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Zukunftsforum Familie e.V.: Familien brauchen ein gutes Zuhause

Berlin, 10.12.2018 – Bei der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde die gemeinsame Erklärung „Familien brauchen ein Zuhause“ verabschiedet. Darin fordern die Mitglieder die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, endlich umfangreich tätig zu werden, um Mietpreissteigerungen einzudämmen, Verdrängungen aus dem vertrauten Wohnumfeld zu verhindern und der räumlichen Segregation in unseren Städten entgegenzuwirken.

Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut:

„Familien brauchen ein gutes Zuhause!“

"Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken." Damit sind Familien von zentraler Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Wer Fürsorge leistet, der braucht dafür ein Zuhause: Ausreichenden und guten Wohnraum, im Fall von Pflege barrierefreie Zugänge, Rückzugsmöglichkeiten für alle Familienmitglieder und ein Wohnumfeld, welches genügend Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält.

In den vergangenen Jahren hat sich dieses jedoch immer mehr zu einem Luxusgut entwickelt. Der Wohnraum innerhalb von Städten und in stadtnahen ländlichen Gebieten wird knapper und damit teurer. Manche Familien rücken aufs Engste zusammen, wenn sie sich vergrößern, da sie keine Umzugsperspektive mehr haben. Die Nebenkosten steigen kontinuierlich an. Im Wohnumfeld werden durch Nachverdichtung zahlreiche Freiräume genommen. Viele müssen ihre vertraute Nachbarschaft verlassen und ihr Familienleben ohne ein soziales Unterstützungssystem organisieren. Gleichzeitig wird der Kampf um ausreichenden und guten Wohnraum überwiegend dem Markt überlassen mit der Folge, dass es Familien insgesamt, einkommensarme Familien in besonderer und Familien mit Migrationsgeschichte in außerordentlicher Weise schwer haben, angemessenen Wohnraum zu finden. Arme oder von Armut bedrohte Familien müssen in engen, schlecht ausgestatteten Wohnungen leben. Einige werden wohnungslos.

Wir, die Mitglieder des Zukunftsforums Familie e.V. sagen STOP! Familien brauchen ein gutes Zuhause! Die Politik in Bund, Ländern und Kommunen muss endlich umfangreich tätig werden, um Mietpreissteigerungen einzudämmen, Verdrängungen aus dem vertrauten Wohnumfeld zu verhindern und der räumlichen Segregation in unseren Städten entgegenzuwirken.

Dazu gehört für uns die Umsetzung des Rechtes auf Wohnen, eine wirksame Mietpreisbremse, der Ausbau des öffentlichen Wohnungsbaus, eine sozial-integrative, inklusive und diskriminierungsfreie Stadtentwicklung sowie die sozial gerechte Weiterentwicklung von Transferleistungen, die das Existenzminimum für Wohnen absichern.

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Zukunftsforum Familie e.V. hat neuen Vorstand

Berlin, 07.12.2018 – Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde der siebenköpfige Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt.

Das Zukunftsforum Familie hat einen neuen Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählte heute in Berlin Christiane Reckmann aus dem Bundespräsidium der Arbeiterwohlfahrt (AWO) erneut für zwei Jahre zur Vorsitzenden. Die Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin führt den Verband seit seiner Gründung im Jahr 2002.

Stellvertretende Vorsitzende sind weiterhin die Kita-Fachberaterin Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende der AWO Region Hannover e.V., und Dieter Heinrich, Geschäftsführer des Progressiven Eltern- und Erzieherverbandes in Nordrhein-Westfalen.

In ihrem Amt als Beisitzer*innen wurden der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler sowie Renate Drewke, Vorsitzende des AWO Unterbezirks Hagen-Märkischer Kreis und Mitglied im AWO Bezirksvorstand und Anita Leese-Hehmke, stellvertretende Vorsitzende des AWO Landesverbandes Berlin, bestätigt.

Darüber hinaus freuen wir uns über ein neues Vorstandsmitglied. Neu gewählt im Amt der Beisitzer*innen wurde Britta Altenkamp, MdL und Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bezirk Niederrhein.

Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit.

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Wichtiges Signal: Arbeits- und Sozialministerkonferenz bekennt sich erneut zur Kindergrundsicherung

Berlin, 06.12.2018 Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Bundesländer hat sich auf ihrer Sitzung am 05./06. Dezember 2018 erneut für eine grundlegende Reform der finanziellen Leistungen der Kinder- und Familienförderung ausgesprochen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt den Beschluss und appelliert an die Bundesregierung, eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung einzuführen, die die tatsächlichen Bedarfe abdeckt und alle Kinder und Jugendliche erreicht.

Der Beschluss der ASMK sieht vor, an einem grundlegenden Konzept einer Kindergrundsicherung weiterzuarbeiten, das die verschiedenen familienpolitischen Leistungen zu einer integrierten Einzelleistung verschmelzen und so den Zugang zu staatlicher Unterstützung erleichtern soll. Dieses Gesamtpaket soll sich in der Höhe an einem neu berechneten Existenzminimum orientieren und mit steigendem Einkommen abgeschmolzen werden. Außerdem soll es nur noch eine Anlaufstelle geben, bei der Familien Leistungen beantragen.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass die Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder sich erneut zu einer Kindergrundsicherung bekennen“, erklärt Christiane Reckmann, Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. „Die Bundesregierung muss diesen Beschluss jetzt ernst nehmen und mutige Reformen angehen, anstatt sich weiterhin im Klein Klein zu verlieren. Verbesserungen beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket, wie sie aktuell geplant sind, sind zwar kurzfristig notwendig, aber sie verhindern Kinderarmut nicht nachhaltig. Das kann nur eine Kindergrundsicherung.“

Der Vorschlag, für den das Bündnis seit fast 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe des jeweils aktuellen Existenzminimums vor – derzeit 619 Euro pro Kind und Monat – die mit steigendem Haushaltseinkommen sozial gerecht abgeschmolzen wird.

„Wir brauchen eine Kindergrundsicherung, die wirklich hält, was der Name verspricht: Dass Kinder in sozialer Sicherheit aufwachsen“, ergänzt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Entscheidend dafür ist, dass wir damit wirklich alle Kinder erreichen! Dass Leistungen wie der Kinderzuschlag aufgrund bürokratischer Hindernisse und fehlender Transparenz nur bei 35 Prozent der Kinder ankommen, können wir nicht akzeptieren. Wir brauchen einen echten Systemwechsel bei den kindbezogenen Leistungen“, so Hilgers weiter.

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.
  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.
  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Seit 2009 fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung. Ein entsprechendes Konzept wird seitdem mit Wissenschaft, Politik und Gesellschaft diskutiert und ständig weiterentwickelt. Dem Bündnis Kindergrundsicherung gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

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ZFF-Info 18/2018

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Kinderrechte

„Am 20. November 1989 wurden die Kinderrechte von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in der Konvention über die Rechte des Kindes festgeschrieben. In 54 Artikeln werden allen Kindern auf der Welt völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft.

Die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Bettina M. Wiesmann, erklärt hierzu im Namen der Kinderkommission: „Mit der Konvention wurde die besondere Schutzwürdigkeit der Kinder erstmals allgemeinverbindlich anerkannt. Durch die Unterzeichnung und Ratifizierung hat die Bundesregierung die Kinderrechte innerhalb Deutschlands für rechtswirksam erklärt. Damit ist auch ein besonderer Auftrag verbunden, den sich auch die Kinderkommission selbstverständlich zu eigen macht: Wo es bei der Umsetzung der Kinderrechte Schwierigkeiten oder Versäumnisse gibt, diese aufzuzeigen und Verbesserungen einzufordern. Das zeigt auch das Arbeitsprogramm der Kommission für diese Legislaturperiode. Ich bin sicher, wir können wirksame Anstöße geben.“

Die Familienpolitikerin betont weiter: „Nicht alle Kinderrechte brauchen explizit in das Grundgesetz aufgenommen zu werden, denn es deckt die meisten schon ab. Es ist mir persönlich wie der Kinderkommission insgesamt aber sehr wichtig, dass der Kern der Kinderrechte einen Platz im Grundgesetz findet: Sicherung des Wohls und Schutz der Kinder, Förderung ihrer Entwicklung sowie altersgerechte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen. Mit der Verankerung im Grundgesetz wird es den vielen Beteiligten in der Zivilgesellschaft leichter fallen, die Kinderrechte auch anzunehmen, das gemeinschaftliche Zusammenleben weiterzuentwickeln und Kindern und Jugendlichen eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese aktive Rolle schon früh einzuüben und eigene Anliegen in demokratischen Verfahren vertreten zu lernen, wird Heranwachsende zu starken Verfechtern unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung machen, die heute an vielen Orten unter Druck ist.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.11.2018

Anfang des Jahres 2018 hat die SPD-Bundestagsfraktion die Stärkung von Kinderrechten in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Jetzt, am 20. November 2018, dem Internationalen Kinderrechtetag, sind wir bereits mitten in der Umsetzung.

„Stärkere Kinderrechte in Deutschland bedeuten für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, Kinder besser zu fördern, besser zu schützen und besser zu beteiligen.

Mit bezahlbaren und hochwertigen Bildungsangeboten von der Kita bis zur Hochschule fördern wir Kinder und ihre Familien. Wir sorgen für mehr Kindergeld, besseren Kinderzuschlag und größere Bildungs- und Teilhabe-Pakete. Bildungs- und Lebenschancen sollen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Gerade kleine Kinder brauchen Schutz. Deshalb führen wir die erfolgreichen „Frühen Hilfen“ fort. Wir setzen uns für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz sowie eine Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe ein.

Wir wollen Kinder und Jugendliche wirksam beteiligen. Sie sollen demokratisch mitentscheiden können. Deshalb unterstützen wir Initiativen zur Demokratiebildung und fordern, dass Kinder ab 16 Jahren die Parlamente mitwählen können.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen für die zügige Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Damit wollen wir für Rückenwind für Kinder und Jugendliche sorgen. Gleichzeitig wäre das auch Rückenwind für ihre Eltern, denn sie sind es, die diese Rechte im Alltag durchsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.11.2018

Wer sich gesunde Ernährung nicht leisten kann und wer für den Winter keine warme Jacke und Schuhe besitzt, für den ist die Mitgliedschaft in einem Verein oder das Feiern des eigenen Geburtstags mit Freund*innen oft unerschwinglich. „Materielle Not tut physisch und psychisch weh. Vor allem Kinder leiden unter der Benachteiligung, ziehen sich zurück und trauen sich weniger zu als andere Gleichaltrige. Und was in jungen Jahren erlebt wird, prägt für das gesamte Leben. Das ist fatal und muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe geändert werden“, erklärt Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, anlässlich des morgigen Weltkindertags.

Was vonnöten ist, um den Teufelskreis aus Armut und Stigmatisierung zu durchbrechen, wird der AWO-Chef am 14. Dezember, 11 Uhr, gemeinsam mit dem Berliner Zukunftsforum Familie (ZFF) in seiner alljährlichen Pressekonferenz (PK) im Münchner Presseclub aufzeigen und einen neuen – den zweiten – Sozialatlas erstmals der Öffentlichkeit vorstellen. Der Sozialatlas wird den Schwerpunkt Kinderarmut in Bayern haben. Einladung und Informationen zur PK folgen in Kürze.

Quelle: Pressemitteilung AWO Landesverband Bayern e.V. vom 19.11.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund und Länder anlässlich des morgigen Tages der Kinderrechte dazu auf, sicherzustellen, dass die derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitete Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz keine reine Symbolpolitik bleibt. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation kommt im Wortlaut des Grundgesetzes bislang der Gedanke nicht zum Ausdruck, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern. Nur so kann eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Stimme von Kindern mehr Gewicht bekommt.

"Bisher sind die übergreifenden Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch nicht verwirklicht. Es ist an der Zeit, dass die nachwachsende Generation stärker Berücksichtigung findet. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gleichranging festgeschrieben werden. Gerade eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen folgt darüber hinaus auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert", so Krüger weiter.

Ein vor Kurzem im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-ins-grundgesetz heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 19.11.2018

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und brauchen ihre eigenen Rechte, darauf weist der Kinderschutzbund zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20.11.2018 hin. Dass die Bundesregierung die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz grundsätzlich beschlossen hat, sieht der Verband als historische Chance. Nun gilt es, den politischen Prozess zu begleiten und mit Aktionen und Kampagnen Druck aufzubauen, damit die Kinderrechte vollumfänglich in der Verfassung verankert und im Alltag entsprechend ausgestaltet werden.

Der Kinderschutzbund setzt sich seit Jahren für eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ein, und noch nie waren die Aussichten so gut, dieses Anliegen politisch durchzusetzen. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung die Verankerung der Kinderrechte beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende 2019 einen konkreten Formulierungsvorschlag vorlegen. „Diese Gelegenheit müssen wir nutzen! Mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist die Zeit dafür wirklich reif. Würden die Kinderrechte im Grundgesetz stehen, müsste das Kindeswohl bei vielen Entscheidungen in Politik und Justiz, beim Sorgerecht oder beim Städtebau stärker berücksichtigt werden“, erklärt Heinz Hilgers, der Präsident des Kinderschutzbundes.

Der Kinderschutzbund fordert, dass die Kinderrechte als eindeutige, einklagbare Grundrechte festgeschrieben werden, und es nicht, wie von einigen Politikern und Verfassungsrechtlern bevorzugt, bei einer unverbindlichen Staatszielbestimmung und damit einer reinen Absichtserklärung bleibt. Auch in der Zivilgesellschaft wächst die Zustimmung zu einem solchen Schritt. In fast allen Landesverfassungen sind die Kinderrechte inzwischen mit unterschiedlichen Formulierungen und in unterschiedlicher Ausgestaltung verankert. Zuletzt stimmten fast 90 Prozent der Wähler*innen in Hessen für eine Aufnahme von Kinderrechten in die hessische Landesverfassung. „Das ist ein wirklich starkes Signal aus der Bevölkerung für eine Änderung des Grundgesetzes. Diese enorme Zustimmung sollte auch in der Politik die letzten Zweifler überzeugen“, sagt Heinz Hilgers.

Der DKSB macht die Kinderrechte im kommenden Jahr zum Schwerpunkt seiner Arbeit. Mit verschiedenen Aktionen und Aktivitäten sollen die Kinderrechte Beteiligung und Berücksichtigung des Kindeswillens gestärkt und einer breiten Bevölkerung besser bekanntgemacht werden. Der Kinderschutzbund setzt sich für eine kinderfreundliche Gesellschaft ein, in der die geistige, seelische, soziale und körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefördert wird. Dabei sollen sie an allen Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, die sie betreffen, beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.11.2018

Das geht alle an: Kinder haben Rechte. Und sie sollten nicht nur auf dem Papier der UN-Kinderrechtskonvention stehen. Dafür demonstrierten in Stuttgart und Karlsruhe am Internationalen Tag der Kinderrechte insgesamt über 400 Menschen. Ihre Forderungen waren vielfältig und bezogen sich zum Beispiel auf mehr Mitbestimmung für Kinder und mehr Zeit für Spiel und Erholung.

Jeweils rund 200 Demonstrantinnen und Demonstranten jeden Alters machten sich in Stuttgart und Karlsruhe am Dienstag, 20. November, für Kinderrechte stark. „30 fahren in der Tempo-30-Zone!“, „Spielen ist ein Kinderrecht“, „Recht auf Meinungsfreiheit“, „Ich darf laut sein!“: Diese und viele weitere Forderungen standen auf den Plakaten der Kinder. In ihren Kitas und Schulen hatten sie sich im Vorfeld mit Kinderrechten beschäftigt und ihre wichtigsten Anliegen zu Papier gebracht. In Stuttgart stellten einige der Kinder ihre Forderungen den Demo-Teilnehmerinnen und 
-Teilnehmern selbst vor. In Karlsruhe nahm Bürgermeister Martin Lenz den Demonstrationszug in Empfang und las die Forderungen auf den Transparenten nacheinander vor.

20. November: Internationaler Tag der Kinderrechte

Den Zeitpunkt für den Protestmarsch hatte die veranstaltende element-i Bildungsstiftung nicht zufällig gewählt: Der 20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte. „Noch immer haben wir deutlichen Nachholbedarf, was die Umsetzung der UN-Kinderrechte angeht“, erklärt Meike Betz-Seelhammer von der element-i Bildungsstiftung. „Dabei haben die Vereinten Nationen (UN) bereits vor fast 30 Jahren die Rechte der Kinder in einer eigenen Konvention festgelegt.“

Kinderrechte bekannt machen

Trotzdem kennen viele Menschen, die mit Kindern leben, sie betreuen und begleiten, die Rechte der Kinder zu wenig. Zwei Vertreterinnen der Stiftung, Franziska Pranghofer (in Stuttgart) und Jacob Hesselschwerdt (in Karlsruhe), riefen daher bei den Abschlusskundgebungen die zehn wichtigsten Kinderrechte in Erinnerung. Neben weitgehenden Schutzrechten stehe Kindern das Recht auf Privatleben, das Recht auf Bildung, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Spiel, Spaß und Erholung zu. „Helft mit, diese Kinderrechte bekannt zu machen!“, forderten die Rednerinnen die Anwesenden auf.

„Wer Kinderrechte umsetzt, erschafft eine bessere Welt!“

„Wir müssen Kinderrechte ernster nehmen“, unterstrichen Carola Kammerlander, Begründerin der element-i Pädagogik, (in Stuttgart) und Clemens Matthias Weegmann, Geschäftsführer der element-i Schulen, (in Karlsruhe). Sie riefen Eltern sowie Pädagoginnen und Pädagogen auf, Kindern mit echtem Interesse zuzuhören. Sie sollten den Mädchen und Jungen die Möglichkeit geben, wirklich mit zu entscheiden und Gemeinschaft zu gestalten. „Kinder brauchen Spielräume und Rückzugsmöglichkeiten, um sich zu entfalten und gut zu entwickeln!“, sagten sie dann. So könnten sie zu starken, ausdauernden, kreativen und liebevollen Persönlichkeiten heranwachsen. „Das heißt: Wer Kinderrechte umsetzt, erschafft eine bessere Welt“.

Abschlusslied: „Wir sind Kinder einer Erde“

Das war auch den teilnehmenden Kindern wichtig: Auffällig oft thematisierten sie den Wunsch nach Frieden und dem Ende von Kriegen. Ihr Blick ging über persönliche Anliegen hinaus in die Welt. Dazu passte das gemeinsame Abschlusslied „Wir sind Kinder einer Erde“, das die Mädchen und Jungen begeistert sangen. Es endet: „Viele Kinder fremder Länder sind in unserer Stadt zuhaus‘. Wir sind Kinder einer Erde, doch was machen wir daraus? Ihre Welt ist auch die uns’re, sie ist hier und nebenan. Und wir werden sie verändern: Kommt, wir fangen bei uns an!“

Abdruck honorarfrei, Beleg bzw. Link erbeten.

Unter www.element-i-bildungsstiftung.de/presse/ finden Sie zum Download:

Redebeiträge von den Abschlusskundgebungen

• folgendes Bildmaterial zu diesem Text

Quelle: Pressemitteilung element-i-Bildungsstiftung vom 23.11.2018

Vor 29 Jahren – am 20. November 1989 – hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnern und hat sich damit verpflichtet, die Rechte der Kinder in Deutschland umzusetzen.
Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention nimmt den Jahrestag zum Anlass, bei einem Parlamentarischen Frühstück mit Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages über die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu diskutieren. Die Regierungsparteien haben dieses Ziel nach intensivem Druck auch von zivilgesellschaftlicher Seite im Koalitionsvertrag festgehalten. „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ heißt es da und „Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen.“ Das ist mehr als eine Absichtserklärung. Über die genaue Ausgestaltung berät derzeit eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe.
„Ich freue mich, dass es gelungen ist, im aktuellen Koalitionsvertrag die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu vereinbaren. Was wir brauchen, ist ein Formulierungsvorschlag, der die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte und die Berücksichtigung des Kindeswohls in den Mittelpunkt stellt. Die Ausgangslage für eine Grundgesetzänderung im Sinne der Kinder war selten so gut“, so Thomas Oppermann, Vizepräsident des Deutschen Bundestags und Schirmherr der National Coalition.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, die Mahnungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes ernst zu nehmen. Die UN hatten mehrfach gefordert, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen! Die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Politik, im öffentlichen Leben und in der Justiz spielen immer noch eine Nebenrolle. Kinder tauchen im Grundgesetz lediglich im Zusammenhang mit dem Elternrecht auf. Ein Kindergrundrecht würde subjektive Rechtsansprüche garantieren. Eine Formulierung als Staatsziel reicht nicht aus“, so Jörg Maywald, Sprecher, und Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition.
Mitglieder des Beirats der National Coalition haben in einem Schreiben an die Mitglieder der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die den Auftrag haben einen Formulierungsvorschlag vorzulegen, diesem Anliegen Nachdruck verliehen und ihre Beratung und Mitarbeit angeboten.
Der Rückhalt aus der Bevölkerung für eine Grundgesetzänderung ist da, das hat zuletzt auch die Volksabstimmung in Hessen zur Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung gezeigt.

Quelle: Pressemitteilung der National Coalition vom 22.11.2018

SCHWERPUNKT II: Studie ZEW/ Bertelsmann Stiftung: „Kommt das Geld bei den Kindern an?“

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Studie des ZEW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung „Kommt das Geld bei den Kindern an?“, unterstreicht das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bedeutung wirksamer Reformen des Familienlastenausgleichs für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den Ergebnissen der Studie: „Arme Eltern sparen eher bei sich, bevor sie an den Kindern sparen und geben täglich alles dafür, dass ihre Kinder gut aufwachsen. Leider findet diese Familienrealität in vielen politischen Debatten nur wenig Beachtung und Vorurteile oder das berühmte „Bauchgefühl“ verhindern wirksame Reformen der Familienförderung. Daher ist es gut, nun schwarz auf weiß nachlesen zu können: Direktzahlungen in die Familie werden nicht zweckentfremdet. Mehr noch: Höhere Geldleistungen für Kinder führen zu einer besseren Teilhabe an Kita, Sport oder Musikschule. Spätestens mit dieser Studie ist nun hoffentlich Schluss mit einer Haltung, die arme Familien bevormundet.“

Merkel erwartet umfassende Reformen des Familienlastenausgleichs: „Die aktuell geplante Reform des Kinderzuschlags ist ein guter Schritt, da künftig einkommensarme Familien mehr Geld in der Tasche haben werden. Am untersten Ende der Einkommensleiter geht jedoch auch diese Reform vorbei. Wir brauchen endlich eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung, die sozial gerecht, einfach und transparent ist und alle Kinder in unserem Land endlich aus der Armut befreit!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 21.11.2018

Zur Bertelsmann-Studie über staatliche Leistungen für Familien erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Grigorios Aggelidis:

„Die Studie zeigt klar: Familien brauchen deutlich unkomplizierteren Zugang zu Förderleistungen. Doch anstatt endlich eine Reform der kindesbezogenen Leistungen vorzulegen, verschließen Union und SPD die Augen. Um Kinderarmut effektiv zu bekämpfen, will die FDP-Fraktion Leistungen für Kinder bündeln, vernetzen und verbessern. Unser Reformprojekt ‚Kindergeld 2.0‘ soll genau das erreichen: Es steigert die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder durch eine unbürokratische Förderung. So wird Kindern und Familien ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht. Wie auch die Bertelsmann-Studie zeigt, ist das der richtige Ansatz, da es kaum Zweckentfremdung der Fördergelder durch Eltern gibt. Statt eine solche Reformanzustoßen, zaubert die Große Koalition lieber neue Leistungen oder Gesetze aus dem Hut, ohne damit das System grundlegend zu verbessern oder zu reformieren. Wir brauchen dringend einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 21.11.2018

Der Deutsche Familienverband (DFV) sieht sich in seiner Ansicht bestärkt, dass Eltern am besten wissen, was in der jeweiligen Lebenssituation gut für ihre Kinder ist und dass der Staat darauf vertrauen sollte.

Anlass ist eine aktuelle Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Darin hatte das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim untersucht, ob finanzielle Leistungen für Familien tatsächlich bei den Kindern ankommen und wie Eltern das Kindergeld und das Landeserziehungsgeld einsetzen.

„Das Ergebnis der Studie deckt sich mit unseren Erfahrungen. Geldleistungen, die an Familien gezahlt werden, kommen in der Regel direkt den Kindern zugute und werden von den Eltern nicht zweckentfremdet“, sagt DFV-Vizepräsident René Lampe. „Die Untersuchung belegt auf eindrucksvolle Weise, dass Vorurteile gegenüber Eltern unbegründet sind. In der Regel sorgen sie sehr verantwortungsvoll für ihre Kinder. Es ist falsch, sie mit der Ausgabe von Sachleistungen und Gutscheinen zu entmündigen.“

Ein Forscherteam des ZEW hatte über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren die Verwendung des staatlichen Kindergeldes und des Landeserziehungsgeldes in den Familien untersucht. Demnach profitieren die Kinder direkt von den Zahlungen. Das Geld wird in größere Wohnungen, aber auch in bessere Betreuung, Bildung und die Hobbys der Kinder investiert.

Vor allem Familien mit geringem Einkommen geraten Lampe zufolge häufig in den Verdacht, staatliche Geldtransfers für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik zweckentfremdet einzusetzen. „Solche Fälle gibt es, aber sie sind die Ausnahme und nicht die Regel“, räumt Lampe ein, der als DFV-Landesvorsitzender in Sachsen-Anhalt regelmäßig mit Familien in Kontakt ist. „Der Staat sollte helfend eingreifen, wo es nötig ist. Aber es ist falsch, arme Familien unter Generalverdacht zu stellen“, so Lampe.

Der Deutsche Familienverband macht darauf aufmerksam, dass Familienarmut in vielen Fällen vermieden werden könnte, wenn Familien von vornherein besser entlastet würden. Der Verband fordert seit langem, die finanzielle Belastung von Familien durch die Einführung von Kinderfreibeträgen in der Sozialversicherung zu reduzieren (elternklagen.de). Darüber hinausgehende Hilfen für Familien sollten direkt ausgezahlt werden. Das ist sinnvoller als die Ausgabe von Gutscheinen für Bildung und Teilhabe, die aufwendig beantragt werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V.vom 21.11.2018

Zu den Ergebnissen der aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung "Kommt das Geld bei den Kindern an?" sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie:

"Die aktuelle Bertelsmann-Studie belegt, dass Eltern staatliche Geldleistungen wie das Kindergeld keinesfalls für ihre eigenen Bedürfnisse ausgeben. Sie investieren es vielmehr in größere Wohnungen, bessere Betreuung, Bildung und in die Hobbys der Kinder. Das Problem der Kinderarmut liegt also ganz woanders. Die gerade beschlossene Erhöhung des Kindergeldes kommt bei Familien, die Hartz IV beziehen, und bei vielen Alleinerziehenden erst gar nicht an, denn es wird mit dem Arbeitslosengeld II und dem Unterhaltsvorschuss verrechnet. Auch die geplante Erhöhung des Schulbedarfs im Bildungs- und Teilhabepaket reicht bei weitem nicht aus. Nicht die Eltern, sondern die unzureichenden Instrumente zur wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut sind das Problem. Diese Einsicht muss endlich politische Bedeutung erlangen, anstatt Eltern pauschal und fälschlicher Weise unter Generalverdacht zu stellen, das Geld für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik auszugeben."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 21.11.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundestag und Bundesregierung auf, endlich die Bedingungen für ein gutes Aufwachsen armer Kinder zu schaffen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, dass das oft vorgetragene Vorurteil, das Geld für arme Familien käme nicht bei den Kindern an, nicht belegbar ist. Ganz im Gegenteil, höhere Transfers wirken sich unmittelbar auf die Teilhabe von Kindern an Sport- oder Musikangeboten, aber auch bei der Kinderbetreuung aus. Es bleiben keine Ausreden mehr, um Kinder finanziell endlich so abzusichern, dass sie unabhängig von dem Einkommen ihrer Eltern gut aufwachsen können. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Kommt das Geld bei den Kindern an?“ des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

„Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Auch wenn die Bundesregierung nun kleine Reformen am Bildungs- und Teilhabepaket umsetzen will, ändert dies nichts daran, dass viele Menschen an der Undurchsichtigkeit des Systems verzweifeln und ihnen zustehende Leistungen nicht beantragen. Deswegen braucht es ein Bundeskinderteilhabgesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt. Ein solches Gesetz regelt auch an einer zentralen Stelle, wie durch den Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene gewährleistet werden“, so Hofmann weiter.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 21.11.2018

SCHWERPUNKT III: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Start der neuen Kampagnezum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen veröffentlicht Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey heute (20.11.2018) die „Kriminalstatistische Auswertung zu Partnerschaftsgewalt 2017“. Erstellt wurde die Auswertung durch das Bundeskriminalamt. Außerdem stellte sie die neue Kampagne zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ vor.

Kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt 2017

Die Auswertung wurde gegenüber den beiden Vorjahren erweitert und an die neue Gesetzeslage angepasst. Die Zahlen zeigen, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen versuchte und vollendete Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei in 2017 bekannt geworden sind. Deutlich wird, in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander stehen und welche Delikte passiert sind.

Bundesfrauenministerin Dr. Giffey: „Die Zahlen sind schockierend, denn sie zeigen: Für viele Frauen ist das eigene Zuhause ein gefährlicher Ort – ein Ort, an dem Angst herrscht. Häufiger als jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. 2017 starben insgesamt 147 Frauen durch sogenannte Partnerschaftsgewalt. Das ist für ein modernes Land wie Deutschland eine unvorstellbare Größenordnung. Es geht um Straftaten, die geahndet werden und für die die Täter zur Verantwortung gezogen werden müssen. Genauso wichtig ist, den Frauen Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Dazu haben wir ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen gestartet und einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen eingerichtete, der abgestimmte Gegenmaßnahmen erarbeiten wird.“

Im Jahr 2017 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 138.893 Personen Opfer versuchter und vollendeter Taten. Zu den Delikten gehören Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung, Stalking und Nötigung, Zuhälterei und Zwangsprostitution. Insgesamt waren 113.965 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Die Auswertung des BKA zeigt: Es sind zu über 82 Prozent Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte (49,1 Prozent) von ihnen lebte in einem Haushalt mit dem Tatverdächtigen.

Die gesamte Auswertung finden Sie hier:https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Start der neuen Kampagne zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Gemeinsam mit Petra Söchting, der Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, stellte die Bundesministerin heute die neue Öffentlichkeitskampagne des Hilfetelefons vor.

Mit starken, entschlossenen Persönlichkeiten will die Kampagne noch mehr Frauen ermutigen, sich bei Gewalt Hilfe zu holen. Obwohl jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt erfährt, suchen nur 20 Prozent der Betroffenen Unterstützung. Die unterstützenden Botschaften sollen betroffenen Frauen Mut machen, ihr Schweigen zu brechen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „„Du bist doch selber schuld“. „Dir glaubt doch eh’ keiner“. „Die Familie wird dich verstoßen“. Es sind Sätze wie diese, mit denen gewaltbetroffene Frauen eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden sollen – in Deutschland, Tag für Tag, quer durch alle Gesellschaftsschichten. Doch die Frauen in der Kampagne lassen sich nicht mundtot machen. „Aber jetzt rede ich“ lautet ihre Antwort. Diese Frauen setzen der Gewalt etwas entgegen, indem sie nicht länger schweigen. Reden ist für viele Frauen der erste Schritt aus der Gewaltspirale. Mit der neuen Kampagne „Aber jetzt rede ich“ wollen wir noch mehr Betroffenen Mut machen, sich Hilfe zu holen und Unterstützungsangebote wahrzunehmen.“

Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt. Helga Roesgen, Präsidentin des BAFzA: „Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein enorm wichtiger Baustein im Beratungs- und Unterstützungssystem für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Mit unserer Öffentlichkeitsarbeit zeigen wir, dass es eine Stelle gibt, an die sie sich wenden können – genau dann, wenn sie bereit dafür sind“.

Gemeinsam mit Petra Söchting, der Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, präsentierte Ministerin Giffey den neuen Kampagnen-Spot sowie acht Kampagnenmotive, die die Vielfalt der betroffenen Frauen aufgreifen. „Unsere Kampagne zeigt Frauen, die mutig, selbstbestimmt und entschlossen sind, einen Weg aus der Gewalt zu finden“, so Petra Söchting. „Es sind Frauen, die die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln. Denn, so belegen Studien und so zeigt auch die Erfahrung beim Hilfetelefon: Gewalt kann jede Frau treffen – unabhängig von Alter, sozialem oder kulturellem Hintergrund.“

Dem neuen Kampagnenspot leiht die Schauspielerin Alina Levshin der Kampagne ihr Gesicht. Die Bambi-Preisträgern, bekannt aus dem Spielfilm „Kriegerin“, engagiert sich dafür, dass das Thema „Gewalt gegen Frauen“ in der Öffentlichkeit wahr- und ernstgenommen wird. „Jede Frau, die körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt, sollte es nicht länger dulden und sich beim Hilfetelefon melden“, so die unter anderem mit dem Deutschen Film- und Fernsehpreis ausgezeichnete Schauspielerin. „Das Thema braucht öffentlichkeitswirksame Kampagnen, die das Thema zur Sprache bringen.“

Ein bundesweites Unterstützungsnetzwerk trägt die Kampagne in die Breite

Eine besondere Rolle bei der Bekanntmachung der neuen Kampagne kommt den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu. Sie kämpfen vor Ort gegen Gewalt an Frauen und machen das Angebot des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ flächendeckend bekannt. Für die neue Öffentlichkeitskampagne versteht sich die Bochumer Gleichstellungsbeauftragte Regina Czajka als Kampagnenbotschafterin: „Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist eine wichtige Ergänzung zum bestehenden Unterstützungsangebot in den Gemeinden und Städten. Darum machen wir auf regionaler Ebene auf das bundesweite Angebot aufmerksam.“

Steigende Beratungskontakte durch höhere Bekanntheit

In den fünf Jahren seit seiner Gründung verzeichnet das bundesweite Beratungsangebot kontinuierlich steigende Beratungszahlen. 143.020-Mal wurden Ratsuchende per Telefon, Chat oder E-Mail zwischen März 2013 und Dezember 2017 beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ beraten.

Ob Gewalt in der Partnerschaft, Mobbing, Stalking, Zwangsheirat, Vergewaltigung oder Menschenhandel – das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ steht betroffenen Frauen rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, zu allen Formen von Gewalt zur Seite. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 18 Sprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort.

Auch Männer, die sich beim Hilfetelefon melden, werden im übrigen nicht abgewiesen.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot erhalten Sie auf: www.hilfetelefon.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.11.2018

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25.11. erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die aktuelle Auswertung des Bundeskriminalamtes hat es gerade wieder gezeigt: Viele Frauen erleben immer noch täglich brutale Gewalt. Der Großteil dieser Frauen erfährt körperliche und psychische Verletzungen innerhalb der eigenen vier Wände durch den Partner. Das Zuhause ist für sie und auch für die Kinder kein sicherer Ort. Sich aus der Gewaltspirale zu lösen, Schutz in einem Frauenhaus zu suchen oder Hilfe über eine professionelle Frauenberatungsstelle zu bekommen, ist für Frauen oft der einzige Ausweg. Wenn Frauen in Not jedoch keinen Schutzraum finden und abgewiesen werden müssen, weil Plätze fehlen, lassen wir Frauen auf unverantwortliche Weise allein.

Gerade weil häusliche Gewalt häufig im Privaten stattfindet, ist es notwendig, eine öffentliche Debatte darüber zu führen, wie Frauen und ihre Kinder vor Gewalt dauerhaft geschützt werden können. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen muss entschiedener bekämpft werden. Diese Gewalt muss vor allem beim Namen genannt werden. Tötung aus Eifersucht, Rache oder sonstigen niedrigen Beweggründen sind Morde und keine Beziehungsdramen oder Familienstreitigkeiten. Die verbale Verharmlosung der Delikte, die sich gegen Leib und Leben von Frauen richten, verwässert das Problembewusstsein und relativiert die Gewalt.

Dringend benötigt werden jetzt Verbesserungen bei der Prävention und Wege aus der Gewalt. Dazu ist bundesweit und flächendeckend eine gute und vor allem jederzeit erreichbare Infrastruktur aus Fachberatungsstellen, Frauenhäusern und Schutzwohnungen erforderlich. In Deutschland fehlen tausende Frauenhausplätze und das Frauenunterstützungssystem ist chronisch unterfinanziert. Die Probleme sind seit Jahren bekannt. Wir fordern die Bundesregierung auf, einen Rechtsanspruch für Frauen auf Schutzraum einzuführen, die Frauenhausinfrastruktur auszubauen, die langfristige Finanzierung der Einrichtungen und Beratungsstellen zu gewährleisten sowie die vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention in Angriff zu nehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestagvom 23.11.2018

Die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt heute die Sonderauswertung „Partnerschaftsgewalt“ der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 vor. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zeigt sich entsetzt angesichts der Zahlen, nach denen in Deutschland im Schnitt jeden zweiten bis dritten Tag ein Mann seine Partnerin oder ehemalige Partnerin tötet. „Überkommene Vorstellungen von Männlichkeit und die Verknüpfung von Männlichkeit und Gewalt gehören endlich auf den Müllhaufen der Geschichte. Es ist ein Skandal, dass in Deutschland über 40 Jahre nach der Gründung des ersten Frauenhauses diese noch immer keine stabile und auskömmliche Finanzierung erhalten. Genauso wenig ist nachvollziehbar, dass es nicht geschafft wird, die Opferzahlen im Bereich häuslicher Gewalt zu senken. Wir benötigen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor Gewalt und zwar schnell.“

Laut der Statistik wurden im vergangenen Jahr 147 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. 113.965 Frauen erfuhren psychische oder physische Gewalt. Die AWO begrüßt die im Koalitionsvertrag vereinbarten Schritte zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, so etwa die Einführung des Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau und zur adäquaten finanziellen Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Der AWO Bundesvorsitzende mahnt aber: „Dieser politische Prozess muss mit einer bundesweit einheitlichen und verbindlichen Regelung zur Finanzierung von Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen enden und darf nicht zur Alibiveranstaltung verkommen“

Frauenhäuser und entsprechende Fachberatungsstellen der AWO leisten seit mehr als 40 Jahren wichtige Arbeit bei der Überwindung gewaltgeprägter Lebensverhältnisse. Mit einem ausdifferenzierten Instrumentarium an Ansätzen und Methoden der psychosozialen Beratung versuchen sie Frauen zu stärken und somit zum Abbau geschlechtsspezifischer Gewalt beizutragen. „Das Hilfesystem entwickelt sich kontinuierlich weiter – aber die Politik nicht. Wir haben kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsproblem“, schließt Wolfgang Stadler ab und präzisiert die AWO Forderung nach einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Demnach muss dieser unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderung gewährleistet werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.11.2018

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt an Frauen am 25. November auf, die Istanbul-Konvention zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zügig und zielgerichtet umzusetzen.

Die seit Februar 2018 bindende Istanbul-Konvention verpflichtet die Bundesregierung über einzelne Projekte und Maßnahmen hinaus, bundesweit wirksame und nachhaltige Strategien zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu entwickeln. Der „Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen“, der im September 2018 eingerichtet wurde, ist eine erste Maßnahme.

Um der Gewalt gegen Frauen nachhaltig entgegenzuwirken, müssen diese ersten Aktivitäten zügig in eine der Istanbul-Konvention entsprechende nationale Gesamtstrategie eingebunden werden. Eine solche Strategie der Bundesregierung gibt es bisher nicht. Zur Entwicklung und Durchsetzung einer Strategie verpflichten sich die Vertragsländer auch, eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene zu schaffen. Dies ist bisher ebenfalls nicht geschehen.

Dass heute die Zahl der Frauen steigt, die Schutz- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen können, ist eine Entwicklung, die besonders von Initiativen und Organisationen der Zivilgesellschaft getragen wird. Mona Küppers stellt fest: „Gewalt gegen Frauen ist im gesellschaftlichen Bewusstsein angekommen. Die Bundesregierung hat jetzt die Pflicht, mit den internationalen Standards im Rücken, langfristig Weichen für den Abbau von sexualisierter und häuslicher Gewalt zu stellen.“

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung daher auf,

  • die ersten Maßnahmen im Sinne der Istanbul-Konvention zu einem nationalen Aktionsplan weiterzuentwickeln,
  • schnellstmöglich eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene einzurichten,
  • zur Überwachung und Evaluierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention eine unabhängige Monitoring-Stelle einzurichten,
  • Organisationen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der Istanbul-Konvention einzubeziehen und deren Expertise gezielt für die Entwicklung wirkungsvoller Maßnahmen zu nutzen.

Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Die derzeit 33 Staaten, die diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert haben, verpflichten sich, diese europäische Rechtsnorm in nationaler Gesetzgebung, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 23.11.2018

138.893 Menschen wurden 2017 Opfer von Gewalttaten ihrer Partner oder Ex-Partnern. Von Partnerschaftsgewalt waren insgesamt 113.965 Frauen betroffen. "Die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sprechen eine eindeutige Sprache. Sie zeigen einen Stillstand bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November. "Zudem müssen wir weiterhin von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Häusliche Gewalt ist in Deutschland immer noch tabuisiert. Die Ursachen sind vielschichtig: Scham, Angst, fehlende Ressourcen und die Sorge um die Kinder", betont Loheide. "Leider reichen die Plätze in Frauenhäusern immer noch nicht aus, um betroffenen Frauen in akuten Notsituationen Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung zu bieten", kritisiert Loheide.

Mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist, habe die Bundesregierung einen wichtigen Schritt getan, betont Loheide.

Damit verpflichte sich Deutschland, für geeignete und leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl zu sorgen. "Jede Frau muss einen Anspruch auf Schutz und Beratungsleistungen haben, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort und Aufenthaltsstatus oder gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung. Die Diakonie fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie ein Bundesgesetz mit entsprechenden Regelungen", bekräftigt Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 23.11.2018

Die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU und die Istanbul-Konvention enthalten grundlegende Vorgaben für die Stellung und Rechte von Opfern in Strafverfahren.

Beide Regelungswerke sind in Deutschland jedoch bisher nicht umgesetzt worden.

Trotz des Umsetzungsbedarfs sind derzeit immer mehr Stimmen zu vernehmen, die die Rechte des Opfers im Strafverfahren zurückdrängen wollen. Gerade bei Sexualstraftaten werden dabei häufig Opferrechte gegen die Unschuldsvermutung und die Wahrheitsfindung ausgespielt.

Diese Entwicklungen nimmt der djb zum Anlass, sich drängenden Fragen im Bereich der Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt zu widmen.

»Der Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen ist eine Grundvoraussetzung einer geschlechtergerechten Gesellschaft«, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), »das gilt insbesondere für ihre Unterstützung als Opferzeug*innen in Strafverfahren wegen sexualisierter oder anderer Formen geschlechtsbezogener Gewalt«.

Anlässlich der heutigen djb-Veranstaltung an der Humboldt-Universität zu Berlin in Kooperation mit Prof. Dr. Ulrike Lembke werden zunächst Auszüge aus der WDR-Dokumentation »Vergewaltigt. Wir zeigen an!« der Fernsehautorin Nicole Rosenbach gezeigt. Anschließend wird das Policy Paper des djb zum Thema »Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt« präsentiert und diskutiert. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Tätigkeitsfelder und Perspektiven werden der aktuelle Stand analysiert und Reformmöglichkeiten sowie rechtspolitische Forderungen entwickelt.

Das djb-Papier beschäftigt sich mit aktuellen Entwicklungen im Bereich der Opferrechte in Strafverfahren und setzt sich dabei insbesondere mit dem Einfluss internationaler Verträge auf die nationalen Vorschriften auseinander. Es wird erläutert, warum vor allem die deutsche Strafprozessordnung den internationalen Vorgaben zum Opfer- und Zeug*innenschutz in Fällen geschlechtsbezogener Gewalt bisher nicht vollkommen gerecht wird. Zugleich erhebt der djb erneut die Forderung, bestehende Schutzlücken zu schließen. Das gilt beispielsweise für die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung: Derzeit besteht ein Rechtsanspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung nur in bestimmten, eng gefassten und zum Teil in das Ermessen des Gerichts gestellten Konstellationen. Zwar können sich grundsätzlich alle Betroffenen der psychosozialen Prozessbegleitung bedienen, müssen diese im Zweifel jedoch selbst finanzieren. Für viele Betroffene ist das wirtschaftlich nicht möglich, so dass ihren Schutzbedürfnissen nicht Rechnung getragen wird. »Es zeigt sich wieder einmal, dass es noch viel zu tun gibt, bis Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen faktisch zugänglich sind,« kommentiert Wersig.

Hier können Sie das Policy Paper zum Thema Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt vom 22.11.2018 abrufen: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st18-18/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 22.11.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zum Haushaltsplan des Bundesfamilienministeriums im Deutschen Bundestag

Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2019 wird mit rund 10,45 Milliarden Euro so groß sein wie nie. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 8. November 2018 den Haushalt für das Haushaltsjahr 2019 abschließend beraten und für wichtige Vorhaben nochmals 141 Millionen Euro zusätzlich zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sagte heute, bei der Beratung des Haushaltsplans im Deutschen Bundestag: „Ein starkes Land braucht starke Familien. Damit alle Kinder gut aufwachsen und vor Armut geschützt sind. Dafür machen wir das Starke-Familien-Gesetz: für einen besseren Zuschlag zum Kindergeld und mehr Bildung und Teilhabe in der Schule. Neben starken Familien brauchen wir auch starke Institutionen. Das heißt: Qualität, Kapazität und Personal. Die Qualität in der frühen Bildung bringen wir mit dem Gute-Kita-Gesetz voran. Dieser Haushalt ist ein Haushalt für die Familien und für das Engagement in Deutschland, für Jung und Alt. Für ein zukunftsfähiges Land, das alle im Blick behält. Damit machen wir Deutschland spürbar stärker.“

Starke-Familien-Gesetz

Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wollen wir im kommenden Jahr den Kinderzuschlag erhöhen und einfacher gestalten. Der neue Kinderzuschlag wird eine Art KindergeldPlus, mit dem wir Familien mit kleinem Einkommen unterstützen und zugleich dafür sorgen, dass sich mehr Arbeit für sie lohnt. Wir vereinfachen die Leistung und machen sie für 1,2 Millionen Kinder mehr zugänglich – bisher sind nur 800.000 anspruchsberechtigt. Der Mittelansatz wurde entsprechend aufgestockt. Es stehen nun für 2019 575 Millionen Euro zur Verfügung. Und wir verbessern das Bildungs- und Teilhabepaket: Mit dem Schulstarterpaket, einem kostenlosen Mittagessen, einem kostenlosen Schülerticket für Bus und Bahn und kostenloser Lernförderung nicht erst bei Versetzungsgefährdung leisten wir einen spürbaren Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Gute-KiTa-Gesetz und Ausbau von Kitaplätzen

Für eine gute Betreuung unserer Kinder brauchen wir starke Institutionen. Wir verbessern den weiteren Ausbau des Platzangebots im kommenden Jahr mit 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau. Für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund die Länder ab 2019 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Bis 2020 fördert der Bund zudem den Bau von 100.000 Kitaplätzen.

Außerdem starten wir im Sommer 2019 unsere Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher, denn neben ausreichenden Platzkapazitäten und guten Voraussetzungen für Qualität braucht es Menschen, die unsere Kinder gut und gern betreuen. Dafür werden wir in 2019 40 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Für die Fortsetzung des Bundesprogramms Kita-Plus hat der Haushaltsausschuss 16 Millionen Euro bereitgestellt. Damit ist es uns möglich, dass Programm im kommenden Jahr bedarfsgerecht weiterzuführen.

Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Schutz vor Gewalt bieten bundesweit fast 350 Frauenhäuser sowie mehr als 100 Schutzwohnungen: mit insgesamt über 6.000 Plätzen. Hinzu kommen über 600 Fachberatungsstellen und Interventionsstellen. Um den weiteren Ausbau und die finanzielle Absicherung von Einrichtungen zu sichern, wird der Bund ein Förderprogramm auflegen. Im Jahr 2019 stellen wir dafür 6,1 Millionen Euro zur Verfügung, im Jahr 2020 sollen dann 35 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2022 sind rund 100 Mio. € für das Programm geplant.

Gute Rahmenbedingungen für Engagement

Der Kinder- und Jugendplan wird um 11,5 Millionen Euro erhöht auf dann 205 Millionen Euro. Damit wollen wir auch in die politische und internationale Jugendarbeit investieren. Für die Einrichtung eines Deutsch-Israelischen Jugendwerks werden wir in 2019 erstmalig eine Million Euro bereitstellen.

Wir werden gute Rahmenbedingungen für Engagement schaffen, hierfür gründen wir im nächsten Jahr die Deutsche Engagementstiftung (DES). Das für die Stärkung des Engagements für Demokratie wichtige Programm „Demokratie leben!“ werden wir auch über 2019 hinaus fortsetzen. Dafür stehen 2019 115 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen wir die bestehenden Projekte weiter auf gleichem Niveau finanzieren werden.

Wir stärken die Freiwilligendienste und stellen dafür zusätzlich 65 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen dann für die Freiwilligendienste knapp 328 Millionen Euro bereit. Damit wollen wir wichtige Schritte dafür gehen, dass jeder, der es will, einen Freiwilligendienst machen kann, und dass unabhängig vom Geldbeutel oder der Herkunft der Eltern. Und wir wollen Menschen mit Behinderungen eine stärkere Beteiligung ermöglichen.

Zur Verstetigung der Aufgabe des Unabhängigen Beauftragten für den sexuellen Kindesmissbrauch und sein Team werden 1,4 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Damit stehen für diese wichtige Aufgabe im nächsten Jahr rund 5,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.11.2018

ESF–Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier geht in die zweite Förderrunde

Beim Übergang von der Schule ins Arbeitsleben brauchen junge Menschen Unterstützung. Das Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier hilft Kommunen dabei, Jugendliche mit anhaltenden individuellen und sozialen Problemen zu aktivieren und ihre Kompetenzen zu fördern. Heute (Donnerstag) hat Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Marco Wanderwitz den Startschuss für die zweite Förderrunde des Programms JUGEND STÄRKEN im Quartier gegeben.

Bei der Auftaktveranstaltung in Berlin würdigte Staatssekretärin Seifert das Engagement der Kommunen in den vergangenen vier Jahren: „54.000 junge Menschen wurden in der Schule oder bei der Ausbildungssuche unterstützt. Mehr als 1.300 Projekte sind umgesetzt worden, das ist eine tolle Bilanz. Ich freue mich, für weitere dreieinhalb Jahre den engagierten Kommunen eine Weiterförderung zusagen zu können. Es ist wichtig, die Jugendsozialarbeit wieder sichtbarer zu machen und gemeinsam mit den Arbeitsmarkt-Akteuren vor Ort zu schauen, was gebraucht wird.“

Der Parlamentarische Staatssekretär Wanderwitz bewertet das Programm im Kontext der sozialen Stadtentwicklung: „In den Projekten engagieren sich die jungen Menschen für ihr Quartier, etwa indem sie Parks oder öffentliche Plätze aufwerten, ein Stadteilfest organisieren oder Angebote von Quartierseinrichtungen erweitern. Das unterstützt die Jugendlichen bei ihrem Einstieg ins Arbeitsleben und fördert den Zusammenhalt der Menschen vor Ort. Damit schafft das Programm einen echten Mehrwert!“

Mit dem Vorhaben fördern beide Ministerien seit 2015 insgesamt 175 Modellkom-munen mit Angeboten und individuellen Hilfen für junge Menschen, die besonderem Unterstützungsbedarf beim Übergang von der Schule in den Beruf haben. Der Schwerpunkt der Projektförderungen liegt in den Gebieten des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt" und vergleichbaren Regionen. Dadurch wird die kommunale Jugendsozialarbeit vor Ort entscheidend gestärkt.

Mit "JUGEND STÄRKEN im Quartier" bündeln das Bundesjugendministerium und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erstmals Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in einem gemeinsamen Programm.

Ab 2019 geht das Programm für weitere dreieinhalb Jahre in eine zweite Förderrunde. Insgesamt werden 162 Kommunen gefördert. Der Bund beteiligt sich mit rund 97 Millionen Euro aus dem ESF und rund 4 Millionen Euro aus Bundesmitteln an der Förderung.

Mehr Informationen unter:

www.jugend-staerken.de

www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/integration-und-chancen-fuer-junge-menschen

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.11.2018

Die SPD setzt mit der heute vom Finanzausschuss beschlossenen Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau einen steuerlichen Impuls für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums.

„Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschlossen. Es ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Schaffung preisgünstigen Wohnraums und sieht die Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau vor. Innerhalb eines vierjährigen Abschreibungszeitraums können 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden. Dies ist ein attraktiver Anreiz für private Investoren, sich verstärkt im bezahlbaren Mietwohnungsneubau zu engagieren. Gefördert wird nicht nur der Neubau, sondern auch die Schaffung von Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Um einen Impuls für eine zeitnahe Investitionsentscheidung zu setzen, wird die Sonderabschreibung für Mietwohnungen gewährt, für die der Bauantrag in den Jahren 2019 bis 2021 gestellt wird.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird außerdem der Spielraum von Wohnungsgenossenschaften für die dezentrale und klimafreundliche Erzeugung von Mieterstrom erweitert. Wohnungsgenossenschaften sind in ihrem Vermietungsgeschäft bisher nur steuerfrei, wenn ihre anderen Einnahmen etwa aufgrund der Stromlieferung aus Mieterstromanlagen, einen Anteil von zehn Prozent der Gesamteinnahmen nicht übersteigen. Diese Grenze wird für Mieterstrom auf 20 Prozent erhöht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.11.2018

Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben heute eine Gesamteinigung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes erzielt und sich dabei im Bildungsbereich auf folgende Formulierung des Artikels 104c GG geeinigt:

Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.

Das erste gemeinsame Projekt, das auf dieser Grundlage umgesetzt werden kann, ist der DigitalPakt Schule mit einem Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro.

Der Deutsche Bundestag wird die Gesamteinigung zu den Grundgesetzänderungen nächste Woche in 2./3.-Lesung abschließend beraten und dem Bundesrat zuleiten. Neben dem Bildungsbereich betreffen die Grundgesetzänderungen vor allem die Bereiche sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehrswegefinanzierung.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 23.11.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt auch 2019 wieder über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Alt und Jung, Männer und Frauen und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Über 220 Millionen Euro mehr als für das Jahr 2018 stellt der Bundestag zur Verfügung.

„Wir unterstützen Familien mit Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Mit dem Gute-Kita-Gesetz sorgen wir für mehr Qualität und weniger Gebühren. Das flankieren wir mit einer Offensive für mehr Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird das Bundesprogramm KitaPlus fortgesetzt. Von diesen Maßnahmen profitieren besonders Alleinerziehende.

Dieser Haushalt bedeutet außerdem mehr Geld für die Freiwilligendienste: Insgesamt 65 Millionen Euro zusätzlich erhalten der Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste. Alle, die sich engagieren möchte, sollen das auch können – und zwar freiwillig.

Wir steigern die Mittel für Gleichstellung: 1,5 Millionen Euro gibt es in den kommenden beiden Jahren für die Entwicklung einer Gleichstellungsstrategie mit dem Ziel, ein Institut für Gleichstellung zu etablieren. Wir wollen echte Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen.

Mit dem Geld für das Familienministerium fördern wir weiter den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und investieren in unsere Zukunft sowie in ein solidarisches Land.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 22.11.2018

Zur Vorstellung des aktuellen DGB Index „Gute Arbeit 2018“, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Die Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit 2018 sind alarmierend. Deshalb brauchen wir eine neue Arbeitskultur und dringend mehr Anstrengungen von Bundesregierung und Unternehmen für einen besseren Arbeitsschutz.

Gerade die Beschäftigten, die viel mit Kunden, mit Patientinnen und Patienten oder als Erzieherinnen und Erzieher mit Kindern arbeiten, leiden neben dem alltäglichen Stress durch Zeitdruck oder Hetze häufig auch unter emotionalem Stress. Wenn sie nach der Arbeit nicht abschalten können, weil die Arbeit sie emotional und damit auch psychisch belastet, dann sollte uns das zu denken geben. Kein Wunder, dass die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz immer stärker zunehmen.

Nachhaltig ist das nicht. Denn so macht Arbeit krank. Zudem fehlt gerade den Beschäftigten in Pflege und Sozialwesen die notwendige Wertschätzung ihrer Arbeit. Es kommt nicht von ungefähr, dass sich viele Beschäftigte nicht vorstellen können, bis zur Rente durchzuhalten. Wir brauchen deshalb dringend eine neue Arbeitskultur. Betriebe müssen aktiv dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten sich nicht ihre Gesundheit bei der Arbeit ruinieren. Und dazu braucht es auch eine ausreichende Personaldecke.

Gleichzeitig muss die Bundesregierung endlich den Arbeitsschutz stärken. Gefährdungsbeurteilungen müssen die psychischen Belastungen der Arbeit stärker in den Fokus nehmen. Und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern muss das Arbeitsschutzgesetz mit einer Verordnung konkretisiert werden, damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebs- und Personalräte ein Werkzeug an die Hand bekommen, um gemeinsam geeignete Lösungen gegen jede Form von Stress zu entwickeln. Die Bundesregierung sollte endlich zur Kenntnis nehmen, dass gute und wertschätzende Arbeitsbedingungen deutlich nachhaltiger sind. Die Beschäftigten haben das verdient. Und gute Arbeitsbedingungen schützen die Wirtschaft außerdem vor Fachkräftemangel und die Gesellschaft vor hohen volkswirtschaftlichen Kosten. Handeln ist daher angesagt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.11.2018

„Die Bundesrepublik hat die zweithöchste Erwerbstätigenquote in der EU, lautet die vermeintliche Erfolgsmeldung. Schaut man genauer hin, bröckelt die Fassade: Jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland ist prekär beschäftigt und arbeitet im Niedriglohnbereich“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die heute vom Statistischen Bundesamt vorgestellte Sonderauswertung der EU-Arbeitskräfteerhebung von Eurostat. Ferschl weiter:

„Die Agenda-Reformen haben Anfang der 2000er Jahre den Arbeitsmarkt großflächig dereguliert, aber nicht mehr Arbeit geschaffen. Durch Mini- und Midijobs sowie unfreiwillige Teilzeitarbeit wurde das vorhandene Arbeitsvolumen lediglich auf mehr Köpfe verteilt und die Beschäftigten unter Lohndruck gesetzt. Wer nicht mitspielt, wird im Hartz-IV-System sanktioniert. Das Ergebnis dieses ‚Förderns und Forderns‘ ist, dass viele Menschen arm trotz Arbeit sind. Wir brauchen endlich eine Abkehr von der unsäglichen Agenda-Politik und ihren verheerenden Auswirkungen.

Deswegen setzt sich DIE LINKE für einen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro, eine Streichung der Ausnahmen sowie die Ausweitung der Kontrollen ein. Darüber hinaus wollen wir, dass Beschäftigte von der ersten Arbeitsstunde an in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen werden. Sachgrundlose Befristungen und Leiharbeit wollen wir eindämmen und langfristig ganz abschaffen. Stattdessen wollen wir gute Arbeit für alle.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2018

„Die Sicherung des Zugangs zu Bildung ist von elementarer Bedeutung. Doch zu vielen Kindern und Jugendlichen bleibt das universell garantierte Recht auf Bildungszugang noch verwehrt“, erklärt Birke Bull-Bischoff, Sprecherin für allgemeine und berufliche Bildung der Fraktion DIE LINKE, zum heute erstmals in Berlin veröffentlichten Weltbildungsbericht der UN-Bildungsorganisation. Bull-Bischoff weiter:

„Laut Bericht leben über 800 Millionen Menschen weltweit in Slums, in denen es keinen Zugang zu Strom, Wasser und Bildung gibt. Die UN-Bildungsorganisation beschreibt Wege, wie Bildung Geflüchtete und Migranten besser integriert. Umso wichtiger ist es, das Potenzial und die Kompetenzen Geflüchteter und Menschen mit Migrationshintergrund in den Fokus zu stellen, nicht die Annahme des kurzzeitigen Aufenthalts und der daraus resultierenden Abschottung.

Auch in Deutschland ist ein Gegensteuern der aktuellen Trends u.a. der Unterfinanzierung erforderlich, um alleine bis 2030 die Ziele der vier Leitbereiche Bildungsqualität und lebenslanges Lernen, Chancengerechtigkeit und Inklusion zu verwirklichen. Daneben bedarf es deutlich höherer Ausgaben für Entwicklungshilfe.

Wir sollten alle Kraftanstrengungen unternehmen für ein inklusives, chancengerechtes und hochwertiges Bildungssystem und zur Sicherstellung der Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen – ganz im Sinne der ‚Agenda Bildung 2030‘ der Vereinten Nationen. Bis 2030 sollen geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Bildung beseitigt und der gleichberechtigte Zugang z.B. von Menschen mit Behinderungen oder Angehörigen indigener Völker sowie Kindern in prekären Situationen zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleistet werden.

Es ist erfreulich, dass es auch positive Entwicklungen gibt, etwa beim Zugang von Frauen zur Sekundarschulbildung. Zwar sind immer noch 63 Prozent aller Analphabeten weltweit Frauen, aber die Mehrheit derjenigen, die eine tertiäre Ausbildung wie Studium oder Berufsausbildung beginnen, sind heute weiblich. Ein gewaltiger Fortschritt mit Blick auf die globale Geschlechtergerechtigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.11.2018

Der Bundesrat hat am 23. November 2018 dem rund 10 Milliarden starken Paket zur Entlastung der Familien zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.

Mehr Kindergeld ab Juli 2019

Hierzu zählt unter anderem die Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst – er steigt ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro.

Grundfreibetrag wird erhöht

Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9000 Euro jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro an, 2020 dann auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.

Ausgleich der kalten Progression

Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben. Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und wie geplant in weiten Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 23.11.2018

Die Reduzierung der Arbeitszeit wird ab 2019 leichter sein: Der Bundesrat hat am 23. November 2018 die Einführung der Brückenteilzeit gebilligt. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren.

Rückkehr zur Vollzeit garantiert

Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen die Beschäftigten für die Brückenteilzeit nicht geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Nach Ablauf der Befristung haben die Betroffenen einen Anspruch, auf ihren Vollzeitjob zurückzukehren.

Zumutbarkeitsgrenze für Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmern

Um Arbeitgeber kleinerer Betriebe mit bis zu 45 Beschäftigten nicht zu überfordern, gilt der Anspruch dort nicht. Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern entlastet eine Zumutbarkeitsgrenze: Sie müssen nur jedem 15. Beschäftigten die befristete Teilzeit gewähren. Außerdem regelt das Gesetz die Verlängerung der Arbeitszeit von sonstigen Teilzeitbeschäftigten.

Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Laut Gesetzestext soll es einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Bundesregierung rechnet mit dem 1. Januar 2019.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 23.11.2018

Gesundheits- und Rechtsexperten fordern eine Reform des Abstammungsrechts und damit auch Regelungen für die Reproduktionsmedizin. Derzeit gebe es nur fragmentarische und unzureichende Regelungen, obgleich diese Fragestellungen enorme praktische Bedeutung hätten und sich auf viele Rechtsgebiete erstreckten, erklärten Fachleute anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Thema künstliche Befruchtung. Zudem müsse das Kindeswohl stärker in den Blickpunkt rücken. Die Experten äußerten sich in der Anhörung am Mittwoch im Bundestag sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Konkret ging es um einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1832) sowie um einen Antrag (19/5548) der Fraktion Die Linke mit dem Ziel, die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung auf unterschiedliche Paarkonstellationen auszuweiten. So sollte nach Ansicht der Grünen eine Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, verheirateten lesbischen Ehepartnern und nichtehelichen Lebenspartnerschaften ermöglicht werden.

Auch die Linksfraktion fordert einen erweiterten Anspruch auf Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen. Derzeit würden unverheiratete Paare, lesbische Frauen und solche ohne dauerhafte Partnerschaft sowie aufgrund unterschiedlicher Zuschüsse auch Menschen mit geringem Einkommen diskriminiert. Die Abgeordneten fordern die volle Erstattung der Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen. Der Erstattungsanspruch müsse allen Menschen mit ungewollter, medizinisch begründeter Kinderlosigkeit eröffnet werden.

Bisher ist die Kostenübernahme bei den Krankenkassen auf heterosexuelle Ehepaare begrenzt. Die Krankenkassen tragen bei Eheleuten 50 Prozent der Behandlungskosten, wobei nur die Ei- und Samenzellen des Paares (homologe Insemination) verwendet werden dürfen. Was die Restkosten betrifft, stellen Bund und Länder gemeinsam Mittel bereit. Mit einer 2016 in Kraft getretenen Änderung der Richtlinie des Bundesfamilienministeriums ,,zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" ist die Bundesförderung auf unverheiratete Paare ausgedehnt worden.

Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) sollten die rechtlichen Fragestellungen zuerst geklärt werden, bevor an eine Leistungsausweitung gedacht werde. So habe der Bundesgerichtshof 2018 festgestellt, dass die Ehefrau der Kindesmutter nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mitelternteil des Kindes werde. Die Überschneidung wissenschaftlicher, ethischer und rechtlicher Aspekte führe zu einer besonderen Komplexität dieses medizinischen Gebietes, wobei auch "der hohe Rang des Kindeswohls" zu berücksichtigen sei. Es sei ein "schwer überschaubares Normengeflecht" entstanden.

Ähnlich argumentierte die Rechtsanwältin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, die darauf hinwies, dass es eine frei wählbare Eltern-Kind-Zuordnung nicht gebe. Auch in einer heterosexuellen Partnerschaft gebe es noch Regelungslücken. Erkenne ein mit der Mutter nicht verheirateter Vater die Vaterschaft nicht an, bestehe trotz genetischer Verbindung keine Möglichkeit, ihn zum rechtlichen Vater des Kindes zu machen. Ebenso könne ein Samenspender nicht aufgrund seiner genetischen Vaterschaft als rechtlicher Vater festgestellt werden. Somit sollte die gesetzliche Festlegung der Elternschaft zwingend überarbeitet werden.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erklärte, die möglichen Fallvarianten machten deutlich, dass den verschiedenen Erstattungssystemen kein einheitlicher Plan zugrunde liege. Das widerspreche den Gerechtigkeitsvorstellungen der Bürger. Eine Korrektur sei dringend geboten. Studien zeigten, dass die Motive bezüglich Kindern bei Lesben und Schwulen identisch und "ebenso existenziell" seien wie bei heterosexuellen Eltern.

Der Fachverband pro familia kritisierte, alleinstehende oder lesbische Frauen erlebten Ausgrenzung und eine Tabuisierung der Kinderwunschthematik. Unsinnige Reglementierungen und Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Behandlungswünsche veranlassten Frauen und Paare, vermehrt Behandlungen im Ausland wahrzunehmen. Nötig sei ein neues Reproduktionsmedizingesetz. Der Verband sprach sich dafür aus, alleinstehenden und lesbischen Frauen eine heterologe Insemination zu ermöglichen und dafür einen gesetzlichen Anspruch zur partiellen Kostenübernahme zu schaffen.

Der Verein Spenderkinder äußerte sich hingegen kritisch zu einer möglichen Übernahme von Behandlungskosten einer Samenspende. Dies bedeute keine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Paaren zu Ehepaaren, weil die Behandlungskosten für Samenspenden bei Eheleuten auch nicht übernommen würden. Bei einer Samenspende handele es sich um eine besondere Familiengründung zu dritt, die "mit psychologischen Herausforderungen" verbunden sei und nur nach gründlicher Aufklärung eingegangen werden sollte. Mit der Kostenübernahme würde die nötige Reflexion jedoch voraussichtlich entfallen und der Eindruck vermittelt, dass kein Unterschied zu einer homologen Insemination bestünde. Zu berücksichtigen sei überdies, dass bei einer Samenspende den so gezeugten Menschen der genetische Vater bewusst vorenthalten werde. Dies sei ethisch bedenklich.

Die Erweiterung des Leistungsanspruchs auf Fälle der heterologen Befruchtung mit Fremdsamen nicht allein für gleichgeschlechtliche, sondern auch für verheiratete oder andere heterosexuelle Paar berührt nach Aussage des GKV-Spitzenverbandes zahlreiche Fragen der Reproduktionsmedizin. Die damit zusammenhängenden auch rechtlichen Fragestellungen müssten zunächst beantwortet und in Regelungen gefasst werden.

Der Frauenarzt Jan-Steffen Krüssel vom Universitätsklinikum Düsseldorf wies wie andere Sachverständige auf die in den Vorlagen unscharf formulierten Voraussetzungen für eine Kostenerstattung hin und nannte als Beispiele die Begriffe "medizinische Gründe", "auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft" oder "medizinisch begründete Kinderlosigkeit". Die Nutzung dieser unbestimmten Begriffe hätte zur Folge, dass Ärzte in einer rechtlichen Grauzone Entscheidungen treffen müssten. Insofern sei eine Rechtsentwicklung für die Reproduktionsmedizin erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.926 vom 28.11.2018

Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie oft und in welcher Höhe Sozialhilfeträger seit 2010 Gesundheits- und Pflegekosten für Ausländer leisten mussten, die über keinen Versicherungsschutz verfügten. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/5906) auf eine Kleine Anfrage (19/5406) der AfD-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.920 vom 28.11.2018

Die von der FDP-Fraktion in einem Gesetzentwurf geplante dynamische Erhöhung der Höchstgrenzen für Verdienste bei geringfügig entlohnter Beschäftigung (Mini-Jobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midi-Jobs) (19/4764) ist während einer öffentlichen Expertenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag bei Gewerkschaftsvertretern auf Ablehnung und bei Arbeitnehmervertretern auf Zustimmung gestoßen.

Die FDP schlägt in dem Gesetzentwurf vor, die Verdienstgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. Im kommenden Jahr solle die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden und bei Beschäftigung in der Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns. Durch diese Änderung werde ein Automatismus eingeführt, der eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns zulasse, wird argumentiert.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, die Verdienstgrenzen seien seit 2013 nicht angehoben worden, weil die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zuließen. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns reduzierten sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürfen. Sie könnten damit auch nicht von den Erhöhungen des allgemeinen Mindestlohns oder der Lohnentwicklung insgesamt profitieren.

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist der Gesetzentwurf, "ökonomisch falsch, arbeitsmarktpolitisch schädlich und gesellschaftspolitisch rückständig". Eine weitere Ausweitung der Minijobzone würde den Fachkräftemangel am deutschen Arbeitsmarkt weiter verschärfen, sagte der DGB-Vertreter Johannes Jakob. Statt einer Ausweitung der Minijobs müsse eine Exit-Strategie entwickelt werden, damit in einer Übergangszeit die Minijobs vollständig in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden könnten.

Minijobs seien ihrer Konstruktion nach eine Falle, hieß es von Seiten der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Sie leisteten durch die fehlende volle Versicherungspflicht einen Beitrag zu niedrigen Renten – insbesondere bei Frauen, sagte NGG-Vertreter Micha Heilmann. "Wir sollten nicht die Anreize für diese Art der Beschäftigung verstärken", betonte er.

Gerald Friedrich von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verwies hingegen darauf, dass Minijobs gerade kleinen Unternehmen helfen würden, in besonderen Situationen ihre Beschäftigung "passgenau zu organisieren". Die starre Verdienstgrenze führe aber dazu, dass geringfügig Beschäftigte auf Lohn- und Gehaltsanhebungen mit Arbeitszeitreduzierungen reagieren würden. Bei einer Dynamisierung der Verdienstgrenzen sei eine solche "ungewollte" Reduzierung der Arbeitszeit nicht mehr nötig, argumentierte der BDA-Vertreter.

Die Einschätzung, dass bei steigenden Löhnen die Arbeitszeit der Minijobber sinken würde, teilte auch Erik Thomsen, Leiter der Minijobzentrale. Profitieren von einer Anhebung der Verdienstgrenze würden seiner Aussage nach vor allen jene, die momentan nahe an der Grenze von 450 Euro seien. 33 Prozent der Minijobber verdienten derzeit zwischen 400 und 450 Euro. Ebenfalls profitieren würden Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung aber mehrere Minijobs ausübten.

Der Sozialrechtler Ulrich Preis nannte den Gesetzentwurf den "völlig falschen Weg". Zentrales Element einer Neuordnung müsse hingegen die Abschaffung der Sozialversicherungsfreiheit für all jene Beschäftigungsverhältnisse sein, die über eine Bagatellvergütung von 100 Euro monatlich hinausgehen, sagte er.

Aus Sicht von Jens Stegmaier vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung darf eine Reform der geringfügigen Beschäftigung nicht – wie mit dem Gesetzentwurf vorgesehen – in Richtung einer Ausweitung gehen. Vielmehr müsse es eine schrittweise Eingrenzung geben, sagte er.

Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln erkannte hingegen den Bedarf für eine Dynamisierung der Verdienstgrenzen. Diese sei nötig, damit die Verdienstgrenzen nicht durch Lohn- und Preisentwicklungen ständig entwertet würden, sondern konstant bleiben könnten.

Zwar sei eine jährliche Anhebung der Verdienstgrenze sinnvoll, urteilte Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Wenn bei Midijobs aber die Verdienstgrenze bei 1.333 Euro liegen solle, wie aus dem FDP-Entwurf hervorgehe, bestehe die Gefahr, dass "in nicht geringer Zahl" reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in bei Steuern und Abgaben privilegierte Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt würden, warnte Brenke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.913 vom 26.11.2018

Eine verstärkte Weiterbildungsförderung im Rahmen des digitalen Wandels ist dringend geboten und der entsprechende Gesetzentwurf (19/4948) der Bundesregierung ein richtiger Schritt in diese Richtung. Diese Ansicht vertraten die geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 26. November 2018. Ebenfalls positiv bewertet wurde auch die geplante Verlängerung der Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I von 24 auf 30 Monate. Einige Sachverständige bezeichneten das jedoch als nicht ausreichend.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz soll die Förderung von Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeweitet werden und gleichzeitig der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ab Januar 2019 von 3,0 auf 2,6 Prozent gesenkt werden. Außerdem soll die 70-Tage-Regelung für kurzzeitige Beschäftigung verlängert werden.

Für die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) betonte Jürgen Wuttke, dass Weiterbildung eine Kernaufgabe von Arbeitgebern sei und auch bleiben müsse. Die Arbeitslosenversicherung könne dies zwar ergänzen. Jedoch habe die BDA die Sorge, dass die Arbeitslosenversicherung finanziell überlastet werde, wenn die Zielgruppe so weit gefasst bleibe wie derzeit vorgesehen. Die BDA fordert deshalb eine Eingrenzung, vor allem für Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten, um eine "uferlose" Förderung zu verhindern. Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, betonte Friedhelm Siepe von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Weiterbildung solle auch in Zukunft Sache der Betriebe bleiben, aber angesichts der Dimension des technologischen Wandels müsse dies gesamtgesellschaftlich gestützt werden, sagte er. Ähnlich argumentierte auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der die öffentliche Weiterbildungsförderung als sinnvoll bezeichnete, zumal sie auch an bestimmte Bedingungen geknüpft sei. DGB-Vertreter Johannes Jakob schlug jedoch vor, die Vier-Jahres-Frist, die zwischen zwei Weiterbildungsförderungen liegen soll, zu flexibilisieren. Um Mitnahmeeffekte auszuschließen, brauche es klar definierte Grenzen, betonte Thomas Kruppe vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und zeigte sich überzeugt, dass der Gesetzentwurf ein Anreiz für Betriebe sein könne, verstärkt in Weiterbildung zu investieren.

Wie der DGB plädierte auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband für eine Verlängerung der Rahmenfrist beim Arbeitslosengeld I auf 36 Monate. Ein Viertel der Menschen, die arbeitslos werden, rutschten direkt in den ALG-II-Bezug, sagte Jakob. Tina Hofmann vom Paritätischen Gesamtverband kritisierte, dass zwei Drittel der Arbeitslosen im Hartz-IV-System gefangen seien. Die BDA hielt dagegen die 30-Monats-Frist für "vertretbar" angesichts der schwierigen Erwerbsbiografien vieler Beschäftigter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.911 vom 26.11.2018

Rund 24 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten im Jahr 2017 ständig oder regelmäßig am Wochenende. Das geht aus der Antwort (19/5657) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5246) der Fraktion Die Linke hervor. Darin heißt es weiter, dass rund 18 Prozent der Beschäftigten ständig beziehungsweise regelmäßig abends und rund fünf Prozent ständig beziehungsweise regelmäßig nachts arbeiteten. Von Schichtarbeit waren demnach 14 Prozent der Beschäftigten (fünf Millionen) betroffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.888 vom 19.11.2018

Im März 2018 gab es in Deutschland rund 7,6 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte. Darunter waren 4,7 Millionen ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte und 2,8 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5462) auf eine Kleine Anfrage (19/4681) der Fraktion Die Linke. Auf 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kommen demnach 14 Minijobber. Aus der Antwort geht ferner hervor, dass 260.000 Menschen mit Minijob mindestens noch eine weitere solch geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten.

Zu den beruflichen Qualifikationen der Minijobber heißt es in der Antwort, dass 22 Prozent der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten über keinen Berufsabschluss, 42 Prozent über einen anerkannten (nicht-akademischen) Berufsabschluss und sechs Prozent über einen akademischen Berufsabschluss verfügten. Bei den 2,8 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten hatten demnach 15 Prozent keinen Berufsabschluss, 67 Prozent einen anerkannten Berufsabschluss und zehn Prozent einen akademischen Berufsabschluss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.888 vom 19.11.2018

Die Zahl der Anträge auf Baukindergeld ist in den ersten fünf Wochen seit dem Programmstart deutlich zurückgegangen. Wie aus der Antwort (19/5479) auf eine Kleine Anfrage (19/4697) der FDP-Fraktion hervorgeht, sind in der ersten Woche (Kalenderwoche 38) 9.574 Anträge eingegangen, in der zweiten Woche waren es knapp 5.500, in der fünften Woche dann noch 2.810 Anträge. Insgesamt sind bis 19. Oktober 2018 den Angaben zufolge 24.399 Anträge auf Baukindergeld eingegangen. Die meisten davon kamen von Familien mit einem oder zwei Kindern.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass insgesamt etwa 550.000 Familien Baukindergeld erhalten könnten. Für den Zeitraum von 2018 bis 2021 werde mit Ausgaben in Höhe von 2,7 Milliarden Euro gerechnet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.885 vom 19.11.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will über die Umsetzung des Bundesprogramms "KitaPlus" informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/5447) möchte sie erfahren, in welcher Höhe die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Bundesländern abgerufen wurden, um zeitlich flexible Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu ermöglichen. Zudem wollen die Grünen wissen, wie viele Einrichtungen ihre Öffnungszeiten im Rahmen des Programms nach 17 Uhr erweitert haben und wie viele Kinder in dieser Zeit betreut wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.878 vom 15.11.2018

Wissenschaftliche Forschung und Praxisexpertise auf den Themenfeldern Arbeit, Wirtschaft und Soziales zusammenführen: Das ist das Markenzeichen der WSI-Mitteilungen. Die Zeitschrift, herausgegeben vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung, feiert in diesen Tagen 70. Geburtstag. Die Jubiläumsausgabe erscheint Anfang Dezember, sie zieht eine aktuelle Bilanz und sie blickt in die Zukunft. Zentrale Fragen: Wie ist es in einer sich schnell verändernden Arbeitswelt um die gesellschaftliche Integrationskraft von Arbeit bestellt? Welche Rolle spielen solidarische Orientierungen und die Bereitschaft zum Handeln, um Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland und Europa leistungsfähig, demokratisch, gerecht und sozial zu gestalten? Welchen Herausforderungen müssen sich Politik, Gewerkschaften und Verbände dazu dringend stellen? Neben zahlreichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die unter anderem die Situation auf dem Arbeitsmarkt, in der Bildung, bei Gleichstellung und Alterssicherung durchleuchten, steuern auch die Vorsitzenden von DGB, IG Metall und Ver.di, Reiner Hoffmann, Jörg Hofmann und Frank Bsirske, Analysen bei.

Das Inhaltsverzeichnis und die Abstracts der neuen Ausgabe finden Sie am Ende dieser PM verlinkt; für Ihre Berichterstattung schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne das pdf des Heftes zu.

Die ersten Ausgaben der „Mitteilungen“ lieferten 1948 noch unkommentierte statistische Informationen, etwa über die Zahl der Beschäftigten, die Brotpreise und die Lohnentwicklung in den verschiedenen Besatzungszonen. Später entwickelten sie sich zur Hauszeitschrift, in der ausschließlich Wissenschaftler – und ab 1952 auch Wissenschaftlerinnen – des damaligen „Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts der Gewerkschaften“ (WWI) publizierten.

Über die Jahrzehnte haben sich Institutsname und -zugehörigkeit ebenso gewandelt wie das Profil der Zeitschrift und der Autorenschaft: Seit 1995 ist das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) eine Abteilung der Hans-Böckler-Stiftung. Und das Gros der Beiträge stammt von externen, zum Teil auch internationalen, Autorinnen und Autoren. Daneben haben aber natürlich auch die jährlichen großen Analysen des WSI ihren festen Platz in der Zeitschrift: So erscheint in der Jubiläumsausgabe auch der aktuelle Verteilungsbericht zu Armut, Reichtum und sozialer Mobilität. Verlegt werden die WSI-Mitteilungen seit Anfang 2018 vom Nomos Verlag.

Quelle:Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftungvom 27.11.2018

Deutschland hatte 2017 mit 79 % EU-weit die zweithöchste Erwerbstätigenquote bei den 20- bis 64-Jährigen nach Schweden (82 %). Im EU- Durchschnitt lag sie bei 72 %. Die Erwerbstätigenquote misst den Anteil aller Erwerbstätigen an der Bevölkerung im jeweiligen Alter. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Veröffentlichung der Broschüre „Arbeitsmarkt auf einen Blick – Deutschland und Europa“ weiter mitteilt, hat sich die Erwerbstätigenquote in Deutschland gegenüber 2007 (73 %) um sechs Prozentpunkte erhöht. Im EU-Durchschnitt stieg die Quote in diesen zehn Jahren nur um zwei Prozentpunkte (2007: 70 %).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.11.2018

Am 31.12.2017 waren 1,7 Millionen Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der im AZR registrierten Schutzsuchenden damit im Vergleich zum Vorjahr um 83 000 (+5 %).

Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Rund die Hälfte von ihnen wurde in den Jahren 2015 und 2016 erstmals registriert (53 %).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 23.11.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Martin Schulz würdigt Dreyer in seiner Laudatio

Mit der heutigen Verleihung des Heinrich-Albertz-Friedenspreises wird das Wirken und Handeln von Malu Dreyer gewürdigt. Der AWO Präsident Wilhelm Schmidt erklärt zu Beginn der Preisverleihung im Konzerthaus auf dem Berliner Gendarmenmarkt: „Mit dem Heinrich-Albertz-Friedenspreis zeichnet die AWO Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für deren Engagement für den sozialen Frieden aus. Mit der diesjährigen Wahl auf die rheinlandpfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer würdigt die AWO Malu Dreyers Verdienste, das Bürgerschaftliche Engagement in unserer Gesellschaft zu stärken und ihren unermüdlichen Einsatz für Menschenwürde, Demokratie und unseren Sozialstaat.“

Nach der Begrüßung der mehr als einhundert geladenen Gäste durch Wilhelm Schmidt hält der vorherige Heinrich-Albertz-Friedenspreisträger Martin Schulz, die Laudatio auf Malu Dreyer. Schulz ehrt Dreyer u.a. mit den Worten: „Malu Dreyer ist eine herausragende Politikerin, die unsere sozialdemokratischen Werte von Toleranz, Humanität und Solidarität jeden Tag mit Leben füllt. Sie steht wie kaum eine andere Politikerin in Deutschland für eine unverstellte, menschliche Politik – sie ist ein Fels der Verlässlichkeit für Ihr Land Rheinland-Pfalz und für die Sozialdemokratie insgesamt."

Der AWO Präsident Schmidt erklärt abschließend: „Die AWO verbindet mit dem Preis eine Aufforderung an die Gesellschaft und die sie tragenden Gruppen, sich der Bedeutung von Toleranz gegenüber Andersdenkenden und anderer Kulturen und der Unterstützung der Schwachen für ein friedliches Zusammenleben der Menschen immer bewusst zu sein.“

In diesem Jahr der Verleihung des Heinrich-Albertz-Friedenspreises jährte sich der Todestag von Heinrich-Albertz zum 25. Mal.

Mit dem Preis ehrt die AWO seit 1999 in unregelmäßigen Abständen Persönlichkeiten, die Solidarität und soziale Verantwortung in den Mittelpunkt ihres Lebens stellen und die sich um die Ausgestaltung der Grundwerte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit und um den inneren und äußeren Frieden in besonderer Weise verdient gemacht haben.

Bisherige Preisträger:

2016: Martin Schulz

2015: Franz Müntefering

2013: Egon Bahr

2011: Jutta Limbach

2008: Hans-Jochen Vogel

2005: Gerhard Schröder

2001: Paul Spiegel

1999: Johannes Rau

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.11.2018

Zweitägige Fachtagung in Hamburg-Wilhelmsburg

Über 220 Träger, Fachberatungen und Fachkräfte von Familienzentren aus ganz Deutschland diskutierten am 15. und 16. November 2018 im Bürgerhaus Wilhelmsburg in Hamburg, wie sie angesichts einer erkennbaren Zunahme an Vielfalt, Gewalt, Rassismus und Rechtsextremismus den Familien demokratische Werte vermitteln sollen. Anlass war die Jahresfachtagung des Bundesverbands der Familienzentren e.V., die in diesem Jahr zum Thema „Familienzentrum – Partizipation und Teilhabe inklusiv“ in Kooperation mit der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, dem Deutschen und dem Hamburger Roten Kreuz, der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. und der Fachstelle Familien der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stattfand.

„Dass viele Interessierte aus Platzgründen abgewiesen werden mussten, zeigt die Brisanz des Themas“, erklärte Daniela Kobelt Neuhaus, Präsidentin des Bundesverbandes. „Familienzentren sind als Knotenpunkte in den Sozialräumen Seismographen für gesellschaftliche Herausforderungen.“ Diese werden überwiegend in Sozialräumen gefördert, in denen viele Familien eine belastete Biografie haben. Weit über die Hälfte von ihnen haben eine Migrationsgeschichte, bis zu drei Viertel nutzen eine nichtdeutsche Familiensprache, viele Eltern sind alleinerziehend, arbeitslos oder psychisch belastet.

„Familienzentren sollen dafür sorgen, dass es nicht dem Zufall überlassen wird, ob Familien erreicht werden“, so Kobelt Neuhaus. Dass dies eine herausfordernde Aufgabe ist, bestätigten die Teilnehmenden der Fachtagung in allen Diskussionsforen. Immer wieder ging es darum, wie Eltern gewonnen werden können, sich aktiv zu interessieren: für die Chancen ihrer Kinder, für das Lebensumfeld und das Land, in dem sie leben. Immer wieder wurde auch deutlich, dass Partizipation mehr ist, als sich an Elternabenden zu beteiligen oder Kuchen zu backen, obwohl dies für viele Familien bereits eine große Leistung bedeutet.

Familienzentren haben im Vergleich zu Kindertageseinrichtungen im Sozialraum eine aktive Rolle. „Partizipation und Teilhabe sind Zubringer zur Chancengerechtigkeit und zur Nichtausgrenzung“, so Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker von der Universität Hamburg. Prof. Dr. Timm Albers von der Universität Paderborn wies in seinem Vortrag darauf hin, dass Familienzentren durch die Kooperation mit Partnern lokal die gemeinschaftliche Verantwortung stärken.

Im Verlauf der Fachtagung präsentierten die Teilnehmer*innen Beispiele gelungener Praxis, die anderen als Anregung dienten. In den Workshops ging es um unterschiedliche Formen der Teilhabeförderung, zum Beispiel um Stärkung der Erziehungskompetenz im Alltag. Weitere Themen waren das kultursensitive Zusammenleben, Prävention und Gesundheitsförderung. Die Teilnehmenden tauschten sich auch über Arbeitsweisen und Methoden von Familienzentren aus, auf dem Weg zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis.Weitere Informationen unter www.bundesverband-familienzentren.de

Quelle: PressemitteilungBundesverband der Familienzentren e.V. vom 19.11.2018

Vorsitzende Waltraud Weegmann: „Der Gesetzentwurf setzt falsche Prioritäten“

Der Deutsche Kitaverband kritisiert in einer Stellungnahme zum "Gute-Kita-Gesetz" u.a. das Fehlen verbindlicher, bundesweit einheitlicher und fundierter Mindest-Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung. „Im Gesetzentwurf wird die Gebührenfreiheit zu stark priorisiert. Wichtiger wären Investitionen in mehr Qualität und Personal“, erklärt Waltraud Weegmann, Vorsitzende des Bundesverbands. Entscheidend sei zudem ein langfristiges Engagement des Bundes bei der Finanzierung der Qualität in der Kindertagesbetreuung.

Ferner fordert der Zusammenschluss privater unabhängiger Träger von Kindertagesstätten eine grundlegende Reform der Kinder- und Jugendhilfe, wie es die Monopolkommission der Bundesregierung bereits vor 20 Jahren verlangt hat. „Gleicher Marktzugang und gleiche Förderung für gleiche Leistung würde in hohem Maße zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beitragen“, so Weegmann.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten vom 19.11.2018

Impulspapier der konfessionellen Wohlfahrts- und Altenhilfe-Fachverbände für sorgende Gemeinschaften und Reform der Pflegeversicherung

Würdiges Altwerden braucht sorgende Gemeinschaften – mit diesem Leitmotiv haben der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland mit ihren Fachverbänden, dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) und dem Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), ein Impulspapier zur Weiterentwicklung der Altenhilfe in Deutschland vorgelegt.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind auf ein unterstützendes Umfeld in ihrer Nachbarschaft angewiesen. Freiwilliges Engagement zu stärken, um Vereinsamung entgegen zu wirken, bleibe wesentlich für eine an den Bedürfnissen älter werdender Menschen orientierte Arbeit der Verbände.

Die örtliche soziale Infrastruktur müsse im Zusammenwirken der Akteure der Altenhilfe, der Selbst- und Nachbarschaftshilfe und der kommunalen Daseinsvorsorge weiterentwickelt werden.

Die Verbände betonen: Als Träger der sozialen Infrastruktur ist ihnen die Lebenswirklichkeit der alten Menschen und ihr Umfeld vertraut. Mit dieser Expertise wollen sie sich in die kommunalen Planungsprozesse ebenso wie in die Reform der Pflegeversicherung einbringen. "Die Versicherten sollen künftig für bedarfsgerechte Pflegesachleistungen im Leistungsfall nur einen begrenzten Selbstbehalt zahlen", fordern die Verbände. Die Entlastung pflegebedürftiger Menschen und der Kommunen, die ersatzweise zahlen müssen, wenn die Eigenmittel nicht ausreichen, ist ein Schritt zu einer grundlegenden Reform der Altenhilfe.

Die konfessionellen Verbände schlagen vor, dass frei werdende Mittel dafür genutzt werden sollen, vor Ort Pflegenetzwerke zu knüpfen, in denen Angehörige, Nachbarn, ehrenamtliche Helfer und Pflegeprofis zusammenwirken können. Mit ihrem Impulspapier, das heute in Berlin vorgestellt wird, setzen sich die kirchlichen Wohlfahrts- und Altenhilfeverbände für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung und der kommunalen Aufgaben im Bereich der Altenhilfe ein.

Das Impulspapier der Verbände finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.10.2018

Angesichts der Stimmungsmache und öffentlichen Angriffe von Rechtspopulisten hat sich der Vorstand des Paritätischen Gesamtverbandes ausdrücklich hinter die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes gestellt. Der Paritätische warnt vor einer mutwilligen Verzögerung der Ratifizierung des Paktes, dem mehrjährige Beratungen der Vereinten Nationen vorangegangen sind.

Die in der aktuellen Debatte vorgebrachten Vorwürfe, mit dem Pakt würde die nationale Souveränität bei der Gestaltung der Migration aufgegeben, einer Masseneinwanderung würden Tür und Tor geöffnet, die Pressefreiheit werde beschnitten, um migrationskritische Berichterstattung zu unterbinden, entbehrten jeder Grundlage, heißt es in der Vorstands-Resolution des Paritätischen. „Es handelt sich hier um übelste Stimmungsmache mit Falschinformationen“, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Die grundsätzlich positive Sicht auf Migration, die der Pakt „in politisch rauen Zeiten“ transportiere, wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband entschieden unterstützt. Der Pakt stelle einen „Meilenstein in der internationalen Migrationspolitik dar, da sich erstmals unter Führung der UN die überwiegende Mehrzahl der UN-Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Vision von sicherer, geregelter und legaler Migration einigen“, so die Positionierung.

„Wir appellieren an die Politik zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren und nicht die rechtspopulistische Stimmungsmache nicht weiter anzuheizen. Wer die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes jetzt in Frage stellt oder künstlich verzögert, gießt Wasser auf die Mühlen von AfD und anderen Rechten“, warnt Rolf Rosenbrock.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 19.11.2018

Ausdrücklich unterstützt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Überlegungen von SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzender Andrea Nahles und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Überwindung von Hartz IV. Die grundsätzlichen Aussagen gingen in die richtige Richtung. Die Grundsicherung müsse vom Hilfebeziehenden aus gedacht werden und dürfe sich nicht in erster Linie vom Gedanken leiten lassen, wie sich Missbauch verhindern lässt.

"Insbesondere die kritischen Äußerungen zu den Strafen in Hartz IV zeigt, dass nun auch in der Spitze der SPD Bewegung hinsichtlich der Abschaffung von Sanktionen gekommen ist", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. "Wir brauchen ein Grundsicherungssystem, das angstfrei funktioniert, Teilhabe ermöglicht und auf Sanktionierung und Drangsalierung vollständig verzichtet."

Auch die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, die Kinder auf jeden Fall vor Hartz IV bewahrt, begrüßt der Paritätische mit Nachdruck. Der Verband macht jedoch darauf aufmerksam, dass sich alle Überlegungen letztlich daran messen lassen müssen, ob die Grundsicherungsleistungen wirklich existenzsichernd sind und Teilhabe ermöglichen, was derzeit nicht der Fall sei.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 17.11.2018

Der Bundesfachverband umF und PRO ASYL befürchten, dass der laut Medienberichten erzielte Kompromiss beim Einwanderungsgesetz zu Bildungsabbrüchen führt, wenn nur eine Beschäftigungsduldung und nicht gleichzeitig Perspektiven für geduldete Schüler/innen und Studierende geschaffen werden. Zudem warnen die Organisationen davor, dass die Regelungen für Azubis und Arbeitnehmende ins Leere laufen, wenn die Beschäftigungsverbote für Geduldete bestehen bleiben.

„Wir befürchten ein Förderprogramm für Schul- und Studienabbrüche“, erklärt Tobias Klaus vom Bundesfachverband umF. „Wenn Perspektiven für eine Aufenthaltssicherung nur über Arbeit und Ausbildung bestehen, werden zahlreiche junge Menschen die Schulen verlassen und arbeiten, statt ihren Bildungsweg fortzusetzen.“ Notwendig ist eine Regelung von der Studierende, Schüler, Azubis und Arbeitnehmende gleichermaßen profitieren.

Bereits jetzt verlassen viele Jugendliche zu früh die Schule, da sie ihren Aufenthalt nur über die Ausbildung sichern können. In der pädagogischen Arbeit mit den Jugendlichen wird dieses Problem unter „Ausbildungszwang“ diskutiert. Bleibt es bei der öffentlich gewordenen Einigung droht ein „Beschäftigungszwang“ und ein mögliches Abrutschen in prekäre Arbeitsverhältnisse. Ein solcher Beschäftigungszwang wäre auch gesamtgesellschaftlich kontraproduktiv, da höhere Bildungsabschlüsse die beste Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und dauerhaften Leistungsbezug sind.

Der Ansatz greift darüber hinaus zu kurz, wenn Geduldete zum Teil erst gar keine Arbeit aufnehmen dürfen. „Wir brauchen echte Perspektiven statt eiliger Kompromisse“, erklärt Günter Burkhardt von PRO ASL. „Wenn Menschen weiterhin Arbeit und Ausbildung verboten werden kann, läuft jede Neuregelung ins Leere“.

Laut Medienberichten sieht ein Kompromiss zwischen Union und SPD zum Einwanderungsgesetz eine neue Beschäftigungsduldung vor, wenn geduldete Schutzsuchende mindestens eineinhalb Jahre mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Zudem soll es Verbesserungen für Auszubildende geben. „Personen, die halbtags arbeiten können, wie etwa Alleinerziehende, dürfen nicht im Stich gelassen werden. Sonst drohen insbesondere Frauen ausgeschlossen zu werden“, warnt Burkhardt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 20.11.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin:30.November 2018

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e.V.

Ort: Berlin

Mit dem landespolitischen Frühstück „KINDERRECHTE (BE)TREFFEN POLITIK“ lädt das SOS-Kinderdorf Berlin Landespolitiker, NGOs und weitere Akteure in die Botschaft für Kinder ein. In dieser Reihe wird regelmäßig diskutiert, wie die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Berlin besser umgesetzt werden können. Denn: Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gleiche Chancen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialem Status. Als ersten Gast konnten wir hierfür Frau Sawsan Chebli, Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales und Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund gewinnen.

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir am 30. November folgende Themen diskutieren: Wie können Landespolitik, Verbände, Institutionen und NGOs gemeinsam die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung besser gestalten? Wie können Dialog und Zusammenarbeit zwischen Institutionen, NGOs und Politik zum Thema Kinderrechte in der Praxis noch besser werden? Was wünschen sich Kinder und Jugendliche des SOS-Kinderdorfs konkret von der Politik?

Das detailliertere Programm des politischen Frühstücks entnehmen Sie bitte der Einladung.

Termin:07.Dezember 2018

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Damit beginnt Artikel 1 der am 10. Dezember 1948 in Paris verkündeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Sie stehen jedem Menschen – unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Einkommen, Sprache, Religion oder sexueller Orientierung zu. 30 Jahre nach dem Ende des Ersten und drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war vor 70 Jahren vielen bewusst, wohin es führt, wenn die Würde des einzelnen Menschen nicht anerkannt und nicht geschützt wird. Die universellen Menschenrechte bilden das Fundament für unser Zusammenleben auf diesem Planeten und in menschlicher Gemeinschaft. Die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten bilden eine elementare Grundlage für Gerechtigkeit, Frieden, Sicherheit und eine nachhaltige Entwicklung.

Der 70. Jahrestag ist für die Grüne im Bundestag ein Anlass zum Feiern – aber auch ein Ansporn zu reflektieren und kritisch zu evaluieren. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist als Keimzelle internationaler Menschenrechtsstandards heute noch so aktuell wie damals. Die Universalität und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte und das Recht eines jeden Menschen auf ein Leben in Würde, ohne Furcht und ohne Not werden global wieder in Frage gestellt. Nicht nur in Kriegen wie in Syrien oder dem Jemen und nicht nur von autokratischen Regimen werden Menschenrechte massiv verletzt. Auch in Demokratien ist der Einsatz für Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Menschenrechte nicht mehr selbstverständlich. Weltweit häufen sich Herabwürdigungen von und Austritte aus menschenrechtlichen Institutionen, und die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft werden in vielen Staaten zunehmend beschränkt („Shrinking Spaces“). Menschenrechtsverteidiger*innen werden bedroht und verfolgt.

Vor diesem Hintergrundsoll am 7. Dezember auf der ganztätigen Konferenz „RESPECT. PROTECT. PROMOTE. 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ mit Gästen und Expert*innen aus der ganzen Welt über Handlungsoptionen für die Stärkung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Menschenrechten diskutiert werden.

Auf insgesamt neun Panelssoll mandarüber sprechen, wie u.a. Minderheitenrechte effektiver dadurch durchgesetzt werden können, dass Angehörige unterschiedlicher Minderheiten, wie bspw. Muslim*innen und LSBTII zusammenarbeiten. Angesichts weltweiter sexualisierter und genderbasierter Gewalt in all ihren Facetten erörtert man, wie man mit konkreten Handlungsstrategien und feministischen Narrativen für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen eintreten könnte. Nach wie vor kommt es auch in Europa zu Ausbeutung und Zwangsarbeit – auch hier sind Frauen besonders häufig betroffen. Angesichts dessen stellen wir uns der Frage, wie ein modernes Einwanderungsgesetz aussehen kann, das die Rechte von Arbeitsmigrant*innen schützt. Kinder bilden ebenfalls eine besonders vulnerable Gruppe; ihre Rechte werden weltweit missachtet und verletzt. Mit zwei Expertinnen diskutieren Sie, welche konkreten Schritte notwendig sind, um Kinderrechte in vollem Umfang umzusetzen. Die voranschreitende Digitalisierung ist mit Blick auf den Menschenrechtsschutz ein bislang vergleichsweise unbetretenes Terrain. Es wird mit ausgewählten Expert*innen diskutiert, welche Risiken und Chancen der digitale Fortschritt für den Schutz von Menschenrechten bietet. Zeitgleich werden weltweit Versammlungs-, Presse- und Organisationsfreiheit systematisch eingeschränkt; wie demgegenüber neue partizipative Räume und Möglichkeiten für Menschenrechtsverteidiger*innen aussehen können, wollen wir am Beispiel von aktuellen Entwicklungen in der Ukraine und Armenien beleuchten. Das Weltrechtsprinzip ermöglicht es, schwerste Menschenrechtsverletzungen weltweit zu ahnden, ungeachtet von Blockaden im UN-Sicherheitsrat und einer Überlastung des Internationalen Strafgerichtshofs. Auch auf die Umsetzung dieses Mechanismus wird im Rahmen unserer Konferenz umfassend eingegangen. Was Menschenrechtsaktivist*innen Tag für Tag in ihrer Arbeit antreibt, wie Menschenrechtsschutz ganz unmittelbar aussehen kann und das Menschenrechtsschutz uns alle angeht, demonstrieren Vertreter*innen von SOS Méditerranée und Viva con Agua.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld und trat 2005 zusammen mit den Hartz IV Gesetzen in Kraft. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein auf Grund des Bedarfs ihrer Kinder. Seit seiner Einführung wurde der Kinderzuschlag schon mehrmals reformiert. Der Referentenentwurf sieht ebenfalls vor, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter zu sichern.

Das ZFF hat sich in einer Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe" (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)" aktuell geäußert.

Die Verbesserung der Situation armer und von Armut gefährdeter Familien und die damit einhergehende Forderung nach einer ausreichenden Existenzsicherung für alle Kinder stehen seit vielen Jahren im Fokus der Arbeit des ZFF.

Auf Grundlage dieser Perspektive begrüßt das ZFF den vorliegenden Referentenentwurf als einen wichtigen Schritt. Insbesondere ist es aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe der Leistung gilt. Darüber hinaus können die Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dazu führen, die sozio-kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Der Gesetzgeber sollte sich jedoch aus Sicht des ZFF bei der Existenzsicherung von Kindern nicht auf eine Minimallösung konzentrieren. Insbesondere bei Kindern sind die Kosten für ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum, das die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder sichert, auch als Investition in die Zukunft zu sehen, die hohe gesellschaftliche Folgekosten von Armut vermeiden hilft.

Die ZFF Stellungnahme finden Sie hier.

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Datenreports 2018 mit dem Schwerpunkt „Wie leben Kinder in Deutschland?“, fordert das ZFF die Bundesregierung zum wiederholten Male auf, arme Kinder und Jugendliche ins Zentrum der Familien-, Sozial- und Bildungspolitik zu stellen.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den veröffentlichten Daten: „Vielen Kindern und Jugendlichen in Deutschland geht es gut. Gleichzeitig werden einem großen Teil zentrale Kinderrechte verwehrt: sie wachsen unter schlechten ökonomischen Bedingungen auf und ihr Alltag ist von zahlreichen Entbehrungen geprägt. Kinder, die in materieller Armut aufwachsen, leben mit gesundheitlichen Einschränkungen, schlechten Bildungschancen, in beengten Wohnverhältnissen und leiden unter sozialer Stigmatisierung. Häufig prägen diese Erfahrungen die Kinder und Jugendlichen ein Leben lang.

Um diesem Teufelskreis zu entkommen, brauchen arme Kinder und Jugendliche ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien brauchen Zeit füreinander und es müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereit stehen. Wir dürfen aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Aus diesem Grund wollen wir die Familienförderung mit einer Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße stellen.

Die Bundesregierung muss endlich handeln, damit nicht ein Teil der Gesellschaft dauerhaft abgehängt bleibt und alle Kinder und Jugendliche die Chance haben, ein gutes und erfülltes Leben zu führen. Davon hängt langfristig der Wohlstand unserer Gesellschaft ab.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 14.11.2018

AKTUELLES

Ende September dieses Jahres fand der 4. Gender Studies Tagung "(Un)gleich besser?! – Die Dimension Geschlecht in der aktuellen Ungleichheitsdebatte" statt, die vom DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) veranstaltet wurde.

Jetztsteht ihnen die Dokumentation der Tagung mit Downloads von Beiträgen und einem Tagungsvideo zur Verfügung.

Thematisch ging es um Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit und der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen. Zudem wurden Auswirkungen der Gleichstellungsaktivitäten auf die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern in den Blick genommen und kritisch hinterfragt: Wem nutzen die gleichstellungspolitischen Neuerungen des letzten Jahrzehnts und aktuelle Vorhaben? Wer profitiert von Elterngeld und Frauenquote? In welchem Zielkonflikt stehen Gleichstellungspolitik und Verteilungspolitik? Kann dieser Konflikt aufgelöst werden, und wenn ja, wie?

Lassen sie sich von den Antworten der hochrangigen Gäste überraschen.

Die Diakonie hat heute in Berlin eine Handreichung zum Umgang mit Rechtspopulismus vorgestellt. "Sie richtet sich an alle, die in der Diakonie jeden Tag engagiert an der Seite der Menschen arbeiten", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. "Das Erstarken rechtspopulistischer Kräfte stellt auch die Diakonie vor neue Herausforderungen. Wir dulden in unseren Einrichtungen keinen Rassismus oder Antisemitismus, keine Ausgrenzung oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit", erklärt der Diakonie-Chef weiter. "Die Diakonie bleibt bei ihrem christlichen Selbstverständnis und an der Seite der Schwachen und Benachteiligten", sagt Lilie. Die Angebote der Diakonie stehen allen Menschen offen, unabhängig von Hautfarbe und Geschlecht, Weltanschauung und Religion. Mit der Handreichung will die Diakonie ihren Mitarbeitenden helfen, angemessen auf Provokationen und Tabubrüche – auch aus den eigenen Reihen – zu reagieren. "Die Frage ist doch, wo müssen wir klare Grenzen setzen, und an welcher Stelle können wir gelassen bleiben, um den Populisten nicht in die Hände zu spielen?", fragt Lilie.

"Der Einzug der Rechtspopulisten in die Parlamente hat die Maßstäbe und Grenzen des Sagbaren verschoben. Eine Verrohung der Sprache und des Umgangs, unterschwelliger oder offener Rassismus begegnen uns auch in der Diakonie", erklärt Lilie. So wolle eine Bewohnerin eines Pflegeheimes zum Beispiel nur von deutschen Pflegekräften gepflegt werden. In einem anderen Fall seien in einer Kita Erzieher beim Wickeln auf einen Hakenkreuz-Body gestoßen. In einer diakonischen Einrichtung sei ein Mitarbeiter durch ihre Thor-Steinar-Kleidung aufgefallen. Völlig inakzeptabel sei es, dass Mitarbeitende einer Tafel bedroht wurden, nachdem sie eine Spende der AfD abgelehnt hätten. Auch bei der aktuellen "Unerhört!"-Kampagne der Diakonie sei es gelegentlich zu Hass-Kommentare gekommen, erklärt Lilie.

Die Broschüre "Umgang mit Rechtspopulismus" finden Sie unter https://www.diakonie.de/broschueren/handreichung-zum-umgang-mit-rechtspopulismus/

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Studie des ZEW / der Bertelsmann Stiftung: Arme Familien brauchen mehr Geld!

Berlin, 21.11.2018 Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Studie des ZEW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung „Kommt das Geld bei den Kindern an?“, unterstreicht das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bedeutung wirksamer Reformen des Familienlastenausgleichs für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den Ergebnissen der Studie: „Arme Eltern sparen eher bei sich, bevor sie an den Kindern sparen und geben täglich alles dafür, dass ihre Kinder gut aufwachsen. Leider findet diese Familienrealität in vielen politischen Debatten nur wenig Beachtung und Vorurteile oder das berühmte „Bauchgefühl“ verhindern wirksame Reformen der Familienförderung. Daher ist es gut, nun schwarz auf weiß nachlesen zu können: Direktzahlungen in die Familie werden nicht zweckentfremdet. Mehr noch: Höhere Geldleistungen für Kinder führen zu einer besseren Teilhabe an Kita, Sport oder Musikschule. Spätestens mit dieser Studie ist nun hoffentlich Schluss mit einer Haltung, die arme Familien bevormundet.“

Merkel erwartet umfassende Reformen des Familienlastenausgleichs: „Die aktuell geplante Reform des Kinderzuschlags ist ein guter Schritt, da künftig einkommensarme Familien mehr Geld in der Tasche haben werden. Am untersten Ende der Einkommensleiter geht jedoch auch diese Reform vorbei. Wir brauchen endlich eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung, die sozial gerecht, einfach und transparent ist und alle Kinder in unserem Land endlich aus der Armut befreit!“

Weitere Informationen:

Zum Zukunftsforum Familie e. V.: www.zukunftsforum-familie.de

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG : www.kinderarmut-hat-folgen.de

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Kinderleben in Deutschland: Armut prägt Bildungs- und Lebenschancen!

Berlin, 14.11.2018 Anlässlich der heutigen Vorstellung des Datenreports 2018 mit dem Schwerpunkt „Wie leben Kinder in Deutschland?“, fordert das ZFF die Bundesregierung zum wiederholten Male auf, arme Kinder und Jugendliche ins Zentrum der Familien-, Sozial- und Bildungspolitik zu stellen.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den veröffentlichten Daten: „Vielen Kindern und Jugendlichen in Deutschland geht es gut. Gleichzeitig werden einem großen Teil zentrale Kinderrechte verwehrt: sie wachsen unter schlechten ökonomischen Bedingungen auf und ihr Alltag ist von zahlreichen Entbehrungen geprägt. Kinder, die in materieller Armut aufwachsen, leben mit gesundheitlichen Einschränkungen, schlechten Bildungschancen, in beengten Wohnverhältnissen und leiden unter sozialer Stigmatisierung. Häufig prägen diese Erfahrungen die Kinder und Jugendlichen ein Leben lang.

Um diesem Teufelskreis zu entkommen, brauchen arme Kinder und Jugendliche ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien brauchen Zeit füreinander und es müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereit stehen. Wir dürfen aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Aus diesem Grund wollen wir die Familienförderung mit einer Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße stellen.

Die Bundesregierung muss endlich handeln, damit nicht ein Teil der Gesellschaft dauerhaft abgehängt bleibt und alle Kinder und Jugendliche die Chance haben, ein gutes und erfülltes Leben zu führen. Davon hängt langfristig der Wohlstand unserer Gesellschaft ab.“

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Reform Kinderzuschlag: Wichtiger Schritt gegen Kinderarmut, aber unzureichend!

Berlin, 12.11.2018 Anlässlich verschiedener Medienberichte zu den Eckpunkten des geplanten „Starke-Familien-Gesetz“ begrüßt das ZFF die Vorhaben des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den veröffentlichten Eckpunkten: „Endlich kommt die lang erwartete Reform des Kinderzuschlags. Die Leistung soll erhöht und von einigen Konstruktionsfehlern befreit werden: Wenn Eltern mehr arbeiten, soll der Bezug nicht mehr abrupt enden und durch eine geänderte Anrechnung von Unterhalt und Unterhaltsvorschuss sollen künftig auch Alleinerziehende Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Ebenfalls sind Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket geplant. Das ZFF begrüßt diese Reformen als wichtige Schritte zum Abbau von Kinderarmut.“

Merkel kritisiert die Reform jedoch als unzureichend: „Dieser Vorstoß erfüllt nur in Teilen unsere langjährigen Forderungen und geht uns nicht weit genug: Der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags wird nicht, wie ursprünglich angedacht, zusammen mit dem Kindergeld die Höhe des sächlichen Existenzminimums entsprechen, sondern mit dem Verweis auf den Anspruch des Bildungs- und Teilhabepakets um einen Betrag von 19 Euro reduziert. Diese Reduktion des Auszahlungsbetrages ist ungerecht, denn Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket schaffen keine automatische Teilhabe von Kindern. Es wird daher weiterhin bei einer Unterdeckung des kindlichen Existenzminimums in den anspruchsberechtigten Familienhaushalten bleiben. Darüber hinaus führt erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums dazu, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden.

Langfristig wollen wir die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

weitere Informationen zur Kindergrundsicherung finden Sie auf: www.kinderarmut-hat-folgen.de

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ZFF-Info 17/2018

SCHWERPUNKT: 100 Jahre Frauenwahlrecht

Frauenministerin Giffey: „… aber der Kampf um mehr Frauenrechte geht weiter!“

Heute fand der feierliche Festakt mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesministerin Dr. Franziska Giffey zum hundertjährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts im Deutschen Historischen Museum in Berlin statt. Bundesfrauenministerin Giffey erinnerte an den langen Weg, den sich Frauen um die Gleichberechtigung der Geschlechter erkämpfen mussten: „Frauen können alles. Das ist Fakt und Forderung zugleich. Und wenn Frauen – und auch einige Männer, etwas so Bahnbrechendes wie das Frauenwahlrecht erreicht haben, ist es wichtig, daran zu erinnern“, so Giffey.

Trotz der Freude über die Errungenschaften macht Bundesfrauenministerin Dr. Giffey auf die auch heute noch verbleibenden Aufgaben aufmerksam: „Heute geht es um gleichen Lohn für gleiche Arbeit, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um die Aufwertung der sozialen Berufe und um den Schutz vor Gewalt. Es ist wichtig, dass Frauen wählen gehen. Genauso wichtig ist, dass sie für politische Ämter kandidieren und gewählt werden. Dann bewegt sich nämlich mehr für Frauen. Gleiche Chancen für Frauen und Männer sind gut für die Demokratie.“

Derzeit sind Frauen in keinem Parlament in Deutschland gleichberechtigt vertreten. Im Bundestag ist der Frauenanteil nach der letzten Wahl um 6 Prozentpunkte auf 31 Prozent gesunken und hat damit den Stand von vor 20 Jahren. Die Ministerin betont weiter: „Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern ist noch immer keine Selbstverständlichkeit, sondern muss immer wieder neu erkämpft werden.“

Am 12. November 1918 wurde die rechtliche Grundlage für das Frauenwahlrecht geschaffen. Im Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk heißt es: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".

Der 12. November 1918 gilt somit als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts und der Beginn der parlamentarischen Demokratie. Beim feierlichen Festakt einhundert Jahre danach würdigten die Bundeskanzlerin und Bundesministerin Giffey im Deutschen Historischen Museum mit rund 350 Gästen diejenigen, die für Gleichberechtigung der Geschlechter, das Wahlrecht für Frauen und einen positiven Wandel gekämpft haben.

Ministerin Giffey: „Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden. Wir können stolz darauf sein, auch auf das, was sich Frauen seitdem erkämpft haben. Und auch heute ist es wichtig zu fragen: Wofür streitest Du? Jede und jeder einzelne kann sich einsetzen für eine bessere Gesellschaft mit gleichen Rechten. Deshalb haben wir dazu eine deutschlandweite Kampagne gestartet.“

Im Januar 1919 fand erstmalig die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung unter Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählten statt. Es kandidierten 300 Frauen, wovon 37 weibliche Abgeordnete ins Parlament einzogen. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei 80 Prozent.

Kampagne zu 100 Jahre Frauenwahlrecht

Der Festakt am 12. November ist Höhepunkt der Jubiläumskampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. (EAF Berlin) zu „100 Jahre Frauenwahlrecht“. Das Kampagnenmotto lautet: „Streiten für gleiche Rechte – Wofür streitest Du?“ Über 1.800 Plakate hängen an über 400 Orten.

Die Kampagne wird von über 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt. Neben umfassenden Hintergrundinformationen gibt es regelmäßige Essays zu Sonderthemen sowie eine Aktionslandkarte für einen Überblick über zahlreiche Veranstaltungen im Bundesgebiet auf der Webseite.

Alle Informationen rund um das Jubiläum 100 Jahre Frauenwahlrecht sowie die Jubiläumskampagne finden Sie unter: https://www.100-jahre-frauenwahlrecht.de/startseite.html

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.11.2018

Zum 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts am 12. November erklären Katrin-Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Das Frauenwahlrecht ist ein Meilenstein unserer heutigen Demokratie. Unser Respekt gilt den starken Frauen, die gegen alle Widerstände vor 100 Jahren für sich und die nachfolgenden Generationen Frauen die Teilhabe an politischen Prozessen erstritten haben. Wir sind es diesen Kämpferinnen schuldig, dass wir uns weiter für die Gleichstellung einsetzen. 100 Jahre später ist viel erreicht, aber es gibt noch zu viele Baustellen: Die gläserne Decke steht immer noch, Männer verdienen im Durchschnitt weiterhin mehr als Frauen und in den Vorständen der DAX-Unternehmen liegt der Frauenanteil im einstelligen Prozentbereich. In der Bundesregierung sieht es kaum besser aus, nur ein Viertel der Staatssekretäre sind weiblich besetzt, Bundesminister wie Horst Seehofer oder Andreas Scheuer kommen gleich ganz ohne Frauen auf dieser Ebene aus. Dies ist nicht nur eine schlechte Bilanz, sondern es ist das Bild einer Regierung, die nicht auf der Höhe der Zeit ist. 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ist festzustellen, dass Geschlechtergerechtigkeit bei den anderen Fraktionen noch kein Selbstläufer ist, der Frauenanteil im Bundestag ist erstmals wieder gesunken. Wir werden deshalb weiter für mehr Gerechtigkeit kämpfen, in guter Tradition.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.11.2018

Zum 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Die Einführung des Frauenwahlrechts markierte einen Meilenstein im Kampf für Gleichberechtigung und politische Teilhabe von Frauen in Deutschland. 100 Jahre später ist dieser Weg noch immer nicht zu Ende. Wir müssen noch mehr tun, um etwa eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt zu erreichen. Zudem müssen Benachteiligungen und Diskriminierung konsequent abgebaut werden. Darüber hinaus wollen wir, dass sich mehr Frauen politisch engagieren können – bis in die Spitzenämter. Dafür müssen wir allerdings nicht das Wahlrecht, sondern die Parteiarbeit und -kultur ändern. Die Freien Demokraten haben den Auftrag für sich bereits angenommen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 11.11.2018

Zum 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts fordert der DFV eine Reform des Wahlrechts und die Abschaffung des Wahlalters

Heute jährt sich die Einführung des Frauenwahlrechts zum 100. Mal. Beim Deutschen Familienverband (DFV) ist die Freude verhalten. „Das Frauenwahlrecht ist eine wichtige demokratische Errungenschaft, aber auch nach 100 Jahren dürfen nicht alle Frauen wählen“, so Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann.

Bis heute sind etwa 6,5 Millionen Mädchen und junge Frauen vom Wahlrecht ausgeschlossen, weil sie unter 18 Jahre alt sind. Diese fehlende politische Vertretung ist eine maßgebliche Schwachstelle unserer Demokratie. 18 Jahre lang haben junge Menschen kein Stimmrecht, obwohl sie durch die heute gefällten Entscheidungen am längsten betroffen sein werden. Auf diese Weise bleibt die Vertretung ihrer Interessen allein abhängig vom guten Willen. „Wenn Heranwachsende ausgeschlossen werden, fallen entscheidende Stimmen weg. Demokratie lebt aber von der Beteiligung aller, auch der Minderjährigen. Sie sind keine Bürgerinnen zweiter Klasse“, sagt Heimann.

Der demografische Wandel verschärft das Problem der Generationengerechtigkeit zusätzlich. Wenn sich die Politik zunehmend an den Interessen einer immer älter werdenden Gesellschaft orientiert, geraten die Bedürfnisse von jungen Menschen ins Hintertreffen. Der DFV befürwortetdie Änderung des Grundgesetzes (Art. 38 Abs. 2; Wahlaltersgrenze) sowie des Bundeswahlgesetzes, durch die das Wahlrecht solange treuhänderisch von den Eltern ausgeübt werden kann, bis das Kinddie Wahlmündigkeit erreicht. „Wir müssen jetzt den Mut zu einer jungen Demokratie haben, in der alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen wählen können. Sofern sie die Wahlmündigkeit noch nicht erreicht haben, sind Eltern ihre natürlichen Vertreter“, so Heimann. Am Geburtstag des Frauenwahlrechts heißt das: Kein starkes Frauenwahlrecht ohne Wahlrecht ab Geburt.

In der Kampagne „Wahlrecht ab Geburt. Nur wer wählt, zählt!““ engagiert sich der Deutsche Familienverband mit Renate Schmidt, Bundesfamilienministerin a.D., für eine Stärkung des Wahlrechts durch das Wahlrecht ab Geburt. Weitere Informationen unter: https://wahlrecht.jetzt/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 12.11.2018

Heute vor 100 Jahren, am 12. November 1918, rief der Rat der Volksbeauftragten das Frauenwahlrecht in Deutschland aus. Parität wurde bisher jedoch noch in keinem deutschen Parlament erreicht. Im Bundestag ist der Frauenanteil mit 30,9 Prozent seit der letzten Wahl sogar auf den Stand der 1990er Jahre zurückgefallen. Im Europäischen Parlament sind weniger als ein Drittel der 96 deutschen Abgeordneten Frauen.

"Die Zahlen zeigen: Gleichberechtigte politische Teilhabe ist keine Selbstläuferin. Die mangelnde Repräsentanz von Frauen in der Europäischen Union, in der Bundes-, Länder- und Kommunalpolitik wirft kein gutes Licht auf unsere Demokratie. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert daher eine Änderung des Wahlrechts. Die Parteien müssen zu einer geschlechtergerechten Besetzung ihrer Wahllisten verpflichtet werden. Denn auch sie haben hinsichtlich der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern einen Verfassungsauftrag zu erfüllen", so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. In Frankreich gibt es eine solche Regelung schon seit 16 Jahren. Auch acht weitere EU-Mitgliedstaaten haben bereits Gesetze zur Förderung von Parität eingeführt, darunter Irland, Polen, Belgien und Spanien.

Zum 100-jährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts hebt Wersig hervor: "Unsere Vorgängerinnen haben in den letzten 100 Jahren wichtige Meilensteine erkämpft.

Die Gleichberechtigung ist im Grundgesetz verankert, wir haben heute eine Bundeskanzlerin. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten noch immer ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt sind. Das zeigt sich nicht nur in der Politik, sondern auch in Wirtschaft, Justiz, Wissenschaft, Medien und Kultur."

Der djb wird heute gemeinsam mit dem Maxim Gorki Theater und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) in einer ausverkauften Festveranstaltung den Stand der Geschlechtergerechtigkeit in Deutschland auf den Prüfstand stellen – mit Auszügen aus der Inszenierung "Stören" von Suna Gürler, einem Impulsvortrag von Mely Kiyak und einer Podiumsdiskussion, unter anderem besetzt mit Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Doris König. "Das Frauenwahlrecht wurde durch den ausdauernden Einsatz einer breiten, verschiedene Flügel übergreifenden Bewegung erstritten. In diesem Zeichen und getreu dem Titel unserer heutigen Veranstaltung ‚Gleichberechtigung kommt noch…‘ wollen wir optimistisch in die Zukunft blicken", so Wersig. Der Abend wird ausklingen mit einem Konzert der Band Britta und Musik von DJ Ipek.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.11.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks starten Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey hat heute auf einer Konferenz in Berlin den Startschuss für einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe gestartet. Mit dabei waren rund 200 Teilnehmende aus Praxis und Wissenschaft der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe sowie von Bund, Ländern und Kommunen. Der Dialogprozess soll in eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Reform des derzeit geltenden SGB VIII münden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mit der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe wollen wir dazu beitragen, dass auch die Jüngsten gut durchs Leben kommen: die Kinder. Mit unserem Beteiligungsprozess wollen wir die Fachwelt in die Modernisierung des Kinder- und Jugendhilferechts schon vor dem Gesetzgebungsprozess mit einbeziehen. Wir wollen das rechtlich regeln, was in der Praxis wirklich gebraucht wird. Es geht unter anderem um den Schutz von Kindern durch eine bessere Kooperation der Akteure vor Ort, um eine Stärkung von Eltern und um die Interessen von Kindern, wenn sie in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden.“

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und dabei insbesondere den Kinderschutz und die Unterstützung von Familien zu verbessern.

Nach der Auftaktkonferenz mit einer breit eingeladenen Fachöffentlichkeit wird der Dialog in einer Arbeitsgruppe weitergeführt. In den Prozess fließen im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung auch systematisch ausgewertete Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit ein.

„Wir alle wollen eine starke Kinder- und Jugendhilfe, die wirksam für gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen arbeiten kann. Wir setzen dabei auf einen breiten Dialog, auf einen umfassenden Austausch mit allen, die in der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in angrenzenden wichtigen Bereichen, Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen tragen“, so die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks zur Eröffnung der Konferenz.

Die zentrale Anlaufstelle für Informationen zum Dialogprozess ist die Plattform www.mitreden-mitgestalten.de, die ab heute online ist. Hier wird fortlaufend über den Hintergrund und über den Stand des Austausches informiert.

Bei der Organisation und Umsetzung des Dialogprozesses wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch die Agentur für Dialog- und Beteiligungsverfahren „Zebralog“, die „IJOS GmbH (Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement)“ und das „Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ)“ unterstützt.

Die Ergebnisse der Veranstaltung werden im Nachgang auf der Projektplattform www.mitreden-mitgestalten.de veröffentlicht.

Geschäftsstelle

Ansprechpartner für den Dialogprozess ist eine Geschäftsstelle, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet. Die Kontaktdaten finden Sie hier:

Geschäftsstelle für den Dialogprozess„Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen undJugend (BMFSFJ) Zebralog GmbH & Co. KG

Chausseestraße 8

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Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.11.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey hat heute die Programmkonferenz „Demokratie leben!“ eröffnet. Ca. 500 Programmpartner folgten der Einladung des Bundesfamilienministeriums nach Berlin.

In ihrer Eröffnungsrede erklärte Frau Dr. Giffey, dass das Programm mittlerweile überall in Deutschland für konkrete Projekte zur Demokratieförderung vor Ort genutzt wird und sehr gut ankommt. „Wir wollen „Demokratie leben!“ vereinfachen und neu ausrichten: mit klareren Strukturen und weniger Bürokratie“, so Ministerin Giffey. „Wir werden das Programm ab 2020 auf drei Kernziele konzentrieren: (1) Demokratie fördern, (2) Vielfalt gestalten, (3) Extremismus vorbeugen.“

Nach einer Eröffnungsrede erörterte Ministerin Giffey die Weiterentwicklung des Bundesprogramms. Auf der Konferenz wurden die unterschiedlichsten Erfahrungen aus der Projektarbeit und die Nachhaltigkeit der entwickelten Präventionsansätze diskutiert. Die Programmpartner nutzten zudem die Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung untereinander.

Auch die längerfristige Perspektive der Demokratieförderung in Deutschland war Thema der Konferenz. Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „Demokratiearbeit braucht verlässliche Strukturen und Kontinuität. Deshalb sage ich: Wir brauchen ein Demokratiefördergesetz. Ich kann niemandem erklären, dass der Bund zwar auf ewig regionale Wirtschaftsförderung vor Ort mitfinanzieren darf, aber Projekte und Initiativen, die sich für unsere Demokratie einsetzen, immer nur für ein paar Jahre von Modellprojekt zu Modellprojekt.“

Neben den konkreten Fragen der Programme diskutierten die Teilnehmenden auch grundsätzliche gesellschaftliche Fragen: Wie können wir den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken? Wie können wir die zunehmende Polarisierung aufhalten? Wie schaffen wir es, dass sich mehr Menschen für unsere Demokratie engagieren? Wie können wir die für die Demokratie Engagierten besser unterstützen?

Das BMFSFJ erarbeitet derzeit eine neue Förderrichtlinie für das Programm „Demokratie Leben!“. Für das Jahr 2018 stehen derzeit gut 120 Millionen Euro für „Demokratie Leben!“ zur Verfügung. Die Haushaltsverhandlungen für 2019 laufen. Neue Förderaufrufe werden im Laufe des Jahres 2019 veröffentlicht. Dafür hat die Programmkonferenz wichtige Impulse gegeben.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.11.2018

Das Bundesfamilienministerium hat die Förderung von Projekten zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und des Engagements für die Demokratie in Chemnitz deutlich verstärkt und erweitert. Wie Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zwei Monate nach ihrem ersten Besuch heute in Chemnitz erklärte, wurden seit September allein die Mittel des Bundesprogramms „Demokratie leben“ für die „Partnerschaft für Demokratie Chemnitz“ verdreifacht – von 100.000 Euro auf 300.000 Euro in diesem Jahr. 41 Vereine und Nichtregierungsorganisationen können damit Projekte für Jugend- und Kulturarbeit in Chemnitz umsetzen.

Unter anderem unterstützt der Bund damit ein medienpädagogisches Bildungsprojekt für Kinder und Jugendliche zum Abbau von fremdenfeindlichen Vorurteilen, einen Theaterworkshop, einen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern über Angst, Enttäuschung und Gerechtigkeit sowie Patenprogramme zum Austausch zwischen Migranten und Chemnitzer Bürgerinnen und Bürgern.

Mit dem Bundesprogramm „Jugend stärken im Quartier“ fördert der Bund gezielt die Jugendarbeit in Chemnitz. In den vergangenen drei Jahren waren es mehr als 700.000 Euro. Eine Weiterfinanzierung in der nächsten Förderphase von 2019 – 2022 ist geplant. Das Programm richtet sich an junge Menschen in sozial benachteiligten Gebieten. Es soll ihnen helfen, ihre individuellen Probleme beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu meistern, etwa durch konkrete Beratung und Unterstützung im Einzelfall.

Das Chemnitzer Kulturfestival “Aufstand der Geschichten“, das am Abend eröffnet wird, bekommt vom BMFSFJ zusätzlich 77.000 Euro und damit rund 177.000 Euro Förderung.

Zudem wird es ab dem Sommersemester 2019 einen neuen Studiengang „Präventionsmanagement“ an der Technischen Universität Chemnitz geben, dessen Konzeption und Evaluation vom BMFSFJ finanziert wird – mit fast 200.000 Euro bis 2020. Es werden Präventionsfachleute ausgebildet, die bei lokalen Konflikten vermitteln, junge Menschen in ihrer Entwicklung unterstützen und Extremismus vorbeugen.

Insgesamt stellt der Bund Chemnitz in diesem Jahr mehr als 3,2 Millionen Euro für zivilgesellschaftliches Engagement, Jugendarbeit und Demokratieförderung zur Verfügung. Dieses Niveau soll 2019 beibehalten werden.

Ministerin Giffey „Wir haben in den letzten zwei Monaten mit der Stadt Chemnitz und der Chemnitzer Partnerschaft für Demokratie erarbeitet, wie konkrete Unterstützung durch den Bund weiter gestaltet und ausgebaut werden kann. Wir werden den Akteuren vor Ort auch künftig den Rücken stärken. Das hatte ich im August versprochen und das wird gehalten. Aber es geht nicht allein um Chemnitz. Hass und Hetze etwas entgegenzusetzen und die Demokratie und den Dialog zu fördern, ist eine Aufgabe überall in Deutschland.“

Die Ministerin trifft sich in Chemnitz mit Unternehmern, Sozialpartnern, Vertretern der Zivilgesellschaft sowie von Stiftungen und mit Betroffenen rassistischer Übergriffe. Franziska Giffey macht deutlich: „Nur gemeinsam – Bund, Land, Stadt und Zivilgesellschaft können wir die gesellschaftspolitischen Herausforderungen für unsere Demokratie meistern.“

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.11.2018

Zur neuesten Diskussion um die Höhe des Mindestlohns erklärt BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Wieder einmal fordert Olaf Scholz, der Mindestlohn müsse gesetzlich auf 12 Euro festgelegt werden. Dabei war es seine Vorgängerin, Andrea Nahles, die den Mindestlohn einführte, und die festlegte, dass die Höhe dieses Mindestlohns von einer Mindestlohnkommission festgelegt wird – und nicht von der Politik.

Auch mit der im kommenden Jahr geplanten Erhöhung ist der Mindestlohn noch immer zu niedrig und schützt nicht vor Armut.

Bei der Erhöhung des Mindestlohns soll sich die Kommission daher nicht nur an der Tarifentwicklung orientieren, sondern muss die Bekämpfung von Armut im Mindestlohngesetz verankern. Dazu haben wir die Bundesregierung mit einem Antrag aufgefordert. Ohne rechtliche Änderung bleibt der Mindestlohn immer auf niedrigem Niveau, auch wenn eine deutliche Erhöhung ökonomisch möglich und sozialpolitisch geboten wäre. Insgesamt muss der Mindestlohn stärker und schneller steigen, denn Löhne müssen auskömmlich sein und zum Leben reichen. Alles andere ist nicht akzeptabel.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.10.2018

Anlässlich der heute veröffentlichten Armutszahlen in Deutschland und Europa erklären Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für europäische Sozialpolitik:

Die Große Koalition sitzt die seit Jahren alarmierend hohen Armutszahlen aus und verweigert sich der nachhaltigen Armutsbekämpfung. Es ist politisches Versagen, wenn in einem reichen Land wie Deutschland jeder fünfte in Armut lebt oder sich nicht einmal einen einwöchigen Urlaub leisten kann. Sowohl arbeitsmarktpolitisch als auch sozialpolitisch sind die Handlungsbedarfe groß. Es ist gut, dass der Mindestlohn steigt, aber es reicht bei weitem nicht, um Menschen wirksam vor Einkommensarmut zu schützen. Gleichzeitig sind in Deutschland 7,6 Millionen Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen und erfahren täglich was Armut und soziale Ausgrenzung bedeutet. Wir Grüne sagen klar, dass sich Deutschland eine armutsfeste Garantiesicherung leisten kann und muss.

Die Bundesregierung muss mehr Anstrengungen unternehmen, die viel zu hohe Zahl von Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen sind, zu senken – und zwar sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene. Ein wichtiger Schritt wäre eine europäische Mindesteinkommensrichtlinie, die Mindeststandards für die Grundsicherungssysteme festlegt. Besonders erschreckend ist das Ausmaß von Kinderarmut. Hier müssen neue Ideen her, wie wir in der EU gemeinsam Kinderarmut vermeiden können. Deutschland sollte dabei mit der Einführung einer Kindergrundsicherung voran gehen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.10.2018

„Die Zahlen des Statistischen Bundesamts sind ein Spiegelbild der Missstände auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Sie sind eine Folge unzureichender Regulierung. Der vielgelobte Beschäftigungsboom täuscht: Eine kaum wachsende Arbeitsmenge verteilt sich auf immer mehr Personen. Es gibt also nicht mehr Arbeit, sondern nur mehr Menschen, die sie erledigen – viele davon in miesen Beschäftigungsformen wie Minijobs, unfreiwilliger Teilzeit, Leiharbeit und Werkverträgen“, kommentiert Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend neue Zahlen des Statistischen Bundesamts. Zimmermann weiter:

Die Arbeit ist auch noch ungleich verteilt: Die einen schieben immer mehr Überstunden vor sich her, die anderen würden gern mehr arbeiten, können aber ihre Arbeitszeit nicht aufstocken. Wer zu viel arbeitet oder die Wochenarbeitszeit erhöhen will, hat dafür oft finanzielle Gründe: Niedriglohn und Arbeitszeitwünsche hängen miteinander zusammen. Manche brauchen sogar zwei oder drei Jobs, um über die Runden zu kommen.

Es ist Zeit, endlich gegenzusteuern: Teilzeitbeschäftigte brauchen einen Anspruch auf eine Mindest-Wochenarbeitszeit von 22 Stunden. Umgekehrt muss die gesetzliche Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche begrenzt werden. Löhne müssen so bemessen sein, dass man davon leben kann. Die Instrumente dafür sind eine Stärkung der Tarifbindung und eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Wir wollen gute Arbeit statt mieser Jobs. Minijobs, Leiharbeit und Werkverträge sind durch reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ersetzen.

Ein Kurswechsel in der Arbeitspolitik wäre von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, denn gute Arbeitspolitik ist zugleich auch Gleichstellungspolitik. Das geltende Recht setzt Fehlanreize und hält Frauen sogar von der Erwerbstätigkeit ab. Der Großteil der Teilzeitbeschäftigten ist weiblich. Das neue Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist viel zu stark eingeschränkt, um daran grundlegend etwas zu ändern. Auch Minijobs werden überwiegend von Frauen ausgeübt. Sie fördern finanzielle Abhängigkeiten. Wegen der häufig gewählten Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sind sie auch ein Motor von Altersarmut, von der Frauen ohnehin stärker betroffen sind. Wer es mit der Frauenpolitik ernst meint, muss bei der Arbeitspolitik ansetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 01.11.2018

Das sächliche Existenzminimum für einen Alleinstehenden beträgt im nächsten Jahr 9.168 Euro. Für das Jahr 2020 wurde dieser Wert mit 9.408 Euro berechnet. Bis zu dieser Höhe müssen Einnahmen steuerfrei sein. Diese Zahlen enthält der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/5400) vorgelegte Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kinder für das Jahr 2020 (12. Existenzminimumbericht). Der Bericht wird von der Regierung alle zwei Jahre vorgelegt. Für Ehepaare wird das Existenzminimum für 2020 mit 15.540 Euro angegeben und für Kinder mit 4.896 (2019) beziehungsweise 5.004 Euro (2020).

Zur Ermittlung der Beträge heißt es in dem Bericht, es werde bei Alleinstehenden von einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 40 Quadratmetern ausgegangen. Die aufgrund der Wohngeldstatistik ermittelte Bruttokaltmiete einer solchen Wohnung wird für 2019 mit 289 Euro im Monat und für 2020 mit 296 Euro im Monat angegeben. Für Verheiratete wird eine Wohnung von 60 Quadratmetern als angemessen angesehen. Als Bruttokaltmiete für Ehepaare wurden 444 Euro (2020) ermittelt.

Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass Bezieher niedriger Erwerbseinkommen zur Verringerung ihrer Wohnkosten Anspruch auf Wohngeld hätten, soweit sie nicht Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch hätten. "Wohnkosten, die die im steuerlichen Existenzminimum berücksichtigten Beträge übersteigen, werden durch Wohngeld abgedeckt, soweit Höchstbeträge, die in Abhängigkeit von Haushaltsgröße und Mietenstufe festgelegt sind, nicht überschritten werden", heißt es dazu in dem Bericht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.866 vom 12.11.2018

Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des Bundesrates und ihre Gegenäußerung betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (19/4670) vorgelegt. Laut Unterrichtung (19/5413) regt der Bundesrat unter anderem an, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie vorgesehene Änderungen in diesem und einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufeinander abzustimmen sind. Die Bundesregierung nimmt in ihrer Gegenäußerung zu den Prüfbitten Stellung und betont, dass sie im weiteren Verlauf der beiden Gesetzgebungsverfahren insbesondere auf Kohärenz achten werde. Zwei Änderungsvorschlägen stimmt die Bundesregierung zu.

Der Entwurf soll die einheitliche Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen gewährleisten. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) am 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese gesetzlichen Neuregelungen machen dem Entwurf zufolge unter anderem konzeptionelle Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im Internationalen Privatrecht notwendig.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.842 vom 06.11.2018

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem Familienentlastungspaket der Bundesregierung zugestimmt. Damit wird der Weg frei für steuerliche Entlastungen und eine Anhebung des Kindergeldes im nächsten Jahr im Umfang von fast zehn Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von AfD und FDP für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte das Gesetz ab, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Mehrere Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Um den Effekt der "kalten Progression" auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion begrüßte die vorgesehenen Maßnahmen, mit denen auch eine Ankündigung im Koalitionsvertrag umgesetzt werde. Die Entlastungen kämen Familien und auch allen anderen Steuerzahlern zugute. Den von den Fraktionen der AfD und der FDP geforderte "Steuertarif auf Rädern" zur automatischen Vermeidung der Effekte der kalten Progression lehnte die CDU/CSU-Fraktion genauso ab wie die SPD-Fraktion. Der Sprecher der SPD-Fraktion erklärte, mit der Entlastung gehe die Koalition weit über das hinaus, was verfassungsrechtlich geboten sei.

Ein Sprecher der AfD-Fraktion mochte nicht in das Lob der Koalitionsfraktionen einstimmen. Den Leuten werde nicht mehr gegeben, sondern es werde nur der Status quo aufrecht zu erhalten. Das sei keine echte Entlastung. Die Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro bezeichnete der Sprecher der AfD-Fraktion als "Tropfen auf den heißen Stein". Auch für die FDP-Fraktion wird das Gesetz den Erwartungen der Familien nicht gerecht. Ein Sprecher verteidigte die Forderung der FDP nach einem automatischen "Tarif auf Rädern" zum automatischen Ausgleich der Effekte der Kalten Progression mit dem Hinweis, Steuerzahler seien keine Bittsteller. Der Ausgleich müsse automatisch erfolgen.

Die Linksfraktion bezeichnete die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kindergeldes als Schritt in die richtige Richtung. Kritisiert wurde aber, dass das höhere Kindergeld auf Sozialleistungen wie Hartz 4 anrechnet werde. Dass Besserverdienende durch die Anhebung des Kinderfreibetrages stärker entlastet würden als Durchschnittsverdiener, sei falsch. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich sehr kritisch. Den Familien, die es am nötigsten hätten, helfe das Gesetz überhaupt nicht. Die Koalition schaffe es nicht, den Alleinerziehenden die Hand zu reichen und den Freibetrag für Alleinerziehende zu erhöhen, kritisierte eine Sprecherin der Fraktion, die eine Anhebung dieses zuletzt 2015 erhöhten Freibetrages von derzeit 1.908 Euro auf 1.980 Euro verlangte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte zudem vergeblich, die Korrekturen am Steuertarif wegen der kalten Progression zu unterlassen und statt dessen den Grundfreibetrag stärker zu erhöhen. Das hätte den Vorteil, dass die Steuersenkung nicht mit dem Einkommen steige, sondern für alle Einkommensgruppen gleich hoch sei, hatte die Fraktion argumentiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.846 vom 07.11.2018

Die Fraktion Die Linke fordert einen erweiterten Anspruch auf Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen. In einem Antrag (19/5548) heißt es, derzeit sei die Kostenübernahme auf jene Ehepaare begrenzt, die eigene Ei- und Samenzellen hierfür einsetzen könnten.

Dadurch würden unverheiratete Paare, lesbische Frauen und solche ohne dauerhafte Partnerschaft sowie aufgrund unterschiedlicher Zuschüsse auch Menschen mit geringem Einkommen diskriminiert.

Die Abgeordneten fordern die volle Erstattung der Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen. Der Erstattungsanspruch müsse allen Menschen mit ungewollter, medizinisch begründeter Kinderlosigkeit eröffnet werden. Das betreffe auch Frauen und Personen anderen Geschlechts, die in nichtehelicher, lesbischer, sonstiger oder ohne Partnerschaft lebten.

Zugangsbeschränkungen zur künstlichen Befruchtung sollten nur zulässig sein, wenn die Erfolgsaussichten zu gering oder das Risiko unvertretbar hoch sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.859 vom 08.11.2018

Nach der Höhe des nötigen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Alleinerziehenden-Haushalten erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5341). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie hoch die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung maximal sein dürfen, damit bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind unter sechs Jahren, die Vollzeit arbeitet, der aktuelle Mindestlohn ausreicht, um die SGB-II-Bruttolohnschwelle zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.861 vom 08.11.2018

Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz stößt bei Experten trotz prinzipieller Unterstützung für seine Zielsetzung auf viel Kritik und Zweifel. Dies wurde deutlich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" (19/4947) sowie bei dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag "Qualität in der Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellen" (19/5078).

Einhellig begrüßten die Sachverständigen, dass der Bund zukünftig sich verstärkt auch am qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung engagieren möchte und dafür in den kommenden vier Jahren den Bundesländern rund 5,5 Milliarden Euro bereitstellen will. Ebenso einhellig kritisierten sie, dass die Finanzierung des Gesetzes nicht über das Jahr 2022 gesichert sei. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken bezifferte den jährlichen Finanzbedarf für die Realisierung einer angemessenen Fachkräfte-Kind-Relation in den Kitas auf rund acht Milliarden Euro. Würde eine generelle Gebührenfreiheit eingeführt, erhöhe sich der jährliche Finanzbedarf gar auf 18 Milliarden Euro. Dantlgraber plädierte dafür, dass der Bund seine Bemühungen deshalb auf die Realisierung eines angemessenen Fachkräfte-Kind-Relation konzentrieren soll. In diesem Sinne argumentierten auch Frank Jansen vom Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder, Bernhard Kalicki vom Deutschen Jugendinstitut, Heiko Krause vom Bundesverband Kindertagespflege, Maria-Theresia vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, Anette Stein von der Bertelsmann Stiftung und die Erziehungswissenschaftlerin Susanne Viernickel von der Universität Viernickel. Die Sachverständigen unterstützten deshalb auch den Antrag der Grünen, die eine Fachkräfte-Kind-Relation von 1:3 bis 1:4 für unter Dreijährige und 1:9 für über dreijährige Kinder fordern. Überwiegend kritisch bewerteten die Sachverständigen auch eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas. Der gebührenfreie Zugang zu Kitas sei zwar wünschenswert, in der derzeitigen Situation jedoch nur schwer zu finanzieren. Die dafür bereitgestellten Gelder würden dann für eine Steigerung der Kita-Qualität fehlen.

Unterstützt wurde die Forderung nach einer bundeseinheitlich festgelegten Fachkraft-Kind-Relation von dem Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Für diesen Bereich habe der Bund gemäß der Vorgaben des Grundgesetzes und verschiedener Urteile des Bundesverfassungsgericht im Sinne der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet eine Gesetzgebungskompetenz. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Staatsverträge zwischen dem Bund den 16 Bundesländern über einzelne Maßnahmen zur Steigerung der Kita-Qualität sei in dieser Form jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da dadurch die Autonomie der Länder zu stark eingeschränkt werde.

Gegen eine bundeseinheitliche Fachkräfte-Kind-Relation und andere Qualitätsstandards sprach sich hingegen Regina Offer von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aus. Die Anforderungen und Probleme in den Kommunen seien höchst unterschiedlich. Deshalb sollte vor Ort entschieden werden, wie und in welchen Bereichen Maßnahmen zur Steigerung der Kita-Qualität ergriffen werden.

Johannes Resch vom Verband Familienarbeit wies den Gesetzentwurf zurück, weil er einseitig Familien unterstütze, die ihre Kinder in Kitas betreuen lassen. Die elterliche Betreuung hingegen werde benachteiligt. Resch sprach sich deshalb für ein Betreuungsbudget aus, das den Eltern zur Verfügung gestellt werden soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.839 vom 06.11.2018

Die von der Bundesregierung geplante Entlastung der Familien ist von mehreren Experten in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses als unzureichend kritisiert worden. So erklärte der Bund der Steuerzahler, die Pläne der Bundesregierung würden "hinter den Erwartungen vieler Familien zurückbleiben". Die Bundessteuerberaterkammer wies auf den hohen Anteil von Alleinerziehenden in Deutschland hin. Die Freibeträge für Alleinerziehende und Freibeträge für Erziehungs- und Ausbildungsbedarf seien seit mehreren Jahren nicht mehr angehoben worden und würden im Zeitablauf inflationsbedingt an Wert verlieren. Eine Anpassung müsse geprüft werden.

Grundlage der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Albrecht Glaser (AfD) geleiteten öffentlichen Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723), der eine Entlastung um jährlich knapp zehn Milliarden Euro vorsieht. Zu den einzelnen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Allein dies führe zu Mehrausgaben von rund 3,3 Milliarden Euro, erwartet die Bundesregierung. Die Erhöhung des Kindergeldes führt im Gegenzug allerdings zu einer Anrechnung bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Um den Effekt der "kalten Progression" auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).

Der Bund der Steuerzahler monierte, bei dem Paket handele es sich nicht um politisch motivierte Entlastungen, sondern um das "verfassungsrechtlich notwendige Pflichtprogramm". Es werde nur ein bisschen mehr getan als getan werden müsse. Wie schon die Bundessteuerberaterkammer kritisierte auch der Steuerzahlerbund, dass der Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf seit 2010 unverändert bei 1.320 Euro pro Kind und Elternteil liege. Zudem verlangte die Organisation eine deutliche Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums. Insbesondere Bezieher des Mindestlohns sollten keine oder nur eine geringe Steuer entrichten müssen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine regte an, die Erhöhung des Kindergeldes um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2019 vorzuziehen. Nach Angaben des deutschen Kinderschutzbundes ist die Kinderarmut drastisch angestiegen. Erforderlich sei daher die Einführung einer Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.

Auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisierte, "dass die geplanten Verbesserungen nicht alle Familien erreiche werden. Insbesondere Alleinerziehende werden wenig profitieren." Die Erhöhung der Steuerfreibeträge komme bei Alleinerziehenden mit oft kleinen Erwerbseinkommen kaum an. "Die Erhöhung des Kinderfreibetrags verstärkt insgesamt die bereits bestehende soziale Schieflage im System der Familienförderung, das Besserverdienende über den Kinderfreibetrag überproportional gegenüber denjenigen unterstützt, die lediglich das Kindergeld erhalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete den Grundfreibetrag als zu niedrig und wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass schon die gesetzliche Pfändungsfreigrenze bei 1.140 Euro im Monat liege und damit höher als die geplanten Anhebungen. Kritisiert wurde auch, dass Höherverdienende durch die Nutzung des Kinderfreibetrages stärker entlastet würden als Steuerzahler mit niedrigerem Einkommen, denen Kindergeld gezahlt werde. Jedes Kind müsse dem Staat gleich viel wert sein, verlangte der DGB.

Dagegen bescheinigte Professor Achim Truger (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) dem Maßnahmenpaket "insgesamt spürbare Entlastungen". Nach seinen Berechnungen erhält ein Single mit einem Bruttojahreseinkommen von 45.000 Euro eine jährliche Entlastung (inklusive Solidaritätszuschlag) von 207 Euro oder 0,46 Prozent des Bruttoeinkommens. Für ein Ehepaar mit gleichem Einkommen würde die Entlastung 241 Euro (0,53 Prozent des Bruttoeinkommens) betragen und für ein Ehepaar mit zwei Kindern sogar 470 Euro (1,04 Prozent). Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern) sprach von "wahrnehmbaren Entlastungen der Einkommensteuerpflichtigen". Abseits dieser positiven Maßnahmen stelle sich aber die Frage, inwieweit sich in dieser Legislaturperiode weitere Spielräume für eine Entlastung der Steuerpflichtigen bieten würden.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag begrüßte die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie die Maßnahmen gegen die Effekte der alten Progression. "Bessere wäre es aus Sicht der Unternehmen allerdings, eine automatische Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflationsentwicklung einzuführen", so die Organisation.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.838 vom 05.11.2018

Der Bundesrat verlangt Maßnahmen zur Begrenzung der Miethöhe. Wie es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/5417) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (19/4949) heißt, soll durch Einführung einer praxistauglichen Regelung für den Zeitraum von zehn Jahren nach Anschaffung oder Herstellung der mit einer Sonderabschreibung geförderten Objekte die Miethöhe auf ein bezahlbares Niveau begrenzt werden. Der Bundesrat erläutert, dass mit dem Gesetz steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau in die Tat umgesetzt werden sollen. Die Steuervergünstigung hindere die Begünstigten jedoch nicht daran, für Mietraum, der in Gebieten mit hoher Marktanspannung neu geschaffen wird, die höchstmögliche am Markt erzielbare Miete zu verlangen. Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung des Vorschlags zu.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.833 vom 05.11.2018

Das Ausmaß der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5288) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4790). Wie die Bundesregierung darin ausführt, stützt sie sich – da bisher keine bundesweite amtliche Statistik zum Umfang der Wohnungslosigkeit in Deutschland existiert – auf die Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W),

"Diese erfolgt für das Berichtsjahr kumulativ", schreibt die Bundesregierung weiter. Somit seien Mehrfachberücksichtigungen möglich und wahrscheinlich. Zudem könne nicht unterschieden werden zwischen Wohnungslosen, die diese Phase nach einer gewissen Zeit wieder überwunden haben, und Wohnungslosen, die über einen längeren Zeitraum hinweg beziehungsweise andauernd wohnungslos waren oder sind.

Nach entsprechender Schätzung der BAG W waren der Antwort zufolge im Verlauf des Jahres 2016 in der Bundesrepublik in 860.000 Fällen Personen zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg wohnungslos. Diese Zahl beinhalte – erstmals – auch die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge, "die jedoch keineswegs ohne Unterkunft auf der Straße leben, sondern in der Regel weiterhin in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind". Diese Gruppe werde auf 440.000 Personen geschätzt. Ohne die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge seien laut BAG W im Jahr 2016 in 420.000 Fällen Menschen in Deutschland zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Wohnung gewesen. "Nach Schätzung der BAG W lebten im Jahr 2016 in 52.000 Fällen Menschen zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg gänzlich ohne Unterkunft auf der Straße", heißt es ferner in der Vorlage.

"Hilfsweise zur Bewertung der Aussagekraft der Schätzung der BAG W" nennt die Bundesregierung darin Daten aus den Wohnungslosenstatistiken der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern, die als einzige Länder entsprechende Statistiken veröffentlicht hätten. Nordrhein-Westfalen weise als bevölkerungsreichstes Land aus, dass dort am Stichtag des 30. Juni 2017 insgesamt 32.286 Personen von den Kommunen und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in freier Trägerschaft als wohnungslos gemeldet worden waren.

Für Bayern liegen den Angaben zufolge Daten zum Stichtag 30. Juni 2014 vor, die im Mai 2017 veröffentlicht wurden. Danach wurden laut Vorlage zum Stichtag insgesamt 12.053 wohnungslose Personen in Bayern gemeldet, die von den Kommunen und Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe untergebracht worden waren. Zusätzlich hätten Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe noch weitere 3.716 "anhängige" Klienten gemeldet, die im Laufe des Monats Juni beraten oder betreut wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.820 vom 01.11.2018

Seit Jahren wächst das Kita-Personal auf konstant hohem Niveau: 724.109 Beschäftigte arbeiteten im Jahr 2018 bundesweit in einer Kindertageseinrichtung. Mit rund 621.000 Personen entfällt der weitaus größte Anteil von ihnen auf pädagogisches und leitendes Personal, während 103.000 Personen in Verwaltung und Hauswirtschaft arbeiten. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Kita-Träger mehr als 31.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich eingestellt (+5 %). In den vergangenen zwölf Jahren wurden somit 300.000 neue Stellen geschaffen (+74%). Das zeigen aktuelle Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF).

Zahl betreuter Kinder unter 3 Jahren wächst

Das Personalwachstum ist insbesondere auf den U3-Ausbau zurückzuführen. So stieg zwischen 2006 und 2018 die Zahl betreuter Kinder unter drei Jahre von 287.000 auf 790.000 Kinder (+175%). Die Quote der Inanspruchnahme liegt damit bei gut einem Drittel (33,6%) – im Vergleich zu etwa einem Siebtel (13,7%) im Jahr 2006. Dennoch ist der Bedarf nicht gedeckt: Laut einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) wünschten sich 45% der Eltern 2017 einen Kita-Platz für ihre unter 3-jährigen Kinder.

Kitas haben Probleme, Personal zu finden

Das starke Wachstum stellt Kindertageseinrichtungen vor große Herausforderungen. Bei einer aktuellen Erhebung der WiFF schätzen fast alle befragten Kindertageseinrichtungen (89%) es schwierig bzw. eher schwierig ein, Stellen für pädagogisches Personal ohne Leitungsfunktion zu besetzen. Jeder dritten Einrichtung fehlt aufgrund der Probleme bei der Personalgewinnung die Zeit für die Entwicklung des pädagogischen Personals, z.B. durch Fort- und Weiterbildungen. An der schriftlichen Befragung nahmen über 1.400 Kitas von Dezember 2017 bis Mai 2018 teil.

Fachkräftebarometer Frühe Bildung

Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert auf Basis amtlicher Daten ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Ausbildung und Qualifizierung in der Frühpädagogik. Das Beobachtungs- und Analyseinstrument erscheint etwa alle zwei Jahre. Die letzte Ausgabe wurde im Juni 2017 veröffentlicht. fachkraeftebarometer.de präsentiert einen Überblick über Bundestrends und Entwicklungen in den Ländern. Darüber hinaus wird jeden Monat eine aktuelle Zahl vorgestellt, die die Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung fortschreibt.

Über WiFF

Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Robert Bosch Stiftung und des Deutschen Jugendinstituts e.V. und wird aus Mitteln des BMBF gefördert.

Quelle: Information Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 31.10.2018

Einkommen in Deutschland: Verfestigung an den Rändern

Die Einkommen in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren polarisiert, und das gleich auf zwei Ebenen: Zum einen ist die Gruppe der mittleren Einkommen geschrumpft, weil der Anteil der Haushalte unter der Armutsgrenze deutlich und der über der statistischen Reichtumsgrenze etwas zugenommen hat. Zum zweiten haben sich Armut und Reichtum verfestigt. Das lässt sich daran ablesen, dass mehr Haushalte über mindestens fünf Jahre hinweg einkommensarm beziehungsweise einkommensreich sind, wobei die Tendenz bei armen Haushalten erneut deutlich ausgeprägter ist. Zudem zeigen sich wesentliche Unterschiede nach Geschlecht und Region: Dauerhafte Armut kommt in Ostdeutschland etwa sechs Mal so häufig vor wie in den alten Bundesländern. Westdeutsche Männer haben am häufigsten ein dauerhaft hohes Einkommen: Etwa zwei Drittel der Wohlhabenden sind männlich, insgesamt leben 95 Prozent der Einkommensreichen in den alten Bundesländern. Bildung und Vollzeiterwerbstätigkeit sind wesentliche Faktoren, um Armut zu vermeiden und ein höheres Einkommen zu erzielen. Daher müssen soziale Hürden beim Bildungszugang abgebaut und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessert werden. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die Stabilität der Gesellschaft habe ihr Fundament im "Gründungsversprechen der deutschen Demokratie, dass sich jede und jeder Kraft eigener Leistung, flankiert von sozial- und bildungspolitischen Maßnahmen, einen Platz in der Mitte der Gesellschaft sichern kann", schreibt WSI-Verteilungsexpertin Dr. Dorothee Spannagel in ihrer Studie, die heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt wird. Doch die Realität sehe anders aus, warnt die Forscherin. "Nicht nur geht die Einkommensschere auf, auch die Lebenswelten von Armen, Mittelschicht und Reichen fallen immer weiter auseinander."

Dieser Prozess beschleunige sich, wenn die soziale Mobilität weiter sinke, weil auf die Dauer beispielsweise die soziale Mischung von Wohnvierteln abnehme. "Nur, wenn es gelingt, verfestigte Armut aufzubrechen und zu verhindern, dass sich die Reichen von der Gesellschaft absetzen, gelingt es auch, jene gut integrierte gesellschaftliche Mitte zu erhalten und zu stärken, auf der die Stabilität unserer Demokratie beruht", betont die WSI-Expertin.

Aus ihren Befunden leitet WSI-Expertin Spannagel vier zentrale Handlungsfelder ab, um weiterer Polarisierung entgegen zu wirken:

– Lohnungleichheiten zwischen Ost- und Westdeutschland verringern: Aktuell liegt das mittlere Bruttoarbeitseinkommen für versicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in Westdeutschland bei 3.339 Euro im Monat. In Ostdeutschland sind es lediglich 2.600 Euro. Diese Diskrepanz gelte es zu verringern. Dabei spielten nicht nur Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur eine große Rolle, die im Osten stärker von Kleinbetrieben geprägt ist. Ein wichtiger Faktor seien auch Tarifverträge, die in den alten Ländern für deutlich mehr Beschäftigte gelten als in den neuen.

– Bildungsungleichheit reduzieren: Hier anzusetzen sei zentral, wenn man soziale Mobilität stärken will. Von frühester Kindheit an müssten Kinder aus benachteiligten Familien gezielt gefördert werden, um ihnen einen Bildungsabschluss zu ermöglichen, der tatsächlich auch ihren Begabungen entspricht.

– Langzeitarbeitslosigkeit abbauen: Eine dauerhaft gesicherte, gut bezahlte sozialversicherungspflichte Beschäftigung ist ein wirksamer Schutz vor dauerhafter Armut. Geeignete Instrumente zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit setzten vor allem bei der gezielten individuellen Förderung der Langzeitarbeitslosen an. Das umfasse intensive Beratung, etwa im Fall von Überschuldung oder gesundheitlichen Problemen sowie umfangreiche qualifikationsadäquate Weiterbildungsangebote, schreibt die Forscherin.

Personen, die keine Chancen haben, dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, müsse der Zugang zu öffentlich geförderter Beschäftigung ermöglicht werden.

– Mehrverdienerhaushalte fördern: Leben in einem Haushalt mehr als ein Verdiener, sinkt das Risiko, dass dieser Haushalte dauerhaft von Armut betroffen ist, zeigt die WSI-Analyse. Daher bleibe eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Top-Thema, damit Männer wie Frauen in Haushalten mit Kindern erwerbstätig sein können. Die Forscherin empfiehlt einen weiteren Ausbau und möglichst auch den kostenlosen Zugang zu Kinderbetreuung ebenso wie flexiblere Arbeitszeitmodelle für erwerbstätige Eltern. Solche Maßnahmen kämen insbesondere auch Alleinerziehenden zugute – einer Bevölkerungsgruppe, die überdurchschnittlich häufig in dauerhafter Armut lebt.

*Dorothee Spannagel: Dauerhafte Armut und verfestigter Reichtum. WSI Verteilungsbericht 2018. WSI Report Nr.43, November 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_43_2018.pdf

Quelle: Pressemitteiung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.11.2018, gekürzt

2017 wünschten sich rund 2,4Millionen Erwerbstätige im Alter von 15bis 74 Jahren eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit (Unterbeschäftigte), während 1,4 Millionen kürzer arbeiten wollten (Überbeschäftigte). Berücksichtigt wurden sowohl Voll- als auch Teilzeitbeschäftigte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten unterbeschäftigte Personen insgesamt eine durchschnittliche gewöhnliche Wochenarbeitszeit von 28,5Stunden. Sie wünschten sich Mehrarbeit von 10,9Stunden. Überbeschäftigte kamen 2017 dagegen auf eine gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 41,8 Stunden. Sie wünschten sich eine Verkürzung um 10,8Stunden. Bei der Frage nach den Arbeitszeitwünschen sollten die Befragten berücksichtigen, dass Mehrarbeit mit einem entsprechend höheren Verdienst und Minderarbeit mit einem entsprechend geringeren Verdienst einhergehen würde.

Unter Einbeziehung einer möglichen zweiten Tätigkeit hatten alle Vollzeiterwerbstätigen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 41,5 Stunden. Teilzeitbeschäftigte kamen auf durchschnittlich 19,8 Wochenarbeitsstunden. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich die Wochenarbeitszeit bei den Vollzeittätigen um 0,2 Stunden, während die Wochenarbeitszeit der Teilzeittätigen unverändert blieb. Dies sind Ergebnisse des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung.

Bei gemeinsamer Betrachtung aller Erwerbstätigen betrug die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit als Summe aus Haupt- und Nebentätigkeit im Jahr 2017 durchschnittlich 35,5Stunden. Die Berücksichtigung aller Arbeitszeitwünsche würde – rein rechnerisch – im Saldo zu einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 0,3Stunden je Erwerbstätigen führen.

Sämtliche Angaben zur geleisteten Wochenarbeitszeit enthalten gewöhnlich geleistete Wochenarbeitsstunden in Haupt- und – soweit vorhanden – Nebentätigkeit. 5,4% der Erwerbstätigen hatten 2017 nach eigenen Angaben eine Nebentätigkeit. Betrachtet man nur die Haupttätigkeit der Erwerbstätigen, dann reduziert sich die durchschnittliche Wochenstundenzahl auf 35,0 Stunden (Teilzeit: 19,2 Stunden; Vollzeit: 41,2 Stunden).

Methodische Hinweise:
Die Erfassung von Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen mit Hilfe von Personen- oder Haushaltsbefragungen kann – trotz ähnlicher Frageformulierungen – zu ganz unterschiedlichen Resultaten führen. Dies ist beispielsweise beim Vergleich von Mikrozensus und Sozio-oekonomischem Panel (SOEP) der Fall. Ergebnisse einer analysierenden Studie enthält der Artikel "Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünsche: Unterschiede zwischen Mikrozensus und SOEP", der in Wirtschaft und Statistik, Heft 4/2017 veröffentlicht ist.

Die Stichprobe des Mikrozensus und der darin integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde zum Berichtsmonat Januar 2016 auf eine neue Auswahlgrundlage umgestellt, die jetzt auf den Ergebnissen des Zensus 2011 basiert. Durch den Umstieg kann die zeitliche Vergleichbarkeit mit Ergebnissen des Mikrozensus aus früheren Jahren eingeschränkt sein.

Ausführliche Untersuchungen in ausgewählten vergangenen Berichtsjahren zu Unter- und Überbeschäftigten sind im WISTA Themen-Archiv: Arbeitsmarkt zu finden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.11.2018, gekürzt

Im Jahr 2017 hatten 10% der Frauen, die mit einem Partner im Haushalt zusammen lebten, den formal höheren Bildungstand in der Beziehung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, traf der umgekehrte Fall häufiger zu: Bei über einem Viertel der Paare (27%) hatte der Mann im Vergleich zu seiner Partnerin einen höheren Bildungsstand. Überwiegend (63%) hatten in einer Partnerschaft lebende Frauen und Männer in Deutschland jedoch in etwa das gleiche Bildungsniveau.

Ehepaare, die die Mehrzahl der Paargemeinschaften stellen, unterschieden sich kaum vom Durchschnitt aller Paare. In gemischtgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, also bei unverheirateten Paaren hatten 15% der Frauen einen höheren Bildungsabschluss als ihre Partner. Dass der Mann einen höheren Bildungstand hatte, kam zu 20% vor. 65% der Frauen und Männer in diesen Lebensgemeinschaften hatten ein ähnliches Bildungsniveau.

Bei einer regionalen Betrachtung gab es ebenfalls Unterschiede im Bildungsniveau der Partner. In Ostdeutschland waren 13% der Frauen besser qualifiziert als ihre Partner, Männer hatten hier in 20% der Fälle den höheren Abschluss. Westdeutschland unterschied sich dagegen kaum vom Bundesdurchschnitt.

Auch von den in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebenden Personen hatte die Mehrzahl (63 %) einen gleichen Bildungstand wie ihre Partnerinnen beziehungsweise Partner. Nach dem Geschlecht differenziert, traf das auf 60 % der Männer und 66 % der Frauen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus 2017, für den jährlich 1% der Haushalte befragt wird. Hierbei werden ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen einbezogen. Über den Haushalt hinaus bestehende familiäre Bindungen werden dabei nicht berücksichtigt. Für diese Auswertung werden Ehepaare und Lebensgemeinschaften nach dem International Standard Classification of Education (ISCED) betrachtet, einer Kombination aus Schul- und Berufsbildungsabschluss.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.11.2018

In Deutschland waren im Jahr 2017 rund 15,5Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht und damit 19,0% der Bevölkerung. Im Jahr 2016 waren es mit 16,0Millionen Menschen noch 19,7% der Bevölkerung gewesen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) weiter mitteilt, betrug der Anteil in der Europäischen Union (EU) im Jahr 2017 durchschnittlich 22,5%.

Eine Person gilt als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Lebenssituationen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Personen in der Bevölkerung ermittelt werden, auf den diese Situation zutrifft:

  • Mit 16,1% der Bevölkerung war jede sechste Person in Deutschland im Jahr 2017 armutsgefährdet (2016: 16,5%). Das entsprach rund 13,1Millionen Menschen. Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60% des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2017 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1096Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2302 Euro im Monat.
  • 3,4% der Bevölkerung in Deutschland waren im Jahr 2017 von erheblicher materieller Entbehrung betroffen (2016: 3,7%). Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln eingeschränkt waren. Sie waren zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen zu bezahlen, ihre Wohnungen angemessen zu beheizen oder eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren.
  • 8,7% der Bevölkerung unter 60 Jahren lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung, das heißt, die tatsächliche Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 59 Jahren betrug insgesamt weniger als 20%. Im Jahr 2016 hatte der Wert bei 9,6% gelegen.

Im EU-Durchschnitt waren 16,9% der Bevölkerung von Armut bedroht sowie 6,9% von erheblicher materieller Entbehrung betroffen. 9,3% lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung.

Armut oder soziale Ausgrenzung ist nach der EU-Definition für EU-SILC dann gegeben, wenn eines oder mehrere der drei Kriterien „Armutsgefährdung“, „erhebliche materielle Entbehrung“, „Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung“ vorliegen.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 31.10.2018, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes durch den Bundestag erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Dieses Gesetz war lange überfällig. Menschen, die lange Zeit ohne eine reguläre Beschäftigung sind, können ohne spezielle Maßnahmen nicht so einfach in den Arbeitsmarkt zurückkommen. Für Langzeitarbeitslose ist das Gesetz eine Chance, wieder am Berufsleben teilhaben zu können.“ Die AWO begrüßt besonders die jüngsten Änderungen, wie die Orientierung des Lohnkostenzuschusses am Tariflohn.

Aus Sicht der AWO war es wichtig, das Gesetz so auszugestalten, dass es in der Praxis auch tatsächlich in größerem Umfang angewendet und genutzt wird. „Mit der Tariflohnorientierung hat der Gesetzgeber die Grundvoraussetzung dafür geschaffen, dass sich viele Arbeitgeber daran beteiligen könnten“, betont Wolfgang Stadler und ergänzt: „Dass es nun ein Instrument gibt, bei dem über einen Zeitraum von fünf Jahren Menschen beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben unterstützt werden können, stimmt uns erleichtert.“

Kritisch sieht die AWO die Zielgruppendefinition. Hier wird noch eine Weiterfassung und stärkere Berücksichtigung individueller Bedarfe der Menschen gefordert. Auch wird es weiterhin herausfordernd sein, bei einer jährlichen Degression der Lohnkosten von 10 Prozent ab dem dritten Jahr förderwillige Arbeitgeber zu finden. Wichtig wird hier sein, die Teilnehmenden entsprechend ihrer individuellen Interessen und Bedarfe gut zu vermitteln und passende Begleitangebote, wie Weiterbildung und Betreuung anzubieten. Wünschenswert wäre, dass in der Praxis auch auf die Expertise der Wohlfahrtsverbände zurückgegriffen werden wird.

„Die AWO sieht sich selbst in der großen Verantwortung als Arbeitgeberin, alle Möglichkeiten auszuloten in ihren Einsatzfeldern langzeitarbeitslose Menschen zu fördern“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend. Deshalb unterstützt sie diese Initiative grundsätzlich und hofft auf ihre Verstetigung und die Beseitigung ihrer Schwachstellen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.11.2018

Angesichts der europaweiten Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) zur Armutsentwicklung erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler, zu den deutschen Ergebnissen:

„Die Auswertung ist für Deutschland ein Armutszeugnis. Wir erleben ein anhaltendes Wirtschaftswachstum und ein Rekordtief bei der Arbeitslosigkeit, dennoch bleibt das Risiko von Armut und Ausgrenzung unverändert hoch und alarmierend stabil.

Ein großer Teil der Bevölkerung profitiert also nicht vom wirtschaftlichen Erfolg, und das größtenteils trotz Erwerbsteilnahme! Daher müssen endlich atypische Beschäftigungsverhältnisse konsequent eingedämmt werden, vor allem aber muss der Mindestlohn weiter kontinuierlich steigen.

Das Zusammenspiel von prekärer Beschäftigung, Armut und Ausgrenzung wirkt zudem für die vielen Betroffenen weit in ihre Zukunft hinein, weil ihnen Altersarmut droht. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, Vorschläge für eine Grundrente vorzulegen, die sicherstellt, dass sich Menschen, die ihr ganzes Leben lang arbeiten, auf ein armutssicheres Alterseinkommen verlassen können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.11.2018

Deutscher Familienverband fordert Beitragsgerechtigkeit in der Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Neugestaltung der Sozialversicherungsbeiträge. „Siebzehn Jahre nach deutlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde es dafür höchste Zeit“, erklärt Vizepräsident Siegfried Stresing. Allerdings sei der Ansatz unzureichend und könnte, wie erste Reaktionen von Gewerkschaften und Verbände zeigen, genauso scheitern wie ähnliche Ansätze in früheren Legislaturperioden.

Nicht höhere Beiträge für Kinderlose oder gar deren Bestrafung, sondern die Entlastung von Familien ist das oberste Ziel. Familienblinde Sozialabgaben, die unabhängig von der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder erhoben werden, sind eine der wesentlichen Ursachen für die Familienarmut in Deutschland. Die Sozialversicherungen benachteiligen gerade diejenigen, die für ihr Bestehen garantieren – Eltern mit ihren Kindern. Sie tragen die Kosten der Kindererziehung und gleichzeitig, mit einer geringen Ausnahme in der Pflegeversicherung, die gleichen Geldbeiträge wie Versicherte ohne Ausgaben für Kinder.

Seit vielen Jahren weist der Verband nach, dass Eltern von zwei Kindern mit einem Durchschnittsbrutto von 35.000 Euro/Jahr nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, trotz Kindergeld, nicht einmal das Existenzminimum verbleibt. Ein kinderloser Single mit gleichem Einkommen hingegen hat pro Monat mehr als 1.100 Euro zur freien Verfügung. Verantwortlich dafür sind familienblinde Sozialversicherungsbeiträge, die, im Gegensatz zur Besteuerung, nach oben zwar eine Beitragsbemessungsgrenze, unten aber keine Freibeträge kennen. Seit Jahren verschärft sich diese Situation.

Der Deutsche Familienverband fordert, bei der Neubemessung von Sozialbeiträgen das Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen. 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber veranlasst zu prüfen, dass bei allen Sozialversicherungen, die auf Kindererziehung angewiesen sind, dieser „generative Beitrag“ gleichwertig mit den Beiträgen in Geld zu behandeln ist.

„Wer nun glaubt, den in der Pflegeversicherung eingeschlagenen Irrweg weiter verfolgen zu können, hat das Urteil des Obersten Gerichts nicht gelesen“, so Stresing. Nicht ein Zuschlag für Kinderlose ist gefordert, sondern eine Entlastung von Familien in der Erziehungsphase. Ohne Zweifel verlängert sich diese mit der Zahl der Kinder. Und auch Vorschläge, die Entlastung im Steuersystem vorzunehmen, sind nach Auffassung des DFV ein falscher Weg. „Da eine Steuerfinanzierung überwiegend über Verbrauchssteuern die Familien überproportional belastet, hat das Bundesverfassungsgericht eine Finanzierung innerhalb des Sozialversicherungssystems vorgegeben“, sagt Stresing. „Dass bei einem Ausgleich innerhalb des Systems und innerhalb der Generationen Versicherte ohne Unterhaltslasten für Kinder stärker einzahlen müssen, ist nicht die erst zu nennende Forderung, sondern eine zwangsläufige Folge der Berücksichtigung doppelter Lasten für Familien.“

Letztendlich wird erneut das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Mittlerweile sind Politik und Verbände durch das Bundesverfassungsgericht um Stellungnahmen zu mehreren durch den Deutschen Familienverband und den Familienbund der Katholiken initiierten und begleiteten Verfassungsbeschwerden gebeten worden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.11.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF teilt die Einschätzung, dass Familien auf Grund der Kindererziehung einen Beitrag zur Stabilität der Sozialversicherungssysteme leisten (generativer Beitrag). Allerdings ist eine Entlastung über die Beiträge zur Sozialversicherung der falsche Weg. Sozialversicherungen sind nicht dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen bereitzustellen, wie etwa Gesundheitsleistungen, Pflegeleistungen oder Renten, auch die Mütterrente. Und diese richten sich meist nach der Höhe der eingezahlten Beiträge. Eine Beitragsentlastung von Familien könnte daher zu einer Absenkung dieser Leistungen führen. Zudem: Eine Beitragsentlastung würde überproportional (besser verdienende) Männer entlasten und ggf. Frauen durch niedrigere Leistungen belasten. Und dies umso mehr, je höher das Einkommen ist. Wir sagen deshalb: Eine Familienentlastung in der Sozialversicherung muss auf der Leistungsseite geschehen durch die bessere Anerkennung von Fürsorgearbeit oder die bessere Übernahme von Gesundheitsleistungen (bspw. Sehhilfen oder Zahnersatz). Das wäre sozial gerecht.

Die Diakonie Deutschland wird eine eigene wissenschaftliche Studie zu sexuellem Missbrauch in diakonischen Einrichtungen in Auftrag geben. Nötig sei eine eigenständige und unabhängige Aufarbeitung von Missbrauchsfällen, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Dienstag im Würzburg.

Dort tagt die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Auch die EKD hat zwei unabhängige Studien zum Thema angekündigt.

"Wir müssen bei den Menschen Vertrauen zurückgewinnen, die unseren Einrichtungen ihre Kinder und Angehörigen anvertrauen", sagt Lilie. Er unterstreicht die Notwendigkeit einer eigenen Studie für die Diakonie: "Die Situation eines Jugendlichen in einer sozialpädagogischen Betreuungseinrichtung ist eine ganz andere als die etwa im Konfirmationsunterricht, mit anderen Macht- und Abhängigkeitsfaktoren."

Seit 1950 sind im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie etwa 480 Fälle von sexuellem Missbrauch bekannt geworden. Die Diakonie Deutschland und die EKD mit ihren 20 Gliedkirchen engagieren sich gemeinsam für die Aufklärung.

Das aktuelle Diakonie-Bundesrahmenhandbuch ‚Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt‘ stellt eine Vielzahl von Präventions- und Schutzmaßnahmen vor.

Zahlreiche Vorkehrungen sind in den Verbänden und Einrichtungen schon getroffen worden, sagt Lilie. Dazu zählen das Vier-Augen-Prinzip bei der Betreuung, fachliche und organisatorische Standards, Supervision und unabhängige Ansprechpartner für Betroffene sowie Kinder- und Jugendparlamente.

Der Schwerpunkt der zu beauftragenden Untersuchung der Diakonie wird bei den besonders kritischen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe liegen und soll die Wirksamkeit der bereits getroffenen Schutzmaßnahmen evaluieren.

Eine Vielzahl von Missbrauchsfällen der 50-er und 60-er Jahre ist bereits am Runden Tisch Heimerziehung in den Jahren 2009 und 2010 aufgearbeitet worden.

"Jetzt müssen wir unser Augenmerk besonders auf die Zeit seit Anfang der 70er Jahre richten", sagt der Diakonie-Präsident.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.11.2018

Anlässlich der heutigen Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Bundestags zum Teilhabechancengesetz fordert die Diakonie Deutschland erneut, den Zuschuss, den Arbeitgeber für die Beschäftigung von Langzeiterwerbslosen erhalten sollen, am tatsächlichen Lohn auszurichten.

"Wenn Arbeitgeber Tariflohn zahlen, aber das Jobcenter lediglich Mindestlohn fördert, werden die Arbeitgeber keine Langzeitarbeitslosen einstellen. Damit läuft ein guter Ansatz ins Leere", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Auch bei der Definition der Zielgruppe wünscht sich die Diakonie Nachbesserungen. Menschen, die bereits vier Jahre Hartz IV beziehen, haben so gut wie keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Gesetzentwurf sieht eine Förderung erst nach 7 Jahren vor. "Statt Jahr für Jahr verstreichen zu lassen sollte der Gesetzgeber die Teilhabe am Arbeitsmarkt für die betroffenen Menschen früher ermöglichen", sagt Loheide.

Grundsätzlich begrüßt die Diakonie Deutschland den Gesetzentwurf. Mit dem neunen Förderinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" sollen Menschen, die seit langem auf Hartz-IV angewiesen sind, durch eine bis zu fünf Jahren geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeit neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten.

Zusätzlich sollen sie begleitet und qualifiziert werden. "Das ist eine wichtige Verbesserung im Vergleich zu den bisherigen Förderprogrammen", betont Loheide.

Mehr zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit finden Sie unter https://www.diakonie.de/langzeitarbeitslosigkeit/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.11.2018

"Nur 55 Frauen von 205 Abgeordneten im bayerischen Landtag und 45 Frauen von 137 Abgeordneten im Hessischen Landtag – mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist unzureichend repräsentiert. Im 100. Jahr nach der Einführung des Frauenwahlrechts sind dies beschämende Zahlen. Sie stellen unserer Demokratie kein gutes Zeugnis aus", kommentiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Mit einem Frauenanteil von 32,8 Prozent liegt Hessen damit nur geringfügig über dem desaströsen Ergebnis der Bundestagswahl im Jahr 2017, seit der nur noch 30,9 Prozent der Abgeordneten weiblich sind. Bayern bewegt sich mit seinen 26,8 Prozent noch deutlicher als Hessen zurück zu Zahlen, die mit dem letzten Jahrhundert als überholt galten. Die geringsten Chancen, ein Wahlmandat zu erringen, haben in beiden Ländern Frauen der Parteien CDU/CSU, FDP und AfD. Bei Letzteren liegt der Frauenanteil sogar teilweise nur bei 10 Prozent. Dabei fällt auf, dass diese Parteien entweder keine oder nur wenig verpflichtende Regelungen zur Frauenförderung in ihren Satzungen verankert haben.

Prof. Dr. Maria Wersig: "Der Ruf der Frauen wird immer lauter nach einer Gesetzgebung, die die bisher freiwilligen Frauenquoten in den Parteisatzungen verpflichtend macht. Nicht nur die Wahlergebnisse, auch die Schilderung von Frauen, wie sie parteiintern von aussichtsreichen Listenplätzen beziehungsweise Direktkandidaturen abgehalten werden, zeigt den Handlungsbedarf. In manchen Parteien erinnern die Strukturen doch mehr an die Zeit vor 100 Jahren als an den Beginn des 21. Jahrhunderts. Es ist eine Frage politischer Kultur, dass auch aussichtsreiche Kandidaturen von Frauen nicht nur als Gnadenakt männlicher Mehrheiten möglich sind. Letztlich geht es um Chancengerechtigkeit!"

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet heute eine Facebook-Kampagne zu den möglichen Auswirkungen des Medienkonsums auf Kinder. Die Kampagne unter dem Motto "Medien wirken. Ein Leben lang." arbeitet mit fünf aussagekräftigen, prägnanten Bildmotiven und entsprechenden Claims. Diese Bildmotive werden über einen Zeitraum von ca. zwei Wochen auf Facebook geschaltet und führen die Nutzerinnen und Nutzer auf eine entsprechende Landingpage (www.dkhw.de/medienwirken) mit Informationen zum Thema Medienkonsum von Kindern.

"Kinder müssen beim Medienkonsum begleitet werden, egal ob beim Fernsehen, Surfen im Internet oder Chatten in Sozialen Medien. Hier sind zuallererst die Eltern in der Pflicht, denn vor allem in der Kindheit ist die Mediennutzung stark durch die Familie geprägt. Eltern haben hier eine wichtige Orientierungsfunktion, um ihre Kinder auf dem Weg zu einer sicheren, kreativen und reflektierten Mediennutzung zu begleiten. Allerdings stellt die unüberschaubar große Vielfalt an Rundfunk- und Onlineangeboten, Social-Media-Formaten oder Spielen Eltern vor große Herausforderungen, ihre Kinder angemessen in der digitalen Lebenswelt zu begleiten, zu befähigen und zu schützen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Neben Angeboten zur Medienerziehung in der Familie braucht es gleichzeitig einen im Interesse von Kindern und Eltern gestalteten Jugendmedienschutz, der die überholte und veraltete Unterscheidung nach unterschiedlichen Medienarten weitgehend beseitigt und sich an der fortschreitenden Medienkonvergenz orientiert. Gleichzeitig brauchen wir aber auch ein verstärktes und verbindliches schulisches Engagement im Bereich der Medienkompetenzförderung. Die Schule ist neben den Familien und dem sozialen Umfeld einer der wichtigsten Orte der Mediensozialisation. Schule kann Kindern Wissen über die Funktionen und Fähigkeiten zum verantwortlichen Verhalten beim Medienkonsum vermitteln", so Krüger weiter.

"Um hier unterstützend wirken zu können, sollten Bund und Länder eine bundesweit flächendeckende Förderstruktur von Medienkompetenzprogrammen aufbauen. Das könnte durch eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene ,Stiftung Medienkompetenz‘ erreicht werden, an der auch die Landesmedienanstalten, freie Träger und die Medienwirtschaft beteiligt werden könnten. Ihre Aufgabe sollte in der finanziellen Unterstützung medienpädagogischer Projekte und in der Vernetzung bestehender Ideen und Erfahrungen bestehen. Gleichzeitig könnten durch eine solche Stiftung die Evaluierung und die Begleitforschung von Projekten koordiniert werden", so Krüger.

Die Facebook-Kampagne erfolgt im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.11.2018

Anlässlich der Beratungen zum Familienentlastungsgesetz kritisiert der Kinderschutzbund (DKSB), dass das geplante Gesetz zu kurz greift und die Entlastung bei vielen nicht ankommt. Vor allem Kinder aus ärmeren Familien gehen leer aus. Ein Maßnahmenpaket, das alle Familien entlastet, muss das Problem der Kinderarmut entschlossen angehen.

Für fast jedes vierte Kind in Deutschland zahlt der Staat Sozialleistungen zur Sicherung des Existenzminimums. Rechnet man die verdeckte Kinderarmut hinzu ist es sogar jedes dritte Kind. Deshalb muss die Verringerung von Kinderarmut oberstes Ziel der Bundesregierung sein, fordert der DKSB. Über das Familienentlastungsgesetz beraten am heutigen Montag der Finanzausschuss sowie am 08.11.2018 abschließend der Deutsche Bundestag. Nach Ansicht des DKSB sind die geplanten Maßnahmen zwar grundsätzlich für viele Familien zu begrüßen, allerdings völlig ungeeignet, um das drängende Problem der Kinderarmut zu lösen.

„Genau hier versagt das Entlastungspaket. Das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben kostet den Staat viel Geld, und viele Familien können sich darüber auch freuen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des DKSB. „Das Problem ist aber: An Kindern in Armut und Familien, die Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, gehen die geplanten Maßnahmen komplett vorbei. Bei ihnen wird das erhöhte Kindergeld mit der jeweiligen Leistung verrechnet, also direkt wieder abgezogen.“

Damit geht die Schere zwischen Arm und Reich in der Familienförderung weiter auseinander. Familien mit höherem Einkommen werden bereits jetzt über den Freibetrag um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien der unteren und mittleren Einkommensgruppen über das Kindergeld. Für die Jahre 2019/2020 sieht der Gesetzentwurf vor, dass Familien mit unteren Einkommen über das Kindergeld insgesamt 180 Euro zusätzlich für beide Jahre erhalten. Familien mit sehr hohem Einkommen werden über den Kinderfreibetrag jedoch im gleichen Zeitraum um bis zu 273 Euro entlastet.

Dazu DKSB-Präsident Hilgers: „Maßnahmen, die wirklich etwas gegen Kinderarmut ausrichten könnten, hat die Bundesregierung immer noch nicht in Angriff genommen, wie etwa eine umfassende Reform des Kinderzuschlags oder des Bildungs- und Teilhabepakets. Dabei steigt die Kinderarmut trotz hervorragender Wirtschaftsdaten und niedriger Arbeitslosigkeit seit fünfzehn Jahren kontinuierlich an. Deshalb sind wir für einen kompletten Umbau der Familienförderung und für die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Idee findet auch zunehmend in der Politik Unterstützung.“

Im Bündnis Kindergrundsicherung fordert der DKSB gemeinsam mit 13 anderen Verbänden und 13 renommierten Wissenschaftler*innen eine am kindlichen Existenzminimum ausgerichtete Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.

Mehr Informationen dazu unter www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 05.11.2018

Der Kinderschutzbund (DKSB) begrüßt, dass sich die hessischen Wähler*innen mit überwältigender Mehrheit von fast 90 Prozent für die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung entschieden haben. Mit der Verankerung des Gesetzestextes erhält Hessen die deutlichste Formulierung in Bezug auf Kinderrechte.

„Wir freuen uns sehr, dass die Kinderrechte in die Landesverfassung aufgenommen werden! Nun werden wir daran arbeiten, dieses Verfassungsrecht mit Leben zu füllen“, erklärt Verone Schöninger, Vorsitzende des DKSB-Landesverbandes Hessen. „Besonders im Hinblick auf Bildungsförderung und auf den Ausbau der Qualität der Kinderbetreuung muss nun einiges geschehen, damit die Kinderrechte Wirklichkeit werden in Hessen. Als Kinderschutzbund wollen wir auch mitwirken, dass die Kinder selbst um ihre Rechte wissen und sie darin unterstützen, ihre Anliegen in ihren Familien oder bei den Behörden vorzutragen.“

Damit sind die Kinderrechte in 15 von 16 Landesverfassungen verankert. Auch auf Bundesebene wächst die Zustimmung zu einer Regelung, die Kinder als Rechtssubjekte ansieht und ihnen damit eine andere Stellung im Rechtssystem zuspricht. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist damit beauftragt, wie im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vorgesehen, bis Ende 2019 einen Formulierungsvorschlag für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu erarbeiten.

„Wir gratulieren den hessischen Wählerinnen und Wählern zu diesem beeindruckenden Votum, das ganz klar zeigt, die Bedeutung der Kinderrechte ist in der Bevölkerung angekommen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes. „Vor allem begrüßen wir, dass der Gesetzestext ausdrücklich die Berücksichtigung des kindlichen Willens festschreibt. Das ist ein starkes Signal an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat, wenn es darum geht, Kinderrechte endlich auch im Grundgesetz zu verankern.

Der Kinderschutzbund setzt sich seit langem für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein und hat dafür gemeinsam mit anderen Organisationen im Bündnis Kinderrechte einen eigenen Formulierungsvorschlag vorgelegt.

Mehr Informationen finden Sie auf https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 01.11.2018

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die Forderung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Leistungen von Familien für die umlagefinanzierte Renten- und Pflegeversicherung stärker zu berücksichtigen. Nach Ansicht des Verbandes gehtes dabei aber nicht um eine stärkere Belastung Kinderloser, sondern um eine Entlastung von Familien. „Das Sozialversicherungssystem benachteiligt bislang Eltern, die mit der Erziehung ihrer Kinder einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung im Alter leisten", sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Die Lasten, die durch Kindererziehung entstehen, dürfen nicht denFamilien allein überlassen bleiben, während von der Sozialversicherung alle profitieren. Kindererziehung muss deshalb auch Einfluss auf die Beitragshöhe von Eltern und die Rente haben. Das ist nur gerecht."

Hoffmann sagte weiter: „Für die Renten-, Kranken- undPflegeversicherung ziehen Eltern künftige Beitragszahler heran, ohne im Sozialversicherungssystem angemessen entlastet zu werden. Mehr als elfMillionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen heute doppelt in die Sozialversicherungein: Neben den Geldbeiträgen leisten sie auch einen ebenso wichtigen Erziehungsbeitrag, der bislang nicht berücksichtigt wird. Familiengerechtigkeit sieht anders aus. Dieses schräge System verlangt nach einer sozialen Korrektur in Anlehnung an das Steuerrecht. Umdas Sozialversicherungssystem familiengerecht und zukunftsfähig zu gestalten, muss in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ein Freibetrag für Eltern eingeführt werden, der sich am Kinderfreibetrag im Steuerrecht orientiert."    

Hoffmann stellt klar, dass es nicht um die finanzielle Benachteiligung von Kinderlosen oder die Bewertung von Lebensstilen ginge, sondern darum, Familien zu entlasten, die hohe Kosten tragen,die nachher allen zugutekommen. „Das ist ein Akt von Gerechtigkeit und Solidarität, auf den unsere Gesellschaft gründet", betonte Hoffmann. Er erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht 2001 den Gesetzgeber verpflichtet habe, die Erziehungsleistungen von Eltern bei den Pflegeversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen und somit Eltern in der aktiven Familienphase zu entlasten. Diese Entscheidung gelte auch für die Kranken- und Rentenversicherung. Der Gesetzgeber habe aber diesen verfassungsrechtlichen Auftrag bislang nur in der Pflegeversicherung umgesetzt, und auch da nur unzureichend und verfehlt.

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 13.11.2018

Die Kosten für eine nachhaltige Pflegereform, die den Weg aus der Pflegedauerkrise ebnet, schätzt der Paritätische Wohlfahrtsverband auf mindestens sechs Milliarden Euro. Nach Ansicht des Verbandes brauche es insbesondere zusätzliches Personal, eine Begrenzung des Eigenanteils der Kosten für Pflegebedürftige und eine deutlich stärkere Entlastung und finanziell bessere Absicherung pflegender Angehöriger. Mit der angekündigten Erhöhung der Pflegeversicherung um 0,5 Prozent allein seien die notwendigen Maßnahmen unfinanzierbar.
"Die Finanzierung der Pflege steht auf tönernen Füßen. Was es braucht, ist nicht nur ein beherztes Gesamtkonzept, um die Dauerkrise in der Pflege zu beenden, sondern auch eine Komplettreform der Pflegefinanzierung", mahnte Prof. Dr. Rolf Rosenbrock-Freese, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes anlässlich des Paritätischen Pflegekongresses, auf dem am 14. und 15. November Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis in Berlin erwartet werden. "Die geplante Beitragssatzanhebung stopft allenfalls die Löcher, die die demografische Entwicklung entstehen lässt. Um weitere wichtige Aufgaben erfolgreich anzugehen, braucht es mehr Geld beispielsweise für mehr und besser bezahlte Pflegekräfte", so Rosenbrock-Freese.
Die einseitige Mehrbelastung Kinderloser, wie von Minister Spahn jüngst vorgeschlagen, lehnt der Paritätische ab und fordert stattdessen die Einführung einer Bürgerversicherung. "Statt Menschen ohne Kinder einseitig finanziell noch stärker als ohnehin schon zu belasten, sollten endlich diejenigen in die Finanzierung der Pflegeversicherung einbezogen werden, die sich dem solidarischen System bisher völlig entziehen. Die Einnahmebasis der Pflegeversicherung muss verbreitert werden, so dass vom Freiberufler bis zum Beamten alle einbezahlen und alle Einkommensarten berücksichtigt werden." Darüber hinaus plädiert der Verband für ein Auflösen des Pflegevorsorgefonds, um die Mittel für die jetzt bereits dringend anstehenden Aufgaben einzusetzen.
Nach Schätzungen des Paritätischen ist ein Finanzvolumen von zusätzlich mindestens sechs bis zehn Milliarden Euro in der Pflegeversicherung jährlich notwendig, um die Situation in der Pflege nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die Eigenanteile für die Betroffenen zu begrenzen.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.der-paritaetische.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetails/register/result/reguid/hmac/paritaetischer-pflegekongress-2018-recht-auf-gute-pflege-wege-aus-der-dauerkrise/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 14.11.2018

Anlässlich der heute im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz stattfindenden Anhörung zum Mietrechtsanpassungsgesetz fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband deutliche Nachbesserungen, um einen effektiven Schutz von Mieterinnen und Mietern vor unzumutbaren Mietsteigerungen und Verdrängung zu gewährleisten. Der Verband fordert in einem Schreiben an Bundestagsabgeordnete u.a. die Abschaffung aller Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, Strafen für rechtsbrüchige Vermieter sowie die Stärkung von Mieterrechten u.a. durch die Einführung eines kollektiver Klagemöglichkeiten (Verbandsklage).

„Es reicht nicht aus, ein paar Stellschrauben an der defekten Mietpreisbremse zu drehen in der Hoffnung, dass dieses Gesetz rund läuft. Um Mieterinnen und Mieter wirklich vor Verdrängung zu schützen, braucht dieses Gesetz eine Generalüberholung“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Eins von vielen noch unzureichend gelösten Problemen sei die Modernisierungsumlage, die auch nach dem neuen Gesetzentwurf einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehe. „Es kann nicht sein, dass Hauseigentümer sich ausschließlich auf Kosten ihrer Mieter sanieren“, so Schneider. Der Paritätische fordert, dass Modernisierungen nicht zu einer Mehrbelastung für Mietende führen dürfen. Eine Anpassung der Mieten müsse warmmietenneutral erfolgen, also maximal um die eingesparten Energiekosten. Grundsätzlich sei es zentral, dass Mieterinnen und Mieter in ihren Rechten gestärkt werden. „Die Schaffung kollektiver Klagemöglichkeiten sind die Voraussetzung, dass Mieterinnen und Mieter sich organisieren und auch juristisch gemeinsam gegen Vermieter und Immobilienkonzerne wehren können“, so Schneider.

Der Paritätische weist darauf hin, dass die Situation auf dem Wohnungsmarkt inzwischen auch dramatische Auswirkungen auf die Arbeit sozialer Träger habe, die ebenfalls Mieter sind. Hier brauche es entsprechende Reformen. „Soziale Träger können zunehmend ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, weil sie keine geeigneten Räumlichkeiten finden und vor allem Gewerbemietverträge abschließen müssen, die vom gängigen Kündigungsschutz nicht betroffen sind. Angesichts des zunehmenden Wertes von Wohn- und Mietraum ist es für die Vermieter sehr verlockend, diese wichtigen Projekte bei der nächsten Gelegenheit auf die Straße zu setzen. Immer öfter müssen die kleine Kita oder der Seniorentreff dem Café oder Restaurant weichen, das mehr Umsatz generieren kann. Hier braucht es eine gesetzliche Lösung, damit unsere Städte auch zukünftig lebenswert bleiben“, fordert Schneider.

Den Brief an die Ausschussmitglieder finden Sie hier:

www.der-paritaetische.de/fachinfos/oeffentliche-anhoerung-zum-mietrechtsanpassungsgesetz-im-ausschuss-des-bundestages-fuer-recht-und-verbr/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 07.11.2018

Zu den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zur Armutsentwicklung sowie der heute vom Kabinett beschlossenen Anhebung des Mindestlohnes erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

"Wenn trotz boomender Wirtschaft selbst nach der unzuverlässigsten Datenquelle, nämlich EU-SILC, die Armut auf außerordentlich hohem Niveau verharrt, ist das mehr als bedenklich. Der stark wachsende Wohlstand kommt offensichtlich nicht bei allen an. Selbst unter den Erwerbstätigen haben wir ein beträchtliches Maß an Armut trotz Arbeit. Statt der armutspolitisch weitestgehend irrelevanten Erhöhung des Mindestlohnes auf gerade einmal 9,19 Euro wäre eine Anhebung auf 12,63 Euro erforderlich. Auch die Rahmenbedingung müssen sich ändern. Wir brauchen eine Eindämmung der Leiharbeit und eine Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Sie sind neben dem Niedriglohnsektor die Hauptarmutstreiber auf dem Arbeitsmarkt."

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 31.10.2018

Höheres Kindergeld, steigende Steuerfreibeträge – das wird viele Familien freuen. Unter ihnen auch einzelne Alleinerziehende, sofern das Einkommen so hoch ist, dass sie von den angekündigten Steuervorteilen profitieren. Anlässlich der heutigen Anhörung des Finanzausschusses zum Familienentlastungsgesetz, erklärt Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„10 Euro mehr Kindergeld und ein extra hoher Kinderfreibetrag ab 2019 – bei den meisten Alleinerziehenden wird trotzdem nicht mehr Geld im Portmonee ankommen. Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an. Der Kinderfreibetrag wird über dem Existenzminimum eines Kindes liegen, statt dessen Höhe abzubilden. Das ist großzügig, aber nicht notwendig. Im Gegenteil: Bereits jetzt krankt die Familienförderung an einem 3-Klassen-System: Kinder in Familien mit hohen Einkommen profitieren weiter von Steuerentlastungen von bis zu knapp 300 Euro pro Monat, Kinder in Familien mit mittleren und kleinen Budget erhalten das Kindergeld in Höhe von 204 Euro, bei Kindern in Familien mit niedrigen oder ohne Einkommen kommt gar keine zusätzliche Förderung an, wenn ihre Familie auf SGB II angewiesen ist.

Die Bekämpfung von Kinderarmut sollte Priorität haben, nicht Steuergeschenke für Familien, die diese gar nicht dringend benötigen. Bei der kommenden Reform des Kinderzuschlags ist es dringend, diesen für Alleinerziehende zu verbessern. Wegen der schlechten Abstimmung von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld steht manche Alleinerziehende mit weniger Geld da als zuvor. Hier Lösungen umzusetzen, darf nicht am Geld scheitern!

Wir bedauern, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende außen vor geblieben ist. Dieser muss angehoben werden, um Alleinerziehende vergleichbar wie Ehepaare zu entlasten. Insgesamt wünschen wir uns den Mut für eine grundlegende Reform: Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung, damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht.“

Die VAMV-Stellungnahme zum Familienentlastungsgesetz finden Sie hier.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 05.11.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin:19.November 2018

Veranstalter: SPD-Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Eine ausgewogene Ernährung ist wichtig für ein gesundes Leben. Deshalb muss es allen Menschen, unabhängig vom Bildungs- und Sozialstatus, möglich sein, sich gesund zu ernähren. Doch das ist nicht immer der Fall. Darunter leiden nicht nur Erwachsene, sondern schon Kinder und Jugendliche.  

Aus Untersuchungen zur Kinder- und Jugendgesundheit wissen wir, dass Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien sich ungesünder ernähren und häufiger unter ernährungsbedingten Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen leiden. Auch die Konzentrationsfähigkeit und die schulische Leistung werden durch die Ernährung beeinflusst.   

Die SPD-Bundestagsfraktion will Gesundheit und Chancengleichheit für alle! Eine ausgewogene Ernährung kann dabei helfen. Soziale Gerechtigkeit beginnt bereits beim Essen. Die SPD-Bundestagsfraktion will mit Ihnen und mit Initiativen, Betroffenen und Expert*innen aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sozialberatungsstellen und Tafeln diskutieren: Gesunde Ernährung für Alle erleichtern – wie gelingt das? Welche Faktoren wirken auf das Ernährungsverhalten ein? Wo stehen die Verhältnisse einem gesunden Leben entgegen? Warum sind sozial benachteiligte Menschen besonders von ernährungsbedingten Krankheiten betroffen? Welche Möglichkeiten haben wir, dieser doppelten Benachteiligung entgegenzuwirken und für Chancengleichheit zu sorgen? Wie erreichen wir insbesondere Kinder und Jugendliche?  

Zu dieser Diskussion wird herzlich eingeladen und es wird sich auf Ihre Anregungen gefreut!

Ab sofort können Sie sich online auf aglandwirtschaft@spdfraktion.de oder per Fax unter: 030 – 227 70134 anmelden.

Termin: 22. November 2018

Veranstalter:Deutscher Juristinnenbund e.V.

Ort: Berlin

Programm und Informationen zur Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2018/181122/

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen veranstaltet der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien zusammen mit dem Deutschen Juristinnenbund (djb) eine Paneldiskussion zum Thema Opferschutz im Strafverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt. Zu Beginn werden Auszüge aus der WDR-Dokumentation »Vergewaltigt. Wir zeigen an!« der Fernsehautorin Nicole Rosenbach gezeigt.

Auf dem Podium diskutieren vier Expertinnen, die das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten:

– Nebenklagevertreterin Christina Clemm (Fachanwältin für Strafrecht, Berlin)

– GREVIO-Mitglied Sabine Kräuter-Stockton (Oberstaatsanwältin, Saarbrücken)

– Strafrechtswissenschaftlerin Dr. Anneke Petzsche, MSc (Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Humboldt-Universität zu Berlin), Fernsehautorin Nicole Rosenbach (WDR, Köln)

– Vorsitzende der djb-Kommission für Strafrecht Dr. Leonie Steinl, LL.M.

(Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg)

– Moderation: Prof. Dr. Ulrike Lembke (Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien, Humboldt Universität zu Berlin)

Die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU und die Istanbul Konvention enthalten grundlegende Vorgaben für Stellung und Rechte von Opfern im Strafverfahren.

Beide Regelungswerke sind in Deutschland bisher nicht vollständig umgesetzt worden. Dennoch sind derzeit immer mehr Stimmen zu vernehmen, die die Rechte des Opfers im Strafverfahren zurückdrängen wollen. Gerade bei Sexualstraftaten werden dabei häufig Opferrechte gegen die Unschuldsvermutung des Angeklagten und die Wahrheitsfindung ausgespielt. Diese Entwicklungen nimmt die Veranstaltung zum Anlass, drängende Fragen des Opferschutzes in Strafverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt zu diskutieren.

Das Policy Paper der djb-Strafrechtskommission zum Thema Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt wird ebenfalls auf der Veranstaltung vorgestellt.

Der Abend endet mit einem vom djb ausgerichteten Sektempfang, der insbesondere der Vernetzung der Teilnehmer*innen dient.

Bitte melden Sie sich an unter: geschaeftsstelle@djb.de.

Termin: 27. November 2018

Veranstalter:AWO-Parlamentariergruppe zusammen mit dem AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Eine gute Familienpolitik hilft Familien in schwierigen Lebenssituationen und schützt sie vor Armut und Ausgrenzung. Die Herkunft aus einer reichen oder armen Familie darf nicht über die Zukunft von Kindern entscheiden. Deshalb müssen Kinder und Familien in schwierigen sozialen Lebenslagen unterstützt werden. Dabei kommt es auf eine gute Betreuungssituation und starke soziale Einrichtungen genauso an wie auf eine gezielte materielle Förderung. Die unterschiedlichen Einzelmaßnahmen müssen als Teil eines Gesamtkonzepts eine große Aufgabe übernehmen: Familien stärken – und damit auch den sozialen Zusammenhalt in diesem Land!

Wie das gelingen kann und was die nächsten Schritte sind, darüber diskutieren die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,Dr. Franziska Giffey, der Präsident des AWOBundesverbandes,Wilhelm Schmidt, moderiert vom Vorsitzenden der AWO-Parlamentariergruppe der SPD-Bundestagsfraktion,Michael Groß.

Weitere Informationen und das Programm finden Sie hier.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 23. November 2018 an nadine.buder@awo.org.

Termin: 06. Dezember 2018

Veranstalter:Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Antidiskriminierendes Handeln in derfrühkindlichen Bildung – Zusammenarbeit mit Eltern im Fokus

Kern der frühkindlichen Bildung ist es, Kinder zu stärken, zu ermutigen und demokratisch zu bilden. Die Teilhabe aller Kinder an dieser Bildung setzt aber voraus, dass Fachkräfte erkennen, welche Ausschlussmechanismen wirken und ihnen aktiv begegnen.  

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unerlässlich, die Familien der Kinder in den Blick zu nehmen: Anhand verschiedener Differenzlinien erleben Kinder unterschiedliche Bedingungen und unterschiedliche Akzeptanz und Wertschätzung ihrer Familien in unserer Gesellschaft. Um dem zu begegnen, ist die inklusive Gestaltung des Kitaalltags und dabei die Zusammenarbeit mit Eltern ein wesentlicher Faktor. Wir möchten mit dem Fachtag Fachkräften Mut machen und sie dabei unterstützen, das vielschichtige Miteinander in derKita und mit den Eltern diskriminierungssensibel, ressourcenorientiert und vorurteilsbewusst zu gestalten – nicht als zusätzliche Aufgabe, sondern als Kern ihrer Verantwortung. Der Fachtag findet im Rahmen des ESF-Bundesprojektes „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen" statt.

Weitere Informationen zur Qualifizierung: www.elternchance.de

Alle Kinder haben gleiche Rechte

Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung in der Kita verwirklichen

Ein an den Kinderrechten orientierter Ansatz bindet gute Qualität in der Arbeit mit Kindern an die Verwirklichung der jedem Kind zustehenden Rechte. Für die Praxis in Kitas ergeben sich zahlreiche Fragen: Wie können junge Kinder altersgerecht mit den ihnen zustehenden Rechten vertraut gemacht werden? Was tun, wenn es zu Ausgrenzung und Diskriminierung durch Kinder, Eltern oder Fachkräfte kommt? Auf welche Weise können die Eltern für die Rechte ihrer Kinder sensibilisiert werden und wie kann eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zum Wohl des Kindes gelingen?

Prof. Dr. Jörg Maywald ist Geschäftsführer der Deutschen Liga fürdas Kind, Honorarprofessor an der Fachhochschule Potsdam und Sprecher der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Information und Anmeldung: weinbrenner@pb-paritaet.de

AUS DEM ZFF

Anlässlich verschiedener Medienberichte zu den Eckpunkten des geplanten „Starke-Familien-Gesetz“ begrüßt das ZFF die Vorhaben des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den veröffentlichten Eckpunkten: „Endlich kommt die lang erwartete Reform des Kinderzuschlags. Die Leistung soll erhöht und von einigen Konstruktionsfehlern befreit werden: Wenn Eltern mehr arbeiten, soll der Bezug nicht mehr abrupt enden und durch eine geänderte Anrechnung von Unterhalt und Unterhaltsvorschuss sollen künftig auch Alleinerziehende Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Ebenfalls sind Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket geplant. Das ZFF begrüßt diese Reformen als wichtige Schritte zum Abbau von Kinderarmut.“

Merkel kritisiert die Reform jedoch als unzureichend: „Dieser Vorstoß erfüllt nur in Teilen unsere langjährigen Forderungen und geht uns nicht weit genug: Der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags wird nicht, wie ursprünglich angedacht, zusammen mit dem Kindergeld die Höhe des sächlichen Existenzminimums entsprechen, sondern mit dem Verweis auf den Anspruch des Bildungs- und Teilhabepakets um einen Betrag von 19 Euro reduziert. Diese Reduktion des Auszahlungsbetrages ist ungerecht, denn Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket schaffen keine automatische Teilhabe von Kindern. Es wird daher weiterhin bei einer Unterdeckung des kindlichen Existenzminimums in den anspruchsberechtigten Familienhaushalten bleiben. Darüber hinaus führt erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums dazu, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden.

Langfristig wollen wir die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 12.11.2018

ZFF gehört zu den Erstunterzeichnenden der gemeinsamen Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben“

Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung fordern die Nationale Armutskonferenz und die im „Ratschlag Kinderarmut“ zusammengeschlossenen Verbände die Bundesregierung auf, „mit großer Priorität wirksam und zielgerichtet die Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu bekämpfen“.

„Mehr als drei Millionen Kinder und Jugendliche erfahren jeden Tag Ausgrenzung und Armut. Besonders betroffen sind Kinder, die in Familien von Alleinerziehenden leben. Knapp 40 Prozent leben mit Sozialleistungen“, berichtet Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). „Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass viele Betroffene ihr letztes Hemd geben, um das Nötigste für Ihre Kinder finanzieren zu können. Das können und wollen wir nicht weiter hinnehmen!“

Maßnahmen wie die Erhöhung des Kindergeldes würden bei in Armut lebenden Familien nicht ankommen, da sie auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder den Unterhaltsvorschuss angerechnet würden, heißt es in der Erklärung. Die geplanten Reformen des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets seien unzureichend.

„Zwar wird jetzt eine Erhöhung des Schulbedarfspakets angekündigt, aber wiederum gibt es keine ordentliche Bedarfsermittlung“, kritisiert Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz. „Wir wissen aus Studien der Diakonie, dass bis zu 200 Euro für Schulmaterial fällig sind. Es reicht nicht aus, die bisherigen 100 Euro Pi mal Daumen zu erhöhen, ohne nachzurechnen, was wirklich nötig ist.“ Außerdem müssten das schulische Mittagessen und der ÖPNV für Schulkinder kostenlos werden.

Wesentliche Probleme würden sich durch die bisherige Konstruktion der Familienförderung ergeben, so Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforums Familie, der familienpolitische Fachverband der Arbeiterwohlfahrt. „Bisher bekommen nicht die ärmsten Familien die stärkste Hilfe. Ein undurchschaubares Dickicht aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Basiselterngeld, Kinderregelsatz, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss sorgt dafür, dass gerade in Armut Lebende Familien ihre sozialen Rechte nicht durchsetzen können. Wir müssen die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen: Dafür brauchen wir ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder und besondere und unbürokratische Hilfen für die, die sie am dringendsten benötigen“, so Nöhring.

„Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinder-rechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, fasst zusammen: „ Bisher wurde viel angekündigt – aber wenig umgesetzt. Leistungen müssen alle Familienformen erreichen, egal ob verheiratet oder nicht, Alleinerziehende ebenso wie Familien mit vielen Kindern. Besonders wichtig ist die Infrastruktur vor Ort – vom Schwimmbad über Sozialarbeit bis hin zu Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern, die nicht mehr weiter wissen.“

Die Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben“ und eine Übersicht über die Mitzeichnenden finden Sie hier im Wortlaut: Link

Erstunterzeichnende:

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)

AWO Bundesverband e. V.

Diakonie Deutschland

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.

Deutscher Kinderschutzbund e. V. (DKSB)

Deutsches Kinderhilfswerk e. V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.(Vamv)

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF)

Weitere Unterstützende:

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Dr. Irene Becker, Empirische Verteilungsforschung, Riedstadt

Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.

Deutscher Bundesjugendring e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V.

DEUTSCHLAND RUNDET AUF Gemeinnützige Stiftungs-GmbH

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonie Mitteldeutschland

Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern (eaf bayern)

Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

ver.di Erwerbslosengruppe Karlsruhe

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 07.11.2018

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Menschen mit Armutserfahrung und Verbände fordern wirksame Bekämpfung von Kinderarmut

ZFF gehört zu den Erstunterzeichnenden der gemeinsamen Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben“

Berlin, 07.11.2018 – Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung fordern die Nationale Armutskonferenz und die im „Ratschlag Kinderarmut“ zusammengeschlossenen Verbände die Bundesregierung auf, „mit großer Priorität wirksam und zielgerichtet die Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu bekämpfen“.

„Mehr als drei Millionen Kinder und Jugendliche erfahren jeden Tag Ausgrenzung und Armut. Besonders betroffen sind Kinder, die in Familien von Alleinerziehenden leben. Knapp 40 Prozent leben mit Sozialleistungen“, berichtet Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). „Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass viele Betroffene ihr letztes Hemd geben, um das Nötigste für Ihre Kinder finanzieren zu können. Das können und wollen wir nicht weiter hinnehmen!“

Maßnahmen wie die Erhöhung des Kindergeldes würden bei in Armut lebenden Familien nicht ankommen, da sie auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder den Unterhaltsvorschuss angerechnet würden, heißt es in der Erklärung. Die geplanten Reformen des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets seien unzureichend.

„Zwar wird jetzt eine Erhöhung des Schulbedarfspakets angekündigt, aber wiederum gibt es keine ordentliche Bedarfsermittlung“, kritisiert Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz. „Wir wissen aus Studien der Diakonie, dass bis zu 200 Euro für Schulmaterial fällig sind. Es reicht nicht aus, die bisherigen 100 Euro Pi mal Daumen zu erhöhen, ohne nachzurechnen, was wirklich nötig ist.“ Außerdem müssten das schulische Mittagessen und der ÖPNV für Schulkinder kostenlos werden.

Wesentliche Probleme würden sich durch die bisherige Konstruktion der Familienförderung ergeben, so Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforums Familie, der familienpolitische Fachverband der Arbeiterwohlfahrt. „Bisher bekommen nicht die ärmsten Familien die stärkste Hilfe. Ein undurchschaubares Dickicht aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Basiselterngeld, Kinderregelsatz, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss sorgt dafür, dass gerade in Armut Lebende Familien ihre sozialen Rechte nicht durchsetzen können. Wir müssen die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen: Dafür brauchen wir ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder und besondere und unbürokratische Hilfen für die, die sie am dringendsten benötigen“, so Nöhring.

„Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinder-rechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, fasst zusammen: „ Bisher wurde viel angekündigt – aber wenig umgesetzt. Leistungen müssen alle Familienformen erreichen, egal ob verheiratet oder nicht, Alleinerziehende ebenso wie Familien mit vielen Kindern. Besonders wichtig ist die Infrastruktur vor Ort – vom Schwimmbad über Sozialarbeit bis hin zu Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern, die nicht mehr weiter wissen.“

Die Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben“ und eine Übersicht über die Mitzeichnenden finden Sie hier im Wortlaut: Link

Erstunterzeichnende:

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)

AWO Bundesverband e. V.

Diakonie Deutschland

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.

Deutscher Kinderschutzbund e. V. (DKSB)

Deutsches Kinderhilfswerk e. V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.(Vamv)

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF)

Weitere Unterstützende:

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Dr. Irene Becker, Empirische Verteilungsforschung, Riedstadt

Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.

Deutscher Bundesjugendring e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V.

DEUTSCHLAND RUNDET AUF Gemeinnützige Stiftungs-GmbH

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonie Mitteldeutschland

Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern (eaf bayern)

Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

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ZFF-Info 16/2018

SCHWERPUNKT I: Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz

Am heutigen Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut veröffentlicht die Nationale Armutskonferenz ihren dritten Schattenbericht zur Armut in Deutschland. Der Bericht gibt einen Überblick über den armutspolitischen Handlungsbedarf und lässt Betroffene zu Wort kommen.

"Armut in Deutschland hat eine menschenrechtliche Dimension. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung", betonte nak-Sprecherin Barbara Eschen: "Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte". Um Armut in Deutschland zu überwinden, benötige man daher eine aktive Politik der Armutsbekämpfung. Diese werde von der Bundesregierung jedoch weiterhin vernachlässigt. Eschen nahm hierbei Bezug auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt. Am Tag zuvor hatte der Sozialausschuss der Vereinten Nationen, der die Einhaltung dieser Rechte überwacht, seine Empfehlungen an die deutsche Bundesregierung veröffentlicht. Diese zeigten: "Es ist noch viel zu tun".

Insbesondere in Hinblick auf die Bekämpfung von Erwerbsarmut sehe sie enormen Handlungsbedarf, erklärte Eschen. So sei für viele Menschen in Beschäftigung Armut dennoch bittere Realität – obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt in boomen.

In Deutschland hat sich die Erwerbsarmut in den letzten zehn Jahren verdoppelt:

Zwischen 2004 und 2014 stieg der Anteil der "working poor" an allen Erwerbstätigen auf 9,6%. "Prekäre Beschäftigung schafft Unsicherheit, führt in Altersarmut und behindert die Lebensplanung", so Eschen.

Besonders problematisch seien Minijobs mit derzeit 7,5 Millionen Beschäftigten, ergänzte Erika Biehn, die seit 1991 als Betroffenenvertreterin in der nak aktiv ist. "Diese ermöglichen in der Regel keinen Einstieg in gute Arbeit, sondern sind berufliche Sackgassen mit mangelnden Perspektiven, niedrigen Einkommen und oftmals schlechten Arbeitsbedingungen. Insbesondere für Frauen", so Biehn. Die Nationale Armutskonferenz fordere die Bundesregierung daher auf, "sich für gute Arbeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzusetzen, statt ‚Arbeit um jeden Preis‘ zur Devise zu machen".

"In den meisten deutschen Städten fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Und das nicht nur für wohnungslose Menschen, sondern zunehmend auch für einkommensarme Haushalte, Alleinerziehende, Studierende, Geflüchtete oder Seniorinnen und Senioren", schilderte die stellvertretende nak-Sprecherin Werena Rosenke und verwies ebenfalls auf Forderungen des UN Sozialausschusses. Die Nationale Armutskonferenz fordert daher die auch Stärkung des Sozialen Wohnungsbaus sowie die realistische Ermittlung angemessener Wohnkosten in der Grundsicherung.

In ihrem Statement ging Barbara Eschen auch Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger ein: "Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen ‚fit für den Arbeitsmarkt‘ zu machen. Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ist nicht verhaltensabhängig."

Gefordert sei vielmehr eine Neuorientierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Beschäftigungspolitik sollte demnach auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen.

Notwendig seinen zudem höhere Regelsätze in der Grundsicherung und die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.

Link zum Schattenbericht: https://www.nationale-armutskonferenz.de/veroeffentlichungen/schattenbericht/

Link zum Bestellformular einer gedruckten Version des Schattenberichts: https://diakonie-webshop.de/Publikationen-und-Medien/Zentrum-Migration-und-Soziales/Armut-stoert-Schattenbericht-der-Nationalen-Armutskonferenz::2266.html

Weitere Informationen zu den Empfehlungen des Sozialausschuss der Vereinten Nationen an die deutsche Bundesregierung vom 16.10.2018: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1200&Lang=en

Quelle: Pressemitteilung Nationalen Armutskonferenzvom 17.10.2018

Anlässlich des heute erschienenen Schattenberichts der Nationalen Armutskonferenz erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik:

Der Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz legt an vielen wesentlichen Stellen den Finger in die Wunde. Das Grundrecht auf Existenzsicherung muss für alle Menschen realisiert werden. Deswegen muss das Thema Armut aus dem Schatten ins Licht. Besonders problematisch ist, dass auch in Deutschland zunehmend viele Erwerbstätige von Armut betroffen sind. Nach Angaben des Berichts hat sich die Zahl in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt.

Wir wollen eine Garantiesicherung, durch die Hartz IV überwunden wird, das Existenzminimum für alle Menschen garantiert und Erwerbstätigkeit stärker belohnt wird. Gegen Kinderarmut fordern wir eine Kindergrundsicherung für alle Kinder und gegen Altersarmut eine Garantierente, mit der kleine Renten ohne Bedürftigkeitsprüfung auf ein Mindestniveau aufgestockt werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz wollen wir zugunsten einer Einbeziehung Leistungsberechtigter in unsere regulären Sozialleistungssystem abschaffen und darüber hinaus soziale Sicherheit stärker europäisch ausrichten: Hierzu soll die EU verbindliche Mindeststandards in Form einer Mindesteinkommensrichtlinie für angemessene und existenzsichernde Grundsicherungssysteme in den Mitgliedstaaten schaffen.

Armut ist weitverbreitet – oftmals übersehen oder kleingeredet, soziale Rechte werden nicht realisiert oder gar versucht zu umgehen. Die Bundesregierung muss endlich für alle Menschen die hier leben, egal ob deutsche Staatsbürger, EU-Bürger oder Geflüchteter, eine Gesamtstrategie gegen die vielen Facetten der Armut in unserem Land, vorlegen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.10.2018

„Der Schattenbericht zeigt eindrücklich, dass die herrschende Politik kläglich bei der Beseitigung von Armut versagt. Treffend wird darin festgestellt, dass Armut übersehen, übergangen, geleugnet, beschimpft und bestenfalls etwas gelindert wird, und dass Menschen, die von Armut betroffen sind, sich in Behörden oft gemaßregelt und bevormundet fühlen“, erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Ko-Vorsitzende der Partei DIE LINKE, zum heute erscheinenden Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz zur Armut in Deutschland. Kipping weiter:

„Es ist Zeit, Armut in Deutschland endlich zu beseitigen. Dazu schlägt DIE LINKE gut bezahlte Erwerbsarbeit, den Ausbau der Arbeitslosenversicherung, eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung in Höhe von derzeit 1.050 Euro netto, eine Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit ca. 600 Euro, die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und eine solidarische Mindestrente von derzeit 1.050 Euro netto vor. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen. Wir brauchen ein Bundesteilhabegesetz, das allen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Es muss Schluss sein mit dem diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetz. Grundrechte gelten für alle, sie sind unteilbar.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 17.10.2018

SCHWERPUNKT II: Gute-Kita-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gute-Kita-Gesetz beraten. Die SPD-Bundestagsfraktion wird damit für mehr Qualität und weniger Gebühren in Kitas sorgen. Mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro unterstützen wir Kitakinder und ihre Eltern genau da, wo der Schuh am meisten drückt.

„Wir wissen, dass jede Kita, jede Region und jedes Bundesland mit anderen Herausforderungen zu kämpfen hat. Deshalb schreiben wir den Ländern auch keine konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Kitas vor. Vielmehr stellen wir ihnen einen Instrumentenkasten zur Verfügung, mit dem sie flexibel, etwa in mehr Erzieherinnen und Erzieher, ihre Qualifizierung oder in zusätzliche ganzheitliche Bildungsangebote, investieren können.

Damit auch alle Kinder eine gute Kita besuchen können, müssen sich die Familien das leisten können. Deshalb werden die Eltern, die Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, künftig nicht mehr für die Betreuungsplätze zahlen müssen. Außerdem führen wir bundesweit ein, dass Kitagebühren sozial gestaffelt werden müssen. Das hilft vor allem Familien mit kleinerem Geldbeutel.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben vor unserer Regierungsbeteiligung mehr Qualität und weniger Gebühren in Kitas versprochen. Das lösen wir jetzt ein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.10.2018

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Gewerkschaften sehen Nachbesserungsbedarf im Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Dazu haben sie ein Forderungspapier erarbeitet.

Die größer werdende Bedeutung frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung machen einen Ausbau der Kindertagesbetreuung und langfristige Investitionen des Bundes, auch in die Qualität der Angebote, notwendig. Die Investitionen sollten über 2022 hinausgehen, unterstreicht Caritas-Präsident Peter Neher, der auch die Präsidentschaft der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) innehat. Nur bei einer dauerhaften Beteiligung des Bundes an der Finanzierung sei davon auszugehen, dass die Länder die Qualität der Kindertagesbetreuung konsequent weiterentwickeln.

Anlässlich der heutigen Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag unterstreichen die Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände die Notwendigkeit, die vom Bund in Aussicht gestellten Finanzmittel dauerhaft zur Verfügung zu stellen und diese über ein Sondervermögen des Bundes an die Länder zu verteilen. Kritisch bewerten sie, dass die Zuschüsse an die Länder über eine Umverteilung der Umsatzsteueranteile geregelt werden sollen. „Mit den zusätzlichen Mitteln dürfen keine Haushaltslöcher gestopft werden, sondern das Geld muss zwingend zur Qualitätsverbesserung der KiTas verwendet werden“, betont Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand von ver.di. „Die Bundesmittel müssen vor allem für die Verbesserung der Personalschlüssel und für die Ausbildung von Fachkräften eingesetzt werden, und dies muss der Bund sicherstellen können“, erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper.

„Grundsätzlich ist das Engagement des Bundes zu würdigen“, sagt Björn Köhler, Vorstandsmitglied der GEW. „Wir befürchten aber, dass ein großer Teil der Mittel für die Beitragsfreiheit verwendet wird“, so Köhler. Hierin sehen die Verbände und Gewerkschaften zwar eine wichtige familienpolitische Aufgabe, diese dürfe aber in der aktuellen Debatte nicht gegen den Qualitätsausbau ausgespielt werden.

„Ein wirklich Gutes-Kita-Gesetz muss Strukturen schaffen, in denen jedes Kind, gleich gut betreut und gefördert, vergleichbare Zukunftschancen hat. Deutschland ist zu reich, um Ausreden dafür zu haben, dass der Wohnort über den Zugang zu guter Bildung entscheidet“, betont Caritas-Präsident Peter Neher.

Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften fordern die Fraktionen des Deutschen Bundestags auf, im laufenden Gesetzgebungsverfahren entsprechende Änderungsanträge einzureichen, die eine dauerhafte Beteiligung des Bundes und eine Finanzierung über ein Sondervermögen sicherstellen.

Im Rahmen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Gewerkschaften die Initiative „Qualitätsversprechen einlösen“ gegründet. Der Initiative gehören an der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., der Deutsche Caritasverband e.V. mit dem Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland mit der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V, der Paritätische Gesamtverband, die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über das "Gute-Kita-Gesetz" Nachbesserungen zur nachhaltigen Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung. "Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt ausdrücklich das angestrebte stärkere finanzielle Engagement des Bundes zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland. Aus unserer Sicht ist aber nicht gewährleistet, dass durch das Gesetz die Qualität in der Kindertagesbetreuung entscheidend weiterentwickelt und die Bedingungen in den Bundesländern angeglichen werden. Hier brauchen wir klare Rahmenvorgaben durch den Bund, da andernfalls gute Kindertagesbetreuung nach wie vor vom Wohnort abhängig sein wird. Zudem birgt die nicht auf Dauer angelegte finanzielle Unterstützung der Bundesländer die Gefahr, dass Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in den Ländern nicht langfristig und nachhaltig angelegt werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"In Kombination mit der nur unzureichenden Gesamtfinanzierung droht mit dem Gute-Kita-Gesetz ein Stückwerk, das wir uns nicht leisten dürfen. Gute Kitaangebote zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe und Ende 2022 nicht erledigt. Das können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen. Das Deutsche Kinderhilfswerk hätte sich aus kinderrechtlicher Sicht zudem gewünscht, dass die Umsetzung der Kinderrechte und die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen deutlicher als vorgesehen in den Mittelpunkt rücken. Denn damit könnten die Potentiale der Kinder noch besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut", so Krüger weiter.

Grundsätzlich wäre es im Sinne einer effektiven Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wünschenswert, die bereits von zahlreichen Verbänden lange geforderte Einführung verbindlicher, bundesweit einheitlicher und wissenschaftlich fundierter Mindeststandards in der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung gesetzlich abzusichern und finanziell auszustatten, um überall in Deutschland eine entsprechende Betreuungssituation zu gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 18.10.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesjugendministerin Giffey informiert sich über Interaktionsrisiken wie Cybergrooming und rechtsradikale Köder in sozialen Medien

Beim Besuch von jugendschutz.net in Mainz hat Bundesjugendministerin Franziska Giffey betont, dass junge Menschen für den Umgang im Internet befähigt und gestärkt werden müssen. „Kinder und Jugendliche werden in Chats, auf Instagram Facebook und Snapchat tagtäglich mit menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Haltungen konfrontiert. „Wenn Rechtsextreme Jugendliche so gezielt ins Visier nehmen, müssen wir handeln“, betonte Giffey.

Jugendschutz.net stellte der Bundesjugendministerin seine Beobachtungen zu sogenannten Interaktionsrisiken im Netz vor. Ein Schwerpunkt war der „Bericht 2017: Rechtsextremismus im Netz“. Der Bericht zeigt, mit welchen Mitteln Rechtsextreme Kinder und Jugendliche im Netz zu ködern versuchen. Dokumentiert wurden allein im Jahr 2017 1.228 Fälle mit mehr als 1.340 Verstößen wie Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Holocaustleugnungen. In rund 90 Prozent der Fälle wurde durch jugendschutz.net eine Löschung oder Sperrung erreicht.

„Wir müssen Jugendlichen helfen, demokratiefeindliche Inhalte im Netz zu erkennen und ihnen konkrete Tipps geben, wie sie damit umgehen können. Auch die Provider müssen wir in die Pflicht nehmen. Gefährdende Inhalte müssen schnell gelöscht werden oder dürfen gar nicht erst ins Netz kommen. „Der Schutz, der in der analogen Welt gilt, muss auch online gelten“, so Bundesjugendministerin Giffey.

Dies bezieht sich nicht nur auf extremistische Inhalte, sondern vor allem auch für die im interaktiven Web 2.0 besorgniserregend angestiegene sexuelle Anmache von Kindern und Jugendlichen, dem sogenannten Grooming. „Auch bei der Bekämpfung von sexualisierter Anmache und dem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Netz ist jugendschutz.net ein zentraler Partner. „Wir wollen dafür sorgen, dass unser Jugendschutzgesetz, das aus dem Zeitalter von CD-ROMs stammt im digitalisierten 21. Jahrhundert ankommt. Dafür werden wir die Erkenntnisse von jugendschutz.net nutzen und ein modernes Jugendmedienschutzgesetz erarbeiten“, so Ministerin Giffey.

Jugendschutz.net ist das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Auch beim anschließenden Besuch von Ministerin Giffey bei der Kinder- und Jugendredaktion des ZDF stand der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt. Mit den Redakteuren der Kindernachrichtensendung „logo!“ diskutierte die Ministerin darüber, wie Kinder und Jugendliche effektiv über Phänomene wie Cybermobbing und Cybergrooming informiert werden sowie Eltern und Fachkräfte bei der Stärkung ihrer Kinder unterstützt werden können.

Der Bericht 2017: Rechtsextremismus im Netz von jugendschutz.net steht unter https://www.hass-im-netz.info/themen/detail/artikel/bericht-2017-rechtsextremismus-im-internet/ zum Download bereit.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.10.2018

Bundesministerin Giffey gibt Startschuss für die Umsetzung des Bundeskooperationskonzeptes „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“

Am heutigen Europäischen Tag gegen Menschenhandel stellte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey das Konzept für eine engere Zusammenarbeit im Kinderschutz zur Bekämpfung von Menschenhandel mit Minderjährigen in Deutschland vor.

Im Jahr 2017 gab es laut Bundeskriminalamt 171 minderjährige Opfer von Menschenhandel in Deutschland. Fachleute gehen jedoch von einem erheblich größeren Dunkelfeld aus. Berichte von Beratungsstellen legen nahe, dass die Zahl weit höher ist. Der Fall in Staufen zeigt, dass Menschenhandel mit Kindern in Deutschland Realität ist, der wir uns stellen müssen. Häufig geht es dabei um sexuelle Ausbeutung, es liegen aber auch Berichte über Ausbeutung von Kindern in so genannten „Bettel-Banden“ vor. Auch die Ausbeutung zur Begehung von Straftaten oder zur Arbeit, z.B. auf dem Bau, sind Formen des Menschenhandels mit Minderjährigen. Häufig werden Kinder und Jugendliche nicht als Opfer erkannt. Grund dafür ist, dass sie in einer extremen psychischen, emotionalen oder tatsächlichen Abhängigkeit von den Ausbeuterinnen und Ausbeutern stehen – organisiert von kriminellen Netzwerken. Kinder werden dabei zum Beispiel auf Schulhöfen angesprochen, mitunter sind aber auch Mitglieder der Familien der Opfer an der Ausbeutung beteiligt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Menschenhandel findet statt, auch in Deutschland. Gegen diese Form der modernen Sklaverei des 21. Jahrhunderts müssen wir konsequent vorgehen. Wir wollen Fachkräfte dabei unterstützen, Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern zu erkennen, denn das ist die Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Bekämpfung und für Schutz und Hilfe. Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten. Nur wenn Polizei, Jugendämter, Jugendhilfe, Fachberatungsstellen und Kinderschutzambulanzen eng kooperieren, haben wir eine Chance, dem Handel mit und der Ausbeutung von Kindern Einhalt zu gebieten. Wir müssen besser organisiert sein als die organisierte Kriminalität. Dazu dient das heute vorgestellte Kooperationskonzept.“

Das gemeinsam veröffentlichte Bundeskooperationskonzept bietet eine Handlungsorientierung für eine vernetzte und abgestimmte Zusammenarbeit von u.a. Polizei, Jugendamt und Fachberatungsstellen. Es wurde von der Kinderschutzorganisation ECPAT Deutschland e.V., dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. sowie dem Bundeskriminalamt gemeinsam mit der Praxis erarbeitet und bündelt Wissen, um eine Verantwortungsgemeinschaft für jedes betroffene Kind zu schaffen, damit Kinder umfassend Hilfe erhalten und künftig besser vor Menschenhandel und Ausbeutung geschützt werden können.

Dr. Dorothea Czarnecki, stellvertretende Geschäftsleitung von ECPAT e.V. und federführende Autorin des Kooperationskonzeptes: „Wir müssen Kinderschutz neu denken. Es fällt Jugendämtern oft schwer, Verdachtsfällen von Kinderhandel und Ausbeutung auf den Grund zu gehen. Dies erfordert spezifisches Fachwissen, denn Kinderhandel findet oft im Verborgenen statt. Kriminelle Netzwerke ändern ihr Tatverhalten, zunehmend wird der Handel mit Kindern im Darknet organisiert. Keine Institution kann Kinder alleine schützen. Nur wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure entwickelt wird, bei der das Kind im Mittelpunkt steht, können wir die bestehenden Schutzlücken schließen und verhindern, dass sich ein Fall wie Staufen wiederholt.“

Barbara Eritt, Leiterin der Fachberatungsstelle IN VIA, ruft dazu auf, das Leid der Kinder zu beenden: „Kein Kind soll mehr sagen müssen: ‚Sie haben mich gezwungen, mit vielen Männern Sex zu haben, und danach hat es so weh getan‘.“

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen, um die auf der Bundesebene entwickelten Empfehlungen auf die Länderebene anzupassen und umzusetzen. Ziel ist die konkrete Verbesserung und Stärkung verankerter Schutz- und Hilfestrukturen für von Ausbeutung und Handel gefährdete Kinder und Jugendliche.

Den Weg bereiten Berlin und Bremen, die als erste Bundesländer bereits den Anstoß für die Umsetzung des Konzeptes gegeben haben. Dafür steht die Beratung durch ECPAT zur Verfügung.

Das Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“ ist unter www.bmfsfj.de/bundeskooperationskonzeptverfügbar. Ein Kurzer Erklärfilm auf der Website zeigt anschaulich, worum es geht.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.10.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet Pilotphase mit Berlin und Sachsen

Das Elterngeld wird digital. Eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen, die nahezu von allen Eltern in Anspruch genommen wird, soll in Zukunft auch online beantragt werden können – dazu startete Bundesfamilienministerin Franziska Giffey heute (Dienstag) gemeinsam mit den Bundesländern Berlin und Sachsen die „Pilotphase mit Antragsassistenten“. Weitere Länder folgen im Laufe des Jahres. Die Digitalisierung des Elterngeldes ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur generellen Digitalisierung von Familienleistungen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Gerade Paare, die Eltern werden, wünschen sich mehr Zeit, weniger Bürokratie und stattdessen mehr digitale Angebote in der öffentlichen Verwaltung. Mit ElterngeldDigital gehen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum digitalen Familienministerium. Mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung unterstützen wir online Eltern gezielt beim Ausfüllen des Antragsformulars.“

ElterngeldDigital wird schrittweise ausgebaut. Ab heute können Mütter und Väter aus den Bundesländern Berlin und Sachsen den Antragsassistenten nutzen. In diesem Stadium muss der Antrag am Ende der Bearbeitung nur noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die zuständige Elterngeldstelle versendet werden. Anfang 2019 wird der neue Service auch direkt mit den Elterngeldstellen der beteiligten Länder verbunden – dann können Eltern die Antragsdaten auch elektronisch an die zuständige Elterngeldstelle übermitteln. Mit Schritten zur Umsetzung eines papierlosen Antrags wollen wir Anfang 2019 starten.

„Unser mittelfristiges Ziel ist der papierlose Antrag mit elektronischer Signatur. Junge Familien wünschen sich einfache Zugänge zu Informationen und Leistungen. Mit dem neuen Familienportal, dem Infotool Familie und dem Elterngeldrechner ist hier das Familienministerium schon weit voraus. Die onlinegestützte Beantragung von Leistungen ist nun der nächste Schritt“, so Ministerin Giffey weiter.

Die Sächsische Familienministerin Barbara Klepsch, betont: „Ich freue mich, dass der Freistaat Sachsen zusammen mit dem Land Berlin eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung einer der wichtigsten Familienleistungen übernimmt. Mit maßgeblicher Unterstützung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen wurde der Antragsassistent entwickelt, mit dem junge Eltern ihren Antrag auf Elterngeld nunmehr leicht online ausfüllen können. Unsere sächsischen Familien brauchen diese digitale Erleichterung, um mehr Zeit für das gemeinsame Miteinander zu haben.“

Die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Sandra Scheeres, sagt: „Es passt, dass Berlin neben Sachsen bei diesem bundesweiten Vorhaben eine Vorreiterrolle übernimmt. Die Hauptstadt erlebt einen Babyboom und entsprechend stark steigt die Zahl der Elterngeldanträge, die in den Bezirken bearbeitet werden. Das neue Serviceangebot ElterngeldDigital verspricht eine gute Anleitung bei der Antragstellung und insgesamt kürzere Bearbeitungszeiten. Es wird sicher von vielen Berliner Eltern gerne angenommen.“

Weitere Informationen zum ElterngeldDigital finden Sie unter www.elterngeld-digital.de

Einige Eckdaten zum Elterngeld: ingeführt wurde das Elterngeld im Jahr 2007. 2015 folgte das ElterngeldPlus. Informationen zum Elterngeld und was sich durch die Einführung des ElterngeldPlus geändert hat, finden Sie hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeldFür das Elterngeld sind im Haushalt 2018 6,67 Mrd. Euro eingestellt. Die Nachfrage ist über die vergangenen Jahre stets angewachsen, auch im Jahr 2019 erwarten wir weiter steigende Antragszahlen. Im 1. Quartal 2018 haben deutschlandweit gut 976.000 Personen Elterngeld bezogen.Das Elterngeld ist eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen in Deutschland: 91 Prozent der Bevölkerung kennen das Elterngeld, 82 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher sagen, dass das Elterngeld besonders wichtig für ihr Familieneinkommen sei.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.10.2018

Mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag starten heute die parlamentarischen Beratungen zum Mieterschutzgesetz. Die zunehmend dramatische Lage auf dem Wohnungsmarkt macht eine Stärkung des Mieterschutzes dringend erforderlich. Der Regierungsentwurf ist ein erster wichtiger Schritt dazu. Die SPD-Bundestagsfraktion plädiert für noch weitergehende Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1.1.2019.

„Der Gesetzentwurf sieht die Senkung der Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten von derzeit elf auf acht Prozent vor. Zusätzlich soll erstmalig eine bundesweite Kappungsgrenze für Mieterhöhungen infolge von Modernisierungskosten gelten. Die Miete soll maximal um drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen dürfen. Wenn Mieterinnen und Mieter gezielt aus ihren Wohnungen herausmodernisiert werden, kann künftig ein Bußgeld von bis zu 100.000Euro verhängt werden.

Diese Regelungen wollen wir zugunsten der Mieterinnen und Mieter weiter verbessern: Wir wollen die Umlagefähigkeit auf sechs Prozent und die Kappungsgrenze auf zwei Euro zu senken. Dies geht über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinaus, doch die ernste Lage auf dem Wohnungsmarkt macht es aus unserer Sicht erforderlich, die Festlegungen von Januar dieses Jahres zu überdenken.

Mit der im Gesetzentwurf enthaltenen Verpflichtung von Vermietern zur Offenlegung der Vormiete können Mieter künftig vor Abschluss eines Mietvertrags erkennen, wenn unzulässig hohe Mieten verlangt werden. Damit wird die Mietpreisbremse verbessert. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt brauchen wir die bundesweite Geltung, vor allem, weil immer mehr unionsgeführte Länder die Mietpreisbremse auslaufen lassen. Ferner muss der Betrachtungszeitraum für Mietspiegel von vier auf sechs Jahre erweitert werden. Das anstehende parlamentarische Verfahren muss genutzt werden, um diese Vereinbarung des Wohngipfels vom 21.9.2018 schnellstmöglich umzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.10.2018

Anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die aktuell guten Arbeitsmarktzahlen dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass schon heute der Arbeitsmarkt tief gespalten ist und gravierende Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt vor uns stehen.

Der ökologische Umbau der Wirtschaft, die Digitalisierung, der demographische Wandel und eine gut gestaltete Migration bieten dabei große Chancen. Dafür müssen allerdings insbesondere auf dem Arbeitsmarkt die Rahmenbedingungen verändert werden, damit diese Veränderungen auch bei allen Menschen zu Verbesserungen führen und nicht als Bedrohung empfunden werden. Dazu muss die Bundesregierung deutlich stärkere Anstrengungen unternehmen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus.

Die Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit muss bekämpft, prekäre Beschäftigung muss eingedämmt und die bestehenden Niedriglohnfallen überwunden werden. Zu viele Menschen sind trotz Erwerbstätigkeit arm. Wir brauchen eine Garantiesicherung, die auch und gerade bei Erwerbstätigkeit das Existenzminimum garantiert und zusätzliche Erwerbstätigkeit belohnt. Die Arbeitslosenversicherung muss gestärkt werden, damit weniger Arbeitslose auf Hartz IV angewiesen sind. Um auch Erwerbstätige fit für die Arbeit der Zukunft zu machen, muss die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden. Dafür braucht es ein Recht auf Weiterbildung, verbunden mit einer besseren finanziellen Absicherung und Angeboten sowohl für Arbeitslose als auch für alle Erwerbstätigen inklusive der Selbständigen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.10.2018

Zu den Ergebnissen der neusten Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Arbeit muss ohne Hetze und Stress machbar sein. Die Untersuchung zeigt aber deutlich, die Menge der Arbeit ist häufig nicht in der dafür vorgesehenen Zeit zu schaffen. Immerhin sagt das ein Drittel der befragten Beschäftigten. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Die Arbeitsorganisation im Betrieb muss stimmen und natürlich braucht es ausreichend Personal. Gleichzeitig ist auch die Politik gefordert, die den Arbeitsschutz hier konkretisieren muss, um Stress zu minimieren. Denn ungeplante Überstunden, die anfallen, weil die Zeit nicht reicht, um die Arbeitsmenge zu erledigen, führen in der Regel zu Stress, und das macht krank.

Aus der Sicht des Arbeitsschutzes ist es erfreulich, dass die Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Denn individuelle Möglichkeiten, die eigene Arbeitszeit flexibel zu gestalten, unterstützen Beschäftigte dabei, Arbeitsbelastungen abzufedern und ihren Alltag stressfreier zu gestalten. Das zeigt, unser Arbeitszeitgesetz bietet ausreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten und muss daher nicht verändert werden.

Gleichwohl macht die ständige Erreichbarkeit per Email oder Smartphone immer mehr Beschäftigten zu schaffen. Immerhin ein Viertel der Befragten gibt an, dass von ihnen erwartet wird, auch in der Freizeit erreichbar zu sein. Arbeit und Freizeit entgrenzen so immer mehr. Hier brauchen wir klare Regeln, die diese Entgrenzung verhindern. Menschen haben ein Recht darauf, auch einmal zur Ruhe zu kommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.10.2018

Zu der heute veröffentlichten OECD-Studie zu Bildungschancen, erklärt Margit Stumpp, Sprecherin für Bildungspolitik:

Die OECD zeigt wieder eindrücklich: Das Elternhaus entscheidet in Deutschland weiterhin sehr stark über den Bildungserfolg. Trotz leichter Verbesserungen über die letzten Jahre ist das Ergebnis noch immer niederschmetternd und nicht weiter akzeptabel.

Es gilt, die soziale Schieflage endlich anzugehen und das Aufstiegsversprechen durch Bildung mit Leben zu füllen. Hierfür müssen wir mehr gemeinsames Lernen ermöglichen und den Ganztagsausbau auf allen Ebenen vorantreiben. Das heißt neben den baulichen Voraussetzungen auch, konsequent multiprofessionelle Teams an den Schulen zu etablieren. Mithilfe von Sozialarbeiterinnen, Kunst- und Musikerziehern, Technikerinnen, Verwaltungsmitarbeitenden und Therapeuten werden Lehrkräfte entlastet und individuelle Förderung ermöglicht. Daneben steigt die Qualität des Unterrichts und die Zufriedenheit aller in der Schule. Außerdem wirken diese Teams dem Lehrkräftemangel entgegen, der heute schon akut ist und sich weiter verschärfen wird. Hier braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, zusammen mehr in die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern zu investieren – das gilt sowohl für die Qualität als auch für die Quantität.

Vor dem Hintergrund der OECD-Zahlen können wir es nicht hinnehmen, dass der Bund den Ländern immer wieder den Schwarzen Peter aufdrücken und sich aus der Verantwortung nehmen möchte. Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, aus der sich der Bund mit Verweis auf das Kooperationsverbot heraushält. Die Hürde Kooperationsverbot muss endlich weg. Nur so können Bund, Länder und Kommunen gemeinsam dafür sorgen, Schulen so gut und attraktiv zu machen, damit unsere Kinder auf die Welt von morgen vorbereitet sind. Das Zuständigkeitsgerangel auf dem Rücken von Schülern, Lehrerinnen und Eltern muss durch mehr politischen Dialog ersetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.10.2018

"Überstunden sind ein gravierendes Problem, denn sie gehen oft einher mit Überlastung, Arbeitshetze und Leistungsdruck. Wenn Beschäftigte ihre Arbeit in der vereinbarten Arbeitszeit nicht mehr schaffen, dann läuft etwas gewaltig schief. Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass Arbeitsmenge und Arbeitszeit zusammenpassen. Es wäre ein fatales Signal, wenn der Gesetzgeber auch noch Spielräume für Unternehmen schafft, um bestehende Grenzen der Arbeitszeit weiter auszuweiten. Der Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss schwerer wiegen als die einseitigen Flexibilisierungswünsche der Unternehmen", sagt Jessica Tatti, Sprecherin für Arbeit 4.0 der Fraktion DIE LINKE, zur heute veröffentlichten Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Tatti weiter:

„Es ist arbeitswissenschaftlich bewiesen, dass spätestens nach acht Stunden Arbeit die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten rapide abnimmt. Das hat dramatische Folgen: Überlange Arbeitszeiten machen krank, erhöhen das Unfallrisiko und führen Beschäftigte bis in die soziale Isolation. Wer länger arbeitet, braucht überproportional länger, um sich zu erholen. Dafür gibt es im Arbeitsleben vieler Beschäftigter oft keinen Raum. Wir brauchen dringend eine Anti-Stress-Verordnung und eine Reduzierung der gesetzlichen Wochenhöchstarbeitszeit auf 40 Stunden. Betriebs- und Personalräte müssen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht zu Fragen der Arbeitszeit, Arbeitsmenge und Personalbemessung erhalten."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 26.10.2018

„Wir brauchen endlich einen tatsächlichen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik, um die Mieterinnen und Mieter effektiv vor Mietpreissteigerungen zu schützen. Notwendig ist dafür eine umfassende, soziale Reform des Mietrechts. Dazu gehören u.a. eine echte Mietpreisbremse – flächendeckend, ausnahmslos und unbefristet – die Abschaffung der Modernisierungsumlage, ein verbesserter Kündigungsschutz und ein soziales Gewerbemietrecht. Und natürlich muss der soziale und preisgünstige Wohnungsneubau deutlich ausgeweitet und durch dauerhafte Bindungen gesichert werden“, erklärt Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zur Mietenstudie des SoVD. Korte weiter:

„Die Studie des SoVD zeigt erneut, dass der Mietenwahnsinn aktuell eine der drängendsten sozialen Fragen ist. Die explodierenden Mieten spalten die Gesellschaft und führen zu massenhafter Verdrängung. Wenn mehr als eine Million Haushalte in Deutschland durch ihre hohe Miete unter Hartz-IV-Niveau rutschen und vor allem Ärmere, Alleinerziehende, Rentner und Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich viel für die Miete ausgeben, dann läuft etwas gewaltig schief. Die Bundesregierung trägt dafür die Verantwortung. Sie hat in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die Boden-, Immobilien- und Mietpreise in absurde Höhen schießen, Spekulation und Immobilienvermögen rasant wachsen und immer mehr Menschen in der Angst leben, aufgrund von Mietsteigerungen und Kündigungen ihre Wohnungen zu verlieren oder keine geeignete Wohnung zu finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.10.2018

Der Bund will bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung in Deutschland investieren. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" ( * 19/4947) vor, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Mit dem sogenannten „Gute-Kita-Gesetz" sollen bundesweit soziale Staffelungen der Elternbeiträge eingeführt beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden.

Der Gesetzentwurf ist am Montag, 5. November 2018, zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (* 19/5078) Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Sitzung unter Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert etwa drei Stunden.

Die Sitzung wird am Montag, 5. November 2018, ab 16 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Bundesländer mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen, heißt es im Regierungsentwurf. Finanziert werden könnten Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation, zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur kindgerechten Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung. Im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) solle eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:2 für unter Einjährige, 1:3 bis 1:4 für unter Dreijährige und 1:9 für über Dreijährige festgelegt werden, die nach einer Übergangsfrist in Kraft treten soll. Zudem will die Fraktion erreichen, dass die von der Jugend- und Familienkonferenz entwickelten Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz umgesetzt werden und dass der Bund sich an der Finanzierung beteiligt.

Zur Förderung der Qualität in der Kindertagespflege soll nach dem Willen der Grünen die Eignungsvoraussetzung für Tagespflegepersonen mindestens an das Absolvieren eines Lehrgangs geknüpft werden. Um die pädagogische Qualität zu sichern fordern die Grünen, dass die jeweils nach fünf Jahren zu erneuernde Erlaubnis zurKindertagespflege durch die Einführung eines Gütesiegels ergänzt wird.

Die Fraktion begründet ihren Antrag mit den großen Unterschieden in der Kita-Qualität in den Bundesländern. Alle Kinder hätten jedoch unabhängig von ihrem Wohnort „die Chance auf ein gutes Aufwachsen verdient". (che/24.10.2018)

Zeit: Montag, 5. November 2018, 14 bis 17 Uhr

Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/22736805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

*Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Dokumente

Quelle: Berichterstattung aus Ausschuss und Plenum Deutscher Bundestag

Der Finanzausschuss führt eine öffentliche Anhörung zu der von der Bundesregierung geplanten Entlastung der Familien durch. Die Anhörung beginnt am Montag, den 5. November, um 14.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis 16.15 Uhr dauern.

Grundlage ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723). Geplant ist eine Reduzierung der Steuerbelastung in den Jahren 2019 und 2020 um rund 9,8 Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Vorgesehen sind unter anderem eine Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderfreibetrages, des steuerlichen Grundfreibetrages sowie ein Ausgleich der Effekte der sogenannten kalten Progression bei der Einkommensteuer.

Als Sachverständige sind geladen: Bund der Steuerzahler Deutschland, Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband, Deutscher Steuerberaterverband, Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler, Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern), Professor Achim Truger (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) und Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.812 vom 31.10.2018

Im Mai dieses Jahres haben 583.000 Menschen nach den Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) einen festgestellten Anspruch auf mindestens eine Leistungsart aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gehabt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4303) hervor. Danach hatten im Mai 2015 noch "480.000 Personen im SGB II" einen solchen Anspruch.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.809 vom 30.10.2018

Mit "atypischen Arbeitszeiten in Deutschland" befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5246). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr regelmäßig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.809 vom 30.10.2018

Nach der Zahl sogenannter Midijobs in Deutschland erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5236). Auch fragt sie darin unter anderem, um wie viele Personen sich die Zahl der Beschäftigten, die unter die "Midijob- Regelungen" fallen, erhöhen würde, wenn der Personenkreis für diese Regelungen "wie von der Bundesregierung geplant von derzeit 850 Euro Bruttomonatsverdienst auf 1.300 Euro angehoben" würde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.809 vom 30.10.2018

Die Krankenkassen haben nach Angaben der Bundesregierung die mit dem Präventionsgesetz 2015 einhergehenden Vorgaben erfüllt. Während die Kassen 2015 für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten im Schnitt 0,54 Euro für jeden Versicherten ausgaben, waren es 2017 im Schnitt 2,12 Euro, wie aus der Antwort (19/5010) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/4630) der FDP-Fraktion hervorgeht.

Mit der neuen Präventionsstrategie seien die Weichen für eine Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention gestellt worden, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.795 vom 23.10.2018

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/4860) zur Übernahme der Unterkunftskosten beim Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie hoch die übernommenen Kosten in den Kreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2007 bis 2017 waren, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Haushaltstypen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.777 vom 17.10.2018

Der Bund will bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung in Deutschland investieren. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" (19/4947) vor, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Mit dem sogenannten "Gute-Kita-Gesetz" sollen bundesweit soziale Staffelungen der Elternbeiträge eingeführt beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden.

Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Bundesländer mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen. Finanziert werden können Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation, zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur kindgerechten Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.776 vom 17.10.2018

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (19/3452) der Bundesregierung zur Einführung einer zeitlich begrenzten Teilzeit (Brückenteilzeit) ab 2019 zugestimmt. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten können Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen. Dies ist für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit können die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren. Für Betriebe von 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt: Diese Arbeitgeber sollen nur einem pro angefangenen 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren müssen.

Abgelehnt wurden dagegen zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke hatte in ihrem Antrag (19/4525) ein Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten gefordert. Die Grünen hatten in ihrem Antrag (19/2511) unter anderen verlangt, dass im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche die Beschäftigte ihren Arbeitszeitumfang eigenständig nach oben oder unten anpassen können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.773 vom 17.10.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (19/4790) zum gesellschaftlichen Ausmaß von Obdach- und Wohnungslosigkeit gestellt. Sie fragt die Bundesregierung darin unter anderem, wie sich Wohnungslosigkeit auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen verteilt und wie sich die Zahl der Notunterkünfte in den vergangenen Jahren entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.770 vom 17.10.2018

Studie untersucht Familienstruktur und Wohlbefinden von Personen, die zwischen Januar 2013 und Januar 2016 nach Deutschland geflüchtet sind – Vor allem Männer leben häufig von ihren Kindern getrennt – Wohlbefinden der Geflüchteten ist deutlich geringer, wenn minderjährige Kinder im Ausland leben – Erkenntnisse sollten in Debatte um Familiennachzug stärker beachtet werden

Geflüchtete in Deutschland, die minderjährige Kinder im Ausland haben, sind deutlich unzufriedener als andere Geflüchtete. Auch die Frage, ob die Ehepartnerin beziehungsweise der Ehepartner in Deutschland lebt, ist entscheidend für das Wohlbefinden der Geflüchteten. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Hertie School of Governance hervor, die auf Basis einer Befragung von Geflüchteten erstmals detaillierter deren Familienstruktur und das Wohlbefinden unter die Lupe nimmt. Demnach haben neun Prozent aller nach Deutschland Geflüchteten im Alter von 18 bis 49 Jahren mindestens ein minderjähriges Kind, das nicht bei ihnen in Deutschland, sondern im Ausland lebt. Bei zwölf Prozent ist das mit Blick auf die Ehepartnerin beziehungsweise den Ehepartner der Fall. Betrachtet man nur die Geflüchteten, die überhaupt Kinder haben und die überhaupt verheiratet sind, liegen die Anteile derer, die Familienangehörige im Ausland zurückgelassen haben, mit 23 Prozent (Kinder) und 27 Prozent (EhepartnerIn) deutlich höher.

„Familie hat für das Wohlbefinden eine große Bedeutung – deshalb geht eine Trennung von der Familie bei vielen Geflüchteten nachweisbar mit einer größeren Unzufriedenheit einher“, sagt Diana Schacht, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin, eine der Studienautorinnen. Die Integration von Geflüchteten gelinge eher, wenn Kinder und EhepartnerIn vor Ort seien, so Schacht. „Das Potential der Familie für eine gelungene Integration sollte nicht unterschätzt und etwa in der Debatte um den Familiennachzug stärker beachtet werden“, ergänzt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin.

Männer flüchten mehrheitlich alleine nach Deutschland

Gemeinsam mit Ludovica Gambaro aus der Abteilung Bildung und Familie des DIW Berlin sowie Michaela Kreyenfeld, Professorin für Soziologie an der Hertie School of Governance, haben Schacht und Spieß Daten der sogenannten IAB-BAMF-SOEP-Stichprobe von Geflüchteten ausgewertet. Dabei handelt es sich um eine Befragung, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das SOEP gemeinsam unter Personen durchgeführt haben, die zwischen Januar 2013 und Januar 2016 nach Deutschland geflüchtet sind. Insgesamt werteten die Studienautorinnen die Angaben von fast 3 400 Personen im Alter von 18 bis 49 Jahren aus.

Die Analysen zeigen auch, dass es in erster Linie Männer sind, die von ihren Kindern getrennt leben. Besonders häufig trifft das auf Geflüchtete aus afrikanischen Ländern der Subsahara zu. Vor allem aufgrund der Trennung von den Kindern sind Geflüchtete deutlich weniger zufrieden mit ihrem Leben in Deutschland – andere Faktoren haben einen geringeren Einfluss. Auf einer Skala von 0 (ganz und gar unzufrieden) bis 10 (ganz und gar zufrieden) geben Männer im Durchschnitt einen Wert von 6,8 an, Frauen von 7,2.

Potential von Familie für gelungene Integration sollte besser ausgeschöpft werden

Die Autorinnen empfehlen, die Erkenntnisse der Studie etwa beim Familiennachzug stärker zu berücksichtigen. „Im Familienkontext ist die Lebenszufriedenheit von Eltern nicht nur deshalb bedeutend, weil ein höheres Wohlbefinden ein Wert an sich ist, sondern weil sich die Zufriedenheit der Eltern unmittelbar auf die Entwicklung ihrer Kinder auswirkt“, erklärt C. Katharina Spieß. Zudem sollten Familien stärker unterstützt werden, und zwar über das Angebot von Sprachkursen hinaus, um das Potential von Familie für die Integration zu nutzen. „Gefragt sind niedrigschwellige und alltagsorientierte Angebote für Familien, die schon als Kernfamilie in Deutschland leben, und spezifische Unterstützungsangebote für Geflüchtete, die ihre Kinder oder die Ehepartnerin beziehungsweise den Ehepartner im Ausland haben“, ergänzt Michaela Kreyenfeld. Dabei komme es auf ein sinnvolles Zusammenspiel der Familien-, Integrations- und Migrationspolitik an.

Wochenbericht-Themenausgabe "Migration und Integration"

Die Studie zur Familienstruktur und zum Wohlbefinden von Geflüchteten ist im DIW Wochenbericht 42/2018 erschienen. Diese Schwerpunktausgabe zum Thema "Migration und Integration" enthält außerdem eine Studie zur Beschäftigung und zu Bildungsinvestitionen von Geflüchteten sowie einen Bericht zum Zugang zu Bankkonten für Geflüchtete und deren Nutzung von Finanzprodukten.

DIW Wochenbericht 42/2018

Interview mit Diana Schacht: "Wenn Integration gelingen soll, muss eine längere Trennung von Familien verhindert werden"

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.09.2018, gekürzt

Die Zahl der geborenen Kinder war im Jahr 2017 mit rund 785000 Babys um etwa 7000 niedriger als im Jahr 2016. Dieser Rückgang geht auf die leicht gesunkene durchschnittliche Kinderzahl je Frau zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, betrug im Jahr 2017 die zusammengefasste Geburtenziffer 1,57 Kinder je Frau. Im Jahr zuvor hatte sie den Wert von 1,59 erreicht.

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49Jahren im jeweils betrachteten Jahr. Alle Angaben beziehen sich auf lebend geborene Kinder.

Bei den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit lag 2017 die Geburtenziffer mit 1,45 Kindern je Frau nur leicht unter dem Niveau von 2016(1,46 Kinder je Frau). Bei den Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sank sie von 2,28 auf 2,15 Kinder je Frau.

In den ostdeutschen Bundesländern (ohne Berlin) war 2017 die zusammengefasste Geburtenziffer mit 1,61 Kindern je Frau höher als im Westen Deutschlands (ohne Berlin) mit 1,58. Das Land mit der höchsten zusammengefassten Geburtenziffer von 1,64 Kindern je Frau war Brandenburg. Die niedrigste Geburtenziffer von 1,48 Kindern je Frau wies Berlin auf.

Das durchschnittliche Alter der Mütter bei Geburt des Kindes war 2017 mit 31 Jahren und 2 Monaten um zwei Monate höher als im Jahr 2016. Mütter waren beim ersten Kind 2017 durchschnittlich 29 Jahre und 10 Monate alt. Beim zweiten Kind waren die Mütter knapp 32 Jahre alt, beim dritten Kind knapp 33 Jahre. Nach wie vor sind die Mütter bei Geburt ihres Kindes in den ostdeutschen Bundesländern jünger als im Westen Deutschlands. Beim ersten Kind betrug der Altersunterschied 11 Monate (knapp 29 Jahre in Ostdeutschland gegenüber knapp 30 Jahre in Westdeutschland).

Die Frage nach der Zahl der Kinder, die Frauen im Laufe ihres Lebens tatsächlich bekommen haben, kann für Frauenjahrgänge beantwortet werden, die das Ende des gebärfähigen Alters erreicht haben, das statistisch mit 49Jahren angesetzt wird. Im Jahr 2017 haben die Frauen des Jahrgangs 1968 das Ende der gebärfähigen Phase erreicht. Dieser Jahrgang hat bisher mit durchschnittlich 1,49 Kindern je Frau die geringste bisher gemessene Kinderzahl zur Welt gebracht. Bei Frauen der folgenden jüngeren Jahrgänge bis voraussichtlich Ende der 1970er Jahre wird die endgültige durchschnittliche Kinderzahl höher als beim Jahrgang 1968 sein. Bei diesen Jahrgängen ist das Ende der gebärfähigen Phase noch nicht erreicht. Dennoch ist bei ihnen die bereits erreichte Kinderzahl je Frau zum Teil schon jetzt höher als beim Jahrgang 1968 beziehungsweise ist es aufgrund der bisherigen Entwicklung absehbar, dass sie höher ausfallen wird.

Weitere Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Geburten (12612) befinden sich in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 31.10.2018

Im Jahr 2017 waren 62% der erwachsenen Männer in Deutschland übergewichtig. Gegenüber der letztmaligen Erhebung von 2013 bleibt der Anteil damit unverändert. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltmännertags am 3. November mit, einem internationalen Aktionstag zur Gesundheit von Männern. Der Anteil übergewichtiger Frauen lag sowohl 2017 (43%) als auch 2013 (44%) deutlich niedriger.

Übergewicht wird in der Regel anhand des sogenannten Body-Mass-Index bestimmt. Dazu wird das Körpergewicht (gemessen in Kilogramm) durch das Quadrat der Körpergröße (gemessen in Metern) geteilt. Diese Angaben beruhen auf einer Selbstauskunft der im Mikrozensus befragten Personen. Die Weltgesundheits­organisation stuft Erwachsene mit einem Body-Mass-Index über 25 als übergewichtig ein. Mit einem Wert über 30 gelten Erwachsene als stark übergewichtig oder adipös. Dies traf 2017 auf 18% der Männer zu (2013: 17%).

Der Anteil der Personen mit Übergewicht steigt mit zunehmendem Alter: Mehr als 70% der Männer ab 55 Jahren waren im Jahr 2017 übergewichtig. Im Vergleich dazu lag der Anteil beispielsweise bei den 20- bis unter 25-jährigen Männern bei 33%.

Erfreulich ist die Entwicklung bei den Rauchgewohnheiten: Im Jahr 2017 rauchten 27% der erwachsenen Männer regelmäßig oder zumindest gelegentlich. Der Anteil ist im Vergleich zu 2013 (30%) gesunken.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 30.10.2018

Zum Jahresende2017 erhielten nach Angaben der zuständigen Stellen knapp 7,6Millionen Menschen in Deutschland soziale Mindestsicherungsleistungen. Das waren 3,5% weniger als Ende 2016. Der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Bevölkerung belief sich Ende 2017 auf 9,2%. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging er damit das zweite Jahr in Folge zurück. Am Jahresende 2016 hatten knapp 7,9 Millionen Menschen und damit 9,5% der Bevölkerung in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten (Jahresende 2015: 9,7%).

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Gesamtregelleistungen (ArbeitslosengeldII/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII"Grundsicherung für Arbeitsuchende"; so genanntes Hartz IV) erhielten Ende 2017 rund 5,9Millionen Menschen. Gegenüber dem Vorjahr sank damit die Anzahl der Regelleistungsberechtigten um 0,7%.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXII"Sozialhilfe" bezogen knapp 1,1Millionen Menschen. Die Anzahl stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 3,2%.
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen rund 468000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang um 35,7%, der wie bereits im Vorjahr insbesondere auf die hohe Zahl abgeschlossener beziehungsweise entschiedener Asylverfahren zurückzuführen ist. Die betroffenen Personen beziehen dann keine Asylbewerberleistungen mehr.
  • Knapp 127000 Menschen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGBXII"Sozialhilfe". Gegenüber dem Vorjahr sank deren Anzahl um 4,9%.

Überdurchschnittlich ging die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen gegenüber dem Vorjahr in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) zurück (-6,0%). Im früheren Bundesgebiet waren 2,6% weniger Menschen auf entsprechende Leistungen angewiesen.

Tabellen und Informationen zu den Mindestsicherungsleistungen in Deutschland – unter anderem nach Leistungssystemen – für die Berichtsjahre2006 bis2017 sowie Daten zu weiteren Armuts- und Sozialindikatoren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 19.10.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt ist entsetzt über die bekannt gewordenen Geschehnisse bei der Abschiebung am 6. Juni 2018. Dazu erklärt Brigitte Döcker aus dem AWO Bundesvorstand:

„Offenbar wurden von Krieg und Vertreibung traumatisierte Menschen gefesselt, Familien auseinandergerissen, Schwangere und Folteropfer abgeschoben. Diese Menschen sind besonders schutzbedürftig. Das Verhalten von Staatsrepräsentanten ihnen gegenüber ist nicht hinnehmbar. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung darüber, was sich bei der Abschiebung genau ereignet hat. Es muss ein klares Signal gesetzt werden, dass Abschiebungen nicht im rechtsfreien Raum stattfinden und die Menschenrechte zu wahren sind.“

Am 6. Juni 2018 wurden 90 Asylsuchende aus dem gesamten Bundesgebiet von Berlin-Schönefeld nach Madrid abgeschoben, darunter 26 Asylsuchende aus Berlin. DieBundesregierung bzw. das Abgeordnetenhaus von Berlin haben eingeräumt, dass eine Person in das Flugzeug getragen wurde und fünf Personen mit einem sogenannten Body Cuff gefesselt wurden. Sie bestätigt auch die Trennung von drei Familien durch die Abschiebung sowie die Abschiebung von besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden (darunter u.a. 12 Familien mit minderjährigen Kindern – zusammen 41 Personen-, ein Opfer von Folter, neun Personen mit psychischer Traumatisierung, zwei Schwangere und eine Person mit geistiger Behinderung). Nach Auskunft der Berliner Innenverwaltung sei es zur – nicht näher erläuterten – „Ausübung unmittelbaren Zwangs“ gekommen.

Geflüchtete, die an Bord der Abschiebemaschine saßen, berichten über weitere Vorkommnisse, die die Pressemeldung des Flüchtlingsrates im Einzelnen aufführt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.10.2018

Heute berät der Bundestag einen Antrag für ein umfassendes Qualitätsmanagement im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). AWO Bundesvorstand Brigitte Döcker begrüßt den Vorstoß: „Eine Qualitätsoffensive für das BAMF ist dringend erforderlich. Die Einhaltung der Europa- und im Verfassungsrecht festgeschriebenen Verfahrensgarantien und Qualitätsstandards muss systematisch gesichert werden. Dies ist unerlässlich, wenn man den Schutz von Asylsuchenden sicherstellen und Fehlentscheidungen vermeiden möchte.“

Bereits im November 2016 hat die AWO zusammen anderen Wohlfahrtsverbänden, Anwalts- und Richtervereinigungen sowie Menschenrechtsorganisationen in einem Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland auf bestehende Probleme im Asylverfahren hingewiesen und umfangreiche Vorschläge vorgelegt, wie Asylverfahren qualitativ verbessert werden können. Der heutige Antrag zur Qualitätsoffensive beim BAMF greift viele Vorschläge des Memorandums auf und bezieht sich auch auf die aktuellen Herausforderungen von Asylverfahren.

Grundsätzlich ist es dem BAMF bereits gelungen, die unzumutbar langen Verfahrensabläufe zu verringern und den Verfahrenstau abzubauen. „Schnelligkeit darf aber nicht auf Kosten der inhaltlichen Qualität gehen. Deshalb benötigen wie entsprechende Qualifizierungen der Mitarbeitenden sowie die Festschreibung von Verfahrensstandards“, betont Brigitte Döcker. Richtigerweise fordert der Antrag weiter, dass zu einem qualitativen Verfahren auch gut informierte Asylsuchende gehören. „Allen Asylsuchenden muss darum der Zugang zu staatlich unabhängiger, kostenloser und qualifizierter Verfahrensberatung ermöglicht werden“, erklärt Brigitte Döcker abschließend. Grundlage dafür ist, dass den Betroffenen ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen zwischen ihrer Registrierung als asylsuchend und der tatsächlichen Asylantragsstellung zur Verfügung steht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.10.2018

Mehr Ressourcen und bessere Qualität in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft notwendig.
Kinder verbringen zunehmend mehr Zeit in Tagesbetreuung. Das Eintrittsalter rückt nach vorne und die wöchentliche Betreuungszeit nimmt zu. Vor diesem Hintergrund wird eine gut funktionierende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen immer wichtiger. Die Deutsche Liga für das Kind fordert die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, einen angemessenen Teil der in den kommenden Jahren im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes vorgesehenen zusätzlichen Mittel für eine bessere Qualität in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft einzusetzen.

„Wie es Kindern in Kitas und Kindertagespflegestellen geht, hängt stark davon ab, wie gut die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte bzw. Kindertagespflegepersonen zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten. Neben dem Fachkräfte-Kind-Schlüssel, der Anzahl der Kinder pro Gruppe und dem Qualifizierungsniveau ist die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ein zentraler Indikator für gute Qualität“, sagt Prof‘in Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München. „Dabei geht es nicht nur um einen wertschätzenden Austausch im Alltag. Ebenso wichtig sind der kompetente Umgang mit Beschwerden und Konflikten und der Dialog mit den Eltern bei besonderen, oft heiklen Anlässen wie zum Beispiel Verhaltensauffälligkeiten des Kindes.“

Die Deutsche Liga für das Kind begrüßt das vom Bundeskabinett kürzlich verabschiedete Gute-Kita-Gesetz als einen ersten Schritt zur Sicherung einer besseren Qualität in der Kindertagesbetreuung, dem weitere folgen müssen. Weiterhin unterstützt die Deutsche Liga für das Kind die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als einen dringend notwendigen Schritt hin zu mehr Kindergerechtigkeit. Eltern werden hierdurch in die Lage versetzt, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Instanzen besser durchzusetzen.
Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Gemeinsame Verantwortung für das Kind. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in der Kindertagesbetreuung“ am 19./20. Oktober im Roncalli-Haus in Wiesbaden fordert die Deutsche Liga für das Kind (1) die Erweiterung des Stundenkontingents der Pädagoginnen und Pädagogen für sogenannte mittelbare pädagogische Tätigkeiten wie Elterngespräche und Vernetzung im Sozialraum, (2) die Einrichtung von für Eltern leicht erreichbaren Ombuds- und Beschwerdestellen, (3) die Etablierung des Kinderrechtsansatzes in Kitas und Kindertagespflegestellen, (4) die Vermittlung kultursensibler Beratungs- und Elternbildungskompetenzen in den Aus- und Fortbildungen sowie (5) den Ausbau der Forschung im Bereich Erziehungs- und Bildungspartnerschaft.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung unter der Schirmherrschaft von Stefan Grüttner, Minister für Soziales und Integration des Landes Hessen, gehören u.a. Daniela Kobelt Neuhaus (Vorstand Karl Kübel Stiftung Bensheim), Prof’in Dr. Tanja Betz (Goethe-Universität Frankfurt am Main), Prof’in Dr. Birgit Leyendecker (Ruhr-Universität Bochum) und Prof. Dr. Bernhard Kalicki (Deutsches Jugendinstitut München). An der abschließenden Podiumsdiskussion nimmt auch Prof’in Dr. Katharina Gerarts teil, Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte.
Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohlergehen und die Rechte von Kindern geht. Zu den heute rund 250 Mitglieern gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 19.10.2018

Erstmalig wird ein Lebenslagenindex entwickelt, der wissenschaftlich signifikante Aussagen zur Lebenslagen wohnungsloser Menschen in Deutschland ermöglicht. Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) – Fachverband für Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe und die Alice Salomon Hochschule Berlin haben wohnungslose Menschen anhand von objektiven Kriterien nach ihrer materiellen Situation, ihrem Erwerbsstatus, ihrer Gesundheit, nach ihrer Wohnsituation, ihren sozialen Netzwerken und ihrer Sicherheit befragt. Außerdem wurden sie um eine subjektive Einschätzung ihrer Lebenssituation gebeten. Das Ergebnis: Viele Befragte schätzen sich subjektiv belasteter ein als die objektivierbaren Daten hergeben.

Gut die Hälfte (52,2 %) der befragten 1.135 Wohnungslosen befindet sich in einer mittleren Lebenslage, 28 % in einer schlechten oder sehr schlechten. Werden nur die subjektiven Einschätzungen berücksichtigt, befinden sich allerdings mehr als 40 % in einer schlechten oder sehr schlechten Lebenslage.

"Wohnungslosigkeit bedeutet mehr, als keine Wohnung zu haben", sagt Professorin Susanne Gerull von der Alice Salomon Hochschule Berlin, die wissenschaftliche Projektleiterin. Fehlender Wohnraum sei mit vielen Lebensbereichen verknüpft.

"Haupteinflussfaktor auf die Lebenslage ist die existenzielle Sicherheit, die stark von der tatsächlichen Wohn- und Übernachtungssituation, der Wohnzufriedenheit, dem Sicherheitsgefühl und dem Zugang zu medizinischer Versorgung abhängt. Alles zusammen wirkt sich entscheidend darauf aus, ob das eigene Leben als sicher und berechenbar eingeschätzt wird. Die individuellen Einschätzungen wohnungsloser Menschen müssen wir zukünftig noch mehr berücksichtigen."

"Wohnen ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht. Wohnungslosigkeit verletzt die Menschenwürde jedes Einzelnen. Sie missachtet individuelle Grundrechte und schadet unserer gesamten Gesellschaft. Wir fordern daher die Politik auf, bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen, für besonders verletzliche Menschen zugänglich zu machen, Notunterkünfte abzuschaffen und durch Vermittlung in menschengerechte Wohnungen zu ersetzen", betonen Jens Rannenberg, Vorsitzender von EBET, einem Fachverband der Diakonie, und Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Dazu brauche es die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen ebenso wie von Vermietervereinigungen, Mieterbünden und Freier Wohlfahrtspflege. "Wir müssen dringend präventive Lösungen finden, damit Menschen ihre Wohnung nicht durch die Aufhäufung von Miet- und Energieschulden oder durch Leistungskürzungen aufgrund von Hartz-IV-Sanktionen verlieren", bekräftigen Loheide und Rannenberg.

Zur Methodik der Studie:

Die Studie bildet die Lebenslagen akut wohnungsloser erwachsener Menschen ab, die die Angebote der diakonischen Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe in Deutschland nutzen. Gefragt wurden wohnungslose Menschen in 70 Einrichtungen und Diensten in allen 16 Bundesländern. Dazu gehören ambulante Dienste und stationäre Angebote, Beratungsstellen, Tagesstätten, spezifische Einrichtungen für EU-Bürger und Frauen, Angebote der medizinischen Versorgung, Notübernachtungen, Streetwork-Projekte sowie Angebote der Straffälligenhilfe.

Gefragt wurde in neun Sprachen. Neben dem deutschsprachigen Fragebogen wurden vor allem die rumänischen, polnischen, englischen und bulgarischen Übersetzungen genutzt. Insgesamt wurden 1.135 Fragebogen ausgewertet. Folgende sechs Lebenslagenbereiche wurden abgefragt: Materielle Situation, Erwerbsarbeit, Wohnen, Gesundheit, Sicherheit und Partizipation/Soziale Netzwerke. Dabei sollten die Befragten auch ihre subjektive Einschätzung, ihre Zufriedenheit mit der eigenen Situation angeben. Die Fragebögen wurden zusammen mit betroffenen Menschen entwickelt. Nicht gefragt wurden wohnungslose Menschen ohne Anbindung an das Hilfesystem.

Link zur Studie: https://www.ebet-ev.de/nachrichten-leser/erste-systematische-untersuchung-der-lebenslagen-wohnungsloser-menschen.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den Vorstoß der Gesundheitsministerkonferenz für ein gesetzliches Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation im letzten Jahr eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgeschlagen, um Kinder und Jugendliche auch in diesem Bereich vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier gesetzlich abgesichert werden.

"In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakqualm in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen, darauf haben die Kinder ein Recht", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Konkret schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk folgende Formulierung für die Verankerung eines Rauchverbotes in der Straßenverkehrsordnung vor:

§ 23a StVO

(1) Das Rauchen ist in Fahrzeugen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Abs. 1 raucht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Entsprechend geändert werden sollte nach Änderung der Straßenverkehrsordnung die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), in der dann die Höhe des Bußgeldes festgelegt wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.10.2018

Bescherung zwei Monate vor Weihnachten: Im Rahmen der bundesweiten Initiative "Mehr Mut zum Ich" haben Dove und Rossmann heute in Potsdam einen Spendenscheck in Höhe von 180.000 Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk überreicht. Mit dem Geld werden jetzt Projekte unterstützt, die sich im Rahmen von sozialer Arbeit mit Mädchen und ihren Müttern speziell dem Thema "Selbstwertgefühl von Mädchen" widmen. Die Stärkung der Persönlichkeit von jungen Mädchen soll dabei Mittelpunkt der Arbeit sein.

Eine Förderung aus dem "Mehr-Mut-zum-Ich"-Spendentopf in Höhe von 3.000 Euro hat das Projekt "Potsdamer Mädchentage 2018" bekommen. Bei den Potsdamer Mädchentagen, die unter dem Motto "Ich. Bin. Bunt!" standen, handelte es sich um ein Camp mit Workshops und Plenum-Aktionen. Schwerpunkte lagen dabei in der Umwelt- und Natur- sowie der Erlebnis- und Sozialpädagogik. An dem Camp haben 80 Mädchen im Alter von 8 bis 12 Jahren teilgenommen. Sie wurden von ehrenamtlich tätigen Frauen begleitet, die unterschiedlichste soziale und berufliche Hintergründe haben.

"Es ist wirklich klasse, dass ich diese riesige Spendensumme für das Deutsche Kinderhilfswerk entgegennehmen kann. Ein großes Dankeschön dafür an Dove und Rossmann und auch an die vielen Kundinnen und Kunden, die diese tolle Spende möglich gemacht haben. Es freut mich ganz besonders, dass die Spendengelder dafür verwendet werden, um Mädchen und junge Frauen in ihrem Selbstwertgefühl zu stärken. Unser Land braucht starke Mädchen und Frauen, und die Projekte, die jetzt aus dem ,Mehr-Mut-zum-Ich‘-Spendentopf unterstützt werden, werden dazu beitragen", betont Enie van de Meiklokjes, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, bei der Scheckübergabe in Potsdam.

"Dove setzt sich als Unilevers größte Marke im Bereich Körperpflege bereits seit vielen Jahren für ein gesundes Selbstbewusstsein von Frauen und Mädchen ein. Dieses Ziel ist auch fest in unserem Unilever Sustainable Living Plan verankert, dem Nachhaltigkeitsplan des Unternehmens. Umso mehr freut es mich, dass dank der Initiative "Mehr Mut zum Ich" viele wichtige Projekte des Kinderhilfswerks unterstützt werden können", sagt Stefan Pfeifer, Vice President Customer Development Deutschland bei Unilever in Hamburg.

"Seit vielen Jahren setzt sich Rossmann gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk für die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland ein. Wir wollen damit ein deutliches Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Mit der Kampagne ,Mehr Mut zum Ich‘ möchten wir den Zusammenhalt von Müttern und ihren Töchtern in der Pubertät stärken und sie in der Entwicklung eines positiven Schönheitsempfindens und Selbstwertgefühls bestärken", erklärt Uwe Matthäus, Geschäftsleitung Einkauf der Dirk Rossmann GmbH.

Um die sozialen Projekte des Deutschen Kinderhilfswerkes zu realisieren, konnten Verbraucher von Mitte August bis Anfang September drei Wochen lang mit ihrem Einkauf bei Rossmann Gutes tun: Pro gekauftem Dove-Produkt flossen 10 Cent direkt in den "Mehr Mut zum Ich"-Spendentopf. Aus diesem Förderfonds werden jetzt Zuwendungen für Projekte bewilligt, die sich an Mädchen und gegebenenfalls ihre Mütter richten und einmalig, oder über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr stattfinden. Die Förderhöhe beträgt maximal 10.000 Euro als Festbetragsfinanzierung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.10.2018

Ein breites Bündnis von 25 Verbänden und Organisationen fordert die politische Absicherung von niedrigschwelligen Zugängen zur Natur für alle. Nach Ansicht der Verbände aus Naturschutz, Stadtentwicklung und sozialen Bereichen der Gesellschaft sollen zu diesem Zweck geeignete Freiflächen in den Bauleitplanungen stärker berücksichtigt sowie Aktivitäten und Erlebnisse in und mit der Natur stärker in die Programme von Bildung, Erziehung und sozialer Arbeit einbezogen werden. Dafür seien sowohl gute Beispielprojekte als „Leuchttürme“ als auch zusätzliche kommunale Mittel erforderlich. Die Organisationen sind Mitglieder des Kompetenzteams „Soziale Natur – Natur für alle“ der UN-Dekade Biologische Vielfalt in Deutschland, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, die Arbeiterwohlfahrt, der BUND, der Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze, die Deutsche Umwelthilfe, die Diakonie Deutschland und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.

Die gemeinsame Erklärung stellt heraus, dass gemeinschaftliche Naturerlebnisse den sozialen Zusammenhalt stärken und zur positiven Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beitragen. Aufenthalt, Bewegung, Sport und Spiel in der Natur förderten zudem Gesundheit, Wohlbefinden und Bildung. Deshalb fordern die Organisationen mehr attraktive multifunktionale Naturflächen, Grünräume und Kleingärten in den Städten und auf dem Land, die für alle barrierefrei verfügbar sind.

„Die räumliche Lebenswelt von Kindern hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich und nachteilig verändert. Dies gilt vor allem für städtische Räume. Das selbstständige Erkunden der häuslichen Umgebung oder ein gefahrloses Spielen auf Straßen, Gehwegen und Plätzen wird in unseren Städten zunehmend schwieriger. Es ist der Mangel an Brach- und Freiflächen sowie die fortschreitende Dominanz des Straßenverkehrs, die öffentliche Räume für Kinder unattraktiv machen. Das bedeutet nicht nur eine Verarmung von Erlebnisqualitäten, von Erfahrungsreichtum, also dem, was Kindheit ausmacht. Unter dem Verschwinden von Kindern aus dem öffentlichen Raum leidet die Stadtqualität insgesamt – Städte ohne sichtbar spielende Kinder veröden zunehmend“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Im Rahmen des Kompetenzteams „Soziale Natur – Natur für alle“ der UN-Dekade Biologische Vielfalt in Deutschland kommen Organisationen aus den sozialen Bereichen der Gesellschaft, der Stadtentwicklung und dem Naturschutz zusammen. Ziel ist, die große Bedeutung, die Naturvielfalt für den Zusammenhalt und eine positive Entwicklung unserer Gesellschaft bietet, bekannter zu machen und zu stärken.

Die gemeinsame Erklärung mit einer Liste aller Verbände und Organisationen kann unter www.dkhw.de/NaturVielfalt heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.10.2018

In der Debatte um die Dokumentation „Elternschule“, die seit kurzem in deutschen Kinos läuft, bezieht der Kinderschutzbund (DKSB) Position. Nach Ansicht des Verbandes enthält der Film, der in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen gedreht wurde, zahlreiche Szenen, in denen Kinder psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt sind. In seiner Stellungnahme appelliert der DKSB an alle Bürger*innen, für das Recht auf gewaltfreie Erziehung einzutreten.

Der Film „Elternschule“ dokumentiert die Behandlung psychosomatisch erkrankter Kinder und Kleinstkinder. Nach Einschätzung des DKSB zeigt er einige verzweifelte Mütter, die in der Klinik lernen, dass eine Eltern-Kind-Beziehung eine Kampfbeziehung ist und dass sie möglichst hart zu ihren Kindern sein sollen. Einzelne Kinder werden zudem als „egoistische Strategen und Taktiker“ öffentlich vorgeführt.

Nach Ansicht des DKSB basiert eine die Entwicklung fördernde Erziehung auf Schutz, Beteiligung und der Berücksichtigung des kindlichen Willens, und nicht auf der machtvollen Durchsetzung der Eltern gegenüber ihren Kindern. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. „Verhalten sich Eltern gegenüber ihren Kindern so wie das Klinikpersonal in dem Film, dann ist das rechtswidrig“, konstatiert Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers. „Auch den Mitarbeiter*innen von Kitas und Schulen ist ein solches Verhalten verboten und kann rechtliche Konsequenzen haben.“

Der Kinderschutzbund will nicht in Abrede stellen, dass die im Film gezeigten Kinder und ihre Eltern in großer Not sind und intensive Unterstützung benötigen. Über den gewaltvollen Charakter vieler Szenen kann der Verband aber nicht hinwegsehen. „Die in den Film gezeigten Behandlungsmethoden können keinesfalls Vorbild für die Erziehung von Kindern in Deutschland sein“ sagt Prof. Dr. Sabine Andresen, Vizepräsidentin des DKSB sowie Kindheits- und Familienforscherin. „Diese Praktiken führen zu einer Verunsicherung von Eltern im Umgang mit ihren Kindern.“

Ob die angewandte psychische und physische Gewalt im Rahmen der Verhaltenstherapie in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen zur Behandlung psychosomatischer Erkrankungen zulässig und notwendig ist oder einen Anfangsverdacht der Misshandlung Schutzbefohlener nach § 225 StGB darstellt, muss von der zuständigen Staatsanwaltschaft geprüft und durch das Gericht entschieden werden.

Für Eltern, die Unterstützung bei einer anleitenden, gewaltfreien Erziehung benötigen, gibt es zahlreiche Hilfsangebote der Kinder- und Jugendhilfe, auch vom Kinderschutzbund. Dazu gehören etwa Elternkurse, Erziehungsberatung und sozialpädagogische Familienhilfe. Wer sich über passende Hilfsangebote informieren möchte, kann sich an das bundesweite, kostenlose Elterntelefon unter der Nummer 0800 111 0550 wenden.

Die komplette Stellungnahme finden Sie auf https://www.dksb.de/de/ueber-uns/stellungnahmen/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 25.10.2018

Die aktuelle Studie zur Lebenszufriedenheit von Geflüchteten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. bestätigt die jahrelange Forderung unseres Verbandes: Familien gehören zusammen und stellen einen Integrationsmotor dar.

Seit Jahrzenten setzen wir uns als interkultureller Familienverband für den Familiennachzug ein, weil Familienleben unteilbar sein muss. Laut der oben genannten Studie ist die Lebenszufriedenheit deutlich geringer, wenn ihre Kinder weiterhin im Ausland leben müssen und nicht zu ihren Vätern oder Müttern nachziehen können.

Und diese Unzufriedenheit gilt nicht nur für aktuell Geflüchtete, sondern betrifft auch diejenigen, die seit Jahren auf ihre Familienangehörigen warten. Familien gehören zusammen und ein wirkliches Ankommen in einem Land hängt auch davon ab, ob ich als Familie neu starten kann.

„Viele Geflüchtete wirken verstört und voller Sorge“, bestätigt Swenja Gerhard, Beraterin im Verband binationaler Familien und Partnerschaften. „Das Zurücklassen ihrer Familie ist oft aus einer Notsituation wie beispielsweise fehlender finanzieller Mittel oder der großen Gefahr einer Flucht heraus entstanden.“

Ganz im Sinne unseres Verbandes ist die Quintessenz der Studie: die Migrations-, Integrations- und Familienpolitik sollte die Erkenntnisse stärker berücksichtigen, bspw. in den Debatten um den Familiennachzug. Die logische Forderung auch aus dieser Studie ist und bleibt daher, den Familiennachzug endlich als etwas Positives und Integrationsförderndes zu erkennen und ihn nicht länger zur Stimmungsmache und Gefahr zu instrumentalisieren. Ein Land zeigt seine Werte auch in der Art und Weise, wie es Familien und Kinder behandelt und unterstützt.

Quelle: PressemitteilungVerband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 18.10.2018

„Damit Armut nicht krank macht – über starke Familien zu gesunden Kindern“ lautet der Titel einer Kooperationstagung, zu der das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Gesundheit & Frühe Hilfen mit elf weiteren Institutionen und Verbänden am 18. Oktober 2018 nach Berlin eingeladen haben. Die Tagung will zu mehr Teilhabe der Familien in Armutslagen beitragen und so die Chancen von Kindern verbessern.
Hierzu erklärt Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Frühe Hilfen leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit von Kindern. Mit der Bundesstiftung Frühe Hilfen fördern wir dauerhaft mit 51 Millionen Euro jährlich die regionalen Netzwerke Frühe Hilfen und psychosoziale Unterstützungsangebote für Familien in schwierigen Lebenssituationen. Gerade wenn Familien wenig Geld haben, können sie von diesen niederschwelligen und vernetzten Angeboten stark profitieren. Nur wenn wir Ressourcen bündeln, gelingt es, die Situation von Kindern in prekären Lebensverhältnissen spürbar zu verbessern.“

Lutz Stroppe, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), betont: „Die Zusammenarbeit von Akteuren des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, der KiTas und Schulen, der Sozialhilfe oder auch der Agentur für Arbeit ist genau der richtige Ansatz, um Familien in Armutslagen wirkungsvoll zu unterstützen. Gemeinsames Ziel muss sein, allen Kindern einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen. Dazu leisten auch die Gesundheitsuntersuchungen einen wichtigen Beitrag.“
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als Träger des NZFH, unterstreicht die Bedeutung nachhaltiger Kooperationen: „Um die Lebenslage von Familien in Armut zu verbessern, ist es entscheidend, dass wir sie in ihrer Lebenswelt erreichen und ihr gesamtes Umfeld miteinbeziehen. Daher ist die Vernetzung derjenigen Akteure wichtig, die in der Kommune auf den unterschiedlichen Entscheidungsebenen Einfluss darauf haben. Die Beteiligung der Familien ist dabei zwingend erforderlich.“
Wie wichtig es ist, dass Familien in Armutslagen erreicht werden, zeigt eine Studie des NZFH: „Wir wissen, dass 28,4 Prozent der Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, von vier und mehr Belastungsfaktoren, beispielsweise den Anzeichen einer Depression, betroffen sind. Bei Familien ohne staatliche Förderung sind dies nur 3,7 Prozent. Damit potenzieren sich in Armutslagen die Risiken für Beeinträchtigungen der kindlichen Entwicklung“, berichtet Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts, Kooperationspartner im NZFH.

Aktuelle Daten belegen, dass derzeit 20 Prozent aller Mädchen und Jungen in Deutschland von Kinderarmut betroffen sind. Andauernde Armutserfahrungen im Kindesalter haben gravierende Folgen für das ganze Leben: Sie führen zu erheblichen Einschränkungen für die gesundheitliche und persönliche Entwicklung und gehen mit geringen Bildungs- und damit Teilhabechancen der Kinder einher. Oftmals sind die Eltern-Kind-Beziehungen sowie das Erziehungsverhalten der Eltern beeinträchtigt. Betroffen können insbesondere Alleinerziehende, Familien mit Migrationshintergrund und Eltern, die schon lange arbeitslos sind, aber auch Familien mit mehr als drei Kindern sein.
Auf der Tagung beleuchten Expertinnen und Experten die Folgen von Armut auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und gehen der Frage nach, welche Bedarfe die Familien in Armut haben und wie wirkungsvolle Ansätze gestaltet sein müssen.

Folgende dreizehn Institutionen und Verbände haben sich für die Tagung zu einem Bündnis zusammengeschlossen: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Berufsverband der Frauenärzte (BVF), Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Gesundheit & Frühe Hilfen, Bundesärztekammer (BÄK), Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), SeeYou, Stiftung des Kath. Kinderkrankenhauses Wilhelmstift, Hamburg, Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung – Bundesvereinigung (VIFF).

Quelle: Pressemitteilung Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) vom 18.10.2018

Anlässlich des Verbändegesprächs bei Bundeskanzlerin Merkel fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband mehr und bessere Integrationsangebote auch für Geduldete, die zum Teil schon viele Jahre in Deutschland leben. Viele der rund 170.000 geduldeten Flüchtlinge seien nach wie vor vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Quantität und Qualität der Integrationskurse seien zudem grundlegend auszubauen, so die Forderung des Verbandes.

„Wer Integration ernst nimmt, kann nicht zugleich Geduldete von Integrations- und Arbeitsmarktmaßnahmen fernhalten“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wir sollten nicht geizen mit dem Zugang zu unserer Sprache und unserer Gesellschaft.“ Der Paritätische plädiert dafür, sich in der Integrationsdebatte grundsätzlich von Fakten und nicht von Stimmungen leiten zu lassen. „Fakt ist, dass 170.000 Menschen seit vielen Jahren als geduldete Flüchtlinge in Deutschland leben und vom Arbeitsmarkt und Integrationsangeboten weitgehend ausgeschlossen sind. Statt jahrelang Energien darauf zu verschwenden, Menschen auszugrenzen, braucht es Integration vom ersten Tag an“, so Schneider.

Insbesondere was die Integrationskurse angeht, sieht der Paritätische deutlichen Verbesserungsbedarf nicht nur was den Zugang für Geduldete angeht. So brauche es nach Ansicht des Verbandes etwa kleinere Klassen, individuelleren Unterricht sowie weiterführende Angebote u.a. zur Integration in den Arbeitsmarkt. Skeptisch sieht der Verband dagegen Überlegungen des BAMF für mehr Restriktionen und Kontrolle bei den Integrationskursen. „Es fehlt in der Regel nicht an Integrationsbereitschaft bei den Geflüchteten, sondern an ausreichenden und passgenauen Angeboten für alle, die hier sind“, so Schneider.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 23.10.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin:05.November 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) und Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

IMK und WSI stellen ihre Forschung zur Diskussion:

Die Veranstaltungsreihe wird fortgesetzt mit dem Thema Rente und Demografie.

Vortrag mit anschließender Diskussion:„Den demografischen Wandel bewältigen: die Schlüsselrolle des Arbeitsmarktes“

Referenten: Florian Blank (WSI) und Rudolf Zwiener (IMK)

Die Einladung richtet sich an Referentinnen und Referenten aus Ministerien, Stiftungen, Gewerkschaften, Fraktionen und Parteien.

Kurzvorträge, Diskussion, Mittagsimbiss und Zeit für informelle Gespräche – Anmeldung erbeten bis 25.10.2018 per email an pia-korn@boeckler.de.

Termin: 13. – 14. November 2018

Veranstalter:Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung

Ort: Berlin

Die Kindertagesbetreuung – als erste Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsinstanz außerhalb der Familie – hat den Auftrag, Kinder auf das Zusammenleben in einer vielfältigen, demokratisch verfassten Gesellschaft vorzubereiten. Dieser pädagogische Anspruch bekommt umso mehr Gewicht, wenn demokratische Werte durch die zunehmende gesellschaftlicheund politische Akzeptanz von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Diskriminierung verstärkt unter Druck geraten.

Doch wie kann er konkret umgesetzt werden? Welche praktischen Ansätze und Konzepte gibt es? Welche Handlungsebenen sind einzubeziehen?Und was trägt das Projekt „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung" dazu bei? Diesen Fragen will die Fachtagung nachgehen und gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Wohlfahrtsverbänden,Trägern, Kita-Leitungen und Fachberatungen nach Antworten suchen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Nähere Informationen finden Sie im Programmflyer.

Termin:13.bis 14. November 2018

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut

Ort: Berlin

In Deutschland ist die Realisierung der Kinderrechte bis heute ein langwieriger und schwieriger Prozess. Zwar ist die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 von der Bundesrepublik ratifiziert worden, jedoch mit einer Einschränkung für geflüchtete Kinder. Sie konnten schon im Alter von 16 Jahren in Abschiebehaft genommen werden. Die Regelung wurde erst im Jahr 2010 aufgehoben. Im selben Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass alle Kinder ein Recht darauf haben, dass ihr materielles Existenzminimum unabhängig von dem ihrer Eltern berechnet wird. Diese Schlaglichter machen deutlich, dass Kinderrechte zu ratifizieren nur das eine ist, ob und inwieweit Politik und Gesellschaft diese Rechte respektieren das andere.

Die diesjährige Jahrestagung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) beschäftigt sich in Foren und Vorträgen mit der Bedeutung der Kinderrechte und deren Umsetzung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren relevanten Lebensbereichen. Sie findet am 13. und 14. November im Hotel Aquino in Berlin statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Termin:15. und 16.November 2018

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V.

Ort: Hamburg-Wilhelmsburg

Familien sind die Keimzellen unserer Gesellschaft. Wenn es Familien gut geht, geht es auch der Gesellschaft gut. Aber: Wie gelingt es, Familien so zu begleiten, dass sich Stärken, Begabungen und Potenziale entfalten? Welche Unterstützung und Gestaltungsfreiräume sind hilfreich? Inwiefern sind Familienzentren in der Lage, die Selbstorganisation, Selbstverantwortung und Selbstständigkeit von Familien zu stärken und eine chancengerechte Bildung für Kinder und Eltern zu gestalten?

Um diese und weitere Fragen geht es bei der Fachtagung des Bundesverbandes der Familienzentren. Die Tagung im Bürgerhaus Wilhelmsburg steht unter dem Motto „Familienzentrum: Partizipation und Teilhabe inklusiv?“

Die Kooperationspartner des Bundesverbands sind die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die Kinder- und Jugendhilfe des DRK Hamburg, die Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung, die Fachstelle für Familien der Ev. Luth. Kirche in Norddeutschland und die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie. Sie alle machen deutlich, dass Familienzentren es nicht dem Zufall überlassen können, ob Familien erreicht werden oder nicht.

Familienzentren nehmen eine aktive Rolle im Lebensumfeld der Familien wahr und stellen insbesondere die Belange von Familien in den Mittelpunkt, die Gefahr laufen an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Die passgenaue Weiterentwicklung der Angebotsstruktur und die Kooperation mit Netzwerkpartnern fordert Familienzentren in besonderer Weise heraus. Zudem verstecken sich vielfältige Herausforderungen zwischen Konzeptionen, pädagogischen Haltungen und dem gemeinsam mit Familien gelebten Alltag in Familienzentren.

Vor diesem Hintergrund geht es bei der Fachtagung insbesondere darum, Strategien, Konzeptionen, Methoden und Instrumente zu betrachten, die Familienzentren auf dem Weg hin zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis unterstützen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.bundesverband-familienzentren.de

Termin: 20. November 2018

Veranstalter:SOS Kinderdorf

Ort: Berlin

Am 20. November ist Internationaler Tag der Kinderrechte.

An diesem Tag jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zum 29. Mal. Zugleich wird gegenwärtig politisch beraten, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgestaltet werden kann.
Wenngleich durch die Implementierung der Kinderrechte im Grundgesetz ein wichtiger Schritt geleistet wird, weiß das SOS Kinderdorf e.V. aus Erfahrung, dass noch Weiteres geschehen muss, damit Kinder und Jugendliche im Alltag von ihren Rechten profitieren. Gemeinsam mit politischen Entscheidungsträger/innen sowie Vertreter/innen aus öffentlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen möchten wir daher anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte folgende und weitere Fragen diskutieren: Wie profitieren Kinder und Jugendliche im Alltag von Kinderrechten in Deutschland heute? Welche politischen Möglichkeiten gibt es, um Kinderrechte zukünftig noch mehr zu stärken?

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Franziska Giffey, wirdmit einem Grußwort in das Thema einführen. Darüber hinaus wird SOS-Kinderdorf e.V. vorstellen, wie junge Menschen im Alltag unterstützt werden, sich mit ihren Rechten auseinanderzusetzen und für ihre Belange einzutreten. In einer anschließenden Podiumsdiskussion werden die damit verbundenen Herausforderungen aufgegriffen und diskutiert, welche Lösungsansätze Politik, zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaft zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland bereitstellen.

Weitere Informationen über die Veranstaltung und SOS-Kinderdorf e.V. unter https://www.sos-kinderdorf.de/portal/spenden/news/einladung-52444

Termin: 22. November 2018

Veranstalter:Forum Umwelt und Entwicklung und VENRO

Ort: Berlin

Etwas mehr als drei Jahre nach der Verabschiedung der Sustainable Development Goals (SDG) am 25. September 2015 hat die zu Beginn herrschende Aufbruchsstimmung etwas nachgelassen. Daher ist es an der Zeit, wieder mehr Bewegung in die Umsetzung der Agenda 2030 und der SDG zu bringen! Wir müssen dafür sorgen, dass die Agenda und ihre 17 Ziele bekannter werden und Politiker_innen an ihre Verpflichtung zur Umsetzung erinnert werden.

Die Umsetzung in Deutschland fokussierte sich bisher weitestgehend auf institutionelle Umbauprozesse, deren Wirkung bisher kaum zu erfassen ist. Die große transformative Wirkung, die von der Agenda 2030 ausgehen könnte, wird bis jetzt nur von wenigen Akteur_innen verstanden. Wir sollten jetzt dafür sorgen, dies zu ändern.

Das Jahr 2019 bietet gute Ansatzpunkte, um das Thema zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele in Politik und Gesellschaft verstärkt einzubringen und medienwirksam zu bespielen. So wird der SDG-Gipfel im Rahmen der UN-Vollversammlung im September 2019 die Möglichkeit eines erhöhten öffentlichen Interesses für das Thema bieten. Auch die Zukunft Europas müsste viel intensiver an die erfolgreiche Umsetzung der Sustainable Development Goals gekoppelt werden. Auf nationaler Ebene wird das Jahr 2019 entscheidend sein, um die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in eine progressive Richtung zu lenken.

Es soll der regelmäßige zivilgesellschaftliche Austausch genutzt werden, um diese Ereignisse zu diskutieren und einen Informationsaustausch zwischen der Vielzahl von Akteur_innen ermöglichen, die die Umsetzung der Agenda 2030 in, mit und durch Deutschland begleiten. Themen sollen dabei neben den genannten politischen Schwerpunkten auch Möglichkeiten der gemeinsamen Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit sein. In einem dritten Block werden auch die Aktivitäten der Wirtschaft für eine beschleunigte Umsetzung der SDG im Fokus stehen.

Es wird um Anmeldung gebeten unter staudt@forumue.de.

Ein ausführliches Programm folgt in Kürze.

Termin: 23. November 2018

Veranstalter:Projekt Familien stärken und Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienpolitik in Württemberg (eaf)

Ort: Stuttgart

Es tut weh, wenn die Freund / innen ins Kino gehen oder alle anderen ins Schullandheim fahren. Jedes fünfte Kind im Land ist trotz guter wirtschaftlicher Lage und geringer Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg von Armut bedroht.

Betroffen sind vor allem Kinder, deren Eltern arbeitslos sind, Kinder in Haushalten von Alleinerziehenden, Paare mit drei oder mehr kindern sowie Kinder mit Migrationshintergrund. Diese Kinder sind materiell unterversorgt, haben weniger Chancen auf soziale und kulturelle Teilhabe. Sie erreichen öfter niedrigere Bildungsabschlüsse oder sind gesundheitlich eingeschränkt. Armutserfahrung prägt die Entwicklung von kindern ein Leben lang. Teilhabemöglichkeiten an Bildung und sozialer Einbindung für Familien in prekären Lebenslagen müssen verstärkt werden. Die Bekämpfung von Familien- und damit auch von Kinderarmut durch ausreichend finanzielle Unterstützung und Verbesserungen in den Bereichen Infrastruktur und Ausbildung ist notwendig.

Es wir eingeladen, mit Expert / innen und Politiker / innen Strategien zur wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren, um Familien langfristig zu stärken.

"Der ZFF-Geschäftsführer, Alexander Nöhring, wird auf der Tagung mit einem Input mit dem Titel "Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen" vertreten sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 29. November 2018

Veranstalter:DGB Bundesvorstand in Kooperation mit der Nationalen Armutskonferenz und dem EMIN-Projekt

Ort: Berlin

Mit der Initiative zur Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) solldie soziale Dimension in der EU gestärkt werden. Diese muss allerdings noch mit Leben gefüllt werden. Das gilt in besonderer Weise für die Bekämpfung vonArmut in der EU.

Das europäische Projekt EMIN hat konkrete Maßnahmen für eine effektivere Armutspolitik vorgeschlagen. Im Mittelpunkt stehen soziale Regelungen zur Mindestsicherung, die allen Menschen ein menschenwürdiges Leben sichern. 

In Deutschland haben prekärer Arbeit zu einem Anstieg der Erwerbsarmut geführt. Auch die Regelsätze von Hartz IV reichen nicht aus, um Armut zu verhindern. 

Auf der Veranstaltung werden Strategien diskutiert, wie die Einführung von Standards zur europäischen Mindestsicherung auch in Deutschland stärker unterstützt werden kann.

Weitere Informationen unter www.dgb.de.

AUS DEM ZFF

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kritisiert zum heutigen Tag zur Beseitigung von Armut, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Kinderarmut nicht zur Priorität macht. Statt nur an kleinen Stellschrauben des Familienförderungssystems zu drehen ist es höchste Zeit, konsequent zu handeln und eine Kindergrundsicherung einzuführen.

Über die Kindergrundsicherung diskutiert das Bündnis anlässlich des Internationalen Tags auch mit Spitzenvertreter*innen verschiedener Parteien im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt, ihre Bemühungen bei der Bekämpfung von Kinderarmut zu verstärken. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert die Politik zu einem grundlegenden und mutigen Systemwechsel auf.

Mehr als 3 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland aktuell von Armut betroffen – das ist mehr als jedes 5. Kind. Das hat nicht nur kurz – sondern auch langfristig Folgen für die Bildungschancen von Kindern, für soziale Teilhabemöglichkeiten und für die Gesundheit.

„Armut vererbt sich. Einer der Gründe, warum wir diesen Kreislauf nicht durchbrechen können, ist das komplizierte und stigmatisierende System der Kinder- und Familienförderung. Dass die Leistungen oft gar nicht in Anspruch genommen werden, wird einfach in Kauf genommen“, stellt Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.) für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fest. „Wir sagen: Wenn ein Kind einen Leistungsanspruch hat, muss diese Leistung einfach und unbürokratisch ankommen, ohne Wenn und Aber“, so Merkel weiter.

„Die Erkenntnis, dass dieses System reformiert werden muss, ist inzwischen auch in der Politik angekommen. Darüber freuen wir uns nach knapp zehn Jahren Bündnisarbeit sehr“, betont Heinz Hilgers vom Kinderschutzbund, Koordinator des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Über eine grundsätzliche Reform der kinder- und familienpolitischen Leistungen diskutiert derzeit auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer (ASMK), die im Dezember ihre Empfehlung aussprechen will. Auf Bundesebene unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, SPD und FDP favorisieren eine umfassende Weiterentwicklung des Kindergeldes.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 für eine monatliche einkommensabhängige Kindergrundsicherung von derzeit maximal 619 Euro im Monat für jedes Kind ein. Dem Bündnis gehören 14 Verbände und 12 Wissenschaftler*innen an. „Unser Reformvorschlag stellt die Kinder in den Mittelpunkt. Die Kindergrundsicherung orientiert sich an ihrem tatsächlichen Existenzminimum, sie fasst viele Leistungen zusammen und löst damit absurde Anrechnungsprobleme“, sagt Heinz Hilgers.

„ Zudem ist sie sozial ausgestaltet – wird also mit steigendem Einkommen abgeschmolzen und den Familien unbürokratisch und einfach ausgezahlt“. Auch Zwischenschritte wie die anstehende Reform des Kinderzuschlags müssten sich an diesen Kriterien messen lassen.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 17.10.2018

AKTUELLES

Im Rahmen des movemen-Projektes von Bundesforum Männer entstand eine Studie, die erstmals den Blick auf Motivationen und Bedürfnisse von jungen geflüchteten Männern sowie auf ihre Erfahrungen und Lebensumstände in Erstaufnahmeeinrichtungen, Schulen und mit Behörden lenkt.

Im Auftrag des Bundesforum Männer hat das Christliche Jugendwerk Deutschlands (CJD Nord) die Studie „Geflüchtete Männer in Deutschland – Bedarfe, Herausforderungen und Ressourcen“ über die Situation und Bedarfe junger geflüchteter Männer in Deutschland durchgeführt.

Die Studie basiert auf der Auswertung von rund 85 Interviews geflüchteten Jungen und jungen Männern und 31 Interviews mit haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer_innen. Thematisch werden die zentralen Lebensbereiche wie etwa Soziale Kontakte, Wohnen und Unterbringung, Bildung und Arbeit, Familie und Gesundheit behandelt. Die Interviews mit den Helfer_innen geben eine ergänzende Perspektive auf Herausforderungen und Chancen in der Arbeit mit geflüchteten jungen Männern.

Fachkommentare von Expert_innen helfen die Ergebnisse einzuordnen. Zusammenfassend gibt das Bundesforum Männer politische Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von geflüchteten Männern in Deutschland.

Die Langfassung der Studie steht als Download zu Verfügung.

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Die neue Broschüre des Projekts dokumentiert nun Strategien und Handlungsempfehlungen, die beim vierten Vernetzungstreffen in Magdeburg entwickelt wurden.

Mit

  • „Hegemonie, Bündnispolitik und die soziale Frage“ (Bodo Niendel, Referent für Queerpolitik der Bundestagsfraktion DIE LINKE)
  • „Ethnopluralistischer“ Nationalismus und Antisemitismus“ (Carl Chung, Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V. (JFDA))
  • „Der Kulturkampf von Rechts“ (Georg Matzel, Leiter der Rainbow Connection LSVD Sachsen-Anhalt)

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Link zur Broschüre mit Strategien und Handlungsempfehlungen vom vierten Vernetzungstreffen in Magdeburg.