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Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen

Berlin, 28.03.2024 – Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen und fordern die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Derzeit sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Pflegende Angehörige verdienen daher nicht nur Anerkennung, sondern zügig zeitliche und finanzielle Entlastung! Diese Entlastung muss sozial gerecht ausgestaltet werden, vor Armut schützen und mehr Männer dazu motivieren, Pflegeaufgaben zu übernehmen.“

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter:

„Die starke Zunahme vor allem älterer pflegebedürftiger Personen in den nächsten Jahrzehnten kann nicht allein über häusliche Pflege durch nahestehende Personen aufgefangen werden. Sorgearbeit in Gestalt informeller Pflege muss umverteilt werden: sowohl hin zu professionellen Unterstützungsangeboten als auch zwischen den Geschlechtern“, fordern die Bündnismitglieder. Dafür sind aus Sicht des Bündnisses Reformen und Erleichterungen zur flexibleren Inanspruchnahme von beruflichen Freistellungen zwingend erforderlich, damit Personen, die pflegen, nicht in die Armutsfalle geraten.

Die Bündnismitglieder plädieren für eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung, die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensiert und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, mehr Pflegeverantwortung zu übernehmen.

Die Einführung der Lohnersatzleistung für Pflegezeiten und die Zusammenführung und Vereinfachung der Pflegezeit-Ansprüche müssen von einem bedarfsgerechten Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur begleitet werden. Wie eine aktuelle Studie des DIW zeigt, trägt der Ausbau der formellen Pflegeinfrastruktur wesentlich zur Entlastung vor allem von Frauen von der häuslichen Pflege und damit zur Reduzierung des Gender Care Gap bei.

Häusliche Pflege kann nur mit einem bedarfsorientierten Mix aus Angehörigenpflege und professionellen Pflege- und Assistenzangeboten sowie Alltagshilfen sichergestellt werden.

Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu fair geteilter Sorgearbeit in der informellen Pflege ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/03/BSFT-Position-Pflege.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

X: @sorgearbeit

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.
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70 Jahre Engagement für Familien – AGF feiert Jubiläum

Berlin, 26.03.2024 Am 25. März 1954 wurde die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) gegründet. Gestern, auf den Tag genau 70 Jahre später blickten die Mitglieder auf ihrer Mitgliederversammlung auf die Geschichte der AGF zurück und diskutierte vor allem die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen.

Die konstituierende Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft deutscher Familienorganisationen“ fand am 25. März 1954 in Königswinter statt und legte den Grundstein für eine koordinierte und engagierte Interessenvertretung der Familien auf Bundesebene und für die internationale Arbeit. Gemeinsam stellen die Familienorganisationen heute fest:

„Die AGF hat in den vergangenen 70 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Familien in Deutschland geleistet. Unser Einsatz für eine gerechte und wertschätzende Familienpolitik mit materieller Anerkennung der Leistungen von Familien, der Ausbau der familienunterstützenden Infrastruktur und der Zusammenhalt der Generationen waren, sind und bleiben zentrale Säulen unserer Arbeit.“

Die Familienorganisationen betonen, dass auf die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen bezogen, dies für sie bedeutet, dass „Lösungen zur substanziellen Reduzierung der Kinderarmut sowie zur Sicherstellung von angemessenen und bezahlbaren Wohnraum gefunden werden müssen. Zudem müssen ein angemessenes Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit hoher Qualität gesichert sein und Menschen, die Pflegeaufgaben für Angehörige übernehmen gute Unterstützung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie finanzieller Herausforderungen finden. Insgesamt gilt es, die gesellschaftliche Leistung aller Familienformen wertzuschätzen und Familien und Kinder in den Mittelpunkt der politischen Anstrengungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu stellen.“

Für die laufende Legislaturperiode fordert die AGF darüber hinaus die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Einführung der „Familienstartzeit“ bzw. einer angemessenen Väterzeit nach der Geburt, die Einführung einer neuen Familienpflegezeit sowie die Anpassungen des Familienrechts an den gesellschaftlichen Wandel.

Zu den ersten Themen, denen sich die AGF widmete, gehörten der Familienlastenausgleich und die Bekämpfung der Wohnungsnot sowie die Organisation eines Kongresses für die „Internationale Union der Familienorganisationen“.

Letzteres verdeutlicht, dass die internationale Arbeit stets ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der AGF war und ist. Dabei kooperiert die AGF mit zahlreichen familienpolitischen Verbänden und Organisationen aus anderen europäischen Ländern, allen voran dem europäischen Zusammenschluss COFACE Families Europe. Sie ist damit wichtige deutsche Ansprechpartnerin und Bindeglied zwischen deutscher und europäischer Familienpolitik.

Ursprünglich wurde die AGF von drei Familienverbänden gegründet, dem Deutschen Familienverband (DFV), dem Familienbund Deutscher Katholiken (heute Familienbund der Katholiken – FDK) und der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (heute evangelische arbeitsgemeinschaft familie – eaf). Im Laufe der Zeit hat sie gesellschaftliche Entwicklungen aufgegriffen, ihre Arbeitsweise und die Mitgliedschaft weiterentwickelt und besteht heute aus sechs Mitgliedsverbänden. Neben den Gründungsmitgliedern sind hinzugekommen: der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf und das Zukunftsforum Familie (ZFF). Die Familienverbände setzen sich mit ihren jeweiligen Schwerpunkten für die Interessen und Rechte von Familien ein. Die AGF formuliert die gemeinsamen Anliegen ihrer Mitgliedsverbände und ist mit ihren Tätigkeiten eine aktive Partnerin in Politik und Gesellschaft. Sie leistet politische Lobbyarbeit für die Belange der Familien und fördert auf nationaler und internationaler Ebene den Dialog und die Kooperation zwischen den familienpolitischen Organisationen und den Verantwortlichen für Familienpolitik.

Bereits zum 60-jährigen Jubiläum hatte die AGF ihre Geschichte in einer Broschüre nachgezeichnet und eine Ausstellung zu den Meilensteinen der Familienpolitik herausgegeben. Diese wurde 2023 aktualisiert und kann bei der AGF ausgeliehen werden. Weitere Informationen: https://ag-familie.de/de/ausstellung-meilensteine-der-familienpolitik/

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

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ZFF-Info 04/2024

AUS DEM ZFF

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

wir möchten Sie auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

„Ohne Netz und doppelten Boden – Drahtseilakt Familie mit Pflegebedürftigen Kindern“

Termin: 12. Juni 2024

Ort: Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin

– Eine Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. –

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Wir wollen auf unserer Fachtagung das Licht auf einen blinden Fleck werfen, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen. Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.

Wir wollen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand stellen und fragen, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen. Wir vertreten die These, dass solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt wird.

Gemeinsam mit Mareice Kaiser (Journalistin und Autorin), Dr. Johannes Geyer (DIW Berlin), Svenja Pfahl (SowiTra), Jana Schuschke (wir pflegen e.V.), Dag Schölper (Bundesforum Männer) u.v.m. wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten der Frage nachgehen, wo bestehende Leistungen und Ansprüche für pflegende Angehörige zu kurz greifen. Außerdem diskutieren wir, welche politischen Ansatzpunkte es braucht, damit Pflege nicht mehr vorrangig von Frauen übernommen wird und was geschehen muss, damit sie für Familien nicht zur vollständigen finanziellen, psychischen, körperlichen und zeitlichen Überlastung wird.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

SCHWERPUNKT: Internationaler Frauentag

Am 8. März feiern wir den Internationalen Frauentag. Nicht nur an diesem Tag machen wir deutlich: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist unumstößliches Ziel sozialdemokratischer Politik.

„Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für eine gerechte Zukunft, in der die Gleichstellung von Frauen und Männern eine nicht verhandelbare Realität ist. Hierzu gehören die faire Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit, mehr Frauen in Führungspositionen, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit und eine gute Rente, die nicht vom Ge-schlecht abhängt. Wir wollen, dass Frauen selbstbestimmt über ihre Familienplanung entscheiden und ihr Leben frei von Gewalt gestalten können.

Wir stärken die gemeinsame Verantwortung privater Sorgearbeit, indem wir eine Familienstartzeit einführen, die eine zweiwöchige Freistellung des Partners oder der Partnerin nach der Geburt eines Kindes umfasst. Außerdem setzen wir uns für verbesserte Mutterschutz- und Elterngeldregelungen ein. Wir werden sogenannte Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnern gesetzlich unterbinden und so das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung stärken. Die Kommission der Bundesregierung zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin prüft unter anderem Regulierungen von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts. Im April wird sie ihre Ergebnisse vorlegen. Die politische und gesellschaftliche Debatte dazu ist längst überfällig. Hier ist uns Frankreich einen Schritt voraus. Dort wurde die Debatte bereits geführt und mündete darin, dass das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch jüngst in der Verfassung verankert wurde.

Konsequent bekämpfen wir Gewalt gegen Frauen und werden einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt einführen. Das Bundesfrauenministerium erarbeitet aktuell ein entsprechendes Gewalthilfegesetz.

Rechtsextreme, Antifeminist:innen und Ewiggestrige versuchen, gleichstellungspolitische Erfolge zurückzudrehen. Das werden wir nicht dulden. Indem wir Geschlechtergerechtigkeit fördern, stärken wir auch unsere Demokratie – und umgekehrt. Wir verteidigen den gleichstellungspolitischen Fortschritt. Wir kämpfen für eine moderne Gesellschaft, in der die Gleichberechtigung von Frauen selbstverständlich und unumstößlich ist.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2024

Zum Internationalen Frauenkampftag am 08. März erklärt Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Weltweit schränken autoritäre Regime Menschenrechte von Mädchen und Frauen massiv ein oder haben sich dies zum Ziel gesetzt. Auch in Deutschland wird versucht, lange erkämpfte Erfolge in Frage zu stellen. Der Rechtsruck ist eine Gefahr für die Gleichstellung. Als Grüne Bundestagsfraktion zeigen wir uns solidarisch mit allen Frauen, unter anderem auf den vielen Demonstrationen zum internationalen Frauentag. Gleichzeitig arbeiten wir in der Regierung weiter an mehr Gleichberechtigung.
So wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und durch ein Familienpflegezeitgesetz verbessern. Wir wollen die partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit durch eine Familienstartzeit fördern. Wir sorgen endlich für eine rechtliche Gleichstellung von lesbischen Eltern durch ein reformiertes Abstammungsrecht und gehen durch die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention entschieden gegen Gewalt an Frauen vor. Außerdem wollen wir mit dem Entgelttransparenzgesetz endlich zu einer Verringerung des Gender Pay Gaps beitragen.
Beim Bürgergeld und der Kindergrundsicherung ist uns ein Paradigmenwechsel gelungen. Entscheidend ist nun, die erreichten Verbesserungen konsequent weiterzuführen. Denn ein Rückgang von Sozialleistungen würde Frauen mit am härtesten treffen.
Am internationalen Frauentag finden bundesweit viele Veranstaltungen und Demonstrationen statt. Eine internationale, deutschlandweite und regionale Solidarisierung für die Rechte von Mädchen und Frauen bleibt wichtig, denn es gibt noch viel zu tun.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 07.03.2024

Zum Weltfrauentag erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Frauen inspirieren zu neuen unternehmerischen Initiativen und prägen insbesondere in der Selbstständigkeit wirtschaftliche Impulse und innovative Ideen. Damit übernehmen sie eine Vorbildfunktion und motivieren andere, nachzuziehen. In zahlreichen Studien zeigt sich, dass unternehmerisches Vorantreiben von Gleichstellung und Diversität zur Bekämpfung von Armut beiträgt und das Wirtschaftswachstum fördern kann. Dafür setzen sich die Freien Demokraten auch in Zukunft ein. Die Stärkung von Frauen ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesellschaftlich von großer Bedeutung. Frauenrechte sind zum einen ein Schlüssel für eine prosperierende Welt und zum anderen eine ethische Pflicht. Deshalb dürfen wir nicht müde werden, die weltweit stattfindende Unterdrückung und sexualisierte Gewalt an Frauen zu ahnden. Frauen müssen weltweit, auch in den Kriegs- und Krisenregionen der Welt, in Freiheit und Sicherheit leben können. Denn Frauenrechte sind Menschenrechte. Sie sind nicht verhandelbar.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 07.03.2024

Am morgigen Freitag, 8. März 2024, ist Internationaler Frauentag. Dazu können Sie die frauen- und familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Die Ampel-Regierung hat einen frauenpolitischen Stillstand in unserem Land erzeugt. Weder bei der ökonomischen Gleichberechtigung noch beim Schutz von Frauen vor Gewalt sind wir mit dieser Bundesregierung in den letzten Jahren vorangekommen. Die Ankündigungen und Versprechen der Bundesfamilienministerin sind immer wieder groß, am Ende bleibt die Umsetzung aber aus. Diese Bundesregierung wirbt mit feministischer Außenpolitik, während sie im eigenen Land frauenpolitische Themen vernachlässigt. Mit besonderer Sorge betrachten wir den Bereich des Gewaltschutzes. Es fehlen in Deutschland immer noch mindestens 14.000 Frauenhausplätze, um die Istanbul-Konvention zu erfüllen. Wir müssten die Kapazitäten mehr als verdoppeln und die Bundesregierung kann immer noch nicht konkret sagen, wie wir dieses Ziel erreichen und vor allem finanzieren wollen. 

Das Problem ist lange bekannt und im Koalitionsvertrag wurden große Versprechungen dazu gemacht. Wir müssen das Thema Gewalt gegen Frauen insgesamt stärker in den Fokus nehmen. Gewalt passiert mitten in unserer Gesellschaft, jeden Tag. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Neben einem Ausbau der Gewalt- und Hilfeschutzeinrichtungen und der Absicherung ihrer Finanzierung, muss die Präventions- und Aufklärungsarbeit in diesem Bereich verstärkt werden. Gleichzeitig müssen wir den Opfern mehr und besseren Schutz bieten, in dem wir unter anderem stärker gegen die Täter vorgehen und bei Wegweisungen direkt ein Antiaggressionstraining anordnen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.03.2024

Anlässlich des morgigen Internationalen Frauentages fordert die AWO ein Bundesgesetz mit einem Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Der Schutz insbesondere von Frauen vor diesen Gewaltformen ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Nach wie vor fehlen rund 14.000 Schutzplätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen. In rund 90 Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es gar keine Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Mehr als ein Viertel aller gewaltbetroffenen Frauen, die Schutz und Sicherheit, Beratung und Begleitung in einem Frauenhaus in Anspruch nehmen, müssen die Kosten anteilig oder sogar vollständig selbst bezahlen – für sich und für die mitbetroffenen Kinder. Diese Hürde hält viele Frauen davon ab, Hilfe und Sicherheit überhaupt in Anspruch zu nehmen. Kostenerstattungsstreitigkeiten zwischen Kommunen belasten Frauenhäuser finanziell jedes Jahr in erheblichem Maße.

Die AWO verurteilt alle Formen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Hilfebedarfe müssen besser erfasst werden und spezifische Hilfeangebote – insbesondere auch für Frauen mit multiplen Problemlagen – ermöglicht werden.

Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Es braucht endlich ein Bundesgesetz, dass das Recht auf Schutz und Beratung für jede gewaltbetroffene Frau und ihre mitbetroffenen Kinder gewährleistet und die auskömmliche Finanzierung des Hilfesystems mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen, Fachberatungsstellen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, Interventionsstellen und Täterarbeit regelt.

Wir brauchen ein Gewalthilfegesetz, das bestehenden Missständen und Schutzlücken bundesweit entgegen wirkt – Der Staat muss Gewaltschutz garantieren. Dabei sind alle staatlichen Ebenen in der Pflicht. Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen im Bundestag, hier Verantwortung zu übernehmen und sich für ein Gewalthilfegesetz stark zu machen“.

Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes für Frauen und deren mitbetroffene Kinder bietet bundesweit in mehr als 40 Frauenhäusern und Schutzwohnungen sowie in Fachberatungs- und Interventionsstellen Beratung, Notfallhilfe und Schutz an.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.03.2024

Jedes Jahr Anfang März finden die Global Open Data Days statt, die auf die gesellschaftliche Bedeutung offener Daten hinweisen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht Chancen von Open Data für Geschlechtergerechtigkeit, insbesondere für digitale Tools, deren Anwendung geschlechtsspezifische Ungleichheiten gezielt verringern kann. Seit Langem weist der djb jedoch auf geschlechtsspezifische Datenlücken hin. Bei keiner der für 2024 angekündigten deutschen Open-Data-Day-Veranstaltungen findet sich das Thema Gender Data Gap. 

„Die Auswirkungen geschlechtsspezifischer Datenlücken werden völlig unterschätzt“, so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder. „Es besteht ein dringender Bedarf an nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Daten.“

Open Data sollen frei zur Verfügung stehen, um Produkte und Dienstleistungen mittels digitaltechnischer Systeme im Sinne des Gemeinwohls innovativ zu gestalten. Fehlt es hier an Datenqualität, besteht die Gefahr diskriminierender Ausschlüsse. Die aktuelle rechtspolitische Diskussion thematisiert primär den Datenfluss. Die EU-Datenstrategie beinhaltet dazu den Data Governance Act für den öffentlichen Sektor, bereits seit September 2023 in Kraft, den Data Act für die Datenweitergabe in der Privatwirtschaft, Inkrafttreten ab September 2025, und die KI-Verordnung zur allgemeinen Regulierung algorithmischer Systeme, die kurz vor Verabschiedung steht. Regelungen zur Datenqualität fehlen weitgehend.

Die Studie „The impact of the gender data gap on consumer protection“ des EU-Parlaments vom April 2023 zeigt klar auf, dass Frauen zwar durch EU-Rechtsvorschriften besonders geschützt sind, die Vorschriften aber nicht in den Prozessen der digitalen Produkt- und Dienstleistungsgestaltung berücksichtigt werden. Ohne eine geschlechterspezifische Aufschlüsselung von Daten und genderkompetente Datenqualitätsanalysen wird es unmöglich, die besonderen Bedürfnisse von Frauen zu identifizieren und zu beachten. Diese Problematik potenziert sich im Bereich der künstlichen Intelligenz und der Entwicklung entsprechender Systeme.

„Frauen sind in der Regel von den Prozessen der Gestaltung und Bereitstellung digitaler Produkte ausgeschlossen“, so die Vorsitzende der Kommission Digitales Anke Stelkens. „Fehlende Datenqualität verschärft diese Situation noch.“

Der djb fordert, dass im weiteren Dialog sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Gesetzgebungsebene Maßnahmen zur Schließung geschlechtsspezifischer Datenlücken priorisiert werden und verweist auf seine Stellungnahmen zum Data Act und zur KI-Verordnung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 07.03.2024

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2024 ruft der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) dazu auf, gemeinsam für Geschlechtergerechtigkeit zu kämpfen und gegen Antifeminismus und Rechtsextremismus einzustehen. Sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und wirtschaftliche Unabhängigkeit sind Grundvoraussetzungen einer gerechteren und einer gleichberechtigten Gesellschaft. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem, das es endlich – auch rechtspolitisch – zu lösen gilt. Europaweit gibt es jedoch einen Aufschwung autoritärer und rechtspopulistischer Bewegungen, die zentrale feministische und menschenrechtliche Errungenschaften in Frage stellen. Stereotype und reaktionäre Frauen- und Familienbilder werden in Parteiprogrammen beworben, reproduktive Freiheiten werden eingeschränkt und Lebensmodelle abseits traditioneller Vorstellungen systematisch angegriffen. „Das Erstarken patriarchaler Machtstrukturen in antidemokratischen Bewegungen steht dem Ziel einer umfassenden Gleichberechtigung diametral entgegen“ so Lucy Chebout, Vizepräsidentin des djb.

Der drohende Rechtsruck bei den bevorstehenden Europa-Wahlen im Juni 2024 gefährdet die effektive Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt auf nationaler und europäischer Ebene. Der Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention und die Verabschiedung einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind insofern nicht nur zentrale Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie sichern auch das bereits Erreichte auf dem Weg zu einem europaweiten einheitlichen Schutzstandard für die Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist die Verteidigung bereits erkämpfter Rechte von Frauen und anderen marginalisierten Gruppen, insbesondere ihrer reproduktiven und sexuellen Selbstbestimmung, wichtiger denn je. Dabei gilt es, der Instrumentalisierung von ihren Rechten durch rechtspopulistische Bewegungen entschieden entgegenzutreten: Unter dem Deckmantel des scheinbaren Schutzes von Frauen und Familien werden ihre Rechte und die Rechte anderer marginalisierter Gruppen ausgehöhlt bzw. angegriffen. Systematisch wird Hass gegen vielfältige Lebensmodelle und Menschen mit Migrationsgeschichte geschürt. „Aus Anlass auch des Weltfrauentages solidarisiert der djb sich mit den zivilgesellschaftlichen Bewegungen gegen rechts und unterstützt ein aktives gesellschaftliches und politisches Vorgehen gegen Angriffe auf fundamentale Grund- und Menschenrechte sowie die Errungenschaften zur Geschlechtergerechtigkeit“, betont Dilken Çelebi, die Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 07.03.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ganztagskongress zu multiprofessioneller Zusammenarbeit

Unter dem Motto „Ganztag multiprofessionell gestalten“ veranstalten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) heute und morgen zum zweiten Mal gemeinsam einen Ganztagskongress. Im Zentrum des Ganztagskongresses 2024 steht die Zusammenarbeit von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie Quereinsteigerinnen und -einsteigern in Ganztagsschulen und Horten.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Eine Voraussetzung erfolgreicher Bildung und Erziehung sind ganztägige Angebote, die Bildungsnachteile verringern, zu einer höheren Erwerbstätigkeit, insbesondere von Müttern führen und bei der Fachkräftesicherung in unserem Land helfen. Kinder im Grundschulalter können im Ganztag viele, positive Erlebnisse haben, mit Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften oder Erwachsenen mit anderen Kompetenzen. Bis zum Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bleibt die Personalgewinnung allerdings ein zentrales Thema. Wir wollen multiprofessionelle Zusammenarbeit stärken. Hierfür lassen wir ein Fortbildungscurriculum entwickeln, eine fachliche Grundlage für die Qualifizierung von Menschen, die ohne pädagogische Ausbildung bereits im Ganztag arbeiten.“

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Eltern wünschen sich Ganztagsangebote für ihre Kinder. Sie stecken voller Chancen: für individuelle Förderung, mehr Teilhabe und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um sie zu nutzen und Kinder über den gesamten Schultag hinweg bestmöglich zu fördern, setzen wir auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal. Das betrifft gerade auch außerschulische Kooperationspartner und Quereinsteiger. So kann jeder seine Perspektive und Expertise einbringen. Daher ist auch im Startchancen-Programm die Stärkung multiprofessioneller Teams vorgesehen.“

Hintergrund

Der Ganztagskongress soll zusammen mit Wissenschaft und Verbänden fachliche Impulse und Denkanstöße für Schulverwaltung und Kinder- und Jugendhilfe geben, wie multiprofessionelle Zusammenarbeit für ganztägige Bildung und Betreuung gestaltet werden kann.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien in der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der ersten Klasse. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

Der Bund beteiligt sich an den Investitionskosten (3,5 Milliarden Euro) sowie an den Betriebskosten (ab 2026 aufsteigend; ab 2030 mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr).

Weitere Informationen

www.ganztagsschulen.org

www.recht-auf-ganztag.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.03.2024

Bundesministerin Paus dankt Engagierten im größten Präventionsprogramm des Bundes

Bundesgesellschaftsministerin Lisa Paus hat den zweiten Konferenztag des größten Präventionsprogrammes des Bundes „Demokratie leben!“ in Berlin eröffnet. In Ihrer Rede vor rund 1000 Teilnehmenden aus den im Programm geförderten Projekten dankte sie den Engagierten für ihren täglichen Einsatz gegen jede Form von Extremismus. In ihrem Grußwort richtete die Ministerin den Blick auf die aktuelle gesellschaftspolitische Situation in Deutschland und bot zugleich einen Ausblick auf die Förderperiode ab 2025.

Bundesministerin Lisa Paus: „Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass unsere Grundwerte durch Demokratiefeinde angegriffen werden. Gleichzeitig haben die Demonstrationen der letzten Monate verdeutlicht: Millionen treten für unsere Demokratie ein. Wir haben eine starke demokratische Zivilgesellschaft. Es sind die Menschen, die sich vor Ort engagieren, die unsere Demokratie tagtäglich gestalten und mit Leben füllen. Sie tun dies zum Teil unter widrigen Umständen. Einige sind regelmäßig mit Widerständen bis hin zu Anfeindungen konfrontiert. Um unsere demokratischen Werte zu schützen und zu bewahren, unterstützen wir die zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in unserem Land. Das Programm ‚Demokratie leben!‘ leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Mit einem Demokratiefördergesetz wollen wir die Zivilgesellschaft künftig noch besser unterstützen: Denn das Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage, um zivilgesellschaftliches Engagement langfristig und bedarfsgerecht zu fördern.“

In Zeiten zunehmender rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Hetze und Gewalt braucht es eine starke und engagierte Zivilgesellschaft. Mit „Demokratie leben!“, dem größten und weitreichendsten Präventionsprogramm des Bundes, fördert das Bundesgesellschaftsministerium seit 2015 bundesweit mehr als 700 zivilgesellschaftliche Projekte. Diese engagieren sich vor Ort und digital für eine starke Demokratie, für ein friedliches Zusammenleben in unserer vielfältigen Gesellschaft und für die Prävention von Extremismus.

Damit diese Projekte ihre wichtige Arbeit fortsetzen können, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erreicht, dass die Programmmittel für „Demokratie leben!“ von rund 115 Millionen Euro im Jahr 2020 auf aktuell 182 Millionen Euro erhöht werden. Das Interessenbekundungsverfahren für Projektträger für die Förderung ab 2025 startet voraussichtlich im zweiten Quartal 2024.

Mehr Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ab 2025 sind abrufbar unter: https://www.demokratie-leben.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.03.2024

Bundesfrauenministerin Paus fordert ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern

Bundesfrauenministerin Lisa Paus ist zur 68. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen nach New York gereist, um sich für die ökonomische Gleichstellung von Männern und Frauen stark zu machen. Das Jahresthema der „Fachkommission für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten der Vereinten Nationen“ ist der Kampf gegen Armut. Besonders sensibilisieren möchte Paus hier für die Herausforderungen von Alleinerziehenden. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), der Deutsche Frauenrat e.V. und der Caritasverband sowie weitere große Frauenorganisationen aus Deutschland begleiten die Ministerin nach New York.

Die Bundesministerin wird neben dem offiziellen Sitzungsprogramm verschiedene Regierungsvertreter*innen u. a. aus G7- und G20- Mitgliedsstaaten treffen. Am Dienstag (12. März) wird Ministerin Paus für Deutschland in der Generaldebatte vor der Staatengemeinschaft sprechen. Am Freitag und Samstag (15./16. März) nimmt sie zudem hochkarätige Termine in Washington wahr.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Frauen auf der ganzen Welt sollten ihr Menschenrecht auf ein selbstbestimmtes Leben frei von Armut und Gewalt wahrnehmen können. Das gelingt nur, wenn Frauen über weite Strecken auf eigenen Beinen stehen. Ich freue mich auf den Austausch vieler internationaler Perspektiven auf ein und dieselbe Frage: Wie können wir als Staatengemeinschaft besser und schneller erreichen, dass Frauen ökonomisch gleichgestellt sind? Denn wirtschaftliche Eigenständigkeit ist die Grundlage für Freiheit, für Selbstbestimmung und für Sicherheit. Das gilt für Frauen in Deutschland wie für alle Frauen weltweit. Armut und unfreiwillige Abhängigkeiten sind Bremsklötze für die Gleichstellung der Geschlechter.“

Die Frauenrechtskommission ist das zentrale Beratungsgremium der Vereinten Nationen im Bereich der Gleichstellung und die zweitgrößte ständige VN-Konferenz. Die Kommission diskutiert aktuelle gleichstellungspolitische Fragen und legt die Grundlage für internationale Übereinkommen (z. B. die VN-Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau im Jahr 1979). Die Frauenrechtskommission findet vom 11. bis 22. März statt. Bundesfrauenministerin Paus nimmt vom 11. bis 14. März teil und wird am Donnerstag (14. März) weiter nach Washington D. C. reisen.

Schwerpunktthema Armut
Bei der diesjährigen Kommission geht es um den weltweiten Kampf gegen Armut, insbesondere von Frauen in all ihrer Vielfalt, sowie um die Stärkung der Finanzarchitektur und eine geschlechtergerechte Finanzpolitik mit dem Ziel der Armutsbekämpfung. Die VN-Mitgliedsstaaten werden über das Thema in der Generaldebatte diskutieren. Dafür stehen insgesamt sechs Verhandlungstage zur Verfügung. Mit der Verabschiedung der Schlussfolgerungen endet die Generaldebatte am 22. März.

Side-Event zu Armutsrisiken von Alleinerziehenden
Am Montagvormittag (11. März) lädt Bundesfrauenministerin Paus Regierungsvertreterinnen und -vertreter, NGOs und internationale Gäste zu einem Side-Event zum Thema „Die Armutsfalle von Alleinerziehenden durchbrechen // Breaking the Single Parent Poverty Trap“ ins VN- Hauptgebäude ein. Gemeinsam mit Prof. Janet C. Gornick von der City University New York, Lydia Opiyo, Gründerin und CEO der „Passion to Share Foundation“ aus Kenia, Cecilia Mena Carrera, Multiplikatorin des UNIDAS-Netzwerk aus Ecuador, und VAMV-Vorsitzender Daniela Jaspers wird Paus über die Ursachen und Folgen von Armut von Alleinerziehenden, insbesondere von Müttern, sprechen. Auf dem Podium sollen Armutsrisiken und wirksame politische Maßnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung diskutiert werden. Moderiert wird die Veranstaltung von Monika Remé vom Deutschen Frauenrat e. V.

Kinderschutz-Themen in Washington D.C.
Im Anschluss an die FRK-Sitzung reist Ministerin Paus weiter nach Washington, D.C., und wird sich dort bei einem bilateralen Gespräch mit Frau Jennifer Klein, Executive Director and Co-Chair of the White House Gender Policy Council, über Gleichstellungsfragen austauschen. In Washington informiert sich Ministerin Paus im Rahmen von Projektbesuchen und Gesprächen auch über die Themen Jugendmedienschutz, Kampf gegen Kinderpornografie, sowie Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.03.2024

Bundesfamilien- und Bundesinnenministerium fördern Beratung und Prävention gegen Verschwörungsideologien

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) starten das gemeinsame Projekt zur Weiterentwicklung der Prävention von sowie Beratung zu Verschwörungsideologien im Zusammenhang mit extremistischen Einstellungen. Umgesetzt wird es ab dem 1. März 2024 durch einen Trägerverbund von Violence Prevention Network, Amadeu Antonio Stiftung und modus – Zentrum für angewandte Deradikalisierungsforschung.
 
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: Verschwörungsideologien sind Gift für unsere Demokratie und unseren Zusammenhalt. Ihre Verbreitung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Umso wichtiger ist es, dass wir die Arbeit und Angebote gegen Verschwörungsdenken mit diesem gemeinsamen Projekt von BMI und BMFSFJ stärken und unterstützen. Das Projekt wird im Bundesprogramm Demokratie leben! umgesetzt. Es gibt im gesamten Bundesgebiet bereits zahlreiche Präventions- und Beratungsangebote, die hier von vornherein mitgedacht werden. Insgesamt soll das Projekt einen wesentlichen Beitrag leisten zur Vernetzung und Weiterentwicklung der Beratungs- und Informationsangebote im Themenfeld Verschwörungsdenken. Über den Aufbau einer bundesweit erreichbaren Verweisberatung soll eine leicht zugängliche und niedrigschwellige erste Orientierung und Hilfestellung geboten werden und der Zugang zu passenden Unterstützungsangeboten vor Ort erleichtert werden. Damit wollen wir Verschwörungsnarrativen und den davon ausgehenden Gefahren aktiv entgegenwirken.“
 
Bundesinnenministerin Nancy Faeser:Verschwörungsideologien prägen viele extremistische Strömungen und können zu gefährlicher Radikalisierung und Gewalt führen. Judenfeindlichkeit war und ist tief von Verschwörungsideologien geprägt. Im Rechtsextremismus werden rassistische Verschwörungsideologien von einem angeblichen ‚Bevölkerungsaustausch‘ propagiert. Wir dürfen nicht erst eingreifen, wenn hieraus strafbare Hetze wird oder Gewalttaten begangen werden. Wir müssen deutliche Stopp-Zeichen senden und die Prävention dort stärken, wo Menschen drohen abzudriften. Radikalisierungsprozesse gilt es, wo immer möglich, aufzuhalten. Genau dies nehmen wir uns mit unserem Projekt vor. Wir unterstützen Betroffene und vor allem auch deren Angehörige stärker: mit Ansprechpartnern, mit Informationen, mit konkreten Angeboten. Dass wir dieses Projekt gemeinsam mit dem Familienministerium entwickelt haben, zeigt wie wichtig uns als Bundesregierung dieses Thema ist.“
 
Judy Korn, Trägerverbund Violence Prevention Network, Amadeu Antonio Stiftung und modus|zad: Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Aufgabe betraut worden sind, dieses Projekt gemeinsam umzusetzen. Verschwörungsdenken ist eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesellschaft und entsprechende Präventions- und Beratungsmaßnahmen sind eine wichtige Säule der gemeinschaftlichen Bemühung zum Erhalt unserer Demokratie. Im Zentrum des neuen Projekts steht deshalb die Vernetzung und der Aufbau von Verweisberatungsprozessen mit den bundesweit etablierten und erfahrenen Angeboten. Deshalb werden wir intensiv mit allen Akteurinnen und Akteuren auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sprechen, um zu erfahren was diese in ihrer täglichen Arbeit bewegt – und die neuen Angebote gemeinsam passgenau zu gestalten. Aktuelle Entwicklungen rund um die Nutzung künstlicher Intelligenz in Desinformationskampagnen verdeutlichen die Bedrohung durch Verschwörungsdenken noch zusätzlich. Daher ist es so wichtig, dass die Politik nicht nur Interesse zeigt, sondern auch Ressourcen für zivilgesellschaftliche Träger bereitstellt, um diese wichtige Arbeit langfristig zu sichern.“
 
Das Vergabeprojekt wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ durchgeführt und wird mit einem Gesamtvolumen in Höhe von voraussichtlich rund 1,1 Million Euro gefördert.
 
Wenn Menschen in Verschwörungsglauben abdriften, stellt dies für Angehörige und Freunde eine große Belastung dar. Hier möglichst passgenaue Hilfsangebote bereitzustellen, leistet einen Beitrag zur Extremismusprävention, zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, aber auch zur Linderung individueller Nöte. Zunächst soll eine Bestandsaufnahme der bestehenden Angebote unternommen werden, mit dem Ziel ein möglichst klares Bild der Anforderungen und Herausforderungen zu erhalten.
 
Das Projekt soll zudem die Vernetzung der staatlichen und zivilgesellschaftlichen Beratungs- und Informationsangebote fördern. Unter den relevanten Akteuren im Themenfeld soll ein steter Austausch und Wissenstransfer sichergestellt werden, der sich an dem neuesten Stand der Wissenschaft orientiert und den Austausch über Qualitätsstandards einschließt. Danach soll eine bundesweit erreichbare Anlaufstelle für Betroffene und insbesondere deren soziales Umfeld entstehen, die Hinweise gibt und Kontakte vermittelt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.03.2024

Für die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiger Baustein als moderner und attraktiver Arbeitgeber. Um ihre Angebote weiter zu verbessern, hat die Bundestagsverwaltung im vergangenen Jahr das Auditierungsverfahren berufundfamilie durchlaufen und erfolgreich absolviert. Am Mittwoch, 13. März 2024, hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas das Zertifikat zum audit berufundfamilie vom Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, Oliver Schmitz, entgegengenommen.

„Als Bundestagspräsidentin freue ich mich sehr, dass die Bundestagsverwaltung schon heute als familienfreundlich bezeichnet werden kann“, sagt Bärbel Bas. „Die Beschäftigten können vielfältige Unterstützungsangebote nutzen: flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten oder die Betriebskita, die an die Anforderungen des Parlamentsbetriebs angepasst ist. Aber uns ist auch klar, dass dies nur ein erster Meilenstein ist. Wir können für eine familienfreundliche Personalpolitik in allen Lebensphasen noch mehr tun. Zeitgemäße Arbeitsbedingungen, eine unterstützende Haltung der Führungskräfte und ein gutes Geben und Nehmen im Team sind entscheidende Faktoren und wirken sich gut auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus.“

Auf der Grundlage des Auditverfahrens, an dem sowohl die Hausleitung und die Führungskräfte, als auch Beschäftigte und Interessenvertretungen teilnahmen, wurde eine Zielvereinbarung erarbeitet, die ein Handlungsprogramm für die Verwaltung des Deutschen Bundestages für die nächsten drei Jahre darstellt. Ziel ist die Schaffung verbindlicher Rahmenbedingungen, die Beschäftigten und Führungskräften im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des Parlamentsbetriebs ein möglichst hohes Maß an Flexibilität der Arbeitsbedingungen ermöglicht. So sollen die gut qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig gebunden und auch künftig die besten Köpfe für die Bundestagsverwaltung gewonnen werden. 

Die berufundfamilie Service GmbH ist Dienstleister und Think Tank im Themengebiet Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben. Ihr zentrales Angebot ist das audit berufundfamilie, das von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung initiiert wurde.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 13.03.2024

Die Unionsfraktion fordert eine Offensive zur Stärkung der frühkindlichen Bildung. Bildungsstudien zeigten alarmierende Ergebnisse und einen Kompetenzverlust von Schülern, heißt es in einem Antrag (20/10727) der Fraktion. Nach wie vor bestehe eine hohe Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der Unterstützung durch das Elternhaus.

In der jüngsten PISA-Studie 2022 seien die schlechtesten jemals für Deutschland ermittelten Ergebnisse berechnet worden. Es sei nicht damit getan, dass Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) im März 2023 eine Fachtagung zur empirischen Bildungswissenschaft zum Bildungsgipfel erklärt habe.

Haushaltskürzungen, auslaufende Bildungsprogramme und fehlende Bekenntnisse zu versprochenen Bildungsmaßnahmen führten zu einer dramatischen Planungsunsicherheit in Ländern, Kommunen, Kitas und Schulen. Bund, Länder und Kommunen seien gefordert, die bildungspolitischen Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Ein Fokus gelte der frühkindlichen Bildung. Startchancen müssten bereits vor der Einschulung sichergestellt werden. Kein Kind dürfe verloren gehen.

Die Abgeordneten fordern unter anderem mehr Planungssicherheit für Länder, Kommunen, Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie eine Stärkung der Zusammenarbeit der Systeme Kita und Grundschule.

In enger Abstimmung mit den Ländern sollten einheitliche Standards zur Einführung einer frühen Diagnostik des Entwicklungsstands von drei- bis vierjährigen Kindern entwickelt werden. Auch sollten die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um alle Kinder vor der Einschulung auf einen zusätzlichen Förderbedarf zu testen.

Zudem sollte ein verpflichtendes einjähriges vorschulisches Programm in Kita, Kindergarten oder Grundschule für alle Kinder mit Förderbedarf eingeführt werden. Dabei sollte neben schulischen Vorläuferfertigkeiten und Motorik auf eine Stärkung der Deutschkenntnisse gesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 179 vom 20.03.2024

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung beim Thema Kinderehen zum Handeln auf. Vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Februar 2023 verlangen die Abgeordneten in einem Antrag (20/10725), dass die Bundesregierung „unverzüglich“ einen Gesetzentwurf vorlegt, um die Rechtslage dergestalt verfassungskonform anzupassen, „dass ein Verbot von Kinderehen auch nach dem 30. Juni 2024 erhalten bleibt und somit eine Entstehung von unzulässigen Doppelehen ausschließt“.

Die Vorlage steht am Donnerstag, 21. März 2024, erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages.

Mitte 2017 hatte der Bundestag das Gesetz „zur Bekämpfung von Kinderehen“ verabschiedet. Es sieht vor, dass im Ausland geschlossene Ehen nach deutschem Recht unwirksam sind, wenn der oder die Verlobte zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil laut Antrag gerügt, dass eine Regelung der Folgen unwirksamer Ehen fehle. „Es bedürfe jedoch einer Regelung der Folgen unwirksamer Ehen. Hierbei sollen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ’nacheheliche Ansprüche‘ für die sozio-ökonomisch schlechter gestellten Betroffenen geschaffen werden“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Nachbesserung hatte das Bundesverfassungsgericht mit einer Frist zum 30. Juni 2024 versehen.

Die Unionsabgeordneten warnen, dass durch ein Versäumen der Frist die Gefahr bestehe, dass Frühehen dann nicht mehr verboten sind. Zudem könnte es zu „unzulässigen Doppelehen“ komme, da die für unwirksam erklärten Frühehen nunmehr wieder wirksamen wären. Für Betroffene, die in der Zwischenzeit bereits eine neue Ehe im Inland geschlossen haben, würde laut Union nun eine mit dem deutschen Recht unvereinbare doppelte Ehe vorliegen. „Handelt die Bundesregierung nicht sofort, läuft sie Gefahr, dass selbstbestimmt geschlossene Ehen aufgehoben werden und vormals unwirksame Kinderehen zulasten der Benachteiligten wieder aufleben“, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 177 vom 20.03.2024

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Entwurf (20/10722) eines Gesetzes zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vorgelegt. Die Unionsfraktion verweist darin auf die Besprechungen von Bund und Ländern vom 6. November 2023, bei denen Einigkeit darüber bestanden habe, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG weiter einzuschränken und damit den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren. Hierzu sollten bundesweit Leistungen durch die Ausgabe von Bezahlkarten gewährt werden können. Notwendigen gesetzlichen Anpassungsbedarf im AsylbLG wollte die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen, schreibt die Fraktion und kritisiert, dass dies bis heute nicht geschehen ist.

Das AsylbLG soll nach dem Vorschlag der Abgeordneten so geändert werden, dass unabhängig von der Form der Unterbringung die Leistungserbringung auch in Form einer Bezahlkarte möglich sein soll. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordere, sei es angezeigt, Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Werde hiervon nicht hinreichend Gebrauch gemacht, solle in Zukunft ein entsprechender Vorrang im AsylbLG festgeschrieben werden, „um Anreize für die ungesteuerte Asylmigration nachhaltig zu verringern“, schreibt die CDU/CSU-Fraktion.

Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag, 21. März 2024, zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 171 vom 20.03.2024

Frühkindliche Bildung, Lösung des Fachkräftemangels an Kitas und Schulen und eine verbesserte Ganztagsbetreuung im Grundschulalter: Das sind drei der Maßnahmen, die sich in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/8399) mit dem Titel „Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen“ finden und die von den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag geladenen Sachverständigen begrüßt wurden. Mehrfach gefordert wurde bei der Anhörung auch eine Beteiligung des Bundes an den Kitakosten, die Stärkung von Sprach-Kitas und eine Beachtung regionaler Unterschiede bei den zu treffenden Maßnahmen. Kritisiert wurde indes, dass die von der Union aufgeführten Maßnahmen unter einem Finanzierungsvorbehalt stünden.

Ziel der Bildungspolitik von Bund und Länder müsse es sein, „Ungleichheiten durch besser Bildungschancen zu reduzieren“, sagte Thorsten Alsleben von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Je früher damit angefangen werde, desto wirkungsvoller sei dies, sagte er. Schon vor der Schulzeit gelte es zu erkennen, wo die Kinder besondere Bedarfe hätten. Für diese müsse es Angebote aber auch Verpflichtungen geben, „wenn die Eltern nicht freiwillig mitmachen“.

Professor Yvonne Anders von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg machte deutlich, dass bereits im Alter von zwei Jahren nachweisbar sei, das Kinder aus Familien mit schwachem sozio-ökonomischen Status „deutlich geringere Kompetenzen aufweisen als Kinder aus anderen Familien“. Die soziale Schere gehe also schon in diesem Alter auf. In der Grundschule zeige sich dann, dass 25 Prozent der Schüler nicht die Mindeststandards erwerben – überwiegend Kinder aus „schwachen Familien“ oder Kinder „mit einer anderen Familiensprache als Deutsch“. Daher liege großes Potenzial in der frühen Bildung.

Für Familien sei ein zuverlässiges und qualitativ hochwertiges Bildungssystem „eines der wichtigsten Themen überhaupt“, sagte Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken. „Trotz der angespannten Haushaltslage darf hier keinesfalls gespart werden“, betonte er. Schließlich zeigten Studien, dass sich die Investitionen in die Bildung von Kindern und Jugendlichen wirtschaftlich auszahlten. Als besonders wichtig benannte Dantlgraber verstärkte Bemühungen zur Fachkräftegewinnung.

In Deutschland gebe es ein sehr gutes System der Kindertagesbetreuung, sagte Niels Espenhorst vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. „Das System ist aber unter Druck und kann sein Potenzial nicht ausschöpfen“, fügte er hinzu. Seiner Auffassung nach müsse es nicht darum gehen, alles neu zu machen. Vielmehr gehe es darum, das Vorhandene zu stärken. Espenhorst forderte eine relevante und dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes. Bevor bundespolitisch neue Perspektiven diskutiert werden, müsse erstmal geklärt sein „wie viel Geld im Topf ist“.

Die Kinder- und Jugendhilfe sei an vielen Stellen unterfinanziert, sagte Sophie Koch vom Volkssolidarität Bundesverband. „Das Tischtuch, an dem alle ziehen, wird von Jahr zu Jahr kleiner.“ Gerade in Ostdeutschland sei die Infrastruktur für Kinder und Familien zunehmend gefährdet – auch in städtischen Ballungsräumen. Grund sei der starke Geburtenrückgang. Arbeitsplätze in der Kindertagesbetreuung seien in Gefahr. Familien müssten längere Wege zur Kita in Kauf nehmen. Bund und Länder müssten hier gemeinsam Lösungswege entwickeln, sagte Koch.

Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege ging auf den im Antrag enthaltenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ein. Ausdrücklich zu begrüßen sei, dass darin gefordert werde, dass auch Kindertagespflegepersonen in die Betreuung einbezogen werden können, sagte er. Das sei aktuell nicht der Fall.

Professor Nele McElvany von der Technischen Universität (TU) Dortmund nannte die Einführung einer bundesweit einheitlichen Diagnostik des Entwicklungsstands von Kindern „ein wesentliches Element“. Die daraus folgende verbindliche Förderung mit evidenzbasierten Maßnahmen in Abhängigkeit von den Ergebnissen sollte ebenso direkt mitgeregelt werden, wie die weitere systematische Diagnostik in Verbindung mit verbindlicher Förderung im Grundschulbereich, sagte sie.

Bei Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stieß die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Diagnostik auf Ablehnung. Das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung benötige keine additiven verpflichtenden Maßnahmen, um Kinder individuell zu fördern und zu begleiten. Ein diskriminierungsfreies Heranwachsen in einer Gesellschaft, die jedem Kind gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen soll, „ist mit Diagnostikverfahren nicht vereinbar“, sagte sie.

Der Bund müsse sich auch weiterhin anteilig an den Kosten einer guten Qualität in der Kindertagesbetreuung beteiligen, forderte Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Schließlich sei es der Bund, der für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen könne und müsse. Er sei auch – mit Blick auf die Einzahlung beispielsweise von Sozialversicherungsbeiträgen – der größte Nutznießer eines bedarfsgerechten und qualitätvollen Angebots.

Alexander Nöhring vom AWO Bundesverband kritisierte, dass in dem Antrag die Forderung nach einem „Kinderzukunftsprogramm“ von vornherein eingeschränkt werde durch den Zusatz, dies alles sei nur „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ umzusetzen. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, für die dafür notwendigen Haushaltsmittel zu sorgen, sei es durch Maßnahmen der finanziellen Umverteilung oder durch Steuern, sagte er.

Burkhard Rodeck von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin bemängelte, dass die Gesundheitspolitik bei dem Themenfeld nicht mitgedacht werde. Er schlug den Bogen zum Cannabis-Gesetz. Dort sei im Referentenentwurf das „Mitrauchen“ des minderjährigen Kindes im Pkw der rauchenden Eltern verboten gewesen. Im verabschiedeten Gesetz stehe das aber nicht mehr. „Das ist die Haltung unserer Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Rodeck.

Es sei unstreitig, dass die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung quantitativ und qualitativ verbessert werden müsse, sagte Regina Offer vom Deutschen Städtetag. Gleichzeitig müsse aber der regionale Blick sehr ernst genommen werden. „Es gibt sehr große regionale Unterschiede bei der Bedarfsentwicklung und der Notwendigkeit qualitativer Verbesserungen“, machte sie deutlich. Daher müssten Länder und Kommunen in die Planung einbezogen werden. Man könne nicht bundesweit eine Diskussion führen, „weil wir nicht bundesweit eine einheitliche Situation haben“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 164 vom 18.03.2024

Die Bundesregierung wird vorerst kein weiteres Investitionsprogramm für den Ausbau von Kitaplätzen aufsetzen. Das schreibt sie in einer Antwort (20/10572) auf eine Kleine Anfrage (20/10307) der CDU/CSU-Fraktion, in der diese nach der Vorhabenplanung des Bundesfamilienministeriums für die kommenden zwei Jahre gefragt hatte.

Die Regierung verweist zur Begründung einerseits auf die aktuelle Haushaltslage und zum anderen auf die grundsätzliche Verantwortung der Bundesländer, die für den Ausbau der Kinderbetreuung zuständig seien. Außerdem seien seit 2008 insgesamt fünf Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit insgesamt mehr als 5,4 Milliarden Euro aufgelegt worden, aus denen mehr als 750.000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen worden seien. „Aktuell wird mit dem 5. Investitionsprogramm insgesamt eine Milliarde Euro für den bedarfsgerechten Ausbau von zusätzlichen 90.000 Betreuungsplätzen unter Berücksichtigung von Neubau-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen sowie notwendiger Ausstattungsinvestitionen bereitgestellt, die noch bis Ende Juni 2024 abgerufen werden können“, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 147 vom 13.03.2024

Fast alle Jobcenter schreiben Dolmetscherdiensten eine hohe Bedeutung in der Kommunikation mit Geflüchteten zu. Gleichzeitig geben 85 Prozent der Jobcenter an, dass mindestens eine Fachkraft neben Deutsch noch eine oder mehrere Sprachen spricht, die auch Muttersprache von vielen Geflüchteten ist. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. 

Nahezu alle Jobcenter greifen bei der Beratung von Geflüchteten auf übersetzende Dritte zurück. Dies können Ehrenamtliche, Privatpersonen oder professionelle Dolmetscher*innen sein, die vor Ort oder telefonisch übersetzen. Dabei ist die Übersetzung durch Personen, die dies privat oder ehrenamtlich tun, wie etwa Verwandte oder Bekannte, nicht immer unproblematisch: „Auch wenn diese Variante oft einfach und naheliegend erscheint, können gerade die Übersetzung von komplexen rechtlichen und institutionellen Informationen oder die Thematisierung von sensiblen Aspekten wie Schulden oder psychischen Erkrankungen problematisch sein“, erklärt IAB-Forscherin Franziska Schreyer. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt und fördert den Einsatz professioneller Dolmetscherdienste. Ein Drittel der Jobcenter hat aber nach eigenen Angaben keinen ausreichenden Zugang zu Dolmetschenden für wichtige Sprachen.

Knapp jedes fünfte befragte Jobcenter erachtet die Kommunikation mit Geflüchteten als eher oder sehr einfach. „Es fällt auf, dass dies häufig Jobcenter mit mindestens einem auf die Betreuung von Geflüchteten spezialisierten Team sind“, sagt IAB-Forscher Christopher Osiander. In der Beratung von Geflüchteten kommen auch sogenannte Brückensprachen wie Englisch, Französisch oder Türkisch zum Einsatz.

Die Studie basiert auf Daten aus dem IAB-Projekt „Jobcenter und psychische Gesundheit von Menschen mit Fluchterfahrung (PsyF)“. Hierfür wurden im ersten Quartal 2023 256 Jobcenter mit einem standardisierten Online-Survey befragt.

Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/kommunikation-mit-gefluechteten-wie-jobcenter-mit-sprachlicher-diversitaet-umgehen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 13.03.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Sozialen Arbeit mahnt die AWO eine Modernisierung der Strafprozessordnung an. Diese sieht bislang kein Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit vor.

„Die Soziale Arbeit stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland. Sie braucht daher auch rechtliche Rahmenbedingungen, die dieser Aufgabe entsprechen. Hinsichtlich des Zeugnisverweigerungsrechts im Strafprozess muss die Soziale Arbeit anderen Berufsgruppen wie Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen  gleichgestellt werden. Die Menschen, die sich an Sozialarbeiter*innen wenden, sollen sich auf Vertrauensschutz verlassen können“, erläutert Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Wer als Zeug*in in einem Strafprozess geladen wird, muss vor Gericht erscheinen und aussagen. Bestimmten Berufsgruppen steht aber das Recht zu, im Strafprozess das Zeugnis zu verweigern. Zu Ihnen gehören unter anderem Geistliche, Ärzt*innen und Psychologische Psychotherapeut*innen. Aus den Berufsfeldern der Sozialen Arbeit gehören bislang lediglich die Mitarbeiter*innen von anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen und Berater*innen aus Suchtberatungsstellen dazu. Diese Berufsgruppen können im Strafprozess über das schweigen, was ihnen in ihrer beruflichen Funktion von Klient*innen anvertraut wurde. So wird ein Interessenskonflikt der Berufsgeheimnisträger*innen vermieden.

„Es ist an der Zeit, dass das Vertrauensverhältnis, das im professionellen sozialarbeiterischen Kontext grundlegend ist, eine entsprechende Berücksichtigung im Strafprozess findet“, so Sonnenholzner weiter. Auch Berater*innen aus dem Bereich Gewaltschutz, Sozialarbeiter*innen aus den Bereichen der Jugendarbeit, der Straßensozialarbeit usw. müsse ein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt werden.

Der AWO Bundesverband hat sich als erster Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege für das ZVR für Fachkräfte der Sozialen Arbeit positioniert und ist dem Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht (www.zeugnis-verweigern.de) beigetreten. Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht ruft zur Kundgebung vor dem Bundesjustizministerium am 19.03.2024 in Berlin auf. 

Weitere Informationen sowie ein vom AWO Bundesverband veröffentlichtes Rechtsgutachten: https://awo.org/fuer-ein-zeugnisverweigerungsrecht-der-sozialen-arbeit

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.03.2024

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zeigt sich erleichtert über das Rentenpaket, das Bundessozialminister Hubertus Heil vorgelegt hat. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Es ist gut und wichtig, dass die Bundesregierung das Rentenniveau bei 48 Prozent stabilisiert. Angesichts des demografischen Wandels und der großen Transformationen der nächsten Jahrzehnte sendet der Sozialminister ein Signal der Sicherheit, das dringend nötig war. Die Kosten der Stabilisierung werden jedoch künftige Generationen tragen. Ob das angekündigte “Generationenkapital” sich lohnen wird, bleibt aber fraglich: Im Idealfall kann der Rentenbeitrag damit um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden – ein großer Wurf wäre das nicht. Eine stärkere Reform wäre es, endlich eine solidarische Bürgerrente einzuführen, in die auch Beamt*innen, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen. So könnten das umlagefinanzierte Rentensystem dauerhaft stabilisiert und positive Umverteilungseffekte erreicht werden.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.03.2024

Unter dem Motto Zusammen für Demokratie. Im Bund. Vor Ort. Für Alle. wurde am heutigen Donnerstag ein breites gesellschaftliches Bündnis zur Stärkung der Demokratie ins Leben gerufen. 

Die rund fünfzig teilnehmenden Organisationen, darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund, die beiden großen christlichen Kirchen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Menschenrechts- und Umweltorganisationen sowie Kultur- und Sportverbände werden sich durch konkrete Maßnahmen vor Ort für Demokratie und Menschenrechte einsetzen. Denn, so heißt es in dem veröffentlichten Statement: „Es geht uns alle an: Wir treten ein für die unteilbaren Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und eine klimagerechte Zukunft. Wir stehen für eine vielfältige, freie und offene Gesellschaft. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie und alle, die hier leben, gegen die Angriffe der extremen Rechten.“

Ziel des Bündnisses sei es, das Engagement der Zivilgesellschaft zu unterstützen, zu verstetigen und durch konkrete Maßnahmenpakete zu unterstützen. So heißt es in dem veröffentlichten Maßnahmenplan: „Wir machen die Herausforderungen von Engagierten vor Ort zu unseren eigenen. Wir gehen mit ihnen ins Gespräch und orientieren uns an ihren Bedarfen. Wir unterstützen sie zielgenau, mit direkter und unbürokratischer Hilfe mittels eines Dreiklangs aus Paketen für Bildung, Kultur und Infrastruktur, die abgerufen werden können. Wir vernetzen uns mit ihnen und unterstützen bei der Vernetzung untereinander.“

Mit Blick auf die anstehenden Wahlen in Deutschland und Europa drohe, dass die AfD und andere extrem rechte Parteien weiter gestärkt würden. „Noch können wir diese Entwicklung stoppen. Wir haben die Wahl.“, so der Trägerkreis.

Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds:
„Wir wollen zeigen: Unser Land ist wehrhaft gegen extreme Rechte und die Feinde der Demokratie. Unser Land hat so viel Potenzial – weil es so vielfältig ist. Aber es ist unsere Verantwortung, dass das so bleibt. Dafür brauchen wir Menschen vor Ort, die machen – und mitmachen. Deshalb stellt sich unser Bündnis langfristig, nachhaltig und mit dem Blick auf das praktische und das konkrete Handeln auf.“

Anna-Nicole Heinrich, Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD):
„Zusammen mit anderen wollen wir als Evangelische Kirche in Deutschland für die unverlierbare Würde eines jeden Menschen, für die Demokratie und unser Gemeinwesen einstehen. Wir können uns nicht neutral verhalten, wenn Menschen ausgegrenzt, verachtet, verfolgt oder bedroht werden.“

Matthias Keussen (Vorstand, Athletic Sonnenberg e.V., Vertreter für die Deutsche Sportjugend im DOSB):
„Sportvereine, Initiativen und lokale Akteur*innen, die sich für die Stärkung des demokratischen Zusammenlebens vor Ort einsetzen, brauchen Handlungssicherheit. Sie müssen vor Angriffen auf ihre Arbeit für eine bunte und offene Gesellschaft geschützt werden und benötigen unbürokratisch zugängliche Unterstützungsangebote. Besonders junge Menschen müssen vor Ort dazu befähigt werden, unter gefestigten und sicheren Rahmenbedingungen, für demokratische Werte einzustehen. Darum begrüße ich es sehr, dass das Bündnis von der Bundesebene aus gezielte Maßnahmen vor Ort unterstützen wird.“

Eter Hachmann, Vorsitzende Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst):
„Wir sind Teil des Bündnisses, weil wir eine kollektive und solidarische Antwort auf Rassismus und völkisch-nationalistischen Populismus geben möchten. Insbesondere migrantische Communities werden die Auswirkungen der Ergebnisse der bevorstehenden Wahlen im Osten spüren. Darum wollen wir gemeinsam für demokratische Werte und eine Gesellschaft der Vielfalt kämpfen.“

Alle weiteren Informationen finden Sie unter: www.zusammen-fuer-demokratie.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 21.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche kritisieren nachdrücklich, dass auch nach der Reform des Familienverfahrensgesetzes im Jahr 2021 die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen bundesweit noch immer nicht gerichtlicher Standard ist.

Eine aktuelle Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass zwar in vielen Bundesländern ein diesbezüglicher Aufwärtstrend zu verzeichnen ist, aber lediglich in vier Bundesländern (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) in der Mehrzahl der Verfahren in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen Verfahrensbeistände vom Gericht bestellt werden. Gleichzeitig ist diese Quote in fünf Bundesländern aktuell sogar rückläufig. Die bundesweite Quote lag bei 45,6 Prozent.

 

„Alle Kinder brauchen in Justizverfahren eine professionelle Begleitperson, dies ist zur Wahrnehmung ihrer Interessen im Regelfall erforderlich. In familiengerichtlichen Verfahren ist dies ein qualifizierter Verfahrensbeistand, der nur ihr Wohl und ihre Interessen vertreten soll, und nicht die der Eltern. Er soll unabhängig und für das Kind eine Vertrauensperson sein. Leider wird in vielen Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionsverfahren kein Verfahrensbeistand bestellt. Die Quote für die Bestellung liegt derzeit in nur vier Bundesländern knapp über 50 Prozent, in vielen anderen teils deutlich darunter. Hier muss das Familienverfahrensgesetz besser umgesetzt werden und es zu einem Umdenken bei den Richterinnen und Richtern kommen. Die Bestellung von Verfahrensbeiständen muss zum Regelfall werden. Bisher besteht zudem keine generelle Begründungspflicht, wenn außerhalb der im Gesetz aufgeführten Fälle von einer Bestellung abgesehen wird. Es wird bei der Quote auch nicht genauer aufgeschlüsselt, in welcher Art von Verfahren von der Bestellung abgesehen wird. Auch das muss sich ändern. Zudem brauchen Kinder auch in

Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren Begleitung und Unterstützung. Bisher gibt es in diesem Bereich aber keine speziellen Regelungen zur kindgerechten Verfahrensgestaltung und keine Unterstützungspersonen“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche begrüßt ausdrücklich, dass eine Weiterbildung zum Verfahrensbeistand durch die Änderung des Familienverfahrensgesetzes endlich abgesichert ist und auch regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen sind. Allerdings lässt das Gesetz viele Fragen offen und bleibt hinter den Erwartungen des Berufsverbandes zurück. Es bräuchte strengere Qualifikationsrichtlinien. Der Stundenumfang der Zertifikatweiterbildungen zum Verfahrensbeistand beginnt bei 10 Stunden

(online) und endet bei 300 Unterrichtseinheiten (überwiegend Präsenz). Auch bezüglich der Inhalte sowie bei der Vorbildung der Lehrenden gibt es große Unterschiede. Zudem wäre die Einführung bundeseinheitlicher Standards zur Weiterbildung zum Verfahrensbeistand wichtig. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Mitgliederbefragung des BVEB´s Defizite in der Rechtsanwendung. Nur

74 Prozent der Befragten mussten dem Gericht einen Nachweis über eine Fortbildung zum Verfahrensbeistand vorweisen. 62 Prozent der Mitglieder gaben an, dass sie bisher nicht aufgefordert worden seien, in regelmäßigen Abständen Fortbildungsnachweise zu erbringen. Letztlich erschwert die Aufgabe der Kindesinteressenvertretung auch der Umstand, dass seit nunmehr

15 Jahren keine Anpassung der Vergütungspauschale für Verfahrensbeistände erfolgte, und diese mit der Gesetzesänderung mehr Aufgaben übertragen bekommen haben. Viele Mitglieder ,wandern‘ deshalb momentan in andere Berufszweige ab“, sagt Katja Seck, Vorsitzende des Berufsverbandes der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche bemängeln zudem, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren vielerorts in Deutschland weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. So erfolgt die Bestellung von Verfahrensbeiständen ohne Beteiligung des Kindes und ohne transparente Kriterien, die belegen, dass der Verfahrensbeistand nach den Bedarfen des Kindes im konkreten Fall ausgewählt wurde. Das ist problematisch, da es keinerlei Möglichkeit für das Kind gibt, auf die Auswahl durch die Nennung bestimmter Kriterien, wie beispielsweise Sprache oder kulturelle Hintergründe, Einfluss zu nehmen und im Zweifel den Verfahrensbeistand zu wechseln oder abzulehnen. Dies birgt die Gefahr, dass der Verfahrensbeistand eher der Richterin oder dem Richter gefallen möchte, als die Rechte des Kindes wahrzunehmen. Problematisch ist aus Sicht der Verbände zudem, dass es keine Standards und keine Daten zur Qualifikation und Fortbildung der Verfahrensbeistände in Deutschland gibt. Die durch die Reform des Familienverfahrensgesetzes normierten Änderungen zu den fachlichen Anforderungen sind nicht ausreichend, um zu garantieren, dass nur noch qualifizierte Begleitpersonen für Kinder bestellt werden können.

 

Die kompletten Daten zur Bestellung von Verfahrensbeiständen in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen – berechnet auf Grundlage der letzten veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr

2022 – finden sich unter https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=http%3A%2F%2Fwww.dkhw.de%2Fverfahrensbeistaende&data=05%7C02%7Cj.oers%40awo.org%7C4165938248274f509eb108dc498eeef3%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638466126286106670%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C60000%7C%7C%7C&sdata=hx2wf4fMulk%2F4pboZmVxcAd8%2Bzp1kOh2w%2BPZmNJc6oM%3D&reserved=0.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt die Bundesregierung dringend an, die nach Medienberichten eindeutige Kritik des Europarates an den unzureichenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ernst zu nehmen. Das gilt auch für die Kritik an der mangelnden Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es wichtig, das durch die UN-Kinderrechtskonvention garantierte Recht auf soziale Sicherheit endlich für alle Kinder in Deutschland zu gewährleisten. Es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr Aufwachsen notwenigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, insbesondere wenn ihre Familien nicht dazu in der Lage sind. Deshalb muss die geplante Kindergrundsicherung zu einer echten Sozialreform zum Wohle der Kinder werden. Zudem sollten in Deutschland endlich die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, und damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen.

 

„Wir brauchen einen Paradigmenwechsel bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und im Ergebnis eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen verdient. Ziel muss es sein, dass von Armut betroffene Familien mit wenigen bürokratischen Hürden Hilfen aus einer Hand erhalten und eine klare Anlaufstelle haben. Zudem muss die Kindergrundsicherung in ihrer Höhe Teilhabe für alle Kinder ermöglichen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Auch bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und speziell bei der verfassungsrechtlichen Normierung der Kinderrechte muss es endlich Bewegung geben. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Es ist höchste Zeit für eine rechtliche Normierung, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Bundesregierung ist hier zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht“, sagt Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der Diskussion über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder eine sehr sorgfältige Debatte an. „Die im Jahre 2021 beschlossenen Strafverschärfungen haben sich bei der Frage des Mindeststrafmaßes als nicht praktikabel genug und nicht ausreichend differenziert erwiesen. Trotzdem sollte jetzt keine komplette Rolle rückwärts erfolgen, sondern es braucht eine kluge Regelung, um unterschiedliche Situationen tat- und schuldangemessen zu erfassen. Die Verbreitung von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch muss weiterhin ausnahmslos bestraft werden. Gleichzeitig darf das alterstypische und einvernehmliche Teilen von Darstellungen unter Jugendlichen nicht kriminalisiert werden. Weiterhin sind Differenzierungen nötig, damit Handlungen zum Schutz der Betroffenen, wie die Speicherung zur Beweissicherung und Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden durch Eltern oder Lehrkräfte, straffrei möglich ist“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Bei der Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche braucht es kompromisslose Aufklärung und Strafverfolgung. Gleichzeitig darf aber auch hier nicht übers Ziel hinausgeschossen werden. So müssen Jugendliche ihrem Alter angemessen die Möglichkeit bekommen sich selbst, auch in ihrer Sexualität, einvernehmlich auszudrücken und dürfen dafür nicht ins Fadenkreuz der Justiz geraten. Ein klarer Rechtsrahmen für einvernehmliches Sexting unter Jugendlichen ist notwendig“, so Lütkes weiter.

 

„Die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs muss effektiv bekämpft werden. Hier ist ein Markt entstanden, der unnachgiebig ausgetrocknet werden muss. Hierfür müssen alle erforderlichen Ressourcen für Prävention und Strafverfolgung eingesetzt werden. Die zu erwartende Strafe müssen eine generalpräventive Wirkung entfalten, um potenzielle Täterinnen und Täter von der Begehung einer Tat abzuhalten. Der Fahndungsdruck zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt muss steigen, die personellen Ressourcen bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes sollten massiv aufgestockt werden. Alle zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel müssen genutzt werden, dazu gehört auch das Ausschöpfen des zur Verfügung stehenden Strafmaßes in schweren Fällen“, sagt Anne Lütkes.

 

„Bei allen Handlungen der Strafverfolgungsbehörden müssen zudem die kinderrechtlichen Anforderungen zum Schutz der Kinder umfassend umgesetzt werden, hierzu gehört auch die frühzeitige Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung. Ein weiterer wichtiger Baustein in diesem Bereich ist die Prävention. Auch dafür brauchen wir eine finanziell abgesicherte, funktionierende Kinder- und Jugendhilfe, die im Bereich der Prävention und als Vertrauensinstitution für Kinder und Jugendliche tätig sein muss. Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Vorschläge zur Ausgestaltung einer differenzierten Lösung für eine tat- und schuldangemessene Reaktion im Einzelfall, muss zudem sichergestellt werden, dass die Gesetzesänderungen den Normzweck umfassend erfüllen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb eine Evaluierung der Gesetzesänderungen zu verankern, um aussagekräftige Informationen über die Anwendung und Wirkung des Gesetzes zu erhalten“, so Lütkes abschließend.

Die vollständige Stellungnahme kann unter http://www.dkhw.de/stellungnahme heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.03.2024

Statt satt gehen in Deutschland sehr viele Kinder abends hungrig ins Bett. Für Hunderttausende gehört es zum Alltag, sich nicht ausreichend ernähren zu können. Zum Tag der gesunden Ernährung am 07. März startet das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb eine Social-Media-Initiative, um auf das Thema verstärkt aufmerksam zu machen.

„Es ist erschreckend, dass sich in einem reichen Land wie Deutschland viele Kinder und Jugendliche in Deutschland nicht ausreichend und ausgewogen ernähren können. Durch falsche oder mangelnde Ernährung drohen lebenslange physische, soziale und psychische Folgeschäden. Dagegen wollen wir auch mit dieser Social-Media-Initiative etwas tun! Wir freuen uns sehr, dass wir so viele Unterstützerinnen und Unterstützer für dieses wichtige Thema gewinnen konnten. Wir hoffen, dass wir die Menschen noch mehr als bisher auf die Kinderarmut in Deutschland aufmerksam machen können und sie im besten Fall zum Spenden motivieren. Gemeinsam können wir etwas gegen den Hunger bewirken“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Social-Media-Initiative startet am Tag der gesunden Ernährung

Mit der Social-Media-Initiative #stattsatt sollen Aufmerksamkeit und Spenden für die bundesweiten Hilfsangebote des Deutschen Kinderhilfswerkes, insbesondere im Ernährungsbereich, generiert werden. Außerdem soll sich die Initiative als Challenge über soziale Medien verbreiten. Im Zentrum steht ein Video, das das beliebte Format von Kochvideos auf Social Media aufgreift, jedoch mit einer unerwarteten Wendung überrascht: www.dkhw.de/stattsatt.

So werden die Zuschauenden in ihrem Alltag angesprochen und zum Nachdenken angeregt, im besten Fall zum Spenden motiviert. Die Initiative kann damit nachhaltig etwas bewirken.

Enie van de Meiklokjes und weitere Prominente unterstützen die Kampagne

Als Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes unterstützt Enie van de Meiklokjes die Aktion: „Als Botschafterin für das Deutsche Kinderhilfswerk freue ich mich, dass ich heute – zum Tag der gesunden Ernährung – den Start dieser bundesweiten Social-Media-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerks unterstützen kann. Eine gesunde Ernährung ist ein wichtiger Grundstein für ein gesundes Leben. Deshalb bin ich sehr gerne Teil dieser Initiative.“ Weitere Prominente wie Tim Raue, Cornelia Poletto, Jan Hartwig, Regina Halmich, Christiane Stenger und Ingo Dubinski oder die Food-Influencer*innen anna.antonje, emmikochteinfach, eatwithsarah, marliesjohanna, nadine_sobotzik und schmaleschulter unterstützen das Projekt.

Für die Initiative konnten zusätzlich Partner aus Wirtschaft und Medien gewonnen werden: So bietet PayPal im Aktionszeitraum die Möglichkeit, am Ende des Bezahlvorgangs Geld an das Deutsche Kinderhilfswerk zu spenden.

Hilfen für Kinder in Armut durch das Deutsche Kinderhilfswerk

Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland wächst in Armut auf. Hier hilft das Deutsche Kinderhilfswerk mit seinen Förderfonds. So wurde bisher über den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes mit Einzelfallhilfen in Not geratenen Familien mit mehr als vier Millionen Euro geholfen.

Hunger und schlechte Ernährung können lebenslange Folgen haben, von eingeschränkter körperlicher Entwicklung bis hin zu verminderten Lernleistungen in Schule und Beruf. Gerade von Armut betroffene Kinder ernähren sich häufig unzureichend und ungesund. Das prägt ein Leben lang.

Der Ernährungsfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes bietet eine Lösung: Schulen, Vereine und andere Einrichtungen werden bei Kochkursen finanziell gefördert. So lernen die Kinder gut und ausgewogen zu kochen und das Wichtigste: Sie bekommen etwas zu essen. Durch Spenden an den Ernährungsfonds kann dem Hunger also aktiv entgegengewirkt werden.

Weitere Informationen:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.03.2024

Breites ökosoziales Bündnis fordert sofortige Einführung des Klimagelds und startet beispielhaft mit der Auszahlung an 1.000 Personen.

139 Euro Klimageld an 1.000 Personen zahlt der Verein Sanktionsfrei gemeinsam mit einem breiten ökosozialen Bündnis aus. Laut Berechnungen stünde diese Summe jeder Person in Deutschland als Ausgleich für die CO₂-Bepreisung der vergangenen Jahre zu. Für eine vierköpfige Familie wären das 556 Euro – eine spürbare finanzielle Entlastung. Mit steigendem CO₂-Preis wächst dieser Betrag jedes Jahr entsprechend und könnte einen notwendigen sozialen Ausgleich schaffen. Deswegen macht das Bündnis aus Sanktionsfrei, dem Paritätischen Gesamtverband, Fridays for Future, Campact, 9 € Fonds, Robin Wood, BUND, Attac, Klima-Allianz, Mein Grundeinkommen, Fondament und anderen Organisationen nun Druck. Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, die CO₂-Einnahmen in Form eines Klimageldes an die Menschen zurückzuzahlen.

Das Geld dafür ist bereits vorhanden: Einen zweistelligen Milliardenbetrag nimmt der Staat durch den CO₂-Preis jährlich ein. Zwar gilt der CO₂-Preis bisher nur für Unternehmen, indirekt wird er jedoch überwiegend von der Bevölkerung bezahlt, da er an die Verbraucher*innen weitergegeben wird. Die Einnahmen sollen laut Vereinbarung im Koalitionsvertrag als Klimageld an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden, um gestiegene Kosten von Privathaushalten zu kompensieren. Vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen würden davon profitieren. Tatsächlich gibt die Bundesregierung das Geld stattdessen aber zu großen Teilen für die Wirtschaft aus. Zum Beispiel für eine Chip-Fabrik des Konzerns Intel bei Magdeburg. „Das Klimageld ist längst da! Nur gehen die staatlichen CO₂-Einnahmen zum Beispiel an die Industrie statt an Menschen, die mit den gestiegenen Preisen zu kämpfen haben“, erklärte Sanktionsfrei-Gründerin Helena Steinhaus auf einer Pressekonferenz. „Wer wenig verdient oder Bürgergeld bezieht, lebt schon heute konform mit dem 1,5 Grad Ziel von Paris. Diese Menschen verursachen die wenigsten Emissionen, aber tragen die höchste Last der Transformation. Das ist in jeder Hinsicht ungerecht. Diese Menschen müssen wir entlasten.“

Zu Jahresbeginn ist der CO₂-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne gestiegen, nächstes Jahr steigt er weiter auf 55 Euro. „Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Haushalte mit niedrigen Einkommen grundsätzlich deutlich stärker durch den CO₂-Preis belastet werden als Wohlhabende. Das Klimageld setzt hier gezielt an und kann für eine proportional stärkere Entlastung von niedrigen Einkommen sorgen,“ betont Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), den sozialen Effekt des Kilmagelds auf der gemeinsamen Pressekonferenz. „Dieser Ausgleich wird mit einem steigenden CO₂-Preis immer wichtiger.“

Doch Finanzminister Lindner (FDP) hat trotz allem bereits angekündigt, dass in dieser Legislaturperiode kein Klimageld mehr eingeführt werden soll. „Die Klimawende ist kein Luxusprojekt. Sie gelingt nur, wenn sie sozial gerecht gestaltet wird”, protestiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Bundesregierung müsse endlich eine soziale Perspektive in ihrer Klimapolitik schaffen, damit die gesellschaftlichen Spannungen nicht weiter zunehmen. “Deswegen braucht es das Klimageld jetzt sofort!“

Diese Forderung setzt das Bündnis beispielhaft um. Einmalig 139 Euro werden an 1.000 Menschen verteilt, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen. Informationen, ob und wie man das Geld bekommt und wie sich der Druck auf die Politik erhöhen lässt, gibt es auf: www.sanktionsfrei.de/klimageld.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.03.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. April 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Online

Angesichts sich wandelnder Anforderungen an schulisches Lernen und Lehren ist die Lehrkräftebildung in den Fokus der (fach-)öffentlichen Debatte gerückt. Wachsende Ansprüche an die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen beziehen sich u.a. auf den pädagogisch reflektierten Einsatz digitaler Technologien, die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität und die erfolgreiche Gestaltung von Schulentwicklungsprozessen. Gefordert sind darüber hinaus aber auch neue und zeitgemäße Ansätze mit Blick auf bestehende Herausforderung wie die Reduzierung von Bildungsbenachteiligung, den Umgang mit Heterogenität und Inklusion und die Stärkung von Demokratieerziehung.

Um diesen Anforderungen in einem zunehmend komplexen Umfeld pädagogisch sinnvoll begegnen zu können, müssen Lehrkräfte in der ersten und zweiten Phase ihrer Ausbildung ausreichend qualifiziert werden und durch fortführende Angebote kontinuierlich weiter- und fortgebildet werden. Angesichts des gravierenden Lehrkräftemangel wird es auf absehbare Zeit darüber hinaus auch zusätzlicher Wege ins Lehramt bedürfen, die mit Blick auf Professionalisierung und Qualifizierung weiter ausgestaltet werden müssen.

Auf dem Prüfstand stehen vor diesem Hintergrund sowohl die Struktur als auch zentrale Inhalte der Lehrkräftebildung. In welchem Verhältnis sollten Theorie und Praxis in den ersten Phasen der Lehrkräfteausbildung stehen? Benötigen angehende Lehrpersonen mehr und frühere Praxiserfahrungen? Wie kann eine Ausbildung aus einem Guss gestaltet werden und wie kann der phasenübergreifende Kompetenzaufbau gelingen? Welche alternativen Wege ins Lehramt erscheinen sinnvoll und wie sollten Seiten- und Quereinsteiger_innen qualifiziert werden? Und nicht zuletzt: Wie sollten Angebote der Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte weiterentwickelt werden?

Wir laden Sie herzlich ein, sich an der Diskussion via Zoom mit Vertreter_innen aus Bildungspolitik, Wissenschaft und Schulpraxis zu beteiligen.

Das komplette Programm finden Sie hier: Programm

Anmelden können Sie sich noch bis zum 16. April hier: Anmeldung

Den Einwahllink zur Veranstaltung erhalten Sie am Vormittag des 17. April.

Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Ort: Online

Nach der Verständigung von Bund und Ländern auf das Startchancen-Programm (Startchancen-Programm – BMBF) gilt es nun, den Programmstart zum nächsten Schuljahr bestmöglich vorzubereiten. Hierbei möchten wir die Kräfte bündeln, Bewährtes in den Transfer bringen und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Institutionen, Ebenen und Professionen befördern. Gemeinsam wollen wir die Weichen für einen erfolgreichen Programmstart und eine wirkungsvolle Programmumsetzung stellen.

Ich freue mich, Ihnen in einer Informationsveranstaltung zum Startchancen-Programm gemeinsam mit Ulrich Wehrhöfer, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, und Katja Zimmermann, Ministerium für Bildung in Rheinland-Pfalz, einen Überblick über den aktuellen Stand der Vorbereitungen zu geben.

Bund und Länder sind überzeugt, dass die Zivilgesellschaft einen wichtigen Beitrag zum Gelingen des Startchancen-Programms leisten kann und laden Sie daher ein, sich mit Ihrer Expertise und Erfahrung einzubringen.

Die Veranstaltung wird im Online-Format stattfinden. Gegen Ende dieses Jahres möchten wir die Zivilgesellschaft erneut einladen; dann in Präsenz und mit einem stärkeren Fokus auf Austausch und Vernetzung.

Um die Vernetzung bereits im Vorfeld zu befördern, wird Ihnen in Kürze die offizielle Einladung zugehen, in der Sie neben der Agenda und den Details zur Anmeldung für den 24. April 2024 auch einen Registrierungslink finden. Über diesen Link haben Sie die Möglichkeit, der Aufnahme Ihrer Kontaktdaten in eine Verteilerliste zuzustimmen, die dem Teilnehmerkreis im Nachgang zur Informationsveranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Außerdem können Sie uns auf diesem Weg im Vorfeld der Veranstaltung auf Aspekte hinweisen, die Sie in besonderer Weise interessieren. Wir werden uns bemühen, in unseren Beiträgen hierauf einzugehen.

Bei Rückfragen senden Sie bitte eine E-Mail an startchancen-progamm@bmbf.bund.de.

Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der Veranstaltung werden unterschiedliche Erscheinungsformen von rassistischem Handeln und mögliche Gegenstrategien vorgestellt. Damit wird ein umfassender Blick auf die subtilen und offensichtlichen Weisen geworfen, wie rassistische Muster und Verhaltensweisen in frühkindlichen Bildungseinrichtungen verankert sein können. Vielfach handelt es sich dabei um eine unbeabsichtigte Form der Diskriminierung, die von Personen, die nicht von Rassismus betroffen sind, nicht als problematisch wahrgenommen werden.

Mit Dr. Seyran Bostancı, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Demokratieförderung und demokratische Praxis im Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 06. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Es sind herausfordernde Zeiten – auch im Bildungssystem. Ein Lösungsvorschlag im politischen Raum für das Versagen der schulischen Bildung ist ausgerechnet die Einführung einer Vorschule. Aus einem frühpädagogischen Bildungsverständnis heraus irritiert diese Idee: Denn so werden die (als ungenügend attestierten) schulischen Lehr-, Lern- und Trainingsmethoden den Kindern noch früher zugemutet.

In der Veranstaltung wollen wir den Fragen nachgehen, warum sich manche durch die schulischen Lern- und Trainingsmethoden so beeindrucken lassen, wie pädagogische Fachkräfte darin unterstützt werden können, die komplexen und intensiven Bildungsprozesse von Kindern zu begleiten und zu erweitern und welche Ziele wir eigentlich für Kinder haben, die heute in unserer Welt aufwachsen.

Mit Katrin Macha, Direktorin ista – Institut für den Situationsansatz

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 30. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bundesverband der Volkssolidarität statt.

Die Zahl der neugeborenen Kinder sinkt in den östlichen Bundesländern deutlich mit spürbaren und absehbaren Folgen für die Kindertagesbetreuung. Welche Risiken bedeutet das für die familiäre Infrastruktur in vielen Regionen? Und welche Chancen ergeben sich daraus auch für die pädagogische Qualität im Arbeitsfeld? Dieser Frage wollen wir gemeinsam im Austausch mit Akteuer*innen aus der Praxis der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nachgehen und notwendige Handlungsanforderungen für Bund, Länder und Kommunen formulieren.

Mit Antje Springer, Jugendamtsleitung Saalekreis, Sven Krell, Geschäftsführer Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen
Moderation: Dr. Sophie Koch (Volksolidarität Bundesverband) & Niels Espenhorst (Paritätischer Gesamtverband)

Hier geht es zur Anmeldung.

WEITERE INFORMATIONEN

Die von der Bundesregierung beschlossene Kindergrundsicherung hat trotz erheblicher Schwächen deutliche positive Effekte sowohl für benachteiligte Kinder und ihre Familien als auch für Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt. Das zeigt eine neue Studie der Wirtschaftswissenschaftler Prof Dr. Tom Krebs und Prof. Dr. Martin Scheffel, die von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird.* Wenn rund 1,5 Millionen Kinder mehr als bisher ihnen zustehende Leistungen auch wirklich erhalten und sich die finanzielle Lage ihrer Familien verbessert, sinkt die Kinderarmut nach Einführung der Kindergrundsicherung relativ rasch um knapp zwei Prozentpunkte. Das entspricht rund 282.000 Kindern, die nicht mehr unterhalb der Grenze der Armutsgefährdung (Haushaltseinkommen von höchstens 60 Prozent vom mittleren Nettoeinkommen in Deutschland) leben müssen. Noch bedeutsamer sind langfristige Effekte, die die Forscher aus gut gesicherten Erkenntnissen der Bildungsforschung ableiten: Ein erheblicher Teil der Kinder aus Familien, die durch die Grundsicherung finanziell bessergestellt werden, erreicht später höhere Bildungsabschlüsse. Im Jahr 2050, auf das die Ökonomen ihre Modellberechnungen beziehen, wäre die Zahl der Personen in Deutschland, die ein mittleres bis höheres statt einem niedrigen Bildungsniveau haben, dadurch um 840.000 höher als in einem Szenario ohne Grundsicherung. Nach Abschluss der Ausbildung können viele dieser Personen höher qualifiziert, besser bezahlt und besser abgesichert arbeiten. Das verbessert die Situation der direkt betroffenen heutigen Kinder spürbar: Die so genannte „Chancenlücke“, die benachteiligte Kinder mit Blick auf ihr zu erwartendes Lebenseinkommen haben, wird durch die langfristige Wirkung der Kindergrundsicherung bis 2050 um 6,8 Prozentpunkte reduziert. Das entspricht einem Rückgang der Chancenungleichheit um gut 15 Prozent (Details unten).

Auch Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt profitieren. So steigt die Beschäftigung spürbar: 2050 liegt das gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsvolumen, umgerechnet auf Vollzeitstellen („Vollzeitäquivalente“), um rund 155.000 Stellen höher als ohne Einführung einer Kindergrundsicherung. Die gesamtwirtschaftliche Produktion wächst ebenfalls stärker: 2050 ist sie als Folge der Grundsicherung um 11,3 Milliarden Euro höher als in einem Szenario ohne deren Einführung. Die Zahl der Erwerbspersonen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben müssen, liegt 2050 um gut 841.000 niedriger als in einem Szenario ohne Kindergrundsicherung, was einer Reduzierung der Armutsquote für Erwerbspersonen um gut 1,8 Prozentpunkte entspricht (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Die Zahl der armutsgefährdeten Kinder ist 2050 mit Kindergrundsicherung um 440.000 niedriger als ohne, was einem Rückgang bei der Kinder-Armutsquote um knapp drei Prozentpunkte entspricht.

Durch diese positiven Effekte wächst auch das Aufkommen an Steuern und Sozialabgaben stärker als ohne die Reform. Daher übersteigen ab 18 Jahren nach Einführung die zusätzlichen Einnahmen der öffentlichen Hand die jährlichen Ausgaben für die Kindergrundsicherung. „Die Kindergrundsicherung ist nicht nur ein effektives Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut, sondern auch gut für die Wirtschaft und die öffentlichen Finanzen“, lautet das Fazit der Forscher.

Tom Krebs, Professor für Makroökonomie an der Universität Mannheim, und Martin Scheffel, VWL-Professor an der Hochschule für Finanzwirtschaft und Management in Bonn, nutzen ein makroökonomisches Modell, mit dem sie die gesamtwirtschaftlichen langfristigen Auswirkungen einer Kindergrundsicherung kalkulieren können. Dabei legen sie den Schwerpunkt bei den langfristigen Bildungseffekten, denn aus der Forschung ist gut belegt, dass im Durchschnitt mit größeren finanziellen Möglichkeiten eines Haushalts auch die Wahrscheinlichkeit wächst, dass die Kinder höhere Bildungsabschlüsse erwerben. Dieser Zusammenhang lässt sich auf Basis der bildungsökonomischen Forschung zu „Bildungsrenditen“ und des repräsentativen sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für Deutschland abschätzen. Für ihre Kalkulationen setzen Krebs und Scheffel konservativ einen Wert an, der „am unteren Ende“ der dabei möglichen Spannweite liegt. Für die Berechnung der Effekte wählen die Wissenschaftler das Jahr 2050, weil sich dann auch für heute sehr junge Kinder prognostizieren lässt, wie ihre Arbeitsmarktsituation nach Abschluss der Ausbildung aussehen wird.

Bei der Modellierung der zukünftigen Wirkungen beziehen die Forscher auch den – insgesamt kleinen – Effekt ein, dass einige der heutigen Eltern ihre schlecht bezahlte Erwerbsarbeit reduzieren, wenn die Familie durch die Kindergrundsicherung etwas mehr Geld zur Verfügung hat. Die kurzfristige Steigerung des privaten Konsums in Deutschland durch erhöhte Haushaltseinkommen beziehen sie hingegen nicht ein. „In diesem Sinne bietet die Studie eine vorsichtige Abschätzung (untere Grenze) der positiven Effekte der Kindergrundsicherung“, schreiben Krebs und Scheffel daher.

Die Wissenschaftler gehen in ihrer Modellrechnung von den aktuell im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltenen finanziellen Größen für die Kindergrundsicherung aus: Für jedes Kind wird ein Garantiebetrag von 250 Euro im Monat gezahlt. Für Kinder aus einkommensschwachen Familien gibt es darüber hinaus einen Zusatzbetrag von maximal 247 bis 361 Euro monatlich, je nach Alter.

Konzept der Regierung „eher eine Verwaltungsreform als eine echte Kindergrundsicherung“

Dieser Zusatzbeitrag wurde im vergangenen Herbst in einer Bundestagsanhörung von verschiedenen Expert*innen als nicht „armutsfest“, da zu niedrig kritisiert. Auch Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, konstatiert in ihrer Stellungnahme neben einigen Fortschritten erhebliche Defizite: „Es ist begrüßenswert, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Schritt in die Richtung einer Kindergrundsicherung gegangen wird, in der viele Leistungen für Kinder und Jugendliche in einem Instrument zusammengeführt werden. Die aktuell genannten Vorhaben entsprechen aber eher einer Verwaltungsreform als einer echten Kindergrundsicherung.“

Dass selbst diese „Rumpfversion“ einer Grundsicherung in Krebs´ und Scheffels Modellrechnungen deutlich positive Effekte erzeugt, hat denn auch in erster Linie mit der prognostizierten Wirkung der Verwaltungsvereinfachung zu tun. Im aktuellen System scheitern viele Eltern daran, etwa den Kinderzuschlag zu beantragen als einkommensabhängige Leistung für Familien, die zwar ein niedriges Einkommen haben, aber kein Bürgergeld bekommen. Nach Schätzungen der Bundesregierung gibt es derzeit rund 2,3 Millionen Kindern, bei denen die Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Aber Ende 2022 wurde nur für 800.000 von ihnen die Leistung auch wirklich bezahlt. Diese Zahl stieg bis Herbst 2023 um rund 200.000. Oft, weil die öffentliche Debatte um die Kindergrundsicherung Eltern mit Anspruch auf den Zuschlag dafür sensibilisierte, dass sie diesen aktiv beantragen müssen, schätzen die Forscher, die darin gewissermaßen eine positive Vorabwirkung der Reform sehen.  

Durch die mit der Einführung der Grundsicherung avisierte Vereinfachung, durch die Digitalisierung des Antragsverfahrens und vor allem durch den „Kindergrundsicherungs-Check“, bei dem der zuständige Familienservice automatisch prüft, ob eine Familie Anspruch auf den Zusatzbeitrag der Kindergrundsicherung hat, werde sich das weiter fundamental verbessern, erwarten Krebs und Scheffel: Wenn so „aus der Holschuld der Bürger*innen eine Bringschuld des Staates“ werde, könnten fast alle Kinder das ihnen zustehende Geld bekommen – und daraus die berechneten individuellen und gesamtwirtschaftlichen Verbesserungen bei Bildung, Beschäftigung, Wirtschaftsleistung und Armutsbetroffenheit entstehen.

WSI-Direktorin Kohlrausch attestiert der Kindergrundsicherung ebenfalls ein großes Potenzial, die bislang enorme Lücke beim Abruf der Leistungen für Kinder zu schließen. „Wichtig ist, dass die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes die Zugänge berechtigter Familien tatsächlich erleichtert und alle Familien tatsächlich das erhalten, was ihnen rechtlich zusteht. Die Kindergrundsicherung ist eine große Chance und die Studie zeigt, dass nicht nur die jeweiligen Empfänger*innen, sondern die Gesellschaft als Ganzes von angemessenen Sozialleistungen profitiert. Sie sind eine gute Investition in die Zukunft.“                    

Das betonen auch die Studienautoren Krebs und Scheffel: „Konkret trägt die Reform dazu bei, die Armut zu senken und die Chancengleichheit zu erhöhen“, schreiben die Wissenschaftler im Fazit ihrer Untersuchung. Dabei heben sie auch die prognostizierte langfristige Reduzierung der „Chancenlücke“ hervor, die sie beziffern, indem sie das durchschnittliche Lebenseinkommen eines Kindes mit geringqualifizierten Eltern mit dem vergleichen, das ein Kind aus einer durchschnittlich qualifizierten Familie erzielen kann. Ohne Kindergrundsicherung ist eine Lücke von gut 44 Prozent zu erwarten, mit Kindergrundsicherung von gut 37 Prozent – ein Rückgang um knapp 7 Prozentpunkte oder gut 15 Prozent.

„Neben diesen positiven Verteilungseffekten zahlt sich diese Reform in der langen Frist auch fiskalisch aus“, konstatieren die Wissenschaftler angesichts eines prognostizierten „fiskalischen Break Even“ 18 Jahre nach Einführung der Grundsicherung. Und das, obwohl sie für das aktuell vorliegende Konzept der Kindergrundsicherung mit etwas höheren Ausgaben rechnen als die Bundesregierung: 2,75 Milliarden Euro im Jahr, wovon 500 Millionen auf die Verwaltung entfallen.

*Tom Krebs, Martin Scheffel, WSI Study Nr. 36, März 2024

Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf Armut, Beschäftigung und Wachstum.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 03/2024

AUS DEM ZFF

Zum morgigen Equal Care Day fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bundesregierung auf, geplante Rahmenbedingungen, die Familien eine fairere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit erleichtern, endlich umzusetzen.

In Deutschland übernehmen Frauen immer noch deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Vor allem Mütter sind stark belastet – nach einer Erhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung nimmt dies sogar wieder zu, nachdem es in den Corona-Jahren einen positiven Trend zur stärkeren Beteiligung von Vätern gab.

ZFF-Vorsitzende Britta Altenkamp kommentiert: „Obwohl Männer immer wieder angeben, dass sie sich mehr um die Familie kümmern und Verantwortung tragen möchten, geht der Trend von Vätern, die familiale Sorgearbeit übernehmen, zurück. Um diese Tendenz der Retraditionalisierung zu stoppen, brauchen wir dringend bessere Rahmenbedingungen, die es beiden Eltern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und eine faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu organisieren. Damit sich Familien ohne Zeitnot und Überlastung umeinander kümmern können, ist aber eine entsprechende finanzielle Absicherung notwendig. Die Bundesregierung macht an dieser Stelle viel zu wenig und bleibt weit hinter ihren Versprechen im Koalitionsvertrag zurück. Insbesondere die zweiwöchige Freistellung für zweite Elternteile nach der Geburt – zu der es seit über einem Jahre bereits einen Referent*innenentwurf gibt – muss schnellstens auf den Weg gebracht werden. Sie ist leicht umzusetzen und ermöglicht dem zweiten Elternteil, in den ersten Lebenswochen für ihr Kind, aber auch die Gebärende da zu sein. Auch der versprochene Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate wäre ein wichtiger nächster Schritt hin zu mehr Partnerschaftlichkeit und Gleichberechtigung bei der Kinderbetreuung.“

Außerdem fordert Britta Altenkamp: „Auch für Pflege brauchen Angehörige mehr Unterstützung. Zuletzt zeigte eine Studie des DIW Berlin, dass unser Pflegesystem ohne die unbezahlte Pflegearbeit von Frauen zusammenbrechen würde. Sich darauf zu verlassen, dass diese Arbeit weiterhin ohne monetäre Wertschätzung erledigt wird, ist enttäuschend. Wir fordern daher von der Bundesregierung dringend die Weiterentwicklung der Pflegezeitgesetze und die Einführung eines Familienpflegegeldes, das pflegende Angehörige entlastet und Männern Anreize gibt, mehr Pflege zu übernehmen.“

Links zu Hintergrundinformationen:

Auswertung zu Equal-Care-Day und Frauentag des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung

DIW Wochenbericht „Ausbau der Pflegeversicherung könnte Gender Care Gap in Deutschland reduzieren“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.02.2024

In einem gemeinsamen Workshop haben das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) am 22. Februar 2023 mit zahlreichen Vertreter:innen aus Wissenschaft, Interessenvertretung, Politik und Beratung über die vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Eckpunkte für eine Familienrechtsreform diskutiert. Der Schwerpunkt lag auf den Themen Umgang, Sorge und Unterhalt und der Austausch zeigte, dass neben Zustimmung und Kritik auch noch viel Klärungsbedarf besteht.

Beide Verbände haben auch Stellungnahmen zu den aktuellen Eckpunkten des BMJ zum Kindschafts- und Abstammungsrecht abgegeben. Deren Kernaussagen umreißen die Geschäftsführerinnen wie folgt:

Sophie Schwab, ZFF: „Es ist längst überfällig, dass das Familienrecht der Vielfalt der Familienrealitäten angepasst wird und alle Familienkonstellationen für ihr Recht – Sorge zu tragen und Verantwortung füreinander zu übernehmen – eine gesetzliche zukunftsfeste Grundlage erhalten. Allerdings sehen wir einige Änderungsvorschläge im Bereich Sorge- und Umgangsrecht sehr kritisch, u.a. den Versuch, das Wechselmodell als Norm zu verankern.“

Svenja Kraus, eaf: „In den Vorschlägen werden die Interessen von Kindern bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Wir fordern, diese stärker in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen und Erwachseneninteressen gegebenenfalls dahinter zurücktreten zu lassen. Insgesamt sehen wir, dass die Reform vermehrten Unterstützungsbedarf in den Familien auslösen wird. Eine Stärkung der Beratungslandschaft ist daher unerlässlich.“

Beide Verbandsvertreterinnen sind sich abschließend einig: „Auf jeden Fall ist zu begrüßen, dass der Gewaltschutz im Sorgerecht verankert wird. Das muss auch im Umgangsrecht geschehen! Uns ist wichtig, das parlamentarische Verfahren intensiv zu begleiten, denn die konkrete Ausgestaltung wird ausschlaggebend sein. Wir zählen auf weiteren konstruktiven Austausch!“

Links:
Stellungnahme der eaf zu den Eckpunkten für Reformen des Kindschafts- und des Abstammungsrechts

Stellungnahmen des ZFF zu den Eckpunkten: Zur Reform des AbstammungsrechtZur Reform des Kindschaftsrecht

Weitere Informationen:

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eafhttps://www.eaf-bund.de/

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF)www.zukunftsforum-familie.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 27.02.2024

SCHWERPUNKT I: Equal Pay Day

Zum Equal Pay Day am 6. März erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen bleibt eine der größten Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt und in unserer Gesellschaft. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum die gleiche Arbeit vielerorts immer noch abhängig vom Geschlecht und damit unterschiedlich bezahlt wird. Die finanzielle und ökonomische Unabhängigkeit von Frauen ist ein wesentlicher Bestandteil eines attraktiven Wirtschaftsstandorts Deutschland, des Schutzes vor Altersarmut und persönlicher Freiheit. Der diesjährige Fokus des Equal Pay Day ist der Faktor Zeit. Er thematisiert zentrale gesellschaftliche Fragen im familiären Alltag: wie Care-Arbeit gewichtet und Gleichberechtigung bei der Organisation von Alltagsaufgaben geschaffen wird, welche Entlastung digitales Arbeiten schafft und der Umgang mit „mental load“. Zur Entgeltgerechtigkeit gehören auch faire Steuermodelle und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die bundesweite Umsetzung der Ganztagsschule und eine flächendeckende, gute frühkindliche Betreuung sind ebenfalls wichtige Bestandteile, um besonders Frauen berufliche Wahlfreiheit zu ermöglichen und letztlich die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken. Für die notwendige Wirtschaftswende in unserem Land müssen wir auch an besseren Bedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen arbeiten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 05.03.2024

Am morgigen Mittwoch, 6. März, ist Equal Pay Day. Dazu können Sie die frauen- und familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Seit 2020 liegt der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen fast unverändert bei 18 Prozent. Damit liegen wir im europäischen Vergleich weit hinten. Wenn wir diese Lohnlücke endlich deutlich verringern wollen, brauchen wir vor allem eine gerechtere Verteilung der Sorgearbeit. 72 Milliarden Stunden leisten Frauen in Deutschland im Schnitt pro Jahr unbezahlte Care-Arbeit. Um dies zu leisten, nehmen sie oft auch ungewollt berufliche Einschränkungen in Kauf. Laut einer aktuellen Yougov-Umfrage benennen 47 Prozent der befragten Frauen die Themen Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen als größte Karrierehindernisse. 

Es ist unsere Aufgabe, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit jede Frau ihre Karriere und ihr Familienleben so gestalten kann, wie sie es möchte. Wir sprechen immer wieder von einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wir müssen dieses Versprechen auch endlich einhalten. Dazu brauchen wir flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen, eine gute und zuverlässige Kinderbetreuung und mehr Unterstützungen bei der Pflege von Angehörigen. Gleichzeitig müssen wir die gesellschaftlichen Stigmata aufbrechen. Unsere Gesellschaft muss die Care-Arbeit für Männer genauso akzeptieren wie für Frauen. Equal Pay und Equal Care sind unmittelbar miteinander verbunden. Wir hören auch in diesem Bereich seit zwei Jahren nur Ankündigungen von der Bundesfamilienministerin. Es müssen endlich Taten folgen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 05.03.2024

Durchschnittlich rund 4,50 Euro je Arbeitsstunde haben Frauen im vergangenen Jahr weniger verdient als Männer. Darauf macht der Deutsche Gewerkschaftsbund anlässlich des Equal Pay Day am 6. März aufmerksam. Die statistische Lohnlücke zwischen Männern und Frauen liegt unverändert noch bei 18 Prozent.

Bei einer Gewerkschaftsaktion vor dem Brandenburger Tor in Berlin forderte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi die Bundesregierung zum Handeln auf. Sie müsse endlich liefern, was sie in puncto Gleichstellung im Koalitionsvertrag versprochen habe: „Viele Frauen wollen mehr arbeiten, aber dafür müssen die Rahmenbedingungen besser werden. Die zwischen Männern und Frauen ungerecht aufgeteilte Sorgearbeit führt immer noch dazu, dass Frauen gar nicht oder nur reduziert arbeiten. Das ist auch im Hinblick des allseits beklagten Fachkräftemangels kein haltbarer Zustand. Es braucht endlich flächendeckend mehr Kitas und Ganztagsschulen sowie öffentlich geförderte Haushaltsdienstleistungen. Außerdem muss die Bundesregierung Anreize setzen, um Erwerbsarbeit attraktiver zu machen: Das Ehegattensplitting muss ersetzt werden durch ein Familiengeld, anstatt steuerliche Anreize für weniger Arbeit eines Partners zu setzen. Und generell müssen frauendominierte Berufe besser bezahlt werden – gerade im Handel und in der Gastronomie, aber auch im Gesundheitswesen, im Erziehungs- und im Bildungsbereich.“

Ein weiterer Hemmschuh sei die ungleiche Bezahlung, für die die Bundesregierung endlich das lange angekündigte Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringen müsse: „Wir brauchen ein wirksames Gesetz, dass ohne Wenn und Aber auch für kleinere Unternehmen, Start-ups und Sozialeinrichtungen gilt. Denn mit Tarifverträgen verdienen Frauen und Männer rund ein Viertel mehr als ohne Bezahlung nach Tarif und haben obendrein kürzere Arbeitszeiten.“

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack verwies auf positive Weichenstellungen, die durch EU-Richtlinien zu erwarten sind – wenn sie in nationales Recht umgesetzt werden: „Dazu gehört die Familienstartzeit, mit der Väter und zweite Elternteile rund um die Geburt eines Kindes 10 Tage bezahlt freigestellt werden. Dies wäre ein Baustein für einen wichtigen Kulturwandel. Denn wenn Väter und zweite Elternteile sich frühzeitig um ihr Kind kümmern, werden sie sich auch später engagieren. Geregelt ist die Familienstartzeit in der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die Deutschland vollständig umsetzen muss.

Ein weiteres Vorhaben ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Mit ihr würden Unternehmen verpflichtet, ihre Gehaltsstrukturen regelmäßig auf Diskriminierungsfreiheit zu überprüfen. Das wäre eine echte Weiterentwicklung für das deutsche Lohntransparenzgesetz, das sich als unwirksam erwiesen hat.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.03.2024

Mit dem Anspruch, der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern endlich zur Praxis zu verhelfen, hat der Gesetzgeber 2017 ein Gesetz erlassen, dessen zweimalige Evaluation ergeben hat, dass es völlig wirkungslos ist. Nun aber kann er sich nicht weiter vor seiner Verantwortung drücken! Die EU-Kommission hat einen ambitionierten Vorschlag zur Schließung des Gender Pay Gap in Europa vorgelegt, der einige auch vom Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) seit Langem geforderte Maßnahmen aufgreift.

Die europäische Richtlinie 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen, kurz Entgelttransparenzrichtlinie, vom 10. Mai 2023 verpflichtet den Gesetzgeber zum Handeln. „Das klare Ziel der Entgelttransparenzrichtlinie lässt keinen Umsetzungsspielraum. Geschlechtsspezifische Verzerrungen in den Entgeltstrukturen müssen systematisch und nachhaltig beseitigt werden“, sagt Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der djb-Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht.

Die Richtlinie macht präzise und verbindliche Vorgaben zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots und der Entgelttransparenz sowohl im öffentlichen als auch privaten Sektor. Proaktive Instrumente wie Berichtspflichten für Arbeitgeber*innen und betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit sind dem nationalen Recht nicht fremd, müssen aber endlich effektiv ausgestaltet und durchgesetzt werden. Der djb begrüßt diese kollektive Ausrichtung des Vorschlags, der die maßgeblichen Akteur*innen der Entgeltpolitik, nämlich Arbeitgeber*innen und Sozialpartner*innen in die Verantwortung nimmt. Damit können endlich die strukturellen Ursachen für Entgeltbenachteiligungen beseitigt werden.

Doch es besteht die Gefahr, dass erneut alles verwässert wird. Das zurzeit so viel beschworene Monster Bürokratie wird sicher bemüht werden. Schon werden Stimmen laut, die eine generelle Überforderung der deutschen Wirtschaft anmahnen, wenn sie gar das Grundrecht auf Entgeltgleichheit achten soll. Dabei sind die Unternehmen gut beraten, wenn sie die Umsetzung unterstützen und sich schon jetzt auf den Weg machen – nicht nur um Rechtssicherheit zu erlangen, sondern auch um Frauen zu gewinnen.

„Das wird ein Jahr der Entscheidungen. Es besteht aller Anlass, dem Gesetzgeber auf die Finger zu schauen und diejenigen zu unterstützen, die mithilfe des neu zu erlassenden Gesetzes weitere Equal Pay Days überflüssig machen wollen“, so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder. Der djb gibt dazu ein Forderungspapier an die Hand, mit dem der Umsetzungsdruck auf den Gesetzgeber hochgehalten werden muss.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 05.03.2024

  • Indikator berücksichtigt neben Unterschieden in Bruttostundenverdiensten auch jene bei Arbeitszeit und Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern
  • Gender Pay Gap und Gender Hours Gap bei 18 %, Gender Employment Gap bei 9 %
  • Verdienstungleichheit geht langfristig zurück

Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Diese ist jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste begrenzt. Auch Phasen der Teilzeitarbeit oder Zeiten ohne Erwerbstätigkeit wirken sich langfristig auf die Verdienste aus. Der Gender Gap Arbeitsmarkt als Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit betrachtet daher neben der Verdienstlücke pro Stunde (Gender Pay Gap) zusätzlich die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day mitteilt, lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2023 bei 39 % und damit auf dem Niveau des Vorjahres. Langfristig nahm die Verdienstungleichheit ab: Gegenüber dem Jahr 2014 sank der Gender Gap Arbeitsmarkt um sechs Prozentpunkte. 

Hauptursachen für erweiterte Verdienstungleichheit ist neben niedrigeren Stundenverdiensten die geringere Arbeitszeit von Frauen

Der unbereinigte Gender Pay Gap lag im Berichtsjahr 2023 bei 18 %. Das heißt, Frauen verdienten 18 % weniger pro Stunde als Männer. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich knapp zwei Drittel der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Demnach ist ein Großteil der Verdienstlücke darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Auch die häufigere Teilzeit geht mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einher. Das verbliebene Drittel des Verdienstunterschieds kann nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %.  

Eine wesentliche Ursache für die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern ist also die höhere Teilzeitquote von Frauen. Während Männer 2023 im Monat 148 Stunden einer bezahlten Arbeit nachgingen, waren es bei Frauen nur 121 Stunden. Damit brachten Frauen 18 % weniger Zeit für bezahlte Arbeit auf als Männer (Gender Hours Gap). 

Auch in der Erwerbsbeteiligung gibt es Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Aktuelle Zahlen zur Erwerbstätigkeit aus dem Jahr 2022 zeigen, dass 73,0 % aller Frauen einer bezahlten Arbeit nachgingen. Bei den Männern waren es 80,5 %. Damit lag der Gender Employment Gap im Jahr 2022 bei 9 %. 

Aus den drei genannten Gender Gaps wird der Gender Gap Arbeitsmarkt berechnet. Je höher der Gender Gap Arbeitsmarkt, desto stärker ist die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgeprägt. Die einzelnen Gender Gaps geben dabei Aufschluss über strukturelle Ursachen von Verdienstungleichheit. Besonders im Zeitverlauf oder im Vergleich zwischen Regionen lässt der Gender Gap Arbeitsmarkt interessante Einblicke in die verschiedenen Ursachen und Entwicklungen von Verdienstungleichheit zu. 

Im langfristigen Vergleich sank der Gender Gap Arbeitsmarkt um sechs Prozentpunkte

Im Berichtsjahr 2014 lag der Gender Gap Arbeitsmarkt noch bei 45 %. In den vergangenen Jahren näherte sich die Verdienst- und Beschäftigungssituationen von Frauen und Männern somit aneinander an. Wie auch 2023 waren die Hauptursachen die geringeren Stundenverdienste (Gender Pay Gap 2014: 22 %) und Arbeitszeiten von Frauen (Gender Hours Gap 2014: 21 %). 

Dass der Gender Gap Arbeitsmarkt kleiner geworden ist, ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Bruttostundenverdienste der Frauen stärker stiegen als die der Männer. Dies führte zu einem Rückgang des Gender Pay Gap um vier Prozentpunkte, von 22 % auf 18 %. Zusätzlich verringerte sich der Gender Hours Gap um drei Prozentpunkte, von 21 % auf 18 %. Das lag vor allem an einem Rückgang von Männern geleisteten Arbeitsstunden. Sie sanken von 154 Stunden im Jahr 2014 auf 148 im Jahr 2023. Bei den Frauen blieben die bezahlten Stunden mit 121 im Jahr 2023 nahezu konstant (2014: 122 Stunden). 

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen nahm zudem stärker zu als die der Männer. Im Jahr 2014 waren 69,3 % aller Frauen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren erwerbstätig, neun Jahre später waren es 73,0 %. Bei den Männern stieg die Erwerbstätigenquote um knapp drei Prozentpunkte. Der Gender Employment Gap sank damit von 11 % auf 9 %. 

Methodische Hinweise:

Die Berechnungen von 2014 und 2018 zu den einzelnen Gender Gaps basieren auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE), die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend fortgeschrieben wurde. Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die VSE durch die neue monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Die Ergebnisse des Gender Pay Gap und des Gender Gap Arbeitsmarkt basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Dabei handelt es sich um den April. Die zur Berechnung des Gender Employment Gap verwendeten Erwerbstätigenquoten stammen aus dem Mikrozensus

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Gap Arbeitsmarkt liefert der Glossareintrag zum Indikator. Einen EU-Vergleich liefert die Datenbasis von Eurostat. Weitere Informationen zum Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden. 

Weitere Informationen:

Unser Gender Gap Simulator ermöglicht interessierten Nutzenden verschiedene Ursachen von Verdienstungleichheit anhand von simulierten Szenarien kennenzulernen. Dabei können Nutzende verschiedene Komponenten auf dem Arbeitsmarkt verändern und die damit verbundenen Auswirkungen auf Verdienstungleichheit beobachten. Neben dem Gender Pay Gap stehen hier insbesondere die Themen Arbeitszeit und Erwerbsbeteiligung im Fokus. 

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland bieten die Tabellen auf der Themenseite „Verdienste und Verdienstunterschiede„. Ergebnisse nach EU-Mitgliedstaaten bietet die Grafik auf der Themenseite „Europa in Zahlen“ oder sind in der Eurostat-Datenbank verfügbar. 

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.03.2024

SCHWERPUNKT II: Equal Care Day

Heute ist Equal Care Day, der ein Schlaglicht auf die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern wirft. Frauen leisten in Deutschland viel mehr unbezahlte Arbeit als Männer, vor allem in der klassischen Hausarbeit und in der Pflege.

„Ohne private Sorgearbeit, sei es die Betreuung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen, würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Die Care-Arbeit ist existenziell, erfährt aber nicht die Anerkennung, die sie verdient. Nach wie vor sind es Frauen, die den Großteil privater Care-Arbeit leisten. Dies hat gravierende Auswirkungen auf ihre Erwerbstätigkeit, Karrierechancen, wirtschaftliche Unabhängigkeit, finanzielle Absicherung im Alter und nicht zuletzt wegen Mehrfachbelastungen die Gesundheit. Das ist nicht gerecht und muss sich ändern.

Mit zahlreichen Maßnahmen stärken wir die gemeinsame Verantwortung für die Familie. Wir wollen eine Familienstartzeit einführen und planen eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für den Partner oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld soll weiterhin ein bewährtes Modell für Familien bleiben. Zudem unterstützen wir die Länder bei der qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Für pflegende Angehörige streben wir eine größere Flexibilität in der Zeiteinteilung an und werden hierzu die Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit weiterentwickeln. Fehlanreize, wie das Ehegattensplitting, gehören abgeschafft.

Langfristig gilt es, Vollzeitarbeit neu zu definieren. Denn wenn Frauen nicht einen Teil ihrer Sorgearbeit an den Partner abgeben, wird das nichts mit der Gleichberechtigung. Ich bin froh, dass es den Equal Care Day gibt, denn er weist auf die ungleiche Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern hin. Das Erkennen von Nachteilen schafft öffentliche Akzeptanz für notwendige Veränderungen, etwa bei Steuerklassen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.02.2024

Studie untersucht Aufteilung von Sorgearbeit bei Paaren während und rund um Corona-Pandemie – Retraditionalisierung nicht eingetreten, Gender Care Cap inzwischen wieder auf Vorpandemieniveau – Lücke in Deutschland im internationalen Vergleich aber nach wie vor sehr hoch – Mehr Partnermonate beim Elterngeld könnten entgegenwirken

Der Gender Care Gap, also der geschlechtsspezifische Unterschied in der Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit, hat sich in Deutschland infolge der Corona-Pandemie nicht nachhaltig erhöht. Zwar übernahmen im Zuge der Kita- und Schulschließungen während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 deutlich mehr Mütter als zuvor (fast) vollständig die Kinderbetreuung und Hausarbeit. Schon knapp ein Jahr später hatte sich der Anstieg aber wieder zurückgebildet. Neueste Daten des Beziehungs- und Familienpanels pairfam aus dem Winter 2021/22, die Forscher*innen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) nun ausgewertet haben, bestätigen diesen Befund. „Die zu Pandemiebeginn zunächst noch ungleichere Aufteilung der Sorgearbeit war relativ bald Geschichte“, sagt Jonas Jessen, Gastwissenschaftler am DIW Berlin. „Die Befürchtung, dass es durch die Pandemie zu einer Retraditionalisierung der Geschlechterrollen kommt, hat sich nicht bestätigt.“ Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Gender Care Gap in Deutschland schon vor der Pandemie – auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Schweden, Norwegen, Finnland und Dänemark – sehr hoch war und nach wie vor ist.

Ähnlich wie beim Gender Pay Gap, also der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, steigt auch der Gender Care Gap in der Phase der Familiengründung stark an. Während sich vor der Geburt des ersten Kindes etwa die Hälfte der Paare die Hausarbeit annähernd gleich aufteilt, liegt dieser Anteil nach der Familiengründung um bis zu 27 Prozentpunkte niedriger. In der Gruppe der erwerbstätigen Personen im Alter von 35 bis 39 Jahren beträgt der Gender Care Gap sogar über 100 Prozent – Frauen in dieser Altersgruppe übernehmen also mehr als doppelt so viel unbezahlte Sorgearbeit wie Männer. Wenn das erstgeborene Kind zehn Jahre alt ist, kümmert sich in rund 75 Prozent der Familien die Mutter überwiegend oder (fast) ausschließlich um die Hausarbeit. Mit Blick auf die Kinderbetreuung trifft das auf 62 Prozent der Familien zu. „Mit der Familiengründung nimmt nicht nur der Umfang der Sorgearbeit deutlich zu, sondern auch die Ungleichheit dahingehend, wie Frau und Mann sie sich aufteilen“, erklärt Lavinia Kinne, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin.

Auch Reformen bei Ehegattensplitting und Minijobs könnten Gender Gaps reduzieren

Geschlechtsspezifische Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt und bei der Sorgearbeit beeinflussen sich wechselseitig: Dass Frauen so viel mehr Kinderbetreuung und Hausarbeit übernehmen als Männer, benachteiligt sie auf dem Arbeitsmarkt, was sich nicht zuletzt im Gender Pay Gap niederschlägt. Umgekehrt sorgen die Nachteile auf dem Arbeitsmarkt beziehungsweise fehlende Anreize für eine stärkere Erwerbstätigkeit von Frauen aber auch dafür, dass der Gender Care Gap so hoch ist. „Wenn die Politik arbeitsmarktbezogene Ungleichheiten wie den Gender Pay Gap reduzieren möchten, dann muss sie auch den Gender Care Gap in den Fokus nehmen“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. Ansatzpunkte gäbe es genügend, so Wrohlich: Beispielsweise könnte die Zahl der Partnermonate beim Elterngeld erhöht werden, um dem stark zunehmenden Gender Care Gap insbesondere in der Phase der Familiengründung entgegenzuwirken. Bisher beschränken sich die Väter mehrheitlich auf das Minimum von zwei Monaten Elternzeit. Außerdem könnte eine Reform des Ehegattensplittings sowie der Minijob-Besteuerung verheirateten Frauen den Weg aus der „Teilzeitfalle“ ebnen und somit zu einer gleichmäßigeren Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit beitragen.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 04.03.204

Um Kinder kümmern sich nach wie vor überwiegend die Mütter, auch wenn sie erwerbstätig sind. Der Beitrag von Vätern, die sich vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie stärker engagiert hatten, hat wieder abgenommen. In der Theorie stimmen Frauen und Männer zwar weitgehend darin überein, dass in einer Partnerschaft Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung gleichberechtigt aufgeteilt werden sollten. In der Realität sieht es aber meist anders aus – und gleichzeitig sind sich Mütter und Väter häufig uneinig darüber, wer wie viel Sorgearbeit übernimmt. Das gilt auch beim so genannten Mental Load, bei dem es darum geht, sich um die Organisation des familiären Alltags zu kümmern. Frauen sind in vielen Fragen zur Rollen- und Arbeitsverteilung etwas egalitärer eingestellt als Männer. Vor allem beim Thema Frauen in Führungspositionen gehen die geschlechtsspezifischen Ansichten sogar deutlich auseinander. Das zeigt eine neue Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.    

Wenn es um Kinderbetreuung geht, weist die Arbeitsteilung in heterosexuellen Paarbeziehungen eine klare Unwucht auf: Bei der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung gaben im November letzten Jahres mehr als zwei Drittel der Mütter, aber nur vier Prozent der Väter an, selber den überwiegenden Teil dieser Sorgearbeit zu leisten. Während der Coronakrise hatte es vorübergehend nach mehr Gleichstellung in den Familien ausgesehen: Im April 2020 hatten zwölf Prozent sowohl der Mütter als auch der Väter zu Protokoll gegeben, dass in ihrem Haushalt der Mann für den Löwenanteil der Kinderbetreuung zuständig ist – knapp viermal so viele wie vor Corona. Inzwischen liegt dieser Anteil wieder ungefähr beim Vorkrisenniveau. Von dauerhaften Fortschritten könne also nicht gesprochen werden, erklärt WSI-Direktorin Prof. Bettina Kohlrausch. „In Bezug auf die Verteilung der Kinderbetreuung hat die Pandemie kaum etwas verändert. Die Hauptlast liegt immer noch bei den Frauen.“

Kohlrausch und die WSI-Expertin für Geschlechterungleichheit auf dem Arbeitsmarkt Dr. Eileen Peters haben für ihre Analyse im Vorfeld von Equal-Care-Day und internationalem Frauentag zur Kinderbetreuung die Antworten von 476 Müttern und 693 Vätern ausgewertet, die erwerbstätig oder arbeitsuchend sind und die minderjährige Kinder im Haushalt haben. Bei den Themen Geschlechterrollen sowie Mental Load bezogen sie zusätzlich die Antworten von 1787 Frauen und 2118 Männern ohne betreuungspflichtige Kinder ein. Die Befragung fand im November 2023 statt. Die befragten Mütter und Väter leben nicht in spezifischen Haushalten zusammen, sondern es handelt sich um Einzelinformationen der Befragten und deren Einschätzung darüber, wie die Kinderbetreuung in ihrem Haushalt zwischen Ihnen und dem/der Partner*in aufgeteilt ist. Im Rahmen der Erwerbspersonenbefragung wurden die gleichen Personen seit April 2020 in mehreren Untersuchungswellen befragt.  

Wenn man die Ergebnisse der Erwerbspersonenbefragung zur Verteilung der Kinderbetreuung im Zeitverlauf betrachtet, fällt auch auf, dass die Einschätzungen von Vätern und Müttern in den letzten zwei Jahren und insbesondere seit April 2022 stark auseinandergedriftet sind. So waren im November letzten Jahres 54 Prozent der Väter der Auffassung, dass die Mutter sich überwiegend um die Kinder kümmert. Von den Müttern sagten dies 68 Prozent. Von einer weitestgehend gleichberechtigten Arbeitsteilung berichteten 42 Prozent der Väter und 30 Prozent der Mütter. „Eine mögliche Erklärung für diese sehr ungleiche Einschätzung der Verteilung der Sorgearbeit, die wir während der Pandemie so nicht beobachten konnten, ist, dass in dem Moment, in dem Erwerbsarbeit wieder stärker außer Haus stattfindet, Sorgearbeit wieder unsichtbar wird“, so Kohlrausch.

Dafür sprechen laut der Soziologin auch Befunde zum sogenannten Mental Load aus der neuen Befragung. Dabei geht es um die Organisation von Sorgearbeit im Alltag und die Verantwortung dafür, also zum Beispiel darum, an das Geschenk für den nächsten Geburtstag, den Elternabend oder Vorsorgetermine zu denken. Während nur 33 Prozent der Frauen meinen, dass diese Arbeit gleich verteilt sei, sind es 66 Prozent der Männer. Frauen fühlen sich durch den Mental Load auch deutlich stärker belastet als Männer, was darauf hindeutet, dass auf sie tatsächlich der größere Teil dieser Arbeit entfällt.

Hartnäckige Vorurteile gegenüber Frauen in Führungspositionen

Auch bei der Einstellung zu geschlechtsspezifischen Rollenbildern tun sich zum Teil deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen auf. Der Aussage, dass Männer als Führungskräfte in der Wirtschaft besser geeignet seien als Frauen, stimmen zum Beispiel 13 Prozent der weiblichen, aber immerhin 34 Prozent der männlichen Befragten „eher“ oder „voll und ganz“ zu. „In den vergangenen Jahrzehnten hat es langsame, aber spürbare Fortschritte bei der Zahl der Frauen in höheren und vor allem mittleren Führungspositionen gegeben. Umso problematischer ist, dass geschlechtsspezifische Vorurteile zu den Führungsqualitäten bei einem erheblichen Teil der Befragten dennoch so hartnäckig sind“, sagt WSI-Forscherin Peters. „Solche Geschlechterstereotypen benachteiligen Frauen, und sie können den Fachkräftemangel verschärfen.“

Wenn es um die Einstellungen zur idealen Arbeitsteilung geht, scheinen zunächst geschlechterübergreifend egalitäre Vorstellungen vorzuherrschen. Dass beide Partner*innen gleich viel im Erwerbsjob arbeiten und sich gleichermaßen um den Haushalt und die Kinder kümmern, stellt nach Ansicht von 84 Prozent der Männer und knapp 89 Prozent der Frauen die beste Arbeitsteilung in einer Familie dar. Gleichzeitig stimmten allerdings nur 16 Prozent der Frauen, aber 24 Prozent der Männer der Aussage: „Es ist für alle Beteiligten viel besser, wenn der Mann voll im Berufsleben steht und die Frau zu Hause bleibt und sich um den Haushalt und die Kinder kümmert.“ „eher“ oder „voll und ganz“ zu. Noch größer ist der Unterschied im Hinblick auf die Aussage: „Auch wenn beide Eltern erwerbstätig sind, ist es besser, wenn die Verantwortung für den Haushalt und die Kinder hauptsächlich bei der Frau liegt.“ Dieser Aussage stimmten 29 Prozent der Männer, aber nur 18 Prozent der Frauen „eher“ oder „voll und ganz“ zu.  

„Aus Studien wissen wir, dass die Unterstützung der Erwerbstätigkeit von Frauen und insbesondere Müttern zwar in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat, dies aber nicht im selben Maße zu einer egalitäreren Einstellung hinsichtlich der Verteilung von Sorgearbeit geführt hat. Somit sehen sich Frauen und vor allem Mütter mit einer Doppelbelastung konfrontiert: Sie sollen zum Haushaltseinkommen beitragen, aber weiterhin die Hauptverantwortung der Sorgearbeit übernehmen“ so Peters. 

„Frauen haben tendenziell egalitärere Vorstellung im Hinblick auf Geschlechterrollen als Männer. Hier herrscht Nachholbedarf, denn nur, wenn auch die Männer mitziehen, kann eine faire Verteilung der Sorgearbeit erreicht werden. Positiv ist, dass sich sowohl unter den Männern als auch den Frauen eine klare Mehrheit dieses wünscht,“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch. Die große Diskrepanz zur Realität verdeutliche allerdings, dass die meisten von ihnen ihre Idealvorstellung nicht umsetzen können. Daher müsse über politische und betriebliche Rahmensetzungen nachgedacht werden.

Kita-Ausbau, Reformen bei Elterngeld und Steuern, kürzere Vollzeit

Auf der politischen Ebene zählt die WSI-Direktorin dazu unter anderem den Ausbau von Kitas und Kindergärten, der Hand in Hand gehen müsse mit verbesserten Arbeitsbedingungen der – meist weiblichen – Fachkräfte in diesem Bereich. Zudem kann nach Kohlrauschs Analyse eine Elterngeldreform mit einem Ausbau der Partnermonate und einer Anhebung der minimalen und maximalen Lohnersatzleistung gerade Vätern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und so ihrem Wunsch nachzukommen, mehr Kinderbetreuung zu übernehmen. Weiterhin müsse das Ehegattensplitting abgeschafft werden, da es steuerliche Anreize für eine unausgewogene Erwerbsarbeitsteilung in Paaren bietet. Eine Individualbesteuerung, so wie es beispielweise in Schweden schon seit 1971 umgesetzt wurde, würde eine egalitärere Arbeitsteilung forcieren. Auf betrieblicher Ebene spielen laut Kohlrausch flexible Arbeitszeit- und Arbeitsplatz-Arrangements eine wichtige Rolle, um vor allem Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung zu ermöglichen. Eine kürzere Vollzeit mit 35 oder 32 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich sei grundsätzlich eine wesentliche Voraussetzung, um Paaren mehr Spielräume für eine faire Verteilung der Sorgearbeit zu ermöglichen.

Weitere Informationen

PRESSEMITTEILUNG MIT ABBILDUNGEN (pdf)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 26.02.204

  • Laut Zeitverwendungserhebung 2022 verbringen Frauen im Durchschnitt knapp 30 Stunden pro Woche mit unbezahlter Arbeit, Männer knapp 21 Stunden
  • Fast die Hälfte der unbezahlten Arbeit von Frauen besteht aus klassischer Hausarbeit wie Kochen, Putzen und Wäsche waschen
  • Jede vierte erwerbstätige Mutter empfindet ihre Zeit für Erwerbsarbeit als zu knapp bemessen – jeder vierte Vater findet, dass er zu viel Zeit im Job verbringt
  • Jede sechste Person in Deutschland fühlt sich oft einsam – besonders betroffen sind junge Erwachsene, Alleinerziehende und Alleinlebende 

WIESBADEN – Frauen in Deutschland haben im Jahr 2022 pro Woche durchschnittlich rund 9 Stunden mehr unbezahlte Arbeit geleistet als Männer, das entspricht 1 Stunde und 17 Minuten pro Tag. Der Gender Care Gap lag damit bei 43,8 %. Diese Kennziffer zeigt den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen und Männer ab 18 Jahren für unbezahlte Arbeit durchschnittlich aufbringen. Unbezahlte Arbeit setzt sich dabei aus „Sorgearbeit“ in der Haushaltsführung, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen, aber auch freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement sowie der Unterstützung haushaltsfremder Personen zusammen. Dieses und weitere Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022 hat das Statistische Bundesamt (Destatis) am 28. Februar 2024 in einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Bei der vorausgegangenen ZVE 2012/2013 hatte der Gender Care Gap noch bei 52,4 % gelegen.

„Die Lücke zwischen Frauen und Männern bei der unbezahlten Arbeit wurde im Zeitvergleich kleiner, sie ist aber nach wie vor beträchtlich“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. „Dabei hat sich die Zeit, die Frauen wöchentlich mit unbezahlter Arbeit verbringen, im Zehnjahresvergleich sogar um knapp 20 Minuten erhöht. Allerdings stieg der Zeitaufwand bei den Männern noch stärker, nämlich um gut 1 Stunde und 20 Minuten“, so Brand weiter. Insgesamt verbringen Frauen nach den Ergebnissen der ZVE 2022 durchschnittlich knapp 30 Stunden und Männer knapp 21 Stunden pro Woche mit unbezahlter Arbeit.

Hausarbeit, Einkaufen, Betreuung und Pflege übernehmen noch immer vor allem Frauen

Fast die Hälfte der unbezahlten Arbeit setzt sich bei Frauen aus Tätigkeiten der klassischen Hausarbeit wie Kochen, Putzen und Wäsche waschen zusammen. Fast 2 Stunden pro Tag oder mehr als 13 Stunden pro Woche wenden Frauen im Durchschnitt für diese Tätigkeiten auf. Männer verbringen mit weniger als 1 Stunde pro Tag und knapp 6,5 Stunden pro Woche nur halb so viel Zeit damit. Auch mit der Betreuung, Pflege und Unterstützung von Kindern und erwachsenen Haushaltsmitgliedern verbringen Frauen fast doppelt so viel Zeit wie Männer. Pro Woche wenden sie hierfür mehr als 3,5 Stunden auf, Männer nur knapp 2 Stunden. Mit Einkaufen und Haushaltsorganisation verbringen Frauen fast 5 Stunden pro Woche, Männer knapp 4 Stunden. Für die weiteren Bereiche der unbezahlten Arbeit wie handwerkliche Tätigkeiten, ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sowie die Unterstützung anderer Haushalte wenden Frauen gut 5 Stunden und Männer knapp 6 Stunden pro Woche auf.

Frauen arbeiten pro Woche insgesamt rund 1,5 Stunden mehr als Männer

Wenn bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammen betrachtet werden, arbeiteten Frauen im Jahr 2022 mit durchschnittlich fast 45,5 Stunden pro Woche mehr als Männer, die im Schnitt knapp 44 Stunden arbeiteten. Auch zehn Jahre zuvor haben Frauen mehr gearbeitet als Männer. Allerdings vergrößerte sich der Unterschied zwischen den Geschlechtern: Im Jahr 2022 arbeiteten Frauen rund 1,5 Stunden mehr als Männer, 2012/2013 hatte der Unterschied nur etwa 1 Stunde betragen.

Eltern leisten pro Woche rund 11 Stunden mehr Arbeit als Personen ohne Kinder

Der Umfang an insgesamt geleisteter Arbeit von Erwachsenen im Erwerbsalter von 18 bis 64 Jahren unterscheidet sich je nachdem, ob sie in einem Haushalt mit oder ohne Kinder leben. Betrachtet man Haushalte mit Kindern – also sowohl Haushalte von Alleinerziehenden als auch von Paaren mit Kindern – zeigt sich, dass die Elternteile im Schnitt 57 Stunden pro Woche arbeiten. Damit leisten Väter und Mütter etwa 11 Stunden mehr Arbeit als 18- bis 64-jährige Erwachsene, die in einem Haushalt ohne Kinder leben. Die Mehrarbeitszeit ist in erster Linie durch einen größeren Umfang an unbezahlter Arbeit bedingt – schließlich fallen zusätzliche Aufgaben wie Kinderbetreuung an und die Haushaltsführung erfordert in einem größeren Haushalt ebenfalls mehr Zeit. 

Mütter mit Kindern unter 6 Jahren im Haushalt sind pro Woche 9,5 Stunden weniger erwerbstätig als Frauen ohne Kinder

Der Umfang der bezahlten Arbeit von 18- bis 64-jährigen Frauen mit Kindern im eigenen Haushalt hängt stark vom Alter des jüngsten Kindes ab: Mütter von Kindern unter 6 Jahren leisten pro Woche durchschnittlich rund 13 Stunden und damit 9,5 Stunden weniger Erwerbsarbeit pro Woche als Frauen ohne Kinder im Haushalt. Dieser Abstand ist gegenüber 2012/2013 um 1 Stunde kleiner geworden. Mütter mit Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren im Haushalt gehen demgegenüber im Schnitt rund 21,5 Stunden und damit nur 1 Stunde weniger bezahlter Arbeit nach als Frauen ohne Kinder. Der Abstand hat sich hier gegenüber der ZVE 2012/2013 um 3,5 Stunden verringert. Insgesamt verbringen Mütter mit Kindern unter 18 Jahren nach den Ergebnissen der ZVE 2022 durchschnittlich gut 17,5 Stunden pro Woche mit bezahlter Arbeit.

Bei Männern mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt liegt der Umfang der Erwerbsarbeit dagegen unabhängig vom Alter des jüngsten Kindes bei durchschnittlich rund 32 Stunden pro Woche. Damit leisten 18- bis 64-jährige Väter pro Woche 4,5 Stunden mehr Erwerbsarbeit als 18- bis 64-jährige Männer ohne Kinder.

Die Ergebnisse zeigen: Die Kinderbetreuung und Haushaltsführung wird in Deutschland nach wie vor verstärkt von Frauen übernommen. Während Väter mehr Erwerbsarbeit leisten als Männer ohne Kinder und ihre mit Erwerbsarbeit verbrachte Zeit unabhängig vom Alter der Kinder hoch ist, leisten die Mütter von Kindern unter 6 Jahren nicht einmal halb so viel Erwerbsarbeit wie die Väter. Diese Rollenaufteilung, bei der Mütter sich vorrangig um den Haushalt und die Kinder kümmern und Väter die Haupterwerbstätigen sind, hat sich im Vergleich zu 2012/2013 kaum verändert.

Jede vierte Mutter empfindet Zeit für Erwerbsarbeit als zu knapp bemessen

Gefragt nach ihrem Zeitempfinden schätzt jede vierte erwerbstätige Mutter (24,1 %) die für Erwerbsarbeit zur Verfügung stehende Zeit als zu knapp bemessen ein. Zugleich findet jeder vierte erwerbstätige Vater (25,5 %), dass er zu viel Zeit mit Erwerbsarbeit verbringt. Anders formuliert: Eine von vier erwerbstätigen Müttern würde gerne mehr Zeit für Beruf und Karriere haben, einer von vier erwerbstätigen Vätern würde demgegenüber gerne weniger Zeit damit verbringen und sich stattdessen lieber anderen Dingen widmen. Demgegenüber gibt nur jede siebte erwerbstätige Mutter (15,1 %) an, dass ihre Erwerbstätigkeit zu viel Zeit beansprucht, und nur jeder sechste erwerbstätige Vater (17,6 %) findet, dass ihm zu wenig Zeit für Erwerbstätigkeit zur Verfügung steht.

Jede sechste Person fühlt sich oft einsam – besonders betroffen sind junge Erwachsene

Erstmals bei einer Zeitverwendungserhebung wurden im Jahr 2022 die Personen ab 10 Jahren zum Thema „Einsamkeit“ befragt. Demnach fühlt sich jede sechste Person häufig einsam. Im Altersgruppenvergleich sind junge Erwachsene im Alter von 18 bis 29 Jahren am stärksten von Einsamkeit betroffen. Jede vierte Person (24 %) dieses Alters fühlt sich oft einsam. Am wenigsten ausgeprägt ist das Gefühl der Einsamkeit nach den Ergebnissen der ZVE 2022 bei Personen ab 65 Jahren. In dieser Gruppe fühlt sich nur jede zehnte Person (10 %) oft einsam. Bei diesem Ergebnis für die ab 65-Jährigen ist allerdings zu beachten, dass Hochbetagte in der Stichprobe unterrepräsentiert sind und Personen in Alten- und Pflegeheimen nicht in die Befragung einbezogen wurden.

Das Gefühl der Einsamkeit hängt neben dem Alter auch von der Haushaltssituation der Befragten ab. Demnach fühlen sich 40 % der Alleinerziehenden und gut ein Viertel (26 %) der Alleinlebenden einsam, aber nur knapp ein Zehntel (9 %) der Personen in Paarhaushalten ohne Kinder.

Methodische Hinweise:

Bei der ZVE 2022 haben vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 rund 10 000 Haushalte mit 20 000 Personen ab 10 Jahren auf freiwilliger Basis an drei vorgegebenen Tagen, davon zwei Wochentage und ein Tag am Wochenende, ihre verbrachte Zeit in 10-Minuten-Schritten in einem Zeit-Tagebuch oder in einer App protokolliert. Jede Angabe wurde für die Auswertung einer von insgesamt 174 Aktivitäten zugeordnet, die wiederum in 9 Hauptkategorien gegliedert sind. Die ZVE ist eine Quotenstichprobe, bei der durch eine differenzierte Quotierung und Hochrechnung anhand des Mikrozensus ein höchstmöglicher Grad an Repräsentativität der Ergebnisse für die Gesamtheit der privaten Haushalte in Deutschland sichergestellt wird. Die ZVE 2022 war die vierte Erhebung dieser Art – nach 1991/1992, 2001/2002 und 2012/2013.

Der Gender Care Gap ergibt sich, indem die Differenz beim Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit von Frauen und Männern ins Verhältnis zum Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit der Männer gesetzt wird. Die Kennziffer zeigt den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen und Männer für unbezahlte Arbeit aufbringen. Damit ist sie ein wichtiger Indikator zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der ZVE 2022 bietet die Themenseite „Zeitverwendung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.zve2022.de). Die Seite bietet neben Tabellen, Grafiken, Angaben zur Methodik und einem Statistischen Bericht mit detaillierten Ergebnissen auch einen ausführlichen Webartikel mit vielen Grafiken zu den ZVE-Ergebnissen. Das Angebot auf der Themenseite wird schrittweise ausgebaut.

Im Laufe des Jahres werden die ZVE-Ergebnisse auch in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar sein. Außerdem wird demnächst der Zugang zu den anonymisierten Mikrodaten über das Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ermöglicht, sodass die ZVE-Daten zum Beispiel in wissenschaftlichen Projekten vertiefend analysiert werden können.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. 

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.02.204

Anlässlich des Equal-Care-Day betont die Arbeiterwohlfahrt, dass Care-Arbeiten in den Fokus einer zukunftsfähigen Gesellschaft gehören. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner: „Nach wie vor werden Care-Arbeit und Sorgeverantwortung vor allem Frauen zugewiesen; mit der Folge, dass ihre Teilhabechancen in unserer erwerbs- und wachstumsfixierten Gesellschaft bedeutend schlechter sind als die von Menschen, die keinerlei Care-Arbeit übernehmen bzw. sie an andere delegieren. Die ungleiche Verteilung und systematische Abwertung von Care-Arbeit schaffen eine Ungleichheit in Einkommen, Vermögen, Zeit und Einfluss.“

Die AWO erinnert die Bundesregierung daher konkret an ihre Vereinbarung im Koalitionsvertrag, pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr Zeitsouveränität zu ermöglichen, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten. Sonnenholzner: „Wir fordern angesichts der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen, die zu Hause versorgt werden, dass dieses Versprechen endlich eingelöst wird. Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat hierfür ein Modell vorgelegt und Handlungsempfehlungen formuliert. Die AWO erwartet nun endlich einen Gesetzentwurf, der sich an diesen Empfehlungen orientiert.“

Viele pflegende Angehörige, d.h. überwiegend Frauen, sind besonderen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt und stehen vor der Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit anderen familiären Verpflichtungen, mit dem Beruf bzw. der Erwerbstätigkeit vereinbaren zu müssen.

„Die Belastungen müssen in Zukunft auf mehr Schultern verteilt werden. Daher braucht es Rahmenbedingungen, die allen Menschen Entscheidungsspielräume eröffnen“, so Sonnenholzner, „Familien und Sorgebedürfnisse sind vielfältig. Gleichwohl sind alle Menschen mehr oder weniger existenziell darauf angewiesen, dass sich andere Menschen verlässlich und verbindlich um sie kümmern. Langfristig braucht es aus Sicht der AWO ein verständliches und am Lebensverlauf orientiertes Gesamtsystem, das Menschen ermöglicht, ein Leben nach ihren Vorstellungen selbstbestimmt zu leben und dabei Fürsorge erbringen und empfangen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.02.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ob für Sport, Kultur, ein Freizeitprojekt oder einfach eine Aktion in der Nachbarschaft: Mit dem Zukunftspaket sind Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren eingeladen, ihr Umfeld nach ihren eigenen Ideen zu gestalten und zu verändern. Der Fokus des Förderprogramms liegt dabei auf der direkten Beteiligung junger Menschen: Kinder und Jugendliche können sich in Projekten verwirklichen, die sie selbst planen und umsetzen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ob Fußballturnier, Jugendkulturfestival, Escape Game oder Gemeinschaftsgarten: Ich freue mich, dass wir das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ 2024 fortsetzen können. Das Programm wurde weiterentwickelt: Noch mehr als im Vorjahr liegt der Fokus auf Kinder- und Jugendbeteiligung. Junge Menschen planen, beantragen und verwirklichen ihre Vorhaben in Eigenregie. So stärken wir das Recht auf Beteiligung.“

Seit dem 15. Februar können sich Kinder und Jugendliche über die Website des Zukunftspakets für digitale Sprechstunden anmelden. In den Sprechstunden beantworten die Berater:innen der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) alle Fragen zum Zukunftspaket. Sie erklären, wie und wofür junge Menschen Fördermittel beantragen können und wie sie einen Träger finden. Anschließend füllen die Kinder und Jugendlichen einen Steckbrief zu ihrer Projektidee aus. In einem weiteren Beratungstermin unterstützt das Team der DKJS die jungen Menschen dabei, ihren Steckbrief fertigzustellen und ihren Antrag vorzubereiten.

Insgesamt stehen sieben Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Anträge können junge Menschen seit dem 22. Februar 2024 gemeinsam mit einem Träger – z. B. einem Jugendzentrum oder einem Sportverein – bei der Servicestelle „Das Zukunftspaket“ einreichen. Um eine angemessene Verteilung der bewilligten Projekte im Bundesgebiet zu gewährleisten, gibt es in der ersten Antragsphase bis zum 15. April 2024 Länderkontingente: Innerhalb dieser Kontingente werden die Projektmittel im Windhundverfahren vergeben. In der zweiten Antragsphase ab dem 15. April 2024 ist die Länderkontingentierung aufgehoben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website:
www.das-zukunftspaket.de

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Jugendgerechte Kommunikation und Antragsberatung“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.02.2024

Am heutigen Donnerstag wurde der Jahreswirtschaftsbericht im Bundestag debattiert. Dazu können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Der Jahreswirtschaftsbericht belegt einmal mehr, dass die Bundesregierung außer große Ankündigungen im vergangenen Jahr nichts für die Verbesserung der ökonomischen Gleichberechtigung von Frauen getan hat. Viele junge Frauen mit Kindern arbeiten weithin unter ihrem Potential. Immer noch ist die Teilzeitquote von Frauen fast vier Mal höher als jene der Männer. Und auch der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen stagniert seit 2020 weiter bei 18 Prozent. Wir sind in diesem Bereich kein Stück vorangekommen. Wenn die Bundesfamilienministerin diesen Jahreswirtschaftsbericht zum Anlass nimmt, um eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen zu fordern, dann muss sie endlich ihren Beitrag leisten und entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen. Dazu zählen aber sicher nicht ihre Pläne für eine Familienstartzeit, die nichts mit der Erwerbstätigkeit von Frauen zu tun hat und kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich belasten würde. Es braucht gezielte Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir brauchen flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen, einen qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung und endlich deutlich bessere Schritte hin zu einer paritätischen Aufteilung der häuslichen Care-Arbeit. Ich bin mir sicher, wenn wir den vielen klugen und talentierten Frauen die notwendigen Möglichkeiten bieten, um entsprechend ihrem Potential zu arbeiten, wird unsere deutsche Wirtschaft insgesamt davon profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 22.02.2024

Mieter sollen vor Kündigungen geschützt werden, wenn sie wegen Nachzahlungsforderungen für Heizkosten aus dem Jahr 2022 die Rechnungen verzögert oder gar nicht zahlen. Das fordert die Gruppe Die Linke in einem Antrag (20/10461), indem sie die Bundesregierung auffordert, einen „Heizkostennotfallplan“ vorzulegen.

Konkret geht es darin um die Einführung „eines sofortigen Kündigungsmoratoriums“, das Kündigungen in der Folge von Mietschulden aufgrund erheblicher Heizkostennachzahlungen verbietet und langfristige Stundungen der Zahlungen ermöglicht. Zudem soll der CO-Preis für Wärme gestrichen werden, „da er das Heizen weiter verteuert und keine ökologische Lenkungswirkung entfaltet“. Strom- und Gassperren für Privathaushalte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit sollten verboten werden. Darüber hinaus wird die Einrichtung eines Härtefallfonds für Energieschulden und Heizkostennachzahlungen vorgeschlagen sowie die „dauerhafte Verlängerung der Antragsfrist für Bürgergeld zur Übernahme von Heizkostennachzahlungen von einem auf drei Monate nach Zahlungsfrist, wie es 2023 durch die Sonderregelung galt“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 117 vom 26.02.2024

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in einem Antrag (20/10387) eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Unter Bezug auf die Erfahrungen während der Corona-Pandemie stellt die Unionsfraktion fest: „Eine individuelle Einteilung der Arbeitszeiten trägt erheblich zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz bei und hilft gerade Familien mit kleinen Kindern und zu pflegenden Angehörigen bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seiner Festlegung auf einen in der Regel Acht-Stunden-Tag stehe den Wünschen der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität jedoch entgegen, so die Fraktion. Sie kritisiert die Bundesregierung unter anderem dafür, dass diese die Ziele des Koalitionsvertrages nicht einhält, wonach es schon 2022 einen Gesetzentwurf für mehr flexible Arbeitszeiten hätte geben sollen.

Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf, „der die Wünsche nach stärkerer Arbeitszeitflexibilisierung aufgreift und der zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen ermöglicht“. Auch solle damit eine wöchentliche statt der täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt und diese im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) ausgestaltet werden. Besondere Schutzerfordernisse bei „gefahrgeneigten Tätigkeiten“ müssten beachtet werden, heißt es in dem Antrag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 111 vom 22.02.2024

Mit der Anpassung des Bevölkerungsstatistikgesetzes im Jahr 2023 können Geschlechtseintragsänderungen erst ab November 2023 statistisch erhoben und nach dem Zensus 2022 laufend fortgeschrieben werden, jedoch ohne Untergliederung nach Staatsangehörigkeit. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (20/10340) auf eine Kleine Anfrage (20/10231) der AfD-Fraktion zum Thema Diversgeschlechtlichkeit in Deutschland.

Die Regierung schreibt außerdem, dass weder eine statistische Erfassung erfolge, ob einem Antrag auf Streichung oder Wechsel des Geschlechtseintrags stattgegeben oder nicht stattgegeben wurde, noch auf welcher Grundlage die Entscheidungen beruhen. Die Ergebnisse zum Zensus 2022 würden voraussichtlich im Sommer 2024 veröffentlicht, so die Regierung. Die Fraktion wird zudem auf die Webseite www.personenstandsrecht.de verwiesen, um Zahlen darüber nachzulesen, bei wie vielen Neugeborenen der Geschlechtseintrag „divers“ eingetragen beziehungsweise der Eintrag geändert wurde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 94 vom 21.02.2024

Die CDU/CSU-Fraktion möchte wissen, mit welchen Vorhaben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die zweite Halbzeit dieser Legislaturperiode geht. In einer Kleinen Anfrage (20/10307) fragen die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem nach Maßnahmen, die die Qualität der Ganztagsangebote für Grundschulkinder verbessern und nach der beschlossenen Streichung des Elterngeldes für Paare, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 91 vom 20.02.2024

Bei einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses ist die von der Bundesregierung geplante Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in Freiwilligendiensten begrüßt worden. Die Wirksamkeit der in dem Gesetzentwurf „zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen“ (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) (20/9874) enthaltenen Ausweitung der Taschengeldobergrenze wurde indes von den geladenen Sachverständigen in Zweifel gezogen. Große Sorgen äußerten sie hinsichtlich möglicher Kürzungen für die Freiwilligendienste im Bundeshaushalt für 2025.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Bislang müssen für einen Teilzeitdienst familiäre, erzieherische oder pflegerische Verpflichtungen, physische oder psychische Beeinträchtigungen oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen.

Aus Sicht von Marie Beimen, Sprecherin der Kampagne „Freiwilligendienst stärken!“, bleibt die Erhöhung der Taschengeldobergrenze „ohne die ausreichende Refinanzierung durch Bundesmittel eine Erhöhung auf dem Papier“. Für sehr viele Träger und Einsatzstellen werde es in der angespannten Haushaltslage nicht möglich sein, das Taschengeld zu erhöhen. Was die geplante Auszahlung von Mobilitätszuschlägen angeht, so sprach sich Beimen stattdessen für die Bereitstellung von Deutschlandtickets aus.

Kira Bisping vom Internationalen Bund (IB) verwies darauf, dass Freiwilligendienste in der Breite der Bevölkerung nicht ausreichend bekannt und ihr Potenzial nicht ausgeschöpft sei. Daher müssten Maßnahmen zur Akquise und Öffentlichkeitsarbeit für die Träger förderfähig werden und refinanziert werden, sagte sie. Gleichzeitig gelte es, die Freiwilligendienste als Angebot in der Breite besser zu bewerben.

Barbara Caron vom Malteser Hilfsdienst sieht mit dem Gesetzentwurf keine finanzielle Besserstellung der Freiwilligen erreichbar. Die Einsatzstellen könnten sich Anhebungen sowohl beim Taschengeld als auch beim Mobilitätszuschuss angesichts ihrer prekären finanziellen Situation und der unklaren Haushaltssituation schlichtweg nicht leisten. „Schon heute wird die Obergrenze so gut wie nie ausgeschöpft“, sagte sie. Das werde sich nur ändern, wenn der Bund dafür Gelder bereitstellt.

Diese Einschätzung bestätigte auch Jaana Eichhorn von der Deutschen Sportjugend. Für Sportvereine könne die Regelung sogar nachteilig sein. Interessierte könnten sich eine Einsatzstelle suchen, bei der das Taschengeld über den in Sportvereinen gezahlten 300 Euro liegt. „So könnten unsere Einsatzstellen Freiwillige verlieren, die sehr gerne ihren Dienst bei uns ableisten wollen“, sagte Eichhorn.

Da das bezahlte Taschengeld immer noch in großen Teilen abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Einsatzstelle sei, plädierte Jonathan Fehr vom Bundesfreiwilligendienst Mönchengladbach dafür, die Untergrenze des Taschengeldes anzuheben. Dies sei wichtiger und effektiver. So könne gewährleistet werden, dass es eine tatsächliche Taschengelderhöhung bei zahlreichen Freiwilligen gibt.

Stefanie Ladewig von der Deutschen Bläserjugend wies darauf hin, dass Freiwillige gerade in ehrenamtlich geführten Einsatzstellen nur dann von einer höheren Taschengeldhöchstgrenze profitieren könnten, „wenn zugleich der Zuschuss des Bundes für die pädagogische Begleitung angehoben wird“. Ladewig forderte zudem, wie sämtliche Sachverständige, ein klares und schnelles Zeichen der Politik, „dass auch im Haushaltsjahr 2025 genügend Kontingente für die Freiwilligendienste zur Verfügung stehen“.

Gregor Podschun, Bundesvorsitzender beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), betonte, der Freiwilligendienst müsse auch in Teilzeit primär ein Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen bleiben. Daher brauche es die professionelle pädagogische Begleitung durch die Träger. Angesichts dessen unterstütze er die Regelung, dass bei der Anzahl der Seminartage nicht nach Voll- und Teilzeitdienst unterschieden werde.

Auch Susanne Rindt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrüßte die gesetzliche Klarstellung, dass bei einem Freiwilligendienst in Teilzeit die Seminartage in vollem Umfang wie bei Freiwilligen im Vollzeit-Freiwilligendienst zu leisten sind. Die pädagogische Begleitung sei das entscheidende Merkmal eines Freiwilligendienstes als Bildungs- und Orientierungszeit und sichere unter anderem, dass Freiwillige nicht zu „günstigen Arbeitskräften“ in den Einsatzstellen degradiert werden können, sagte sie.

Martin Schulze vom Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr kritisierte, dass mit dem Gesetz die Einführung eines Rechtsanspruches auf Förderung für einen Freiwilligendienst versäumt worden sei. Auch wenn die mit dem Gesetzentwurf geplanten Änderungen grundsätzlich zu begrüßen seien, würden diese in der Praxis erst dann in der Breite zum Tragen kommen, „wenn die Träger, Einsatzstellen und die Freiwilligen selbst durch den Gesetzgeber eine bessere finanzielle Refinanzierung erhalten“, sagte er.

„Ich habe noch keinen einzigen Freiwilligen kennengelernt, der ein Taschengeld gezahlt bekommt, das am Höchstsatz orientiert ist“, sagte Jasmin Becker, Bundessprecherin Freiwilliges Ökologisches Jahr. Eine erhöhte Untergrenze sei deutlich sinnvoller, weil damit die Freiwilligen, die am wenigsten Taschengeld bekommen, einen größeren Mehrwert hätten, befand sie.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 88 vom 19.02.2024

Zum Jahreswechsel sind die gesetzlichen Mindestlöhne in der Europäischen Union kräftig gestiegen: Die 22 EU-Staaten mit einem allgemeinen Mindestlohn erhöhten diesen vor dem Hintergrund hoher Inflationsraten im Mittel (Median) um 9,7 Prozent. Besonders stark fielen die nominalen Zuwächse in vielen osteuropäischen Ländern aus, aber auch die Niederlande (+12,9%) und Irland (+12,4%) haben ihren jeweiligen Mindestlohn deutlich angehoben. In Deutschland fiel die Anhebung zum Jahreswechsel mit einem nominalen Plus von nur 3,4 Prozent auf nun 12,41 Euro hingegen deutlich kleiner aus; EU-weit stieg der Mindestlohn nur in Belgien (+2,0%) noch langsamer. Das ergibt der neue internationale Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die schwache Entwicklung in Deutschland fällt in eine Zeit, in der die Bundesregierung die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umsetzen muss – dazu haben die Mitgliedsstaaten nur noch bis zum 15. November 2024 Zeit. Die Richtlinie nennt als Referenzgrößen für einen angemessenen Mindestlohn unter anderem mindestens 60 Prozent vom Medianlohn im jeweiligen Land oder 50 Prozent vom Durchschnittslohn. Die Schwelle von 60 Prozent des Medians erreicht oder überschritten haben in der EU lediglich Portugal, Slowenien und Frankreich. Weitere Staaten orientieren sich bei Mindestlohnanhebungen aber bereits explizit an diesem Niveau, zeigt die Studie von Dr. Malte Lübker und Prof. Dr. Thorsten Schulten. Der Mindestlohn in Deutschland hat sich durch die geringfügige Anhebung und die Entwicklung des allgemeinen Lohnniveaus wieder von dieser Zielmarke entfernt und liegt erheblich darunter. Bereits 2023 wäre zur Erfüllung des 60-Prozent-Kriteriums ein Mindestlohn von 13,61 Euro nötig gewesen, im laufenden Jahr von rund 14 Euro, so Berechnungen der Forscher auf Basis von aktuellen Eurostat-Daten.

Bei ihrer jüngsten Entscheidung hat die deutsche Mindestlohnkommission die Vorgaben der Europäischen Mindestlohnrichtlinie – gegen das Votum der Gewerkschaften – außen vorgelassen und angekündigt, auch in Zukunft nur die im Mindestlohngesetz explizit genannten Kriterien zu berücksichtigen. Dies macht nach Analyse der Wissenschaftler deutlich, dass die fortschrittlichen Regelungen der EU-Richtlinie möglichst konkret und bindend in das deutsche Recht übertragen werden müssten: „Damit zukünftig auch in Deutschland ein angemessenes Mindestlohnniveau im Sinne der Europäischen Mindestlohnrichtlinie existiert, sollte der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns explizit als Untergrenze für den Mindestlohn in das Mindestlohngesetz aufgenommen werden“, empfehlen Lübker und Schulten.

Preisentwicklung relativiert Mindestlohnanhebungen

Die jüngsten Mindestlohnanhebungen relativieren sich, wenn die gestiegenen Lebenshaltungskosten gegengerechnet werden. Der WSI-Mindestlohnbericht verwendet hierfür die jahresbezogene Inflationsrate des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) als auf EU-Ebene üblichen Maßstab. Real stiegen die Mindestlöhne in 14 EU-Ländern nach dieser Rechenweise gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt um 1 Prozent oder mehr, in sieben davon sogar um mindestens 5 Prozent. Im EU-Mittel lag der Kaufkraftgewinn des Mindestlohns bei 2,5 Prozent. Deutschland gehört zu einer Gruppe von nur sechs Ländern, in denen der Mindestlohn real um 1 Prozent oder mehr fiel (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Auch wenn für Deutschland der nationale Verbraucherpreisindex (VPI) verwendet wird, schafft die jüngste Anhebung hierzulande keinen Inflationsausgleich. Gemessen am VPI stiegen die Preise zwischen Oktober 2022, dem Zeitpunkt der vorangegangenen Anpassung, und Januar 2024 um 3,6 Prozent und damit stärker als der Mindestlohn. Auch bei der längerfristigen Entwicklung schneidet Deutschland vergleichsweise schwach ab: Seit 2015 legte der deutsche Mindestlohn real um 15,2 Prozent zu. Dieser Kaufkraftgewinn ist aber fast vollständig der außerordentlichen Erhöhung auf 12 Euro durch den Gesetzgeber im Oktober 2022 zu verdanken.

Aktuelle Mindestlöhne in der EU

Mit einem Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro steht Deutschland unter den EU-Ländern an Position vier, nachdem die Bundesrepublik im Vorjahr durch die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro noch den 2. Rang innehatte. Ein deutlich höherer Mindestlohn gilt in Luxemburg (14,86 Euro) und den Niederlanden (13,27 Euro), auch Irland (12,70 Euro) liegt vor Deutschland (siehe die Abbildung in der pdf-Version). Mit geringem Abstand folgt Belgien (12,09 Euro). Dort wird, wie in Frankreich (11,65 Euro), die Lohnuntergrenze auch unterjährig erhöht, sodass beide Länder weiter aufschließen dürften.

Kein gesetzlicher Mindestlohn existiert in Österreich, den nordischen Ländern und Italien. In diesen Staaten besteht aber eine sehr hohe Tarifbindung, die auch vom Staat stark unterstützt wird. Faktisch ziehen dort also Tarifverträge eine allgemeine Untergrenze. Parallel zu den Kriterien für gesetzliche Mindestlöhne fordert die EU-Richtlinie von Staaten, in denen für weniger als 80 Prozent der Arbeitnehmer*innen Tarifbindung besteht, Aktionspläne zur Stärkung der Tarifbindung. Das betrifft auch Deutschland, wo lediglich rund die Hälfte der Beschäftigten mit Tarifbindung arbeiten. „Diese Doppelstrategie ist sehr klug. Denn Tarifverträge sind der beste Schutz gegen Niedriglöhne, und sie sind passgenauer als staatliche Regelungen. So sorgen sie auch insgesamt für ein angemessenes Lohnniveau“, sagt WSI-Experte Lübker.

Osteuropäische Länder haben aufgeholt

Die Mindestlöhne in den süd- und den osteuropäischen EU-Staaten liegen niedriger als in Westeuropa. Anders als noch vor einigen Jahren unterscheiden sich die süd- und die osteuropäischen Länder nicht mehr so stark voneinander. So reichen die Lohnuntergrenzen von 7,25 Euro in Slowenien, 6,87 Euro in Spanien und umgerechnet 6,10 Euro in Polen über beispielsweise 5,65 Euro in Litauen, 4,85 Euro in Portugal oder 4,69 Euro in Tschechien bis zu 4,51 Euro in Griechenland. Die EU-weit niedrigsten Mindestlöhne gelten in Ungarn mit umgerechnet 4,02 Euro, Rumänien mit 3,99 Euro und Bulgarien mit 2,85 Euro. Insgesamt hat sich die Spreizung innerhalb der EU trotz weiterhin erheblicher Unterschiede beträchtlich verringert, konstatieren Lübker und Schulten: Während der luxemburgische Mindestlohn im Jahr 2015 noch fast zehnmal so hoch war wie der bulgarische, ist die Spannweite Anfang 2024 auf den Faktor 5,2 zurückgegangen, weil Bulgarien und andere osteuropäische Staaten aufgeholt haben.

Zudem spiegeln die Niveauunterschiede teilweise unterschiedliche Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftstandards (KKS) zugrunde, reduziert sich der Abstand zwischen den EU-Ländern mit niedriger und relativ hoher Untergrenze spürbar auf knapp das 2,5-fache (siehe Abbildung 2 im Mindestlohnbericht; Link unten). Polen (in KKS 8,38 Euro), Slowenien und Litauen liegen bei dieser Betrachtungsweise beispielsweise vor allen südeuropäischen Mitgliedsstaaten. Das Preisniveau in Deutschland liegt über dem europäischen Durchschnitt, sodass der Mindestlohn in KKS niedriger ausfällt und 9,94 Euro beträgt. Bei den westeuropäischen Nachbarn ist dieser Effekt noch größer, sie fallen entsprechend zurück.

Mindestlöhne außerhalb der EU

Auch außerhalb der EU sind Mindestlöhne weit verbreitet. Exemplarisch betrachtet das WSI die Mindestlöhne in 16 Nicht-EU-Ländern mit ganz unterschiedlichen Mindestlohnhöhen. Sie reichen von, jeweils umgerechnet, 14,26 Euro in Australien, 12,88 Euro in Neuseeland, 11,98 Euro in Großbritannien oder 10,88 Euro in Kanada über 6,98 Euro in Korea oder 6,59 im japanischen Landesdurchschnitt bis zu 3,98 Euro in der Türkei, 2,44 Euro in Argentinien, 1,20 Euro in Russland, 1,19 Euro in Brasilien bis zu 1,08 Euro in der Ukraine. Auch außerhalb Europas fallen die Unterschiede in KKS häufig etwas weniger groß aus.

„Praktisch obsolet“ ist der landesweite Mindestlohn nach Einschätzung der WSI-Experten in den USA, weil er seit 2009 nicht mehr erhöht wurde und mit umgerechnet 6,70 Euro oder gerade einmal 4,51 Euro in KKS nicht zum Überleben reicht. Daher gibt es daneben in rund 30 US Bundesstaaten und Washington DC höhere regionale Untergrenzen. So beträgt der Mindestlohn in der Hauptstadt umgerechnet 15,72 Euro, in Kalifornien umgerechnet 14,80 Euro und im Bundesstaat New York 13,87 Euro.

Besonders interessant ist nach Analyse der WSI-Forscher der Mindestlohn in Neuseeland. Mit umgerechnet 12,88 Euro liegt er auf westeuropäischem Niveau. Gemessen am Medianlohn im Land weist er mit 70,5 Prozent im Jahr 2022 die höchste Quote im internationalen Vergleich auf. Das Beispiel Neuseeland zeige, dass „auch ein deutlich höher im nationalen Lohngefüge angesiedelter Mindestlohn möglich ist“, schreiben Lübker und Schulten. Und: „Die regelmäßig durchgeführten Evaluationsstudien zeigen keine nennenswerten negativen Effekte auf Beschäftigung und Inflation.“

WSI-Mindestlohnbericht 2024:
Reale Zugewinne durch die Umsetzung der Europäischen Mindestlohnrichtlinie

WSI-Report Nr. 93, Februar 2024 ›

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 22.02.204

Vollzeitbeschäftigte Frauen wenden weniger Zeit auf als Männer, um von ihrem Wohnort zum Arbeitsort zu pendeln. Im Mittel pendelten Frauen im Jahr 2017 11,6 Minuten und Männer 13,4 Minuten. Dabei spielt unter anderem die Berufswahl eine wesentliche Rolle. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die Pendelzeiten sind in Berufen mit einem hohen Frauenanteil kürzer. Frauen üben demnach eher Berufe aus, die geringere Pendelzeiten erfordern. So weisen beispielsweise medizinische und nicht-medizinische Gesundheitsberufe mit einem Frauenanteil von 73 Prozent eine unterdurchschnittliche Pendelzeit von Frauen wie von Männern mit 10,6 beziehungsweise 12,4 Minuten auf. „Erwarten Frauen schon bei der Berufswahl, später vorrangig Familienverpflichtungen zu übernehmen, ist es aufgrund der damit einhergehenden stärkeren räumlichen Gebundenheit rational, Berufe zu wählen, die in nahezu allen Regionen vorhanden sind“, erklärt IAB-Forscherin Antje Weyh.

Das Pendelverhalten von Frauen unterscheidet sich auch in weiterer Hinsicht von dem der Männer: Während die Pendelzeit bei den vollzeitbeschäftigten Frauen mit dem Alter sinkt, steigt sie bei den Männern an. Frauen arbeiten zudem öfter in Kleinbetrieben, bei deren Beschäftigten die Pendelzeit allgemein kürzer ist als für diejenigen in größeren Betrieben. Darüber hinaus besteht ein positiver Zusammenhang zwischen Pendeldauer und erzieltem Entgelt. Dieser ist für Männer jedoch ausgeprägter.

Zudem leben und arbeiten mehr Frauen innerhalb einer städtischen Region, während mehr Männer innerhalb einer ländlichen Region pendeln. Die Pendellücke ist zwischen Frauen und Männern bei einem Wohnort im ländlichen Raum größer als bei einem Wohnort in der Stadt. „Viele Frauen übernehmen im Vergleich zu Männern mehr Verpflichtungen für Kinder, ältere Familienangehörige und Haushalt zu Lasten des Berufslebens. Als Folge sind Frauen außerberuflich stärker regional gebunden als Männer. Dies gilt vor allem für ländliche Räume, da hier die Jobauswahl kleiner ist als in städtischen Räumen“, so Ramona Jost, Mitautorin der Studie.

„Um Frauen die Annahme von Stellen bei weiter entfernten Betrieben zu ermöglichen, sind bessere Rahmenbedingungen notwendig. Dazu gehören beispielweise eine flächendeckende Ganztagsbetreuung in Kitas und Grundschulen, die Möglichkeit, im Homeoffice arbeiten zu können, und nicht zuletzt die gezielte Unterstützung der Mobilität von Frauen, die auf dem Land wohnen“, so IAB-Forscherin Michaela Fuchs.

Die Studie basiert auf der IAB-Beschäftigten-Historik (BeH) und umfasst eine Stichprobe von rund 6 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland für die Jahre 2000 bis 2017. Mithilfe geografischer Koordinaten von Wohnort- und Arbeitsortadressen wurde eine hypothetische einfache Pendelzeit bestimmt.

Zum Download stehen bereit:

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-04.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 26.02.204

Frauen sind weltweit in nationalen Parlamenten in aller Regel nach wie vor unterrepräsentiert. Zum Stichtag 1. Februar 2024 lag der Frauenanteil im Deutschen Bundestag bei 35,3 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März mitteilt. Im weltweiten Ranking der Interparlamentarischen Union (IPU) nahm Deutschland damit Platz 47 von 184 ein. Spitzenreiter war der ostafrikanische Staat Ruanda mit einem Frauenanteil von 61,3 % im Parlament. In Kuba (55,7 %), Nicaragua (53,9 %) und Mexiko (50,4 %) waren ebenfalls mehr Frauen als Männer im Parlament vertreten. Geschlechterparität erreichten die Parlamente von Andorra und den Vereinigten Arabischen Emiraten (jeweils 50,0 %). In den Parlamenten des Oman, des Jemen und des pazifischen Inselstaates Tuvalu saßen hingegen keine weiblichen Abgeordneten.

Frauenanteil in Parlamenten weltweit nimmt zu

In den vergangenen Jahren ist der Frauenanteil in den nationalen Parlamenten nach und nach gestiegen. Laut IPU war zum Stichtag 1. Februar 2024 im globalen Durchschnitt gut ein Viertel (26,8 %) aller Parlamentsabgeordneten weiblich. Zum 1. Februar 2014 hatte der Anteil bei 22,1 % gelegen, zum 30. Januar 2004 bei 15,2 %.

Methodische Hinweise:

Grundlage des IPU-Rankings bildet die Zahl der Abgeordneten nach Geschlecht im Parlament. In Zweikammersystemen beziehen sich die Daten auf das Unterhaus bzw. die direkt vom Volk gewählte, in aller Regel mächtigere Kammer. Veränderungen des Frauenanteils in Parlamenten während einer Legislaturperiode können sich unter anderem durch Mandatsverzichte oder Sterbefälle und das damit verbundene Nachfolgen von Abgeordneten ergeben.

Weitere Informationen:

Weiterführende Informationen zum Frauenanteil in Parlamenten weltweit finden Sie auf der Themenseite Internationales im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. 

Einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland bieten zudem unsere Gleichstellungsindikatoren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.03.2024
  • Ein Viertel spricht zu Hause ausschließlich Deutsch, gut die Hälfte neben Deutsch noch weitere Sprachen
  • Deutliche Unterschiede zwischen Eingewanderten der ersten Generation und Nachkommen
  • Knapp vier Fünftel der Bevölkerung insgesamt sprechen zu Hause ausschließlich Deutsch

Deutsch wird in Deutschland auch von den meisten Menschen mit Einwanderungsgeschichte zur Kommunikation im eigenen Haushalt genutzt: auf mehr als drei Viertel von ihnen trifft das zu. Knapp ein Viertel (knapp 24 %) der rund 20,2 Millionen Personen mit Einwanderungsgeschichte sprachen im Jahr 2022 ausschließlich Deutsch zu Hause, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tages der Muttersprache am 21. Februar auf Grundlage von Ergebnissen des Mikrozensus 2022 mitteilt. Mehr als die Hälfte (knapp 54 %) griff neben Deutsch noch auf mindestens eine weitere Sprache zur Verständigung mit Haushaltsangehörigen zurück. Weitere knapp 23 % der Personen mit Einwanderungsgeschichte sprachen zu Hause ausschließlich eine oder mehrere andere Sprachen als Deutsch. Eine Person hat eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit dem Jahr 1950 nach Deutschland eingewandert sind.

Eingewanderte sprechen seltener zu Hause Deutsch als ihre Nachkommen

Von den Personen, die selbst nach 1950 nach Deutschland eingewandert sind, sprachen im Jahr 2022 knapp drei Viertel (73 %) zu Hause Deutsch. Für ein gutes Fünftel der Eingewanderten (21 %) war Deutsch dabei zu Hause die einzige Sprache, gut die Hälfte (52 %) nutzte neben dem Deutschen noch eine weitere Sprache. Bei 27 % der Eingewanderten wurde Deutsch im eigenen Haushalt nicht zur Kommunikation genutzt.

Mehr als 90 % der direkten Nachkommen dieser Eingewanderten sprachen zu Hause Deutsch. Ein Drittel der Nachkommen (34 %) benutzte dabei ausschließlich Deutsch, während gut die Hälfte (58 %) Deutsch und eine andere Sprache zur Kommunikation einsetzte. Weniger als jede und jeder Zehnte der Nachkommen sprach zu Hause gar kein Deutsch (knapp 9 %). Als Nachkommen werden in Deutschland geborene Personen bezeichnet, bei denen beide Elternteile seit 1950 eingewandert sind. 

Knapp drei Viertel (72 %) der Personen, bei denen nur ein Elternteil eingewandert ist, sprachen ausschließlich Deutsch zu Hause. 27 % sprachen zu Hause neben Deutsch noch eine weitere Sprache.

Türkisch ist nach Deutsch die am häufigsten gesprochene Sprache im Haushalt

Unter den Personen, die zu Hause vorwiegend eine andere Sprache als Deutsch zur Kommunikation nutzten, war Türkisch mit 14 % die am häufigsten gesprochene Sprache. Danach folgten Russisch (12 %), Arabisch (10 %), Polnisch (7 %), Englisch (6 %) und Rumänisch (5 %).

79 % der Bevölkerung insgesamt sprechen zu Hause ausschließlich Deutsch

Die Menschen mit Einwanderungsgeschichte machten 2022 knapp ein Viertel der Bevölkerung in Privathaushalten hierzulande aus. Von diesen insgesamt rund 83,1 Millionen Menschen sprachen knapp 79 % ausschließlich Deutsch in den eigenen vier Wänden. Weitere knapp 16 % waren mehrsprachig und nutzen zu Hause neben Deutsch noch mindestens eine weitere Sprache. Während für knapp ein Drittel von ihnen Deutsch die vorwiegend gesprochene Sprache im Haushalt war, verständigten sich gut zwei Drittel hauptsächlich mit Hilfe einer anderen Sprache. Die restlichen knapp 6 % sprachen im Haushalt kein Deutsch, sondern ausschließlich eine oder mehrere andere Sprachen. 

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Dargestellt sind Personen in privaten Hauptwohnsitzhaushalten.

Eine Person hat eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit dem Jahr 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Angaben zur im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprache werden seit 2017 im Mikrozensus erhoben. Der Mikrozensus gibt jedoch keine Auskunft darüber, wie gut die Befragten eine Sprache beherrschen oder welche Sprachen sie ggf. zusätzlich zu den im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprachen beherrschen. Die Ergebnisse beziehen sich auf die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten (2022: 83,1 Millionen Personen) und nicht auf die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel dort lebende Geflüchtete), da für Personen in Gemeinschaftsunterkünften die gesprochene Sprache gemäß Mikrozensusgesetz (MZG) nicht erhoben wird.

Dargestellt sind Endergebnisse des Berichtsjahres 2022. Der Mikrozensus wurde technisch und methodisch im Berichtsjahr 2020 neugestaltet. Ausführliche Informationen sind auf einer Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Beim Mikrozensus 2022 ist insgesamt zu berücksichtigen, dass sich die verstärkte Zuwanderung im Jahr 2022, vor allem in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine, auf die Ergebnisse auswirken kann: Bei der Hochrechnung werden ausgewählte Merkmale des Mikrozensus an Eckwerte der Bevölkerungsfortschreibung angepasst, unter anderem an die Staatsangehörigkeit. Aufgrund des starken Zuzugs wurden 2022 Schutzsuchende aus der Ukraine im Mikrozensus nicht vollständig erfasst. In der laufenden Bevölkerungsfortschreibung werden diese Personengruppen hingegen über die Meldungen der Meldeämter berücksichtigt. Bei der Interpretation der Ergebnisse zur Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit sollte deshalb beachtet werden, dass die unterschiedlichen ausländischen Staatsangehörigkeiten (vor allem EU-Drittstaaten) gegebenenfalls überschätzt werden und insbesondere die ukrainische Staatsangehörigkeit unterschätzt wird.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte bietet der Statistische Bericht „Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte“. Dieser liefert einen Überblick zur Situation von Eingewanderten und ihren (direkten) Nachkommen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.02.204

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Jetzt Anmeldebeginn für Aussteller*innen und Veranstalter*innen!

Vom 13. bis 15. Mai 2025 wird der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) seine Pforten in Leipzig öffnen. Der größte Jugendhilfegipfel in Europa steht unter dem Leitgedanken „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“. Die Krisen der letzten Jahre und der Gegenwart stellen viele Selbstverständlichkeiten in Frage, legen gesellschaftliche Konflikte offen oder befördern sie sogar. Aktuell wird neu verhandelt, in welcher Gesellschaft wir leben wollen – es geht ums Ganze. Die Kinder- und Jugendhilfe ist hier klar positioniert und wirkt als Demokratiemotor, in dem sie jungen Menschen Beteiligung und Teilhabe ermöglicht, Vielfalt fördert und auf den Abbau sozialer Ungleichheiten hinwirkt.

In diesem Sinne soll der DJHT einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten und gemeinsam mit jungen Menschen Lösungsansätze für die aktuellen Herausforderungen entwickeln.  Ziel ist, dass die Generation U 27 mit über 22 Millionen jungen Menschen in Deutschland eine gerechte und lebenswerte Zukunft hat. Voraussetzung dafür ist die Teilhabe aller Menschen an dieser Gesellschaft.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Wer sich als Teil einer Gesellschaft fühlt, sagt ‚Ja‘ zu dieser Gesellschaft. Wenn der Wunsch nach Teilhabe hingegen enttäuscht wird, trägt das dazu bei, dass sich Menschen von der Demokratie abwenden. Um besonders die Teilhabe junger Menschen zu fördern, sind viele gesellschaftliche Kräfte aktiv. Der Beitrag der Kinder- und Jugendhilfe ist dabei immens, insbesondere in der frühkindlichen, außerschulischen und politischen Bildung. Gleichzeitig ist das Motto des 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages ‚Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!‘ vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungen für unsere Demokratie brandaktuell. Junge Menschen wachsen unter ganz verschiedenen Bedingungen auf, sie haben vielfältige Interessen und gehen unterschiedliche Wege. Das gute Aufwachsen von allen jungen Menschen auch in Krisenzeiten steht im Zentrum meiner Arbeit als Bundesjugendministerin. Ich freue mich auf den 18. DJHT in Leipzig – ein wichtiges Signal für Demokratie und Teilhabe!“

Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:

„Ich freue mich, dass es mit unserer Unterstützung gelungen ist, erstmals seit 1996 wieder einen DJHT nach Sachsen und damit nach Ostdeutschland zu holen. Wir leben in Zeiten großer Verunsicherungen und einer gesellschaftlichen Spaltung, die auch vor den Familien, den Kindern und den Jugendlichen nicht haltmacht. Gerade auch bei uns in Sachsen ist es daher wichtig, den kommenden Generationen den Wert unserer Demokratie zu vermitteln und zu zeigen, dass es sich lohnt, aktiv an unserem Gemeinwesen mitzuarbeiten. Die Kinder- und Jugendhilfe hat hier eine wichtige Multiplikatorenrolle. Wir wollen ermöglichen, dass alle gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben und selbstbestimmt ihren Weg im Leben gehen können. Der DJHT knüpft daran an. Er zeigt nicht nur die vielfältigen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern ist ein Ort der Weiterbildung, der Vernetzung und der Ermutigung. Mit unserem Beitrag zum Kongress und der Messe zeigen wir bewusst eine ostdeutsche Perspektive auf die vielfältigen Themen.“

Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig:

„Ich freue mich, dass sich der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag zum Thema „Demokratie durch Teilhabe verwirklichen“ in Leipzig trifft. In unserer familienfreundlichen Stadt wirkt auch die Kinder- und Jugendhilfe als Demokratiemotor. Sie vermittelt Kompetenzen, die für eine pluralistische, offene Gesellschaft entscheidend sind. Es werden Maßnahmen gefördert, die Zivilcourage stärken, und demokratische Werte und Fähigkeiten, wie Toleranz, Dialogbereitschaft und Respekt, vermitteln. Frühe positive Bildungserfahrungen wirken lebenslang und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig.“

Mit dem 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag 2025 wird der Demokratiemotor Kinder- und Jugendhilfe weiter Fahrt aufnehmen. Von der Kitaleiterin bis zum Schulsozialarbeiter, vom Jugendamtsleiter bis zur Kinderpsychologin, von der Heimerzieherin bis zum Erziehungsberater und der Streetworkerin: Insgesamt arbeiten mehr als eine Million Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Gesamtzahl entspricht ungefähr 2,8 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland. Für sie ist der DJHT mit seinem Kongress und der Fachmesse das Top-Event der Branche – er ist Innovationsbörse und Ideenschmiede.

Franziska Porst, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

„Beim 18. DJHT erwarten wir an den drei Veranstaltungstagen ca. 30.000 Besucher*innen. Im Rahmen des Fachkongresses wird es rund 250 Fachveranstaltungen für mehrere tausend Menschen zeitgleich geben. Darüber hinaus werden sich auf der Fachmesse auf 30.000 m² verschiedenste Organisationen und Institutionen der Zukunftsbranche Kinder- und Jugendhilfe präsentieren. Ein besonderes Highlight ist das Forum Berufseinstieg als Informations- und Netzwerkangebot für angehende Fachkräfte, Neu- und Quereinsteiger*innen. Auch Europa wird eine starke Rolle spielen, hierzu gibt es zahlreiche Veranstaltungen und einen Marktplatz Europa. Die AGJ freut sich, nach fast 30 Jahren den DJHT wieder nach Leipzig bringen zu dürfen. Werden Sie als Aussteller*in oder Mitveranstalter*in Teil des DJHT! Anmeldungen sind bis zum 3. Mai 2024 unter www.jugendhilfetag.de möglich.“

Hintergrund

Seit 1964 veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ alle drei bis vier Jahre den Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT). Der DJHT ist das größte Branchentreffen der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Schnittstellenbereiche in Europa. Mit seinen vielseitigen und kreativen Angeboten im Fachkongress und auf der Fachmesse ist er Kommunikationsplattform, Ideenbörse und Zukunftsschmiede. Der DJHT leistet so einen wesentlichen Beitrag, damit junge Menschen gut aufwachsen können, und er befördert zudem die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.

Der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Stadt Leipzig.

Weitere Infos zum DJHT erhalten Sie unter: https://www.jugendhilfetag.de/.

Ansprechpartnerinnen für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 22.02.2024

Der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband haben anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz am 6.3.24 in Offenen Briefen dazu aufgerufen, ihre Forderungen bei den Beratungen zu berücksichtigen. Der Brief warnt u.a. vor negativen Auswirkungen der restriktiven Politik auf die Aufnahme von Geflüchteten und plädiert für eine lösungsorientierte und soziale Flüchtlingspolitik. Bedenken bestehen vor allem gegenüber der Prüfung einer Auslagerung von Asylverfahren und der geplanten Einführung einer diskriminierenden Bezahlkarte. Der offene Brief betont anstelle von Symbolpolitik die Notwendigkeit umfassender Investitionen in die soziale Infrastruktur und erinnert an die Bedeutung von Einwanderung für Deutschland.

Zum Offenen Brief: https://awo.org/offener-brief-mit-fluechtlingspolitischen-anliegen-zur-ministerpraesidenten-konferenz-am-63

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.03.2024

In über 100 Städten gehen heute Klimaaktivist*innen, Gewerkschaften und Verbände gemeinsam mit Fahrgästen und Beschäftigten für eine sozial gerechte und klimafreundliche Mobilitätswende auf die Straße. Vor dem Bundesverkehrsministerium in Berlin nehmen Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Detlev Müller, eine Petition für einen sozial verträglichen ÖPNV-Ausbau mit über 150.000 Unterschriften entgegen. Anschließend startet ein Protestzug durch das Regierungsviertel.

Die Beschäftigten des Nahverkehrs befördern täglich 28 Millionen Fahrgäste und vermeiden dadurch 9,5 Millionen Tonnen CO2 im Jahr. Während die Fahrgastzahlen stetig steigen, sinkt die Zahl der Menschen, die den Betrieb im ÖPNV aufrechterhalten. Viele Beschäftigte gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand, während der Nachwuchs fehlt, der bereit ist, in Schichtarbeit mit wenigen Pausen und hohen Krankenständen zu arbeiten.

Tina Nowak, Straßenbahnfahrerin aus Berlin:

„Wir haben teilweise neun Stunden Dienst ohne längere Pause. Viele Kolleg*innen sind krank oder geben den Beruf ganz auf. So kann das nicht weitergehen! Wir haben gelernt, dass einfache Appelle nicht reichen, um wirklich etwas zu verändern. Wir tun uns jetzt zusammen, um die Dinge selbst in die Hand zu nehmen.“

Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende:

“Die Beschäftigten haben ihren Teil zur Mobilitätswende beigetragen. Politiker auf allen Ebenen müssen nun die Herausforderungen der Klimakrise ernst nehmen und Maßnahmen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilität umsetzen. Es ist jetzt an der Zeit, den Nahverkehr besser zu finanzieren und seine Sanierung und Weiterentwicklung anzugehen. Die Schuldenbremse muss reformiert werden und es müssen neue Fondslösungen geschaffen werden.”

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

“In der Mobilitätspolitik gibt es sozial-ökologisch viel zu gewinnen. Doch dafür muss die Politik endlich die Weichen richtig stellen: Für einen inklusiven und ökologischen öffentlichen Nahverkehr mit guten Arbeitsbedingungen – in der Stadt und auf dem Land. Dabei muss die Barrierefreiheit für alle und der kostenlose Zugang für arme Menschen unbedingt ermöglicht werden.”

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt (AWO):
„Mobilität ist ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, der allen Menschen, auch den ganz jungen und ganz alten, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll. Mobilität für alle ist aber ein Versprechen, das nur der ÖPNV einlösen kann. Die Verkehrsministerien in Bund und Ländern müssen einen flächendeckend leistungsstarken ÖPNV endlich als den entscheidenden Faktor einer klimagerechten Verkehrspolitik für alle Menschen im Land begreifen und dementsprechend eindeutig und mit den nötigen Finanzmitteln gegenüber dem Neubau von Autobahnen priorisieren.“

Liv Manthey, Sprecherin von Fridays for Future:

„Eine sozial-ökologische Verkehrswende ist möglich – und hilft uns allen. Mit dem Klimastreik am 1. März zeigen wir, dass der Kampf um Entlastungen für die BVG-Beschäftigten, für die Fahrgäste und für das Klima nur gemeinsam zu gewinnen ist. Dieser Kampf macht deutlich, dass uns mehr eint, als uns trennt und das lässt uns zusammen hoffnungsvoll in die Zukunft blicken.“

Marissa Reiserer, Verkehrsexpertin von Greenpeace e.V.:

“Die Streiks im ÖPNV gehen auf das Konto von Verkehrsminister Wissing und Finanzminister Lindner. Statt schädlicher Kürzungspolitik sind verlässliche und höhere Investitionen in den öffentlichen Verkehr erforderlich. Lindner schafft es nicht, den Druck aus den Verhandlungen zu nehmen und streicht auch noch die Förderung für Elektrobusse und ÖPNV-Modellprojekte. Damit lässt er nicht nur Beschäftigte und Fahrgäste im Stich, sondern auch seinen Kollegen Volker Wissing, der bereits zum dritten Mal in Folge an den Klimazielen im Verkehr scheitert.”

Jens Hilgenberg, Verkehrsexperte des BUND:

“Der ÖPNV ist das Rückgrat der Mobilitätswende. Nur mit einem verbesserten Angebot bei Bussen und Bahnen lassen sich die gesetzlichen Klimavorgaben im Verkehr einhalten. Engere Taktungen und zusätzliche Linien lassen sich aber nur einführen, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen. Hier ist auch Volker Wissing gefragt, nicht weiter den Bau teurer und klimaschädlicher Autobahnen voranzutreiben, sondern die Attraktivität des ÖPNV zu verbessern.”

Achim Heier, Kampagne einfach.umsteigen von Attac Deutschland:

“Um den Klimakollaps zu verhindern, muss der Autoverkehr drastisch zurückgebaut und der öffentliche Verkehr bis 2030 verdoppelt werden. Die dafür erforderlichen etwa 20 Milliarden Euro pro Jahr sind eine unverzichtbare Investition und müssen von der Politik bereitgestellt werden. Wir müssen jetzt radikal umsteuern und dafür gehen wir am 1. März auf die Straße.”

Alexander Kaas Elias, Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD:
„Dank des Deutschlandtickets ist Bus- und Bahnfahren so einfach wie nie zuvor. Aber ohne Personal nützt das beste Ticket nichts. Deshalb fordern wir gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Verkehrsbetrieben. Denn sie sorgen tagtäglich dafür, dass die Fahrgäste von frühmorgens bis spätabends klimafreundlich und sicher ans Ziel kommen. Bund und Länder müssen die Investitionen in einen barrierefreien und guten Nahverkehr massiv erhöhen, damit noch mehr Menschen endlich umsteigen können.“

Zu den Verbänden, die gemeinsam mit ver.di und FFF zum Klimastreik aufrufen, zählen Attac, AWO, BUND, BUND Jugend, Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Greenpeace e.V., NABU, Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) und der Paritätische Gesamtverband.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. und andere vom 01.03.2024

Die humanitäre Lage im Gaza-Streifen ist katastrophal. Inzwischen muss von über 30.000 Toten ausgegangen werden, dazu mehr als 69.000 Verletzte und die Zerstörung der Lebensgrundlagen von rund 2 Millionen Menschen. 85 Prozent der Palästinenser*innen im Gaza-Streifen sind vertrieben.

Der AWO Bundesverband fordert aus diesem Grund eine sofortige Feuerpause und die Sicherstellung der humanitären Versorgung in Gaza. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Es ist klar, dass die Bundesrepublik eine besondere Verantwortung für den Staat Israel hat. Ebenso klar ist, dass sie auch auf die Einhaltung von Normen zum Schutz der palästinensischen Zivilbevölkerung pochen muss. Diese ist im Gaza-Streifen mit einer humanitären Krise in einem nicht dagewesenen Ausmaß konfrontiert!“

Der Krieg zwischen Israel und der Hamas dauert bereits vier Monate an. Am 7. Oktober 2023 griff die Hamas im Süden Israels überraschend Militärstützpunkte und kleinere Ortschaften an und ermordete dabei rund 1.200 Menschen, die Mehrheit von ihnen Zivilist*innen, darunter auch Kinder. Über 200 Personen wurden als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „An keinem Tag nach der Shoah wurden mehr Jüdinnen und Juden aus antisemitischem Hass ermordet als am 07. Oktober 2023. Der Überfall der Hamas ist eine Zäsur – und nach wie vor befinden sich circa 130 Geiseln in Gefangenschaft der Hamas. Leidtragende des Terrors sind Zivilist*innen auf beiden Seiten. Ihre Schicksale dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.02.2024

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt hat eine neue Webseite zur Stärkung von Sozialräumen entwickelt. Ziel der Seite awo-aktiv-im-quartier.de ist es, über die bundesweiten Aktivitäten der AWO im Bereich Quartiersarbeit und sozialräumliche Arbeit zu informieren, die Vernetzung der AWO intern und extern zu befördern und so die Weiterentwicklung im Sozialraum zu stärken. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Unsere Gesellschaft verändert sich grundlegend. Zum Beispiel durch den demografischen Wandel, aber auch Klimakrise, weltpolitische Krisen und Kriege haben Einfluss auf das Leben der Menschen hier und jetzt. Ihre Lebensqualität und Teilhabechancen werden dadurch aber unterschiedlich beeinflusst, je nachdem, ob und inwiefern es grundlegende Infrastrukturen, Arbeits- und Versorgungsmöglichkeiten, Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungs- oder auch Teilhabe- und Begegnungsmöglichkeiten in erreichbarer Nähe gibt. Im besonderen Ausmaß gilt das für Bevölkerungsgruppen, die bedingt durch Belastungsfaktoren, Diskriminierungs- oder Ausgrenzungserfahrungen als vulnerabel bezeichnet werden. Sie stehen im Fokus der Sozialen Arbeit der AWO. Quartiersentwicklung und sozialräumliche Versorgungskonzepte sind dabei zentral, um gesellschaftlichen Herausforderungen und veränderten Bedarfslagen zu begegnen und nachteiligen Effekten entschieden entgegenzuwirken. Im Zentrum sozialräumlicher Arbeit stehen die Entwicklung und Ausgestaltung von Sozialräumen und Quartieren, um so die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu verbessern. An diesem Ziel arbeiten Haupt- und Ehrenamt gemeinsam mit der Bewohnerschaft, vernetzt mit lokalen Akteur*innen und der Kommune.“

Um diese Entwicklung zu fördern, hat der AWO Bundesverband die Quartierswebsite unter der Internetadresse: https://www.awo-aktiv-im-quartier.de/ entwickelt. Darauf zeigt beispielsweise eine Projektlandkarte die sozialräumlichen Projekte inkl. Kontaktdaten bundesweit, es gibt Informationen zu Fördermöglichkeiten und Verstetigungsoptionen, eine Sammlung hilfreicher Materialien und Links und Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen, Fachkonferenzen und Veranstaltungen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.02.2024

Anlässlich des heute veranstalteten Parlamentarischen Abends „Vereint in polarisierten Zeiten. Im Austausch für die wehrhafte Demokratie in ländlichen Räumen“ veröffentlichen AWO Bundesverband, Deutsche Sportjugend, Diakonie Deutschland, Deutscher Feuerwehrverband, THW-Jugend und NaturFreunde Deutschlands in Anwesenheit der zuständigen Bundesministerin Nancy Faeser und von Abgeordneten des Deutschen Bundestags fünf Kernforderungen zur Absicherung des Engagements im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“.  

Das Bundesprogramm fördert seit 2010 in Vereinen und Verbänden Projekte und Maßnahmen mit dem Ziel der Extremismusprävention und Demokratiestärkung in strukturschwachen ländlichen Regionen. Da die aktuelle Förderphase im Dezember 2024 endet und eine Absicherung des demokratiestärkenden Engagements angesichts der gegenwärtigen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen dringend geboten ist, formulierten die Verbände zentrale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie.  

„Gerade in den Strukturen zivilgesellschaftlicher Organisationen vor Ort werden Werte wie Solidarität, Gemeinsinn und Offenheit gelebt. Doch auch hier ist demokratische Praxis keine Selbstverständlichkeit, sondern muss immer wieder vermittelt, verteidigt und verankert werden“, so die Veranstalter*innen. Daher gilt es, auch in Zukunft unbürokratische und niedrigschwellige Fördermöglichkeiten der Demokratiestärkung nachhaltig zu etablieren.  

Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbands, findet am Rande der Veranstaltung klare Worte: “Heute Abend sehen wir sehr schön: Demokratiearbeit in den Verbänden ist vielfältig und stabilisiert unsere Gesellschaft vor Ort. Projekte wie diese stärken Communities und damit Menschen. Wir müssen davon wegkommen, solche Vorhaben immer nur projektfinanziert von einem Jahr zum anderen zu organisieren. Wir brauchen stattdessen Planungssicherheit für die Träger! Man kann der Bevölkerung nicht erklären, dass eine so offensichtlich wichtige Sache nicht zustande kommt. Beim Demokratiefördergesetz müssen wir das gerade wieder beobachten.”  

Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. In der AWO werden aktuell sieben Projekte bei Landes- und Bezirksverbänden sowie der AWO Bundesverband als Koordinierender Träger gefördert. In den Projekten werden Multiplikator*innen für Demokratiestärkung ausgebildet, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in den Organisationsstrukturen erhalten Rat und Informationen zum Thema Demokratiestärkung und Antidiskriminierung und die Projekte vernetzen sich mit ihren Engagierten in Bündnissen für Demokratie vor Ort. Die Aktivitäten und Angebote der Projekte werden unter www.demokratie.awo.org veröffentlicht.  

Zu den Kernforderungen: https://awo.org/kernforderungen-der-awo-fuer-demokratisches-engagement-laendlichen-raeumen

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.02.2024

Die Arbeiterwohlfahrt appelliert an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung, die Förderung für die Freiwilligendienste zu sichern. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um künftig Menschen unter 27 Jahren ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) auch in Teilzeit zu ermöglichen. Dazu findet heute im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags eine Anhörung von Expert*innen statt. Susanne Rindt, Leiterin der Abteilung Verbandsangelegenheiten, Engagementförderung, Zukunft der Bürgergesellschaft beim AWO Bundesverband vertritt dort als Sachverständige die Position der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). 

Rindt erklärt zum vorgelegten Entwurf: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Zugänge zum Freiwilligen Sozialen Jahr und zum Bundesfreiwilligendienst verbessert und künftig allen Menschen unabhängig von Alter und Lebenssituation einen Dienst in Teilzeit ermöglicht. Angesichts der aktuellen Haushaltslage für die Freiwilligendienste bezweifeln wir aber, dass die Gesetzesänderung eine umfassende Wirkung entfalten wird. Im September droht nach wie vor der Wegfall von bis zu 30% der Freiwilligenplätze, denn die geplanten Kürzungen der Förderung wurden zwar für 2024 zurückgenommen, die Haushaltsmittel in 2025 sind aber nicht gesichert. Ein Freiwilligendienst funktioniert überjährig vom Herbst des einen bis zum Sommer des nächsten Jahres – und so ist auch die Förderlogik. Drastisch gesagt: Der demokratisch gefasste Beschluss des Parlaments, die Freiwilligendienste weiterhin ungekürzt zu fördern, ist aktuell wirkungslos. Jetzt ist die Regierung am Zug. Sie ist dringend aufgerufen, die erforderlichen Mittel für die Freiwilligendienste im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts für 2025 einzustellen und so eine massive Beschädigung dieses Angebots zu verhindern. Darüber hinaus muss grundsätzlich eine Lösung gefunden werden, damit das Problem nicht jedes Jahr aufs Neue auftritt und dem Parlament auch de facto eine Entscheidung über die Finanzausstattung der Freiwilligendienste ermöglicht wird. Dass die Hoheit über den Haushalt beim Deutschen Bundestag liegt, ist für die Freiwilligendienste aktuell bloße Theorie.“

Der Entwurf des Freiwilligen-Teilzeitgesetzes sieht vor, dass junge Menschen künftig kein erhebliches Interesse mehr nachweisen müssen, wenn sie ein FSJ oder einen BFD in Teilzeit leisten wollen. Damit werden Zugangshürden abgebaut und das Angebot wird für größere Zielgruppen attraktiv. Teil des Gesetzentwurfes ist auch eine Erhöhung der Taschengeldobergrenze und es wird die Möglichkeit geschaffen, Freiwilligen Mobilitätszuschläge für den Weg zur Einsatzstelle zu zahlen. Beides würde mehr Anerkennung für die Freiwilligen bedeuten und die Teilhabemöglichkeiten junger Menschen aus Haushalten mit einem geringen Einkommen verbessern. Allerdings wird das Gesetz auch an dieser Stelle wenig Wirkung entfalten, denn, so Rindt: „Träger und Einsatzstellen könnten nun zwar mehr Taschengeld und zusätzliche Mobilitätszuschläge zahlen, aber eine Refinanzierung sieht das Gesetz nicht vor. Bereits jetzt ist der maximale Taschengeldbetrag meist nicht ausgeschöpft, da die sozialen Einrichtungen keine zusätzlichen Mittel aufbringen können. Angesichts der aktuellen allgemeinen Kostensteigerungen und der drohenden Kürzung der Bundesförderung werden die Spielräume für Taschengeldzahlungen kleiner und nicht größer.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.02.2024

Mit Blick auf die Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Wirtschaftsflaute und mehr Menschen ohne Arbeit – der aktuelle Befund zeigt: Jetzt ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt für Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik und Rufe nach Sozialstaatsmoratorien. 

Gerade jetzt brauchen die Arbeitsagenturen und Jobcenter Spielräume, Arbeitslose gut zu unterstützen und weiterzubilden. Diese Infrastruktur muss Stabilitätsanker sein, wenn sich der Trend zum Anstieg der Arbeitslosigkeit fortsetzt, Unternehmen häufiger Kurzarbeit anmelden und Stellen abbauen. Wer keine Arbeit findet, sucht zuerst persönlichen Kontakt und muss sich auf ein wohnortnahes Unterstützungsangebot verlassen können.

Die Bundesagentur für Arbeit ist für diese wichtige Aufgabe aktuell gut aufgestellt, braucht aber auch in Zukunft verlässliche finanzielle Rückendeckung und eine gute Personalsituation. Von guten Strukturen in den Regionen profitieren auch die Unternehmen vor Ort. Sie können für ihre Beschäftigten in der Transformation mit geförderter Qualifizierung Arbeitsplätze sichern.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 29.02.2024

Die Ampelregierung hat sich auf eine Regelung geeinigt, nach der Asylbewerber künftig statt Geld auch eine Bezahlkarte erhalten können. Die Diakonie Deutschland fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die Bezahlkarte so auszugestalten, dass sie sinnvoll und diskriminierungsfrei genutzt werden kann.

Dazu erklärt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Eine Bezahlkarte kann sinnvoll und diskriminierungsfrei eingesetzt werden, sie ist aber von der Bundesregierung so nicht geplant. Die gestern beschlossene Bezahlkarte soll das Bargeld für Asylbewerber:innen drastisch einschränken und schließt Kontofunktionen wie Überweisungen und Lastschriften aus. Aus unserer Sicht sollte eine solche Karte – wenn überhaupt – nur in der Phase der Erstaufnahme von Geflüchteten eingesetzt werden, solange noch kein Konto eröffnet werden kann. Für uns ist ganz klar: Konto vor Bezahlkarte, spätestens, wenn die Menschen in den Kommunen ankommen.

Das „Konto für Jedermann“ ist eine sozialpolitische Errungenschaft der EU, es ermöglicht auch Asylsuchenden und Geduldeten ein Konto. Mit stark reduziertem Bargeld können die Betroffenen Angebote von Sozialkaufhäusern, Märkten und örtlichen Händlern ohne Kartenterminal, bei Gebrauchtwarenmärkten und Tafeln nicht ausreichend nutzen. Vor allem für Kinder und Jugendliche werden Zahlungen in die Klassenkasse, bei Ausflügen, am Kiosk, der Eisdiele, an Imbissständen erschwert. Zudem können die Betroffenen nur in Läden einkaufen, die Debitkarten akzeptieren – gerade in kleineren Läden ist dies meist gar nicht oder erst ab bestimmten Beträgen möglich.

Damit kann der notwendige persönliche Bedarf nicht gedeckt und die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben verkompliziert werden, insbesondere in ländlichen Gebieten. Es sollte jedoch das Bestreben sein, dass geflüchteten Menschen so zügig wie möglich in unsere Gesellschaft und in Arbeit gut integriert werden.“

Weitere Informationen:

Faktencheck Bezahlkarte:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/faktencheck-bezahlkarte

Position: „Konto vor Bezahlkarte“:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/position-der-diakonie-deutschland-zur-bezahlkarte

Checkliste Basiskonto:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/checkliste-basiskonto-fuer-alle

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.03.2024

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch fordert den Bundestag auf, das Demokratiefördergesetz so schnell wie möglich zu beschließen. Das Gesetz sei der Schlüssel, um Demokratiearbeit nachhaltig zu fördern.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Wir brauchen in Deutschland dringend das Demokratiefördergesetz. Heute vor vier Jahren wurden in Hanau neun Menschen aus rechtsextremistischen Motiven ermordet. Dieser Jahrestag muss ein Weckruf sein! Hunderttausende Menschen zeigen in diesen Tagen Haltung gegen Rechtsextremismus – jetzt ist es Zeit, dass der Bundestag handelt. Wir brauchen staatliche Unterstützung für zivilgesellschaftliches Engagement, gerade dort, wo es bröckelt. Das Demokratiefördergesetz ist der Schlüssel, um Demokratiearbeit mit der nötigen Planungssicherheit zu fördern.“

Hintergrund

Die demokratische Zivilgesellschaft vor allem im ländlichen Raum zu stärken, ist das Ziel eines Verbändebündnisses im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Dafür haben die Verbände, darunter die Diakonie, seit 2010 schon mehr als 1.200 Demokratieberater:innen im gesamten Bundesgebiet ausgebildet. Demokratieberater:innen organisieren Begegnungstreffs, Bildungsangebote, Kino-Abende oder Diskussionsrunden, schreiten ein bei menschenverachtenden Äußerungen und beraten Kolleg:innen und Ehrenamtliche im Umgang mit rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen, antiziganistischen oder anderen menschenfeindlichen Vorfällen. Die Diakonie Deutschland fordert, die bundesweiten Förderprogramme „Demokratie leben!“ sowie „Zusammenhalt durch Teilhabe“ auch über die zum Jahresende auslaufende Förderperiode hinaus mit hinreichenden finanziellen Mitteln auszustatten.

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2020/gemeinsam-fuer-demokratie-in-diakonie-und-kirche

http://www.demokratie-evangelisch.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gratuliert Dr. Christine Fuchsloch zu ihrem Amtsantritt als erste Präsidentin des Bundessozialgerichts. „Mit Dr. Christine Fuchsloch wechselt nicht nur eine hochqualifizierte Juristin und erfahrene Behördenleiterin an das höchste deutsche Sozialgericht“, so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder, „sondern auch eine seit Jahren engagierte Kämpferin für Gleichberechtigung und Chancengleichheit.“

Neben dem Bundesgerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht werden mit dem Wechsel von Dr. Fuchsloch an das Bundessozialgericht erstmals drei der fünf Bundesgerichte von einer Frau geleitet. Von einer insgesamt paritätischen Besetzung der obersten Bundesgerichte ist Deutschland aber auch im Jahr 2024 noch weit entfernt. Während das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht schon seit vielen Jahren paritätisch besetzt sind, ist das beim Bundesgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht, für die in diesem Frühjahr Bundesrichter*innenwahlen anstehen, noch lange nicht der Fall. Der Anteil an Richterinnen an beiden Gerichten bewegt sich vielmehr seit Jahren konstant in einem Bereich von etwa einem Drittel. Der djb, der sich seit langem im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten engagiert, hat darauf immer wieder aufmerksam gemacht.

„Der Bundesrichterwahlausschuss muss bei der bevorstehenden Wahl der neuen Bundesrichterinnen und Bundesrichter mindestens zur Hälfte Frauen wählen“, fordert die Präsidentin des djb. „Es ist völlig unverständlich, dass die Liste der Kandidierenden für den Bundesgerichtshof erneut nicht ansatzweise paritätisch besetzt ist.“ An hochqualifizierten Richterinnen, die bereit sind, das Amt als Bundesrichterin zu übernehmen, fehlt es nicht. Sie müssen nur gewählt werden!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 01.03.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die Union auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und an der Umsetzung der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe – darunter maßgeblich Unionspolitiker – zum wehrhaften Rechtsstaat mitzuwirken. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes sollte das Bundesverfassungsgericht auch in Zukunft besser vor Verfassungsfeinden geschützt werden.

„Uns allen sollte klar sein, dass unser Rechtsstaat gefährdet ist. Die Unabhängigkeit eines Verfassungsgerichts zu stärken, bedeutet auch, insbesondere Frauen- und Minderheitenrechte wirksam zu schützen“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb hat sich bereits mit einer Pressemitteilung für das Vorhaben zur institutionellen Stärkung des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen. Die Justizministerkonferenz hatte am 1. Februar 2024 Inhalte und einen Fahrplan für eine Änderung des Grundgesetzes und des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vorgestellt. Im Kern geht es darum, bereits bestehende Regelungen – etwa zur Wahl und Amtszeit der Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts – im Grundgesetz zu verankern. Auch die Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sollte in der Verfassung festgeschrieben werden. Regelungen im Grundgesetz können nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden (Art. 79 Abs. 2 GG). Demgegenüber genügt für die Änderung von einfachen Gesetzen die Stimmenmehrheit. Die Grundgesetzänderung würde demnach zu einer auch aus Sicht des djb überzeugenden und notwendigen Stärkung des Bundesverfassungsgerichts vor Verfassungsfeinden führen.

„Wir hoffen, dass die Union die Gespräche zeitnah wieder aufnimmt! Angesichts der drohenden Gefahren für unseren Rechtsstaat sollten parteipolitisches Kalkül hintangestellt werden“, so Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht und Gleichstellung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 26.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt grundsätzlich das Anliegen des Bundesjustizministeriums (BMJ), die Lebenswirklichkeiten insbesondere von Trennungs- und Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften stärker in den Blick zu nehmen. Mit einer Stellungnahme zu vorgelegten Eckpunkten einer Reform im Kindschaftsrecht und einer Stellungnahme zu den Eckpunkten zur Abstammungsrechtsreform reagiert der djb auf die aktuellen Pläne des BMJ und formuliert im Einzelnen den bereits erkennbaren Überarbeitungsbedarf. Eine weitere Stellungnahme dazu hat der djb außerdem gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ), dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und der Initiative Nodoption veröffentlicht.

„Eine am Kindeswohl orientierte, partnerschaftliche Betreuung von minderjährigen Kindern muss stärker unterstützt werden. Das gilt ganz besonders für Familien, bevor sie sich trennen – nicht erst danach“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. Deutschland ist aktuell jedoch immer noch weit entfernt von einer paritätischen elterlichen Kinderbetreuung. Die Reformpläne müssen diese Realität berücksichtigen und dürfen die Situation von Müttern, die den Hauptanteil der Care-Arbeit leisten, nach einer Trennung nicht verschlechtern. Auch die vorgeschlagene Option der einseitigen Sorgerechtserklärung durch den nichtverheirateten Vater lässt keinen Gedanken von Partnerschaftlichkeit erkennen.

Die Eckpunkte zur Reform des Abstammungsrechts des BMJ setzen langjährige Forderungen des djb um: Insbesondere wird für Zwei-Mütter-Familien die zweite Elternstelle geöffnet, wenn die Frauen verheiratet sind oder die Elternschaft anerkannt wird. „Das bislang bestehende Adoptionserfordernis für Zwei-Mütter-Familien ist diskriminierend für die Eltern und birgt aufgrund der langen Dauer Gefahren für die Rechte und das Wohl des Kindes“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Eine Regelung der Materie noch in dieser Legislaturperiode ist aus Sicht des djb unabdingbar.  Es verbleiben jedoch offene Fragen und Leerstellen, die die aktuelle Bundesregierung rasch angehen sollte. Der djb wendet sich ausdrücklich gegen eine Stärkung der genetischen Abstammung im Rahmen der Reform des Rechts der Eltern-Kind-Zuordnung. Mit der genetischen Verbindung ist nicht zwingend eine für das Kind wichtige Versorgungsverbindung verbunden. Zentrale Aufgabe des Abstammungsrechts ist es, gelebte Familienverhältnisse rechtlich abzubilden und abzusichern.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 16.02.2024

Das zivilgesellschaftliche Bündnis AGG-Reform Jetzt! fordert in einem Offenen Brief an die Bundesregierung, ihr Koalitionsversprechen zu halten und die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unverzüglich anzugehen.

Millionen Menschen in Deutschland demonstrieren derzeit für Menschenrechte, Demokratie, Vielfalt und gegen Rechtsextremismus auf der Straße. Dies nimmt das zivilgesellschaftliche Bündnis zum Anlass mit einem Offenen Brief, die Bundesregierung erneut an ihr Koalitionsversprechen zu erinnern.

Ohne die Rechte und Perspektiven der Betroffenen laufe die aktuelle Empörung in der Politik in Bezug auf Rassismus und Rechtsextremismus ins Leere. Für den Schutz der Demokratie brauche es einen effektiven Diskriminierungsschutz. Die mangelnde Thematisierung seitens der Politik und die darüber wahrgenommene Sanktionsfreiheit bekämen die Betroffenen tagtäglich zu spüren: Im Arbeitsleben, auf dem Wohnungsmarkt, im Gesundheitswesen, in Fitnesscentern oder durch staatliche Stellen.

„Das Sagbare hat sich weit nach rechts verschoben. Die zunehmende, völlig unverhohlene Diffamierung bestimmter Gruppen legitimiert die Diskriminierung. Also wird auch diskriminiert. Diejenigen, die diskriminieren, fühlen sich im Recht, weil ihnen das Recht keine Grenzen aufzeigt“, so das Bündnis.

Der Offene Brief beschreibt mit ausgewählten Fallbeispielen aus der Beratungspraxis die Diskriminierungen, die Angst der Betroffenen, ihr Gefühl, nicht geschützt zu sein und die Tatsache, dass ihnen immer wieder vermittelt werde, sie gehörten nicht zu dieser Gesellschaft.

Der Offene Brief wurde an den Bundeskanzler Herrn Olaf Scholz sowie wortgleich an die Bundesminister*innen Herrn Dr. Marco Buschmann, Frau Nancy Faeser, Herrn Hubertus Heil und Frau Lisa Paus sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition Herrn Rolf Mützenich, Frau Katharina Dröge und Frau Britta Haßelmann, Herrn Christian Dürr versandt.

Das Bündnis AGG Reform-Jetzt! ist ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss von über 120 Organisationen, darunter der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), die gemeinsam 11 Forderungen an eine AGG-Reform stellen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 15.02.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet heute auf seiner Kinder-Internetseite http://www.kindersache.de/medienquiz ein Medienquiz speziell für Kinder mit geringen Deutschkenntnissen. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 8 bis 16 Jahren mit migrantischem Hintergrund und aus Flüchtlingsfamilien. Zugleich steht das Quiz allen Interessierten offen. Das viermonatige Projekt wird vom Deutschen Kinderhilfswerk – und unterstützt von Dell Technologies – mit Einrichtungen und Angeboten für geflüchtete Kinder in Deutschland sowie Öffentlichen Bibliotheken im ganzen Bundesgebiet durchgeführt.

„Damit Kinder und Jugendliche sicher und kompetent im Internet unterwegs sind, muss ein kritischer und verantwortungsbewusster Umgang mit digitalen Medien erlernt werden. Für Kinder mit geringen Deutschkenntnissen ist das in der deutschsprachigen Netzwelt besonders schwer. Als niedrigschwelliges Kompetenz-Training bietet das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb dieses Online-Quiz mit 10 mal 10 Fragen an. Besonders freuen wir uns über die Zusammenarbeit bei diesem Projekt mit zahlreichen Öffentlichen Bibliotheken, denn diese sind sehr wichtige Vermittler von Medienkompetenz. Sie bieten den Raum, die Technik und das geschulte Personal und zudem allen Kindern und Jugendlichen einen offenen und kostenlosen Zugang zu allen Medien“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das speziell für Kinder und Jugendliche mit geringen Deutschkenntnissen entwickelte Onlinequiz ist durch seine einfache Sprache bestens geeignet, gezielt Technik- und Medienkompetenz zu fördern. Zwar gibt es schon einige Medienführerscheine im Netz, doch deren Umsetzung ist oft sprachlich und inhaltlich zu anspruchsvoll. Durch den besonders niedrigschwelligen Zugang ist dieses Medienquiz auch für jüngere Kinder gut geeignet, auch sie können wie alle anderen Interessierten von diesem Medienkompetenz-Projekt profitieren. Öffentliche Bibliotheken, die sich noch an diesem Projekt beteiligen möchten, können sich weiterhin unter https://www.kindersache.de/projekt anmelden.

Dieses Projekt entstand mit freundlicher Unterstützung unseres Partners Dell Technologies. Dell Technologies unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk seit 2022 als strategischer Partner. Die Mission des Unternehmens ist es, mit Hilfe von Technologie das Leben der Menschen weltweit zu verbessern, die digitale Inklusion zu fördern und den menschlichen Fortschritt insgesamt voranzutreiben. Mehr Informationen dazu unter https://shorturl.at/osNX0.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.03.2024

Eine internationale Jury vergibt heute im Rahmen des Berlinale-Wettbewerbs Generation Kplus den Großen Preis für den Besten Film und den Spezialpreis für den Besten Kurzfilm, beide gestiftet vom Deutschen Kinderhilfswerk. Die Preise sind mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Das Deutsche Kinderhilfswerk ist seit dem Jahr 2000 Partner und Preisstifter des Wettbewerbs Generation Kplus.

Der Große Preis der Internationalen Jury von Generation für den Besten Film geht an „Reinas“ von Klaudia Reynicke (Schweiz / Spanien / Peru). Dieser Preis ist mit 7.500 Euro dotiert. Die Internationale Jury von Generation begründet ihre Entscheidung wie folgt: „Der Große Preis der Internationalen Jury für den Besten Film im Wettbewerb Generation Kplus geht an einen Film, in dem Schauspiel, Lichtsetzung, Figuren und Story auf harmonische Weise zusammenwirken; ein Film, der von alltäglichem Familienleben erzählt, und dabei dem Land Peru und seiner spezifischen politischen Geschichte eine Stimme gibt.“ Eine Lobende Erwähnung findet der Film „Raíz“ von Franco García Becerra (Peru / Chile): „Im Wettbewerb Generation Kplus vergibt die Internationale Jury von Generation eine Lobende Erwähnung an einen wunderschönen Spielfilm, dessen Bilder die intensivsten Gefühle der Kindheit einfangen. Das Gesellschaftliche und das Politische bilden den Rahmen für die Geschichte eines kleinen peruanischen Jungen und dessen Freundschaft mit seinen Tieren, insbesondere mit seinem geliebten Hund und seinem Alpaka.“

Den mit 2.500 Euro dotierten Spezialpreis für den Besten Kurzfilm gewinnt „A Summer’s End Poem“ von Lam Can-zhao (Volksrepublik China / Schweiz / Malaysia): „Der Spezialpreis der Internationalen Jury von Generation für den Besten Kurzfilm geht an einen Film, in dem ein Haarschnitt zur Metapher für die Selbstfindungsreise eines charismatischen chinesischen Teenagers wird. Es ist der Film eines Regisseurs, der versteht, dass der Kern des Erwachsenwerdens in den Mühen des Alltäglichen liegt.“ Hier geht die Lobende Erwähnung an den Kurzfilm „Uli“ von Mariana Gil Ríos (Kolumbien): „Die Internationale Jury von Generation vergibt eine Lobende Erwähnung an einen Kurzfilm, der beobachtendes Kino mit der Anmutung eines Märchens verbindet und Fragen zu Geschlecht und Kindheit aufwirft, ohne Antworten zu erzwingen.“

„Generation Kplus gehört zu Recht zu den weltweit bedeutendsten Wettbewerben mit Filmen für ein junges Publikum. Die Sektion zeigt herausragende Kinder- und Jugendfilme und ist zugleich Ort für Begegnungen über Altersgrenzen hinweg. Es ist beeindruckend, was für tolle Filme bei der Berlinale Generation Kplus gezeigt werden. Deshalb hat die Sektion verdientermaßen einen festen Platz im Programm der Berlinale. Das Deutsche Kinderhilfswerk möchte mit seinem Engagement Verleiher und Kinotheater ermutigen, diese großartigen Filme auch möglichst vielen Kindern zugänglich zu machen“, betonte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, bei der Preisverleihung heute in Berlin.

Die Mitglieder der diesjährigen Internationalen Jury von Generation sind der sudanesische Filmregisseur und Drehbuchautor Amjad Abu Alala, die deutsch-iranische Filmschauspielerin Banafshe Hourmazdi sowie der amerikanische Filmregisseur Ira Sachs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.02.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit mehr Tempo bei der geplanten Kindergrundsicherung an. Dabei dürfen zugleich nicht die Not der von Armut betroffenen Kinder, sowie das Ziel aus den Augen verloren werden, dass durch die UN-Kinderrechtskonvention garantierte Recht auf soziale Sicherheit endlich für alle Kinder in Deutschland zu gewährleisten. Es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr Aufwachsen notwenigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, insbesondere wenn ihre Familien nicht dazu in der Lage sind. Deshalb muss die geplante Kindergrundsicherung zu einer echten Sozialreform zum Wohle der Kinder werden. Dafür braucht es einen Paradigmenwechsel bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und im Ergebnis eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen verdient.

 

„In der Diskussion um die Kindergrundsicherung gerät zusehends aus dem Blick, worum es im Kern geht, nämlich darum, was bei den Kindern und ihren Familien ankommt. Ziel muss es sein, dass von Armut betroffene Familien mit wenigen bürokratischen Hürden Hilfen aus einer Hand erhalten und eine klare Anlaufstelle haben. Zudem muss die Kindergrundsicherung in ihrer Höhe Teilhabe für alle Kinder ermöglichen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran. Wir brauchen neben einer umfassenden Beratung der potenziell Leistungsberechtigten und einer unbürokratischen Antragstellung auch eine zügige Neubemessung des kindlichen Existenzminimums. Dieses darf nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden. Es braucht höhere Transferleistungen für Kinder, deren Familien nicht über die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel verfügen, es braucht eine echte Kindergrundsicherung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Trotz der Komplexität des Vorhabens darf die Kindergrundsicherung nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden. Deshalb ist es wichtig, dass durch eine gute Zusammenarbeit aller beteiligter Bundesministerien sowie von Bundestag und Bundesrat die für dieses Vorhaben notwendige breite Basis zu schaffen. Zudem muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein, auch für geflüchtete Kinder. Schon jetzt haben diese Kinder schlechtere Startchancen und dürfen bei der Kindergrundsicherung nicht schlechter behandelt werden als andere Kinder“, so Hofmann weiter.

 

Zugleich mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland an, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfassende Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. „Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2024

Angesichts des bundesweiten Klimastreiks am 1. März fordert der Familienbund der Katholiken von Bund und Ländern politische Weichenstellungen für eine klima- und familienfreundliche Mobilität. Der öffentliche Personennahverkehr muss zusammen mit der Bahn zu einer dauerhaft kostengünstigen und leicht verfügbaren Alternative zum Auto werden. Von der Bundespolitik erwartet der Verband außerdem ein generelles Tempolimit von maximal 130 km/h auf Autobahnen, um sowohl das Klima als auch Kinder und Jugendliche zu schützen.

„Nachhaltigkeit ist für uns als Familienverband eine Frage der Generationengerechtigkeit und der Lebensgrundlagen von Familien. Dazu gehört auch eine Mobilität, die dem Klimaschutz dient und gleichzeitig Familien die Alltagsorganisation erleichtert“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes.

Der Verkehrssektor überschreitet regelmäßig die nationalen wie globalen Klimaziele. Einzige Ausnahme war die Zeit des Stillstands während der Corona-Pandemie. Dabei liegt die Vorgabe bei null Emissionen im Jahr 2045. Mit den bisher von der Politik beschlossenen Maßnahmen können die Treibhausgasemissionen im Verkehr nicht ausreichend gesenkt werden. Familien wiederum stellt der gegenwärtige Mangel an Alternativen zum Auto täglich vor Herausforderungen, insbesondere im Umland jenseits der Ballungszentren, wohin viele aufgrund steigender Wohnkosten ausweichen müssen. Kinder und Jugendliche müssen umständliche Wege zur Schule oder Ausbildung auf sich nehmen oder bleiben ganz auf das „Elterntaxi“ angewiesen. Die Eltern wiederum stecken vielfach im täglichen Pendlerverkehr fest und verlieren dabei wertvolle Familienzeit. Hinzu kommen finanzielle Belastungen aufgrund steigender Kosten für Diesel und Benzin.

Der Familienbund setzt sich daher für eine umfassende Verkehrswende ein, die den öffentlichen Nahverkehr, die Bahn und das Fahrradfahren stärkt und zu einer echten, bezahlbaren Alternative zum motorisierten Individualverkehr macht. Dazu gehört auch der Ausbau des 49-Euro-Tickets zu einem dauerhaft finanzierten Angebot mit Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche über das 6. Lebensjahr hinaus.

Zusätzlich sieht der Familienbund die Bundespolitik in der Pflicht, ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen einzuführen. In vielen Ländern Europas ist das bereits gängige Praxis. Ein Tempolimit reduziert den Verbrauch an Kraftstoffen deutlich und schont damit das Klima. Zudem erhöht es die Sicherheit auf den Straßen. „Ein Tempolimit von höchstens 130km/h schützt das Klima, die Gesundheit und das Leben. Es sollte daher gerade mit Blick auf die junge Generation endlich umgesetzt werden“, begründet Ulrich Hoffmann die Forderung des Verbands und ergänzt: „Der Wandel hin zu einer klima- und familienfreundlichen Mobilität ist überfällig. Gerade hier gilt der Grundsatz der sozial gerechten Klimapolitik: es ist wichtig alle mitzunehmen und niemanden zurückzulassen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 29.02.2024

Der Verband fordert 800 Euro plus Wohnkostenzuschuss.

Harte Kritik übt der Paritätische Gesamtverband an den Plänen von Bildungsministerin Stark-Watzinger für eine BAföG-Reform, bei der bisher auf eine Erhöhung der Bedarfssätze verzichtet werden soll. Der Verband weist auf die hohe Armut unter Studierenden hin und fordert eine Anhebung der BAföG-Sätze auf 800 Euro plus Wohnkostenzuschlag.

“Die aktuellen Leistungen, die sogar noch unter Hartz IV bzw. Bürgergeld liegen, sind völlig unzureichend”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach einer Studie der Paritätischen Forschungsstelle aus dem Jahr 2022 leben 30 Prozent aller Studierenden in Armut. Von den alleinlebenden Studentinnen und Studenten sind vier von fünf arm. Nach Berechnungen des Verbandes müssten die Unterstützungssätze für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, bei mindestens 800 Euro plus Wohnkostenzuschuss liegen.

Die angekündigte Studienstarthilfe sowie die Ausweitung des Kreises der BAföG-Anspruchsberechtigten begrüßt der Verband, betont jedoch, dass es mehr braucht, um echte Chancengerechtigkeit zu schaffen. “Das Versprechen von gleichen Möglichkeiten für alle junge Menschen ist nicht viel wert, wenn es nicht gelingt, Studierende wirksam vor Armut zu schützen und ihnen den Rücken für eine Ausbildung, frei von existenzieller Not, zu stärken”, so Schneider. Der Verband setzt nun auf deutliche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.03.2024

Die Bezahlkarten lösten kein reales Problem, sondern seien ein reines Abschreckungsinstrument.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, zu der aktuellen Debatte um Bezahlkarten für Asylbewerber*innen:

„Die Bezahlkarten lösen kein reales Problem, sondern sind ein reines Abschreckungsinstrument. Tatsächlich wird die Einführung von Bezahlkarten die Ausgrenzung Geflüchteter vorantreiben und ihre Armut verstärken. Entgegen der aktuellen Stimmungsmache gibt es keinerlei valide Daten, die belegen könnten, dass Geflüchtete in nennenswerter Größenordnung Bargeld ins Ausland schicken würden. Das Gegenteil ist der Fall: Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz decken nicht einmal das Existenzminimum. Künftig soll dieser eklatante Mangel nun auch noch der freien Verfügung der Betroffenen entzogen werden. Das ist pure Schikane und konterkariert alle Integrationsbemühungen. Es gibt dabei auch keinerlei belastbare Belege für den oft behaupteten Pull-Effekt von Sozialleistungen. Ganz im Gegenteil. Die Bezahlkarten könnten somit als reine Symbolpolitik abgetan werden, wenn sie für die Betroffenen nicht mit erheblichen Einschränkungen und Diskriminierungen einhergingen. Ohne Bargeld wird Zugang zu wichtigen Strukturen wie z.B. Tafeln, Suppenküchen, Möbelbörsen, Wochenmärkten oder Kleiderkammern stark eingeschränkt. Auch die anwaltliche Vertretung könnte erschwert werden – bspw. aufgrund räumlicher Beschränkungen der Karte. Der Paritätische lehnt die Bezahlkarten daher konsequent ab. Dass SPD und FDP gegen den Widerstand von Bündnis 90/Die Grünen darüber hinaus so vehement auf eine bundesgesetzliche Lösung drängen, obwohl sie sachlich gar nicht nötig ist, sollte uns alle alarmieren. Es könnte die Ausweitung auf andere Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen oder staatlichen Leistungen drohen – mit allen negativen Konsequenzen.” 

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.02.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. März 2024

Veranstalter: Deutsches Jungendinstitut

Ort: Webex

Vom Migrationshintergrund zur Einwanderungs-geschichte – Hintergrund und Umsetzung des neuen Konzepts der Eingewanderten und ihren Nachkommen im Mikrozensus

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht seit 2005 aus dem Mikrozensus Ergebnisse nach dem Konzept des Migrationshintergrunds, nachdem zuvor in den Bevölkerungsstatistiken lediglich Deutsche und Ausländer/innen anhand der Staatsangehörigkeit unterschieden wurden. Das Konzept des Migrationshintergrunds erlaubte eine sehr differenzierte Betrachtung verschiedener Personengruppen mit Migrationsbezug und hat die Forschung zur Integration von Zugewanderten seitdem stark geprägt. Zugleich wurden sowohl das Konzept als auch die Verwendung der Begrifflichkeit in Öffentlichkeit und Wissenschaft zunehmend kritisiert. Vor diesem Hintergrund hat die von der Bundesregierung eingesetzte Fachkommission zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit im Jahr 2021 empfohlen, für Fragen der Integration künftig das Konzept der „Eingewanderten und ihrer (direkten) Nachkommen“ zu verwenden. Das Statistische Bundesamt hat das neue Konzept im Jahr 2023 bei den Veröffentlichungen des Mikrozensus umgesetzt. Im Vortrag erläutern wir die Hintergründe der Umstellung und die Vorgehensweise bei der Umsetzung im Mikrozensus. Darüber hinaus beleuchten wir die Unterschiede zwischen den Konzepten des Migrationshintergrunds und der Einwanderungsgeschichte und präsentieren aktuelle Ergebnisse nach dem neuen Konzept.

Referierende

Thomas Körner hat an den Universitäten Mainz und Caen (Frankreich) Soziologie studiert. Im Statistischen Bundesamt hat er seit 1999 insbesondere Aufgaben in den Bereichen Methodik von Haushaltserhebungen, Qualität statistischer Daten, Arbeitsmarktstatistik sowie registerbasierte Verfahren zur Durchführung des Zensus verantwortet. Seit September 2022 leitet er im Statistischen Bundesamt das Referat „Bevölkerungsstatistische Auswertungen und Analysen aus dem Mikrozensus“, zu dessen Aufgaben insbesondere die Konzeption und Verbreitung von Statistiken zur Situation von Eingewanderten und ihren Nachkommen, zu Haushalten, Familien und anderen Lebensformen sowie zu Gleichstellungsfragen gehören.#

Dr. Coskun Canan hat an der Humboldt-Universität zu Berlin im Fach Soziologie promoviert. Er ist im Statistischen Bundesamt wissenschaftlicher Mitarbeiter im Referat „Bevölkerungsstatistische Auswertungen und Analysen aus dem Mikrozensus“ und befasst sich vor allem mit Themen der Migration und Integration. Aktueller Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist ein Projekt im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zur Verbreitung der Indikatoren der Integrationsberichte 2024 und 2026 im Datenportal Dashboard Deutschland.

Meeting beitreten

Termin: 19. März 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

EUphorie – In Vielfalt geeint

Für progressive Geschlechterpolitik werden bedeutende Impulse auf der europäischen Ebene gesetzt. Gleichzeitig haben in vielen europäischen Ländern Rechtsextreme Zulauf und Erfolge. Geschlechterpolitische Themen werden dabei von rechtsextremen Gruppierungen für ihre Angriffe und Narrative genutzt.

Grüne Politik setzt sich nachdrücklich für Gleichberechtigung ein, für Demokratie und die Stärkung ihrer Institutionen. Welche Antworten hält feministische Politik auf diese demokratischen Herausforderungen bereit und welche Bündnisse sind erforderlich, um Europa vielfältig, bunt und gleichberechtigt zu erhalten?

Mit dabei:

Lisa Paus MdB, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | Britta Hasselmann MdB, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag | Maria Klein-Schmeink MdB, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende | Schahina Gambir MdB, Fachbereich 5 Zusammenleben, Wissen & Gesundheit | Terry Reintke MdEP, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament | Judith Rahner, Leiterin der Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus der Amadeu Antonio Stiftung

     Programm und Anmeldung     

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Ziel der Veranstaltung ist es, ausgewählte familienrechtliche Vorhaben der Bundesregierung in den Blick zu nehmen und zu diskutieren, ob die Vorschläge der Bundesregierung angemessene Antworten auf die gesellschaftlichen Veränderungen darstellen. Vorgestellt und diskutiert werden Änderungen im Unterhaltsrecht, im Sorge- und Umgangsrecht sowie im Abstammungsrecht. Dabei geht es um die Auswirkungen der Reformen auf die verschiedenen Familienformen und ihre Kinder.
Es soll den Fragen nachgegangen werden, ob sich aus den geplanten vielfältigen Änderungen ein kohärentes familienpolitisches Bild ergibt und ob die geplanten Gesetzesvorhaben die formulierten Ziele erreichen bzw. welche Weiterentwicklungsbedarfe von den Teilnehmenden gesehen werden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Berlin

Am 15. Mai 2024 diskutieren wir am Tag der Familie u.a. mit der Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack, wie Vereinbarkeit von Anfang an partnerschaftlich gestaltet werden kann:

Neben den politischen Rahmenbedingungen stellen wir die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten in den Mittelpunkt. Wir tauschen uns mit euch aus, wo wir in Betrieben und Dienststellen ansetzen können, damit #VereinbarkeitJetzt gelingt.

Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf die frühen Weichenstellungen für mehr Vereinbarkeit und blicken insbesondere auf den Mutterschutz am Arbeitsplatz, die Planung der Elternzeit und den Wiedereinstieg.  

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zu Leistungen nach § 16 SGB VIII

Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet durch ihre leicht zugänglichen Angebote für Familien in allen Lebenslagen einen wichtigen Beitrag: Sie stärkt Eltern und Familien in ihren Kompetenzen und unterstützt sie in der Erweiterung ihrer individuellen Handlungsoptionen.

Leider ist trotz der gesetzlichen Verankerung im § 16 SGB VIII Familienbildung als Leistung ohne individuellen Rechtsanspruch weder auskömmlich noch langfristig finanziert.

Mit dem Ziel einer bundes- und landesgesetzlichen Stärkung dieser Leistung hat der AWO Bundesverband 2023 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das nun vorliegende Gutachten macht insbesondere deutlich:

  • Leistungen nach § 16 SGB VIII (Familien­bildung, -beratung und -erholung) sind eine zwingende Pflichtaufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Eine qualifizierte Jugendhilfeplanung ist unbedingte Pflichtaufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und unerlässlich, um jungen Menschen und ihren Familien Dienste, Einrichtungen und Angebote in einem bedarfsdeckenden Umfang zur Verfügung zu stellen. 
  • Aus der Gesamtverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Leistungserbringung ergibt sich die zwingende Pflicht, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 16 SGB VIII notwendigen Finanzmittel bereit und die notwendigen Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. 
 

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zur Modernisierung der Strafprozessordnung

Im September 2023 hat das AWO Präsidium beschlossen, für die Einführung eines strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit einzutreten.

Die AWO fordert damit ein, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit, deren Arbeit auf dem Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen aufbaut, im Strafprozess mit anderen Berufsgruppen gleichgestellt werden.

Diesem Beschluss ist eine lange Diskussion in der sozialarbeiterischen und juristischen Fachwelt vorangegangen, in der die Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf alle Berufsgruppen der Sozialen Arbeit eingefordert wurde. Jetzt hat die sich die AWO als erster Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege klar positioniert.

Die AWO fordert damit ein, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit, deren Arbeit auf dem Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen aufbaut, im Strafprozess mit anderen Berufsgruppen gleichgestellt werden.

Mit dem nun vorgelegten Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Benjamin Raabe veröffentlicht die AWO einen wichtigen Beitrag zur Debatte um die Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts.
Zur Bekräftigung dieses Anliegens ist die AWO im Herbst 2023 dem „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht“ (zeugnis-verweigern.de) beigetreten.

Die ausführliche Dokumentation unseres Fachtages „Menschen gewinnen, Bindung stärken: Erfolgreiches Personalmanagement im Sozialwesen“.

Die Veranstaltung des Bundesverbandes der Volkssolidarität war eine Kooperation der beiden Referate „Pflege und Gesundheit“ sowie „Kinder-, Jugend- und Familienpolitik“ und fand am 1. Juni 2023 in Berlin unter reger Beteiligung von Geschäftsführungen, Personaler*innen und Bereichsleitungen statt.

Die Inhalte sind weiterhin hoch aktuell, mit Blick auf die Anforderungen an gute Personalgewinnung und -bindung in den vielfältigen Einrichtungen und Angeboten des Sozialwesens für alle Generationen.

Sie können weitere Informationen zur Fachtagung auch über der Website abrufen. Folgen Sie dafür einfach diesem Link: Fachkräfte gewinnen und (emotional) binden | Volkssolidarität (volkssolidaritaet.de)

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Equal Care Day 2024: Die Retraditionalisierung der geschlechtsspezifischen Aufgaben muss gestoppt werden

Berlin, 28.02.2024 – Zum morgigen Equal Care Day fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bundesregierung auf, geplante Rahmenbedingungen, die Familien eine fairere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit erleichtern, endlich umzusetzen.

In Deutschland übernehmen Frauen immer noch deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Vor allem Mütter sind stark belastet – nach einer Erhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung nimmt dies sogar wieder zu, nachdem es in den Corona-Jahren einen positiven Trend zur stärkeren Beteiligung von Vätern gab.

ZFF-Vorsitzende Britta Altenkamp kommentiert: „Obwohl Männer immer wieder angeben, dass sie sich mehr um die Familie kümmern und Verantwortung tragen möchten, geht der Trend von Vätern, die familiale Sorgearbeit übernehmen, zurück. Um diese Tendenz der Retraditionalisierung zu stoppen, brauchen wir dringend bessere Rahmenbedingungen, die es beiden Eltern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und eine faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu organisieren. Damit sich Familien ohne Zeitnot und Überlastung umeinander kümmern können, ist aber eine entsprechende finanzielle Absicherung notwendig. Die Bundesregierung macht an dieser Stelle viel zu wenig und bleibt weit hinter ihren Versprechen im Koalitionsvertrag zurück. Insbesondere die zweiwöchige Freistellung für zweite Elternteile nach der Geburt – zu der es seit über einem Jahre bereits einen Referent*innenentwurf gibt – muss schnellstens auf den Weg gebracht werden. Sie ist leicht umzusetzen und ermöglicht dem zweiten Elternteil, in den ersten Lebenswochen für ihr Kind, aber auch die Gebärende da zu sein. Auch der versprochene Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate wäre ein wichtiger nächster Schritt hin zu mehr Partnerschaftlichkeit und Gleichberechtigung bei der Kinderbetreuung.“

Außerdem fordert Britta Altenkamp: „Auch für Pflege brauchen Angehörige mehr Unterstützung. Zuletzt zeigte eine Studie des DIW Berlin, dass unser Pflegesystem ohne die unbezahlte Pflegearbeit von Frauen zusammenbrechen würde. Sich darauf zu verlassen, dass diese Arbeit weiterhin ohne monetäre Wertschätzung erledigt wird, ist enttäuschend. Wir fordern daher von der Bundesregierung dringend die Weiterentwicklung der Pflegezeitgesetze und die Einführung eines Familienpflegegeldes, das pflegende Angehörige entlastet und Männern Anreize gibt, mehr Pflege zu übernehmen.“

Links zu Hintergrundinformationen:

Auswertung zu Equal-Care-Day und Frauentag des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung

DIW Wochenbericht „Ausbau der Pflegeversicherung könnte Gender Care Gap in Deutschland reduzieren“

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Eckpunkte zur Familienrechtsreform lassen viele Fragen offen – ZFF und eaf fordern Stärkung der Kinderperspektive

Berlin, 27.02.2024 In einem gemeinsamen Workshop haben das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) am 22. Februar 2023 mit zahlreichen Vertreter:innen aus Wissenschaft, Interessenvertretung, Politik und Beratung über die vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Eckpunkte für eine Familienrechtsreform diskutiert. Der Schwerpunkt lag auf den Themen Umgang, Sorge und Unterhalt und der Austausch zeigte, dass neben Zustimmung und Kritik auch noch viel Klärungsbedarf besteht.

Beide Verbände haben auch Stellungnahmen zu den aktuellen Eckpunkten des BMJ zum Kindschafts- und Abstammungsrecht abgegeben. Deren Kernaussagen umreißen die Geschäftsführerinnen wie folgt:

Sophie Schwab, ZFF: „Es ist längst überfällig, dass das Familienrecht der Vielfalt der Familienrealitäten angepasst wird und alle Familienkonstellationen für ihr Recht – Sorge zu tragen und Verantwortung füreinander zu übernehmen – eine gesetzliche zukunftsfeste Grundlage erhalten. Allerdings sehen wir einige Änderungsvorschläge im Bereich Sorge- und Umgangsrecht sehr kritisch, u.a. den Versuch, das Wechselmodell als Norm zu verankern.“

Svenja Kraus, eaf: „In den Vorschlägen werden die Interessen von Kindern bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Wir fordern, diese stärker in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen und Erwachseneninteressen gegebenenfalls dahinter zurücktreten zu lassen. Insgesamt sehen wir, dass die Reform vermehrten Unterstützungsbedarf in den Familien auslösen wird. Eine Stärkung der Beratungslandschaft ist daher unerlässlich.“

Beide Verbandsvertreterinnen sind sich abschließend einig: „Auf jeden Fall ist zu begrüßen, dass der Gewaltschutz im Sorgerecht verankert wird. Das muss auch im Umgangsrecht geschehen! Uns ist wichtig, das parlamentarische Verfahren intensiv zu begleiten, denn die konkrete Ausgestaltung wird ausschlaggebend sein. Wir zählen auf weiteren konstruktiven Austausch!“

Links:
Stellungnahme der eaf zu den Eckpunkten für Reformen des Kindschafts- und des Abstammungsrechts

Stellungnahmen des ZFF zu den Eckpunkten: Zur Reform des Abstammungsrecht; Zur Reform des Kindschaftsrecht

Weitere Informationen:

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) https://www.eaf-bund.de/

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF): www.zukunftsforum-familie.de

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Archiv Aktuelle Hinweise

Infobrief 1/2024 der Geschäftsstelle des Berliner Beirats für Familienfragen

In dem 3- bis 4-mal im Jahr erscheinenden Infobrief wird über die Arbeit der Geschäftsstelle und die Beschlüsse und Aktivitäten des Berliner Beirats für Familienfragen informiert. Der Infobrief wird per E-Mail versandt und steht Ihnen hier zum Download als PDF zur Verfügung. 

Themenübersicht:

  • Familien mit Migrationshintergrund schützen und demokratische Grundwerte verteidigen
  • Ergebnisse des Familienforums mit den Karower African Mommies
  • Weitere Familienforen 2024
  • Britta Licht ist neue stellvertretende Vorsitzende
  • Förderrunde 2024 der Werner-Coenen-Stiftung
  • Herausgeberin, Impressum und Kontaktdaten
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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 02/2024

AUS DEM ZFF

Die diesjährige Equal Pay Day Kampagne steht unter dem Motto „Zeit für Equal Pay“ und stellt die Frage, wie die ungleiche Zeitaufteilung zwischen den Geschlechtern zum Gender Pay Gap beiträgt  und was dagegen getan werden kann. Das ZFF ist mit einem Artikel zur Situation von pflegenden Angehörigen im Kampagnen-Journal dabei.

Breites Bündnis zieht rote Linie für das Reformvorhaben Kindergrundsicherung: Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen und müssen raus aus dem Bürgergeld. Alles andere ist Etikettenschwindel. Der heute veröffentlichte Policy Brief der Bertelsmann-Stiftung unterstreicht diese Notwendigkeit.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Der Streit um die Kindergrundsicherung schwelt seit Monaten an. Nun scheinen die Diskussionen an einem Kipppunkt zu stehen und endgültig im Unsinn zu enden. Denn es wird eifrig diskutiert, ob man Kinder von Bürgergeldbeziehenden nicht weiterhin in der Zuständigkeit der Jobcenter und damit in der Grundsicherung für Arbeitssuchende belassen sollte. Dazu geben wir als Bündnis klar ein Veto. Denn Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen und sollten auch nicht so behandelt werden!“

Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes und Koordinatorin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Eine Reform, die den Namen Kindergrundsicherung trägt, kann nicht zwei Millionen armutsbetroffene Kinder aus dem Bürgergeld ausklammern und sie in einem unpassenden System für Arbeitssuchende belassen. Kinder sind kein Anhängsel ihrer Eltern, sondern brauchen eine eigene Förderung. Eine Reform, die das verkennt, hat Namen, Kosten und Aufwand nicht verdient. Wir fordern die Regierungsparteien daher auf, einen echten Systemwechsel einzuläuten und endlich etwas Grundlegendes für die Kinder mit ihren Bedürfnissen und Nöten zu tun!“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 12 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen für alle Kinder gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsfürum Familie und Andere vom 26.01.2024

SCHWERPUNKT I: Verantwortungsgemeinschaft

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat heute Eckpunkte für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft vorgelegt. Das neue Rechtsinstitut soll sich an Erwachsene richten, die jenseits von Ehe, Familie und Partnerschaft Verantwortung füreinander übernehmen und diese Beziehung rechtlich absichern wollen.

Hierzu erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„Wenn Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, ist das etwas Großartiges. Heute geschieht das immer mehr auch außerhalb von Ehe, Familie und Partnerschaften: zum Beispiel in Senioren-WGs, in Mehrgenerationenhäusern oder unter engen Freunden. Unser Recht hat davon noch keine Notiz genommen: Es gibt im Recht keinen Namen und keine zusammenhängen Regeln für Verantwortungsbeziehungen jenseits von Ehe und Familie. Mit der Einführung der Verantwortungsgemeinschaft wollen wir das ändern. Das neue Institut soll es Menschen ermöglichen, ihre Verantwortungsbeziehungen so abzusichern, wie sie es möchten – mit passgenauen Lösungen zum Beispiel für Auskunftsrechte im Krankenhaus oder die gemeinsame Führung des Haushalts. Am besonderen Schutz von Ehe und Familie wird die Verantwortungs-gemeinschaft nichts ändern. Sie wird Menschen das Leben etwas leichter machen – aber niemandem etwas wegnehmen.“

Die Verantwortungsgemeinschaft soll in einem neuen Gesetz – dem Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft – geregelt werden. Hierfür schlägt das Eckpunktepapier folgende Regelungen vor:

I. Voraussetzungen einer Verantwortungsgemeinschaft

Nach dem Eckpunktepapier sollen für das Zustandekommen einer Verantwortungsgemeinschaft folgende Regeln gelten:

  • Zustandekommen durch notariell beurkundeten Vertrag: Eine Verantwortungsgemeinschaft soll voraussetzen, dass die Beteiligten einen notariell beurkundeten Vertrag schließen.
  • Maximalgröße: Eine Verantwortungsgemeinschaft soll maximal sechs Vertragspartner haben können.
  • Volljährigkeit der Beteiligten: Nur volljährige Personen sollen eine Verantwortungsgemeinschaft begründen können.
  • Erfordernis eines tatsächlichen persönlichen Näheverhältnisses: Ein Vertrag über eine Verantwortungsgemeinschaft soll voraussetzen, dass zwischen den Beteiligten ein persönliches Näheverhältnis besteht.

II. Rechtsfolgen einer Verantwortungsgemeinschaft

Eine Verantwortungsgemeinschaft soll keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern haben. Sie soll auch keine steuer-, erb- oder aufenthaltsrechtlichen Folgen haben. Für die Rechtsfolgen ist ein Stufenmodell geplant. In der Grundstufe soll die Verantwortungsgemeinschaft nur einige wenige Rechtsfolgen haben. Wenn die Parteien mehr Verantwortung füreinander übernehmen wollen, dann können sie – in der Aufbaustufe – zwischen verschiedenen Modulen auswählen und diese frei miteinander kombinieren.

  • Die Rechtsfolgen in der Grundstufe: Zwischen den Vertragspartnern sollen alle Rechtsvorschriften zur Anwendung gelangen, die konkret an das Bestehen einer persönlichen Nähebeziehung anknüpfen. Vertragspartner einer Verantwortungsgemeinschaft sollen deshalb zum Beispiel bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers Berücksichtigung finden können (vgl. § 1816 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)). Das Bestehen einer Verantwortungsgemeinschaft soll außerdem Berücksichtigung finden, wenn die Möglichkeit einer Organspende geprüft wird (vgl. § 8 des Transplantationsgesetzes).
  • Modul „Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten“: In einer gesundheitlichen Notsituation soll jeder Partner der Verantwortungsgemeinschaft Auskunft von behandelnden Ärzten verlangen und den anderen Partner in Gesundheitsangelegenheiten vertreten können, wenn dieser nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen; insoweit sollen ähnliche Regeln gelten wie beim Ehegattennotvertretungsrecht aus § 1358 BGB.
  • Modul „Zusammenleben“: Die Partner sollen sich im Falle des räumlichen Zusammenlebens eine gegenseitige Verpflichtungsermächtigung im Hinblick auf die Haushaltsführung einräumen können. Kraft dieser soll jeder Partner berechtigt sein, bei Bedarf Grundnahrungsmittel und notwendige Haushaltsartikel mit Wirkung für und gegen alle zu kaufen. Außerdem soll eine Regelung zur vorübergehenden Wohnungsüberlassung bei Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft getroffen werden.
  • Modul „Pflege und Fürsorge“ (unter Prüfvorbehalt): Im Zuge der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Einführung der Verantwortungs¬gemeinschaft soll geprüft werden, inwieweit die Regeln des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes über die Pflege von nahen Angehörigen auch auf die Pflege von Partnern einer Verantwortungsgemeinschaft erstreckt werden können.
  • Modul „Zugewinngemeinschaft“: Mit der Bestimmung des Moduls „Zugewinngemeinschaft“ können die Partner Vorsorge für den Fall der Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft treffen. Bei Wahl des entsprechenden Moduls soll die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft zur Folge haben, dass das während des Bestehens der Verantwortungsgemeinschaft erworbene Vermögen zwischen den Vertragspartnern ausgeglichen wird. Insoweit sollen die Regeln über den Zugewinnausgleich zwischen Eheleuten zur Anwendung gelangen. Das Modul soll nur gewählt werden können, wenn die Verantwortungsgemeinschaft lediglich aus zwei Personen besteht und beide nicht miteinander oder mit anderen Personen verheiratet sind.

III. Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft
Die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft soll jederzeit durch konsensualen Vertrag, der Austritt durch einseitige Erklärung möglich sein.

Das Eckpunktepapier zur Verantwortungsgemeinschaft ist hier abrufbar. Ein Beispielpapier ist hier abrufbar. Eine kurze Zusammenfassung ist hier abrufbar. Einen Mitschnitt des Pressestatements finden Sie hier.

Das Bundesministerium der Justiz wird auf Grundlage des Eckpunktepapiers in den nächsten Monaten einen Gesetzentwurf erarbeiten – und dabei auch die öffentlichen Rückmeldungen zu dem Papier berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz vom 05.02.2024

Mit der Verantwortungsgemeinschaft sollen Konstellationen von Menschen rechtlich abgesichert werden, die nicht in einem romantischen Verhältnis zueinanderstehen, die aber dennoch längerfristig Verantwortung füreinander übernehmen wollen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich die Einführung dieser Verantwortungsgemeinschaft als Erfüllung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Doch auch diese neue Rechtsform muss im Konfliktfall Sicherheit bieten.

„Spätestens seit Kernfamilien 2020 das durch Kontaktbeschränkungen geprägte Weihnachtsfest zusammen feiern durften, aber andere ‚Wahlfamilien‘ getrennt waren, ist eindeutig: Die Verantwortungsgemeinschaft kann eine klaffende Lücke schließen und Lebensrealitäten absichern, die bisher rechtlich außen vor waren. Insofern ist dieses Instrument überzeugend. Es kann für ganz unterschiedliche Konstellationen Bedeutung haben, ob für die oft erwähnte Alters-Wohngemeinschaft, Patchworkfamilien oder einen engen queeren Freundeskreis. Für all diese Fallgruppen muss die rechtliche Lösung universell passen, das erfordert noch sorgfältige Beratungen. Unsere Aufgabe ist dabei aber auch, einen klaren rechtlichen Mehrwert zu schaffen, gegenüber vorhandenen Möglichkeiten, gegenseitige Vollmachten notariell beglaubigen zu lassen.

Verantwortungsübernahme bedeutet zudem immer auch unbezahlte Care-Arbeit. Deshalb halten wir von der SPD-Bundestagsfraktion es für schwierig, die Verantwortungsgemeinschaft mit maximaler Flexibilität auszustatten, wie es der Justizminister möchte: In Frankreich können wir seit der Einführung eines vergleichbaren Gesetzes (PACS) beobachten, dass in der Regel Frauen weiterhin die unbezahlte Care-Arbeit übernehmen – und dann finanziell sprichwörtlich im Regen stehen, wenn sich die Gegenseite einseitig und unvorhergesehen aus der Gemeinschaft zurückzieht. Das darf uns in Deutschland nicht passieren. Deshalb werden wir in den Beratungen darauf hinarbeiten, Mechanismen zur Absicherung einzubauen. Die Übernahme von Verantwortung für andere Menschen ist eine tolle Sache – auch gesellschaftlich. Aber ihre rechtliche Ausgestaltung muss vor Ausbeutung schützen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 05.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) kritisiert die geplante Einführung eines neuen Instituts der „Verantwortungsgemeinschaft“, zu der der Justizminister am 05.02.2024 Eckpunkte veröffentlicht hat, als voreilig und planlos. „Eine Verantwortungsgemeinschaft, wie wir sie aus dem französischen Modell des pacte civil de solidarité kennen, etabliert sich sehr schnell als ein Modell, dass Frauen benachteiligt“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Ausweislich der veröffentlichten Eckpunkte soll die Verantwortungsgemeinschaft ausdrücklich nicht in Konkurrenz zur Ehe stehen. In einer jederzeit leicht auflösbaren „Verantwortungsgemeinschaft“ sollen sich Menschen zusammenschließen können, die ein Bedürfnis nach einer rechtlichen Anerkennung ihrer persönlichen Nähebeziehung haben. Es sind weder Steuervorteile noch erbrechtliche oder aufenthaltsrechtliche Konsequenzen vorgesehen. Die Verantwortungsgemeinschaft soll keine Rechtsfolgen im Verhältnis zu Kindern – also etwa hinsichtlich der rechtlichen Elternschaft oder des Sorgerechts – nach sich ziehen. Auch sollen keine „durchsetzbaren“ Rechte auf und keine „durchsetzbaren Pflichten zur Verantwortungsübernahme“ begründet werden.

Tatsächlich ist zu befürchten, dass bei heterosexuellen Paaren, die sich wegen der vermeintlichen Modernität einer „Verantwortungsgemeinschaft“ gegen eine Ehe entscheiden, auch weiterhin die Frau hauptsächlich die Care-Arbeit für gemeinsame Kinder übernimmt. Beim Scheitern der Beziehung zeigen sich die Gewinner und Verliererinnen: Wer mehr Einkommen erwirtschaftet und mehr Zeit in die eigene Karriere gesteckt hat, wird die Früchte der arbeitsteiligen Verantwortungsgemeinschaft allein ernten. Gleichzeitig bleiben Mütter, die statistisch betrachtet bis heute für den Löwenanteil der Kinderbetreuung zuständig sind, ohne eigene Unterhaltsansprüche auf ihren betreuungsbedingten beruflichen Nachteilen sitzen. Aber auch für gleichgeschlechtliche Paarkonstellationen sind erhebliche, auch finanzielle Nachteile denkbar, die gerade durch die Öffnung der Ehe vermieden werden sollten.

„Eine Ehe light wäre das genaue Gegenteil von verantwortlicher und solidarischer Lebensplanung“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Familienrechtskommission des djb. Wer gegenseitig in guten und schlechten Zeiten Verantwortung übernehmen will, kann eine Ehe eingehen. Das vermeintlich zu komplizierte Scheidungsrecht ist ein wohlausgewogenes Abwicklungsrecht, das für einen gerechten Ausgleich der beiderseitigen Anteile an der Erwerbs- und Sorgetätigkeit während der Partnerschaft sorgen soll. Hier geht jede Vereinfachung zu Lasten derjenigen, die weniger Erwerbseinkommen erwirtschaften.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.02.2024

SCHWERPUNKT II: Policy Brief Bertelsmann-Stiftung Kindergrundsichrung

Zur Veröffentlichung des Policy-Briefs der Bertelsmann-Stiftung zur Kindergrundsicherung erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend:

Als Bündnisgrüne begrüßen wir die Einschätzung der Bertelsmann-Stiftung, dass zusätzliches Personal im Familienservice notwendig ist, um langfristig das Versprechen einzulösen, dass der Staat aktiv auf Familien zugeht und sie sich nicht mehr zusätzlich zur Erwerbs- und Sorgearbeit durch einen Bürokratiedschungel kämpfen müssen.

Ebenfalls wichtig ist, dass die Bertelsmann-Stiftung gezielt Alleinerziehende in den Blick nimmt, die trotz Erwerbsarbeit besonders von Armut bedroht sind. Wir freuen uns, dass Familienministerin Paus im Gesetzentwurf bereits Verbesserungen für diese Gruppe erreichen konnte.

Im parlamentarischen Verfahren arbeiten wir zusammen mit unseren Koalitionspartner*innen daran, dass die Kindergrundsicherung digital, automatisiert, und damit unkompliziert sowie verlässlich bei allen Familien ankommt. Als Bündnisgrüne ist uns zudem wichtig, besonders von Armut betroffene Familien zu entlasten, damit alle Kinder in unserem Land die gleichen Chancen für ein gesundes Aufwachsen und einen guten Bildungsabschluss haben. Das sorgt nicht nur für Gerechtigkeit, sondern unterstützt auch das Ziel eines starken Wirtschaftsstandorts Deutschlands mit gut ausgebildeten Fachkräften.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.01.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland mehr finanzielle Mittel als bisher veranschlagt zur Verfügung zu stellen. Nur so wird es gelingen, die Kinderarmutsquote spürbar zu senken. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation muss die geplante Kindergrundsicherung zu einer echten Sozialreform zum Wohle der Kinder werden. Dafür braucht es eine gemeinsame Anstrengung für einen echten Paradigmenwechsel und im Ergebnis eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen verdient.

„Die Leistungsbündelung und verbesserte Zugänge von Kindern durch die geplante Kindergrundsicherung sind wichtige Hebel zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Allerdings kommen wir mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran. Wir brauchen auch eine zügige Neubemessung des kindlichen Existenzminimums. Dieses darf aber nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden. Es braucht höhere Transferleistungen für Kinder, deren Familien nicht über die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel verfügen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der Veröffentlichung des Policy Briefs „Kindergrundsicherung: Weichen jetzt richtig stellen!“ der Bertelsmann Stiftung.

„Von Armut betroffene Familien brauchen eine klare Anlaufstelle sowie eine finanzielle Ausgestaltung der Leistung, die allen Kindern echte Teilhabe ermöglicht. Ein besonderes Augenmerk muss deshalb auch auf Familien mit alleinerziehenden Eltern gelegt werden. Zudem muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein, auch für geflüchtete Kinder“, so Hofmann weiter.

„Aus repräsentativen Umfragen für das Deutsche Kinderhilfswerk und auch durch unseren letzten Kinderreport wissen wir, dass nur sehr wenige Menschen in Deutschland der Meinung sind, dass der Staat ausreichend in die Zukunftschancen der jungen Generation investiert. Zugleich wären knapp zwei Drittel der Erwachsenen bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Die Solidarbereitschaft in der Bevölkerung wird an dieser Stelle derzeit von der Politik massiv unterschätzt. Diese sollte vielmehr von der Bundesregierung aufgenommen und in eine kraftvolle Politik insbesondere für von Armut betroffene Kinder umgesetzt werden“, sagt Holger Hofmann.

Zugleich mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland an, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfassende Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. „Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.01.2024

Bertelsmann Policy Brief untermauert Forderungen der eaf

Wenn Kinder- und Jugendarmut verringert und ein echter Schritt in Richtung „gutes Aufwachsen mit angemessener sozialer Teilhabe für alle Kinder“ Wirklichkeit werden soll, muss der vorliegende Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung an entscheidenden Punkten überarbeitet werden. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) sieht sich in dieser Forderung durch die Einschätzung der Bertelsmann Stiftung im heute veröffentlichten Policy Brief der Stiftung klar bestärkt.

„Hier wurde im letzten Jahr eine große Chance vertan!“, kritisiert eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Aber wir bleiben am Ball, damit der Entwurf der Kindergrundsicherung 2024 noch entscheidend verbessert wird: Unsere Vorschläge für einfache Nachbesserungen mit großer Wirkung für Kinder und Jugendliche, insbesondere von alleinerziehenden Eltern, decken sich eins zu eins mit den Forderungen der Bertelsmann Stiftung.“

Bundesgeschäftsführerin Svenja Kraus verweist auf die Stellungnahme der eaf vom November 2023: „Leider haben unsere Forderungen nichts an Aktualität verloren. Wir hoffen, dass hinter den Kulissen genug politischer Wille übrig ist, um noch entscheidende Strippen zu ziehen! Denn immerhin hatte die Ampel zu Beginn der Legislaturperiode eine große sozialpolitische Reform angekündigt. Wenn sie wirklich zulässt, dass diese zu einer Verwaltungsreform schrumpft und weiter jeder Cent für Kinder umgedreht wird, ist dies ein Armutszeugnis für alle beteiligten Parteien.“

Die Prioritäten der eaf für das parlamentarische Verfahren zur Kindergrundsicherung umfassen folgende Punkte:

  1. Zusatzbetrag pauschal um 15 Euro Teilhabebetrag und 20 Euro Sofortzuschlag erhöhen
  2. Kinder von Alleinerziehenden besser erreichen: vorgesehene Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz streichen, Unterhaltsvorschuss neu berechnen
  3. Vorläufigen Umgangsmehrbedarfszuschlag einführen

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 26.01.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Paus trifft Kompetenznetzwerk Rechtsextremismusprävention

Bundesfamilienministerin Paus hat sich heute mit Vertreterinnen und Vertretern des Kompetenznetzwerk Rechtsextremismusprävention (KompRex) getroffen, das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wird. Im Fokus stand der Austausch über aktuelle Herausforderungen der Rechtsextremismusprävention, vor allem die Bedrohungslage von zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Die Teilnehmer*innen beschrieben in dem Gespräch Bedrohungen und Angriffe gegen Engagierte, die zunehmend die zivilgesellschaftliche Handlungsfähigkeit einschränken und herausfordern. Sie berichteten von gezielten Angriffen gegen Engagierte durch Rechtsextremisten, von Diffamierungskampagnen, Androhung von Sachbeschädigung und immer häufiger körperlicher Gewalt sowie Drohanrufen, um so die demokratische Zivilgesellschaft zunehmend unter Druck zu setzen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ich danke dem Kompetenznetzwerk für seine herausragende Arbeit! Die Schilderungen der Expertinnen und Experten haben mich zutiefst bewegt und beunruhigt. Die aktuelle Bedrohungslage zeigt deutlich: Wir dürfen unser Land nicht denjenigen überlassen, die gegen Menschen hetzen und die aus Menschenverachtung Politik machen wollen! Die bundesweiten Proteste und Demonstrationen gegen Rechtsextremismus machen Hoffnung, dass Demokratinnen und Demokraten an Sichtbarkeit gewinnen. Das reicht aber noch nicht. Die Bürgerinnen und Bürger fordern ganz klar auch von der Politik und der Regierung, unsere Demokratie zu verteidigen und zu schützen. Die Menschen in Deutschland, die sich für unsere wehrhafte Demokratie, für gelebte Vielfalt und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft einsetzen, brauchen Rückhalt und Unterstützung. Das ist auch Aufgabe des Staates.

Darum appelliere ich an die Mehrheit im Bundestag und insbesondere an die FDP-Fraktion, den Weg frei zu machen und das Demokratiefördergesetz endlich zu verabschieden. Es ist der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft nicht mehr zu vermitteln, warum die Beratungen im Bundestag immer noch nicht abgeschlossen sind. Das Gesetz unterstützt die Bundesländer und Kommunen in ihrer Demokratiearbeit ebenso wie die vielen Aktiven überall im Land. Der Bundesrat hat sich schon am zweiten Februar des letzten Jahres in erster Lesung hinter das Gesetz gestellt.
In der vergangenen Legislaturperiode hat es einen Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus gegeben. Es ist an der Zeit dezidiert darüber nachzudenken, ob wir nicht auch in dieser Legislaturperiode einen solchen Kabinettsausschuss einrichten sollten, der weitergehende Maßnahmen erarbeitet. Das könnte eine weitere in der Folge substantielle Antwort darauf sein, dass die Bevölkerung Rechtsextremismus als größte Bedrohung unserer Demokratie einschätzt.“

Das KompRex besteht aus der Amadeu Antonio Stiftung, der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche + Rechtsextremismus (in Trägerschaft von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste), Cultures Interactive, Gesicht Zeigen! und dem Lidice Haus. Es bündelt die präventiv-pädagogische fachliche Expertise, entwickelt bundesweite Präventionsangebote, identifiziert aktuelle Entwicklungen im Themenfeld Rechtsextremismusprävention und vernetzt und qualifiziert Akteur*innen der Rechtsextremismusprävention.

Über das Demokratiefördergesetz: Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Demokratiefördergesetzes bereits im Dezember 2022 beschlossen. Dem Gesetzentwurf ging ein intensiver Austausch mit den Ländern, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft im Frühjahr 2022 voraus. Auf dieser Grundlage wurde ein Entwurf erarbeitet, der erstmals einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Durchführung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung sowohl durch den Bund selbst, als auch durch die Förderung von Projekten der Zivilgesellschaft schafft. Das Demokratiefördergesetz ist damit ein wichtiger Baustein, um die demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, die sich in unterschiedlichen Projekten jeden Tag für unsere Demokratie einsetzt.

Über „Demokratie leben!“: Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert das BMFSFJ jährlich über 700 Projekte aus der Zivilgesellschaft in ganz Deutschland, die sich für die Stärkung unserer Demokratie, für ein friedliches Zusammenleben in unserer vielfältigen Gesellschaft und in der Prävention von Extremismus einsetzen.
https://www.demokratie-leben.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.02.2024

Bundesfrauenministerin Paus: „Meilenstein für Europa“

Zum ersten Mal wird es EU-weit Regeln für die Kriminalisierung bestimmter Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie einen besseren Zugang zu Justiz, Schutz und Prävention geben. Der Rat der EU unter belgischer Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament unter Beteiligung der EU-Kommission haben sich auf eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt geeinigt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus:  „Die Einigung zur EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein Meilenstein für Frauen in Europa. Mit der Einigung sendet die EU das klare Signal: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Europa müssen konkret eingedämmt werden. Erstmals werden eine EU-weite Regelung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und gemeinsame Mindeststandards für den Schutz vor dieser Gewalt geschaffen. Ein Scheitern der Richtlinie wäre ein großer gleichstellungspolitischer Rückschritt gewesen. Ich bin vor allem auch den vielen Frauen dankbar, die überall ihre Stimme erhoben haben, damit Frauen besser vor Gewalt geschützt werden. Jetzt ist ein wichtiger Erfolg erzielt, die politische Auseinandersetzung für mehr Schutz für Frauen vor Gewalt wird weitergehen.“

Durch die intensiven und teils schwierigen Verhandlungen wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Insbesondere folgende Aspekte sind positiv hervorzuheben:

  • Verbesserter Zugang zu Justiz (z. B. können Strafanträge vereinfacht und leichter zugänglich eingereicht werden)
  • erstmalige Regelung von gegen Frauen gerichtete Online-Gewalt, darunter Delikte wie „Cyber-Stalking“, Verbreitung von intimen oder manipulierten Bildern, Mobbing im Netz, Versenden von sogenannten „Dick Pics“ oder Aufstacheln zu frauenbezogenem Hass und Gewalt
  • verbesserter Schutz für Kinder, die Gewalthandlungen beobachten
  • EU-weite Standards zur Ahndung von weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsheirat
  • Einheitliche Standards zur Unterstützung und Betreuung der Opfer (z. B. Bereitstellung von Hilfsdiensten)
     

Auch wenn der Tatbestand der Vergewaltigung aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zur EU-Rechtsetzungskompetenz keinen Einzug in die Richtlinie gefunden hat, müssen die EU-Mitgliedsstaaten zukünftig geeignete Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt treffen. Damit soll insbesondere das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass sexuelle Handlungen Einvernehmen voraussetzen und dass sexuelle Handlungen ohne Einvernehmlichkeit strafbar sind. Damit wird ein Teil der Istanbul-Konvention aufgegriffen, nach der sexuelle Handlungen ohne freiwillige Zustimmung nicht aufgezwungen werden dürfen.

Ergänzend zur EU-Regelung haben sich das federführende Bundesjustizministerium und das Bundesfrauenministerium auf Initiative von Bundesfrauenministerin Lisa Paus eine Evaluation des 2016 neu gefassten nationalen Sexualstrafrechts geeinigt, in dem die „Nein heißt Nein“-Lösung verankert ist. Mit der Evaluation soll überprüft werden, ob die aktuell in Deutschland geltende Regelung den Vorgaben der Istanbul-Konvention vollständig entspricht. Die Evaluation soll noch in dieser Legislaturperiode starten.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Vereinbarung noch förmlich verabschieden. Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die Bestimmungen der neuen Richtlinie umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.02.2024

Zur Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm erklären Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende, und Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Heute ist ein guter Tag für die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Die finale Einigung von Bund und Ländern beim Startchancen-Programm ist ein bildungspolitischer Meilenstein, für den wir Bündnisgrüne jahrelang gekämpft haben.

Das Startchancen-Programm ist der bisher größte Pakt zwischen Bund und Ländern für mehr Bildungsgerechtigkeit. Bund und Länder investieren ab dem kommenden Schuljahr in den nächsten 10 Jahren insgesamt 20 Milliarden Euro gezielt in etwa 4000 Schulen in besonders herausfordernden Lagen.

Wir stellen zusätzliche Mittel für multiprofessionelle Teams und ein Investitionsprogramm für eine förderliche Lernumgebung zur Verfügung – und zwar gezielt an Schulen mit besonderem Bedarf. Diese Schulen erhalten außerdem ein vor Ort frei verfügbares Chancenbudget für die Schul- und Unterrichtsentwicklung.

So erreichen wir besonders Schüler*innen aus einkommensschwachen Familien. Dies ist dringend notwendig, denn die jüngsten alarmierenden PISA-Ergebnisse belegen zum wiederholten Male, dass der Bildungserfolg in Deutschland viel zu sehr mit der sozio-ökonomischen Herkunft zusammenhängt.

Über das Startchancen-Programm hinaus benötigen wir außerdem endlich eine gemeinsame bildungspolitische Strategie von Bund, Ländern und Kommunen mit gesamtstaatlichen Bildungszielen. Als Gesellschaft und auch als Volkswirtschaft können wir es uns nicht leisten, weiter an der Bildung zu sparen. Deswegen erwarten wir auch eine zeitnahe Einigung beim Digitalpakt 2.0, dem zweiten großen bildungspolitischen Leuchtturmprojekt unserer Koalition.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 02.02.2024

Die Kinderkommission teilt mit:

Rund 50.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland leben mit einer unheilbaren Erkrankung, an der sie frühzeitig sterben werden. Die Kinderhospizarbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, sie und ihre Familien zu begleiten und zu unterstützen.

Anlässlich des „Tags der Kinderhospizarbeit“ am 10. Februar würdigt die Kinderkommission des Deutschen Bundestages das Engagement von Angehörigen sowie ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinderhospizarbeit.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, erklärt: „Jedes Jahr erinnert uns der Tag der Kinderhospizarbeit daran, wie bedeutend das Engagement der ehrenamtlichen Helfer, aller medizinischen Mitarbeiter sowie der Angehörigen ist. Es ist wichtig, dass wir nicht nur an diesem speziellen Tag, sondern an 365 Tagen im Jahr unsere Dankbarkeit ausdrücken und ihre anspruchsvolle Arbeit wertschätzen. Denn nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass sie die Anerkennung und Unterstützung erhalten, die sie verdienen. Gleichzeitig ermutigt uns dieser Aktionstag, ein sehr sensibles Thema in unserer Gesellschaft präsenter und häufiger zu thematisieren.“

Der bundesweite „Tag der Kinderhospizarbeit“ hat das Ziel, die Inhalte der Kinder- und Jugendhospizarbeit und ihre Angebote bekannter zu machen, Menschen für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen, finanzielle Unterstützerinnen und Unterstützer zu finden sowie das Thema „Tod und Sterben von jungen Menschen“ zu enttabuisieren. Mit den an diesem Tag getragenen grünen Bändern und den vielerorts stattfindenden Aktionen werden betroffene Familien mit Freunden und Unterstützern symbolisch verbunden und drücken so die Hoffnung aus, dass sich immer mehr Menschen mit den erkrankten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien verbünden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 09.02.2024

Ungleichheit in der Erwerbsbeteiligung von Frauen hängt mit einem hohem Gender Care Gap in der Pflege in Deutschland zusammen – Schweden, Schweiz und andere europäische Länder zeigen, wie Deutschland Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in der informellen Pflege senken könnte – Deutschland sollte formelle Pflegeinfrastruktur ausbauen und Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt abbauen – Politik sollte Ehegattensplitting abschaffen und mit familienpolitischen Anreizen die Erwerbsbeteiligung von Frauen stärken

Ohne die informellen Pflegeleistungen von Frauen würde die Pflege in Deutschland zusammenbrechen. Täglich und wöchentlich pflegen Frauen Angehörige und andere pflegebedürftige Menschen hierzulande doppelt so häufig wie Männer. Da rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen zuhause versorgt werden, bilden Frauen das Rückgrat der informellen Pflege in Deutschland. Dabei befindet sich Deutschland beim Gender Care Gap, dem Unterschied in der Pflege zwischen den Geschlechtern, im Mittelfeld der europäischen Länder. „Der Gender Care Gap ist in den Ländern kleiner, in denen mehr Geld für das formelle Pflegesystem ausgegeben wird“, sagt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

In einer heute veröffentlichten Studie analysieren Johannes Geyer, Peter Haan und Mia Teschner den Gender Care Gap in der Pflege in 17 europäischen Ländern. Sie untersuchen, welche institutionellen, gesellschaftlichen und arbeitsmarktspezifischen Faktoren in einem Zusammenhang mit der Ungleichheit der informellen Pflege unter den Geschlechtern stehen. In Ländern mit einer größeren Geschlechterungleichheit und einer stärkeren Ungleichheit in der Erwerbsbeteiligung zwischen Männern und Frauen ist auch der Gender Care Gap größer. „Die Geschlechterungleichheiten in der informellen Pflege hängen mit Investitionen im Gesundheitswesen, dem Pflegesystem und den Strukturen des Arbeitsmarktes zusammen“, sagt Mia Teschner, wissenschaftliche Mitarbeiterin am DIW Berlin. „Je höher die Ausgaben für formelle Pflege in den Ländern sind, umso geringer ist der Gender Care Gap.“ Zudem weisen Länder mit geringer Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, auch einen geringen Gender Care Gap aus.

Deutschland liegt im europäischen Vergleich bei den Ausgaben für formelle Pflege und der Geschlechterungleichheit im Mittelfeld. Auch der Gender Care Gap liegt etwa im Durchschnitt der europäischen Länder. Deutschland kann von den Ländern mit geringem Gender Care Gap wie Schweden oder Schweiz lernen und mehr in formelle Pflege investieren, um Angebot und Qualität zu erhöhen und um den Aufwand der Angehörigen für die informelle Pflege zu reduzieren. In einer klugen Mischung könnten die höheren Ausgaben für die formelle Pflege aus Steuern oder höheren Beiträgen zur Pflegeversicherung finanziert werden. Zudem könnten die Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung ausgeweitet werden.

„Die Geschlechterungleichheiten in der informellen Pflege hängen mit Investitionen im Gesundheitswesen, dem Pflegesystem und den Strukturen des Arbeitsmarktes zusammen.“ Mia Teschner

Um die Ungleichheit bei der Care Arbeit zu reduzieren, müssten zudem mehr Männer für die informelle Pflege mobilisiert werden. Dieses Ziel ist nur langfristig zu erreichen, wie die Erfahrungen beim Elterngeld zeigen: Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen sind hoch. Entscheidend ist daher, dass die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt reduziert wird. Dabei helfen kann eine Reform des Ehegattensplittings oder die Verbesserung der Betreuung von Kindern, die eine Vollzeiterwerbstätigkeit von beiden Eltern ermöglichen würde. Diese Instrumente könnten helfen, das langfristige Ziel einer gleichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu erreichen.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 14.02.2024

Auf dem deutschen Arbeitsmarkt besteht die ausgeprägte berufliche Trennung von Frauen und Männern fort – in Ost- wie in Westdeutschland. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Zwischen 2012 und 2019 ist das Ausmaß der beruflichen Geschlechtersegregation innerhalb Deutschlands nur minimal zurückgegangen, wobei im Vergleich zu Westdeutschland die Geschlechtersegregation in Ostdeutschland höher und etwas stärker zurückgegangen ist.

Die Spaltung in frauen- und männerdominierte Berufsgruppen ist in West und Ost stark ausgeprägt. Deutlich mehr als die Hälfte aller beschäftigten Frauen und Männer in West und Ost arbeiteten 2012 bis 2019 in geschlechtstypischen Berufen, also in Berufen, in denen ihr eigenes Geschlecht unter den Beschäftigten zu mindestens 70 Prozent vertreten ist. Weniger als 30 Prozent arbeiten in gemischten Berufen und weniger als 15 Prozent in geschlechtsuntypischen Berufen – also Berufen, in denen der Anteil der Beschäftigten ihres eigenen Geschlechts bei maximal 30 Prozent liegt.

In Ostdeutschland arbeiten mehr Männer als Frauen in geschlechtsuntypischen Berufen, in Westdeutschland verhält es sich umgekehrt. Diese Unterschiede hängen unter anderem mit der unterschiedlichen Berufsstruktur in beiden Landesteilen zusammen. In vielen Berufen sind im Osten Frauen stärker vertreten als im Westen. Besonders groß sind diese Unterschiede in kaufmännischen Dienstleistungsberufen, in IT- und naturwissenschaftlichen Berufen sowie in Berufen mit hohem Anforderungsniveau.

In Westdeutschland hätten 2012 55 Prozent aller Frauen (oder Männer) ihren Beruf wechseln müssen, um in allen Berufen den damaligen Frauenanteil von 45 Prozent zu erreichen. Im Jahr 2019 war dieser Anteil 1,3 Prozentpunkte geringer. In Ostdeutschland war die Segregation zu Beginn des Beobachtungszeitraumes 2012 höher und ging dann stärker zurück als in Westdeutschland: 2012 hätten in Ostdeutschland 57 Prozent aller Frauen (oder Männer) ihren Beruf wechseln müssen, um in allen Berufen einen Frauenanteil von 49 Prozent zu erreichen; 2019 waren es 2,8 Prozentpunkte weniger.

„Auf Basis der beobachteten Entwicklungen ist nicht zu erwarten, dass sich die Trennung des Arbeitsmarkts in Männer- und Frauendomänen in naher Zukunft auflöst“, fasst IAB-Forscherin Ann-Christin Bächmann die Ergebnisse zusammen. „Insgesamt bleibt die berufliche Geschlechtersegregation ein zentrales Charakteristikum des deutschen Arbeitsmarkts sowie eine bedeutsame Ursache von Ungleichheiten. So sind frauendominierte Berufe durchschnittlich schlechter entlohnt als Männerberufe“, ergänzt IAB-Forscherin Brigitte Schels.

Die Daten basieren auf den Arbeitgebermeldungen aller abhängig Beschäftigten an die Sozialversicherungsträger im Zeitraum von 2012 bis 2019.

Zum Download stehen bereit:

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-03.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 08.02.2024

  • Frauen bei erster Eheschließung 2022 im Schnitt 32,6 Jahre alt, Männer 35,1 Jahre
  • Zahl derjenigen, die mit 50+ zum ersten Mal heiraten, von 7 500 im Jahr 2002 auf rund 41 500 im Jahr 2022 gestiegen
  • Rund die Hälfte (49 %) der erwachsenen Bevölkerung war Ende 2022 verheiratet, bei den 65- bis 69-Jährigen gut zwei Drittel (68 %)

Wer in Deutschland heute zum ersten Mal heiratet, ist deutlich älter als noch vor 20 Jahren. Im Jahr 2022 waren Frauen bei ihrer ersten Heirat im Schnitt 32,6 Jahre alt, Männer 35,1 Jahre – in beiden Fällen ein neuer Höchststand. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag der Ehe am 11. Februar mit. Binnen 20 Jahren ist das Durchschnittsalter bei der ersten Heirat bei Frauen damit um 3,8 Jahre und bei Männern um 3,3 Jahre gestiegen. Der durchschnittliche Altersunterschied zwischen den Geschlechtern ist somit seit 2002 von 3,0 Jahren auf 2,5 Jahre leicht geschrumpft. Nach der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 gehen seit dem Berichtsjahr 2018 auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen in die Statistik ein.

Erste Ehen: Anteil der unter 30-Jährigen geht zurück, Anteil der Älteren ab 50 Jahren nimmt zu

Von den gut 609 800 Menschen, die im Jahr 2022 zum ersten Mal heirateten, waren 221 400 oder 36 % jünger als 30 Jahre. Im Jahr 2002 waren es noch mehr als die Hälfte (52 %). Vor allem die Zahl und der Anteil derjenigen, die im mittleren und auch noch im höheren Alter zum ersten Mal heiraten, haben deutlich zugenommen: 2022 waren 62 500 oder gut 10 % bei der ersten Eheschließung 40 bis 49 Jahre alt, im Jahr 2002 waren gut 32 600 oder knapp 6 % in diesem Alter. In der Altersgruppe 50+ ist die Zahl auf 41 500 und der Anteil auf knapp 7 % im Jahr 2022 gestiegen. Im Jahr 2002 waren 7 500 oder gut 1 % bei ihrer ersten Heirat 50 Jahre oder älter. 

Die Ursachen dieser Veränderungen sind zum einen der Anstieg des Alters bei den Erst-Ehen und zum anderen der veränderte Altersaufbau der Bevölkerung im Allgemeinen. So ist auch der Anteil der Altersgruppe 50+ an der Gesamtbevölkerung binnen 20 Jahren gewachsen: von gut 36 % zum Jahresende 2002 auf knapp 45 % Ende 2022.

Bei knapp 3 % aller Eheschließungen heirateten Paare gleichen Geschlechts

Insgesamt schlossen 781 500 Menschen im Jahr 2022 eine Ehe. 78 % der Eheschließenden heirateten zum ersten Mal, gut 20 % waren zuvor geschieden und gut 1 % verwitwet. Gut 97 % der Ehen schlossen Paare unterschiedlichen und knapp 3 % Paare gleichen Geschlechts. 

Die Hälfte aller Erwachsenen war Ende 2022 verheiratet oder in Lebenspartnerschaft

Zum Ende des Jahres 2022 waren rund 34,6 Millionen Menschen in Deutschland verheiratet oder lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das entspricht einem Anteil von gut 49 % der 70,1 Millionen volljährigen Menschen hierzulande. Am höchsten war der Anteil der Verheirateten an der jeweiligen Bevölkerung bei den 65- bis 69-Jährigen: Knapp 3,5 Millionen der 5,1 Millionen Menschen in diesem Alter und somit gut zwei Drittel (68 %) waren zum Jahresende 2022 verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.

Ehen werden später geschieden und dauern länger als vor 20 Jahren

Auch das Durchschnittsalter bei Scheidungen ist gestiegen und hat mit 44,7 Jahren bei Frauen und 47,8 Jahren bei Männern 2022 einen neuen Höchststand erreicht. Binnen 20 Jahren ist es um 5,8 Jahre bei Frauen (2002: 38,9 Jahre) und um 6,2 Jahre bei Männern (2002: 41,6 Jahre) gestiegen. Zugleich stieg die Durchschnittsdauer einer Ehe bis zur Scheidung 2022 auf 15,1 Jahre, 2002 waren Ehepaare bis zur Scheidung im Schnitt noch 12,9 Jahre verheiratet. 2022 wurden rund 137 400 Ehen geschieden, mit Ausnahme des Jahres 2019 ist die Zahl der Scheidungen seit 2012 kontinuierlich gesunken. 

Methodische Hinweise:

Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle. Ab dem Berichtsjahr 2018 sind die gleichgeschlechtlichen Eheschließungen in den Eheschließungsdaten enthalten. Eingetragene Lebenspartnerschaften konnten ab dem 1. Oktober 2017 nicht mehr eingegangen werden. Die Daten zu Ehescheidungen enthalten ab 2019 auch die Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare. Im Anteil der Verwitweten sind auch Personen enthalten, deren Lebenspartner verstorben sind, deren Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde oder deren Familienstand unbekannt ist.

Die Bevölkerungszahlen nach dem Familienstand sind Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011.

Weitere Informationen:

Abbildung der Bevölkerung nach Familienstand und Altersgruppen
Tabellen zur Bevölkerung in GENESIS-Online
Statistischer Bericht – Eheschließungen 2022
Statistischer Bericht – Rechtskräftige Beschlüsse in Ehesachen – 1990-2022

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.02.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des morgigen Valentinstages fordert die Arbeiterwohlfahrt besseren Gewaltschutz für Betroffene häuslicher Gewalt.

„Der Valentinstag gilt gemeinhin als romantischer Anlass. Für viele Frauen in Deutschland ist das allerdings ein weiterer Tag, an dem sie von Gewalt durch ehemalige oder derzeitige Partner betroffen sind. Nach jahrzehntelangen Kämpfen von Frauenrechtler*innen und Aktivist*innen ist es mehr als an der Zeit, deutschlandweit den Gewaltschutz für alle von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffenen mit einem Bundesgesetz zu regeln“, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Intensiv wird derzeit am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen daran gearbeitet. „Die Debatte um ein Gewalthilfegesetz nimmt Fahrt auf“, so Sonnenholzner. „Gewaltschutz- und Hilfeangebote wie Frauenhäuser, Schutzwohnungen, Notrufe, Interventionsstellen und Fachberatungsstellen bei häuslicher Gewalt müssen flächendeckend gewährleistet und finanziell abgesichert werden. Bund, Länder und Kommunen müssen hier gemeinsam Verantwortung übernehmen. Gewaltbetroffene sollen so umgehend Zugang zu Schutz und Hilfe erhalten, die sie brauchen – überall in Deutschland.“

Erste wichtige Schritte auf Bundesebene werden aktuell auch in der Reform des Sorge- und Umgangsrechts unternommen. Das Prinzip Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils vor Umgangsrecht für das gewaltausübende Elternteil soll endlich verankert werden. Mit Unterzeichnung der Istanbul-Konvention am 01.02.2018 hat sich Deutschland verpflichtet, die Anforderungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt umzusetzen. Hieraus ergibt sich eindeutig die Forderung, Partnerschaftsgewalt im Kontext Sorge- und Umgangsrecht zu berücksichtigen und die Gewaltbetroffenen vorrangig zu schützen.

Hintergrund:

2022 waren 126.349 Frauen Opfer von Gewalt durch Partner oder Ex-Partner – das sind 350 erfasste Taten von Partnerschaftsgewalt gegen Frauen pro Tag. Das Dunkelfeld ist weitaus größer. Viele Frauen sehen für sich keine Möglichkeit, die Gewaltbeziehung zu verlassen. Sie verharren oftmals darin, weil sie Hilfeangebote aus Scham  oder wegen der gemeinsamen Kinder (noch) nicht annehmen möchten. Dabei ist ausgerechnet die Geburt eines gemeinsamen Kindes oftmals ein Auslöser von Partnerschaftsgewalt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.02.2024

Der Gesetzentwurf war bereits Ende 2022 vom Bundeskabinett beschlossen worden, die parlamentarischen Beratungen laufen seit Frühjahr 2023 – nun haben FDP-Abgeordnete dem geplanten Demokratiefördergesetz öffentlich eine Absage erteilt. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) wäre ein Aus für das Gesetzgebungsprojekt ein fatales Signal: Schon seit Jahren fordert der Verband, die zivilgesellschaftliche Demokratiearbeit auf eine solide finanzielle und strukturelle Grundlage zu stellen.

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: “Wer heute auf die Idee kommt, bei der Demokratiestärkung untätig zu bleiben, muss wirklich auf einem anderen Stern leben: Seit Wochen gehen Millionen von Menschen auf die Straße, um unsere Demokratie vor Rechtsextremen zu schützen – und Abgeordnete einer Regierungsfraktion wollen ausgerechnet ein Gesetz zur Förderung demokratischer Basisarbeit beerdigen. Ein solches Verhalten grenzt an Realitätsverlust.”

Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbands, ergänzt: “Demokratie ist Handarbeit und wird von unzähligen Projekten und Initiativen jeden Tag verteidigt – auch von den vielen Engagierten und Mitarbeitenden in der AWO. Diese wichtige Arbeit vor Ort ist heute prekär finanziert und nachhaltige Strukturen müssen jedes Jahr im Rahmen zäher Haushaltsdebatten erkämpft werden. Ein Gesetz, das demokratiefördernde Strukturen schützt und ausbaut, ist dringend überfällig. Wenn die FDP diese Chance nicht sieht, ist ihr wirklich kaum mehr zu helfen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.02.2024

Der Deutsche Bundestag hat den Bundeshaushalt für das laufende Jahr beschlossen – acht Wochen später als geplant. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) begrüßt im parlamentarischen Verfahren zurückgenommene Kürzungen, übt aber auch klare Kritik am neuen Haushaltsplan. Dazu erklären AWO-Präsident Michael Groß und Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbands:

Michael Groß: “Wir haben seit dem letzten Sommer mit aller Kraft dafür gestritten, dass der Bundestag den Sparhaushalt des Finanzministers korrigiert. Mit Blick auf viele unserer Anliegen hatten wir Erfolg: Im Bereich der Migrationsberatung und bei der Unterstützung von Geflüchteten steht deutlich mehr Geld im Haushaltsplan als die Bundesregierung vorgeschlagen hatte. Gleichzeitig wird deutlich: Die Bundesregierung hat noch nicht verstanden, dass mit der Schuldenbremse und ohne mehr Steuergerechtigkeit kein Staat zu machen ist. Das richtige Ziel der Klimaneutralität belastet zudem die Menschen mit geringem Einkommen wesentlich mehr als Hochverdienende, die einen wesentlich höheren CO2 Fussabdruck haben. Neben Armutserfahrung sorgen vernachlässigte  und überlastete Lebenswelten und fehlende Aufstiegsmöglichkeiten in den Stadtteilen, dass vielen Menschen sich sozial und politisch übergangen fühlen. Wir müssen mehr Gemeinwohlorientierung und Gemeinnützigkeit etablieren. Die Preissteigerungen der letzten beiden Jahre und die Klimakrise erfordern höhere Ausgaben, nicht niedrigere. In Zeiten, in denen Hunderttausende für die Demokratie auf die Straße gehen, müssen wir endlich in diejenigen investieren, die Tag für Tag den gesellschaftlichen Zusammenhalt organisieren: die Menschen, die sich ehren- und hauptamtlich in der sozialen Arbeit engagieren! Dass stattdessen nun auch noch auf dem Rücken von Bürgergeld-Empfänger*innen gespart werden soll, ist ein fatales Signal.”

Claudia Mandrysch: “Die Haushaltskrise, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichts entstanden ist, hat für unsere Träger lange Wochen der Unsicherheit bedeutet. Es ist gut, dass für die Einrichtungen und Beschäftigten, die in den vom Bund geförderten Bereichen tätig sind, nun endlich Klarheit herrscht – aber der wirtschaftliche und vor allem der Vertrauensschaden sind bereits entstanden. Ich erwarte von Finanzminister Lindner, dass er morgen damit beginnt, einen seriösen, zukunftsfähigen Haushalt für die nächsten Jahre zu erarbeiten. Denn auch wenn wir für 2024 wissen, woran wir  sind: In mehr- und überjährigen Programmen ist weiterhin kaum Planbarkeit möglich. Die Freiwilligendienste zeigen das Problem sehr deutlich: Für den Jahrgang 2024/2025 können wir heute nur etwa 65% der für das laufende Jahr bereitgestellten Mittel nutzen, weil wir leider davon ausgehen müssen, dass 2025 wieder deutlich weniger Geld vorhanden sein könnte.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert in einer aktuellen Stellungnahme Verbesserungen in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die DSGVO wurde 2016 vom Europäischen Parlament beschlossen und trat nach einer Übergangsphase von zwei Jahren im Mai 2018 in Kraft. Sie soll regelmäßig überprüft werden. Nun steht sechs Jahre nach Inkrafttreten zum zweiten Mal eine Beurteilung an.

„Personenbezogene Daten müssen mit dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit dringend besser geschützt werden“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. Der djb hat seine Stellungnahme über das Portal „Have your Say“ der Europäische Kommission eingereicht, das alle Bürger*innen, Unternehmen und NGOs einlädt, ihre Ansichten zu Initiativen der Kommission in wichtigen Phasen des Gesetzgebungsprozesses zu äußern.

Die Kritik des djb beruht auf der Tatsache, dass die europäischen Demokratien durch gezielte Desinformation zunehmend in Gefahr geraten. Der Alltag von Mädchen und Frauen in den sozialen Netzwerken ist geprägt von Beschimpfungen, Drohungen, sexueller Belästigung und der Angst vor Demütigungen. Gezielte personalisierte Online-Werbung trägt dazu bei, sie leicht zu Opfern aggressiver Nachstellungen zu machen. Die aktuellen Regelungen reichen zum Schutz der Betroffenen und zur Beseitigung dieser Phänomene nicht aus.

„Tracking und Microtargeting befördern Antifeminismus und Fragmentierung in der Gesellschaft. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so Anke Stelkens, Vorsitzende der Kommission Digitales.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme mit Nachdruck den Regierungsentwurf zu einem Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts vom 1. November 2023. Durch die Schließung der materiell-rechtlichen Schutzlücken und die gesetzlichen Klarstellungen im Bereich geschlechtsbezogener, sexueller und reproduktiver Gewaltverbrechen wird der Entwurf an entscheidenden Stellen zu mehr Geschlechtergerechtigkeit im deutschen Völkerstrafrecht beitragen. Die Ausweitung der Opferrechte für Betroffene von sexualisierter und reproduktiver Gewalt lobt der djb ebenfalls. Allerdings merkt er kritisch an, dass der im Entwurf vorgesehene verstärkte prozessuale Opferschutz möglicherweise nicht allen Betroffenen von geschlechtsbezogener, sexualisierter und reproduktiver Gewalt in völkerstrafrechtlichen Kontexten zugutekommt.

„Wir freuen uns, dass die Bundesregierung Änderungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen plant, die langjährigen Forderungen des djb umfassend umsetzen. Insbesondere begrüßen wir auch die Ergänzung des Verfolgungstatbestands um den Verfolgungsgrund der „sexuellen Orientierung“ als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Obwohl der Entwurf die Opferrechte von Betroffenen sexualisierter und reproduktiver Ge-walt erheblich ausweitet, regt der djb insbesondere an, die Anknüpfung dieser Rechte an eine Verletzung abschließend aufgezählter Individualrechtsgüter zu streichen. Dies könnte dazu führen, dass diese erweiterten Rechte möglicherweise nicht für alle Betroffenen von geschlechtsbezogener, sexualisierter und reproduktiver Gewalt garantiert sind. Insbesondere Formen geschlechtsbezogener Verfolgung, die ohne Verletzung der sexuellen oder reproduktiven Selbstbestimmung begangen werden, wären nicht erfasst. Außerdem sollten alle Völkerstraftaten zur Nebenklage, Beistandsbestellung und kostenlosen psychosozialen Prozessbegleitung berechtigen.

„Für eine effektive Bekämpfung von geschlechtsbezogener, darunter sexualisierter und reproduktiver, Gewalt bedarf es nicht nur Gesetzesänderungen, sondern im zweiten Schritt auch einer entsprechenden Verfolgungspraxis. Die Verfolgung und Anklage derartiger Taten müssen priorisiert werden und kumulativ erfolgen und benötigen geschultes Ermittlungspersonal.“, so Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.01.2024

Der Weltkindertag am 20. September steht im Jahr 2024 unter dem Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern zum 70. Geburtstag dieses Tages, dass die Politik ihre Prioritäten verstärkt auf Kinder ausrichten muss. Denn jeder junge Mensch ist eine große Chance für die Zukunft unserer Gesellschaft. Und es ist das Recht jedes Kindes, sich gut zu entwickeln und sein Leben gestalten zu können – ganz gleich, woher es kommt oder welchen Aufenthaltsstatus es hat. In Kinder zu investieren, ist gerade jetzt notwendig, um die großen Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen. Gleichzeitig gilt es, die Kinder- und Menschenrechte als demokratische Gesellschaft gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung zu verteidigen.

„Wir brauchen Vielfalt und die Zuversicht und Ideen der jungen Generation, um unsere großen Zukunftsaufgaben als demokratische Gesellschaft zu meistern. Deshalb ist es gerade in einer Zeit großer Krisen und Herausforderungen so wichtig, sich entschlossen für jedes Kind und seine Rechte einzusetzen”, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Mit dem Motto des Weltkindertags im Jahr 2024 möchten wir das besonders unterstreichen.“

„Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten. Staat und Zivilgesellschaft müssen mehr dafür tun, dass sie stark und gleichberechtigt mit ihrer Kreativität und Kompetenz unsere Gesellschaft mitgestalten können“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Die Grundlage dafür ist die UN-Kinderrechtskonvention. Die muss in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden.“

Rund um den Weltkindertag am 20. September 2024 werden bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder, ihre Rechte und ihre Zukunft aufmerksam machen. 70 Jahre, nachdem der Weltkindertag eingeführt wurde, weisen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk mit dem Motto 2024 darauf hin, dass die Interessen und Rechte der Kinder auch heute richtungweisend für politische Entscheidungen der Gegenwart und Zukunft sein müssen. Diskriminierung und Hass in jeglicher Form dürfen keinen Platz in der Gesellschaft haben. Die Zusagen im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag für die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen bis zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden – dazu gehören beispielsweise die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen für jedes Kind, unabhängig von Herkunft oder Einkommen der Eltern und die Absicherung kindgerechter Lebensbedingungen für geflüchtete Kinder. Zudem fordern UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk von Bund und Ländern nachdrücklich die ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigte Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Im September 1954 empfahlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines weltweiten Tages für Kinder. Sie wollten damit den Einsatz für Kinderrechte stärken, die Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen auf der Welt fördern und die Regierungen auffordern, die weltweite UNICEF-Arbeit zu unterstützen. Inzwischen wird der Weltkindertag in über 145 Staaten am 20. September gefeiert; seit 1989 sind die Kinderrechte mit einer UN-Konvention für jedes Kind verbrieft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 14.02.2024

Die Weiterentwicklung von Kitas zu Kinder- und Familienzentren ist der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie ein großes Anliegen, um Familien zu stärken und ihnen eine bessere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Stiftung bringt sich daher immer wieder auf Landes-ebene ein, wenn es um die fachliche Koordination solcher kommunalen Prozesse geht. So auch in Bremen. Dort endete nun nach fünf Jahren die Begleitung, um der Verstetigung in öffentlicher Hand mehr Raum zu geben.

Seit 2019 lag die Trägerschaft der Servicestelle Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) in Bremen beim Felsenweg-Institut der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie. In Kooperation mit der Freien Hansestadt Bremen war sie als befristetes Projektvorhaben eingerichtet worden und hat sich erfolgreich entwickelt. 

94 sozialpädagogische Mitarbeitende wurden zu „Fachkräften Kinder- und Familienzentrum“ qualifiziert. Sie schlagen Brücken zu benachteiligten Familien im Stadtteil. Diese Weiterentwicklung von Kitas zu Familienzentren hat sich in Bremen bewährt und das Angebot wurde verstetigt: Zum Jahreswechsel fand der Übergang in das Landesinstitut für Schule (LIS) in Bremen statt.

 „Wir freuen uns, dass die Servicestelle KiFaZ an das Bremer Landesinstitut für Schulen übergeben werden konnte. Die bisherigen Unterstützungsangebote und Ansprechpersonen finden sich dort nun dauerhaft als Regelangebot“, sagt Dr. Aslak Petersen, Vorstandsmitglied der Karl Kübel Stiftung, und ergänzt: „Damit bilden wir einen für Stiftungshandeln idealtypischen Prozess ab: Gemeinsam mit der Auridis Stiftung und dem Land Bremen haben wir eine Lücke in der kommunalen Angebotspalette gefüllt und Strukturen entwickelt. Nachdem die Übernahme in regelhafte Strukturen Bremens gewährleistet war, haben wir uns aus der operativen Aufgabe wieder zurückgezogen.“

Auch Marc von Krosigk, Geschäftsführer der Auridis Stiftung, freut sich über die Verstetigung des Angebots: „Aus unserer Sicht ist das ein wichtiger Schritt, um die Arbeit der Servicestelle nachhaltig in den Bremer Strukturen zu verankern und damit die wirksame Begleitstruktur für Einrichtungen und Familien vor Ort langfristig sicherzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie vom 02.02.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 20. Februar 2024

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Online

Ergebnisse aus dem BMBF-Verbundprojekt „Digitale Chancengerechtigkeit (DCG)“ zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Bildungsteilhabe im Lese- und Literaturunterricht in der Grundschule

Die neuesten Ergebnisse der PISA-Studie (OECD 2023) zeigen erneut: Das Problem gravierender Bildungsungleichheiten in Deutschland ist bisher nicht gelöst. Diese bleiben bestehen und werden in einer digitalen Gesellschaft zusätzlich von neuen Ungleichheitsdimensionen überlagert.
Digitalisierung, verstanden als umfassender Transformationsprozess, verändert Bildung, Bildungsinstitutionen und den Zugang zu Wissen. Damit sich Bildungsungleichheiten in einer digitalen Gesellschaft nicht vertiefen, kommt Bildungsinstitutionen wie Schulen immense Bedeutung zu. Insbesondere gilt es auch in digitalen Gesellschaften, Kinder aus weniger privilegierten Familien besonders zu unterstützen, und zwar durch Maßnahmen auf mehreren Ebenen: Unterricht, Schule, Lehreraus- und Weiterbildung, Nachbarschaftsquartiere und Bildungspolitik. Mit Blick auf die Unterrichtsebene gilt es, Unterricht auf Augenhöhe einer digitalen Gesellschaft und unter Berücksichtigung zunehmend heterogener Lernausgangslagen der Kinder anzubieten.
Im Vortrag berichten wir aus dem Mixed Methods Projekt „Digitale Chancengerechtigkeit“, in dem zunächst diversitätssensible Lehr- und Lernsettings mit analogen und digitalen Medien entwickelt, erprobt und schließlich evaluiert wurden. Wir zeigen, wie anspruchsvolle, kollaborative und kreative Lehr- und Lernsettings die Lesemotivation und Lesekompetenz von Grundschüler:innen beeinflussen und wie Kinder mit ganz unterschiedlichen Lernausgangslagen von schulischen Unterricht profitieren können.

Referierende
Prof. Dr. Jana Heinz, Hochschule München. Jana Heinz ist Professorin für Methoden der empirischen Sozialforschung. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Bildungsgerechtigkeit, der Wandel von Bildungsinstitutionen in einer digitalen Gesellschaft und deren Erforschung. E-Mail: jana.heinz@hm.edu; orcid: https://orcid.org/0000-0001-7968-2363.
Prof. Dr. Uta Hauck-Thum. Ludwig-Maximilians-Universität München. Uta Hauck-Thum ist Professorin für Grundschulpädagogik und -didaktik. Ihr Schwerpunkt ist das Lehren und Lernen unter digitalen Bedingungen. Besonderes Augenmerk legt sie auf die Diagnose und Förderung von Basiskompetenzen und auf Konzepte der transformativen Schulentwicklung. E-Mail: uta.hauck-thum@lmu.de; orcid: https://orcid.org/0000-0002-5367-344X
Laura Eras ist Doktorandin am Institut für Soziologie der Ludwig-Maximilians-Universität. Ihre Forschungsschwerpunkte sind soziale Schichtung und Vorurteile, insbesondere in postsozialistischen Gesellschaften. E-Mail: Laura.Eras@lmu.de; orcid: https://orcid.org/0000-0001-6006-1444.
Dr. Franz Neuberger, Deutsches Jugendinstitut. Franz Neuberger ist Senior Researcher mit den Forschungsschwerpunkten Kinderarmut, sozialstaatliche Leistungen für Kinder, soziale Ungleichheit, Familiensoziologie, Lebensqualitätsforschung, quantitative Methoden und Statistik. E-Mail: fneuberger@dji.de; orcid: https://orcid.org/0000-0003-3427-0298

Moderation: Dr. Katja Flämig, Deutsches Jugendinstitut

Termin: 21. Februar 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Kindertagesbetreuung hat den gesetzlichen Auftrag, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Bislang gelingt dies aber nur unzureichend. Zwar wird oft der Bildungs- oder der Betreuungsaspekt der Kindertagesbetreuung diskutiert, aber die Auseinandersetzung darüber, wie gut es der Kindertagesbetreuung gelingt Benachteiligungen abzubauen, sind bislang noch verhalten.
Der Paritätische Gesamtverband hat daher in Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück eine Expertise erstellt, die unterschiedliche Maßnahmen der Länder auswertet, die eine Verbesserung der Personalausstattung in Kindertageseinrichtungen anhand benachteiligungsrelevanter Kriterien verfolgen.
In der Veranstaltung werden die unterschiedlichen Ansätze der Länder vorgestellt und einige Vorschläge diskutiert, wie Maßnahmen ausgestaltet sein müssten, um Benachteiligung bereits im Ansatz zu vermeiden. Zudem gibt es die Gelegenheit, Erfahrungen der Teilnehmenden aus der Praxis einzubringen und zu diskutieren.
Mit
Niels Espenhorst, Referent Kindertagesbetreuung des Paritätischen Gesamtverbandes
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Die Expertise ist bereits veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden:  
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/broschuere_benachteiligung-2023_web.pdf

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Niels Espenhorst, kifa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 445

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476 

Termin: 29. Februar 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

„Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen […] sicherzustellen. Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.“

Wie auch das Deutsche Grundgesetz, so weist Artikel 23 der Europäischen Grundrechtecharta explizit darauf hin, dass zur tatsächlichen Umsetzung des Europäischen Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern proaktive Maßnahmen zu Gunsten von Frauen zulässig sind. Die Europäische Union und ihre 27 Mitgliedstaaten sind also verpflichtet, die Gleichheit von Frauen und Männern einschließlich spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht sicherzustellen. Dieses Handlungsgebot an den Staat, Gleichberechtigung auch tatsächlich umzusetzen, ist in allen Lebensbereichen relevant, in denen Frauen nach wie vor real, sozial oder ökonomisch, benachteiligt werden – vom Arbeitsmarkt über die Aufteilung der Care Arbeit bis hin zur Teilhabe an Macht in Gesellschaft und Politik.

Die Hauptstadt Berlin gilt Dank diversen geschlechterpolitischen Maßnahmen zur Förderung von Frauen als „Stadt der Frauen“. Sie verdankt ihren Ruf als Vorreiterin unter anderem dem Landesgleichstellungsgesetz, dem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm sowie dem Gender Budgeting und Mainstreaming. Doch im Berliner Abgeordnetenhaus sind Frauen –  ebenso wie im Bundestag und allen anderen Bundesländern – nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Jüngst zeigte unsere Studie „Frauen MACHT Berlin“ erneut, dass und warum Frauen in der Politik viel zu oft das Nachsehen haben. Kulturen und Nominierungspraktiken der Parteien erschweren Frauen die Kandidatur und die politische Arbeit, aber auch das Wahlrecht selbst ist ein entscheidender Faktor.  

Die Berliner Politik hat sich seit Jahren vorgenommen, mit einem Paritätsgesetz die gleichberechtigte Teilhabe zu sichern und auch im Bund und in anderen Bundesländern wird über Paritätsregelungen diskutiert. In mehreren Ländern Europas und der Welt gibt es diese bereits. Auch das Europäische Parlament sieht in seinem Vorschlag für ein neues, einheitliches Wahlrecht für das EU-Parlament die Einführung von Paritätsregeln vor. Wie Prof. Dr. Silke Laskowski in einem neuen Gutachten für die FES zeigt, hat sich auch die europäische Rechtsprechung schon mehrfach auf die Seite von Paritätsgesetzen gestellt und dabei nicht zuletzt deren Relevanz für die Demokratie unterstrichen.

Worauf wartet Deutschland also? Wie schaffen wir endlich gleichberechtigte Teilhabe in den Parlamenten– in Berlin und überall!?

Zu Beginn des Frauenmonats März lädt das Landesbüro Berlin herzlich zur Diskussion! Wir freuen uns auf Impulse der Berliner Europapolitikerin Gaby Bischoff, der Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe und auf die Diskussion mit den Wissenschaftlerinnen Prof. Dr. Silke Laskowski und Dr. Helga Lukoschat. Sie sind herzlich eingeladen, die Diskussion mit Ihren Gedanken zu bereichern!

Denn „Europa braucht Demokrat_innen – Demokrat_innen brauchen Europa“!

Das Programm finden Sie anbei und hier.

Programm und Anmeldung unter: https://www.fes.de/lnk/europa-als-motor

Termin: 01. März 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Männerberatungsangebote leisten einen essenziellen Beitrag für Präventions-, Interventions- und Gleichstellungsarbeit. Doch wie finde ich diese Angebote und wie wird beraten? Dazu wird uns Björn Süfke von der Männerberatungsstelle man-o-mann im Rahmen dieser Inforeihe-Veranstaltung Antworten liefern. Ein besonderer Fokus wird hierbei auf den Themen häusliche Gewalt, Gesundheitsbeschwerden und stereotype Rollenbilder liegen. Björn Süfke wird mit uns über Bestehendes und Fehlendes in der Männerberatungslandschaft sprechen. Denn auch in der Sozialen Arbeit denken wir noch erstaunlich wenig darüber nach, wie und wo wir passgenaue Männerberatungsangebote institutionalisieren können.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Björn Süfke

Psychologe, Männerberater, Co-Leiter Hilfetelefon Gewalt an Männern, Co-Geschäftsführer man-o-mann männerberatung, dreifacher Vater, Buchautor

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 14. und 15. März 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ort: Digital

Sophie Schwab, ZFF-Geschäftsführerin, hält einen Vortrag zum Thema „Familien brauchen ein Dach über dem Kopf“

Angespannte Wohnungsmärkte, steigende Mietkosten und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sind ebenso drängende wie herausfordernde Themen kommunaler Wohnungspolitik. Hinzu kommt, dass viele Sozialwohnungen aus der Bindung fallen. Zudem gibt es zu wenig kreative Modelle der Wohnraumversorgung. Leidtragende sind Menschen im Sozialleistungsbezug oder mit geringem Einkommen, aber auch immer mehr Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen. Trotz zahlreicher wohnungspolitischer Maßnahmen zur Stabilisierung der Miet- und Kaufpreise für Wohnraum hat sich die Situation im Hinblick auf die Schaffung und Sicherung bezahlbarer Wohnraums verschärft. Kommunen müssen gerade für diese Zielgruppen auf die wohnungspolitischen Herausforderungen mit lokalen Strategien und Instrumenten reagieren. Gemeinsam mit kommunalen Akteuren des Wohnungsmarktes müssen sie konzeptionelle Lösungen entwickeln und Wohnungsangebote schaffen. Anhand von Praxisbeispielen werden in der digitalen Veranstaltung Ansätze und Möglichkeiten kommunaler Wohnungsakteure aufgezeigt, Wohnraum für diese auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Zielgruppen zu mobilisieren.

Ablauf

Die Veranstaltung findet in drei Blöcken an insgesamt 2 Tagen statt:

  • 1. Block: 14.03.2024, 10.00 bis 13.00 Uhr, (Begrüßung, Einführung sowie Vorträge plus Diskussion)
  • 2. Block: 15.03.2024, 10.00 bis 12.15 Uhr, (Begrüßung, Einführung sowie Vorträge plus Diskussion)
  • 3. Block: 15.03.2024, 12.15 bis 13.00 Uhr, (AG-Arbeit und Diskussion der Ergebnisse).

Wie nehme ich teil?

  • Zur Durchführung von Online-Veranstaltungen verwenden wir Webex. Sie brauchen lediglich auf den Link in Ihrer Einladung zu klicken. Damit können Sie Webex auf Ihrem Desktop und/oder auf Ihren Mobilgeräten (Smartphone, Tablet) sowohl temporär als auch fest installieren.
    Bestehen unter Umständen keine optimalen Netzwerkbedingungen können Sie die Verbindung über die Telefonnummern des betreffenden Meetings herstellen.

Lernziele der Veranstaltung

  • Erkenntnisse über aktuelle Herausforderungen kommunaler Wohnungspolitik
  • Stärkung der fachlichen Kontakte, Begleitung des Fachdiskurses, fachlicher und fachpolitischer Austausch
  • Erkenntnisse über Impulse für eine soziale und gemeinnützige regionale oder lokale Wohnungspolitik und für eine Stärkung und Verstetigung des generationenübergreifenden und gemeinschaftlichen Wohnens
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. April 2024

Veranstalter: VPK –  Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.

Ort: Dresden

Mit dem im Sommer 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurden die Beratungs-, Beteiligungs- und Beschwerderechte von jungen Menschen, Eltern und Familien weiter gestärkt. Im Wissen um die Bedeutung der Eltern während der stationären Unterbringung eines Kindes in einer Einrichtung oder Pflegefamilie haben im Zuge dieser Reform insbesondere auch die Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Eltern eine deutliche Aufwertung erfahren.

Was ist nötig, um Elternarbeit in einer neuen Qualität zu entwickeln? Wo liegen die Herausforderungen professionellen Handelns im Praxisalltag der Jugendhilfe? Wie gelingt die Partizipation von Eltern in der Heimerziehung, welche Stolpersteine gibt es und wie kann Elternarbeit in einer inklusiv ausgerichteten Jugendhilfe erfolgreich umgesetzt werden? Auf diese und weitere Fragen sollen im Rahmen der Vorträge von Prof. Dr. Kerima Kostka, Dr. Anja Schwertfeger und Prof. Dr. Hans-Ullrich Krause Antworten gefunden werden.

Den ausführlichen Tagungsverlauf sowie alle weiteren Informationen zum PODIUM 2024 entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer. Die Anmeldung erfolgt direkt über unsere Webseite. 

Die Dokumentation der Veranstaltung erfolgt in Heft 3+4.2024 unserer Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“. Allen Teilnehmenden wird das Heft kostenfrei zugesandt.

Termin: 05. Mai 2024

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Zielgruppe: Haupt- und Ehrenamt der AWO (bundesweit), Fachverbände, Wissenschaft, Ministerien, Bundespolitik 

Unbesetzte Stellen, gestiegene Fallzahlen, Fluktuation und eine hohe Arbeitsbelastung: Fachkräfte, die in den Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, sind überlastet und „ausgebrannt“. Aufgrund des Fachkräftemangels kann oft nicht mehr allen Anforderungen an Qualität und Betreuungskapazitäten nachgekommen werden. 

In der AWO Fachveranstaltung wollen wir diskutieren, wie sich die aktuelle Fachkräftesituation in den Arbeitsfeldern der AWO darstellt, welche Strategien, Instrumente und Arbeitsbedingungen wir brauchen, um Fachkräfte zu halten, zu gewinnen, auszubilden und zu qualifizieren und welche guten Praxisbeispiele es hierfür bereits gibt. Diese liegen sowohl bei uns selbst als Träger der Angebote sozialer Arbeit als auch in den Rahmenbedingungen, die uns die Politik vorgibt. 

Unser Anspruch als AWO ist: Wir wollen die Diskussion zum Fachkräftebedarf aktiv mitgestalten!  

Eine Einladung mit Hinweisen zur Anmeldung sowie auf das Tagungsprogramm folgt bald. Wir bitten darum, sich den Termin vorzumerken und weiteren Interessierten weiterzuleiten. 

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Bundesforum Maenner e.V.

Ort: Berlin

Nachhaltige Männlichkeit – Was ist das?

Ob Gesundheit, Arbeit und Wirtschaftswachstum, Bildung, Klimaschutz oder Konsum –  die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vereinen ökologische, soziale und ökonomische Dimensionen. 

Doch welche Rolle spielen dabei die Kategorien Geschlecht und Männlichkeit? 

Im gegenwärtigen Diskurs wird – oft zurecht –  auf negative Männlichkeitsnormen und klimaschädliche Lebens- und Verhaltensweisen von Männern aufmerksam gemacht. Aus unserer Sicht darf die Diskussion hier jedoch nicht enden. Jetzt geht es darum, Alternativen zu entwickeln und nachhaltige, sorgsame Männlichkeit zu fördern. Nur so kann der Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gesellschaft gelingen.  

Zentrale Fragen, die uns auf dem Fachtag beschäftigen werden:

  • Was kann eine gleichstellungsorientierte Männerpolitik zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele effektiv beitragen? 
  • Wie ist die Erzählung einer nachhaltigen Männlichkeit inhaltlich zu füllen, um zukunftsfähige soziale, ökonomische und ökologische Prozesse zu stärken?  
  • Welche Unterstützungs- und Hilfestrukturen brauchen Jungen und Männer in ihren unterschiedlichen Lebensweisen und Lebenslagen, um schädliche Männlichkeitsnormen zu überwinden und positive Alternativkonzepte in ihr Leben zu integrieren?

Darüber wollen wir mit Ihnen bei unserem Fachtag „Nachhaltige Männlichkeit –  Was ist das?“ und beim anschließenden politischen Jahresempfang am 15. Mai 2024 im Rahmen von Impulsvorträgen, Diskussionen und Workshops ins Gespräch kommen. 

Wo? bUm –  Raum für solidarisches Miteinander, Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin
Wann? 15. Mai 2024, 10:30 bis 17:00 Uhr (Fachtag) und 17:30 bis 21:00 Uhr (Jahresempfang)

Das ausführliche Programm folgt. Schon jetzt freuen wir uns über die Zusage von Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus, bei unserem Empfang ein Grußwort zu halten. 

Termin: 05. November 2024

Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Inhaltlich wird sich das eintägige Kongress- und Messeformat mit zentralen gesellschaftlichen Umbrüchen und Veränderungsprozessen und ihren Wechselwirkungen auf Geschlechtergerechtigkeit beschäftigen: Der Klimawandel fordert Wirtschaft und Gesellschaft zu grundlegenden Änderungen in kurzer Frist heraus. Die Digitalisierung wird vorangetrieben und verändert Arbeits- und Lebenswelten. In Europa macht sich der demografische Wandel bemerkbar, in verschiedenen Regionen Deutschlands der Strukturwandel. 

Diese Transformationsprozesse müssen – in von multiplen Krisen geprägten Zeiten – aktiv gestaltet werden: sozial und ökologisch, gleichstellungsorientiert und demokratisch. Migrationsbewegungen, Flucht und Asyl, geschlechtergerechte Stadt- und Raumplanung oder Geschlechtervielfalt sollen im Rahmen des 2. Gleichstellungstages ebenso zum Thema werden wie Parität, neue Arbeitszeit-/Lebenszeitmodelle, ökonomische Gleichstellung oder der Umgang mit erstarkendem Antifeminismus.

Der Fachkongress hält etwa 30 Workshops, Foren und Diskussionsrunden bereit, die überwiegend von Verbänden, Vereinen, Initiativen und Organisationen gestaltet werden. Auf der parallel stattfindenden Fachmesse haben rund 40 Organisationen die Möglichkeit, sich und ihre Arbeit auf einem „Markt der Möglichkeiten“ vorzustellen und mit anderen Akteur*innen in den Austausch zu kommen. Außerdem werden auch die Arbeitsschwerpunkte der Bundesstiftung Gleichstellung ihren Platz finden. Abgerundet wird die Veranstaltung von einem kulturellen Rahmenprogramm. Für alle, die nicht in Berlin dabei sein können, wird das Bühnenprogramm am 5. November live im Internet gestreamt.

Weitere Informationen zum Programm, zu den Speaker*innen und zur Anmeldung finden Sie ab Frühsommer 2024 auf: www.gleichstellungstag.de.

WEITERE INFORMATIONEN

Bruttostundenlöhne und Haushaltsnettoeinkommen sind seit 1995 real deutlich gestiegen – Niedriglohnsektor ist seit 2017 erheblich geschrumpft – Einkommensungleichheit ist aber langfristig gestiegen – Maßnahmen zur besseren Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten und gezielteren Qualifizierung von jungen Erwachsenen ohne Berufsbildung notwendig

Die Bruttostundenlöhne in Deutschland sind zwischen 1995 und 2021 inflationsbereinigt um durchschnittlich 16,5 Prozent gestiegen. Im untersten Lohndezil (den zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen) stiegen sie seit 2013 besonders stark. Dadurch schrumpft der Niedriglohnsektor deutlich. Die Niedriglohnschwelle liegt im Jahr 2021 bei 13,00 Euro pro Stunde. Die Haushaltsnettoeinkommen haben sich bis zum Jahr 2020 ebenfalls erhöht, durchschnittlich um ein Drittel. Jedoch hat sich die Einkommensungleichheit in den letzten Jahren nicht verringert, weil die oberen Einkommen überproportional gestiegen sind. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) jährlich die Einkommensentwicklung untersucht.

„Der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor ist auf einen Tiefstand der letzten 25 Jahre gefallen“, erklärt Studienautor Markus M. Grabka. Eine der Ursachen hierfür liegt in der Einführung und den schrittweisen Erhöhungen des Mindestlohns. „Aber auch die veränderte Lohnpolitik der Gewerkschaften, die zunehmend auf Mindestzahlungen für untere Lohngruppen setzt, wirkt sich auf den Niedriglohnsektor positiv aus.“ So arbeitete Mitte der 2000er Jahre etwa ein Viertel der Beschäftigten zum Niedriglohn, was auch im internationalen Vergleich viel war. Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 waren es aber nur noch rund 15 Prozent.

Lohn- und Einkommensentwicklung unterscheidet sich stark nach Dezilen

Trotz der insgesamt positiven Lohnentwicklung fällt der Zuwachs im untersten Lohndezil seit 1995 mit rund sechs Prozent am geringsten aus. In den obersten vier Dezilen legten die Löhne um etwa 20 Prozent zu. In den letzten Jahren ist die Lohnungleichheit aber gesunken und so niedrig wie zuletzt zu Beginn der 2000er Jahre.

„Die Niedrigeinkommensquote ist unter Kindern und Jugendlichen überdurchschnittlich hoch. Die Kindergrundsicherung kann die Kinderarmut reduzieren “ Markus M. Grabka.

Auch bei den Haushaltsnettoeinkommen, die von allen Personen in Privathaushalten – nicht nur von abhängig Beschäftigten – erfasst werden, unterscheiden sich die Erhöhungen seit 1995 stark nach Einkommensgruppen: Die zehn Prozent der niedrigsten Einkommen sind gerade einmal um vier Prozent gestiegen, die höchsten zehn Prozent hingegen um etwa die Hälfte. Dadurch ist die Ungleichheit der Haushaltsnettoeinkommen zunächst zu Beginn der 2000er Jahre stark gestiegen: Der Gini-Koeffizient legte von 0,25 im Jahr 1999 auf knapp 0,29 im Jahr 2007 zu. Unter leichten Schwankungen wird im Jahr 2020 dann ein Wert von 0,3 erreicht.

Großer Anteil an Menschen ist noch von niedrigen Einkommen betroffen

Aktuell ist etwa jede*r Sechste*r in Deutschland von niedrigen Einkommen betroffen. „Hier sollte die Politik nachsteuern“, empfiehlt Markus M. Grabka. So müssen Zugewanderte besser und schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Ihr Anteil im untersten Einkommensdezil hat sich in den vergangenen 30 Jahren mehr als verdoppelt. Es braucht eine gezieltere Förderung der Sprachkenntnisse für Zugewanderte sowie einen Abbau von administrativen Hürden für ihren Jobeinstieg. Zudem müssen junge Erwachsene ohne Berufsabschluss gezielt qualifiziert werden, da sie vielfach dauerhaft von Armut bedroht sind. Außerdem sollte die Kindergrundsicherung zügig eingeführt werden. „Die Niedrigeinkommensquote ist unter Kindern und Jugendlichen überdurchschnittlich hoch. Die Kindergrundsicherung kann die Kinderarmut reduzieren“, so Markus M. Grabka. „Zu bedenken ist jedoch, dass sie die Ursachen für die schlechte finanzielle Lage der Familien nicht beheben wird.“ Die finanzielle Lage der Privathaushalte insgesamt wird maßgeblich durch die weiterhin überdurchschnittliche Inflation beeinflusst. Eine Verbesserung ist auch davon abhängig, inwiefern die Gewerkschaften in der Lage sind, Lohnabschlüsse über der aktuellen Preissteigerung zu verhandeln. Denn die Löhne sind weiterhin die wichtigste Einkommensart in Deutschland.

LINKS

Der Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir sind die starke Stimme für Frauen. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir engagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten Nationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechtere und lebenswertere Welt für alle.

Zur Leitung der Geschäftsstelle des Deutschen Frauenrats in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

GESCHÄFTSFÜHRUNG (W/M/D).

Sie treiben in enger Kooperation mit dem Vorstand die frauen- und gleichstellungspolitische Profilbildung des Deutschen Frauenrats voran und setzen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um. Mit dem Team der Geschäftsstelle koordinieren Sie die Vertretung der Interessen der Mitgliedsorganisationen gegenüber der Politik auf nationaler und internationaler Ebene und repräsentieren den Verband in Gremien. Sie tragen die Verantwortung für die Bereiche Personal, Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Projektakquise und -verwaltung. In Trägerschaft des Deutschen Frauenrats arbeiten zudem die Koordinierungsstellen des Bündnis Sorgearbeit fair teilen sowie der CEDAW-Allianz Deutschland, für deren Weiterentwicklung Sie sich einsetzen.

Zu Ihrem Aufgabenspektrum gehören insbesondere

  • die Profilschärfung des Deutschen Frauenrats als frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung.
  • Die weitere Positionierung des Deutschen Frauenrats als frauen- und gleichstellungspolitischem Trendsetter.
  • Die intensive Zusammenarbeit mit dem Vorstand als ehrenamtlicher, politischer Spitze des Deutschen Frauenrats.
  • Die aktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen des Deutschen Frauenrats sowie frauen- und gleichstellungspolitisches Stakeholder-Management.
  • Die aktive Begleitung von aktuellen politischen Vorhaben (u.a. Gesetzgebung), um frauen- und gleichstellungspolitische Anliegen in die Politik zu tragen und Entscheider*innen von Parteien und Ministerien zu beraten.
  • Die fachliche und organisatorische Leitung eines hoch engagierten Teams.

Ihr Profil

Sie haben einen Hochschulabschluss vorzugsweise aus den Bereichen Rechts-, Geistes- oder Sozialwissenschaften, verfügen über langjährige Erfahrung in frauen- und gleichstellungspolitischen Kontexten bzw. Arbeitsfeldern und nachgewiesene, mehrjährige Führungserfahrung mit Teams vergleichbarer Größe.

Den politischen und strategischen Herausforderungen im frauen- und gleichstellungspolitischen Feld begegnen Sie mit innovativen Lösungsansätzen. Sie verstehen sich als engagierte*n Netzwerker*in und Kommunikator*in, erreichen unterschiedliche Zielgruppen und sind sicher im Umgang mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Politik und öffentlicher Verwaltung.

Leidenschaft und Geschick für Organisationsentwicklung zeichnet Sie ebenso aus wie analytisches und strategisch-politisches Denken. Als Führungspersönlichkeit fühlen Sie sich einem zielorientierten und zugleich partizipativen Führungsstil verpflichtet, der die hohe Eigenverantwortung und Einsatzbereitschaft eines Expert*innenteams fördert. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem ehrenamtlichen Vorstand ist für Sie selbstverständlich, von ehrenamtlichem Engagement getragene Gremien nehmen Sie als inhaltliche und politische Bereicherung wahr. Belastbarkeit, Verhandlungsgeschick und ein hohes Engagement runden Ihr Profil ab.

Die Eingruppierung erfolgt nach Qualifikation bis zu TVöD Bund E15. Die Vollzeitstelle ist unbefristet.

Vielfalt in unserem Team ist für uns eine Bereicherung, darum freuen wir uns insbesondere über die Bewerbung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, Black, Indigenous, People of Color (BIPoC) und/ oder von Menschen mit Behinderungen.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 17.03.2024 mit den erforderlichen Unterlagen hier ein. Mit Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich an die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Dr. Beate von Miquel: vonmiquel@frauenrat.de.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 01/2024

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Veröffentlichung der Eckpunkte zum Abstammungs-, Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) begrüßt das ZFF zunächst die Bestrebungen, gesellschaftlich überholte Regelungen neu zu fassen. Aus Perspektive des ZFF kommt in den Vorschlägen der Vorrang des Kindeswohls aber zu kurz. Zudem wird den Herausforderungen vielfältiger Familienkonstellationen nicht immer ausreichend Rechnung getragen.

Die ZFF-Vorsitzende Britta Altenkamp erklärt dazu: „Für das ZFF ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Fürsorge tragen und Zuwendung schenken. Das Familienleben ist vielfältig und bunt: Biologische, rechtliche und soziale Elternschaft sind nicht zwingend deckungsgleich. Sowohl verschiedenste Konstellationen als auch Übergänge in Familienbiografien sind Teil der sozialen Realität. Wir begrüßen es daher sehr, dass nun endlich Eckpunkte für Reformen des Familienrechts vorliegen.“

Im Hinblick auf das Abstammungsrecht bemerkt Altenkamp: „Die Verbesserungen für Zweimütterfamilien bewerten wir eindeutig als positiv. Statt wie bisher auf die Stiefkindadoption verwiesen zu sein, sollen Frauen nun auch durch Ehe oder Anerkennung rechtlicher Elternteil ihrer Kinder werden. Auch die vorgesehene notarielle Elternschaftsvereinbarung vor Empfängnis bei privater Samenspende sehen wir als einen echten Fortschritt. Die verbesserten Möglichkeiten für Kinder, Auskunft über ihre biologische Herkunft zu erhalten, befürworten wir ebenfalls. Gleichwohl kritisieren wir, dass beispielsweise die Situation von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Eltern kaum erwähnt wird. Hier sehen wir weiterhin dringenden Klärungsbedarf.“

Bezüglich des Kindschaftsrechts fordert Altenkamp: „Für uns gilt weiterhin, dass vielfältige Familienformen vielfältige Regelungen brauchen. Im Sinne des Kindeswohls ist es daher wichtig, nach einer Trennung der Eltern jede Familie mit ihrem individuellen Bedarf wahrzunehmen und das für sie passende Umgangsmodell zu finden. An einigen Stellen im Papier sehen wir die Gefahr, dass das Wechselmodell in Zukunft erzwungene Norm wird. Das sehen wir äußerst kritisch. Die Erleichterung zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts bei gemeinsamem Wohnsitz der Eltern finden wir überflüssig. Schon heute können die Eltern z.B. im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung die gemeinsame Sorge beim Jugendamt erklären. Die gegenwärtigen Regelungen sind aus unserer Sicht vollkommen ausreichend. Positiv bewertet das ZFF die Ausweitung des ‚kleinen Sorgerechts‘, da hiermit der wachsenden Vielfalt von Familienformen sowie der zunehmenden Entkoppelung von biologischer und sozialer Elternschaft Rechnung getragen wird.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.01.2024

Derzeit wird viel Kritik an den Zuständigkeiten des neuen Familienservice im Bundeskindergrundsicherungsgesetz geübt und es kursiert ein Vorschlag, die Leistungen der Kindergrundsicherung für den Personenkreis der bedürftigen Kinder nicht über das BKG-E, sondern über das SGB II zu erbringen. Wir sehen das sehr kritisch und fordern: Kinder raus aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende! Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf die Kindergrundsicherung müssen alle gleich behandelt und – zumindest perspektivisch – alle vom neuen Familienservice betreut werden. Zudem muss unserer Meinung nach die Organisation der Schnittstellen in der Sozialgesetzgebung zukünftig Aufgabe des Staates werden und nicht mehr die der Leistungsberechtigten. Wir appellieren an den Gesetzgeber, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern Lösungswege aufzuzeigen, wie dies mittelfristig umgesetzt werden kann und die beiden Behörden als „Back-Office“ und „Front-Office“ miteinander kommunizieren und arbeiten können.

Das Forderungspapier finden Sie hier.

Unsere ausführliche Stellungnahme anlässlich des Gesetzentwurfes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Einführung weiterer Bestimmungen“ finden Sie hier.

SCHWERPUNKT: Abstammungs- und Kindschaftsrecht

Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für eine Modernisierung des Kindschaftsrechts vorgelegt. Ziel der Neuregelungen ist u.a. die Öffnung des Kindschaftsrechts für Regenbogenfamilien, Trennungsfamilien besser zu unterstützen und eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu verwirklichen. Der Deutsche Frauenrat (DF) zieht hinsichtlich der Erreichung dieser Ziele eine gemischte Bilanz.

Dazu erklärt Sylvia Haller, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats:

„Die vorgelegten Eckpunkte sehen wichtige Verbesserungen für Regenbogenfamilien – zu 90 Prozent Zwei-Mütter-Familien – vor. Lesbische und queere Eltern warten schon viel zu lang auf Rechtssicherheit für sich und ihre Kinder. Wir begrüßen die Initiative des Bundesjustizministers, diese Diskriminierung nun endlich zu beenden. Ebenso halten wir die Vorhaben zum Gewaltschutz bei Sorge und Umgang für überfällig und sinnvoll – sie müssen nun dringend umgesetzt werden. Entsprechend der Istanbul-Konvention fordern wir darüber hinaus eine rechtliche Klarstellung, dass Gewaltschutz Vorrang vor Umgangsrecht hat.

Mit großer Sorge betrachten wir dagegen den Reformvorschlag zur einseitigen Erlangung des Sorgerechts unverheirateter Väter. Dies erschwert Müttern in Konfliktfällen das Verfahren. Für uns ist die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung weiterhin der richtige Weg für unverheiratete Eltern, die sich einig sind. Auch die Anordnung des Wechselmodells durch Familiengerichte nun gesetzlich zu verankern, halten wir für den vollkommen falschen Ansatz. Dieses Betreuungsarrangement ist in Einzelfällen eine gute Lösung, darf aber auf keinen Fall gegen den Willen eines Elternteils erzwungen werden. Hier muss dringend nachgebessert werden!“

Der Deutsche Frauenrat ist die politische Interessenvertretung von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen und damit die starke Stimme für Frauen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 17.01.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die von Bundesjustizminister Buschmann vorgelegten Eckpunkte zur Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht. Die Reformpläne sind eine Reaktion auf die veränderten Lebenswirklichkeiten insbesondere von Trennungs- und Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

„Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber hier endlich tätig wird. Insbesondere begrüßen wir die geplante abstammungsrechtliche Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien und den verbesserten Gewaltschutz für den gewaltbetroffenen Elternteil“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, djb-Präsidentin.

Dass die rechtliche Elternschaft für die (Ehe-)Partnerin der Geburtsmutter künftig genauso möglich sein soll wie bislang für den (Ehe-)Partner, ist für Zwei-Mütter-Familien ein maßgeblicher Fortschritt. Sie sind bislang auf die Adoption angewiesen. Auch die sogenannte Elternschaftsvereinbarung bietet Eltern in Regenbogenkonstellationen eine begrüßenswerte Möglichkeit, verbindliche Vereinbarungen zur Elternschaft sowie zu Sorge- und Umgangsrechten zu treffen. Im Mai hatte der djb gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), der Initiative Nodoption und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts vorgelegt.

Es gibt jedoch auch Anlass zur Kritik an den Eckpunkten: In den Vorschlägen zum Abstammungsrecht deutet sich eine Stärkung der biologischen Vaterschaft auf Kosten der bislang priorisierten sozial-familiären Beziehung an. „Eine solche Höhergewichtung der Blutsbande lässt sich nicht mit dem Kindeswohl begründen, denn für das Kind stehen elterliche Fürsorge und Verantwortung im Zentrum, nicht die genetische Verwandtschaft“, gibt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht, zu bedenken.

Die vorgeschlagene Hervorhebung des Wechselmodells als Leitmodell der Betreuungsmodelle sowohl bei gerichtlichen Anordnungen als auch bei Trennungsberatungen sieht der djb kritisch. Diese Verengung lässt zu viele wichtige Faktoren im Hinblick auf das Kindeswohl in Trennungssituationen außer Acht. Darüber hinaus wird das Konzept viele Mütter, die die Kinder vor der Trennung überwiegend betreut haben und deshalb auf Unterhaltsleistungen angewiesen sind, vor weitere Herausforderungen stellen. Denn die vor Kurzem vorgestellten Reformpläne im Unterhaltsrecht sollen es unterhaltspflichtigen Elternteilen (überwiegend Väter) ermöglichen, sich von ihren Umgangskosten zulasten der Unterhaltsberechtigten (überwiegend Mütter) zu entlasten. Auch dazu hat sich der djb positioniert. Damit würde das Armutsrisiko für die häufig auch nach einer Trennung nur teilzeitbeschäftigten Mütter und ihre Kinder noch verschärft.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 19.01.2024

LSVD fordert zügiges Gesetzgebungsverfahren

 

Bundesjustizminister Buschmann hat heute Eckpunkte für die lange erwartete Reform des Abstammungsrechts vorgestellt. Die Eckpunkte sehen mit der Abschaffung von Stiefkindadoptionen für Zweimütterfamilien und der Einführung von Elternschaftsvereinbarungen massive Verbesserungen für Regenbogenfamilien vor, bleiben jedoch bei trans*, inter* und nichtbinärer Elternschaft vage. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Endlich legt das Bundesjustizministerium Vorschläge für eine Reform des Abstammungsrechts vor – leider nur in Form von Eckpunkten. Vorgesehen sind unter anderem die vom LSVD seit langem geforderte Abschaffung von Stiefkindadoptionen für Kinder, die in Zweimütterfamilien hineingeboren werden, sowie verbindliche Elternschaftsvereinbarungen. Die Eckpunkte müssen jetzt in einem zügigen Verfahren in Gesetzesform gegossen werden, damit die verfassungswidrige Diskriminierung von Regenbogenfamilien schnellstmöglich der Vergangenheit angehört.

Die Eckpunkte enthalten umfangreiche rechtliche Verbesserungen für Regenbogenfamilien: So soll es künftig möglich sein, dass auch Frauen kraft Ehe oder Anerkennung rechtlicher Elternteil werden können. Vorgesehen sind zudem notarielle Elternschaftsvereinbarungen, in denen Mütter und samenspendende Personen bereits vor der Empfängnis verbindliche Vereinbarungen über rechtliche Elternschaft, Sorge- und Umgangsrechte treffen können. Im Samenspenderregister sollen künftig auch Privatspenden registriert werden können. Die rechtlichen Eltern sollen sorgerechtliche Befugnisse und Umgangsrechte vertraglich auf bis zu zwei zusätzliche Personen übertragen können. Mit diesen Reformvorschlägen würde die gelebte Realität vieler Regenbogenfamilien endlich rechtlich abgesichert.

Das Eckpunktepapier enttäuscht allerdings mit fehlenden konkreten Vorschlägen zu trans*, inter* und nichtbinärer Elternschaft. Während es andere Konstellationen ausführlich erläutert und mit Beispielsfällen illustriert, beschränken sich die Eckpunkte hier auf einen Satz. In diesem wird angekündigt, dass diese Personen künftig entsprechend den allgemeinen Regelungen des Abstammungsrechts als rechtlicher Elternteil bzw. Vater oder Mutter in das Personenstandsregister eingetragen werden können sollen. Leider bleibt dabei völlig unklar, ob dies die identitätsverfälschende Eintragung von trans*, inter* und nichtbinären Elternteilen mit ihrem unzutreffenden Geschlecht und Vornamen beenden wird. Von einer queerpolitischen Aufbruchskoalition hätten wir ein deutliches Bekenntnis zur Beendigung der Diskriminierung trans*, inter* und nichtbinärer Eltern erwartet.

Auch die fehlende Rückwirkung der Regelungen sehen wir kritisch. Zwar sollen verheiratete Zweimütterfamilien ab Inkrafttreten der Reform die Elternschaft auch für schon geborene Kinder durch Annahmeerklärung etablieren können. Allerdings sehen die Eckpunkte nicht vor, dass diese Annahmeerklärung auf den Zeitpunkt bereits gestellter Adoptionsanträge, Feststellungsanträge oder gemeinsamer Geburtsanzeigen zurückwirkt. Das wird der Tatsache nicht gerecht, dass Regenbogenfamilien seit Jahren mit einer verfassungswidrigen Rechtslage leben müssen. Für Elternteile, die sich bereits vor der Reform um die rechtliche Elternstelle bemüht haben, sollte die rechtliche Elternschaft auch rückwirkend ermöglicht werden. Außerdem fehlt die Klarstellung, dass auch unverheiratete Zweimütterfamilien die Elternschaft bereits geborener Kinder per Annahmeerklärung etablieren können.

Hintergrund

Das geltende Abstammungsrecht verwehrt Kindern aus Regenbogenfamilien den zweiten Elternteil. Es diskriminiert zudem weibliche, trans*, inter* und nicht-binäre Personen als Elternteile. Bereits in ihrem Abschlussbericht von 2017 empfahl die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berufene Fachkommission nach dreijähriger Beratung Reformen.

Mehrere Oberlandesgerichte haben die aktuellen Regelungen zum Abstammungsrecht schon dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil sie an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Es gibt mehrere Petitionen mit insgesamt über 80.000 Unterschriften, die eine unverzügliche Abstammungsrechtsreform fordern.

Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Abstammungs- und Familienrechts zur besseren rechtlichen und gesellschaftlichen Absicherung von Regenbogenfamilien versprochen. Angekündigt sind präkonzeptionelle Elternschaftsvereinbarungen, die Aufwertung der sozialen Elternschaft, die Öffnung des Samenspenderregisters für private Spenden und die automatische Elternschaft beider Mütter, wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 16.01.2024

Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für eine „Modernisierung“ des Kindschaftsrechts veröffentlicht. Die Vor-schläge sollen u.a. Trennungsfamilien unterstützen, eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu ver-wirklichen. Dass sie diesem Anliegen gerecht werden, ist allerdings zu bezweifeln. Die geplante Öffnung des Kindschaftsrechts für Regenbo-genfamilien ist überfällig.
Geplant ist u.a., eine Anordnung des Wechselmodells durch das Famili-engericht im Gesetz zu regeln. Ferner soll eine Beratung zum Wech-selmodell gesetzlich verankert werden. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): „Das Wechselmodell als Leitmodell ins Zentrum der Tren-nungsberatung zu stellen, widerspricht den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Nach der im August 2023 veröffentlichten Studie „Um-gang und Kindeswohl“ ist die Wahl des Betreuungsarrangements nicht der wesentliche Faktor für das kindliche Wohlergehen, sondern nur ei-ner von vielen. Maßgeblich sind vielmehr positive Familienbeziehungen und ein regelmäßiger Kontakt zum anderen Elternteil – unabhängig vom jeweiligen Betreuungsarrangement.“
Außerdem soll ein nicht mit der Mutter verheirateter Vater künftig bei gemeinsamem Wohnsitz der Eltern durch einseitige Erklärung das ge-meinsame Sorgerecht erhalten können. Jaspers kritisiert: „Durch Heirat oder gemeinsame Sorgeerklärung treffen bereits über 91 Prozent der Eltern im Geburtsjahr des Kindes die Entscheidung, dass sie miteinan-der für gemeinsame Kinder sorgen wollen. Nicht miteinander verheirate-te Eltern geben in der Regel beim Jugendamt gemeinsam die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung ab. Ist das nicht der Fall, sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit hier gute Gründe dagegen wie Gewalt, Sucht oder eine hochstrittige Trennung. Eine einseitige Sorgeerklärung ist hier nicht der richtige Weg. Eltern sollten die bewuss-te Entscheidung für die gemeinsame Sorge vielmehr gemeinsam treffen, damit sie diese auch im Sinne des Kindes zusammen ausüben können.
„Positiv sind die Reformvorhaben der Eckpunkte mit Blick auf den Ge-waltschutz“, resümiert Daniela Jaspers. „Insbesondere das Stärken des Gewaltschutzes für den gewaltbetroffenen Elternteil, verbunden mit der gesetzliche Klarstellung, dass in diesen Fällen eine gemeinsame Sorge regelmäßig nicht in Betracht kommt, begrüßt der VAMV. Allerdings soll-te ebenfalls eine gesetzliche Klarstellung dahingehend erfolgen, dass der Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dem Kindeswohl in der Regel nicht dient “.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 17.01.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Lisa Paus hat sich bei einem Besuch in Süd-Brandenburg den gesellschaftspolitischen Themen „Engagement für die Demokratie“ und „Kampf gegen Rechtsextremismus“ gewidmet. So traf die Ministerin unter anderen mit dem „Bündnis für mehr Demokratie an Schulen“ in Spremberg zusammen, sie tauschte sich mit dem Oberbürgermeister der Stadt Cottbus und dem Leiter der Polizeidirektion Süd sowie mit Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft über Extremismusprävention aus. Nach einem Besuch der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und einem Gespräch über gesellschaftliche Herausforderungen im universitären Umfeld diskutierte die Ministerin am Nachmittag in einer Gesprächsrunde über Demokratieförderung in der Bildung. Mit dabei, eine der Lehrerinnen, die im Sommer über rechtsextremistische Vorfälle an ihrer Schule berichtet und damit bundesweit Aufsehen erregt hatte.

Bundesministerin Lisa Paus: „Wir erleben, wie bundesweit Bürgerinnen und Bürger gegen Demokratiefeinde auf die Straße gehen. Unsere vielfältige Gesellschaft lebt vom Mut der Menschen, die sich täglich dafür engagieren. Ich freue mich, dass ich heute viele solcher Menschen treffen durfte, Menschen, die eintreten für unsere Demokratie. Klar ist: es braucht eine enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure auf lokaler, auf regionaler und auf Bundesebene, um Rechtsextremismus und Demokratiefeinden entschieden entgegenzutreten. Prävention und Repression müssen dabei Hand in Hand arbeiten, um rechtsextreme Strukturen zu schwächen. In Spremberg, Cottbus und Umgebung unternehmen Engagierte unterschiedliche präventive Maßnahmen, um eine vielfältige, weltoffene und rassismusfreie Kultur zu fördern. Für diesen herausragenden Einsatz danke ich von Herzen und sage ganz deutlich: wir stehen fest an Ihrer Seite! Mit dem Demokratiefördergesetz, das sich nun bald seit einem Jahr in der parlamentarischen Beratung befindet, werden wir Sie noch besser unterstützen können. Ich hoffe, dass der Deutsche Bundestag es bald verabschieden wird. Für uns alle gilt: Nie wieder ist jetzt!“

Das Demokratiefördergesetz wird einen Paradigmenwechsel in der Demokratieförderung markieren. Mit dem Gesetz werden demokratiestärkende Projekte und Initiativen langfristig gesichert. So sollen Menschen, die sich für Demokratie, Vielfalt und Respekt engagieren, unterstützt und gestärkt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.01.2024

Anlässlich eines Besuchs im Frauenhaus in Cottbus stellten Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Bundesbauministerin Klara Geywitz das gemeinsame Engagement der Bundesregierung zum Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder vor. Lisa Paus überreichte einen Finanzierungsbescheid aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, mit dem die Außenanlagen des Hauses schutzgerecht umgebaut werden sollen.

Bei einem Rundgang mit der Leiterin des Frauenhauses Cottbus, Frau Heike Boden, erhielten die Ministerinnen Einblick in die Arbeit des Hauses, in dem Frauen Schutz finden. Sie informierten sich über schon abgeschlossene sowie anstehende bauliche Maßnahmen und tauschten sich mit Bewohnerinnen aus.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Jede Stunde erleben mehr als 14 Frauen Gewalt in der Partnerschaft – das darf unsere Gesellschaft nicht einfach hinnehmen. Wenn Frauen Gewalt erleben, brauchen sie vor allem schnellen Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften arbeiten wir daran, die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Darum bin ich froh, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ bundesweit bereits Baumaßnahmen an 70 Frauenhäusern und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen mit insgesamt rund 83 Mio. Euro finanziell fördern konnten. Durch das Programm konnten wir bereits 349 neue Frauenhausplätze schaffen und 418 bestehende Plätze barrierearm verbessern. Ich danke den Mitarbeiterinnen in Cottbus stellvertretend für die unschätzbar wichtige Arbeit, die die Frauenhäuser im ganzen Land zum Schutz der Frauen und ihrer Kinder leisten.“

Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Die Länder und Kommunen können auch Mittel aus der Städtebauförderung nutzen, um Frauenhäuser zu fördern. Das Frauenhaus Cottbus ist ein gutes Beispiel dafür. Mit der Städtebauförderung schaffen wir die Voraussetzungen für ein gutes Miteinander in den Städten und Gemeinden. Der Ausbau und die Sanierung sozialer Infrastrukturen steht dabei im Mittelpunkt. Hier unterstützen wir als Bauministerium mit unserer Städtebauförderung gerne. Auch mit der sozialen Wohnraumförderung ist eine Unterstützung frauenbezogener Wohnformen möglich, soweit die Förderbestimmungen der Länder dies vorsehen.“

Tobias Schick, Oberbürgermeister der Stadt Cottbus: „Ich freue mich über die Unterstützung, die den betroffenen Frauen und ihren Kindern ein Stück mehr Sicherheit vermittelt. Seit Bestehen des Frauenhauses Cottbus konnten 1.782 Frauen und 1.731 Kinder Zuflucht finden. Das zeigt, wie groß unser aller Auftrag ist, Frauen vor Gewalt zu schützen. Ich freue mich, dass die Aufwertung der Freianlagen und damit die weitere Verbesserung der Sicherheit des Frauenhauses Cottbus begonnen werden können. Mein Dank gilt dem Team um Leiterin Heike Boden für die unermüdliche Arbeit.“

Durch ein multiprofessionelles Team von Sozialpädagoginnen und Erzieherinnen ist es dem Frauenhaus Cottbus möglich, auf die Bedürfnisse der Frauen und Kinder individuell einzugehen. Das Aufgabenspektrum umfasst psychosoziale Beratung im Einzel- und Gruppensetting, Stabilisierung bzw. Förderung der Mutter-Kind-Beziehung, Unterstützung bei der Aufarbeitung der erlebten Gewalt und der Entwicklung einer neuen Lebensperspektive. Die Mitarbeiterinnen sind rund um die Uhr für eine Aufnahme erreichbar. 

Im 5-jährigen Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert der Bund von 2020 bis Ende 2024 mit 30 Mio. Euro jährlich den Bau und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen. Durch die investive Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ein und arbeitet so an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem zu schließen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Verbesserung des Zugangs für bislang unzureichend erreichte Gruppen, wie Frauen mit körperlichen Einschränkungen. Das Programm stieß von Beginn an auf große Resonanz. Bisher wurden bereits 70 Projekte mit guter regionaler Verteilung auf das gesamte Bundesgebiet bewilligt. Bis zum Programmende im Dezember 2024 sollen etwa 9 weitere Projekte folgen.

Auch nach Abschluss des Programms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ können der Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist möglich in den bestehenden Förderprogrammen der Länder im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden.

Das Frauenhaus Cottbus ist ein Beispiel dafür, wie der Bund auf verschiedenen Wegen den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder investiv fördert: Ab 2011 wurde das in einer ehemaligen Kindertagesstätte befindliche Frauenhaus u.a. aus Mitteln der Städtebauförderung durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit rund 240.000 Euro baulich an die Bedarfe eines Frauenhauses angepasst. In den Jahren 2023 und 2024 erhielt die Stadt Cottbus rund 330.000 Euro aus dem Programm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, um die Sicherheit des Gebäudes und der darin befindlichen Menschen zu erhöhen und baulich bedingte Barrieren zu reduzieren.

Über das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“: Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)“ umzusetzen.

Über die Förderprogramme im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bietet Unterstützungsmöglichkeiten für den Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Dies geschieht in den bestehenden Förderprogrammen im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.01.2024

Neue Regelungen entlasten ab 2024 viele Familien

Die Bundesregierung entlastet im neuen Jahr Mütter, Väter und Kinder, etwa durch einen höheren Kinderzuschlag, höhere Freibeträge, einen höheren Unterhaltsvorschuss und mehr Kinderkrankentage. Auch für Familien und Alleinerziehende, die Sozialleistungen beziehen, stehen Verbesserungen an. Ein Überblick:

Kinderzuschlag steigt

Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, erhalten zusätzlich den Kinderzuschlag. Das Bundesfamilienministerium hat sich dafür eingesetzt, dass dieser ab dem 1. Januar 2024 erhöht wird – von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Unterhaltsvorschuss

Mit einem Plus bei dieser Familienleistung werden Alleinerziehende entlastet. Den Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen.
Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss

  • für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich bis zu 230 Euro – und damit 43 Euro mehr als zuvor,
  • für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich bis zu 301 Euro – das sind 49 Euro mehr als zuvor,
  • und für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro – also 57 Euro mehr als zuvor.

 
Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag erhöht sich für das Jahr 2024 um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Im Laufe des Jahres 2024 wird mit einer weiteren Erhöhung gerechnet. Die Freibeträge werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt und führen dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen
 
Weitere Informationen zu diesen und anderen Familienleistungen bietet das Familienportal.
 
Kinderkrankentage

Die Anzahl der regulären Kinderkrankentage erhöht sich – gegenüber den Jahren vor der Corona-Pandemie – von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr. Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Dies gilt in den Jahren 2024 und 2025. Wird das Kind stationär behandelt, gibt es ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Diese Regelung entlastet Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nachdem die Corona-Sonderregelungen ausgelaufen sind. Während der Pandemie waren die Kinderkrankentage mehrfach ausgeweitet worden, um Eltern angesichts von Kita- und Schulschließungen schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.

Neue Regelungen beim Elterngeld

Um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu vermeiden, haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen beim Elterngeld geeinigt. Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals moderat auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.
Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben.

Bürgergeld-Beziehende erhalten mehr

Wer auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen ist, erhält einen monatlichen Pauschalbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts, den sogenannten Regelbedarf. Ab 2024 steigt dieser Betrag je nach Lebenssituation der Bezieherinnen und Bezieher.
Für Alleinstehende erhöht sich der Regelbedarf zum Jahreswechsel von 502 auf 563 Euro.
Bei Paaren, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden, steigt er von 451 auf 506 Euro je Partner.
Für Kinder erhöhen sich die Regelbedarfe abhängig vom Alter: 0- bis 5-Jährige erhalten 357 Euro (39 Euro mehr), 6- bis 13-Jährige 390 Euro (42 Euro mehr), 14- bis 17-Jährige 471 Euro (51 Euro mehr).
Schulkinder erhalten mehr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Änderung gilt für die beiden Schulhalbjahre, die im Jahr 2024 beginnen. Für Ausstattung gibt es künftig 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.
 
Der gesetzliche Mindestlohn steigt

In Deutschland gibt es seit 2015 einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen soll. Zuletzt wurde er im Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde erhöht. Ab dem 1. Januar 2024 steigt er auf 12,41 Euro. In einem weiteren Schritt erhöht sich der Mindestlohn Anfang 2025 um weitere 41 Cent auf dann 12,82 Euro.

Das Pflegestudium wird attraktiver

Im Oktober 2023 hat der Bundestag das Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen. Die darin enthaltenen Neuerungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Das Gesetz regelt insbesondere die Bezahlung derjenigen, die sich für ein Pflegestudium entscheiden oder bereits studieren. Sie erhalten künftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Ausbildungsvergütung.
Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung ist, dass das Pflegestudium künftig als duales Studium ausgestaltet wird. Darüber hinaus werden die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinfacht. Zudem sollen eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ eingeführt, Auslandsaufenthalte ausdrücklich anerkannt und die weitere Digitalisierung in der Ausbildung unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.12.2023

Heute ist ein guter Tag für die Selbstbestimmung von Frauen. Denn das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen, um sogenannten Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Lange haben wir von der SPD Fraktion im Bundestag auf diesen Gesetzentwurf gewartet.

Josephine Ortleb, zuständige frauenpolitische Berichterstatterin:
„Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Hierzu gehört selbstverständlich ein ungestörter Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen für Schwangere. Dennoch werden Frauen auf ihrem Weg zur Beratung immer wieder von selbsternannten Lebensschützer:innen belästigt und massiv unter Druck gesetzt. Wir brauchen daher dringend eine bundeseinheitliche Regelung, die diese frauenfeindlichen Gehsteigbelästigungen unterbindet. Darauf hat die SPD-Bundestagfraktion mit aller Kraft hingewirkt. Und dies mit Erfolg: Ein Gesetzentwurf, der Gehsteigbelästigungen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro sanktioniert, wurde heute im Bundeskabinett beschlossen.“

Carmen Wegge, zuständige rechtspolitische Berichterstatterin:
„Für uns ist es unerträglich, dass Frauen in einer schwierigen Lebenssituation von sogenannten Lebensschützer:innen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen behelligt und beleidigt werden – umso mehr, weil der Staat sie zur Beratung verpflichtet. Die Meinungsfreiheit beinhaltet nicht das Recht, andere körperlich zu bedrängen oder psychisch übergriffig zu werden. Durch das Gesetz wollen wir Rechtssicherheit schaffen für die Unterbindung von derartigen Belästigungen. Außerdem wollen wir eine bundesweite zentrale Datenerfassung von Schwangerschaftsabbrüchen für mehr Versorgungssicherheit einführen. Um gegen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorzugehen, sprechen wir uns zudem für eine Regulierung von Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches aus.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.01.2024

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht hat. Damit beginnt ein wichtiger Prozess, um Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.

Esra Limbacher, Mittelstandsbeauftragter und zuständiger Berichterstatter:

„Ich freue mich, dass das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf zur Bürokratieentlastung veröffentlicht hat. Das ist der Auftakt für den notwendigen und richtigen Prozess, unsere Rechtsordnung und bürokratische Verfahren neu zu denken und auf Effizienz zu überprüfen. Damit werden wir die Wirtschaft, unseren Mittelstand und die Gesellschaft insgesamt entlasten und für notwendigen Rückenwind sorgen. Die Bürokratieentlastung ist neben anderen Programmen zur Förderung unserer Wirtschaft ein entscheidender Baustein. Derzeit bereiten wir uns intern auf das parlamentarische Verfahren vor. Neben den Vorschlägen aus der Bundesregierung wollen wir hier auch eigene Vorschläge aus der SPD-Bundestagsfraktion einbringen.

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:

„Bürokratieabbau bedeutet für uns nicht, einzelne Paragraphen symbolisch zu streichen, sondern Prozesse von Anfang bis Ende neu zu denken, um nachhaltig zu entlasten. Das wollen wir mit dem nun vorliegenden Gesetz auf nationaler Ebene erreichen, aber auch mit Initiativen auf europäischer Ebene.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es wichtig, zwischen unnötiger Bürokratie und Normen, die Schutzstandards betreffen, zu unterscheiden. Notwendige Bürokratieentlastung darf nicht zum Abbau von Schutz- und Sozialstandards führen. Damit echter Bürokratieabbau kein Wunschdenken bleibt, müssen wir ergebnisorientiert vorgehen und die Perspektive der Betroffenen, also von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen, einnehmen.  Wir sind sowohl mit der Bundesregierung als auch mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft in einem guten und konstruktiven Austausch und freuen uns über weitere proaktive Vorschläge.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 12.01.2024

Anlässlich des heute im Kabinett beschlossen Entwurfs eines Zweiten Gesetztes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes mit dem Ziel sogenannte Gehsteigbelästigung zu unterbinden sagen Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend und Canan Bayram, Obfrau des Rechtsausschusses:

Wir wollen Schwangere in ihrer selbstbestimmten Entscheidung über ihre Schwangerschaft stärken. Schwangere, die eine Beratungsstelle aufsuchen, sollen nicht unter Druck gesetzt werden können. Mit dem Gesetzentwurf, der heute im Kabinett beschlossen wurde, sagen wir deshalb der zunehmenden sogenannten Gehsteigbelästigungen den Kampf an. Wir wollen Orte, an die Menschen zu so einer privaten und wichtigen Entscheidung, wie dem Abbruch einer Schwangerschaft gehen müssen, zukünftig besser schützen.

Abtreibungsgegner*innen haben kein Recht darauf, den Zugang zu Beratungsstellen und Arztpraxen zu blockieren, Schwangere, Angestellte und andere Besucher*innen einzuschüchtern und diese Gruppen unter Druck zu setzen. Die geplanten Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes werden deshalb verschiedene Formen von Belästigungen der Schwangeren und des Personals vor Beratungsstellungen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen untersagen. Begleitend führen wir einen Bußgeldtatbestand ein, nach dem die Belästigungen und Behinderungen geahndet werden können.

Als Ampel setzen wir damit ein weiteres gesellschaftspolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und wollen den Ländern einen verfassungskonformen einheitlichen Rahmen an die Hand geben, um angemessen einschreiten zu können und so das Recht auf selbstbestimmte Entscheidung zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 24.01.2024

Im Etat von Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) sind im laufenden Jahr Ausgaben in Höhe von 13,87 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 200 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Gegenüber dem Regierungsentwurf fällt der Ausgabeansatz um 522 Millionen Euro höher aus.

Die Mehrausgaben gehen unter anderem auf Mehrausgaben für den Kinderzuschlag zurück, auch die Kosten für den Unterhaltsvorschuss sind Žnun höher als im Regierungsentwurf angesetzt worden.

Im parlamentarischen Verfahren wurden zudem die Mittel für den Freiwilligendienst wieder erhöht, die im Regierungsentwurf im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert worden waren. Für Freiwilligendienste stehen nun 122,7 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 120,7 Millionen Euro), für den Bundesfreiwilligendienst sind es wie im Vorjahr 207,2 MillionenŽEuro.

Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre wurden um 68,65 Millionen Euro auf 806,2 Millionen Euro angehoben. Die Einnahmen sollen wie im Regierungsentwurf bei 259 Millionen Euro liegen.

Die hib-Meldung zum Einzelplan im Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-963560

Die hib-Meldung zum ersten Beratungsdurchgang im Haushaltsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-971110

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 41 vom 19.01.2024

Der Bund kann in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Das hat der Haushaltsausschuss am Donnerstagabend nach rund 9,5-stündiger Bereinigungssitzung beschlossen. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben damit um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,2 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,4 Milliarden Euro.

Für den Etatentwurf stimmten im Ausschuss die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD. Die finale Abstimmung im Bundestag ist in der Woche vom 29. Januar 2024 bis 2. Februar 2024 geplant.

Der im Ausschuss beschlossene Ausgabenansatz liegt 31,12 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf für 2024. Die Nettokreditaufnahme fällt um 22,47 Milliarden Euro höher aus.

Einnahmenseitig werden die Steuereinnahmen nunmehr mit 377,61 Milliarden Euro taxiert, 2,27 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Grund hierfür ist unter anderem eine höhere Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich geworden, weil der vorläufige Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv ausgefallen war.

Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Mit dem nun beschlossenen Entwurf reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021. In Folge des Urteils ist nunmehr unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu Ende 2023 ergeben haben.

Konsolidierungsbeschlüsse umgesetzt

Ferner hat die Koalition die Beschlüsse des sogenannten „Paketes für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen“ weitestgehend im Etat umgesetzt. Mit dem Paket hatte die Koalition auf den nach dem Urteil bilanzierten Konsolidierungsbedarf reagiert. Unter anderem sind im Etat Kürzungen gegenüber den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen beim internationalen Engagement vorgenommen worden. Zudem ist der Ansatz für den Bürgergeld-Bonus gestrichen sowie der Ansatz für Bürgergeld abgesenkt worden, um der geplanten Verschärfung der „Totalverweigerer“-Regelung Rechnung zu tragen.

Einnahmenseitig wurde unter anderem die erhöhte Luftverkehrssteuer veranschlagt. Ferner sind Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz, die bisher einer engeren Zweckbindung unterlagen, breiter im Etat verteilt worden, etwa im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen

Zur gesetzlichen Umsetzung einiger dieser Änderungen verabschiedete der Ausschuss den Entwurf eines zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes (20/9999) mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition. Darin sind unter anderem die Anpassungen im Bürgergeldbezug enthalten. Auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist die Regelung nun befristet und soll evaluiert werden.

Zudem verzichtet der Bund auf die Teil-Rückzahlung von Geldern durch die Bundesagentur für Arbeit, die während der Corona-Pandemie zur Unterstützung geleitet wurden. Auch diese Änderung geht auf einen Antrag der Fraktionen zurück. Die so entfallenen 1,5 Milliarden Euro im Haushalt 2024 sollen stattdessen durch eine Entnahme aus der Rücklage gestemmt werden. Eine weitere Änderung bezieht sich auf den angepassten Elterngeldbezug und die Einkommensgrenze für Alleinerziehende. Diese Anpassungen – sowie weitere Maßnahmen – hatte der Bundestag bereits mit einem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz im Dezember 2023 beschlossen.

Beschluss verzögerte sich

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatte sich der Beschluss des Haushalts 2024 verzögert. Eigentlich hatte der Ausschuss die Bereinigungssitzung Mitte November abschließen wollen. Nach dem Urteil wurden zunächst wesentliche Beschlüsse zum Haushaltsgesetz und einzelnen Einzelplänen verschoben, auch die Haushaltswoche im Bundestag wurde abgesagt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 39 vom 18.01.2024

Der dritte Bericht über Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) liegt jetzt als Unterrichtung (20/10060) der Bundesregierung vor. Durch das im Dezember 2011 in Kraft getretene Präimplantationsdiagnostikgesetz sei das Embryonenschutzgesetz geändert und mit zwei Ausnahmen ein grundsätzliches Verbot der PID eingefügt worden, heißt es in dem Bericht.

Die PID ist dem Bericht zufolge ein medizinisches Verfahren, das zur genetischen Untersuchung von Zellen eines nach künstlicher Befruchtung gezeugten Embryos in vitro vor seiner Übertragung in die Gebärmutter eingesetzt wird.

Eine PID ist den Angaben zufolge erlaubt, wenn aufgrund der genetischen Disposition von Frau oder Mann für die Nachkommen ein hohes Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht. Auch zur Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führt, ist die PID zulässig. Voraussetzung für eine PID ist ferner eine zustimmende Bewertung durch eine Ethikkommission.

Nach der Gesetzesänderung von 2011 habe sich die PID auch in Deutschland als Untersuchungsmethode etabliert, heißt es im Fazit des Berichts. Die Erfahrungen zeigten, dass trotz der zu beobachtenden steigenden Anzahl der Anträge auf eine PID der Ausnahmecharakter der genetischen Untersuchung gewahrt bleibe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 37 vom 18.01.2024

Bei einer Anhörung zum Thema Kinder- und Jugendreisen im Tourismusausschuss haben die sechs geladenen Sachverständigen deutlich gemacht, dass es mehr finanzieller Unterstützung des Bundes bedarf, um die Klassenfahrten, Ausflüge und Studienfahrten für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig von den finanziellen Mitteln ihres Elternhauses, zu ermöglichen.

Dennis Peinze, Geschäftsführer beim Bundesforum Kinder- und Jugendreisen, nannte Kinder- und Jugendreisen „eine der Schulen der Demokratie“: „Die Kinder lernen dort Gruppenverhalten und wie sie mit anderen klarkommen. Sie lernen für das Leben.“ Natürlich seien bei der Ausgestaltung der Reisen auch pädagogische Inhalte wichtig und die Ausbildung der Ehrenamtlichen sei essentiell, so Peinze. „Doch auch das Gruppenerlebnis als solches ist ja schon Bildung und für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig“, sagte der Sachverständige.

Oliver Peters, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Jugendherbergswerks, betonte in diesem Zusammenhang, wie wichtig es sei, dass an einer Klassenfahrt alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse teilnehmen können. „Wer bei so etwas nicht mitkommen kann, ist raus“, so Peters. Da aufgrund der aktuellen Preissteigerungen auch die Kinder- und Jugendreisen teurer würden, werde es noch mehr Familien geben, die sich die Reisen ihrer Kinder nicht mehr leisten könnten.

Anne Riediger, Geschäftsführerin von Reisenetz – Deutscher Fachverband für Jugendreisen, fügte hinzu, dass auch Familien der Mittelschicht, die nicht unter die staatliche Förderung fallen, aber ebenfalls begrenzte Mittel haben, von der Politik bedacht werden müssten. „Diese Familien müssen diese Fahrten auch finanzieren können, da muss auch die Regierung darauf schauen.“ Riediger betonte zudem die Bedeutung von Gruppenreisen für Kinder- und Jugendliche bei den Themen Demokratieförderung, Teilhabe, Wertevermittlung; diese seien ebenfalls förderwürdig.

Kristina Oehler, Geschäftsführerin des Reiseveranstalters ruf Jugendreisen, nannte als Herausforderung neben der Inflation auch den Fachkräftemangel. Es fehle insbesondere an Busfahrern; es seien immer weniger Menschen bereit für die vergleichsweise niedrigen Löhne große Entfernungen zu ihrem Zuhause oder lange Arbeitstage in Kauf zu nehmen. Oehler sprach zudem von der Bedeutung des Ehrenamtes im Bereich der Kinder- und Jugendreisen: „Im Bereich der Teamer ist das essenziell, wir sind darauf angewiesen.“

Wendelin Haag, Vorsitzender des Vorstands des Deutschen Bundesjugendrings, trug die Forderungen der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer vor. Die Jugendlichen wünschten sich eine Freistellungsregelung für Studierende und Schülerinnen und Schüler, die es erleichtern würde, Schule beziehungsweise Studium und Ehrenamt unter einen Hut zu bringen. „Außerdem wünschen sich die Ehrenamtlichen eine entgeltfreie Integration des Deutschlandtickets in die Jugendleiter-Card als Anerkennung ihres Ehrenamtes“, trug Haag vor.

Christoph Knobloch, Geschäftsführer von CTS Gruppen- und Studienreisen, merkte auf eine Frage der Abgeordneten an, dass es bei Reisen nach Großbritannien nach dem Brexit erhebliche Probleme bei Kinder- und Jugendreisen gegeben habe. So kämen auf die Eltern oft zusätzliche Kosten für die nun benötigten Reisepässe oder Visaanträge für Kinder und Jugendliche aus Drittländern hinzu. Viele Unternehmen würden zudem nicht mehr nach Großbritannien fahren wollen, weil an den Fähren und Grenzen oft lange Wartezeiten entstünden.

Das Gesamttableau der Sachverständigen war im Einvernehmen aller Fraktionen vorgeschlagen und beschlossen worden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 34 vom 17.01.2024

Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Rückführung“ (20/9463) frei gemacht. Gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion verabschiedete das Gremium die Vorlage am Mittwoch in modifizierter Fassung. Am Donnerstag steht der Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Zum Kern des Gesetzentwurfes zählen unter anderem erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten und eine Ausdehnung des Ausreisegewahrsams. Die Fortdauer und die Anordnung von Abschiebungshaft soll künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein, auch bei Folgeanträgen. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden laut Vorlage als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt; zudem ist ein behördliches Beschwerderecht für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags vorgesehen.

Beim Ausreisegewahrsam sieht der Gesetzentwurf vor, dessen Höchstdauer von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern, um effektiver als bisher ein Untertauchen des Abzuschiebenden zu verhindern. Reduziert werden sollen die Fälle, in denen Staatsanwaltschaften bei Abschiebungen aus der Haft zu beteiligen sind. Auch sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind.

Die Suche nach Daten und Dokumenten zur Identitätsklärung soll erleichtert werden, ebenso das Auffinden abzuschiebender Personen. Dazu sollen die Behörden auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten können. Vorgesehen ist ferner, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sollen ebenfalls künftig von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sein.

Daneben enthält die Vorlage weitere Maßnahmen etwa zur erleichterten Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Für den Bereich der Organisierten Kriminalität soll ein Ausweisungstatbestand geschaffen werden, der an die Angehörigkeit zu Strukturen der Organisierten Kriminalität anknüpft und unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung ausgestaltet ist. Erleichtert werden soll die Ausweisung von Schleusern.

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verabschiedete der Ausschuss einen Änderungsantrag der drei Koalitionsfraktionen, wonach Minderjährige und Familien mit Minderjährigen „grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen“ werden sollen. Ausnahmen soll es der Begründung zufolge etwa bei minderjährigen Gefährdern oder Jugendstraftätern geben können. Ferner soll Betroffenen in Verfahren zur Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam ein Pflichtverteidigung zur Seite gestellt werden.

Zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist eine Verschärfung der bisherigen Strafandrohungen für entsprechende Delikte vorgesehen. Zugleich wird klargestellt, dass die Rettung Schiffbrüchiger auch künftig nicht strafbar ist.

Asylbewerber sollen der Vorlage zufolge künftig drei Jahre statt 18 Monate lang die niedrigeren Asylbewerberleistungen erhalten. Ausländern, die in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen verpflichtet sind, soll die Aufnahme einer Beschäftigung bereits nach sechs statt nach neun Monaten ermöglicht werden. Die Erlaubnis zur Beschäftigung geduldeter Ausländer soll nicht mehr im freien Ermessen der Ausländerbehörde stehen. Damit soll ein Gleichklang mit der Regelung für Geduldete hergestellt werden, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Die geforderte Vorbeschäftigungszeit vor der Erteilung einer „Beschäftigungsduldung“ will die Koalition von 18 auf zwölf Monate senken und das wöchentliche Mindestmaß der Beschäftigung von 35 auf 20 Stunden reduzieren. Damit mehr Menschen von der Beschäftigungsduldung profitieren können, soll der bisherige Stichtag für die Einreise bis zum 1. August 2018 auf Ende 2022 verlegt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 27 vom 17.01.2024

Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG 2015 (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen) kontinuierlich gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in der Siebten Jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen, die nun als Unterrichtung (20/9850) vorliegt.

In der Privatwirtschaft ist demnach für die Aufsichtsräte der in dem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit dem Geschäftsjahr 2015 bis zum Geschäftsjahr 2020 um 6,3 Prozentpunkte zu beobachten. Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent erfüllen müssen, haben die gesetzlichen Mindestvorgaben bereits um 5,5 Prozentpunkte überschritten. Der Frauenanteil in den Vorständen stieg im Betrachtungszeitraum weiter um insgesamt 4,2 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau. „In den Vorständen aller untersuchten Unternehmen waren Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert“, heißt es in der Unterrichtung. Dennoch sei der Frauenanteil auf Vorstandsebene von 6,1 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 10,3 Prozent im Geschäftsjahr 2020 gestiegen.

Den Anteil von Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes bezeichnet die Unterrichtung auch als ausbaufähig. Dieser habe sich zwar kontinuierlich erhöht, um acht Prozentpunkte von 33 Prozent im Jahr 2015 auf 41 Prozent im Juni 2022. „Doch gemessen daran, dass 55 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen sind und Frauen noch immer in den meisten Führungspositionen unterrepräsentiert sind, ist die Entwicklung noch nicht zufriedenstellend. Insgesamt beschäftigten 2022 noch immer 17 der 24 Obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 10 vom 10.01.2024

Die Anzahl unbezahlter und bezahlter Überstunden je Arbeitnehmer ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gesunken. Das geht aus einer Statistik des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Arbeitszeitrechnung vom November 2023 hervor, die die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9905) auf eine Kleine Anfrage (20/9528) der inzwischen aufgelösten Fraktion Die Linke zitiert. Demnach lag die Zahl unbezahlter Überstunden 2022 pro Beschäftigten bei 20,1 (2012: 27,5) und die Zahl bezahlter Überstunden bei 14,2 (2012: 22,7). Rund 17 Prozent der Beschäftigten haben nach Ergebnissen des Mikrozensus im Jahr 2022 auch an Wochenenden gearbeitet, wie die Regierung außerdem ausführt.

Im zweiten Quartal 2024 sollen erste Projekt-Ergebnisse dafür vorliegen, wie eine elektronische Arbeitszeiterfassung auch für kleinere Betriebe eingeführt werden kann, ohne diese übermäßig zu belasten, kündigt die Regierung an.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 4 vom 05.01.2024

Die CDU/CSU-Fraktion hat der Bundesregierung 92 Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz im Rahmen einer Kleinen Anfrage (20/9885) übermittelt. Das geplante Gesetz solle das bestehende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Dieses sei vom Bundesverfassungsgericht in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden. „Dennoch bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Rechtslage“, heißt es in der Anfrage.

Die Fragesteller fürchten „eine Reihe von Folgeproblemen, die rechtlich nicht gelöst werden können“, wenn „beinahe ausnahmslos jede Person “auf Zuruf„ ihren Geschlechtseintrag ändern kann“. Die Bundesregierung soll Folgen und Tragweite des geplanten Gesetzes ausführen. Thema sind insbesondere verschiedene Aspekte mit Blick auf Minderjährige. Auch Sporttests für die Einstellung in den Polizeidienst werden thematisiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 969 vom 28.12.2023

Die Bundesregierung will die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitern und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9874) vorgelegt. Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren von der Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen, wenn kein berechtigtes Interesse an dem Teilzeit-Dienst vorliegt. Das will die Bundesregierung nun ändern.

Durch entsprechende Änderungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Als weitere Bedingung soll im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen. Ein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit soll durch die Neuregelung nicht geschaffen werden. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld soll angehoben werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 963 vom 21.12.2023

Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/9762) auf eine Kleine Anfrage (20/9434) der inzwischen aufgelösten Linksfraktion ihre Pläne für eine Kindergrundsicherung. Darin weißt sie zum einen Kritik an dem Familienservice zurück, der für die Verwaltung der Kindergrundsicherung zuständig sein soll. Auch die Regelungen für Alleinerziehende beziehungsweise die verbesserte Anrechnung des Unterhaltsvorschusses nur bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes verteidigt die Regierung. Ab dem Alter von sieben Jahren ist die verbesserte Anrechnung an einen Mindestverdienst des Elternteils von monatlich 600 Euro geknüpft. Die Linke hatte das kritisiert, die Regierung führt aus, dass dies den Erwerbsanreiz steigern solle.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 960 vom 20.12.2023

Um ab 1. August 2026, wenn der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter stufenweise in Kraft tritt, ein bedarfsdeckendes Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter zu haben, müssen die Ausbaubemühungen der Länder und Kommunen deutlich verstärkt werden. Bis dahin müssen bundesweit ungefähr 95.000 Plätze pro Schuljahr zusätzlich geschaffen werden. Das geht aus dem Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder hervor, der nun als Unterrichtung (20/9750) durch die Bundesregierung vorliegt. Das seien deutlich mehr als in der Ausbauphase zwischen 2005/2006 und 2019/2020 (durchschnittlich 75.000 Plätze pro Schuljahr mehr). „Das bisherige Ausbautempo genügt folglich nicht, um die Bedarfe zukünftig zu decken. Dies gilt vor allem für die westdeutschen Länder“, heißt es in dem Bericht.

Außerdem müsse die weitere Entwicklung der Betreuungswünsche der Eltern als eine wesentliche Determinante des Platzbedarfs genau beobachtet werden. Diese Bedarfe stagnierten in den letzten Jahren. Auch die tatsächliche Inanspruchnahme ganztägiger Angebote für Kinder im Grundschulalter habe sich weniger dynamisch als in den Vorjahren entwickelt. Der gebremste Ausbau könne allerdings auch andere Gründe wie ein Abwarten der Länder auf das zweite Investitionsprogramm des Bundes oder Fachkräfteengpässe haben. „Diese dürften auch in den kommenden Jahren eine der größten Herausforderungen darstellen“, schreibt die Regierung.

Die statistische Erfassung der Inanspruchnahme von (ganztägigen) Bildungs- und Betreuungsangeboten durch Kinder im Grundschulalter müsse durch eine zügige Umsetzung der GaFöG-Statistik dringend verbessert werden, so die Regierung. Denn auf Grundlage der derzeit verfügbaren Statistiken „lassen sich der Bestand an und die Inanspruchnahme von (ganztägigen) Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter nur näherungsweise abbilden“. Der tatsächliche Ausbau der Angebote könne daher lediglich eingeschränkt nachvollzogen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 953 vom 18.12.2023

Einschränkungen während der COVID-19-Pandemie haben nicht nur das soziale Leben verändert, sondern auch tiefgreifende Auswirkungen auf die Gesundheit. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt, dass die körperliche Aktivität von Kindern und Jugendlichen mit Beginn der Pandemie dramatisch gesunken ist. Dies kann langfristige Folgen für die Gesundheit junger Menschen haben.

Die Studie, die kürzlich im internationalen Fachmagazin „International Journal of Behavioral Nutrition and Physical Activity“ erschienen ist, wertet Studien aus, die europaweit Veränderungen der körperlichen Aktivität junger Menschen während der Corona-Pandemie untersuchen. Bereits vor der Pandemie bewegten sich Kinder und Jugendliche in Deutschland und Europa weniger als die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen 60 Minuten am Tag. Während der Pandemie sank diese Aktivität im europäischen Durchschnitt um weitere zwölf Minuten. „Für Deutschland sehen wir einen Rückgang um etwa ein Viertel im Vergleich zu vor der Pandemie“, erläutert Prof. Dr. Martin Bujard, Forschungsdirektor am BiB und Mitautor der Studie. Besorgniserregend sei vor allem, dass diese Entwicklung zudem keine Anzeichen einer Umkehr zeigt: „Die Gefahr besteht, dass die Verhaltensweisen aus der Pandemie zum Teil dauerhaft beibehalten werden.“

Rückgang der Aktivität vor allem bei 8- bis 12-Jährigen

Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren sind der Studie zufolge am stärksten von der Ausdehnung der Inaktivität betroffen. Vor allem zur Zeit der Schulschließungen hat sich der Bewegungsmangel besonders stark bemerkbar gemacht, zumal zu dieser Zeit auch der Vereinssport kaum oder gar nicht möglich war. Die Ergebnisse korrespondieren mit früheren Analysen des BiB zu Depressionen und Angstsymptomen: Als die Schulen geschlossen waren und Vereinssport kaum angeboten wurde, traten diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen erheblich häufiger auf. „Schulschließungen stellen besonders sensible Zeiträume für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen dar“, schlussfolgert Studienleiterin Dr. Helena Ludwig-Walz vom BiB.

Langfristige Folgeschäden sollten vermieden werden

Um den negativen Trend aus der Corona-Pandemie umzukehren, sehen die an der Studie beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Handlungsbedarf. Es müsse dringend verhindert werden, dass aufgrund von Bewegungsmangel eine Generation heranwächst, bei der viele von schweren gesundheitlichen Folgeschäden betroffen sein könnten. „Sport und Bewegung wie Spielen im Freien, Schwimmen oder Turnen sollten wieder fester Bestandteil im Tagesablauf von Kindern und Jugendlichen werden“, so Ludwig-Walz. Körperliche Aktivität könne beispielsweise durch niedrigschwellige Angebote sowie die Stärkung von Vereinen mit Bewegungs- und Sportangeboten gesteigert werden. „Auch Eltern sollten aktiv gegensteuern, Sport der Kinder fördern, wenn möglich Schulwege zu Fuß oder per Fahrrad und selbst durch körperliche Aktivität ein Vorbild geben“, so Ludwig-Walz. Außerdem könnte ein umfassenderes gesundheitliches Monitoring beitragen, Trends rechtzeitig zu erkennen und gezielte Interventionen zu ermöglichen. Maßnahmen wie diese können nicht nur die Gesundheit der jungen Generation schützen, sondern auch langfristig zu einem aktiven und gesunden Lebensstil anregen.

Die Untersuchung kann hier heruntergeladen werden:

https://doi.org/10.1186/s12966-023-01542-x

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 11.01.2024

Staatliche Leistungen, wie beispielsweise Renten, Bürgergeld, Ausbildungshilfen, sowie Eltern- und Kindergeld, tragen in Bayern dazu bei, regionale Unterschiede bei den Einkommensverhältnissen privater Haushalte anzugleichen. Dies geht aus einer Untersuchung hervor, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht hat. Demnach kommen staatliche Leistungen heute breiteren Bevölkerungsschichten zugute und verteilen sich auch gleichmäßiger über den Freistaat.

Für die Untersuchung wurde Bayern ausgewählt, da hier regionale Daten über einen langen Zeitraum verfügbar sind. In der Studie wurde zunächst das sogenannte „Primäreinkommen“ in den Kreisen betrachtet. Hierbei handelt es sich um Einkommen aus Erwerbsarbeit und Vermögen. Das Primäreinkommen ist in Bayern insgesamt zwischen 1991 und 2021 von durchschnittlich rund 17.500 Euro auf rund 34.600 Euro pro Kopf angestiegen. Allerdings hat sich die Entwicklung nicht in allen Regionen gleichmäßig vollzogen: Vor allem der Regierungsbezirk Oberbayern mit dem Großraum München liegt deutlich über dem Durchschnitt der anderen Regierungsbezirke und konnte seinen Vorsprung über die letzten Jahrzehnte weiter ausbauen. Beim „verfügbaren Einkommen“ hingegen, das unter anderem auch die empfangenen staatlichen Leistungen und gezahlten Steuern berücksichtigt, sind die regionalen Unterschiede zwischen und innerhalb der Regierungsbezirke wesentlich geringer und bis 2021 zurückgegangen. „Unsere Analysen zeigen, dass empfangene staatliche Leistungen dazu beitragen, regionale Einkommensunterschiede innerhalb Bayerns anzugleichen“, erläutert der Bevölkerungswissenschaftler Dr. Frank Swiaczny vom BiB.

Anstieg der staatlichen Leistungen pro Kopf

In Bayern sind die von den Bürgerinnen und Bürgern empfangenen Zahlungen zwischen 1991 und 2021 von 35,6 Milliarden Euro auf 99,6 Milliarden Euro angestiegen. Gemessen an der Bevölkerungszahl kletterten die empfangenen Leistungen pro Kopf von rund 3.100 Euro auf rund 7.600 Euro. Bayernweit machen staatliche Leistungen mittlerweile einen Anteil von 28,3 Prozent am verfügbaren Einkommen aus ? 1991 betrug dieser noch 21,7 Prozent.

Regionale Einkommensungleichheit geht zurück

Die verfügbaren Einkommen haben am stärksten in den weniger zentral gelegenen und oftmals strukturschwachen Landkreisen zugenommen, vor allem im Osten und Norden Bayerns. So hat sich beispielsweise in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Cham das verfügbare Einkommen zwischen 1991 und 2021 mehr als verdoppelt. Dagegen stieg das verfügbare Einkommen im Landkreis Starnberg im gleichen Zeitraum im Vergleich zum Niveau von 1991 nur um etwa 70 Prozent an. Auch in den meisten kreisfreien Städten gab es eher unterdurchschnittliche Zuwächse.

Die Studie ist in der Fachzeitschrift „Bayern in Zahlen“ erschienen und kann hier heruntergeladen werden:

https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/biz/z1000g_202312.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 21.12.2023

Zwischen dem religiösen Glauben und dem Wunsch, Kinder zu bekommen, gibt es einen engen Zusammenhang. Dies hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in einer neuen Studie gezeigt. Demnach äußern religiöse Mädchen und Jungen im Alter von 15 Jahren, im Schnitt 2,1 Kinder bekommen zu wollen. Bei Gleichaltrigen ohne religiösen Bezug sind es mit 1,7 deutlich weniger gewünschte Kinder.

Da Kinderwünsche in der Kindheit und in der Jugend geprägt werden, gelten sie in der wissenschaftlichen Literatur als wichtiger Indikator für das Fertilitätsverhalten im späteren Erwachsenenleben. Eine neue Erkenntnis ist, dass sich schon im Jugendalter die Kinderwunschabsichten nach dem Grad der Religiosität unterscheiden. „Religiöse Menschen haben bereits im Jugendalter höhere Fertilitätsabsichten als weniger religiöse Menschen“, erklärt Dr. Jasmin Passet-Wittig vom BiB. Ab einem Alter von etwa 30 Jahren nimmt die angestrebte Kinderzahl bei allen leicht ab, bei religiösen Menschen findet diese Abnahme aber ausgehend von einem höheren Niveau statt.

In die Untersuchung flossen die Daten von rund 12.000 Männern und Frauen im Alter zwischen 15 und 46 Jahren für den Zeitraum ab 2008 aus dem deutschen Familienpanel pairfam ein. Dabei wurden Personen als religiös eingestuft, wenn sie regelmäßig, also mindestens einmal pro Monat in eine Kirche, Moschee oder Synagoge gehen oder religiöse Veranstaltungen besuchen – unabhängig davon, ob und welcher Religion sie angehören. Der weit überwiegende Teil der betrachteten Personen waren evangelische und katholische Christen.  „Unsere Studie zeigt, dass bereits bei einem monatlichen Besuch religiöser Veranstaltungen deutliche Unterschiede bei den Kinderwünschen erkennbar sind“, erläutert Dr. Christoph Bein, ebenfalls Autor der Studie.

Die Untersuchung findet auch in einer stark säkularisierten Gesellschaft wie in Deutschland deutliche Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Religiosität und Fertilitätsabsichten. In den meisten Religionen wird die Fortpflanzung als zentraler Teil des Lebens stark betont. Religiöse Menschen haben tendenziell eine höhere Heiratsneigung, die dann wiederum einen wichtigen Faktor für ihre höhere Fertilität darstellt.

Die Studie ist im Fachmagazin „Advances in Lifecourse Research“ erschienen:

https://authors.elsevier.com/c/1i3t63iXoOr2NR

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 20.12.2023

DIW Managerinnen-Barometer: Frauenanteil in Vorständen wieder etwas stärker gestiegen – Große Mehrheit der 200 umsatzstärksten Unternehmen beruft aber höchstens eine Vorständin – Zusätzliche Studie zeigt, dass Gender Pay Gap in einem Betrieb unter allen Beschäftigten sinkt, wenn dort mehr Frauen in Führungspositionen kommen – Mehr Engagement der Unternehmen gefragt, Aufsichtsrat spielt Schlüsselrolle

Der Frauenanteil in den Vorständen der Privatwirtschaft ist im vergangenen Jahr wieder etwas stärker gestiegen: Rund 18 Prozent betrug er im Spätherbst 2023 in den 200 umsatzstärksten Unternehmen (Top-200) in Deutschland – etwa zwei Prozentpunkte mehr als im Jahr zuvor. In den 40 größten börsennotierten Unternehmen (DAX-40) war der Anteil der Vorständinnen mit 23 Prozent sogar noch etwas höher. Banken und Versicherungen konnten gegenüber den anderen Unternehmen Boden gut machen und sich auf knapp 17 beziehungsweise gut 18 Prozent verbessern. Wie aus dem neuesten Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) darüber hinaus hervorgeht, haben in den vergangenen Jahren zwar immer mehr Unternehmen erstmals eine Frau in ihren Vorstand berufen – meist belassen sie es dann aber offenbar zumindest vorerst dabei. An den Vorstandsspitzen kommen Frauen mittlerweile sogar vielerorts seltener zum Zuge als noch vor einigen Jahren: In der Top-200-Gruppe beispielsweise gab es im vierten Quartal 2023 nur noch neun Frauen als Vorstandsvorsitzende, der zweite Rückgang in Folge.

Das DIW Managerinnen-Barometer ist die größte Auswertung zur Repräsentation von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten. Erneut wurden insgesamt mehr als 500 Unternehmen unter die Lupe genommen, darunter die 200 umsatzstärksten Unternehmen, 160 in den DAX-Indizes notierte Unternehmen, 100 Banken, 60 Versicherungen und fast 70 Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist. Neben Virginia Sondergeld und Katharina Wrohlich vom DIW Berlin ist auch Anja Kirsch von der Freien Universität Berlin eine der Autorinnen.

„Von wenigen Ausnahmen abgesehen steigt die Zahl der Frauen in Spitzengremien großer Unternehmen seit geraumer Zeit Jahr für Jahr – mal mehr, mal weniger stark. Unter dem Strich sind Frauen aber weiter klar unterrepräsentiert“, resümiert Virginia Sondergeld, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. In den Aufsichtsräten der untersuchten Unternehmensgruppen liegt der Frauenanteil zwar durchgehend höher als in den Vorständen, übersteigt aber nirgends die 40-Prozent-Marke. Sowohl die Geschlechterquote für Aufsichtsräte, die derzeit für etwa 100 Unternehmen gilt, als auch die Mindestbeteiligung für Vorstände, an die sich gut 60 Unternehmen halten müssen, wirkt. „Mit Blick auf die Vorstandsebene zeigt sich aber auch: Viele Unternehmen tun offenbar nicht viel mehr, als sie müssen“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin.

Fast 85 Prozent der Top-200-Unternehmen haben höchstens eine Vorständin

Zwar erfüllen die Unternehmen, die der Mindestbeteiligung unterliegen, nach und nach im Zuge von Neubesetzungen die gesetzliche Vorgabe. In der Top-200-Gruppe, in der die Mehrheit der Unternehmen nicht an das Mindestbeteiligungsgebot gebunden ist, hat aber immer noch fast jedes zweite Unternehmen keine einzige Frau im Vorstand. Wenn es eine Vorständin gibt, ist sie in der Regel allein auf weiter Flur: In fast 85 Prozent der Unternehmen gibt es höchstens eine Frau im Vorstand. „Die Gefahr dabei ist, dass sich schleichend die Zielgröße von einer Frau im Vorstand als neue soziale Norm etabliert“, warnt Anja Kirsch, Professorin für Gender, Governance und internationales Management an der Freien Universität Berlin. „Das wäre zwar schon ein deutlicher Fortschritt gegenüber der Zielgröße von null Frauen im Vorstand, die sich viele Unternehmen noch vor nicht allzu langer Zeit gesetzt haben. Die Mindestbeteiligung wörtlich zu nehmen und Frauen tatsächlich nur im Mindestmaß an Vorstandsposten zu beteiligen, kann aber nicht der Weisheit letzter Schluss sein.“

„Von wenigen Ausnahmen abgesehen steigt die Zahl der Frauen in Spitzengremien großer Unternehmen seit geraumer Zeit Jahr für Jahr – mal mehr, mal weniger stark. Unter dem Strich sind Frauen aber weiter klar unterrepräsentiert.“ Virginia Sondergeld

Dass Frauen in Führungspositionen einiges in Gang setzen können, was die Gleichstellung der Geschlechter fördert, zeigt eine zweite Studie im Rahmen des diesjährigen DIW Managerinnen-Barometers: Auf Basis von Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lässt sich belegen, dass mit mehr Frauen auf der ersten und zweiten Führungsebene eines Betriebs der Gender Pay Gap, also der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern, unter den Beschäftigten in diesem Betrieb sinkt. Besonders groß ist der Effekt, wenn mehr Frauen auf die zweite Führungsebene kommen. Der Gender Pay Gap, der in Deutschland zuletzt immer noch 18 Prozent betrug, fällt dann im Vergleich zu einem Szenario ohne Frauen auf dieser Führungsebene um mehrere Prozentpunkte kleiner aus. Auf der obersten Führungsebene braucht es hingegen offenbar mindestens ein Drittel Frauen, bis sich vergleichbare Effekte auf den Gender Pay Gap einstellen. „Wenn man bedenkt, dass nach wie vor fast drei Viertel aller Beschäftigten in Deutschland in Betrieben ohne Frauen auf der obersten Führungsebene arbeiten, lässt sich erahnen, wie viel Potenzial für einen deutlich geringeren Gender Pay Gap hier noch brachliegt“, so Sondergeld.

Damit es schneller voran geht, sind den Autorinnen des Managerinnen-Barometers zufolge in erster Linie die Unternehmen gefordert. Eine Schlüsselrolle kommt dabei dem Aufsichtsrat zu: Er kann vom Vorstand verlangen, durch Personalentwicklungsmaßnahmen sicherzustellen, dass es auf dem unternehmensinternen Arbeitsmarkt mittelfristig genügend potenzielle Vorständinnen gibt. Von an Vorstandsbesetzungen beteiligten externen Personalberatungsunternehmen, die eine wichtige Rolle als Gatekeeper spielen, kann der Aufsichtsrat wiederum verlangen, dass sie gezielt Frauen suchen. „Letztlich kommt es aber darauf an“, so Wrohlich, „dass alle an einem Strang ziehen: Von Investor*innen bis zur breiteren Öffentlichkeit sollte sich niemand mit einem Mindestmaß an Geschlechtervielfalt zufriedengeben, sondern eine tatsächlich gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen einfordern.“

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.01.2024

Alleinlebende mit niedrigen Einkommen waren im Jahr 2023 am stärksten durch die Teuerung belastet. Die Inflationsrate für diesen Haushaltstyp betrug im Jahresdurchschnitt 6,3 Prozent. Das ist ein voller Prozentpunkt mehr als bei Singles mit sehr hohen Einkommen, die mit 5,3 Prozent unter allen Haushalten die niedrigste Teuerungsrate zu verzeichnen hatten. In der ersten Jahreshälfte 2023 waren ärmere Alleinlebende mit deutlich überdurchschnittlichen Inflationsraten konfrontiert, weshalb sie für das Gesamtjahr spürbar über der allgemeinen Inflationsrate von 5,9 Prozent liegen. 6,0 Prozent beträgt die Jahresrate von ärmeren Familien, der zweithöchste Wert im Vergleich verschiedener repräsentativer Haushaltstypen (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Ab dem Spätsommer hat sich die soziale Spreizung bei der Teuerung, parallel zur insgesamt sinkenden Inflationsrate, immerhin stark verkleinert. Zuletzt waren die haushaltsspezifischen Unterschiede gering: Im Dezember 2023 verzeichneten Alleinlebende mit niedrigen Einkommen eine haushaltsspezifische Inflation von 3,7 Prozent. Das war die höchste Rate, während Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen den im Haushaltsvergleich geringsten Wert von 3,4 Prozent aufwiesen (siehe Abbildung 2). Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor, den das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.*

IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und der wissenschaftliche Direktor des IMK, Prof. Dr. Sebastian Dullien, berechnen seit Anfang 2022 jeden Monat spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden und daher unterschiedliche Konsummuster und Warenkörbe aufweisen (mehr zu den Typen und zur Methode unten).

Ärmere Haushalte waren bis in den Spätsommer 2023 hinein besonders stark durch die Inflation belastet, weil sie einen großen Teil ihres schmalen Budgets für Nahrungsmittel und Haushaltsenergie ausgeben müssen. Diese Güter des Grundbedarfs waren die stärksten Preistreiber. In der zweiten Jahreshälfte, bis einschließlich November, hat die Preisdynamik aber vor allem bei der Energie nachgelassen, so dass sich die einkommensspezifischen Differenzen seit dem Höhepunkt im Oktober 2022 stark verändert haben. Damals hatten Familien mit niedrigen Einkommen die höchste Inflationsrate im Haushaltsvergleich mit 11,0 Prozent. Dagegen waren es bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen 7,9 Prozent. Im Januar 2023 betrug die soziale Spreizung immer noch 2,6 Prozentpunkte, im März 2,7 Prozentpunkte.

Doch auch wenn sich die Werte für die verschiedenen Haushalte angenähert haben, wird das Problem deutlich steigender Preise vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen dadurch verschärft, dass viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben und die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, kaum zu ersetzen sind.

Nach Monaten mit sinkender Inflation sind die spezifischen Teuerungsraten für alle untersuchten Haushaltstypen im Dezember 2023 wieder gestiegen, ebenso wie die allgemeine Inflationsrate, die von 3,2 im November auf 3,7 Prozent zulegte. Das liegt vor allem daran, dass der Staat im Dezember 2022 als Einstieg in die Gaspreisbremse die monatliche Abschlagszahlung für Haushalte mit Gas- und Fernwärmebezug übernommen hatte. Da es im Dezember 2023 keine erneute Übernahme der Abschlagzahlungen gab, ist nun die Teuerungsrate im Jahresvergleich höher ausgefallen. Dieser besondere Basiseffekt wirkte sich bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen am wenigsten aus, weil in ihrem Warenkorb Ausgaben für Haushaltsenergie eine vergleichsweise kleine Rolle spielen. Bei den übrigen untersuchten Haushaltstypen war der Anstieg größer.

So schlug die Preissteigerung bei Paaren mit Kindern und mittleren beziehungsweise höheren Einkommen im Dezember mit je 3,6 Prozent zu Buche. Ebenso hoch fiel die Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittleren Einkommen aus. 3,5 Prozent Inflation verzeichneten Paare mit Kindern und niedrigen Einkommen, Alleinerziehende mit mittleren Einkommen sowie Alleinlebende mit mittleren bzw. höheren Einkommen (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version). Dass aktuell die spezifischen Inflationsraten aller Haushaltstypen bei oder etwas unterhalb der allgemeinen Rate liegen, beruht darauf, dass das IMK bei der Gewichtung der Warenkörbe die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) heranzieht, während das Statistische Bundesamt seit Anfang 2023 auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zurückgreift.

EZB sollte zeitnah über Zinssenkungen nachdenken

Für die nächste Zeit erwarten Tober und Dullien wieder eine sinkende Inflationsrate, wobei im laufenden Monat das Niveau noch nahe an dem von Dezember bleiben dürfte. Gründe dafür sind das Auslaufen der Energiepreisbremsen Ende 2023 sowie die Normalisierung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Gaststätten und die Anhebung des CO2-Preises zum Jahresbeginn. Ab Februar „dürfte aber die Inflationsrate zügig in Richtung zwei Prozent fallen, da sich nicht nur die Kernrate abschwächt, sondern die Verbraucherpreise für Erdgas und Strom bis weit in das Jahr 2024 sinken dürften“, betonen die Fachleute des IMK. Die Inflationsrate im gesamten Euroraum lag im Dezember trotz des Basiseffekts in Deutschland knapp unter drei Prozent, im November waren es sogar nur 2,4 Prozent.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der wirtschaftlichen Schwäche im Euroraum und insbesondere in Deutschland werde immer deutlicher, dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihren starken Leitzinserhöhungen überzogen agiert habe. Daher „sollte die EZB zeitnah über eine Korrektur ihrer ausgeprägt restriktiven Geldpolitik nachdenken“, schreiben Tober und Dullien.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

Mehr erfahren ›Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 09.01.2024

IMK Policy Brief Nr. 163, Januar 2024
*Sebastian Dullien, Silke Tober
IMK Inflationsmonitor: Inflation sinkt von 8,7 % auf 3,7 % im Verlauf von 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.01.2024

2019 lag der mittlere Gender Pay Gap, der Jahresverdienstunterschied zwischen Männern und Frauen, bei 36,2 Prozent. Die Verdienstlücke sank im Jahr 2020 um 1,2 Prozentpunkte auf 35 Prozent und 2021 auf 33,8 Prozent. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dabei verringerte sich der Gender Pay Gap vor allem bei mittleren und hohen Verdiensten.

Für 80 Prozent der Beschäftigten mit mittleren und hohen Verdiensten wurde die Verdienstlücke kleiner, wohingegen sie sich für diejenigen mit sehr niedrigen Verdiensten vergrößerte. „Die Coronakrise hat zu starken Rückgängen bei den niedrigsten Verdiensten geführt“, berichtet IAB-Forscher Alexander Patt. Dabei gingen die mittleren Verdienste der untersten 10 Prozent der Frauen deutlicher zurück als die der Männer. Von 2019 auf 2021 ließ sich hier ein Zuwachs von 3,5 Prozentpunkten auf 37,3 Prozent beim Gender Pay Gap beobachten. Dieser Anstieg betrifft neben den untersten 10 Prozent der Vollzeitverdienste auch den überwiegenden Teil der Teilzeitbeschäftigten und etwa die untere Hälfte der Verdienste in Minijobs.

Im Vergleich zu Männern weisen Frauen eine geringere Verbleibsrate in Vollzeitbeschäftigung und eine höhere Verbleibsrate in Teilzeitbeschäftigung sowie in Minijobs auf. „Der Gender Pay Gap hängt somit auch damit zusammen, dass Frauen eher als Männer in Arbeitsverhältnissen mit niedrigeren Arbeitszeiten tätig sind“, erklärt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. „Auch verloren Beschäftigte mit sehr niedrigen Verdiensten häufiger als vor Corona ihre Anstellung. Im Fall von Minijobs konnten sie auch nicht von der Absicherung durch Kurzarbeit profitieren“, fügt Anna Houštecká, Postdoktorandin am Center for Economic Research and Graduate Education in Prag hinzu.

Die Analyse basiert auf der Stichprobe der Erwerbsbiografien aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten für Personen in der Altersgruppe 25 bis 60 Jahre im Jahr 2019. Betrachtet wurden sowohl Unterschiede in der Bezahlung als auch Veränderungen in der Beschäftigung.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-01.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 09.01.2024

  • Zahl der in Kitas betreuten Kinder stieg im selben Zeitraum um 22 %, die der betreuten unter Dreijährigen um 43 %
  • Pädagogisches Kita-Personal vergleichsweise jung: Gut 40 % unter 35 Jahren
  • Top-3-Erziehungsberufe: Zahl der Absolventinnen und Absolventen 2022 auf neuem Höchststand

Die Zahl der pädagogisch tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen ist in den vergangenen zehn Jahren um 51 % gestiegen. Rund 702 200 Betreuungskräfte arbeiteten zum 1. März 2023 in Kindertageseinrichtungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Im Jahr 2013, als der Rechtsanspruch auf Betreuung für ein- bis dreijährige Kinder in Kraft trat, waren noch 465 000 Personen pädagogisch tätig. Die Zahl der betreuten Kinder in Tageseinrichtungen ist im selben Zeitraum um 22 % gestiegen – von 3,21 Millionen im Jahr 2013 auf 3,93 Millionen in 2023. Der Anstieg ist vor allem auf den Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger zurückzuführen: 721 600 Kinder unter drei Jahren wurden zuletzt in Tageseinrichtungen betreut, das waren 43 % mehr als zehn Jahre zuvor (503 900).

66 % des pädagogischen Kita-Personals arbeiteten nicht in Vollzeit

Obwohl die Zahl der pädagogischen Betreuungskräfte binnen zehn Jahren stärker gestiegen ist als die Zahl der betreuten Kinder, gilt die Personalsituation in vielen Kitas als angespannt. Das liegt unter anderem am stärkeren Anstieg der Zahl unter Dreijähriger in Betreuung, die eine intensivere Betreuung brauchen als ältere Kinder. So kamen 2022 in Gruppen mit Kindern unter drei Jahren auf eine Betreuungskraft im Schnitt 4,0 Kinder, in Gruppen ab drei Jahren bis zum Schuleintritt waren es fast doppelt so viele Kinder pro Betreuungskraft (7,8). Ein weiterer Grund für die personelle Notlage vieler Kitas dürfte darin liegen, dass der Anteil der Kita-Betreuungskräfte in Vollzeit vergleichsweise gering ist: 66 % des pädagogischen Kita-Personals im Jahr 2023 arbeiteten weniger als 38,5 Stunden pro Woche (2013: 65 %).

Tagespflege: Zahl der Tagesmütter und -väter binnen zehn Jahren gesunken, Zahl der betreuten Kinder gestiegen

In der Tagespflege waren 2023 rund 41 200 Tagesmütter und Tagesväter tätig, 6 % weniger als im Jahr 2013. Dagegen nahm die Zahl der betreuten Kinder in der öffentlich geförderten Tagespflege im selben Zeitraum um 19 % auf 166 700 zu. Darunter waren 135 500 Kinder unter drei Jahren (+43 % gegenüber 2013).

Pädagogisches Personal in Kitas deutlich jünger als Erwerbstätige insgesamt

Im März 2023 waren 6 % des pädagogischen Kita-Personals noch in einer Berufsausbildung. Gegenüber 2013 hat sich die Zahl des noch in Ausbildung befindlichen, pädagogischen Personals mehr als vervierfacht (+360 %): auf 40 200 Personen. Das ist ein Grund dafür, dass die pädagogisch tätigen Personen in Kitas vergleichsweise jung sind. Gut 40 % von ihnen waren im März 2023 jünger als 35 Jahre, rund 16 % waren dagegen 55 Jahre oder älter. Zum Vergleich: Laut Mikrozensus 2022 waren gut 30 % der Erwerbstätigen insgesamt jünger als 35 Jahre und rund 26 % waren 55 Jahre oder älter.

Zahl der Absolventinnen und Absolventen in Top-3-Erziehunsberufen 2022 auf neuem Höchststand

Im Jahr 2022 schlossen rund 53 100 Menschen eine Ausbildung als Erzieher/-in, als Sozialassistent/-in oder als sozialpädagogische/-r Assistent/-in bzw. Kinderpfleger/-in ab. Für Schleswig-Holstein liegt die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der drei häufigsten Erziehungsberufe im Jahr 2022 nicht vor. Im Jahr 2012 hatten bundesweit inklusive Schleswig-Holstein noch 42 700 Absolventinnen und Absolventen eine Ausbildung in einem der drei häufigsten Erziehungsberufe abgeschlossen. Dabei bildet ein Ausbildungsabschluss als Sozialassistent/-in in der Regel die Basis für eine Laufbahn in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, in einigen Bundesländern ist der Abschluss Voraussetzung für die weiterführende Ausbildung als Erzieher/-in sowie als Heilerziehungspfleger/-in.

Männeranteil unter Absolvierenden der Top-3-Erziehungsberufe binnen zehn Jahren gestiegen

In den genannten Erziehungsberufen absolvieren deutlich mehr Frauen als Männer eine Ausbildung. Der Männeranteil ist in den vergangenen zehn Jahren jedoch gestiegen. Unter den Absolventinnen und Absolventen in den drei häufigsten erzieherischen Ausbildungsberufen nahm der Männeranteil von knapp 14 % im Jahr 2012 auf knapp 18 % im Jahr 2022 zu.

2 232 Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Abschlusses als Erzieher/-in im Jahr 2022

Zu den Ausbildungsabschlüssen hierzulande kommen solche hinzu, die im Ausland erworben und in Deutschland als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig anerkannt werden können. 2 232 Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses als Erzieher/-in gab es im Jahr 2022. Davon wurden 1 509 positiv, 477 negativ und 123 noch nicht beschieden. Weitere 123 Verfahren wurden ohne Bescheid beendet. Der Abschluss als Erzieher/-in zählt zu den Top 10 in der Rangliste der Berufe mit den meisten Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse.

Methodische Hinweise:

Die Daten zum Personal in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege basieren auf den Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe jeweils zum Stichtag 1. März eines jeden Jahres. Als unmittelbar in der pädagogischen Betreuung tätige Personen zählen Gruppenleitung, Zweit- beziehungsweise Ergänzungskräfte, gruppenübergreifend Tätige sowie mit der Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung Beschäftigte. Nicht mitgezählt werden Beschäftigte in der Leitung und Verwaltung sowie im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich. Weiterführende Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite Kindertagesbetreuung . 

Die Daten zu den Absolvierenden in den Erziehungsberufen basieren auf der Statistik der beruflichen Schulen und beziehen sich auf die drei häufigsten erzieherischen Ausbildungsberufe: Erzieher/-in, Sozialassistent/-in und sozialpädagogische/-r Assistent/-in bzw. Kinderpfleger/-in. Für Schleswig-Holstein liegt die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der drei häufigsten Erziehungsberufe im Jahr 2022 nicht vor. 

Die Daten zu den Anerkennungen der ausländischen Berufsabschlüsse basieren auf der Statistik zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.01.2024

 
  • Bedarf an Pflegekräften steigt bis zum Jahr 2049 im Vergleich zu 2019 voraussichtlich um ein Drittel auf 2,15 Millionen
  • Laut Pflegekräftevorausberechnung liegt die erwartete Zahl an Pflegekräften im Jahr 2049 zwischen 280 000 und 690 000 unter dem erwarteten Bedarf

Infolge der Alterung der Gesellschaft werden in Deutschland bis zum Jahr 2049 voraussichtlich zwischen 280 000 und 690 000 Pflegekräfte fehlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Vorausberechnung zum Pflegekräftearbeitsmarkt (Pflegekräftevorausberechnung) mitteilt, wird der Bedarf an erwerbstätigen Pflegekräften ausgehend von 1,62 Millionen im Vor-Corona-Jahr 2019 voraussichtlich um ein Drittel (+33 %) auf 2,15 Millionen im Jahr 2049 steigen.

Zwei Varianten zur Entwicklung des Angebots an Pflegekräften

Zur Entwicklung der Zahl an Pflegekräften wurden zwei Varianten mit unterschiedlichem Fokus auf demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen vorausberechnet. Die sogenannte „Trend-Variante“ berücksichtigt neben der demografischen Entwicklung auch die positiven Trends am Pflegearbeitsmarkt aus den 2010er Jahren. Sie verdeutlicht somit die Potenziale, die sich für das Angebot an Pflegekräften bei einer Fortsetzung dieser Entwicklung in den Pflegeberufen ergeben. Danach steigt die Zahl der erwerbstätigen Pflegekräfte bis 2034 auf 1,74 Millionen (+7 % gegenüber 2019) und anschließend bis 2049 auf 1,87 Millionen (+15 %). Nach dieser günstigsten Variante der Vorausberechnung läge die Zahl der verfügbaren Pflegekräfte bereits im Jahr 2034 um 90 000 unter dem erwarteten Bedarf. Bis 2049 würde sich diese Lücke weiter auf voraussichtlich 280 000 Pflegekräfte vergrößern, sodass knapp ein Fünftel (+17 %) mehr Pflegekräfte benötigt würden, als 2019 in diesen Berufen arbeiteten.

Die sogenannte „Status quo-Variante“ zeigt dagegen ausschließlich die Auswirkungen der demografischen Entwicklungen auf die künftige Zahl an Pflegekräften. Sie berücksichtigt folglich keine Trends der Vergangenheit auf dem Pflegearbeitsmarkt. Nach dieser Variante würde die Zahl der Pflegekräfte von 1,62 Millionen im Jahr 2019 bis 2034 auf 1,48 Millionen (-9 % gegenüber 2019) und dann bis 2049 auf 1,46 Millionen (-10 %) sinken. Haupttreiber dieser Entwicklung ist das verstärkte Erreichen des Renteneintrittsalters der Babyboomer-Generation in den nächsten zehn Jahren, wodurch dem Arbeitsmarkt alleine aus Altersgründen benötigte Pflegekräfte fehlen werden. Nach dieser ungünstigsten Variante der Vorausberechnung würden im Jahr 2034 rechnerisch 350 000 Pflegekräfte fehlen. Bis zum Jahr 2049 würde sich diese Lücke sogar auf 690 000 fehlende Pflegekräfte ausweiten, was gut zwei Fünfteln (43 %) der im Jahr 2019 in Pflegeberufen tätigen Personen entspricht.

Methodische Hinweise:

Die Pflegekräftevorausberechnung 2024 kombiniert Annahmen über die zukünftige Bevölkerungsentwicklung und zur Entwicklung der Erwerbstätigenquote in den Pflegeberufen. Dazu werden Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung mit Daten des Mikrozensus sowie der Pflegestatistik und der Krankenhausstatistik verbunden.

Für die Betrachtung der beruflichen Pflege beziehungsweise der Pflegebranche berücksichtigt die Vorausberechnung stationäre und ambulante Einrichtungen. Die Abgrenzung erfolgt über die im Mikrozensus abgebildeten Wirtschaftszweige. Diese erfassen Krankenhäuser (einschließlich Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen), Pflege-, Alten- und Behindertenheime sowie (ambulante) Pflege- und Betreuungsdienste (Originalbezeichnung des Wirtschaftszweigs: Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter).

Vier Berufsgruppen sind maßgeblich für die Pflegetätigkeit: Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, Altenpflege sowie Altenpflegehilfe. Während es sich bei der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege um dreijährige Ausbildungen handelt, können die Hilfsberufe in der Regel innerhalb eines Jahres erlernt werden. Die Vorausberechnung erfasst die Beschäftigten, die in diesen Berufen tätig sind, unabhängig davon, ob sie eine entsprechende spezifische Ausbildung in den Pflegeberufen absolviert haben oder nicht.

Vorausberechnungen sind keine Prognosen. Sie liefern „Wenn-Dann-Aussagen“ und zeigen, wie sich die Eckwerte und Strukturen unter bestimmten Annahmen verändern würden. Der Verlauf der maßgeblichen Einflussgrößen ist mit zunehmendem Abstand vom Basiszeitpunkt immer schwerer abschätzbar. Somit hat insbesondere die langfristige Rechnung bis 2049 Modellcharakter. Weitere Unsicherheiten bestehen durch die Komplexität des Modells.

Beide berechneten Varianten zur künftigen Zahl der Pflegekräfte basieren auf der Annahme einer moderaten Bevölkerungsentwicklung (Variante 2 der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung). Der künftige Bedarf an Pflegekräften bestimmt sich maßgeblich durch die Entwicklung der Zahl der stationär und ambulant versorgten Pflegebedürftigen sowie der Krankenhausfälle und wurde auf Basis dieser steigenden Zahlen geschätzt. Dazu wurde eine nach Einrichtungen gewichtete Berechnung vorgenommen, die die Zahl des Pflegepersonals aus dem Jahr 2019 auf Basis der vorausberechneten Entwicklung an Pflegebedürftigen und Krankenhausfällen hochrechnet. Diese Vorausberechnung des Bedarfs an Pflegekräften setzt konstante Verhältnisse in der Pflege und bei den Arbeitsbedingungen voraus. Mögliche Veränderungen in den Rahmenbedingungen, die eine geänderte Pflegekräfte-Patienten-Relation zur Folge hätten oder andere mögliche Einflussfaktoren berücksichtigt die Berechnung an dieser Stelle nicht. Für die Engpassbetrachtung wurden Angebots- und Nachfrageseite in einem zweiten Schritt miteinander ins Verhältnis gesetzt.

Das aktuellste Jahr (aktueller Rand) der für die Berechnung verwendeten Daten ist grundsätzlich das Jahr 2019. Dieses wurde aufgrund der Corona-Pandemie in den Folgejahren und deren Einfluss auf das Gesundheitswesen und die betroffenen Statistiken gewählt. Weiterhin erschwert eine methodische Umstellung des Mikrozensus ab dem Jahr 2020 die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren. Für die Vorausberechnung sind jedoch Zeitreihen maßgeblich, die keine methodisch bedingten Brüche aufweisen. Um diese vorübergehenden Einflüsse für die langfristige Perspektive auszuschließen wird das Jahr 2019 als aktueller Rand verwendet.

Weitere Informationen:

Detaillierte Annahmen und Ergebnisse der Vorausberechnung bietet der Beitrag „Pflegekräftevorausberechnung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Tiefer gegliederte Daten liefert der Statistische Bericht „Pflegekräftevorausberechnung“.

Ergebnisse zur künftig erwarteten Zahl an Pflegebedürftigen (Pflegevorausberechnung)  bieten die Pressemitteilung Nr. 124 vom 30. März 2023 sowie – auch aufgeschlüsselt nach ambulant, stationär sowie ausschließlich durch Angehörige versorgten Personen – der Statistische Bericht „Pflegevorausberechnung“.

Über Annahmen und Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung informieren die Pressemitteilung Nr. 511 vom 2. Dezember 2022 sowie die Themenseite „Bevölkerungsvorausberechnung“.

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt – und wird sukzessive erweitert.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.01.2024

Großteil von ihnen möchte Betreuung selbst übernehmen

Die Betreuung von Angehörigen ist einer der Hauptgründe für Teilzeittätigkeit in Deutschland. Im Jahr 2022 arbeitete knapp ein Viertel (24 %) der rund 12,6 Millionen Teilzeitbeschäftigten in reduziertem Umfang, um Kinder, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Personen zu betreuen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, üben Frauen deshalb deutlich häufiger eine Teilzeitbeschäftigung aus als Männer: 29 % der Frauen in Teilzeit gaben die Betreuung von Angehörigen als Grund für ihre Teilzeitarbeit an. Bei den Männern waren es 7 %.

Übernahme der Betreuung geschieht meist auf eigenen Wunsch

Mehr als zwei Drittel (68 %) der Beschäftigten, die aufgrund der Betreuung von Angehörigen Teilzeit arbeiteten, wollten diese Betreuung selbst übernehmen. Die Verfügbarkeit oder die Kosten von Betreuungsangeboten spielten bei der Entscheidung eine vergleichsweise untergeordnete Rolle: Für 9 % der Beschäftigten, die wegen der Betreuung von Angehörigen in Teilzeit arbeiteten, stand zu den benötigten Tageszeiten kein geeignetes Betreuungsangebot zur Verfügung. 4 % konnten das Betreuungsangebot nicht bezahlen, weitere 2 % fanden in der Nähe kein passendes Angebot. Für 16 % waren andere Gründe ausschlaggebend.

Gründe für Teilzeitbeschäftigung vielfältig

Neben der Betreuung von Angehörigen spielen für die Ausübung einer Teilzeittätigkeit auch andere Faktoren eine Rolle: Mehr als ein Viertel (27 %) der Teilzeitbeschäftigten gab an, aus eigenem Wunsch in Teilzeit zu arbeiten. Für 12 % waren Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Grund für ihre Teilzeittätigkeit. Weitere 6 % würden gerne Vollzeit arbeiten, konnten auf dem Arbeitsmarkt jedoch keine entsprechende Stelle finden. 5 % der Teilzeitbeschäftigten arbeiteten aufgrund von eigener Krankheit oder Behinderung reduziert. Verschiedene andere Gründe nannten weitere 28 %.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2022. Die Werte sind gerundet, bei der Summierung sind daher Abweichungen möglich. Bei den angegebenen Gründen für eine Teilzeitbeschäftigung handelt es sich jeweils um den Hauptgrund.

Weitere Informationen:

Weitere Indikatoren zur Qualität der Arbeit stehen auf einer eigenen Themenseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.01.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Im Rahmen ihres Neujahrsempfangs startete die Arbeiterwohlfahrt ihre Kampagne „Demokratie.Macht.Zukunft.“ zur Stärkung der Zivilgesellschaft gegen rechtsextreme Bewegungen und Entsolidarisierung angesichts historischer Krisen.   

„In den nächsten beiden Jahren steht für unsere Demokratie viel auf dem Spiel“, so Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, „mit der Europawahl im Mai und drei Landtagswahlen im Herbst werden wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Bleiben wir eine offene und tolerante Gesellschaft? Schaffen wir es, die wachsende Ungleichheit in der Gesellschaft endlich umzukehren? Bewältigen wir die Klimakrise? Das sind nur einige der zentralen Fragen, die bei diesen Wahlen zur Abstimmung stehen.” 

“Der derzeitige Rechtsruck und die zunehmende Polarisierung in breiten Teilen der Gesellschaft erfüllen uns vor diesem Hintergrund mit großer Sorge. Die Zeit der politischen Absichtserklärungen ist endgültig vorbei – entweder, wir als Gesellschaft finden jetzt gemeinsam Wege in eine lebenswerte Zukunft, oder destruktive Kräfte werden sich durchsetzen”, so Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.  

Beim gestrigen AWO Neujahrsempfang wurde deshalb die neue Kampagne „Demokratie.Macht.Zukunft.“ vorgestellt. Sie soll die Zivilgesellschaft dabei unterstützen, Konzepte für eine zukunftsorientierte Politik zu entwickeln, Kräfte zu bündeln und vielfältiges Zusammenleben zu gestalten. Den Auftakt bildete eine Podiumsdiskussion mit Delara Burkhardt, SPD/MdEP, Bianca Klose, Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin, Daniel Leisegang, netzpolitik.org und Dr. Linus Westheuser, Humboldt-Universität zu Berlin. Das Fazit der Diskussion: die demokratische Zivilgesellschaft und Politik brauche positive Zukunftsentwürfe, die die Menschen überzeugten.  

“Wir alle sind für die Zukunft verantwortlich. Umso wichtiger ist es, eine Idee, eine Vision miteinander zu entwickeln – uns auszutauschen, unsere unterschiedlichen Perspektiven einzubringen, in den Dialog zu treten. Darüber kann es gelingen, die gewaltigen Herausforderungen unserer Zukunft gemeinschaftlich zu bewältigen. Wir alle sind aufgefordert, unsere Gesellschaft, unser Leben und Zusammenleben, unsere soziale, freiheitliche Grundordnung zu verteidigen”, erklärt Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbandes, abschließend.  

Deshalb hatte die jährliche Verleihung des Lotte-Lemke-Engagementpreises für beispielhaftes ehrenamtliches Engagement in diesem Jahr eine ganz besondere Bedeutung. Die drei geehrten Projekte machen sich in herausragender Weise für Solidarität und Vielfalt in ihrer Gemeinschaft stark: die Bildungsbegleitung der AWO Potsdam, die Stadtküche der AWO Pfaffenhofen und die Schlaganfallhelfer*innen der AWO Lingen. 

Alle Infos zur Kampagne: zukunft.awo.org  

Zu den Preisträger*innen des Lotte-Lemke-Engagementpreises: https://awo.org/lotte-lemke-engagementpreis 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.01.2024

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) begrüßt, dass sich die Bundesregierung auf den Bundeshaushalt 2024 verständigt hat. Endlich ist klar, dass die von den Verbänden erstrittene Rücknahme vieler Kürzungen im sozialen Bereich Bestand haben wird. Nun muss sichergestellt werden, dass das Geld auch bei den Menschen und sozialen Einrichtungen ankommt.  

 

“Wir sind froh, dass nun endlich eine Einigung zum Bundeshaushalt 2024 vorliegt. Für unsere sozialen Einrichtungen und Angebote war die Hängepartie der letzten Wochen ein Desaster”, so AWO-Präsident Michael Groß. “Wir begrüßen auch, dass durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen endlich erste Schritte zur Stärkung der Einnahmenseite erfolgen.”  

Dass weder die Abschaffung noch eine Reform der Schuldenbremse bei den Beratungen beschlossen wurde, kritisiert Michael Groß scharf: “Spätestens seit dem Karlsruher Urteil zum Klimatransformationsfonds ist klar: Die Schuldenbremse muss weg! Das gilt auch weiterhin, um dringend notwendige Investitionen zu stemmen. Außerdem ist für die Finanzierung eines solidarischen Sozialstaats endlich mehr Steuergerechtigkeit nötig. Hier bleibt Herr Lindner in der Pflicht.”  

 

In einem nächsten Schritt muss das Finanzministerium nun die vor einigen Wochen verhängte Haushaltssperre aufheben. “Auch wenn der Bundeshaushalt erst im Januar vom Bundestag beschlossen wird, müssen vorzeitige Maßnahmenbeginne für die großen Förderprogramme des Bundes jetzt gewährt werden. Hier herrscht hoher Zeitdruck: Unsere gemeinnützigen Träger brauchen die Sicherheit, dass Kosten, die ab Januar anfallen, refinanziert werden. Starten die Programme erst im Februar, dann wird Vieles wegfallen, obwohl das Geld eigentlich zur Verfügung steht”, so Groß.  

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.12.2023

Bundesfamilienministerin und Caritas-Präsidentin besuchen Geburtsstation

Die Geburt eines Kindes ist eines der schönsten Ereignisse im Laufe eines gemeinsamen Familienlebens. Aber sie kann Eltern auch an ihre Grenzen bringen gerade dann, wenn sie sich bereits vor der Geburt in einer schwierigen Lebenssituation befunden haben und Sorgen zum Alltag gehören. Viele Familien finden sich bei der Vielzahl an Hilfeangeboten nur schwer zurecht. und manche scheuen davor zurück, sich unterstützen zu lassen und ihre Probleme offen zu legen. Babylots_innen helfen Familien durch die Zeit rund um die Geburt des Kindes und leiten diese bei Bedarf an weiterführende Hilfen weiter.

Babylotsen als präventive Familien- und Gesundheitspolitik

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die ersten Lebensjahre prägen die weitere Entwicklung eines Kindes maßgeblich. Es ist wichtig, werdende Eltern rund um die Geburt ihres Kindes zu unterstützen, damit diese für ihre Kinder da sein können – auch wenn die Belastungen zu groß werden. Lotsendienste sind eine wichtige Brücke zu Unterstützungsangeboten wie den Frühen Hilfen – denn nur wer gezielt auf Hilfen hingewiesen wird, kann diese annehmen. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft solche Angebote für Familien zu stärken. Das Bundesfamilienministerium fördert seit vielen Jahren Angebote der Frühen Hilfen – auch Lotsendienste. Ich bin beeindruckt mit wie viel Engagement sich das Team im St. Joseph Krankenhaus in Berlin und der Deutsche Caritasverband dafür einsetzen, dass jede Familie die passende Unterstützung erhält.“
„Babylotsen sind Türöffner_innen ins Leben, daher sind die Frühen Hilfen mit dem Babylotsenprogramm ein wichtiges Angebot, um besonders belasteten Familien und ihren Kindern zu helfen. Das ist in Zeiten von multiplen Krisen und der Notwendigkeit, deren Folgen abzumildern, nochmals besonders deutlich geworden. Deshalb ist es höchste Zeit, dass Babylotsen in Deutschland gesetzlich verankert werden und regelfinanziert sind. Sie sind ein unverzichtbarer Teil einer präventiv ausgerichteten Familien- und Gesundheitspolitik“, unterstreicht Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Möglichst viele Geburtskliniken sollten an einen Lotsendienst angeschlossen sein

Babylots_innen entlasten nicht nur Eltern, sie unterstützen auch Ärzt_innen, Hebammen und Pflegefachkräfte. Nicht alle Geburtskliniken verfügen über Lotsensysteme – im Land Berlin wird dieses Angebot in allen 18 Geburtskliniken zur Verfügung gestellt.
„Ich bin froh, dass es gelungen ist, allen Berliner Familien, die diese Unterstützung benötigen, mit den Babylotsen ein Angebot an der Schnittstelle zwischen Sozialarbeit, psychologischer Betreuung und ökonomischer Beratung zu machen. Mit ihrer Empathie und ihrem spezialisierten Wissen tragen Babylots_innen erheblich zum Wohl des einzelnen Kindes und seiner Familie bei“, sagt Prof. Abou-Dakn, Chefarzt im St. Joseph Krankenhaus in Berlin Tempelhof.

„Familie werden – für Eltern ist das verbunden mit Vorfreude, zum Teil auch mit Ängsten und Sorgen: Es ändert sich so viel“, weiß Babylotsin Jennifer Blankenburg. Im Erstgespräch nach der Geburt fragt die Dipl.-Pädagogin und Systemische Beraterin die Eltern immer, wie es ihnen geht. Oft sind sie sehr dankbar für diese Aufmerksamkeit. „Die meisten Eltern sind offen für unsere Angebote – und freuen sich sehr über die Unterstützung und die ´Sortierhilfe`. Das macht meine Arbeit für mich so besonders“, so Blankenburg.

Babylots_innen erkennen familiäre Belastungslagen

Babylots_innen kennen das gesamte Angebot der Frühen Hilfen und alle lokalen Anlaufstellen für Eltern mit Neugeborenen und sie vermitteln Eltern passende Hilfen: „Ich bin unserer Babylotsin unendlich dankbar für die großartige Unterstützung während der Schwangerschaft und nach der Geburt meines dritten Kindes. Bei ihm wurde eine Fehlbildung im Gehirn diagnostiziert, das Ausmaß der Behinderung war jedoch unklar, bis ich das Kind zur Welt gebracht hatte. Als Eltern waren mein Partner und ich sehr verunsichert, überfordert und emotional sehr belastet. Im St. Joseph Krankenhaus in Berlin bekamen wir alles aus einer Hand: weitere Diagnostik, Beratung zu persönlichen Fragestellungen, Vorbereitung und Begleitung der Geburt und über die Babylotsin ganz viel Hilfe für die Zeit danach – angefangen bei der Familienhebamme, die uns bis heute besucht, über den Kontakt zum Jugendamt bis hin zur Haushaltshilfe“, erzählt Rabi’a Zahra Sabrina Wagner.

Weiterführende Informationen unter: Babylotsinnen – präventive Beratung rund um die Geburt (caritas.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.12.2023

Deutscher Caritasverband sieht Einigung über EU-Migrations- und Asylpaket äußerst skeptisch

Mit deutlicher Skepsis hat der Deutsche Caritasverband die politische Einigung über das EU-Migrations- und Asylpaket nach Jahren der Verhandlungen von EU-Rat und Europäischem Parlament wahrgenommen. „Der Preis, den die Europäische Union für die Einigung über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem bezahlt, ist hoch. Der Mehrwert für ein faires, solidarisches Asylsystem ist aber nicht gegeben“, kritisiert Steffen Feldmann, Vorstand für Internationales beim Deutschen Caritasverband. Auch nach dem neuen System würden die Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen weiterhin einen hohen Anteil der Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme tragen müssen.

„Wie das Grenzverfahren durchgeführt und gleichzeitig EU-Asyl- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden sollen, bleibt offen“, kritisiert Steffen Feldmann. Dass auch Familien mit minderjährigen Kindern die sogenannten Grenzverfahren durchlaufen sollen, sei völlig unangemessen, so Feldmann. Kinder, die ihre Heimat verlassen mussten, dann wochen- oder monatelang auf der Flucht waren, werden nun für die Dauer der Verfahren haftähnlich untergebracht.

Mit den neuen Regelungen soll die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz auch über die EU-Grenze hinaus verlagert werden. Als sicher deklarierte Drittstaaten sollen nun verstärkt einbezogen werden und für den Schutz der Menschen sorgen. Dies umfasst potenziell auch solche Staaten, die autokratisch regiert werden, und die den Flüchtlingsschutz nicht sicherstellen.

„In der Politik sind Kompromisse notwendig. Allerdings nicht um jeden Preis“, unterstreicht Feldmann. „Menschenrechte sind die Basis unseres Zusammenlebens und keine Verhandlungsmasse. Wenn damit begonnen wird, sie in Frage zu stellen, wird dies gravierende Folgen für das Zusammenleben in Deutschland, Europa und der Welt haben.“

„Die Werte der Europäischen Union drücken sich auch und gerade in unserem Umgang mit Migrant_innen und Geflüchteten aus“, erinnert Feldmann. Zentraler Bestandteil des internationalen Flüchtlingsschutzes ist es, ein solidarisches System der Verantwortungsteilung zu etablieren, um so den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. „Es muss um die solidarische Teilung der Verantwortung gehen und nicht um die Abschiebung der Verantwortung auf andere.“

Weitere Infos:
Positionen des Deutschen Caritasverbandes zu Migration und Integration

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.12.2023

Die Diakonie Deutschland appelliert an die Bundesregierung, ihren Streit um die Erhöhung des Kinderfreibetrages und Kindergeldes beizulegen. Bundesfinanzminister Christian Lindner lehnt die Erhöhung des Kindergeldes ab.

Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide:

„Den Freibetrag für Kinder von sehr gut verdienenden Eltern anzuheben, nicht aber das Kindergeld, benachteiligt alle Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Sie leiden aber besonders unter den Preissteigerungen. Aktuell beträgt die maximale Entlastung für Gut- und Spitzenverdiener aufgrund der Freibeträge circa 368 Euro monatlich. Das Kindergeld beträgt 250 Euro monatlich. Das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum gilt für alle Kinder, nicht nur für Kinder reicher Eltern. Mit anderen Worten: Steigt der Kinderfreibetrag muss auch das Kindergeld steigen. Alles andere wäre ungerecht. Diese Diskussion macht deutlich: Wir brauchen dringend eine sozial gerechte Kindergrundsicherung, in der alle Leistungen zusammengeführt sind.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 22.01.2024

Die Diakonie Deutschland ruft dazu auf, sich an den zahlreichen Demonstrationen in Deutschland gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Ausgrenzung zu beteiligen. „Diese Ideologie darf sich nicht durchsetzen“, unterstreicht Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Wir müssen in einem breiten Bündnis von Demokratinnen und Demokraten dagegenhalten.“ Die Recherchen von „Correctiv“ hätten offensichtlich gemacht, dass rassistische Ideologien endgültig in der AfD angekommen seien: „Dieser menschenverachtende Hass bedroht den Kern unserer Demokratie – die faire Teilhabe aller Menschen, unabhängig von Herkunft, Einkommens, Weltanschauung, Geschlecht oder Alter.“

„Als sozialer Dienst der evangelischen Kirchen tritt die Diakonie entschieden ein für die unteilbare Menschenwürde aller und eine offene und solidarische Gesellschaft“, sagt Schuch: „Dafür stehen wir mit unseren vielen Einrichtungen und Diensten im gesamten Land mit ihren Hunderttausenden Mitarbeitenden. Sie setzen sich mit ihrer Arbeit täglich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ein.“  Er unterstreicht: „Klare Kante gegen rechts: Dafür stehen wir mit vielen anderen in unserem Land.“

„Sprechen Sie miteinander, verabreden Sie sich – in Betrieben, sozialen Einrichtungen, Schulen, überall. Und gehen sie gemeinsam auf die Straße“, sagt Schuch.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.01.2024

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen in dieser Woche das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ sowie die Reform des Einbürgerungsrechts im Bundestag verabschiedet werden.

Die Diakonie Deutschland begrüßt die mit der Einbürgerungsrechtsreform geplante Verkürzung der Einbürgerungsfristen sowie die grundsätzliche Akzeptanz von Mehrstaatigkeit. Kritisch bewertet sie dabei allerdings die geplante Verschärfung bei der Pflicht zur Sicherung des Lebensunterhalts. „Dass insbesondere Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende oder Menschen mit Pflegeverantwortung, die nicht voll erwerbstätig sein können, faktisch von der Einbürgerung ausgeschlossen werden, schadet sowohl unserem Sozialstaat als auch unserer Demokratie“, sagt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide.

Ebenso kritisiert die Diakonie Deutschland die massive Ausweitung der Befugnisse bei der Ingewahrsamnahme und Durchsuchung von Wohnungen ausreisepflichtiger Personen. „Wenn in den frühen Morgenstunden in die Wohnungen völlig unbeteiligter Familien mit Kindern eingedrungen wird, kann das traumatisierende Folgen haben.“ Einzig zu begrüßen sei die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Pflichtverteidigung in der Abschiebungshaft – eine langjährige Forderung der Diakonie und weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Schutzsuchende Menschen sollen nach den Plänen der Bundesregierung zudem deutlich länger nur einen Anspruch auf eingeschränkte Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Maria Loheide: „Die Ausweitung des Asylbewerberleistungsgesetzes von 18 auf 36 Monate bedeutet, dass Menschen, die hier in Deutschland leben, noch länger unzureichend medizinisch versorgt werden. Das ist gefährlich für chronisch und psychisch kranke Menschen. Zudem ist eine Ausweitung der bestehenden Restriktionen auch ökonomisch nicht sinnvoll, da die Menschen mit ihren medizinischen Problemen in Notaufnahmen und Krankenhäusern landen, was teurer ist als eine frühzeitige ambulante Versorgung. Statt die Debatte mit populistischer Stimmungsmache aufzuheizen, appelliere ich an alle Politiker und Politikerinnen, zu einer sachlichen Debatte über Zuwanderung und Flucht zurückzukehren.“

Weitere Informationen:

Faktenpapier: „Eingeschränkte gesundheitliche Versorgung für Asylsuchende für 36 statt für 18 Monate“:

https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Faktenpapier_AsybLG_Gesundheit_18_auf_36_Monate_2024_01_17_FINAL.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.01.2024

Wie in jedem Jahr kurz vor Weihnachten ist nun die mit Spannung erwartete Düsseldorfer Tabelle 2024 da. „Leider profitieren unterhaltsberechtigte Kinder von den Änderungen der Düsseldorfer Tabelle kaum.“, bemängelt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb).

Die Düsseldorfer Tabelle enthält standardisierte Vorgaben für den Unterhalt der Kinder in Scheidungs- und Trennungsfamilien. Nur auf der ersten Einkommensstufe wird der Unterhalt für Kinder in der Mindestunterhaltsverordnung festgelegt, im Übrigen beruhen die Beträge auf der Abstimmung des Deutschen Familiengerichtstages und der Oberlandesgerichte. Deshalb hat die Tabelle nur eingeschränkt Gesetzeskraft, ist aber in der Praxis nahezu immer Maßstab für den Kindesunterhalt.

Der Verordnungsgeber hat den Mindestunterhalt der ersten Einkommensgruppe um fast 10 Prozent angehoben. Der Mindestunterhalt für ein Kind bis fünf Jahre steigt beispielsweise von 437 € auf 480 € monatlich. Für ein Kind von zwölf Jahren erhöht sich der Mindestunterhalt von 588 € auf 645 €. Die Anhebung um 10 Prozent setzt sich allerdings bei den Kindern nicht durch, deren Eltern in höhere Einkommensgruppen eingestuft werden. Denn die Einkommensgruppen wurden durch die Oberlandesgerichte ebenfalls angehoben. Die Anhebung um jeweils 200 € bewirkt, dass die Unterhaltssteigerung bei den Kindern mit nur 5 Prozent deutlich geringer ausfällt, als die Teuerungsrate es an sich vorgeben würde. Daneben sind auch die Selbstbehaltssätze der Unterhaltspflichtigen angehoben worden. Die Anhebung geht zu Lasten der unterhaltsberechtigten Kinder, weil mehr Kinder in den Mindestunterhalt rutschen als bisher. So erhalten die betreffenden Kinder gerade keinen inflationsgerechten Ausgleich.

Damit führt auch die Düsseldorfer Tabelle 2024 einen aus Sicht der betreuenden Elternteile negativen Trend fort: Kinder von barunterhaltspflichtigen Geringverdienenden erhalten höchstens den Mindestunterhalt, während Kinder Besserverdienender verhältnismäßig wenig vom guten bis sehr guten Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils profitieren.

Ob das vom Gesetzgeber so mitgetragen würde, der den erheblichen Preisanstieg zum Anlass genommen hat, den Mindestunterhalt um 10 Prozent anzuheben, bleibt völlig unklar. „Die alljährlich wiederkehrende Unzufriedenheit mit der Umsetzung der Mindestunterhaltsverordnung zeigt ein demokratisches Defizit.“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber Verantwortung für die gesamte Düsseldorfer Tabelle und die Gestaltung des Kindesunterhalts für alle Einkommensgruppen übernimmt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 19.12.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme den Referent*innentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung von schwangeren Personen. Die vorgesehenen Verbotsnormen und Sanktionsmechanismen für sogenannte Gehsteigbelästigungen stellen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der grundrechtlich und völkerrechtlich geschützten reproduktiven Selbstbestimmung dar. Darüber hinaus sind sie ein erster Schritt, um geschlechtsbezogene Gewalt und Diskriminierung im Einklang mit nationalen und völkerrechtlichen Pflichten schrittweise abzubauen.  Der Entwurf setzt damit eine langjährige Forderung des djb um. „Dieser Schritt ist längst überfällig. Denn Gehsteigbelästigungen sind keine Bagatellen, sondern verletzen das reproduktive Selbstbestimmungsrecht Schwangerer, ebenso wie die Persönlichkeitsrechte und die Berufsfreiheit von Beratungspersonal und Personal von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen,“ so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder.

Eine bundeseinheitliche Regelung, so wie im Entwurf vorgesehen, sieht der djb als besonders notwendig an. Denn derzeit sehen sich Frauen und andere schwangere Personen einer uneinheitlichen Behörden- und Rechtsanwendungspraxis ausgesetzt, die enorme Rechtsunsicherheit schafft. Diese sowie weitere im Entwurf vorgesehene Maßnahmen sind auch vor dem Hintergrund der bereits defizitären Versorgungslage von Schwangerschaftsabbrüchen zu betrachten. Der djb begrüßt vor allem, dass der Entwurf klarstellt, dass der Sicherstellungsauftrag der Länder auch den ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen umfasst. Auch die Ausweitung der statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen ist wichtig, um die defizitäre Versorgungslage sichtbarer zu machen und ihr abhelfen zu können.

Kritisch sieht der djb lediglich Einzelheiten des Entwurfs, vor allem der konkreten Ausgestaltung der Tathandlungen der Verbots- sowie Sanktionsnormen. Er regt daher an, bei den Verbots- und Sanktionsnormen von den erhöhten subjektiven Anforderungen Abstand zu nehmen. Die Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb Céline Feldmann konstatiert außerdem: „Der Referentenentwurf stellt zwar einen wichtigen Schritt, aber nur einen ersten Schritt dar. Denn ein ungehinderter Zugang zu Beratungen und Schwangerschaftsabbrüchen ist erst dann sichergestellt, wenn Beratungen freiwillig werden und Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert sind.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 19.12.2023

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) stellt in seiner Halbzeitbilanz vom 21.12.2023 drei kinder- und jugendpolitische Schwerpunkte heraus, die im Koalitionsvertrag formuliert sind und nun priorisiert werden sollten:

  • Die Bundesregierung muss ihrem Versprechen einer Stärkung der Kinder- und Jugendrechte Taten folgen lassen.
  • Für mehr Gerechtigkeit braucht es einen Handlungsplan der Bundesregierung für mehr soziale Mobilität innerhalb der jungen Generation.
  • Die jungen Menschen haben ein Recht auf Zukunft und Generationengerechtigkeit durch die Einhaltung klimapolitischer Ziele.

Angesichts internationaler Krisen sowie der angespannten haushaltspolitischen Situation in Deutschland rückt die Kinder- und Jugendpolitik aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums (BJK) in den Hintergrund. Das Fazit des Bundesjugendkuratoriums lautetet daher: Mehr Kinder- und Jugendpolitik wagen.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 21.12.2023

„Nachhaltigkeit spielerisch entdecken!” ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2024. Damit will die Kinderrechtsorganisation gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung der Themen gesunde Umwelt und Nachhaltigkeit aufmerksam machen. So hatte erst vor kurzem der UN-Kinderrechteausschuss eine nachhaltige Umwelt- und Klimapolitik der Staatengemeinschaft angemahnt, bei der das Kindeswohl eine wesentliche Grundlage von Entscheidungen werden müsse. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2024 teilzunehmen.

„Als Kinderrechtsorganisation setzen wir uns für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in einer gesunden Umwelt ein. Dabei kommt dem Thema Nachhaltigkeit herausragende Bedeutung zu, das zum einen die Arbeit von Politik, Wissenschaft und Forschung, daneben aber auch das tägliche Handeln der Menschen leiten sollte. Für Kinder und Jugendliche bietet sich gerade in sehr jungen Jahren ein spielerischer Zugang zu diesem komplexen und weitreichenden Thema an. Dabei sollte neben den nationalen und internationalen Themen beispielsweise einer umfassenden Klimaschutzpolitik, der notwendigen Reduktion von Treibhausgasen oder des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen wie dem Regenwald aufgezeigt werden, was lokales Handeln in diesem Bereich bewirken kann. Hier kann Nachhaltigkeit zu einem Thema werden, dem sich Kinder und Jugendliche spielerisch nähern und sich so wichtige Kompetenzen und Wissen aneignen. Denn eines ist ganz klar: Auch im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist unbedingt sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche aktiv mitwirken und ihre Ansichten berücksichtigt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Weltspieltag 2024 wird deutschlandweit zum 17. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Aktion selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter http://www.weltspieltag.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.01.2024

Der Endspurt läuft: Noch drei Wochen besteht die Möglichkeit, sich um den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes zu bewerben. Mit der Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Langjähriger Partner ist der Europa-Park in Rust. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2024. Am 07. Oktober laden das Deutsche Kinderhilfswerk und Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, alle Beteiligten zur Preisverleihung in Deutschlands größten Freizeitpark ein. Neben der Bekanntgabe der Gewinnerprojekte erwartet die Teilnehmenden dort ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Musik-Acts und Prominenten, die das Engagement der Kinder und Jugendlichen wertschätzen. In den vergangenen Jahren zählten unter anderem Mike Singer, Stefanie Heinzmann, Enie van de Meiklokjes und Regina Halmich zu den prominenten Laudatorinnen und Laudatoren. Auch sie zeigen sich immer wieder begeistert von den Projekten, die die jungen Menschen auf die Beine stellen.

„Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis zeichnen wir das Engagement von Kindern und Jugendlichen für ihre eigenen Rechte oder die Rechte anderer aus. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, wie wichtig der Beitrag von Kindern und Jugendlichen für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist. Kinder und Jugendliche, die sich aktiv bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten einbringen, engagieren sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens. Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird somit ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie gestärkt. Wir sind dieses Jahr wieder auf die Einsendung von einfallsreichen Angeboten, die mit viel Kreativität der Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden, sehr gespannt“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Engagement von Kindern und Jugendlichen ist wichtig – nicht nur für unser heutiges Zusammenleben in der Gesellschaft, sondern auch für die Zukunft. Ich kann nur alle jungen Menschen, die sich aktiv und nachhaltig für das Gemeinwesen einsetzen, dazu ermutigen, sich zu bewerben. Denn mir liegt es sehr am Herzen, diesen vorbildlichen Einsatz zu fördern. Ich bin jedes Jahr wieder überrascht von den bemerkenswerten und zukunftsweisenden Projekten, die eingereicht werden“, so Miriam Mack. Sie ist seit 2015 Patin für verschiedene Aktionen und macht sich vor allem für die Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie gegen Kinderarmut in Deutschland stark.

Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis wirbt das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen. Um ihre aktive Teilnahme zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich wertgeschätzt und lernen Demokratie. Zudem werden die Projekte der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung in besonderer Weise öffentlich gewürdigt.

Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Die Bewerbung erfolgt online unter http://www.dkhw.de/dkjp. Dort sind weitere Informationen sowie Hinweise zum Ausfüllen der Bewerbung aufgeführt. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Für die Endauswahl werden je Kategorie sechs Projekte durch eine Fachjury nominiert. Danach wird der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes als Kinderjury die Preisträgerinnen und Preisträger ermitteln. Kinder und Jugendliche der Gewinnerprojekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden zur Preisverleihung in den Europa-Park in Rust eingeladen und erhalten während der Veranstaltung die Möglichkeit, ihr Projekt direkt auf der Bühne vorzustellen. Zusätzlich wird von jedem Gewinnerprojekt sowie von den lobenden Erwähnungen ein Kurzfilm gedreht, der zur Vorstellung des Engagements dient.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.01.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum Jahresbeginn die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz an. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind diese ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, und damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht insgesamt die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.

 

„Wir feiern in diesem Jahr das 75-jährige Jubiläum unseres Grundgesetzes. Auch deshalb ist es höchste Zeit, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert werden. Es braucht endlich eine rechtliche Normierung im Grundgesetz, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Bundesregierung steht hier zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht. Zugleich ist unabdingbar, dass in einem Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Das Thema Kinderrechte darf nicht weiter ein Nischenthema bleiben, sondern es braucht die breite Etablierung einer Kinderrechtsperspektive im deutschen Rechtssystem. Bereits seit vielen Jahren gibt es eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz auf Bundesebene, denn dadurch würde der Staat insgesamt stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es beispielsweise um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um bessere Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Gerade vor dem Hintergrund multipler Krisen zeigt sich, dass es der Kinderrechte mehr denn je bedarf. Und auch angesichts der aktuellen Debatten über eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich und häufige Fälle von Kindesvernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal“, so Krüger weiter.

 

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Diesem Versprechen müssen jetzt Taten folgen. Kinderrechte im Grundgesetz könnten sich mit eindeutigen Formulierungen für Kinder positiv bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern auswirken. Als ausdrücklicher Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes würden sie die Anwendung sämtlichen Rechts prägen. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte und Behörden positiv auswirken und die Stellung von Eltern und Kindern gegenüber dem Staat stärken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht um Symbolik, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen, denn die Strahlkraft des Grundgesetzes wirkt sowohl in alle gesellschaftlichen als auch in alle rechtlichen Bereiche“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2024

Der Kinderschutzbund setzt sich gegen eine Erhöhung der Kinderfreibeträge der Superreichen und für eine Umverteilung über eine echte Kindergrundsicherung ein.

Aktuell planen Finanzminister und Kanzler die Kindefreibeträge zu erhöhen, und zeitgleich das Kindergeld nicht anzufassen. Der Kinderschutzbund kritisiert, dass Kinder der arbeitenden Mitte, die nur das Kindergeld beziehen, durch die Pläne um bis zu 118 € weniger an staatlichem Zuschuss pro Monat erhalten würden! Bis zur Volljährigkeit der Kinder summiert sich das auf über 25.000 € Unterschied, der durch bessere Absetzmöglichkeiten von teuren Privatschulen, Kindermädchen und vielem mehr sogar noch deutlich höher ausfallen kann. Diese Differenz zwischen Mittelschichtskindern und Kindern von Spitzenverdiener*innen war noch nie so hoch, wie es aktuell durch die FDP geplant ist! Dabei sollte diese Schere laut Koalitionsvertrag eigentlich verringert werden. Das scheint nun in Regierungskreisen völlig vergessen.

Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbund Bundesverbandes erklärt: „Es ist eine Frechheit, wie das aktuelle System klammheimlich über die Kinderfreibeträge die Kinder von Spitzenverdiener*innen massiv begünstigt. Das kostet jährlich Milliarden! Gerade in Zeiten vermeintlich knapper Kassen sollten alle Regierungsbeteiligten ein besonders großes Interesse daran haben, die vorahnenden Mittel möglichst so effizient einzusetzen, dass sie den größten Effekt haben und jene unterstützen, die es wirklich brauchen. Alles andere ist unfair und schlichtweg Unfug!“

Der Kinderschutzbund fordert stattdessen eine echte Kindergrundsicherung, die insbesondere arme Kinder und die untere Mitte entlastet sowie die unfairen Steuerentlastungen für Superreiche abschafft. Denn alle Kinder haben ein gutes Aufwachsen verdient!

Weitere Informationen und unseren Vorschlag zu einer echten Kindergrundsicherung finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 22.01.2024

Auch das neue Jahr 2024 begann mit vielen Schreckensmeldungen. Neben den Kriegen in der Ukraine und dem Nahen Osten, den Überschwemmungen in Niedersachsen und die Androhung einiger Gruppen im Zuge der Proteste der Landwirte, den Staat und die Infrastruktur lahmlegen zu wollen, spricht fast niemand mehr über die Krise, die Millionen Menschen in unserem Land betrifft: Die Krise, in der Kinder, Jugendliche und ihre Familien stecken.

Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Weder die immer neuen Zahlen zur Kinderarmut, noch die zunehmende Klage der Jugendämter, der Kitas und Schulen über den eklatanten strukturellen und finanziellen Mangel – nicht einmal der neuerliche Pisa-Schock lösen mehr als ratloses Achselzucken aus. Wer übernimmt eigentlich die Verantwortung für die Gestaltung von guter Kindheit und Jugend? Es fehlt an allen Ecken und Enden, Familien sind erschöpft, auch weil die Versorgung in Kitas, Schulen, in der Kindermedizin auf immer wackeligeren Füßen steht.“

Empirische Studien zeigen immer wieder, die Rechte von Kindern und Jugendlichen stehen zwar auf dem Papier, aber die Umsetzung scheitert bei der Ganztagsbetreuung, beim Recht auf Bildung und vor allem beim Recht auf Beteiligung.

Andresen: „Ich bedaure sehr, dass wir sowohl politisch als auch gesellschaftlich bereit zu sein scheinen, das hinzunehmen.“

Bundesweit leben etwa drei Millionen Kinder in Armut, es fehlen rund 98 000 Erzieherinnen und Erzieher, mindestens 14 500 Lehrkräfte und in vielen Städten und Regionen hat die  Kinder- und Jugendhilfe Mühe, ihre grundlegendste Pflicht – die Abwendung von Kindeswohlgefährdungen – zu erfüllen.

Andresen mahnt:

„Man kann nachts nur dasjenige Kind nach einem schlechten Traum trösten, das einem nahe steht. Aber es ist eine gesellschaftliche Aufgabe, für ein auskömmliches Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen zu sorgen. Das betrifft Staat, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gleichermaßen. Wir haben es inzwischen mit einer echten Krise der Kindheit und Jugend zu tun. Der Kinderschutzbund befürchtet, dass das System kollabiert. Wer also tritt ernsthaft und engagiert für die Rechte  von Kindern und Jugendlichen ein und priorisiert deren Bedarfe? In der politischen Landschaft hören wir viele Lippenbekenntnisse, aber das reicht nicht“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 12.01.2024

eaf unterstützt Forderungen des Kooperationsverbundes Familienbildung

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) begrüßt und unterstützt die Forderungen des Kooperationsverbundes Familienbildung (Ko:Fa) nach einer verlässlichen Finanzierung der Familienbildung in unsicheren Zeiten.

Bereits in mehreren Stellungnahmen hat die eaf, Gründungsmitglied des Ko:Fa in 2021, in den vergangenen Jahren auf die teilweise prekären Verhältnisse bei der Finanzierung der Familien­bildung hingewiesen. Der evangelische Verband betont dabei die zentrale Rolle einer gelingenden Familienförderung für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. „Eine wohnortnahe, offene und fachkompetente Familienbildung ist aus unserer Sicht unverzichtbarer Teil der Infrastruktur für Familien“, so eaf-Bundesgeschäftsführerin Svenja Kraus. „Unsere Familien­bildungseinrichtungen sind gerade auch für Familien in schwierigen Lebenslagen verlässliche Partner. Sie bieten Orte der Begegnung und Verständigung und sind Ruhepole in unruhigen Zeiten.“

Aus diesem Grund hat die eaf maßgeblich an der Erstellung des vorliegenden Positionspapiers im Kooperationsverbund Familienbildung mitgewirkt. „In Anbetracht der gegenwärtigen Finanzierungsdebatten im Bund, aber auch in den Ländern und Kommunen, befürchten wir weitere Einschnitte, die die Unterstützung für Familien einschränken und die Familien­bildungsstätten finanziell und personell aushöhlen.“ Kraus appelliert an die politischen Akteure, ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden: „Die Zeit zum Handeln ist jetzt! Zum Wohle der Demokratie: Schaffen Sie endlich verlässliche und nachhaltige Rahmenbedingungen für die Familienbildung, damit Kinder in gesunden, starken Familien aufwachsen und Vertrauen in sich und die Strukturen entwickeln!“

Die drei wichtigsten Forderungen des Positionspapiers sind deshalb:

  1. Der Erhalt des breiten und niederschwelligen Angebotsspektrums der Familienbildung.
  2. Eine verlässliche finanzielle Unterstützung für Familienbildungsträger.
  3. Die politische und finanzielle Stärkung der gemeinwohlorientierten Familienbildung.

>>>Download Positionspapier „FAMILIENBILDUNG stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, aber braucht dafür bessere finanzielle Absicherung“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 19.01.2024

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) unterstützt in ihrer aktuellen Stellungnahme die Entscheidung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) für ein Stufenmodell und gegen eine tagesgenaue Berechnungsmethode. Sie sieht aber die in den Eckpunkten des BMJ vorgeschlagenen Stufen und ihre unterhaltsrechtlichen Folgen für das asymmetrische Wechselmodell kritisch.

„Je nach Verteilung der Alltagsaufgaben der Eltern und einer konkreten Erwerbstätigkeit des hauptbetreuenden Elternteils sollte aus Sicht der eaf frühestens ab 33 Prozent Mitbetreuung ein asymmetrisches Wechselmodell angenommen werden“, erläutert Prof. Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf, und verweist bezüglich der Begründung der Stufen auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesfamilienministeriums.

„Wir befürworten in diesem Fall eine moderate Unterhaltskürzung, eine Barunterhaltspflicht für beide Elternteile im asymmetrischen Wechselmodell zwischen 33 und 45 Prozent lehnen wir ab. Die Untergrenze eines symmetrischen Wechselmodells kann aus Sicht der eaf bereits ab 45 Prozent Mitbetreuung festgelegt und mit einer Barunterhaltspflicht für beide Elternteile verbunden werden, wenn auch die Verantwortung für Alltagsaufgaben annähernd hälftig geteilt wird.“

Ein reformiertes Kindesunterhaltsrecht sollte Elternkonflikte vermeiden helfen und keine Sogwirkung für bestimmte Betreuungsmodelle entfalten. Deshalb müssen die unterhaltsrechtlichen Regelungen in einem asymmetrischen Wechselmodell so gestaltet werden, dass der hauptbetreuende Elternteil nicht befürchten muss, bei einer Ausweitung der Betreuung des anderen Elternteils den reduzierten Kindesunterhalt nicht durch eigenes Erwerbseinkommen kompensieren zu können.

“Uns ist es wichtig, kein Betreuungsmodell zu diskreditieren“, begründet Bujard die Haltung seines Verbandes. „Abhängig von Wohnsituation, Alter der Kinder, Arbeitsbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten kann für jede Familie ein anderes Betreuungsmodell das Richtige sein. Wenn ein Elternteil in größerem Umfang mitbetreuen möchte, muss dies ebenso ermöglicht werden und verdient Förderung und Anerkennung. Hier ist die Gesellschaft gefragt: Betreuungsbedingte Mehrbelastungen sollten im Sozial- und Steuerrecht berücksichtigt werden, im Unterhaltsrecht hingegen ist oberste Priorität die tatsächliche Bedarfsdeckung des Kindes.“

Stellungnahme der eaf zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz zur Modernisierung des Unterhaltsrechts vom 24. August 2023

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 20.12.2023

Der Familienbund hält zum Schutz des Klimas einen höheren CO2-Preis für politisch richtig und zwingend. Notwendig sind aber soziale Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für Geringverdiener und Familien.

Nachdem sich das Bundeskabinett gestern mit der zukünftigen Finanzierung des Haushalts befasst hat, weist der Familienbund darauf hin, dass der Klimaschutz durch soziale Maßnahmen flankiert werden muss: „Ein höherer CO2-Preis trifft Geringverdiener und Familien besonders stark, da diese einen größeren Anteil ihres Einkommens für Konsumgüter und Strom ausgeben müssen als Haushalte mit höherem Einkommen bzw. geringerer Personenzahl. Daher ist ein sozialer Ausgleich wie das im Koalitionsvertrag versprochene Klimageld für eine gerechte Lastenverteilung unabdingbar“, äußerte heute Ulrich Hoffmann, der Präsident des Familienbundes der Katholiken. „An der sozialen Komponente des Klimaschutzes zu sparen, ist auch deswegen ungerecht, weil einkommensschwächere Personen weitaus weniger CO2-Emissionen verursachen als Menschen mit höherem Einkommen. Das Verursacherprinzip spricht somit klar für eine soziale Flankierung des Klimaschutzes.“

Die Idee des von vielen Wirtschafts- und Klimawissenschaftlern unterstützten Klimageldes ist, dass der Staat die Einnahmen aus dem höheren CO2-Preis an die Bevölkerung zurückgibt – als Pauschale, das heißt für alle in gleicher Höhe. Dadurch würden Haushalte mit guter CO2-Bilanz im Ergebnis finanziell entlastet. Bei Haushalten mit hohem Energieverbrauch würde hingegen eine finanzielle Belastung und ein umweltpolitisch gewünschter Anreiz zum Einsparen von CO2-Emissionen entstehen. Ulrich Hoffmann hält diesen Ansatz für richtig und kritisiert, dass die Bundesregierung die Idee derzeit nicht weiterverfolgt: „Wenn die Regierung jetzt darauf verweist, dass sie mit der Abschaffung der EEG-Umlage bereits ein Klimageld eingeführt habe, ist das nicht richtig. Die Abschaffung der EEG-Umlage reduziert schlicht für alle den Strompreis und entlastet damit diejenigen, die viel Strom verbrauchen, besonders stark. Der soziale Ausgleich und der ökologische Anreiz fehlen.“

Der Familienbund fordert eine schnelle Umsetzung des Klimageldes. Die politische Debatte über die sozial- und familiengerechte Ausgestaltung dieser Leistung müsse jetzt zielgerichtet geführt werden. Die Voraussetzungen für die Auszahlung müssten unverzüglich geschaffen werden. „Für den Klimaschutz gibt es in der Bevölkerung derzeit eine breite Zustimmung – unter der Voraussetzung, dass er sozial gerecht erfolgt. Diese Chance darf die Politik nicht verstreichen lassen“, so Ulrich Hoffmann. „Ein Klimaschutz, der überwiegend zu Lasten der ärmeren Bevölkerung geht, hat keine Chance auf Erfolg, da er politische Kräfte stärken wird, die den Klimaschutz ablehnen. Der Erfolg des Klimaschutzes hängt davon ab, dass es gelingt, bei der ökologischen Wende alle mitzunehmen.“

Dem Familienbund ist bewusst, dass in Zeiten multipler Krisen und begrenzter finanzieller Ressourcen nicht allen Teilen der Bevölkerung alle Lasten abgenommen werden können. Für umso wichtiger hält es Ulrich Hoffmann, darauf zu achten, dass die Lastenverteilung gerecht erfolgt: „Die Klimapolitik braucht eine klare Kommunikation und einen klaren Kompass: Sie muss sich konsequent am Leistungsfähigkeits- und Verursacherprinzip orientieren, Geringverdiener und Familien durch Ausgleichsmaßnahmen entlasten und starke Schultern deutlich stärker in die Verantwortung nehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 21.12.2023

LSVD, Quarteera, EQUAL PostOst und ILGA Europe fordern Bundesregierung auf, verfolgte LSBTIQ* aus Russland aufzunehmen

Am 30. November 2023 hat der Oberste Gerichtshof Russlands die sogenannte “internationale LGBT-Bewegung” als extremistisch eingestuft und ihr jegliche Aktivitäten verboten – dieses Urteil tritt heute in Kraft. Beschuldigten drohen insbesondere Strafverfahren, die voraussichtlich bis zu zwölf Jahren Gefängnis vorsehen. Bereits unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes kam es zu ersten Razzien an Community-Orten. Zusätzlich häufen sich Berichte über Erpressungen, Kündigungen, Drohungen und Angriffe, die die Betroffenen nicht anzeigen können. Dazu erklären Lesben- und Schwulenverband (LSVD), Quarteera, Equal PostOst und ILGA Europe gemeinsam:

Ein sicheres Leben für queere Menschen war de facto in Russland bereits in der Vergangenheit nicht möglich. Hassgewalttaten gegen LSBTIQ* werden nicht aufgeklärt. Der öffentliche Raum wird von Hassreden gegen LSBTIQ* bestimmt. Mit der letzten Entscheidung des Gerichtshofes setzt Russland seine LSBTIQ*-feindliche Politik fort. Es findet Stück für Stück eine Rekriminalisierung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt statt. Deswegen fordern wir die Bundesregierung, aber insbesondere Außenministerin Baerbock und Innenministerin Faeser, dringend dazu auf, verfolgte und besonders schutzbedürftige LSBTIQ* aus Russland aufzunehmen. Dies ist gemäß dem Aktionsplan “Queer leben” der Bundesregierung und den Leitlinien für eine feministische Außenpolitik dringend geboten.

Die Einstufung als eine extremistischen Organisation und Bewegung eröffnet die Grundlage für eine willkürliche staatliche Verfolgung von LSBTIQ* Personen und Unterstützer*innen. Das Urteil trifft einen unbestimmten Personenkreis, darunter nicht nur Mitglieder von LSBTIQ* Organisationen, Aktivist*innen und Journalist*innen, sondern auch Personen, die schlicht Teil der LSBTIQ* Community sind, mit dieser sympathisieren oder auch dafür gehalten werden. Dieses Urteil ist eine menschenrechtliche Bankrotterklärung, da es eine strafrechtliche Verfolgung von Einzelpersonen ermöglicht – aufgrund ihrer (vermeintlichen) Zugehörigkeit.

Zum Hintergrund:

Bereits vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wurden die Menschenrechte von LSBTIQ* immer weiter eingeschränkt. Dazu zählen das sog. „Anti-Propaganda-Gesetz“, das durch die Duma im Januar 2013 auf den Weg gebracht und im Jahr 2022 zusätzlich verschärft wurde. Im Juli 2023 verabschiedete die Duma das trans*feindliche Gesetz, das zusätzlich in die individuellen Freiheitsrechte von trans*Personen eingreift. Insbesondere trans*Personen, die bereits eine Personenstandsänderung durchgeführt haben, sind dem Staat bekannt und daher eine leichte Zielscheibe. Als stellvertretendes Symbol für den “Westen” und seine Werte wird die LSBTIQ* Community zur Zielscheibe von Politik und Justiz Russlands gemacht.

Weiterlesen:

„LGBTIQ – Rechte weltweit“- Stellungnahme von Mikhail Tumasov im Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages

Ich wurde verboten. Wie sich die Situation russischer LGBTQ-Personen und Organisationen nach dem vollständigen Angriff Russlands auf die Ukraine verändert hat. Ergebnisse der Studie (equal-postost.org)

Leitlinien zu feministischer Außenpolitik des Auswärtigen Amts und BMZ (lsvd.de)

Rainbow Map and Index 2023 (ILGA Europe)

LGBT-Rechte weltweit: Wo droht Todesstrafe oder Gefängnis für Homosexualität? (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 10.01.2024

Der Paritätische ruft auf zur Teilnahme an den zahlreichen Demonstrationen in Deutschland gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Ausgrenzung.

Mit über 160 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen ruft der Paritätische zur Aktion des Netzwerks „Hand in Hand“ am 3.2. um 13 Uhr in Berlin auf und ermuntert dazu, sich an den zahlreichen Demonstratuonen auch an anderen Orten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Ausgrenzung zu beteiligen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands erklärt: „Die AfD und andere Rechtsextremisten verfolgen mit ihren Plänen von Massendeportationen nichts weniger als die Zerstörung unserer Gesellschaft. Das dürfen, das werden wir nicht zulassen. Deshalb rufen wir alle auf, sich gemeinsam mit uns vor all diejenigen zu stellen, die nach den völkisch-nationalistischen Vorstellungen von Höcke, Krah und Konsorten nicht dazu gehören sollen. Wir sind alle gefordert, unsere Demokratie jetzt zu verteidigen.”

Den Aufruf zur Aktion am 3.2.2024 in Berlin finden Sie hier.

Weiterführende Links

Paritätischer gegen Rechtsextremismus

Website „Hand in Hand“

Demonstrationen gegen Rechtsextremismus am 20. und 21.1.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.01.2024

Diese Wochen sollen eine Reform des Staatsbürgerrechts sowie das sog. „Rückführungsverbesserungsgesetz“ verabschiedet werden.

Nachdem sich eine Einigung der Ampel in der Migrationspolitik zuletzt verzögert hatte, sollen diese Woche eine Reform des Staatsbürgerrechts sowie das sogenannte “Rückführungsverbesserungsgesetz” im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt, dass im Vergleich zu vorherigen Entwürfen nun ein Rechtsanspruch auf eine Pflichtverteidigung u.a. für von Abschiebehaft betroffene Menschen vorgesehen ist. Die weiterhin geplante massive Verschärfung des Abschiebungsrechts selbst kritisiert der Verband jedoch ungebrochen scharf als “inhumane Symbolpolitik”.

“Vorgesehen sind weitreichende Eingriffe in Grund- und Menschenrechte, die in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit des Gesetzes stehen”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Besonders kritisch bewertet der Paritätische, dass die Möglichkeit zur Inhaftierung massiv ausgeweitet werden soll und künftig selbst die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Privatsphäre unbeteiligter Dritter missachtet würde, um ausreisepflichtige Personen finden und abschieben zu können – dies gelte selbst für Wohnungen von Familien mit Kindern und zur Nachtzeit. “Die Zahl der Geflüchteten wird dadurch nicht abnehmen, wohl aber werden sich die sozialen Probleme, bis hin zur Traumatisierung von Kindern, verschärfen. Dass Betroffenen angesichts dieser offenen Missachtung von Grund- und Menschenrechten jetzt wenigstens ein Pflichtverteidiger zugestanden wird, ist ein kleiner Hoffnungsschimmer für unseren Rechtsstaat, sollte aber doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein”, so Schneider.

Zutiefst besorgt ist der Verband darüber, dass im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens auch geregelt werden soll, dass Asylbewerbern künftig erst nach drei Jahren existenzsichernde Sozialleistungen gewährt werden sollen. Die geplante Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die ebenfalls beschlossen werden soll, begrüßt der Verband im Grundsatz, warnt aber ausdrücklich davor, dass im Gesetzentwurf nach wie vor Verschärfungen im Hinblick auf die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung enthalten sind. Über ergänzende Verwaltungsvorschriften solle zwar eine Härtefallregel definiert werden, diese habe aber keinen Gesetzescharakter. “Hier hätten wir uns eine rechtlich verbindliche Lösung gewünscht, um eine Diskriminierung bspw. von Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehenden oder älteren Menschen rechtssicher auszuschließen”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.01.2024

Das Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen veröffentlicht Stellungnahme.

Der Paritätische findet klare Worte zu dem „geheimen“ Treffen von führenden AFD-Größen, Mitgliedern der Werte-Union, Bundestagsabgeordneten, bekannten Neonazis und finanzstarken Unternehmer*innen, geäußert, bei dem sich Teilnehmende zu einem rassistischen „Masterplan“ zur Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland – mit und ohne deutschem Pass – austauschten. Im Folgenden ein Statement des Vorsitzenden sowie eine Stellungnahme des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM).

Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands:

„Mit Abscheu und Entsetzen haben wir die Berichte zu den geplanten Massendeportationen, die Rechtsextreme nach ihrer Machtergreifung ins Werk setzen wollen, zur Kenntnis genommen. Doch ein “Geheimplan” war es nie: AfD-Politiker wie Höcke und Krah breiten ihre völkisch-nationalistische Ideologie seit langem unmissverständlich in Wort und Schrift aus. Alle Demokrat*innen sind jetzt gefordert, sich geschlossen gegen alle diejenigen zu stellen, die die Würde des Menschen mit Füßen treten und Millionen Menschen in Deutschland Entrechtung und Gewalt androhen. Mit einer solchen Agenda kann es auf politischer und gesellschaftlicher Ebene keinen Ausgleich geben. Damit bedrohen sie Demokratie und Menschenrechte in Deutschland in ihrer Substanz.“

Nie wieder ist jetzt!
Stellungnahme des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM)

Das Recherchenetzwerk CORREKTIV veröffentlichte diese Woche seine Rechercheergebnisse zu einem „geheimen“ Treffen von führenden AFD-Größen, Mitgliedern der Werte-Union, Bundestagsabgeordneten, bekannten Neonazis und finanzstarken Unternehmer*innen. Bei diesem Treffen tauschten sich die Teilnehmenden zu einem rassistischen „Masterplan“ zur Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland – mit und ohne deutschem Pass – aus.

Die Vorhaben der AfD-Mitglieder und der weiteren rechten Initiativen überraschen Betroffene von Rassismus und rechter Gewalt kaum bis wenig. Rassismuskritische und demokratische Stimmen warnen seit Jahren unermüdlich vor der rechten Gefahr durch die AfD und weitere rechte institutionelle Umtriebe in Deutschland. Wenn die Öffentlichkeit zum Schauplatz menschenfeindlichen Sprechens wird, beflügelt das antidemokratische, autoritäre und rassistische Strömungen.

Gleichzeitig müssen wir zu unserem Entsetzen feststellen, dass die Ängste und Erfahrungen der Menschen, die von eben dieser rechten Ideologie und ihren Gefahren betroffen sind, in der medialen Öffentlichkeit und im politischen Geschehen noch viel zu wenig Berücksichtigung finden. Obwohl die Entwicklung der rechten Diskurse und das Erstarken von rechten Parteien und Bewegungen in den letzten Jahren öffentlich bekannt und nicht zu übersehen war, wird diese Gefahr für die Demokratie in unserem Land – und somit für alle hier lebenden Menschen – bis heute nicht ernst genommen. Doch für sehr viele Menschen ist diese Gefahr nicht nur theoretischer Natur: Die Sorge und das Bangen um eine sichere Zukunft in Deutschland ist für sie ganz real und existentiell.

Die bevorstehenden Landtagswahlen in drei Bundesländern mit sich schon jetzt abzeichnenden hohen Umfragewerten für die AfD können ein weiterer Schritt in Richtung eines Point-of-no-return sein. Weder die perfide Strategie einiger Parteien, sich Themen der AfD zu eigen zu machen, noch das „Verlassen“ auf demokratische Strukturen hat das Erstarken rechter Politik verhindert. Eine „Das wird schon nicht passieren“-Rhetorik kann unsere Gesellschaft nicht mehr leisten!

Als Forum und Sprecher*innen für über 300 Paritätische Organisationen von Menschen, die sich für ein demokratisches, diskriminierungskritisches und friedliches Miteinander einsetzen, vermissen wir den gesellschaftlichen Aufschrei und ein entschiedenes politisches Handeln der Demokrat*innen!

Jetzt ist nicht mehr die Zeit des Überrascht- und Entsetztseins. Jetzt ist die Zeit für strukturelle Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von solchen menschen- und demokratiefeindlichen „Plänen“. Jetzt ist es an der Zeit, dass Demokrat*innen jeglicher Couleur enger zusammenrücken und sich in all ihrem Handeln diese sehr reale Gefahr vor Augen führen. Jetzt ist die Zeit, aufzustehen, Haltung zu zeigen und aktiv zu werden: Gegen Rassismus und gegen jede Art der Menschenfeindlichkeit. Nie wieder ist jetzt!
Deniz Greschner, Sprecherin des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen
Mahmut Hamza, Sprecher des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen

Zum Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM):

Im Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM) sind über 300 Migrantenorganisationen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengeschlossen. Es hat sich 2007 unter dem Dach des Paritätischen gegründet, um die Interessen von Migrantenorganisationen zu stärken und zu repräsentieren. Mehr Informationen zum Forum finden Sie hier.

Dokumente zum Download

Stellungnahme des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM) (68 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.01.2024

Aus Sicht des Wohlfahrtsverbands sind die geplanten Maßnahmen unverhältnismäßig und können auch verfassungswidrig sein.

In einem Brief appelliert der Paritätische an die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen im Deutschen Bundestag, den Vorschlägen der Bundesregierung zur Wiedereinführung und gravierenden Verschärfung von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber erwerbslosen Menschen nicht zu folgen. Aus Sicht des Wohlfahrtsverbands sind die geplanten Maßnahmen unverhältnismäßig und können auch verfassungswidrig sein. Durch die Streichung existenzsichernder Regelleistungen würden die Betroffenen, die vielfach eigentlich auf individuelle Beratung und Hilfe in schwierigen Lebenssituationen angewiesen wären, in Not und Überschuldung getrieben.

Der Paritätische kritisiert die Pläne der Ampel-Koalition als “Symbolpolitik”. Der Vorwurf, “Menschen unverschuldet in Not zu bringen und vorhandene Ressentiments gegen Erwerbslose zu bestärken, ist nicht von der Hand zu weisen”, heißt es in dem Schreiben. Etwa ein Drittel der Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung für Arbeitsuchende seien von psychischen Beeinträchtigungen betroffen. Bei vielen, die von Sanktionen bedroht sind, lägen körperliche Beeinträchtigungen, Sprachprobleme und Leseschwächen vor. Die Kalkulation zum möglichen Einsparpotenzial durch die geplanten Maßnahmen hält der Verband entsprechend für vollkommen unrealistisch. “Um 170 Millionen Euro im Jahr einzusparen, müssten etwa 150.000 Bürgergeldbeziehende entsprechend sanktioniert werden. So viele willentliche Verweigerer gibt es nicht”, stellt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands klar. 

“Es ist ein Zerrbild, dass die Menschen sich in großer Zahl in die soziale Hängematte legen. Zahlreiche Betroffene befinden sich vielmehr in einer schlimmen Notsituation: Einige sind psychisch krank, andere haben Suchtprobleme. Viele Menschen bräuchten nach Jahren der Langzeitarbeitslosigkeit mindestens eine sehr intensive Begleitung, um eine Chance zu haben, ins Arbeitsleben zurückzukehren”, so Schneider. Statt Drohgebärden und Strafen, die existenzielle Nöte noch verschärften, brauche es pragmatische Unterstützungsmaßnahmen.

Der Verband weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Hürden für so weitgehende Sanktionen, wie sie vorgesehen sind, außerordentlich hoch gelegt hat. “Es dürfte aller Voraussicht nach zu einer hohen Zahl von Widersprüchen und Klagen kommen – im Zweifelsfalle erneut bis nach Karlsruhe”, warnt der Verband die Bundestagsabgeordneten.

Wie auch andere Organisationen werde sich der Paritätische nicht verweigern, von Vollsanktionen betroffene Menschen bei der Wahrung ihrer Rechte zu unterstützen und ungerechtfertigte Sanktionen abzuwenden. Der Paritätische hofft auf Vernunft und Weitblick der Abgeordneten: “Noch besteht die Gelegenheit, die geplanten Kürzungen und mit ihnen eine Vielzahl von Widerspruchsverfahren und Klagen abzuwenden.” 

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Brief des Paritätischen an die Abgeordneten (124 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.01.2024

In einem Aufruf fordert der Paritätische Gesamtverband gemeinsam mit ver.di, Greenpeace, dem BUND, der Volkssolidarität, AWO, Diakonie und dem VdK die Bundesregierung auf, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger*innen in Form eines Klimageldes zurückzugeben.

Angesichts der Anhebung des CO2-Preises zum 1. Januar 2024 auf 45 €/t fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband im Bündnis mit ver.di, dem BUND und weiteren Umwelt-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden die schnelle Einführung eines sozialen Klimageldes.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Gesamtverband: „Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung sozialen Ausgleich beim Klimaschutz auf die lange Bank schiebt. Das Klimageld muss endlich kommen! Es geht nur ökosozial.“

In dem gemeinsamen Aufruf heißt es, die Verteuerung fossiler Energie durch steigende CO2-Preise sei angesichts der Klimakrise notwendig. Gleichzeitig brauche es einen sozialen Ausgleich. Die Preissteigerungen würden besonders stark mittlere und untere Einkommenshaushalte treffen.

„Die schnelle Einführung eines Klimageldes entlastet besonders die unteren und mittleren Einkommen. Zugleich belohnt es diejenigen, die weniger CO2 verbrauchen. Eine soziale Staffelung des Klimageldes würde die Verteilungswirkung noch verbessern. Ein solcher sozialer Ausgleich erhöht die gesellschaftliche Akzeptanz für den Klimaschutz“, so das Bündnis. Darüber hinaus müsse kräftig in Klimaschutz, Bildung, Gesundheit, Pflege, Wohnen und ökologische Infrastruktur investiert werden. Dafür solle die Schuldenbremse reformiert werden: Zukunftsinvestitionen müssen von der Schuldenbremse ausgenommen und über Kredite finanziert werden können.

„Die Bundesregierung muss Wort halten und, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Klimageld als sozialen Ausgleichmechanismus schnellstmöglich einführen“, so die gemeinsame Forderung vom Paritätischen Gesamtverband, ver.di, Greenpeace, dem BUND, der Volkssolidarität, AWO, Diakonie und dem VdK. 

Dokumente zum Download

Aufruf: Klimageld jetzt – für sozial gerechten Klimaschutz (513 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.01.2024

Heute Nacht haben sich die Europäische Kommission, der EU-Rat sowie das Europäische Parlament auf eine Europäische Asylrechtsreform geeinigt, mit der Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen zur Regel würden.

Mit Entsetzen reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband auf den Kompromiss für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS), auf den sich die EU-Institutionen in der vergangenen Nacht geeinigt haben. Dass der Kompromiss bei den asylrechtlichen Verschärfungen nicht einmal Ausnahmen für Kinder und ihre Familien vorsieht, sei durch nichts zu rechtfertigen. Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung, sich dem zunehmenden Rechtsruck in der EU entgegenzustellen.

Nach Auffassung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sei in der letzten Nacht ein tief inhumaner Asylkompromiss geschlossen worden, mit dem Europa weiter nach rechts rücke. „Menschenrechtsfeindliche Haftlager und der Freiheitsentzug Schutzsuchender während des Asylverfahrens drohen mit dieser Reform zur Normalität zu werden. Dass nicht einmal Kinder und ihre Familien geschützt werden, ist schockierend“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. „Wir appellieren eindringlich an die Bundesregierung, sich dem zunehmenden Rechtsruck in der EU entgegenzustellen. Der weiteren Abschottung der EU und der weiteren Auslagerung des Flüchtlingsschutzes muss Einhalt geboten werden.“ Es sei entgegen dem Kompromiss Aufgabe der Bundesregierung, sich für die Einhaltung der geltenden Menschenrechte und eine menschenwürdige Aufnahme von Flüchtlingen in der EU einzusetzen. 

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 20.12.2023

Am Freitag diskutierten die Bundestagsabgeordneten Silvia Breher (CDU), Sarah Lahrkamp (SPD), Heidi Reichinnek (Die Linke) und Nina Stahr (B90/Die Grünen) in der Heldinnen-Debatte der Stiftung Alltagheld:innen, wie eine Kindergrundsicherung aussehen müsste, von der alleinerziehende Familien profitieren. Rund 100 Menschen aus verschiedensten Institutionen und Organisationen bundesweit folgten der Einladung der Stiftung Alltagsheld:innen, des Bundesverbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und des Bundesverband Selbsthilfe-Initiative Alleinerziehender (SHIA) zur Diskussionsrunde.

Die Familienpolitikerinnen debattierten mit den Alleinerziehenden-Organisationen Knackpunkte des
Gesetzentwurfs – darunter die unzureichende Abstimmung mit anderen Rechtsbereichen oder die fehlende Berücksichtigung von Umgangsmehrbedarfen. Die Veranstalterinnen legten außerdem noch einmal in punkto Erwerbsanreize und Rahmenbedingungen für Alleinerziehende den Finger in die Wunde.

Miriam Hoheisel, Geschäftsführerin des VAMV-Bundesverbands, urteilte über die bisherigen Regelungen im Gesetzentwurf mit Blick auf Kindesunterhalt, der parallel den Zusatzbetrag und das Wohngeld reduziert: „Die Kindergrundsicherung darf die Schnittstellenprobleme nicht wieder verschärfen und  hinter bereits umgesetzte Reformen wie die des  Kinderzuschlags 2019 zurückfallen.
Das wäre vor allem für Ein-Eltern-Familien fatal.“ Kritik gab es auch von Anja Klamann, Vorstandsmitglied bei SHIA, an der fehlenden Berücksichtigung von Umgangsmehrbedarfen: „Der Kinderzusatzbetrag inklusive der Wohnkosten für das Kind soll zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden. Ein-Eltern-Haushalte erhalten so nur noch Leistungen für das Kind für die Tage, an denen es sich in ihrem Haushalt aufhält. So entsteht eine Unterfinanzierung, das Risiko von Kinderarmut wird damit erhöht statt bekämpft“.

Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagsheld:innen, übte Kritik an der Koppelung von Unterhaltsvorschuss an Einkommen bereits ab dem 7. Lebensjahr des Kindes: „Für Alleinerziehende ist das ein eklatanter Schritt zurück, und das trotz hoher  Kinderarmut. Es braucht verlässliche Kinderbetreuung und familienfreundliche Arbeitszeiten, keine  Erwerbsanreize für Alleinerziehende. Selbst der Bundesrat fordert die Rücknahme dieser verschärften Anspruchsvoraussetzungen.“

KRITIK DER ALLEINERZIEHENDEN -ORGANISATIONEN FINDET GEHÖR

Die Bundestagsabgeordneten bezogen zu den Kritikpunkten Position. Die familienpolitische Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Sarah Lahrkamp, verlieh der Notwendigkeit einer gerechteren Verteilung Nachdruck: „Es ist an der Zeit, dass Familien, insbesondere Alleinerziehende, die tagtäglich hart arbeiten und dennoch jeden Euro umdrehen müssen, die Unterstützung erhalten, die ihren Kindern zusteht. Deswegen setzen wir uns zurzeit im parlamentarischen Verfahren intensiv dafür ein, dass die Verteilungsfrage in unserer Gesellschaft zugunsten einer stärkeren und gerechteren Zukunft unserer Kinder gelöst wird.“

KRITIK AN ERWERBSANREIZEN VON ALLEN ABGEORDNETEN

Die in der Kindergrundsicherung vorgesehenen  Erwerbsanreize für Alleinerziehende ernteten unisono
von allen Abgeordneten Kritik. Nina Stahr, Mitglied im Familienausschuss und bildungspolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, betonte mit Blick auf Alleinerziehende: „Es geht an der Lebenswirklichkeit vorbei, ihnen Erwerbsanreize zu setzen. Und auch die temporären Bedarfsgemeinschaften nehmen wir genau unter die Lupe. Erfreulich ist, dass wir den Kindergeldübertrag abschaffen, den Kindergarantiebetrag automatisch an die Preisentwicklung anpassen und ein Teil der Alleinerziehenden mit der Kindergrundsicherung mehr vom Unterhalt behält.“

Die Oppositionspolitikerinnen beanstandeten die  Kindergrundsicherung in der jetzigen Form. So bemängelte Heidi Reichinnek (Die Linke), dass ausgerechnet Alleinerziehende „wegen eines angeblich nötigen Erwerbsanreizes noch weiter gegängelt werden. Dass der Finanzminister dabei mit schlicht falschen Zahlen zur Erwerbsquote hantiert“, sich bis heute dafür aber nicht entschuldigt habe, sei ein Skandal. „Eine echte Kindergrundsicherung bedeutet auch spürbare
Leistungserhöhungen, alles andere ist Augenwischerei“, stellte Reichinnek klar.

Laut Einschätzung von Unionspolitikerin Silvia Breher bringe die derzeitige Kindergrundsicherung „insbesondere für Alleinerziehende neue und zusätzliche Nachteile mit sich.“ Zudem werde, statt Bürokratie abzubauen, neue kostenträchtige Bürokratie geschaffen. „Was wir brauchen, sind einfache, automatisierte und digitale  Verfahren. Was wir vor allem auch für Alleinerziehende
brauchen, sind zielgenaue Unterstützungsleistungen und gute Rahmenbedingungen. Nur durch einen aufeinander abgestimmten Maßnahmenmix geben wir den Kindern gute Startchancen für ihr Leben.“

Die Held:innen-Debatte ist ein Online-Diskussionsformat der Stiftung Alltagsheld:innen. Seit  2022 lädt die Stiftung zu verschiedenen Dachthemen Gäste aus Verbänden, Organisationen, Politik oder Wissenschaft zum Austausch ein.

Quelle: Pressemitteilung Stiftung Alltagsheld:innen,
Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und Bundesverband Selbsthilfe-Initiative Alleinerziehender (SHIA) vom 14.12.2023

„ Alles wird teurer – das trifft in getrennten Familien alle: Alleinerziehende, die trotz steigender Lebenshaltungskosten über die Runden kommen müssen wie auch die unterhaltszahlenden Elternteile. Die Düsseldorfer Tabelle muss hier eine gute Balance vorgeben, damit Kinder gut versorgt werden können. Mit der Tabelle 2024 kommt allerdings auf Alleinerziehende und ihre Kinder eine Schieflage zu“, bemängelt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV).

Die Düsseldorfer Tabelle gibt Richtwerte für die Höhe des Kindesunterhalts abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen vor. Zentrale Stellschrauben für eine ausgewogene Balance zwischen Kindern und Barunter-haltspflichtigen sind: Zuschnitt der Einkommensgruppen, wie der Kindesunterhalt in diesen Gruppen steigt, sowie die Selbstbehalte. Grundlage der Düsseldorfer Tabelle ist der gesetzliche Mindestunterhalt. Der Bundesjustizminister hat per Verordnung festgelegt, dass der Mindestunterhalt im Jahr 2024 steigt, z.B. für ein Kind zwischen 6 und 11 Jahren von 502 Euro auf 551 Euro. Hintergrund für diesen deutlichen Anstieg ist die Inflation. Zusätzlich haben die Familienrichter‘*innen der Senate der Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familieng-richtstags mit der neuen Düsseldorfer Tabelle noch an den anderen Stellschrauben gedreht.

„Parallel zu einem Neuzuschnitt der Einkommensgruppen steigen nächstes Jahr auch die Selbstbehalte wieder deutlich an – diese doppelte Entlastung lässt ein Augenmaß im Sinne der Kinder vermissen“, bemängelt Jaspers. Der notwendige Selbstbehalt ist bereits 2023 um 210 Euro auf 1.370 Euro gestiegen, 2024 liegt er bei 1.450 Euro. Der neue Zuschnitt der Einkommensgruppen bedeutet: Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wird deutlich vergrößert und umfasst nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 2.100 Euro bereinigtes Netto verdient (zuvor: 1.900 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen Existenzminimum. Auch alle weiteren Einkommensgruppen verschieben sich in höhere Einkommensbereiche, was für die Kinder eine fatale Wirkung hat: Bei gleichem Einkommen ihres Elternteils können sie in eine niedrigere Einkommensgruppe rutschen. In Folge kommt der Inflationsausgleich beim Kindesunterhalt bei ihnen nicht vollständig an, es fehlt das Geld für existenzielle Lebensbedarfe. Ein Kind, dessen unterhaltszahlender Elternteil ein bereinigtes Nettokommen von 2.400 Euro hat, erhält dann nicht 54 Euro mehr Unterhalt, sondern nur ein Plus von 26 Euro.

„Diese Verschlechterung durch die Hintertür kritisieren wir ausdrücklich! In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kinderarmut ganz vorne auf die politische Agenda gehört, ist diese Entscheidung der Familienrichter*innen nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal“, bemängelt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) vom 14.12.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 29. Januar 2024

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V.

Ort: Berlin

Es gibt etwas zu feiern: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ist nun 75 Jahre alt!

Gegründet wurde der djb am 28. August 1948 in Dortmund. 2018 haben wir dort nach dem Motto „Viel erreicht – noch viel zu tun“ den 70. Geburtstag gefeiert – aber die Welt hat sich seitdem gewandelt. Schon das Jahr 2022 war neben vielen Konflikten auf der ganzen Welt vom Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine geprägt. Im Jahr 2023 kamen zahlreiche humanitäre Krisen weltweit hinzu, wie Terror und Krieg im Nahen Osten oder die Massenvertreibung geflüchteter Afghan*innen aus Pakistan. 

Wir fragen daher: Welche Rolle kann oder muss eine frauenpolitisch informierte, eine feministische Ausrichtung von Außenpolitik spielen? Was sind Kernthesen und vielleicht auch neue Mittel zur Gestaltung von Frieden? Wie kann Deutschland das transformative Potential feministischer Außenpolitik mitgestalten? Was hat der djb hier zu bieten? Was sollte der djb nach seiner Satzung auf diesem Feld tun – und müsste er weiterentwickelt werden?

Zum 75. Verbandsjubiläum haben wir Expertinnen gewonnen – für Völkerrecht, für Völkerstrafrecht, für Klima- und Umweltrecht, für Migrationsrecht. Wir wollen auf theoretische Grundlagen einer feministischen Außenpolitik blicken, auf Erwartungen an sie und auf ihre rechtliche und tatsächliche Umsetzung. Wie sieht insofern unsere Zukunft aus? 

Wir laden Sie herzlich ein, das 75. Verbandsjubiläums mit uns – in Kooperation mit der Professur für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin – zu feiern!

Die Veranstaltung findet statt am 29. Januar 2024, 10.00 bis 12.00 Uhr im Auditorium des Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums der Humboldt-Universität zu Berlin, Geschwister-Scholl-Str. 1/3. Sie wird, da die Zahl der Plätze begrenzt ist, sowohl live gestreamt als auch aufgezeichnet. Den Link zur Anmeldung zur Teilnahme vor Ort (Anmeldung bitte bis 12. Januar 2024) oder am Stream  (Anmeldung bitte bis 28. Januar 2024) und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.djb.de/termine/details/v240129

Termin: 06. Februar 2024

Veranstalter: Evangelische Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchengemeinde 

Ort: Berlin

Der Breitscheidplatz wurde 1947 nach dem von den Nationalsozialisten ermordeten Sozialdemokraten Rudolf Breitscheid (1874-1944) umbenannt. Mit dieser Veranstaltung erinnern wir an das politische Wirken seiner vergessenen Lebensgefährtin.

Seit 1901 engagierte sich Tony Breitscheid in der Frauenbewegung. Sie kämpfte für das gleiche, direkte und geheime Wahlrecht von Männern und Frauen. 1912 schloss sie sich der SPD an; sie engagierte sich in den sozialdemokratischen Frauenbewegungen, in der Friedensbewegung und schrieb für sozialistische Zeitschriften. 1933 musste sie fliehen, sie wurde 1941 von Frankreich an Deutschland ausgeliefert. Nach den Jahren im Konzentrationslager, die sie mit ihrem Mann teilte, emigrierte sie nach Dänemark.

Die Referentin Dr. Gisela Notz (www.gjsela-notz.de) ist Sozialwissenschaftlerin und Historikerin. Aufgrund eigener Recherchen kann sie das Leben und Wirken von Tony Breitscheid erstmals zusammenhängend darstellen.

Termin: 08. Februar 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

In dieser Inforeihe steht das Internetportal https://www.recht-auf-geburtsurkunde.de/ im Fokus. Es ist Teil des Projekts „Papiere von Anfang an“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte, gefördert von der CMS Stiftung. Die Website www.recht-auf-geburtsurkunde.de informiert über die kinder- und menschenrechtlichen Vorgaben zum Recht auf eine Geburtsurkunde. Neben einem FAQ rund um Fragen zur Geburtenregistrierung von Kindern, deren Eltern ihre Identität nicht nachweisen können, wurde die Website 2023 auf Englisch und Arabisch übersetzt sowie um ein FAQ in Einfacher Sprache und einen Online-Wegweiser für Eltern ergänzt. Sophie Funke stellt die Website und die damit zusammenhängenden kinderrechtlichen Vorgaben vor. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Dort befasst sie sich u.a. mit den Themen Zugang zum Recht von Kindern und Jugendlichen, Kindgerechte Justiz und Flucht.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Sophie Funke, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 20. Februar 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Die digitale Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die in ihrer Arbeit mit grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten in Berührung kommen können. Gegenstand der Veranstaltung sind die Herausforderungen von Sorge- und Umgangsrechtskonflikten in grenzüberschreitenden Zusammenhängen. Hierbei werden rechtliche Grundlagen vorgestellt, ein besonderes Augenmerk auf Fälle von Kindesentführung gelegt und insbesondere Handlungs- und Präventionsmöglichkeiten erläutert.

Anmeldungen bitte bis spätestens 16.01.2024.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-24-internationale-familienstreitigkeiten-sorge

Termin: 05. März 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Das Buch „Mythos Mutterinstinkt – Wie moderne Hirnforschung uns von alten Rollenbildern befreit und Elternschaft neu denken lässt“ erzählt von bahnbrechenden Forschungsergebnissen, die Elternschaft in einem ganz neuen Licht erscheinen lassen. Dabei räumt es mit einem historischen Mythos auf: Es zeigt, wie es zur Erfindung des Mutterinstinkts kam.

Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier:

https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2024-03-05-mythos-mutterinstinkt-entlastend-erhellend-und-ermutigend-k-o21

Termin: 06. und 07. März 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ob und in welchem Umfang Leistungen der Sozialhilfe zu erbringen sind, hängt maßgeblich vom erzielten Einkommen und vorhandenen Vermögen der Leistungsberechtigten ab. Vor Inanspruchnahme der Leistungen ist daher von den zuständigen Leistungsträgern zu prüfen, inwiefern und in welchem Umfang anrechenbares Einkommen und einzusetzendes Vermögen vorhanden ist.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Sozialhilfe, die über keine oder nur geringe Vorkenntnisse verfügen, sowie an erfahrene Mitarbeiter/innen, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Ziel der Fachveranstaltung ist es, einen vollständigen Überblick und grundlegende Kenntnisse über den Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem SGB XII kompakt und praxisnah zu vermitteln.

Das Programm sowie die Möglichkeit zur Onlineanmeldung finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen-2024-der-einsatz-von-einkommen-und-vermoegen-in-der-sozialhilfe-sgb-xii–5388,3039,1000.html

Anmeldungen bitte bis spätestens 04.02.2024.

WEITERE INFORMATIONEN

In ihrer neuen Streitschrift zeigt Marie-Luise Conen kritische Entwicklungen in den sozialpädagogischen Familienhilfen und insbesondere der Aufsuchenden Familientherapie auf. Sie macht deutlich, wie wichtig die Einhaltung professioneller Standards ist – gerade vor dem Hintergrund der angespannten Lage in den Jugendämtern.

Ein wichtiger Beitrag zur aktuellen Diskussion um Wirksamkeit und Qualität!

Wo bleibt die Qualität in den aufsuchenden Erziehungshilfen?

Eine Streitschrift von Marie-Luise Conen

64 Seiten, kart., 11,25 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 9,00 €.

ISBN 978-3-7841-3677-6

 

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Archiv Pressemitteilung

Eckpunkte des BMJ zur Reform des Kindschafts- und Abstammungsrechts: ZFF begrüßt Vorhaben grundsätzlich, Vorschläge bleiben aber teilweise hinter Erwartungen zurück

Berlin, 18.01.2024 Anlässlich der Veröffentlichung der Eckpunkte zum Abstammungs-, Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) begrüßt das ZFF zunächst die Bestrebungen, gesellschaftlich überholte Regelungen neu zu fassen. Aus Perspektive des ZFF kommt in den Vorschlägen der Vorrang des Kindeswohls aber zu kurz. Zudem wird den Herausforderungen vielfältiger Familienkonstellationen nicht immer ausreichend Rechnung getragen.

Die ZFF-Vorsitzende Britta Altenkamp erklärt dazu: „Für das ZFF ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Fürsorge tragen und Zuwendung schenken. Das Familienleben ist vielfältig und bunt: Biologische, rechtliche und soziale Elternschaft sind nicht zwingend deckungsgleich. Sowohl verschiedenste Konstellationen als auch Übergänge in Familienbiografien sind Teil der sozialen Realität. Wir begrüßen es daher sehr, dass nun endlich Eckpunkte für Reformen des Familienrechts vorliegen.“

Im Hinblick auf das Abstammungsrecht bemerkt Altenkamp: „Die Verbesserungen für Zweimütterfamilien bewerten wir eindeutig als positiv. Statt wie bisher auf die Stiefkindadoption verwiesen zu sein, sollen Frauen nun auch durch Ehe oder Anerkennung rechtlicher Elternteil ihrer Kinder werden. Auch die vorgesehene notarielle Elternschaftsvereinbarung vor Empfängnis bei privater Samenspende sehen wir als einen echten Fortschritt. Die verbesserten Möglichkeiten für Kinder, Auskunft über ihre biologische Herkunft zu erhalten, befürworten wir ebenfalls. Gleichwohl kritisieren wir, dass beispielsweise die Situation von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Eltern kaum erwähnt wird. Hier sehen wir weiterhin dringenden Klärungsbedarf.“

Bezüglich des Kindschaftsrechts fordert Altenkamp: „Für uns gilt weiterhin, dass vielfältige Familienformen vielfältige Regelungen brauchen. Im Sinne des Kindeswohls ist es daher wichtig, nach einer Trennung der Eltern jede Familie mit ihrem individuellen Bedarf wahrzunehmen und das für sie passende Umgangsmodell zu finden. An einigen Stellen im Papier sehen wir die Gefahr, dass das Wechselmodell in Zukunft erzwungene Norm wird. Das sehen wir äußerst kritisch. Die Erleichterung zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts bei gemeinsamem Wohnsitz der Eltern finden wir überflüssig. Schon heute können die Eltern z.B. im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung die gemeinsame Sorge beim Jugendamt erklären. Die gegenwärtigen Regelungen sind aus unserer Sicht vollkommen ausreichend. Positiv bewertet das ZFF die Ausweitung des ‚kleinen Sorgerechts‘, da hiermit der wachsenden Vielfalt von Familienformen sowie der zunehmenden Entkoppelung von biologischer und sozialer Elternschaft Rechnung getragen wird.“