lässt sich daran ablesen, wie es Kindern heute geht. Mehr Kinder als je zuvor leiden an Hunger oder wachsen in Armut auf. Gleichzeitig haben weniger junge Menschen Zugang zu guter Bildung oder medizinischer Versorgung. Die Zeit drängt. Wir müssen jetzt deutlich mehr Anstrengungen und Investitionen in ihre Bildung, Entwicklung und ihren Schutz geben – in Deutschland und jeder Region der Erde“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland.

 

„Als Kinderrechtsorganisation müssen wir insbesondere in der politischen Debatte in Deutschland eine geradezu sträfliche Vernachlässigung der Belange junger Menschen wahrnehmen. Kinderinteressen werden systematisch ausgeblendet, obwohl sie als ein vorrangiger Gesichtspunkt ins Zentrum politischen Handelns gehören. Dafür braucht es dringend die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland sowie eine deutliche Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Zum Weltkindertag am 20. September 2023 werden bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder und ihre Zukunft aufmerksam machen. Parallel zum Weltkindertag ziehen die Vereinten Nationen am 19. und 20. September 2023 beim zweiten SDG-Gipfel in New York eine Halbzeitbilanz der bisherigen Umsetzung der Agenda 2030. Dabei wird es auch darum gehen, wie die Umsetzung der SDGs in der zweiten Halbzeit beschleunigt werden kann.

 

UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk ermutigen die Bundesregierung, sich weiter für die Umsetzung der SDGs stark zu machen. Aus Sicht der Organisationen muss die Politik Kinder sowie ihre Rechte dabei mehr als bisher in den Mittelpunkt stellen und vor allem Mädchen und Jungen stärken, die strukturell benachteiligt sind, wie Kinder in ärmeren Haushalten, geflüchtete und migrierte Kinder oder auch Kinder mit Behinderung. Einen wichtigen Beitrag dazu können unter anderem die Einführung der geplanten Kindergrundsicherung, der Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ und die Umsetzung der feministischen Entwicklungs- und Außenpolitik leisten. Um langfristig stabile und zukunftsfähige Gesellschaften zu entwickeln, sollten zudem alle Kinder von klein auf beteiligt und darin bestärkt werden, ihre Meinung zu Gehör zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 21.02.2023

Der Berliner Beirat für Familienfragen bekräftigt seine Empfehlungen an den neuen Senat vom 15.09.2021 zum Beginn der Wahlperiode und sieht verstärkt Handlungsbedarf bei der Unterstützung von Familien.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen:

„Wir müssen feststellen, dass die Herausforderungen für Familien in Berlin weiterhin sehr groß sind. Die Situation bei der Suche nach einer passenden Wohnung oder einem Kitaplatz hat sich in der Stadt verschlechtert. Viele Familien konnten sich noch nicht von der Pandemiezeit, wo sie Mehrfachbelastungen ausgesetzt waren, erholen. Der neue Senat muss in seinem Koalitionsvertrag Maßnahmen festschreiben, die das Familienleben in Berlin erleichtern.“

Der Berliner Beirat für Familienfragen stellt daher seine Empfehlungen vom 15.09.2021 erneut an die Koalitionspartner des neuen Senats. 

Empfehlungen des Berliner Beirats für Familienfragen an den neuen Senat finden Sie hier.             

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 02.03.2023

LSVD fordert Ernennung einer/s Sonderbotschafters/in für LSBTIQ*-Menschenrechte

Heute haben das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Leitlinien zu feministischer Außenpolitik bzw. Entwicklungspolitik vorgestellt. Dazu erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Deutschland hat zusammen mit Mexiko aktuell den Co-Vorsitz der Equal Rights Coalition (ERC) für den Zeitraum 2022-24 inne. Als LSVD freuen wir uns sehr, die zivilgesellschaftliche Seite in Deutschland in diesem internationalen und multilateralen Gremium vertreten zu können. Die ERC arbeitet daran, die Rechte von LSBTIQ* durch internationale Beziehungen, Förderung, Diplomatie und Austausch zu verbessern. Auswärtiges Amt und BMZ müssen sich jetzt im Rahmen der feministischen Außenpolitik klar zur Stärkung von LSBTIQ* und ihren Menschenrechten in aller Welt bekennen. Das Thema ERC-Vorsitz darf nicht nur Anhang oder Fußnote der feministischen Außenpolitik und Entwicklungspolitik sein, sondern muss ein integrierter Bestandteil dieser Politik werden.

Dem kommt das Auswärtige Amt in seinen Leitlinien mit der Förderung queerer Kulturveranstaltungen und der Förderung des Vorsitzes nach. Der LSVD begrüßt, dass das Auswärtige Amt und das BMZ Menschenrechte und Mehrfachdiskriminierungen in ihrer Arbeit noch mehr in den Fokus rücken wollen. Dies ist ein wichtiger Schritt nach Anerkennung der Yogyakarta-Prinzipien plus zehn und den Selbstverpflichtungen im „LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit”. Denn Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) sind in vielen Ländern, nicht nur im Globalen Süden, sondern auch in EU-Mitgliedsstaaten wie Ungarn und Polen staatlicher Verfolgung, Gewalt und gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt.

Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Beispiel anderer europäischer Staaten, Kanadas und der USA zu folgen und die Position einer/s Sonderbotschafters/in für LSBTIQ*-Menschenrechte zu schaffen. Im engen Austausch mit den Kolleg*innen der anderen ERC-Mitgliedsstaaten, mit dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission muss der Einsatz der Bundesregierung für die Menschenrechte von LSBTIQ* gezielt gesteuert und abgestimmt werden. Eine solche auf die Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit fokussierte Position und Arbeit wäre eine notwendige Ergänzung zum Engagement des Queerbeauftragten, welcher die nationale LSBTIQ*-Politik begleitet.

Mehr zum Thema:
Die Equal Rights Coalition – eine multinationale Plattform für LSBTI-Rechte
Equal Rights Coalition: Deutschland und Mexiko übernehmen erstmals den Vorsitz
Website der Equal Rights Coalition
LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit veröffentlicht

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 01.03.2023

Nicht 16,6 Prozent, sondern 16,9 Prozent betrug die Armutsquote in Deutschland im Jahr 2021. Der Paritätische korrigiert damit seinen im letzten Juni veröffentlichten Armutsbericht. Von Armut betroffen waren damit nicht 13,8 Millionen Menschen, sondern 14,1 Millionen Menschen.

Unter Rückgriff auf Daten des Statistischen Bundesamtes legte der Paritätische Wohlfahrtsverband heute eine aktualisierte Neuauflage seines Armutsberichts 2022 (Berichtsjahr 2021) vor. Notwendig geworden war die Überarbeitung, da das Bundesamt nach bereits im letzten Jahr veröffentlichten Erstergebnissen zu den Armutsquoten jetzt Endergebnisse für das Berichtsjahr 2021 mit zum Teil gravierenden Abweichungen vorlegte. So betrug die Kinderarmut nicht, wie zuerst berechnet, 20,8 Prozent, sondern sogar 21,3 Prozent. Die Armutsquote von Alleinerziehenden stieg auf 42,3 statt auf 41,6 Prozent.

Deutliche Sprünge zeigen sich in den Endberechnungen auch bei den Armutsquoten für Berlin und Nordrhein-Westfalen, die beide um 0,5 Prozentpunkte höher als gedacht liegen und tatsächlich Quoten von 20,1 und 19,2 Prozent aufweisen.

“Die Armutsquoten waren bereits nach den vom Statistischen Bundesamt in 2022 vorgestellten Daten auf einem traurigen Rekordhoch”, kommentiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, den neuen Armutsbericht, “in unseren schlechtesten Träumen hätten wir nicht daran gedacht, dass es nun noch einmal nach oben geht. Unser aktualisierter Armutsbericht 2022 ist ein bitteres Armutszeugnis für die Politik der Großen Koalition. Sie hat die Armut einfach billigend in Kauf genommen.”

Der Verband fordert die Ampel-Koalition zu rigiden und wirkungsvollen Maßnahmen gegen die rapide steigende Armut in Deutschland auf. Schneider: “Angesichts der Entwicklungen des vergangenen Jahres ist erst recht keine Zeit zu verlieren, um die wachsende Not zu lindern. Die Armut wird nicht nur immer größer, sondern mit den explodierenden Preisen auch immer tiefer. Von zentraler Bedeutung sind eine spürbare Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung von jetzt 502 auf 725 Euro, eine existenzsichernde Anhebung des BAföG  und die zügige Einführung der Kindergrundsicherung.”

Den Armutsbericht können Sie auf www.der-paritaetische.de/armutsbericht kostenlos herunterladen.

Terminhinweis: Der Paritätische Gesamtverband lädt am 4. und 5. Mai zum Aktionskongress gegen Armut. Informationen zu Programm und Anmeldung auf www.aktionskongress.de

Dokumente zum Download

Der Paritätische Armutsbericht (1 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.03.2023

Alle pflegerischen Leistungen müssten künftig bedarfsgerecht übernommen werden.

Angesichts explodierender Eigenanteile ist inzwischen fast ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Heimen auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie die Kosten nicht alleine bewältigen können. Experten warnen vor einem weiteren Anstieg. Der Paritätische Wohlfahrtsverband mahnt umgehende Reformen an und fordert einen Ausbau der Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung. Diese soll nach den Vorstellungen des Verbands künftig für alle pflegebedingten Kosten aufkommen, Pflegebedürftigen dürften ausschließlich Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt werden.

“Wir sind an einem Punkt angekommen, wo gilt: Wer pflegebedürftig wird, muss Armut fürchten. Wo jeder dritte in Armut und Sozialhilfe fällt, sobald er oder sie auf Pflege angewiesen ist, hat die Pflegeversicherung in ihrer jetzigen Form ihre Legitimation verloren”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Verband, unter dessen Dach 1800 Pflegeeinrichtungen sind, spricht sich für eine Pflegevollversicherung aus. “Wir müssen die Absicherung des individuellen Pflegerisikos neu denken, wir brauchen eine Pflegevollversicherung, die bedarfsgerecht alle pflegerischen Leistungen abdeckt”, so Schneider. Pflegebedürftige sollen demnach künftig nur noch für Unterkunft und Verpflegung aufkommen, Kosten für Pflege und Betreuung, Ausbildung oder Investitionen jedoch dürften ihnen nicht in Rechnung gestellt werden. Eine solche Pflegevollversicherung müsse dabei auch den ambulanten Bereich umfassen, fordert der Verband. Sämtliche durch einen unabhängigen medizinischen pflegerischen Dienst als bedarfsgerecht erachteten pflegerischen Leistungen müssten durch die Pflegeversicherung übernommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.02.2023

Wir fordern anstelle Kostendebatte eine Investitionsentscheidung mit einem Sondervermögen für die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur!

„Das Streikrecht ist eine wesentliche Errungenschaft und Säule unserer Demokratie! Unser Betreuungs- und Bildungssystem kollabiert mit zunehmendem Fachkräftemangel, schlechten Arbeitsbedingungen in struktureller und personeller Ausstattung und ungenügender Bezahlung mit Kindern, die auch vor dem Hintergrund der Pandemie als auch dem Zuwachs an aus Kriegsgebieten geflüchteten Kindern, nochmals mehr individuelle Zuwendung und Unterstützung der Fachkräfte multipler Professionen brauchen! Es geht um das Wohl unserer Kinder, die ein Recht auf gute Betreuung, gute Bildung und gesundes Aufwachsen haben! Hierfür brauchen Beschäftigte dringend bessere Arbeitsbedingungen und eine höhere Bezahlung, weil sie es a) verdient haben und b) wir uns nicht leisten können, Beschäftigte in diesem systemrelevanten für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft so wichtigem Arbeitsfeld aufzugeben und an andere Berufszweige zu verlieren. Deshalb werbe ich auch unter den vom Streik betroffenen Eltern, insbesondere den berufstätigen, um Verständnis für die Streikenden als auch um die Solidarität mit ihnen. Darüber hinaus müssen wir das Berufsfeld „Erzieher:in“ attraktiv machen, um eine dringend erforderliche Fachkräfteoffensive in diesem Sektor erfolgreich zu gestalten! D.h. wir brauchen ein Sondervermögen für den Betreuungs- und Bildungssektor!“ positioniert sich Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) anlässlich des aktuellen Streiks der Beschäftigten in Kita & Co.

„Das Problem berufstätiger Eltern, insbesondere berufstätiger Mütter ist, dass es grundsätzlich zwar den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gibt, er sich aber de facto in solch akuten Situationen nicht direkt durchsetzen lässt, maximal im Nachgang mit dem Klageweg, was in der akuten Situation von geschlossener Kita nicht hilfreich ist und berufstätige Eltern in der Regel keinerlei Ressourcen für so etwas on top des herausfordernden Vereinbarkeitsalltags haben. Für berufstätige Mütter und Väter verschärft sich das Vereinbarkeitsdilemma, wenn Kita & Co wegen Läusen, Pandemie oder Streik geschlossen sind. Wieder wird eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe trotz Rechtsansprüchen zum Privatproblem! Aber das ist nicht mehr hinnehmbar, das Private ist Politisch! Deshalb müssen wir uns von der Kostendiskussion lösen hin zur Investitionsentscheidung im Betreuungs- und Bildungssektor mit dem Ausbau an Qualität und Quantität sowie einer Fachkräfteoffensive!“ verfechtet Cornelia Spachtholz die Bedürfnisse berufstätiger Eltern, insbesondere berufstätiger Mütter und der Kinder.

Was aber tun in konkreter Streiksituation mit geschlossener Kita? Hier ein Auszug an Tipps:

  • Arbeitgeber:in melden, dass Betroffenheit vom Streik vorliegt und nicht ohne Meldung vom Arbeitsplatz fernbleiben.
  • Mit Arbeitgeber:in und im Arbeitsvertrag klären, ob Urlaub eingereicht werden muss oder eine Klausel zur bezahlten Freistellung oder der Möglichkeit einer Arbeitsverweigerung besteht.
  • In Abhängigkeit der Branche, des Unternehmens, der Tätigkeit und des Arbeitsvertrags prüfen, ob die Arbeitszeit flexibilisiert werden kann durch Verlegung der Arbeitszeit, oder/und ob der Arbeitsort z.B. mit Mobilem Arbeiten flexibilisiert werden kann.
  • In Abhängigkeit der Branche, des Unternehmens, der Tätigkeit und des Arbeitsvertrags und der Bedürfnisse des Kindes prüfen, ob das Kind zur Arbeit mitgenommen werden kann, z.B. bei Vorhandensein eines Eltern-Kind-Zimmers.
  • Bündnis mit den anderen vom Streik betroffenen Eltern suchen, da sich die Kinder und Eltern in der Regel kennen und es jeweils unterschiedliche Arbeitsverpflichtungen oder Ressourcen gibt. Aus diesem Bündnis der Kitaeltern kann vielleicht jemand eine Vormittagsschicht und ein anderer eine Nachmittagsschicht der Betreuung übernehmen.
  • Grundsätzlich sind beide Eltern verantwortlich. Daher ist es nicht nur Angelegenheit der berufstätigen Mütter, sondern auch die des anderen Elternteils, z.B. des Vaters. Daher nicht nur selbst die Möglichkeiten prüfen, sondern der Expartner bzw. Partner bzw. andere Elternteil sollte die gleiche Prüfung vornehmen – für seine Arbeitszusammenhänge.
  • Ist Betreuung kurzfristig innerhalb des Familien- und Freundesnetzwerk leistbar?
  • Ist eine Notfallbetreuung durch Babysitter:in, Tagesmutter, Tagesvater oder über die Kommune möglich?

„Familien sind in der Krise. Berufstätige Eltern und insbesondere berufstätige Mütter sind am Limit ebenso, wie die Fachkräfte die in Kita & Co sich um unsere Kinder kümmern! Nur wenn unsere Kinder bestmöglich betreut und versorgt sind, haben wir den Kopf frei für Erwerbstätigkeit und eine Grundvoraussetzung für eine gute work-life-balance geschaffen! Grundsätzlich sollten sich Eltern immer ein back-up-System für ihre Kinderbetreuungsbedarfe sichern, um in akuten Betreuungsausfällen vorbereitet zu sein!“ konstatiert Spachtholz und fordert: „Hier sind aber vor allem auch die politischen Entscheidungsträger:innen gefordert, endlich konsequent zu handeln mit einer konsistenten, gleichstellungsorientierten und zeitgemäßen Familienpolitik, die im Betreuungs- und Bildungssektor mit der notwendigen finanziellen Ausstattung ankommt!“

Die Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM), Cornelia Spachtholz, wurde hierzu auch am 26.02.2023 vom WDR interviewt, was in Auszügen des Vorgesprächs und des Interviews im Beitrag der Aktuellen Stunde am 26.02.2023 und im MoMa am 27.02.2023 ausgestrahlt wurde, Link hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 27.02.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. Mai 2023

Veranstalter: DJI Deutsches Jungendinstitut

Ort: Berlin

Die aktuell steigenden Kosten für Wohnen und Energie belasten Familien, trotz einer Reihe von entlastenden Maßnahmen, bis in die Mittelschicht hinein in einem außergewöhnlich hohem Maß. Dies liegt unter anderem daran, dass die akute Krise bereits länger existierende Probleme des Wohnungs- und Energiemarktes verstärkt. Die Bezahlbarkeit, die Verfügbarkeit und der diskriminierungsfreie Zugang zu Wohnraum für alle Familienformen ist bereits seit längerer Zeit nicht mehr selbstverständlich gegeben. Auch Energiearmut ist ein Thema, das bereits vor dem Anstieg der Energiepreise im letzten Jahr für viele Familien ein Problem darstellte.

Die AGF-Veranstaltung soll eine Bestandsaufnahme der Belastungen von Familien durch die steigenden Wohn- und Energiekosten vornehmen sowie kurz- und langfristige Handlungsoptionen für die Politik diskutieren.

Das Programm finden Sie im hier.

Sie können sich online für die Veranstaltung anmelden unter https://ag-familie.de/de/150523-veranstaltung-wohnen/.

 

WEITERE INFORMATIONEN

Das Fachkräfteportal www.sicher-aufwachsen.de ist ein Projekt von Frauenhauskoordinierung e.V. und bietet Impulse, Praxisbeispiele und Methoden, um Fachkräfte zu unterstützen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die von Partnerschaftsgewalt mitbetroffen sind.

Wer an Familienfreundlichkeit denkt, hat zuerst Erfahrungen aus dem Alltag vor Augen: ein Kellner im Restaurant, der ungefragt den Kinderhochstuhl bringt, die Unterstützung mit dem Kinderwagen an der Rolltreppe oder Verständnis für Kinder, die laut und fröhlich spielen oder laut und eindringlich jammern. Dies sind sehr situative Erfahrungen. Die vorliegende Studie zeigt darüber hinaus auf, dass die Menschen mit Familienfreundlichkeit konkrete Erwartungen an die Politik verbinden.

Mit der vorliegenden Studie des SINUS-Instituts wurde erstmals erhoben, was die Bevölkerung unter Familienfreundlichkeit versteht und was nötig ist, um Deutschland zu einem familienfreundlicheren Land zu machen. Die Ergebnisse zeigen: Familien wünschen sich Respekt und Anerkennung – und zwar im gesellschaftlichen Miteinander ebenso wie in der politischen Gestaltung. Unsere Aufgabe als Bundesregierung ist es, die Bedürfnisse der Bevölkerung ernst zu nehmen, unseren Beitrag zu mehr Familienfreundlichkeit zu leisten und entsprechende Voraussetzungen zu schaffen.

Die Studie bestätigt bisherige Erfolge der Familienpolitik: Mit der Einführung und Weiterentwicklung familienpolitischer Leistungen wie des Elterngelds, dem Ausbau der Kinderbetreuung, einer familienfreundlicheren Arbeitswelt oder dem sozialen Sicherheitsnetz zum Beispiel mit dem Kinderzuschlag ist Deutschland in den vergangenen Jahren zu einem familienfreundlicheren Land geworden. Die Menschen erwarten aber auch, dass die Belange von Familien ernst genommen werden – und in Krisenzeiten nicht beiseitegefegt werden.

Für die Bevölkerung sind die drei dringendsten Themen, die wir als Bundesregierung und Gesellschaft angehen müssen: (1) familienfreundliches Wohnen, (2) soziale Sicherung und (3) Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier gilt es, Familien stärker zu unterstützen und Nachteile noch besser aufzufangen.

Denn jedes Kind soll unabhängig von der finanziellen Situation seiner Eltern mit guten Chancen ins Leben starten. Eine der dringendsten Aufgaben für uns ist es daher, Armutsrisiken zu verringern und mehr Entwicklungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Wir arbeiten daher an der Kindergrundsicherung – um so ein wirksames Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien zu knüpfen.

Trotz Verbesserungen ist die Balance zwischen Familie und Beruf einer der größten Stressfaktoren für Eltern und Kinder in Deutschland. Hier unterstützen wir Familien mit dem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung, mit der Fortführung des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ für eine familienfreundliche Arbeitswelt und mit guten Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung.

Von Familien in allen Einkommens- und Bildungsschichten wird die Frage nach ausreichend Wohnraum als dringlichster und wichtigster Bedarf benannt. Das macht deutlich: Familienfreundlichkeit ist ein Thema, das das Familienministerium nicht allein gestaltet, sondern von allen politischen Akteurinnen und Akteuren stärker mitgedacht werden muss. Die hier vorgelegte Studie macht deutlich: Familienfreundlichkeit ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, an der wir alle arbeiten müssen.

Was heißt hier familienfreundlich? Vorstellungen und Erwartungen von (potenziellen) Eltern

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ZFF-Info 03/2023

SCHWERPUNKT: Belastungen durch Corona von Kindern und Jugendlichen

Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass Kinder und Jugendliche durch die Corona-Pandemie besonders belastet wurden. Viele von ihnen haben weiterhin dringenden Unterstützungsbedarf. Eine interministerielle Arbeitsgruppe hat darüber beraten, wie Kinder und Jugendliche besser unterstützt werden können. Ihren Bericht beschloss nun das Kabinett. 

Die Corona-Pandemie ist wahrscheinlich an keinem Kind oder Jugendlichen spurlos vorüber gegangen: geschlossene Kitas und Schulen, fehlende soziale Kontakte, Lernlücken, mangelnde Bewegung, ausgefallene Klassenfahrten oder Abifeiern. Das macht sich unter anderem bemerkbar in Lernrückständen oder einer Zunahme von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.

Es ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe, die immer noch fortbestehenden Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche in den Blick zu nehmen und Angebote der Unterstützung zu erarbeiten. Deshalb hat eine interministerielle Arbeitsgruppe beraten, wie Kinder und Jugendliche in ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen gestärkt werden können und welche Maßnahmen dabei helfen könnten. Den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe hat nun das Kabinett beschlossen.

Den Abschlussbericht finden Sie beim Bundesfamilienministerium: „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“

Psychische Belastungen im Fokus

Im Fokus des IMA standen psychische Belastungen als indirekte Folgen von Corona. „73 Prozent der jungen Menschen sind auch durch die Einschränkungen während der Pandemie bis heute enorm gestresst“, erläuterte Bundesjungendministerin Lisa Paus bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Hinzu kämen aktuelle Belastungen durch Krieg, Inflation und Klimakrise. „Wir sind als gesamte Gesellschaft gefordert, die Belastungen für junge Menschen abzumildern.“

Gesundheitsminister Lauterbach unterstrich, dass es richtig gewesen sei, „einen besonderen Fokus auf sozial benachteiligte junge Menschen“ zu legen. Verschiedene Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass soziale Benachteiligung – zum Beispiel durch niedrigen Bildungsstand der Eltern, beengte Wohnverhältnisse, psychische Belastungen der Eltern, oder Migrationshintergrund – ein zentraler Risikofaktor für gesundheitliche Belastungen bei Kindern und Jugendlichen ist.

Paus betonte, wie gut Kinder und Jugendliche die pandemiebedingten Herausforderungen meistern, dürfe aber weder von ihren persönlichen Ressourcen abhängen, noch davon, ob das private Umfeld Stabilität und Unterstützung bereitstellen könne.

Die interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ tagte bereits 2021. Auf Anraten des Corona-ExpertInnenrates der Bundesregierung setzte diese die IMA 2022 wieder ein. Unterstützt wurde die IMA von zahlreichen Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und den Ländern. 

Weiterhin großer Unterstützungsbedarf

Die Arbeitsgruppe fordert alle Beteiligten – Bund, Länder, Kommunen, das Gesundheitswesen und die Wissenschaft – auf, in ihren Zuständigkeiten das ihnen Mögliche beizutragen, um Kindern und Jugendlichen ein gutes, gesundes Aufwachsen auch unter krisenhaften Bedingungen zu ermöglichen.

Der Bericht rät, mögliche Maßnahmen an die bestehenden Regelsysteme wie Kitas und Schulen oder die Jugend- und Familienhilfe anzubinden, damit sie für alle leicht zugänglich sind. Ziel der Maßnahmen müsse es sein, Kinder und Jugendliche in ihrer Gesundheit nachhaltig zu stärken und sie resilient auch für künftige Krisen zu machen.

Zudem sei es wichtig, dass sich die Beteiligten über fachliche und föderale Grenzen hinweg vernetzten und besser zusammenarbeiten, um die vorhandenen finanziellen Ressourcen möglichst gewinnbringend einsetzen zu können.

Welche Maßnahmen zur Unterstützung gibt es konkret?

Die interministerielle Arbeitsgruppe sieht fünf sogenannte Handlungsfelder und hat für jeden Bereich Empfehlungen erarbeitet. Viele sinnvolle Maßnahmen sind schon auf den Weg gebracht worden. Hier einige Maßnahmen, für die der Bund Verantwortung trägt:

  • Im Handlungsfeld Frühe Hilfen erweitert der Bund in diesem Jahr die Angebote. Insgesamt stehen dafür 56 Millionen Euro zur Verfügung, unter anderem, um Familien mit Belastungen direkt nach der Geburt über Willkommensbesuche oder Lotsendienste zu erreichen und zum Beispiel durch Familienhebammen zu unterstützen.
  • Im Handlungsfeld Kindertagesbetreuung sieht zum Beispiel das Kita-Qualitätsgesetz auch Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Bewegung vor.
  • Im Handlungsfeld Schule unterstützen ab dem Schuljahr 2023/24 Mental Health Coaches an Schulen in einem Modellprogramm des BMFSFJ bei Fragen zur mentalen Gesundheit und bei akuten psychischen Krisen.
  • Im Handlungsfeld Gesundheitswesen setzt sich der Bund für eine bessere medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Auch Prävention und Gesundheitsförderung sollen gestärkt und für Kinder und Jugendliche mit stärkeren psychischen Belastungen und psychischen Erkrankungen mehr Therapieplätze geschaffen werden. Somit sollen Wartezeiten vor allem im ländlichen Raum reduziert werden.
  • Im Handlungsfeld Jugend- und Familienhilfe geht es unter anderem darum, vom Bund mit dem Jugendstärkungsgesetz geschaffene neue Rechtsansprüche für Kinder, Jugendliche und Familien auf Beratung und Unterstützung umzusetzen. Kinder können nun beim Jugendamt psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen, ohne dass ihre Eltern darüber informiert werden.

Quelle: Pressemitteilung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 08.02.2023

Zur heutigen Veröffentlichung des Berichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) zu „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona” erklären Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, und Johannes Wagner, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit:

Nina Stahr:
Es ist unsere Verantwortung, mit einem ganzheitlichen Ansatz alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit Kinder und Jugendliche gar nicht erst erkranken. Die Handlungsempfehlungen der IMA zeigen: Es braucht mehr Qualität in Kitas und Schulen und folglich auch mehr pädagogische Fachkräfte. Wir müssen Lehrkräfte und Kitaleitungen durch den Einsatz multiprofessioneller Teams entlasten, damit sie Zeit für Beziehungsarbeit haben. Wir wollen den Leistungsdruck vermindern und Schüler*innen mitbestimmen lassen, damit sie Selbstwirksamkeit erfahren. Als Ampelkoalition haben wir mit dem Kitaqualitätsgesetz, dem Startchancenprogramm und der ressortübergreifenden Fachkräftestrategie schon mehrere Initiativen für Bildungsgerechtigkeit auf den Weg gebracht und das ist gut so.

Besonders wichtig ist, dass wir jungen Menschen zuhören und ihre Meinung ernst nehmen: Wir sind überzeugt, dass wir für die Lösungen der multiplen Krisen die Perspektive junger Menschen brauchen. Für dieses Ziel ist das von Bundesfamilienministerin Lisa Paus gegründete Bündnis für die junge Generation ein zentraler Baustein.

Johannes Wagner:
Die Pandemie hat dramatische Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gehabt. Unsere Aufgabe ist es jetzt, die Folgen zu mildern und gleichzeitig gesundheitsförderliche Strukturen zu schaffen. Dafür muss Gesundheit im Alltag noch mehr als Thema in der Gesellschaft verankert werden – insbesondere in Einrichtungen, in denen sich Kinder regelmäßig aufhalten, wie in Kitas und Schulen. Erzieher*innen und Lehrer*innen sollten noch mehr dafür sensibilisiert werden und dieses Wissen an die Kinder weitergeben. Auch eine gesunde Verpflegung und Bewegungsangebote gehören dazu. Auf Bundesebene fördern wir das bereits über das Präventionsgesetz. Zusätzlich setzen wir gerade eine Nationale Ernährungsstrategie auf, die insbesondere auch die Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen in den Blick nimmt.

Auch in Bezug auf die psychischen Folgen der Pandemie müssen wir handeln. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, die psychotherapeutische Bedarfsplanung zu reformieren, insbesondere um für Kinder- und Jugendliche die Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz deutlich zu reduzieren. Das muss jetzt auch umgesetzt werden. Bei alldem gilt: Auch die Länder müssen mitziehen, damit die Gesundheit der Kinder noch mehr in den Fokus rückt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.02.2023

Zum Entwurf des Abschlussberichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Die Kosten und Konsequenzen der Corona-Maßnahmen bei den Jüngsten waren viel zu hoch und tiefgreifend. Das zeigen auch die Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe. Debatten über verpasste Mathestunden als Chancenbremser greifen deutlich zu kurz. Kinder und Jugendliche müssen den Kopf freihaben, um zu lernen. Um Entwicklungsschritte nachzuholen, brauchen Kinder und Jugendliche auch außerhalb des Elternhauses vertrauensvolle und einfühlsame Ansprechpartner, mit denen sie offen über Schwierigkeiten, Sorgen und Ängste reden können. Die von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgestellten Ansatzpunkte geben wichtige Impulse. Allerdings fehlt es uns hier, wie überall, an Fachkräften. Deshalb sind auch schnell unkonventionelle Lösungen gefragt. Dazu gehören beispielsweise Psychologie- und Pädagogik-Studierende, die Schulpsychologen unterstützen. Viele ältere Menschen sind ehrenamtlich engagiert, sie könnten als Mentoren und Ersatz-Großeltern auch niedrigschwellig junge Menschen an die Hand nehmen. Zu dieser Ideenfindung sollten Kommunen, Länder und Bund in einem Mental-Health-Gipfel zusammenkommen, gerade auch um Best Practices auszutauschen und im Idealfall flächendeckend auszurollen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 08.02.2023

Bericht macht Defizite bei Kindern und Jugendlichen infolge Corona-Pandemie deutlich

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch den Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ beschlossen. Dazu erklären die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, sowie der gesundheitspolitische Sprecher Tino Sorge: 

Silvia Breher: „Als Handlungsbedarfe wurden im Bericht der Arbeitsgruppe ‚Kindergesundheit‘ insbesondere der Ausbau der Frühen Hilfen sowie Maßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung identifiziert. Umso mehr verwundert es, dass die Ampel in diesen Bereichen einen Rückwärtsgang eingelegt und wichtige Programme wie das Bundesprogramm Sprach-Kitas oder die Fachkräfteoffensive gestrichen hat. Ende vergangenen Jahres wurde die Forderung der CDU/CSU-Fraktion auf Ausbau der Frühen Hilfen als nicht notwendig abgebügelt. Im Sinne unserer Kinder endlich handeln statt permanent reden: das ist das Gebot der Stunde!“ 

Tino Sorge: „Schulschließungen und Lockdowns haben tiefe Spuren in der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hinterlassen. Depressions- und Adipositaserkrankungen haben in dieser Zeit deutlich zugenommen. Es ist daher wichtig, dass zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung als Empfehlungen in den Bericht aufgenommen wurden. Weitere Lehren für die Zukunft sind aber unverzichtbar. Bei der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen müssen künftig die Folgen für die Betroffenen noch stärker Maßstab bei der Abwägung sein.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.02.2023

eaf fordert frühere Einbindung der Familienverbände als Lobby der Betroffenen

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) sieht sich durch die Ergebnisse des Abschlussberichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ in ihrer Forderung bestärkt, dass die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Krisen sehr viel früher beachtet und sehr viel konstanter berücksichtigt werden müssen.

„Welche schwerwiegenden Auswirkungen teils monatelange Schulschließungen auf die psy­chische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen und damit auf das Leben der Familien haben, darauf hat die eaf bereits 2020 und 2021 hingewiesen“, betont eaf-Präsident Professor Martin Bujard. „Wir unterstützen deshalb die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Handlungs­empfehlungen ausdrücklich. Diese sollten zeitnah umgesetzt werden. Mit Blick auf zukünftige Krisen gehen wir aber noch darüber hinaus: In Entscheidungen von so großer Tragweite, wie es die Schulschließungen waren, müssen Familienverbände als Lobby der Betroffenen von Anfang an mit eingebunden werden. Denn sie sind es, die die Sicht der Familien kompetent in politischen Überlegungen und Abstimmungsprozesse einbringen können.“

Um den Herausforderungen und Bedürfnissen von Familien über akute Krisen hinaus Gehör zu verschaffen, wiederholt die eaf ihren Ruf nach einem Familiengipfel im Kanzleramt. „Ein regelmäßiger Austausch auf dieser Ebene wäre ein deutliches Signal an die Familien: Ihr seid Chefsache. Wir sehen eure Leistungen und wir möchten über eure Bedarfe direkt mit euch sprechen“, so Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 09.02.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

„Während Arbeitgeber in vielen Engpassberufen händeringend nach Arbeitskräften suchen, leistet sich die Ampel eine anwachsende ‚Stille Reserve‘ von mittlerweile rund zwei Millionen Menschen, deren Alter zwischen 25 bis 59 Jahren liegt. Dabei handelt es sich um Menschen mit Arbeitswunsch und überwiegend guten Qualifikationen, die aber nicht als arbeitsuchend registriert sind. Sie sind damit unsichtbar für die Behörden. Für die Gesamtwirtschaft und die Unternehmen ist das ein großes Problem. Minister Heil hat dieses Problem weder erkannt noch einen Plan, diese Menschen anzusprechen. Stattdessen dreht sich die Diskussion immer noch einseitig um billige und fertig ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland. Ich fordere die Bundesregierung auf, die Stille Reserve in den Blick zu nehmen“, kommentiert Jessica Tatti, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die heute von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitslosenzahlen. Tatti weiter:

„Oft liegt es an den Rahmenbedingungen wie einer verlässlichen Kinderbetreuung, die eine Arbeitsaufnahme verhindern. Mehr als jede dritte Frau in der Stillen Reserve gibt an, aufgrund ihrer Betreuungsaufgaben keine Arbeit aufnehmen zu können. Zudem braucht es hochwertige Beratung und niederschwellige Angebote wie kostenlose Bewerbungstrainings. Am wichtigsten sind aber gute Löhne und bessere Arbeitsbedingungen, gerade im Dienstleistungsbereich. Dann wären wieder mehr Menschen bereit, ihre Arbeitskraft einzubringen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 31.01.2023

Das Modellvorhaben zum Einsatz von sogenannten Mental Health Coaches im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ (in der Nachfolge des Corona-Aufholpaketes für Kinder und Jugendliche) befindet sich noch in der Phase der Konzeptionierung. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5469) auf eine Kleine Anfrage (20/5206) der Unionsfraktion aus. In welchen Regionen und an welchen Standorten Mental Health Coaches gefördert werden können, stehe aktuell noch nicht fest. Die Auswahl erfolge in enger Abstimmung mit den Ländern, heißt es in der Antwort weiter.

Zur Unterstützung besonders belasteter Schulen sollen demnach im Rahmen dieses Modellvorhabens Mental Health Coaches eingesetzt werden, die sich in Gruppenangeboten präventiv um die Stärkung der Resilienz und weiterer Gesundheitsaspekte kümmern. Bei den Mental Health Coaches soll es sich um Fachkräfte (Sozialpädagoginnen/-pädagogen oder vergleichbare pädagogische oder psychologische Ausbildung) handeln, die entsprechend fortgebildet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 101 vom 08.02.2023

Ein Antrag (20/678) der Fraktion die Linke zur Ausbildungsoffensive für mehr Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher wurde von der Mehrheit des Bildungsausschusses abgelehnt, nur die Linke stimmte für die Vorlage.

In dem Antrag hatten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, in Absprache mit den Ländern ein Programm zur Finanzierung zusätzlicher Lehramtsstudienplätze sowie ein Sonderprogramm für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern auf den Weg zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 96 vom 08.02.2023

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (20/5544) zur weiteren Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vorgelegt. Darin bezieht sie sich auf das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter„ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 2. Oktober 2021, mit dem ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt und gleichzeitig der dafür erforderliche Infrastrukturausbau finanziell unterstützt wurde. Dieser Ausbau komme jedoch durch erschwerte Bedingungen infolge der Corona-Pandemie, der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands und des russischen Angriffskrieges in der Ukraine nur stockend voran, weshalb die Länder mehr Zeit bräuchten, um die Fördermittel abzurufen, schreibt die Unionsfraktion. Die Laufzeit des Investitionsprogramms müsse deshalb um ein weiteres Jahr, bis Ende 2023, verlängert werden, fordert die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 94 vom 08.02.2023

Über eine der weltweit bisher wenigen Studien zum Zusammenhang zwischen dem sozioökonomischem Status und dem Risiko für eine Krankenhauseinweisung (Hospitalisierung) mit Covid-19 bei Kindern und Jugendlichen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5392) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5083). Danach ist die Auswertung von Versichertendaten der AOK Rheinland/Hamburg in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf die einzige für Deutschland vorliegende Studie zum genannten Thema.

Insgesamt ist eine Hospitalisierung mit Covid-19 im Untersuchungszeitraum der Studie zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 13. Juli 2021 bei Kindern und Jugendlichen ein seltenes Ereignis gewesen, wie die Bundesregierung darlegt. Analysen nach dem Erwerbsstatus der Eltern zeigten dabei den Angaben zufolge unter anderem ein erhöhtes Risiko für Kinder von Eltern, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen waren.

Wie es zu dieser Ungleichverteilung kam, könne anhand dieser Studie nicht abschließend geklärt werden, schreibt die Bundesregierung weiter. Eine ungleiche Verteilung von Vorerkrankungen, die Risikofaktoren für einen schweren klinischen Verlauf von Covid-19 sind, habe diese Assoziation nicht erklären können.

Die Studie ist laut Bundesregierung auf die Population von Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg zwischen 0 und 18 Jahren mit Aufenthalt in Deutschland beschränkt. Die Ergebnisse der Studie könnten somit nicht ohne weiteres auf die gesamte bundesdeutsche Bevölkerung im Kindes- und Jugendalter übertragen werden.

Wie genau es zu dem erhöhten Hospitalisierungsrisiko für Kinder von langzeitarbeitslosen Eltern kommt, sei auch in der internationalen Literatur bisher nicht genau untersucht worden, heißt es in der Antwort ferner. Eine mögliche Erklärung, die auch die Autorinnen und Autoren der Studie anführten, sei das erhöhte Infektionsrisiko mit Sars-CoV-2 für Kinder mit sozialer Benachteiligung, das international beschrieben wurde. „Dieses erhöhte Infektionsrisiko könnte konsekutiv zu einem erhöhten Risiko für Krankenhauseinweisungen mit Covid-19 in dieser Gruppe geführt haben“, führt die Bundesregierung weiter aus. Diese mögliche Erklärung könne allerdings durch die Studie nicht empirisch belegt werden und sei für Deutschland bisher nicht untersucht worden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 78 vom 01.02.2023

Im Jahr 2023 werden voraussichtlich rund 200.000 Haushalte, die bisher Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, in das Wohngeld wechseln. Das geht laut Bundesregierung aus Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hervor, wie sie in einer Antwort (20/5253) auf eine Kleine Anfrage (20/5019) der Fraktion Die Linke erklärt. Die Abgeordneten erkundigen sich darin nach der am 1. Januar in Kraft getretenen Wohngeldreform und deren Folgen für Empfänger von Grundsicherung beziehungsweise Bürgergeld.

Die Bundesregierung spricht in ihrer Antwort von „komplexen Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Sozialleistungen“. Zugleich betont sie, dass ein Anspruch auf Wohngeld gegenüber einem Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II vorrangig sei, „wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit der Leistungsbeziehenden vermieden wird“. Bei Bezug von Wohngeld sei daher grundsätzlich davon auszugehen, „dass die betreffenden Personen im Sinne des SGB II nicht oder nicht mehr hilfebedürftig sind“.

Die Wirkung der Wohngeldreform sei vom IW auf Basis von Mikrosimulationen geschätzt worden, führt die Bundesregierung aus. Den Berechnungen zufolge profitierten von der Wohngelderhöhung unter anderem rund 1,04 Millionen sogenannte Hereinwachserhaushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten habe. Auch rund 380.000 sogenannte Wechslerhaushalte, die zuvor Leistungen nach dem SGB II oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen hätten, hätten nun Anspruch auf Wohngeld.

Perspektivisch geht die Bundesregierung davon aus, dass sich mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz der Verwaltungsaufwand im SGB II vermindern wird, da Bedarfsgemeinschaften in den Wohngeldbezug wechseln würden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 76 vom 31.01.2023

6,2 Millionen Menschen profitieren von der neuen Midijob-Regelung seit 1. Januar 2023 – Viele Frauen, Alleinerziehende und Teilzeiterwerbstätige sind unter den Entlasteten – Midijobber*innen zahlen weniger in Rentenversicherung ein, haben aber keine geminderten Rentenansprüche – Rentenkasse kostet diese Umverteilung eine Milliarde Euro, die besser in der Grundrente angelegt wäre

Frauen, Alleinerziehende und Teilzeitbeschäftigte profitieren besonders von der Reform der Midijobs seit Anfang des Jahres. Bis zu einem Arbeitslohn von 2 000 Euro zahlen Midijobber*innen verminderte Beiträge zur Rente und anderen Zweigen der Sozialversicherung. Die Midijob-Regelung kann zur Vermeidung von Altersarmut beitragen. Allerdings entlastet sie auch Personen mit mittleren und hohen Einkommen oder Stundenlöhnen, deren Altersarmutsrisiko deutlich geringer sein dürfte. Das zeigt eine Studie von Wissenschaftlern des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) die Wirkungen der Reform untersucht haben.

„Die Ausweitung der Midijobs soll vor Altersarmut schützen, die Reform ist aber nicht zielgenau“, sagt Hermann Buslei, wissenschaftlicher Mitarbeiter im DIW Berlin und Co-Autor der Studie. „Die eine Milliarde Euro teure Reform entfaltet nicht ihr volles Potenzial, weil das Geld auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist und nicht zum Ziel der Armutsvermeidung beiträgt – dafür profitieren auch Besserverdienende“, sagt Buslei. Die Sozialversicherungsbeiträge von Midijob-Beschäftigten sind von 520 Euro bis zu 2 000 Euro monatlichem Bruttolohn vermindert. Die reduzierten Sozialabgaben für die Rente werden durch eine Umverteilung innerhalb der Rentenversicherung ausgeglichen. Das bedeutet: Midijobber*innen zahlen weniger Beiträge, erhalten aber dieselben Rentenansprüche als wenn sie den vollen Beitrag gezahlt hätten.

Grundrente ausbauen bringt mehr als Midijob-Regelung

Allerdings entlastet die Midijob-Regel auch Personen in den höchsten Einkommensgruppen, ohne zu prüfen, wie hoch der Stundenlohn liegt oder wie die finanzielle Situation der staatlich geförderten Person ist. Zwar profitieren auch potenziell von Altersarmut betroffene Menschen, allerdings werden auch Beschäftigte entlastet, deren Altersarmutsrisiko eher niedrig ist. Um Altersarmut effektiver zu bekämpfen, könnte direkt bei den Rentenanwartschaften der Betroffenen angesetzt werden. „Man könnte die Förderung anhand der Grundrente ausbauen. Die hat den Vorteil, dass sie nur Haushalte mit niedrigem Einkommen erreicht und dass die Betroffenen keine Anträge für die Unterstützung benötigen“, sagt Hermann Buslei. Die Autoren weisen zudem darauf hin, dass die Förderung der Midijobs nicht gegenfinanziert ist und in Zukunft Kostensteigerungen zu erwarten sind. Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat am DIW Berlin und Co-Autor der Studie rät: „Man sollte den Bundeszuschuss entsprechend anpassen und die zusätzlichen Kosten transparent finanzieren.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 15.02.2023

 

Abends an den Schreibtisch, um Erwerbstätigkeit und Familienleben besser unter einen Hut zu bringen? Das ist für die überwältigende Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Option, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Wenn Beschäftigte die Wahl hätten, bis wann sie täglich arbeiten, würden sich nur gut drei Prozent für einen Feierabend nach 18 Uhr entscheiden.*

In der politischen Arena werden immer wieder Forderungen nach einer Aufweichung der gesetzlichen Arbeitszeitregeln laut. Eines der Argumente, die unter anderem Arbeitgeberverbände oder CSU-Politikerinnen nennen: Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bringen, falle leichter, wenn Beschäftigte sich bei Bedarf auch abends an den Schreibtisch setzen können – etwa, wenn die Kinder schlafen. Mit realen Arbeitszeitwünschen hat das aber kaum etwas zu tun, ergibt die Untersuchung von WSI-Forscherin Dr. Yvonne Lott. Sie hat Daten von über 2300 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten analysiert, die im November 2022 an der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung teilgenommen haben. Das Ergebnis: Knapp 97 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möchten spätestens um 18 Uhr mit der Erwerbsarbeit abschließen. Nur ein Bruchteil würde gern von diesem Zeitrahmen abweichen. Das gilt für Eltern genauso wie für andere Beschäftigte.

Die aktuellen Befragungsergebnisse stehen im Einklang mit dem Stand der Forschung, betont die Soziologin. Lott referiert zahlreiche empirische Studien, die festgestellt haben, dass Arbeit am Abend die Work-Life-Balance beeinträchtigen kann. Sie sei nicht vereinbar mit dem Rhythmus des sozialen Lebens. Schließlich sei die moderne Erwerbsgesellschaft als „Abend- und Wochenendgesellschaft“ strukturiert, „in der die Zeit am Abend und am Wochenende als sozial besonders wertvoll eingeschätzt wird“.

Arbeit am Abend begünstige Stress, Schlafprobleme und emotionale Erschöpfung bei betroffenen Beschäftigten, so die Forschungslage. Wenn die Grenzen zwischen Beruflichem und Privatem verschwimmen, könne es zu Konflikten kommen, die unter anderem das Wohlbefinden von Kindern gefährden. Auch Partnerinnen und Partner litten dann vermehrt unter Stress und Depressionen und seien weniger zufrieden mit dem Zusammenleben. Negativ könne sich nicht nur stundenlange Arbeit am Abend auswirken, sondern bereits gelegentliche Mails oder die Erreichbarkeit für Anrufe.

Für ihre eigene Analyse hat Lott Antworten auf die Frage ausgewertet, wann Beschäftigte ihren Arbeitstag am liebsten beginnen und beenden würden, wenn sie selbst entscheiden könnten. Demnach möchte der größte Teil je nach Arbeitsbeginn zwischen 14 und 17 Uhr Feierabend machen. Frauen wollen im Schnitt rund eine Stunde früher aufhören als Männer, ansonsten finden sich ähnliche Muster, auch bei Eltern und Kinderlosen. Den Wunsch, bis nach 18 Uhr zu arbeiten, äußern lediglich 3,4 Prozent aller Befragten. Dass Abendarbeit in der Realität deutlich häufiger vorkommt, habe also nichts mit den Interessen von Beschäftigten zu tun, sondern verschärfe in vielen Fällen Vereinbarkeitskonflikte.

„Beschäftigte, und das gilt auch für Eltern, wollen nicht bis 22 Uhr oder 23 Uhr am Abend arbeiten. Was sie wollen, ist ein Feierabend spätestens um 17 Uhr beziehungsweise 16 Uhr“, schreibt die WSI-Expertin. Wenn es darum geht, Vereinbarkeitsprobleme zu lösen, liege eine andere Lösung auf der Hand: Die Einführung der Viertagewoche würde Spielraum für private Verpflichtungen schaffen. Weil dadurch die Produktivität nachweislich steigt, könnten Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen profitieren.

Wann Eltern Feierabend machen wollen, WSI Policy Brief Nr. 74, Februar 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 08.02.2023

 

Die staatlichen Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der Energie- und Inflationskrise kommen bei der Bevölkerung stärker an als noch vor einigen Monaten und dürften aktuell und in nächster Zeit die Konsumnachfrage in Deutschland stabilisieren. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis der repräsentativen IMK-Energiepreisbefragung.* Vor allem Paare und Familien schätzen ihre konkrete Entlastung durch die Pakete der Bundesregierung mittlerweile höher ein als noch im vergangenen Sommer. Zugleich ist zwischen August und Dezember der Anteil der Menschen etwas gesunken, die Ausgaben für Energie als erhebliche oder sogar sehr schwere finanzielle Belastung für sich wahrnehmen und deshalb andere Ausgaben kürzen wollen. Trotzdem ist sowohl die wahrgenommene Belastung als auch der Spardruck für viele weiter enorm, insbesondere bei Haushalten mit niedrigeren oder mittleren Einkommen.

Eine gewisse Entspannung zeigt sich insbesondere bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Gas beziehen: Im August bewerteten fast zwei Drittel von ihnen die Kosten dafür als „eher schwere“ oder „sehr schwere“ finanzielle Belastung. Im Dezember taten das 56 Prozent, obwohl der Gaspreis zwischenzeitlich weiter angezogen hatte. Auch unter Haushalten, die mit Fernwärme oder Öl heizen, gingen die Belastungsquoten etwas zurück, ebenso bei den Treibstoffkosten, mit Blick auf die Stromkosten stagnierten sie (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Gleichzeitig ist der Anteil der Menschen etwas gesunken, die wegen der hohen Energiepreise etwa für Nahrungsmittel, Bekleidung, Wohnungseinrichtung, Verkehr, Freizeit, Gaststättenbesuche oder Urlaub weniger Geld ausgeben wollen. In den meisten Bereichen sahen sich aber auch im Dezember zwischen 51 und 61 Prozent der Befragten unter dem Druck, ihre Ausgaben 2023 etwas oder sogar erheblich einzuschränken. Und nach wie vor beabsichtigt rund ein Viertel der Befragten, selbst bei Ausgaben für Nahrungs- und Genussmittel kürzer zu treten (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version; die Daten zu allen Abbildungen schicken wir Ihnen gerne).

Für die Untersuchung ließ das IMK zwischen dem 6. und dem 21. Dezember 2022 rund 1600 repräsentativ ausgewählte Personen zwischen 18 und 75 Jahren befragen. Diese Personen hatten bereits im August und im Mai an der Umfrage teilgenommen. Während der Befragungswelle im Dezember wurden die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom verabschiedet. Ein Teil der Umfrage fiel in den Zeitraum, in dem die Übernahme der Dezember-Abschläge für Haushalte mit Gas- und Fernwärmebezug wirksam wurde.      

„Die neuen Ergebnisse zeigen, dass die Politik der Bundesregierung der für Herbst und Winter befürchteten Belastungswelle etwas die Spitze nehmen konnte. Obwohl die Inflationsrate zum Jahresende noch einmal spürbar höher war als im Sommer, kommt der Teuerungsdruck bei vielen Menschen mit etwas weniger Wucht an“, ordnet Prof. Dr. Sebastian Dullien die neuen Befunde ein. „Ganz offenbar nehmen viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Preisbremsen als wirksame Maßnahmen wahr“, sagt der wissenschaftliche Direktor des IMK, der die Studie zusammen mit dem IMK-Verteilungsexperten Dr. Jan Behringer verfasst hat.  

Auffällig ist zudem nach Analyse der Wissenschaftler, dass die Wirkung der Entlastungspakete I und II im Dezember von den Befragten als deutlich höher eingeschätzt wurde als noch im August, obwohl beispielsweise die darin enthaltenen Steuervergünstigungen im August schon in Kraft und weitere Leistungen bereits beschlossen waren. Das gilt vor allem für Paare ohne Kinder und für Familien. So hatten kinderlose Paarhaushalte ihre Entlastung durch die ersten beiden Pakete im August durchschnittlich bei lediglich 368 Euro angesetzt und damit um mehr als 50 Prozent unterschätzt. Im Dezember lag die wahrgenommene Entlastung hingegen rund 130 Euro höher, sie wurde somit noch um etwa 40 Prozent unterschätzt. Bei Paaren mit Kindern stieg der wahrgenommene Entlastungsbetrag von knapp 580 Euro auf nun 770 Euro und näherte sich damit deutlich an die tatsächliche Entlastung an (siehe Abbildung 3). „Diese Beobachtungen deuten darauf hin, dass vielen Haushalten das volle Ausmaß der ersten beiden Entlastungspakete erst mit der Auszahlung der Energiepreispauschale bewusst geworden ist“, schreiben Dullien und Behringer.

Unter dem Strich lasse sich aus den Befragungsdaten schließen, dass die Entlastungspakete und Preisbremsen der Bundesregierung derzeit einen spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Privatkonsums in Deutschland leisten. Das helfe auch der Konjunktur, konstatieren die Ökonomen. Sie warnen gleichwohl davor, den positiven Trend zu überschätzen. „Die Situation hat sich etwas entspannt und ist besser als noch vor einigen Monaten erwartet. Weitere Impulse werden in nächster Zeit von den Tariferhöhungen in verschiedenen Branchen kommen, die 2022 ausgehandelt wurden und in diesem Jahr wirksam werden“, erklärt IMK-Experte Behringer. „Für sehr viele Menschen ist die finanzielle Situation aber nach wie vor fragil. Deutliche Einkommensverbesserungen sind für sie, aber auch gesamtwirtschaftlich, sinnvoll und notwendig.“

Entlastungspakete und Energiepreisbremse stabilisieren Konsum in Deutschland. Ergebnisse aus der IMK-Energiepreisbefragung. IMK Policy Brief Nr. 145, Februar 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 02.02.2023

 

Sechs Prozent aller Mieterhaushalte in Metropolen wohnen beengt, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Vor allem Familien und Menschen mit Migrationshintergrund sind betroffen. Dabei leben in etwa genauso viele in besonders großen Wohnungen.

In Deutschland herrscht seit Jahren ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Das hat Folgen: Neueste IW-Zahlen zeigen, dass etwa sechs Prozent der Mieterhaushalte in Großstädten in beengten Verhältnissen leben, also weniger Räume zur Verfügung haben als es Bewohner gibt.  Gleichzeitig wohnen ebenfalls sechs Prozent der Mieterhaushalte in großzügigen Wohnungen. Als großzügig gilt eine Wohnung, wenn die Zahl der Räume die der Bewohner um drei übertrifft – also etwa bei einem Single in einer Vier-Zimmer-Wohnung. 

Familien und Menschen mit Migrationshintergrund stark betroffen

Neben Familien sind vor allem Haushalte mit Migrationshintergrund betroffen: Ein Fünftel von ihnen wohnen zu klein. Wegen der hohen Mieten können sich viele Familien einen Umzug in eine größere Wohnung nicht leisten. Hinzu kommt, dass Studierende immer später von zu Hause ausziehen. 

In großzügigen Wohnungen leben dagegen vor allem ältere Bestandsmieter. Viele ziehen auch dann nicht in kleinere Wohnungen, wenn die Kinder das Haus verlassen oder der Partner verstirbt. Weil das Verhältnis von beengt und großzügig wohnenden Haushalten ausgeglichen ist, zeigt sich hier ein Tauschpotenzial – zunächst aber nur in der Theorie. Denn für viele Bestandsmieter mit Altverträgen ist es günstiger, in einer größeren Wohnung zu bleiben, als in eine kleinere Wohnung mit teurerem Neuvertrag umzuziehen. 

Hohe Energiepreise setzen Anreize für Umzug

„Die gestiegenen Energiepreise setzen Anreize, von größeren in kleinere Wohnungen umzuziehen“, sagt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Die Bereitschaft sich zu verkleinern könnte durch Umzugshilfen und Unterstützungen bei der Wohnungssuche weiter gesteigert werden. Mit Maßnahmen, die Dachausbauten, Aufstockungen oder die Schaffung von Einliegerwohnungen erleichtern, kann die Politik ihren Teil dazu beitragen, den Wohnungsbestand in Deutschland besser zu nutzen.“

Quelle: Pressemitteilung Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
vom 25.01.2023

  • Insgesamt befinden sich mehr Frauen als Männer in der Stillen Reserve
  • Über ein Drittel der 25- bis 59-jährigen Frauen in Stiller Reserve geben Betreuungspflichten als Hauptgrund für Nichtverfügbarkeit am Arbeitsmarkt an
  • Mehr als 60 % der Menschen in Stiller Reserve verfügen über ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau

Im Jahr 2021 wünschten sich in Deutschland gut 3,1 Millionen Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Grundlage des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung mitteilt, waren das rund 17 % aller Nichterwerbspersonen. Diese sogenannte „Stille Reserve“ umfasst Personen ohne Arbeit, die zwar kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen. Sie gelten deshalb nicht als erwerbslos, sondern als Stille Reserve am Arbeitsmarkt.

Die Personen, die trotz Arbeitswunsch nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv sind, lassen sich in drei Gruppen einteilen. Zur ersten Gruppe gehören Personen, die zum Beispiel aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A). Personen der zweiten Gruppe würden gerne arbeiten und wären auch verfügbar, suchen aber aktuell keine Arbeit, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können (Stille Reserve B). Die dritte Gruppe ist die arbeitsmarktfernste. Sie umfasst Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C). Im Jahr 2021 setzte sich die gesamte Stille Reserve aus knapp 1,4 Millionen Personen in Stiller Reserve A und B und weiteren fast 1,8 Millionen Personen in Stiller Reserve C zusammen.

Geschlechtsspezifische Unterschiede: Knapp 56 % der Stillen Reserve sind Frauen

Frauen stellten im Jahr 2021 55,9 % der Stillen Reserve. Im Geschlechterverhältnis zeigen sich jedoch Unterschiede innerhalb der Gruppen der Stillen Reserve. So lag der Frauenanteil in den Gruppen A und B nur bei 50,8 %. In der Gruppe C überwogen dagegen die Frauen mit 59,9 %.

Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Nichtverfügbarkeit am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben 37,0 % der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der Stillen Reserve A an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können. Bei Frauen dieser Altersgruppe in der Stillen Reserve C lag dieser Anteil bei 38,4 %. Von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve A sowie C nannten dagegen nur 5,0 % beziehungsweise 4,7 % Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Nichtverfügbarkeit.

Ein Großteil der Stillen Reserve hat mindestens mittleres Qualifikationsniveau

60 % der Personen in der Stillen Reserve hatten 2021 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, das heißt mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten gut 61 % eine mittlere oder hohe Qualifikation.

38,1 % der Stillen Reserve A und B und 49,0 % der Stillen Reserve C wiesen 2021 ein niedriges Qualifikationsniveau auf, die Hochqualifizierten machten dagegen einen Anteil von 18,5 % bei der Stillen Reserve A und B und 15,8 % bei der Stillen Reserve C aus.

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zur Stillen Reserve sind auf der Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Abgebildet werden aus dem Mikrozensus 2021 Ergebnisse zur Stillen Reserve nach Altersklassen, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Lebensform, Alter des jüngsten Kindes sowie nach Gründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt.

In einem Aufsatz von Rengers/Fuchs (2022) werden darüber hinaus Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Stillen Reserve des Statistischen Bundesamtes und derjenigen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausführlich erörtert. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den verschiedenen definitorischen Abgrenzungen sowie eine Chronik der Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, Eurostat und Destatis. Weiterhin stellt er umfangreiche Ergebnisse zur Struktur der Stillen Reserve aus dem Mikrozensus 2019 vor.

Podcast Demografie, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel

Über die Potenziale einer alternden Gesellschaft für den Arbeitsmarkt sowie den Mangel an Fach- und Arbeitskräften sprechen wir auch in der aktuellen Folge von „StatGespräch“, dem Podcast des Statistischen Bundesamtes. Gäste sind Prof. Norbert Schneider, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Demografie, und Frank Schüller, Leiter des Referats „Arbeitsmarkt“ im Statistischen Bundesamt.

Methodische Hinweise:

Im Vergleich zu früheren Jahren wurden ab dem Berichtsjahr 2021 einzelne Subgruppen der Stillen Reserve den Kategorien A und B neu zugeordnet, um einer veränderten europäischen Berichterstattung Rechnung zu tragen. Die Gesamtsumme der Stillen Reserve A und B bleibt jedoch unverändert. Darüber hinaus werden Nichterwerbspersonen, die keine Arbeit suchen und auch nicht kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern, hier erstmalig als Stille Reserve C bezeichnet.

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.01.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Nach Ansicht der AWO ist die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt noch immer nur mangelhaft umgesetzt. „Seit fünf Jahren ist die Istanbul-Konvention geltendes Recht in Deutschland. Das nehmen wir zum Anlass, um nachdrücklich Taten und Ergebnisse zu fordern, die zeigen, dass die Konvention voll umfänglich umgesetzt wird – dies ist bislang leider nicht der Fall“ so Selvi Naidu, Mitglied im AWO-Bundesvorstand. „Der Gewaltschutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt muss oberste Priorität haben“.

 

Die Istanbul-Konvention fordert von den Vertragsstaaten eine Vielzahl an staatlichen Maßnahmen zu Prävention, Intervention, Schutz und Sanktion. Eine Expert*innengruppe des Europarats hat in ihrem Evaluationsbericht 2022 zum Umsetzungsstand der Konvention in Deutschland – dem Grevio-Bericht – noch immer zahlreiche Lücken offenbart, um den Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen wirklich wirksam auszubauen und zu stärken. Es fehlen unter anderem ein nationaler strategischer Rahmen sowie bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen. Eine verbindliche standardisierte Risikoabschätzung für gewaltbetroffene Frauen, landesweite Qualitätsstandards für Schutz und Beratung und eine solide öffentliche Finanzierung müssen endlich umgesetzt werden.

 

Die AWO fordert, dass in dieser Legislatur zügig eine bundesgesetzliche Grundlage geschaffen wird, um das Recht auf Schutz, Beratung und Hilfe bei geschlechtsspezifischer bzw. häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu garantieren. Bislang gibt es zur Umsetzung dieses Versprechens aus dem Koalitionsvertrag keine Ergebnisse. Es braucht ebenfalls eine bundesgesetzliche Finanzierungsregelung, um die bedarfsgerechte Infrastruktur mit Fachberatungsstellen, Notrufen, Frauenhäusern und weiteren notwendigen Angeboten vorzuhalten und entsprechend den Anforderungen aus der Istanbul-Konvention auszubauen. Nach wie vor fehlen bundesweit rund 15.000 Familienplätze in Frauenhäusern, um gewaltbetroffene Frauen und Kinder sofort aufnehmen zu können, zu schützen und auf ihrem Weg in ein gewaltfreies Leben zu unterstützen. Der Ausbau mit spezifischen Angeboten für Frauen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, wohnungslose Frauen und/oder Asylsuchende muss ermöglicht werden, um niedrigschwellige, professionelle und diskriminierungsfreie Zugänge zu Schutz und Hilfe zu gewährleisten.

 

Am 01.02.20218 trat in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft. Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ ist der umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Frauen sind von sexualisierter und häuslicher Gewalt nach wie vor in einem besonders hohen Maße betroffen. Diese findet durch zumeist männliche Partner vor allem in den eigenen vier Wänden statt.

Mehr zur AWO-Position zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 31.01.2023

Der Deutsche Bundestag debattiert heute anlässlich eines Antrags der Fraktion DIE LINKE über die zukünftige Ausrichtung der Wohnungslosenpolitik. In dem Antrag spricht sich DIE LINKE dafür aus, den erfolgreich erprobten „Housing-First“-Ansatz zu etablieren, bei dem wohnungslose Menschen als Grundlage für weitere Hilfen zuerst in eine eigene Wohnung vermittelt werden. Die Diakonie begrüßt diesen Ansatz, fordert aber weitere Maßnahmen, um das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel zu erreichen, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland:

„Wohnungslosigkeit ist ein vielschichtiges soziales Problem. Housing First ist deshalb kein Allheilmittel für alle wohnungslosen Menschen, aber ein sinnvoller und in vielen Bundesländern erfolgreich erprobter Ansatz innerhalb des Hilfesystems. Denn er ermöglicht eine schnelle Unterbringung in eigenem Wohnraum auch für Menschen, die schon sehr lange ohne eigene Wohnung leben und einen besonders hohen Hilfebedarf haben. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dieser Wohnraum auch zur Verfügung steht. Als Diakonie beobachten wir mit großer Sorge, dass immer mehr Menschen um zu wenige bezahlbare Wohnungen konkurrieren. Wohnungslose Menschen haben auf diesem hart umkämpften Markt praktisch keine Chance. Umso wichtiger ist es deshalb, dass wir neue Wege zur Unterstützung ausprobieren und auch finanzieren. Wenn die Ampelkoalition wie angekündigt Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden will, muss sie noch deutlich nachlegen und weitere Maßnahmen auf den Weg bringen.“

Laut dem aktuellen Wohnungslosenbericht der Bundesregierung gibt es in Deutschland mehr als eine Viertelmillion Menschen, die ohne eigenen Mietvertrag sind und folglich als wohnungslos gelten. Gleichzeitig finden auf dem freien Wohnungsmarkt, vor allem in den Metropolregionen, auch Menschen mit mittleren Einkommen kaum noch eine bezahlbare Wohnung.

„Wenn wir eine flächendeckende Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum erreichen möchten, brauchen wir eine neue, an sozialen und ökologischen Kriterien ausgerichtete Wohnungspolitik“, sagt Loheide. „Es gilt, den sozialen Wohnungsbau zu stärken, das Mietrecht zu reformieren und gute Rahmenbedingungen für eine gemeinwohlorientierte und gemeinnützige Wohnungswirtschaft zu schaffen. In einem solchen Mix kann auch Housing First ein wichtiger Baustein zur Überwindung der Wohnungslosigkeit sein.“

Hintergrund:

Housing First ist ein sozialpolitisches Konzept zur Überwindung von Wohnungslosigkeit. Es wurde in den USA entwickelt und mittlerweile auch in mehreren europäischen Ländern erprobt. Auch in Deutschland spielt dieser Hilfeansatz eine immer größere Rolle in Wohnungsnotfällen. Housing First ist vor allem für Menschen konzipiert, die multiple Problemlagen aufweisen und besonders stark vom freien Wohnungsmarkt ausgegrenzt sind. Ihnen wird ein eigener, mietvertraglich abgesicherter Wohnraum zur Verfügung gestellt, der zu einer Stabilisierung ihrer Lebenssituation beitragen und so die Grundlage für die freiwillige Annahme weiterer Hilfen darstellen soll. Housing First zielt somit auf eine unmittelbare und nicht auf eine schrittweise Integration in Wohnraum ab.

In Deutschland wird Housing First vor allem in Form von Projekten angeboten. Solche Housing-First-Projekte gab bzw. gibt es in Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Gießen, Hamburg, Hannover, Leipzig, Stuttgart sowie vielen weiteren Städten. In Berlin konnten im Rahmen einer Modellphase 40 Personen mit eigenem Wohnraum versorgt werden. In der Folge wurden die Housing-First-Projekte dort mittlerweile verstetigt und Housing First dient als Leitmotiv in Wohnungsnotfällen. Aufgrund der bisher insgesamt sehr positiven Ergebnisse der umgesetzten Housing-First-Angebote wird von fachlicher Seite empfohlen, sie nicht mehr nur als zeitliche befristete Projekte durchzuführen, sondern sie in die lokalen Hilfestrukturen einzubetten und in eine sozialrechtlich abgesicherte Regelfinanzierung zu überführen. Andere Formen der Versorgung und Unterstützung im Gesamtsystem der Wohnungsnotfallhilfe bleiben gleichwohl weiterhin unbedingt notwendig.

Weitere Informationen:

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Housing First-Ansatz in den Wohnungsnotfallhilfen – Konzept und Umsetzungshinweise https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-1-22_housing-first.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 10.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) mahnt die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) an. Vor mehr als einem Jahr hat der BGH Elternteilen, die nach einer Trennung weiterhin die gemeinsamen Kinder betreuen, mehr Unterhalt zugesprochen (BGH, Beschluss vom 29.9.2021 – XII ZB 474/20). Mit dieser Rechtsprechung erkennt der BGH den Naturalunterhalt für Kinder an, der vom betreuenden Elternteil – und das sind in Deutschland weiterhin ganz überwiegend Frauen – geleistet wird. Die Rechtsprechung wurde inzwischen bestätigt und gilt damit als gefestigt (BGH, Beschluss vom 18.05.2022 – XII ZB 325/20).

„Leider ist diese Rechtsprechung in der Praxis noch nicht angekommen, insbesondere haben die meisten Oberlandesgerichte sie auch zum Jahreswechsel 2022/2023 nicht in ihren Unterhaltsleitlinien umgesetzt“, sagt die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. „Das widerspricht jedoch dem Grundgedanken solcher Leitlinien“, so Wersig weiter.

Der BGH hält ausdrücklich fest, dass der finanzielle Aufwand eines betreuenden Elternteils für ein Kind im eigenen Haushalt gerade nicht vollständig durch den von dem anderen Elternteil gezahlten Barunterhalt abgedeckt wird. Deswegen ist für die Berechnung des Unterhalts für ehemalige Partner*innen, die zugleich betreuender Elternteil sind, der nicht vom barunterhaltspflichtigen Elternteil abgegoltene Aufwand zu berücksichtigen.

Obwohl durchaus zu erwarten wäre, dass sich die betreuenden Elternteile im Unterhaltsprozess auf diese Rechtsprechung berufen, berechnen Gerichte wie Rechtsanwält*innen weiterhin zu oft den Unterhalt für Ex-Partner*innen ohne Berücksichtigung des Naturalunterhalts. Diesen leisten betreuende Elternteile, indem sie höhere Beträge für Verpflegung und Unterkunft, Spiel- und Schulsachen oder Taschengeld aufwenden, als ihnen aus den als Barunterhalt überlassenen Mitteln möglich wäre. Auch wenn die Berechnung des Naturalunterhalts für die Kinder selbst nicht sehr schwierig ist, nimmt die Praxis die Umsetzung in die Berechnung des Unterhalts für Ex-Partner*innen wohl wegen des notwendigen weiteren Rechenschritts aktuell als Erschwerung wahr. Das darf jedoch nicht zulasten der Unterhaltsberechtigten gehen. Deshalb appelliert der djb an die Oberlandesgerichte, die Rechtsprechung zum Naturalunterhalt baldmöglichst in alle Unterhaltsleitlinien einzuarbeiten, wie es bei dem Oberlandesgericht Celle und Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht bereits der Fall ist. Nur so werden die betreuenden Elternteile den ihnen zustehenden Unterhalt realisieren können.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 13.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) hat heute eine ausführliche Stellungnahme zum Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ veröffentlicht.

„Die Europäische Union ist Vorreiterin für die Rechte der Frauen, sie muss geschlossen und entschlossen gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorgehen. Die wichtige Gesetzesinitiative der EU-Kommission wird zusammen mit dem Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention zu erheblichen Verbesserungen beim Gewaltschutz in allen EU-Mitgliedstaaten führen“, betont djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Der djb begrüßt das EU-Gesetzesvorhaben und hebt positiv hervor, dass der Richtlinienentwurf das Phänomen Gewalt gegen Frauen ausdrücklich in den Kontext von Menschenrechtsverletzungen und struktureller Diskriminierung stellt. Der Entwurf erkennt an, dass Gewalt gegen Frauen aus historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnissen zwischen Frauen und Männern hervorgeht und ihre Wurzeln in gesellschaftlich geprägten Rollenzuschreibungen für die Geschlechter zu finden sind. Mit dem Richtlinienentwurf wird sichergestellt, dass zentrale Vorgaben der Istanbul-Konvention (IK) auf dem Gebiet des Straf- und Strafverfahrensrecht ambitioniert im gesamten Unionsraum umgesetzt werden.

Dennoch kann die Richtlinie einen Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention nicht ersetzen. Der djb fordert aufgrund dessen weiterhin mit Nachdruck den Beitritt der EU zur IK, um ein vollumfängliches Schutzniveau in allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Auch in Deutschland besteht trotz der Ratifizierung der IK im Jahre 2018 noch erheblicher Handlungsbedarf im Bereich Gewaltschutz von Frauen. 

In der Stellungnahme setzt sich der djb detailliert mit der EU-Rechtsgrundlage und wesentlichen Artikeln des Richtlinienentwurfs auseinander. Begrüßt wird unter anderem das Bekenntnis zum „Ja-heißt-Ja“-Modell beim Vergewaltigungstatbestand und die Aktualität des Richtlinienentwurfs hinsichtlich des Themas der digitalen Gewalt. Bei einzelnen Regelungen des Richtlinienentwurfs sieht der djb noch Verbesserungsbedarf. So sollten u.a. der Schutzumfang bei einzelnen Vorschriften erweitert und intersektionale Aspekte des Gewaltschutzes stärker einbezogen werden.

Der djb fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, die Verhandlungen zum Richtlinienentwurf einerseits und zum EU-Beitritt zur IK andererseits zügig fortzusetzen und abzuschließen, wobei ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 10.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert einen wirksamen Mutterschutz für schwangere und frisch entbundene Selbstständige. „Existenzsorgen bis hin zum Risiko einer Insolvenz dürfen nicht der Preis sein, den Selbstständige zahlen müssen, wenn sie schwanger werden,“ so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Seit 13 Jahren fordert Art. 8 der EU-Richtlinie 2010/41 zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, von der Politik eine Lösung für die Sicherstellung der materiellen Existenzgrundlage schwangerer Selbstständiger – ohne dass die Politik bislang tätig geworden wäre. Eine politische Lösung ist überfällig. Der djb hat dazu das Policy Paper „Mutterschutz für schwangere Selbstständige“ veröffentlicht. Es knüpft an Forderungen aus den Kreisen selbstständiger Handwerksmeisterinnen an, die 2022 mit einer Petition die öffentliche und politische Debatte wieder eröffnet haben.  

Der Kreis der Betroffenen geht jedoch weit über die selbstständigen Handwerksmeisterinnen hinaus, bei denen die physisch belastende Arbeit eine Rolle spielt. Anspruch auf gleichwertigen Mutterschutz müssen, um aus der großen Vielfalt nur wenige zu nennen, auch niedergelassene Ärztinnen, Physiotherapeutinnen, Rechtsanwältinnen, solo-selbstständige Übersetzerinnen oder Änderungsschneiderinnen haben. Bei ihnen könnten eher überlange Arbeitszeiten, Stress und psychische Belastungen die Gesundheit der Schwangeren und ihres Kindes gefährden. Für alle betroffenen Selbstständigen muss der Mutterschutz in Form des finanziell abgesicherten Beschäftigungsverbotes für die Zeit nach der Geburt gelten –  unabhängig von der Art der gesundheitlichen Risikofaktoren am Arbeitsplatz.

Der djb fordert, den Fokus nicht nur auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld als vollen Einkommensersatz mit möglichst wenig Bürokratie zu legen, sondern zusätzliche Hilfen für das Fortbestehen des Betriebes einzubeziehen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 08.02.2023

Anlässlich des diesjährigen Aktionstages Safer Internet Day (SID) fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), die digitale Selbstbestimmung bei Kindern und Jugendlichen durch die Vermittlung digitalisierungsbezogener Kompetenzen im Bildungsbereich zu fördern.

Unter dem Motto „Together for a better Internet“ wird jedes Jahr der SID begangen, um die Sicherheit im Internet für Kinder und Jugendliche zu verbessern. Das diesjährige Thema „Online am Limit – Digitale Grenzen erkennen und selbst abstecken“ benennt ausdrücklich die Gefahren der digitalen Welt, die in hohem Maß digitale Kompetenz und Souveränität erfordern. Die aktuelle Digitalpolitik der Bundesregierung will sich in einer kurzfristigen Perspektive allein an technikzentrierten Erfolgen messen lassen. Dies übersieht Bildung als langfristiges Investment in einer digitalisierten Gesellschaft. „Das Internet ist kein sicherer Ort – schon gar nicht für Kinder und Jugendliche. Die Förderung von Wissen und Bildung über den digitalen Raum muss deshalb in den Fokus der Digitalpolitik gerückt werden“, fordert djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Der dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (3.GLB) „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ hat aufgezeigt, dass Kinder und Jugendliche nicht ausreichend lernen, sich im digitalen Raum zu bewegen. Der djb befürchtet, dass sich diese Bildunglücke noch vergrößert, da sich mit neuen und immer komplexeren KI-Anwendungen fortlaufend zusätzliche digitale Herausforderungen stellen. Bildung ist der Schlüssel, um im Lebensalltag digitale Grenzen zu erkennen und selbst abstecken zu können. Die unter dem Stichwort „digitalisierungsbezogene Kompetenz“ im 3. GLB eingeforderten Maßnahmen verlangen deshalb ein Umdenken im Bildungsbereich. Digitalisierung verändere gemäß dem 3.GLB die gesamte Art und Weise von Kompetenzerwerb und erfordere entsprechende Qualifizierung von Lehrkräften über die Vermittlung reiner digitaler Bedienkompetenzen hinaus. Der Digital Gender Gap (Initiative D21), also die faktisch bestehende strukturelle Barriere für Mädchen und Frauen, verlange darüber hinaus Genderkompetenz sowohl im Hinblick auf Mädchen als auch im Hinblick auf das Lehrpersonal. Die aktuelle Digitalstrategie der Bundesregierung übergeht diese bildungspolitischen Analysen.

Der djb verweist dazu auf seine Stellungnahme 22-22 zur Digitalstrategie der Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 07.02.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Safer Internet Day in der Diskussion über die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Internet eine Abkehr von bisherigen Denk- und Debattenmustern an. „Wir müssen damit aufhören, Freiheit im Netz und Schutz von Kindern gegeneinander auszuspielen – gute Netzpolitik muss beides gleichermaßen absichern, will sie nicht hinter Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückfallen, die selbstverständlich auch im digitalen Raum Gültigkeit hat. Das bisherige Schwarz-Weiß-Denken wird uns an vielen Stellen kaum einen Schritt weiterbringen. Freiheit im Netz ist für Kinder und Jugendliche nur dann möglich, wenn sie diese auch altersgemäß geschützt nutzen können“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass die Diskussionen um kindliche und jugendliche Mediennutzung, sei es in Bezug auf das Aufwachsen mit Medien, in Bildungs- oder Gesundheitsfragen, vor allem Risiken fokussieren, und damit allzu oft einseitig eine Schutzperspektive einnehmen. Weniger benannt und diskutiert werden dadurch die Bedeutung digitaler Technologien für Chancengerechtigkeit, Bildung, Mitbestimmung, Inklusion, Zugehörigkeit und Wohlbefinden, für die Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und die Stärkung von Resilienz. Durch die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich Deutschland aber einem ganzheitlichen Ansatz verschrieben, der neben Schutzrechten den Einbezug von Förder- und Beteiligungsrechten von Kindern einfordert“, so Krüger weiter.

 

„Damit Kinder und Jugendliche auch digital umfassend teilhaben können, braucht es Investitionen in die Entwicklung und Weiterentwicklung kindgerechter Räume im Internet. Für uns ist dabei klar, dass diese nur mit Kindern zu machen sind. Gerade die digitale Medien- und Spielelandschaft muss zusammen mit Kindern und Jugendlichen weiterentwickelt werden. Hier kann der Ansatz ,Kinderrechte by design‘ Unternehmen darin unterstützen, Kinderrechte ganzheitlich in die Entwicklung digitaler Räume zu implementieren und damit neben Schutz und Förderung auch die Teilhabe junger Menschen in ihnen zu erleichtern. Wichtig für die Teilhabe und Sicherheit von jungen Menschen im digitalen Raum ist auch die konsequente Umsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Zugleich sollten Erziehungsberechtige und alle am Familiensystem beteiligten Menschen Unterstützung erfahren, Kindern und Jugendlichen altersgerechte Teilhabeoptionen anzubieten. Auch alle Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten, sollten systematisch über das Recht auf Gehör und auf Berücksichtigung derer Meinungen geschult werden“, sagt Thomas Krüger.

 

Zum Safer Internet Day 2023 hat das Deutsche Kinderhilfswerk im Rahmen des Online-Dossiers „Teilhaben! Kinderrechtliche Potenziale der Digitalisierung“ unter https://dossier.kinderrechte.de/unsere-handlungsempfehlungen ein neues Positionspapier veröffentlicht. Die darin dargelegten Handlungsempfehlungen für eine Stärkung der digitalen Teilhabe und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen basieren auf Beiträgen verschiedener Expertinnen und Experten im Online-Dossier sowie auf den Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschusses zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld und den Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses zum kombinierten fünften und sechsten Staatenbericht Deutschlands.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 07.02.2023

29 Stadtoberhäupter aus ganz Deutschland warnen angesichts des Drucks auf die kommunalen Haushalte vor den negativen Folgen möglicher Einsparungen auf Kinder und Jugendliche insbesondere bei nicht ausreichend gesetzlich abgesicherten Leistungen. Dazu zählten beispielsweise Beratungsstellen, Jugendclubs oder Bibliotheken. Solche sozialen und kulturellen Angebote seien insbesondere für benachteiligte Kinder Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und einem gleichberechtigten Aufwachsen.

In einem gemeinsamen Appell rufen die (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister gemeinsam dazu auf, die Kinderrechte trotz Inflation und Energiekrise jederzeit zu gewährleisten. Die Unterzeichnenden vertreten Kommunen, die sich das Ziel gesetzt haben, den Kinderrechten auf allen Ebenen Nachdruck zu verleihen.

Sie weisen darauf hin, dass bereits während der Corona-Pandemie die spezifischen Interessen von Kindern und Jugendlichen wenig berücksichtigt wurden: „Kinder und Jugendliche mussten deutlich weiterreichende Einschnitte in ihre Rechte und ihre Lebenswelt hinnehmen als die Mehrheit der Erwachsenen. Familien waren durch die Schließungen der Schulen, Kitas sowie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe auf sich allein gestellt und teilweise sehr hohen Belastungen ausgesetzt. Das betraf insbesondere ärmere Familien. Neben der aktuellen finanziellen Notlage für viele Familien beobachten wir, dass Kinder und Jugendlichen auch heute noch unter den Folgen dieser Maßnahmen leiden.“

  • Die Stadtoberhäupter appellieren an Bund und Länder die Pflicht aller politischen Ebenen zur Umsetzung der Kinderrechte durch deren Aufnahme ins Grundgesetz klarzustellen.
  • Kommunen müssen unterstützt werden auch in schwierigen Zeiten die Umsetzung der Kinderrechte und die Berücksichtigung des Kindeswohls zu gewährleisten. Insbesondere die für Kinder wichtigen sogenannten „freiwilligen Leistungen“ müssen verbindlich geregelt werden.
  • Schließlich muss eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung schnell vorangebracht und das Existenzminimum für Familien neu berechneten werden.

Den Aufruf unterstützen die Oberbürgermeister_innen und Bürgermeister_innen von Algermissen, Bad Pyrmont, Beeskow, Berlin-Marzahn-Hellersdorf und -Pankow, Bernau, Brühl, Eltville, Hanau, Harsum, Hemmoor, Hohenhameln, Köln, Landshut, Maintal, Nauen, Nordhausen, Oestrich-Winkel, Papenburg, Puchheim, Regensburg, Remchingen, Senftenberg, Taunusstein, Weilerswist, Witzenhausen, Wolfsburg und Zeven.

Diese Städte und Gemeinden sind Teil des Programms „Kinderfreundliche Kommunen“, das von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk getragen wird. Dieses wurde 2012 in Deutschland ins Leben gerufen und basiert auf den internationalen Erfahrungen aus der Child Friendly Cities Initiative (CFCI). Diese setzt sich seit 1996 international dafür ein, die Kinderrechte auf kommunaler Ebene zu verwirklichen. In Deutschland haben sich bereits fast 50 Kommunen der Initiative angeschlossen.

Die Initiative wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

www.kinderfreundliche-kommunen.de

www.childfriendlycities.org

Der Appell kann hier runtergeladen werden: https://www.kinderfreundliche-kommunen.de/aufruf-energiepreiskrise-kfk/

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Kinderfreundliche Kommunen e.V.und UNICEF Deutschland vom 01.02.2023

eaf: Fokus auf armutsbetroffene Jugendliche richten!

 

Das neue Factsheet der Bertelsmann-Stiftung bestätigt, was die eaf seit 2020 beobachtet: „Erwachsenwerden in Krisenzeiten ist eine besondere Herausforderung und eine Erfahrung, auf die Jugendliche gern verzichtet hätten“, so Svenja Kraus, Geschäftsführerin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf).

Die neusten Daten der Stiftung zeigen, dass 18- bis 25-Jährige von allen Altersgruppen das höchste Armutsrisiko haben und die staatlichen Unterstützungssysteme nicht gut aufeinander abgestimmt sind. „Junge Menschen brauchen die Sicherheit, dass der Staat unkompliziert zur Hilfe kommt, wenn es in der Familie finanziell eng ist“, so Kraus. „Ein vorsorgender Sozialstaat muss Armut vermeiden. Heute ist es leider immer noch so, dass Kinder Armut als Dauerzustand erleben, der sie begrenzt, stigmatisiert und beschämt. Diese Erfahrung prägt sie ein Leben lang.“

 

Jedes fünfte Kind und sogar jede:r vierte junge Erwachsene unter 25 Jahren ist armutsgefährdet. Vor dem Hintergrund dieser starken Armutsverbreitung ist der Appell des evangelischen Familienverbandes deutlich: „Nachdem die Bedürfnisse von jungen Menschen in der Corona-Pandemie zur Nebensache erklärt wurden und der russische Angriffskrieg nun wieder andere existenzielle Fragen in den Vordergrund rückt, müssen wir als Gesellschaft den Tatsachen ins Auge blicken: Jugendliche und junge Erwachsene bleiben zu oft auf der Strecke. Wir aber müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um jungen Menschen eine Perspektive zu bieten und sie mit Zuversicht in die Welt der Erwachsenen zu entlassen. Deshalb bleibt – zumindest was die Bekämpfung von Armut angeht – die Forderung nach einer Kindergrundsicherung aktuell, bis Ministerin Paus auch für junge Erwachsene eine spürbare Verbesserung ihrer Situation herbeigeführt hat.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 26.01.2023

Die Bundesregierung hält weiterhin an den Visavorgaben zur Einreise nach Deutschland für Familienangehörige aus Syrien und der Türkei fest.

„Angesichts der Katastrophe in Teilen von Syrien und der Türkei ist es völlig unverständlich, warum die Bundesregierung an Vor-Ort-Terminen und Visumsantrag mit langen Wartezeiten in nicht erreichbaren Botschaften festhält,“ sagt Chrysovalantou Vangeltziki vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften. So müssten Syrer:innen bis nach Beirut, Jordanien oder Istanbul, die Botschaft in
Damaskus ist geschlossen. Die nächste zuständige Stelle für T:urkinnen ist in Gaziantep, ein Honorarkonsulat in einer zerstörten Stadt.

Zahlreiche in Deutschland lebende Familienangehörige suchen beim Verband um Rat, wie sie ihre Eltern, Großeltern, Geschwister nach Deutschland holen können. Sie sind bereit Erklärungen zu unterzeichnen, die Kosten zu übernehmen, sich um Alles zu kümmern.

„Anstatt in Zelten oder unter freiem Himmel zu erfrieren, könnten diese Menschen bei ihren Familien in Deutschland wohnen. Obdach und Hilfe zu leisten, ist für die Familien selbstverständlich. Es ist immer wieder das gleiche Spiel: Familienzusammenführung – und sei sie auch nur zeitlich begrenzt – scheitert an unflexiblen, bürokratischen Vorgaben. Humanitäre Hilfe könnte eigentlich in diesem Bereich einfacher sein“, so Vangeltziki

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 10.02.2023

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. begrüßt die Corona-bedingte Anpassung der Regelstudienzeit beim BAföG, die sich positiv für die Empfänger auswirkt. „Wir freuen uns, dass die Regelung für BAföG-Empfänger eine Entlastung in dieser herausfordernden Zeit ist und den (Leistungs-)Druck im Studium etwas herausnimmt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eine finanzielle Unterstützung für alle Familien, die studierende Kinder haben, wichtig und richtig wäre“, so Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende im Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. „Wir schlagen deshalb vor, die drei anrechnungsfreien Semester auch beim Kindergeld abzubilden und den Auszahlungszeitraum für Betroffene zu verlängern.“ Des Weiteren macht es einen Unterschied, in welchem Bundesland man studiert. Der Verband fordert hier eine rückwirkende Anpassung für das gesamte Bundesgebiet.

Die Regelstudienzeitverlängerung aufgrund der Corona-Pandemie führt dazu, dass Semester wie „Null-Semester“ wirken und nicht in die Anrechnung der Regelstudienzeit fallen. Dies wirkt sich wiederum auch auf das BAföG aus, weil dadurch der Anspruch „mitverlängert“ wurde. „Das Kindergeld blieb jedoch unangetastet. Ein ‚Corona-Faktor‘ wurde hier nicht eingeführt. Es endet mit dem Ablauf des Tages vor dem 25. Geburtstag“, erklärt Müller. „Das BAföG ist hier positiv vorangegangen und berücksichtigt dies bei der finanziellen Unterstützung. Dies zum Vorbild sollte auch beim Kindergeld nachjustiert werden.“

Alle Bundesländer haben für das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 die individuelle Regelstudienzeit verlängert. Gleiches gilt – außer im Saarland und in Thüringen – auch für das Sommersemester 2020. Wichtig ist die Regelstudienzeit für das BAföG (der Leistungsnachweis entscheidet über die Förderungsdauer). „Durch die Pandemie sind die Ausbildungs- und Studienzeiten bei vielem jungen Menschen aufgrund sich ändernder Lebenssituationen und herausfordernder Umstände länger geworden. Pläne und Lebensläufe haben sich verändert bzw. mussten sich auf oftmals ändern. Nicht jeder Studierende konnte so vor dem 25. Geburtstag sein Studium abschließen, als wenn es Corona nicht gegeben hätte“, so die Vorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 14.02.2023

„(…)Mehr als jedes fünfte Kind und jede:r vierte junge Erwachsene gelten in Deutschland als armutsgefährdet. Alleinerziehende sowie  Familien mit drei und mehr Kindern sind besonders betroffen. Die  Daten zeigen, dass sich die Lage nicht gebessert hat.(…)“ 

Zu diesem Auszug aus der am 26. Januar 2023 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung im Zusammenhang mit der Kinderarmut in  Deutschland und der daraus resultierenden Forderung, die  Kindergrundsicherung zu etablieren, nimmt der Landesfamilienverband Selbstbestimmte Handlungsstrategien und  Initiativen für Alleinerziehende (SHIA) e.V. LV Sachsen wie folgt  Stellung:

Ob Kinder von Soloeltern mit der geplanten Ausgestaltung der  Kindergrundsicherung chancengerecht profitieren würden, ist der  aktuellen Debatte in keiner Weise zu entnehmen, so Brunhild Fischer,  ehrenamtliche Geschäftsführerin des Landesfamilienverband SHIA e.  V. LV Sachsen und weist deshalb darauf hin, dass die seitens der  bundespolitischen Ebene diskutierte Kindergrundsicherung in Bezug  auf ihre finanzielle Gerechtigkeit für Kinder aus Einelternfamilien noch  dringender Diskussionen bedürfen.

Für die Überwindung der lt. Bertelsmannstiftung bei 20,3% liegenden  Kinderarmut im Freistaat Sachsen, sieht Brunhild Fischer neben der  Staatsregierung insbesondere aber auch die Kommunen und  Landkreise in der Verantwortung.

Dieser seit Jahren für alleinerziehende Familien defizitären Bundespolitik ist hier dringend mit einer familien- und  sozialpolitischen Strukturreform zu begegnen, die u.a. die Schaffung  kostenfreier Infrastruktur/Angebote zur Überwindung der Kinderarmut beinhaltet. Denn diese ist vor allem in alleinerziehenden Familien  präsent, obgleich der Landesfamilienverband SHIA e.V. in den letzten  Jahrzehnten immer wieder fundierte Maßnahmen und Vorschläge zu  deren Überwindung erarbeitet und der Politik übergeben hat.

Eine dringende und lange schon kommunizierte Forderung des SHIA  e.V. ist beispielsweise kostenloses Essen an Kitas und Schulen, die  Abschaffung der Betreuungsgebühren in den Kindertagesstätten bzw.  das kostenlose Vorschuljahr und der kostenfreie öffentliche Nahverkehr allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe an diesen zu ermöglichen. 

In diesem Zusammenhang konferierte Brunhild Fischer, die auch dem LANDESKOMPETENZZENTRUM FÜR ALLEINERZIEHENDE UND  SOLOELTERN des SHIA e.V. LV Sachsens vorsteht, bereits Anfang  Januar 2023 mit der sächsischen Kinderund Jugendbeauftragten  Susann Rühtrich. Der Verband wünscht, dass die Kinder- und Jugendbeauftragte sich unter Einbeziehung der verantwortlichen  Akteur_innen aus der Landes- und Kommunalpolitik für die  Überwindung der Kinderarmut als ursächliche Folge der Armut  insbesondere der alleinerziehenden Elternteile einsetzt und zum  Mittelpunkt ihrer familienpolitischen Arbeit macht.

Verbandsgeschäftsführerin Fischer verweist zudem auf den seitens der  Landesregierung zu erstellenden Landesaktionsplan für  Alleinerziehende zur chancengerechten Teilhabe am Arbeitsmarkt wie  am öffentlich- gesellschaftlichen Leben hin, sowie auf rasch umsetzbare Maßnahmen, die Einelternfamilien in Sachen Teilhabe sofort entlasten.  So müsse u.a. der Sächsische Familienpass unverzüglich für  Alleinerziehende ab dem ersten Kind gelten.

Die aktuelle Situation von sächsischen Alleinerziehenden beleuchtet  auch die in Zusammenarbeit mit dem Landesfamilienverband SHIA e.  V. LV Sachsen, mit Frau Prof. Heike Förster von der HTWK Leipzig  erstellte aktuelle Studie, die zudem auf die stressbesetzte  Mehrfachbelastung Alleinerziehender im Alltag fokussiert und die fehlende Teilhabe der Kinder von Soloeltern an Freizeit- und Sport- Aktivitäten herausstellt.

Quelle: Pressemitteilung LANDESKOMPETENZZENTRUM FÜR ALLEINERZIEHENDE UND SOLOELTERN (LKAS) vom 01.02.2023

Die ExpertInnen-Kommission Gas- und Wärme gab vor 100 Tagen ihre Empfehlungen ab, die teilweise von der Ampel-Koalition umgesetzt wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht die Gas- und Strompreisbremsen der Bundesregierung kritisch und fordert weitergehende Maßnahmen für ärmere Haushalte.

“Statt Pauschalhilfen für alle hätten wir uns gezielte Hilfen für diejenigen gewünscht, für die steigende Energiepreise existenzbedrohlich sind”, meint Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Deckelung auf 80 Prozent des Vorjahresverbauchs hält er für nicht zielführend: “Der Gutverdiener, der dieses Jahr lediglich weniger seine Heimsauna nutzt, kommt mit der Gaspreisbremse gut zurecht. Die alleinerziehende Mutter, die in ihrer schlecht isolierten Wohnung schon lange auf kleiner Flamme lebt, kann kaum 20 Prozent einsparen. Das ist sozialpolitisch unfair.”

Schneider kritisierte ebenfalls, dass die Gaspreisbremse erst ab März, also gegen Ende der kalten Jahreszeit, gültig ist. Für sozial unausgewogen hält er die Einmalzahlungen im Dezember: “Eine schöne Ersparnis für Durchschnittsverdienende, für ärmere Menschen nur ein Tropfen auf den heißen Stein.” Stattdessen fordert der Verbandschef gezielte Hilfen für Ärmere, die sowieso schon unter der Inflation leiden. “Wir brauchen zunächst eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes. Dieser muss auf 725 Euro erhöht werden, damit er armutsfest ist. Darüber hinaus müssen wir über eine Energiekostenkomponente im Wohngeld nachdenken, von denen alle ärmeren Menschen profitieren könnten und die volle Kostenübernahme der Stromkosten. Die wäre sozial deutlich gerechter.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 08.02.2023

Der PEV NRW (Progressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband) startet das Projekt „K/WIR in Köln – Queere Familienmitglieder erfahren Unterstützung“ als ein erweitertes Familien- und Elternbildungsangebot für lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, nicht-binär und queer (LGBTIQ*) lebende Eltern und Sorgeverantwortliche mit Kindern im Kindergarten- und Schulalter aus dem Kölner Stadtgebiet sowie für Kölner Eltern, deren Kinder und Jugendliche sich als LGBTIQ* identifizieren.
Das Projekt versteht sich als beteiligungsorientiertes und lebensweltnahes Bildungsangebot mit niederschwelligen Zugangs- und Mitwirkungsmöglichkeiten und hat sich zum Ziel gesetzt, Regenbogenfamilien sowie Familien mit queeren Familienmitgliedern in Köln gleichermaßen zu unterstützen und zu empowern.

Mehr über das Projekt und die Stellenausschreibung (pädagogische Projektkoordination 50%) findet ihr/ finden Sie unter PEVNW.de / Aktuelles.

Wir würden uns freuen, wenn ihr/ Sie die Info in eure Arbeit und eure Netzwerke aufnehmt und die Ausschreibung an geeignete interessierte Menschen weitergebt.

Wir freuen uns darauf, spannende Menschen kennenzulernen und im Projekt mit euch/ Ihnen .zusammenzuarbeiten.

Das Projekt wird vom Jugendamt der Stadt Köln unterstützt und gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Progressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW e.V. vom 27.01.2023

pro familia begrüßt Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch und die schon jetzt angekündigte Weiterentwicklung

Heute hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) die neue Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon veröffentlicht. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

pro familia begrüßt die neue S2k-Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon. Endlich ist die Durchführung und Überwachung eines Schwangerschaftsabbruchs sowie die Methodenwahl zumindest im ersten Schwangerschaftsdrittel in einer Leitlinie geregelt. Die Leitlinie wird Ärzt*innen sowie Berater*innen und Ratsuchenden mehr Sicherheit geben, dass das Prozedere eines Schwangerschaftsabbruchs nach evidenzbasierten Erkenntnissen verläuft. pro familia hat zusammen mit anderen Organisationen an der Leitlinie mitgearbeitet und konnte wichtige Akzente setzen.

Besonders wichtig ist an der Leitlinie, dass beide Methoden des Schwangerschaftsabbruchs, der instrumentelle und der medikamentöse, ausführlich behandelt werden. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass der Anteil der medikamentösen Methode in Deutschland viel niedriger ist als im internationalen Vergleich und nicht alle Klient*innen, die es wünschen, diese Methode wählen können. Die Leitlinie kann dazu beitragen, dass sich das künftig ändert.

pro familia lobt, dass die Leitlinie die Empfehlung enthält, dass Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, frühzeitig evidenzbasierte Informationen und Unterstützung angeboten bekommen sollen. Diese sollen sie befähigen, eine informierte, selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Zudem wird in der Leitlinie ein respektvoller Umgang mit den Bedürfnissen der schwangeren Frau angemahnt, ebenso wie die Sicherstellung von Vertraulichkeit, ausreichend Zeit sowie eine wertneutrale, nicht bewertende Haltung der Professionellen gegenüber der Entscheidung der Betroffenen.

Bedauerlicherweise konnten in den Leitlinien nicht mehr die neuen WHO-Richtlinien zum Schwangerschaftsabbruch („Abortion care guideline“) berücksichtigt werden. Dies muss in der der geplanten S3-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch nachgeholt werden, denn die WHO-Richtlinie stellt auf der Basis internationaler wissenschaftlicher Evidenz zu klinischen Aspekten die zurzeit maßgeblichen Empfehlungen und Erklärungen zur Best Practice beim Schwangerschaftsabbruch zusammen.

pro familia hebt hervor, dass für eine Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach den Richtlinien der WHO die Rahmenbedingungen für die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen im Gesundheitssystem und die gesetzlichen Regelungen reformiert werden müssen. Im Sinne einer menschenrechtsbasierten Gesundheitsversorgung spricht sich die WHO für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruch und gegen Zugangsbeschränkungen durch Indikationen, Fristen, verpflichtenden Wartezeiten und Pflichtberatung aus.

pro familia mahnt an dieser Stelle an, dass die ebenfalls dringend benötigte Leitlinie für Schwangerschaftsabbrüche im zweiten und dritten Trimenon nach wie vor fehlt.

Link zur S2k-Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon

Link zur neuen WHO-Richtlinie „Abortion care guideline“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 26.01.2023

Netzwerk für Energiesolidarität organisiert finanzielle Krisenhilfe für Alleinerziehende

Die bundesweite Aktion Energie-Soli für Solo-Eltern stellt auf die Beine,
was die Politik in Energiekrise und rasanter Inflation nicht schafft: Sie verteilt auf freiwilliger Basis die Krisenhilfen um von jenen, die sie nicht benötigen an jene, die sie dringend brauchen:
Alleinerziehende Familien. Möglich wird die Aktion durch Spenden der Zivilgesellschaft und Unternehmenspartnern. Wer die  Energieentlastungen der Bundesregierung nicht benötigt, wandelt sie in den Energie-Soli für Solo-Eltern um.

Kurz vor Weihnachten haben die  Stiftung Alltagsheld:innen und der Verein Fair für Kinder e.V. den Energie-Soli gestartet. Für die Aktion gründeten die Initiatorinnen ein  Netzwerk für Energiesolidarität, deren Partnerorganisationen vor Ort  eng mit Alleinerziehenden arbeiten und ihre Bedarfe kennen. Denn: Ein-Eltern-Familien sind in besonderem Maße von der aktuellen Energiekrise und Inflation betroffen.

„Mit dem Energiesoli für Solo-Eltern können und wollen wir nicht den Arbeitsauftrag der Bundesregierung ersetzen. Angesichts der großen  tatsächlichen Bedarfe ist der Energiesoli nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagheld:innen. „Genau deshalb ist der Energiesoli aber auch ein  deutliches Signal an die Politik, endlich alleinerziehende Familien und  ihre besonders herausfordernden Rahmenbedingungen konsequent  mitzudenken. Immerhin machen sie ein Fünftel aller Familien aus“, so  Thiemann. Bisher werden sie bei Maßnahmen der Bundespolitik  regelmäßig vergessen bzw. die Maßnahmenwirkung auf sie nicht zu  Ende gedacht – so geschehen während Corona oder aktuell in der  Energiekrise und hohen Inflation.

Grösstes Armutsrisiko: Alleinerziehend

Alleinerziehend zu sein bedeutet in Deutschland das größte Armutsrisiko – in der gegenwärtigen Krise erst recht. Viele Hilfen  kommen jedoch bei Alleinerziehenden zu wenig oder gar nicht an. So erreicht z.B. die inflationsbedingte Kindergelderhöhung Ein-Eltern-Familien, die Unterhaltsvorschuss erhalten, ebenso wenig wie  alleinerziehende SGB II-Bezieher:innen, die häufig aufstocken müssen.  In beiden Fällen wird das Kindergeld in vollständiger Höhe mit den  Leistungen verrechnet. Die Erhöhung geht an ihnen vorbei, und damit  dringend benötigte finanzielle Hilfe.

Zusammenhalt, der Ankommt

Esther Konieczny vom Verein Fair für Kinder e.V. erklärt: „Unsere  Netzwerkpartner:innen aus zivilgesellschaftlichen Organisationen  arbeiten jeden Tag mit alleinerziehenden Eltern und kennen deshalb  ihre Bedarfe gut. Dieses Netzwerk stellt sicher, dass die Spenden des  Energie-Soli direkt bei Betroffenen ankommen. Jede Spende kann die  Situation einer alleinerziehenden Familie verbessern.“ Zusätzlich wird  der Energie-Soli von zahlreichen Unternehmens-Partner:innen  unterstützt. Seit Weihnachten sind bereits Spenden im hohen  fünfstelligen Bereich zusammengekommen. „Unser Ziel sind 150.000  Soli-Euro für Solo-Eltern“, benennt Thiemann als Spendenziel. Ab Ende Januar sollen bereits die ersten Energie-Soli an Alleinerziehende über  die Netzwerkpartner vor Ort ausgegeben werden, „damit die Hilfen  rasch ankommen“, sagt Thiemann. Gespendet werden kann der  Energie-Soli bis zum 31. März 2023 unter www.energie-soli.org. Denn  die monatlichen Abschläge für Energie bleiben weiterhin hoch, trotz  Strom- und Gaspreispreisbremse. 

Quelle: Pressemitteilung Stiftung Alltagsheld:innen: vom 13.01.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. Februar 2023

Veranstalter: MitWirkung – Perspektiven für Familien des Vereins Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. 

Ort: Online via Zoom

„Es ist so viel leichter für Träume auch zu kämpfen, wenn du unterwegs Menschen triffst, die dich verstehen und an dich glauben, wenn du selbst noch an Dir zweifelst.“

Undine Zimmer weiß, wovon sie spricht, wenn sie vom Kämpfen redet. Sie ist mit einer liebevollen, von Armut betroffenen alleinerziehenden Mutter in Kreuzberg und Spandau aufgewachsen. Von ihrem Aufwachsen als Hartz IV-Empfängerin, vom nicht immer leichten Umgang mit den Behörden, von Abwertungserfahrungen, aber auch von Unterstützung und dem Verfolgen ihrer Träume schrieb sie schon 2013 in ihrem autobiografischen Buch „Nicht von schlechten Eltern“.

Seither sind zehn Jahre vergangen, inzwischen erscheinen immer mehr Bücher über Armutserfahrungen, das Thema ist kein Tabu mehr. Vieles ist aber gleichgeblieben. Immer noch haben arme Kinder schlechtere Chancen auf Bildungserfolge, Gesundheitsversorgung und kulturelle Teilhabe. Woran das liegt und was wir persönlich daran ändern können, darüber möchten wir ins Gespräch kommen.

Heute arbeitet Undine Zimmer als Vermittlerin beim Jobcenter und bereitet ihre Doktorarbeit vor, für die sie Abiturient*innen befragt, die auf Transferleistungen angewiesen sind.

Mehr über Undine Zimmer: https://undinezimmer.de/

Mit dieser Veranstaltung beginnen wir ein neues Kapitel der Reihe „Räume öffnen“. Unter dem Titel „Let’s talk privilege“ geht es nun darum, was Armut eigentlich bedeutet. Wer ist betroffen, wer nicht? Was haben wir persönlich mit dem Thema zu tun? Wo sind unsere Handlungsspielräume?

In dieser neuen Veranstaltungsreihe möchten wir Menschen zu Wort kommen lassen, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit Armut auseinandersetzen. Sensibel für Armutslagen und ihre strukturellen Ursachen werden, sich einbringen und Veränderung gestalten: dazu möchten wir mit unseren Veranstaltungen beitragen. Wenn Armut und ihre Folgen Sie beschäftigen, wenn Sie sich gemeinsam mit uns für die Chancengleichheit aller Kinder einsetzen wollen, dann freuen wir uns über Ihre Teilnahme!

Hier können Sie sich anmelden: Räume Öffnen: Nicht von schlechten Eltern (cleverreach.com)

Termin: 01. März 2023

Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Nds. e. V. (LVG & AFS Nds. e. V.)

Ort: Online via Zoom

Unter welchen Rahmenbedingungen leben Alleinerziehende in Deutschland? Welche Hilfen bekommen sie? Wie hat sich ihre soziale  und gesundheitliche Situation in den letzten Jahren entwickelt? Was  muss Politik tun, um das Armutsrisiko von Alleinerziehenden spürbar  zu senken? Was können Betriebe tun, damit Alleinerziehende nicht  überfordert werden? Wie kann ihre Gesundheit gefördert werden?

Mit diesen Fragen befasst sich die Veranstaltung, die in Kooperation  mit den Frauen im Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Nationalen  Netzwerk Frauen und Gesundheit stattfindet. Die Veranstaltung richtet  sich an ein breites Publikum wie Forschende zum Thema Gender und  Gesundheit, Verbandsvertreter*innen, Betriebs- und Personalrät*innen, Alleinerziehende. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, mit uns zu diskutieren.

Im Rahmen der Veranstaltung nutzen wir digitale Interaktionsmöglichkeiten. Bitte halten Sie, falls vorhanden, Ihr Smartphone oder ein ähnliches digitales Endgerät bereit. 

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. März 2023

Veranstalter: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Ort: Berlin

Die Corona-Pandemie hat es gezeigt: Deutschland hält sich zwar für ein familien­freundliches Land, ist es aber nur bedingt. Wenn es ernst wird, stehen Eltern oft auf verlorenem Posten. Und Rücksicht auf Kinder will niemand so richtig nehmen. Was wir brauchen, ist eine bessere Vereinbarkeit, und zwar nicht nur von Beruf und Erziehung, sondern von Familie und öffentlichem Leben allgemein.

Die Journalistin und Bloggerin Nathalie Klüver zeigt in ihrem neuen Buch, was uns andere Länder, allen voran die skandinavischen, voraushaben und in welchen Bereichen Deutschland dringend Nachholbedarf hat. Eine kinder­­freundlichere Gesellschaft wäre nicht nur besser für Vereinbarkeit und Gleich­berechtigung, sondern letztendlich auch für mehr Chancen­gleichheit, Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Wie das zusammenhängt, was sich ändern muss und was jeder Einzelne tun kann, darüber spricht Nathalie Klüver mit Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes und Prof.in Dr.in Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V.

Es wird um Anmeldung gebeten bis Montag, 27.02.2023 unter dem Link: www.dkhw.de/Buchvorstellung

Termin: 24. März 2023

Veranstalter: in Kooperation: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration BW, Landesfamilienrat BW, FamilienForschung BW im Statistischen Landesamt, Evang. Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart

Ort: Online

Die anhaltende Teuerung der Energie- und Lebensmittelpreise stellt  insbesondere Familien mit geringem Einkommen und überschuldete  Familien vor große Herausforderungen. In dieser Veranstaltung in der  Reihe der familienpolitischen Gespräche Extra richtet sich der Fokus  auf die Situation überschuldeter Familien in Baden-Württemberg. Welche Gründe gibt es für die Überschuldung von Familien und welche  Folgen hat sie für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern?  Wie können verschuldete Familien möglichst früh erreicht werden,  damit sich die Folgen einer Überschuldung nicht nachteilig auf die  Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirken? Welche  Ansatzpunkte gibt es für eine bessere Unterstützung betroffener  Familien in der Schuldnerberatung?

Ein digitales Forum für  pädagogisches Fachpersonal, Fachkräfte in Beratungsstellen und  familienorientierten Angeboten, familienpolitisch Engagierte und  Interessierte.

Anmeldung bis 21. März 2023: https://eveeno.com/154840044

Termin: 18. April 2023

Veranstalter: VPK-Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Der VPK blickt auf eine lange Tradition zurück. Im Frühjahr 1953 in Wyk auf Föhr auf Initiative von dreißig Kureinrichtungen für Kinder gegründet, bekam der Verband mit der Entstehung des Landesverbandes Baden-Württemberg im Jahr 1955 über das Gründungsland Schleswig-Holstein hinaus bundesweite
Zuständigkeit und erweiterte seine fachliche Kompetenz schrittweise von der Vorsorge und Rehabilitation hin zu den verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.

Sein 70-jähriges Bestehen im Jahr 2023 möchte der Verband nutzen, um den Blick auf 70 Jahre VPK, 70 Jahre Kinder- und Jugendhilfe und 70 Jahre Kindheit und Pädagogik zurück- und gleichzeitig in die Zukunft zu werfen: Wie haben sich die Aufwachsensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen sieben Jahrzehnten verändert? Inwiefern hat sich die Kinder- und Jugendhilfe in dieser Zeit gewandelt, und ist es ihr gelungen, Antworten auf diese Veränderungen und neue Herausforderungen zu finden, die untrennbar mit einem grundsätzlichen Wandel gesellschaftlicher Rahmenbedingungen verknüpft sind? Wie hat sich die Trägerlandschaft insgesamt verändert und welche Rolle spielten private Träger der Kinder- und Jugendhilfe? Und nicht zuletzt: Wie gestalten wir die Kinder- und Jugendhilfe der Zukunft?

In seinem Eröffnungsvortrag mit dem Titel „Die Würde des Kindes ist unantastbar | Warum wir junge Menschen noch stärker schützen und unterstützen sollten“ wird der Philosoph und  Erziehungswissenschaftler Dr. Michael Schmidt-Salomon insbesondere  auf das Kernthema „70 Jahre Pädagogik und Kindheit in der offenen  Gesellschaft“ eingehen, gleichzeitig aber auch einen grundsätzlichen  Blick auf das Erziehungsverständnis und die Jugendhilfelandschaft in  Deutschland werfen. Dabei wird er vor allem auch die Notwendigkeit  der Beteiligung aller Trägerformen intensiver beleuchten. In den  folgenden Diskussionen mit hochkarätigen Expert*innen und  langjährigen Gestalter*innen der Kinder- und Jugendhilfe,  Praktiker*innen, ehemaligen und aktuell in VPK-Einrichtungen der  Kinder- und Jugendhilfe lebenden Kindern und Jugendlichen soll es  darum gehen, gemeinsam Antworten auf die eingangs gestellten Fragen  zu finden und über Perspektiven für die Zukunft der Kinder-  und Jugendhilfe zu sprechen.

Wir laden Sie herzlich zu diesem generationenübergreifenden  Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis ein und freuen uns auf  spannende Diskussionen, hoffentlich zukunftsweisende Erkenntnisse,  authentische Schilderungen und Einschätzungen aus der Praxis der  Kinder- und Jugendhilfe und nicht zuletzt ein feierliches  Rahmenprogramm, das u. a. durch ein von Kindern und Jugendlichen  aufgeführtes Improvisationstheater gestaltet wird.

Die Anmeldung zur Teilnahme am PODIUM 2023 sowie weitere  Informationen zum VPK finden Sie unter www.vpk.de

Termin: 14. bis 16. Mai 2023

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Leipzig

27. Bundeskonferenz steht unter dem Motto GRETCHENFRAGEN – feministische Perspektiven für die Zukunft. Gretchenfragen sind als unbequem empfundene Gewissensfragen, die eine Positionierung zu Kernthemen verlangen.

Solche Gretchenfragen wollen wir stellen und gemeinsam diskutieren.  Vor dem Hintergrund aktueller Krisen steht die Gesellschaft vor großen  Herausforderungen. Wir wollen zusammen Antworten auf  „Gretchenfragen“ finden, und unsere Inhalte, Strategien und Strukturen kommunaler Gleichstellungspolitik weiterentwickeln. In insgesamt 16  Foren geht es unter anderem um die Themen Geschlechtergerechtigkeit in der Medizin, in Sprache und Bildern und im Strukturwandel, um  Frauen, Krieg und Forderungen an eine feministische Außenpolitik, um  die Auswirkungen des Klimawandels auf Frauen, die Umsetzung der  Istanbul Konvention, um Täterarbeit, Geschlechtervielfalt,  Alleinerziehende und intersektionale Ansätze in der Praxis.

Mit einer Demonstration in der Leipziger Innenstadt werden wir  gleichstellungspolitische Forderungen öffentlich und laut aussprechen. 

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Mütter nehmen nach einer Elternzeit schneller wieder eine Arbeit auf, wenn der Ehemann auch Elternzeit nimmt. Das gilt besonders dann, wenn diese länger als 2 Monate dauert.  Das geht aus einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am 07.02.2023 veröffentlicht wurde.

Die Forschenden haben in der Studie untersucht, nach wie vielen Monaten ein Großteil der Mütter wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, abhängig von der Elternzeit der Ehemänner. Drei Viertel der Mütter, deren Ehemann mehr als 6 Monate Elternzeit nimmt, nehmen nach spätestens 9 Monaten wieder eine Arbeit auf. Wenn der Ehemann für 4 bis 6 Monate in Elternzeit geht, ist dies nach spätestens 10 Monaten der Fall. Unterbricht der Ehemann seine Erwerbstätigkeit für 2 bis 4 Monate, sind drei Viertel der Frauen nach spätestens 13 Monaten wieder berufstätig. Drei Viertel der Frauen, deren Partner maximal 2 Monate Elternzeit nimmt, sind nach 20 Monaten wieder erwerbstätig. Nimmt der Ehemann keine Elternzeit, sind erst nach 24 Monaten drei Viertel der Frauen wieder in den Arbeitsmarkt zurückgekehrt. Aber es sind auch ein Viertel der Mütter, deren Ehemann keine Elternzeit nimmt, früher zurückgekehrt als die Mütter, deren Ehemann 2 Monate Elternzeit nimmt. Bei der Mehrzahl der verheirateten Paare nimmt der Vater keine Elternzeit.  Wenn der Vater ebenfalls die Erwerbstätigkeit unterbricht, dann vorrangig für maximal 2 Monate.

Insgesamt stiegen nach der Elterngeldreform im Jahr 2007 sowohl die Erwerbsbeteiligung von Müttern als auch die familienbedingten Erwerbsunterbrechungen bei Vätern. „Nichtsdestotrotz dürften Mütter nach der Geburt eines Kindes weiterhin den Hauptteil der Betreuungsarbeit übernehmen“, stellt IAB-Forscher Andreas Filser fest.  Die ungleiche Verteilung der Dauern familienbedingter Erwerbsunterbrechungen bei Paaren ist vor allem vor dem Hintergrund längerfristiger Karrierenachteile problematisch, so die Forschenden. IAB-Forscherin Corinna Frodermann erklärt: „Längere Elternzeiten von Vätern, vor allem, wenn sie über 2 Monate hinausgehen, könnten dazu beitragen, etwaige negative Karrierefolgen für Frauen von familienbedingten Erwerbsunterbrechungen abzumildern.“

Die Studie basiert auf administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit und den Erwerbsverläufen von verheirateten Paaren, deren erstes Kind zwischen 2007 und 2013 geboren ist. Die Studie ist abrufbar unter: https://iab.de/publikationen/publikation/?id=13157951.

Ein begleitendes Interview finden Sie unter: https://www.iab-forum.de/die-aufteilung-von-care-und-erwerbsarbeit-ist-eine-richtungsentscheidung-fuer-die-erwerbsverlaeufe-beider-eltern.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 02/2023

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heute veröffentlichten aktuellen Zahlen zur Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung mahnt das ZFF zum wiederholten Male an, die Kindergrundsicherung zügig umzusetzen und die Infrastruktur für Kinder und Jugendliche umfangreich auszubauen.

Fast drei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Armut auf oder sind armutsgefährdet. Wie Armut junge Menschen begrenzt, sie beschämt und ihr weiteres Leben bestimmt, listet das Factsheet Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung auf. Damit verbunden ist ein deutlicher Appell an die Regierungskoalition, die Kindergrundsicherung zeitnah auf den Weg zu bringen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Armut macht krank, Armut grenzt aus und sie beeinträchtigt die Bildungschancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Die Auswirkungen von Armut müssen endlich ernst genommen werden! Die vorgelegten Zahlen, Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen erneut den dringenden Handlungsbedarf auf. Immer mehr Familien müssen um ihre Existenz bangen. Die aktuelle Situation verschärft ihre Lage dramatisch. Die Leidtragenden sind vor allem Kinder und Jugendliche.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Wir brauchen die Kindergrundsicherung jetzt und sie muss existenzsichernd ausgestaltet sein. Dafür fordern wir eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, die die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für ein gutes und gesundes Aufwachsen abbildet sowie sich an der gesellschaftlichen Mitte orientiert. Um alle Kinder aus der Armut zu holen, muss ebenso dringend die Infrastruktur vor Ort gestärkt werden. Nur mit einem starken Zweiklang – auskömmliche Kindergrundsicherung und gute Infrastruktur – kann allen Kindern soziale Teilhabe ermöglicht und echte Chancengleichheit hergestellt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.01.2023

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) ist mit Veränderungen in das neue Jahr gestartet: In den Jahren 2023 und 2024 übernimmt der Deutsche Familienverband (DFV) turnusmäßig die Federführung vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf. Neuer Vorsitzender ist Dr. Klaus Zeh, Präsident des DFV. Die bisherige Vorsitzende, Sidonie Fernau, wird seine Stellvertreterin.

Zudem erweitert sich die AGF um einen Verband: Das Zukunftsforum Familie wird Mitglied der AGF.

„Wir freuen uns sehr über das Zukunftsforum Familie als neues Mitglied in der AGF“, betont der neue Vorsitzende, Dr. Klaus Zeh. „Insbesondere vor dem Hintergrund der Belastungen, die in den letzten Jahren auf den Familien lagen, braucht es die Zusammenarbeit der Organisationen, die sich für die Familien einsetzen. Bereits seit vielen Jahren hat sich das Zukunftsforum mit hervorragender Arbeit und Expertise für Familien etabliert. Mit der Mitgliedschaft setzen wir den Kurs der intensiven Zusammenarbeit mit dem Zukunftsforum Familie weiter fort, sodass die Aufnahme in die AGF nunmehr folgerichtig ist.“

Dass die Zusammenarbeit insbesondere vor dem Hintergrund der Belastungen in den letzten Jahren wichtig ist, betont auch die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, Britta Altenkamp: „Die Herausforderungen für die Familien sind derzeit enorm: Die Folgen der Corona-Krise sind noch nicht überwunden, eine hohe Inflation, weiterhin eine viel zu starke, eher sogar noch steigende Armut von Kindern und Familien sind nur einige davon. Wir freuen uns, nun auch als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, die Familien noch stärker gemeinsam in den Mittelpunkt der Politik zu rücken.“

Durch die Aufnahme des Zukunftsforums Familie wächst die AGF auf nunmehr sechs Mitglieder:

  • Deutscher Familienverband (DFV) – aktuelle Federführung, Vorsitz: Dr. Klaus Zeh
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf)
  • Familienbund der Katholiken (FDK)
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) – zweite Vorsitzende: Sidonie Fernau
  • Zukunftsforum Familie (ZFF).

Ebenfalls zu Beginn des neuen Jahres hat die AGF ihren Webauftritt aktualisiert. Mit einem frischen Design und leichterem Auffinden der Inhalte und Themen präsentiert sich die AGF weiterhin unter https://ag-familie.de.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 24.01.2023

Heute wurden die ersten Eckpunkte des BMFSFJ zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung bekannt. Das ZFF begrüßt das Vorhaben des Ministeriums, wird jedoch weiterhin genau auf die Details der Ausgestaltung achten.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Bei der Kindergrundsicherung steht das ZFF im Schulterschluss mit dem BMFSFJ. Diese neue Leistung eröffnet die Chance, den Dschungel der bisherigen Familienleistungen zu lichten, Kinderarmut zu reduzieren und endlich alle Familien unbürokratisch zu erreichen. Wir appellieren an die Bundesregierung, den Entwurf des BMFSFJ vollumfänglich zu unterstützen und dieses wichtige Vorhaben schnell umzusetzen. 

Die Kindergrundsicherung muss der zentrale Baustein beim Kampf gegen Armut von Kindern und Jugendlichen sein. Dieses Ziel kann nur mit einer ausreichenden Höhe der Kindergrundsicherung erreicht werden. Hierzu muss als Grundlage eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums herangezogen werden. Erfolgreich ist die Kindergrundsicherung auch erst, wenn sie Stigmatisierung und verdeckte Armut abbaut durch eine weitgehend automatische Auszahlung. Bei diesem Projekt steckt der Teufel im Detail, weshalb es für uns unabdingbar ist, bei der weiteren Ausgestaltung auf die Feinheiten zu achten!“  

Das ZFF beruft sich auf Informationen zum Eckpunktepapier des BMFSJ aus dem Artikel der Wirtschaftswoche „Staatliche Hilfen für Kinder sollen steigen und mehr Familien erreichen“ vom 19.01.2023. Demnach soll die Kindergrundsicherung als Anspruch des Kindes ausgestaltet werden und wie im Koalitionsvertrag angekündigt aus zwei Komponenten bestehen: einem Garantiebetrag für alle Kinder mindestens in Höhe des derzeitigen Kindergeldes und einem einkommensabhängigen Zusatzbeitrag. Die Kindergrundsicherung soll unbürokratisch sein und weitgehend digital ausbezahlt werden sowie viele der heutigen Leistungen, wie etwa das Kindergeld, Kinderzuschlag, die steuerlichen Kinderfreibeträge, SGB II- und die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes für Kinder zusammenfassen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.01.2023

SCHWERPUNKT: Factsheet Kinderarmut Bertelsmann Stiftung

Mehr als jedes fünfte Kind und jede:r vierte junge Erwachsene gelten in Deutschland als armutsgefährdet. Alleinerziehende sowie Familien mit drei und mehr Kindern sind besonders betroffen. Die Daten zeigen, dass sich die Lage nicht gebessert hat. Damit sich an dem strukturellen Problem der Kinder- und Jugendarmut endlich etwas ändert, sollte die Bundesregierung die angekündigte Kindergrundsicherung jetzt schnell und entschlossen auf den Weg bringen.

Kinder- und Jugendarmut bleibt ein ungelöstes Problem in Deutschland. Mehr als jedes fünfte Kind und jede:r vierte junge Erwachsene ist von Armut bedroht. In absoluten Zahlen bedeutet das: Knapp 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren galten 2021 als armutsgefährdet. Das geht aus unserem neuen Factsheet „Kinder- und Jugendarmut in Deutschland“ hervor.

„Wer als junger Mensch in Armut aufwächst, leidet täglich unter Mangel, Verzicht und Scham und hat zugleich deutlich schlechtere Zukunftsaussichten. Das ist sowohl für die Betroffenen selbst als auch für die Gesellschaft als Ganzes untragbar“, sagt Anette Stein. 

Vertiefende Erkenntnisse zur Armutsgefährdung liefern die amtlichen Daten zu Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II erhalten. Demnach lebten im Sommer 2022 rund 1,9 Millionen junge Menschen unter 18 Jahren in Haushalten, die Sozialleistungen beziehen. Die Quote von Kindern und Jugendlichen im SGB II-Bezug betrug in Westdeutschland 13,4 Prozent und in Ostdeutschland 16 Prozent. Ein Blick auf die kommunale Ebene zeigt gravierende Unterschiede: Die Spannbreite lag zwischen 3 Prozent im bayerischen Roth und 42 Prozent in Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen. Sowohl die Anzahl als auch der Anteil von Kindern in SGB II-Haushalten sind erstmals seit fünf Jahren deutlich gestiegen. Die Zunahme ist vor allem auf die aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen zurückzuführen. Diese haben gemäß der UN-Kinderrechtskonvention allerdings einen ebenso großen Anspruch auf gutes Aufwachsen und Teilhabe an der Gesellschaft. Überdurchschnittlich von Armut betroffen sind junge Menschen in alleinerziehenden Familien sowie in Familien mit drei und mehr Kindern. Die in diesen Fällen sehr aufwändige Sorge- und Betreuungsverantwortung macht es den Eltern oftmals unmöglich, einer umfänglichen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zudem wirken sich hier fehlende Angebote zur Kinderbetreuung besonders negativ aus. Das größte Armutsrisiko haben Kinder in Mehrkindfamilien mit einem alleinerziehenden Elternteil (86 Prozent). 

Junge Erwachsene weisen höchstes Armutsrisiko aller Altersgruppen auf

Auch viele junge Erwachsene sind mit Armut konfrontiert. Laut Factsheet weisen 18- bis 25-Jährige mit 25,5 Prozent sogar das höchste Armutsrisiko aller Altersgruppen auf. Frauen sind dabei stärker betroffen als Männer, junge Menschen in Ostdeutschland häufiger als die in Westdeutschland. SGB II-Leistungen beziehen allerdings nur 7 Prozent dieser Altersgruppe, was auf den ersten Blick überrascht. Das liegt hauptsächlich daran, dass junge Erwachsene für gewöhnlich eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren und viele zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen. Hier greifen andere sozialstaatliche Maßnahmen, wie BAföG oder Wohngeld. „Die hohe Armutsbetroffenheit junger Erwachsener weist jedoch darauf hin, dass die verschiedenen Systeme nicht gut zusammenwirken. Ohne Unterstützung durch ihre Eltern wäre es vielen nicht möglich, ihre Existenz zu sichern. Damit hängen die Chancen junger Menschen weiterhin zu stark vom Elternhaus ab“, mahnt Stein. 

Kindergrundsicherung wirksam gestalten

Aus unserer Sicht unterstreichen die Daten die Notwendigkeit, die Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut zur politischen Priorität zu machen. Die angekündigte Kindergrundsicherung wäre dafür ein zentrales Instrument. Doch diese müsse laut Stein so gestaltet sein, dass sie Armut wirksam vermeidet und sich an den tatsächlichen Bedarfen junger Menschen für gutes Aufwachsen, Bildung und Teilhabe orientiert. Die Kindergrundsicherung sollte ihnen eine weitgehend normale Kindheit und Jugend ermöglichen. Dazu ist es erforderlich, junge Menschen zu beteiligen und sie regelmäßig zu ihren Bedarfen zu befragen. 

An der Stellschraube Kindergeld zu drehen, helfe laut Stein hingegen nicht weiter, im Gegenteil: „Eine Erhöhung des Kindergeldes ist teuer, vermeidet aber keine Armut, denn es kommt bei Familien im SGBII-Bezug nicht an. Die Kindergrundsicherung muss die Verteilung mit der Gießkanne beenden und gezielt denjenigen helfen, die besonders darauf angewiesen sind.“ Um die Lage speziell der jungen Erwachsenen zu verbessern, sind eine – auch von uns empfohlene – Ausbildungsgarantie sowie eine BAföG-Reform unerlässlich. Beide Vorhaben sind ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigt. Zudem ist es wichtig, diese ergänzenden Instrumente mit der Kindergrundsicherung zu einem Leistungspaket zu verzahnen, das Kinder- und Jugendarmut wirksam bekämpft.

FACTSHEET UND POLICY BRIEF

Factsheet Kinder- und Jugendarmut in Deutschland

Policy Brief Existenzsicherung für Kinder neu bestimmen

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 26.01.2023

„Dass inzwischen mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut bedroht ist und deutlich mehr Kinder Hartz IV bekommen, ist einfach nicht hinnehmbar. Die Bundesregierung muss endlich umsteuern“, kommentiert Heidi Reichinnek, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heute veröffentlichten Daten der Bertelsmann-Stiftung zu Kinder- und Jugendarmut. Reichinnek weiter:

„2021 war mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland arm bzw. armutsgefährdet, bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren war sogar jede vierte Person betroffen. Und 2022 war ein deutlicher Anstieg der sogenannten Hartz-IV-Bezugsquoten zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist äußerst bedenklich und die Armut verteilt sich ungleich. Besonders häufig leiden Kinder von Alleinerziehenden und aus großen Familien sowie junge Frauen unter Armut, und das deutlich häufiger im Osten und in den großen Ballungsgebieten.

Wir reden hier nicht nur über Zahlen, wir reden über Menschen, die ausgegrenzt werden und Tag für Tag ums Überleben kämpfen. Denn Armut heißt gerade in Kombination mit der aktuellen Inflation, am Ende des Monats kein Essen mehr zu haben, die Heizung nicht anstellen zu können und von sozialer Teilhabe wie z.B. Freizeitaktivitäten ausgeschlossen zu sein. Die physische Gesundheit leidet, die medizinische Versorgung ist schlechter und die Zukunftsaussichten sind trist. In wenigen anderen Ländern sind Aufstiegschancen so stark von der sozioökonomischen Lage im Elternhaus abhängig wie in Deutschland.

Es ist gut, dass die Bundesregierung endlich über die Einführung einer Kindergrundsicherung diskutiert. Entscheidend ist hierbei die Höhe, um Kinderarmut nicht nur zu reduzieren, sondern zu verhindern. Aber das alleine reicht nicht, denn Kinderarmut ist immer Armut der Eltern. Wir brauchen daher gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und die Bundesregierung muss endlich die Lebensbedingungen junger Erwachsener in den Blick nehmen und verbessern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 26.01.2023

Die Bertelsmann-Stiftung hat heute neue Zahlen zur Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. Demnach sind fast 3 Millionen Kinder unter 18 Jahren und zusätzlich mehr als 1,5 Millionen junge Erwachsene im Alter von unter 25 Jahren armutsgefährdet. Junge Menschen sind damit die am stärksten von Armut bedrohte Altersgruppe in Deutschland. Als Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich die AWO schon seit Jahren für eine Verbesserung der materiellen Ausgangsbedingungen für Kinder und für mehr Verteilungsgerechtigkeit ein. Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, kommentiert:

„Die heute veröffentlichten Zahlen zeigen erneut den dringenden Handlungsbedarf in der sozialstaatlichen Absicherung von jungen Menschen. Kinder, die in Armutslagen aufwachsen, schaffen selten den Aufstieg aus der Armut, das ist empirisch gut belegt. Die Gründe hierfür sind vielfältig, besonders bedeutend ist aber der Mangel an finanziellen Mitteln. Wenn zum Beispiel das nötige Geld für den Schwimmkurs, die Musikschule oder den Mitgliedsbeitrag im Sportverein fehlt, dann fühlen Kinder sich ausgegrenzt und werden davon abgehalten, ihre Potenziale zu entfalten. Das können wir als Gesellschaft nicht länger hinnehmen. Daher begrüßen wir es sehr, dass die Einführung einer armutsvermeidenden Kindergrundsicherung noch in dieser Legislatur umgesetzt werden soll.“

Allerdings muss aus Sicht der AWO mit der Ausgestaltung der neuen Leistung auch mehr Verteilungsgerechtigkeit hergestellt werden. Aktuell profitieren Familien mit hohen Einkommen viel stärker beim sogenannten Familienlastenausgleich, da bei der steuerlichen Freistellung des kindlichen Existenzminimums die Entlastung durch die Kinderfreibeträge mit steigenden Einkommen zunimmt. „Damit endlich Schluss mit der ungleichen Förderung armer und reicher Kinder ist, fordern wir, dass die Kinderfreibeträge vollständig in die Kindergrundsicherung überführt werden – und zwar nicht nur perspektivisch, sondern von Anfang an“, so Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.01.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland weitere Maßnahmen zur Förderung armer Kinder und ihrer Familien auf den Weg zu bringen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Kinder- und Jugendarmut in Deutschland zeigen den weiterhin hohen Bedarf an armutsbeseitigenden Maßnahmen und unterstreichen die Notwendigkeit einer Kindergrundsicherung. Diese muss so ausgestaltet sein, dass sie die Armutszahlen spürbar senkt und sich damit an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Dazu gehört einerseits die materielle Absicherung von Kindern und ihren Familien in den Blick zu nehmen, andererseits aber auch ihre Versorgung in den Bereichen Gesundheit, Mobilität, Freizeit und soziale Teilhabe. Das ist nicht zum Nulltarif zu haben, die notwendigen finanziellen Mittel müssen schon jetzt in den Finanzplanungen des Bundes berücksichtigt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der Veröffentlichung des Factsheets „Kinder- und Jugendarmut in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung.

Bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk deutliche Nachbesserungen bei den seit Januar geltenden Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche. „Mehr als jedes fünfte Kind lebt in Armut, das sind fast drei Millionen Kinder, denen gleichwertige Entwicklungschancen vorenthalten werden. Bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland können wir deshalb nicht auf die Kindergrundsicherung, die im Jahr 2025 kommen soll, warten. Wir brauchen jetzt eine signifikante Erhöhung der Transferleistungen, ohne die es bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland weitere Rückschläge geben wird. Trotz der seit Januar geltenden Verbesserungen bei den Regelsätzen reicht das Geld in vielen Familien vorne und hinten nicht. An dieser Stelle sollten mehr finanzielle Mittel in die Hand genommen werden, um allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Dabei müssen soziale Infrastruktur und monetäre Leistungen ineinandergreifen. Nur so kann das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland umfassend beseitigt werden. Notwendig ist jetzt ein Schulterschluss zwischen Bund, den Ländern und Kommunen“, so Hofmann weiter.

Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes daher die Erstellung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, die mit einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess einhergehen muss und einen ressortübergreifenden Ansatz braucht. Dieser muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mitbeschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.01.2023

Die weiterhin hohen Zahlen der Kinder- und Jugendarmut, sowie unter jungen Erwachsenen sind in Anbetracht der multiplen Krisen nicht verwunderlich, erhöhen aber die Dringlichkeit für ein zeitnahes politisches Handeln auf vielen Ebenen.

„Finanzielle Armut ist nicht nur ein materielles Problem, sie bedeutet für Familien und Kinder großen Stress. Der finanzielle Druck der Eltern kann sich auch auf die Kinder übertragen. Schlechtere Teilhabe, Ausgrenzung und möglicherweise sogar Diskriminierung gehen nicht spurlos vorbei und hinterlassen lebenslange Spuren“ erklärte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Das Factsheet „Kinder- und Jugendarmut in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung legt aktuelle Zahlen dar und betont die Dringlichkeit des Themas. Die Zahlen verdeutlichen, so Hoffmann: „Jedes fünfte Kind bzw. jeder vierte junge Erwachsene ist mindestens zeitweise in seinem Leben vom Erhalt von Sozialleistungen abhängig. Leider hat sich diese Datenlage seit vielen Jahren kaum verändert.“

Aus Sicht des Familienbundes sind die mit der geplanten Kindergrundsicherung verfolgten Ziele der Bündelung und Erhöhung von Leistungen, der vereinfachten, digitalen Beantragung und der Entbürokratisierung richtig. Jetzt kommt es laut Ulrich Hoffmann auf die konkrete Ausgestaltung an: „Eine gut gemachte Kindergrundsicherung, die Eltern bei der Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht hilft, ist ein wichtiges Instrument auf dem Weg, armutsbetroffene Kinder- und Jugendliche besser zu unterstützen. Dabei ist die Höhe der Kindergrundsicherung so zu bestimmen, dass es jeder Familie möglich ist, ihre Existenz zu sichern und den Kindern hinreichende soziale Teilhabe zu ermöglichen. Es richtig, dass die kürzlich bekannt gewordenen Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorsehen, die Regelbedarfe für Kinder zukünftig stärker als bisher an den Haushaltsausgaben der gesellschaftlichen Mitte auszurichten. Zugleich muss sichergestellt sein, dass sich Arbeit für Familien lohnt.“

Ulrich Hoffmann betont, dass die verfassungsrechtlich garantierten Kinderfreibeträge auch mit Einführung einer Kindergrundsicherung in vollem Umfang erhalten bleiben müssen: „Es geht bei den Freibeträgen um Steuergerechtigkeit. Zudem ist es für die Selbstwirksamkeit, Unabhängigkeit und freie Lebensgestaltung der Familien ein großer Unterschied, ob sie ihre Existenz durch eigenes Einkommen sichern können oder staatliche Leistungen beantragen müssen.“

Das größte Armutsrisiko haben weiterhin Alleinerziehende und Mehrkindfamilien. „Gerade die hohe Armutsquote unter Alleinerziehenden und Familien mit drei oder mehr Kindern ist erschreckend. Wenn die Unterstützung nicht ausreicht, schwindet auch das Vertrauen und diese langfristigen Folgen spüren wir dann auch in einem Vertrauensverlust in unsere Demokratie“ führt Hoffmann aus.

Für mehr soziale und kulturelle Teilhabe, für eine nachhaltig wirksame Armutsbekämpfung braucht es eine Vielzahl an Unterstützungen. Der Familienbund fordert, den sozialen Wohnungsbau auszubauen, die Bildungsmöglichkeiten für Kinder zu stärken und eine Reform des BAföG. Daneben können niedrigschwellige Möglichkeiten der Beratung durch multiprofessionelle Teams direkt in Kindertageseinrichtungen und Schulen helfen, damit aus Unterstützung Perspektiven und Chancen entstehen.

Ulrich Hoffmann setzt fort: „Unsere gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe ist es auch, stigmatisierende Bilder von Armut zu überwinden, denn die ganz überwiegende Anzahl von Eltern unterstützt und fördert ihre Kinder bestmöglich und spart lieber bei eigenen Ausgaben.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 26.01.2023

Nach aktuelle Zahlen der Bertelsmann-Stiftung lebt mehr als jedes fünfte Kind ud jede*r vierte junge Erwachsene in Deutschland in Armut.

In Reaktion auf die heute von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Zahlen zur Kinder- und Jugendarmut in Deutschland bekräftigt der Paritätische Wohlfahrtsverband seine Forderung nach einer sofortigen Anhebung der Grundsicherungsleistungen um mindestens 200 Euro im Monat. Es sei ein Skandal, dass in einem Land mit der weltweit viertstärksten Wirtschaftskraft mehr als jedes fünfte Kind in Armut lebe, kritisiert der Verband.

“Kinderarmut ist kein Schicksal, sondern Resultat jahrzehntelanger politischer Unterlassungen”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Durch armutspolitische Ignoranz und Tatenlosigkeit werden Millionen Kinder einer unbeschwerten Kindheit beraubt und die Zukunft  dieser Gesellschaft als guter Wirtschafts- und Lebensstandort gefährdet.” Die fast drei Millionen Kinder und jungen Erwachsenen, die heute in Armut leben, hätten keine Zeit, auf politische Taten der Zukunft zu warten. Die von der Koalition aktuell vorangetriebene Kindergrundsicherung sei zur Bekämpfung der Kinderarmut von herausragender Bedeutung. Auch seien erhebliche Investitionen in Bildung und Jugendhilfe auf den Weg zu bringen. Doch bräuchte es davon unabhängig  bereits heute wirksame Hilfen und die Möglichkeit aller Kinder und Jugendlichen an all dem teilzuhaben, was für ihre Mitschüler*innen und Freund*innen aus wohlhabenderen Familien eine Selbstverständlichkeit ist.

Der Paritätische bekräftigt vor diesem Hintergrund seine Forderung nach einer sofortigen Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung (neu: “Bürgergeld”) um mindestens 200 Euro pro Person und Monat. “Man kann es drehen und wenden wie man will: Es gibt keine armen Kinder, es gibt nur arme Familien und gegen Armut hilft vor allem Geld”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.01.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) lädt zur Teilnahme am Fotowettbewerb „VielfALT“ ein. Gesucht werden Fotografien, die die Vielfalt und Potenziale älterer Menschen in der heutigen Gesellschaft dokumentieren und stereotype Altersbilder hinterfragen.

Der Fotowettbewerb findet im Rahmen des „Programms Altersbilder“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) statt und begleitet zugleich die Erarbeitung des Neunten Altersberichts zum Thema „Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“.

Der Fotowettbewerb wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Fotos können in den folgenden vier Kategorien eingereicht werden: 
•    Das bin ich. Individuell im Alter.
•    Mittendrin. Aktiv und engagiert bis ins hohe Alter.
•    Licht und Schatten. Herausforderungen im Alter.
•    Gemeinsam geht was. Jung und Alt im Austausch.

Teilnahmeschluss ist der 21. Mai 2023. 

Eine unabhängige Jury u. a. aus Mitgliedern der Neunten Altersberichtskommission, des Deutschen Zentrums für Integration und Migration, der Zeitschrift PHOTONEWS, des Berufsverbands FREELENS, des Deutschen Verbands für Fotografie e. V. sowie der BAGSO und des BMFSFJ vergibt Preise in den oben genannten Kategorien im Wert von insgesamt 19.000 Euro. 
Die Erstplatzierten der Kategorien erhalten jeweils 2.000 Euro, die Zweitplatzierten jeweils 1.500 Euro und die Drittplatzierten jeweils 1.000 Euro. Hinzu kommt ein Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro. Er wird im Zuge einer Online-Abstimmung im Anschluss an die Einreichungsphase vergeben. 

Die Preisverleihung findet am 12. September 2023 in Berlin statt. Bundesseniorenministerin Lisa Paus wird die Preisträgerinnen und Preisträger persönlich auszeichnen. Die prämierten und alle weiteren 

eingereichten Fotos werden auf der Wettbewerbsseite und der Webseite zum „Programm Altersbilder“ sichtbar gemacht. Die prämierten Fotos werden zudem im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Programm Altersbilder und zum Neunten Altersbericht eingesetzt.

Alle Informationen und Materialien zum Wettbewerb unter:
www.bagso.de/fotowettbewerb 

Weitere Informationen:
https://www.programm-altersbilder.de/ 
https://www.neunter-altersbericht.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.01.2023

Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/5206) zum „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ der Bundesregierung gestellt. Dieses Paket ist als Anschlussprogramm für die sogenannten Corona-Aufholpakete gedacht, mit denen Kinder und Jugendliche durch verschiedene Unterstützungsangebote besonders gefördert werden sollen. Die Unionsfraktion fragt die Bundesregierung unter anderem nach Förderschwerpunkten, Fördermitteln und Auswahl der Projekte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 45 vom 23.01.2023

Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst) zwar gestiegen. Er ist aber insgesamt noch immer sehr niedrig. Das geht aus der „Sechsten Jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ hervor, der nun als Unterrichtung (20/5340) durch die Bundesregierung vorliegt.

Demnach ist im Bereich der Privatwirtschaft bei den Aufsichtsräten aller in diesem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit 2015 bis 2019 um fünf Prozentpunkte auf 23,6 Prozent zu beobachten. Der Frauenanteil in den Vorständen der Unternehmen stieg kontinuierlich um insgesamt 2,6 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau und lag 2019 bei 8,7 Prozent.

„Im Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes bestand vier Jahre nach Inkrafttreten des FüPoG noch deutlicher Verbesserungsbedarf. Frauen waren in den meisten Dienststellen nach wie vor in Führungspositionen unterrepräsentiert“, schreibt die Regierung. Der Anteil von Frauen an allen Leitungsfunktionen in der gesamten Bundesverwaltung lag demnach 2015 bei 33 Prozent und stieg nach Inkrafttreten des FüPoG 2015 bis 2019 auf 36 Prozent. „Gemessen daran, dass 52 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen waren, war diese Entwicklung nicht zufriedenstellend“, urteilt die Regierung weiter. Für die Bundesverwaltung sei daher im FüPoG II das Ziel vereinbart worden, bis zum Ende des Jahres 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erreichen. In jeder Dienststelle, auf jeder Führungsebene und in jeder Besoldungs- und Entgeltgruppe sollen Frauen dann nicht mehr unterrepräsentiert sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 55 vom 25.01.2023

Nach der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/5210). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Anträge in den vergangenen Jahren gestellt wurden, wie viele Anspruchsberechtigte es gibt und ob es eine Ausweitung der Beratungstätigkeit geben soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 45 vom 23.01.2023

Die Bundesregierung bekräftigt ihr Ziel, die zweiwöchige Partnerfreistellung nach der Geburt eines Kindes zügig umsetzen zu wollen. In einer Antwort (20/5036) auf eine Kleine Anfrage (20/4777) der Unionsfraktion schreibt sie, es sei ihr ein Anliegen, sowohl die Bezugsdauer als auch die Väterbeteiligung an der Elternzeit und am Elterngeld zu steigern. Gerade die frühe Familienphase könne eine weichenstellende Wirkung entfalten und die zweiwöchige Partnerfreistellung einen neuen Anreiz dafür schaffen, dass sich Väter gleich zu Beginn Zeit für die Familie nehmen können und damit Familien in ihrem Wunsch nach einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung unterstützen. „Für die weitere Nutzung von Elternzeit und Elterngeld durch Väter ist auch die Unterstützung auf betrieblicher Ebene eine notwendige Voraussetzung. Daher arbeitet die Bundesregierung mit dem Unternehmensprogramm ‚Erfolgsfaktor Familie‘ gemeinsam mit Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft an einer familienfreundlichen Arbeitswelt und einer Steigerung der Akzeptanz von Elternzeit und Elterngeld“, heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung bekräftigt ferner, auch an der Höhe des Elterngeldes zu arbeiten. Unter Verweis auf den Koalitionsvertrag schreibt sie, die Dynamisierung von Mindest- und Höchstbetrag werde derzeit beraten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 44 vom 23.01.2023

Die Bundesregierung will die Fristen verlängern, innerhalb derer die Länder Bundesmittel zum Ausbau der Kitainfrastruktur abrufen können. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (20/5162) vor.

Aktuell würden Investitionen im Rahmen des laufenden 5. Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ in den quantitativen Kita-Ausbau der Länder gefördert, die bis zum 30. Juni 2022 bewilligt worden sind. Die Gesamtmittel seien nahezu vollständig gebunden. Für die Bauvorhaben seien bereits Mittel in Höhe von mehr als 382 Millionen Euro abgerufen worden (Stand Mitte August 2022). Das bedeute, dass fast 618 Millionen Euro noch nicht abgerufen worden seien, heißt es zur Erläuterung im Gesetzestext. Darin wird auch darauf verwiesen, dass die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Jugend- und Familienministerkonferenz deshalb die Bundesregierung gebeten haben, die Fristen für den Abschluss der Investitionen und für den Mittelabruf gemäß Paragrafen 29 und 30 des Gesetzes über die Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Wege einer Gesetzesänderung zu verlängern und die weiteren Fristen des Gesetzes anzupassen, um das Ziel des vollständigen Abrufs der Mittel zur Errichtung bedarfsgerechter Betreuungsplätze für Kinder zu erreichen.

Damit die Länder und Gemeinden die Aufgaben beim Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter bewältigen können, wird das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) so geändert, dass der Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 sowie der Abruf der Bundesmittel durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt werden können. Außerdem werden darauf aufbauende Fristenregelungen insbesondere für Verwendungsnachweise und für Berichte entsprechend angepasst.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 27 vom 17.01.2023

Erst die Pandemie, dann die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs – zahlreiche Menschen haben das Gefühl, in einer Dauerkrise zu stecken. Das gilt besonders für Mütter. Sie fühlen sich gerade finanziell deutlich stärker belastet als andere Bevölkerungsgruppen, gleichzeitig ist ihr Vertrauen in den Staat auf einen Tiefpunkt gesunken. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Welle der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung – und ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Situation von Familien und insbesondere von Müttern dringend einen höheren Stellenwert in der Politik braucht. Die von der Bundesregierung angekündigte Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung, analysiert Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Die befragten erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Mütter sind deutlich unzufriedener mit dem Krisenmanagement als der Rest der Bevölkerung“, sagt Kohlrausch. Die Politik habe lange ignoriert, dass in der Gesellschaft nicht nur Erwerbsarbeit, sondern auch Sorgearbeit geleistet werden muss – und die bleibe hauptsächlich Sache der Frauen. Für die neue Welle der Befragung, die Kohlrausch zusammen mit den WSI-Forschern Dr. Andreas Hövermann und Dr. Helge Emmler auswertet, wurden im vergangenen November rund 5100 Erwerbstätige und Arbeitsuchende zu ihrer Lebenssituation befragt. Dieselben Personen waren seit Frühjahr 2020 mehrmals interviewt worden, wodurch Veränderungen im Zeitverlauf ersichtlich werden.

Zwar ist der Anteil der Mütter, die sich insgesamt stark belastet fühlen, im Vergleich zum Beginn der Coronakrise gesunken, als Lockdowns und die Schließung von Kitas und Schulen den Alltag prägten. Er lag im November 2022 aber immer noch bei knapp 30 Prozent – und damit höher als bei allen anderen Gruppen. Im Durchschnitt aller Befragten waren es zum gleichen Zeitpunkt rund 22 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Auch in den Bereichen Familie, Arbeit und Finanzen hatten Mütter zuletzt höhere Belastungen als andere Gruppen. Besonders auffällig: 40 Prozent der Mütter berichteten von starken finanziellen Belastungen, im Durchschnitt aller Befragten taten dies 27 Prozent. „Das ist ein Alarmzeichen, denn finanzielle Probleme und Armut insbesondere von Müttern sind ja besonders eng verbunden mit der Armut von Kindern und Jugendlichen“, sagt die Soziologin Kohlrausch. „Es würde zwei wichtige Verbesserungen darstellen, wenn die geplante Kindergrundsicherung erstens bessere Leistungen ermöglicht und zweitens Hürden abräumt, damit Ansprüche auch wirklich wahrgenommen werden können. Bislang scheitern allzu viele Eltern an der Bürokratie. Eine schnelle Umsetzung eines überzeugenden Konzepts könnte auch helfen, das zuletzt erodierte Vertrauen zurückzugewinnen.“

Denn im Laufe des letzten Jahres ist der Anteil der Mütter gestiegen, die der Regierungspolitik misstrauen, zeigt die Erwerbspersonenbefragung: Während im Oktober 2021 gut 16 Prozent von ihnen sagten, sie hätten „überhaupt kein Vertrauen“ in die Bundesregierung, waren es gut ein Jahr später 34 Prozent.

Die aktuellen Daten zeigen auch: Betreuungsausfälle zu kompensieren und die psychosozialen Folgen der Pandemie aufzufangen, bleibt bislang überwiegend eine Aufgabe der Mütter. Mehr Unterstützung durch die Männer erhalten sie offenbar nicht: Die Aufteilung der Sorgearbeit zwischen Müttern und Vätern hat sich in etwa wieder auf dem Niveau von vor der Corona-Pandemie eingependelt. 63 Prozent der Mütter gaben an, den überwiegenden Teil der Kinderbetreuung zu leisten, während es bei den Vätern 6 Prozent waren. „Hier lässt sich also eine Verstetigung der schon vor der Krise sehr ungleichen Verteilung der Sorgearbeit feststellen. Damit wird deutlich, dass die von einigen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen vermutete Egalisierung der Geschlechterverhältnisse während der Pandemie nicht stattgefunden hat“, so Kohlrausch.

Der traditionelle Status Quo in vielen Familien behindere die Erwerbschancen von Frauen ganz erheblich, warnt die WSI-Direktorin. „Daran etwas zu ändern, ist nicht nur Sache der Väter und Mütter. Unternehmen und auch die Politik müssen bessere Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine fairere Aufteilung der Sorgearbeit gelingt“, sagt Kohlrausch. „Hierzu gehört auch, in den Betrieben Maßnahmen für mehr Arbeitszeitsouveränität und Arbeitszeitverkürzung durchzusetzen und einer zunehmenden Verdichtung von Arbeit entgegenzuwirken. Wir müssen bei der Organisation der Erwerbsarbeit die Sorgearbeit mitdenken und nicht umgekehrt.“

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 25.01.2023

Ärmere Familien hatten im Dezember mit weiterhin fast 10 Prozent die höchste Inflationsbelastung zu tragen, einkommensreiche Singles die niedrigste. Das gleiche Muster zeigt sich auch für das gesamte Jahr 2022, für das nun ebenfalls vollständige Daten vorliegen. Mit dem Rückgang der Inflation für den Durchschnitt aller Haushalte von 10 Prozent im November auf 8,6 Prozent im Dezember hat sich immerhin die soziale Schere, also der Abstand zwischen den höchsten und den niedrigsten haushaltsspezifischen Inflationsraten, wieder etwas verkleinert. Gemessen an den für sie jeweils repräsentativen Warenkörben lag die Teuerungsrate bei Familien mit niedrigen Einkommen im Dezember bei 9,8 Prozent gegenüber 7,1 Prozent bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen. Die Differenz betrug damit 2,7 Prozentpunkte, nach 3,5 Prozentpunkten im November. Am Rückgang der Spreizung hatte die staatliche Übernahme der Abschlagszahlung für Erdgas und Fernwärme einen erheblichen Anteil. Zudem wirkten sich sinkende Rohölpreise und eine etwas abgeschwächte Teuerung bei den Kosten für Lebensmitteln aus. Denn Haushaltsenergie und Nahrungsmittel als Güter des Grundbedarfs machen bei den Einkäufen von Haushalten mit niedrigen bis mittleren Einkommen einen größeren Anteil aus als bei wohlhabenden, die Preisentwicklung dort trieb auch im Dezember die Teuerungsraten je nach Einkommen auseinander, aber weniger stark als zuvor. Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.*

Die zweithöchste Inflationsbelastung trugen im Dezember mit 9,5 Prozent wie in den Vormonaten Alleinlebende mit niedrigen Einkommen. Auch Alleinerziehende und Familien mit jeweils mittleren Einkommen hatten mit 9,1 Prozent bzw. 9,0 Prozent überdurchschnittliche Teuerungsraten zu verkraften, während Paarhaushalte ohne Kinder sowie Alleinlebende mit jeweils mittleren Einkommen mit 8,7 bzw. 8,6 Prozent nahe am bzw. im allgemeinen Durchschnitt lagen. Alleinlebende und Familien mit jeweils höheren Einkommen wiesen eine leicht unterdurchschnittliche Rate von 8,4 bzw. 8,5 Prozent auf (siehe auch die Informationen zur Methode unten und Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

„Die Entwicklung im Dezember zeigt, dass die von der Bundesregierung umgesetzten Preisbremsen wirksam sind und bislang auch sozial positive Effekte zeigen. Allerdings haben sie die soziale Schere bei der Teuerung nur etwas verkleinern können, beileibe nicht schließen“, analysieren Dr. Silke Tober und Prof. Dr. Sebastian Dullien, Autorin und Autor des Inflationsmonitors. Das zeige sich auch beim Blick auf die Teuerungsraten im Gesamtjahr: Die preislichen Entlastungsmaßnahmen verringerten die Inflation 2022 durchschnittlich durchaus spürbar um 1,0 Prozentpunkte. Dabei fiel die Entlastung für einkommensstarke Alleinlebende und einkommensstarke Familien mit 0,6 Prozentpunkten geringer aus als für einkommensschwache Familien (1,0 Prozentpunkte) und einkommensschwache Singles (1,1 Prozentpunkte). Trotzdem hatten wohlhabende Haushalte auch im Gesamtjahr eine merklich geringere Teuerungsrate zu verzeichnen als ärmere.

So waren es mit Blick auf 2022 insgesamt wiederum Familien mit geringem Einkommen, die mit 8,8 Prozent die höchste Teuerungsrate verzeichneten – ein knapper Prozentpunkt mehr als die allgemeine Inflation von 7,9 Prozent. Dagegen war die Inflation für einkommensstarke Alleinlebende mit 6,6 Prozent unter allen Haushalten am geringsten. Überdurchschnittlich fiel 2022 auch die Inflationsrate für Alleinerziehende mit mittlerem Einkommen aus (8,2 Prozent) sowie für Familien mit mittleren und für Alleinlebende mit niedrigen Einkommen (jeweils 8,1 Prozent) aus und geringfügig auch für kinderlose Paarhaushalte und mittleren Einkommen (8,0 Prozent; siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version).

Das Problem, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen aktuell auch besonders hohe Inflationsbelastungen tragen, wird dadurch verschärft, dass vor allem Ärmere grundsätzlich besonders unter starker Teuerung leiden, unterstreichen Dullien und Tober: Die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen. Zudem besitzen diese Haushalte kaum Spielräume, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Deutliche Inflationsunterschiede zwischen Arm und Reich im Jahr 2022. IMK Policy Brief Nr. 144, Januar 2023.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.01.2023

Von der Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro dürften über sechs Millionen Beschäftigte profitiert haben. Beim Großteil von ihnen hat sich dadurch nicht nur der Stundenlohn verbessert, auch ihre monatlichen Gehälter sind im Schnitt deutlich gestiegen, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Arbeitgeber haben also überwiegend auf die Erhöhung nicht etwa mit Arbeitszeitreduzierungen reagiert, wovor im Vorfeld manche Gegner gewarnt hatten. „Es ist daher damit zu rechnen, dass Millionen Beschäftigte durch die Mindestlohnerhöhung mehr Geld zur Verfügung haben“, schreibt Studienautor Dr. Toralf Pusch. Das stelle für die Betroffenen gerade in Zeiten hoher Inflation eine wichtige Hilfe dar und dürfte auch zur Stabilisierung des gesamtwirtschaftlichen Konsums in der Krise beitragen. Die Untersuchung erscheint heute in der Fachzeitschrift „Wirtschaftsdienst“.*

Der Mindestlohn wurde zum 1. Oktober auf zwölf Euro erhöht. Laut Pusch hat sich das direkt auf – je nach Datenbasis – 6,2 bis 6,6 Millionen Beschäftigte ausgewirkt. Den mitunter geäußerten Einwand, die positiven Auswirkungen auf die Stundenlöhne würden durch Arbeitszeitverkürzungen konterkariert, hält der WSI-Arbeitsmarktexperte auf Basis neuer Befragungsdaten für unbegründet. Sie zeigen, dass der höhere Mindestlohn den betroffenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ein Plus von durchschnittlich über 100 Euro pro Monat beschert hat. Bei Minijobbenden mit vergleichsweise geringer Stundenzahl war der Zuwachs niedriger.

Pusch hat für seine Untersuchung Daten der jüngsten Welle der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet, an der im November 2022 über 5100 Personen teilgenommen haben. Die Befragten bilden die Erwerbstätigen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Diejenigen Befragten, deren Stundenlohn infolge der neuen gesetzlichen Untergrenze gestiegen ist, sollten angeben, ob das auch auf ihr Monatsgehalt zutrifft. Bei rund vier Fünfteln war das der Fall. Diese gut 300 Personen wurden zusätzlich nach der Spanne der monatlichen Gehaltserhöhung gefragt. Das Ergebnis: Bei 19 Prozent von ihnen waren es mehr als 200 Euro, bei 21 Prozent zwischen 100 und 200 Euro, bei 38 Prozent zwischen 50 und 100 Euro und bei 22 Prozent weniger als 50 Euro (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Aus diesen und weiteren Angaben hat der WSI-Forscher näherungsweise die durchschnittlichen Gehaltssteigerungen für verschiedene Beschäftigungsformen berechnet. Demnach haben sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte infolge der Mindestlohnerhöhung im Schnitt monatlich 155 Euro mehr verdient, sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte 104 Euro und geringfügig Beschäftigte immerhin noch 59 Euro (Abbildung 2 in der pdf-Version).

Die Teilnehmenden der Erwerbspersonenbefragung wurden auch gefragt, ob ihnen im persönlichen Umfeld Fälle bekannt sind, in denen der Mindestlohn nicht gezahlt wird, was immerhin acht Prozent bejahten. „Mindestlohnumgehungen sind also offensichtlich weiterhin ein Problem, dem die Behörden durch bessere Kontrollen nachgehen müssen“, sagt Pusch. Die Größenordnung der Verstöße lasse sich daraus aber nicht abschätzen, so der Ökonom. Als Annäherung an die Frage nach dem Umfang der Umgehungen hat der Experte die Entwicklung der Monatsgehälter im Mindestlohnbereich zwischen 2013 und 2018 rekonstruiert, da für diesen Zeitraum Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen. Den Berechnungen zufolge sind diese Gehälter in nur fünf Jahren preisbereinigt um durchschnittlich 18,7 Prozent gestiegen – ein weiteres Indiz dafür, dass der Mindestlohn bei den meisten betroffenen Beschäftigten ankommt. Mit weit verbreiteten Arbeitszeitverkürzungen und umfangreichen Umgehungen sei dieses deutliche Plus jedenfalls nicht vereinbar, erklärt der WSI-Wissenschaftler.

Puschs Fazit: Alles in allem sei davon auszugehen, dass Millionen Geringverdienende dank der Mindestlohnanhebung mehr Geld zur Verfügung haben. „Der Mindestlohn kann daher neben den positiven Einkommenseffekten auch einen Beitrag zur Stabilisierung des Konsums in einer wirtschaftlich fragilen Zeit leisten.“

12 Euro Mindestlohn: Millionen Beschäftigte bekommen mehr Geld. Wirtschaftsdienst, Ausgabe 1, Januar 2023.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.01.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der AWO Bundesverband hat zum Jahresbeginn den Vorsitz in der Frauenhauskoordinierung für die Jahre 2023 und 2024 übernommen und verstärkt damit seine Aktivitäten zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und im häuslichen Umfeld. Mit besonderem Nachdruck setzt sich die AWO für das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder ein. Eine gut erreichbare, zugängliche und bedarfsgerechte Infrastruktur mit Fachberatungsstellen bei geschlechtsspezifischer Gewalt, Frauenhäusern, Notrufen und Interventionsstellen ist dafür eine grundsätzliche Voraussetzung.

Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Der Gewaltschutz für Frauen darf auch in Krisenzeiten nicht von der politischen Agenda verschwinden und es gibt einige Baustellen. Ob eine Betroffene im Ernstfall Schutz und Unterbringung bekommen kann, hängt nach wie vor davon ab, wo in Deutschland sie sich befindet – die Infrastruktur als löchrig zu bezeichnen, ist noch wohlwollend ausgedrückt. Dabei ist die so genannte Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Kindern in Deutschland seit fünf Jahren geltendes Recht. Hier werden wir gemeinsam mit den Partner-Verbänden die Politik weiter in die Pflicht nehmen.“

In 2021 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 143.016 Fälle von Partnerschaftsgewalt erfasst. Die Opfer sind zu fast 80% weiblich. Die Gewalttaten werden von Partnern, Ehepartnern oder Ex-Partnern verübt. Für viele Frauen ist das eigene Zuhause weiterhin der gefährlichste Ort und insbesondere Schwangerschaft und Geburt eines Kindes oder die Trennung vom Partner können Bedrohungen, Stalking, Körperverletzung bis zum Mord verstärken. 2021 wurden 113 Femizide nachweislich durch (Ex-)Partner begangen.

Die Frauenhauskoordinierung setzt sich für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und für die Verbesserung der Hilfen für misshandelte Frauen und deren Kinder ein. Die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und die besonderen Gewaltdynamiken in (Ex-)Partnerschaften ist dabei ein wichtiger Auftrag. Die AWO hat ihre Forderungen an die Politik zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen konkretisiert, um sich in die Debatte einzubringen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.01.2023

Die weltweit größte Nothilfe- und Entwicklungshilfeorganisation Oxfam testiert in ihrem Ungleichheits-Bericht die zunehmenden globalen Verwerfungen und ungerechten Entwicklungen zwischen arm und reich: Reichtum und Einkommen sind in Deutschland und weltweit immer ungleicher verteilt. Die AWO sieht sich angesichts der anhaltenden Polarisierung unserer Gesellschaft in ihrer Forderung bestätigt, Umverteilung zu organisieren und dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes gerecht zu werden. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Corona-Pandemie und Energiepreiskrise haben gezeigt, dass viele Unternehmen in sehr starkem Maße von plötzlich auftretenden Krisen profitieren. Wenn ganze Gesellschaften durch solche Krisen vor Zerreißproben gestellt werden, aber Unternehmen durch sie ohne eigene Leistung Milliardengewinne einfahren, dann ist es nur gerecht, dass auch alle von diesen Zufallsgewinnen profitieren: Unsere Solidargemeinschaft muss in angemessener Weise an diesen Gewinnen beteiligt werden. So könnten zum Beispiel notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur finanziert werden, ohne dass zusätzliche Schulden aufgenommen werden müssen, deren Last zukünftige Generationen tragen.“

Zudem fordert die AWO, dass endlich eine gesellschaftliche Debatte über die Weitergabe von Privilegien geführt werden müsse, bei der auch die Themen Vermögensteuer und Erbschaften keine Tabus mehr sein dürfen. „Denn“, so Michael Groß abschließend, „nur wenn wir endlich die Ausnahmen vom Leistungsprinzip in unserer Gesellschaft erkennen und systematisch abbauen, können wir das Versprechen der sozialen Marktwirtschaft vom Wohlstand für alle einlösen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.01.2023

Beim gestrigen AWO-Neujahrsempfang nahm die Arbeiterwohlfahrt nicht nur das kommende Jahr in den Blick, sondern warf mit der Verleihung des Lotte-Lemke-Engagementpreises 2023 auch ein Scheinwerferlicht auf die Bedeutung der Engagementlandschaft insbesondere in Krisenzeiten. Gleich drei Projekte wurden in diesem Jahr mit dem Ehrenamtspreis der AWO geehrt.

„Es ist heute wieder wichtiger denn je, sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt einzusetzen“, kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Die Gewinner*innen des Lotte-Lemke-Engagementpreis stellen eindrücklich unter Beweis, dass genau das auf unterschiedlichste Art und Weise möglich ist.“ „Unser Dank gilt ausdrücklich allen Menschen, die sich tagtäglich für andere engagieren – egal ob weltweit, im ganzen Land, regional oder direkt vor Ort“, ergänzt AWO-Präsident Michael Groß.

In der Kategorie „Engagement unterstützt Wirksamkeit“ gewann das „Café Courage“ der AWO Saarland, das an zwei Standorten in Wandern und Dillingen Menschen mit Beeinträchtigungen beim Übergang ins selbstbestimmte Wohnen begleitet. In der Kategorie „Engagement fördert Innovation“ wurden die „Mo.Ki-Patenschaften“ der AWO Niederrhein ausgezeichnet. Das Projekt wurde nominiert für sein innovatives Konzept zur frühkindlichen Betreuung von Familien mit Unterstützungsbedarf. Die Kategorie „Engagement stärkt Demokratie“ konnte schließlich der Bürgerpark Kopernikus in Rudolstadt für sich entscheiden. Rund 20 Ehrenamtliche schaffen hier gemeinschaftlich einen öffentlichen Raum, an dem alle willkommen sind und der das soziale Miteinander stärkt.

Alle Gewinner*innen erhalten ein Preisgeld von je 2.000€ zur Weiterentwicklung ihres Projekts. Weitere Informationen zu den Gewinner*innen und Bildmaterial finden Sie ab sofort unter https://awo.org/lotte-lemke-engagementpreis-2023.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.01.2023

Der Deutsche Familienverband (DFV) bewertet das von Bundesbauministerin Geywitz angekündigte Vorhaben kritisch und fordert ein Baukindergeld II.

Die im Raum stehende Nachfolgeregelung für das Baukindergeld ist nach Auffassung des Deutschen Familienverbandes wenig förderlich. „Zinsgünstige Kredite sind eine annehmbare Hilfe, doch im Vergleich zum Baukindergeld-Programm der Vorgängerregierung ist die neue Wohneigentumsförderung nur spärlich ausgestaltet“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh.

Mit einem Fördervolumen von 350 Millionen Euro pro Jahr liegt die geplante Bauförderung weit unter den rund 10 Milliarden Euro des Baukindergeldes. Unterstützt werden soll außerdem nur der Neubau, nicht der Erwerb von Bestandsimmobilien. Von der neuen Wohneigentumsförderung würden vergleichsweise wenige Familien profitieren.

„Eigener Wohnraum sollte für so viele Familien wie möglich realisierbar sein. Die eigenen vier Wände sind oft die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu wohnen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen“, so Klaus Zeh. „Da mit der Familiengröße der ‚Platzverbrauch’ pro Kopf sinkt, sind Häuser zudem vergleichsweise effizient genutzte Wohnfläche.“

Erfolgsgeschichte Baukindergeld

Laut Evaluierung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat das Baukindergeld allein in den ersten zwei Jahren rund 175.000 Familien unterstützt. Etwa 3,7 Milliarden Euro Fördergelder gingen damit einher. Der Anteil an Familien mit einem Haushaltseinkommen bis zu 60.000 Euro betrug 75 Prozent. Das Baukindergeld wirkte außerdem positiv über den eigentlichen Eigentumserwerb hinaus wie z.B. durch die Aufwertung von Immobilien auf dem Land oder das Freimachen von günstigerem Mietwohnraum.

„Bei einer neuen Bauförderung muss die Bundesregierung an die Erfolgsgeschichte des Baukindergeldes anknüpfen. Der Deutsche Familienverband plädiert für ein Baukindergeld II mit Direktzahlungen gestaffelt pro Kind und zinsvergünstigten Krediten“, sagt der Verbandspräsident. Zu einer echten Wohneigentumsförderung gehöre außerdem die Senkung der Grunderwerbsteuer, die den Erwerb von Wohneigentum unnötig verteuert.

Eine Reform der Grunderwerbsteuer wurde bereits in der letzten Legislaturperiode versprochen, aber nie umgesetzt.

Weitere Informationen

Für einen Familien-Freibetrag in der Grunderwerbsteuer

Familienwohnen: Eine drängende soziale Herausforderung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.01.2023

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) unterstützt die Forderung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nach der Regelung eines Wiederaufnahmeverfahrens zum Ausgleich von unberücksichtigten Rentenanrechten nach Scheidung.

Frauen leiden besonders oft unter Altersarmut. Der gender pension gap – die geschlechtsspezifische Rentenlücke bei den eigenen Alterssicherungseinkommen zwischen Frauen und Männern – beträgt in Deutschland schätzungsweise rund 40 Prozent und betrifft auch geschiedene Frauen. Eigentlich soll der Versorgungsausgleich Frauen, die während der Ehe nicht oder nur teilerwerbstätig waren, vor Altersarmut im Fall einer Scheidung schützen. Denn beim Versorgungsausgleich werden die Renten- und Versorgungsansprüche aus der Ehezeit zwischen beiden Partner*innen gleichmäßig aufgeteilt. Soweit die Theorie – die Praxis sieht dann anders aus, wenn die Anrechte des erwerbstätigen Partners versehentlich oder absichtlich im Versorgungsausgleichsverfahren nicht ausgeglichen werden. Ein nachträglicher Ausgleich ist nicht möglich. Die seit Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes im Jahr 2009 fehlende Möglichkeit, vergessene Anrechte nachträglich zum Ausgleich zu bringen, trifft vor allem Frauen, denn sie sind infolge einer herkömmlichen Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit während der Ehe ganz überwiegend die Empfängerinnen von Versorgungsanrechten im Versorgungsausgleich.

Der djb unterstützt daher die Initiative des DAV zur gesetzlichen Regelung eines besonderen Wiederaufnahmeverfahrens bei vergessenen Anrechten. „Wer die gerechte Aufteilung der – letztlich durch gemeinsame, aber eben arbeitsteilige Anstrengungen – während der Ehe erworbenen Rentenanrechte ernst nimmt, kann nicht damit einverstanden sein, dass ein fehlendes Restitutionsrecht sich derart zu Lasten geschiedener Frauen auswirkt“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. Der Gesetzgeber hat sich aus fiskalischen Gründen dafür entschieden, dass im Verfahren über den Versorgungsausgleich nicht zwingend Rechtsanwält*innen eingeschaltet werden müssen, die auf die sorgfältige Klärung der Anrechte achten könnten. Er sollte deshalb jetzt zur Fehlerbeseitigung ein gut funktionierendes Instrumentarium zur Verfügung stellen. Das kann dazu beitragen, dass geschiedene Ehefrauen zur Sicherung ihrer Existenz nicht auf steuerfinanzierte Transferleistungen angewiesen sind, während der nicht bedürftige Ex-Partner, der von der einstigen Arbeitsteilung auch mit Blick auf die erworbenen Anrechte profitiert, diese dauerhaft zu Unrecht für sich behalten kann.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 18.01.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die „EU-Verordnung zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ die geplanten Maßnahmen als wichtigen Schritt für mehr Kinderschutz im Internet. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Anbietende digitaler Dienste stärker in die Verantwortung genommen werden, um für Kinder sichere digitale Umgebungen zu schaffen. Die allermeisten Meldungen über sexuelle Gewalt gegen Kinder im Internet stammen von einigen wenigen Anbietenden, während etliche Anbietende gar keine Maßnahmen ergreifen. Dieser Befund und das gleichzeitig exponentiell wachsende Ausmaß der sexuellen Ausbeutung und der sexuellen Gewalt gegen Kinder im Internet zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen und es deshalb einen soliden Rechtsrahmen braucht.

„Alle Plattformbetreibenden und Anbietenden von Apps stehen in der Verantwortung, ihre Strategien, Produkte und Voreinstellungen auch im Sinne eines effektiven Kinderschutzes auszurichten und so einen Beitrag für sichere digitale Umgebungen für Kinder zu befördern. Sexueller Gewalt und ihre Anbahnung gegenüber Kindern muss umfassend Einhalt geboten werden. Alle Anbietenden sollten ausnahmslos ihren Beitrag dazu leisten, dass sexuelle Gewalt nicht in ihren Angeboten befördert wird. Neben einer umfassenden Vorsorge kann dazu auch gehören, dabei mitzuwirken, dass Missbrauchsmaterial aufgedeckt und gemeldet sowie der Zugang dazu unterbunden wird. Damit diese wichtige und auch sehr sensible Arbeit nachvollziehbar und mit möglichst geringen Eingriffen in Grund- und Menschenrechte stattfinden kann, bedarf es einer rechtlichen Grundlage der Europäischen Union. Wir müssen endlich aufhören, Freiheit im Netz und Schutz von Kindern gegeneinander auszuspielen – gute Netzpolitik muss beides gleichermaßen absichern, will sie nicht hinter Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückfallen, die selbstverständlich auch im digitalen Raum Gültigkeit hat“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die virale Verbreitung von Material über sexuelle Gewalt gegen Kinder hat sich enorm weiterentwickelt. So wurden bereits im Jahr 2019 in Europa etwa drei Millionen Bilder und Videos von sexueller Gewalt an Kindern gemeldet. Der Missbrauch und dessen Fortsetzung durch die Existenz der Bild- und Videomaterialien erschwert es diesen Kindern, die Taten zu verarbeiten sowie möglichst unbeschwert und so gesund wie möglich weiter aufzuwachsen.

Bereits im November letzten Jahres hatte ein breites Bündnis von 77 nationalen und internationalen Verbänden und Organisationen die Europäische Union dazu aufgerufen, ihr Versprechen einzuhalten, das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen. Der Offene Brief „Civil Society and Child Rights Organisations Call to Action: We must make the Internet a Safe Place for Children“ mit allen unterzeichnenden Verbänden und Organisationen kann unter www.dkhw.de/OffenerBriefEU-EN in der englischen und unter www.dkhw.de/OffenerBriefEU-DE in der deutschen Version heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.01.2023

„Schluss mit der Einfalt – es lebe die Vielfalt!” ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2023. Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung des Themas „Spiel und Inklusion“ aufmerksam machen. Dabei wird Inklusion als das Recht auf Teilhabe aller Menschen und insbesondere aller Kinder unabhängig von körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie kulturellen oder sozioökonomischen Hintergründen angesehen. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2023 teilzunehmen und darüber hinaus für eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen insbesondere für die gesellschaftliche Inklusion von Kindern einzutreten. 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist dies aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes mehr als überfällig.

 

„Für Kinder ist gemeinsames Spielen die natürlichste Sache der Welt – und sie haben nach den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention auch ein Recht darauf. Inklusion zu gestalten, bedeutet für uns, Räume und Spielgelegenheiten zu schaffen, in denen die Teilhabe aller Kinder unabhängig von sozioökonomischen Hintergründen, Nationalität, Kultur, Alter, Geschlecht und persönlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten stattfindet. Wir müssen also auch beim Spielen die Voraussetzungen dafür schaffen, jedem Kind gerecht zu werden. Barrieren können räumlicher, sprachlicher, informativer und finanzieller Natur sein. Um inklusives Spiel zu ermöglichen, sollten Spielräume so gestaltet sein, dass sie auf vielfältige Art und Weise von möglichst allen Kindern entsprechend ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse erreicht und genutzt werden können. Insbesondere für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen sind klassische Spielplätze häufig nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar – hier bedarf es eines generellen Umdenkens in der Planung und deutlich mehr Investitionen als bisher, sowohl bei Neubau als auch im Bestand“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Darüber hinaus dürfen ältere Kinder und Jugendliche bei der Planung von Spielräumen nicht länger ausgegrenzt werden – Kommunen müssen sich mehr Gedanken um jugendgerechte Aufenthaltsorte machen. Und auch die Konzentration vieler ärmerer Kinder in einem Stadtteil ist für die Kommunen eine Herausforderung und muss beachtet werden. Wichtig ist zudem, dass Kinder Aspekte ihrer Identität und die Vielfalt der Menschen im Spielzeug wiederfinden, wie zum Beispiel bei verschiedenen Hautfarbentönen zum Malen, Puppen mit Hilfsmitteln wie Brillen, Hör- und Gehhilfen oder der Darstellung von Personen, die nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuzuordnen sind“, so Hofmann weiter.

 

Der Weltspieltag 2023 wird deutschlandweit zum 16. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Aktion selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.weltspieltag.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.01.2023

Nach fast drei Jahren Pandemie sieht der Berliner Beirat für Familienfragen noch Handlungsbedarf bei der Unterstützung von Familien und hat auf seiner letzten Sitzung eine Stellungnahme mit Anregungen für Politik und Verwaltung beschlossen.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen:

„Wir müssen feststellen, dass wir weiterhin in krisenhaften Zeiten leben und sich die Gesellschaft besser darauf einstellen muss. Viele Familien konnten sich noch nicht von der Pandemiezeit, wo sie Mehrfachbelastungen ausgesetzt waren, erholen. Unterstützung muss zum Beispiel gezielter bei den Familien ankommen, Familienangebote müssen in den Wohngebieten gestärkt und der Austausch untereinander verbessert werden.

Der Familienbeirat hat nun eine Stellungnahme beschlossen: Er will Familien stärken und in Krisenzeiten besser absichern.“

Stellungnahme des Berliner Beirats für Familienfragen

Lehren aus der Corona-Pandemie ziehen: Familien stärken und in Krisenzeiten gut absichern

Die Pandemie hat besonders Familien viel abverlangt. Sie wurden in der Pandemie größtenteils allein gelassen. Durch die Schließungen bzw. Einschränkungen der Kindertagesbetreuungen, Schulen, Freizeiteinrichtungen sowie der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und ambulanter Pflegedienste, usw. waren sie großen Mehrfachbelastungen ausgesetzt. Homeoffice mit zeitgleicher Kinderbetreuung und Homeschooling, finanzielle Sorgen aufgrund von Verdienstausfall, weitreichender Verzicht auf soziale Kontakte (kein Besuch der Großeltern sowie der Freundinnen und Freunde, keine Geburtstagsfeiern, kein Training in Sportvereinen usw.) und Sorgen vor Ansteckungen überforderte die Familien, Kinder und Jugendlichen.

Viele Probleme zeigten sich verstärkt wie unter einem Brennglas: beengte Wohnverhältnisse, knapp bemessene Personaldecken in Kitas und Schulen, ungleiche Bildungschancen in Abhängigkeit vom Elternhaus, fehlende Digitalisierung vor allem in den Schulen, wenig Flexibilität der Verwaltung, Schutz des Kindeswohls vor körperlicher und psychischer Gewalt, mangelnde Unterstützung pflegender Angehöriger sowie von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen usw.

Die Pandemie hinterlässt bis heute weitreichende Spuren. Sie hat strukturelle Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft verschärft. Die Wirkungen der staatlichen Rettungsschirme sind ungleich verteilt, die Hilfesysteme erreichen die Betroffenen oft nicht und Unterstützungsprogramme laufen aus. Bis heute fehlen valide Daten für Deutschland wie groß die Belastungen für Kinder, Jugendliche und Familien tatsächlich waren bzw. wie sich ihre Auswirkungen nun zeigen. Es gilt, aus dieser Zeit Lehren zu ziehen, Verbesserungen anzustreben und umzusetzen.

Nach fast drei Jahren Pandemie sieht der Berliner Beirat für Familienfragen vor allem in folgenden Bereichen Handlungsbedarf:

  • Datenlage verbessern: Für Deutschland gibt es keine Kompetenzmessungen bei Schülerinnen und Schülern, die herangezogen werden hätten können, um die Auswirkungen der Schulschließungen auf Bildungschancen abzuschätzen. Hier musste die Wissenschaft überwiegend auf Daten aus dem Ausland zurückgreifen. Es müssen auch in Deutschland verlässliche und aussagekräftige Daten erfasst werden. Nur so können Ausgleichsprogramme und -maßnahmen zielgerichtet und effektiv ausgestaltet werden.
  • Zielgerichtete, niedrigschwellige Unterstützung: Unterstützungsmaßnahmen waren und sind nicht immer zielgerichtet. Oft sind sie zudem mit einem zu hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Die komplizierten Regelungen und Antragsverfahren belasten die Betroffenen und die Verwaltung zusätzlich. Die Unterstützungen kommen daher oft nicht bei denen an, die sie am dringendsten benötigen. Maßnahmen müssen zielgerichtet, niedrigschwellig, kurzfristig umsetzbar und ohne langwierige Beantragung und Bürokratie gestaltet sein. Die Angebote des Programms „Stark trotz Corona“ sind weiterhin notwendig. Grundsätzlich sollte jede Maßnahme evaluiert werden, um ihre Wirkung anpassen und erhöhen zu können. Familien brauchen längerfristige Unterstützung. Die Beseitigung der Familienarmut bleibt drängendes Thema.
  • Verwaltung krisenfest machen: Die Verwaltung muss krisenfest organisiert und entsprechend strukturell verändert werden. Sie muss in die Lage versetzt werden kurzfristig reagieren zu können und Hilfeleistungen auch in Krisenzeiten zeitnah und kontinuierlich zu gewähren. Ämter müssen vor allem in Krisenzeiten leicht erreichbar sein und dürfen nicht geschlossen werden.
  • keine Schließungen und Personaldecken aufstocken: Kitas und Schulen, Sport-, Jugendfreizeit- und Familieneinrichtungen dürfen nicht wieder geschlossen werden. Auch dafür braucht es strukturelle Änderungen. Schon jenseits des Krisenmodus zeigt sich, dass die personelle Ausstattung oftmals keine verlässliche Betreuung ermöglicht. Notbetreuung und Gruppenschließungen, z. B. aufgrund von Erkrankungen der Erziehungskräfte, stellen Eltern, Kinder und das Personal in Kitas und Betreuungseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen.
  • Familienangebote weiterentwickeln: Niedrigschwellige Angebote zur Beratung und Begleitung von Familien sollten ausgebaut, gestärkt, dauerhaft gesichert und besser bekannt gemacht werden. Familien benötigen mehr Vertrauens- und Ansprechpersonen. Es fehlen z. B. Anlaufstellen für Familien mit Migrationshintergrund. Soziale Kontakte im Sozialraum, insbesondere für Familien in prekären Lebenslagen, sollten gefördert werden. Dies muss bei der Erarbeitung der Qualitätsanforderungen für die Angebote der Berliner Familienförderung im Rahmen des Berliner Familienfördergesetzes bedacht werden.
  • Familien besser erreichen: Der Kontakt zu Familien muss verbessert werden, um zielgerichtet unterstützen zu können. Die Jugend- und Gesundheitsdienste sollten daher nicht nur Erstbesuche, sondern Regelbesuche durchführen. Diese Ämter müssen dafür besser ausgestattet werden.
  • Kinder- und Jugendhilfe stärken: Die Kinder- und Jugendhilfe, die Erziehungs- und Familienberatungen sowie psychosoziale Angebote bieten wichtige Unterstützung. Sie sollten daher gestärkt und ihre Angebote ausgebaut werden. Bei den Regionalen Sozialen Diensten (RSD) und den Erziehungs- und Familienberatungen sollte die Coronasituation bei den anamnestischen Erhebungen regelhaft erfragt werden.
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Angebote ausbauen: Die Versorgungslücken und Wartezeiten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind noch größer bzw. länger geworden. Dieses Defizit muss dringend behoben werden. Der gewachsene Bedarf an therapeutischen Einrichtungen und Fachkräften muss berücksichtigt werden.
  • Schulen digitalisieren: Die Digitalisierung der Schulen muss zügig umgesetzt werden. Alle Schulen müssen mit WLAN und die Lehrkräfte entsprechend mit PCs, Laptops oder Tablets ausgestattet und geschult werden. Alle Schulkinder müssen auch von zu Hause Zugang zum Internet sowie einen PC, Laptop oder Tablet für eine gleiche Bildungsteilhabe nutzen können.
  • Aufholen nach Corona: Es sind weitere gezielte Angebote vor allem für Kinder und Jugendliche nötig, um die negativen Folgen und Verluste aus der Lockdown-Zeit auszugleichen und aufzuholen. Dies betrifft vor allem den Ausfall von Schul- und Schwimmunterricht, Schuleingangsuntersuchungen, Praktika und Ausbildungen, Lernangebote für benachteiligte Kinder, Angebote in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der vorhandene Bewegungsmangel. Den Kindern und Jugendlichen muss mehr Zeit gegeben werden, um die Lernrückstände nachzuholen. Die Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen sollten für die gezielte Unterstützung der Kinder aufbereitet werden.

Der Austausch mit den Familien muss gefördert werden. Der Berliner Beirat für Familienfragen führt daher Familienforen durch. Er kommt dadurch niedrigschwellig mit Familien zu unterschiedlichen Themen ins Gespräch, bereitet die Ergebnisse auf, veröffentlicht sie und gibt sie an Politik und Verwaltung weiter.

Informationen zu den im letzten Jahr durchgeführten Familienforen des Berliner Beirats für Familienfragen sind auf der Webseite eingestellt.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 20.01.2023

Der Vorsitzende des Familienbeirats, Kazım Erdoğan, findet die Stigmatisierung bestimmter Gruppen im Rahmen der  Diskussion zu den Randalen einiger Jugendlicher in der  Silvesternacht in Berlin-Neukölln nicht angebracht und will  das Wir-Gefühl stärken.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für  Familienfragen:

„Wir müssen bei der Auswertung der Krawalle nach vorne schauen und dürfen dabei nicht bestimmte Gruppen  stigmatisieren. Fast alle der beteiligten jungen Menschen sind schließlich in Berlin geboren, haben hier die Schule besucht  und sind in dieser Stadt sozialisiert. Der Beirat unterstützt die  Einleitung präventiver Maßnahmen gegen Jugendgewalt. Konkret schlage ich Folgendes vor:

  • Ausbau von Beratungsangeboten für Familien, insbesondere für Familien, die sich in prekären sozialen  Situationen befinden (bei Bedarf mehrsprachig und auch speziell für Männer)
  • Ausweitung von Beratungsangeboten an Orten, wo sich Familien aufhalten: z. B. aufsuchende Arbeit in den Wohngebieten, in den Familienzentren und Unterkünften für Geflüchtete
  • mehr Väterarbeit in den Berliner Familienzentren
  • mehr Angebote für Jugendliche
  • Ausbau und Unterstützung von gemeinschaftsbildenden und identitätsstiftenden Maßnahmen innerhalb verschiedener Communitys, die der Verbesserung der Kommunikation und dem  Verständnis füreinander sowie der Hilfe zur Selbsthilfe dienen.

Der Familienbeirat ist bereit an dem Prozess mitzuwirken. Wir wollen dabei mit den Eltern mehr ins Gespräch kommen.“

Der Berliner Beirat für Familienfragen hat im letzten Jahr seine Reihe der Familienforen wieder aufgenommen und führt Gesprächsrunden mit Familien durch. Er möchte von den Familien in Berlin wissen: Wo drückt der Schuh? Welche  Unterstützung benötigen Familien? Was hilft ihnen? Was  wünschen sich Berliner Familien? Und was erwarten sie von  der Berliner Politik?

Informationen zu den im letzten Jahr durchgeführten  Familienforen des Berliner Beirats für Familienfragen sind auf  der Webseite eingestellt. 

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 13.01.2023

Die Verbände kritisieren das derzeitige Ernährungssystem als ungesund, unsozial und umweltschädlich.

Um eine gesunde und ökologische Ernährung für alle Menschen sicherzustellen, fordern der Paritätische Gesamtverband und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weniger Pestizideinsätze bei der Lebensmittelproduktion, mehr Geld für arme Menschen für eine gesunde Ernährung und den Umbau der Tierhaltung. Anlässlich der Internationalen Grünen Woche betonen beide Verbände, dass das derzeitige Ernährungssystem ungesund, unsozial und umweltschädlich sei. “Es braucht eine Ernährungswende, die sich an der Gesundheit, sozialer Gerechtigkeit und dem Schutz der Umwelt orientiert”, so die Verbände.

Konkret fordern die Organisationen die Bundesregierung auf, den Pestizideinsatz zu halbieren und die Sozialleistung wie das Bürgergeld deutlich zu erhöhen. Zusätzlich muss die Regierung durch eine angemessene Finanzierung sicherstellen, dass Bäuer*innen ihre Tierbestände reduzieren können. In Gemeinschaftseinrichtungen, wie in Kitas, Schulen und Pflegeheimen muss eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung zum Standard werden und durch Sozialkassen und Steuermittel refinanziert werden.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands: “Während Lebensmittelkonzerne unverschämt hohe Gewinne einstreichen, haben Millionen Menschen in Deutschland nicht die Möglichkeit, sich gesund und umweltfreundlich zu ernähren. Eine gesunde und nachhaltige Ernährung darf jedoch nicht vom Geldbeutel abhängen. Gerade in der aktuellen Krise brauchen arme Menschen deshalb dringend mehr Unterstützung. Das Bürgergeld muss auf einen armutsfesten Regelsatz von 725 Euro angehoben und die Stromkosten müssen vollständig übernommen werden.”

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: “Eine umwelt- und klimagerechte Landwirtschaft und die derzeitige Überproduktion von tierischen Lebensmitteln sind unvereinbar. So kann es nicht weitergehen. Langfristig muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass insbesondere die Schweine- und Geflügelmast in Deutschland halbiert wird und eine Flächenbindung gilt. Um den Umbau der Landwirtschaft stemmen zu können, brauchen Bäuer*innen Unterstützung und Honorierung. Für die Umwelt und unsere Gesundheit müssen die Menge und die giftige Wirkung der eingesetzten Pestizide halbiert und der Einsatz besonders giftiger Stoffe schnell beendet werden.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 19.01.2023

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Factsheet Bertelsmann Stiftung: Aktuelle Zahlen zur Kinderarmut bestätigen dringenden Handlungsbedarf – Kindergrundsicherung existenzsichernd ausgestalten!  

Berlin, 26.01.2023 – Anlässlich der heute veröffentlichten aktuellen Zahlen zur Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung mahnt das ZFF zum wiederholten Male an, die Kindergrundsicherung zügig umzusetzen und die Infrastruktur für Kinder und Jugendliche umfangreich auszubauen.

Fast drei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Armut auf oder sind armutsgefährdet. Wie Armut junge Menschen begrenzt, sie beschämt und ihr weiteres Leben bestimmt, listet das Factsheet Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung auf. Damit verbunden ist ein deutlicher Appell an die Regierungskoalition, die Kindergrundsicherung zeitnah auf den Weg zu bringen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Armut macht krank, Armut grenzt aus und sie beeinträchtigt die Bildungschancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Die Auswirkungen von Armut müssen endlich ernst genommen werden! Die vorgelegten Zahlen, Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen erneut den dringenden Handlungsbedarf auf. Immer mehr Familien müssen um ihre Existenz bangen. Die aktuelle Situation verschärft ihre Lage dramatisch. Die Leidtragenden sind vor allem Kinder und Jugendliche.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Wir brauchen die Kindergrundsicherung jetzt und sie muss existenzsichernd ausgestaltet sein. Dafür fordern wir eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, die die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für ein gutes und gesundes Aufwachsen abbildet sowie sich an der gesellschaftlichen Mitte orientiert. Um alle Kinder aus der Armut zu holen, muss ebenso dringend die Infrastruktur vor Ort gestärkt werden. Nur mit einem starken Zweiklang – auskömmliche Kindergrundsicherung und gute Infrastruktur – kann allen Kindern soziale Teilhabe ermöglicht und echte Chancengleichheit hergestellt werden.“