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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Bundestagsanhörung zum Wechselmodell: Vielfältige Familienformen brauchen vielfältige Regelungen – kein Vorrang des Wechselmodells!

Berlin, 12. Februar 2019 – Anlässlich der morgigen öffentlichen Anhörung zum Thema Wechselmodell plädiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) dafür, vielfältiges Familienleben auch nach einer Trennung der Eltern wahrzunehmen und das Wechselmodell im Umgangsrecht zu ermöglichen, jedoch nicht zum Regelfall zu erheben.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz diskutiert am morgigen Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung die Anträge der FDP, die das Wechselmodells im Umgangsrecht als Regelfall etablieren möchten, sowie der Linken, die dieses ablehnen. Das ZFF hat sich bereits Anfang 2018 dazu umfassend positioniert.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Vielfältige Familienformen brauchen vielfältige Regelungen, auch im Umgangs- und Unterhaltsrecht. Im Sinne des Kindeswohls ist es daher wichtig, nach einer Trennung jede Familie mit ihrem individuellen Bedarf wahrzunehmen und das für sie passende Umgangsmodell zu finden.

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Bei einer Trennung muss aber genau bedacht werden, wie die bisherige Aufteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit innerhalb der Familie vor der Trennung war, wer künftig welche zeitlichen und verantwortungsvollen Anteile übernehmen kann und welche Aufteilung, zumindest am Anfang, die höchste Kontinuität für die Kinder darstellt. Dieses Verhältnis muss sich auch in der Aufteilung der Barunterhaltspflichten ausdrücken, denn der Unterhalt dient in erster Linie der Sicherstellung der wirtschaftlichen Existenz des Kindes und darf nicht zum Spielball elterlicher Konflikte werden.“

Im Hinblick auf das Wechselmodell fordert Reckmann: „Ein Wechselmodell ist für alle Beteiligten sehr voraussetzungsvoll, denn es geht nicht nur um geteilte Betreuungszeit, sondern auch um geteilte Verantwortung in vielen Lebensbereichen. Um ein Wechselmodell für diejenigen lebbar zu machen, die nach einer Trennung Zeit und Verantwortung für ihre Kinder wirklich teilen wollen, fordert das ZFF u.a. den Ausbau von Beratungs-, Mediations- und Unterstützungsangeboten für alle Trennungsfamilien, qualitativ hochwertige familiengerichtliche Verfahren sowie eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung, um die wirtschaftliche Existenz aller Kinder sicher zu stellen. Darüber hinaus braucht es bessere Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Familienorganisation vom Beginn des Familienlebens an.

Alle Familien und alle Kinder haben ein Recht darauf, mit ihren individuellen Bedürfnissen ernst genommen zu werden, auch im Trennungsfall. Daher lehnen wir eine rechtliche Situation, die ein Wechselmodell im Umgangsrecht als ‚Regelfall‘ definiert, ab. Vielmehr muss daran gearbeitet werden, jeder Trennungsfamilie das Umgangsmodell zu ermöglichen, welches sie leben will und kann – ganz im Sinne des Wohlergehens der Kinder.“

Das ZFF-Positionspapier „Vielfalt Familie – vielfältige Trennungsfamilie“ (Januar 2018) finden Sie hier.

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Aktuelle Hinweise

Kabinettsbefassung zu § 219a StGB-Reform: Ein enttäuschender Kompromiss!

Berlin, 06.02.2019 – § 219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert auch den freien Zugang zu sachlichen Informationen und über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Nachdem im Dezember 2018 nach langen Verhandlungen ein Kompromiss innerhalb der Regierungskoalition ausgehandelt wurde, will das Kabinett heute den Gesetzentwurf zur Reform von § 219a StGB verabschieden.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Nachdem die Bundesregierung nun fast ein Jahr um den Umgang mit § 219a StGB politisch gerungen hat, liegt die Einigung zur Reform des Paragraphen heute dem Kabinett vor. Aus Sicht des ZFF ist der getroffene Kompromiss leider mehr als enttäuschend.

Konkret sieht der Reformvorschlag vor, dass Ärzt*innen nun öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen – für weitere Informationen, wie beispielsweise die Methode eines Abbruchs, müssen sie aber auf Listen von Bundesbehörden verweisen. So kommt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Bundesärztekammer künftig die Aufgabe zu, Kontakte von Ärzt*innen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zusammenzutragen sowie über angewendete Methoden zu informieren. Wir halten die Einführung einer zentralen Liste insgesamt für unnötig kompliziert, zudem läuft sie Gefahr lückenhafte Angaben bereitzustellen. Es bleibt völlig unklar, warum Ärzt*innen weiter nicht zugetraut wird, medizinisch umfassend zu informieren. Dieser Flickenteppich trägt insgesamt nur partiell zur Informationsfreiheit bei und ist weiter Ausdruck von Misstrauen gegenüber Ärzt*innen und Frauen in diesem Land.

Das der Bundesgesundheitsminister im Rahmen des Reformprozesses eine Studie zu seelischen Folgen eines Abbruchs, dem so genannten Post-Abortion-Syndrom, in Auftrag geben lassen will, halten wir für ein unerträgliches Zugeständnis an die Polemik von Abtreibungsgegner*innen. Wir setzen uns weiter für eine umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche ein und bestärken unsere Forderung nach einer ersatzlosen Streichung von § 219aStGB!“

Für eine ausführliche Stellungnahme verweist das ZFF auf die Positionierung des AWO Bundesverbands zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2019/Downloads/30012019_Stellungnahme_AWO_Schwangerschaft.pdf;jsessionid=3E0FE96CD486B949B9250A2545983E17.2_cid334?__blob=publicationFile&v=2

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Aktuelle Hinweise

Was Kinder in Armut für mehr Teilhabe brauchen: Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG legt neue Zahlen vor

Berlin, den 07.02.2019. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen, hat sein Konzept für eine Grundsicherung für alle Kinder überarbeitet. Auf Basis des neuen Existenzminimumberichtes der Bundesregierung schlägt das Bündnis eine Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro im Monat vor und benennt Kriterien, die für eine durchschlagende Reform unverzichtbar sind.

„Das bürokratische Nebeneinander von Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderfreibetrag und vielem mehr wird von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr verstanden. Was wir brauchen, ist eine Leistung, eine echte Kindergrundsicherung und die muss unbürokratisch, effizient, gerecht und auskömmlich sein. Dies gilt für alle, die mit diesem Titel arbeiten wollen“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnisses, mit Blick auf die bevorstehende Klausur der SPD am kommenden Wochenende.

Die Höhe der Kindergrundsicherung müsse an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das auch Bildung und Teilhabe von Kindern umfasst, so die Bündnisforderung. Nach aktuellen Berechnungen läge dies bei 628 Euro. Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers könnten dann gebündelt in einer solchen umfassenden Kindergrundsicherung aufgehen, die mit steigendem Haushaltseinkommen langsam abgeschmolzen wird.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator betont: „Wir wollen, dass das Geld einfach, unbürokratisch und direkt ausgezahlt wird und wirklich da ankommt, wo es gebraucht wird. Daran müssen sich alle Konzepte messen lassen. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von 60-70 Prozent sind einfach nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt, dass das Konzept einer Grundsicherung für Kinder zunehmend gesellschaftliche sowie politische Unterstützung findet. Nach Bündnis 90/ Grüne und Linkspartei fordert inzwischen auch die SPD eine eigenständige Grundsicherung für Kinder. Über die konkrete Ausgestaltung will die Partei am 10./11. Februar 2019 auf einer Vorstandssitzung diskutieren. Eine grundsätzliche Bereitschaft für eine größere Reform hat auch die FDP signalisiert.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG existiert seit 2009. Ihm gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an. Mehr dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

SPD Beschluss zum neuen Sozialstaat: Der Beschluss weckt Hoffnungen!

Berlin, 11. Februar 2019 – Anlässlich des SPD-Beschlusses zum neuen Sozialstaat unterstreicht das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bedeutung einer Familienpolitik, die auf soziale Gerechtigkeit und Zeitsouveränität setzt

Der gestern gefasste Beschluss des SPD Parteivorstandes „Sozialstaat für eine neue Zeit“ macht konkrete Vorschläge, um Arbeit, soziale Absicherung und Zeitsouveränität für Familien miteinander in Einklang zu bringen. Dazu gehören ein höherer Mindestlohn, ein „Recht auf Arbeit“, eine Familienarbeitszeit mit Familiengeld, ein persönliches Zeitkonto sowie eine Kindergrundsicherung.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Der gefasste Beschluss des SPD-Parteivorstandes ist wegweisend und kann dazu beitragen, Familien das richtige Maß an Unterstützung in den Bereichen Zeit, Geld und Infrastruktur zu gewährleisten!

Für eine gute Absicherung von Familien ist die eigenständige Existenzsicherung grundlegend. Deshalb sind die Vorschläge zur Erhöhung des Mindestlohns und die bessere Absicherung neuer Erwerbsformen überfällig. Darüber hinaus fordert das ZFF die Abschaffung der Minijobs, da hier maßgeblich Frauen und Mütter unter der mangelnden sozialen Sicherheit leiden.

Dass die SPD zudem das Konzept der Familienarbeitszeit mit Familiengeld wieder aufgreift, welches sowohl für Kinderbetreuung als auch für die Pflege von Angehörigen genutzt werden kann, stimmt uns hoffnungsvoll. Als ZFF unterstützen wir Instrumente, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen, ausdrücklich! Dieses entspricht dem Wunsch der allermeisten Familien.“

Zur Forderung einer Kindergrundsicherung sagt Reckmann:

„Als ZFF fordern wir gemeinsam seit nunmehr 10 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen das gleiche Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Umso mehr freuen wir uns, dass sich nun auch die SPD eindeutig zu einer Kindergrundsicherung bekennt!

Ebenso unterstützen wir ausdrücklich das Vorhaben, allen Kindern einen Zugang zu guter Infrastruktur im Bereich Bildung, Begleitung und Freizeit sicherzustellen. Allerdings wird die Teilhabe nie ganz kostenfrei sein – insofern setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, dass neben dem sächlichen Existenzminimum in Höhe von derzeit 408 Euro pro Kind und Monat auch mehr Geld für Bildung und Freizeit in den Familien ankommt. Unser Konzept sieht in Abhängigkeit vom Familieneinkommen einen maximalen Betrag von derzeit 628 Euro pro Kind und Monat vor. Das ist exakt der Betrag, um welchen gut verdienende Familien bereits heute bei der Steuer entlastet werden.“

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: www.kinderarmut-hat-folgen.de

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Aktuelle Hinweise

Referentenentwurf zu § 219a StGB: Misstrauen gegenüber Ärzt*innen und Frauen bleibt bestehen!

Berlin, 29. Januar 2019 – Anlässlich des öffentlich gewordenen Referentenentwurfs zur Reform von § 219a StGB kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den getroffenen Kompromiss und fordert die ersatzlose Streichung des Paragraphen

§ 219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert auch den freien Zugang zu sachlichen Informationen und über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Inzwischen liegen zahlreiche Klagen gegen Ärzt*innen vor, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber öffentlich informieren. Nachdem im Dezember 2018 nach langen Verhandlungen ein Kompromiss innerhalb der Regierungskoalition ausgehandelt wurde, hat nun das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Reform des Gesetzes vorgelegt.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Auf den ersten Blick liest sich der vorgelegte Referentenentwurf wie eine Verbesserung im Sinne einer Lockerung von § 219a. Dennoch bleibt der Reformvorschlag der Bundesregierung deutlich hinter unserer Forderung nach einer Aufhebung des veralteten Paragraphen zurück. Konkret dürfen Ärzt*innen nun zwar darüber öffentlich informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssen aber für weitere Informationen, etwa zur Methode von Abbrüchen auf externe Seiten, beispielsweise einer Ärztekammer, verweisen. Dieser Referentenentwurf ist Ergebnis eines schlechten Kompromisses der Koalitionspartner und Ausdruck fortbestehenden Misstrauens gegenüber Frauen und Ärzt*innen in diesem Land. Wir halten an der Forderung einer ersatzlosen Streichung von § 219a fest!“

Der Offene Brief „Für Information und Selbstbestimmung – Abschaffung des § 219a!“, wurde von 27 Organisationen unterzeichnet und im Jahr 2018 veröffentlicht. Den Link finden Sie hier: u>

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 02/2019

SCHWERPUNKT: 100 Jahre Frauenwahlrecht

Die politische Teilhabe von Frauen stand im Vordergrund einer Podiumsdiskussion im Bundespräsidialamt, zu der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier anlässlich des Jubiläums 100 Jahre Frauenwahlrecht geladen hatte. Dr. Franziska Giffey forderte dabei mehr Unterstützung für Frauen in der Politik.

Vor hundert Jahren, am 19. Januar 1919, durften Frauen zum ersten Mal in Deutschland wählen. Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Deutsche Juristinnenbund haben zu diesem Anlass am 15. Januar zur Matinee „100 Jahre Frauenwahlrecht – Parität in der Politik“ ins Schloss Bellevue eingeladen. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey forderte während einer Podiumsdiskussion vor Ort mehr Unterstützung für Frauen in der Politik sowie die Verankerung von Geschlechterparität in der anstehenden Wahlrechtsreform.

Dr. Franziska Giffey:

„Es ist eine beschämende Entwicklung, dass der Frauenanteil im Bundestag von 38 auf 31 Prozent gesunken ist – und dies hundert Jahre nachdem das Frauenwahlrecht eingeführt wurde und dadurch auch Frauen in Ämter gewählt werden können! Wir müssen dringend verstärkt Frauen ansprechen und für politische Beteiligung gewinnen. Deshalb unterstützt das Bundesfrauenministerium Netzwerke für mehr Frauen in der Politik wie zum Beispiel das Helene Weber-Kolleg. Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden, um Frauen für eine politische Karriere zu ermutigen. Aber auch das Wahlrecht müssen wir uns anschauen. So gibt es bereits in vielen Ländern Regelungen, die sicherstellen, dass Frauen und Männer paritätisch in allen Parlamenten vertreten sind.“

Noch immer keine gleichberechtigte politische Teilhabe

Auch hundert Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts gibt es immer noch keine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen. Aktuell ist der Frauenanteil im deutschen Bundestag so niedrig wie seit knapp 20 Jahren nicht mehr. In den Landtagen zeigt sich ein allgemeiner Rückgang des Frauenanteils mit Werten von bis zu zwölf Prozent.

An der Veranstaltung nahmen neben Dr. Franziska Giffey unter anderem auch die Juristin und Frau des Bundespräsidenten Elke Büdenbender sowie Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), teil.

Auch der Deutsche Bundestag würdigt das Jubiläum: Am 17. Januar wird eine Feierstunde im Plenarsaal abgehalten, an der auch die Bundesfrauenministerin teilnehmen wird.

Bundesweite Kampagne „100 Jahre Frauenwahlrecht“

Das Bundesfamilienministerium hat zusammen mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin (EAF) in Berlin eine Jubiläumskampagne zu „100 Jahre Frauenwahlrecht“ erarbeitet. Die Kampagne wird von mehr als 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter anderem mit einem Statement auf der Kampagnenwebseite unterstützt. Neben umfassenden Hintergrundinformationen gibt es dort monatliche Essays zu Sonderthemen sowie eine Aktionslandkarte für einen Überblick über zahlreiche Veranstaltungen im Bundesgebiet. Die Materialien zur Kampagne können kostenfrei genutzt werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2019

Am 19. Januar 1919 durften Frauen zum ersten Mal wählen und gewählt werden. Es waren allen voran couragierte Sozialdemokratinnen wie Marie Juchacz, Clara Zetkin und Luise Zietz, die das aktive und passive Wahlrecht für Frauen hart erkämpft hatten. Der Deutsche Bundestag hat diesen historischen Wendepunkt heute mit einer Feierstunde gewürdigt.

„Die politischen Erfolge der Frauen in den vergangenen hundert Jahren waren keine Selbstläufer. Das sind sie bis heute nicht – im Gegenteil: Durch eine rückwärtsgewandte Rhetorik und Programmatik nicht nur von Rechtspopulisten – auch auf europäischer Ebene – fühlen sich jene gestärkt, die diesen gesellschaftlichen Fortschritt zurückdrehen wollen.

Auch wenn sich der übergroße Teil der Gesellschaft zur Gleichstellung der Geschlechter bekennt, werden die Errungenschaften der Frauen- und Gleichstellungspolitik neuerdings infrage gestellt. Das ist auch ablesbar am erstmals seit Langem gesunkenen Frauenanteil im Deutschen Bundestag. Nur 31 Prozent der Mitglieder des 19. Deutschen Bundestages sind Frauen. So gering war der Anteil zuletzt nach der Bundestagswahl 1998. Dieser Entwicklung stellt sich die SPD-Bundestagsfraktion mit aller Entschlossenheit entgegen. Auch wenn der Frauenanteil in der SPD-Bundestagsfraktion deutlich über dem Schnitt liegt, ist das kein Grund nachzulassen. Mindestens die Hälfte der sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten müssen Frauen sein. Denn die Hälfte der Macht für Frauen ist eine Selbstverständlichkeit. Dafür braucht es ein Wahlgesetz, das die paritätische Besetzung des Bundestages vorschreibt. Eine Selbstverständlichkeit, dass die anstehende Wahlrechtsreform diesen Anspruch einlöst. “

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 17.01.2019

Am 19. Januar vor 100 Jahren hieß es in Deutschland zum ersten Mal „Frauen an die Urnen!“. Und einen Monat danach bereits „Frauen in das Parlament!“. Nachdem mehr als 80 Prozent der Frauen ihre Stimme abgegeben hatten, zogen 37 weibliche Abgeordnete in die Nationalversammlung ein. Ein kleiner erster Schritt, bedenkt man, dass dort insgesamt 423 Abgeordnete saßen.

Dieser kleine erste Schritt war der Beginn einer neuen Selbstverständlichkeit sein. Eine Selbstverständlichkeit, die uns heute oft davon ablenkt, dass Frauen nach wie vor nicht so gleichgestellt sind, wie es uns das Papier und manch andere Partei manchmal versucht glauben zu machen. Zwar dürfen wir wählen und uns zur Wahl stellen. Wir haben auch eine Bundeskanzlerin. Aber Parität herrscht in unseren Parlamenten auch nach 100 Jahren Frauenwahlrecht nicht. Politikerinnen sind zudem weiterhin einem extremen Druck ausgesetzt, werden häufiger unterbrochen, unterschätzt, auf Grund ihres Geschlechts beleidigt und bedroht und oft erst in höhere Ämter berufen, wenn sich Männer einig sind, dass dort gerade nichts mehr zu retten ist.

Unseren sozialdemokratischen Schwestern und Brüdern verdanken wir, dass der Gang zum Wahllokal und die Teilhabe in der Politik für uns Frauen heute eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Unsere Aufgabe, 100 Jahre später, ist es dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in unseren Parlamenten vertreten sind und damit die Gesellschaft und ihre Vielfalt widerspiegeln und dementsprechend vertreten. Deshalb ist klar: der nächste Schritt muss die Parität sein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) vom 17.01.2019

Anlässlich des 100. Jahrestags des Frauenwahlrechts erklärt Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

„Heute feiern wir den Erfolg der Frauen vor 100 Jahren, morgen arbeiten wir wieder weiter in ihrer Tradition an unserer nächsten Aufgabe: Die Hälfte der Parlamentssitze den Frauen. Davon sind wir noch ein gutes Stück entfernt, der Rückgang des Frauenanteils ist ein Armutszeugnis vor allem für Union, FDP und AfD. Wenn diese Parteien eine gerechte Vertretung des Wahlvolkes so offensichtlich nicht hinkriegen wollen oder können, brauchen wir ein Paritégesetz. Daran werden wir mit aller Kraft arbeiten, um eine Lösung aus der Mitte des Hauses für den Bundestag zu finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.01.2019

Zu 100 Jahren Einführung des Frauenwahlrechts erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Stefan Ruppert:

„Das Frauenwahlrecht ist eine der großen Errungenschaften unserer Demokratie. Starke Frauen haben lange dafür gekämpft. Ein Beispiel ist die Liberale Marianne Weber, die als erste Frau 1919 eine Rede in einem deutschen Parlament gehalten hat. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Anteil der Frauen im Deutschen Bundestag so gering ist. Dieses Problem lässt sich aber nicht mit gesetzlichem Zwang beheben. Wählerinnen und Wählern vorschreiben zu wollen, welches Geschlecht ihre Abgeordneten haben müssen, wäre eine Beschränkung der freien Wahl. Das lehnt die Fraktion der Freien Demokraten ab. Wir wollen mit einer Reform des Wahlrechts am Grundsatz festhalten, dass frei, gleich und geheim gewählt wird. Das Wahlrecht darf nicht vorab festlegen, wie das Ergebnis einer Wahl auszusehen hat. Notwendig sind weitere gesamtgesellschaftliche Anstrengungen, damit mehr Frauen erfolgreich bei Wahlen kandidieren. Nur so wird es gelingen, mehr Frauen in die Parlamente zu bringen, ohne unsere Verfassung zu verletzen – und die gesamte Bevölkerung dabei mitzunehmen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 17.01.2019

Am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen und gewählt werden. Seitdem ist vieles für die Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht worden, aber es bleibt auch noch viel zu tun – auch bei der Repräsentanz in den Parlamenten. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag mit 30,7 Prozent niedriger als vor über 20 Jahren. Deshalb startet der Deutsche Frauenrat mit dem Aufruf #mehrfrauenindieparlamente seine Kampagne für Parität in der Politik. Darin werden die demokratischen Parteien aufgefordert, im Rahmen von Wahlrechtsreformen sicherzustellen, dass Männer und Frauen je zur Hälfte in den Parlamenten vertreten sind – sowohl bei Listen- als auch bei Direktmandaten.

Dazu sagt Elke Ferner, DF-Vorstandsmitglied und Leiterin des DF-Fachausschusses Parität: „Wir fordern vor allem die weiblichen Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen, Kreistagen und Gemeinderäten auf, fraktionsübergreifende Initiativen für Parität in den Parlamenten zu ergreifen und einer Wahlrechtsreform ohne Parität nicht zuzustimmen. Die gleichberechtigte Teilhabe in den Parlamenten ist in erster Linie eine politische Frage. Wenn der politische Wille vorhanden ist, sind auch rechtliche Änderungen möglich. Die Beispiele in anderen Ländern zeigen das.“

Die DF-Vorsitzende Mona Küppers sagt: „Wir brauchen einen Wandel in der politischen Kultur. Denn Frauen wollen nicht nur wählen. Sie wollen auch selbst gewählt werden und über die Geschicke der Gesellschaft gleichberechtigt mitbestimmen. Ohne Geschlechterparität bleibt die Demokratie unvollendet. Wir lassen uns nicht mit Argumenten abspeisen, dass ein Paritätsgesetz verfassungswidrig sei. Solche Todschlagargumente ersticken die notwendige politische Debatte im Keim.“

Der Aufruf #mehrfrauenindieparlamente wird von über 200 ErstunterzeichnerInnen aus Politik, Gewerkschaften, Wissenschaften, Medien und Verbänden mitgetragen und wirbt um weitere Unterstützerinnen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 16.01.2019

Vor fast genau 100 Jahren, am 19. Januar 1919, konnten Frauen zum ersten Mal wählen und gewählt werden, ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichberechtigung der Geschlechter. Der Bundespräsident und Elke Büdenbender gaben heute zu diesem Anlass gemeinsam mit dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) eine Matinee im Schloss Bellevue „100 Jahre Frauenwahlrecht – Parität in der Politik“. In seiner Ansprache betonte der Bundespräsident: „Es kann keine Demokratie als Idee von Freiheit und Gerechtigkeit geben, an der Männer und Frauen nicht gleichberechtigt beteiligt sind.“

Das historische Jubiläum bedeutet auch einen Auftrag für die Zukunft. Denn Frauen sind in deutschen Parlamenten massiv unterrepräsentiert. „Gleiche Rechte auf dem Papier führen eben nicht automatisch zu gleichen Chancen und gleichen Entfaltungsmöglichkeiten. Das haben wir mühsam lernen müssen.

Gleichberechtigung ist ein Versprechen, das eingelöst werden muss, täglich aufs Neue! Gerade auch, wenn es um politische Partizipation geht. Das aktive und passive Wahlrecht, von Frauen vor 100 Jahren hart erkämpft, ist dafür die Voraussetzung. Aber verbriefte Rechte müssen auch gelebt werden können.“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb in ihrer Begrüßungsansprache.

Die Schauspielerin Esther Schweins las Auszüge aus Reden mutiger Kämpferinnen für das Frauenwahlrecht, wie Anita Augspurg, Juristin und Aktivistin, und Marie Juchacz, Politikerin, Sozialreformerin und erste weibliche Abgeordnete. In der anschließenden Podiumsdiskussion, hochkarätig besetzt mit Elke Büdenbender, Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Barbara Stamm, Landtagspräsidentin a.D., PD Dr. Hedwig Richter, Historikerin und Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, wurde darüber debattiert, wie gleiche politische Teilhabe 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts endlich zur Realität werden kann. „Wir müssen Erfolgsgeschichten erzählen, um Frauen Mut zu machen. Erfolge feiern heißt aber nicht, sich mit dem Erreichten zufriedengeben.“, so Elke Büdenbender.

Im Vorfeld der heutigen Veranstaltung hat der djb in einem Forderungspapier erste Schritte vorgeschlagen, wie Parität – den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt – gefördert werden kann. Im Parteiengesetz könnten Parteien verpflichtet werden, geeignete Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit zu ergreifen, wie beispielsweise quotierte Wahllisten. Auch dürfen Parteien, deren Wahllisten einen Frauenanteil von 35 Prozent aufwärts enthalten, im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung begünstigt werden.

Zudem fordert der djb eine Frauenquote von 40 Prozent für die Besetzung von parlamentarischen Ausschüssen und Unterausschüssen.

Frauen leisten 60 Prozent mehr an unbezahlter Arbeit als Männer. Ihre Unterrepräsentanz in der Politik liegt nicht an ihrem fehlenden Engagement. Das zeigte schon ein Blick in den Saal, bis auf den letzten Platz besetzt mit hoch engagierten Vertreterinnen aus Politik und Zivilgesellschaft. »Es geht um Macht. Wer den Frauen die Verantwortung für ihre strukturelle Benachteiligung zuschreiben will, dem geht es letztlich um die Verteidigung des Status quo.«, so Wersig.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 15.01.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Um den drohenden Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen, sollen deutlich mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden als bisher. Die Auszubildendenzahlen sollen bis 2023 um zehn Prozent steigen. Auch die Zahl der Ausbildungsstätten für die Pflege soll bis 2023 um zehn Prozent erhöht werden. Die entsprechende Vereinbarung wurde von der Arbeitsgruppe 1 der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) vorbereitet und heute von den Partnern der KAP beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Pflege ist ein digitalisierungssicherer Zukunftsberuf, allerdings mit Rahmenbedingungen, die wir unbedingt verbessern müssen. Mit der Einführung der neuen Pflegeausbildungen am 1. Januar 2020 machen wir die Ausbildung moderner und attraktiver. Niemand wird in Deutschland mehr Schulgeld bezahlen müssen. Alle Auszubildenden bekommen eine angemessene Ausbildungsvergütung. Heute machen wir den nächsten Schritt: Wir starten die ‚Ausbildungsoffensive Pflege‘ (2019-2023), die wir in der Arbeitsgruppe 1 der KAP unter Vorsitz meines Hauses zusammen mit unseren Partnern erarbeitet haben: 111 konkrete Maßnahmen, um mehr Menschen für diesen Beruf zu begeistern und die Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Neben einer großangelegten Informationskampagne geht es auch darum, die Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen fit zu machen und Menschen aller Altersgruppen mit einer gezielten Berufsberatung für die Pflege zu gewinnen. Damit legen wir jetzt los.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Um mehr Pflegekräfte zu gewinnen, müssen wir ihre Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern. Unsere Entscheidungen heute helfen dabei. Auch das Gesundheitsministerium wird sich an der Ausbildungsförderung beteiligen. Wer sich vom Pflegehelfer zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren möchte, soll künftig weiter das Pflegehelfergehalt bekommen können. Mit dem Ausbildungspaket heute legt die Konzertierte Aktion erste Ergebnisse vor. Das ist ein Anfang, um Pflege attraktiver zu machen. Mitte des Jahres folgt dann das Gesamt-Paket.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Es ist gut, dass wir die Herausforderungen im Arbeitsbereich Pflege gemeinsam anpacken. Ohne gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne steuern wir auf eine Krisensituation zu. Daher freut es mich, dass derzeit mehrere Arbeitgeber aus der Wohlfahrt daran arbeiten, einen mitgliederoffenen Arbeitgeberverband zu gründen. Dies istnotwendig, um bundesweite Tarifverträge schließen und damit letztlich auch eine bessere Bezahlung für die Pflegenden erreichen zu können. Ich appelliere an alle Beteiligten, dieses Vorhaben möglichst bald umzusetzen. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu unserem Ziel, den Fachkräftebedarf im Inland zu decken.“

Der Inhalt der „Ausbildungsoffensive Pflege“

Auf insgesamt 111 Initiativen haben sich die Beteiligten der Konzertierten Aktion geeinigt. Dazu zählen unter anderem:eine ausreichende Anzahl an Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Schul- und Studienplätzen zur Verfügung zu stellen; die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden sollen bis zum Ende der Ausbildungsoffensive 2023 im Bundesdurchschnitt um 10 Prozent (gegenüber 2019) gesteigert werdeneine bundesweite durch das BMFSFJ gemeinsam mit den Partnern umzusetzende Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Pflegeberufdie Pflegeschulen sollen befähigt werden, die digitalen Weiterentwicklungen im Arbeitsfeld Pflege im Unterricht adäquat abzubildenKrankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nutzen die künftigen Fördermöglichkeiten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zurVereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, zur betrieblichenGesundheitsförderung sowie für Investitionen in Digitalisierung und AusbildungMit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildung von Pflegehelferinnen und -helfern zu Pflegefachpersonen noch besser gefördertDie Verbände der Pflegeeinrichtungen stellen mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern zur Verfügung.

Die Konzertierte Aktion Pflege hat das Ziel, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern werden dazu bis zum Sommer 2019 konkrete Maßnahmen erarbeitet.

Weitere Informationen sowie den Vereinbarungstext im Wortlaut finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de sowie unter www.pflegeausbildung.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.01.2019

Auf Bestreben der SPD-Bundestagsfraktion hat die große Koalition heute einen Antrag zur Unterstützung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration beschlossen. Das Programm wird zeitnah starten, über zehn Jahre laufen und ein Gesamtvolumen von 125 Millionen Euro haben.

„Die soziale Herkunft und der Ort, an dem man lebt, haben in unserem Land nach wie vor einen viel zu großen Einfluss auf den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen. Schulen in benachteiligten sozialen Lagen stehen hier vor ganz besonders großen Herausforderungen. Wir dürfen sie, ihre Lehrkräfte und ihre Schülerinnen und Schüler mit ihren Problemen nicht alleine lassen.

Vorbild für die Ausgestaltung ist die Bund-Länder-Initiative zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler, die bereits erfolgreich in den Ländern umgesetzt wird. Das Vorhaben beginnt mit einer Erprobungsphase an bundesweit ausgewählten Modellschulen, auf die der Transfer von bewährten Praxisbeispielen in die Fläche folgt. Der Bund wird dabei für die Förderung der begleitenden Forschung und für die Evaluierung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zuständig sein. Aufgabe der Länder ist die Auswahl der Schulen sowie die Begleitung und Förderung der teilnehmenden Schulen.

Damit das wichtige Vorhaben so schnell wie möglich beginnen kann, wurden für den Haushalt 2019 bereits zwei Millionen Euro als Anschubfinanzierung eingestellt. Dieses Geld soll zum Beispiel für eine noch in diesem Jahr stattfindende Fachkonferenz genutzt werden.

Die Unterstützung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und besonderen Aufgaben der Integration ist ein wichtiger Schritt in Richtung gerechter Zugänge zu Bildung und gleicher Aufstiegschancen für alle. Gemeinsam werden Bund und Länder nun daran arbeiten, dass die Umsetzung in den Schulen zum zweiten Schulhalbjahr 2019/2020 starten kann.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.01.2019

Zur heutigen Anhörung beim Bundesverfassungsgericht über die Sanktionen bei Hartz IV erklärt Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die deutliche Kritik im Rahmen der heutigen Anhörung zeigt, dass die Sanktionen in ihrer jetzigen Form nicht mehr zu halten sind. Wenn Minister Heil schlau ist, kommt er einem Urteil des Verfassungsgerichtes zuvor und legt jetzt endlich einen Gesetzentwurf vor. Dieser muss zumindest die besonders harten Sanktionen für junge Arbeitssuchende entschärfen, Gelder für Heizung und Unterkunft von Sanktionen ausnehmen und dafür sorgen, dass niemand mehr von einer kompletten Streichung der Grundsicherung bedroht ist. Dass aktuell rund 40 Prozent der beklagten Sanktionen durch Urteile der Sozialgerichte wieder zurückgenommen werden müssen, zeigt, wie falsch auch rechtlich die jetzige Praxis ist. In der Situation in der sich viele Arbeitssuchende befinden, sind individuelle Unterstützung und Augenhöhe entscheidend, um Mitwirkung zu erreichen – nicht Androhung und Strafe.

Wir Grüne halten an unserer Forderung nach einer sanktionsfreien Garantiesicherung fest. Sanktionen können Stromsperren oder Wohnungslosigkeit auslösen und damit Menschen in existenzielle Notlagen drängen. Das ist mit dem Auftrag des Grundgesetzes, die Würde des Menschen zu wahren, nicht vereinbar.

Sanktionen belasten das Klima in den Jobcentern und rauben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wertvolle Zeit, die ihnen bei der wichtigen Vermittlungsarbeit fehlt. Außerdem sind Sanktionen kein Beitrag zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt.

Ein moderner Sozialstaat setzt auf Motivation und individuelle Förderung statt auf Sanktionen und Gängelung. Wir brauchen bessere Hinzuverdienstregeln, ein Recht auf individuelle Qualifizierung und Umschulungen und einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung.

Es ist bedauerlich, dass weder Bundesregierung noch Bundestag mehrheitlich diesen Weg gehen wollen. Wir hoffen daher, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auffordern wird, einen Umgang mit Erwerbslosen zu finden, bei dem die Würde der Betroffenen im Vordergrund steht. Kürzungen unter das Existenzminimum müssen endlich ein Ende finden.

Zu Ihrer freien Verwendung finden Sie auch ein kurzes Audiostatement zu selben Thema hier.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.01.2019

„Was auf den ersten Blick nach einer Verbesserung aussieht, zeigt auf den zweiten Blick das skandalöse Frauenbild der Regierungskoalition: Schwangere Frauen dürfen sich weiterhin nicht frei informieren, Ärztinnen und Ärzte dürfen weiterhin nicht frei informieren“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Referentenentwurf des Justizministeriums zum Paragraphen 219a. Möhring weiter:

„Die Gängelung von Ärztinnen geht damit weiter. Bei keiner anderen medizinischen Leistung gibt es solche kruden Vorschriften. Der Entwurf erlaubt Medizinern lediglich die Information, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Jegliche weitere Information, zum Beispiel über die verschiedenen Methoden, bleibt ihnen weiterhin verwehrt und ist nur über die Verlinkung zu staatlichen Seiten möglich. Schwangerschaftsabbrüche sollen nach dem Willen der Regierung in der Schmuddelecke bleiben, tabuisiert und ausgegrenzt werden. Webseiten wie die Homepage der Ärztin Kristina Hänel würden somit weiterhin verboten bleiben.

Die Regierung will uns mit diesem Entwurf an der Nase herumführen. Das Bereitstellen von Informationen zum Schwangerschaftsabbruch über staatliche Seiten und über Listen ist jetzt schon problemlos möglich. Dafür brauchen wir keine Reform des Paragraphen 219a.

Auch scheint die Regierungskoalition noch nicht verstanden zu haben, dass ihr Festhalten am Verbot für ‚Werbung‘ für Schwangerschaftsabbrüche, um das ‚Rechtsgut des ungeborenen Leben zu schützen‘, vollkommen an der Realität vorbeigeht. Keine Frau entscheidet sich aufgrund von ‚Werbung‘ für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Die Regierung scheint zu denken, dass Frauen derart blöd und manipulierbar seien.

Wir brauchen keinen ‚Ausnahmetatbestand‘ – wir brauchen die Abschaffung dieses unsäglichen Paragraphen, der auch nach einer Reform den schwangeren Frauen und den Ärztinnen das Leben erschwert. Die Bundesregierung muss endlich verstehen, dass Frauen vernunftbegabte Wesen sind, die selber über ihren Körper zu entscheiden haben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 29.01.2019

Im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie will die Bundesregierung mit den Sozialpartnern und den Ländern gemeinsam Weichen stellen, um eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren. Arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente sollen besser verzahnt und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern gebündelt werden. Das schreibt sie in der Antwort (19/7037) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6205). Dabei handelt es sich um einen Beratungs- und Diskussionsprozess, der am 12. November 2018 mit einer Auftaktsitzung offiziell begonnen hat. Die Strategie soll im Sommer 2019 vorlegt werden.

Im Jahr 2016 hätten 50 Prozent aller Deutschen im erwerbsfähigen Alter an mindestens einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Die Weiterbildungsbeteiligung verbleibe damit auf hohem Niveau, nachdem sie zwischen 2010 und 2012 stark angestiegen sei. Besonders weiterbildungsaktiv seien die Altersgruppen bis 50 Jahre, aber auch die Generation der über 50-Jährigen habe in den letzten zehn Jahren ihre Weiterbildungsbeteiligung kontinuierlich gesteigert. Bei den über 65-Jährigen nehme immerhin noch jeder Fünfte an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Die Weiterbildungsbeteiligung von Deutschen mit Migrationshintergrund sei seit 2012 um zehn Prozentpunkte auf 43 Prozent gestiegen.

Im Rahmen der weiteren Beratungen zur Weiterbildungsstrategie würden viele der gestellten Fragen, unter anderem zu dem Zuschnitt von Qualifikationsangeboten, der Finanzierung, möglicher Modellversuche, jeweilige Verantwortlichkeiten der Akteure sowie Aspekte von etwaigen Rechtsansprüchen oder ähnlichem thematisiert und diskutiert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hätten innerhalb der Bundesregierung die Federführung für die Erarbeitung einer Nationalen Weiterbildungsstrategie. Die Nationale Weiterbildungsstrategie werde gemeinsam mit den Sozialpartnern, Kammern und der Bundesagentur für Arbeit sowie in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 80 vom 23.01.2019

Der Zugang zu Bildung ist aus Sicht der Fraktion Die Linke nach wie vor nicht für alle Menschen gleichermaßen gewährleistet. Zu viele bleiben im Laufe ihres Lebens aufgrund ihrer sozialen Herkunft von höherer Bildung ausgeschlossen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/7026) und beziehen sich darin auf den Nationalen Bildungsbericht 2018.

Vom Mangel an frühkindlichen Bildungsangeboten seien vor allem Kinder mit Migrationshintergrund betroffen. Die Betreuungsquote der Kinder ohne Migrationshintergrund sei mit 40 Prozent doppelt so hoch wie die bei Kindern mit Migrationshintergrund. Benachteiligte Kinder hätten seltener Zugang zu frühkindlicher Bildung in der Kita als andere. Nur 16,4 Prozent der Kinder, deren Eltern über einen Hauptschulabschluss verfügten, besuchten eine Kindertagesstätte. Von diesen Bildungsangeboten profitierten dagegen 37,7 Prozent der Kinder, deren Eltern die Hochschulreife erworben hätten. Für die Kompetenzentwicklung könne gerade der Besuch einer Kindertagesstätte später zu einer höheren Bildungsbeteiligung beitragen.

Obwohl Kinder während der Grundschulzeit oft gemeinsam lernen, zeigten sich auch dort soziale Ungleichheiten. Diese würden sich vor allem aus der voranschreitenden sozialen Entmischung von Wohngebieten ergeben, die sich dann ebenfalls in der Schülerschaft widerspiegele. Beim Wechsel in eine weiterführende Schulform habe ein Viertklässler aus einer Akademikerfamilie bei gleicher kognitiver Fähigkeit und gleicher Lesekompetenz durchschnittlich eine fast vier Mal größere Chance, eine Gymnasialempfehlung zu erhalten, als ein Kind aus einer Arbeiterfamilie.

Der Nationale Bildungsbericht zeige, dass Kinder in den unterschiedlichen Schulformen von unter-schiedlichen Lernzuwächsen profitierten. Besonders große Unterschiede gebe es auch zwischen strukturschwachen und prosperierenden Regionen. Ostdeutschland sei flächendeckend von einer doppelt so hohen Zahl von jungen Menschen ohne Schulabschluss wie die westdeutschen Bundesländer betroffen. In einigen ostdeutschen Regionen würden nahezu 16 Prozent der Jugendlichen die Schule abbrechen. Die niedrigsten Schulabbruchquoten gebe es in Südwestdeutschland. Infolgedessen verschärfe sich auch die soziale Lage der strukturschwachen Regionen immer weiter, weil beispielsweise die Arbeitslosigkeit steige oder das allgemeine Bildungsniveau stärker absinke.

Junge Menschen mit akademisch gebildeten Eltern studierten fast zu 80 Prozent. Verfügten jedoch beide Elternteile über keinen beruflichen Abschluss, begännen nur zwölf Prozent ein Studium. Auch in der beruflichen Bildung dominierten sozialstrukturelle Aspekte die Erfolgschancen junger Leute. Das zeige die geringe Einmündungsquote von 18 Prozent der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss in eine vollqualifizierende Ausbildung. Hauptschülerinnen und Hauptschüler könnten sich auf mehr als 60 Prozent aller angebotenen Ausbildungsplätze bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) nicht einmal bewerben. Mittlerweile verfügten über zwei Millionen junge Erwachsene im Alter von 20 bis 34 Jahren verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Verantwortungsvolle und nachhaltige Bildungspolitik müsse einen Schwerpunkt auf den Abbau von sozialer Ungleichheit setzen, schreiben die Abgeordneten. Dafür sei eine gemeinsame Bildungsstrategie von Bund, Ländern und Kommunen nötig, die mit festen Zielen und Maßnahmen sowie konkreten Finanzmitteln für ein sozial durchlässiges Bildungssystem Sorge trage.

Die Linke fordert im Dialog mit den Ländern und Kommunen, Wissenschaft, Arbeitgebern und Gewerkschaften eine bundesweite Bildungsstrategie zu erarbeiten mit dem Ziel, bildungsspezifische Disparitäten entlang der gesamten Bildungskette abzubauen. Ferner soll ein Kitaqualitätsgesetz vorgelegt werden, das Mindeststandards für Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege definiert ohne bestehende höhere Qualität abzusenken. Außerdem soll eine Neuregelung der Lastenverteilung bei Kinderbetreuungskosten zwischen dem Bund und den Ländern vorangetrieben werden, die eine stärkere Beteiligung des Bundes und eine indirekte Entlastung derjenigen Kommunen zur Folge hat, die bei der bisherigen Regelung ungleich stark für die laufenden Kosten aufkommen müssten. Außerdem müsse der Beruf der Erzieherinnen und Erzieher aufgewertet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 76 vom 22.01.2019

Die Bundesregierung plant derzeit keine Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende, der zuletzt für den Veranlagungszeitraum 2015 von 1.308 auf 1.908 Euro erhöht wurde. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (19/6779) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6381) mit. Den Freibetrag erhalten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige. Die geschätzten jährlichen steuerlichen Mindereinnahmen werden von der Bundesregierung mit rund 600 Millionen Euro angegeben. Eine Anhebung des Freibetrages um 20 Prozent würde nach Berechnungen der Regierung zu Steuermindereinnahmen von 170 Millionen Euro führen. Eine Erhöhung um 50 Prozent würde zu Mindereinnahmen von 280 Millionen und eine Verdoppelung zu Mindereinnahmen von 550 Millionen Euro führen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist derzeit auch keine Anhebung der sogenannten steuerlichen Übungsleiterpauschale sowie anderer Freibeträge geplant.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 69 vom 21.01.2019

Bis zum 30. November 2018 sind der Bundesregierung zufolge knapp 40.800 Anträge auf Baukindergeld eingereicht worden. Wie aus der Antwort (19/6940) auf eine Kleine Anfrage (19/6497) der FDP-Fraktion weiter hervorgeht, würde sich die maximale Förderung auf mehr als 851 Millionen Euro summieren, sollte allen Anträgen statt gegeben werden. Die Verwaltungsaufwendungen für die KfW beliefen sich den Angaben zufolge 2018 auf elf Millionen Euro. Die Anträge sollen ab März geprüft werden.

In der Antwort listet die Bundesregierung die Anträge detailliert nach Bundesländern, Kinderzahl sowie Neubau oder Erwerb von Eigentum auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 69 vom 21.01.2019

Der Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort abhängen. Das schreiben CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag (19/7027). Die Sicherung eines bestmöglichen Lern- und Bildungserfolges und eine größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft sei der großen Koalition ein zentrales Anliegen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sei deshalb eine Bund-Länder-Initiative verankert, die Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration explizit fördere. Diese Schulen stünden vor großen Herausforderungen, da dort ein besonders hoher Anteil an Schülern aus bildungsfernen Haushalten unterrichtet würde, die mit nur geringem sozialem, kulturellem und ökonomischem Kapital ausgestattet seien. Diese Kinder und Heranwachsenden hätten oft schon bei der Einschulung hohe Lernrückstände. Es sei eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe, allen Kindern mehr Chancen durch gute Schulen zu eröffnen. Kein Kind dürfe zurückgelassen werden.

Mehrere Bundesländer unterstützen bereits genau diese Schulen in Form von auf sie zugeschnittenen Programmen zur Verbesserung des Lehr-Lern-Umfeldes. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern könne noch mehr erreicht werden, um die sozialen Ungleichheiten und Lernrückstände der benachteiligten Schüler zu reduzieren. Der Bund könne die Länder und Kommunen bei ihren Aufgaben in dem vom Grundgesetz gesetzten Rahmen unterstützen. Es gelte, die bestehenden Erkenntnisse systematisch auszuwerten und neue Impulse für die Umsetzung in der Praxis zu generieren.

Nach Vorstellung der großen Koalition sollen Schulen in ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung gestärkt werden, um auf die besonderen Anforderungen ihrer Schülerschaft reagieren zu können und auch bei ungünstigen Ausgangssituationen erfolgreich arbeiten zu können. Dazu gehöre auch die individuelle Unterstützung junger Menschen und der Erwerb von sozialen und kulturellen Kompetenzen.

Die große Koalition fordert, dass die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein Konzept für die Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration entwickeln soll. Das Vorhaben soll für eine Laufzeit von 10 Jahren und in zwei Stufen konzipiert werden, wobei auf eine Erprobungsphase in Form von Modellprojekten eine zweite Phase für den Transfer erfolgreicher Modelle in die Fläche erfolgen soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 62 vom 17.01.2019

Obwohl die Bildungsbeteiligung steigt, sind Bildungschancen ungerecht verteilt. Kinder aus Haushalten mit hohem Bildungsstand besuchen häufiger allgemeinbildende Schulen, die zu einer Hochschulreife führen, als Kinder aus Haushalten mit niedrigerem Bildungsstand. Jugendliche und junge Erwachsenen mit Migrationshintergrund im Alter zwischen 16 und 29 Jahren gehen seltener in eine Hochschule als Gleichaltrige ohne Migrationshintergrund, schreibt die FDP in ihrem Antrag (19/7031) und bezieht sich dabei auf den gemeinsamen Bericht von Bund und Ländern „Bildung in Deutschland 2018“.

Die umfassende Modernisierung des Bildungssystems würde Länder und Kommunen allein überfordern, dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ist die FDP überzeugt. Deshalb müsse der Bund gemeinsam mit den Ländern auch die Schulen unterstützen, die besonderen Herausforderungen gegenüberstehen.

Zudem kritisiert die Fraktion, dass das Zehn-Prozent-Ziel für Ausgaben in Bildung, Wissenschaft und Forschung zu investieren erneut nicht erreicht worden sei. Bildung sei die Chance zum sozialen Aufstieg und für soziale Integration. Sie befähige die Menschen, auch in einer komplexen Umwelt selbstbestimmt ihren Weg zu gehen. Chancengerechte Bildung unterscheide nicht anhand von Herkunft oder Behinderung – chancengerechte Bildung bringe durch individuelles Fördern und Fordern die Potentiale jedes Einzelnen zur Geltung. Die Digitalisierung eröffne dem Bildungssystem dabei völlig neue Möglichkeiten für individuelles Lernen, innovative Lehrkonzepte sowie moderne Lehr- und Lernmittel.

Die FDP fordert in ihrem Antrag, eine Strategie zu entwickeln, wie der Anteil der Bildungsinvestitionen als Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) so angehoben werden kann, dass Deutschland demnächst unter den TOP 5 der OECD-Staaten liegt. Aktuell bewege sich Deutschland nur im Durchschnitt. Zudem soll die frühkindliche Bildung in Deutschland gestärkt werden. Sie lege die Grundlage für die weitere Bildungskarriere und ermögliche auch denjenigen Kindern einen guten Start, denen Unterstützung aus dem Elternhaus aus verschiedenen Gründen fehle. Die obersten Ziele bei der Unterstützung der frühkindlichen Bildung müssen die Stärkung der Qualität der frühkindlichen Bildung und der kostenlose Zugang zu Kitas für bedürftige Familien sein.

Zudem müsse der Wunsch der großen Mehrheit in der Bevölkerung nach mehr finanzieller und gestalterischer Verantwortung des Bundes in der Bildungspolitik Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung soll nach einem erfolgreichen Vermittlungsverfahren die Möglichkeiten des durch Beschluss des Deutschen Bundestages geänderten Art. 104c GG nutzen, um bundesweit einheitliche und ambitionierte Bildungsstandards durchzusetzen. Ein Umzug in ein anderes Bundesland dürfe nicht länger ein Problem für Schüler und Eltern sein.

Zusammen mit den Ländern müsse ein Förderprogramm aufgelegt werden, um die Schulen durch exzellente Fortbildungen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu unterstützen, damit sie die ambitionierten Standards erreichen können. Dabei müssten Schulen mit besonderen Problemen, wie etwa Schulen in Brennpunkten, besonders unterstützt werden. Positive Vorbilder könnten dabei das Talentschulprogramm aus Nordrhein-Westfalen und die Förderung aufgrund des Sozialindex in Hessen sein. Das Land Nordrhein-Westfalen will bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen einrichten und mit zusätzlichen Ressourcen ausstatten werden. Es soll erprobt werden, ob die Leistungen und Erfolge von Schülern an diesen Schulen durch besondere Konzepte im Unterricht, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können. Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stelle das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit: 100 Stellen an berufsbildenden Schulen, 315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen.

Positive Erfahrungen habe auch das Land Hessen mit der Einführung des Sozialindex gemacht. Dort würden zusätzliche Stellen über einen Sozialindex an die Schulen verteilt, die im Landesvergleich unter besonders schwierigen sozialen Bedingungen arbeiten. Der Sozialindex beschreibe das Umfeld einer Schule aufgrund bestimmter Sozialindikatoren, wie zum Beispiel: den Anteil der Arbeitslosen an der Wohnbevölkerung jeder Gemeinde, den Anteil der Hartz IV – Empfänger aber auch den Anteil der Einfamilienhäuser.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 62 vom 17.01.2019

Um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geht es in der Antwort (19/6872) auf eine Kleine Anfrage (19/6314) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wie daraus hervorgeht, wandten sich zwischen 2015 und 2017 insgesamt 247 Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, um eine Benachteiligung auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt wegen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen zu melden beziehungsweise sich beraten zu lassen. Elf Menschen meldeten sich wegen einer Benachteiligung wegen der Religion, 33 wegen einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Die Bundesregierung erklärt, die künftige Entwicklung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eingehend zu beobachten und Empfehlungen zur Fortentwicklung des Diskriminierungsschutzes zu prüfen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 57 vom 16.01.2019

Die Fraktion Die Linke wollen eine „zukunftsweisende und soziale Ernährungspolitik“ für Kinder. Die Abgeordneten legen dazu einen Antrag (19/7025) vor, der unter Beteiligung des Bundes eine kostenfreie Verpflegung in allen Schulen und Kindertagesstätten fordert, die den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entsprechen soll. Die Kinder und Jugendlichen sollen zudem in den Einrichtungen durch gemeinsames Kochen und Zubereiten der Mahlzeiten sowie den Anbau von Nahrungsmitteln in Schulgärten einbezogen werden, um eine anwendungsorientierte Ernährungsbildung zu gewährleisten. Die Linksfraktion möchte außerdem eine verbindliche Reduktionsstrategie für Zucker-, ungesättigte Fettsäure- und Salzanteile in Fertiglebensmitteln festschreiben lassen, die sicherstellt, dass es zu keinem Austausch von wertgebenden hin zu billigen Inhalts- oder Zusatzstoffen kommt, sondern eine Qualitätssteigerung das Ziel ist. Die Bundesregierung soll zudem ein Verbot für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung und für zucker- und kalorienreiche Fertiglebensmittel, Fastfood, Süßwaren, salzige Snacks und Softdrinks im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gesetzlich verankern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 16.01.2019

Welche Verantwortung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als öffentlicher Vermieter für die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zukommt, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/6748) von der Bundesregierung erfahren. Außerdem wird gefragt, welchen Beitrag die BImA zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum leistet. „Lebenswerte Städte und Gemeinden zu sichern und Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung durch steigende Mieten zu bewahren, sind erklärte Anliegen des Bundes“, schreiben die Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage und verlangen, dieses Anliegen müsse sich auch hin der Liegenschaftspolitik des Bundes widerspiegeln.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 55 vom 16.01.2019

Bis Ende des Jahres will Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) einen Vorschlag vorlegen, um Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dis kündigte die Ministerin am Mittwoch vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Giffey informierte den Ausschuss über die Planungen ihres Ministeriums für 2019. Derzeit werde in einer Bund-Länder-arbeitsgruppe über die Formulierung für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes beraten.

Giffey verwies in der Sitzung auf das Ende vergangenen Jahres im Bundestag verabschiedete „Gute Kita Gesetz“. Die Ministerin hofft, mit allen 16 Bundesländern Verträge über die jeweiligen Maßnahmen in den Ländern Vereinbarungen zu treffen, mit denen die Qualität der Kita-Betreuung verbessert und die vom Bund mitfinanziert werden sollen. Dazu gehöre auch die Abschaffung beziehungsweise soziale Staffelung von Kita-Gebühren. Das Anfang des Jahres im Bundeskabinett verabschiedete „Starke Familien Gesetz“ soll nach Auskunft der Ministerin in der ersten Jahreshälfte die parlamentarische Beratung durchlaufen und zum 1. Juli in Kraft treten. Ebenfalls die parlamentarische Beratung durchlaufen und zum 1. Juli in Kraft treten soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermöglichung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit für Jugendliche unter 27 Jahren. Dies soll sowohl für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) als auch das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr (FSJ und FÖJ) gelten.

Ebenfalls in diesem Jahr will die Ministerin die Eckpunkte für einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter und für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorlegen. Auch das Gesetzgebungsverfahren für den Jugendmedienschutz soll eingeleitet werden. Giffey kündigte zudem an, im Juli dieses Jahres die Evaluierung zum Engelttransparenzgesetz vorzustellen. Bis 2020 soll nach Angaben der Ministerin die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung fertiggestellt und eine Bundesstiftung Gleichstellung ins Leben gerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 55 vom 16.01.2019

Immer mehr Geflüchteten gelingt die Integration in das deutsche Bildungssystem und in den Arbeitsmarkt. Das zeigt eine gemeinsame Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin auf der Basis einer repräsentativen Wiederholungsbefragung von Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommen sind. In den Jahren 2016 und 2017 wurden dafür jeweils rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer befragt, knapp 3.000 von ihnen waren bei beiden Befragungswellen dabei.

Die Hälfte der in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommenen Geflüchteten besuchte bei der Folge-Befragung 2017 einen Integrationskurs oder hatte diesen bereits abgeschlossen – im Jahr 2016 traf dies erst auf ein Drittel zu. Betrachtet man nicht nur die Integrationskurse, sondern alle Arten von Sprachkursen, hatten 2017 sogar insgesamt drei Viertel der Geflüchteten an mindestens einem Sprachkurs teilgenommen. Dementsprechend berichtete 2017 rund ein Drittel (33 Prozent) der Geflüchteten von guten oder sehr guten Sprachkenntnissen – fast doppelt so viele wie bei der ersten Befragung im Jahr 2016 (18 Prozent). Ein weiteres Drittel berichtete 2017 von mittleren deutschen Sprachkenntnissen. Diese Selbsteinschätzungen deckten sich im Großen und Ganzen mit den Einschätzungen der Interviewerinnen und Interviewer zu den Sprachkenntnissen der Befragten.

„Wenn man bedenkt, dass der Erwerb der deutschen Sprache ein bedeutender Schlüssel für die Integration ist, sind diese Zahlen besonders erfreulich,“ kommentiert BAMF-Forscherin Nina Rother. „Die Erhebung zeigt allerdings auch, dass noch ein erheblicher Bedarf bei der Sprachförderung insgesamt und insbesondere für Frauen mit Kindern besteht.“

Rund zehn Prozent der erwachsenen Geflüchteten gingen 2017 in Deutschland zur Schule, studierten oder machten eine Ausbildung. Damit ist die Bildungsbeteiligung unter den Geflüchteten gegenüber der ersten Befragungswelle im Jahr 2016 um vier Prozentpunkte gewachsen. Insgesamt hat rund ein Fünftel der Geflüchteten, die 2016 angaben, eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen zu wollen, diesen Wunsch 2017 umgesetzt. Der noch recht geringe Anteil sei teils auf noch nicht ausreichende Sprachkenntnisse, teils auf fehlende allgemeinbildende oder berufsbildende Voraussetzungen zurückzuführen, so die Studie.

Integration in den deutschen Arbeitsmarkt geht gut voran

Rund 20 Prozent der seit 2015 zugezogenen Geflüchteten gingen im Jahr 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Bis Oktober 2018 ist dieser Anteil auf 35 Prozent gestiegen, wie aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen. „Die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt geht gut voran“, stellt IAB-Forscher Herbert Brücker fest. „Diese Ergebnisse sollten ein Ansporn sein, Geflüchtete bei der Integration in den Arbeitsmarkt weiter mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen, zum Beispiel indem Qualifikationen schneller anerkannt werden“, erklärt Brücker.

Geflüchtete Frauen sind allerdings deutlich seltener am Arbeitsmarkt aktiv als geflüchtete Männer. Die Unterschiede hängen der Studie zufolge teilweise mit den Familienkonstellationen zusammen, insbesondere wenn Kleinkinder zu betreuen sind.

Nicht geringes Risiko psychischer Erkrankungen

Erstmals wurde bei einer repräsentativen Befragung Geflüchteter in Deutschland auch das Thema Gesundheit angesprochen. Zwar sind der physische Gesundheitszustand und die allgemeine Gesundheitszufriedenheit der Geflüchteten gut, aber es zeigen sich deutlich höhere Risiken von psychischen Erkrankungen wie Depressionen bei den Geflüchteten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung. Auch zeichnet sich eine erhöhte Wahrscheinlichkeit posttraumatischer Belastungsstörungen bei den Geflüchteten ab. Dies trifft insbesondere für geflüchtete Frauen und Ältere zu. „Das heißt allerdings nicht, dass die große Mehrheit von solchen Erkrankungen betroffen ist“, betont DIW-Forscher Hannes Kröger. „Nichtsdestotrotz muss hier gezielt geholfen werden, denn eine psychische Belastung stellt ein gewaltiges Hindernis für die Integration in Deutschland dar.“

Die Studie ist im Internet abrufbar unter www.iab.de/250119, www.bamf.de/kurzanalyse-sprache-und-beschaeftigung und http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.612216.de/19-4.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 25.01.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus legt die AWO am Sonntag, den 27. Januar einen Kranz in Sachsenhausen nieder und gedenkt so der millionenfach Verfolgten und Ermordeten.

„Die Verbrechen, die während des nationalsozialistischen Regimes begangen wurden, sind beispiellos in der Geschichte der Menschheit und müssen uns eine Mahnung bleiben. Es ist eine Frage der historischen Verantwortung, die Erinnerung daran wachzuhalten. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist keine Selbstverständlichkeit, sondern muss aktiv verteidigt werden gegen diejenigen, die sich von Hass blenden lassen und so an den Grundfesten unserer Gesellschaft rütteln“, betont Wolfgang Stadler.

Im Fokus des diesjährigen Gedenktages stehen die Novemberpogrom-Häftlinge im KZ Sachsenhausen. Ihnen ist die Ausstellung „Im Reich der Nummern. Wo die Männer keine Namen haben. Haft und Exil der Novemberpogrom-Gefangenen im KZ Sachsenhausen“, die am selben Tag in der Gedenkstätte eröffnet wird, gewidmet.

„Für die AWO ist das Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus ein zentraler Bestandteil ihrer Identität. Parteien, Organisationen oder Gruppierungen, die rassistisch motivierte Straftaten verüben, die die Menschenwürde verletzen, eine Wesensverwandtschaft mit der Ideologie des Nationalsozialismus aufweisen und unsere demokratische Wertevorstellungen gefährden, lehnen wir entschieden ab. Die AWO steht für Toleranz und Vielfalt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.01.2019

Anlässlich der aktuellen Debatte im Bundestag zu den Empfehlungen des 7. Nationalen Bildungsberichts fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler grundlegende Verbesserungen in der Bildung und Förderung junger Menschen: „Der Bildungsbericht 2018 kann viele Fortschritte im Bildungsbereich aufführen. Zugleich stellen wir fest, dass dieser Trend zu mehr Bildung nicht bei allen Menschen ankommt. Insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien nehmen nicht in gleichem Maße an den Verbesserungen teil. Immer noch sind zu viele Kinder von Armut bedroht, der Abstand zwischen leistungsstarken und leistungsschwächeren Grundschüler*innen hat sich in Deutschland vergrößert, der Anteil Jugendlicher ohne Schulabschluss ist von 5,8 % auf 6 % gestiegen.“ Wolfgang Stadler sieht hier große Verbesserungsbedarfe: „Wir müssen für diese abgehängten Kinder und Jugendlichen besondere Anstrengungen unternehmen und zusätzliche Angebote bieten. Dafür fehlt jedoch qualifiziertes Personal. Die Folge: Kita-Gruppen werden immer größer, qualitativ gute pädagogische Arbeit in Kita und Grundschule kann nicht mehr überall gesichert werden.“

Wolfgang Stadler fordert die Bundesregierung auf, weitere Maßnahmen zur Verbesserung von Bildung und zum Abbau von Armut umzusetzen: „Insbesondere muss die Situation von Kindern aus armen Familien wirksam verbessert werden. Wir benötigen die Einführung einer Kindergrundsicherung sowie einen Ausbau einer präventionsorientierten kommunalen Infrastruktur. Des Weiteren ist neben der quantitativen Erhöhung der Plätze ein qualitativ ansprechendes Angebot an Ganztagsbetreuung für Schulkinder notwendig. Auch im Bereich der Kindertageseinrichtungen muss der Fokus auf die Qualitätsentwicklung gelegt werden. Wir fordern eine konzertierte Aktion aller gesellschaftlichen Kräfte, um das Problem fehlender Fachkräfte im pädagogischen und schulischen Bereich anzugehen und Qualität zu sichern.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.01.2019

Gestern Abend feierte der AWO Bundesverband seinen Neujahrsempfang. Mit fast 200 geladenen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft war es in der Berliner Kalkscheune rappelvoll. In bester Stimmung startete die AWO mit ihren Gästen in ihr 100. Jubiläumsjahr, dementsprechend betonte auch der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt: „Das neue Jahr kann nur ein gutes Jahr werden, denn schließlich feiern wir unser 100. Jubiläum. Dass wir als AWO auch nach einhundert Jahren nicht nur existieren, sondern ein großer Wohlfahrtsverband sind, ist die Leistung von Hunderttausenden ehren- und hauptamtlich Engagierten. Wir konnten uns aber nur deshalb so erfolgreich entwickeln, weil wir uns immer an unseren Grundwerten orientiert haben.“

Ein Höhepunkt des Abends war der Film „100 Jahre AWO – #wirmachenweiter“. Der 19-Minüter zur Geschichte der AWO beleuchtet die Entstehung und Entwicklung des Verbandes anhand der Epochen: Weimarer Republik, Zerschlagung durch die Nationalsozialisten, Bonner Republik und Berliner Republik.Dabei stehen Meilensteine und Arbeitsfelder genauso im Fokus wie ausgewählte Biografien von Wegbegleiter*innen der AWO. Der Film wirft einen Blick zurück, bietet aber im Sinne des Jubiläumsmottos „#wirmachenweiter“ auch einen Ausblick in die Zukunft.

Ein zweiter Höhepunkt bestand in der Verleihung des Lotte-Lemke-Preises (Foto aller Preisträger und Laudatoren). Damit wurde kreatives und herausragendes Engagement gewürdigt.Der Jury fiel die Wahl schwer, denn bei den 56 Bewerbungen waren etliche preisverdächtige Projekte dabei. Der Lotte-Lemke-Engagementpreis 2019 ging an das Projekt: ZusammenWachsen – AWO Interkultureller Gemeinschaftsgarten des AWO Kreisverbandes Koblenz e.V.. Seit Juli 2017 können im interkulturellen Gemeinschaftsgarten des AWO Kreisverbandes Koblenz e.V. Geflüchtete, Menschen mit Migrationserfahrung, ehrenamtliche Helfer*innen und Anwohner*innen in der Natur zusammenkommen. Ob Gärtnern, Grillen, Musizieren, Kreativworkshops, Ausstellungen, Feste oder Deutschkurse – das Angebot ist groß und denkt die unterschiedlichsten Menschen und Familien aus dem Quartier mit.

Auch die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles und Kolumnistin Mely Kiyak würdigten in ihren Reden die Leistungen der AWO und besonders die ihrer wichtigsten beiden Frauen Marie Juchacz und Lotte Lemke. Während Mely Kiyak die AWO als Wohlfahrtsorganisation und historische Widerstandsbewegung würdigte, verwies die SPD Vorsitzende Nahles auf die wichtige Rolle von Politikerinnen. Sozialpolitik, so Nahles, wurde immer dann ausgebaut, wenn sich Frauen stark in der Politik engagierten. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zeigte sich zufrieden: „Alles in allem war der Neujahrsempfang ein gelungener Auftakt in das Jahr. Wir haben viel vor und sind optimistisch, dass dies ein erfolgreiches Jahr für die Arbeiterwohlfahrt wird.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.01.2019

Im Rahmen des turnusgemäßen Wechsels hat mit dem Beginn des Jahres der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. die Federführung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen übernommen. Mit ihrer neuen Vorsitzenden Erika Biehn sowie mit Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbunds der Katholiken, als zweitem Vorsitzenden, startet die AGF in das neue Jahr.

„Die AGF hat sich in den letzten Jahren erfolgreich in der Breite aufgestellt“, betont Erika Biehn zur Amtsübernahme. „Insbesondere in den Bereichen zur Beseitigung von Kinderarmut, der Digitalisierung im Familienleben, der Qualität in der Kindertagesbetreuung hat die AGF substantielle Beiträge geleistet. Daran werden wir während unserer Federführung anknüpfen und daran arbeiten, dass Eltern auf die Bedarfsgerechtigkeit und Qualität der Betreuung vertrauen können – unabhängig davon, wo sie wohnen.“ Neuen Schwung erwartet die Vorsitzende der AGF auch in der Debatte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: So sei das von der Europäischen Kommission angestoßene Paket zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiger Beitrag, der auch auf den nationalen Ebenen neue Impulse geben sollte. Insbesondere erwartet Erika Biehn hinsichtlich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie der Qualität in der Kinderbetreuung von Kita und Kindertagespflege intensive Diskussionen, die an die Ergebnisse des Berichts vom Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie aus dem aktuellen sogenannten „Gute-Kita-Gesetz“ anknüpfen. „Als AGF steht bei uns die ganze Lebensphase von Familien im Zentrum. Familien brauchen gute Rahmenbedingungen für die Bewältigung von Pflegeaufgaben ebenso wie für die Kinderbetreuung. Für beides werden wir uns weiterhin einsetzen.“

Zudem stellt die neue Vorsitzende die Bedeutung der Zusammenarbeit der Verbände heraus „Die Synergien aus der Zusammenarbeit zu intensivieren, weitere Themen gemeinsam zu erarbeiten und dabei die Vielfalt der Familienformen einzubeziehen, wird das Ziel unserer Federführung sein.“

Der AGF steht in einem zweijährigen Turnus ein Mitgliedsverband federführend vor. Mit dem Jahreswechsel löst der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband (VAMV) den 2017-2018 amtierenden Familienbund der Katholiken ab. Die Vorsitzende des VAMV, Erika Biehn, wurde Ende 2018 einstimmig zur neuen Vorsitzenden der AGF gewählt. Der Familienbund der Katholiken e.V. (FDK) stellt mit seinem Präsidenten Ulrich Hoffmann nun den zweiten Vorsitzenden der AGF.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 15.01.2019

Die Diakonie begrüßt es, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit den im Sozialgesetzbuch II geregelten Sanktionen für Hartz IV-Bezieher befasst. „Eine solche Überprüfung am Maßstab des Grundgesetzes ist dringend notwendig. Wir hoffen, dass endlich Klarheit geschaffen und entschieden wird, dass das Existenzminimum nicht gekürzt bzw. gestrichen werden darf“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Hartz IV gewährleistet das, was Menschen unbedingt zum Leben brauchen. Die Sanktionen gefährden genau diese Lebensgrundlage. Wer sanktioniert wird, dem fehlt es nicht an den Annehmlichkeiten des Lebens, sondern schlicht am Geld für Essen, Kleidung, Wohnen. Die Menschen geraten in existentielle Not und verlieren nicht selten ihre Wohnung“, betont Loheide.

Sanktionen träfen diejenigen, die besondere Unterstützung brauchen, da sie z.B. in einer persönlichen Krise stecken oder wegen Kommunikationsschwierigkeiten sich nicht regelmäßig melden. „Betroffen ist, wer z.B. in einer depressiven Phase seine Post nicht öffnet, eine Maßnahme schleifen lässt oder sich beim Schreiben von Bewerbungen besonders schwer tut“, sagt Loheide. „Sanktionen motivieren die Menschen nicht dazu, sich effektiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen, sondern sie resignieren. Sie treffen Menschen, die im Umgang mit Behörden unsicher sind oder Anforderungen und Informationsblätter falsch verstehen.“

Die Diakonie Deutschland geht davon aus, dass das Existenzminimum immer gesichert bleiben muss und setzt sich für die Abschaffung von Sanktionen in der Grundsicherung ein. „Den Betroffenen die Leistungen für Miete und Heizung sowie das Allernotwendigste zum Leben zu streichen ist eine unzumutbare Härte und unseres Erachtens nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar.“, betont Loheide.

Unseren Themenschwerpunkt „Menschenwürdiges Existenzminimum“ finden Sie unter https://www.diakonie.de/menschenwuerdiges-existenzminimum/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Bildungspolitik in Deutschland und den Nationalen Bildungsbericht 2018 auf stärkere Investitionen des Bundes in der Bildung und eine dauerhafte Kooperation in diesem Bereich zwischen Bund, Ländern und Kommunen. „Bei der Bildung gibt es dringende Aufgaben zuhauf, beispielsweise den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsangebote, die Sanierung und den Neubau von Schulen oder die Entwicklung eines inklusiven Bildungswesens. Und auch die Frage von Bildungsungleichheiten, von sozialen und regionalen Disparitäten muss dringend angegangen werden. Dafür braucht es Investitionen in einem Ausmaß, das Länder und Kommunen nicht alleine stemmen können. Wer diese Aufgaben als politische Kür begreift, gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit, sondern auch den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Deshalb muss das Kooperationsverbot in der Bildung endlich aufgegeben werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gute Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Menschen oder ihrem Wohnort abhängig sein. Für ein hochwertiges, flächendeckendes und chancengerechtes Bildungsangebot müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Kluft zwischen Personen, die ihre Bildungserfolge weiter ausbauen, und anderen, deren ungünstige Ausgangslagen langfristig nachwirken, größer werden könnte. Bildung, die allen Kindern gleiche Bildungschancen verspricht, erfordert nicht nur warme Worte und leidenschaftliche Absichtserklärungen. Sie erfordert vor allem ordentliche Personalschlüssel, Zeit für pädagogisches Gestalten, eine gute Ausbildung von Fachkräften und eine zeitgemäße Ausstattung mit Bildungsmitteln. Dafür müssen wir Bildungseinrichtungen mindestens mit einem Finanzierungsvolumen von fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausstatten“, so Hofmann weiter.

Die letzte PISA-Studie hatte erneut die vorhandenen Schwachstellen in Bezug auf die Chancengerechtigkeit im deutschen Schulsystem aufgezeigt. Dem deutschen Bildungssystem gelingt es nach wie vor nicht, den kausalen Zusammenhang zwischen Elternhaus und Bildungskarriere aufzulösen. Bereits im Oktober 2017 hatte das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften den Appell „Gute Bildung für alle Menschen!“ veröffentlicht. Darin heißt es wörtlich: „Für ein hochwertiges, flächendeckendes und soziales Bildungsangebot müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Das Grundgesetz verlangt bundesweit eine gleichwertige Ausstattung der Bildungseinrichtungen. Gute Bildung ist ein Eckpfeiler der Demokratie. Sie ist Voraussetzung für eine plurale, freiheitliche Gesellschaft, die gerade jetzt gestärkt werden muss.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über gesunde Ernährung gesetzliche Maßnahmen für besseres Essen in Kitas und Schulen an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sind die zahlreichen Appelle und Ankündigungen der letzten Jahre weitgehend wirkungslos geblieben. Ein erster Ansatzpunkt für konkrete Maßnahmen wäre eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich.

Zudem unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk den Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation WHO, die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse generell abzuschaffen. Dies würde nicht nur in der Breite den Konsum von Obst und Gemüse befördern und darüber gesunde Ernährung begünstigen. Gerade im Hinblick auf Kinder aus armen Familien könnte kostengünstigeres Obst und Gemüse zu einer ausgewogeneren und gesünderen Ernährung beitragen, wenn eine Steuerbefreiung tatsächlich über niedrigere Preise bei den Kindern und Jugendlichen ankommen würde.

„Jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule braucht eine gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt eine Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, ausreichend Gemüse, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. Es muss endlich Schluss sein mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen. Besonders wichtig ist es auch, Kita-Kinder und Schülerinnen und Schüler in die Essensplanung mit einzubeziehen. Deren Kompetenz und Kreativität bleiben in der Regel völlig ungenutzt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten auch die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, das europäische Schulobst- und -gemüseprogramm auszubauen. „Von diesem Programm können sowohl Kinder in Grundschulen als auch in Kitas profitieren. Eine gesunde Ernährung und Bewegung sind die wesentlichen Grundlagen für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Dabei ist das Ernährungsverhalten ein zentraler Bestandteil eines gesunden Lebensstils. Dieser wird wesentlich im Kindesalter erlernt und gebildet. Die hier erworbenen Ernährungsmuster behalten Kinder und Jugendliche oft ein Leben lang“, so Hofmann weiter. Die bisherigen Evaluationen des Schulobstprogramms haben eine deutliche Zunahme der Beliebtheit und Akzeptanz von Obst und Gemüse ergeben. Zudem stieg das Bewusstsein der Kinder um die Wichtigkeit von Obst und Gemüse als Bestandteil einer gesunden Ernährung. Darüber hinaus verzehrten sie insgesamt mehr Obst und Gemüse: Besonders signifikant war der Anstieg bei den Kindern, die vor Beginn des Programms einen niedrigen Verzehr aufwiesen.

Länderübergreifend wird bei Schulen in sozialen Brennpunktlagen eine besondere Wirksamkeit des Programms festgestellt: Bei Schülerinnen und Schülern mit einem niedrigen sozioökonomischen Status stiegen Konsum und Wissen am meisten.

„Wir müssen zudem darüber diskutieren, wie wir unsere Kinder vor ausuferndem Lebensmittelmarketing schützen. Kindermarketing für verarbeitete Lebensmittel mit sehr hohem Zucker-, Salz- oder Fettgehalt ist ein Unding.

Auch hier unterstützen wir die Forderung der WHO, dass nur für gesunde Lebensmittel ein direkt an Kinder gerichtetes Marketing erlaubt sein sollte“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den weiteren Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit 3,93 Prozent den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erreicht hat. „Damit ist der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe erstmals unter vier Prozent gefallen. In den letzten Jahren mussten mehrere tausend Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, beispielsweise Jugendklubs, Abenteuerspielplätze, Mädchentreffs und Spielmobile, ihre Arbeit aufgrund finanzieller Probleme einstellen, die Zahl der Vollzeitstellen in diesem Bereich ist geradezu dramatisch zurückgegangen. Gleichzeitig hat die Kinder- und Jugendarbeit heute mehr Arbeit als früher, weil sie beispielswei se vermehrt Angebote in Schulen am Vormittag abdeckt und mehr Kinder und Jugendliche Bedarf zum Beispiel an psycho-sozialer Unterstützung haben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Dem Ausgabenanstieg für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt um knapp 3,4 Milliarden Euro (rund 7,5 Prozent) steht für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nur ein leichter Anstieg der Ausgaben um rund 64,3 Millionen Euro (rund 3,5 Prozent) entgegen. „Natürlich begrüßen wir den kräftigen Zuwachs der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt. Dieser ist vor allem auf die gestiegenen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung zurückzuführen. Gleichzeitig wird aber die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland zunehmend an die Wand gefahren“, so Hofmann weiter.
„Das ist insbesondere angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, ein riesiges Problem. Denn diese Kinder leiden aufgrund ihrer oftmals erhöhten Förderbedarfe besonders unter einer schlechten finanziellen Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit. Armut stellt für Kinder ein enormes Entwicklungsrisiko dar. Deshalb ist es erforderlich, dass alle Beteiligten der Kinder- und Jugendarbeit eine besondere Empathie für diese Kinder und Jugendlichen entwickeln. Das ist jedoch nur möglich, wenn entsprechende Personal- und Ausstattungsressourcen vorhanden sind – in Jugendzentren, Zirkusprojekten, Zeltlagern und Verbänden ebenso wie auf dem Abenteuerspielplatz, auf der Straße, an Szenetreffpunkten oder im Spielmobil“, so Hofmann.
Kinder- und Jugendarbeit ist in Zeiten knapper Kassen grundsätzlich erheblichem finanziellen Druck ausgesetzt. Deshalb hat der Gesetzgeber im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 11) festgelegt, dass sie eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist. Diese enthält nicht nur eine eindeutige Leistungsverpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, sondern bringt auch zum Ausdruck, dass entsprechende Angebote in bedarfsgerechtem Umfang zur Verfügung gestellt werden müssen.
Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Ergänzung zum leistungsbezogenen Lernen in der Schule. Denn hier können Kinder und Jugendliche eigene Akzente setzen, sich neue soziale Beziehungen erschließen, selbst Strukturen gestalten und eigenen, individuellen Vorlieben und Kompetenzen nachgehen, die oftmals im Schulkontext nicht zum Tragen kommen. Zudem entwickeln sie dort gesellschaftlich bedeutsame Schlüsselqualifikationen. Und: Kinder und Jugendliche brauchen offene, freie Räume zur Entfaltung eigenständigen Engagements, um eine aktive partizipationsorientierte Rolle in der Gesellschaft zu entwickeln.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.01.2019

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) feiert 65. Geburtstag. Die älteste und größte deutsche Kinderschutzorganisation wurde am 16.11.1953 in Hamburg gegründet. Gefeiert wurde das Jubiläum mit einem prominent besetzten Fachtag in der Hansestadt. Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley und Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, würdigten die jahrzehntelange Arbeit des Verbandes.
Zum Auftakt der Veranstaltung stimmte Bundesjustizministerin Barley die Gäste in ihrer Keynote auf das Thema Kinderrechte ein: „Es ist an der Zeit, Kinderrechte auch in unserer Verfassung besser sichtbar zu machen und im Grundgesetz zu verankern. Damit wollen wir deutlich machen, dass Kinder auch eigene Rechte haben und das Kindeswohl stets berücksichtigt werden muss.“
DKSB-Präsident Heinz Hilgers wurde von zahlreichen Wegbegleitern für seine 25-jährige Präsidentschaft und sein großes Engagement für Kinderrechte und gegen Kinderarmut gewürdigt. „65 Jahre Kinderschutzbund, in dieser Zeit haben wir einiges erreicht. Aber es gibt noch viel zu tun! Wir wollen in diesem Jahr erleben, dass die Kinderrechte in vollem Umfang ins Grundgesetz aufgenommen werden. Und wir werden weiterhin klar Position beziehen und uns aktiv einbringen, wenn es um wichtige gesellschaftspolitische Fragen geht.“
Dank an den Kinderschutzbund gab es auch vom Vorstandsvorsitzenden der HanseMerkur Versicherungsgruppe, mit deren Unterstützung der Fachtag veranstaltet wurde. „Der DKSB ist seit fast 30 Jahren ein verlässlicher Partner des HanseMerkur Preises für Kinderschutz. Unsere breite Kooperation ist eine Win-win-Situation, die der Hand in Hand-Leitidee unseres Unternehmens entspricht“, so Eberhard Sautter. Katarina Barley erklärte: „Der Deutsche Kinderschutzbund hat in den vergangenen 65 Jahren viel in der Gesellschaft bewegt und zur Verbesserung des Kinderschutzes maßgeblich beigetragen. Das stolze Jubiläum ist daher zu Recht ein Grund zum Feiern!
An einer anschließenden Diskussionsrunde zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz nahmen unter anderem Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion und Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M., teil. Über Kinderarmut und die Wege, diese zu bekämpfen, debattierten unter anderem Dr. Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linken, Dr. Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband, die Aktivistin und alleinerziehende Mutter Fee Linke sowie die Autorin Julia Friedrichs.
Zu der Jubiläumsfeier waren Kinderschützer*innen aus ganz Deutschland sowie zahlreiche Vertreter*innen der Zivilgesellschaft angereist. Zum Abschluss gab es bei leckeren Kleinigkeiten Gelegenheit zum persönlichen Austausch und dazu, den Abend entspannt ausklingen zu lassen. Im Kinderschutzbund mit seinen 16 Landes- und mehr als 400 Ortsverbänden engagieren sich rund 5.000 hauptamtliche und etwa 17.000 ehrenamtliche Mitarbeiter für das Wohl aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 17.01.2019

LSVD gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus und mahnt zur Wachsamkeit

Am 27.Januar wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Anlass ist der 74. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Dazu erklärt Henny Engels aus dem LSVD-Bundesvorstand:

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) möchte am heutigen Tag an die Millionen Menschen erinnern, die im nationalsozialistischen Deutschland unermessliches Leid erfuhren und ermordet wurden. Auch die Lebenswelten von Schwulen und Lesben wurden durch diese Verbrechen zerstört. Zehntausende schwuler Männer wurden nach § 175 Reichstrafgesetzbuch zu Gefängnis oder Zuchthaus verurteilt. Mehrere Tausend wurden wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt. Die meisten überlebten diese Lager nicht. Auch lesbische Frauen wurden in Lagern und Gefängnissen inhaftiert, gefoltert, missbraucht und ermordet. All das geschah, weil sie wie Jüd*innen, Sinti und Roma und viele andere nicht in die menschenfeindliche Ideologie der Nationalsozialisten passten.

Wir fordern Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble auf, seinen Widerstand dagegen aufzugeben, dass der Deutsche Bundestag für den 27. Januar 2021 eine Gedenkstunde für homosexuelle Opfer vorsieht. Das Gedenken an die Opfer hält nicht nur die Erinnerung an jede*n einzelne*n wach, sondern ist uns auch Mahnung für die Gegenwart.

Wenn heute wieder Ideologien der Ungleichwertigkeit in Länderparlamente einziehen und die Grenze des Sagbaren auch im Bundestag nach rechts verschoben wird, müssen wir mutig und deutlich widersprechen und diese Ideologien demaskieren. Daher ist es wichtig und notwendig, dass auch der Deutsche Bundestag 2021 der Würdigung der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus Raum gibt, ihrer gedenkt und deutlich macht, dass Homophobie und Transfeindlichkeit genau wie jede andere Art von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nie mehr zur Maxime staatlichen Handelns werden darf. Damit kann der Bundestag auch ein deutliches Zeichen gegen die heutige Verfolgung und Entrechtung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen in vielen Teilen dieser Welt setzen. Man denke nur an die erschütternden Berichte über die neue Verfolgungswelle in Tschetschenien.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 27.01.2019

Anlässlich der heutigen Verhandlung des Ersten Senats des BVerfG zu den Sanktionen im SGB II über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha erklärt der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) Gerwin Stöcken:

„Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen fit zu machen für den Arbeitsmarkt. Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist nicht verhaltensabhängig. Statt auf Sanktionen sollte deshalb stärker auf die persönliche Beratung und Betreuung in den Jobcentern gesetzt werden, um den Betroffenen endlich auf Augenhöhe zu begegnen.“, betont Gerwin Stöcken

„Gefordert ist vielmehr ein Kurswechsel in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Beschäftigungspolitik sollte auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen. Nur so kann Arbeit eine positive Rolle im Leben der Betroffenen einnehmen anstatt Arbeit im Niedriglohn-sektor zu befördern. Notwendig sind neben einer Abschaffung der derzeitigen Sanktionspraxis zudem höhere Regelsätze in der Grundsicherung und die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.“, so Stöcken weiter.

„Eine Entschärfung des Sanktionssystems hinsichtlich Bedarfsgemeinschaften wäre zudem ein wichtiger und längst überfälliger Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut. Denn Kinder haben im ‚Hartz-IV-System‘ nichts verloren! Das derzeitige System mit seiner starren Sanktionsdauer von drei Monaten ist viel zu rigide und drastisch und trifft besonders Familien mit unvermittelter Härte. Aus den Erfahrungen vieler in der nak aktiver Menschen im SGB II-Leistungsbezug wissen wir, Sanktionen sind konterproduktiv, denn sie befördern Existenzängste und Existenznot.“

„Das BVerfG muss deshalb Farbe bekennen und klare Kante zeigen gegen die derzeitige Sanktionspraxis im SGB II. Als absoluten Minimalkonsens erwarten wir, dass das BVerfG zumindest erheblich engere Vorgaben für die Verhängung von Sanktionen formuliert und die unterschiedlichen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährge kippt, bekräftigt der Sprecher der nak abschließend.

Zum Hintergrund: Nachdem das BVerfG einen Vorlagebeschluss aus dem Jahr 2015 aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte, hat die 15. Kammer des SG Gotha die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen im SGB II mit Beschluss vom 02. August 2016 erneut in Zweifel gezogen. Die Richter meinen, dass Sanktionen zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit der Sanktionierten führen und damit gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie gegen die Freiheit der Berufswahl verstoßen. In der Praxis der Jobcenter geht der Großteil der Sanktionen auf sog. Meldeversäumnisse zurück, etwa weil Leistungsbeziehende ohne Begründung nicht zum vereinbarten Gespräch erscheinen. Diese machen in der Praxis drei Viertel der Fälle aus. Komplett streichen können die Jobcenter die Hartz IV-Leistung nur im Ausnahmefall, auf Antrag gibt es dann Lebensmittelgutscheine.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenzvom 15.01.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Februar 2019

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Teilnahmebeitrag: 30,00 €

Eine demokratische Gesellschaft entsteht und besteht nicht einfach selbstverständlich, sondern sie muss kontinuierlich gestärkt und weiterentwickelt werden. Vor allem aber muss sie als demokratische Praxis auf allen Ebenen erfahrbar sein und schon in der Kindheit verlässlich erlebt, erlernt, eingeübt und erprobt werden können. Die Familie als Lern- und Übungsfeld für Demokratie kommt dabei zunehmend in den Blick – sie ist der erste und ein wesentlicher Lernort für Kinder, die in Zukunft unsere plurale und vielfältige Demokratie stärken und tragen sollen. Sollte Demokratie dann nicht auch für die Eltern und Familien in ihren sozialen Nahräumen, in Kita, Familienzentrum, Schule erfahrbar sein? Mit diesen und weiteren Fragen wollen wir uns gemeinsam mit allen Teilnehmenden auf der Veranstaltung näher befassen, Erfahrungen austauschen und neue Ideen und Herangehensweisen entwickeln.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 01. März 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung e.V

Ort: Berlin

Mit dem Anne-Klein-Frauenpreis 2019 werden die drei deutschen Ärztinnen Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász für ihre beharrliche Verteidigung des Informationsrechts von Frauen ausgezeichnet. Die zwei Gynäkologinnen und die Allgemeinmedizinerin wurden wegen vermeintlicher Werbung für Schwanger­schafts­abbrüche angezeigt. Das wird als Verstoß gegen §219a Strafgesetzbuch beurteilt. Alle drei weigern sich, die Information über ihre ärztliche Leistung von ihren Webseiten zu nehmen. Die drei Ärztinnen führen einen gerichtlichen und öffentlichen Streit um das freie Informationsrecht von Frauen und für die Abschaffung von §219a STGB, der bis vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden könnte.

Der Anne-Klein-Frauenpreis wird zum achten Mal verliehen und ist mit 10.000 € dotiert. Die Jurybegründung, Porträts und Fotos der Preisträgerinnen gibt es hier.

Bitte melden Sie sich bis 24. Februar 2019 an: Jetzt anmelden

Weitere Informationen finden Sie im Web und auf Facebook.

Termin: 22. März 2019

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz und Forum Menschenrechte

Ort: Berlin

Die nak hatte sich im letzten Jahr erstmals am Staatenberichtsverfahren zum UN Sozialpakt beteiligt und einen Parallelbericht beim UN Sozialausschuss eingereicht. Im Rahmen des Fachtags soll nun ein Überblick über die Empfehlungen des UN-Sozialausschusses an die Bundesregierung gegeben und diskutiert werden, welche sozialpolitischen Maßnahmen notwendig sind, um die Einhaltung der sozialen Rechte in Deutschland zu gewährleisten und wie die Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Empfehlungen beitragen kann.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 10. und 11. April 2019

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit dem DGB, der AWO und der Nationalen Armutskonferenz

Ort: Berlin

Trotz Mindestlohn, Bildungs- und Teilhabepaket und Mietpreisbremse – das Thema Armut lässt Deutschland nicht los. Im Gegenteil: An immer mehr Stellen besteht dringend Handlungsbedarf, damit sich die sozialen Gegensätze nicht weiter verschärfen. Deshalb wird der Armutskongress dieses Jahr unter dem Motto „Baustelle Deutschland. Solidarisch anpacken!“ gestellt. Gemeinsam sollen Lösungen diskutiert und konkrete Forderungen entwickelt werden.

Es erwarten Sie spannende Referentinnen und Referenten. Dr. Andrej Holm wird in seinem Vortrag der Frage nachgehen „(Kein) gutes Wohnen für alle? Wie ‚Armutsprobleme‘ in der Mitte der Gesellschaft ankommen“. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch wird einen Vortrag zum Thema „Instrumentalisierung von Armut durch Rechts“ halten. Darüber hinaus begrüßt Sie Herrn Dr. Heribert Prantl als Eröffnungsredner.

Begleitet werden die Vorträge von zahlreichen Impulsforen zu den Themen Wohnen, Rente, Gesundheit, Bildung, Hartz IV u.v.m.

Melden Sie sich jetzt an: https://www.armutskongress.de/dabei-sein-2019/anmelden/

Teilnehmende, die für Anreise und Unterkunft finanzielle Unterstützung benötigen, können diese bei der Nationalen Armutskonferenz beantragen.

Termin: 20. Mai 2019

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e.V.

Ort: Dresden

Bei der Veranstaltung werden die Ergebnisse der geführten Interviews mit Geflüchteten und Einsatzstellen zum Thema ehrenamtliches Engagement vorgestellt. Im Anschluss daran, möchte man mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen. Außerdem wird zum Thema Teilhabe durch Engagement diskutiert werden und genug Raum und Zeit für den gegenseitigen Austausch bereitgestellt.

Eine Einladung mit den Details zur Veranstaltung folgt demnächst.

AKTUELLES

Die Broschüre kann kostenlos bei der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie bezogen werden.

Die Handreichung „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“ bietet pädagogischen Fachkräften Unterstützung, praxisnahe Informationen und Ideen für ihre tägliche Arbeit mit geflüchteten Kindern und deren Familien.

Die praxisnahe und anschauliche Broschüre beantwortet Fragen aus dem pädagogischen Alltag zu verschiedenen Themen vom Ankommen über die Zusammenarbeit mit geflüchteten Eltern, Mehrsprachigkeit bis hin zum Umgang mit traumatisierten Kindern.

Die Broschüre entstand aus der Arbeit der Beratungs- und Servicestellen „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“, die die Karl Kübel Stiftung im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration an drei hessischen Standorten zeitlich befristet eingerichtet hatte. Die konkreten Fragen und Anliegen, die im Projektverlauf an die Beratungs- und Servicestellen herangetragen wurden, finden sich nun in der neu erschienenen Handreichung wieder.

Alle Themen, die den Fachkräften sozusagen unter den Nägeln brennen, wurden zusammengestellt und mit zahlreichen Best-Practice-Beispielen, Checklisten, Arbeitsblättern und weiterführenden Materialangaben aufbereitet. So können Fachkräfte – auch in anderen Bundesländern – sich schnell einen Überblick über die wichtigsten Informationen verschaffen und neue Inspirationen und Anregungen für die Praxis erhalten.

Die Handreichung kann auf unserer Homepage www.kkstiftung.de kostenlos heruntergeladen oder als Broschüre bestellt werden.

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Aktuelle Hinweise

Gesamtevaluation: Umsetzungs-, aber kaum Erkenntnisdefizite!

Berlin, 14. Januar 2019 Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen unterstreicht das ZFF die Bedeutung der Evaluationsergebnisse und fordert darauf aufbauend eine konsequentere Weiterentwicklung der familienpolitischen Leistungen.

Im Jahr 2009 haben mehrere Forschungsinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) damit begonnen, wesentliche ehe- und familienbezogenen Leistungen zu evaluieren. Damit wurden 15 von insgesamt über 150 verschiedener Leistungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft. Im Herbst 2014 wurde der Endbericht der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen veröffentlicht.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Die Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen hat überaus wichtige Impulse und Erkenntnisse geliefert. Es wurde damals deutlich, wie wichtig zielgerichtete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind. Diese Erkenntnisse haben bis heute Gültigkeit und werden durch aktuelle Berichte und Studien immer wieder belegt.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Aus Sicht des ZFF wurde jedoch eine umfassende Reform der ehe- und familienpolitischen Leistungen, die die Evaluationsergebnisse ernst nimmt, nicht angegangen. Stattdessen werden Leistungen wie das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner*innen, die nicht nur die Gesamtevaluation, sondern auch die Gleichstellungsberichte kritisieren, beibehalten, das ungerechte System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen weiter geführt und für Maßnahmen, die Kinder- und Familienarmut beseitigen könnten, viel zu wenig Geld zur Verfügung gestellt.

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.“

Die ZFF-Stellungnahme Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 14.01.2019 zum Antrag der FDP-Fraktion „Wirksame, digitale und transparente Familienleistungen – Die Evaluation von ehe-und familienpolitischen Leistungen als dauerhafter Prozess“ vom 03.07.2018 (BT-Drs. 19/3174) finden Sie hier.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. 
Die Sitzung wird zeitversetzt um 15 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

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Aktuelle Hinweise

Starke Familien Gesetz: Es geht stärker!

Berlin, 09. Januar 2019 Anlässlich der heutigen Verabschiedung des „Starke-Familien-Gesetz“ im Kabinett begrüßt das ZFF den Entwurf des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld und trat 2005 zusammen mit den Hartz IV Gesetzen in Kraft. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein auf Grund des Bedarfs ihrer Kinder. Seit seiner Einführung wurde der Kinderzuschlag schon mehrmals reformiert. Der Entwurf sieht ebenfalls vor, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter zu sichern.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das „Starke-Familien-Gesetz“ als einen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Insbesondere ist es aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gilt. Darüber hinaus können die Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dazu führen, die soziokulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Wir haben aber von Anfang an kritisiert, dass für diese Reform zu wenig Geld zur Verfügung gestellt wurde. Auch wenn die beiden Ministerien unter der Vorgabe der knappen Mitteln gute Arbeit geleistet haben, zementieren die geplanten Verbesserungen Minimallösungen, die nicht dazu führen werden, Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Dies liegt unter anderem daran, dass die Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld weiterhin bestehen bleibt. Auch ist und bleibt der Kinderzuschlag weiterhin eine komplizierte Leistung. Aus unserer Sicht würde daher erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums und die Abschaffung der Grenze beim Kindeseinkommen dazu führen, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Das ZFF hofft daher auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, wollen wir langfristig die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Die ZFF-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)"finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 01/2019

SCHWERPUNKT I: Kompromiss zu §219a

Anlässlich der öffentlich gewordenen Eckpunkte zur Reform des § 219a StGB kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den getroffenen Kompromiss und fordert die ersatzlose Streichung des Paragraphen.

§219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Inzwischen liegen zahlreiche Klagen gegen Ärzt*innen vor, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber öffentlich informieren. Nun hat die Bundesregierung gestern Abend Eckpunkte für eine Reform des Paragrafen vorgelegt.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Hier wird ein fauler Kompromiss auf dem Rücken der betroffenen Frauen und von Ärztinnen und Ärzten ausgetragen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wir halten an der Forderung fest: § 219a StGB gehört ersatzlos gestrichen!“

Reckmann erklärt weiter: „Zwar dürfen künftig Ärzt*innen und Kliniken darüber informieren, dass sie Abbrüche von Schwangerschaften vornehmen, allerdings bleibt die sachliche Aufklärung über das „Wie“ eines solchen Eingriffs nach wie vor verwehrt. Die Bereitstellung von weiteren Informationen durch öffentliche Stellen ist zwar gut, aber zum einen bereits jetzt möglich und zum anderen längst nicht ausreichend. Der Staat sollte betroffene Frauen in ihrem Streben nach Informationen unterstützen und sie nicht damit alleine lassen! Darüber hinaus gehört für uns die Idee, die seelischen Folgen eines Abbruchs untersuchen zu wollen, nicht in einen Kompromiss, der sich mit dem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beschäftigt. Es ist unerträglich, wie hier das Streben nach Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie nach freiem Zugang zu Informationen für die betroffenen Frauen mit der Polemik von Abtreibungsgegner*innen vermischt wird.“

Den Offenen Brief „Für Information und Selbstbestimmung – Abschaffung des §219a!“, der von 27 Organisationen unterzeichnet und im April sowie nochmals im Oktober 2018 veröffentlicht wurde, finden Sie hier: 20181011_erneut_offener_Brief_für_die_Aufhebung_219a_StGB.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.12.2018

Kommentar von Maria Noichl, Bundesvorsitzende der ASF, SPD-Europaabgeordnete und Mitglied im Gleichstellungsausschuss des Europäischen Parlaments:
Stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Frauen und für alle Frauen in der SPD sage ich „Nein und nochmals Nein“ zu dem erarbeiteten Papier zu § 219a.

Ich möchte mit dem Schluss des Papieres beginnen.

Die CDU/CSU hat sich hier mit einem populistischen Gedanken durchgesetzt, der mir rote Flecken am Hals macht. Unter Punkt fünf wird eine Studie in Aussicht gestellt, die sich mit den negativen seelischen Folgen der Schwangerschaftsabbrüche auseinandersetzen soll. In ganz Europa ist das einer der Argumentationsstränge von angeblichen „Lebensschützern“, die – mit dem Ziel, Abtreibungen generell zu verbieten – über Frauen und ihr Leben bestimmen wollen. Dass alle Frauen mit einem seelischen Schaden aus dieser Situation hinausgehen, ist seit Langem ein Mantra, das die Bewegung gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche vor sich herträgt und bei seiner Arbeit gegen Paragraph 218a verwendet. Dass sich dies nun in der Grundlage für eine Überarbeitung des Paragraphen 219a wiederfindet, zeigt nur, dass auch der Paragraph 218a Vielen in der CDU/CSU, die immer weiter nach rechts rückt, ein Dorn im Auge ist. Schon die Tatsache, dass diese Argumentationslinie übernommen wurde, offenbart die tatsächliche der CDU/CSU und macht deutlich, dass mit ihnen kein Kompromiss möglich ist.

Ein Kompromiss müsste ein Treffen auf halber Strecke sein. Im vorgeschlagenen, angeblichen Kompromisspapier wird aber der § 219a nicht gestrichen, sondern nur verändert. Dem können die SPD Frauen niemals zustimmen. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll weiterhin verboten bleiben. Eine längst fällige Distanzierung von dem Wort „Werbung“ wurde nicht vollzogen. Allein das Wort „Werbung“ suggeriert, Frauen würden sich zur Abtreibung locken lassen, weil sie heute gerade nichts Anderes zu tun hätten… Dies ist und bleibt zynisch.

Wir kämpfen weiterhin für eine Streichung des Paragraphen 219a – nur die Streichung wird der Arbeit der Ärztinnen und Ärzte und dem Recht, das durch Paragraph 218a gesichert wird, gerecht.

In der Vorlage, die nun für die Formulierung des Gesetzes vorliegt, sind auch gute Punkte enthalten. Wir begrüßen ganz klar, dass die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Zukunft zentralisiert über die Namen der Ärztinnen und Ärzte verfügen soll, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dies wird uns in Zukunft auch ermöglichen, genauer zu sehen, in welchen Regionen Deutschlands die Versorgung eventuell sogar gefährdet ist. Besonders wichtig ist das versprochene Signal, dass auch die Ärztinnen und Ärzte in Zukunft darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. Doch auch diese wichtigen und grundlegenden Punkte können unsere Bewertung des Papieres leider nicht verändern.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) vom 17.12.2018

„Das, was gestern von den Ministerinnen und Ministern der großen Koalition als Lösung im Streit um den §219a präsentiert wurde, ist alles, aber kein Kompromiss: Medizinerinnen und Mediziner werden weiterhin kriminalisiert, Schwangerschaftsabbrüche stigmatisiert und die selbst ernannten Lebensschützer bekommen eine Studie zu ihrer Fake-Krankheit Post-Abortion-Syndrom geschenkt“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Einigung im Streit um Paragraph 219a. Möhring weiter:

„Die SPD wählt Opportunismus statt Haltung, die Union bleibt standhaft in ihrer Doppelmoral: Während sie den ´mündigen Bürger` als Argument gegen ein Tabakwerbeverbot anführt, sind Frauen für sie anscheinend noch weit entfernt davon, selbstständig denken und entscheiden zu können. Die SPD stützt mit dieser Entscheidung das nicht akzeptable Frauenbild der CDU und verrät die Interessen ihrer eigenen Mitglieder und aller Frauen in Deutschland.

Wir fordern weiterhin die umgehende Streichung des Paragraphen 219a. Das Anbieten einer legalen medizinischen Leistung hat nichts im Strafgesetzbuch zu suchen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2018

Zum gestern vorgelegten „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Das vorliegende Ergebnis ist kein Zeichen für ernsthafte politische Kompromissfähigkeit. Dieser sogenannte Kompromiss ist ein Armutszeugnis für die Arbeit der Großen Koalition und ein Schlag ins Gesicht für die betroffenen Frauen. Nach einem Jahr Verhandlung wurde gestern Abend ein Vorschlag vorgelegt, der die Situation der Frauen und die der Ärztinnen und Ärzte eher verschlimmert, als verbessert. Das im Kompromiss verankerte Ziel der Hilfe und Unterstützung für ungewollt schwangere Frauen, wird so nicht erreicht. Wer das erreichen will, muss den Paragraphen streichen.“

Seit November 2017 wird um die Abschaffung des §219a StGB, dem Werbeverbot über Schwangerschaftsabbrüche, politisch und gesellschaftlich gerungen. Der vorgelegte Kompromiss stigmatisiert Schwangerschaftsabbrüche und ungewollt schwangere Frauen weiter. Damit handelt die Koalition gegen die mehrheitliche Meinung in der Bevölkerung. Es werden bürokratische Regelungen aufgesetzt, die die einfache Bereitstellung von Informationen in keiner Weise verbessern werden. Als Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen bundesweit steht die AWO fest an Seite der betroffenen Frauen und wird sich weiterhin für die Informationsfreiheit von Frauen und die Abschaffung des §219a einsetzen.

In einem offenen Brief setzte sich die AWO mit anderen Verbänden für die Abschaffung von § 219a ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.12.2018

Enttäuscht zeigt sich Britta Altenkamp, Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, vom Kompromiss der großen Koalition zum §219a. „In dieser Frage bedarf es keiner Formelkompromisse. Der §219a gehört abgeschafft“, so Britta Altenkamp. „Frauen- und Informationsrechte sind nicht als Spielbälle für politisches Taktieren geeignet. Der nun ausgehandelte Formelkompromiss verschriftlich nur, was bereits jetzt schon möglich ist. Weder bietet diese Lösung Rechtssicherheit noch kommt es dem Informationsbedürfnis von Frauen nach, sich bei den Ärzt*innen über einen Schwangerschaftsabbruch informieren zu können“, kritisiert die AWO Bezirksvorsitzende.

Fassungslos zeigt sich auch die Leiterin des AWO-Lore-Agnes-Hauses Nicola Völckel. Bereits seit 1983 ist das Lore-Agnes-Haus in Essen eine Anlaufstelle für alle Fragen und Probleme rund um Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch, führt als staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch durch und stellt die erforderliche Beratungsbescheinigung aus. „Aus unserer Beratungspraxis kennen wir die Sorgen und Nöte der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen und sich ihre Entscheidung nicht leicht machen. Der nun ausgehandelte Formelkompromiss geht an der Lebenswirklichkeit dieser Frauen vorbei. Und er stellt Ärzt*innen nach wie vor unter einen Generalverdacht mit Strafandrohung“, betont Nicola Völckel. Insbesondere an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion appelliert Nicola Völckel daher, diesem Formelkompromiss die Zustimmung zu verweigern. „Bei der ‚Ehe für alle‘ hat die SPD die Entscheidung zu einer Koalitionsfrage gemacht. Dies sollte auch für Frauenrechte gelten“, fordert die Leiterin des AWO-Lore-Agnes-Hauses.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 13.12.2018

Wir, der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), unterstützen seit mehr als einem Jahr unsere Mitglieder Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász, sowie die anderen ÄrztInnen, die wegen Verstoß gegen den § 219a angeklagt sind.
Kristina Hänel ist verurteilt.

Der AKF beteiligt sich aktiv an der Kampagne gegen den § 219a.
https://www.arbeitskreis-frauengesundheit.de/themen/schwangerschaftsabbruch-themenuebersicht/

Wir fordern, dass der § 219a abgeschafft wird.

Nun wenden sich die drei Ärztinnen erneut an die Öffentlichkeit,
Presseerklärung zum Vorschlag der Minister*innen Barley, Seehofer, Giffey und Braun
https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com/2018/12/12/presseerklaerung-zum-vorschlag-der-ministerinnen-barley-seehofer-giffey-und-braun/

da die Große Koalition in Berlin einen faulen Kompromiss ausgearbeitet hat.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und

Gesellschaft e.V. (AKF) vom 17.12.2018, gekürzt

Am 12. Dezember legten Katarina Barley (SPD), Franziska Giffey (SPD), Jens Spahn (CDU) und Helge Braun (CDU) ein Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten“ vor.

Hierzu erklärt Ines Scheibe, Sprecherin des Bündnisses und selbst in der Schwangerschaftskonfliktberatung tätig: „Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS) kritisieren das Eckpunktepapier aufs Schärfste, da die vorgeschlagenen Maßnahmen die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht verbessern werden. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen im Gegenteil zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollter Schwangerschaften bei. Vor diesem Hintergrund ist die versprochene Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzt*innen durch eine Ergänzung des § 219a StGB scheinheilig.“

Statt § 219a StGB zu streichen, wie von einer Mehrheit der Expert*innen und Betroffenen gefordert, soll eine Studie zur “Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen” in Auftrag gegeben werden.

Scheibe weiter: „Das Papier zeigt leider deutlich, dass sich christliche Fundamentalist*innen und selbsternannte Lebenschützer*innen in der Bundesregierung durchgesetzt haben.

Dabei ist das hier postulierte “Post-Abortion-Syndrom”, also ein erhöhtes Risiko einer psychischen Störung als Folge eines Schwangerschaftsabbruchs, ein wissenschaftlich längst widerlegter Mythos, mit dem radikale Abtreibungsgegner immerfort Ängste schüren. Ich finde es skandalös, dass dieser sich nun in diesem Papier wiederfindet.“

Studien zeigen hingegen, dass das gesellschaftliche Stigma, mit dem ein Schwangerschaftsabbruch behaftet ist, hervorgerufen u.a. durch die Regelung über das Strafgesetzbuch, bei vielen Betroffenen eine sehr große psychische Belastung darstellt. Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung lehnen darum diesen vermeintlichen Kompromiss ab und fordert die Streichung der §§218/219 aus dem Strafgesetzbuch.

Quelle: Pressemitteilung Bündniss für sexuelle Selbstbestimmung vom 13.12.2018

Zum Kompromissvorschlag der Koalition / Paragraf 219a hier ein Statement von Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

„Das ist ein fauler Kompromiss. Den Paragrafen 219a lediglich zu ergänzen, löst das Problem nicht. Denn damit bleibt die unsichere Rechtslage bestehen, die sogenannte Lebensschützer und Rechtspopulisten heute missbrauchen, um gegen Ärzte und Ärztinnen zu klagen, die auf ihrer Website öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Ein zentrales Register, wie es nun vorgesehen ist, würde den selbsternannten Lebensschützern ihr heuchlerisches Geschäft noch erleichtern und Ärztinnen und Ärzte zusätzlich unter Druck setzen.

Auf Betreiben großer Teile der Union unterlässt es die Bundesregierung, mit einer Streichung des Paragrafen 219a klare Kante zu zeigen gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte.

Die Gewerkschaften bleiben dabei: Alle betroffenen Frauen haben ein Recht auf Informationen über die Möglichkeit von Abbrüchen – auch und gerade im Netz. Ärzte dürfen wegen dieser Informationen nicht kriminalisiert werden.“

Quelle: Pressemitteilung DGB-Bundesvorstand vom 13.12.2018

pro familia lehnt den halbherzigen Vorschlag der Bundesregierung ab

Zum gestern vorgelegten „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ erklärt der pro familia Bundesverband:

Der Vorschlag bietet keine Lösung in der Sache §219a StGB. Anstatt mit einer Streichung des Paragraphen ein für alle Mal Rechtsicherheit für Ärzt*innen zu erreichen, will die Bundesregierung die Informationsmöglichkeiten von Ärzt*innen weiterhin einschränken. pro familia bleibt dabei, dass die Informationen, die Ärzt*innen auf ihre Webseiten stellen, keine Werbung sind und der §219a StGB gestrichen werden muss.

Laut Vorschlag sollen Ärzt*innen künftig auf ihren Webseiten nur darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bei allen anderen Fragen sollen sie auf staatliche Internetseiten verweisen. Unsere Erfahrung aus der Beratung zeigt aber, dass Frauen weitergehende Informationen benötigen, wie z.B. nach welcher Methode der Abbruch durchgeführt wird, wie der Ablauf ist und wie die Haltung der Praxis bzw. der Klinik zum Schwangerschaftsabbruch aussieht. Diese Informationen werden weder auf einer staatlichen Internetseite oder einer zentralen Kontaktliste zu finden sein, dabei sind sie für Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, essentiell.

Völlig unverständlich ist für pro familia, warum die Bundesregierung in ihrem Vorschlag die Idee einer Studie über die seelischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs formuliert. Es liegen ausreichend seriöse Studien dazu seit Jahren auf dem Tisch, eine weitere ist nicht notwendig. Das Post-Abortion-Syndrom ist eine Erfindung von Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung und hat mit dem Informationsrecht zum Schwangerschaftsabbruch nichts zu tun.

Solange der §219a StGB weiter besteht, hat er Folgen für:

  • die Kriminalisierung von Ärzt*innen,
  • die Tabuisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Gesellschaft,
  • das dahinterliegende problematische Frauenbild (z. B. die Unterstellung, die Sichtbarmachung von medizinischen Angeboten zum Schwangerschaftsabbrüchen produziere eine Nachfrage nach Schwangerschaftsabbrüchen),
  • die Bereitschaft von (jungen) Ärzt*innen einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, die immer geringer zu werden scheint,
  • eine flächendeckende Versorgung, die nicht mehr gewährleistet wird.

pro familia ist über das dürftige, fachlich kontraproduktive Ergebnis des langen zähen Ringens bestürzt. Wir fordern von der Bundesregierung ein deutliches Signal an Ärzt*innen, dass die Informationen auf ihren Webseiten zulässig sind. Für Ärzt*innen und informationssuchende Frauen gibt es nur eins: Der §219a StGB muss gestrichen werden!

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.12.2018

SCHWERPUNKT II: Starke-Familien-Gesetz

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des „Starke-Familien-Gesetz“ im Kabinett begrüßt das ZFF den Entwurf des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld und trat 2005 zusammen mit den Hartz IV Gesetzen in Kraft. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein auf Grund des Bedarfs ihrer Kinder. Seit seiner Einführung wurde der Kinderzuschlag schon mehrmals reformiert. Der Entwurf sieht ebenfalls vor, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter zu sichern.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das „Starke-Familien-Gesetz“ als einen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Insbesondere ist es aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gilt. Darüber hinaus können die Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dazu führen, die soziokulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Wir haben aber von Anfang an kritisiert, dass für diese Reform zu wenig Geld zur Verfügung gestellt wurde. Auch wenn die beiden Ministerien unter der Vorgabe der knappen Mitteln gute Arbeit geleistet haben, zementieren die geplanten Verbesserungen Minimallösungen, die nicht dazu führen werden, Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Dies liegt unter anderem daran, dass die Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld weiterhin bestehen bleibt. Auch ist und bleibt der Kinderzuschlag weiterhin eine komplizierte Leistung. Aus unserer Sicht würde daher erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums und die Abschaffung der Grenze beim Kindeseinkommen dazu führen, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Das ZFF hofft daher auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, wollen wir langfristig die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Die ZFF-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 09.01.2019

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil stellen das Starke-Familien-Gesetz vor

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes beschlossen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil brachten heute gemeinsam den Entwurf zur Unterstützung von Familien mit kleinen Einkommen und für bessere Teilhabechancen von Kindern auf den Weg: Der Kinderzuschlag wird neu gestaltet, zugleich werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche verbessert.

Bundesfamilienministerin Giffey betont: „Wir investieren mit dem Starke-Familien-Gesetz in die Zukunft, weil wir Familien stärken und etwas gegen Kinderarmut tun. Das heute vom Kabinett im Entwurf beschlossene Gesetz wird das Leben von Familien mit Kindern spürbar verbessern, in denen das Geld trotz Arbeit knapp ist. Wir erhöhen damit den Zuschlag zum Kindergeld und machen ihn leichter zugänglich. Für 2 Millionen Kinder in Deutschland wird künftig ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen. Und: Wer den Kinderzuschlag dann bezieht, wird überall in Deutschland von den Kitagebühren befreit und kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. Das bedeutet, dass deutlich mehr im Portemonnaie der Familien bleibt und Arbeit sich lohnt. Der beste Schutz vor Kinderarmut ist, wenn Eltern arbeiten und die Familie davon leben kann. Das wollen wir unterstützen.“

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Die Leistung sorgt dafür, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf das SGB II angewiesen sind, und honoriert die Erwerbstätigkeit der Eltern. Sie ist eine verlässliche Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen, die wie ein Zuschlag zum Kindergeld wirkt.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Mit dem Starke-Familien-Gesetz verbessern wir die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes und schaffen somit konkrete Lösungen für den Alltag der Eltern und ihrer Kinder: Wir erhöhen im kommenden Schuljahr das Schulstarterpaket auf 150 Euro pro Schuljahr undbefreien Familien von den Eigenanteilen für das gemeinschaftliche Mittagessen und der Schülerbeförderung. Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten für Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs. Und: Nachhilfeunterricht kann zukünftig auch dann genutzt werden, bevor die Versetzung gefährdet ist. Mir ist wichtig, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben: Leistung und Talent sollen über ihre Zukunft entscheiden, nicht die soziale Herkunft.“

Neugestaltung Kinderzuschlag in zwei Schritten:

Zum 1. Juli 2019 wird der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht. Damit wird das durchschnittliche Existenzminimum eines jeden Kindes gesichert – zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Außerdem sorgt die Neuregelung dafür, dass Einkommen des Kindes wie z.B. Unterhalt den Kinderzuschlag nicht mehr so stark wie bisher mindert. Damit wird der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet; rund 100.000 Kinder in alleinerziehenden Familien werden davon profitieren. Damit die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, wird der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher: Der Zuschlag wird in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft.

Zum 1.1.2020 entfällt die obere Einkommensgrenze (bisherige „Abbruchkante“) und eigenes Einkommen der Eltern mindert die Leistung nur noch zu 45 Prozent. Die Leistung fällt nicht mehr abrupt weg, sondern läuft langsam aus, so dass mehr Geld bei den Familien bleibt, wenn Eltern etwas mehr verdienen. Wer mehr arbeitet, soll auch mehr behalten können – damit sich Erwerbstätigkeit lohnt.

Künftig können auch Familien den Kinderzuschlag erhalten, die keine ergänzenden SGB II-Leistungen beziehen, obwohl sie ihnen zustehen – Stichwort: verdeckte Armut. Sie können Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, wenn sie nur knapp – bis zu 100 Euro – unter dem SGB II Anspruch liegen. Damit wird auch diesen Kindern die dringend benötigte Unterstützung gesichert.

Durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags erhalten rund 1,2 Millionen mehr Kinder erstmalig einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung zum Kindergeld. Mit dem Kinderzuschlag haben sie auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie auf eine beitragsfreie Kita-Zeit durch das Gute-KiTa-Gesetz.

Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, ist vom Einzelfall abhängig. Es kommt insbesondere an auf die Anzahl der Kinder, deren Alter und die Wohnkosten. Bei einem Bruttoeinkommen im Haushalt von 1200 – 2200 Euro bei Alleinerziehenden mit einem Kind, 1600 – 3400 Euro bei Paarfamilien mit zwei Kindern und 1300 – 4000 Euro bei Paarfamilien mit drei Kindern ist es wahrscheinlich, dass Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

Verbesserungen bei Bildung und Teilhabe:

Mit dem Starke-Familien-Gesetz werden auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und deutlich vereinfacht. So wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro im Jahr erhöht. Jedes Schulkind soll gut ausgestattet in das neue Schuljahr starten können. Weiterhin entfallen die Eigenanteile der Eltern für das warme Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung.

Alle anspruchsberechtigten Kinder bekommen ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege, und Schülerinnen und Schüler erhalten ein kostenloses ÖPNV-Ticket. Auch die Lernförderung wird verbessert, indem es sie auch für Schülerinnen und Schüler gibt, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.

Vom Starke-Familien-Gesetz können insgesamt vier Millionen Kinder profitieren, davon allein zwei Millionen vom Kinderzuschlag. Es unterstützt Familien mit kleinen Einkommen verlässlich und sichert ihren Kindern bessere Chancen auf eine gute Entwicklung. Diese Investition zahlt sich aus, denn starke Familien halten unsere Gesellschaft zusammen.

Die Verbesserungen beim Kinderzuschlag sollen in zwei Schritten zum 1.7.2019 und 1.1.2020 in Kraft treten, die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 1.8.2019.

Den Gesetzentwurf “Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz– StaFamG)“ im Wortlaut finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.01.2019

Zum Entwurf des sogenannten Starke-Familien-Gesetzes, den das Kabinett heute beschlossen hat, erklären Annalena Baerbock, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Gegen Kinderarmut bräuchte es einen großen Wurf. Davon ist der Gesetzesentwurf aber bei allen richtigen Verbesserungen leider meilenweit entfernt. Kinder und Familien mit keinem oder kleinem Einkommen benötigen einen unbürokratischen und kostenfreien Zugang zu Leistungen, die ihnen Teilhabechancen garantieren. Minimallösungen sind zur Bekämpfung von Kinderarmut schlicht zu wenig. Die Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe wird sich mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht spürbar verbessern.

Die Auszahlung des Kinderzuschlags muss endlich so einfach werden wie heute die Förderung von Spitzenverdienern über den Kinderfreibetrag. Das gelingt nur über eine automatische Auszahlung. Es muss sichergestellt sein, dass alle Kinder, die einen Anspruch darauf haben, den Kinderzuschlag auch erhalten.

Das Bildungs- und Teilhabepaket bleibt auch mit diesem Gesetzentwurf weiterhin ein Bürokratiemonster. Durch das komplizierte Antragsverfahren werden die geplanten Leistungsverbesserungen nur bei denjenigen Familien und Kindern ankommen, die die Leistungen auch beantragen. Dies war in Jahr 2017 gerade einmal jedes dritte Kind im Grundsicherungsbezug. Dabei ist es stark vom Wohnort abhängig, welche kulturellen oder sportlichen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche angeboten werden.

Die Bundesregierung muss endlich die Weichen für den Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung stellen, die Schluss macht mit dem Anrechnungswirrwarr und Antragsdschungel unterschiedlicher Leistungen. Familien mit keinem oder kleinem Einkommen stärkt man nicht mit Schmalspurlösungen. Das Familienstärkungsgesetz ist eine vertane Chance, Teilhabechancen für alle Kinder unabhängig vom Elternhaus und Wohnort sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.01.2019

„Mit dem sogenannten „Starke-Familien-Gesetz“ möchte die Bundesregierung Familien unterstützen, die trotz Arbeit von Armut bedroht sind, doch das Gesetz geht nicht weit genug. Die über zwei Millionen Kinder, die in Deutschland in Hartz-IV leben, profitieren nicht von der Erhöhung des Kinderzuschlags. Lediglich 40.000 Kindern sollen durch das Gesetz aus dem Hartz-IV-Bezug herausgenommen werden. Das ist schwach und nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Werner weiter: „Bis 2021 sieht die Bundesregierung etwa 1,6 Milliarden Euro vor, um das Gesetz umzusetzen. 4,4 Milliarden möchte sie 2019 hingegen mehr für Rüstung und Militär ausgeben. Hier sehen wir deutlich die Prioritäten der Regierung und das ist unverantwortlich. Wir brauchen ein Kindergeld in Höhe von 328 €, das bei allen Kindern ankommt, auch bei denen, die in Hartz-IV leben. Langfristig muss endlich eine Kindergrundsicherung geschaffen werden, die alle Kinder wirksam vor Armut schützt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.01.2019

Zum Kabinettsbeschluss des Starke-Familien-Gesetzes erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Gregorios Aggelidis:

„Die Fraktion der Freien Demokraten fordert, dass endlich alle Familien, die Unterstützung brauchen, sie leicht und unbürokratisch erhalten. Die Bundesregierung hat allerdings wieder ein Gesetz beschlossen, dasmit großem Namen blendet. Darin enthalten sind nämlich nur Änderungen an den bestehenden Leistungen. Der Kinderschutzbund liegt richtig, wenn er den Gesetzentwurf als Starke-Bürokratie-Gesetz bezeichnet. Die Änderungen gehen am Kern des Problems vorbei: Der hohen Quote der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen. Die größte Hürde bleibt weiterhin das komplizierte Verfahren bei der Beantragung des Kinderzuschlags. Dabei müssen die Familien auf fünf Seiten Angaben zu Miete, Schulbesuch, Schwangerschaft, Versicherung, Unterhalt, Fahrtkosten und mehr machen. Besser wäre daher die Bündelung aller Familienleistungen in einem Kinderchancengeld, wie es die FDP-Fraktion fordert. Dieses beinhaltet eine einkommensunabhängige Förderung, darüberhinausgehende Unterstützung für bedürftige Familien und erhöhte Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Kinderchancengeld könnte schnell und unkompliziert online beantragt werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 09.01.2019

Das Bundeskabinett verabschiedete gestern das so genannte „Starke-Familien-Gesetz“. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Es gibt zu viele arme Kinder in diesem Land, es ist höchste Zeit zu handeln. Insofern begrüßen wir einzelne Maßnahmen in dem Gesetz, sind aber der Ansicht, dass diese lange nicht ausreichen, um Kinderarmut in Deutschland wirkungsvoll und nachhaltig zu bekämpfen. Das Gesetz ist kein Schritt dahin, dass Dickicht familienpolitischer Leistungen abzubauen. Grundsätzlich ist das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets für die Betroffenen kaum zu durchschauen und birgt die Gefahr, dass die Leistungen nicht bei den Familien ankommen, die diese am Nötigsten bräuchten. Wir brauchen perspektivisch ein einheitliches kindzentriertes System der finanziellen Absicherung, so wie es die Kindergrundsicherung darstellt und für die sich die AWO seit langem einsetzt.“

In Bezug auf die finanziellen Verbesserungen fordert die AWO dringende Korrekturen am Gesetzentwurf, u.a. die unzureichende Neugestaltung des Kinderzuschlags zu verbessern und die Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld aufzugeben. „Stellt die Erhöhung der Mittel für den Schulbedarf auf 150 Euro zwar eine Verbesserung dar, dürfte in der Realität damit kaum eine Familie auskommen“, kritisiert Wolfgang Stadler.

Dass das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium die soziale Absicherung von Kindern angeht, ist aber ein zukunftsweisender Schritt, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.01.2019

Zum heute von der Bundesregierung beschlossenen Starke-Familien-Gesetz sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Die geplante Reform des Kinderzuschlags und die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket sind ein wichtiger und richtiger Schritt, um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen und Kindern Teilhabechancen zu eröffnen. Die Gewerkschaften haben lange eine grundlegende Reform gefordert. Mit der Reform werden mehr Familien Anspruch auf Kinderzuschläge haben, insbesondere Geringverdienende, die bislang am Rand des Existenzminimums leben mussten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass dies auch für Alleinerziehende gilt, die bisher aufgrund der vollständigen Anrechnung von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss oftmals faktisch vom Kinderzuschlag ausgeschlossen waren.

Kritisch zu bewerten ist jedoch, dass die Koalition die Mehrkosten aufgrund der Reform auf eine Milliarde Euro in der Legislaturperiode begrenzen will. Dieser Kostendeckel verhindert notwendige, beherztere Maßnahmen gegen Kinderarmut: Die Kinderzuschläge müssen deutlich stärkerangehoben und nach Kindesalter gestaffelt werden, da die Ausgaben für Kinder mit dem Alter steigen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 09.01.2019

Zur Entscheidung des Bundeskabinetts, das „Starke-Familien-Gesetz“ auf den Weg zu bringen, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Das heute vom Kabinett verabschiedete ‚Starke-Familien-Gesetze‘ verfolgt eine gute Absicht, verfehlt aber leider vollständig das Ziel. Durch die Veränderungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Familien mit kleinem Einkommen und auch viele Alleinerziehende nicht ausreichend entlastet. Studien belegen, dass die geplante Erhöhung des Schulbedarfs auf 150 EURuro nicht die tatsächlichen Kosten deckt. Das Existenzminimum von Kindern und damit die Höhe des Kinderzuschlags von 183 Euro – wie er im Referentenwurf bis 2020 festgeschrieben werden soll – wurde wieder nicht realistisch ermittelt, sondern aus Ausgabepositionen ärmster Haushalte abgeleitet. Ziel muss eine einheitliche finanzielle Grundförderung sein, die das Existenzminimum aller Kinder abdeckt.

Auch die Neugestaltung des Kinderzuschlags ist unzureichend. Außerdem ist das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets viel zu kompliziert und für Familien zu unübersichtlich. Die Gefahr, dass die Leistungen erst gar nicht bei den armen Familien ankommen, ist groß.“

Eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zum Gesetzentwurf finden sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-bundesarbeitsgemeinschaft-der-freien-wohlfahrtspflege-bagfw-zum-entwurf-eines-st/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 09.01.2019

Das Kabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien (Starke-Familien-Gesetz) verabschiedet. Darin werden insbesondere der sogenannte Kinderzuschlag reformiert und die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert. Mit dem Gesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, plant die Bundesregierung Familien mit kleinen Erwerbseinkommen stärker zu unterstützen.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass künftig mehr Kinder, die in Armut leben oder von Armut gefährdet sind, durch diese Reformen erreicht werden sollen. Auch werden einige bürokratische Hürden im Leistungszugang abgebaut. „Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Er beseitigt – endlich – einige Konstruktionsfehler des Kinderzuschlages und des Bildungs- und Teilhabepaktes. Allerdings wirken sich manche Regelungen nachteilig für Alleinerziehende aus. Hier muss dringend nachgebessert werden“, fordert Prof. Dr. Maria Wersig, die Präsidentin des djb.

1. Reform des Kinderzuschlags

Positiv ist zu bewerten, dass der Kinderzuschlag erhöht und dynamisiert wird.

Auch die seit langem kritisierte Abbruchkante, die bislang dazu führt, dass der Kinderzuschlag beim Überschreiten der oberen Einkommensgrenzen abrupt wegfällt, wurde abgemildert, so dass der Kinderzuschlag zukünftig nur sukzessive entfällt. Zudem ist geplant, Kindeseinkommen nur noch mit 45 Prozent statt mit 100 Prozent anzurechnen und auch der Vermögensfreibetrag von Kindern wird verdoppelt. Beides stellt für viele Familien eine Verbesserung dar.

Allerdings können die vorgesehen Regelungen gerade Alleinerziehende auch schlechterstellen. Hier besteht nach Ansicht des djb Korrekturbedarf an der Schnittstelle zu Unterhaltsvorschussleistungen und Unterhaltszahlungen. Diese Beträge liegen bei älteren Kindern häufig über der Anrechnungsgrenze, sodass es bei Alleinerziehenden mit älteren Kindern zu Verschlechterungen kommt. Die verlängerte Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses bis zur Volljährigkeit kommt ihnen so weiterhin nicht voll zugute. Entsprechend sollte auch die Schnittstelle zum Wohngeld noch einmal auf ungleiche Wirkungen je nach Alter und Familienkonstellation hin überprüft werden.

Der djb begrüßt es grundsätzlich, dass Familien an der Schwelle zum SGB II zwischen Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag wählen dürfen. Allerdings sollte dieses Wahlrecht nicht auf Fälle begrenzt werden, in denen bisher kein Arbeitslosengeld II bezogen beziehungsweise noch nicht auf den Kinderzuschlag verzichtet wurde. Will man armutsgefährdete Familien unterstützen, sollte allen Schwellenhaushalten dieses Wahlrecht zustehen.

2. Reform des Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Der Referentenentwurf sieht weiterhin eine Verbesserung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vor: Geplant sind unter anderem eine Erhöhung der Schulbedarfsleistungen sowie die Abschaffung der Eigenanteile für gemeinschaftliches Mittagessen in Kitas und Schulen. Diese Maßnahmen waren überfällig. Der djb begrüßt es, dass die Koalition ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen will. Gleichwohl fehlt es weiterhin an einer transparenten Berechnungsmethode der Leistungen. Bisher gibt es beispielsweise keine empirische Erhebung, ob 150 EUR die Schulbedarfe tatsächlich abdecken können.

3. Zugang zu Leistungen

Ein besonderes Problem ist, dass viele Familien keine Kenntnis von der Existenz des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) haben oder vor dem aufwändigen Verfahren zurückschrecken. Dies geht der Gesetzesentwurf jedoch nicht an. Um möglichst viele anspruchsberechtigte Familien zu erreichen, muss auch der Zugang zu Informationen verbessert und die Antragstellung erleichtert werden. Das komplexe Nebeneinander von Sozialleistungen ist nur schwer durchschaubar. Beispielweise ist eine informierte Wahl zwischen Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II nur mit fundierter Beratung möglich.

Denkbar sind etwa Telefon- oder Onlineberatungsangebote oder die Einrichtung von Servicestellen.

Der djb fordert zudem eine Vereinfachung des Antragsverfahrens und der -gewährung, zum Beispiel durch Onlineanträge oder die Einführung eines einheitlichen BuT-Antrages statt verschiedener Einzelanträge. Darüber hinaus sollten sämtliche BuT-Leistungen als Geldleistungen und nicht als Gutscheine gewährt werden, da diese bürokratisch aufwändig sind und von vielen Familien als stigmatisierend empfunden werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 10.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt beim heute vom Bundeskabinett verabschiedeten „Starke-Familien-Gesetz“ auf umfangreiche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. „Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick nehmen will. Mit dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ ist ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland gemacht. Aber leider bleiben die Reformvorschläge an vielen Stellen unzureichend, beispielsweise beim Kinderzuschlag oder beim Bildungs- und Teilhabepaket. Ein generelles Manko bleibt beispielsweise, dass der Kinderzuschlag weiter sehr kompliziert bleibt, und eine automatische Auszahlung nicht in Angriff genommen wird. Jedes Kind, das einen Anspruch auf Kinderzuschlag hat, muss diesen erhalten. Beim Bildungs- und Teilhabepaket beschränken sich die Reformen nur auf den schulischen Bereich, der Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen bleiben außen vor. Hier wünschen wir uns mehr Mut von der Bundesregierung für einen großen Wurf bei der Armutsbekämpfung von Kindern und Jugendlichen. Kinderarmut ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre ein systemisches Problem, das wir auch systemisch lösen müssen. Kleine Anpassungen bei den bestehenden Instrumenten zur Bekämpfung von Kinderarmut reichen hier nicht aus. Deswegen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kinder und Jugendliche einerseits materiell absichert und zugleich eine nachhaltige soziale Infrastruktur gewährleistet“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir brauchen eine Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben“, so Hofmann weiter. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zu begrüßen, dass der Kinderzuschlag so erhöht werden soll, dass er zusammen mit dem Kindergeld den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes in Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums mit Ausnahme des Betrages für Bildung und Teilhabe deckt. Auch die Regelung, dass die Inanspruchnahme des Kinderzuschlags durch einen einheitlichen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten und durch feste Bemessungszeiträume wesentlich vereinfacht wird, ist ein wichtiger Schritt in der Armutsbekämpfung. „Besonders positiv ist der Wegfall der Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt. Dafür haben wir uns als Kinderrechtsorganisation seit Langem eingesetzt“, so Hofmann.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt zudem, dass eine Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, ein Wegfall der Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung sowie die Unabhängigkeit des Anspruches auf Lernförderung von einer Versetzungsgefährdung geplant ist. „Das sind alles kleine Bausteine zur Bekämpfung der Kinderarmut. Wir brauchen aber endlich in diesem Bereich einen großen Wurf. Den können wir beim ‚Starke-Familien-Gesetz‘ nicht erkennen“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 09.01.2019

Heute berät das Kabinett über eine Reform des Kinderzuschlags. Kinderzuschlag bietet Familien mit kleinem Einkommen finanzielle Unterstützung. Ihn erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragt werden. Bislang kommt der Kinderzuschlag überwiegend kinderreichen Familien zugute, demnächst sollen auch Alleinerziehende stärker profitieren.

Der Kinderzuschlag soll zukünftig, ggf. zusammen mit einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, existenzsichernd sein.

Ab 2021 soll der Betrag dem Existenzminimumbericht entsprechend dynamisiert steigen. Auch die harte Einkommensgrenze („Abbruchkante“), ab der Familien übergangslos keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag mehr haben, soll abgeschafft werden.

„Das sind gute Nachrichten für Familien mit niedrigen Einkommen. Auch wenn es noch einigen Nachbesserungsbedarf in Details gibt, ist das ein Schritt vorwärts zur besseren Unterstützung von Eltern und Kindern“, betont Insa Schöningh, die Geschäftsführerin der eaf.

Die Reform des Kinderzuschlags ist Teil des „Starke-Familien-Gesetzes“. Die eaf hat zum Referentenentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_230/181127_stn_stafamg.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)vom 09.01.2019

SCHWERPUNKT III: SPD für Kindergrundsicherung

Das Bündnis Kindergrundsicherung, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen begrüßt die Ankündigung der SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles, dass sich auch die SPD hinter das Konzept einer Kindergrundsicherung stellen wolle. Das Bündnis fordert die CDU auf, sich einem solchen Konzept für die konsequente Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ebenfalls nicht weiter zu verschließen.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG existiert seit 2009. Ihm gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an. Mehr Informationen unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.01.2019

„Wir freuen uns, dass die SPD Kinderarmut als Problem erkannt hat. Was uns aber fehlt, ist der Glaube, dass die SPD daran etwas ändern wird“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Positionierung der SPD für eine Kindergrundsicherung. Norbert Müller weiter:

„Kinderarmut ist Familienarmut, und Familienarmut hat Ursachen. So lange Sanktionen gegen Familien im Hartz IV-Bezug verhängt werden, so lange keine armutsfeste Anhebung der Hartz IV-Regelsätze angestrebt wird und so lange kein armutsfester Mindestlohn in Sicht ist, setzt die SPD ihre realitätsfremde Politik fort. Es braucht ein konkretes sowie auch umsetzbares Konzept, mit dem nachweislich armen Kindern und Familien geholfen wird. Wo Kindergrundsicherung draufsteht, ist nicht automatisch eine armutsfeste Kindergrundsicherung drin, die auch bei den ärmsten Familien zu deutlichen Verbesserungen führt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 10.01.2019

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion, ein Modell für eine Kindergrundsicherung vorzulegen. Im Gespräch ist eine Grundsicherung in Höhe von 620 Euro. Hierzu erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des VAMV:

„Trotz guten Willens an vielen Stellen sind die bisherigen familienpolitischen Gesetzespakete für Alleinerziehende kein Durchbruch, denn das schlichte Erhöhen von einzelnen Leistungen bringt ihnen wenig. Statt einer Verbesserung stellen Alleinerziehende in der Regel fest, dass sie zwar mehr Geld in der linken Tasche, aber dafür weniger in der rechten Tasche haben. Teilweise haben sie sogar weniger Geld als zuvor. Deshalb ist ein grundlegender Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung notwendig.

Die Kindergelderhöhung um 10 Euro in diesem Jahr ist ein Beispiel dafür: Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Die jetzige Familienförderung ist gut für verheiratete Eltern mit höherem Einkommen. Für Alleinerziehende ist sie eher ein Dschungel mit vielen Fallstricken. Leistungen wie Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld sind so schlecht aufeinander abgestimmt, das manche Alleinerziehende nach dem Ausbau des Unterhaltsvorschuss 2017 mit weniger Geld als zuvor dastand. Mit dem gerade vom Kabinett gerade beschlossenen „Starke-Familien-Gesetz“ wird sich daran leider wenig ändern.

Deshalb begrüßen wir, dass nach der LINKEN und den GRÜNEN nun auch die SPD die Forderungen nach einer Kindergrundsicherung aufgreift. Wir brauchen eine Förderung von Familien, die Kinder unabhängig von der Familienform ihrer Eltern erreicht und ihr Existenzminium absichert. Damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht. Denn jedes Kind ist gleich viel wert.“

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 11.01.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey vorgelegten Entwurf eines Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetzes beschlossen.

Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren, die aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, praktisch von der Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr, am Freiwilligen Ökologischen Jahr und am Bundesfreiwilligendienst ausgeschlossen. Das soll sich nun ändern.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Dass sich künftig auch junge Menschen in Teilzeit engagieren können, öffnet die Freiwilligendienste für noch mehr Interessierte und macht den Dienst für die Gemeinschaft auch attraktiver. Damit setzen wir einen ersten Punkt meines Konzeptes für ein ‚Jugendfreiwilligenjahr‘ in die Tat um. Die Frage ‚ganz oder gar nicht‘ gehört damit der Vergangenheit an.“

Durch entsprechende Änderungen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstgesetzes werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit der Ableistung eines Teilzeit-Jugendfreiwilligendienstes bzw. eines Teilzeit-Bundesfreiwilligendienstes für junge Menschen vor Vollendung des 27. Lebensjahres geschaffen.

Die Voraussetzungen werden beispielsweise dadurch erfüllt, dass Freiwillige ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen zu betreuen haben, schwerbehindert sind, als Flüchtling noch nebenbei einen Deutschkurs besuchen und nicht die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Vollzeit absolvieren können oder ähnliche vergleichbar schwerwiegende Gründe gegeben sind.

Jedes Jahr absolvieren mehr als 80.000 junge Menschen einen Freiwilligendienst in Deutschland – aktuell rund 53.000 im FSJ, rund 3.000 im FÖJ und rund 27.000 im BFD. Mit dem am 3. Dezember durch Ministerin Giffey vorgestellten Konzept für ein Jugendfreiwilligenjahr und bessere Rahmenbedingungen sollen diese Zahlen künftig noch erhöht werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.12.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher vor

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute das neue Bundes-programm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ vorgestellt. Ziel dieser Initiative ist es, mehr Fachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten.

„Es muss attraktiver werden, eine Ausbildung anzufangen, sie abzuschließen und danach im Beruf zu bleiben. Das ist eine Aufgabe für alle: Bund, Länder, Kommunen und Tarifparteien. Gemeinsam müssen wir jetzt dafür sorgen, Verbesserungen zu erreichen“, erklärte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. „Die Investitionen in qualitativ gute Kinderbetreuung sind Investitionen in die Fachkräfte selbst, in die Chancen der Kinder und in den Zusammenhalt in der Gesellschaft insgesamt.“

Geplant ist, von 2019 bis 2022 insgesamt rund 300 Millionen Euro als Impuls den Ländern und damit den Einrichtungen vor Ort zur Verfügung zu stellen – zusätzlich zu den 5,5 Milliarden Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz, die unter anderem für einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel, bedarfsgerechte Öffnungszeiten oder für sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung vorgesehen sind und zusätzlich zum Sonderinvestitionsprogramm Kitaplätze.

Die Fachkräfteoffensive umfasst die drei „P“s fürs Personal :

• Praxisintegrierte vergütete Ausbildung:

Das Programm fördert 5.000 Plätze in der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherfachschülerinnen und –fachschülern ab dem Ausbildungsjahr 2019.

• Praxisanleitung:

Damit sich mehr Erzieherinnen und Erzieher zu professionellen Anleitungsfachkräften weiterqualifizieren und Zeit für die Ausbildung des Nachwuchses in der Praxis bekommen, werden entsprechende Weiterqualifikationen und Freistellungen gefördert.

• Perspektiven mit Aufstiegsbonus:

Damit sich höhere Qualifikation und die Übernahme besonderer Verantwortung besser bezahlt machen, werden Zuschüsse zur Vergütung von Fachkräften gefördert, die aufgrund einer Zusatzqualifikation mit einer besonderen Aufgabe betraut werden und so mehr verdienen.

„Alle Bemühungen um mehr Qualität werden nur dann funktionieren, wenn es fähige Menschen gibt, die das vor Ort machen,“ so Ministerin Giffey. „Nach aktuellen Berechnungen wird die Personallücke in der frühen Bildung bis zum Jahr 2025 bei bis zu 191.000 Erzieherinnen und Erziehern liegen. Diese Zahlen einer neuen prognos-Studie verdeutlichen, dass mehr passieren muss, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Erzieherinnen und Erzieher werden zwar wertgeschätzt, das muss sich künftig aber auch konkret bei ihnen bemerkbar machen. Dafür will ich mit der Fachkräfteoffensive einen spürbaren Anstoß geben.“

Die prognos-Studie zeigt auch Potenziale auf, die sich mit einer attraktiveren Ausbildung, der Gewinnung neuer Zielgruppen und einer besseren Bindung der Fachkräfte ergeben. Eine neue Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach macht deutlich, welch große Bedeutung die Bevölkerung dem Erzieherberuf beimisst. So sagen 86 Prozent der Befragten, die Arbeit sei fordernd und anspruchsvoll. 66 Prozent finden, dass Erzieherinnen und Erzieher zu wenig verdienen. 83 Prozent halten es für nicht richtig, wenn keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.

Die Mittel aus dem Bundesprogramm können von Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen über ein Onlineverfahren beantragt werden. Das Interessenbekundungsverfahren soll im Februar 2019 starten. Informationen dazu finden sich dann auf www.fruehechancen.de.

Hintergrundinformationen: www.bmfsfj.de/allensbach-studie und unter www.bmfsfj.de/prognos-studie.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.12.2018

Nach Ansicht von Experten und Interessenvertretern ist eine erneute umfassende Evaluation der familienpolitischen Leistungen derzeit nicht nötig. Vielmehr sollten einzelne Aspekte und Fragestellungen, die bei der vom Bundesfinanz- und vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene „Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen in Deutschland“ aus dem Jahr 2014 nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, untersucht werden. Dies war das mehrheitliche Votum der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag zum Antrag der FDP-Fraktion (19/3174), die eine turnusmäßige Evaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen fordert.

Der Arbeitsmarktforscher Holger Bonin vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) argumentierte, dass die Gesamtevaluation die Datenbasis für eine evidenzbasierte Familienpolitik erheblich erweitert hat. Gegen eine erneute Gesamtevaluation spreche der Umstand, dass das System der ehe- und familienpolitischen Leistungen sich seitdem nicht verändert habe. Bonin sprach sich für ein Monitoring-Verfahren zu den zentralen 13 Leistungen aus, die rund 75 Prozent des finanziellen Volumens aller Leistungen abdecken. In einem solchen Monitoring-Verfahren könnten beispielsweise der demographische Wandel oder die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und deren Auswirkungen auf die Wirksamkeit der familienpolitischen Leistungen untersucht werden. Bonin verwies zudem darauf, dass die Kosten einer erneuten Gesamtevaluation in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Erkenntnissen stünden. Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kamen auch Andreas Aust vom Paritätischen Gesamtverband, Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken, Andreas Heimer vom Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmen Prognos, Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie und die Familien- und Bildungsökonomin Katharina Spieß vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Matthias Dantlgraber monierte, dass bei der Gesamtevaluation einseitig Leistungen unter dem übergeordneten Ziel der Erhöhung von Erwerbsarbeit geprüft worden seien. In künftigen Evaluationen sollte verstärkt das Ziel „Zeit für Familie“ berücksichtigt werden. Katharina Spieß sprach sich für Untersuchungen zu der Frage aus, wo sich die Ziele von familienpolitischen Leistungen widersprechen. So ziele beispielsweise der Ausbau der Kinderbetreuung vor allem auf die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit auf eine Erhöhung der Erwerbsarbeit ab. Das Ehegattensplitting aber gebe eher einen Anreiz für Ehepartner, keiner Erwerbsarbeit nachzugehen. Ebenfalls untersucht werden sollte, aus welchen Gründen Leistungen von Familien nicht abgerufen werden, sagte Spieß.

Die Sachverständigen verwiesen darauf, dass die Politik auf die Ergebnisse der Gesamtevaluation von 2014 reagiert habe. Als Beispiele nannte Alexander Nöhring den weiteren Kita-Ausbau, die Reform des Unterhaltsvorschusses oder die Einführung des Elterngeld-Plus. Andreas Heimer warnte, dass eine Evaluation der seit 2014 eingeführten oder reformierten Leistungen erst nach einer gewissen Zeit Sinn mache. Politische Maßnahmen bräuchten Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten. Andreas Aust mahnte, dass entscheidende Erkenntnisse der Gesamtevaluation bis heute nicht berücksichtigt worden seien. So kämen die ehe- und familienpolitischen Leistungen bei sozial schwachen Gruppen sehr viel seltener an, soziale Unterschiede würden dadurch noch verstärkt. Es fehle an einer einheitlichen Definition für das Existenzminimum.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 40 vom 14.01.2019

Bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind, der ein monatlicher Bruttoverdienst in Höhe des Mindestlohns (bei Vollzeit-Tätigkeit) zur Verfügung steht, dürften die Kosten für Unterkunft und Heizung höchstens 336 Euro monatlich betragen, damit kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6250) auf eine Kleine Anfrage (19/5341) der Fraktion Die Linke. Die Regierung verweist in dem Zusammenhang jedoch darauf, dass aufgrund von Freibeträgen für Erwerbseinkommen das verfügbare Haushaltseinkommen stets oberhalb des durch Regelbedarfe, Mehrbedarf und Unterkunftskosten definierten soziokulturellen Existenzminimums liege. Insofern sei es in konkreten Einzelfällen auch denkbar, dass die erwerbstätige Person diese zusätzlichen Mittel für höhere Wohnkosten einsetzt. Die angestellte Musterrechnung sei nur bedingt aussagekräftig, da dem SGB II vorrangige Leistungen wie Kinderzuschlag und Wohngeld nicht berücksichtigt werden, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 992 vom 13.12.2018

DIW-Studie untersucht auf Basis von SOEP-Daten die Entwicklung der Privatschulnutzung in West- und Ostdeutschland – Im Osten spielt neben der Bildung auch das Einkommen der Eltern eine immer größere Rolle – Private und öffentliche Schulen sollten für alle Kinder gleichermaßen attraktiv sein

Der Anteil von Kindern in Deutschland, die eine Privatschule besuchen, hat sich seit den 1990er Jahren in etwa verdoppelt: Mittlerweile gehen gut neun Prozent und damit fast jedes zehnte Kind hierzulande auf eine private und nicht auf eine öffentliche Schule. Ostdeutschland hat in dieser Hinsicht mit etwas mehr als zehn Prozent PrivatschülerInnen die westdeutschen Bundesländer inzwischen leicht überholt. Auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) haben Katja Görlitz, C. Katharina Spieß und Elena Ziege aus der Abteilung Bildung und Familie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unter anderem herausgefunden, dass PrivatschülerInnen immer häufiger aus Akademikerhaushalten kommen. In den ostdeutschen Bundesländern hängt der Besuch einer Privatschule zudem zunehmend vom Einkommen der Eltern ab. „Die soziale Segregation zwischen privaten und öffentlichen Schulen hat in den vergangenen 20 Jahren deutlich zugenommen“, so Spieß.

Nutzungsunterschiede steigen im Osten schneller als im Westen

Besonders deutlich haben sich die Privatschulnutzungsquoten nach der Bildung der Eltern auseinanderentwickelt. In Westdeutschland gab es im Jahr 1995 noch gar keine Unterschiede: Kinder aus akademischen Elternhäusern gingen mit einem Anteil von knapp vier Prozent nicht häufiger auf eine Privatschule als Kinder, deren Eltern keine Berufsausbildung haben. Ganz anders die Situation im Jahr 2015: Fast 17 Prozent der Akademikerkinder besuchten zu diesem Zeitpunkt eine private Schule. Zwar gingen auch Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern öfter auf eine Privatschule als 20 Jahre zuvor, mit sieben Prozent waren es jedoch deutlich weniger als aus bildungsnahen Elternhäusern. Noch gravierender war die Entwicklung im Osten Deutschlands: Dort gingen Kinder von Eltern ohne Berufsausbildung im Jahr 1995 sogar etwas häufiger auf eine Privatschule als Kinder mit Akademikereltern. 20 Jahre später lagen die Anteile der Privatschulnutzung bei gut vier beziehungsweise 23 Prozent zugunsten der Akademikerelternhäuser.

In Ostdeutschland werden auch mit Blick auf die Haushaltseinkommen die Unterschiede in der Privatschulnutzung immer größer. Fast 21 Prozent der Kinder aus Haushalten, die zu den 20 Prozent der Haushalte mit dem höchsten Einkommen gehören, gingen 2015 auf eine Privatschule. Aus den Haushalten, die bei den Haushaltseinkommen zu den untersten 20 Prozent gehören, waren es nur gut acht Prozent. 20 Jahre zuvor gab es diesen Nutzungsunterschied nicht. Schriebe man die Entwicklungen fort, würden Kinder aus einkommensstarken und bildungsnahen Haushalten in den kommenden Jahren einen immer größeren Anteil der PrivatschülerInnen ausmachen.

Zunehmend getrennte Lernumwelten sollten verhindert werden

Das deutsche Grundgesetz verlangt, dass sich Privatschulen ihre SchülerInnen nicht nach den „Besitzverhältnissen“ der Eltern aussuchen dürfen – das Schulgeld muss also für alle Familien zu schultern sein. Damit sind bereits wichtige Grundlagen geschaffen, um eine zu große Differenzierung der Schülerschaft zu verhindern. Um dem zunehmenden Trend einer sozialen Segregation entgegenzuwirken, sind weitere Maßnahmen möglich. Unter anderem könnten beispielsweise Höchstbeträge beim Schulgeld oder eine Einkommensstaffelung verbindlich vorgeschrieben werden. Bisher ist das nur in einzelnen Bundesländern der Fall. „Wenn es auch künftig neben öffentlichen Schulen private Schulen geben soll, müssen jedoch die öffentliche Förderung und andere Regelungen einen fairen Wettbewerb zwischen beiden Schultypen ermöglichen“, sagt C. Katharina Spieß. Letztlich gehe es darum, öffentliche und private Schulen gleichermaßen für Kinder aus allen Haushalten attraktiv zu machen, um die soziale Segregation einzudämmen, wenn getrennte Lernumwelten vermieden werden sollen.

Studie im DIW Wochenbericht 51+52/2018

Interview mit C. Katharina Spieß: „Besuch einer Privatschule hängt immer stärker von der Bildung der Eltern ab“ (Print und Audio)

Quelle: Information Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 19.12.2018

Das Entgelttransparenzgesetz soll die Benachteiligung von Frauen beseitigen. Doch es entfaltet bislang kaum Wirkung, nur eine Minderheit der Unternehmen ist bislang aktiv geworden. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES Berlin).* Nötig sind strengere Auflagen und spürbare Sanktionen.

Frauen müssen im gleichen Betrieb für gleiche und gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie Männer. Das soll das seit Mitte 2017 geltende Entgelttransparenzgesetz sicherstellen. Allerdings: Das Gesetz zeigt bisher „keine spürbaren Effekte“, schreiben Dr. Helge Baumann, Dr. Christina Klenner und Dr. Tanja Schmidt in ihrer Untersuchung. Die Forscherinnen und Forscher haben analysiert, was sich aus der Sicht von Betriebsräten, die an der WSI-Betriebsrätebefragung 2018 teilgenommen haben, in den ersten Monaten nach der Einführung des Gesetzes getan hat. Die Ergebnisse seien repräsentativ für Betriebe mit Betriebsrat und mindestens 20 Beschäftigten.

Nach dem Entgelttransparenzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Männern und Frauen für vergleichbare Arbeit gleich viel zu zahlen. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten – also für etwa ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland – gilt zusätzlich ein „individueller Auskunftsanspruch“, der in einem zweiten Schritt Anfang 2018 in Kraft getreten ist. Danach können Beschäftigte verlangen, dass ihnen der Arbeitgeber das durchschnittliche Gehalt der Kollegen des jeweils anderen Geschlechts nennt, die eine ähnliche Arbeit leisten. Dadurch sollen bestehende Ungerechtigkeiten offengelegt und schließlich beseitigt werden. Für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten weitere Vorgaben: Sie sollen regelmäßig überprüfen, wie es um die Entgeltgleichheit im Unternehmen steht, und dazu einen Bericht erstellen.

Ein Großteil der Unternehmen hat zum Zeitpunkt der Befragung, sieben bis zehn Monate nach Inkrafttreten, noch keine Aktivitäten zur Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes unternommen. In nur zwölf Prozent der Betriebe ist die Geschäftsführung von sich aus aktiv geworden. „Offenbar fühlte sich nur ein kleiner Teil der Betriebe von der Aufforderung angesprochen, im Betrieb für Entgeltgleichheit zu sorgen“, schreiben Baumann, Klenner und Schmidt. Am höchsten ist dieser Anteil in mittelgroßen Betrieben mit 201 bis 500 Beschäftigten: hier haben 19 Prozent der Betriebe etwas unternommen. Die großen Unternehmen ab 501 Beschäftigten kommen auf 18 Prozent (siehe auch Abbildung 1 in der Studie; Link unten). Unabhängig von der Betriebsgröße sind Unternehmen, in denen Betriebsräte nach eigenem Bekunden ein „sehr gutes Verhältnis zur Geschäftsleitung“ haben, bei der Umsetzung des Gesetzes weiter.

Auch die Beschäftigten selbst zögern noch: In 13 Prozent der mittelgroßen Betriebe hat sich mindestens eine Person einen bis vier Monate nach Inkrafttreten des Auskunftsanspruchs an den Betriebsrat gewandt, um ihr Gehalt überprüfen zu lassen. Bei den großen Unternehmen sind es immerhin 23 Prozent, die von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht haben (Abbildung 2). Die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte ihr Gehalt überprüfen lassen, steigt deutlich, wenn im Betrieb viele Hochqualifizierte arbeiten. Der Frauenanteil spielt dagegen keine Rolle.

In gut einem Drittel der Betriebe mit Betriebsrat wurden die Entgelte von Frauen und Männern in den letzten zwei Jahren vor der Befragung, teilweise bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes, auf Ungleichheit überprüft. Insgesamt taten das aber nur rund 10 Prozent mit anerkannten externen oder statistischen Prüfverfahren, wie es das Gesetz fordert.

Betriebe mit einer jungen Belegschaft haben überdurchschnittlich oft Prüfungen vorgenommen. Außerdem haben Betriebe, die sich nach Einschätzung der Betriebsräte bemühen, „dass die Mitarbeiter gerne hier arbeiten“, und die bestrebt sind, die „Arbeit menschengerecht zu gestalten“, häufiger die Entgelte überprüft. Gelten Betriebsvereinbarungen zu Gleichstellung und Antidiskriminierung oder zu Familienfreundlichkeit, geht das ebenfalls mit überdurchschnittlich häufigen Überprüfungen einher. „Das lässt den Schluss zu“, schreiben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, „dass Prüfungen eher in gut mitbestimmten Betrieben, die ihre Personalpolitik in starkem Maße auf die Belange der Beschäftigten ausgerichtet haben und so auch Personal anziehen und binden wollen, durchgeführt worden sind“.

Die Forscher raten dazu, das Entgelttransparenzgesetz verbindlicher auszugestalten. Dazu gehöre erstens, die Prüfung der betrieblichen Gehaltsstrukturen nicht nur zu empfehlen, sondern verpflichtend zu machen. Dazu gehöre zweitens, die Hürden für den individuellen Auskunftsanspruch zu verkleinern und Beschäftigte in kleineren Betrieben einzubeziehen. Für Verstöße gegen die gesetzlichen Verpflichtungen müsse das Gesetz „wirksame Sanktionen“ vorsehen, die es bisher überhaupt nicht gebe.

*Helge Baumann, Christina Klenner, Tanja Schmidt: Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. Wie wird das Entgelttransparenzgesetz in Betrieben umgesetzt? Eine Auswertung der WSI-Betriebsrätebefragung 2018 (pdf)

Quelle:Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftungvom 11.01.2019

Überbelegungsquote mit 16 % im EU-Durchschnitt deutlich höher

7% der Bevölkerung in Deutschland lebten 2017 in einer überbelegten Wohnung. Das heißt, der Haushalt verfügte über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl. Wie das Statische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die bundesweite Überbelegungsquote im Vergleich zum Vorjahr stabil.

Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn es mindestens einen der folgenden Räume nicht gibt:

  • einen Gemeinschaftsraum,
  • einen Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
  • einen Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren,
  • einen Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
  • einen Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
  • einen Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.

Beispiele für eine Überbelegung wären Wohnungen, in denen:

  • sich drei Kinder ein Kinderzimmer teilen,
  • sich Bruder und Schwester, beide im Teenageralter, ein Kinderzimmer teilen,
  • Eltern das Wohnzimmer gleichzeitig als ihren Schlafraum nutzen.

Besonders von Überbelegung betroffen waren in Deutschland armutsgefährdete Personen sowie Alleinerziehende und ihre Kinder (jeweils 19%). Erwachsene mit ausländischem Pass (17%) lebten ebenfalls deutlich häufiger auf engem Raum als Erwachsene mit deutschem Pass (6%). In Städten war die Bevölkerung mit einem Anteil von 11% rund drei Mal so häufig von Wohnraummangel betroffen wie in ländlichen Gebieten (4%).

Vergleichsdaten der EU-Statistikbehörde Eurostat zeigen, dass in den Nachbarländern der Wohnraummangel im Jahr 2017 zum Teil noch deutlich größer war. So lebten zum Beispiel in Polen 41% der Bevölkerung in einer überbelegten Wohnung. In Österreich waren es 15% und in Frankreich 8% der Bevölkerung. Niedriger als in Deutschland lag die Quote in den Niederlanden (4%). EU-weit am geringsten waren die Überbelegungsquoten in Zypern und Malta (je 3%). Der EU-Durchschnitt betrug 16%. Ebenso wie in Deutschland war im EU-Durchschnitt die Überbelegungsquote unter armutsgefährdeten Personen und Erwachsenen mit ausländischem Pass (je 27%) sowie Alleinerziehenden und ihren Kindern (23%) überdurchschnittlich hoch.

Die Ergebnisse zur Überbelegung stammen aus der europaweiten Erhebung EU-SILC und können in der Eurostat-Datenbank im EU-Vergleich sowie nach Einkommen, nach Haushaltstyp, nach Staatsbürgerschaft und nach Verstädterungsgrad abgerufen werden. Daten für einzelne Städte und Gemeinden liegen nicht vor.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 14.01.2019

Seit 25 Jahren steigt die Zahl privater Schulen in Deutschland kontinuierlich an. Im Schuljahr 2017/2018 gab es 5839 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht das 81% mehr als im Schuljahr 1992/1993 (3232).

Die Anzahl der Privatschulen erhöhte sich sogar dann noch weiter, als die Gesamtzahl aller Schulen Ende der 1990er Jahre aufgrund der drastisch gesunkenen Geburtenzahlen zurückging. So hat sich die Zahl der Schulen insgesamt von 2000 bis 2017 um 19% verringert. Die Anzahl der Privatschulen stieg dagegen im selben Zeitraum um 43%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 08.01.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heutigen Verhandlung* des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Sanktionen im SGB II erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wir hoffen, dass das BVerfG endlich Farbe bekennt und verbindlich klärt, ob Kürzungen der Grundsicherung vereinbar sind mit dem Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Statt auf Sanktionen, sollte stärker auf die persönliche Beratung und Betreuung gesetzt werden. Nur das kann die Betroffenen tatsächlich näher an den Arbeitsmarkt heranführen. Die AWO fordert außerdem, dass das Sanktionssystems hinsichtlich von Bedarfsgemeinschaften entschärft wird. Dies wäre ein wichtiger und längst überfälliger Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut.“

Das derzeitige Sanktionssystem im SGB II geht davon aus, dass Leistungsbeziehende aktiviert und diszipliniert werden müssen, um ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen. „Dass diese Regelungen in der Praxis greifen, darf bezweifelt werden“, kritisiert Stadler. Tatsächlich gibt es nur wenige Erkenntnisse darüber, ob und wie Sanktionen wirken. Eine besonders negative Regelung besteht für junge Menschen. „Die schärferen Sanktionsregelungen für die unter 25-Jährigen lehnen wir entschieden ab“, betont Stadler. Jungen Menschen kann quasi alles – von der Unterkunft bis zur Heizung –wegsanktioniert werden. Diese Sanktionspraxis verschärft deren ohnehin schwierigen sozialen Verhältnisse und führt oft zu einer Isolation oder gar zur Wohnungslosigkeit. „Das Vertrauen der jungen Menschen in staatliche Institutionen darf nicht aufgegeben werden, denn einzig und allein auf Leistungskürzungen zu setzten, ist der falsche Weg“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

*Zum Hintergrund: Nachdem das BVerfG einen Vorlagebeschluss aus dem Jahr 2015 aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte, hat die 15. Kammer des SG Gotha die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen im SGB II mit Beschluss vom 02. August 2016 erneut in Zweifel gezogen. Die Richter meinen, dass Sanktionen zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit der Sanktionierten führen und damit gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie gegen die Freiheit der Berufswahl verstoßen. In der Praxis der Jobcenter geht der Großteil der Sanktionen auf sog. Meldeversäumnisse zurück, etwa weil Leistungsbeziehende ohne Begründung nicht zum vereinbarten Gespräch erscheinen. Diese machen in der Praxis drei Viertel der Fälle aus. Komplett streichen können die Jobcenter die Hartz IV-Leistung nur im Ausnahmefall, auf Antrag gibt es dann Lebensmittelgutscheine.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.01.2019

Nach den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen haben sieben Prozent der Bevölkerung in Deutschland zu wenig Platz zum Leben. Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis, doch in einer Wohnung zu leben, die den eigenen Bedürfnissen entspricht und zugleich bezahlbar ist, wird für immer mehr Bürgerinnen und Bürger zu einem kaum realisierbaren Traum. Wir benötigen drei Sofortmaßnahmen für mehr angemessenen Wohnraum: ein höheres Wohngeld, eine wirksamere Mietpreisbremse und einen verstärkten sozialen Wohnungsbau. Darüber hinaus ist es notwendig, Energie- und Wasserpreise sozial auszugestalten. Wohngeld und die Kosten der Unterkunft und Heizung müssen außerdem regelmäßig an die Lebensrealität der Menschen angepasst werden.“*

Wie die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen, sind von Überbelegung besonders armutsgefährdete Personen sowie Alleinerziehende und ihre Kinder betroffen. Auch Erwachsene mit ausländischem Pass lebten ebenfalls deutlich häufiger auf engem Raum als Erwachsene mit deutschem Pass.

Als eine der Maßnahmen gegen die zunehmende Verknappung des Wohnraums in Ballungsgebiete, wo die Bevölkerung rund drei Mal so häufig von Wohnraummangel betroffen ist, wie in ländlichen Gebieten, spricht sich die AWO u.a. auch für eine kritische Betrachtung des Mietspiegels aus. Die Geltungsdauer des Mietspiegels sollte von derzeit zwei Jahren verlängert werden, damit in diesen kurzen Betrachtungszeitraum Neuvermietungen nicht mehr so stark zu Ungunsten der Mieterinnen und Mieter hineinwirken. Zudem fordert die AWO die öffentlichen Investitionen des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu stärken und den Rückgang des Angebots an Sozialwohnungen zu stoppen. Ebenso sollte die Bodenspekulation eingedämmt werden. Derzeit schlagen sich Spekulationsgewinne in Bau- und Mietpreisen nieder, was zu großen sozialen Problemen führt und die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es in Deutschland und Europa eine Vielzahl überbelegter Wohnungen. Das bedeutet, der Haushalt verfügt über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl. Eine ausführliche Positionierung* zum Thema „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ hat die AWO 2018 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.01.2019

Zum Jahresanfang erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Für die AWO hat ein ganz besonderes Jahr begonnen – sie wird 100 Jahre alt. Damals wie heute wird sie gebraucht, um denjenigen eine Stimme zu geben, die nicht immer für sich selbst eintreten können oder schlicht nicht gehört werden. Unsere Gesellschaft basiert auf dem Ziel von sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit. In einer älter und zunehmend verunsicherter werdenden Gesellschaft braucht es eine funktionierende soziale Infrastruktur im Quartier, von Kindertagesstätten, über Beratungseinrichtungen bis hin zu Seniorenzentren. Dafür setzt sich die AWO ein.“

Die Politik des Jahres 2019 wird im Zeichen der Europawahl, aber auch mehrerer deutscher Landtagswahlen stehen. „Wir müssen einen Rechtsruck befürchten. Umso wichtiger ist es, die bundesdeutsche Gesellschaft zusammenzuhalten. Es gibt zu viele Menschen, die nicht an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben konnten“, kritisiert Wolfgang Stadler und fügt hinzu: „Die zunehmende Ungleichheit untergräbt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und entlädt sich in einem Zulauf zu politischen Extremen. Angesichts dieser Entwicklung muss es die Aufgabe der Politik sein, das verloren gegangene Vertrauen der Menschen in den demokratischen und sozialen Rechtsstaat wieder zurückzugewinnen.“

Auch im Jahr 2019 sind die Anliegen, mit denen Marie Juchacz 1919 die Arbeiterwohlfahrt gegründet und ihr Selbstverständnis und ihren Anspruch geprägt hat, wieFrauenrechte, Vielfalt, Teilhabe, Menschenwürde, Gerechtigkeit und Solidarität, die Themen, für die sich die AWO engagiert. Dazu kommen neue gesellschaftliche Herausforderungen, die beispielsweise aus dem demografischen Wandel resultieren. So gibt es einerseits eine steigende Nachfrage nach sozialen Dienstleistungen beispielsweise für ältere Menschen sowie für die Betreuung von Kindern und andererseits einen wachsenden Fachkräftemangel, der in vielen Einrichtungen und Diensten schon heute spürbar ist. „Die AWO wird sich den Herausforderungen stellen und ihre knapp 100 Jahre Erfahrung in der sozialen Arbeit auch für die Zukunft bestmöglich nutzen“, erklärt Wolfgang Stadler abschließend.

Unter dem Motto 100 Jahre AWO – Erfahrung für die Zukunft – startet die AWO in ihr 100. Jubiläumsjahr. Mit ihrer annähernd 100-jährigen Geschichte zählt sie zu den ältesten Wohlfahrtsverbänden in Deutschland. Mehr Informationen dazu gibt es unter: www.100JahreAWO.org.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.01.2019

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt das nun im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellte Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen/Erzieher“. Der Vorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler, erklärt dazu:

„Dass Menschen mit Interesse am Erzieherberuf bislang zunächst kein Ausbildungsgehalt bekamen oder sogar Schulgeld zahlen mussten, hat viele Interessenten abgeschreckt. Der Erzieherberuf braucht mehr Anerkennung. Eine vergütete und praxisintegrierte Ausbildung ist deshalb genau so zu begrüßen wie die vorgesehene professionelle Praxisanleitung und die Möglichkeit, durch Weiterqualifikation finanziell zu profitieren. Das Bundesprogramm setzt hier an der richtigen Stelle an: Die Maßnahmen sind eine wichtige Weichenstellung für die Aufwertung des Berufsfeldes und damit auch für die Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung. Das Bundesfamilienministerium selbst prognostiziert aber, dass bis 2030 fast 200.000 Fachkräfte in Kitas fehlen werden. Da kann dieses Paket nur der erste Schritt sein. Es müssen schnell weitere Maßnahmen folgen, die den Beruf attraktiver machen.“

Das Bundesprogramm baut auf drei Säulen auf. Der größte Baustein stellt die praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieher und Erzieherinnen dar. Hier sollen ab dem Ausbildungsbeginn 2019 bis zu 5000 Fachschüler gefördert werden. Weiterhin soll durch das Bundesprogramm die Praxisanleitung gefördert werden, sodass die Fachschüler eine professionelle Anleitung während der Praxisphasen erhalten. Bereits berufstätige Erzieher können weiter von dem dritten Baustein, einem Aufstiegsbonus für herausgehobene Aufgaben, profitieren.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.12.2018

Unter dem Motto 100 Jahre AWO – Erfahrung für die Zukunft – startet die AWO heute an ihrem 99. Geburtstag in ihr 100. Jubiläumsjahr. Die Arbeiterwohlfahrt wurde am 13. Dezember 1919 auf Initiative von Marie Juchacz gegründet. Mit ihrer annähernd 100-jährigen Geschichte zählt die AWO zu den ältesten Wohlfahrtsverbänden in Deutschland. „Das Gesicht unserer Gründerin Marie Juchacz ist das Gesicht unserer Jubiläumskampagne, unsere Kernthemen sind die Anliegen, mit denen Marie Juchacz das Selbstverständnis und den Anspruch der AWO geprägt hat:Frauenrechte, Vielfalt, Gegen Almosen – Für Teilhabe, Menschenwürdiges Leben, Gerechtigkeit und Solidarität“, erklärt der AWO Präsident Wilhelm Schmidt. Den Start in das Jubiläumsjahr wird online durch verschiedene Aktionen begleitet.

Die Jubiläumskampagne wird mit einer Jubiläumswebseite www.100JahreAWO.org das gesamte Jahr begleitet. In den verschiedenen Social-Media-Kanälen werden regelmäßig Berichte, Portraits, kurzweiligen Informationen und Bildformate veröffentlicht. Jeder der zwölf kommenden Monate widmet sich einem sozialpolitischen Thema. Bundesweit wird es eine Vielzahl an Aktionen geben.Die Veranstaltungen sind so vielfältig, wie die AWO. Von politischen Tagungen, über Stadtfeste, Karnevalsbeteiligungen bis zur Teilnahme an Sportveranstaltungen natürlich im AWO-Dress.

Die Not der Armen und vieler Frauen während des ersten Weltkrieges brachte Marie Juchacz zur Gründung der AWO. Durch diese Erfahrungen geprägt, setzte Marie Juchacz 1919 ihreIdee um, eine sozialdemokratische Wohlfahrtspflege zu gründen. DerParteiausschuss der SPD stimmte der Gründung des „Hauptausschusses für Arbeiterwohlfahrt“ zu. Dieser sollte die sozialen Anliegen der Arbeiterschaft in der Wohlfahrt durchsetzen. Juchacz kämpfte für das Frauenwahlrecht, leistete Widerstand gegen die Nationalsozialisten, musste ins Exil fliehen und setzte sich ihr Leben lang für diejenigen ein, die in der Gesellschaft keine Stimme hatten.

Die Motive ihres Wirkens fasst Marie Juchacz selbst 1927 so zusammen: „Der Gedanke der Solidarität, der alle Zweige der Arbeiterbewegung so wundervoll belebt, ist auch die Triebfeder unseres gemeinsamen Handelns zum Wohle hilfsbedürftiger Menschen. Der Starke soll mit eintreten für den Schwachen zum Wohle des Ganzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.12.2018

„Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit im Kampf gegen Kinderarmut“, kommentiert die Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, Britta Altenkamp, den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die Einführung der Kindergrundsicherung erneut zu vertagen. Bereits im Dezember 2017 hatte die 94. ASMK beschlossen, bis zur 95. Konferenz ein Grobkonzept einer Kindergrundsicherung zu entwickeln und dabei auch die Umsetzung aufzuzeigen.

„Indem nun weiter in einer Arbeitsgruppe sondiert werden soll, wurde erneut eine wichtige Chance vertan, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Wenn die Sozialminister*innen nicht willens sind, die politischen und rechtlichen Fragestellungen zu lösen, laden wir sie herzlich ein, ihre Fragen zu beantworten. Das Bündnis Kindergrundsicherung hat nämlich ein Konzept für die Umsetzung. Wir dürfen nicht noch mehr Zeit tatenlos verstreichen lassen“, so Britta Altenkamp.“

Jürgen Otto, Geschäftsführer des AWO Bezirksverbands Niederrhein betont, „dass alleine in Nordrhein-Westfalen jedes fünfte Kind in Armut lebt. Trotz aller Maßnahmen und Programme steigt die Kinderarmut – nicht nur in NRW – kontinuierlich an. Ein kompletter Systemwechsel bei den kindorientierten Leistungen ist daher jetzt erforderlich. Es bleibt zu hoffen, dass die ASMK unter dem Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns mehr Mut aufbringt als unter dem Vorsitz NRWs und den Weg für die Kindergrundsicherung frei macht“, wünscht sich Jürgen Otto.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 07.12.2018

Im Jubiläumsjahr 100 Jahre Frauenwahlrecht sitzen gerade mal 30,9 Prozent weibliche Abgeordnete im Bundestag. In den Länderparlamenten sieht es teilweise noch schlechter aus. Die Hoffnung, dass Frauen schon „von allein“ mit jeder Wahl mehr repräsentiert sind, hat sich zerschlagen. Zurecht wird die Forderung nach einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen lauter – und zwar in nahezu allen politischen Parteien. Erste Schritte, dies zu erreichen, nennt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in einem heute veröffentlichten Positionspapier. Der djb fordert darin konkrete – auch gesetzliche – Maßnahmen zur Förderung von Parität in den Parlamenten.

„Wenn Parteien Frauen deutlich seltener zur Wahl stellen als Männer – auch dann, wenn es geeignete Bewerberinnen um Mandate gibt -, kann der Staat das auf Dauer nicht hinnehmen. Das ergibt sich nicht zuletzt aus dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes. Die Wahlchancen von Frauen müssen gewährleistet und ihre strukturelle Benachteiligung in der deutschen Politik beseitigt werden. Solange eine Anpassung des Wahlrechts mit dem Ziel der Förderung von Parität aussteht, müssen der Gesetzgeber und die politischen Parteien das schon heute Mögliche tun. Auch die Parteien sind verfassungsrechtlich der Gleichberechtigung verpflichtet. Die heute präsentierten Vorschläge sind mit dem entsprechenden politischen Willen ohne weiteres umsetzbar.“, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Als wichtigen ersten Schritt schlägt der djb vor, im Parteiengesetz festzulegen, dass „Frauen bei der Aufstellung der Kandidaturen für politische Wahlen geeignet gefördert werden“ müssen. Die Verpflichtung aller Parteien zu geeigneten Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit wäre damit ausdrücklich im Parteiengesetz verankert. Sie ist durch Regelungen in den Satzungen der Parteien zu erfüllen. Außerdem sollen Parteien, deren Wahllisten einen Frauenanteil von 35 Prozent aufwärts enthalten, im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung belohnt werden. Der djb macht sich schließlich dafür stark, eine Frauenquote von 40 Prozent für die Besetzung von parlamentarischen Ausschüssen und Unterausschüssen in den Geschäftsordnungen der Parlamente zu verankern. Damit würden die Parlamente sich zu Grundsätzen bekennen, die für die Besetzung von Gremien der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft längst etabliert sind.

Gleichzeitig wendet sich Wersig gegen Stimmen im politischen Prozess, die gesetzliche Maßnahmen ablehnen und Frauen auffordern, sich mehr in Parteien zu engagieren: „Das Engagement ist nicht das Problem. Politisch engagierten Frauen kann nicht die Schuld für strukturelle Diskriminierung zugeschoben werden. Die Parteien haben in unserer Demokratie eine Verantwortung, nicht nur um Wählerinnen zu werben, sondern auch um Kandidatinnen. Gesetzliche Maßnahmen, die dafür sorgen, sind möglich und angesichts der Situation auch nötig.“

Das ausführliche Forderungspapier finden Sie unter: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K5/st19-02/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 11.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Sanktionen im SGB II“ ein Ende der Hartz-IV-Sanktionen gegen Familien mit minderjährigen Kindern. Von den Kürzungen der Bezüge ihrer Eltern sind Monat für Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen, besonders dann, wenn beispielsweise bei einer Kürzung der Kosten für die Unterkunft Wohnungslosigkeit droht. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen.

„Wenn den Eltern die Hartz-IV-Leistung gekürzt wird, leiden Kinder und Jugendliche zwangsläufig mit darunter. Das grenzt an Sippenhaft. Schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet und entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum. Raum für weitere Einsparungen besteht bei den Kindern also nicht mehr. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es sogar Hartz-IV-Empfänger mit Kindern, bei denen für die Eltern gar keine Zahlungen mehr geleistet werden. Diese Sanktionen treffen Kinder in sozialer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht besonders hart“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Sanktionen im SGB II“.

Auch unabhängig vom Ausgang des Verfahrens plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Reform der Hartz-IV-Gesetze, damit Familien mit minderjährigen Kindern zukünftig von Hartz-IV-Sanktionen ausgenommen werden. Diese Reform sollte einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund, Länder und Kommunen, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention in diesem Jahr die Kinderrechte zu einer Leitlinie von Politik, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln zu machen. „Wer verantwortlich handeln und dabei vor den zukünftigen Generationen bestehen will, muss die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen als einen ,vorrangigen Gesichtspunkt‘ für politisches Handeln in den Blick nehmen. Dazu sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem Kinderrechte im Grundgesetz verankert, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg gebracht sowie eine deutliche Stärkung des Bildungssektors in Angriff genommen werden. Auch wenn es seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention vor fast 30 Jahren eine Reihe von Verbesserungen gegeben hat, müssen wir der deutschen Gesellschaft in der Gesamtschau eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen attestieren“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Deswegen kommt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz besondere Bedeutung zu. Denn die Kinderrechte leiden in Deutschland noch immer unter einem gravierenden Umsetzungsdefizit. „Bisher sind die übergreifenden Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch nicht vollumfänglich in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis verwirklicht. Das Prinzip dieser Konvention, dass nämlich Kinder Träger eigener Rechte sind, muss sich auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gleichrangig festgeschrieben werden. Gerade eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen folgt darüber hinaus auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung zu Jahresbeginn nachdrücklich dazu auf, neben der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz weitere wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland auf den Weg zu bringen. „Dazu gehört eine wirksame soziale Absicherung von Kindern ebenso wie gute Bildungschancen für alle Kinder. Es reicht es nicht aus, Kinderfreundlichkeit in Sonntagsreden immer wieder zu beschwören. Gerade die Politik hat entscheidenden Anteil und Verantwortung für die Gestaltung und finanzielle Absicherung einer kinderfreundlichen, und damit zukunftsfähigen Gesellschaft, die auf eine Stärkung nachwachsender Generationen angewiesen ist“, so Krüger.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, für die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich grundlegende Reformschritte in die Wege zu leiten und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Dazu braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation im Rahmen einer Gesamtstrategie ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kinder und Jugendliche einerseits materiell absichert und zugleich eine nachhaltige soziale Infrastruktur gewährleistet. Die zum 1. Januar 2019 vorgesehene Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder und Jugendliche um fünf bzw. sechs Euro ist nach Ansicht des Verbandes angesichts des nachhaltigen Problems der Kinderarmut in Deutschland nicht mal mehr ein Tropfen auf den heißen Stein.

„Durch ein Bundeskinderteilhabegesetz könnten arme Kinder und Jugendliche in Deutschland besser erreicht werden und die ihnen zustehenden Sozialleistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Ein Gesetz, das auf der einen Seite transparent Rechtsansprüche auf Förderung und Teilhabe sicherstellt und auf der anderen Seite regelt, wie die Kommunen vom Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und Teilhabeleistungen vor Ort umsetzen, könnte armutsbetroffene Kinder und Jugendliche nachhaltig aus der Armutsfalle herausführen. Es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob arme Kinder und Jugendliche gut versorgt und gefördert werden. Der föderale Flickenteppich der regionalen Armutsbekämpfung muss mit einer bundesweiten Gesamtstrategie beendet werden. Sofern eine Änderung des Grundgesetzes zur wirkungsvollen Umsetzung eines solchen Vorhabens notwendig ist, sollte diese zügig in Angriff genommen werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung mit dem Referentenentwurf für ein „Starke-Familien-Gesetz“ armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick nehmen will. „Aber leider bleiben die vorgesehene Reform des Kinderzuschlags und die beabsichtigen Änderungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes auf nicht einmal halber Strecke stehen. Ein generelles Manko bleibt beispielsweise, dass der Kinderzuschlag weiter zu kompliziert bleibt, und eine automatische Auszahlung nicht in Angriff genommen wird. Beim Bildungs- und Teilhabegesetz beschränken sich die Reformen nur auf den schulischen Bereich, der Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen bleiben außen vor. Hier wünschen wir uns mehr Mut von der Bundesregierung für einen großen Wurf bei der Armutsbekämpfung von Kindern und Jugendlichen. Dazu gehören auch eine entsprechende Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben“, so Krüger weiter.

Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.12.2018

Die nach einer aktuellen Studie der Beratungsgesellschaft EY enorm gestiegene Angst der Deutschen, im Alter zu verarmen, sei mehr als begründet, betont der Paritätische Gesamtverband mit Verweis auf seinen aktuellen Armutsbericht. Um Altersarmut wirksam zu bekämpfen, fordert der Verband ein umfassendes Maßnahmenpaket: Von einer Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent bis zur Erhöhung der Regelsätze in der Altersgrundsicherung von 424 Euro auf 628 Euro.

Nach dem Paritätischen Armutsbericht sind ein Viertel der erwachsenen Armen in Deutschland in Rente oder Pension. Damit stellen Rentner*innen und Pensionär*innen derzeit hinter den Erwerbstätigen die zweitgrößte Gruppe in dieser Population. Nach Einschätzung des Paritätischen werde die Altersarmut geradezu zwangsläufig weiter zunehmen, wenn nicht umgehend politisch gegengesteuert wird.

„In den nächsten Jahren werden viele Langzeitarbeitslose und Menschen aus dem Niedriglohnsektor ins Rentenalter kommen. Für viele von ihnen ist der Weg in die Altersarmut vorprogrammiert“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Politik und vermeintliche Experten haben das Thema nicht ernst genommen oder in unverantwortlicher Weise schön geredet. Angesichts der vorliegenden Daten gibt es keinerlei Entschuldigung mehr für ein Nichtstun oder für Unzulänglichkeiten in der Bekämpfung von Armut im Alter und bei Erwerbstätigen“, so Schneider.

Die aktuellen Neuregelungen bei den Erwerbsminderungsrenten und der so genannten Mütterrente stellten zwar Verbesserungen dar, reichen aber aus Sicht des Verbandes bei weitem nicht aus, um dem Problem gerecht zu werden und Altersarmut wirksam zu vermeiden. Eine erfolgreiche Gesamtstrategie müsse bereits im Erwerbsleben ansetzen und insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung stärken, fordert der Paritätische. Im Detail reichen die Forderungen des Verbandes von einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns auf 12,63 Euro über die Streichung der Riester-Unterstützung bis zur Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und eine umfassende Reform der Altersgrundsicherung.

Der aktuelle Armutsbericht ist im Internet zu finden unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 02.01.2019

Ein Drittel der erwachsenen Armen in Deutschland ist erwerbstätig, jede*r vierte arme Erwachsene ist in Rente oder Pension und nur ein Fünftel ist arbeitslos, so nur einer der vielen brisanten Befunde des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Der Verband, für den die Paritätische Forschungsstelle mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels (DIW) gerechnet hat, legt mit dem Bericht eine aktuelle Bestandsaufnahme der Armut in Deutschland vor. Ein Novum ist, dass der Bericht unter anderem erstmals der Frage nachgeht, wer die rund 13,7 Millionen Menschen, die in Deutschland in Armut leben, faktisch sind. Er räumt dabei mit diversen Klischees und Vorurteilen auf. So trifft offenbar auch die gängige Formel, Bildung allein schütze vor Armut, nicht zu: Wie die Analyse des Paritätischen zeigt, weisen fast drei Viertel der ab 25-jährigen Armen ein mittleres oder sogar hohes Qualifikationsniveau auf.

„Es ist Zeit, dass populäre, aber falsche Bilder über Armut in Deutschland korrigiert werden. Der Bericht zeigt, dass eine Neujustierung des armutspolitischen Instrumentariums dringend nötig ist“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Mit Blick auf den hohen Anteil Erwerbstätiger (33,2 %) und Rentnerinnen und Rentner (24,8 %) unter der Gesamtheit der erwachsenen Armen sei es fatal, dass die Politik regelmäßig auf die vergleichsweise unterdurchschnittlichen Armutsrisikoquoten dieser Bevölkerungsgruppen verweise und das Problem der Altersarmut und der Armut trotz Arbeit herunterzuspielen versuche. „Angesichts der vorliegenden Daten gibt es keinerlei Entschuldigung mehr für ein Nichtstun oder für Unzulänglichkeiten in der Bekämpfung von Armut im Alter und bei Erwerbstätigen“, so Schneider. Armut trotz Arbeit sei dabei entgegen der weit verbreiteten Annahme keinesfalls hauptsächlich ein Problem von Minijobs, so ein weiterer Befund. „Minijobber machen nur etwas mehr als ein Viertel der erwerbstätigen Armen aus. Die ganz überwiegende Mehrheit ist mehr als nur geringfügig tätig und 41 Prozent sind sogar voll erwerbstätig. Armut geht jedoch vergleichsweise oft mit befristeter Beschäftigung und Zeit- bzw. Leiharbeit einher“, erläutert Schneider.

Der Armutsbericht des Paritätischen enthält weiterhin auch Befunde zur „klassischen Betrachtung“ von Armut, die bestätigen, dass insbesondere Arbeitslose, Alleinerziehende, Menschen mit geringem Qualifikationsniveau und Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich oft von Armut betroffen sind. Dass hier auch nach Jahren aller politischen Absichtsbekundungen zum Trotz keine Verbesserung erkennbar ist, sei ein „politischer Skandal“, so der Verband. Insbesondere die Kinderarmut ist laut Paritätischem Armutsbericht anhaltend und alarmierend hoch: Nicht nur jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut, sondern auch jeder fünfte arme Mensch in diesem Land ist ein Kind. Wie die Analysen der Paritätischen Forschungsstelle zeigen, steigt bei Alleinerziehenden dabei das Risiko der Einkommensarmut, desto jünger die Kinder sind: Weit über die Hälfte (56%) der Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern unter 15 Jahren, leben in Armut.

Angesichts der Befunde fordert der Paritätische eine Neujustierung der Armutspolitik, die künftig deutlich breiter verstanden und ausgerichtet sein müsse. „Die Bekämpfung von Kinderarmut und insbesondere der Armut unter Alleinerziehenden, Arbeitslosen und Migranten ist mitnichten obsolet oder zweitrangig. Klar ist jedoch auch: Die armutspolitische Agenda muss deutlich breiter werden. Armut wird niemals in der Breite bekämpft werden können, ohne entsprechende Reformen in der Alterssicherung, ohne eine anspruchsvolle Arbeitsmarkt- und Mindestlohnpolitik und ohne einen Familienlastenausgleich, der arbeitende Eltern zuverlässig vor Armut schützt“, fordert Schneider.

Für das kommende Frühjahr kündigt der Paritätische einen großen Armutskongress an, der gemeinsam mit DGB, AWO und Nationale Armutskonferenz ausgerichtet und von zahlreichen Organisationen unterstützt wird.

Das Pressestatement von Ulrich Schneider finden Sie hier: 181213_Armutsbericht2018_Pressestatement_Schneider.pdf

Den aktuellen Armutsbericht ist zu finden unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht

Verschiedene Infografiken zum Armutsbericht finden Sie hier: cloud.paritaet.org/1.1/

Details und Anmeldung zum Armutskongress am 10. und 11.04.2019 in Berlin unter: www.armutskongress.de

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 13.12.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. Februar 2019

Veranstalter: Deutsche Juristinnenbund und das Deutsche Institut für Menschenrechte , in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin, laden sehr herzlich ein zum Fachtag „Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland“ am 1. Februar 2019, von 9:30 bis 15:45 Uhr, im BMFSFJ, Glinkastraße 24 in Berlin.

Am 1. Februar 2019 ist die Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarates, in Deutschland ein Jahr in Kraft. Sie war der Anlass für die Reform des Sexualstrafrechts. Das war ein wichtiger erster Schritt. Die Istanbul-Konvention verlangt aber darüber hinaus umfassend den Schutz und die Unterstützung von Frauen unabhängig von ihren vielfältigen Lebenssituationen sowie den Aufbau von nachhaltigen Koordinierungs-, Implementierungs- und Monitoringstrukturen. Ein wichtiger Motor für die Umsetzung sind auch die Rechtsanwender*innen.

Der Jahrestag der Ratifizierung bietet Anlass, mit Vertreter*innen des Europarates, von Praxis, Wissenschaft, Behörden und Politik zu diskutieren, welche ersten Ansätze es für das innerstaatliche Wirksamwerden der Istanbul-Konvention bereits gibt. Darauf aufbauend wollen wir die nächsten notwendigen Schritte für die weitere Umsetzung der Menschenrechte von gewaltbetroffenen Frauen erörtern.

Eine zeitnahe Anmeldung wird empfohlen. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2019/190201_IK/

Termin: 20. Februar 2019

Veranstalter: Gemeinnützige Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH (DKJS)

Ort: Berlin

Auf Grund der positiven Resonanz zur Veranstaltung „Vision Bildung: Zukunftsreise mit der DKJS“ und dem krankheitsbedingten Ausfall der Veranstaltung am 27.11. möchten man Sie nun herzlich zum Nachholtermin der Veranstaltung am 20.2.2019 einladen.
In einem kreativen Gedankenaustausch will man mit Ihnen an diesem Tag diskutieren, wie Bildung von Morgen aussehen soll und was wir heute schon für den Bildungserfolg junger Menschen in 25 Jahren tun können. Dazu wird auf eine gemeinsame Tour mit dem Bus „Linie 94“ und den ZUKUNFTSBAUERN durch die Berliner Bildungslandschaft eingeladen.

Zum Hintergrund der Veranstaltung:

Digitalisierung, Urbanisierung, veränderte Arbeitswelten, Nachhaltigkeit – die Diskurse um unsere Zukunft werden von vielfältigen Entwicklungen bestimmt, deren Auswirkungen niemand abschätzen kann. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung wagt gerade deshalb den Blick nach vorn und fragt: Wie wird die Welt aussehen, in der junge Menschen in Zukunft leben werden und welche Kompetenzen sind dann wichtig? 2044 sind Kinder, die in 2019 geboren werden, 25 Jahre alt. Wie müssen sich Bildungsangebote und Lernwelten schon heute verändern, damit diese Kinder und Jugendliche in 25 Jahren Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten zu können? Was können wir gemeinsam tun, um diese Förderung zu ermöglichen?

Bitte melden Sie sich bis zum 06.02.2019 über den folgenden Link an: https://eveeno.com/25next-berlin

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frederike Lindau: frederike.lindau@dkjs.de

Termin: 20. Februar 2019

Veranstalter: Netzwerk Alleinerziehendenarbeit Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Besonders für Alleinerziehende ist eine verlässliche, gut funktionierende Kinderbetreuung die wichtigste Grundlage für ihre Existenzsicherung. Manche sind auch auf eine Betreuung ihrer Kinder an Rand- und in Notzeiten angewiesen. Diese liegen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, und dafür gibt es bislang so gut wie keine Lösungen. Das Netzwerk Alleinerziehendenarbeit Baden-Württemberg möchte deshalb Expert_innen unterschiedlichster Disziplinen und von verschiedenen Organisationen an einem Tisch zusammenbringen, um mit ihrer Expertise und aus ihrer Perspektive gemeinsam Ideen zu entwickeln, die diese Form der Kinderbetreuung realisierbar und bezahlbar machen.

Vorgestellt wird u.a. ein verstetigtes Projekt zur ergänzenden Kinderbetreuung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Essen. Mit Ihnen als Expert_innen werden wir in einen kreativen Diskussionsprozess einsteigen, um praktikable Lösungsvorschläge zur Umsetzung an die Landesregierung weitergeben zu können.

Anmeldung: bis 11.02.2019 über Evang. Frauen Württemberg, efw@elk-wue.de

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.netzwerk-alleinerziehendenarbeit.de

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen unterstreicht das ZFF die Bedeutung der Evaluationsergebnisse und fordert darauf aufbauend eine konsequentere Weiterentwicklung der familienpolitischen Leistungen.

Im Jahr 2009 haben mehrere Forschungsinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) damit begonnen, wesentliche ehe- und familienbezogenen Leistungen zu evaluieren. Damit wurden 15 von insgesamt über 150 verschiedener Leistungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft. Im Herbst 2014 wurde der Endbericht der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen veröffentlicht.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Die Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen hat überaus wichtige Impulse und Erkenntnisse geliefert. Es wurde damals deutlich, wie wichtig zielgerichtete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind. Diese Erkenntnisse haben bis heute Gültigkeit und werden durch aktuelle Berichte und Studien immer wieder belegt.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Aus Sicht des ZFF wurde jedoch eine umfassende Reform der ehe- und familienpolitischen Leistungen, die die Evaluationsergebnisse ernst nimmt, nicht angegangen. Stattdessen werden Leistungen wie das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner*innen, die nicht nur die Gesamtevaluation, sondern auch die Gleichstellungsberichte kritisieren, beibehalten, das ungerechte System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen weiter geführt und für Maßnahmen, die Kinder- und Familienarmut beseitigen könnten, viel zu wenig Geld zur Verfügung gestellt.

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.“

Die ZFF-Stellungnahme Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 14.01.2019 zum Antrag der FDP-Fraktion „Wirksame, digitale und transparente Familienleistungen – Die Evaluation von ehe-und familienpolitischen Leistungen als dauerhafter Prozess“ vom 03.07.2018 (BT-Drs. 19/3174) finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.01.2019

Bei der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde die gemeinsame Erklärung „Familien brauchen ein Zuhause“ verabschiedet. Darin fordern die Mitglieder die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, endlich umfangreich tätig zu werden, um Mietpreissteigerungen einzudämmen, Verdrängungen aus dem vertrauten Wohnumfeld zu verhindern und der räumlichen Segregation in unseren Städten entgegenzuwirken.

Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut:

Familien brauchen ein gutes Zuhause!

„Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken.“ Damit sind Familien von zentraler Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Wer Fürsorge leistet, der braucht dafür ein Zuhause: Ausreichenden und guten Wohnraum, im Fall von Pflege barrierefreie Zugänge, Rückzugsmöglichkeiten für alle Familienmitglieder und ein Wohnumfeld, welches genügend Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält.

In den vergangenen Jahren hat sich dieses jedoch immer mehr zu einem Luxusgut entwickelt. Der Wohnraum innerhalb von Städten und in stadtnahen ländlichen Gebieten wird knapper und damit teurer. Manche Familien rücken aufs Engste zusammen, wenn sie sich vergrößern, da sie keine Umzugsperspektive mehr haben. Die Nebenkosten steigen kontinuierlich an. Im Wohnumfeld werden durch Nachverdichtung zahlreiche Freiräume genommen. Viele müssen ihre vertraute Nachbarschaft verlassen und ihr Familienleben ohne ein soziales Unterstützungssystem organisieren. Gleichzeitig wird der Kampf um ausreichenden und guten Wohnraum überwiegend dem Markt überlassen mit der Folge, dass es Familien insgesamt, einkommensarme Familien in besonderer und Familien mit Migrationsgeschichte in außerordentlicher Weise, schwer haben, angemessenen Wohnraum zu finden. Arme oder von Armut bedrohte Familien müssen in engen, schlecht ausgestatteten Wohnungen leben. Einige werden wohnungslos.

Wir, die Mitglieder des Zukunftsforum Familie e.V. sagen STOP! Familien brauchen ein gutes Zuhause! Die Politik in Bund, Ländern und Kommunen muss endlich umfangreich tätig werden, um Mietpreissteigerungen einzudämmen, Verdrängungen aus dem vertrauten Wohnumfeld zu verhindern und der räumlichen Segregation in unseren Städten entgegenzuwirken.

Dazu gehört für uns die Umsetzung des Rechtes auf Wohnen, eine wirksame Mietpreisbremse, der Ausbau des öffentlichen Wohnungsbaus, eine sozial-integrative, inklusive und diskriminierungsfreie Stadtentwicklung sowie die sozial gerechte Weiterentwicklung von Transferleistungen, die das Existenzminimum für Wohnen absichern.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.12.2018

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde der siebenköpfige Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt.

Das Zukunftsforum Familie hat einen neuen Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählte heute in Berlin Christiane Reckmann aus dem Bundespräsidium der Arbeiterwohlfahrt (AWO) erneut für zwei Jahre zur Vorsitzenden. Die Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin führt den Verband seit seiner Gründung im Jahr 2002.

Stellvertretende Vorsitzende sind weiterhin die Kita-Fachberaterin Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende der AWO Region Hannover e.V., und Dieter Heinrich, Geschäftsführer des Progressiven Eltern- und Erzieherverbandes in Nordrhein-Westfalen.

In ihrem Amt als Beisitzer*innen wurden der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler sowie Renate Drewke, Vorsitzende des AWO Unterbezirks Hagen-Märkischer Kreis und Mitglied im AWO Bezirksvorstand, und Anita Leese-Hehmke, Mitglied im Vorstand des AWO Landesverbandes Berlin, bestätigt.

Darüber hinaus freuen wir uns über ein neues Vorstandsmitglied. Neu gewählt im Amt der Beisitzer*innen wurde Britta Altenkamp, MdL und Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bezirk Niederrhein.

Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.12.2018

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Bundesländer hat sich auf ihrer Sitzung am 05./06. Dezember 2018 erneut für eine grundlegende Reform der finanziellen Leistungen der Kinder- und Familienförderung ausgesprochen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt den Beschluss und appelliert an die Bundesregierung, eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung einzuführen, die die tatsächlichen Bedarfe abdeckt und alle Kinder und Jugendliche erreicht.

Der Beschluss der ASMK sieht vor, an einem grundlegenden Konzept einer Kindergrundsicherung weiterzuarbeiten, das die verschiedenen familienpolitischen Leistungen zu einer integrierten Einzelleistung verschmelzen und so den Zugang zu staatlicher Unterstützung erleichtern soll. Dieses Gesamtpaket soll sich in der Höhe an einem neu berechneten Existenzminimum orientieren und mit steigendem Einkommen abgeschmolzen werden. Außerdem soll es nur noch eine Anlaufstelle geben, bei der Familien Leistungen beantragen.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass die Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder sich erneut zu einer Kindergrundsicherung bekennen“, erklärt Christiane Reckmann, Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. „Die Bundesregierung muss diesen Beschluss jetzt ernst nehmen und mutige Reformen angehen, anstatt sich weiterhin im Klein Klein zu verlieren. Verbesserungen beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket, wie sie aktuell geplant sind, sind zwar kurzfristig notwendig, aber sie verhindern Kinderarmut nicht nachhaltig. Das kann nur eine Kindergrundsicherung.“

Der Vorschlag, für den das Bündnis seit fast 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe des jeweils aktuellen Existenzminimums vor – derzeit 619 Euro pro Kind und Monat – die mit steigendem Haushaltseinkommen sozial gerecht abgeschmolzen wird.

„Wir brauchen eine Kindergrundsicherung, die wirklich hält, was der Name verspricht: Dass Kinder in sozialer Sicherheit aufwachsen“, ergänzt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Entscheidend dafür ist, dass wir damit wirklich alle Kinder erreichen! Dass Leistungen wie der Kinderzuschlag aufgrund bürokratischer Hindernisse und fehlender Transparenz nur bei 35 Prozent der Kinder ankommen, können wir nicht akzeptieren. Wir brauchen einen echten Systemwechsel bei den kindbezogenen Leistungen“, so Hilgers weiter.

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.
  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.
  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Seit 2009 fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung. Ein entsprechendes Konzept wird seitdem mit Wissenschaft, Politik und Gesellschaft diskutiert und ständig weiterentwickelt. Dem Bündnis Kindergrundsicherung gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 06.12.2018

Pressekonferenz und Präsentation des Sozialatlas mit dem Schwerpunkt Kinderarmut

Schlechte Zähne, ungesunde Ernährung, eingeschränkte soziale Teilhabe, psychische Beeinträchtigung: Entbehrungen gehören für arme Kinder zum Alltag. Diese Befunde gelten auch für das reiche Bayern. Wir, das Zukunftsforum Familie e.V (ZFF), haben die Zahlen und Fakten zur Kinderarmut in Bayern recherchiert und haben diese auf einer Pressekonferenz am 14.12.2018 in München vorgestellt. Hierfür wurden wir von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern als Expert*innen geladen.

„Das reiche Bayern geht in vielen Fällen mit Kindern und ihren Familien beschämend um. Die Faktenlage zeigt, dass für eine Selbstzufriedenheit der für die Familienpolitik Verantwortlichen hierzulande kein Anlass besteht“, erklärte Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern.

Gemeinsam mit Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Berliner Zukunftsforum Familie (ZFF), wurden Ursachen und Auswirkungen von Kinderarmut augefzeigt. Auch haben die beiden beleuchtet, wo das reiche Bayern anderen Bundesländern hinterherhinkt. Nöhring: „Auch wenn die Armutsquoten in Bayern auf den ersten Blick im Bundesvergleich gut aussehen, so verbergen sich hinter diesen Zahlen viele Einzelschicksale: Armut grenzt aus und steht einem guten Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen entgegen. Arme Kinder haben schlechtere Karten.“

Außerdem haben Beyer und Nöhring erstmals der Öffentlichkeit den zweiten Atlas zur sozialen Ausgrenzung in Bayern vorgestellt. Der erste befasste sich mit allgemeinen Aspekten von Ausgrenzung, der aktuelle hat den Schwerpunkt Kinderarmut.

Hier finden Sie den Atlas und das Hintergrundpapier: awo-bayern.de/fileadmin/awo-extern/pk_sozialatlas.zip

AKTUELLES

Die Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) hat am vergangenen Freitag die Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, Britta Altenkamp, in den siebenköpfigen Vorstand des familienpolitischen Fachverbandes gewählt.

AWO-Bezirksgeschäftsführer Jürgen Otto freut sich über diese Personalentscheidung, „da der AWO Bezirksverband Niederrhein damit auf Bundesebene aktiv das Zukunftsthema Familienpolitik noch stärker mitgestalten und sein Fachwissen einbringen kann.“ Dafür sei die Essenerin Britta Altenkamp eine hervorragende Wahl. „Denn Britta Altenkamp ist als Landespolitikerin und als AWO-Vorsitzende über die Partei- und Landesgrenzen hinweg als Familienpolitikerin respektiert und anerkannt. Von ihrer Expertise als Interessensvertreterin von Familien und Kindern kann das ZFF nur profitieren“, so Jürgen Otto.

Das in Berlin ansässige ZFF wurde 2002 auf Initiative der AWO als familienpolitischer Fachverband gegründet. Im Auftrag seiner Mitglieder setzt es sich seitdem dafür ein, dass sich Familienpolitik an solidarischen und demokratischen Zielen orientiert sowie allen Generationen, Bevölkerungsgruppen und Lebensformen gerecht wird. In Zusammenarbeit mit Verbänden, Organisationen und Selbsthilfegruppen tritt das ZFF für eine zukunftsorientierte Familienpolitik ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 10.12.2018

Familien mit kleinen Einkommen wirksam unterstützen

Die insgesamt positive Entwicklung der wirtschaftlichen Situation in Deutschland hat einen Teil der Familien nicht erreicht. Familien mit kleinen Einkommen sind trotz hoher Erwerbsorientierung und guter Qualifizierung der Eltern nicht immer vor Armutsrisiken oder Transferbezügen geschützt. Knappe Einkommen belasten den Familienalltag und die Lebensperspektiven von Kindern. Das Policy Paper „Familien mit kleinen Einkommen wirksam unterstützen. Chancen für ein gutes Aufwachsen von Kindern sichern“ der Prognos AG stellt wichtige Daten und Fakten zu Familien mit kleinen Einkommen vor und verdeutlicht, wie ein weiterentwickelter Kinderzuschlag diese Familien stärkt und bessere Chancen für ein gutes Aufwachsen von Kindern schafft. Worauf es ankommt? Arbeitsanreize stärken, Alleinerziehende besser erreichen und Transparenz und einfachen Zugang zur Unterstützung sicherstellen.

Policy Paper der Prognos AG: Familien mit kleinen Einkommen wirksam unterstützen

Lebenssituation und Einstellungen von Eltern mit kleinen Einkommen

Wie sieht der Alltag von Familien mit kleinen Einkommen aus? Wie erleben sie ihre finanzielle Situation, wie wirkt sich diese auf die Kinder aus und welche Rolle spielt die staatliche Familienförderung für sie? Diesen und weiteren Fragen ist das Institut für Demoskopie Allensbach in einer aktuellen Befragung von Familien mit kleinen Einkommen nachgegangen. Deutlich wird: Familien mit kleinen Einkommen benötigen finanzielle Entlastung, damit ihr Familienalltag leichter wird und Kinder bessere Bedingungen für ein gutes Aufwachsen haben.

Allensbach-Studie zu Lebenssituation und Einstellungen von Eltern mit kleinen Einkommen

Mehr Arbeitsanreize für einkommensschwache Familien schaffen

Familienhaushalte im unteren Einkommensbereich sind aktuell durch Steuern und Sozialabgaben sowie das Abschmelzen von Transferzahlungen stark belastet. Mehr zu arbeiten lohnt sich für sie oft nicht, weil „mehr Brutto“ für diese Familien nicht immer auch „mehr Netto“ bedeutet. Zwei Gemeinschaftsstudien – eine vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Ifo-Institut sowie eine vom Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zeigen, welche Reformoptionen es gibt, um bestehende Fehlanreize der Arbeitsmarktbeteiligung zu korrigieren. Im Ergebnis sind positive Effekte in den Haushalten, aber auch auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten.

Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Mehr Arbeitsanreize für einkommensschwache Familien schaffen

Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit: Arbeitsangebotseffekte einer Reform des Kinderzuschlags

Quelle: ImFokus. Newsletter des BMFSFJ Nr. 69 vom 09.01.2019

Im vergangenen Jahr hat der Deutsche Verein gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Dialogforum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ durchgeführt. Insbesondere die Debatte um Fragestellungen über eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung wurden in dem Prozess bilanziert, befördert und fortgesetzt.

Die Dokumentation steht hier zum download bereit: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/vam/2017/dialogforum-17/doku-dialogforum_07-12-2018.pdf

Wie wird Familienleben jenseits gängiger Familienleitbilder gestaltet und gelebt? In den Beiträgen zu den Familienformen mit multipler Elternschaft beschreiben die Autorinnen und Autoren die Entstehungszusammenhänge und quantitative Verbreitung von Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Regenbogenfamilien sowie Familien nach Gametenspende und diskutieren deren Herausforderungen und Potentiale. Anschließend werden die aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Familienformen dargestellt und der Reformbedarf aufgezeigt. In einem weiteren Beitrag geht es um die Repräsentation von Familie in Fernsehserien. Zuletzt werden wichtige ethische Fragen im Kontext multipler Elternschaft erörtert.

Das Buch richtet sich an Fachkräfte der Familien-, Kinder und Jugendhilfe, Familiensoziologinnen und -soziologen sowie Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler anderer Fachrichtungen. Ihnen soll das Buch ermöglichen, den Blick auf Familie zu erweitern, indem wichtige Themen aufgezeigt werden, die im Familienleben mit multipler Elternschaft von Bedeutung sind.

Das Buch „Familien mit multipler Elternschaft. Entstehungszusammenhänge, Herausforderungen und Potenziale“ von Pia Bergold, Andrea Buschner, Birgit Mayer-Lewis, Tanja Mühling steht seit kurzem auf der Seite des Budrichs Verlags kostenlos zum Download zur Verfügung: https://shop.budrich-academic.de/wp-content/uploads/2017/05/9783847411215.pdf?v=3a52f3c22ed6

Quelle: www.shop.budrich-academic.de

Kinder und Jugendliche sollen in Wohlergehen aufwachsen und sicher ins Leben starten. Sie sollen die Bildung genießen, die ihren Interessen und Begabungen entspricht und teilhaben am Leben in dieser Gesellschaft. So können aus ihnen selbstbewusste und zufriedene junge Erwachsene werden. Das ist zu schaffen – aber nur, wenn politische Entscheidungen dauerhaften Fortschritt bringen. Nachhaltig heißt, die Bekämpfung von Kinderarmut nicht als Summe von Einzelmaßnahmen, sondern als Ganzes zu begreifen. Und das bedeutet nicht nur eine punktuelle, regionale Verbesserung anzustreben, sondern das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen strukturell zu verändern.

Nötig ist eine Gesamtstrategie, mit deren Hilfe der Bund die Kommunen unterstützen kann. Eine Strategie, die junge Menschen materiell absichert und eine nachhaltige soziale Infrastruktur entwickelt. Der hier vorgestellte Ansatz eines neu zu schaffenden Bundeskinderteilhabegesetzes (BKThG) soll armutsbetroffenen jungen Menschen zum ersten Mal an zentraler Stelle einen ganzheitlichen Rechtsanspruch auf besondere Förderung und Teilhabe garantieren.

Es wird damit auch geregelt, wie die vom Bund finanzierten infrastrukturellen Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene gewährleistet und umgesetzt werden müssen. Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche die im bisherigen Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehenen Leistungen direkt und unbürokratisch über die Institutionen vor Ort zur Verfügung gestellt bekommen und diese sozial barrierefrei in Anspruch nehmen können.

Ein bundesweites Monitoring und Evaluationen auf kommunaler Ebene sollten die Fortschritte begleiten und regelmäßig messen. Mit seinen Regelungen verwirklicht das Bundeskinderteilhabegesetz eine nachhaltige Kinderteilhabestrategie, die Armutsprävention für Kinder und Jugendliche als Ganzes denkt. So können die Lebenslagen armutsbetroffener Kinder tatsächlich und spürbar verbessert werden.

https://www.boell.de/sites/default/files/boll.brief_tg7_sicherer_start.pdf?dimension1=division_sp

Arbeitsmarktrisiken von Eltern werden oft an ihre Kinder weitergegeben, wie bereits vorliegende Studien zeigen. In diesem Kurzbericht wird untersucht, inwiefern die Teilnahme von Arbeitslosengeld-II-Beziehern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die späteren Erwerbschancen ihrer Kinder verbessert. Der Fokus liegt auf generationenübergreifenden Wirkungen von geförderten beruflichen Weiterbildungen, Lohnsubventionen und Ein-Euro-Jobs. Weiterbildungsteilnahme und Lohnsubventionen der Eltern weisen klare positive Effekte auf: Kinder von geförderten Eltern haben später größere Chancen, in betrieblicher Ausbildung oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Dagegen ist die Wirkung von Ein-Euro-Jobs geringer und beschränkt sich auf bestimmte Personengruppen. Insgesamt können solche Investitionen nicht nur den Geförderten selbst zugutekommen; sie verringern auch die Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitsmarktrisiken an die nächste Generation weitergegeben werden.“ (Autorenreferat, IAB-Doku)

http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb2718.pdf

Was wird in der immer schnelleren digitalen Welt aus dem Verweilen im gegenwärtigen Moment, dem zeitvergessenen Genießen und Tun, der Muße? Fehlt uns die Zeit dafür, und wenn ja, dann warum? Was in den digitalen Medien hindert uns daran? Lassen wir uns von der ständigen Möglichkeit zu kommunizieren, hindern? Wie verändert die sofortige Erreichbarkeit beliebiger Informationen, wie die Möglichkeit, jederzeit und von überall aus überall hin zu kommunizieren, das Umgehen mit Zeit? Diese Ausgabe enthält Philosophisches, Historisches und Neuro­,psychologisches dazu sowie Forschungsergebnisse und Überlegungen zu digitalem Lesen, Tagebuchschreiben und Muße-Apps.

http://www.zeitpolitik.de/zeitpolitikmagazin.html#zpm33

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Reform §219a: Fauler Kompromiss für Frauen und Ärzt*innen!

Berlin, 13. Dezember 2018 Anlässlich der öffentlich gewordenen Eckpunkte zur Reform des § 219a StGB kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den getroffenen Kompromiss und fordert die ersatzlose Streichung des Paragraphen.

§219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Inzwischen liegen zahlreiche Klagen gegen Ärzt*innen vor, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber öffentlich informieren. Nun hat die Bundesregierung gestern Abend Eckpunkte für eine Reform des Paragrafen vorgelegt.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Hier wird ein fauler Kompromiss auf dem Rücken der betroffenen Frauen und von Ärztinnen und Ärzten ausgetragen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wir halten an der Forderung fest: § 219a StGB gehört ersatzlos gestrichen!“

Reckmann erklärt weiter: „Zwar dürfen künftig Ärzt*innen und Kliniken darüber informieren, dass sie Abbrüche von Schwangerschaften vornehmen, allerdings bleibt die sachliche Aufklärung über das „Wie“ eines solchen Eingriffs nach wie vor verwehrt. Die Bereitstellung von weiteren Informationen durch öffentliche Stellen ist zwar gut, aber zum einen bereits jetzt möglich und zum anderen längst nicht ausreichend. Der Staat sollte betroffene Frauen in ihrem Streben nach Informationen unterstützen und sie nicht damit alleine lassen! Darüber hinaus gehört für uns die Idee, die seelischen Folgen eines Abbruchs untersuchen zu wollen, nicht in einen Kompromiss, der sich mit dem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beschäftigt. Es ist unerträglich, wie hier das Streben nach Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie nach freiem Zugang zu Informationen für die betroffenen Frauen mit der Polemik von Abtreibungsgegner*innen vermischt wird.“

Den Offenen Brief „Für Information und Selbstbestimmung – Abschaffung des §219a!“, der von 27 Organisationen unterzeichnet und im April sowie nochmals im Oktober 2018 veröffentlicht wurde, finden Sie hier: 20181011_erneut_offener_Brief_für_die_Aufhebung_219a_StGB.pdf